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        <title>Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken</title>
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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Steller</surname>
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        ZBW 
Deutsche Zentralbibliothek 
für Wirtschaftswissenschaften 
Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft 
www.zbw.eu 
Sianatur 
A 9794
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        Die 
’lentscleD BynoAeW üä: Bankn. 
A 9794 
mit besonderer Berücksichtigung der Jahresberichte pro 1876, der 
reelltlichen und materiellen Grundlagen der Pfandbriefe, und der 
Rentabilitäts-Verhältnisse der Aktien 
von 
i'AULjSTKLLKR, 
Itetkktonr mul Inhalier des Ausknnfts-Tlnreaus für finanzielle und kajiitalistisehe 
(Hiirsen-) Angelegenheiten in Stuttgart, Neckarstrasse 36. 
# 
1877. 
STUTTGART. 
Verlag von KARL AUE.
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        _ V 
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K\e\ «'S 
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Vor w 0 r t. 
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'qff 
In meiner Eigenschaft als Redakteur des mit dem 1. Juli d. J. 
leider eingegangenen Finanz- und llandclsblattcs „Der Kapitalist“ 
habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Privatpuhlikum Uber 
die wichtige Materie der Pfandbriefe eines kurzen, jedoch sicheren 
Leitfadens dringend bedarf. Da in der Fachliteratur mir eine ent 
sprechende Erscheinung bisher nicht vorgekommen ist, so habe ich 
es unternommen, in gedrängter Form eine, alles Wesentliche und 
zur Beurtheilung der Sache Nothwendige umfassende Schilderung 
der Verhältnisse zu geben Ich habe mich dabei, aus verschiedenen 
Gründen, ausschliesslich an das offizielle Material gehalten, und 
cs unterlassen, den betreifenden Gesellschaften durch vorher 
gehende Anfragen meinerseits Anlass zu irgend einer Beeinfiussung 
meiner Darstellung zu geben. Dass rein sachliche Erwägungen mich 
bei Letzteren überall geleitet haben, werden die Leser hoffentlich 
selber finden, sofern sie nicht schon aus meiner sonstigen publi 
zistischen Thätigkeit ein solches Vertrauen zu mir gewinnen konnten. 
Stuttgart, im Juli 1877. 
Der Verfasser.
        <pb n="5" />
        Die 
Deutsclieii Hypotliekeii-Actieii-Bankeii. 
Eine Studie, 
mit besonderer Berücksichtigung der Jahresabschlüsse pro 1876, der rechtlichen 
nnd materiellen Grundlagen der Pfandbriefe und der Rentabilltäts-Verhältnisse der 
Aktien. 
Im letzten Jahrzehnt ist das System der Hypothekenbanken 
auf Aktien zu einer bemerkenswerthen Ausdehnung gelaugt; eine 
Vollendung desselben in Bezug auf innere Organisation, auf Sicher 
stellung der Pfandbrief - Gläubiger hat dagegen nur theilweise 
erreicht werden können, und bleibt für die Mehrzahl der betreifenden 
Institute, beispielsweise für fast alle preussischen, noch anzustrebeu. 
Eine grösseie Anzahl von Hypothekenbanken Nord- und SUddeutsch- 
lands ist auch bereits im Jahre 1875 bei dem Reichstage wegen 
Erlass eines Gesetzes, das die Vorzugsrechte der Pfandbrief-Gläu 
biger regeln soll, vorstellig geworden, doch his jetzt ohne Erfolg, 
so dass vielleicht, wenn wir die finanziellen Verhältnisse der ein 
zelnen Realkredit Institute zu erörtern uns anschicken, eine kurze 
vorhergängige Darlegung der rechtlichen Stellung der Pfandbrief- 
Gläubiger rucksichtlich der verschiedenen Banken wohl am Platze 
sein mag. Als allgemein gültiger Satz ist dieser Darlegung aber 
vorauszusenden, dass die Form, unter welcher den Pfandbrief- 
Inhabern ein Vorzugsrecht gesichert werden soll, ziemlich bedeu 
tungslos ist, wenn die materielle Sicherstellung nicht genügt, dass 
hingegen mit Letzterer allein den Gläubigern in normalen Zeiten 
und gegenüber gut geleiteten Anstalten vollauf gedient sein kann, 
was jedoch die Zweckmässigkeit einer formellen, rechtlichen Be 
vorzugung der gedachten Gläubiger-Kategorien, um auf alle Even- 
!•
        <pb n="6" />
        4 
tiialitäten vorbereitet zu sein, nicht ausscliliesst. Wichtig ist dieser 
angestrei)te Schutz der Pfandbrief - Gläubiger in Betreff solcher 
Institute, die nicht lediglich Realkrcdit-Gescbäfte betreiben, sondern 
daneben auch alle anderen Transaktionen vornehmen, welche zum 
Ressort der Personalkredit-Banken gehören. Die Engagements der 
letzteren Branche sind bekanntlich im Allgemeinen viel weniger 
stabil und lassen sich viel weniger im Voraus beurtheilen, wie 
solche, die auf Grundbesitz begründet sind. Da indessen nur eine 
Minderzahl der deutschen Hypothekenbanken zugleich als Kredit 
banken organisirt und thätig sind, so trifft das Vorstehende nur 
für verhältuissmässig geringe Pfandbrief-Kapitalien zu. 
Unter den ca. 25 Hypotheken-Aktien-Banken Deutschlands 
haben folgende in ihre Organisation bezw. in ihren Statuten eine 
besondere Sicherstellung der Pfandbrief-Gläubiger getroffen : Die 
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München, die Rheinische 
Hypothekenbank in Mannheim, die Württembergische Hypotheken 
bank in Stuttgart, die Vereinsbank in Nürnberg, die Preiissisehe 
Zentral-Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft in Berlin, die Deutsche 
Grundkreditbank in Gotha, die Mecklenburgische Bodenkredit- 
Aktien - Gesellschaft und die Mecklenburgische Hypotheken- und 
Wechsel bank in Schwerin. Die bezüglichen Vorzugsrechte sind thcils 
in den Statuten ausgedrückt, theils nachträglich getroffen worden. 
Den Pfandbrief-Gläubigern der Bayerischen Hy ¡) o t h ok c n- 
u n d W e c h s e 1 b a n k haftet nach § 10 des behördlicherseits 
genehmigten Statuts das gesammte Vermögen der Anstalt (unbe 
schadet der, nach dem Bankgesetze vom 1. Juli 1804 darauf 
bestehenden anderweitigen Verpflichtungen, betreffend das nun 
mehr abgelöste Notenprivilegium) nanientlieh die Gesannntzalil 
ihrer, im Pfandbriefsystem vollzogenen Darlehen, die den Pfand 
briefgläubigern als Unterpfand dienen, und deren je 
weiliger Gesammtbestand, zuzüglich der jeweils paraten Mittel des 
Tilgungsfondes nie weniger betragen darf, als die Gcsamnitsumine 
der umlaufenden Pfandbriefe. (Letzteres ist, beiläufig bemerkt, eine 
für alle deutschen Hypotheken-Institute gültige Bestimmung). Die 
Rheinische Hypothekenbank hat in § 22 ihrer Statuten 
bestimmt: „Für den Betrag der ausgegebenen Pfandbriefe wird 
ein gleicher Betrag guter, hypothekariseher Forderungen als 
Faustpfand hinterlegt. Die hiefür nach badischem Rechte und 
gemäss der Vereinbarungen mit der Grossberzogl. Badischen Re
        <pb n="7" />
        5 
gierung zu erfüllenden Formalitäten sind in dem Reglement und 
den Pfandbrief-Formularen angegeben.“ Letzteren zufolge bat ein 
Notar sämmtliclie zu Faustpfändern bestellte Hypotheken-Instru 
mente in Verwahrung. Bei der Württemberg is eben Hypo 
thekenbank besteht erst seit dem Jahre 1874 eine Sieherstellung 
der Pfandbriefgläubiger, die der von der Badischen Bank getrof 
fenen Einrichtung ungefähr entspricht. (Faustpfandbestellung). Die 
betreffende Statutenänderung, welche regierungsseitig genehmigt 
worden ist, sieht ausserdem eine Vertretung der Pfandbrief-Inhaber 
vor, welcher die Ueberwachung der Faustpfandbestelluug unter 
notariellem Verschluss obliegt. Es ist natürlich nicht Schuld der 
Bank, wenn die Gläubiger nur sehr wenig Theilnahme für die 
General-Versammlungen der Pfandbrief-Inhaber zeigen. Auch die 
Deutsche Grundkreditbank in Gotha hat im Jahre 1874 
eine solche Vertretung der Pfandbrief-Gläubiger eingerichtet und 
die Hypotheken-Urkundcn als Faustpfänder für die umlaufenden 
Pfandbriefe bestellt, was durch den bekannten „rothen Aufdruck“ 
auf die Pfandbriefe bescheinigt worden ist. Die Verpfiindungs. 
und Ueberweisungs-Urkunden werden zusammen mit den verpfän 
deten Dokumenten selbst von der Vertretung der Gesammtheit der 
Pfandbrief-Inhaber unter Mitverschluss des Staats-Kommissärs auf 
bewahrt. 
In dem Statut der Mecklenburgischen Hypotheken, 
und Wechsel bank ist (§ 66) gesagt: „Die hinterlegten Hypo- 
theken-Forderungen haften nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten 
der Bank ; sie werden vielmehr aus deren Vermögen ausge- 
schieden, und ausschliesslich als Sicherheit für die In 
haber der Pfandbriefe unter Mitverschluss der in §§ 8, 25, 65 
bezeichneten Mitglieder des Aufsichtsraths deponirt.“ In § 84 
der Statuten der M cekl en b u rg-Sch weri n’s chen Boden- 
krcdit-Aktien- Gesellschaft findet sich eine, mit der vorigen 
völlig gleichlautende Bestimmung. Von preussischen Instituten hat 
einzig die Preussische Zentral-Bodenkredit-Aktien- 
G es eil Schaft einen, das Vorrecht der Pfand brief-Gläubiger an 
den Hypotheken begründenden Passus in ihrem Statut. Derselbe 
besagt analog den betreffenden Statutshestimmungen der mecklen 
burgischen Hypothekenbanken : 
Die hinterlegten Hypotheken-Forderungen haften ausschliesslich 
für die Ansprüche der Inhaber von Zentral - Pfandbriefen. Sie
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        6 
werden als Special-Siclierheit flir Letztere unter „Mitverscliluss des 
Staatskommissärs“ oder eines, von demselben zu designirenden 
Beamten deponirt. Es entspricht die Genehmigung dieser Statuts- 
hestimmung der wohlwollenden Behandlung, welche sich die Zen 
tral-Bodenkredit-Gesellschaft bekanntlich von jeher seitens der 
preussischen Regierung zu erfreuen hatte. Anderen Banken hat 
man in Preussen ein Privileg der Pfandbriefbesitzer vor anderen 
Gläubigern nicht zugestauden. (Zu vergl. Saling’s Börsenpapiere, 
III; Theil, S. 342.) Die Vereinsbank in Nürnberg hat zwar 
im Statut ausgesprochen, dass die Inhaber ihrer Bodenkredit- 
Obligationen ein Vorzugsrecht an den Hypotheken haben, von 
einer besonderen Faustpfandbcstellung ist daselbst aber nicht 
die Rede. 
lieber die RechtsgUltigkeit der also begründeten Vorzugsrechte 
der Pfandbrief-Gläubiger werden in Fachkreisen entschiedene Zweifel 
gehegt. Man nimmt an, dass behördlicherseits ertheilte Konzessio 
nen die gesetzlichen Bestimmungen über das Konkursverfahren in 
Bezug auf eine gewisse Kategorie von Gläubigern nicht ändern 
oder aufheben können, und legt der Verfaustpfändung der Hypo 
theken - Instrumente an eine Vertretung der Pfandbrief-Gläubiger 
nur den Werth einer Beruhigungsformel für Letztere bei. Nur 
gegenüber der Bayerischen Hypotheken- und Wechsclbank wird 
die Ansicht von dem Vorhandensein eines Prioritäts- und Pfand 
rechts zugegeben, da die Konzession dieser Bank mittelst förmlichen 
Gesetzerlasses erfolgt, und die Ausnahmestellung der Pfandbrief- 
Gläubiger also durch die Gesetzgebung begründet und gutgeheissen 
worden ist. Auch in Betreff der Rheinischen Hypothekenbank ist 
man geneigt, einer solchen Auffassung Raum zu geben. 
Ist somit über die Tragweite des sog. Pfandrechts der Hypo 
thekenbank - Obligationen die Ansicht eine gctheilte, so bestellt 
doch über das Rechtsverhältniss der verschiedenen Pfandbrief- 
Emissionen einer und derselben Bank zu einander nicht der ge 
ringste Zweifel. Da nämlich diesen Pfandbriefen nicht bestimmte 
Hypotheken, sondern nur eine ausreichende Gesammtzabl statut- 
gemäss erworbener Hypotheken zur Grundlage .dienen, so folgt 
hieraus, dass ein Anspruch bestimmter Pfandbriefe auf bestimmte 
Pfandobjecte nicht besteht. (Eine Ausnahme hiervon machen unseres 
Wissens nur einige Hypotheken- und Hypotheken-Versicherungs 
banken , die gewissen Obligationen Antheilsrecht an bestimmten
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        Hypotheken gewälnen, sie dann Antheilscheine heissen und solche 
gemeinhin nur im Falle der Rückzahlung der betreffenden Hypo 
theken zur Heimzahlung kündigen). 
Das Nichtvorhandensein einer prioritätischen Rangordnung unter 
den Hypothekenbank - Obligationen bildet ein wesentliches Unter 
scheidungsmerkmal zwischen Pfandbriefen und Prioritäten. Während 
hei Letzteren jede neue Emission die vorhergehenden Emissionen 
im Werthe verbessert, indem sie die Leistungsfähigkeit des Schuld 
ners verstärkt, oder mindestens ein Interesse schafft, welches über 
das, der Befriedigung der älteren Gläubiger hinausgeht, kann sich 
die heute noch ganz gute Position einer bestehenden Pfandbrief 
kategorie erheblich verschlechtern durch Schaffung einer neuen, 
für welche vielleicht minder gute Hypotheken als Gegenwerth bei- 
gebracht werden, und welche Hypotheken jedenfalls insofern nicht 
die Qualität der älteren haben, als ihr Erwerbungswerth durch 
jährliche Tilgungen noch nicht verringert worden ist, das Risiko 
also noch in vollem Umfange besteht. Hieraus, sowie aus der 
ganzen Organisation der Hypothekenbanken folgt, dass die Gläubiger 
eines solchen Instituts sich nicht damit begnügen dürfen, von der 
Höhe der Aktienrente Kenntniss zu nehmen, um über die Fundirung 
ihrer Gläubigeransprüche unterrichtet zu sein, sondern dass sic 
auch auf das Zugangsverhältniss neuer Hypotheken, 
die Art der Vertheilung des Hypothekenbesitzes, 
den Um fang der Ausfälle u. s. w. beständig zu achten 
haben. Es mag hier auch der Platz sein auf den Umstand hin 
zuweisen, dass die deutschen Hypothekenbank-Pfandbriefe obgleich 
ihre Gesammtzahl die Summe von 1000 Mill, wesentlich übersteigt, 
doch bei Weitem nicht so börsengängig sind, wie z. B. Prioritäten 
und Staat8j)apiere. Besonders in kritischen Zeiten, die nicht allein 
im Allgemeinen, sondern auch für die Realkredit-Institute im Be 
sonderen dereinst eintreten könnten, möchte diese Eigenschaft der 
Hypothekenbank-Obligationen manchem Inhaber unbequem werden. 
Hieraus würde sich die Lehre ergeben, dass man weniger jederzeit 
flüssig zu machende Kapitalien, als vielmehr solche, aut deren 
Liquidität man event, für längere Zeit verzichten kann, in Pfand 
briefen anlegen soll. 
Hinsichtlich des Geschäftsbetriebes der Hypothekenbanken hält 
man es ebensowenig für rationell, den Schwerpunkt in die länd 
lichen Beleihungen zu verlegen, als verhältnissmässig grosse Dar-
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        8 
leben auf Baugründe und industrielle Etablissements zu geben. 
In ersterem Falle wird der, thatsäcblicli wolil vorhandene Werth 
in der Regel schwer zu realisiren sein, wenn das Hypothekeninstitut 
das behehene Objekt im Wege der Subhastation zur Deckung seiner 
Fordeiung erwerben musste, im zweiten dagegen verflüchtigt sich 
leicht der Werth, wenn die Baulust erlahmt, oder die Fabrikation 
nicht weiter betrieben werden kann Denn die zu Fabrikzwecken 
errichteten Gebäude können den Herstellungs- oder Schätzungswerth 
soiad sie ihrer ursprünglichen Bestimmung entzogen werden, be 
sonders dann auch nicht annähernd erreichen, wenn sie in kleineren 
Orten, oder gar auf dem platten Lande belegen sind. Die Sicherheit 
der landschaftlichen Pfandbriefe, auf welche man vielleicht zur 
iderleguiig vorstehender Behauptung verweisen möchte, beruht 
vorzugsweise in der Sohdarhaft der Mitglieder der landschaftlichen 
^ erbände. Ausserdem werden neuerdings auch bezüglich ihrer 
Zweifel laut, ob sie wirklich das Vertrauen verdienen, das man ihnen 
entgegenbringt, zumal die Sohdarhaft keineswegs überall vollständig 
durchgeflihrt ist, sondern vielmehr sich bei einzelnen Verbänden 
ur jeden Schuldner auf den Betrag der auf seinem Gut haftenden 
Pfandbriefe beschränkt. Andererseits lässt sich wiederum die An 
häufung von Ilypothekenbesitz in einer und derselben Stadt nicht 
unbedingt gutheissen, besonders in Fabriksstädten nicht, wo sich 
die Realkredit-Verhältnisse mit einer einzigen geschäftlichen Kon 
junktur zuweilen total verändern können. 
Das finanzielle Prinzip, auf welchem die llypothekcn-Akticn- 
Banken beruhen, ist jenes des Geschäftsbetriebes durch das Pfand- 
iriefkapital, wobei das Aktienkapital, welches natürlich auch zinsbar 
gemacht wird, gewissermassen nur als Reserve für erstere zu dienen 
hat. Diesem Verhältniss entsprechend, beziehen die Pfandbrief- 
Gläubiger nur eine bestimmte, meist unter 5 pCt. zurückbleibende 
Rente, während die Aktionäre den Gewinn aus dem lleberschuss 
der Hypothekenzinsen über die Pfandbriefzinsen, aus den Abschluss- 
Provisionen etc. als Aeiiuivalent für ihr Risiko ganz allein ge 
messen. Das Verhältniss des Aktienkajiitals zum Pfandbricfkapital 
ist vielfach wie 1 : 10, nicht selten aber auch wie 1 : 20. (Nach 
den preussischen Normativbestimmungeii von 1872 ist als Maximal 
grenze des Pfandbriefunilaufcs im Allgemeinen der zwanzigfache 
eingezahlten Aktienkapitals zulässig). Auf die Ertrags- 
ahigkeit der Aktien ist es natürlich von grossem Einfluss, ob eine
        <pb n="11" />
        10 oder eine 5 prozentige Quote des Pfandbriefkapitals dividende 
berechtigt ist. Die hoben Dividenden der Berliner Hypotheken 
banken erklären sich z. B. zum nicht geringen Theil aus dem 
Umstande, dass nur eine 5 ])rozentige Aktienbedeckung des Pfand 
briefkapitales flir dieselben obligatorisch ist. Für das Gros der 
mittel- und süddeutschen Banken ist eine 10 prozentige Aktien 
bedeckung Vorschrift. Eine Ausnahmestellung nehmen u. a. die 
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank und die Rheinische Hypo 
thekenbank ein, bezüglich welcher die Frage des Pfandbriefmaxiraums 
von den betr. Regierungen durch besondere Verfügungen geregelt 
wird. Erstere Bank darf jetzt bis 260 Millionen M. Pfandbriefe 
ausgeben (bei 20 Millionen M eingezahltem Aktienkapital), letzterer 
ist ihr Pfandbriefprivileg im vorigen Jahr auf 60 Millionen M. (bei 
2,400,000 M. eingezahltem Aktienkapital) erweitert worden. — 
Um die Aktienrente zu erhöhen, geben viele Hypothekenbanken 
Pfandbriefe mit einem Zinsfuss von 4' 2 oder gar 4 pCt. aus, 
welche Pfandbriefe dann in der Regel nur unter pari angebracht 
werden können. Ueber die Behandlung des dadurch entstehenden 
Kursvcrlustes haben die Leitungen der verschiedenen Anstalten 
auch verschiedene Ansichten. Manche kürzen einfach die Summe 
der in der Bilanz ersichtlich gemachten Pfandbriefschuld um den 
Betrag des Mindererlöscs (was offenbar unrichtig ist, da die Til- 
gungssummc der Schuld auch den wirklichen Betrag der Letzteren 
darstclit), andere stellen die ausgegebenen Pfandbriefe al pari 
unter die Passiven ein, und machen das Disagio unter den Aktiven 
ersichtlich; einige bilden einen Pfandbrief-Disagio-Amortisations 
fond, dem sie alljährlich eine, jenem Betrage entsprechende 
Summe überweisen, welcher bei der Pari-Heimzahlung der Pfand 
briefe zur Deckung der Differenz zwischen dem Buchwerthe und 
dem Nominalwerthe zugeschossen werden muss, andere scheiden 
aus dem Gewinn desjenigen Jahres, in welchem die Emission der 
Pfandbriefe unter pari erfolgt, eine Summe aus, deren Zins und 
Zinseszins liinreicht, uni alljährlich den nöthigen Zuschuss zur 
Pfandbrief-Amortisation al pari zu liefern. Letzterem Modus ent 
sprechend besitzen einige Hypothekenbanken für jede, unter pari 
erfolgte Pfandbrief-Emission einen besonderen Disagio-Amortisations 
fond , dem dann in der Regel, wie solches auch seitens der 
Anhänger anderer Systeme zu geschehen pflegt, alljährlich einige 
Verstärkungen zugeführt werden, welche rechnerisch nicht nöthig
        <pb n="12" />
        10 
gewesen wären. Endlich gibt es auch solche Institute, die das 
Disagio im Laufe des ersten oder der ersten Jahre des Pfandbrief- 
bestaiides tilgen. (Die Frankfurter Hypothekenbank, welche einige 
Jahre hindurch die Ausgabe 4^, prozentiger Pfandbriefe fast 
gänzlich eingestellt hatte, ist mit denselben im letzten Jahre wieder 
stärker vorgegangen, wobei sie zwar diesmal den ganzen Kurs- 
Verlust aus den Erträgnissen getilgt hat, in Zukunft aber auch das 
Verfahren anderer Anstalten einzuhalten vorhat, nämlich, den 
Kursverlust als Aktivposten in die Bilanz einzustellen, und ihn in 
mehrjährigen Baten zu tilgen). 
Interessanten Erörterungen Uber die Berechtigung dieser ver 
schiedenen Tilgungssysteme begegnet man in den Geschäftsberichten 
einiger süddeutschen Hypothekenbanken pro 1875. Es sind dies 
die Süddeutsche Bodenkreditbank, die Württembergische und die 
Uheinische Hypothekenbank. Erstere hat das Abschrcibungsver- 
tahren eingeführt, und tilgte pro 1875 96,297 M. Agioverlust an 
1 fandbriefen. Sie sagt darüber: „Wir haben es von Anfang an 
fUr allein richtig erachtet, das aus dem Pfandbriefverkauf erwach 
sene Disagio unter die Activa eiiizustellcn. Dasselbe ist weder 
ein Verlust, noch eine Form der, in dem betr. Jahre erwachsenen 
Geschäftsunkosten, und nichts spricht unseres Ermessens dafür, 
dass das, in einem Geschäftsjahr erwachsene Disagio sofort aus 
den Erträgnissen dieses Jahres vollständig getilgt werden müsse. 
