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        <title>Die Wahrheit über die preussische Fischerei und über die drückenden Verhältnisse der preuss</title>
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        Eigentum  der
Bibliothek
des  Instituts  für  Weltwirtschaft
an  der  Universität  Kiel
Signatur
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        Ski
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Die

Wahrheit  über  ilie  preussische  Fischerei

und  über  die

il  anicini  m  Uerlui  lìmite  dec  preuf).  áiecufsfi  fester.

Sonberabbrucf  von  Artikeln  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung,
des  einzig  wirklichen  Fachblattes  des  Deutschen  Reiches.

Herausgegeben  vom  Zentral-Verein  preußischer  Berufsfischer.

Stettin.
Druck  von  Herrcke  &amp;amp;  Lebeling.
1892.
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        Jií  Dñhrhkit  übtr  dik  prkußislhk  Aslhtrki.
        <pb n="5" />
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        <pb n="6" />
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şichlhâ  ñkt  à  pMK-jsthtAjschmi

und  über  die

(Wenden  Derfurltniļļ'c  dec  preuß.  Æieaifsfif’cfier.

Sonderabdruck  von  Artikeln  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung,
des  einzig  wirklichen  Fachblattes  des  Deutschen  Reiches.

Herausgegeben  vom  Zentral-Vereiu  preußischer  Berufsfischer.

Stettin.
Druck  von  kserrcke  &amp;amp;  ļebeling.
1892.
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Der  Zentnl-Verein  Preußischer  Bcriifsfischcr

erlaubt  sich,  den  gesetzgebenden  Körperschaften  des  deutschen  Reiches  und
des  Königreichs  Preußen  diese  Broschüre  ehrerbietigst  zu  unterbreiten  in
der  Hoffnung,  daß  die  Herren  Mitglieder  dieser  Hohen  Häuser  dadurch
auf  die  Unhaltbarkeit  der  heutigen  Fischerei-Gesetzgebung,  auf  die  Ursachen
des  unverkennbaren  Rückgangs  der  Fischerei  und  auf  die  Notstände  der
Fischer  aufmerksam  werden  möchten.  Dann  werden  sie  gewiß  Veranlassung
nehmen,  für  eine  beschleunigte  Abänderung  dieser  Gesetzgebung  einzutreten.
Wir  benutzen  bei  der  Zusammenstellung  dieser  Broschüre  Artikel,
welche  von  unserem  Vereine  selbst,  von  einzelnen  Mitgliedern  desselben
oder  von  bewährten  Kennern  der  Fischerei  ausgingen.  Aus  ihnen  geht
nach  unserem  und  unserer  Berufs-Genossen  Erachten  die  unabweisbare
Notwendigkeit  der  Abänderung  der  jetzigen  Fischerei-Gesetze  hervor,  wie
ßch  auch  die  allei»  richtige  Schlußfolgerung  daraus  ergiebt,  daß  Fischerei-Gesetze
  nur  unter  Zuziehung  von  vereidigten  „Berufsfischer-Komwissionen"
  gemacht  werden  können,  wenn  sie  segensreich  für  Fischerei
und  Fischer  wirken  sollen.
Wir  wollen  hier  darauf  Hinweisen,  daß  die  zur  Zeit  aus  Staatstiteln ­
  gewährten  Zuschüsse  leider  nicht  an  Berufsfischer-Vereine,
sondern  an  Fischerei-Vereine  gezahlt  werden,  deren  Mitglieder  Landwirte, ­
  Ärzte,  Professoren,  Regierungsräte,  Rentiers  und  Leute  der  verschiedensten ­
  Berufe  sind,  welche  sich  wohl  für  die  Fischerei  interessieren,
aber  von  derselben  über  die  Sportseite  hinaus  wenig  Verständnis  haben.
Wenn  wir  auch  den  guten  Willen  dieser  Herren  durchaus  nicht  bezweifeln,
so  glauben  wir  doch,  daß  es  besser  wäre,  bei  Verwendung  dieser  Zuschüsse
aus  Staatsmitteln  Berufsfischer-Kommissionen  zuzuziehen.
1
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        2

Der  Schwerpunkt  der  Gesetzgebung  liegt  jetzt  auf  Maßnahmen,
welche  die  Berufsfischerei  äußerst  bedrücken;  er  muß  auf  Bestrafung  der
Raubfischerei  (wir  meinen  das  Fische-Stehlen)  und  des  massenhaften  Nehmens
zu  kleiner  Fische  gelegt  werden.  Dabei  muß  allerdings  ein  Unterschied
gemacht  werden  dahin,  ob  der  betreffende  Fischer  die  Absicht  hatte,  diese
zu  kleinen  Fische  mitzunehmen  oder  nicht.  Letzteres  kann  sehr  leicht  der
Fall  sein,  wie  jeder,  der  selbst  gefischt  hat,  bestätigen  wird.  Auch  hierüber ­
  müssen  Berufsfischer-Kommissionen  in  jedem  Bezirk  ihre  in
der  Praxis  gewonnenen  Ansichten  zur  Geltung  bringen  können,  wohingegen ­
  die  juristische  Ausarbeitung  unsern  Regierungs-Behörden  überlassen
bleiben  muß.
Ein  gänzliches  Freigeben  der  Maschenweite,  der  Länge  der  Flügel
u.  a.  m.  ist  nicht  zu  empfehlen;  es  würde  einzelne  unserer  Berufsgenossen
zu  einer  irrationellen  Wirtschaft  verleiten.  Wir  halten  es  deshalb  für
das  Richtigste,  sämtliche  Fischer-Gezeuge  durch  die  von  uns  vorgeschlagenen
Bernfssischer-Kommissionen,  und  zwar  immer  nur  für  kleinere  Bezirke,
möglichst  genau  beschreiben  und  feststellen  zu  lassen,  wobei  dem  Fischer
doch  ein  weiter  Spielraum  bei  der  Aufertigung  seiner  Netze  und  deren
Handhabung  überlassen  werden  könnte.
Um  eine  Vervollkommnung  unserer  Fischerei-Geräte  zuzulassen,  ja  um
hierzu  anzuspornen,  halten  wir  es  für  nötig,  daß  der  Fischer  eine  jede
neue  Art  von  Netzen  und  Geräten  anwenden  darf,  jedoch  sollte  dies  nur
geschehen  nach  einer  vorherigen  Meldung  bei  der  zuständigen  Berufsfischer-Kommission
  und  nach  einer  von  derselben  vorgenommenen  eingehenden
Prüfung,  von  welcher  die  Erlaubnis  zum  Gebrauch  abhängig  gemacht  wird.
Der  Zentral-Verein  Preußischer  Berufsfischer  hat  durch  eine  solche
Kommission  für  den  Regierungsbezirk  Stralsund  derartige  Feststellungen
und  Vorschläge  von  praktischen  Fischerei-Geräten  machen  lassen,  und  wäre
es  wohl  zu  wünschen,  daß  die  Behörden  wenigstens  versuchsweise  hierauf
eingingen.  Es  würde  sich  unseres  Erachtens  ergeben,  daß  dabei  sowohl
die  königlichen  Regierungen,  wie  auch  die  Fischer  bedeutend  besser  fortkommen. ­
  Die  Fischerei  würde  sich  bald  heben.  Wir  sind  indes  mit
unsern  Reform-Vorschlägen  leider  ganz  allgemein  zurückgewiesen  worden.
Wir  nehmen  deshalb  unsere  Zuflucht  zu  den  Herren  Mitgliedern
der  gesetzgebenden  Körperschaften,  und  stellen  an  dieselben  in  tiefster  Ehrerbietung ­
  das  Ersuchen:  „Die  Herren  Mitglieder  des  hohen  Reichstags
und  des  hohen  Abgeordneten-Hauses  möchten  hochgeneigtest  Veranlassung
nehmen,  zu  Gunsten  des  gegenwärtig  sehr  darnieder  liegenden  Fischerei-Gewerbes
  so  bald  als  möglich  zu  intervenieren."
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        3

Zur  Begründung  unseres  Interventions-Gesuches  führen  wir  die
nachfolgenden  von  unserm  Organe,  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung  zu
Stettin,  im  Laufe  der  Zeit  veröffentlichten  Artikel  hier  an.

Hiinleirfifcherei.
So  lang  noch  nicht  den  Bau  der  Welt
Philosophie  zusammenhält,
Erhält  sich  das  Getriebe
Durch  Hunger  und  durch  Liebe.
Der  Dichter  hat  ja  Recht.  Die  Philosophie  wird  voraussichtlich
niemals  den  Bau  der  Welt  zusammenhalten;  der  Hunger  thut  es,  welcher
für  die  Erhaltung  des  Individuums,  und  die  Liebe  (d.  h.  die  geschlechtliche), ­
  welche  für  die  Erhaltung  der  Art  ewig  zu  sorgen  bestrebt  sind.
Statt  „Hunger"  wäre  wohl  richtiger  zu  setzen  „Selbsterhaltungstrieb",
denn  die  Befriedigung  des  Hungers  ist  zwar  immer  Folge  des  Selbsterhaltungstriebes, ­
  aber  dieser  entspringt  nicht  immer  aus  dem  Gefühle
des  Hungers.  Man  denke  nur  an  die  Furcht,  den  Trieb  zum  Ausweichen
vor  der  Gefahr.  Diese  Triebe,  der  Hunger,  die  Furcht  und  die  geschlechtliche ­
  Liebe,  haben  mit  der  Philosophie  nichts  zu  thun.  Die  Philosophie
ist  allein  ein  theoretisches  Produkt  des  Menschengeistes,  die  Natur  aber
umfaßt  das  All,  den  Bau  der  Welt,  die  Körper  und  deren  Kräfte,  die
Tiere  und  Pflanzen,  wie  sie  sind  und  wie  sie  leben.
Jedes  Individuum,  Pflanze  oder  Tier,  macht  sich  in  der  Welt  so
breit,  als  es  ihm  seine  Anlagen,  seine  Ausrüstung  ermöglichen;  es  unterdrückt ­
  oder  vertilgt  bezw.  es  frißt  die  im  Leben  mit  ihm  konkurrierenden
Geschöpfe.  Auch  der  Mensch.  Auch  er  ist  trotz  Philosophie  dem  Selbsterhaltungstrieb ­
  und  dem  Fortpflanzungstrieb  ebenso  wie  alles  Lebende
unterworfen  und  sorgt  im  Kampfe  ums  Dasein  für  die  Erhaltung  seiner
Person  und  seiner  Art.  Und  wahrlich:  er  macht  sich  seine  vorzüglicheren
Naturanlagen  gründlich  zu  Nutze.  Zwar  kann  er  nicht  gegen  die  Naturgesetze, ­
  aber  er  hat  —  und  das  ist  sein  Vorteil  vor  anderen  Lebewesen  —
diese  Gesetze  erkannt  und  läßt  sie  für  sich  arbeiten.  So  ist  es  möglich
geworden,  daß  er  mit  Hilfe  dieser  Gesetze  die  äußere  Natur  zu  seinem
Vorteil  --  vielleicht  oft  nur  zu  seinem  vermeintlichen  Vorteil  —  geradezu
umgestaltet  hat.  Es  gibt  in  kultivierten  Ländern  keinen  Urwald  und  kein
Urwasser  mehr  und  kein  Tier  und  keine  Pflanze  mehr,  welche  nicht  verurteilt ­
  sind,  dem  menschlichen  Vorteil  zu  dienen,  soweit  der  Mensch  sie
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        4

hat  in  seine  Gewalt  bekommen  können.  Die  kleineren  und  kleinsten  Lebewesen ­
  spotten  freilich  bis  jetzt  noch  dieser  Gewalt,  und  Unkraut  wächst
nach  wie  vor,  wenn  es  auch  gelingt,  es  dünner  zu  machen.
So  hat  sich  der  Mensch  auch  das  Wasser,,  mit  dem  wir  es  hier  ja
ausschließlich  zu  thun  haben,  zu  Nutze  gemacht,  hat  sein  Bett  eingeengt,
seine  Kraft  gelähmt  und  zu  seinen  Diensten  gezwungen;  aber  er  hat  des
Wassers  Bewohner,  weil  sie  sich  seinem  unmittelbaren  Anblick,  seiner
Beobachtung,  mehr  als  die  anderen,  an  der  Luft  lebenden  Geschöpfe  zu
entziehen  wissen,  nicht  hinreichend  auf  seinen  Vorteil  angesehen,  und  hat
bisher  nicht  genügend  darauf  gesonnen,  wie  auch  aus  den  Wasserbewohnern
der  für  den  Menschen  größtmöglichste  Nutzen  herauszuschlagen  sei.  Die
Wissenschaft  der  Fischwirtschaftslehre  im  wilden  Wasser  liegt  noch  in  den
Windeln;  und  doch  muß  die  Fischereiwirtschaft  ebenso  einen  Teil  der
Volkswirtschaft  ausmachen  wie  die  Landwirtschaft,  die  Forstwirtschaft ­
  und  der  Bergbau.
In  der  Urzeit  flössen  die  Ströme  durch  den  Urwald,  oder  ihre  Ufer
waren  ausgedehnte  Sümpfe.  Ungeregelte  Naturgewalten  änderten  häufig
die  Stromlänse,  und  überall  entstanden  trägfließende  oder  stehende  Altwässer,
die  den  Strom  in  seiner  ganzen  Länge  begleiteten.  Dieser  selbst  floß  in
zahllosen  Schlangenlinien  dahin.  Die  Überreste  des  ungeheuren  Lebens
im  Urwalde  wurden  bei  Regenstürzen  meistens  dem  Wasser  zugeführt,
lagerten  sich  in  den  tiefausgehöhlten  Stellen  der  Strombiegungen  und
gaben  den  Fischen  willkommene  Massen  von  Nahrung,  und  überall  fanden
diese  gute  Aufenthaltsorte.  Wohl  die  Hauptnahrungsquetten  für  die  Fische
ergaben  jene  mit  dem  Strom  zusammenhängenden  Altwässer-Sümpfe.
Über  ihnen,  wie  über  jedem  stehenden  Wasser,  schwebten  den  Sommer
über  gewaltige  dunkle  Wolken,  gebildet  aus  Schwärmen  jener  Mücken  und
Haften  rc.,  deren  Larven  im  Wasser  leben,  und  an  denen  die  Friedfische
sich  fortwährend  sättigen.  Die  Menge  der  Fische  war  daher  der  reichlich
gebotenen  Nahrung  wegen  außerordentlich  größer  als  heutzutage,  wo  die
Mücken  gezwungen  sind,  ihre  Eier  etwa  einer  Regentonne  oder  dergl.
anzuvertrauen.  Es  ist  gewiß  wahr:  „Die  Nahrung  der  Fische  (d.  h.  der
Süßwasserfische)  kommt  aus  der  Luft"  (wenigstens  zum  bei  weitem  größten
Teil).  So  sagt  Dubisch;  der  weiß  es,  denn  er  hat  die  Natur  beobachtet.
Auch  die  Raubfische  leben  davon,  wenn  auch  meist  nur  mittelbar,  indem
sie  die  Friedfische  fressen.
So  fraß  dazumal  und  frißt  noch  heute  eins  das  andere  so  weit  es
damit  fertig  werden  kann.  Und  doch  waren  dazumal  sicher  der  Fische
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        ft

unvergleichlich  mehr  als  heutzutage.  Aber  ebenso  waren  deren  Feinde
mehr  vorhanden,  als  da  sind:  Ottern,  Reiher,  Scharben,  Taucher,
Enten  rc.,  vielleicht  auch  noch  einige  aus  der  Urzeit  nachgebliebene  Saurier.
Die  Natur  hat  ihre  Geschöpfe  so  mit  Fähigkeiten  der  verschiedensten
Art  ausgerüstet,  daß  jedes  aktiv  oder  passiv  sich  zur  Erhaltung  seiner
selbst  und  seiner  Art  möglichst  wehren  kann,  die  wenigst  Widerstandsfähigen ­
  durch  riesige  Vermehrungsthätigkeit.  Dabei  freilich  verschwindet
doch  einmal  eine  nicht  ganz  für  die  veränderten  Verhältnisse  ausgerüstete
Art  durch  Aussterben  oder  Ausgerottetwerden  gänzlich,  aber  im  allgemeinen
bestand  in  der  Vorzeit  doch  ein  Gleichgewicht  aller  Gattungen  und  Arten
untereinander.  Wenn  sich  an  einem  Orte  den  Fischfeinden,  z.  B.  den
Ottern,  infolge  ihres  Raubens  im  Wasser  nicht  mehr  vollauf  Fische  boten,
so  wanderten  die  Ottern  aus,  um  ergiebigere  Jagdgründe  zu  suchen,  und
die  Fische  des  alten  Reviers  hatten  dann  infolge  ihres  unglaublich  raschen
Wachstumvermögens  bei  desto  vollerer  Nahrungsmenge  Gelegenheit,  schnell
wieder/ihre  frühere  Gesamtmasse,  d.  h.  ihr  jener  Nahrungsmenge  entsprechendes ­
  Gesamtgewicht,  zu  ersetzen.  Denn  die  Natur  hatte  alle  stärker
verfolgten  und  schwächeren  unter  ihren  Kindern  mit  höherer  Vermehrungsfähigkeit ­
  ausgestattet.  Je  mehr  von  den  Nachkommen  unterzugehen  bestimmt
oder  in  Gefahr  sind,  desto  gewaltiger  ist  die  Anzahl  der  erzeugten  Kinder.
So  war  es  dazumal.  Heute  ist  das  Gleichgewicht  durch  den  Menschen
überall  zu  dessen  Gunsten  verschoben.  Der  Mensch  duldet  keinen  Urzustand,
er  rottet  ihn  aus,  wie  er  überhaupt  alles,  was  ihm  und  seinen  Zwecken
im  Wege  steht,  vertilgt  oder  für  diese  Zwecke  umändert.  Aus  den  Urwäldern ­
  sind  Äcker  und  Forsten,  aus  den  Sümpfen  Wiesen,  Felder  und
Teiche  geworden;  die  Seen,  welche  und  soweit  sie  abzulassen  waren,  sind
trocken  gelegt,  die  Flüsse  sind  durch  starke  Bauten  eingeengt  und  in  ein
bestimmtes  steril  gewordenes  Bett  gezwungen  worden  und  dienen  der
Schiffahrt  oder  mittelst  zahlloser  Stauungen  der  Industrie,  von  welcher
sie  verunreinigt,  oft  unbewohnbar  für  die  Fische  und  ungenießbar  für
Menschen  und  Vieh  gemacht  werden.  Manchmal,  ja  oft  regelmäßig,
rächt  sich  freilich  die  zu  stark  in  Fesseln  geschlagene  Natur,  indem
die  von  ihr.gespendeten,  durch  nichts  mehr  aufgehaltenen  und  aufzuhaltenden
Wassermassen  ganze  Flußgebiete  verheeren  und  Wohnungen,  Ackerfelder,
Vieh  und  anderes  Menscheneigentum  von  Millionen  an  Wert  und  auch
Menschen  selbst  in  großer  Zahl  in  ihren  Fluten  zu  gründe  gehen  lassen.
Solche  Katastrophen  mag  man  dreist  der  schlechten  Vorausberechnung
der  Wasserbaumeister  und  auch  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung,  welche
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        6

die  Umgestaltung  der  Natur  durch  die  Menschen  in  Feld,  Wald  und
Wasser  zu  regeln  und  zu  überwachen  haben,  aus  Rechnung  setzen.
Der  Mensch  duldet  nur  diejenigen  Pflanzen  und  Tiere,  welche  ihm
Nutzen  bringen,  und  nimmt  so  viel  davon,  als  ihm  zweckmäßig  erscheint
und  dienlich  ist.  Sie  sind  jetzt  einzig  und  allein  auf  der  Welt,  lim  von
Menschen  gegessen  oder  anderweitig  benutzt  zu  werden.  Und  diese  Benutzung ­
  hat  er  in  ein  bestimmtes  wohlausgebildetes  System  gebracht,
ja  zu  einer  eignen  Wissenschaft  ausgebildet,  der  Landwirtschaft.  Aber
in  der  Macht  des  Menschen  sind  nicht  allein  die  Pflanzen  und  Landtiere,
sondern  auch  die  Wassertiere,  darunter  vornehmlich  die  Fische,  gegeben,
die  er  gegenwärtig  zwar  wohl  benutzt,  wie  er  ihrer  habhaft  werden  kann,
aber  deren  regelrechte,  ihm  den  meisten  Vorteil  gewährende  Benutzung
und  Behandlung  er  fast  überall  bis  heute  noch  unausgebildet  gelassen,
ja,  wenigstens  in  bezug  auf  die  wilden  Gewässer,  kaum  erkannt  hat.
Wir  haben  wohl  eine  gut  ausgebildete  Landwirtschasts-  und  Forstwirtschaftskunde, ­
  aber  kaum  eine  Spur  von  Wasserwirtschaftskunde, ­
  mit  Ausnahme  der  Lehre  von  der  Teichwirtschaft.  Diese  aber
ist  es,  welche  berufen  ist,  uns  auch  zu  einer  Lehre  von  der  Bewirtschaftung
der  wilden  Gewässer  anzuleiten  und  hinüberzuführen,  und  welche,  wenn
man  die  bei  ihr  gemachten  Erfahrungen  benutzen  will,  uns  Vergleichsund ­
  Anhaltspunkte  genug  bietet  auch  für  rationelle  Behandlung,  d.  h.
Bewirtschaftung,  des  wilden  Wassers.  Die  Teichwirtschaftslehre
beruht  auf  der  Ernährung  der  Fische,  die  Fischerei  im  wilden
Wasser  muß  auf  dieselben  Grundlagen  gestellt  werden.
Wir  Menschen  haben  durch  gewaltsame  Veränderungen  des  natürlichen ­
  Wassers  den  Fischen  einen  großen  Teil  ihrer  Nahrung  genommen
und  viele  Fischarten  ihrer  Lebensbedingungen  beraubt  oder  die  letzteren
verkürzt.  Die  Gewässer  aber  erhalten  nur  verhältnismäßig  grade  so  viel
Gewicht  an  Fischen,  als  sie  diesen  Nahrung  bieten  können,  nicht  mehr.
Wir  müssen  also,  wollen  wir  verbessern  und  größere  Erträge  erzielen,
Nahrung,  wenn  sie  nicht  zu  teuer  wird  und  soweit  es  überhaupt  möglich
ist,  hinzuführen  und  jene  früheren  Lebensbedingungen  der  Fische  (b.  h.
derjenigen,  die  wir  nutzbar  zu  machen  bestrebt  sind),  nach  Möglichkeit
unterstützen  und  wiederherstellen.
Wenn  der  Landmann  bessere  Ernten  erzielen  will,  so  mnß  er  düngen.
Düngen  heißt  aber:  den  Pflanzen  mehr  Nahrung  zuführen,  als  der
Boden  aus  sich  selbst  herzugeben  vermag:  und  wenn  der  Landmann  mehr
und  besser  genährtes  Vieh  halten  will,  als  seine  Äcker  und  Wiesen  Nahrung
        <pb n="14" />
        dafür  liefern,  so  muß  er  Nahrungsmittel  zukaufen,  was  auch  auf  Düngen
hinausläuft.  Der  Fischer  am  freien  Wasser  aber  denkt  nicht  an  das
Düngen,  an  das  Fischnahrungzuführen,  er  nimmt  nur  immer  heraus,
was  er  verwerten  kann,  ohne  etwas  dazuzuthun.  Wie  kann  man  nur
immer  auf  „Vermehrung  des  Fischbestandes"  dringen?  was  nützt  alles
Bruteinsetzen  und  alle  die  Vermehrung  begünstigenden  Schonbestimmungen,
wenn  man  dabei  nicht  düngt,  d.  h.  Fischnahrung  hinzugibt?  Nicht  ein
Pfund  Fisch  mehr  wird  mit  jenen  Schonmaßregeln  ohne  Düngung  im
Wasser  leben  können,  als  die  natürlich  produzierte  Fischnahrung  zu  erhalten ­
  vermag.*)  Der  Landmann  vertilgt  nach  Möglichkeit  das
Unkraut  und  alles  was  er  auf  seinen  Acker  nicht  wachsen  haben  will;
er  jätet.  Der  Fischer  aber  nimmt  Jahr  für  Jahr  nur  die  wertvolleren
Fische  heraus,  und  läßt  diejenigen  Fische,  welche  er  nicht  verwerten  kann
und  die  doch  den  guten  Fischen  Nahrung  wegnehmen,  unbehelligt,  ja  wirft
sie,  wenn  gefangen,  meistens  thörichter  Weise  wieder  ins  Wasser;  er
jätet  nicht.**)  Dadurch  stört  er  das  Gleichgewicht  zu  Ungunsten  der  gut
zu  verwertenden  Fische  und  macht  sie  immer  weniger  konkurrenzfähig
gegenüber  den  schlechten  Fischen,  dem  Unkraut.  Wundern  wir  uns  noch
über  die  ewigen  Klagen  über  Abnahme  der  Fische,  d.  h.  der  besseren
Arten?  Von  dem  schlechten,  insbesondere  durch  Maschenweitebestimmungen
geschützten  Zeug  ist  noch  übergenug  vorhanden.
Wenn  ein  Wasser  normal  bestanden  ist,  d.  h.  soviel  Fische  oder
richtiger  Fischgewicht  beherbergt,  als  es  Nahrung  für  dieselben  bietet,
so  wäre,  wenn  aus  allen  den,  nehmen  wir  an,  100,000  Eier,  welche  ein
Rogener  ablegt,  auch  nur  2  daraus  hervorgegangene  Fische  die  Größe
der  Eltern  erreichen  sollen,  der  Mensch  genötigt,  um  diesen,  also  verdoppelten ­
  Fischbestand  zu  erhalten,  alle  Jahre  gerade  soviel  Fischnahrung
„künstlich"  hinzuzufügen,  als  das  Wasser  in  einem  Jahre  natürlich
produziert.  Wenn  das  nicht  geschieht,  so  kann  sich  auch  das  Gesamt-')
  Im  allgemeinen  sind  alle  Fische  Fleischfresser;  manchen  ist  auch  eine  Beigabe
von  Früchten  willkommen.  Jeder,  der  eine  nicht  allzugroße  Fläche  befischt,  sollte
allen  Fleischabfall  (die  Landwirtschaft  kann  solchen  als  Dünger  für  Pflanzen  wohl
entbehren),  als  z.  B.  versetzte  Kälber,  an  nicht  schlimmen  Krankheiten  eingegangenes
Vieh,  Eingeweide  rc.  als  Ersatz  für  Jnsekten-Nahrung  sammeln,  und  eine  Verkleinerungsmaschine
  dafür  benutzen  und  diese  Nahrung  im  Wasser  ausstreuen.
Gedämpfte  schlechte  Kartoffeln.  Lupinen  und  dergl.  geringe  Früchte  in  für  die
Fische  mundgerechten  Bissen  sind  ebenfalls  als  Beigabe  zu  dem  Fleischabfalle  den
Fischen  willkommen.
*")  Laut  heutiger  gesetzlicher  Bestimmung  darf  er  es.  nicht!
        <pb n="15" />
        8

gewicht  der  Fischmenge  nicht  verdoppeln.  Mit  andern  Worten:  Es  kann
nur  soviel  Gewicht  an  Jungfischen  auskommen,  als  an  Abgang  am  Gewicht
der  Eltern  durch  Gefangen-  oder  Gefressenwerden  oder  Absterben  zu  verzeichnen ­
  ist.  Wenn  jene  zwei  leben  bleiben,  d.  h.  wenn  die  Zahl  der
Individuen  verdoppelt  wird,  ohne  daß  man  düugt,  d.  h.  Nahrung  hinzugibt, ­
  so  werden  der  Fische  je  zwei  nur  soviel  wie  sonst  einer  wiegen,
da  ihrem  Wachstum  bei  fernerer  für  jeden  einzelnen  kärglich  zugemessener
Nahrungsmenge  bestimmte  Grenzen  gesetzt  sind,  denn  das  Wachstum
der  Fische,  wenigstens  der  Süßwasserfische,  hängt  allein  von  der
Fülle  der  zugemessenen  Nahrung  ab,  nicht  von  ihrem  Alter.
Wie  kann  man  denn  nun  glauben,  daß  man  durch  Vermehren,  durch
Hinzusetzen  von  künstlich  erzogener  Brut,  durch  Schonen  der  von  der
freigebigen  Natur  unzählig  gelieferten  Jungfische  und  andere  Schonmaßregeln ­
  den  Fischbestand,  d.  h.  doch  nur  das  nutzbare  Gesamtgewicht
der  Fische  zu  vergrößern  imstande  ist?  Denn  unter  einträglicher  Vermehrung ­
  kann  doch  nur  die  Vergrößerung  des  Gesamtgewichts  der  nutzbaren ­
  Exemplare  und  nicht  die  Vergrößerung  der  Zahl  der  Individuen
verstanden  werden.  Wo  viel  Abgang  ist,  da  sorgt  die  Natur  zwar  mit
unglaublicher  Freigebigkeit  für  schnellen  Ersatz,  der  aber  immer  von  der
im  Wasser  gebotenen  Nahrungsmenge  abhängt,  und  wo  man  Fischarten
einführen  will,  da  muß  mau  in  demselben  Verhältnis  ähnliche  Arten,
welche  dieselbe  Nahrung  verbrauchen  (Konkurrenten)  vertilgen,  es  wären
denn  Wanderfische,  welche  der  heimischen  Nahrung  nicht  bedürfen.
Auch  das  Meer  hat  seine  Grenzen  in  bezug  auf  Produktivnsfähigkeit
an  Fischnahrung.  Wenn  wir  aber  das  ungeheure,  natürlich  sich  vollziehende ­
  Vernichten  der  Meeresbewohner  unter  sich  betrachten,  so  dürfte
das,  was  der  Mensch  davon  nimmt,  als  gar  wenig  erscheinen.  Das
Meer  ist  zu  groß,  als  daß  der  Mensch  im  Stande  wäre,  das  Gleichgewicht ­
  der  Meeresbewohner  unter  sich  merklich  zu  stören.  Um  zu  große
Ausbeutung  des  Meeres  brauchen  wir  also  einstweilen  nicht  besorgt  zu
sein,  denn  wir  konnten  das  Meer  nicht  umgestalten,  wie  das  Binnenwasser.
Die  Natur  duldet  keine  Lücken.  Wenn  viele  Fische  gefangen  oder  umgekommen ­
  find,  so  haben  die  Nährtiere  Gelegenheit,  sich  besser  zu  vermehren, ­
  und  diese  Vermehrung  der  Nährtiere  gibt  wieder  den  Fischen
Gelegenheit,  sich  zu  vermehren  und  zu  wachsen.  Der  Produktioussähigkeit
des  Wassers  an  Fischnahrung  ist  durch  die  Kousumtionsfähigkeit  der
Fische  die  natürliche  Grenze  gesetzt  und  umgekehrt.
Die  süßen  Gewässer  sind  nicht  mehr,  was  sie  gewesen  sind,  luir
Ijflben  sie  umgestaltet  durch  Bauten  und  Anlagen  für  anderweitige  Kultur-
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zwecke  zu  Ungunsten  der  Fische  und  der  Fischerei,  und  sind  jetzt  nicht  im
Entferntesten  mehr  imstande,  den  früheren  Fischreichtum  wieder  herzustellen.
Was  nützt  daher  alles  Klagen  über  Abnahme  der  Fische?  Die  Ursache
ist  nicht  allein,  ja  am  wenigsten,  das  Fangen,  sondern  hauptsächlich  das
Ungeeignetmachen  des  Wassers  für  das  Leben  der  Fische.*)
Man  soll  allerdings  mit  Auswahl  fangen.  Die  Raubfische  haben
ihren  wohlangewiesenen  Platz  im  Haushalte  der  Natur,  und  es  gab
damals,  als  man  die  Raubfische  und  andere  Fischräuber  gewähren  ließ,
doch  unendliche  Mengen  Fische,  wie  das  in  wenig  kultivierten  Ländern,
wo  die  Gewässer  sich  noch  im  jungfräulichen  Zustande  befinden,  noch  heute
zu  sehen  ist.
Der  Mensch  verdrängt  die  Räuber,  er  fängt  die  Raubfische,  aber
er  vergißt  dabei,  etwas  an  ihre  Stelle  zu  setzen,  was  deren  Funktion  zur
Erhaltung  des  Gleichgewichts  übernehmen  mag.  Ein  fünfpfündiger  Hecht
sott  —  angenommen  —  nur  täglich  l U  Pfund  Fischfleisch  zur  Nahrung
bedürfen,  das  macht  im  Jahre  schon  fast  100  Pfund  Kleinfische.  Diese
100  Pfund  Kleinfisch  bedeuten  Tausende  kleiner  Individuen.  Um  so  viel
Tausende  wird  durch  Herausfangen  des  einen  Hechts  die  Gesamtkopfzahl
der  Fische  vermehrt  zum  Nachteil  der  Nahrungskonkurrenten.  Wir  müssen
also  wirtschaftlich,  um  bessere  Erträge  zu  erlangen,  d  h.  damit  die  anderen
Fische  zu  marktfähiger  Größe  heranwachsen,  diese  Tausende  mit  dem  Hechte
herausnehmen.  Der  Mensch  aber  nimmt  immer  nur  die  größten,  gut
zu  verwertenden  Exemplare  heraus  und  läßt  die  ungeheure  Zahl  der  für
ihn  unbrauchbaren,  die  sonst  der  Raubfisch  (der  aber  auch  mitgefangen
wird)  verwertet,  unbehelligt.  Dadurch  ruft  er  ein  Mißverhältnis  hervor.
Die  Räuber  fraßen  viele,  ja  fraßen  die  meisten  bis  auf  wenige  der  für
uns  noch  wertlosen  Fische,  wir  aber  fangen  die  Raubfische,  schonen  dieses
kleine  Zeug  über  Gebühr  und  beschränken  dadurch  die  Nahrung  und  demzufolge ­
  das  Wachstum  der  nachbleibenden  Fische,  welche  uns  zu  gute
kommen  sollten.  Daher  die  Klagen  über  Jmmerkleinerwerden  einzelner
Fischarten.  Hier  liegt  die  Ursache.  In  Karpfenabwachsteiche  setzen  wir
wirtschaftsmäßig  Raubfische  ein,  um  die  etwa  entstehenden  Nachkommen
und  anderweitig  in  den  Teich  gelangte  Nahrungskonkurrenten  vertilgen
zu  lassen.  Hier  bei  der  Teichwirtschaft  regeln  wir  die  Nachzucht  (in
")  ES  wird  auch  da  über  Abnahme  der  Fische  geklagt,  wo  da8  Fischen  auch
noch  so  verständig  betrieben  wird.  Man  muß  indessen  vorsichtig  sein  bei  Anhörung
von  Klagen.  Geklagt  wird  immer,  auch  bei  reichlichem  Fang,  denn  niemand,  will
andere  in  die  eigene  Tasche  sehen  lassen.
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Streich-  und  Streckteichen).  Das  können  wir  freilich  im  wilden  Wasser
nur  sehr  bedingungsweise;  aber  doch  muß  auch  hier  naturgemäß,  wie  es
sonst  durch  die  Raubfische  rc.  allein  geschah,  die  Brut  so  kurz  gehalten
werden,  daß  nur  genügend  Nachzucht  übrig  bleibt.  Unsre  Gewässer  sind
oft,  soweit  sie  nicht  verunreinigt  oder  steril  gemacht  sind,  voll  dieser
Kleinfische,  aderan  brauchbaren,  marktfähigen,  also  verkäuflichen  Exemplaren
verarmt  und  ausgeraubt;  die  unermeßliche  Menge  kleiner  teilt  sich  in  die
vorhandene  Nahrung,  aber  kann,  weil  der  Konkurrenten  zu  viele  sind,
nicht,  oder  doch  nur  sehr  teilweise,  zu  brauchbaren  Fischen  werden;  denn
die  Fische  erreichen  nicht,  wie  die  Säuger,  mit  den  Jahren  eine  bestimmte
Größe,  sondern  ihr  Wachsen  hängt  allein  von  der  ihnen  zu  Gebote
stehenden  Nahrung  ab.  Solche  Gewässer  werden  niemals  etwas  ordentliches ­
  austhun,  wenn  man  sich  nicht  entschließt,  eine  gehörige  Menge
jener  Kleinfische  mit  den  Raubfischen  herauszunehmen.  Ein  Brachsen
von  5  Pfund  Gewicht  wird  gerne  mit  2  M.  und  darüber  bezahlt.  Was
aber  sind  10  Brachsen  wert,  welche  zusammen  5  Pfund  wiegen?  So
gut  wie  nichts.  Wer  kauft  so  kleine  Fische?  Neben  den  Jungfischen  der
einst  brauchbar  werdenden  Arten  sind  aber  noch  eine  Menge  kleiner  Fischarten ­
  vorhanden,  die  überhaupt  nicht  größer  werden  oder  die  als  geringwertig ­
  oder  wertlos  gar  kein  Gegenstand  des  Fanges  sind,  die  wir  aber
wunderlicherweise  durch  Maschenweitebestimmungen  schützen.  Der  Landmann ­
  und  Gärtner  vertilgt  das  Unkraut,  so  viel  er  kann;  die  erwähnten
Fischarten  sind  dasselbe  im  Wasser,  was  dem  Landmann  das  Unkraut
auf  dem  Acker  ist.  Man  soll  sie  so  viel  als  nur  möglich  vertilgen,  aber
wir  schützen  sie  durch  Gesetze  und  halten  solche  Vernichtung  kleiner  Fische
für  entsetzlich  strafbare  Missethat.
Was  nützen  die  Klagen  über  die  fischereiverderbenden  Flußkorrektionen?
was  helfen  Maßregeln  gegen  Verunreinigungen  des  Wassers  und  gegen
Fischfeinde?  was  nützen  fischereipolizeiliche  Vorschriften,  wenn  man  sich
nicht  wenigstens  einigermaßen  einig  ist  über  die  richtige  Bewirtschaftung
des  Wassers,  welches  uns  noch  für  die  Fische  übrig  geblieben  ist?  Was
sollen  auch  Genossenschaften,  wenn  sie  nicht  wissen,  wie  sie  wirtschaften
sollen,  ehe  die  richtigen  Grundsätze  für  das  Wirtschaften  festgestellt  und
anerkannt  sind?
„Erhaltung  des  Fischbestandes"  und  „Vermehrung  der  Fische",  das
soll  es  thun;  mit  diesen  Phrasen  hat  man  bisher  allein  die  Fischerei
im  süßen  Wasser  zu  heben  gemeint.  Und  doch  sind  es  nur  Phrasen.
Man  spricht  darin  allgemein  von  Fischen,  als  wenn  der  edle  Karpfen
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        11

ober  die  Forelle  mit  ber  Elritze  unb  bem  Stichlinge  auf  einer  Stufe
stäube  unb  gleicher  Behanblung  unterzogen  werben  müsse,  währenb  es
boch  in  bem  einen  Gewässer  auf  diese,  im  anbern  auf  jene  Fischart  ankommt, ­
  je  nachbem  sie  lokal  am  besten  gebeiht  unb  am  besten  verwertet
werben  kann.  „Erhaltung  bes  Fischbestanbes!"  Welcher  unbestimmte
Ausbruck,  ba  es  boch  nur  barauf  ankommt,  ben  möglichst  großen  baueruben
Nutzen  zu  erzielen  unb  bie  Natur  zum  Probuzieren  von  für  uns  brauchbarem ­
  Fischfleisch  zu  zwingen,  nicht  zum  Probuzieren  von  möglichst  viel
Jnbivibuen  unb  von  geringwertigen  ober  ganz  unnützen  Fischarten?  Unb
was  bie  „Vermehrung  ber  Fische"  anbelangt,  so  haben  wir  gesehen,  wohin ­
  bieselbe  führt:  zu  gänzlich  unprobuktiven  Gewässern,  welche  trotzbem
von  kleinen  unbrauchbaren  Fischen  wimmeln.  Es  kommt  in  bezug  auf
bie  Erträge  garnicht  auf  bie  Anzahl  ber  im  Wasser  befinblichen  Fische
an,  sonbern  auf  bie  Anzahl  ber  Fische,  welche  wir  bestmöglichst  verwerten
können.  So  lange  sie  im  Wasser  sinb,  nützen  sie  uns  garnichts,  sonbern
nachbem  sie  gefangen  sinb.  Ein  Wasser  kann  überfüllt  an  Millionen
Fischen  sein,  unb  boch  haben  seine  Fische,  weil  sie  aus  Nahrungsmangel
zu  klein  bleiben,  keinen  Wert  unb  können  unter  solchen  Umstänben  niemals
einen  orbentlichen  Wert  'erreichen,  unb  basselbe  Wasser  könnte  unglaublich
viel  gute  Menschennahrung  liefern,  wenn  man  jene  Millionen  verkleinern
wollte.  Wie  häufig  begegnet  man  ben  Worten  „rationelle  Behanblung
ber  Fischerei".  Welches  aber  bie  rationellste  Weise  ist,  in  welcher  bas
in  Frage  stehenbe  Gewässer  zu  behandeln,  b.  h.  zu  bewirtschaften  ist,
bas  steht  nicht  babei.  Mit  bem  gedankenlos  ausgesprochenen  Worte
„rationell"  wird  gar  viel  Mißbrauch  getrieben.
Ich  ging  eines  Tages  am  Rande  eines  großen  Landsees  entlang.
Zahlreiche  Möven  gaukelten  über  dem  Wasser  und  ab  und  zu  schoß  eine
aus  ber  Schar  stoßtauchend  hernieder  an  und  unter  die  Oberfläche  und
kam  wieder  hervor  mit  einem  kleinen  Fisch  im  Schnabel,  den  ihm  dann
seine  neidischen  Artgenossen  ober  eine  etwa  vorüberfliegende  Krähe  abzujagen
  bestrebt  waren.  Von  weitem  sah  ich  einige  Reiher,  bis  an  das
Fersengelenk  im  Wasser  stehend,  bewegungslos  auf  vorüberschwimmende
Fische  lauern,  und  sie  flogen  bei  meiner  Annäherung  davon,  um  sich  an
ber  anderen  Seite  des  Sees  zu  gleichen  Geschäften  niederzulassen.  Ich
war  in  Gedanken  und  hatte  die  Annäherung  eines  Mannes  nicht  bemerkt,
ber  mich  anredete:
„Erlauben  Sie,  daß  ich  mich  vorstelle?  Mein  Name  ist  ...  .
Ich  interessiere  mich  lebhaft  für  Fischerei.  Es  ist  doch  eine  Schande,
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        12

