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        <title>Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken</title>
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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Steller</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>832363383</idno>
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        ZBW
Deutsche  Zentralbibliothek
für  Wirtschaftswissenschaften
Leibniz-Informationszentrum  Wirtschaft
www.zbw.eu

Sianatur
A  9794
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        Die

’lentscleD  BynoAeW  üä:  Bankn.

A  9794

mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Jahresberichte  pro  1876,  der
reelltlichen  und  materiellen  Grundlagen  der  Pfandbriefe,  und  der
Rentabilitäts-Verhältnisse  der  Aktien

von

i'AULjSTKLLKR,
Itetkktonr  mul  Inhalier  des  Ausknnfts-Tlnreaus  für  finanzielle  und  kajiitalistisehe
(Hiirsen-)  Angelegenheiten  in  Stuttgart,  Neckarstrasse  36.

#

1877.
STUTTGART.

Verlag  von  KARL  AUE.
        <pb n="3" />
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Vor  w  0  r  t.

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'qff

In  meiner  Eigenschaft  als  Redakteur  des  mit  dem  1.  Juli  d.  J.
leider  eingegangenen  Finanz-  und  llandclsblattcs  „Der  Kapitalist“
habe  ich  die  Erfahrung  gemacht,  dass  das  Privatpuhlikum  Uber
die  wichtige  Materie  der  Pfandbriefe  eines  kurzen,  jedoch  sicheren
Leitfadens  dringend  bedarf.  Da  in  der  Fachliteratur  mir  eine  entsprechende ­
  Erscheinung  bisher  nicht  vorgekommen  ist,  so  habe  ich
es  unternommen,  in  gedrängter  Form  eine,  alles  Wesentliche  und
zur  Beurtheilung  der  Sache  Nothwendige  umfassende  Schilderung
der  Verhältnisse  zu  geben  Ich  habe  mich  dabei,  aus  verschiedenen
Gründen,  ausschliesslich  an  das  offizielle  Material  gehalten,  und
cs  unterlassen,  den  betreifenden  Gesellschaften  durch  vorhergehende ­
  Anfragen  meinerseits  Anlass  zu  irgend  einer  Beeinfiussung
meiner  Darstellung  zu  geben.  Dass  rein  sachliche  Erwägungen  mich
bei  Letzteren  überall  geleitet  haben,  werden  die  Leser  hoffentlich
selber  finden,  sofern  sie  nicht  schon  aus  meiner  sonstigen  publizistischen ­
  Thätigkeit  ein  solches  Vertrauen  zu  mir  gewinnen  konnten.
Stuttgart,  im  Juli  1877.

Der  Verfasser.
        <pb n="4" />
        Die
Deutsclieii  Hypotliekeii-Actieii-Bankeii.

Eine  Studie,
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Jahresabschlüsse  pro  1876,  der  rechtlichen
nnd  materiellen  Grundlagen  der  Pfandbriefe  und  der  Rentabilltäts-Verhältnisse  der
Aktien.

Im  letzten  Jahrzehnt  ist  das  System  der  Hypothekenbanken
auf  Aktien  zu  einer  bemerkenswerthen  Ausdehnung  gelaugt;  eine
Vollendung  desselben  in  Bezug  auf  innere  Organisation,  auf  Sicherstellung ­
  der  Pfandbrief  -  Gläubiger  hat  dagegen  nur  theilweise
erreicht  werden  können,  und  bleibt  für  die  Mehrzahl  der  betreifenden
Institute,  beispielsweise  für  fast  alle  preussischen,  noch  anzustrebeu.
Eine  grösseie  Anzahl  von  Hypothekenbanken  Nord-  und  SUddeutschlands
  ist  auch  bereits  im  Jahre  1875  bei  dem  Reichstage  wegen
Erlass  eines  Gesetzes,  das  die  Vorzugsrechte  der  Pfandbrief-Gläubiger ­
  regeln  soll,  vorstellig  geworden,  doch  his  jetzt  ohne  Erfolg,
so  dass  vielleicht,  wenn  wir  die  finanziellen  Verhältnisse  der  einzelnen ­
  Realkredit  Institute  zu  erörtern  uns  anschicken,  eine  kurze
vorhergängige  Darlegung  der  rechtlichen  Stellung  der  Pfandbrief-Gläubiger
  rucksichtlich  der  verschiedenen  Banken  wohl  am  Platze
sein  mag.  Als  allgemein  gültiger  Satz  ist  dieser  Darlegung  aber
vorauszusenden,  dass  die  Form,  unter  welcher  den  Pfandbrief-Inhabern
  ein  Vorzugsrecht  gesichert  werden  soll,  ziemlich  bedeutungslos ­
  ist,  wenn  die  materielle  Sicherstellung  nicht  genügt,  dass
hingegen  mit  Letzterer  allein  den  Gläubigern  in  normalen  Zeiten
und  gegenüber  gut  geleiteten  Anstalten  vollauf  gedient  sein  kann,
was  jedoch  die  Zweckmässigkeit  einer  formellen,  rechtlichen  Bevorzugung ­
  der  gedachten  Gläubiger-Kategorien,  um  auf  alle  Even-!•
        <pb n="5" />
        4

tiialitäten  vorbereitet  zu  sein,  nicht  ausscliliesst.  Wichtig  ist  dieser
angestrei)te  Schutz  der  Pfandbrief  -  Gläubiger  in  Betreff  solcher
Institute,  die  nicht  lediglich  Realkrcdit-Gescbäfte  betreiben,  sondern
daneben  auch  alle  anderen  Transaktionen  vornehmen,  welche  zum
Ressort  der  Personalkredit-Banken  gehören.  Die  Engagements  der
letzteren  Branche  sind  bekanntlich  im  Allgemeinen  viel  weniger
stabil  und  lassen  sich  viel  weniger  im  Voraus  beurtheilen,  wie
solche,  die  auf  Grundbesitz  begründet  sind.  Da  indessen  nur  eine
Minderzahl  der  deutschen  Hypothekenbanken  zugleich  als  Kreditbanken ­
  organisirt  und  thätig  sind,  so  trifft  das  Vorstehende  nur
für  verhältuissmässig  geringe  Pfandbrief-Kapitalien  zu.
Unter  den  ca.  25  Hypotheken-Aktien-Banken  Deutschlands
haben  folgende  in  ihre  Organisation  bezw.  in  ihren  Statuten  eine
besondere  Sicherstellung  der  Pfandbrief-Gläubiger  getroffen  :  Die
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank  in  München,  die  Rheinische
Hypothekenbank  in  Mannheim,  die  Württembergische  Hypothekenbank ­
  in  Stuttgart,  die  Vereinsbank  in  Nürnberg,  die  Preiissisehe
Zentral-Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft  in  Berlin,  die  Deutsche
Grundkreditbank  in  Gotha,  die  Mecklenburgische  Bodenkredit-Aktien
  -  Gesellschaft  und  die  Mecklenburgische  Hypotheken-  und
Wechsel  bank  in  Schwerin.  Die  bezüglichen  Vorzugsrechte  sind  thcils
in  den  Statuten  ausgedrückt,  theils  nachträglich  getroffen  worden.
Den  Pfandbrief-Gläubigern  der  Bayerischen  Hy  ¡)  o  t  h  ok  c  nu
  n  d  W  e  c  h  s  e  1  b  a  n  k  haftet  nach  §  10  des  behördlicherseits
genehmigten  Statuts  das  gesammte  Vermögen  der  Anstalt  (unbeschadet ­
  der,  nach  dem  Bankgesetze  vom  1.  Juli  1804  darauf
bestehenden  anderweitigen  Verpflichtungen,  betreffend  das  nunmehr ­
  abgelöste  Notenprivilegium)  nanientlieh  die  Gesannntzalil
ihrer,  im  Pfandbriefsystem  vollzogenen  Darlehen,  die  den  Pfandbriefgläubigern ­
  als  Unterpfand  dienen,  und  deren  jeweiliger ­
  Gesammtbestand,  zuzüglich  der  jeweils  paraten  Mittel  des
Tilgungsfondes  nie  weniger  betragen  darf,  als  die  Gcsamnitsumine
der  umlaufenden  Pfandbriefe.  (Letzteres  ist,  beiläufig  bemerkt,  eine
für  alle  deutschen  Hypotheken-Institute  gültige  Bestimmung).  Die
Rheinische  Hypothekenbank  hat  in  §  22  ihrer  Statuten
bestimmt:  „Für  den  Betrag  der  ausgegebenen  Pfandbriefe  wird
ein  gleicher  Betrag  guter,  hypothekariseher  Forderungen  als
Faustpfand  hinterlegt.  Die  hiefür  nach  badischem  Rechte  und
gemäss  der  Vereinbarungen  mit  der  Grossberzogl.  Badischen  Re
        <pb n="6" />
        5

gierung  zu  erfüllenden  Formalitäten  sind  in  dem  Reglement  und
den  Pfandbrief-Formularen  angegeben.“  Letzteren  zufolge  bat  ein
Notar  sämmtliclie  zu  Faustpfändern  bestellte  Hypotheken-Instrumente ­
  in  Verwahrung.  Bei  der  Württemberg  is  eben  Hypothekenbank ­
  besteht  erst  seit  dem  Jahre  1874  eine  Sieherstellung
der  Pfandbriefgläubiger,  die  der  von  der  Badischen  Bank  getroffenen ­
  Einrichtung  ungefähr  entspricht.  (Faustpfandbestellung).  Die
betreffende  Statutenänderung,  welche  regierungsseitig  genehmigt
worden  ist,  sieht  ausserdem  eine  Vertretung  der  Pfandbrief-Inhaber
vor,  welcher  die  Ueberwachung  der  Faustpfandbestelluug  unter
notariellem  Verschluss  obliegt.  Es  ist  natürlich  nicht  Schuld  der
Bank,  wenn  die  Gläubiger  nur  sehr  wenig  Theilnahme  für  die
General-Versammlungen  der  Pfandbrief-Inhaber  zeigen.  Auch  die
Deutsche  Grundkreditbank  in  Gotha  hat  im  Jahre  1874
eine  solche  Vertretung  der  Pfandbrief-Gläubiger  eingerichtet  und
die  Hypotheken-Urkundcn  als  Faustpfänder  für  die  umlaufenden
Pfandbriefe  bestellt,  was  durch  den  bekannten  „rothen  Aufdruck“
auf  die  Pfandbriefe  bescheinigt  worden  ist.  Die  Verpfiindungs.
und  Ueberweisungs-Urkunden  werden  zusammen  mit  den  verpfändeten ­
  Dokumenten  selbst  von  der  Vertretung  der  Gesammtheit  der
Pfandbrief-Inhaber  unter  Mitverschluss  des  Staats-Kommissärs  aufbewahrt. ­

In  dem  Statut  der  Mecklenburgischen  Hypotheken,
und  Wechsel  bank  ist  (§  66)  gesagt:  „Die  hinterlegten  Hypotheken-Forderungen
  haften  nicht  für  die  sonstigen  Verbindlichkeiten
der  Bank  ;  sie  werden  vielmehr  aus  deren  Vermögen  ausgeschieden,
  und  ausschliesslich  als  Sicherheit  für  die  Inhaber ­
  der  Pfandbriefe  unter  Mitverschluss  der  in  §§  8,  25,  65
bezeichneten  Mitglieder  des  Aufsichtsraths  deponirt.“  In  §  84
der  Statuten  der  M  cekl  en  b  u  rg-Sch  weri  n’s  chen  Bodenkrcdit-Aktien-
  Gesellschaft  findet  sich  eine,  mit  der  vorigen
völlig  gleichlautende  Bestimmung.  Von  preussischen  Instituten  hat
einzig  die  Preussische  Zentral-Bodenkredit-Aktien-G
  es  eil  Schaft  einen,  das  Vorrecht  der  Pfand  brief-Gläubiger  an
den  Hypotheken  begründenden  Passus  in  ihrem  Statut.  Derselbe
besagt  analog  den  betreffenden  Statutshestimmungen  der  mecklenburgischen ­
  Hypothekenbanken  :
Die  hinterlegten  Hypotheken-Forderungen  haften  ausschliesslich
für  die  Ansprüche  der  Inhaber  von  Zentral  -  Pfandbriefen.  Sie
        <pb n="7" />
        6

werden  als  Special-Siclierheit  flir  Letztere  unter  „Mitverscliluss  des
Staatskommissärs“  oder  eines,  von  demselben  zu  designirenden
Beamten  deponirt.  Es  entspricht  die  Genehmigung  dieser  Statutshestimmung
  der  wohlwollenden  Behandlung,  welche  sich  die  Zentral-Bodenkredit-Gesellschaft ­
  bekanntlich  von  jeher  seitens  der
preussischen  Regierung  zu  erfreuen  hatte.  Anderen  Banken  hat
man  in  Preussen  ein  Privileg  der  Pfandbriefbesitzer  vor  anderen
Gläubigern  nicht  zugestauden.  (Zu  vergl.  Saling’s  Börsenpapiere,
III;  Theil,  S.  342.)  Die  Vereinsbank  in  Nürnberg  hat  zwar
im  Statut  ausgesprochen,  dass  die  Inhaber  ihrer  Bodenkredit-Obligationen
  ein  Vorzugsrecht  an  den  Hypotheken  haben,  von
einer  besonderen  Faustpfandbcstellung  ist  daselbst  aber  nicht
die  Rede.
lieber  die  RechtsgUltigkeit  der  also  begründeten  Vorzugsrechte
der  Pfandbrief-Gläubiger  werden  in  Fachkreisen  entschiedene  Zweifel
gehegt.  Man  nimmt  an,  dass  behördlicherseits  ertheilte  Konzessionen ­
  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  das  Konkursverfahren  in
Bezug  auf  eine  gewisse  Kategorie  von  Gläubigern  nicht  ändern
oder  aufheben  können,  und  legt  der  Verfaustpfändung  der  Hypotheken ­
  -  Instrumente  an  eine  Vertretung  der  Pfandbrief-Gläubiger
nur  den  Werth  einer  Beruhigungsformel  für  Letztere  bei.  Nur
gegenüber  der  Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechsclbank  wird
die  Ansicht  von  dem  Vorhandensein  eines  Prioritäts-  und  Pfandrechts ­
  zugegeben,  da  die  Konzession  dieser  Bank  mittelst  förmlichen
Gesetzerlasses  erfolgt,  und  die  Ausnahmestellung  der  Pfandbrief-Gläubiger
  also  durch  die  Gesetzgebung  begründet  und  gutgeheissen
worden  ist.  Auch  in  Betreff  der  Rheinischen  Hypothekenbank  ist
man  geneigt,  einer  solchen  Auffassung  Raum  zu  geben.
Ist  somit  über  die  Tragweite  des  sog.  Pfandrechts  der  Hypothekenbank ­
  -  Obligationen  die  Ansicht  eine  gctheilte,  so  bestellt
doch  über  das  Rechtsverhältniss  der  verschiedenen  Pfandbrief-Emissionen
  einer  und  derselben  Bank  zu  einander  nicht  der  geringste ­
  Zweifel.  Da  nämlich  diesen  Pfandbriefen  nicht  bestimmte
Hypotheken,  sondern  nur  eine  ausreichende  Gesammtzabl  statutgemäss
  erworbener  Hypotheken  zur  Grundlage  .dienen,  so  folgt
hieraus,  dass  ein  Anspruch  bestimmter  Pfandbriefe  auf  bestimmte
Pfandobjecte  nicht  besteht.  (Eine  Ausnahme  hiervon  machen  unseres
Wissens  nur  einige  Hypotheken-  und  Hypotheken-Versicherungsbanken ­
  ,  die  gewissen  Obligationen  Antheilsrecht  an  bestimmten
        <pb n="8" />
        Hypotheken  gewälnen,  sie  dann  Antheilscheine  heissen  und  solche
gemeinhin  nur  im  Falle  der  Rückzahlung  der  betreffenden  Hypotheken ­
  zur  Heimzahlung  kündigen).
Das  Nichtvorhandensein  einer  prioritätischen  Rangordnung  unter
den  Hypothekenbank  -  Obligationen  bildet  ein  wesentliches  Unterscheidungsmerkmal ­
  zwischen  Pfandbriefen  und  Prioritäten.  Während
hei  Letzteren  jede  neue  Emission  die  vorhergehenden  Emissionen
im  Werthe  verbessert,  indem  sie  die  Leistungsfähigkeit  des  Schuldners ­
  verstärkt,  oder  mindestens  ein  Interesse  schafft,  welches  über
das,  der  Befriedigung  der  älteren  Gläubiger  hinausgeht,  kann  sich
die  heute  noch  ganz  gute  Position  einer  bestehenden  Pfandbriefkategorie ­
  erheblich  verschlechtern  durch  Schaffung  einer  neuen,
für  welche  vielleicht  minder  gute  Hypotheken  als  Gegenwerth  beigebracht
  werden,  und  welche  Hypotheken  jedenfalls  insofern  nicht
die  Qualität  der  älteren  haben,  als  ihr  Erwerbungswerth  durch
jährliche  Tilgungen  noch  nicht  verringert  worden  ist,  das  Risiko
also  noch  in  vollem  Umfange  besteht.  Hieraus,  sowie  aus  der
ganzen  Organisation  der  Hypothekenbanken  folgt,  dass  die  Gläubiger
eines  solchen  Instituts  sich  nicht  damit  begnügen  dürfen,  von  der
Höhe  der  Aktienrente  Kenntniss  zu  nehmen,  um  über  die  Fundirung
ihrer  Gläubigeransprüche  unterrichtet  zu  sein,  sondern  dass  sic
auch  auf  das  Zugangsverhältniss  neuer  Hypotheken,
die  Art  der  Vertheilung  des  Hypothekenbesitzes,
den  Um  fang  der  Ausfälle  u.  s.  w.  beständig  zu  achten
haben.  Es  mag  hier  auch  der  Platz  sein  auf  den  Umstand  hinzuweisen, ­
  dass  die  deutschen  Hypothekenbank-Pfandbriefe  obgleich
ihre  Gesammtzahl  die  Summe  von  1000  Mill,  wesentlich  übersteigt,
doch  bei  Weitem  nicht  so  börsengängig  sind,  wie  z.  B.  Prioritäten
und  Staat8j)apiere.  Besonders  in  kritischen  Zeiten,  die  nicht  allein
im  Allgemeinen,  sondern  auch  für  die  Realkredit-Institute  im  Besonderen ­
  dereinst  eintreten  könnten,  möchte  diese  Eigenschaft  der
Hypothekenbank-Obligationen  manchem  Inhaber  unbequem  werden.
Hieraus  würde  sich  die  Lehre  ergeben,  dass  man  weniger  jederzeit
flüssig  zu  machende  Kapitalien,  als  vielmehr  solche,  aut  deren
Liquidität  man  event,  für  längere  Zeit  verzichten  kann,  in  Pfandbriefen ­
  anlegen  soll.
Hinsichtlich  des  Geschäftsbetriebes  der  Hypothekenbanken  hält
man  es  ebensowenig  für  rationell,  den  Schwerpunkt  in  die  ländlichen ­
  Beleihungen  zu  verlegen,  als  verhältnissmässig  grosse  Dar-
        <pb n="9" />
        8

leben  auf  Baugründe  und  industrielle  Etablissements  zu  geben.
In  ersterem  Falle  wird  der,  thatsäcblicli  wolil  vorhandene  Werth
in  der  Regel  schwer  zu  realisiren  sein,  wenn  das  Hypothekeninstitut
das  behehene  Objekt  im  Wege  der  Subhastation  zur  Deckung  seiner
Fordeiung  erwerben  musste,  im  zweiten  dagegen  verflüchtigt  sich
leicht  der  Werth,  wenn  die  Baulust  erlahmt,  oder  die  Fabrikation
nicht  weiter  betrieben  werden  kann  Denn  die  zu  Fabrikzwecken
errichteten  Gebäude  können  den  Herstellungs-  oder  Schätzungswerth
soiad  sie  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  entzogen  werden,  besonders ­
  dann  auch  nicht  annähernd  erreichen,  wenn  sie  in  kleineren
Orten,  oder  gar  auf  dem  platten  Lande  belegen  sind.  Die  Sicherheit
der  landschaftlichen  Pfandbriefe,  auf  welche  man  vielleicht  zur
iderleguiig  vorstehender  Behauptung  verweisen  möchte,  beruht
vorzugsweise  in  der  Sohdarhaft  der  Mitglieder  der  landschaftlichen
^  erbände.  Ausserdem  werden  neuerdings  auch  bezüglich  ihrer
Zweifel  laut,  ob  sie  wirklich  das  Vertrauen  verdienen,  das  man  ihnen
entgegenbringt,  zumal  die  Sohdarhaft  keineswegs  überall  vollständig
durchgeflihrt  ist,  sondern  vielmehr  sich  bei  einzelnen  Verbänden
ur  jeden  Schuldner  auf  den  Betrag  der  auf  seinem  Gut  haftenden
Pfandbriefe  beschränkt.  Andererseits  lässt  sich  wiederum  die  Anhäufung ­
  von  Ilypothekenbesitz  in  einer  und  derselben  Stadt  nicht
unbedingt  gutheissen,  besonders  in  Fabriksstädten  nicht,  wo  sich
die  Realkredit-Verhältnisse  mit  einer  einzigen  geschäftlichen  Konjunktur ­
  zuweilen  total  verändern  können.
Das  finanzielle  Prinzip,  auf  welchem  die  llypothekcn-Akticn-Banken
  beruhen,  ist  jenes  des  Geschäftsbetriebes  durch  das  Pfandiriefkapital,
  wobei  das  Aktienkapital,  welches  natürlich  auch  zinsbar
gemacht  wird,  gewissermassen  nur  als  Reserve  für  erstere  zu  dienen
hat.  Diesem  Verhältniss  entsprechend,  beziehen  die  Pfandbrief-Gläubiger
  nur  eine  bestimmte,  meist  unter  5  pCt.  zurückbleibende
Rente,  während  die  Aktionäre  den  Gewinn  aus  dem  lleberschuss
der  Hypothekenzinsen  über  die  Pfandbriefzinsen,  aus  den  Abschluss-Provisionen
  etc.  als  Aeiiuivalent  für  ihr  Risiko  ganz  allein  gemessen. ­
  Das  Verhältniss  des  Aktienkajiitals  zum  Pfandbricfkapital
ist  vielfach  wie  1  :  10,  nicht  selten  aber  auch  wie  1  :  20.  (Nach
den  preussischen  Normativbestimmungeii  von  1872  ist  als  Maximalgrenze ­
  des  Pfandbriefunilaufcs  im  Allgemeinen  der  zwanzigfache
eingezahlten  Aktienkapitals  zulässig).  Auf  die  Ertragsahigkeit
  der  Aktien  ist  es  natürlich  von  grossem  Einfluss,  ob  eine
        <pb n="10" />
        10  oder  eine  5  prozentige  Quote  des  Pfandbriefkapitals  dividendeberechtigt ­
  ist.  Die  hoben  Dividenden  der  Berliner  Hypothekenbanken ­
  erklären  sich  z.  B.  zum  nicht  geringen  Theil  aus  dem
Umstande,  dass  nur  eine  5  ])rozentige  Aktienbedeckung  des  Pfandbriefkapitales ­
  flir  dieselben  obligatorisch  ist.  Für  das  Gros  der
mittel-  und  süddeutschen  Banken  ist  eine  10  prozentige  Aktienbedeckung ­
  Vorschrift.  Eine  Ausnahmestellung  nehmen  u.  a.  die
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank  und  die  Rheinische  Hypothekenbank ­
  ein,  bezüglich  welcher  die  Frage  des  Pfandbriefmaxiraums
von  den  betr.  Regierungen  durch  besondere  Verfügungen  geregelt
wird.  Erstere  Bank  darf  jetzt  bis  260  Millionen  M.  Pfandbriefe
ausgeben  (bei  20  Millionen  M  eingezahltem  Aktienkapital),  letzterer
ist  ihr  Pfandbriefprivileg  im  vorigen  Jahr  auf  60  Millionen  M.  (bei
2,400,000  M.  eingezahltem  Aktienkapital)  erweitert  worden.  —
Um  die  Aktienrente  zu  erhöhen,  geben  viele  Hypothekenbanken
Pfandbriefe  mit  einem  Zinsfuss  von  4'  2  oder  gar  4  pCt.  aus,
welche  Pfandbriefe  dann  in  der  Regel  nur  unter  pari  angebracht
werden  können.  Ueber  die  Behandlung  des  dadurch  entstehenden
Kursvcrlustes  haben  die  Leitungen  der  verschiedenen  Anstalten
auch  verschiedene  Ansichten.  Manche  kürzen  einfach  die  Summe
der  in  der  Bilanz  ersichtlich  gemachten  Pfandbriefschuld  um  den
Betrag  des  Mindererlöscs  (was  offenbar  unrichtig  ist,  da  die  Tilgungssummc
  der  Schuld  auch  den  wirklichen  Betrag  der  Letzteren
darstclit),  andere  stellen  die  ausgegebenen  Pfandbriefe  al  pari
unter  die  Passiven  ein,  und  machen  das  Disagio  unter  den  Aktiven
ersichtlich;  einige  bilden  einen  Pfandbrief-Disagio-Amortisationsfond, ­
  dem  sie  alljährlich  eine,  jenem  Betrage  entsprechende
Summe  überweisen,  welcher  bei  der  Pari-Heimzahlung  der  Pfandbriefe ­
  zur  Deckung  der  Differenz  zwischen  dem  Buchwerthe  und
dem  Nominalwerthe  zugeschossen  werden  muss,  andere  scheiden
aus  dem  Gewinn  desjenigen  Jahres,  in  welchem  die  Emission  der
Pfandbriefe  unter  pari  erfolgt,  eine  Summe  aus,  deren  Zins  und
Zinseszins  liinreicht,  uni  alljährlich  den  nöthigen  Zuschuss  zur
Pfandbrief-Amortisation  al  pari  zu  liefern.  Letzterem  Modus  entsprechend ­
  besitzen  einige  Hypothekenbanken  für  jede,  unter  pari
erfolgte  Pfandbrief-Emission  einen  besonderen  Disagio-Amortisationsfond ­
  ,  dem  dann  in  der  Regel,  wie  solches  auch  seitens  der
Anhänger  anderer  Systeme  zu  geschehen  pflegt,  alljährlich  einige
Verstärkungen  zugeführt  werden,  welche  rechnerisch  nicht  nöthig
        <pb n="11" />
        10

gewesen  wären.  Endlich  gibt  es  auch  solche  Institute,  die  das
Disagio  im  Laufe  des  ersten  oder  der  ersten  Jahre  des  Pfandbriefbestaiides
  tilgen.  (Die  Frankfurter  Hypothekenbank,  welche  einige
Jahre  hindurch  die  Ausgabe  4^,  prozentiger  Pfandbriefe  fast
gänzlich  eingestellt  hatte,  ist  mit  denselben  im  letzten  Jahre  wieder
stärker  vorgegangen,  wobei  sie  zwar  diesmal  den  ganzen  Kurs-Verlust
  aus  den  Erträgnissen  getilgt  hat,  in  Zukunft  aber  auch  das
Verfahren  anderer  Anstalten  einzuhalten  vorhat,  nämlich,  den
Kursverlust  als  Aktivposten  in  die  Bilanz  einzustellen,  und  ihn  in
mehrjährigen  Baten  zu  tilgen).
Interessanten  Erörterungen  Uber  die  Berechtigung  dieser  verschiedenen ­
  Tilgungssysteme  begegnet  man  in  den  Geschäftsberichten
einiger  süddeutschen  Hypothekenbanken  pro  1875.  Es  sind  dies
die  Süddeutsche  Bodenkreditbank,  die  Württembergische  und  die
Uheinische  Hypothekenbank.  Erstere  hat  das  Abschrcibungsvertahren
  eingeführt,  und  tilgte  pro  1875  96,297  M.  Agioverlust  an
1  fandbriefen.  Sie  sagt  darüber:  „Wir  haben  es  von  Anfang  an
fUr  allein  richtig  erachtet,  das  aus  dem  Pfandbriefverkauf  erwachsene ­
  Disagio  unter  die  Activa  eiiizustellcn.  Dasselbe  ist  weder
ein  Verlust,  noch  eine  Form  der,  in  dem  betr.  Jahre  erwachsenen
Geschäftsunkosten,  und  nichts  spricht  unseres  Ermessens  dafür,
dass  das,  in  einem  Geschäftsjahr  erwachsene  Disagio  sofort  aus
den  Erträgnissen  dieses  Jahres  vollständig  getilgt  werden  müsse.
Wii  sind  im  Gegentheil  der  Ansicht,  dass  ein  solches  Verfahren
eine  grosse,  und  durch  nichts  gerechtfertigte  Unbilligkeit  zu  Lasten
des  betroffenen  Geschäftsjahres  in  sich  schliessen  würde.  Wir
geben  unsere  Darlehen  in  baarem  Geld.  Da  wir  die  ausgeliehenen
Beträge  aus  dem  Verkaufe  solcher  Pfandbriefe  refundiren,  welche
nach  Massgabe  ihrer  Verzinsung  unter  pari  emittirt  werden,
lepräsentirt  der  Dis  agio-Konto  eine  aus  den  Betriebsmitteln ­
  der  Bank  effect!v  gemachte  Vorlage,
welche  durch  die,  den  Hypothcken-Darlehenschuldnern  zu  diesem
Zwecke  aufgerechneten  Zins  -  Zuschläge  heinizuzahlen  ist.  Der
Disagio-Konto  findet  mit  vollem  Recht  seine  Stelle  unter  der  Activis
der  Bank  etc.“  —  Mit  Rücksicht  auf  die  theilweise  Heimzahlung
von  Darlehen  vor  Ablauf  der  Tilgungszeit  der  Pfandbriefe  schreibt
die  Bank  alljährlich  vom  Disagio-Konto  soviel  ab,  dass  der  Verlust
ini  ersten  Drittel  der  Tilgungsdauer  der  betr.  Pfandbriefe  beglichen
wir  .  Die  Württembergische  Hypothekenbank  ihrerseits  äussert  sich
        <pb n="12" />
        11

