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            <forname>Charles S.</forname>
            <surname>Devas</surname>
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        Grundsätze 
der 
HokkswirtsHaftsl'ehre 
Bon 
Charles S. Devas, 
Graminator der politischen Oekonomik an der königlichen Universität von Irland, Verfasier der 
.Grundlagen der ökonomischen Wissenschast' u. s. lp. 
ucbersetzt und bearbeitet von 
Dr. Waller Kämpfe, 
Mitglied der Société internationale «l'Économie sociale in Paris. 
Ireiöurg im Areisgau. 
Herder'sche Verlagshandlung. 
1896. 
ñweigiiiederlassungen in Wir». StraKbnrg, Miiiichk» und At. Couis, Mo.
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        Grundsätze 
Wolkswirtschaftsteljre.
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        Grundsätze 
der 
Dolkswirlschaflsteßre. 
Von 
Charles S./Delias, 
»»amlnaļor drr po,iti,«rn Lrkonomte a» d»r kvntgMffk» Uņil'.rşila, von Irland. vrrlaNrr d,r 
.«rundlagrn d»r vkonoiiillcheii îUiissenIlhafl' u. s. w. 
Ucberseht und bearbeitet von 
^ . *«v»v 
Dr. Walter Kämpfe, 
Ņs"kd der Société internationale dÉgOAomie sociale in Parie. 
Jreivurg im Vreisgau. 
Herder'sche Verlagshandlung. 
1896. 
Zweigniederlassungen in Wien, Ltrabburg, Mniichr» und Li. Louis, Mo.
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        Mr 
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«Mirtilli 
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Buchdruckerei der Herder'schen Ņerlagshandlung in Freiburg
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        Vorwort des Uebersetzers und üearbeiters. 
Das von uns ins Teutsche übertragene Werk des angesehenen englischen 
Autors bildet eineil Band des Sammelwerks, welches bei Longmans, Green u. Co. 
in London unter dem Titel »Handbücher der katholischen Philosophie' erscheint. 
Unbestreitbar besitzt die deutsche volkswirtschaftliche Literatur eine beträcht 
liche Anzahl von Lehrbüchern, Systemen, oder wie diese Werke sonst sich nennen 
mögen, welche einen hohen Grad von Vollkommenheit aufweisen. Sie be 
handeln die einschlägigen Probleme mit tiefer Sachkenntniß, eingehender Gründ 
lichkeit und in neuerer Zeit auch immer mehr mit Rücksicht auf jene höchsten 
ethischen Principien, die von der Volkswirtschaftslehre nicht außer acht ge 
lassen werden dürfen, wenn sie ihre Aufgabe lösen und den Zusammenhang 
mit den Wissenschaften, welche die obersten Lebensaufgaben, den Ursprung 
und die Bestimmung des Menschen zum Gegenstand haben, bewahren will. 
Nichtsdestoweniger konnte eine Uebersetzung des Tevasschen Werkes durchaus 
nicht als überflüssig betrachtet werden. 
Einestheils hat dasselbe so große Vorzüge technischer Art, zeichnet sich 
durch Klarheit der Begriffe, durch Kürze und Bündigkeit in einem Maße 
aus, daß es von allen, die sich dem Studium der Volkswirtschaftslehre zu 
wenden, mit großem Vortheil gelesen werden wird und für diejenigen, welche 
sich über die wichtigen, unsere Zeit so mächtig bewegenden Probleme nicht 
aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, sondern auf Grund eines umfaffen- 
dern und tiefern Einblicks in diese verwickelten Fragen ein reifes Urtheil bilden 
wollen, einen trefflichen Führer bietet. 
sodann aber ist dem in Frage stehenden Buche ein Vorzug eigen, welcher 
schon allein dessen Uebersetzung und Bearbeitung für das deutsch redende Publi 
kum vollkommen rechtfertigen würde: die entschiedene Betonung der Volks 
wirtschaftslehre als einer ethischen Wissenschaft, als eines Zweiges der Moral 
philosophie. 
Es ist bereits hervorgehoben worden, daß sich eine ganze Anzahl neuerer 
und neuer ökonoulischer Werke der Berücksichtigllug der ethischen Gesichtspunkte 
nicht mehr entzieht. Tie Zeit liegt hinter uns, in welcher man die wirt-
        <pb n="12" />
        VI 
Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
schaftlichen Probleme von ihrem sittlichen Inhalt loszulösen trachtete und alle 
einschlägigen Fragen nur unter dem Gesichtspunkte einer möglichst großen Ent 
wicklung des Reichthums, einer forcirten Förderung der Sachgüterproduction 
betrachtete. 
Indessen ist in einer Gesamtdarstellung der Volkswirtschaftslehre in 
deutscher Sprache das ethische Moment wohl kaum je mit mehr Entschiedenheit, 
mit größerer Folgerichtigkeit, als sich Devas derselben befleißigt hat, syste 
matisch betont worden. 
Als ein besonderer Vorzug des Buches darf endlich auch die mit großer 
Maßhaltung und ohne die mindeste verletzende Polemik gegen Andersgläubige 
bethätigte Berücksichtigung der für das sociale und wirtschaftliche Gebiet in 
Betracht kommenden Grundsätze der katholischen Kirche gelten. 
Auch wohlwollende und kenntnißreiche akatholische Autoren vermögen sich 
hie und da nicht von einer Voreingenommenheit gegenüber katholischen Prin 
cipien und Institutionen vollkommen frei zu halten. Bei Devas, dein Katho 
liken, findet man im Gegensatz dazu an den Stellen, wo sich Gelegenheit 
bietet, sachgemäße Hinweise auf die Lehren und das heilsame Wirken der 
Kirche und ihrer Organe. Es gibt ja weite Gebiete der Volkswirtschaftslehre, 
auf denen sich schließlich kein Anlaß zu irgend welcher Geltendmachung eines 
confessionellen Standpunktes darbietet. Andererseits gibt es aber so manche 
andere Punkte, welche eine Betonung des katholischen Standpunktes sehr wohl 
zulassen, ja zur Nothwendigkeit machen, und so muß denn ein Werk mit 
Freuden begrüßt werden, welches diesem Standpunkt rückhaltlos, aber ohne 
Aufdringlichkeit Rechnung trägt. 
Wenn demnach eine Uebersetzung des Dcvasschen Werkes durchaus ge 
rechtfertigt erscheinen muß, so konnte eine solche doch für das deutsch redende 
Lesepublikum nur dann von Vortheil sein, wenn dasselbe in ziemlich bedeuten- 
dem Umfange einer Umarbeitung unterzogen wurde. Der Verfasser ist ebeu 
Engländer und schrieb für Engländer. Nun weist aber England in socialer 
und volkswirtschaftlicher Hinsicht ganz besondere Verhältnisse auf, die natürlich 
in gewissem Umfange nur für Engländer ein eingehenderes Interesse erwecken 
können. Es mußte sich also empfehlen, die betreffenden Stellen des Buches 
auszulasten, wie es andererseits unumgänglich nothwendig war, dem Werke 
so mancherlei einzuverleiben, was für deutsche und österreichische Leser von 
Wichtigkeit ist; und da sich in sämtlichen mittel- und westeuropäischen Eultur- 
staaten eine ziemlich weitgehende Uebereinstimmung der Entwicklung gewisser 
socialer und wirtschaftlicher Verhältnisse herausgebildet hat, so war auch auf 
die französischen, belgischen, schweizerischen, ja selbst auf die italienische» Zu 
stände Rücksicht zu nehmen. Es ist denselben denn auch in der That eine 
mehr oder minder eingehende Beachtung zu theil geworden.
        <pb n="13" />
        Borwort des Uebersehers und Bearbeiters. 
vu 
Die von uns dem Buche einverleibten Stellen finden sich genau an 
gegeben: dieselben sind in dem Verzeichnisse der Zusätze des Uebersehers 4 
unter Angabe der Seiten, auf denen sie sich finden, und der Zeilen, welche 
sie einnehmen, angeführt. 
Wir erwähnen hier eine Anzahl besonders wichtiger unter diesen Zusätzen 
ausdrücklich, um hie und da noch einige rechtfertigende Bemerkungen daran 
zu knüpfen. 
Auf Seite 53—55 ist über die Mittel gehandelt worden, durch welche 
die Verdrängung guter Waren durch schlechte, unsolide verhindert werden 
kann; auf Seite 65 am Ende bis Seite 68 über die Umgestaltungen und Fort 
schritte, welche sich in der Landwirtschaft während der frühern Jahrhunderte 
vollzogen haben, und darüber, was hierin noch zu thun übrig bleibt. Der 
artige historische Ueberblicke, wie sie z. B. von Roscher mit so viel Glück ge 
geben worden sind, bieten ungemein viel des Interessanten und sind in hohem 
Grade geeignet, das Interesse des Lesers wach zu halten. 
Daß auf Seite 79—81 von den Mitteln die Rede ist, welche zur Er 
haltung des gewerblichen Mittel- und des Bauernstandes in Anwendung ge 
bracht werden können, bedarf im Hinblick auf die Thatsache, daß diese wich 
tigen Bevölkerungsschichten, welche in England in weit höherem Grade als 
auf dem europäischen Continente verschwunden sind, hier noch immer um ihre 
Existenz ringen, keines Wortes der Rechtfertigung. 
Ferner finden sich auf Seite 106 und 107 Mittheilungen über das ehe 
liche Güterrecht, auf Seite 108 und 109 dergleichen über die Frauenarbeit 
und auf Seite 109—111 solche über die Vererbung der Bauerngüter eingefügt. 
Die Entwicklung der Bevölkerungszunahme und namentlich das Problem, 
ob diese Zunahme in Zukunft so stark bleiben werde, wie sie es gegenwärtig 
ist, findet sich auf Seite 125 und 126 und dann auf Seite 126 am Ende 
bis Seite 129 besprochen, während auf Seite 133 und 134 von der Be 
schränkung und Beförderung der Populationszunahme von seiten der Staats 
regierungen gehandelt worden ist. Auf dem europäischen Continente sind der- 
artige Experimente bekanntlich in der That gemacht worden, und so mußte 
denn auf dieselben hingewiesen werden. 
Ferner finden sich auf Seite 141 und 142 Zusätze über die Nützlichkeit 
eines erlaubten Luxus und Seite 150 und 151 solche über die so actuelle Frage 
der Wohnungsnoth. 
Ueber die mittelalterlichen Anschauungen hinsichtlich der obrigkeitlichen 
Preisregulirungen ist Seite 195, über diese Preisregulirungen selbst Seite 203 
und 204 einiges gesagt worden. 
Auf Seite 234—236 und Seite 246—257 wurden sodann Zusätze 
über die Preisschwankungen, welche sich seit dem 16. Jahrhundert vollzogen
        <pb n="14" />
        Vin Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
haben, bezw. über die Goldwährung, den Bimetallismus und die Silber 
währung gemacht. 
Ueber die Währungsfrage haben wir uns ziemlich ausführlich verbreitet, 
jedenfalls viel ausführlicher, als es Devas gethan hat. Die Lage in Eng 
land, wo die Goldwährung trotz der theoretisch wohlwollenden zeitweiligen 
Resolutionen des Parlaments zu Gunsten des Bimetallismus — wie es deren 
eine soeben im März 1896 wieder einmal beschlossen hat — fest begründet ist 
und zäh festgehalten wird, bot allerdings geringern Anlaß zu derartigen Er 
örterungen, als das Hin- und Herwogen des Kampfes um die Währung, wie 
es in Deutschland stattfindet. Auf Grund der Thatsachen konnten wir uns, 
wie die Verhältnisse gegenwärtig liegen, nur zu Gunsten der Goldwährung 
aussprechen. Es liegt nns aber ganz und gar ferne, die gewichtigen Gründe 
zu verkennen, welche aus der dermaligen Nothlage namentlich auch der deut 
schen Landwirtschaft gegen die Goldwährung hergeleitet werden. Nur will 
uns bedünken, es sollte den Landwirten und den andern Bevölkerungsschichten, 
welche durch die Währung wirklich benachtheiligt sind, lieber auf andere Weise 
geholfen werden als dadurch, daß die gesamte Einwohnerschaft des Staates 
infolge einer schwankenden Währung in Mitleidenschaft gezogen würde. Glaubt 
man denn im Ernste, daß es die verschiedenen Staaten über sich bringen 
werden, sich über ein von allen anzuerkennendes gegenseitiges Verhältniß von 
Gold und Silber zu einigen? Glaubt man dies, nachdem die Berliner Con- 
ferenz über die internationale Regelung der Arbeitsverhältnisse vollständig er- 
gebnißlos geblieben ist und bleibt? Man gewähre also der landbautreibenden 
Bevölkerung andere Begünstigungen, namentlich Steuererleichterungen, Sub 
ventionen, welche die Verbesserung der Betriebsmethoden zur Folge haben, und 
die Möglichkeit, nicht nur billig verzinsliche, sondern auch gegen plötzliche Kün 
digung gesicherte Geldkapitalien ju erhalten. So wird ihr gründlicher ge 
holfen werden, als durch eine von der Doppelwährung zu gewärtigeude Preis 
steigerung ihrer Erzeugnisse, welche durch die Schädigungen, die eine derartige, 
starken Schwankungen ausgesetzte Währung andern Bevölkerungskreisen zu 
fügen muß, und durch die unvermeidliche Minderung der Kaufkraft vieler 
Konsumenten zum guten Theile wieder wett gemacht werden würde. Uebrigens 
sind die Aussichten auf einen Sieg der bimetallistischen Strömung durch die 
sich gegenwärtig vollziehende Einführung der Goldwährung in Rußland aber 
mals beträchtlich vermindert worden. Angesichts dieser Thatsache und des 
Fortschreitens der aus die Durchführung der Goldwährung in Oesterreich- 
Ungarn gerichteten Maßregeln gewinnt die ganze Discussion über diese Frage 
einen mehr theoretischen Charakter. Möchte dieselbe sich diesen Umstand zu 
nutze machen und mit größter Umsicht und Tiefe geführt werden, damit ein 
so eminent wichtiges, mit den weittragendsten Folgen verknüpftes Problem
        <pb n="15" />
        Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
ix 
nicht unter den Gesichtspunkten der Tagespolitik, der Rücksicht auf halb- oder 
ungebildete Wählerkreise zu leiden habe, sondern einer wahrhaft gerechten 
Lösung zugeführt werde. 
Unter den von uns dem Tevasschen Werke eingefügten Zusätzen seien 
weiter noch die folgenden erwähnt: 
Ueber den Begriff und die geschichtliche Entwicklung des Wechsels haben 
wir uns auf Seite 261—263 verbreitet, über das Bankwesen Deutschlands, 
Oesterreich-Ungarns, Frankreichs und Italiens auf Seite 269—272. 
Daß die Termingeschäfte, über deren Schädlichkeit oder Erlaubtheit gegen 
wärtig so viel hin und her gestritten wird, insbesondere auch gelegentlich der im 
Winter und Frühjahr 1896 in der Commission des Teutschen Reichstages 
stattgefundenen Berathung der auf die Regelung der Börsenverhältniffe bezüg 
lichen Gesetzesvorlage, eine etwas eingehendere Beleuchtung erforderten, braucht 
kaum hervorgehoben zu werden. Dieselbe ist auf Seite 279—282 versucht 
worden. Bekanntlich sind es vornehmlich auch die Termingeschäfte in Getreide, 
welche den lebhaftesten Widerwillen der agrarischen Kreise hervorgerufen haben. 
Besonders wuchtige Schläge hat der bekannte, weitgereiste und kenntnißreiche 
Schriftsteller Dr. G. Ruhland gegen diese Geschäfte und die dabei zu Tage 
tretenden Mißbräuche geführt. Eine Broschüre dieses Autors: ,Tie Agrarfrage 
und das internationale Großkapital (Wien 1895), in welcher die bereits in 
seiner .Wirtschaftspolitik des Vaterunsers* (Berlin 1894) vertretenen Grund 
sätze abermals stark betont sind, ist uns erst nach Fertigstellung des be 
treffenden Abschnittes zu Gesicht gekommen. So müffen wir denn an dieser 
Stelle einige Bemerkungen über diese jedenfalls sehr beachtenswerthe Arbeit 
machen. Ter Verfasser derselben schreibt das Fallen der Getreidepreise, welches 
sich in den letzten Jahren vollzogen hat, nicht der Ueberproduction der trans 
atlantischen Länder zu. Er behauptet vielmehr, daß die Gesamtmenge des auf 
der Erde producirten Weizens in den letzten Jahren bereits wieder geringer 
gewesen sei als in den unmittelbar vorhergehenden, und daß sich die Preise 
trotzdem und trotz der erheblichen Zunahme der Bevölkernngszahl in den letzten 
Jahren auf dem bekannten niedrigen Niveau erhalten hätten. 
Der Grund der andauernd niedrigen Getreidepreise und speciell des 
Zinkens der Weizenpreise sei vielmehr darin zu suchen, daß die Börse durch 
die Termingeschäfte betreffs ungeheurer Mengen von Weizen den Preis regulire 
und ungebührlich Herabdrücke, indem sich die Speculation ganz vorzugsweise 
auf die künstliche Herbeiführung einer Baisse richte, gegen welche die der Or 
ganisation ermangelnden Producenten nichts auszurichten vermöchten. Das 
alles wird nun durch den Hinweis auf gewiffe Berechnungen des Ernteertrags 
der Jahre 1882—1894 (s. a. a. O. S. 10) sowie durch die Seite 12 und 20 
über das Börsentreiben mitgetheilten Facta zu erhärten gesucht. Dem gegenüber
        <pb n="16" />
        X 
Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
muß darauf hiugewiesen werden, daß sich die angeführten Ernteberechnungen 
denn doch nicht auf vollkommen authentische Daten stützen. Ja, wären sie selbst 
über jeden Zweifel erhaben, so ist das Sinken der Ergebnisse der Weizenernte 
nicht bedeutend genug gewesen und in Anbetracht des Umstandes, daß in jene 
Jahre der ungemein starke Allsfall infolge der russischen Mißernten fällt, vor 
allem nicht in dem Maße dauernd sichergestellt, daß dasselbe an und für sich 
eine beträchtliche Steigerung der Getreidepreise rechtfertigen würde. Zudem fehlt 
der Nachweis, daß die Nachfrage nach Weizen nicht durch stärkere Verwendung 
anderer Cerealien zum Unterhalt der Menschen vermindert worden ist. 
Was aber die aus dem Börsentreiben angeführten Beispiele anlangt, so 
bleibt die Frage, ob derartige Vorgänge die Regel bilden, oder ob es sich 
dabei um Ausnahmen handelt, welche das Gesetz der normalen Preisbildllng 
nicht zu beeinträchtigen vermögen, eine offene. 
Uns will es demnach scheinen, als ob G. Rußland in der betreffenden 
Schrift zwar eine beachtenswerthe Hypothese aufgestellt habe, über welche jeden 
falls sehr eingehende Untersuchllngen angestellt werden sollten, daß er aber 
seine Behauptungen noch nicht in dein Maße glaubwürdig gemacht hätte, daß 
sie die Grundlage für gesetzliche Maßregeln allgemeiner Natur abzugeben ge 
eignet wären. Bisher hat dieser Autor seine hier in Frage stehenden sehr 
universellen und sehr apodiktischen Behauptungen doch nur auf einzelne That 
sachen gestützt. Er muß diese Thatsachen aus alle Fälle bedeutend vermehren, 
um seiner Theorie zu allgemeiuer Anerkennung zu verhelfeu und die entgegen 
stehenden Behauptungen sehr angesehener Alltoren, wie Cohn, Conrad nnd 
Jannet, zu entkräften. 
Bon unsern übrigen Zusätzen zu den Ausführungen Devas' seien endlich 
noch die folgenden erwähnt: 
Ueber die Erlaubtheit des Zinsnehmens von Geldtapitalien in unsern 
Tagen ist auf Seite 291 und 292 gehandelt worden, über die gegenwärtig 
in Deutschland, in Oesterreich und Frankreich in Kraft stehenden Wuchergesetze 
Seite 295—297. 
Ferner haben wir lins aus Seite 298 und 299 über die ill den meisten 
Staaten der großen nordamerikanischen Republik bestehenden Heimstättengesetze, 
über die einschlägigen, in europäischen Staateil aufgetauchten Gesetzesprojecte, 
über die in Preußen eingeführte Institution der Rentengüter und über die 
auf dieselben Güter bezügliche Gesetzesvorlage der österreichischen Regierung 
verbreitet. 
Auch die verschiedenen Arten der Darlehenskassen, sowohl diejenigen, 
die nach dem Princip der unbeschränkten Haftung im Anschluß an die 
Ideen von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen in Deutschland, als die, welche 
nach dem Princip der beschränkten Haftbarkeit der Mitglieder in Italien
        <pb n="17" />
        Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. XI 
und in Oesterreich bestehen, haben auf Seite 800 und 301 ihre Darstellung 
gefunden. 
Seite 304 und 305 ist über die Grundrente und Seite 323—328 über 
die aufsteigende bezw. sinkende Bewegung dieser Rente sowie des Darlehens 
zinses gesprochen worden. 
Besonders wichtig und actuell ist auch die Frage einer staatlichen Lohn 
regulirung. Dieselbe mußte angesichts der auf dem europäischen Continente 
nicht nur von eigentlich socialistischer Seite vertretenen Tendenzen, die eine 
solche Regulirung in dieser oder jener Form befürworten, eingehender beleuchtet 
werden. Es ist dies auf Seite 358—377 geschehen. Wir haben es uns 
angelegen sein lasten, in diesen Ausführungen nachzuweisen, daß eine der 
artige staatliche Intervention im allgemeinen voraussichtlich nicht eintreten 
wird, und daß ein solches Eingreifen in Anbetracht der Entwicklung, welche 
die Verhültniffe des Arbeiterstandes in neuerer und neuester Zeit vielfach ge 
nommen haben, auch nicht nothwendig erscheinen kann. Zu diesem Behufe 
haben wir nachgewiesen, daß die Lage des Arbeiterslandes in Großbritannien, 
in Frankreich, in Deutschland, in Belgien und in den Bereinigten Staaten 
von Amerika seit einigen Jahrzehnten zum großen Theil eine bedeutend 
bessere geworden ist, und daß die von gelvisten Unternehmern Frankreichs, 
Deutschlands und Oesterreichs geschaffenen Wohlfahrtseinrichtungen einen sehr 
heilsamen Einfluß geübt haben und voraussichtlich noch immer mehr üben 
werden. So dürfte sich denn das Wohlbefinden der Arbeiterschaft dank einer 
seits dem Rechtsgefühl und dem Wohlwollen der Arbeitgeber und andererseits 
infolge des eigenen energischen Eintretens der organisirten Arbeiter für ihre 
Interessen in Zukllnft noch weiter steigern. Dagegen mußte hervorgehoben 
werden, daß die Arbeiter keinen aus den Grundsätzen der Gerechtigkeit ab 
leitbaren Anspruch auf einen derartig hohen Lohn besitzen, daß ihnen auch 
der Unterhalt einer Familie gesichert sein würde, so sehr eS auch wünschcns- 
werth erscheinen muß und dahin angestrebt werden sollte, ihnen die Gründung 
und standesgemäße Erhaltung einer solchen möglich zu machen. Ebensowenig 
kann den Arbeitern ein Rechtsanspruch auf einen Antheil am Unternehmer 
gewinn zugesprochen werden. Selbstverständlich sind hier die Aussprüche Papst 
Leos XIII. über die staatliche Intervention in die Lohnverhältniffe berücksichtigt, 
wie sich auch die soeben angedeutete Theorie über die Höhe des Arbeitslohnes 
auf die Entscheidung des Heiligen Stuhles gründet. 
Weitere Zusätze sind beigefügt über die Hörigkeit auf Seite 380 und 
331, über die Leibeigenschaft Seite 384 und 385, über die Entwicklung des 
mittelalterlichen Zunftwesens in gewissen Städten Italiens, Südfrankreichs 
und Süddeutschlands Seite 388—391, während das Jnnungswesen, wie 
e * sich in der Jetztzeit in Deutschland und in Oesterreich entwickelt hat, auf
        <pb n="18" />
        XII 
Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
Seite 391—393, die Gewerk- und Fachvereine auf Seite 394 und 395, die 
Gewerbegerichte und die Conseils des prud’hommes auf Seite 396—398 
summarisch beleuchtet sind; daran schließen sich auf Seite 400—402 einige 
Bemerkungen über die Cartelle, die Verbreitung derselben in verschiedenen 
Ländern und über die diesen Verbänden inhärirenden Vorzüge und Nachtheile. 
Auch die Arbeiterschutzgesetze, die in unsern Tagen eine so große Be 
deutung erlangt haben, erheischten eine eingehendere Darstellung. So wird 
auf Seite 409—413 die betreffende Gesetzgebung Großbritanniens und Ir 
lands, Deutschlands, Oesterreichs und Frankreichs behandelt. Dabei war 
auch auf die Frage einzugehen, inwieweit die Verminderung der Dauer der 
Arbeitszeit einen heilsamen Einstuß auf die Productivität der Arbeit ausübt. 
Ueber dieses Thema sowie über die verschiedenen Arten der staatliche^Arbeiter- 
versicherung in Dentschand und in Oesterreich haben wir uns auf ^eite 413 
bis 423 verbreitet. 
Nicht minder glaubten wir den Productivgenoffenschaften, an deren Exi 
stenz mancherseits so große Hoffnungen geknüpft worden sind und vielleicht 
noch geknüpft werden, eine etwas eingehendere Aufmerksamkeit schenken zu 
sollen. Es ist dies auf Seite 428—431 geschehen. 
Auf das Steuerwesen hat Devas durch seine kurzen, aber das Wesent 
liche berührenden, inhaltreichen Auseinandersetzungen auch für continentale 
Leser ein genügendes Licht geworfen. Wir haben unv daher der Haupt 
sache nach auf Seite 459—460 mit einem Zusatz über die progressive Ein 
kommensteuer, wie sie in Preußen besteht, begnügt. Ter Umstand, daß diese 
in mancher Beziehung so gefährliche Steuer in diesem Staate verhältniß- 
mäßig wenig Widerwillen mehr erregt, erklärt sich aus besondern Verhält- 
niffen. Im allgemeinen werden auch continentale Leser den Ausführungen 
Devas', welche auf die höchst bedenklichen Seiten dieser eventuell zur Reali- 
sirung des schlimmsten Socialismus sehr gut verwendbaren Steuer hinweisen, 
Beifall zollen müssen. Für Oesterreich mit seiner hinsichtlich der Steuermoral 
vielfach laxen Bevölkerung empfiehlt sich die Einführung derselben jedenfalls 
durchaus nicht. 
Zum Schluffe haben wir einen zusammenfassenden Ueberblick über die neu 
zeitliche Entwicklung der ökonomischen Wissenschaft gegeben und auf Seite 487 
bis 500 die Ausführungen Devas' bedeutend erweitert; zunächst wurde hier 
auf die verschiedenen socialistischen Lehrsysteme, sodann auf die Meinungen der 
Anhänger des Historismus und auf die Anschauungen der entschieden auf 
dem Boden des christlichen Sittengesetzes stehenden Gruppen von Oekonomisten 
und Socialpolitikern, sowohl derjenigen katholischen Bekenntnisses als der pro 
testantischen, hingewiesen. Doch handelt es sich in diesem Abschnitt nicht sowohl 
darum, alle bedeutenden Schriftsteller der verschiedenen Schulen zu nennen
        <pb n="19" />
        Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters. 
XIII 
— wir haben uns auf die Anführung gewisier geradezu typischer Namen be 
schränkt —, als eine Ueberschau über die Entwicklung der Ideen zu geben. 
Wenn sich nun aus dem soeben Gesagten der Schluß ergibt, daß das 
ursprüngliche Werk durch die Hand des Uebersetzers so manche Umgestaltungen 
erfahren hat, so wäre doch die Bermuthung, daß der einheitliche Charakter 
der Darstellung infolge deffen beeinträchtigt sein könnte, eine irrige. 
Die Ausführungen Devas' wie die Zusätze des Bearbeiters fußen auf 
gleichen Grundprincipien, und wir dürfen wohl überzeugt sein, daß der eng 
lische Autor, wenn er für den Leserkreis geschrieben hätte, welchen der Ueber- 
setzer bei seiner Bearbeitung im Auge haben mußte, die für diese Leser be 
stimmten Ausführungen im wesentlichen in demselben Geiste gehalten hätte, 
von welchem wir uns bei der Abfassung unserer Zusätze leiten ließen. 
Salzburg, im April 1896. 
Matter Kämpfe.
        <pb n="20" />
        V 
.^0#-
        <pb n="21" />
        JiiliMvcrzrichiiiß. 
Vorwort des Uebersetzers und Bearbeiters L. v-xm, 
Erstes Buch. 
Production und Lonsumtion. 
Erstes Kapitel. Gemiste grundlegende Begriffe der politischen Oekonomik oder 
Volkswirtschaftslehre. 
Das Wesen der ökonomischen Wissenschaft. — Fünf Grundbegriffe: Gut. Werth 
Kosten. Einkommen, Kapital. — Einige Bemerkungen über die Bedeutung der Ter 
minologie S. 1—16. 
Zweites Kapitel. Tie productiven Eigenschaften der Erde. 
muttes Kapitel. Die Productiven Eigenschaften des Menschen 
OMZ-MMZ 
«ilbung. - Xnbere Grenzn b» 
Viertes Kapitel. Tie Arbeitsorganisation. 
Die großen Vortheile der Arbeitstheilung. — Ihre Grenzen. — Das Gesetz der 
zunehmenden Einträglichkeit. — Die Nachtheile, welche mit der Arbeitstheilung ver- 
un eu sind, insbesondere die mißleitete Production und Consumtion, Zunahme der 
geschäftlichen Unehrlichkeit L. 45-60. 
fünftes Kapitel. Fortschritt in der Productionsmethode. 
Das Wesen dieses Fortschritts, seine Geschichte und charakteristischen Eigenschaften, 
eberblick über die technischen Umwälzungen seit der Mitte des vorigen Jahr-
        <pb n="22" />
        XVI 
Inhaltsverzeichnis. 
Hunderts. — Welche günstigen Folgen haben dieselben gezeitigt? Verschiedene mit der 
Umgestaltung der Technik des Productionsverfahrens verbundene Nachtheile, insbesondere 
die Abnahme der Zahl der zum gewerblichen Mittelstand und zum Bauernstand zu 
zählenden Personen. — Abhilfsmaßregeln gegen diese Abnahme. — Die Nothwendig 
keit, durch Fortschritte in der Productionsmethode die Folgen der Schädigungen, welche 
die Ergiebigkeit der Erde durch Menschenhand erlitten hat, wieder gutzumachen 
S. 60—85. 
Sechstes Kapitel. Ter Schauplatz und die Ausdehnung der Güterproduktion. 
Die Gründe, weshalb die verschiedenen Produktionszweige, die einen an diesen, 
die andern an jenen Orten betrieben werden. — Die Bildung großer Productions- 
centren in gewissen Städten. — Groß-, Mittel- und Kleinbetrieb. — Die Vortheile 
dieser Productionsarten. — Die verschiedenen Organisationsformen der Leitung der 
Unternehmungen S. 85—101. 
Siebentes Kapitel. Die Familie, das Familienleben und die Gesetze über die 
Familie. 
Die Bedeutung und Wichtigkeit der Familie. — Die christliche Anschauung von 
derselben. — Die rechtliche Ordnung der Vermögensverhältnisse der Ehefrau. — Deren 
Arbeit in den Fabriken u. s. w. — Die Gesetze über die Testirbefugniß der Eltern 
und das Jntestaterbrecht. — Die Nothwendigkeit der Stärkung der elterlichen Autorität 
gegenüber den bereits ihren Unterhalt verdienenden Kindern. — Stammfamilien, pa 
triarchalisch lebende und der festen Organisation ermangelnde Familien S. 101—117. 
Achtes Kapitel. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
Die Bevölkerungszunahme bei den lebensfähigen Völkern. — Die Kolonisation 
als Mittel gegen die Uebervölkerung. — Ist das Eintreten einer Uebervölkerung wirk 
lich zu befürchten? — Der Malthusianismus. — Staatliche Mittel gegen Uebervölke 
rung. — Künstliche Beförderung der Bevölkerungszunahme. — Der Einfluß einer Unter 
bindung der Hilfsquellen eines Landes auf die Bevölkerungsverhältnisse S. 118—137. 
Neuntes Kapitel. Die Güterconsumtiou im allgemeinen. 
Wirtschaftliche und sittliche Seite der Frage. — Gemeinschaftlicher Gebrauch ge 
wisser Güter. — Wirtschaftliche Güter, welche dem nothwendigen, solche, die dem standes 
gemäßen Bedürfniß, und solche, die dem Ueberfluß dienen. — Es kommt in dieser Hin 
sicht auf die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen an. — Nützlichkeit eines erlaubten 
Luxus S. 138—142. 
Zehntes Kapitel. Die verschiedenen Zweige der Konsumtion. 
Die zehn Hauptarten der Güter, welche der Befriedigung unmittelbarer persön 
licher Bedürfnisse gewidmet sind: 1. Die Nahrungsmittel, ihre Mannigfaltigkeit, die 
Fürsorge für deren Beschaffung und die Verhinderung von Hungersnöthen. — 2. Die 
Wohnungen. Die Wohnungsnoth. — 3. Die Heizungs- und Beleuchtungsstoffe. — 
4. Kleidung und Schmuck. — 5. Das Mobiliar und was zur Erhaltung der Rein 
lichkeit dient. — 6. Aerztliche Hilfe und Medicinen. — 7. Auslagen für Erziehung 
und Unterricht. — 8. Der Aufwand für Cultus und Gottesverehrung. — 9. Die Aus-
        <pb n="23" />
        Jnhaltsverzeichniß. 
XVII 
Saben und Güter, welche der Erholung und dem Vergnügen dienen, also solche, die 
») dem Spiel und den körperlichen Uebungen, b) der Jagd und dem Fischfang dienen, 
c) solche zum Zwecke von Ausflügen und Reisen, d) zu demjenigen des Kunstgenusses.' 
e ) zum Behufe der Beschäftigung mit interessanten wissenschaftlichen Studien und zum 
Behufe der Lectüre belehrender und unterhaltender Bücher und Zeitschriften, f) zur 
Veranstaltung von Festlichkeiten aller Art, g) zu musikalischen Genüssen verwendete, 
1&gt;) solche zur Ermöglichung von Theatervorstellungen und verwandten Vorstellungen aller 
Art, i) dem Genus; gewisser Reizmittel und Narkotika und endlich k) unerlaubten Ge 
nüssen (dem Trunk, dem Hazardspiel u. s. w.) dienende. Die gesetzlichen Maßregeln 
gegen das Ueberhandnehmen der Spiele solcher Art und der Trunksucht. — 10. Die 
Auslagen zum Zweck der Erhaltung einer ungefährdeten Existenz und eines geordneten 
öffentlichen Rechtszustandes Ş. 143—166. 
Zweites Buch. 
Per Güteraustausch. 
Erstes Kapitel. Vom Güteraustausch im allgemeinen. 
Fünf Ursachen des Güteraustausches. — Das Gesetz der verhältnißmäßigen Ein- 
©^167^*17 à" ^rf die aus dem Handel erwachsenden Vortheile nicht überschätzen 
ZweitesKapitel. Tie freie Preisbildung. Tie Marktpreise. 
Die Begriffe Markt, Angebot und Nachfrage, Concurrenz oder Mitwerben 
Ctnorbmmg der menschlichen Bedürfnisse in eine bestimmte Reihenfolge S. 171-184. 
Trittes Kapitel. Tie freie Preisbildung. Die Marktpreise (Fortsetzung). 
_ . .® ic "rächen der Preisschwankungen. — Durchschnittliche Marktpreise einer längern 
şiņode. ¿ie wohlthätigen Wirkungen des Bestehens von Märkten und des freien 
l ewer s. Mögliche üble Folgen desselben. — Einige Bemerkungen über Werth- 
t leonen, insbesondere über den Irrthum, daß der Werth der Güter ausschließlich von 
der Menge der zu ihrer Herstellung erforderlichen Arbeit abhänge Ş. 184—192. 
V l e r t e s K a p i t e l. Die nichtfreie Preisbildung. 
Die Monopole. Die Nachtheile derselben. — Die Ursachen der Monopole — 
şişônliche Preise, feste Preise, das Feilschen um den Preis. - Die übertrieben hohen 
e allpreise. — Abhilfsmaßregeln dagegen. — Die Consumvereine. — Gewohnheits- 
matzlg festgesetzte Preise und obrigkeitliche Preisregulirungen. — Ein Blick auf die 
nflorische Entwicklung dieser Maßnahmen. — Der gerechte Preis S. 192—205 
DevaS.Kämpfe. Volkswirtschaftslehre. .
        <pb n="24" />
        XVIII 
Jnhaltsverzeichniß. 
Fünftes Kapitel. Das verschiedene Maß von Vortheilen, welches ein und derselbe 
Preis für verschiedene Personen zur Folge haben kann. 
Die verschiedenen durch ein und denselben Preis erzielten Gewinne. — Die ein 
zelnen Ursachen dieser Erscheinung: persönliche Befähigung, persönliche Beziehungen, 
Zufälligkeiten, Geschäftsgeheimnisse, die Verschiedenheiten der Lohnhöhe, der Kapitals 
zinsen, die Wirksamkeit der Gesetze der zunehmenden und der abnehmenden Ein 
träglichkeit. — Die Kapitalisirung derartiger Vortheile ist in den einen Fällen leicht 
möglich, in andern mit größern Schwierigkeiten verbunden, unter Umständen sogar 
unmöglich S. 205—211. 
Sechstes Kapitel. Ter internationale Handelsverkehr. 
Der Unterschied zwischen inländischem und internationalem Handel. — Die durch 
den letztem gewährten Vortheile. — Wem fallen diese vorzugsweise zu? — Der Export 
wie der Import sind häufigen Schwankungen ausgesetzt. — Die Gründe dieser Schwan 
kungen. — Das Protectiv- oder Schutzzollsystem. — Vier Gründe für dessen Recht 
fertigung. — Der Freihandel. — Theoretiker des einen wie des andern Systems 
S. 212—222. 
Siebentes Kapitel. Das Geld. 
Die Nothwendigkeit, die Bedeutung und die Arten des Geldes. — Die Eigen 
thümlichkeiten, welche bei der Bestimmung des Tauschwerthes des Geldes zu beachten 
sind. — Die aus bedeutenden Schwankungen dieses Tauschwerthes erwachsenden Uebel 
stände. — Historischer Ueberblick über diese Schwankungen seit dem Beginne des 
16. Jahrhunderts S. 223—236. 
Achtes Kapitel. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
Münzfuß. — Courantgeld und Scheidemünzen. — Die Art und Weise, wie das 
Münzwesen zu ordnen ist. — Staatspapiergeld, sein Nutzen; Grenzen der Zulässigkeit 
seiner Ausgabe. — Monometallismus. Bimetallismus. — Die Goldwährung, ihre 
Vorzüge vor der Doppel- und der Silberwährung. — Die Menge der in den letzten 
Jahren producirten Quantitäten von Gold und milder s. 237 257. 
Neuntes Kapitel. Ter Credit. 
Das Wesen des Credits. — Die Banken. Ihr Begriff. — Unterarten. — Die ver 
schiedenartigen Functionen der Banken. — Checks und Abrechnungsstellen. — Der Wechsel. 
Das Discontiren der Wechsel. — Der internationale Wechselverkehr. — Tie Be 
deutung der internationalen Zahlungsbilanzen der verschiedenen Länder. — Die Bank 
noten. Uebersicht über die Bankgesetzgebung Englands, Schottlands, Irlands, Frank 
reichs, des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns S. 257—272. 
Z e h n t e s K a p i t e l. Ter Credit (Fortsetzung). 
Die Bedeutung der Banken und des Credits überhaupt. — Ueberblick über die 
Vortheile des Haudelscredits. Seine Gefahren. — Die Börse. — Das Wesen der 
selben. — Ihre Vortheile und ihre Nachtheile. — Staatliche Abhilfsmaßregeln gegen 
diese letztern. — Die Termingeschäfte. — Ihre Berechtigung. — Mißbrauch damit. —
        <pb n="25" />
        Jnhaltsverzeichniß. 
XIX 
Beseitigung des staatlichen Verbotes derselben. — Staatliche Beschränkungen. — Handels 
und Industries sen. — Begleitende Erscheinungen. — Abhilfsmatzregeln gegen solche 
Krisen. — Eine irrthümliche Anschauung über deren Entstehen S. 273—284. 
Elftes Kapitel. Der Credit (Fortsetzung). 
Der Credit im nichtkaufmännischen Verkehr. — Darlehen an den Staat, die 
Provinzen und andern öffentlichen Körperschaften. — Der Agrarcredit. — Andere An 
lehen verschiedener Natur. — Der Wucher. — Das Verbot des Zinsnehmens über 
haupt. Seine heutige Nichtanwendbarkeit im grotzen und ganzen. — Das Nehmen 
Zinsen. — Maßregeln gegen dm Wucher. — Wuchergesetze. — Die neuzeit- 
Wuchergesetzgebung Großbritanniens und Irlands, Frankreichs, Deutschlands und 
Oesterreichs. — Andere Abhilfsmaßregeln gegen den Wucher und zur Herbeiführung 
billigen Zinses. — Creditgenossenschaften mit oder ohne beschränkte Haftbarkeit der 
Mitglieder. — Leihhäuser. — Consumvereine S. 285—302. 
Drittes Buch. 
Die Verkeilung der Güter. 
Erstes Kapitel. Die Vertheilung der Güter im allgemeinen. 
Die Unterscheidung der drei Einkommensarten: Lohn, Zins und Unternehmer- 
gewinn. — Die Grundrente bildet keine besondere Art des Einkommens. — Die gegen 
seitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Einkommensarten. — Der Einfluß der 
sittlichen Beschaffenheit der Menschen auf die Production und deren Kosten sowie auf 
die Wohlfahrt der Einzelnen und des Gemeinwesens S. 303—306. 
Zweites Kapitel. Der Unternehmergewinn. 
Die Bedeutung des Unternehmergewinns. - Der nominale Gewinn, den ein 
Unternehmen abwirft. — Ter reale Gewinn. — Die Theorie der Gleichheit der Ge- 
wlnne - Nachweis der Unbegründetheit derselben, selbst in ihren abgeschwächten Formen. 
Schwierigkeiten, welche es Nichtbetheiligten mehr oder minder unmöglich machen, 
den von einem Unternehmen abgeworfenen Gewinn genau zu berechnen S. 307—314. 
DrittesKapitel. Der Zins. 
‘ Das Wesen des Zinses. — Der Zinsbetrag, der Zinsfuß. — Die Verschiedenheit 
bcs Zinsfußes. Fünf hauptsächliche Ursachen, von denen eine dauernde Gestaltung 
des Zinsfußes gewisser Gruppen von Werthen und insbesondere desjenigen der Obliga 
tionen, Staatsschuldenverschreibungen und anderer solcher Werthpapiere abhängt. — 
3)ie Höhe des Zinsfußes ist je nach den einzelnen Ländern eine verschiedene. — Haben 
bte Grundrente und der Zinsfuß der Darlehen die Neigung, allmählich zu sinken oder 
sich zu steigern? S. 314—328. 
V i e r t e s K a p i t e l. Die Arbeitslöhne. 
Die Löhne der Güter producirenden und der andere Arbeitsleistungen voll 
bringenden Arbeiter. — Stücklöhne. — Zeit-, Tag- oder Stundenlöhne. — Bestimmte 
b*
        <pb n="26" />
        XX 
Jnhaltsverzeichniß. 
und unbestimmte Lohnbezüge. — Lohneinkommen. — Lohnraten. — Von welchen Um 
ständen der wirkliche den Arbeitern durch ihre Löhne gewährte Nutzen abhängt. —- 
Maximallöhne. — Minimallöhne. — Besondere Umstände, welche die verhältnißmäßige 
Niedrigkeit gewisser Entlohnungen begreiflich erscheinen lassen. — Unbegründetheit der 
Theorie von einem Streben der Löhne nach Nivellirung oder der Existenz von Normal» 
löhnen, sowie der Anschauung, daß alljährlich ein bestimmter Theil des National 
einkommens zur Entlohnung der productiv thätigen Individuen verwendet werde S. 329 
bis 340. 
Fünftes Kapitel. Die Reichen und die Armen. 
Beträchtliche Vermögensunterschiede bilden eine Vorbedingung für das Bestehen 
civilisirter Zustände. — Der Reichthum hat das Vorhandensein einer dienenden Klasse 
zur Voraussetzung. — Die einzelnen Entstehungsursachen von Reichthum und Armut. 
— Das christliche Sittengesetz erkennt das Nebeneinanderlebcn von Reichen und Armen 
als berechtigt an. — Vor langer Zeit bei der Erwerbung des Reichthums begangene 
Ungerechtigkeiten sind nicht mehr gutzumachen. — Nothwendigkeit der Anerkennung 
einer Verjährung S. 341—349. 
Sechstes Kapitel. Die Berechtigung des Reichthums. 
Die Ungleichheit der Vermögensverhältnisse ist eine Consequenz des Naturrechts. 
— Verschiedene Rechtfertigungsgründe des Reichthums. — Die Pflichten der Reichen 
und Wohlhabenden gegen die Armen, insbesondere aber gegen ihre Arbeiter und Dienst 
leute. — Beispiele aus der Geschichte. — Ist ein staatliches Eingreifen in die Lohn 
regulirung möglich und rathsam? — Ein solches Eingreifen wird vermuthlich nicht statt 
finden, wenigstens nicht im allgemeinen. — Die in den Verhältnissen eines großen 
Theiles des Arbeiterstandes eingetretene Besserung. — Großbritannien. — Frankreich, 
insbesondere die Enquete des Jahres 1892 betreffend die Lage der Arbeiter im Seine 
departement. — Deutschland. — Belgien. — Die Vereinigten Staaten von Amerika. 
— Wohlsahrtseinrichtungen der Unternehmer in Frankreich, Deutschland, Oesterreich 
und Belgien. — Dank einerseits dem Eintreten der Arbeiter für ihre Interessen und 
andererseits dem Rechtsgefühl und Wohlwollen der Unternehmer ist eine weitere Besse 
rung der Lage der Arbeiterschaft auch in Zukunft wahrscheinlich. — Auf einen Lohn, 
der ihnen den Unterhalt einer Familie ermöglicht, haben indeffen die Arbeiter auf Grund 
der Principien der iustitia distributiva keinen Anspruch, ebensowenig wie auf einen 
Antheil am Unternchmergewinn. — Papst Leos Xlll. Verlautbarungen über die staat 
liche Einmischung in die Lohnverhältnisse S. 350—377. 
Siebentes Kapitel. Die auf dem Feudalprincip und die auf der persönlichen 
Unfreiheit aufgebaute sociale Ordnung. 
Unterscheidung von fünf hauptsächlichen Organisationsformen der Culturvölker. 
— Der Feudalismus mit der Hörigkeit. — Die auf der persönlichen Unfreiheit be 
ruhende Ordnung des Zusammenlebens. — Die Sklaverei. — Die Leibeigenschaft. — 
Die Verwerflichkeit beider Arten von Abhängigkeitsverhältniffen und die begleitenden 
Nachtheile. — Die Entstehung der Sklaverei S. 377—386. 
Achtes Kapitel. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
Das Wesen dieser Gestaltung der socialen Beziehungen. — Vier Hauptarten der 
selben. — Die Zünfte und die Gilden des mittelalterlichen Europa und der unmittelbar
        <pb n="27" />
        Inhaltsverzeichnis. 
XXI 
darauffolgenden Zeiten. Die Zwangsgenossenschaften, die besonders im nördlichen und 
nt LentraleuroM verbreitet waren. — Tie freien Genossenschaften gewisser Städte des 
Südens. - Das Jnnungswesen der Jetztzeit in Deutschland und in Oesterreich. - 
le ewer * un Fachvereine in England, Deutschland und Frankreich. — Umschwung 
ääsBSEÌ 
Satzung ihrer Bedeutung S. 386—402. 
Neuntes Kapitel. Tie ungeregelten socialen Beziehungen. 
Enalaist»^,,??" foid^er Beziehungen. — Tie industriellen Verhältnisse, wie sie in 
Das Swpnf a ?^0 bestanden, liefern ein Beispiel derartiger Zustände. — 
tu andern o g P 81 '” 1 'şi "och immer nicht ganz beseitigt. — Aehnliche Verhältnisse 
^ W..Ģ sÄaÄÄW btt 
îtc Regelung socialer Verhältnisie durch Intervention des 
Zehntes Kapitel. 
Staates. 
Elftes Kapitel. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 
#§####§# 
físlotstrfií» sr ri" , Auftreten der Kirche zu Gunsten des Privateigenthums. — Tie 
I tliche Besitznahme von Grund und Boden S. 427—436. 
Biertes Buch. 
Nachträge. 
Elftes Kapitel. Tie Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
_ Finanzwirtschaft, Finanzwesen. — Das Wesen und die Thätigkeitsgebiete des 
Staates. — Seine zweifache Aufgabe als Schützer der Rechtsordnung und als Macht, 
welche das allgemeine Wohl zu fördern berufen ist. — Staatliche Leistungen für Zwecke,
        <pb n="28" />
        XXII 
Inhaltsverzeichnis 
die nicht zu den Aufgaben des Staates als solchen gehören. — Drei Arten, auf welche 
die Kosten der Staatsverwaltung aufgebracht werden können. — Nothwendigkeit, die 
Staatsausgaben in den rechten Schranken zu halten S. 437—444. 
Zweites Kapitel. Die gerechte Besteuerung. 
Die verschiedenen Theorien bezüglich der bei der Besteuerung zu beobachtenden 
Gesichtspunkte. — Die Ueberwälzung der Steuern seitens der Steuerträger auf andere 
Bevölkerungskreise. — Die richtigen Grundsätze, auf welchen sich das Steuersystem auf 
zubauen hat. — Steuertechnische Principien S. 445—454. 
Drittes Kapitel. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
Der Domänenbesitz des Staates und die vom Staate betriebenen Unternehmungen 
nicht öffentlichen Charakters. — Die Realsteuern auf Eigenthum und Ertrag. — Die 
persönlichen Steuern auf das Kapital oder das Einkommen. — Die progressive Ein 
kommensteuer in Preußen. — Die direkten Steuern vom Gebrauch und Verbrauch ge 
wisser Güter, insbesondere die Wohnungssteuer. — Die indirekten Steuern vom Ver 
brauch gewisser Güter. — Verzehrungssteuern. — Weinsteuer. — Zölle. — Monopole, 
Tabakmonopol u. dgl. — Die bei besondern Gelegenheiten erhobenen Taxen und Ge 
bühren , Gerichtskosten, Erbschaftssteuer, Stempelpflicht für Mieth- und andere Ver 
träge, Wechsel u. dgl. — Die verschiedenen Arten der bei der Erhebung der Steuern 
und Auflagen befolgten Methoden S. 454—468. 
Viertes Kapitel. Die öffentlichen Schulden. 
Die Bedeutung der Staats-, Provincial- und Communalschulden. — Die Auf 
nahme von Anlehen ist unter Umständen der Erhöhung der Steuerlasten vorzuziehen. 
— Nothwendigkeit der Schuldentilgung. — Gefahren, die mit der Verschuldung der 
Staaten u. s. w. verbunden sind S. 468—472. 
Fünftes Kapitel. Aufgabe und Methode der politischen Oekonomik. 
Folgenschwere Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich dieser Aufgabe und Methode. 
— Das Verhältniß der ökonomischen Wissenschaft zur Ethik, der politischen Wissen 
schaft, der Physik, der Psychologie, den technischen Wissenschaften. — Die Trennung 
der politischen Oekonomik von der Ethik. — Irrthümer und richtige Anschauungen der 
historischen und der klassischen Schule. — Die Statistik. — Die richtige Methode 
S. 472—479. 
Sechstes Kapitel. Die Geschichte der ökonomischen Wiflenschaft. 
Das klassische Alterthum. — Die Kirchenväter und ihre Zeit. — Die Scho 
lastiker. — Die Periode des Mercantilsystems. — Die Herrschaft des wirtschaftlichen 
Liberalismus. — Sein Ursprung. — Die Physiokraten. — A. Smith und sein Sy 
stem. — Die orthodoxe oder klassisch-politische Oekonomik. — Fortentwicklung derselben 
durch Ricardo und Stuart Mill. — Reaction gegen den wirtschaftlichen Liberalismus. 
— Umbildung desselben in der jetzigen Zeit. — Die socialistische Schule: Proudhon, 
Lassalle, Marx, Engels. — Die historische Schule in Frankreich und Deutschland. — 
Roscher und andere Vertreter derselben, Schmoller, Rau. — Der Verein für Social 
politik. — Die Kathedersocialisten. — Die analytische oder psychologische Schule:
        <pb n="29" />
        Jnhaltsverzeichniß. 
XXIII 
Menger, Böhm-Bawerk, Schäffle. — Die auf dem Boden des christlichen Sittengesetzes 
stehenden Schulen. — Die katholischen Oekonomisten des französischen Sprachgebietes: 
Perm, Jannet, Bêchaux, Bischof Freppel, Brants, De Mun u. a. — Diejenigen 
Italiens und Spaniens. — Die christlichen Socialisten Englands. — Cardinal Man- 
uing. — Die katholischen Oekonomisten und Socialpolitiker Deutschlands: Adam 
Müller, Bischof Frh. v. Ketteler, Moufang, Frh. v. Hertling, Hitze; die Thätigkeit der 
Jesuiten in den „Stimmen" aus Maria-Laach; Ratzinger. - Die sociale und wirtschaft 
liche Richtung der österreichischen Katholiken: Frh. v. Vogelsang, P. A. M. Weiß. — 
gesinnten protestantischen Social- und Wirtschaftsreformer Deutschlands: 
sc' Ņķner, Rösler. Ziegler, Fischer, Stöcker, Naumann. R. Meyer. — Segensreicher 
influß des Römischen Stuhles auf die Behandlung der socialen und ökonomischen 
Fragen. — Vorzüglichkeit des Le Playschen Verfahrens S. 479 -500. 
Verzeichniß der Zusätze des Uebersetzers S. 501—503. 
Personen- und Sachregister S. 505—521. 
Berichtigungen. 
T. I Z. 4 von oben lies ..Oekonomik" statt Oekonomie. 
S. I Z. 6 von oben lies ..Nationalökonomik" statt Nationalökonomie.
        <pb n="30" />
        <pb n="31" />
        Erstes Buch. 
Production und Konsumtion. 
Erstes Kapitel. 
«ciutffc grundlegende Begrifft der politischen Oekonomie 
oder Volkswirtschaftslehre. 
Volkswirtschaftslehre oder Nationalökonomie ist der in Deutschland, politisi 
der ìn°dèn tTTÌ ‘’“s“" 6 ’ P0,ÌtÌCal economia politic 
UtwtcBun^j^eíí zum K'ñenstand hot. Die Volkswirtschaftslehre Hat si 
m* 
Emplir h J er Fortpflanzung und Erhaltung ihres (Geschlechtes oder zu 
\ cr _ Ehrung dev Friedens und der Gerechtigkeitspflege im Auge ho 
ti % " crilun Ģruppe ist die Familie, in der letztern der Staat der wic 
a' 01 ’ Un ^ während sich die Politischen Wissenschaften mit den Gesetz, 
m Institutionen zu beschäftigen haben, welche die Berhältniffe der staa 
'Mn Ordnung zu regeln bestimmt sind, hat es die Bolktzwirtschaftsleh 
1,U cn ' n ^ Cl ^ņdern Gruppe zusammengefaßten Beziehungen der Mensch, 
z" thun. 
. Hņşor Werk zerfällt in vier Bücher. Das erste beschäftigt sich nach diesem 
^"leitenden Kapitel init den Problemen der Production und der Konsumtion, 
- h- Niit der Herstellung und der Verwendung der wirtschaftlichen Güter. 
Devas.Kämpfe. Volkswirtschaftslehre. i
        <pb n="32" />
        2 
I. Buch. Production und Consumtiou. 
Das zweite hat den Güterumlauf oder die Wechselbeziehungen zwischen Käufern 
und Verkäufern und zwischen den Darlehensgebern und den Darlehensnehmern 
zum Gegenstände. Das dritte behandelt die Vertheilung der Güter und zieht 
demnach die verschiedenen Gestaltungen der Eigenthums- und der Erwerbs- 
verhältnisie sowie die wechselseitigen Beziehungen zwischen Unternehmern und 
Arbeitern, Reichen und Armen in Betracht. Das vierte endlich ist einem 
Gebiete gewidmet, das sowohl zur Domäne der ökonomischen Wissenschaft als 
zu derjenigen der Staatswisienschaft im engern Sinne gehört, nämlich den 
leitenden Principien der Finanzwissenschaft, und befaßt sich außerdem mit dem 
Ziele, der Methode und der Geschichte der Volkswirtschaftslehre. Der letzt 
genannte Gegenstand pflegt allerdings sonst am Anfange der Lehrbücher be 
handelt zu werden, aber es scheint zweckdienlicher, die Darstellung desselben 
an das Ende zu setzen, da sie für Anfänger vor der Durcharbeitung und 
Erfassung des ganzen Stoffes nur schwer verständlich ist. 
Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, müssen gewisse technische Ausdrücke 
im Verlaufe unserer Darstellung der Volkswirtschaftslehre genau definirt werden; 
bei fünf ganz wesentlichen und einer Anzahl anderer, daran sich anschließender 
Begriffe hat dies indessen schon hier zu geschehen. 
Der erste dieser wesentlichen Begriffe ist der des Gutes. Was ver 
steht man unter ,Gut'? Alles dasjenige, was der menschlichen Natur ent 
spricht und daher wünschenswerth ist, sei es nun, daß man diese Natur in 
ihrer Gesamtheit ins Auge faßt oder nur eine Seite derselben in Betracht 
zieht. Wirtschaftliche Güter sind diejenigen, welche dem Unterhalt der 
Menschen dienen und geeignet sind, ihnen irdischen Genuß zu bereiten. Sie 
zerfallen in zwei große Klassen: 
1. Persönliche Güter, welche von bestimmten Individuen untrenn 
bar sind. Dahin gehören z. B. : a) Intelligenz, Ehrenhaftigkeit, Fleiß, Ge 
schicklichkeit, Kenntnisse; b) Ehre, Zuneigung, lobende Anerkennung, Familien 
liebe, erlaubte Liebe, Freundschaft; c) persönliche Rechte und Ansprüche, der 
Kundenkreis eines Geschäftes, der Credit eines Unternehmers, das literarische 
Eigenthum, Handelsmarken und Erfinderpatente; d) die persönlichen Leistungen 
der Geistlichen, Lehrer, Aerzte, Musiker, Advocaten, Soldaten, Dienst 
boten u. s. w. Viele dieser persönlichen Güter, nämlich die auf die Erhaltung 
der öffentlichen Ordnung lind die Verwaltung der Gerechtigkeit bezüglichen, 
können als politische Güter bezeichnet werden. 
2. Materielle Güter oder Sachgüter. Eine im Besitze jemandes 
befindliche Gesamtheit von Gütern dieser Art wird Vermögen, und wenn sie 
groß ist, Reichthum genannt. Diese Güter sind von der menschlichen Person 
getrennt' und körperlicher Natur. Zu ihnen gehören unter anderen Luft und 
Sonnenschein, Wasser und Bäume, Wald und Wiese, Acker- und Gartenland,
        <pb n="33" />
        1* 
1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 3 
Bergwerke. Thiere. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude. Fabriken. Werkstätten 
Berfaufaläben, Bezeuge unb Geräte, ^aíirungêniitteí, ^kibung unb Sumeten] 
Möbel und EinrichtungSgegenstände. Bücher und Kunstwerke Kirchen- und 
Schulgebäude. Alle diese Gegenstände sind Sachgüter. Die Sklaven hin 
gegen gehören nicht zu diesen, denn sie sind Personen. 
Uà ì'gonthum im weitern, nicht streng juristischen Sinn versteht 
Ģûter, die in Besitz genommen worden sind. d. h. deren 
au-sch ich lcher (Gebrauch von einer bestimmten Person oder einer Gemeinschaft 
von Personen beansprucht und geübt wird. Dieser Begriff ist also einerseits 
weiter, andererseits aber auch enger als der des Vermögens und des Reich- 
)llms. (şr ist weiter, weil er gewisse persönliche Güter in sich begreift; denn 
gewisse Rechte und z. B. die Kundschaft werden als zum Besitz jemandes gehörig 
oW ba% sie al§ unter ben Begriff beë BermögenS ober beë %ei¿ 
thums fallend bezeichnet würden. Enger aber ist er insofern, als gewisse 
gum Bezogen #örige Güter, &amp;. B. ^uft, unb buffer, ni^t in ben 
Pmzelbefftz übergehen können. Wenn wir uns aber die Dinge von dem Ge- 
Wt§Nnfte beë óffentli^en Untere# auë anbauen unb 
^anbeë als Gesamtheit nehmen, so erscheinen Nationalreichthum und nationaler 
al, ibent#. Bian sann ). B. fugen, baß # ein Bals ba§ Aiima 
seme^^andes zu eigen machen kann, insofern es das Recht hat. die Fremden 
vom Aufenthalte m demselben auszuschließen. Und ebenso sind die Ströme 
ZTzz'czrrz: *■ •— **■ - 
BUSI 
»crmögml ¡p® # *** 6e ‘ t0fie " n ’ itb ' ein entsprechender Zuwachs de» Nattanat- 
Gm zweiter wesentlicher Begriff ist der des Werthes. Derselbe ist zu 
mren als die Zähigkeit eines Gutes, als wünschenswerth betrachtet und 
ermoge seiner Beschaffenheit für mehr oder weniger wichtig angesehen und 
loher oder niedriger geschätzt zu werden. Das Wort .Werth' ist nicht ganz 
gleichbedeutend mit Nützlichkeit. Diese ist die Fähigkeit eines Gutes. 
. ìst irrthümlich a) keine Definition des Begriffes .Reichthum' und anderer 
s irtschaftlicher termini technici zu geben, als ob alle Welt über deren Bedeutung 
eb î"ch klaren wäre, und b) diese Worte bald in diesem bald in jenem Sinne zu
        <pb n="34" />
        4 
I. Buch. Production und Consumtion. 
seinem Zwecke zu entsprechen. So ist Medicin bent tranken Kinde nützlich, 
aber nicht werthvoll in seinen Augen; wenn es kann, wird es dieselbe zum 
Fenster hinaus schütten. Dagegen erscheint ihm sein Spielzeug als etwas 
Werthvolles. Andererseits haben die sogen, freien Güter, wie Luft, Wasser 
und Licht, obgleich sie uns von größtem Nutzen sind, ittt strengen Sinne des 
Wortes keinen Werth für uns. Wir können tins davon so viel, als uns be 
liebt , verschaffen, sie stehen uns nach unserem Ermessen zur Verfügung und 
werden so nicht nach eitlem mehr oder minder hohen Werthe bemessen í . 
Diese Unterscheidung wird bisweilen auch dadurch ausgedrückt, daß man 
sagt: Wenn von Werth die Rede sein soll, muß mit der Erreichtlng der Dinge 
eine gewisse Schwierigkeit verbunden sein. 
Unsere Definition dieses Begriffes vermeidet zwei Extreme. Das eine 
macht den Werth zu etwas gänzlich Objectivem, so daß er entweder das 
selbe wie Nützlichkeit bedeutet oder als die Fähigkeit erscheint, im Handel 
einen Preis zu erzielen. Das andere aber läßt denselben als etwas ganz 
Subjectives erscheinen und stellt ihn allein als Sache der individuellen Empfin 
dung dar. Dem gegenüber erscheint es als das beste, einen Mittelweg ein 
zuschlagen und den Begriff des Werthes zum Theil, nämlich insoweit er von 
der persönlichen Beurtheilung abhängt, als etwas Subjectives, zum andern 
Theil hingegen, d. h. insofern er die Fähigkeit eines Gutes ausdrückt, dem 
darüber Verfügenden andere Güter zu verschaffen, als eine objective Eigen 
schaft zu bestimmen. Dergestalt schließt dieser Begriff sowohl ein persönliches 
Urtheil als auch den Hinweis darauf in sich, daß dessen Grundlagen von 
demjenigen, der es fällt, zum guten Theile unabhängig sind. 
Unter wirtschaftlichem Werth versteht man die Fähigkeit wirt 
schaftlicher Güter, als für die Erhaltung und den Genuß des menschlichen 
Lebens auf Erden wünschenswerth geschätzt zu werden. 
Der Kürze halber werden wir, wenn nicht ausdrücklich eine andere Be 
deutung damit verbunden wird, die Worte ,Gut' im Sinne von wirtschaft 
lichem Gut und ,Werth' in demjenigen von wirtschaftlichem Werth gebrauchen. 
Dies vorausgeschickt, wollen wir nunmehr die verschiedenen Arten der Werthe 
und Güter ins Auge fassen. 
i Selbstverständlich gilt das nur von den Fällen, wv Wasser, Luft und Licht im 
Ueberflutz vorhanden sind. In den Städten, zumal in den Großstädten, ist nicht nur 
das Wasser, sondern sind oft auch Licht und freie Luft Gegenstand bestimmter Werth 
schätzung. Häuser und Wohnungen in hellen, breiten Straßen werden nach bestimmten 
Schätzungen höher bezahlt, llnd das Wasser ist oft auch auf dem Lande, namentlich 
in heißen Ländern, in denen künstliche Bewässerung üblich ist, hoch bewerthet. Man 
denke nur an die Huertas von Valencia, an die Berieselung der Reisfelder in der 
Lombardei u. s. w.
        <pb n="35" />
        1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 5 
Zunächst Haben wir den Werth für den Gebrauch der Indi 
vidúen von demjenigen für Zwecke der menschlichen Gesell 
schaft zn unterscheiden. Der erstere ist überall vorhanden, wo ein Individuum 
ober eine ömnilie erißirt, nnb iß bie Wgfeit eines Out#, für #uëli4e ober 
persönliche Zwecke als schätzbar zu erscheinen. Er ist je nach dem Gebrauch, 
der von den betreffenden Gütern gemacht wird, von zweierlei Beschaffenheit. 
lenen die Güter einem unmittelbaren persönlichen Genusse oder Gebrauche, 
so lechen sie Genuß- oder Consumtionsmittel und besitzen einen Eon- 
um lonswerth. solche Güter sind z. B. die Nahrungsmittel, die «lei- 
u"S- "■ ohnhäuser, die Möbel, die dem Naturgenuß dienenden Gärten, 
M T"’ i)a W n ärztlicher Beistand, persönliche Bedienung, 
u&gt;&gt; .häusliche Tugenden, Sparsamkeit. Liebenswürdigkeit u, (. w. Die 
tuen ung solcher Güter für den menschlichen Gebrauch heißt Konsumtion. 
. dieser Ausdruck ist allerdings nicht ganz zutreffend, denn man spricht 
nn gewöhnlichen Leben nicht von der Konsumtion musikalischer G-nüffe oder 
rztlicheu Beistandes. Da aber eine bestimmte Bezeichnung nothwendig ist 
und das Wort Konsumtion das Wesen des Vorgangs, um den es sich'han- 
, zum Ausdruck bringt und zudem in der wiffenschastlichen Sprach- all- 
1 mein gebräuchlich ist, haben auch wir dasselbe angenommen. Nur muß man 
2 '°Ş »wi, .einmal diese Ausdrucksweise gewählt hat. gegenwärtig halten, 
da,! d,c,-lbe aus di- betreffende Art ui-„sch,ich-r Handlungen allein Anwen- 
&gt;21, .^àn ... a. Landgüter sowie ihr lebendes und todtes 
Maschinen wÏT"' f ' statten, Fabriken, «auslade, 
. ' . ^"ñe, ferner technische Fähigkeiten, industrieller klnternehmungs- 
!- w. er Gebrauch solcher Güter wird Production genannt. 
beftnirt Gà.n.!?", System der Volkswirtschaft I [8. Aust., Stuttgart 1869], 448) 
Güter olmo L f memen ^ et)r Entsend als Aufhebung der Brauchbarkeit der 
unii w X- - U ,l ^ darauf, ob nicht eine höhere Brauchbarkeit an deren Stelle tritt 
er ml k- 'm” 1 ^^^emeinen Begriff die Consumtion im engern Sinne entgegen, welche 
scheidet hoH ° bCt Verminderung eines Werthes bezeichnet. Weiter unter- 
gebranoil ^ Lehrte Consumtion durch menschlichen Gebrauch, Erwerb- oder Genuñ- 
bur4 biMWWr,
        <pb n="36" />
        6 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Davon wird spater noch bei der Entwicklung des fünften leitenden Be 
griffs »Kapital 4 weiter die Rede sein. Uebrigens können Güter in ihrer Ver 
wendung den beiden Zwecken, unmittelbaren persönlichen Vortheil für das 
menschliche Leben zu gewähren und neue Vermögenstheile zu produciren, gleich 
zeitig dienen. Dahin gehören der Lohn der Arbeiter, die Ausgaben für den 
Unterhalt und die gewerbliche Ausbildung junger Leute, um diese zu tüchtiger 
productiver Berufsthätigkeit zu befähigen, der Gehalt für die Professoren 
an technischen Hochschulen, Gewerbeschulen u. s. w. 1 
Production und Consumtion sind aber nichtsdestoweniger etwas Grund 
verschiedenes. Tie erstere existirt behufs Ermöglichung der letztern, und das 
anzustrebende Ideal ist, ein größtmögliches Maß der letztern mittelst eines 
Minimums der erstern zu erreichen. 
Man wolle übrigens beachten, daß der Transport und der Verkauf von 
Gütern mit der Verfertigung derselben gewissermaßen auf gleiche Stufe zu 
stellen und daß die Reparatur von Gütern gleichbedeutend mit einer neuen 
Herstellung derselben ist. Alle diese Vorgänge sind im weitern Sinne zur 
Production zu rechnen. 
Werthe im Privatgebrauche sind in den vereinzelt lebenden Familien und 
sogar auf Robinson Crusoes Insel vorhanden. Aber der Mensch ist ein 
sociales Wesen, und so erscheint bei civilisirten Völkern die andere Art von 
Werthen. Es gibt bei ihnen Werthe, die gesellschaftlichen Zwecken dienen, 
d. h. es sind Güter vorhanden, welche für Zwecke, die über den Bereich der 
Familie hinausliegen, geschützt werden können. 
Auch von dieser Art des Werthes sind je nach der Bestimmung, wozu 
die einzelnen Güter verwendet werden, wieder Unterabtheilungen zìi nnter- 
scheiden: Wenn die Güter andern umsonst überlassen werden, so haben sie 
einen Geschenks werth. Wenn aber ein anderes Gut oder eine bestimmte 
Menge von Gütern als Entgelt für die Ueberlaffung gefordert wird, so sind 
sie Tanschgüter und besitzen Tau sch werth. 
Aber hier ist schon wieder ein Unterschied zu machen. Viele Güter und 
insbesondere materielle Güter können unmittelbar von einer Person auf die 
andere übertragen werden. Besteht nun das Entgelt für diese Uebertragìlng 
im Empfang anderer Güter, so ist diese Transaction ein T a u s ch im engern 
Sinne und können die betreffenden Güter Waren genannt werden. 
Nimmt man das Wort Tausch in diesem stricten Sinn, so ist Thorntons 
Ausspruch: »Keine Art von Diensten kann Gegenstand eines Tausches fein 4 , 
unbedingt richtig. Dies ist aber nicht der Fall, wenn man das Wort in 
1 Siehe K. H. Rau, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre II (8. Aufl., Leipzig 
1869), 129.
        <pb n="37" />
        1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 
7 
seiner weitern Bedeutung anwendet. Besteht nämlich das Entgelt auf einer 
oder auf beiden Seiten nicht in der unmittelbaren Uebertragung von Gütern, 
sondern darin, daß beide Theile in gewissen Persönlichen Beziehungen zu 
einander sich befinden, so ist die Uebereinkunft nur im weitern Sinne ein 
rausch und können die Güter, um die es sich handelt, nicht als Waren be 
zeichnet werden. Hierher gehört das Miethen von Diensten und persönlichen 
Leistungen aller Art, ob es sich nun um die Functionen des berühmtesten 
Arztes oder um die Arbeitskraft des geringsten Bauernknechts handelt, das 
Miethen und Vermiethen von Häusern, Landgütern, Pferden, Möbeln und 
andern materiellen Gütern und alles Borgen und Entleihen, sobald das 
selbe nicht ohne Bezug eines Zinses stattfindet. Alle diese Güter, sowohl die 
persönlichen oís die materiellen, werden unter dem Begriff vermiethbare 
Güter (bona conductitia) zusammengefaßt und besitzen einen Miethswerth. 
^ àv den Begriffen des Werthes und des Tausches ergibt sich derjenige 
des Preises. Derselbe kann als der Ausdruck des Tauschwerthes durch ein 
)Aaß bezeichnet werden. Das letztere muß in einer bestimmten Quantität 
materieller, tauschfähiger Güter bestehen, die in der Regel allgemein als Tausch 
mittel gebraucht werden, und die man, wie wir im nächsten Buche sehen 
werden, Geld nennt. In civilisirten Staaten ist sogar das Geld so vor 
wagend als Werthmesser gebräuchlich, daß man Preis und Geldpreis als 
gleichbedeutend bezeichnen kann. 
Rach dem, was im vorhergehenden bezüglich der Begriffe Gut und 
Werth gesagt worden ist, können wir auf Fragen, wie die folgende Ant 
wort geben: Ist das milde Klima Aegyptens, welches so primitive Wohnungen 
zulapt so wenig Kleidung und Heizung benöthigt, als ein wirtschaftliches Gut 
anzusehen f Ganz gewiß, geradesogut als die Oefen und Feuerungsvorräthe Nor 
wegens. Wohl aber ist weniger Privateigenthum in ersterem Lande vorhanden, 
W W Ahmn m# mie blese anbern Wüter in ben ^*00# nber#en sann. 
er dritte der wesentlichen Begriffe, von denen wir hier zu handeln 
la en, ist derjenige der Kosten. Wir haben darunter die bestimmte Menge 
eine* oder verschiedener Arten von Gütern zu verstehen, welche von jemand 
hingegeben werden muß, um sich ein anderes Gut zu verschaffen. Als Kosten 
öiineii demnach alle Arten von Gütern erscheinen, welche hingegeben werden 
kvniien, resp. auf die verzichtet werden muß, um sich gewisse Güter zu ver 
schaffen. Ruhm, Erholung, Gesundheit, sociale Stellung, häusliche Qrdnung 
"&gt;id Annehmlichkeit, körperliche Vorzüge und ebenso der Verbrauch, die Be 
schädigung und die Abnutzung sowie die Hingabe von Sachgütern. Kosten 
G also ein weiterer Begriff als Preis und als Arbeit. Der Verbrauch von 
Feuerung durch eine Maschine ist keine Arbeit. Arbeit ist eine menschliche 
Thätigkeit. Aber nicht jede solche erscheint als Arbeit. Körperliche Uebungen
        <pb n="38" />
        8 
I. Buch. Production und Consumtiou. 
z. B., viele unserer Spiele und Sportarten fallen nicht unter diesen Begriff. 
Derselbe setzt auch nicht voraus, daß eine Unannehmlichkeit damit verbunden 
ist. Wäre das der Fall, so würde die Erfüllung mancher Pflichten Arbeit 
sein und würden andererseits viele zufriedene Arbeitsleute, nachdem sie den 
Tag am Webstuhl oder auf dem Felde zugebracht haben, am Abend nicht 
sagen können, daß sie gearbeitet hätten. Der Begriff der Arbeit muß viel 
mehr dahin definirt werden, daß darunter eine menschliche Handlung zu ver 
stehen ist, deren wesentlicher Zweck (finis operis) ein Wut ist, das nicht in 
der Vornahme der Handlung selbst beschlossen ist (die auf einen außer ihr 
liegenden Zweck gerichtet ist &gt; Roscher». Gleichviel, ob der Landmann an der 
Beschäftigung mit seinem Pfluge oder der Industriearbeiter an seiner Thätig 
keit am Webstuhl Gefallen findet oder nicht, bleibt für den Landmann die 
Hervorbringung von Nahrungsmitteln und für den Weber die Herstellung von 
Bekleidungsstoffen der Zweck seiner Thätigkeit. Mag diese letztere gesund und 
angenehln sein oder nicht, mag die Gemüthsart des Arbeitenden demselben 
seine Beschäftigung als etwas Liebes erscheinen lassen oder das Gegentheil der 
Fall sein, dieselbe bleibt dennoch stets Arbeit'. 
Unter den volkswirtschaftlichen Autoren haben endlose Discussionen über 
die unterschiedlichen Arten der Arbeit und insbesondere über die Begriffe 
productive und unproductive Arbeit stattgefunden. Das kann nicht 
wundernehmen, weil die Arbeit unter so verschiedenen Gesichtspunkten und 
namentlich von dem Standpunkt aus, inwiefern sie der Vorbereitung oder der 
Hervorbringung des Vergnügens, der Production von nothwendigen Artikeln 
' Man wolle drei Gesichtspunkte im Auge behalten: a) Die Linie zwischen mensch 
licher Thätigkeit, die Arbeit ist, und solcher, die es nicht ist, läßt sich oft nur schwer 
ziehen. Das ist aber auch in andern Fällen ebenso. b) Das Belieben des Handelnden 
kann in einigen Fällen allerdings den Zweck der Handlung selbständig bestimmen. Lo 
kann ein mäßig wohlhabender Besitzer von Ländereien die Jagd als ein Vergnügen 
oder als eine Arbeit auffassen, je nachdem er dabei vorwiegend den Sport oder den 
aus dem Verkauf des erlegten Wildes sich ergebenden Gewinn im Auge hat. Marshalls 
Definition aber geht zu weit, da sie alles vom Belieben deS Handelnden abhängen 
läßt. Dieselbe lautet wie folgt: .Arbeit ist eine geistige oder körperliche Thätigkeit, 
die ganz oder zum Theil mit Rücksicht auf etwas anderes als das an dieser Thätig 
keit selbst sich ergebende Vergnügen vorgenommen wird.' Danach würde also ein be 
ständig von hohen Beweggründen und frommen Intentionen geleiteter Mensch im 
wachen Zustande beständig arbeiten, c) Freude an der Arbeit steht zwar mit dem 
Wesen derselben nicht im Widerspruch, aber sie vermindert in hohem Grade die Kosten 
der Arbeit. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt für die Beurtheilung dessen, was 
zur nationalen Wohlfahrt gehört. In Europa und Amerika haben feit etwa einem 
Jahrhundert unpassende Erziehung und das Umsichgreifen irreligiöser Gesinnung in 
weiten Bevölkernngsschichten das Unbehagen an der Arbeit und somit die Kosten ihres 
Lebensunterhaltes beträchtlich vermehrt.
        <pb n="39" />
        1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 9 
oder Luxusartikeln, von Vermögen oder persönlichen Guter», von dauernd 
oder vorübergehend brauchbaren Gütern dient und inwieweit sie sür das Wohl 
der menschlichen Gesellschaft Vortheilhast. gl-ichgiltig oder schädlich ist. betrachtet 
werden kann. 
Welcher Weg ist da einzuschlagen? Das Wort ,unproductiv' hat einen 
gehässigen Beigeschmack, und es sollte nur zur Bezeichnung von Arbeiten nutz 
losen oder schädlichen Charakters dienen. In solchen Fällen ist es aber besser, 
von nutz oser oder schädlicher Arbeit zu reden; und ebenso ist es richtiger, von 
em us ruck »productive Arbeit' Umgang zu nehmen, da alle berechtigte 
rveit in gewissem Sinne productiv ist. Das ist z. B. mit jener der im 
verwendeten Dienstboten der Fall. Dieselbe erzeugt gewiste wirt- 
? * a 1 e àr in reichlichem Maße. Da ist es vorzuziehen, eine andere Unter- 
icyeidung zu machen und der auf Erwerb sich richtenden Arbeit die 
nrch auf solchen ausgehende entgegenzusetzen, je nachdem dieselbe auf die 
Hervorbrmgung von materiellen Gütern, von Sachgütern, oder von andern 
Wem geriet iß. Ga iß in bee 1# eine fWerige Aufgabe, bie Unie 
bu ziehen, wo die Production beginnt und der Genuß persönlicher Güter auf- 
G3ißoie[meßtgenügenbunb 
è 9 cß sehr leicht, tue große Mehrheit derjenigen, welche arbeiten, einer dieser 
beiden großen Gruppen zuzurechnen und in die eine alle diejenigen zu ver 
setzen welche ,n der Landwirtschaft, dem Bergbau, den Fabriken ! den Bau- 
geiDerben unb im &amp;onbeI belästigt ßnb, ber anbern aber bie ßeißlicßen bk 
J / t0Bclt ' "" und Telegraphendiknst ¡Beschäftigten de» gcwerb- 
J à'.'"" zugezahlt werde», wenn sie bis zu einen, beträchtlichen Grade 
... C âş 1 i eu ^krkehr im Unterschied von dem Vergnügungsvcrtehr sich 
q.. b"' as ehrpersonal kann als nicht gewerblich thätig bezeichnet werden. Tie 
len 0 en aber müssen zu den gewerblichen Arbeitern gerechnet werden, wenn 
ihre yauptthätigkeit in der Herstellung von Erzeugnissen besteht, was z. B. bei 
en ochen und .St öd)imten, den Kleider anfertigenden Kammerjungfern u. f. w. 
der Fall ist. Wenn sie hingegen hauptsächlich'für persönliche Dienstleistungen 
bestimmt sind, können sie nicht dazu gezählt werden. 
Ter vierte Hauptbegrist ist der des E i n k 0 m m e n s. Derselbe hat einen 
engern und einen weitern Sinn. Im weitern Sinne bedeutet Einkommen 
asjelbe wie Roheinkommen, d. h. den Gesamtbetrag an Sachgütern,
        <pb n="40" />
        10 
I. Buch. Production und Consumtion. 
welche die wirtschaftliche Thätigkeit jemandes im Verlaufe einer bestimmten Zeit 
seinem Vermögen hinzugefügt hat, gleichviel ob der Zuwachs aus dem Ertrag 
landwirtschaftlicher, industrieller oder mercantiler Unternehmungen, in Pacht- 
und Miethzinsen verpachteter Immobilien oder Mobilien, in Gestalt von Ge 
haltsbezügen u. dgl. oder von Arzt-, Schriftsteller- und Künstlerhonorar oder 
von Löhnen vereinnahmt wird 1 . Dagegen ist unter Reineinkommen das 
Roheinkommen nach Abzug der Abnutzung, der Auslagen für Güter, die dem 
Bezieher des Einkommens als Mittel zu dessen Erzielung dienen, und der 
Miethe von Sachgütern und Arbeitskräften zu gleichen Zwecken zu verstehen. 
Unter das auf Kosten der Abnutzung zu Rechnende fällt da freilich auch, 
was Gelehrte, Künstler, Beamte und andere angestrengt Arbeitende über das 
Maß von Stärkung und Pflege des Körpers hinaus, welches andere, die 
keine aufreibende Thätigkeit entwickeln, sich angedeihen lasten, aufwenden. Da 
gegen sind die Löhne der Dienstboten, welche jemand für sein Vergnügen be- 
nöthigt, durchaus nicht zum Roheinkommen, im Gegensatz zum Reineinkommen, 
zu rechnen. Deren Zahlung ist nichts anderes als eine Art der Verwendung 
des letztern, ebenso wie das betreffs der Auslagen für den Ankauf oder die 
Miethe von Gütern, welche zum persönlichen Wohlbehagen und zum Ver 
gnügen dienen sollen, der Fall ist. 
Betreffs gewiffer Ausgaben bestehen übrigens Zweifel darüber, wohin 
sie zu rechnen sind. So werden die Steuerleistungen von vielen als zu dem 
jenigen gehörig betrachtet, was abgerechnet werden muß, um das Reineinkommen 
festzustellen, von andern aber nicht. Ebenso verhält es sich mit den gesetz 
lichen Lasten, wie mit den Alimentationspflichten u. dgl., und mit den Aus 
gaben für die technische Ausbildung, die jemand genießt oder genoffen hat. 
Es besteht also die Gefahr, beim Vergleiche verschiedener Einkommen den einen 
im Besitze eines Maßes von Annehmlichkeiten des Lebens zu glauben, über 
das er nicht verfügt, und umgekehrt die Lage eines andern als weniger günstig 
anzusehen, als es thatsächlich der Fall ist. Man muß demnach in jedem 
einzelnen Falle die verschiedenen Umstände sorgfältig abwägen. 
Marshall hat sich dafür erklärt, den Begriff des Einkommens weiter 
auszudehnen, so daß er alle neuen wirtschaftlichen Güter umfaffen und sich ins 
besondere auf die von dauernden Genußobjecten, wie von Häusern und Möbeln, 
gewährten Annehmlichkeiten erstrecken würde. Und das hat in der That viel 
1 Die Definition von Roscher (a. a. O. 306), wonach Roheinkommen .aus 
sämtlichen Gütern besteht, welche die Wirtschaft im Verlaufe z. B. eines Jahres neu 
producirt hat', ist zu eng. Wir reden von Einkommen auch der Geistlichen, der 
Professoren u. s. w. sowie von Lohneinkommen, obgleich es sich da vielfach um Ent 
schädigungen für Dienst- bezw. Arbeitsleistungen handelt, welche durchaus keine Sach 
güter produciren.
        <pb n="41" />
        1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. H 
für sich: wenn jemand, ber von vierprocentigen Papieren 20 000 Mark @in= 
fommeit bezieht nnd anfangs jährlich 2000 Mark Miethe für das von ihm be- 
wohnte Hans zahlte. für 50000 Marl von seinen Papieren oerkaust nnd 
dadurch ,em Einkommen um 2000 Mark vermindert, um mit dem Erlose 
J, ff,”'«™*" w, nUä *" t0Ufen ’ f ° bandet er sich in Wirklichkeit noch in 
derielben man,teilen Lag- «ie früher. Wenn man aber die Definition de. 
fidtden büft“TrV" - ifm ® inm ààrn wollte, so wurde man doch immer 
= * . ^ er Abgriff je nach den verschiedenen Verhältnissen derjenigen, die 
dul den » - à" "wàhnten Falle zu entscheiden, daß der Betreffende 
minderte ,n i ® aUfCŽ ble ö°u°rnden Quellen seines Einkommen» ver 
minderte. obgleich er vielleicht weis- handelte, als er das that. 
¡Siili 
fissi 
chile, „f “" 9 ' ro '' a( * Capital auffassen, nue dies j. ». M'Eulloch (Prin- 
2T f° nOI " y 11 [Edinburgh 1849], ch. 2) that. Es taun nubi 
à° «ATS? n Xt.ÄÄ?Ä
        <pb n="42" />
        12 
I. Buch. Production und Consumtion. 
bau dienen u. s. w., oder auf denen sich Gebäude vorfinden, sei es nun dasi 
diese den Charakter von Werkstätten, Fabriketablissements u. dgl. haben oder 
als Wohnungen benutzt werden; sodann b) diese Bauwerke selbst; ferner 
c) Werkzeuge, Maschinen, bewegliche Transportmittel, Möbel und Hausgeräthe; 
d) Eisenbahnen, Landstraßen, Telegraphen u. dgl.; e) Arbeits- und Nutz 
thiere ; f) die Stoffe, aus denen die Erzeugnisse der Landwirtschaft, der In 
dustrie und des Gewerbes hergestellt werden: Wolle, Leinwand, Eisen, Saat 
korn, die sogen. Hilfsstoffe zur Herstellung der Prodncte, wie die kohlen, die 
chemischen Ingredienzien u. s. w. ; g) die Arbeitslöhne, die Gehälter und Be 
züge der Beamten und höhern Functionäre der industriellen Unternehmungen 
und großen landwirtschaftlichen Betriebe, überhaupt alles, was dem Unter 
halt der Prodncirenden dient; h) die Vorräthe von Genußmitteln, welche die 
Kauf- und Handelsleute feilhalten; i) Theaterrequisiten und Musikinstrumente; 
k) das Geld; 1) Eigenschaften von Sachen, die denselben mittelst ersparter 
Gütervorrüthe verliehen wurden, Bodenmeliorationen, Austrocknung feuchter 
Wohnungen, Verschönerung von Häusern u. dgl.; m) der Aufwand für 
nützliche Institutionen, als Sicherheitsvorkehrungen, Justizpflege, gute staat 
liche und communale Verwaltung; religiös-sittliche Unterweisnng und Erziehung, 
insoweit sie auch das irdische Glück der Menschen fördern und erniöglichen u. s. w. 
Es gibt verschiedene Unterarten von Kapital. 
1. Je nachdem dasselbe seine Aufgabe mehrmals oder nur einmal er 
füllt, unterscheidet man stehendes Kapital oder Anlagekapital und 
nicht überschätzt werden darf, so empsiehlt es sich doch im Hinblick aus die 
Lehren der ältern Manchesterschule und der im Anschluß daran in weiten Kreisen 
der arbeitenden Welt nur zu lange Zeit hindurch geübten Praxis, auch in der 
wissenschaftlichen Terminologie wie in der alltäglichen Ausdrucksweise den Menschen 
als Subject unveräußerlicher Rechte und Pflichten den Sache,i entgegenzusehen. 
Dagegen müssen wir uns im Gegensatze zu vielen Autoren und deren Definitionen, 
unter denen nur auf die von Rau (a. a. O. I, 80) und Roscher (a. a. O. 
I, 78 ff.) verwiesen sei, für die Aufnahme der Grundstücke unter die Güter erklären, 
die zum Kapital gerechnet werden. Es bestehen allerdings bedeutende Unterschiede 
zwischen diesen und den übrigen dazu gezählten Gütern, aber immerhin haben die 
sämtlichen zur Production bestimmten Güter den gemeinsamen Zweck, der fortgesetzten 
Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, der Fürsorge für das Wohl des menschlichen 
Geschlechts, für welches die Verwendung beider Arten von Gütern, der unbeweglichen wie 
der beweglichen, unerläßlich ist, zu dienen. Die einheitliche Auffassung des Menschen und 
seines Wohles läßt auch eine einheitliche Zusammenfassung der demselben dienenden Sach 
güter in mancher Art als wünschenswerth erscheinen. Sv haben denn auch bedeutende 
Autoren verschiedener Richtung die Grundstücke zum Kapital gerechnet. Wir nennen hier 
nur: Dunoyer, Liberté du travail, tom. VI, Paris 1845; Carey, Principles of social 
science III (Philadelphia 1858), 50, und Schäffle, Rationalökonomische Theorie 
der ausschließenden Absatzverhältnisse (Stuttgart 1867) 65 ff. 89 ff.
        <pb n="43" />
        1. Ķap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre. 
Betriebskapital oder Verrathe, So find 
Ä , I ' einf Mil»'"», Maschinen stehendes, die Roh- und 
, ' à &gt;n den Fabriken zur Production verwendet werden, die Arbeit«- 
lohne u. s. w. umlaufendes Kapital 
IM 
Güter írfmpís A en bDn ĶĢl danach unterschieden, ob die betreffenden 
MW 
tin natuie and causes of the wealth of nations (London 
1 Inquiry 
1776), eh. 1. 
el, j Jj/’ņ * ""oiplss ot political economy and taxation (London 1812) 
ŞZM-ZŞZ
        <pb n="44" />
        14 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Man wolle sich noch zweierlei gegenwärtig halten: 1) Obgleich es von 
Wichtigkeit ist, klare und bestimmte Begriffe und Definitionen zu geben und 
an den einmal gegebenen festzuhalten, so darf man immerhin den Begriffs 
bestimmungen und technischen Ausdrücken nicht allzu großen Werth beimeffen. 
Es handelt sich doch vor allem um die Gegenstände und die Verhältniffe 
selbst und dann erst um Worte und Benennungen. Darauf kommt es an, 
ob wir die Volkswirtschaftslehre zu den ethischen Wissenschaften rechnen oder 
nicht, und wenn wir dies thun, handelt es sich vornehmlich um die zu be 
folgenden Grundsätze, und zwar viel mehr als um die Definitionen der Begriffe 
Vermögen, Werth oder Kapital. 
2) Sodann aber soll man nicht nach größerer Genauigkeit streben, als 
sie die Natur der Dinge mit sich bringt. Man kann allerdings viele wirt 
schaftliche Güter nach Zahl, Gewicht, Ausdehnung und bisweilen auch nach 
ihrer Muskel- oder ihrer mechanischen Kraft messen. Aber solche Meffungen 
sind oft ohne Werth, weil die Nützlichkeit und der Werth der betreffenden 
Güter für den Gebrauch der Einzelnen sich für einen jeden verschieden be 
stimmt und deshalb nicht genau bemessen werden kann. Mit dem Tausch 
werth ist es allerdings etwas anderes; mit seiner Bemessung werden wir uns 
im zweiten Buch bei der Besprechung der Preise zu beschäftigen haben. Aber 
viele Güter haben keinen Preis; und sogar für Güter, die einen solchen haben, 
bildet er oft einen unvollkommenen Maßstab. Es ist ein irrthümliches Vor 
gehen, wenn man das wirkliche häusliche und nationale Leben in Tabellen 
zwingen will und glaubt, mit statistischen Angaben über Löhne oder andere 
Einkommen, über Einfuhr und Ausfuhr oder über den Verbrauch von Zucker 
und Kaffee tt. s. w. auf den Kopf der Bevölkerung besitze man auch eine 
Vorstellung von dem Wohl- oder llebelergehen der Menschen, von ihrem sitt 
lichen Verhalten, von dem Grade ihrer intellectuellen Bildung, von ihrer 
Religiosität, von ihrer Zufriedenheit und von dem Maße socialen und häus 
lichen Friedens, dessen sie genießen. 
Bei der ungemeinen Wichtigkeit der Begriffe Werth, Gebrauchswert!) u. s. w. ist 
es nicht überflüssig, auf die diesbezüglichen Definitionen einiger besonders hervor 
ragenden volkswirtschaftlichen Schriftsteller hinzuweisen. Nachdem schon Aristoteles 
(lloÀizîia I, 9) einen Unterschied zwischen Gebrauchs- und Tauschwerth gemacht hat, 
ist in neuerer Zeit von Ad. Smith' auf denselben hingewiesen worden. Gewisse 
gegen nahmen unter andern Jean B a p t. S a y (Traité d’économie politique I [Paris 
1802], 13), M'Cul lo ch (1. c. II, 2. 3) und Roscher (a. a. O. 81) die im Text 
dargelegte Unterscheidung an. 
' Inquiry into the nature and causes of the wealth of nations II (London 
1776), deutsch von Garve und Dörrien I (3. Aufl., Breslau 1810), 43.
        <pb n="45" />
        1. Kap. Grundlegende Begriffe der Volkswirtschaftslehre 15 
MIMI 
=— 
Völkern einseitigen Betonung des Tauschwerthes, der ja bei civilisirten 
schiedene ^eftWt,T^ ^^herrschend ein in Geld ausgedrückter Werth ist. muß die ent- 
■USUS 
■ 
Pachten Wà. î°?"werth hat allerdings den Vorzug, daß dadurch das Miethen. 
Bearin hp« m t !" ünbere Vorgänge des wirtschaftlichen Lebens. welche unter den 
er c ^ r&lt; *' ņîcht aber unter den des Tausches fallen, sprachlich richtiger be- 
r ,, , rem ' e88a y on the production of wealth (London 1821) 8. — Mac 
ocA PnucipJeg of political economy (Edinburgh 1849) 4. 
3 J &gt;nnc 'ples of social science VI (Philadelphia 1861), 9. 
Wirth, Grundlage der Nationalökonomie I (Köln 1856), Art. 1 im 
lift an liasttaty Harmonies économiques (Paris 1850) 171 s. 
4 Rau a. a. O. 86 f. 91 f. 94 f. Roscher a. a. O. 7 f. 12 f.
        <pb n="46" />
        16 
I. Buch. Production und Consumtion. 
zeichnet werden. Endlich unterscheidet Rau noch den abstrakten oder Gattungs 
werth vom concreten Werth: ,Der Gebranchswerth einer gewissen Gattung von 
Gütern, z B des Weizens, Kupfers, Leders, liegt zwar dem Verhalten, welches die 
Menschen im allgemeinen in Hinsicht auf das betreffende Gut beobachten, zu Grunde, 
reicht jedoch nicht hin, in jedem einzelnen Falle eine gewisse Handlungsweise zu be 
wirken, vielmehr kann die Werthschatzung eines Gutes ein blosses Urtheil des Ver 
standes bleiben, welches den Willen gar nicht anregt. Anders ist es, wenn man eine 
gegebene concrete Menge eines Gutes, z. B. ein bestimmtes Stück Tuch, einen Scheffel 
Gerste, ein Pferd u. dgl., in Beziehung ans den Bedarf und Besitzstand einer besondern 
Person betrachtet. Der Gebranchswerth eines bestimmten Gutes für eine einzelne 
Person in einem gewissen Zeitpunkte kann concreter Werth genannt werden.' 
Außer den von R a ll angeführten Arten von Werthen ist endlich auch noch der 
allerdings nur in einzelnen Fällen sich ergebende As sec ti on s wert h zu nennen, den 
ein bestimmtes Gut aus Rücksichten des subjectiven Gefühls, der individuellen Ge 
schmacksrichtung, im Hinblick auf Familienerinnerungen, künstlerische und überhaupt 
ästhetische Neigungen u. dgl., für eine Person hat. Da dieser Werth von den unzähl 
baren Combinationen persönlicher Eigenschaften, wie sie sich in den verschiedenen Men 
schen verwirklicht finden, abhängt, so lassen sich wirtschaftliche Gesetze für seine Be 
messung nur höchst unvollkommen und theilweise gar nicht aufstellen. 
Roscher unterscheidet gleichfalls den Gebrauchswerth, den er nach der 
Verschiedenheit des subjektiven Zweckes in Productions- unb Genuß wert h zer 
fallen läßt, während er diesen letztern wieder, dem deutschen Sprachgebrauch entsprechend, 
in Be nn tzungswerth (Kleider, Möbel n. s. w.) und V erzehr ungs werth (der 
Lebensmittel, der Feuernngsmittel, der Wohnungen u. s. w.) eintheilt, und den Tausch 
werth. Mit Recht macht er auch darauf aufmerksam, daß der Gebranchswerth, aus 
dem der Tanschwerth der Güter beruht, nur selten bestimmt, etwa in Zahlen aus 
gedrückt werden kann. ,So läßt sich wohl die Nährkraft verschiedener Speisen, aber 
nicht die Geschmacksgüte derselben, die damit verbundene Augenweide u. s. w. genau 
berechnen.' Der Tanschwerth der Güter, der sich für die Mehrzahl derselben zwar nach 
ihrer bessern oder mindern Qualität und der Menge, in der sie verkauft werden, sowie 
nach Zeit und Ort verschieden, aber innerhalb dieser Grenzen doch für alle gleich stellt, 
ist daher etwas weit Bestimmteres als der Gebranchswerth. 
Den Begriff des Vermögens definirt Roscher als ,die Summe aller wirt 
schaftlichen Güter, die sich im Eigenthum einer physischen oder juristischen Person be 
finden. Es gibt demnach Privat-, Corporations», Gemeinde-, und endlich gibt es anch 
ein Weltvermögen'. Ferner weist derselbe Autor darauf hin, daß darüber gestritten 
worden sei, ob man bei Schätzung eines Vermögens den Gebrauchs- oder den Tausch 
werth zu Grunde legen solle, sowie darauf, daß bei Privatvermögen, deren Bestand- 
theile so vielfach nur im Wege des Verkehrs ihre Verwendung finden, der Tanschwerth 
von größter Bedeutung sei, und daß daher, selbst wenn einzelne Bestandtheile zu un 
mittelbarem Verkehr untauglich wären (z. B. Fideicommißgüter), wenigstens ihr Er 
trag nach seinem Tauschwerth geschätzt wird. Anders sei es aber bei dem Volks 
vermögen, das den Verkehr mit seinesgleichen viel weniger branchi als ein Privat 
vermögen.
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        2. Kap. Die productiven Eigenschaften der Erde. 
17 
Zweites Kapitel. 
Ņe Productiven Eigenschaften der Erde. 
d°r £* 5 IT"! ï" 'şià"°n ''"d ¡" °B°r Linie die Erde und 
Sachen und Menschenachdem der Erde Güter abgewannen sind. 
d-r Erde und il,r r "" btnn Aufmerksamkeit zunächst 
dann aber den ^ Erzeugung wirtschaftlicher Güter zuwenden. 
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M
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        18 
I. Buch. Production und Cousumtion. 
Ausnahme von etwa 41/2 Millionen qkm, nämlich den kältesten Regionen 
Nordasiens und Nordamerikas, beinahe das ganze übrige Gebiet bewohnbar 
ist oder doch bewohnbar gemacht werden kann. 
2. Die Leichtigkeit des Verkehrs. Man vergleiche die undurchdringlichen 
Wälder und Sümpfe oder die Gebirge und die wafferlosen Wüsten mit den 
ebenen Grasflächen der Prairien und der Pampas, mit schiffbaren Flüssen oder 
Seen oder mit Gegenden, die, wie Nordasien im Winter, als eine einzige 
glatte Fläche gefrorenen Schnees erscheinen. Ein guter Theil der politischen 
und wirtschaftlichen geschichtlichen Entwicklung ist die Folge der Communi- 
cationsverhältniffe gewesen. Nur muß man dabei im Auge behalten, daß die 
menschliche Thätigkeit so viel vermag, und daß es daher nicht sowohl darauf 
ankommt, welche Verkehrsmittel ein Land schon fertig bietet, als auf die 
Leichtigkeit, mit welcher solche hergestellt werden können. Das aber ist natürlich 
bis zu einem gewissen Grade von der Entwicklung abhängig, welche die Pro- 
ductionsverhültnisse in einer Gegend durchgemacht haben. ^0 waren einst 
mals die Nähe schiffbarer Flüsse, von der Fluth bespülte Buchten und eine 
Küste mit guten natürlichen Hafenplätzen und günstigen Winden Tinge von 
höchster Wichtigkeit, während es heutzutage vor allein auf die Zugänglichkeit 
der Häfen für Oceandampfer und auf günstige Bedingungen für den Bau 
eines möglichst vollständigen Eisenbahnnetzes ankommt. 