Wii sind im Gegentheil der Ansicht, dass ein solches Verfahren 
eine grosse, und durch nichts gerechtfertigte Unbilligkeit zu Lasten 
des betroffenen Geschäftsjahres in sich schliessen würde. Wir 
geben unsere Darlehen in baarem Geld. Da wir die ausgeliehenen 
Beträge aus dem Verkaufe solcher Pfandbriefe refundiren, welche 
nach Massgabe ihrer Verzinsung unter pari emittirt werden, 
lepräsentirt der Dis agio-Konto eine aus den Be 
triebsmitteln der Bank effect!v gemachte Vorlage, 
welche durch die, den Hypothcken-Darlehenschuldnern zu diesem 
Zwecke aufgerechneten Zins - Zuschläge heinizuzahlen ist. Der 
Disagio-Konto findet mit vollem Recht seine Stelle unter der Activis 
der Bank etc.“ — Mit Rücksicht auf die theilweise Heimzahlung 
von Darlehen vor Ablauf der Tilgungszeit der Pfandbriefe schreibt 
die Bank alljährlich vom Disagio-Konto soviel ab, dass der Verlust 
ini ersten Drittel der Tilgungsdauer der betr. Pfandbriefe beglichen 
wir . Die Württembergische Hypothekenbank ihrerseits äussert sich
        <pb n="13" />
        11 
Uber einen, im Jabre 1875 durch die Ausgabe 4'/j prozentiger 
rfandbricfc entstandenen Agioverlust von 80,850 M. rUcksicbtlicb 
der Tilgung desselben folgenderniassen: ^Der Bank liegt die 
Verpfliebtung ob, die Mittel zur Heimzablung dieses höheren Pfand 
briefbetrages auf die Zeit zu siebern, zu weleher diese Rück 
zahlung zu geschehen hat. Dazu bedarf es eines Kapitals von 
88,280 M. und der Zinsen daraus à 4 pCt Die Erfüllung der Ver 
bindlichkeit wird aber wohl auf die 39 Jahre (der Tilgungszeit) 
verhältnissmässig zu vertheilen sein, weil die zunächst dafür zu 
verwendenden Zinsen-Ueberschüsse nicht unter allen Umständen 
auf diese Reihe von Jahren hinaus gesichert sind. Die Mittel zur 
Beschallung des nöthigen Kapitals werden darnach aus den Zinsen- 
Ueberschllssen derjenigen 5 Jahre zu nehmen sein, während welcher 
höhere Erträgnisse durch die, mit jenen Geldern erworbenen, 
in solange seitens unserer Schuldner unkündbaren 
Hypotheken garantirt sind.“ Demgemäss wurde die Bildung eines 
Fonds von 35000 M. und die Zuweisung von je 7000 M. pro 
1875/79, endlich die besondere Dotirung dieses Fonds mit noch 
7000 M. aus den guten Erträgnissen des Jahres 1875 zur Ent 
lastung des Jahres 1879 behufs Tilgung des Kursverlustes be 
schlossen. — Die Rheinische Hypothekenbank endlich sagt, dass die 
Tilgung der Disagios auf verschiedene Weise bewirkt werden 
könne; sie habe einen Pfandbrief-Reservefond gegründet, welcher, 
auf Zinseszinsen angelegt, das gesammte Disagio in der ent- 
spreebenden Zeit tilge. Ausserdem würden alljährlich so beträcht 
liche Abschreibungen auf Disagio-Konto vorgenommen, „dass nach 
Ablauf der bestimmten Anzahl von Jahren das Disagio lediglich 
durch diese Abschreibungen getilgt sein würde.“ 
In thatsächlicher Beziehung scheint durch den einen Modus 
so gut, wie durch den anderen für eine, mit den Grundsätzen kauf 
männischer Solidität übereinstimmende Tilgung und bilanzmässige 
Behandlung der Disagio-Konti vorgesorgt zu werden, in formeller 
Beziehung triüt jedoch, unseres Erachtens, keines dieser Verfahren 
das Richtige. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass die 
Beleihungen selber bis zu derjenigen Grenze erfolgen, welche die 
Darlehen ohne Gefahr erreichen dürfen, so findet sich innerhalb 
dieser hypothekarischen Sicherung des Darlehens kein Raum mehr 
für die „Vorlage“, welche die betreffenden Banken, der Ausführung 
der Süddeutschen Bodenkreditbank gemäss, im Disagio ■ Konto
        <pb n="14" />
        12 
::: 
massig „otl,wendig war. Unter diesem ßetracl.t verdient das vL 
fahren der Wllrtten.bergischen Ilypotliekenbank als das Riclitigste 
iinierhaT t^" “‘f jmmm Zeitraum reclinet, 
merhall, dessen eine giimdiclie RUekzaldung des Darlei,ens in, 
sVcl Zet' im Mt"'V Schuldners nicht möglich ist. Denkt man 
wd e !l Kealki-edit hilllger crhiiltlich 
«iitotelieii wurde, die Pfandhricfe unter 
hahen''w!ff°",j“®“ Gegenwerth für dieselben 
Nomii.’nih Verkaufspreise der Pfandhricfe, nicht ihrem 
ist al ' r ket/deren, nicht bins für Ersteren 
st aber ,|,e Rank verhaftet! - Es ist dies selbstverständlich nur 
d e ausserste Konsequenz des Prinzips; man muss sich solche aber 
cíeutuiií-, (la sich die hier in Rede stellenden Verhältnisse mir 
angsam zu andern pflegen, so dass voraussichtlich die Hypotheken- 
iken Zeit und Gelegenheit finden wurden, ihren Geschäftshetrieh 
lehi aufgekommen. Früher, wo der Kapitalist eine grössere 
ente begehrte, mussten auch die Hypothekenhanken ihn, meist 
J ,, Damals fand auch die Schäftung der Präniien- 
1 Undhricfe (Deutsche Grundkredithank in Gotha, Deutsche llypo- 
»ekenbank in Meiningen) statt, welche dem Erwerb von Pfand- 
rieten einen besonderen Reiz verleihen sollten. Seitdem das Reichs- 
¿»ese z Uber die Prämien-Anleihen die fernerweite Ausgabe der- 
artiger Pfandbriefe untersagt hat, helfen sich einige Realkredit- 
nsti Ute, besonders preussisdie, mit dem Ersatzmittel der Auslösung 
der 1 tandbriete mit Agiozuschlägen von 10 bis 20 pCt.
        <pb n="15" />
        13 
Die Bilanzirung dieser, mit Prämien- oder Agiozuschlägen 
heimzuzahlenden Pfandbriefe al pari oder gar zum niedrigeren Ver 
kaufspreise macht den thatsächlichen Lastenstand der betreffenden 
Institute in der Regel noch weniger deutlich erkennbar, als die 
Verheimlichung resp. die Aufführung als Activum des Disagios 
gewöhnlicher Pfandbriefe. Denn diese Zu- oder Aufschläge würden 
eine bedeutende, oft der ganzen Summe des Aktien-Kapitals gleich 
kommende Erhöhung der Passiven darstellen, wenn sie sämmtlich 
oder in der Mehrzahl zu einem und demselben Termine fällig 
würden. Letzteres geschähe gleichfalls durch eine Massenkündigung 
der betreffenden Hypotheken seitens der Schuldner, ein Fall, der 
zwar sehr unwahrscheinlich, aber doch nicht ganz unmöglich ist. 
Da die Hypothekenbanken stets einen, der Gesammtsumme des 
Pfandbrief-Umlaufs gleichkommenden Betrag von Hypotheken be 
sitzen müssen, letztere aber in der Regel seitens der Darlehens 
nehmer nach gewisser Zeit (etwa nach fünf Jahren) kündbar sind, 
so können die Banken im Falle einer Massenkündigung in die Lage 
kommen, den ausfallenden Besitz zur Bedeckung des Pfändbriefum 
laufs à tout prix oder ohne Rücksicht auf die Qualität der zu er 
werbenden Hypotheken ergänzen, oder die Pfandbriefe sofort mit 
dem verheissenen Agio zurückzahlen zu müssen. Denkbar wäre 
eine solche Möglichkeit etwa als Folge einer angestrebten gesetz 
lichen Erleichterung des Hypothekenwesens, wodurch die direkte 
Erwerbung von Hypotheken seitens des Publikums, das jetzt vor 
den, mit solchem Erwerb verbundenen Schwerfälligkeiten vielfach 
zurückschreckt, erheblich vermehrt, und die Bedingungen für die 
Schuldner wesentlich erleichtert werden könnten. Letztere zahlen 
gegenwärtig, abgesehen von der Abschlussprovision, selten weniger 
als 5^3 pGt. Zinsen und einen Verwaltungskostcn - Beitrag von 
V2 pCt. an die Hypothekenbanken. Dass den Hypothekenschuldnern 
derartige Verpflichtungen häufig zu drückend sind, erhellt z. B 
aus den bedeutenden freiwilligen Rückzahlungen, welche im Jahre 
1876 bei den verschiedenen Instituten, darunter die Meininger und 
die Preussische Hypotheken-Aktien-Bank, je im Betrage von mehreren 
Millionen Mark vorkamen. 
Es ist hier noch zu erwähnen, dass einige Banken entweder 
ausschliesslich oder theilweise ihr Darlehen in Pfandbriefen geben, 
den Verkauf der Letzteren zwar vermitteln, aber den Kurs verlast 
daraus nicht selber tragen, sondern ihn den betreffenden Darlehens-
        <pb n="16" />
        14 
nehmern auferlegen. Diese Praxis verfolgt z. B. durchaus die 
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, vielfach aucli die Preus- 
sische Zentral-Bodenkredit. Aktien - Gesellschaft. In diesem Falle 
werden vermuthlich die Darlehensbedingungen entsprechend gUn- 
stiger gestellt fllr den Darlehensnehmer, es wird aber vermieden 
dass der Nominalbetrag der Verpflichtungen zu irgend einer Zeit 
grösser ist, als jener der dafür erworbenen Guthaben. Verlegen 
heiten durch Massen-Rückzahlungen der Hypotheken können für 
die betreffenden Institute also nicht entstehen. 
vuii massgeoenaster Bedeutung für die Sicherheit der den 
Hypothekenbanken überantworteten Kapitalien ist natürlich die Art 
und Weise ihres Geschäftsbetriebes. Letztere beruht im Wesent 
lichen auf Schätzungen der zu beleihenden Objekte an der Hand 
der Ertragsverhältnisse. Die Beleihungsgrenze wird durch den 
halben oder den Zweidrittelwerth der Objekte gebildet; bei An 
pflanzungen und ähnlichen Ländereien, wenn sie überhaupt beliehen 
werden, gehen die Banken gewöhnlich nicht über ein Drittel des 
Werthes hinaus. Da diese Taxationen mehr oder weniger dehnbar 
sind, so legt man mit Recht grossen Nachdruck darauf, dass die 
Hypothekenbanken sich nicht allzuweit von ihrem heimischen 
Wirkungskreise entfernen, und sich lieber mit einem kleineren 
Geschäftsbetriebe, den die Direktion persönlich zu beherrschen 
vermag, begnügen, als weit ausgedehnte Beziehungen nach Gegenden 
hin unterhalten, in Betrefl" welcher die Institutsleitung des eigenen 
Urtheils mehr oder weniger ermangelt. Als einer krankhaften Er 
scheinung ist in deutschen Blättern z B. vor Jahr und Tag der 
Beleihungen gedacht worden, welche süddeutsche Hypothekenbanken 
in Berlin vornehmen. Es ist in der That auch nicht wohl einzii- 
sehen, wieso Letztere in der Lage sein sollen, gute Hypotheken 
dort zu erwerben, wo eine scharfe Konkurrenz der einheimischen 
Institute jedes irgendwie reelle Bedürfniss vermuthlich vollauf 
befriedigen kann. Noch grösseres Misstrauen rufen die Beleihungen 
ausserdeutscher Besitzthümer , speziell österreichisch - ungarischer, 
ervor, da die Realkredit-Verhältnisse in der genannten Monarchie 
durchschniUlich erheblich schlechtere sind, als hei uns in Deutsch- 
am. reihch fehlt es auch dort nicht an ersten, hypothekarischen 
Sicherheiten nach unseren Begriffen, allein es liegt auf der Hand, 
ass I er ^rwerb solcher für ein ausländisches Institut mit grösseren 
Schw.cngke.ten verknüpft sein muss, als für ein inländisches.
        <pb n="17" />
        15 
Ausserdem bietet sich dem Kapital, das in Oesterreich-Ungarn 
indirekte, hypothekarische Anlage sucht, Gelegenheit genug durch 
die hier eingeführten Pfandbriefe der Allgemeinen Oesterreicbischen 
Bodenkredit-Anstalt und des Ungarischen Bodenkredit-Instituts, die 
denn doch eine, den grundläglichen Verhältnissen mehr entsprechende 
Rente geben, als die der betreffenden deutschen Realkredit-Institute. 
Die den Letzteren seitens der verschiedenen Landesregierungen 
gewährten Begünstigungen sollen nicht sowohl zur Hebung des 
ausländischen, als vielmehr des inländisshen Realkredits dienen. 
Man kann es daher keineswegs inkorrekt nennen, wenn in vielen 
Gesellschaftsstatuten die Beschränkung des Geschäftsbetriebes auf 
deutsche Länder ausdrücklich vorgeschriehen ist. 
Angesichts der Unmöglichkeit, dass der einzelne Pfandbrief- 
iuhaber — zumal er sich mit derjenigen Kenntniss vom Geschäfts 
betriebe der schuldnerischeii Bank begnügen muss, die er aus dem 
Geschäftsberichte etwa gewinnen kann — wie auch der einzelne 
Aktionär, den Manipulationen der betreffenden Anstalt selber folge, 
hat man eine genaue Detailirung der Beleihungen in den Berichten 
nach Bezirk und Ort und nach der Kategorie der beliehenen 
Objekte schon mehrfach gefordert, jedoch nur in seltenen Fällen 
hei den Gesellschafts-Vorständen Entgegenkommen gefunden. Wir 
möchten diesfalls der Meinung Ausdruck gehen, dass das Gesetz 
eingreifen, und den Bankleitungen eine nähere Kennzeichnung 
ihres Hypotheken-Bestandes, sei es in den Geschäftsberichten allein, 
oder auch in weiteren, regelmässigen Ausweisen, zur Pflicht machen 
sollte, ähnlich der Verpflichtung, welche die Notenbanken haben 
übernehmen müssen. Inzwischen bieten die Mittheilungnn Uber die 
Zwangsverkäufe, welche im Laufe des Jahres bei den verschiedenen 
Gesellschaften vorzukommen pflegen, einige Gelegenheit zur Prüfung 
der Geschäftsführung auf ihre Solidität. Vervollständigt wird dieses 
Material durch die Aufführung der freiwilligen Verkäufe zusammt 
den betreffenden Verkaufsresultaten und der Beleihungssummen. 
Aus der Kenntniss dieser Umstände lässt sich mit einiger Sicherheit 
auf die Geschäftsgrundsätze der Darlehengeber schliessen, gewisser- 
massen eine Durchschnittsformel für den effektiven Werth dei 
beliehenen Objekte konstruiren. Freilich kann das Alles nur für 
normale Verhältnisse gelten. Treten Ausnahmezustände ein, welche 
zwar auf diesem Gebiet ziemlich unwahrscheinlich sind, aber von 
mancher Seite doch in sichere Aussicht gestellt werden, so können
        <pb n="18" />
        16 
event, auch die sorgfältigsten Berechnungen nicht mehr zutreffen. Das, 
von den meisten Hypothekenbanken gepflegte Annuitätensystem 
ist im Prinzip zwar ganz richtig, insofern es den EigenthUmern der 
beliehenen Objekte die Gewähr bietet, im Falle pünktlicher Inne- 
haltung der vertragsmässigen Zahlungen Kündigungen des Darlehens 
nicht ausgesetzt zu sein; allein die Zins- und Amortisationsquote 
(Annuität) ist in der Kegel viel zu hoch, als dass sic aus dem 
Ucberschuss des Betriebs der betreffenden Objekte gezahlt werden 
könnte, woraus folgt, dass eigentliche Schuldentilgungen weniger 
häufig stattfinden, als man vielleicht, auf Grund des Systems, 
anzunehmen geneigt wäre. Wenn die Bodenrente 4 pCt. ist, kann 
man nicht eine 8 prozentige Annuität aus dem Ertrage einer, auch 
nur die Hälfte des Ertragswerthes umfassenden Hypothek zahlen, 
weil ja für sonstige Bedürfnisse des Besitzes auch noch etwas 
übrig bleiben muss, und häufig noch andere, hinter der Annuitäten- 
Hypothek zurückstehende Verpflichtungen vorhanden sind. Dazu 
kommt ferner in der Kegel eine mehr oder minder bedeutende 
Abschlussprovision, und zwar oft eine doppelte. Denn nicht blos 
die Bank beansprucht solche als Entgelt für ihre Informationen 
und Mühewaltungen, sondern auch der Agent, ohne dessen Ver 
mittlung viele Banken gar keine Beleihungen annehmen. Wie schwer 
die Annuitäten auf vielen Schuldnern lasten, erhellt schon aus der 
Bilanzposition mancher Hypothekenbanken „gestundete Abschluss 
provisionen“. Es scheint hiernach, als ob die Hypothekenbanken 
in Deutschland noch nicht allgemein auf der Höhe ihres volkswiith- 
schaftlichen Berufes, den Kealkredit zu erleichtern, stehen. 
Die Aktien der Kealkredit-Institute erfreuen sich durchschniftlich 
einer sehr befriedigenden Kentabilität. Ihr innerer Werth beruht 
sowohl in der zweckentsprechenden Auswahl der Hypotheken, als 
in der allgemein üblichen Ansammlung beträchtlicher Keserven; die 
Kentabilität ist gesichert durch den Ueberschuss der Hypotheken 
zinsen über die Zinsen des gegen Pfandbriefe entliehenen Kapitals 
und durch den Gewinn neuer Abschlussj)rovisionen. Die schwache 
Seite der Hypothekenbank-Aktien hingegen bildet der, fast allge 
mein bestehende Charakter derselben als nicht voll gezahlte Inte- 
limsscheine, da es Usus ist, jeweils nur soviel Aktienkapital einzu- 
01 dein, als man zur statutenmässigen Bedeckung des Pfändbrief 
umlaufs braucht, und sich durch Ausgabe eines grösseren Nominal 
betrages die Möglichkeit zur jederzeitigen Einforderung neuer
        <pb n="19" />
        2 
17 
Einzahlungen offen zu halten. Die meisten Hypothekenbank Aktien 
werden daher unter den nichtvollbezahlten Aktien notirt. Ihr Agio 
(das sie vielfach haben) erscheint dem Nichtkenner der Börsenusancen 
auf den ersten Blick geringer, als es thatsächlich ist, und zwar 
deshalb, weil es sieh auf den Nominalbetrag bezieht, während die 
Dividende sich natürlich nur für die Einzahlungsquote versteht. 
Im Allgemeinen ist aber ihr Preisstand trotzdem ein solcher, dass 
sie eine anständige Heute vom Kaufbetrage (durchschnittlich etwa 
0 pCt.) liefern. 
Man kann bei Hervorhebung der hauptsächlichsten, allgemeinen 
Eigenschaften der Hypothekenbanken, schliesslich nicht unerwähnt 
lassen die Beziehungen, welche zwischen ihnen und den Mündel 
und Stiftungsgeldern bestehen, resp. nicht bestehen. Da als vor 
züglichste Anlageobjekte für diese Gelder in den meisten Ländern 
gute Hypotheken gelten, so liegt der Gedanke nahe, ob und wie 
diese GepHogenheit mit der heut vorwiegenden Form der hypo 
thekarischen Kapitalanlage in Einklang gebracht werden könne. 
In Süddeutschland und einigen mitteldeutschen Staaten geniessen 
die Hypothekenbriefe der einheimischen Kealkredit - Institute den 
Vorzug, als Anlagcpapiere für Mündel- und Stiftungsgelder zu dienen, 
also: die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank- und die Süd 
deutsche Bodenkreditbank - Pfandbriefe für Bayern, die Rheinische 
Hypothekenbank-Pfandbriefe für Baden, die Württembergischen für 
Württemberg, die Anhalt-Dcssauischc Landesbank-Pfandbriefe für 
Anhalt u. s. f. Ilesscn-Darmstadt, welches keine eigene Hypotheken 
bank besitzt, hat die Pfandbriefe der Frankfurter Hypothekenbank 
und der Süddeutschen Bodenkreditbank für mündelsicher erklärt. 
Preussen hat dagegen ein solches Privileg keiner einzigen Hypo 
thekenbank verliehen, und daran, unseres Erachtens, auch Recht 
getlian, da erstens das Vorzugs- resp. Pfandrecht der Inhaber von 
Pfandbriefen in Preussen nicht gesetzlich geregelt ist, und zweitens 
die Ueberantwortung von Mündel- und Stiftungsgeldern an Aktien- 
Gesellschaften die weitere Ausbildung der Staatsaufsicht über die 
betreffenden Anstalten zur nothwendigen Folge haben müsste. Wo 
der Privatmann berechtigt sein mag, einem bestimmten, gesell 
schaftlichen Institut das grösste Vertrauen zu schenken, da bestehen 
für den Verwalter von Kapitalien obiger Art noch manche Rück 
sichten, die ihm eine Anlage der Gelder bei einer solchen Bank 
unmöglich machen. Er bedarf nicht allein einer, vielleicht zu er-
        <pb n="20" />
        18 
langenden Gewissheit Uber die gegenwärtige solide Fiindirung 
eines derartigen Instituts, sondern auch jener Uber die zukünftige, 
dem heutigen Staude entsprechende Führung desselben. Letztere 
kann ihm aber nur durch eine massgebende Beeinllussung des 
Geschäftsbetriebes seitens des Staates geboten werden. Etwas 
anderes wäre die Abzweigung bestimmter Hypotheken oder eines 
bestimmten Tbeilcs von solchen fUr jede einzelne Anlage von 
Pupillengeldern etc., — die Einräumung direkten Pfandrechts an 
die Pfandbriefinbaber immer vorausgesetzt! Vielleicht sehen sich 
die Hypothekenbanken einmal zu derartigen Konzessionen veran 
lasst, wenn die Geldmittel ihnen nicht mehr so reichlich zutliesscn, 
wie unter der jetzigen Konjunktur des Geldmarktes. 
Es sind bei den Hypothekenbanken drei Kategorien zu unter 
scheiden: 1) Keine Hypothekenbanken (die jedes andere Geschäft 
ausschliessen, ausgenommen etwa Wechsel - Diskontirung oder 
Etfektenerwerb in massigem Umfang zur Anlage momentan flüssiger 
Mittel). 2) Mit anderen Geschäftszweigen (Versicherungs- oder 
Kreditbankenhetrieb) gemischte Hyj)othekenhanken. 8) Hypotheken- 
Versicherungsbauken. Einige Kreditbanken, welche, wie die Allg. 
Deutsche Kreditanstalt zu Leipzig, die Kohurg-Gothaisehe Kredit 
gesellschaft, die WUrttcmhergische Vereinsbank und die Bayerische 
Handelsbank eine geringe Anzahl von Obligationen, sog. Pfand 
briefen ausgeben, glauben wir, bei unseren Betrachtungen unhe- 
rlichsichtigt lassen zu dürfen. Zur Abtheilung 1 gehören folgende 
Institute : Braunschweigisch - Hannoversche Hypothekenbank in 
Braunschweig, Deutsche Grundkredithank in Gotha, Deutsche 
Hypothekenbank, Aktien-Gesellschaft in Berlin, Deutsehe Hypotheken 
bank in Meiningen, Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a M , 
Pommer’sche Hypothekenbank in Köslin, Preussische Bodenkredit- 
Aktienhank in Berlin, Preussische Hypotheken-Aktienbank (Si)icl- 
hagen) ebendaselbst, Preussische Zentral - Bodenkredit- Aktien- 
Gesellschaft in Berlin, Schlesische Bodenkredit-Aktienbank in Breslau, 
Rheinische Hypothekenbank in Mannheim, Süddeutsche Boden 
kreditbank in München, Württemhergische Hypothekenbank in 
Stuttgart. Die zweite Abtheilung umfasst die Banken: Aktien- 
Gesellschaft für Boden- und Kommunalkredit für Elsass-Lothringcn 
in Strasshurg, Anhalt-Dessauische Landesbank in Dessau, Bayerische 
Hypotheken- und Wechselbank und Bayerisehe Vereinshank in 
München, Landwirthschaftliche Kreditbank in Frankfurt a M., Mecklen-
        <pb n="21" />
        2* 
19 
burgische Hodeiikredit - Aktien - Gesellschaft und Mecklenburgische 
Hypotheken- und Wechselhank in Schwerin, Vereinsbank in Nürnberg. 
Ahtheilung 3 endlich wird gebildet von folgenden Anstalten: Frank 
furter 1 lypotheken-Kreditverein in Frankfurt a/M., Hypothekenbank 
in Hamburg, Norddeutsche Grundkreditbank und Preussische Hypo- 
theken-Versicheruiigs-Aktien-Gesellschaft in Berlin. 
Die finanzielle Situation der einzelnen Gesellschaften stellt 
sich folgendermassen dar: 
Die Braunschweigisch-Hannover’sche Hypothekenbank besass 
Ende 187G ein eingezaliltes Aktienkapital von 9,000,000 M., eine 
Pfandbriefschuld von 34,520,200 M. und einen Hypothekenbestand 
von 31,613,660 M. unkündbaren und von 8,386,402 M. künd 
baren Hypotheken. Der in festverzinslichen Papieren angelegte 
Keservefond betrug 178,599 M. Das, während der Gründungs 
epoche entstandene Institut hatte lange Zeit unter einem ge 
wissen Misstrauen zu leiden, welches aber durch die bisherigen 
Geschäfts - Ergebnisse nicht gerechtfertigt wird. Es findet sich 
bei dieser Anstalt aus dem angeführten Grunde die auffällige 
Erscheinung eines Disagios auf 5 pCt Pfandbriefe im Betrage von 
273,750 M , wovon noch 11,250 M. auf das Jahr 1876 entfallen. 