Uber  einen,  im  Jabre  1875  durch  die  Ausgabe  4'/j  prozentiger
rfandbricfc  entstandenen  Agioverlust  von  80,850  M.  rUcksicbtlicb
der  Tilgung  desselben  folgenderniassen:  ^Der  Bank  liegt  die
Verpfliebtung  ob,  die  Mittel  zur  Heimzablung  dieses  höheren  Pfandbriefbetrages ­
  auf  die  Zeit  zu  siebern,  zu  weleher  diese  Rückzahlung ­
  zu  geschehen  hat.  Dazu  bedarf  es  eines  Kapitals  von
88,280  M.  und  der  Zinsen  daraus  à  4  pCt  Die  Erfüllung  der  Verbindlichkeit ­
  wird  aber  wohl  auf  die  39  Jahre  (der  Tilgungszeit)
verhältnissmässig  zu  vertheilen  sein,  weil  die  zunächst  dafür  zu
verwendenden  Zinsen-Ueberschüsse  nicht  unter  allen  Umständen
auf  diese  Reihe  von  Jahren  hinaus  gesichert  sind.  Die  Mittel  zur
Beschallung  des  nöthigen  Kapitals  werden  darnach  aus  den  Zinsen-Ueberschllssen
  derjenigen  5  Jahre  zu  nehmen  sein,  während  welcher
höhere  Erträgnisse  durch  die,  mit  jenen  Geldern  erworbenen,
in  solange  seitens  unserer  Schuldner  unkündbaren
Hypotheken  garantirt  sind.“  Demgemäss  wurde  die  Bildung  eines
Fonds  von  35000  M.  und  die  Zuweisung  von  je  7000  M.  pro
1875/79,  endlich  die  besondere  Dotirung  dieses  Fonds  mit  noch
7000  M.  aus  den  guten  Erträgnissen  des  Jahres  1875  zur  Entlastung ­
  des  Jahres  1879  behufs  Tilgung  des  Kursverlustes  beschlossen. ­
  —  Die  Rheinische  Hypothekenbank  endlich  sagt,  dass  die
Tilgung  der  Disagios  auf  verschiedene  Weise  bewirkt  werden
könne;  sie  habe  einen  Pfandbrief-Reservefond  gegründet,  welcher,
auf  Zinseszinsen  angelegt,  das  gesammte  Disagio  in  der  entspreebenden
  Zeit  tilge.  Ausserdem  würden  alljährlich  so  beträchtliche ­
  Abschreibungen  auf  Disagio-Konto  vorgenommen,  „dass  nach
Ablauf  der  bestimmten  Anzahl  von  Jahren  das  Disagio  lediglich
durch  diese  Abschreibungen  getilgt  sein  würde.“
In  thatsächlicher  Beziehung  scheint  durch  den  einen  Modus
so  gut,  wie  durch  den  anderen  für  eine,  mit  den  Grundsätzen  kaufmännischer ­
  Solidität  übereinstimmende  Tilgung  und  bilanzmässige
Behandlung  der  Disagio-Konti  vorgesorgt  zu  werden,  in  formeller
Beziehung  triüt  jedoch,  unseres  Erachtens,  keines  dieser  Verfahren
das  Richtige.  Wenn  man  von  der  Voraussetzung  ausgeht,  dass  die
Beleihungen  selber  bis  zu  derjenigen  Grenze  erfolgen,  welche  die
Darlehen  ohne  Gefahr  erreichen  dürfen,  so  findet  sich  innerhalb
dieser  hypothekarischen  Sicherung  des  Darlehens  kein  Raum  mehr
für  die  „Vorlage“,  welche  die  betreffenden  Banken,  der  Ausführung
der  Süddeutschen  Bodenkreditbank  gemäss,  im  Disagio  ■  Konto
        <pb n="13" />
        12

:::
massig  „otl,wendig  war.  Unter  diesem  ßetracl.t  verdient  das  vL
fahren  der  Wllrtten.bergischen  Ilypotliekenbank  als  das  Riclitigste
iinierhaT  t^"  “‘f  jmmm  Zeitraum  reclinet,
merhall,  dessen  eine  giimdiclie  RUekzaldung  des  Darlei,ens  in,
sVcl  Zet'  im  Mt"'V  Schuldners  nicht  möglich  ist.  Denkt  man
wd  e  !l  Kealki-edit  hilllger  crhiiltlich
«iitotelieii  wurde,  die  Pfandhricfe  unter
hahen''w!ff°",j“®“  Gegenwerth  für  dieselben
Nomii.’nih  Verkaufspreise  der  Pfandhricfe,  nicht  ihrem
ist  al  '  r  ket/deren,  nicht  bins  für  Ersteren
st  aber  ,|,e  Rank  verhaftet!  -  Es  ist  dies  selbstverständlich  nur
d  e  ausserste  Konsequenz  des  Prinzips;  man  muss  sich  solche  aber
cíeutuiií-,  (la  sich  die  hier  in  Rede  stellenden  Verhältnisse  mir
angsam  zu  andern  pflegen,  so  dass  voraussichtlich  die  Hypothekeniken
  Zeit  und  Gelegenheit  finden  wurden,  ihren  Geschäftshetrieh
lehi  aufgekommen.  Früher,  wo  der  Kapitalist  eine  grössere
ente  begehrte,  mussten  auch  die  Hypothekenhanken  ihn,  meist
J  ,,  Damals  fand  auch  die  Schäftung  der  Präniien-1
  Undhricfe  (Deutsche  Grundkredithank  in  Gotha,  Deutsche  llypo-»ekenbank
  in  Meiningen)  statt,  welche  dem  Erwerb  von  Pfandrieten
  einen  besonderen  Reiz  verleihen  sollten.  Seitdem  das  Reichs-¿»ese
  z  Uber  die  Prämien-Anleihen  die  fernerweite  Ausgabe  derartiger
  Pfandbriefe  untersagt  hat,  helfen  sich  einige  Realkreditnsti
  Ute,  besonders  preussisdie,  mit  dem  Ersatzmittel  der  Auslösung
der  1  tandbriete  mit  Agiozuschlägen  von  10  bis  20  pCt.
        <pb n="14" />
        13

Die  Bilanzirung  dieser,  mit  Prämien-  oder  Agiozuschlägen
heimzuzahlenden  Pfandbriefe  al  pari  oder  gar  zum  niedrigeren  Verkaufspreise ­
  macht  den  thatsächlichen  Lastenstand  der  betreffenden
Institute  in  der  Regel  noch  weniger  deutlich  erkennbar,  als  die
Verheimlichung  resp.  die  Aufführung  als  Activum  des  Disagios
gewöhnlicher  Pfandbriefe.  Denn  diese  Zu-  oder  Aufschläge  würden
eine  bedeutende,  oft  der  ganzen  Summe  des  Aktien-Kapitals  gleichkommende ­
  Erhöhung  der  Passiven  darstellen,  wenn  sie  sämmtlich
oder  in  der  Mehrzahl  zu  einem  und  demselben  Termine  fällig
würden.  Letzteres  geschähe  gleichfalls  durch  eine  Massenkündigung
der  betreffenden  Hypotheken  seitens  der  Schuldner,  ein  Fall,  der
zwar  sehr  unwahrscheinlich,  aber  doch  nicht  ganz  unmöglich  ist.
Da  die  Hypothekenbanken  stets  einen,  der  Gesammtsumme  des
Pfandbrief-Umlaufs  gleichkommenden  Betrag  von  Hypotheken  besitzen ­
  müssen,  letztere  aber  in  der  Regel  seitens  der  Darlehensnehmer ­
  nach  gewisser  Zeit  (etwa  nach  fünf  Jahren)  kündbar  sind,
so  können  die  Banken  im  Falle  einer  Massenkündigung  in  die  Lage
kommen,  den  ausfallenden  Besitz  zur  Bedeckung  des  Pfändbriefumlaufs ­
  à  tout  prix  oder  ohne  Rücksicht  auf  die  Qualität  der  zu  erwerbenden ­
  Hypotheken  ergänzen,  oder  die  Pfandbriefe  sofort  mit
dem  verheissenen  Agio  zurückzahlen  zu  müssen.  Denkbar  wäre
eine  solche  Möglichkeit  etwa  als  Folge  einer  angestrebten  gesetzlichen ­
  Erleichterung  des  Hypothekenwesens,  wodurch  die  direkte
Erwerbung  von  Hypotheken  seitens  des  Publikums,  das  jetzt  vor
den,  mit  solchem  Erwerb  verbundenen  Schwerfälligkeiten  vielfach
zurückschreckt,  erheblich  vermehrt,  und  die  Bedingungen  für  die
Schuldner  wesentlich  erleichtert  werden  könnten.  Letztere  zahlen
gegenwärtig,  abgesehen  von  der  Abschlussprovision,  selten  weniger
als  5^3  pGt.  Zinsen  und  einen  Verwaltungskostcn  -  Beitrag  von
V2  pCt.  an  die  Hypothekenbanken.  Dass  den  Hypothekenschuldnern
derartige  Verpflichtungen  häufig  zu  drückend  sind,  erhellt  z.  B
aus  den  bedeutenden  freiwilligen  Rückzahlungen,  welche  im  Jahre
1876  bei  den  verschiedenen  Instituten,  darunter  die  Meininger  und
die  Preussische  Hypotheken-Aktien-Bank,  je  im  Betrage  von  mehreren
Millionen  Mark  vorkamen.
Es  ist  hier  noch  zu  erwähnen,  dass  einige  Banken  entweder
ausschliesslich  oder  theilweise  ihr  Darlehen  in  Pfandbriefen  geben,
den  Verkauf  der  Letzteren  zwar  vermitteln,  aber  den  Kurs  verlast
daraus  nicht  selber  tragen,  sondern  ihn  den  betreffenden  Darlehens-
        <pb n="15" />
        14

nehmern  auferlegen.  Diese  Praxis  verfolgt  z.  B.  durchaus  die
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank,  vielfach  aucli  die  Preussische
  Zentral-Bodenkredit.  Aktien  -  Gesellschaft.  In  diesem  Falle
werden  vermuthlich  die  Darlehensbedingungen  entsprechend  gUnstiger
  gestellt  fllr  den  Darlehensnehmer,  es  wird  aber  vermieden
dass  der  Nominalbetrag  der  Verpflichtungen  zu  irgend  einer  Zeit
grösser  ist,  als  jener  der  dafür  erworbenen  Guthaben.  Verlegenheiten ­
  durch  Massen-Rückzahlungen  der  Hypotheken  können  für
die  betreffenden  Institute  also  nicht  entstehen.

vuii  massgeoenaster  Bedeutung  für  die  Sicherheit  der  den
Hypothekenbanken  überantworteten  Kapitalien  ist  natürlich  die  Art
und  Weise  ihres  Geschäftsbetriebes.  Letztere  beruht  im  Wesentlichen ­
  auf  Schätzungen  der  zu  beleihenden  Objekte  an  der  Hand
der  Ertragsverhältnisse.  Die  Beleihungsgrenze  wird  durch  den
halben  oder  den  Zweidrittelwerth  der  Objekte  gebildet;  bei  Anpflanzungen ­
  und  ähnlichen  Ländereien,  wenn  sie  überhaupt  beliehen
werden,  gehen  die  Banken  gewöhnlich  nicht  über  ein  Drittel  des
Werthes  hinaus.  Da  diese  Taxationen  mehr  oder  weniger  dehnbar
sind,  so  legt  man  mit  Recht  grossen  Nachdruck  darauf,  dass  die
Hypothekenbanken  sich  nicht  allzuweit  von  ihrem  heimischen
Wirkungskreise  entfernen,  und  sich  lieber  mit  einem  kleineren
Geschäftsbetriebe,  den  die  Direktion  persönlich  zu  beherrschen
vermag,  begnügen,  als  weit  ausgedehnte  Beziehungen  nach  Gegenden
hin  unterhalten,  in  Betrefl"  welcher  die  Institutsleitung  des  eigenen
Urtheils  mehr  oder  weniger  ermangelt.  Als  einer  krankhaften  Erscheinung ­
  ist  in  deutschen  Blättern  z  B.  vor  Jahr  und  Tag  der
Beleihungen  gedacht  worden,  welche  süddeutsche  Hypothekenbanken
in  Berlin  vornehmen.  Es  ist  in  der  That  auch  nicht  wohl  einziisehen,
  wieso  Letztere  in  der  Lage  sein  sollen,  gute  Hypotheken
dort  zu  erwerben,  wo  eine  scharfe  Konkurrenz  der  einheimischen
Institute  jedes  irgendwie  reelle  Bedürfniss  vermuthlich  vollauf
befriedigen  kann.  Noch  grösseres  Misstrauen  rufen  die  Beleihungen
ausserdeutscher  Besitzthümer  ,  speziell  österreichisch  -  ungarischer,
ervor,  da  die  Realkredit-Verhältnisse  in  der  genannten  Monarchie
durchschniUlich  erheblich  schlechtere  sind,  als  hei  uns  in  Deutscham.
  reihch  fehlt  es  auch  dort  nicht  an  ersten,  hypothekarischen
Sicherheiten  nach  unseren  Begriffen,  allein  es  liegt  auf  der  Hand,
ass  I  er  ^rwerb  solcher  für  ein  ausländisches  Institut  mit  grösseren
Schw.cngke.ten  verknüpft  sein  muss,  als  für  ein  inländisches.
        <pb n="16" />
        15

Ausserdem  bietet  sich  dem  Kapital,  das  in  Oesterreich-Ungarn
indirekte,  hypothekarische  Anlage  sucht,  Gelegenheit  genug  durch
die  hier  eingeführten  Pfandbriefe  der  Allgemeinen  Oesterreicbischen
Bodenkredit-Anstalt  und  des  Ungarischen  Bodenkredit-Instituts,  die
denn  doch  eine,  den  grundläglichen  Verhältnissen  mehr  entsprechende
Rente  geben,  als  die  der  betreffenden  deutschen  Realkredit-Institute.
Die  den  Letzteren  seitens  der  verschiedenen  Landesregierungen
gewährten  Begünstigungen  sollen  nicht  sowohl  zur  Hebung  des
ausländischen,  als  vielmehr  des  inländisshen  Realkredits  dienen.
Man  kann  es  daher  keineswegs  inkorrekt  nennen,  wenn  in  vielen
Gesellschaftsstatuten  die  Beschränkung  des  Geschäftsbetriebes  auf
deutsche  Länder  ausdrücklich  vorgeschriehen  ist.
Angesichts  der  Unmöglichkeit,  dass  der  einzelne  Pfandbriefiuhaber
  —  zumal  er  sich  mit  derjenigen  Kenntniss  vom  Geschäftsbetriebe ­
  der  schuldnerischeii  Bank  begnügen  muss,  die  er  aus  dem
Geschäftsberichte  etwa  gewinnen  kann  —  wie  auch  der  einzelne
Aktionär,  den  Manipulationen  der  betreffenden  Anstalt  selber  folge,
hat  man  eine  genaue  Detailirung  der  Beleihungen  in  den  Berichten
nach  Bezirk  und  Ort  und  nach  der  Kategorie  der  beliehenen
Objekte  schon  mehrfach  gefordert,  jedoch  nur  in  seltenen  Fällen
hei  den  Gesellschafts-Vorständen  Entgegenkommen  gefunden.  Wir
möchten  diesfalls  der  Meinung  Ausdruck  gehen,  dass  das  Gesetz
eingreifen,  und  den  Bankleitungen  eine  nähere  Kennzeichnung
ihres  Hypotheken-Bestandes,  sei  es  in  den  Geschäftsberichten  allein,
oder  auch  in  weiteren,  regelmässigen  Ausweisen,  zur  Pflicht  machen
sollte,  ähnlich  der  Verpflichtung,  welche  die  Notenbanken  haben
übernehmen  müssen.  Inzwischen  bieten  die  Mittheilungnn  Uber  die
Zwangsverkäufe,  welche  im  Laufe  des  Jahres  bei  den  verschiedenen
Gesellschaften  vorzukommen  pflegen,  einige  Gelegenheit  zur  Prüfung
der  Geschäftsführung  auf  ihre  Solidität.  Vervollständigt  wird  dieses
Material  durch  die  Aufführung  der  freiwilligen  Verkäufe  zusammt
den  betreffenden  Verkaufsresultaten  und  der  Beleihungssummen.
Aus  der  Kenntniss  dieser  Umstände  lässt  sich  mit  einiger  Sicherheit
auf  die  Geschäftsgrundsätze  der  Darlehengeber  schliessen,  gewissermassen
  eine  Durchschnittsformel  für  den  effektiven  Werth  dei
beliehenen  Objekte  konstruiren.  Freilich  kann  das  Alles  nur  für
normale  Verhältnisse  gelten.  Treten  Ausnahmezustände  ein,  welche
zwar  auf  diesem  Gebiet  ziemlich  unwahrscheinlich  sind,  aber  von
mancher  Seite  doch  in  sichere  Aussicht  gestellt  werden,  so  können
        <pb n="17" />
        16

event,  auch  die  sorgfältigsten  Berechnungen  nicht  mehr  zutreffen.  Das,
von  den  meisten  Hypothekenbanken  gepflegte  Annuitätensystem
ist  im  Prinzip  zwar  ganz  richtig,  insofern  es  den  EigenthUmern  der
beliehenen  Objekte  die  Gewähr  bietet,  im  Falle  pünktlicher  Innehaltung
  der  vertragsmässigen  Zahlungen  Kündigungen  des  Darlehens
nicht  ausgesetzt  zu  sein;  allein  die  Zins-  und  Amortisationsquote
(Annuität)  ist  in  der  Kegel  viel  zu  hoch,  als  dass  sic  aus  dem
Ucberschuss  des  Betriebs  der  betreffenden  Objekte  gezahlt  werden
könnte,  woraus  folgt,  dass  eigentliche  Schuldentilgungen  weniger
häufig  stattfinden,  als  man  vielleicht,  auf  Grund  des  Systems,
anzunehmen  geneigt  wäre.  Wenn  die  Bodenrente  4  pCt.  ist,  kann
man  nicht  eine  8  prozentige  Annuität  aus  dem  Ertrage  einer,  auch
nur  die  Hälfte  des  Ertragswerthes  umfassenden  Hypothek  zahlen,
weil  ja  für  sonstige  Bedürfnisse  des  Besitzes  auch  noch  etwas
übrig  bleiben  muss,  und  häufig  noch  andere,  hinter  der  Annuitäten-Hypothek
  zurückstehende  Verpflichtungen  vorhanden  sind.  Dazu
kommt  ferner  in  der  Kegel  eine  mehr  oder  minder  bedeutende
Abschlussprovision,  und  zwar  oft  eine  doppelte.  Denn  nicht  blos
die  Bank  beansprucht  solche  als  Entgelt  für  ihre  Informationen
und  Mühewaltungen,  sondern  auch  der  Agent,  ohne  dessen  Vermittlung ­
  viele  Banken  gar  keine  Beleihungen  annehmen.  Wie  schwer
die  Annuitäten  auf  vielen  Schuldnern  lasten,  erhellt  schon  aus  der
Bilanzposition  mancher  Hypothekenbanken  „gestundete  Abschlussprovisionen“. ­
  Es  scheint  hiernach,  als  ob  die  Hypothekenbanken
in  Deutschland  noch  nicht  allgemein  auf  der  Höhe  ihres  volkswiithschaftlichen
  Berufes,  den  Kealkredit  zu  erleichtern,  stehen.
Die  Aktien  der  Kealkredit-Institute  erfreuen  sich  durchschniftlich
einer  sehr  befriedigenden  Kentabilität.  Ihr  innerer  Werth  beruht
sowohl  in  der  zweckentsprechenden  Auswahl  der  Hypotheken,  als
in  der  allgemein  üblichen  Ansammlung  beträchtlicher  Keserven;  die
Kentabilität  ist  gesichert  durch  den  Ueberschuss  der  Hypothekenzinsen ­
  über  die  Zinsen  des  gegen  Pfandbriefe  entliehenen  Kapitals
und  durch  den  Gewinn  neuer  Abschlussj)rovisionen.  Die  schwache
Seite  der  Hypothekenbank-Aktien  hingegen  bildet  der,  fast  allgemein ­
  bestehende  Charakter  derselben  als  nicht  voll  gezahlte  Intelimsscheine,
  da  es  Usus  ist,  jeweils  nur  soviel  Aktienkapital  einzu-01
  dein,  als  man  zur  statutenmässigen  Bedeckung  des  Pfändbriefumlaufs ­
  braucht,  und  sich  durch  Ausgabe  eines  grösseren  Nominalbetrages ­
  die  Möglichkeit  zur  jederzeitigen  Einforderung  neuer
        <pb n="18" />
        2

17

Einzahlungen  offen  zu  halten.  Die  meisten  Hypothekenbank  Aktien
werden  daher  unter  den  nichtvollbezahlten  Aktien  notirt.  Ihr  Agio
(das  sie  vielfach  haben)  erscheint  dem  Nichtkenner  der  Börsenusancen
auf  den  ersten  Blick  geringer,  als  es  thatsächlich  ist,  und  zwar
deshalb,  weil  es  sieh  auf  den  Nominalbetrag  bezieht,  während  die
Dividende  sich  natürlich  nur  für  die  Einzahlungsquote  versteht.
Im  Allgemeinen  ist  aber  ihr  Preisstand  trotzdem  ein  solcher,  dass
sie  eine  anständige  Heute  vom  Kaufbetrage  (durchschnittlich  etwa
0  pCt.)  liefern.
Man  kann  bei  Hervorhebung  der  hauptsächlichsten,  allgemeinen
Eigenschaften  der  Hypothekenbanken,  schliesslich  nicht  unerwähnt
lassen  die  Beziehungen,  welche  zwischen  ihnen  und  den  Mündelund ­
  Stiftungsgeldern  bestehen,  resp.  nicht  bestehen.  Da  als  vorzüglichste ­
  Anlageobjekte  für  diese  Gelder  in  den  meisten  Ländern
gute  Hypotheken  gelten,  so  liegt  der  Gedanke  nahe,  ob  und  wie
diese  GepHogenheit  mit  der  heut  vorwiegenden  Form  der  hypothekarischen ­
  Kapitalanlage  in  Einklang  gebracht  werden  könne.
In  Süddeutschland  und  einigen  mitteldeutschen  Staaten  geniessen
die  Hypothekenbriefe  der  einheimischen  Kealkredit  -  Institute  den
Vorzug,  als  Anlagcpapiere  für  Mündel-  und  Stiftungsgelder  zu  dienen,
also:  die  Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank-  und  die  Süddeutsche ­
  Bodenkreditbank  -  Pfandbriefe  für  Bayern,  die  Rheinische
Hypothekenbank-Pfandbriefe  für  Baden,  die  Württembergischen  für
Württemberg,  die  Anhalt-Dcssauischc  Landesbank-Pfandbriefe  für
Anhalt  u.  s.  f.  Ilesscn-Darmstadt,  welches  keine  eigene  Hypothekenbank ­
  besitzt,  hat  die  Pfandbriefe  der  Frankfurter  Hypothekenbank
und  der  Süddeutschen  Bodenkreditbank  für  mündelsicher  erklärt.
Preussen  hat  dagegen  ein  solches  Privileg  keiner  einzigen  Hypothekenbank ­
  verliehen,  und  daran,  unseres  Erachtens,  auch  Recht
getlian,  da  erstens  das  Vorzugs-  resp.  Pfandrecht  der  Inhaber  von
Pfandbriefen  in  Preussen  nicht  gesetzlich  geregelt  ist,  und  zweitens
die  Ueberantwortung  von  Mündel-  und  Stiftungsgeldern  an  Aktien-Gesellschaften
  die  weitere  Ausbildung  der  Staatsaufsicht  über  die
betreffenden  Anstalten  zur  nothwendigen  Folge  haben  müsste.  Wo
der  Privatmann  berechtigt  sein  mag,  einem  bestimmten,  gesellschaftlichen ­
  Institut  das  grösste  Vertrauen  zu  schenken,  da  bestehen
für  den  Verwalter  von  Kapitalien  obiger  Art  noch  manche  Rücksichten, ­
  die  ihm  eine  Anlage  der  Gelder  bei  einer  solchen  Bank
unmöglich  machen.  Er  bedarf  nicht  allein  einer,  vielleicht  zu  er-
        <pb n="19" />
        18

langenden  Gewissheit  Uber  die  gegenwärtige  solide  Fiindirung
eines  derartigen  Instituts,  sondern  auch  jener  Uber  die  zukünftige,
dem  heutigen  Staude  entsprechende  Führung  desselben.  Letztere
kann  ihm  aber  nur  durch  eine  massgebende  Beeinllussung  des
Geschäftsbetriebes  seitens  des  Staates  geboten  werden.  Etwas
anderes  wäre  die  Abzweigung  bestimmter  Hypotheken  oder  eines
bestimmten  Tbeilcs  von  solchen  fUr  jede  einzelne  Anlage  von
Pupillengeldern  etc.,  —  die  Einräumung  direkten  Pfandrechts  an
die  Pfandbriefinbaber  immer  vorausgesetzt!  Vielleicht  sehen  sich
die  Hypothekenbanken  einmal  zu  derartigen  Konzessionen  veranlasst, ­
  wenn  die  Geldmittel  ihnen  nicht  mehr  so  reichlich  zutliesscn,
wie  unter  der  jetzigen  Konjunktur  des  Geldmarktes.
Es  sind  bei  den  Hypothekenbanken  drei  Kategorien  zu  unterscheiden: ­
  1)  Keine  Hypothekenbanken  (die  jedes  andere  Geschäft
ausschliessen,  ausgenommen  etwa  Wechsel  -  Diskontirung  oder
Etfektenerwerb  in  massigem  Umfang  zur  Anlage  momentan  flüssiger
Mittel).  2)  Mit  anderen  Geschäftszweigen  (Versicherungs-  oder
Kreditbankenhetrieb)  gemischte  Hyj)othekenhanken.  8)  Hypotheken-Versicherungsbauken.
  Einige  Kreditbanken,  welche,  wie  die  Allg.
Deutsche  Kreditanstalt  zu  Leipzig,  die  Kohurg-Gothaisehe  Kreditgesellschaft, ­
  die  WUrttcmhergische  Vereinsbank  und  die  Bayerische
Handelsbank  eine  geringe  Anzahl  von  Obligationen,  sog.  Pfandbriefen ­
  ausgeben,  glauben  wir,  bei  unseren  Betrachtungen  unherlichsichtigt
  lassen  zu  dürfen.  Zur  Abtheilung  1  gehören  folgende
Institute  :  Braunschweigisch  -  Hannoversche  Hypothekenbank  in
Braunschweig,  Deutsche  Grundkredithank  in  Gotha,  Deutsche
Hypothekenbank,  Aktien-Gesellschaft  in  Berlin,  Deutsehe  Hypothekenbank ­
  in  Meiningen,  Frankfurter  Hypothekenbank  in  Frankfurt  a  M  ,
Pommer’sche  Hypothekenbank  in  Köslin,  Preussische  Bodenkredit-Aktienhank
  in  Berlin,  Preussische  Hypotheken-Aktienbank  (Si)iclhagen)
  ebendaselbst,  Preussische  Zentral  -  Bodenkredit-  Aktien-Gesellschaft
  in  Berlin,  Schlesische  Bodenkredit-Aktienbank  in  Breslau,
Rheinische  Hypothekenbank  in  Mannheim,  Süddeutsche  Bodenkreditbank ­
  in  München,  Württemhergische  Hypothekenbank  in
Stuttgart.  Die  zweite  Abtheilung  umfasst  die  Banken:  Aktien-Gesellschaft
  für  Boden-  und  Kommunalkredit  für  Elsass-Lothringcn
in  Strasshurg,  Anhalt-Dessauische  Landesbank  in  Dessau,  Bayerische
Hypotheken-  und  Wechselbank  und  Bayerisehe  Vereinshank  in
München,  Landwirthschaftliche  Kreditbank  in  Frankfurt  a  M.,  Mecklen-
        <pb n="20" />
        2*

19

burgische  Hodeiikredit  -  Aktien  -  Gesellschaft  und  Mecklenburgische
Hypotheken-  und  Wechselhank  in  Schwerin,  Vereinsbank  in  Nürnberg.
Ahtheilung  3  endlich  wird  gebildet  von  folgenden  Anstalten:  Frankfurter ­
  1  lypotheken-Kreditverein  in  Frankfurt  a/M.,  Hypothekenbank
in  Hamburg,  Norddeutsche  Grundkreditbank  und  Preussische  Hypotheken-Versicheruiigs-Aktien-Gesellschaft
  in  Berlin.
Die  finanzielle  Situation  der  einzelnen  Gesellschaften  stellt
sich  folgendermassen  dar:
Die  Braunschweigisch-Hannover’sche  Hypothekenbank  besass
Ende  187G  ein  eingezaliltes  Aktienkapital  von  9,000,000  M.,  eine
Pfandbriefschuld  von  34,520,200  M.  und  einen  Hypothekenbestand
von  31,613,660  M.  unkündbaren  und  von  8,386,402  M.  kündbaren ­
  Hypotheken.  Der  in  festverzinslichen  Papieren  angelegte
Keservefond  betrug  178,599  M.  Das,  während  der  Gründungsepoche ­
  entstandene  Institut  hatte  lange  Zeit  unter  einem  gewissen ­
  Misstrauen  zu  leiden,  welches  aber  durch  die  bisherigen
Geschäfts  -  Ergebnisse  nicht  gerechtfertigt  wird.  Es  findet  sich
bei  dieser  Anstalt  aus  dem  angeführten  Grunde  die  auffällige
Erscheinung  eines  Disagios  auf  5  pCt  Pfandbriefe  im  Betrage  von
273,750  M  ,  wovon  noch  11,250  M.  auf  das  Jahr  1876  entfallen.
Nach  Abschreibung  von  53,750  M.  anstatt  rechnerisch  nothwendiger
17,662  M.  beträgt  der  Kursvcrlust  hierauf  220,(KK)  M.  Inzwischen
betreibt  die  Bank  auch  die  Ausgabe  von  4^2  pCt.  Pfandbriefen,
worauf  bis  jetzt  279,450  M  oder,  nach  Tilgung  von  ÎÎ4,450  M.
noch  245,000  M.  Kursverlust  liegen.  445,000  M.  der  Aktiven  sind
also  als  eine  „Vorlage“  zu  betrachten,  für  welche  ein  eigentlicher
Schuldner  nicht  vorhanden  ist.  Die  Bilanz  macht  ferner  1,076,187  M.,
Wechsel-  und  382,826  M.  «  Effektenbestände  ersiehtlich,  welche  als
vorübergehende  Anlage  disponibler  Mittel  zu  betrachten  sind  (§  5,
al.  11  des  Statutes).  Woher  die  Posten:  Diverse  Kreditoren  mit
1,941,799  M.  und  Debitoren  mit  1,328,402  M.  kommen,  ist  aus
dem  Geschäftsbericht  nicht  ersichtlich,  da  in  demselben,  ausser
vom  Hypothekengeschäft  selber,  nur  noch  von  der  erwähnten
Kentbarmachung  flüssiger  Mittel  die  Rede  ist.  Auch  der  Gewinnund
  Verlustkonto  enthält  keinen  Gewinnposten,  der  eine  Erklärung
über  diese  Bilanzpositionen  geben  könnte.  30,000  M.  des  Gewinnes
sind  für  wahrscheinliche  Ausfälle  abgesetzt  worden.  Der  Geschäftsbericht ­
  erwähnt  dagegen,  dass  die  Verwaltung  der  Bank,  nachdem
        <pb n="21" />
        20

(1er  deutsche  Reichstag  den  Erlass  eines  besonderen  Gesetzes  liher
die  Regelung  des  Pfandrechts  der  Inhaber  von  Hypothekenbriefen
ahgelehnt  hat,  die  braunschweigische  Regierung  um  den  Erlass
eines  besonderen  Gesetzes  zur  Regelung  dieser  Frage  speziell  für
die  braunschweigische  Anstalt  ersucht  habe.  Der  Betrag  des  eingezahltcn
  Aktienkapitals,  gegenwärtig  mehr  als  25  pCt.  des  Pfandbriefunilaufs
  betragend,  muss  stets  10  pCt.  des  Letzteren  erreichen
Der  Reservefond  ist  auf  50  pCt.  des  Aktienkapitals  zu  bringen
und  dient,  sobald  er  Uber  10  pCt.  gestiegen  ist,  event,  zur  Ergänzung ­
  dei  Dividende  auf  5  pCt.  Der  Geschäftskreis  erstreckt
sich  in  der  Hauptsache  auf  Hypothekenerwerb  und  auf  Ausleihung
von  Geldern  ohne  hypothekarische  Sicherheit  an  Korporationen
(Irovinzen,  Kreise,  Städte)  und  an  landwirthschaftliche  Verbände
und  Genossenschaften.  Eine  Belcihungsgrcnze  ist  im  Statut  nicht
V01  gesehen,  ebensowenig  eine  Beschränkung  der  Anstalt  auf  ein
bestimmtes  Gebiet.  Umsomehr  ist  daher  der  Lakonismus  des  Geschäftsberichtes ­
  zu  tadeln,  welcher  Uber  die  Höhe  der  Beleihungen
iin  Verhältniss  zum  Schätzungswerth,  Uber  die  Vertheilung  des
Hypothekenbesitzes  etc.  nicht  die  geringsten  Mittheilungen  macht
Das  Aktienerträgniss  war  in  den  Jahren  1872—187(5:  ()='/io  pCt.,
ö*/^,  o^/s,  ö^/s  und  5^/c  pCt.  Der  Kurs  der  Aktien  ist  etwa  78  pCt,
jener  der  Pfandbriefe  100%  pCt.  für  die  à  5  pCt.  und  05  pCt.  fUr
die  à  4‘/2  pCt.  verzinslichen.