daß  nicht  strenger  darauf  gehalten  wird,  diese  Fischvertilgung  durch  jene
Vögel  zu  verhindern."
Ich  hatte  von  dem  Manne  gehört  und  gelesen.  Er  hatte  über
Fischerei  geredet  und  geschrieben.  Mir  graut  vor  solchen,  die  sich,  wie
sie  sagen,  „sehr  für  Fischerei  interessieren",  aber  sich  nicht  die  Mühe
geben,  in  die  Natur  und  ihr  Wirken  tiefer  hineinzublicken,  welche,  ohne
nachzudenken  und  zu  vergleichen,  nur  die  Oberfläche,  das  ihnen  in  die
Augen  Fallende  betrachten  und  nur  nach  diesem  oberflächlich  Erschauten
in  der  Schreibstube  ihre  theoretischen  Ansichten  bilden.  Ich  erwiderte:
„Diese  von  Möven,  Reihern  und  anderen  Fischfeinden  gefressenen
Fische  sind  im  Haushalte  der  Natur  für  jene  Vögel  übrig  und  keineswegs ­
  bestimmt,  groß  zu  werden,  ja,  man  würde  bald  gar  keine  großen
Fische  mehr  aus  dem  See  fangen  können,  wenn  diese  Vögel  und  andere
Fischfeinde  uns  nicht  den  Gefallen  thäten,  die  Masse  der  kleinen,  ihnen
zugänglichen  Fische  ganz  erheblich  zu  vermindern."
„Wie?  Was?"  Der  Herr  war  ordentlich  erschrocken.  „Wo  sollen
denn  die  großen  Fische  herkommen,  wenn  die  kleinen  vernichtet  werden?"
„Vernichtet  nicht,  nur  bis  auf  ei-n  gewisses  Maß  verringert;  ja  bei
den  schlechten  Arten  ist  es  sogar  gut,  wenn  sie  wie  Unkraut  möglichst
vernichtet  werden.  Wenn  wir  den  Raubfischen  und  den  Möven,  Reihern  rc.
zu  stark  zu  Leibe  gehen  und  sie  bis  über  das  Maß  ihrer  Notwendigkeit
verringern,  so  müssen  wir,  um  ein  Gleichgewicht  zu  erhalten,  deren  natürliche ­
  Funktionen  selbst  übernehmen  und  durch  engmaschige  Geräte  dafür
sorgen,  daß  das  kleine,  die  größeren  in  der  Nahrung  beeinträchtigende
Zeug  nicht  überhand  nimmt.  Wenn  Sie  wollen,  daß  die  von  der  Natur
erzeugten  Kleinen  alle  wachsen  sollen  und  zu  Großen  werden,  so  müssen
Sie  das  von  der  Natur  in  bestimmtem  Maße  gebotenen  Futter  vermehren, ­
  also  hinzufüttern,  was  Ihnen  doch  wohl  an  diesem  großen
Wasser  recht  schwer  werden  dürfte,  und  die  Fische  brauchen  auch  noch
andere  Dinge  zum  Lebe«  als  die  gewöhnliche  Nahrung.  Wenn  Sie
aber  wirklich  erreichen  könnten,  daß  alle  diese  zahllosen  Kleinen  groß
würden,  so  mögen  Sie  sich  angesichts  der  gewaltigen  Vermehrungsfähigkeit ­
  der  Fische,  die  Sie,  wie  so  manchen  anderen  Faktor  auch,  bisher
nicht  in  Rechnung  gezogen  haben,  selber  ausrechnen,  daß  in  wenigen
Jahren  kein  Platz  mehr  für  Wasser  im  See  sein  würde."
Der  Herr  dankte  zwar  für  die  Antwort,  aber  er  ging  doch  kopfschüttelnd ­
  und  mich  im  Innern  vermutlich  als  einen  eigensinnigen  Ketzer
gegen  landläufige  und  daher  allgemein  nachgebetete  Lehrsätze  haltend  von
        <pb n="20" />
        13

bannen,  und  da  ihm,  wie  ich  wußte,  folgerichtiges  Denken  und  Vertiefung ­
  in  eine  Sache  zu  unbequem  oder  unmöglich  waren,  so  habe  ich  auch
keine  Hoffnung,  ihn  von  jenen  landläuşigen  Ideen  abgebracht  zu  haben.
Mit  manchem  Leser  wird  es  mir  wohl  ebenso  gehen.  Leute,  die  sich  für
klug  ausgeben,  muß  man  nicht  belehren  wollen.  Das  folgerichtige  Denken
ist  nicht  Jedermanns  Sache.
Vergleichen  wir:  Der  Landwirt  und  Viehzüchter  kann  doch  nicht
alle  Nutztiere,  die  in  seiner  Wirtschaft  geboren  werden,  erhalten  und
füttern.  Er  hat  die  großen  Raubtiere  ausgerottet,  welche  früher  den
Bestand  an  pflanzenfressenden  Tieren  in  der  freien  Natur  in  Schranken
hielten  und  in  Schranken  halten  mußten,  und  muß  daher  nun,  um  das
Gleichgewicht  in  der  Natur  zu  erhalten,  die  Funktionen  der  Raubtiere
übernehmen.  Er  verkauft  daher  Kälber,  Lämmer,  Ferkel,  Gänse,  Enten,
Hühner  rc.  neben  den  älteren  gemästeten  oder  abgängigen  Nutztieren  und
behält  nur  soviel,  als  er  in  seiner  Wirtschaft  ernähren  kann.  Die  verkauften ­
  Tiere  ernähren  nunmehr  Menschen  statt  Raubtiere.  Und  der
Fischwirt  soll  die  Nachzucht  alle  leben  lassen?  Die  Minimalmaßbestimmung ­
  und  andere  Schonmaßregeln,  welche  die  Vermehrung  der  Fische
bezwecken,  sind  gerade  dasselbe  wie  ein  Gebot  an  alle  Landwirte^  alle
Kälber,  Lämmer,  Kücken  %.  leben  und  zugehen  zu  lassen,  um  den  Viehstand ­
  zu  vermehren  und  zu  verbessern,  oder  wie  ein  Befehl  an  alle
Gärtner,  fortan  alles  Unkraut  wachsen  zu  lassen.
Einen  vielleicht  noch  augenfälligeren  Vergleich  liefert  die  Forstwirtschaft. ­
  Wirtschaften  heißt:  das  Wirken  der  Natur  zu  unsern  Gunsten
zu  benutzen  und  zu  regeln  (natürlich,  soweit  sie  sich  das  gefallen  läßt).
Im  Urwalde  kommt  das  Holz  dem  Menschen  kaum  zu  gute.  Der  altgewordene ­
  Stamm  fiel  endlich  um,  nachdem  er  durch  seine  Ausdehnung
im  Leben  Hunderte  von  jungen  Stämmen  unterdrückt  hatte,  und  zerschlug
im  Fallen  wiederum  Massen  von  jungem  Holze.  Der  Forstwirt,  der
den  Wald  in  Behandlung  genommen  hat,  will  aber  seinerzeit  aus  den
Bäumen  den  möglichsten  Nutzen  ziehen.  Er  besät  die  Fläche  und  durchforstet ­
  das  aufgelaufene  junge  Gehege  und  das  älter  werdende  zu  verschiedenen ­
  Malen  und  zerstört  damit  eine  Menge  junger  Pflanzen  und
Bäume,  um  den  übrigen  Luft,  Licht  und  hinreichende  Nahrung  aus  dem
Boden  zu  gewähren,  nnd  für  jeden  Stamm  eines  haubaren  Schlages
sind  Hunderte  von  jungen  Baumindividuen  vorher  geopfert  worden.  Die
schlechten  etwa  mit  aufgelaufenen  Hölzer  vertilgt  der  Forstwirt  ganz,
und  der  Fischwirt  soll  die  Nachzucht  und  die  schlechten  Fische  alle  leben
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        14

lassen?  Wir  Menschen  haben  durch  unsere  Eingriffe  in  das  Wirken  der
Natur  diesem  Wirken  (nicht  der  Natur  selber,  denn  das  können  wir  nicht)
Gewalt  angethan;  auch  in  der  Fischerei  müssen  wir  daher  jetzt  das
Wirken  der  Natur  regeln  und  dabei  uns  der  letzteren  anpassen,  damit  sie
zu  unseren  Gunsten  produziere.
Wenn  ein  Landwirt  aus  etwa  1  Morgen  Land  100  Pfd.  Weizen
aussät,  so  erntet  er  im  Durchschnitt  1000  Pfd.  Korner;  wenn  aber  ein
Landbesitzer  auf  einen  Morgen  das  zehnfache  aussäen  wollte,  vermeinend,
er  würde  nun  auch  das  zehnfache,  also  10,000  Pfd.  ernten,  so  werden
gerechte  Landwirte  sagen:  „Der  Mann  ist  verrückt."  Wenn  ein  Viehbesitzer ­
  auf  eine  Weide,  die  nur  für  ein  Haupt  Rindvieh  Gras  hat,  zehn
Stück  jagen  wollte,  so  werden  gerechte  Viehzüchter  sagen:  „Der  Mann
ist  nicht  bei  Troste."  Wenn  ein  Karpfenteichinhaber  in  einen  Teich,  der
nur  100  Köpfe  zu  einem  richtigen  Wachstum  bringen  kann,  1000  Köpfe
einsetzt,  so  werden  gerechte  Karpfenzüchter  sagen:  „Der  Mann  ist  nicht
recht  gescheit",  aber  im  wilden  Wasser  sott  die  Parole  gelten:  „Immer
darauf  los  vermehren"  ?
Warum  setzen  wir  Raubfische  in  den  Karpfenabwachsteich?  Damit
sie  die  etwaige  Nachzucht  der  Karpfen  und  was  sonst  noch  fischnahrungsbedürftiges ­
  *)  unbefugt  in  den  Teich  gelangt,  wegfressen,  damit  die  zum
Wachsen  bestimmten  Karpfen  nicht  in  der  Nahrung  verkürzt  werden.
Wir  setzen  nur  eine  bestimmte  der  im  Teich  von  der  Natur  produzierten
Nahrung  entsprechende,  durch  Erfahrung  festgestellte  Anzahl  Karpfen  in
den  Teich,  weil  wir  wissen,  daß  bei  einem  „Übersetzen"  die  Fische  weniger
oder  garnicht  wachsen.  Denn  allein  von  der  Fülle  der  gebotenen  Nahrung,
nicht  vom  Alter,  wie  beim  Säugetier,  hängt  das  Wachstum  des  Fisches
ab.  Für  Nachzucht  des  Teichfisches  wird  in  Streich-  und  Streckteichen
regelnd  gesorgt,  wir  müssen  aber  auch  in  wildem  Wasser  die  überflüssigen

*)  Susta  hält  die  Rotaugen,  Rotfedern  und  Döbel  für  keine  Nahrungskonkurrenten ­
  der  Karpfen,  weil  sie  reine  Pflanzenfresser  sein  sollen,  und  empfiehlt
sie  sogar  als  Beisatz,  um  den  Teich  besser  auszunutzen.  Verfasser  hat  ungezählte
Rotaugen  und  Rotfedern  an  der  Angel  gefangen,  die  allermeisten  mit  Regen-  und
Sprockwürmern,  manche  auch  an  Brod  (aber  das  frißt  der  Karpfen  auch).  Der
Döbel  heißt  auch  in  gewissen  Gegenden  „Mäusebeißer",  weil  er  Wassermänse
fressen  soll,  und  jeder  Angler  weiß,  daß  er  auf  Fische  und  Frösche  geht.  Es
möchte  schwerlich  glücken,  diese  Fischarten  mit  Grünzeug  zu  ködern,  und  es  erscheint ­
  doch  sehr  bedenklich,  ist  auch  allen  Erfahrungen  anderer  Fischwirte  entgegen,
solche  Fische  in  den  Karpfenteichen  zu  lassen.
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        15

Äieinen  beschränken  und  nur  soviel  darin  lassen,  daß  die  Nachzucht  gesichert ­
  bleibt.  Die  geringwertigen  und  nichtsnutzigen  Fischarten  müssen
wir  ganz  zu  beseitigen  bestrebt  sein.  Nicht  auf  die  Erzeugung  einer
großen  Anzahl  Fischindividuen  kommt  es  an,  sondern  auf  die  Anzahl  der
größten  marktfähigen  Exemplare,  welche  letztere  gerade  dadurch  zu  erzielen
sind,  daß  wir  die  kleinen  Konkurrenten  beschränken,  entweder  durch  Herausfangen ­
  oder  durch  verständige  Schonung  der  Raubşische.  Ich  habe  Hunderten ­
  von  Abfischungen  großer  Landseen  beigewohnt,  und  gar  oft  geradezu
ungeheure  Mengen  Fischindividuen  erbeuten  sehen,  aber  wenn  der  Fang
nach  brauchbaren  Marktfischen  durchsucht  war,  so  fanden  sich  nur  sehr
wenige  davon  vor.  Das  waren  die  Folgen  des  Schonens  und  des  Vertilgens
  der  Raubfische.  Was  nützt  solcher  „Fischreichtum",  wenn  er  nicht
zu  verwerten  ist?  Hier  wird  man  die  Ursache  der  vielen  Klagen  finden:
die  Fische  werden  immer  kleiner.
Wir  werden,  namentlich  in  großen  Gewässern,  ohnehin  mit  aller
Knnst  kaum  oder  nicht  imstande  sein,  allzuviel  Kleine  zu  fangen,  zumal
da  doch  größere  engmaschige  Geräte  zu  kostspielig,  zu  schwer  und  zu  unhandlich ­
  sind.  Darum  auch  müssen  wir  mit  Vorsicht  Raubfische  herausnehmen. ­
  Wir  fangen,  und  unsere  Konkurrenten,  die  Raubfische  fressen
auch.  Wir  müssen  also,  wenn  wir  naturgemäß  wirtschaften  wollen,  zwar
diesen  Konkurrenten  den  Krieg  erklären,  dann  aber  auch,  wenn  wir  Nutzen
aus  dieser  Bekriegung  der  Fischfresser  haben  wollen,  deren  Funktionen
selbst  übernehmen,  d.  h.  fangen,  und  zwar  vornehmlich  die  für  die  Nachzucht ­
  entbehrlichen  Kleinen,  die  natürlichen  Opfer  der  Raubfische,  Reiher  rc.
In  Gewässern,  welche  fast  nur  Raubfische  enthalten,  regelt  sich  das  natürliche ­
  Verhältnis  von  selber,  denn  die  Raubfische  fressen  ja  ihre  eigenen
Jungen.  Man  hat  nur  darauf  zu  sehen,  daß  man  der  Großen  nicht  so
viele  darin  läßt,  daß  sie  die  Nachzucht  gefährden.  Es  ist  aber  bei
Gewässern  mit  gemischtem  Bestände  bei  Entwerfung  des  Wirtschaftsplanes
auch  wohl  zu  erwägen,  ob  es  nicht  etwa  zweckmäßig  erscheint,  die  ganze
Bewirtschaftung  lieber  auf  den  Raubfisch-Ertrag  allein,  oder  doch  Hauptsächlich
  zu  basieren,  da  die  Raubfische  in  sehr  vielen  Gegenden  zu  den
am  besten  zu  verwertenden  Arten  gehören.  Dann  allerdings  muß  man
so  viele  kleine  Fische  aller  Arten  leben  lassen  als  nur  möglich,  ja  dergleichen ­
  noch  hinzufügen,  damit  sie  von  den  Raubfischen  verwertet,  d.  h.
in  Raubfischfleisch  umgewandelt  werden  können.  Man  wird  bald  durch
Erfahrung  herausbekommen,  wie  viel  Pfund  an  Hechten,  Barschen  rc.
alle  Jahre  herauszunehmen  das  Gewässer  zuläßt.
        <pb n="23" />
        16

Es  folgt  aus  dem  Angeführten,  daß  alle  die  angeordneten  Maßregeln ­
  zur  Vermehrung  und  Schonung  der  Jungfische,  als  da  sind:  Schonzeiten, ­
  Laichschonreviere,  Maschenweite  und  Minimalmaßbestimmungen,
welche,  sie  mögen  noch  so  milde  gefaßt  sein,  doch  alle  im  Prinzip  auf
die  Vermehrung  der  Jndividuenzahl,  nicht  des  zu  verwertenden  Gewichts
abzielen,  höchstens  zeitweilig  auf  einzelnen  Gewässern  Nutzen  schaffen
können,  allgemein  aber  schädlich  wirken  und  den  Ertrag  beeinträchtigen
müssen.  Das  Schonprinzip  muß  gänzlich  verlassen  werden
und  dafür  das  Wirtschaftsprinzip  zur  Geltung  kommen.  Es
ist  Zeit,  daß  die  kleinen  Gesichtspunkte,  die  bisher  im  Gesetz  und  in  der
Praxis  Geltung  hatten,  endlich  größeren  Anschauungen  Platz  machen,
welche  sich  aus  ernster  Betrachtung  der  Natur  ergeben.
Ein  Fischer,  der  sein  Wasser  gut  beobachtet  (und  das  kann  man
von  ihm  verlangen),  wird  oder  sollte  doch  von  selbst  wissen,  was  er  zur
Erlangung  guten  dauernden  Ertrages  fangen  und  was  er  gehen  lassen
muß,  er  wird  wirtschaften;  aber  man  kann  nicht  wirtschaften,  wenn  man
durch  gesetzliche  Vorschriften  eingeschränkt  ist.  Jedes  Gewässer  zeigt
andere  Verhältnisse  und  will  individuell  behandelt  sein;  zum  Wirtschaften
gehört  daher  vollkommene  Freiheit.  Kein  Gesetz  hindert  den  Landmann
zu  wirtschaften  wie  er  will,  selbst  wenn  er  noch  so  schlecht  wirtschaftet,
denn  zum  wirtschaften  gehört,  daß  man  sich  den  von  der  Natur  gegebenen
oft  sehr  verschiedenen  Verhältnissen  anpasse.
Aber  freilich,  ein  völlig  richtiges  Wirtschaften  ist  unmöglich,  wenn
uns  ein  Wasser  nicht  allein  gehört;  denn  die  Fische  wechseln,  wenn  sie
können,  in  benachbarte,  viele  Arten  in  weit  entfernte  Gebiete,  ja  etliche
bis  in  das  Meer.  Wenn  wir  nicht  alle  Berechtigten  eines  Stromgebietes
(und  deren  Berechtigungen  sind  nur  durch  zahllose  Richtersprüche  festzustellen) ­
  zu  gemeinsamer  Bewirtschaftung  bringen  können,  so  werden  wir
niemals  dahin  kommen,  dem  Stromgebiete  diejenigen  Erträge  abzugewinnen, ­
  die  es  leisten  könnte,  d.  h.  richtig  zu  wirtschaften.  Angesichts
der  Schwierigkeiten,  oder  sagen  wir  geradezu  Unmöglichkeit,  solche  gemeinsame ­
  Bewirtschaftung  für  größere  Flußgebiete  herzustellen,  hat  nun  der
Staat  Fischereivorschriften  erlassen,  aber  nach  etwa  15jährigem  Bestehen
müssen  wir  nach  sorgfältiger  Würdigung  der  oft  schöngefärbten  Berichte
bekennen,  daß  diese  Vorschriften  uns  schwerlich  einen  einzigen  Fisch  mehr
auf  den  Markt  gebracht  haben,  und  wo  ein  Aufschwung  zu  bemerken
gewesen,  da  sind  es  wirtschaftliche  Privatvornahmen  oder  mehr  überhandnehmendes ­
  Verständnis  der  richtigen  Bewirtschastungsweise  gewesen,  welche
        <pb n="24" />
        17

den  Aufschwung  zu  Wege  gebracht  haben.  Wenn  gesetzliche  Vorschriften
erlassen  werden,  so  sollte  es  nur  lokal  geschehen  für  einzelne  bestimmte
Wassergebiete  —  denn  jedes  ist  von  andern  oft  grundverschieden  —  und
auch  nur  zeitweilig  —  denn  die  Verhältnisse  eines  Wassergebietes  ändern
sich  leicht  oder  werden  geändert  —,  um  wenigstens  einigermaßen  eine
richtige  Behandlung  der  Fischerei  eines  Wassergebietes  herbeizuführen.
Die  bisherigen  Vorschriften,  allgemein  erlassen,  als  Minimalmaße,  Schonzeiten ­
  rc.,  nützen  dazu  u.  E.  garnichts,  denn  sie  widersprechen  den  im  Vorstehenden ­
  dargelegten  und  begründeten  Grundsätzen  und  hindern  die  Bewirtschaftung. ­
  Und  auch  die  Fische  ändern  je  nach  den  Wasserverhältnissen
ihre  Lebensweise.
Zum  guten  Wirtschaften  gehört  auch  die  gründliche  Kenntnis  jeder
in  dem  zu  befischenden  Wasser  vorkommenden  Fischart.  Aber  wie  sieht
es  damit  aus?  Wie  viele  Bücher  gibt  es  nicht  betr.  „Naturgeschichte  der
Fische",  aber  wie  unzulänglich  sind  sie  für  unsern  Zweck!  .  Da  stehen  die
Fische  aufgezählt  und  in  Systeme  gezwungen  —  ach!  und  wie  weit  gehen
die  Systeme  auseinander!  —  auch  über  ihre  Lebensweise  ist  einiges,  in
der  Regel  nicht  einmal  selbst  Beobachtetes,  also  Abgeschriebenes,  angeführt; ­
  aber  da  dieselbe  Fischart  in  einem  Wasser  oft  eine  ganz  andere
Lebensweise  führt,  andere  Gewohnheiten  angenommen  hat,  als  in  dem
andern,  so  sind  die  Angaben  höchst  unvollkommen.  Von  den  meisten
Fischarten  wissen  wir  über  deren  Gewohnheiten  nur  oberflächliches,  von
manchen  garnichts.  Und  selbst  die  einfachen  Beschreibungen  der  äußeren
Kennzeicken  sind  unvollkommen;  sie  passen  oft  nur  auf  ein  bestimmtes
Individuum  einer  zu  beschreibende«  Fischart  zu  einer  gewissen  Jahreszeit ­
  und  berücksichtigen  nicht,  daß  das  Äußere  mancher  Fischarten  vor,
während  und  nach  der  Laichzeit  ganz  andere  Farben  und  Formen  zeigt.
Die  gelehrten  Bücher  haben  gewiß  nach  anderer  Richtung  hin  ihren
hohen  Wert,  aber  wir  müssen  für  unsre  Zwecke,  für  das  Wirtschaften,
die  Gelehrtenschuhe  auslassen;  die  Systeme  können  wir  nicht  gebrauchen,
sondern  nur  auf  praktische  sorgfältige  Beobachtungen  in  der  Natur  selbst
—  auf  dem  Wasser  —  unsere  Wirtschaft  gründen.  Wie  wollen  wir
aber  Wirtschaftspläne  machen,  wenn  wir  die  Fische,  auf  die  es  ankommt,
nicht  gründlich  kennen!
Die  leitenden  Grundsätze  für  die  Fischerei,  für  die  Bewirtschaftung
des  Wassers,  müssen  vor  allem  erst  anerkannt  und  festgestellt  sein  und
dann  Fischereibeamte  (Oberfischmeister,  ein  praktischer  Gelehrter  oder
gescheuter  Praktiker)  für  ein  bestimmtes  Strom-  oder  anderes  Fischerei-2
        <pb n="25" />
        18

gebiet  ernannt  werden.  Dieser  Beamte  muß  dann  die  etwa  als  nötig
erkannten  Bestimmungen  und  Maßregeln  nach  eingehenden  Studien  der
Fische  und  ihrer  Lebensweise  in  seinem  Gebiete  und  aller  in  die  Fischerei
einschlagenden  Verhältnisse,  und  nach  Anhörung  der  Interessenten  zur
oberbehördlichen  Bestätigung  vorschlagen,  aber  immer  unter  strenger  Wahrung
jener  ihm  als  leitende  mitgegebenen  Grundsätze.  *)  Aber  keine  jener  vorgeschlagenen ­
  Maßregeln  darf  die  starre  Form  eines  Gesetzes  annehmen,
sondern  Änderungen  müssen  jederzeit  vorbehalten  bleiben.
Um  nun  Gebiete  zu  schaffen,  welche  einigermaßen  (ganz  ist  es  meistens
nicht  zu  machen)  eine  geregelte  Wirtschaft  ermöglichen,  müßte  das  große
Stromgebiet  in  verschiedene  kleinere,  so  weit  als  es  angeht,  selbständige
Bezirke  (Fischereireviere)  eingeteilt  werden,  welche  die  Möglichkeit  einer
einigermaßen  einheitlichen  Bewirtschaftung  zulassen  und  nur  dadurch  beschränkt ­
  sein  dürfen,  daß  sie  sich  den  vom  Oberfischmeister  unter  Berücksichtigung ­
  der  Nachbargebiete  vorzuschlagenden  und  von  der  Regierung
bezw.  dem  Minister  zu  bestätigenden,  zeitweilig  zu  treffenden  Maßregeln
zu  fügen  haben.
Die  Reviere  an  den  breitereü  Flußläufen  werden  erheblich  länger
sein  müssen,  als  diejenigen  an  kleinen  Bächen,  wenn  letztere  überhaupt
der  in  ihnen  etwa  enthaltenen  Forellen  wegen  zu  selbständiger  Revierbildung ­
  berechtigt  erscheinen.  Sind  in  kleinern  Nebenbächen  regelmäßig
keine  Forellen,  so  wird  man  diese  Bäche  größeren  Revieren  zulegen.  Eine
allgemein  gültige  Wirtschaftsregel  für  dergleichen  Reviere  aufzustellen,
wäre  bei  der  großen  Verschiedenheit  der  einzelnen  unter  einander  nicht
angebracht;  es  ist  aber  Sache  des  Inhabers  oder  Pächters,  die  richtige
Bewirtschaftungsweise  herauszufinden.  Er  mag  dann  einen  Bewirtschaftungsplan ­
  aufzustellen  angewiesen  werden,  welchen  er  dem  Oberfischmeister  oder
eventuell  einer  zu  dem  Zwecke  etwa  zu  wählenden  Kommission  unter  des
Oberfischmeisters  Vorsitz  vorzulegen  hat.  Dieser  bezw.  die  Kommission
hat  dann  den  Pächter  rc.  auf  die  Interessen  der  Nachbarreviere  und  des
ganzen  Stromgebiets  aufmerksam  zu  machen.  Will  der  Pächter  sich
hieran  nicht  kehren,  so  kann  dann  ja  der  Oberfischmeister  der  Oberbehörde
')  Einen  gemeinschaftlichen  Oberfischmeister  für  alle  Staaten,  welche  dem
betreffenden  Stromgebiete  angehören,  zu  ernennen,  möchte  wohl  an  der  Verschieden«
heit  der  Interessen  scheitern.  ES  mag  aber  auch,  wenn  auch  nicht  vollkommen,
genügen,  wenn  z.  B.  am  Rhein  einer  nur  für  die  deutschen  Staaten  allein  fungiert.
Der  preußische  Staat  hat  bereits  das  wünschenswerte  der  Anstellung  solcher  Fischereibeamten
  erkannt,  und  die  Einrichtung  der  Oberfischmeister  im  Nebenamt  läßt  sich
im  angegebenen  Sinne  weiter  ausbauen.
        <pb n="26" />
        2*

19

die  nötigen  Maßregeln  bezw.  Verbote  vorschlagen.  Pachtzeiten  von
weniger  als  12  Jahre  müßten  ausgeschlossen  sein.
Die  Küstenflüsse  müssen  natürlich  unter  allen  Umständen  als  ein
einheitliches  Revier  gelten,  wenn  darin  wandernde  Meerforellen  aufsteigen.
Zwar  finden  diese  sich  in  solchen  kleinen  Flüßchen  in  der  Regel  nur  im
Laichzustande,  also  in  geringwertigerer  Ware  vor,  aber  doch  werden  auch
diese  noch  ganz  gut  bezahlt.  *)  Der  Wirtschafter  muß  davon  soviel  fangen,
als  er  habhaft  werden  kann,  allen  ihre  Generationsprodukte  abnehmen
und  sie  dann  verwerten;  er  muß  dann  die  Eier  erbrüten  und  die  Brut
in  das  Flüßchen  setzen.  Sobald  diese  in  demselben  nicht  mehr  genügend
Nahrung  findet,  so  wandert  sie  zu  dem  reicher  gedeckten  Tische  ins  Meer.
Hier  werden  viele,  wohl  die  meisten,  von  denen,  die  nicht  umgekommen
sind,  auch  den  Meeresfischen  zu  gute  kommen;  aber  auch  der  Flußfischer
wird  beim  Wiederaufwärtswandern  der  Fische  gute  Einnahmen  haben.
Da  die  Meerforelle  in  solchen  Küstenflüssen  in  der  Regel  die  weitaus
größte,  meist  die  einzige  Bedeutung  in  bezug  auf  Fischerei  hat,  so  ist
eine  regelrechte  Wirtschaft  hier  von  selbst  gegeben  und  leicht  zu  führen.
Auch  die  Bewirtschaftung  der  kleineren  Forellenreviere  in  Bächen
und  den  obersten  Teilen  der  Flüsse  ist  leicht  anzugeben,  da  auch  hier
die  Forelle  die  weitaus  größte,  ja  meistens  die  einzige  Bedeutung  hat.
Die  Forelle  bezahlt  sich  am  höchsten,  wenn  sie  ein  Gewicht  von  'It  bis
3 /*  Pfund  hat.  Man  fängt  den  Sommer  über  nach  Bedarf,  darf  aber
ja  nicht  vergessen,  auch  im  Vorwinter  verschiedene  Fische  zur  Abnahme
von  Eiern  und  Milch  dem  Bache  oder  einem  Aufbewahrungsteiche  zu
entnehmen.  Man  erbrütet  die  Eier  und  setzt  die  Brut  aus.  Man  wird
zwar  in  der  Regel  nicht  viel  mehr  an  Jungfischen  im  Bach  erhalten,
als  das  Revier  für  ihr  Großwerden  Nahrung  bietet;  aber  ein  Übersetzen
schadet  hier  nicht  so,  wie  bei  anderen  Gewässern,  welche  von  Friedfischen
bestanden  sind,  denn  die  Raubfische  regeln,  wenn  ihre  Art  allein  im  Revier
ist,  ihr  Gesamtgewicht  selber,  indem  sie  sich  untereinander  auffressen.
Hechte  gehen  ja  in  der  Regel  nicht  so  hoch  in  das  kältere  Wasser  der
Bachforellen,  daher  von  ihnen  kaum  eine  Beeinträchtigung  der  Forellen
in  einem  hochgelegenen  Reviere  zu  fürchten  ist.  (Weiter  unten  gibt  es
freilich  auch  manches  Forellenrevier,  in  welchem  auch  Hechte  vorkommen;
*)  Die  Meerforellen  (Trutta  Trutta)  fressen  bis  kurz  vor  dem  Laichen,  sind
daher  in  ihrer  Laichzeit  noch  verhältnismäßig  gut  gegenüber  den  Lachsen  (Trutta
Balar),  welche  von  ihrem  langen  Hungern  im  süßen  Wasser  zuletzt  recht  schlapp
und  gering  werden.
        <pb n="27" />
        20

da  muß  man  eben  dem  Hecht  scharf  zu  Leibe  gehen.)  Was  als  zuviel
an  erbrüteten  Jungfischen  ausgesetzt  worden  ist,  das  geht  auch  wohl  zum
Teil  weiter  abwärts  in  unterhalb  liegende  Reviere,  um  dort  Nahrung
zu  suchen;  dort  wird  es  aber  wohl  regelmäßig  den  Hechten,  Barschen,
Aalen  rc.  zur  Beute  werden  —  Futter  für  andere  Fische.  Neben  Forellen
kommen  in  jene  oberen  Flußregionen  noch  recht  häufig  die  in  ausgewachsenem ­
  Zustande  höchstens  die  Länge  eines  Fingers  erreichenden  Elritzen, ­
  Schmerlen  und  etwas  weiter  unten  auch  Gründlinge  und  Kaulköpfe
vor.  Diese  lasse  man  ja  als  willkommene  Futterfische  für  Forellen
möglichst  unbehelligt,  störe  sie  nicht  bei  ihrem  Laichen  und  sehe  zu,  aus
Nachbarrevieren  noch  welche  zu  erwerben  und  einzusetzen,  wenn  ihrer  zu
wenige  zu  sein  scheinen.  Zu  viel  ist  aber  auch  nicht  gut,  denn  diese
Futterfische  gehen  wieder  die  Eier  der  Forellen  an  und  könnten  deren
Nachzucht  gefährden.  Ein  gewisses  Gleichgewicht  ist  immer  notwendig.
Immer  ist  es  außerdem  dem  Forellenrevierbesitzer  zu  empfehlen,  daß  er
sich  noch,  wenn  irgend  möglich,  eine  Anzahl,  wenn  auch  kleiner  Teiche
aufstaue,  teils  um  die  für  den  Bach  überflüssigen  Jungfische  darin  einzusetzen ­
  und  mittels  Zugabe  von  „künstlicher  Fischnahrung"  zu  marktfähiger ­
  Größe  heranzuziehen,  teils  zu  dem  Zwecke,  größere  Fische  darin
reif  zum  Abstreichen  werden  zu  lassen,  teils  auch  einen  oder  den  anderen
Teich  als  Aufbewahrungsbehälter  für  Verkaufsfische  zu  benutzen.  Solche
Bewirtschaftung  mag  auch  wohl  einer  sportmäßig  betreiben,  aber  wenn
er  guten  Vorteil  haben  will,  muß  er  freilich  daneben  auch  Geschäftsmann ­
  sein,  gut  beobachten,  gut  aufpassen  und  den  bestell  Absatz  zu
finden  wissen.
Es  möge  mir  hier,  ehe  wir  die  Gebiete  der  Ströme  verlassen,  erlaubt ­
  sein,  einige  Worte  über  die  Lachsbrutaussetzungen  einzuschalten.
Diese  seit  Jahrzehnten  betriebene  Vornahme  müßte  doch  nunmehr  in
ihrer  Wirkung  klarliegen,  die  Millionen  eingesetzter  Fischchen  müßten
doch  endlich  eine  so  deutlich  erkennbare  Vermehrung  dieser  Fischart  hervorgebracht ­
  haben,  daß  ein  Zweifel  an  dauernder  Vermehrung  nicht  mehr
aufkommen  könnte.  Klar  beweisen  aber  ließe  sich  eine  stetige  Vermehrung
nur,  wenn  seit  langen  Jahren,  auch  noch  ehe  man  mit  der  Einsetzung
von  Lachsbrut  begann,  bis  heute  statistische  Aufzeichnungen  vorlägen.
Solche  umfassende  zuverlässige  Aufzeichnungen,  welche  sich  über  die  seit
langen  Jahren  im  ganzen  Stromgebiete  gemachten  Gesamtfänge  unter
Berücksichtigung  der  etwa  eingetretenen  Änderungen  der  Wasserverhältnisse
verbreiten  müßten  (teilweise  Berichte  von  einzelnen  Jahren  imb  von  ein-
        <pb n="28" />
        21

zelimi  Stellen  beweisen  nichts),  liegen  aber  m.  W.  nirgends  vor.  Es
kann  nicht  genügen,  daß  gelegentlich  ein  ansehnlicher  Fang  mitgeteilt
wird,  denn  da  kann  gelegentlich  ein  ansehnlicher  Ausfall  zu  anderer  Zeit
verschwiegen  sein.  Die  Fische  treten  oft  in  verschiedenen  Jahren  in  sehr
verschiedener  Menge  auf.*)  Wir  müssen  genau  aussprechen  können,  ob
der  Wert  eines  durchschnittlichen  etwaigen  Mehrfanges  der  gesamten  letzten
Jahre  gegenüber  einem  etwa  verzeichneten  Durchschnittsfang  der  Jahre
vor  den  Brutaussetzungen  entspricht,  und  wir  müssen  auch  nachweisen
können,  daß  ein  hier  und  da  einmal  eingetretenes  stärkeres  Auftreten  der
Lachse  eine  Folge  der  Brutaussetzungen  sei  und  nicht  etwa  günstiger  Laichjahre ­
  in  der  freien  Natur.  Behaupten  freilich  kann  man  viel,  aber  wo
sind  die  Beweise?  Auch  von  der  Einführung  fremdländischer  Fischarten
kann  ich  mir  nicht  viel  versprechen.  Wir  wissen  noch  garnicht,  ob  diese
Arten  bei  den  veränderten  Lebensverhältnissen  sich  mit  der  Zeit  bei  uns
rein  erhalten  werden,  und  sie  verdrängen  nur  eventuell  gute  einheimische
Arten.
Wenn  es  möglich  wäre  —  es  ist  aber  leider  nicht  möglich  —  ein
ganzes  Stromgebiet  einheitlich  zu  bewirtschaften,  so  wäre  anzuordnen,
daß  die  Lachse  nur  in  dem  unteren  Stromlaufe  gefangen  werden,  niemals
(mit  Ausnahme  der  für  die  künstliche  Fortpflanzung  zu  fangenden)  oben
näher  den  Laichplätzen,  denn  die  Lachse  oben  haben  zumeist  nur  den
dritten  oder  vierten  Teil  des  Wertes  der  Lachse  unten;  aber  wie  sollten
wir  beispielsweise  am  Rhein  mit  Holland  und  der  Schweiz  dabei  zurecht ­
  kommen?  Es  wird  m.  E.  am  Rhein,  wenn  sich  nicht  bald  eine
in  die  Augen  springende  Besserung  der  Lachsfischerei  sicher  konstatieren
lassen  sollte,  wohl  weiter  nichts  zu  machen  sein,  als  daß  man  jedem
Revierinhaber  nach  Belieben  Lachse  fangen  läßt  und  nur  darauf  sieht,
daß  der  Weg  für  die  Wanderung  der  Fische  nicht  über  die  Gebühr  beeinträchtigt ­
  wird.  So  ist  ja  der  Zustand  im  wesentlichen  heute  auch.
Wir  haben  noch  die  Bewirtschaftung  der  Landseen  zu  betrachten.
Ein  Landsee  zeigt  gegenüber  den  fließenden  Wassern  ein  eigentümliches  selbständiges ­
  Gepräge  und  muß  daher  auch  als  selbständiges  einheitliches
Ganzes  bewirtschaftet  werden.  Ist  der  See  nur  als  ein  erweiterter  Teil
eines  größeren  Flusses  anzusehen,  oder  liegen  mehrere  oder  viele  Seen
von  einem  Flusse  durchströmt  in  einer  Reihe,  so  wird  allerdings  infolge
')  So  war  letztes  Jahr  ein  solcher  Überfluß  von  Aalen  überall,  in  allen
Ländern  rings  um  die  Ostsee,  wie  er  seit  Menschengedenken  nicht  gewesen;  so
wimmelten  im  Frühling  des  Jahres  1890  unsere  Gewässer  von'.jungen  Zandern.
        <pb n="29" />
        22

der  dabei  gewöhnlich  vorkommenden  Wanderungen  mancher  Fischarten
—  auch  solcher,  welche  man  sonst  nicht  unter  die  Wanderfische  rechnet  —
oft  der  eine  See  vor  dem  andern  der  bevorzugte  sein.  Doch  dergleichen
Wanderungen  geschehen  ja  nur  zeitweilig  infolge  des  Laichbedürsnisses,
weil  ein  See  bessere  Gelegenheit  dazu  bietet  als  der  andere,  und  da
läßt  sich  mittels  einiger  widerruflicher,  auf  Zeit  geltender  Bestimmungen
Ordnung  und  Gleichgewicht  unter  den  Berechtigten  schaffen  durch  den
Oberfischmeister  oder  durch  eine  staatlich  ernannte  oder  auch  von  den
Beteiligten  selber  eingesetzte  Kommission,  der  sich  jeder  unterzuordnen
verspricht.  Es  mag  sich  auch  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  empfehlen, ­
  eine  Reihe  solcher  zusammenhängenden  Seen  als  ein  zu  bewirtschaftendes ­
  Ganzes  zusammenzulegen.
Wenn  an  einem  Landsee  die  Verbindung  mit  anderen  Gewässern
wenig  bedeutend  ist,  um  so  eigenartiger  wird  sein  Gepräge  in  Bezug  auf
Fischerei,  und  desto  mehr  ist  es  geboten,  ihn  aus  einer  Hand  zu  bewirtschaften, ­
  und  es  mögen  so  viele  Berechtigte  daran  sein,  wie  da  wollen;
eine  Zwangsvereinigung  ist  da  unerläßlich,  sonst  ist  der  See  überhaupt
nicht  zu  bewirtschaften,  sondern  es  kann  nur  ein  systemloses  Wildfischen
Platz  haben,  was  die  Erträge  nicht  bringen  kann,  die  ein  regelrecht  behandelter ­
  See  hergeben  kann  und  muß.
An  ganz  großen  Seen,  wo  sehr  zahlreiche  Fischer  aus  verschiedenen
am  See  gelegenen  Ortschaften  die  Fischereiberechtigung  haben  und  professionsmäßig
  betreiben,  da  müßte,  um  zweckmäßige  Regeln  für  den  ganzen
See  aufzustellen,  ein  eigener  Fischereibeamter  fungieren,  der  entweder
von  den  Beteiligten  selbst  ernannt  und  mit  der  nötigen  Autorität  ausgerüstet ­
  ist,  oder  es  müßte,  wie  oben  für  die  großen  Ströme  vorgeschlagen, ­
  ein  Fischereibeamter  vom  Staate  gesetzt  sein,  ähnlich  wie  es  bei
den  Haffen  der  Ostsee  gegenwärtig  staatliche  Fischereibeamte  gibt,  deren
Funktionen  freilich,  weil  sie  an  zum  Teil  starre  unbewegliche  Gesetzvorschriften ­
  gebunden  sind,  für  deren  Aufrechthaltung  die  Beamten  zu  sorgen
haben,  gegenwärtig  wesentlich  nur  polizeilicher  Natur  sind.  Wenn  für
ein  Haff  oder  einen  See  dieselben  Gesetzesbestimmungen  gelten  sollen  wie
beispielsweise  für  einen  Forellenbach,  so  liegt  es  auf  der  Hand,  daß
solche  Bestimmungen  an  einem  oder  dem  andern  Orte  schädlich  wirken
können  oder  müssen,  denn  beide  so  verschiedene  Gewässer  nach  denselben
Regeln  behandeln  zu  wollen,  das  geht  doch  nicht.  Erst  muß  für  das
Haff  oder  den  großen  See  durch  einen  Fischereibeamten  oder  durch  eine
Kommission  die  zweckmäßigste  Bewirtschaftungsweise  festgestellt,  ein
        <pb n="30" />
        Fischereiplan  entworfen  werden  und  dann  erst  sind  widerrufliche  Verordnungen ­
  bis  weiter  zu  erlassen,  die  in  den  verschiedenen  Pachtkontrakten
zu  berücksichtigen  sind  und  deren  Aufrechthaltung  durch  angedrohte  Pachtentziehung ­
  oder,  wo  die  Fischer  Eigentümer  sind,  durch  Geldstrafen  zu
erreichen  wäre.  Verfasser  ist  sich  der  Schwierigkeiten  solcher  Einrichtung
wohl  bewußt,  es  galt  ihm  aber  hier  nur,  das  nach  seiner  Meinung  zu
erstrebende  Ziel  anzudeuten.
Bei  jedem  Landsee  wird,  da  er  stets  sehr  gemischte  Bevölkerung
hat,  zunächst,  ehe  man  den  Plan  zum  Bewirtschaften  macht,  erwogen
werden  müssen:  Welches  ist  die  Fischart,  bezw.  welches  sind  die  Fischarten, ­
  von  denen  —  je  nach  dem  Gedeihen  der  Arten  im  L&amp;gt;ee,  je  nach
der  Absatzmöglichkeit  und  nach  der  Höhe  des  zu  erreichenden  Preises  —
der  beste  Ertrag  zu  erwarten  ist?  Darnach  wird  man  zu  beurteilen
haben,  welcher  Schutz  und  welche  Mittel  zur  Ertragsvermehrung  dieser
erwählten  Fischarten  zweckmäßig,  welche  andere  Arten  zu  unterdrücken
sind  und  welche  dem  See  bisher  fremde  Fischarten  sich  etwa  zur  Einbürgerung ­
  eignen.  Es  ist  allerdings  mit  diesen  Einführungen  neuer  Arten
eine  eigene  Sache.  Da  die  einzuführende  Fischart  bisher  nicht  im  L&amp;gt;ee
wohnte,  so  läßt  sich  annehmen,  daß  sie  den  verwandten  im  See  befindlichen ­
  Arten  gegenüber  die  Konkurrenz  nicht  hat  aushalten  können,  und
daher  nach  und  nach  aus  dem  See  verschwunden  ist,  wenn  sie  überhaupt
je  darin  war.  Wer  also  neue  Arten  einführen  will,  der  wird  ihnen  die
Konkurrenzfähigkeit  wieder  verschaffen  müssen,  dadurch,  daß  er  die  Konkurrenten ­
  unterdrückt  oder  doch  verringert.  Bei  der  Einführung  neuer
Arten  wird  man  aber  nur  sehr  schwer  oder  kaum  durch  Brutaussetzungen
zum  Ziele  kommen.  Was  nützt  es,  daß  man  beispielsweise  in's  Stettiner ­
  Haff  Karpfenstrich  oder  ins  Kurische  Haff  Millionen  von  Brachsenstrich ­
  aus  nahe  gelegenen  Zuchtteichen  hinüberläßt?  Man  schafft  nur
Futter  für  andere  Fische.  Wenn  diese  Millionen  groß  würden,  wo
sollten  sie  Nahrung  hernehmen?  Wer  Fische  vermehren  will,  der  muß
auch  die  von  der  Natur  wild  produzierte  Nahrung  vermehren.  Wohl
sind  eine  Menge  Fälle  zu  verzeichnen,  wo  durch  Einsetzung  größerer  laichfähiger ­
  Exemplare  ein  Erfolg  der  Einführung  erreicht  worden  ist;  aber,
wenn  auch  an  einzelnen  Stellen  ein  Gelingen  durch  Bruteinsetzung  zu
verzeichnen  sein  sollte  (obgleich  ein  solches  noch  nicht  zu  unserer  Kunde
gekommen  ist,  das  Fehlschlagen  aber  häufig),  so  dürfte  sich  doch  herausstellen,
  daß  die  bisher  zu  dem  Zwecke  aufgewendeten  Kosten  und  Mühen
sich  recht  schlecht  bezahlt  gemacht  haben.  Wer  wirtschaften  will,  muß
        <pb n="31" />
        24