Nach Abschreibung von 53,750 M. anstatt rechnerisch nothwendiger 
17,662 M. beträgt der Kursvcrlust hierauf 220,(KK) M. Inzwischen 
betreibt die Bank auch die Ausgabe von 4^2 pCt. Pfandbriefen, 
worauf bis jetzt 279,450 M oder, nach Tilgung von ÎÎ4,450 M. 
noch 245,000 M. Kursverlust liegen. 445,000 M. der Aktiven sind 
also als eine „Vorlage“ zu betrachten, für welche ein eigentlicher 
Schuldner nicht vorhanden ist. Die Bilanz macht ferner 1,076,187 M., 
Wechsel- und 382,826 M. « Effektenbestände ersiehtlich, welche als 
vorübergehende Anlage disponibler Mittel zu betrachten sind (§ 5, 
al. 11 des Statutes). Woher die Posten: Diverse Kreditoren mit 
1,941,799 M. und Debitoren mit 1,328,402 M. kommen, ist aus 
dem Geschäftsbericht nicht ersichtlich, da in demselben, ausser 
vom Hypothekengeschäft selber, nur noch von der erwähnten 
Kentbarmachung flüssiger Mittel die Rede ist. Auch der Gewinn- 
und Verlustkonto enthält keinen Gewinnposten, der eine Erklärung 
über diese Bilanzpositionen geben könnte. 30,000 M. des Gewinnes 
sind für wahrscheinliche Ausfälle abgesetzt worden. Der Geschäfts 
bericht erwähnt dagegen, dass die Verwaltung der Bank, nachdem
        <pb n="22" />
        20 
(1er deutsche Reichstag den Erlass eines besonderen Gesetzes liher 
die Regelung des Pfandrechts der Inhaber von Hypothekenbriefen 
ahgelehnt hat, die braunschweigische Regierung um den Erlass 
eines besonderen Gesetzes zur Regelung dieser Frage speziell für 
die braunschweigische Anstalt ersucht habe. Der Betrag des ein- 
gezahltcn Aktienkapitals, gegenwärtig mehr als 25 pCt. des Pfand- 
briefunilaufs betragend, muss stets 10 pCt. des Letzteren erreichen 
Der Reservefond ist auf 50 pCt. des Aktienkapitals zu bringen 
und dient, sobald er Uber 10 pCt. gestiegen ist, event, zur Er 
gänzung dei Dividende auf 5 pCt. Der Geschäftskreis erstreckt 
sich in der Hauptsache auf Hypothekenerwerb und auf Ausleihung 
von Geldern ohne hypothekarische Sicherheit an Korporationen 
(Irovinzen, Kreise, Städte) und an landwirthschaftliche Verbände 
und Genossenschaften. Eine Belcihungsgrcnze ist im Statut nicht 
V01 gesehen, ebensowenig eine Beschränkung der Anstalt auf ein 
bestimmtes Gebiet. Umsomehr ist daher der Lakonismus des Ge 
schäftsberichtes zu tadeln, welcher Uber die Höhe der Beleihungen 
iin Verhältniss zum Schätzungswerth, Uber die Vertheilung des 
Hypothekenbesitzes etc. nicht die geringsten Mittheilungen macht 
Das Aktienerträgniss war in den Jahren 1872—187(5: ()='/io pCt., 
ö*/^, o^/s, ö^/s und 5^/c pCt. Der Kurs der Aktien ist etwa 78 pCt, 
jener der Pfandbriefe 100% pCt. für die à 5 pCt. und 05 pCt. fUr 
die à 4‘/2 pCt. verzinslichen. 
In dem Geschäftsbericht pro 187G der Deutschen Grund 
kreditbank in Gotha ist Eingangs gesagt, dass zwar die Ge 
schäfte der Bank sich in gedeihlicher Weise fortcntwickclt haben, 
dass aber anderseits die wirthschaftlichc Kalamität der Anstalt 
mehr als seither, fühlbar geworden sei durch die Mehrzahl der 
Zwangsverkäufe von beliehenen Grundstücken, wobei das Ergebniss 
nicht immer ein, fUr den Augenblick günstiges gewesen sei. Die 
Zahl der Subhastationen, an denen die Bank betheiligt gewesen 
wai, betlägt 17. In 3 lallen hat sie Grundstücke Übernehmen 
müssen, und eins davon alsbald ohne Schaden verkauft; ferner 
verkaufte sie ein, seit Jahr und Tag in ihrem Besitze betindliches 
Grundstück in der Provinz Hannover gegen Empfang vollständiger 
ergUtung fUr alles darin angelegt gewesene Kapital. Ihr Besitz 
stand an Übernommenen Grundstücken geht mit 1,011,225 M, auf 
neue Rechnung Uber. Im Jahre 187(5 sind neu ausgelichen worden
        <pb n="23" />
        21 
14,011,700 M. und zwar je zur Hälfte etwa auf ländliche und 
städtische Grundstücke zu 05 resp. 47 pCt. des Taxwerths. Es 
entfallen davon: 2,08ö,(X)0 M. auf Brandenburg, 2,713,400 M. auf 
Hannover, 2,164,400 M. auf Ost- und Westpreussen, 5,711,000 M. 
auf Schlesien, der Rest auf Posen, beide Sachsen und Hessen- 
Nassau. Es fällt einigermassen auf, dass in der Hei math des 
Instituts die Beleihungen sehr geringfügig sind. Der Schwerpunkt 
des Geschäftsbetriebes seheint in Schlesien zu liegen, wie das 
auch nach der Zusammensetzung des Aufsichtsraths (worin schlesi 
sche Magnaten vorwiegen) erklärlich ist. Wir wollen hoffen, dass 
die Direktion den Interessen des Gross-Grundbesitzers nicht in ein 
seitiger Weise Rechnung trägt! — Der Gesammtbestand der Hypo 
theken, über dessen Vertheilung nach Landschaften keine Mitthei 
lungen gemacht werden — obwohl die obigen Nachrichten über 
die Vertheilung der ncuerworbenen Hypotheken wohl auch für die 
frühere Richtung des Geschäftsbetriebes mehr oder weniger be 
zeichnend sein möchten — betrug Ende 1870 80,035,310 M., die 
Summe der undaufenden Pfandbriefe 84,440,500 M. Von der 
Neuemission von 15 Millionen M. 5 pCt. Pfandbriefe HI a sind nur 
7,500,0(K) M. im vorigen Jahre verkauft worden, während der Rest 
betrag im laufenden Jahr abgenommen werden sollte. Unter den 
Aktiven der Bank figuriren 10,420,020 M. Debitoren, worunter 
vorzugsweise Bankhäuser sich befinden, welche die Beträge für 
übernommene Pfandbriefe etc. schulden. Unter Lombard-Konto 
(3,714,872 M.) sind Vorschüsse auf solche Hypotheken zu ver 
stehen, die in der Regel später in Annuitätcn-Darlehcn umgewandelt 
werden. Der Etfekten-Konto von 2,819,007 M. (darunter 480,720 M, 
dem Reservefond gehörig) enthält nur erste Sicherheiten, meist 
sächsische 3 pCt. Rente und preussische Konsuls. Aus dem Jahres 
gewinn von 5,439,505 M. sind ausser den Unkosten (ca. 100,000 M ), 
den Pfandbriefzinsen (3,023,459 M.) 346,451 M. als Dotation des 
Tilgungsfonds für die Prämien resp. Agiozuschläge, mit denen 
die Pfandbriefe heimgezahlt werden, auszuscheiden. Hienach ver 
bleiben noch 1,293,955 M. Reingewinn, wovon 204,955 M. der 
Extrareserve zugeschrieben und 108,iK)0 M. dem ordentlichen 
Reservefond überwiesen werden. 840,iXX) M. gelangen als 8 pCt. 
Dividende zur Vertheilung an die Aktionäre, 95,200 M. erhält der 
Aufsichtsrath, 22,4(M) M. der Vorstand als Tantième, 11,200 M. 
werden an die Landesregierung zu gemeinnützigen Zwecken
        <pb n="24" />
        22 
gezahlt und 11,200 M. dem Bcamton-Wittwcnfond libe, wiesen. Da 
m den Statuten die Dotirung eines Extia-Keservcfonds iiiclit voi-- 
gesehen ist, so kann der einzelne Aktionär die Kichtvertheiliing 
der obigen 204,955 M. als statutenwidrig anfeebten. Auf Grund 
derselben Bestimmungen lässt sich Überhaupt das Verlangen reebt- 
fertigen, den ganzen Extra-Keservefond zur Vertheilung zu bringen 
Zu bemerken ist indess, dass sieh die Verwaltung aus der Dotation 
des Extra-Reservefonds keine Tantiemen berechnet. Anfangs 1877 
Kesc-vc 621,904 M., die Extrareserve 
öJl,4dd M. Das Gingezahlte Aktienkapital von 10,500,000 M soll 
eine Vermehrung pro 1877 nicht e,fahren, obgleich die 2. Seiie 
von 7,500,000 M. nur mit 40 pCt. ciugezahlt ist. Da Ins jetzt 
«r*&lt;='"'*'“'‘6 Betrag des Aktienkapitals an 
llandbriefen hinausgegelien worden ist, wälireud das Maximum 
des 1 tandbriefumlaufs das Zwauzigfache des eingezahlten Aktien 
kapitals betragen darf, so ist eine solche Einzahlung noch lange 
nicht nothwendig. Von den umlaufenden Pfandhriefen sind sämmt- 
liche à 5 pCt. verzinslich, ausgenommen die, 15,000,000 M. um 
fassende Emission von 1873, die nur 4'/, pCt. Zinsen trägt. Da 
die Pfandbriefe dieser Kategorie zu 06 pCt. ausgegebeii worden 
sind, die Bilanz aber keinen Disagio-Konto ersichtlich macht, so 
ist anzunehmen, dass entweder der ganze Kursverlust bereits aus 
dem Gewinne des Emissionsjahres gedeckt, oder das Disagio vom 
Nominalbetrag der umlaufenden Pfandbriefe abgezogen worden ist. 
48 Millionen M. Pfandbrietc werden mit Prämien vcrloost, die 
übrigen sind mit lOpCt. Zuschlag zum Nominalwerthe rückzahlbar, 
ausgenommen etwa 2,400,000 M. kündbare Pfandbriefe, welche 
nicht im Börsenverkehre stehen. 
Wie bereits in der Einleitung dieser Studie bemerkt, ist den 
Inhabern der Pfandbriefe ein Faustpfandrecht eingeräumt worden 
an den, von der Bank erworbenen und zu dem genannten Zweck 
einer Vertretung der Gesammtheit der Pfandbriefgläuhiger ühcr- 
geheuen Hypotheken. - Der Geschäftskreis der Gothaer Grund 
kreditbank erstreckt sich auf Hypothekenerwerb und Beleihung 
(ohne Gebietsgrenze), auf Ertheilung von Darlehen ohne hypothekari 
sche Sicherstellung an Kreise, Gemeinden, Korporationen, die An 
lage disponibler Gelder in Wechseln, Werthpapieren und Hypotheken 
l^ür die Geschäftsleitung ist ein besonderes Reglement erlassen 
en. Die Beleihung darf sich bei ländlichen Objekten auf zwei
        <pb n="25" />
        23 
Drittel, bei städtisclien auf die Hälfte des Wertlics erstrekcn. Auf 
Veranlassung des Aufsiclitsraths können diese Grenzen auch über 
schritten werden, wenn die Darlehensnehmer bei einer soliden Hypo 
theken-Versicherungs - Anstalt die Grundstücke gegen Subhastations- 
und Zinsverlust versichern. Eine besondere Eigenthümlichkeit der 
Gothaer Bank scheint ihre Einrichtung zu sein, wornach sie Laudes- 
ineliorationen durch Darlehen befördert, oder solche selber in die 
Hand nimmt durch spezielle Organe. In der Bilanz und im Ge 
schäftsbericht findet sich jedoch keine Vormerkung über den Ab 
schluss eines derartigen Geschäftes. Die Dividenden seit Bestand 
des Instituts (1868/09) betrugen: 8^Uo, S'U, 9, 9b'2, 8, 9, 8, 8 pCt. 
Einen reeht guten Eindruck macht der Abschluss pro 1876 der 
Deutschen Hypothekenbank - Aktien - Gesellschaft in Berlin, da 
aus demselben hervorgeht, dass die Erwerbung von Hypotheken 
nieht forcirt, und industrielle Etablissements sowohl, als unbebaute 
Grundstücke von der Beleihung gänzlich ausgeschlossen werden. 
Dahingegen können wir nicht umhin, die Schweigsamkeit des Ge 
schäftsberichts in Bezug auf die Art und Weise, wie sich der 
llypothekenbesitz des Instituts über Stadt und Land und auf 
die Provinzen vertheilt, als einen bedauerlichen Mangel zu bezeich 
nen. Die Summe der erworbenen Hypotheken betrug Ende v. J. 
15,500,049 M oder 3,153,302 M mehr, die der umlaufenden Pfand 
briefe 10,668,400 M. Da ein eingezahltes Aktienkapital von 
5,400,000 M. vorhanden ist, so betrug die Pfandbriefbedeckung 
durch das Aktienkapital Ende v. J. noch 50 pCt. Von 17 Sub- 
hastationen, an denen die Bank 1876 betheiligt gewesen war, be 
trafen 12 städtische Grundstücke in Berlin, Breslau und Danzig, 
5 ländliche Grundstücke in verschiedenen Provinzen 15 dieser 
Objekte, die zusammen mit 668,039 M. seitens der Deutschen Hypo 
thekenbank belieben waren, erzielten einen Verkaufspreis von 
907,361 M., worin die Direktion einen Beweis dafür erblickt, dass 
die Beleihungen sich in den richtigen Grenzen gehalten haben. In 
einem Falle hat die Bank das betrefiende Grundstück selber er 
werben müssen, es aber bald wieder ohne Verlust an einen soliden 
Käufer veräussern können. 
Die Bilanz enthält ausser den bereits erwähnten, hauptsäch 
lichsten Positionen und dem Nachweis disponibler Mittel im Betrage 
von etwa 700,000 M. nur geringere, im Geschäftsberichte genügend
        <pb n="26" />
        24 
aufgeklärte Posten, endlicli einen Ucingewinn-Saldo von 341,308 
Aktienrente betrug seit dem fllnfjäl,rigen Besteben des Instituts: 
b, ö, 7 h, 7‘h und 8 pCt., lässt also, mit einer einzigen Unter- 
erkennen' bemerkenswertlie Steigerung der Ertragsfäl.igkeit 
Ueber die Beleihungsgrenzc finden wir ini Statut der Gesell 
schaft keine Vorschrift. 
Der Pfandbriefunilauf darf das Zehnfache der Summe des 
eingezahlten Aktienkapitals betragen. Der Reservefond ist nicht 
löher, als mit 10 pCt. des Aktienkapitals zu do tiren, was für ein 
Pfandbrief-Institut nicht genügt. 
Gleich der Braunschweig-Hannoverschen steht die Deutsche 
Hypothekenbank in Meiningen aut dem Kapitalmarkt nicht im 
besten Rufe, obwohl auch hier positive Anhaltspunkte für die 
weniger gute Beurtheilung der Anstalt nicht gegeben sind. Be 
kanntlich wird das Institut von denselben Kräften geleitet, welchen 
die Verwaltung der Mitteldeutschen Kreditbank in Meiningen ob 
liegt, und da die Meininger Kreditbank wegen ihrer grossen Ver 
luste im Kundengeschäft für einigermassen waghalsig gilt, so fällt 
ein Theil von diesem Renommée auf die mit ihr so eng verbundene 
Deutsche Hypothekenbank in Meiningen zurück Dieses offenkundige 
Verhältniss ist sehr häutig die Veranlassung zu Verdächtigungen 
des Meininger Realkredit-Instituts, doch haben wir bei eingehender 
Beaehtung der gegen das Institut vorgebrachten Argumente nichts 
Gravirendes für dessen Geschäftsbetrieb unter den Letzteren finden 
können. Wenn man ihm z. B. die Beleihung des Berliner Viehhofs mit 
4^2 Millionen M. zum Vorwurf macht, so beweist die bisherige 
Rentabilität desselben sowie das kürzlich von der ¡Stadt in Betreff 
seiner gemachten Kaufangebots von 7 Millionen M., dass der Gegen-
        <pb n="27" />
        25 
worth für obige Hypothek vorhanden ist. Eine andere Ausstellung 
besagt, dass zu viele Hypotheken in der Provinz Posen belegen 
seien, was jedoch nicht näher nachgewiesen worden ist, und was 
an sich noch kein Beweis von der Mangelhaftigkeit des Geschäfts 
betriebs wäre, da andere Anstalten, deren Solidität dieselben 
Kritiker nicht anzweifeln, wie z. B. die Schlesische Bodenkredit 
bank in Breslau, auch grossentheils posen’sche Hypotheken besitzen. 
Drittens wird dem Meininger Institut nach gesagt, es übernähme 
schlechte Schulden von der Meininger Kreditbank. Auch dies ist 
bisher unerwiesen. Viertens soll es in Ungarn Landgüter belieben, 
und fünftens in Berlin auf minder gute Objekte Gelder ausgeliehen 
haben, — Beweise ebenfalls nicht beigebracht. 
Aus den mancherlei Anfeindungen, denen die Deutsche Hypo- 
pothekenbank in Meiningen solchergestalt ausgesetzt ist, hätte ihre 
Direktion wenigstens heuer, wo man der letzten Pfandbrief-Emission 
gerade durch Verbreitung derartiger Naehrichten Schwierigkeiten 
zu bereiten versucht hat, Anlass nehmen sollen zur Veröffentlichung 
eines ganz genauen Nachweises ihres Hypothekenbesitzes. Leider 
hat sie das nicht gethan, sondern sich auf folgende Daten beschränkt : 
Von den zur Auszahlung gelangten 3043 Darlehen mit 49,71)8,811 M. 
Kapital kommen 3461 auf Preussen, 41 auf das Königreich Sachsen, 
72 auf Bayern, 49 auf die österreichisch-ungarischen Kronländcr, 
2, sage zwei auf Sachsen-Meiningen etc. (Der Daseinszweck der, 
behördlich konzessionirten und der Kegieriingsaufsicht unterstehenden 
Anstalt scheint sich also für das Hciinathland auf die Erhebung 
von Steuern zu beschränken, deren die Bank 1870 21,000 M. an 
den Staat und 19,800 M. an die Stadt zu zahlen hatte). Man 
sieht hieraus nicht, wie sich der prcussische Hypothekenbesitz nach 
Provinzen vertheilt, wie viel davon auf Berlin fallt und dergleichen. 
Auch eine Spezifikation des österreichisch-ungarischen Hypotheken 
standes wäre, mit Rücksicht auf die an dcnscll)cn sich knüpfende 
Besorgniss, mehr als gerechtfertigt gewesen. Eine uns gewordene 
Privat-Information sagt in Betreff der österreichisch-ungarischen 
Hypotheken nur, dass in den jüngsten .Jahren keine Vermehrung 
derselben stattgefunden habe. Im Ganzen lassen sich also positive 
Einwendungen gegen die Sicherheit des Geschäftsbetriebs der 
Deutschen Hypothekenbank nicht erheben, zumal da die bisherigen 
Geschäfts-Resultate keine auffälligen Erscheinungen zeigten, und 
die Dividende stets eine gute und stabile war; es geschieht aber
        <pb n="28" />
        auch anderseits nichts, um das nun einmal vorhandene unbestimmte 
Misstrauen der Kapitalisten durch genügende Aufklärungen zu 
beseitigen. Der im vergangenen Jahr um 6,1Ü1,7()U M. vermehrte, 
dagegen durch, zum Theil ausserordentliche Tilgungen um G,5()2,G72 M. 
verminderte llypothekenhesitz vertheilt sich mit 27,136,728 M auf 
städtische, und mit 22,662,083 M. auf ländliche Besitzungen 
zum Taxwerthe von zusammen 142,000,000 M. Die Beleihungs 
grundsätze sind im Statut niedergelegt, und lauten in der Haupt 
sache dahin, dass Objekte bis zu drei Fünfteln ihres, durch be 
sondere Taxatoren zu ermittelnden Werthes zu beleihen seien. 
Spekulationsgeschäfte sind „im Allgemeinen“ ausgeschlossen, viel 
mehr soll sich der Geschäftsbetrieb auf den Hypothekenverkehr 
beschränken. 
, Im Jahre 1876 sind der Anstalt drei beliehene Grundstücke 
im vVege dei Subhastation zugeiallen, deren alsbaldige Veräusserung 
ohne Verlust nicht möglich war. Sic stehen mit 910,102 M. als 
Aktiva zu Buch. 
Die Pfandbriefe, deren es 29,212,500 M. à 4 pCt. verzinsliche 
und mit Prämien rückzahlbare, ferner 4,612,470 M. 4'/; prozentige, 
967,875 M. 4 prozentige und endlich 11,177,900 M. 5 prozentige 
gibt, sind sämmtlich zum Nominalwerth in die Bilanz eingestellt; 
der Kursverlust ist unter den Aktiven (Debitoren) verbucht. Das 
eingezahltc Aktienkapital beträgt 9,602,880 M., so dass, da das 
Maximum des Pfand briet umlauts das Zehnfache vom Aktienkapital 
betragt, Knde 1876 noch ein Spielraum von reichlich 40 Millionen 
Mark für neue Ptandbrief-Finissionen unter Beibehaltung der jetzigen 
Aktienkapitals-Quote gegeben war. Aus dem Reingewinn des Jahres 
1876 von 832,743 M. wurden den Reserven 67,294 M. zugewiesen 
und dieselbe auf den Betrag von 843,565 M. gebracht. Ausserdem 
war eine Provisions-Reserve von 565,044 M vorhanden. Die De 
bitoren mit 7,912,786 M. umfassen die disponiblen Mittel, die noch 
zur Auszahlung kommenden, verwilligten Hypotheken, sowie die 
Sonstigen Aussenständc der Bank und den Disagio-Konto auf be 
gebene Pfandbriete. Wie gross das Disagio ist, wird inkorrekter 
Weise nicht mitgetheilt, obgleich dies zur Beurtheilung der augen 
blicklichen Lage des Institutes keineswegs bedeutungslos ist. 
Ausserdem tindet sich keinerlei Nachweis über die Art und Weise, 
wie die Tilgung des Disagios bewirkt wird, obgleich dieser Modus 
doch besonders dann in’s Gewicht fällt, wenn, wie im vergangenen
        <pb n="29" />
        27 
Jahre geschehen, grössere Rückzahlungen ausserhalb der regel 
mässigen Tilgungsfrist erfolgen. Es ist dies also der zweite Punkt, 
worin cs die Direktion an der wUnschenswerthcn Offenheit fehlen 
lässt. 
Vom oben angeführten Jahresgewinne entfallen weitere 730,115 M. 
auf die Aktien als 7‘/.j pCt. Dividende, und 44,803 M. als (ver- 
hältnissniässig bescheidene) Tantieme auf die Mitglieder des Ver 
waltungsraths und der Direktion. Die Aktienrente betrug seit 
1870^1876: 8, 9, 8, l'h, 70%, 7V)2 und 7^2 pCt. 
lieber die Gewinnvertheilung besagt das Statut, dass zunächst 
4 pCt. den Aktionären zuzutheilen, und vom Gewinnrest ihnen 75 pCt, 
dem Reservefond 15, der Verwaltnng 10 pCt. zu überweisen sind. 
Es bestand also kein statutenmässiges Recht, ausserhalb der ordent 
lichen Reserve noch einen Provisions-Reservefond zu bilden. 
Die Frankfurter Hypothekenbank besass Ende 1876 ein ein- 
gczahltes Aktienkapital von 3,428,571 M., welches inzwischen 
durch die erfolgte Ausschreibung einer Einzahlung bis spätestens 
1. April von 12' \ pCt. = M. 214.29 per Aktie auf 4,500,000 M. 
gebracht worden ist. Die Aktien sind jetzt also mit 52'/.^ pCt- 
cingczahlt. Der Pfandbriefumlauf war zu Ende v. J. 33,501,710 M., 
hatte demnach die Maxiinalgrcnzc (das Zehnfache des Aktienkapitals) 
nahezu erreicht, die Reserven betrugen zusammen 311,005 M. ~ 
etwas über 9 pCt. des damals eingezahlten Aktienkapitals. Sonstige 
Passivposten von Bedeutung (abgesehen von 585,484 M. unerhobenen 
Pfandbriefzinsen) waren nicht vorhanden. Unter den Aktiven tigu- 
riren neben 275,344 M. Kassa und 1,210,777 M. Wechsel 2o,&lt;07,815M. 
Hypotheken als Gegenwerth für die Pfandbriefe, ferner 205,092 M. 
Effekten des Reservefonds und 400,202 M. Lombard-Konto. Die 
Lage der Anstalt erscheint hiernach als eine sehr durchsichtige. 
Aus dem recht ausführlichen Geschäftsbericht ist zu entnehmen, 
(lass von den im Jahre 1870 erworbenen Hypotheken per 8,031,213 M., 
3,737,014 M. auf Frankfurt a M., 1,000,000 M. auf Hessen-Nassau, 
410,307 M. auf Hessen-Darmstadt, somit ^Is auf das unmittelbare, 
natürliche Geschäftsgebiet der Frankfurter Hypothekenbivik ent 
fallen. Am Rest partizipiren Berlin mit 894,000 M., Oesterreich 
mit 816,791 M. u. s. w. Die Gewährung dieses letzteren Darlehens- 
posteu muss einigermassen überraschen, wenn man vorher auf 
Seite 2 des Geschäftsberichts liest, dass „in Folge der beispiellos
        <pb n="30" />
        28 
gesunkenen Ininiobiliarwerthe in Wien“, woselbst säninitliche, üster- 
reicliisclie Hypotheken der Bank bis auf eine gelegen seien, das 
Institut in einem Falle geiiötbigt war, ein mit 272,914 M. belielienes 
Objekt der iimern Stadt zu erwerben, dessen Veräusserung ohne 
Schaden bis jetzt nicht möglich war. Bekanntlich betragen dort die 
verschiedenen Steuern der Häuser 50 pCt. vom Ertragswerthe, und cs 
ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden, dass dieses Ver- 
hältniss sich mit der Zeit eher noch verschlechtert, als verbessert, da 
die Schuldenlast der Stadt ziemlich bedeutend ist und die Leistungs 
fähigkeit der Einwohnerschaft im Laufe des jüngsten Quimiuenniums 
stark Noth gelitten hat. — Da der Faxwerth der neu erworbenen 
Hypotheken 15,328,760 M. beträgt, so ergibt sich eine Ueberdeckung 
jener 8,031,213 M. von 90.80 pCt. lieber die Vertheilung des älteren 
Hypothekenbestandes über die verschiedenen Bclcihungsgcbictc ent 
hält der Bericht leider keinen Nachweis, obwohl dies den Interes 
senten ohne Zweifel wichtiger gewesen wäre, als der sehr detail- 
lirte Nachweis über den Tilgungsstand der verschiedenen Pfand- 
briefkategorien. Dagegen wird mitgetheilt, dass der Taxationswerth 
sämrntlicher Hypotheken 72,080,477 M. beträgt, gleich einer Durch- 
sehnittsüberbesscrung von 103.54 pCt. 