In  dem  Geschäftsbericht  pro  187G  der  Deutschen  Grundkreditbank ­
  in  Gotha  ist  Eingangs  gesagt,  dass  zwar  die  Geschäfte ­
  der  Bank  sich  in  gedeihlicher  Weise  fortcntwickclt  haben,
dass  aber  anderseits  die  wirthschaftlichc  Kalamität  der  Anstalt
mehr  als  seither,  fühlbar  geworden  sei  durch  die  Mehrzahl  der
Zwangsverkäufe  von  beliehenen  Grundstücken,  wobei  das  Ergebniss
nicht  immer  ein,  fUr  den  Augenblick  günstiges  gewesen  sei.  Die
Zahl  der  Subhastationen,  an  denen  die  Bank  betheiligt  gewesen
wai,  betlägt  17.  In  3  lallen  hat  sie  Grundstücke  Übernehmen
müssen,  und  eins  davon  alsbald  ohne  Schaden  verkauft;  ferner
verkaufte  sie  ein,  seit  Jahr  und  Tag  in  ihrem  Besitze  betindliches
Grundstück  in  der  Provinz  Hannover  gegen  Empfang  vollständiger
ergUtung  fUr  alles  darin  angelegt  gewesene  Kapital.  Ihr  Besitzstand ­
  an  Übernommenen  Grundstücken  geht  mit  1,011,225  M,  auf
neue  Rechnung  Uber.  Im  Jahre  187(5  sind  neu  ausgelichen  worden
        <pb n="22" />
        21

14,011,700  M.  und  zwar  je  zur  Hälfte  etwa  auf  ländliche  und
städtische  Grundstücke  zu  05  resp.  47  pCt.  des  Taxwerths.  Es
entfallen  davon:  2,08ö,(X)0  M.  auf  Brandenburg,  2,713,400  M.  auf
Hannover,  2,164,400  M.  auf  Ost-  und  Westpreussen,  5,711,000  M.
auf  Schlesien,  der  Rest  auf  Posen,  beide  Sachsen  und  Hessen-Nassau.
  Es  fällt  einigermassen  auf,  dass  in  der  Hei  math  des
Instituts  die  Beleihungen  sehr  geringfügig  sind.  Der  Schwerpunkt
des  Geschäftsbetriebes  seheint  in  Schlesien  zu  liegen,  wie  das
auch  nach  der  Zusammensetzung  des  Aufsichtsraths  (worin  schlesische ­
  Magnaten  vorwiegen)  erklärlich  ist.  Wir  wollen  hoffen,  dass
die  Direktion  den  Interessen  des  Gross-Grundbesitzers  nicht  in  einseitiger ­
  Weise  Rechnung  trägt!  —  Der  Gesammtbestand  der  Hypotheken, ­
  über  dessen  Vertheilung  nach  Landschaften  keine  Mittheilungen ­
  gemacht  werden  —  obwohl  die  obigen  Nachrichten  über
die  Vertheilung  der  ncuerworbenen  Hypotheken  wohl  auch  für  die
frühere  Richtung  des  Geschäftsbetriebes  mehr  oder  weniger  bezeichnend ­
  sein  möchten  —  betrug  Ende  1870  80,035,310  M.,  die
Summe  der  undaufenden  Pfandbriefe  84,440,500  M.  Von  der
Neuemission  von  15  Millionen  M.  5  pCt.  Pfandbriefe  HI  a  sind  nur
7,500,0(K)  M.  im  vorigen  Jahre  verkauft  worden,  während  der  Restbetrag ­
  im  laufenden  Jahr  abgenommen  werden  sollte.  Unter  den
Aktiven  der  Bank  figuriren  10,420,020  M.  Debitoren,  worunter
vorzugsweise  Bankhäuser  sich  befinden,  welche  die  Beträge  für
übernommene  Pfandbriefe  etc.  schulden.  Unter  Lombard-Konto
(3,714,872  M.)  sind  Vorschüsse  auf  solche  Hypotheken  zu  verstehen, ­
  die  in  der  Regel  später  in  Annuitätcn-Darlehcn  umgewandelt
werden.  Der  Etfekten-Konto  von  2,819,007  M.  (darunter  480,720  M,
dem  Reservefond  gehörig)  enthält  nur  erste  Sicherheiten,  meist
sächsische  3  pCt.  Rente  und  preussische  Konsuls.  Aus  dem  Jahresgewinn ­
  von  5,439,505  M.  sind  ausser  den  Unkosten  (ca.  100,000  M  ),
den  Pfandbriefzinsen  (3,023,459  M.)  346,451  M.  als  Dotation  des
Tilgungsfonds  für  die  Prämien  resp.  Agiozuschläge,  mit  denen
die  Pfandbriefe  heimgezahlt  werden,  auszuscheiden.  Hienach  verbleiben ­
  noch  1,293,955  M.  Reingewinn,  wovon  204,955  M.  der
Extrareserve  zugeschrieben  und  108,iK)0  M.  dem  ordentlichen
Reservefond  überwiesen  werden.  840,iXX)  M.  gelangen  als  8  pCt.
Dividende  zur  Vertheilung  an  die  Aktionäre,  95,200  M.  erhält  der
Aufsichtsrath,  22,4(M)  M.  der  Vorstand  als  Tantième,  11,200  M.
werden  an  die  Landesregierung  zu  gemeinnützigen  Zwecken
        <pb n="23" />
        22

gezahlt  und  11,200  M.  dem  Bcamton-Wittwcnfond  libe,  wiesen.  Da
m  den  Statuten  die  Dotirung  eines  Extia-Keservcfonds  iiiclit  voi--gesehen
  ist,  so  kann  der  einzelne  Aktionär  die  Kichtvertheiliing
der  obigen  204,955  M.  als  statutenwidrig  anfeebten.  Auf  Grund
derselben  Bestimmungen  lässt  sich  Überhaupt  das  Verlangen  reebtfertigen,
  den  ganzen  Extra-Keservefond  zur  Vertheilung  zu  bringen
Zu  bemerken  ist  indess,  dass  sieh  die  Verwaltung  aus  der  Dotation
des  Extra-Reservefonds  keine  Tantiemen  berechnet.  Anfangs  1877
Kesc-vc  621,904  M.,  die  Extrareserve
öJl,4dd  M.  Das  Gingezahlte  Aktienkapital  von  10,500,000  M  soll
eine  Vermehrung  pro  1877  nicht  e,fahren,  obgleich  die  2.  Seiie
von  7,500,000  M.  nur  mit  40  pCt.  ciugezahlt  ist.  Da  Ins  jetzt
«r*&amp;lt;='"'*'“'‘6  Betrag  des  Aktienkapitals  an
llandbriefen  hinausgegelien  worden  ist,  wälireud  das  Maximum
des  1  tandbriefumlaufs  das  Zwauzigfache  des  eingezahlten  Aktienkapitals ­
  betragen  darf,  so  ist  eine  solche  Einzahlung  noch  lange
nicht  nothwendig.  Von  den  umlaufenden  Pfandhriefen  sind  sämmtliche
  à  5  pCt.  verzinslich,  ausgenommen  die,  15,000,000  M.  umfassende ­
  Emission  von  1873,  die  nur  4'/,  pCt.  Zinsen  trägt.  Da
die  Pfandbriefe  dieser  Kategorie  zu  06  pCt.  ausgegebeii  worden
sind,  die  Bilanz  aber  keinen  Disagio-Konto  ersichtlich  macht,  so
ist  anzunehmen,  dass  entweder  der  ganze  Kursverlust  bereits  aus
dem  Gewinne  des  Emissionsjahres  gedeckt,  oder  das  Disagio  vom
Nominalbetrag  der  umlaufenden  Pfandbriefe  abgezogen  worden  ist.
48  Millionen  M.  Pfandbrietc  werden  mit  Prämien  vcrloost,  die
übrigen  sind  mit  lOpCt.  Zuschlag  zum  Nominalwerthe  rückzahlbar,
ausgenommen  etwa  2,400,000  M.  kündbare  Pfandbriefe,  welche
nicht  im  Börsenverkehre  stehen.
Wie  bereits  in  der  Einleitung  dieser  Studie  bemerkt,  ist  den
Inhabern  der  Pfandbriefe  ein  Faustpfandrecht  eingeräumt  worden
an  den,  von  der  Bank  erworbenen  und  zu  dem  genannten  Zweck
einer  Vertretung  der  Gesammtheit  der  Pfandbriefgläuhiger  ühcrgeheuen
  Hypotheken.  -  Der  Geschäftskreis  der  Gothaer  Grundkreditbank ­
  erstreckt  sich  auf  Hypothekenerwerb  und  Beleihung
(ohne  Gebietsgrenze),  auf  Ertheilung  von  Darlehen  ohne  hypothekarische ­
  Sicherstellung  an  Kreise,  Gemeinden,  Korporationen,  die  Anlage ­
  disponibler  Gelder  in  Wechseln,  Werthpapieren  und  Hypotheken
l^ür  die  Geschäftsleitung  ist  ein  besonderes  Reglement  erlassen
en.  Die  Beleihung  darf  sich  bei  ländlichen  Objekten  auf  zwei
        <pb n="24" />
        23

Drittel,  bei  städtisclien  auf  die  Hälfte  des  Wertlics  erstrekcn.  Auf
Veranlassung  des  Aufsiclitsraths  können  diese  Grenzen  auch  überschritten ­
  werden,  wenn  die  Darlehensnehmer  bei  einer  soliden  Hypotheken-Versicherungs ­
  -  Anstalt  die  Grundstücke  gegen  Subhastationsund
  Zinsverlust  versichern.  Eine  besondere  Eigenthümlichkeit  der
Gothaer  Bank  scheint  ihre  Einrichtung  zu  sein,  wornach  sie  Laudesineliorationen
  durch  Darlehen  befördert,  oder  solche  selber  in  die
Hand  nimmt  durch  spezielle  Organe.  In  der  Bilanz  und  im  Geschäftsbericht ­
  findet  sich  jedoch  keine  Vormerkung  über  den  Abschluss ­
  eines  derartigen  Geschäftes.  Die  Dividenden  seit  Bestand
des  Instituts  (1868/09)  betrugen:  8^Uo,  S'U,  9,  9b'2,  8,  9,  8,  8  pCt.
Einen  reeht  guten  Eindruck  macht  der  Abschluss  pro  1876  der
Deutschen  Hypothekenbank  -  Aktien  -  Gesellschaft  in  Berlin,  da
aus  demselben  hervorgeht,  dass  die  Erwerbung  von  Hypotheken
nieht  forcirt,  und  industrielle  Etablissements  sowohl,  als  unbebaute
Grundstücke  von  der  Beleihung  gänzlich  ausgeschlossen  werden.
Dahingegen  können  wir  nicht  umhin,  die  Schweigsamkeit  des  Geschäftsberichts ­
  in  Bezug  auf  die  Art  und  Weise,  wie  sich  der
llypothekenbesitz  des  Instituts  über  Stadt  und  Land  und  auf
die  Provinzen  vertheilt,  als  einen  bedauerlichen  Mangel  zu  bezeichnen. ­
  Die  Summe  der  erworbenen  Hypotheken  betrug  Ende  v.  J.
15,500,049  M  oder  3,153,302  M  mehr,  die  der  umlaufenden  Pfandbriefe ­
  10,668,400  M.  Da  ein  eingezahltes  Aktienkapital  von
5,400,000  M.  vorhanden  ist,  so  betrug  die  Pfandbriefbedeckung
durch  das  Aktienkapital  Ende  v.  J.  noch  50  pCt.  Von  17  Subhastationen,
  an  denen  die  Bank  1876  betheiligt  gewesen  war,  betrafen ­
  12  städtische  Grundstücke  in  Berlin,  Breslau  und  Danzig,
5  ländliche  Grundstücke  in  verschiedenen  Provinzen  15  dieser
Objekte,  die  zusammen  mit  668,039  M.  seitens  der  Deutschen  Hypothekenbank ­
  belieben  waren,  erzielten  einen  Verkaufspreis  von
907,361  M.,  worin  die  Direktion  einen  Beweis  dafür  erblickt,  dass
die  Beleihungen  sich  in  den  richtigen  Grenzen  gehalten  haben.  In
einem  Falle  hat  die  Bank  das  betrefiende  Grundstück  selber  erwerben ­
  müssen,  es  aber  bald  wieder  ohne  Verlust  an  einen  soliden
Käufer  veräussern  können.
Die  Bilanz  enthält  ausser  den  bereits  erwähnten,  hauptsächlichsten ­
  Positionen  und  dem  Nachweis  disponibler  Mittel  im  Betrage
von  etwa  700,000  M.  nur  geringere,  im  Geschäftsberichte  genügend
        <pb n="25" />
        24

aufgeklärte  Posten,  endlicli  einen  Ucingewinn-Saldo  von  341,308
Aktienrente  betrug  seit  dem  fllnfjäl,rigen  Besteben  des  Instituts:
b,  ö,  7  h,  7‘h  und  8  pCt.,  lässt  also,  mit  einer  einzigen  Untererkennen'
  bemerkenswertlie  Steigerung  der  Ertragsfäl.igkeit

Ueber  die  Beleihungsgrenzc  finden  wir  ini  Statut  der  Gesellschaft ­
  keine  Vorschrift.
Der  Pfandbriefunilauf  darf  das  Zehnfache  der  Summe  des
eingezahlten  Aktienkapitals  betragen.  Der  Reservefond  ist  nicht
löher,  als  mit  10  pCt.  des  Aktienkapitals  zu  do  tiren,  was  für  ein
Pfandbrief-Institut  nicht  genügt.

Gleich  der  Braunschweig-Hannoverschen  steht  die  Deutsche
Hypothekenbank  in  Meiningen  aut  dem  Kapitalmarkt  nicht  im
besten  Rufe,  obwohl  auch  hier  positive  Anhaltspunkte  für  die
weniger  gute  Beurtheilung  der  Anstalt  nicht  gegeben  sind.  Bekanntlich ­
  wird  das  Institut  von  denselben  Kräften  geleitet,  welchen
die  Verwaltung  der  Mitteldeutschen  Kreditbank  in  Meiningen  obliegt, ­
  und  da  die  Meininger  Kreditbank  wegen  ihrer  grossen  Verluste ­
  im  Kundengeschäft  für  einigermassen  waghalsig  gilt,  so  fällt
ein  Theil  von  diesem  Renommée  auf  die  mit  ihr  so  eng  verbundene
Deutsche  Hypothekenbank  in  Meiningen  zurück  Dieses  offenkundige
Verhältniss  ist  sehr  häutig  die  Veranlassung  zu  Verdächtigungen
des  Meininger  Realkredit-Instituts,  doch  haben  wir  bei  eingehender
Beaehtung  der  gegen  das  Institut  vorgebrachten  Argumente  nichts
Gravirendes  für  dessen  Geschäftsbetrieb  unter  den  Letzteren  finden
können.  Wenn  man  ihm  z.  B.  die  Beleihung  des  Berliner  Viehhofs  mit
4^2  Millionen  M.  zum  Vorwurf  macht,  so  beweist  die  bisherige
Rentabilität  desselben  sowie  das  kürzlich  von  der  ¡Stadt  in  Betreff
seiner  gemachten  Kaufangebots  von  7  Millionen  M.,  dass  der  Gegen-
        <pb n="26" />
        25

worth  für  obige  Hypothek  vorhanden  ist.  Eine  andere  Ausstellung
besagt,  dass  zu  viele  Hypotheken  in  der  Provinz  Posen  belegen
seien,  was  jedoch  nicht  näher  nachgewiesen  worden  ist,  und  was
an  sich  noch  kein  Beweis  von  der  Mangelhaftigkeit  des  Geschäftsbetriebs ­
  wäre,  da  andere  Anstalten,  deren  Solidität  dieselben
Kritiker  nicht  anzweifeln,  wie  z.  B.  die  Schlesische  Bodenkreditbank ­
  in  Breslau,  auch  grossentheils  posen’sche  Hypotheken  besitzen.
Drittens  wird  dem  Meininger  Institut  nach  gesagt,  es  übernähme
schlechte  Schulden  von  der  Meininger  Kreditbank.  Auch  dies  ist
bisher  unerwiesen.  Viertens  soll  es  in  Ungarn  Landgüter  belieben,
und  fünftens  in  Berlin  auf  minder  gute  Objekte  Gelder  ausgeliehen
haben,  —  Beweise  ebenfalls  nicht  beigebracht.
Aus  den  mancherlei  Anfeindungen,  denen  die  Deutsche  Hypopothekenbank
  in  Meiningen  solchergestalt  ausgesetzt  ist,  hätte  ihre
Direktion  wenigstens  heuer,  wo  man  der  letzten  Pfandbrief-Emission
gerade  durch  Verbreitung  derartiger  Naehrichten  Schwierigkeiten
zu  bereiten  versucht  hat,  Anlass  nehmen  sollen  zur  Veröffentlichung
eines  ganz  genauen  Nachweises  ihres  Hypothekenbesitzes.  Leider
hat  sie  das  nicht  gethan,  sondern  sich  auf  folgende  Daten  beschränkt  :
Von  den  zur  Auszahlung  gelangten  3043  Darlehen  mit  49,71)8,811  M.
Kapital  kommen  3461  auf  Preussen,  41  auf  das  Königreich  Sachsen,
72  auf  Bayern,  49  auf  die  österreichisch-ungarischen  Kronländcr,
2,  sage  zwei  auf  Sachsen-Meiningen  etc.  (Der  Daseinszweck  der,
behördlich  konzessionirten  und  der  Kegieriingsaufsicht  unterstehenden
Anstalt  scheint  sich  also  für  das  Hciinathland  auf  die  Erhebung
von  Steuern  zu  beschränken,  deren  die  Bank  1870  21,000  M.  an
den  Staat  und  19,800  M.  an  die  Stadt  zu  zahlen  hatte).  Man
sieht  hieraus  nicht,  wie  sich  der  prcussische  Hypothekenbesitz  nach
Provinzen  vertheilt,  wie  viel  davon  auf  Berlin  fallt  und  dergleichen.
Auch  eine  Spezifikation  des  österreichisch-ungarischen  Hypothekenstandes ­
  wäre,  mit  Rücksicht  auf  die  an  dcnscll)cn  sich  knüpfende
Besorgniss,  mehr  als  gerechtfertigt  gewesen.  Eine  uns  gewordene
Privat-Information  sagt  in  Betreff  der  österreichisch-ungarischen
Hypotheken  nur,  dass  in  den  jüngsten  .Jahren  keine  Vermehrung
derselben  stattgefunden  habe.  Im  Ganzen  lassen  sich  also  positive
Einwendungen  gegen  die  Sicherheit  des  Geschäftsbetriebs  der
Deutschen  Hypothekenbank  nicht  erheben,  zumal  da  die  bisherigen
Geschäfts-Resultate  keine  auffälligen  Erscheinungen  zeigten,  und
die  Dividende  stets  eine  gute  und  stabile  war;  es  geschieht  aber
        <pb n="27" />
        auch  anderseits  nichts,  um  das  nun  einmal  vorhandene  unbestimmte
Misstrauen  der  Kapitalisten  durch  genügende  Aufklärungen  zu
beseitigen.  Der  im  vergangenen  Jahr  um  6,1Ü1,7()U  M.  vermehrte,
dagegen  durch,  zum  Theil  ausserordentliche  Tilgungen  um  G,5()2,G72  M.
verminderte  llypothekenhesitz  vertheilt  sich  mit  27,136,728  M  auf
städtische,  und  mit  22,662,083  M.  auf  ländliche  Besitzungen
zum  Taxwerthe  von  zusammen  142,000,000  M.  Die  Beleihungsgrundsätze ­
  sind  im  Statut  niedergelegt,  und  lauten  in  der  Hauptsache ­
  dahin,  dass  Objekte  bis  zu  drei  Fünfteln  ihres,  durch  besondere ­
  Taxatoren  zu  ermittelnden  Werthes  zu  beleihen  seien.
Spekulationsgeschäfte  sind  „im  Allgemeinen“  ausgeschlossen,  vielmehr ­
  soll  sich  der  Geschäftsbetrieb  auf  den  Hypothekenverkehr
beschränken.
,  Im  Jahre  1876  sind  der  Anstalt  drei  beliehene  Grundstücke
im  vVege  dei  Subhastation  zugeiallen,  deren  alsbaldige  Veräusserung
ohne  Verlust  nicht  möglich  war.  Sic  stehen  mit  910,102  M.  als
Aktiva  zu  Buch.
Die  Pfandbriefe,  deren  es  29,212,500  M.  à  4  pCt.  verzinsliche
und  mit  Prämien  rückzahlbare,  ferner  4,612,470  M.  4'/;  prozentige,
967,875  M.  4  prozentige  und  endlich  11,177,900  M.  5  prozentige
gibt,  sind  sämmtlich  zum  Nominalwerth  in  die  Bilanz  eingestellt;
der  Kursverlust  ist  unter  den  Aktiven  (Debitoren)  verbucht.  Das
eingezahltc  Aktienkapital  beträgt  9,602,880  M.,  so  dass,  da  das
Maximum  des  Pfand  briet  umlauts  das  Zehnfache  vom  Aktienkapital
betragt,  Knde  1876  noch  ein  Spielraum  von  reichlich  40  Millionen
Mark  für  neue  Ptandbrief-Finissionen  unter  Beibehaltung  der  jetzigen
Aktienkapitals-Quote  gegeben  war.  Aus  dem  Reingewinn  des  Jahres
1876  von  832,743  M.  wurden  den  Reserven  67,294  M.  zugewiesen
und  dieselbe  auf  den  Betrag  von  843,565  M.  gebracht.  Ausserdem
war  eine  Provisions-Reserve  von  565,044  M  vorhanden.  Die  Debitoren ­
  mit  7,912,786  M.  umfassen  die  disponiblen  Mittel,  die  noch
zur  Auszahlung  kommenden,  verwilligten  Hypotheken,  sowie  die
Sonstigen  Aussenständc  der  Bank  und  den  Disagio-Konto  auf  begebene ­
  Pfandbriete.  Wie  gross  das  Disagio  ist,  wird  inkorrekter
Weise  nicht  mitgetheilt,  obgleich  dies  zur  Beurtheilung  der  augenblicklichen ­
  Lage  des  Institutes  keineswegs  bedeutungslos  ist.
Ausserdem  tindet  sich  keinerlei  Nachweis  über  die  Art  und  Weise,
wie  die  Tilgung  des  Disagios  bewirkt  wird,  obgleich  dieser  Modus
doch  besonders  dann  in’s  Gewicht  fällt,  wenn,  wie  im  vergangenen
        <pb n="28" />
        27

Jahre  geschehen,  grössere  Rückzahlungen  ausserhalb  der  regelmässigen ­
  Tilgungsfrist  erfolgen.  Es  ist  dies  also  der  zweite  Punkt,
worin  cs  die  Direktion  an  der  wUnschenswerthcn  Offenheit  fehlen
lässt.
Vom  oben  angeführten  Jahresgewinne  entfallen  weitere  730,115  M.
auf  die  Aktien  als  7‘/.j  pCt.  Dividende,  und  44,803  M.  als  (verhältnissniässig
  bescheidene)  Tantieme  auf  die  Mitglieder  des  Verwaltungsraths ­
  und  der  Direktion.  Die  Aktienrente  betrug  seit
1870^1876:  8,  9,  8,  l'h,  70%,  7V)2  und  7^2  pCt.
lieber  die  Gewinnvertheilung  besagt  das  Statut,  dass  zunächst
4  pCt.  den  Aktionären  zuzutheilen,  und  vom  Gewinnrest  ihnen  75  pCt,
dem  Reservefond  15,  der  Verwaltnng  10  pCt.  zu  überweisen  sind.
Es  bestand  also  kein  statutenmässiges  Recht,  ausserhalb  der  ordentlichen ­
  Reserve  noch  einen  Provisions-Reservefond  zu  bilden.