3. Die Fruchtbarkeit des Bodens, d. h. die Fähigkeit znr Hervor 
bringung nutzbarer Gewächse aller Art für Menschen und Thiere. In dieser 
Hinsicht walten wiederum die größten Verschiedenheiten ob. Welch ein Ab 
stand z. B. zwischen den gefrorenen Steppen Sibiriens oder der Salzwüste 
von Gobi und der fruchtbaren schwarzen Erde Südrußlands oder den Weizen 
gefilden Californiens ! Aber auch diese Verschiedenheiten sind relativer Natur. 
Es kommt auf die Bewohner der betreffenden Gebiete an, darauf, ob und 
wie sie die Bodenerzeugnisse und die Thiere sich nutzbar zu machen wissen, 
und auf den Grad ihrer landwirtschaftlichen Geschicklichkeit. Dieselbe kann in 
der That nur wenig für die Entwicklung gewisser Fruchtbarkeitsbedingungen 
thun; sie kann z. B. nur in geringem Maße die inangelnde Wärme hervor 
rufen. In andern Beziehungen vermag aber die menschliche Thätigkeit Großes 
zu leisten, wie unter anderem auf dem Gebiete der künstlichen Bewässerung 
oder der Trockenlegung von sumpfigen oder feuchten Ländereien. Ferner können 
durch bessere Bodenbestellung und sorgfältige Düngung, durch chemische Er 
zeugnisse u. s. w. im Bereiche des Ackerbaues große Fortschritte erzielt werden; 
und auch auf dem Gebiete der Viehzucht , und der Gärtnerei sind der mensch 
lichen Thätigkeit hinsichtlich der sorgfältigen Behandlung des Viehs und seiner 
Produkte, der Verbesserung der Raffen, der Akklimatisation ausländischer Ge 
wächse u. dgl. weite Thätigkeitsfelder eröffnet. Sodann ermöglicht, auch ab-
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        2. Kap. Die Productiven Eigenschaften der Erde 19 
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SKNW 
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        20 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Gewässer seinen Ertrag an Wasserthieren liefert, und daß die verschiedenen 
Nationen bei der Vertheilung der einträglichsten Gegenden des Oceans den 
selben Eifer entwickeln, welchen sie jetzt bei der Besitzergreifung des afrikanischen 
Continents an den Tag legen. 
7. Die siebente Klasse von Vortheilen ist negativer Natur und umfaßt 
das Freisein der einzelnen Länder von den schädlichen Einwirkungen verschie 
dener Factoren. So gehen Gebäude, Werkzeuge, Geräthe, Bücher u. s. w. an 
gewissen Orten schnell zu Grunde, und zwar namentlich da, wo es zugleich 
sehr heiß oder kalt und sehr feucht ist, während anderwärts, z. B. in 
Aegypten, gerade das Gegentheil der goß ist. Auch die plötzliche Vernichtung 
von Gütern durch die Elemente kommt in gewisten Gegenden viel häufiger 
vor als in andern, die weniger durch Sturmfluthen, Hagelschlag, Stürme, 
vulkanische Eruptionen, Erdbeben u. s. w. zu leiden haben. Centraleuropa 
ist in dieser Hinsicht besonders bevorzugt. Ferner sind die Möglichkeit des 
Zugrundegehens der Ernte durch Trockenheit oder übermäßige Nässe, die Ge 
fahr des Entstehens von Thierseuchen und Pslanzenkrankheiten und die Menge 
schädlicher Thiere verschiedenster Art in den einzelnen Gegenden sehr verschieden. 
Und endlich gibt es hier wiederum Unterschiede hinsichtlich der Möglichkeit 
und des Grades der Möglichkeit, diese verschiedenen schädlichen Einflüsse zu 
beseitigen oder Gegenvorkehrungen zu treffen. 
Zieht man nun alle diese Verschiedenheiten, welche die einzelnen^Länder 
und Gegenden aufzuweisen haben, in Betracht, so kommt man zu dem Schlüsse, 
daß sich die Vorzüge, welche die einen vor den andern besitzen, nur schwer 
abwägen lassen. Es kommt aber auch in erster Linie nicht hierauf an, sondern 
darauf, festzustellen, ob das Leben und die Thätigkeit eines Volkes mit den 
natürlichen Verhältnissen seiner Umgebung im Einklang steht, ob z. B. in 
dem kühlen, feuchten Klima der Britischen Inseln oder Norddeutschlands 
die Häuser trocken und warm sind; ob in Indien das dort für Menschen 
und Thiere so unentbehrliche Salz reichlich vorhanden und billig ist; ob die 
Institutionen Palästinas reichlichen Wasserbezug und gute Brunnenanlagen 
ermöglichen; ob in Sibirien, wo die Thätigkeit des Ackerbaus nur vier 
Monate im Jahre hindurch möglich ist, dafür gesorgt ist, daß die Leute auch 
während der übrigen acht Atonte Beschäftigung finden-. 
Bei aufmerksamer Beobachtung gelangt man zu dem Schluffe, daß die 
meisten Gegenden eine glückliche Bevölkerung beherbergen und ein theures 
Vaterland werden können, welches seine Bewohner zu entwickeln und mit nütz 
lichen Institutionen zu schmücken bestrebt sind. Wir suchen den natürlichen 
Verhältniffen unserer Heimat die günstige Seite abzugewinnen, unser Leben 
und unsere Institutionen denselben anzupassen und sie zum Gegenstand künst 
lerischer Darstellung und Behandlung zu machen.
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        2. Kap. Die Productiven Eigenschaften der Erde 9 
mm 
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        22 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
Fischerei wird von wenigen Lenten mittelst eines einfachen Verfahrens oder 
von vielen mit kostspieligen Booten und Netzen betrieben, und auch die Berg 
werke werden entweder nur oberflächlich durch Ausbeutung der obersten Lagen 
der Erzvorräthe oder mittelst Schachte, Stollen und Pumpwerke ausgenutzt. 
Alle diese Productionsgebiete werden in dem einen Fall extensiv, im andern 
intensiv ausgebeutet. Derselbe Unterschied macht sich auch im Fabrikwesen, 
beim Handel und beim Transportwesen bemerkbar. In gewissen Industrie 
zweigen einer bestimmten Fabrikstadt werden ungeheure Mengen von Arbeitern, 
die vervollkommnetsten Maschinen und kostspielige Gebäude verwendet. Man 
denke nur an die Baumwollmanufacturen von Oldham, an die Stahlwaren 
fabrikation von Sheffield, an die Seidenindnstrie von Lyon und Krefeld, an 
die Tuchfabrikation in Aachen und Brünn. Ja es kommt sogar vor, daß 
einzelne industrielle Unternehmungen sozusagen eine mit allen Vervollkomm 
nungen ausgestattete Welt für sich bilden, wie das z. B. mit den Kruppschen 
Etablissements in Essen, mit dem Chagotschen Unternehmen in Montreau-les- 
Mines und andern großartigen Schöpfungen der Industrie der Fall ist, 
welche Tausende und aber Tausende von Arbeitern unter Zuhilfenahme aller 
Mittel einer höchst ausgebildeten Maschinerie bei der Production im größten 
Stile beschäftigen. Andererseits gibt es aber noch immer eine Art des Be 
triebes mit geringer Arbeiterzahl und Verwendung einfacher Hilfsmittel und 
primitiver Erfindungen. Für die Verbindung zweier wichtiger Verkehrscentren 
werden in manchen Fällen die großartigsten Aufwendungen gemacht. So 
sind London und Manchester durch drei Eisenbahnlinien verbunden, jede mit 
Toppelgeleise und beständigem Schnellzugsverkehr. Wie contrastiren mit dieser 
Ausbildung des Verkehrswesens die Landstraßen, welche noch Anfangs dieses 
Jahrhunderts die Verbindung zwischen den größten wie zwischen den kleinern 
Städten vermittelten, und wie erst die Saumpfade in den Alpen, auf denen 
im Mittelalter selbst deutsche Könige mit ihren Mannen und mit ganzen 
Heeren nach Italien zogen! Welche Schwierigkeiten verursacht sogar noch 
jetzt der Verkehr in vielen außereuropäischen Ländern, ja sogar in gewissen 
Gegenden europäischer Länder! Wie langwierig ist noch heute die Reise von 
Guayaquil nach der Hauptstadt von Ecuador, nach Quito! 
Was aber den Handel anlangt, so vergleiche man den Inhalt eines 
amerikanischen Kramladens im fernen Westen mit den prächtigen Kaufläden 
von New Pork, London oder Paris, die an Glanz der Ausstattung, an Reich 
thum der Auswahl und in Bezug auf wohlgeschultes Personal miteinander 
wetteifern. 
Wenn man das Wesen der intensiven Production erfaßt hat, begreift 
man leicht die oft als Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit be 
zeichnete Erscheinung, d. h. die Thatsache, daß das Anwachsen der Jntensivität
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        2. Kap. Die productiven Eigenschaften der Erde. 23 
I 
derselbe ends'^ b,C ^"träglichkett verhältnißmäßig abnimmt, bis
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        24 
I. Buch. Production und Consumtion. 
beide Principien lange Zeit miteinander im Kampfe liegen können , indem 
bald das eine, bald das andere die Oberhand behauptet. Aber in einem ge 
wissen Zeitpunkt muß bei weiterer Bevölkerungszunahme das Gesetz der ab 
nehmenden Einträglichkeit obsiegen. Es bleiben jedoch zwei Wege, um dessen 
Wirksamkeit zu bekämpfen: Auswanderung und Verbesserungen im Productions- 
verfahren. Ein guter Theil der Weltgeschichte hat unter dem Einslnffe solcher 
Wanderungen und Verbesserungen seine Entwicklung genommen 1 . 
Unter allen Umständen ist übrigens in jedem Productionszweige der Grad 
der Jntensivität von der Menge der Erzeugnisse abhängig, welche die Unter 
nehmer für sich und ihre Kundschaft benöthigen. Je dichter also eine Gegend 
bevölkert ist, desto höher ist die Jntensivität des Betriebes der dortigen Land 
güter, gewerblichen und Transport-Unternehmungen entwickelt, vorausgesetzt, 
daß ihr Betrieb so eingerichtet ist, wie es dem größtmöglichen allgemeinen 
Nutzen entspricht. . 
Wenden wir unsere Aufmerksamkeit noch einmal den bereite angeführten 
Beispielen zu. Die hoch entwickelte Cultur der landwirtschaftlichen Betriebe in 
dem reichen Landstrich zwischen Perth und Dundee in Schottland, wie sie vor 
20 Jahren zur Anwendung gelangte, war den Verhältnissen entsprechend, weil 
diese Gegenden stark bevölkert waren und ihre Einwohner einen wirklichen 
Bedarf nach derartigen Erzeugnissen hatten. Es fanden also die Landwirte 
einen Markt für ihre Ernten und ihre sonstigen Producte. Wenn man da 
gegen dazumal dieselben Aufwendungen für Baulichkeiten, Düngung, Ma 
schinen u. s. w. in Manitoba gemacht hätte, so würden dieselben allerdings 
dieselbe Productenmenge geliefert haben. Aber dieser Aufwand wäre ein nn- 
vernünftiger gewesen, denn die Hälfte der Erzeugnisse wäre wegen Mangel-- 
an Consumenten der Fäulniß anheimgefallen. Eine primitive Wirtschaft auf 
weiten Gebieten war die einzige rationelle Art für diese weiten, dünn bevölkerten 
i Es ist unrichtig, zu behaupten, daß vermehrte Arbeitsleistung im Manufaktur, 
betriebe einträglicher ist als beim Betriebe der Landwirtschaft. Diese Anschauung kann 
ihre Richtigkeit haben, wenn es sich um eine bestimmte Gegend handelt, ist aber in 
allgemeiner Fassung unrichtig. Sowohl das Gesetz der abnehmenden als das der 
wachsenden Einträglichkeit findet auf alle Productionszweige Anwendung. Es existirt 
sicherlich auch für den industriellen Betrieb: wenn die bestgelegenen Gründe occupin 
sind und der Vortheilhafteste Umfang einmal erreicht ist, setzt eine noch werter aus 
gedehnte Production voraus, daß entweder neue Fabrikaulagen rn weniger Vortheil. 
WterGegenb „^tet werbe» __e»t9hn%^mg,n,d4Kcber@u,IÜÜ"rwio»imbfnoed4%ie,, 
mobeng Lioq ist - ober bo% ber oor^nbene 9)0™% an @tnr#ungggegeiißaiibeii 
oder die vorhandenen Baulichkeiten vermehrt resp. vergrößert werden ohne daß diese 
Bufwenbungen im %e#ítni% &amp;u ben Wer gemalten einen gl# Men ertrag 
lieferten. Šiefe lettere @oentuaIitöt weiß eine Sinologie mit ber weniger boriali, 
hasten Verwendung von Arbeit und Kapital aus ein Landgut auf.
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        2. Kap. Die productiven Eigenschaften der Erde. 25 
Länderstrecken. Wie in den dicht bevölkerten Gegenden des schottischen Unter 
landes die intensive, so empfahl sich in Manitoba die extensive Cultur. Gleicher 
weise ist in der Baumwollindustrie Lancashires die intensive Betriebsweise ge 
rathen. weil diese Manufacturen einen Abnehmerkreis von ungefähr 100 Mill 
Menschen besitzen. Wäre ihr Markt alls das Publikum von Lancashire bà 
schränkt, so würden die vervollkommneten Betriebsvorrichtungen dieses Industrie 
zweiges ganz außer Verhältniß znm Bedarf stehen. Um nun auch das Transport 
wesen nicht unerwähnt zu lasten, so sei folgendes bemerkt: Eine trefflich ein- 
^î^nbahnverbindung mit vielen Zügen, die sich mit der größten 
Schnelligkeit bewegen, verbindet London mit Liverpool. Das ist ganz in der 
nung in^Anbetracht der Menge der Personen und Güter, die von einer 
zur andern —ladt zu befördern sind. Eine ebenso vervollkommnete Eisenbahn 
von ungefähr derselben Länge könnte leicht auch zwischen Ninive und Babylon 
gebaut und ebenso intensiv betrieben werden. Aber die Züge würden alle 
leer bleiben. Und vermuthlich wäre es vor etwa 3000 Jahren ebenso un- 
slnmg gewesen, die Stellen, auf denen jetzt London und Liverpool stehen, 
urch Chanffeen und Kanäle zu verbinden, wie sie damals die Großstädte 
lassen f# mit 2#% 
îeit bezüglich der Fischerei, des Bergwerksbetriebes und der Waldwirtschaft wie 
auch des Handels anführen 1 . 
srnmmma 
ÉPpgtlKŠI 
%% ä 
2}prhnïff fUlC ^oßartig angelegte Gießerei mit allen erdenklichen Maschinen und 
, "Ņinungen stets rationell zu sein. So kann unter Umständen auch heut- 
. - "och em Saumpfad eine den Verhältnissen besser entsprechende Art der Ver- 
. Mischen zwei Orten sein, als es eine Eisenbahn wäre. Es kommt eben alles 
dab lC ņîstände an. Intensive Cultur kann es auf den Kanalinseln zuwege bringen, 
ei i ^înziger Acre Land durch seinen Ertrag an Frühkartoffeln 100 Pfund Sterl. 
d ^ Eine ähnliche Auslage für den Acre würde dagegen einen Farmer im Westen 
d ^ jungten Staaten zu Grunde richten. In der That haben sich viele Farmer 
ur ) erartige Ausgaben ruinirt, und es war deshalb ganz unberechtigt, daß viele 
eisen e die primitive Art des Landbaues gewisser Gegenden von Nord- und Süd-
        <pb n="56" />
        26 
I. Buch. Production und Consumtion. 
ständen die intensive Wirtschaft eines Landes nicht mehr lohnen lassen und sogar das 
Eingehen ganzer Erwerbszweige zur Folge haben, wie sie auch andererseits, namentlich 
auf einer solchen Stufe der Productionsentwicklung, wo das Gesetz der abnehmenden 
Einträglichkeit sich noch nicht geltend macht, wo also im Gegentheil die durch einen 
bestimmten Kostenaufwand zu erhoffenden Gewinne den Ertrag unverhältnihmäsiig 
steigern, ein Ansporn zu erhöhter Jntensivität des Betriebes sein können. Die Aus 
dehnung der Production in andern Ländern und das Erscheinen der Erzeugnisse von 
Gegenden, ja ganzen Welttheilen, die früher für gewisse Märkte nicht in Betracht 
kamen, hat die mächtigsten Einwirkungen auf die Productionsverhältnisse gewisser Ge 
biete zur Folge. Es ist eine bekannte Thatsache, daß heutzutage die Grundrente 
(s. HI. Buch, 1. Kap.) infolge der überseeischen Concurrenz vielfach bedeutend gesunken 
ist, daß sie sich namentlich in England, welches der heimischen Landwirtschaft im Inter 
esse seiner Industrie keinen Zollschutz gewährt, so sehr vermindert hat, daß manche 
Landgüter keinen Pächter mehr finden, und daß sich die nämliche Erscheinung auch in 
gewissen Gegenden Frankreichs, z. B. in dem fruchtbaren Departement Oise, mindestens 
so lange wiederholte, bis vor wenigen Jahren ein mäßiger Schutzzoll wieder eingeführt 
wurde. So ist es durch das Zuströmen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, und ins 
besondere derjenigen des Ackerbaus, dahin gekommen, daß die nutzbaren Eigenschaften 
des Erdbodens auf gewissen Besitzungen nicht mehr ausgebeutet wurden, oder daß man 
wenigstens einige Ländereien nicht mehr der Bearbeitung werth fand, indem man z. B. I 
Weizenland als Weide verwerthete, da die Zucht und Mast von Vieh zu Luxusbedürf- I 
nisten noch einträglich blieb, nicht aber der Weizenbau. Wenn man sich die gewaltigen 
Schwankungen der Warenpreise vergegenwärtigt, welche sich seit etwa einem halben 
Jahrhundert vollzogen haben, vermag man es sich recht wohl zu erklären, wie Grund 
stücke in Anbau genommen und dann wieder verlassen werden können, und wie ein 
Hin- und Herschwanken zwischen intensiver und extensiver Cultur und ihren verschiedenen 
Graden stattfinden kann. Es sind da die verschiedensten Combinationen möglich. Auf 
eine Steigerung der Intensität kann eine Verminderung derselben wie auch ein gänz 
licher Verzicht auf den Anbau des betreffenden Grundstückes erfolgen. Man denke sich 
z. B. den folgenden Fall. Ein intensiv bewirtschafteter Grundbesitz, der hauptsächlich 
Weizen producirt, befindet sich in der Nachbarschaft einer Bevölkerungsansammlung, 
die lohnende Hausindustrie, z. B. Seidenweberei, betreibt, wie das z. B. im Departe- j 
ment Isère, nahe bei Lyon, der Fall ist. Ein Theil seiner Produkte wird von dieser 
Bevölkerung absorbirt, ein anderer hilft den Markt von Lyon versorgen. Da tritt I 
mit einemmal eine neue wirtschaftliche Conjunctur in Wirksamkeit. Ein vermehrtes 
und verbilligtes Angebot von russischem oder indischem Weizen, der über Marseille 
nach Lyon gelangt, macht den Absatz des in der Nähe erzeugten Weizens dorthin 
nicht mehr lohnend, wohl aber bleibt ihm der Kundenkreis der Seidenweber der Um 
gegend, die nicht unmittelbar au der Eisenbahn wohnen und deshalb das russische 
amerika sowie im östlichen Europa als eine .schlechte' bezeichneten, während doch diese 
Besitzungen ebenso den Umständen entsprechend bewirtschaftet waren wie die in der 
Umgegend von Paris, in der Grafschaft Norfolk oder an den Rheinufern, nur daß 
die Umstände im einen Fall die extensive, im andern die intensive Cultur erforderten. 
Auf andern Productionsgebieten hat der gleiche Irrthum ebenfalls zu Mißgriffen ge- j 
führt. So ist es vorgekommen, daß zwei Eisenbahnen gebaut wurden, wo nur für 
eine der genügende Verkehr vorhanden war, und daß eine prunkende Markthalle ent 
stand. wo einige Holzschuppen genügt hätten.
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        2. Kap. Die productiven Eigenschaften der Erde 97 
1893 = 90. “ ' 1877-1878 = IW. 1880 = 109, 188-5 = 92, 
in den Jahren: 
1870 
12 
Roheisen . . . “ "" «“*“»= 
Ķ-H1- ; ! ; ; Ņ 
1 - 5 ¿ 
1880 
18 
331 
3615 
1767 
1890 
27 Millionen Tonnen 
MS . 
4013 rr PfUNd 
2200
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        28 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
scheint nun der Preis eines Hektars zu Anfang des 13. Jahrhunderts in der Höhe von 
135 Francs, um unter Philipp dem Schönen auf 261 Francs zu steigen, wenigstens 
soweit es sich um gut bebaute und für den Handelsverkehr günstig gelegene Grund 
stücke handelte. Im 14. Jahrhundert, wo die Preise der übrigen Gegenstände im 
Werthe stiegen, gingen diese Grund- und Bodenpreise für eine Zeitlang auf 108 Francs 
zurück, und zwar infolge der unter Philipp dem Schönen endgiltig durchgeführten 
Emancipation der Hörigen, welche den freien Verkehr mit Grund und Boden und 
infolgedessen ein starkes Ausgebot zur Folge hatte; denn die Ergiebigkeit der Pro 
duktionsmittel ist, wie schon gesagt, nicht die einzige preisbestimmende Ursache. Auch 
andere Gründe wirken da bestimmend ein, und so konnte, ganz abgesehen von den 
Verkaufspreisen der Erzeugnisse, das ungemein gesteigerte Angebot von Grundstücken 
vorübergehend einen Niedergang im Preise der kleinen Landgüter herbeiführen. Es suchten 
eben schon damals viele Kleinbauern in den aufblühenden Städten Aufnahme zu finden. 
Noch schlimmer waren die Verhältnisse unter Ludwigs Xl. Regierung infolge der Nach 
wirkungen des hundertjährigen Krieges mit England und der Landplage der entlassenen 
Söldner. Der Durchschnittspreis sank auf 48 Francs. Hier traten die Folgen der 
Unsicherheit des Ertrags zu Tage. Minder fruchtbare Gründe blieben brach liegen. 
Nur hoher, wenn auch sehr unsicherer Gewinn, der aus dem Verkaufe der Erzeugnisse 
zu erwarten stand, lockte zur Bebauung natürlich ergiebigen Bodens an. Von inten 
siver Cultur war fast gar nicht die Rede. Wer wollte außer der verlorenen Arbeit 
auch noch Kapitalaufwaud riskiren? Im 16. Jahrhundert fand aber eine rapide Preis 
steigerung statt, sowohl aus andern Gründen als infolge davon, daß das Geld so außer 
ordentlich im Werthe sank, da die amerikanischen Metallschätze nach Europa strömten. 
Diese Steigerung hielt bis gegen das Jahr 1680 an und erreichte die Höhe von 
481 Francs. Die ewigen Kriege Ludwigs XIV. und andere Gründe brachten auch in 
der Landwirtschaft einen großen Krach hervor, welcher den Preis auf 265 Francs herab 
drückte. Bis gegen 1770 hob dieser sich dann wieder auf das Dreifache, und seit 
100 Jahren hat er sich abermals verdoppelt. Welche Aenderungen des Jntensivitäts- 
grades der landwirtschaftlichen Production sind neben andern Ursachen in diesen Preis 
schwankungen zum Ausdruck gelangt! 
Drittes Kapitel. 
Die productiven Eigenschaften des Menschen. 
Die Veranlagung und Begabung der Menschen für die Production wirt 
schaftlicher Güter ist je nach ihrer Rasse und Nationalität, nach der physischen 
Umgebung, der geistigen Sphäre, in der sie leben, sowie nach ihrer religiös 
moralischen, intellectnellen und technischen Erziehung sehr verschieden. 
Fragen wie die folgenden: Welche charakteristischen Eigenschaften besitzen 
die verschiedenen Raffen, in welche das Menschengeschlecht zerfällt? Zu welcher 
Raffe gehört dieses oder jenes Individuum? Inwieweit sind die Charakter-
        <pb n="59" />
        3. Kap. Tie productiven Eigenschaften des Menschen. 
29 
»g-n,chaste» gewisser Bedollernngzgrnppen oder Personen Raffeneigenlhiimlich- 
e,ten oder ander» Gründe» b-iznmeffen? -.lasse» sich seste» mii »oster Be- 
''»".! ,e ' 68 iwIen '«h da b.c grüßten Schwierigleiten entgegen, weil die 
btc wir f tolt ö ^ cr dîe Berechtigung läugneu, cille Erscheinungen, für 
, 7, e ben 7 , Mamk U-iach- wissen, dem Erblichkeitsprincip zn- 
Men """ lmr bie Ş"i desselben nicht gänzlich in Abrede 
MŞMW 
SÄT "'"“S SSTÄÄ i s 
t’Ätrss ss
        <pb n="60" />
        30 
I. Buch. Production und Consumtion. 
große Sterblichkeit heimsuchen würde. Wenn aber beide Nationen auf ihrer 
Wanderung während der Lebensdauer mehrerer Generationen in Süditalien 
Halt machen würden, so könnten sie vielleicht ihre endgiltige Uebersiedlung 
mit geringen Opfern an Menschenleben vollenden. So ergibt sich denn, daß 
von den Bewohnern der meisten Gegenden nur gewiffe Theile der Erde unmittel 
bar als Objecte colonialer Besiedlung und Thätigkeit gewühlt werden können. 
4. Wie keine Rasse durch ihre natürliche Beranlagung zu physischem 
Rückgang oder Untergang verurtheilt ist, so ist sie es auch nicht zu intellectueller 
und sittlicher Verkommenheit. Wir wissen das allerdings nicht aus anthropo 
logischer Quelle. Aber es ist eine historisch bewiesene Thatsache, daß sich 
noch keine Wilden vorgefunden haben, die sich als absolut zur Civilisation 
unfähig erwiesen hätten, wenn katholischen Missionären freie Hand gelassen 
wurde. Ebenso sind, soweit wir etwas Genaueres über den Zusammenhang 
dieser traurigen Thatsachen wissen, auch die sogen, schwächer» Rassen nicht 
dahingewelkt und zu Grunde gegangen, ohne daß die Ursachen davon nur zu 
offen in ihrer Schändlichkeit zu Tage lügen. Leider werden aber bisweilen 
sogar in Büchern, die sich als wissenschaftlich ausgeben, die Gesetze der in- 
ductiven Methode in den Wind geschlagen und ohne alle ernstliche Begründung 
gewissen Rassen bestimmte Eigenschaften beigemessen *. 
Die Volkswirtschaftslehre steht in enger Verbindung mit der politischen 
Wissenschaft und ist von dieser mehr aus Gründen der Nützlichkeit als der 
Nothwendigkeit gesondert; daher sind auch die politischen Unterschiede zwischen 
den Nationen und den Ländern in volkswirtschaftlicher Hinsicht wichtiger als 
die physischen Unterschiede zwischen den Rassen. Die Erde ist in verschiedene 
Regionen von ungleichem Umfange getheilt, welche sich durch beträchtliche Ver- 
1 Es kommt vor, daß Thatsachen, die mit vorgefaßten Meinungen im Wider 
spruch stehen, einfach ignorirt werden. Dies geschieht besonders bezüglich der grau 
samen Behandlung, der Entsittlichung und der gänzlichen Ausrottung farbiger Raffen 
durch Europäer. Dahin gehören z. B. die Zerstörung der Jefuitenmiffionen in Süd 
amerika durch die spanische und die portugiesische Regierung um die Mitte des vorigen 
Jahrhunderts und eine ähnliche Vernichtung der Franziskanermissionen in Californien 
durch die mexicanische Regierung, ferner die unaufhörlichen Beeinträchtigungen und die 
schlechte Behandlung, deren sich die Vereinigten Staaten und die dortigen Kolonisten 
den Rothhäuten gegenüber schuldig machten. In ähnlicher Weise wurden die Maoris 
in Neuseeland behandelt. Ferner gehören hierher die Ausrottung der sogen. Schwarzen 
in Australien, der mit furchtbarer Grausamkeit und entsetzlichem Blutvergießen be 
werkstelligte Menschenraub der Eingeborenen Polynesiens, deren man sich bemächtigte, 
um sie unter den elendesten Verhältnissen auf den Pflanzungen zu beschäftigen, sowie 
die Verbreitung von Unsittlichkeit, Verarmung und Krankheiten, deren sich in Afrika 
europäische Handelsleute durch die Einfuhr berauschender Getränke schuldig machten. 
In allen diesen Fällen war der Niedergang der eingeborenen Völker vollkommen er 
klärlich und abwendbar.
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        3. Kap. Die productiven Eigenschaften des Menschen. 31 
schiedenheiten politischer Natur voneinander getrennt erweisen. Eine jede solche 
Region bildet ein Land, und ihre zu staatlichem Leben vereinigten Bewohner 
machen eine Nation sur sich aus. Einheit der Raffe, der Sprache, der Religion, 
k'chsorilngtelt der Lebensgewohnheiten und des Gebiets: das alles begünstigt 
"ĢĢņg einer Nation, bedingt dieselbe aber noch nicht mit Nothwendig- 
*1 u bie kiner Nation von keiner dieser Voraussetzungen 
a . o g ich sich eine solche nicht leicht bilden wird, wenn keine derselben vor 
an en is. Gleichviel, ob man von einer Nation und einem Lande, von 
na tona cm Leben und Geist reden kann oder nicht, wenn es sich um Wilde 
iraendwr?""?/.^mnadenstämme handelt, so viel bleibt gewiß, daß ein 
r eni ' 1 )cl ^ŗad von Civilisation eine nennenswerthe politische Organi- 
m Z W. %on GM#ion sann ober teine Webe fein, 
%2^1 " """ 3"^"' Rühmst U- f. m. ""b antere#* bic 
M^ten ""b bie Mönen&amp;ünßeeine gen,# Weerflommen #en, 
■ 
Jtoeiom n,’,s î 5 t0#i ° |en ^nwiederum zeichnen sich in den Pwductions- 
Linie in Rete 1\ , C " C " Iunlll&lt;in ' d)f '!^â»"Uig und guter Geschmack in erster 
, ic .. Q( ^ ommen. Die Nordamerikaner ragen besonders durch me- 
t ^ 6 ŗşin ungsgabe und die geschickte Handhabung complicirter Maschinerien 
Dhu ' ^^end die Chinesen sich auf dem Gebiete der Gemüse- und der 
lick - U sì) vorthun. Aber diese Eigenthümlichkeiten sind nichts Unabänder- 
ev. eue Generationen werden möglicherweise anders erzogen werden, mit 
l % ein Lebensidealen, Bestrebungen und Gewohnheiten aufwachsen. und so 
Ģbhm, daß ihre Thätigkeit sich steigert oder vermindert oder sich 
&gt;ebieten bethätigt, die ihren Vorfahren fern lagen.
        <pb n="62" />
        32 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Immerhin muß festgehalten werden, daß sich ein solcher Wechsel im wirt 
schaftlichen Charakter einer Nation nur langsam vollzieht, daß der Verfall und 
die Ausbildung anerzogener und jahrhundertelang bethätigter Fähigkeiten nicht 
mit einemmal zu Tage tritt. Die socialen und die ökonomischen Verhält 
nisse sind gleich den religiös-sittlichen weit inniger mit dein Leben der Völker 
nnd Nationen verwachsen als die politischen. Man blicke z. B. ans Frank 
reich. Wie viele politische Umwälzungen hat dieses Land seit einem Jahr 
hundert durchgemacht! Noch immer aber ist seine Bevölkerung in ihrer Mehr 
heit katholisch, noch immer ragt sie durch bedeutende Leistungen auf dem Ge 
biete der Industrie, durch guten Geschmack, durch solide Handelsgewohnheiten 
n. s. w. hervor. Wie in den Tagen Ludwigs XIV. kommen die Moden 
noch immer größtentheils aus Paris. Ja in gewissen Theilen des Landes, 
namentlich im Süden, streitet die bäuerliche Sitte noch immer gegen die un 
heilvolle Gleichtheilung unter den Erben, wie sie die große Revolution zum 
Gesetze erhoben hat. 
Und hat nicht auch das deutsche Volk ungeachtet aller, wenn auch nicht 
so radical wie in Frankreich, so immerhin sehr tief greifenden Umgestaltungen 
der politischen Ordnung großentheils an seinen altererbten Gewohnheiten fest 
gehalten^ Existiren nicht in Deutschland noch immer bebeutcnbe Reste uralter 
Nationaltrachten? Hat sich der altgermanische Zug des Sippen-und Gilden 
wesens nicht in zahllosen, nicht nur geselligen, sondern auch wirtschaftlichen Ver 
einigungen, die so vieles Gute gewirkt, lebendig erhalten? 
Wie die Vorzüge, sind aber auch die Mängel des nationalen Charakters 
nicht leicht umzugestalten. Atan vergegenwärtige sich, wie Spanien schon seit 
dem Ende des 16. Jahrhunderts wirtschaftlich daniederliegt, und wie diese in 
mancher Hinsicht so hoch begabte Nation dnrch Mangel an wirtschaftlichem Sinn, 
durch weit verbreitete industrielle Indolenz und theilweise auch dnrch veraltete 
Routine im Ackerbau noch immer zurückgeblieben und arm ist. Der alte 
kriegerische Sinn und die vornehmen Passionen, die Cervantes im Don Quixote 
so trefflich ironisirt hat, bethätigen sich zwar mangels der nöthigen Mittel 
nicht mehr in ruhmvollen Kriegen, aber in schädlichen Pronunciamientos und 
in dem überflüssigen Zudrang zur Beamtenlaufbahn. So lassen sich aus dem 
Leben aller Völker und Staaten zahlreiche Beispiele dafür beibringen, mit 
welcher Langsamkeit sich die Umgestaltung der nationalen Anlagen namentlich 
arif wirtschaftlichem Gebiete vollzieht. 
Innerhalb der Nationen werden wir gewahr, wie, abgesehen von der 
Verschiedenheit der Begabung nach Alter, Geschlecht und individuellen Eigen 
schaften, ganze Klassen der Bevölkerung und die Einwohner gewisser Gegen 
den dnrch dauernden Mangel an geeigneter Nahrung, gesunder Behausung und 
genügender Ruhe und Erholung unter dem allgemeinen Niveau stehen. In-
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        8. flap. Di. probuctiüen «,g.n,chast.n bei M.nschm. ģz 
»MU 
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WM 
ŞM-ŞL 
SZŞZK
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        34 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Heutzutage wird in Europa wie in Amerika über technische Bildung viel 
hin und her gestritten. Es handelt sich dabei theilweise um Irrthümer über 
Geschwisterliebe gewöhnten. Auf dieser Grundlage hat die wahre intellectuelle Bildung 
der Massen geblüht, bisweilen ohne daß die Kenntniß des Lesens und Schreibens ver 
breitet war, eine Cultur, welche hohe lebensphilosophische Ansichten und das Verständniß 
der religiösen Wahrheiten und Geheimnisse in sich schloß, mit schönen poetischen 
Schöpfungen, Volksliedern, Heldengesängen und Tugendbeispielen (in den Legenden : 
der Heiligen und auch in dichterischen Erzeugnissen) vertraut, bisweilen die Kenntniß 
zweier Sprachen umfaßte (in den Grenzgebieten, wo zwei Nationalitäten zusammen 
stießen oder auch zusammen wohnten) und durch den Anblick religiöser oder sonstiger 
Schauspiele, erhabener Bauwerke und edler Erzeugnisse der bildenden Kunst vervoll- - 
ständigt wurde. Solche Zustände kultureller Entwicklung fanden sich in den Ländern 
verwirklicht, wo das Christenthum von der Bevölkerung ernstlich erfaßt wurde und 
friedliche Zustände des öffentlichen Lebens herrschten. Ueberdies durchdrang die christ 
liche Religion, wie sie Haus und Schule beherrschte, auch die Werkstatt und die dort 
ertheilte Erziehung. Die Klöster wurden zu großen Mittelpunkten gewerblichen Lebens 
und gewerblicher Bildung sowie zu landwirtschaftlichen Musterwirtschaften. Das Institut 
des Lehrlingswesens, wie es sich allmählich in Europa in allen Gewerben ausgestaltete, 
erreichte im allgemeinen seinen Zweck, geschickte Arbeiter auszubilden und vielfach auch 
gottesfürchtige Bürger heranzuziehen. 
So gut man aber bei den mittelalterlichen Verhältnissen dessen, was man heut 
zutage Volksschulbildung nennt, unter Umständen entrathen konnte, so sehr mutz doch 
im allgemeinen die Nothwendigkeit einer solchen betont werden. In den einfachen 
Lebensverhältnissen des frühern Mittelalters mit seinem unglaublich schwierigen Verkehrs 
wesen brauchten Bürger und Bauer nur ein geringes Gebiet wirtschaftlich zu über 
schauen. Und wie bitter hat sich doch auch schon in den meisten Perioden des Mittel- 
alters die Unwissenheit und Unbeholfenheit des Volkes gerächt! Wenn es, wie während 
der übrigen Geschichtsepochen, auch im Mittelalter mehr für die Bienschheit unheilvolle 
als heilsame Zeiten gegeben hat, so ist das zum Theil dem ungenügenden Unterrichte 
zuzuschreiben. Die furchtbare Unsittlichkeit, welche z. B. im 10. und 11. Jahrhundert 
sowie am Ende des Mittelalters so traurige Verhältnisse in Italien zeitigte, d,e grauen 
vollen Zustände des ausgehenden 9. und des 10. Jahrhunderts in Frankreich, die be- 
klagenswerthen Zustände, die mit wenigen Unterbrechungen vom Ende des ersten Drittels des 
13. Jahrhunderts bis zum Ende der Husitenkriege in einem großen Theile von Deutschlan 
herrschten und immer mehr Menschen in Hörigkeit und Leibeigenschaft versinken ließen 
atte diese schlimmen Erscheinungen wären sicherlich nicht in solcher Stärke aufgetreten, 
wenn die Massen besser unterrichtet gewesen wären. Predigt und Christenlehre können 
nicht alles erreichen. Die Schule mit ihrer Jahre hindurch dauernden Einwirkung 
muß vielfach die Thätigkeit jener zu allen Zeiten zahlreichen Eltern ersehen, welche 
über ihrem Erwerbstreiben die Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen, und ein aus 
giebiger Religionsunterricht wird durch eine wahrhaft christliche Volksschule wesentlich 
erleichtert. Hätten die Christen der niedern Stände zu Anfang des 16. Jahrhundert 
mehr als einen oft nur dürftigen Katechismusunterricht genossen, so wären nicht s" 
große Volksmassen, die keine Idee von der Kirchengeschichte und den Grundzügen del 
Apologetik hatten, ohne es nur recht zu merken, den religiösen Neuerungen zugefķ 
worden. Und was die materiellen Verhältnisse anlangt, wie hätten die Massen de*
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        3* 
8. Di- P-àà» Eigenschaften d-« Men,ch,n 35 
Kg 
■
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        I. Buch Production und Konsumtion. 
36 
Werkzeugen und Maschinen; 2. der Aufschwung der Naturwissenschaften und 
ihre Anwendung auf das Gebiet der Güterproduction: eine Thatsache, welche 
zur Folge gehabt hat, daß nicht mehr wie früher nur die Theologie, die 
Philosophie mit den darunter einbezogenen Fachern der Wissenschaft, die Juris 
prudenz und die Medicin gelehrte Berufe sind; 3. die Entwicklung ber Ver 
kehrsmittel, der Eisenbahnen, der Dampfschiffahrt, der Telegraphen u. s. w., 
welche eine gewaltige Steigerung des Handels und der Production von Aus 
fuhrartikeln für entfernte Absatzgebiete zur Folge hatte. 
Die Frage der technischen Ausbildung ist in der That etwas verwickelt 
und muß mit einer gewissen Sorgfalt geprüft werden. Zunächst haben wir 
die allgemeine Erziehung und Bildung von der Fachbildung zu 
unterscheiden. Die eine führt zu allgemein nützlichen, die andere zu speciellen 
Resultaten. Doch lassen sich diese beiden Arten der Erziehung nicht durch 
eine bestimmte Linie abgrenzen und müssen oft gemeinschaftlich vorgehen. Tie 
sittliche, physische und intellectuelle Entwicklung, welche allen gemeinschaftlich 
sein sollte, ist das Werk der allgemeinen Erziehung und vollzieht sich in Kirche, 
Schule und Haus, auf dem Spielplatz wie während des Unterrichts. 3" 
jedem civilisirten Gemeinwesen muß selbst bezüglich der allgemeinen Ausbildung, 
soweit es sich um die intellectuelle und die ästhetisch-gesellschaftliche Erziehung 
handelt, diejenige der untern, mittlern und obern Klassen unterschieden werden. 
Dementsprechend gibt es denn auch Volks-, Mittel- und Hochschulen. Für 
die große Masse der Bevölkerung sind die Volksschulen bestimmt, während die 
Zahl derjenigen, welchen die beiden andern Arten von Unterrichtsanstalten 
dienen sollen, eine verhältnißmäßig geringe ist. 
Diese allgemeine Erziehung und Ausbildung, die darauf abzielt, gute 
Menschen heranzubilden, ist die Grundlage der speciellen Erziehung für be 
sondere Berufsarten, ob nun die Betressenden gute Geistliche, Dsfiziere, Beamte 
oder ob sie tüchtige Landwirte, brauchbare Ackerkuechte u. dgl. oder ob sie 
endlich erfahrene Kaufleute, gewandte Ingenieure, verwendbare Vorarbeiter in 
Eisenwerken, Maurer. Maschinisten u. dgl. werden wollen. Ein gewisses Maß 
allgemeiner Ausbildung ist unbedingt nothwendig, und ein hoher Grad der 
selben überaus förderlich für Erfolge auf dem Gebiete des Specialunterrichts. 
Ein Bursche, welcher seine Hände und Augen gut zu brauchen weiß, mit 
gutem Gedächtniß und Verstand begabt ist, sich als gehorsam, ehrbar, fleißig, 
ausdauernd, als tüchtig im Lesen, Schreiben und Rechnen erweist, ist für die 
meisten untergeordneten Berufsarten gut ausgerüstet. Hat sich aber ein solcher 
noch weitere allgemein nützliche Kenntnisse erworben, so werden sie ihm an und 
für sich bei seinem Fortkommen nicht hinderlich, sondern vielmehr oftmals von 
Nutzen sein. Es ist constatirt worden, wie schnell diejenigen, welche eine 
höhere Allgemeinbildung genossen haben, sich die technischen Details bestimmter
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        3. Ķap. Die productiven Eigenschaften des Menschen. 
87 
ÌÎ"!" onjuetgnen vermögen. Jedoch kommt es zuweilen vor. daß eine 
3~~r atri-w: 
Zeit und nZrlT- ^ und in Zunahme begriffenen Uebel unserer 
Ueb'erbild Nordamerika, Frankreich und Deutschland, in der 
gemacht wird ßa ^ “ niei Ö eorbneien Berufsarten untauglich oder unlustig 
»* #.=; ääï 
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        38 
T. Buch. Production und Consumtion. 
für die höhern Stellungen in vielen Prodnctionszweigen, welche eine voll 
ständige wissenschaftliche Kenntniß der Chemie und der Mechanik erfordern, 
eine höhere Fachbildung nothwendig. Die fachmäßige Ausbildung für 
alle diese Berufszweige, welche die nothwendige Voraussetzung für die prak 
tische Thätigkeit in denselben bildet, erfolgt übrigens nur zum Theil in höhern 
Gewerbeschulen, technischen Hochschulen, landwirtschaftlichen Lehranstalten und 
Akademien u. dgl. Neben dem Besuche solch höherer oder auch minder voll 
ständiger Anstalten ist zugleich praktische Thätigkeit in den betreffenden Unter 
nehmungen und Berufszweigen mitten unter den Arbeitern erforderlich. 
An die Ausbildung für die Stellung eines Leiters oder höhern Beamten 
in den Betrieben der verschiedenen Productionszweige, der industriellen, agri- 
colen und commerciellen Thätigkeitsgebiete schließt sich diejenige, welche für 
die kleinen Meister und für die Vorarbeiter und die Aufseher in den meisten 
großen Etablissements unentbehrlich oder nutzbringend ist, sowie diejenige, 
welche sich für eine Anzahl von Arbeitern vieler Branchen, an die höhere An 
sprüche gestellt werden, und überhaupt für die Arbeiter der Kunstgewerbe als 
nöthig erweist. Auch für diese verschiedenen Kategorien ist eine zweifache tech 
nische Ausbildung erforderlich, nämlich einerseits eine genügende Lehrzeit, 
in welcher die jungen Leute in den betreffenden llnternehmungen praktisch 
thätig sind und ausgebildet werden, andererseits entweder vor dem Beginn 
der Lehrzeit oder gleichzeitig mit dieser ein theoretischer Schulunterricht in den 
Wiffensgebieten, welche die Grundlage der für die betreffenden Geschäfte er 
forderlichen Kenntnisse bilden. Diese Art der Bildung kann man technische 
Mittelschulbildung nennen. 
Das in den Lehranstalten erworbene Wissen muß in der Folge durch 
die Seetüre von Fachzeitschriften und wiffenschaftlichen Büchern über Mechanik, 
Chemie und Physik aufgefrischt und erweitert werden. Für die in gewissen 
Productionszweigen und besonders für die im Handel Beschäftigten haben 
fremde Sprachen und Handelsgeographie an die Stelle der Naturwissenschaften 
zu treten, während wieder andere Productionszweige Vervollkommnung im 
Zeichnen und specielle Kenntnisse der im Gebiete des Kunstgewerbes zur Ver 
wendung kommenden Materialien erheischen. 
Unter allen Umständen müssen sich aber die theoretische und die prak 
tische Ausbildung durchaus harmonisch aneinander anschließen; und so können 
die neuerdings in kleingewerblichen Kreisen hier und dort zu Tage tretenden 
Tendenzen, welche sich mit einer gewissen Animosität gegen die Bildungs 
anstalten der einschlägigen Branche richten, nur als Eingebungen bedauerlichen 
Irrthums bezeichnet werden, insoweit sie die theoretische Bildung überhaupt 
unterschätzen oder sich wenigstens aus Brodneid dagegen wenden, daß in den 
Gewerbeschulen und andern derartigen Anstalten zugleich praktischer Unterricht
        <pb n="69" />
        3. Kap. Tie productiven Eigenschaften des Menschen. gg 
unb Unterweisung in den Handgriffen ertheilt wird, und daß somit Unterrichts- 
1 J^ te ^stehen, in welchen zugleich die Lehrzeit verbracht werden kann. Ein 
mi Sorgfalt ausgewählter Werkmeister, der in solchen Anstalten Unterricht 
er hei t ist sicher sehr vielen dürftigen Kleinmeistern, welche durch die schlechte 
gewer tche Unterweisung, die sie dem Nachwüchse ihres Standes ertheilen, 
lind 9!! / oŞ" mißbräuchliche Verwendung zu häuslichen Arbeiten in Küche 
Lebr "^ung so viel zum Verfall des Kleingewerbes beigetragen haben, als 
in der Ģleiche gilt von der Heranbildung der Landwirte, 
am Mal re '' Cn ^och immer zu vielfach Routine und übertriebenes Festhalten 
«m ai)ergeb,(,#n anau#,nfinb. 
'Kcbe tn^ Cl Ņrrtretern der praktischen Berufsarten, von denen soeben die 
wip ^ große Masse derer, von denen heutzutage ebensowenig 
der ntie o -! me şorgfaltigere Fachbildung erfordert wird. Tie Gewerbsleute 
nur »n. “ elic tine şiàjâhrige Lehrzeit durchzumachen hatten, bildeten 
d n ZS7Z m i" «"Ş'bŞung und standen ans einem an- 
■I 
: xa; 
@r ei x. len f . . ^ ìhun haben werden, recht wohl beigebracht werden. Das 
dern J! Ul ^oldgegenden von der Holzschnitzerei und Drechslerei, in an- 
-» .rr rr:.7. :
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        40 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Fabriken, Werkstätten und Bergwerken aitznwenden haben werden. Die jungen 
Leute werden, wenn sie im Besitze derartiger Kenntnisse sind, schneller und 
leichter vorwärtskommen, indem sie an den Materialien und Werkzeugen weniger 
Schaden anrichten. Nur darf man die Bedeutung dieses technischen Elementar 
unterrichts nicht übertreiben. Derselbe ist im Bergleich mit einer gesunden 
physischen, geistigen und vor allem religiös-sittlichen Erziehung, anfänglich in 
Haus uud Schule und später in der Werkstatt, oder wo die jungen Leute 
sonst ihren Platz finden, von weit geringerer Wichtigkeit. 
Uebrigens hat die für jedermann immer weniger abweisbare Nothwendig 
keit, sich die Elementarkenntnisse anzueignen — eine Nothwendigkeit, welche sich 
infolge der großartigen Umgestaltungen auf dein Gebiete der Technik und der 
Vervollkommnung der Verkehrsmittel immer fühlbarer machte —, die systema 
tische Entwicklung der Körperkräfte verhältnißmäßig beeinträchtigt. In neuerer 
Zeit ist aber in dieser Hinsicht eine heilsame Reaction eingetreten. Die Ein 
führung eines rationellen Turnunterrichts in den verschiedenen Unterrichts 
anstalten, die zahlreichen Turnvereine, die mannigfachen Arten des zwar haupt 
sächlich dem Vergnügen dienenden Sports in freier Luft, welche zugleich der 
Gesundheit und der körperlichen Entwicklung vielfach höchst förderlich sind 
— so sehr auch bisweilen moralische und wirtschaftliche Gründe von einer über 
triebenen Pflege des Weidwerks, des Berg- und Rennsports u. s. w. abhalten 
sollten —, alle diese Erscheinungen üben ein starkes Gegengewicht gegenüber 
Schädigungen des leiblichen Wohlseins und der naturgemäßen Entwicklung der 
Körperkräfte, welche der gegenwärtigen Generation durch die vermehrten geistigen 
Anstrengungen drohen i . 
1 Es ist ein großer Irrthum, zu glauben, daß die in fachwissenschaftlichen uud 
technischen Mittelschulen gelehrten Kenntnisse der gesamten Bevölkerung und nicht nur 
einer ausgewählten Anzahl von jungen Leuten zugänglich gemacht werden sollten. Eine 
derartige Forderung müßte den Glauben erwecken, daß alle Menschen eine hervorragende 
Stellung im Leben einnehmen könnten, während es doch die Aufgabe des Fachunter 
richts ist, Leute für specielle Berufe heranzubilden. Wäre es also nicht lächerlich, einen 
solchen auch denjenigen zu ertheilen welche sich niemals den betreffenden Thätigkeits 
zweigen zuwenden werden? Solchen Forderungen liegen in der That socialistische An 
schauungen zu Grunde, denn eine gleichmäßige Erziehung und Ausbildung hängt mit 
einer gleichen Vertheiluug der wirtschaftlichen Güter auf das innigste zusammen. Man 
muß sich aber gegenwärtig halten: das von gewisser nicht socialistischer Seite gestellte 
Begehren, daß jedermann eine Fachbildung ertheilt werde, ist nichts anderes als die 
Forderung, cs möge eine gewisse Summe elementarer Fachkenntnisse in den Volks 
schulen gelehrt werden, oder cs soll vielleicht gar nur den Wunsch ausdrücken, es möge in 
jenen Kenntnissen Unterricht ertheilt werden, die, wie schon gesagt wurde, zur allgemeinen 
Bildung gehören und die jungen Leute für die meisten Lebensberufe tüchtiger machen. 
Ferner ist es eine irrthümliche Anschauung, wenn man der Meinung ist, daß, 
weil auf dem Gebiete der meisten Produktionszweige Schulen, Akademien u. s. w. stir
        <pb n="71" />
        3. ñap. Die productiven Eigenschaften des Menschen. 
41 
Bezüglich der Fachbildung ist noch zweierlei zu erörtern : die Kosten 
derselben und ihre Grenzen. Die Erziehung im allgemeinen und besonders 
die Erhaltung von Unterrichtsanstalten ist überhaupt eine kostspielige Sache, 
vor allem aber sind es die Fachschulen, welche große Auslagen erfordert 
lich machen. Die Forderung nach unentgeltlichein Unterricht darf daher nicht 
aus den Augen taffen, daß dem unmittelbaren Bortheile, welchen die un 
entgeltlich Unterwiesenen aus solchen für jeden Befähigten offen stehenden An 
stalten zieheil, die Ausgaben und Lasten, welche andere für deren Bestand 
zu tragen haben, entgegenzusetzen sind. ES ist eine nicht leicht zu beant 
wortende Frage, wer für diese Kosten aufzukommen hat, und dieselbe kann 
irar mit Berücksichtigung der in jedem Lande obwaltenden Umstände ent 
schieden werden. Im allgemeinen kann man indeffen hierüber so viel sagen, 
das, die staatlichen und selbst die Provinciellen und municipalen öffentlichen 
Organisationen auf diesem Gebiete mehr eine ergänzende Thätigkeit entfalten 
höhere und imitiere Fachbildung nothwendig und höchst nützlich sind, von den schönen 
» 
fiitb unh t fr» * Da V etne ģķņìalen Naturen, wohl aber Leute von Fleih und Talent
        <pb n="72" />
        42 
I. Buch. Production und Consumtion. 
sollten. Ihre Thätigkeit sollte hauptsächlich da eingreifen, wo die Privat 
initiative sich zu schwach erweist, oder wo Fehlgriffe im Bereiche der Privat- 
nnterrichtsanstalten und der Wirksamkeit der von den verschiedenen Factoren 
des socialen Lebens geübten Fürsorge für Schulen und Bildung zu Tage 
treten, sowie überhaupt ein Minimum von Gegenständen, welche in den ver 
schiedenen Schulen und Unterrichtsanstalten aller Grade gründlich gelehrt 
werden müssen, feststellen. Im übrigen ist es sehr wünschenswerth, daß die 
großen industriellen und andern Unternehmungen sich zusammenthun, um 
einen ihren Bedürfnissen entsprechenden technischen Unterricht zu organisiren, 
und daß sich auch kleinere zu gleichem Zwecke vereinigen. 
Auch schon bevor der Staat seine umfassende Thätigkeit ans dem Ge 
biete des Unterrichtswesens entfaltete, hat die Kirche, namentlich bezüglich 
des höhern und mittlern Unterrichts, Großes geleistet. Prälaten, Klöster, 
Kapitel und fromme Privatleute haben sehr bedeutende materielle Opfer für 
solche Zwecke gebracht. Wie viele Mühe und Sorgfalt haben unzählige Mit 
glieder des geistlichen Standes und insbesondere der religiösen larden auf 
den Unterricht der Jugend verwendet! Aber nicht nur gelehrtes Wissen und 
Allgemeinbildung sind von der Kirche und ihren Dienern in größtem Maß 
stabe verbreitet worden, auch auf dein Gebiete des Fachunterrichts haben die 
selben Großes vollbracht. Man denke nur an die landwirtschaftliche Thätigkeit 
der Cistercienser, namentlich in den östlichen Ländern Centraleuropas, eine 
Thätigkeit, welche die Trappisten in verschiedenen, auch in außereuropäischen 
Ländern noch heilte üben, und an den erfolgreichen Fachunterricht, den gegen 
wärtig die Salesianer, die Söhne Don Boscos, in den verschiedensten Gegenden, 
ja selbst in Südamerika ertheilen. 
In den letzten Jahrhunderten aber hat die Initiative der katholischen Kirche 
auch ails dem Gebiete des Volksschulunterrichts sehr viel gethan. Man vergegen 
wärtige sich, wie zahllose Schulen von den Barmherzigen Schwestern und den 
Schulschwestern verschiedenster Kongregationen und Orden gegründet und geleitet 
wurden und werden, was die Schillbrüder wirkten und wirken, welchen Auf 
schwung erst vor ungefähr einem Jahrzehnt das katholische Privatvolksschulwesen 
in Belgien genommen hat, wo zwei Drittel der Elementarschüler nicht die staat 
lichen und sonstigen privaten Schulen, sondern die kirchlichen Schulen frequentirten. 
Und gegenwärtig besucht auch in Frankreich etwa ein Sechstel bis ein Fjinftel 
der in den Volksschulen vereinigten Jugend die freien kirchlichen Lehranstalten. 
Uebrigens haben sich auch andere Religionsgemeinschaften um das Unter 
richtswesen verdient gemacht. Es möge hier nur auf die durchaus von 
religiösem Geiste getragenen Hochschulgründungen in dem Neuengland der 
frühern Zeiten, auf Harvard College bei Boston und andere Anstalten jener 
Gegenden, die ihren Ursprung großmüthigen Wohlthätern verdanken, ans das
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        3. Kap. Die productiven Eigenschaften des Menschen. 
48 
religiös-charitative Wirken eines August Hermann Franke in Halle a. S. und 
auf das Rauhe Haus in Hamburg verwiesen werden. 
Die Grenzen, welche der Fachbildung gesetzt sind, bieten eine überraschende 
Aehnlichkeit mit denjenigen, welche die Hilfsquellen der Erde als beschränkt 
erscheinen lasten. Beide sind ungemein großer Ausdehnung fähig, wie man 
aus den gewaltigen Fortschritten in den technischen Vervollkommnungen der 
Jetztzeit gewahr werden kann. Wie sehr aber auch die Technik entwickelt 
werden kann, so werden wir doch, wenn immer mehr und mehr auf ihren 
Fortschritt verwendet wird, eitlen Punkt erreichen, wo den gemachten Ausgaben 
verhältnißmäßig geringere Ergebnisse gegenüberstehen, als das früher der Fall 
war. gerade so wie sich auf dem Gebiete der Production der Sachgüter bei 
einem bestimmten Grade ihrer Jntensivität das Gesetz der abnehmenden Ein 
träglichkeit bethätigt. Wenn ein junger Mensch Kunsttischler werden will, 
wird ein ungenügender Aufwand für seine Fachbildung zur Folge haben, daß 
er ein nicht genügend tüchtiger Arbeiter bleibt. Wird für seine Bildung das 
Doppelte ausgegeben, so wird er wahrscheinlich nicht noch einmal, sondern zwei 
mal so tüchtig sein. Werden hingegen die Ausgaben noch einmal verdoppelt, 
so wird er vermuthlich nicht sechsmal, sondern vielleicht nur viermal so tüchtig 
sein wie zuvor. Und wenn man es mit seiner Ausbildung immer weiter 
treiben wollte, so würde er sterben, ehe er aus aller dieser vervollkommneten 
Bildung den entsprechenden Nutzen ziehen könnte. 
Ņuşi'à muß man sich menmürlig halt.n, boj, die Ausgaben für 
w Ist demnach nur ein Zeitverlust, wenn jemand, der nnr gewöhnliche 
Ş«àit zu leisten berus-n sein wird, das sorgsällige 
Li!ch.77'Ķ«n«mdung ÄÄÏ S 
. ! uņg Oinev Mannes, der dazu befähigt ist, die Zeichnungen für die ÑN- 
zllfer igen en Bänder zii machen und dieselben zu weben und zu färben, ab- 
îo ". ņìGļos, wenn er zu nichts anderem verwendet wird, als in einer Band- 
Aļ,ŗ.V"àden zu verbinden und den aufgebrauchten Einschlag zu ersetzen. Die 
rich ung eines jungen Menschen in den verschiedenen Zweigen des Acker- 
'Mles, der Viehzucht, des Vieh- und Kornhandels ist etwas Treffliches, wenn 
şûŗ ihn findet, in welcher er seine Fähigkeiten üben kann. 
* M) hingegen um einen kleinen Landpächter handelt, der hauptsäch-
        <pb n="74" />
        44 
I. Buch. Production und Consumtion. 
lich nur für den eigenen Haushalt producirt, fa würde es sich als eine ganz 
überflüssige Verschwendung von Zeit, Mühe und Gelo herausstellen, falls 
inan ihm eine derartige Ausbildung geben wollte. 
Ohne Zweifel kann allerdings die Erziehung nicht stets den Verhält 
nissen derart angepaßt werden, daß niemals ein Mißgriff begangen würde. 
Vorgängige Berechnungen sind oftmals schwierig und ihre Resultate voit 
unsicherem Erfolg, so daß es besonders heutzutage, wo sich die Markt- und 
Productionsverhültnisse häufig ändern, unmöglich ist, viele unnütze Ausgaben 
für Fachbildung zu vermeiden. So viel kann aber gesagt werden: wenn in 
einem Productionszweige hundert Stellen frei sind, welche nur einfache Arbeits 
leistungen erfordern, und bloß fünf Plätze verfügbar sind, welche eine technische 
Bildung voraussetzen, so muß es unvernünftig erscheinen, hundert Mädchen 
oder Knaben mit Fachkenntnissen auszurüsten und nur fünfen eine ganz ein 
fache Erziehung zìi ertheilen. 
Abgesehen von den der Ausbildung gesetzten Schranken sind die pro 
ductiven Fähigkeiten einer Nation noch in zweierlei Weise beschränkt, näm 
lich einerseits durch die Zahl der Stunden, während welcher gearbeitet werden 
kann, und andererseits durch die der Arbeiter. Bezüglich des letzter» Punktes 
ist an dieser Stelle nur so viel zu sagen, daß infolge des Ueberschnsies 
der Zahl der Geburten über die der Todesfälle der jährliche Zuwachs an 
Arbeitern selten 15 vom Tausend übersteigt. Eine Folge hiervon ist dann 
der Eifer, mit welchen! viele Länder zu gewisien Zeiten diese langsame 
Zunahme durch Einwanderung zu ersetzen suchen. Was aber den andern 
Punkt anlangt, so ist es unmöglich, die Maximalzahl der Stunden, während 
welcher im Laufe des Jahres gearbeitet werden kann, ohne die Kräfte 
der Arbeiter zu schädigen, genau zu bestimmen. Es läßt sich da nur be 
haupten , daß dieselbe nach der Art der Beschäftigungen, der Beschaffenheit 
der Gegenden und der Localitüten, nach Geschlecht und Alter sowie im An 
schluß an die verschiedenen häuslichen und individuellen Verhältnisse wechselt. 
Auch muß nachdrücklich betont werden, daß Ueberstunden über die gewöhn 
liche Arbeitszeit, wenn sie über eine gewisse Grenze hinaus in Anspruch ge 
nommen werden, nicht nur verhältnißmäßig weniger einträglich sind, sondern, 
wenn wir die Arbeitsergebnisse der Personen, die eine Anzahl von Jahren 
hindurch übermäßig angestrengt waren, in Betracht ziehen, auch die Folge 
haben, daß absolut weniger producirt wird. 
In dieser Hinsicht sind noch zwei Bemerkungen am Platze: 
1. Obgleich derartige Ueberanstrengungen die nationale Production schä 
digen, besteht keine Garantie gegen das Vorkommen solcher traurigen Er 
scheinungen, welche die Frucht schlechter socialer Verhältnisse sind. Zeugniß 
dafür bietet z. B. die traurige Lage der Neger ans Jamaica zu Anfang dieses
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        4. Kap. Die Arbeitsorganisation. 
45 
vHif)ri)unbert*, biejenige bidet ^vobrifslrbeitcr in C^ngionb unb mibetswo um 
bie Mitte besselben unb bie lleberanstrengung vieler gelernten unb nicht ge= 
lernten Arbeiter, bie leiber mich noch in unserer Zeit nicht zu ben Selten 
heiten gehört. Als Beispiele bieser Art lassen sich bie übermäßig lange Arbeits 
dauer, wie sie in gewisien Kegenben Italiens, namentlich in ber Reiscultur 
ber Lombarbei unb ber Romagna unb in ben Schwefelgruben Siciliens 
üblich ist, unb bie im Betriebe gewisser Hausinbustrien, vor allem in bem- 
jenigen ber Weberei im nörblichen Böhmen unb in anbern Säubern herrschenben 
Zustänbe anführen. Es bars eben nicht vergessen werben, baß auch bie 
mmberwerthige Arbeit überangestrengter Menschen unter Umstänben billiger 
M't, als bie Leistungen kostspieliger Maschinen, bie große Ausgaben für theures 
Feuerungsmaterial u. bgl. erheischen, zu stehen kommen. 
2. Das mit ber größten Probilctivität im Einklang befinbliche Mari- 
mum ber Arbeitszeit ist vielfach höher ja oft beträchtlich höher, als bie 
^tnnbenanzahl, bie ohne Schäbigung ber Volkswohlfahrt nicht überschritten 
werben bars. Auch sollte in jebem bieses Namens würbigen christlichen 
= antejomeiteeuurirgenbrnögir iß, bem Arbeiter bk bo#ânbige6onntagër 
uibe mit Einschluß bes freien Samstagnachmittags gewährt unb bie Freiheit 
werben, sich an ben betriebenen kirchlichen Feiertagen, bie bei ihm 
SU onbe besangen werben, bon ollen nur irgenb aufriebbaren %rbeit&amp;= 
leistungen zu enthalten. 
zwei Mann gemeinschaftlich ein Don riļ»bļ&gt;n nbļ»t' ļ»ini&gt;,7 iņ &gt;&gt;;» 
Viertes Kapitel. 
Tic Arbkitsorganijatioii.
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        46 
I. Buch. Production und Consumtion. 
voll Lucknow kaufen kann! Um solches zu ermöglichen, mußten zahlreiche Leute, 
die der Mehrzahl nach einander persönlich dlrrchaus fremd sind, in Thätigkeit 
treten. Die einen verrichteten diese, die andern jene Leistung. Alle aber 
wirkten auf ein bestimmtes Ziel hin, nicht minder die Arbeiter auf den Baum- 
wollpflanzungen Virginiens als die Eisenbahnbediensteten in Amerika, Eng 
land und Indien, das Personal auf den Schiffen, welche die Erzeugnisse über 
den Atlantischen Ocean, das Mittelmeer und den Indischen Ocean führten, 
die Arbeiter in den Spinnereien und den Webereien von Lancashire und die 
Kaufleute dreier Welttheile, welche den Kauf der Waren vermittelten. Ja es 
kommen noch viele andere Arbeiter in Betracht, z. B. jene, die vielleicht schon 
vor langen Jahren die Eisenbahnen, die Schiffe und die Fabrikgebäude er 
bauten, und jene, welche die Geräthe und Maschinen verfertigten, die in 
den verschiedenen Phasen dieses complicirten Productionsprocesses zur An 
wendung kommen. Ja noch eine ganze Menge anderer Personen stehen mit 
all den Vorgängen in Verbindung, die sich abspielen mußten, um die be 
treffenden Baumwollstoffe in der erwähnten Stadt zu Markte bringen zu können. 
Doch ist deren Mitwirkung zum Eudresultat sehr gering oder mittelbar, und 
wollten wir sie alle auszählen, so würden wir zu keinem Ende kommen. 
Natürlich müssen Gründe für eine solche Arbeitsorganisation vorhanden 
sein. Dieselben sind in den Vortheilen zu suchen, welche durch das Zusammen- 
wirken bei der Arbeit sich ergeben. Es lassen sich deren 14 unterscheiden: 
1. Die Zunahme der mechanischen Kraft. Dieselbe ermöglicht es, daß 
schwere Lasten gehoben, große Boote gerudert, Pfähle in den Boden getrieben 
werden u. dgl. Das alles ließe sich nicht vollbringen, wenn wohl die gleiche 
Anzahl von Menschen, aber ein jeder derselben für sich allein sich diesen Ver 
richtungen unterzöge. 
2. Die Ermöglichung gleichzeitiger Ausführung verschiedener Arbeiten, die 
nur bei gleichzeitiger Vornahme einen Nutzen gewähren. So kann jemand nur 
daun Perlen fischen und zu diesem Behufe sich in die Meerestiefen hinab 
lassen, wenn einige andere Leute den Apparat handhaben, welcher ihn mit 
Luft versieht und wieder an die Oberfläche bringt. 
3. Die Erleichterung des Verkehrs, wie sie durch die Erbauung und be 
ständige Instandhaltung eines Weges, einer Eisenbahn, eines elektrischen Kabels 
bewirkt wird. 
4. Eine Verkürzung der Zeitdauer einer Arbeit, die von größter Wichtig 
keit ist, wenn etwas schnell geschehen muß, um entsprechenden Nutzen zu bringen, 
z. B. das Löschen eines Brandes, die Einbringung der Ernte oder das Ein 
sangen eines Schwarms von Fischen. 
5. Eine Verlängerung der Zeitdauer einer bestimmten Arbeit. Dadurch 
wird die Fortsetzung einer Thätigkeit ermöglicht, welche durch Unterbrechungen
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        4. Kap. Die Arbeitsorganisation. 
47 
leiden würde. Hierher gehört die ununterbrochene Fortsetzung der Reise eines 
Schiffes, der Fahrt eines Eisenbahnzuges u. s. w. 
6. Die Ersparnis; an den Kosten der Ausbildung, indem ein jeder nur 
das für eine oder wenige Beschäftigungen Erforderliche lernt. Wenn jemand 
20 Gewerbe erlernen müßte, würde er zeitlebens ein Lehrling bleiben. 
7. Die Zunahme der Geschicklichkeit, die dadurch bewirkt wird, daß man 
seine Aufmerksamkeit nur wenigen Gegenständen zuzuwenden braucht. Die 
Geschicklichkeit eines geübten Arbeiters erscheint oft geradezu unglaublich. Selbst 
Leute bon geringer natürlicher Begabung können durch Beschränkung auf 
wenige Operationen große Fortschritte machen. So kann in einem Kleider 
oder in einem Schnhwarengeschäft eine Person, welche immer dieselbe Naht auf 
ein Stück Stoff oder Leder von gleicher Form näht und diese Beschäftigung 
Stunde für stunde, Tag für Tag fortsetzt, dies mit weit geringerer An 
strengung und weit größerer Schnelligkeit vollbringen als ein Arbeiter, der 
weit flinkere Augen und Hände besitzt und über einen weit höhern Grad all- 
gemenler Geschicklichkeit verfügt, aber an die Anfertigung ganzer Röcke und 
ganzer Stiefeln gewöhnt ist. 
8 J X,e Nutzbarmachung verschiedener Grade und Arten von Fähigkeiten 
und Geschicklichkeiten. So können Schnelligkeit, Beweglichkeit, rasche Auf- 
imb onbm 9#9eGW4#n jüe 
à'ndung finde», und ist -è möglich, schwach begabien und nur mi. schwachen 
Gliedern versehenen Leuten leichte Arbeit zuzuweisen 
WIMM 
verwendet j Cl ” em vielfachen statt zu einem einmaligen Productionsproceß 
Sr 
X nn 1011 zehntausend Briefen erheischt einen nicht viel größer» Auf- 
V. " f 0n * ili)c unb Ķosten als der von fünfzig. Die Vorrichtungen für 
, . ! ] cru ”8 Don şiinfzig sind denjenigen für den Transport von zehn- 
ähnlich. Ties ist nun allerdings ein Beispiel, wie seinesgleichen 
die "à şiàt. ES lassen sich aber zahlreiche andere ansühren, 
°&gt;- eben,alls durchaus beweiskrastig sind. Ein Kuhhirt,ann alles aus den 
V ern einer kleinen Gemeinde weidende Vieh beaufsichtigen. Würde man
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        48 
I. Buch. Production und Consumtion. 
einen solchen nicht gemeinsam aufstellen, so müßte jeder Viehbesitzer einen 
eigenen Hirten dingen. Eine Bodenfläche von 400 Quadratmeter braucht zur 
Abschließling einen Zaun von 80 Meter Länge. Wird dieselbe Bodenfläche in vier 
Quadrate abgetheilt, so sind 160 Meter Einzäunung erforderlich. Das Legen 
von Röhren und Drähten für Wasserleitungen, Gas oder elektrische Beleuch- 
tllng erfordert nicht viel mehr Kostenauswand, wenn fünfzig Häuser am Ende 
der Leitung mit den betreffenden Gegenständen versorgt werden sollen, als 
wenn nur eines versorgt wird. 
11. Eine, höchst bedeutende Ersparnis; an Werkzeugen und Geräthen.. 
Wenn jedermann alles thäte, so müßte jeder sämtliche Arten von Werkzeugen 
haben, wenn auch die Mehrzahl derselben den größten Theil der Zeit über 
unbenutzt liegen würde. Wechselseitiges Entleihen könnte allerdings die er 
forderliche Zahl vermindern, aber dieser Austausch von Gefälligkeiten wäre 
ja schon eine gewisse Arbeitsorganisation. 
12. Industrielle und andere Unternehmungen, deren Gewinn sich mehr 
oder minder spät realisirt, werden in hohem Grade erleichtert durch Ueber- 
einkommen, wonach sich ein Kreis von Leuten denselben auf eine längere Zeit 
ausschließlich und ohne Unterbrechung widmet, während deren sie von andern 
Personen, die recht wohl bis zur Abwicklung des Productionsproceffes aus 
ihre Entlohnung warten können, mit den nöthigen Mitteln ausgestattet werden. 
Es verzichten diejenigen, welche die nöthigen Mittel vorschießen, aus jeden Ge 
winn, bis z. B. der erbaute Palast bewohnbar, das Schiff seetüchtig ist oder 
der Kanal oder die Eisenbahn dem Verkehr übergeben werden kann. 
18. Auch verschiedenartige Verbesserungen im Betriebe von allerlei Künsten 
und Fertigkeiten werden durch das Zusammenarbeiten vieler an derselben Auf 
gabe ermöglicht. 
14. Und endlich gewährt die Arbeitstheilung eine stärkere Möglichkeit, die 
besondern Vortheile gewisser Gegenden und Oertlichkeiten auszunutzen, indem 
die Bewohner einer jeden in den Stand gesetzt werden, ihre Arbeitskraft haupt 
sächlich der Art des Ackerbaus oder Bergwerksbetriebes oder dem Industrie 
zweige zu widmen, für die sich ihre Heimat am geeignetsten erweist. So wird 
es z. B. ermöglicht, daß in gewissen Theilen von Yorkshire besonders Kohlen 
minen und Eisenindustrie, an den Usern der Garonne, des Rheins und des 
Duero ein hoch entwickelter Weinbau, an den Küsten der Golfe von Neapel 
und Palermo Orangen- und Citronencultur, in dem üppigen Boden Ungarns, 
Südrußlands und Californiens einträglicher Weizenban betrieben werden. 
Alle die soeben aufgezählten Vortheile ergeben sich übrigens nicht bei 
allen Arten der Arbeitsorganisation. Insbesondere ist die ausschließliche Be 
schäftigung mit ein und demselben Gegenstände nicht möglich, wo die betreffende 
Thätigkeit nicht ständig fortgesetzt, sondern nur zu gewissen Zeiten und bei
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        4. Kap. Tie Arbeitsorganisation. 
49 
gewissem Wetter vorgenommen werden kann. Dies gilt z. B. vom Pflügen, 
Säen und von der Ernte im nördlichen Theil von Europa; von der Bau 
thätigkeit, welche durch nordische Winter und tropische Regengüße lange währende 
Unterbrechungen erleidet; von der Schiffahrt auf den Flüssen Nordeuropas, 
Nordasiens und Nordamerikas, welche durch das Zufrieren zum Stillstand 
kommt u. s. w. 
Eine andere Grenze für eine weit gehende Arbeitstheilung bildet die ge 
ringe Quantität, die von den betreffenden Erzeugniffen benöthigt wird. So 
berechnete Adam Smith, daß in den entlegenen schottischen Hochlanden ein 
Nagelschmied, welcher nur dieses Gewerbe betriebe, an einem Tage alle Nägel 
anfertigen könnte, die er während eines ganzen Jahres benöthigen würde. 
Während also unter solchen Umständen ein Nagelschmied kein Fortkommen 
finden könnte, wenn er nicht auch andere Gegenstände verfertigte, wird in 
einer volkreichen Gegend eine solche Menge von Nägeln begehrt, daß viele Ge- 
werb^leute und Arbeiter ausschließlich von deren Anfertigung leben können. 
Wie die Jntensivität der Production und die Fachbildung, so hat auch die 
Arbeitsorganisation ihre natürlichen Grenzen in der bald größern bald ge 
ringern Quantität der Erzeugniffe, nach welchen in einem gegebenen Zeit 
punkt und in einem bestimmten Productionsgebiete Nachfrage herrscht. Adam 
omiti) hat diese Wahrheit durch den Satz zum Ausdruck gebracht: Die Arbeits 
theilung findet ihre Grenzen durch die Ausdehnung des Marktes. Wieweit 
die Arbeitstheilung getrieben werden kann, wo es die Natur der Beschäf- 
.f lot,ct und ein Iļolber Erdtheil den Morti stir die betreffenden Er»»q- 
„ . % »rgonifirte Arbeit g#! morben ist, Wnncn mir 
et Sätze ableiten: erstens, daß dte dadurch gewährten Vortheile sehr groß 
Tx bot bis Webigkit b,r Ņrobiiction beine*, 
HA T" .Ģ öon i^ Organisation als von der Anzahl und der persön- 
l.chen Tüchtigkeit der Arbeitenden abhängt; und zweitens, daß die Production 
e o 'esser organisirt werden kann, je dichter die Bevölkerung in einem be- 
s immten Distncte ist. Daran schließt sich noch das dritte Gesetz, daß bis 
N ^stimmten Punkte die zunehmende Jntensivität der Production im 
erhä tniß zu den dadurch verursachten Kosten verhältnißmäßig größere Er- 
rage liefert, eine Wahrheit, welche man auch folgendermaßen ausdrücken 
^ann. Je dichter die Bevölkerting auf einer jeden Entwicklungsstufe der pro- 
nc wen Thätigkeiten ist, desto leichter ist es für diese, bis eine gewiffe Grenze 
erreich tļt, ihren Lebensunterhalt zu erwerben. Diese Thatsache wird als das 
Gesetz der wachsenden Einträglichkeit bezeichnet. 
Tevas-Kämpse, Volkswirtschaftslehre. .
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        50 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Man wolle aber im Auge behalten, daß dieses Anwachsen nur bis zu 
einem gewissen Punkte geht. Wie zahlreich die Bevölkerung auch immer 
sein mag und wie stark sich auch die Nachfrage nach den Erzeugnissen eines 
Productionszweiges zeige, die Arbeitstheilung im Bereiche desselben kann nicht 
ins Unendliche gehen. Man kann vielmehr von jeder Arbeitsorganisation be 
haupten, daß sie bei immer höherer Entwicklung zuletzt so complicirt wird, 
daß sie keinen größern Vortheil mehr gewahrt. Auch muß man sich gegen 
wärtig halten, daß die starke Zunahme der Bevölkerung, welche die Arbeits 
theilung befördert, später oder früher dazu führt, daß sich das schon erörterte 
Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit bethätigt (s. 2. Kap.). Es hebt also, 
wie schon gesagt wurde, das Gesetz der wachsenden Einträglichkeit das der ab 
nehmenden nicht auf, sondern es bedarf das erstere, um sich gegenüber dem 
letztern geltend zu machen, der Beihilfe des technischen Fortschritts und der 
fortschreitenden Kolonisation namentlich fremder Länder, welche eine Zunahme 
der Bevölkerungszahl ermöglicht. Unter solchen Umständen kann es geschehen, 
daß sich das materielle Wohlbefinden der Menschen von einem Zeitalter zum 
andern gleichmäßig fortentlvickelt 1 . 
1 Es muß darauf hingewiesen werden, daß gewisse Schriftsteller, wie der optimi 
stische Bastiat und die Amerikaner Carey und George, die Bedeutung des Ge 
setzes der wachsenden Einträglichkeit übertreiben, dagegen die Existenz des Gesetzes der 
abnehmenden Einträglichkeit läugnen oder ignoriren. In einem neu cultivirten Lande 
erklärt sich dieser Irrthum allerdings durch alles das, was jene Autoren vor Augen 
haben. Sie sehen die gewaltige Fülle der producirten Güter und den reichlichen Konsum 
und vergessen darüber, an die Möglichkeit einer Aenderung solcher Verhältnisse zu 
denken. Mars hall spricht sich darüber in feilten Principles (p. 217) aus, wie folgt : 
.Selbst wenn die meisten Nachbarn des neuen Ansiedlers gleich ihm Ackerbau treiben, 
versorgen sie ihn allmählich mit Wegen und andern Communicationümitteln. Sie ge 
währen ihm die Möglichkeit, was seinen und seiner Familie Bedürfnissen und dem 
Behagen dient, um vernünftigen Preis zu kaufen und sich gleicherweise das für seine 
landwirtschaftliche Thätigkeit Nöthige zu verschaffen. Sie ermöglichen es auch, daß 
ärztliche Hilfe, Unterricht und Vergnügen ihm erreichbar sind. So wird der Gesichts 
kreis des Farmers erweitert und seine Tüchtigkeit in verschiedener Hinsicht gesteigert. 
Wenn, dann noch die benachbarte Handelsstadt sich zu einem großen industriellen 
Mittelpunkte ausgestaltet, so wird der Gewinn des Landwirts weit größer. Alle 
seine Producte gewinnen an Werth, und gewisse Dinge, welche er fortzuwerfen pflegte, 
erlangen einen guten Preis. Er findet neue Erwerbsquellen in der Milchwirtschaft 
und der Handelsgärtnerei und vermag, weil es ihm möglich ist, verschiedenartige Pro 
ducte zu Markte zu führen, auch einen Fruchtwechsel in Anwendung zn bringen, in 
folgedessen er seinem Boden stets Erträgnisse abgewinnt, ohne ihn eines der Bestand- 
theile, von welchen die Fruchtbarkeit abhängt, zu berauben? 
Das ist alles ganz richtig, aber dreierlei ist dabei nicht im Auge behalten worden: 
1. daß sich diese Vortheile nicht ohne Aufhören steigern, solange die Bevölkerung zu 
nimmt; 2. daß wir die Landeigenthümer, welche inmitten einer dünn gesäten ländlichen
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        4* 
4. Ķap. Die Arbeitsorganisation. 
51 
ïôir dürfen aber auch gewisse Schatten nicht außer acht lassen, welche 
sich in dem auf den ersten Blick so glänzenden Bilde der Arbeitsorganisation 
vorfinden. Es ist nämlich unbestreitbar, daß die organisirte Arbeit, wenn 
ihre Bertheilung nicht mehr eine einfache ist, sondern complicirterer Natur 
wird, oft von Uebeln begleitet ist, welche zwar in der Organisation der Arbeit 
nicht ihre Ursache haben, für welche aber deren Existenz immerhin eine Vor 
bedingung bildet. So kommt es denn, daß man von der Summe der im 
vorhergehenden geschilderten Vortheile sehr bedeutende Abzüge vornehmen muß, 
wenn anders man sich ein objectives Urtheil bilden will. Es lassen sich die 
folgenden, mit einer weiter gehenden Arbeitsorganisation verbundenen Uebel 
stände unterscheiden. 
1. Die Zunahme mißleiteter Production. Diese kann in de, 
ersten wie in den letzten Stadien des Erzeugungsprocesses stattfinden. E- 
sonnen 3rr#mer Wo# ber 2B# bea Berufes, ber Wusm# ber &amp;, 
auenden Şchtgattung oder der zu fabricirenden Jndustrieartikel, der Chancei 
elm L erkaufe gewisser Warengattungen vorkommen. Auch da, wo die Arbeit« 
theUung nur wenig entwickelt ist, können solche Irrthümer und Fehlgriffe be 
ipiüi 
■
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        52 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Landstraßen, ja selbst Eisenbahnen erbaut werden, die sich als ganz überflüssig 
erweisen oder doch für die betreffenden Oertlichkeiten und Gegenden nicht paffen 
und wenig benutzt werden, während es anderwärts an alledem mangelt. 
Vor allem aber kommt es vor, daß eine Menge dem Verderben oder der Be 
schädigung ausgesetzter Güter wirklich verdorben und beschädigt werden, weil 
sie zu lange aufbewahrt werden mußten, indem sich die Handelsleute bezüglich 
der Absatzverhältniffe getäuscht hatten. Bei einfachern Formen des Productions- 
organismus lassen solche Verluste sich leichter vermeiden. Wenn sich hingegen 
Güter nicht in ihrer Qualität verschlechtert haben, sondern nur im Werthe 
gesunken sind und um jeden Preis losgeschlagen werden müssen, so ist der 
Verlust, vom Gesichtspunkte der Nationalwirtschaft aus, nicht nach dem Be 
trage dieser Entwerthung zu berechnen, denn ein guter Theil des vom Ver 
käufer erlittenen Verlustes wird durch den Gewinn des Käufers ausgewogen. 
2. Die Zunahme mißleiteter Consumtion. Diese Wirkung der 
hoch entwickelten Arbeitstheilung ist vielleicht noch verhängnißvoller als die vorige 
und noch nicht genügend gewürdigt worden. Zu allen Zeiten sind Unwissen 
heit, Thorheit oder Laster die Ursachen gewesen, daß Menschen Dinge con- 
sumirten, welche entweder überhaupt nicht heilsam für sie waren oder ihnen 
doch mindestens weniger Vortheil brachten als etwas anderes, was sie sich 
sonst Hütten verschaffen können, und daß sie auf diese Weise ihr Einkommen 
mehr oder weniger schlecht verwendeten. Wo nun aber die Arbeitsorganisation 
eine complicate ist, wie das in unserer Zeit der Fall ist, liegt es im Interesse 
vieler Leute, schädliche oder unnütze Gegenstände zu produciren und eine 
schädliche Consumtion zu begünstigen. So werden gegenwärtig in den euro 
päischen Culturländern in großem Maßstabe Dinge erzeugt, die für billig 
ausgegeben werden, in Wahrheit aber nicht billig sind, wenn man nämlich 
den Begriff billig in dem Sinne versteht, daß die Kosten der Gegenstände im 
Vergleich mit dem von diesen gewährten Nutzen geringe sind. Die enormen 
Massen von schlechtem Bier, schlecht bereitetem billigem Brode, wohlfeilen Klei 
dungsstücken aus schlechten Stoffen, verfälschter Butter, von Schuhwerk aus 
schlechtem Leder, das auf der Maschine genäht ist, von Häusern aus ungeeig 
netein Material und ohne Gewähr der Solidität, von Möbeln aus frischem 
Holz, die mit Nägeln zusammengefügt sind, stellen sich in Wirklichkeit als 
nicht billig heraus, und das für sie ausgegebene Geld ist verschwendet. Alle 
diese Dinge vermögen oftmals ihren Zweck nicht zu erfüllen, weil sie um den 
Preis, zu dem sie ausgeboten werden, nicht solid hergestellt werden können. 
In gewissen Fällen würde ein nur um weniges höherer Preis eine unverhältniß- 
mäßig bessere Qualität der betreffenden Gegenstände, also eine bedeutende Ver 
mehrung ihrer Brauchbarkeit ermöglichen. Oftmals sind solch minderwerthige 
Tinge sogar gesundheitsschädlich und ist ihre Billigkeit theuer erkauft, indem
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        4. Kap. Tie Arbeitsorganisation. 
53 
sie keinen Nutzen bringen, sondern vielmehr Ausgaben für Arzt und Medicin 
verursachen. Endlich aber sind derartige Gegenstände auch aus dem Grunde 
nicht preiswürdig, weil sie oftmalige Reparaturen und Neuanschaffungen nöthig 
machen, also Ausgaben verursachen, welche, wenn man gleich anfänglich einige 
zwanzig Procent mehr für die Anschaffung von Dingen der betreffenden 
Art aufgewendet hätte, sich um zweihundert Procent niedriger stellen könnten. 
Wahrscheinlich belaufen sich die Summen, welche von den englischen Mittel 
klassen für die Reparatur ihrer Häuser ausgegeben, und die Beträge, welche 
von der arbeitenden Bevölkerung desselben Landes für Neuanschaffung von 
Kleidungsstücken zum Ersatz der abgenutzten aufgewendet werden, jährlich auf 
viele Millionen Pfund. Tie große Mehrheit der Konsumenten hat übrigens 
eine andere Wahl, als sich bei dieser Verschwendung zu beruhigen, da es 
1 ^ sln àî nöthigen Geld und dem nöthigen technischen Verständniß mangelt, 
um uch wohlgebaute Häuser und dauerhafte Kleider verschaffen zu können, 
n auch aus dem (»runde, weil sie sich nnr an das Aeußere und den Preis 
fÜr à fotgt und kauft, was am besten aussteh, und 
¡BH
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        54 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
bisweilen bereits als Neubauten zusammenstürzen, zur fast ausnahmslosen 
Regel wird. 
Aber auch in den Klassen des kleinern Mittelstandes und der Arbeiter 
schaft macht sich eine Reaction gegen die Fabrikation billiger Schleuderwaren 
bemerkbar. Nicht nur die großen Warenhällser nach dem Muster der in ihrer 
Art sehr Tüchtiges leistenden Pariser Häuser, des Bon Marche, der Magasins 
du Louvre und du Printemps, liefern zu verhältnißmäßig billigen Preisen solide 
und schöne Sachen; auch Geschäfte, die ihren vorzugsweisen Kundenkreis nicht 
in den Hähern Schichten besitzen, haben sich mit Erfolg bestrebt, den Wahlspruch 
,billig und gut' zur Norm ihres Verhaltens zu machen. Die großen englischen 
und kontinentalen Consumvereine — man denke nur an die viel genannten 
Pioniere von Rochdale — haben ihren Abnehmern nicht nur Lebensmittel, son 
dern auch Kleidungsstücke von guter Beschaffenheit zu billigen Preisen geboten 
und thun dies nach wie vor. Wir werden uns an anderer Stelle mit der 
Berechtigung dieser Vereine und der Grundlosigkeit der gegen sie vorgebrachten 
Angriffe gewisser Kleinhändler und Gewerbetreibenden zu beschäftigen haben. 
Hier genügt es, auf ihre Verdienste um die Versorgung des Publikums mit 
gut beschaffenen Waren hingewiesen zu haben. 
In gleicher Weise wirken die humanitären Ballgesellschaften und andere 
Vereinigungen verschiedener Art, die sich zum Theil unter Begünstigung des 
Staates und nach dem heilsamen belgischen Gesetze vom 11. August 1889 i 
sogar als officielle Organe zusammengethan haben, um die Erbauung ge 
sunder, geräumiger und komfortabler Arbeiterwohnlingen nach diesem oder 
jenem System zu betreiben. Sie verwirklichen alls dem Gebiete des Wohnungs 
wesens, was die Consumvereine auf jenem der Nahrungsmittel und der Be 
kleidungsstücke des täglichen Gebrallches anstreben und meist midi erreichen. 
Erst wenn die Bestrebungen und Erfolge dieser Art in weitern Kreisen 
bekannt werden und die große Menge der zu den niedern Klassen gehörigen 
Menschen allmählich im Verkehr und Umgang des täglichen Lebens solche 
soliden Produkte von den nach dem Grundsatz »billig und schlecht' erzeugten 
Gegenständen unterscheiden gelernt haben wird, werden allch die heilsamen 
Gesetze über den Schutz der Industrie- und Handelsmarken, welche sich mehr 
1 Dieses treffliche Gesetz verordnet, daß in jedem Arrondissement theils von der 
Provincialregierung theils vom ständigen Ausschüsse des Provincialraths ein Comité 
ernannt werde, welches die Erbauung von Arbeiterwohnungen zu befördern, den Ver 
kauf dieser Wohnungen zu begünstigen, die sanitären Verhältnisse der Behausungen der 
Arbeiterklasse überhaupt zu überwachen, die Institutionen zur Alters-, Kranken- u. s. w. 
Versorgung dieser Bevölkerungsschichten nnd den Sparsinn zu entwickeln hat; überdies 
genießen diese Ausschüsse die Rechte der juristischen Persönlichkeit, um Geschenke nnd öffent 
liche Subventionen zur Förderung ihrer Obliegenheiten entgegennehmen zu können.
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        4. Kap. Die Arbeitsorganisation.. 
55 
und mehr sogar zu internationaler Bedeutung erheben, ihre volle Wirksamkeit 
entwickeln können. Was nützt es, die guten Fabrikate durch gesetzlich ge 
schützte Marken kenntlich zu machen, solange viele Käufer gar nicht im stände 
sind, den Werth der mit Marken versehenen Waren zu erkennen und dieselben 
von mindcrwerthigen zu unterscheiden? Auf diesem Gebiete wie auf so manchem 
andern sind der Staat und überhaupt die öffentlichen Gewalten außer stände, 
den wesentlichsten Umschwung herbeizuführen. Derselbe muß vielmehr von 
einer Hebung der Intelligenz und der Privatinitiative auf dem Gebiete des 
Geschäftslebens erwartet werden. Die verschiedentlich von kleingewerblicher 
^eite erhobene Forderung, es solle gesetzlich vorgeschrieben werden, daß jede 
zum Verkauf gebrachte Ware den Namen des Erzeugers aufgeprägt trage, 
pt an und für sich nicht verwerflich, wenn sich auch bei der Durchführung 
einer solchen Maßregel sicherlich in manchen Fällen technische Schwierigkeiten 
ergeben wurden. Wie wenig aber auch die möglichst vollständige Erfüllung 
W
        <pb n="86" />
        56 
I. Buch. Production und Consumtion. 
in Stadt und Land zur Trunksucht. Die unmittelbare Vergeudung von Ver 
mögen ist inl letztern Falle wahrscheinlich nicht so groß wie die durch den Ge 
brauch rninderwerthiger Ware hervorgerufene, aber die Schüdigungeit des Volks- 
wohleS und Volksvermögens, welche sich auf den übermäßigen Consum geistiger 
Getränke zurückführen lassen, sind möglicherweise die bei weitem ausgedehntem. 
Eine dritte Erscheimulg, welche mit der Arbeitsorganisation und der dadurch 
erleichterten Mißleitung der Consumtion und Production zusammenhängt, ist das 
Zusainnrenströmen Arbeitsuchender in den Städten. Dies ist indessen erst seit 
dem Vollzüge der technischen Revolution, von der wir im nächsten Kapitel 
zu reden haben, zu einer wirklichen Gefahr für das gesamte Volkswohl geworden. 
3. Die Zunahme der U n e h r l i ch k e i t. Die große Vermehrung des 
Verkehrs und der Geschäftsabschlüsse zwischen einander persönlich vollkommen 
unbekannten Personen, die deshalb auf die wechselseitige Achtung auch keinen 
Werth legen, ist zwar nicht die unmittelbare Ursache vieler Betrügereien und 
Uebervortheilungen, bietet aber hierzu Veranlassung. Nun ist zwar die Ver 
mögensübertragung von einfachen oder gewissenhaften Leuten auf schlaue und 
wirtschaftlich starke an und für sich keine Schädigung des Volkswohlstandes, 
aber dieser Proceß erfordert Zeit und Ausgaben, welche auf die Fälschung 
der Waren und die Täuschung der Käufer verwendet werden und wirtschaftlich 
schädlich sind. Ein derartiges, auf unredliche Bereicherung gerichtetes Vorgehen 
verhindert die Ausbildung wahrhaft nützlicher technischer Fertigkeiten und ver 
mindert die Ausgaben, von denen die wahre Vollkommenheit und wirkliche 
Brauchbarkeit der Gegenstände abhängt. 
Zwei der auffälligsten Beispiele des Mißbrauchs, wie er mit den durch 
die Fortschritte der Arbeitsorganisation ermöglichten Vortheilen getrieben werden 
kann, sind die Zerstörung von Gebäuden durch absichtlich verursachte Feuers 
brünste 1 und die Beschädigung oder Vernichtung von Schiffen, die man unter 
gehen läßt, um die Versicherungssummen einzukassiren. Solch verbrecherische 
Zerstörungen von Eigenthum sind leider nichts Unerhörtes. 
Sodann muß auch besonders auf die durch die zahlreichen Fallissements 
hervorgerufenen Schädigungen insbesondere unerfahrener, also meist sogenannter 
kleinen Leute hingewiesen werden. Der Schaden, der so häufig durch ganz 
schwindelhaft ins Leben gerufene, mit einem schmählichen Bankrotte endigende 
Unternehmungen angerichtet wird, ist ein zweifacher. Einerseits werden zum 
Betriebe solcher Unternehmungen Bauten aufgeführt und Aufwendungen ge 
macht, die sich zum Theil nach der Hand gar nicht mehr verwerthen lassen, 
1 Ueber die ungemein große Häufigkeit und Ausdehnung der aus Gewinnsucht 
angelegten Feuersbrünste speciell in den Vereinigten Staaten s. Jan net und Kämpfe, 
Die Vereinigten Staaten Nordamerikas in der Gegenwart (Freiburg 1893) 219.
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        4. Kap. Die Arbeitsorganisation. 
57 
also einen großen Verlust am Kapital bedeuten. Was soll man z B mit 
einem leichtsinnig in einen vermeintlich erzreichen Berg getriebenen Stollen 
anfangen oder mit Baumaterialien, die an eine entlegene Stelle geführt sind 
wo man Eisenwerke anlegen wollte, für die es nachher an Eisen fehlte oder 
mit Häusern, welche zu Zeiten des Bauschwindels von betrügerischen Gesell 
schaften errichtet wurden? Dann aber ist auch der Umstand zu beachten, daß 
durch solche betrügerische Falliffements nicht sowohl große, als vielmehr in 
erster Linie bescheidene Kapitalisten, kleine Geschäftsleute, welche einiges Geld 
zur Verfügung hatten und dasselbe diesen schwindelhaften Unternehmungen 
anvertrauten, und andere ähnliche sociale Existenzen geschädigt werden. Die 
selben fallen infolge der von ihnen erlittenen Verluste unter Umständen sogar 
der Armenunterstützung anheim und werden jedenfalls ganz oder zum Theil 
er erforderlichen Mittel zur weitern Entwicklung ihrer Geschäfte beraubt, so 
daß d,e nationale Production entschieden geschädigt wird. In Ländern, wo 
....f 1 * Innung m dieser Beziehung ziemlich toi ist. sind die Bantrottc 
«ISSI 
' ä&gt; de, vervollkommneten Arbeitsorganisation, sondern den un- 
&lt;" der Hinsicht
        <pb n="88" />
        58 
I. Buch. Production und Consumtion. 
befriedigenden Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei 
zumessen, die es mit sich bringen, daß die letztern an dem Wohlergehen und 
dem Vermögenszuwachs der ersteru kein Interesse haben. 
5. Die nachtheiligen folgen für die Gesundheit, welche durch die unab 
lässige Verrichttlng einer und derselben Art Non Arbeiten entstehen werden. 
Dies gilt von einer bestimmten Anzahl von Beschäftigungen in höherem oder 
geringerem Grade. Beispielsweise sollten die in den Kupferschmelzereien, Stahl 
schleifereien, chemischen Fabriken u. s. w. beschäftigten Arbeiter vielleicht nur 
die Hälfte oder sogar nur ein Viertel ihrer Arbeitszeit diesen Beschäftigungen 
widmen und sonst anderweitig verwendet werden. Bei der großen Mehrheit 
der verschiedenen Thätigkeitszweige hat indessen die ununterbrochene Beschäftigung 
mit derselben Arbeit keine so Übeln Folgen, d. h. immer unter der Voraus 
setzung, daß die geeigneten Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, daß also 
den sanitären Gefahren, die mit dem Betriebe eines jeden Productionszweiges 
verbunden sind, durch geeignete Bekleidung, sorgfältige Reinhaltung und andere 
Veranstaltungen vorgebeugt wird, daß man niemand zur Arbeit darin zu 
läßt, dessen körperliche Constitution nicht dafür geeignet ist, und daß die 
Arbeitszeit nicht über Gebühr ausgedehnt wird. Bei Nichtbeachtung dieser 
Vorsichtsmaßregeln führt die Arbeitstheilung zum körperlichen Verderben zahl 
reicher Menschen. Es trägt also nicht diese selbst, sondern der Mangel der 
dabei zu beobachtenden Vorsicht die Schuld an der Schädigung des körper 
lichen Wohlbefindens. 
6. Die Abnahme der geistigen Fähigkeiten. Es ist behauptet tvorden, 
daß jemand, der genöthigt ist als einzige Arbeit eine einförmige mechanische 
Beschäftigung zu verrichten, der z. B. Fäden anstückeln, Nadeln glätten, 
Namenszüge aufdrücken muß, keine angemessene Verwendung für seine geistigen 
Fähigkeiten finde und ein wahrer Automat werde. Nun ist es allerdings 
wahr, daß eine weit gehende Arbeitstheilung zu gewissen Zeiten eine Abnahme 
der intellektuellen Fähigkeiten der Arbeiter zur Folge gehabt hat, wie dies 
z. B. vor fünfzig Jahren in Lancashire der Fall war. Aber daran ist die 
Arbeitstheilung selbst nur zum kleinsten Theile schuld gewesen; der Grund 
dieser traurigen Erscheinungen ist vor allem in den unbefriedigenden socialen 
Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu suchen. Wir werden 
uns mit diesen Beziehungen im III. Buch zu beschäftigen haben. Hier können 
wir uns auf die Bemerkung beschränken, daß da, wo das Verhältniß zwischen 
Herren und Arbeitern ein gutes ist, die letztern durchaus nicht dem traurigen 
Lose der geistigen Abstumpfung zu verfallen brauchen. Obgleich Arbeiter, 
welche eine einförmige Beschäftigung zu verrichten haben, allerdings auf diese 
nicht stolz sein können, wie es z. B. der Bauer auf sein wohl bearbeitetes 
Feld und der Kunsttischler auf seine Erzeugnisse ist, so kann doch auch ein
        <pb n="89" />
        vs 
4. Kap. Die Arbeitsorganisation. 
solcher Arbeiter mit Befriedigung darauf blicken, daß er fleißig, ausdauernd 
und sorgfältig arbeitet und seine Mußestunden sowie seinen Lohn nützlich 
verwendet. 
Ueberhaupt darf man die Uebelstände der Arbeitstheilung nicht zu schwarz 
darstellen. Man darf nicht einen untergeordneten Arbeiter der heutigen Arbeits 
organisation mit einem Handwerker der frühern Zeiten vergleichen. Ter wahre 
Repräsentant des letztem in unserer Zeit ist vielmehr der gelernte Arbeiter, 
welcher vervollkommnete Maschinen handhabt, wie der Vorarbeiter, welcher 
einen Webstuhl in Bewegung setzt, oder der Arbeiter, welcher Maschinen reparirt 
oder die Muster in einer Baumwolldruckerei eingravirt. 