Ausser dem vorstehend erwähnten Wiener Objekt scheinen 
keine Hypotheken nothlcidend geworden zu sein. Dagegen erlitt 
die Bank einen Verlust von 21,114 M. bei dem Konkurs des alten, 
und bis dahin sehr geachteten Nürnberger Bankhauses Lödcl &amp; 
Merkel, welche abgeschrieben wurden. Vom Bruttogewinn per 
1,928,470 M. kommen ausser 84,012 M. Verwaltungskosten und 
1,523,870 M. Pfandbriefzinsen 807 M. für Amortisation des Kurs 
verlustes auf 4 pCt. Pfandbriefe und 20,421 M. für Amortisation 
eines solchen auf 4'/.¿ pCt. Pfandbriefe zum Abzug. Es bleibt 
dann noch ein ungetilgter Kursvcrlust auf 4 pCt. Pfandbriefe von 
20,875 M. bestehen. Wie bereits mitgetheilt, beabsichtigt die Bank 
in Zukunft auch das Disagio der 4*/^ pCt. Pfandbriefe zum Theil 
späteren Jahren zu belasten. Andererseits sind im vergangenen 
Jahre 55,058 M. = l’/s pCt. des seither eingezahltcn Aktienkapitals 
an verdienten Abschlussprovisionen nicht zur Erhebung gelangt, 
da aus Konkurrenzrücksichten diese Provision auf die nächsten 
1—4 Jahre gestundet werden musste. 
Der Bericht theilt auch noch Einiges mit über die vergeblichen 
Versuche einer Umwandlung der über H. 1000 = M. 1714.29
        <pb n="31" />
        29 
lautenden Aktien in solche à M. 1700 und gibt der Hoffnung 
Ausdruck, dass bei der beabsichtigten Reform des Aktiengesetzes 
ein Modus werde gefunden werden, der die gedachte Umwandlung 
ermöglicht. Mit Rücksicht auf die, von Zeit zu Zeit sich einstelleude 
Nothwendigkeit, neue Einzahlungen auf die Aktien einzuberufen, 
sehen wir den Grund nicht ein für das fortgesetzte Bestreben, die 
Aktien nach unten abzurunden. Sie könnten ja auch über 1800 
oder 2000 M. lauten, ohne effektiv mehr Einzahlung zu erfordern, 
als bei dem jetzigen Nominalwerth der Fall. Gründerrechte, die 
durch eine solche Aktienkonversion benachtheiligt werden könnten, 
bestehen bei der Gesellschaft nicht. 
Die Dividende pro 1876 beträgt 7 pCt. In den Jahren 1870—75 
wurden vertheilt: 6'/s, 7, 9, 7'/2, 7 und 8pCt. 
ln den Statuten ist eine Bestimmung über die Art der Be 
leihungen nicht enthalten. Dieselben scheinen somit gänzlich der 
Verwaltung überlassen zu sein, was bisher keinen schlechten Erfolg 
gehabt hat. Disponible Mittel sind im Wechsel- und Versatzgeschäft 
verwendbar, können aber auch in anderer Weise nutzbar gemacht 
werden, wenn der Verwaltuugsrath dies mit Majorität beschliesst. 
Der Reservefond, welchem 12 pCt. des Gewinnes über 4 pCt. des 
Aktienkapitals zu überweisen sind, ist auf 50 pCt. des eingezahlten 
Aktienkapitals zu bringen. Vorzugsrechte besitzen die Pfandbriefe nicht. 
Von der Pommer’schen Hypotheken-Aktienbank in Köslin 
konnten wir leider einen Geschäftsbericht nicht erhalten, weit 
Exemplare desselben der Direktion nicht mehr entbehrlich waren. 
Unsere Mittheilungen über den Abschluss pro 1876 können daher 
nicht erschöpfend sein. Neu erworben wurden um 5,421,543 M. 
Hypotheken, wodurch der Gesainmtbesitzstand auf 30,869,352 M. 
stieg. Die Pfandbriefzirkulation betrug 29,687,850 M., das einge 
zahlte Aktienkapital 3,000,000 M. Der Reingewinn von 267,313 M. 
wurde im grössten 1 heile zur Zahlung einer Dividende von 8 pCt. 
verwendet, da der, auffälliger Weise nur mit nur 5pCt. des Aktien 
kapitals zu dotirende Reservefond bereits gefüllt ist. In Zukunft 
würden dem Letzteren jedoch wieder 10 pCt. vom Reingewinn zu 
überweisen sein, wenn es der Bank nicht gelingen würde, eine 
Vermehrung des Aktienkapitals durch Ausgabe von Aktien mit 
einem 5 prozentigen Agio zu bewerkstelligen. Denn die Maximal-
        <pb n="32" />
        no 
í^renze des Pfandbriefumlaiifs (das Zehnfache des Aktienkapitals) 
war bereits bei Schluss des Jahres nahezu erreicht, 
Ucher den Geschäftskreis der Anstalt besagt das Statut, dass 
die Ausleihungen sich vorwiegend auf Pommern erstrecken und 
jedenfalls das preussische Staatsgebiet nicht tiherschreiten sollen. 
Die Beleihungsobjekte dürfen auf dem Lande bis zu zwei 
Dritteln, hei städtischen bis m einem Drittel des Ertragswerthes 
heliehen werden. Hypothekenbriefe, welche zum Nominalwerthe 
seitens der Bank in Zahlung gegeben wurden, müssen von ihr 
zum seihen Preise als Rückzahlungs-Valuta angenommen werden. 
Auch sollen die Zinsen der Hypotheken niemals den gesetzlichen (') 
Zinsfiiss überschreiten. Die Pfandbriefe, welche einen ausser 
ordentlich hohen Kurs inne haben, sind nur dann durch Ausloosung 
al pari einzulösen, wenn ihre „Verminderung“ nicht auf eine andere 
Weise vortheilliafter bewerkstelligt werden kann. 
Eine sehr bewegte und durchaus nicht makellose Vergangen 
heit hat die Preussische Bodenkredit-Aktien-Bank in Berlin, ge 
gründet 1868, hinter sich. In den ersten Jahren ihres Bestehens 
blieb sie ihrem eigentlichen Berufe getreu, geriet!) aber wählend 
der Gründungszeit in ein wildes Emissionsgeschäft hinein, welches 
sie unter der Form einer besonderen, und seitdem in Li(|uidation 
getretenen Bank, Preussische Kredit - Anstalt geheissen, betrieb. 
Aus dieser Zeit datiren noch die sog. „kündbaren Hypotheken- 
Schuldschcine“, letztlich im Betrage von 6,374,100 M., welche jedoch 
keineswegs kündbar, sondern auf bestimmte Termine rückzahlbar 
gestellt sind. Sie wurden zur Erwerbung von Hypotheken ausge 
geben, welche ausserhalb des statutarischen Geschäfts- resp. Be 
leihungsgebietes lagen, und zwar in der offenbaren Absicht, das 
1 iiblikum über ihren Charakter zu täuschen durch die naheliegende 
Verwechslung mit den Hypothekenbriefen, deren Ausgabe behördlich 
konzessionirt war. Im Jahr 1873 trat eine, wie es scheint, gründ 
liche Reorganisation ein; die alte Verwaltung wurde beseitigt, und 
die neue erklärte, dass die Bank sich vom Emissionsgeschäft definitiv 
und für immer losgesagt habe, auch sich bestreben werde, die 
ypofheken-Schuldscheine gänzlich aus dem Verkehre zu ziehen. 
Da die ganze Emission der Letzteren 18 Millionen M. betrug, so 
sind jetzt zwei Drittel davon zurückgezogen worden. Mit den, 
gegen diese Hypotheken-Schiildscheine erworbenen Hypotheken wird
        <pb n="33" />
        31 
(lurch Kündigung, der Rückzahlung der Schuldscheine entsprechend, 
aufgeräumt. Die Direktion versichert auch in ihrem neuesten Be 
richte, dass die Geschäftslage des Instituts als eine gesunde und 
gesicherte zu betrachten sei, und die Bank im abgelaufenen Jahre 
keine Verluste erlitten habe, obgleich sic hei einer „grossen Anzahl 
von Subhastationen, mit beträchtlichen IIyj)othekforderungen“ he- 
theiligt gewesen sei. Bezeichnend für den Rückgang der industriellen 
Mobiliarwerthe ist übrigens die, bei dieser Gelegenheit gemachte 
Mittheilung, dass die, von der Bank im Jahre 1872 mit 405,000 M. 
bcliehene, später von ihr in der Subhastation erworbene Eisen- 
bahnbedarfs-Fabrik Arthursburg in Stettin im vergangenen Jahr, 
mit einer befriedigenden Anzahlung an einen soliden Käufer für 
450,000 M. veräusscrt werden konnte, während die, am 5. April 
1873 aufgenomnieue Taxe derselben 1,056,072 M. betrug. — Der 
Jahresbericht macht ferner Mittheilungen über die neu eingefUhrte, 
kollegialische Verfassung der Direktion, die sich sehr bewährt 
habe, über die Herabsetzung der Geschäftsunkosten um 88,582 M. 
u. s. f., und bemüht sich überhaupt, den Nachweis zu liefern, dass 
das Institut wieder vollkommen vertrauenswürdig geworden sei. 
Unter diesem Betracht verdient auch Erwähnung die llerabmin- 
derung der Debitoren von 6,798,507 M. auf 3,295,112 M. Zum 
Betriebe von Kontokorrent-Geschäften hat die Bank keine statuta 
rische Ermächtigung. Vermuthlich rühren diese Saldi noch aus 
der früheren Effektenbeschaffung für Kunden her, die nachher nicht 
in der Lage waren, die vorgeschossenen Gelder bald wieder zu 
erstatten. Die Beleihungen dürfen hei Liegenschaften zwei Drittel, 
bei Gebäuden ein Drittel des Nutzuugswerthes betragen, oder 
bei ersteren den zwanzigfachen Betrag des jährlichen Reinertrags, 
bei Gebäuden den zehnfachen Betrag des jährlichen Nutzungs- 
werthes erreichen. 
Der Besitz der Bank an unkündbaren Hypotheken betrug 
Ende 1876 80,955,833, wovon 19,254,735 im Laufe des Geschäfts 
jahres neu erworben worden waren, kündbare Hypotheken waren 
zur seihen Zeit 14,363,591 M., worunter 3,454,605 aus dem Jahre 
1876 vorhanden. Als Darlehen gegen Hypotheken waren ausser 
dem 4,741,603 M ausständig. Ueher die Natur dieses Hypotheken 
besitzes hinsichtlich geographischer Lage, ländlicher, städtischer 
und industrieller Basis gibt der Rechenschaftsbericht nicht die 
mindeste Aufklärung, obwohl dies doch für eine Verwaltung, die
        <pb n="34" />
        32 
um (las Vertrauen ihrer Aktionäre und Gläubiger in so ausge 
sprochener Weise wirbt, wie die der Preussischen Bodenkredit 
bank solches tbut, höchst nothwendig gewesen wäre. Vielleicht 
sieht sich die Direktion veranlasst, diesem Mangel heim nächsten 
Jahresabschluss ahzuhelfen, wo ihr die Berichte der Süddeutschen 
Bodenkreditbank, der Rheinischen und der Württembergischen 
IIy])othckenbank je zu einem Theile als Muster dienen könnten. 
An Schuldverpflichtungen des Instituts standen diesem llypo- 
thekcnbesitz etc. gegenüber ausser den schon angeführten 0,374,100 M. 
Hypotheken - Schuldscheinen, 03,872,300 M Hypothekenbriefe. 
1,062,300 M. davon sind à áVg pCt., der Rest à 5 pCt. verzinslich, 
und 23,287,500 M. von Letzterem mit 10 pCt. Zuschlag zu tilgen! 
Die cflektive Verpflichtung der Bank beträgt also rücksichtlich 
dieser Plandbriefkategorie 10 pCt. mehr, als in der Bilanz verzeich 
net steht, ein Umstand, über dessen eventuelle Tragweite wir uns 
bereits an anderer Stelle geäussert haben. Die 5 pCt. Pfandbriefe HI., 
V. und VI. Serie sind erst von 1882 resp. 1880 ah al pari ver- 
loosbar. Ein Disagio der pCt. Hypothekenbriefe ist in der 
Bilanz nicht ersichtlich gemacht, dagegen ist ein Amortisations- 
Zuschlags-Fonds-Konto vorhanden, der 00,503 M. enthält. Sonstige 
Bilanzposten von Bedeutung sind die Debitoren mit 3,295,112 M., 
das bekannte Bankgebäude „hinter der katholischen Kirche Nr. 2“ 
mit 1,305,000 M., der Wechsel bestand mit 9,045,505 M die Kassa 
mit 701,285 M. Das Aktienkapital erreicht die, für eine Hypo 
thekenbank ungewöhnlich hohe Summe von 30,000,000 M. und 
wird, in seiner Eigenschaft als Reserve der Pfandhriefgläubiger 
verstärkt durch den, nunmehr 5,103,710 M. enthaltenden Reserve- 
lond, den man im Laufe einiger Jahre auf den statutenmässigen 
Höchstbetrag von 6,000,000 M. = 20 pCt. des Aktienkapitals zu 
bringen hofft. Da der Pfandbriefumlauf das Zehnfache der Summe 
des cingczahlten Aktienkapitals betragen darf, so würde, nach 
dem Masstabe der letztjährigen Progression des Hypothekenbrief- 
Umlaufs von 12,567,925 M., auf eine ganze Reihe von Jahren 
hinaus eine Vermehrung des Aktienkapitals nicht nöthig sein. Von 
dem Reingewinn des Jahres 1870 per 3,310,009 M. erhielten: der 
Reservefond 10 pCt. mit 301,001 M., die Aktionaire 8 pCt. Divi. 
dendc mit 2,400,000 M., die Verwaltung 10 pCt. Tantieme (nach 
Verzinsung der Aktien mit 4 pCt.) mit 3(X),225 M. Die Aktienrente 
betrug pro 1809 u. ff.: 7, 8%, 14, 15, 0, 8, 8, 8 pCt. - Nach
        <pb n="35" />
        Berliner Blätter hatte die Anstalt im ersten Viertel 
jahr 1877 834,öl 1 M rein verdient, und in den ersten vier Monaten 
8,443,7)50 M Hypothekenbriefe neu abgesetzt. 
Als eine, in mehrfacher Beziehung hemerkenswerthc Anstalt 
verdient die Preussische Hypotheken-Aktienbank in Berlin (Spiel 
hagen) hervorgehoben zu werden. Selbige erfreut sich, obgleich 
bereits im Jahre 1864 als eine der ersten preussischon Hypotheken 
hanken gegründet, erst nach ihrer, im Jahre 1872 durch den 
Direktor S p i e 1 h a g e n bewirkten Reorganisation einer befrie 
digenden, oder vielmehr einer ausserordentlich guten Rentabilität. 
Für ihre früheren, dürftigen Ertragsverhältnisse (d'/z—5 pCt.) wird, 
ausser dem ]\langel einer tüchtigen, fachmännischen Leitung, die 
Engherzigkeit der Konzessions-Bedingungen verantwortlich gemacht. 
Die, seit 1872 in Kraft stehenden Normativ-Bestimmungen für 
preussischc Hypothekenbanken, und die, diesen gemäss im Jahre 1873 
mit regierungsseitiger Genehmigung vollzogene Statutenänderung hat 
den Spielraum der Bankthätigkeit erweitert und Letztere erleichtert, so 
dass seitdem das bereits ganz eingestellt gewesene Hypotheken 
geschäft einen grossen und anhaltenden Aufschwung nehmen konnte. 
Abgesehen von dieser eigenartigen Entwicklung des Instituts, ist 
dasselbe auch insofern interessant, als es nahezu seine Gesammt- 
thätigkeit auf die Befriedigung von Realkredit-Bedürfnissen in Berlin 
verwendet. Mit Rücksicht auf die, von Zeit zu Zeit immer wieder 
aufgetauchten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Berliner 
Hypotheken-Verhältnisse, an denen doch das Gros der deutschen 
Hypothekenbanken mehr oder weniger betheiligt ist, und ferner 
zur genaueren Kennzeichnung der Geschäftslage des oben namentlich 
erwähnten Instituts selbst, lassen wir den betreffenden Passus seines 
Geschäftsberichts pro 1876 hier wörtlich folgen: 
„l&gt;a die Itelcilningsgreiize für lündliclicn Grundbesitz für uns so niedrig 
normirt ist, dass wir über die Iteleibungsholie der Landschaften mit unseren 
Larlelien nicht liinausgehen, wir also mit diesen nicht konkurriren können, 
so erreicht die Gesanimtsuminc unserer ländlichen Beleihungen auch kaum 
^¡4 Prozent unserer gesaminten Darlehen; unser Interesse verweist uns deshalb 
in der Hauptsache auf die Beobachtung der Verhältnisse des grossstädtischen 
Grundbesitzes, — in kleineren Orten gewähren wir Darlehen überhaupt nicht, — 
und vor Allem auf diejenige des Realkredits in Berlin. 
Der durchschnittliche Miethsertrag der hiesigen Grundstücke hat sich 
nach den offiziellen Mittheilungen des Magistrats stetig gehoben. Nach Ah- 
3
        <pb n="36" />
        34 
rechnung des Miethswerths der unvermietheten Wohnungen ergibt sich als 
Miethswerth pro Grundstück 
für 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 
5142 5460 5949 7089 8487 “8929“ “9193 Mark. 
Die angeblich über das Bedürfniss hinaus sorgende Bauthätigkeit an 
langend, so sagt eine vom Vorstande des Berliner Baumarktes an das preussische 
Staatsministerium gerichtete Petition: 
„Die Privatbauthätigkeit ist in den letzten Jahren in sehr erheblicher 
Weise zurückgegangen. Ein Beweis hierfür sind die Zahlen der im Bau 
gewerbe beschäftigten Maurer und Zimmerer, welche in den verschie 
denen Jahren folgende Zahlen repräsentiren : 
1872 187^ 1874^ 187^ 1876“ 
Handwerker 6630 6211 5408 51^ 38797 
Dieser erheblichen Abnahme der Bauthätigkeit steht die Bevölkernngs- 
zunahme gegenüber, die vom 1. Dezember 1875 bis Anfang d. Js. sich auf ca. 
32,000 Seelen belief; es ist deshalb ersichtlich kein Grund vorhanden, eine 
durchschnittliche Werthsverminderuug der hiesigen Grundstücke als voraus 
sichtlich und unausbleiblich zu behaupten. 
Wohl werden gewisse Gegenden von dem Darniederliegen vieler Industrie 
zweige mehr wie andere betroffen; es ergibt sich dies aus der Zahl der Sub- 
hastationen. Der Prozentsatz sämmtlicher Siibhastationen bebauter Grundstücke 
beziffert sich aber für 1876 auf überhaupt 1,%, pCt, und, wenn zwei von den 
vorhandenen 18 Revieren, Moabit und Wedding, mit ihrem grösseren Antheil 
von 4,,2 und 4,8i pCt. in Abrechnung gebracht werden, nur noch auf den 
gewiss nicht erheblichen Prozentsatz von 0,99 pCt. Es zeigt sich aus diesen 
Zahlen hinreichend, dass viel Falsches und Uel)ertriebenes zum Erweise einer 
angeblich allgemein trüben Lage des Berliner Grundkredits kolportirt wird. 
Es ist wohl als sicher anzunehmen, dass die Leitungen grosser Hypo 
thekenbanken, die ja Zentren eines bedeutenden Hypothekenverkehrs sind, 
mehr Gelegenheit haben, als ein Einzelner, sich ein den tbatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes TIrtheil über die Lage des Realkredits zu bilden. 
Wie schon im Vorjahre, so müssen wir auch jetzt sagen, dass wir die hier 
und da auftauchenden und von mehr oder weniger interessirten Personen ge 
flissentlich verbreiteten Gerüchte über eine ungünstige Lage des Berliner 
Realkredits für nichts weniger, als gerechtfertigt halten.“ 
Ohne (len Werth vorstehender Mittheilungen verringern zu 
wollen, glauben wir doch, bemerken zu müssen, dass die fort 
gesetzte Steigerung des Miethswerths mit und nach dem Eintritt 
des grossen Krachs uns nicht ganz naturgemäss crsclieint. Der 
Rücksicht auf das notorische Darniederliegen der Geschäfte in 
Berlin, besonders auch das der Ladengeschäfte, welche am Mieth- 
ertrage der Häuser in einer grossen Stadt bekanntlich einen 
hervorragenden Antheil haben, gebührt, unseres Dafürhaltens, auch
        <pb n="37" />
        35 
3* 
ein Platz unter den Erwägungen Uber den voraussichtlichen Bestand 
der jetzigen Häuser-Ertragsverliältnisse, 
Eine Mittheilung des Magistrats vom Juni d. J. lautet: 
„Wie zu erwarten war, ist die Zahl der bewohnten Wohnungen zwar 
in Folge des Zuzugs bei dem April-Umznge gewachsen, aber zugleich auch die 
Zahl der leerstehenden Wohnungen. Während im Januar v. J. 13,686 
leerstehende Wohnungen verzeichnet waren, gibt es gegenwärtig 16,358, also 
fast 2700 mehr. Im April 1876 waren 9800, im April 1875 5842 leerstehende 
Wohnungen vorhanden. Merkwürdig ist, dass zwar auch viele grössere 
Wohnungen (von mehr als 1200 M. Miethswerth) leerstehen, dass aber verhält- 
nissmässig die Kategorie der Wohnungen im Miethswerth von 300 bis 600 M. 
und 900 M, die meisten unvermietheten Wohnungen besitzt, und dass bei ihr 
die stärkste Zunahme in diesem Vierteljahre eingetreten ist.“ 
Ueher die besonders schnelle Entwicklung der Preussischen 
Ilypotheken-Aktienhank erfährt man auf indirektem Wege, dass 
die Direktion sich die unmittelbare, prompte Erledigung jedes an 
sie herantretenden Beleihungsantrages zur strengen Aufgabe ge 
macht und dadurch sich grosse Beliebtheit in den Kreisen der 
KredithedUrftigen erworben habe, welchen der hureaukratisch 
schwerfällige Geschäftsgang anderer Hypothekenbanken ein Gräuel 
sei. Diese Lesart lindet eine gewisse Bestätigung in der Mittheilung 
des Geschäftsberichts, dass die Direktion es vorziehe, die Kapitalien 
des Instituts behufs schneller Erledigung der Geschäfte disponibel 
zu erhalten, und daher weder grosse Wechselhestände habe, noch 
Börsengeschäfte mache. Der beträchtliche Kassenhestand von 
1,300,773 M , sowie ein Bankiersguthahen von 3,867,530 M. be 
kräftigen diese Mittheilung. 
Der Hypotheken bestand betrug Ende v. J. 68,960,268 M., der 
Pfandhriefumlauf, welcher das Zwanzigfache des Aktienkapitals 
von gegenwärtig 6,tXXj,000 M. erreichen darf, 65,865,150 M. Der 
Geschäftsgewinn von 1,322,305 M. setzt sich im Wesentlichen aus 
297,418 M Zinsüherschuss, 331,607 M. Geschäftsunkosten-Beiträgen 
der Hypotliekenschuldner und 690,800 M. Provision aus dem 
Hypotheken- und Bankgeschäft zusammen. Nach Abzug von 
316,762 M. Unkosten und einigen anderen Ausgaben verbleiben 
997,937 M. Reingewinn, wovon 765,0tX) M als 12^/4 pCt. Dividende, 
131,629 M. als 20 pCt. Tantième (nach Verzinsung des Aktien 
kapitals mit 4 pCt.) gezahlt und 99,794 M dem Reservefond, der 
dadurch auf 501,827 M. anwächst, und in preussischen Staats 
papieren angelegt ist, überwiesen wurden. Die Pfandbriefe sind
        <pb n="38" />
        — an — 
zum Theil mit einem Aufschläge von 10—20 pCt. rnckzahll)ar, 
wodurch also eine event, grössere Schuldenlast geschaffen ist, als 
die Bilanz ausweist. (Zu vergl. das hierüber hei der vorhergehen 
den Bank und im allgemeinen Theil dieser Arbeit Gesagte). 
Das Disagio der 4’/, pCt. Pfandbriefe, von welchen, soweit 
wir dies ermitteln konnten, nur 3 Millionen M. ausgegeben sind 
(der neueste Geschäftsbericht sondert die verschiedenen Pfandbrief- 
Emissionen nicht) scheint bereits getilgt zu sein. Der vorhandene 
Amortisationsfond von 510,640 M. dient vermuthlich zur theilweisen 
Bestreitung des Agios der rückzahlbaren Pfandbriefe ; die anderem 
Passivposten, enthaltend eine Provisions-Reserve von 344,765 M. 
sowie die Verpflichtung der llypothekenschuldner zur ferneren 
Zahlung von Geschäftsunkosten - Beiträgen in Höhe von zunächst 
350,000 M. dienen zur Sicherung einer ständigen Aktienrentabilität, 
auf welche der Geschäftsbericht n. A. mit der Anführung des 
Umstandes hinweist, dass in den ersten beiden Monaten d. ,1. 