Die  Frankfurter  Hypothekenbank  besass  Ende  1876  ein  eingczahltes
  Aktienkapital  von  3,428,571  M.,  welches  inzwischen
durch  die  erfolgte  Ausschreibung  einer  Einzahlung  bis  spätestens
1.  April  von  12'  \  pCt.  =  M.  214.29  per  Aktie  auf  4,500,000  M.
gebracht  worden  ist.  Die  Aktien  sind  jetzt  also  mit  52'/.^  pCtcingczahlt.
  Der  Pfandbriefumlauf  war  zu  Ende  v.  J.  33,501,710  M.,
hatte  demnach  die  Maxiinalgrcnzc  (das  Zehnfache  des  Aktienkapitals)
nahezu  erreicht,  die  Reserven  betrugen  zusammen  311,005  M.  ~
etwas  über  9  pCt.  des  damals  eingezahlten  Aktienkapitals.  Sonstige
Passivposten  von  Bedeutung  (abgesehen  von  585,484  M.  unerhobenen
Pfandbriefzinsen)  waren  nicht  vorhanden.  Unter  den  Aktiven  tiguriren
  neben  275,344  M.  Kassa  und  1,210,777  M.  Wechsel  2o,&amp;lt;07,815M.
Hypotheken  als  Gegenwerth  für  die  Pfandbriefe,  ferner  205,092  M.
Effekten  des  Reservefonds  und  400,202  M.  Lombard-Konto.  Die
Lage  der  Anstalt  erscheint  hiernach  als  eine  sehr  durchsichtige.
Aus  dem  recht  ausführlichen  Geschäftsbericht  ist  zu  entnehmen,
(lass  von  den  im  Jahre  1870  erworbenen  Hypotheken  per  8,031,213  M.,
3,737,014  M.  auf  Frankfurt  a  M.,  1,000,000  M.  auf  Hessen-Nassau,
410,307  M.  auf  Hessen-Darmstadt,  somit  ^Is  auf  das  unmittelbare,
natürliche  Geschäftsgebiet  der  Frankfurter  Hypothekenbivik  entfallen. ­
  Am  Rest  partizipiren  Berlin  mit  894,000  M.,  Oesterreich
mit  816,791  M.  u.  s.  w.  Die  Gewährung  dieses  letzteren  Darlehensposteu
  muss  einigermassen  überraschen,  wenn  man  vorher  auf
Seite  2  des  Geschäftsberichts  liest,  dass  „in  Folge  der  beispiellos
        <pb n="29" />
        28

gesunkenen  Ininiobiliarwerthe  in  Wien“,  woselbst  säninitliche,  üsterreicliisclie
  Hypotheken  der  Bank  bis  auf  eine  gelegen  seien,  das
Institut  in  einem  Falle  geiiötbigt  war,  ein  mit  272,914  M.  belielienes
Objekt  der  iimern  Stadt  zu  erwerben,  dessen  Veräusserung  ohne
Schaden  bis  jetzt  nicht  möglich  war.  Bekanntlich  betragen  dort  die
verschiedenen  Steuern  der  Häuser  50  pCt.  vom  Ertragswerthe,  und  cs
ist  eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  dafür  vorhanden,  dass  dieses  Verhältniss
  sich  mit  der  Zeit  eher  noch  verschlechtert,  als  verbessert,  da
die  Schuldenlast  der  Stadt  ziemlich  bedeutend  ist  und  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Einwohnerschaft  im  Laufe  des  jüngsten  Quimiuenniums
stark  Noth  gelitten  hat.  —  Da  der  Faxwerth  der  neu  erworbenen
Hypotheken  15,328,760  M.  beträgt,  so  ergibt  sich  eine  Ueberdeckung
jener  8,031,213  M.  von  90.80  pCt.  lieber  die  Vertheilung  des  älteren
Hypothekenbestandes  über  die  verschiedenen  Bclcihungsgcbictc  enthält ­
  der  Bericht  leider  keinen  Nachweis,  obwohl  dies  den  Interessenten ­
  ohne  Zweifel  wichtiger  gewesen  wäre,  als  der  sehr  detaillirte
  Nachweis  über  den  Tilgungsstand  der  verschiedenen  Pfandbriefkategorien.
  Dagegen  wird  mitgetheilt,  dass  der  Taxationswerth
sämrntlicher  Hypotheken  72,080,477  M.  beträgt,  gleich  einer  Durchsehnittsüberbesscrung
  von  103.54  pCt.
Ausser  dem  vorstehend  erwähnten  Wiener  Objekt  scheinen
keine  Hypotheken  nothlcidend  geworden  zu  sein.  Dagegen  erlitt
die  Bank  einen  Verlust  von  21,114  M.  bei  dem  Konkurs  des  alten,
und  bis  dahin  sehr  geachteten  Nürnberger  Bankhauses  Lödcl  &amp;amp;
Merkel,  welche  abgeschrieben  wurden.  Vom  Bruttogewinn  per
1,928,470  M.  kommen  ausser  84,012  M.  Verwaltungskosten  und
1,523,870  M.  Pfandbriefzinsen  807  M.  für  Amortisation  des  Kursverlustes ­
  auf  4  pCt.  Pfandbriefe  und  20,421  M.  für  Amortisation
eines  solchen  auf  4'/.¿  pCt.  Pfandbriefe  zum  Abzug.  Es  bleibt
dann  noch  ein  ungetilgter  Kursvcrlust  auf  4  pCt.  Pfandbriefe  von
20,875  M.  bestehen.  Wie  bereits  mitgetheilt,  beabsichtigt  die  Bank
in  Zukunft  auch  das  Disagio  der  4*/^  pCt.  Pfandbriefe  zum  Theil
späteren  Jahren  zu  belasten.  Andererseits  sind  im  vergangenen
Jahre  55,058  M.  =  l’/s  pCt.  des  seither  eingezahltcn  Aktienkapitals
an  verdienten  Abschlussprovisionen  nicht  zur  Erhebung  gelangt,
da  aus  Konkurrenzrücksichten  diese  Provision  auf  die  nächsten
1—4  Jahre  gestundet  werden  musste.
Der  Bericht  theilt  auch  noch  Einiges  mit  über  die  vergeblichen
Versuche  einer  Umwandlung  der  über  H.  1000  =  M.  1714.29
        <pb n="30" />
        29

lautenden  Aktien  in  solche  à  M.  1700  und  gibt  der  Hoffnung
Ausdruck,  dass  bei  der  beabsichtigten  Reform  des  Aktiengesetzes
ein  Modus  werde  gefunden  werden,  der  die  gedachte  Umwandlung
ermöglicht.  Mit  Rücksicht  auf  die,  von  Zeit  zu  Zeit  sich  einstelleude
Nothwendigkeit,  neue  Einzahlungen  auf  die  Aktien  einzuberufen,
sehen  wir  den  Grund  nicht  ein  für  das  fortgesetzte  Bestreben,  die
Aktien  nach  unten  abzurunden.  Sie  könnten  ja  auch  über  1800
oder  2000  M.  lauten,  ohne  effektiv  mehr  Einzahlung  zu  erfordern,
als  bei  dem  jetzigen  Nominalwerth  der  Fall.  Gründerrechte,  die
durch  eine  solche  Aktienkonversion  benachtheiligt  werden  könnten,
bestehen  bei  der  Gesellschaft  nicht.
Die  Dividende  pro  1876  beträgt  7  pCt.  In  den  Jahren  1870—75
wurden  vertheilt:  6'/s,  7,  9,  7'/2,  7  und  8pCt.
ln  den  Statuten  ist  eine  Bestimmung  über  die  Art  der  Beleihungen ­
  nicht  enthalten.  Dieselben  scheinen  somit  gänzlich  der
Verwaltung  überlassen  zu  sein,  was  bisher  keinen  schlechten  Erfolg
gehabt  hat.  Disponible  Mittel  sind  im  Wechsel-  und  Versatzgeschäft
verwendbar,  können  aber  auch  in  anderer  Weise  nutzbar  gemacht
werden,  wenn  der  Verwaltuugsrath  dies  mit  Majorität  beschliesst.
Der  Reservefond,  welchem  12  pCt.  des  Gewinnes  über  4  pCt.  des
Aktienkapitals  zu  überweisen  sind,  ist  auf  50  pCt.  des  eingezahlten
Aktienkapitals  zu  bringen.  Vorzugsrechte  besitzen  die  Pfandbriefe  nicht.

Von  der  Pommer’schen  Hypotheken-Aktienbank  in  Köslin
konnten  wir  leider  einen  Geschäftsbericht  nicht  erhalten,  weit
Exemplare  desselben  der  Direktion  nicht  mehr  entbehrlich  waren.
Unsere  Mittheilungen  über  den  Abschluss  pro  1876  können  daher
nicht  erschöpfend  sein.  Neu  erworben  wurden  um  5,421,543  M.
Hypotheken,  wodurch  der  Gesainmtbesitzstand  auf  30,869,352  M.
stieg.  Die  Pfandbriefzirkulation  betrug  29,687,850  M.,  das  eingezahlte ­
  Aktienkapital  3,000,000  M.  Der  Reingewinn  von  267,313  M.
wurde  im  grössten  1  heile  zur  Zahlung  einer  Dividende  von  8  pCt.
verwendet,  da  der,  auffälliger  Weise  nur  mit  nur  5pCt.  des  Aktienkapitals ­
  zu  dotirende  Reservefond  bereits  gefüllt  ist.  In  Zukunft
würden  dem  Letzteren  jedoch  wieder  10  pCt.  vom  Reingewinn  zu
überweisen  sein,  wenn  es  der  Bank  nicht  gelingen  würde,  eine
Vermehrung  des  Aktienkapitals  durch  Ausgabe  von  Aktien  mit
einem  5  prozentigen  Agio  zu  bewerkstelligen.  Denn  die  Maximal-
        <pb n="31" />
        no

í^renze  des  Pfandbriefumlaiifs  (das  Zehnfache  des  Aktienkapitals)
war  bereits  bei  Schluss  des  Jahres  nahezu  erreicht,
Ucher  den  Geschäftskreis  der  Anstalt  besagt  das  Statut,  dass
die  Ausleihungen  sich  vorwiegend  auf  Pommern  erstrecken  und
jedenfalls  das  preussische  Staatsgebiet  nicht  tiherschreiten  sollen.
Die  Beleihungsobjekte  dürfen  auf  dem  Lande  bis  zu  zwei
Dritteln,  hei  städtischen  bis  m  einem  Drittel  des  Ertragswerthes
heliehen  werden.  Hypothekenbriefe,  welche  zum  Nominalwerthe
seitens  der  Bank  in  Zahlung  gegeben  wurden,  müssen  von  ihr
zum  seihen  Preise  als  Rückzahlungs-Valuta  angenommen  werden.
Auch  sollen  die  Zinsen  der  Hypotheken  niemals  den  gesetzlichen  (')
Zinsfiiss  überschreiten.  Die  Pfandbriefe,  welche  einen  ausserordentlich ­
  hohen  Kurs  inne  haben,  sind  nur  dann  durch  Ausloosung
al  pari  einzulösen,  wenn  ihre  „Verminderung“  nicht  auf  eine  andere
Weise  vortheilliafter  bewerkstelligt  werden  kann.

Eine  sehr  bewegte  und  durchaus  nicht  makellose  Vergangenheit ­
  hat  die  Preussische  Bodenkredit-Aktien-Bank  in  Berlin,  gegründet ­
  1868,  hinter  sich.  In  den  ersten  Jahren  ihres  Bestehens
blieb  sie  ihrem  eigentlichen  Berufe  getreu,  geriet!)  aber  wählend
der  Gründungszeit  in  ein  wildes  Emissionsgeschäft  hinein,  welches
sie  unter  der  Form  einer  besonderen,  und  seitdem  in  Li(|uidation
getretenen  Bank,  Preussische  Kredit  -  Anstalt  geheissen,  betrieb.
Aus  dieser  Zeit  datiren  noch  die  sog.  „kündbaren  Hypotheken-Schuldschcine“,
  letztlich  im  Betrage  von  6,374,100  M.,  welche  jedoch
keineswegs  kündbar,  sondern  auf  bestimmte  Termine  rückzahlbar
gestellt  sind.  Sie  wurden  zur  Erwerbung  von  Hypotheken  ausgegeben, ­
  welche  ausserhalb  des  statutarischen  Geschäfts-  resp.  Beleihungsgebietes ­
  lagen,  und  zwar  in  der  offenbaren  Absicht,  das
1  iiblikum  über  ihren  Charakter  zu  täuschen  durch  die  naheliegende
Verwechslung  mit  den  Hypothekenbriefen,  deren  Ausgabe  behördlich
konzessionirt  war.  Im  Jahr  1873  trat  eine,  wie  es  scheint,  gründliche ­
  Reorganisation  ein;  die  alte  Verwaltung  wurde  beseitigt,  und
die  neue  erklärte,  dass  die  Bank  sich  vom  Emissionsgeschäft  definitiv
und  für  immer  losgesagt  habe,  auch  sich  bestreben  werde,  die
ypofheken-Schuldscheine  gänzlich  aus  dem  Verkehre  zu  ziehen.
Da  die  ganze  Emission  der  Letzteren  18  Millionen  M.  betrug,  so
sind  jetzt  zwei  Drittel  davon  zurückgezogen  worden.  Mit  den,
gegen  diese  Hypotheken-Schiildscheine  erworbenen  Hypotheken  wird
        <pb n="32" />
        31

(lurch  Kündigung,  der  Rückzahlung  der  Schuldscheine  entsprechend,
aufgeräumt.  Die  Direktion  versichert  auch  in  ihrem  neuesten  Berichte, ­
  dass  die  Geschäftslage  des  Instituts  als  eine  gesunde  und
gesicherte  zu  betrachten  sei,  und  die  Bank  im  abgelaufenen  Jahre
keine  Verluste  erlitten  habe,  obgleich  sic  hei  einer  „grossen  Anzahl
von  Subhastationen,  mit  beträchtlichen  IIyj)othekforderungen“  hetheiligt
  gewesen  sei.  Bezeichnend  für  den  Rückgang  der  industriellen
Mobiliarwerthe  ist  übrigens  die,  bei  dieser  Gelegenheit  gemachte
Mittheilung,  dass  die,  von  der  Bank  im  Jahre  1872  mit  405,000  M.
bcliehene,  später  von  ihr  in  der  Subhastation  erworbene  Eisenbahnbedarfs-Fabrik
  Arthursburg  in  Stettin  im  vergangenen  Jahr,
mit  einer  befriedigenden  Anzahlung  an  einen  soliden  Käufer  für
450,000  M.  veräusscrt  werden  konnte,  während  die,  am  5.  April
1873  aufgenomnieue  Taxe  derselben  1,056,072  M.  betrug.  —  Der
Jahresbericht  macht  ferner  Mittheilungen  über  die  neu  eingefUhrte,
kollegialische  Verfassung  der  Direktion,  die  sich  sehr  bewährt
habe,  über  die  Herabsetzung  der  Geschäftsunkosten  um  88,582  M.
u.  s.  f.,  und  bemüht  sich  überhaupt,  den  Nachweis  zu  liefern,  dass
das  Institut  wieder  vollkommen  vertrauenswürdig  geworden  sei.
Unter  diesem  Betracht  verdient  auch  Erwähnung  die  llerabminderung
  der  Debitoren  von  6,798,507  M.  auf  3,295,112  M.  Zum
Betriebe  von  Kontokorrent-Geschäften  hat  die  Bank  keine  statutarische ­
  Ermächtigung.  Vermuthlich  rühren  diese  Saldi  noch  aus
der  früheren  Effektenbeschaffung  für  Kunden  her,  die  nachher  nicht
in  der  Lage  waren,  die  vorgeschossenen  Gelder  bald  wieder  zu
erstatten.  Die  Beleihungen  dürfen  hei  Liegenschaften  zwei  Drittel,
bei  Gebäuden  ein  Drittel  des  Nutzuugswerthes  betragen,  oder
bei  ersteren  den  zwanzigfachen  Betrag  des  jährlichen  Reinertrags,
bei  Gebäuden  den  zehnfachen  Betrag  des  jährlichen  Nutzungswerthes
  erreichen.
Der  Besitz  der  Bank  an  unkündbaren  Hypotheken  betrug
Ende  1876  80,955,833,  wovon  19,254,735  im  Laufe  des  Geschäftsjahres ­
  neu  erworben  worden  waren,  kündbare  Hypotheken  waren
zur  seihen  Zeit  14,363,591  M.,  worunter  3,454,605  aus  dem  Jahre
1876  vorhanden.  Als  Darlehen  gegen  Hypotheken  waren  ausserdem ­
  4,741,603  M  ausständig.  Ueher  die  Natur  dieses  Hypothekenbesitzes ­
  hinsichtlich  geographischer  Lage,  ländlicher,  städtischer
und  industrieller  Basis  gibt  der  Rechenschaftsbericht  nicht  die
mindeste  Aufklärung,  obwohl  dies  doch  für  eine  Verwaltung,  die
        <pb n="33" />
        32

um  (las  Vertrauen  ihrer  Aktionäre  und  Gläubiger  in  so  ausgesprochener ­
  Weise  wirbt,  wie  die  der  Preussischen  Bodenkreditbank ­
  solches  tbut,  höchst  nothwendig  gewesen  wäre.  Vielleicht
sieht  sich  die  Direktion  veranlasst,  diesem  Mangel  heim  nächsten
Jahresabschluss  ahzuhelfen,  wo  ihr  die  Berichte  der  Süddeutschen
Bodenkreditbank,  der  Rheinischen  und  der  Württembergischen
IIy])othckenbank  je  zu  einem  Theile  als  Muster  dienen  könnten.
An  Schuldverpflichtungen  des  Instituts  standen  diesem  llypothekcnbesitz
  etc.  gegenüber  ausser  den  schon  angeführten  0,374,100  M.
Hypotheken  -  Schuldscheinen,  03,872,300  M  Hypothekenbriefe.
1,062,300  M.  davon  sind  à  áVg  pCt.,  der  Rest  à  5  pCt.  verzinslich,
und  23,287,500  M.  von  Letzterem  mit  10  pCt.  Zuschlag  zu  tilgen!
Die  cflektive  Verpflichtung  der  Bank  beträgt  also  rücksichtlich
dieser  Plandbriefkategorie  10  pCt.  mehr,  als  in  der  Bilanz  verzeichnet ­
  steht,  ein  Umstand,  über  dessen  eventuelle  Tragweite  wir  uns
bereits  an  anderer  Stelle  geäussert  haben.  Die  5  pCt.  Pfandbriefe  HI.,
V.  und  VI.  Serie  sind  erst  von  1882  resp.  1880  ah  al  pari  verloosbar.
  Ein  Disagio  der  pCt.  Hypothekenbriefe  ist  in  der
Bilanz  nicht  ersichtlich  gemacht,  dagegen  ist  ein  Amortisations-Zuschlags-Fonds-Konto
  vorhanden,  der  00,503  M.  enthält.  Sonstige
Bilanzposten  von  Bedeutung  sind  die  Debitoren  mit  3,295,112  M.,
das  bekannte  Bankgebäude  „hinter  der  katholischen  Kirche  Nr.  2“
mit  1,305,000  M.,  der  Wechsel  bestand  mit  9,045,505  M  die  Kassa
mit  701,285  M.  Das  Aktienkapital  erreicht  die,  für  eine  Hypothekenbank ­
  ungewöhnlich  hohe  Summe  von  30,000,000  M.  und
wird,  in  seiner  Eigenschaft  als  Reserve  der  Pfandhriefgläubiger
verstärkt  durch  den,  nunmehr  5,103,710  M.  enthaltenden  Reservelond,
  den  man  im  Laufe  einiger  Jahre  auf  den  statutenmässigen
Höchstbetrag  von  6,000,000  M.  =  20  pCt.  des  Aktienkapitals  zu
bringen  hofft.  Da  der  Pfandbriefumlauf  das  Zehnfache  der  Summe
des  cingczahlten  Aktienkapitals  betragen  darf,  so  würde,  nach
dem  Masstabe  der  letztjährigen  Progression  des  Hypothekenbrief-Umlaufs
  von  12,567,925  M.,  auf  eine  ganze  Reihe  von  Jahren
hinaus  eine  Vermehrung  des  Aktienkapitals  nicht  nöthig  sein.  Von
dem  Reingewinn  des  Jahres  1870  per  3,310,009  M.  erhielten:  der
Reservefond  10  pCt.  mit  301,001  M.,  die  Aktionaire  8  pCt.  Divi.
dendc  mit  2,400,000  M.,  die  Verwaltung  10  pCt.  Tantieme  (nach
Verzinsung  der  Aktien  mit  4  pCt.)  mit  3(X),225  M.  Die  Aktienrente
betrug  pro  1809  u.  ff.:  7,  8%,  14,  15,  0,  8,  8,  8  pCt.  -  Nach
        <pb n="34" />
        Berliner  Blätter  hatte  die  Anstalt  im  ersten  Vierteljahr ­
  1877  834,öl  1  M  rein  verdient,  und  in  den  ersten  vier  Monaten
8,443,7)50  M  Hypothekenbriefe  neu  abgesetzt.

Als  eine,  in  mehrfacher  Beziehung  hemerkenswerthc  Anstalt
verdient  die  Preussische  Hypotheken-Aktienbank  in  Berlin  (Spielhagen) ­
  hervorgehoben  zu  werden.  Selbige  erfreut  sich,  obgleich
bereits  im  Jahre  1864  als  eine  der  ersten  preussischon  Hypothekenhanken ­
  gegründet,  erst  nach  ihrer,  im  Jahre  1872  durch  den
Direktor  S  p  i  e  1  h  a  g  e  n  bewirkten  Reorganisation  einer  befriedigenden, ­
  oder  vielmehr  einer  ausserordentlich  guten  Rentabilität.
Für  ihre  früheren,  dürftigen  Ertragsverhältnisse  (d'/z—5  pCt.)  wird,
ausser  dem  ]\langel  einer  tüchtigen,  fachmännischen  Leitung,  die
Engherzigkeit  der  Konzessions-Bedingungen  verantwortlich  gemacht.
Die,  seit  1872  in  Kraft  stehenden  Normativ-Bestimmungen  für
preussischc  Hypothekenbanken,  und  die,  diesen  gemäss  im  Jahre  1873
mit  regierungsseitiger  Genehmigung  vollzogene  Statutenänderung  hat
den  Spielraum  der  Bankthätigkeit  erweitert  und  Letztere  erleichtert,  so
dass  seitdem  das  bereits  ganz  eingestellt  gewesene  Hypothekengeschäft ­
  einen  grossen  und  anhaltenden  Aufschwung  nehmen  konnte.
Abgesehen  von  dieser  eigenartigen  Entwicklung  des  Instituts,  ist
dasselbe  auch  insofern  interessant,  als  es  nahezu  seine  Gesammtthätigkeit
  auf  die  Befriedigung  von  Realkredit-Bedürfnissen  in  Berlin
verwendet.  Mit  Rücksicht  auf  die,  von  Zeit  zu  Zeit  immer  wieder
aufgetauchten  Bedenken  hinsichtlich  der  Sicherheit  der  Berliner
Hypotheken-Verhältnisse,  an  denen  doch  das  Gros  der  deutschen
Hypothekenbanken  mehr  oder  weniger  betheiligt  ist,  und  ferner
zur  genaueren  Kennzeichnung  der  Geschäftslage  des  oben  namentlich
erwähnten  Instituts  selbst,  lassen  wir  den  betreffenden  Passus  seines
Geschäftsberichts  pro  1876  hier  wörtlich  folgen:
„l&amp;gt;a  die  Itelcilningsgreiize  für  lündliclicn  Grundbesitz  für  uns  so  niedrig
normirt  ist,  dass  wir  über  die  Iteleibungsholie  der  Landschaften  mit  unseren
Larlelien  nicht  liinausgehen,  wir  also  mit  diesen  nicht  konkurriren  können,
so  erreicht  die  Gesanimtsuminc  unserer  ländlichen  Beleihungen  auch  kaum
^¡4  Prozent  unserer  gesaminten  Darlehen;  unser  Interesse  verweist  uns  deshalb
in  der  Hauptsache  auf  die  Beobachtung  der  Verhältnisse  des  grossstädtischen
Grundbesitzes,  —  in  kleineren  Orten  gewähren  wir  Darlehen  überhaupt  nicht,  —
und  vor  Allem  auf  diejenige  des  Realkredits  in  Berlin.
Der  durchschnittliche  Miethsertrag  der  hiesigen  Grundstücke  hat  sich
nach  den  offiziellen  Mittheilungen  des  Magistrats  stetig  gehoben.  Nach  Ah-3
        <pb n="35" />
        34

rechnung  des  Miethswerths  der  unvermietheten  Wohnungen  ergibt  sich  als
Miethswerth  pro  Grundstück
für  1870  1871  1872  1873  1874  1875  1876
5142  5460  5949  7089  8487  “8929“  “9193  Mark.
Die  angeblich  über  das  Bedürfniss  hinaus  sorgende  Bauthätigkeit  anlangend, ­
  so  sagt  eine  vom  Vorstande  des  Berliner  Baumarktes  an  das  preussische
Staatsministerium  gerichtete  Petition:
„Die  Privatbauthätigkeit  ist  in  den  letzten  Jahren  in  sehr  erheblicher
Weise  zurückgegangen.  Ein  Beweis  hierfür  sind  die  Zahlen  der  im  Baugewerbe ­
  beschäftigten  Maurer  und  Zimmerer,  welche  in  den  verschiedenen ­
  Jahren  folgende  Zahlen  repräsentiren  :
1872  187^  1874^  187^  1876“
Handwerker  6630  6211  5408  51^  38797
Dieser  erheblichen  Abnahme  der  Bauthätigkeit  steht  die  Bevölkernngszunahme
  gegenüber,  die  vom  1.  Dezember  1875  bis  Anfang  d.  Js.  sich  auf  ca.
32,000  Seelen  belief;  es  ist  deshalb  ersichtlich  kein  Grund  vorhanden,  eine
durchschnittliche  Werthsverminderuug  der  hiesigen  Grundstücke  als  voraussichtlich ­
  und  unausbleiblich  zu  behaupten.
Wohl  werden  gewisse  Gegenden  von  dem  Darniederliegen  vieler  Industriezweige ­
  mehr  wie  andere  betroffen;  es  ergibt  sich  dies  aus  der  Zahl  der  Subhastationen.
  Der  Prozentsatz  sämmtlicher  Siibhastationen  bebauter  Grundstücke
beziffert  sich  aber  für  1876  auf  überhaupt  1,%,  pCt,  und,  wenn  zwei  von  den
vorhandenen  18  Revieren,  Moabit  und  Wedding,  mit  ihrem  grösseren  Antheil
von  4,,2  und  4,8i  pCt.  in  Abrechnung  gebracht  werden,  nur  noch  auf  den
gewiss  nicht  erheblichen  Prozentsatz  von  0,99  pCt.  Es  zeigt  sich  aus  diesen
Zahlen  hinreichend,  dass  viel  Falsches  und  Uel)ertriebenes  zum  Erweise  einer
angeblich  allgemein  trüben  Lage  des  Berliner  Grundkredits  kolportirt  wird.
Es  ist  wohl  als  sicher  anzunehmen,  dass  die  Leitungen  grosser  Hypothekenbanken, ­
  die  ja  Zentren  eines  bedeutenden  Hypothekenverkehrs  sind,
mehr  Gelegenheit  haben,  als  ein  Einzelner,  sich  ein  den  tbatsächlichen
Verhältnissen  entsprechendes  TIrtheil  über  die  Lage  des  Realkredits  zu  bilden.
Wie  schon  im  Vorjahre,  so  müssen  wir  auch  jetzt  sagen,  dass  wir  die  hier
und  da  auftauchenden  und  von  mehr  oder  weniger  interessirten  Personen  geflissentlich ­
  verbreiteten  Gerüchte  über  eine  ungünstige  Lage  des  Berliner
Realkredits  für  nichts  weniger,  als  gerechtfertigt  halten.“
Ohne  (len  Werth  vorstehender  Mittheilungen  verringern  zu
wollen,  glauben  wir  doch,  bemerken  zu  müssen,  dass  die  fortgesetzte ­
  Steigerung  des  Miethswerths  mit  und  nach  dem  Eintritt
des  grossen  Krachs  uns  nicht  ganz  naturgemäss  crsclieint.  Der
Rücksicht  auf  das  notorische  Darniederliegen  der  Geschäfte  in
Berlin,  besonders  auch  das  der  Ladengeschäfte,  welche  am  Miethertrage
  der  Häuser  in  einer  grossen  Stadt  bekanntlich  einen
hervorragenden  Antheil  haben,  gebührt,  unseres  Dafürhaltens,  auch
        <pb n="36" />
        35

3*

ein  Platz  unter  den  Erwägungen  Uber  den  voraussichtlichen  Bestand
der  jetzigen  Häuser-Ertragsverliältnisse,
Eine  Mittheilung  des  Magistrats  vom  Juni  d.  J.  lautet:
„Wie  zu  erwarten  war,  ist  die  Zahl  der  bewohnten  Wohnungen  zwar
in  Folge  des  Zuzugs  bei  dem  April-Umznge  gewachsen,  aber  zugleich  auch  die
Zahl  der  leerstehenden  Wohnungen.  Während  im  Januar  v.  J.  13,686
leerstehende  Wohnungen  verzeichnet  waren,  gibt  es  gegenwärtig  16,358,  also
fast  2700  mehr.  Im  April  1876  waren  9800,  im  April  1875  5842  leerstehende
Wohnungen  vorhanden.  Merkwürdig  ist,  dass  zwar  auch  viele  grössere
Wohnungen  (von  mehr  als  1200  M.  Miethswerth)  leerstehen,  dass  aber  verhältnissmässig
  die  Kategorie  der  Wohnungen  im  Miethswerth  von  300  bis  600  M.
und  900  M,  die  meisten  unvermietheten  Wohnungen  besitzt,  und  dass  bei  ihr
die  stärkste  Zunahme  in  diesem  Vierteljahre  eingetreten  ist.“
Ueher  die  besonders  schnelle  Entwicklung  der  Preussischen
Ilypotheken-Aktienhank  erfährt  man  auf  indirektem  Wege,  dass
die  Direktion  sich  die  unmittelbare,  prompte  Erledigung  jedes  an
sie  herantretenden  Beleihungsantrages  zur  strengen  Aufgabe  gemacht ­
  und  dadurch  sich  grosse  Beliebtheit  in  den  Kreisen  der
KredithedUrftigen  erworben  habe,  welchen  der  hureaukratisch
schwerfällige  Geschäftsgang  anderer  Hypothekenbanken  ein  Gräuel
sei.  Diese  Lesart  lindet  eine  gewisse  Bestätigung  in  der  Mittheilung
des  Geschäftsberichts,  dass  die  Direktion  es  vorziehe,  die  Kapitalien
des  Instituts  behufs  schneller  Erledigung  der  Geschäfte  disponibel
zu  erhalten,  und  daher  weder  grosse  Wechselhestände  habe,  noch
Börsengeschäfte  mache.  Der  beträchtliche  Kassenhestand  von
1,300,773  M  ,  sowie  ein  Bankiersguthahen  von  3,867,530  M.  bekräftigen ­
  diese  Mittheilung.
Der  Hypotheken  bestand  betrug  Ende  v.  J.  68,960,268  M.,  der
Pfandhriefumlauf,  welcher  das  Zwanzigfache  des  Aktienkapitals
von  gegenwärtig  6,tXXj,000  M.  erreichen  darf,  65,865,150  M.  Der
Geschäftsgewinn  von  1,322,305  M.  setzt  sich  im  Wesentlichen  aus
297,418  M  Zinsüherschuss,  331,607  M.  Geschäftsunkosten-Beiträgen
der  Hypotliekenschuldner  und  690,800  M.  Provision  aus  dem
Hypotheken-  und  Bankgeschäft  zusammen.  Nach  Abzug  von
316,762  M.  Unkosten  und  einigen  anderen  Ausgaben  verbleiben
997,937  M.  Reingewinn,  wovon  765,0tX)  M  als  12^/4  pCt.  Dividende,
131,629  M.  als  20  pCt.  Tantième  (nach  Verzinsung  des  Aktienkapitals ­
  mit  4  pCt.)  gezahlt  und  99,794  M  dem  Reservefond,  der
dadurch  auf  501,827  M.  anwächst,  und  in  preussischen  Staatspapieren ­
  angelegt  ist,  überwiesen  wurden.  Die  Pfandbriefe  sind
        <pb n="37" />
        —  an  —

zum  Theil  mit  einem  Aufschläge  von  10—20  pCt.  rnckzahll)ar,
wodurch  also  eine  event,  grössere  Schuldenlast  geschaffen  ist,  als
die  Bilanz  ausweist.  (Zu  vergl.  das  hierüber  hei  der  vorhergehenden ­
  Bank  und  im  allgemeinen  Theil  dieser  Arbeit  Gesagte).
Das  Disagio  der  4’/,  pCt.  Pfandbriefe,  von  welchen,  soweit
wir  dies  ermitteln  konnten,  nur  3  Millionen  M.  ausgegeben  sind
(der  neueste  Geschäftsbericht  sondert  die  verschiedenen  Pfandbrief-Emissionen
  nicht)  scheint  bereits  getilgt  zu  sein.  Der  vorhandene
Amortisationsfond  von  510,640  M.  dient  vermuthlich  zur  theilweisen
Bestreitung  des  Agios  der  rückzahlbaren  Pfandbriefe  ;  die  anderem
Passivposten,  enthaltend  eine  Provisions-Reserve  von  344,765  M.
sowie  die  Verpflichtung  der  llypothekenschuldner  zur  ferneren
Zahlung  von  Geschäftsunkosten  -  Beiträgen  in  Höhe  von  zunächst
350,000  M.  dienen  zur  Sicherung  einer  ständigen  Aktienrentabilität,
auf  welche  der  Geschäftsbericht  n.  A.  mit  der  Anführung  des
Umstandes  hinweist,  dass  in  den  ersten  beiden  Monaten  d.  ,1.
3,418,450  M.  Pfandbriefe  neu  verkauft  wurden,  gegen  574,350  M.
in  den  beiden  ersten  Monaten  v.  ,1.,  wo  einige,  indessen  nicht
näher  mit  Gründen  belegte,  ungünstige  Lesarten  über  die  Bank  im
Umlauf  waren,  welche  der  Geschäftsbericht  als  böswillige  Verläumdungen
  kennzeichnet.  Die  Beleihungen  des  Instituts  erreichten,
einer  Erklärung  der  Revisoren  zufolge,  durchschnittlich  nur  ‘JO  pCt.
der,  durch  die  Konzession  gezogenen  Beleihungsgrenzcn  Letztere
erstrecken  sich  bei  ländlichen  Grundstücken  auf  7.1  des  landschaftlichen ­
  Taxwerthes,  oder,  in  Ermangelung  von  solchen  Taxen,  bei
Liegenschaften  ohne  Gebäuden  auf  den  20fachen  Betrag  des  jähr
liehen  Reinertrags,  bei  Liegensebaften  mit  Gebäuden  auf  die  Summe
des  24fachen  Reinertrags  der  Liegenschaft  und  des  zehnfachen
Betrags  des  jährlichen  Nutzungwerthes  der  8teucr¡)tiichtigcn  Gebäude ­
  nach  Massgabe  der  Steuertaxen  und  abzüglich  des  2üiäcben
Betrages  der  Steuern  und  Abgaben  aller  Art.
Die  Aktienrente  betrug  seit  1872  :  8,  974.  12^  4,  I274,  12  V4  pGt.