Dann aber muß man auch stets berücksichtigen, daß nicht vor allem die 
technische Arbeitsleistung, ihre Erfolge und die Art ihrer Ausführung in 
-etracht kommen, sondern daß das menschliche Glück vielmehr vom religiösen 
imb Willen Banbd forni, bon b,m befn,big,nb,n %er#Itni% 
à" à Ambern. Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Reichen und Armen 
W 
Art. 2. 
; Ņ' ^"i,th o- a. O. Buch I. Kap. 1 resp. Buch V, Kap. 1, Abth. 3,
        <pb n="90" />
        60 
I. Buch. Production lind Consumtion. 
dem Gebiete der Technik ist aber in diesem Falle ein Schauspiel, von dein 
wir uns voller Ekel abwenden. 
Man darf deshalb, weil die Arbeitsorganisation außer stände ist, allen 
Uebelständen des materiellen Lebens abzuhelfen, und weil die in ihrem Gefolge 
auftretenden Uebelstande 1 nicht zu unterschätzen sind, die großartigen Wirkungen, 
welche die organisirte Arbeit im Gefolge hat, ja nicht aus den Augen lasten. 
Roscher (a. a. O. S. 117) charakterisirt dieselben mit den folgenden Worten: 
,Wenn man die Arbeitstheilung beschuldigt, daß sie die Ungleichheit der 
Menschen vermehre, so ist das nur insofern wahr, als wir ohne sie alle 
gleich roh und arm sein würden, da jedermann schon von seinen niedern Be 
dürfnissen ganz in Anspruch genommen wäre, und deshalb niemand seine 
Hähern Fähigkeiten recht entwickeln könnte. Selbst der Aermste hat in unserem 
Zustande der Arbeitstheilnng doch mehr zu genießen, als wenn er im un 
geselligen Zustande lebte. Die bei uns am übelsten gestellt sind, Kränkliche 
ohne Vermögen, Familienväter mit allzu vielen Kindern u. s. w., würden im 
Urwald einfach verhungern. Jene Socialisten, welche fortwährend „Association" 
predigen, übersehen die große, freie, jeden Augenblick nach Bedürfniß und 
Geschmack wechselnde Association, welche mit der Arbeitstheilung von selbst 
gegeben ist, daß also z. B. alle Kunden eines Schuhmachers zusammen eine 
Schuhassociation bilden? 
Fünftes Kapitel. 
Fortschritt in der Productionsmethode. 
Unter Fortschritt in der Productionsmethode verstehen wir Verbesserungen 
in dem bei der Production der verschiedenen Güterarten zur Anwendung 
kommenden Verfahren, d. h. also technische Veränderungen, infolge deren die 
Einträglichkeit der Production im Verhältniß zu den aufgewendeten Kosten größer 
1 Zu diesen Uebelständen ist auch die Thatsache zu rechnen, daß die Durchführung 
einer hoch entwickelten Arbeitstheilung es natürlich schwerer macht, sich einem andern 
Berufe zuzuwenden, wenn der erlernte nicht mehr einträglich ist oder weniger angenehm 
wird. Die Leute sind einerseits minder geschickt zu andern Berrichtungen, da sie nur 
in einer Art der Thätigkeit geübt sind und somit ihr ganzes Naturell sich nur schwer 
an eine neue Beschäftigung gewöhnt, weniger findig ist. Andererseits aber haben sie 
in einem neu gewählten Berufe mit lauter hoch ausgebildeten Leuten zu concurriren. 
Allerdings vermögen gewisse Völker von großer natürlicher Anstelligkeit, z. B. die 
Franzosen und die Italiener, solche Schwierigkeiten leichter zu überwinden.
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        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethodc. 61 
Wird. Die Fortschritte in der Technik bestehen im Gebrauch neuer chemischer, 
mechanischer oder physiologischer Verfahren, neuer Bewegungsmechanismen 
oder noch nicht in Anwendung gekommener Materialien. Die daraus ent 
springenden Vortheile sind mannigfaltig, und als solche sind zu nennen: 
1. Die Arbeitsersparniß. Diese tritt z. B. ein. wenn durch den Gebrauch 
eines Krahns beim Ausladen eines Schiffes dasselbe Resultat mit geringerer 
Mühe, oder wenn durch dieselbe Arbeitsleistung ein größeres Resultat erzielt 
wird, oder wenn bei der Landwirtschaft ein rationeller Fruchtwechsel und 
gute Geräthschaften zur Anwendung kommen. 
“• Die Zeitersparnis So erfordert durch die wirksamere Anwendung 
chemischer und mechanischer Mittel die Ledergerberei nur mehr den vierten 
Theil der früher darauf verwendeten Zeit. 
^ŗsparnisi an Material. Durch die Anwendung des heißen 
Luftstroms in der Eisenindustrie wurde beispielsweise die Menge der zur 
.lsenbereitung verwendeten Kohlen um ungefähr zwei Drittheile vermindert, 
r , ; Dle Ersparnis; an Werkzeugen, wie sie die Entdeckung des Ver-
        <pb n="92" />
        62 
I. Buch. Production und Consumilo». 
Wägungen auf. Zunächst ist es merkwürdig, daß sich die Geschichte vieler 
der wichtigsten Erfindungen, z. B. diejenige der Zähmung der Hausthiere 
und des Kornbaues, ins graue Alterthum verliert. Dann fällt es zweitens 
auf, daß gewiste Erfindungen, welche für gewisse Oertlichkeiten von höchstem 
Werthe sind, für andere nur geringen oder gar keinen Werth besitzen. So 
waren die Zähmung des Kameles durch die Babylonier sowie die Erfindung 
der Kunst, aus den Früchten der Dattelpalme ein süßes, angenehmes Nahrungs 
mittel zu machen, für die Gegenden Syriens, Arabiens und Nordafrikas von 
der höchsten Bedeutung, für Europa und Hindostán hingegen werthlos. Drittens 
sind gewisse, weiter Verbreitung fähige Erfindungen factisch jahrhundertelang 
auf gewisse Länder beschränkt geblieben. So waren die artesischen Brunnen 
seit undenklichen Zeiten in China bekannt, in Europa sind sie dagegen neuer 
Erfindung. Viertens ist es oftmals vorgekonunen, daß ein technischer Rück 
schritt eintrat, und daß Kunstfertigkeiten verloren gingen, ohne daß sie wieder 
erfunden worden wären. So beweisen gewiste in Pompeji gemachten Funde, 
daß die alten Römer vieles kannten, was wir bis vor kurzem für neue Er 
findungen hielten, z. B. ein Speculum mit vier Flügeln. Die Aegypter ver 
mochten einen Sandstein-Monolith, der über 100 Tonnen wog, zu heben und 
ihn wieder zum Stehen zu bringen, ohne daß wir wüßten, wie sie das fertig 
brachten. Der Cement der großen unterirdischen Cisternen von Konstantinopel, 
welche aus den ersten Zeiten des byzantinischen Kaiserthums stammen, hat 
bis auf unsere Tage keine Reparatur benöthigt, und wir haben keine Kunde 
mehr von dem Verfahren, welches so außerordentliche Resultate erzielt hat. 
Fünftens besitzen wir aus den Zeiten vor der Mitte des 18. Jahrhunderts 
keine Nachrichten von einer Periode, welche als Periode technischer Umwälzungen 
bezeichnet werden könnte; möglicherweise gibt uns einmal die Paläontologie 
Aufschlüsse über eine solche. Es ist denkbar, daß die Cultur des Weines und 
des Oelbaums, die Zähmung des Pferdes, des Rindes, des Geflügels und 
sonstiger Hausthiere, die Woll- und Leinweberei, der Gebrauch metallener 
Geräthe Fortschritte waren, die sich innerhalb eines Jahrhunderts in diesem 
oder jenem Lande vollzogen; bis jetzt aber haben wir keine Kunde davon, 
daß das in Wirklichkeit der Fall war. Endlich können wir mit Fug und 
Recht behaupten, daß bis um das Jahr 1750 die Manufacturanlagen, der 
Gewerbebetrieb, die Art und Weise des Personen- und Gütertransports, und 
wenn auch nicht die Arten der angebauten Gewächse, so doch die Methoden 
ihres Anbaues in Europa sich viel mehr auf dem Niveau der griechischen und 
der römischen Civilisation, wie sie sich vor zwei Jahrtausenden entwickelt hatte, 
als auf dem gegenwärtig erreichten befanden. Während der ersten siebzehn 
Jahrhunderte der christlichen Zeitrechnung waren die nützlichsten technischen 
Erfindungen, die in dieser Periode gemacht worden find, vielleicht die neuen
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        Ķap- Fortschritt in der Productionsmethode. 
63 
BäMMtzZ 
Kartoffeln ,m nördlichen Europa im 16. Jahrhundert und die Ernndnna 
der «trumpsstrickerei und des Strumpswirkerwebstuhlz. 
Tann aber erfolgte in den, bereits angedeuteten Zeitpunkte eine form- 
lche echnifche Zievotution. Ein guter Theil der Probuetionszweige wurde um 
gestaltet und vertauschte sozusagen das Stadium des traditionellen und em- 
nVerfahrens mit wiffenjchastlichen Methoden. Im z. Kapitel ist einem 
wollte^''"à'» b&gt;°s°r Ausdrücke vorgebeugt worden, alz ob verlangt werden 
«W« 
»»«
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        64 
I. Buch. Production und Eonsumtion. 
Zu deu traurigen Verhältnissen, wie sie sich in einer solchen Gesellschaft heraus 
bilden, stehen die in ihrem Bereiche gemachten Erfindungen in einem merk 
würdigen Gegensatze, und die wirklichen Vortheile derselben treten erst in dem 
ruhigen und geordneten socialen Zustande zu -Lage, dessen sich eine spätere 
Generation zu erfreuen hat. 
Bevor wir die aus den stattgehabten technischen Umwälzungen sich er 
gebenden Vortheile und Verluste in Betracht ziehen, haben wir unsere Auf 
merksamkeit noch auf einige leitende Charakterzüge dieser Revolution zu richten. 
In der Textilindustrie verdoppelten die Erfindungen John Kays und 
seines Sohnes Robert um das Jahr 1750 die Productionsfähigkeit der Weberei. 
Diese konnte jetzt mehr Garn verwenden, als durch die Spinner angefertigt 
zu werden vermochte. Da erfand im Jahre 1767 Hargreaves die Feinspinn 
maschine, welche einen Spinner in den Stand setzte, in derselben Zeit so viel 
zu leisten, als früher acht vollbrachten, und bald darauf Arkwright die durch 
Wasser getriebene Spinnmaschine, einen noch wirksamern Mechanismus, ,der', 
wie sich Le Play ausdrückt, »die hauptsächlichste industrielle Arbeitsthätigkeit 
der Hälfte der Menschen überflüssig machte'. Das Spinnen war lange Zeit 
hindurch die alltägliche Beschäftigung der Frauen gewesen. Der Spinnrocken 
galt als das Symbol des weiblichen Geschlechts, und »Spinnerin' war die ge 
setzliche Bezeichnung der ledigen Personen des weiblichen Geschlechts. Mittler 
weile hatte eine Erfindung von Lewis Paul den langwierigen herkömmlichen 
Proceß des Krempelns mit der Hand überflüssig gemacht, und bald darauf 
vereinigte Crompton die durch die verschiedenen Spinnmaschinen gewährten 
Vortheile in der von ihm erfundenen sogen. Maulthierspinnmaschine. Roch 
mangelte aber ein maschineller Ersatz für den Handwebestuhl, bis Cartwright 
sich im Jahre 1785 den Maschinenwebstuhl ausdachte, der, als er im An 
fang des 19. Jahrhunderts allgemein in Gebrauch kam, der Hausindustrie 
der Männer einen fast ebenso gewaltigen Schlag versetzte wie die Spinn 
maschine derjenigen der Frauen, und diesen großen Produktionszweig aus einem 
Handbetrieb in einen Maschinenbetrieb verwandelte. Roch bevor das 18. Jahr 
hundert zu Ende ging, erfuhren die Stoffbleicherei und -Druckerei derartige 
Verbesserungen, daß das Bleichen mehr denn dreißigmal so schnell vor sich 
ging und das Bedrucken in manchen Fällen fast hundertfach geringere Arbeit 
erforderte, während einer der wichtigsten in der Textilindustrie verwendeten 
Stoffe, die Baumwolle, durch die von dem Amerikaner Whitney erfundene 
Maschine zur Abscheidung der Samenkörner in genügender Atasse erhältlich 
wurde. Dazu kam dann noch, daß nun in den Textilfabriken auch Dampf 
maschinen zur Verwendung gelangten, so daß diese Etablissements die Gebirgs 
thäler und die Ufer der Ströme verlaßen und sich in der Nähe der Kohlen 
becken niederlassen konnten.
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        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 05 
In der Eisenindustrie wurde ebenfalls um die Mitte des 18. Jahr 
hunderts nach Roebucks Methode zuerst die Kohle statt des Holzes und in 
eben dieser Industrie auch der Dampf zuerst als Triebkraft erfolgreich ver 
wendet. Es war dies eine Folge der Versuche von James Watt, der im 
Jahre 1769 seilt erstes Patent nahm. Seitdem haben Kohle, Dampf und 
Eisen in wunderbarer Weise zusammengewirkt, und es ist dieses vereinte 
Wirken, wenn es auch von der Elektricität bedroht wird, bis heutzutage noch 
nicht beseitigt. Bezüglich dieser drei Productionsfactoren folgte eine Erfindung 
und eine Verbesierung auf die andere. Es sind da zu nennen: die Walz 
werkvorrichtung und der Puddelofen Henry Corts, der Support an der Dreh 
bank Maudslays, die Sicherheitslampe Sir Humphrey Taveys, die Anwendung 
des Dampfbetriebs aus die Schiffahrt, die wir Bell und Fulton, und auf 
den Personen- und Gütertransport zu Lande, die wir Stephenson verdanken. 
Ferner erfanden Neilson das heiße Gebläse, Armstrong die hydro-elektrische 
Maschine und Bessemer jenes Verfahren, welches die Herstellung billigen Stahls 
ermöglicht, so daß wir gegenwärtig viel mehr in einem stählernen als in einem 
eisernen Zeitalter leben. 
Auch auf dem Gebiete der Landwirtschaft vollzogen sich im Laufe des 
18. Jahrhunderts einige hervorragende Verbesserungen, so namentlich im öst 
lichen England die Wiedereinführung der Mergeldüngung und die Neueinfüh- 
rung einer Turnipsernte anstatt der Brache, was dann zu dem trefflichen 
Systeme des vierjährigen Turnns der Bestellung mit Turnips, Gerste, Klee 
und Weizen führte. 
Auch die Schaf- und Rindviehrassen wurden verbessert und für besseres 
Winterfutter gesorgt. Aber diese verschiedenen Verbesserungen hatten keine 
wirtschaftliche Umwälzung im Gefolge; sie waren nur empirischer Ratur, und 
die Landwirtschaft behielt nach wie vor im wesentlichen denselben Eharakter 
bei, den sie schon besaß, als Mago sein berühmtes Lehrbuch des Landbaus 
für die Karthager und ColmneUa das seinige für die Römer schrieb. Wahr 
scheinlich waren die Chinesen jener Zeit ebenso vorgeschritten, wie die tüchtigsten 
englischen Farmer, soweit man überhaupt die Production so verschiedener Er 
zeugnisse und so ungleiche Methoden miteinander vergleichen kann. Im Laufe 
des 19. Jahrhunderts hingegen vollzog sich in Europa und in Amerika in 
folge der Anwendung der mechanischen und der chemischen Wissenschaften auf 
die Landwirtschaft eine wirkliche Umwälzung. Dieselbe führte zur Verwendung 
neuer Geräthschaften, in gewissen Fällen sogar neuer bewegenden Kräfte, neuer 
Methoden der chemischen und mechanischen Bodenbehandlung, der Viehfütterung 
und der Pflanzencultur und ist noch nicht zum Abschluß gekommen. 
So groß aber auch die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf dem Ge 
biete der landwirtschaftlichen Technik erzielten Fortschritte sind, so dankt man 
Devas'Kämpfe. Volkswirtschaftàlrhre. 5
        <pb n="96" />
        66 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
doch auch der stätigen, ruhigen Arbeit der frühern Jahrhunderte unendlich 
viel. Nur fällt die gewaltige Culturarbeit derselben weniger in die Augen, 
da sie sich langsam, an einem Orte in diesem, an einem andern in jenem 
Zeitpunkte vollzog, nicht stoßweise, sondern ähnlich dem Wachsthum eines großen 
Baumes fast unmerklich vorwärts schritt. Der Vicomte Georges d'Avenel 
hat in einer seiner Abhandlungen, die er unter dem Titel ,La propriété 
foncière de Philippe-Auguste á Napoléon IIP in der ,Revue des deux 
mondes 41 veröffentlichte, recht anschaulich auf diesen Entwicklungsproceß hin 
gewiesen. Nachdem er erörtert, wie sich die Grundrente seit hundert Jahren 
verdoppelt hat, obgleich sich die Getreidepreise nur um ein Viertel gesteigert 
haben, und als Grund dieser Erscheinung die enormen Fortschritte der Land 
wirtschaft seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts angeführt hat — Fort- 
#rüte, mdüe ^eut)utQße bie Wieweit bet @runbftm in 8ranfreid) 
verlassen läge —, weist er mit folgenden schönen Worten auf die Arbeits 
leistungen früherer Zeiten hin: ,Was sich seit hundert Jahren vollzogen, ist 
in gleicher Weise auch während der vorhergehenden sieben Jahrhunderte vor 
sich gegangen. Diese Bauern, denen man ihre Routine vorwirft, sind be 
ständige Neuerer, die sich genöthigt sehen, fortwährend neue Pläne auszu 
sinnen. Dieser Zustand der Dinge ist so alt wie unsere Civilisation und 
weit älter als die Entwicklung der landwirtschaftlichen Literatur, welche 
mit dem Ende des 15. Jahrhunderts ihren Anfang nimmt; und wie viel 
älter ist er erst im Vergleich mit den einschlägigen Bemühungen der öffent 
lichen Gewalten, von welchen unsere Zeiten Zeugen sind! Leider sind diese 
unaufhörlichen, unmerklichen Verbefferungen von der Geschichte nicht auf 
gezeichnet, und es mangelt an Documenten, welche die Details der Besied 
lung, der' Urbarmachung und der Agrargesetzgebung mit Genauigkeit zur Dar 
stellung bringen würden. 1 2 * 4 * 
Immerhin ist namentlich in einigen Gegenden während des Mittelalters, 
in mancher Hinsicht auch momentan, ein gewaltiger Umschwung eingetreten. 
Vtan stelle sich nur vor, was z. B. die in den österreichischen Alpen, mit Aus 
nahme der sich nach Italien öffnenden Regionen, erst gegen das Jahr 1000 
eingeführte Düngung für bedeutende Folgen haben mußte. 
Unsere Zeit heischt allerdings infolge der neu eröffneten Zufuhr aus 
den transoceanischen Ländern und des erleichterten Zuströmens der Erzeug 
nisse der osteuropäischen Tiefländer eine besonders intensive Wirtschaft und 
1 CXVI (mars-avril 1893), 789—814. 
2 § bezüglich Deutschlands H. Herkners interessante Rede bei Eröffnung des 
Schuljahres an der Polytechnischen Schule in Karlsruhe in der Zeitschrift für Bolks' 
Wirtschaft, Socialpolitik und Berwaltung' (herausgegeben durch v. Böhm-Bawerk) U, 
1 (Wien 1893), S. 209—227.
        <pb n="97" />
        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
67 
die rationellste Ausbeutung der auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Be 
triebes gemachten Fortschritte, und es bleibt in dieser Hinsicht auch in den 
hoch cultivirten Ländern Europas, in Deutschland, Frankreich u. s. w., noch 
viel zu thun übrig. Es ist da den verschiedenen Arten der Genossen- 
schaften nicht nur bezüglich des Credites und des landwirtschaftlichen Unter 
richtes, sondern vor allem auch in betreff des gemeinschaftlichen Samen- 
und Düngereinkaufs, der gemeinsamen Benutzung landwirtschaftlicher Ma 
schinen und der gemeinsamen Verwerthung der Erzeugnisse durch Errichtung 
von genoffenschaftlichen Verkaufshallen für Gemüse, Milch, Butter u. s. w., 
durch Einrichtung gemeinschaftlicher Käsereien u. dgl. ein weiter Spielraum 
vorbehalten. Ueber den Einfluß, den eine gute Creditorganisation in wirt 
schaftlicher und socialer Hinsicht ausübt, wird später zu handeln sein. Hier 
sei beispielsweise auf den Nutzen hingewiesen, welchen die vor einigen 
fahren staatlicherseits ins Leben gerufenen landwirtschaftlichen Bezirksgenossen 
schaften in Tirol und Oberösterreich, mit je einem Landesculturrath an der 
Spitze, gestiftet haben. Der Beitritt zu diesen Genossenschaften ist facultativ; 
şie besorgen den gemeinschaftlichen Einkauf von Sämereien, Kunstdünger 
u. dgl. mit gutem Erfolg. Die staatliche Intervention, die ohne Beitritts 
zwang dafür sorgte, daß solche Vereinigungen den intelligenten Landwirten 
allenthalben zur Verfügung stehen, hat sich auf diesem Gebiete und in diesen 
Grenzen heilsam erwiesen. Auch in Frankreich haben sich die durch das 
Gesetz vom Jahre 1884 über die gewerblichen Vereine ermöglichten land 
wirtschaftlichen Syndicate, welche die Rechte der juristischen Persönlichkeit ge 
nießen, bestens bewährt. Ihr Wirken ist ein ähnliches wie das der Ge- 
noffenschaften in den soeben genannten Ländern, und im Jahre 1890 belief 
sich ihre Anzahl bereits auf 888. Bezüglich Deutschlands branchi nur an 
die großartigen Bauernvereine, wie den Westfälischen, den Bayerischen u. s. w.. 
erinnert zu inerden, die allerdings mehr -entralisirte Organisationen sind und 
sich sur die Förderung gewisser technische» Fortschritt- der «grieuttur und der 
iehzucht weniger eignen als kleine locale Vereinigungen, an die sich dann 
auch in gewissen Grenzen ein gemeinsamer Geschäftsbetrieb der Genossen leicht 
anschließen läßt. Ein erfolgreiches Beispiel eines solchen Betriebes bietet z. B. 
ber gemeinsame Verkauf des producirten Weins durch Kellereigenossenschaften, 
wie sie in Frankreich und in Tirol mit Nutzen wirken. Solche Veranstal 
tungen sind von der größten Wichtigkeit, denn von ihnen hängt in der That 
ber Fortbestand des landwirtschaftlichen Mittelstandes ab. Aber auch der 
landwirtschaftliche Großbetrieb ist vielfach und namentlich in gewissen Ländern, 
wo sich weit ausgedehnte Latifundien vorfinden, der wichtigsten Verbesserungen 
bedürftig. Was eine vollkommen rationelle Betriebsweise noch für Resultate 
erwarten läßt, und zwar selbst in einem zu den höchst civilisirten Ländern zu
        <pb n="98" />
        68 
I. Buch. Production und Consumtion. 
zählenden Gebiete, darüber finden sich in einem Aufsatze non A. Coste 1 die 
interessantesten Aufschlüsse. Denselben zufolge belief sich laut der Enquete des 
Jahres 1881 der Handelswerth des der Landwirtschaft dienenden Grund und 
Bodens auf 83^2 Milliarden Francs, und dieser Grund und Boden lieferte einen 
Reinertrag von 2 Milliarden 600 Millionen Francs. Man nimmt nun an, 
daß seit dem Jahre 1881 eine Werthverminderung um ein Achtel eingetreten 
sei, so daß sich der Berkaufswerth des landwirtschaftlichen Grund und Bodens 
gegenwärtig auf ca. 72 Milliarden belaufen würde. Der Verfasser weist 
nach, daß man diesen Werth durch systematische und intensive Cultur ans 
mehr denn 100 Milliarden erhöhen könnte. Er beleuchtet eingehend, wie man 
1. den Weinbergen den Werth, den sie vor dem Auftreten der Phylloxera 
hatten, wiedergeben, 2. die Ertragsfähigkeit des Getreidebodens durch künst 
liche Düngungsmittel heben. 3. das jedes Jahr brach liegende Siebentel der 
Aecker nutzbar machen und 4. eine allgemeine Verbesserung der Cultur durch 
eine Verdoppelung des gegenwärtig in der Landwirtschaft verwendeten Kapitals 
herbeiführen könnte. Die für diese vier Arten von Verbesserungen benöthigten 
Summen, die er auf je 800 Millionen resp. 70O Millionen, 1900 Millionen 
und 10—12 Milliarden schätzt, könnten nach Ansicht des Verfassers im Wege 
der Creditreform und der Erleichterung der Eigenthumsübertragungen, die den 
Grund und Boden in die Hände der zu dessen Cultur Geeignetsten gelangen 
lassen würden, beschafft werden. 
Auf diese Mittel haben wir hier nicht einzugehen. Jedenfalls erhellt 
aus Costes Ausführungen so viel, daß die technischen Umgestaltungen auf dem 
Gebiete der Landwirtschaft noch lange nicht abgeschlossen sind. 
Der durch technische Verbesserungen erzielte Gewinn ist selten genau, oft 
nicht einmal annähernd berechenbar. Oftmals ist man infolge der Complicirtheit 
der Ergebnisse, des Umfangs der verschiedenartigsten Kosten und des Gegen 
satzes zwischen den Interessen der verschiedenen in Betracht kommenden Personen 
überhaupt darüber im Zweifel, ob ein Reingewinn wirklich vorhanden ist, 
ob also die technische Umgestaltung überhaupt den Namen einer Verbesse 
rung verdient. Wenn aber auch vieles dunkel bleibt, so ist man sich doch 
über die Bedeutung der Verbesserungen der Productionsmethoden wenigstens 
so weit klar, daß man sich weder durch die Declamationen der Optimisten noch 
durch diejenigen der Pessimisten irreführen läßt und die Probleme zu er 
kennen vermag, um deren Lösung es sich handelt, wenn man dieselben auch 
noch nicht zu lösen vermag. 
i L’avenir de la richesse agricole en France, les conditions de son développe 
ment, im Journal de la Société de statistique de Paris XXXIII, part, 2 (Paris, avril- 
décembre 1892), p. 119—145.
        <pb n="99" />
        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethodc. 
69 
Daß die Umwälzungen auf dem Gebiete der Technik in gewiffen Rich 
tungen zu einer ungeheuern Vermehrung des menschlichen Könnens geführt 
haben, kann durch Beispiele bewiesen und in gewissen Fällen sogar ziffern 
mäßig zum Ausdruck gebracht werden. 400 Tonnen Kohlen können heutzutage 
binnen einer Stunde in ein Schiff verladen werden. Man hat hydraulische 
Kräne, welche eine 160 Tonnen schwere Masse auf einmal heben. Man kann 
zu Wasser 15 und zu Lande 50 englische Meilen in der Stunde mit Leichtig 
keit zurücklegen. Die Maschinendruckerei ist so Derbeffert, daß ein Mensch etwa 
3000 Exemplare einer Zeitung binnen einer Stunde drucken kann, und daß man 
mit den an jeden! Morgen eines Wochentages in London erscheinenden Zeitungen 
einen Raum von ungefähr 1000 englischen Meilen bedecken könnte. Die 
Elektricität hat einen Nachrichtenaustausch zwischen den fernsten Gegenden er 
möglicht, der sich fast im Augenblicke vollzieht. Das neue Stahlerzeugungs- 
Verfahren hat uns ein Material verschafft, welches zweimal so stark als Eisen, 
ohne Fasern, nach allen Seiten biegsam wie Leder und beinahe so hart wie 
ber Diamant ist, so daß man wahrscheinlich noch zu wenig rechnete, wenn 
man behauptete, daß Englands Productionskraft durch die Erfindung Bessemers 
cine der Arbeitsleistung von 100000 Männern gleichkommende Vermehrung 
erfuhr. Was die Kraft der in England vorsindlichen Dampfmaschinen an 
langt, so wird behauptet, sie sei zwanzigmal so groß, wie die Muskelkraft 
sämtlicher Bewohner dieses Landes. England müßte demnach anstatt 30 Mil 
lionen über 600 Millionen Einwohner haben, wenn es denselben Kraft 
aufwand ohne Anwendung von Dampfmaschinen machen wollte. Auch wird 
versichert, daß sich die Leistungsfähigkeit der Baumwollindustrie mehr denn 
dreihundertfach vermehrt habe. Bei der Ausstellung des Jahres 1851 wurde 
berechnet, daß in den zwölf vorhergehenden Jahren durch die Verwendung der 
Resultate der mechanischen Erfindungen im Bereiche der Landwirtschaft die 
Hälfte der Auslagen fiir Handleistungen erspart worden sei. Wenn dies be- 
kreffv jener Zeit und bezüglich Englands eine Uebertreibung war, so beläuft 
fich hingegen in den Vereinigten Staaten infolge der Verwendung landwirt 
schaftlicher Maschinen diese Ersparniß gegenwärtig auf einen noch höhern Be- 
krag, da dort zu Lande jeder Schaden an diesen Maschinen nach einem bei- 
gegebenen Plan, der die Zusammensetzung der sämtlichen, genau numerirten 
Maschinentheile nachweist, schnell reparirt werden kann, und auf diese Art jedes 
Hinderniß, das dem Gebrauch von Maschinen beim Betriebe der Landwirtschaft 
entgegensteht, beseitigt ist. 
solcher Art sind die infolge der technischen Umwälzungen erzielten Re 
sultate. Angesichts derselben drängt sich die sehr ernste Frage auf, warum 
bie Menschheit nach so glänzenden Fortschritten nicht bester daran ist, weshalb 
c'-r so viele hart arbeitende, schlecht gekleidete, ungenügend genährte und un-
        <pb n="100" />
        70 
I. Buch. Production und Consumtion. 
gesund wohnende Menschen gibt. Diese Frage muß zu noch ernstern Reflexionen 
auffordern, wenn man sich erinnert, daß die Kriege, welche seit etwa einem 
halben Jahrhundert in Europa stattgefunden haben, weder so zahlreich noch 
so lange dauernd waren als jene in frühern Jahrhunderten. Wenn man 
die socialen Verhältnisse gewisser Zeiten zu Vergleichen herbeizieht und sich 
Epochen vergegenwärtigt, in welchen ein ähnlicher, verhältnißmäßig lange 
wahrender politischer Friedenszustand geherrscht hat, ohne daß jedoch eine 
Umwälzung auf dem Gebiete der Productionsmethoden stattgefunden hätte, 
also z. B. die Zustände des römischen Reiches beim Regierungsantritt des 
Kaisers Commodus, die Verhältnisse Frankreichs zur Zeit des hl. Ludwig 
oder diejenigen des deutschen Reiches zur Zeit der Thronbesteigung Maxi 
milians I., so findet man, daß die materiellen Genußmittel dieser Perioden 
nur um weniges minder reichlich vorhanden waren, als das in der Gegenwart 
der Fall ist, wenn sie überhaupt in geringerer Quantität vorhanden waren. 
Warum also genügen all die verschiedenartigen Producte, die auf dem Wege 
unserer modernen Productionsvervollkommnungen mit Hilfe der ungeheuern 
Hitze unserer modernen industriellen Feuerherde und mittelst der gewaltigen 
Hammerschlage unserer mit Dampfkraft betriebenen Eisenwerke erzeugt sind, 
nicht zur Befriedigung aller Bedürfnisse? Wie kommt es, daß Zweifel dar 
über entstanden sind, ob unsere Nahrungsmittel und unsere Kleidung, unsere 
Häuser und unser Hausrath, unsere Bäder und die der Vergnügung im Freien 
gewidmeten Stätten, unsere Schmucksachen und Decorationen überhaupt die 
jenigen der eben genannten frühern Perioden des Friedens und des Wohl 
standes an Güte übertreffen? 
So viel steht unter allen Umständen fest, daß gewisse langst vergangene 
Zeiten der allgemeinen Prosperität in mancher Hinsicht der Jetztzeit entschieden 
überlegen waren. Reichlicher Fleischgenuß war am Ende des deutscheu Mittel 
alters im Arbeiterstand sicher allgemeiner, als es jetzt der Fall ist. Dagegen 
standen jene Zeiten in andern Beziehungen, gleichfalls ohne jeden Zweifel, 
hinter der unsern zurück Man dürfte der Wahrheit wohl am nächsteu 
i Man wolle nur bedenken, wie viele Genüsse und Annehmlichkeiten heutzutage 
fast allen zugänglich sind, von denen das Mittelalter gar keine Ahnung hatte, oder die 
dazumal nur einer größern oder geringern Minderzahl zugänglich waren. Man hatte 
z. B. sogar noch im 15. Jahrhundert als Verschlußmittel der Fenster überwiegend 
Tapeten, Pergament oder hölzerne Läden. Die schon mehr an den Luxus der Glas 
scheiben gewöhnten Italiener jener Zeit staunten über die Glasfenster der Wiener 
Bürgerhäuser als über etwas Außerordentliches. In wie vielen bessern Arbeiterfamilien 
findet man gegenwärtig gepolsterte Kanapees und andere Möbel, von denen sich im 
Mittelalter nur die Reichen träumen lassen konnten! Was aber noch wichtiger ist, 
die Versorgung der großen Massen mit den nöthigsten Consumtionsartikeln ist in 
unserer Zeit weit besser als in frühern Jahrhunderten gesicherte Es mag sein, daß
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        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
71 
kommen, wenn man sein Urtheil dahin fällt, daß das allgemeine materielle 
Wohlbefinden der Hähern Klassen und der obern Schichten der Handarbeiter- 
Bevölkerung heutzutage größer ist, wenige Ausnahmen abgerechnet, als es auf 
den frühern Entwicklungsstufen des Menschengeschlechts, sowohl im Alterthum 
wie im Mittelalter und den folgenden Zeiten, war. Dagegen darf mit eben 
demselben Rechte behauptet werden, daß eine Minderzahl der den niedern 
Ständen Angehörigen, nämlich die bedauernswerthen, heute mit dem Namen 
Proletarier bezeichneten Menschen, die Zeiten der Hungersnöthe, der großen 
Kriege und anderer öffentlichen Kalamitäten abgerechnet, etwa seit dem Beginn 
des 12. Jahrhunderts nach Christus bis zu Beginn der Manufacturperiode 
die unterste Schicht des Arbeiterstandes heutzutage im allgemeinen schlechter genährt ist 
als in den bessern Zeiten des Mittelalters — die Wohlthätigkeit und die umfassende 
Freigebigkeit der großen kirchlichen Güterbesitzer und insbesondere der Klöster kann 
nicht genug gepriesen werden (s. G. R atzing er, Geschichte der kirchlichen Armenpflege 
12. Aust., Freiburg 1884] 188—431, und über die Klöster des spätern Mittelalters be 
sonders S. 308—316) —; aber jene gräßlichen Hungersnöthe, deren furchtbare Wirkungen 
infolge der weit geringern Gesamtmasse der damals auf der Erde erzeugten Nahrungsmittel 
und vor allem infolge der ganz erbärmlichen Communicationsmittel zu Wasser und zu 
Lande sich auf das äußerste steigerten und sie zu einer wahren Geißel der Menschheit 
gestalteten, sind heutzutage nur in entlegenen, großentheils noch mittelalterlich organi- 
sirten Ländern möglich, und eine solche Hungersnoth, wie sie in den Jahren 1892 und 
1893 Rußland heimsuchte, könnte in Westeuropa gar nicht mehr vorkommen. 
Wie mit den Nahrungsmitteln, so verhält es sich aber auch mit den Kleidungs 
stücken und andern Gegenständen, die heutzutage fast jedermann, wenigstens in einem 
gewissen Maße, zugänglich find. Man beachte z. B. nur die Thatsache, daß sich der 
Gebrauch der Leinenwäsche bis zum 14. Jahrhundert auf die Reichen und Wohlhabenden 
beschränkte, während sich die Massen ausschließlich in Wolle und Thierhäute kleideten, 
was dann vielfach Hautkrankheiten zur Folge hatte. Derartiger Beispiele lassen sich 
verschiedene anführen, vgl. Jannet, Le capital, la spéculation et la finance au 
XIX o siècle (Paris 1892) 7. Welche Verbreitung haben dagegen in unsern Tagen die 
zum Theil entschieden prciswürdigen Baumwollwaren, Kattune, Shirtingstoffe u. s. w. 
infolge der Massenproduktion billigen Rohmaterials im südöstlichen Theile der Ver 
einigten Staaten und dessen Verarbeitung in Lancashire und andern Fabrikgegenden 
gefunden! Auch muß man sich, so berechtigt auch das im vorigen Kapitel über die 
inl Bereiche der Production sowohl als der Consumtion in unserer Zeit so häufigen 
Mißbräuche Gesagte bleibt, vor Augen halten, daß der durch die Billigkeit der für 
die niedern Klassen der Bevölkerung bestimmten Bekleidungsstofie und Putzgegenstände 
ermöglichte häufigere Wechsel der Anzüge auch sein Gutes hat. Es gewährt den zur 
Arbeiterklasse und zum niedern Bürger- und Bauernstande gehörigen Personen eine 
Befriedigung, den Wechsel der Mode, der nun einmal in den Augen so vieler seinen 
Reiz hat, mitmachen zu können. Das Wort: Variatio delectat, hat, wie auf so vielen 
andern, auch auf diesem Gebiete seine Geltung, und gegen dessen Anwendung kann, 
soweit dadurch nicht die Regeln weiser Sparsamkeit verletzt werden und nicht unerlaubter 
Eitelkeit und Gefallsucht gefröhnt wird, ein ernstlicher Einwand nicht wohl erhoben 
werden.
        <pb n="102" />
        72 
I. Buch. Production und Consumtion. 
sich meist besser befanden, als das in der Gegenwart der Fall ist. Freilich 
wird es noch eingehender cultnrhistorischer Studien bedürfen, um die socialen 
und ökonomischen Verhältnisse der Vorzeit so sicher klarzustellen, daß ein end- 
giltig abschließendes Urtheil über das größere oder geringere Wohlbefinden 
der Menschheit in den frühern Zeiten der historischen Entwicklung möglich ist. 
Wie dem aber auch sei, so viel steht fest, daß der bittere Mangel, dem 
heutzutage so viele Menschen ausgesetzt sind, mit der Fülle von Gütern, welche 
die Production unserer Tage hervorbringt, an und für sich einen grellen 
Contrast bildet. 
Wenn man jedoch den Ursachen desselben sorgfältiger nachforscht, so wird 
man sich diese Erscheinung vollkommen erklären können. 
Zunächst muß man sich hüten, bei der Erforschung der Ursachen in ge 
wisse Irrthümer zu verfallen, liitb vor allem es vermeiden, den Schwierigkeiten 
der Erklärung dadurch auszuweichen, daß man die geschichtlichen Thatsachen 
ignorirt oder entstellt, oder daß man zwischen civilisirten und uncivilisirten 
Völkern, zwischen Europäern der Jetztzeit und den wilden Stämmen, zwischen 
Ländern, die Jahre des Friedens und der Macht erlebt haben, und solchen, die 
sich inmitten der Leiden des Krieges befinden oder an denselben noch zu tragen 
haben, nutzlose Vergleiche anstellt. Das ist ein durchaus falsches Verfahren. 
Sodann darf man auch nicht die durch die technischen Umgestaltungen 
hervorgebrachten Vortheile dadurch herabsetzen, daß man diese llmgestaltnng 
für die einzige oder die hauptsächlichste Ursache der Leideu, von denen unsere 
Zeit heimgesucht wird, erklärt und für die üble Richtung, welche Production 
wie Consumtion theilweise genommen haben, für die Unehrenhaftigkeit und 
Verschwendungssucht, die Abstumpfung der geistigen Fähigkeiten, der gewisse 
Klassen von Arbeitern verfallen sind, die unbefriedigenden Beziehungen zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Reichen und Armen, verantwortlich 
macht, gleich als ob Grausamkeit und Unterdrückung etwas Neues auf der Welt 
wären, und als ob, wenn das Herz der Menschen verhärtet ist, das fühllose 
Metall der Triebräder oder der Bohrmaschinen den Tadel verdiente, welcher viel 
mehr den ehernen Stirnen und den stählernen Herzen der Menschen gebührt. 
Ferner ist es ein großer Irrthum, daß man allerdings einerseits die 
durch Erfindungen der Neuzeit verursachte große Steigerung der Production 
materieller Güter anerkennt, andererseits aber das Ausbleiben der allgemeinen 
Glückseligkeit für eine Folge der ungerechten Art der Gütervertheilnng ausgibt 
und behauptet, einer kleinen Minderzahl sei es gelungen, die bei weitein größere 
Menge der ht vermehrtem Maßstabe erzeugten Güter in ihre Taschen zu leiten, 
während die Mehrheit nicht besser oder vielmehr schlimmer als zuvor daran 
sei. Es ist allerdings etwas Wahres an diesen Behauptungen. Ein beträcht 
licher Theil der Nothstände der Gegenwart ist wirklich die Folge schlechter
        <pb n="103" />
        5. ñap. Fortschritt in brr Productionsmethobe. 
7:i 
Ģesetze und der Pflichtversäumnisse Reicher und Mächtiger und insofern einer 
ungerechten Vertheilung der Erdengüter beizmneffen. Aber wenn selbst alles 
große Elend beseitigt, ja wenn daS gesamte Nationalvermögen gleichmäßig 
vertheilt wäre, auch dann würde das Mißverhältniß zwischen Production und 
Wohlbefinden der Menschen fortbestehen; denn daS Vermögen eines jeden Ein 
zelnen würde nur gering sein und nicht das Wohlbefinden gewähren, welches 
der großen Masse der Menschen in den Zeiten allgemeiner Prosperität durch 
schnittlich zu theil wird, und man würde sich dann vergeblich nach dem großen 
Wohlstände umschauen, welchen man als Folge der großartigen Triumphe 
der Technik erwartet hatte. 
Endlich aber läßt sich die Thatsache, daß sich daS allgemeine Wohlbefinden 
trotz aller ProductionSfortschritte nicht eingestellt hat, auch nicht aus dem be 
deutenden Anwachsen der Bevölkerung erklären, von dem diese Fortschritte, die 
eine solche Zunahme hauptsächlich ermöglichten, begleitet waren. 
Nur in einzelnen Fällen kann daS starke Anwachsen der Volkszahl mit 
tfug und Recht als Ursache der Verarmung, ja der Verelendung einer mehr 
oder weniger zahlreichen Anzahl von Menschen angesehen werden, und dies 
iss der Fall in ProductionSgebieten mit leicht erschöpflichen Hilfsquellen, wo 
die Ehen sehr frühzeitig und ohne gehörige Ueberlegung geschloffen werden und 
die Bevölkerung zu wenig Kapital besitzt, um auswandern zu können, ohne 
dem Elend entgegenzugehen. Gewisse Gegenden Böhmens und Schlesiens können 
als solche Gebiete bezeichnet werden, in welchen derartige traurige Verhältnisse 
herrschend sind, während andere, gleichfalls vielfach arme Gegenden wie Sa- 
men bi, fWn#e Alicia unb bie%er#ökr 'beë italien#,,, 
Onaul infoio, bet #er#r#ten %#t#it ü)rerGinmo5ner biefen ober 
jenen Arbeitsleistungen. namentlich zu verschiedenartigen persönlichen Dienst 
leistungen und zur Maurerarbeit, eine ganz gesunde wirtschaftliche Organisation 
o» weisen. Sie liefern Typen einer zeitweise auswandernden Bevölkerung, 
welche der nicht reichen, aber traulichen und geliebten Heimat stets neue 
"ņd sich als ein tüchtiger, meist auch in religiöser und 
sittlicher Hinsicht achtungswerther und kinderreicher Theil der Menschheit erweist. 
Bei sorgfältiger Meidung der vorerwähnten Irrthümer gelangt man zur 
Erkenntniß der wahren llrsacheu. warum die großartigen Veränderungen auf 
s em Gebiete des technischen ProductionSverfahrenS nicht eine entsprechende 
Vermehrung des allgemeinen Wohlbefindens zur Folge hatten. 
Diese Ursachen sind darin zu suchen, daß viele der großen Erfindungen 
unserem Wohlsein in der That weit weniger förderlich sind, als man auf den 
ersten Blick meint, und daß die Menschheit von allerlei Ungemach und Ver 
lusten betroffen worden ist, von denen manche der technischen Revolution selbst 
zur Last fallen. Wenn man den Werth der neuen Erfindungen gebührend
        <pb n="104" />
        74 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
würdigt und die dadurch herbeigeführten Nachtheile dagegen abwägt, wird man 
nicht davon überrascht sein, daß der Reingewinn, den die Menschheit aus den 
erstem gezogen hat, nicht so groß ist, als es auf den ersten Blick den An 
schein hat. 
Es kommt vor, daß eine theilweise Kostenersparniß den Anschein erweckt, 
als ob eine beträchtliche Gesamtersparniß vorläge. Sieht man aber genauer 
zu, so stellt sich heraus, daß der betreffende Theil im Bergleich zu den Ge 
samtkosten gar nicht ins Gewicht fällt, daß also auch die bedeutendsten 
Ersparniffe daran nicht ausschlaggebend sind. Wenn z. B. nur ein Zwan 
zigstel des Brodpreises auf Rechnung der Ausgaben für das Mahlen des 
Korns entfällt, so vermag auch die größte Ersparniß bei diesem Proceß den 
Brodpreis nicht um 5% zu ermäßigen. Sodann können auch die weitest 
gehenden Verbesserungen in den Productionsmitteln der großen Bevölkerungs 
masse nur wenig Vortheil bringen, wenn die dadurch erzeugten Gegenstände 
in dem Budget der kleinen Leute geringe oder fast gar keine Bedeutung be 
sitzen. — Wenn sich also die Kosten von Champagner, Schildkrötensuppe, 
Lawntennisraketen, Stahlfedern, Zimt u. dgl. Dingen auch um mehr als 
ein Hundertstel vermindern, so wird sich die Ersparniß in den Gesamt- 
lUlsgaben eines Arbeiters auf unendlich weniger als ein Procent stellen. Die 
großartigsten Fortschritte sind auf dem Gebiete der Communicationsmittel in 
folge der Erfindung der Dampfschiffe, der Eisenbahnen, der Telegraphen u. s. w. 
bethätigt worden. Daraus erwachsen allerdings der Production die größten 
Vortheile. Doch haben diese Verbefferungen im Communicationswesen mehr 
die Folge gehabt, daß Menschen nunmehr in großer Anzahl an Orten bei 
sammen wohnen, wo solches früher bei der Schwierigkeit der Approvisionirung 
nicht möglich war, und daß man sich aus weiter Ferne reichlich mit Lebens 
mitteln versehen kann, als daß dadurch die Ernährung selbst eine bessere 
geworden wäre. Und dann kommt, wie wir schon gesehen, noch etwas anderes 
in Betracht. Diese Erfindungen haben zu mißleiteter Productiou und Con- 
filmtion angetrieben und besonders den Anlaß zu jener Concentration der 
Bevölkerung in den großen Städten gegeben, die, namentlich im Vergleich zu 
den Zuständen der Vergangenheit, einen der größten Uebelstände unserer Zeit 
bildet. So kommt es denn, daß man bei Erwägung der Folgen, welche die 
großartigen Erfindungen des 18. und des 19. Jahrhunderts gehabt haben, 
auch die dadurch herbeigeführten Verluste in Betracht ziehen und diese von 
den dadurch gewährten Vortheilen in Abrechnung bringen muß. 
Ferner ist durch eine Ironie des Schicksals die Chemie nicht nur zur För 
derung der Production, sondern auch als ein Mittel zu Verfälschungen miß 
braucht worden. Was aber die mechanischen Wiffenschaften anlangt, so haben 
sie ihre größten Triumphe bei der Herstellung von Werkzeugen erzielt, die der
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        Ñ. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
75 
Zerstörung dienen. Welchen Aufwand von Mühe und Anstrengung hat man 
z. B. darauf verwendet, um in 15monatiger Tag- und Nachtarbeit aus fünf 
übereinander liegenden Stahlschichten eine Kanone zu fertigen, welche eine Ladung 
von 900 Pfund Pulver erfordert! Es wurde zu dem Behufe ein Rad in 
Bewegung gesetzt, das 2000 Pfund wog und sich mit einer Schnelligkeit von 
2000 Fuß in der Sekunde bewegte. So haben also gerade die Fortschritte 
auf dem Gebiete dieser Erfindungen den Nationen, welche ihre Unabhängig 
keit zu schätzen misten, eine schwere Bürde auferlegt, indem sie die kostspieligsten 
Verbesserungen der Bewaffnung nöthig machten. 
Außerdem sind noch mehrere andere Rückwirkungen der technischen Revo 
lution in Betracht zu ziehen. Dahin gehören die Verunreinigung von Flüffen 
und Gewäffern durch die Abfälle von industriellen Etablissements, infolge deren 
das Wasser nicht mehr trinkbar ist, darin nicht mehr gewaschen werden kann 
und die Fische zu Grunde gehen; die Verschlechterung der Luftbeschaffenheit 
durch Dämpfe, Ausdünstungen und Gase, welche die Vernichtung der Vege 
tation zur Folge hat und immerwährende Reinigungsprocesse, die Erneuerung 
von Kleidungsstücken und Einrichtungsgegenständen und die Renovirung der 
Häuser nothwendig macht; die Verwendung einer beträchtlichen Fläche von 
Grund und Boden, der zu Zwecken des Ackerbaues und andern Nutzungen 
sehr geeignet wäre, zu Eisenbahnanlagen, Fabrikgebäuden u. dgl. 
Man kann beispielsweise annehmen, daß in England mit seinen über 
eine Länge von mehr als 14000 englischen Meilen (22500 km) ausgedehnten 
Eisenbahnen, von denen beinahe zwei Drittheile doppelt- und einige sogar 
dn&gt;- oder viergeleisig sind, viele in Einschnitten oder ons Dämmen dahin,-usen 
as arc 
'o!l ,!r nalí """ Gesamtfläche von 58000 Quadratmeiten NN- 
rnaķ 2.,0 Oi.,(i von 150 700 qkm) oder je eine Ouadratmeiie von 282 der 
Eultur entzogen sind. 
Sodann Haben sich infolge der technischen Umgestaltungen die Verhält 
nisse des Industriebetriebes unangenehmer, ungesunder und gefährlicher als 
sru)er gestaltet. Allerdings sind ja einige ungesunde und mühsame Beschaf 
fungen infolge der gemachten Fortschritte überflüssig geworden, dagegen ist 
aber auch eine größere Anzahl solcher neu eingeführt worden, und wenn sich 
ln unserer Zeit bezüglich der sanitären Schutzvorrichtungen große Verbesserungen 
vollzogen haben und z. B. Feuerschirme, Ventilatoren und Einfriedigungen der 
Maschinen in erhöhtem Maße zur Verwendung gelangt sind, so muß man sich 
dabei gegenwärtig halten, daß viele derselben die Nachtheile der neuen Pro- 
ductionsmethoden zu verhindern bestimmt sind und nichts mit einer Abstellung 
bestandener Mißbräuche zu thun haben. Dieselben erscheinen also nicht als
        <pb n="106" />
        76 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Erfindungen, welche gesundheitsgemäße Arbeit zur Folge haben, sondern stellen 
nur den frühern Zustand in dieser Hinsicht wieder her. 
Es ist wohl wahr, daß die ganz überwiegende Menge der physischen 
Leiden, voll denen die technischen Umwälzungen begleitet waren, nicht auf den 
Maschinenbetrieb, sondern auf nlenschliches Verschulden zurückzuführen sind, so 
z. B. die Ueberanstrengung der Fabrikarbeiter, der Männer sowohl als der 
Frauen und Kinder, dieser große Uebelstand des 19. Jahrhunderts. Aber 
immerhin gibt es eine Summe physischer Leiden, die bis jetzt keine Anstrengungen 
der Wissenschaft itiib der Humanität zu beseitigen vermochte. Dahin gehören 
die Gefährdung des Lebens und der körperlichen Sicherheit inmitten all der 
complicirten Maschinen; die Ausdünstungen, unter denen z. B. die mit dem 
Bleichen beschäftigten Personen zu leiden haben und welchen sie früher, als die 
Stoffe noch in freier Luft durch die Sonne gebleicht wurden, nicht ausgesetzt 
waren; die unerläßliche Nachtarbeit, die z. B. auf den Eisenbahnen und bei 
Hochöfen, deren Feuerung niemals erlöschen darf, nicht unterbleiben kann; 
die große Hitze, die z. B. in Gießereien und Glasfabriken unvermeidlich ist; 
der furchtbare Lärm, wie er in Baumwollfactoreien und auf den Werften 
für den Bau eiserner Schiffe herrscht; und endlich vor allein die beständige 
gespannte Aufmerksamkeit, wie sie jede Arbeit erfordert, bei welcher der Ar 
beiter nicht nach Belieben über die Werkzeuge verfügt, sondern vielmehr voll 
diesen abhängig ist. 
So geschieht es denn, daß z. B. in Birmingham die Fabrikarbeiter, obwohl 
sie hohe Löhne beziehen und gesunde Wohnungen innehaben, ostinai* vorzeitig 
altern, und daß Männer int Alter von 56 oder 57 Jahren dahinsiechen und 
sterben, weil sie infolge der angestrengten Arbeitsleistullg, die ihr ganzes Lebeil 
hindurch währte, völlig erschöpft sind. Das ist ein wirkliches Uebel, nicht aber 
der Umstand, daß die Arbeit inonotoner geworden ist, als das früher der 
Fall war, eine Thatsache, über die bereits im vorhergehenden Kapitel gehandelt 
worden ist. 
Eine andere Frage ist es, ob man auch den Umstand in Anschlag 
bringen soll, daß die gewissermaßen künstlerischen Fähigkeiten, welche die 
Arbeitermassen früher besaßen, sich verloren oder doch eine Abschwächung er 
litten haben, und daß dagegen unschöne und alltägliche Gegenstände maffen- 
haft in Umlauf gesetzt wurden, während sämtliche Erzeugnisse der frühern 
Zeit mehr oder weniger als Producte einer wirklichen Kunstfertigkeit er 
schienen. Diese Frage ist complicirt, und es wird darüber hin und her 
gestritten. Wir wollen darüber nur so viel bemerken, daß sowohl die ge 
steigerte Entwicklung als die Abnahme des Schönheitssinns Erscheinungen sind, 
deren Gründe, wie die Kunst- und die Kulturgeschichte lehren, nicht vollständig 
erforscht werden können, daß eine überraschende Abnahme des Schönheits-
        <pb n="107" />
        77 
5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
Pfühls in Zeiten stattgefunden hat, in welchen keine technische Revolution 
sich vollzog, welche dafür verantwortlich gemacht werden könnte, und daß eä 
für die ärmern Klaffen denn doch keinen ausschlaggebenden Werth besitzt, 
wie die Gestalt ihrer Hausgeräthe beschaffen oder welches die Farbe ihrer 
Kleidungsstücke ist. Es ist von unendlich größerer Bedelltung für dieselben, 
daß sie ihren gesicherten anskömmlichen Erwerb besitzen und eines von wahrer 
Frömmigkeit getragenen und durch gegenseitige Zuneigung und liebende Für 
sorge verschönerten Familienlebens genießen K 
Ferner muß man mit den infolge der technischen Verbesserungen er 
zielten Vortheilen die Verluste in Vergleich bringen, welche sich allerdings nur 
zeitweilig daraus ergeben, daß gewiffe Besitzthümer an Werth verlieren, und 
daß sich gewisse Fähigkeiten der neuen Productionsmethode nur schwer an 
paffen lassen. Je werthvoller diese Besitzthümer und je specieller entwickelt diese 
Fähigkeiten sind, desto größer sind die Verluste. In wie vielen Gewerbs- 
zweigen haben die gelernten Handwerker ihren Verdienst verloren! Aber das 
furchtbare Elend, welches vielfach die Folge davon war, der wirtschaftliche Ruin, 
welcher z. B. über die Handweber in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 
&gt;n England und Indien hereinbrach, kann nicht als nothwendige Folge der 
Umwälzung in der Productionsmethode, die sich in diesen Ländern vollzog. 
.'/à '"knig man den Aufschwung der industriellen Massenproduction und die 
ästhetische Gestalt der Erzeugnisse in zu engen Zusammenhang bringen darf, dafür 
»»Ş, 
ai^ülT" 9 !!' àrd man da nicht zu dem Urtheile gelangen, daß die Mand 
ril^« m Un *L C£i . r k tcr, f hinter den Leistungen des Hofzimmermalers Kaiser Hein 
um rm « m&lt; ^ ^"t zurücksteht! Aehnliches gilt von den einfachen Kattunen und 
Wollstoffen, in die sich die Frauen des Volkes heutzutage kleiden. Mögen sie oft an 
^o i i a zu wünschen übrig lassen, ihre eingewobenen oder ausgedruckten Muster können 
ich ganz gut neben denjenigen sehen lassen, die wir auf alten kostbaren Stoffen deü 
rnhern Mittelalters wahrnehmen, z. B. neben denjenigen, die sich in den kunst- und 
b^^ìî^ìKkschichtlichen Aluseen, im Nationalmnseum zu München, im Hotel Cluny 
zu Paris und anderwärts finden. Es ist auffallend, daß die Baukunst, und zum Theil 
auch die decorative Bildhauerarbeit, soweit es sich nicht um menschliche Formen handelt, 
lu jenen fernen Zeiten verhältnißmäßig weit höher stand als die Kunstindustrie. Man 
"sieht daraus, wie wenig allgemeine Urtheile auch in dieser Hinsicht am Platze sind 
besseres Arbeiterzimmer des 19. Jahrhunderts ist im Vergleich selbst mit den 
àhnräumen der kleinern Bürger des frühern Mittelalters fast immer ein glänzendes 
Prunkgemach.
        <pb n="108" />
        78 
I. Buch. Production und Consumtion. 
bezeichnet werden. Eine weise Regierung kann es verhindern, daß sich solche 
Wandlungen plötzlich vollziehen, und kann diesen Opfern von Umgestaltungen, 
welche sich zum allgemeinen Besten vollziehen, die verdiente Entschädigung 
gewähren, so daß die unvermeidlich eintretenden Verluste gemildert werden 
und sich erträglich gestalten. In Ländern hingegen, in welchen die socialen 
Verhältnisse desorganisirt sind, haben gewisse den arbeitenden Klassen ange- 
hörige Kreise der Bevölkerung in der That allen Grund, sich der Einführung 
der Maschinen nach Kräften zu widersetzen. Die Unternehmer aber fühlen 
sich in solchen Fällen angetrieben, Erfindungen zu veranlassen, deren sie sich 
als Mittel bedienen können, um des Widerstandes ihrer Arbeiter Herr zu 
werden oder deren Unabhängigkeit zu vernichten. Es war das z. B. während 
der socialen Kämpfe zu Beginn dieses Jahrhunderts der Fall. Dazumal 
gelangten in London eine verbesserte Druckerpresse und in der Nottinghamer 
Strumpfwarenindustrie Arbeit ersparende Webstühle zur Verwendung. Auch 
in spätern Zeiten haben Arbeitseinstellungen häufig die Veranlassung dazu 
geboten, daß Verbesserungen im Maschinenwesen vorgenommen wurden, wie 
solche Verbesserungen umgekehrt auch die Ursache von Arbeitseinstellungen 
geworden sind. Alle diese Erscheinungen brauchen aber nicht mit Naturnoth 
wendigkeit einzutreten. 
Jedenfalls beruht die gegen die Maschinen erhobene Anklage, daß sie die 
Gesamtheit der Arbeiter durch Verminderung der Nachfrage nach Arbeit 
schädigten, auf ganz irrthümlicher Anschauung der Verhältniffe. Die Ver 
wendung von Maschinen ermöglicht vielmehr eine Steigerung der Production 
und gewährt dergestalt einer größer» Anzahl von Menschen die Möglichkeit, 
ihreil Unterhalt zu finden. Sie gewährt den Menschen ein größeres Thätig 
keitsfeld und ruft eine stärkere Nachfrage nach Arbeit hervor. Mur in den 
Fällen, in welchen entweder die Production unrichtige Bahnen eingeschlagen 
hat, wie z. B. da. wo auf Güter, welche der Production erst in zweiter 
Linie dienen, wie etwa auf Eisenbahnbauten, viel Arbeit und Kapital ver 
wendet worden ist, oder wo die Einführung des Maschinenbetriebes die Ver- 
theilung des Nationalvermögens beeinflußt und es wenigen ermöglicht hat, 
auf Kosten des Elendes vieler zu prositiren. kann es vorkommen, daß für 
kürzere oder längere Zeit gewisse Kreise der Arbeiterschaft nicht den ausreichenden 
Unterhalt finden. Aber es kommen Fälle einer schlechten Vertheilung des 
Nationalvermögens auch da vor, wo Maschinen nicht zur Verwendung ge 
langen, und eine solche Vertheilung ist mit der Einführung und dem 
Gebrauche derselben durchaus nicht nothwendigerweise verbunden. Es gibt 
genug andere Gelegenheiten zur Beeinträchtigung und Unterdrückung. Die 
künstliche Verminderung der Jntensivität der Production von seiten der 
jenigen, welche über einen großen Theil der Productionsmittel verfügen und
        <pb n="109" />
        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 79 
Me batauä etfo^be Bevölkerungsabnahme, wie sie England. Ichaltland 
"i 3 “ »U verschiedenen Zeiten erlebt haben, ist ein höchst bettaqens- 
werthe- Schaufel. füllt aber dem technischen Fortschritt als solchen, nicht zur 
? at buh« °uch nicht in Betracht zu kommen, wenn wir di- Gewinn- und 
«rluste. d,e sich aus diesem Fortschritt ergaben, gegeneinander abwagen. 
immerhin bleibt aber, selbst wenn dafür gesorgt wird, daß die Bevölke- 
ung, welche durch die nach und nach in den verschiedenen Productionszweigen 
m,Wnb,g geworbene Ginf%ung ber #n#en Umgeßaltnngen umiŞren 
lenst kommt, anderweitige Beschäftigung und auskömmlichen Erwerb findet. 
ffph 9r °f r àlstand als Folge der technischen Revolution der Neuzeit be- 
2bZ ^aWeWerminberung bergaŞIber &amp;u ben eigentli^en MöW= 
J u zahlenden Famüien. Die von uns bereits citirte Abhandlung von 
■ 
--—2 es r- 
‘-iXïssS'SÄrsa;*;
        <pb n="110" />
        80 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Eine radicale Hilfe gewähren aber alle diese Maßregeln nicht. Es muß 
Vielmehr vor allem darauf hingewirkt werden, daß die technischen und die 
sonstigen Vortheile, welche den großen Betrieben zur Verfügung stehen, auch 
den kleinen Unternehmern zugänglich gemacht werden, wenn anders man dieß 
in socialer Hinsicht so werthvolle Schicht der Bevölkerung, die besondere Bürg 
schaften für Religiosität, Sittlichkeit und gesundes Familienleben bietet und 
einen mächtigen Schutzwall gegen das Vordringen der Socialdemokratie bildet, 
zwar nicht völlig aufgelöst — denn ein vollständiges Verschwinden derselben 
ist nicht denkbar —, wohl aber auf das bedeuklichste vermindert und an 
Wohlstand reducirt sehen will. Es niuß also zunächst für ausgiebige ge 
werbliche Bildung gesorgt, dann aber mit aller Macht, nöthigenfalls auch 
durch staatliche Steuererleichterungen für derartige Vereine, dahin gewirkt 
werden, daß die kleinen Unternehmer den Rohstoff gemeinschaftlich eintauien, 
genossenschaftliche Verkaufshatten erstellen und zur Uebernahme gewiffer Arbeiten, 
die bisher in der Werkstatt eines jeden einzelnen Meisters verrichtet wurden, 
einen gemeinschaftlichen Maschinenbetrieb einrichten. Auch die Zuleitung von 
Triebkräften aus deren gemeinsamen Erzeugungsstätten in die Arbeitslocale der 
einzelnen Unternehmer erweist sich für gewisse Unternehmungen von heilsamstem 
Einfluffe. Freilich erfordert es Mühe, die vielfach der Routine ergebenen 
oder inuthlosen Kleiniueister an solche Fortschritte zu gewöhnen. Wie wenig 
haben in dieser Hinsicht die österreichischen obligatorischen Gewerbsgenoffen- 
schaften seit ihrer Errichtung auf Grund des Gesetzes vom Io. März 188.) 
bis jetzt zu stände gebracht, obgleich sie dazu das Recht besitzen! Allerdings 
dürfen sie ja auch — wie billig — die einzelnen Meister. die vielleicht schon 
alle derartigen Veranstaltungen getroffen haben, nicht zur Mitwirkung hierbei 
zwingen. Es ist Aufgabe höher Gebildeter, in dieser Richtung leitend und 
helfend einzugreifen und nach dem Vorbilde des von Schulze-Delitzsch und 
Raiffeisen in Deutschland, dem Kapuzinerpater Ludovic de Besse in 
Frankreich u. a. m. für die Vorschußkassen und Volksbanken Geleisteten den ersten 
Anstoß zu geben. Wenn nur einige Genossenschaften prosperiren, folgen weitere 
Gründungen von solchen bald nach. Rur kann auf dem Felde solcher schon 
mehr oder weniger den Charakter von Productivgenossenschaften tragenden 
Vereinigungen nie und nimmer von Zwangscorporationen die Rede sein. 
Das Hineinzwingen der indolenten Elemente, deren es zu allen Zeiten, und 
zwar meist infolge eignen Verschuldens der betreffenden Individuen gibt, muß 
mißest, GocialpoWif unb WemaUu%' H, 1 (Wien 1898), o. ^-27?. 
selbe spricht sich anläßlich des österreichischen Gesetzentwurfs vom 26. Januar 1892 su 
derartige Maßregeln aus und weist auf die in verschiedenen Ländern (bayrisches Gesetz 
von 1868, preußisches von 1880, ungarisches von 1884) getroffenen Verfügungen, e.ne 
besondere Besteuerung und das Erforderniß vocgängiger Erlaubniß, bin.
        <pb n="111" />
        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
81 
nothwendig jeden Aufschwung lähmen, und überhaupt kann auch niemanden 
zugemuthet werden, seine vielleicht schon mit allen Verbesserungen ausgestattete 
Unternehmung wider sein eigenstes Interesse der Gemeinwirtschaft einzuverleiben. 
steht mit den Principien der Gerechtigkeit durchaus nicht in Widerspruch, 
wenn den Einzelnen im Gesamtintereffe gewisse Beschränkungen ihrer öko 
nomischen Freiheit auferlegt werden; niemals aber kann es gerechtfertigt er 
scheinen, daß der Staat die Vergesellschaftung der Production im großen lind 
ganzen zwangsweise einführt. Das hieße offen den Boden des Socialismus be 
treten, den Boden der ans dem Privateigenthum aufgebauten, einzig möglichen 
und zweckdienlichen Gesellschaftsordnung verlassen! 
^ Uebrigens muß hervorgehoben werden, daß der moderne Fortschritt der 
Technik im Dienste der Güterproduction in gewissen Fällen auch den kleinen 
Unternehmern Vortheil gebracht hat. Man denke nur an die Gasmotoren, 
öie mit wenig Raum und geringen Kosten bedeutende Arbeitsersparniß er 
möglichen. Ja in Bezug auf einen der größten Productionszweige hat das 
klassische Werk über die Eisen- und Stahlindustrie des Sir Louthian Bell 
Elches die Entwicklung dieser Industrien seit etwa einem halben Jahr^ 
hundert darstellt, die überraschendsten Thatsachen zu allgemeinerer Kenntniß 
gebracht: Im Jahre 1850 wurde das Eisen in den kleinen Hochöfen der 
Gebirgsthäler zum Preise von 50 Francs das Kilo hergestellt, zehn Jahre 
spater kommt der mit Steinkohlen geheizte Puddelofen in Verwendung, welcher 
dieseri Preis auf 12 Francs herabmindert. Dann folgen die Erfindungen 
von Bessemer, Siemens und Martin und endlich diejenige der Entphospho- 
rirnng des^Materials, welche die Errichtung der gewaltigen Eisen- und Stahl- 
iDcdc ;ur &amp;%e haben u,ib noch weitern Ņrei§f)erabfe*unoen führen. 2a 
Wet abermals ein mistiger %o#Wt statt: ein, abermalige Grfmbunq 
&lt;W convertisseurs ltobert) lehrt „,m Ausgangspunkte der Entwicklung 
unt und macht es abermals möglich, daß kleine Etablissements bestehen 
t mit den großen in O'oncurrenz treten können. Etwaige weitere Er- 
J! ^ņgeņ zu Gunsten einer Wiederaufnahme der Production in kleinerem 
aßstabe würden jedenfalls von heilsamster wirtschaftlicher und socialer Be 
deutung sein. 
Zum Schluß müssen wir uns bei der Beurtheilung und gegenseitigen 
wägung der durch die Veränderungen des technischen Productionsverfahrens 
zumal in den letzten anderthalbhundert Jahren — herbeigeführten Verluste 
! lu Vortheile den Umstand gegenwärtig halten, daß ohne dieselben das Ge 
setz der abnehmenden Einträglichkeit, von welchem im 2. Kapitel 
Französische Uebersetzung von A. Hallopeau, Principes de la fabrication du 
er et de l’acier. Paris 1888. 
Devas.Kämpf». Volkswirtschaftslehre. ß
        <pb n="112" />
        82 
I. Buch. Production und Consumtion. 
gehandelt worden ist, 511 ungehinderter Wirkung gelangt sein würde, indem 
gewisse der Erde hauptsächlich von Menschenhand zugefügte Nachtheile nur 
durch die heilsamen Folgen dieser Erfindungen gut gemacht wurden. Bon 
solchen Nachtheilen haben wir hauptsächlich die folgenden vier Arten an 
zuführen : . 
1. Die Erschöpfung des Bodens durch den Ackerbau, indem 
nämlich dem Boden häufig mehr Stoffe entzogen werden als ihm wieder 
zufließen. Ein solcher Raubbau wird gewöhnlich, wie er eine Ursache der 
Armut ist, durch die Dürftigkeit derjenigen, die ihn treiben, verschuldet. 
5a§ mai g. 0. mä^enb ber ersten #fte bi# 3a^r^nnbertS bei ir#en 
Pächtern der Fall, die sich in der elendesten Lage befanden, weil ihnen jeder- 
Seit getünbigt merben tonnte. Unb so bereit es # no* gegenmöitig in 
Dftinbien. ßier #rt bie #e Gal&amp;aufiage &amp;n einer Bernunberung bea 
Viehstandes und treibt der Mangel an Holz die Eingebornen dazu, den Mist 
als Feuerungsmaterial zu benutzen, so daß der Boden mehr mid mehr er 
schöpft wird. In allen solchen Fällen müffen also außer den technischeii 
Verbessernngen auch solche socialer und unter Umständen auch moralischer Art 
in Anwendung kommen. 
Gegen eine sich wahrnehmbar machende Bodenerschöpfung sind übrigens 
nicht nur die künstlichen Ersatzmittel für die dem Boden entzogenen Stoffe, 
sondern auch angemessene Zeiten der Ruhe, wie sie unsere Vorfahren ihm in 
so reichem Maße gewährten, in Anwendung zu bringen. 
2. Das Aufbrauchen des Mineralreichthums. In dieser 
Hinsicht wird freilich besonders reichlich für Ersatz gesorgt. Obgleich ein 
Bergwerk nach dem andern erschöpft wird und die altberühmten Minen 
von den Silberbergwerken Attikas an bis zu den Zinnlagern von Corn 
wall ihre Bedeutung verloren haben, so war dennoch die Erde infolge 
der Entdeckung neuer Mineralschätze sowie neuer Förderungsmethoden und 
neuer Verwendungsarten für die gewonnenen Producte in dieser Hinsicht 
nie so gut versorgt, als das heutzutage der Fall ist. Freilich sind die 
verschiedenen Nationen und Länder hierin durchaus nicht gleich günstig ge 
stellt. Der gewaltige Reichthum, welchen England in seinen Kohlenfeldern, 
Rußland und die Vereinigten Staaten an Petroleumquellen und Chile in 
seinen Nitratlagern besitzt, ist möglicherweise in verhältnißmäßig naher Zu 
kunft erschöpft. .. . h 
3. Die Ausrottung oder die Verminderung nützlicher uno 
die Ausbreitung schädlicher Thiere und Gewächse, wobei dst 
letztere oftmals eine Folge der erstem ist. So ist z. B. die Seekuh gänzst« 
ausgerottet, unb ^at fi# bie 3# ber Balroffe, ber Seeottern, ber W 
und der Visone sowie verschiedener Arten von Vögeln in bedenklicher Weist
        <pb n="113" />
        5. Kap. Fortschritt in der Productionsmethode. 
83 
vermindert, wahrend durch die Verminderung dieser letztern das Ueberhand- 
nehmen schädlicher Infecten befördert wurde. Die von Europa nach Australien 
eingeführten Kaninchen haben dort Tausende Acres von Weideland ruinirt. 
Tie so schnell sich vermehrende, gefräßige braune Ratte (mus decumanus), 
welche zu Anfang des 18. Jahrhunderts an der untern Wolga sich zeigte, 
hat sich seitdem durch ganz Europa verbreitet und auf Schiffen ihre Ueber- 
fahrt nach den übrigen vier Welttheilen gemacht. Das abscheuliche Unkraut, 
welches die Pest der Flüsse Englands bildet, die Anacharsis adsinastrum, 
Ģ aus Amerika eingeschleppt worden. 
4. Die aus der Vernichtung der Wälder erwachsenden 
Nachtheile. Diese Vernichtung, wohl zu unterscheiden von der Ausrottung 
gewisser Baumarten, wie der Cedern vom Libanon oder der Kanrisichte in 
Neuseeland, stellt sich als eine überaus folgenschwere Beeinträchtigung des 
ohlc'2 der Menschheit dar. Millionen Ouadratmeilen Landes sind zur Wüste 
geworden, noch weitere Strecken ernstlich geschädigt, weil man die Wälder auf 
en Abhängen und den Höhenzügen der Berge sowie an den Meeresküsten 
vernichtet hat. Uebermäßige Regengüsse und lange anhaltende Dürre, Ueber- 
Ichwemmungen, leere, steinige Flußbetten, Erdrutschungen an Berglehnen, 
«temgetrümmer in Thälern, sumpfige Niederungen, scharfe oder salzhaltige 
estandtheile mit sich führende Winde, welche ungehindert über das Land dahin 
wehe,l und den Pflanzenwuchs beeinträchtigen oder zerstören, unfruchtbar 
machender Sand oder Meereswellen, welche üppige Wiesengelände bedecken oder 
(5#ör,ne gieriger SnfeKen, ^ beren Vertilgung eä an Vögeln 
Ta 200man9e ü' r ba * imb * e nad) bcn örtlichen Verhältnissen die mannig- 
ÄSiTÄÄÄÄS 
àlkas, Schottland und Irland haben sämtlich unter dieser Waldverwüstung 
geilen und leiden noch daran. In manchen Ländern datirt dieselbe schon 
on alten Zeiten her. So wurden die Wälder an den Ostküsten Schottlands 
va)rend der Kriege mit England im 15. Jahrhundert vernichtet, was dann 
Zur Folge hatte, daß heute die große Sandbank von Moray iinb Aberdeen- 
lm eme früher bewohnte, fruchtbare Gegend bedeckt. Auch die Entwaldung 
Istriens durch die Nenetianer fällt noch in das Mittelalter. In andern Fällen 
! îbselbe großenteils oder vollständig neuen Datums. So wurden die Wälder 
&gt;n Irland hauptsächlich in unserem Jahrhundert vernichtet. Es wurden da- 
urch 7000000 Acres an Grund und Boden in nackten Felsengrund oder 
Ul Torfmoore verwandelt. In den Vereinigten Staaten aber nimmt dieser 
llnheilvolle Proceß noch immer seinen Fortgang. Dort hat bisher nur der
        <pb n="114" />
        84 
I. Buch. Production und Consumtion. 
einzige Staat Pennsylvania ein Forstschutzgesetz K Dergestalt konnte denn 
ein ernster Forscher behaupten, es würde sich bald die Holzausfuhr aus Böhmen 
und andern europäischen Landern nach dem östlichen Theil der großen ameri 
kanischen Republik lohnen. 
Der größere Theil des Entwaldnngsprocesses hat sich gerade während der 
großen technischen Umwälzung vollzogen, welche diesen Mißbrauch auf ver 
schiedene Weise begünstigt hat, und zwar hauptsächlich dadurch, daß sie die 
Bearbeitung und den Transport des Bauholzes erleichterte, sowie daß ganze 
Wälder zu Eisenbahnschwellen verbraucht wurden. Uebrigens erkennen jetzt 
alle Verständigen an, welche Übeln Folgen das Verschwinden der Wälder nach 
sich zieht. An vielen Orten wird dem Fortschreiten des Uebels entgegen 
gewirkt oder gänzlich Einhalt geboten, und in manchen Gegenden wurden 
sogar umfangreiche Wiederaufforftungen vorgenommen. Auch wird in Zu 
kunft die immer mehr in Uebung kommende Verwendung metallener Eisen- 
bahnschwellen die Nachfrage nach Holz vermindern. Das alles kann aber die 
ungeheuern Verluste, welche die Welt durch die Entwaldung erlitten, nicht 
ungeschehen machen. Um dieselben in ihrer ganzen Größe zu ermessen, darf 
man nicht aus dem Auge verlieren, daß auch in den Gegenden, wo sie von 
keinem der eben erwähnten klimatischen Uebelstände begleitet war, sich ernst 
liche Schädigungen geltend gemacht haben, die mit den aus der anderweitigen 
Nutzbarmachung des Grund und Bodens sich ergebenden Vortheilen in Ver 
gleich zu bringen sind. Dahin gehören das Verschwinden geeigneter Stätten 
zu gesunden Körperübungen und trefflichen Vergnügungen, die Verminderung 
des Vorrathes von Bau- und Feuerungsmaterial, an Viehfutter und Streu. 
Solche Verluste haben hauptsächlich die Armen geschädigt, lind deshalb sind 
sie zu häufig übersehen worden. 
Indessen darf andererseits auch llicht übersehen werden, daß die tech 
nischen Fortschritte, zu deren Nutzbarmachung doch zum größten Theile die 
Kohle in Anwendung kommt, deren Gewinnung wiederum durch den ver 
vollkommneten Bergwerksbetrieb bedeutend erleichtert wurde, eine beträchtliche 
Holzersparniß ermöglicht haben, wie denn auch bei den Häuser- u. dgl. Bauten 
vielfach Eisenbestandtheile statt des Nutzholzes verwendet werden. 
So gibt es denn Erklürungsgründe genug für die unläugbare That 
sache, daß die großartigen Ilmwälzungen der techilischen Productionsmethodeil 
' Es ist wohl richtig, daß in den Vereinigten Staaten ein Gesetz jedem Ansiedler 
160 Acres Land noch über das Gewöhnliche hinaus zuweist, wenn 10 derselben binnen 
zwei Jahren mit Waldbäumen bepflanzt werden, aber das gilt nur von dem der 
Union als solcher gehörigen, noch unbesiedelten Gebiete und vermag ein gesetzliches 
Verbot der rücksichtslosen Abholzung nicht zu ersetzen.
        <pb n="115" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
85 
ouch in Ländern, welche sich langer Friedensperioden zu erfreuen hatten, keinen 
größern Nutzen für das Volkswohl gehabt hatten. Nur so viel möge noch 
hervorgehoben werden: Einen großen Vortheil haben die Fortschritte auf dem 
Gebiete des Productionsverfahrens zweifellos gehabt: sie haben die Ausbreitung 
civilisirter Völker über den Erdball beträchtlich gefördert und dergestalt eine 
vorteilhafte Auswanderung und damit wieder eine Bewegung ermöglicht, von 
deren Bestand die Wohlfahrt der Menschheit zum guten Theil abhängt. 
Sechstes Kapitel. 
Der Schauplatz und die Ausdehnung der Güterproduction. 
Tiefes Kapitel bildet eine Ergänzung der vier vorhergehenden. Wenn 
oie productiven Eigenschaften der Erde und der Menschen so sind und die 
Organisation und der Fortschritt der Güterproduction sich so vollziehen, wie 
wir das in diesen Kapiteln geschildert haben, so laffen sich auch gewisse Schlüffe 
auf die Orte, an welchen die Production stattfindet, und auf ihren Umfang 
ziehen. In dem vorliegenden Kapitel werden wir uns also mit den natur 
gemäßen Folgerungen ans den soeben angedeuteten Prämissen zu beschäf 
tigen haben. 
^ie emanen mterrnerben on Orten eräugt, bonmel# einieber 
ffinc „ocntl)ü,n(i4e W- CftmolS me# bie %robuctio„e= 
Verhältnisse Erscheinungen auf, die bringend eine Erklärung heischen, aber diese 
Wlanrno iß immer I#t. Won #t olkrbingë 'nuf ben er# Bild 
(m, W eë Bergwerk unb (5kmbrüd)e nur bo geben sonn, too bn 6rbe 
n ""alien abgewonnen werben können, unb baß nichts wachsen kann. wo 
v en und Klima dies nicht verstatten. Dagegen gibt es auch andere, 
schwerer zu lösende Fragen. Warum liegen z. B. in Irland prächtige Bau- 
ma enalien unbenutzt, während der Thon des Themsethales zu zahllosen Ziegeln 
erar eitet wird? Warum werden Nunkelrüben in der preußischen Provinz 
vchsen, in Böhmen unb Mähren unb im Nordosten von Frankreich in so 
llwper Menge, in Großbritannien und Irland dagegen in so geringer Zahl 
gezogen? Warum sind die Baumwollmanufacturen in gewissen Gegenden 
nglands, warum ist die Strumpfweberei wieder in andern concentriti ? 
'ooldje Erscheinungen lassen sich zweifellos erklären. Ihre Ursachen sind 
wannigfacher Natur und stehen oftmals auf verschiedene Weise in Wechsel 
wirkling. So ist es denn schwer vorauszusagen, in welchen Gegenden sich
        <pb n="116" />
        86 
I. Buch. Production und Consumtion. 
die einzelnen Productionszweige in Zukunft entwickeln werden, wenn man auch 
die Gründe sehr wohl erkennen kann, weshalb sie in der Vergangenheit in 
diesen oder jenen Districten geblüht haben. 
Wenn sich die Verhältnisse günstig und ebenso günstig wie an andern 
Orten erweisen, so ist der Wohnort der Consumenten die Statte, wo sich sämt 
liche Productionszweige entwickeln werden. Das ist aber in der Regel nicht 
der Fall, vielmehr werden die Sachgüter vielfach an Orten prodncirt, von 
deren Bewohnern sie nicht consnmirt werden. Tie physischen Bedingungen 
der Production sind höchst verschiedenartiger Natur, und auch betreffs der 
Transportirbarkeit der Güter walten die beträchtlichsten Differenzen ob. So 
kommt es, daß man um jede Stadt und jedes Dorf herum sowie jede be 
deutende Verbindungsstraße entlang gewisse Streifen von Grund und Boden 
bestimmten Zweigen der Production gewidmet findet, und zwar der Pro 
duction von Gütern, die weniger leicht transportirbar sind. Die der Stadt am 
nächsten gelegenen Theile dieser Zone werden zur Production der am schwersten 
transportabeln Erzeugnisse verwendet, die weiter abliegenden zur Hervorbringung 
der leichter transportabeln. So werden z. B. frische Gemüse, Blumen und 
Früchte sowie frische Milch in Europa und Amerika in unmittelbarer Nähe 
der Städte prodncirt, während die Weizencultur und die Viehzucht recht wohl 
in weiter Entfernung betrieben werden können; man muß dabei nur im Auge 
haben, daß sich die Entfernung in wirtschaftlicher Hinsicht nicht nach der 
Meilenzahl bemißt, sondern danach, in welchem Maße die Communications- 
mittel vervollkommnet, ununterbrochen und für Menschen und Sachgüter 
gefahrlos sind. Es kann übrigens vorkommen, daß die regelmäßige Ge 
staltung dieser Zonen durch physische Verhültuisse unterbrochen und daß 
die Ansiedlung der Consumenten gleich anfangs von deren Gestaltung be 
dingt ist. 
Weiter wird die Wahl der Oertlichkeiten, an denen sich die verschiedenen 
Productionsvorgänge vollziehen sollen, durch die Schwierigkeit oder Leichtigkeit 
bestimmt, mit welcher das Rohmaterial, die übrigen Productionsmittel unb 
die fertig gestellten Producte an ihren Bestimmungsort transportirt werden 
können. Es wird also für die Anlage eines Unternehmens, für die Cultur 
gewisser Pflanzen derjenige Platz ausgewählt werden, von dem aus die Trans 
portkosten sich ceteris paribus am niedrigsten stellen. So werden Säge 
mühlen in der Nähe von Wäldern, also nahe beim Bezugsplatze des Roh 
materials, große Kunsttischlereien bei großen Städten, also in der Nähe der 
Consumenten, eine Menge moderner Industrie-Etablissements zunächst bei den 
Kohlenbecken angelegt, welche das Feuerungsmaterial, dessen Transport meist 
kostspieliger ist als derjenige der dort angefertigten Erzeugnisse, für ihren Be 
trieb liefern. Es ist jedenfalls billiger, Baumwolle und Seide zu versenden.
        <pb n="117" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
87 
als Kohle; deshalb befinden sich anch die Textilmanufacturen nicht inmitten 
der Baumwollplantagen oder der Schafweiden, sondern in der Nähe der 
Kohlenlager. 
Wenn die Producte verschiedene Bestandtheile enthalten, wie z. B. die 
Mastochsen, welche zugleich Fleisch, Talg und Häute liefern, oder wie das Ge 
treide, aus welchem Körner und Stroh gewonnen werden, ergeben sich wieder 
andere Combinationen. Aehnlich verhält es sich, wo gewiffe Gewächse nicht 
sowohl um ihrer selbst willen als vielmehr zur Vorbereitung des Bodens für 
andere cultivirt werden. 
Ferner ist es für verschiedene Productionszweige, ganz abgesehen von der 
Nähe der Consumenten oder der Roh- und der Hilfsstoffe, Vortheilhaft, daß 
şie sich an gewissen Orten centralisirt finden. Es ist dies z. B. mit der 
Posamentirerindustrie und der Strumpfweberei in Nottingham der Fall, die 
sich ebensogut in der Umgegend von Manchester entwickelt haben könnten; 
gleicherweise ist die Lchlöfferfabrikation in Staffordshire concentrirt, obgleich sie 
ebensogut in Yorkshire zu betreiben wäre. Diese Art der Centralisation wird 
oc a Usati on der Industrie im engern Sinne genannt. Die Gründe 
Nw dieselbe sind mannigfacher Natur. Der Fachunterricht kann vollkommener 
Mn, wo viele demselben Productionszweige sich widmende Menschen vereinigt 
lind. An solchen Orten ist auch die wechselseitige Unterstützung leichter, und es 
besteht daselbst eine größere Wahrscheinlichkeit, daß Erfindungen gemacht werden. 
Auch der Absatz findet sich auf diese Weise erleichtert. Es stehen ein aus 
gebildeteres Transportwesen und beffere Maschinen zur Verfügung, und es 
entwickeln sich die Hilfsindustrien, namentlich solche, welche das für andere 
Productionszweige nöthige Material produciren und die Abfälle verwerthen 
m Grabe, mâ^enb eë f# ni# Wonnen mürbe, beratenen Unter! 
nehmungen an Orten zu errichten, wo bie betreiben Jnbustrien nur in 
kleinem Maßstabe betrieben werben. Wie nothwendig ist es, unter ben gegen- 
ii artigen Verhältnissen besonbers für bie Unternehmer ber Productionszweige, 
welche einen sehr vervollkommneten, complicirten Maschinenbetrieb benöthigen, 
-ente zur Hand zu haben, die jeden Schaden an den Maschinen ausbessern 
und unbrauchbar gewordene Theile derselben ersetzen können! So war denn 
le Localisation verschiedener Arten von Unternehmungen schon in frühern 
Seiten von höchster ökonomischer Bedeutung, und gewiffe Städte und Dörfer 
erzeugten ihre bestimmten Specialitäten. In der Gegenwart ist aber diese 
Form der Organisation von noch weit größerer Bedeutung. Von einem 
entrum aus werden nicht mehr Tausende, sondern Millionen von Con- 
sumenten versorgt. 
Cs muß also einleuchten, von wie großem Vortheil es für eine Gegend 
Ml wenn sich ein Productionszweig in ihr zuerst entwickelt. Ein solcher Ort
        <pb n="118" />
        88 
I. Buch. Production und Consumtion. 
kann zum Mittelpunkt eitler Industrie werden, welche die ganze Erde mit ihren 
Erzeugnissen versorgt, obgleich sich ein Dutzend anderer Orte für dieselbe 
ebensogut geeignet hätten. Diese hatten zu gleicher Bedeutung gelangen können, 
wenn sie nur ben Anfang gemacht und die betreffende Industrie zuerst ins 
Leben gerufen hätten. So sollten sich beim die Regierungen, welche ein rich 
tiges Verständniß und reges Interesse für den Aufschwung und die Bevölkerungs 
zunahme der ihnen anvertrauten Länder besitzen, eifrig bemühen, diesen die 
Bortheile des Gesetzes des steigenden Productionsertrages durch die LocalisirtNtg 
möglichst vieler Industrien und anderer Prodnctionszweige zu sichern. Zlr 
diesem Behufe greifen die Staaten zur Einführung von Schutzzöllen, von denen 
im 6. Kapitel des II. Buches die Rede sein tvird, wo wir vom internationalen 
Handel zu sprechen haben; und aus demselben Grunde wird die Einwanderung 
begünstigt, um das langsame Anwachsen der Bevölkerung zu beschleunigen und 
die günstigem Chancen nicht zu verpassen. 
Abgesehen vom Gesichtspunkte des Schlltzes der einheimischen Prodtlction 
kann die Localisirung der Industrie seitens der Regierungen allch aus fisca- 
lischen Gründen befördert werden, um sich eine Einnahmequelle in Gestalt 
von Abgaben auf gewisse Erzeugnisse zu verschaffen. Dahin gehören Maß 
regeln wie die Beschränkung des Opiumbaues auf gewisse Gegenden in Indien 
und das Verbot des Tabakbaues in Großbritannien und Irland. Ferner ist 
auch noch zu bemerken, daß die Mißbräuche schlechter oder schwacher Regierungen, 
Anarchie, willkürliche Besteuerung u. s. w., sich für einfach und billig arbei 
tende Prodnctionszweige viel weniger fühlbar machen als für solche, die kost 
bare Vorrichtungen und eine complicirte Organisation erfordern. 
Bon besonderer Wichtigkeit sind ferner die gewaltigen Veränderungen, 
welche sich im Laufe des 19. Jahrhunderts in der Art und Weise des Trans 
portes von Menschen rmd Sachen vollzogen haben. Andere Veränderungen 
und Verbesserungen, die auf frühere Zeiten zurückgehen, haben in der That 
auch wichtige Folgen gehabt und auf die Auswahl der Gegenden, in denen 
sich verschiedene Prodnctionszweige entwickeln sollten, bedeutenden Einfluß geübt. 
Neue Wege haben neue Borräthe von Gütern zugänglich gemacht und die 
Wichtigkeit der alten Berkehrsstraßen vermindert. Die Eröffnung neuer Handels 
und Verkehrsstraßen für den Verkehr zwischen den Welttheilen bildet ein packendes 
Stück Weltgeschichte. Sie hatte zur Folge, daß gewisse Gegenden und Länder 
einen großen Aufschwung nahmen, andere hingegen von ihrer alten Größe 
herabsanken K Aber die Umwälzung im Verkehrswesen, wie sie die Einführung 
' Man vergegenwärtige sich z. B. den Zuwachs an Reichthmn und Macht, welcher 
dem kleinen Portugal durch die Entdeckung des Seeweges nach Indien zu theil wurde, 
und die große Einbuße, die dagegen Venedig und andere Mittelmeerhäfen infolge
        <pb n="119" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
89 
der Dampfschiffe und vor allem der Eisenbahnen hervorgerufen, hat noch ge 
waltigere Folgen gehabt und die Menschen, die früher hauptsächlich Dörfer 
und Einzelgehöfte bewohnten, vielfach in großen Städten zusammengeführt. 
Dieses unverhältnißmäßige Anwachsen der Städte ist einer der auffälligsten 
Züge des 19. Jahrhunderts, und in allen Ländern, in welchen die neuen 
Transportmittel in weitem Umfang zur Anwendung gelangt sind, wahrnehmbar: 
so in Großbritannien und Irland, in Frankreich, in Deutschland, in Belgien, 
in den Vereinigten Staaten u. s. w. Bisweilen hat die Zahl der ländlichen 
Bevölkerung sogar absolut abgenonimen, nicht nur im Verhältniß zur städtischen 
Einwohnerschaft; dies ist z. B. in England und in Frankreich der Fall ge 
wesen. Die Ursache des Phänomens der großartigen Zunahme der städtischen 
Bevölkerung liegt offen zu Tage. Die neuen Communicationsmittel haben 
die Hindernisse beseitigt, unter welchen die Wirkungen des von den Städten 
uns die Außenwohnenden geübten Reizes nicht zu voller Geltung kommen 
konnten. Die verschiedensten Gründe, religiöse, politische, wiffenschaftliche, 
literarische, künstlerische und andere Interessen ziehen Leute deshalb in die 
Städte, weil sie vielfach nur in diesen gepflegt werden können. Sodann üben 
die in den Städten sich darbietenden erlaubten und unerlaubten Vergnügungen 
eine mächtige Anziehungskraft aus, wozu noch der Umstand kommt, daß die 
unerlaubten Vergnügungen in den Städten viel mehr im geheimen genossen 
werden können, als das auf dem Lande möglich ist. Endlich' machen die durch 
die Organisation der Arbeit gewährten Vortheile gerade die Städte zum Sitz 
der Industrien, soweit dem nicht gewichtige Hemmnisse entgegenstehen. Früher 
war das bedeutendste Hinderniß dieser Art, welches sich dem Wohnen und 
dem Industriebetrieb in den Städten entgegenstellt, die Theuerung der Nahrungs 
mittel und des Rohmaterials. Das Leben auf dem flachen Lande war lang- 
aber 1,11% Biese #en f# inbeffen infolge ber ans bein 
ebictc des Transportwesens vollzogenen Revolution sehr geändert. Es hat 
eine bedeutende Verbilligung der betreffeiiden Gegenstände stattgefunden, wenn- 
9 eich dieselben in den größern Städten noch immer theurer sind als auf 
dem Lande. 
Alle diese Verhältnisse haben zur Bildung großer Bevölkerungscentren in 
en Städten beigetragen und allmählich Uebelstände gezeitigt, die zivar nicht 
on und für sich neu waren, aber eine früher nicht gekannte Ausdehnung 
erselben erlitten. Die Entdeckung Amerikas brachte zunächst den spanischen Häfen 
! 1 st und Cadiz, später den englischen und niederländischen den größten Vortheil, 
, ? â nd di^ Mittelmeerländer ziemlich leer ausgingen. Die im Mittelalter so ver- 
k hrsreiche Ostsee ist im Laufe der vergangenen Jahrhunderte gegen die Nordsee und 
" CCstn ganz in den Hintergrund getreten. Es lassen sich viele derartige Beispiele
        <pb n="120" />
        90 
I. Buch. Production und Consumtiou. 
erreichten und ein trauriges Gegenstück zu den durch die Arbeitsvereinigung 
und die industriellen Fortschritte erzielten Vortheilen bilden. Die Heilmittel 
zur Bekämpfung dieser Uebelstände sönnen erst in einein spätern Kapitel be 
sprochen werden. Hier ist nur hervorzuheben, daß die angedeuteten Leiden 
überhaupt heilbar sind, und daß sich die dagegen anzuwendenden Heilmittel 
sogar in dem Falle wirksam erweisen würden, weiln die Communicationsmittel 
noch um das Dreifache leistungsfähiger werden sollten, als sie das gegen 
wärtig sind. 
Wenden wir nun unsere Aufmerksamkeit dem Umfang zu, in welchem 
die Production betrieben wird, so begegnen wir der Schwierigkeit, die Grenzen 
zwischen der Art des Großbetriebes nnb dem Typus der Kleinbetriebsform 
zu bestimmen. Die Begriffe .Industrie' und .Gewerbe' sind zu unbestimmt, 
das Gleiche gilt von der Unterscheidung zwischen Großbetrieb und Kleinbetrieb. 
Wenn wir zunächst unter productiver Thätigkeit die Verwendung 
von Mühe lind Sachgütern behufs Erzellgung nlaterieller Güter verstehen, so 
haben wir im Auge zu behalten, daß die Production kein gleichförmiger Proceß 
ist. In: Gegentheil, es gibt so viele Arten der ans die Gütererzengnng ge 
richteten Thätigkeit als Produktionszweige. Dieselben lassen sich auf ver 
schiedene Art classisiciren. Wie heutzlltage die Dinge in Europa und Amerika 
liegen, erscheint es vielleicht als das beste, vier Hauptnnterscheidungen zu 
machen und die folgende Gruppirung zur Anwendung zu bringen: ^.Orga 
nische Thätigkeitszweige, die sich mit lebenden Pflanzen und Thieren besassen 
und zu welchen Landwirtschaft und Gartenbau, Viehzucht, Forstwirtschaft und 
Fischerei gehören; B. Bergbau und andere, ähnliche Productionszweige; C. In 
dustrien oder gewerbliche Betriebe im engern Sinne mit den vier Unter- 
abtheilungen: Textil- und Bekleidungsgewerbe, Metallverarbeitung, Baugewerbe, 
sonstige Productionszweige; D. die Handelsgewerbe mit gleichfalls mehreren 
Unterabtheilungen, als Gütertransport zur See und zu Lande, Bankgeschäfte, 
Groß- und Detailhandel. 
Auch die im vorstehenden geinachten Unterabtheilnngen lassen wieder 
Specialisirungen zu, soweit die im Bereiche der einzelnen Productionszweige 
gebräuchliche Arbeits- und Güterverwendnngsmethode Besonderheiten aufweist, 
die von den sonst üblichen Verfahren wesentlich verschieden sind. 
Ferner hängt die Ausdehnung der productiven Betriebe, der 
Umfang oder der Maßstab, in welchem die Production be 
trieben wird, von dem Betrage des Kapitals und der Summe von Arbeits 
kräften ab, welche unter der Leitung einer oder mehrerer Personen zu einem 
bestimmten Zwecke oder zu einer Anzahl von inehr oder weniger eng zusammen- 
hüngenden Operationen verwendet werden. Je nachdem dieser Betrag und 
diese Summe bedeutend, unerheblich oder von mittlerer Größe sind, kann man
        <pb n="121" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
91 
sligen, daß das betreffende Gewerbe in großem, kleinem oder mittlerem Maß 
stabe betrieben wird. So wird von Großindustrie und von Kleingewerbe, 
Gewerbe im engern Sinne oder Handwerk, das wohl auch schlechtweg als 
Gewerbe bezeichnet wird, von Groß- und Kleinhandel, von landwirtschaftlichem 
Großbetrieb und Kleinwirtschaft u. s. w. gesprochen. Uebrigens behebt die 
soeben gegebene Definition nicht alle Schwierigkeiten. Es liegt nicht immer 
klar zu Tage, was das Wesen der Oberleitung eines Unternehmens ausmacht, 
und wo sich die Grenze befindet, bei deren Ueberschreitung jemand so sehr von 
einem andern abhängig erscheint, daß er nicht mehr als selbständiger Unter 
nehmer gelten kann. Handelt es sich ferner um eine Verkleinerung oder um 
eine Vergrößerung des Betriebes, wenn z. B. der Leiter einer Schuhwaren 
fabrik den Betrieb in den Werkstätten der Fabrik einschränkt, dafür aber mehr 
Leder in den Wohnungen der für ihn arbeitenden Schuhmacher verarbeiten 
laßt und nun vielleicht zweimal so viel Stiefeln als früher absetzt? Und kann 
man die in gewissen Gegenden von Italien, Frankreich und Amerika so häufig 
und nicht ungünstig wirkende landwirtschaftliche Betriebsform, wonach die 
einzelnen Parcellen eines großen Grundbesitzes an Halbpächter überlassen werden, 
also ein Vorgehen, das von seiten des Eigenthümers eine sorgfältige, mühsame 
Ueberwcichung erfordert, noch als Großbetrieb, oder muß man sie als Klein 
betrieb bezeichnen, weil jeder Halbpächter seinen Antheil doch bis zu einem 
gewissen Grade selbständig bewirtschaftet?* 
'Sslbd muß man sich aber stets gegenwärtig halten, daß derartige Unter 
scheidungen von geringer Bedeutung sind. Mag man indes die Unternehmungen, 
m welchen die Angehörigen der verschiedenen Bevölkerungsklassen beschäftigt 
smd bmmnm wie man will. &gt;° ist cs hingegen sehr wichiig. d°b man über 
die Wechselbeziehungen dieser Klaffen selbst sich wohl »nterrichtel erweist. 
r, Usber biefc im ganzen höchst vortheilhafte Form der socialen und wirtschaftlichen 
inni 01 ". Ü 1°"' bCn Halbpächter (métayer, mezzadro) zu eifriger Thätigkeit antreibt, 
di- a/* st Ur&lt; ^ filien Ertragsantheil vermehrt, aus dem gleichen Grunde aber, und um 
uiih "ssaugung des Bodens zu verhindern, auch den Eigenthümer veranlaßt, das Thun 
p reißen des erstem eifrig zu überwachen, vgl. Le Flay, Les ouvriers européens IV. 
riS .„.^’ "étayer d Antella (Toscane), par M. Peruzzi d’après les renseignements 
cuoi lis en IX.,7 (die betreffende Familie befand sich noch im Jahre 1889 auf demselben 
nwesen) und in den Ouvriers des deux mondes (der Fortsetzung des eben genannten 
1X8Q ^ 1-0,1 Société d’économie sociale in Paris), 12* série, 17« fascicule. Paris 
' Vigneron précariste et métayer de Valmontone (province de Rome), par Urbain 
rtn. Dank dieser mit Umsicht gehandhabten Form der agrarischen Organisation be- 
e len in Toscana und in Umbrien die befriedigendsten Beziehungen zwischen den 
^run Herren und den contadini, welche die durch stillschweigende Uebereinkunft immer 
vie er in Halbpacht genommenen Felder als die ihrigen betrachten und dementsprechend 
nut Sorgfalt behandeln.