sicher  sein,  daß  er  unter  den  gewöhnlichen  Umständen  nicht  bloß  auf  seine
Kosten  kommt,  sondern  daß  er  auch  noch  einen  möglichst  großen  Mehrwert ­
  herausschlägt.
Es  liegt  nicht  in  unserer  Absicht,  an  dieser  Stelle  des  Näheren  auf
die  Bewirtschaftung  von  Gewässern,  insbesondere  von  Landseen,  einzugehen. ­
  Was  letztere  betrifft,  so  liegen  auch  schon  mehrfache  Veröffentlichungen, ­
  zerstreut  in  Fachschriften,  vor,  welche  dem  Urteile  des  Fischereipublikums ­
  unterbreitet  sind.  Die  gegenwärtigen  Artikel  haben  lediglich
den  Zweck,  überhaupt  die  Methode  zu  erörtern,  wie  man  am  besten  zu
regelrechter,  d.  h.  möglichst  dauernd  einträglicher  Wasserwirtschaft  gelangt, ­
  und  dazu  sind  im  Vorstehenden  die  Grundzüge  angeführt,  welche
wir  dahin  zusammenfassen:  Es  kommt  allein  darauf  an,  ein  möglichst ­
  großes  Quantum  marktfähiger  (also  größerer)  Exemplare
und  niemals  darauf,  eine  möglichst  große  Jndividuenzahl  zu
erzielen.
Der  geehrte  Leser  wird  bemerkt  haben,  daß  im  Vorstehenden  besonderer ­
  Wert  darauf  gelegt  worden  ist,  alle  etwa  zu  treffenden  Maßregeln ­
  oder  Verordnungen  nur  zeitweilig  und  widerruflich  zu  treffen  und
zu  erlassen.  In  der  That,  die  Gewässer  verändern  sich  fortwährend  oder
werden  verändert,  und  mit  ihnen  die  Lebensbedingungen  für  diese  oder
jene  Fischart  oder  für  alle  in  dem  Gewässer  vorkommenden  Fische.  Schon
auf  natürlichem  Wege  setzt  sich  hier  oder  da  eine  Sandbank  an.  wo
früher  keine  war,  unterwühlt  sich  das  Ufer,  welches  dann  herabstürzt,
höhlt  sich  ein  Kolk  aus,  findet  sich  ein  Pflanzcnbestand  an  bisher  kahlen
Stellen  u.  dergl.  Das  Alles  schon  verändert  die  Lebensbedingungen  oder
doch  die  Lebensweise  von  Fischen  mehr  oder  weniger.  Aber  was  will
das  sagen  gegenüber  den  der  Landwirtschaft,  der  Industrie  und  der  Schifffahrt ­
  zu  Gefallen  vorgenommenen  Veränderungen  des  Wassers,  Veränderungen, ­
  die  oft  geradezu  kopflos  vorgenommen  werden  nnd  oft  die  Unternehmer ­
  selbst  schädigen?  Durch  das  Zusammenwirken  vieler  solcher
„Meliorationen",  insbesondere  Gradelegungen  in  größeren  Flußgebieten,
werden  fast  alljährlich  durch  unaufhaltsame  Überschwemmungen  Millionen
von  Werten  vernichtet  und  Menschen  und  Vieh  getötet;  jedenfalls  scheint
bisher  der  Wert  oder  Unwert  der  einzelnen  Meliorationen,  ganz  abgesehen ­
  von  dem  doch  auch  einige  Rücksicht  verdienenden  Werte  der  Fischerei,
nicht  genügend  vom  Staate  gewürdigt  und  kontrolliert  worden  zu  sein.
Es  ist  diese  Kontrolle  freilich  auch  schwer,  denn  in  der  Hauptstadt  einer
großen  Monarchie  kann  man  im  wesentlichen  nur  nach  den  Berichten  der
dabei  selbst  interessierten  Techniker  urteilen.
        <pb n="32" />
        Ueberall  und  fortwährend  werden  solche  Wasserveränderungen  vorgenommen,
  und  überall  ändern  sich  und  meist  verschlechtern  sich  die  Lebensbedingungen ­
  für  die  Fische,  bedingen  also  fortwährend  auch  andere  Maßregeln ­
  für  die  Bewirtschaftung  des  veränderten  Wassers.  Bei  jeder  neuen
Veränderung  müssen  auch  neue  Wirtschaftsregeln  aufgestellt  werden,  und
es  ist  daher  u.  E.  grundverkehrt,  Bestimmungen  ein  für  allemal  zu  treffen.
Wir  geben  uns  die  allergrößte  Mühe,  gute  Wasserwirtschaft  einzuführen, ­
  und  wenn  wir  meinen,  wir  hätten  was  Rechtes  erreicht,  so  kommen ­
  die  Wasserbaumeister  und  machen  alles  wieder  zu  Schanden.  Sie
machen  die  Ströme,  Flüsse  und  Bäche  gerade  und  schaffen  damit  einen
für  Fische  in  dem  nunmehr  sandigen  und  sterilen,  nahrungslos  gewordenen ­
  Flußbette  ganz  ungeeigneten  Aufenthalt,  oder  sie  verlegen  den  Lauf
des  Stromes  ganz  und  verbauen  die  Altwäsfer,  oder  senken  den  Wasserspiegel ­
  der  Seen,  bezgl.  machen  dieselben  ganz  trocken.  Woher  soll  da
der  Mut  kommen,  noch  irgend  etwas  an  Mühe  und  Kosten  aufzuwenden
zur  Hebung  und  Besserung  der  Fischereiwirtschaft?  Unser  größtes  Mühen
ist  nichts  als  Danaidenarbeit.
Die  moderne  Kultur  will  sich  nicht  vertragen  mit  der
Fischerei  im  süßen  Wasser.  So  viele  große  und  verhängnisvolle
Fehler  die  Kultur  auch  begehen  mag.  sie  schreitet  achtlos  und  vernichtend ­
  über  die  Fischerei  hinweg  und  hinterläßt  nur  eine  Anzahl  noch
lebender  und  lebensfähiger  Trümmer,  deren  hauptsächlichste  wohl  in  den
Forellenwirtschafteu  in  den  oberen  Teilen  der  Ströme  und  ihren  Zuflüssen
(soweit  sie  nicht  von  der  Industrie  in  Beschlag  genommen  oder  noch  zu
nehmen  sind),  in  der  Bewirtschaftung  von  Landseen,  welche  der  Melioration ­
  unzugänglich  sind,  und  in  der  Teichwirtschaft  zu  suchen  sein  werden.
Hier  mögen  wir  die  Energie  einsetzen,  welche  wir  leider  nutzlos  für  die
größeren  Flußgebiete  verschwenden.  Bei  diesen  letzteren  ist  wohl  alle
Mühe  vergebens,  denn  sobald  wir  heute  dort  die  zweckmäßigste  Bewirtschaftuttgsweise
  gefunden  und  die  derselben  entsprechenden  Maßregeln  und
Einrichtungen  getroffen  haben,  wird  morgen  durch  andere  kulturelle  Vornahmen ­
  alles  für  die  Fischerei  Erreichbare  in  Frage  gestellt  und  das
schon  Erreichte  wieder  zu  nichte  gemacht.

Keeresfischerei.
Das  Meer  ist  in  bezug  auf  Fischerei  aus  völlig  anderen  Gesichtspunkten ­
  zu  betrachten  als  die  Binnengewässer.  Zwar  regieren  auch  im
        <pb n="33" />
        26

Meere  die  ewigen  Naturgesetze,  welche  das  Gleichgewicht  der  Lebewesen
untereinander  regeln,  regiert  der  erbarmungslose  Kampf  ums  Dasein,  das
ungeheure  Vermehren  und  Vertilgen;  aber  wenn  im  süßen  Wasser  der
Mensch  sich  zumeist  das  Wirken  der  Natur  zu  nutze  machen,  wirtschaften
kann,  so  hört  solche  Einwirkung  im  Meere  völlig  auf.  Der  Mensch
nehme  also  seinen  Teil  von  der  ungeheuren  Freigiebigkeit  der  Natur  davon
ab,  wann  und  wo  er  ihn  erlangen  kann;  es  wird  immer  gar  wenig  sein.
Mir  will  die  Furcht,  es  könne  auch  im  Meere  eine  Überfischung  durch
den  Menschen  stattfinden,  geradezu  komisch  erscheinen.  Was  ist  uns
Menschen  denn  überhaupt  von  dem  unerschöpflichen  Reichtum  der  Meere
zugänglich?  Man  betrachte  doch  nur  einen  gewöhnlichen  Handatlas,  auf
dem  die  Meere  in  bezug  auf  ihre  Tiefenverhältnisse  farbig  dargestellt
sind.  Die  Stellen,  welche  nur  eine  Tiefe  bis  zu  100  m  haben,  sind
weiß  geblieben,  alles  andere  ist  je  nach  der  größeren  oder  geringeren
Tiefe  mehr  oder  weniger  blau  gemalt.  Nun:  bis  zu  100  m  Tiefe  reicht
überhaupt  nur  die  Möglichkeit  für  uns,  Fische  in  erwähnenswerter  Menge
zu  erbeuten;  und  nun  vergleiche  man  dies  bischen  weißgebliebene  Meeresteile ­
  mit  der  riesigen  blauen  Fläche.  Und  von  diesem  bischen  Weißen
kann  auch  lange  nicht  einmal  alles  befischt  werden.  Man  vergleiche  nur
z.  B.  die  Ostsee,  die  infolge  des  Vorkommens  von  Jrrsteinen  u  bergt,
wenigstens  für  geschleppte  Geräte  meistens  ganz  unzugänglich  ist.  Daneben
in  dem  gewaltigen,  auf  der  Karte  blau  gemalten  Reviere  der  Meere
schaltet  frei  die  Natur,  wütet  der  Kampf  ums  Dasein,  völlig  unbeeinflußt
von  dem  ohnmächtigen  Fischer,  und  spottet  seiner  Versuche.  Ein  Fischer
würde  glücklich  sein,  wenn  er  in  seiner  Wade  nur  jedesmal  soviel  Heringe
herausziehen  könnte,  als  ein  einziger  Walfisch  zum  Frühstück  einnimmt.
Angesichts  solcher  Großartigkeit  ist  es  thöricht,  hier  an  Wirtschaftsregeln
oder  gar  an  Schonbestimmungen  denken  zu  wollen.  Hiek  ist  eine  Bewirtschaftung ­
  nach  Regeln  ganz  unmöglich  und  jeder  nehme  ruhig,  soviel
er  erlangen  kann,  je  mehr  desto  besser;  es  ist  doch  nichts,  gar  nichts
gegen  das,  was  die  Natur  produziert,  aber  uns  leider  wegen  unserer  unzulänglichen ­
  Mittel  vorenthält.*)
*)  Es  ist  das  unbestreitbare  Verdienst  der  Fischerei-Kommission  der  Vereinigten
Staaten,  oder  eigentlich  des  verstorbenen  Professors  Baird,  festgestellt  zu  haben,
wie  es  sich  mit  der  Erschöpflichkeit  oder  Unerschöpflichkeit  des  Meeres  verhält.
Die  Nr.  40  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung  vom  Jahre  1885  hat  hierüber  Ausführliches ­
  gebracht.  Es  kann  aber  nicht  oft  genug  gesagt  werden,  und  so  wollen
wir  denn  hier  in  Kürze  es  wiederholen:
Man  muß  den  wichtigen  Unterschied  zwischen  der  Ausrottung  einer  Art,
        <pb n="34" />
        27

Die  Fischerei  im  Meere  teilen  wir  in  Küstenfischerei  und  Hochseefischerei. ­
  Die  erstere  besteht  im  Auslaufen  mit  weniger  seefähigen
Fahrzeugen  zum  Fange  in  der  Nähe  der  Küsten  und  im  Zurückkehren
mit  der  Beute  nach  gewöhnlich  12  bis  allenfalls  24  Stunden.  In  Häfen,
welche  nur  eine  geringe  Tiefe  haben,  kann  selbstverständlich  nur  ein  verhältnismäßig ­
  flaches  Fahrzeug  ein-  und  auslaufen,  und  es  verbietet  sich
hier  also  der  Ausgang  zum  Betrieb  der  Hochseefischerei,  welcher  liefergehende ­
  Fahrzeuge  verlangt,  von  selbst.  Zur  Hochseefischerei  bedarf  man
starker  seewehriger  gedeckter  Fahrzeuge,  welche  Wochen-,  ja  monatelang
in  See  bleiben,  um  dann  ihren  im  Schiffsraum  lebend  oder  in  Eis  aufbewahrten ­
  Fang  selbst  an  den  Markt  zu  bringen  oder  durch  besondere
Schiffe  (Jager)  an  den  Markt  zu  schicken.  Aber  auch  die  Hochseefischer
fischen  nicht  auf  anderen  als  auf  jenen,  auf  der  Meerestiefenkarte  weißgebliebenen ­
  Stellen.

selbst  auf  einem  beschränkten  Gebiete,  und  der  Vernichtung  einer  Fischerei  beachten.
Erstere  ist  ziemlich  ungewöhnlich  und  die  MeercSformen  betreffend  wahrscheinlich  unmöglich,
  während  letztere,  besonders  auf  begrenzten  Gebieten,  fast  jedes  Jahr  eintritt.
1.  Seesäugetiere,  wie  die  Seehunde,  können  ganz  ausgerottet  werden,  besonders
wenn  sie  während  der  Wurfzeit  das  Wasser  verlassen  und  sich  auf  dem  Lande
aufhalten.
2.  Seesäugetiere,  die  das  Wasser  nicht  verlassen,  wie  die  Wale  und  Seekühe,
und  die  wegen  ihrer  Größe  leicht  zu  entdecken,  auch  nur  langsam  sich  fortzupflanzen
imstande  sind,  können  jedenfalls  ausgerottet  werden,  wettn  sie  dicht  an  den  Küsten
ihr  Fortpflanzungsgeschäft  betreiben.  Als  Beispiel  kann  Stellers  Seekuh  angeführt

luciucu.
3.  Tiere,  welche  am  Meeresboden  festhaften,  wie  die  Schwämme.  Mieß-  und
Sandmuscheln,  die  Austern,  welche  in  der  Form  von  Kolonieen  „Banken  bilden,
können  gerade  so  ausgerottet  werden,  wie  man  einen  Wald  umschlägt.
4.  Fische  in  Teichen.  Seen  und  Flüssen  werden  schnell  ausgerottet,  wenn
nicht  die  jungen  Fische  geschont,  den  laichenden  Fischen  Ruhe  verschafft  und  gewisse
Fangmethodcn  verboten  werden.  Viele  der  älteren  amerikanischen  Staaten  haben
jetzt  ausgezeichnete  Schongesetze  für  Wildpret  und  Fische;  die  Schonbestimmungen
werden  in  Kraft  gehalten,  nicht  durch  Fischerei-Aufseher..sondern  durch
die  Thätigkeit  verschiedener  privater  Fischerei-Gesellschaften.  deren
Mitglieder  wegen  jeder  Kontravention  Anklage  erheben.
5.  Ein  fließendes  Gewässer  kann  schnell  der  Fische  beraubt  werden,  welche
in  dasselbe  hinaufgehen,  wenn  es  während  der  Laichzeit  ausgefischt  oder  durch  die
Anlage  von  Dämmen  und  Schleusen  den  Fischen  der  Aufgang  nach  den  Laich-Plätzen
  unmöglich  gemacht  wird.  Auf  gleiche  Weise  kann  man  auch  die  Menge
der  Seefische  verringern,  welche  sich  den  flachen  Stellen  an  der  Küste  nähern  oder
in  die  Buchten  hineingehen,  besonders  wenn  sich  der  Laich  am  Grunde  festsetzt.
Die  Zug-  oder  Wanderfische,  welche  in  Scharen  oder  einzeln  große  Strecken
        <pb n="35" />
        28

Wie  ist  nun  die  deutsche  Seefischerei  zu  fördern,  d.  h.  wie  ist  dem
Meere  mehr  Tribut  abzuzwingen?  Wie  weit  können  wir  uns  bezüglich ­
  der  Versorgung  unseres  Vaterlandes  mit  Seefischen
vom  Auslande  unabhängig  machen?
„Unabhängigmachen  vom  Auslande!"  so  rufen  diejenigen,  welche  mit
Schlagworten,  mit  Phrasen,  eine  Frage  lösen  zu  können  meinen,  aber
sich  nicht  die  Mühe  gegeben  haben,  die  in  den  Fischereibetrieb  und  Fischhandel ­
  einschlägigen  Verhältnisse,  auch  die  des  Auslandes,  anzusehen.
„Was  andere  Nationen  können,  das  können  wir  auch,  wenn  wir  nur
wollen,  aber  wir  sind  nicht  rührig  und  unternehmend  genug;  wir  zahlen
viele  Millionen  für  Fische  an  das  Ausland;  die  können  wir  ebenso  gut
selber  verdienen!  Der  Staat  muß  beispringen,  das  Kapital  muß  sich
beteiligen!"  Wenn  nun  aber  die  Kapitalisten  ihr  Geld  nicht  hergeben
wollen,  was  dann?  Wenn  es  was  zu  verdienen  gibt,  da  ist  das  deutsche
Kapital  ebenso  schnell  bei  der  Hand,  als  das  ausländische,  und  an  Unterdes ­
  Meeres  durchziehen  (wie  die  Makrelen.  Heringe  u.  a.)  haben  von  der  menschlichen ­
  Thätigkeit  weniger  zu  leiden,  weil  sie  teils  in  größerer  Entfernung  von  der
Küste  laichen  oder  weil  die  laichenden  Fische  durch  irgend  ein  Fischereigerät  nicht
gefangen  werden  können.  Ihre  Fruchtbarkeit  übersteigt  jede  Vorstellung  und  in
vielen  Fällen  schwimmen  ihre  Eier  dicht  an  der  Oberfläche  und  werden  schnell  in
weitem  Umkreise  zerstreut.  Die  Schlußfolgerungen  Professor  Bairds  stimmen
genau  mit  denen  Professor  Huxleys  darin  überein,  daß  die  Anzahl  von  allen
Arten  von  Seefischen,  welche  von  dem  Menschen  getötet  werden,  im  Vergleich  zu
der  Vernichtung,  welche  durch  ihre  natürlichen  Feinde  verursacht  wird,  vollkommen
bedeutungslos  ist.
Beinahe  jedes  Wassergebiet,  ob  es  nun  eine  Bucht  oder  eine  Bank  im  Meere
ist,  kann  in  so  hohem  Grade  ausgefischt  werden,  daß  die  Fischerei  unlohnend  wird,
besonders,  wenn  während  der  Laichzeit  gefischt  wird.  Dies  gilt  aber  natürlicherweise ­
  nur  bezüglich  der  Fische,  die  ihre  Nahrung  am  Grunde  suchen.  Als  ein
hierhergehörendes  Beispiel  kann  das  Verschwinden  der  Heilig  butten  aus  den  Buchten
von  Massachusetts  und  die  alsdann  folgende  Verlegung  dieser  Fischerei  auf  sehr
tiefes  Wasser  angeführt  werden.  Um  das  Interesse  der  örtlichen  Fischerei  zu
wahren,  bedarf  es  deshalb  für  bestimmte  Fischereiplätze  nahe  der  Küste  gesetzlicher
Bestimmungen.
Die  Politik  des  Fischereikommissars  der  Vereinigten  Staaten  ist  auf  die
Ausführung  des  Gedankens  gerichtet  gewesen,  daß  es  besser  sei,  wenn  einige
Staatsmittel  auf  die  Vermehrung  des  Fischbestandes  angewendet
würden,  sodaß  ohne  Beschränkung  Fische  gefangen  werden  könnten,
um  dem  Volke  eine  billige  Nahrung  zu  gewähren,  als  eine  weit
größere  Summe  dafür  auszugeben,  um  die  Fischer  an  dem  Fang
der  wenigen  Fische  zu  hindern,  welche  die  Begehrlichkeit  früherer
Generationen  noch  übrig  gelassen  hat.
        <pb n="36" />
        29

nehmungsgeist  fehlt  es  wahrlich  nicht,  und  Staatsgelder  dürfen  doch
nicht  dazu  dienen,  unfruchtbare,  d.  h.  ertraglose  Unternehmungen  über
Wasser  zu  halten.  Aber,  so  wird  man  entgegnen,  bei  den  Engländern
spielt  ja  das  Kapital  in  der  Seefischerei  eine  große  Rolle,  warum  denn
bei  uns  nicht?  Es  ist  freilich  wahr:  das  Meer  ist  bei  Deutschland
ebenso  naß  als  bei  England;  das  ist  aber  doch  nicht  der  einzige  Faktor,
mit  dem  zu  rechnen  ist.  Da  kommt  noch  hinzu:  die  Beschaffenheit  der
Küsten,  die  Fische  mit  ihrem  Vorkommen  und  Wandern,  die  Strömungen,
die  Tiefen-  und  Temperaturverhältnisse,  der  Salzgehalt  des  Wassers  rc.,
welche  alle  ganz  verschiedene  Lebensbedingungen  für  Fische  veranlassen
und  demzufolge  ganz  verschiedene  Fangmethoden  und  Erträge  bedingen.
Wie  kann  denn  eine  Fischerei  an  schütz-  und  hafenloser  Küste  konkurrieren
mit  der  Fischerei  an  einer  Küste,  welche,  voller  Buchten  und  Einschnitte,
überall  Unterkunft  bietet  und  ansehnlichen  Tiefgang  für  Fahrzeuge  gewährt,
wie  es  bei  Engländern  und  Skandinaven  der  Fall  ist,  selbst  wenn  an
deren  Küste  nicht  mehr  und  häufiger  Fische  vorkämen  als  bei  uns.  Die
Holländer,  welche  in  Bezug  auf  Küstenverhältnisse  kaum  günstiger  gestellt
sind,  als  wir  Deutsche,  danken  ihre  Bedeutung  in  der  Heringsfischerei
wohl  dem  Umstande,  daß  sie  vielhundertjährige  Erfahrung  hinter  sich
haben;  ferner,  daß  sie  ein  Einfuhr-Verbot  für  Hering  besaßen  zu  einer
Zeit,  als  es  noch  galt,  den  von  Holländern  gesangenen  Hering  in  Holland
selbst  erst  alleinherrschend  zu  mache«.  Nachdem  dies  gelungen,  konnte
man  das  Verbot  fallen  lassen;  auf  der  Basis  des  nationalen  Verbrauchs
war  die  holländische  Heringsfischerei  existenzfähig  und  konnte  sich  nun
auch,  begünstigt  durch  die  ueu  entstehenden  Eisenbahnen,  die  umliegenden
Länder,  Westdeutschland,  Belgien  rc.,  erobern.
Wir  gehen  zur
Fischerei  aus  der  Nordsee
über.  Die  Nordsee  wird  zwar  von  manchen  Geographen  auch  „Deutsches
Meer"  genannt,  aber  das  ist  nur  eine  Benennung.  Wir  Deutsche  haben
daran  nicht  mehr  Recht  als  andere  Nationen,  und  nur  alleiniges  Recht
auf  einen  Bezirk  von  3  Seemeilen  von  der  Küste,  bezgl.  von  den  vorliegenden ­
  Inseln;  soweit  reicht  das  Staatsgebiet;  alles  übrige  ist  für
alle  Nationen  Gemeingut.
Ein  Blick  auf  die  Landkarte  muß  sogleich  zu  einem  Vergleich  unserer
Nordseeküsten  mit  denen  der  anderen  an  die  Nordsee  grenzenden  Nationen
veranlassen,  und  alsbald  die  Ungunst  der  Küstenfiguration  der  deutschen
        <pb n="37" />
        30

gegenüber  den  andern  vor  Augen  führen.  Überall,  von  der  jütischen
Grenze  bis  nach  Holland  auf  meilenweite  Entfernung  vorliegende  Inseln,
zwischen  denen  und  dem  Festlande  sich  überall  das  bei  Ebbe  trockenlaufende
Watt  erstreckt;  und  zwischen  den  Watten  hindurch  schlängeln  sich  Wasserläufe, ­
  regelmäßig  schmal  und  vielfach  gewunden,  in  denen  aus  Anlaß
der  Tiden  starke  Strömung  herrscht,  die  also  gewöhnlich  nur  schwer,  oft
nur  mit  ganz  flachen  Fahrzeugen  anzusegeln  sind.  An  den  meisten  Stellen
ist  nur  auf  schwierige  Weise  das  Festland  zu  erreichen.  Die  Mündungen
der  Elbe,  Weser  und  Ems  sind  diejenigen  Plätze,  welche  mit  tiefergehenden ­
  Fahrzeugen  verhältnismäßig  leichter  aus  See  zu  erreichen  sind.  Hier
nach  diesen  Handelsplätzen  muß  doch  fast  alle  Fischware,  welche  nicht  in
der  Nähe  der  Fangstelle  verzehrt  wird.  Die  Jahde  kommt  wohl  kaum
in  betracht,  da  hier  alles  von  der  Marine  in  Beschlag  genommen  ist,
und  an  der  Eider  kann  sich  kaum  ein  größerer  Fischhandelsplatz  entwickeln, ­
  da  ihre  Mündung,  zu  weit  von  der  See,  unter  Umständen  schwer
anzusegeln  ist  und  zu  nahe  bei  der  Elbe  liegt.  Aus  der  freien  Nordsee
ist  die  Elbe  eben  so  leicht  zu  erreichen  als  die  Eider.
Nur  von  jenen  drei  Strommündungen  aus  kann  sich  daher  eine  Hochseefischerei ­
  in  der  Nordsee  entwickeln,  und  wenn  auch  einzelne  Hochseefischer-Kutter
  anderswo  beheimatet  sind,  so  sind  sie  doch  mit  ihrem  Absatz  hauptsächlich ­
  auf  jene  Handelsplätze  angewiesen.  Hoffentlich  entwickelt  sich  in
Norddeich  nach  und  nach  noch  eine  Hochseefischerflotte,  seit  man  dem  Orte
eine  Eisenbahn-Verbindung,  einen  erträglichen  Hafen  und  durch  Betonnung
und  Beleuchtung  eine  leichtere  Anseglung  verschafft  hat.
Die  jütische  Westküste  hat  den  Vorteil  vor  uns  voraus,  daß  ihr
keine  Watten  vorliegen,  und  die  Fische  zu  Zeiten  bis  in  große  Nähe  der
Festlandsküste  heraufkommen.  Da  aber  hier  keine  Häfen  für  größere
Fahrzeuge  sind,  so  hat  die  ganze  jütische  Fischerei  den  Charakter  der
Küstenfischerei.  Die  Dorscharten  und  Plattfische  werden  hier  im  Winter
mit  geringen  Fahrzeugen  und  Fanggeräten  unweit  der  Küste  geholt,
während  unsere  Kutter  erst  lange  Reisen  machen  und  vieler  Ausrüstung
bedürfen,  um  diese  Fischarten  zu  erlangen,  daher  viel  größere  Produktionskosten ­
  haben  als  die  Dänen.  Diese  senden  in  der  kühlen  Jahreszeit  ihre
so  billig  produzierte  Ware  mit  der  Bahn  von  Esbjerg  nach  Hamburg-Altona
  und  machen  den  Unsrigen  zu  Zeiten  eine  nicht  zu  bewältigende
Konkurrenz,  was  ein  Grund  mehr  sein  mag,  warum  unsere  Hochseefischer
im  Winter  meistens  lieber  still  liegen.  Es  würde  doch  wohl  mancher
hinausgehen,  wenn  es  Winter  und  Eisgang  nur  irgend  erlauben,  aber
bei  der  dänischen  Konkurrenz  kann  er  doch  nichts  verdienen.
        <pb n="38" />
        31

Ein  leicht  zu  erreichender,  guter,  tiefer  Hasen  im  Norden  an  der
schleswig-holsteinischen  Westküste  würde  m.  E.  von  außerordentlichem
Vorteil  sein.  Freilich  ist  dort  die  hydrographische  Lage  derartig,  daß
ein  solcher  Hafen  nur  mit  riesigen  Kosten  herzustellen  wäre,  welche  für
die  Fischerei  allein  nicht  zu  verantworten  sind;  aber  wir  sehen  weiter.
Wenn  man  etliche  Millionen  daran  wenden  will,  so  wäre  dort  ein  Hafen
zu  schaffen  für  die  tiefgehendsten  Kriegs-  und  Handelsschiffe,  und  die
Fischerei  hätte  nebenher  auch  ihren  guten  Vorteil  davon.  Ehe  man  dem
gerüchtweise  in  der  Luft  schwebenden  Hasenprojekte  bei  Emmerleff  oder
sonst  wo  näher  tritt,  wolle  man  einen  anderen  Gedanken  nicht  sogleich
von  der  Hand  weisen.  Zwischen  List  (auf  Sylt),  Rom  und  Hoyer  liegt
eine  kahle  Sandinsel:  „Jortsand",  umgeben  von  einem  Wattgrunde,  dem
„Jortsander  Flack",  der  bei  Flut  unter  Wasser  steht.  Die  Insel  Jortsand ­
  fällt  an  ihrer  Südseite  rasch  und  steil  zu  einer  Tiefe,  der  „Hoyer
Tiefe",  ab,  welche  für  die  größten  Schiffe  hinreicht.  Diese  Tiefe  ist  geräumig ­
  für  alle  Anforderungen;  bei  Emmerleff  würde  die  erforderliche
Tiefe  erst  durch  Baggerung  geschaffen  werden  müssen  und  vermutlich
immer  wieder  znspülen.  Auch  wäre  für  diesen  Hafen  erst  ein  Ansegelungskanal
  durch  Baggerung  und  Schutz  vor  Zuspülungen  zu  schaffen.
Und  wie  breit  müßte  dieser  Kanal  sein,  um  darin  auch  kreuzen  zu  können!
Die  Hoyer  Tiefe  ist  durch  das  Lister  Tief  leicht  und  gefahrlos  anzusegelm
  Ähnlich  der  Hoyer  Tiefe  wird  der  Wasserlauf  in  einer  Entfernung ­
  von  etwa  einer  Meile  von  Hoyer  flacher  und  Hoyer  selbst  ist
höchstens  bei  Flut  mit  ganz  flachen  Fahrzeugen  zu  erreichen.  Was  sollte
aber  der  Hafen  an  der  kahlen,  vom  Festlande  entfernten  Insel  Jortsand?
Man  soll  Jortsand  mit  einem  guten  Teile  des  umgebenden  Wattgrundes,
des  Jortsander  Flacks,  zusammen  eindeichen  und  das  also  gewonnene
Land  durch  einen  Damm  mit  dem  Festlande  verbinden,  auf  welchem
Damm  dann  eine  Eisenbahn  zum  Anschluß  an  das  schleswig-holsteinische
Eisenbahnnetz  anzulegen  wäre.  Sollte  bei  der  Hoyer  Tiefe,  also  dem
eigentlichen  Hafen,  bei  Flut  zu  viel  Seegang  über  das  Watt  von  Süden
her  sich  herausstellen,  so  kann  man  auf  diesem  gegenüberliegenden  Watt
mit  einem  Schutzdamm  oder  Wellenbrecher  abhelfen.  Dieser  Hafen  wäre
vortrefflich  für  Marine.  Kauffahrtei  und  Fischerei.  Viele  Millionen
würde  seine  Herstellung  verschlingen  (jeder  andere  Hafen  in  jener  Gegend
aber  auch),  aber  einmal  fertig,  würde  er  mitten  in  der  jetzt  so  öden
Wasserwüste  eine  lebhafte  Stadt  erstehen  lassen,  wo  bisher  nur  Seehunde ­
  und  Strandvögel  sich  ihres  Lebens  freuten.
        <pb n="39" />
        32

Die  deutsche  Küstenfischerei  an  der  Nordsee
ist,  der  Natur  der  überall  wattenbesetzten  Küste  gemäß,  verhältnismäßig
nur  unbedeutend.  Da  die  Elbe  bis  nach  Vierlanden  hinauf  zur  Küstenfischerei ­
  gerechnet  wird  und  die  Fischerei  auf  diesem  unteren  Teile  der
Elbe  sehr  ansehnlich  ist,  so  nimmt  sie  den  ersten  Platz  bei  der  Küstenfischerei ­
  an  der  Nordsee  ein.  Dann  ist  zu  erwähnen  die  Schcllfischangelei,
  welche  von  Ostfriesland  und  dessen  Inseln,  namentlich  von  Norderney ­
  und  Helgoland,  deren  Fischerei  sich  des  besseren  Badeverdienstes
wegen  vermindert  hat,  betrieben  wird.  Diese  Angelei  kann  wohl  mit
der  dänischen  Anfuhr  die  Konkurrenz  aufnehmen,  da  die  Produktionskosten ­
  kaum  höher  sind,  ist  aber  eigentlich  nur  Gelegenheitsfischerei,  denn
die  Ostfriesen  fischen  nicht  im  Sommer,  einmal  weil  die  betreffenden
Fische  nur  in  der  kälteren  Jahreszeit  in  entsprechender  Nähe  der  Fischerorte ­
  sich  sehen  lassen,  und  dann,  weil  im  Sommer  anderer  Verdienst  an
den  Badegästen  sich  besser  lohnt.  An  der  schleswig-holsteinischen  Westseite ­
  wird  zwar  auch  manchmal  diese  Angelei  von  den  Inseln  aus  betrieben, ­
  aber  die  Reise  mit  den  gefangenen  Fischen  nach  den  Absatzplätzen
vom  Fangplatze  aus  ist  zu  weit,  und  diese  Angelei  kann  daher  nur  auf
lokalen  Absatz  berechnet  sein  und  niemals  von  Bedeutung  werden.
Die  Weser  von  Bremen  abwärts  zeigt  denselben  Charakter  wie  die
Unterelbe,  und  man  sollte  meinen,  daß  sich  dort  eine  verhältnismäßig
ebenso  ansehnliche  Fischerei  entwickeln  könne,  als  auf  der  Unterelbe,  aber
auf  der  Unterweser  ist  die  Fischerei  im  Verhältnis  nur  ganz  unbedeutend.
Warum?  Die  Fischerei  auf  der  Unterelbe  ist  fast  überall  völlig  frei,  die
Fischer  können  sich  auf  den  Fang  der  verschiedensten  Fischarten  an  jedem
Platze  der  großen  Elbstrecke  legen,  sie  können  die  Fische  mit  jeder  Fangweise ­
  und  jedem  Gerät  bei  ihrem  Erscheinen  aus  See  oder  von  oben  in
Empfang  nehmen  und  sie  auf  ihren  Wanderungen  verfolgen,  und  ihren
Betrieb  so  vielseitig  einrichten  als  nur  möglich.  Das  alles  ist  auf  der
Unterweser,  wo  nur  streckenweise  verpachtet  wird,  also  jedem  einzelnen
Fischer  enge  Grenzen  gestellt  sind,  unmöglich,  und  während  auf  der  Unterweser ­
  keine  hundert  Fischer,  und  das  meistens  nur  Gelegenheitsfischer,  die
meisten  hauptsächlich  vom  Stintfang  leben,  finden  auf  der  Unterelbe
tausende  von  tüchtigen  Fischern  ihr  Brod.  Wenn  man  dieser  starken,
freien  Befischung  auf  der  Elbe  das  Abnehmen  einiger  Fischarten,  wie
z.  B.  des  Störs-  und  des  Lachses,  zuschreiben  will,  so  vergißt  man,^  daß
den  ersteren  die  obern  Laichplätze  durch  Flußkorrektionen  in  dem  jetzt
        <pb n="40" />
        sterilen  sandigen  Flußbette  wegreguliert  worden  und  den  letzteren  durch
industrielle  Absperrungen,  als  Mühlen,  Fabriken  rc.,  die  Laichplätze  unzugänglich ­
  gemacht  worden  sind.  Die  Natur  ersetzt  freigebig  und  schnell,
wenn  man  nur  den  Fischen  die  Lebensbedingungen  nicht  verkürzt.  Aale,
Stinte,  Kaulbarsche,  die  seit  Hunderten  von  Jahren  alljährlich  in  kolossalen
Mengen  gefangen  werden,  sind  noch  heute  überreichlich  da.
Was  sonst  noch  an  Küstenfischerei  auf  den  Watten  betrieben  wird,
beschränkt  sich  mit  wenigen  Ausnahmen  aus  den  Fang  mittels  Buhnen
oder  kleinem  Zuggerät  auf  verschiedene  in  den  Watten  vorkommende  Fischarten ­
  und  auf  den  Fang  von  Garneelen,  und  ist  zum  größten  Teil  nur
eine  Nebeneinnahme  für  Strand-  und  Inselbewohner.
Die  deutsche  Küstenfischerei  in  der  Nordsee
beschränkt  sich  in  der  Hauptsache  aus  den  Fang  mit  der  Kurre  (Trawl)
auf  Frischfisch  und  mit  der  Netzfleth  auf  Heringe.  Die  Kurrenfischer
pflegen  wohl  ab  und  zu  einmal  die  Langleinen  zu  gebrauchen,  und  auch
die  Heringsfischer  angeln  wohl  nebenbei  mit  Handangeln  auf  Kabliau,
doch  kommt  die  Angelei  bei  der  deutschen  Hochseefischerei  nur  nebensächlich
in  betracht.  Der  Fang  auf  Frischfisch  ist  so  durchaus  verschieden  von
dem  Fang  auf  Heringe,  welche  aus  der  Nordsee  nur  als  Salzware  an
Land  gebracht  werden  können,  daß,  sie  beide  in  einem  Athem  gar  nicht
genannt  werden  können,  also  getrennt  betrachtet  werden  müssen,  obgleich
gewöhnlich,  wenn  von  Unkundigen  über  Hochseefischerei  gesprochen  wird,
dieser  Unterschied  gar  nicht  hervorgehoben  wird.
Der  Fang  mit  der  Kurre  wird  gegenwärtig  seitens  Deutschland
von  nahezu  300  Segelfahrzeugen  und  von  etwa  40  Fischdampfern  betrieben. ­
  Letztere  begannen  erst  seit  einigen  Jahren  ihre  Wirksamkeit.
Man  glaubte  anfangs  nicht  recht  an  ihre  Rentabilität,  da  auch  bei  den
Engländern  die  Meinungen  dafür  und  dagegen  noch  sehr  geteilt  sind,  und
das  Trawlen  unter  Dampf  da  drüben  nur  sehr  langsam  zugenommen
hat,  in  manchen  Fällen  auch  als  unrentabel  wieder  eingegangen  ist.  Die
Dampfer  haben  allerdings  den  großen  Vorteil  vor  den  Segelfahrzeugen,
daß  sie,  von  der  Windrichtung  ganz  unabhängig,  mit  Ausnahme  bei
Sturm  und  schwerem  Seegang  immer  fischen,  und  auch  die  Ware  rasch
und  sicher  an  den  Markt  bringen  können,  während  die  Segler  viel  mehr
feiern  und  reisen  und  dadurch  viele  Zeit  verlieren  müssen,  in  welcher
nichts  produziert  wird.  Aber  dem  gegenüber  kostet  ein  Fischdampfer
wenigstens  das  fünffache  zu  bauen  und  er  frißt  Kohlen  und  bedarf  das
dreifache  an  Mannschaft,  hat  also  ganz  unverhältnismäßig  höhere  Pro-
        <pb n="41" />
        34

duktionskosteu  zu  tragen,  und  das  hebt  den  Vorteil  großenteils  auf.  Dazu
kommt,  daß  die  Segler  stets  ihren  Eigentümer  an  Bord  haben,  der  für
seine  eigene  Tasche  arbeitet,  also  ganz  anders  wagt  und  strebt  als  die
Leute  auf  dem  Dampfer,  welche  für  anderer  Leute  Rechnung  arbeiten.
Und  doch  finden  unsere  Dampfer  ihre  Rechnung  dabei  und  vermehren
sich,  wie  man  sieht,  stetig.  Ich  denke,  das  liegt  daran,  daß  die  Fischdampfer ­
  fast  alle  Eigentum  von  Fischhändlern  sind.  Die  Segler  sind,
wenn  auch  eine  größere  Unabhängigkeit  von  Zwischenhändlern,  und  damit
bessere  Preise,  durch  die  Einrichtung  von  Fischauktiouen  eingetreten  ist,
doch  noch  mehr  oder  weniger  von  Fischhändlern  abhängig.  Der  Fischer
kann  sich  nicht  selbst  mit  Fischhandel  abgeben  und  erhält  mehrstens  nur
den  halben  Preis,  oft  nur  den  dritten  Teil  und  noch  weniger  von  dem
was  die  Konsumenten  im  Binnenlande  für  die  Ware  bezahlen.  Die  Fischhändler ­
  aber  kennen  den  Absatz  und  seine  Wege  genau,  versenden  direkt,
wissen,  wo  sie  den  besten  Preis  machen  und  wissen  auch  den  toten  (Eis-)
Fischen  guten  Absatz  zu  verschaffen.  Der  Umstand  ist  es,  m.  E.,  welcher
die  Dampfer  der  Fischhändler  rentabel  macht.  Ob  Dampfer  im  Besitz
von  Nichtfischhändlern  ihre  Rechnung  finden  werden,  dürfte  aber  doch  noch
die  Frage  sein.*)  Es  wäre  tief  zu  beklagen,  wenn  auch  die  Segelfischerei
von  der  Dampffischerei  allmählich  verdrängt  und  aufgesaugt  würde  (wie
auch  die  Segelfrachtschiffahrt  vor  der  Dampfkraft  so  gut  wie  völlig
hat  weichen  müssen),  wenn  auch  bei  der  Fischerei,  wie  in  fast  allen
anderen  Gewerben,  das  Kapital  jenen  arbeitsamen  und  fleißigen  Stand
der  Hochseesegelfischer  verdrängen,  event,  seine  Glieder  zu  Tagelöhnern
des  Kapitals  herabsetzen  sollte.  Ein  weiser  voraussehender  Staat  wird
erkennen,  daß  dadurch  ein  sehr  ungesunder  Zustand  herbeigeführt  werden
muß.  Unsere  Gesetze  und  Einrichtungen  sollten  so  gemacht  sein,  daß  der
Staat  sich  vor  allem  auf  einen  tüchtigen  und  strebsamen  Mittelstand
stützen  könne,  und  daß  das  Kapital  nicht,  wie  jetzt  überall,  denselben  zu
unterdrücken  oder  zu  beseitigen  imstande  sei.
Andere  Projekte,  nämlich  die  Kurrenfischerei  auf  englische  Weise  einzurichten ­
  als  Aktienunternehnluug,  welche  mit  englischen  Smacks  und  gedungenen ­
  Leuten  arbeitet,  find  bei  uns  bisher  als  gescheitert  zu  betrachten.
Die  Smacks  bedürfen  größerer  Herstellungskosten,  erheblich  stärkerer  Besatzung ­
  und  bringen  keine  lebenden  Fische,  wie  sie  das  deutsche  Publikum,
soweit  es  möglich  ist,  verlangt,  an  den  Markt.  Bei  einem  Aktienunternehmen ­
  arbeiten  die  Leute,  selbst  wenn  sie  Aiìteil  am  Fange  erhalten,