Zu  den  hervorragendsten  Realkredit-Instituten  Deutschlands
gehört  die  Preussische  Zentral-Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft  in
Berlin,  welche,  obwohl  erst  1870  errichtet,  doch  unter  allen  preussischen
  Hypothekenbanken  hinsichtlich  des  Geschäftsnnitänges  und
des  Renommées  die  erste  Stelle  einnimmt.  Es  darf  als  bekannt
        <pb n="38" />
        vorau8geset/.t  werden,  dass  an  dieser  Anstalt  die  ersten  Banktirrnen
Deutsclilands  (Bleichrüder,  Rothschild)  als  Gründer  und  Verwaltungsräthe
  betheiligt  sind.  Man  beabsichtigte  auch,  mittelst  Ptaudhrieten
  der  Anstalt  fremdes,  besonders  französisches  Kapital  dem
deutschen  Realkredit  dienstbar  zu  machen,  woiiiit  auch  die  Ucbertragung
  einiger  Verwaltungsrathsstellcn  an  Angehörige  jener  Nation
in  Zusammenhang  steht.  Thatsächlich  scheint  diese  Verbindung
nie  eine  Bedeutung  erlangt  zu  haben,  und  im  vergangenen  Jahr
ist  das  Pariser  Mitglied  des  Verwaltungsraths,  ¡Staatsrath  Fremy
auch  formell  aus  dieser  Körperschaft  ausgeschieden,  an  deren
¡Sitzungen  er  anscheinend  niemals  Theil  genommen  hat.
Allgemein  nimmt  man  an,  dass  die  Geschäftsführung  der  Zentral-Bodenkrcdit-Aktien-Gescllschaft
  sich  auf  sehr  solidem  Boden  bewege.
Die  im  Statut  nicdcrgelegten  Belcihungsgrundsätze  besagen,  dass,
unter  gänzlichem  Ausschluss  von  Bergwerken,  Steinbrüchen  und
anderem,  keinen  dauernden  Ertrag  liefernden  Besitz,  Grundstücke
nur  zur  ersten  Stelle,  Liegenschatten  bis  zu  zwei  Dritteln,  Gebäude
innerhalb  der  ersten  Hälfte  des  Wcithes,  AnpHanzungen,  Weinberge,

Wälder  jedoch  nur  bis  zu  einem  Drittel  des  Letzteren  zu  beleihen
sind.  Die  Werthscrmittelung  hat  nach  den,  für  Ausleihung  von
Mündelgeldern  anzuwendenden  Grundsätzen  zu  geschehen.  Nach
den  Mittheilungen  des  Geschäftsberichts  pro  1876  bleiben  die  Beleihungen ­
  im  Durchschnitt  nicht  unerheblich  hinter  diesen  Grenzen
zurück.  Die  Darlehen  auf  selbstständige  Hausgrundstücke  sind
ohne  Ausnahme  erststellige,  bei  Liegenschatten  linden  unter  be*
sunders  motivirenden  Verhältnissen  auch  zweitstellige  Beleihungen
statt.  Alle  bcliehcnen  Objekte  betinden  sich,  mit  ganz  geringen
Ausnahmen,  im  prcussischen  ¡Staatsgebiete.  —  Lieber  die  Resultate
und  den  Umfang  der  vorjährigen  Geschälte  sagt  der  Bericht  im
Eingang,  dass  eine  vermehrte  Konkurrenz  des  Privatkapitals  um
Anlegung  in  guten  Hypotheken  stattland.  Ls  stieg  dahei  dei  Bestand ­
  an  unkündbaren  Hypotheken  nur  von  125,202,428  M.  aut
133,038,667  M.  während  jener  an  unkündbaren  Hypotheken,  theilweise
  allerdings  durch  Umwandlung  solcher  in  kündbaie,  sich
von  7,695,753  M  auf  6,165,083  M.  verringerte.  Daneben  waren
an  Kommunen  (ohne  hypothekarische  Grundlage)  2,759,503  M.
gegen  2,981,251  M.  Ende  1875  ausgeliehen  Ueber  die  Vertheilung
der  Darlehen  nach  Provinz,  Kreis  und  Ort  enthält  der  Bericht
nicht  die  geringste  Andeutung.  Entsprechend  dem  geringen  Zuwachs
        <pb n="39" />
        an  Hypotheken  hat  sich  auch  der  Pfandbriefunilauf  nur  uni  weni{;c
Millionen  M.  vermehrt,  indem  die  Summe  der  unk  lind  ha  reu  1‘iandbriefe
  von  123,864,350  M.  auf  126,558,500  M.  stieg,  jene  der  klindhareu
  Pfandbriefe  von  5,400,000M.  sogar  auf  5,394,600M.  zurlickging.
Die  Gesellschaft  legt  ihren  Pfandbriefen  den  Namen  „Zentral-Piandhriefe“
  bei,  obgleich  sie  keineswegs  einer  Zentralisirung  des
gesammten  Hypothekenverkehrs  in  Preussen  ihr  Dasein  verdanken.
(Die  eigentlichen  Zentral-Pfaiidbriefe  werden  bekanntlich  von  einer
Vereinigung  von  alten,  landschaftlichen  Verbänden  ausgegehen).
Sie  sind  zur  grösseren  Hälfte  à  4'/;  pCt.,  zur  kleineren  à  5  jiCt.
verzinslich,  und  etwa  zu  zwei  Dritteln  mit  einem  Aniortisationszuschlag
  von  10  pCt  zurückzuzahlen.  Aus  der  Bilanz  geht  nicht
hervor,  ob  der  Kursverlust  beim  Verkauf  der,  à  40.  pCt.  verzinslichen ­
  Pfandbriefe  den  betreifenden  Geschäftsjahren*  zur  Last  geschrieben ­
  worden  ist.  Jedenfalls  ist  das  Disagio  nicht  bedeutend,
zumal  die  Gesellschaft  das  liecht  hat,  ihre  Pfandbriefe  bei  der
Gewährung  von  Darlehen  in  Zahlung  zu  geben.  Viel  grössere
prinzipielle  Tragweite  hat  die  Amortisation  der  Pfandbriefe  mit
10  pCt.  Zuschlag,  worüber  an  anderer  Stelle  Näheres  nachgelcsen
werden  kann.
Da  der  Umlauf  von  Pfandbriefen  das  Zwanzigfache  des  eingezahlten ­
  Aktienkapitals  betragen  darf,  und  Letzteres  gegenwärtig
mit  14,400,000  M.  verzeichnet  steht,  so  kann  die  Anstalt  mehr,
als  noch  einmal  so  viel  Pfandbriefe,  als  sie  gegenwärtig  im  Umlauf
hat,  ohne  Einforderung  neuen  Aktienkapitals  in  Verkehr  setzen.
Die  Reserve,  welche  auf  50  pCt.  des  Grundkapitals  zu  bringen  ist,
beträgt  z.  Z.  486,667  M.  Daneben  besteht  eine  Provisions-Reserve
von  583,052  M.  Auch  ist  ein  Amortisations-Zuschlags  Konto  von
252,746  M.  vorhanden.  Aus  dem  Jahresgewinn  von  1,515,789  M.
erhielten  die  Aktionäre  1,368,000  M.  als  9b,,  pCt.  Dividende.  Die
Tantième  (72,000  M.)  berechnet  sich  mit  10  pCt.  aus  dem  Surplus
nach  5  pCt.  Verzinsung  des  Aktienkapitals.  Die  Dotation  der
Reserve  mit  vorab  5  pCt.  vom  Reingewinn  entspricht  dem
geringsten  Satz  der  betrefíenden,  statutarischen  Bestimmung.  Mit
Rücksicht  auf  den,  für  die  Pfandbriefemission  gegebenen,  weiten
Spielraum  wäre  eine  höhere  Dotirung  des  Reservefonds,  welche  auf
15  pCt.  des  Gesammtgevvinnes  sich  erstrecken  kann,  vielleicht  nicht
miangemessen  gewesen.  —  Die  Rentabilität  ist  eine,  in  ihrer
Standigkeit  beinahe  etwas  gesucht  erscheinende.  Sie  beträgt,  nach-
        <pb n="40" />
        39

dera  pro  1870  pro  rata  teraporis  7  pCt.  vertheilt  worden  waren,  seit
1871  unverändert  OV,  pCt.

In  dem  Berieht  pro  1876  der  Rheinischen  Hypothekenbank  in
Mannheim  findet  sich  die  Versicherung  niedergelegt,  dass  die  Dar-1
  eilen  nur  nach  solchen  Gegenden  gegeben  wurden,  nach  welchen
die  Direktion  eine  Ueberwachung  der  Schuldner  und  Pfandobjektc
dauernd  auszuüben  ira  Stande  war.  Das  Bestreben  der  Bankleitung
ging  dahin,  auf  dem  Lande  das  Annuitätensystera  allraälig  einzubUrgern.
  Bis  jetzt  hat  das  Institut  verhältnissraässig  wenig
ländliche  Hypotheken  erworben,  nämlich  nur  1,160,823  M.  gegen
29,270,397  M.  städtische,  lieber  die  Vertheilung  des  Hypothekenhesitzes
  wird  folgende  Auskunft  gegeben:  Baden  15,773,553  M.,
Pfalz  1,438,507  M.,  Preussen  11,041,560  M.,  Hessen  2,100,738  M.,
Eisass  76,862  M  23,243,162  M.  von  diesen  Summen  sind  Annuitäten, ­
  7,188,058  M  sind  kündbare  Darlehen.  Die  badischen  Darlehen ­
  sind  den  Kreisen  nach  folgendermassen  spezilizirt  :  Mannheim
8,265,254  M.,  Heidelberg  1,378,322  M.,  Karlsruhe  3,085,941  M.,
Konstanz  1,916,468  M.,  die  übrigen  Kreise  mit  je  einigen  Hunderttausend ­
  Mark  oder  darunter  Wie  viel  von  diesen  Hypotheken  iin
Jahre  1876  erworben  worden  sind,  ist  aus  dem  Bericht  und  Abschluss ­
  pro  1876  nicht  ersichtlich.  Es  heisst  desfalls  nur,  dass
die  Summe  der  1876  abgelehntcn  Darlehcnsgesuchc  26,244,300  M.
beträgt  Aus  einer  Vergleichung  des  Bestands  per  ult.  Dezember
1875  mit  jenem  von  Ende  1876  ergibt  sich  jedoch,  dass  im  vorigen ­
  Jahre  ein  Zugang  von  etwas  über  4  Millionen  M.  stattfand,
was,  besonders  den  vorliegenden  Anträgen  gegenüber,  eine  sehr
mässige  Zunahme  genannt  werden  muss.  An  Pfandbriefen  waren
30,255,700  M.  gegenüber  einem  cingezahlten  Aktienkaifital  von
2,400,000  M  im  Umlauf.  Das  Maximum  der  Pfandbriefemission
(ohne  die  Nothwendigkeit  einer  Erhöhung  des  Aktienkapitals)  beträgt ­
  jetzt  60  Millionen  M  Das  Pfandbrief-Disagio  wird  auf  einem
besonderen  Konto  gebucht,  der  dann  als  Aktivuin  in  der  Bilanz
erscheint  (heuer  mit  423,666  M.)  und  durch  die  Erträgnisse  des
Pfandbrief-Reservefonds,  der  ult.  Dezember  v.  J.  mit  94,571  M.
zu  Buch  stand,  sowie  durch  ausserordentliche  Abschreibungen  beglichen ­
  wird.  Pro  1876  wurden  diesem  Fond  20,000  M.  als  Extra-Dotation
  zugewiesen.  Der  Gewinn  des  Jahres  1876  betrug  323,140  M.
288,130  M.  hievon  sind  der  statutenmässigen  Vertheilung  zu  unter-
        <pb n="41" />
        40

ziehen,  (hl  .45,010  M.  aus  1S75  staninicii.  Ks  erlialteii:  der  Ileservclond
  ^14,400  M.,  die  Aktionäre  ini  Oanzeii  1H4,40()  M.  als
7.083  pCt.  Dividende,  die  Verwaltung  42,274  M.  als  Tantième,  die
Beamten  5,459  M.  als  Gratifikationen  etc.  51,000  M.  gehen  als
Gewinnsaldo  auf  neue  Rechnung  Uber.  Ausserdem  ist  noch  ein
Dividenden-Keservefond  von  41,298  M.  vorhanden.  Da  nach  (kni
Statuten  die  Generalversamndung  über  den  Gewinnrest  frei  verfügen
kann,  so  ist  die  Niehtvertheilung  eines  Gewinnantheils,  sowie  die,
das  obligatorische  Maximum  übersteigende  Dotation  des  Ueservefonds
  (für  welche  eine  Maximalgrenze  mit  Erreicliung  des  fünften
Theils  des  Aktienkapitals  gezogen  ist)  vollkommen  gesetzmässig.
Der  ordentliche  Reservefond  beträgt  jetzt  219,614  M.  Der  Geschättskreis
  der  Rheinischen  Hypothekenbank,  welche  nach  anerkannt ­
  rationellen  Grundsätzen  verwaltet  wird,  erstreckt  sich  zunächst
auf  Baden  und  die  angrenzenden  deutschen  Lämhu-,  sodann  auf
Deutschland  überhaupt.  In  erster  Reihe  sollen  nur  die  ordentlichen
llypothckengcschäfte  gemacht  werden,  in  zweiter  Reihe  sind  aber
auch  andere,  mit  dem  Hypothekenerwerh  verbundene  Geschäfte
gestattet,  soweit  cs  ohne  Beeinträchtigung  des  Haupt-Gesellsehaftszwcckcs
  geschehen  kann,  nämlich  die  Vermittlung  von  llypothekengeschäften
  zwischen  Dritten,  die  Versicherung  von  Hypotheken
u.  dgl.  Anscheinend  wird  von  letzterer  Ermächtigung  bisher  wenig
oder  gar  kein  Gebrauch  gemacht.  Den  Gcschälfshetrieh  regelt  ein
sehr  sorgfältig  ausgearbeitetes  Reglement.  Das  Grundkapital  ist
sehr  vorsorglicher  Weise  auf  .40  Millionen  M.  Aktien  bemessen
worden  und  kann  sogar  bis  auf  45  Millionen  M.  erhöht  werden,
wobei  die  ersten  Zeichner  (Gründer)  auf  die  Hälfte  der  Aktien
al  pari  bezugsberechtigt  sind.  —  Rfandbricfe  dürfen  in  Höhe  der
hypothekarischen  Forderungen  ausgegeben  werden,  und  geniessen
ein  Faustptandreeht  bezüglich  dieser  Letzteren.  Der  zur  Vertheilung
gelangte  Gewinn  betrug  seit  IM72,  mit  welchem  .Iahre  der  Betrieb
thatsäehlieh  eröfinet  wurde  :  6,  7,  7.osa,  7.osa,  7  osa  pCt.  Verluste
hat  die  Bank  anscheinend  nie  erlitten.  Auch  ist  in  dem  Bericht
pro  1876  nichts  gesagt  über  eine  etwaige  Betheiligung  an  Suhhastationeu.

Eins  der  allerjüngsten  Realkredit-Institute  ist  die,  mitten  in
der  Gründungsperiode  entstandene  Schlesische  Bcdenkreditbank  in
Breslau.  Dieselbe  hat  sich  jedoch,  wie  es  scheint,  von  der  Thcil-
        <pb n="42" />
        11

nähme  an  (len  GrlhuUingssiindcn  völlig  frei  zu  hallen  gewusst,
denn  ihr  Geschäftsbericht  pro  187(&amp;gt;  kann  die  Versicherung  gehen,
dass  bisher  weder  Verluste  an  Kapital  noch  an  Zinsen  entstanden
sind.  Ländlicher  Gutsbesitz  kann  bis  zu  zwei  Dritteln  der  landschaftlichen ­
  Taxe,  oder  auch,  bei  Liegenschaften  ohne  Gebäude
bis  zum  20fachcn  Betrag  des  jährlichen  Reingewinnes,  bei  Liegenschaften ­
  mit  Gebäuden  bis  zum  24fachen  Betrag  des  jährlichen
Reinertrags  der  Liegenschaft  und  bis  zum  lUfachen  Betrag  des
jährlichen  Nutzungswerthes  der  steuerpflichtigen  Gebäude  abzüglich ­
  aller  Lasten  belieben  werden.  Letztere  Bestimmung  gilt
auch  für  städtischen  Grundbesitz.  Der  Geschäftsbericht  pro  1876
gibt  der  Ansicht  Ausdruck,  dass  die  Befürchtungen  wegen  einer
Realitätenkrisis  unbegründet  seien,  da  die,  von  den  Hypothekenbanken ­
  gewährte  Unkündbarkeit  der  Hypotheken  mehr  Sicherheit
in  den  Hypothekenverhältnissen  herbeigefuhrt  und  die  Bodenrente
sich  nicht  verschlechtert  habe.  Wo  man  sich  von  der  Beleihung
der,  für  die  Hypothekenbanken  ungeeigneten  Objekte  fern  gehalten
habe,  da  seien  auch  keine  Verluste  zu  beklagen  etc  Von  den
bcliehenen  Grundstücken  wurden  im  vergangenen  Jahr  8  pCt.  ohne
Schaden  für  die  Bank  subhastirt,  88  freiwillige  Bcsitz-Veräusserungen
fanden  zu  einem  Gesammtpreise  von  2,708,8(K)  M.  statt,  während
die  betretfenden  Objekte  nur  mit  1,571,070  M.  belieben  waren.
Neu  erworben  wurden  6,768,000  M.  Hypotheken,  neu  ausgegeben
7,889,750  M.  Pfandbriefe.  Die  Gesammtsumme  der  86,118,521  M.
unkündbaren  Hypotheken  (an  kündbaren  sind  nur  895,009  M.  vorhanden) ­
  vcrtheilt  sich  folgendcrmassen  ;  Provinz  Schlesien  40  5,  pCt.,
Posen  22.98  pCt,  Preussen  2.74  i)Ct.,  Sachsen  O.is  pCt.  Allgemein
wurden  von  Beleihungen  ausgeschlossen  :  Baukomplexe  und  alle,
nicht  einen  gemeinen  Verkaufswerth  repräsentirende  Grundstücke,
sowie  Gebäude  in  Stadttheilen,  die  dem  allgemeinen  Verkehrsgebiete
entlegen  sind.  Von  den  Pfandbriefen  sind  26,472,550  M.  à  5  p(  t
und  12,717,750  M.  à  4'/j  pCt.  verzinslich.  Letztere  sind  mit  lOpCt.
Zuschlag  heimzahlhar.  Ob  ein,  noch  nicht  amortisirtes  Disagio
vorhanden  ist,  meldet  der  Abschluss  nicht.  Der  Pfand  briefumlauf
kann  das  Zwanzigfache  des  cingezahlten  Aktienkapitals  von  gegenwärtig ­
  7,5(H),000  M.  betragen.  Aus  dem  Jahresgewinne  von
658,920  M.  gelangen  548,750  M.  als  704  pCt  Dividende  an  die
Aktionäre  zur  Vertheilung,  nachdem  der  Reservefond  65,900  M.
erhalten  hat  und  dadurch  auf  249,789  M.  gebracht  worden  ist.
        <pb n="43" />
        42

Sein  Maximalstand  beträgt  25  pCt.  des  eingezalilten  Kapitals.  Er
wird  getrennt  verwaltet  und  vermehrt  sich  folglich  auch  durch
eigenen  Zinsenzuwachs.  Die  Dividenden  in  den  Vorjahren,  ab  1872
betrugen:  6,  4h.,,  6Va,  7  pCt.

Zu  den  bedeutendsten  Hypothekenbanken  zählt  trotz  ihres
jugendlichen  Alters  die,  im  Jahr  1871  errichtete  Süddeutsche
Bodenkredit-Aktienbank  in  München.  Sie  ist  im  Wesentlichen
eine  Schöpfung  der  Oesterreicliischen  Kreditanstalt  und  der  Darmstädter ­
  Kreditbank.  Die  Darmstädter  Bank  ist  auch  heute  noch
mit  einem  Aktienbesitz  von  3,G00,(X)0  M.  bei  ihr  betheiligt.  Ihr
Geschäftskreis  erstreckt  sieb  nicht  allein  auf  Deutschland,  sondern
auch  auf  Deutsch-Oesterreich.  Von  ihrem  Gesammt-llypothekenbestand
  per  117,013,927  M.  entfallen  auf  letzteres  Land  14,681,704  M.
Inwiefern  mit  diesem  beträchtlichen  ausserdeutschen  Besitz  der
Anstalt  eine  Gefahr  für  die  Aktionäre  bezw.  Pfandbriefbesitzer
verbunden  ist,  vermögen  wir  ohne  eingehendere  Kenntniss  der
bctietfenden  Verhältnisse,  als  solche  aus  den  Veröffentlichungen
des  Instituts  zu  erlangen  sind,  nicht  zu  bcurtheilen.  Doch  scheint
uns  einigermassen  bezeichnend  der  Umstand,  dass  im  vergangenen
Jahr  unter  den  27  Subhastationen,  an  denen  die  Bank  betheiligt
war,  keine  einzige  eine  österreichische  Beleihung  betraf,  und  ferner
ist  zu  vermuthen,  dass  die  guten  Verbindungen,  Uber  welche  die
Darmstädter  Bank,  also  auch  die  Süddeutsche  Bodenkreditbank
in  Wien  verfugt,  die  Letztere  vor  gefahrbringenden  Unternehmungen
daselbst  möglichst  bewahren  werden.  —  Der  Best  des  obigen  Gesammt-IIypothekenbestandes
  vertheilt  sich  folgendermasscn  auf  die  einzelnen ­
  Landestheile  Deutschlands:  Bayern  34,687,07  IM.,  altpreussisehe
  Provinzen  (!)  23,342,152  M.,  Frankfurt,  Hessen-Nassau  und  Rheinprovinz ­
  19,035,780  M.,  Sachsen  9,440,566  M.,  Hessen  5,525,612  M.,
Württemberg  5,092,359  M  ,  Baden  4,829,535  M.,  Eisass  379,147  M.
Auf  industrielle  Etablissements  sind  im  Ganzen  6,804,567  M.  hergeliehen ­
  worden,  und  zwar  besitzen  diese  Objekte  einen  Sebätzungswerth
  von  23,167,406  M.  Auch  versichert  die  Direktion,  „dass
dieser  Werth,  sei  es  wegen  der,  mit  den  bezüglichen  Etablissements
verbundenen,  ländlichen  Besitzungen,  oder  wegen  der  gegebenen
günstigen,  städtischen  Lage  und  Verwendbarkeit  zu  anderen  Zwecken,
als  von  dem  dcrmaligen,  industriellen  Betriebe  unabhängig  erscheint.« ­
  —  ln,  Jahr  1876  wurden  23,734,273  M.  neue  Darlehen
        <pb n="44" />
        43

gegeben,  gegen  einen  Scliätzungswertb  von  55,902,247  M.  An
Subliastationen  kamen,  wie  bereits  erwähnt,  27  vor,  welche  sämmtlich
  ohne  Schaden  flir  die  Bank  verliefen.  Nur  ein,  in  Mannheim
belegenes  Objekt  musste  die  Bank  bis  jetzt  th  eil  weise  behalten,
ohne  dass  jedoch  ein  Verlust  darauf  zu  befürchten  stünde.  An
Annuitäten  waren  Ende  v.  J.  224,041  M.  =  3  pCt.  der  gesammten
Einnahmen  von  7,047,689  M.  rückständig,  bis  zur  Veröffentlichung
des  Geschäftsberichts  war  aber  schon  ein  Drittel  hiervon  eingegangen. ­
  Als  einen  weiteren  Massstab  von  unzweifelhafter  Bedeutung
für  die  Beurtheilung  des  Geschäftsverkehrs  der  Süddeutschen  Boden-Kreditbank
  führt  der  Bericht  pro  1876  an,  dass  die  111  freiwilligen
Verkäufe  von,  seitens  der  Anstalt  beliehenen  Objekten  einen  Verkaufsbetrag ­
  von  7,868,503  M  ergaben,  während  die  Darleihungen
nur  3,941,833  M.  betrugen.  Zählt  man  dieses  Resultat  zu  demjenigen ­
  der  Zwangsverkäufe  hinzu,  so  findet  man  ein  sehr  befriedigendes ­
  Durcbschnittsergebniss  für  den  Verkaufswertb  der
beliehenen  Objekte.  Statutarische  Bestimmungen  über  die  Art  der
Beleihungen  sind  nicht  vorhanden.  An  deren  Stelle  sollen,  vom
Aufsichtrathc  zu  erlassende  Reglements  treten.  An  Provinzen,
Städte,  landwirtbschaftliche  Verbände  und  Genossenschaften  kann
die  Anstalt  auch  ohne  hypothekarische  Sicherheit  Darlehen  crtheilen.
Ferner  hat  sie  die  Befugniss,  Hypothekenversicherungen  vorzunehmen,
wovon  bisher  jedoch  kein  Gebrauch  gemacht  worden  zu  sein
scheint.
Das  Aktienkapital  der  Bank  beträgt  z.  Z.  14,400,000  M.,  als
60  pCt.  Einzahlung  auf  24,0(X),000  M.  Nominal.  Die  Rentabilität
hielt  sich  seither  auf  ziemlich  gleichem  Stande,  indem  pro  1871  —  76
vertheilt  wurden:  8,  8,  9,  9V.¿,  99^,  9  pCt.  Pro  1876  wurde  ein
Gewinn  von  1,506,800  M.  erzielt,  wozu  noch  ein  Gewinnvortrag
von  127,299  M.  und  eine  Provisionsreserve  von  397,706  M.  aus
1875  kamen.  Von  der  Gesammtsuramc  von  2,031,805  M.  gelangten
1,296,000  M.  als  Tantième  und  140,045  M.  als  Dotation  des  Reservefonds ­
  zur  Verwendung,  wornach  der  Letztere  sich  auf  751,670  M.
erhöbt.  504,059  M.  gehen  als  Provisonsreserve,  12,667  M.  als
Gewinnvortrag  in  neue  Rechnung  über.
Der  Pfandbriefumlauf  der  Anstalt,  welcher  das  Zehntache  des
Aktienkapitals  betragen  darf,  stand  Ende  1876  mit  111,231,700  M.
zu  Buch.  Ende  des  Monats  April  1877  hatte  er,  laut  dem  betreffenden ­
  Ausweise  der  Bank,  die  Höhe  von  118,065,700  M.  erreicht,
        <pb n="45" />
        44

wälircnd  der  Tlypotlickcnbc^tand  auf  122,018,138  M  gestiegen
war.  Ersterer  nähert  sich  also  wieder  seinem  Maximum,  so  dass
eine  neue  Einberufung  von  Aktienkapital  fUr  nächstes  Jahr  wahrscheinlich ­
  ist.  Da  die  Pfandbriefe  meist  à  4V,  pCt.  verzinslich
sind,  so  erwächst  bei  ihrer  Ausgabe  der  Bank  ein  Disagio,  welches
Ende  1876  mit  2,776,700  M.  als  Aktivum  zu  Buch  stand  Das
Disagio  wird  durch  ordentliche  und  aiissorordentliche  Tilgungen  im
ersten  Drittel  der  Umlaufszeit  der  betreffenden  Pfandbriefserie  getilgt.
Pro  1876  wurden  187,913  M  auf  diesen  Konto  vom  Bruttogewinn
abgeschrieben.  Die  Pfandbriefe  entbehren  eines  Vorzugsrechts  vor
anderen  Forderungen  der  Bank,  da  jedoch  ausser  ihnen  keine
wirklichen  Kreditoren  vorhanden  sind,  so  hat  dieser  Mangel  schwerlich ­
  praktische  Bedeutung  für  die  Sicherheit  der  Pfandbriefe.  Dieselben ­
  können  in  Bayern  und  Hessen  -  Darmstadt  zur  Anlage  von
Mündel-  und  Stiftungsgeldern  benutzt  werden.