3,418,450 M. Pfandbriefe neu verkauft wurden, gegen 574,350 M. 
in den beiden ersten Monaten v. ,1., wo einige, indessen nicht 
näher mit Gründen belegte, ungünstige Lesarten über die Bank im 
Umlauf waren, welche der Geschäftsbericht als böswillige Ver- 
läumdungen kennzeichnet. Die Beleihungen des Instituts erreichten, 
einer Erklärung der Revisoren zufolge, durchschnittlich nur ‘JO pCt. 
der, durch die Konzession gezogenen Beleihungsgrenzcn Letztere 
erstrecken sich bei ländlichen Grundstücken auf 7.1 des landschaft 
lichen Taxwerthes, oder, in Ermangelung von solchen Taxen, bei 
Liegenschaften ohne Gebäuden auf den 20fachen Betrag des jähr 
liehen Reinertrags, bei Liegensebaften mit Gebäuden auf die Summe 
des 24fachen Reinertrags der Liegenschaft und des zehnfachen 
Betrags des jährlichen Nutzungwerthes der 8teucr¡)tiichtigcn Ge 
bäude nach Massgabe der Steuertaxen und abzüglich des 2üiäcben 
Betrages der Steuern und Abgaben aller Art. 
Die Aktienrente betrug seit 1872 : 8, 974. 12^ 4, I274, 12 V4 pGt. 
Zu den hervorragendsten Realkredit-Instituten Deutschlands 
gehört die Preussische Zentral-Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft in 
Berlin, welche, obwohl erst 1870 errichtet, doch unter allen preussi- 
schen Hypothekenbanken hinsichtlich des Geschäftsnnitänges und 
des Renommées die erste Stelle einnimmt. Es darf als bekannt
        <pb n="39" />
        vorau8geset/.t werden, dass an dieser Anstalt die ersten Banktirrnen 
Deutsclilands (Bleichrüder, Rothschild) als Gründer und Verwal- 
tungsräthe betheiligt sind. Man beabsichtigte auch, mittelst Ptaud- 
hrieten der Anstalt fremdes, besonders französisches Kapital dem 
deutschen Realkredit dienstbar zu machen, woiiiit auch die Ucber- 
tragung einiger Verwaltungsrathsstellcn an Angehörige jener Nation 
in Zusammenhang steht. Thatsächlich scheint diese Verbindung 
nie eine Bedeutung erlangt zu haben, und im vergangenen Jahr 
ist das Pariser Mitglied des Verwaltungsraths, ¡Staatsrath Fremy 
auch formell aus dieser Körperschaft ausgeschieden, an deren 
¡Sitzungen er anscheinend niemals Theil genommen hat. 
Allgemein nimmt man an, dass die Geschäftsführung der Zentral- 
Bodenkrcdit-Aktien-Gescllschaft sich auf sehr solidem Boden bewege. 
Die im Statut nicdcrgelegten Belcihungsgrundsätze besagen, dass, 
unter gänzlichem Ausschluss von Bergwerken, Steinbrüchen und 
anderem, keinen dauernden Ertrag liefernden Besitz, Grundstücke 
nur zur ersten Stelle, Liegenschatten bis zu zwei Dritteln, Gebäude 
innerhalb der ersten Hälfte des Wcithes, AnpHanzungen, Weinberge, 
Wälder jedoch nur bis zu einem Drittel des Letzteren zu beleihen 
sind. Die Werthscrmittelung hat nach den, für Ausleihung von 
Mündelgeldern anzuwendenden Grundsätzen zu geschehen. Nach 
den Mittheilungen des Geschäftsberichts pro 1876 bleiben die Be 
leihungen im Durchschnitt nicht unerheblich hinter diesen Grenzen 
zurück. Die Darlehen auf selbstständige Hausgrundstücke sind 
ohne Ausnahme erststellige, bei Liegenschatten linden unter be* 
sunders motivirenden Verhältnissen auch zweitstellige Beleihungen 
statt. Alle bcliehcnen Objekte betinden sich, mit ganz geringen 
Ausnahmen, im prcussischen ¡Staatsgebiete. — Lieber die Resultate 
und den Umfang der vorjährigen Geschälte sagt der Bericht im 
Eingang, dass eine vermehrte Konkurrenz des Privatkapitals um 
Anlegung in guten Hypotheken stattland. Ls stieg dahei dei Be 
stand an unkündbaren Hypotheken nur von 125,202,428 M. aut 
133,038,667 M. während jener an unkündbaren Hypotheken, theil- 
weise allerdings durch Umwandlung solcher in kündbaie, sich 
von 7,695,753 M auf 6,165,083 M. verringerte. Daneben waren 
an Kommunen (ohne hypothekarische Grundlage) 2,759,503 M. 
gegen 2,981,251 M. Ende 1875 ausgeliehen Ueber die Vertheilung 
der Darlehen nach Provinz, Kreis und Ort enthält der Bericht 
nicht die geringste Andeutung. Entsprechend dem geringen Zuwachs
        <pb n="40" />
        an Hypotheken hat sich auch der Pfandbriefunilauf nur uni weni{;c 
Millionen M. vermehrt, indem die Summe der unk lind ha reu 1‘iand- 
briefe von 123,864,350 M. auf 126,558,500 M. stieg, jene der klind- 
hareu Pfandbriefe von 5,400,000M. sogar auf 5,394,600M. zurlickging. 
Die Gesellschaft legt ihren Pfandbriefen den Namen „Zentral- 
Piandhriefe“ bei, obgleich sie keineswegs einer Zentralisirung des 
gesammten Hypothekenverkehrs in Preussen ihr Dasein verdanken. 
(Die eigentlichen Zentral-Pfaiidbriefe werden bekanntlich von einer 
Vereinigung von alten, landschaftlichen Verbänden ausgegehen). 
Sie sind zur grösseren Hälfte à 4'/; pCt., zur kleineren à 5 jiCt. 
verzinslich, und etwa zu zwei Dritteln mit einem Aniortisationszu- 
schlag von 10 pCt zurückzuzahlen. Aus der Bilanz geht nicht 
hervor, ob der Kursverlust beim Verkauf der, à 40. pCt. verzins 
lichen Pfandbriefe den betreifenden Geschäftsjahren* zur Last ge 
schrieben worden ist. Jedenfalls ist das Disagio nicht bedeutend, 
zumal die Gesellschaft das liecht hat, ihre Pfandbriefe bei der 
Gewährung von Darlehen in Zahlung zu geben. Viel grössere 
prinzipielle Tragweite hat die Amortisation der Pfandbriefe mit 
10 pCt. Zuschlag, worüber an anderer Stelle Näheres nachgelcsen 
werden kann. 
Da der Umlauf von Pfandbriefen das Zwanzigfache des einge 
zahlten Aktienkapitals betragen darf, und Letzteres gegenwärtig 
mit 14,400,000 M. verzeichnet steht, so kann die Anstalt mehr, 
als noch einmal so viel Pfandbriefe, als sie gegenwärtig im Umlauf 
hat, ohne Einforderung neuen Aktienkapitals in Verkehr setzen. 
Die Reserve, welche auf 50 pCt. des Grundkapitals zu bringen ist, 
beträgt z. Z. 486,667 M. Daneben besteht eine Provisions-Reserve 
von 583,052 M. Auch ist ein Amortisations-Zuschlags Konto von 
252,746 M. vorhanden. Aus dem Jahresgewinn von 1,515,789 M. 
erhielten die Aktionäre 1,368,000 M. als 9b,, pCt. Dividende. Die 
Tantième (72,000 M.) berechnet sich mit 10 pCt. aus dem Surplus 
nach 5 pCt. Verzinsung des Aktienkapitals. Die Dotation der 
Reserve mit vorab 5 pCt. vom Reingewinn entspricht dem 
geringsten Satz der betrefíenden, statutarischen Bestimmung. Mit 
Rücksicht auf den, für die Pfandbriefemission gegebenen, weiten 
Spielraum wäre eine höhere Dotirung des Reservefonds, welche auf 
15 pCt. des Gesammtgevvinnes sich erstrecken kann, vielleicht nicht 
miangemessen gewesen. — Die Rentabilität ist eine, in ihrer 
Standigkeit beinahe etwas gesucht erscheinende. Sie beträgt, nach-
        <pb n="41" />
        39 
dera pro 1870 pro rata teraporis 7 pCt. vertheilt worden waren, seit 
1871 unverändert OV, pCt. 
In dem Berieht pro 1876 der Rheinischen Hypothekenbank in 
Mannheim findet sich die Versicherung niedergelegt, dass die Dar- 
1 eilen nur nach solchen Gegenden gegeben wurden, nach welchen 
die Direktion eine Ueberwachung der Schuldner und Pfandobjektc 
dauernd auszuüben ira Stande war. Das Bestreben der Bankleitung 
ging dahin, auf dem Lande das Annuitätensystera allraälig ein- 
zubUrgern. Bis jetzt hat das Institut verhältnissraässig wenig 
ländliche Hypotheken erworben, nämlich nur 1,160,823 M. gegen 
29,270,397 M. städtische, lieber die Vertheilung des Hypotheken- 
hesitzes wird folgende Auskunft gegeben: Baden 15,773,553 M., 
Pfalz 1,438,507 M., Preussen 11,041,560 M., Hessen 2,100,738 M., 
Eisass 76,862 M 23,243,162 M. von diesen Summen sind Annui 
täten, 7,188,058 M sind kündbare Darlehen. Die badischen Dar 
lehen sind den Kreisen nach folgendermassen spezilizirt : Mannheim 
8,265,254 M., Heidelberg 1,378,322 M., Karlsruhe 3,085,941 M., 
Konstanz 1,916,468 M., die übrigen Kreise mit je einigen Hundert 
tausend Mark oder darunter Wie viel von diesen Hypotheken iin 
Jahre 1876 erworben worden sind, ist aus dem Bericht und Ab 
schluss pro 1876 nicht ersichtlich. Es heisst desfalls nur, dass 
die Summe der 1876 abgelehntcn Darlehcnsgesuchc 26,244,300 M. 
beträgt Aus einer Vergleichung des Bestands per ult. Dezember 
1875 mit jenem von Ende 1876 ergibt sich jedoch, dass im vori 
gen Jahre ein Zugang von etwas über 4 Millionen M. stattfand, 
was, besonders den vorliegenden Anträgen gegenüber, eine sehr 
mässige Zunahme genannt werden muss. An Pfandbriefen waren 
30,255,700 M. gegenüber einem cingezahlten Aktienkaifital von 
2,400,000 M im Umlauf. Das Maximum der Pfandbriefemission 
(ohne die Nothwendigkeit einer Erhöhung des Aktienkapitals) be 
trägt jetzt 60 Millionen M Das Pfandbrief-Disagio wird auf einem 
besonderen Konto gebucht, der dann als Aktivuin in der Bilanz 
erscheint (heuer mit 423,666 M.) und durch die Erträgnisse des 
Pfandbrief-Reservefonds, der ult. Dezember v. J. mit 94,571 M. 
zu Buch stand, sowie durch ausserordentliche Abschreibungen be 
glichen wird. Pro 1876 wurden diesem Fond 20,000 M. als Extra- 
Dotation zugewiesen. Der Gewinn des Jahres 1876 betrug 323,140 M. 
288,130 M. hievon sind der statutenmässigen Vertheilung zu unter-
        <pb n="42" />
        40 
ziehen, (hl .45,010 M. aus 1S75 staninicii. Ks erlialteii: der Ile- 
servclond ^14,400 M., die Aktionäre ini Oanzeii 1H4,40() M. als 
7.083 pCt. Dividende, die Verwaltung 42,274 M. als Tantième, die 
Beamten 5,459 M. als Gratifikationen etc. 51,000 M. gehen als 
Gewinnsaldo auf neue Rechnung Uber. Ausserdem ist noch ein 
Dividenden-Keservefond von 41,298 M. vorhanden. Da nach (kni 
Statuten die Generalversamndung über den Gewinnrest frei verfügen 
kann, so ist die Niehtvertheilung eines Gewinnantheils, sowie die, 
das obligatorische Maximum übersteigende Dotation des Ueserve- 
fonds (für welche eine Maximalgrenze mit Erreicliung des fünften 
Theils des Aktienkapitals gezogen ist) vollkommen gesetzmässig. 
Der ordentliche Reservefond beträgt jetzt 219,614 M. Der Ge- 
schättskreis der Rheinischen Hypothekenbank, welche nach aner 
kannt rationellen Grundsätzen verwaltet wird, erstreckt sich zunächst 
auf Baden und die angrenzenden deutschen Lämhu-, sodann auf 
Deutschland überhaupt. In erster Reihe sollen nur die ordentlichen 
llypothckengcschäfte gemacht werden, in zweiter Reihe sind aber 
auch andere, mit dem Hypothekenerwerh verbundene Geschäfte 
gestattet, soweit cs ohne Beeinträchtigung des Haupt-Gesellsehafts- 
zwcckcs geschehen kann, nämlich die Vermittlung von llypotheken- 
geschäften zwischen Dritten, die Versicherung von Hypotheken 
u. dgl. Anscheinend wird von letzterer Ermächtigung bisher wenig 
oder gar kein Gebrauch gemacht. Den Gcschälfshetrieh regelt ein 
sehr sorgfältig ausgearbeitetes Reglement. Das Grundkapital ist 
sehr vorsorglicher Weise auf .40 Millionen M. Aktien bemessen 
worden und kann sogar bis auf 45 Millionen M. erhöht werden, 
wobei die ersten Zeichner (Gründer) auf die Hälfte der Aktien 
al pari bezugsberechtigt sind. — Rfandbricfe dürfen in Höhe der 
hypothekarischen Forderungen ausgegeben werden, und geniessen 
ein Faustptandreeht bezüglich dieser Letzteren. Der zur Vertheilung 
gelangte Gewinn betrug seit IM72, mit welchem .Iahre der Betrieb 
thatsäehlieh eröfinet wurde : 6, 7, 7.osa, 7.osa, 7 osa pCt. Verluste 
hat die Bank anscheinend nie erlitten. Auch ist in dem Bericht 
pro 1876 nichts gesagt über eine etwaige Betheiligung an Suh- 
hastationeu. 
Eins der allerjüngsten Realkredit-Institute ist die, mitten in 
der Gründungsperiode entstandene Schlesische Bcdenkreditbank in 
Breslau. Dieselbe hat sich jedoch, wie es scheint, von der Thcil-
        <pb n="43" />
        11 
nähme an (len GrlhuUingssiindcn völlig frei zu hallen gewusst, 
denn ihr Geschäftsbericht pro 187(&gt; kann die Versicherung gehen, 
dass bisher weder Verluste an Kapital noch an Zinsen entstanden 
sind. Ländlicher Gutsbesitz kann bis zu zwei Dritteln der land 
schaftlichen Taxe, oder auch, bei Liegenschaften ohne Gebäude 
bis zum 20fachcn Betrag des jährlichen Reingewinnes, bei Liegen 
schaften mit Gebäuden bis zum 24fachen Betrag des jährlichen 
Reinertrags der Liegenschaft und bis zum lUfachen Betrag des 
jährlichen Nutzungswerthes der steuerpflichtigen Gebäude ab 
züglich aller Lasten belieben werden. Letztere Bestimmung gilt 
auch für städtischen Grundbesitz. Der Geschäftsbericht pro 1876 
gibt der Ansicht Ausdruck, dass die Befürchtungen wegen einer 
Realitätenkrisis unbegründet seien, da die, von den Hypotheken 
banken gewährte Unkündbarkeit der Hypotheken mehr Sicherheit 
in den Hypothekenverhältnissen herbeigefuhrt und die Bodenrente 
sich nicht verschlechtert habe. Wo man sich von der Beleihung 
der, für die Hypothekenbanken ungeeigneten Objekte fern gehalten 
habe, da seien auch keine Verluste zu beklagen etc Von den 
bcliehenen Grundstücken wurden im vergangenen Jahr 8 pCt. ohne 
Schaden für die Bank subhastirt, 88 freiwillige Bcsitz-Veräusserungen 
fanden zu einem Gesammtpreise von 2,708,8(K) M. statt, während 
die betretfenden Objekte nur mit 1,571,070 M. belieben waren. 
Neu erworben wurden 6,768,000 M. Hypotheken, neu ausgegeben 
7,889,750 M. Pfandbriefe. Die Gesammtsumme der 86,118,521 M. 
unkündbaren Hypotheken (an kündbaren sind nur 895,009 M. vor 
handen) vcrtheilt sich folgendcrmassen ; Provinz Schlesien 40 5, pCt., 
Posen 22.98 pCt, Preussen 2.74 i)Ct., Sachsen O.is pCt. Allgemein 
wurden von Beleihungen ausgeschlossen : Baukomplexe und alle, 
nicht einen gemeinen Verkaufswerth repräsentirende Grundstücke, 
sowie Gebäude in Stadttheilen, die dem allgemeinen Verkehrsgebiete 
entlegen sind. Von den Pfandbriefen sind 26,472,550 M. à 5 p( t 
und 12,717,750 M. à 4'/j pCt. verzinslich. Letztere sind mit lOpCt. 
Zuschlag heimzahlhar. Ob ein, noch nicht amortisirtes Disagio 
vorhanden ist, meldet der Abschluss nicht. Der Pfand briefumlauf 
kann das Zwanzigfache des cingezahlten Aktienkapitals von gegen 
wärtig 7,5(H),000 M. betragen. Aus dem Jahresgewinne von 
658,920 M. gelangen 548,750 M. als 704 pCt Dividende an die 
Aktionäre zur Vertheilung, nachdem der Reservefond 65,900 M. 
erhalten hat und dadurch auf 249,789 M. gebracht worden ist.
        <pb n="44" />
        42 
Sein Maximalstand beträgt 25 pCt. des eingezalilten Kapitals. Er 
wird getrennt verwaltet und vermehrt sich folglich auch durch 
eigenen Zinsenzuwachs. Die Dividenden in den Vorjahren, ab 1872 
betrugen: 6, 4h.,, 6Va, 7 pCt. 
Zu den bedeutendsten Hypothekenbanken zählt trotz ihres 
jugendlichen Alters die, im Jahr 1871 errichtete Süddeutsche 
Bodenkredit-Aktienbank in München. Sie ist im Wesentlichen 
eine Schöpfung der Oesterreicliischen Kreditanstalt und der Darm 
städter Kreditbank. Die Darmstädter Bank ist auch heute noch 
mit einem Aktienbesitz von 3,G00,(X)0 M. bei ihr betheiligt. Ihr 
Geschäftskreis erstreckt sieb nicht allein auf Deutschland, sondern 
auch auf Deutsch-Oesterreich. Von ihrem Gesammt-llypothekenbe- 
stand per 117,013,927 M. entfallen auf letzteres Land 14,681,704 M. 
Inwiefern mit diesem beträchtlichen ausserdeutschen Besitz der 
Anstalt eine Gefahr für die Aktionäre bezw. Pfandbriefbesitzer 
verbunden ist, vermögen wir ohne eingehendere Kenntniss der 
bctietfenden Verhältnisse, als solche aus den Veröffentlichungen 
des Instituts zu erlangen sind, nicht zu bcurtheilen. Doch scheint 
uns einigermassen bezeichnend der Umstand, dass im vergangenen 
Jahr unter den 27 Subhastationen, an denen die Bank betheiligt 
war, keine einzige eine österreichische Beleihung betraf, und ferner 
ist zu vermuthen, dass die guten Verbindungen, Uber welche die 
Darmstädter Bank, also auch die Süddeutsche Bodenkreditbank 
in Wien verfugt, die Letztere vor gefahrbringenden Unternehmungen 
daselbst möglichst bewahren werden. — Der Best des obigen Ge- 
sammt-IIypothekenbestandes vertheilt sich folgendermasscn auf die ein 
zelnen Landestheile Deutschlands: Bayern 34,687,07 IM., altpreussi- 
sehe Provinzen (!) 23,342,152 M., Frankfurt, Hessen-Nassau und Rhein 
provinz 19,035,780 M., Sachsen 9,440,566 M., Hessen 5,525,612 M., 
Württemberg 5,092,359 M , Baden 4,829,535 M., Eisass 379,147 M. 
Auf industrielle Etablissements sind im Ganzen 6,804,567 M. her 
geliehen worden, und zwar besitzen diese Objekte einen Sebätzungs- 
werth von 23,167,406 M. Auch versichert die Direktion, „dass 
dieser Werth, sei es wegen der, mit den bezüglichen Etablissements 
verbundenen, ländlichen Besitzungen, oder wegen der gegebenen 
günstigen, städtischen Lage und Verwendbarkeit zu anderen Zwecken, 
als von dem dcrmaligen, industriellen Betriebe unabhängig er 
scheint.« — ln, Jahr 1876 wurden 23,734,273 M. neue Darlehen
        <pb n="45" />
        43 
gegeben, gegen einen Scliätzungswertb von 55,902,247 M. An 
Subliastationen kamen, wie bereits erwähnt, 27 vor, welche sämmt- 
lich ohne Schaden flir die Bank verliefen. Nur ein, in Mannheim 
belegenes Objekt musste die Bank bis jetzt th eil weise behalten, 
ohne dass jedoch ein Verlust darauf zu befürchten stünde. An 
Annuitäten waren Ende v. J. 224,041 M. = 3 pCt. der gesammten 
Einnahmen von 7,047,689 M. rückständig, bis zur Veröffentlichung 
des Geschäftsberichts war aber schon ein Drittel hiervon einge 
gangen. Als einen weiteren Massstab von unzweifelhafter Bedeutung 
für die Beurtheilung des Geschäftsverkehrs der Süddeutschen Boden- 
Kreditbank führt der Bericht pro 1876 an, dass die 111 freiwilligen 
Verkäufe von, seitens der Anstalt beliehenen Objekten einen Ver 
kaufsbetrag von 7,868,503 M ergaben, während die Darleihungen 
nur 3,941,833 M. betrugen. Zählt man dieses Resultat zu dem 
jenigen der Zwangsverkäufe hinzu, so findet man ein sehr be 
friedigendes Durcbschnittsergebniss für den Verkaufswertb der 
beliehenen Objekte. Statutarische Bestimmungen über die Art der 
Beleihungen sind nicht vorhanden. An deren Stelle sollen, vom 
Aufsichtrathc zu erlassende Reglements treten. An Provinzen, 
Städte, landwirtbschaftliche Verbände und Genossenschaften kann 
die Anstalt auch ohne hypothekarische Sicherheit Darlehen crtheilen. 
Ferner hat sie die Befugniss, Hypothekenversicherungen vorzunehmen, 
wovon bisher jedoch kein Gebrauch gemacht worden zu sein 
scheint. 
Das Aktienkapital der Bank beträgt z. Z. 14,400,000 M., als 
60 pCt. Einzahlung auf 24,0(X),000 M. Nominal. Die Rentabilität 
hielt sich seither auf ziemlich gleichem Stande, indem pro 1871 — 76 
vertheilt wurden: 8, 8, 9, 9V.¿, 99^, 9 pCt. Pro 1876 wurde ein 
Gewinn von 1,506,800 M. erzielt, wozu noch ein Gewinnvortrag 
von 127,299 M. und eine Provisionsreserve von 397,706 M. aus 
1875 kamen. Von der Gesammtsuramc von 2,031,805 M. gelangten 
1,296,000 M. als Tantième und 140,045 M. als Dotation des Reserve 
fonds zur Verwendung, wornach der Letztere sich auf 751,670 M. 
erhöbt. 504,059 M. gehen als Provisonsreserve, 12,667 M. als 
Gewinnvortrag in neue Rechnung über. 
Der Pfandbriefumlauf der Anstalt, welcher das Zehntache des 
Aktienkapitals betragen darf, stand Ende 1876 mit 111,231,700 M. 
zu Buch. Ende des Monats April 1877 hatte er, laut dem betref 
fenden Ausweise der Bank, die Höhe von 118,065,700 M. erreicht,
        <pb n="46" />
        44 
wälircnd der Tlypotlickcnbc^tand auf 122,018,138 M gestiegen 
war. Ersterer nähert sich also wieder seinem Maximum, so dass 
eine neue Einberufung von Aktienkapital fUr nächstes Jahr wahr 
scheinlich ist. Da die Pfandbriefe meist à 4V, pCt. verzinslich 
sind, so erwächst bei ihrer Ausgabe der Bank ein Disagio, welches 
Ende 1876 mit 2,776,700 M. als Aktivum zu Buch stand Das 
Disagio wird durch ordentliche und aiissorordentliche Tilgungen im 
ersten Drittel der Umlaufszeit der betreffenden Pfandbriefserie getilgt. 
Pro 1876 wurden 187,913 M auf diesen Konto vom Bruttogewinn 
abgeschrieben. Die Pfandbriefe entbehren eines Vorzugsrechts vor 
anderen Forderungen der Bank, da jedoch ausser ihnen keine 
wirklichen Kreditoren vorhanden sind, so hat dieser Mangel schwer 
lich praktische Bedeutung für die Sicherheit der Pfandbriefe. Die 
selben können in Bayern und Hessen - Darmstadt zur Anlage von 
Mündel- und Stiftungsgeldern benutzt werden. 
Durchaus normale und gesunde Verhältnisse zeigt die Bilanz 
pio 1876 der Württeinbergischen Hypothekenbank in Stuttgart. 
Emern cingczahltcn Aktienkapital von 4,500,000 M. und einem 
Pfandbriefumlauf von 41,441,300 M. steht ein Hypothekenbesitz 
von 45,296,955 M. gegenüber, während an disponiblen Mitteln etwa 
eine Million M. und an Reserve 481,686 M. vorhanden sind. Durch 
(len Zinszuwachs pro 1876 von 19,267 M. und die statutarische 
Dotation mit 4o,589 M erhöht sich der Stand des Letzteren auf 
046,542 M Vom Reingewinn per 455,890 M. erhalten die Aktionäre 
370,000 M. = 8.,,4 pCt., wobei zu bemerken ist, dass 500,000 M. 
des Kapitals nur iür 8 Monate an der Verzinsung theilnahmen. 