*)  Es  scheint  aber  doch  so.
        <pb n="42" />
        3*

nicht  strebsam,  wie  der  einzelne  Kurrenfischer  auf  eigene  Rechnung.  Mit
Fahrzeugen  nach  englischen  Mustern  mit  der  dazu  notwendigen  stärkeren
Bemannung  ist  auch  bei  uns,  und  zwar  von  einzelnen  Eigentümern,  versucht ­
  worden  zu  arbeiten,  aber  diese  Versuche  haben  sich  nicht  bezahlt
gemacht.  Wenn  heute  noch  ab  und  zu  einzelne  Leute  Projekte  machen,
die  Gründung  von  Aktien-Gesellschaften  zum  Fischen  mit  dem  Trawl
nach  englischem  Muster  zu  versuchen,  so  pflegen  es  solche  zu  sein,  welche
nachher  als  Direktor  sich  eine  gute  Einnahme  oder  sonst  gute  Vorteile
dabei  verschaffen  wollen.  Ob  die  Aktionäre  dabei  zu  ihren  Zinsen  kommen,
ist  für  diese  Gründer  ja  ohne  Belang.  Die  deutschen  Fischereiverhältnisse
  liegen  aber  anders  als  die  englischen.  Ich  glaube,  selbst  wenn
Kapitalisten  au  einem  solchen  Unternehmen  sich  beteiligen  sollten,  so  werden
sie.doch  bald  davon  zurückkommen.  Von  dieser  Seite  dürften  die  einzelnen
Hochseefischer  auf  die  Dauer  nicht  viel  zu  fürchten  haben.
Es  wäre  aber  für  unsere  Segelhochseekurrenfischer  doch  wohl  geraten,
darüber  nachzudenken,  ob  es  sich  nicht  gar  sehr  empfehlen  mochte,  sich,
wenn  auch  nicht  alle  zusammen,  aber  doch  gruppenweise  zusammenzuthun,
um  sich  Dampfjager  zuzulegen,  welche  ihnen  draußen  auf  See  den  Fang
abnehmen,  dantit  die  Kurre  gleich  weiter  arbeiten  kann,  während  die
Fischer  jetzt  nach  jeder  fertigen  Reise  zu  Markt  und  dann  wieder  nach
den  Fangplätzen  aussegeln  müssen,  wodurch  ihnen  wohl  die  Hälfte  oder  doch
ein  großer  Teil  ihrer  Fangzeit  mit  Hin-  und  Herfahren  verloren  geht.
Es  ist  nicht  recht  erfindlich,  warum  dieser  Vorteil  nicht  längst  benutzt
worden  ist.  Freilich  das  deutsche  Publikum,  wenigstens  das  an  den  Küstenplätzen, ­
  will  womöglich  lebende  Schollen  haben  *),  aber  es  wird  sich  schon
nach  und  nach  an  tote  gewöhnen,  da  es  doch  niemand  einfallen  kann,  zu
verlangen,  die  Steinbutte,  Schellfische  und  Zungen  lebend  angebracht  zu
erhalten,  denn  das  geht  einfach  nicht.  Jager  und  das  Anbringen  lebender
Fische  vertragen  sich  nicht  miteinander.  Das  Konservieren  in  Eis  muß
noch  viel  mehr  in  Verbreitung  kommen.  Wenn  dann  die  Genossenschaft
noch  eine  kaufmännische  Kraft  gewinnen  könnte,  welche  für  die  Gesellschaft
selbst  den  Fischhandel  versieht,  so  wäre  sie  ganz  in  der  Lage,  wie  bei  den
*)  Wenn  den  deutschen  Hochseesischern  die  Schollen  aus  irgend  einem  Grunde
in  der  Bünn  nicht  mehr  leben  wollen,  dann  segeln  die  Fischer,  falls  der  Wind
günstig  ist,  an  holländische  Märkte,  wo  die  toten  Schollen  viel  besser  bezahlt  werden
als  beispielsweise  in  Hamburg.  Auch  wenn  die  Fischer  viele  Rochen  haben,  so
segeln  sie  dahin,  weil  das  deutsche  Volk  noch  an  den  Genuß  dieser  Fische  nicht  gewöhnt ­
  ist,  und  daher  nur  ganz  geringe  Preise  bewilligt.
        <pb n="43" />
        36

ben  Fischhändlern  gehörenden  Fischdampfern  selbständig  und  unabhängig
von  Zwischenhändlern  aufzutreten?)
Der  Staat  gewährt  gerne  —  vorsichtig  zwar,  und  das  ist  gut  —
diesen  Fischern  seine  Unterstützung  und  Beihilfe,  und  das  ist  dankenswert.
Wir  verweisen  nur  darauf,  daß  er  bemüht  ist,  durch  eine  Kommission
von  sachverständigen  Fischereibeamten,  Schiffbauern  und  Fischern  Pläne
für  verbesserte  Fahrzeuge  entwerfen  und  den  Fischern  vorlegen  zu  lassen,
und  bereits  ist  daraus  manche  Verbesserung  im  Bau  der  Hochseefischerfahrzeuge
  hervorgegangen.  Wir  verweisen  ferner  auf  die  Beihilfen,  welche
zum  Bau  von  Eishäusern  an  verschiedenen  Plätzen  hergegeben  worden
sind,  damit  die  Fischer  nicht  nötig  haben,  weite  Reisen  bloß  um  Eis  zu
machen,  wenn  ihnen  dasselbe  zu  früh  ausgegangen,  oder  wenn  sie  irgendwo ­
  löschen,  wo  Eis  nicht  zur  Erneuerung  zu  haben  war.  Wir  verweisen
ferner  auf  das  Zustandekommen  —  mit  Staatshilfe  —  einer  Versicherung,
welche  auch  anderen  Hochseefischern,  als  denjenigen,  die  den  beiden  hervorragendsten ­
  Hochseefischerorten  angehören,  durch  erleichterte  und  billige
Prämienzahlung  es  möglich  zu  machen  berufen  ist,  Hochseefischerei  betreiben ­
  zu  können.  Dem  Staat  für  seine  bewilligten  Mittel,  und  der
„Sektion  für  Hochseefischerei"  für  deren  Thätigkeit  in  dieser  Beziehung
sind  die  Fischer  großen  Dank  schuldig.
Über  die  Hochseefischerei  auf  Hering  mittels  der  Netzfleeth  ist  ja
in  der  Presse  schon  gar  viel  geschrieben  und  verhandelt  worden,  so  daß
es  kaum  nötig  erscheint,  das  Geschriebene  mehr  als  auszugsweise  zu
rekapitulieren.
Wir  wissen,  daß  unser  einziges  deutsches  derartiges  Unternehmen,
die  Emdener  Hochseeheringsfang-Aktiengesellschaft,  bisher  nicht  recht  hat
gedeihen  können,  wenigstens  nicht  ohne  erhebliche  bare  Staatsbeihilfe.
Es  hat  sich  seit  den  vielen  Jahren  des  Bestehens  dieser  Gesellschaft  noch
nicht  zweifellos  herausgestellt,  ob  dieser  deutsche  Heringsfang  jemals  ohne
diese  Staatshilfe  auf  eigenen  Füßen  wird  stehen,  lebensfähig  wird  werden
können.  Privatkapital,  d.  h.  Arbeitsmittel  rechnender  Geschäftsleute,  hat
keine  Lust  gezeigt,  sich  auf  so  wenig  versprechende  Unternehmungen  einzulassen. ­
  Kann  es  heute  noch  verantwortet  werden,  ein  solches  Unternehmen ­
  noch  ferner  durch  Staatsmittel  über  Wasser  zu  halten?  Man
mag  darüber  denken,  wie  man  will,  jedenfalls  ist  es  geboten,  nach  solchen
Erfahrungen  zunächst  zu  erwägen,  ob  diesem  Unternehmen  nicht  durch
andere  Mittel  als  durch  Geldunterstützung  zu  helfen  sei,  ob  nicht  ein
'Has  halten  wir  nicht  für  möglich.  Die  Jager  werden  in  Auktion  verkaufen ­
  müssen.
        <pb n="44" />
        —  37  —
anderes  Mittel  berufen  sein  möchte,  zu  vielen  Unternehmungen  anzureizen, ­
  damit  das  große  Ziel,  unsern  deutschen  Konsum  an  gesalzenen
Heringen  selbst  zu  fangen,  erreicht  werde.
So  wenig  wie  wir  Tabak,  Kaffee  und  vieles  andere  entbehren  können
oder  entbehren  mögen,  so  wenig  können  wir  gesalzene  Heringe  entbehren,
und  wie  beim  Tabak,  sind  auch  beim  Hering  andere  Nationen  günstiger
für  die  Produktion  situiert,  als  wir.  Niemand  wird  daran  denken,  bei
uns  Kaffee  zu  bauen;  denn  wenn  auch  ein  paar  Kaffeebäume  in  einem
Gewächshause  gezogen  und  zum  Fruchttragen  gebracht  werden  können,  so
ist  doch  klar,  daß  solche  Unternehmungen  im  Großen  unmöglich  und  ertragslos ­
  sind.  In  allen  Fällen,  wo  es  so  wie  beim  Kaffee  steht,  müssen
wir  den  Artikel  vom  Auslande  beziehen.  Das  unterliegt  wohl  keinem
Zweifel.  Aber  es  kann  auch  Artikel  geben,  die  wir  ganz  gut  selbst
produzieren  können,  aber  niemals  und  unter  keinen  Umständen  so  gut
und  so  billig  wie  ein  bestimmtes  anderes  Land.  In  solchen  Fällen  überlassen ­
  wir  es  gleichfalls  besser  jenem  Lande,  uns  die  Ware  zu  liefern,
und  zahlen  mit  unseren  Produkten.  Wäre  es  so  mit  Hering,  dann  sollten
wir  die  Emder  Versuche  ganz  einstellen  und  weiter  von  Schottland  kaufen.
Es  scheint  aber  mit  Hering  nicht  ganz  so  zu  sein.  Wie  wir,  so  sind
auch  die  Holländer  weit  entfernt  von  den  Fangplätzen  (die  Entfernung
ist  genau  dieselbe).  Weshalb  sollte  denn  bei  uns  nicht  die  Heringsfischerei
ebenso  lohnen  können,  wie  in  Holland.  Gute  Eisenbahn-  und  Wasserverbindung ­
  von  dem  Ankunftshafen  bis  tief  ins  Binnenland  hinein,  ist
freilich  erste  Bedingung.  Wo  diese  nicht  vorhanden  ist,  da  muß  sie  hergestellt ­
  werden.  Vielleicht  konnte  auch  der  projektierte  schleswig-bolsteinische
Hafen  (mag  er  nun  bei  Emmerleff  oder  sonst  wo  liegen)  für  diese  Heringsfischerei ­
  nutzbar  gemacht  werden.  Sind  wir  so  eingerichtet,  dann  hat
Holland  nur  vor  uns  voraus,  daß  seiue  Heringsfischerei  eine  alte,  gut
eingespielte  Institution  ist.  Solch  ein  Vorsprung  läßt  sich  überwinden.
Freilich  nicht  mit  dem  Prämiensystem  und  Staatszuschuß,  denn  vielseitige
Erfahrung  hat  gelehrt,  daß  diese  Bevorzugung  niemals  den  nötigen
Stimulus  gibt.  Wohl  aber  könnte  ein  sehr  hoher  Zoll  zuwege  bringen,
daß  sich  das  Kapital  der  Fischerei  auf  Hering  zum  salzen  zuwendete.
Von  Holland  aus  wird  freilich  behauptet,  daß  die  dortige  Heringsfischerei
sich  erst  dann  gut  entwickelt  habe,  als  man  das  Verbot  der  Heringseinfuhr ­
  (um  ein  solches  würde  es  sich  in  Deutschland  gar  nicht  handeln)
aufgehoben  und  den  Heringshandel  von  allen  Fesseln  befreit  habe.  Das
ist  für  uns  nicht  beweisend.  In  der  Kindheit  der  holländischen  Herings-
        <pb n="45" />
        fischerei  ist  ihr  jene  staatliche  Maßnahme,  das  absolute  Verbot  der  (Sin*
fuhr  fremden  Salzherings,  gewiß  zu  statten  gekommen.  Als  die  Industrie
festen  Boden  im  Jnlandskonsnm  gefaßt  hatte,  da  war  es  freilich  angezeigt,
solche  Beschränkung  hinwegzuräumen.  Man  wollte  exportieren,  und  es
hätte  doch  sonderbar  ausgesehen,  wenn  man  sich  selbst  um  Absatz  im
Auslande  bemüht  und  zu  gleicher  Zeit  Holland  gegen  das  ausländische
Produkt  fest  verschlossen  gehalten  hätte.  An  dem  dann  kommenden  Aufschwünge ­
  der  holländischen  Heringsfischerei  hat  deshalb  nicht  die  Aufhebung
des  Verbots  der  Einführung  fremden  Salzherings  schuld,  sondern  der
Umstand,  daß  nun  Belgien,  Deutschland  und  wohl  auch  Frankreich  zum
Konsum  der  gesalzenen  Heringe  herangezogen  wurde  und  daß  die  eminente
Verbesserung  der  Transportmittel  und  Transportwege  solche  Unternehmung
ungemein  förderte.  Wie  die  Zollgesetzgebung  den  Industriezweig  der
Zuckerfabrikation  bei  uns  geschaffen  hat,  so  und  noch  leichter  kann  sie
eine  ausgedehnte  Heringsfischerei  herbeiführen.  Nötig  sind  solche  Maßnahmen. ­
  Wir  können  nun  einmal  die  Heringe  nicht  zwingen,  an  unsre
Küsten  so  nahe  heranzukommen,  wie  sie  an  die  nordischen  und  schottischen
Küsten  kommen;  wir  bedürfen  also  zu  ihrem  Fang  größerer  und  teurerer
Ausrüstung  an  Fahrzeugen  und  Geräten  und  müssen  mit  Reisen  viele
Fangzeit  verlieren,  und  aus  diesen  einzigen,  aber  Ausschlag  gebenden
Gründen,  die  aber  auch  bei  den  Holländern  bestehen,  können  wir  mit
den  Fremden  nicht  konkurrieren,  wenn  wir  ihnen  nicht  den  deutschen
Markt  verschließen  oder  doch  wenigstens  verteuern;  darum  wird  es  nie
eine  deutsche  Heringsfischerei  zum  Blühen  und  Gedeihen  bringen,  wenn
der  Staat  ihr  nicht  zur  Konkurrenzfähigkeit  hilft  durch  einen  höheren
Einfuhrzoll  als  bisher  auf  von  Ausländern  gefangene  gesalzene  Heringe.
Es  ist  noch  die  Frage  aufgetaucht,  ob  wirklich  bloß  im  westlichen
Teile  der  Nordsee  und  bei  Norwegen  die  Heringe  in  fangwerter  Menge
vorkommen,  oder  ob  auch  im  östlichen  Teile,  also  uns  Deutschen  näher,
annähernd  ebenso  große  Mengen  zeitweilig  auftreten  mögen.  Die  Frage
ist  zwar  nicht  entschieden,  aber  man  sollte  doch  meinen,  daß  die  Nordsee,
welche  ja  in  allen  ihren  Teilen  den  Fischern  nnd  Seeleuten  wie  kein
anderes  Gewässer  bekannt  ist,  auch  in  bezug  auf  das  zeitweilige  Vorkommen ­
  der  Heringe  soweit  müßte  bekannt  sein,  daß  man  beurteilen  kann,
ob  ein  Fang  in  dem  östlichen  Teile  sich  lohnen  kann.  Mag  vor  mehreren
hundert  Jahren,  wo  vermutlich  die  Strömungs-,  Tiefen-  und  Verkehrs-  re.
Verhältnisse  andere  gewesen  sind,  dort  ein  ansehnlicher  Heriugsfang  stattgefunden ­
  haben,  und  ist  es  wohl  auch  nicht  ausgeschlossen,  daß  nach  aber-
        <pb n="46" />
        mals  Hunderten  von  Jahren  die  Verhältnisse  sich  wiederum  geändert
haben  werden  und  der  frühere  Segen  sich  wieder  anfindet,  —  soviel
glaube  ich  doch,  daß,  wären  der  Heringe  jetzt  zeitweilig  genügend  für
lohnenden  Fang  da,  so  wäre  das  von  den  Fischern  wohl  bemerkt  worden,
und  der  Betrieb  wäre  dort  im  Gange.  Aber  man  hat  keinen  Fischer,
keinen  Praktiker  gefragt,  sondern  man  ging  ans  Werk,  dort  Heringe  zu  suchen.
Man  rüstete  einen  Dampfer  aus,  der  in  drei  Expeditionen,  wie
vorauszusehen  war,  ein  völlig  negatives  Resultat  gehabt  hat.  In  den
Berichten  darüber  wird  dann  viel  von  großem  Nutzen  für  die  Wissenschaft ­
  gesprochen.  Ich  kann  das  nicht  beurteilen,  meine  aber,  daß  die
Wissenschaft  berufen  ist,  der  Welt,  der  Menschheit  nutzbar  zu  werden,
dem  praktischen  Leben  zu  helfen;  nur  dadurch  hat  sie  Wert,  sonst  wäre
sie  nur  ein  Sport  für  Gelehrte.  Es  wird  nun  wohl  schwerlich  in  absehbarer ­
  Zeit  wieder  an  eine  solche  Expedition  Geld  verwandt  werden.
Ich  wiederhole  zum  Schluß:  Wir  können  die  deutsche  Herings-Hochseefischerei
  unsrer  ungünstigen  hydrographischen  Lage
wegen  niemals  zu  jener  Höhe  bringen,  aus  welcher  diese  Seefischerei ­
  bei  anderen  Nationen  steht,  wenn  wir  sie  nicht  durch
außerordentliche  Mittel  konkurrenzfähig  machen,  und  wir
sehen  kein  anderes  Mittel  als  den  genügend  hohen  Zoll  auf
gesalzene  Heringe.  Alle  anderen  Mittel  leisten  nur  geringfügiges
und  ungenügendes  und  im  einzelnen.  Das  große  Ziel  werden  sie  nicht
erreichen  lassen.

Aitt  Kort  Zur  Kischerşeweguug.
Mit  großem  Interesse  habe  ich  die  Berichte  in  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung
  verfolgt,  welche  für  die  Gründung  eines  „Vereins  von  Berufsfischern ­
  für  das  Königreich  Preußen"  Propaganda  machten.  Aus  dem
Bericht  der  Nummer  18  geht  nun  hervor,  daß  es  der  thatkräftigen
Agitation  des  nunmehrigen  Vorsitzenden  des  konstituierten  Vereins,  Herrn
Paul  Kraatz  in  Stralsund,  gelungen  ist,  dies  Werk  durchzusetzen.  Herr
Kraatz  wäre  wohl  nicht  so  schnell  zu  diesem  guten  Resultate  gekommen,
wenn  das  Bedürfnis  für  eine  solche  Vereinigung  nicht  schon  lange  von
jedem  einzelnen  Fischer  gefühlt  wäre.  Es  bedurfte  eben  nur  der  Initiative
eines  intelligenten  Mannes,  um  ein  Resultat,  wie  das  erreichte,  zu  zeitigen.
Das  Programm,  welches  der  neue  Verein  sich  gestellt  hat,  ist  ein  sehr
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        40

reiches.  Ich  teile  ganz  Ihre  Ansicht,  daß  die  Regierung,  welche  der
Fischerei  ja  großes  Interesse  entgegenbringt,  dankbar  die  Vorschläge  der
Fischer,  welche  auf  die  Verbesserung  des  Fischereigesetzes  gerichtet  sind,
entgegennehmen  wird.  Die  Fischer  sind  eben  die  kompetentesten  und  sachverständigsten ­
  Ratgeber  in  dieser  Angelegenheit.  Es  ist  anzunehmen,  daß
alsdann  viele  Härten  des  Gesetzes,  welche  jetzt  ans  die  Erwerbsfähigkeit
der  Fischer  ungünstig  einwirken,  beseitigt  werden.  Der  Verein  erstrebt
ferner,  laut  dem  bekannten  Programm,  dahin  zu  wirken,  daß  den  vom
Auslande  eingeführten  Fischen  der  Mitbewerb  auf  dem  deutschen  Markte
erschwert  resp.  unmöglich  gemacht  wird.  Dies  soll  erreicht  werden  durch
Eingangszoll  auf  frische  Fische  und  erhöhten  Eingangszoll  auf  Salzheringe. ­
  Dies  Prinzip  mag  richtig  sein  für  die  wertvollen  Fische,  wie
Aale,  Zander  rc.,  welche  von  der  besser  situierten  Bevölkerung  konsumiert
werden,  —  obgleich  sich  auch  hierüber  andere  Ansichten  begründen  lassen,  —
nicht  aber  für  die  von  den  breiten  Schichten  der  Bevölkerung,  namentlich
der  Arbeiterklasse,  konsumierten  billigen  Fische,  insbesondere  Hering.  Es
wäre  dies  eine,  über  den  Rahmen  des  Vereins  hinausgehende  Thätigkeit,
welcher  unsere  gesetzgebenden  Faktoren  doch  wohl  keine  Sympathie  entgegen ­
  bringen  würden.  Der  Hering  gehört  zu  unseren  wertvollsten,  weil
billigsten  Nahrungsmitteln.  Man  muß  die  Verhältnisse  kennen,  um  sich
ein  Bild  von  der  volkswirtschaftlichen  Bedeutung  dieses  Fisches  machen  zu
können.  Stettin,  der  bedeutendste  Importhafen  für  Salzheringe  in
Deutschland,  führt  jährlich  300  -  400,000  Tonnen  vom  Auslande  ein,
während  die  größte  deutsche  Heriugsfischerei-Gesellschaft  —  die  Emdener  —
welche  wohl  mehr  als  die  Hälfte  des  gauzen,  von  deutschen  Fischern  an
den  Markt  gebrachten  Tonnenherings  liefert,  ca.  14—15,000  Tonnen
jährlich  gefangen  hat.  Es  werden  wohl  noch  Jahrzehnte  vergehen  und
viele  Millionen  müßten  unseren  Fischern  erst  zur  Verfügung  gestellt
werden,  bevor  diese  in  die  Lage  kämen,  den  deutschen  Bedarf  an  Salzheringen ­
  zu  decken.  Ähnlich  verhält  es  sich  mit  den,  während  der  Wintermonate ­
  von  Schweden  bezogenen  frischen  Heringen;  der  Import  hat  sich
von  Jahr  zu  Jahr  vergrößert,  was  als  Beweis  dienen  kann,  daß  die
Nachfrage  im  gleichen  Verhältnis  gestiegen  ist.  Und  gerade  der  Hering
im  grünen  Zustande  erfreut  sich  bei  der  armen  Bevölkerung  einer  großen
Beliebtheit,  und  mit  Recht.  Er  ist  der  billigste  Seefisch  ^und  so  nahrhaft ­
  —  gleichzeitig  sehr  wohlschmeckend  —  wie  irgend  ein  anderer  teurer
Fisch.  Welche  Rolle  hat  der  Hering  in  den  letzten  Jahren  in  dem  Wirtschaftskonto ­
  der  ärmeren  Bevölkerung,  gegenüber  den  teuren  Fleischpreisen,
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        41

nicht  gespielt!  Im  Binnenlands  wo  man  selten  den  Genuß  von  frischen
Seefischen  hat,  konnte  das  Kilo  frischer  Heringe  mit  0,20—  0,30  M.
verkauft  werden.  Tausende  von  Familien  ernähren  sich  mit  dem  Handel
dieses  Fisches  während  einer  Zeit,  in  welcher  die  Erwerbsverhältnisse  nicht
die  günstigsten  sind.  Ich  verweise  nur  auf  die  Heimatsstadt  des  Vorsitzenden ­
  des  Vereins,  auf  Stralsund,  welche  sich  der  Industrie,  die  dieser
Fisch  hervorgerufen,  bemächtigt  hat  und  die  denselben  in  den  verschiedensten
Formen,  als  Bückling,  Brathering  rc.,  in  den  Handel  bringt.  Und  so
ist  diese  Industrie  an  der  ganzen  deutschen  Küste  entlang  in  Blüte.
Dieser  Zweig  müßte  während  der  Wintermonate  feiern,  wenn  Schweden
nicht  das  Rohmaterial  zur  Verfügung  stellte.  Die  Hauptsache  ist  aber.
daß  unserer  deutschen  Fischerei  hierdurch  kein  Abbruch  geschieht,  da  der
schwedische  Hering  nur  in  den  Wintermonaten  gefangen  wird  und  nach
hier  kommt,  in  welcher  Zeit  der  Fang  an  unserer  deutschen  Küste  ruht.
Ich  bin  der  Meinung,  daß  der  neue  Verein  erst  die  näherliegenden  Hindernisse, ­
  welche  die  Entwickelung  der  deutschen  Fischerei  hemmen,  zu  beseitigen ­
  suchen  sollte.  Es  würde  sich  vielleicht  dann  ergeben,  daß  die
Einführung  eines  Zolles  auf  frische  Fische  selbst  nicht  mehr  von  den
jetzigen  Befürwortern  verlangt  werden  würde.  X.

Zu  dem  Artikel  „Ein  Wort  zur  Fischer-Bewegung",  der  uns  von
geschätzter  Hand  zuging,  haben  wir*)  einige  Bemerkungen  zu  machen.  Wir
sind  in  bezug  auf  Freihandel  oder  Schutzzoll  keine  starren  Prinzipienreiter. ­
  Im  allgemeinen  halten  wir  den  Freihandel  für  segensreich,  den
Schutzzoll  nicht.  Es  kann  aber  Fälle  geben,  wo  der  Schutzzoll,  ja  sogar
das  Einfuhrverbot,  sehr  im  Interesse  einer  Nation  sein  kann,  mindestens
vorübergehend.  Als  Deutsche  stehen  wir  natürlich  auf  der  deutschen  Seite,
und  es  ist  uns  lieber,  daß  —  wenn  einmal  jemand  leiden  soll  —  der
Fremde  leidet  und  nicht  der  Deutsche.  Wir  stehen  also  der  Frage  des
Zolles  ziemlich  vorurteilsfrei  gegenüber  und  betrachten  ihn  nur  vom
Standpunkte  der  Nützlichkeit.  Von  diesem  Standpunkte  aus  müssen  wir
nun  sagen,  daß  wir  den  Zoll  auf  frische  Fische  nicht  für  nützlich  halten,
nicht  für  den  Konsumenten  —  weshalb  ist  wohl  nicht  nötig,  erst  ausführlich
darzulegen;  —  aber  auch  nicht  im  Interesse  für  den  Fischer.  Dies  erfordert ­
  eher  eine  Erklärung,  und  sie  ist  doch  sehr  leicht.  Der  Fischer

*)  D.  h.  die  Redaktion  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung.
        <pb n="49" />
        42

ist  ja  rasch  bereit,  wenn  er  seinen  Fang  anbringt  und  er  stößt  ausnahms
weise  einmal  auf  den-schwedischen  Hering,  sofort  zu  sagen:  weg  mit  dem
Schweden!  Er  übersieht  dabei  aber  eine  ganze  Reihe  von  Umstanden.
Der  Fisch,  um  den  es  sich  in  dieser  Beziehung  vorwiegend  handelt,  ist
der  Hering.  Wie  in  dem  erwähnten  Artikel  gesagt,  kommt  er  meistens
zu  einer  Zeit,  in  welcher  an  unseren  Küsten  nichts  gefangen  wird.
Beginnt  bei  uns  der  Fang,  dann  hört  er  in  Schweden  auf.  Die  Unmassen ­
  von  Heringen,  welche  in  den  letzten  Wochen  an  der  deutschen  Küste
gefangen  wurden,  hatten  keine  schwedische  Konkurrenz  zu  bestehen  und
mußten  doch  schließlich  weggeworfen  werden.  Da  hat  doch  der  Schwede
keine  Schuld.  Besser  wäre  es  für  die  Fischer  gewesen,  wir  hätten  an
der  Küste  entlang  zehnmal,  ja  hundertmal  so  viele  Räuchereien  und
Konservefabriken,  als  wir  sie  jetzt  haben.  In  diesem  Falle  hätten  die
Fischer  in  den  letzten  Wochen  bessere  Preise  erhalten  und  mehr  abgesetzt
als  es  jetzt  der  Fall  war.  Die  Eisenbahnen  haben  ja  das  Konsumgebiet
des  frischen  Herings  ungemein  erweitert.  Es  geht  jetzt  fast  über  ganz
Deutschland.  Aber  wir  Norddeutschen  wissen  sehr  wenig,  wie  der  frische
Hering  aussieht,  wenn  er  in  Stuttgart  oder  München  ausgeboten  wird.
Wir  möchten  ihn  nicht  und  eine  Nahrung  für  die  wohlhabenderen  Klassen
des  Volkes  ist  er  gewiß  nicht.  Die  Behörden  sind  nun  dem  Fischgeschäfte
in  Bezug  auf  den  Eisenbahntransport  ungemein  entgegen  gekommen.  Ob
die  Schnelligkeit,  mit  der  bei  uns  Fische  transportiert  werden,  sich  noch
viel  steigern  läßt,  das  bezweifeln  wir.  Deutschland  erstreckt  sich  sehr
tief  binnen  hinein.  Soll  ganz  Deutschland  —  was  noch  lange  nicht  der
Fall  ist  —  ein  fischessendes  Land  werden  und  damit  ein  rechtes  Absatzgebiet ­
  für  die  Fischer,  so  muß  der  Fisch  tief  hinein  bis  nach  Süddeutschland
in  so  delikater  Form  kommen,  daß  er  auch  wirklich  von  jedermann  beliebt
und  verlangt  wird.  Unter  solchen  Umständen  ist  es  höchst  wichtig  für
die  Konsumenten,  aber  auch  für  die  Fischer,  daß  wir  an  der  Küste  eine
Industrie  besitzen,  welche  die  Fische  so  zubereitet,  daß  sie  noch  ganz  unten
in  Süddeutschland  von  den  feinsten  Zungen  mit  Lust  genossen  werden.
Diese  Industrie  ist  die  Räucherei  und  Konservenfabrikation.  Was  diese
Industrie  schädigt,  das  schädigt  auch  den  Fischer;  was  ihr  nützt,  das
nützt  auch  ihm.  Der  Fischer  mag  wohl  oft  aus  den  Räucherer  schnupfen,
weil  er  beim  Kaufen  drückt;  er  kauft  aber  doch,  und  das  ist  die  Hauptsache. ­
  Wären  die  Eisenbahnen  nicht,  wären  die  Räuchereien  und  Konservenfabriken ­
  nicht,  ginge  es  den  Fischern  noch  viel  schlechter  als  heute
Nun  würde  eine  Steuer  auf  frische  Fische  ein  schwerer  Schlag  für  diese
        <pb n="50" />
        Industrie  sein;  einmal  weil  der  Zoll  die  Fische  verteuert,  aber  noch  mehr
wegen  der  vielen  Scherereien,  die  mit  der  Zollbehandlung  notwendig  verbunden ­
  sind.  Viele  ausländische  Fische  würden  verrotten  und  verfaulen,
ehe  sie  zum  Räuchern  re.  kämen.  Da  würde  bald  eine  Räucherei  nach
der  andern  die  Sache  satt  bekommen  und  nicht  mehr  beziehen  wollen.
„Das  wollen  wir  gerade!"  sagen  die  Fischer.  Recht  schön!  Dann  liefert
Ihr  aber  regelmäßig,  was  die  Räuchereien  brauchen.  Ist  das  denn
möglich?  Nein!  da  müßten  unsere  Räuchereien  im  Winter  stille  stehen,
gerade  in  der  Zeit,  wo  wegen  der  Kälte  der  Transport  nach  dem  Jnlande
am  sichersten  und  besten  ist.  Fällt  diese  Winterthätigkeit  aus,  dann
müßten  viele  Räucherer  schließen,  und  damit  verliert  der  Fischer  den
sichersten  onZros-Abnehmer,  den  Mann,  welcher  —  seine  Gründe  sind
ja  gleichgiltig  —  der  beste  Pionier  des  Fischkonsums  in  Inner-Deutschland ­
  ist.  Nein,  Fischer!  Das  wäre  nicht  sehr  vorteilhaft.  Wir  müßten
sehr  wenig  zu  den  wahren  Freunden  des  Fischers  gehören,  wenn  wir
anders  sprechen  und  ihm  einen  blauen  Dunst  vormachen  wollten,  bloß
weil  er  es  gern  hätte.
Mit  den  andern  frischen  Fischen  ist  es  ähnlich  so.  Vielleicht  führen
wir  das  nächstens  einmal  aus.  Da  kommt  denn  auch  der  Vorteil  des
Konsumenten  in  Betracht.  Wir  sind  nicht  mehr  in  der  Blütezeit  der
Schutzzölle.  Die  Regierung,  der  Reichstag  rc.  werden  nicht  damit  einverstanden ­
  sein,  den  deutschen  Konsumenten  die  Nahrung  zu  verteuern  in
einem  Falle,  wo  der  Vorteil  für  die  inländischen  Produzenten,  die  Fischer,
gar  nicht  klar  hervorspringt.
Wir  haben  oben  gesagt,  daß  wir  gegen  einen  für  uns  Deutsche
nützlichen  Schutzzoll  gar  nicht  sind.  Das  wollen  wir  beweisen.  Wir
sind  nämlich  für  einen  Schutzzoll  auf  Salzhering.  Dieser  trägt  jetzt
einen  Finanzzoll  von  3  Mark  per  Tonne.  Das  ist  zu  wenig  oder  zu
viel,  wie  man  es  nehmen  will.  Wenn  der  Salzhering  die  Speise  des
armen  Mannes  ist  und  ihm  der  Zoll  zur  Last  fällt,  dann  sind  selbst
3  Mark  zu  viel,  und  sie  sollten  weg.  Wir  sehen  aber  die  Sache  nicht
so  an.  Wir  möchten  sehr  gern,  daß  von  Deutschland  aus  alle  die
Heringe  gefangen  würden,  welche  wir  aus  der  Lake  heraus  essen.  Salzheringe ­
  aus  Ostseehering  zu  machen,  ist  heutzutage  kein  Geschäft;  die
müssen  schon  in  der  Nordsee  gefangen  werden.  Könnten  unsere  deutschen
Fischer  der  Ostseeküste  hinausziehen  und  die  Heringe  selber  fangen,  welche
uns  die  Schweden  schicken,  dann  würden  wir  sagen:  fort  mit  dem
schwedischen  Hering!  Das  können  sie  aber  nicht.  So  wenig  wie  unsere
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        44

Bauern  Pomeranzen  ziehen  können,  so  wenig  können  unsere  Fischer  uns
die  schwedischen  Heringe  fangen.  Aber  die  schottischen  Salzheringe  —
man  verstehe  uns  recht  —  die  können  unsere  Fischer  schon  fangen;
das  zeigen  uns  die  Emder  Loggerfischer.  Aber  freilich!  die  werden
nicht  fett  dabei,  trotz  der  vielen  Gelder,  welche  sie  aus  der  Reichskasse
geschenkt  erhalten.  Diese  Geschenke  machen  ja  nicht  betriebsam,  im  Gegenteil, ­
  wenn  ich  als  reicher  Junge  so  einen  hübschen  Zuschuß  von  Hause
immer  erhalte,  weshalb  sott  ich  dann  so  hart  studieren  und  arbeiten?
Das  habe  ich  ja  gar  nicht  nötig.  So  geht's  den  Emdern.  —  Da  ist
ihnen  gar  kein  Vorwurf  zu  machen.  Deshalb  muß  der  Zuschuß  (2000  M.
für  jede  Schiffsausrüstung  jährlich)  weg,  sobald  als  möglich.  „Na,  dann
ist  es  mit  der  Emder  Heringsfangerei  vorbei."  Jawohl,  wenn  man
nichts  anderes  an  die  Stelle  setzt.  Dieses  Staatsgeld  ist  jährlich  weggeworfen; ­
  das  wird  sich  auch  nie  ändern.  Solche  Unterstützungen  sind
gar  nichts  wert.  Anders  ist  es  mit  einem  erhöhten  Zoll.  Man  nehme
den  Emdern  die  Prämie,  gebe  ihnen  aber  einen  Zoll  von  10  M.  per
Tonne.  Wir  persönlich  stehen  uns  sehr  im  Lichte,  wenn  wir  das  anraten.
Wir  sitzen  in  Stettin,  dem  großartigsten  Hafen  für  den  Import  der  ausländischen ­
  Salzheringe.  Das  ist  kein  Vorteil  für  unsere  Stadt,  wenn
sie  diesen  Import  vielleicht  verliert.  Stettin  ist  uns  viel,  aber  Deutschland ­
  ist  uns  mehr.  Wenn  Deutschland  es  erreichen  könnte,  die  vielen
Millionen  zu  ersparen,  welche  es  jetzt  für  Salzhering  nach  Schottland  re.
schickt,  das  wäre  ein  Nationalglück  und  eine  reiche  Quelle  des  Verdienstes
für  deutsche  Fischer,  mögen  sie  nun  jetzt  wohnen,  wo  sie  wollen.  Und
wir  glauben,  die  Sache  ist  möglich.  Die  Emder  Gesellschaft  kaun  nicht
leben  und  sterben,  trotz  des  Zuschusses.  Der  Zuschuß  veranlaßt  keinen
Menschen  in  Deutschland,  eine  Hand  oder  einen  Pfennig  weiter  der
Heringsfischerei  in  der  Nordsee  zur  Verfügung  zu  stellen;  aber  der
Zoll  würde  es.  Sobald  eine  so  hohe  Steuer  auf  Salzhering  angenommen ­
  wäre,  würde  das  deutsche  Kapital  —  und  wir  haben  Geld
wie  Heu!  —  sofort  einsehen,  daß  da  viel  zu  verdienen  ist.  Die  Emder
würden  aufwachen,  sie  würden  bald  viele  Genossen  erhalten  und  die
Heringsfischerei  in  der  Nordsee  käme  bei  uns  in  Zug.  Für  diese
Heringsfischerei  lassen  wir  dem  Großkapital  gern  den  Vortritt;  denn  sie
kann  bei  uns  nur  von  ihm  in  Schwung  gebracht  werden;  unser  Großkapital ­
  auf  seinem  Siegeszuge,  der  bis  zur  eigenen  Selbstveruichtuug
führt,  aufzuhalten,  ist  so  wie  so  vergeblich.  Hier  kann  es  für  uns  Großes
erreichen,  und  dazu  soll  es  uns  willkommen  sein.  Wer  an  dieser  unserer
        <pb n="52" />
        45