Durchaus  normale  und  gesunde  Verhältnisse  zeigt  die  Bilanz
pio  1876  der  Württeinbergischen  Hypothekenbank  in  Stuttgart.
Emern  cingczahltcn  Aktienkapital  von  4,500,000  M.  und  einem
Pfandbriefumlauf  von  41,441,300  M.  steht  ein  Hypothekenbesitz
von  45,296,955  M.  gegenüber,  während  an  disponiblen  Mitteln  etwa
eine  Million  M.  und  an  Reserve  481,686  M.  vorhanden  sind.  Durch
(len  Zinszuwachs  pro  1876  von  19,267  M.  und  die  statutarische
Dotation  mit  4o,589  M  erhöht  sich  der  Stand  des  Letzteren  auf
046,542  M  Vom  Reingewinn  per  455,890  M.  erhalten  die  Aktionäre
370,000  M.  =  8.,,4  pCt.,  wobei  zu  bemerken  ist,  dass  500,000  M.
des  Kapitals  nur  iür  8  Monate  an  der  Verzinsung  theilnahmen.
Die  Tantièmen  umfassten  32,272  M.  In  der  sehr  durchsichtigen
Bilanz  tiguriren  als  Aktivum  u.  a.  128,1X10  M.  Disagio-Konto,
während  unter  den  Passiven  25,760  M.  Disagio-Amortisations-Konto
aufgetührt  sind.  Wir  haben  bereits  rnitgetheilt,  dass  die  Bank  den
gesammten  Kursverlust  an  4'/2  pCt.  Obligationen  innerhalb  der
eisten  fünf  Jahre  nach  Emission  der  betreffenden  Pfandbriefe,
nämlich  im  Laute  jenes  Zeitraums  tilgt,  während  dessen  die  dagegen ­
  erworbenen  Hypotheken  nicht  rückzahlbar  sind.  Der  Betrag
des  Disagio-Konto  kann  daher  nie  eine  bedeutende  Höhe  erreichen,
zumal  die  4^.^  pCt.  Pfandbriefe  dieses  Instituts  in  der  Regel  wenig
Übel  1  pCt.  Perte  machen.  Die  Pfandbriefe  haben  laut  Statutnachtrag ­
  ein  Vorzugsrecht  auf  die  Hypotheken  des  Instituts,  welche
        <pb n="46" />
        ilincn  verfaustpfändet  sind.  Da  der  Pfandbriefundauf  das  Zehufacbe
des  Aktienkapitals  nicht  übersteigen  darf,  so  ist  zu  erwarten,  dass
eine  neue  Einzahlung  auf  die  jetzt  mit  50  pCt.  eingezahlten  Aktien
Ende  dieses  oder  Anfangs  nächsten  Jahres  einberufen  werden  wird,
vorausgesetzt,  das  eine  Zunahme  des  Hypothekenbesitzes  in  ungeföhr
  dem  vorjährigen  Verhältnisse  stattfindet.  Pro  1876  erfolgte
nämlich  ein  Zugang  an  Hypotheken  per  Saldo  von  5,320,337  M.,
während  die  eigentliche  Zahl  der  neu  erworbenen  Hypotheken
7,851,725  M.  betrug,  so  dass  die  Differenz  durch  Heimzahlungen
gebildet  wird.  Nach  dem  Geschäftsbericht  entfallen  von  diesen
Hypotheken  7,595,725  M.  auf  landwirthschaftliches  und  städtisches
Gruudeigenthum  und  256,000  M.  auf  gewerbliche  Objekte.  Es  ist
dies  eine  sehr  wichtige,  jedoch  von  wenigen  Bankverwaltungcn
in  den  Geschäftsberichten  beobachtete  Unterscheidung.  Ueber  die
Vertheilung  der  Hypotheken  nach  Landschaften,  Provinzen  und
Kreisen  enthält  der  Bericht  dagegen  nur  die  Benachrichtigung,  dass
die  45,296,955  M.  Hypotheken  der  Bank  statutengemäss  innerhalb
des  deutschen  Reiches,  im  Wesentlichen  in  Württemberg  und  den
angrenzenden  Ländern  belegen  sind  und  auf  Gegenständen  ruhen,
die  einen  gerichtlichen  Schätzungswerth  von  111,527,666  M.  besitzen. ­
  Eine  nähere  Detailirung  muss,  trotz  dieser  Mittheilung  als
wünschenswerth  bezw.  nothwendig  bezeichnet  werden.  Die  Beleihungsgrenze ­
  wird  durch  den  halben,  gerichtlichen  Schätzungswerth ­
  der  Objekte  gebildet.  Nachhypotheken  sind  gänzlich  ausgeschlossen. ­
  Der  Reservefond  ist  bis  auf  die  Höhe  von  20  pCt.
des  Aktienkapitals  zu  bringen  und  wird  besonders  verwaltet,  wie
ihm  auch  seine  Zinsen  hinzuwachsen,  bis  obiger  Betrag  erreicht
ist.  Die  Anstalt,  welche  Ende  1867  errichtet  wurde,  erfreut  sich
des,  durch  ihre  höchst  vorsichtige  Verwaltung  begründeten  Rufes
grosser  Solidität  und  vertheilte  von  1868  —1876  folgende  Dividenden  :
8,  81/^,  79,,  8,  8,  8,  10,  9.i5,  8,64  pCt.
*  *
*
In  der  zweiten  Abtheilung  der  Hypothekenbanken,  als  jener,
welche  die  Institute  mit  mehrfachen  Geschäftszweigen  in  sich
vereinigt,  ist,  der  alphabetischen  Reihenfolge  nach,  zuerst  die
Aktien-Qesellschaft  für  Boden-  und  Kommunal-Kredit  in  Eisass-Lothringen
  in  Strassburg  %n  nennen.  Die  Bank  mit  diesem  langathmigen
  Titel  wurde  im  Jahre  1873  mit  einem  Aktienkapital  von
9,600,(Xt0  M.,  worauf  50  pCt.  eingezahlt  sind,  gegründet,  und  dient
        <pb n="47" />
        46

vorzugsweise  als  Depotstelle  für  öffentliche  Gelder  (von  Gemeinden,
Verwaltungen,  Sparkassen).  Schon  dieser  Umstand  bürgt  für  die
solide  Fundirung  und  Geschäftsführung  des  Instituts,  welches
ausserdem  das  regelmässige  Bankgeschäft  betreibt,  also  Kontokorrent-Kredit ­
  gewährt,  Effekten-  und  Wechsel  an-  und  verkauft  etc.
Unter  den  Umsatzziifern  des  Institutes  und  den  Bilanz-Positionen
nimmt  die  Ilypotheken-Abtheilung,  welche  jedoch  in  regelmässiger
Entwicklung  begriffen  ist,  eine  verhältnissmässig  bescheidene
Stellung  ein.  Ult.  Dezember  v.  J.  waren  vorhanden  10,154,123  M.
Hypotheken  und  5,891,600  M.  Pfandbriefe.  Letztere  tragen  40,^  pCt.
Zinsen  und  sind  al  pari  bezw.  darüber  verkäuflich.  Bislang
erstreckte  sich  das  Hypothekengeschäft  der  Anstalt  nur  auf  die
lieichslande,  nach  dem  Beschluss  der  letzten  General-Versammlung
sollen  aber  von  jetzt  ab  auch  Darlehen  an  Korporationen  in  ganz
Deutschland  gegeben  werden  dürfen.  Die  Beleihungsgrenze  bildet
für  Liegenschaften  der  Zweidrittel-,  für  Gebäude  der  halbe  Werth.
Der  Pfandbricfumlauf  darf  das  Zwanzigfache  des  eingezahlten
Aktienkapitals  betragen.  Ein  Vorzugsrecht  der  Pfandbriefinhaber
vor  anderen  Gläubigern  der  Bank  ist  nicht  vorhanden.
Die  Bilanz  pro  1876  weist  als  hauptsächlichstes  Passivum
40,642,613  M.  öffentliche  Gelder  auf;  als  hervorragendste  Aktivposten ­
  sind  zu  nennen;  19,778,052  M.  Wechsel,  9,929,594  M.
Fonds  und  Effekten,  8,060,276  M.  Debitoren,  10,154,124  M.  Hypotheken ­
  und  2,299,271  M.  Kommunaldarlehen.  Aus  dem  Jalircsgewinnc
  von  315,416  M.  werden  288,000  M.  als  6  pCt.  Dividende
an  die  Aktionäre  gezahlt,  je  2,982  M.  als  Tantieme  der  Direktion
und  dem  Aufsichtsrath  zuerkannt  und  18,753  M.  dem  Ueservefond
überwiesen,  welcher  bereits  143,195  M.  enthielt.  In  den  vorhergegangenen ­
  drei  Jahren  hatte  die  Dividende  stets  8  ¡)Ct.  betragen.
Den  Kentabilitätsrückgang  begründet  der  Geschäftsbericht  mit  dem
niedrigen  Zinsfuss  und  dein  Geld  Überfluss  des  vorigen  Jahres.
Die  Bankabtheilung  hat  ihre  Beziehungen  auf  alle  grösseren
Plätze  des  Kontinents  ausgedehnt.  Mit  dem  ganzen  Charakter
der  Anstalt  stimmt  überein,  dass  der  Effektenbesitz  derselben  nur
gute,  festverzinsliche  Papiere  umfasst.
Hie  Anhalt-Dessauische  Landesbank  in  Dessau,  obgleich  bereits
1847  gegründet,  betreibt  erst  seit  1872  das  Kealkreditgeschäft.
Unter  den  Folgen  der  Gründerzeit  von  1853—57  hatte  das  Institut
        <pb n="48" />
        47

schwer  zu  leiden,  naehdem  ihm  jedoch  im  Jahre  1804  durch  Zusammenlegung ­
  von  Aktien  seine  finanzielle  Konsolidation  gelungen
war,  hat  sich  seine  Lage  anhaltend  gut  gestaltet.  Die  Rentabilität
betrug  seit  1870:  9,  12  /.¿,  14,  10%,  O'/j,  10,  9  pCt.  Der  Reservefond ­
  ist  mit  640,383  M.  auf  mehr,  als  das  statutenmässige  Maximum
von  10  pCt.  des  Aktienkapitals  von  6  Millionen  M.  gebracht  worden,
ausserdem  besteht  eine  Spezialreserve  von  48,917  M.  Die  Bilanz
pr.  ult.  Dezbr.  v.  J.  macht  einen,  im  Allgemeinen  befriedigenden
Geschäftsstand  ersichtlich,  denn  es  waren  verhältnissmässig  wenige
Effekten,  anscheinend  keine  Konsortialgeschäfte  und  genügende,
disponible  Mittel,  nämlieh  3.6  Millionen  M.  gegenüber  2.5  Millionen ­
  M.  kurzfälligen  Verbindlichkeiten  vorhanden.  Ziemlich  hoch
im  Verhältniss  zum  Aktienkapital  erschien  dagegen  der  Debitorenbestand ­
  von  5.8  Millionen  M  —  In  der  Hypotheken-Abtheilung
waren  Ende  v.  J.  9.2  Millionen  M.  Kapital  engagirt,  wovon  8.5
Millionen  M.  durch  Pfandbriefausgabe  beschafft  worden  waren.
Letztere  dürfen  im  Betrag  von  92  pCt.  der  erworbenen  Hypotheken
ausgegeben  werden.  Es  steht  ihnen,  nach  den  Statuten,  ein  ausschliessliehes
  Pfandrecht  an  den  Hypotheken  zu,  welches  Vorzugsrecht, ­
  wie  die  meisten,  auf  diese  Weise  begründeten,  von  den
Fachleuten  angezweifelt  wird.  Die  Gesellschaft  beleiht  Liegenschaften ­
  innerhalb  zwei  Drittel,  Gebäude  innerhalb  der  ersten
Hälfte  des  Werths.  Die  Entwicklung  der  Hypothekenabtheilung
wird,  wie  die  Verwaltung  versichert,  durchaus  nicht  angestrengt.
Bei  solchem  Geschäftsbetriebe  seien  natürlich  nicht  in  jedem  Berichte ­
  glänzende  Resultate  zu  verzeichnen,  wohl  aber  eine  regelmässige ­
  und  sichere  Entwicklung  ;  obwohl  die  Darlehensbedingungen
billige  seien,  resultire  befriedigender  Nutzen,  und  seien  die  Pfandbriefe, ­
  „deren  Absatz  kein  Disagio  und  keine  Provisionen  erfordert“,
dauernd  gesueht.  Ueber  die  Gewinnvertheiluug  ist  zu  bemerken,
dass  die  Dotirung  des  Reservefonds  mit  nur  10  pCt.  vom  Betrag
des  Aktienkapitals  bei  einer  grösseren  Ausdehnung  der  Pfandbriefemission ­
  billigen  Ansprüchen  nicht  genügen  kann.  Vorläufig  besitzt
das  Pfandbriefka})ital  jedoeli  in  den  bestehenden  Reserven  und  in
dem  Aktienkapital  genügenden  Rückhalt.  Gerügt  werden  muss
die  Nichtbeachtung  der  Statuten  hinsichtlich  der  Verwendung  des
Gewinnes  pro  1875  und  1876  Letztere  schreiben  nämlich  vor,
dass  von  dem  Surplus  (über  4  pCt,  des  Aktienkapitals)  die  Verwaltung ­
  als  Tantième,  die  Aktionäre  ^5  Restdividende
        <pb n="49" />
        48

erhalten.  Für  1875  blieb  nun  ein  Posten  von  1)3,27()^M.  Gewinn,  (leiden ­
  Aktionären  gebUbrte,  iinvertlieilt,  obgleich  die  Verwaltung  sich
ihre  Tantième  aus  dein  ganzen  Supergewinn  berechnet  und  folglich
für  die  ihr  an  geh  öligen  Personen  kein  Opfer  übernommen  hatte.
1876  wurde  aus  diesem  Gewiiinvortrag  aber  ein  Verlust  von
40,074  M.  gedeckt,  so  dass  also  die  Aktionäre  allein,  nicbt  auch
die  auf  den  Supergewinn  angewiesenen  Verwaltungsorgane  einen
Nachtheil  daraus  hatten,  obgleich,  bei  ricbtiger  Verrecbnung  des
Verlustes,  derselbe  aus  dem  tantiemeptlicbtigeii,  neuen  Gewinn
hätte  gedeckt  werden  müssen.  Ausserdem  besitzt  jeder  einzelne
Aktionär  ein  unbedingtes  Recht  auf  den  Rezug  des  letzten,  zur
Vertheiluiig  disponiblen  Pfennigs,  wenn  die  Statuten  eine  solche
Vertheilung  vorschreiben,  was  hier  der  Fall.  Waren  aus  dem  Jahr
1875  Verluste  zu  befürchten  —  und  hierauf  deutet  fast  die  Schaffung ­
  eines  Gewinnsaldo  von  circa  00,000  M  —  so  hätte  man  eine
entsprechende  Summe  aus  dem  Bruttogewinn  als  Spezialreserve
oder  dergleichen  ausscheiden,  und  nur  den  wirklich  vertheilbaren
Gewinn  als  solchen  berechnen  und  auch  hinsichtlich  des  Tantiemengenusses ­
  behandeln  sollen.  Pro  1876,  wo  35,689  M.  auf  neue  Rechnuug
  übertragen  werden,  gilt  dasselbe.
Wir  gelangen  jetzt  in  unserer  Besprecbung  zu  dem,  nach
Kapitalkraft  und  Ptandbrictumlaut  bedeutendsten,  unseres  Wissens
auch  ältesten  (seit  1835  bestehenden)  deutschen  Pfandbriefinstitut,
zur  Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  in  München.
Dieselbe  ist  aucb  ausserdem  merkwürdig  durch  ihre  geschäftliche
Gliederung,  da  sie  nicht  allein  als  Hypothekenbank,  sondern  aucb
als  Lombard-  und  Kreditbank  und  als  Versicherungs-Anstalt  eine
umfassende  Thätigkeit  entwickelt.  Bis  zum  Jahre  1875  besass  sie
daneben  noch  das  alleinige  Noten¡)rivileg  für  Bayern.  Dasselbe
wurde  jedoeb  alsdann,  mit  Zustimmung  der  General-Versammlung
abgelöst  und,  erheblich  erweitert,  einer  besonderen  Anstalt,  der
Bayeriseben  Notenbank  übertragen,  auf  deren  Aktien  die  Aktionäre
der  Bayeriseben  llypotbcken-  und  Wechselbank  vorzugsberechtigt
waren.  Diese  neue  Notenbank  hat  auch  die  Finlösung  der  Noten
des  Mutterinstituts  übernommen,  welch’  letzteres  ihr  dagegen  bis  zur
definitiven  Abrechnung  jene  Aktiven  (Hypotheken)  überwiesen  hat,
welche  statut-  und  konzessionsgemäss  den  Noten  der  Bayerischen  1  lypotheken-
  und  Wcchselbank  als  Spezialsicherhcit  zu  dienen  hatten.
        <pb n="50" />
        49

4

Angesichts  des  komplizirten  Charakters  der  Bank  bedarf  es
einer  genauen  Auseinanderhaltung  der  veischiedeiien  Geschäftszweige ­
  ^  uni  eine  klare  Rechnung  und  einen  sichern  Ueberhlick
liber  die  Lage  der  Dinge  der  Zentralleitung  bezw.  den  Aktionären
zu  ermöglichen  Die  Organisation  der  Anstalt  ist  nun  eine  so
vollendete,  dass  dieser  Zweck  vollkommen  erreicht  wird.  Von  der
besonderen  gesetzlich  vorgeschriebenen  Ueberwachung  des  Unternehmens ­
  seitens  Staatsbeamten  abgesehen,  sorgen  die  sehr  eingehend ­
  gehaltenen  Statuten  für  eine  rationelle  Leitung  der  verschiedenen ­
  Geschäftsabtheilungen,  welch’  letztere  dadurch,  sowie
durch  die  Bildung  besonderer  Reserven,  mehr  oder  weniger  als
selbstständige,  und  nur  in  eine  und  dieselbe  Hauptkasse  abliefernde
Institute  erscheinen.  Als  besondere  Vorzüge  der  Bayerischen  Hypotheken- ­
  und  Wechselbank,  zugleich  als  Beweis  für  die  prompte
Funktionirung  ihres  Verwaltungsapparats  und  das  Abhandensein
jeglichen  persönlichen  Zweckes  in  der  Verwaltung  sind  zu  nennen
die  halbjährlichen  Abschlüsse  und  Dividenden-Vertheilungen,  welche
je  mit  dem  Schluss  des  Halbjahres  erfolgen,  sowie  die  Tantiemenlosigkeit
  der  Verwaltung,  da  die  Aufsichtsräthe  ihre  Aufgabe  als
ein  unentgeltlich  zu  verwaltendes  Ehrenamt  betrachten.
Die  Hypotheken  -  Abtheilung  nimmt  im  Geschäftsverkehr  der
Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  die  erste  Stelle  ein.
Sie  machte  Ende  v.  J.  einen  Hypothekenbesitz  von  251,271,004  M.
und  einen  Bfandbriefumlauf  von  220,094,072  M.  ersichtlich.  Für
die  Beleihung,  welche  sich  nur  auf  bayerische  Liegenschaften  etc.
erstrecken  darf,  ist  Vorschrift,  dass  Hypotheken  in  der  Regel
nur  auf  erste  Stelle  gegeben  werden  und  den  halben  Werth  des
Objektes  nicht  übersteigen  sollen.  Als  Valuta  können  die  Pfandbriefe ­
  dienen,  die  dann  jedoch  auch  wieder  in  Zahlung  genommen
werden  müssen  bei  der  Tilgung.  Die  Anstalt  vermeidet  also  auf
diese  Weise  eigenen  Agioverlust,  der,  trotz  des  hohen  Standes
ihrer  4  pCt.  Pfandbriefe  (andere  existiren  nicht)  von  ca.  94  pCt,
bei  (1er  grossen  Umlaufssumme  ein  sehr  bedeutender  sein  müsste.
Den  Pfandbriefen  haften  bekanntlich  die  erworbenen  Hyj)otheken
als  Spezialpfand,  wie  dies  durch  die  betreffende,  von  den  gesetzgebenden ­
  Faktoren  bestätigte  Statutbestimmung  (§  01al.  16)
testgestellt  worden  ist.  Ausserdem  besteht  für  die  Jffandbriefe  ein
besonderer  Reservefond,  welcher  nicht  früher  geschlossen  werden
dart,  als  bis  er  die  Höhe  von  5  pCt.  der  umlaufenden  Pfandbriefe
        <pb n="51" />
        50

erreicht  hat,  und  ein  Delkredere-Konto  der  Hypothcken-Ahtheilung,
bestimmt  zur  Deckung  etwaiger,  bei  Uebernahme  belichener  und
subliastirter  Güter  sich  ergebenden  Verluste.  Ersterer  beträgt  jetzt
1,499,968  M.,  letzterer  736,238  M.  Die  Maximalsumme  der  Pfandbriefe ­
  ist  einstweilen  auf  260  Mill.  M.  bemessen.  Ueber  das  llypotbekengesebätt
  im  Jahre  1876  sagt  der  Bericht,  dass  trotz  einiger
Beeinflussung  des  Kealkredit-Gesebäfts  durch  die  allgemeinen  Verhältnisse ­
  dasselbe  in  Süddeutschland  doch  noch  frei  geblieben  ist
von  allen  beängstigenden  und  beunruhigenden  Symptomen,  und
dass  die  grössere  Zurückhaltung,  welche  sich  das  Institut  hinsichtlich ­
  einiger  grösseren  Städte  im  vergangenen  Jahr  auferlegt
hat,  nur  in  dem  Bestreben  nach  gleichmässigcr  Vertheilung  der
llisiken  über  ganz  Bayern  ihren  Grund  hat.  An  einer  anderen
Stelle  heisst  es  dann:  „Die  Zinsen  und  Annuitäten  fangen  an,  etwas
langsamer  einzugehen  als  in  den  vorausgegangenen  Jahren,  doch
hat  der,  am  Jahresschluss  bestandene  Annuitäten-Rückstand  nicht
mehr  als  4  pCt.  der  gesammten  Schuldigkeitsgrösse  betragen.“  Der
Zuwachs  an  Hypotheken  umfasst  pro  1876  28,034,075  M.  Nach
Vertheilung  auf  Stadt,  Land  und  industrielle  Etablissements  sind
dieselben  nicht  spezialisirt.  Auch  über  die  Betheiligungen  an  Subhastationen
  im  vergangenen  Jahre  enthält  der  Bericht  nichts.
Dagegen  führt  er  an,  dass  15  Anwesen  im  fatirten  Werthe  von
530,000  M.  zum  Subhastationspreise  von  283,000  M.  sich  im
Besitze  der  Anstalt  befinden.  Von  den  übrigen  Geschäfts-Abtheilungen
der  Bank  hat  die  kaufmännische  befriedigende  Erfolge  im  Eflektenverkehr
  (der  sich  vorwiegend  auf  Kauf  und  Verkauf  eigener
Pfandbriefe  und  auf  Betheiligung  an  festverzinslichen,  neuen  Paj)ieren
erstreckt),  weniger  befriedigende,  des  billigen  Zinsfusses  halber,
im  Wechsel-  und  Lombardgeschäft  erzielt.  Der  Umfang  der  einzelnen ­
  Zweige  dieser  Abtheilung  erhellt  aus  den  untenstehenden
Ziffern  der  Hauptbilanz.  Die  Versicherungs-Anstalt  hat  sowohl  in
der  Feuer-  als  in  der  Lebensversicherungs-Branche  mit  gutem
Erfolge  operirt.  In  Ersterer  betrug  der  Zuwachs  an  Versicherungs-Kapital
  77  Mill.  M.  In  Folge  dieser  allgemeinen  günstigen  Resultate
ist  die  Anstalt  in  ihrer  Ertragsfähigkeit  sich  nahezu  gleich  geblieben, ­
  obgleich  sie  pro  1876  der  zinsfreien  Banknoten-Kapitalien
zum  ersten  Mal  ermangelte.  Das  Aktienkapital  von  30  Millionen
Gulden  =  34,285,714  M.  hat  man  bisher  abzurunden  unterlassen,
da  eine  Herabsetzung  desselben  die  sofortige  Fälligkeit  aller
        <pb n="52" />
        51

Schiildtitel  der  Anstalt,  und  eine  Abrundung  nach  oben,  etwa  auf
3G  Millionen  M,  andere  Schwierigkeiten  zur  Folge  haben  müsste,
insofern  kein  Aktionär  gehalten  sei,  mehr  als  den  Nominalbetrag
seiner  Aktien  einzuzahlen  (Art  219  A.  D.  H.  G.)  und  die  Vorlegung ­
  des  Einzahlungsbetrages  seitens  der  Bank  mit  der  dazu
gehörigen  iilgnng  dieser  Vorlage  aus  den  Reinerträgnissen  wohl
zu  einer  inneren  Werthserhöhung  der  Aktien,  aber  auch  zu  einer
vorübergehenden  Ertrags-Verringerung  derselben  geführt  haben
würde.  Die  Direktion  glaubt  daher,  es  bis  auf  Weiteres  bei
den  jetzigen  Zuständen  belassen  zu  sollen,  bis  die  bevorstehende
Aktienreform  erleichternde  Bestimmungen  für  die  blosse  Anpassung
der  alteren  Aktien  an  die  neue  Währuug  gebracht  haben  wird.
Aus  der  Bilanz  führen  wir  folgende,  hauptsächliche  Ziffern  an,
a)  Aktiva:  Hypotheken  251,271,064  M.,  rückständige  resp.  auf
das  Jahr  1870  entfallende,  noch  nicht  erhobene  Hypothekenzinsen
4,100,370  M.,  Wechselvorrath  6,202,592  M  ,  Lombard  9,740,545  M.
Effekten  7,695,318  M.,  Effekten  des  Reservefonds  4,540  475  M
dcsgl.  des  Delkredere-Konto  734,243  M.,  Debitoren,  einschliesslich
der  Giroguthaben  bei  der  Reichsbank  und  der  Bayerischen  Notenbank ­
  8,474,041  M.,  Kassa  5,504,770  M.  b)  Passiva:  Aktienkapital
34,280,714  M.,  Reserven  4,499,907  M  ,  Pfandbriefe  226,394,072  M
Depositen  12,479,009  M  ,  Kreditoren  5,099,003  M  ,  Vermögen  der
Versicherungs-Anstalten  7,161,090  M.  Die  Dividenden  der  letzten
zehn  Jahre  betrugen.  7^6,  8,  8^/5,  8%,  9^/6,  9^/5,  lOVs,  8,  18,
8,  18  i)Ct.  '  I  &amp;gt;  &amp;gt;  &amp;gt;

Die  landwirthschaftliche  Kreditbank  in  Frankfurt  a.  M.  betreibt
sowohl  das  Kontokorrent-,  als  auch  das  Lombard-  und  Hypothekengeschäft. ­
  Bei  einem  eingezahlten  Aktienkapital  von  600,000  M.
hatte  sic  Ende  1875  unter  den  Aktiven  2,017,532  M.  Hypotheken,
231,270  M.  Darlehen  gegen  Unterpfänder  und  den,  verhältnissrnässig
sehr  bedeutenden  Posten  von  1,017,000  M  Kontokorrent-Schulden
stehen.  Auderseitig  zeigte  die  Bilanz  einen  Tratten  -  Konto  von
306,298  M  ,  ferner  815,595  M.  Kreditoren,  157,232  M.  Baardepositeu,
  152,429  M.  Spareinlagen  und  1,861,000  M.  5  pCt.  Hypotheken ­
  -  Antheilscheine.  Der  Reservefond  betrug  20,280  M.,  der
Spezial  -  Reservefond  41,000  M.  Verhältnissrnässig  gering  insbesondere ­
  gegenüber  den  kurzfälligcn  Depositen  und  Spareinlagen,
Waren  die  disponiblen  Mittel  mit  54,718  M.  Kassa  und  57,713  M.
        <pb n="53" />
        52

Wechseln.  Die  Dividende  betrug  24,000  M.  —  4pCt.  des  Kapitals.
Aus  den  Mittheilungen  des  Geschäftsberichts  geht  hervor,  dass  an
Hypotheken  im  Laufe  des  Jahres  neu  erworben  wurden  440,470  M.,
wodurch,  nachdem  92,360  M.  abgetragen  worden  waren,  der
Hypothekenbesitz  der  Bank  sich  von  1,669,422  M.  auf  2,017,532  M.
hob.  1,739,847  M.  hievon  sind  als  Aunuitäten-Darlehen,  277,685  M.
als  Rest-Kaufschillinge  dargeliehen  worden.  Die  Hypotheken  „beruhen ­
  vorzugsweise  auf  Verpfändung  von  Grundeigenthum“  (ländlichem ­
  Grundbesitz?);  ihr  Schätzungswerth  beträgt  3,849,748  M.  —
einer  DurchschnittsUberbesserung  des  auf  Annuitäten  dargeliehenen
Kapitals  (1,739,847  M.)  von  121'LpCt.  Die  Hypotheken-Anthcilscheine,
  deren  Betrag  sich  um  292,000  M.  während  des  vergangenen
Jahres  vermehrt  hat,  wären,  der  Versicherung  der  Direktion  zufolge,
also  durch  den  Hypothekenbesitz  als  hinlänglich  gesichert  zu  betrachten, ­
  wenn  ihnen  ein  direktes  Pfandbriefrecht  darauf  eiiigcniumt
wäre.  Angesichts  der  sonstigen  Engagements  der  Bank  (Kontokorrentgeschäft) ­
  können  sie  jedoch  nicht  den  Pfand  brieten  reiner
Hypothekenbanken  hinsichtlich  der  Sicherheit  gleichgestellt  werden.
Dieselben  ermangeln  eines  ständigen  Börsenkurses.  —  Die  Statuten
enthalten  nichts  Näheres  Uber  die  Natur  der  Hypotheken-Anthcilscheine
  es  ist  vielmehr  dort  nur  ganz  allgemein  von  verzinslichen
Bankschuldscheinen  die  Rede.  Das  Verhältniss  des  Umlaufs  der
Letzteren  zum  eingezahlten  Aktienkapital  ist  nicht  testgcstcllt.
Auch  der  Hypothekenerwerb  ist  lediglich  dem  Ermessen  dei  (jcschäftsleitung
  aiiheimgestellt,  und  wird  in  Betreff  desselben  auf
die  Geschäftsordnung  verwiesen.  —  Der  Reservetond  ist  auf  die
Höhe  von  25  pCt.  des  Aktienkapitals  zu  bringen.
Der  Bilanz  der  Bayerischen  Vereinsbank  in  München  pci
Ende  1876  ist  nachzurlihmen,  dass  sie  ein  ausserordentlich  noimales
  Verhältniss  der  verschiedenen  Positionen  zu  einander  und
zum  Grundkapital,  sowie  einen  sehr  flüssigen  Stand  der  Gesel  -
^^aRsRmds  cHœnnen  lässt.  Das  V^x^s^poHc^uilkiuina^|t
4,053,982  M.,  an  baarer  Kasse  und  Sorten  stehen  1,108,364  ;  .
verzeichnet,  unter  den  Effekten  von  2,185,430  M  befinden  sich
1,350,000  M.  sofort  veräusserbare  deutsche  Staatspapiere,  und  des
Weiteren  —  bis  auf  185,000  fl.  österreichische  Gold-Prioritäten  --Loose,
  Städte-  und  Kreis-Obligationen,  bayerische  Pfandbriefe  und
deutsche  Eisenbalm-Prioritäten.  Wir  setzen  dabei  voraus,  dass
        <pb n="54" />
        53