        <pb n="122" />
        92 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Auch muß man sich davor hüten, den Umfang des Besitzes einer Person 
mit dem Umfang eines bestimmten Unternehmens zu verwechseln, obgleich 
beides in der Praxis oftmals zusammenfällt. Wenn auch ein großer irischer 
oder italienischer Grundbesitzer hundert kleine Pachtgüter besitzt, so entsteht aus 
der Gesamtheit dieser Allwesen keineswegs ein einheitlicher landwirtschaftlicher 
Großbetrieb, und wenn sich lnngekehrt die einzelnen Attien einer großen Attien- 
gesellschaft in den Händen von tausend Besitzern befinden, so wird das groß- 
industrielle Unternehmen ans diesem Grunde durchaus nicht in tausend fíeme 
verwandelt. 
Auch die Begriffe ,Groß-' und .Kleinbetrieb' sind noch genauer zll be 
stimmen. Von einem Kleinbetriebe, sei es nun ein landwirtschaftlicher oder 
ein gewerblicher, kann nur dann geredet werden, wenn die gesamte Leitung 
durch einen Unternehmer, der selbst mit Hand anlegt, besorgt, und noch mehr, 
wenn die gesamte Arbeit von einer Familie gethan werden taun, derselben 
zugleich genügende Beschäftigung bietet und ihre gesamte Arbeitskraft in An 
spruch nimmt. In großem Maßstabe wird dagegen ein Unternehmen dann 
betriebeil, wenn es unter der Oberleitung eines oder einiger den Hähern 
Klassen angehörigen Personen steht, gleichviel ob es sich um ein großes Land- 
gllt, eine Fabrik, ein Handelsgeschäft, eine Schiffahrts- oder eine Bankunter- 
nehmung handelt. Zwischen den Groß- und den Kleinbetrieben stehen bann 
verschiedene Klassen von Etabliffements, die sich mehr oder nlinder der einen 
von beiden Arten nähern, uild all sie schließen sich endlich als äußerste Ex 
treme einerseits die Zwergwirtschaften und die ganz kleineil Betriebe, die 
nicht die gesamte Zeit einer Familie in Anspruch nehmen, und andererseits 
die riesigen Unternehlnungen an, welche zll ihrer Leitling der Kräfte mehrerer 
hochgebildeten Männer bedürfen. Uebrigens bestimmt sich die Größe eine» 
Unternehmens nicht nur durch den Umfang des von ihlll occupirten Flächen- 
ranlns. Je intensiver die Cultur eiiles Landgutes ist, ein desto weniger großer 
Umfang ist erforderlich, damit von einem Großgrundbesitze gesprochen werden 
könne. Jul Westen der ^Bereinigten Staaten von Amerika silld die meisten 
Eigenthümer, die eine Farin von etwa 160 Acres besitzen, nur kleine Grundbe 
sitzer, da die Cultur ihrer Besitzuilgen eine wenig intensive ist und mit jener der 
deutschen, österreichischen und französischen Bauern ungefähr auf der gleichen 
Stllse steht. Dagegen pflegt ein Landgut von gleichem Umfange in Middleser 
oder in Kent so trefflich und so intensiv bewirtschaftet zu werden, daß es zu 
den in mittlerem, ja in den meisten Füllen sogar zu den in großem Maß 
stabe betriebenen Besitzlingen zu rechnen ist. 
Von den Vortheilen der Arbeitstheilung, auf welche an dieser Stelle 
nicht zurückzukommen ist, treten die meisten bei großen Unternehmungen in 
weit höherem Grade zu Tage als bei kleineril. Die Ersparniß bei der Ver-
        <pb n="123" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
93 
Wendung von Maschinen und die Nutzbarmachung der verschiedenen Arten der 
menschlichen Befähigung sind vielleicht die beiden wichtigsten Vortheile, welche 
die Production in großem Maßstabe mit sich bringt; und so ist denn, 
seitdem infolge der technischen Umwälzungen in vielen Productionszweigen 
die Stelle der einfachen Lehre in dem betreffenden Gewerbe und der ein 
fachen Werkzeuge wissenschaftliche Vorbildung und complicirte Maschinen 
eingenommen haben, in vielen Ländern an die Stelle des kleinen und des 
mittlern Betriebes in weitem Umfang der Großbetrieb getreten. Nament 
lich im Bereiche der Textil- und Eisenindustrie und der Transportunter 
nehmungen sind große und theilweise sogar riesenhafte Unternehmungen an die 
stelle der alten kleinen und mittlern getreten. 
^ Diese Umstaltung würde sogar noch allgemeiner gewesen sein, wenn der 
Arbeitstheilung und der Arbeitsvereinigung nicht gewiffe Grenzen und Hindernisse 
entgegenstünden, auf die wir die Aufmerksamkeit lenken müssen. So lassen sich 
^ B. trotz aller Vervollkommnung der Transportmittel auch heutzutage viele 
Dinge nur mit so großen Schwierigkeiten und Kosten transportiren, daß sie nur 
m dicht bevölkerten Gegenden in großem Maßstabe producirt werden, weil sie nur 
rn geringer Entfernung eine kleine Anzahl von Abnehmern finden. Das ist 
u. a. bei den Erzeugnissen der Baugewerbe, der Ziegeleien und dem Baumaterial 
alis den Steinbrüchen der Fall. Ebenso können auch gewiffe Reparaturen nur in 
lehr bedeutenden Städten von großen Unternehmern übernommen werden. Andrer 
es verhindert auch die Wahrscheinlichkeit, daß sich mit dem Großbetriebe der 
Erzeugung auf einem wirtschaftlichen Gebiete Ueberproduction einstellen werde 
de» Uebergang zum Großbetrieb. Ti. Verfertigung hocheleganter Kleidung 
,tacke und Schuhwaren für Damen und Herren kann ebenfalls nicht sabril- 
n.dtl'S -trà werdeu. da es sich hierbei um sehr indibid.t.lle Eigenschaften 
m,d Geschmacksrichtungen handelt, die von den für die elegante Welt arbeitenden 
Schneidern und Schnhnmchern ,u berücksichtigen sind. In andern Fallen wieder 
, - îsnv, daß die Arbeiter sich llnehrtichleiten zu Schulden kvnnncn 
en, fo groß, und fällt die Aothwcndigkeit, die gesamten Verrichtungen des 
ro nctionsbroceffes unter Aufsicht zu behalten, dermaßen ins Gewicht, daß 
&gt;e nternehmer von der Einführung des Großbetriebes Abstand nehmen. So 
ör * ^ şià), daß namentlich die Juweliere und die Gold- und Silberarbeiter 
î ŗe Geschäfte nur bisweilen in sehr großem Maßstabe betreiben. Auch im 
ereiche bfs Gartenbaues und in den Fällen, wo nur bei sehr sorgfältiger 
eiandlung der Fruchtbäume, wie bei den Oliven-, Orangen- und Maulbeer- 
aumen, eine reichliche Ernte erzielt werden kann, macht sich die Nothwendig- 
n eifrigster Ueberwachung seitens des Hauptintereffenten geltend, und des- 
^ behauptet die Production im kleinen den Vorrang. Ferner bietet der 
v ""betrieb gewisse Vortheile, wo er es ermöglicht, Gennßmittel zugleich als
        <pb n="124" />
        94 
I. Buch. Production und Cousumtion. 
Productionsmittel zu behandeln und eine ursprünglich und hauptsächlich nicht 
auf die Production gerichtete Thätigkeit zugleich als productive zu verwenden. 
Dahin gehört die Verwendung des Wohnhauses als Werkstatt, der gleichzeitige 
Gebrauch des Küchenfeuers und der häuslichen Beleuchtungsmittel zur Be 
friedigung der persönlichen Bedürfnisse und zu gewerblichen Zwecken, die Be- 
nutzung der Zusammenkünfte von Familiengliedern, Freunden und Nach- 
barn zu nutzbringender Arbeit. So ist es und war es namentlich früher 
Brauch, unter heiterem Gespräch das Obst zu ernten, oder z. B. in deutschen 
Landen mit dem Schlachten des im Laufe des Jahres gemästeten Schweins 
ein Familienfest zu verbinden, indem gute Freunde bei der Verarbeitung des 
Fleisches helfen und dann behaglich zusammen schmausen, oder im sogen. Heim 
garten unserer Alpenländer, d. h. bei ben winterlichen Abendzusammenkünften 
der Nachbarn, unter Gesang und Spiel oder dem Erzählen von alten Ge 
schichten und Sagen oder unter andern Annehmlichkeiten fleißig zu spinnen, 
Holzschnitzereien anzufertigen, Körbe zu flechten u. s. w. Was aber ins 
besondere die Landwirtschaft anbelangt, so spart man — oder sollte dies wenig 
stens — beim Kleinbetriebe beträchtlich dadurch, daß man den Dünger unent 
geltlich zur Verfügung hat, Pferde und Wagen gar nicht oder fast nicht 
benöthigt und kostspielige Bewässerungsanlagen mehr oder minder entbehren 
kann. In China weiß man sich alle diese Vortheile trefflich zu nutze 
zu machen. 
Es ist demnach die Frage, welche Grenzen des Betriebsumfangs die 
vortheilhaftesten sind, eine sehr verwickelte, und um dieselbe entscheiden zu 
können, muß man alle die zahlreichen Besonderheiten in Betracht ziehen, 
wie sie sich aus der Verschiedenheit der Gegenden, der Beschaffenheit der 
betreffenden Arbeiten, dem Charakter und den Fähigkeiten der Menschen 
u. s. w. ergeben. Leider kann man nicht behaupten, daß bei Aenderungen 
des Betriebsumfanges stets das Vortheilhaftere an Stelle des minder Vor 
theilhaften trete. Die Aufrechterhaltung oder die Neueinführung eines be 
stimmteil Betriebsmaßstabes kann aus höchst unerfreulichen Ursachen statt 
finden. Es kann geschehen, daß die kleinen Landwirtschaften durch große 
Betriebe ersetzt werden, nicht um einen größern Ertrag zu erzielen, sondern 
um gewiffen Leuten einen größern Antheil an dem geringern Ertrage zu 
sichern. Die Aufsaugung des kleinen Grundbesitzes durch deu großen infolge 
hoher Steuerlasten, Wucherzinsen und Vernachlässigung eines tüchtigen, be 
sonders auch die Landwirtschaft berücksichtigenden Volksunterrichts, wie sie 
sich vielfach in Italien vollzog, hat nicht immer zu einem erträglichen, 
zum Theil sogar in socialer und in wirtschaftlicher Hinsicht vortheilhaften Halb 
pachtverhältniß geführt, sondern ist in der Lombardei und namentlich in 
Sicilien eine Quelle der Verarmung elender Unterpächter geworden; unter
        <pb n="125" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. 
95 
einer oder gar unter zwei Schichten von Groß- resp. Mittelpächtern, die 
zwischen ihnen und trägen, nur dem Vergnügen huldigenden oder im poli 
tischen Parteien- und Jntriguentampfe stehenden Besitzern die Vermittler bilden, 
werden diese nämlich niedergedrückt und besitzen nur das zum Leben Nöthigste. 
Dabei ist nicht etwa der Ertrag des Bodens ein größerer geworden, sondern 
Sicilien z. B. hat, wie allbekannt, durch die irrationelle Wirtschaft verelendender 
Pächter und habgieriger Speculanten, welche deren Pachtzinse nach Mög 
lichkeit erhöhen, von seiner altberühmten Fruchtbarkeit viel verloren. Was soll 
rnan aber erst von der gewaltsamen Enteignung freier Bauern durch rohe 
Feudalherren sagen, wie sie in den anarchischen Perioden der mittelalterlichen Ent 
wicklung so häufig war, oder durch die juristischen Kniffe rafsinirter Grundherren, 
wie sie nicht selten am Ausgange des deutschen Mittelalters vorkam? Wenn um 
diese Zeit in vielen Gegenden Deutschlands die bis dahin freie bäuerliche Be 
völkerung hörig wurde und an die Stelle der für ihr eigenes Wohl arbeitenden 
Bauern unzufriedene, faule Hörige traten, die ihr Gütchen mit Frohnden und 
Zinsen überlastet sahen oder gar als Arbeiter auf neuen Großwirtschaften 
verwendet wurden, so war das sowohl in socialer als in ökonomischer Hinsicht 
gennß em Wechsel zum Schlechtem. Solcher Beispiele ließen sich leider noch 
gar viele aufführen. Man kann ihnen aber auch andere entgegenstellen, welche 
einen heilsamen Wechsel zum Gilten bedeuten.' So ist die Umgestaltung, die 
Frankreich am Ende der karolingischen Periode durchmachte, als man die 
lörigen Knechte zur selbständigen Bewirtschaftung auf Güter versetzte, von 
denen sie nur bestimmte Abgaben zu entrichten hatten, die Quelle wirtschaft- 
lichen Fortschritts und der allmählichen Emancipation der Hörigen geworden 
1 , 7.7""?, '"" Abschluß d°s 13. Jahrhunderts beinahe vollzogen 
' . /7" ļ&gt;à der dem mildern Grade der persönlichen M- 
h-ngtgkett ahnltche Cotonai der spatrömischen Weltreichs in den durch die 
Oktaven- „Nd die Latisnndienwirtschast landtvirtschastlich verarinteu Landern 
sselben zum Theil bessere agriculturelle Verhältnisse geschaffen. 
Aiif dem Gebiete der Industrie und des Gewerbes verhält es sich ganz 
s ķolnmt vor, daß kleine und mittlere Unternehmungen aus dein 
run e nicht zu großen verschmolzen werden, weil die in ihnen beschäftigten 
r etter leichter bedrückt werden können, als wenn dieselben, in großer Anzahl 
n ebcutenben Manufacturen vereinigt, sich leichter zu affociiren uud leichter 
"r 1 die beaufsichtigenden Organe der öffentlichen Gewalt geschützt zu werden 
ermöchten. Namentlich die Hausindustrie gewisser Länder, wie die der böhmischen 
e er oder der Eonfectionsarbeiter in gewissen Großstädten, wie London und 
ìen, überhaupt das nicht mehr zu rettende Handwerk gewisser Productions- 
zweige liefern nach den Berichten der staatlichen Gewerbeinspectoren, z. B. 
10 Österreich, hierfür die traurigsten Belege. Dahingegen ist in frühern
        <pb n="126" />
        96 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Tagen das Gegentheil der Fall gewesen. Es ist vorgekommen, daß die Er- 
öffnung großer Fabriknnternehmnngen durch Leute erfolgte, welche noch die 
Freiheit hatten, die Arbeiter, namentlich die Fraueil und Kinder, durch 
übermäßige Arbeit zu erschöpfen; besonders England und Belgien hatten, 
und Italien hat noch jetzt in dieser Hinsicht die schlimmsten Zustünde aus 
zuweisen. Die Ausnutzung der Arbeiter und Kinder in den sicilischen 
Schwefelminen ist noch immer eine horrende. So ist auch auf industriellem 
Gebiet der Uebergang vom Klein- zum Großbetrieb oder das umgekehrte Ver 
hältniß je nach den Umständen wünschenswerth oder nicht, und das Gleiche 
gilt endlich auch vorn Handel. So sehr der Untergang kleiner Geschäfte unter 
Umständen zu beklagen ist, so kann doch ein solider Großbetrieb mit sehr ge 
ringen Regiekosten nicht zum Vortheil der Existenz von überflüssigen wirtschaft 
lichen Vermittlern, zu deren Gunsten höchstens ein erträgliches Uebergangsstadium 
zu schaffen ist, eingeschränkt oder beseitigt werden. Keine Form der productiven 
Organisation ist an sich eine Garantie socialer Wohlfahrt. Diese beruht nicht 
allein auf solchen Formen, sondern auch noch auf etwas anderem. 
Das ändert freilich nichts an der Thatsache, daß die immerwährende 
Ausdehnung schon an und für sich kolossaler Unternehmungen, vom Stand 
punkt der nationalen Wohlfahrt aus betrachtet, mit der Zeit minder vortheil- 
haft wird. Ein solches Anwachsen führt dazu, daß sich die Reichthümer in 
immer weniger Händen concentriren, und ist ebensowenig heilsam wie die 
übermäßige Reduction der Betriebe und Wirtschaften, wie sie z. B. in Frank 
reich besonders die zwangsweise Naturaltheilung der Hinterlassenschaften auf 
Grund des Code civil und überhaupt das gleiche Erbrecht der Nachkommen 
mit sich bringt. Die Latifnndienbildung wie die übermäßige Zerstückelung 
des Grund und Bodens, welche zur Bildung von Zwergwirtschaften führt, 
kann vielfach die übelsten Folgen haben, und hat solche namentlich in dem 
Falle, wo der Großgrundbesitzer nicht über das nothwendige Kapital verfügt, um 
intensive Wirtschaft zu betreiben, und wo es dem kleinen Besitzer an Mitteln fehlt, 
um auf seinem Besitz einträglichen Gemüse-, Wein- oder Obstbau einzuführen. 
Uebrigens können, auch abgesehen von diesen beiden Extremen, die Dimensionen 
für den erfolgreichen Betrieb eines Unternehmens ungeeignet sein. Ein Land 
gut , welches zu klein ist, um einem Paar Zugthiere genügende Beschäftigung 
zu geben, aber so umfangreich, daß es ohne solche nicht mit Erfolg bewirt 
schaftet werden könnte, ist ein unvortheilhaftes Object. So wissen Praktiker 
ans den verschiedensten Productionszweigen davon zu berichten, daß Betriebe 
und Wirtschaften mannigfachster Art gleichzeitig zu groß und zu klein sind 
und aus diesem Grunde keinen Vortheil bringen. 
Es läßt sich nicht einmal behaupten, daß zum Prosperiren eines Landes 
eine große 'Anzahl kleiner oder mittlerer Landgüter nothwendig vorhanden sein
        <pb n="127" />
        0. Ķap. Lchauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. gy 
ņEşşb- Die Wohlfahrt eines solchen hängt nur davon ab, daß die Mehrheit 
der Bevölkerung auf dem Lande wohnt. Das kann aber auch dann der Fall 
sein, wenn der landwirtschaftliche Großbetrieb in einer Gegend vorherrscht. 
Wir wollen in dieser Beziehung nicht auf die Sklavenwirtschaft auf den alt- 
römischen Latifundien und auf den amerikanischen Plantagen Hinweisen denn 
eme solche läßt gesunde sociale und wirtschaftliche Zustände nicht aufkommen 
wohl aber auf die großen, von den Besitzern selbst bewirtschafteten Gutscomplexe 
m der östlichen Hälfte des preußischen Staates, in Mecklenburg, Westfalen, 
Holstein u. s. w. sowie in Böhmen. Ungarn, Niederösterreich u. a. Alle 
diese großen Besitzungen beschäftigten früher, d. h. vor dem Ausbruch der 
durch die außereuropäische und die russische Concurren; herbeigeführten agra 
rischen Krisis, eine zahlreiche, im ganzen erträglich oder behäbig gestellte land 
wirtschaftliche Bevölkerung, und zwar nicht nur Knechte und Mägde, sondern 
àļien, die ein Häuschen und ein Stück Acker zum Eigengebrauche zu 
gewiesen erhielten oder zu eigen besaßen (Häuslerfamilien) und durch die Arbeit 
al's dem herrschaftlichen Besitze ihren hauptsächlichen Unterhalt gewannen. Auch 
kommend erfmiCn M ÖiCle ^ Emilien eines ganz erträglichen Aus- 
n şich die Zukunft gestalten wird, in welchem Maße sich kleine und 
si, h CU âļŗà den großen und ganz großen Unternehmungeit nebengeordnet 
Üben werden, kann man unmöglich voraussagen. Tie Vermehrung der Jn- 
sormationsmittel, die Leichtigkeit, sich Muster und Vorlagen zu verschaffen, die 
yaffache, daß auch die Elektricität für Unternehmungen von verschiedenstem 
""'fange höchst brauchbare Betriebskräfte zur Verfügung stellt — das alles 
,2. i Ci '" e f “f’7 r Ļ-P&gt;°yin là Ouvriers des deux .„„„des 
d que [Pa™.1891] 130-136) und Marshall in seinen Principle« of Economics 
gam „JT' L o 0nd w 0n 189I] ’ 694 ) haben mit Recht darauf hingewiesen, wie der Besitz 
anderw-i! " Ļandguter oder auch derjenige nur eines Hauses mit Garten für die 
's er Großindustrie u. s. w. beschäftigten Personen von hohem Wirt- 
ştiilş şocialem Werthe ist. Die Arbeit auf solch einem kleinen Grund- 
Şìäumen m L .. sl ! ,slC1,Cl,me Abwechslung und Erholung für die sonst in geschlossenen 
gibt ei t ^'"gien und zieht von gemeinen und nutzlosen Unterhaltungen ab. Auch 
Verwalt " ^ Eig-nthum Anlast zur Uebung in der selbständigen Einrichtung und 
fcfiichp lm «n* tneÄ unb wird dadurch oftmals das Zusammenbleiben der ver- 
mcibiiZ «Glieder einer Familie ermöglicht. Auch die Übeln Folgen der unver- 
aber t! • I ^"""Herabsetzungen oder Arbeitsstockungen werden dadurch vermindert. Endlich 
den niT a! ld) euie berslrti 9 e faciale Organisation auch den übrigen Familiengliedern 
-Nd 3U m, * bartt ĢĢ--N"- 
Devas.Kämpfe. Bolkswirtschastslehre. 
7
        <pb n="128" />
        98 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
ist für die kleinen Unternehmungen günstig. Andere Erfindungen der Neuzeit 
gereichen ihnen aber zum Nachtheil, und es hat gegenwärtig nicht den An 
schein, als ob der gewaltige Umschwung, welcher dem fabrikmäßigen Betrieb 
im ganzen das Uebergewicht verschaffte, eine rückläufige Bewegung erfahren 
würde. Was insbesondere den Handel anlangt, so werden wahrscheinlich 
die kleinen Geschäfte noch mehr als bisher großen Unternehmlingen Platz 
machen müssen. 
Bezüglich der Landwirtschaft läßt sich, wie die Dinge heute liegen, keine 
Boraussage darüber machen, was die Oberhand behalten wird: die Groß 
betriebe init rein kapitalistischer Betriebsweise, welche nur einen möglichst großen 
Geldertrag herauszuschlagen sucht, oder social gesunde und wirtschaftlich er 
giebige Formen des Großgrundbesitzes, oder endlich — was das Wünschens- 
wertheste ist — eine Vertheilung des zu landwirtschaftlichen Zwecken ver 
wendeten Grund iinb Bodens, die neben einer bedeutenden Anzahl großer 
Güter und großer agricultureller Unternehmungen auch eine beträchtliche Menge 
bäuerlicher Besitzungen verschiedenen Umfangs iinb ganz kleiner Anwesen (Ar 
beiterhäuser mit einem Stück Land, Garten u. s. w.) bestehen läßt. 
Es wird von verschiedenen Uinständen abhängen, welche Form des land 
wirtschaftlichen Betriebes die Oberhand behält. Je nachdem man staatlicher- 
seits für die landwirtschaftlichen Interessen Sorge trägt, und vor allem, je 
nachdem in den verschiedenen Schichten der ländlichen Bevölkerung der Geist 
der Treue gegen die Ueberlieferung, verbunden mit einem offenen Auge für 
die nothwendigen technischen Umgestaltungen im Geiste der modernen wissen 
schaftlichen Fortschritte, je nachdem namentlich in der Mitte der Großgrund 
besitzer wie der Bauern wahrhaft religiös-sittlicher Ernst und eine damit im 
engsten Zusammenhange stehende Vorliebe für ein ruhiges, arbeitsfreudiges, 
bis zu einem gewissen Grade einfaches Leben herrschend sein werden', wird sich 
eine vortheilhafte, social gesunde agrarische Organisation erhalten oder neu 
herausbilden. Auf den hohen Werth einer wirksamen Gestaltung des land 
wirtschaftlichen Genossenschaftswesens, ohne welche an eine solche Organisation 
nicht gedacht werden kann, ist bereits im vorigen Kapitel hingewiesen worden. 
Auf andere wirksame staatliche Maßregeln wird im 11. Kap. des III. Buches 
einzugehen sein. Die Hauptsache bleibt aber immer die Erhaltung des treu 
religiösen Sinnes, welcher die Erfahrungen einer gewissenhaften, die Autorität 
achtenden Vorzeit hochhält. 
Vermöge dieses Sinnes haben die ländlichen Bevölkerungskreise schon in 
so manchen Fällen die Schwierigkeiten, welche aus ungeeigneten Gesetzen fiir 
ihre naturgemäße Organisation erwuchsen, und überhaupt Zeiten schwerster 
Krisen überwunden. Er ist und bleibt eine unerläßliche Vorbedingung des 
Wohles der Landwirte wie aller übrigen Bevölkerungsklaffen. Ist er ge-
        <pb n="129" />
        6. Kap. Schauplatz und Ausdehnung der Güterproduction. gg 
¡«muttben, so vermag auch die beste Gesetzgebung nur mehr ein scheinbares 
Wohlergehen hervorzurufen, Eine solche Gesetzgebung ist natürlich gleichsalls 
b°n der höchsten Wichtigkeit, da ft- dem Eindringen der Geister des Egoismus 
der Erbfolge gerade auf dem Gebiete der agrarischen Berhättnifte 
-men mächtigen Widerstand bereiten kann; die wesentlichsten Heilmittel aber 
^ ■ e|ultate der sittlich-religiösen Einwirkungen, vermag auch sie nicht zu 
Zum Schluffe dieses Kapitels noch einige Bemerkungen über die Organi- 
lalwn der Leitung der Unternehmungen und Betriebe, 
», t-chmsche Revolution, welche die Productivnêweise umgestaltete, die 
nurdehnung der Unternehmungen, die Abhängigkeit des Absatzes von der Eon- 
nrren, o„sch,ebener Lander, di- Nothwendigkeit, mit weitem Blick und scharfe,n 
m 
ber ff, Nichtigen Beurtheilung des praktischen Nutzens neuer Erfindungen, 
und. "ļungsfàhigkeit der verschiedenen Branchen des Geschäftsbetriebes 
den, r QC ^ en ""ģ"nstige Verhältnisse zu treffenden Vorkehrungen hervor, son- 
Äerr ^ŗen auch m Übeln Praktiken nur zu wohl erfahren: sie hatten ein 
den sili 1 ', 1 "' eme ei)erne Ştirne, eine trügerische Zunge, verstanden es 
SAh,// 1 eni baä größtmögliche Maß von Arbeitsleistung auszupreffen, die 
che oder die Unwissenheit der Menschen nach Möglichkeit auszubeuten, 
7*
        <pb n="130" />
        100 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Rivalen gänzlich zu ruiniren und so viel als möglich Leute zu schädlichen oder 
doch unnützen Genüssen zu verlockend 
Aber sowohl die löblichen Fähigkeiten als die Meisterschaft in unerlaubten 
Künsten und Schlichen sind nicht erblich und nicht jedermanns Gabe. So ist 
man denn mehr und mehr dazu geschritten, an die Stelle des Einzelunter- 
nehmers Vereinigungen hoch gebildeter Leiter treten zu lassen. 
Von solchen Vereinigungen laffen sich zwei Hauptabtheilungen unter 
scheiden, je nachdem die Eigenthümer der betreffenden Unternehmen zugleich 
die Leiter derselben sind oder nicht. Im erstern Falle wird das Unternehmen 
als Handelsgesellschaft oder Compagniegesellschaft bezeichnet, im andern ist eine 
corporative, mit juristischer Persönlichkeit ausgestattete Organisation vorhanden. 
Beide Typen haben ihre Vortheile. Der erstere gibt Anlaß, die jungen Leute 
der wohlhabendern Klaffen zur praktischen Ausübung einer bestimmten Berufs 
thätigkeit heranzubilden. Die Actiengesellschaft hingegen macht das Privat 
vermögen bis zu einem gewissen Grade von dem geschäftlichen Risico un 
abhängig und ermöglicht zudem die Vereinigung der Kapitalien sehr vieler 
Einzelnen zu großen geschäftlichen Unternehmungen. So besteht denn Raum 
für beide wirtschaftliche Organisationsformen ebensowohl wie für die That 
kraft der Einzelunternehiner. Die Staatsgewalt hat allen diesen Gestaltungen, 
jeder Art von Geschäftsunternehmen und jeder Affociationsform, deren Ziele 
und Mittel berechtigt sind, freiesten Spielraum zu belassen und muß nur be 
strebt sein, Betrug, Unterdrückung und illegitime geschäftliche Kampfesweise 
nach Kräften zu verhindern. Jede Form des Betriebes kann mißbraucht 
werden. Aber eine vernünftige Regierung soll sich begnügen, die Mißbräuche 
zu bekämpfen, nicht aber die Organisation selbst treffen wollen. Es ist dem 
nach nicht zu billigen, daß das englische Gesetz die Eommanditgesellschaften, 
d. h. jene Form der Gesellschaften, welche aus thätigen Mitgliedern mit un 
begrenzter Haftpflicht unb stillen Gesellschaftern nicht mit Haftung über ihren 
1 Man muß sich davor hüten, über die Ausgabe und die Wirksamkeit des Unter 
nehmers einseitig abzuurtheilen. Man darf denselben nicht ohne weiteres als den guteil 
Genius unserer Zeit hinstellen. Ebensowenig ist es aber in der Ordnung, nur immer 
den Übeln Gebrauch, den gewisse Unternehmer von ihren Fähigkeiten machen, in den 
Vordergrund zu stellen und die Unternehmer samt und sonders als Feinde des öffent 
lichen Wohls zu bezeichnen. Ganz unrichtig ist es auch, wenn man die Wichtigkeit 
einer tüchtigen Oberleitung unterschätzt und in derselben nur eine leichte Oberaufsicht 
sieht, wie es gewisse ältere Oekonomisten, z. B. I. St. Al ill (Political Economy 
II [3rd ed. London 1852], ch. 3, § 3), thaten. Solche Irrthümer haben sich die 
Socialisten zu nutze gemacht und daraus den Schluß gezogen, ein Armstrong, ein 
Krupp und andere große Unternehmer hätten nichts anderes zu thun als mit den 
Händen in der Tasche in ihren Unternehmungen herumzuspazieren und riesige Ge 
winste, die zu ihren Leistungen in gar keinem Verhältniß ständen, einzustreichen.
        <pb n="131" />
        7. Ķap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 101 
Geschäftsantheil hinaus bestehen, noch immer nicht anerkennt, und ebensowenig 
ist es in der Ordnung, daß andere Gesetzgebungen, z. B. die französische, 
gewisse Gesellschaften mit unbegrenzter Haftpflicht der Mitglieder nicht ge 
statten. Ein solches Verbot verhindert oder erschwert die Bildung von länd 
lichen Personalcreditgenossenschaften nach dem Princip Raiffeisen, deren Wirk 
samkeit zum guten Theil von dem persönlichen Einstehen der Genoffen mit 
'hrem ganzen Vernlögen abhängt. Ueber die Reform der vielen Mißbräuche, 
die mit der Bildung und der Wirksamkeit von Actiengesellschaften in Ver 
bindung stehen, wird später zu handeln sein. Auch von den sogen. Cooperativ- 
genossenschaften, welche zum -rcheil den Unterschied zwischen Unternehmer und 
Weiter beseitigen, zum Theil die Tetailhändler oder überhaupt jede geschäft 
liche Vermittlung zwischen Producenten und Eonsumenten überflüssig machen 
Men, ist erst dann zu handeln, wenn wir das gegenseitige Verhältniß von 
llnternehmern und Arbeitern sowie das von Producenten und Eonsumenten 
erörtert haben werden. 
Siebentes Kapitel. 
Die Familie, das Familienleben und die Gesetze über die 
Familie. 
^ mos w MWeben, feine Störte i,nb 
es , -° rbCrt ' l,t bcmnsld) bon äußerster Wichtigkeit. Und doch hat 
s. schoftliche Schriftsteller gegeben, die, unbekümmert um die Lehren 
V die Wichtigkeit des Familienlebens oder die höchst beträchtlichen 
erjchle enheiten, wie sie in der Organisation des Familienlebens und deffen 
ìnfluşi auf die verschiedenen Epochen, Länder und Volksklaffen bestehen, nicht 
rächtet haben, obgleich alle diese llnterschiede und überhaupt alle Thatsachen, 
w mit dem Familienleben in Verbindung stehen, die aufmerksamste Beobachtung 
„Ansprüchen müssen, wenn man zu einer richtigen Erkenntniß der socialen 
Verhältnisse gelangen will. 
Werfen wir zunächst einen Blick auf die christliche Lehre über das Familien- 
I en "nd auf deren unerläßliche Anwendung.
        <pb n="132" />
        102 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Die Vereinigung von Mann und Frau durch das Band der Ehe besitzt 
drei charakteristische Eigenthümlichkeiten: sie ist übernatürlich, ausschließlich 
und für das ganze Leben geschlossen. Sie ist übernatürlich; denn sie wird 
nicht nur geschlossen zum Zwecke der Kindererzeugung und des irdischen Vor 
theils, der ans der gegenseitigen Unterstützung und Fürsorge, die sich die 
Gatten erweisen sollen, erwachst, sondern sie verfolgt auch einen religiösen 
Zweck. Ihr wesentliches Ziel ist der religiöse Nutzen, den Mann und Frau 
daraus ziehen, und die sittlich-ernste, Gott wohlgefällige Erziehung der Kinder. 
Die Ehe ist aber auch ausschließlich und unlösbar; durch ihr Band ist ein 
Mann mit einem Weib verbunden, bis der Tod sie trennt, und für beide 
Gatten besteht unbedingt das Verbot eines jeden anderweitigen geschlechtlichen 
Verhältnisses. 
Bei der Strenge der Verpflichtungen, welche die Ehe auferlegt, ist es 
einleuchtend, daß eine solche nur infolge gänzlich freien Entschlusses eingegangen 
werden kann. Niemand kann gezwungen werden, eine bestimmte Person zu 
heiraten oder sich überhaupt zu verehelichen, obgleich der Ehestand der ge 
wöhnliche Weg ist, auf welchem die Menschen ihre Lebensaufgabe zu erfüllen 
und ihr letztes Ziel zu erreichen berufen sind. Deshalb muß auch die Ehe 
schließungsfreiheit hochgeachtet und darf es niemand verwehrt werden, in den 
Ehestand zu treten, wie es denn auch niemand ohne gewichtige Ursacke ver 
boten werden kann, eine bestimmte Person zu ehelichen. Es ist also für un 
zulässig zu erachten, wenn früher in gewissen Staaten die Eheschließung vom 
Vorhandensein eines gewissen Vermögensbetrages oder einer über allen ernst 
lichen Zweifel erhabenen Arbeitsfähigkeit und -Willigkeit abhängig gemacht 
worden ist und hie und da wohl auch heute noch immer abhängig gemacht 
wird. Nur notorisch und dauernd arbeitsscheuen Personen, solchen, die öffentlich 
nnd gewohnheitsmäßig gewissen Lastern ergeben sind, und Verbrechern wäh 
rend ihrer Strafverbüßung darf die Verehelichung verboten werden, und zwar 
aus dem Grunde, weil niemaud das Recht hat, Wesen das Leben zu geben, 
für deren Unterhalt und Erziehung er nicht Sorge tragen kann und will. 
Armut allein ist kein Grund, aus dem jemanden die Ehe versagt werden 
kann. Der Einwand, daß die aus den Ehen solcher Leute hervorgehenden 
Kinder der Fürsorge der Gemeinde, der Wohlthätigkeit der Einzelnen, kurz, 
der menschlichen Gesellschaft zur Last fallen, kann angesichts der Thatsache, 
daß das Heiratsverbot für die Glieder der untersten Volksschichten die Zahl 
der unehelichen Geburten vermehrt, die Prostitution befördert und viele des 
Familienlebens Entbehrende den Gefahren des Lebens in Schenken und Gast 
häusern niederster Sorte, der Trunksucht, der gewohnheitsmäßigen Unsittlichkeit 
und der damit im Zusammenhang stehenden Unehrlichkeit aussetzt, nicht aus 
schlaggebend sein. Und so hat sich denn auch die kirchliche Autorität über-
        <pb n="133" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 1YZ 
Haupt, besonders aber, seitdem im 12. Jahrhundert Papst Hadrian IV. die 
®f)en der Unfreien auch ohne Zustimmung ihrer Herren für giltig erklärte, 
der Verehelichungsfreiheit im allgemeinen günstig erwiesen. Etwas anderes 
ist es, wenn die Eheschließung ganz junger Leute infolge unvermeidlicher Um 
stände hinausgeschoben wird, wie dies bei Militärpflichtigen für die Zeit des 
activen Dienstes der Fall ist. Dagegen läßt sich ebensowenig etwas ein 
wenden als dagegen, daß fürstliche Häuser, Fideicommißstatuten u. dgl. eben 
bürtige Ehen vorschreiben. Jedermann, der sich den Vorschriften letzterer Art 
nicht fügen will, kann unter Verzicht auf die aus solchen Festsetzungen resul- 
tirenden Vortheile, auf welche er sonst ein Recht hätte, zur freien Wahl seiner 
Lebensgefährtin schreiten und wird es thlln, wenn ihm sein Lebensglück von 
der Verbindung mit einer bestimmten Person in höherem Grade abzuhängen 
scheint^ als von dem Genusse der Macht und des Reichthums. 
In der # nimmt der Gatte als das Haupt der Familie allerdings 
eme bevorzugte Stelle ein. Tie Unterordnung der Frau ist aber nicht eine 
ncchtlsche, sondern eine ehrenvolle. Ter Mann schuldet ihr liebevolle Behand- 
lung und muß sie nicht minder bei seinen Lebzeiten unterhalten, wie er für 
den W seines Todes für sie Sorge zu tragen hat. 
Was das Verhältniß der Eltern zu den Kindern anlangt, so haben die 
erstem jedes Kind als ein ihnen von der göttlichen Güte anvertrautes Pfand 
zu betrachten und es als einen göttlichen Segenserweis anzusehen, wenn ihnen 
W, GW» WWt mcrbe,,. Eie sink %e6en&amp;unter= 
gmmmm 
Z Aş"à Tuende,, zu unterweisen, ihr- F-Hier ,u b-iamps-u und sie 
e. . ' em îņgäng zu bewahren. Tie zu diesem allem nöthige Autorität und 
H ndlungsfreiheit darf dem Vater und der Mutter durch kein staatliches Gesetz 
,/L ŗâņ î werden. Tie Gesetze können die den Eltern obliegende Verantwort- 
ci Nicht mindern und dieselben von den Pflichten, welche ihnen in dieser 
Hinsicht durch Gottes Weltordnung auferlegt sind, nicht entbinden. 
^ Tie Kinder hingegen schulden den Eltern Ehrerbietung, Liebe und Ge 
horsam. Hochachtung und Liebe muß das Kind den Eltern unter allen Uin- 
auden erweisen. Außerdem ist es aber auch verpflichtet, die Eltern in Nöth 
ige und im Alter zu unterstützen. Tie Pflicht zu vollständigem Gehorsam 
csteht dagegen nur so lange, als das Kind noch nicht erwachsen ist. Von da 
o verwandelt sie sich in die Schuldigkeit, den Wünschen der Eltern innerhalb 
vernünftiger Grenzen Rechnung zu tragen. Auch ist die Freiheit, welche das
        <pb n="134" />
        104 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Christenthum bezüglich der Verehelichung und der Wahl des ledigen Standes 
einräumt, nicht insoweit eingeengt, daß den Eltern darüber ein Entscheidungs 
recht zustünde. 
Auch die Geschwister sind nach christlicher Lehre durch engere Bande mit 
einander verbunden, als es die Menschen überhaupt durch diejenigen der all 
gemeinen Menschenliebe sind. Sie sind durch besondere Verpflichtungen zu 
gegenseitiger Hilfe verhalten, und insbesondere haben die ältern Brüder und 
Schwestern den jüngern beizustehen, wenn die Eltern todt oder an der Er 
füllung ihrer Pflichten verhindert sind. Dieser Beistand hat sich in der Für 
sorge für die Erziehung und für die nöthigen Lebensbedürfniffe zu äußern. 
Wo immer das Christenthum zur Herrschaft gelangt ist, haben diese 
Lehren und Vorschriften über das Fainilienleben mehr oder weniger Früchte 
getragen und tragen solche auch noch heutzutage. Hiervon kann sich ein jeder 
überzeugen. Demungeachtet wird es freilich, weil nun einmal bei so vielen 
Individuen die Keime des Bösen überwuchern, in jeder christlichen Nation, 
auch unter sehr günstigen innern Verhältnissen, stets eine Anzahl treuloser 
Gatten, pflichtvergessener Eltern und ungehorsamer Kinder geben, und werden 
sich viele junge Leute in sämtlichen Bevölkerungsklassen dem Laster in die 
Arme werfen. Das ist aber noch häufiger in Ländern der Fall, wo die 
Gesetze und Gewohnheiten durch das Christenthum nur halb umgestaltet sind 
oder wo die Verbreitung gewisser Strömungen die Folge gehabt hat, daß 
der religiöse Glaube weiten Kreisen mehr oder minder abhanden gekommen 
ist. Solch traurige Folgen treten besonders dann in großem Umfange zìi 
Tage, wenn sich die Staatsgewalt, wie es in unserem Jahrhundert so vielfach 
vorkommt, in den Dienst der Propaganda des Unglaubens stellt oder wenig 
stens die Lehre und Praxis des Christenthums auch da, wo sie es ohne Ver 
letzung der Toleranz recht wohl könnte, nicht genügend fördert. 
Trotz aller dieser ungünstigen Einflüsse herrscht aber in vielen ^amilieit, 
besonders in den Kreisen der ländlichen Bevölkerung und des kleinen Bürger 
standes, noch immer ein schönes Leben christlicher Pflichterfüllung, und werden 
hier bescheidene, gehorsame und den Eltern in Liebe zugethane Kinder erzogen, 
die für die menschliche Gesellschaft ein werthvolles Element der Sittlichkeit und 
gesunder Entwicklung zu werden versprechen. Wenn man von traurigen Aus 
nahmen in einem großen Theile Englands, Frankreichs und auch in gewissen 
Gegenden des protestantischen Deutschlands absieht, herrschten im größten Theile 
Europas noch um die Mitte unseres Jahrhunderts solche erfreuliche Zustünde 
entschieden vor. Man kann das von einer ganzen Reihe von Völkern, von 
den Deutschen und Polen, den Russen und Norwegern, den Bulgaren und 
den Ungarn, den Italienern, den Spaniern und Portugiesen sowie von den 
Flamländern, behaupten. Ja es gab dazumal auch noch weite Gebiete in
        <pb n="135" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 105 
England und Frankreich, wo die Tugenden eines reinen Familienlebens eben 
falls noch immer in Ehren gehalten wurden. Wie stand ein solches aber erst 
m den frühern Jahrhnnderten in Blüthe, und wie viele Beispiele der schönsten 
Samllientugenden lasten sich auch aus dem Leben der städtischen Bevölkerung 
und aus demjenigen der Hähern und höchsten Klaffen der verschiedenen christ- 
llchen Nationen anführen! So ist es denn eine ganz unbegründete Behauptung 
Zn sagen, die genaue Beobachtung der christlichen Vorschriften für das Familien 
leben sei ein unerreichbares Ideal. Sehr richtig ist dagegen die Anschauung 
derer, welche darauf Hinweisen, daß das Leben nach diesen Geboten für die 
große Mehrheit der Menschen nur dann möglich ist, wenn der Glaube, in 
dem diese Vorschriften begründet sind, nicht beiseite geworfen wird K 
Was die staatlichen Gesetze hinsichtlich des Familienlebens anbelangt, so 
I nö dieselben auf dieses von sehr verschiedenem Einfluste. Die vielerlei Gesetze, 
re Z- B. auf die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe, die Ausdehnung 
/ŗ^àUchen Gewalt, die Testirfreiheit, die Ordnung der Erbfolge, die Ver- 
Z T * 1 Anilin.gliedern für die Rechtshandlungen anderer Familien- 
sollten mit dem christlichen Familienleben. meldif» 
tnd) noch immer der Fall, wenngleich in neuerer Zeit in so manchen 
Untan eme mehr oder minder schädliche Gesetzgebung aus diesem G-biele 
ipil 
der 2 ~" VrierS d ® 8 ' deux """à ( Pans, Firmin Didot), von denen das 35. Fascikel 
Toursi^ '7 Jahre 1894 erschienen ist; L'organisation de la famille (3® éd. 
untpr X ’&lt;■ r ™ nst,tutlon essentielle de l’humanité (Tours 1881). Sodann ist 
avant T esonders zu nennen Ch. de Ribbe, Les familles et la société en France 
hutficr ï- r ' : ' VOlUti ° n /II voIs ; 4 ° éd - Tours 1879), im Anschluß an die alten Haus- 
derfisş de ra &gt;son, mit ihren einfachen Aufzeichnungen der Familienereignisse 
‘ J* ntcr bcn deutschen Werken dieser Art möge nur auf W. H. Riehls bieL 
alte St s 0 ' 1 * ,3 ? iC ^îņìlìe' (10. Aufl. Stuttgart 1889) und auf H. Cetty, Die 
Nur Emilie (Freiburg 1891) verwiese» werden, welch letzteres Werk zwar 
bei x' L âìchältnisse eines ziemlich kleinen Gebietstheiles des alten deutschen Reiches 
wäb" x*' hbstenungeachtet von Bedeutung ist, da es Zustände schildert, welche 
a n ber ìn Betracht gezogenen Zeiten im großen und ganzen in allen deutschen 
"den herrschend waren.
        <pb n="136" />
        106 
I. Buch. Production und Cousumtiou. 
Platz gegriffen hat. Andere Gesetze und Rechtsgewohnheiten sind zwar mit 
der Natur eines christlichen Familienlebens nicht völlig in Harmonie, können 
jedoch geduldet werden. Endlich aber gibt es gewisse gesetzgeberische Maß 
nahmen, welche mit einem solchen in directem Widerspruch stehen, wie die 
Ehescheidungsbestimmungen im Deutschen Reiche, in England, Frankreich und 
den Bereinigten Staaten von Amerika, oder das gesetzliche Verbot der Ehe 
schließung zwischen Weißen mit Negern, wie es früher vielfach bestand. 
Prüfen wir nun gewisse gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Familien 
rechts und deren Anwendung etwas näher, und beginnen wir mit jenen über die 
Beziehungen zwischen den Ehegatten. Auf diesem Gebiete besteht die ideale 
Gestaltung der ehelichen Vermögensverhältnisse darin, daß das Vermögen der 
Gatten gemeinsam ist, daß der Ehemann die Verwaltung und Aufsicht, aber 
nicht die unbeschränkte Verfügung darüber hat, und daß der Frau der standes 
gemäße Unterhalt nicht nur bei Lebzeiten des Mannes, sondern auch als 
Wittwe gesichert wird. 
Nach diesem Principe sind die ehelichen Güterverhältnisse in den ver 
schiedenen Staaten geordnet worden, allerdings mit großen Unterschieden in 
betreff der Befugnisse des Gatten und der Sicherheiten der Ehefrau. Während 
das römische Recht — und zwar in Anbetracht der dazumal herrschenden Locke 
rung des Familienlebens sehr mit Recht — nur den von der Frau oder ihren 
Vertretern ausdrücklich zur Bestreitung der ehelichen Auslagen bestimmten Ver 
mögensbetrag dem Gatten zur Verwaltung und für die Dauer der Ehe sogar 
als Eigenthum überlieferte, im übrigen aber jedem der beiden Gatten die voll 
ständig freie und vor Einmischung gesicherte Verfügung über sein Vermögen 
ließ, hat das österreichische bürgerliche Gesetzbuch, welches im wesentlichen auf 
dem Boden dieser Vorschriften des römischen Rechts steht, eine weise, die Rechte 
der Gattin wie das naturgemäße Verhältniß zwischen den Ehegatten gleicher- 
maßen berücksichtigende Verfügung getroffen. Es bestimmt nämlich, daß, so 
lange die Gattin nicht widersprochen hat, die rechtliche Vermuthung gilt, sie 
habe ihrem Btanne die Verwaltung auch ihres freien Vermögens anvertraut. 
Derselbe haftet dann für das Vermögen selbst, nicht aber für die daraus 
gezogenen Nutzungen, wie ein bevollmächtigter Sachwalter. Es kann aber 
auch vertragsmäßig die Gütergemeinschaft bedungen werden. Das preußische 
Landrecht hingegen hat diese letztere zur Regel gemacht, und diese wird nach 
dessen Bestinnnungen, soweit nicht ausdrücklich anders verfügt ist, als das von 
den Gatten Gewollte angesehen. Es wird ein Miteigenthum der Gatten an 
demjenigen Vermögen angenomnien, welches ein jeder derselben mit in die 
Ehe gebracht hatte, und dem Manne die Verwaltung des gemeinschaftlichen 
Vermögens zugesprochen. Doch erscheint diese Befugnis; insoweit beschränkt, 
als Grundstücke und Gerechtigkeiten nicht ohne Einwilligung der Frau ver-
        <pb n="137" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 107 
pfändet und veräußert werden können. Diese und ähnliche Anordnungen, 
welche verschiedene deutsche Gesetzgebungen der Vorzeit und der Gegenwart in 
reicher Abwechslung und in schmiegsamer Anpassung an die jeweiligen Ver 
hältnisse getroffen haben, berücksichtigten das wechselseitige Verhältniß der Ehe 
gatten in geziemender Weiset Dagegen kann das eheliche Güterrecht des eng 
lischen Common Law, welches der Frau keine von der Person ihres Gatten 
gesonderte civilrechtliche Persönlichkeit zuerkennt, infolgedessen dem Ehemann 
die ausschließliche Nutznießung des Vermögens der Frau einräumt und ihm 
die unbeschränkte Veräußerung desselben gestattet, während die Gattin nicht 
einmal testiren kann, nur als ein der Würde der Frau durchaus hohn 
sprechendes bezeichnet werden. Es muß demnach als ein Fortschritt im Rechts 
leben bezeichnet werden, daß gegenwärtig in England die Güter der Gattin 
wst allgemein durch Heiratscontracte geschützt werden und daß das Gesetz 
vom Jahr 1882 über das Vermögen der verheirateten Frauen die Rechte 
derselben überhaupt erweitert hat. In den Vereinigten Staaten von Amerika 
° cr î ba§ Ģerher verpflanzte Common Law seit dem Jahre 1849 in fast 
allen Staaten dahin abgeändert worden, daß die verheirateten Frauen ihr 
vermögen gegen die schlechte Verwaltung ihrer Gatten gesichert sehen. 
Weiter ist es vom Standpunkte des Christenthums aus unzulässig, daß 
Oie arm, #cr bem w#. ^e Wtin i^en an ber Seite 
T eg Cannes und an der Spitze des Hauswesens. Daher ist es auch einer 
^àn şocialen Ordnung nicht entsprechend, daß so viele Frauen der niedern 
r olksklassen m Fabriken u. s. w. ihren Lebensunterhalt verdienen helfen müssen 
T Î m#ausw,en mö# merken, bie 
Ķàr vielfach ohne Aufsicht aufwachsen unb bie Kosten bes Unterhalts durch 
e theuern Mahlzeiten außer dem Hause beträchtlich wachsen. Eine tüchtige 
w U cj™" ann oft mit zehn Mark, die sie in der Woche für die Nahrung 
r Familie auszugeben hat, mehr für das Wohlbefinden und die Gesundheit 
kr Ihrigen ausrichten als eine untüchtige, die sich nur auf ihre Arbeit in 
kr Fabrik versteht, mit dem doppelten Betrage. Der Schaden, welcher 
km Familienleben und der menschlichen Gesellschaft daraus erwächst, daß die 
( rau ihrem natürlichen Berufe entzogen wird, träge Männer sich daran ge 
wöhnen, die ^orge für die Familie der Frau zu überlassen, um selber dem 
g. ' lieber die mannigfachen Institutionen des deutschen ehelichen Güterrechts siehe 
ahercs unter anderem in Georg Beseler, System des deutschen Privatrechts 
Ausi. Berlin 1866) 564—615.
        <pb n="138" />
        108 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
Trunk und Spiel fröhnen zu können, läßt sich gar nicht ermessen und am 
wenigsten in Zahlen ausdrücken. Wenn die Arbeitsstunden der Frau dieselbe 
nur einen Theil des Tages ihrer Häuslichkeit entziehen, ist die Frauenarbeit 
allerdings ein geringeres und unter Umständen gar kein Uebel, sondern 
eine Wohlthat. 
Unter den heutigen Verhältnissen auf dem Gebiete der industriellen Pro 
duction, bei der Leichtigkeit des internationalen Verkehrs, welche allzu hohe 
Schutzzölle auf die Dauer unmöglich macht, und in Anbetracht des Umstandes, 
daß den Leuten und selbst vielen solchen, die am lautesten nach staatlicher 
Reglementirung der Production rufen, eine gewisse Vorliebe für individuelle 
Unabhängigkeit und freien Geschäftsbetrieb sozusagen in Mark und Blut über- 
gegangen ist, läßt sich indessen an eine völlige Beseitigung der Frauenarbeit gar 
nicht denken. So muß man sich denn mit wirksamen Maßregeln gegen einen 
zu langen Arbeitstag und gegen die Nachtarbeit der Frauen begnügen und 
im übrigen für gewisse Palliativmittel gegen die nachtheiligen Folgen der 
Frauenarbeit Sorge tragen. Gut geleitete Kinderkrippen, Kinderasyle, Volks 
küchen, die preiswürdige, nahrhafte Kost bieten, und andere Anstalten dieser 
Art können die besten Dienste leisten und das Walten der Gattin und Mutter 
am häuslichen Herde, allerdings nur bis zu einem gewissen Grade, ersetzen. 
So viel ist aber gewiß, daß die Regelung der Arbeit der verheirateten Frauen 
ein Gegenstand ist, welcher sehr wohl gesetzlichen Anordnungen unterworfen 
werden kann. Es ist auch in den neuern Arbeiterschutzgesetzen in dieser Hin 
sicht schon manches geschehen. Wenn sich aber z. B. das deutsche vom 
Jahre 1891 damit begnügt, für die Arbeiterinnen überhaupt einen elfstündigen 
Maximal-Arbeitstag einzuführen und das Verbot der Nachtarbeit von 8 1 / 2 Uhr 
abends bis 5 l / 2 Uhr morgens auszusprechen sowie noch einige weitere wohl 
thätige Bestimmungen zu treffen, ohne zu Gunsten der verheirateten und mit 
der Besorgung eines Hauswesens betrauten Frauen noch weiter gehende Schutz 
maßregeln einzuführen — die Anordnung, daß diese auf ihren Antrag eine 
halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen sind, falls diese Pause nicht ohne 
hin ein und eine halbe Stunde beträgt, kann doch wohl nicht als eine irgend 
wie beträchtliche Berücksichtigung der häuslichen Pflichten der Frauen angesehen 
derben —, so ist damit nicht viel erreicht. Damit soll durchaus nicht behauptet 
werden, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen mehr hätte erreicht werden 
können, da auch in andern Großstaaten, in England (Gesetz vom Jahre 1867), 
in Oesterreich (Arbeiterordnung von 1885), in Frankreich (Gesetz von 1892), 
und überhaupt in den Staaten, welche eine einigermaßen durchgreifende Arbeiter 
schutzgesetzgebung besitzen, im wesentlichen nicht mehr durchgesetzt worden ist. 
Desto mehr muß es das Bestreben des Unternehmers sein, hier Wandel zu 
schaffen, sich durch seine Beamten über die Lage der Einzelnen zìi informimi,
        <pb n="139" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 109 
die Frauen in dringenden Fällen zu Hause zu beschäftigen, sie früher als 
andere nach Hause gehen zu lasten, den Lohn der verheirateten Männer zu 
erhöhen, damit die Frau auf die Arbeit in der Fabrik verzichten könne, oder 
auf andere Weise Rath zu schaffen. 
Was alsdann die Beziehungen zwischen den Eltern und den Kindern 
anbelangt, so soll der Vater volle Erziehungsgewalt über die Kinder haben, 
bis diese ein gewisses Alter erreicht haben, und es muß ihm auch ein gewiffes 
Mas; unbeschränkter Verfügung über sein Vermögen sowohl bei Lebzeiten als 
von Todes wegen zustehen; ebenso ist es nothwendig, daß die gegenseitigen 
Unterstützungsansprüche der Eltern und Kinder gesetzlich anerkannt werden. 
Für die wohlhabenden und reichen Klaffen der Bevölkerung und für 
den Bauernstand sind die gesetzlichen Bestimmungen über Erfolge und Testir- 
befugniß von größter Bedeutung. In England, Irland, einem großen Theile 
von Nordamerika, einigen mexikanischen und centralamerikanischen Staaten 
hat der Vater das Recht, über sein Hab und Gut vollkommen frei zu ver 
fügen, also auch sein gesamtes Vermögen Fremden zuzuwenden und seinen 
Kindern gar nichts zu hinterlassen. Die Macht der öffentlichen Meinung und 
die häufige Abfassung von Verträgen über die Güterverhältniffe der Ehegatten 
haben den Mißbrauch eines so schrankenlosen Rechtes, wenigstens in England, 
verhindert. Andererseits wird in diesem Lande dem freien Belieben hinsichtlich 
der Verfügung über das Vermögen insoweit eine Schranke gesetzt, als darüber 
weder durch Verfügung unter Lebenden noch von Todes wegen auf länger 
als auf die Lebensdauer einer noch am Leben befindlichen Person und 21 Jahre 
darüber hinaus eine Bestimmung getroffen werden kann. 
Im schroffsten Gegensatze zum englischen Princip der Testirfreiheit stehen 
die entsprechenden Bestimmungen des französischen Eivilrechts, der Schöpfung 
es ersten Napoleon. Der Code beschränkt das Verfügungsrecht der Eltern 
"der ihre Guter bei Lebzeiten und von Todes wegen auf die Hälfte ihres Ver- 
mögens, wenn sie nur ein Kind besitzen, auf ein Drittel, wenn zwei, und 
lUlf ein Viertel, wenn mehr als zwei Kinder vorhanden sind. In andern 
aaten halten sich die Pflichttheile der Kinder in bescheidenern Grenzen. So 
önnen die Kinder in Italien und in den meisten Gegenden Deutschlands 
Ulcht mehr als die Hälfte des ihnen nach dem Jntestaterbrecht zustehenden An 
theils beanspruchen. In Spanien hingegen ist durch das neue bürgerliche 
Gesetzbuch vom Jahre 1889 die Bestimmung getroffen, daß zwei Drittel des 
elterlichen Vermögens den Descendenten vorbehalten sind, daß jedoch nur die 
Hälfte dieses Betrages unter dieselben gleichmäßig vertheilt werden muß, 
während die andere nach dem Willen der Eltern einem, mehreren oder sämt 
lichen Kindern in beliebigem Umfang zugewendet werden kann. In vielen 
-heilen Deutschlands endlich sind in den letzten Jahren Specialgesetze über
        <pb n="140" />
        110 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
die Vererbung der Bauerngüter (d. h. landwirtschaftlicher Besitzungen mittlerer 
Größe, welche von ihren Eigenthümern selbst bewirtschaftet werden) erlaffen 
worden, denen zufolge der Vater seinen Hof und den dazu gehörigen Besitz 
einem einzigen unter seinen Kindern überlaffen kann (dem Anerben), welcher 
alsdann seinen Geschwistern mäßige Abfindungssummen zu zahlen hat. 
Diese Gesetze suchen denen, die davon Gebrauch machen wollen, die Vor 
theile des ältern bäuerlichen Erbrechts zu sichern, ohne jedoch in dieser Hin 
sicht einen Zwang auszuüben. Sollen die Bestimmungen dieser Special 
gesetze Platz greifen, so muß die Eintragung des betreffenden Gutes in die 
Höferolle, d. h. in ein Verzeichniß aller der Güter, die nach dem freien Willen 
ihres Eigenthümers einem speciellen Erbrechte unterworfen werden sollen, er 
folgen; aber dem Eigenthümer steht es frei, jederzeit die Streichung seines 
Gutes aus dieser Rolle zu verlaugen. Bezüglich der in derselben eingetragenen 
Höfe greift dann ein besonderes Erbrecht Platz, indem das betreffende Gut 
ungetheilt auf einen Erben übergeht, nämlich auf den ältesten Sohn oder 
auf die Person, welche der Erblasser nach seinem freien Ermessen unter seinen 
Kindern oder auch — wie das nach dem westfälischen Gesetz der Fall ist — 
unter seinen Seitenverwandten bezeichnet hat. Dieser übernimmt das Gut zu 
einem nach den Vorschriften dieser Specialgesetze niedrig zu berechneuden 
Schätzungswerthe und hat die Antheile der Geschwister auszubezahlen. Wenn 
der Erblasser nicht anders verfügt, so wird z. B. nach dem hannoverischen 
Gesetze dem Anerben außer dem Antheile, der von zwei Drittheilen des 
Schätzungswerthes auf ihn entfällt, noch ein ganzes Drittel dieses Werthes 
ausschließlich gutgeschrieben, so daß er auf dem Gute Hausen kann, ohne von 
Schulden erdrückt 511 werden. 
Ein solches Gesetz wurde zuerst im Jahre 1874 für gewisse Theile des 
frühern Königreichs Hannover erlassen, dann int Jahre 1880 auf das ge 
samte Gebiet desselben ausgedehnt. Hierauf folgte im Jahre 1882 ein ähn 
liches Gesetz für die Provinz Westfalen, an welches sich dann analoge legis 
lative Maßnahmen für die Provinzen Hessen-Nassau, Brandenburg, Schlesien, 
Schleswig-Holstein u. s. w. anschlössen. 
Auch außer Preußen ist inan zu ähnlichen Gesetzen geschritten. Vor allein 
ist das in Oesterreich der Fall gewesen. Hier wurde im Jahre 1889 ein 
solches Gesetz für alle im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder er 
lassen, welches durch Specialgesetze, die für die einzelnen Kronländer ergehen 
sollen, von denen aber bis zur Stunde (März 1895) noch kein einziges z« 
stände gekommen ist, seine Ausführung zu finden hat. Nur hat man in Oester 
reich, wie dies schon durch das Gesetz für die preußische Provinz Schleswig-Holstein 
vom Jahre 1886 für gewisse Gegenden verfügt worden war, die Bestimmung 
getroffen, daß das Anerbenrecht für alle diejenigen landwirtschaftlichen Güter
        <pb n="141" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 
111 
mittlerer Größe, deren Besitzer dessen Anwendung nicht ausdrücklich durch ihre 
Willensäußerung ausschließen, zur Anwendung zu kommen hat. So ist die 
Führung einer Höferolle überflüssig gemacht und ein bäuerliches Jntestat- 
erbrecht eingeführt, welches sich jedenfalls heilsamer erweisen wird als das 
Höferollen-Princip; denn auf die Dauer richtet sich die Ordnung der Successions- 
verhältnisse doch gewöhnlich nach den Grundsätzen des Jntestaterbrechts, welches 
der öffentlichen Meinung den Weg zu zeigen pflegt i. 
Derartige Bevorzugungen eines Kindes bei der Erbfolge und überhaupt 
die gesetzlichen Bestimmungen, welche dem Vater und der Mutter die Freiheit 
einräumen, etwa über die Hälfte ihres Vermögens frei zu verfügen, sind durch 
aus berechtigt. Sie befördern die Erhaltung der Unternehmungen in denselben 
Handen und die Fortpflanzung des Geistes der Tradition und der wechselseitigen 
Anhänglichkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und sind demnach von 
hohem socialen Werth. Dagegen muß das englische System der vollen Testir- 
freiheit als ungerecht und mit dem natürlichen Verhältniß zwischen Eltern und 
Kindern in Widerspruch stehend bezeichnet werden. Es ist Aufgabe der Eltern, 
ihren Kindern eine möglichst gesicherte Zukunft zu bereiten. Eine solche ist 
aber ohne den Besitz eines, wenn auch mäßigen und je nach dem Stande der 
Betreffenden sich richtenden Verinögens nicht möglich. Eltern, welche dem 
durch den Stammhalter aufrecht zu erhaltenden Klange der Familie das Wohl 
befinden der übrigen Kinder rücksichtslos opfern, sind von dem Vorwurf der 
Härte nicht gänzlich freizusprechen. 
Für den Fall, daß der Erblasier kein Testament gemacht hat, muß das 
Gesetz die Erbfolge regeln und tritt somit die Jntestatsuccession ein, die nach 
' Uebrigens haben in einigen Gegenden auch die Höferollen-Gesetze gute Wirkungen 
gehabt. Im Jahre 1888 waren von den die gesetzlichen Erfordernisse aufweisenden Land 
gütern in Hannover zwei Drittheile und von denjenigen in Westfalen die Hälfte in 
die Höferolle eingetragen. Siehe über diesen Gegenstand Aug. v. Miaskowski, Das 
Erbrecht und die Grundeigenthumövertheilung im Deutschen Reiche (Leipzig 1882 bis 
1884), und .Das Anerbenrecht und das Reichscivilgesetzbuch' in Hildebrand und 
Eonrads .Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik" (Jena 1886, Juniheft). 
Anderwärts aber haben diese auf dem Princip der Freiwilligkeit basirà» Gesetze 
bisher nur geringe Resultate gezeitigt. Die im .Deutschen Reichsanzeiger' am 4. Mai 1894 
publicirten Ziffern find sehr lehrreich. In Hannover ist ein steter Fortschritt zu ver 
zeichnen. Am 1. Januar 1890 waren in dieser Provinz 68 394 Güter, d. h. 80°/« 
der eintragbaren, eingeschrieben. Dagegen waren im gleichen Zeitpunkt in Branden 
burg nur 73, in dem kleinen Lauenburg aber 513, in Westfalen 2028 eingetragen. Auch 
ln Schlesien gingen die Eintragungen nur ganz langsam vor sich. Hier datirt das 
^ksetz vom Jahre 1884. Es wurden nun in den Jahren 1884—1885 nur 17, 1886' 4 
1887: 13, 1888: 2, 1889: 2, 1890: 2 und 1891 nur 1 Gut eingetragen. Man 
arf eben nie aus den Augen lassen, daß die Gesetze nur langsam und schwer oft 
überhaupt nicht die Sitten ändern.
        <pb n="142" />
        112 
I. Buch. Production und Eonsumtion. 
den verschiedenen Rechten sehr verschieden geordnet ist. Richten wir unsere Auf 
merksamkeit zunächst auf das französische System. Ter Code civil behandelt 
alle Arten von Gütern gleich und vertheilt sie unter die Kinder zu gleichen 
Theilen, obwohl eine weise Gesetzgebung für die ländlichen Besitzungen und be 
sonders für diejenigen, welche einen bestimmten Umfang nicht überschreiten, be 
sondere Vorschriften enthalten sollte, die deren ungeteilten Uebergang in den 
Besitz eines einzigen Eigentümers sichern. Beispiele einer vernünftigen derartigen 
Rechtsentwicklung, welche die soeben besprochenen Gesetze über das Erbrecht des 
Bauernstandes, den Verhältnisien unserer Zeit entsprechend, wieder ins Leben 
zu rufen bezw. zu erhalten bestimmt sind, bieten das Gewohnheitsrecht des Mittel 
alters und die Gesetzgebung der Zeiten vor der mit Ende des 18. Jahrhunderts 
begonnenen revolutionären Epoche in Hülle und Fülle. Freilich haben jene 
Zeiten vielfach, ja sogar in den meisten Fällen, auch den Großgrundbesitz dem 
gleichen Regime unterworfen und dadurch den Latifundienbesitz übermäßig entwickelt. 
Der Code civil geht aber noch weiter. Er begnügt sich nicht damit, einem 
jeden Kinde einen gleichen Theil am Werthe des Nachlasses zuzuwenden, son 
dern spricht sämtlichen Kindern das Recht zu, von einer jeden Art der im 
Nachlaß vorhandenen Güter, soweit sie überhaupt theilbar sind, einen gleichen 
Theil in natura zn beanspruchen, so daß ein jeder Erbe einen Antheil an 
den Ländereien, an einem etwa vorhandenen Handelsgeschäfte, am Hause u. s. w. 
fordern kann. 
Endlich macht dieses Gesetzbuch auch noch durch andere Maßregeln und 
namentlich durch die Bestimmung, daß beim Vorhandensein von Minorennen 
Uebereinkünfte unter den Kindern betreffs der Ueberlassung von Landgütern 
u. s. w. an eines derselben ausgeschlosten sind, Vortheilhafte Vereinbarungen 
im Sinne der Erhaltung des Besitzes in der Fanülie schwierig oder unmöglich 
und befördert überhaupt die Intervention der staatlichen Functionäre, eine 
Einmischung, die natürlich eine beträchtliche Menge von Auslagen zur Folge 
hat, welche die in Frankreich sehr hohe Erbschaftssteuer noch drückender machen, 
so daß ganz kleine Erbschaften von den Gerichtskosten, Taxen u. dgl. gänzlich 
absorbirt werden. 
Gegenüber diesem unheilvollen System des modernen französischen Rechts 
sind die Jntestaterbrechte der übrigen Staaten der Neuzeit, wenn sie auch 
leider nur in seltenen Fällen für gewisse Güterarten eine besondere Successions 
ordnung festsetzen, immerhin als vortheilhafter und gerechter zìi bezeichnen. 
Sowohl die deutschen Rechte als das österreichische, das italienische und das 
neue spanische bürgerliche Gesetzbuch gewähren, wie wir gesehen, dem Erblasier 
eine größere Verfügungsfreiheit über sein Vermögen und lassen eine billige 
Auseinandersetzung unter den Erben zu, indem sie denselben ein Recht auf 
Naturaltheilung der im Nachlaß enthaltenen Güter im Sinne des Code civil
        <pb n="143" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. HZ 
durchaus nicht einräumen. Ebenso hat man in Belgien und in den an 
Deutschland zurückgefallenen Gebieten, in denen das französische Civilrecht in 
Geltung geblieben ist, von diesem unheilvollen Theilungsmodus Umgang ge 
nommen. Auch die Erbschaftssteuer erreicht nur in wenigen Ländern die 
verderbliche Höhe der französischen. Jedenfalls aber sind die Jntestaterbrechte 
der meisten Staaten des europäischen Continents dem bis vor kurzem in Eng 
land üblich gewesenen, welches dem ältesten Sohn, ohne ihm irgend eine Ver 
pflichtung zu Gunsten der Geschwister aufzulegen, das gesamte Grundeigenthum 
zusprach, entschieden vorzuziehen. Eine derartig extreme Bestimmung war um so 
auffallender, als sie mit der Bestimmung, das bewegliche Eigenthum zu völlig 
gleichen Theilen unter die Erben zu vertheilen, im grellsten Widerspruche stand. 
Was die unbemitteltere Bevölkerung der Städte und überhaupt den Arbeiter 
stand anlangt, so sind für diese die Erbgesetze von geringerer Bedeutung; für 
diese Volksschichten ist es viel wichtiger, daß den Eltern eine wirksame Er 
ziehungsgewalt über ihre Kinder und ein Einfluß auf die Art und Weise, 
wie diese ihren Verdienst verwenden, eingeräumt wird. Leider ist das in vielen 
Ländern nicht der Fall. Der Umstand, daß heutzutage schon ganz junge 
Burschen und Mädchen beträchtliche Löhne beziehen, führt nur zu oft dazu, 
daß diese ihren Eltern Vorschriften geben, sich von ihnen unabhängig machen 
und sogar das Haus derselben verlassen, um für sich allein zu leben, was 
dann zu ihrem größten Schaden, namentlich in sittlicher Hinsicht, auszuschlagen 
Pflegt. Diese Emancipation der Kinder wird noch dadurch gefördert, daß die 
Anstrengungen, welche die mit dem Maschinenbetriebe verbundene Art der 
Arbeit erfordert, die ältern Lente weniger leistungsfähig machen, als das früher 
der Fall war. Gelten doch langjährige Erfahrung und langsame, sorgfältige 
Wcl Gcgnimorho weniger ala oorbem. Die ßinfe unb rußige Sugenb Mt 
Mio größere Deutung gewonnen, unb so ßat benn ber #n ber ¡ungen 
-cuts eme noch größere Wichtigkeit für den Haushalt der Familie erlangt, 
a v er schon früher besaß. Um so nothwendiger wäre es gewesen, daß man 
&gt;u den Schulen vor allem Religion, Achtung vor den Autoritäten und Ge- 
HHļaiii gelehrt hätte, daß die Pflicht der Fürsorge für alte und arbeits 
unfähige Eltern eingeprägt und daß die Löhne der jugendlichen Burschen und 
- ädchen an die Eltern ausbezahlt oder wenigstens nach Abzug des für den 
nterhalt Nöthigen in eine Sparkasse gelegt und nicht früher ausgefolgt wür 
ben, bis die jungen Leute ein gewisses Alter erreicht hätten. Wieviel ist aber 
ļeider in dieser Hinsicht gefehlt worden! Wie häufig findet man in den hoch 
oivilisirten Staaten Europas und Amerikas zuchtlose junge Leute und be- 
buuernswürdige Eltern, die von ihren Kindern vernachlässigt ein einsames, 
armseliges Alter haben! Natürlich werden vor allem die niedern Volksklassen 
von derartigen Uebelständen heimgesucht. Tie Reichen und Wohlhabenden 
DevaS-Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. g
        <pb n="144" />
        114 
I. Buch. Production und Consumtion. 
besitzen Mittel und Wege, um ihre Kinder ordentlich zu erziehen, und solange 
es nöthig ist, unter ihrem Einflüsse zu halten. Gibt ihnen doch der Besitz ihres 
Vermögens schon dadurch, daß sie den Kindern je nach Gutbesinden so manche 
Freuden gewahren oder versagen können und daß sie infolge der überall wenig 
stens in einem gewissen Maße bestehenden Testirfreiheit die folgsamen Kinder 
zu belohnen und die schlechten auf das wirksamste zu strafen vermögen, 
ein mächtiges Mittel der Einwirkung. Auch hat die technische Revolution, 
die sich seit ungefähr anderthalb Jahrhunderten vollzogen, nur in den niedern 
Klassen der menschlichen Gesellschaft die Ueberlegenheit der ältern Leute ver 
mindert. Die Leitung eines Geschäftes oder Unternehmens erfordert noch immer 
Klugheit und Erfahrung, also Eigenschaften, die nur im Laufe langer Jahre 
erworben werden, und die Vortheile, welche geistige und wissenschaftliche Arbeit, 
welche der Beruf eines Beamten, Arztes, Gelehrten u. s. w. bringt, erreichen 
erst 20 oder noch mehr Jahre nach der Zeit, zu welcher der Betreffende in 
seiner höchsten körperlichen Blüthe stand, ihren Höhepunkt. 
Gegen die Maßregeln, welche wir soeben zur Verstärkung der elterlichen 
Autorität der den niedern Volksschichten angehörenden Familienhäupter befür 
wortet haben, wird mm zwar eingewendet, daß die Eltern dadurch die Macht 
erlangen würden, ihre Kinder schlecht zu behandeln und auf deren Kosten in 
Trägheit zu leben und sich dem Trünke zu ergeben. Das ist allerdings in 
gewissen Fällen möglich. Wie aber könnte die Thatsache, daß eine an und 
für sich heilsame Gewalt unter Umständen mißbraucht werden kann, den Anlaß 
dazu bieten, daß diese Gewalt der zu ihrer Aufrechterhaltung nöthigen Be 
fugnisse entkleidet würde? Solche Mißbräuche können durch Pflege des reli 
giösen Lebens und ernster Sittlichkeit beträchtlich vermindert und auch durch 
geeignete gesetzliche Maßregeln auf ein Minimum reducirt werden; man räume 
nur dem Unternehmer die Vollmacht ein, den Lohn des betreffenden jugend 
lichen Arbeiters, falls der Vater ein notorischer Taugenichts oder ein arbeits 
scheues Subject ist, der Mutter auszuzählen, und wenn auch dieser Ausweg 
nicht rüthlich ist, zum Theil in einer Sparkasse zu deponiren. 
Aber nicht nur die Aufrechterhaltung der elterlichen Autorität über die 
jüngern Kinder sowohl als über die unverheirateten jungen Leute ist wichtig. 
Auch das Zusammenleben einer größern Anzahl erwachsener Familienglieder 
in einem und demselben Haushalt ist von hohem socialen und wirtschaftlichen 
Werth. Es kommt in den Ländern, in welchen die Bauerngüter ungetheilt 
in der nämlichen Familie fortvererbt werden, und auch in Gegenden, wo sich, 
wie in gewissen Theilen Italiens *, eine heilsame Gestaltung der Pachtverhält- 
î Siehe die Ausführungen im vorigen Kapitel über die mezzadria in Toscana 
und in Umbrien.
        <pb n="145" />
        7. Kap. Familie, Familienleben nnd Gesetze über die Familie. 115 
Nisse eingelebt hat, sehr häufig vor, daß ein verheirateter Sohn oder auch eine 
»erheiratete Tochter mit den Eltern in gemeinschaftlichem Haushalt lebt Eine 
derartige Familie, welcher Le Play den Namen Stammfamilie (famille 
souche) beilegt &gt;, umfaßt in der Regel 15-16 Personen, die meist drei 
simien aw% bier (Generationen angehören. %Benn 0. her %omilienöotei 
à Õ0 Jahre alt ist, sind möglicherweise noch seine im Austrag lebenden 
Eltern und wahrscheinlich seine Gattin, der älteste Sohn mit seiner Frau 
suns bis sechs unverheiratete Geschwister, zwei sonstige unverheiratete Verwandte 
und ein Knecht oder eine Magd mit dem dermaligen Leiter des wirtschaft- 
|4en Betriebes in einem ^ausn,ejen bereinigt. einigen %ren merben 
cme Kinder des jungen Paares hinzukommen und vielleicht ein oder der 
andere unverheiratete Verwandte, eine kinderlose Wittwe oder ein alter Jung 
geselle in das väterliche Haus zurückkehren. Inzwischen werden die alten Groß 
eltern gestorben sein und dieses oder jenes von den jungem Familiengliedern 
den häuslichen Herd verlasten haben. 
Tie Vortheile, welche aus einem derartigen Zusammenleben verschiedener 
Generationen erwachsen, sind von dreierlei Art. Zunächst herrscht in einem 
iolchen Hanse, in welchem alt und jung glücklich beisammen leben und sich 
allerlei Gelegenheit zu Belehrung und Unterhaltung bietet, ein frohes Treiben. 
Zweitens werden einer Wirtschaft, in welcher die meisten Arbeiten von Familien 
gliedern besorgt werden, manche Nachtheile und Schädigungen erspart bleiben, die 
anderwärts aus der Verwendung von Dienstboten und Lohnarbeitern erwachsen 
Sind, smb b,c Mitgiiebcr einer so Mlre^en Emilie bief weniger ber Gefahr 
ZMMMŞ 
ih? ^ Menschen ln gemeinsamem Haushalt auch eine beträchtliche Er- 
ftarnlß erzielt. Wenn eine solche Familie von 15 Personen sich in drei 
Uvhalltungen vertheilte, so würden die Gesamtausgaben für Wohnung, Be- 
euchtung, Heizung, Kochen, Waschen und Reinigung verschiedener Gegenstände 
. îb gewisse andere Zwecke beinahe das Doppelte betragen, weil die ver- 
l Iledenen Geräthe und Vorrichtungen, die Dächer und Wände, die Möbel 
und Ausschmückungsgegenstände, das Feuerungsmaterial, die Töpfe und Pfannen 
ş' lü * ' ^klche für fünf Personen genügen, in gewissen Fällen auch für 
'&gt; und in sehr vielen für 10 hinreichend sind. Ja es kommt nur sehr selten 
^or, daß alle diese Gegenstände gerade nur für fünf Menschen berechnet sind, 
gar nicht babón zu reden, daß in einem großen Haushalte eine größere Aus- 
1 Siehe die am Anfang dieses Kapitels citirten Werke Le Plays.
        <pb n="146" />
        116 
I. Buch. Production und Consumtion. 
wähl von Nahrungs- und andern Genußmitteln geboten werden kann, und 
daß diese Mannigfaltigkeit, wie wir später sehen werden, eine Steigerung der 
Quantität des Consumè überflüssig macht. 
In solchen Stammfamilien herrschen auch die christlichen Tugenden der 
Achtung vor den Eltern und überhaupt vor den alten Leuten und der wechsel 
seitigen Zuneigung und Sorgfalt zwischen den Geschwistern, und so kann es 
denn nicht wunder nehmen, daß sie in den christlichen Ländern überall da 
häufig anzutreffen waren und vielfach noch immer anzutreffen sind, wo nicht 
widrige Gesetze und llmstände ihrem Bestände ernstliche Hindernisse bereitet haben. 
Aber eine wie heilsame Organisationsform des Familienlebens mid) in 
der Stammfamilie sich darbietet, nothwendig ist diese Form vom Standpunkte 
des Christenthums aus dennoch nicht. Für gewisse Schichten der Bevölkerung, 
namentlich für die reiä-en und hoch gebildeten Klaffen, für die Familien, in 
welchen keine von den Vorfahren überkommenen Besitzthümer und Geschäfts 
betriebe zu vererben sind, und überhaupt in Zeiten, wo die gesellschaftlichen 
Verhältnisse einem raschen Wechsel unterworfen und die Erziehung sowohl als 
die Sitten der aufeinanderfolgenden Generationen gegenseitig sehr verschieden 
sind, sowie endlich für die städtische Bevölkerung im allgemeinen sind die 
durch die Organisationsform der Stammfamilie gebotenen Vortheile geringer 
und stellen sich einem derartigen Zusammenleben größere Schwierigkeiten ent 
gegen, da in allen diesen Kreisen eine weit geringere Uebereinstimmung in 
den Anschauungen herrscht. Unter solchen Verhältnissen wird sich ein wahr 
haft christliches Familienleben leichter entwickeln, wenn eine jede der ver 
schiedenen Generationen einer und derselben Familie ihren gesonderten Haus 
halt führt. 
Es kommt auch eine complicirtere Form der Stammfamilie vor, nämlich 
dann, wenn mehrere verheiratete Geschwister mit ihren Kindern, die vielleicht 
selbst schon verehelicht sind, zusammenleben, so daß die Gemeinschaft 25, 40, 
ja vielleicht 100 Personen umfaßt, welche sämtlich ihr Vermögen der Haupt 
sache nach gemeinschaftlich besitzen und benutzen und unter der Aufsicht eines 
Oberhauptes leben, welches entweder erwählt oder durch das Herkommen be 
stimmt wird, indem z. B. nach dem in einigen Gegenden herrschenden Brauche 
der älteste Sohn der ältesten Linie als solches figurirt. Le Play nennt solche 
Familien patriarchalische. Sie waren zu verschiedenen Zeiten und unter 
vielen ganz verschiedenartigen Völkern zahlreich anzutreffen. Die alten Gesetze 
der Römer und Griechen setzen eine derartige Familienorganisation voraus, 
die wahrscheinlich auch unter den Juden einmal häufig war und sich bis auf 
diesen Tag häufig bei den Chinesen, Bulgaren und Serben vorfindet, in der 
ersten Hälfte unseres Jahrhunderts auch noch vielfach bei den Russen, Kroaten 
und Hindus anzutreffen war.
        <pb n="147" />
        7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 117 
Was die erfolgreiche Organisation der Güterproduction und die 6r= 
'p°rniß an den Ausgaben für den Haushalt anlangt, so finden sich in der 
patriarchalischen Familie die Bortheile, welche die Form der Stammfamilie 
letet, in noch höherem Grade verwirklicht. Sie wirkt auch in noch höherem 
Ģrade als eine Art wechselseitiger Versicherung gegen das Mißgeschick, von 
em die einzelnen Familienglieder betroffen werden können, läßt den Schwachen 
verstärkten Schutz und den Charakterlosen und Arbeitsunlustigen noch bessere 
Aufsicht angedeihen. 
Im schroffsten Gegensatz zu dieser Form des Familienlebens steht die 
er festen Organisation ermangelnde Familie, von Le Play 
Emilie instable benannt, welche in Westeuropa und in den Bereinigten 
Staaten von Amerika die Regel bildet. In solchen Familien sind die Tra- 
ì loncn schwach. Sie besitzen den häuslichen Herd nicht zu Eigenthum und 
le väterliche Autorität schwindet mit dem Heranwachsen der Kinder in ihnen 
vlehr und mehr dahin. Tie Kinder fangen früh an zu arbeiten und zu ver- 
lenen, und das Gefühl der wechselseitigen Verantwortlichkeit wird abgeschwächt. 
J* begleich mit dieser Forin des Familienlebens erscheint die patriarchalische 
vmuilie in sehr vortheilhaftem Lichte. Aber das christliche Ideal einer innigen 
Verbindung zwischen Mann und Frau, Eltern und Kindern wird in der 
... vlllmfamilie leichter erreicht. Die patriarchalische Organisation paßt ineyr 
"r rauhe, halbcivilisirte Völker. Dieselbe setzt eine hochgradige Gleichheit der 
u turstufe, der Geschmacksrichtung, der Anschauungen u. s. w. voraus und 
^'fordert ein bedeutendes Maß von Unterordnung und Ehrfurcht vor der 
lltoritnt. Wenn sie einmal in einem Lande außer Uebung gekommen ist, 
° aun sie daselbst nur mit den größten Schwierigkeiten wieder ins Leben 
erufen werden. Die Stammfamilie dagegen läßt sich leicht wieder beleben, 
* c christlichen Grundsätze die Oberhand gewinnen i . 
şâì. Chinesen und den Hindus beruht das Ueberwiegen der Form der 
Volke"' "ņlîļîe auf andern Anschauungen und Gewohnheiten als bei den christlichen 
ver rei' ..Ş" ñroh auch die in China und Indien herrschenden Verschiedenheiten 
Wan ^î^lôsen Anschauungen und des häuslichen und industriellen Lebens sind, so ist 
Alle N ì" bìesen Ländern einig in der hohen Verehrung gegen die Vorfahren, 
oder ^îoņimen eines verstorbenen gemeinsamen Ahnherrn und besonders eines Vaters 
gkaeii /oşMaters sind in der Verehrung des Verstorbenen wie in der Hochachtung 
wällt' "och Lebenden einig. Diese Gemeinsamkeit der Gesinnung ist natürlich ein 
kin s Beförderungsmittel des Zusammenlebens der Verwandten. Aber auch wo 
in c'° stattfindet, besteht die Verpflichtung, armen Verwandten beizustehen, 
er r lncm Umfange, welcher fremde Beobachter in Erstaunen setzt, ja in China bildet 
ist Hinderniß für die Bildung großer Vermögen; denn je reicher jemand 
' 1111 i° höher steigen die Ansprüche der Verwandten an denselben.
        <pb n="148" />
        118 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Achtes Kapitel. 
Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
Die Familie bildet die Grundlage des Staates, der eben durch die Verviel 
fältigung der Familien entstanden ist. In allen civilisirten Ländern, in welchen 
ein gesundes Familienleben herrscht und sich nicht außerordentliche Heim 
suchungen, wie Kriege oder Seuchen, einstellen, wird die Zahl der Geburten 
die der Todesfälle alljährlich bedeutend übersteigen. Dieser Ueberschuß ist 
natürlich je nach den Umstünden sehr verschieden, aber man wird der Wahr 
heit nahe kommen, wenn man behauptet, daß er in gewöhnlichen Jahren nicht 
weniger als zehn auf das Tausend der Gesamtbevölkerung betragen darf. 
Hält er sich bedeutend unter diesem Verhältnisse, so ist etwas nicht in Ordnung, 
entweder sind im Familienleben Schäden vorhanden, wie in den eine geringe 
Zahl von Geburten aufweisenden Ländern, z. B. in Frankreich und in den 
Neuenglandstaaten Nordamerikas, oder es herrschen schlimme Gesundheitsver 
hältnisse, von welchen z. B. die hohen Ziffern der Sterblichkeitsstatistik von 
Spanien und gewissen Theilen Indiens Zeugniß ablegen. 
Wo derartige ungünstige Verhältnisse nicht bestehen, wird sich die Be- 
völkerungszahl einer kräftigen Nation allein infolge des Ueberschusses der 
Geburten über die Todesfälle jährlich um 10—20 vom Tausend vermehren, 
und falls nicht eine starke Auswanderung oder eine große Katastrophe da 
zwischentritt, in weniger als einem halben Jahrhundert verdoppeln. 
In der That sind denn auch die europäischen Völker in den letzten 
80 Jahren an Zahl schnell gewachsen, da Krieg, Pestilenz und Hungersnoth 
während dieses Zeitraumes verhältuißmäßig feine sehr beträchtliche» Ver 
wüstungen unter ihnen angerichtet haben. Ilnd dieses Wachsthum hat sich voll 
ziehen können, obgleich in unserem Jahrhundert Millionen von Menschen in die 
Neue Welt ausgewandert sind. In gewissen Theilen Amerikas hat infolge dieser 
Emigrationsbewegung eine noch größere Bevölkerungszunahme stattgefunden. 
So ist die Einwohnerzahl der Vereinigten Staaten während der letzten 
100 Jahre von ca. 4000 000 auf 62 000000 und diejenige Brasiliens von 
weniger denn 1000 000 auf ungefähr 15 000 000 gestiegen. Andrerseits 
ist das spanische Amerika fast ein halbes Jahrhundert lang bis etwa zum 
Jahre 1870 durch Bürgerkriege verheert worden, und die beträchtliche Zu 
nahme der Bevölkerung, die in einigen dazu gehörigen Ländern bemerkbar 
war, hat erst seitdem ihren Anfang genommen. In Europa betrug der 
Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle während der letzten Jahre durch 
schnittlich in Oesterreich und Belgien 9 vom Tausend, in Italien 10, in 
Ungarn 11, im Deutschen Reich und in Schweden 12, in England, Schott-
        <pb n="149" />
        8. Kap. Ter Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
119 
land und Holland 13, in Norwegen und in Rußland 14. Dagegen fand 
'n einigen Ländern eine sehr langsame Zunahme statt; dieselbe betrug in 
Spanien und Irland nur 5 und in Frankreich sogar nur 2 vom Tausend, 
vw in Frankreich wurde in den Jahren 1890—1892 sogar ein Ueberwiegen 
Anzahl der Todesfälle über die Geburtenzahl um einige Tausend con- 
statirt, die allerdings wohl in nicht dauernden Ursachen, nämlich in der 
schweren Krisis, unter welcher ein Theil der landwirtschaftlichen Bevölke 
rung zu leiden hat, ihre Erklärung findet. Das geringe Ueberwiegen der 
Estern der Geburten über diejenige der Todesfälle ist aber in den drei letzten 
Ländern auf ganz verschiedene Ursachen zurückzuführen. In Spanien sind 
le ^bellen, welche die Populationsbewegung darstellen, nicht zuverlässig. 
Könnte man ihnen Glauben schenken, so wäre die Ursache der geringen Be- 
öölkerungszunahme in den Übeln hygienischen Verhältniffen zu suchen, welche 
kltte große Anzahl von Todesfällen nach sich ziehen. In Frankreich und Jr- 
^ud sind die statistischen Mittheilungen genau und auf Wahrheit beruhend, 
^ie bezeugen, daß die durchschnittliche Sterblichkeitsziffer in beiden Ländern 
gering ist, es ist also der Grund der langsamen Bevölkerungszunahme in 
ec geringen Anzahl der Geburten zu suchen. Während aber in Frank- 
ìElch sich diese geringe Zahl als eine Folge der geringen Fruchtbarkeit oder 
er gänzlichen Unfruchtbarkeit vieler Ehen erweist — eine Erscheinung, auf die 
^ ^gleich zu sprechen kommen werden —, ist sie in Irland das Resultat der 
öerhältnißmäßig kleinen Anzahl der Ehen 1 , welche sich daraus erklärt, daß 
ein t° großer Theil der Heiratsfähigen das unglückliche Land verläßt, ja 
vielfach geradezu genöthigt ist, dasselbe zu verlassen 2. 
ry 1 I" Irland sind nur 8,5 von 1000 Personen verehelicht, in England und 
rankreich dagegen 14,5 und in Deutschland sogar 15,5. 
2 Man mutz sich davor hüten, aus den statistischen Daten Schlüsse zu ziehen, 
v Begründung näher zu prüfen. Ein und dieselbe Erscheinung kann in den 
^ebensten Ursachen ihren Grund haben, daher ganz verschiedenartige Abhilfsmaß- 
träck,"' ^"äthigen. Wenn die Aus- und die Einwanderung in einem Lande sehr be- 
Lick/^ şî"^ ' müssen die Bevölkerungsverhältnisse desselben in einem ganz andern 
and 6 Erscheinen als diejenigen eines Landes, in welchem in dieser Beziehung ganz 
sta s* Verhältnisse herrschen. Australien liefert hierfür ein frappantes Beispiel. Es 
ņ'rden daselbst z. B. im Jahre 1889 nur 14,2 von 1000 Menschen. Das ist aber 
nul,^êil den günstigen Gesundheitsverhältnissen zuzuschreiben, im übrigen viel- 
eine , T * u erklären, daß Einwanderer, die in der Blüthe ihrer Jahre stehen, 
kn eträchtlichen Bruchtheil der Bevölkerung bilden, 
klei mutz man sich gegenwärtig halten, daß die Sterblichkeitsziffer unter den 
in ?" sllnbcrn am größten ist. Wenn daher die Sterblichkeitsziffer in neuerer Zeit 
äà °"îreich ungefähr 20 pro Mille betrug, während sie sich in Holland auf un- 
des ff 1 ļàf, so darf man daraus nicht schließen, daß die Gesundheitsverhältnisse 
erstern Landes besser seien als die des letztern. In Holland gibt es eben viel
        <pb n="150" />
        120 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Der beständigen Bevölkerungszunahme, wie sie in vielen cultivirten 
Staaten in so erheblichein Umfange stattfindet, scheint sich aber ein Hinderniß 
entgegenzustellen. Diese Zunahme kann anfangs und sogar lange Zeit hin 
durch die Folge haben, daß ein gleiches Maß von Arbeit sich einträglicher 
erweist als zuvor, aber diese Entwicklung hat ihre Grenzen. Zu einer ge 
wissen Zeit wird sich das Gesetz der abnehnienden Einträglichkeit geltend machen, 
und es werden demnach in dem betreffenden Gebiete vermehrte Arbeitsleistungen 
verhältnißmäßig weniger eintragen. Einsichtsvolle Berücksichtigting der Um 
stände und von einer solchen eingegebene Maßregeln vermögen dies Gesetz 
allerdings eine Zeitlang unwirksam zu machen, aber sie können seinen Einfluß 
nicht ans llnbeschränkte Zeit hinaus beseitigen, und zudem finden selbst bei Völkern 
im Aufschwung beträchtliche Verbesserungen der Production durchaus nicht 
iininer statt. Wenn sich nun ein Volk unter solchen Umständen ans ein wenig 
umfangreiches Gebiet angewiesen sieht, wird nach einer bestimmten Zeit das 
sociale Leiden der Uebervölkerung im eigentlichen Sinne des Wortes, 
in welchen! es überhaupt allein gebraucht werden sollte, über ein solches 
hereinbrechen. Es ist also ein Land übervölkert, wenn sich in demselben die 
Production infolge des Anwachsens der Bevölkerungszahl zu einem solchen 
Grade der Jntensivitüt entwickelt hat, daß sie nur mehr einen spärlichen Er 
trag liefert, und wenn eine große Zahl der Bewohner aus diesem Grunde 
sich übermäßig anstrengt oder schlecht genährt ist. Ist in einem solchen Falle 
keine Verbefferung der Productionsmethoden mehr möglich, so bleibt nur noch 
ein Ausweg übrig: eine Verminderung der Zahl der Bewohner. Ohne dessen 
Anwendung wird sich das Uebel in einem solchen Maße steigern und eine der 
artig große Anzahl von Todesfällen infolge von Entbehrungen eintreten, daß 
die Anzahl der Verstorbenen diejenige der Neugebornen übersteigt und so in 
traurigster Weise Abhilfe geschaffen wird. 
Aber, wie schon gesagt, ein Heilmittel bleibt übrig, die Auswanderung. 
Man kann hauptsächlich zwei Formen derselben unterscheiden. Die eine Art 
der Auswanderung ist temporärer Natur und führt eine Anzahl der Bewohner 
eines Landes auf längere oder kiirzere Zeit in die Fremde, wo dieselben 
den Unterhalt für sich und zum Theil auch für die zurückgebliebenen Ange 
hörigen erwerben, um für den Winter oder wenigstens nach einer Reihe von 
Jahren an den heimischen Herd zurückkehren zu können. Solcher Art ist die 
Auswanderung der Savoyarden und der oberitalienischen Maurer nach Mittel 
europa, die der Gallegos nach Portugal und auch die eines Theils der italienischen 
mehr kleine Kinder als in Frankreich, und daher ist auch die jährliche Ziffer der Todes 
fälle eine größere. Genaue Berechnungen würden aber Holland als das gesündere der 
beiden Länder erscheinen lassen.
        <pb n="151" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
121 
und der chinesischen Emigranten nach Amerika. Von ganz anderer Natur ist 
die definitive Auswanderung, welche eine größere oder geringere Anzahl von 
Menschen in wenig besiedelte Gegenden und in fremde Welttheile führt. Dahin 
gehört die Auswanderung der Engländer, Irländer, Deutschen, Spanier u. s. w. 
nach Amerika. Eine solche Emigration bringt dem Lande, welches die Aus 
wanderer verlaffen, in dem Falle großen Vortheil, wenn dieselbe zugleich mit 
der Politischen und commerciellen Unterwerfung des betreffenden Landes durch das 
Vaterland der Auswanderer in Verbindung steht. Dasselbe zieht alsdann aus 
den neubesiedelten Gebieten große Vortheile in der Gestalt von Kapital-, Indu 
strie- und Handelsgewinn u. s. w. Die meisten Staaten Westeuropas, besonders 
ober England, Holland und Frankreich, haben aus einer derartigen Emigra 
tion Gewinn gezogen und thun es noch. 
Die Franzosen unterscheiden mit Recht zwei Arten von Kolonisation: 
colonies de peuplement und colonies d’exploitation, je nachdem die Be- 
stedelung des abhängigen Landes durch Söhne des Mutterlandes mit directen 
Vortheilen für das Kapital und die Production des letzten: verbunden ist 
oder nicht. Manitoba und Victoria sind Kolonien ersterer, Britisch-Jndien 
und das französische Hinderindien solche der letztern Art. Eine dritte Art der 
Kolonisation besteht darin, daß ganze Stämme und Völker neue Wohnsitze 
aufsuchen. Dahin gehören die Erobcrungszüge der alten Gallier nach Italien 
und Kleinasien, diejenigen der Teutonen in das Gebiet des römischen Reiches, 
das Vordringen der germanischen Stämme, welche sich zur Zeit der Völker 
wanderung im Westen des römischen Kaiserreiches niederließen, und im Mittel- 
olter die Invasionen der Normannen, der Tataren, der Türken u. s. w., 
welche zur Gründung neuer nationaler Staaten führten. Alle diese Völker 
şkbten sich QU&amp; festgefügten Familien zusammen, die einen Ueberschuß der 
Geburtenzahl über die Ziffer der Todesfälle aufzuweisen hatten. Sonst hätten 
sie ihr siegreiches, staatengründendes Vordringen nicht zur Ausführung bringen 
önnen. Die Bethätigung einer beträchtlichen Auswanderung, mag sich die 
selbe in dieser oder in jener Form vollziehen, ist ein wesentlicher Eharakterzug 
un Leben einer kräftigen Nation. Es besteht allerdings noch ein anderes 
Mittel, die Uebelstände, welche sich als Folgen der Uebervölkerung ergeben, 
wutanzuhalten oder zu beseitigen, die Beschränkung der Zahl der Geburten, 
^lber die Anwendung dieses Mittels bringt überaus große Uebelstände mit 
sich- denn eine solche Beschränkung kann nur dadurch herbeigeführt werden, 
baß weniger Ehen geschlossen werden oder daß die Leute erst später heiraten 
und weniger Kinder erzeugen. Das hat jedoch ein höchst bedauerliches An 
wachsen der Jmmoralität zur Folge, welches sich iu verschiedener Weise äußert 
und auch auf die wirtschaftlichen Verhältniße von nachtheiligstem Einflüße 
sein muß. Ist doch dos Bestehen der Nothwendigkeit, für eine Familie zu
        <pb n="152" />
        122 
I. Buch. Production und Consumtion. 
sorgen, ein überaus mächtiger Antrieb zu Fleiß, Genügsamkeit, Ausdauer 
u. s. w., und setzt doch die wechselseitige Förderung und Hilfe in geistiger 
und materieller Hinsicht, welche die Familienglieder einander angedeihen lasten, 
der Verarmung in wirksamster Weise Grenzen. Das häusliche Zusammen 
leben der Eltern und Geschwister bildet eine Quelle reinsten Erdenglücks. 
Die Unsittlichkeit aber macht die Menschen für diese edeln Gefühle mehr 
oder weniger unempfindlich und ist zudem eine Quelle schädlicher Aus 
gaben, die zu vollständiger Verarmung führen können. Es steht demnach zu 
fürchten, daß bei den Völkern, welchen ein hoch entwickelter Sparsinn abgeht, 
lind welche sich nicht durch eine besondere Begabung für gewisse einträgliche 
Productionszweige auszeichnen, die Verminderung der Eheschließungen und 
das Sinken des Familienlebens nicht nur eine Abnahme der wahren Geistes 
bildung und eines edeln Kunstlebens, sondern auch des Fleißes und des 
materiellen Wohlstandes zur Folge haben wird. 
Beispiele für diese Wahrheit lasten sich in Menge anführen. Unter den 
eingebogen Australiern sind die Familien wenig zahlreich. Tie Ehe ist bei 
denselben den Männern streng verboten, bis sie 28 oder 30 Jahre alt sind. 