Die Tantièmen umfassten 32,272 M. In der sehr durchsichtigen 
Bilanz tiguriren als Aktivum u. a. 128,1X10 M. Disagio-Konto, 
während unter den Passiven 25,760 M. Disagio-Amortisations-Konto 
aufgetührt sind. Wir haben bereits rnitgetheilt, dass die Bank den 
gesammten Kursverlust an 4'/2 pCt. Obligationen innerhalb der 
eisten fünf Jahre nach Emission der betreffenden Pfandbriefe, 
nämlich im Laute jenes Zeitraums tilgt, während dessen die da 
gegen erworbenen Hypotheken nicht rückzahlbar sind. Der Betrag 
des Disagio-Konto kann daher nie eine bedeutende Höhe erreichen, 
zumal die 4^.^ pCt. Pfandbriefe dieses Instituts in der Regel wenig 
Übel 1 pCt. Perte machen. Die Pfandbriefe haben laut Statut 
nachtrag ein Vorzugsrecht auf die Hypotheken des Instituts, welche
        <pb n="47" />
        ilincn verfaustpfändet sind. Da der Pfandbriefundauf das Zehufacbe 
des Aktienkapitals nicht übersteigen darf, so ist zu erwarten, dass 
eine neue Einzahlung auf die jetzt mit 50 pCt. eingezahlten Aktien 
Ende dieses oder Anfangs nächsten Jahres einberufen werden wird, 
vorausgesetzt, das eine Zunahme des Hypothekenbesitzes in unge- 
föhr dem vorjährigen Verhältnisse stattfindet. Pro 1876 erfolgte 
nämlich ein Zugang an Hypotheken per Saldo von 5,320,337 M., 
während die eigentliche Zahl der neu erworbenen Hypotheken 
7,851,725 M. betrug, so dass die Differenz durch Heimzahlungen 
gebildet wird. Nach dem Geschäftsbericht entfallen von diesen 
Hypotheken 7,595,725 M. auf landwirthschaftliches und städtisches 
Gruudeigenthum und 256,000 M. auf gewerbliche Objekte. Es ist 
dies eine sehr wichtige, jedoch von wenigen Bankverwaltungcn 
in den Geschäftsberichten beobachtete Unterscheidung. Ueber die 
Vertheilung der Hypotheken nach Landschaften, Provinzen und 
Kreisen enthält der Bericht dagegen nur die Benachrichtigung, dass 
die 45,296,955 M. Hypotheken der Bank statutengemäss innerhalb 
des deutschen Reiches, im Wesentlichen in Württemberg und den 
angrenzenden Ländern belegen sind und auf Gegenständen ruhen, 
die einen gerichtlichen Schätzungswerth von 111,527,666 M. be 
sitzen. Eine nähere Detailirung muss, trotz dieser Mittheilung als 
wünschenswerth bezw. nothwendig bezeichnet werden. Die Be 
leihungsgrenze wird durch den halben, gerichtlichen Schätzungs 
werth der Objekte gebildet. Nachhypotheken sind gänzlich aus 
geschlossen. Der Reservefond ist bis auf die Höhe von 20 pCt. 
des Aktienkapitals zu bringen und wird besonders verwaltet, wie 
ihm auch seine Zinsen hinzuwachsen, bis obiger Betrag erreicht 
ist. Die Anstalt, welche Ende 1867 errichtet wurde, erfreut sich 
des, durch ihre höchst vorsichtige Verwaltung begründeten Rufes 
grosser Solidität und vertheilte von 1868 —1876 folgende Dividenden : 
8, 81/^, 79,, 8, 8, 8, 10, 9.i5, 8,64 pCt. 
* * 
* 
In der zweiten Abtheilung der Hypothekenbanken, als jener, 
welche die Institute mit mehrfachen Geschäftszweigen in sich 
vereinigt, ist, der alphabetischen Reihenfolge nach, zuerst die 
Aktien-Qesellschaft für Boden- und Kommunal-Kredit in Eisass- 
Lothringen in Strassburg %n nennen. Die Bank mit diesem lang- 
athmigen Titel wurde im Jahre 1873 mit einem Aktienkapital von 
9,600,(Xt0 M., worauf 50 pCt. eingezahlt sind, gegründet, und dient
        <pb n="48" />
        46 
vorzugsweise als Depotstelle für öffentliche Gelder (von Gemeinden, 
Verwaltungen, Sparkassen). Schon dieser Umstand bürgt für die 
solide Fundirung und Geschäftsführung des Instituts, welches 
ausserdem das regelmässige Bankgeschäft betreibt, also Konto 
korrent-Kredit gewährt, Effekten- und Wechsel an- und verkauft etc. 
Unter den Umsatzziifern des Institutes und den Bilanz-Positionen 
nimmt die Ilypotheken-Abtheilung, welche jedoch in regelmässiger 
Entwicklung begriffen ist, eine verhältnissmässig bescheidene 
Stellung ein. Ult. Dezember v. J. waren vorhanden 10,154,123 M. 
Hypotheken und 5,891,600 M. Pfandbriefe. Letztere tragen 40,^ pCt. 
Zinsen und sind al pari bezw. darüber verkäuflich. Bislang 
erstreckte sich das Hypothekengeschäft der Anstalt nur auf die 
lieichslande, nach dem Beschluss der letzten General-Versammlung 
sollen aber von jetzt ab auch Darlehen an Korporationen in ganz 
Deutschland gegeben werden dürfen. Die Beleihungsgrenze bildet 
für Liegenschaften der Zweidrittel-, für Gebäude der halbe Werth. 
Der Pfandbricfumlauf darf das Zwanzigfache des eingezahlten 
Aktienkapitals betragen. Ein Vorzugsrecht der Pfandbriefinhaber 
vor anderen Gläubigern der Bank ist nicht vorhanden. 
Die Bilanz pro 1876 weist als hauptsächlichstes Passivum 
40,642,613 M. öffentliche Gelder auf; als hervorragendste Aktiv 
posten sind zu nennen; 19,778,052 M. Wechsel, 9,929,594 M. 
Fonds und Effekten, 8,060,276 M. Debitoren, 10,154,124 M. Hypo 
theken und 2,299,271 M. Kommunaldarlehen. Aus dem Jalircs- 
gewinnc von 315,416 M. werden 288,000 M. als 6 pCt. Dividende 
an die Aktionäre gezahlt, je 2,982 M. als Tantieme der Direktion 
und dem Aufsichtsrath zuerkannt und 18,753 M. dem Ueservefond 
überwiesen, welcher bereits 143,195 M. enthielt. In den vorher 
gegangenen drei Jahren hatte die Dividende stets 8 ¡)Ct. betragen. 
Den Kentabilitätsrückgang begründet der Geschäftsbericht mit dem 
niedrigen Zinsfuss und dein Geld Überfluss des vorigen Jahres. 
Die Bankabtheilung hat ihre Beziehungen auf alle grösseren 
Plätze des Kontinents ausgedehnt. Mit dem ganzen Charakter 
der Anstalt stimmt überein, dass der Effektenbesitz derselben nur 
gute, festverzinsliche Papiere umfasst. 
Hie Anhalt-Dessauische Landesbank in Dessau, obgleich bereits 
1847 gegründet, betreibt erst seit 1872 das Kealkreditgeschäft. 
Unter den Folgen der Gründerzeit von 1853—57 hatte das Institut
        <pb n="49" />
        47 
schwer zu leiden, naehdem ihm jedoch im Jahre 1804 durch Zu 
sammenlegung von Aktien seine finanzielle Konsolidation gelungen 
war, hat sich seine Lage anhaltend gut gestaltet. Die Rentabilität 
betrug seit 1870: 9, 12 /.¿, 14, 10%, O'/j, 10, 9 pCt. Der Reserve 
fond ist mit 640,383 M. auf mehr, als das statutenmässige Maximum 
von 10 pCt. des Aktienkapitals von 6 Millionen M. gebracht worden, 
ausserdem besteht eine Spezialreserve von 48,917 M. Die Bilanz 
pr. ult. Dezbr. v. J. macht einen, im Allgemeinen befriedigenden 
Geschäftsstand ersichtlich, denn es waren verhältnissmässig wenige 
Effekten, anscheinend keine Konsortialgeschäfte und genügende, 
disponible Mittel, nämlieh 3.6 Millionen M. gegenüber 2.5 Millio 
nen M. kurzfälligen Verbindlichkeiten vorhanden. Ziemlich hoch 
im Verhältniss zum Aktienkapital erschien dagegen der Debitoren 
bestand von 5.8 Millionen M — In der Hypotheken-Abtheilung 
waren Ende v. J. 9.2 Millionen M. Kapital engagirt, wovon 8.5 
Millionen M. durch Pfandbriefausgabe beschafft worden waren. 
Letztere dürfen im Betrag von 92 pCt. der erworbenen Hypotheken 
ausgegeben werden. Es steht ihnen, nach den Statuten, ein aus- 
schliessliehes Pfandrecht an den Hypotheken zu, welches Vorzugs 
recht, wie die meisten, auf diese Weise begründeten, von den 
Fachleuten angezweifelt wird. Die Gesellschaft beleiht Liegen 
schaften innerhalb zwei Drittel, Gebäude innerhalb der ersten 
Hälfte des Werths. Die Entwicklung der Hypothekenabtheilung 
wird, wie die Verwaltung versichert, durchaus nicht angestrengt. 
Bei solchem Geschäftsbetriebe seien natürlich nicht in jedem Be 
richte glänzende Resultate zu verzeichnen, wohl aber eine regel 
mässige und sichere Entwicklung ; obwohl die Darlehensbedingungen 
billige seien, resultire befriedigender Nutzen, und seien die Pfand 
briefe, „deren Absatz kein Disagio und keine Provisionen erfordert“, 
dauernd gesueht. Ueber die Gewinnvertheiluug ist zu bemerken, 
dass die Dotirung des Reservefonds mit nur 10 pCt. vom Betrag 
des Aktienkapitals bei einer grösseren Ausdehnung der Pfandbrief 
emission billigen Ansprüchen nicht genügen kann. Vorläufig besitzt 
das Pfandbriefka})ital jedoeli in den bestehenden Reserven und in 
dem Aktienkapital genügenden Rückhalt. Gerügt werden muss 
die Nichtbeachtung der Statuten hinsichtlich der Verwendung des 
Gewinnes pro 1875 und 1876 Letztere schreiben nämlich vor, 
dass von dem Surplus (über 4 pCt, des Aktienkapitals) die Ver 
waltung als Tantième, die Aktionäre ^5 Restdividende
        <pb n="50" />
        48 
erhalten. Für 1875 blieb nun ein Posten von 1)3,27()^M. Gewinn, (lei 
den Aktionären gebUbrte, iinvertlieilt, obgleich die Verwaltung sich 
ihre Tantième aus dein ganzen Supergewinn berechnet und folglich 
für die ihr an geh öligen Personen kein Opfer übernommen hatte. 
1876 wurde aus diesem Gewiiinvortrag aber ein Verlust von 
40,074 M. gedeckt, so dass also die Aktionäre allein, nicbt auch 
die auf den Supergewinn angewiesenen Verwaltungsorgane einen 
Nachtheil daraus hatten, obgleich, bei ricbtiger Verrecbnung des 
Verlustes, derselbe aus dem tantiemeptlicbtigeii, neuen Gewinn 
hätte gedeckt werden müssen. Ausserdem besitzt jeder einzelne 
Aktionär ein unbedingtes Recht auf den Rezug des letzten, zur 
Vertheiluiig disponiblen Pfennigs, wenn die Statuten eine solche 
Vertheilung vorschreiben, was hier der Fall. Waren aus dem Jahr 
1875 Verluste zu befürchten — und hierauf deutet fast die Schaf 
fung eines Gewinnsaldo von circa 00,000 M — so hätte man eine 
entsprechende Summe aus dem Bruttogewinn als Spezialreserve 
oder dergleichen ausscheiden, und nur den wirklich vertheilbaren 
Gewinn als solchen berechnen und auch hinsichtlich des Tantiemen 
genusses behandeln sollen. Pro 1876, wo 35,689 M. auf neue Rech- 
nuug übertragen werden, gilt dasselbe. 
Wir gelangen jetzt in unserer Besprecbung zu dem, nach 
Kapitalkraft und Ptandbrictumlaut bedeutendsten, unseres Wissens 
auch ältesten (seit 1835 bestehenden) deutschen Pfandbriefinstitut, 
zur Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München. 
Dieselbe ist aucb ausserdem merkwürdig durch ihre geschäftliche 
Gliederung, da sie nicht allein als Hypothekenbank, sondern aucb 
als Lombard- und Kreditbank und als Versicherungs-Anstalt eine 
umfassende Thätigkeit entwickelt. Bis zum Jahre 1875 besass sie 
daneben noch das alleinige Noten¡)rivileg für Bayern. Dasselbe 
wurde jedoeb alsdann, mit Zustimmung der General-Versammlung 
abgelöst und, erheblich erweitert, einer besonderen Anstalt, der 
Bayeriseben Notenbank übertragen, auf deren Aktien die Aktionäre 
der Bayeriseben llypotbcken- und Wechselbank vorzugsberechtigt 
waren. Diese neue Notenbank hat auch die Finlösung der Noten 
des Mutterinstituts übernommen, welch’ letzteres ihr dagegen bis zur 
definitiven Abrechnung jene Aktiven (Hypotheken) überwiesen hat, 
welche statut- und konzessionsgemäss den Noten der Bayerischen 1 lypo- 
theken- und Wcchselbank als Spezialsicherhcit zu dienen hatten.
        <pb n="51" />
        49 
4 
Angesichts des komplizirten Charakters der Bank bedarf es 
einer genauen Auseinanderhaltung der veischiedeiien Geschäfts 
zweige ^ uni eine klare Rechnung und einen sichern Ueberhlick 
liber die Lage der Dinge der Zentralleitung bezw. den Aktionären 
zu ermöglichen Die Organisation der Anstalt ist nun eine so 
vollendete, dass dieser Zweck vollkommen erreicht wird. Von der 
besonderen gesetzlich vorgeschriebenen Ueberwachung des Unter 
nehmens seitens Staatsbeamten abgesehen, sorgen die sehr ein 
gehend gehaltenen Statuten für eine rationelle Leitung der ver 
schiedenen Geschäftsabtheilungen, welch’ letztere dadurch, sowie 
durch die Bildung besonderer Reserven, mehr oder weniger als 
selbstständige, und nur in eine und dieselbe Hauptkasse abliefernde 
Institute erscheinen. Als besondere Vorzüge der Bayerischen Hypo 
theken- und Wechselbank, zugleich als Beweis für die prompte 
Funktionirung ihres Verwaltungsapparats und das Abhandensein 
jeglichen persönlichen Zweckes in der Verwaltung sind zu nennen 
die halbjährlichen Abschlüsse und Dividenden-Vertheilungen, welche 
je mit dem Schluss des Halbjahres erfolgen, sowie die Tantiemen- 
losigkeit der Verwaltung, da die Aufsichtsräthe ihre Aufgabe als 
ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt betrachten. 
Die Hypotheken - Abtheilung nimmt im Geschäftsverkehr der 
Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank die erste Stelle ein. 
Sie machte Ende v. J. einen Hypothekenbesitz von 251,271,004 M. 
und einen Bfandbriefumlauf von 220,094,072 M. ersichtlich. Für 
die Beleihung, welche sich nur auf bayerische Liegenschaften etc. 
erstrecken darf, ist Vorschrift, dass Hypotheken in der Regel 
nur auf erste Stelle gegeben werden und den halben Werth des 
Objektes nicht übersteigen sollen. Als Valuta können die Pfand 
briefe dienen, die dann jedoch auch wieder in Zahlung genommen 
werden müssen bei der Tilgung. Die Anstalt vermeidet also auf 
diese Weise eigenen Agioverlust, der, trotz des hohen Standes 
ihrer 4 pCt. Pfandbriefe (andere existiren nicht) von ca. 94 pCt, 
bei (1er grossen Umlaufssumme ein sehr bedeutender sein müsste. 
Den Pfandbriefen haften bekanntlich die erworbenen Hyj)otheken 
als Spezialpfand, wie dies durch die betreffende, von den gesetz 
gebenden Faktoren bestätigte Statutbestimmung (§ 01al. 16) 
testgestellt worden ist. Ausserdem besteht für die Jffandbriefe ein 
besonderer Reservefond, welcher nicht früher geschlossen werden 
dart, als bis er die Höhe von 5 pCt. der umlaufenden Pfandbriefe
        <pb n="52" />
        50 
erreicht hat, und ein Delkredere-Konto der Hypothcken-Ahtheilung, 
bestimmt zur Deckung etwaiger, bei Uebernahme belichener und 
subliastirter Güter sich ergebenden Verluste. Ersterer beträgt jetzt 
1,499,968 M., letzterer 736,238 M. Die Maximalsumme der Pfand 
briefe ist einstweilen auf 260 Mill. M. bemessen. Ueber das llypo- 
tbekengesebätt im Jahre 1876 sagt der Bericht, dass trotz einiger 
Beeinflussung des Kealkredit-Gesebäfts durch die allgemeinen Ver 
hältnisse dasselbe in Süddeutschland doch noch frei geblieben ist 
von allen beängstigenden und beunruhigenden Symptomen, und 
dass die grössere Zurückhaltung, welche sich das Institut hin 
sichtlich einiger grösseren Städte im vergangenen Jahr auferlegt 
hat, nur in dem Bestreben nach gleichmässigcr Vertheilung der 
llisiken über ganz Bayern ihren Grund hat. An einer anderen 
Stelle heisst es dann: „Die Zinsen und Annuitäten fangen an, etwas 
langsamer einzugehen als in den vorausgegangenen Jahren, doch 
hat der, am Jahresschluss bestandene Annuitäten-Rückstand nicht 
mehr als 4 pCt. der gesammten Schuldigkeitsgrösse betragen.“ Der 
Zuwachs an Hypotheken umfasst pro 1876 28,034,075 M. Nach 
Vertheilung auf Stadt, Land und industrielle Etablissements sind 
dieselben nicht spezialisirt. Auch über die Betheiligungen an Sub- 
hastationen im vergangenen Jahre enthält der Bericht nichts. 
Dagegen führt er an, dass 15 Anwesen im fatirten Werthe von 
530,000 M. zum Subhastationspreise von 283,000 M. sich im 
Besitze der Anstalt befinden. Von den übrigen Geschäfts-Abtheilungen 
der Bank hat die kaufmännische befriedigende Erfolge im Eflekten- 
verkehr (der sich vorwiegend auf Kauf und Verkauf eigener 
Pfandbriefe und auf Betheiligung an festverzinslichen, neuen Paj)ieren 
erstreckt), weniger befriedigende, des billigen Zinsfusses halber, 
im Wechsel- und Lombardgeschäft erzielt. Der Umfang der ein 
zelnen Zweige dieser Abtheilung erhellt aus den untenstehenden 
Ziffern der Hauptbilanz. Die Versicherungs-Anstalt hat sowohl in 
der Feuer- als in der Lebensversicherungs-Branche mit gutem 
Erfolge operirt. In Ersterer betrug der Zuwachs an Versicherungs- 
Kapital 77 Mill. M. In Folge dieser allgemeinen günstigen Resultate 
ist die Anstalt in ihrer Ertragsfähigkeit sich nahezu gleich ge 
blieben, obgleich sie pro 1876 der zinsfreien Banknoten-Kapitalien 
zum ersten Mal ermangelte. Das Aktienkapital von 30 Millionen 
Gulden = 34,285,714 M. hat man bisher abzurunden unterlassen, 
da eine Herabsetzung desselben die sofortige Fälligkeit aller
        <pb n="53" />
        51 
Schiildtitel der Anstalt, und eine Abrundung nach oben, etwa auf 
3G Millionen M, andere Schwierigkeiten zur Folge haben müsste, 
insofern kein Aktionär gehalten sei, mehr als den Nominalbetrag 
seiner Aktien einzuzahlen (Art 219 A. D. H. G.) und die Vor 
legung des Einzahlungsbetrages seitens der Bank mit der dazu 
gehörigen iilgnng dieser Vorlage aus den Reinerträgnissen wohl 
zu einer inneren Werthserhöhung der Aktien, aber auch zu einer 
vorübergehenden Ertrags-Verringerung derselben geführt haben 
würde. Die Direktion glaubt daher, es bis auf Weiteres bei 
den jetzigen Zuständen belassen zu sollen, bis die bevorstehende 
Aktienreform erleichternde Bestimmungen für die blosse Anpassung 
der alteren Aktien an die neue Währuug gebracht haben wird. 
Aus der Bilanz führen wir folgende, hauptsächliche Ziffern an, 
a) Aktiva: Hypotheken 251,271,064 M., rückständige resp. auf 
das Jahr 1870 entfallende, noch nicht erhobene Hypothekenzinsen 
4,100,370 M., Wechselvorrath 6,202,592 M , Lombard 9,740,545 M. 
Effekten 7,695,318 M., Effekten des Reservefonds 4,540 475 M 
dcsgl. des Delkredere-Konto 734,243 M., Debitoren, einschliesslich 
der Giroguthaben bei der Reichsbank und der Bayerischen Noten 
bank 8,474,041 M., Kassa 5,504,770 M. b) Passiva: Aktienkapital 
34,280,714 M., Reserven 4,499,907 M , Pfandbriefe 226,394,072 M 
Depositen 12,479,009 M , Kreditoren 5,099,003 M , Vermögen der 
Versicherungs-Anstalten 7,161,090 M. Die Dividenden der letzten 
zehn Jahre betrugen. 7^6, 8, 8^/5, 8%, 9^/6, 9^/5, lOVs, 8, 18, 
8, 18 i)Ct. ' I &gt; &gt; &gt; 
Die landwirthschaftliche Kreditbank in Frankfurt a. M. betreibt 
sowohl das Kontokorrent-, als auch das Lombard- und Hypotheken 
geschäft. Bei einem eingezahlten Aktienkapital von 600,000 M. 
hatte sic Ende 1875 unter den Aktiven 2,017,532 M. Hypotheken, 
231,270 M. Darlehen gegen Unterpfänder und den, verhältnissrnässig 
sehr bedeutenden Posten von 1,017,000 M Kontokorrent-Schulden 
stehen. Auderseitig zeigte die Bilanz einen Tratten - Konto von 
306,298 M , ferner 815,595 M. Kreditoren, 157,232 M. Baardepo- 
siteu, 152,429 M. Spareinlagen und 1,861,000 M. 5 pCt. Hypo 
theken - Antheilscheine. Der Reservefond betrug 20,280 M., der 
Spezial - Reservefond 41,000 M. Verhältnissrnässig gering insbe 
sondere gegenüber den kurzfälligcn Depositen und Spareinlagen, 
Waren die disponiblen Mittel mit 54,718 M. Kassa und 57,713 M.
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        52 
Wechseln. Die Dividende betrug 24,000 M. — 4pCt. des Kapitals. 
Aus den Mittheilungen des Geschäftsberichts geht hervor, dass an 
Hypotheken im Laufe des Jahres neu erworben wurden 440,470 M., 
wodurch, nachdem 92,360 M. abgetragen worden waren, der 
Hypothekenbesitz der Bank sich von 1,669,422 M. auf 2,017,532 M. 
hob. 1,739,847 M. hievon sind als Aunuitäten-Darlehen, 277,685 M. 
als Rest-Kaufschillinge dargeliehen worden. Die Hypotheken „be 
ruhen vorzugsweise auf Verpfändung von Grundeigenthum“ (länd 
lichem Grundbesitz?); ihr Schätzungswerth beträgt 3,849,748 M. — 
einer DurchschnittsUberbesserung des auf Annuitäten dargeliehenen 
Kapitals (1,739,847 M.) von 121'LpCt. Die Hypotheken-Anthcil- 
scheine, deren Betrag sich um 292,000 M. während des vergangenen 
Jahres vermehrt hat, wären, der Versicherung der Direktion zufolge, 
also durch den Hypothekenbesitz als hinlänglich gesichert zu be 
trachten, wenn ihnen ein direktes Pfandbriefrecht darauf eiiigcniumt 
wäre. Angesichts der sonstigen Engagements der Bank (Konto 
korrentgeschäft) können sie jedoch nicht den Pfand brieten reiner 
Hypothekenbanken hinsichtlich der Sicherheit gleichgestellt werden. 
Dieselben ermangeln eines ständigen Börsenkurses. — Die Statuten 
enthalten nichts Näheres Uber die Natur der Hypotheken-Anthcil- 
scheine es ist vielmehr dort nur ganz allgemein von verzinslichen 
Bankschuldscheinen die Rede. Das Verhältniss des Umlaufs der 
Letzteren zum eingezahlten Aktienkapital ist nicht testgcstcllt. 
Auch der Hypothekenerwerb ist lediglich dem Ermessen dei (jc- 
schäftsleitung aiiheimgestellt, und wird in Betreff desselben auf 
die Geschäftsordnung verwiesen. — Der Reservetond ist auf die 
Höhe von 25 pCt. des Aktienkapitals zu bringen. 