(lie  Wechsel  alle  diskontirbar  sind.  Die  Bemerkung  des  Geschäftsberichts, ­
  dass  Verluste  im  Kontokorrent-Geschäft  nicht  vorgekommen,
berechtigt  einigermassen  zu  der  Annahme,  dass  die  5,490,57(1  M.
Dehitoren  gut  seien.  Unter  den  sonstigen  Aktiven  der  Bilanz  sind
zu  nennen  420,697  M.  Einzahlungen  auf  Syndikate,  welche  sich
meistens  auf  sächsische  Rente  beziehen,  ferner  1,236,640  M.  Lombard-Konto ­
  und  44,642,578  M.  Hypotheken.  Auf  der  Passivseite
tiguriren  dagegen:  42,641,686  M.  Obligationen,  704,021  M.  Kassenscheine, ­
  3,948,177  M.  Kreditoren,  1,617,555  M  Tratten,  330,000  M.
Reservefond  und  9,0(X),000  M.  Aktienkapital.  Die  Pfandbrief-Gläubiger
haben  es  also  hier,  abgesehen  von  dem,  ihnen  jedoch  nicht  ausschliesslich ­
  verpfändeten  Hypothekenbesitz  als  Grundlage  für  ihre
Forderungen,  mit  einem,  allem  Anschein  nach  recht  gut  geleiteten
Kredit-Institut  zu  thun.  Ueber  die  Hypothekensparte  selbst  gibt
der  Geschäftsbericht  folgende  Auskunft  :  Es  wurden  neu  bewilligt ­
  und  vollzogen  5,697,993  M.  Darlehen,  und  zurückgezahlt
1,563,476  M.,  so  dass  der  Gesammtbestand  sich  von  40,192,994  M.
auf  44,327,511  M.  hob.  Sämmtliche,  neue  Geschäfte  gelangten,
mit  Ausnahme  eines  einzigen  in  Wien  abgeschlossenen,  innerhalb
der  Grenzen  Bayerns  zum  Vollzüge.*  Wie  sich  der  Hypothekenbesitz ­
  überhaupt  verthcilt,  geht  aus  dem  Geschäftsbericht  nicht
hervor.  Wir  sehen  uns  desfalls  lediglich  auf  eine  Mittheilung  des
Berichts  pro  1875  verwiesen,  inhaltlich  welcher  von  den  damals
vorhandenen  23,601,668  11.  Hypotheken  4,823,832  11.  in  Oesterreich ­
  und  1,874,830  11.  in  Wien  belegen  waren.  Verluste  im
1  ly  pothekcngeschäft  hat  die  Anstalt  auch  im  vorigen  Jahre
nicht  erlitten.  Bei  41,  ausschliesslich  in  Bayern  vorgekommenen
¡Subhastationen  beliehencr  Güter  ging  sie  vollkommen  schadlos
aus  und  konnte  auch  vier,  ihr  zugcfallene  Objekte  alsbald  wiecler
veräussern.  Auf  den  österreichischen  Hypothekenbesitz  voinehmlich
scheint  sich  jene  Aeusserung  des  Geschäftsberichts  zu  beziehen,
dass  ausserhalb  Bayerns  noch  nie  ein  Zinsrückstand  vorgekommen
sei.  Aus  einer  Mittheilung  über  die  völlige  Tilgung  des  Disagios
jener  Pfandbriefe,  „die  wir  am  31.  Dezember  nach  dem  Stande  des
Darlehens  Konto  noch  zu  emittiren  herechtigt  waren  ,  geht  nicht
mit  Bestimmtheit  hervor,  ob  die  Pfandbriete  sämmtlich  zum  Nominaloder ­
  zum  Verkaufswerth  unter  die  Passiven  der  Bilanz  eingestellt
worden  sind.  Da  aber  ein  Disagio-Konto  unter  den  Aktiven  nicht
vorkommt,  so  neigen  wir  zu  der  Ansicht,  dass  sämmtliche  Disagios
        <pb n="55" />
        54

bereits  abgeselirieben  sind,  lieber  die  Begrenzung  des  Pfandbriefnndaufs
  ist  gesagt,  dass  die  allerbücbste  Genebinigiing  ciiizuliolen
ist,  wenn  derselbe  den  siebenfachen  Betrag  des  Aktienkapitals
übersteigen  soll.  Bis  zum  Betrage  von  63  Mill.  M.  hat  die  Bank
also  die  Emission  von  Pfandbriefen  einstweilen  frei.  Rücksichtlich
des,  bei  Ertheilung  von  Hypotheken-Darlehen  zu  beobachtenden
Verhaltens,  findet  sich  im  Statut  auch  nicht  die  leiseste  Andeutung.
Es  wäre  desshalb  doppelt  wünschenswert!],  dass  die  Verwaltung
in  ihren  Gesehäftsberichten  einigen  Aufschluss  crtheilte  über  den
Schätzungswerth  der  beliehenen  Objekte,  über  das  Verfahren  zur
Ermittlung  desselben  etc.  Haben  dergleichen  Regeln  auch  nicht
immer  einen  praktischen  Werth,  so  kann  doch  der  Einzelne
vielleicht  daran  aus  seiner  eigenen  Erfahrung  ermessen,  ob  die
Verwaltung  solchen  Bestimmungen  aueh  thatsächlich  Rechnung
trägt  oder  nicht.
Eine,  weniger  für  die  Pfandbriefgläubiger  als  für  die  Aktionäre
bemerkenswerthe  Sache  ist  der  Umstand,  dass  in  den  jüngst  vergangenen ­
  Jahren  die  Verwaltung  sieh  ihre  statutarischen  Tantiemen
aus  dem  ganzen  Supergewinn  berechnet  hat,  während  sie  nachher
durch  die  General-Versammlung  bcschliessen  Hess,  dass  ein  mehr
oder  minder  beträchtlicher  Th  eil  des  Restgewinnes  nicht  an  die
Aktionäre  zur  Vertheilung  gebracht,  sondern  auf  neue  Rechnung
vorgetragen  würde.  Pro  1875  betrug  der,  zwar  zur  Tantiemenberechnung ­
  herangezogene,  nachher  aber  den  Reserven  überwiesene
Gewinnantheil  76,408  fi.  Auf  die,  hiegegen  erhobene  Reklamation
einer  Minderheit  der  Aktionäre  erklärte  zwar  der  Vcrwaltungsratli,
auf  seinen  Aiitheil  von  7640  11.  an  der  betreffenden  Quote  von
11,460  fi.  Tantième  zu  verzichten,  jedoch  nicht  zu  Gunsten  der
Bank,  sondern  zur  Verwendung  dieses  Betrages  in  einer  ihm
geeignet  erscheinenden  Weise.  Die  Direktion  dagegen  bcharrte
auf  ihrem  Vertragsrecht,  ihre  Tantiòmcn  vom  ganzen  Supergewinn
zu  beziehen,  ohne  Rücksicht  auf  die  nachherige  Ueberweisung  eines
beträchtlichen  Theiles  desselben  au  den  Reservefond,  wodurch  doch
die  Position  des  Instituts  und  die  Ertragsfähigkeit  desselben  auch
für  die  lediglich  Tantièmcberechtigteii  verstärkt  wird.  Pro  1876
hat  auch  der  Verwaltungsrath  nichts  davon  verlauten  lassen,  dass
er  auf  seinen  Theil  der  Tautiòmen  verzichte,  der  aus  dem  Gewinnvortrag ­
  per  54,258  M.  berechnet  wird.  Die  Gesammtvcrwaltung
bezieht  also  eine  Quote  von  15  pCt.  von  einem  Gewinnbetragc,
        <pb n="56" />
        der  den  ferneren  Zufälligkeiten  des  Geschäftsbetriebs  ausgesetzt
wird.  Statutarisch  ist  dies  allerdings  erlaubt,  da  der  Gcneral-Versanindung
  die  Verfügung  über  den  Gewinn  nach  Absetzung  der
Tantiemen  überlassen  bleibt.

Die  beiden  Mecklenburgischen  Hypcthekenbanken,  beide  konzessionirt
  unter’m  14.  August  1871,  sind  nach  fast  ganz  gleichniässigen
  Statutbestimmungen  organisirt.  Sie  betreiben  das  Hypotheken- ­
  und  das  Bankgeschäft,  dürfen  vorläufig  das  Fünffache
ihres  eingezahlten  Aktienkapitals  an  Pfandbriefen  ausgeben  und
sind  berechtigt,  an  Korporationen,  Kommunen,  Landes-Meliorationsvereine
  Darlehen  auch  ohne  hypothekarische  Sicherheit  zu  gewähren. ­
  Ein  Unterschied  zwischen  beiden  besteht  jedoch  darin,
dass  der  Mecklenburgischen  Hypotheken-  und  Wechselbauk  gestattet ­
  ist,  Hypolhekengeschäfte  im  ganzen  deutschen  Reich  zu
betreiben,  wohingegen  die  Mecklenburg-Schwerin’sche  Bodenkredit-Aktien-Gesellschaft
  hinsichtlich  ihrer  Thätigkeit  als  Realkredit-Institut
  ausschliesslich  auf  Mecklenburg  beschränkt  worden  ist.
Die  Belcihungsgrcnze  ist  der  Ersteren  im  Statut  durch  folgende
Vorschriften  gezogen  worden:  Beleihung  von  Bauplätzen  ist  gestattet. ­
  Alle  Grundstücke  sind  in  der  Regel  nur  zu  erster  Stelle
und  zwar  Liegenschaften  innerhalb  zwei  Drittel,  Gebäude  innerhalb
der  ersten  Hälfte,  Anpfianzungen  etc.  nur  bis  zu  einem  Drittel  zu
beleihen.  Darlehen,  welche  auf  Wunsch  des  Darlehensnehmers  in
Plandbriefen  gegeben  werden,  künnen  auch  in  solchen  zurückgezahlt ­
  werden.  In  Bctrefi  der  Beleihungen  der  Mecklenburgischen
Bodenkredit-Aktien-Gescllschaft  ist  Verordnung,  dass  die  Gesichtsl)unkte,
  nach  welchen  bei  der  Anlegung  von  Mündelgeldern  in
Hypotheken  im  Grossherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  verfahren
wird,  bei  der  hypothekarischen  Anlage  der  Gesellschaftsgelder
thunlichst  zu  beachten  sind.  Ein  besonders  zu  erlassendes  Geschäftsregulativ ­
  unterliegt  der  Genehmigung  des  Ministeriums.
Gemeinsam  ist  beiden  Instituten  wiederum  eine  Bestimmung  des,
behördlicherseits  genehmigten  Statuts,  demzufolge  die  von  ihnen
erworbenen  Hypotheken  als  Spezialpfand  den  Pfandbriefen  haften,
woneben  Letztere  auch  noch  Ansprüche  auf  Befriedigung  aus  dem
Übrigen  Vermögen  der  Gesellschaften  haben  im  Falle  der  Insuffizienz
der  Hypotheken.  Nach  einer  Behauptung  der  Direktion  der  Mecklenburgischen ­
  Bodenkredit-Akticn-Gcscllschaft  habe  dieses  Vorzugsrecht
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        56

der  Pfandbriefbesitzer  durch  landeslierrliclies  Privilegium  für  Mecklcnburg-Scbweriu
  Gesetzeskraft  erhalten.  Endlich  hahen  diese  beiden
Banken  den  Umstand  miteinander  gemein,  dass  sie  sich  durch
ihre  Berliner  Niederlassungen  mit  dem  Gründungstreiben  in  eine
nähere  Berührung  bringen  Hessen,  als  Hypothekenbanken  zusteht,
und  als  ihnen  resp.  ihren  Aktionären  gut  war.  Bir  Kredit  war
daher  längere  Zeit  ein  ziemlich  schlechter  und  hat  sich  erst  allmälig
wieder  so  weit  befestigt,  dass  man  ihren  Pfandbriefen  im  Allgemeinen ­
  nicht  weniger  Vertrauen  schenkt,  als  den  Sicherheiten
anderer  Realkredit-Institute.  Pro  1873  konnten  beide  Banken  keine
Dividende  vertheilen.  Die  Mecklenburgische  Hypetheken-  und
Wechselbank  schloss  dabei  zwar  formell  ohne  Verlust  ab,  tbatsächlich
  war  aber  doch  eine  Unterbilanz  vorhanden,  wie  aus
den  nachträglichen  Abschreibungen  aus  den  späteren  Jahresgewinnen
auf  die  alten  Geschäfte  zu  Genüge  hervorgeht.  Von  einer,  durch
die  Hamburger  Aktionäre  des  Instituts  dargestelltcn  Majorität
wurde  in  der  General-Versammlung  des  Jahres  1874  die  Licpiidation
der  Anstalt  beschlossen,  diesem  Beschluss  aber  regierungsseitig
die  Genehmigung  versagt,  und  als  eine  zweite  General-Versammlung
im  selben  Jahr  über  die  Frage  ;  Sein  oder  NichtseinV  zu  entscheiden
hatte,  fand  sich  für  das  Nichtsein  keine  ausreichende  Mehrheit.
Die  Verwaltung  des  Instituts  hat  seitdem,  wie  es  scheint,  mit  den
alten  Sünden  ziemlich  abgerechnet,  und  den  Aktionären  einen
erträglichen  Zins  herausgearbeitet.  Nach  dem  Geschäftsbericht  pro
1876  war  die  Bank  an  12  Subhastationen  bethciligt,  wobei  sie  in
einem  Falle  750  M.  verlor  und  zwei  Grundstücke  selbst  übernehmen
musste.  Auf  Konto-Korreiiti  waren  106,606  M.  abzuschreiben,  resp.
wurden  solche  auf  Delkredere-Konto  gebucht.  Der  Bestand  an
Hypotheken,  den  die  Direktion  rUcksichtlich  der  wenig  guten,  aus
früheren  Jahren  stammenden  Hypotheken  zu  verringern  bemüht
sei,  war  Anfangs  v.  J.  9,513,020  M.  Der  Stand  p.  ult  Dezember
1876  ist  aus  den  uns  vorliegenden  Mittheilungen  (ein  Geschättsbericht-Exemplar
  konnten  wir  leider  nicht  erlangen)  nicht  ersichtlich.
Dagegen  ist  der  Hypotheken-Lombard-Konto  mit  1,880,612  M.  und
der  Pfandbriefumlauf  mit  6,588,400  M.  angegeben.  Die  Pfandbriefe
tragen  5  und  4'/2  pCt.  Zinsen.  Die  erste  Emission  (à  4‘/.^  pCt.)
von  3  Millionen  M.  ist  mit  25  pCt.  Amortisations-Entschädigung
rückzahlbar.  Zur  Aufbringung  des  Agios  besteht  eine  geringe
Reserve.  Ueber  die  Tilgung  oder  Verbuebung  des  Disagios  der
        <pb n="58" />
        57

4'/2  pCt.  Pfandbriefe  konnten  wir  in  den  uns  zugängigen  Quellen
nichts  finden.  Gegenwärtig  notiren  die  à  125  pCt,  rückzahlbaren
Pfandbriefe  übrigens  al  pari.  In  der  Kreditbank-Abtheilung  des
Instituts  figuriren  die  Debitoren  mit  2;19U,184  M.,  gegen  1,221,977  M.
ultimo  1875.  Der  Delkrederefond  ist  durch  die  neue  Dotirung  auf
379,588  M.  angewacbsen.  An  Effekten  waren  138,579  M.  vorhanden, ­
  die  grösstcntbcils  als  sicher  zu  betrachten  sind.  Im  Verliältniss
  zum  Aktienkapital  von  9  Millionen  M.  sind  sämmtliclie
Verpflichtungen  der  Bank  mässig  zu  nennen,  und  kann  der  Ansicht
Ausdruck  gegeben  werden,  dass  die  Anstalt  sich  auf  der  seitherigen
Ertragshöhe  behaupten  werde.  Vom  Reingewinn  per  488,172  M.
erhalten  die  Aktionäre  472,500  M.  als  504  pCt.  Dividende,  je
3,817  M.  der  Reservefond,  die  Direktion  und  der  Verwaltungsrath.
Die  Reserve  beträgt  jetzt  ca.  25,000  M.  Dieselbe  ist  nur  bis  aui
10  pCt.  des  Akticnka])itals  zu  bringen.  Die  Rentabilität  der  Aktien
stellte  sich  seit  1871  auf:  6^/4,  7,  0,  50c,  40.¿,  5'/4  pCt.
Auch  die  Mecklenburg  -  Schwerin’sche  Bodenkredit  -  Aktien-Gesellschaft
  hat  noch  bis  auf  den  heutigen  Tag  mit  den  Nachwehen
ihres  kurzen  Spekulationstaumels  zu  kämpten,  denn  sic  musste
pro  1876  84,000  M.  auf  Aktien  einer  Brauerei  und  37,519  M.  aut
zweifelhafte  Debitoren  abschreiben.  Sie  hat  dagegen  inzwischen
ihre  drei  Kommanditen  in  Berlin,  Frankturt  a/M.  und  Mannheim
aufgelöst,  an  denen  sie,  mit  alleiniger  Ausnahme  von  jenei  in
Mannheim,  schwere  Verluste  erlitten  hat.  Die  Frankturtcr  Kommaudite ­
  hatte  beispielsweise  1873  schon  das  ganze  eingelegte  Kapital
von  250,000  Thlr.  bis  auf  9,636  Thlr.  verloren!
Trotzdem  man  in  der  General-Versammlung  von  1874  beschloss,
die  vorhandenen  Verluste  durch  Reduktion  des  Aktienkapitals
mittelst  Zusammenlegung  von  Aktien  um  1,000,000  M.  zu  beseitigen, ­
  sebeint  man,  wie  die  nachträglichen  Verluste  beweisen,
auch  hier  etwas  zu  optimistisch  bei  der  Abschätzung  der  Aktiven
zu  Werke  gegangen  zu  sein.  Nach  dem,  ziemlich  lakonischen  Geschäftsbericht ­
  pro  1876,  musste  sich  die  Bank,  des  niedrigen
Zinsfusses  der  mecklenburgischen  Hypotheken  halber,  einige  Beschränkung ­
  im  Erwerb  unkündbarer  Hypotheken  und  in  der  Ausgabe ­
  von  Pfandbriefen  auferlegen.  Dagegen  babe  sie  mit  gutem
Erfolge  nicht  unerhebliche  Umsätze  in  Hypotheken  mit  kürzerer
Fälligkeit  gemacht.  Das  Bankgeschäft,  welchem  die  Direktion  ihre
        <pb n="59" />
        58

besondere  Aufmerksamkeit  zuwende,  habe  sich  stetig  entwickelt
und  entsprechenden  Gewinn  ergeben.  Der  Hypothekenbestand  ist
von  5,859,686  M.  auf  5,990,751  M.  gestiegen,  der  Pfandbriefumlauf
betrug  Ende  1876  2,760,600  M.,  gegen  2,757,700  M,  1875.  Diese
Pfandbriefe  sind  zu  4'/^  pCt.  verzinslich  und  mit  10  pCt.  Aufschlag
rückzahlbar.  Buchungen,  die  auf  ein  ungetilgtes  Disagio  oder  das
Bestehen  eines  Amortisations-Fonds  für  das  Aufgeld  bei  der  Tilgung
hinderten,  kommen  im  Abschluss  nicht  vor.  Uebrigens  beträgt  der
Zuschlag  auf  verbuchte  Pfandbriefe  pro  1876  nur  380  M.  Die
Bilanz  verzeichnet  ein  eingezahltcs  Aktienkapital  von  5,000,000  M.,
ferner  ein  verhältnissmässig  bedeutendes  Depositenkapital  mit
4,143,145  M,  766,866  M.  Kreditoren,  93,620  M.  Delkredere-Konto,
78,000  M.  lleservefond,  welch'  letzterer  10,000  M.  neu  zugewiesen
erhält.  Das  obligatorische  Maximum  desselben  beträgt  zunächst
10  pCt.  des  Aktienkapitals.  An  Debitoren  sind  2,854,760  M.,  an
Wechseln  3,117,369  M.,  an  Betheiligungen  368,140  M.,  wovon
2,238  M.  als  Jahresgewinn  zu  betrachten  sind,  an  E(Ickten
244,302  M.  verzeichnet.  Der  Gewinn  von  307,803  M  gestattet  die
Vertheilung  einer  Dividende  von  pGt.  Vorher  wurden  vertheilt:
1871:  0,  1872:  8=/^,  1873:  0,  1874:  59,,  1875:  5»/4  pCt.

Die  Vereinsbank  in  Nürnberg,  gegründet  1871,  betreibt  alle
Geschäfte  einer  Kreditbank  und  daneben,  in  einer  besonderen
„Bodenkredit-Anstalt"  jene  einer  Hypothekenbank.  Ihre  bisherigen
Resultate  waren  zwar  keine  hervorragenden,  aber  im  Allgemeinen
vermochten  sie  wohl,  billige  Ansprüche  zu  befriedigen,  zumal  die
Geschäftsgebahrung  den  Eindruck  macht,  dass  die  Rücksichten
und  Grundsätze  der  Solidität  mehr  für  dieselbe  massgebend  sind,
als  jene  eines  allzu  Hotten  Geschäftsbetriebes,  der  lediglich  von
der  Absicht  auf  grossen  Dividendengenuss  beherrscht  wird.  —
Was  zunächst  die  Bodenkredit-Anstalt  anbetritft,  so  betrug  der
Hypothekenbesitz  Ende  v.  J.  30,718,948  M  ,  der  Obligationen-Konto
  27,149,571  M.  Etwa  9  Millionen  M.  von  Letzteren  sind
à  472  pGt.  verzinslich  und  zur  Hälfte  mit  25  pCt.  Zuschlag  zurückzuzahlen. ­
  Das  Disagio  auf  dieselben  ist  mit  128,719  M.  unter  die
Aktiven  der  Bilanz  der  Bodenkredit-Anstalt  eingestellt  worden,
dagegen  findet  sich  unter  den  Passiven  ein  Prämien-Konto  von
76,145  M.  Der  Reservefond  der  Hypotheken-Abtheilung,  dem  seine
eigenen  Zinsen  hinzuwachsen,  beträgt  nach  der  jüngsten  Dotation
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        59

83,232  M.  Nach  dem  Statut,  welches  die  Ausgabe  von  Obligationen
(Pfandbriefen)  in  Höbe  der  gewährten  Hypotheken-  oder  Korporations-Darlehen ­
  ohne  Ziehung  einer  Maximalgrenze  gestattet,
haftet  für  diese  Obligationen  die  Gesammtheit  der  erwähnten
Forderungen  „ausschliessend  und  in  der  Weise,  dass  Letztere  für
keinerlei  andere  Verbindlichkeiten  der  Bank  in  Anspruch  genommen
werden  können.“  Eine  förmliche  Faustpfandbestellung  für  Obligationen ­
  ist  jedoch  nicht  vorgesehen  worden.  Der  Bestand  an
Hypotheken  per  30,718,948  M.  vertheilt  sich  mit  22,433,336  M.
auf  Bayern,  mit  7,643,569  M.  auf  Preussen  (!),  mit  geringen  Summen
auf  andere  deutsche  Länder.  Die  Hypotheken  sind  sämmtlich  erststellige. ­
  Uebcr  ihre  Vertheilung  auf  Stadt,  Land  und  industriellen
Besitz  wird  in  dem  Geschäftsbericht  nichts  gesagt.  Dagegen  theilt
die  Direktion  mit,  dass  der,  nach  der  Grundsteuer,  der  Brandvcrsicherung,
  den  Erwerbspreisen  und,  zum  grossen  Theil  mittelst
persönlicher  Einsichtnahme  an  Ort  und  Stelle  berechnete  Gesammtwerth
  jener  Objekte  im  Betrage  von  65,756,900  M.  um  ein  Drittel
sich  erhöht  haben  würde,  wenn  man  die  üblichen,  durch  die  aufgestellten ­
  Taxatoren  erhobenen  Schätzungen  zu  Grunde  gelegt
hätte.  (Es  ist  dies  ein  bemerkenswerther  Beitrag  zu  der  Verlässigkeit
der  Taxationswerthe,  mit  welcher  die  Geschättsberichte  der  Hypothekenbanken ­
  zu  paradiren  pflegen).  Leber  die  50,  im  Laufe  des
vergangenen  Jahres  zur  Subhastation  gekommenen  kleineren  Anwesen ­
  (sämmtlich  in  Bayern),  an  denen  die  Vercinshank  als
Hypotheken-Gläubigerin  betheiligt  war,  gibt  eine  besondere  Beilage
eingehende  Auskunft.  Im  Ganzen  wurden  die  mit  577,265  M.  heliehencn
  Objekte  für  933,484  M  verkauft  und  zwar  musste  die
Bank  vier  davon  um  den  Betrag  ihrer  eigenen  Forderung  erwerben;
zwei  davon  sind  bereits  ohne  Verlust  veräussert  worden,  wegen
der  übrigen  beiden  würde  gleichfalls  einem  vcrlustfreien  Verkauf
entgegen  gesehen.  Die  Annuitäten-Rückstände  waren  Ende  v.  J.
nicht  unbedeutend;  sie  betrugen  allein  145,411  M.  seit  1.  November ­
  1876  aus  819,322  M.  damals  fällig  gewesenen  Zahlungen.
Es  scheint,  dass  in  Bayern  am  meisten  Lässigkeit  in  der  Entrichtung ­
  der  Raten  herrscht,  denn  auch  der  Bericht  der,  lediglich
auf  bayerische  Beleihungen  angewiesenen  Bayerischen  Hypothekenuiid
  Wechselbank  konstatirte,  wie  wir  gesehen  haben,  eine  Zunahme
der  Rückstände  bezw,  eine  Verlangsamung  der  Eingänge.
ln  der  Bank-Abtheilung  erzielte  die  Bank  pro  1876  wieder
        <pb n="61" />
        60

ganz  hübschen  Nutzen,  so  z.  B.  148,634  M.  Zins  und  52,118  M.
Zinsen  an  Kontokorrent-Geschäften,  hatte  dafür  aber  auch  in  letzterer
Sparte  einen  Verlust  von  40,566  M.  zu  verbuchen.  Der  Konsortial-Konto
  war  Ende  v.  J.  gänzlich  ausgeglichen,  die  Efíektenbestânde
von  1,171,475  M.  bestanden  zu  479,459  M.  aus  eigenen  Bodenkredit-Obligationen, ­
  zum  andern  Theil  aus  versehiedeneu,  für  das
Bankgeschäft  vorräthigeii  Effekten  in  kleineren  Beträgen,  ln  Beziehung ­
  auf  diese  beiden  Konti,  welche  den  wunden  Punkt  der
meisten  Kreditbanken  zu  bezeichnen  pflegen,  wäre  also  bei  dem
gegenwärtigen  Institute  Alles  in  schönster  Ordnung.  Die  Kontokorrent-Debitoren ­
  von  2,188,379  M.  waren  zur  Höhe  von  1,017,654  M
durch  Depots  gedeckt,  280,602  M.  waren  Bankiersguthaben,  so
dass  nur  etwa  900,000  M.  unbedeckt  blieben,  was  im  Verhältniss
zum  eingezahlten  Aktienkapital  von  5,400,000  M.  eine  geringe  Belastung ­
  genannt  werden  kann.  Den  disponiblen  Mitteln  von  111,434  M.
Kasse,  38,809  M.  Sorten,  54,091  M.  Coupons,  977,458  M.  Wechsel  und
dem  schon  erwähnten  Effektenstand  stehen  an  kurztälligen  VerpHichtungen
  430,897  M.  Tratten,  1,089,891  M.  Kreditoren  und  1,413,085  M.
Kassenscheine  gegenüber.  Der  Gewinn-Saldo  im  Bankgeschäit
beträgt  nur  130,272  M.,  da  ausser  dem  schon  gemeldeten  Verlust
im  Kontokorrent-Geschäfte  46,497  M.  als  nachträglich  erhobene
Taxe  für  eine,  Anfang  1873  vorgenommene  Statutenänderung  als
Ausnahms-Ausgabe  zu  verbuchen  waren,  was  einem  Betrage  von
0.97  des  Aktienkapitals  gleichkommt.  Der  zur  Gewinnvertheiliuig
nach  Dotirung  des  eigenen  Reservefonds  verbleibende  Reingewinn
des  llypothekeii-Geschäftes  beträgt  239,470  M.  Aus  dem  Gesammtbetrage
  von  369,742  M.  resp.  nach  Abzug  von  563  M.  aus  1875,
von  369,179  M.  erhalten  die  Aktien  pro  rata  temi)oris  192,000  M.
als  4  pCt.  Zins  mit  192,000  M.,  der  Reservefond  8,859  M.,  die
Verwaltung  35,435  M.  Tantiemen,  dann  die  Aktionäre  2  pCt.  Superdividende ­
  mit  96,000  M.,  während  der  Rest  von  37,448  M.  dem
Reservefond  als  Extra-Dotation  zugewiesen  wird.  Zu  bemerken  ist
dabei,  dass  die  Statuten  die  Vertheilung  des  ganzen  Gewinnrestes
als  Superdividende  vorschreiben,  und  dass  für  die  Aktionäre  um
so  weniger  ein  Grund  zur  Verzichtleitung  auf  den  nicht  vertheilten
Betrag  besteht,  als  die  Verwaltung  sich  ihre  Tantiemen  voll  aus
der  ganzen,  hiezu  statutarisch  heranzuziehenden  Gewinnsumme
berechnet  hat,  obwohl  doch  auch  sie,  in  Hinsicht  ihrer  Gewinnbetheiligung, ­
  das  Interesse  haben  sollte,  zur  Konsolidiiung  der
        <pb n="62" />
        01