Vielleicht nahmen diese armseligen Stämme von Jägern, die sich ihren Unter 
halt nothdürftig genug erwerben, ihre Zuflucht zu diesem Mittel, um einer 
drohenden Uebervölkerung zu steuern. Aber es hat zn nichts anderem als 
zur Verewigung ihres elenden Zustandes geführt. Bei den ganz oder zum 
großen Theile von ihren Herden lebenden Völkern Centralasiens lebt ein' großer 
Theil der Menschen als Lanías in den buddhistischen Klöstern. Die Ursache 
dieser Erscheinung ist vielleicht gleichfalls in der Furcht vor Uebervölkerung 
zu suchen. Aber dieses Auskunftsmittel hat die Kraft dieser Stämme ver 
nichtet. Sie, die früher der Schrecken Asiens und Europas waren, gehen jetzt 
in den Chinesen auf. Weil sie sich in so geringem Maßstabe vermehren, 
fehlt ihnen der Antrieb, vom Hirtenleben zum Ackerbau überzugehen.' 
Die Griechen des klassischen Alterthums beschränkten nach ihrem eigenen 
Geständniß die Zahl ihrer Kinder, verfielen aber infolgedessen in die schlimmsten 
sittlichen Verirrungen und verloren ihre nationale Unabhängigkeit. Erst das 
Christenthum erweckte unter ihnen von neuem ein starkes und heilbringendes 
Familienleben und im byzantinischen Reiche auch eine ziemlich lebenskräftige 
politische Organisation ihres Volksthums. 
Betreffs der Auswanderung ergibt sich indessen eine Schwierigkeit. Die 
selbe ist doch immerhin nur ein zeitweises Auskunftsmittel. Was soll dann 
geschehen, wenn einmal all das zur Ansiedlung taugliche Land in Besitz ge- 
nommen sein wird? Wird man sich dann nicht abermals dem Dilemma gegen 
über sehen, zwischen den Leiden der Uebervölkerung und den mit der Beschränkung 
der Eheschließungen und der Geburtenzahl verbundenen Uebeln schlimmster Art
        <pb n="153" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 123 
wählen zu müssen ? Wir haben nicht einmal den Trost, uns denken zu können, 
daß es sich da um eine ferne Zukunft handle, um die man sich noch nicht 
zu kümmern habe. Ganz im Gegentheil. Im Jahre 1890 wurde eine Be 
rechnung aufgestellt, die auf den ersten Blick mit ernstlichen Besorgniffen er 
füllt: wenn man die Zahl der gegenwärtigen Bewohner der Erde auf 
1500 Millionen veranschlagt und annimmt, daß ungefähr 6000 Millionen 
Menschen auf der Erde leben sönnen, so würde schon ein jährlicher Ueber- 
schuß der Geburten über die Todesfälle von acht pro Mille genügen, um die 
^rde binnen weniger denn 200 Jahren vollständig zu bevölkern. 
Dagegen lasten sich nun allerdings verschiedene Einwendungen erheben. 
Man kann erwidern, daß die Ertragsfähigkeit der Erde bedeutend unterschätzt 
worden ist, daß, selbst ganz abgesehen von neuen Erfindungen, eine fünfzehn- 
wal oder sogar noch größere Bevölkerungszahl auf derselben ihren Unterhalt 
finden könnte und daß infolge des wiffenschaftlichen Fortschritts auf unserem 
Erdball möglicherweise sogar noch für einmal oder zweimal soviel Menschen 
Nahrung beschafft werden könnte. Nehmen wir indessen an, daß die erstere 
Ņerechnìlng dennoch auf Wahrheit beruhe, so bleibt noch immer zweierlei 
zu beachten. 
Ans der Geschichte wissen wir, daß die Erde schon seit viel längerer 
3eit bewohnt ist, als man früher annahm, und daß es schon im grauen Alter 
tum hoch civilisirte und volkreiche Staaten gegeben hat, die dann zu Grunde 
ñegangen sind. Warum haben nun die alten Reiche Guatemala und Kam 
bodscha, warum hat das alte Persien und das alte Chaldäa nicht an Ueber- 
üölkernng zu leiden gehabt? Warum haben sich jene Völker nicht alle 50 Jahre 
verdoppelt? Diese Frage läßt sich leicht beantworten. Ein jedes, auch das 
ßüchst civilisirte Volk ist von zweierlei Feinden bedroht: von schweren Kata- 
strophen und von der Eorruption. So kommt es denn, daß ein Ueberschuß 
ber Geburten über die Todesfälle von 10—20 auf 1000 Menschen eine Art 
Versicherung gegen ein plötzliches furchtbares Ueberwiegen der Todesfälle dar- 
şiellt, wie es von Zeit zu Zeit vorzukommen Pflegt, die Wirkung einer in 
Zukunft wahrscheinlich zu erwartenden Abnahme der Geburtenzahl abzuschwächen 
kstimmt ist. Die hauptsächlichsten unter solchen Katastrophen sind Seuchen 
Unb Kriege. Hnngersnöthe, Überschwemmungen, Erdbeben u. dgl. haben einen 
wehr oder minder localen Charakter, sind leichter zu verhindern und wirken 
!" ber Regel weniger furchtbar. Auch die Seuchen haben in unserer Zeit 
Ulfolge der Fortschritte in der Heilkunde und der sanitären Vorsichtsmaßregeln 
wel von ihrer verheerenden Kraft verloren. Aber Kriege, sowohl auswärtige 
ws Bürgerkriege, drohen noch immer, und es ist keine Aussicht dazu vorhanden, 
uß man sie wird vermeiden können. Sie vermögen aber die seit langer Zeit 
währende Blüthe eines Volkes binnen wenigen Jahren zu vernichten. Es
        <pb n="154" />
        124 
I. Buch. Production und Consumtion. 
währte ungemein lange, bis sich Deutschland von den Folgen des Dreißig, 
jährigen Krieges zu erholen vermochte. Die spanische Sprache würde gegen 
wärtig von 150 Millionen und nicht von 50 Millionen Menschen gesprochen 
werden, wären nicht Spanien und seine frühern amerikanischen Kolonien un 
gefähr 60 Jahre lang von fast beständigen innern und auswärtigen Kriegen 
heimgesucht worden. In China gingen während des 14 Jahre dauernden 
Taipingaufstandes Millionen von Menschen zu Grunde, und ganze Regionen 
des Landes wurden entvölkert. Auch in unsern Tagen werden die zu 
nehmende Rivalität zwischen den verschiedenen Nationen und die immer ge 
steigerten Rüstungen vermuthlich zu furchtbaren Kriegen führen, während die 
Ueberhandnahme der socialen Zerrissenheit im Innern der Länder blutige Auf 
stände und allerlei Katastrophen befürchten lassen. 
So muß man denn annehmen, daß auch in Zukunft Ereignisse bevor 
stehen, welche eine beträchtliche Bevölkerungsabnahme gewärtigen lasten. Und 
ebenso darf man vermuthen, daß die starke Geburtenanzahl, welche gegen 
wärtig bei den meisten lebenskräftigen Völkern anzutreffen ist, wieder sinken 
wird. Wir haben schon auf das Beispiel der alten Griechen hingewiesen, 
die, nachdem sie sich einer ungläubigen Philosophie ergeben hatten, die Zahl 
ihrer Kinder auf eines oder zwei beschränkten. Bon ihnen nahmen die römi 
schen Eroberer die gleichen Übeln Gewohnheiten an, welche die Bolkszahl der 
herrschenden Nation des gewaltigen Reiches verminderten und seine Macht 
untergraben halfen. Wenn wir auf die Zustände unserer Tage blicken, so 
begegnen wir in verschiedenen Ländern der gleichen Erscheinung. 
Die das Familienleben untergrabenden Ausschweifungen eines großen 
Theils der mohammedanischen Welt haben diese einst den Christen so gefähr 
lichen Völker in hilflose Nationen verwandelt. In Frankreich nimmt die 
Geburtenzahl mehr lind mehr ab, seitdem weite Kreise des Volkes den Glauben 
verloren haben. Das 19. Jahrhundert weist hier von Jahrzehnt zu Jahr 
zehnt in nur zu beredter Sprache ein beständiges Sinken der einschlägigen 
Ziffern auf. Es entfielen vom 2. Jahrzehnt ab in den verschiedenen Jahr 
zehnten der Reihe nach auf 1000 Einwohner die folgenden Geburtenzahlen: 
30,8; 28,9; 27,4; 26,7; 25,4; 24. Wiewenig es in dieser Hinsicht auf 
den Volksstamm oder das Land und wieviel es vielmehr auf die Religiosität 
und die Sittlichkeit ankommt 1 , ist daraus ersichtlich, daß unter den Nach- 
1 So sehr man auch den Einfluß des religiösen und des sittlichen Lebens auf 
diesem Gebiete anerkennen muß, kann doch die directe Einwirkung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse, der Gesetzgebung und des Volkscharakters auf die Populationsentwicklung 
nicht gänzlich in Abrede gestellt werden. Frankreich, welches für die Beobachtung der 
Phänomene, die zu der Zunahme und der Abnahme der Bevölkerungszahl in Beziehung 
stehen, ein so reiches Feld bietet, liefert hinreichende Beweise für diese Behauptung.
        <pb n="155" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
125 
kommen der englischen Puritaner in Neuengland die nämliche Erscheinung 
;« Tage tritt. In diesem Lande nimmt die Zahl der Geburten gleichzeitig 
Ulit dem Rückgang der Religiosität und der Sittlichkeit in noch stärkerem Grade 
ab 1 als in Frankreich. 
Auch in Großbritannien trat in den letzten Jahren eine schnelle Ab 
nahme der Geburtenzahl zu Tage, obgleich daselbst keine so umfangreiche Aus 
wanderung wie in Irland hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Tie 
wit 1880 endigenden 20 Jahre hindurch belief sich die Zahl der Geburten 
ìw Durchschnitt auf 35,3 pro Mille in England und auf 34,9 in Schott- 
land. Seitdem ist sie fast beständig gesunken, so daß sie in beiden Ländern 
ņ"r mehr wenig über 30 beträgt. 
Ja man kann überhaupt in den meisten hoch cultivirten Staaten der 
^êtztzeit, die leider sämtlich in mehr oder minder hohem Grade auch von dem 
Hauche des Unglaubens und der Unsittlichkeit ergristen sind, constatiren, daß 
bie Geburtenzahl in Abnahme begriffen ist. Allerdings ist das in den ver 
schiedenen Staaten in ungleichem Maße der Fall, und es finden in dieser 
Hinsicht auch einige Schwankungen statt. Das ist ganz natürlich und läßt 
Uch nicht anders erwarten, da ökonomische Krisen, wirtschaftlicher Aufschwung 
"nd Niedergang, Kriege und ihre Folgen bezüglich der Eheschließungen und 
anderer in das Gebiet der sittlichen Ordnung einschlagenden Vorgänge ihre 
Wirkungen äußern und die Einsicht wie die Willensentschließungen der Menschen 
es doch zum Theil gerade Departements mit religiöser Bevölkerung, wie z. B. 
, abados (ein Theil der Normandie) und Gers (in der Gascogne gelegen), welche 
sonders unter der Bevölkerungsabnahme leiden. Der sparsame und am Grund und 
hängende französische Bauer schränkt lieber (und sicher oft auch in erlaubter 
b ei ^) die Zahl seiner Kinder auf zwei oder drei ein, als daß er seinen Besitz nach 
e " Bestimmungen des Code civil in verschwindend kleine Zwergwirtschaften zer- 
reißen ließe. 
' Agl. über die Abnahme der Geburtenzahl in den Vereinigten Staaten im all- 
"nd in Neuengland insbesondere C. I a n n e t und W. K à m p f e a. a. C. 
î .rj^' Als Beleg für die Behauptung, daß die Bevölkerung angelsächsisch-ameri- 
and ^ Ct Abstammung in Neuengland im Vergleich mit den dortigen Ansiedlern 
. ern Ursprungs weit unfruchtbarer ist, möge hier von den dort angeführten That 
en nur die folgende mitgetheilt werden: Laut Bericht des Statistischen Bureaus 
à^îaates Massachusetts vom Jahre 1875 ergibt sich, 1. daß die durchschnittliche 
erzähl der Arbeiter größer ist als die der Gesamtbevölkerung. und 2. daß die 
am^ì»îdņ ungelernter Arbeiter mehr Kinder haben als die gelernter. Tie Arbeiter 
«n "'"bischer Abstammung gehören fast sämtlich dieser letztern Art von Arbeitern 
há» die wenigsten Kinder. Es kommen bei ihnen im Durchschnitt deren 
bei ^den Haushalt, bei den Arbeitern englischen Ursprungs hingegen 2,89, 
den 
schottischen 8, bei den Deutschen 3,50, bei den Franco-Canadiern 3,59 und 
b^l den Irländern 3,80.
        <pb n="156" />
        126 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
bis zu einem gewissen Grade alteriren. Aber dessenungeachtet läßt sich das 
dauernde Vorwalten der Tendenz zu einer Abnahme der Geburtenzahl nicht 
verkennen, und diese Abnahme tritt sowohl im Deutschen Reiche ltnb ins 
besondere in Preußen und in Bayern als in Italien und der Schweiz zu 
Tage*. Ja selbst in dem Fall, daß die großen Massen in den civilisirten 
Ländern, soweit sie noch ernstlich religiös gesinnt sind, dies auch in Zukunft 
bleiben und viele jetzt Indifferente durch die Bemühungen der Gläubigen, die 
heutzutage ihre heilsamen Anstrengungen verdoppeln, wieder zürn Glauben und 
zur Sittlichkeit zurückkehren werden, ist anzunehmen, daß die Geburtenzahl 
eine geringere bleiben wird. Die Verfeinerung des Lebens, die größern An 
sprüche an Kleidung, Nahrung, Wohnung nnd Vergnügungen auch besserer 
Art, der Hang zum Reisen und zu höherer Ausbildung, der in der Gegenwart 
so viele ergriffen hat, wird voraussichtlich ein nachhaltiger sein, bis vielleicht 
einmal ungeheure Umwälzungen das Menschengeschlecht hinsichtlich der Cultur 
wieder auf einen frühern Standpunkt zurückwerfen. Dies alles ist geeignet, die 
Besorgnisse betreffs einer in absehbarer Zukunft eintretenden Uebervölkernng ganz 
bedeutend zu mindern. Es kann durchaus uicht behauptet werden, daß sich die 
Bevölkerung Europas, weil sie sich während der letzten 100 Jahre um etwa 
100 Millionen Seelen vermehrt hat, auch während des nächsten Säculums 
in gleichem Maße zunehmen werde. Ferner muß der Umstand in Betracht 
gezogen werden, daß das Leben in den großen Städten der Fruchtbarkeit 
nachtheilig ist. Es ist das eine Thatsache, welche bei der unläugbaren [tätigen 
Vermehrung der Zahl wie der Einwohner der großen Städte nicht ohne 
Bedeutung ist. Sollte aber die Bevölkerungszunahme wirklich einmal eine 
beängstigend starke werden, so kann den Uebelstünden derselben durch neue 
Erfindungen, welche die Production bedeutend ergiebiger machen würden, 
vielleicht vorgebeugt werden. 
Alle diese Argumente sind indessen nicht von solcher Beschaffenheit, daß 
die Möglichkeit einer Uebervölkernng auf Grund derselben als völlig aus 
geschlossen betrachtet werden könnte. Unbestreitbar haben ja die Kriege der 
Neuzeit trotz der gewaltigen Massen, welche durch dieselben ins Feld geführt 
werden, und trotz der gewaltigen Verluste an Menschenleben, welche sie auch 
in der Gegenwart wie in Zukunft mit sich bringen, nicht mehr solch entsetz 
liche Verheerungen im Gefolge, wie sie im Alterthum und vielfach and) uoch 
im Mittelalter und bis auf den Dreißigjährigen Krieg und die Türten- 
kriege des 17. Jahrhunderts herab zur Schande der geschichtlichen Entwick 
lung nur zu oft vorkamen. Verwüstungen und Metzeleien, wie sie bei den 
1 Vgl. im Staatslexikon der Görresgesellschaft I, 993 ff. unsern Aufsatz über die 
Bevölkerung, insbesondere die Sp. 1007 u. 1008 mitgetheilten Daten.
        <pb n="157" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
127 
Eroberungen von Tyrus durch Alexander den Großen, von Syrakus durch 
griechische Stammesgenoffen, von Saguntum, Tarent und Korinth durch die 
Römer, von Aquileja durch die Hunnen, von Jerusalem durch die Kreuzfahrer, 
wie sie weiter während der Albigenserkriege, während der Religionskriege iin 
*6. Jahrhundert und noch im Dreißigjährigen Kriege an der Tagesordnung 
waren, um gar nicht davon zu reden, was die noch heidnischen Ungarn und 
andere nicht christliche Völker des Mittelalters, was die Mongolen und später 
ì&gt;ie Türken an Mord- und Schandthaten aller Art verübten, sind glücklicher 
weise nicht mehr alltägliche Erscheinungen. Selbst die Blutthaten der frän 
kischen Revolution haben ziffermäßig nicht so viele Menschen auf das Schafott 
gebracht, als vielleicht im zweiten punischen Kriege die Eroberung von Tarent 
durch pjx Römer an Opfern erforderte. Es kann nicht geläugnet werden, 
daß die menschenfreundlichen Lehren des Ehristenthums endlich sehr weite Kreise 
von Menschen in hohem Grade mit Achtung vor dem menschlichen Leben er 
füllt haben und über die antike Mißachtung des Wohlseins und sogar des 
Daseins der Armen und Kleinen und die altgermanische Rauf- und Fehdelust, 
elche bis in die Turniere hinein sich geltend machte und so vielen das Leben 
kostete, zum guten Theile obgesiegt haben. Diese Thatsache hat sicher zu der 
' urken Volksvermehrung beigetragen. Tie durchschnittliche Lebensdauer der 
Menschen wurde länger und die Schonung des Privateigenthums, wie sie in 
^kn Kriegen der Neuzeit mehr und mehr hervorgetreten ist, verhindert jene 
Rnssenvernichtung von Kapital, die früher das Entstehen so vieler Familien 
unmöglich machte. 
wirken die christlichen Grundsätze der wahren Humanität auf das 
wuchtigste in einer Zeit nach, welche das Christenthum, nachdem es die Er- 
ölehung des Menschengeschlechtes in so hohem Grade gefördert, als Glaubens- 
whalt leider zum Theil verworfen hat. Sogar die direct antichristlichen Par- 
dwn getrauen sich angesichts der glaubenstreuen Vevölkerungselemente, welche 
w mit besonderem Eifer festgehaltenen religiösen Ueberzeugungen durch Werke 
er Charitas in großartiger Weise bethätigen, nicht zum altheidnischen Princip 
kr Unterdrückung des Schwachen und der Ausrottung der gefährlichen Gegner 
uwie zur rücksichtslosen Vernichtung der unschädlich gemachten feindlichen 
ulker zurückzukehren. Möglich, daß diese iin guten Sinne humanitäre Strö- 
^. Un 9 dks 18. und 19. Jahrhunderts noch lange anhält, und man wird 
^ks um so mehr annehmen können, wenn eine Rückkehr zu den Grundsätzen 
eS Glaubens in größerem Umfange stattfinden sollte. 
2"s alles wird nun aber möglicherweise die Wirkungen einer spätern 
erI vorsichtigern Abschließung der Ehen und einer größern, oft auch in ganz 
aubter Weise sich bethätigenden Zurückhaltung im ehelichen Geschlechtsverkehr 
ra Üsiren. Es kommt eben darauf an, in welchem Maße diese beiden in
        <pb n="158" />
        128 
I. Buch. Production und Consumtion. 
unserer Zeit so mächtigen Tendenzen einerseits der Schonung und der Für 
sorge für das Menschenleben und andererseits der Vorsicht in Bezug auf die 
Vergrößerung der Anzahl der Familienglieder sich entwickeln werden. Noch 
mehr aber als die Milderungen, welche in dem Verfahren bei der Bekämpfung 
feindlicher Nationen eingetreten sind, und als die großartig sich entwickelnde chari- 
tative Thätigkeit, die mit einer sehr beträchtlichen Steigerung der Arbeitslöhne 
und des Wohlbefindens großer Arbeitermassen — wovon wir im 9. und 10. Ka 
pitel des III. Buches handeln werden — und einer gewaltigen, durch die Ver 
besserungen der Productionsmittel und die Erschließung der Naturschätze weiter- 
barbarischer Regionen erzielten Steigerung des Reichthums Hand in Hand geht, 
noch mehr als alle diese einer gesteigerten Bevölkerungszunahme günstigen Um 
stände wirkt vielleicht die ungemeine Verbesserung der hygienischen Verhältniße 
auf ein weiteres Anwachsen der Bevölkerung fördernd ein. Die entsetzlichen 
Pestilenzen der Vorzeit, insbesondere die unglaublichen Verheerungen, welche 
der schwarze Tod zu verschiedenen Malen, namentlich aber um die Mitte des 
14. Jahrhunderts angerichtet hat, als — wie man berechnete — die Hälfte der 
Bevölkerung Europas dahinstarb, waren in solchem Umfange doch nur möglich, 
weil die Fürsorge für die Gesundheitsverhältnisse der Bevölkerung sehr viel 
zu wünschen übrig ließ. Man denke nur an die mangelnde Canalisirung, 
an das enge Zusammenwohnen der Menschen in den befestigten raum- und 
lichtarmen Städten, an das Begraben der in zahlreich bevölkerten Städten 
Verstorbenen innerhalb der Stadtmauern und sogar in den Kirchen, an die 
Unkenntnis; der elementaren Wahrheiten der Naturkunde 1 , welche die ärztliche 
Behandlung erschwerte und die Desinfection auf einem tiefen Niveau erhielt, 
und man wird begreifen, wie sehr sich die Sterblichkeit in unsern Tagen 
vermindern mußte, welche glücklicherweise die bedeutendsten hygienischen Fort 
schritte zu verzeichnen haben, so daß die Epidemien nur noch in den von den 
ärmsten Klassen bewohnten Vierteil; der Großstädte arg zu hausen pflegen. 
Dadurch ist unbestreitbar ein beträchtliches Gegeilgewicht gegen die aus der 
Zunahme der Unsittlichkeit in allen ihren Gestalten lind aus der vergrößerten 
Vorsicht in der Kindererzeugung resultirende Tendenz zu einer Verlangsamung 
1 Wie schlimm es in dieser Hinsicht an gewissen Orten selbst noch im vorigen 
Jahrhundert aussah, beweist die folgende Thatsache: Als man unter der Regierung 
Karls III. (1759—1788) zu einer ernstlichem Reinigung der Straßen Madrids, also 
der Residenzstadt des damals noch bedeutend mächtigern Spaniens, schreiten wollte, ent 
stand darüber eine große Beunruhigung der Bevölkerung, und die Aerzte der Haupt 
stadt erklärten, das; durch die mephitischen Dünste der Straßen die scharfen Eigen 
schaften der frischen Bergluft der Umgebung gemildert und daher durch energischere 
Stratzenreinigung die Gesundheitsverhältnisse von Madrid wahrscheinlich verschlechtert 
würden (siehe Rio, Historia del Reinado de Carlos III. IV (Madrid 1856], 54).
        <pb n="159" />
        8. Ķap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
129 
er Bevölkerungszunahme geschaffen worden, und es kann nicht verkannt 
werden, daß dieses Gegengewicht infolge der immer weiter schreitenden Assani- 
ŗung auch der schlimmsten Quartiere der Städte und der sich immer mehr 
ausbreitenden Fürsorge für gesunde Arbeiterwohnungen voraussichtlich noch 
stll t geraume Zeit hinaus stets gewichtiger in die Wagschale fallen dürfte. 
Wieweit sich freilich alle diese Factoren wirksam erweisen werden, das 
aßt sich sogar auf lange Zeit hinaus gar nicht bestimmen. Fürs erste hat 
^ mit einer wirklich ernstlichen Gefahr, daß eine Uebervölkerung eintreten 
önnte, noch gute Weile. Sollte eine solche aber einmal wirklich in bedroh 
ter Gestalt auftreten, so ist es nicht ausgeschlossen, daß die Uebel, welche 
ann drohen werden, eine so ernste Sprache führen, daß eine gewaltige Um 
ehr weiter Kreise in sittlicher und religiöser Beziehung stattfindet. In diesem 
^alle würde eine Gesetzgebung, welche den Männern die Verehelichung etwa 
kern zurückgelegten 30. Jahre verböte, nicht mehr die Bedenken erwecken, 
^.k che ihr heutzutage entgegenstehen, und auch eine große Zunahme der Voca- 
wnen zum geistlichen und zum Ordensstande ausgleichend wirken. An dieser 
I0l e mu ^ auch auf die Theorie des Malthusianismus, welche seit ungefähr 
wahren so viel besprochen worden iß \ kurz eingegangen werden. 
-Liefe Theorie geht von der Behauptung aus, daß der in vielen Gegenden 
Eichende Pauperismus großen Theils die Folge der Uebervölkerung ist, und 
aß e% demnach nur ein Mittel dagegen gibt, die Verminderung der Menschen- 
lick ' erster Vertreter, Thomas Robert Malthus, ein englischer Geist- 
entw ck^ö' 1766 ' gest. 1834) und persönlich achtbarer Mann, trat mit der im Text 
latic, 1 ? teU ^Bevölkerungstheorie, die sich in seinen Essays on the principles of popu- 
fótoîra UCtft * n Ļvàn 1798 erschienen und später vermehrt) niedergelegt findet, in 
wie e • en ^gensatz zu den bisher unter der Herrschaft des aufgeklärten Absolutismus, 
^vrwalt!" k £r zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf dem europäischen Continente 
Aolksv CC ' ş" allgemein gehätschelten Doctrinen, die eine künstliche Begünstigung der 
Joseph"?.ņ^ŗ"ng aus ihre Fahne geschrieben hatten. Friedrich II. von Preußen, 
niehrì,,, k' pombal und andere Staatsmänner jener Zeiten riefen stets nach Ver- 
Äosepļ,'^,, ^ ^ßeschließungen, um Bauern, Soldaten und Gewerbsleute heranzuzüchten. 
l&gt;ewoh„ ""ö şiiue Rathgeber wollten sogar die Zahl der Paar tausend ñloster- 
wan .^ £ ŗmindern, um mehr Familienväter und -Mütter zu haben. Wie kann 
Haupts,/^,," Wundern, daß Malthus, der in manchen Punkten, wenn auch nicht in der 
gegeņjìh h ^echt hatte, mit einem wahren Jndianergeheul empfangen wurde, als er 
şchen ^ņglischen Communiste» Godwin und den Phrasenmachern der französi- 
Forderu, ° ï tl0 " ' ^lche ihre blutgetränkte Humanitätslehre mit der ihr inhärirenden 
õeherrscli'^ allgemeinen Zügellosigkeit verkündeten, die Nothwendigkeit der Selbst- 
Länder,, ""ì betonte! Aber er fehlte darin, daß er die Thatsache, daß in gewissen 
brücke ^wissen Zeiten eine Uebervölkerung faktisch stattfindet, unter dem Ein- 
^Şrursach/ ' welche die damals in England wirklich vorhandene Uebervölkerung 
eine fcftlecfct generalifirte und auch da an Uebervölkerung glaubte, wo nur 
Dkvaî £ ertheilung des Volkseinkommens herrschte. 
àmps». VolkSwirtschaftslkhrk. 9
        <pb n="160" />
        130 
1. Buch. Production und Consumtion. 
zahl oder die Beschränkung der Volkszunahme. Die Anhänger dieser Ansicht 
sind demnach davon überzeugt, daß die Uebervölkerung ein schon vorhandenes 
Uebel sei. Mit der Richtigkeit oder Jrrthümlichkeit dieser Behauptung steht 
und fällt ihr ganzes System. Sie sind alle darin einig, daß die Menschen 
die Neigung haben, sich wesentlich schneller zu vermehren, als die für die 
Existenz einer stürkern Bevölkerungszahl benöthigten Unterhaltsmittel anwachsen. 
Es ist nicht schwer, die Grundlosigkeit dieser Befürchtungen darzuthun; 
Malthus gibt sich alle nur erdenkliche Mühe, um zu beweisen, daß alle Völker, 
von denen wir wissen, so fruchtbar sind, daß ihre Bevölkerungszahl rapid und 
ständig zugenommen haben würde, wenn nicht Noth, Krieg und Kindermord 
ihre Gegenwirkungen geäußert oder die späten Eheschließungen und die Ehe 
losigkeit vieler vorbeugend gewirkt hätten. Aber er beweist nicht, daß diese 
die Bevölkerungszunahme verhindernden oder langsamer gestaltenden Einflüffe 
der Bevölkerungszunahme zuzuschreiben sind oder sie zu verhindern bestimmt 
waren. Es war aber zu beweisen, nicht daß etwas hätte der Fall sein können, 
sondern daß es wirklich der Fall war. Auch thut es nichts zur Sache, daß 
in einzelnen Fällen wirklich der Pauperismus auf Rechnung der Uebervölkerung 
zu setzen ist. Es ist das namentlich auf kleinen Inseln und in abgelegenen 
Thälern, wo sich die Einwohner nicht zur Auswanderung entschließen wollten 
oder konnten, in der That der Fall. Damit ist aber durchaus nicht bewiesen 
und nicht einmal glaubhaft gemacht, daß das in ganzen großen Ländern, 
z. B. in gewissen Gegenden Italiens oder Indiens, herrschende Elend auf 
Rechnung einer zu zahlreichen Bevölkerungszahl zu setzen ist. Thatsächlich 
sind in den meisten der Länder, welche von Malthus oder den Malthusianern 
der Neuzeit als übervölkert bezeichnet werden, zahlreiche andere Ursachen des 
Elends und des Lasters vorhanden, indem dort menschliche Ungerechtigkeit, 
Gewaltthat und Corruption ihre Verheerungen anrichten. Wenn sich diese 
unheilvollen Einflüsse nicht geltend machten, würden die vorhandenen natür 
lichen Hilfsmittel dieser Länder vollkommen ausreichen, um der jetzigen Ein 
wohnerzahl reichlichen Unterhalt zu gewähren. 
Es sind zum Theil historische Gründe, welche die Verbreitung der irrigen 
Anschauungen über die Frage der Uebervölkerung herbeigeführt haben. Die 
schnelle Zunahme der Einwohnerzahl, wie sie z. B. in Nordamerika stattfand, 
machte in Verbindung mit der dem volkswirtschaftlichen Gesetze der vermin 
derten Einträglichkeit geschenkten Aufmerksamkeit auf die Zeitgenossen von 
Malthus einen tiefen Eindruck, so daß dieselben die Zunahme der Zahl der 
Menschen als etwas Unheilvolles ansahen. Die Uebervölkerung wurde nickst 
mehr als etwas Mögliches, sondern als etwas schon Bestehendes, ja als die 
hauptsächlichste Quelle der Leiden angesehen, obgleich dem in Wahrheit in der 
Regel durchaus nicht so war. Weil die Gegner des Malthusianismus, statt
        <pb n="161" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
131 
ì&gt;aè Wesen des Gesetzes der verminderten Einträglichkeit zu erklären und an- 
şiatt zu erörtern, wie dasselbe mit dem andern Gesetze der zunehmenden Ein 
träglichkeit zusammenhängt, und welche Verbindung zwischen ihm und der 
Auswanderung sowohl als dem industriellen Fortschritt besteht, jenes Gesetz 
einfach läugneten, wie das Carey, Bastiat und Henry George thaten, so be 
stärkten sie die Anhänger der Malthusischen Schule in ihrem Irrthum, statt 
şie zu bekehren. 
Ganz verfehlt muffen ferner auch die Versuche erscheinen, welche darauf 
ausgehen, den Beweis zu liefern, daß die Fruchtbarkeit der Menschen mit 
^ er Zunahme des Reichthums oder der Intelligenz abnehme, daß daher die 
Entwicklung der Civilisation einen Damm gegen die Uebervölkerung bilde. 
Herbert Spencer z. B. vertritt die Ansicht, daß die Entwicklung der Gehirn 
zelle die geschlechtliche Reife hinausschiebe, und daß die vom Erwerbe geistiger 
lldung unzertrennliche Anstrengung die menschliche Fruchtbarkeit vermindere l . 
r '"eint dann weiter, ein solcher Fortschritt solle sich so lange fortentwickeln, 
ls jedes Paar durchschnittlich zwei Kinder hätte, wodurch dann der Ueber- 
^vlkerung vorgebeugt wäre. Wahrscheinlich werde aber diese ideale Zahl nicht 
Deicht werden, sondern zwischen zwei und drei liegen. Wieder einen andern 
Standpunkt vertritt der Schwede I. W. Tallquist. Derselbe ist von optimistischen 
ņschauungen über die Entwicklung der Subsistenzquellen der Menschheit frei und 
^sofern Malthusianer, aber er vertritt wie andere Reomalthusianer entschieden 
\ Menschliche Willensfreiheit und schreibt derselben einen bedeutenden Ein 
guß auf die Gestaltung der Populationsverhältniffe zu. Er sucht nämlich zu 
eweisen, daß die fortschreitende Civilisation die Menschen ihre Abhängigkeit 
der ökonomischen Lage in steigendem Maße fühlen lasse, und daß diese 
. r ênntnitz die Regulirung der Fortpflanzung zur Folge habe. Die sehr 
? Gesinnten statistischen Zusammenstellungen, auf welche sich diese Behaup- 
"ņgen stützen, sind indessen nur für gewisse Länder beweiskräftig. Was 
^î^^reich anbelangt, so erhellt aus einer solchen Zusammenstellung allerdings 
e Thatsache, daß die wohlhabenden Departements eine geringere Geburten- 
^ņge aufzuweisen haben als die ärmern 2 , und daß auch, wie schon erwähnt 
kond ^rbert Spencer, A System of philosophy II : Principles of biology. 2 d ed. 
theor^ "àmliche Ansicht vertreten auch Trall (Eine neue Bevölkerungs- 
Und V ^rgeleitet aus dem allgemeinen Gesetze thierischer Fruchtbarkeit. Leipzig 1879) 
(Die Fortpflanzung und Vermehrung der Menschen. Jena 1880). 
fé coiid t le ^ C J W ‘ TaU Q uist , Recherches statistiques sur la tendance à une moindre 
bes m ' ? . des mari »ges (Paris 1885) 88. Sehr interessant sind auch die Mittheilungen 
in &lt;&gt; "sassers über die Fruchtbarkeit der Angehörigen der verschiedenen Berufskreise 
deren 2ry ^ ic 8 elt şich in ihnen der Widerschein der socialen Verhältnisse und 
welche "ksamkeit auf die Fruchtbarkeit der Ehen. Laut denselben haben die Arbeiter, 
°n der Arbeit ihrer Kinder leben, und die Pächterfamilien zahlreiche Nach-
        <pb n="162" />
        132 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
wurde, die religiöse Gesinnung der Bevölkerung nicht immer einen günstigen 
Einfluß auf die Bevölkerungsbewegung auszuüben vermag. Wie in Frankreich, 
so verhält es sich auch in der Schweiz. In beiden Ländern herrscht bekanntlich 
eine überaus große ökonomische Vorsicht und ein besonderer Trieb, Vermögen 
anzusammeln. Aber wie kann Tallquist aus solchen auf vereinzelte Länder 
bezüglichen Daten ein allgemeines Gesetz ableiten wollen? Er muß ja selbst 
zugestehen, daß anderswo, z. B. in Italien und in Preußen, die Verhältnisse 
anders liegen und daß sich die eheliche Fruchtbarkeit in diesen Ländern durch 
aus nicht nach dem Grade des Wohlstandes der Gatten richtet; und wie könnte 
überhaupt aus den Verhältnissen, welche sich während eines halben Jahr 
hunderts entwickelt haben, ein allgemeines Bevölkerungsgesetz abgeleitet werden ? 
Auch die Verbreitung der im 4. Kapitel des III. Buches zu besprechenden Theorie, 
wonach den Arbeitern ein bestimmter Betrag des Nationaleinkommens als 
Lohn zufiele, so daß eine Verminderung ihrer Anzahl das einzige Mittel zur 
Herbeiführung einer Lohnerhöhung wäre, trug dazu bei, den Glauben an die 
Malthusische Lehre zu erhalten, welche man auch als Waffe gegen die christliche 
Lehre vom Walten der göttlichen Vorsehung und als Entschuldigung für allerlei 
Bedrückungen der Armen durch die Reichen benutzt hat. 
Der Malthusianismus ist in seinen Wirkungen nicht nur auf einige enge 
Kreise von Gelehrten beschränkt geblieben, er hat vielmehr sehr üble Folgen 
gehabt und wahre Freunde der socialen Reform auf falsche Bahnen gelenkt. 
Sogar eines der hauptsächlichsten seit A. Smiths epochemachendem Wealth 
of nations erschienenen Werke über Volkswirtschaft, dasjenige von John Stuart 
Mill, ist in hohem Grade durch diese Theorien beeinflußt worden 1 ; und in 
der jüngst verfloffenen Zeit hat sich auf diesem Boden eine Literatur ent 
wickelt, deren Vorschläge nicht einmal ausgesprochen werden können. 
Auf Grund der sich aus deu vorsteheuden Auseinandersetzuugen über die 
Familie und die Populationsverhältnisse mit Nothwendigkeit aufdrängenden 
kommenschaft, ebenso die großen Industriellen, Kaufleute und Grundbesitzer, da sie die 
Folgen der Erbtheilungsvorschriften des Code civil nicht zu fürchten brauchen, indem 
sie ihre Kinder sämtlich reich ausstatten können. Dagegen halten diese Vorschriften 
Leute, die ein mäßiges Vermögen besitzen, vor allem Landleute, die ein arrondirtes 
Gut erhalten möchten, und überhaupt Rentiers, deren Vermögen sich nicht durch syste-' 
matische Thätigkeit vermehren läßt, häufig von der Erzeugung zahlreicher Kinder ab. 
i j, st. Mill, Principles of political economy. 1 st ed. London 1848. ® er 
Verfasser geht aber doch über Malthus' Lehre hinaus. Obgleich überzeugter Mal' 
thusianer, appellirt er ernstlich an die Willensfreiheit der Massen. Er mahnt dieselben 
zur Enthaltsamkeit, empfiehlt die Auswanderung und will — allerdings sehr mit Un 
recht — die jetzige Form des industriellen Betriebes durch Productivgenossenschaften 
ersetzt wissen. Aus allem dem ergibt sich mit Evidenz die Thatsache, daß Mill an ein 
unabwendbares Walten des Malthnsschen Bevölkerungsgesetzes nicht glaubte.
        <pb n="163" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
133 
Schlußfolgerungen ergibt sich die Berechtigung der Forderung, daß eine jede ver 
ständige Regierung eine zweifache Pflicht erfülle. Sie muß erstens durch ihre 
Ehe, die väterliche Gewalt, die öffentliche Sittlichkeit und das Eigenthum 
^treffenden Gesetze das christliche Familienleben schützen und fördern und 
zweitens, wenn es die herrschenden Zustände deS Landes gerathen erscheinen 
ļassen, die Auswanderung begünstigen. Dagegen sind Maßregeln, welche darauf 
ausgehen, die Leute zur Eheschließung zu nöthigen oder dieselben daran zu 
verhindern, durchaus verwerflich. 
Die klassischen Länder der staatlichen Einmischung in die Eheschließung 
^er Unterthanen waren gewiffe deutsche Staaten deS 17., 18. und 19. Jahr 
hunderts. In Frankreich hat sich nicht einmal der Absolutismus eines Lud 
wig XIV. zu Eingriffen auf diesem Gebiete hinreißen lasten, und ebensowenig 
Ģ in Italien ein Eheconsens zur Herrschaft gelangt. Dagegen haben viele 
Zutsche Staaten, nachdem sie im 16. Jahrhundert den Gemeinden die Armen- 
Rrsorgungspflicht auferlegt hatten, die Eheschließung von einer seitens der 
eineinde zu ertheilenden Erlaubniß abhängig gemacht, die nur auf Grund 
e * Nachweises ertheilt werden durfte, daß die Ehewerber eine Familie zu 
^khalten im stände seien 1 . Aber auch in entgegengesetzter Richtung ist zu viel 
geschehen. Der bekannte Schriftsteller I. P. Süßmilch hat durch sein viel 
enutztes Werk 2 einen bedingungslosen Enthusiasmus für die PopulationS- 
'In diesem Sinne verfügten z. B. die im Jahre 1616 publicirten .Landrecht-, 
şilizei., Gerichts-, Malefiz- und andere Ordnungen der Fürstenthümer Ober- und 
! Ņerbahern' (Bd. IV, Tit. 12, Art. 7), und es ist zwar in diesem Lande, nachdem 
îw Laufe der Jahre verschiedene strengere oder mildernde gesetzliche Anordnungen über 
tve l&gt;n Gegenstand erlassen wurden, im Jahre 1868 die Verpflichtung des Heirats- 
à "s, einen gesicherten Nahrungsstand nachzuweisen, aufgehoben worden, aber unter 
vo Umständen, z. B. wenn der künftige Gatte in den dem Eheschließungsgesuch 
.eingehenden drei Jahren öffentliche Armenunterstützung begehrt hat, kann die Heimat 
in 9vv^ e keö Mannes noch immer Einspruch erheben. Aehnlich hat sich der Eheconsens 
und ^^iemberg und in andern deutschen Staaten entwickelt. Auch in Baden, Hessen 
Württemberg wurde derselbe erst durch die Ausdehnung des Norddeutschen Bundes- 
Lŗ. . Jahre 1868 ^r die Aufhebung der polizeilichen Beschränkung der Ehe- 
Zeitigt. In Oesterreich tauchten im 17. und 18. Jahrhundert ebenfalls 
cv . r l 9 e Verordnungen auf. Doch wurden dieselben unter Maria Theresia und 
«eri^ H à Zeitalter des Physiokratismus und der auf die Populationsvermehrung 
Erst î C * en Bestrebungen wieder beseitigt, um in der Folge abermals publicirt zu werden. 
Absfs 1888 brachte auch in den meisten Kronländern Oesterreichs die definitive 
lchaffung des Etieconse.à 9h,r Dirnl und Vorarlberg haben sich noch immer 
bgŗ r« göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts, aus 
Berli ^b^ŗt, dem Tode und der Fortpflanzung desselben nachgewiesen. 2. Aufl. 
nn 1761 u. 1762.
        <pb n="164" />
        134 
I. Buch. Konsumtion und Production. 
Vermehrung groß gezogen. Es muß in Staunen setzen, wenn man diesen 
Schriftsteller folgendermaßen declamiren hört: ,Tie Sorge für die Volks- 
vermehrung macht den Regenten zum Vater, zum Hirten, zum Arzt, zu 
einem Gott auf Erden. Der Regent muß demnach kein Mittel ungebraucht 
lassen, das zur Vermehrung der Bevölkerung dienlich sein kann. Er muß 
seinen Unterthanen Unterhalt verschaffen, damit alle, die heiraten können und 
wollen, nicht daran gehindert werden, und daß es den Eltern eine Lust sei, 
viele Kinder zu haben? So geschah es denn, daß hier und dort ganz 
aussichtslose Experimente zur Förderung der Populationsvermehrung gemacht 
wurden. Ein trauriges Beispiel davon sind die zahlreichen Ansiedlungen 
armer Häusler, welche Kaiser Joseph II. in gewissen hohen Gebirgsgegenden 
Böhmens vornahm. Diese armen Leute mußten alsbald, weil sie ihr Aus 
kommen nicht zu finden vermochten, zu jenen bekannten, viel besprochenen 
uneinträglichen Hausindustrien greifen, welche die Unergiebigkeit des Acker 
baues wettmachen sollten. Indirect befördern dagegen alle guten Regierungen 
die Volkszunahme dadurch, daß sie die Entwicklung der Hilfsquellen des 
Landes begünstigen, die Fähigkeiten der Einwohner zum erfolgreichen Be 
triebe des Ackerbaues, der verschiedenen Industrien, des Handels u. s. w. in 
Betracht ziehen, und soweit möglich, alle ungesunden Productions- und Con- 
sumtionsauswüchse zu hindern suchen 1 . Inwieweit Schutzzölle in dieser Hin 
sicht günstig zu wirken vermögen, werden wir im nächsten Buche, welchen 
heilsamen Einfluß Luxusgesetze zu üben vermögen, im 10. Kapitel dieses Buches 
zu untersuchen haben. Hier haben wir uns noch mit gewiffen Hindernisien 
zu beschäftigen, welche dem Anwachsen der Bevölkerung eines Landes entgegen 
stehen oder die Einwohnerzahl sogar zu vermindern drohen. Man kann die 
selben als Unterbindungen der Hilfsquellen eines Landes bezeichnen. 
Dahin ist eine Organisation zu rechnen, der zufolge ein großer Theil 
des Grundbesitzes sich in verhältnißmüßig wenigen Händen befindet und die 
großen Grundeigenthümer in der willkürlichen Ausnutzung ihrer Besitzungen 
wenig oder gar nicht gehemmt sind. Wo solche Verhältnisse herrschen, kann 
es geschehen, daß die Grundeigenthümer ihren Grund und Boden in wenig 
intensiver Weise bewirtschaften und z. B. mehrere kleine Pachtgüter zu einem 
großen Ganzen vereinigen, um darauf statt Ackerbau, der einer Anzahl von 
i Man kann als Beispiel einer derartigen erfolgreichen Thätigkeit die Ansied 
lungen, welche die Herrscher des brandenburgisch-preußischen Staates in ihren Gebieten 
vornahmen, die Aufnahme der von Ludwig XIV. vertriebenen Kalvinisten in ver 
schiedenen Ländern, wo dieselben Gelegenheit zum Betriebe der ihren Fähigkeiten ent 
sprechenden Industrien fanden, die Hebung der französischen Industrie durch Colberts 
die Gesetze über den Verkauf der Staatsländereien in Nordamerika und andere der 
artige Maßregeln anführen.
        <pb n="165" />
        8. Kap. Ter Aufschwung und der Verfall der Nationen. 
135 
Familien Unterhalt gewährte, Viehzucht in bedeutendem Umfange zu treiben, 
weil dies letztere einträglicher ist. 
Wenn viele große Besitzer so vorgehen, wird die Einwohnerzahl eines 
Landes vielleicht beträchtlich zurückgehen; und so sind denn auch in der That 
iw Laufe der Geschichte schon wiederholt Tausende von Familien unter un 
säglichen Leiden aus ihren Wohnsitzen vertrieben worden. Zeugen solcher 
traurigen Vorgänge waren z. B. Italien unter der alten römischen Republik, 
England vom Ende des 15. bis zum Ende des 16., das schottische Hochland 
während der zweiten Hälfte des 18. und Irland im 19. Jahrhundert. Es 
ist allerdings auch möglich, daß solche Umgestaltungen dem betreffenden Lande 
lm ganzen nicht zu materiellem Schaden gereichen; denn die ausgetriebenen 
Landleute können in eine andere Gegend versetzt oder zu andern Beschäftigungen 
verwendet werden und an die Stelle der stattgehabten Verminderung der 
Äntensivität des Betriebes auf den betreffenden Gütern kann die Entwicklung 
derselben in andern agriculturellen oder industriellen Unternehmungen treten. 
Wenn das aber nicht der Fall ist und die Ausgetriebenen nur zwischen dem 
^ŗil, dem Elend oder dem Bettel zu wählen haben, sind die Folgen für das 
Wohl des betreffenden Landes erschrecklich. So hat Irland binnen weniger 
^enn einem halben Jahrhundert ungefähr vier Millionen Einwohner verloren, so 
^aß ein großer Theil seiner Oberfläche zu einer traurigen Wüste wurde, welche 
mit Heidekraut, Disteln und Moos bedeckt ist. In gleicher Weise ist es 
^er Bevölkerung-zunahme nachtheilig, wenn die dem Ackerbau dienenden großen 
Ģrundbesitzungen so bewirtschaftet werden, daß sie nur spärlichen Ertrag liefern. 
stehen die großen Güter und die dünn gesäte Bevölkerung der östlichen 
Provinzen des preußischen Staates und des südlichen Portugal in grellem Con- 
îŗoste zu bd dicht bevölkerten Gegenden der Rheinprovinz und des Duerothales. 
Uebrigens können nicht nur Mangel an Unternehmungslust und Träg- 
şi, sondern auch Genußsucht — wenn z. B. die Eigenthümer die betreffenden 
strecken Landes dein persönlichen Wohlbehagen und Vergnügen widmen 
wollen -— und das Streben nach Profit die Unterlaffung intensiver Cultur 
^schulden. So sind erst wieder in unsern Tagen in Schottland weite Gefilde 
^ ^ugdgründen gemacht worden. Aber die durch solche Verhültniffe hervor 
gerufenen Uebelstände werden zum Theil dadurch wieder gut gemacht, daß die 
treffenden Eigenthümer von anderswoher bezogene Renten im Lande aus 
sen und die Anwesenheit reicher Leute, die einen Theil des Jahres auf ihren 
ksttznngen zubringen, vielen Leuten Verdienst verschafft. 
Auch die Hilfsquellen, welche ein Land in seinen Bergwerken, Stein- 
buchen und Fischereien besitzt, können in gleicher Weise unbenutzt oder nicht 
jungend ausgenutzt bleiben, obgleich sie vielen Menschen Unterhalt zu ge- 
geeignet mären.
        <pb n="166" />
        136 
I. Buch. Production und Confumtion. 
Ebenso verhält es sich mit Industrie, Handel und Transportwesen. 2Bo 
keine Monopole bestehen, ist aber dem Uebel abzuhelfen. Es wird in diesem 
Falle nicht allzulange dauern, daß das Feuer der Hochöfen ausgelöscht bleibt, 
die Güter nicht verkauft werden und die Banken sich tveigern, ihre natur 
gemäßen Functionen auf dem Gebiete des geschäftlichen Verkehrs zu erfüllen. 
Solange indessen die Betriebsbeschränkungen bestehen bleiben, sind allerdings 
,zu viele Leute' im Lande, geradeso wie dies nach den massenhaften Exmittirungen 
von Pächtern der Fall ist; nur besteht zwischen diesen beiden Arten von Uebel 
ständen der Unterschied, daß es in dem einen Fall nach einiger Zeit wieder 
Beschäftigung für die Leute gibt, nicht aber im andern. Ueber diese Pro- 
ductionsunterbrechungen werden wir uns im 10. dieses und über die Mono 
pole im 4. Kapitel des nächsten Buches zu verbreiten haben. Es wird sich 
dann zeigen, daß es oftmals im Interesse der Monopolbesitzer gelegen ist, die 
Production zu beschränken und einen größer« Gewinn dadurch zu erzielen, 
daß sie eine geringere Zahl von Gegenständen zu höheru Preisen verkaufen, 
bezw. weniger Passagiere und Güter zu Hähern Tarifen als eine größere An 
zahl zu niedrigern befördern. 
Eine weise Regierung wird es sich jedenfalls angelegen sein lassen, 
jeder ungerechten Unterbindung der Pulsadern des ökonomischen Lebens nach 
Kräften entgegenzutreten und die Entwicklung der Hilfsquellen des Landes 
bestens zu fördern. 
Etwas von den Betriebsbeschränkungen, von welchen soeben die Rede 
war, ganz und gar Verschiedenes ist es, wenn arbeitsparende Productions- 
verbesserungen vorgenommen werden und sich die Nachfrage nach Arbeitskräften 
infolgedessen vermindert. Man darf nicht glauben, daß die durch die Ein 
führung neuer Maschinen anfangs verminderte Verwendung menschlicher Arbeits 
kraft vermuthlich lange währen wird. Das steht nur dann zu fürchten, wenn 
die freie Concurrenz durch das Bestehen eines Monopols eingeschränkt ist. 
Ist das nicht der Fall, so werden die Consumenten des verbilligten Erzeug 
nisses, da sie nunmehr über den Theil ihres Einkommens, um den dieses 
wohlfeiler geworden, verfügen können, einen Theil desselben vermuthlich zur 
Hervorrufung einer vermehrten Production entweder der billiger gewordenen 
Waren oder irgend welcher andern verwenden. Auch wird auf diese Weise 
vielleicht eine größere Nachfrage nach solchen Genüssen und Annehmlichkeiten 
entstehen, welche persönliche Dienstleistungen oder eine Entfaltung höherer mensch 
licher Fähigkeiten zur Voraussetzung haben. So werden denn die geschickter» 
unter den um ihre Beschäftigung gebrachten Arbeitern vernnühlich schnell einen 
andern Thütigkeitskreis im Lande finden. Nur diejenigen, welche mit der 
Herstellung ganz besonders specielle Fertigkeiten erfordernder Gegenstände be 
schäftigt waren, werden sich größern Schwierigkeiten gegenüber sehen. Solchen
        <pb n="167" />
        8. Kap. Der Aufschwung und der Verfall der Nationen. 137 
Qebüi)rt bann eine Beihilfe aus öffentlichen Mitteln, die natürlich nach Lage 
Umstände eine sehr verschiedene sein muß. Nur so viel sei bezüglich der 
selben bemerkt: wenn die Nation im ganzen von der Erfindung, welche die 
^treffenden Arbeiter um ihre Beschäftigung brachte, Nutzen gezogen hat, so 
niu B die Gesamtheit für die Entschädigung der letztem aufkommen, während 
ln den Fällen, in welchen nur gewiffe Elemente von den eingeführten Ver 
besserungen Vortheil hatten, lediglich diese dazu heranzuziehen sind*. 
Etwas anderes ist es, wenn eine Industrie durch ein Monopol den 
Händen weniger ausgeliefert ist. In einem solchen Falle vermag niemand 
^ìe Ausdehnung der Nachtheile zu berechnen, welche diejenigen, welche daraus 
^ŗen Nutzen ziehen, der Arbeiterschaft oder der gesamten Nation infolge der 
Zuführung von Betriebsverbefferungen zufügen. Hier tragen aber die Menschen 
^îe schuld, nicht die neuen Maschinen. 
1 Selbstverständlich kann aber überhaupt nur dann von einer solchen Entschädigung 
u Rede sein, wenn angenommen werden muß, daß die durch die Fortschritte der 
echnik Geschädigten wirkliche Schädigungen erlitten haben. Als solche können aber 
le schritte, welche die Betreffenden thun müssen, um eine neue Beschäftigung zu er- 
!w. tCn ' "nd das persönliche Unbehagen, welches die Angewöhnung an eine andere 
Tätigkeit mit sich bringt, nicht betrachtet werden. Wohin würde man sonst mit allen 
utschädigungsansprüchen gelangen? Es könnte ja jeder Industrielle, der infolge der 
kschäftslage die Production neuer Artikel unternehmen muß, und jeder Kaufmann, 
er andere Waren zu führen sich gezwungen sieht, Entschädigung begehren. Etwas 
eres ist es, wenn die neue Art der Beschäftigung minder ehrenvoll erscheint oder 
größere Mühe verursacht, wenn sie auch gleich einträglich ist. In solchen Fällen ist 
^ recht und billig, einen Ersatz zu gewähren. Aber wie schwer sind alle derartigen 
f * U entscheiden! So ist es denn nur zu oft vorgekommen, daß ganze um ihre 
ŗ Here Thätigkeit gekommene Gruppen des Arbeiter- und Gewerbsstandes harte Ber- 
E ļeiden mußten und viele dem Elend anheimfielen. Wer hat z. B. die Fiaker 
Ma als die Trambahnen die Städte zu durchziehen begannen? Am ersten hat 
Arb '"0^ küburdj zu helfen gesucht, daß man in Gegenden, in welchen eine große Menge 
Ku n!" beschäftigungslos wurde, Schulen gründete, in denen zur Erlernung gewisser 
^Fertigkeiten Gelegenheit geboten wird. Auch hat man staatlich betriebene 3n= 
k&gt;ev"s/"' ê' Ņ- die Tabaksfabrikation, an solche Orte verlegt, wo eine zahlreiche Arbeiter- 
neu" ^ung brodlos geworden war. Es ist aber diese Entschädigung solcher, die durch 
Ichw' ŗsindungen in ihren Interessen geschädigt sind, ferner auch deshalb ein äußerst 
^uch^^îģb^ Problem, weil sich so weittragende Eonsequenzen daran knüpfen. Soll man 
ìk entschädigen, welche durch Zollerleichterungen u. s. w. leiden?
        <pb n="168" />
        138 
I. Buch. Production und Consumtion. . 
Neuntes Kapitel. 
Die Güterconsumtion im allgemeinen. 
Den Begriff der Consumtion oder der Verwendung wirtschaftlicher Güter 
zum Zwecke der Befriedigung unmittelbarer persönlicher Bedürfniffe und Wünsche 
haben wir bereits im 1. Kapitel zur Genüge klar gestellt. An dieser Stelle 
haben wir uns über das Wesen der Consumtion und über die Verwendung 
des Einkommens im allgemeinen zu verbreiten, im nächsten Kapitel werden 
wir auf dessen Verwendung im einzelnen eingehen. 
Es ist eine Kunst, sein Einkommen gut und nützlich zu verwenden, wie 
es eine solche ist, die Güterproduction rationell zu betreiben. Auf beiden Ge 
bieten kann man sowohl in sittlicher als in ökonomischer Hinsicht einen falschen 
Weg einschlagen. So haben die Fehlgriffe eines einsichtslosen Landwirts oder 
eines unklugen Kaufmanns ihr Gegenstück in der Untüchtigkeit einer un 
praktischen Hausfrau, die noch einmal so viel Geld als ihre Nachbarin 
aufwendet und doch nicht so gut wie diese für die Ihrigen zu sorgen ver 
steht, oder in der Unbeholfenheit eines Vergnügungsreisenden, der sich mit der 
Hälfte des von ihm ausgegebenen Betrages das doppelte Vergnügen zu ver 
schaffen vermöchte. 
Uebrigens muß man sich stets gegenwärtig halten, daß man bei der Be 
trachtung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse nicht nur auf das Wohlbehagen 
und die unangenehmen und schmerzlichen Empfindungen der Betreffenden, 
sondern auch auf die sittliche Seite der Verhältniffe Rücksicht zu nehmen hat. 
Was nun die rationelle Verwendung der wirtschaftlichen Güter anbelangt, 
so erwächst vielfach ein sehr bedeutender Vortheil aus dem gemeinschaftlichen 
Gebrauche solcher Güter. Es sind das solche, welche eine große Anzahl von 
Menschen gleichzeitig oder einer nach dem andern benutzen können, ohne daß sich 
die einzelnen dabei wesentlich schlechter befänden, als wenn sie dieselben aus 
schließlich für sich besäßen. Zu den Gütern dieser Art sind z. B. die Biblio 
theken, die Museen, die Parke, die Concertsäle, die Wasch- und Badehäuser 
und die Gasthäuser zu rechnen. Deshalb sind indes die Comiuunisten durchaus 
nicht berechtigt, für den Gesamtgebrauch der Dinge im allgemeinen, für die 
Abschaffung des Privateigenthums und des Privatgebrauchs der der persön 
lichen Nutzung dienenden Güter und für das Zusammenleben der Menschen 
in geräumigen Gebäuden einzutreten. Wohl aber läßt sich, wie wir schon im 
3. Kapitel auseinandergesetzt haben, durch das Zusammenleben einer größer« 
Anzahl von Individuen in der Form von Stammfamilien ein mit manchen 
Vortheilen verbundener gemeinschaftlicher Gebrauch gewiffer Güter ohne Nach' 
theil für das Wohl der Menschen realisiren.
        <pb n="169" />
        9. Kap. Die Güterconsumtion im allgemeinen. 
139 
Betreffs der nachtheiligen Arten der Consumtion, über die bereits im 
4- Kapitel gehandelt wurde, ist noch hervorzuheben, daß dieselben nicht nur 
în wirtschaftlicher, sondern nicht minder in sittlicher Hinsicht zu schlimmen 
Resultaten führen, wie sie denn auch zum Theil aus sittlichen Mängeln her 
zuleiten sind. 
Es ist daran festzuhalten, daß der Gebrauch wirtschaftlicher Güter auch 
zum Zwecke des Genuffes vom Standpunkt des Christenthums an und für 
Uch nicht verboten ist. Ein solcher Gebrauch ist mit der bis zu einem gewiffen 
Grade nothwendigen Loslösung von der Anhänglichkeit an die irdischen Güter 
und mit der Uebung der Selbstverläugnung sehr wohl vereinbar. Wir be 
ynöthigen die irdischen Güter und haben sie in vernünftigem Maße zu ge 
brauchen, um unsern Lebenszweck erfüllen zu können. Was nun die ver 
schiedenen Zwecke anbelangt, zu welchen die Güter verwendet werden, so müffen 
Nur zwischen Nothwendigem, Standesgemäßem und Ueberflüssigem unterscheiden. 
Zum Nothwendigen sind Kleidung, Nahrung, Obdach und alles das zu 
^kchnen, was nach Lage der Verhältniffe erforderlich ist, um die Menschen bei 
Gesundheit und Kräften zu erhalten. Auf diese nothwendigen Güter hat 
ledermann Anspruch. In die Kategorie der zu den st a n d e s m ä ß i g e n 
Bedürfnissen dienenden gehören alle diejenigen Güter, deren man be- 
burf, um mit den Deinigen ein seinem Rang und seiner Lebensstellung ent 
sprechendes Leben führen zu können. Solcher Güter gibt es selbst auf der 
niedrigsten socialen Stufe eine Menge. So muß ein Haus, damit es als 
"ņe Paffende Wohnstätte für eine Familie dienen kann, viel mehr sein als 
oiu bloßes Obdach gegen die ungünstigen Einflüffe der Witterung. Des 
gleichen ist eine Kleidung aus zusammengeflickten Lumpen, mag sie immer- 
^iu nicht gesundheitswidrig sein, auch für Leute aus den niedrigsten Volks 
schichten unschicklich. 
Zu den zu Ueberflüssigem verwendeten wirtschaftlichen Gütern sind alle 
iejenigen zu rechnen, welche nicht unter die zwei vorstehenden Kategorien fallen. 
0" dieser dritten Gattung sind zwei Arten zu unterscheiden: solche, deren Ver 
wendung gerechtfertigt ist, und solche, deren Gebrauch und Genuß getadelt werden 
ņwst. Zwischen diesen beiden Arten von Gütern besteht zwar keine feste Grenze, 
^ber sie i a jf en sich nichtsdestoweniger auseinander halten. Zur erstem gehören 
ìejenigen, welche in erster Linie der intellectuelle und der ästhetischen Bildung 
°ber dem literarischen und künstlerischen Genuß und der Beschäftigung mit 
er Wissenschaft dienen. Sodann sind hierher auch solche Güter zu zählen, 
welche eine über das vernünftige Maß nicht hinausgehende Behaglichkeit 
o* häuslichen Lebens gewähren, das Reisen erleichtern oder Vergnügungen 
und Genüffe innerhalb der Grenzen ermöglichen, die man je nach den 
klnzelnen Fällen und Lebensstellungen ohne ernste Bedenken als erlaubte 
an-
        <pb n="170" />
        140 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
sehen muß. Ja auch sehr kostspielige Güter können je nach Lage der Dinge 
zur Verwendung kommen, ohne daß ein berechtigter Tadel erhoben werden 
dürste. Besonders aber in den Fällen, wo das Überflüssige von vielen 
genossen wird und vielen zur Freude gereicht, wie bei großen Kirchenfesten 
und sonstigen öffentlichen Festen, erscheint die Entfaltung eines gemessenen 
Luxus ganz gerechtfertigt. Dagegen sind der Luxus und Ueberfluß in 
den folgenden Fällen durchaus tadelnswerth: a) wenn sie in übermäßigem 
Konsum von Speisen, Getränken, Tabak u. dgl. bestehen; b) wenn ein 
Mißverhältniß zwischen den darauf verwendeten Summen und dem Ein 
kommen der betreffenden Personen besteht. Es kann vorkommen, das; ein und 
derselbe Genuß für ben einen ein unerlaubter Luxus, für einen andern hin 
gegen etwas durchaus Standesgemäßes ist. Auch darf nicht übersehen werden, 
daß der Begriff des Erlaubten und des Unerlaubten in dieser Hinsicht dem 
Wechsel unterliegt und sich nach den Zeiten und nach den verschiedenen Ländern 
ändert. Wenn es vor wenig mehr als einem halben Jahrhundert in deutschen 
Landen noch etwas Unerhörtes war, daß weibliche Dienstboten einen Hut 
trugen, so wird das heutzutage in den Städten keiner Magd mehr verargt 
werden, und so beklagenswerth es auch ist, daß die bäuerliche Bevölkerung 
unserer Alpenländer sich immer weniger mit selbstgefertigten Stoffen kleidet, 
und daß diese Stoffe mehr und mehr hinter weniger dauerhaften, aber 
nach der Mode wechselnden Fabrikwaren zurücktreten, so wird doch niemand 
einem ländlichen Dienstboten unserer Tage einen Vorwurf daraus machen, 
wenn er sich halb städtisch geschnittene Kleidungsstücke aus Tuch von Fabriken 
anfertigen läßt. Mit dem Steigen der Löhne, dem Wandel der Sitten und 
der staatlichen Zustände, infolge deren fast die gesamte männliche Jugend 
zum Militärdienst herangezogen und so in die Städte geführt wird, ist eben 
die Tracht eine andere geworden und sind die Ansprüche des Einzelnen an 
den Lebensgenuß gestiegen. Wer Hütte noch vor hundert Jahren daran gedacht, 
daß den Töchtern des kleinern Bürger- und Beamtenstandes Klavierunterricht 
ertheilt werden könnte! Heutzutage geschieht dies so häufig, daß man es ganz 
natürlich findet. Ferner ist der Luxus ein tadelnswerther, c) wenn ein Miß 
verhältniß zwischen dem dafür aufgewendeten Gelde und dem erzielten Genuß 
besteht. Das war z. B. der Fall, wenn die Römer Wein tranken, in welchem 
kostbare Perlen aufgelöst waren. Ebenso sind eitle Prunksucht und lächerliche 
Uebertreibungen der Mode unter allen Umständen tadelnswerth. Ein charakte 
ristisches Beispiel letzterer Art lieferten die von den eleganten Männern des 
16. Jahrhunderts getragenen Pluderhosen, zu deren Anfertigung eine un 
glaubliche Menge von Stoff verbraucht wurde, ohne daß diese Tuch- oder 
Seidenmassen zum größten Theile dem Auge sichtbar gewesen wären. Endlich 
d) muß es als etwas durchaus Verwerfliches bezeichnet werden, daß gewisse
        <pb n="171" />
        9. Kap. Die Güterconsumtion im allgemeinen. 
141 
Genüsse mittelst Leiden und schädlicher Wirkungen für dritte ermöglicht werden. 
Dahin gehört die Anfertigung von Kleiderstoffen in Farben, die nur mittelst 
gesundheitsschädlicher Vorgänge hergestellt werden können. Ebenso verdam- 
menswerth ist es aber auch, Parke oder Jagdgebiete durch die Zerstörung 
der Wohnungen und der Anwesen armer Leute zu schaffen, ohne daß für 
diese letztern in entsprechender Weise Sorge getragen wird 1 . 
Die Frage ob und inwieweit der Luxus etwas volkswirtschaftlich Nütz 
liches sei, ist verschieden beantwortet worden. Dieselbe ist indessen nicht schwer 
lösen. So sehr es anerkannt werden muß, daß der übermäßige wie 
der raffinirte Genuß den Einzelnen zu sittlichem Nachtheil gereichen können, 
und daß solche Uebertreibungen insofern auch ein volkswirtschaftliches Uebel 
werden, als die Schaffenskraft und der Fleiß der Betreffenden infolge über- 
triebenen Genußlebens abnehmen und als Arbeitskräfte und Kapital der Er 
wägung nützlicher Gegenstände entzogen werden, welche, wenn in größerer 
Menge erzeugt und dadurch verbilligt, auch in weit größerem Umfange con- 
şumìrt würden und einer weit größern Anzahl von Menschen Wohlbehagen 
und Kraft verschaffen könnten 2 , so muß doch andererseits auch betont 
werden, daß der Luxus, soweit er nicht unmoralisch wird und unmoralisch 
^îŗkt, die bedeutendsten wirtschaftlichen Vortheile hervorbringt. Es ist un 
bestreitbar, daß der Consum von Gegenständen, deren geschmackvolle Form bei 
ber Herstellung große Geschicklichkeit sowie zeitraubende Arbeit erfordert und 
deshalb vielen Arbeitern Beschäftigung gibt und so hohe Löhne verschafft, wie 
şie nur den begabtern und geübtern Arbeitern gezahlt werden, an und für 
şich volkswirtschaftlich nützlich ist. Die Talente der mit der Herstellung solcher 
Gegenstände beschäftigten' Menschen würden ohne das Luxusbedürfniß der 
Reichen keine Verwerthung finden. Wer wollte nicht die hohe Bedeutung 
anerkennen, welche die Lyoner oder Krefelder Seidenindustrie, die Hanauer 
^ijouteriewarenfabrikation, die hoch entwickelte Mosaikindustric der Städte Florenz 
und Nom und die Verfertigung von Glaswaren der gefälligsten Art, wie sie in 
knedig und in Böhmen betrieben wird, für die betreffenden Länder und Gegenden 
huben t Und wie vielen Menschen verschaffen die persönlichen Dienstleistungen, 
welche ein luxuriös entwickeltes Culturleben mit sich bringt, einen sehr aus- 
' Der Ausdruck .Luxus' wird in verschiedenem Sinne gebraucht. Adam smith 
IJ- versteht darunter alles dasjenige, was nicht zu dem für den Lebensunterhalt un- 
im/T Nöthigen gehört und nicht zu den Gütern zu rechnen ist. die selbst fur die 
untersten Volksklassen zu einem angemessenen Lebensunterhalt unentbehrlich erscheinen. 
¿ Ņìan bedenke z. B., wie Vortheilhaft es wäre, wenn in China das für Lpium 
wendete Geld für die Beschaffung von Lebensmitteln und zu Wohlthätigkeitszwecken, 
wnders zur Ernährung und Erziehung der zahlreichen ausgesetzten Kinder aus- 
%WOen würde.
        <pb n="172" />
        142 
I. Buch. Production und Consumtion. 
giebigen Unterhalt! Wie viele finden als Kutscher, Diener, herrschaftliche 
Jäger eine sorgenfreie Existenz! 
Sodann ist aber der Luxus und selbstverständlich überhaupt die Zu 
nahme der menschlichen Bedürfnisse, auch derjenigen, welche sich innerhalb der 
Grenzen der standesmäßigen Lebensweise halten, ein mächtiger Ansporn zur 
Vermehrung der volkswirtschaftlichen Thätigkeit im allgemeinen und zur Hebung 
der Civilisation. Ja es kann mit Sicherheit behauptet werden, daß unter 
gewissen Umständen eine Steigerung der Bedürfnisse auch von günstigen sitt 
lichen Folgen begleitet ist. Die Vorliebe für ein sauber gehaltenes, mit Bil 
dern, Vorhängen u. s. iv. geziertes, nett möblirtes Heim wird die gute 
Folge haben, daß der Arbeiter lieber zu Hause bleibt, sich im Kreise seiner 
Familie wohler fühlt und eher geneigt ist, sich durch angemeffene Lectüre zu 
unterhalten und fortzubilden. Die Ausgaben für populäre Concerte edlerer Art 
sind sicher ersprießlicher als jene in schmutzigen Kneipen für berauschende Ge 
tränke und zur Befriedigung der Spielwuth. Ein reichlicher besetzter Tisch 
macht zur Arbeit lustiger und wird den Konsum von Branntwein und auch 
von Bier vermindern, zu welchem Arbeiter so oft ihre Zuflucht nehmen, um 
für die Unzulänglichkeit ihrer Kost Ersatz zu finden. Ueberhaupt ist gänzliche 
Bedürfnißlosigkeit meist nur auf der niedersten Culturstufe anzutreffen. So 
lange der Mensch sich noch auf dieser befindet, verlangt er nur nach Sättigung 
und nach Befriedigung der niedrigsten Triebe. Gewisse Indianer- und Neger 
stämme sind noch heutzutage die unglückseligen Repräsentanten einer solchen 
Lebensweise. Sobald die Menschen gesitteter werden, erwachen neue Bedürfnisse. 
Sie bedürfen einer complicirtern Wohnung, in welcher das Anstandsgefühl nicht 
durch widerliche Promiscuität verletzt wird, vollständigerer Kleidung u. s. w. 
Auch in sanitärer Beziehung ist ein höherer Grad der culturellen Entwicklung, 
z. B. eine kostbarere und bequemere Kleidung, unter Umständen von bedeutendem 
Werthe. Als sich der Gebrauch der leinenen Wäsche, die bisher nur von den 
Reichen getragen wurde, im 14. Jahrhundert unter der breiten Masse der Bevölke 
rung verbreitete, welche sich bis dahin nur in Wollstoffe und verarbeitete Felle 
gekleidet hatte, wurde dem Ueberhandnehmen der Hautkrankheiten eine Schranke 
gesetzt. Auf intellectuellem Gebiete aber war das gesteigerte Bedürfniß nach 
Lectüre im 15. Jahrhundert die Ursache der Erfindung der Buchdruckerkunst 
Nachdem wir einen Blick auf die Consumtion im allgemeinen geworfen, haben 
wir uns nun mit den besondern Arten derselben zu beschäftigeu und zu unter 
suchen, inwieweit die öffentlichen Autoritäten die Consumtion beeinflussen und 
den auf diesem Gebiete zu Tage tretenden Uebelständen vorbeugen können. 
' Siehe über diesen Gegenstand Claudio Jannet, Le capital, la spéculation et 
la finance au XIX e siècle (Paris 1892) 4 ss.
        <pb n="173" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
143 
Zehntes Kapitel. 
Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
Von den Gütern, die der Befriedigung unmittelbarer persönlicher Bedürf 
nisse gewidmet sind, haben wir zehn Hauptarten zu unterscheiden: Nahrung, 
Wohnung, Feuerung, Kleidung, Mobiliar und Hausrath, ärztlichen Beistand 
und Medicinen, den Aufwand und die Mühen, welche die Erziehung erfordert, 
l&gt;ie Ausgaben und Leistungen für die Gottesverehrung, die der Erholung und 
dem Vergnügen dienenden Güter und die Leistungen für den Bestand der 
staatlichen Ordnung und der Rechtspflege. 
I. Zunächst bedarf der Mensch der Nahrung. Das mühevolle Suchen 
nach Nahrung und Waster bildet die fast unaufhörliche Beschäftigung der 
armen Eingebornen in der wasserarmen westlichen Hälfte Australiens, und selbst 
ìņ dem so überaus hoch cultivirten Königreich Sachsen absorbirten die Aus 
üben für Speise und Trank um die Mitte unseres Jahrhunderts in den 
leisten Familien wahrscheinlich mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben. 
Genaue Berechnungen sind auf diesem Gebiete mit Schwierigkeiten ver 
bunden, weil von dem Betrage des für Speise und Trank in Rechnung Ge 
stellten alle Ausgaben für Gastmähler, die unter das Kapitel des Aufwandes 
şur Erholungen gehören, sowie für den nicht zur Erfrischung und Ernährung 
uothwendigen Trunk in Abzug zu bringen sind. 
Es ist nachweisbar, daß bei gewissen hoch civilisirten Völkern das Getreide 
ìu Verbindung mit gewissen Fettsubstanzen, mit Milch oder mit vegetabilischem 
^el die Grundlage der Ernährung gebildet hat. Aber im allgemeinen besteht 
hinsichtlich der landesüblichen Nahrung der verschiedenen Gegenden und der 
einzelnen Volksklassen die größte Mannigfaltigkeit, und es haben sich auf 
diesem Gebiete im Laufe der geschichtlichen Entwicklung die tiefst greifenden 
Veränderungen vollzogen. 
So werden die Milch und die daraus bereiteten Speisen, welche eine 
i° große Rolle in Europa spielen, von den mehr denn 300 Millionen Chinesen 
ņìcht berührt. Das Schweinefleisch, welches in Europa und in China so gern 
ñenoffen wird, bildet dagegen für alle Juden und Mohammedaner einen Gegen 
stand des Abscheues. Das Rindfleisch, welches man in Europa, namentlich 
ìņr nördlichen, so sehr bevorzugt, übt keinen Reiz auf die Chinesen aus und 
ìvlrd von den Hindus verabscheut, während wir Europäer vor dem Fleisch 
1&gt; er Pferde und Esel Ekel empfinden. Europa hat sich in neuerer Zeit dem 
Eonsum von Kaffee, Thee, Zucker und Kartoffeln in weitestem Umfange zu 
gewandt, wogegen früher mehr Milch- und Mehlspeisen genossen wurden. Mäh 
end der Franzose der niedern Klassen besonders für Suppe und Gemüse
        <pb n="174" />
        144 
I. Buch. Production und Consumtion. 
eingenommen ist und deshalb den Spitznamen Jean Potage erhalten hat, 
wurde dem Deutschen, der seine Vorliebe für Würste aller Art nicht verläugnen 
kann, unter Ilmstanden gern der eines Hanswurstes beigelegt. 
Es ist nicht ohne großes Interesse, zu verfolgen, welche Gründe für die 
mannigfachen Verschiedenheiten und Veränderungen auf diesem Gebiete maß 
gebend sind, aber man darf die Wichtigkeit derselben nicht übertreiben. Lehr 
verschiedene Arten der Ernährung sind der Gesundheit förderlich, und bis zu 
einer gewissen Grenze bedingt die Nahrung eines Volkes nur in geringem Maße 
dessen Wohl- oder Uebelbefinden. Wohl aber ist Beschaffenheit der Nahrung 
und die Menge, in der sie genoffen wird, zum guten Theile die Folge der 
bei einem Volke herrschenden gesunden oder kranken socialen Verhältnisse. 
Die nationalen Gerichte, wie sie in den verschiedenen Ländern mit Vor 
liebe genossen werden und die hauptsächlichste Nahrung der großen Maffe der 
Bevölkerung bilden, sind in der Regel den Umständen angepaßt und werden 
auf Grund langer Erfahrungen bevorzugt und mit überlieferter Geschicklichkeit 
bereitet. So ist es z. B. mit den russischen Lieblingsspeisen, den Fischpasteten 
und der Kohlsuppe, mit den Knödeln der österreichischen Alpenländer und 
Bayerns, den Maccaroni Neapels und dem pot au feu der Franzosen. 
Das Kochen muß, wie andere nützliche Verrichtungen, erlernt werden. So 
geschieht es denn, daß eine Desorganisation des Familienlebens, welche die 
Frau der niedern Stände der häuslichen Arbeit entzieht und ihr keine 
Zeit läßt, die jungen Mädchen in den Beschäftigungen des Haushaltes zu 
unterweisen, auch eine verschlechterte Ernährung und eine minder schmackhafte 
Bereitung der Speisen im Gefolge hat. Besonders in den Vereinigten Staaten 
von Amerika geschieht es häufig, daß die Leute auf den Genuß von Conserven 
und ranzigem Speck angewiesen sind, und oft begnügt sich die Arbeiter 
bevölkerung auch der europäischen und besonders der deutschen Jndustriebezirke 
mit kalter Kost und geistigen Getränken, statt wenigstens die Volksküchen 
— die freilich auch noch lange nicht in genügendem Maße vorhanden sind 
aufzusuchen. Dieselben vermögen freilich, wenigstens hinsichtlich des heilsamen 
sittlichen und socialen Einflusses, durchaus nicht das gemeinsame Mittagsmahl 
der Familienglieder am häuslichen Herde zu ersetzen. 
In gewissen Fällen ist die ungeeignete Ernährung der niedern Volks 
klassen auf die allertraurigsten Ursachen zurückzuführen. Dieselben haben zur 
Folge, daß viele bedauernswerthe Menschen wirklich ganz ungenügende, schlecht 
bereitete oder direct ungesunde Nahrung zu sich nehmen müssen. Dahin gehört 
es z. B., wenn die Salzpreise infolge des staatlichen Monopols in Italien und 
in Indien so hoch sind, daß die Armen diese unentbehrliche Würze nur äußerst 
sparsam verwenden, oder wenn die Organisation der Landwirtschaft in der Lom 
bardei eine so üble ist, daß die schlecht bezahlten Landarbeiter von verdorbenem
        <pb n="175" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
145 
Maismehl leben, was dann an den dort so häufig vorkommenden Er 
krankungen an Pellagra die Schuld trägt. 
Die Regel, daß die Ernährungsweise eines Volkes nicht die Ursache, 
sondern das Resultat der socialen Verhältnisse ist, erleidet eine Ausnahme. 
Das Auftreten einer Hnngersnoth infolge einer schlechten Ernte steht bisweilen 
mit den socialen Verhältnißen, die in einem Lande herrschen, in keinem Zu 
sammenhange; aber auch nur bisweilen, denn meistentheils kann eine Hungers- 
noth trotz des schlechten Ausfalls der Ernte vermieden werden. Es lassen sich 
dreierlei Arten von Vorkehrungen dagegen treffen: 1. solche, welche die Miß 
raten durch Bewässerungs-, Trockenlegungs- u. dgl. Arbeiten und vor allem 
durch bie Erhaltung oder die neue Anpflanzung von Wäldern, welche die 
Übeln Einwirkungen der Trockenheit, der Ueberschwemmungen und schädlicher 
infecten verhindern oder wenigstens vermindern, fern zu halten suchen; 2. em- 
bşiehlt es sich, die Übeln Folgen der Mißernten dadurch abzuschwächen, daß 
man verschiedenartige Nutzpflanzen cultivirt, da es nicht wahrscheinlich ist, 
daß die Ernte in allen Culturgattungen gleichzeitig schlecht ausfallen wird, 
oder dadurch, daß man die verschiedenen Länder durch gute Communicationen 
miteinander in Verbindung setzt; denn es ist nicht anzunehmen, daß alle 
legenden zugleich von Mißernten heimgesucht werden, wie denn auch das 
Ansammeln von Vorräthen für die kommenden schlechten Jahre sehr räthlich ist; 
^ muß auch Fürsorge getroffen werden, daß die Nahrungsmittel in die Hände 
berjenigen gelangen, die derselben bedürfen. Wo immer infolge von Hungers- 
noth ernstliche Leiden eintreten, kann man voraussetzen, daß auf einem dieser 
^ei Gebiete der Vorsorge grobe Unterlassungssünden begangen worden sind. 
c ° waren die Hungersnöthe, welche den durch den Gelben Fluß in Nord 
en angerichteten Ueberschwemmungen folgten, wahrscheinlich durch Unter- 
offuugen der erstgenannten Art veranlaßt worden, die Hungersnoth hingegen, 
welche im Jahre 1866 an der indischen Oriffaküste ihre Verheerungen an 
úlete, erwies sich hauptsächlich als Folge von Mißgriffen der zweiten Art. 
5 waren keine Nahrungsmittelvorräthe vorhanden, und das Land konnte nur 
Mittelst eines einzigen Straßenznges erreicht werden, während die Annäherung 
ouf dem Wasserwege einen Theil des Jahres hindurch unmöglich war. So 
Nutzte beinahe eine Million Menschen dem Tode erliegen, bevor Nahrungs- 
^ìktel in genügender Menge herbeigebracht werden konnten. Tie Ausbreitung 
er Dampfschiffahrt und des Eisenbahnnetzes über alle civilisirten Gegenden 
^ alle Welttheile hat die Möglichkeit, daß Hungersnöthe aus derartigen 
künden entstehen, bedeutend eingeschränkt. Anders verhält es sich mit den 
^ Ursachen der dritten Art erwachsenden Nothständen. In Irland z. B. 
Mar zur g c it der großen Hungersnoth der Jahre 1845—184, der größere 
heil des Landes leicht zugänglich, und von den beiden dort hauptsächlich 
îkvas.Kämpf», Bolkswirtschaftķlkhre. 10
        <pb n="176" />
        146 
I. Buch. Production und Consumtion. 
angebauten Arten von Nahrungsmitteln, dein Korn und den Kartoffeln, 
waren nur die letztem in ungenügender Menge geerntet worden, während 
Korn im ganzen Lande im Ueberfluß gewachsen war. Aber die Recht--- 
institutionen des Landes machten es möglich, daß das Korn ausgeführt wurde 
und daß mehr als eine Million Menschen dem Hunger oder seinen Folgen 
erlagen. Noch furchtbarer hauste die Hungersnoth in den Jahren 1876 bis 
1878 in verschiedenen Gegenden Indiens. Dieselbe raffte, obgleich Nahrungs 
mittel in die betreffenden Gegenden zugeführt werden konnten und sogar, wäh 
rend die furchtbare Geißel wüthete, von dort ausgeführt wurden, mehr als 
fünf Millionen Menschen dahin. 
In welcher Richtung sich die vorbeugenden Maßregeln bewegen müssen, 
hängt natürlich von der Beschaffenheit der Umstände ab. Im allgemeinen ist 
indessen zweierlei festzuhalten: 
1. Je weniger ausgedehnt das durch Communicationsmittel verbundene 
Gebiet ist, desto weniger wirksam erweisen sich die durch die letztern gewährten 
Vortheile; und je wahrscheinlicher es ist, daß weit ausgedehnte Gegenden von 
einer Mißernte heimgesucht werden, desto nothwendiger erweist sich die An 
sammlung von Nahrungsmittelvorräthen, die für ein bis zwei Jahre aus 
reichen, wie das vor alters in Indien allgemein üblich war. 
2. Die Ernährung des Volkes sollte in erster Linie mittelst der im Lande 
erzeugten Lebensmittel bewirkt werden, und dieselben sollten diesem Zwecke 
nicht mit Hinweis darauf entzogen werden, daß sie von den Wohlhabenden 
oder sogar von Fremden besser bezahlt würden als von darbenden Leuten - 
II. Als das z w e i t e H a u p t b e d ü r f n i ß der Menschen erscheint dasjenige 
nach geeigneten Wohnungen. In kalten oder feuchten Gegenden ver 
ursacht die Beschaffung gesunder Wohnungen selbst für die armen Familien 
beträchtliche Kosten, welche sich allerdings unter gewissen Umstanden, nämlich 
i Die von Adam Smith aufgestellte Behauptung, die unbeschränkte Freiheit des 
Kornhandels sei das einzige wirksame Hilfsmittel gegen Hungersnöthe, ist ganz un 
richtig. Wo schrankenlose Freiheit in dieser Hinsicht besteht, kann sich eine Hungcrs- 
noth dadurch noch schlimmer gestalten, daß Lebensmittelvorräthe aus der nothleidende" 
Gegend exportirt werden. Und unter Umständen wird diese Freiheit auch da, wo der 
artiges nicht vorkommt, den Nothleidenden nichts helfen. Was hilft diesen das ein 
geführte Getreide, wenn sie es nicht zu bezahlen vermögen? Der Grund dieser irr- 
thümlichen Ansicht ist zum Theil in der übertriebenen Betonung des Grundsatzes ,Laissez 
faire, laissez passer 1 zu suchen, dann aber auch in der Uebung, alls den in einzelne" 
Ländern bestehenden Verhältnissen voreilig allgemeine Schlüsse zu ziehen. Daraus, 
daß sich die freie Kornzufuhr in einem reichen Lande mit einer Arbeiterbevölkerung' 
welche die Unternehmer in ihrem eigenen Interesse nicht Hunger leiden lassen, in Zelte' 
des Mangels nützlich erweist, folgt nicht, daß dem in andern Ländern ohne Jndustr« 
oder überhaupt in Gebieten mit andern Lebensverhältnissen ebenso sei.
        <pb n="177" />
        10' 
10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Konsumtion. 
147 
wo das Baumaterial im Ueberflusse und in der Nähe vorhanden ist, wie das 
wit dem Bauholz im Mittelalter der Fall war und in gewissen Gegenden 
Amerikas noch immer der Fall ist, auf ein Minimum reduciren. Die Be 
rechnung dieser Kosten ist oftmals schwierig. Wenn die Leute in ihren eigenen 
Behausungen wohnen, sind jährlich nur die Ausgaben für die Steuern und 
Umlagen sowie für die Erhaltung und die Reparaturen als Auslagen für 
Wohnung in Rechnung zu setzen, und bedeutende Aufwendungen erweisen sich 
uur von Zeit zu Zeit erforderlich. Falls die Wohnung als Arbeitsstätte dient, 
muß six auch zum Theil zum Kapital des Besitzers und nur zum Theil den zum 
unmittelbaren persönlichen Genuß dienenden Objecten zugezählt werden. Leichter 
lst die Berechnung, wenn die Menschen in gemietheten Wohnungen leben. 
Die Unterschiede, welche die Behausungen je nach dem Wandel der Zeiten, 
kr Länder und des Klimas sowie mit Rücksicht auf die verschiedenen Grade 
Geschicklichkeit im Bauen, des religiösen Sinnes, des Reichthums und des 
^tandesunterschiedes und weiter auch mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des 
erkehrslebens und der Beschäftigung der verschiedenen Menschen, auf die 
krhältniffe des Familienlebens, auf Religion und Sittlichkeit aufweisen, sind 
geradezu endlos und sind eines der wichtigsten Objecte, mit denen sich die 
ulturgeschjchte zu befassen hat. Zum Theil sind sie allerdings ganz über 
fallend die Folgen und nur in geringem Grade die Ursache der culturellen 
utwicklungsstufe, auf der ein Volk steht. 
^o geben die ausgedehnten Palazzi und Hotels der großen und reichen 
Familien des Italiens der Vorzeit und Altfrankreichs davon Kunde, daß sie 
^tammfamilien bewohnt wurden, und auch heutzutage verkünden diese Ge- 
. au ^ e zum Theil das immer noch. Dagegen deuten die kleinen Kinderzimmer 
! n Modernen französischen Miethhäusern darauf, daß man das Vorhanden 
en einer geringen Kinderzahl voraussetzt. Aber in beiden Fällen ist die 
kschaffenheit der Wohnung nicht die Ursache, sondern die Wirkung bestehender 
ì krhältniffe. Ebenso verhält es sich einerseits mit den großen für Herrschaft 
^ Dienerschaft gemeinschaftlichen Speisesälen in den alten Schlössern und 
ļļ n ererseits mit der Absonderung der für die letztere bestimmten Räume von 
on Gemächern der Herrschaft, wie sie in den eleganten Wohnungen der 
^bazeit üblich ist. Diese Verschiedenheit der Einrichtung zeigt an, in welchem 
kade das zwischen Herrn und Diener bestehende Verhältniß in der frühern 
ein anderes war, als es sich in der Gegenwart gestaltet hat, ist aber 
y Abnahme der Vertraulichkeit zwischen Herrschaften und Dienstboten 
urchaus nicht der ausschlaggebende Grund. Auch die in der mohammedanischen 
^ b t bestehende Absonderung der für die Frauen bestimmten Wohnräume von 
kNlenigen der Männer ist gleichfalls nichts anderes als ein Resultat herrschender 
Gchaullngen und 
ntten.
        <pb n="178" />
        148 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
Unter den niedern Volkstlassen übt dagegen die Beschaffenheit der Woh 
nungen einen mächtigen Einfluß im guten oder im schlimmen Sinne aus. Es wäre 
ein idealer Zustand, wenn auch in diesen Bevölkerungskreisen eine jede Familie 
im gesicherten Besitze eines gesunden, nicht zu engen und nicht mit Schulden 
überlasteten Hauses stände und außerdem über so viel Land verfügte, daß sich 
die Hausfrau, die alten Eltern und die Kinder mit dem Anbau von Gemüse 
u. dgl., der Pflege von Hausthieren und gewissen andern häuslichen Ver 
richtungen beschäftigen könnten. Die Erfahrungen der vergangenen wie der 
gegenwärtigen Zeit beweisen, daß sich eine derartige Gestaltung der Wohnungs 
verhältnisse wenigstens auf dem Lande recht wohl verwirklichen läßt. Die 
Häuslerwohnungen der auf großen Gütern beschäftigten Arbeiter in ver 
schiedenen Theilen Deutschlands und Oesterreichs legen davon Zeugniß ab, 
daß sich in dieser Hinsicht ganz befriedigende Zustände schaffen lassen. Auch 
viele Großindustrielle, deren Etablissements auf dem Lande liegen, haben zweck 
entsprechende Arbeiterhäuser dieser Art erbaut, die sie entweder gegen mäßigen 
Zins vermiethen oder gegen Ratenzahlungen zu Eigenthum überlasten. Bis 
zu einem gewissen Grade wirkt auch schon die miethweise Jnnehabung solcher 
Wohnungen, zumal wenn die Verträge auf längere Zeit geschlossen sind, 
äußerst Vortheilhaft. 
In den Städten liegt die Sache leider anders. Es ist eines der 
schwierigsten Probleme unserer Tage, für die gewaltigen in unsern Großstädten 
zusammengedrängten Menschenmassen geeignete Wohnungen zu beschaffen. Wir 
haben bereits im 4. Kapitel auf diese Anhäufungen hingewiesen, hier ist nur 
auf die traurigen Resultate derselben einzugehen. Die Existenz eng geballter, 
schlecht ventilirter, übervölkerter Viertel ist in den großen Städten leider nichts 
Neues. Es hat in denselben auch schon früher Straßen lind ganze Quartiere 
gegeben, in denen das flirchtbarste Elend wie die äußerste sittliche Verdorben 
heit hausten. Neu ist nur die gewaltige Ausdehnung solcher Leiden und die 
Thatsache, daß sogar ein bedeutender Proccntsatz der Bewohner einer ihrer 
Lebensstellung entsprechenden Wohnung entbehrt. 
Die Wohnungsnoth hat eine physische, eine sittliche und eine finanzielle 
Seite. Millionen von Familien in Deutschland, England, Frankreich, in den 
Vereinigten Staaten und in vielen andern Ländern sehen sich gezwungen, in 
ungesunden, schlecht gelüfteten oder gebauten, ungünstig gelegenen, engen und 
unbequemen Wohnungen zu leben. Oftmals sind die bedaucrnswerthen Leute 
genöthigt, so eng mit andern beisammen zu wohnen, daß sich ein geordnetes 
Familienleben, Zucht und Sitte nur schwer aufrecht erhalten lassen, obgleich 
diese Familien vielfach einen Miethspreis zahlen müssen, welcher mehr denn 
20 °/ 0 ihrer gesamten Ausgaben ausmacht. Diese drei Uebel, ungesunde Be 
schaffenheit und Ueberfüllung der Wohnungen und zu hohe Miethspreise,
        <pb n="179" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Konsumtion. 
149 
wirken zusammen, um ein krankes, unsittliches und hilfloses Geschlecht heran 
zuziehen. Eine ungesunde Wohnung ruft Krankheiten hervor. Krankheiten 
sind aber eine Hauptursache der Armut. Und diese macht hinwiederum den 
widerstand gegen ungerechte Ausbeutung seitens der Vermiether immer hoff 
nungsloser. Die übertriebene Theuerung der Wohnungen nöthigt dazu. After- 
miether. Bettgeher u. dgl. aufzunehmen, was dann unter Umständen zur Un 
sittlichkeit führt. Diese aber erzeugt abermals Armut und Krankheit, so daß 
^ie Bewegung nach abwärts immer unwiderstehlicher wird 1 . 
In der Neuen Welt kommen in dieser Hinsicht Uebelstände vor, wie sie 
in der Alten glücklicherweise nicht häufig sind. Die tenement houses von 
Ņew Hork sinden sich auch in andern Städten der Union und fördern Zu 
stände zu Tage, welche man in Europa nur selten antrifft. Schon seit einer 
Ņeihe von Jahren haben diese Uebelstände die Aufmerksamkeit der Menschen 
kunde erregt, und es sind auch bereits verschiedene gesetzliche und andere 
Maßregeln dagegen getroffen worden, die aber nur theilweis von Erfolg waren. 
Die Verschiedenheit der Umstände, welche je nach den in den einzelnen 
Ländern herrschenden Verhältnissen zu Tage tritt, macht mannigfaltige AbhilfS- 
waßregeln gegen die Wohnungsnoth erforderlich. Im allgemeinen sind aber 
t&gt;or allein die folgenden zur Anwendung zu bringen: 
Zunächst muß eine wirksame sanitätspolizeiliche Ueberwachung der Woh- 
ņungen stattfinden. Die Eigenthümer, welche eine übermäßige Anzahl von 
Personen in die verschiedenen Räume ihrer Häuser aufnehmen oder die noth 
wendigsten hygienischen Vorrichtungen zu treffen Unterlasten, sind zu bestrafen. 
Auch muß ein Verbot gegen die Erbauung von zu engen, schlecht ventilirten 
^kr sonst irgendwie den Grundsätzen der Hygiene hohnsprechenden Häusern 
' Man darf übrigens nicht glauben, daß sich unter diesen im Elend lebenden 
Menschen nicht auch gute Elemente befinden. Ueberall trifft man inmitten der elen- 
ksten und ungesundesten Stadttheile ehrenwerthe und fromme Familien. Viele arme 
dute im östlichen London führen ein achtbares Leben, und unter den Armen der 
î kndesten Stadtviertel von Neapel kommen rührende Beispiele gegenseitiger Hilfs- 
^reitschaft und Opferwilligkeit vor. Der Mensch ist ein Wesen, das Willensfreiheit 
e şiļ}t. Der Einfluß der Religion ist überaus mächtig. Es bestehen unter den Menschen 
Ģglich der Kleidung und einer den Schicklichkeitsrücksichten entsprechenden Einrichtung 
e * Wohnung sehr bedeutende Verschiedenheiten, ohne daß von denselben auf das Vor 
andensein entsprechender Unterschiede in sittlicher Hinsicht geschlossen werden dürfte. 
Treffs der Vorsichtsmaßregeln, welche zum Schutz der Sittlichkeit zu treffen sind, muß 
°n sich gegenwärtig halten, daß eine einfache und fromme Landbevölkerung ganz 
"vers zu behandeln ist als die scharfblickenden, von allerlei Versuchungen umgebenen 
ì Bohner großer Städte. Es darf da auf das Beispiel Irlands verwiesen werden, 
während der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts einige hunderttausend der Land- 
evolkerung angehörige Familien je in einer schmutzigen, nur einen Raum enthaltenden 
^"tte lebten und dennoch ein musterhaft sittliches Leben führten.
        <pb n="180" />
        150 
I. Buch. Production und Consumtion. 
erlassen und energisch durchgeführt werden. Ja unter Umständen sollte zur 
Sequestration und nöthigenfalls sogar zur Demolirung ungesunder Baulich 
keiten, deren Eigenthümer keine Abhilfe schaffen, geschritten werden. Derartige 
negative Vorschriften sind aber nicht genügend. Sie müssen vielmehr, wenn 
ihnen nicht andere Maßregeln zur seile gehen, das Resultat haben, daß sich 
die Kosten der Errichtung von Arbeiterhäusern steigern und daß die Anzahl 
derselben beschränkt wird. Es würde also der Preis der Wohnungen bedeutend 
in die Höhe gehen und für viele ganz unerschwinglich werden. Solche Gesetze 
könnten demnach gar nicht ausgeführt werden. So ist es denn unerläßlich, 
die Erbauung billiger und zweckentsprechender Wohnungen für die niedern 
Klaffen auch positiv zu fördern. 
In erster Linie sind natürlich die Arbeitgeber dazu berufen, bessernd und 
helfend auf diesem Felde thätig zu sein. Es ist eine erfreuliche Thatsache, 
daß auf dem europäischen Continent, und zwar besonders in Frankreich und 
vielfach auch in Deutschland, eine Anzahl von Aetiengesellschaften wie auch von 
Einzelunternehmern eine umfassende Wohlfahrtsthätigkeit für ihre Arbeiter ent 
falten. Der im allgemeinen humanitäre Geist unserer Zeit hat in Verbindung 
mit dem wohlverstandenen Interesse der Unternehmer, das sie dazu antreiben 
muß, ihre Arbeiter dauernd an sich zu feffeln, schon Bedeutendes geleistet und 
wird das in Zukunft noch mehr thun. Wenn wir uns aber auch erst im 
11. Kapitel des III. Buches eingehender mit der Wohlfahrtsthütigkeit der 
Unternehmer zu beschäftigen haben werden, müssen wir doch schon hier darauf 
Hinweisen, daß vor allem die Wohnungsfrage der fördernden und unter 
stützenden Thätigkeit der größern und besonders der ganz großen Unternehmer 
ein dankbares Thätigkeitsfeld darbietet. Wie können diese ihre Arbeiter 
stärker an sich fesseln, als indem sie denselben zu gesunden und einladenden 
Wohnungen um billigen Preis verhelfen oder ihnen sogar den Erwerb eines 
eigenen Heims ermöglichen. Das zu thun, sind allerdings die in großen 
Städten gelegenen Unternehmungen nur dann im stände, wenn sie an der 
Grenze des Stadtgebietes, nahe dem freien Felde liegen, falls sie es nicht 
vorziehen, die Wohnungsanlagen in benachbarten kleinen Orten auszuführen, 
wohin die Arbeiter mittelst der jetzt mehr und mehr eingeführten billigen 
Arbeiterzüge schnell gelangen können. Es ist denn auch in der That bereits 
Erfreuliches auf diesem Gebiete geleistet worden, und es kann hier auch durch 
die Initiative der Unternehmer so viel geschehen, daß ein guter Theil der 
Wohnungsfrage durch sie allein gelöst wird i . 