Der Bilanz der Bayerischen Vereinsbank in München pci 
Ende 1876 ist nachzurlihmen, dass sie ein ausserordentlich noi- 
males Verhältniss der verschiedenen Positionen zu einander und 
zum Grundkapital, sowie einen sehr flüssigen Stand der Gesel - 
^^aRsRmds cHœnnen lässt. Das V^x^s^poHc^uilkiuina^|t 
4,053,982 M., an baarer Kasse und Sorten stehen 1,108,364 ; . 
verzeichnet, unter den Effekten von 2,185,430 M befinden sich 
1,350,000 M. sofort veräusserbare deutsche Staatspapiere, und des 
Weiteren — bis auf 185,000 fl. österreichische Gold-Prioritäten -- 
Loose, Städte- und Kreis-Obligationen, bayerische Pfandbriefe und 
deutsche Eisenbalm-Prioritäten. Wir setzen dabei voraus, dass
        <pb n="55" />
        53 
(lie Wechsel alle diskontirbar sind. Die Bemerkung des Geschäfts 
berichts, dass Verluste im Kontokorrent-Geschäft nicht vorgekommen, 
berechtigt einigermassen zu der Annahme, dass die 5,490,57(1 M. 
Dehitoren gut seien. Unter den sonstigen Aktiven der Bilanz sind 
zu nennen 420,697 M. Einzahlungen auf Syndikate, welche sich 
meistens auf sächsische Rente beziehen, ferner 1,236,640 M. Lom 
bard-Konto und 44,642,578 M. Hypotheken. Auf der Passivseite 
tiguriren dagegen: 42,641,686 M. Obligationen, 704,021 M. Kassen 
scheine, 3,948,177 M. Kreditoren, 1,617,555 M Tratten, 330,000 M. 
Reservefond und 9,0(X),000 M. Aktienkapital. Die Pfandbrief-Gläubiger 
haben es also hier, abgesehen von dem, ihnen jedoch nicht aus 
schliesslich verpfändeten Hypothekenbesitz als Grundlage für ihre 
Forderungen, mit einem, allem Anschein nach recht gut geleiteten 
Kredit-Institut zu thun. Ueber die Hypothekensparte selbst gibt 
der Geschäftsbericht folgende Auskunft : Es wurden neu be 
willigt und vollzogen 5,697,993 M. Darlehen, und zurückgezahlt 
1,563,476 M., so dass der Gesammtbestand sich von 40,192,994 M. 
auf 44,327,511 M. hob. Sämmtliche, neue Geschäfte gelangten, 
mit Ausnahme eines einzigen in Wien abgeschlossenen, innerhalb 
der Grenzen Bayerns zum Vollzüge.* Wie sich der Hypotheken 
besitz überhaupt verthcilt, geht aus dem Geschäftsbericht nicht 
hervor. Wir sehen uns desfalls lediglich auf eine Mittheilung des 
Berichts pro 1875 verwiesen, inhaltlich welcher von den damals 
vorhandenen 23,601,668 11. Hypotheken 4,823,832 11. in Oester 
reich und 1,874,830 11. in Wien belegen waren. Verluste im 
1 ly pothekcngeschäft hat die Anstalt auch im vorigen Jahre 
nicht erlitten. Bei 41, ausschliesslich in Bayern vorgekommenen 
¡Subhastationen beliehencr Güter ging sie vollkommen schadlos 
aus und konnte auch vier, ihr zugcfallene Objekte alsbald wiecler 
veräussern. Auf den österreichischen Hypothekenbesitz voinehmlich 
scheint sich jene Aeusserung des Geschäftsberichts zu beziehen, 
dass ausserhalb Bayerns noch nie ein Zinsrückstand vorgekommen 
sei. Aus einer Mittheilung über die völlige Tilgung des Disagios 
jener Pfandbriefe, „die wir am 31. Dezember nach dem Stande des 
Darlehens Konto noch zu emittiren herechtigt waren , geht nicht 
mit Bestimmtheit hervor, ob die Pfandbriete sämmtlich zum Nominal 
oder zum Verkaufswerth unter die Passiven der Bilanz eingestellt 
worden sind. Da aber ein Disagio-Konto unter den Aktiven nicht 
vorkommt, so neigen wir zu der Ansicht, dass sämmtliche Disagios
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        54 
bereits abgeselirieben sind, lieber die Begrenzung des Pfandbrief- 
nndaufs ist gesagt, dass die allerbücbste Genebinigiing ciiizuliolen 
ist, wenn derselbe den siebenfachen Betrag des Aktienkapitals 
übersteigen soll. Bis zum Betrage von 63 Mill. M. hat die Bank 
also die Emission von Pfandbriefen einstweilen frei. Rücksichtlich 
des, bei Ertheilung von Hypotheken-Darlehen zu beobachtenden 
Verhaltens, findet sich im Statut auch nicht die leiseste Andeutung. 
Es wäre desshalb doppelt wünschenswert!], dass die Verwaltung 
in ihren Gesehäftsberichten einigen Aufschluss crtheilte über den 
Schätzungswerth der beliehenen Objekte, über das Verfahren zur 
Ermittlung desselben etc. Haben dergleichen Regeln auch nicht 
immer einen praktischen Werth, so kann doch der Einzelne 
vielleicht daran aus seiner eigenen Erfahrung ermessen, ob die 
Verwaltung solchen Bestimmungen aueh thatsächlich Rechnung 
trägt oder nicht. 
Eine, weniger für die Pfandbriefgläubiger als für die Aktionäre 
bemerkenswerthe Sache ist der Umstand, dass in den jüngst ver 
gangenen Jahren die Verwaltung sieh ihre statutarischen Tantiemen 
aus dem ganzen Supergewinn berechnet hat, während sie nachher 
durch die General-Versammlung bcschliessen Hess, dass ein mehr 
oder minder beträchtlicher Th eil des Restgewinnes nicht an die 
Aktionäre zur Vertheilung gebracht, sondern auf neue Rechnung 
vorgetragen würde. Pro 1875 betrug der, zwar zur Tantiemen 
berechnung herangezogene, nachher aber den Reserven überwiesene 
Gewinnantheil 76,408 fi. Auf die, hiegegen erhobene Reklamation 
einer Minderheit der Aktionäre erklärte zwar der Vcrwaltungsratli, 
auf seinen Aiitheil von 7640 11. an der betreffenden Quote von 
11,460 fi. Tantième zu verzichten, jedoch nicht zu Gunsten der 
Bank, sondern zur Verwendung dieses Betrages in einer ihm 
geeignet erscheinenden Weise. Die Direktion dagegen bcharrte 
auf ihrem Vertragsrecht, ihre Tantiòmcn vom ganzen Supergewinn 
zu beziehen, ohne Rücksicht auf die nachherige Ueberweisung eines 
beträchtlichen Theiles desselben au den Reservefond, wodurch doch 
die Position des Instituts und die Ertragsfähigkeit desselben auch 
für die lediglich Tantièmcberechtigteii verstärkt wird. Pro 1876 
hat auch der Verwaltungsrath nichts davon verlauten lassen, dass 
er auf seinen Theil der Tautiòmen verzichte, der aus dem Ge 
winnvortrag per 54,258 M. berechnet wird. Die Gesammtvcrwaltung 
bezieht also eine Quote von 15 pCt. von einem Gewinnbetragc,
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        der den ferneren Zufälligkeiten des Geschäftsbetriebs ausgesetzt 
wird. Statutarisch ist dies allerdings erlaubt, da der Gcneral- 
Versanindung die Verfügung über den Gewinn nach Absetzung der 
Tantiemen überlassen bleibt. 
Die beiden Mecklenburgischen Hypcthekenbanken, beide kon- 
zessionirt unter’m 14. August 1871, sind nach fast ganz gleich- 
niässigen Statutbestimmungen organisirt. Sie betreiben das Hypo 
theken- und das Bankgeschäft, dürfen vorläufig das Fünffache 
ihres eingezahlten Aktienkapitals an Pfandbriefen ausgeben und 
sind berechtigt, an Korporationen, Kommunen, Landes-Meliorations- 
vereine Darlehen auch ohne hypothekarische Sicherheit zu ge 
währen. Ein Unterschied zwischen beiden besteht jedoch darin, 
dass der Mecklenburgischen Hypotheken- und Wechselbauk ge 
stattet ist, Hypolhekengeschäfte im ganzen deutschen Reich zu 
betreiben, wohingegen die Mecklenburg-Schwerin’sche Bodenkredit- 
Aktien-Gesellschaft hinsichtlich ihrer Thätigkeit als Realkredit- 
Institut ausschliesslich auf Mecklenburg beschränkt worden ist. 
Die Belcihungsgrcnze ist der Ersteren im Statut durch folgende 
Vorschriften gezogen worden: Beleihung von Bauplätzen ist ge 
stattet. Alle Grundstücke sind in der Regel nur zu erster Stelle 
und zwar Liegenschaften innerhalb zwei Drittel, Gebäude innerhalb 
der ersten Hälfte, Anpfianzungen etc. nur bis zu einem Drittel zu 
beleihen. Darlehen, welche auf Wunsch des Darlehensnehmers in 
Plandbriefen gegeben werden, künnen auch in solchen zurück 
gezahlt werden. In Bctrefi der Beleihungen der Mecklenburgischen 
Bodenkredit-Aktien-Gescllschaft ist Verordnung, dass die Gesichts- 
l)unkte, nach welchen bei der Anlegung von Mündelgeldern in 
Hypotheken im Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin verfahren 
wird, bei der hypothekarischen Anlage der Gesellschaftsgelder 
thunlichst zu beachten sind. Ein besonders zu erlassendes Ge 
schäftsregulativ unterliegt der Genehmigung des Ministeriums. 
Gemeinsam ist beiden Instituten wiederum eine Bestimmung des, 
behördlicherseits genehmigten Statuts, demzufolge die von ihnen 
erworbenen Hypotheken als Spezialpfand den Pfandbriefen haften, 
woneben Letztere auch noch Ansprüche auf Befriedigung aus dem 
Übrigen Vermögen der Gesellschaften haben im Falle der Insuffizienz 
der Hypotheken. Nach einer Behauptung der Direktion der Mecklen 
burgischen Bodenkredit-Akticn-Gcscllschaft habe dieses Vorzugsrecht
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        56 
der Pfandbriefbesitzer durch landeslierrliclies Privilegium für Mecklcn- 
burg-Scbweriu Gesetzeskraft erhalten. Endlich hahen diese beiden 
Banken den Umstand miteinander gemein, dass sie sich durch 
ihre Berliner Niederlassungen mit dem Gründungstreiben in eine 
nähere Berührung bringen Hessen, als Hypothekenbanken zusteht, 
und als ihnen resp. ihren Aktionären gut war. Bir Kredit war 
daher längere Zeit ein ziemlich schlechter und hat sich erst allmälig 
wieder so weit befestigt, dass man ihren Pfandbriefen im Allge 
meinen nicht weniger Vertrauen schenkt, als den Sicherheiten 
anderer Realkredit-Institute. Pro 1873 konnten beide Banken keine 
Dividende vertheilen. Die Mecklenburgische Hypetheken- und 
Wechselbank schloss dabei zwar formell ohne Verlust ab, tbat- 
sächlich war aber doch eine Unterbilanz vorhanden, wie aus 
den nachträglichen Abschreibungen aus den späteren Jahresgewinnen 
auf die alten Geschäfte zu Genüge hervorgeht. Von einer, durch 
die Hamburger Aktionäre des Instituts dargestelltcn Majorität 
wurde in der General-Versammlung des Jahres 1874 die Licpiidation 
der Anstalt beschlossen, diesem Beschluss aber regierungsseitig 
die Genehmigung versagt, und als eine zweite General-Versammlung 
im selben Jahr über die Frage ; Sein oder NichtseinV zu entscheiden 
hatte, fand sich für das Nichtsein keine ausreichende Mehrheit. 
Die Verwaltung des Instituts hat seitdem, wie es scheint, mit den 
alten Sünden ziemlich abgerechnet, und den Aktionären einen 
erträglichen Zins herausgearbeitet. Nach dem Geschäftsbericht pro 
1876 war die Bank an 12 Subhastationen bethciligt, wobei sie in 
einem Falle 750 M. verlor und zwei Grundstücke selbst übernehmen 
musste. Auf Konto-Korreiiti waren 106,606 M. abzuschreiben, resp. 
wurden solche auf Delkredere-Konto gebucht. Der Bestand an 
Hypotheken, den die Direktion rUcksichtlich der wenig guten, aus 
früheren Jahren stammenden Hypotheken zu verringern bemüht 
sei, war Anfangs v. J. 9,513,020 M. Der Stand p. ult Dezember 
1876 ist aus den uns vorliegenden Mittheilungen (ein Geschätts- 
bericht-Exemplar konnten wir leider nicht erlangen) nicht ersichtlich. 
Dagegen ist der Hypotheken-Lombard-Konto mit 1,880,612 M. und 
der Pfandbriefumlauf mit 6,588,400 M. angegeben. Die Pfandbriefe 
tragen 5 und 4'/2 pCt. Zinsen. Die erste Emission (à 4‘/.^ pCt.) 
von 3 Millionen M. ist mit 25 pCt. Amortisations-Entschädigung 
rückzahlbar. Zur Aufbringung des Agios besteht eine geringe 
Reserve. Ueber die Tilgung oder Verbuebung des Disagios der
        <pb n="59" />
        57 
4'/2 pCt. Pfandbriefe konnten wir in den uns zugängigen Quellen 
nichts finden. Gegenwärtig notiren die à 125 pCt, rückzahlbaren 
Pfandbriefe übrigens al pari. In der Kreditbank-Abtheilung des 
Instituts figuriren die Debitoren mit 2;19U,184 M., gegen 1,221,977 M. 
ultimo 1875. Der Delkrederefond ist durch die neue Dotirung auf 
379,588 M. angewacbsen. An Effekten waren 138,579 M. vor 
handen, die grösstcntbcils als sicher zu betrachten sind. Im Ver- 
liältniss zum Aktienkapital von 9 Millionen M. sind sämmtliclie 
Verpflichtungen der Bank mässig zu nennen, und kann der Ansicht 
Ausdruck gegeben werden, dass die Anstalt sich auf der seitherigen 
Ertragshöhe behaupten werde. Vom Reingewinn per 488,172 M. 
erhalten die Aktionäre 472,500 M. als 504 pCt. Dividende, je 
3,817 M. der Reservefond, die Direktion und der Verwaltungsrath. 
Die Reserve beträgt jetzt ca. 25,000 M. Dieselbe ist nur bis aui 
10 pCt. des Akticnka])itals zu bringen. Die Rentabilität der Aktien 
stellte sich seit 1871 auf: 6^/4, 7, 0, 50c, 40.¿, 5'/4 pCt. 
Auch die Mecklenburg - Schwerin’sche Bodenkredit - Aktien- 
Gesellschaft hat noch bis auf den heutigen Tag mit den Nachwehen 
ihres kurzen Spekulationstaumels zu kämpten, denn sic musste 
pro 1876 84,000 M. auf Aktien einer Brauerei und 37,519 M. aut 
zweifelhafte Debitoren abschreiben. Sie hat dagegen inzwischen 
ihre drei Kommanditen in Berlin, Frankturt a/M. und Mannheim 
aufgelöst, an denen sie, mit alleiniger Ausnahme von jenei in 
Mannheim, schwere Verluste erlitten hat. Die Frankturtcr Kommau 
dite hatte beispielsweise 1873 schon das ganze eingelegte Kapital 
von 250,000 Thlr. bis auf 9,636 Thlr. verloren! 
Trotzdem man in der General-Versammlung von 1874 beschloss, 
die vorhandenen Verluste durch Reduktion des Aktienkapitals 
mittelst Zusammenlegung von Aktien um 1,000,000 M. zu be 
seitigen, sebeint man, wie die nachträglichen Verluste beweisen, 
auch hier etwas zu optimistisch bei der Abschätzung der Aktiven 
zu Werke gegangen zu sein. Nach dem, ziemlich lakonischen Ge 
schäftsbericht pro 1876, musste sich die Bank, des niedrigen 
Zinsfusses der mecklenburgischen Hypotheken halber, einige Be 
schränkung im Erwerb unkündbarer Hypotheken und in der Aus 
gabe von Pfandbriefen auferlegen. Dagegen babe sie mit gutem 
Erfolge nicht unerhebliche Umsätze in Hypotheken mit kürzerer 
Fälligkeit gemacht. Das Bankgeschäft, welchem die Direktion ihre
        <pb n="60" />
        58 
besondere Aufmerksamkeit zuwende, habe sich stetig entwickelt 
und entsprechenden Gewinn ergeben. Der Hypothekenbestand ist 
von 5,859,686 M. auf 5,990,751 M. gestiegen, der Pfandbriefumlauf 
betrug Ende 1876 2,760,600 M., gegen 2,757,700 M, 1875. Diese 
Pfandbriefe sind zu 4'/^ pCt. verzinslich und mit 10 pCt. Aufschlag 
rückzahlbar. Buchungen, die auf ein ungetilgtes Disagio oder das 
Bestehen eines Amortisations-Fonds für das Aufgeld bei der Tilgung 
hinderten, kommen im Abschluss nicht vor. Uebrigens beträgt der 
Zuschlag auf verbuchte Pfandbriefe pro 1876 nur 380 M. Die 
Bilanz verzeichnet ein eingezahltcs Aktienkapital von 5,000,000 M., 
ferner ein verhältnissmässig bedeutendes Depositenkapital mit 
4,143,145 M, 766,866 M. Kreditoren, 93,620 M. Delkredere-Konto, 
78,000 M. lleservefond, welch' letzterer 10,000 M. neu zugewiesen 
erhält. Das obligatorische Maximum desselben beträgt zunächst 
10 pCt. des Aktienkapitals. An Debitoren sind 2,854,760 M., an 
Wechseln 3,117,369 M., an Betheiligungen 368,140 M., wovon 
2,238 M. als Jahresgewinn zu betrachten sind, an E(Ickten 
244,302 M. verzeichnet. Der Gewinn von 307,803 M gestattet die 
Vertheilung einer Dividende von pGt. Vorher wurden vertheilt: 
1871: 0, 1872: 8=/^, 1873: 0, 1874: 59,, 1875: 5»/4 pCt. 
Die Vereinsbank in Nürnberg, gegründet 1871, betreibt alle 
Geschäfte einer Kreditbank und daneben, in einer besonderen 
„Bodenkredit-Anstalt" jene einer Hypothekenbank. Ihre bisherigen 
Resultate waren zwar keine hervorragenden, aber im Allgemeinen 
vermochten sie wohl, billige Ansprüche zu befriedigen, zumal die 
Geschäftsgebahrung den Eindruck macht, dass die Rücksichten 
und Grundsätze der Solidität mehr für dieselbe massgebend sind, 
als jene eines allzu Hotten Geschäftsbetriebes, der lediglich von 
der Absicht auf grossen Dividendengenuss beherrscht wird. — 
Was zunächst die Bodenkredit-Anstalt anbetritft, so betrug der 
Hypothekenbesitz Ende v. J. 30,718,948 M , der Obligationen- 
Konto 27,149,571 M. Etwa 9 Millionen M. von Letzteren sind 
à 472 pGt. verzinslich und zur Hälfte mit 25 pCt. Zuschlag zurück 
zuzahlen. Das Disagio auf dieselben ist mit 128,719 M. unter die 
Aktiven der Bilanz der Bodenkredit-Anstalt eingestellt worden, 
dagegen findet sich unter den Passiven ein Prämien-Konto von 
76,145 M. Der Reservefond der Hypotheken-Abtheilung, dem seine 
eigenen Zinsen hinzuwachsen, beträgt nach der jüngsten Dotation
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        59 
83,232 M. Nach dem Statut, welches die Ausgabe von Obligationen 
(Pfandbriefen) in Höbe der gewährten Hypotheken- oder Kor 
porations-Darlehen ohne Ziehung einer Maximalgrenze gestattet, 
haftet für diese Obligationen die Gesammtheit der erwähnten 
Forderungen „ausschliessend und in der Weise, dass Letztere für 
keinerlei andere Verbindlichkeiten der Bank in Anspruch genommen 
werden können.“ Eine förmliche Faustpfandbestellung für Obli 
gationen ist jedoch nicht vorgesehen worden. Der Bestand an 
Hypotheken per 30,718,948 M. vertheilt sich mit 22,433,336 M. 
auf Bayern, mit 7,643,569 M. auf Preussen (!), mit geringen Summen 
auf andere deutsche Länder. Die Hypotheken sind sämmtlich erst 
stellige. Uebcr ihre Vertheilung auf Stadt, Land und industriellen 
Besitz wird in dem Geschäftsbericht nichts gesagt. Dagegen theilt 
die Direktion mit, dass der, nach der Grundsteuer, der Brand- 
vcrsicherung, den Erwerbspreisen und, zum grossen Theil mittelst 
persönlicher Einsichtnahme an Ort und Stelle berechnete Gesammt- 
werth jener Objekte im Betrage von 65,756,900 M. um ein Drittel 
sich erhöht haben würde, wenn man die üblichen, durch die auf 
gestellten Taxatoren erhobenen Schätzungen zu Grunde gelegt 
hätte. (Es ist dies ein bemerkenswerther Beitrag zu der Verlässigkeit 
der Taxationswerthe, mit welcher die Geschättsberichte der Hypo 
thekenbanken zu paradiren pflegen). Leber die 50, im Laufe des 
vergangenen Jahres zur Subhastation gekommenen kleineren An 
wesen (sämmtlich in Bayern), an denen die Vercinshank als 
Hypotheken-Gläubigerin betheiligt war, gibt eine besondere Beilage 
eingehende Auskunft. Im Ganzen wurden die mit 577,265 M. he- 
liehencn Objekte für 933,484 M verkauft und zwar musste die 
Bank vier davon um den Betrag ihrer eigenen Forderung erwerben; 
zwei davon sind bereits ohne Verlust veräussert worden, wegen 
der übrigen beiden würde gleichfalls einem vcrlustfreien Verkauf 
entgegen gesehen. Die Annuitäten-Rückstände waren Ende v. J. 
nicht unbedeutend; sie betrugen allein 145,411 M. seit 1. No 
vember 1876 aus 819,322 M. damals fällig gewesenen Zahlungen. 
Es scheint, dass in Bayern am meisten Lässigkeit in der Ent 
richtung der Raten herrscht, denn auch der Bericht der, lediglich 
auf bayerische Beleihungen angewiesenen Bayerischen Hypotheken- 
uiid Wechselbank konstatirte, wie wir gesehen haben, eine Zunahme 
der Rückstände bezw, eine Verlangsamung der Eingänge. 
ln der Bank-Abtheilung erzielte die Bank pro 1876 wieder
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        60 
ganz hübschen Nutzen, so z. B. 148,634 M. Zins und 52,118 M. 
Zinsen an Kontokorrent-Geschäften, hatte dafür aber auch in letzterer 
Sparte einen Verlust von 40,566 M. zu verbuchen. Der Konsortial- 
Konto war Ende v. J. gänzlich ausgeglichen, die Efíektenbestânde 
von 1,171,475 M. bestanden zu 479,459 M. aus eigenen Boden 
kredit-Obligationen, zum andern Theil aus versehiedeneu, für das 
Bankgeschäft vorräthigeii Effekten in kleineren Beträgen, ln Be 
ziehung auf diese beiden Konti, welche den wunden Punkt der 
meisten Kreditbanken zu bezeichnen pflegen, wäre also bei dem 
gegenwärtigen Institute Alles in schönster Ordnung. Die Konto 
korrent-Debitoren von 2,188,379 M. waren zur Höhe von 1,017,654 M 
durch Depots gedeckt, 280,602 M. waren Bankiersguthaben, so 
dass nur etwa 900,000 M. unbedeckt blieben, was im Verhältniss 
zum eingezahlten Aktienkapital von 5,400,000 M. eine geringe Be 
lastung genannt werden kann. Den disponiblen Mitteln von 111,434 M. 
Kasse, 38,809 M. Sorten, 54,091 M. Coupons, 977,458 M. Wechsel und 
dem schon erwähnten Effektenstand stehen an kurztälligen VerpHich- 
tungen 430,897 M. Tratten, 1,089,891 M. Kreditoren und 1,413,085 M. 
Kassenscheine gegenüber. Der Gewinn-Saldo im Bankgeschäit 
beträgt nur 130,272 M., da ausser dem schon gemeldeten Verlust 
im Kontokorrent-Geschäfte 46,497 M. als nachträglich erhobene 
Taxe für eine, Anfang 1873 vorgenommene Statutenänderung als 
Ausnahms-Ausgabe zu verbuchen waren, was einem Betrage von 
0.97 des Aktienkapitals gleichkommt. Der zur Gewinnvertheiliuig 
nach Dotirung des eigenen Reservefonds verbleibende Reingewinn 
des llypothekeii-Geschäftes beträgt 239,470 M. Aus dem Gesammt- 
betrage von 369,742 M. resp. nach Abzug von 563 M. aus 1875, 
von 369,179 M. erhalten die Aktien pro rata temi)oris 192,000 M. 
als 4 pCt. Zins mit 192,000 M., der Reservefond 8,859 M., die 
Verwaltung 35,435 M. Tantiemen, dann die Aktionäre 2 pCt. Super 
dividende mit 96,000 M., während der Rest von 37,448 M. dem 
Reservefond als Extra-Dotation zugewiesen wird. Zu bemerken ist 
dabei, dass die Statuten die Vertheilung des ganzen Gewinnrestes 
als Superdividende vorschreiben, und dass für die Aktionäre um 
so weniger ein Grund zur Verzichtleitung auf den nicht vertheilten 
Betrag besteht, als die Verwaltung sich ihre Tantiemen voll aus 
der ganzen, hiezu statutarisch heranzuziehenden Gewinnsumme 
berechnet hat, obwohl doch auch sie, in Hinsicht ihrer Gewinn 
betheiligung, das Interesse haben sollte, zur Konsolidiiung der
        <pb n="63" />
        01 
Bank etwas beizutiagen, um so mehr, als für die Verliiste resp. 
ausserordentlichen Ansgahen des Jahres 1876 weniger die Aktionäre 
denn die Verwaltung verantwortlich zu machen sein musste. Die 
Reserven des Instituts, welche event, auf 50 pCt. des cingezAhlteii 
Aktienkapitals gebracht werden können, betragen jetzt 201,8dJ J . 