Bank  etwas  beizutiagen,  um  so  mehr,  als  für  die  Verliiste  resp.
ausserordentlichen  Ansgahen  des  Jahres  1876  weniger  die  Aktionäre
denn  die  Verwaltung  verantwortlich  zu  machen  sein  musste.  Die
Reserven  des  Instituts,  welche  event,  auf  50  pCt.  des  cingezAhlteii
Aktienkapitals  gebracht  werden  können,  betragen  jetzt  201,8dJ  J  .
Die  Aktienrente  war  seit  1872;  8,  7'U,  6,  0,  6  pCt.
%  $
Zu  (len  llypothekcnversicherungs-Gesellschaften  gehören, ­
  wie  bereits  Eingangs  erwähnt,  vier  der  deutschen  Ilypotheken-Aktien-Banken.
  Der  Frankfurter  HTpothekenkreditverein  ist  darunter
das  kleinste  Institut,  da  er  nur  ein  eingezahltes  Aktienkapital  von
720  tXX)  M.  und  einen  Umlauf  an  Hypotheken-Antheilscheinen  von
7  844  089  M.  hat.  Die  Statuten  gestatten  der  Verwaltung  einen
ziemlich  weiten  Spielraum;  u.  a.  kann  sie  hypothekarische  Bürgschaften ­
  bis  zum  zwanzigfachen  Betrage  des  gezeichneten  AkOenkapitals
  (1,800,000  M.)  übernehmen,  ferner  Kapitalien  von  Iriyatpersonen,
  Behörden  (!)  und  Anstalten  verzinslich  oder  unverzinslich
annehmen  und  deren  hypothekarische  Unterbringung  vermitteln  etc.
In  welchem  Verhältniss  die  Hypotheken-Antheilscheine  zu  dem
Aktienkapital  stehen,  ob  sie  Schuldscheine  der  Gesellschaft  sind,
oder  nicht,  geht  aus  dem  Statut  nicht  hervor.  Letzteres  schweigt
sich  Uber  diesen  Punkt,  wie  über  die  Regeln,  nach  welchen
bei  dem  Hypothekenerwerb  zu  verfahren  ist,  vollständig  aus
dürfte  sonach  als  gewiss  zu  betrachten  sein,  dass  der  Hypothekenkreditverein ­
  keine  Konzession  zur  Ausgabe  von  Hypotheken-  oder
Pfandbriefen  besitzt.  Das  Wesen  der  Hypotheken-Antheilscheine
besteht  vermuthlich  darin,  dass  sie  nur  Anspruch  auf  j  *
A,mschlu88  O08tcrrelch8  aa8  Deutschland  gcgrimde  '
bleibt  uns  unerfindlich.  Wir  erhalten  von  dieser  hatsache  auch
keine  Mittheilung  durch  den  Geschaftshericlit  pro  18i6,  der  den
        <pb n="63" />
        t
f

62

Hypothekenbesitz  und  den  Versiclierungsbestand  absolut  undetaillirt
  lässt,  sondern  durch  eine  Zeitungsinittbeilung  aus  dem  Jahre
1875  betretend  eine  Betbeiligung  des  Instituts  im  Betrage  von
428,000  d.  an  dem  Strousberg’scben  Konkurse  in  Böhmen  auf
Grund  eines  Ilypotbekdarlebens  in  obiger  Höbe.  Da  das  betreffende ­
  Objekt  das  Vierfache  der  Beleibungssumme  an  Werth  repräsentiren
  und  noch  eine  Naebbypotbek  von  1  Million  fl.  auf  demselben ­
  ruhen  sollte,  so  ist  vermutblicb  ein  Verlust  der  Anstalt
hieraus  nicht  erwachsen.
An  Hypotheken-Versicherungen  waren  Ende  1876  16,891,589  M.
in  Kraft.  Die  betreffenden  Objekte  waren  zu  29,600,000  M.  eingeschätzt, ­
  so  dass  das  Risiko  57  pCt.  der  Taxe  betrug.  Die
Antragsgebühren  und  Provisionen  daraus  betrugen  30,576  M  ,  an
Prämien  wurden  pro  1876  14,700  M  vereinnahmt,  welche  statutengeniäss
  dem  Prämicn-Rescrvc-Konto  pro  1876  überwiesen  wurden,
als  Gewinn  verbucht  wurden  dagegen  aus  den,  im  Jahre  1873
vereinahmten  Prämien  13,625  M.  Es  gelangen  nämlich  die  Prämien
aus  den  Versicherungen  erst  dann  als  Gewinn  zur  Verrechnung,
wenn  die  betreffenden,  stets  auf  drei  Jahre  abzuschliesscnden
Versicherungen  erloschen  sind.  Im  Verhältniss  zu  dem  Risiko  erscheint ­
  uns  übrigens  der  Gewinn  aus  dem  Versicherungsgeschäft
sehr  geringfügig.
Der  Hypothekenbesitz  betrug  Ende  1876  8,009,388  M.  gegen
6,935,531  M.  Ende  1875.  Derselbe  „ruht  zu  Gunsten  der  Antheilschein
  -  Besitzer  in  der  Kasse  der  Gesellschaft“.  Anthcilscheine
waren  zu  gleicher  Zeit  7,844,089  M.  vorhanden.  Dieselben  sind
à  4^2  und  5  pCt.  verzinslich  und  mit  5  pCt  Aufgeld  rückzahlbar.
Aus  dem  Gewinn  per  69,630  M.  gelangt  eine  Dividende  von  circa
7^/10  pCt.  mit  52,500  M.  zur  Vertheilung,  an  Tantiemen  etc.  werden
8,400  M.  gezahlt,  zur  Dotirung  des  Reservefonds  6,963  M.  verwendet. ­
  Letzterer  erscheint  in  der  Bilanz  unter  der  Kollektivbczeichnung:
  Prämien-,  Kapital-  und  Schädenreserven:  216,192  M  ,
so  das  man  nicht  weiss,  wie  hoch  jeder  einzelne  Reservefond  sich
stellt.  Die  Reserven  sind  zum  Theil  in  Effekten  angelegt,  denn
die  Aktivseite  der  Bilanz  zeigt  einen  „Obligations-Konto  der  Reserven“ ­
  von  125,200  M.  In  der  Bilanz  sind  auch  28,982  M.  Kontokorrent-Kreditoren ­
  und  135,613  M.  dergleichen  Debitoren  aufgeführt.
Die  Dividende  betrug  seit  1867:  6,  8,  IOO2,  10,  8,  10,  7‘/i2,  7»;iupCt.
        <pb n="64" />
        63

•  Ein  flottes,  vielleicht  zu  flottes  Hypothekengeschäft  betreibt
die  Hypothekenbank  in  Hamburg,  welche  in  der  Hauptsache  eine
Gründung  der  Preussischeii  Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft ­
  ist,  und  ihren  Schwerpunkt  auch  heute  noch  in  Berlin
zu  haben  scheint,  woselbst  von  ihren  10,268,680  M.  Hypotheken
9,182,475  M.  belegen  sind,  während  der  Rest  sich  auf  andere,
preussische  Gebietstheile  vertheilt  und  nur  294,805  M.  Hypotheken
darunter  72,585  M.  in  Banko  -  Mark  ausgestellt,  auf  Hamburger
Besitzungen  ruhen.  (Vorstehende  Ziffern  sind  der  Bilanz  per  ult.
Juni  1876  entnommen.  Diese  Bank  ist  vielleicht  das  einzige
Bankinstitut  Deutschlands,  welches  seine  Jahresrechnung  nicht  nach
dem  Kalenderjahr  regelt).  Da  von  diesem  Hypothekenbesitz
4,851,913  M.  kurz  fällig,  bezw.  mit  sechsmouatlicher  Frist  zu
kündigen  sind,  der  Rest,  bis  auf  207,300  M.  Amortisations-Hypotheken ­
  aber,  auf  die  Jahre  1877/1886  verthcilt,  rückzahlbar  wird,
so  kommt  das  Institut  häufiger,  wie  andere  Hypothekenbanken  in
die  Lage,  sein  Kapital  umzuschlagen,  und  mit  demselben  Provisionen ­
  zu  erzielen,  wobei  es  allerdings  fraglich  bleibt,  ob  diese  Sorte
von  Hypotheken,  denen  keine  Annuitätentilgung  bewilligt  worden
ist,  gerade  zu  den  besten  gehört.  Nach  dem  Bericht  pro  1875/76
ist  die  Bank  freilich  bis  dahin,  also  während  ihres  fünfjährigen
Bestehens,  verlustfrei  geblieben.  Das  Statut  gestattet  die  Beleihung
aller  Arten  von  Grundstücken  bis  zur  Zweidrittel-Höhe  des  Werthes.
Die  Ermittlung  des  Letzteren  scheint  dem  Ermessen  der  Direktion
anheimgcstellt  worden  zu  sein  Daneben  betreibt  die  Bank  die
Hypothekenversicherung  unter  verschiedenen  Formen,  hatte  jedoch
Ende  des  vorletzten  Geschäftsjahres  nur  noch  1,019,024  M.  Versicherungen, ­
  und  135,085  M.  Hypotheken-Reverse  laufen,  wovon
abermals  auf  Berlin  der  Löwenantheil  entfiel  „sämmtlich  zur  ersten
Priorität  und  nach  den  Grundsätzen  der  dortigen  Behörden  streng
pupillarisch^.
Die,  von  der  Hypothekenbank  in  Hamburg  ausgegebenen
Schuldscheine  zerfallen  in  4  prozentige  Rentenbriefe  und  4‘/i  und
5  prozentige  Hypothekenbriefe.  Ein  innerer  Werthsunterschied
zwischen  diesen  beiden  Kategorien  ist  uns  nicht  bekannt.  Zur
Tilgung  des  Disagios  derselben  wurde  bei  ihrer  Emission  aus  dem
Gewinn  des  betreffenden  Jahres  ein  Betrag  ausgeschieden  und
als  Sj)ezialreserve  in  die  Bilanz  eingestellt,  aus  dessen  Zinszuwachs
der  alljährliche  Zuschuss  zur  Begleichung  des  Unterschieds  zwischen
        <pb n="65" />
        dem  Verkaufs-  und  dem  Einlösuiigswerthe  der  lieimzuzahlendeii
Obligationen  geleistet  wird.  Es  betrugen  ult.  Juni  187b  die  verschiedenen ­
  Spezialrcserven  159,098  M.,  während  die  umlaufenden
Schuldscheine  mit  dem  Verkaufswertli  von  6,254,521  M.  in  die
Bilanz  eingestellt  worden  waren.  Das  eingezahlte  Aktienkapital
beträgt  4,500,000  M.  Eine  Grenze  für  den  Pfandhriefumlauf  ist
in  (len  Statuten  nicht  gezogen.  Es  heisst  lediglich,  dass  bis  zur
Höhe  der,  der  Bank  gehörigen  Hypothekenforderungen  „Pfandbriefe
oder  andere  Obligationen“  ausgegeben  werden  können.  Von  einem
Vorzugsrecht  der  Inhaber  solcher  Obligationen  ist  natürlich  noch  viel
weniger  die  Hede.  —  Die  Bilanz,  welche  mit  811,216  M.  Gewinnsaldo ­
  abschliesst,  enthält  u.  a.  unter  den  Passiven  einen  Suspens-Konto
  per  469,965  M.,  worunter  wohl  rückständige  Verpilichtungen
der  Ilypothekenschulduer  zu  verstehen  sind.  Der  Gewinn-  und
Verlust-Konto  bringt  die,  schon  oben  durch  die  kurze  Fälligkeit
der  Hypotheken  erklärte  Erscheinung,  dass  der  Provisionsgewinn
im  Hypothekengeschäft  mit  515,297  M.  erheblich  höher  ist,  als
der  Zinsenüberschuss  mit  235,220  M.  Vom  Reingewinn  erhält  der
Reservefond,  welcher  auf  25  pCt  des  Aktienkapitals  zu  bringen
ist,  vorab  10  pCt.  mit  81,122  M.,  alsdann  erhalten  der  Aufsichtsrath ­
  5pCt.  Tantième  mit  40,561  M.  und  die  Direktion  6'/^  pCt.
Tantième  mit  52,729  M.  und  erst  zuletzt  kommen  die  Aktionäre
mit  der,  allerdings  sehr  beträchtlichen  Dividende  von  14*/9  pCt.
mit  635,000  M.  an  die  Reihe,  ln  den  vier  vorhergegangenen  Jahren
waren  nacheinander  vertheilt  worden:  12^/7,  Id'^^/s,  14‘/9  pCt.
Die  Norddeutsche  Grundkreditbank,  Hypotheken-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
  in  Berlin  ist,  nach  der  alphabethischen  Reihenfolge ­
  die  erste  der  deutschen  Hypothekenbanken,  welche  den
Zweck  der  Hypotbeken-Versicherung  schon  in  der  Firma  ersichtlich
macht  und  ihm  auch  thatsächlich  eine  hervorragende  Stelle  in  ihrer
Tbätigkeit  anweist.  Es  mag  deshalb  bei  der  Besprechung  ihrer
Verhältnisse  angebracht  sein,  auf  die  Anomalie  hinzuweisen,  welche
darin  liegt,  dass  eine  Versicherungs-Gesellschaft,  wenn  sie  auch
daneben  noch  andere  Aktiva  besitzt,  Schuldscheine  ausgibt,  da
doch  der  Versicherungsbetrieb  allenthalben  als  ein  mehr  odei
weniger  gefährliches  Gewerbe  angesehen  wird,  das  sich  mit  den
Begriften  von  Sicherheit,  die  man  mit  Schuldverschreibungen  von
Hypothekenbanken  verbindet,  nicht  wohl  verträgt.  Bei  der  Nord-
        <pb n="66" />
        65

deutschen  Griindkreditbauk  waren  Ende  1876  25,669,251  M  \  er-.sieherungen
  in  Kraft,  auslaufcnd  unter  zwei  Dritteln  des  auf
47,051,930  M.  festgestellten  Schätzungswerthes  der  mit  den  betreffenden ­
  Hypotheken  belasteten  Grundstücke.  Vereinnahmt  wurden
pro  1876  an  Prämien  71,319  M.,  übertragen  worden  waren  aus
früheren  Jahren  102,912  M.  Nach  Zuweisung  von  62,930  M.  an
den  Gewinn-  und  Verlust-Konto  pro  1876  gingen  111,301  M.  als
Prämien-Ueserve-Vortrag  auf  neue  Rechnung  über.  Die  eigenen
Hypotheken  der  Anstalt  betrugen  Ende  1876  14,512,336  M  oder
2,674,335  M.  mehr,  als  Ende  1875.  Hievon  waren  10,804,235  M.
städtische,  3,708,101  M.  ländliche  Hypotheken.  Die  städtischen
haften  überwiegend  auf  Rerliner  Grundstücken,  die  ländlichen
meistens  auf  Anwesen  in  Brandenburg,  Pommern,  Preussen,  Schlesien.
Von  einer  Beleihung  industrieller  Etablissements  kommt  im  Berichte
nichts  vor,  womit  freilich  noch  keineswegs  gesagt  ist,  dass  eine
solche  überhaupt  nicht  stattgefundeu  habe,  zumal  im  Statut  keinerlei
Belcihungsgrcnze  gezogen  worden,  auch  im  Geschäftsbericht  nichts
über  die  Qualität  der  Hypotheken  gesagt  ist,  ausser,  dass  die  Bank
zwei  Grundstücke  übernehmen  musste  und  darauf  2  pCt.  abgeschricben
  habe,  wohingegen  dieselben  bereits  im  Januar  d.  J.  unter
vortheilhaften  Bedingungen  wieder  verkauft  worden  seien.  Auch
über  die  Rechtsverhältnisse  der  Hypotheken-Antheilscheinc  und
Pfandbriefe  weiss  das  Statut  nichts  zu  melden.  Es  scheint  jedoch
ein  „Gcschäftsprograimii“  (vrgl.  Saling,  Hl.  Theil,  Seite  281)  vorhanden ­
  zu  sein,  welches  diese  Frage  -  ob  mit  oder  ohne  Genehmigung
der  zuständigen  Behörde,  wissen  wir  nicht  —  regelt.  Alles,  was
im  Statut  auf  Pfandbrief-  oder  Antheilsscheiu-Ausgabe  hindcutet,
ist  in  den  §§  3  und  12  des  Statuts  enthalten,  ln  Erstcrem  heisst
cs,  dass  die  „Heranziehung  von  Kapitalien  für  den  Grundkredit
mit  zu  den  Aufgaben  der  Gesellschaft  gehöre,  und  iin  §  12
ist  sub  1)  gesagt:  (Die  Gesellschaft  ist  befugt)  „Kapitalien  von
Privatpersonen,  Behörden  und  Anstalten,  verzinslich  und  unver
zinslich  anzunchmen,  um  deren  hypothekarische  Unterbringung  zu
vermitteln,  mit  der  Beschränkung  jedoch,  dass  der  Betrag,  um
welchen  diese  Depositen  das  cingczahlte  Grundkapital  überschreiten,
mindestens  zu  zwei  Dritteln  durch  hypothekarisch  sicher  gestellte
Geldanlagen  repräsentirt  sein  muss  «  Die  Hypotheken-Antheilscheme
lauten  auf  bestimmte  llyiiotheken  Sie  sind  beiderseitig  unter  gewissen ­
  Voraussetzungen  kündbar.  Seitens  der  Gesellschait  erfolgt
Õ
        <pb n="67" />
        66

die  Kündigung  jedenfalls,  wenn  die  betreffende  Hypothek  zurückgezahlt ­
  wird.  Die  Pfandbriefe  sind  seitens  der  Gläubiger  unkündbar
und  werden  seitens  der  Gesellschaft  mittelst  Verloosung  zur  Ileimzahluug
  gekündigt.  Ende  1876  waren  7,231,950  M.  oder  1,284,375  M.
Anthoilscheine  weniger  als  Ende  1875  im  Umlauf,  was  auf  eine
Abnahme  der  Kauflust  für  diese  Papiere  hindeutet.  Von  Pfandbriefen ­
  befanden  sich  4,038,900  M.  im  Verkehr  und  die  Gesammtreserven,
  einschliesslich  der  Prämienreserve  von  111,301  M.  heliefen
sich  pro  1877  auf  422,945  M  =  9.4o  pCt.  des  eingezahlten  Aktienkapitals ­
  von  4,500,000  M.  Letzteres  erhielt  pro  1876  aus  dem
Reingewinn  von  487,266  M.  (resp.  zuzüglich  Gewinnsaldo  von
1875  per  5,374  von  492,640  M.)  8  pCt  Dividende  mit  360,000  M.,
während  der  Reserve,  die  auf  50  pCt.  zu  bringen  ist,  48,727  M
als  ordentliche,  30,000  M.  als  ausserordentliche  Dotation  zugewiesen
wurden  und  der  Verwaltungsrath  und  die  Direktion  je  25,854  M.
als  10  pCt.  Tantieme  vom  Reingewinn  noch  4  pCt  erhielten.  In
den  früheren  Jahren  wurden  folgende  Dividenden  vertheilt  :  1869,
wo  eine  Unterbilanz  von  24,732  M.  sich  ergab,  0  pCt.,  1870—75  :
4,  8,  13V„  7V„  9%,  9  pCt.
In  der,  von  dem  bekannten  Statistiker  Dr.  Otto  Hübner
1862  errichteten  Preussischen  Hypotheken  -  VerBÍcherungs  -  Aktien-Q-esellschaft
  in  Berlin  haben  wir  das  Vorbild  und  zum  Thcil  auch
die  Mutter-Anstalt  der  später  erstandenen  Hypothekcn-Versicherungs-Gesellschaften
  zu  erblicken.  Unter  der  Leitung  dieses  genialen,
im  vorigen  Jahre  jedoch  verstorbenen  Mannes  erzielte  das  Institut
alsbald  nach  seiner  Gründung  und  bis  auf  den  heutigen  Tag  sehr
bedeutende  Geschäftsgewinne,  wodurch,  neben  Ansamndung  beträchtlicher ­
  Reserven,  die  Vertheilung  ausserordentlich  hoher  Dividenden ­
  ermöglicht  wurde.  Von  1870  bis  1876  wurden  vertheilt:
lOOö,  12,  16^/5,  17^/5,  18^/5,  18,  12^/5  pCt.  Ueber  den  Rückgang
der  Rente  in  1876  gibt  der  Geschäftsbericht  folgende  Aufklärung
von  allgemeinerem  Interesse:  „Für  die  Erträgnisse  des  Grundbesitzes, ­
  namentlich  in  den  Städten,  ist  die  Krisis  insofern  nicht
ohne  nachtheiligen  Einlluss  gehlieben,  als  die  Miethen  fast  überall
einen  Druck  erfahren  haben,  und  die  Ausfälle  gestiegen  sind.
Auch  die  Verkäuflichkeit  des  Grundbesitzes  ist  durch  Mangel  an
Kauf-  und  Unternehmungslust  sehr  beeinträchtigt  worden.  Die
bereits  im  vorjährigen  Geschäftsbericht  ausgesprochene  Besorgniss
        <pb n="68" />
        67

5*

eines  Rückschlages  in  den  Grundbesitzverhältnissen  hat  sich  darnach ­
  nicht  als  unbegründet  erwiesen.  Die  Zahl  der  Zwangsverkäufe ­
  ist  in  dem  ganzen  Bereich  der  Monarchie  recht  erheblich
gestiegen,  und  die  Ergebnisse  derselben  liefern  den  Beweis,  dass  sowohl ­
  die  Werthe  gewichen  sind,  als  auch  Käufer  fehlen.  In  sehr
vielen  Fällen  traten  nur  die  Hypothekengläubiger  als  Bieter  auf,
wobei  sich  dann  ein  Besitzwechsel  aus  schwachen  in  stärkere  Hände
vollzog“.  Diese  Erscheinungen,  sowie  die  Mängel  der  Subhastationsordnung,
  welche  bei  den  neueren  Zwangsverkäufen  recht
scharf  hervorgetreten  seien,  werden  als  Ursache  einer  Verringerung
des  Geschäftsverkehrs  und  der,  aus  Letzterer  folgenden  Verringerung ­
  des  Geschäftsgewinnes  genannt.  Dem  eingetretenen  Werthsrlickgang
  der  Grundstücke  entsprechend  hat  die  Direktion  eine
Revision  und  Reduktion  ihrer  Werthschätzungen  vorgenoniinen,  ist
nun  aber  überzeugt,  dass  Letztere  jede  Probe  bestehen  würden.
Verluste  sind  der  Gesellschaft  im  vorigen  Jahre  nicht  erwachsen,
dagegen  hat  sie  ein  in  Berlin  belegenes  Grundstück  um  11,000  M.
über  den  Beleihungsi)etrag  von  108,000  M.  erwerben  müssen,  welches
mit  150,200  M  in  der  städtischen  Feuer-Sozietät  versichert  ist.  Im
Ganzen  war  sie  an  18  Subhastationen  gegen  21  im  Vorjahr  betheiligt. ­
  An  eigenen  Hypotheken  besass  die  Bank  Ende  v.  J.
5,022,337  M.,  an  solchen  für  Rechnung  der  Besitzer  von  Zertifikaten
und  Prämienscheinen  1,402,800  M.,  an  solchen  für  Rechnung  der
Hypotheken  -  Depotschein-Besitzer  7,211,506  M.  Ueber  die  Vertheilung
  der  Hypotheken  nach  Stadt  und  Provinz  enthält  der
Geschäftsbericht  keine  direkte  Auskunft.  Dagegen  wird  mitgetheilt,
dass  von  den,  Ende  v.  J.  laufenden  Versicherungen  (und  die  vorgenannten ­
  Hypotheken  sind  von  der  Gesellschaft  sämmtlich  versichert) ­
  per  37,492,754  M  24,781,843  M.  auf  Berlin,  5,851,809  M.
auf  die  Provinz  Brandenburg,  2,596,851  M.  auf  die  Rheinprovinz,  der
Rest,  mit  Ausnahme  von  249,000  M.  ausserhalb  Preussens  belegenen
Hypotheken,  auf  andere  preussische  Provinzen  entfallen.  Eine
statutarische  Beleihungsgrenze  scheint  nicht  vorhanden  zu  sein.
Die  Scheine,  welche  die  Gesellschaft  gegen  ihre  Hypotheken  ausgibt,
zerfallen  in  Hypothcken-Antheil-Zertifikate,  Hypotheken-Depotscheiue
und  Hypotheken-Prämienscheine.  Ob  die  Antheil-Zertifikate  Schuldscheine ­
  der  Gesellschaft  sind,  oder  nicht,  erscheint  uns  nicht  ganz
zweifellos.  Da  die,  ihnen  zu  Grund  liegenden  Hypotheken  aber
von  der  Gesellschaft  versichert  sind  resp.  sein  müssen,  so  besteht
        <pb n="69" />
        tliatsächlicli  auch  eine  Haftpflicht  dev  Bank  für  diese  Antbeil-Zertifikate
  Den  Hypotheken  -  Prämienscheinen  möchte  der  Charakter
als  Schuldschein  der  Gesellschaft  dagegen  wohl  nicht  abzusprechen
sein,  während  die  Hypothek-Depotscheine  offenbar  nur  Besitztitel
über,  hei  der  Gesellschaft  zur  Verwaltung  hinterlegte  und  von
ihr  versicherte  Hypotheken  darstellen.  Auf  die  Vortheile  dieser
letzteren  Gattung  von  Werthpapieren,  die  an  der  Börse  keinen
Kurs  haben,  lenkt  die  Direktion  besonders  die  Aufmerksamkeit
ihrer  Aktionäre,  als  auf  eine  bequeme  und  sichere  Kapitalanlage
hin  Von  den  Hypotheken-Prämienscheinen  sind  nur  noch  54,000  M.
im  Umlauf.  Sie  geniessen  4  pCt.  Zinsen  und  einen  Prämienzuwachs
bis  auf  32‘/2  pCt.  innerhalb  24  Jahren.  Die  Hypotheken-Antheil-Zertifikate,
  welche  allein  börsengängig  sind,  können  seitens  dci
Gesellschaft  jederzeit  gekündigt  werden,  wohingegen  der  Besitzer
solche  nur  nach  Ablauf  eines  bestimmten  Zeitraums  (5,  10,  20  Jahre)
kündigen  kann.  Dagegen  steht  dem  Inhaber  das  liecht  zu,  sich
von  der  betreffenden  Gesammt-Hypothek  seinen  Anthcil  aut  seine
Kosten  zediren  zu  lassen.  Da  die  Kosten  der  Umschreibung  bekanntlich ­
  beträchtlich  sind,  so  werden  wohl  wenige  Autheilschein-Inhaher
  von  dieser  Ermächtigung  Gebrauch  machen.  Ein  hestimmtes
Veihältniss  zum  Aktienkapital  ist  hinsichtlich  der  Antheilscheine
auch  nicht  vorgeschriehen.  Es  heisst  nur,  wie  bei  der  Korddeutschen ­
  Gruudkreditbank,  dass  der  Betrag,  um  welchen  die  zur
hypothekarischen  Anlage  bestimmten  Depositengelder  jenen  des
eingczahltcn  Aktienkapitals  überschreiten,  zu  zwei  Dritteln  durch
Hypotheken  gedeckt  sein  muss.  Das  eingezahlte  Aktienkapital
beträgt  3,784,875  M.  Für  den  liest  des  Nominalkapitals  von
15,0(K),Ü00  M  sind  Solawechsel  der  Aktionäre  hinterlegt.
Im  Versicherungsgeschäft,  welches  Ende  1870  mit  einem  Bestand
  von  37,552,754  M.  gegen  44,978,494  M.  Endo  1875  abschloss,
wurden  102,439  M.  vereinnahmt,  wovon  157,771  M.  dem  Gewinniind
  Verlust-Konto  überwiesen  wurden.  Letzterem  flössen  ausserdem
111,251  M.  an  Prämien  für  aufgehobene  Polizen  und  an  ersparter
Agenturprovision  zu.  Dagegen  wurden  für  zweitelhatte  Risiken
zurückgestellt  440,000  M.,  so  dass  ca.  170,000  M.  an  \  ersicheruiigen
  verloren  gingen.  Nach  statutenmässiger  Veitheilung  i  es
Reingewinnes  von  632,020  M.  (68,230  M.  zui  Kapitalreseive,
480,000  M.  Dividende,  83,765  M.  Tantième)  betragen  die  gesammten
        <pb n="70" />
        69

f  Inerven  2,328,302  M.  (819,312  M.  ordentliche,  393,300  M.  aussero'
  tientliche  Reserve,  der  Rest  Versicherungsreserve  und  108,093  M.
Reserve  fllr  den  Pensions-  und  Versorgungsfond  (der  eigentlich  eine
►Schuld,  keine  Reserve  der  Gesellschaft  bildet)  oder  59.^o  pCt.  des
eingezahlten  Aktienkapitals.  Ihre  Bedeutung  würde  aber  eine  ungleich ­
  höhere  sein,  wenn  sie  besonders  in  guten  Effekten  angelegt
WKre  und  nicht  im  Geschäftsbetriebe  mit  verwendet  würde.  An
,  disponiblen  Mitteln  waren  jedoch  nahezu  4  Millionen  M.  vorhanden,
vorausgesetzt,  dass  die  „Guthaben  bei  Bankiers  und  Anderen“  mit
1,662,154  M.  und  die  Diskont-  und  Inkasso  Wechsel  als  leicht
realisirbar  betrachtet  werden  können.
«  «
*
Einer,  im  „Deutschen  Handelsblatt“  veröffentlichten  Statistik
entnehmen  wir  folgende  Daten  :  Der  Gesammtumlauf  an  Pfandbriefen
von  deutschen  Hypothekenbanken  betrug  Ende  v.  .1.  1,114,513,882  M.,
der  Gesammtbetrag  an  hypothekarischen  Darlehen  1,217,298,000  M.
Die  Aktienkapitalien  und  die  Reservefonds  beliefen  sich  auf
208,000,000  M.  =  20.2  pCt.  der  Pfandbriefkapitalien.  Der  Zuwachs
an  Hypotheken  pro  1876  stellte  sich  auf  213,222,320  M  =  2.8.4  pDt.,
jener  an  Pfandbriefen  auf  271,382,972  M.  =  35.9  pCt.

^36

Druck  von  A.  L  I  n  d  h  e  I  m  e  r  &amp;amp;  Cie.
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