1 Siehe Julius Post, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgeber" 
sür ihre Geschäftsangehörigen. II Bde. Berlin 1889 u. 1893. Dies treffliche Werk 
berichtet (IE, 215—338) über die Wohnungsfrage als die,Cardinalfrage&lt; und beschreibt 
26 Anlagen, nämlich 7 Beispiele der Fürsorge von Unternehmern für den Erwerb
        <pb n="181" />
        10. Kap. Tie verschiedenen Zweige der Consumtion. 
151 
Soweit aber die Unternehmer nicht selbst helfen können, also in den Fällen, 
wo es sich um die Arbeiter kleiner Fabriken, um Handwerksgehilfen, kleine 
Beamte u. s. w. handelt, muß durch Gesetze geholfen werden, welche Steuer 
erleichterungen zu Gunsten der Errichtung von Häusern mit kleinen, den Sani- 
tätsvorschriften entsprechenden Wohnungen gewähren. Es ist ja der Besitz 
derartiger Häuser meist ziemlich einträglich. Biele Hausherren schrecken nur 
deshalb von dem Bermiethen an kleine Leute zurück, weil das Eintreiben der 
Miethe oft peinlich ist, und weil die Überwachung vieler kleinen Wohnungen 
große Mühe verursacht. Es muß deshalb auf die Gründung von Gesellschaften 
zum Zwecke der Erbauung und Ausnutzung solcher Häuser hingewirkt werden, 
îie dabei Betheiligten können die betreffenden Geschäfte durch Beauftragte 
betreiben laffen; dabei wird sich die Gewährung von Steuererleichterungen an 
derartige Gesellschaften von großem Nutzen erweisen. Sie locken durch die 
Aussicht auf Gewinn das Kapital auf ein Gebiet, das es, einmal an die 
Betriebsmodalitäten gewöhnt, nicht mehr verläßt. Ta aber immer Uebel- 
şiande übrig bleiben werden, welche durch Selbsthilfe und vernünftig geleitete 
eigener Häuser seitens ihrer Arbeiter, 14 Fälle der Sorge für gehörige Mietwohnungen 
und 5 Schlafhäuser für unverehelichte Arbeiter. Auch ist dem betreffenden Abschnitt 
de« Werkes (S. 284—320) als Anhang die lehrreiche Abhandlung von Chr. Nutzbaum, 
Allgemeine Grundsätze für den Bau und die Einrichtung von Arbeiterwohnungen, bei- 
gegeben. — Von den grohartigen einschlägigen Leistungen in Frankreich kann man 
şich einen Begriff machen, wenn man einige Beispiele einer nähern Aufmerksamkeit 
würdigt. Die Schneiderschen Werke in Creusot, welche 12000 Arbeiter be 
lästigen, haben, um den Arbeitern den Bau eigener Häuser zu ermöglichen, zuerst 
das System eingeführt, Grundstücke zu ermähigtem Preise abzugeben und Geldvorschüsse 
ru gewähren. In den Jahren 1887—1889 wurden Summen im Gesamtbeträge von 
3292 671 Francs zum Behufe der Erbauung von 2391 Häusern vorgeschossen. Die 
Rückzahlungen erfolgten so pünktlich, datz am 1. Januar 1889 nur noch 227 203 Francs 
Ausständig waren. Auherdem erbaute man Häuser, die nebst einem Stück Land von 
00 800 qm Umfang um den monatlichen Preis von 1,25—8 Francs vermiethet 
wurden. Jedes der Schneiderschen Etablissements ist von derartigen einzeln dastehenden 
Däusern mit Gärten umgeben. Aehnliches leistet die Kohlengrubengesellschaft von 
ļänzy mit dem Sitze in Montceau- les -Alines (Saône et Loire), die gegen 
000 Arbeiter in ihren Diensten hat. Sie beschäftigt sich bereits seit 1834 mit dieser 
^ŗuge. Im Jahre 1889 wohnten 1000 Familien in gartenumgebenen Häusern. Die 
iethe trug, ziemlich genau gerechnet, nur so viel ein, datz daraus die Unterhaltungs- 
uud die Versicherungskosten sowie die Steuern bestritten werden konnten. Tie Gesell 
last hat für diesen Zweck ein Kapital von 2 393 912 Francs verwendet, welches ihr 
dîne Zinsen trägt. Die berühmte Spiegelsabrik von St-Gobain, die ihren Ursprung 
w auf das Jahr 1665 zurückleitet, hat schon im 17. Jahrhundert Wohnungen für 
!.. Beamten und Arbeiter gegründet und leistet auf diesem Gebiete noch immer Treff- 
ì'ches. Diese Beispiele laffen sich durch unzählige andere vermehren. Siehe über die 
rec namhaft gemachten Unternehmungen G. Picot in der Pariser .Réforme sociale', 
6 février 1894. p. 266 ss.
        <pb n="182" />
        152 
I. Buch. Production und Consumtion. 
geschäftliche Unternehmungen nicht zu beseitigen sind, so hat die christliche 
Charitas auch auf diesem Gebiete ihre Aufgabe zu erfüllend 
III. Einen wichtigen Gegenstand der Consumtion bilden ferner das 
Feuerungs- und das Beleuchtungsmaterial. Die Quantitäten, 
die davon verbraucht werden, sind natürlich verschieden je nach dem Klima 
der betreffenden Länder und je nach der Beschäftigung, der Art der Be 
kleidung und den Wohnungsverhältnissen der Menschen. Was aber die Preise 
dieser Stoffe anlangt, so hängen diese natürlich von der Menge ab, in welcher 
sie an den verschiedenen Orten vorhanden sind. 
Die Regierungen haben auch in dieser Hinsicht verschiedene Aufgaben zu 
erfüllen. Sie müssen in gewissen Gegenden gegen einen künstlichen Mangel 
an Feuerungsmaterial, sei es daß derselbe eine Folge von Arbeitseinstellungen 
der Kohlenarbeiter oder in Şpeculationen zu suchen ist, welche den Preis zu 
exorbitanter Höhe steigern, entschiedene Maßregeln ergreifen. 
Ferner haben sie die Verschwendung von Brennmaterial zu beschränken. 
Sie müssen der Zerstörung der Wälder vorbeugen und für Wiederaufforstung 
der abgeholzten Strecken, namentlich der Berglehnen, Sorge tragen. Auch kommt 
es häufig vor, daß die industriellen Etablissements die zur Heizung verwendeten 
Kohlen nicht gehörig ausnutzen, wodurch nicht nur viel Wärmestoff verloren 
geht, sondern auch infolge des dergestalt erzeugten Rauches den Gebäuden 
und der Vegetation großer Schaden zugefügt wird. Hier kann die Regie 
rung durch geeignete Schutzgesetze sowie durch höhere Besteuerung von Unter 
nehmungen, die sich gegen Verbesserungen in dieser Hinsicht sträuben, abhelfend 
eingreifen. 
IV. Kleidung und Schmuckgegenstände müssen in besonder- 
hohem Grade der Aufmerksamkeit gewürdigt werden, da die Menschen so viel 
dafür ausgeben. Es hat zwar den Anschein, als ob die Beschaffung einer 
dem Geschlecht, dem Alter, der Beschäftigung und dem Rang der betreffenden 
Personen entsprechenden Kleidung, welche zugleich dein Klima der verschiedenen 
Gegenden angepaßt wäre, keine sehr kostspielige Sache sein könnte. Es sind 
aber nichtsdestoweniger häufig genug ganz ungeeignete Trachten vorgekommen, 
die zum Theil freiwillig adoptirt, zum Theil biivd) die Verhältnisse aufgenöthigt 
' Gesetze über die Erbauung von Arbeiterwohnungen existiren bereits in ver 
schiedenen Staaten, so in Oesterreich und in Belgien. Ueber das letztere ist bereits 
S. 54, Anm. 1 berichtet worden. Es ist ein in jeder Hinsicht empfchlenswerthes Bei 
spiel, welches auch bereits Nachahmung gefunden hat. Das französische Gesetz vom 
30. November 1894 lehnt sich nämlich in seinen Grundzügen an das belgische Vorbild 
an, ist aber insofern von ganz besonderer Bedeutung, als es zu Gunsten der Erhaltung 
der kleinen Wohnhäuser, deren Begriff klar bestimmt ist, die starren Erbtheilungs- 
vorschriften des Code civil durchbricht. Das Gesetz gestattet auch die Subventionirung 
des Baues von kleinen Wohnungen aus öffentlichen Mitteln.
        <pb n="183" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
153 
wurden. Bei der Erwägung der Modethorheiten und bei der Beurtheilung 
des durch dieselben angerichteten Schadens muß man sich gegenwärtig halten, 
M abgeschmackte Formen von Kleidungsstücken, wie die Schnabelschuhe im 
spätern Mittelalter, welche mehrere Fuß lange Spitzen hatten, die ungeheuer 
lichen Kopfputzformen gewisser Damen der Rococozeit und die maßlosen 
Ķrinolinen, wie sie vor etwa 40 Jahren Mode waren, vom volkswirtschaft 
lichen Standpunkte betrachtet, ein geringeres Uebel sind als die übertriebene 
Kostbarkeit der Stoffe und die Menge verschiedenartigster Kleidungsstücke, deren 
Leute zu bedürfen glauben, welche dieselben nicht beschaffen können, ohne für 
andere, nützlichere oder sogar nothwendige Gegenstände und Zwecke zu wenig 
auszugeben, oder sogar, ohne ihren Vermögensstock anzugreifen. In dieser 
Hinsicht haben sich die meisten Epochen, während welcher relativ friedliche Zu 
stände und Wohlstand herrschten, nichts vorzuwerfen. Wie im Rom namentlich 
der Kaiserzeit und früher schon im Griechenland des 5. und 4. Jahrhunderts 
dor Christus, hat in dem Konstantinopel Justinians, am Kaiserhofe Friedrichs II. 
w Palermo und in dem reichen Florenz der mediceischen Zeit ein glänzender 
"ud oft auch geschmackvoller Luxus an Kleidern und Schmucksachen geherrscht. 
Und die deutschen Reichsstädte des spätern Mittelalters waren in dieser Be- 
Kehung nicht beffer als die damaligen großen italienischen Handelsstädte, nur 
H in den letztem wenigstens die Trachten der Frauen zum Theil geschmück 
ter waren. Später fand der glänzende Hof Ludwigs XIV. und seine 
Prachtentfaltung Nachahmung in München, Berlin. Stuttgart und sogar an 
wanchen Höfen deutscher geistlicher Fürsten, an denen man aber dabei das 
ästentliche Wohl nicht aus dem Auge ließ. Man muß sich übrigens hüten, 
^en Luxus solcher reichen und glänzenden Epochen überhaupt zu verdammen, 
^adelnswerth wurde er mir, insoweit er die Mittel der Personen, welche ihn 
sieben, überschritt, der unerlaubten Gefallsucht diente und die gute Sitte ver- 
^îe. Das alles ist aber leider vielfach der Fall gewesen. 
Zu den durch übertriebenen Kleideraufwand verursachten liebeln ist in 
Ueuerer Zeit noch ein früher kaum wahrnehmbares, gegenwärtig überaus ver 
leitetes gekommen: die Anfertigung von Stoffen, welche den dafür gezahlten 
weisen nicht entsprechen und lediglich durch ihr gefälliges Aussehen die 
äufer anlocken und sich dann wenig dauerhaft erweisen — ein Uebelstand, 
et ui vielen Fällen noch dadurch verschlimmert wird, daß die Hausfrauen, 
^lche ihrem Berufe entfremdet und genöthigt sind, den Lebensunterhalt der 
Familie mitverdienen zu helfen, die schadhaft werdenden Kleider nicht aus 
bessern vermögen. So kann es geschehen, daß die Familienglieder fast zwei- 
lllal so viel als früher für ihre Kleidung verwenden müffen. 
Man hat es oftmals versucht, der übertriebenen Kleiderpracht durch ge- 
'^liche Verbote entgegenzutreten. Die deutschen Staaten und Städte haben
        <pb n="184" />
        154 
I. Buch. Production und Consumtion. 
zu Ende des Mittelalters um die Wette derartige genau specificirte Verord 
nungen erlassen \ aber mit fraglichem Erfolge und unter Beförderung allerlei 
widerlichen Denunciantenthums. Es läßt sich eben ein directes Eingreifen 
in den Consum der Lebensmittel und in die Bekleidungsart der Menschen 
nur so weit mit Erfolg bewerkstelligen, als es sich um offenbare Unsittlich 
keiten und um ein gesundheitsverderbliches Uebermaß handelt. Ueber die 
Bekämpfung der Trunksucht ist weiter unten zu handeln. Hier sei nur noch 
bemerkt, daß sich obrigkeitliche Beschränkungen der Freiheit, sich nach Belieben 
zu kleiden, nur gegen schamlose Trachten, namentlich auf der Straße, richten 
können. Daß das betrügerische Anpreisen werthloser Waren und gefälschter 
Stoffe streng zu strafen ist, braucht eigentlich gar nicht erwähnt zu werden. 
V. Die Ausgaben für Hausrath, Möbel und Betten sowie 
für das Waschen und die Reinhaltung aller dieser Gegenstände 
hängen eng mit denjenigen für die Wohnung zusammen. Der geringe Um 
fang des beweglichen Vermögens der ärmern Leute unserer Tage und die 
für dieselben bestehende Schwierigkeit, ihren Körper und ihre Wäsche rein z" 
' Im Herzogthum Sachsen z. B. wurde im Jahre 1482 ein umfassendes Luxus- 
verbot erlassen (abgedruckt in Liinig, Codex Augusteus [Leipzig 1724] 1—12). Sehr 
merkwürdig ist die auch der plattdeutschen Handschrift der Magdeburger Schöppen 
chronik angehängte Verordnung des Magistrates dieser damals sehr reichen Stadt über 
die Beschränkung des Kleiderluxus und des übermäßigen Aufwandes bei Hochzeiten, 
Verlobungen, Kindtaufen und andern feierlichen Anlässen. Dieselbe (abgedruckt bei 
F. W. Hoffmann, Geschichte der Stadt Magdeburg [Magdeburg 1845] 472—476) 
ist vom Jahre 1505 datirt und handelt nicht nur genau von der Zahl der Speisen, 
die bei gewissen Anlässen gegessen werden durften, sondern auch von der erlaubten Zahl 
der Gäste. Auch läßt sie sich in allerlei Details der Toilette ein, indem sie z. 
vorschreibt, wieviel Silber dem Gewichte nach an der Kleidung, den Rosenkränzen u. s. W* 
der Jungfrauen verschiedenen Standes getragen werden dürfe. Es leuchtet ein, wie 
wenig durchgreifend solche Verbote sowohl hinsichtlich der Verhinderung übertriebener 
Tafelsreuden als bezüglich der Abstellung des Kleidcrluxus wirken können. Man werfe 
einen Blick in die eben angeführte Magdeburger Verordnung, um sich davon zu über 
zeugen. Laut derselben mußte eine Liste der einzuladenden (nicht über 72) Persone» 
eingereicht werden. Standen mehr als 72 auf der Liste, so waren für jede derselbe» 
50 magdeburgische Pfennige, wurden aber Personen, die nicht darauf standen, geladen, 
dann für eine jede ein rheinischer Gulden Strafe zu zahlen. Das konnte natürlich 
jeder Wohlhabende leisten. Aehnlich verhielt es sich mit den Strafen gegen Ueber- 
schreitung der Kleidungs- und der übrigen Vorschriften. Sv kann es denn nicht wunder 
nehmen, daß auch diese Kleiderordnung, die selbst wieder nur an Stelle einer älter" 
trat, im 16. Jahrhundert noch dreimal erneuert und mit Zusätzen versehen werde» 
mußte und abermals einen Beweis lieferte, was es mit derartigen Verordnungen 
eine mißliche Sache ist. Sie waren aber nichtsdestoweniger in jenen Zeiten ganz 
gemein üblich. Beschloß doch sogar der Reichstag zu Worms im Jahre 1491, es so^ 
jeder Fürst und jede Obrigkeit in ihren Landen den so sehr überhandnehmenden Luķ»^ 
abschaffen.
        <pb n="185" />
        10. Kap. Tie verschiedenen Zweige der (Konsumtion. 
155 
gölten, sind zum guten Theile eine Folge der Wohnungsnoth. Es muß also 
şiir die Errichtung von Bade- und Waschanstalten nach Kräften Sorge ge 
tragen werden; eine solche sollte mit jeder Gruppe von Häusern und mit 
iedem großen industriellen Unternehmen verbunden sein. Auch auf dem Ge 
biete der Möbel- und anderer verwandter Industrien ist vielfach die Pro- 
buction scheinbar billiger, in Wahrheit aber schlechter und theurer Waren an 
^ Ttelle altherkömmlicher Solidität getreten. 
Dagegen läßt sich nicht verkennen, daß in dieser Hinsicht auch mancher 
Fortschritt erzielt worden ist. Vielfach sind die billigern, mit Hilfe von 
Maschinen hergestellten Möbel wirklich dauerhaft und geschmackvoll. Man 
Undet heutzutage in vielen wohlhabenden Bauernhäusern gefällige und doch 
dauerhafte Gegenstände, die früher dortselbst fehlten. Und im Hinblick auf 
ìê in der Gegenwart so verbreitete Herstellung billiger und doch zum Theil 
şchoner Bilder und Statuetten im Wege des Stahlstiches, der Lithographie, 
kr Gipsplastik u. s. w. kann mit Fug und Recht behauptet werden, daß 
ln unserer Zeit auch dem Minderbemittelten viele Genüffe zugänglich gemacht 
Worden sind, welche veredelnd und bildend wirken. Auch die Reinlichkeit 
^ şich vielfach gehoben, schon dadurch, daß die Baumwollindustrie billige 
lasche liefert, und dann auch durch die bereits vielfach erfolgte Errichtung 
bon Bade- und Waschanstalten, Volksbrausebädern u. s. w., wie denn auch 
le allgemeine Wehrpflicht in dieser Hinsicht erziehlich wirkt. UebrigenS darf 
lnan aus der gewiß hoch zu schätzenden Tugend der Reinlichkeit nicht weitgehende 
Moralische Folgerungen ableiten wollen. So manches schmutzige Dorf Süd- 
ltaliens steht in dieser Hinsicht höher als viele reinliche Ortschaften Rord- 
kutschlands und der Alpenländer mit blitzenden Fensterscheiben und tadellos 
kernen Zimmern 1 . 
H. Von großer Bedeutung sind die Ausgaben für ärztliche Hilfe, 
^kilmittel und andere ähnliche Zwecke, z. B. für die Pflege in Hospitälern, 
ìk Beschaffung von Desinfectionsmitteln und den Gebrauch von Heilquellen, 
î ìk Reichen und Gebildeten wissen schon selbst für ihr Wohl Sorge zu 
bogen und auch in dieser Hinsicht meistentheils das Richtige für ihre Per- 
^Uen ausfindig zu machen. Dagegen müssen die niedern Volksklaffen vor 
sck^ ^ŗkiben der Quacksalber, Kurpfuscher und anderer dergleichen Leute ge- 
^ werden. Auch empfiehlt es sich unter gewissen Umständen, nämlich in 
Wenigen Fällen, in welchen die charitative Thätigkeit der Einzelnen sich 
ìcht ausreichend erweist, die Communalverbände sowie auch die Arbeitgeber 
bb Fürsorge für ärztlichen Beistand anzuhalten. 
bis 48V die Reinlichkeit die Ausführungen Roschers a. a. O. 488
        <pb n="186" />
        156 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß die neuen staatlichen Gesetze 
über die obligatorische Krankenversicherung auch für die ärztliche Behandlung 
der Bersicherten sowie für die Beschaffung der Medizin Sorge tragen. Die 
deutschen Reichsgesetze vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung und 
vom 5. Mai 1886 über die Unfall- und Krankenversicherung der land- und 
forstwirtschaftlichen Arbeiter sowie das österreichische Krankenversicherungsgesetz 
vom 30. März 1888 haben in dieser Hinsicht die nöthigen Verfügungen 
getroffen. 
VII. Auch die Ausgaben für die Erziehung und den Unter 
richt sind zur Consumtion zu rechnen, aber nicht diejenigen für die technische 
Erziehung zu einem einträglichen Bernfe. Die letztern sind vielmehr zu den 
Productionskosten zu zählen. An dieser Stelle haben wir uns nur mit den 
Aufwendungen für die allgenieine Erziehung zu beschäftigen, jedoch ohne in 
Einzelheiten einzugehen, da im 3. Kapitel hiervon schon die Rede war. Es 
genügt, daran zu eriilnern, welch großartige Summen in vielen Ländern von 
seiten sowohl des Staates und der Gemeinden als auch der Einzelnen und 
der Vereine für die Gründung von Schulen, Erziehungsanstalten u. s. w. 
verwendet werden. Uebrigens darf man nicht aus dem Auge laffen, daß die 
Ausgaben für Erziehung und Unterricht nicht minder als diejenigen für die 
unter der folgenden Nr. Vili. angeführten Zwecke indirect höchst productiv 
wirken, indem sie die Quelle sittlicher Stärke, wirtschaftlicher Tugenden und 
vermehrten Wissens sind. 
VIII. Die Summen, welche die verschiedenen Völker und insbesondere 
die christlichen für religiöse Zwecke aufwenden, sind vielfach höchst beträcht 
lich. Die schönen unb zum Theil großartigen dein Gottesdienst gewidmeten 
Gebäude und deren Ausschmückung sowie die dem Cultus dienenden heiligen 
Gefäße und Gewänder lassen sich nur mit großen Kosten herstellen und in 
gutem Stande erhalten. Außerdem erfordert der Unterhalt eines mehr oder 
minder zahlreichen Clerus und des untergeordneten Personales, welches M 
die Aufrechterhaltung von Reinlichkeit und Ordnung in den Cultstätten z" 
sorgen, kurz gesagt, die Dienste zu verrichten hat, welche in der katholischen 
Kirche in den Berufskreis des Mesners fallen, sehr bedeutende Summen. Auch 
die pietätvolle Bestattung der Todten und die Beschaffirng sowie der Unter 
halt einer würdigen Ruhestätte für dieselben, wie das alles bei den civilisirten 
Völkern und besonders bei den Christen der verschiedenen Confessionen üblich 
ist, machen mehr oder minder beträchtliche Auslagen nothwendig. 
IX. Die Ausgaben zu Zwecken der Erholung und des Vergnügens 
müssen eingehender behandelt werden, da sie nicht nur sehr mannigfaltiger 
Natur sind und sehr verschiedene Wirkungen hervorbringen, sondern auch der 
Gesetzgebung vielfach Gelegenheit geben, sich zu bethätigen, indem sie befördernde
        <pb n="187" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
157 
"l&gt;er hemmende Verfügungen trifft, namentlich auch, indem sie gemiste Ver 
gnügungen zu Objecten der Besteuerung macht. Die Art und Weise, wie 
üch ein Volk erholt und vergnügt, weist auf seinen Charakter hin, wirkt aber 
andererseits auch auf seinen Charakter ein. Sowohl die Völker als die In 
dividuen können sich zu viel oder zu wenig Vergnügen gönnen, und dieses 
stl viel oder zu wenig ist wieder je nach den Umständen verschieden. Ferner 
ist zu bedenken, daß die Mehrheit der Menschen sich schlechten Vergnügungen 
zu ergeben pflegt, wenn nicht harmlose und heilsame zu ihrer Verfügung 
stehen. Geschieht es doch nur zu oft, daß selbst da, wo für solche letzterer 
Ņrt gesorgt ist, die schädlichen vorgezogen werden. So lastet denn auf allen 
^enen, welche sich in der Lage finden, in dieser Hinsicht Einfluß zu üben, 
^ņe schwere Verantwortlichkeit, und sie müsten danach trachten, einerseits dem 
"angel an erlaubten und heilsamen Vergnügungen abzuhelfen und anderer- 
^its eine übermäßige Ausdehnung gewiffer Ergötzlichkeiten zu bekämpfen. Tie 
technischen Umwälzungen auf dem Gebiete der Güterproduction machen eine 
erartige Thätigkeit noch gebieterischer zur Pflicht. Tie angestrengte Arbeit 
îņ den staubigen, heißen und geräuschvollen Werkstätten und Fabrikräumen 
Öftrer Tage läßt das Bedürfniß nach Erholung und Vergnügen in der 
egenwart nothwendiger und dringender erscheinen als in jenen Zeiten, in 
welchen eine behagliche, langsamere Art des Arbeitens und Schaffens herrschte 
^ņd in manchen Betriebszweigen Arbeit nnd Vergnügen nicht so scharf wie 
àtzutage getrennt waren. Auch ist zu bedenken, daß das gewaltige An- 
^vchsen gewiffer Städte vermehrte Gelegenheit zu mehr oder weniger un 
erlaubten Vergnügungen bietet. 
Werfen wir einen flüchtigen Blick auf die verschiedenen Arten von Zer 
streu 
Tur 
"ņgen und Vergnügungen, so treten uns folgende Gruppen entgegen: 
A) Spiele und körperliche Uebungen aller Art (Reiten, Rudern, 
î ..ņoņ u. s. w.), welche die Gesundheit festigen, zur Entwicklung der Körper- 
* şie beitragen und sich auch in sittlicher Hinsicht sehr nützlich erweisen, in- 
Eîv sie bim schädlichen Genüssen abziehen. Sowohl von seiten der Schule 
au ^ UrC ^ zahlreichen Turnvereine u. dgl. wird, das ist anzuerkennen. 
Ķ Zeiten Kreisen der arbeitenden Bevölkerung reichliche Gelegenheit zur 
^ ŗäftigung und Erholung durch derartige Uebungen geboten, und auch die 
^ñemeine Wehrpflicht, die selbst noch die reifern Männer zu zeitweiliger 
^Istleistung heranzieht, erweist sich, wenigstens für die kräftigern Individuen. 
nützlich. 
bem 
lügers 
B ) Die Jagd und der Fischfang in ihren verschiedenen Gestalten. 
einfachen Vogelfang und dem bescheidenen Sport des Sonntags 
und ""gefangen bis zu den glänzenden Treib- und Hetzjagden der Großen 
** cr fürstlichen Höfe. Dieses Vergnügen hat allerdings zu gewiffen
        <pb n="188" />
        158 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Uebelständen Anlaß gegeben. Man ist in frühern Zeiten, ja selbst noch im 
vorigen Jahrhundert, gegen Wilddiebe mit ganz ungehöriger Strenge vor 
gegangen. Vor allein aber muß darauf hingewiesen werden, wie mancher 
Schaden an Feldfrüchten durch das Wild und in frühern Zeiten auch durch 
rücksichtsloses Vorgehen der Jagdherren, welche die Saaten zerstampften, an 
gerichtet wurde und noch angerichtet wird, ohne daß den geschädigten Land 
leuten eine angemessene oder unter Umstünden überhaupt nur irgend eine Ent 
schädigung geleistet worden wäre oder würde 1 . Aber diese Übeln Folgen sind 
nicht nothwendigerweise mit dem Jagdvergnügen verbunden; dasselbe übt viel 
mehr an und für sich oftmals einen recht heilsamen Einfluß aus. Die Jagd 
zieht von manchen ungesunden oder unsittlichen Beschäftigungen des Stadt 
lebens ab, befördert den längern Aufenthalt der Grundherren auf ihren Be 
sitzungen und gibt zu häufigen persönlichen Beziehungen zwischen diesen und 
den Leuten aus dein Volke Anlaß. 
0) Ausflüge aller Art, soweit dieselben nicht, wie das Reiten, 
Rudern u. dgl., unter den Begriff der körperlichen Uebungen fallen. Dieselben 
werden zu Fuß, mit Benutzung der Eisenbahn, zu Wagen oder Schiff unter 
nommen, und die Summe der für derartige Vergnügungen ausgegebenen 
Beträge ist recht bedeutend. 
Es gehört in den großen Städten Europas und Amerikas, ganz be 
sonders aber in denen der südlichen Regionen beider Welttheile zum guten 
Ton, in einem mit schönen Pferden bespannten Wagen auf gewissen Pro 
menaden herumzufahren, und diese Vergnügungsart ist schon seit geraumer 
Zeit herkömmlich. Reu ist dagegen die Erscheinung, daß so viele Menschen 
größere oder kleinere Vergnügungsreisen machen. Dies ist eine Folge der 
vervollkomnmeten Transportmittel der Neuzeit, unb in der That ist in 
folge des aufreibenden Geschäftstreibens, der angestrengten Geistesarbeit und 
des Anwachsens der Städte mit ihrer im Sommer oftmals so drückenden 
1 Eü ist für unsere Zeit geradezu unverständlich, in welchem Grade der Adel der 
frühern Jahrhunderte und selbst noch derjenige des 18. Jahrhunderts auf seine Jagdrechte 
erpicht war. Die von Taine (Origines de la France contemporaine I [9 e éd. 
Paris 1880], 71—76) gegebene Schilderung der einschlägigen Verhältnisse ließe es be 
greiflich erscheinen, wenn nur aus diesem Grunde allein eine Revolution ausgebrochen 
wäre. In Salzburg verwendete man unter dem wohlwollenden Grafen Sigmund 
Schrattenbach zu den schwersten Arbeiten Jagdfrevler, die dabei eine Kugel am Fuße 
nachzogen und ihr Mittagsmahl von den Bürgern erbetteln mußten. Ja es ka&gt;n 
vor, daß übereifrige Juristen den Jagdfrevel für ein Majestätsverbrechen und die 
schwersten Strafen darauf für anwendbar erklärten. Auch darf nicht aus den Augen 
gelassen werden, daß noch heutzutage in gewissen Gegenden durch das Wild höchst 
trächtlicher Schaden angerichtet wird, dessen Nachweis vor den die Entschädigungen 
regelnden Behörden nicht immer leicht fällt.
        <pb n="189" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Konsumtion. 
159 
Atmosphäre das Reisen heutzutage vielfach zu einer wahren Nothwendigkeit 
geworden 1 . 
D) Kunstgenüsse, wie sie Gemäldegalerien, Museen, der Privatbesitz 
E^ler Kunstwerke, kleinerer Kunst-, Kupferstich- und anderer dergleichen Samm- 
ļungen gewähren. 
E) Literarische Genüsse, die Beschäftigung mit interessanter wissen- 
gastlicher Lecture und das Lesen belehrender und unterhaltender Zeitschriften 
und Bücher aller Art. 
Auf diesem Gebiete wird leider mehr des Verderblichen als des Guten 
geboten, und ganz abgesehen davon, daß die Mehrheit der heutigen Zeit 
schriften und Tagesblatter mehr oder weniger der Verbreitung des Unglaubens 
und der Jmmoralität sowie einer nur zu sehr auf äußerliches Genußleben 
gknchteten Lebensanschauung dient, ist das heutzutage wahrnehmbare Ueber- 
^ìegen der Zeitungslectüre höchst bedauerlich, weil es ein ernstliches Hinderniß 
. das Lesen eingehender und gründlicher Bücher bildet und dergestalt eine 
uuf alle Gebiete sich erstreckende Halbwisierei auf Kosten des ernsten Wiffens 
^fördert. Sosehr wir uns daher gegen eine auch nur indirecte staatliche 
Dämpfung des Zeitunglesens als solchen, das nun einmal beim Bestehen 
ŗkcheitlicher Institutionen des öffentlichen Lebens seine volle Berechtigung hat, 
/ áren müssen, so wäre es doch sehr zu wünschen, daß eine strenge Hand- 
ļļ ung des Preßgesetzes gegen licentiöse literarische Erzeugnisse lind unsittliche 
o er schwindelhafte Inserate stattfände. 
' Uebrigens ist das Reisen auch im Alterthum bereits in weitem Umfang üblich 
stŗ Hatten doch die vornehmen Römer ihre Villen zum Theil in ziemlicher Ent- 
das^ bon ^ er Ştadt. Die Villenkolonien von Bajä, Misenum u. s. w. waren für 
Nejs&gt; ^ er Kaiserzeit das, was für unsere Zeit Nizza und der Genfersee sind. Auch 
fisto T ^ Um ^ìvecke der Erforschung und Schilderung der Länder waren nichts Nn- 
lichx Hat doch das 2. Jahrhundert nach Christus an Pausanias einen form« 
die H.^'kchischen Reiseschriftsteller aufzuweisen. Im Mittelalter befriedigten dann 
Ņat ŗ^^iûge und die Wallfahrten zu fernen Gnadenorten das nun einmal in der 
Hoà ^'^ļer Menschen tief wurzelnde Reisebedürfnih. Auch der Besuch weit berühmter 
anlas; wie Paris und Bologna, gab wenigstens im spätern Mittelalter die Ver- 
Sitt õ" vielen Reisen. Sodann wurde es im 17. und 18. Jahrhundert allgemein 
Männer aus angesehenen und reichen Familien die große Tour durch 
ja sä Holland, Deutschland und Italien machen zu lassen. Und schon im vorigen, 
lifci/o” UU Jahrhundert wurden dann große Reisen im Stil von Goethes Italie« 
Ņkise für reiche und hoch gebildete Leute zur förmlichen Mode. Reisen dieser 
Die şi'? şicherlich eines der trefflichsten Bildungsmittel und einer der edelsten Genüffe. 
weit r Geraus häufigen Reisen des sogen, gebildeten Mittelstandes hingegen, so- 
zum r nií;t öloß Erholung im Gebirge und harmloses Vergnügen in großen Städten 
i m ìî ^eck haben, werden vielfach ein Mittel zur Aneignung eines anmaßenden und 
ŗ veil vorschnellen Halbwissens und eine nutzlose Vermögensverschwendung.
        <pb n="190" />
        160 
I. Buch. Production und Consumtion. 
F) Festlichkeiten aller Art, Gastmähler, Gesellschaften, Tanzunter 
haltungen, Gasthaus- und Kaffeehausbesuch zur Pflege der Geselligkeit u. s. w. 
Der Vergnügungen dieser Art sind so viele und so mannigfaltige, daß auf 
die einzelnen hier nicht eingegangen werden kann. 
Wir begnügen uns deshalb mit den folgenden Bemerkungen. Das Tanzen 
kann in den Kreisen einer wohlgesitteten Landbevölkerung und unter den sittlich 
ernsten Elementen der Hähern Gesellschaftsschichten ein harmloses Vergnügen 
sein, während es unter andern Verhältnissen Anlaß zum Bösen gibt oder 
eine directe Bethätigung ärgster Zuchtlosigkeit ist 1 . Gegen den übermäßigen 
Aufwand bei Gastmählern, Hochzeiten und andern Festlichkeiten dieser Art 
hat vielfach und zu verschiedenen Zeiten Einwand erhoben werden müffen, 
namentlich ist in den Zeiten gegen das Ende des Mittelalters, wie schon 
erwähnt wurde, gesetzlich dagegen eingeschritten worden. Wer wollte aber 
deshalb dagegen protestiren, daß sich gute Freunde, Gesinnungsgenossen lind 
Verwandte unter heitern Gesprächen oder interessantem Austausch mäßigen 
Tafelfreuden hingeben? 
G) Musikalische Genüsse. Dieselben sind weniger als die meisten 
übrigen der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt und können vielen um ge 
ringen Preis zugänglich gemacht werden. Der Bestand von Gesangvereinen, 
Musikkapellen u. dgl. unter der Bevölkerung der arbeitenden Klaffen ist unter 
Umständen etwas sehr Empfehlenswerthes und social Heilsames. 
H) Theatervorstellungen und verwandte Vorstellungen 
aller Art im Circus u. dgl. Anstalten. Dieselben wirken heutzutage meist 
schädlich. Was insbesondere das Drama, überhaupt das Theater im weitesten 
Umfang des Wortes angeht, so hat dasselbe im Laufe seiner Entwicklung 
die verschiedensten Phasen durchgemacht. Das Drama hat nicht minder 
den höchsten Gedankenflug als die tiefste Erniedrigung zur Darstellung ge 
bracht. Welch ein Unterschied besteht zwischen Tragödien eines Sophokles 
lind dem faulenden Sumpfe des spätern griechischen und römischen Theaters, 
zwischen den Dramen Schillers und den Sittenbildern, die uns ein Ibse" 
oder ein Sudermann vorführen! Auch darf die Rolle nicht außer acht gelassen 
werden, welche im Mittelalter und auch noch in spätern Zeiten die religiösen 
Schauspiele, die Mysterien u. s. w. gespielt haben. Die zeitgemäße Wieder 
belebung solcher Spiele und die Aufführung patriotischer Stücke, wie sie jetzt 
hie und da wieder vorkommt, sind freudig zu begrüßen. 
Selbstverständlich ist es Pflicht einer jeden Regierung, die einen Begriff 
von ihrer Aufgabe hat, öffentliche Schaustellungen bedenklicher Natur und das 
' Alan denke an das Unwesen, welches die Tänzerinnen in gewissen Ländern, 
namentlich in mohammedanischen, treiben.
        <pb n="191" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Konsumtion. 
161 
unverhüllte Hervortreten der Unsittlichkeit auf der Bühne ebensogut wie anders 
wo zu verhindern. 
I) Der Genuß gewisser Reizmittel und Narkotika. Dahin 
Ñchort der Gebrauch der Betelnuß bei den Malaien, der Cocablätter in 
gewissen Theilen Südamerikas und vor allem der des Tabaks, der sich 
während der letzten drei Jahrhunderte über die Welt verbreitet hat und in 
şu großen Massen consumirt wird, daß in den mächtigsten Staaten Europas 
und Amerikas Quantitäten von über ein bis über vier Pfund auf den 
Ķopf entfallen. 
. To sehr auch einerseits ein übermäßiger Gebrauch des Tabaks den Einzelnen, 
w sich davon nicht frei halten, Schaden bringen kann, so muß andererseits 
och auch anerkannt werden, daß das Rauchen namentlich den untern Volks 
schichten, die nicht viele andere Genüsie zu ihrer Berfügung haben, einen härm 
ten Zeitvertreib und ein für den Körper verhältnißmäßig unschädliches 
Reizmittel bietet. 
K) Endlich jene leider nur zu häufigen Genüsse gänzlich unsitt- 
îcherNatur, geschlechtliche Ausschweifungen, Spiel und über- 
wäßigxtz Trinken. Was die erstern angeht, so hat eine von ernsten sitt- 
îchen Grundsätzen erfüllte Regierung gewisse einschränkende Maßregeln zu 
te ffen, namentlich auch ein schamloses, öffentliches Auftreten des Lasters 
j U derhindern und zu strafen. Bor allem aber ist es Aufgabe der öffent- 
ìchen Gewalt, das Familienleben und den heilsamen Einfluß der Religion 
^ fördern. Wo diese mächtigen Factoren des Heils kräftig wirken, wird 
die Unsittlichkeit, soweit das bei der beklagenswerthen Schwäche so vieler 
wuschen möglich ist, eindämmen können. 
Dem Unfug der Hazardspiele kann, da deren Verbreitung zum großen 
o^Eile von der Leichtigkeit, mit der sie zugänglich sind, abhängt, durch 
Eeignete gesetzliche Maßregeln, namentlich durch die Verfügung, daß Spiel- 
u den gerichtlich nicht eingetrieben werden dürfen, bis zu einem gewiffen 
y ta ^ e Einhalt gethan werden. Daß auch die Wetten bei den Rennen und 
A 7 ìlwständen auch die Speculationen an der Börse und im geschäftlichen 
lick' überhaupt unter den Begriff des Spiels fallen, ist einleuchtend. Frei- 
^ ìşi es sehr schwer, bezüglich der Speculationen die Grenze zu ziehen, wo 
"elben aufhören Transactionen zu fein, welche die sie Unternehmenden im 
111 lief auf den voraussichtlichen, den wirklichen Conjuncturen entsprechenden 
-s ìņ erlaubter Weise vor Schaden sichern oder ihnen Vortheil bringen sollen, 
'v îņ ein unbesonnenes Wetten und Wagen übergehen. Auf diese heikeln 
buT* 1 mirb im Ochsten Buch näher einzugehen sein. Die Berauschung 
den übermäßigen Genuß geistiger Getränke oder narkotischer Mittel, wie 
î^Pium, ist ein Laster, welches sich bereits in den ältesten Zeiten der 
Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. 11
        <pb n="192" />
        162 
I. Buch. Production und Konsumtion. 
Entwicklung der menschlichen Gesellschaft vorfindet und in den verschiedensten 
Gegenden wie auf den verschiedensten Culturstufen angetroffen wird. Manche 
Nationen, namentlich die südeuropäischen, sind allerdings zu gewiffen Zeiten 
ziemlich frei von demselben gewesen, und so sind auch die Italiener und die 
Spanier unseres Jahrhunderts nur ausnahmsweise dem Trünke ergeben. Auch 
die Mohammedaner, welche freilich vielfach dem Opiuingenusse huldigen, sind 
den geistigen Getränken noch immer abhold. Sie sind dem Verbot, welches 
ihre Religion dem Genuß der geistigen Getränke entgegenseht, im allgemeinen 
treu geblieben. Dagegen ist die Trunksucht in andern Ländern bisweilen zu 
einem furchtbaren Uebel und einer gewaltigen Quelle des Lasters und Elends 
angewachsen. In unserer Zeit ist das namentlich in England, in Nordamerika 
und in Rußland der Fall. Einen besonders gefährlichen Charakter hat die 
Trunksucht etwa im 17. Jahrhundert dadurch angenommen, daß die unter 
den germanischen Völkern leider altherkömmliche Völlerei ein iieiteè, überaus 
gefährliches Mittel zu ihrer Befriedigung fand. Während das Mittelalter 
bestrebt gewesen war, dafür Sorge zu tragen, daß den Leuten ein gesundes, 
unverfälschtes Getränk, reiner Wein und gesundes Bier, geboten wurde, und 
diese sehr gerechtfertigte Fürsorge durch jene Art barbarischer Strafen unter 
stützte, wie sie dazumal nicht nur für schwere Verbrechen, sondern auch für 
Eigenthumsvergehen und insbesondere für Nahrungsmittelfälschungen üblich 
waren, die ja oft gemeingefährlicher und verderblicher sind als manche Dieb 
stähle, nahm in den folgenden Jahrhunderten der Konsum der gebrannten 
geistigen Getränke, des Branntweins in seinen verschiedenen Arten, der Liqueure 
u. s. w., immer mehr überhand. Man hätte erwarten sollen, daß die Re 
gierungen diesem gefährlichen Genusse nach Kräften entgegenwirkten. Leider 
ist dem aber nicht so gewesen. Ist doch z. B. in Polen der Ausschank des 
Branntweins zu einem nutzbaren Recht der Gewalthaber geworden und ist es 
doch Thatsache, daß im 16. Jahrhundert Kurfürst August der Fromme von 
Sachsen, eine Säule des Lutherthums, eine große domaniale Branntwein- 
destillerie in Dresden errichtetes Kann es da wundernehmen, daß bei dein 
Mangel an energischen Gegenmaßregeln von seiten der Regierungen, welche 
vielmehr ein Interesse daran finden, aus der Fabrikation und dem Verkauf 
der Spirituosen finanziellen Vortheil zu ziehen, die Branntweinpest in den 
jenigen Ländern, in welchen das Klima willkommenen Anlaß zum Genuß 
starker geistiger Getränke bietet und der Volkscharakter infolge des bei den 
niedern Klassen mangelnden Sinnes für heitere Gespräche im Freien und ver 
gnügtes Treiben bei Musik und Volksfesten, wie er im Süden noch so viel 
fach anzutreffen ist, materiellen Genüssen übermäßig zuneigt, den bedenklichstes 
Es war die erste derartige, welche in Deutschland entstand.
        <pb n="193" />
        11 
10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
163 
Umfang annahm? Aber auch abgesehen von diesem weit verbreiteten Krebs 
schaden, haben sich auf dem Gebiete des Getränkeconsums in neuerer Zeit die 
selben Uebelstände verbreitet, welche sich auf dem Gebiete der Volksernährung 
îm allgemeinen geltend machen. Die zum Theil mittelst direct gesundheits 
schädlicher Mittel betriebene Fälschung der um relativ theure Preise verkauften 
Listigen Getränke, z. B. diejenige deS BierS durch Beisatz von Herbstzeitlose, 
Weines durch Beimischung von Sprit, Fuchsin und andern Ingredienzien, 
^at den weitesten Umfang erreicht und zur Folge gehabt, daß ein Theil der 
Konsumenten bereits so sehr an ein derartiges Gebräu gewöhnt ist, daß sie 
ì'bine, aber weniger scharfe Getränke verschmähen. 
Was nun die gegen derartige Uebelstände vorzukehrenden Maßregeln an- 
°ngt, so empfehlen sich unter den heutigen Berhältniffen besonders die folgenden, 
allem ist der Fälschung der verschiedenen Getränke ein Ende zu machen, 
Verkauf ungesunden Weines, Bieres und Branntweins ohne weiteres zu 
verbieten und hierbei besonders auf diejenigen Sorten das Augenmerk zu 
Achten, welche von den ärmern VolkSklasien consumirt werden. Sodann ist 
urch eine geeignete Steuergesetzgebung der Konsum gesunder, nicht berauschender 
^tränke, des Kaffees und des TheeS, und auch leichter geistiger Getränke, 
klnes gesunden Bieres und reiner, billiger Weine, zu begünstigen, damit dem 
verbrauche der starken Spirituosen, deS Schnapses u. s. w., in möglichst 
ñrvtzem Umfange Concurrenz gemacht werde. Ferner empfiehlt es sich, was 
îe Verkaufsmodalitäten der letzter» anlangt, das in den Vereinigten Staaten 
efolgte System zur Anwendung zu bringen. Dasselbe besteht darin, den 
erkauf nur solchen zu gestatten, welche sich als ehrenhafte Leute und Besitzer 
^ņes gewissen Vermögens auszuweisen vermögen, nicht von Brauereien oder 
rennereien abhängen und für die Erlangung der Verkaufslicenz eine beträcht- 
îche Summe zahlen. Durch den letzter» Umstand werden sie dazu ange- 
Neben, die Polizei bei dem Aufspüren derjenigen, welche unbefugt mit Spiri- 
u °t c » handeln, zu unterstützen, und vermindert sich zugleich ihre Anzahl in 
Ņļahe, daß eine Controlle leicht wird. Endlich sind auch gewiffe andere 
Urschriften über den Verkauf der berauschenden sowohl als der nicht be 
buschenden Getränke, über die Stunde, zu welcher die betreffenden Locali- 
~ EU zu schließen sind, über das Alter, unter welchem jungen Leuten starte 
dnituosen nicht verabreicht werden dürfen, über die Aufrechterhaltung von 
^ Urning und Anstand in den Verkaufsstellen und über die Verhinderung 
• ^orkaufs berauschender Getränke an notorische Trunkenbolde zu erlaffen 
ņ energisch zur Durchführung zu bringenK Es ist nicht zu verkennen, 
Serickt' 5Jian şich übrigens bei der Darstellung der durch die Trunksucht an 
bieten Verheerungen auch keiner Uebertreibungen schuldig machen. So wäre es
        <pb n="194" />
        164 
I. Buch. Production und Consumtiou. 
daß die Gesetzgebungeil verschiedener Staaten neuerdings in wirksamer und 
energischer Weise gegen die Trunksucht vorgegangen sind und sich im allgemeinen 
auch von den zwei Klippen, welche auf diesem Gebiete zu vermeiden find, 
sowohl von einer übertriebenen Achtung vor der Unabhängigkeit des Einzelnen, 
welche selbst die Freiheit des Lasters gewissermaßen heilig hält, als auch von einer 
selbst den erlaubten Genuß belästigenden Einmischung und einein inquisitorischen 
Eingreifen in die häuslichen Verhältnisse, frei gehalten haben. Es sind besonders 
drei Staaten, deren Gesetzgebung sich in unserer Zeit die systematische Be 
kämpfung dieses Uebels zur Aufgabe gesetzt und weit gehende, gewissermaßen 
typische Maßregeln gegen dasselbe ergriffen hat. Zunächst ist in den Ver 
einigten Staaten der Kampf gegen das dort in ganz unglaublichem Umfange 
grassirende Uebel 1 seit dem Anfang dieses Jahrhunderts mit verschiedenen 
z. B. irrthümlich, wenn man sagen wollte, daß im Jahre 1890 in Großbritannien 
und Irland fast 140 Millionen Pfund Sterling, d. h. ungefähr ein Zwölftel des 
Nationaleinkommens, für geistige Getränke ganz nutzlos ausgegeben worden seien. Man 
muß sich denn doch gegenwärtig halten, daß ungefähr ein Viertel dieser gewaltigen 
Summe auf Rechnung der durch die Steuer auf die Erzeugung und den Verkauf der 
gebrannten geistigen Getränke hervorgerufenen Preiserhöhung zu setzen und dergestalt 
zum Aufwand für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und für die Förderung des 
Gesamtwohls zu rechnen ist. Von den übrigen drei Vierteln dieser 140 Millionen 
wurde vermuthlich die Hälfte zur Ernährung und Stärkung des Körpers oder zu er 
laubtem Genuß und heiterer Geselligkeit verwendet, so daß nur die allerdings noch 
überaus große Summe von ungefähr 50 Millionen Pfund Sterling dazu diente, Geist 
und Körper durch übermäßiges Trinken verderblich zu schwächen. — Auch muß man 
sich hüten, den größern Theil des in der menschlichen Gesellschaft herrschenden Elends, 
der so weit verbreiteten Unsittlichkeit und der Verbrechen von dem übermäßigen Trinken 
herzuleiten und demgemäß von der Mäßigkeit oder der gänzlichen Enthaltung von 
geistigen Getränken zu viel zu erwarten. Es können bei einem Volke, das sich deS 
Genusses geistiger Getränke gänzlich oder fast vollständig enthält, die größten Laster 
verbreitet sein, wie das z. B. bei den Arabern Nvrdafrikas und der mohammedanischen 
Bevölkerung des türkischen Reiches der Fall ist. Auch ist es unbestreitbar, daß die 
Trunksucht in gewissen Fällen nicht die Ursache, sondern geradezu die Folge anderer 
Laster oder schändlicher Verbrechen ist. Die Schuldigen suchen nur zu häufig bei der 
Flasche Trost und Vergessen. 
1 Es klingt fast unglaublich, wenn man vernimmt, daß nach amtlichen Zusammen 
stellungen im Jahre 1869 in den gesamten Vereinigten Staaten für Mehl, Baum- 
woll- und Wollwaren, für Schuhwcrk, sonstige Kleidungsstücke und Drucksachen zu- 
sammen 705000 000 Dollars, für Branntwein, Wein und Bier hingegen 1487 000000 
Dollars ausgegeben wurden, und wenn man weiter liest, daß es laut der im Jahre 1883 
vom Chef des statistischen Bureaus der Union publicirten Zusammenstellung unter 
einer Bevölkerung zwischen 50 000 000 und 60 000 000 Menschen, die zudem theilweise 
auf den einsamen Farmhöfen des Westens Hausen, ca. 200 000 concessionirte Verkäufer 
Don Spirituosen gab. In der Stadt Toledo (Ohio) gab es 1886 bei einer Bevölke 
rung von 90 000 Einwohnern 800 Schanklocale.
        <pb n="195" />
        10. Kap. Die verschiedenen Zweige der Consumtion. 
165 
-Mitteln geführt worden. Lange Zeit stand das unbedingte Verbot des Ver 
rufs aller alkoholhaltigen Getränke am meisten in Gunst. Dasselbe wurde 
zuerst vom Staate Maine und dann von Rhode Island, Iowa und andern 
eingeführt. Viele Staaten haben dagegen die Einrichtung getroffen, daß es 
ì&gt;en verschiedenen Gemeinden überlasten ist, das Verbot unter der Bedingung 
nuszusprechen, daß sich die Mehrheit der Wähler mittelst Abstimmung in diesem 
Şinne erklärt. Es hat sich nun herausgestellt, daß die Trunkenheitsexceste in 
^En Staaten, in welchen das absolute Verbot vorherrscht, fast ebenso zahlreich 
şind wie anderswo. 
Weil man bei stricter Anwendung des Gesetzes zahllose gerichtliche An- 
'^'gen erstatten müßte, so greift man nur in wenigen Fällen ein. Das Gesetz 
I,stt demnach nur geringe Wirkungen und trägt vielmehr theilweise zur Steige- 
* Un 9 des Eonsums geistiger Getränke bei, weil der Verkauf infolge desselben 
heunlich betrieben wird, also steuerfrei bleibt. So hat man sich denn gegenwärtig 
uut Vorliebe einer andern Richtung zugewendet und sucht in einer Anzahl 
don Staaten durch hohe Besteuerung eine Verminderung der Zahl der Schank- 
ocale herbeizuführen. Dieses System hat sich auch in der Praxis bewährt 
Unb ìn Ohio, Missouri, Pennsylvanien und anderwärts in fiscalischer sowohl 
^ls in moralischer Hinsicht treffliche Resultate gezeitigtK 
sehnlich ist man in der Schweiz vorgegangen. Eine Revision des 
Etikels 31 der Bundesverfassung verlieh im Jahre 1885 den Kantonen das 
kcht, betreffs des Verkaufs der geistigen Getränke gesetzliche Bestimmungen 
^ Erlassen. Drei Fünftel derselben haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. 
. och ging man bald zu einem andern System über und führte im Jahre 1887 
. ûê Branntweinmonopol ein. Dasselbe brachte Einfuhrzölle und Consumsteuern 
^owohl zu Gunsten des Bundes als der Kantone mit sich, und diese Be- 
ostungen sind int allgemeinen dreimal so hoch als die frühern Abgaben, 
s i!- Staatsverwaltung importirt die Spirituosen und lagert die int Lande 
Ģ şi„ producirten ein. Zugleich hat man sich bemüht, die übrigen geistigen 
^ E rüiike, Wein und Bier, billiger zu machen, und so hat denn der Verbrauch 
o* Branntweins abgenommen, derjenige der letztem Getränke sich gehoben 2 . 
^ Endlich ist auch die in Rußland eingeleitete Action bemerkenswerth. Nach- 
deZņversuche, die dort in den Jahren 1819—1827 zur Verstaatlichung 
Ņ Branntweinhandels gemacht wurden, gescheitert waren, ist die russische 
^âhre 1895 in den Gouvernements Perm, Ufa, Orenburg 
' Ssamara dazu geschritten, die Verstaatlichung des Branntweinhandels 
, Şiehe Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 621—624. 
htzU . Şiehe die interessante zusammenfassende Arbeit über die schweizerischen Ver- 
nnd * . b0n Milliet in den ,Annals of the American Academy for political 
Soc *a] science* tome III, part 2 (Philadelphia, January-May 1893), 429—443.
        <pb n="196" />
        166 
I. Buch. Production und Consumtion. 
unter den leitenden Gesichtspunkten der Bekämpfung der Trunksucht, der An 
passung des bonsums an die normalen Bedürfnisse der einzelnen Gebiete des 
Reichs und der Wahrung der finanziellen Jntereffen des Staates versuchs 
weise einzuführen. Das Resultat dieses in einem Reiche mit einer so wenig 
an freie Initiative gewöhnten Bevölkerung gemachten Versuches wird äußerst 
belehrend sein. 
Der Staat und die Gemeinden werden übrigens, wie auf so vielen andern 
Gebieten, so auch auf jenem der Bekämpfung des übermäßigen Genusies 
geistiger Getränke nicht alles leisten können. Es haben also auch die freien 
Associationen, die Mäßigkeitsvereine aller Art in Gemeinschaft mit Kirche, 
Schule, Familie und Arbeitgebern nach wie vor eine große Aufgabe zu 
erfüllen. 
X. Endlich muß noch eine Art der Güterconsumtion erwähnt werden, 
nämlich die Ausgaben, welche zum Zwecke des Genusses einer un 
gefährdeten Existenz und insbesondere eines geordneten öffent 
lichen Rechtszustandes gemacht werden. Das Bestehen einer guten staat 
lichen Ordnung, welche Frieden, Sicherheit und die Entscheidung der Streitig 
keiten unter den einzelnen Menschen auf dem Wege des Processes garantirti 
ist von unschätzbarem Werthe. Freilich ist nicht der gesamte Staatsaufwand 
hierher zu rechnen. Ein Theil der von den Staatsbürgern an Staat, Provinz 
und Gemeinde gezahlten Auflagen dient nicht dem eben erwähnten Zweck, sondern 
wird zu Erziehungs- und Wohlthätigkeitsausgaben oder für gemeinnützige 
Unternehmungen, wie für die Erbauung und den Unterhalt von Landstraßen, 
Eisenbahnen, Wasserbauten u. dgl., verwendet. Andererseits fließen viele Aus 
lagen zur Sicherung der persönlichen Unversehrtheit und des ungestörten Be 
sitzes von Hab und Gut nicht in die öffentlichen Kassen, sondern in diejenigen 
von Privatpersonen. Dahin gehören z. B. die an Advocaten und Notare 
entrichteten Gebühren und alle Ausgaben für die von den Einzelnen getroffenen 
Sicherungsmaßregeln gegen Räuber und Diebe, also der Aufwand für Schlösser 
und Riegel, Waffen, Wächter u. s. w. 
Uebrigens gilt auch von den Ausgaben für Zwecke der Sicherheit das 
jenige, was wir oben bezüglich der Aufwendungen für die Erziehung und den 
Cultus gesagt haben: sie sind zugleich mächtige Förderungsmittel der Pr^ 
duction. Ja es sonn eine irgendwie entwickeltere Production ohne solche Aus 
gaben gar nicht gedacht werden. Wer wollte säen und ernten, wer Unter 
nehmungen irgend welcher Art ins Leben rufen, wenn er nicht des Genusses 
der Früchte seines Fleißes sicher wäre?
        <pb n="197" />
        Zweites Buch. 
Der Güteraustausch. 
E r st e s Kapitel. 
Vom Güteraustausch im allgemeinen. 
«3» diesem Buche haben wir mehrere hochwichtige Fragen zu beantworten 
Hub uns darüber klar zu werden, weshalb die Menschen und insbesondere die 
Familien es vorziehen, Güter zu kaufen und zu verkaufen, statt sich selbst mit 
bem Nothwendigen und Angenehmen zu versorgen, wie sich der Preis der 
^krschiedenen Waren bestimmt, und welches das Wesen und der Nutzen des 
Geldes, der verschiedenen Ersatzmittel desselben und des Credites ist. 
Bevor wir auf diese Gegenstände eingehen, ist nur noch zu bemerken, 
die Existenz des Privateigenthums die Voraussetzung für einen jeden 
^'Mtlichen Güteraustausch oder Güterumlauf bildet, da sich derselbe als die 
Übertragung des Eigenthums an etwas von einer Person auf eine andere 
äiarakterisirt. Je nachdem ein Gut gegen ein anderes eingetauscht oder gegen 
cn allgemeinen Werthmefser, das Geld, hingegeben wird, nennt man diesen 
^tausch Tausch im engern Sinne oder Kauf. Wird aber das Kaufen 
ìîņb Verkaufen gewerbsmäßig betrieben, so spricht man von Handel. Der 
. îìteraustausch bietet große Vortheile und ermöglicht die ausgiebige Ausnutzung 
er Hilfsquellen der Erde. 
Es lassen sich fünferlei Umstände anführen, die desien so allgemeine und 
îo umfangreiche Anwendung ganz erklärlich machen. 
Die Vortheile, welche sich aus der Arbeitstheilung ergeben, also die ver 
mehrte Geschicklichkeit, die Ausnutzung der Verschiedenheiten hinsichtlich der persön- 
, j Begabung und Veranlagung der Menschen, die Ersparnis, an Erlernungs- 
asten und alles dasjenige, wovon im 4. Kapitel des I. Buches die Ned e war, 
Bussen einen mannigfachen Austausch von Gütern und persönlichen Dienstleistungen 
^ Nothwendigkeit zur Folge haben. So kommt es, daß in einem Torfe nicht 
Obermann zugleich Schmied, Schuhmacher, Dachdecker oder Krämer ist, sondern
        <pb n="198" />
        168 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
daß ein jeder ein besonderes Gewerbe ergreift nnd seine sonstigen Lebens 
bedürfnisse einkauft. 
2. Es besteht aber auch ein Güteraustausch zwischen verschiedenen Orten 
und dieser erklärt sich aus der folgenden Thatsache. 
An einem jeden Orte können nicht sämtliche Güter producirt werden. 
Viele lassen sich an gewissen Orten gar nicht, an andern nur mit großen 
Kosten und Opfern erzeugen. So ist es unmöglich, in Deutschland Zucker 
rohr oder Kaffeebäume anzubauen, und der im vorigen Jahrhundert von 
König Friedrich II. angestellte Versuch, die Maulbeerbäume und die Seiden 
raupenzucht im preußischen Staate einzubürgern, mußte als zu schwierig und 
kostspielig aufgegeben werden. Oftmals werden aber gewisse Güter gerade 
an den Orten benöthigt, wo sie nicht producirt werden können, z. B. Eis 
in Tropenländern, die Felle wilder Thiere in großen Städten und Salz 
zum Gebrauche von Menschen und Vieh in Gegenden, die vom Meere ent 
fernt liegen und der Salzbergwerke entbehren. Bisweilen geschieht es auch, 
daß Güter gewisser Art, welche in dieser oder jener Gegend ohne besondere 
Schwierigkeiten hervorgebracht werden könnten, in die betreffenden Länder von 
auswärts eingeführt werden, weil sie auf diesem Wege billiger zu stehen 
kommen. So wird in England und in manchen Theilen von Italien Weizen 
eingeführt, nicht weil er in diesen Gebieten nicht wachsen würde, sondern weil 
es vortheilhafter erscheint, den Boden zur Cultur anderer Gewächse zu ver 
wenden, da man den Weizen billiger aus Rußland, Indien oder Amerika 
beziehen kann. 
3. Eine weitere Ursache des Güterunllaufs ist in den Vortheilen z" 
suchen, welche sich aus der Centralisation gewiffer Industrien lind namentlich 
gewisser aufeinander angewiesener Industrien an einem Orte oder in einer 
Gegend ergeben. Von dieser Thatsache haben wir bereits zu Anfang des 
6. Kapitels des I. Buches gehandelt. 
4. Ebenso ist im zweiten Theile des nämlichen Kapitels darauf hin 
gewiesen worden, welche Vortheile mi§ der Production im großen sich ergeben- 
Die Massenproduktion hat dann selbstverständlich den Export der Mehrheit 
der Erzeugnisse nach andern Orten und den Betrieb von Handelsgeschäften, 
durch welchen sich derselbe vollzieht, zur unausbleiblichen Folge. 
5. Ein fünfter Grund ist in der Bildung größerer und großer Ve- 
völkerungscentren, namentlich großer Städte, zu suchen, wovon gleichfalls iw 
6. Kapitel schon gehandelt worden ist. Die Bewohner solcher Centren muffen 
mit vielen zum Leben nothwendigen Gegenständen von auswärts versorgt 
werden, und so entwickelt sich denn zu diesem Behufe ein regelmäßiger, be 
trächtlicher Handel. Die Existenz von Städten und die Blüthe des Handels 
gehen Hand in Hand. Wo nur wenige und kleine Städte vorhanden sind,
        <pb n="199" />
        1. Ķap. Vom Güteraustausch im allgemeinen. 
169 
zum mindesten der Binnenhandel nur geringe Ausdehnung gewinnen. 
Ņ^enn es sich darum handelt, zu bestimmen, ob eine Gegend oder eine Stadt 
şich für die Production einer bestimmten Ware eignet, so kommt es nicht 
şowohl auf die Höhe der Kosten an sich an als darauf, wie hoch sich ba= 
şbļôst die Herstellungskosten der betreffenden Erzeugniffe im Vergleich zu den 
andern Orten erwachsenden stellen. So können gewisse fruchtbare Lände- 
ìeien in der Nähe von Städten viel mehr zur Viehzucht und Waldcultur 
^eignet sein als andere entfernter gelegene und weniger fruchtbare Territorien. 
Dessenungeachtet wird man Vieh und Holz von diesen beziehen, da die frucht- 
aren Ländereien in der Nähe von Städten einen größern Ertrag liefern, 
^enn sie zur Handelsgärtnerei und zur Milchwirtschaft verwendet werden, 
^îe Bewohner der Umgegend von Palermo und Messina ziehen es vor, 
^rangen und Citronen für die Ausfuhr nach Deutschland und England zu 
^ultiviren und ihr Getreide aus dem Innern der Insel zu beziehen, obgleich 
he das letztere in reicher Fülle auf ihren eigenen Grundstücken ernten könnten 
nur aus dem Grunde, weil sich die Cultur der Agrumen besser lohnt. 
. àtzen sich noch viele Beispiele dieser Art beibringen, aus welchen man 
km Gesetz der verhältnißmäßigen Einträglichkeit ableiten kann, 
ebenso auf den Güteraustausch innerhalb eines Landes als auf den inter 
nationalen Güterumlauf Anwendung findet. Auch gilt das Gesetz in gleichem 
^ aße, mie in Bezug auf Ergiebigkeit einer Gegend, auch in Bezug auf die 
^àhigkeit eines Menschen zur Vornahme gewisser Arbeiten und zur Erfüllung 
E'Nes Berufs. Ein tüchtiger Arzt wird seine Arzneien nicht selbst verfertigen, 
n wohl er sich sehr gut auf deren Herstellung versteht. Er überläßt dies dem 
potheker, wenn dieser auch die doppelte Zeit auf die Bereitung verwenden 
f'A e \ Ņrzt kann eben seine Zeit besser und einträglicher verwenden, als 
^ mit der Zurichtung von Medicamente» zu befassen, 
fi* dem im vorstehenden über den Güteraustausch Gesagten ergeben 
. nod) zwei Wahrheiten. Zunächst steht so viel fest: je größere Unter- 
^ in der Productibilität zweier verschiedenen Gegenden in Bezug auf 
baisse Erzeugnisse bestehen, um so bedeutender ist der aus dem Güteraustausch 
l&gt; beiden erwachsende Vortheil. So wird der Handel zwischen Gegenden 
^ Völkern, die hinsichtlich ihrer natürlichen Beschaffenheit resp. ihrer &amp;t= 
be su^ en protze Aehnlichkeiten aufzuweisen haben, nicht so lebhaft sein wie 
u Güteraustausch zwischen Gebirgs- und Flachländern, mineralreichen Gegenden 
Mittelpunkten der Textilindustrie, heißen Gegenden und kalten Regionen. 
^ Der Handel zwischen Italien und Spanien, die beide reich an Weinen und 
^.uofrüchten sind, hat sich dementsprechend bei weitem nicht so rege gestaltet, 
zwischen einem jeden dieser Länder und Frankreich bezw. Deutschland 
tle bene factisch ist oder vielmehr sein sollte, wenn eine sachgemäße Handels-
        <pb n="200" />
        170 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Politik in den betreffenden Ländern herrschend wäre, da die erstem die in 
den letztem erzeugten Jndnstrieproducte brauchen können, diese aber ganz 
naturgemäß ein Vortheilhaftes Absatzgebiet für die Producte jener bilden. 
Zweitens aber ist es eine gleichfalls unbestreitbare Thatsache, daß der 
aus dem Handel erwachsende Gewinn durch die Transportkosten und die 
sonstigen Geschäftsspesen gekürzt wird, daß demnach die Tendenz besteht, 
die Ausgaben für diese letztem zu vermindern. So haben denn auch alle 
Verbesserungen auf dem Gebiete des Verkehrswesens den Güterumlauf ge 
fördert, namentlich sind die gewaltigen Fortschritte, die sich im Laufe des 
19. Jahrhunderts im Transportwesen und im Nachrichtendienst vollzogen 
haben, mit einem gewaltigen Aufschwünge des Handels zusammengefallen. 
Zumal die Erfindung des Telegraphen war von größter Bedeutung. Ab 
gesehen von dem verhältnißmäßig billigen Transport der Güter ist noch 
etwas anderes erforderlich, damit der Handel blühe: er muß darauf rechnen 
können, Abnehmer zu finden; und wie leicht kann sich der Verkaufslustige 
heutzutage darüber vergewissern, ob er solche finden wird oder nicht. Ein 
Telegramm genügt, ihn darüber aufzuklären. Infolge der Erfindung des 
Telegraphen können jetzt die Waren auf eine gegebene Ordre von einem 
Ende unseres Erdballs zum andern gesendet werden, ohne daß die Gefahr 
bestände, daß sie möglicherweise keine Abnehmer finden. 
Indessen darf man die aus dem Handel erwachsenden Vortheile nicht 
überschätzen. Atan muß sich hüten, denselben als Endzweck und nicht nur 
als ein Mittel zur Verwirklichung des Wohles der Menschen zu bctracksteu- 
Das Glück eines Landes läßt sich nicht nach der Höhe der Export- und der 
Jmportziffern bemessen. Es ist ganz richtig, wenn man den Handel als ein 
Mittel betrachtet, dessen sich die Vorsehung zur Verbreitung des wahren 
Glaubens, zur Ueberwindung von Haß und Abneigung zwischen verschiedenen 
Rassen und Nationalitäten und zur Beseitigung von allerlei Vorurtheilen be 
dienen kann. Aber andererseits darf nicht vergessen werden, daß der Handels 
verkehr auch tausendfach mißbraucht und zur Quelle von unberechenbaren 
Leiden geworden ist. Wie viele Kriege zwischen den Völkern sind durch 
Handelsrivalitäten verursacht worden, und wie oft hat der Handel zu Be 
trügereien, Erpressungen und allerlei Schändlichkeiten Anlaß geboten, die zu 
materieller Schädigung des einen Theils, und was schlimmer ist, zum 
lichen Verderben des andern führten! Daraus ergibt sich also die Roth' 
Wendigkeit, zwar nicht den Handel als solchen zu bekämpfen, wohl aber 
eifrig dahin zu streben, daß den damit verbundenen Mißbräuchen Einhan 
gethan werde. 
Wir kommen nun zn einem sehr delicaten und verwickelten Gegenstaub' 
zur Beantwortung der Frage, weshalb so und so viel von einem bestimmten
        <pb n="201" />
        2. Kap. Tie freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
171 
Ģute gegen eine bestimmte Quantität von einem andern eingetauscht oder 
vielmehr — da wir uns nicht mit den niedern Culturstufen der Menschheit, 
v"f welchen der Tauschhandel vorkommen kann, zu beschäftigen haben — 
Hegen eine bestimmte Menge Geld hingegeben wird. Es ist ja natürlich viel 
einfacher, die verschiedenen Güter an einem bestimmten einheitlichen Maße zu 
^kssen, d. h. ihre Preise zu vergleichen. 
Was diese anbelangt, so sind die Marktpreise von den übrigen Preisen 
* u unterscheiden, und wir wollen uns zunächst mit den erstem beschäftigen. 
Ņ^enn man die Natur derselben versteht, gewinnt man leicht auch Einsicht 
ìn das Wesen der andern Preise. 
Zweites Kapitel. 
Tie freie Preisbildung. Tie Marktpreise. 
linter Markt im wirtschaftlichen Sinne des Wortes versteht man die 
à Zwecke des Kausens und Berkaufens veranstaltete freie Zusammenkunft 
kiner beträchtlichen Anzahl von Leuten, die sämtlich bezüglich der zum Verkauf 
vusgebotenen Gegenstände mehr oder weniger Sachkenntniß besitzen und mehr 
o^er weniger in die die Preisbildung berührenden äußern Umstände eingeweiht 
şiņd, und zwar eine Zusammenkunft zum Zwecke des öffentlichen Abschluffes 
êv Transactionen, welcher es allen ermöglicht, von dem Inhalt aller ab 
geschlossenen Kaufgeschäfte sich Kunde zu verschaffen. Dieser Art sind die 
Hetzen Kornmärkte, namentlich die internationalen von London, New Pork 
"ud Chicago, sowie die für gewisse Länder und größere Gebiete maßgebenden, 
!" die von Paris, Budapest, Mannheim u. s. w., die Märkte für Roh- 
vumwolle in Liverpool, für Baumwollstoffe in Manchester, für Zucker in 
Magdeburg, die Börsen für den Handel mit Werthpapieren in den ver 
gebenen Hauptstädten. Auch die Meffen in Nowgorod sind Institutionen 
g&gt;er Natur, und früher waren hierzu auch die von Leipzig und andern 
glschen Städten zu rechnen. Uebrigens ist es nicht erforderlich, daß die 
J!* ^èarkt bildenden Käufer und Verkäufer in einem Raum oder auf einem 
: beisammen sind; sie können auch in einer großen Stadt oder über eine 
Gegend zerstreut sein, wenn sie nur durch vervollkommnete Communi- 
îonsmittel, Post, Telegraph, Telephon, und durch die Veröffentlichung der 
gglisten und Tagescurse untereinander in naher Verbindung stehen. Je 
° kommener die Communicationsmittel sind und je leichter sich die Waren
        <pb n="202" />
        172 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
transportiren lasten, desto weiter kann sich das von einem bestimmten Markte 
abhängige Gebiet ausdehnen. Uebrigens muß darauf hingewiesen werden, 
daß das Wort ,Markt' auch in dem Sinne gebraucht wird, daß es eine 
Menge von Käufern bezeichnet, die untereinander in keiner Verbindung stehen. 
Diese Bedeutung hat es in deut von Adam Smith aufgestellten Satze, daß 
die Arbeitstheilung in der Ausdehnung des Marktes ihre Grenzen findet. 
Ebenso sagt man: das russische und das ungarische Getreide findet seinen 
Markt in Westeuropa. Dagegen kann das Wort ,Markt' im erstern Sinne 
nur dailn gebraucht werden, wenn eine gewisse Verbindung zwischen den 
Käufern besteht, und zwar eine Verbindung, die sich darin äußert, daß die 
selben gegenseitig von ihrem Vorgehen Kunde haben. 
Das Charakteristische eines solchen Marktes ist die Thatsache, daß ans 
demselben zu diesem oder jenem Zeitpunkte für eine jede der verschiedenen 
Waren nur ein bestimmter Preis gezahlt wird. So wurde am 8. Juni 1894 
an der Wiener Getreidebörse der Hektoliter Weizen (76—81 kg schwer) i £ 
nach der Qualität mit 6 fl. 90 kr. bis 7 fl. 75 kr. gehandelt, und an dein 
nämlichen Tage stellte sich an der Wiener Effectenbörse der Preis für 100 Mt- 
Reichswährung in Banknoten auf 62 fl. 27 1 / 2 kr. Geld. Man kann diese 
Wahrheit in die Formel bringen: Es kann auf einem und demselben Markte 
nicht zwei Preise für die nämliche Ware geben. Es gibt vielmehr nur einen 
Preis für eine und dieselbe Ware und dieser ist der Marktpreis. 
Wie bildet sich nun der Marktpreis? Dieser Vorgang läßt sich durch 
wenige Worte charakterisiren: Der Marktpreis hängt unmittelbar von An 
gebot und Nachfrage ab, und wird mittelbar von den Productionskosten der 
verschiedenen Güter und von dem Werthe für die Einzelnen bestimmt. 
Diese vier den Marktpreis bedingenden Factoren müssen wir jetzt einer 
nähern Beleuchtung unterziehen. 
Unter Angebot und Nachfrage versteht man dem Nächstliegenden Wort- 
sinn gemäß zwei dem Abschluß eines jeden Kaufes vorausgehende Vorgänge- 
die Bekundung des Wunsches, ein Gut durch die Hingabe eines andern J 11 
erwerben (Nachfrage), und das Ausbieten eines Gutes in der Absicht, dafür 
ein anderes in seinen Besitz zu bringen (Angebot). 
Wo der Gebrauch des Geldes eingeführt ist, bezeichnet man also fll* 
Angebot die Erklärung jemandes, daß er bereit ist, gewisse Güter gegen Geld 
hinzugeben, und als Nachfrage den Ausdruck der Absicht, solches dafür 
zu zahlen. 
Im weitern Sinne sind aber Angebot und Nachfrage nicht als ver 
einzelte Vorgänge, die sich zwischen zwei Personen oder doch nur zwischen 
einer geringen Anzahl von Personen vollziehen, sondern als Inbegriff der ent 
sprechenden Handlungen ganzer Kreise von Menschen aufzufaffen. Die Wir''
        <pb n="203" />
        2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
173 
fatnfeit von Angebot und Nachfrage, welche die Feststellung des Marktpreises 
^ìlr Folge hat, vollzieht sich nun folgendermaßen. 
Käufer und Verkäufer finden sich ein, nachdem sie sich auf Grund der 
über den vorhandenen Warenvorrath und die von den Eonsumeuten und den 
Käufern voraussichtlich begehrte Gütermenge eingeholten Informationen eine 
Meinung über die Preisverhältniffe gebildet haben. Die Meinungen werden 
^°bann ausgetauscht und nach Maßgabe der verschiedenen Ansichten nöthigen- 
îullv modificirt. Da aber die an den Geschäften des Marktes Betheiligten 
^ehr oder minder sachverständige Leute sind, wird es nicht häufig Vorkommen, 
uß die Anschauungen derselben weit auseinander gehen. Dagegen sind die 
.^ìŗtschaftlichen Perhültniffe der einzelnen Käufer und Verkäufer sehr ver 
miedener Natur. Ein Theil der letztern sieht sich genöthigt, unter welchen 
b ingungen es auch sei, zu verkaufen, während andere in der Lage sind, 
^9 Zu warten, bis sich ihnen ein andermal günstigere Verkaufschancen 
îeten. Ebenso verhält es sich mit den Käufern. Ten einen ist sehr viel 
daran 
gelegen, ihren Kauf sobald wie möglich abzuschließen, weil sie keinen 
orrath von den betreffenden Gütern mehr besitzen, oder weil sich ihnen 
^"nşiîge Gelegenheit bietet, das Einzukaufende Vortheilhaft zu verwenden; die 
krn dagegen haben es nicht eilig und sind in der Lage, mit dem Abschluß 
Geschäfte zu warten. Es kann natürlich nicht anders sein, als daß alle 
^kse verschiedenen Perhültniffe und die denselben entsprechenden Dispositionen 
^ et ° n den Transactionen des Marktes Betheiligten deren Handlungen be- 
puffen. Je mehr Verkäufer sich genöthigt sehen, ihre Vorräthe herzugeben, 
^ i e dringender die Käufer gewisse Waren benöthigen, desto größer wird 
Q oder die Bedeutung der Geschäftsabschlüffe werden. Eine genaue 
** cr Dispositionen sämtlicher Betheiligten würde zur Festsetzung eines 
. Erhältnissen am besten entsprechenden Preises führen. Beim Festhalten 
Durà^î ģŞringern Preise würden sich weniger Personen zum Verkaufe, beim 
Ņerläsàģen höherer Preissätze weniger zum Kaufen verstehen. Jener den 
Gissen angemessene Preis kann der richtige oder der entsprechende 
?dreis genannt werden. Diesem kommt der wirkliche Marktpreis ge- 
^ ņ lch nahe, ohne indeffen mit ihm zusammenzufallen, weil sogar erfahrene 
K^ufleut 
Ş sich in ihren Beurtheilungen nicht gänzlich von Irrthum frei zu 
vermögen, und weil schlaue Geschäftsmänner die Preise sogar bei 
halten 
^ ^vuiiugi 
ņ octionen im großen bis zu einem gewissen Grade in ihrem Interesse 
m beeinsiuff 
ben, •* ,,, .' l * nen verstehen. Die Vorgänge, welche diesen Unterschied zwischen 
S^it^îigen und dem wirklichen Marktpreis herbeiführen, bezeichnet Adam 
besto ) mit bem Ausdruck ,das Feilschen des Marktes'. Dasselbe muß sich 
Ņnzab^ņig.^ wirksam erweisen, je mehr die gegenüberstehenden Theile nach 
^ ' Ginsicht und Interesse am Abschlüsse der Geschäfte einander gleich
        <pb n="204" />
        174 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
stehen, und je größer die gesamte Intelligenz und auch die Gesamtzahl der 
Theilnehmer an den Geschäften ist. 
Das Streben der Käufer und Verkäufer eines Marktgebietes, Geschäfte 
unter den für einen jeden günstigsten Bedingungen abzuschließen, ist eine Be 
thätigung der freien Concurrenz. Unter Concurren; oder Mitbewerb 
versteht man nämlich das friedliche Streben mehrerer Personen nach gewissen 
Gütern, welche nur eine oder eine Anzahl von ihnen sich wirklich verschaffen 
können. Wenn die Concurrenten in der Hauptsache gleich stark sind, nicht j 
Unwissende oder Schwache Geschickten und Starken entgegenstehen, und wenn 
sich auch nicht eine zusammengewürfelte Menge einer organisirten Schar von 
Individuen gegenüber sieht, so findet ein freier Mitbewerb statt, andernfalls 
ist die Concurrenz eine ungleiche. Es ist nun aber einleuchtend, daß die an 
den Geschäften eines Marktes sich Betheiligenden in freie Concurrenz mit 
einander treten. Das erhellt aus dem, was wir über das Wesen des Marktes 
gesagt haben. Also kann sich, wenn auch nicht alle das Gewünschte erlangen 
können, niemand darüber beklagen, daß die Marktpreise gewaltsam aufgedrängte 
seien. Es stünde dies in offenbarem Widerspruch mit der Lage der Dinge- 
Aber mit dieser Darstellung der Vorgänge, welche die Bildung des Markt 
preises zur Folge haben, ist noch nicht alles erklärt. Wir haben nur die 
Gründe in Betracht gezogen, welche denselben unmittelbar bestimmen, nicht die 
tiefer liegenden Ursachen, von denen er abhängt. Es bleibt noch die Frag^ 
zu beantworten, weshalb Käufer und Verkäufer mit den geschilderten Dispo 
sitionen an den Geschäften des Marktes theilnehmen, und die weitere, welche" 
Einfluß der gegenwärtige Marktpreis auf die Preise der Zukunft ausübe" 
wird. Zu diesen! Zwecke müssen die Kosten und der Nutzen, welchen die 5" 
Markte gebrachten Güter verursachen, in Betracht gezogen werden. 
Unter Kosten sind, wie wir schon im 1. Kapitel des !.. Buches enb 
wickelt haben, die Güter zu verstehen, welche jemand hingibt, um ein Ģ" 
herzustellen oder in seinen Besitz zu bringen. Ganz selbstverständlich werde" 
die Anschauungen, welche der Verkäufer eines Gutes hinsichtlich der von ih'" 
zu erzielenden Verkaufsbedingungen hegt, durch den Hinblick auf die von ih'" 
dafür gebrachten Opfer beeinflußt. Es kommt zwar vor, daß der Verkaufs 
das von ihm ausgebotene Gut mit Verlust verkauft, d. h. daß der erzieh 
Verkaufspreis für die aufgewendeten Kosten nicht entschädigt. Er kann şi 
genöthigt sehen, unter derart ungünstigen Bedingungen abzuschließen, daß die 
ihm auf die Herstellung oder die Beschaffung des betreffenden Gutes verwendete' 
Auslagen nicht gedeckt werden; solches wird z. B. der Fall sein, wenn er e»* 
sieht, daß er durch eine Nichtveräußerung dieses Gutes noch größern Sch"d^ | 
erleidet, als wenn er es unter dem Selbstkostenpreise hergibt, da ihm die&gt;&lt;^ Ì 
Preis immer noch mehr Vortheil bringt als das Behalten des betreffend^
        <pb n="205" />
        175 
2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
Gegenstandes. Aber auf die Dauer kann niemand mit Verlust verkaufen und 
^uß jedermann zu verkaufen aufhören, wenn nicht die Preise steigen oder die 
kosten sich vermindern lasten. 
Was fällt nun alles unter den Begriff der Kosten ? Man kann füg- 
^ch acht verschiedene Arten solcher annehmen: 
1. Die sämtlichen zum Zwecke der Herstellung und Herbeischaffung der 
treffenden Güter gezahlten Löhne. 
2. Die Renten aller Art (mit Einschluß der Kapitalszinsen), die für die 
Nutzung der zur Production erforderlichen Gegenstände zu entrichten sind. 
3. Die verschiedenen Steuern, Zölle und Umlagen, die auf den letztern 
lasten. 
4. Die Auslagen für Beschaffung des Rohmaterials und der nöthigen 
aschinen sowie für die Reparatur aller vorkommenden Beschädigungen 
derselben. 
ö- Alle Ausgaben für Ankauf und Herbeischaffung der betreffenden 
Şgenstände: Transportkosten, Lagerzins und andere Aufwendungen, welche 
^ unter die vier vorhergehenden Arten von Kosten fallen, 
sck X 0' ^ er Aufwand für die Sicherung gegen Brand, Mißernten, Hagel- 
^ aden u. s. m., gegen Diebstahl, Fälschung u. dgl., gleichviel ob diese Siche- 
in Gestalt von Zahlungen an eine Versicherungsgesellschaft oder Anstalt 
o kr durch Vorkehrung anderer Vorsichtsmaßregeln, z. B. durch das 
îņņieln eines Reservefonds, aus dem der durch uneinbringliche Forderungen 
I chende Ausfall zu decken ist, oder etwa durch Errichtung feuersicherer Mauern, 
Wellung von Wächtern u. s. w. vorgenommen wird. 
7- Die Ausgaben für die geeignete Ausbildung, welche für den vortheil- 
° en Betrieb des betreffenden Geschäftes vorauszusetzen ist. 
8' Die Entschädigung für die damit verbundene Arbeit, Mühe und 
orge. 
der s à"" jemand mit der Production gewisier Güter fortfahren soll, so muß 
ş^à^^^ŗltpreis hoch genug sein, um ihn für alle diese seine Kosten zu ent- 
zu "ņd ihn zum Fortbetriebe seines Unternehmens auch für die Zukunft 
tio ^ņlaffen. Uebrigens sind die Kosten je nach dem betreffenden Produc- 
lichk^^ige ' den Zeitverhältniffen, den verschiedenen Gegenden und Oertlich- 
leut ei ” Cn şoì^ìk nach den Individualitäten der einzelnen Producenten und Kauf 
oder Ì^ erou&amp; verschieden. Richt zwei Unternehmer sind gänzlich gleich veranlagt 
läßt şilh vollkommen gleichen Productionsbedingungen gegenüber. Auch 
l'ä) nur ein Theil der Kosten ganz genau berechnen. Wer will z. B. 
von Öi&gt;1oIuter Bestimmtheit abwägen, wie groß die Entschädigung für alle die 
Und àernehmer, etwa einen Großindustriellen, anzustellenden Berechnungen 
'Ur die Erwägungen über die Aussichten einer Speculation auszufallen hat?
        <pb n="206" />
        176 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
wer genau bestimmen, wieviel sich ein solcher als Ersatz für alle Verdrießlich- 
keiten in Rechnung zu bringen hat? Und wie kann man die gewöhnliche 
Abnutzung von Maschinen und Werkzeugen bis auf das genaueste herauc- 
tüfteln? Solcher kleinen Umstände und Verschiedenheiten finden sich bei der 
complicirten Gesamtheit der Productionsbedingungen schier unzählige vor. Lo 
ist es denn z. B. eine höchst mühselige Aufgabe, genau herauszubringen, wie 
hoch sich die Herstellungskosten für ein Stück Sammet in einer jeden von 
fünf Fabriken in Krefeld oder Lyon belaufen. 
Man wolle auch noch die folgenden Momente im Auge behalten. 
1. Die Periode, während welcher ein Unternehmer mit Verlust verkaufen 
kann, ohne sich zur Aufgabe des Geschäftes genöthigt zu sehen, kann eine längere 
oder eine kürzere sein, sich auf Wochen, Monate, ja auf Jahre erstrecken. 
Es kommt eben alles auf die besondern Verhältnisse an. Je größer der Um 
fang des Unternehmens ist, je mehr Aussicht besteht, daß es gelingen werde, 
durch vorübergehenden billigen Verkauf für die Zukunft eine gefährliche Cou- 
currenz fernzuhalten, desto länger kann mit Verlust gearbeitet werden. 
2. Wenn jemand verschiedenartige Güter verkauft, muß allerdings der 
gesamte Ertrag des Geschäftsbetriebes auf die Dauer die dem Verkäufer er 
wachsenden Kosten decken, dagegen ist es nicht nothwendig, daß der Preis 
eines jeden einzelnen Artikels die durch dessen Herstellung oder Herbei 
schaffung verursachten Kosten hereinbringe. Wenn indessen die Kosten den 
Verkaufspreis dauernd überschreiten und keine Aussicht vorhanden ist, daß 
sich der letztere bald Vortheilhaft gestalten werde, so wird der Unternehmer 
darauf bedacht sein, die Production des betreffenden Artikels einzuschränken 
oder einzustellen, und dafür mehr von Gütern anderer Art zu erzeugen- 
Doch ist dies bisweilen unmöglich, weil die Erzeugung gewisser Producte 
von derjenigen anderer unzertrennlich ist. Es ist dies z. B. bezüglich der 
Zucht resp. der Production von Schafen und Wolle, Honig und Wachs, 
Hühnern und Eiern, Weizen und Stroh, Kohlengas und Coaks der Fall. Auch 
ist da, wo die Cultur gewisser Bodenerzeugnisse rationell betrieben wird, ein 
Fruchtwechsel nöthig und wird z. B. mit dem Bau von Korn und von 
Rüben abgewechselt. So kann es denn geschehen, daß gewisse Gegenstände 
Jahr für Jahr unter dem Betrage der Herstellungskosten verkauft werden, 
und zwar nur aus dem Grunde, weil sie erzeugt werden müssen, wenn ma" 
andere, einträgliche Güter produciren will. Dies kann sowohl in den Fällen, 
in welchen die betreffenden Producte in einer untrennbaren natürlichen Ver 
bindung miteinander stehen, als auch anderweitig vorkommen. Auch werden 
bisweilen Gegenstände nur aus dem Grunde unter ihrem Werthe verkauf, 
weil das Publikum dadurch auf andere Waren aufmerksam gemacht un 
zu ihrem Kaufe angereizt wird. Ferner ereignet es sich bisweilen, daß
        <pb n="207" />
        - 
■ Vt 
177 
2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
şolge mangelhafter Buchführung die Kosten eines jeden der verschiedenen in 
einem Unternehmen fabricirten Artikel nicht genau bekannt sind. Unter solchen 
Verhältnissen ist es sehr wohl denkbar, daß ein bei der Production des einen 
ergebendes dauerndes Deficit einem so bedeutenden, bei der Production 
Anderer sich herausstellenden Gewinn gegenübersteht, daß es durch letztem gut 
gemacht wird. 
3. Je größer der Absatz ist, desto kleiner braucht der Gewinn an den 
einzelnen Quantitäten zu sein. Bei großem Absätze kann sich der Unternehmer 
^uch mit kleinen Profiten begnügen. Er kann auch von solchen leben und 
öei ihnen seinen Vortheil finden. 
4. Bezieht er noch aus andern Quellen Einnahmen, so kann der Profit, 
kn er aus seinem Geschäftsbetriebe ziehen muß, um so viel kleiner sein. 
Schon zu Anfang des ersten Buches haben wir gesehen, wie nothwendig 
ê' Ģ, zwischen den Gesichtspunkten, welche die ganze Nation im 
ìlge haben, und denjenigen, welche die Verhältnisse des Einzelnen in 
bracht ziehen, sorgfältig zu unterscheiden. Diese Unterscheidung muß selbst 
verständlich auch hinsichtlich der Productionskosten zur Anwendung kommen. 
Im vorhergehenden haben wir uns mit den privaten Productions- 
osten beschäftigt und gesehen, einen wie beträchtlichen Einfluß dieselben auf 
îe Gestaltung der Preise ausüben. Die Opfer, welche sie ihren Trägern 
Auferlegen, ja sogar die Verluste, welche sie für den Unternehmer eventuell im 
kfvlge haben, können andern Vortheil bringen. Wenn jemand für das von 
Ņ entliehene Kapital hohen Zins zahlt, seinen Arbeitern hohe Löhne ge- 
uhren und sein Feuerungsmaterial um theuern Preis erstehen muß, so steigern 
Ņ ?Hue Productionskosten, und das gereicht ihm zum Nachtheil, wenn er den 
reis [einer Erzeugnisse nicht entsprechend zu steigern vermag; dagegen be= 
seine Gläubiger, seine Arbeiter und die Kohlengrubenbesitzer einen seinem 
^Maden entsprechend gesteigerten Gewinn. 
k Wirten ganz andern Charakter tragen dagegen die nationalen Pro- 
ļ 'uns ko st en, d. h. die Kosten, welche einer Nation in ihrer Gesamt- 
^ ì ñus der auf ihrem Gebiete betriebenen Production erwachsen. Vom 
Ņ^"ņuļen Gesichtspunkte aus sind weder die Steuern und Abgaben noch die 
ju êstslôhne und Kapitalzinsen noch der vom Verkäufer bezogene, dem Käufer 
, * ust fallende Gewinn, soweit sie nicht in das Ausland gehen, als Kosten 
m ^"chten. Vielmehr können die gesamten Kosten dieser Art auf zwei 
^ stylen reducirt werden: auf die körperliche wie geistige Arbeit und Mühe 
iņ T beim Productionsprocesse Betheiligten und auf den Gesamtbetrag der 
le [ern Processe gebrauchten und verbrauchten Güter, 
prid beiden Arten von Kosten sind beständig auseinanderzuhalten. Die 
^aten Productionskosten können oftmals ziemlich genau bemessen werden, 
BolkSwirtschastslehrk. 12
        <pb n="208" />
        178 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
da sie zum großen Theil in der Hingabe vertauschbarer Güter bestehen, deren 
Preis bekannt ist. Dagegen entziehen sich die nationalen der genauen Schatzung. 
Sie sind von einem höhern Gesichtspunkt als von demjenigen der gewöhn 
lichen Buchführung zu betrachten und wechseln im Anschlüsse an die Ver 
änderungen, die sich in den natürlichen Productionsbedingungen des betreffenden 
Landes und in der geistigen und sittlichen Veranlagung seiner Bewohner voll 
ziehen. Es ist von größter Bedeutung, wenn ein Land günstigere Bedingungen 
hinsichtlich der Productionskosten besitzt als andere Staaten und Gebiete. Wenn 
irgendwo mit gleichem Kapitalaufwand mehr Getreide oder Wein erzeugt wird 
als in andern Landern, sei es nun daß der Boden von außergewöhnlicher 
Fruchtbarkeit ist, oder daß sich die Bewohner durch Fleiß und Geschicklichkeit 
auszeichnen, so wird der Preis dieser Erzeugnisse bei gleicher Nachfrage wohl 
feiler sein oder eine gewinnbringende Ausfuhr derselben stattfinden können, 
und die letztere wird allerdings eine Preissteigerung zur Folge haben, aber 
dementsprechend auch Geld in das Land bringen. Dies aber führt wieder 
dazu, daß sich die productiven Unternehmungen vermehren und die Nachfrage 
nach Arbeit und damit der Arbeitslohn steigt 1 . Andererseits darf aus der That 
sache, daß die nationalen Productionskosten eines Volkes günstiger sind als die 
eines andern, noch nicht gefolgert werden, daß die Mehrheit der Bevölkerung &gt; in 
erstem Falle besser daran ist als im letztem. Eine für die große Maste der 
Bevölkerung vortheilhafte Eigenthumsvertheilung geht mit dem natürlichen Reich 
thum eines Landes oder mit der Vortheilhaften Gestaltung der Verhältnisse' 
von denen die Exportfähigkeit desselben abhängt, durchaus nicht immer Hanb 
in Hand. 
Von den beiden Arten von Kosten sind die privaten Productionskostett 
von größerem Einfluß auf die Gestaltung der Marktpreise als die nationalen- 
Wenn z. B. die Industriellen für dieselbe Arbeitsleistung mehr Lohn und 
einen höhern Darlehenszins als früher zahlen müffen, so vermehren sich ^ 
Productionskosten ihrer Erzeugnisse, und sie können, wenn die übrigen Au?' 
lagen, die sie machen müssen, sich gleich bleiben, nicht mehr so billig 
kaufen wie zuvor. Eine Steigerung der nationalen Productionskosten hat 1,1 
diesem Falle nicht stattgefunden. Das Analoge gilt von einer Veränderung 
der Verhältnisse in der Richtung der Verbilligung der Arbeitslöhne u. s- 
Wenn hingegen infolge arger Bedrückung der Landleute, wie sie heutzutage 
durch wucherische Ausbeutung beim Verkauf ihrer Producte in gewissen Länder" 
des europäischen Ostens nur zu oft vorkommt und wie sie im Mittelalter 
i Siehe die Hinweise auf die Definitionen des Begriffs der Produktionskosten' 
welche verschiedene Schriftsteller geben, sowie mancherlei Beispiele über die Gcstaltu" 
dieser Kosten bei Roscher a. a. O. § 106, S. 206 ff.
        <pb n="209" />
        2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
179 
^urch {jarte, ihre Hörigen mit Drohungen und Strenge zur Arbeit antreibende 
Grundherren sehr häufig geübt wurde, eine übermäßige Arbeitsleistung einer 
zahlreichen Menschenklaffe hervorgerufen wird, so findet eine Steigerung der 
uationalen Productionskosten statt. Eine solche tritt auch da ein, wo infolge 
Bodenerschöpfung durch Raubbau beträchtliche Ausgaben für Düngung 
und bessere Bearbeitung des Ackerbodens nöthig gemacht werden, wie dies 
gegenwärtig im Westen der Vereinigten Staaten von Amerika geschieht. 
Immerhin stehen die privaten und die nationalen Productionskosten in 
kuger Verbindung miteinander, und es kann kaum eine ernstliche Aenderung 
'm Bereiche der einen stattfinden, ohne daß sich deren Wirkungen in dem- 
lmigen der andern bemerkbar machen würden. Wenn sich z. B. die Löhne der 
ìu den Baumwollwarenmanufacturen beschäftigten Arbeiter eine Zeitlang auf 
^uer normalen Höhe gehalten haben, so wird ein beträchtliches Sinken der- 
îklben nicht allein auf die privaten, sondern auch auf die nationalen Produc- 
Mnskosten einen bedeutenden Einfluß üben. Die in ihrem Einkommen Ver 
isten Arbeiter werden entweder in ihrem bisherigen Erwerbszweige eine 
ivßere Summe von Arbeitsleistungen vollbringen müsien, um einen auskömm- 
îchen Verdienst zu erhalten, oder sie werden, um wenigstens leben zu können, ge- 
°ìhigt sein, unter Mühe und Sorge ungewohnte, ja vielfach gemeine Tag- 
óhnerarbeit zu verrichten. Wenn aber die Löhne in starkem Maße steigen, 
îo werden die minder concurrenzfähigen Unternehmen oftmals — nämlich da, 
ļļļ° es nicht möglich ist, die Preise der Producte entsprechend zu erhöhen — zu 
runde gehen und viele Fabrikanten sich andern, für sie mehr oder weniger 
^gewohnten, ja peinlichen Beschäftigungen zuwenden müssen. Das hat dann 
Ulwiederum auch für eine Anzahl von Arbeitern die Folge, daß sie sich nach 
Zeitiger, weniger lohnender Beschäftigung oder nach einer solchen, die 
1 Einem größern Kraftaufwand verbunden ist, umschauen mästen, 
dix ^ Zweite bestimmende Ursache der Marktpreise ist der Nutzen, welchen 
c stur, Verkauf ausgebotenen Güter den Käufern zu gewähren geeignet sind, 
Bîerth für den Privatgebrauch. Wie diejenigen, welche Güter 
reck Ņîarkt bringen, beim Verkaufe die Productionskosten derselben be- 
^ņen, so hat,^ die Käufer den Werth im Auge, welchen die betreffenden 
{J. cr Entweder für ihre Person oder für diejenigen haben, denen sie die ge- 
En Gegenstände weiter zu verkaufen gedenken, 
ab Güter haben einen Werth zum Behufe entweder der Production 
J* ber Konsumtion. In beiden Fällen ist die Berechnung des von ihnen 
eip âļ^îen Nutzens beinahe ebenso schwierig als die der Kosten, ^.ie Tauglichkeit 
Gutes zur Production ist je nach den persönlichen Eigenschaften, der 
jìô^bung, dem Charakter und den Verhältniffen deffen, der darüber verfügt, 
erauä verschieden. Wenn z. B. zwei Viehmäster Ochsen einkaufen und einer 
12*
        <pb n="210" />
        180 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
von ihnen ein zur Viehmästung geeigneteres Landgut und bessere Kenntnisse 
des einzuhaltenden Verfahrens besitzt, so ist er dem andern gegenüber beträcht 
lich im Vortheil und kann unter Umständen 10% mehr als sein Concurrent 
zahlen bei sonst gleichen Verhältnissen. Im zweiten Falle, d. h. wenn es 
sich um das Kaufen zum Zwecke persönlicher Consumtion handelt, ist die 
Werthberechnung noch schwieriger. Gar mannigfache Umstände üben auf die 
Werthschätzung, welcher die Einzelnen die für ihren Consum bestimmten Gegen 
stände unterziehen, ihren Einfluß aus, und der Maßstab dieser Schätzung ist 
allein in dem Preise zu finden, welchen jemand zu zahlen gewillt ist, falls 
er sich das betreffende Object oder einen Ersatz für dasselbe nicht anderweitig 
zu verschaffen vermag. Seine Werthschätzung und der dieser Werthschätzung 
entsprechende Preis wird im allgemeinen desto höher ausfallen, 
1. je dringender das Bedürfniß ist, welchem der Gegenstand zu dienen 
bestimmt ist. So sind Lebensmittelvorräthe und Brennmaterial in kalten 
Ländern etwas ganz Unentbehrliches. Will der Käufer mit ihrem Einkauf 
warten, bis die Preise dieser Gegenstände sinken, so muß er eine Zeitlang 
darben und frieren. 
2. je mehr Bedürfnisse das betreffende Gut zugleich befriedigt. Tahe'' 
kommt es, daß selbst ein ganz kleines Haus theurer bezahlt wird als ein Zeli- 
3. je weniger Gegenstände der nämlichen oder ähnlicher Art er bereits 
besitzt; i 
4. je größer sein Vermögen und demnach seine Kaufkraft ist. Ein 
Sammetkleid, ein Brillantdiadem oder ein Landhaus hat für eine Arbeiter 
familie keinen oder doch nur geringen Werth. Nicht, daß Leute solch«-'" 
Standes kein Verlangen nach derartigen Dingen tragen würden, vielmehr' 
liegt ihr Erwerb für dieselben so sehr außerhalb des Bereiches der Möglich' 
keit, daß sie für die Angehörigen der niedern Volksklassen keinen actuelle" 
Werth besitzen können. 
Es ist bereits auf die Nothwendigkeit hingewiesen worden, daß l»e 
Einzelnen das Verlangen nach dem Ueberflüssigen der Fürsorge für das Noth' 
wendige und Nützliche unterordnen. Gleichviel aber, ob eine solche vernünftige 
Unterordnung stattfindet oder nicht, irgend eine wechselseitige Einordnung &amp; er 
verschiedenen menschlichen Bedürfnisse in eine bestimmte Reihenfolge muß st"tt' 
finden. Diese Einordnung übt alsdann ihren Einfluß auf die Preise, inde"' 
sich die Werthschätzung der verschiedenen Gegenstände im Anschluß an sie "" 
unter Berücksichtigung der vier soeben entwickelten Gesichtspunkte vollzieht. 
geschieht es, daß man gewisse Gegenstände um jeden Preis erstehen wust 
während andere vielfach nur dann gekauft werden, wenn sie billig sind. 
folgt dann ein beträchtliches Steigen des Preises solcher bisher billigen Artile, 
welche jemand zu kaufen gewohnt war, so kann es vorkommen, daß er ""
        <pb n="211" />
        2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
181 
Ģen Erwerb verzichtet. Es kommt aber auch vor, daß diese Preissteigerung 
"ne andere Wirkung ausübt und vielmehr die Folge hat, daß der Betreffende 
au î den Kauf gewisser andern Gegenstände verzichtet, wenn ihm die erstern 
şnr seine Individualität werthvoller erscheinen und deshalb trotz ihres ge 
tigerten Preises von ihm erstanden werden. Es bleibt dann eben kein Geld 
înehr übrig, die andern zu bezahlen. 