Voraussage  zweifelt,  den  weisen  wir  hin  auf  unsere  Zucker-Industrie.
Hätte  wohl  der  erste  Erbauer  einer  Rübenzuckerfabrik  ahnen  können,  daß
sein  Produkt  die  Rohrzucker-Industrie  West-Indiens  zu  Grunde  richten
würde?  Und  doch  ist  es  geschehen,  und  nur  durch  künstliches  „Auspäppeln"
dieser  deutschen  Industrie  mittels  Schutzzölle  u.  dergl.  Jetzt  freilich  sollte
man  es  den  Zuckerfabrikanten  überlassen,  sich  auf  den  Füßen  zu  halten.
Sie  sind  aus  der  Kindheit  ihrer  Industrie  heraus.
Wie  hier  mit  dem  Zucker,  ist  es  —  das  beweist  noch  klarer  —  in
Holland  sogar  mit  dem  Hering  gegàngen.  Wir  wundern  uns,  wie  die
Holländer  den  Schotten  Konkurrenz  machen  können;  wie  sie  die  Heringe
auf  denselben  Gründen  der  Nordsee  mit  den  Schotten  fangen,  ihr  eigenes
Land  versorgen  und  ganz  Westdeutschland  rc.  noch  dazu.  Ja!  das  ist
sehr  einfach.  Fremder  Hering  durfte  gar  nicht  in  Holland  hinein;  da
herrschte  ein  Einfuhrverbot.  Die  holländischen  Fischer  hatten  es  von
Anfang  an  leicht,  ihren  Fisch  an  den  Mann  zu  bringen  im  eigenen
Lande.  Nur  den  Überschuß  verkauften  sie  nach  draußen.  Die  Holländer
sind  keine  besseren  Fischer  als  die  Deutschen;  die  Umstände  waren  nur
staatlich  besser  für  sie  eingerichtet.
„Aber  der  arme  Maim!  Ihr  verteuert  die  Speise  des  armen
Mannes!"
Ja!  für  den  Augenblick;  er  wird  bald  wieder  billigen  Hering  bekommen, ­
  und  zwar  Hering  deutschen  Fanges,  der  ja  keinen  Zoll  trägt.
Nun  noch  der  Schmuggel!  —  Wir  sind  gegen  den  Zoll  auf  frischen
Fisch,  weil  wir  den  Schmuggel  fürchten.  Ein  Stralsunder  Fischer,  mit
dem  wir  sprachen,  sagte:  „Kriegen  wir  den  Zoll,  dann  wird  nur  noch
zum  Schein  gesischt;  dann  ist  das  beste  Geschäft  der  Schmuggel".
Natürlich!  —  Bei  der  Salzherings-Industrie  ist  die  Sache  ganz  anders.
Da  müssen  die  Schiffer  oder  Fischer  den  Fisch,  wie  die  Holländer,  weit
draußen  auf  dem  Meere  selbst  salzen  und  zwar  in  Tonnen,  die  sie  aus
Deutschland  mitnehmen.  Es  könnte  ja  wohl  mit  der  Zeit  kommen,  daß
die  schottischen  Fischer  geneigt  wären,  frische  Heringe  zum  Salzen  an
deutsche  Fischer  abzugeben  und  daß  diese  es  vorteilhaft  fänden,  sie  überzunehmen. ­
  Daun  müßten  aber  doch  die  Rheder  in  Deutschland  damit  einverstanden ­
  sein  und  das  Geld  zum  Kaufen  geben.  Die  Sache  hat  also
ihre  Schwierigkeiten.  Kommen  die  Deutschen  mit  der  Fischerei  vorwärts,
so  würden  sich  bald  schottische  und  holländische  Salzer  nach  Deutschland
wenden  und  bei  uns  niederlassen.  Sie  würden  unsere  Lehrmeister  sein.
Das  sind  unsere  Gründe  gegen  einen  Zoll  auf  frische  Fische  und  für
        <pb n="53" />
        46

einen  Zoll  auf  Salzheringe.  In  beiden  Fällen  stehen  wir  auf  Seite  der
deutschen  Fischer  —  in  deren  wohlverstandenem  Interesse.*)

HänirgStä
Von  de  Waterkant  to  Wihnachen  1886.
Dat  sin  jo  nu  wull  all  föstein  Johren  her,  dat  ick  wedder  fri  bin
vont  Milletär;  dat  heet:  ick  bin  nich  mit'n  Kohfoot  marschcert  un  hebb'
ok  nich  op  d'  hoge  Peerd  seien  —  ne!  ick  hebb'  min  Tid  bi  de  Kaiserliche ­
  Marine  afdeent,  un  dat  is  ganz  wat  anners,  dor  hört  mehr  tu,
as  scheelen  un  hauen.  Un  ick  hebb'  dor  mine  Schuldigkeit  dohn,  un  keen
Straf  kreegen,  denn  ick  verstünn  min  Sak,  wegen  dat  ick  von  Jung  op
en  Fischer  west  bin.  Denn  dat  kann  jedereen  begripen,  dat  een,  de  sick
summers  op  dat  groot'  Soltwater  rümmerdreben  het,  en  bctern  Mariner
vorstellen  mut,  as  een  den  s'  achtern  Ploogsteert  opgrepen  hebben.
Awer  wo  schullen  all  de  Fischers  herkamen,  wenn  de  dütschen
Binnenlüd'  keen  Seefisch  eten  lernen,  und  wenn  s'  ehr  sollen  Häring  von
de  Holländer  un  de  Schotten  köpen.  Wenn  de  Lüd'  im  Binnenlanu  man
mehr  Schollen  uu  Steenbutt  un  Kleisten  un  Tungen  un  Schellfisch  un
Kabljau,  und  wat  uns  fünft  noch  in  de  Kurr'  lvpen  deit,  brücken  mullen,
wie  wullten  ehr  dat  wull  leetvern,  uu  wenn  wi  dat  mit  de  Scheepeu,  de
wie  hebben,  nich  mehr  leisten  können,  denn  bu'n  wi  uns  mehr;  uu  wenn
een  dat  Geld  dato  fehlt,  so  find  den  strebsamen  Fischer  immer  noch  Lüd'
de  em  to'n  Anfang  Geld  vörscheeten,  uu  allenfalls  würd'  de  Staat  dor
ok  woll  sin  Deel  dohn.  Awer  soou  Vermehrung  geiht  mau  langsam,
denn  de  Fischverteer  maßt  ok  man  langsam,  und  dormit  is  uns'  Marine
nicht  deeut.  Wi  Kurrenfischers  warden  min  Dag  nich  den  föften  Deel
von  de  Mannschaft  leewern  können,  as  de  Marine  brukt.  Und  doch  is
dat  na  min  eenfache  dämliche  Meenung  ganz  licht  möglich,  binnen  ganz
wenige  Johren  för  uns'  Marine  so  veel  uu  wull  noch  inehr  Ersatz  an
Fischern  un  Seelüd'  to  stellen,  as  se  brukt.
Mi  het  mol  een  Mann  seggi  —  se  nennen  em  op  Hochdütsch  eu
Statistiker,  un  de  Mann  säh  nich  ut  as  en  Wiudbüdel,  ick  hebb'  cm
glöwt.  —  He  seggi:  in  Dlltschland  föhren  wie  alle  Johr  för  ungefähr
*)  Wir  geben  nachstehend  den  plattdeutschen  Artikel  von  Peter  Fischer  in
No.  52  des  Jahrgangs  1886  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung,  in  welchem  die
Sache  auch  behandelt  wurde  und  zwar  mit  Anführung  derselben  Gründe.
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        47

dortig  Millionen  Mark  sotten  Hering  in,  de  von  Männern  fungen  sin.
Nu  is  dat  doch  klor:  Wenn  wie  Dütschen  alle  disse  Häringe  sülben
fangen,  so  brüten  wi  dorto  en  ganzen  Barg  Fischers  un  Seelüd'.  Wi
hebben  jo  all  en  Anfang  von  de  Nordseeheringsfischeri  to  Emden;  awer
wat  bedüt  bat  beten?  De  fangen  mit  ehr  föftein  Luggers  för  300,000  M.  ;
bût  is  just  de  hunnerste  Deel;  un  wenn  wi  för  30  Millionen  Häringe
fangen  wullen,  denn  bruken  wi  nich  15,  sundern  1500  Luggers,  un  jeder
Lugger  brukt  15  Mann  Besatzung,  dat  makt  im  ganzen  22,500  Mann.
Hört  Ju  dat,  ju  Herren  von  de  Marine?  Twee  un  twintig  Düsend  un
füf  Hunnert  Fischers  un  Seelüd  mehr!  Schnll  dat  nich  der  Möge  wert
sin,  sonne  Möglichkeit  to  schaffen,  wenn  s  irgend  angohn  will,  noch  darto
in  een  Tid,  wo  de  armen  Slacker-  von  Seilschippers  an'»  Strand  herumlungern ­
  un  hungern,  bit  se  toletzt  doch  noch  een  andre  Arbeit  söken  mötten,
de  se  nich  verstoht,  un  de  se  mannigmol  ok  noch  nich  finden  können.
Nu  frügst  du  mi  wul:  worum  sin  wi  nich  all  lang  bi  gohn  un
hebben  all  de  Häring  sülben  fungen?  So  lat  di  seggen:  Dat  kunnen
wi  nich.  Du  sühst  ja,  dat  de  armen  Sluckers  von  Aktionärs  in  Emden
mit  ehr  17  Luggers  von  Johr  tv  Johr  utkiken,  of  nich  bald  een  Dividend ­
  in  Sicht  käm,  awer  dor  het  jümmcrs  een  Ul  seien,*)  un  wenn  ehr
de  Staat  nich  mal  mit  ünner  de  Arm  grepen  har,  denn  wär  de  ganze
Kram  all  lang  in  de  Wicken  gohn.  De  Emdener  können  nich  mit  de  Utlänners
  konkurreeren,  uu  dat  is  jo  ganz  natürlich.  Den  Schottlännern
kamt  de  Hering  bet  neeg  an  den  Strand,  und  »wenn  se  dor  den  Fisch
mit  lüttern  Fohrtüg  uu  Netten,  also  mit  billigere  Utrüstung  un  mit  bedüdend
  weniger  Titverlust  fangen  können,  so  können  se  den  Fisch  ok
billiger  leewern,  trotz  dem,  dat  in  Dütschland  noch  3  Mark  Jnföhrtott
op  de  Tonn  Häring  to  betahlen  is.  Nu  seggst  du  wull:  Ja,  de  Holländer
,  hebben  doch  eben  so  wit,  um  de  Häringe  von  de  Shettlandsinseln  un
von  de  Doggerbank  her  to  holen,  as  de  Emdener,  un  versorgen  doch  ok
noch  dat  ganze  Rheingebiet  un  wat  mehr  mit  solten  Häring,  uu  in
Holland  is  gor  keen  Toll  op  Häring,  wo  können  de  Holländer  doch  mit
de  Schotten  konkurreeren?  Ja,  frilich,  een  Toll  op  Häring  is  in  Holland
nich,  «wer  na  Holland  dörst  fröger  öwerhaupt  keen  Häring  rin,  de  nich  von
Holländern  fungen  was.  Dat  was  also  een  Jnföhrverbot,  un  dat  is  noch
een  betten  mehr  als  Jnföhrtoll.  Jetzt  frilich  hebben  se  dat  nich  mehr
')  In  diesem  Jahre  haben  sie  zum  ersten  Male  eine  Dividende  gegeben;  das
gibt  aber  keine  Gewähr  für  die  Zukunft.
        <pb n="55" />
        48

nödig.  Un  so  versorgen  de  Holländer  ehr  eegen  Land  nn  Belligen  nn
Frankrik  mit  sollen  Häringen,  un  noch  bat  halbe  oder  viertel  Dütschland
  mit  to  versorgen,  geiht  dann  in  eenen  Rummel  hin.
Nu  smiet  sik  doch  von  sülben  de  Frag  op:  ob  dat  denn  nich  angohn
  kunn,  dat  man  uns'  Emdener  un  wat  sünst  noch  von  Dütschland
ut  Häring  fangen  will,  konkurrenzfähig  maken  kunn?  Un  nu  kümmt  ok
ganz  von  sülben  de  Gedanke,  dat  de  3  Mark  Jnföhrtoll  op  de  Tunn
Häring  to  wenig  is,  un  dat  to  Konkurrenzfähigkeit  een  högern  Toll
nödig  is.  Awer  dor  sitt  de  Knütt!  Keen  Mensch  will  dor  an.  „Wir
verteuern  das  Fleisch  des  armen  Mannes!"  Jk  weet  wull:  de  dütsche
Fischerizeitung  het  früher  ok  op  disse  Redensort  —  de  Hochdütschen
seggen:  Frase  —  reeden,  un  ick  will  mi  ok  nich  dorvon  frisprekeu,  awer
wenn  Eeen  erst  anfangt,  notodenken,  so  krigt  so'n  Sak  mannigmol  een
ganz  anner  Utsehn;  un  worüm  schall  unsereen  nich  ok  mol  dat  Nodenken
kriegen?  Ick  hebb'  so  immer  min  Kopp  for  mi  alleen  hat.  Ok  sör  een
Politiker  is  dat  mit  den  Fleesch  von  den  armen  Mann  een  ganz  prächtige ­
  Fräs,  um  mit  den  lütten  Mann  schön  to  dohn,  um  em  to  bewiesen,
dat  man  ok  hübsch  för  em  sorgt,  denn  man  bruit  jo  den  lütten  Mann,
dat  he  bi  de  Wahlen  för  uns  Partei  stimmen  deit;  nn  wenn  een  Partei
seggi:  Toll  op  Häring,  so  schrigt  de  anner  Partei  glik:  „Seht!  Sie
verteuern  das  Fleisch  des  armen  Mannes!  stimmt  lieber  für  uns!"  Un
dor  meent  se,  se  het  den  lütten  Mann  för  sick,  un  se  het  em  ok  villicht.
Awer  jede  Sak  hat  twee  Siden  un  man  mut  de  Lüd',  de  dat  Ding  man
jümmers  von  een  Sid  betrachten,  ok  mol  an  de  anner  Sid  führen.
Wi  Fischers  sin  ok  man  eenfache  Lüd',  un  hebben  nix  wider  in  de
School  lehrt,  as  wat  jeder  lütte  Mann  lehrt  hat,  awer  so  veel  Verstand
hebb  ick  doch  noch,  dat  ick  bi  so'n  Redeusort  erst  frogen  doh:  Ward  de
Häring  denn  wirklich  so  düer  von  den  Toll?  un  üm  woveel?  Betalt  de
lütte  Mann  wirklich  den  Toll  alleen,  oder  woveel  betalt  he  dorvon?
Js  dat  so  veel,  dat  dat  em  drücken  kann?  Un  in  welchen  Verhältnis
steiht  disse  Utgaw  to  den  Zweck?
Wer  alle  disse  Häringe  köft  un  eten  deit,  dat,  dücht  mi,  mut  jo
licht  to  erfohreu  sin,  wenn  man  in  verschiedene  Ortschaften  bi  alle  Hökers,
die  veel  sollen  Häring  in  detail  verköpen,  herum  frügt.  Ick  hebb  all
hier  un  dor  all  en  beten  tofrogt,  un  ick  glöw,  dat  dor  op  den  lütten
Manu  nich  de  Hälft  kamen  ward,  denn  wat  in  gode  Hüser  un  bi  den
Middelstand  un  in  de  Gasthüser  an  Häring  verteert  ward,  dat  is  jo  nich
wenig.  Frilich  sin  dat  von  de  groten  Nordseehäring,  un  dat,  wat  von
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        4

49

de  lütten  pommerschen  un  gröteren  schwedischen  Häring  insolt  ward,  bat  eet
jo  wull  de  lütte  Mann  meist  alleen.  Nun  summt  de  Frog:  is  de  Toll  so
veel,  bat  bat  ein  drücken  kann?  Dor  rnütten  wi  toerst  frogen:  Wo  hoch
sall  de  Toll  sin,  dat  de  dütsche  Häringsfischer  mit  den  Utlänner  konkurreeren
  kann?  Seggen  wi  erst  mol:  tein  Mark  per  Tunn,  also  söben
Mark  nrehr,  as  hüt  betalt  ward.  Dütschland  föhrt  alle  Johr  in  —
so  het  rni  de  Statistiker  seggt  —  700,000  Tünnen  Solthäringe.  Söben
Mark  per  Tunn  rnakt  4,900,000  oder  rund  5  Millionen  Mark.  Dat
is  pro  Kopp  der  Bevölkerung  etwa  de  achte  Deel  von  een  Mark,  also
riklich  twölw  Pennige.  In  jede  Tunn  Nordseehäringe  sin  in  Dörchschnitt
800  Stück,  dat  sin  also  800  X  700,000  oder  560,000,000,  rund  500
Millionen  Stück.  Also  ward  jeder  Häring  um  ca.  1  Penning  dürer.
Wat  awer  von  de  lütten  Ostseehäringe  sin,  de  meist  wull  von  lütte  Lüd'
verteert  ward,  dor  geiht  veel  mehr,  wull  mannigmol  to  twee  Düsend  in
de  Tunn.  Wenn  also  1600  Häringe  in  de  Tunn  sin,  so  kost't  jeder  man
en  halben  Penning  Toll.  Un  man  kann  ja  ok  den  lütten  Häring  geringer ­
  bestüern,  etwan  so:  Häring  bet  to  düsend  op  de  Tunn  betalen
7  Mark  mehr  as  sunst,  von  1000  bet  1200  per  Tunn  betalen  man
5  Mark  inehr,  von  1200  bet  1500  per  Tunn  betalen  man  2  Mark  mehr
as  bet  jetzt,  un  de  annern  sin  ganz  fri  von  den  Tollopschlag.  Dann
ward  de  lütte  Mann  für  sin  Häring  so  god  aS  nix  oder  gor  nix  mehr
betalen  as  sunst,  un  de  Stüer  ward  von  de,  de  dat  batto  beter  hebben,
meist  alleen  drägen.  Un  wenn't  ok  wat  ,s:  de  lütt  Mann  föhlt  fick  ok
as  een  dütschen  Mann,  un  wenn  inan  cm  dat  all  richtig  vörstellt,  dat
mit  den  Penning  oder  mit  en  lütten  Bruchdeel  von  en  Penning  sor  jeden
Häring  alle  Johr  30  Millionen  dem  dütschen  Baderlande  erhollen  bliewen,
die  wi  sunst  an  dat  Utland  betalt  hebben,  so  ward  he  mit  Vergnügen
seggen:  Ick  will  ok  min  Deel  stöhn!
Nu  awer  wardst  du  mi  frogen:  Büst  du  ok  seker,  dat  mit  de  7  M.
mehr  Toll  per  Tunn  ok  wirklich  een  dütsche  Häringsfischerei  in  Gang
kninlnen  kunn,  dat  de  Utlänner  uns  wegbliewen  moten?  Dat  will  ick
die  no  minen  dummen  Verstand  vörreknen.
Wenn  hüt  de  Tollopschlag  in  Kraft  treden  beit,  denn  rnütten  de
Schotten  un  Holländer,  un  wat  sünst  noch  Häringe  von  Buten  bringt,
för  jede  Tunn,  de  s'  in  Dütschland  inföhren,  ehre  7  M.  mehr  betalen
as  sünst.  Wat  de  Emdener  sangen,  is  fri.  Nu  müßten  jö  de  Emdener
mit'n  Dunnnbüdel  kloppt  sin,  wenn  se  ehren  Pris  nich  ok  wenigstens  üm
6  M.  op  de  Tunn  opschlohn  dhän.  Dat  is  nu  för  Emden  een  sein
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        50

Geschäft,  und  nu  gechi  bi  ehr  endlich  dat  Verdeenen  an,  wo  se  so  lang
op  luhrt  hebben.  Nu  awer  siti  jo  de  ganze  Welt  dull  Minschen,  de  ok
wat  verdeenen  wullen,  awer  de  Konkurrenz  is  in  alle  Geschäfte  so  grot,
dat  mehrstens  keen  rechten  Vortel  dorbi  to  sehn  is.  Hier  aber  to  Emden
ligi  de  Vortel  vör  Oogen,  un  wihl  hier  wat  to  rieten  is,  so  ward't  nich
lange  duern,  so  schmit  sick  en  ganzen  Hümpel  Kapitalslüd'  op  dit  Geschäft. ­
  Un  wer  kann  dat  seggen,  ob  nich  eene  ganze  Reeg'  hollandsche
Häringsrheder  mit  Schippe  un  Mannschaft,  mit  Solteri  un  Packeri,  mit
Kind  un  Kegel,  kort,  mit  ehr  ganze  backen  Beeren  herröwer  trecken  na
Dütschland,  dat  se  sick  man  blot  den  dütschen  Markt  erholen,  denn  die
soben  Mark  können  se  dann  nich  verdrägen.
Denn  hebben  wi  jo  mit  eenen  Schlage  eene  grote  dütsche  Häringsflotte. ­
  Dann  ward't  ok  nich  heel  lange  duern,  un  de  dütschen  Rheders
makt  fick  unnereenander  Konkurrenz  un  drücken  sick  de  Prisen,  un  denn
kvpen  de  groten  und  de  lütten  Lüd'  den  Häring  um  nix  dürer  as  froher,
oder  wenigstens  blots  um  een  ganz  lütten  Bruchdeel  von  een  Penning;
denn  nimmt  frilich  de  Staat  keen  füf  Millionen  för  Toll  mehr  in,  wihl
de  Utlänners  nix  mehr  anbringen,  awer  de  Konsument  brukt  ok  nix  mehr
för  Häringsverdüerung  uttogewen.  Denn  bruken  wi  ok  nich  mehr  alle
Johr  dörtig  Millionen  för  Häringe  öwer  de  dütsche  Grenz  to  drägen,
denn  wi  fangen  de  Häringe  sülben,  denn  hebben  wi  22,500  Seelüd
mehr,  de  doch  een  netten  Hümpel  Ersatz  an  de  dütsche  Marine  afgewen
können;  denn  sind  dato  ok  noch  eene  ganze  Antal  Lüd'  am  Lande  in  de
Anstalten  nödig  to  packen,  to  solten,  to  böttchern,  to  flicken  un  to  knütten  rc.
Beel  von  all  dat  Volk  hat  Fru  un  Kinner,  kort,  wi  können  reknen,  dat
so  üm  uu  bi  an  de  hundertdusend  Menschen  mehr  Brod  un  Arbeit  dorbi
gewinnen.
So!  Nu  kttmm  du  man  her,  un  wis'  mi  no,  ob  ick  falsch  reknet
hebb'.  Een  Reknung  opt  Haar  kann  dat  natürlich  nich  sin,  un  bi  sonne
Talen  kümmt  dat  op  eene  Million  mehr  oder  weniger  nich  an;  awer
een  groten  Fehler,  de  de  ganze  Utenannersettung  umstött,  wardst  du  nich
finden.
Dörtig  Millionen  Mark  alle  Johr  dem  Vaderlande  erspart,  hunnertdusend
  Minschen  mehr  in  Brod  un  Arbeit  sett,  un  twee  un  twintig  düsend
un  fünf  hunnert  Seelüd'  mehr,  um  för  uns'  Marine  een  prachtvollen
Ersatz  to  leewern.  Mensch!  Ick  segg  di:  Wenn  du  mi  nu  noch  mit
allerhand  Wenn  un  Abers  un  dämliche  Fräsen  kümmst,  denn  heft  du  keen
Hart  för  diu  Vaderlaud,  denn  büst  du  keen  richtigen  dütschen  Mann!
Peter  Fischer.
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        51

Stralsund,  den  5.  Juni  1891.
Geehrte  Redaktion!
Da  die  im  Artikel  „Vom  Fischzolle"  angeführten  Gründe  sich  mit
einer  Ausführung,  welche  von  mir  für  die  vorige  Nummer  bestimmt  war,
jedoch  nicht  rechtzeitig  eintraf,  um  noch  gedruckt  zu  werden,  im  wesentlichen
deckt,  ja  sogar  Wiederholungen  vorkommen  würden,  so  nehme  ich  von
einer  Veröffentlichung  derselben  Abstand,  und  bitte  nur  folgendes  zu  den
beiden  Artikeln  von  X.  und  „Vom  Fisch-Zolle"  auszuführen.
Es  ist  mir  nicht  recht  einleuchtend*),  woher  es  eine  über  den  Rahmen
unseres  Vereins  hinausgehende  Thätigkeit  sein  soll,  welcher  unsere  gesetzgebenden ­
  Faktoren  doch  wohl  keine  Sympathie  entgegen  bringen  werden,  wenn  wir
die  Fischer  gegen  die  Überfüllung  des  Marktes  mit  minderwertiger  Ware
durch  einen  Übergangszoll  in  Schutz  zu  nehmen,  eine  Kennzeichnung  derselben ­
  herbeizuführen,  einen  nahezu  neuen  Erwerbszweig  (die  Groß-Heringsfischerei
  der  Nordsee)  zu  gründen,  und  den  bestehenden  zu  erhalten
und  zu  befestigen  suchen.  Denn  wir  halten  es  für  grundfalsch  zu  sagen:
„Zoll  oder  kein  Zoll  auf  Eßware",  sondern  für  richtig  und  auch  hier
für  angebracht,  öffentlich  darüber  zu  sprechen,  welche  Vorteile  und  welche
Nachteile  ein  Zoll  auf  Hering  haben  wird.  Wir  verstehen  unter  Hebung
der  Küsten-  und  Hochsee-Fischerei  eine  Vermehrung  der  Produktion  und
gleichzeitig  den  Schutz  derselben  event,  durch  Schutzzölle,  sowie  die  Verbesserung ­
  des  Betriebes  und  möglichste  Ausnutzung  der  Verwertung,  sowie
vornehmlich  eine  genügende  Konkurrenzfähigkeit  derselben.  Wir  gehen
dabei  von  der  Ansicht  aus,  daß  durch  eine  jährliche  Unterstützung  von
Seiten  des  Staates  an  einzelne  Personen  oder  Gesellschaften,  so  zu  sagen,
das  Kind  —  als  solches  können  wir  wohl  die  Groß-Herings-Fischerei
der  Nordsee  betrachten  —  nicht  unterstützt,  sondern  verhätschelt  wird,
und  schließen  uns  dem  Artikel  „Vom  Fischzolle",  soweit  es  die  Groß-Herings-Fischerei
  der  Nordsee  betrifft,  gern  an,  wie  wir  dies  in  dem  von
uns  zurückgenommenen  Artikel  gleichfalls  ausgeführt  haben.
Anderer  Meinung  jedoch  sind  wir  beim  frischen  Häring.**)  Wir
halten  den  Zoll  auf  frischen  Hering  für  nützlich.  Der  deutsche  Hering
kommt  während  des  ganzen  Jahres  vor  mit  Ausnahme  vom  25.  Juni
bis  25.  August  circa,  also  mit  Ausnahme  von  2  Atonalen.  Während
dieser  ganzen  Zeit  wird  der  schwedische  Hering  gleichfalls  eingeführt  und
*)  Das  Nachstehende  bezieht  sich  auf  den  X.-Artikcl.  D.  Red.  d.  D.  F.-Ztg.
**)  Das  Nachstehende  bezieht  sich  auf  den  Artikel  „Vom  Fischzolle".
D.  Red.  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung.
4*
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        52

nicht  nur  ausnahmsweise,  wie  dies  irrtümlich  in  dem  Artikel  „vom  Fischzolle" ­
  heißt.  Es  ist  diese  meine  Behauptung  allbekannt,  auch  ebenso,
daß  der  schwedische  Hering,  wenn  auch  nicht  immer,  so  doch  während
einer  großen  Zeit  des  Jahres  hindurch  in  gesalzenem  Zustande  ankommt,
und  kann  gar  nicht  bestritten  werden,  daß  dadurch  ein  großes  Quantum
Salz,  welches  versteuert  werden  müßte,  zollfrei  eingeführt  wird.  Die
Unmassen  von  Heringen,  welche  in  den  letzten  Wochen  an  der  deutschen
Küste  gefangen  wurden,  hatten  doch  die  schwedische  Konkurrenz  auszuhalten, ­
  denn  noch  vor  kurzer  Zeit,  als  der  Hering  20—30  Pfg.  per
Wall  kostete,  kam  noch  schwedischer  Hering  an  und  nur  „der  Schwede"
hat  den  Preis  soweit  herabgedrückt,  und  auch  heute,  trotzdem  viele  Boote
hier  noch  mit  200—300  Wall  und  mehr  Hering  ankommen,  ist  „der
Schwede"  schon  wieder  in  Massen  vorhanden.  Allerdings  wäre  es  sehr
wünschenswert,  daß  der  Staat  möglichst  Kühl-Eisenbahn-Wagen  zum
Fisch-Transporte  einstellen  würde.  Aber  auch  hundertmal  so  viel  Räuchereien ­
  können  uns  nicht  beglücken,  denn  hiesige  Räucherer,  welche  anerkannt
gute  Ware  haben,  konnten  die  Ware  für  1  M.  franko  per  Berlin  das
Wall  nicht  los  werden.  Da  liegt  es  doch  nicht  daran,  daß  wir  nicht
genügend  Räuchereien  hatten,  sondern  beni  Publikum  war  schon  der  Hering
über.*)  Unsere  Fischer  erzielten  nur  etwa  eine  Woche  hindurch  gute
Preise,  dann  fiel  der  Preis  sofort  durch  die  Konkurrenz  des  schwedischen
Herings  auf  50  Pfg.  per  Wall.
Wenn  Einsender**)  in  Bezug  auf  frischen  Hering  sagt,  daß  tausende
von  Familien  sich  durch  dessen  Vertrieb  ernähren,  so  muß  ich  sagen,  —
und  jeder  Unparteiische  wird  mir  darin  Recht  geben  —  daß  dieselben
sich  trotz  eines  Zolles  von  ca.  30  Pfg.  auf  das  Wall  Heringe  auch  noch
davon  ernähren  werden;  denn  dieser  Zoll  wird  nur  einer  Überfüllung
des  Marktes  vorbeugen,  nicht  aber  die  Einfuhr  des  schwedischen  Herings
verhindern.  Gerade  wir  Stralsunder  wissen  sehr  genau,  daß  ein  Zoll
von  ca.  30  Pf.  auf  das  Wall  unsere  Räuchereien  und  Fischkonserven»
Fabriken  nicht  beeinträchtigen  wird.  Der  Händler  wird  es  daun  selbst
gerne  sehen,  wenn  der  Markt  nicht  überfüllt  wird  und  er  sich  dadurch
veranlaßt  findet,  dem  „Frischen"  nach  der  Spree  und  anderwärts  das
Grabgeleite  zu  geben,  denn  gerade  durch  eine  Überfüllung  erwachsen  dem
*)  Es  unterliegt  gar  keinem  Zweifel,  daß  die  Konsumfähigkeit  unseres
Binnenlandes  für  Fische  und  Fischwaren  noch  lange  nicht  so  ausgenützt  ist,  wie
sie  es  sein  sollte.  Da  ist  noch  viel  Arbeit  zu  thun,  und  zwar  vom  Handel.  D.  Red.
**)  Des  X-Artikels.  D.  Red.
        <pb n="60" />
        53

Händler  die  größten  Verluste,  während  dem  Räucherer  die  größten  Abzüge ­
  gemacht  werden.
Wenn  Einsender  darauf  hinweist,  daß  der  schwedische  Hering  sehr
wohlschmeckend  sei,  so  ist  das  richtig,  aber  oft  auch  nicht,  was  mir  ein
Stralsunder  Räucherer  erst  heute  morgen  noch  bestätigte,  indem  er  zugab, ­
  daß  schwedischer  Hering  häufig  im  verdorbenen  Zustande  hier  ankäme, ­
  trotzdem  aber  geräuchert  und  versandt  würde.  Er  erkennt  den  verdorbenen ­
  schwedischen  Hering  an  dem  Phosphorschein,  wenn  er  im  Dunkeln
in  der  Räucherkammer  hängt,  und  deshalb  hat  ganz  besonders  die  Regierung ­
  ihr  Augenmerk  darauf  zu  richten,  daß,  bevor  der  Hering  vom
Schiffe  gebracht  wird,  er  strenge  auf  Genießbarkeit  untersucht  wird.  Vor
allen  Dingen  aber  müssen  wir  verlangen,  daß  die  einheimischen  toten,
sogenannten  frischen  Fische  und  die  ausländische  tot  eingeführte  Ware
kenntlich  gemacht  werden,  etwa  durch  Anbringung  von  Schildern  mit  der
Aufschrift:  „ausländische  Heringe",  „ausländische  Zander",  „einheimische
Heringe",  „einheimische  Zander",  denn  wir  halten  es  —  und  wohl  nicht
mit  Unrecht  —  für  einen  Betrug,  wenn  z.  B.  ausländischer  Zander  oder
Heringe  für  einheimische  verkauft  werden.  Die  Hausfrau  ist  nicht  imstande, ­
  die  einheimische  Ware  von  der  ausländischen  zu  unterscheiden,
bevor  dieselbe  auf  den  Tisch  kommt,  und  muß  gegen  einen  derartigen
Betrug  geschützt  werden.
Was  nun  den  Schmuggel  anbetrifft,  so  können  wir  wirklich  kaum
glauben,  daß  ein  Stralsunder  Fischer  solches  gesagt  haben  sollte,  und  ist
ein  Schmuggel  von  hoher  See  mit  Fischerbooten  wirklich  nicht  zu  befürchten, ­
  es  müßte  denn  einmal  eine  ausnahmsweise  günstige  Witterung
sein.  Wir  müssen  uns  jedoch  auch  dennoch  dahin  aussprechen,  daß  trotzdem ­
  der  Schmuggel  gar  nicht  einmal  sehr  lohnend  wäre,  und  fordern
den  Stralsunder  Fischer  endlich  auf,  seine  Meinung  zu  äußern,  falls  er
Mitglied  unseres  Vereins  ist.  Oder  sollte  ein  Irrtum  vorherrschen?
Wenn  wir  zwischen  zwei  Übeln  zu  wählen  haben,  so  wählen  wir
das  kleinere,  und  das  ist  in  diesem  Falle:  „Zoll  auf  frischen  und  gesalzenen ­
  Hering".
Der  Vorsitzende  de«  Vereins  der  Berufsfifcher  des  Königreichs  Preußen.
P.  Kraatz.
        <pb n="61" />
        54

Urne  Hahnen.
Von  Karl  Paeske.
Das  neunzehnte  Jahrhundert  neigt  sich  seinem  Ende  zu.  Der  Fischer
gilt  noch  immer  als  Typus  des  Phlegmas,  der  stumpfen  Gleichgiltigkeit,
die  alles  verfallen  läßt,  aber  nichts  erbaut.  Ob  diejenigen  Schriftsteller,
welche  in  ihren  Werken  der  gekennzeichneten  Typen  bedürfen,  recht  oder
unrecht  mit  der  Wahl  des  Fischers  als  Vertreters  derselben  haben,  soll
hier  nicht  untersucht  werden.  Wer  den  Fischer  kennt,  begreift  nicht,  inwiefern ­
  Ruhe,  seine  Stärke,  auch  seine  Schwäche  sein  soll,  und  wer  jemals ­
  Fischerdörfer  gesehen  hat,  findet  sich  meistens  durch  die  saubere
Reinlichkeit  derselben  angezogen,  selten  durch  Unordentlichkeit  und  Zeichen
der  Faulheit  in  seinem  ästhetischen  Gefühle  verletzt.  '  Wenn  trotzdem
immer  wièder  Fischer  und  Fischerdörfer  als  Prügelknaben  volkswirtschaftlich, ­
  moralisch  und  ästhetisch  angehauchter  Romanschreiber  erscheinen,  muß
irgend  ein  Umstand  Veranlassung  dazu  geben.  Wo  ist  dieser  Umstand
zu  suchen?  Lebensweise  des  Fischers  und  Betrieb  der  Fischerei  haben  sich
in  dem  Jahrhunderte  der  Maschinen  und  der  Elektrizität  im  großen
wenig  verändert.  Wie  der  Fischer  heute  seine  Fischerei  betreibt,  so  ungefähr ­
  hat  dieselbe  auch  schon  sein  Großvater  betrieben,  wenn  auch  sonst
die  Zeit  nicht  unbemerkbar  am  Geschlechte  der  Fischer  vorüber  gegangen
ist.  Handel  und  Schifffahrt,  Handwerk  und  Industrie  haben  ihre  Reformatoren ­
  gefunden;  die  Fischerei  wandelt  alte  Bahnen.  Aus  dieser  Thatsache ­
  könnte  die  Folgerung  gezogen  werden,  die  Fischerei  bedürfe  keiner
Reformen.  Die  zunächst  folgenden  Betrachtungen  sollen  die  Unhaltbarkeit ­
  dieser  Folgerungen  darthun.
Wer  die  Fischerei  betreibt,  thut  es  aus  eigenem  Rechte,  oder  er
zahlt  dem  Staate  eine  Pachtsumme  für  die  Berechtigung  zum  Fischen.
Die  Feststellung  der  Pacht  erfolgt  im  Wege  des  Aufgebots  bei  größeren
Geräten  oder  im  Verwaltungswege  bei  kleineren  Geräten.  Es  kommt
vor,  daß  ein  Fischer  auf  diese  Weise  über  200  M.  pro  Jahr  an  Pacht
zahlen  muß.  Bei  dieser  Pacht  hat  der  Fischer  nur  eine  durchschnittliche
Einnahme  von  700  M.  pro  Jahr,  zahlt  also  28*h  Proz.  seiner  Einnahme ­
  für  die  Berechtigung,  sich  selbständig  ernähren  zu  dürfen,  an
den  Staat.  Einnahme  und  Steuer  stehen  ersichtlich  in  einem  bedeutenden
Mißverhältnis  zu  einander.  Es  kann  vorkommen,  daß  bei  der  ziemlich
großen  Zahl  von  Fischern  der  Staat  für  eine  Quadratmeile  Küstengewässer ­
  bis  6000  M.  vereinnahmt.  Von  Gewässern,  welche  Privatpersonen
        <pb n="62" />
        55

gehören,  bezieht  der  Staat  nur  das  Grundgeld.  Ob  dasselbe  wohl  für
eine  Quadratmeile  Wasser  100  M.  ausmacht?  Sicher  wird  also  für  das
Eigentumsrecht  des  Staates  gut  gezahlt.  Unseres  Erachtens  nach  dürfte
der  Staat  für  das  Eigentumsrecht  im  Interesse  der  Gleichheit  aller
Staatsbürger  vom  Fischer  einen  so  hohen  Tribut  nicht  erheben.  Wird
doch  z.  B.  für  Benutzung  der  Chausseen,  die  doch  auch  Eigentum  des
Staates  —  ob  des  Kreises  rc.  ist  in  den  Konsequenzen  gleichgiltig  —
sind,  nichts  bezahlt.  Bezahlen  vielleicht  die  Kauffahrteischiffe  für  die
Benutzung  natürlicher  Gewässer,  über  welche  dem  Staate  Hoheitsrechte
zustehen?  Was  dem  einen  recht  ist,  ist  dem  andern  billig.  Man  sage
nicht,  nur  der  Fischer  habe  Nutzen  von  der  Produktionskraft  der  Gewässer ­
  und  müsse  eben  für  den  Ertrag  aus  der  Produktionskraft
besonders  steuern.  Bezahlen  Wasserwerke  für  die  Triebkraft,  welche
staatliche  Gewässer  ausüben?  Die  Produktionskraft  der  Gewässer  gewinnt ­
  übrigens  erst  durch  den  Mut  und  durch  die  Energie  des  Fischers
jeglichen  realen  Wert.  Daß  aber  jemand,  der  durch  eigene  Arbeit  den
Wert  einer  Sache  hergestellt,  denselben  auch  selbst  bezahlen  muß,  weil
er  ihn  herstellt,  ist  absurd,  und  doch  liegt  die  Sache  bei  dem  Fischer  so.
Derselbe  hat  mit  dem  Geräte,  welches  er  pachtet,  auch  nicht  Anrecht  an
einem  bestimmten  Bruchteil  des  Nutzungswertes  eines  Gewässers;  denn
der  Staat  verpachtet  beliebig  viele  Geräte,  vergrößert  oder  schmälert  den
Anteil  eines  Gerätes  an  dem  Ertrage  eines  Gewässers  in  verschiedenen
Jahren  beliebig.  '  Hierdurch  soll  nun  dem  Staate  kein  Borwurf  gemacht
werden;  das  Verfahren  liegt  bei  der  wechselnden  Anzahl  der  Küstenstscher
in  der  Natur  der  Sache.  Dieses  Verfahren  aber  und  der  Umstand,  daß
die  Gewässer  in  den  verschiedenen  Jahren  sehr  verschieden  sind,  machen
es  unmöglich,  für  den  Verdienst  eines  Gerätes  die  Summe  als  Monn
aufzustellen.  Trotzdem  ist  die  Pacht  vielfach  für  längere  Jahre  reglementarisch
  festgestellt.  Das  muß  zu  einem  Mißverhältnis  der  Pacht  zum
Verdienste  führen.  Schreiber  dieses  kann  versichern,  daß  in  den  letzten
zehn  Jahren  mit  einem  einfachen  Hechtnetze,  welches  3  M.  Pacht  kostet,
pro  Jahr  5—12  M.  vereinnahmt  worden  sind.  Bei  sehr  geringem  Einkommen ­
  33'/»  Proz.  der  Einnahme  als  Steuer  zu  zahlen,  muß  doch  wohl
als  unwirtschaftlich  bezeichnet  werden.  Die  Landwirte  klagen  in  Hinsicht
auf  Grund-  und  Gebäudesteuer  über  Doppelbesteuerung  des  Vermögens.
Worüber  könnte  der  Fischer  klagen?  Die  Reform  der  Pacht-  und  Steuergesetze ­
  für  den  Fischer  ist  eine  unabweisbare  Forderung  der  Gerechtigkeit. ­
        <pb n="63" />
        Wie  ist  es  mit  bem  Fischercigesctzc?  Die  in  neuester  Zeit  entstandenen
Vereine  der  Berufsfischer  haben  dasselbe  einer  sachlichen  Kritik  unterzogen ­
  und  viele  Paragraphen  in  demselben  gefunden,  die  vom  Übel  sind.
Es  ist  der  große  Fehler  dieses  Gesetzes,  daß  es  zuviel  generalisiert  und
den  Verwaltungsbehörden  einen  zu  großen  Einfluß  gestattet.  „Eines
schickt  sich  nicht  für  alle".  Die  verschiedene  natürliche  Beschaffenheit
ganz  nahe  aneinanderliegender  Gewässer  kann  für  die  Fischerei  schon  verschiedene ­
  Vorschriften  nötig  machen.  Strömungen,  Breiten-  und  Tiesen-Verhältnisse,
  Eisgang,  Wasserpflanzen  rc.  wollen  berücksichtigt  sein.  Solange ­
  die  Herren  am  grünen  Tische  keine  Mittel  erfinden,  diese  Naturerscheinungen ­
  und  die  Naturgesetze,  nach  denen  diese  Erscheinungen  stattfinden, ­
  unter  ihre  Botmäßigkeit  zu  bringen,  solange  ist  es  ein  Unding,
für  Gewässer,  die  100  Meilen  auseinander  liegen,  dasselbe  Fischereigesetz
zu  erlassen.  Möglichst  weitgehende  Befugnisse  der  Verwaltungsbehörden
sind  nur  in  dem  Falle  nützlich,  wenn  in  diesen  Behörden  wohl  durchgebildete,
technische  Beamten  sitzen.  Die  Herren  Oberfischmeister,  die  wir  haben,
sind  nun  aber  nicht  aus  dem  Stande  der  Fischer  hervorgegangen,  können
also  in  allen  technischen  Fragen  wohl  kaum  kompetente  Urteile  abgeben.
Vielfach  betrachten  die  Herren  auch  die  Wahrung  der  polizeilichen  Interessen ­
  als  ihre  Hauptaufgabe.  Bureaukraten  passen  nun  aber  nicht  für
Nutzbarmachung  des  beweglichen  Meeres.  —  Es  kann  hier  nicht  der  Ort
sein,  auf  die  mangelhaften  Bestimmungen  des  jetzt  in  Gültigkeit  befindlichen ­
  Gesetzes  im  speziellen  hinzuweisen.  Die  Fischer  kennen  die  Mängel
desselben  zu  gut  und  haben  geeignete  Vorschläge  zur  Verbesserung  desselben ­
  wenigstens  für  bestimmte  Gegenden  (so  z.  B.  für  die  Regierungsbezirke ­
  Stralsund  und  Stettin)  gemacht.  Wer  helfen  will  und  kann,
braucht  nur  mit  offenen  Augen  auss  Wasser  und  mit  offenen  Ohren  in
die  Vereine  der  Fischer  zu  gehen,  dann  wird  er  gewahr  werden,  daß
Weisheit  nicht  nur  immer  in  Studierstuben  aus  dicken  Folianten  zu
schöpfen  ist.
In  unserer  Zeit  sind  die  volkswirtschaftlichen  Verhältnisse  vielfach
an  die  Öffentlichkeit  gezogen  worden.  Der  Fischer  gehört  zu  denjenigen
Ständen,  deren  Vertreter  meistens  gezwungen  sind,  von  der  Hand  in  den
Mund  zu  leben.  Vermag  das  Fischereigewerbe  eo  ipso  seinen  Mann
nicht  anständig  zu  ernähren'?  Sollte  es  dem  Fischer  nicht  möglich  sein,
auch  einen  Notgroschen  für  die  Tage  des  Alters  zurücklegen  zu  können?
Von  der  Art  der  Beantwortung  dieser  Fragen  wird  es  abhängen,  ob
man  sich  für  oder  gegen  Reform  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  zu  ent-
        <pb n="64" />
        57

