11 Uber einen, im Jabre 1875 durch die Ausgabe 4'/j prozentiger rfandbricfc entstandenen Agioverlust von 80,850 M. rUcksicbtlicb der Tilgung desselben folgenderniassen: ^Der Bank liegt die Verpfliebtung ob, die Mittel zur Heimzablung dieses höheren Pfand briefbetrages auf die Zeit zu siebern, zu weleher diese Rück zahlung zu geschehen hat. Dazu bedarf es eines Kapitals von 88,280 M. und der Zinsen daraus à 4 pCt Die Erfüllung der Ver bindlichkeit wird aber wohl auf die 39 Jahre (der Tilgungszeit) verhältnissmässig zu vertheilen sein, weil die zunächst dafür zu verwendenden Zinsen-Ueberschüsse nicht unter allen Umständen auf diese Reihe von Jahren hinaus gesichert sind. Die Mittel zur Beschallung des nöthigen Kapitals werden darnach aus den Zinsen- Ueberschllssen derjenigen 5 Jahre zu nehmen sein, während welcher höhere Erträgnisse durch die, mit jenen Geldern erworbenen, in solange seitens unserer Schuldner unkündbaren Hypotheken garantirt sind.“ Demgemäss wurde die Bildung eines Fonds von 35000 M. und die Zuweisung von je 7000 M. pro 1875/79, endlich die besondere Dotirung dieses Fonds mit noch 7000 M. aus den guten Erträgnissen des Jahres 1875 zur Ent lastung des Jahres 1879 behufs Tilgung des Kursverlustes be schlossen. — Die Rheinische Hypothekenbank endlich sagt, dass die Tilgung der Disagios auf verschiedene Weise bewirkt werden könne; sie habe einen Pfandbrief-Reservefond gegründet, welcher, auf Zinseszinsen angelegt, das gesammte Disagio in der ent- spreebenden Zeit tilge. Ausserdem würden alljährlich so beträcht liche Abschreibungen auf Disagio-Konto vorgenommen, „dass nach Ablauf der bestimmten Anzahl von Jahren das Disagio lediglich durch diese Abschreibungen getilgt sein würde.“ In thatsächlicher Beziehung scheint durch den einen Modus so gut, wie durch den anderen für eine, mit den Grundsätzen kauf männischer Solidität übereinstimmende Tilgung und bilanzmässige Behandlung der Disagio-Konti vorgesorgt zu werden, in formeller Beziehung triüt jedoch, unseres Erachtens, keines dieser Verfahren das Richtige. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass die Beleihungen selber bis zu derjenigen Grenze erfolgen, welche die Darlehen ohne Gefahr erreichen dürfen, so findet sich innerhalb dieser hypothekarischen Sicherung des Darlehens kein Raum mehr für die „Vorlage“, welche die betreffenden Banken, der Ausführung der Süddeutschen Bodenkreditbank gemäss, im Disagio ■ Konto