Ferner ist noch eine andere Unterscheidung zu machen. Von gewissen 
Gegenständen braucht man nur einen oder eine geringe Anzahl. So benöthigt 
lllstn z. B. nur eine Taschenuhr, nur ein. Haus, nur einen oder einige Ueber- 
u. s. w. ; andere Dinge pflegt man dagegen in großem oder geringern 
Quantitäten zu kaufen. Finden nun beträchtliche Preisschwankungen von 
Gegenständen letzterer Art statt, so hat das die Wirkung, daß der Käufer, 
ttt vor der Wahl zu stehen, ob er überhaupt kaufen oder nicht kaufen will, 
1*° n den betreffenden Artikeln einfach mehr oder weniger einhandelt. Güter 
ìkser letztern Art sind die kostbarem Nahrungsmittel und Getränke, Putz- 
iuchen und Gegenstände, welche der Erholung dienen. So wird bis zu einer 
Wissen Grenze desto mehr Wildbret gegessen, desto mehr Wein, Liqueur und 
Ņ - ^trunken und desto mehr guter Tabak geraucht, je billiger sich die 
ļ eise dieser Qbjecte stellen. Das Gleiche gilt von den der Unterhaltungs- 
ec tiire dienenden Büchern, vom Theaterbesuch u. s. w., aber, wie gesagt, nur 
l * Zu einem gewissen Punkte, da unserer Genußfähigkeit bestimmte Schranken 
^zogen sind i.' 
Wenn es sich um Gegenstände handelt, die sich, wie der Thee, der Kaffee 
° er der Zucker, nach dem Gewichte in bestimmte Mengen abtheilen oder, 
. le die Kohlen und das Getreide, abwiegen lassen, so enthält der Preis, den 
J!? an fc zu einem bestimmten Zeitpunkte für die von ihm gekaufte gesamte 
.ņģê von Gütern der betreffenden Art zahlt, in der Regel noch keinen Hin- 
"Ş darauf, was er eventuell für gewisse andere Quantitäten desselben Gutes 
zahlen bereit ist. Würde der Preis des Kaffees oder des Zuckers steigen, 
be îvvrde er unter Umstünden allerdings nicht auf den Konsum dieser Artikel 
Um‘ lC ^ eU ' àr, falls ihm seine Mittel nicht erlauben, Einkäufe in dem gleichen 
gel f ^ »¡e früher zu machen, weniger als bisher davon kaufen, llnd um- 
Art /ì 'şi ļêicht möglich, daß jemand beim Sinken des Preises dieser 
do? ş^lls er nicht eine besondere Vorliebe für andere Gegenstände hat und 
"rã) die Preisminderung erübrigte Geld lieber zum Ankäufe von solchen 
deņ m .à ähnlicher Weise hat auch die Verwendung gewisser Produktionsmittel für 
Spat gebrauch ihre Grenzen. So ist für den Besitzer eines kleinen Gartens ein 
töi« CU ein höchst nützliches Instrument. Auch ein zweites Exemplar kann sich bei ge- 
einen s^^egenheiten M* nützlich erweisen, ein dritter aber oder ein vierter sind für 
Elchen Eigenthümer vollständig nutzlos.
        <pb n="212" />
        182 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
verwendet, mehr Kaffee und Zucker als früher kauft. So ist es denn eine I 
sehr schwierige Aufgabe, eine Tabelle aufzustellen, in welcher die verschiedenen ¡ 
Bedürfnisse der einzelnen Menschen nach dem Grade der Wichtigkeit, welche 
sie für die Individuen besitzen, aneinandergereiht wären. Die augenblicklich 
im Anschluß an die gerade überwiegende Gestaltung der Verhältnisse gezahlten ļ 
Preise sind kein sicherer Maßstab für den Grad, in welchem die verschiedenen 
Gegenstände, nach denen der Mensch Verlangen trägt, von ihm geschätzt werden, | 
und es ist das um so weniger der Fall, als gewiffe Güter ihrer Beschaffen 
heit nach nicht sehr wesentlich voneinander verschieden sind und das eine der 
selben ohne große Unannehmlichkeiten für den Consumenten an die Stelle dc-- 
andern treten kann. Das letztere ist namentlich dann der Fall, wenn die j 
betreffenden Individuen nicht sehr verwöhnt sind und keinen hohen Werth auf 
die feinern Nuancen legen, wie sie hinsichtlich des Geschmacks, der Form, der 
Farbe u. s. w. zwischen den verschiedenen Sorten der mannigfachen Gattung^ 
von Gegenständen, die dem menschlichen Gebrauch und Verbrauch dienen, ge 
stehen. Je größerer Werth übrigens von einer beträchtlichen Anzahl von Per 
sonen den Eigenschaften gewisser Kaffee-, Thee-, Wein- und Zuckersorten bei 
gelegt wird, je mehr sich die elegante Welt in ihrem Geschmack der Art und 
Weise zuwendet, wie gewisse wohlgestaltete Gebrauchsartikel für die höher" 
Klassen liefernde Productionscentren ihre Erzeugnisse herzustellen wissen, desto 
weniger werden diese letztem Preisschwankungen unterliegen. Es ist "i^ 
leicht, einen Ersatz dafür zu finden, und so können sich z. B. die ander- 
wärtigen Concurrenten der großen Damenconfectionsgeschäfte in Paris "N 
auch in Wien, in denen, wie man sagt, die glänzendsten Toiletten erfunR 
werden, nur geringer Erfolge rühmen, und die berühmten Weine von Johann^ 
berg und Rüdesheim, die grands vins der Gegend von Bordeaux, der 
zösische Champagner, der Portwein und andere solche Weinsorten behaupte" 
ihren alten Ruf und ihre hohen Preise. 
Im Hinblick auf die so verschiedenartigen Werthschätzungen, welchen 
selben Arten von Gütern seitens der einzelnen Menschen unterzogen werdet 
kann man im Anschluß an die von einem berühmten deutschen Volkswirtschaft 
lehrer 1 gegebenen Definitionen mit allem Rechte von einem ab stratte 
oder Gattungs- und einem concreten Werthe sprechen. Der erste | 
liegt dem Verhalten der Menschen hinsichtlich eines Gutes oder einer ( 
stimmten Gattung von Gütern im allgemeinen zu Grunde. Die betreffen 
Werthschätzung des Gutes kann aber in den verschiedenen Fällen ein bloşi^ 
Urtheil des Verstandes bleiben, welches gar keine weitern Folgen hat 
durchaus nicht zum Kaufe des geschätzten Gegenstandes, ja nicht einmal i j 
1 Rau a. a. O. 94 ff.
        <pb n="213" />
        2. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise. 
183 
einem Versuche, denselben zu erwerben, führt. Im Gegensatz zu dem abstracten 
hat der concrete Werth eine ganz specielle Beziehung zu den individuellen 
Bedürfnissen der Einzelnen. Hierunter ist der Werth zu verstehen, welchen 
ein bestimmtes Gut zu einem gegebenen Zeitpunkt für eine bestimmte Person 
besitzt i. 
Es bleibt uns noch übrig, auf eine irrige Anschauung hinzuweisen, nöm= 
ļich auf die Behauptung, daß der Werth eines Gutes für jedermann in dem 
Maße abnehme, als die davon besessene Menge größer sei. Dieselbe ist sogar 
^ann unrichtig, wenn man sie auf die Armen beschränken will und aus 
folgende Weise formulirt: .Die Befriedigung, welche einem Unbemittelten 
daraus erwächst, daß er eine Mark mehr besitzt, ist größer als die einem 
Ņeichen durch die gleiche Thatsache verschaffte? Man kann den Werth der 
Tinge und die Befriedigung, welche die Sachgüter den Menschen gewähren, 
ņicht nach allgemein gütigen Regeln bemessen, sondern nur in sehr unvoll 
kommener Weise nach den Preisen berechnen, welche für diese Güter gezahlt 
werden. Es ist zweifellos, daß viele Reiche wenig Genuß von ihrem Ver 
wiegen haben; dasselbe ist aber sehr vielfach auch bei den Minderbemittelten 
"nd den Armen der Fall. Es ist nicht ausgemacht, daß einem Millionär 
durch die ihm zur Verfügung stehenden Genüffe und Annehmlichkeiten weniger 
kubjective Befriedigung verschafft wird als einem Handwerksmann durch das 
descheidene Maß von Luxus und Komfort, dessen er sich erfreuen kann. Ein 
wkt einem glücklichen Temperament ausgestatteter Reicher — und es gibt deren 
wele. sehr viele — wird sich besser zu vergnügen und auch in edlerem Sinne 
glücklicher zu sein verstehen als ein melancholischer Schuhmacher und ein stets 
. ' Rau bemerkt a. a. O. 95 betreffs des concreten Werthes sehr treffend: ,Jn 
cr Regel hat man zur Erreichung eines Zwecks für einmal oder für einen gewissen 
Şltraum nur eine gewisse Menge von Sachen nöthig (es ist z. B. das zweite 
. ^ņiplar des geschätzten Buches, Kupferstichs u. s. w. für den Eigenthümer fast ohne 
°Ncreten Werth). Ein Vorrath, der zu diesem Vedarse gehört, wird nach seinem ge 
lten Gattungswerthe geschätzt. Man strebt ihn zu erwerben, wenn man ihn noch 
ìcht besitzt, und scheut hierzu einen gewissen Aufwand nicht; man ist dagegen ab- 
3" veräußern. Ein diesen Bedarf übersteigender Vorrath dagegen ist über- 
sein Gebrauchswerth ist ruhend und gibt weder zur Erwerbung noch zur 
ryaltung des betreffenden Gutes Anlaß.' ... S. 97 : .Wenn man das Vermögen 
"es ganzen Volkes überblickt, so kann man die vorhandenen, zu eigenem Gebrauche 
d .'^înten Güter nach ihrem vollen Gattungswerth anschlagen, indem man annimmt, 
theil concre tcr Werth schon bei den jetzigen Besitzern oder nach beendigter Ver 
,^'wng dem erstem gleichkommt.' - Das ist selbstverständlich nur m allgemeinen an- 
'"Ņen. da das Urtheil der meisten Menschen betreffs der verschiedenen Gattungen 
n "tern eine gewisse Uebereinstimmung zeigt. Gewisse Individuen pflegen aber 
and °"^s geartete Geschmacksrichtung zu haben und dementsprechend gewisse Güter 
Şŗs zu bewerthen, als es die Mehrheit der Menschen zu thun gewohnt ist.
        <pb n="214" />
        184 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
unzufriedener Schneider. Wenn es wahr wäre, daß das Glück und das 
Wohlbefinden der Menschen genau abgemessen werden könnte und in dem 
Maße abnähme, als das Einkommen der einzelnen Menschen größer würde, so 
wären die Socialisten und alle die, welche die Einkommen möglichst gleich 
groß gestalten wollen, im Besitz einer mächtigen Waffe, da sie verkünden 
könnten, daß die von ihnen vorgeschlagenen Maßregeln die Menschen glücklich 
und zufrieden zu machen geeignet seien. 
Drittes Kapitel. 
Die freie Preisbildung. Die Marktpreise (Fortsetzung). 
Es ist nicht zu verwundern, daß die Marktpreise häufigen Schwankungen 
unterliegen. Der verwickelte Charakter der sie bestimmenden Ursachen er 
klärt das vollständig. Die mannigfachen Veränderungen auf dem Gebiete 
der Technik der Productionsprocesse, der Wechsel zwischen guten und schlechten 
Ernten der verschiedenen Fruchtgattungen, die Entdeckung neuer wie die Er 
schöpfung der benutzten Bergwerke und viele andere Umstände üben ihre 
Wirkung auf die Productionskosten und auf das Angebot aus. Und anderer 
seits macht sich jeder Wechsel in den Kleidermoden, in der Art des Häuser 
baues und der Wohnungseinrichtung, in der Ernährungsweise der Bevölkerung 
und der Hausthiere, in der militärischen Ausrüstung u. dgl. so mächtig fühl 
bar, daß die Nachfrage nach den betreffenden Gegenständen dadurch in hohem 
Grade beeinflußt wird. Im allgemeinen kann man behaupten-, daß die 
Schwankungen der Preise desto größer sind, 
1. je nothwendiger für den Lebensunterhalt sich die Güter erweisen. 2o 
sind die Lebensmittelvorräthe und namentlich das Getreide gewaltigen Preis 
schwankungen ausgesetzt. Beispielsweise standen die Weizenpreise in England 
im Jahre 1782 doppelt so hoch als im vorhergehenden Jahre, und iM 
Jahre 1836 waren sie daselbst nur halb so hoch als im Jahre 1831 1 . 
2. je geringere Bedeutung die Stelle besitzt, welche die Ausgaben i*‘ r 
die betreffenden Güter unter den Gesamtausgaben des Käufers einnehmen- 
1 In Frankreich betrug die Weizenernte 
im Jahre 1817 . . 48 Millionen hl zum Tauschwerth von 2046 Millionen Francs, 
» 1818 . . 53 „ „ ., „ 1442 
» .. 1819 . .64 „ „ ., „ „ 1170 
(siehe Roscher a. a. O. 11).
        <pb n="215" />
        3. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise (Fortsetzung). 185 
^enn sich der Preis der Muskatnüsse auch verdreifacht, so kauft eine reiche 
Familie nichtsdestoweniger ebenso viel als zuvor, und sie würde auch nicht 
îņehr davon kaufen, wenn dieses Gewürz dreimal billiger geworden wäre. 
Şo berühren sich die Extreme auch in diesem Falle. Die für den Menschen 
höchst werthvollen wie die für sein Wohl ganz bedeutungslosen Güter stehen 
şich darin gleich, daß die Nachfrage nach ihnen nicht elastisch ist, d. h. im 
Anschluß an die Preisschwankungen weder zunimmt noch abnimmt. 
3. je leichter die Güter dem Verderben ausgesetzt sind. So kann es 
ñeschehen, daß der Preis einer Sorte von Fischen, etwa Karpfen, früh 
Borgens bei der Eröffnung des Marktes 2 Mark per Kilo beträgt, mittags 
aber bereits auf die Hälfte gesunken ist, und daß etwaige Reste der geschlach- 
ieten Fische abends um einen ganz geringen, vom Käufer zu bestimmenden 
Preis hergegeben werden. Auch kommt es vor, daß Erdbeeren am Abend 
^ die Hälfte oder ein Drittel billiger als am Morgen des betreffenden 
^^ges verkauft werden. 
4- je mehr Kosten die Aufbewahrung der Güter verursacht. Das gilt 
â' Ņ. von einem umfangreichen Mobiliar, das bedeutende Magazinräume 
erfordert, oder von einem Wohnhause, für welches ein Hausmeister bestellt 
Serben muß. Auch das Halten eines Reitpferdes ist kostspielig, weil jemand 
der Fütterung und Pflege desselben betraut werden muß. 
3. je weniger leicht die Gegenstände sich transportiren lasten. So 
wegen der hohen Transportkosten der gute Ausfall der Heuernte an 
E&gt;nem Orte den schlechten Ausfall derselben in einer entferntern Gegend nicht 
Lutmachen. 
Ņ . 0- je ungewiffer es ist, wie viele Käufer sich für den betreffenden 
^îkel finden. So sind z. B. die Preise des Eisens bedeutenden Schwankungen 
verworfen, weil die Zahl der regelmäßigen Abnehmer eine verhältnißmäßig 
lleme ist. 
j. ?» je größer bei der Production der Güter die Gefahr des Miß- 
'Ngens ist. Solches steht z. B. bei der Hopfen- und Obstzucht mehr zu 
.^Echten als bei dem Getreidebau und bei der Cultur der Knollengewächse; 
n leser Hinsicht ist der Ackerbau im allgemeinen von größern Gefahren be- 
y I e mehr das Kapital in den productiven Unternehmungen feststeckt, 
i c specialisirter die Bestimmungen sind, zu denen dasselbe verwendet wird, 
^ņe derartige Verwendung des Kapitals hat nämlich die Folge, daß dasselbe 
^ deinen Preisschwankungen nicht gleich aus den betreffenden Betrieben 
^ìlôgezogen und andern Zwecken zugeführt werden kann, 
der h' längere Zeit verfließen muß, bevor die Production von Gütern 
^treffenden Art irgendwie beträchtlich gesteigert werden kann.
        <pb n="216" />
        186 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
10. je weniger ein Ersatz der betreffenden Gegenstände durch andere, &gt;ii 
ähnlicher Weise verwendbare möglich ist. 
Mit den Preisschwankungen ist die sehr üble Wirkung verbunden, daß 
den Producenten die Thätigkeit durch den Mangel an Stätigkeit der Verhält 
nisse erschwert wird. Infolgedessen können sich die Unternehmer nicht mit 
einem mäßigen Gewinn begnügen, vielmehr wird bei denselben eine Neigung 
zu kühnem Speculiren gefördert, während sich die Preisschwankungen auf seiten 
der Consumenten dadurch fühlbar machen, daß sich die Schwierigkeiten eines 
geordneten Haushalts steigern, und daß die Vorausberechnung der erwachsenden 
Ausgaben nur zu oft unrichtig ausfallen muß. Irrthümer in dieser Hinsicht 
sind aber mit großen Nachtheilen verknüpft, und besonders für die Armen ist 
es schwer, die Folgen einer während eines Jahres andauernden übertriebenen 
Preissteigerung durch den Einkauf plötzlich billiger gewordener Gegenstände 
im folgenden wieder auszugleichen. So verursacht die beträchtliche Schwankung 
der Preise für die Producenten wie für die Abnehmer Verluste und ist eine 
Quelle uneinträglicher Production und unvortheilhafter Consumtion. Deshalb 
ist es als ein großer Fortschritt zu begrüßen, daß in der Gegenwart infolgt 
der Vervollkommnung der Communicationsmittel und der immer zunehmenden 
Ausdehnung des Eisenbahnnetzes und der Dampferlinien die Stärke dieser 
Schwankungen bedeutend abgenommen hat, und daß namentlich die Preist 
der wichtigsten Ernährungsmittel für die Bevölkerung unsrer wohlhabenden 
und am Welthandel betheiligten Länder und Gegenden heutzutage viel ständiger 
sind als in der Vorzeit. Die Sorgen, mit denen die Menschen der frühern Jķ 
Hunderte die Witterungsverhältnisse verfolgten, haben für weite Schichten, nämlich 
für alle diejenigen, welche nicht direct beim Landbau beschäftigt sind und an dessen 
Ergiebigkeit kein Jntereffe haben, aufgehört oder sich zum mindesten überaus ge- 
mildert. Von eigentlichen Hungersnöthen, wie sie sich ehemals in den verschiedenen 
Ländern periodisch wiederholten und wie sie namentlich bei dem mangelhast 
organisirten Communicationswesen des Mittelalters so häufig vorkamen, 'şi 
nicht mehr die Rede. Nur noch hie und da leiden einzelne Volksschichten- 
und zwar infolge besonders trauriger Productionsverhältnisie, während es 
natürlich überall vorkommt, daß einzelne Individuen wirklich darben müsstn- 
Auch wolle man im Auge behalten, daß ein Element, das in frühern Zeiten 
von großem Einfluß auf die Preisschwankungen des Getreides war, d&gt;e 
auf dem Meere herrschenden Windrichtungen und Stürme, die einstmals 
den Transport zur See oft so schwierig und langwierig gestalteten und einer 
so großen Anzahl von Schiffen den Untergang brachten, heutzutage die 3* 
fuhr aus den überseeischen Ländern nur noch in geringem Grade beeinflusst"' 
Daher konnte der Unternehmergcwinn der Importfirmen, welcher schon infķ 
der steigenden Concurrenz bedeutend gesunken ist, auch mit Rücksicht auf da
        <pb n="217" />
        2. Ķap. Die freie Preisbildung. Tie Marktpreise (Fortsetzung). 187 
geringere Risico weit geringer werden, und seine Fluctuationen sind gegen 
wärtig von weit beschränkterer Bedeutung für die Preisgestaltung als früher *. 
^as von den Lebensmittelpreisen, abgesehen von Luxusartikeln, gilt, findet bis zu 
kinem gewissen Grade auch auf die Preise der nicht den Luxusbedürfniffen dienen 
den Bekleidungsstoffe seine Anwendung. Die Existenz eines Weltmarktes für die 
Baumwolle, die Wolle u. s. w. wirkt entschieden ausgleichend, wenn auch bezüg- 
ļich der Stoffe, deren Herstellung in so hohem Grade von der Mitwirkung der 
Menschlichen Arbeit abhängt, die Preisschwankungen der Löhne, wie sie namentlich 
Strikebewegungen mit sich bringen, diese ausgleichenden Folgen in hohem 
Grade lähmen. In Bezug auf gewiffe Gegenstände, namentlich die Woh 
nungen, sind indessen die Preisschwankungen in der Neuzeit weit beträchtlicher 
geworden als früher. Bezüglich der Wohnungen läßt sich diese Erscheinung 
şehr leicht erklären. Wie hätten die Wohnungspreise in den großen und 
geößern Städten nicht steigen sollen, nachdem sich eine Art von Völker 
wanderung gebildet hat, die jahrein jahraus Tausende und aber Tausende 
^rthin führt? 
Uebrigens sind die Preisschwankungen, von denen wir bis jetzt gesprochen 
^wben, sorgfältig von den dauernden Preis um ge statt ungen, d. h. 
^ Aenderungen int durchschnittlichen Marktpreis einer länger» 
Periode zu unterscheiden. Wie viele Jahre bei der Berechnung solcher Durch- 
şchnittspreise zu Grunde zu legen sind, richtet sich nach der Art der Güter, um die 
^ sich handelt. Für die Kornpreise kommen mindestens 20—30 Jahre in 
betracht, für die Jndustrieproducte weit weniger. Auch kommt es auf den 
^weck an, zu welchem die Berechnung vorgenommen wird. Wollen wir z. B. 
^ Ķaufkraft des in Geld gezahlten Lohnes eines modernen Taglöhners be 
schneit, so haben wir die Durchschnittspreise der verschiedenen von einem solchen 
Nöthigten Gegenstände in der Weise festzustellen, daß wir die Preise der 
^ten fünf oder sechs Jahre in Betracht ziehen. Dagegen tnüssen sich die 
kobachtungen auf eine weit längere Periode erstrecken, wenn es sich darum 
wndelt, sich die Wirkungen, welche die Entdeckung und Ausbeutung bedeutender 
oGlager auf die Preise im allgemeinen ausübt, klar zu machen. 
Es lassen sich übrigens alle Veränderungen in den Marktpreisen in zwei 
läppen zusammenfassen. Die eine umfaßt die Schwankungen infolge des 
änderten Tauschwerthes des Geldes, die andere die aus andern Gründen ent- 
^ŗingenden. Die Aenderungen ersterer Art äußern sich dahin, daß alle 
n englischen Transportfirmen beanspruchten früher große Unternehmergewinne, 
w allermindesten 10—20°/«. Beim Getreidegeschäft aus den Ländern am Schwarzen 
kiişşļ ^rechnete man sogar solche von 100-200°/«. Vgl. über die Umwälzungen im 
Ķ Elchen Getreidehandel, welche zu einer großen Verbilligung der Preise geführt haben, 
tl ñuchs, Der englische Getreidehandel und seine Organisation. Leipzig 1890.
        <pb n="218" />
        188 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Marktpreise im Durchschnitt höher werden oder sinken \ diejenigen der letztem 
dagegen treten insofern zu Tage, als die Marktpreise gewisser Producte höher, 
diejenigen anderer hingegen niederer werden, je nachdem die Productionskosten 
oder die Nachfrage steigen bezw. fallen. Wenn wir die Bedeutung des Geldes 
besprechen, werden wir uns über diesen Gegenstand noch eingehender zu ver 
breiten haben. 
Die Existenz von Märkten und von Marktpreisen und der freie Mit 
bewerb haben nanthafte Vortheile im Gefolge. Das geschilderte Vorgehen der 
Käufer und der Verkäufer übt einen starken Einfluß in der Richtung aus, 
daß die verschiedenen Güter von denjenigen produeirt und geliefert werden, 
welche dieselben mit den niedrigsten Kosten Herstellen und zu den billigsten 
Preisen verkaufen, und daß die Konsumenten, für welche die betreffenden 
Güter den größten Werth haben, sich dieselben auch verschaffen können. 
Die richtige Schätzung der Functionen des Marktes ist von großer Be 
deutung, und man muß sich sowohl von einseitiger Feindschaft gegen die freie 
Concurren; wie von bedingungsloser Bewunderung derselben frei halten. Durch 
das Functioniren des Marktes und die sehr beträchtlichen Gewinne, welche sich 
kluge Unternehmer infolge desselben zu verschaffen wissen, wird den verständigen 
und umsichtigen Producenten ein angemessener Vortheil gesichert 2, während 
die Unfähigen dadurch benachtheiligt werden. Der Bestand von Märkten hat 
also in der Regel die Folge, daß die nationale Gütererzeugung auf die vor- 
theilhaftesten Bahnen gelenkt wird. 
1 Sie müssen wenigstens verhältnitzmäßig steigen oder sinken. Absolut können 
gewisse Preise auch beim Sinken des Geldwerthes herabgehen, z. B. wenn irgendwo 
billig erzeugte überseeische Producte infolge neuer Verbindungen zwischen gewissen 
Ländern plötzlich auf den Markt geworfen werden. Auch Fälle entgegengesetzter Natur 
können vorkommen. Wenn die Ernte gewisser seltenen Luxusartikel, z. B. die des 
Portweins, ungünstig ausfällt, so kann auch in Zeiten großer Geldknappheit eine ab' 
solute Preissteigerung derselben recht wohl eintreten. Dieselbe würde freilich noch 
augenscheinlicher sein, wenn das Geld im Ueberfluß vorhanden wäre. 
2 Man bedenke auch, in wie hohem Grade besonders ein ausgedehnter Geschäfts- 
verkehr mit dem Auslande eingehende Kenntniß der Sitten und Verhältnisse desselben 
bedingt. Ein erfolgreicher Handel in die Ferne setzt eine beträchtliche Bildung voraus. 
Je mehr aber die Völker, wenigstens die gebildeten und hoch civilisirten, einander kennen 
lernen, desto mehr werden sich die nationalen Vorurtheile abschleifen. Indem der 
Bestand internationaler Märkte eine internationale Bildung als nützlich erkennen läßt 
und daher zur Erwerbung einer solchen anspornt, ist er also auch ein nicht zu unter' 
schätzendes Förderungsmittel humaner Gesinnung und allgemeiner Friedenstendenzen- 
falls nicht eine antisociale, übertriebene Freihandelspolitik, welche weite Schichten des 
Volkes, achtungswerthe Producentenkreise und ihre Arbeiterschaft der ausländische 
Eoucurrenz wehrlos preisgibt, die guten Folgen eines ausgedehnten Verkehrs zwifche 
den Völkern wieder vereitelt.
        <pb n="219" />
        îŞ« 
3. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise (Fortsetzung). 189 
Andererseits darf aber zweierlei nicht aus den Augen gelassen werden. 
Erstens wäre es irrthümlich, zu glauben, daß der freie Mitbewerb, weil er 
innerhalb der Grenzen eines Marktgebietes seine Berechtigung hat, sich bes 
old auch überall als nützlich erweisen müßte. Sodann aber kann es ge 
sehen, daß das Bestehen des Marktes schon an und für sich eine Quelle 
von Nachtheilen ist und zu Rechtswidrigkeiten Anlaß gibt. Der Preis des 
Muckers ist möglicherweise auf gewiffen Märkten deshalb so niedrig, weil 
er von Sklavenhaltern oder deren Abnehmern feilgeboten wird und also die 
^zeugungskosten desselben infolge der Verwendung der Arbeitskräfte von un- 
Ģcļlichen Schwarzen, welchen nur das zum Unterhalt unumgänglich Noth 
wendige an Lebensmitteln gereicht wird, auf ein Minimum herabgedrückt 
werden konnten. Der Preis der Butter hinwiederum kann dadurch stark in 
^e Höhe getrieben werden, daß die Käufer mit Detailhändlern in Verbindung 
îwhcn, welche ihre Kunden unter den armen, hilflosen Bevölkerungskreisen einer 
kosten Stadt haben, die Qualität ihrer Waren fälschen, falsches Gewicht an 
wenden und auch dadurch, daß sie ihren Abnehmern Credit gewähren und 
şw so in verhängnißvolle Abhängigkeit von sich bringen, unverhältnißmäßig 
Rotzen Gewinn machen. Solche Beispiele lasten sich in Menge anführen. 
Ņur folgt aus dem allen nicht, daß die Institution des Marktes an sich eine 
schlechte sei und bekämpft werden müffe, sondern nur so viel, daß die Sklaven 
^kfreit, die Wucherer bestraft, die Hilflosen organisirt werden sollten u. s. w. 
Am Schluffe dieses Kapitels haben wir noch einige Bemerkungen über 
w Werththeorie zu machen. In den Anschauungen von dem Werthe und 
en auf den Werth einwirkenden Momenten treten verschiedene Irrthümer zu 
?vge. Zunächst ist es eine gänzlich unbegründete Behauptung, daß ein vom 
arktpreise ganz verschiedener sogen, natürlicher Werth und Preis anzu- 
vchlnen sei, welchem sich der Marktpreis beständig nähern und mit welchem 
wser letztere auf die Dauer übereinstimmen müffe. Diese Anschauung ist eine 
, olge der Lehre von einem normalen Gewinst und von einer normalen Lohn 
ohe . Lehren, die sich, wie wir im 4. und 5. Kapitel des III. Buches sehen 
Erden, cüs illusorisch erweisen. Die schriftstellerischen Vertreter derselben öet= 
sfalli sich in den Widerspruch, daß sie einerseits eine große Beweglichkeit in 
^ Cntwicklungsbereiche der Unternehmungen annehmen und behaupten, das 
^ständige Auftauchen und Wirken neuer Verhältnisse und das Auftreten neuer 
rdîvungen verursache eine beständige Preisschwankung, und daß sie anderer 
es ganz im Gegensatze zu dieser Annahme und ohne die Möglichkeit, wie 
ņem solchi Schwanken ein Ziel gesteckt werden könne, nachzuweisen, einen Zu- 
ņ^d der Unbeweglichkeit voraussetzen, ohne den von einem normalen oder 
^ pichen Werth und Preis nicht die Rede sein kann. Tie Durchschnitts- 
von denen im vorhergehenden die Rede war, sind etwas ganz anderes
        <pb n="220" />
        190 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
als solche Normalpreise. Während die letztern als solche erscheinen, welche sich 
infolge eines Gesetzes auf einer bestimmten Höhe erhalten, ist unter den erstem 
nur das Ergebniß einer Anzahl von Thatsachen zu verstehen. 
Ferner ist es unangemessen, mit I. Stuart Mill davon zu reden, daß 
sich der Werth des Erträgnisses der Landwirtschaft nach den Kosten desjenigen 
Theiles der angebotenen landwirtschaftlichen Produkte richte, dessen Production 
und Transport auf die Verkaufsstelle die größten Kosten verursache. Wäre 
es richtig, daß die höchsten Kosten den Preis bestimmten, so müßte das nicht 
nur von den Erzeugnissen der Landwirtschaft, sondern auch von jenen der 
Industrie gelten, da das Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit und viele 
andere die Preisdifferenzen bedingende Ursachen nicht nur auf dem Gebiete der 
Agricultur, sondern auch auf demjenigen der Industrie wirksam sind. Dann 
ist es aber auch deshalb irreführend, zu behaupten, daß die höchsten Kosten 
den Preis bestimmen, weil sich die Kosten der Production zum Theil doch auch 
nach dem Werth richten, den die zu producirenden Güter für die Konsumenten 
haben. Muß doch jeder umsichtige Producent die Nachfrage berücksichtigen 
und mit Rücksicht auf diese die Kosten seiner Erzeugnisse abmessen, wenn 
anders er sich nicht der Gefahr aussetzen will, dieselben billiger verkaufen 
zu müssen, als sie ihn zu stehen kommen. 
Ganz besonders ist ein dritter Irrthum verbreitet, welcher sich schon im 
Mittelalter von scholastischer Seite 1 vertreten findet, dann von Locke und später, 
wenn auch nicht beständig, sondern nur mit Schwankungen, von Adam Smith 
gelehrt und in der Folge von der Schule dieses letztern in England und über- 
1 Siehe G. Ratzinger, Die Volkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlage^ 
(Freiburg 1881) 226. Uebrigens würde man sehr irren, wenn man glauben wollte, 
daß das wahre Wesen der Werthbildung von sämtlichen kirchlichen Schriftstellern de 
Mittelalters verkannt worden wäre. Es hat unter denselben nicht an Männern geselsi ' 
welche sehr wohl erkannten, daß der Werth der Produkte nicht allein von der zu ihrer 
Herstellung erforderlichen Arbeitsleistung, sondern zum guten Theile von dem Mķ 
des Nutzens abhängt, welchen die Güter für die Consumenten haben. So äußert M 
am Anfang des 14. Jahrhunderts Durand de St-Pourçain in seinen.Decisions 
in Libr. Sententiarum 1 (Paris, de Roigny, 1550) lib. 4, dist. 25, qu. 3 (şi^ 
V. Brants Les Débuts de la science économique dans les écoles françaises * 
Xllle et au XIV e siècles [Paris 1881] 60) wie folgt: .Labor operantis nunqu»^ 
cadit sub venditione, sed solum opus; emeus non emit plus propter laborem, 
propter fructum operis, ad quern nihil facit labor operands.' Hier wird also 
Nachfrage nach den Gütern, wie sie sich im Anschluß an das Maß des von densO ' 
für die Käufer hervorgebrachten Nutzens gestaltet, sogar einseitig betont, ohne daß 
Herstellungskosten. unter denen die Entlohnung der Arbeit einen so großen Platz 
nimmt, gebührend in Anschlag gebracht würden. Es kommen ja solche Uebertreibung 
in der Polemik häufig genug vor. Siehe auch Julius Costa-Rossettr, 
gemeine Grundlagen der Nationalökonomie (Freiburg 1888) 89—100.
        <pb n="221" />
        8. Kap. Die freie Preisbildung. Die Marktpreise (Fortsetzung). 191 
Haupt von vielen Nationalökonomen und Socialpolitikern der Neuzeit über- 
ņommen worden ist, so zwar, daß überraschenderweise zwei einander mit der 
Müßten Schroffheit gegenüberstehende Extreme, einerseits der wirtschaftliche 
Ļiberalismns der sogen. Manchesterschule (s. z. B. David Ricardo, Principles 
political economy and taxation, London 1819, ch. 20) und anderer 
es der Socialismus, der ja aus diesem Satze so recht eigentlich die Grund 
ige seines Lehrsystems gemacht hat, in dieser Beziehung übereinstimmen. Es 
Ģ dies die unrichtige Annahme, daß der Werth der Güter von der Menge 
J; r Arbeit abhänge, welche zu ihrer Herstellung erforderlich ist. Dieser 
^atz bleibt selbst unter gewiffen Beschränkungen ganz und gar unhaltbar; 
as bleibt er auch dann, wenn man zugibt, daß er in Bezug auf manche 
Egenstände, wie auf Gemälde, Antiquitäten, Luxushäuser, kostbare Schmuck- 
ichen u. dgl., oder auf solche Güter, die im Ueberfluffe vorhanden sind, wie See- 
jche bei geringer Nachfrage oder Häuser in einer zurückgehenden, entvölkerten 
tobt, oder endlich auf solche, für welche kein offener Markt existirt, die also 
kn Gesetzen des freien Mitbewerbs nicht unterstehen, keine Anwendung finde. 
Er einzige — zwar nicht vollkommene, aber immerhin einzige — Werthmesser 
. der Preis. Ein Ballen Tuch aus einer günstig gelegenen Fabrik, welche 
'ņ ber Lage ist, ihre Rohstoffe und ihr Feuerungsmaterial billig einzukaufen 
^ņd mit einer trefflichen technischen Installation und Organisation versehen 
! ' ìvird, wenn auch seine Production 10% Arbeit weniger als diejenige 
Eìņes andern Ballens erfordert hat, nichtsdestoweniger um denselben Preis 
E"ñuft wie der letztere, und ein Hektoliter Weizen, der auf einem nahe gelegenen, 
Achtbaren Grundstück gewonnen ist, und dessen Production 20% weniger 
Ed als die eines andern, unter minder günstigen Bedingungen erzeugten, 
^rsachte, wird deffenungeachtet nicht um einen Pfennig billiger abgelassen 
10 der letztere. 
So empfiehlt es sich denn, bezüglich des Werthes und des Preises der 
^ er şich stets die folgenden Wahrheiten gegenwärtig zu halten: 1. Der einzige 
Erthmesser jst der Preis. 2. Will man auf diesem Gebiete etwas Be- 
Ņ^wtes ermitteln, so beachte man die Preise, nicht die Werthe. 3. Die 
^^îîbreise sind die Ergebnisse des freien, nicht die eines eingeschränkten Mit- 
erbs. 4. Dieselben sind unmittelbar abhängig von Angebot und Nach- 
Mittelbar hängen sie weder von der Höhe der Productionskosten 
bie dem Werth der betreffenden Güter für die verschiedenen Individuen, 
9lci* anstC ^ àļangen tragen, allein, sondern von diesen beiden Factoren zu- 
Du q0- Auf der Grundlage der wechselnden Marktpreise läßt sich ein 
oder ^"ittspreis ermitteln. 7. Ueber diesem gibt es weiter keinen natürlichen 
normalen Preis, oder wie man ihn sonst nennen will, der auf lange 
' S'naua gütig wre.
        <pb n="222" />
        192 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Diesen letzten Satz werden wir im 2. Kapitel des HI. Buches nach zu 
beweisen haben. Die übrigen Thesen stützen sich auf das im vorstehenden 
Entwickelte und sind dadurch erwiesen. 
Uebrigens muß hervorgehoben werden, daß die gegenwärtig in den Ländern 
deutscher Zunge herrschenden Anschauungen in richtiger Würdigung der un- 
gemein großen Complicirtheit der die Preisbildung bestimmenden Faktoren 
und ihren Einwirkungen es aufgegeben haben, gewisse Preisgesetze aufzustellen, 
und sich damit begnügen, Momente anzuführen, welche auf die Höhe der 
Preise von Einfluß sind, und diese den thatsächlichen Verhältnissen entsprechende 
Anschauungsweise hat auch im Auslande zahlreiche Vertreter gefunden \ 
Viertes Kapitel. 
Die nichtsreie Preisbildung. 
Zum Begriff eines Marktes gehört, wie wir im vorletzten Kapitel 9 f; 
sehen haben, das freie Zusammenkommen einer beträchtlichen Anzahl von 
Käufern und Verkäufern sowie der Bestand einer bis zu einem gewissen 
Grade gleichmäßigen Höhe technischer Kenntniß und Tüchtigkeit auf beiden 
Seiten, also eine Reihe von Merkmalen, deren Vorhandensein eine gerechte 
Preisbildung gewährleistet. 
Nun wird aber eine überaus große Anzahl von Käufen nicht auf einen' 
Markte abgeschlossen; in solchen Fällen kann natürlich von Marktpreisen nicht 
die Rede sein. 
Die Unterscheidung zwischen Markt- iinb Nichtmarktpreisen fällt übrigen? 
nicht mit derjenigen zwischen Engros- und Detailpreisen zusammen, obgleich 
solches in der Praxis vielfach stattfindet. Bisweilen kommt es vor — 11,10 
in den Vereinigten Staaten sogar oftmals —, daß Kaufgeschäfte im großen 
nicht zwischen Leuten, von denen sowohl die Käufer als die Verkäufer zu i c 
einer großen Gruppe von Anbietenden und Nachfragenden gehören, sonder" 
zwischen einer Schar von Concurrenten auf der einen unb einem Monopol' 
inhaber auf der andern abgeschlossen werden. Andererseits gibt es aber auch 
i Ueber die Lehre vom Werthe und vom Preise siehe Friedländer, The^^ 
des Werthes. Dorpat 1852; K. Knies, Die Lehre vom Werth, in der Tiibiķ 
.Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft', Jahrgang 1859; Karl Menge ' 
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien 1872), 1. Theil; R. Zuckerkandl, 3' 
Theorie des Preises. Leipzig 1889.
        <pb n="223" />
        4. Kap. Tie nichtfreie Preisbildung. 
193 
fur dm Detailhandel viele Märkte. Solche sind nämlich überall da vorhanden, 
die Käufer die nöthige technische Warenkenntniß besitzen und wo sich eine 
größere Anzahl von Verkäufern gewiffer Waren in einem Absatzgebiete vorfindet. 
Origens ähnelt ein jeder Markt, wenn er schlecht organisirt ist, und wenn 
entweder ein sehr beträchtlicher Theil der ausgebotenen Waren von einem 
^"ä'gen Verkäufer feilgeboten wird oder nur ein einziger Käufer bedeutende 
Stellungen macht, mehr oder weniger der Art der Preisbildung, mit welcher 
un§ jetzt zu beschäftigen haben. Es läßt sich eben keine ganz scharfe 
îņie zwischen freier und nichtfreier Bestimmung der Preise ziehen. 
Da, wo kein eigentlicher Markt existirt, findet entweder ein, wenn auch 
ņîcht vollkommen freier, Mitbewerb statt oder ist jede Concurren; ausgeschlossen. 
bn erstem Fall angenommen, finden wir uns einer Lage gegenüber, in welcher 
^ auf der einen Seite eine Concurren; stattfindet. Wenn dem so ist, d. h. 
knn der ganze Vorrath von gewissen Gütern, oder wenigstens ein großer 
Ģ ìļ ^«selben, sich in den Händen eines einzigen Verkäufers oder einer 
- von Händlern befindet, während sachkundige Käufer in Menge vor- 
b n en Uud, oder wenn andererseits nur ein Abnehmer oder eine Coalition 
Käufern einer größern Anzahl von Verkäufern gegenübersteht, so ist ein 
^e^ņopol vorhanden, und die unter solchen Verhältnissen erzielten Preise 
ŞN Monopolpreise genannt. Obgleich das Monopol in der Regel 
bo "nsten der Verkäufer besieht, so kommen doch auch beachtenswerthe Fälle 
JJ Gegentheil vor. Es können sich auch die Käufer im Besitze eines Mono- 
^finden. So geschieht es häufig, daß arme Fischer ihre Ware nur an 
àņ Händler oder an eine Coterie von Käufern absetzen können und deshalb 
i n r 0( enicn sehr geringen Preis hingeben müssen. Auch viele Bauern sehen sich 
dix0^ Mangels an directen Verbindungen mit den Konsumenten in 
iw ^""gslage versetzt, an Händler verkaufen zu müssen, welche miteinander 
làşiļj^ņ^^şiàņdnisse stehen und die Preise ungebührlich herunterdrücken. An- 
/er ^"Handlungen über den Wiener Schlachtviehmark, welche um das 
zu p- 800 so vielen Staub aufwirbelten, sind große Uebelstände dieser Art 
gehender Discussion gelangt. 
^uß şich übrigens sehr davor hüten, die Begriffe Monopol und 
kinen'/'i ob" Mangel an Vorräthen miteinander zu verwechseln. Es kann 
^"îhstandsmarktpreis geben, ein Monopolmarktpreis hingegen ist ein 
ģŗlss, der 
einen Widerspruch in sich schließt. 
f 0 g en ^ şiHt außer Zweifel, daß die Seltenheit gewiffer Güter oftmals ein 
die $ n f ntcS natürliches Monopol zur Folge hat. Ein solches genießen z. B. 
ļ'kfernd ^ Ziffer besonders günstig gelegenen, das trefflichste Getränke 
sshâte en ^mberge, wie die Eigenthümer der Lagen von Johannisberg, 
^)quem, Nuits St. Georges u. s. w. Aber die Preise der betreffenden 
'Kämpfe. Volkswirtschaftslehre. 13
        <pb n="224" />
        194 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Gegenstände werden nur dann eigentliche Monopolpreise, ein wirkliches Monopol 
tritt nur dann in Wirksamkeit, wenn für solche außerordentlich werthvolle 
Güter ein höherer Preis gezahlt wird, als die Seltenheit derselben gemall 
den Regeln, welche für die Bildung der Marktpreise maßgebend sind, natur 
gemäß mit sich bringt; denn der Monopolpreis ist ein höherer als der Markt 
preis, d. h. als der Preis, welcher erzielt worden wäre, wenn nicht minder 
auf seiten der Verkäufer als der Käufer ein freier Mitbewerb unter einer größern 
Anzahl von Producenten resp. von Consumenten stattgefunden hätte. 
Das ist das Hauptübel, welches das Bestehen von Monopolen zur Folge 
hat: die im Besitz derselben Befindlichen machen ihren Profit zum Schaden der 
Allgemeinheit. Auch wird dadurch, daß die Zahl der Producenten geringer rst. 
als sie beim Bestehen eines freien Marktes sein würde, vielfach eine Verminderung 
des factisch vorhandenen Vorraths an Gütern der betreffenden Art herbei 
geführt. So manche Producenten scheuen vor einer allzu großen Ausdehnung 
ihres Betriebes zurück, weil sie die stark vermehrte Mühe und die vergrößerte 
Gefahr der Veruntreuungen von seiten ihrer Untergebenen fürchten. Au« 
besteht die Gefahr, daß sich Leute, die sich im Besitz einer großen ge 
sicherten Einnahme befinden, gegenüber Betriebsverbefferungen, deren Prüfung 
Mühe und Kosten verursacht, und die eventuell nicht den erhofften Erfolg 
haben, ablehnend verhalten. Ferner aber kommt es sehr häufig vor. daß b# 
Monopolbesitzer directe Maßregeln zur Beschränkung der Erzeugung gewş 
Güter ergreifen. So haben die Holländer seinerzeit den größten Theil de 
indischen Muskatpflanzungen ausrotten lassen, um einen höhern Preis der 
Producte der übrig gebliebenen zu erzielen. Auch ist es in der Vorzeit geschehe ' 
daß Getreide dem Verkehr entzogen und sogar vernichtet wurde, um eine klink' 
liche Theuerung hervorzurufen. Ja noch in unsern Tagen hat man l 
Staate New York in der gleichen Absicht Milch aufgekauft und dann all ' 
geschüttet. Solche Praktiken sind eine der Formen, unter denen die absichtlşş 
Nichtausnutzung der Hilfsquellen eines Landes auftritt, dieses gemeinschädlşş 
Uebel, von dem wir bereits am Ende des 8. Kapitels des I. Buches 
spiele angeführt haben. { 
Uebrigens braucht selbstverständlich das Bestehen eines Moilopols n&gt;« 
immer dahin zu führen, daß eine möglichst geringe Quantität von Güte 
zum höchst möglichen Preise zum Verkaufe gelangt. Ja es ist nicht einM 
wahrscheinlich, daß es so weit kommt. Aber die Thatsache, daß die 
eines Monopols die Preise in die Höhe treibt, ist unläugbar, und dieses M 
ist so groß, daß es keiner Uebertreibungen bedarf, um die schlimmen Folg 
solcher Zustände in das gehörige Licht zu setzen. 
Namentlich im Mittelalter bestand fortwährend die Gefahr, daß gew'll 
lose Speculanten die Marktzufuhren aufkauften, bevor sie ihren Bestimmung
        <pb n="225" />
        4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
195 
^reicht hatten, oder daß sie auf dem Markte den größern Theil der feil 
gebotenen Gegenstände zusammenkauften, um sie später zu maßlos in die Höhe 
getriebenen Preisen weiter zu veräußern. Es bedurfte dazlnnal sehr energischer 
_ ^regeln der staatlichen Behörden und der kirchlichen Autoritäten, um die 
àîheit des Marktes zu sichern und auf demselben die Bildung angemeffener 
beeise zu ermöglichen. Freilich ist man in dieser Beziehung vielfach zu weit 
gegangen. Allerdings bestanden thatsächlich infolge des mangelhaften Verkehrs 
wesens, das mit der vielfach aufs höchste gesteigerten öffentlichen Unsicherheit 
wid dem schlechten Zustande der Landstraßen aufs engste zusammenhing, nur zu 
äusig Monopole zu Gunsten der Producenten, welche in diesem Falle denn 
ouch nicht verfehlten, den Preis ihrer Erzeugnisse höher zu stellen, als er beim 
ņ Ģ^en eines Marktes für den freien Mitbewerb einer großen Anzahl von Unter 
nehmern gewesen wäre. Ein Einschreiten der Behörden war also vielfach gerecht- 
ìgt, ja nothwendig. Andererseits geschah es aber nur zu häufig, daß die 
lieb dem naiven Glauben Hingaben, die Billigkeit nach ihrem Be- 
Ģ ^ herbeiführen und die natürlichen Folgen der Seltenheit der verschiedenen 
ņo^ņşiàņde verhindern zu können. Während nun diese irrigen Anschauungen 
laiw m ^îîeņ vorgeschrittenerer wirtschaftlicher Verhältnisse, namentlich in Dentsch- 
Und ^ î" Frankreich, an Gelehrten wie Gerson, Biel, Trithemius, Langenstein 
als ^àrn Vertheidiger fanden, welche behaupteten, die Obrigkeit sei weiser 
bie ^"^ger und habe daher die verschiedenen Gegenstände ohne Rücksicht auf 
e Schwankungen des Marktes nur nach ihren Herstellungskosten zu bewerthen, 
Anikb^^n îņ Italien und in Spanien schon früh freiere und vernünftigere 
ty n ¡ . un 9 en )ur Verbreitung. Bereits die hll. Bernardin von Siena und 
big ° n ' n von Florenz bekämpften zwar die Monopole, empfahlen aber dringend, 
den f nQ&lt; ^ à Verschiedenheiten der Individuen, der Zeiten und der Gegen- 
The s ergebenden Preisdifferenzen nicht zu bekämpfen. Ja der große spanische 
^ Medina erkannte bereits im Jahre 1513 ausdrücklich an, daß die 
8ere/??^eise einfach durch die Wechselwirkung von Angebot und Nachfrage 
9eIt werden könnten K 
s ^on ì^^^ìgens hat auch die Neuzeit ganz ungehörige, ja höchst verderbliche 
auszuweisen. Hätte A. Smith eine irgend genügende Kenntniß der 
Unsex " 1Mittelalters besessen, oder hätte er noch wahrgenommen, wie in 
betrieb ^ie Weizenpreise in Chicago und in New Pork in die Höhe 
nicht en wurden, so würde er die Furcht vor einer künstlichen Preissteigerung 
$ tQ mit dein Glauben an Zauberei und Hexenkünste verglichen haben. Die 
läßt s'/"ş ^bļche Weise das Bestehen angemeffener Marktpreise zu sichern ist, 
^ lc 9 namentlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht leicht beant- 
Şiehe Cl. Jannet 1. c. 200 88.
        <pb n="226" />
        196 
IL Buch. Der Güteraustausch. 
wogten. Wir werden gegen das Ende dieses Buches hierüber noch einigt 
Bemerkungen zu machen haben. ] 
Indessen fehlt es auch nicht an Vertheidigern der Monopole. So weist 
man zu ihren Gunsten darauf hin, daß sie für die Production gewisse Vor 
theile mit sich bringen, welche die sonstigen dadurch erlittenen Verluste auf 
seiten der Consnmenten überwiegen. Müssen wir nun auch das Bestehen 
solcher Vortheile in vielen Fällen zugeben, so bleibt doch zu untersuchen, ob 
dieselben die Verluste aufwiegen. In diesem Falle müssen sie jedenfalls sehr 
bedeutend sein. Die Vortheile einer einheitlichen Leitung und der Production 
im großen Maßstabe sind allerdings in einzelnen Fallen so groß, daß sie den 
Nutzen, welchen der Bestand eines freien Marktes mit sich bringt, überwiegen, 
da die Monopolbesitzer bereit sind, die Preise etwas niedriger zu stellen, als 
dieselben beim Vorwiegen freien Mitbewerbs gewesen waren, und zwar aus 
dem Grunde, weil sie dabei ihren Vortheil in höherem Grade finden, als wenn 
sie theurer verkauften. 
Sodann muß auch darauf hingewiesen werden, daß das Bestehen eines 
Monopols nicht nothwendig Monopolpreise zur Folge hat. Sind doch gerade 
solche Güter, die von Monopolbesitzern erzeugt werden, häufig der behördlichen 
Preisbestimmung unterworfen. So lassen sich unter Umständen die Vortheile 
des monopolmäßigen Betriebes auf dem Gebiete der Production mit denjenigen 
des Mitbewerbs auf dem freien Markte vereinigen. Es ist sehr wohl mögliche 
daß z. B. die Versorgung mit Wasser, Gas oder Elektricität oder die Fracht 
sätze und die Personentarife der Posten und Eisenbahnen beim Bestehen eines 
Monopols billiger sind, als wenn der Betrieb dieser verschiedenen Arten non 
Unternehmungen der freien Concurren; der Privatleute überlassen wäre. | 
Ferner kommt es vor, daß von den Besitzern eines zwar nicht gesetzlich 
verliehenen, aber thatsächlich bestehenden Monopols nur mäßige Preise gkfa^ 
dert werden, damit nicht Concurrente» erstehen, welche dem Monopol ein 6^ 
bereiten würden. Die Furcht vor einer solchen Eventualität kann unter Ilķ 
ständen so Vortheilhaft wirken, daß jede Einmischung der öffentlichen Gewalt 
überflüssig erscheint. Auch geschieht es bisweilen, daß die Furcht vor de&gt;u 
Urtheil der öffentlichen Meinung oder ein hochachtbarer Gerechtigkeitssinn un 
wahre Menschenliebe oder auch ein weit reichender Plan, welcher große g^ 
schäftliche Unternehmungen der Zukunft durch den Verzicht auf augenblickliche" 
Gewinn vorzubereiten trachtet, die Monopolinhaber davon zurückhalten, 1,1 
Preise so hoch zu stellen als sie könnten 
1 Betreffs der Nachtheile und Vortheile, welche durch nicht gesetzliche, son^'' 
faktische Monopole, d. h. durch die ausschließliche oder ganz überwiegende Beherrsch'^ 
des Angebots gewisser Waren durch eine mehr oder minder festgefügte Coalition ® 
Producenten oder Händlern oder eventuell auch durch eine derartige Beherrschung
        <pb n="227" />
        4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
197 
Endlich ist ein Monopolpreis in gewissen besondern Fällen, wenn er auch 
Momentan für einige gewisse Verluste mit sich bringt, auf die Dauer ein 
Ģewinn für die gesamte menschliche Gesellschaft. Das trifft namentlich be 
züglich der Patente und des Autorrechtes zu. Ein Patent gewährleistet dem 
Erfinder auf eine bestimmte Zeit das ausschließliche Nutzungs- und Verkaufs- 
^cht eines gewissen Verfahrens und gewisser Gegenstände. Es hat also eine 
^umme von Nachtheilen für andere zur Folge. Aber diese werden von den 
^urch gewährten Vortheilen bei weitem überwogen. Die Verleihung eines 
Patentes wirkt als ein Sporn, der zu Erfindungen antreibt und für den sich 
ņoch kein Ersatz gefunden hat. Das Gleiche gilt vom Autorrecht. 
Was den Detailhandel anlangt, so sind Monopolpreise besonders da zu 
Achten, wo die Bevölkerung arm ist und eine Anzahl in Dürftigkeit lebender 
bute sich durch die Verhältnisse genöthigt sieht, das Nothwendige in einem 
^'ņzigen Kaufladen oder in einer kleinen Anzahl solcher einzukaufen. 
Im Detailhandel findet sich auch eine dritte, sowohl von den Markt- 
ļ* â auch von den Monopolpreisen verschiedene Art von Preisen, die man als 
^sönliche Preise bezeichnen kann. Die Höhe derselben hängt von dem 
brsönlichen Charakter und den individuellen Verhältnissen der vertragschließenden 
^kile ab. Ein geschickter oder gewissenloser Mensch, welchem der Zeitverlust 
® er die Herabsetzung seiner persönlichen Würde gleichgiltig ist, kann theurer 
kaufen oder billiger kaufen als andere, welche diese Charaktereigenschaften 
ņîcht besitzen. Dagegen lassen sich viel Zeit und Mühe ersparen und viele 
bbervortheilungen vermeiden, wenn im Detailhandel feste Preise für alle 
uufer eingeführt und trotz der inzwischen vorkommenden Schwankungen der 
ņgrospreise auf eine längere Zeitdauer hinaus normirt werden. Eine solche 
Achtung verstößt durchaus nicht gegen die Gerechtigkeit, sie ist vielmehr als 
s^f tQ 8 e für das Publikum herbeigeführt werden, liefern die Verhältnisse in den 
die brüten Staaten besonders lehrreiche Beispiele. Dort werden die Preise durch 
thîil' J 1 * 00 hosts' genannten Cartelle im allgemeinen nicht in dem Matze zum Rach- 
die e . r Konsumenten gesteigert, als man vermuthen könnte. Für den Fall, daß 
Co,, °ise ein gewisses Maß überschreiten würden, bleibt eben stets die Gefahr der 
bestehen, und das wirkt heilsam. Die Trusts machen allerdings grotze 
îndull Ş ' ^ die Ursache derselben ist zum guten Theil in der vervollkommneten 
Organisation und in der durch sie herbeigeführten Beschränkung des 
de^Şņhandels zu suchen, sowie auch darin, daß unnütze Reibungen zwischen den 
feiti Q , le CUC,t Teilnehmern vermieden und schlecht eingerichtete Unternehmungen be- 
prxis» ìo^rden. Ja der ,Standard oil trust' hat sogar nachgewiesen, daß die petroleum- 
Petr r feinem Bestehen sanken, und mächtig dazu mitgewirkt, dem amerikanischen 
^JHeunt den europäischen Markt zu erhalten (siehe Jan net und Kämpfe a. a. O. 
9eienu &gt;98 unb unsern Artikel .Cartelle' im II. Bd. des Staatslexikons der Görres- 
'chaft. Freiburg, Herder, 1894).
        <pb n="228" />
        198 
H. Buch. Der Güteraustausch. 
eine Art Versicherung gegen das Steigen resp. das Fallen der Preise aufzufassen 
und nicht minder für die Käufer als für die Verkäufer von Vortheil. 
In den Ländern des Orients wird, wie bekannt, eine unglaubliche Menge 
Zeit mit Handeln und Feilschen verloren. So wird in den Bazaren von 
Tunis bei theuren Sachen etwa das Vierfache der Summe gefordert, um 
welche sie endlich hergegeben werden. Man kann sich also vorstellen, wie 
viele Zeit mit dem Vorschlagen immer geringerer Preise, mit den Einwen 
dungen gegen die Forderungen, mit Betheuernngen, daß man den Gegen 
stand nicht billiger lassen könne, u. dgl. verloren geht. Auch in den Provincial- 
städten der Vereinigten Staaten von Amerika begehrt der Verkäufer in der 
Regel 250/0 mehr, als er wirklich zu erhalten hofft, und spielt sich infolge 
dessen um den definitiven Preis ein förmlicher Kampf ab, der bezeichnend 
jewing down* (wörtlich übersetzt ,niederjuden*) genannt wird. 
Es kommt häufig vor, daß sich bei Auctionen nur ein einziger Käufer ein 
findet, daß aber der erzielte Preis nichtsdestoweniger ein Marktpreis ist, weil 
viele ähnliche Gegenstände in nicht weiter Entfernung vom Verkaufsorte ^ 
Markte gebracht werden. Auch pflegt in den Fällen, in welchen sich der 
Käufer nur einem Verkäufer gegenüber sieht, diesem letztern der Umstand z»m 
Nachtheile zu gereichen, daß der Kauflustige vermuthet, daß er unter den 
gegebenen Umständen zu verkaufen wünscht. Ferner macht es, wenn die höchst 
Summe, welche der Käufer allenfalls zu zahlen sich entschlossen hat, weit höh^ 
ist als der Preis, unter welchem der Verkäufer die Sache durchaus nicht hcr' 
geben will, einen sehr bedeutenden Unterschied, welcher von beiden mit seinem 
Vorschlage zuerst herausrückt. Auch können sich bei öffentlichen Feilbietungen 
infolge der Aufregung des zwischen den Bietenden sich entwickelnden Wett- 
streites die Preise höher stellen als bei andern Verkäufen. Viele Leute, dit 
nicht Kaufleute oder Händler von Profession sind, besitzen keine vollkommen 
klare Vorstellung davon, welchen Werth ein Gegenstand für sie hat, und lassen 
sich durch äußere Einwirkungen zu unüberlegten Entschlüssen hinreißen. 
Uebrigens ist die Anwendung einer gewissen auf den eigenen Vorths 
gerichteten Geschicklichkeit beim Abschlüsse von Kaufgeschäften gewiß erlaubt- 
Dieselbe darf aber nie an Betrug oder Erpressung streifen. Solche schmäh 
lichen Praktiken kommen indessen nur zu häufig vor und führen zu den 
vielfach anzutreffenden übertrieben hohen Detailpreisen. 
Es ist sicherlich ganz gerechtfertigt, daß die letztern höher sind als die 
Engrospreise. Die Vertheilung größerer Mengen voll Gütern in kleine Ouam 
titäten, das Vorräthighalten verschiedenartiger Waren und der Einzelverkauf veru^ 
sachen bedeutenden Zeitverlust, viel Mühe und erfordern beträchtlichen Kapitalansi 
wand. Das alles rechtfertigt aber llicht die so häufig ganz übertriebene Differed 
zwischen den Engros- und den Detailpreisen. Ein Grund eines solchen Unte^
        <pb n="229" />
        4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
199 
schiedes ist übrigens auch darin zu suchen, daß reiche Kunden das Feilschen 
^ unter ihrer Würde ansehen oder sich um die einzelnen Vorgänge in ihrem 
Haushalte nicht sonderlich kümmern und die Bezahlung den Dienstboten 
überlaffen. Die aber machen den Verkäufern hinsichtlich des Preises meist 
keine Schwierigkeiten. Auch haben viele Leute keine Zeit zum Feilschen und 
Handeln. In den Fällen, in welchen Geschäftsleute den Dienstboten bei den 
Ankäufen, die sie für ihre Herrschaften machen, eine Prämie bewilligen und 
ļktztere in den Preis einrechnen, sind die Preise an sich nicht so hoch, wie 
şiê scheinen. 
Aber das unrichtige Verhältniß zwischen den Preisen im großen und 
denjenigen im kleinen hat noch einen dritten Grund. Gewisse Leute ziehen 
aus der Unwissenheit und der Oberflächlichkeit vieler Menschen oder aus der 
Abhängigkeit der Armen ihren Vortheil und beuten die Betreffenden schamlos 
aus. Bisweilen geschieht dies ganz öffentlich, nämlich da, wo die Geschäfts 
akt vermöge ungerechter Schuldgesetze arme Leute in Abhängigkeit von sich 
ringen und sie alsdann dazu nöthigen, das Verlangte zu zahlen. In andern 
füllen nimmt die Ausbeutung hingegen die Gestalt irgend eines Betruges an, 
'ņbem man falsches Gewicht anwendet, verfälschte Waren verkauft und andere 
dergleichen Mittel wählt. 
In Gegenden, in welchen übertriebene Detailhandelspreise allgemein ver 
set sind, stellt sich dann meist noch die weitere unheilvoll wirkende Er 
scheinung ein, daß sich so viele Leute dem Detailgeschäft zuwenden, daß sie 
^egen der übermäßigen Concurren; und des dadurch hervorgerufenen schwachen 
/kschäftsganges von gerechten Preisen gar nicht leben können. So führt eine 
Ermäßige Concurren; auf seiten der Verkäufer unter Umständen zu hohen 
^ bisen, was dann wieder Gegenmaßregeln zur Folge hat, durch welche gewisse 
g[ U * C , die es wenig verdienen, hart betroffen werden. Es hat demnach die 
c . Endung und Ausbreitung der Consumvereine, welche in den verschiedenen 
^iisirten Ländern eine immer größere Bedeutung erlangt haben, einerseits 
er ^ngs den größten Nutzen gestiftet, indem sie die Consumenten vor Be- 
Verfälschung und Uebertheuerung schützte und der Versuchung, sich in 
Schulden zu stürzen, Schranken zog, andererseits hat aber diese treffliche Re- 
diele achtbare Detailhändler geschädigt oder sogar gänzlich um ihr 
t0 *&gt; gebracht. 
h s übrigens wolle man beachten, daß solche Vereine die Kosten des Tetail- 
^ aufs nicht gänzlich beseitigen. Sie kaufen im großen billiger ein und 
Mindern auch die Kosten des Detailverkaufs. Es wird dabei ein Verfahren 
^schlagen, daß ein allerdings nur mäßiger Ueberschuß der Laden- über die 
^^°spreise beibehalten wird oder daß die Käufer zwar sehr billig kaufen, 
* îņehr Zeit und Mühe auf ihre Einkäufe verwenden, oder auf einmal
        <pb n="230" />
        200 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
größere Quantitäten erstehen müssen, oder das Gewünschte nicht genau so 
ihrem Verlangen entsprechend erhalten können wie bei tüchtigen Detailhandlern, 
die es sich zur Aufgabe machen, den Bedarf ihrer Kunden genau zu kennen 
und zu befriedigen. Wären die Gesetze gegen Warenverfülschnng u. s. w- 
vollkommener, so würde viel weniger Anlaß zur Gründung von Consumver- 
einen gegeben sein. Auch sind dieselben kein Radicalmittel zur Beseitigung 
aller Uebelstände des Detailhandels. Es ist nicht zu verkennen, daß sich die 
Consumvereine mit Vortheil nur auf die Versorgung mit Artikeln verlegen 
können, deren Beschaffung und Vertrieb nicht ein hohes Maß specieller Kennt 
nisse voraussetzt oder besonders schwer zu überwachen ist. 
Die Dienste, welche gemeinnützige Männer dadurch zu leisten vermögen, 
daß sie die Geschäftsleitung solcher Vereine unentgeltlich übernehmen, sind eben 
nur unter diesen Voraussetzungen möglich. Daher gibt es auch keine Consum 
vereine zur Beschaffung von Luxusartikeln, wie sie die elegante Welt begehrt' 
und ebenso ist der Betrieb des Fleischergewerbes durch solche Vereine mit 
nennenswerthen Schwierigkeiten verbunden, da hier die Ueberwachung eine 
sehr strenge sein muß, wenn Betrügereien des Personals vermieden werden sollen- 
So ist den Consumvereinen allerdings eine gewisse Schranke gezogen und in 
ihrem Bestehen eine allerdings weit gehende, aber keineswegs allgemeine Ab 
hilfe gegen ungebührliche Ausbeutung gegeben. 
Ganz ungerechtfertigt sind jedoch die Einwendungen der Kleinhändler 
und Gewerbetreibenden gegen dieselben. Hätten diese ihrer Aufgabe genügt 
sich corporativ organisirt, um billiger einkaufen itnb verkaufen zu können, 
und nur so viele neue Mitglieder in ihre durch zeitgemäße EiurichtungeN 
begehreuswerth und wichtig gewordenen Verbände aufgenommen, daß nm 
hätten bestehen können; Hütten sie ferner durch eben diese zeitgemäße, mit Vor 
theilen für die Mitglieder verbundene Organisation das Aufkommen' von Concur 
renzgeschäften neben ihren Verbänden erschwert und selbst der Uebertheuerung 
Grenzen gezogen, so wären die Consumvereine überflüssig gewesen und nicht ent 
standen. Wenn sich die Consumenten zu organisiren wußten, warum konnten bo- 
die kleinen Producenten und die kleinen Detailhändler nicht ebensogut, wie es 
Vorfahren im Mittelalter in vielen Städten ganz ohne gesetzliches Monopol thaten ? 
1 Als auf ein Beispiel einer besonders großartigen Consumvereinsorganisation mög 
auf die bekannten .Pioniere von Rochedale' in England hingewiesen werden, die, ' 
Jahre 1843 aus der Vereinigung einiger armen Arbeiter entstanden, im Jahre 1863 sch^ 
4000 Mitglieder zählten, ein Kapital von 43 000 Pfund Sterling besaßen und wahres 
der ersten sechs Monate des betreffenden Jahres einen Umsatz von ca. 75 000 Pf"" 
Sterling erzielten. Auch sei erwähnt, daß die lediglich mit dem Verkauf von Lebe" 
Mitteln beschäftigten Consumvereine der Stadt Wien während des Geschäftsjahres 1» 
einen Umsatz von über 7 Millionen Gulden hatten, und daß in derselben Stadt
        <pb n="231" />
        4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
201 
Von den übertriebenen Preisen muß man die Nothpreise unterscheiden, 
dieselben stellen sich da ein* wo eine Gattung nothwendiger Gegenstände selten 
îvird. Solche Preise können bisweilen Marktpreise sein, ohne daß sie des 
wegen gerechtfertigt wären; denn das Bestehen eines Marktes erweist sich nicht 
unter allen Umständen als eine heilsame Einrichtung, es können sich somit in 
Seiten des Mangels auch ganz übertrieben hohe Marktpreise bilden. 
Die Affectionspreise endlich sind, so hoch sie auch steigen können, 
deshalb nicht nothwendigerweise ungerechte. Wenn eine größere Anzahl von 
Menschen gewisse Objecte hochschätzt, die nicht den Gegenstand eines allge 
meinem Begehrens bilden, so entwickeln Pch die Preise in ähnlicher Weise 
Mie die Marktpreise; nur sind dieselben ungewöhnlich hoch. Das ist z. B. 
à Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten, mit alten Münzen, Kupfer 
nen und altem Porzellan der Fall. Man kann also nicht behaupten, daß jenes 
"0 Zoll hohe und 30 Zoll breite und in etwa zwei bis drei Monaten gemalte 
kisterwerk Meissoniers, welches von seinem Eigenthümer um 500000 Frcs. 
Erkauft und dann um 850000 weiter verkauft wurde, zu theuer bezahlt 
worden sei. 
Es wurde schon erwähnt, daß der Preis gewisser Gegenstände in frühern 
Zeiten gewohnheitsrechtlich oder gesetzlich festgesetzt, genau einzuhaltende Tarife 
^gestellt und Zuwiderhandlungen bestraft wurden. Noch heutzutage finden 
'îch Anklänge an die vielfach dadurch erreichte Stabilität der Preise vor. 
2n stillen, weiter vom großen Berkehr gelegenen Orten werden die Detail- 
ŗeise noch immer durch althergebrachte Gewohnheit geregelt und von Zeit zu 
à mit Rücksicht auf die Veränderungen hinsichtlich der Herstellungskosten 
ezw. ber Consumtionsverhältnisse im Geiste der Billigkeit abgeändert. Das 
^ Ģehcn solcher Preisverhältniffe gewährt eine beträchtliche Ersparniß an Zeit 
n Dtühe und setzt der Unsicherheit bei der Berechnung der Ausgaben sowie 
Ct Unredlichkeit gewisse Schranken. 
ļ. 2a es kommen sogar noch gewisse obrigkeitlich vorgeschriebene Preisregu- 
^Mgkll vor. So wird noch jetzt, wenn gewissen Leuten die ausschließliche 
Toi* 616 ^eil der Beamten, der Lehrer, der Arbeiterschaft und der Militärpersonen in 
/»_ C " Vereinen organisât ist. Vgl. bezüglich der Geschichte der Consumvereine 
Pņŗ. u ^ ert -Valleroux, Les associations coopératives en France et á 1 étranger. 
j( r¡ * *8^4; bezüglich der gegenwärtigen Anzahl derselben und ihrer Lage Hans 
sociétés coopératives en Allemagne, in der ,Revue déconomie politique 
onftļ f aris 1892), 1137—1153. Was die Consumvereine zu Gunsten der Consumenten 
Qetijļ C en ' Bestehen angemessener Preisverhältnisse, suchen jetzt, wenn auch noch in 
dun« Umfange, die Producenten, und zwar besonders die Landwirte, durch Grün- 
rnöqe, l ’° n Verkaufsgenossenschaften, Syndikaten, oder wie diese Vereine sonst heißen 
Und iU ^reichen. Dieselben verfolgen den Zweck, den Zwischenhandel zu beschränken 
glichst direct an die Consumenten zu verkaufen.
        <pb n="232" />
        202 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Berechtigung zur Verrichtung gewisser Dienstleistungen verliehen wird, z. 
den auf der Straße stationirten Dienstmännern, oder wenn gewisse Vtono- 
pole ertheilt werden, z. B. die Befugniß zur ausschließlichen Versorgung 
einer Stadt mit Wasser oder Gas oder die Berechtigung zum alleinigen Eisen 
bahnbetriebe zwischen bestimmten Orten, oftmals ein Marimalpreis festgestellt, 
den die Berechtigten nicht überschreiten dürfen. 
Dabei muß man sich aber gegenwärtig halten, daß die öffentliche Gewalt 
diese Maximalpreise nicht nach ihrem Belieben bestimmen kann. Die Produc- 
tionskosten einerseits und der Nutzen, welchen die betreffenden Gegenstände 
oder Dienstleistungen gewähren, apdererseits bilden unüberschreitbare Grenzen, 
zwischen denen sich ein weites Feld für die Preisregulirung eröffnet. Ob es 
aber in den einzelnen Fällen gerathen sei, eine solche eintreten zu lassen, ist 
eine andere Frage. Jedenfalls müssen sehr triftige Gründe vorliegen. um 
den Ruf nach staatlichen Preistaxen berechtigt erscheinen zu lasten. Leider 
gibt es aber solcher Gründe eine ganze Anzahl, und darunter sind die folgenden 
drei ganz besonders geeignet, solches Einschreiten hervorzurufen: 
1. das Bestehen eines Monopols. Wo ein solches vorhanden ist, hat 
die Preisregulirung dann Platz zu greifen, wenn es sich um eine behördlich 
verliehene ausschließliche Berechtigung zum Betriebe eines gewissen Unternehmens 
handelt. Wie sollten in einem derartigen Falle ungerechte Uebertheuerung der 
Konsumenten und Schädigung des allgemeinen Wohls ohne obrigkeitliche Maß" 
regeln vermieden werden können? Es sind also staatlich genehmigte Tarife 
für den Personen- und Frachtverkehr der Eisenbahnen, Brückenmauthen u. dgl. 
durchaus gerechtfertigt. 
2. Der Umstand, daß es trotz beiderseitigen freien Mitbewerbs in ge" 
wissen Fällen sehr unangenehm ist, jedesmal wegen des Preises eine Ueber- 
einkunft treffen zu müssen. Es wird daher z. B. die Festsetzung und genaue 
Einhaltung eines angemessenen Fiakertarifs von seiten des Publikums 
insbesondere seitens der Reisenden als eine große Wohlthat empfunden. 
3. die Thatsache, daß die Armen und Minderbemittelten im Detail" 
Handel durch ungerechtfertigt hohe Preise ausgebeutet werden. In solchi 
Fällen hat ein behördlicher Warentarif mit gesetzlichen Maßregeln gegen dea 
Verkauf schlechter und verfälschter Waren Hand in Hand zu gehen. Freili&lt;v 
ist die Feststellung eines gerechten und allseits vor Schädigung bewahrendeU 
Tarifs durchaus nicht immer eine leichte Sache. Je einfacher die Beschafft 
heit der Gegenstände ist und je mehr die einzelnen Güter einer gewisse" 
Kategorie einander gleichen, desto leichter ist die Tarifirung möglich. &amp;0 
läßt sich der Preis eines Laibes Brod und einer bestimmten Menge 6ia 
leichter vorschreiben als derjenige eines Tuchrocks oder eines Shirtinghemdes- 
Die staatliche Preisregulirung von Gütern einer und derselben Art, unte
        <pb n="233" />
        àWWWWMMW 
MMB9B3 
4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
203 
^nen große qualitative Unterschiede bestehen, ist entschieden mit Schwierigkeiten 
^bunden, kann zu Ungerechtigkeiten führen und ist auch aus dem Grunde 
vermeiden, weil derartige Tarife leicht umgangen werden können. 
Man hat im Laufe der Jahrhunderte so manche Erfahrungen auf diesem 
gebiete sammeln können. Es ist bereits am Anfang dieses Kapitels auf die 
Principien hingewiesen worden, von welchen man sich im Mittelalter in dieser 
Hinsicht leiten ließ. Da man dieselben vielfach zur Anwendung brachte und 
iņ diesen wie auch in den folgenden Jahrhunderten, namentlich aber im 14., 
15-, 16. und 17., zahlreiche Versuche der obrigkeitlichen Preisregulirung unter 
em, und da sich diese Festsetzungen, die meist von den Municipalbehörden, 
^»weilen aber auch von den höchsten staatlichen Autoritäten ausgingen, nicht 
ņur auf die Gegenstände allgemeinen Consumè, auf Brod, Fleisch, Wein, 
âer u. dgl., sondern auch auf das Baumaterial, die Kleidungsstücke, die 
Farmen Bäder, das Pferdegeschirr, die Leistungen der Barbiere und Zahn- 
ņ^r, bie Bücher, ihre Einbände u. s. w. erstreckten 1 , so liegt ein reiches 
Material vor, aus besten Benutzung manche gute Lehren auch für die Jetzt- 
^ llezogen werden können. Uebrigens ist inan in den frühern Jahrhunderten 
urchaus nicht überall in gleicher Weise vorgegangen. Es kam vor, daß die 
Ehörden der Verfügung der Corporationen und der Einzelnen fast gar nichts 
Zerließen. So wurden in Frankreich und in England nach dem Erlöschen 
bs schwarzen Todes, welcher so furchtbare Verheerungen angerichtet und eine 
Verteuerung der Arbeitskräfte und der verschiedenen Producte zur Folge 
ņe, fast sämtliche Erzeugnisse durch königliche Verordnungen taxirt. Ander- 
, à^s ließ man dem privaten Ermeffen weitern Spielraum. Wenn man 
ļļ* Ņ. die Geschichte der ökonomischen Entwicklung Deutschlands verfolgt, ist 
a * erstaunt zu sehen, in welchem Gegensatze die in den blühenden rheinischen 
ş^^eutschen Städten herrschende Praxis zu den alten wirtschaftlichen 
Morien stand, welche noch immer vorgetragen wurden 2 . Es kann nicht 
betont werden, wie sehr man sich beim Erlaß derartiger Regu- 
/^vgsvorschriften nach dem Volkscharakter und nach den Orts- und 
sie m ņisten zu richten hat. Je umfangreicher das Gebiet ist, für welches 
liib îļtung haben, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß sie schäd- 
^ wirken. 
àos's^^îwürdige Beispiele liefert in dieser Hinsicht z. B. die Geschichte des fran- 
lß cf ^ Ķornhandels. Tie ersten Ordonnanzen zu dessen Regulirung erschienen im 
' Jahrhundert unter Heinrich III. Ihnen folgten bis zum Jahre 1790 ver- 
Uicat ^ Hubeii-Valleroux, Les corporations darts et métiers et les syn- 
^Profeôgiojjgjg en France et à l’étranger (Paris 1885) -12 ss. 
° 1 - Jannet 1. c. 201.
        <pb n="234" />
        204 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
schiedene andere. Und was war ihr Ergebniß? Daß der Getreidehandel ver 
nichtet wurde infolge des Reglementirens, so daß sich die Regierung, sobald eine 
Hungersnoth drohte, für verpflichtet hielt, den Unterhalt des Volks selbst zu 
sichern. Sie that dies durch Beauftragte, die sie von der Beobachtung der 
von ihr selbst erlassenen Verordnungen dispensirte und die Getreide um Hähern 
als den erlaubten Preis einkaufen mußten l . Wenn aber die officielle Ein 
mischung in die Bildung der Getreidepreise schon dazumal von höchst unglüll- 
lichen Folgen begleitet war, so müßte eine solche heutzutage erst recht verderblich 
wirken. Was aber von den Getreidepreisen gilt, findet auch auf die Preist 
der übrigen Gegenstände des Massenconsums Anwendung. Der Existenz des 
Telegraphen hat die localen Speculationen unmöglich gemacht. Dank den 
genauen Informationen, wie sie heutzutage zur Verfügung stehen, schließen sich 
die Speculationen unserer Tage den thatsächlichen Verhältnissen an. Dieselben 
versuchen nicht mehr, die Preise ohne Rücksicht auf diese Verhältnisse zu gestalten. 
Nur in den im Grunde recht seltenen Fällen, daß gewisse Gegenstände durch einigt 
große Finanzkräfte monopolisirt werden, ist es die Speculation, welche die 
Preisschwankungen hervorruft. In der Regel schwächt sie dieselben ab, sie 
begnügt sich damit, den Absatz der in einem gegebenen Zeitpunkt überreichlich 
vorhandenen Vorräthe zu regulieren, und bewahrt dadurch die Producenten 
vor zu großen Einbußen, während sie die Consumenten vor einem plötzlichen 
Mangel am Nothwendigen schützt 2 . Daraus folgt aber noch nicht, daß auch 
eine behördliche Regelung des Detailhandels stets nachtheilig wirke. Solcht- 
ist freilich möglich. Die Geschichte der Pariser Fleisch- und Brodtaxe in 
unserem Jahrhundert liefert hierfür Beispiele 3 , aber es lassen sich auch vielt 
gegentheilige Beispiele anführen. 
Auf Grund unserer Ausführungen in diesem und in den: vorhergehendtN 
Kapitel dürfen wir behaupten, daß der gerechte Preis derjenige ist, welche 
innerhalb gewisser Grenzen als der wirkliche Ausdruck des Tauschwerthes 
scheint, und daß man voraussetzen kann, daß die Marktpreise gerechte Preist 
sind. In 99 von 100 Fällen könnte eine aus ehrenhaften Kauf- oder Ģe- 
werbsleuten gebildete Jury entscheiden, welches der gerechte Preis ist, f e * nC 
1 Siehe G. Afanasiew, Le commerce des céréales en France au XVIII o siècle, 
étude historique traduite du russe. Paris 1893. 
2 Siehe Cl. Jannet 1. c. 243. — Moritz Kantorovitz (Die Wirksamkeit ^ 
Spéculation im Berliner Kornhandel 1850—1890, im Jahrbuch für Gesetzgebung u. s- 
von G. Schmoller (Leipzig 1891] 221 ff.) hat nachgewiesen, daß die Differenzen zwifķ 
den Preisen des Terminhandels, wie sie sich in den Frühjahren von 40 Jahren 0^ 
bildet hatten, und den realen Preisen, die im Herbst der betreffenden Jahre na 
beendigter Ernte erzielt wurden, immer geringer wurden. Sie fielen von 15 aus 0 
Aehnliche in Budapest angestellte Beobachtungen ergaben dasselbe Resultat. 
3 Siehe P. Hubert-Valleroux, Les corporations etc. 187 ss.
        <pb n="235" />
        5. Kap. Verschiedene Vortheile desselben Preises für versch. Personen. 205 
obere und untere Grenze bestimmen, also für die verschiedenen Warengattungen 
auch das iustum pretium summum, medium et infimum im Anschluß an 
bie Doctrin der christlichen Moral neu festsetzen. In jedem Geschäftszweige be 
dachtet man bei jeder Transaction einen mehr oder minder bestimmten, durch 
ben Preis einzubringenden Gewinn als angemeffen. Es gibt einen Preis, den 
Ein rechtlicher Mann in der Regel stellen wird und den auch das Gericht im 
^alle eines Rechtsstreites zwischen Käufer und Verkäufer bewilligt. Wenn dieser 
angemessene Preis in dem einen Fall höher ist als in dem andern, so ist der 
^rund davon bald in diesem, bald in jenem Umstande zu suchend 
In gewissen Productionszweigen dauert es ziemlich lange, bis das an 
legte Kapital einen Ertrag abwirft, in andern nur sehr kurze Zeit. Das 
^ ohmaterial, aus dem die Gegenstände hergestellt werden, ist von sehr ver 
miedener Beschaffenheit, theuer oder billig, dem Verderben ausgesetzt oder leicht 
aufzubewahren. Die erforderlichen Arbeitsleistungen sind bei der einen Be- 
Ņşiigungsart leicht und angenehm, bei der andern mühselig und schwer. 
' e sollten alle diese Differenzen nicht im Preise der Erzeugnisse ihren Aus- 
bruc * finden? 
Fünftes Kapitel. 
, ^ verschiedene Maß von Vortheilen, welches ein und der- 
Elbe Preis für verschiedene Personen zur Folge haben kann. 
V Wo Marktpreise bestehen und wo sonst entweder von vielen Verkäufern 
berî^- erzielt wird oder viele Käufer den nämlichen Preis zahlen, 
seh ^ dieser nämliche Preis den einzelnen Verkäufern bezw. Käufern einen 
^rschiedenen Grad des Vortheils. Wir haben bereits hervorgehoben, 
Einfluß das Bestehen günstiger Marktverhältnisse in dieser Hinsicht 
g,.u und betont, daß dieselben den intelligenten und thätigen Producenten 
ès ^ Vortheile bringen als den minder Tüchtigen und Einsichtsvollen und 
Ermöglichen, daß die Güter in die Hände derjenigen Consumenten gelangen, 
sie am werthvollsten sind. 
b e g ß Marshall bezeichnet dieses Verhältniß als Rente des Producenten resp. 
Konsumenten, je nachdem es sich um den Verkäufer oder um den Käufer 
Kap betreffs der Theorie vom gerechten Preise I. Costa-Ros set ti a. a. O.
        <pb n="236" />
        206 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
handelt. Die früher erwähnten großen Verschiedenheiten, welche hinsichtlich 
der Productionskosten für den Unternehmer und betreffs des Werthes der 
Güter für die einzelnen Konsumenten bestehen, lasten die Existenz solche 
Differenzen im allgemeinen leicht begreiflich erscheinen. In diesem Kapitel haben 
wir uns mit gewissen besondern Gründen derselben zu beschäftigen. 
1. Das Maß der persönlichen Fähigkeiten des Kaufmanns, 
Industriellen u. f. w. begründet in den Resultaten, welche die Geschäftsführung 
der einzelnen Unternehmer liefert, sehr wichtige Differenzen. Man kann dar 
aus dem größern oder geringern Erfolge oder Mißerfolge von Unternehmungen 
abnehmen, welche im übrigen ähnliche oder gleiche Existenzbedingungen aus 
zuweisen haben und sich nur insofern in verschiedener Lage befinden, als ihre 
Leiter nicht denselben Grad von Begabung für die geeignete Führung der 
Geschäfte besitzen. Ein amerikanischer Volkswirt hat vor einigen Jahren heraus 
gerechnet, daß etwa drei Viertel von denjenigen, welche eine Unternehmung 
beginnen, binnen fünf Jahren einen Mißerfolg erleben. 
Ein anderer amerikanischer Schriftsteller hat dann sogar behauptet, da!' 
90 Procent von allen denen, welche Geschäfte auf ihre eigene Rechnung 
treiben versuchen, keinen Erfolg erzielen, und in Frankreich rechnet man, das' 
die Zahl der wirklich erfolgreichen neuen Unternehmungen nicht mehr als 
15 Procent der Gesamtzahl ausmacht. Ein großer Theil dieser häufige" 
Mißerfolge ist sicher eine Folge persönlicher Untüchtigkeit. Jeder erfahrene 
und sachverständige Großgrundbesitzer kann Auskunft darüber geben, ein w&gt;e 
großer Unterschied zwischen den Leistungen eines fähigen und denjenigen eine? 
unfähigen Pächters besteht. Von zwei Actiengesellschaften in sehr ähnliche" 
Verhältnissen kann die eine 2, die andere 10 Procent Dividende zahlen, K 
nach dem Grade der Tüchtigkeit des obersten Leiters. Und die große Ä"- 
zahl der Unternehmer, welche sich aus den Reihen der Arbeiter zur 
ständigkeit emporgearbeitet haben — in gewissen Theilen Englands betrügt ^ 
Anzahl derselben mehr als die Hälfte, in einem Theile Amerikas sogar nķ 
als neun Zehntel der Gesamtzahl der Unternehmer —, beweist augenfällig 
daß zwischen den Menschen hinsichtlich ihrer persönlichen Tüchtigkeit gr"^ 
Unterschiede obwalten. Nur wolle man sich dabei gegenwärtig halten, ^ 
Tüchtigkeit im geschäftlichen Sinne des Wortes darin beruht, daß der be 
treffende es versteht, die privaten Productionskosten zu vermindern. Von W" 
nationalen Productionskosten ist beim Gebrauch desselbeu in diesem Sin" 
nicht die Rede. Auch kann die Fähigkeit darin beruhen, daß der 
nehmer es trefflich versteht, zu lügen, zu betrügen, andere auszubeuten, 
currenten zu überschreien, kurz, darin, daß er seine Nebenbuhler ohne Bedenke^ 
und Erbarmen zu Grunde zu richten, sich die Schwäche der Armen und 1,1 
bei vielen bestehende Neigung zu unwirtschaftlicher, ja lasterhafter Consumilo
        <pb n="237" />
        5. Kap. Verschiedene Vortheile desselben Preises für versch. Personen. 207 
"ach Kräften zu nutze zu machen, diese Neigung so viel als möglich zu befördern 
"nd so überaus großen Schaden anzurichten trachtet. Andererseits muß aber 
unter den besonders nützlichen persönlichen Fähigkeiten löblicher Natur das so 
Manchem eigene Talent, geschickte und fleißige Leute als Hilfskräfte heran 
zuziehen und sich zu erhalten und dieselben auf den richtigen Platz zu stellen, 
"tè besonders wichtig hervorgehoben werdend 
2. Sogenannte gute geschäftliche Konnexionen sind von größtem 
^bkrthe und können einem Unternehmer einen doppelt so großen Gewinn 
beschaffen, als ein anderer unter sonst gleichen Verhältnisien zu machen ver 
fug. Wenn jemand sich einen großen Kundenkreis infolge seiner eigenen 
Tätigkeit und Tüchtigkeit zu erwerben weiß, so ist das etwas ganz anderes, 
ìvenn er denselben andern Leuten oder einem günstigen Zufalle verdankt. 
3- Bloße Zufälligkeiten können wenigstens für eine gewiffe Zeit 
ģŗoşie Unterschiede zwischen den Erfolgen verschiedener Unternehmer hervor- 
So kann es geschehen, daß eine Viehseuche viele Thiere dahinrafft, daß 
à Elian zahlreiche Obstbäume schädigt oder Dürre eine große Menge Ge- 
^ide vernichtet. In solchen Fällen ziehen diejenigen, welche keinen Schaden 
Eliten haben, möglicherweise noch aus dem Umstande Gewinn, daß infolge 
er Ausdehnung der Kalamität eine Preissteigerung der betreffenden Producte 
Zutritt. Auch politische Ereignisse oder ein plötzlicher Modewechsel vermag^ 
unerwartet gewiffe Unternehmer zu schädigen und andern Vortheil zu 
"Ungen. 
4- Auch Geschäftsgeheimnisse sind eine Ursache vermehrten Ge- 
^"ks; zwar nicht solche, welche die Production einer gewissen Art von Gütern 
y E^aupt erst ermöglichen — in derartigen Fällen handelt es sich um ein Monopol 
lick ìşi Gewinn nicht die Folge des Preises, sondern wird durch Ermög- 
Un S ber Production von Gütern überhaupt erst eine Einnahme erzielt —, 
lil ^bşchäftsgeheimniffe, um welche es sich in diesem Falle handelt, ermög- 
stell^ ** enen ' die sich in ihrem Besitze befinden, nur die vortheilhaftere Her- 
^""6 von Gegenständen, welche auch von andern producirt werden. Hierher 
betn s' âìk groß die Unterschiede zwischen den Erfolgen der Landwirthe sind, je nach- 
sick le e8 "erstehen, ihren Viehstand gut auszuwählen und gehörig zu Pflegen, ergibt 
.fj ' , "us einem Berichte über 88 Milchwirtschaften im Staate Wisconsin (vgl. 
vom 10. März 1890). Derselbe liefert die folgenden bemerkenswerthen Daten: 
der Farmen. Anzahl der «iihe. Durchschnittl. von einer «uh gelieferter Ertrag. 
16 246 4 Pfd. St. 8 Sh. 0 P. 
30 654 5 n 13 * 8 „ 
29 483 7 . 16 » 10 « 
10 172 9 t, 19 „ 4 „ 
2 10 11 » 6 „ 6 „ 
1 5 16 . 4,5»
        <pb n="238" />
        208 
II. Buch. Ter Güteraustausch. 
gehören also pateutirte Herstellungsarten, während die Patentirung der 
Erzeugung gewisser Arten von Gütern ein Monopol begründet. Diese 
Unterscheidung beruht allerdings nicht auf scharf abgegrenzten Merkmalen, 
denn wie wir gegen das Ende vom 2. Kapitel dieses Buches gesehen, lassen 
sich keine unabänderlichen Kennzeichen angeben, woraufhin man eine Art von 
Gütern für wesentlich von einer andern verschieden erklären kann. Alle die 
verschiedenen Arten patentirter Taschenbleistifte können schwerlich als besondere 
Arten von Gütern aufgefaßt und die im Besitze eines Patentes für die He^ 
stellung solcher Bleistifte Befindlichen ebensowenig als Monopolinhaber be 
zeichnet werden. 
Ist ein Geschäftsgeheimniß von der Art, daß einige der in dem Unter 
nehmen Beschäftigten davon Kenntniß haben müssen, so wird ein Theil des 
dadurch erzielten Gewinnes dazu verwendet werden wüsten, denselben für ihre 
Verschwiegenheit höhere Löhne oder Gehälter zu zahlen. 
5. Das Zahlen von minder hohen Löhnen, als die meisten 
andern für den gleichen Markt Producirenden zahlen müssen, verursacht weitere 
Verschiedenheiten hinsichtlich der Gewinste der Einzelnen. Infolge mannig 
facher Ursachen zahlen gewisse Unternehmer auch heutzutage weniger als andere- 
In London z. B. zahlen die in der Stadt ansässigen Firmen für die Ber- 
Fertigung derselben Art von Bändern an Frauen grundverschiedene Löhne- 
Wird aber ein und derselbe Markt aus verschiedenen Ländern mit Vorrüthen 
versorgt, so ist es möglich, daß bezüglich der Löhne, welche von den tlnteu 
nehmern der einzelnen Gegenden bezahlt werden, die schreiendsten Contrast 
bestehen. So werden z. B. in Bombay für sämtliche Baumwollstoffe einer 
gewissen Qualität dieselben Preise gezahlt, obgleich der auf die Arbeitslôşş 
entfallende Theil der Productionskosten dieser Stoffe die größten Verschiedet 
heiten aufweist, je nachdem die Stoffe von den hoch entlohnten Arbeitern von 
Lancashire oder von den mit elenden Hungerlöhnen abgespeisten Eingeboren 
Indiens verfertigt wurden*. Oft kommt es auch vor, daß Löhne, die 
den Arbeiter niedrig sind, vom Standpunkte des Unternehmers nicht o 
solche gelten können, weil die Leistungen des Arbeiters ungenügend st""' 
1 In Manchester betrug der Lohn der Textilarbeiter um das Jahr 1892 für * 
Tag etwa 6 Shillinge, während der eingeborene Indier, soweit es sich um gewöhnn ^ 
Handarbeit handelte, in den Jahren 1890—1892 einen Taglohn von ca. 2 AnN^' 
d. h. von 2 / ie einer Rupie bezog. Da nun der Werth der Rupie, welche im Jahre 1 
noch für 2 Mark eingewechselt wurde, im April 1894 auf 1 Mark 28 Pfg. 8^" 
war, der Arbeiter aber keine entsprechende Lohnerhöhung erfahren hatte, so bezog 
selbe damals 16—24 Pfg. Taglohn, d. h. trotz der klimatischen Verhältnisse 3"^^ 
und der dortigen Lebensverhältnisse wahre Hungerlöhne (siehe M. Barbé, Un n° uV j5 
état social dans l’Inde, in ,La Réforme sociale' XXVII, 10 e livraison 
16 mai 1894], 760 ss.).
        <pb n="239" />
        5. Kap. Verschiedene Vortheile desselben Preises für versch. Personen. 209 
Ņôer auch das Umgekehrte kann stattfinden. Ueber die Löhne können wir uns 
o er erst im III. Buche eingehender verbreiten. 
6. Ein sehr zu beachtender Grund der hier in Frage stehenden Er 
scheinungen ist auch in der Verschiedenheit der Rentenbeträge zu 
^chen, welche die einzelnen Unternehmer entweder für die Benutzung bestimmter 
à Behufe der Production nothwendiger Objecte, also z. B. für diejenige 
^ņes Landgutes, eines Hauses, einer Maschine u. s. w. zu zahlen oder in 
_ e ft st It von Zins für die Ueberlaffung des nöthigen Geldkapitals zu leisten haben, 
ìn ^heil bgŗ Unternehmer, welche für den nämlichen Markt arbeiten, kann in 
ìkser Beziehung unter sehr günstigen Bedingungen produciren, während sich 
übrigen zu den drückendsten Auslagen genöthigt sehen. So hat man z. B. 
•I e Schwierigkeiten, welche den irischen Industriellen im Wettkampf mit den 
öb'Eischen erwachsen, wahrscheinlich nicht ohne Grund dem höhern Zinsfuß 
^gemessen, den die erstem zu zahlen haben. Und wie sollten gewisie Branchen 
^ österreichischen Industrie trotz der größern Billigkeit der in Böhmen und 
«Ulf ^ lìchen Arbeitslöhne mit den entsprechenden deutschen Industriezweigen 
demselben Markte concurriren können, solange sich der Zinsfuß der Geld- 
ôļîen in Oesterreich im Durchschnitt mindestens um ein Procent höher hält 
y m Deutschland, und solange die Besteuerung im erstem Reiche eine. 
eich drückendere bleibt, als es im Nachbarreiche der Fall ist? Wie 
^ņnen unter solchen Verhältnissen z. B. die mährischen und böhmischen Tuch- 
denjenigen des Aachener Jndustriebezirkes in der Levante die Spitze 
inb e f^ erner ìst die Grundrente in vielen Industriestädten so hoch, daß die 
bc&gt;s 9'ollen Etablissements eines nach dem andern in die Vorstädte oder auf 
nies ^ Erlegt werden, während der Mittelpunkt der Städte mehr und 
eŗt öon Kaufläden und Comptoirs eingenommen wird. Nichtsdestoweniger 
ienia ^ Unternehmer, die ihre Fabriken auf das Land verlegt, und die- 
lichx/"' î^klche die ihrigen noch immer in der Stadt haben, auf dem näm- 
b en b . rkte ganz die gleichen Preise gezahlt. Dieses Verhältniß zwischen 
leute, ^Ģedenen für denselben Markt arbeitenden Producenten und Kauf- 
Bej ^.àņdert sich indessen mit Veränderungen im Tauschwerthe des Geldes. 
şbrech0"'oo allgemeinen Entwerthung des Geldes, welche natürlich eine ent- 
Erhöhung der Preise zur Folge hat, gewinnt derjenige, welcher 
je ^lgenthum gepachtet oder gemiethet oder Geld geborgt hat, desto mehr, 
"sicher die Miethzinse und die Jnteressenzahlungen sind, welche er zu 
und auf je längere Zeit die betreffenden Verträge geschlossen sind. 
nQt Ürr* beC bCr Ģeldwerth steigt, also ein allgemeiner Preissturz eintritt, ist 
y Ñ^ade das Gegentheil der Fall. 
duct; besetz der zunehmenden Einträglichkeit der Pro- 
Dkvas"' ^ļso Thatsache, daß die vollkommener organisirte Production unter 
Ķàmpsk, Volkswirtschaftslehre. 14
        <pb n="240" />
        210 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
gewissen Umständen einen verhältnißmäßig Hähern Ertrag liefert (siehe 4. Kapitel 
des I. Buches), kann gleichfalls gewiffen Producenten, namentlich großen Fabri 
kanten, zu einem Vortheil verhelfen, dessen sich andere, namentlich kleinere 
Unternehmer, die ihre Waren auf denselben Markt liefern, nicht zu er 
freuen haben. 
8. Das Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit endlich hm 
für die verschiedenen, um einen und denselben Preis verkaufenden Producenten 
und Kaufleute derart bedeutende Unterschiede in den Gewinsten zur Folge, daß 
viele Schriftsteller darüber die andern Gründe solcher Unterschiede ganz ver 
gessen haben. Die Producenten, welche sich entweder infolge der Fruchtbar 
keit des Bodens oder wegen anderer günstigen Prodnctionsbedingnngen der 
besten Chancen zu erfreuen haben, machen im Vergleich zu den mit ihnen aus 
demselben Markte concurrirenden weniger begünstigten Unternehmern einen 
Mehrgewinn, welcher dem zwischen den beiderseitigen Productionsansgaben be 
stehenden Unterschiede gleichkommt. Namentlich auf dem Gebiete der land 
wirtschaftlichen Production sind diese Differenzen sehr beträchtlich, da die 
Getreide-, Vieh-, Butter-, Oel-, Gemüsemärkte u. s. w. mit den Erzeugnissen 
von Ländereien sehr verschiedener Güte und von Wirtschaften mit sehr ver 
schiedenen Productionsbedingungen beschickt werden. Wo ein Grundstück 
mehreren Culturarten verwendet werden kann, wird daher der Betreffende die 
jenige Fruchtgattung bauen oder die Fruchtfolge zur Anwendung bringen, 
welche ihm den größten Gewinn verspricht. Gewisse Ländereien sind aber nnr 
auf eine oder zwei Arten nutzbar zu machen. So können mit angemessenes 
Vortheil die Marschländereien in Indien nur zum Reisball, die auf den hoh^ 
Bergen und den felsigen Höhen Mittel- und Nordeuropas anzutreffenden f rllC ^ 
baren Stücke Landes nur als Wiesen- und Weideland, die steilen Abhang 
der Berge Nordeuropas nur zur Wald-, diejenigen Südenropas zum 
nur zur Weincultnr verwendet werden. 