scheiden  hat.  Die  Antwort  kann  nur  lauten:  Das  Meer  gibt  soviel  her,
daß  diejenigen  Fischer,  welche  wir  jetzt  haben,  ein  anständiges  Dasein
fristen  können.  Die  Lage  der  Fischer  ist  deshalb  schlecht,  weil  sie  vielfach ­
  ihre  Ware  nicht  dahin  bringen  können,  wo  Nachfrage  nach  derselben
herrscht,  d.  h.  weil  sie  dieselbe  nicht  direkt  dem  Engros-Händler  zuführen
können,  sondern  durch  Verhältnisse  —  Mangel  an  Gefäßen  zum  Versand,
Mangel  an  Eis,  schlechte  Verkehrsverhältnisse  —  gezwungen  sind,  sie
dem  „Quatzner"  zu  verkaufen,  der  oft  versucht,  den  Fischer  übers  Ohr
zu  hauen,  was  ihm  auch  häufig  gelungen  ist  und  noch  gelingt.  In  früheren
Zeiten  spielte  bei  dem  Handel  mit  dem  Quatzner  der  Branntwein  eine
Hauptrolle.  Die  Fischer  wurden,  wenn  es  anging,  mit  der  Flasche  heschäftigt,
  während  der  Quatzner  das  Gewicht  der  abzuliefernden  Fische
bestimmte.  Heute  muß  vielfach  die  Unwissenheit  des  Fischers,  seine  Unkenntnisse ­
  der  Marktverhältnisse  dienen,  dem  Quatzner  ein  anständiges
Profitchen  zu  sichern.  Vom  Quatzner  gehen  die  Fische  in  den  Besitz
eines  Engros-Fischhändlers  an  der  Küste  über;  derselbe  versendet  sie  an
einen  Engros-Händler  im  Binnenlande,  von  welchem  sie  wieder  ein  Detail-Händler
  bezieht.  Von  diesem  kommt  die  Ware  erst  an  den  Konsumenten.
Außer  dem  Fischer  wollen  also  noch  vier  Händler  an  den  Fischen  verdienen. ­
  So  erklärt  es  sich,  daß  Fischer  ein  Pfund  Barsch  mit  9  bis
11  Pfennigen  bezahlt  erhalten,  während  es  an  entfernten  Märkten  50
bis  60  Pfennige  kostet.  Weshalb  kann  der  Fischer  seine  Ware  nicht  direkt
an  einen  Engros-Händler  versenden?  Änderungen  auf  diesem  Gebiete  find
notwendig.
Im  vergangenen  Frühjahre  kostete  das  Wall  Heringe  oft  2  Pfennige;
ja  es  mußten  sogar  viele  Heringe  als  unverkäuflich  über  Bord  geworfen
werden.  In  diesem  Herbste  hat  das  Wall  Heringe  bis  3,60  Mk.  gekostet.
Weshalb  kann  man  im  Frühlinge  die  Ware  nicht  konservieren  und  dadurch
einen  Preisausgleich  der  verschiedenen  Zeiten  bewirken?  Konstante  Preise
sind  für  jedes  Geschäft  von  Vorteil,  sicher  auch  für  die  Fischerei.  —  Über
den  Fischzoll  ist  schon  viel  geschrieben  worden.  Mag  man  auf  einem
Standpunkte  stehen,  auf  welchem  man  will,  man  muß  entschieden  fordern,
daß  auch  der  Staat  beim  Erlaß  volkswirtschaftlicher  Gesetze  an  den
Fischer  denke,  was  er  bisher  nicht  gethan  hat.  Endlich  sei  noch  eines
Umstandes  gedacht,  der  wenig  bis  heute  beachtet  worden  ist.  Soll  ein
Gewässer  große  Erträge  abwerfen,  so  muß  es  rationell  bewirtschaftet
werden.  In  der  Natur  der  Sache  liegt  es,  daß  dieser  Punkt  unbedingt
Fischereigenossenschaften  fordert,  die  an  der  Küste,  wenn  überhaupt  nur,
        <pb n="65" />
        sehr  vereinzelt  zu  finden  sind.  Auf  wirtschaftlichem  Gebiete  sind  also
erst  recht  Reformen  notwendig.
Die  Vertretung  der  Interessen  des  Fischergewerbes  läßt  auch  viel
zu  wünschen  übrig.  Die  Handelskammern,  in  deren  Bezirken  die  Fischindustrie ­
  oder  der  Fischhandel  dominieren,  beschäftigen  sich  auch,  wie  ihre
Berichte  beweisen,  mit  Fischerei-Interessen,  aber  doch  nur  so  weit,  als
der  Handel  dabei  beteiligt  ist,  und  —  dabei  kommen  die  Fischer  zu  kurz.
Soll  sich  das  Fischereigewerbe  heben,  so  muß  ein  Organ  mit  obrigkeitlichen ­
  Befugnissen  geschaffen  werden.  Wie  das  Handwerk  in  vergangenen
Zeiten  durch  Innungen  zur  Blüte  gekommen  ist,  so  kann  das  Fischereigewerbe ­
  auch  nur  durch  gesetzlich  anerkannte  und  privilegierte  Einrichtungen
in  Flor  kommen.  Wir  haben  nun  allerdings  im  Binnenlande  ja  Fischer-Innungen,
  auch  wohl  vereinzelt  an  der  Küste.  Ob  die  Einrichtungen
dieser  Innungen  mustergiltig  sind,  kann  ich  nicht  beurteilen.  Meines
Erachtens  wird  allenthalben  das  Genossenschaftsprinzip  zu  wenig  berücksichtigt. ­
  Die  große  Zahl  der  Küstenfischer  aber  hat  überhaupt  kein  Organ,
das  sie  vertritt  und  das  amtlich  anerkannt  wäre.  In  der  Organisation
des  Fischereigewerbes  findet  sich  also  auch  manches  zu  reformieren.
Noch  auf  einen  anderen  Punkt  möchte  ich  die  Aufmerksamkeit  der
Leser  richten.  Der  Bildungsgang  der  Fischer  ist  im  allgemeinen  ein
derartiger,  daß  er  dringend  der  Reform  bedarf.  Wie  viele  Fischer  vermögen ­
  es,  Geschäftsbücher  regelrecht  zu  führen  und  so  einen  Überblick
über  ihre  Geschäfte  zu  gewinnen?  Es  sind  herzlich  wenig.  Sehr  viele
aber  dürften  es  sein,  die  es  schon  oft  mit  Schmerz  empfunden  haben,
daß  sie  nicht  soviel  gelernt  haben,  um  ihre  Korrespondenz  selbständig
führen  zu  können.  Hier  thut  Abhilfe  dringend  not.  Erinnern  wir  uns
eines  Wortes  von  Schiller:  „Das  ist's  ja,  was  den  Menschen  zieret,
und  dazu  ward  ihm  der  Verstand,  daß  er  im  tiefsten  Herzen  spüret,  was
er  erschafft  mit  seiner  Hand."  Die  Fischer  vermögen  sich  über  das
Warum?  ihres  Thuns  in  ihrem  Berufe  nicht  immer  Rechenschaft  zu
geben.  Sie  vermögen  nicht  immer  das  richtige  Wirtschaftssystem  zu  erkennen, ­
  weil  die  allermeisten  nicht  gelernt  haben,  die  Natur  zu  betrachten,
weil  sie  in  den  allerseltensten  Fällen  eine  Naturanschauung  haben,  die
mit  der  Wissenschaft  in  Einklang  zu  bringen  ist.  —  Der  Ausschuß  des
Deutschen  Fischerei-Vereins  hat  in  den  Textausgaben  des  Fischerei-Gesetzes ­
  auf  der  Rückseite  des  Titelblattes  folgendes  drucken  lassen:  „Der
Fischerei-Frevel,  namentlich  das  Fangen  während  der  Schonzeit  und  das
Zerstören  der  Fischbrut,  haben  in  vielen  Teilen  Deutschlands  so  überhand
        <pb n="66" />
        genommen,  daß  wir  denjenigen  Personen,  welche  sich  bei  der  Verfolgung
dergleichen  Vergehen,  der  Art,  daß  Bestrafung  eintritt,  besonders  eifrig
erweisen,  auf  ergangene,  wo  erforderlich  durch  die  vorgesetzte  Behörde  zu
bestätigende  Meldung  und  Prüfung  unsererseits  eine  angemessene  Belohnung
bis  auf  Weiteres  zusichern.  Meldungen  unter  unserer  Adresse:  Berlin  W.,
Leipziger-Platz  10.  Berlin,  den  4.  Oktober  1877.  Der  Ausschuß  des
Deutschen  Fischerei-Vereins."  Obgleich  diese  Worte  sehr  harmlos  klingen,
sind  sie  doch  gegen  den  Fischer  gerichtet.  Wie  wünschenswert  wäre  es
nicht  da,  daß  dem  Fischer  die  Fähigkeit  anhafte,  über  Stellung  des
Spitzeltums  zur  Moral  schreiben  zu  können.  Der  Fischer  muß  also
Kenntnisse  in  größerem  Maße  als  bisher  erwerben.  Die  Bildungs-Anstalten,
  welche  dem  Fischer  offen  stehen,  bedürfen  der  Reform.
Ist  im  vorstehenden  auf  die  Schäden  hingewiesen  worden,  an  welchen
das  Fischereigewerbe  leidet,  so  soll  im  nachfolgenden  versucht  werden,
Vorschläge  zu  bringen,  deren  praktische  Gestaltung  diese  Schäden  auszubessern ­
  vermögen.
Wenden  wir  uns  zunächst  wieder  dem  Steuergebiete  zu.  Der  frühere
Landwirtschaftsminister  soll  einmal  gesagt  haben,  es  gelte  nicht,  aus  der
Fischerei  für  den  Staat  Tausende  auf  die  Seite  zu  schaffen,  sondern  es
sei  Aufgabe  des  Ressortministers,  Tausende  von  existenzfähigen  Fischern
zu  erhalten.  Ganz  unsere  Ansicht.  Weshalb  kommt  man  aber  dann
nicht  zurück  von  dem  ungerechten  und  unbilligen  herrschenden  Pachtsystem?
Der  Fischer  betreibt  sein  Gewerbe.  Er  braucht  dazu  ein  Kapital,  Körperkraft, ­
  Mut,  Ausdauer,  Intelligenz,  Geduld  —  lauter  Eigenschaften,  die
man  dem  guten  Staatsbürger  wünscht,  und  die  man  in  anderen  Verhältnissen ­
  nicht  durch  besondere  Maßnahmen  einzudämmen  sucht,  wie  etwa
allzu  große  Disposition  für  geistige  Getränke  durch  ein  Trunksuchtsgesetz.
Der  Fischer  will  gerne  mit  dem  Kapitale,  welches  er  zur  Ausübung
seines  Gewerbes  gebraucht,  zur  Gewerbesteuer  herangezogen  werden;
er  empfindet  aber  bitter,  daß  Eigenschaften,  die  gewöhnlich  belohnt,  bei
ihm  mit  schweren  Abgaben  belastet  werden.  Deshalb,  ihr  Gesetzgeber,
schafft  ein  Gesetz,  welches  den  Fischer  zu  einer  Gewerbesteuer  heranzieht,
erlaßt  ihm  aber  die  Pacht,  die  bei  Arbeitslust,  bei  Fleiß  progressiv  wächst,
da  jedes  einzelne  Gerät  gepachtet  werden  muß.  Das  jüngst  erlassene
Gewerbesteuergesetz  ist  auch  für  ein  Steuergesetz  für  den  Fischer  als  Muster
zu  betrachten.  Der  Fischer  wird  es  als  Wohlthat  empfinden  und  den
beteiligten  Faktoren  danken,  wenn  ein  solches  Gesetz  für  ihn  zustande
kommt.  Laßt  den  Fischer,  der  arbeiten  mag,  ruhig  arbeiten;  was  er
        <pb n="67" />
        60

nicht  braucht,  wird  er  sparen  für  sein  Alter,  und  dadurch  wird  die  Armenpflege ­
  entlastet  werden,  der  Fischer  aber  lernt  sich  als  unabhängiger
Staatsbürger  selbst  schätzen  und  wird  anfangen,  die  Einrichtungen  des
Staates  zu  segnen,  in  dem  er  einen  gesicherten  Lebensabend  genießen
kann.  —  Man  könnte  meinen,  bei  Einführung  einer  Gewerbesteuer  für
den  Fischer  würden  die  Fischer  aus  eigenem  Rechte  zu  kurz  kommen.
Die  Rechte  und  Privilegien,  welche  manche  Personen  und  Korporationen
genießen,  stammen  aber  meistens  aus  uralten  Zeiten.  Für  die  jetzige
Zeit  wäre  es  am  besten,  wenn  dieselben  samt  und  sonders  —  wenigstens
im  Gebiete  der  Küstenfischerei  —  vom  Staate  abgelöst  werden  würden.
Es  würde  mit  der  Ablösung  nicht  nur  ein  großer  juristischer  Zankapfel
vertilgt  werden;  es  würden  auch  die  unschönen  Reibereien  zwischen  privilegierten ­
  und  nicht  privilegierten  Fischern  aufhören,  und  es  würde  der
Einführung  einer  Gewerbesteuer,  die  das  Ideal  der  Küstenfischer  ist,  nichts
mehr  im  Wege  stehen.
Positive,  ins  einzelne  gehende  Vorschläge  für  ein  Fischereigesetz  an
dieser  Stelle  zu  geben,  würde  zu  weit  führen.  Der  Verein  der  Berufsfischer ­
  des  Königreichs  Preußen,  sowie  verschiedene  Zweigvereine  haben
sich  damit  befaßt,  und  ich  will  nur  auf  die  Arbeiten  dieser  Vereine  hinweisen. ­
  Im  übrigen  aber  möchte  ich  bemerken,  daß  der  ganze  Abschnitt
von  Genossenschaften  —  ich  komme  auf  solche  im  späteren  Verlause  noch
ausführlicher  zurück  —  einer  gründlichen  Umarbeitung  bedarf,  daß  fischereipolizeiliche ­
  Vorschriften  nicht  für  große  Flächen  —  ein  Regierungsbezirk
ist  schon  viel  zu  groß  —  erlassen  werden  können,  daß  beim  Erlasse  derselben ­
  die  Fischer  gehört  werden  müssen.  Unvorschriftsmäßige,  konfiszierte
Geräte  dürfen  nicht  verkauft,  sondern  müssen  vernichtet  werden.  Bei
Vorschriften  über  Schonung  der  Fische  wolle  man  die  wöchentliche  Schonzeit ­
  nicht  im  Verwaltungswege,  sondern  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung
bestimmen.  Auch  des  Umstandes  wolle  man  gedenken,  daß  sich  der  Hamen
oft  mit  Schlick  und  Morast  anfüllt,  und  daß  dadurch  die  zufällig  in
denselben  gelangten  mindermaßigen  Fische  getötet  werden;  daß  das  Aas
der  über  Bord  geworfenen  mindermaßigen  Fische  aus  den  Fischbestand
sehr  ungünstig  einwirkt.  Entschieden  ist  es  am  besten,  die  wirtschaftlichen
Maßnahmen  von  den  polizeilichen  getrennt  in  einem  besonderen  Gesetze
zu  behandeln.  Die  Moral  fordert,  daß  bei  allen  gesetzlichen  Akten  die
Fischer  selbst  gehört  werden.  Endlich  möge  die  Gesetzgebung  ihr  Augenmerk ­
  auf  Ausbildung  der  Fischerei-Aufsichtsbeamten  lenken,  damit  der
Fischer  in  dem  Fischmeister  nicht  nur  den  gierig  auf  Übertretungen  war-
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tenden  Polizisten,  sondern  den  beratenden,  die  Fischerei  fördernden  Freund
erkennen  lerne.  (Es  soll  hier  bemerkt  werden,  daß  es  auch  schon  in  dem
persönlichen  Bekanntenkreise  des  Verfassers  Fischmeister  giebt,  wie  der
Fischer  sie  nicht  besser  wünschen  kann.  Leider  gehören  sie  zu  den  Ausnahmen ­
  !)
Wenn  ich  mit  meinen  Ausführungen  jetzt  auf  das  wirtschaftliche
Gebiet  übergehe,  will  ich  mich  von  vorn  herein  dagegen  verwahren,  daß
ich  meine  Vorschläge  für  das  allein  selig  machende  Mittel  zur  Hebung
des  wirtschaftlichen  Notstandes  halte.  Es  können  vielleicht  von  berufenerer ­
  Seite  bessere  Ratschläge  erteilt  werden,  und  es  hieße  von  einem
geistigen  Hochmute,  der  blind  macht,  befangen  sein,  wollte  man  als
Mensch  ein  Universalmittel  gegen  alle  Not  des  Lebens  verschreiben.  Zu
gleicher  Zeit  möchte  ich  darauf  hinweisen,  daß  meine  Ausführungen  im
Interesse  keiner  politischen  Partei  gemacht  werden  sollen.  Mir  liegt
Proselytenmacherei  für  irgend  eine  Partei  ferne;  ich  habe  nur  das  Wohl
des  Fischers  im  Auge  und  schreibe  über  die  Mittel,  dessen  Wohlstand
zu  erhöhen,  nach  meiner  besten  Überzeugung.
Um  die  Küstenfischerei  zu  heben,  ist  notwendig,  daß  bessere  Verbindungen ­
  der  Fischerdörfer  mit  den  großen  Märkten  geschaffen  werden.  Es
muß  möglich  gemacht  werden,  daß  Fische  von  der  Küste  in  24  Stunden
an  alle  größeren  Plätze  des  preußischen  Vaterlandes  gelangen  können.
Deshalb  muß  zunächst  gefordert  werden,  daß  bei  dem  Bau  neuer  Bahnen
aus  die  Lage  der  Fischerdörfer  Rücksicht  genommen  werde.  In  zweiter
Linie  muß  aber  auch  der  Bau  von  besonderen  Tertiärbahnen  nach
größeren  Fischerdörfern  in  Angriff  genomnten  werden.  Viele  Fischer,
die  jetzt  schon  Fische  versenden  könnten,  müssen  es  wegen  Mangel  an  Eis
unterlassen.  Deshalb  ist  es  erforderlich,  daß  Eiskeller  in  den  Fischerdörfern ­
  erbaut  werden.  Dies  ist  die  zweite  Forderung,  welche  zum  Wohle
des  Küstenfischers  zu  stellen  ist.  Kommen  wir  jetzt  zur  dritten,  zur
Hauptforderung.  Die  Ostsee  wird  nicht  in  dem  Maße  vom  Fischer  ausgebeutet, ­
  wie  dies  geschehe«  könnte.  Der  Grund  dieser  Thatsache  liegt
in  dem  unzureichenden  vorhandenen  Schiffsniaterial  und  an  dem  Mangel
an  Fischerhäfen.  Es  ist  deshalb  die  Doppelforderung  von  praktischen
Fahrzeugen  und  Fischerhäsen  als  dritte  zu  erheben.  Um  nicht  zum
blinden  Experimentieren  gezwungen  zu  sein,  ist  es  nötig,  daß  die  Hochseefischerei ­
  mit  der  Küstenfischerei,  wie  wir  sie  jetzt  haben,  in  Verbindung
gebracht  wird.  Zur  Ausführung  dieser  Idee  sind  aber  viele  Männer
nötig,  die  sich  ganz  ihrer  Aufgabe  widmen  müssen,  deren  Wohl  und
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Wehe  mit  der  Lösung  derselben  aufs  engste  zusammenhängen  muß.  Deshalb ­
  empfiehlt  es  sich,  an  der  Küste  Fischereigenossenschaften  von  möglichst ­
  großem  Umfange  ins  Leben  zu  rufen.  Diese  Genossenschaften
müßten  ebensowohl  Produktiv-  als  auch  Industrie-Genossenschaften  werden,
um  die  Stabilität  des  Fischmarktes  zu  wahren,  d.  h.  sie  müßten  sich
auch  mit  der  Verwertung,  Zubereitung,  Konservierung  und  mit  dem  Absätze ­
  ihrer  Produkte  befassen.  Die  Form  der  Genossenschaft  muß
noch  aus  einem  andern  Grunde  bei  durchgreifenden  Verbesserungen  gewählt ­
  werden,  nämlich  in  finanzieller  Rücksicht,  da  Kollektivpersonen  dem
Kapital  gröbere  Sicherheit  bieten  als  einzelne  Individuen,  besonders
wenn  letztere  Fischer  find.
Jnbezug  auf  Fischereihäfen  soll  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Anlegung ­
  solcher  Häfen  überall  da  ins  Auge  gefaßt  werden  muß,  wo
Fischerbevölkerung  existiert.  Weiter  als  drei  deutsche  Meilen  dürfen
Fischerhäfen  nicht  von  einander  entfernt  sein.
Mancher  Volkswirt  mag  sagen:  Die  Ausführung  der  Vorschläge
möge  ja  wohl  das  Fischereigewerbe  heben;  es  ist  aber  Sache  der  Fischer,
ihre  Interessen  selbst  wahrzunehmen.  Selbsthilfe  thut  not!  Da  liegt
eben  der  Hase  im  Pfeffer.  Wenn  der  Fischer  sich  durch  Selbsthilfe  aus
der  Patsche  zu  ziehen  vermöchte,  würde  er  seiner  Natur  gemäß  still  und
ohne  viel  Aufsehens  die  Sache  regulieren;  nun  aber  vermag  er  sich  nicht
selbst  zu  helfen,  weil  der  beste  Wille  am  leeren  Geldbeutel  zu  Schanden
wird.  Kapitalisten  stellen  sich  dem  Fischer  nicht,  Bürgschaft  leistend,
zur  Seite,  sonst  könnte  er  schon  heute  Kapital  von  der  Regierung  darlehnsweise ­
  bekommen.  Soll  dem  Fischer  geholfen  werden,  so  muß  der
Staat  helfen.  „Das  ist  ein  wohlfeiler  Rat",  werden  viele  sagen,  „der
Staat  soll  im  neunzehnten  Jahrhundert  alle  wirtschaftlichen  Schäden
ausbessern".  Darauf  kann  ich  nur  erwidern:  „Wohl  dem  Staate,  der
das  vermag!  Alle  Ehre  den  Staatsbürgern,  welche  ihre  Humanität
nicht  nur  durch  Worte  dokumentieren!"  Ich  verlange  nun  aber  durchaus ­
  nicht,  daß  der  Staat  den  Fischern  Fahrzeuge  baue,  Geräte  kaufe
und  sage:  „Fischt  jetzt,  und  wenn  ihr  mehr  braucht,  so  sagt  es  nur".
Die  Fischer  sollen  sich  soviel  wie  möglich  selbst  helfen.  Hier  und  da
stecken  doch  noch  einige  Groschen  unter  den  Fischern.  Die  müssen  im
Interesse  der  Fischerei  verwendet  werden.  Sie  werden  aber  nicht  reichen,
und  deshalb  wird  das  Kapital  eingreifen  müssen.  Das  Kapital  aber
muß  nach  den  heutigen  Anschauungen  der  kapitalistischen  Kreise  den
Hauptanteil  am  Gewinn  haben,  wenn  es  arbeitet.  Damit  ist  dem  Fischer
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        aber  nicht  gedient.  Verzinsen  soll  sich  das  Kapital;  das  ist  recht  und
billig;  die  Schweißtropfen  des  Fischers  soll  es  nicht  aufsaugen;  das
würde  ungerecht  sein.  Für  Verzinsung  und  Amortisation  des  Kapitals
müßte  der  Staat  die  Garantie  übernehmen.  Insofern  verlange  ich
Staatshilfe  für  die  Fischer.
Es  müssen  Fischereibanken  errichtet  werden,  welchen  das  Recht  zur
Emission  von  Obligationen  zu  verleihen  ist,  wo  jeder  seine  Ersparnisse
zinsbar  anlegen  kann.  Diese  Banken  müssen  natürlich,  wenn  sie  vom
Staate  garantiert  sind,  auch  beaufsichtigt  werden.  Die  Fischerei-Genossenschaften ­
  müssen  von  den  Banken  das  Kapital  zur  Erbauung  und  Ausrüstung ­
  praktischer  Fahrzeuge  beziehen  können.  Die  zu  erbauenden  Fahrzeuge ­
  und  anzulegenden  industriellen  Etablissements  würden  ja  schon  der
Bank  einigermaßen  Sicherheit  bieten;  die  Mitglieder  der  Genossenschaften
müßten  jedoch  noch  für  die  Verbindlichkeiten  derselben  solidarisch  haften.
Die  Anlehen  sind  allmählich  zu  amortisieren.  Im  übrigen  dürfte  auch
Wohl  verlangt  werden,  daß  diejenigen  Kommunen  und  Kreise,  welche  an
den  Interessen  der  Fischereitreibenden  weitergehenden  Anteil  haben,  bei
der  Gründung  von  Banken  helfend  einspringen  werden.  Ein  allzu  großes
Risiko  würde  der  Staat  für  eine  eventuelle  Garantie  nicht  zu  übernehmen
haben,  da  die  zu  garantierende  Summe  nicht  allzu  groß  zu  sein  braucht,
Schiffe  und  Geräte  bei  regelrechter  Wirtschaft  ihren  Wert  ziemlich  behalten,
und  durch  zu  gründende  Versicherungs-Anstalten  die  Fischer  vor  großen
Einbußen  bewahrt  bleiben.  Mit  5  Millionen  Mark  läßt  sich  schon  manches
erreichen,  und  was  sind  5  Millionen  für  Preußen,  wenn  damit  Unzufriedenheit ­
  aus  der  Welt  geschafft  würde,  deren  Eindämmung  morgen  oder  übermorgen ­
  bedeutend  mehr  kosten  wird.
Es  könnte  die  Frage  gestellt  werden,  ob  sich  solche  Einrichtungen
wie  die  geschilderten  in  der  Ostsee  finanziell  bewähren  würden.  Zur
Beantwortung  dieser  Frage  vergegenwärtige  man  sich,  daß  Heringe,  Dorsche,
Flundern,  Lachse,  Blankaale,  Hornfische  zu  Zeiten  in  großen  Mengen,
Störe  hin  und  wieder  in  der  Ostsee  vorkommen.  Die  Erfahrung  hat
gelehrt,  daß  die  Qualität  vieler  Fische,  z.  B.  der  Flundern,  besser  wird,
je  weiter  man  sich  von  der  Küste  entfernt.  Durch  die  Erfahrung  festgestellt ­
  ist  ferner,  daß  Schleppnetze,  mit  denen  auf  Flundern  gefischt  wird,
von  Rügen  bis  zum  Adlergrund  wohl  durch  Schlick,  nie  aber  durch  Steine
aufgehalten  werden,  daß  mäßige  Brise  und  starker  Wind  genügen,  um
durch  Segelboote  die  Netze  fortzubewegen,  daß  die  Fischerei  aber  bei  Anwendung ­
  von  Dampf  gar  keine  Schwierigkeiten  machen  wird.  Verwendet
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man,  außer  verschiedenartig  zu  konstruierenden  Schleppnetzen,  Heringstreibnetze, ­
  Lachsangeln,  Dorschpillcn,  Aalfanggeräte,  so  ist  mit  ziemlicher
Sicherheit  Erzielung  eines  guten  Gewinnes  vorauszusagen,  besonders  wenn
man  die  Verwertung  der  Fische  auch  zweckentsprechend  betreibt.
Es  würde  sich  wohl  von  selbst  verstehen,  daß  die  Genossenschaften
nur  zweckentsprechende  Geräte  anschaffen  würden,  wie  sie  die  Fischer  viel-  ,
fach  auch  jetzt  schon  haben  oder  anzuschaffen  bemüht  sind.  Die  vorhandenen
brauchbaren  Geräte  könnte  die  Genossenschaft  bei  der  Gründung  schon
übernehmen,  wie  sich  auch  verschiedene  Boote  der  Fischer  von  der  Genossenschaft ­
  würden  verwenden  lassen.
Als  eine  Maßnahme,  auf  welche  ich  die  Heringsfischer  besonders
hinweisen  möchte,  will  ich  empfehlen,  Heringstreibnetze  von  verschiedener
Maschenweite  einzuführen  und  abwechselnd  eng-  und  weitmaschige  Netze
zusammenzustecken.  Man  hat  dadurch  die  Heringe  für  die  verschiedenen
Verwendungsarten  gleich  sortiert  und  läuft  nicht  Gefahr,  wenn  überhaupt
Heringe  vorhanden  sind,  umsonst  zu  fischen.
Es  ist  schon  darauf  hiugewiesen  worden,  daß  die  Genossenschaften
auch  die  Verwertung  ihrer  Ware  betreiben  müßten.  Aus  dieser  Forderung
wird  wahrscheinlich  der  Vorwurf  abgeleitet  werden,  man  beabsichtige,
Existenzen  zu  vernichten.  Es  sei  gestattet,  solche  Anschauungen  zu  widerlegen. ­
  Es  ist  ein  unerquicklicher  Zustand,  wenn  sich  Fischer  einerseits,
Industrielle  und  Händler  andererseits  in  den  Haaren  liegen.  Viel  schöner
ist  es,  beide  Teile  gehen  Hand  in  Hand.  Deshalb  muß  man  dem
Industriellen  den  Eintritt  in  die  Genossenschaften  gestatten.  Die  betreffenden
industriellen  Etablissements  müssen  also  von  der  Genossenschaft  erworben
werden,  ihre  Leiter  aber  deren  technische  Leiter  bleiben.  —  Für  den
Handel  wünschen  wir  möglichst  großen  Aufschwung.  Wir  müssen  immer
wieder  von  demselben  fordern,  daß  er  die  Fische  als  ein  billiges  Volksnahrungsmittel ­
  über  ganz  Deutschland,  ja  auch  noch  über  die  Schweiz
und  über  Österreich-Ungarn  verbreite,  und  deshalb  fordern  wir  grade
Berücksichtigung  der  Fische  in  den  Handelsverträgen.  Gekämpft  wird
nur  gegen  die  unsauberen  Elemente  im  Handel,  die  den  Fischer  auszubeuten ­
  bestrebt  sind.  Wenn  solche  Existenzen  vernichtet  werden,  haben  sie
es  sich  selbst  zuzuschreiben.  Deshalb  ist  es  auch  mit  Freuden  zu  begrüßen,
wenn  der  Zentral-Verein  der  Berufsfischer  anfängt,  es  sich  angelegen  sein
zu  lassen,  an  der  Küste  Vertrauensmänner  zu  ernennen,  die  das  Geschäft
in  solide  Bahnen  lenken  sollen.
Zur  Hebung  der  Fischerei  muß  dem  Fischer  auch  von  Rechtswegen
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Einfluß  auf  Gestaltung  der  Gesetzgebung  zustehen,  d.  h.  es  müssen  amtliche, ­
  anerkannte  Organe  geschaffen  werden,  welche  in  Fragen,  die  Fischerei
betreffend,  zu  hören  sind.  Es  gibt  Handelskammern,  die  Handelsfragen
begutachten;  Ärztekammern  und  Handwerkerkammern  werden  angestrebt;
Fischereikammern  müssen  wir  fordern,  wenn  die  Fischerei  hochkommen,
wenn  der  Fischer  an  das  Wohlwollen  der  Regierung  für  ihn  glauben
soll.  Die  Berufsfischer-Kommissionen,  wie  sie  nach  dem  Statut  des  Vereins
der  Berufsfischer  für  das  Königreich  Preußen  gewählt  worden  find,  bekunden, ­
  daß  die  Fischer  das  Bedürfnis  nach  dieser  Richtung  hin  fühlen.
Den  gewählten  Kommissionen  fehlen  aber  staatliche  Anerkennung  und
jegliche  Rechte.  —  Im  Interesse  der  Gleichheit  aller  Staatsbürger  werden
nun  die  Fischerkammern  oder  -Kommissionen  nicht  von  einem  Vereine,
sondern  von  der  Gesamtheit  aller  Fischer  eines  Regierungsbezirkes  zu
wählen  sein.  Diese  Kammern  müssen  gesetzlich  bei  Herausgabe  von  Verordnungen, ­
  welche  fischerei-technische  Fragen  betreffen,  gehört  werden;
über  wirtschaftliche  Fragen,  welche  die  Fischerei  betreffen,  müssen  sie  verpflichtet ­
  werden,  auf  Verlangen  der  Regierung  ein  Urteil  abzugeben.
Ferner  müßte  ihnen  die  Berichterstattung  über  den  Stand  der  Fischerei
in  längeren  Zeitabschnitten  zustehen.  Den  Fischereikammern  müßte  das
Petitionsrecht,  ferner  den  einzelnen  Mitgliedern  gestattet  werden,  Anträge
zu  stellen,  über  welche  die  Kammern  zu  beschließen  hätten.  Endlich
Nlüssen  für  Fischereikammern  Hoheitsrechte  gefordert  werden.  Dahin
rechnen  wir  die  Prüfung,  ob  jemandem  der  Erlaubnisschein  zu  erteilen
pder  zu  versagen  sei,  und  die  Disziplinarstrafgewalt  für  fischereipolizeiliche
Übertretungen.  Gegen  die  Mitwirkung  von  Regierungs-Kommissaren  in
der  Kommission  wäre  nichts  einzuwenden;  durch  solche  Fischereikammern
üiürde  nicht  nur  einem  fühlbaren  Bedürfnisse  abgeholfen  werden,  dieselben
würden  auch  das  Ansehen  des  Fischers  heben  und  so  ausgleichend  und  versöhnend ­
  wirken,  was  gerade  in  jetziger  Zeit  nicht  hoch  genug  anzuschlagen  ist.
Wer  am  Schluffe  des  neunzehnten  Jahrhunderts  hoch  kommen  will,
darf  nicht  vernachlässigen,  seinen  Geist  zu  bilden  und  etwas  zu  lernen.
Will  der  Fischer  in  eine  höhere  gesellschaftliche  Stellung  einrücken,  so  hat
auch  er  das  wohl  zu  beachten.  Es  gibt  ja  leider  noch  heute  sehr  viele
Fischer,  welchen  jegliches  Schreiben  mehr  Mühe  macht  als  das  Ziehen
des  schwersten  Zugnetzes.  Woran  liegt  das?  der  allergrößte  Teil  der
Fischer  empfängt  seine  Bildung  in  der  Volksschule.  Es  soll  nun  dieser,
ìvie  sie  heute  ist,  kein  direkter  Vorwurf  daraus  gemacht  werden,  daß  es
înit  den  Kenntnissen  des  Fischers  hapert.  Wir  müssen  aber  unbedingt
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die  Forderung  stellen,  daß  in  der  Organisation  der  Volksschulen  der
Fischerdörfer  eine  Änderung  geschaffen,  daß  auf  das  praktische  Bedürfnis
der  Bevölkerung  Rücksicht  genommen  werde.  Wir  erkennen  gerne  an,
daß  es  Aufgabe  der  Volksschule  sein  muß,  in  formaler  Hinsicht  harmonische ­
  Ausbildung  aller  geistigen  Kräfte,  in  materieller  Hinsicht  Sittlichkeit
zu  fördern.  Wir  müssen  aber  darauf  Hinweisen,  daß  Sittlichkeit  nur
erreicht  werden  kann,  wenn  jemand  im  stände  ist,  seine  Umgebung  richtig
zu  beurteilen,  daß  aber  auch  Intelligenz,  Geschmack  und  Takt  an  prak-1
tischen  Lehrstoffen  geübt  werden  können,  sodaß  das  alte  Wort:  „Nicht
für  die  Schule,  sondern  für  das  Leben"  auch  in  dieser  Auslegung  Gültigkeit ­
  hat.  Gefordert  werden  muß  zunächst,  daß  die  Volksschule  lehre,
gewöhnliche  Geschäftsbriefe  in  richtigem  Deutsch  abzufassen,  Fischerei-Rechnungen
  aufzumachen  und  Frachtbriefe  auszuschreiben.  Im  Rechnen
muß  größte  Sicherheit  erzielt  werden,  damit  die  Fischer  später  der  Entwicklung ­
  von  einfachen  nautischen  Formeln  ohne  besondere  Vorbildung
folgen  können.  In  der  Naturkunde  ist  der  Klasse  der  Fische  besondere
Aufmerksamkeit  zuzuwenden.  Es  muß  nicht  nur  genaue  Kenntnis  dieser
Tierklasse  gefordert  werden,  es  müssen  auch  die  Lebensbedingungeu  derselben ­
  untersucht,  die  Gesetze  des  Werdens  und  Vergehens  dieser  Tiere
klar  und  biologische  Entdeckungen  den  Schülern  zugänglich  gemacht
werden  —  alles  natürlich  in  populärer  Form.  Besonders  ins  Auge  zu
fassen  sind  ferner  die  Fischfeinde  und  deren  Bedeutung  für  die  Natur
und  für  die  Fischerei.  Aus  dem  Pflanzenreiche  sind  solche  Gewächse  entgehend ­
  zu  behandeln,  welche  Produkte  liefern,  die  der  Fischer  verwertet,
wie  Hanf,  Flachs,  Baumwolle,  Weide,  Eiche,  Kiefer;  auch  ist  deren
Kultur  zu  lehren.  Sehr  genehm  dürfte  der  Handfertigkeitsunterricht  den
Fischern  für  ihre  Kinder  sein,  da  er  Netzestricken,  Korbflechten,  Reifenschneiden
  u.  a.  umfassen  müßte.  In  der  Naturlehre  sind  die  Erscheinungen
an  der  Küste,  Wellen,  Brandung,  Winde,  Meeresströmungen,  Gefneren
des  Wassers  rc.,  anschaulich  zu  erklären.  Im  Anschluß  daran  ist  über
die  Mittel  zu  lehren,  welche  es  dem  Menschen  nlöglich  machen,  bte  Macht
der  elementaren  Gewalten  einzuschränken;  auch  über  Geräte  zum  Retten
vom  Tode  des  Ertrinkens  sollte  Aufschluß  gegeben  werden.  Endlich  must
noch  gefordert  werden,  daß  die  Kinder  mit  den  Mitteln  bekannt  gemacht
werden,  durch  welche  man  bei  Unglücksfällen  die  erste  Hilfe  leistet.  3#
der  Geographie  sind  die  Hauptfischmärkte  zu  berücksichtigen,  namentlich
aber  ist  das  System  der  Eisenbahnen  einzuprägen.  Auf  der  Elsenbahnkarte ­
  müssen  die  Schüler  sich  zu  orientieren  vermögen,  auch  befähig
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        5*