Die Aktienrente war seit 1872; 8, 7'U, 6, 0, 6 pCt. 
% $ 
Zu (len llypothekcnversicherungs-Gesellschaften ge 
hören, wie bereits Eingangs erwähnt, vier der deutschen Ilypotheken- 
Aktien-Banken. Der Frankfurter HTpothekenkreditverein ist darunter 
das kleinste Institut, da er nur ein eingezahltes Aktienkapital von 
720 tXX) M. und einen Umlauf an Hypotheken-Antheilscheinen von 
7 844 089 M. hat. Die Statuten gestatten der Verwaltung einen 
ziemlich weiten Spielraum; u. a. kann sie hypothekarische Bürg 
schaften bis zum zwanzigfachen Betrage des gezeichneten AkOen- 
kapitals (1,800,000 M.) übernehmen, ferner Kapitalien von Iriyat- 
personen, Behörden (!) und Anstalten verzinslich oder unverzinslich 
annehmen und deren hypothekarische Unterbringung vermitteln etc. 
In welchem Verhältniss die Hypotheken-Antheilscheine zu dem 
Aktienkapital stehen, ob sie Schuldscheine der Gesellschaft sind, 
oder nicht, geht aus dem Statut nicht hervor. Letzteres schweigt 
sich Uber diesen Punkt, wie über die Regeln, nach welchen 
bei dem Hypothekenerwerb zu verfahren ist, vollständig aus 
dürfte sonach als gewiss zu betrachten sein, dass der Hypotheken 
kreditverein keine Konzession zur Ausgabe von Hypotheken- oder 
Pfandbriefen besitzt. Das Wesen der Hypotheken-Antheilscheine 
besteht vermuthlich darin, dass sie nur Anspruch auf j * 
A,mschlu88 O08tcrrelch8 aa8 Deutschland gcgrimde ' 
bleibt uns unerfindlich. Wir erhalten von dieser hatsache auch 
keine Mittheilung durch den Geschaftshericlit pro 18i6, der den
        <pb n="64" />
        t 
f 
62 
Hypothekenbesitz und den Versiclierungsbestand absolut undetail- 
lirt lässt, sondern durch eine Zeitungsinittbeilung aus dem Jahre 
1875 betretend eine Betbeiligung des Instituts im Betrage von 
428,000 d. an dem Strousberg’scben Konkurse in Böhmen auf 
Grund eines Ilypotbekdarlebens in obiger Höbe. Da das betref 
fende Objekt das Vierfache der Beleibungssumme an Werth reprä- 
sentiren und noch eine Naebbypotbek von 1 Million fl. auf dem 
selben ruhen sollte, so ist vermutblicb ein Verlust der Anstalt 
hieraus nicht erwachsen. 
An Hypotheken-Versicherungen waren Ende 1876 16,891,589 M. 
in Kraft. Die betreffenden Objekte waren zu 29,600,000 M. ein 
geschätzt, so dass das Risiko 57 pCt. der Taxe betrug. Die 
Antragsgebühren und Provisionen daraus betrugen 30,576 M , an 
Prämien wurden pro 1876 14,700 M vereinnahmt, welche statuten- 
geniäss dem Prämicn-Rescrvc-Konto pro 1876 überwiesen wurden, 
als Gewinn verbucht wurden dagegen aus den, im Jahre 1873 
vereinahmten Prämien 13,625 M. Es gelangen nämlich die Prämien 
aus den Versicherungen erst dann als Gewinn zur Verrechnung, 
wenn die betreffenden, stets auf drei Jahre abzuschliesscnden 
Versicherungen erloschen sind. Im Verhältniss zu dem Risiko er 
scheint uns übrigens der Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft 
sehr geringfügig. 
Der Hypothekenbesitz betrug Ende 1876 8,009,388 M. gegen 
6,935,531 M. Ende 1875. Derselbe „ruht zu Gunsten der Antheil- 
schein - Besitzer in der Kasse der Gesellschaft“. Anthcilscheine 
waren zu gleicher Zeit 7,844,089 M. vorhanden. Dieselben sind 
à 4^2 und 5 pCt. verzinslich und mit 5 pCt Aufgeld rückzahlbar. 
Aus dem Gewinn per 69,630 M. gelangt eine Dividende von circa 
7^/10 pCt. mit 52,500 M. zur Vertheilung, an Tantiemen etc. werden 
8,400 M. gezahlt, zur Dotirung des Reservefonds 6,963 M. ver 
wendet. Letzterer erscheint in der Bilanz unter der Kollektivbc- 
zeichnung: Prämien-, Kapital- und Schädenreserven: 216,192 M , 
so das man nicht weiss, wie hoch jeder einzelne Reservefond sich 
stellt. Die Reserven sind zum Theil in Effekten angelegt, denn 
die Aktivseite der Bilanz zeigt einen „Obligations-Konto der Re 
serven“ von 125,200 M. In der Bilanz sind auch 28,982 M. Konto 
korrent-Kreditoren und 135,613 M. dergleichen Debitoren aufgeführt. 
Die Dividende betrug seit 1867: 6, 8, IOO2, 10, 8, 10, 7‘/i2, 7»;iupCt.
        <pb n="65" />
        63 
• Ein flottes, vielleicht zu flottes Hypothekengeschäft betreibt 
die Hypothekenbank in Hamburg, welche in der Hauptsache eine 
Gründung der Preussischeii Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Ge 
sellschaft ist, und ihren Schwerpunkt auch heute noch in Berlin 
zu haben scheint, woselbst von ihren 10,268,680 M. Hypotheken 
9,182,475 M. belegen sind, während der Rest sich auf andere, 
preussische Gebietstheile vertheilt und nur 294,805 M. Hypotheken 
darunter 72,585 M. in Banko - Mark ausgestellt, auf Hamburger 
Besitzungen ruhen. (Vorstehende Ziffern sind der Bilanz per ult. 
Juni 1876 entnommen. Diese Bank ist vielleicht das einzige 
Bankinstitut Deutschlands, welches seine Jahresrechnung nicht nach 
dem Kalenderjahr regelt). Da von diesem Hypothekenbesitz 
4,851,913 M. kurz fällig, bezw. mit sechsmouatlicher Frist zu 
kündigen sind, der Rest, bis auf 207,300 M. Amortisations-Hypo 
theken aber, auf die Jahre 1877/1886 verthcilt, rückzahlbar wird, 
so kommt das Institut häufiger, wie andere Hypothekenbanken in 
die Lage, sein Kapital umzuschlagen, und mit demselben Provisio 
nen zu erzielen, wobei es allerdings fraglich bleibt, ob diese Sorte 
von Hypotheken, denen keine Annuitätentilgung bewilligt worden 
ist, gerade zu den besten gehört. Nach dem Bericht pro 1875/76 
ist die Bank freilich bis dahin, also während ihres fünfjährigen 
Bestehens, verlustfrei geblieben. Das Statut gestattet die Beleihung 
aller Arten von Grundstücken bis zur Zweidrittel-Höhe des Werthes. 
Die Ermittlung des Letzteren scheint dem Ermessen der Direktion 
anheimgcstellt worden zu sein Daneben betreibt die Bank die 
Hypothekenversicherung unter verschiedenen Formen, hatte jedoch 
Ende des vorletzten Geschäftsjahres nur noch 1,019,024 M. Ver 
sicherungen, und 135,085 M. Hypotheken-Reverse laufen, wovon 
abermals auf Berlin der Löwenantheil entfiel „sämmtlich zur ersten 
Priorität und nach den Grundsätzen der dortigen Behörden streng 
pupillarisch^. 
Die, von der Hypothekenbank in Hamburg ausgegebenen 
Schuldscheine zerfallen in 4 prozentige Rentenbriefe und 4‘/i und 
5 prozentige Hypothekenbriefe. Ein innerer Werthsunterschied 
zwischen diesen beiden Kategorien ist uns nicht bekannt. Zur 
Tilgung des Disagios derselben wurde bei ihrer Emission aus dem 
Gewinn des betreffenden Jahres ein Betrag ausgeschieden und 
als Sj)ezialreserve in die Bilanz eingestellt, aus dessen Zinszuwachs 
der alljährliche Zuschuss zur Begleichung des Unterschieds zwischen
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        dem Verkaufs- und dem Einlösuiigswerthe der lieimzuzahlendeii 
Obligationen geleistet wird. Es betrugen ult. Juni 187b die ver 
schiedenen Spezialrcserven 159,098 M., während die umlaufenden 
Schuldscheine mit dem Verkaufswertli von 6,254,521 M. in die 
Bilanz eingestellt worden waren. Das eingezahlte Aktienkapital 
beträgt 4,500,000 M. Eine Grenze für den Pfandhriefumlauf ist 
in (len Statuten nicht gezogen. Es heisst lediglich, dass bis zur 
Höhe der, der Bank gehörigen Hypothekenforderungen „Pfandbriefe 
oder andere Obligationen“ ausgegeben werden können. Von einem 
Vorzugsrecht der Inhaber solcher Obligationen ist natürlich noch viel 
weniger die Hede. — Die Bilanz, welche mit 811,216 M. Gewinn 
saldo abschliesst, enthält u. a. unter den Passiven einen Suspens- 
Konto per 469,965 M., worunter wohl rückständige Verpilichtungen 
der Ilypothekenschulduer zu verstehen sind. Der Gewinn- und 
Verlust-Konto bringt die, schon oben durch die kurze Fälligkeit 
der Hypotheken erklärte Erscheinung, dass der Provisionsgewinn 
im Hypothekengeschäft mit 515,297 M. erheblich höher ist, als 
der Zinsenüberschuss mit 235,220 M. Vom Reingewinn erhält der 
Reservefond, welcher auf 25 pCt des Aktienkapitals zu bringen 
ist, vorab 10 pCt. mit 81,122 M., alsdann erhalten der Aufsichts 
rath 5pCt. Tantième mit 40,561 M. und die Direktion 6'/^ pCt. 
Tantième mit 52,729 M. und erst zuletzt kommen die Aktionäre 
mit der, allerdings sehr beträchtlichen Dividende von 14*/9 pCt. 
mit 635,000 M. an die Reihe, ln den vier vorhergegangenen Jahren 
waren nacheinander vertheilt worden: 12^/7, Id'^^/s, 14‘/9 pCt. 
Die Norddeutsche Grundkreditbank, Hypotheken-Versicherungs- 
Aktien-Gesellschaft in Berlin ist, nach der alphabethischen Reihen 
folge die erste der deutschen Hypothekenbanken, welche den 
Zweck der Hypotbeken-Versicherung schon in der Firma ersichtlich 
macht und ihm auch thatsächlich eine hervorragende Stelle in ihrer 
Tbätigkeit anweist. Es mag deshalb bei der Besprechung ihrer 
Verhältnisse angebracht sein, auf die Anomalie hinzuweisen, welche 
darin liegt, dass eine Versicherungs-Gesellschaft, wenn sie auch 
daneben noch andere Aktiva besitzt, Schuldscheine ausgibt, da 
doch der Versicherungsbetrieb allenthalben als ein mehr odei 
weniger gefährliches Gewerbe angesehen wird, das sich mit den 
Begriften von Sicherheit, die man mit Schuldverschreibungen von 
Hypothekenbanken verbindet, nicht wohl verträgt. Bei der Nord-
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        65 
deutschen Griindkreditbauk waren Ende 1876 25,669,251 M \ er- 
.sieherungen in Kraft, auslaufcnd unter zwei Dritteln des auf 
47,051,930 M. festgestellten Schätzungswerthes der mit den be 
treffenden Hypotheken belasteten Grundstücke. Vereinnahmt wurden 
pro 1876 an Prämien 71,319 M., übertragen worden waren aus 
früheren Jahren 102,912 M. Nach Zuweisung von 62,930 M. an 
den Gewinn- und Verlust-Konto pro 1876 gingen 111,301 M. als 
Prämien-Ueserve-Vortrag auf neue Rechnung über. Die eigenen 
Hypotheken der Anstalt betrugen Ende 1876 14,512,336 M oder 
2,674,335 M. mehr, als Ende 1875. Hievon waren 10,804,235 M. 
städtische, 3,708,101 M. ländliche Hypotheken. Die städtischen 
haften überwiegend auf Rerliner Grundstücken, die ländlichen 
meistens auf Anwesen in Brandenburg, Pommern, Preussen, Schlesien. 
Von einer Beleihung industrieller Etablissements kommt im Berichte 
nichts vor, womit freilich noch keineswegs gesagt ist, dass eine 
solche überhaupt nicht stattgefundeu habe, zumal im Statut keinerlei 
Belcihungsgrcnze gezogen worden, auch im Geschäftsbericht nichts 
über die Qualität der Hypotheken gesagt ist, ausser, dass die Bank 
zwei Grundstücke übernehmen musste und darauf 2 pCt. abge- 
schricben habe, wohingegen dieselben bereits im Januar d. J. unter 
vortheilhaften Bedingungen wieder verkauft worden seien. Auch 
über die Rechtsverhältnisse der Hypotheken-Antheilscheinc und 
Pfandbriefe weiss das Statut nichts zu melden. Es scheint jedoch 
ein „Gcschäftsprograimii“ (vrgl. Saling, Hl. Theil, Seite 281) vor 
handen zu sein, welches diese Frage - ob mit oder ohne Genehmigung 
der zuständigen Behörde, wissen wir nicht — regelt. Alles, was 
im Statut auf Pfandbrief- oder Antheilsscheiu-Ausgabe hindcutet, 
ist in den §§ 3 und 12 des Statuts enthalten, ln Erstcrem heisst 
cs, dass die „Heranziehung von Kapitalien für den Grundkredit 
mit zu den Aufgaben der Gesellschaft gehöre, und iin § 12 
ist sub 1) gesagt: (Die Gesellschaft ist befugt) „Kapitalien von 
Privatpersonen, Behörden und Anstalten, verzinslich und unver 
zinslich anzunchmen, um deren hypothekarische Unterbringung zu 
vermitteln, mit der Beschränkung jedoch, dass der Betrag, um 
welchen diese Depositen das cingczahlte Grundkapital überschreiten, 
mindestens zu zwei Dritteln durch hypothekarisch sicher gestellte 
Geldanlagen repräsentirt sein muss « Die Hypotheken-Antheilscheme 
lauten auf bestimmte llyiiotheken Sie sind beiderseitig unter ge 
wissen Voraussetzungen kündbar. Seitens der Gesellschait erfolgt 
Õ
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        66 
die Kündigung jedenfalls, wenn die betreffende Hypothek zurück 
gezahlt wird. Die Pfandbriefe sind seitens der Gläubiger unkündbar 
und werden seitens der Gesellschaft mittelst Verloosung zur Ileim- 
zahluug gekündigt. Ende 1876 waren 7,231,950 M. oder 1,284,375 M. 
Anthoilscheine weniger als Ende 1875 im Umlauf, was auf eine 
Abnahme der Kauflust für diese Papiere hindeutet. Von Pfand 
briefen befanden sich 4,038,900 M. im Verkehr und die Gesammt- 
reserven, einschliesslich der Prämienreserve von 111,301 M. heliefen 
sich pro 1877 auf 422,945 M = 9.4o pCt. des eingezahlten Aktien 
kapitals von 4,500,000 M. Letzteres erhielt pro 1876 aus dem 
Reingewinn von 487,266 M. (resp. zuzüglich Gewinnsaldo von 
1875 per 5,374 von 492,640 M.) 8 pCt Dividende mit 360,000 M., 
während der Reserve, die auf 50 pCt. zu bringen ist, 48,727 M 
als ordentliche, 30,000 M. als ausserordentliche Dotation zugewiesen 
wurden und der Verwaltungsrath und die Direktion je 25,854 M. 
als 10 pCt. Tantieme vom Reingewinn noch 4 pCt erhielten. In 
den früheren Jahren wurden folgende Dividenden vertheilt : 1869, 
wo eine Unterbilanz von 24,732 M. sich ergab, 0 pCt., 1870—75 : 
4, 8, 13V„ 7V„ 9%, 9 pCt. 
In der, von dem bekannten Statistiker Dr. Otto Hübner 
1862 errichteten Preussischen Hypotheken - VerBÍcherungs - Aktien- 
Q-esellschaft in Berlin haben wir das Vorbild und zum Thcil auch 
die Mutter-Anstalt der später erstandenen Hypothekcn-Versicherungs- 
Gesellschaften zu erblicken. Unter der Leitung dieses genialen, 
im vorigen Jahre jedoch verstorbenen Mannes erzielte das Institut 
alsbald nach seiner Gründung und bis auf den heutigen Tag sehr 
bedeutende Geschäftsgewinne, wodurch, neben Ansamndung be 
trächtlicher Reserven, die Vertheilung ausserordentlich hoher Divi 
denden ermöglicht wurde. Von 1870 bis 1876 wurden vertheilt: 
lOOö, 12, 16^/5, 17^/5, 18^/5, 18, 12^/5 pCt. Ueber den Rückgang 
der Rente in 1876 gibt der Geschäftsbericht folgende Aufklärung 
von allgemeinerem Interesse: „Für die Erträgnisse des Grundbe 
sitzes, namentlich in den Städten, ist die Krisis insofern nicht 
ohne nachtheiligen Einlluss gehlieben, als die Miethen fast überall 
einen Druck erfahren haben, und die Ausfälle gestiegen sind. 
Auch die Verkäuflichkeit des Grundbesitzes ist durch Mangel an 
Kauf- und Unternehmungslust sehr beeinträchtigt worden. Die 
bereits im vorjährigen Geschäftsbericht ausgesprochene Besorgniss
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        67 
5* 
eines Rückschlages in den Grundbesitzverhältnissen hat sich dar 
nach nicht als unbegründet erwiesen. Die Zahl der Zwangsver 
käufe ist in dem ganzen Bereich der Monarchie recht erheblich 
gestiegen, und die Ergebnisse derselben liefern den Beweis, dass so 
wohl die Werthe gewichen sind, als auch Käufer fehlen. In sehr 
vielen Fällen traten nur die Hypothekengläubiger als Bieter auf, 
wobei sich dann ein Besitzwechsel aus schwachen in stärkere Hände 
vollzog“. Diese Erscheinungen, sowie die Mängel der Subhasta- 
tionsordnung, welche bei den neueren Zwangsverkäufen recht 
scharf hervorgetreten seien, werden als Ursache einer Verringerung 
des Geschäftsverkehrs und der, aus Letzterer folgenden Verringe 
rung des Geschäftsgewinnes genannt. Dem eingetretenen Werths- 
rlickgang der Grundstücke entsprechend hat die Direktion eine 
Revision und Reduktion ihrer Werthschätzungen vorgenoniinen, ist 
nun aber überzeugt, dass Letztere jede Probe bestehen würden. 
Verluste sind der Gesellschaft im vorigen Jahre nicht erwachsen, 
dagegen hat sie ein in Berlin belegenes Grundstück um 11,000 M. 
über den Beleihungsi)etrag von 108,000 M. erwerben müssen, welches 
mit 150,200 M in der städtischen Feuer-Sozietät versichert ist. Im 
Ganzen war sie an 18 Subhastationen gegen 21 im Vorjahr be 
theiligt. An eigenen Hypotheken besass die Bank Ende v. J. 
5,022,337 M., an solchen für Rechnung der Besitzer von Zertifikaten 
und Prämienscheinen 1,402,800 M., an solchen für Rechnung der 
Hypotheken - Depotschein-Besitzer 7,211,506 M. Ueber die Ver- 
theilung der Hypotheken nach Stadt und Provinz enthält der 
Geschäftsbericht keine direkte Auskunft. Dagegen wird mitgetheilt, 
dass von den, Ende v. J. laufenden Versicherungen (und die vor 
genannten Hypotheken sind von der Gesellschaft sämmtlich ver 
sichert) per 37,492,754 M 24,781,843 M. auf Berlin, 5,851,809 M. 
auf die Provinz Brandenburg, 2,596,851 M. auf die Rheinprovinz, der 
Rest, mit Ausnahme von 249,000 M. ausserhalb Preussens belegenen 
Hypotheken, auf andere preussische Provinzen entfallen. Eine 
statutarische Beleihungsgrenze scheint nicht vorhanden zu sein. 
Die Scheine, welche die Gesellschaft gegen ihre Hypotheken ausgibt, 
zerfallen in Hypothcken-Antheil-Zertifikate, Hypotheken-Depotscheiue 
und Hypotheken-Prämienscheine. Ob die Antheil-Zertifikate Schuld 
scheine der Gesellschaft sind, oder nicht, erscheint uns nicht ganz 
zweifellos. Da die, ihnen zu Grund liegenden Hypotheken aber 
von der Gesellschaft versichert sind resp. sein müssen, so besteht
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        tliatsächlicli auch eine Haftpflicht dev Bank für diese Antbeil-Zerti- 
fikate Den Hypotheken - Prämienscheinen möchte der Charakter 
als Schuldschein der Gesellschaft dagegen wohl nicht abzusprechen 
sein, während die Hypothek-Depotscheine offenbar nur Besitztitel 
über, hei der Gesellschaft zur Verwaltung hinterlegte und von 
ihr versicherte Hypotheken darstellen. Auf die Vortheile dieser 
letzteren Gattung von Werthpapieren, die an der Börse keinen 
Kurs haben, lenkt die Direktion besonders die Aufmerksamkeit 
ihrer Aktionäre, als auf eine bequeme und sichere Kapitalanlage 
hin Von den Hypotheken-Prämienscheinen sind nur noch 54,000 M. 
im Umlauf. Sie geniessen 4 pCt. Zinsen und einen Prämienzuwachs 
bis auf 32‘/2 pCt. innerhalb 24 Jahren. Die Hypotheken-Antheil- 
Zertifikate, welche allein börsengängig sind, können seitens dci 
Gesellschaft jederzeit gekündigt werden, wohingegen der Besitzer 
solche nur nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (5, 10, 20 Jahre) 
kündigen kann. Dagegen steht dem Inhaber das liecht zu, sich 
von der betreffenden Gesammt-Hypothek seinen Anthcil aut seine 
Kosten zediren zu lassen. Da die Kosten der Umschreibung be 
kanntlich beträchtlich sind, so werden wohl wenige Autheilschein- 
Inhaher von dieser Ermächtigung Gebrauch machen. Ein hestimmtes 
Veihältniss zum Aktienkapital ist hinsichtlich der Antheilscheine 
auch nicht vorgeschriehen. Es heisst nur, wie bei der Korddeut 
schen Gruudkreditbank, dass der Betrag, um welchen die zur 
hypothekarischen Anlage bestimmten Depositengelder jenen des 
eingczahltcn Aktienkapitals überschreiten, zu zwei Dritteln durch 
Hypotheken gedeckt sein muss. Das eingezahlte Aktienkapital 
beträgt 3,784,875 M. Für den liest des Nominalkapitals von 
15,0(K),Ü00 M sind Solawechsel der Aktionäre hinterlegt. 
Im Versicherungsgeschäft, welches Ende 1870 mit einem Be- 
stand von 37,552,754 M. gegen 44,978,494 M. Endo 1875 abschloss, 
wurden 102,439 M. vereinnahmt, wovon 157,771 M. dem Gewinn- 
iind Verlust-Konto überwiesen wurden. Letzterem flössen ausserdem 
111,251 M. an Prämien für aufgehobene Polizen und an ersparter 
Agenturprovision zu. Dagegen wurden für zweitelhatte Risiken 
zurückgestellt 440,000 M., so dass ca. 170,000 M. an \ ersiche- 
ruiigen verloren gingen. Nach statutenmässiger Veitheilung i es 
Reingewinnes von 632,020 M. (68,230 M. zui Kapitalreseive, 
480,000 M. Dividende, 83,765 M. Tantième) betragen die gesammten
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        69 
f Inerven 2,328,302 M. (819,312 M. ordentliche, 393,300 M. ausser- 
o' tientliche Reserve, der Rest Versicherungsreserve und 108,093 M. 
Reserve fllr den Pensions- und Versorgungsfond (der eigentlich eine 
►Schuld, keine Reserve der Gesellschaft bildet) oder 59.^o pCt. des 
eingezahlten Aktienkapitals. Ihre Bedeutung würde aber eine un 
gleich höhere sein, wenn sie besonders in guten Effekten angelegt 
WKre und nicht im Geschäftsbetriebe mit verwendet würde. An 
, disponiblen Mitteln waren jedoch nahezu 4 Millionen M. vorhanden, 
vorausgesetzt, dass die „Guthaben bei Bankiers und Anderen“ mit 
1,662,154 M. und die Diskont- und Inkasso Wechsel als leicht 
realisirbar betrachtet werden können. 
« « 
* 
Einer, im „Deutschen Handelsblatt“ veröffentlichten Statistik 
entnehmen wir folgende Daten : Der Gesammtumlauf an Pfandbriefen 
von deutschen Hypothekenbanken betrug Ende v. .1. 1,114,513,882 M., 
der Gesammtbetrag an hypothekarischen Darlehen 1,217,298,000 M. 
Die Aktienkapitalien und die Reservefonds beliefen sich auf 
208,000,000 M. = 20.2 pCt. der Pfandbriefkapitalien. Der Zuwachs 
an Hypotheken pro 1876 stellte sich auf 213,222,320 M = 2.8.4 pDt., 
jener an Pfandbriefen auf 271,382,972 M. = 35.9 pCt. 
^36 
Druck von A. L I n d h e I m e r &amp; Cie.
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