327 3. Kap. Der Zins. 'M allgemeinen übliche Höhe des Zinsfußes ohne weiteres als exorbitant zu idnT Miwou ber unter günjHgenmingungeM a6ge#bf= qiJ! ^arlehensverträge der Jetztzeit zn vergleichen. Auch darf man nicht ņ wen, daß die hohen Zinsen, welche die Juden des Mittelalters vielfach Wen \ der damals allgemein gebräuchlichen Höhe des Zinsfußes entsprochen en. Tie deutschen Fürsten z. B. hatten im 14. Jahrhundert in der Regel mehr als 10 % zu entrichten. Die Juden wurden eben von denjenigen "IVruch genommen, welche anderswo keinen Credit fanden. Die Milde- ^"g der Zinsverbote der Kirche und insbesondere die Anerkennung des Titels - uornm cessans, durch die mit der steigenden Cultur und der sort- ' Wenden Entwicklung der Industrie das Verbot des Zinsnehmens seine -stche Bedeutung verlor, ermöglichte es den Gläubigen, ihr Geld ohne ^ »lensskrupel auszuleiheu. Darauf erfolgte natürlich eine bedeutende Zu- ^ %ngeM§ von (Geldsummen, welche zu einer Ermäßigung des den führen @0 hörte denn die abnorme Erscheinung auf, daß selbst 3uben ' benen kirchliche und weltliche Gesetze das Zinsnehmen schi 7"e b'e Titel gestatteten, weil man eben einsah, die menschliche Gesell- wnne ohne Credltgewährung nicht bestehen, eine Art von rücksichtslos lhisti, Quietem Monopol eingeräumt war, welches ihnen zu großen Reich- ^ ern verhalf, die man ihnen dann von Zeit zu Zeit unter Mord und 1 "gießen durch rohen Raub wieder abnahm. Der Zinsfuß sank von an mehr und mehr. Namentlich bei Rentenkäufen, also bei denjenigen ' "elche in der Form gewährt wurden, daß sich der Gläubiger durch r Q J 0be einCr Geldsumme den Bezug einer auf ein bestimmtes Grundstück er,.jährlichen Rente verschaffte, wurde er immer niedriger. So betrug der Basel Anfang des 15. Jahrhunderts 6—7 und außerhalb galten o/o. Ja zur Zeit des Konstanzer und des Baseler Concils Linke, O" derartigen Geschäften bereits 5 <7 0 als der billige Zinsfuß 2. Dieses ollerdj bt) ^og şiâ) indeffen nicht ohne zeitweilige Unterbrechungen und ohne kkrsack>ņ^ ""r vorübergehende rückläufige Bewegungen, welche durch allerlei Ķriea^^' "^besondere aber durch politische Verhältniße und durch große ^àhr/ .^ŗdeigefûhrt wurden. So waren die Religionskriege, die Frankreich daşi J des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts verheerten, daran schuld, lvijh^ % ģêşitzliche Zinsfuß zu jener Zeit daselbst wieder etwa 8 % betrug, Berh ņ Cl ^4 danach unter Heinrich IV. nur mehr auf 6 und unter Colberts —— Q ^ung im Jahre 1665 sogar nur mehr auf 5 # / 0 belief. In England Zottig Ludwig der Bayer erlaubte ihnen, 40% zu nehmen. In Frankreich ^selbst ' Oesterreich sogar 174% üblich. Siehe Ratzinger a. a. O. 288, der 2 ļļ n Wagendes Beispiel aus dem letztem Lande anführt. '""scher a. a-. O. 390. 391