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werden,  auf  Frachtbriefen  anzugeben,  welchen  Weg  eine  Sendung  Fische
nehmen  soll.  Die  genannten  Ziele  dürften  an  allen  Volksschulen  an  der
Küste  zu  erreichen  sein.  Die  Schulverwaltung  würde  sich  ein  großes
Verdienst  um  die  Fischerei  erwerben,  wenn  sie  sich  entschließen  könnte,
auf  diese  Vorschläge  einzugehen.  Die  Volksschule  allein  aber  kann  den
Fischern  keine  genügende  Ausbildung  gewähren;  es  müssen  Fischerei-Fachschulen ­
  gegründet  werden,  in  denen  die  Fächer,  deren  besondere  Behandlung
in  der  Volksschule  gefordert,  in  größerem  Umfange,  außerdem  aber  noch
die  einfachsten  Sachen  aus  der  Nautik  (Kursrechnungen,  Segellehre,
Stromversetzungen,  Leuchtfeuer,  See-  und  Stromgesetze),  ferner  über  Tiefenverhältnisse ­
  des  Meeres,  chemische  Bestandteile  desselben  und  Nahrung
der  Fische,  Verwertung  und  Bereitung  der  Fische  und  der  Abfälle,  Chemie
der  Fischspeisen,  Anfertigung  der  Fischereigeräte,  Volkswirtschaftslehre,
soweit  dieselbe  den  Fischer  betrifft,  Buchführung,  Korrespondenz  gelehrt
werden.  Allen  Fischern  müßte  Gelegenheit  gegeben  werden,  Kurse,  in
denen  die  genannten  Disziplinen  gelehrt  werden,  durchzumachen.  Jüngere
Fischer  müßten  obligatorisch  dazu  verpflichtet  werden.  Es  dürfte  sich
empfehlen,  für  mehrere  Ortschaften  einen  Wanderlehrer  anzustellen.  Die
erwähnten  Kommissionen  müßten  in  Zukunft  die  Gewährung  eines  Fischerei-Erlaubnisscheines
  mit  von  dem  erfolgreichen  Besuche  einer  Fischereifachschule ­
  abhängig  machen.  Die  Regierung  aber  muß  zur  Gründung  und
Erhaltung  der  Schulen  helfen.
Es  scheint,  als  ob  sich  in  letzter  Zeit  weite  Kreise  für  das  Wohl
des  Fischers  zu  interessieren  anfangen,  da  sich  z.  B.  Vereine,  die  sich  aus
den  besten  Kreisen  rekrutieren,  die  Hebung  des  Standes  der  Fischer  in
Pekuniärer  und  moralischer  Beziehung  zur  Aufgabe  stellen.  Indem  das
Gute,  was  diese  Vereine  schaffen,  dankbar  anerkannt  werden  soll,  wollen
wir  es  nicht  unterlassen,  dieselben  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Hebung
der  Moral  am  besten  durch  Hebung  des  Wohlstandes  befördert  wird.
Ņn  diesen  Hinweis  knüpfen  wir  deshalb  die  Bitte  an  diese  Vereine,  die
Fischer  in  der  praktischen  Gestaltung  der  gemachten  Vorschläge  durch  Rat
und  That  zu  unterstützen  zum  Wohle  der  Küstendistrikte,  zum  Wohle  des
Staates  und  der  Gesellschaft,  die  am  Fischer  eine  kräftige  Stütze  gegen
Umstürzler  finden  wird,  zum  Wohle  unseres  deutschen  Vaterlandes,  dessen
Küsten  der  Fischer  mit  Kaltblütigkeit  und  mit  Todesverachtung,  die  ihn
das  nasse  Element,  mit  dem  er  umgeht,  lehrt,  verteidigen  wird,  wenn  je
ein  Feind  unsere  Ufer  bedrohen  sollte.
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        Kie  ber  Kifcher  benki  mb  fühlt.
Jahre  kommen  und  Jahre  gehen  und  der  Fischer  lebt  mit  den
Zeiten.  Er  geht  seinem  schweren  Berufe  mit  dem  ihn  nie  verlassenden
Gleichmute  nach.  Er  bewahrt  diesen  Gleichmut,  wenn  er  zu  Hause  bei
den  Seinen  ist,  —  denselben  Gleichmut  bewahrt  er  auch,  wenn  Steuern
eingefordert  werden.  Kurz,  er  ist  in  seinem  Gleichmute  ein  ruhiger  guter
Staatsbürger.
Diesen  Gleichmut  verliert  er  aber,  wenn  ihm  in  seinem  Berufe
irgend  etwas  Störendes  in  den  Weg  kommt,  etwa  ein  Kollege,  der  ihm
seinen  Plan  durchkreuzt,  oder  wenn  Wind  und  Wetter  ihn  manchmal
länger  am  Lande  halten;  dann  ist's  bei  Muttern  nicht  am  besten.  Am
meisten  haben  ihn  aber  die  neueren  Gesetzgebungen  und  die  noch  lästigeren
Verordnungen  aus  der  Fassung  gebracht.  Er  kann  sich  noch  immer
nicht  damit  aussöhnen,  daß  man  ihm  hier  ein  Stück  Wasser,  oft  das  beste,
als  Schonrevier  oder  Laichschonrevier  fortnimmt,  oder  dort  ihm  vorschreibt,
welche  oder  wieviel  Netze  er  getrennt  aussetzen  soll.  Fesseln  sieht  er
hier  und  dort,  und  er  kann  sich  nur  schwer  mit  der  Gegenwart  aussöhnen. ­
  Doch  auch  hier  ist  der  Gleichmut  ein  Glück,  sonst  würde  er  noch
ein  Sozial-Demokrat  werden.  Ein  kleiner  Demokrat  ist  er  aber  trotzdem, ­
  denn  er  hat  fast  einmütig  Front  gegen  etwas  Bestehendes  gemacht,
und  zwar  durch  seinen  Beitritt  zum  Zentral-Vereiu  der  Berufsfischer
für  das  Königreich  Preußen.  Einmütig  hat  er  sich  hier  und  dort  versammelt. ­
  Hader  und  Zank  mit  einem  Kollegen  hat  ihn  nicht  abgehalten,
ihm  die  Hand  zum  Bunde  zu  reichen.  Trotz  alledem  will  der  Fischer
aber  doch  nicht  aus  der  Vergangenheit  heraus;  ihn  kann  nichts  bewegen,
an  eine  schöne  Zukunft  zu  denken,  denn  er  denkt  immer  an  die  schöne
Vergangenheit,  wie  es  zu  seines  Vaters  und  Großvaters  Zeiten  gewesen,
und  aus  diesen  Anlagen  bei  ihm  erklärt  sich  auch  manches,  was  ihm
von  aufgeklärter  Seite  verdacht  wird.  Der  Trieb  des  Fischers  datiert
nicht  aus  unsern  Tagen,  der  Fischer  von  heute  hat  es  noch  in  sich  von
alter,  alter  Zeit.  Seine  Vorfahren  lebten  von  Jagd  und  Fischfang  und
hatten  ihre  Lust  daran.  Fischer  sein,  Fische  sehen  und  nicht  greifen,
das  würde  ihm  von  jedem  Fischer  verdacht  worden  sein.  Mit  der  Zelt
hat  sich  indessen  ein  Faktor  eingestellt,  der  ihn  von  Zeit  zu  Zeit  soweit
erzogen,  daß  er  von  seinen  alten  angeerbten  Neigungen  mehr  und  mehr
einbüßt,  und  das  ist  des  Gesetzes  Ordnung!
Diese  Verordnungen  können  zu  recht  bestehen,  sie  können  aber  auch
        <pb n="76" />
        69

zu  weit  gehen,  und  auf  dem  Punkt  stehen  wir  heute!  Der  Fischer  hat
manchmal  eine  starke  Familie,  aber  auch  ohnedem  hat  er  sein  tägliches
Brod  sauer  genug  zu  verdienen.  Brod  für  die  Seinen  soll  da  sein,  aber
Wind  und  Wetter  spielen  eine  Rolle.  Er  muß  im  Drange  seiner  Verantwortlichkeit ­
  zusehen,  wie  es  wird.  In  seiner  Not  thut  er  dann  oft,
was  er  garnicht  will:  er  stiehlt  von  dem,  was  seine  Vorfahren  als  ihr
gutes  Recht  betrachteten;  er  muß  schwere  Strafe  zahlen.  Geld  hat  er
manchmal  auch  nicht  dazu,  und  so  treibt  ihn  die  Not  immer  weiter.
Der  beaufsichtigende  Beamte  mag  ja  auch  garnicht  ein  so  böses  Herz
haben,  die  Pflicht  mahnt  ihn  aber  —  und  der  Bösewicht  geht  seiner  bisherigen ­
  Gerechtsame  verlustig.  Die  letzte  Anzeige  ist  ihm  verhängnisvoll
geworden,  denn  der  Oberfischmeister  ist  ermächtigt,  bei  fortdauernden  Gesetzesübertretungen ­
  dem  Fischer  den  Willzettel  zu  entziehen.  Es  ist  mir
zwar  nur  ein  Fall  bekannt,  aber  der  Mann  thut  mir  heute  noch  leid,
denn  er  leidet  heute  noch  an  den  Folgen.  Der  Fischer  hat  viel  zu
kämpfen,  er  muß  kämpfen  mit  Wind  und  Wetter,  mit  brodloser  Zeit  und
gegen  das  Gesetz.  Wie  es  thut,  wenn  nach  langem  trostlosen  Harren
aus  Verdienst  diese  Hoffnung  zu  Schanden  gemacht  wird,  weiß  nur  der
zu  beurteilen,  der  es  durchgemacht  hat.  Er  allein  weiß  auch  nur  Auskunft ­
  zu  geben  über  Fischerei-Angelegenheiten.  Sachkenner  sind  ja  auch
schon  pro  forma  zugezogen  worden  zum  Erteilen  von  Auskunft  über
Fischerei-Angelegenheiten.  Ob  sie  ihre  Stimme  aber  wirklich  abgeben
konnten  oder  überhaupt  darnach  befragt  wurden,  scheint  mir  zweifelhaft.
Mögen  die  Kollegen,  die  das  Vertrauen  ihrer  Mitkollegen  dazu  berufen,
sie  zu  vertreten,  an  maßgebender  Stelle  ihre  Stimmen  hören  lassen,  den
keilenden  Kreisen  Aufklärung  darüber  verschaffen,  daß  nicht  Lust  zu  rauben,
es  gewesen,  wenn  der  Fischer  hier  und  dort  das  Gesetz  übertreten  hat.
Er  ist  sich  jederzeit  bewußt  gewesen,  daß  er  wider  Gesetz  und  Ordnung
verstoßen,  jedoch  die  Not  und  das  grausame  Gesetz  hat  ihn  dazu  gezwungen. ­
  Er  hat  sein  Netz  ausgeworfen  mit  der  Überzeugung,  daß  er
es  wohl  nicht  mit  heiler  Haut  einziehen  würde,  aber  der  Trieb  der  Selbsterhaltung ­
  und  das  Bewußtsein,  daß  seine  Familie  zu  Hause  Hunger
leidet,  hat  ihn  den  Mut  dazu  gegeben.  Tausende  von  Netzen  sind  im
Laufe  der  Jahre  eine  Beute  des  Fiskus  geworden,  obschon  sie  von  den
Eigentümern  in  vielen  Fällen  noch  garnicht  bezahlt  waren  und  das  Geld
dazu  erst  verdient  werden  sollte.  Es  kommen  noch  andere  Fälle  in  betracht. ­
  Der  Zeitpunkt  der  Pachtzahlung  kommt  heran;  man  bittet  um
Stundung  der  fälligen  Jahrespacht,  die  Genehmigung  der  Stundung  bleibt
        <pb n="77" />
        70

aber  in  der  Regel  viel  länger  aus  als  der  Exekutor  aus  der  nächsten
Kreisstadt,  und  jetzt  treibt  den  Fischer  die  Furcht  vor  Pfändung  dazu,
sich  das  Geld  zu  leihen.  Wann  er  es  wieder  zurückzuerstatten  vermag,
ist  sein  Geheimnis,  aber  leicht  wird  es  ihm  wohl  nicht  werden.  —  So
mancher  Seufzer  über  die  hochgesteigerten  Pachtgelder  ist  schon  über  die
Lippen  gegangen,  so  mancher  stille  Wunsch  ist  laut  geworden  über
etwaige  Versuche,  durch  Anträge  um  Pachtermäßigung  bei  den  königlichen ­
  Regierungen  einzukommen.  Hierzu  fehlte  bis  dahin  jedes  Vertrauen ­
  seitens  des  Fischers,  daß  von  der  Behörde  seine  Bitten  berücksichtigt ­
  werden.  Er  trug  sein  Joch  ruhig  weiter.  Durch  Pachtermäßigung
wäre  ihm  schon  etwas  geholfen.  Viele  Fischer  fischen  die  einzelnen  Netzarten ­
  nicht  das  ganze  Jahr  hindurch,  so  z.  B.  unser  Zeesener.  Derselbe
fischt  meistenteils  seine  Zee  se.  Die  Zeese  hat  aber  auch  Zeiten,  wo  sie
nichts  bringt.  Man  findet  sich  veranlaßt,  mit  anderen  Netzen  zu  fischen  und
macht  zu  diesem  Zwecke  gewöhnlich  für  100  Meter  Läderingsnetz,
per  Meter  20  Pfg.  —  20  M.,  zum  Herbst  frei,  um  doch  nicht  brodlos
zu  liegen,  denn  vom  15.  Oktober  ab  ist  die  Aalzeese  verboten.  In  vielen
Fällen  gelingt  es  nicht  immer,  gleich  lohnend  zu  verdienen;  gewöhnlich
kommen  die  Fische  mit  dem  Winter.  Hat  der  Fischer  nicht  das  Glück,
von  diesen  Zugfischen  etwas  zu  fangen,  so  muß  er  mit  seinen  Läderingsnetzen
  bis  zum  offenen  Wasser,  gewöhnlich  bis  zum  Frühjahr,  warten,
da  er  dieselben  bei  der  Eisfischerei  nicht  verwerten  kann.  Hat  er  das
Glück  einen  langen  Winter  zu  haben,  etwa  bis  Ende  März,  so  kann  er
für  20  M.  Pacht  etwa  14  Tage,  manchmal  auch  etwas  länger,  fischen,
denn  am  10.  April  fängt  die  Schonzeit  an,  in  welcher  das  Läderingsnetz ­
  bei  Geldstrafe  und  Konfiskation  verboten  ist.  Um  nicht  mit  dem
Gesetz  in  Konflikt  zu  kommen,  macht  er  sich  100  Meter  einfache
Netze,  per  Meter  10  Pfg.,  frei.  Diese  fischt  er  höchstens  einen  Monat
im  Jahr.  Er  hat  außerdem  noch  Brachsennetze,  100  Meter  =
10  Mark;  hat  er  hierin  wiederum  Unglück,  so  giebt  er  sein  Geld  umsonst ­
  weg,  und  das  kommt  sehr  oft  vor.  Da  die  Zeese  36  M.,  Läderingsnetz ­
  20  M.,  einfache  Netze  10  M.,  Brachsennetze  10  M.  kosten,  so  zahlt
er  mindestens  in  Summa  76  M.  für  die  Fischerei  bei  offenem  Wasser.
Wie  aus  Obenstehendem  ersichtlich,  wäre  eine  erhebliche  Pachtermäßigung ­
  nicht  allein  am  Platze,  dem  Fischer  müßte  auch  das  Recht
zustehen,  das  Netz,  welches  er  fürs  Jahr  bezahlt  hat,  auch  das  ganze
Jahr  zu  fischen,  namentlich  das  Läderingsnetz.  Es  wäre  damit  einem
lang  gefühlten,  dringenden  Bedürfnisse  abgeholfen.
Wünschen  wir,  daß  an  maßgebender  Stelle  eine  Erkenntnis  unserer
        <pb n="78" />
        71

Notlage  Platz  griffe,  eine  gründliche  Reform  unserer  Fischerei-Verhältnisse ­
  vorgenommen  würde,  und  wolle  man  uns  erlauben,  hierzu  Stellung
zu  nehmen,  so  bitten  wir,  durch  weitgehende  Änderung  der  Fischerei-Gesetze ­
  und  Verordnungen  uns  wieder  zum  ehrlichen  Manne  zu  machen,  anstatt ­
  zum  Räuber.
Wir  bitten:  eine  lohnendere  Ausbeute  der  Fischerei  zu  unterstützen
durch  weniger  lästige  Gesetze  und  Polizei-Verordnungen.  Lasse  man  uns
die  Fische  fangen,  wenn  sie  zu  haben  sind,  aber  strafe  man  mit  hohen
Strafen  jeden  Fall,  wo  es  sich  um  Zerstörung  von  Fischbrut  handelt,
so  wird  der  Segen  für  die  Zukunft  nicht  ausbleiben.
*  *
*
Hierzu  müssen  wir  von  Vorstands  wegen  bemerken:
Die  heutigen  Schonreviere  in  den  Küsten-Gewässern  sind  in  solcher
Weise  vergrößert,  mehr  als  dies  im  Gesetz  vorgesehen  worden  ist,
daß  man  sich  über  die  Klage  der  Küstenfischer  in  unserer  Gegend  nicht
wundern  kann,  und  wenn  einige  Herren  glauben,  dadurch  die  Fischerei
zu  heben,  so  gehen  sie  weit  fehl,  denn  große  Schonreviere  sind  ein  Antrieb
für  die  „schwarze  Bande"  (so  nennen  die  Fischer  hiesiger  Gegend  diejenigen, ­
  welche  sich  Jahr  ein,  Jahr  aus  von  der  Fischerei  ernähren,  aber
niemals  einen  Wittzettel  nehmen,  sondern  stets  unberechtigt  fischen),  während
der  Schonzeit  mit  aller  Macht  in  den  Schonrevieren  zu  fischen,  was  denn
auch  gelingt,  da  die  Aufsichtsbeamten  nicht  in  jedem  Schonrevier  sein
können.  Werden  die  Leute  abgefaßt,  so  fitzen  sie  einfach  ihre  Strafe  ab,
da  sie  nichts  zu  verlieren  haben.  Ja,  diese  Leute  wissen  sehr  genau,  daß,
wenn  sie  sich  bittend  an  die  Behörden  wenden,  es  ihnen  gestattet  wird,
die  Strafe  im  Winter  abzusitzen,  wo  es  nichts  zu  räubern  gibt.  Wenn
man  diese  großen  Schonreviere  beibehält,  muß  man  die  Schonzeit  vom
10.  April  bis  1.  Mai  unbedingt  fallen  lassen  und  dieselbe  nur  vom  1.  Mai
bis  10.  Juni  beibehalten.  Beides  zu  gleicher  Zeit  ist  der  Nagel  zu  dem
Sarge  des  Fischers,  da  dann,  wie  das  heute  geschieht,  nur  die  „schwarze
Bande"  unterstützt  und  vergrößert  wird.
Wenn  der  Einsender  sagt,  daß  Verordnungen  mit  Recht  bestehen,
aber  auch  zu  weit  gehen  können,  und  daß  wir  auf  dem  Punkt  heute
anlangten,  so  hat  er  nur  die  Gedanken  jedes  Fischers  zum  Ausdruck  gebracht. ­
  Es  ist  wahr,  daß  nach  dem  heutigen  Gesetz  der  Fischer  gezwungen
wird,  das  Gesetz  zu  übertreten,  und  würde  es  noch  trauriger  aussehen,
wenn  der  Fischer  nicht  ein  so  guter  Staatsbürger  wäre.  Doch  deshalb,
weil  er  ein  guter  Staatsbürger  ist,  sollte  man  seinen  Wünschen  Rechnung
        <pb n="79" />
        72

tragen;  denn  es  wird  ja  niemand  dadurch  geschädigt,  und  wollen  wir
hier  nochmals  betonen,  daß  wir  nicht  die  Vernichtung  des  Fischbestandes,
sondern  die  Hebung  desselben  anstreben.  Wir  wollen  deshalb  nochmals
darauf  aufmerksam  machen,  daß  wir  Kommissionen  für  jeden  Regierungsbezirk ­
  für  notwendig  erachten,  welchen  es  obliegt,  eine  Besserung  der
Notstände  im  Regierungsbezirk  anzubahnen;  sollte  nicht  ein  jeder  Regierungs-Präsident
  sich  freuen,  wenn  sich  ihm  die  Leute  zur  Verfügung  stellen,
die  ihm  uneigennützig  mit  Rat  zur  Seite  stehen  wollen,  wo  das  Gesetz
gerade  diesen  Herren  die  ganze  Verantwortung  in  die  Schuhe  geschoben
hat?  —  Und  weshalb  hat  man  das  gethan?  Weil  man  nicht  mehr  ein
oder  aus  wußte  und  deshalb  einen  Blitzableiter  suchte!  Verfasser  des
Vorstehenden  hat  sehr  recht,  wenn  er  sagt,  daß  die  Sachkenner  nur  pro
forma  gewählt  worden  seien,  denn  wirklich  durchgedrungen  sind  ihre
Ansichten  doch  nicht,  da  sie  nicht  die  Mehrzahl,  sondern  nur  die  Minderheit ­
  bildeten;  aber  der  Fischer  kann  doch  merken,  daß  einzelne  Gründe
(Motive)  des  Gesetzes  auf  Fischer  zurückzuführen  sind,  trotzdem  die  Ansichten ­
  derselben  späterhin  von  theoretischer  Seite  wieder,  so  zu  sagen,
umgestoßen  wurden.
Stralsund,  Ende  Mai  1891.
Der  Vorsitzende  des  Vereins  der  Berufsfischer  des  Königreichs  Preußen.
P.  Kraatz.

Kie  Kitzwirtschast  in  öer  Kischem  unö  öie  Kotffänöe
her  Kifcher  am  äurischen  Kaff  nnö  in  öer  Umgegenö.
Durch  eine,  in  meiner  Eigenschaft  als  Vorsitzender  des  Zentral-Vereins
  der  Berufsfischer  des  Königreichs  Preußen  zur  Bildung  von
Zweig-Vereinen  unternommene  Reise  um  das  Kurische  Haff  habe  ich  die
Mißwirtschaft  und  die  Notstände  dort  kennen  gelernt.  Ich  glaube  nicht
allein  das  Recht,  sondern  auch  die  Pflicht  zu  haben,  vorläufig  einzelne
dieser  Miß-  und  Notstände  hier  öffentlich  klar  zu  legen,  will  jedoch  vorausschicken, ­
  daß  ich  nur  einen  ganz  geringen  Teil  derselben'  heute  hier
erörtern  kann.  Ich  behalte  mir  vor,  seiner  Zeit  weitere  Veröffentlichungen
folgen  zu  lassen.  Bei  der  Bildung  unseres  Vereins  gingen  wir  von  der
Ansicht  aus,  daß  wir  damit  einem  sehr  fühlbaren  Bedürfnisse  und  gleichzeitig ­
  einem  Wunsche  unserer  Staatsregierung  Rechnung  trügen,  weil  es
doch  für  die  Herren  im  Ministerium  und  bei  den  Regierungen,  welche
        <pb n="80" />
        73

ja  selbst  nie  fischten,  eine  schwierige  Sache  fein  muß,  sich  gute  und  verläßliche ­
  Sachverständige  zu  verschaffen.  Für  gewöhnlich  müssen  sie  sich
von  dem  Rate  ihrer  Fischerei-Beamten  leiten  lassen,  und  da  wollen  wir
sür  den,  welcher  mit  den  Verhältnissen  nicht  vertraut  ist,  hervorheben,
daß  z.  B.  am  Kurischen  Haff  nur  ein  einziger  dieser  Fischerei-Beamten,
soviel  ich  in  Erfahrung  bringen  konnte,  ein  gelernter  Fischer  und  mithin
ein  wirklicher  Sachverständiger  ist;  denn  ich  muß  entschieden  bestreiten,
daß  man  dadurch  Sachverständiger  wird,  wenn  man  —  sei  es  mit  einem
Dampfer,  sei  es  mit  einem  Boote  —  an  den  Fischer  heran  fährt  und
sich  einige  Male  die  Sache  mit  ansieht.
Ich  halte  es  nun  für  die  Pflicht  eines  jeden  guten  Staatsbürgers,
bestehende  Mängel  der  Gesetzgebung  und  unrichtige  Auslegungen  des  Gesetzes ­
  klar  zu  legen.  Würde  das  allerseits  geschehen,  so  glaube  ich,  daß
wir  heute  nicht  so  viele  staatsfeindliche  Elemente  hätten,  als  es  leider
der  Fall  ist.  Aber  falsche  Rücksichtnahme  und  Bequemlichkeit,  auch  wohl
der  Gedanke,  daß  man  sich  mit  Freimütigkeit  Feinde  mache,  schließen
meistens  Wissenden  den  Mund.  Würde  die  Regierung  das  Prinzip  verfolgen, ­
  nicht  nur  Herren  mit  hochklingenden  Namen,  sondern  Leute  aus
dem  Volke  bei  der  Gesetzgebung  zu  hören,  so  hätten  wir  nicht  Verordnungen,
  die  wir  heute  mit  dem  Ausdrucke  bezeichuen:  „sie  sind  hinter
dem  grünen  Tische  gemacht."  —  Unser  Verein  nun  hält  sich  dazu  verpflichtet, ­
  die  königliche  Regierung  durch  seine  sachverständigen  Ratschläge
bei  ihrem  Werke  zu  unterstützen.  Wir  beabsichtigen  damit  zu  verhindern,
daß  unsere  Fischer  regierungsfeindlich  werden;  es  gibt  aber  nur  eine
Möglichkeit,  dies  Ziel  zu  erreichen,  und  das  ist  die  Abänderung  des  jetzigen
Fischereigesetzes  resp.  der  Fischerei-Verordnungen.
Um  so  unangenehmer  berührte  es  ipich,  als  ich  dem  Ober-Fischmeister ­
  Eytelsberger-Memel  gegenüber  äußerte,  daß  ein  fester,  eiserner
Wille  dazu  gehört  habe,  die  Fischer  zu  einem  gemeinsamen  Vorgehen  zu
veranlassen,  von  ihm  die  Worte  zu  hören:  „hoffentlich  finden  Sie  auch
recht  eiserne  Gegner!"  —  Ich  bedaure  solche  Äußerung  nicht  etwa  deshalb ­
  so  ungemein,  weil  sie  gerade  der  Herr  Ober-Fischmeister  Eytelsberger
  aussprach,  sondern  weil  sie  von  dem  unter  den  heutigen  Verhältnissen ­
  gegebenen  Ratgeber  der  betreffenden  königlichen  Regierung  ausging.
Ich  hoffe  jedoch,  daß  der  Wunsch  des  Herrn  Ober-Fischmeisters,  so  aufrichtig ­
  er  auch  gewesen  sein  mag,  nicht  in  Erfüllung  gehen  wird,  und
daß  die  hohe  königl.  Regierung  auf  den  Rat  der  für  das  Kurische  Haff
zu  bildenden  Berufsfischer-Kommission  sehr  bald  Rücksicht  nehmen  wird.
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        74

Auch  dem  Fischer  an  jenem  Haff  sind  gesetzliche  Bestimmungen  in  betreff
der  Maschenweite  für  die  einzelnen  Gezeuge  gegeben,  Bestimmungen,
welche  er  nicht  zu  halten  imstande  ist  und  durch  die  er  gezwungen  wird,
das  Gesetz  zu  übertreten,  selbst  wenn  er  es  nicht  will.  Überall  sonst  ist
es  Brauch,  daß  diejenigen  Teile  des  Netzes,  welche  von  Beamten  zu  enge
befunden  sind,  abgeschnitten  und  konfisziert  werden,  und  ein  solches  Verfahren ­
  besteht  zu  Recht,  vorausgesetzt,  daß  eine  Maschenweite  angenommen ­
  wird,  welche  der  Praxis  entspricht.  Diese  Praxis  haben  nur  Fachmänner. ­
  Sie  sollten  also  zugezogen  werden,  wenn  man  über  ihr  Wohl
und  Weh  entscheidet.  Dadurch  würde  verhindert,  daß  tausende  von
Fischern  von  der  Ansicht  einer  einzelnen  Person,  die  möglicherweise ­
  gar  keine  Fachkenntnisse  hat,  abhängig  werden.
Am  Kurischen  Haff  schneidet  man  nicht  nur  den  zu  engen  Teil  des  Netzes
ab;  dort  wird,  wenn  ein  Teil  des  Netzes  ungesetzlich  ist,  das  gesamte
Netz  konfisziert,  und  außerdem  belegt  der  Herr  Ober-Fischmeister  den
Fischer  mit  Geldstrafe.  Solche  konfiszierten  Netze  werden  nun  von  seiten
des  Staates  wieder  in  den  Handel  gebracht,  indem  sie  auktionsweise  an
zur  Fischerei  Berechtigte  und  Nichtberechtigte  verkauft  werden,  wodurch
die  Regierung  selbst  sich  die  Raubfischer  groß  zieht.
Aber  nicht  nur  zu  enge  Netze  bringen  am  Kurischen  Haff  den  Fischern
Verderben,  sondern  auch  zu  weite.  Da  darf  man  wohl  der  Meinung
werden,  daß  die  Ausführung  der  Gesetze  dort  in  den  Händen  von  Personen ­
  liegt,  welche  von  der  Fischerei  sehr  wenig  verstehen,  wenn  auch  die
Ansicht,  daß  weite  Netze  für  den  Fischbestand  förderlich  sind,  sehr  der
Einschränkung  bedarf.
Was  dort  am  Kurischen  Haff  ferner  nötig,  ist  eine  strenge  Regelung
des  Besitzes  resp.  der  Neuausgabe  von  Fischerei-Erlaubnisscheinen.  Es
ist  nicht  richtig,  diese  Angelegenheit  fast  unbeschränkt  in  die  Hand  einer
Person  zu  legen.  Zu  sehr  handelt  es  sich  dabei  um  die  Lebensinteressen
der  gesamten  Fischer.  Heute  wird  Fischern,  die  früher  einen  Erlaubnisschein ­
  besessen  haben,  der  Schein  vorenthalten,  wenn  sie  von  einen.  Orte
des  Kurischeu  Haffs  nach  einem  anderen  verziehen.  Auch  ist  es  vorgekommen, ­
  daß  Leute,  die  vor  ihrer  Militärzeit  einen  Erlaubnisschein  besaßen, ­
  nach  derselben  ihn  nicht  wieder  erhielten.  So  war  der  Dienst  des
Königs  Ursache,  daß  Fischer  ihr  Brot  verloren.  Daß  derartige  Zustände ­
  unhaltbar  sind  und  daß  die  Fischer  durch  solche  Vorkommnisse,
Reden  rc.  nicht  regierungsfreundlicher  werden  können,  liegt  auf  der  Hand.
Deshalb  wäre  Schweigen  hier  Verbrechen.  Es  ist  im  Interesse  der
        <pb n="82" />
        75

Königl.  Regierung,  zu  der  wir  das  Vertrauen  hegen,  daß  dieselbe  die
vorstehenden  Ausführungen  nicht  unberücksichtigt  lassen  wird,  hier  einzugreifen. ­

Aber  auch  falschen  Auslegungen  des  Gesetzes  muß  ich  entgegentreten.
§  29  des  Fischerei-Gesetzes  sagt:  „nach  Anhörung  der  beteiligten  Fischerei-Berechtigten
  können  zu  Schonrevieren  erklärt  werden  rc."  Nun  sind  die
Fischerei-Berechtigten  am  Kurischen  Haff  nicht  gehört  worden,  mithin
bestehen  nach  meiner  Meinung  die  sämtlichen  Fisch-  und  Laich-Schonreviere ­
  nicht  zu  Recht.  In  diesem  §  29  heißt  es  unter  1  :  „daß  nach
sachverständigem  Ermessen  diese  Schonreviere  angelegt  werden  sollen."
Wer  sind  nun  diese  Sachverständigen  gewesen?  Am  Kurischen  Haff
konnte  niemand  es  sagen,  und  ist  es  möglich,  daß  es  Leute  waren,  die
von  der  Sache  selbst  sehr  wenig  verstanden.
Unter  Nr.  2  desselben  §  29  heißt  es:  „daß  Fisch-Schonreviere  nur
da  angelegt  werden  dürfen,  wo  Ausflüsse  aus  den  Binnengewässern  nach
dem  Meere  bestehen".  Nun  sind  aber  im  Kurischen  Haff  bei  den  Ausflüssen ­
  der  Ruß  rc.  Fisch-Schonreviere  angeordnet.  Hier  entsteht  die
Frage,  wer  denn  das  Kurische  Haff,  ein  Süßwasser,  obgleich  eine  Strecke
weit  hin  und  wieder  Salzwasser  einfließt,  zum  Meer  gemacht  hat?
Hierüber  könnten  die  Oberfischmeister  des  Kurischen  Haffs  vielleicht
Aufklärung  geben,  und  bitte  ich  im  Namen  der  Mitglieder  unseres  Vereins ­
  vom  Kurischen  Haff  öffentlich  um  Auskunft.  Hier  möchte  ich  die
Königliche  Regierung  auch  darauf  aufmerksam  machen,  daß  ich  zu  den
Fischern  sagte,  die  Königliche  Regierung  habe  die  beste  Absicht,  ihnen
und  der  Fischerei  zu  helfen;  sie  nähme  gewissermaßen  dazu  das  Geld
aus  einer  großen  Kasse  mit  vollen  Händen  und  werfe  es  unter  die  Fischer;
leider  trifft  aber  die  Fischer  kaum  ein  Stück  davon,  da  es  der  Königlichen
Regierung  an  wirklichen  sachverständigen  Ratgebern  fehlt.  So  z.  B.  gibt
die  Königliche  Regierung  Unsummen  für  die  Küsten-  und  Hochsee-Fischerei
aus  und  doch  fehlen  die  einfachsten  Vorbedingungen  für  die  Hebung  dieser
Fischerei.  Erwähnen  will  ich  hier,  daß  meiner  Meinung  nach  die  Hochsee-Fischerei
  in  der  Ostsee  ohne  Zusammenhang  mit  der  Küstenfischerei
nicht  wird  existieren  können.
Ich  will  hier  einige  Beispiele  aus  der  Umgegend  des  Kurischen  Haffs
anführen,  wie  man  den  Fischern  ohne  große  Kosten  zu  Hilfe  kommen  könnte.
1.  Der  Fischer  bedient  die  Rettungsboote.  Er  setzt  sein  Leben  auf
das  Spiel  für  den  Schiffer  und  die  Passagiere.  Manchem  Fischer  hat
dieser  Dienst  schon  das  Leben  gekostet.  Sind  aber  Fischer  selbst  in  Gefahr,
        <pb n="83" />
        76

so  sind  ihre  Kollegen  nicht  ermächtigt,  das  Rettungsboot  zu  benutzen.
Klingt  das  nicht  ganz  unglaublich?  und  doch  ist  es  mir  überall  versichert ­
  worden.
2.  Wenn  ein  Schiff  in  Gefahr  ist  und  den  Hafen  nicht  erreichen
kann,  so  geht  der  Lootsen-Dampfer  hinaus  in  das  offene  Meer,  um  das
Schiff  hineinzubugsieren.  Sind  jedoch  Fischerboote  in  Gefahr,  so  ist  der
Lootsen-Kommandeur  nicht  verpflichtet,  den  Fischern  durch  die  Brandung
nach  dem  Hafen  zu  helfen.  —  Rühmend  können  wir  freilich  hier  er
wähnen,  daß  die  Lootsen-Kommandeure  auf  eigene  Verantwortung  hinausgefahren ­
  sind  und  Fischer-Boote  gerettet  haben.  Jeder  dieser  Fälle
ist  der  Anerkennung  wert;  das  ändert  aber  die  Thatsache  nicht,  daß  die
Lootsen-Kommandeure  dazu  nicht  verpflichtet  waren.
3.  Seitens  der  Sektion  für  Küsten-  und  Hochseefischerei  sind  große
Anstrengungen  gemacht,  Kassen  für  die  Fischer  zur  Versicherung  von  Fahrzeugen, ­
  Netzen  rc.  zu  bilden.  Es  sind  darüber  Konferenzen  mit  Beamten
jeder  Art  gehalten;  leider  ist  den  Fischern  wenig  oder  garnichts  davon
bekannt,  obgleich  sie  eine  Versicherung  ihrer  Geräte  dringend  wünschen.
Aber  nicht  allein  auf  die  Schäden,  welche  durch  Sturm,  Seegang  rc.
entstehen,  muß  diese  Versicherung  sich  erstrecken,  sondern  sie  muß  auch
gegen  Feuersgefahr  in  den  Gebäuden  versichern.  Es  ist  nämlich  allgemeiner
Brauch  bei  den  Feuer-Versicherungen,  daß  sie  Netze  und  Gerätschaften,
welche  sich  in  mit  Rohr  oder  Stroh  gedeckten  Häusern  befinden,  nicht
aufnehmen.  Will  die  Sektion  in  dieser  Beziehung  den  Fischern  helfen,
so  wird  sie  auf  ganz  andere  Weise  an  sie  herantreten  müssen,  als  sie
es  bisher  gethan  hat.
Ich  bitte  nun  zum  Schluß  alle  Freunde  der  Regierung,  der  Fischerei
und  der  Fischer  die  oben  angeführten  Punkte  wohlwollend  in  Erwägung
zu  ziehen  und  mir  meine  offenen  und  ehrlichen  Worte  nicht  verargen  zu
wollen,  da  es  nicht  meine  Sache  ist,  viele  Umschweife  zu  machen.  Ich
steuere  direkt  auf  das  Ziel  los  und  bediene  mich  des  geraden,  ungeschminkten
Tones,  selbst  wenn  er  für  Diesen  oder  Jenen  einen  bitteren  Beigeschmack
haben  sollte.
Der  Vorsitzende  des  Zentral-Vereins  der  Berufsfischer  des  Königreichs  Preußen.
P.  Kraatz.
        <pb n="84" />
        Herufsstscher  öes  Mônigreichs  Hreußen
fand  am  3.  und  4.  Januar  1892  im  Rathause  zu  Berlin  statt.  Der  Hauptversammlung ­
  ging  eine  Vorstandssitzung  vorauf,  welche  von  2—7  Uhr
Nachm,  im  Stadtratszimmer  des  Ratskellers  abgehalten  wurde  In  derselben ­
  wurde  vom  Vorstande  die  Mitteilung  gemacht,  daß  der  Verein
2515  Mitglieder  zähle  (65  Einzelmitglieder  und  2450  Mitglieder,  welche
Zweigvereinen,  Innungen  rc.  angehören).  Kassenbestand  2003  Mk.  —
Zur  Revision  der  Kasse  und  zur  Aufstellung  des  Etats  im  Einverständnis
mit  dem  Vorstande  wurde  eine  Kommission  von  5  Mitgliedern  ernannt
Die  Wahl  fiel  auf  die  Herren  Thiedecke-Berlin,  Mahnkopf-Spandau
Schröder-Brandenburg,  Kiepert-Kietz  (Beeskow)  und  Bergwitz-Demmin.
  Dann  erfolgte  die  Feststellung  der  Tagesordnung  für  den
folgenden  Tag.
.  Am  4.  fand  von  2'/»  bis  gegen  8  Uhr  Nachmittags  die  Hauptversammlung ­
  in  dem  von  der  städtischen  Verwaltung  mit  bekannter  Liberalität ­
  zur  Verfügung  gestellten  Bürgersaale  des  Rathauses  statt.  Der
Vorfitzende,  Herr  Paul  Kraatz,  begrüßte  die  zahlreich  Erschienenen  mit
einigen  einleitenden  Worten.  Er  wies  darauf  hin,  daß  bedeutende  Änderungen ­
  ln  den  Verhältnissen  infolge  der  Thätigkeit  des  Vereins  noch  nicht
vorlagen.  Das  könne  man  auch  nicht  erwarten.  Verhandlungen  mit
der  Regierung  über  Reformen  gingen  immer  langsam.  Ein  Jahr  und
länger  zähle  da  nicht.  Das  dürfte  aber  den  Verein  nicht  abhalten,  der
hohen  Regierung  die  notwendigen  Vorschläge  zu  machen.  Beklagen  dürfe
man  sich  dann  erst,  wenn  diese  Vorschläge  unter  nicht  zutreffenden  Gründen
zurückgewiesen  würden.  Als  gute  Staatsbürger  hätten  die  Fischer  die
Pflicht  und  auch  das  Recht,  dahin  zu  wirken,  daß  mangelhafte  Gesetze
verbessert  würden.  Daß  wir  solche  guten  Staatsbürger  sind,  bethätigen
wir  dadurch,  daß  wir  unsere  Arbeiten  mit  einem  Hoch  auf  unsern  erhabenen
Kaiser  und  Landesherrn  eröffnen.  (Die  Versammlung  bringt  ein  dreifaches, ­
  lebhaftes  und  energisches  Hoch  aus.)
Es  erfolgt  nun  der  Vortrag  des  Geschäftsberichtes,  dessen  Verlesung
Herr  Wilhelm  Kraatz  übernimmt.  Es  heißt  darin  Seitens  des  Vorsitzenden ­
  :
Nachdem  der  Verein  sich  am  26.  April  v.  I.  auf  dem  Allgemeinen
Filchertage  zu  Berlin  definitiv  gebildet  und  durch  Wahl  der  statutenmäßigen ­
  Vorstandsmitglieder  unter  vorläufiger  Aussetzung  der  Wahl  eines
        <pb n="85" />
        78

Schriftführers  organisiert  hatte,  machte  ich  es  mir  zunächst  zur  Aufgabe,
zumal  sich  inzwischen  die  zu  erledigenden  Korrespondenzen  massenhaft  angehäuft ­
  hatten,  die  Wahl  des  Schriftführers  zu  betreiben,  und  habe  ich
den  hier  anwesenden  Herrn  Giesecke  mit  einem  Jahrgehalte  von  600  M.
angestellt;  derselbe  funktioniert  seit  dem  1.  Mai  v.  I.  zu  meiner  Zufriedenheit. ­
  Ich  beantrage  nunmehr:  die  Generalversammlung  wolle  die
Anstellung  des  Herrn  Giesecke  bestätigen  und  eine  gegenseitige  dreimonatliche ­
  Kündigungszeit  anerkennen.  Die  Kündigung  steht  sowohl  dem
Schriftführer  wie  dem  Vorsitzenden,  sowie  dem  Beschlusse  der  Vorstands-Mitglieder
  zu.  Hier  will  ich  bemerken,  daß  der  Schriftführer  täglich
von  3—7  Uhr  die  zu  leistenden  schriftlichen  Arbeiten  angefertigt  hat.
Inzwischen  haben  sich  jedoch  die  Arbeiten  so  vermehrt,  daß  ich  gezwungen
bin,  die  Versammlung  zu  ersuchen,  mir  zum  Zwecke  einer  rechtzeitigen
Beantwortung  der  Korrespondenzen  und  Erledigung  der  schriftlichen  Arbeiten,
sowie  zu  Reise-Zwecken  und  zu  Veröffentlichungen  in  der  Presse  einen
Dispositions-Fonds  von  000—800  Mk.  zur  Verfügung  zu  stellen.  Zur
Erläuterung  will  ich  hier  anführen,  wie  es  häufig  geschieht,  daß  ich
aufgefordert  werde,  zur  Neubildung  und  Belebung  von  Vereinen  persönlich ­
  zu  erscheinen,  sowie  daß  es  im  Notfall  auch  erforderlich  werden  wird,
die  weiteren  Schichten  des  Volkes  durch  Verbreitung  von  Zeitungsartikeln
über  unsere  traurige  Lage  aufzuklären.
Um  der  General-Versammlung  von  der  Massenhaftigkeit  der  zu  bewältigenden ­
  Korrespondenzen  und  sonstigen  schriftlichen  Arbeiten  ein  Bild
zu  geben,  wird  hier  hervorgehoben,  daß  wir  bis  jetzt  über  2000  Briefe,
Karten  rc.  versandt  haben,  und  verweisen  wir  in  dieser  Beziehung  event,
auf  unser  Porto-Buch,  welches  mit  einer  Gesamt-Ausgabe  von  ca.  80  Mk.
abschließt.
Weiter  richtete  ich  vornehmlich  meine  Thätigkeit  auf  die  innere  Entwickelung ­
  des  Vereins,  indem  ich  bereits  Anfangs  Mai  v.  I.  beim  königl.
Ministerium  die  landesherrliche  Bestätigung  der  Vereins-Statuten  nachsuchte ­
  und  gleichzeitig  die  Verleihung  von  Korporations-Rechten  an  den
Verein  erbat.  Da  das  betreffende  Gesuch  noch  bis  zum  26.  Juni  unerwiedert
  geblieben,  so  richtete  ich  unterm  27.  Juni  die  erneuerte  Bitte  an
das  königl.  Ministerium.  Unterm  14.  August  ging  dem  Verein  darauf
vom  Polizei-Präsidenten  zu  Berlin  die  Mitteilung  zu,  daß  die  Verleihung
von  Korporations-Rechten  an  den  Verein  von  einem  ausreichenden  Vermögen ­
  und  von  Erfolgen  seiner  Wirksamkeit  abhängig  gemacht  werde.
Sollten  sich  später  solche  Erfolge  ergeben,  und  namentlich  auch  nach  der
        <pb n="86" />
        79

vermögensrechtlichen  Seite  der  Verein  günstige  Resultate  erzielen,  so
wurde  der  Herr  Präsident  bereit  sein,  den  Antrag  von  neuem  in  Er-Wägung
  zu  ziehen.
Inzwischen  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  Verein  -  wenn  er  keine
Korporationsrechte  erhält  —  was  auch  nicht  gerade  erforderlich,  wenn  schon
ganz  gut  ist  -  gar  keiner  offiziellen  Bestätigung  bedarf,  da  er  eine  Versicherung ­
  seiner  Mitglieder  nicht  bezweckt.  Hieraus  ergiebt  sich  gleichzeitig,
dap  die  Zweig-Vereine  auch  keiner  Bestätigung  bedürfen,  wie  ein  Schreiben
des  Magistrats  zu  Barth  an  den  dortigen  Fischerei-Verein  klar  beweist,
wonach  der  Herr  Regierungs-Präsident  zu  Stralsund  zu  erkennen  gegeben
hat:  „daß  das  Statut  der  landespolizeilichen  Genehmigung  nicht  bedürfe,
weil  aus  den  Statuten  llicht  zu  entnehmen  sei,  daß  der  gedachte  Verein
a  3  mi  8erMerungS,8erein  gegrünbet  iß,  ba  n#  §  1  ber  Statuten  ber
Ķck  des  Vereins  ein  sehr  allgemeiner  sei,  nämlich  „der  Schutz  und  die
Förderung  der  Interessen  und  Rechte  seiner  Mitglieder".
Hier  möchte  ich  noch  anführen,  daß  es  genügt,  wenn  die  Versammlungen ­
  der  Zweig-Vereine  beim  Ortsvorsteher  oder  Bürgermeister  angemeldet ­
  werden.

inzwischen  machte  ich,  wie  ich  dies  bereits  vor  dem  allgemeinen  Fischertage ­
  gethan,  noch  vielfache  Reisen  nach  Ortschaften  und  Gegenden,  welche
vorzugsweise  von  Berufsfischern  bewohnt  sind,  um  durch  eingehendere  Vortrage ­
  und  Beratungen  über  die  Zwecke  und  die  Ziele  des  Vereins  teils  die
gewünschte  Aufklärung  zu  geben,  hauptsächlich  aber  auch,  um  dadurch  auf
me  schnellere  Bildung  von  Zweig-Vereinen,  deren  Zahl  erfreulicher  Weise
bereits  auf  75  angewachsen  ist,  hinzuwirken,  und  den  in  solchen  Angelegenheiten ­
  bekanntlich  unerfahrenen  Fischern  mit  Rat  und  That  helfend  zur
Seite  zu  stehen.  So  unternahm  ich  zu  diesem  Zweck  beispielsweise  15  verschredene
  Reisen  nach  Fischerorten  und  eine  Reise  zur  Besprechung  über
Vereins-Angelegenheiten  mit  dem  stellvertretenden  Vorsitzenden  nach  Berlin
deren  Gesamt-Unkosten  sich  auf  weit  über  300  M.  belaufen,  wofür  ich  indessen ­
  dem  Vereine  nur  150  M.  berechnete  und  auf  das  Übrige  Verricht
leiste.  Außer  diesen  Reisen  habe  ich  eine  Reise  nach  dem  Kurischen  Haff
fur  notwendig  gehalten,  da  ich  mehrfach  durch  Fischer  der  dortigen  Gegend
aufgefordert  wurde,  über  die  Zwecke  und  Ziele  des  Vereins  persönlich  Auskunft ­
  zu  erteilen,  und  sind  in  Ostpreußen  bis  dato  über  500  Mitglieder
fest  be.getreten  und  steht  zu  erwarten,  daß  sich  diese  Zahl  noch  bedeutend
erhöhen  wird.
Die  Reise  nahm  ungefähr  18  Tage  in  Anspruch,  und  berechne  ich
        <pb n="87" />
        80

dem  Vereine  275  M.,  will  jedoch  darauf  Hinweisen,  daß  die  einmalige
Einnahme  für  dieses  Jahr  750  M.  beträgt,  sodaß  die  Unkosten  reichlich
gedeckt  sind,  und  —  was  die  Hauptsache  ist  —  unser  Verein  sich  vergrößert ­
  hat.
Vornehmlich  halte  ich  weitere  Agitation  für  notwendig,  da  mir  von
verschiedenen  Seiten  die  Nachricht  zugegangen  ist,  daß  mehrere  Herren,
die  ich  hier  vorläufig  nicht  näher  bezeichnen  will,  eine  förmliche  Agitation
gegen  den  Beitritt  der  Fischer  zu  unserm  Vereine  und  zur  Verhinderung
der  Bildung  von  Zweig-Vereinen  ins  Werk  setzen.
Wir  glauben  nun  nicht,  daß  man  höheren  Ortes  ein  derartiges  Vorgehen ­
  gegen  unsern  Verein  gut  heißt,  doch  bitte  ich  die  Versammlung,
schon  jetzt  mich  zu  ermächtigen:  event.  Falles  eine  ErgebenheitsAdresse ­
  an  Se.  Majestät  den  Kaiser  zu  senden,  worin  wir
die  uns  bekannt  gewordenen  Fälle  dann  Sr.  Majestät  dem
Kaiser  zur  Kenntnis  bringen  werden,  um  den  Schutz  Sr.  Majestät ­
  anzurufen,  da  unser  Verein  keine  politischen  Tendenzen,
sondern  nur  die  Hebung  der  Fischerei  im  allgemeinen  und  die
Aufbesserung  unserer  bedauernswerten  Lage  bezweckt.
Der  Fischer  ist  unzufrieden  mit  jedem  Paragraphen  unseres  Fischerei-Gesetzes,
  da  es  seines  Erachtens  größtenteils  allen  praktischen  Erfahrungen
zuwiderläuft.  Der  Fischer  fühlt  es  bei  jeder  Berührung  mit  dem  Fischerei-Gesetz,
  und  dieses  Gefühl  wird  vielfach  durch  unangemessene  Behandlungsweise ­
  stets  wieder  wach  gerufen  und  lebendig  erhalten.
Wenn  aber  der  Fischer  auf  den  früheren  Oberfischmeister  hinzuweisen
sich  erlaubt,  und  darauf  aufmerksam  macht,  daß  der  frühere  Oberfischmeister
doch  diese  oder  jene  Netzarten  gestattet  hätte,  und  der  Oberfischmeister
sagt  dann:  „geht  doch  hin  nach  dem  Kirchhofe  zu  Tapian  und  grabt
den  früheren  Oberfischmeister  mit  den  Händen  aus;  —  wenn  Sie  nicht
bald  fortkommen,  schmeiß  ich  Sie  hinaus,"  —  dann,  liebe  Kollegen,  werden
wir  an  russische  Zustände  erinnert.  Von  einem  hohen  Bildungsgrade
und  staatserhaltenden  und  staatsfördernden  Gedanken  zeugt  so  etwas  nicht.
Wenn  von  jemandem  dem  Gedanken  Raum  gegeben  wird,  daß  unser
Verein  staatsfeindliche  oder  sogar  sozialdemokratische  Zwecke  verfolgt,  so
wollen  wir  darauf  hinweisen,  daß  durch  derartige  Vorkommnisse  und
durch  derartige  Behandlung  der  Fischer  wohl  Sozialdemokraten
geschaffen  werden  können,  aber  nicht  durch  unsere  Vereins-Thätigkeit,  und
daß  nur  das  böse  Gewissen  diesen  Herren  derartige  Reden  in  den  Mund
gibt,  um  uns  zu  verdächtigen.  Wir  wissen  sehr  wohl,  und  es  liegt
        <pb n="88" />
        81

ja  klar  auf  der  Hand,  daß  auch  gerade  den  Oberfischmeistern  ein  Verein
von  Berufsfischern  ein  Dorn  im  Auge  ist,  da  diese  Herren  gewissermaßen
„Alleinherrscher  aller  Reußen"  gewesen  sind,  und  wir  wollen  uns  nicht
verhehlen,  daß  ste  es  auch  wohl  noch  eine  Zeit  lang  bleiben  werden.
Bemühte  sich  doch  einer  der  Herren,  welcher  auch  eine  ähnliche  Äußerung
gemacht  haben  soll,  einen  Fischer  durch  eine  dritte  Person  zu  veranlassen,
daß  er  nicht  zur  Kommissionssitzung  kommen  solle,  zu  der  er  von  mir
geladen  war.
Unseren  hohen  und  höchsten  Behörden  wird  aber  unser  Verein  im
großen  und  ganzen  nicht  unangenehm  sein,  da  sie  über  manches  von  uns
Aufklärung  erhalten,  was  ihnen  bisher  nicht  zur  Kenntnis  kam.  Ich
schließe  dies  auch  aus  einer  im  Interesse  des  Vereins  von  mir  nachgesuchten ­
  und  mir  gewährten  Audienz  bei  dem  Fischerei-Dezernenten  für
das  gesamte  Königreich  Preußen,  Herrn  Geheimrat  Friedberg,  welche  zu
dem  Resultate  führte,  daß  der  Herr  Geheimrat  den  Bestrebungen  unseres
Verems  die  ungeteilteste  Sympathie  versicherte  und  dem  Vereine  im  voraus
wohlwollende  und  entgegenkommende  Gesinnungen  zusagte.
Der  Herr  Fischerei-Dezernent,  welcher  eine  bewundernswerte  technische
und  fachgemäße  Information  in  allen  Fischerei-Angelegenheiten  besitzt,
ußerte  u.  a.:  „Der  Verein  möge  nicht  die  Abänderung  des  ganzen
Fischerei-Gesetzes  beantragen,  denn  ein  bestehendes  Gesetz  würde  nicht  so
eicht  verworfen  und  ein  neues  nicht  sobald  wieder  hergestellt.  Der
Verem  solle  bis  dahin  Besserungs-Vorschläge  machen;  die  Regierung
  würde  uns  überall  entgegen  kommen,  wo  es  ihr  möglich  sei."
In  bezug  auf  die  vom  Verein  erwählten  Kommissionen  äußerte  der
Herr  Dezernent:  daß  dieselben  allerdings  wohl  nützliches  würden  schaffen
können,  wenn  sie  uneigennützig  und  ohne  Sonderinteressen  zu  Werke
gehen  würden.  Dies  wäre  jedoch  sehr  in  Frage  zu  ziehen;  der  Fischer
wäre  geneigt,  immer  von  seinen  Ortsverhältnissen  aus  die  Sache
behandelt  wissen  zu  wollen.  Er  stände  trotzdem  den  Kommissionen  nicht
unsympathisch  gegenüber.  Die  Aufhebung  der  Maschenmaße  wäre  unmöglich. ­
  Dem  Anscheine  nach  rekrutierten  sich  die  Mitglieder  des
Verems  nahezu  nur  aus  Pommern  und  der  Mark  Brandenburg  während
Schleswig-Holstein,  sowie  Ost-  und  West-Preußen  fast  garnicht  vertreten ­
  gewesen  wären.  Die  naheliegende  Schlußfolgerung  ist,  daß  die
Regierung  der  Ansicht  sei,  daß  die  Fischerei-Verhältnisse  wohl  nicht  überall
so  ungünstig  lägen,  als  in  Pommern  und  Brandenburg,  was  ich  aber
durch  meine  Artikel  in  der  Deutschen  Fischerei-Zeitung  widerlegt  zu
        <pb n="89" />
        82

Wir  wollen  hier  jedoch  nochmals  konstatieren,  daß  nicht  etwa  die
Vollkommenheit  der  Gesetze  einzelner  Regierungsbezirke
es  bewirkt  hat,  daß  in  einzelnen  Gegenden  wenig  oder  gar  keine  Mitglieder ­
  beigetreten  sind,  sondern  es  fehlte  an  einer  genügenden  Agitation
von  unserer  Seite,  wie  meine  Reise  nach  dem  Kurischen  Haff  beweist,
wo  eine  bedeutende  Zahl  von  Mitgliedern  beigetreten  ist  und  voraussichtlich
noch  ferner  beitreten  wird.
Ein  anderer  Grund  ist  die  große  Armut  der  Fischer.  So  schreibt
man  uns  aus  Westpreußen,  daß  die  Kollegen  wohl  zum  Beitritt  geneigt
sind,  daß  sie  aber  zu  arm  wären,  als  daß  sie  etwas  —  wenn  auch  nur
1  Mk.  —  für  den  Verein  übrig  haben.
Mir  wurde  auch  noch  vom  Herrn  Fischerei-Dezernenten  im  Laufe
des  Gesprächs  anheim  gegeben,  der  königl.  Regierung  qualifizierte  Kollegen
zu  Fischerei-Aufsichts-Beamten  in  Vorschlag  zu  bringen,  was  inzwischen
in  einzelnen  Fällen  auch  bereits  geschehen  ist.
Es  ist  eine  unbestreitbare  Thatsache,  daß  die  Fischerei  sehr  darniederliegt, ­
  mit  Ausnahme  etwa  der  Hochsee-Fischerei.  Alle  Nachrichten,  welche
anders  lauten,  beruhen  auf  Erfindung  und  werden  häufig  von  denen  am
wenigsten  geglaubt,  welche  diese  Nachrichten  verbreiten.  Diese  Leute  sind
zum  großen  Teile  Streber  —  Ausnahmen  kommen  auch  hier  vor  —,
welche  sich  durch  ein  Hervorthun  und  Großsprecherei  einen  Namen  oder
schnellere  Karriere  verschaffen  wollen  und  so  aus  anderer  Leute  Haut
Riemen  schneiden.
Wer  könnte  bestreiten,  daß  die  Fischerei  in  den  sämtlichen  Flüssen
Deutschlands  von  Jahr  zu  Jahr  eine  schlechtere  geworden  ist?  Forschen
wir  nach  der  Ursache  dieser  Erscheinung,  so  müssen  wir  uns  sagen,  daß
vornehmlich  die  moderne  Strom-Regulierung  die  Schuld  hieran  trägt.
Man  will  die  Schiffahrt  heben;  ob  man  mit  dieser  Hebung  auch  gleichzeitig ­
  dem  Schiffer  hilft,  müssen  wir  bezweifeln,  denn  wir  sehen,  daß
auch  hier  schon  das  Groß-Kapital  sich  mehr  und  mehr  des  Geschäfts
bemächtigt  und  den  Mittelstand  mehr  verdrängt,  den  kleinen  Mann  aber
zum  Arbeiter  herunterdrückt.
Aber  soviel  ist  sicher,  man  schädigt  auf  Kosten  dieser  Wenigen  die
Fischerei,  ja,  man  ruiniert  dieselbe  für  ewige  Zeiten  mit  Gewalt  und
mit  der  Fischerei  gleichzeitig  auch  den  Fischer.  Hier  muß  man  sich  fragen,
ist  es  notwendig,  daß  die  Fischerei  in  dem  Maßstabe  ruiniert  wird?
Hierauf  können  wir  mit  gutem  Gewissen  nein  und  noch  einmal  nein  sagen.
Wenn  die  Strombau-Verwaltung  Millionen  für  die  Hebung  der
        <pb n="90" />
        6*

83

Schiffahrt  übrig  hat,  so  muß  sie  auch  gleichzeitig  soviel  übrig  haben,
daß  sie  den  Baggerboden  dahin  bringt,  wo  er  hingehört,  wo  er  Nutzen
schafft  und  einzig  und  allein  Wert  hat,  d.  h.  aufs  Land  als  Dünger,
und  nicht  ins  Wasser.
Und  wem  hilft  man  am  meisten  damit,  wenn  man  diesen,  den  einzig
richtigen  Weg  einschlägt?  dem  Landwirt  und  dem  armen  Mann,  der
heute  hungern  muß.  Entblödete  man  sich  doch  nicht,  in  Laich-Schonreviere ­
  den  Baggerboden  auszuschütten,  gewissermaßen  zum  Hohne  gegen
Fischer  und  Fischerei.  Man  sagte  dadurch  mit  unschuldigster  Miene  zum
Fischer:  „Alles  für  einen  guten  Zweck."
Vor  allen  Dingen  müssen  wir  dagegen  protestieren,  daß  die  Laichstellen ­
  dem  Fische  genommen  werden,  wo  es  doch  selten  oder  nie  erforderlich
ist,  daß  die  Einbuchtungen  zugeschüttet  werden.
Wenn  die  Herren  Wasserbaumeister  sagen:  „es  geht  nicht  anders",
so  müssen  wir  hiergegen  Protest  erheben  und  werden  wir  —  wenn  die
Königl.  Regierung  es  uns  gestattet  —  beweisen,  daß  es  anders  geht,  indem ­
  wir  andere  Baumeister  befragen.  Aber  wir  hoffen,  daß  sich  auch
noch  in  Deutschland  Baumeister  finden  lassen,  welche  das  können,  und  daß
wir  noch  nicht  gezwungen  sind,  auf  diesem  Gebiete  nach  Amerika  oder
anderen  Ländern  gehen  zu  müssen.
Wir  rufen  in  die  Welt  hinaus:  „man  geht  ohne  Rücksicht  aus  die
Fischerei,  man  geht  auf  Kosten  der  Fischerei  und  der  Fischer  mit  den
Strom-Anlagen  vor!  —  Man  schafft  durch  die  heutige  Wasserbauwirtschaft
eine  Wüste  im  Wasser,  wo  es  nicht  nötig  ist!"  —  Und  rufen  wir  unserer
Regierung  heute  den  Mahnruf  zu:  „Kehre  um  von  diesem  Wege  ehe  es
zu  spät  ist,  rette  was  noch  zu  retten  ist!  —  Befrage  nicht  nur  Königl.
Wasserbaumeister,  frage  auch  andere  Techniker,  und  frage  und  höre  auch
die  Fischer!"  —
Deshalb  haben  wir  darauf  gehalten,  daß  auch  die  Fischer  zu  den
für  die  einzelnen  Flüsse  zu  bildenden  resp.  gebildeten  Strom-Ämtern  und
Schiffahrts-Kommissionen  zugezogen  werden  sollen.  Aber  nicht  allein  die
Fischerei  richtet  man  durch  die  heutige  Stromverbesserung  und  Kanal-Bauten
  zu  Grunde,  sondern  auch  häufig  die  Landwirtschaft,  sodaß  es  vorkommt, ­
  daß  man  im  Kanal  kein  Wasser  hat,  aber  auf  dem  Lande  desto
mehr.  Auch  trat  ich  für  die  Üklei-Fischerei  in  der  Peene  ein,  und  kann
ich  hier  öffentlich  versichern,  daß  in  meiner  Gegenwart  200  Zentner  Üklei
gefangen  wurden,  und  nicht  20  Pfd.  kleiner  Fische  darunter  waren.
Ich  glaube  also,  mit  gutem  Gewissen  für  die  Üklei-Fischerei  in  der
        <pb n="91" />
        Peene  eintreten  zu  können,  während  ich  die  Üklei-Fischerei  in  vielen  anderen
Bezirken  nicht  empfehlen  möchte.  Besonders  mache  ich  die  Fischer  der
Oder  und  des  Haffs  darauf  aufmerksam,  daß  eine  Vertiefung  der  Oder
bis  nach  See  stattfinden  soll,  und  wird  es  unsere  gemeinschaftliche  Sache
sein,  hier  einen  entschiedenen  Widerspruch  gegen  das  Jnswasserwerfen  des
Baggerbodens  zu  erheben.
Es  war  mir  allerdings  nicht  möglich,  bisher  mit  der  nötigen  Energie
für  die  Stromfischer  einzutreten,  besonders  da  ich  die  bis  dahin  bestehende
Stromfischer-Kommission  als  ungenügend  betrachtete;  ich  werde  jedoch
während  der  nächsten  Zeit  in  diesem  Sinne  vorgehen,  wenn  dies  von  den
Stromfischern  gewünscht  wird.
Für  die  Havel  und  die  Spree  hatte  ich  schon  die  Absicht,  Vorberatungen ­
  stattfinden  zu  lassen,  habe  dies  jedoch  auf  den  Wunsch  des  stellvertretenden ­
  Vorsitzenden,  welcher  ja  Havel-Fischer  ist,  unterlassen,  da
Herr  Holsche  der  Ansicht  war,  daß  wir  noch  warten  müßten,  bis  alle
Havel-Fischer  in  den  Verein  eingetreten  wären,  was  wohl  seine  Richtigkeit
haben  wird.
Ich  glaube,  daß  ich  alle  Fischer  gleichmäßig  in  Schutz  genommen
habe,  wenigstens  war  dies  meine  Absicht.  Ich  habe  versucht,  soviel  als
möglich  jedes  Mitglied  —  soweit  seine  Anschauungen  sich  mit  den  Zwecken
und  Zielen  unseres  Vereins  deckten,  —  zu  vertreten.  Ich  bin  allerdings
mitunter  nicht  soweit  gegangen,  als  ich  es  für  nötig  hielt;  aber  Sie
müssen  mir  das  mcht  falsch  deuten,  denn  ich  glaube,  daß  auch  auf  die
Anschauungen  unserer  hohen  und  höchsten  Behörden  von  uns  Rücksicht
genommen  werden  muß,  und  daß  es  nützlicher  für  uns  ist,  wenn  wir  mitunter ­
  etwas  weniger  fordern,  damit  wir  die  genannten  Behörden  erst  davon ­
  überzeugen,  daß  wir  das  wahre  Wohl  der  Fischerei  und  des  Staates
wollen  und  bezwecken.
Wir  müssen  uns  darüber  klar  werden,  daß  unser  Verein  Feinde  hat
und  dürfen  ihren  Einfluß  nicht  unterschätzen,  aber  wir  kämpfen  heute,
wie  wir  von  Anfang  an  gekämpft  haben:  —  mit  offenem  Visier!  —  Auch
gegen  das  von  der  Königl.  Regierung  zu  Stralsund  beobachtete  Verfahren,
die  Außenküstenfischerei  auch  unter  Pacht  zu  stellen,  müssen  wir  entschieden
Front  machen,  obgleich  die  Königl.  Regierung  daselbst  sich  für  einen  derartigen ­
  Antrag  garnicht  erwärmen  kann,  besonders  da  dies  einen  erheblichen ­
  Ausfall  der  Staats-Einnahmen  bedeutet.
Wir  können  jedoch  danach  nicht  fragen,  denn  wenn  schon  die  Königl.
Regierung  diesen  Ausfall  an  Einnahmen  sehr  fühlt,  wieviel  mehr  fühlen
        <pb n="92" />
        85

es  die  armen  Fischer,  die  diese  Summen  zusammenbringen  müssen  und
meiner  Meinung  nach  nicht  dazu  verpflichtet  sind.
Die  Deutsche  Fischerei-Zeitung  teilte  mit,  daß  schon  vom
nächsten  Frühjahr  eine  wesentliche  Verschärfung  des  Fischerei-Aufsichtswesens
  im  Frischen  und  Kurischen  Haff  erfolgen  soll.  Wir
glauben,  dies  hier  erwähnen  zu  müssen,  und  habe  ich  in  meinem  Artikel
die  Mißwirtschaft  in  der  Fischerei  und  die  Notstände  der  Fischer  im
Kurischen  Haff  und  in  der  Umgegend  genügend  beleuchtet,  und  müssen
wir  die  Königl.  Regierung  dringend  bitten,  mit  einer  Verschärfung  dieses
Aufsichtswesens  bis  zu  einer  vernünftigen  Regelung  der  dortigen  Fischerei-Wirtschaft
  zu  warten,  da  wir  gegen  ein  derartiges  Verfahren,  wie  es  von
den  dortigen  Behörden  gehandhabt  wird,  Verwahrung  einlegen  müssen.
Ich  habe  deshalb  auch  den  Antrag  gestellt,  daß  Netze  nur  dann  konstsziert
  werden  dürfen,  wenn  und  soweit  dieselben  den  gesetzlichen  Vorschriften
nicht  entsprechen,  und  daß  dieselben  nur  durch  Erkenntnis  eines  Gerichts,
nicht  aber  durch  Polizei-Verordnungen  gepfändet  werden  dürfen,  und  daß
die  gepfändeten  Netze  von  dem  Pfänder  mit  einer  Nummer  zu  versehen  sind.
Es  ist  meiner  Ansicht  nach  eine  himmelschreiende  Ungerechtigkeit,  mit
diesen  ungesetzlichen  auch  gleichzeitig  die  gesetzlichen  Netze  und  Leinen  zu
konstszieren.  Es  ist  jedenfalls  nicht  die  Absicht  des  Gesetzgebers  gewesen,
hier  der  Polizei  Gewalt  das  Recht  einer  doppelten  Bestrafung  in  die
Hände  zu  geben,  und  wollte  er  diese  außerordentliche  Bestrafung  jedenfalls
dem  Richter  überlassen.
Das  Konfiszieren  der  Netze  sollte  folgendermaßen  geregelt
werden:
Das  Konstszieren  der  Netze  der  Berufsstscher  soll  nur  erfolgen,  wenn
und  soweit  dieselben  ungesetzlich  sind.  Die  Leinen,  gesetzlichen  Netztücher,
Simmen,  Blei  rc.  sollen  dem  Fischer  wieder  zurückgegeben  werden,  da  es
nur  der  Gedanke  des  Gesetzgebers  gewesen  sein  kann,  durch  das  Konfiszieren
der  Netze  das  Fischen  nach  Fischbrut  zu  verhindern,  nicht  aber  durch  das
Konfiszieren  der  oben  angeführten  Gegenstände  eine  extraordinaire  Bestrafung ­
  vorzunehmen.  Diese  wollte  er  doch  wohl  dem  Richter  und  nicht
den  Aufsichtsbeamten  überlassen.
Die  in  Fisch-  und  Laichschonrevieren  vorgefundenen  Netze  werden
konfisziert,  selbst  wenn  dieselben  gesetzlich  sind.
Unberechtigt  Fischenden  werden  Netze  und  Geräte  stets  konfisziert.
Ungesetzliches  Fischerzeug  darf  von  der  Behörde  nicht  wieder  in  den
Handel  gebracht  werden,  sondern  soll  verbrannt  werden,  da  sonst  dadurch
        <pb n="93" />
        nur  Raubfischerei  groß  gezogen  wird.  Jeder  Fischer  darf  die  Maschen
seiner  Geräte  weiter  haben,  als  in  diesem  Entwürfe  bestimmt  ist.  —  Das
Konfiszieren  der  Netze  kann  beim  Widerspruch  des  Fischers  nur  durch
Entscheidung  des  Richters  stattfinden,  und  muß  eine  Berufsfischer-Kommission ­
  resp.  Fischer  als  Sachverständige  zugezogen  werden,  da  es  nachweislich ­
  schon  vorgekommen  ist,  daß  ein  und  derselbe  Beamte  das  Netz
dreimal  beim  Nachmessen  für  gut  befunden,  das  vierte  Mal  jedoch  konfisziert ­
  hat,  woraus  hervorgeht,  daß  eine  Abänderung  dieser  Angelegenheit
dringend  geboten  ist.
Der  betreffende  Beamte  hat  bei  Pfändung  eines  Netzes  das  Netztuch
mit  einer  Nummer  zu  versehen  und  diese  Nummer,  sowie  den  Namen  des
Fischers  in  sein  Dienstbuch  einzutragen,  damit  beim  Widerspruch  des
Fischers  eine  genaue  Kontrolle  möglich  ist.
'  Auch  ist  es  vorgekommen,  daß  angestellte  Fischerei-Aufsichtsbeamte
noch  nicht  einmal  die  verschiedenen  Fischarten  kannten,  wie  z.  B.  Karpfen,
Brachsen,  Güster,  ja  sogar  Aal!
Wir  erlauben  uns,  die  Königliche  Regierung  auf  das  Plombieren
der  Netze  durch  die  Aufsichtsbeamten  aufmerksam  zu  machen,  wodurch  die
vorbezeichneten  Mängel  teilweise  vermieden  werden  könnten.
Was  für  einen  Eindruck  macht  es  auf  den  Fischer,  wenn  er  sieht,
daß  diese  ungesetzlichen  Netze  wieder  von  Gesetzes  wegen  verkauft  und  in
den  Handel  gebracht  werden?  sodaß  die  Raubfischer  in  der  Lage  sind,  sich
billig  gutfischende  Netze  zu  verschaffen,  und  kann  es  leicht  vorkommen,  daß
demjenigen,  der  sich  ein  ungesetzliches  Netz  auf  einer  Auktion  kaufte  und
der  vielleicht  nüch  einiger  Zeit  —  weil  das  Netz  ständig  oder  sandig  ist  —
dasselbe  auswäscht  und  es  dann  zum  Trocknen  aufhängt,  dieses  Netz  durch
einen  Beamten  wieder  konfisziert  wird,  bevor  er  es  gebraucht  hat.
Auch  habe  ich  Vorschläge  für  die  Regelung  des  Besitzes  der  Willzettel
und  für  die  Neuausgabe  derselben  gemacht,  welche  etwa  lauten  könnten:
Regelung  für  den  Besitz  und  die  Neuausgabe  der  Willzettel.
Da  der  Zentral-Verein  der  Ansicht  ist,  daß  sich  die  größte  Zahl  der
sog.  Raubfischer  —  d.  h.  Leute,  welche  in  böswilliger  Absicht  das  Gesetz
übertreten  —  aus  Leuten  rekrutiert,  welche  die  Fischerei  nicht  regelrecht
ausüben  resp.  in  ihrer  Jugend  schon  dieselbe  regelrecht  unter  Außerachtlassung ­
  der  Vorschriften  der  Vernunft  —  es  sind  hier  nicht  die  zur  Zeit
bestehenden  gesetzlichen  Vorschriften  gemeint  —  ausgeübt  haben,  so  bittet
der  Verein,  nachstehende  Regelung  des  Besitzes  resp.  der  Neuausgabe  der
Willzettel  gelten  lassen  zu  wollen.
        <pb n="94" />
        87

A.  Die  Berechtigung  zum  Besitz  von  Willzetteln.
Wer  die  Fischerei  im  Regierungsbezirk  Stettin  ausüben  will,  muß
mit  einem  Willzettel  (Fischerei-Erlaubnisschein)  versehen  sein.  Berechtigungsanspruch ­
  auf  das  Erhalten  der  Willzettel  haben,  soweit  nicht  dem
entgegenstehende  Bestimmungen  getroffen  sind,  nachstehende  Personen:
1.  Derjenige,  welcher  als  Mitglied  einer  politischen  Gemeinde  fischt.
2.  Derjenige,  welcher  aus  eigenem  Rechte  fischt,  selbst  wenn  derselbe  früher
noch  nicht  gefischt  hat,  da  hier  das  Recht  nicht  an  der  Person,  sondern ­
  an  dem  Grundstück  hastet.
3.  Wer  zur  Zeit  Willzettel  besitzt  oder  nachweislich  früher  besessen  hat,
und  demgemäß  die  Fischerei  ausübt  oder  ausgeübt  hat.
Bemerkung,  a.  Der  Speerfischerei  -  Erlaubnisschein  zieht  diese
Berechtigung  nicht  nach  sich.
b.  Bei  einer  Erkrankung  vorbenannter  Personen,  —  soweit  denselben
nicht  schon  zur  Zeit  das  Recht  zusteht,  die  Fischerei  durch  dritte  Personen ­
  ausüben  lassen  zu  dürfen  —  sind  dieselben  berechtigt,  das  ihnen
zustehende  Recht  während  der  Dauer  ihrer  Krankheit  auf  andere  zu  übertragen. ­
  Der  Vertreter  hat  dann  außer  dem  Willzettel  auch  ein  ärztllches
  Attest  über  die  Krankheit  seines  Auftraggebers  zur  Legitimation
bei  sich  zu  führen.
e.  Ein  Sohn  eines  Fischers,  welcher  drei  Jahre  Fischerei  betrieben
hat,  kann,  wenn  der  Vater  die  Fischerei  aufgibt,  das  Geschäft  seines
Vaterv  übernehmen,  wobei  es  ihm  freisteht,  alle  oder  nur  einige  Willzettel ­
  zu  übernehmen.
d.  Wenn  der  Fischer  ohne  männliche  Erben  ist,  oder  aber  die  Söhne
des  Fischers  keine  Fischerei  ausüben,  so  erhält  event,  der  Schwiegersohn
dasselbe  Vorrecht,  wie  der  Sohn  eines  Fischers.
6.  Die  Witwe  ist  berechtigt,  die  Fischerei  während  ihrer  Lebenszeit
durch  dritte  Personen  ausüben  lassen  zu  dürfen,  auch  soll  auf  minorenne
Kinder  Rücksicht  genommen  werden.
k.  Diejenigen  Personen,  welche  vor  ihrer  Militairzeit  schon  Willzettel
gehabt  haben,  sollen  nach  Absolvierung  ihrer  aktiven  Dienstpflicht  dieselben
Willzettel  wiedererhalten.
Auch  sollen  bisher  oder  früher  etwa  anders  gehandhabte  Fälle  sobald ­
  als  möglich  nach  dieser  Bestimmung  geregelt  werden,  da  der  Dienst
des  Königs  und  des  Vaterlandes  den  Staatsbürger  nicht  in  seinem  Fortkommen ­
  hindern  soll.
        <pb n="95" />
        88

g.  Die  Willzettel  mit  Ausnahme  der  für  Aalspeere  und  Angelrute
sind  für  die  darin  benannten  Personen  und  deren  Leute  gültig.
Bemerkung.  Diese  Angelegenheit  wird.sehr  verschieden  im  Reg.-Bez.
  Stettin  gehandhabt,  und  bittet  der  Zentral-Verein  die  Regierung,
hochgeneigtest  veranlassen  zu  wollen,  daß  diese  Angelegenheit  im  Sinne,
wie  hier  unter  g  aufgeführt,  bald  möglichst  gehandhabt  wird.
h.  Bei  einem  größeren  Maßstabe  der  Fischerei,  welche  nicht  durch
eine  Person  ausgeübt  werden  kann,  ist  es  dem  Fischer  gestattet,  sich
Lehrlinge,  Gehilfen  oder  andere  Arbeiter  zum  Betriebe  zu  halten.  Die
Fischerei  ist  alsdann  event,  auch  ohne  sein  Beisein  gestattet  und  erhält
der  Fischer  für  diesen  Zeitraum  einen  Leute  -  Willzettel.  Die
Namens-Abänderung  derselben  vorzunehmen  —  wenn  die  Leute  vor  Ablauf ­
  des  Willzettels  wechseln  —  ist  der  Fischmeister  verpflichtet.
B.  Die  Neuausgabe  der  Willzettel.
Dieselbe  soll,  soweit  überhaupt  Willzettel  ausgegeben  werden  sollen,
bei  der  erstmaligen  Feststellung  in  der  Weise  geregelt  werden,  daß  die
Anmeldungen  bis  zu  einem  bestimmten  Termine  bei  einer  öffentlichen  Behörde, ­
  welche  vom  Herrn  Regierungs-Präsidenten  zu  bestimmen  ist,  geschehen ­
  muß,  worüber  dem  Meldenden  eine  Bescheinigung  zu  erteilen  ist,
auf  welcher  die  beanspruchte  Zeitdauer,  während  welcher  der  Betreffende
die  Fischerei  ausgeübt  haben  will,  vermerkt  wird.  Es  kann  von  dem  sich
Meldenden  verlangt  werden,  daß  er  sich  vor  Erteilung  des  Willzettels
über  die  Zeitdauer,  während  welcher  er  Fischerei  ausgeübt  hat,  ausweist.
Die  erste  Regelung  der  Willzettel-Ausgabe  ist  nach  der  Zeitdauer,
während  welcher  die  Betreffenden  Fischerei  ausgeübt  haben  wollen,  zu
regeln,  jedoch  sollen  möglichst  diejenigen,  welche  nachweislich  über  zehn
Jahre  Fischerei  betrieben  haben,  ohne  Weiteres  einen  Willzettel  erhalten.
Der  betreffende  Fischer  ist  jedoch  berechtigt,  z.  B.  wenn  ihm  die  erforderlichen
  Mittel  nicht  zur  Verfügung  stehen,  die  Lage  des  Wohnortes
für  die  Betreibung  der  frei  gewordenen  Fischerei  nicht  passend  scheint,
oder  aus  anderen  Gründen,  die  Annahme  des  Willzettels  vorläufig  auszuschlagen. ­
  Dies  zieht  jedoch  nicht  den  Verlust  des  Rechts  auf  Beanspruchung ­
  des  Willzettels  nach  sich.
Bemerkung.  Die  Einhändigung  eines  Willzettels  ist  jedoch  stets
von  einer  mindestens  sechsjährigen  Thätigkeit  im  Fischereifache  abhängig
zu  machen,  auch  wird  allseitig  gewünscht,  daß  bei  öffentlichen  Verpachtungen
fiskalischer  und  kommunaler  Gewässer  darauf  gehalten  werde,  daß  nur
Berufsfischer  zugelassen  werden.
        <pb n="96" />
        89

Wir  müssen  mit  aller  Kraft  dahin  wirken,  daß  bald  möglichst  Abänderungen ­
  der  Ausführungs-Verordnungen  und  polizeilichen  Vorschriften
eintreten,  ja  ich  glaube  versichern  zu  können,  daß  jeder  Tag,  an  welchem
die  Abänderung  dieser  Verordnungen  zu  gunsten  der  Fischerei  und  der
Fischer  früher  angenommen  wird,  allein  für  den  Reg.-Bez.  Stralsund  mit
1000  Mark  nicht  zu  hoch  veranschlagt  wird.  Berechnen  wir  uns  diese
L-umme  im  Durchschnitt,  so  glaube  ich,  und  Sie  werden  mir  darin  recht
geben,  daß  durch  die  jetzige  Gesetzgebung  allein  für  die  Küstenfischerei
3—6  Millionen  Mark  verloren  gehen.
Außerdem  glaube  ich,  daß  die  gesamten  Stromfischer  bei  einer  vernünftigen ­
  Gesetzgebung  auch  noch  2-5  Millionen  Mark  mehr  erzielen
könnten,  sodaß  im  ganzen  sich  diese  Summe  auf  5—10  Millionen  beläuft.
Diese  Summe  geht  aber  gleichzeitig  unserm  National-Vermögen  für  immer
verloren,  ü'üf  diese  5—10  Millionen  Mark  müssen  wir  heute  mehr
Fische  vom  Auslande  einführen.
Würde  die  Königl.  Regierung  aus  die  Erleichterungen,  welche  wir
wünschen,  eingehen,  so  würden  manche  andere  Beschwerden  in  den  Hintergründ
  treten,  vornehmlich  auch  die  Anträge  auf  Pachtermäßigung,  glaube  ich.
Wenn  ich  in  unsern  Anschauungen  hin  und  wieder  auf  die  Thätigkeit ­
  der  Fischerei-Vereine  zu  sprechen  komme,  so  können  wir  nur  sagen,
daß  derartige  Vereine  uns  als  Sport»Vereine  nur  interessieren  können,
jedoch  müssen  diese  Vereine  Sportvereine  bleiben  und  nicht  etwa  als
Fach-Vereine  fungieren  wollen.  Wir  halten  die  Unterstützung  der  Fischerei
für  wünschenswert,  und  wenn  vermittelst  der  künstlichen  Fischzucht  hin
und  wieder  Resultate  erzielt  sind,  —  oftmals  auch  nur  erzielt  sein  sollen,
denn  eine  sichere  Feststellung  fehlt  fast  immer,  -  so  ist  das  doch  auf
die  große  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fischerei  nahezu  ohne  jeden
Einfluß.  Es  ist  erwiesen,  daß  man  mit  einigen  Sorten,  besonders
Salmoniden,  Erfolge  erzielt  hat,  aber  dennoch  ist  dies  nicht  der  zehnte
Teil  von  dem,  was  die  Seehunde  zum  Frühstück  verzehren.
Es  ist  bekannt,  daß  neben  dem  Lachs  an  unserer  Küste  auch  die
Lachsforelle  vertreten  ist.  Auf  welche  Art  aber  soll  denn  der  Küstenfischer ­
  während  der  Nacht  diese  unterscheiden?  —  Eine  Laterne  kann
sich  der  Fischer  nicht  anstecken,  um  die  hinteren  Zähne,  an  denen  der
Lachs  und  die  Lachsforelle  zu  unterscheiden  sind,  zu  untersuchen.  Der
Fischer  wird  sich  auch  schwerlich  dazu  verstehen,  dem  Zahn-Techniker  ins
Geschäft  zu  fallen.  Der  Lachs  ist  übrigens,  wenn  er  wieder  in  Freiheit
gesetzt  würde,  nicht  mehr  lebensfähig.
        <pb n="97" />
        90

Auch  müssen  wir  danach  hinstreben,  daß  der  Staat  dafür  sorgt,  daß
denjenigen  Fischern,  welche  nicht  imstande  sind,  für  sich  und  ihre  Geräte
Gebäude  mit  harter  Bedachung  bauen  zu  können,  welche  den  Anforderungen ­
  der  Feuer-Versicherungs-Gesellschaften  entsprechen,  für  diese  Gebäude ­
  eine  staatliche  Versicherung  und  für  die  Küstenstscher  gleichzeitig
eine  Versicherung  der  Netze  und  Gerätschaften  gegen  Natur-Ereignisse  geschaffen ­
  wird.
Ich  bitte,  mich  auch  nach  dieser  Richtung  hin  zum  Vorgehen  zu
ermächtigen,  sowie  auch,  daß  ich  darauf  hinwirken  kann,  daß  für  die
Küstengewässer,  einschließlich  der  Haffe,  Boote,  ähnlich  den  Rettungsbooten ­
  von  Staatswegeu  eingerichtet  werden,  welche  den  Fischern  zur
Verfügung  zu  stellen  sind.  Dadurch  würde  manches  Menschenleben  —
nicht  allein  Fischer,  sondern  auch  andere  Personen  —  gerettet  werden.
Erst  vor  kurzem  ist  es  wieder  vorgekommen,  daß  ein  Fischer  Vit  bis
2  Stunden  sich  über  Wasser  gehalten  hat  und  dennoch  ertrinken  mußte.
Ich  bin  veranlaßt,  Sie  um  die  Ermächtigung  zu  ersuchen,  Anträge
aller  Art  in  Ihrem  Namen  stellen  zu  dürfen,  da  es  vorgekommen  ist,
daß  meine  Ermächtigung  vom  Herrn  Regierungs-Präsidenten  v.  Arnim-Stralsund
  angezweifelt  worden.
Auch  wollte  ich  Sie  darauf  aufmerksam  machen,  daß  der  Verein
bereit  ist,  Sie  bei  einer  Verunreinigung  der  Gewässer  durch  schädliche
Stoffe  in  der  Wahrung  Ihrer  Rechte  zu  unterstützen,  wenn  Sie  mir
zeitig  Nachricht  zukommen  lassen.
AchlşAort.
Wir  glauben,  daß  vorstehende  Artikel  auch  jedem  Laien  im  Fischerei-Fache
  die  Überzeugung  aufdrängen  müssen,  daß  hier  beschleunigt  Wandel
geschaffen  werden  muß,  daß  sich  die  bestehenden  Fischerei-Gesetze  und  die
Fischerei-Gesetzgebung  vollständig  überlebt  haben  und  unhaltbar  sind,
und  daß  die  Bestrebungen  der  Berufsfischer  auf  Reform  in  denselben
dennoch  berechtigte  sind,  obwohl  sich  die  königlichen  Regierungen  denselben
gegenüber  kühl  und  abweisend  verhalten.
Angesichts  dieser  trostlosen  Sachlage  wagen  wir  es  deshalb  vertrauensvoll, ­
  unsere  Zustucht  zu  den  Hohen  Häusern  des  Reichstags  und
des  Abgeordnetenhauses  zu  nehmen,  und  den  Herren  Mitgliedern  derselben ­
  ehrfurchtsvollst  die  dringendste  Bitte  hierdurch  vorzutragen:
hochgeneigtest  im  Interesse  des  darnieder  liegenden  und  im  Rückgänge
befindlichen  Fischerei-Gewerbes  thunlichst  beschleunigt  Veranlassung
        <pb n="98" />
        —  91  —

i

nehmen  zu  wollen,  dahin  zu  wirken,  daß  die  Königlichen  Regierungen
bis  zur  definitiven  Regelung  der  Fischerei-Gesetzgebung  wenigstens  provisorisch ­
  unter  Zuziehung  von  event,  zu  vereidigenden  Berufsfischer-Kommissionen ­
  die  unabweislich  benötigten  Reformen,  wie
wir  dieselben  bereits  vielfach  proponiert  haben,  ehebaldigst  eintreten
lassen,  und  verharren  gegenüber  den  Hohen  Häusern  des  deutschen
Reichstages  und  des  Königl.  preußischen  Abgeordnetenhauses
In  tiefster  Ehrfurcht
Der  Vorsitzende  des  Zentral-Vereins  preußischer  Berufsfischer.
Paul  Kraatz  in  Stralsund.
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