Dasselbe gilt aber von dem Bergwerks- lind bein Fischereibetrieb. Dieselbe 
Marktpreise gewähren den Producenten sehr verschiedenen Gewinn, je nachd^ 
die betreffenden Bergwerke oder Gewässer leicht zugänglich, ergiebig u. s- ** 
sind. Die Beschaffenheit der Commnnicationsmittel ist besonders dann vo 
Wichtigkeit, wenn es sich um den Transport schwer wiegender, umfangreiche 
oder dem Verderben ausgesetzter Erzeugnisse handelt, und so bewirken denn ' 
deutende Umwälzungen im Gebiete des Communicationswesens für die 
schicker desselben Marktes auch sehr merkliche Aenderungen hinsichtlich 
Gewinste. . ģ 
Das Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit äußert übrigens seine ¿ ^ 
kungen nicht bloß ans die landwirtschaftlichen Betriebe. Es übt auch 
die aus der Industrie und dem Handel bezogenen Gewinste einen sehr 
aus 
be-
        <pb n="241" />
        14* 
5. Kap. Verschiedene Vortheile desselben Preises für versch. Personen. 211 
Nutenden Einfluß aus und hat vielfach die Folge, daß die einen aus dem 
uäinlichen Preise größere Vortheile ziehen als die andern. Günstig gelegene 
Rubriken und Verkaufsläden verschaffen ihren Eigenthümern größern Gewinst 
^ die andern. Die Verfügung über reichliche Wafferkräfte kann gleichfalls 
^oßen Vortheil bringen. Am häufigsten aber erwächst aus günstigen Trans- 
dortverhältniffen ein unverhältnißmäßig bedeutender Gewinn, gleichviel ob solche 
ästigen Verhältniffe sich auf die Herbeischaffung des Rohmaterials, die Ver 
ödung der fertiggestellten Produkte oder deren Unterbringung in Docks, 
Ogerhäusern u. s. w. erstrecken. In dieser Hinsicht kommen betreffs der Er- 
Ģebigkeit zwischen den verschiedenen industriellen und commerciellen Unter 
nehmungen nicht minder große Contraste vor wie zwischen den einzelnen Land 
gütern und Bergwerken. 
Nachdem wir die Thatsache, daß dieselben Marktpreise den einen Pro- 
Ncenten und Kaufleuten viel größern Gewinn bringen als den andern, zur 
enüge beleuchtet haben, muß noch auf einen andern wichtigen Punkt hin- 
î diesen werden. Es können nämlich diese besondern Gewinste, wie heutzu- 
Verhältnisse liegen, kapitalisirt und dadurch dauernd gemacht, d. h. 
Ş können verkauft oder vermiethet werden. Der besondere Nutzen, den der 
ì şiige Landwirt, Industrielle, Kaufmann u. s. w. bezogen, geht dadurch 
e &gt;nen andern über, der seinem Vorgänger dafür eine Rente oder eine 
^ņnne Geld zahlt, deren Interessen den letztern für die Ueberlaffung ent- 
J obigen. Ein beträchtlicher Theil des Reichthums der Hähern Klaffen rührt 
bem Verkaufe oder der Vermietung einträglicher Geschäfte her, wobei es 
ļxş/ì' ousmacht, ob diese Einträglichkeit Glücksumständen oder der Geschicklich- 
î'ì ' eigener angestrengter Thätigkeit oder rücksichtsloser Ausbeutung anderer, 
gdüer Geschicklichkeit oder derjenigen der Untergebenen zu danken ist. 
ş Natürlich läßt sich nicht eine jede der in diesem Kapitel besprochenen be- 
^ krn Gewinnarten mit derselben Leichtigkeit kapitalisiren wie gewisse andere. 
^ den Verkauf oder die Vermietung günstig gelegener Gründ 
end Geschäfte in den Städten und landwirtschaftlicher Realitäten be- 
^ cr » leicht bewerkstelligen läßt, ist in andern Fällen nur mit großen Schwierig- 
.^ŗchstìhrbar. Vortheile, wie sie auf persönlichen Eigenschaften und auf 
gleiä ļî^ķoîîen beruhen, können im allgemeinen nicht übertragen werden, wenn- 
bep N " Umstand, daß ein Geschäft einen bedeutenden Kundenkreis besitzt, 
Şŗkaufspreis vieler Unternehmen beeinflußt.
        <pb n="242" />
        212 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Sechstes Kapitel. 
Ter internationale Handelsverkehr. 
Die Erde ist in verschiedene Staatsgebiete von ungleichem Umfange ge 
theilt, deren Bewohner je eine Nation bilden und den Wunsch hegen oder 
wenigstens hegen sollten, daß ihr Land reich, stark bevölkert und mächtig stl 
und wohlgeordnete Verhältnisse aufweise. Ein wirksames Mittel zur Verwirk 
lichung dieses Wunsches ist in der Entwicklung der von Staat zu Staat be 
stehenden Handelsbeziehungen zu sehen. Der Güteraustausch zwischen den 
Bewohnern verschiedener Staatsgebiete ist von nicht geringerer, ja unter Um 
ständen sogar von noch größerer Bedeutung als der Binnenhandel. 
Zwischen dem internationalen und dem inländischen Handel besteht nun 
ein an Konsequenzen reicher Unterschied. Was den letzten: betrifft, so steu 
der durch denselben erzielte Reingewinn, wie er sich auch immer unter die 
verschiedenen Käufer und Verkäufer vertheilt, einen Gewinn für die Nailon 
als Ganzes dar. Dagegen kann der im internationalen Handel gemachte Rein 
gewinn zum Theil Ausländern zufallen, was auch in der Regel der Fall M 
wird; ja wenn wir die indirecten Folgen, die er mit sich bringt, in Betrach 
ziehen, kann er — wir werden uns davon überzeugen — der Gesamtheit d«. 
Nation sogar zum Schaden gereichen. So kann der Handelsverkehr mit dem 
Auslande einerseits einen viel größern Gewinn für die Nation zur Folge hab^ 
als der Binnenhandel, andererseits aber derselben auch keinen Gewinn, wen 
nicht gar Schaden bringen. Auch muß man im Auge behalten, daß die m tcl ' 
nationalen Handelsbeziehungen mit den politischen Verhältnissen in Zusamwel ^ 
hang stehen, und daß sich die Völker infolge dieser Handelsbeziehungen 9 e 9 cl J 
fettig kennen lernen; wie es denn bis zu einem gewissen Grade auch 
natürlich ist, daß im Gefolge der ausländischen Güter auch ausländische | 
schmacksrichtungen und Sitten, namentlich in den culturell minder hoch cn / 
wickelten Ländern ihren Einzug halten. So ist es denn unvermeidlich, bsl “' 
namentlich da, wo derartige Handelsbeziehungen einen großen Umfang ^ 
nehmen, das eine Land, sei es nun zu seinem Vortheil oder zu seinem Rşş 
theil, in eine enge Interessengemeinschaft mit dem andern tritt und nicht we) 
sich selbst genügt. „ 
Welche Vortheile zieht nun ein Land durch den Handelsverkehr mit ü 
Auslande? 1. Zunächst werden viele nützliche Dinge eingeführt, welche st« 
Bewohner anderweitig überhaupt nicht oder nur in geringer Menge ha 
verschaffen können. Es werden auf diese Weise z. B. dem deutschen 
tum Kaffee, Thee, Kakao, Gewürze, Südfrüchte, Baumwolle und viele an 
Naturproducte zugeführt, welche in Deutschland nicht gewonnen werden tow
        <pb n="243" />
        +*rrm . &gt; 
. A, tí. « . i 
21:; 
6. Kap. Der internationale Handelsverkehr. 
Und weiter auch solche Erzeugniffe geliefert, die sich zwar, wie das Gold und 
das Silber, im Lande vorfinden, aber nur in ganz ungenügender Menge vor 
handen sind. 
2. Sodann werden durch den Handel mit dem Auslande auch viele 
şalche Dinge eingeführt, deren Erzeugung zwar gleichfalls im Lande möglich 
'şi' aber nur mit größern nationalen Productionskosten als diejenigen der 
Gegenstände, die man als Aequivalent für die betreffenden Güter hingibt, falls 
''E aus dem Auslande importirt werden. So werden in England, Italien und 
Spanien Zucker und Nutzholz, in Deutschland Getreide, in England Felle und 
Şolle importirt, obgleich alle diese Gegenstände daselbst producirt werden können. 
Endlich wird durch den internationalen Handel in gewiffen Betriebs 
eigen eine größere Concentration von Arbeit und Eigenthum ermöglicht, so 
è şich die betreffende Nation in höherem Maße die Vortheile größerer Arbeits 
teilung, einer weiter gehenden Localisirung des Betriebes und einer weiter 
^geschrittenen Production im großen Maßstabe zu eigen machen kann (siehe 
^ 6. Kapitel des I. Buches). 
Ueber die beiden ersten dieser aus dem internationalen Handelsver- 
,.^ r erwachsenden Vortheile spricht sich A. Smith folgendermaßen aus. Die 
Erflüssigen Producte eines Landes müffen ins Ausland abgesetzt und 
^heim begehrte Gegenstände dafür eingetauscht werden. Geschieht das nicht, 
wird der Ueberschuß werthlos sein und bald nicht mehr producirt 
Erden. Die für den Export arbeitenden Productionszweige werden des- 
von den die betreffenden Erzeugniffe ausführenden Kaufleuten er- 
^îhigt. Eiņ Land kann nur durch den Export den Wohlstand erreichen, zu 
rick ^ ^ņtwicklung es die natürlichen Hilfsquellen besitzt 1 . Das ist unbedingt 
îwtig. es für die englischen Baumwoll- und Eisenindustriellen keine 
^Minier außerhalb des britischen Reiches gäbe, so wäre der Reichthum und 
E Bevölkerungszahl des letztern sicher weit geringer. 
Bļan begreift demnach sehr wohl, daß alle handeltreibenden Nationen 
Lenwärtig so große Anstrengungen machen, um den Export zu heben, und 
dehì^î ^strebt sind, Kolonien zu erwerben, um deren Bewohner als Ab- 
die Jndustrieproducte des Mutterlandes zu erhalten. Dabei darf 
wie/ņ aus den Augen gelaffen werden, daß der internationale Handel, 
st/à gesagt, auch üble Folgen haben und zur Production von Gegen- 
îein Cn Bregen kann, deren Erzeugung für das Land im ganzen von 
grölT Urtheil ist, weil die Production anderer Güter an Stelle der mit 
bttn U Ķosten erzeugten Exportartikel den Unternehmern größern Gewinn 
gen oder — „„p das kommt häufiger vor — die Consumenten mit 
^ìehe Wealth of nations, book 2, ch. 5.
        <pb n="244" />
        214 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Waren versorgen würde, die billiger und besser als die vom Auslande be 
zogenen wären. 
Die durch den internationalen Handel erzielten Gewinne fallen ver 
schiedenen Bevölkerungskreisen zu. Tie Art und Weise ihrer Vertheilung ist 
sehr verwickelt, und es läßt sich die Frage, wie viele Gruppen des Volkes a» 
diesen Vortheilen theilhaben, nicht mit Bestimmtheit beantworten. Es kommt 
viel darauf an, ob freier Mitbewerb oder Monopole, durch freies Ueberein- 
kommen geregelte oder gesetzlich festgesetzte Preise bestehen. Im allgemeinen 
kann man nur sagen, das; die Consumenten der importirten Waren und die 
Producenten der exportirten Gegenstände sowie die Kaufleute und Transpor 
teure aus dem Handel mit dem Auslande besondere Vortheile ziehen. Wirft 
inan einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung dieser Verhältniffe, so wird 
man gewahr, daß einer der größten der von einer Nation aus dem inter 
nationalen Handel gezogenen Vortheile darin zu suchen ist, daß sich eine 
Klasse energischer, umsichtiger Kaufleute heranbildete, welche zu Reichthum und 
Einfluß gelangte. Die Geschichte der Republiken Venedig, Genua und Pif"? 
der Hansastädte sowie der reichen Handelsstädte des flandrischen Mittelalters 
itnb die mächtige Entfaltung des holländischen und englischen Handels liefern 
in dieser Hinsicht Beispiele in Hülle und Füllet Hingegen muß jeder Ver 
such, den Gewinn, welchen die Gesamtheit der Einwohner eines Landes ^ 
dem Handel mit dem Auslande zieht, genau berechnen zu wollen, als aussicht- 
los bezeichnet werden. Dieser Gewinn hängt zum großen Theile von ^ 
Produktionskosten ab; letztere lassen sich aber, wie wir gesehen haben, nicht aus 
Heller und Pfennig berechnen, um gar nicht davon zu reden, wie sich infolge de 
1 Diese Entwicklung intellectueller und moralischer Eigenschaften, welche sich * 
so manchen Handelsstaaten vollzogen hat, muß eifrigster Beachtung gewürdigt werde"- 
Man vergegenwärtige sich z. B., daß sich in Venedig infolge der überseeischen Unter' 
nehmungen, welche die Ausbreitung und die Sicherung der Handelsbeziehungen in &amp; 
Levante zum Zwecke hatten, eine staatskluge und kriegerische Aristokratie von 
Tapferkeit bildete und bis gegen das Ende der Republik tüchtig und thatkräftig erhşş 
Roch das 17. Jahrhundert war Zeuge der Heldenthaten, welche venetianische Rob^ 
während des fast zwanzigjährigen Kampfes vollbrachten, den ihre Vaterstadt »m 
Insel Kreta mit den Türken führte. So hatte die Handelspolitik eine mindestens 500 3^ 
(1200 bis 1700) währende Entfaltung kriegerischer Tüchtigkeit und politischen 
sinns gezeitigt, mit welchen eine großartige Begünstigung der schönen Künste Hand 
Hand ging. Aehnliche Beispiele liefern auch die portugiesische und die Hollands 
Geschichte, wenn auch die Blüthe dieser Länder von kürzerer Dauer war. Der Krieg 
rühm Englands hingegen ist ältern Datums als die großartige HandelsentwickM^ 
dieses Landes. Die Entfaltung politischer Weisheit und Consequenz fällt aber 0 etö ^ 
in das 18. Jahrhundert, also mit dem Beginn des höchsten Handelsflors zusann"^ 
Auf den unter Umständen dem Frieden günstigen Einfluß des Welthandels ist 
3. Kapitel dieses Buches hingewiesen worden.
        <pb n="245" />
        6. Kap. Der internationale Handelsverkehr. 
215 
Möglichkeit, daß der internationale Handel zu übel geleiteter Consnmtion führt 
oder umgekehrt auch eine Verminderung derselben nach sich zieht, noch weitere 
Ñomplicationen ergeben, welche die genaue Ermittlung des Maßes der heil 
samen Folgen, die der Auslandshandel mit sich bringt, unmöglich machen. 
Ebenso läßt sich der Antheil, welchen eine jede der beim internationalen Handel 
^heiligten Nationen im Verhältniß zu den übrigen daraus zieht, nur ganz 
^bestimmt berechnen. Stehen sich einerseits scharfsinnige und thätige, auf 
Gewinn erpichte Kaufleute aus einer civilisirten Nation, auf der andern Seite 
Landleute, Jäger und Gewerbsleute ohne geeignete Organisation gegenüber, 
şo fällt der Löwenantheil am Gewinne den erstern zu. Das ist z. B. bei 
Handel der Europäer mit den Eingebornen Afrikas häufig genug der 
'^ll. Wo sich aber hoch entwickelte Nationen gegenüberstehen, wenn Engländer, 
putsche, Belgier, Franzosen, Holländer und Nordamerikaner miteinander in 
Handelsbeziehungen treten, läßt es sich schwer nachweisen, wer im einzelnen 
Şalle den größern Gewinn macht, und ist dies in den meisten Fällen über- 
^oupt nicht möglich. Unter gewissen Umständen tritt es allerdings klar zu 
wer am meisten profitirt, und zwar dann, wenn eine außergewöhn- 
^ Nachfrage nach gewissen Gegenständen herrscht, wie das beim Aus- 
^uch des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten vorkam, als gewisse 
'^Negsbedürfniffe beschafft werden mußten, oder umgekehrt, wenn ein über 
mäßig großes Angebot zum Export bestimmter Güter stattfindet. Im erstern 
wll werden die Völker, welche Vorräthe zu liefern vermögen, im letztem die 
Abnehmer auftretenden Nationen im entschiedenen Vortheile sein. Be 
ters klar tritt die Thatsache, daß sich eine Nation einer andern gegenüber 
uu Vortheil befindet, zu Tage, wo factische Monopole bestehen. Wenn eine 
A von Gütern nur in einein einzigen Lande erzeugt wird, so kann dieses 
on den ausländischen Consúmente» sogar eine Steuer in Gestalt von Aus 
fuhrzöllen erheben. Daß ihm in der Regel auch der größere Theil des ge 
kochten Gewinnes zufällt, ist ganz selbstverständlich. 
r Aus dem soeben Gesagten ergibt sich die Schlußfolgerung, daß es nur 
.ochst selten vorkommen wird, daß der in Geld ausgedrückte Gesamtpreis der 
Abortirteli Güter demjenigen der ausgeführten gleichkommt. Eher könnte 
oņ geneigt sein anzunehmen, daß die Preise des einen Jahres denen de? 
jst ^ņben Jahres bis zu einem gewissen Grade gleich wären. Aber auch das 
ņîcht der Fall; es finden vielmehr von Jahr zu Jahr bedeutende ^chwan- 
ņ^en statt. Die Ursachen derselben sind hauptsächlich die folgenden: 
¡i 1 - Die Anlehen, welche Einzelne, Korporationen oder die Regierungen 
Auslande machen. In solchen Fällen geht das dargeliehene Kapital außer 
es. ist also zu den exportirten Gütern zu rechnen, während die gezahlten 
E^kssen zum Import zu rechnen sind.
        <pb n="246" />
        216 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
2. Die Geldsendungen an Leute, die auf Reisen sind oder sich im Aus 
lande aufhalten. In solchen Füllen findet eine Ausfuhr in die Länder statt, 
in welchen die Betreffenden domiciliren, reisen oder stationirt sind, ohne daß 
derselben eine entsprechende Einfuhr gegenüberstünde. Hierher gehören auch die 
ins Ausland gehenden Sendungen von Geldbeträgen und Gegeitständen ver 
schiedener Art, die durch Wohlthätigkeitssammlungen aufgebracht sind. Die 
selben fallen freilich bei weitem nicht so schwer ins Gewicht als die Summen, 
welche aus den Erträgnissen von inländischen Vermögensanlagen an die im 
Auslande domicilirenden oder reisenden Eigenthümer abgeliefert werden. Letz- 
tere erreichen oft eine beträchtliche Höhe und entziehen der Heimat bedeutende 
Hilfsquellen. Man bedenke nur, wie sehr Irland durch den Umstand ge 
schädigt wird, daß seine großen Grundbesitzer so vielfach in England leben, 
und welch große Summen in Paris von daselbst domicilirenden Amerikanern, 
Spaniern, Russen, Rumänen und sonstigen Ausländern ausgegeben werden- 
Auch die Beträge, welche an Ausländer, die in Italien und in der Schweiz 
reisen, gesendet zu werden pflegen, sind bedeutend genug. 
3. Die von unterworfenen Gegenden entrichteten Tributzahlungen. Die 
selben werden in der Jetztzeit oftmals in der Gestalt eingetrieben, daß man 
Steuern erhebt, aus deren Ertrag die in dem Zahlungspflichtigen Lande unter 
haltenen Beamten und Truppen des tributberechtigten Staates unterhalten 
werden. Solche Steuern tragen entschieden den Charakter des Tributes an 
sich, dein: die den Interessen des Mutterlandes dienenden Beamten und Miü- 
türpersonen brauchen alls diese Weise nicht von dem letztern unterhalten ZN 
werden und geben natürlich ihr Geld zum Theil in der Heimat aus, woselbst 
sie auch ihre Pensionen zu verzehren pflegen. Die Tributsummen, soweit ^ 
in das herrschende Land abgeführt werden, tragen gleichfalls den Charakter 
eines Imports an sich, dem keine Ausfuhr entspricht. Das Gleiche gilt von 
den Kriegsentschädigungen, welche der unterliegende Theil zu zahlen ver 
pflichtet ist. 
4. Die Commissions- und Maklergebühren, Frachtbeträge, Lotsengelder- 
Versicherungskosten und andere derartige Leistlingen und Aufwendungen, welche 
von den Bewohnern eines Landes zu Gunsten derjenigen eines andern 
Entschädigungen für erwiesene conlmercielle Diellste gemacht werden müsse"' 
Auch derartige Zahlungen gestalten sich zu einer Einfuhr in das betreffend^ 
Land, welcher keine Ausfuhr gegenübersteht. 
In der Jetztzeit steht England als das klassische Beispiel eines Landes 
da, welches einen sehr bedeutenden derartigen Importüberschuß zu verzeichne" 
hat, der auf das Zuströmen sehr beträchtlicher Schuldzinsenbeträge, Tribute 
und Zahlungen für commercielle Dienstleistungen zurückzuführen ist. Dagşş" 
gehen allerdings auch sehr bedeutende Summen aus England ins Ausla" '
        <pb n="247" />
        6. Kap. Der internationale Handelsverkehr. 
217 
ņämlich solche, die an englische Reisende, Matrosen u. s. w. gesendet werden, 
ìeselben werden jedoch vielfach durch diejenigen ausgewogen, welche von Aus- 
^ņdern, die in England leben, oder von Engländern bezogen werden, die 
Me Besitzungen in den englischen Kolonien, in Irland oder in Schottland haben. 
Dagegen gewährt das gegenwärtige Indien das Schauspiel eines Landes, 
Elches in Gestalt von Schuldzinsen, Tributen und Zahlungen für geleistete 
C0ltl mercielle Dienste ganz gewaltige Summen zu exportiren hat. 
Was die Berechnung des Imports und des Exports eines Landes an- 
^ņgt, so können die Ausweise der Zollbehörden nicht ohne weiteres als be- 
. biskräftig angesehen werden. In gewissen Ländern wirken dieselben sogar 
^ hohem Grade irreführend. Sind die Zollsätze hoch, so kommen häufige 
^şchungen der Behörden durch falsche Angaben über die Menge und den 
erth der eingeführten Waren vor; besteht hingegen für gewisse Gegenstände 
^Ejreiheit, so ist sehr zu fürchten, daß die Angaben über den Umfang der 
feit ^ und Einfuhr ungenau ausfallen, weil man der Sache keine Wichtig- 
^0 öbimißt. Und wie groß ist erst die Menge der eingeschmuggelten Waren! 
Müssen denn alle Angaben über den internationalen Handel mit der 
Oßlen Vorsicht aufgenommen werden. 
» Ņuch die größere oder geringere Häufigkeit der Bankrotte übt ihre Wir- 
tr şsģbņ âuf die Ausfuhr und die Einfuhr aus. Wenn die Gesetze des be- 
ş^stenden Landes in dieser Hinsicht milde sind, so wird eine gewisse Menge 
Ņer Güter eingeführt werden, für die vermuthlich niemals Zahlung er- 
A ģ/ņ îuird. Auch die Richt-Anerkennung gewisser Schuldverpflichtungen und 
. bhen von seiten stark belasteter Gemeinden, Provinzen und Staaten kann 
Zufluß auf das gegenseitige Verhältniß von Einfuhr und Ausfuhr üben. 
ļàht sich denn nur schwer ein Urtheil darüber abgeben, ob der Gesamt- 
jh ? der Einfuhr eines Landes demjenigen der Ausfuhr nahezu gleichkommt, 
übertrifft oder unter ihm bleibt. 
lheil msln şiâl über die durch den internationalen Handel gewährten Vor- 
^ t(ļ C ì^ld Nachtheile klar geworden, so kann man der Beantwortung der 
ài^ ņàher treten, ob das Protectivsystem demjenigen des Freihandels Vor 
sätze ņ şoi oder nicht. In dieser Hinsicht lassen sich gewisse allgemeine (%runb= 
sicht ^ìîşşiollen, welche auf die Berhältnisse der einzelnen Staaten unter Berück- 
l 9urtg ber localen Umstände anzuwenden sind. 
^Hct Unter Protectivsystem verstehen wir die Vortheile, welche den hei- 
Äoll^ņ Producenten gegenüber den fremden entweder durch Auflegung von 
den 0U ^ bie eingeführten Waren oder durch Gewährung von Prämien über 
schoi^^blsgewinn der Unternehmer hinaus zugewendet werden. Dasselbe er- 
hoitņ ss b "ŗchous "ìcht unter allen Umständen, sondern nur unter gewissen Ber- 
Ü&gt;bu gerechtfertigt, und zwar aus folgenden Gründen:
        <pb n="248" />
        218 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
1. Wenn sich in einem Lande gewisse Productionszweige, für welche 
dasselbe die natürlichen Existenzbedingungen besitzt, nicht vorfinden, wenn z. -- 
trotz reicher Woll- und Banmwollvorräthe keine Stoffe aus denselben her 
gestellt werden, sondern der Bedarf der Bevölkerung durch die Einfuhr solcher 
Waren von auswärts befriedigt werden muß, wird die Festsetzung eines Zolles, 
welcher die ausländischen Erzeugnisse vertheuert, die Verfertigung von Gütern 
der betreffenden Art im Jnlande, also die Nutzbarmachung der productiven 
Kräfte des letztern zur Folge haben. Es ist nun aber in Betracht zu ziehen, 
daß die Entwicklung dieser Industrien die Production derjenigen Gegenstände, 
durch deren Export die Mittel zur Bezahlung der bisher importirten Stoffe 
aufgebracht wurden, ipso facto einschränkt, daß also z. B. weniger Eier, 
Butter oder Mastvieh erzeugt wird. Demnach erweist sich die Einführung 
neuer Productionszweige nur dann als Vortheilhaft, wenn dieselben, nachdem 
die ersten Schwierigkeiten überwunden, die Arbeiter geschult, die nöthigen 
Handelsbeziehungen angeknüpft, die Etabliffements an den gehörigen, die gü"- 
stigsten Chancen des Erfolgs aufweisenden Punkten des Landes errichtet und in 
dein Maße erweitert worden sind, daß die Vortheile der vollständigen Arbeit«- 
theilung und -Vereinigung sowie des Gesetzes der zunehmenden Einträglich^ 
zu ungeschmälerter Wirksamkeit gelangeil, einen hohen Reingewinn abwerfen- 
Bringen dann, nach Erfüllung aller der eben genannten Bedingungen ^ 
Erfolgs, die neuen Industrien einen größern Gewinn, als der durch ^ 
Einschränkung der von alters her bestehenden Productionszweige verursacht 
Verlust war, so erweist sich die staatlich gewährte Protectioii als gerecht 
fertigt. Was aber die durch diese Entwicklung der neuen Unternehmung ' 
arten herbeigeführte Einschränkung gewisser liationaler Productionszweige an 
langt, so muß darauf hingewiesen werden, daß nur die unter ungünstig^ 
Bedingungen producirenden Betriebe zu Grunde geheii. Auch hat man şi 
gegenwärtig zu halten, daß das Entsteheii neuer, vortheilhafterer Industrie 
im Lande sowohl die Einwanderung Fremder herbeiführen als auch die Äns- 
wanderung Einheimischer verhindern wird, weil sich infolge desselben für ^ 
größere Anzahl von Menschen lohnende Beschäftigung findet, bezw. die 
sichten auf sichern Absatz ihrer Erzeugnisse sich verbessern. So brauchen d&gt; 
alten Productionszweige keine oder nur eine geringe Einschränkung zu erfahr^ 
während die neuen Unternehmungen denjenigen, welche sonst in der Hei^ 
keine Arbeit gefunden hätten, Beschäftigung gewähren. 
Aus verschiedenen Beispielen läßt sich der unwiderlegliche Beweis i ^ 
die Thatsachen erbringen, daß die Einführung neuer Industriezweige ^ 
Productionsarten bezw. deren Sicherung durch Schutzzölle zum AufschwU" 
der productiven Kräfte und des Reichthums der betreffenden Länder mäch 
beiträgt. Man bedenke nur, was es für England zu bedeuten hatte, als ^
        <pb n="249" />
        6. Kap. Ter internationale Handelsverkehr. 
219 
Un 14. Jahrhundert die Tuchfabrikation aus Flandern eingeführt wurde, 
àd wer wollte läugnen, daß für Frankreich die im 17. Jahrhundert durch 
Volbert erfolgte Einbürgerung der Spitzen- und der Spiegelfabrikation sowie 
anderer Luxusindustrien und der mächtige Schutz, welchen derselbe Staats 
mann den nationalen Seidenmanufacturen angedeihen ließ, vom größten Vor 
teil gewesen ist? Der natürliche Geschmack der französischen Producenten 
und die günstigen Productionsbedingungen, welche das Land bot, sicherten den 
^uxuserzeugniffen dieses Landes im Auslande reichlichen Absatz, obgleich es 
şich selbst gegen diejenigen des Auslandes durch hohe Schutzzölle abschloß, 
sehnlich verhielt es sich auch mit dem Schutze, welchen Kurfürst Friedrich 
Ņ^'ļhelm I. von Brandenburg und König Friedrich II. von Preußen den in 
en aufstrebenden preußischen Staat eingeführten Productionszweigen gewährten, 
enn auch gewisse Bestrebungen des letzter» Monarchen, wie seine Versuche, 
'e Seidenraupenzucht in seinen Staaten einzubürgern, scheitern mußten, so 
^u ten doch andere Begünstigungen, z. B. jene, die er den Unternehmungen 
. er aus Frankreich vertriebenen calvinistischen Industriellen gewährte, und jene 
ìņ Bezug auf die Cultivirung der Kartoffeln bessere Erfolge. 
Wenn ein in einem Staate vorhandener, dem allgemeinen Besten 
ìUlich förderlicher Productionszweig durch die Einfuhr aus dem Auslande 
kr Gefahr des Ruins ausgesetzt ist, so hat derselbe Anspruch auf Schutz von 
^en der öffentlichen Gewalt. In dreierlei Fällen kann eine derartige Noth- 
Müdigkeit eintreten. Zunächst ist hier die übel geleitete Consumtion zu nennen, 
ou welcher im I. Buche die Rede war. Es kommt vor, daß gute ein- 
ŞìMische Waren in bedeutendem Umfange durch schlechte ausländische er- 
^ ļ werden, weil viele Leute billige, äußerlich gefällige Gegenstände soliden 
kg wahrhaft nützlichen Erzeugnissen vorziehen. Infolge solcher Erscheinungen 
^ n şich der Export gewisser Waren steigern, mittelst deren Ertrag die minder- 
fûr'^ìģen ausländischen Erzeugnisse bezahlt werden. Das ist aber kein Ersatz 
ga en durch die mißleitete Consumtion angerichteten Schaden. Sodann ist 
à^õ^iich, daß nur vorübergehende besondere Vortheile, deren sich ein 
silļ ^ņd bei der Production gewisser Güter erfreut, einen an und für 
lebenskräftigen inländischen Productionszweig zu vernichten oder ernstlich 
La d^^den drohen, ohne daß daran zu denken wäre, daß das betreffende 
^ ņ die dauernde Versorgung mit diesen Erzeugnissen übernehmen könnte, 
aus ^übergehende Charakter der erwähnten günstigen Verhältnisse läßt das 
schlossen erscheinen. Wenn man die einheimische Production unter solchen 
wird Nutzlos läßt und dadurch den Verfall derselben herbeiführt, so 
Wied e§ ""^wendig, sobald die außerordentlichen Verhältnisse des Auslands 
einem ÜU ^ örcn ' die inzwischen eingegangenen heimischen Unternehmungen mit 
1 Ņufwande, welcher den aus dem Import billiger Erzeugnisse herrührenden
        <pb n="250" />
        220 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Gewinn unter Umstünden weit überragt, wieder ins Leben zu rufen. 
behaupten manche, daß die Weizencultur Westeuropas durch den Import aus 
den westlichen Gebieten Amerikas und Argentiniens, wo noch der Raubbau 
herrscht, schwer geschädigt werde, und daß spater, wenn es in diesen Ländern 
einmal mit dem Raubban zu Ende gehen werde, der Wiederbeginn des Weizen- 
baues in den betreffenden europäischen Gegenden so große Kosten verursachen 
würde, daß sie den für die Nation aus den vorübergehend niedrigen Korn- 
preisen erzielten Nutzen mehr denn aufwiegen würden. Mag dem nun sein, 
wie ihm wolle, auf jeden Fall werden hierdurch die Einflüsse der besonder- 
günstigen Productionsverhältnisse gewisser Gegenden auf die Zustände anderer 
Länder trefflich illustrirt. Endlich kann sich aber auch ein Import von 9 fs 
wissen Artikeln entwickeln, durch welchen ohne die Borkehr staatlicher Schuß' 
maßregeln eine im Jnlande blühende Industrie oder ein sonstiger Betriebs 
zweig für immer vernichtet werden würde, da die Productionsbedingungen bc- 
importirenden Landes dauernd günstigere sind. In solchen Fällen ist die 
staatliche Protection dann angezeigt, wenn kein für die öffentliche Wohlfahrt 
gleich vortheilhafter Productionszweig an die Stelle des durch den Import 
bedrohten gesetzt werden kann. So ist es z. B. gerechtfertigt, daß die Re 
gierungen von Oesterreich und Frankreich die Weinproduction durch Schuß- 
zölle schirmen, da der dem Weinbau dienende Grllnd und Boden bei ander- 
weitiger Verwendung nicht den entsprechenden Ertrag liefern könnte, und da 
es nicht wahrscheinlich ist, daß infolge der durch den Genuß der billigern att^ 
ländischen Weine erzielten Ersparungen und mit Hilfe der verfügbar werdenden 
Arbeitskräfte in Frankreich an die Stelle der Production der minderwerthigew 
durch die italienische und spanische Concurrenz bedrohten Weinsorten, wie M 
die französischen Producenten zur Mischung mit edlern Sorten verwenden, 
neue, in gleichem Grade einträgliche Productionszweige treten würden. 
3. Die auf die nationale Sicherheit zu nehmenden Rücksichten können 
es nothwendig machen, daß alle Kriegsbedürfnisse im Lande erzeugt werden, 
und daß man Vorkehrungen trifft, damit nicht im Kriegsfälle eine feindliche 
Macht den Bezug der Nahrungsinittel und der sonstigen nothwendigen 
stände des nationalen Consums abzuschneiden vermöge. Eine weitere Maß' 
regel zu Gunsten der Größe und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit einer 
Nation besteht in der Gewährung von Prämien an die Schiffsbauer und # 
dem Verbote, daß sich andere als einheimische Schiffe an der Ein- und 2lU ' 
fuhr der verschiedenen Produkte betheiligcn. Man schreitet zu solchen Maß' 
regeln, um die Zahl der Schiffe und der Seeleute des eigenen Landes i 11 
vermehren. Derartige Schiffahrtsgesetze und überhaupt alle derartigen, ^ 
nationale Unabhängigkeit im Auge habenden Gesetze können natürlich nur da^ 
von Erfolg begleitet sein, wenn die andern Staaten nicht in der Lage şiu '
        <pb n="251" />
        6. Kap. Der internationale Handelsverkehr. 
221 
betreffenden Lande durch die gleichen oder ähnliche Maßregeln größere 
Nachtheile zuzufügen, als ihm erwachsen wären, wenn man in dieser Hinsicht 
^lles beim alten gelaffen hätte. 
4. Die sociale Harmonie zwischen den verschiedenen Volksklaffen ist von un 
srem Werthe. Eine Beeinträchtigung derselben führt außer andern schäd- 
'chen Folgen auch zu mehr oder minder großer Verminderung des nationalen 
Wohlstandes. Um nun Veränderungen in der nationalen Production und im 
Zusammenhange damit auch Schädigungen des socialen Friedens hintanzuhalten, 
edarf es aber unter gewissen Umständen der Protectivgesetze. Besonders sind 
' àndige und gesicherte Absatzverhältniffe erforderlich, wenn von einer ge- 
Şîgneten Organisation der verschiedenen Productionszweige und somit auch 
şON einer einigermaßen gesicherten Lage der ärmern Volksklaffen die Rede sein 
g und so rechtfertigt sich denn eine verständige Protectivzollpolitik auch durch 
Schichten der letztern Art. Die durch den Ausschluß gewisser ausländischer 
uter herbeigeführten Schädigungen von Consumenten werden sicherlich durch 
urtheile höherer Art, durch ständige Beziehungen zwischen den verschiedenen 
uļksklaffen und wechselseitiges Wohlwollen ausgewogen, 
bös -^îņ derartiges sociales Schntzzollsystem sollte aber auch auf die Ver- 
h îņîşse des Auslandes sein Augenmerk richten und dem Import von Waren, 
eten spottbillige Herstellung nur durch Zahlung von Hungerlöhnen ermöglicht 
mittelst Zollerhöhungen ein Ziel setzen. 
i ^eberall, wo man keinen von diesen vier die Anwendung des Protectiv- 
rechtfertigenden Gründen geltend machen kann, muß das System der 
geschränkten Freiheit der Einfuhr wie der Ausfuhr zur Anwendung kommen, 
gģļîch auch, daß zwei oder drei Betriebszweige zu schützen sind, die andern 
bu f? en ou f Schutz keinen Anspruch haben; wenn ein Staat nur bestimmte Pro- 
c schützt, so darf gegen ihn noch lange nicht ohne weiteres der Vorwurf erhoben 
kn, daß er halbe Maßregeln ergreife und eine schwankende Politik befolge. 
&gt;vie 'st es einleuchtend, daß kleine Staaten, namentlich solche, in welchen, 
berb ^ Dänemark und den Niederlanden, eine große Einförmigkeit der Boden- 
köp ^ņìşşe besteht, nicht leicht eine Schutzzollpolitik anwenden können. Das 
ein^ ^ ņur dann, wenn sie einen Zollverein untereinander begründen, wie 
î&gt;Nm Anfangs dieses Jahrhunderts 1 von Preußen begründet und dann 
'"ehr fortentwickelt wurde, bis er allmählich die sämtlichen deutschen 
-^ņ^nnd Mittelstaaten zu einer gemeinschaftlichen Zollgesetzgebung und einem 
hatten' i?" ersten Verträge — der zuerst abgeschlossene datirt vom Jahre 1819 — 
Gebiet .?. Beseitigung der Uebelstände zum Gegenstand, unter denen Staaten oder 
rheiņis^Şrle derselben litten, welche, wie Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, das west- 
Hessen-Homburg u. s. w., Enclaven des preußischen Staates bildeten und 
» îch wehr ein selbständiges Zollgebiet bilden konnten.
        <pb n="252" />
        222 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
einheitlichen Zollgebiete, innerhalb dessen es keine Mauthschranken gab, ver 
einigte. Je weiter sich das unter einer und derselben Zollverwaltung stehende 
Gebiet erstreckt, desto weniger kostspielig gestaltet sich die Einhebung der Zölle, 
da die Grenzen der Staaten infolge der historischen Entwicklung der einzelnen 
Länder sehr unregelmäßig zu sein und allerlei Biegungen zu machen Pflegen. Die 
Leitung eines größern Zollgebietes, wie es durch die Zusammenfassung mehrerer 
Staaten entsteht, hat sich ja natürlich nur mit der Bewachung der Grenzen zu 
befassen, welche den außer der Bereinigung stehenden Staaten zugekehrt sind- 
So leicht es nun aber auch ist, die Gründe anzugeben, welche die An 
wendung von Protectivmaßregeln rechtfertigen, so schwierig ist oft die Beant- 
Wortung der Frage, ob die Verhältnisse in diesem oder jenem Falle so liegen, 
daß man diese Gründe als vorhanden annehmen könne. Kommt es doch dabei 
auf so vielerlei an, und sind doch nicht allein die Naturverhältnisse des Lande», 
sondern auch die moralischen Eigenschaften seiner Bewohner, ihre natür 
lichen Fähigkeiten und der bereits erreichte Grad der Civilisation in Betrat 
zu ziehen, wenn anders man eine richtige Entscheidung treffen will. Die große 
Verbreitung, welche die unbedingte Freihandelstheorie während unseres Iê 
Hunderts gefunden hat, erklärt sich zum Theil daraus, daß man sich durch dev 
Reichthum und den gewaltigen industriellen Aufschwung Englands sowie dev 
Rang, welchen dasselbe unter den handeltreibenden Nationen einnahm, g^ 
und gar blenden ließ, ohne zu bedenken, daß die Ursachen, in welchen die" 
günstigen Verhältnisse wurzeln, durchaus nicht überall vorhanden sind i . 
Weitere Probleme des internationalen Handels, wie die Beantwortung 
der Frage, auf welche Gründe die Handelskrisen zurückzuführen sind, werden 
besser an anderer Stelle behandelt. 
' Als der erfolgreichste Vorkämpfer der Freihandelsströmung hat Adam SmU 
zu gelten, der in England, wo dieselbe im Cobdenclub einen einflußreichen 
Punkt besitzt, und anderswo zahlreiche und berühmte Nachfolger gefunden hat. Uss 
diesen letzter« seien nur Richard Cobden und Frédéric Bastiat (Harmon^ 
économiques. Paris 1850) genannt. Ihnen stehen die Theoretiker des Schutzs 
systems schroff gegenüber. Das letztere war im 17. und 18. Jahrhundert das fast au 
schließlich herrschende System und fand auch während der Zeit, in welcher die 
A. Smith und seinen Theorien fußende Literatur in der größten Blüthe stand, nach w 
vor seine theoretischen Vertreter, ja sogar so bedeutende Anwälte, wie Ganilh (Théo j 
de l’économie politique. Paris 1822) und Friedrich List (Nationales System 
politischen Oekonomie. Leipzig 1842). Im Geiste dieser Theoretiker sind alle die 3" 
reichen Werke über Freihandel und Schutzzoll verfaßt, welche meist die Beleuchtung; 
concreten Verhältnisse und der momentan aus der Tagesordnung stehenden haşş 
Politischen Fragen zum Gegenstand haben. Ueber die gegenwärtige handelSpolüN 
Situation Europas gibt ein Aufsatz von W. Z. Ripley (The commercial situa ' 
of Europe) in der .Political Science Quarterly 1 (tom. VII, p. 2 [New York 1 
688—655) einen Ueberblick.
        <pb n="253" />
        7. Kap. Das Geld. 
223 
Siebentes Kapitel. 
Das Geld. 
Auf dem Wege des Tausches im eigentlichen Sinne des Wortes, d. h. 
ìîrch die Hingabe eines Gutes gegen ein anderes, ohne daß dieselbe durch 
le Verwendung eines dritten Gutes vermittelt wird, kommt man nicht weit, 
ìņ nennenswerther Güteraustausch kann auf diesem Wege nicht stattfinden. 
ist schwierig, jemanden zu finden, der gerade Ueberfluß an denjenigen 
ìîtern hat, welche man benöthigt, und zugleich der Gegenstände bedarf, welche 
selbst besitzt, ohne sie zu eigenem Gebrauch nothwendig zu haben. Ter 
/ìusch tüirb aber noch schwieriger, wenn es sich um Gegenstände handelt, 
à Pferd, ein Wagen, eine Schmucksache u. s. w., nicht theilbar 
' ober um solche, welche, wie die Eier oder das Obst, nicht lange auf 
bahrt werden können. Eier z. B. werden in Fäulniß übergehen, bevor 
ivnnt^o ^ davon gesammelt hat, daß man dafür einen Wagen einhandeln 
Und Şost demnach ein Güteraustausch in größerem Maße ermöglicht werden 
sck ' ^besondere ein Markt, wie wir ihn im 2. Kapitel dieses Buches be- 
. ^îoben haben, stattfinden, so muß man sich über ein Tauschmittel, d. h. über 
sá ^ arc verständigen, welche jedermann gern annimmt, und welche eben- 
% ohne Verlust theilbar als dauerhaft ist, also Eigenschaften besitzt, wie 
ne r. m »... . «... - , r ™ . r ï. rrt • c 
i- B. Stücke Kupfer auszuweisen haben. Man kann seine Eier in der 
sii R l1 ° n bìnem Dutzend oder von einem halben Dutzend, wie sie gerade ver- 
lekt gegen Kupfer eintauschen, und wenn man dann genug von diesem 
^/ rn beisammen hat, für dasselbe den Wagen, deffen man bedarf, ohne 
Gierigkeit an sich bringen. Das Kupfer aber und überhaupt ein jedes 
°^iges Gut kann dann auch noch einem andern Zwecke dienen, und das 
bg 111 bcr Ņegel auch thatsächlich der Fall, indem man solche Güter als Messer 
§j ft ^^uschwerthe verwendet. Man drückt nämlich den Tanschwerth der 
deus'Wagens, überhaupt jedweden Gegenstandes dadurch aus, daß man 
8eno bņ Stücken des betreffenden Metalls oder des als Werthmeffer an- 
z^ej^^Euen Gutes vergleicht. So kann man sagen, ein Dutzend Eier kostet 
solch blicke und ein Wagen zweitausend Stücke Metall. Der durch einen 
kin ^ werthmeffer ausgedrückte Tauschwerts) wird Preis genannt. Es leuchtet 
ist-'b ņ ber durch eine derartige Messung gewährte Nutzen ungemein groß 
kin'ü CUn e§ îst weit leichter, das Werthverhültniß vieler Gegenstände zu einem 
ni í¡e h 1 (S}Ute m Ķopfe zu haben als sich alle die wechselseitigen Werthverhält- 
Wertb^ verschiedenen Güter zu einander zu merken. Wenn mit Einschluß des 
Messers 100 Gegenstände vertauscht werden, so hat man nur 99 Werth-
        <pb n="254" />
        224 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Verhältnisse im Gedächtniß zu behalten, nämlich die 99 Preise; dagegen müßte 
man sich 4950 solche Verhältnisse gegenwärtig halten, wenn es keinen gemein 
samen Werthmesser geben würde. 
Uebrigens hat nicht immer eine und dieselbe Art von Gütern zuglä 
als Tauschmittel und als Werthmesser gedient. So benutzte man in Däne 
mark, als der Ackerbau an Stelle des bis dahin üblichen Nomadenlebens ge 
treten war, Getreide als Tauschmittel, während als Werthmesser noch immer 
das Vieh angenommen wurde. Später ist es vorgekommen, daß eine Tonne 
Gerste als solcher diente, während als Tauschmittel bereits Metall zur Ver 
wendung kam i. In der Regel ist aber der Werthmesser der Güter in allen 
civilisirten Ländern mit einer Art von Gütern identisch, die entweder allein 
als Tauschmittel angenommen ist oder doch hauptsächlich als solches dient- 
Ein diesen beiden Zwecken dienendes Gut wird Geld genannt. Der BegE 
des Geldes muß von zwei andern verwandten Begriffen unterschieden werden- 
Als Umlaufsmittel ist ein jedes Tauschmittel zu bezeichnen, welches # 
einem Lande oder einem Theile desselben circulirt, d. h. welches daselbst 
in der Regel von jedermann in Zahlung genommen wird. Als gesetzt 
liches Zahlungsmittel hingegen erscheint ein jedes Tauschmittel, welche 
jedermann laut gesetzlicher Bestimmung in Zahlung nehmen muß, wenn ^ 
nicht mit der andern vertragschließenden Partei dahin einig geworden ist' 
daß die Zahlung in anderer Währung oder in andern Werthzeichen cr ' 
folgen soll. 
So sind die von einer im Besitze des Rechtes zur Notenausgabe besşş 
lichen Bank ausgestellten Banknoten Umlaufsmittel, wenn sie auch keinen Zwangs 
curs besitzen, sondern nur in der betreffenden Gegend von jedermann ^ 
weiteres in Zahlung genommen werden. Geld aber im eigentlichen Sinne de 
Wortes sind sie nicht, sondern nur Stellvertreter desselben, indem ihr Bşş 
einem jeden das Recht einräumt, sich durch ihren Umtausch bei dem betreffende 
Finanzinstitut den Betrag zu verschaffen, auf welchen sie lauten. Dagegen J 
eine Banknote der Bank of England oder der Deutschen Reichsbank innerha 
der Grenzen Großbritanniens und Irlands resp. des Deutschen Reiches soşş 
Umlaufs- als gesetzliches Zahlungsmittel. Wenn mir jemand 100 Mark schulde' 
so muß ich es mir gefallen lassen, daß er mittelst einer auf diesen Betr^ 
* Uebrigens verdient hervorgehoben zu werden, dast der Tauschhandel nicht 
bei barbarischen Völkern herrschend war und es zum Theil noch ist, sondern daß fo 
Zustände selbst noch um den Anfang dieses Jahrhunderts in erst vor kurzem eivilistr 
Ländern sehr verbreitet waren. Es war das besonders in gewissen Gegenden 91"^ 
der Fall. Im Staate Vermont z. B. bot der Arzt seine Arzneien aus, um M _ 
Pferd zu kaufen, der Drucker die Zeitungen, um Butter, Korn u. s. w. einzuha" 
(siehe Roscher a. a. O. 227).
        <pb n="255" />
        225 
7. Kap. Das Geld. 
Mutenden deutschen Reichsbanknote Zahlung leistet, obgleich eine solche Note 
i ^ şêļbst Geld ist, sondern nur die Stelle desselben vertritt. Ein Zwanzig- 
^kstück hingegen ist im Gebiete des Deutschen Reiches zugleich Uinlaufsmittel, 
'Şsetzliches Zahlungsmittel und wirkliches Geld. 
ö Demzufolge ist der Ausdruck .Papiergeld', welcher für die unverzinslichen, 
om Staate ausgegebenen, gegen Bargeld umtauschbaren Werthzeichen sowie 
Ur ie Banknoten und überhaupt für alle als Umlaufsmittel dienenden Eredit 
iere angewendet wird, ein ungenauer; an dessen Stelle sollte das Wort 
'şipierumlaufsmittel' angewendet werden 1 . 
Ģ Ņie schon angedeutet wurde, sind im Laufe der Zeiten sehr verschiedene 
Zustände als Geld verwendet worden. Es lassen sich drei Arten von solchen 
** er n unterscheiden. 
bbj îas Vieh. Dasselbe wurde bei den Hirtenvölkern und bei denjenigen, 
^^ļchen der Ackerbau noch auf den untersten Stufen stand, zu diesem 
thimA 9e6cûud,t ' ba e§ ļ&gt;ei solchen Völkerschaften den hauptsächlichsten Reich- 
ttnäl ^ Eigenthümer bildete. Die Thiere wurden auf der nämlichen Weide 
«nbe S0 ^ atte benn ein îhìer so ziemlich den gleichen Werth wie das 
in si* ^uch kann man Vieh leicht anderswohin treiben. So kann es nicht 
3aKl Ģ"ņen setzen, daß man dasselbe als Geld verwendete. Zu kleinen 
Ņat'ì'ņģêņ nahm man Häute oder gewisse Quantitäten Wolle. Viele große 
^ obcn m alter Zeit ein derartiges Geld besessen, z. B. die Römer, 
ihn^ ^°ŗt für Geld (pecunia) deutlich darauf hinweist, daß man sich bei 
en einst des Viehes als Geldes bediente, 
lisch ¿ ^brschiedenartigc andere Güter, wie Getreide, Salz, Datteln, SM= 
alz Ş' ^"cker, Tabak, Muscheln, Elfenbein u. s. w. Ja sogar Sklaven sind 
Un cibirr Öerlöenbet borden. Alle diese Geldarten waren hauptsächlich bei 
tzrh. . teu Völkerschaften oder in Kolonien, deren Bewohner ein einfaches 
Ehrten, in Gebrauch. 
Metall, besonders Kupfer, Silber und Gold, in neurer Zeit auch 
Huh ? ^ŗonze und Nickel. Gegenwärtig wird in den civilisirten Gegenden 
Atetanoŗoits m hinein Theile der nicht civilisirten Länder nur mehr 
Metall- ^ hî^sem Zweck augewendet. Man hat sich dem Gebrauche des 
hass * "lit Rücksicht darauf zugewendet, daß die Stücke desselben dauer- 
Und ' s Beschädigung theilbar, leicht transportabel, prägbar, erkennbar 
^oii derselben Beschaffenheit sind. Ferner wird Metall all- 
^endet-Anfertigung b "n Geräthschaften, Zieraten und Schmuck ver- 
^ ' Zugleich ist es von so hohem Werthe, daß sogar kleine Quantitäten 
^ Q u Q^ ÌCl) ^ ^öer die übliche Definition des Begriffes Papiergeld und seiner Arten 
dämpft, VolkSwirtschaftslehrk. 15
        <pb n="256" />
        226 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
desselben geschätzt sind, nnd unterliegt es nur verhältnißmäßig geringen Preis 
schwankungen. 
Freilich sind die Eigenschaften des Metalls nicht von jedem Tadel frei- 
Kupfer ist so wenig kostbar, daß es nur zu kleinen Zahlungen verwendet 
werden kann. Auch sind große Zahlungen in Silber mit Unbequemlichkeiten 
verbunden. Ja für die großen Zahlungen des Handelsverkehrs unserer Zeit 
ist selbst das Gold zu schwer, und dies ist einer der Gründe für die Ver 
wendung von Papiergeld. Andererseits kann Gold auch nicht zu kleinen 
Zahlungen gebraucht werden, ein Markstück ans Gold würde lächerlich klein 
ausfallen. So müssen denn zur Herstellung der Münzen von geringeren' 
Betrage Silber und andere minderwerthige Metalle verwendet werden. Ferner 
müssen die Edelmetalle, um dauerhaft gemacht zu werden, einen Beisatz von 
härterem Metall erhalten, ein Umstand, der wieder die Möglichkeit von 3Ö"- 
schungen zur Folge hat. Was aber schlimmer ist als die andern Uebelständc- 
auch die verschiedenen Metalle sind dem gleichen Gesetze wie die meiste" 
andern Dinge unterworfen, daß nämlich ihr Tauschwerth Veränderungen er 
leidet; und das ist von besonders weit tragender Bedeutung, weil sie llle 
Werthmesser dienen. Nichtsdestoweniger gibt es keine andern Güter, ** l&lt; 
besser geeignet wären, in den reichen Ländern als Geld zu dienen wie d"- 
Gold und das Silber. 
Zunächst haben wir uns nun darüber klar zu werden, auf welche West 
sich der Tauschwerth des Geldes bestimmt, welche Umstände es zur Fķ 
haben, daß man für eine bestimmte Summe Geld so und so viel andere Gegen 
stände erhält. Warum ist z. B. ein Gegenstand 8, ein anderer 10 und c ’ 11 
dritter 12 Mark werth und nicht 16 resp. 20 und 24 Mark? Da "1 
den civilisirten Ländern der Gegenwart Gold und Silber fast ' ausschließt 
als Geld gebraucht werden, so wollen wir uns nur mit diesen beschäftig^' 
Es ist unbestreitbar, daß auf dein Gold- itiib Silbermarkte keine ander" 
Gesetze allsschlaggebend sind als auf den anderil Märkten, daß also ^ 
Tauschwerth der edeln Metalle unter bent unmittelbaren Einfluß von Ange 
ulld Nachfrage steht und indirect durch die privaten Productionskosten 
bind) den Werth, welchen diese Metalle für den Gebrauch der Einzelne" 
bot 
un* 
be 
sitzen, bestimmt wird. Dagegen bringt die Verwendung des Goldes und 
Silbers als Geld sowohl hinsichtlich des Angebotes und der Nachfrage " 
auch der Kosten und des Gebrauchs Eigenthümlichkeiten mit sich, welche 
Erläuterung bedürfen. ^ 
1. Die Productionskosten der Edelnletalle sind je nach Lage der 
hältnisse überaus verschieden. Bisweilen kann man mit geringem Auf""' 
von Arbeit und Hilfsmitteln in den Besitz derselben gelangen, in 
Fällen hingegen bedarf es zu diesem Zwecke complicirter Maschinen lind
        <pb n="257" />
        7. Kap. Das Geld. 
227 
ņlegung tiefer Minen. Von ganz besonderer Wichtigkeit ist es, ob sich an ein und 
krselben Stelle große Mengen oder nur geringe Quantitäten des betreffenden 
Stalls vorfinden. Von der Mächtigkeit der Metalllager eines Landes hängt 
ļ' ob, wie viele Betriebe vorhanden sein müssen, um dasselbe mit dem nöthigen 
errath an Edelmetallen zu versorgen 
2. Die Production von Gold und Silber kann für ein Land im ganzen 
snowmen mit Verlust verbunden sein, wenn z. B. die von einzelnen erzielten 
kwinne nicht groß genug sind, um die von andern erlittenen Verluste aus 
zugleichen. Das war den angestellten Berechnungen zufolge bei der Silber- 
^oduction in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall und führte zum 
ŗlah der bekannten, erst im Herbste 1893 abgeschafften Shermanacte, welche 
şĢsetzte, daß die Union jährlich eine bestimmte Menge Silber anzukaufen habe 2 , 
lIn ^ sich demnach als eine Maßregel qualificirte, welche die Fortexistenz einer 
Ausgedehnten Silberproduction durch künstliche Mittel zu erreichen suchte. 
3- Schmuckgegenstände und Verzierungen aus Gold oder Silber können 
i * Angeschmolzen und dann durch Ausprägung in Münzen verwandelt 
^den. Große Masten von Werthgegenständen aus Edelmetallen sind in 
J Ş^n der Bedrängniß und des Krieges oftmals mit oder auch ohne Er- 
niß der rechtmäßigen Eigenthümer zu andern Zwecken verwendet worden, 
olchez geschah z. B. zur Zeit Alexanders des Großen, als die seit langer 
t Cl oufgehäuften Schätze der asiatischen Tempel geplündert wurden, und 
¡J * e bin bedeutendes Sinken des Tauschwerthes des Geldes zur Folge. Auch 
^ ^ììdamerika haben zur Zeit des Befreiungskampfes gegen Spanien und 
^ î^nd der Bürgerkriege die zum Theil äußerst reichen Kirchenschätze, die 
q, .^ öen Verzierungen der Altäre aus Gold und Silber und andere der- 
ŞN (Gegenstände vielfach dasselbe Schicksal erfahren, indessen ohne daß die 
Un ? ,elIc Ļagc jener Staaten dadurch eine geordnete geworden wäre. Das 
sq c öuin Theil schon dadurch verhindert, daß ein guter Theil des dergestalt zu- 
A^oņgebrachten Geldes fiir die Beschaffung von Kriegsbedürfnissen und zum 
ufe der Zahlung von Anleihezinsen in die Fremde ging. 
Das Vorhandensein großer Beträge nicht gemünzten Goldes und Silbers 
&gt;Uir s ^ährend die Silberadern der Grube .Himmelsfürst' im Königreich Sachsen 
selten^" 0,2—0,3 m mächtig sind, ist die .Veta Madre' von Guanaxuato in Mexico 
selbe,, als 8, zuweilen bis 50 in, die .Veta Grande' von Zacatecas in dem- 
Tilbe 5—10 m breit. Ja in Pasco in Peru gibt es gewaltige Adern von 
Nou^' welche 114, ja 123 m halten. Nach A. v. Humboldt (Essai sur la 
Grube ^ III, 413) bedarf es denn auch in .Himmelsfürst' elfmal so vieler 
(siebe Ņ^ķìter, eine gleiche Menge Silber herzustellen wie in der .Valenciana' 
Koscher a. a. £). 282). 
Unze,, Lesein Gesetze war die Regierung verpflichtet, jährlich 54 Millionen 
Ş'lber zum Marktpreise einzukaufen und dafür Schatznoten auszugeben. 
15*
        <pb n="258" />
        228 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
ist tlnbedingt ein Schutz gegen einen plötzlich eintretenden Geldmangel und 
ein schleuniges Steigen des Tauschwerthes des Geldes. 
4. Soweit die edeln Metalle nicht als Geld gebraucht werden, ist für 
eine jede Art ihrer Verwendung eine bestimmte Quantität derselben erforderlich- 
Man braucht eine gewisse Menge Gold, um eine Kette daraus zu machen, 
wie man zur Anfertigung von ein Paar Schuhen eine gewisse Quantität 
Leder nöthig hat. Zur Herstellung einer Uhr, einer Kette oder eines Pokals 
ist eine Anzahl Unzen Gold erforderlich, welches auch immer der Werth des 
Goldes sein mag. Wenn es sich aber um die Verwendung der edeln Metalle 
zum Kaufe von Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken oder Feuerungsmaterial 
handelt, so bedarf man nicht einer bestimmten Menge von Goldkörnern oder 
Unzen Goldes als Tauschmittel, sondern es kommt vielmehr auf den größeru 
oder geringern Werth des Goldes oder Silbers an. Je nachdem die edeln 
Metalle mehr oder weniger Werth besitzen, ist eine geringere oder grüßet 
Quantität derselben erforderlich, um die zu kaufenden Gegenstände mittelst 
derselben zu bezahlen. Die Verminderung der Herstellungskosten der Gold- 
platten hat ebenso einen entsprechenden Gewinn an Nationalvermögen zur Folş 
wie diejenige der Productionskosten von Kaffee, Thee oder Kohlen, und ebenso 
gewährt die Herabminderung der Herstellungskosten des Geldes durch verminderte 
Verwendung von Gold oder Silber den Vortheil, daß eine größere Quantität 
dieser Metalle zu andern Zwecken verfügbar bleibt. Qb ich aber ein Kleidung^ 
stück mit einer als Tauschmittel dienenden Münze bezahle, die doppelt soviel 
Goldgehalt hat als eine andere, ist an und für sich gleichgiltig. Es komwt 
nur darauf an, daß beide Münzen gleichen Tanschwerth haben. 
5. Je öfter das Geld binnen einer gegebenen Zeit von einer Hand in 
die andere übergeht, d. h. je schneller sein Umlauf ist, desto geringer kann 
der davon erforderliche Vorrath sein. Wenn viele schnell allfeinander folgen^ 
Geschäfte gemacht werden, kann man mit einem Geldbeträge ausreichen, ber 
nicht größer ist als der zur Abwicklung einer weit geringern Anzahl in länget 
Zwischenräumen aufeinander folgender Transactionen erforderliche. 
Ein klassisches Beispiel liefert in dieser Hinsicht ein Vorgang, der M 
im Jahre 1745 gelegentlich der Belagerung von Tournay abgespielt hat: b# 
Commandant dieser Stadt hatte nur soviel Geld, um den Soldaten den Loh" 
für eine Woche zahlen zu können; aber er fand Mittel, dieselben währen 
sieben Wochen zu bezahlen, indem er das Geld, welches die Soldaten in den 
Gasthäusern ausgegeben hatten, allwöchentlich von den Wirten borgte. 26 ä^ 
dasselbe länger als einige Tage in der Kasse des Commandanten, in b f 
Tasche der Soldaten oder in den Händen der Gastwirte geblieben, so 
zur Leistung der erforderlichen Zahlungen eine größere Menge desselben e ' 
forderlich gewesen.
        <pb n="259" />
        7. Kap. Das Geld. 
229 
So kann man denn mit Fug und Recht die Behauptung aufstellen, daß 
vollzieht, je höher der Geldwerth ist, und je weniger Geldzahlungen zu machen 
şiņd, desto weniger Geld ist nothwendig, und umgekehrt. Nun erweist sich 
Ģr der durchschnittliche jährliche Gesamtbetrag der Geldzahlungen in den 
zu machen haben, auch bedeutende Geldvorräthe bereit gehalten 
^kn, damit die Vertragschließenden ihren Verpflichtungen gerecht werden 
ņ^N; aber andererseits gewahrt denselben das Bestehen von Banken die 
'9lichkeit, die von ihnen aufzubewahrenden Geldvorräthe auf ein Minimum 
^schränken. So machen sich beim Anwachsen des Handelsverkehrs einander 
c widersprechende Strömungen geltend l . Tie in unserer Zeit herrschende 
■k Nachfrage nach Münzen zum Behufe von Lohn- und Frachtzahlnngen 
allerdings eine vermehrte Verwendung von Metall zur Geldherstellung zur 
Ño gehabt. Die daraus resultirenden Wirkungen werden aber durch die 
üch ' Ņìau muß sich sorgfältig davor hüten, Stellvertreter des Geldes mit dem wirk- 
Orti^ņ ^ be zu verwechseln und dergestalt zwei auf die Preisbildung ganz verschieden- 
einwirkende Faktoren nicht auseinander zu halten. Die vermehrte Verwendung 
îige ş" stelle des Geldes gebrauchten Zeichen bietet die Möglichkeit, die Menge des 
wfol Geldes zu vermindern, und führt zu einer Erhöhung der Preise, weil sich 
dkx 2 e ber dadurch bewirkten Vergrößerung des Gesamtbetrages der Umlaufsmittel 
'vend "^ìverth ^8 Geldes ebenso vermindert, wie andererseits eine gesteigerte Ver- 
vuf d"^ wirklichen Geldes eine gesteigerte Nachfrage zur Folge hat und demnach die 
Pŗejs^şi Gleise herbeigeführte Erhöhung des Tauschwerthes des Geldes ein Fallen der 
,e "ach sich zieht. 
hie Größe der zur Abwicklung der Geschäfte der verschiedenen Länder erforder 
lichen Geldvorräthe in jedem derselben von drei Factoren abhängt: von dem 
Gesamtbeträge der in Geld zu leistenden Zahlungen, von dem Tauschwerthe 
hes Geldes und von der Schnelligkeit seines Umlaufes. Je schneller sich dieser 
"werlich 
Wdem er die zunehmende Verwendung von Werthzeichen an Stelle des Geldes, 
^ Papiergeld, Wechseln, Checks u. dgl. mit sich bringt. Weiter ist es zwar
        <pb n="260" />
        230 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
gleichzeitige Verminderung des Geldgebrauches in den Hähern Klaffen wahr 
scheinlich mehr als ausgewogen. Haben doch heutzutage so viele, ja 
manchen Ländern fast alle reichern Leute ein Conto bei einem Bankier, der 
davon auf die von ihnen ausgestellten Checks hin die größeren Zahlungen 
derselben bestreitet. Auf diese Weise sieht man sich nicht mehr genöthigt, be 
deutendere Barbetrage im Hause aufzubewahren. 
Die Schnelligkeit des Geldumlaufes ist in Städten und dicht bevölkerten 
Gegenden sowie da, wo gute Commuuicationsmittel vorhanden sind, in der 
Regel größer als in den Ländern mit einer spärlichen und zerstreut lebenden 
Bevölkerung, wo die Menschen nur wenig Gelegenheit finden, sich gegenseitig 
zu begegnen. Sodann kommt in dieser Hinsicht viel darauf an, ob die Zah 
lungen selten oder oftmals, an zahlreichen, rasch aufeinander folgenden Ter 
minen zu geschehen haben. Je häufiger diese letzter» sind, desto schneller voll 
zieht sich der Umlauf. Werden hingegen bedeutende Renten-, Dividenden- und 
Lohnzahlungen nur in laugen Zwischenräumen gemacht, so müssen vielfach 
bedeutende Summen aufgespeichert werden, welche eine Zeitlang todt daliegen- 
Auch verdient noch erwähnt zu werden, daß sich die Linie zwischen der Ver 
wendung der Edelmetalle zu Zahluugszwecken und derjenigen zu andern Ve- 
stimmungen nicht immer scharf ziehen läßt. So bleiben z. B. die Münzen, 
welche jemand als Schatz vergraben hat, noch immer Geld; sie können jeden 
Augenblick durch einen Willenseutschluß des Eigenthümers in Umlauf gesi^ 
werden, obgleich sie auf eine Zeitlang ihrer eigentlichen Bestimmung entzogen 
sind, um eine zwar unproductive, aber dafür ganz sichere Vermögensanlagc' 
zu bilden. Wird aber das Geld so lange zurückbehalten, daß es außer 
gesetzt wird, so hört es auf, Geld zu sein, da es dann nicht mehr als Tausch- 
mittel dienen kann, sondern den Charakter von Gold- oder Silberbarren oder 
-Platten angenommen hat. 
6. Endlich ist noch eine Eigenthümlichkeit des Geldes zu erwähnen; 
Nachfrage danach kann von seiten der Staatsregierung fast ganz dadurch 
beseitigt werden, daß diese dein Gelde ein anderes Umlaufsmittel substitut 
und dadurch den Bargeldzahlungen fast vollständig ein Ende macht, 
ist infolge des Umstandes möglich, daß die Menschen überhaupt nur eines all 
gemein angenommenen Umlaufsmittels bedürfen, mit welchem sie ihre Ver 
pflichtungen begleichen können. Daß dieses Umlaufsmittel gerade Geld i ,rt 
eigentlichen Sinne des Wortes sei, ist durchaus nicht nothwendig. Wenn da 
her in einem Lande, in welchem die Goldwährung herrscht, die Regieras 
Münz- oder Werthzeichen aus Papier ausgibt, deren Werth darauf beruh ' 
daß sie von denjenigen, in deren Besitz sie sich gerade befinden, beim 9^?' 
geb er jederzeit gegen den auf ihnen genannten Goldbetrag eingelöst werd?' 
können, — wenn dieselbe also sogen. Staatspapiergeld in Ilmlauf setzt ""
        <pb n="261" />
        Kap. 
2X1 
Das Geld. 
^ Q »l'ei6e infolge der günstigen Finanzlage des Staates allgemein angenommen 
&gt;vlrd oder, weil es mit Zwangscurs ausgestattet ist, angenommen werden 
^ß, so wird sich die Erscheinung Herausstellen, daß diese Münzzeichen den 
vorhandenen Vorrath an Goldmünzen in der folgenden Weise außer Gebrauch 
'ktzen. Dieser Vorrath war zuvor für alle Zahlungen und zur Aufspeicherung 
^r erforderlichen Zahlungsmittelvorräthe hinreichend. Ta nun aber zu den 
vorhandenen metallenen Tauschmitteln noch die ausgegebenen Werthzeichen hin 
zukommen, so sind zu viele Tauschmittel vorhanden und tritt infolgedessen 
Şîu Sinken des Tauschwerthes beider, der Münzen sowohl als der Münz- 
^îchen, d. h. ein allgemeines Steigen der Preise ein, welches, wenn nicht ge- 
Umstände hindernd dazwischentreten würden, an und für sich nicht eher 
ļ! n ^ude fände, als bis für die Münzen und die Münzzeichen zusammen schließ- 
uh nicht mehr eingetauscht werden könnte wie früher für die Münzen allein. 
e facto nimmt indessen dieser Vorgang nur seinen Anfang, die Preise be- 
Mnen sich ¡ni allgemeinen zu heben; das dauert aber nicht lange, da es 
^ôbald Vortheilhaft wird, das Gold außer Landes gehen zu lassen; denn im 
"-land gilt es so viel als zuvor, während es daheim täglich mehr an Werth 
. "t. So geschieht es denn, daß eine dem Nominalwerthe der in Umlauf 
^setzten Werthzeichen gleichkommende Menge von Gold aus dem inländischen 
"kehre gezogen wird, und daß, falls die Regierung mit der Ausgabe solcher 
"thzeichen fortfährt, ein Goldstück im Inlande zuletzt eine Seltenheit wird. 
Ş " die Folgen einer auch dann noch fortgesetzten Papiergeld-Emission wird 
"" anderer Stelle, in dem Abschnitte über die vom Gelde verschiedenen Um- 
"Ufsmittel, zu sprechen sein. Der Fall, mit dem wir uns soeben beschäftigt 
^uben, ist ein Beispiel für die Wirksamkeit eines Gesetzes, welches sich folgen- 
^"umßen formuliren läßt: Wenn zwei Arten mit gleicher Zahlungskraft 
k ^statteter Tauschmittel gleichzeitig in Umlauf sind und einem von diesen 
and^ ģ^ļiche Verfügung oder durch die Praxis ein im Verhältniß zum 
^ ern zu hoher Werth beigelegt worden ist, so treibt das zu hoch be- 
b."U)ete Tauschmittel das andere in das Ausland *. Dieses Gesetz wird nach 
^ ein Schriftsteller des 16. Jahrhunderts das Greshamische Gesetz genannt. 
bestehen desselben ist aber schon zwei Jahrhunderte zuvor erkannt worden. 
Ģ übrigens können sich Verwicklungen ergeben, welche die Wirkungen des 
Islamischen Gesetzes bis zu einem gewissen Grade vereiteln oder aufhalten, 
ìst z. B. der Fall, wenn in benachbarten Gebieten und überhaupt in 
land ' ^"in, daß dem Papiergeld im Inland ohne Rücksicht darauf, daß es im Bug, 
gel ° "'Ģ denselben Werth besitzt wie das Metallgeld, dennoch derselbe Werth bei- 
3 m &lt;L &gt;mrb wie dem lehtern, liegt eine Ueberschätzung desselben, obgleich es für den 
Verkehr denselben Werth wie das Bargeld hat.
        <pb n="262" />
        232 
Is. Buch. Der Güteraustausch. 
Ländern, mit denen das betreffende Land in wirtschaftlichem Verkehr steht, 
ähnliche Verhältnisse wie in dem Staate bestehen, in welchem die Vorbedingunge** 
für das Walten dieses Gesetzes gegeben sind. Wenn in diesen Gebieten bo* 
Ģold gleichfalls ausströmt, so sind sie keilte geeigneten Aufnahmestätten fi* 1 
dasselbe. Gesetzliche Maßregeln gegen die Goldausfuhr sind auf die Dauer 
ziemlich wirkungslos, da dieses Metall zu leicht heimlich transportirt werden 
kann. Winkt also ein bedeutender Gewinn, der das Risico vergessen machi, 
so wird das Gold trotz aller Verbote außer Landes gehen. 
Aus allen diesen soeben angeführten Thatsachen erkennt man deutlich, 
daß die Ursachen, welche in den verschiedenen Gegenden den Tauschwerth 
Geldes bestimmen, sehr mannigfaltiger Natur sind, und daß man sich w*' 
gewissen Irrthümern hüten muß. Wir heben unter diesen nur die drei folgenden 
heraus. 
1. Es ist ganz irrig, zu behaupten, daß die Bewohner eines Landes desto 
besser daran sind, je mehr Geld sich in demselben befindet. Es sollte in* 
Gegentheil nur soviel Geld vorhanden sein, als für die zu leistenden Zahlungen 
und einen gehörigen Reservevorrath gerade erforderlich ist. 
2. Ferner ist die Theorie zu verwerfen, daß das Geld keinen innern 
Werth habe. Wie könnte es als Werthmeffer dienen, wenn es selbst werth 
los wäre? 
3. Endlich muß auch die Behauptung zurückgewiesen werden, als M 
das Geld ein vertauschbares materielles Gut ganz in der gleichen Weise ***** 
ein beliebiges anderes; dasselbe ist vielmehr, wie wir gesehen haben, ein gnnâ 
eigenartiges Gut, wenn es auch seiner Natur nach zu den vertauschbart** 
materiellen Gütern gehört. 
Wir haben nunmehr noch einen das Geld betreffenden Punkt zu er 
örtern , nämlich die Frage, welchen Einfluß ein schleuniges beträchtlich^' 
Steigen und Sinken des Tauschwerthes des Geldes, mit andern Worte**' 
eine allgemeine bedeutende Steigerung bezw. Herabminderung der Preise (**'*' 
übt. Das allgemeine Niveau der Preise überhaupt, der Umstand, ob ******* 
z. B. mit einem Zwanzigmarkstück sich viel oder wenig verschaffen kann, 1,1 
an und für sich von geringer Bedeutung: wenn man für alles mehr zu zahl**'* 
hat, erhält man auch in ganz demselben Verhältnisse für alle Gegenständ' 
welche man selbst zum Verkaufe bringt, größere Preise. Etwas anderes ist e 
aber mit einem Wechsel im Preisniveau. Ein solcher kann von ernstliķ 
Nachtheilen begleitet sein, weil er unvermeidlich mit großen Vermögensüb^ 
gängen und bedeutenden Verschiebungen des Wohlstandes verbunden ist, 
gewissen Schichten der Bevölkerung eines Landes auf Kosten anderer zu 0**/ 
kommen, ohne daß die Verlustträger ein Verschulden träfe oder diejenigen, *** 
Curaus Vortheil ziehen, sich eines Verdienstes rühmen könnten. So muß t '
        <pb n="263" />
        7. Kap. Das Geld. 
233 
bfnn als eine Aufgabe der Staatsgewalt betrachtet werden, allgemeinen Preis 
schwankungen nach Kräften vorzubeugen. 
Steigen die Preise ganz allgemein, fällt also der Tauschwerth des 
Yeldes, so leiden alle, welche feste Geldbezüge, Löhne, Gehälter, Pensionen, 
Interessen von ausgeliehenen, auf längere oder lange Zeit unkündbaren Ka- 
^talien genießen oder andere dergleichen Einnahmen besitzen, Verluste. Da- 
^gen ziehen die Regierungen, welche Schulden gemacht haben, aus einer 
şolchen Entwerthung des Geldes bedeutenden Vortheil. Sie können unter 
şolchen Umständen leichter ihre Schulden tilgen oder wenigstens die Interessen 
derselben unter günstigem Bedingungen zahlen. Ebenso profitiren von einer 
^Minderung des Geldwerthes alle diejenigen, welche bestimmte Summen 
Schulden und Geldzahlungen von festem Betrage zu machen haben. Ein allgemeines 
fallen der Preise, in dem sich eine Steigerung des Geldwerthes ausdrückt, 
o natürlich gerade die entgegengesetzten Erscheinungen zur Folge. 
Welche Gruppen gerade unter den zahlreichen, verschiedenen Bevölkerungs 
Essen der einzelnen Länder, in denen allgemeine Preisschwankungen statt- 
ņ en, infolge derselben Verluste leiden oder Vortheile haben, hängt zum guten 
^ile von den besondern Verhältnissen des einzelnen Staates ab. 
Wenn die Arbeiterschaft und die niedern Klaffen überhaupt zum großen 
r, . auf Geldbezüge angewiesen sind, wird infolge einer allgemeinen Preis- 
ìģErung bisweilen vielfach eine Verschlimmerung ihrer Lage eintreten, da 
V O viwivvuvll UlUļUU^ villi ii/ivi vvivjv iimvvuii , vu 
"rchaus nicht immer eine entsprechende Lohnerhöhung als Folge der Preis- 
^Elgerung der Lebensbedürfnisse einzutreten pflegt. Es kommt da eben sehr 
'E auf die Organisation der Arbeiter, auf das Angebot und die Nachfrage 
ach Arbeit u. s. w. an. Dagegen pflegen Zeiten allgemeinen Sinkens der 
* e Me besonders für die Grundbesitzer von Übeln Folgen begleitet zu sein, da 
öen meistentheils hohe Steuer- und Schuldverpflichtungen zu tragen haben, 
n en şik mit den verkürzten, aus dem Verkauf ihrer Producte gezogenen Ein- 
§ol en ® erec ^ werden sollen. Doch läßt sich über alle die verschiedenen 
zup'ģEņ der allgemeinen Preisschwankungen im großen und ganzen nicht all- 
^ .*5 sogen. Sowohl die Art als auch der Umfang der Consequenzen, 
hält ' ?ìbselben nach sich ziehen, richtet sich zum großen Theil nach den %er= 
n 'ff en ^er einzelnen Länder. Diese aber weisen selbstverständlich unter- 
auder die größten Unterschiede auf. 
Fol ^ Queller sich die Schwankungen vollziehen, desto schlimmer pflegen die 
LU sein. Je größer und plötzlicher die erlittenen Nachtheile sind, desto 
Setp^ņşişŗiedenheit und Leiden rufen sie hervor, und desto mehr dringt ein 
sack' p des Spielens und Wagens in den Geschäftsverkehr ein. Weil viel- 
fiihl wenn auch mäßige Gewinne nicht mehr gemacht werden können, 
cn şich manche Leute zu allerlei tollen Wagnissen versucht. Auf diese Weise
        <pb n="264" />
        234 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
hat denn eine plötzliche Preisumwälzung nicht nnr Vermögensverschiebuugen, 
sondern auch beträchtliche Verluste an Nationalvermögen zur Folge, weil şie 
die Production zum Theil in falsche Bahnen leitet. 
Als Beispiel für ein ziemlich plötzliches, überaus bedeutendes und nach 
haltiges Sinken des Tauschwerthes des Geldes muß besonders die Pre's- 
revolution, die sich im 16. Jahrhundert in Europa vollzog, genannt werden- 
Dieselbe brachte äußerst starke Vermögensverschiebungen zuwege. Man be 
denke, was es zu bedeuten hatte, daß die niedersächsischen Roggenpreise während 
der Jahre 1525—1550 genau doppelt so hoch standen als während des Zeit 
raumes vom Jahre 1475 bis 1500. Die französischen Weizenpreise betrugen 
in der Zeit von 1450 bis 1500 durchschnittlich 4,08 Francs pro Setier, von 
1501 bis 1520 5 Francs, von 1521 bis 1540 11,26 Francs, von 1541 bis 1560 
11,69 Francs, von 1561 bis 1580 21,33 Francs von 1581 bis 1600 32,5 
Francs. In England fanden ähnliche Preisverschiebungen statt i . Der Gründe 
dieser Preisumwälzung, die sich um die angegebene Zeit auf allen Production^ 
gebieten vollzog, sind vornehnllich zwei: erstens das Zuströmen der Edel 
metallschätze, die im spanischen Amerika gewonnen wurden, in das europäische 
Mutterland und überhaupt in die civilisirtesten Länder Europas und zweiten- 
der Umstand, daß sich dazumal in vielen Ländern unseres Welttheils eine be 
trächtliche, durch die größere öffentliche Sicherheit und die verbesserten Eolv- 
municationsmittel 2 begünstigte Beschleunigung des Geldumlaufs vollzog. ® et 
letztere Grund dürfte vielleicht in noch höherem Maße ausschlaggebend gewestv 
sein als der erstere; denn die amerikanischen Edelmetallschätze strömten in ihŗ^ 
ganzen Fülle in die europäischen Länder erst zu einer Zeit ein, wo sich ^ 
Preisumwälzung schon in gewaltigem Maße geltend machte. 
Uebrigens dauerte das Sinken des Geldwerthes mit einigen Schwab 
kungen und längern Unterbrechungen, wie sie in den einzelnen Ländern namentü 
: Siehe Roscher a. a. O. 284. . 
2 Man bedenke, was es für einen Fortschritt gegen früher bedeutete, daß " 
Jahre 1504 auf Befehl Philipps des Schönen die spanisch-habsburgischen Lande du^ 
einen sichern und erstaunlich schnellen Postverkehr miteinander verbunden wurde ' 
daß also die Niederlande, Deutschland, Spanien, ja auch Frankreich in regern 
miteinander traten. Das alles geschah auf Rechnung und Gefahr des HauptpostmeÜ e 
Franz von Taxis, der für alle seine Leistungen nur einen mäßigen Gehalt bez^ 
Diesem System von Verbindungen wurden dann durch einen am 12. November ^ 
zwischen Karl V. und Taxis geschlossenen Vertrag auch Rom und das spanische Un 
italien angegliedert. Die Beförderung von Brüssel nach Paris betrug laut biO , 
Vertrage im Sommer nur 36 Stunden. Wie mußte diese schon an die modernen ' 
hältnisse erinnernde Schnelligkeit der Communicationen den Wechselverkehr erleich , 
und zu beträchtlichen Ersparnissen an Zahlungsmitteln führen! (Siche I. Rübs" 
Johann Baptista von Taris. Freiburg 1889.)
        <pb n="265" />
        HMK 
Kap. 
235 
Das Geld. 
Kriege hervorgerufen wurden, bis in unser Jahrhundert hinein im ganzen 
da dieselben Ursachen fortdauerten und sich den schon vorhandenen sogar 
ņoch neue, vor allem die Zunahme der Verwendung von Geldsurrogaten, hinzu- 
Tesellten. Tie jährliche Gold- und Silberausfuhr des gesamten Amerikas nach 
Europa wurde von Alexander von Humboldt im Durchschnitt für die Jahre von 
^00 bis 1545 auf 3 Millionen, für die Periode von 1546 bis 1600 auf 
y Millionen, für das 17. Jahrhundert auf 16, für die erste Hälfte des 18. Jahr 
hunderts auf 22 1 / 2 und für die zweite auf über 35 Millionen Piaster 1 ge= 
Ņtzt. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts lieferte Amerika jährlich für circa 
^2 Millionen Mark Gold und Silber 2 . Die Zufuhren aus Südamerika er- 
î ien dann durch den von den Kolonien gegen Spanien geführten Unabhängig- 
Eltskrieg eine Unterbrechung; die Entdeckung und Ausbeutung der gewaltigen 
. °^= und Silbervorräthe, die sich im Westen der Bereinigten Staaten vor- 
tonbert, insbesondere die reiche Goldproduction Californiens, äußerte deshalb 
lcht die Wirkung für Europa, welche man hätte erwarten können, weil das ge- 
^altige, in schnellster Entwicklung begriffene Gebiet der Union selbst sehr be- 
Utende Geldmengen benöthigte und so einen guten Theil der dortigen Edelmetall- 
,^rräthe absorbirte. Von der Ueberproduction an Silber, die trotz dieses Um- 
ks endlich dennoch eintrat, werden wir im nächsten Kapitel zu handeln haben. 
Ebenso wie diese Metallzufuhren, zu denen später noch solche aus andern 
stand 
Indern, namentlich aus Südafrika, hinzukamen, währten auch die Zunahme der 
Schnelligkeit des Geldumlaufes, die Vervollkommnung der Eommunications- 
kl, die erst in diesem Jahrhundert ihre großartigsten Fortschritte machte 
• " ken Höhepunkt der bisherigen Entwicklung erreichte, und die übrigen Ur- 
ar L die Abnahme des Tauschwerthes des Geldes herbeiführten, im 
rxO. ņ und ganzen fort. Diesen Einflüßen wirkte allerdings eine zum Theil 
svende Zunahme der Bevölkerung und der Güterproduction entgegen, und 
diese 
oud) 
Wusste wiederum eine vervielfältigte Nachfrage nach Tauschmitteln, also 
b&gt;erb ^ Ģeld zur Folge haben, das, wie wir im nächsten Kapitel sehen 
^ ert ' dis zu einem gewissen Grade durch andere Tauschmittel nicht ersetzt 
toeV" ķunn. Aber diese Gegenwirkungen vermochten das Sinken des Geld 
es nicht gänzlich aufzuhalten. 
^^Mun^ nimmt vielfach an^, daß sich der Tauschwerth des Metallgeldes 
g Ģìn spanischer Piaster ist gleich ungefähr 4'/, Mark Neichswährung. 
, Roscher a. a. O. 281 ff. 
Gl cv G* thun das z. B. A. Smith, D. Hume und W. Roscher (a. a. O. 284). 
^der n ""et nimmt in seinen am Pariser Institut catholique gehaltenen Vorträgen 
Alalia "ische Öekonomie an, daß sich die Preise im 16. Jahrhundert infolge der da- 
lsieh^" Veränderungen in den ursächlichen Verhältnissen um 300 % gesteigert hätten 
ft zette de France*. Paris, 16 février 1886). 
,1.
        <pb n="266" />
        236 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
in der Periode vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis in die zweite HiĢ 
des 19. Jahrhunderts hinein, etwa bis zu dem Zeitpunkt, wo sich der Ueber- 
gang zur Goldwährung immer allgemeiner vollzog, in dem Verhältniß von 
3 bis 4 vermindert habe. Die vorübergehenden Stillstände, welche in der 
sinkenden Bewegung des Tauschwerthes des Geldes wahrnehmbar sind, haben 
zum guten Theil in den häufigen und andauernden Kriegen ihren Grund, welche 
die betreffenden europäischen Länder heimsuchten. 
Die Preisschwankungen, welche im 16. und 17. Jahrhundert in Frankreich 
zu Tage traten, liefern in dieser Hinsicht sehr lchrreiche Beispiele. Die Kauf 
kraft des Geldes war daselbst von 1626 bis 1650 zwei einhalbmal so groß aU 
in unsern Tagen, um dann von 1651 bis 1700 nur mehr doppelt so groß ï 1 11 * * * VI 
bleiben. Dagegen belief sich ihre Höhe von 1701 bis 1750 auf das Dreifache 
während der Jahre 1751 bis 1790 aber wiederum nur mehr auf das Doppel 
ihres heutigen Grades V 
Die Jahre von 1626 bis 1650 waren nun allerdings auch reich an Kriegs 
für Frankreich, aber das Land stand dazumal nicht einer so gewaltigen Coali 
tion gegenüber wie während der Jahre des spanischen Erbfolgekrieges, welche 
das Land weit mehr erschöpfte als die Kriege, die Frankreich zu Ende 
17. Jahrhunderts zu führen hatte, und denen zudem alsbald ein abermalig^ 
Krieg mit Spanien und nach nicht langer Zeit der langwierige österreichische 
Erbfolgekrieg folgte. So kann es denn nicht in Erstaunen setzen, daß b 
Geldwerth von 1651 bis 1700 niedriger war, in der Zeit von 1701 bis 1? 
aber wieder ungemein stieg. Die Zeit von 1750 bis 1790 war, wenn via" 
von dem Siebenjährigen Krieg und der Unterstützung der nordamerikanisch^ 
Erhebung gegen England absieht, eine friedliche, und so stellte sich beu" 
während derselben ganz naturgemäß ein bedeutendes Sinken des Geldwerts 
mit andern Worten, eine sehr beträchtliche allgemeine Preissteigerung ein 2 - 
1 Siehe Vicomte G. d’Avenel, La fortune mobilière dans l’histoire; le pouvoir 
l’argent, ill .Revue des deux mondes' CX (Paris, mars-avril 1892), 820—84?. 
2 Der hervorragende österreichische Oekonomist Karl Menger vertritt eine vo 
der herrschenden in gewisser Hinsicht abweichende Ansicht über die Functionen ^ 
Geldes. Er hat dieselbe in kurzer Zusammenfassung in der ,Revue d’économie P olíti&lt;1 c¡ c 
VI (Paris 1892), 159—175 dargelegt. Er behandelt in diesem Aufsatze sowohl ^ 
Schwankungen des äußern als diejenigen des innern Geldwerthes, die Idee 
stabilen Maßes des innern Werthes der Güter und das Geld als Preismesser.
        <pb n="267" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
237 
Achtes Kapitel. 
Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
Wenn Metalle als Tanschmittel verwendet werden, ist es natürlich von 
8^oßem Vortheil, daß man sich nicht bei jedem Tausche über ihre Qualität zu 
^ñewissern und ihre Quantität abzumessen braucht. So ist man denn darauf 
^fallen, den Gebrauch von Münzen einzuführen, d. h. man ist zur Prägung 
Metallstücken geschritten, auf welchen die Feinheit und das Gewicht der 
^in enthaltenen Menge Goldes, Silbers u. s. w. genau verzeichnet sind. 
Unter Münzfuß versteht man eine gewisse, ihrer Beschaffenheit nach 
ŞNau bestimmte Menge des als Tauschmittel angenommenen Metalls, die seiner 
bxs?bņ^ņg als Werthmesser zu Grunde gelegt wird. Man nimmt also eine 
lmmte Menge, etwa eine Unze, soundsovielgradigen Goldes oder Silbers, 
and Arten dieser Metalle, welchen eine genau vorgeschriebene Quantität 
krn Metalls beigesetzt ist, und verfertigt daraus eine bestimmte Anzahl von 
ìveick^" diesem Herstellungsproceß ist es zwar nicht möglich, kleine Ab- 
rneid^ņ^ņ hinsichtlich des Gewichts und der Feinheit der Münzen zu ver- 
diese sind aber so unbedeutend, daß sie im Verkehr nicht beachtet 
Tg Natürlich müssen in einem jeden Lande alle Münzen und sämtliche 
ein ».Ņittel nach dem angenommenen Münzfuß berechnet werden. So hat 
in &lt;&gt;öilling den zwanzigsten Theil des Werthes eines Sovereigns, so werden 
"'ischland Zwanzig- und Zehnmarkstücke geprägt, die, wie schon der 
besagt, das Zwanzig- resp. Zehnfache des Werthes enthalten, der einem 
ì&gt;enn geprägten Markstücke beigelegt wird. Wir sagen: beigelegt wird; 
ents&gt; C * ^öen nicht alle Arten von Münzen einen dem beigelegten auch wirklich 
'^rechenden realen Werth. 
beruht die Unterscheidung von vollwerthigen Münzen und 
eia^'^Emünzen. Unter den erstem, deren Gesamtheit des Courantgeld 
ģkhalt bildet, sind diejenigen Münzen zu verstehen, welche nach Fein- 
lIn k Ģewicht wirklich so beschaffen sind, wie es auf ihnen durch die 
die ^g zum Ausdruck gebracht ist. Solcher Art sind z. B. die Zwanzigmark-, 
hinge ^ņņrark- und -Frankenstücke. Unter Scheidemünzen versteht man 
also bie Geldstücke, bei denen das gegentheilige Verhältniß stattfindet, die 
sjchîļj?ì"şi^ìļich ihres Feingehaltes oder ihres Gewichtes oder sogar hin- 
iNnthE ""bers beschaffen sind, als man nach ihrer Aufschrift ver- 
Ņietag 'ņûşite. Ja die Münzen letzterer Art können sogar aus einem andern 
gelegt s^g^stellt sein, als in dem betreffenden Lande dem Münzfüße zu Grunde 
^schaff Nichtsdestoweniger wird ihr Tauschwerth nicht nach ihrer wirklichen 
gbnheit, sondern nach der ihnen aufgeprägten, einem Hähern Werthe ent-
        <pb n="268" />
        238 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
sprechenden Benennung bemessen, weil sie laut gesetzlicher Bestimmung zu dem 
durch die Prägung auf ihnen ausgedrückten Werthe angenommen werden 
muffen. So enthalten die silbernen Markstücke und die österreichischen silbernen 
Kronenstücke in Wirklichkeit nicht soviel Silber, daß deffen Werth einem 
Zwanzigstel des Goldwerthes eines Zwanzigmark- oder -kronenstücks gleichkäme, 
lind dennoch gelten sie im Verkehre geradesoviel, als wenn sie wirklich eine 
solche Menge Silber enthielten. 
Ja die Mark- und die Kronenstücke würden dieselbe Kaufkraft, welche !" 
in der That besitzen, auch dann haben, wenn sie noch weniger Silber enthielten, 
ja sogar, wenn sie aus Papier verfertigt wären. Ihr Werth hängt eben nicht von 
ihrem Metallgehalt, sondern von dem Umstande ab, daß sie Werthzeichen ft" 
und jeden Augenblick gegen vollwerthiges Geld eingewechselt werden können- 
Was von den Silbermünzen gilt, das gilt in noch höherem Grade von den 
jenigen aus Bronze, Nickel u. s. w. Der wirkliche Werth der letzter» entspricht 
noch weniger dem ihnen beigelegten Tauschwerth als derjenige der erster». 
Man mußte zur Prägung von Scheidemünzen schreiten, um auch ga"^ 
geringfügige Zahlungen zu ermöglichen. Eine aus Gold verfertigte Mar 
wäre für den Gebrauch viel zu klein, ja sogar allzu kleine Silbermünze"' 
wie die frühern bayrischen Dreikreuzerstücke und die deutschen Zwanzigpfennig' 
stücke, waren dein praktischen Bedürfniß nicht entsprechend. Würde hinget 
Kupfer auch zur Prägung vollwichtiger Münzen von größerem Betrage ver 
wendet und irgendwo eine Kupferwährung eingeführt werden, so müßte ma" 
sich zur Leistung größerer Zahlungen eines Fuhrwerks bedienen, oder m^ 
würde gewiß zu einem andern stellvertretenden Umlaufsmittel greifen 
seine Zuflucht zu papiernen Münzzeichen oder zu einer für diesen Zweck 
eigneten Art von Gütern, z. B. Silber, nehmen, wobei sich dann die vo 
diesen Gütern zu zahlenden Betrage nach dem für diese Gegenstände M' ^ 
treffenden Zeit geltenden Marktpreise richten müßten. Das alles war ^ 
vor kurzer» in China der Fall, wo nur Kupfer- und Zinkmünzen gepr"^ 
wurden. Dort bediente man sich und bedient man sich auch jetzt noch, nach*" 
der vor kurzem vom Bicekönig von Kailton unternommene Versuch, die Silb^ 
Prägung in seiner Provinz einzuführen, fehlgeschlagen ist, zum Behufe großes 
Zahlungen entweder der Banknoten oder der Silberbarren, welche von priva 
Bankunternehmungen emittirt nnd mit einer entsprechenden Werthbezeichnung l * 
sehen werden. Das wechselseitige Werthverhältniß zwischen diesen Silberbarren " 
der Scheidemünze wird in jeder Provinz von den Mandarinen festgesetzt. * 
großen Geschäfte werden mittelst eines hoch entwickelten Banksystems erledig 
' CI. Jannet 1. c. 593, wo sich noch weitere interessante Angaben über die ch'" 
fischen Geldverhältnisse finden.
        <pb n="269" />
        8. ñap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
239 
şichts 
Bei der Ausgabe von Scheideinünzen haben die Regierungen drei Bor- 
waßregeln zu beobachten. 
, 1* Die Quantitäten derjenigen Stoffe, aus denen diese Münzen bestehen, 
Müssen einen geringern Werth darstellen, als die Betrage sind, auf welche die 
treffenden Münzen lauten. Wird das nicht beachtet, so besteht die Gefahr, daß 
Je eingeschmolzen werden. Wenn das in zwanzig silbernen Markstücken enthaltene 
tall einen größern Tauschwerth besäße als ein Zwanzigmarkstück, würde es 
J n Gestalt von Markstücken nur so viel als ein solches Zwanzigmarkstück werth 
während es in eingeschmolzenem Zustande etwas mehr gelten würde. 
. Die Bestandtheile der Scheidemünzen dürfen aber an Werth auch 
wt so tief unter den auf denselben angegebenen Beträgen stehen, daß da 
durch 
. % eine stärkere Gefahr bei den Silber- als bei den Kupfermünzen. Es 
Uß eine zu große Menge Kupfer ausgeprägt werden, um einen dem Risico 
n Zechenden Gewinn zu erzielen. Was die Nachbildung von Banknoten 
c, ģļ' anlangt, so ist sie zwar sehr lucrativ, aber wegen der technischen 
^Gierigkeiten nicht so leicht. 
x. ^ Der Circulation der Scheidemünze muß eine Grenze gezogen werden, 
». str f also nur eine bestimmte 
8"r Falschmünzerei geradezu herausgefordert würde. Jn dieser Hinsicht 
^lnd ' M4,u ,,ul nilc üe l ,l,mme Menge derselben zur Ausgabe gelangen, 
i ^îlfalls werden diese Münzen die vollwerthigen verdrängen, und indem 
?’ tn Vorigen Kapitel besprochene Gresham-Gesetz in Wirksamkeit tritt, die- 
busier Landes treiben. Als Abhilfsmaßregel gegen ein solches Aus- 
&gt;*» ^ er aus Edelmetall hergesteUteii größern Münzen empfiehlt es sich, 
ìņ g ^îrag, bis zu welchem Scheidemünzen auf Grllnd gesetzlicher Bestimmung 
Ģhlung genommen werden müssen, also Zwangscurs haben, nicht zu hoch 
"Zusetze,, 
^îii ^uß auch darauf Sorgfalt verwendet werden, daß die Prägung der 
überhaupt mit der gehörigen Umsicht und nach den bewährtesten 
b effe ben 1)01 6eht, damit nicht eine beträchtliche Abnutzung und infolge 
ştiick 1 e,ne Ģntwerthung der vielfach von Hand zu Hand gegangenen Geld- 
iņjt ^"şoļgt. Eine solche Abnutzung bringt nämlich allerlei Schwierigkeiten 
îE)- Ist aber die Abnutzung der Münzen infolge schlechter Prägung eine 
AZàh Erscheinung, so hat dieselbe sogar eine Entwerthung der gesamten 
Vin?? des betreffenden Landes zur Folge, und es kommt unter solchen 
^gen ìîìîşşbņ selbstverständlich auch vielfach vor, daß die neuen, noch nicht 
geschrien Münzen, weil ihr Metallwerth größer ist als ihr Geldwerth, ein- 
ìvahr ^rden, da man ihre bessere Beschaffenheit im Berkehre nicht leicht 
übrj ^^'Uen und sie deshalb nur zu demselben Werthe annimmt wie die 
djx schon deteriorirten Münzen, welche unter den umlaufenden Geldstücken 
bezahl bilden lind deshalb den Werth der gesamten Währung herab-
        <pb n="270" />
        240 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
drücken. Uebrigens kann es selbst bei nicht beträchtlicher Abnutzung vor 
kommen, daß man die Münzen einschmelzen oder sonst ans dem inländischen 
Verkehr verschwinden laßt, weil man Gold oder Silber für den Export be 
darf. Um dem zu begegnen, empfiehlt es sich, in dieser oder jener Form eine 
Prägegebühr einzuführen. Dadurch erhalten die Münzen in der Regel einen 
entsprechend größern Tauschwerth und würde demnach das Einschmelzen der 
selben keinen Gewinn, sondern Verlust bringen. 
Wollte der Staat aber den Versuch machen, sich durch eine hohe Prķ 
gebühr eine bedeutende Einnahmequelle zu verschaffen, so würde das dazu 
führen, daß man zu Münzzeichen und andern Stellvertretern des Geldes 
seine Zuflucht nähme, und daß dadurch auch ein vermehrter eintrieb zur An 
fertigung falscher Münzen hervorgerufen würde. Dagegen erscheint eine Präge- 
gebühr, welche mindestens den Prägungskosten gleichkommt, ganz angemessen- 
Wird eine solche nicht eingehoben, so besteht die Gefahr, daß eine künstliche 
Entwerthung der Metallwährung eintrete, und auch ganz abgesehen von der 
Gefahr, daß die Münzen eingeschmolzen werden könnten, ist ein größerer 
Betrag derselben erforderlich, um eine gewisse Menge von Zahlungen bestimmten 
Umfangs machen zu können. Das aber bedeutet eine, zwar nicht große, aber 
immerhin zwecklose Verschwendung von Nationalvermögen. 
Am Ende des vorigen Kapitels war bereits die Rede von den Übeln 
Wirkungen, welche sowohl ein bedeutendes Steigen als ein beträchtliches Fallen 
des Tauschwerthes des Geldes und als Folge davon ein allgemeines Hinunter- 
beziehentlich Hinaufgehen der Preise nach sich zieht. Ein noch bei weites 
schlimmeres Uebel ist die künstliche Herbeiführung von Werthveränderungen 
der Tauschmittel, mit andern Worten, die Herabsetzung des Münzfuß 
von seiten der Staatsgewalt. Man ist dabei auf dreierlei Weise vor- 
üegmiücn: - 
1. auf dem Wege der Fälschung, indem man zwar eine Quantität ^ 
mettili von gleicher Schwere als Grundlage des Münzfußes beibehielt, delN- 
selben aber eine stärkere Mischung werthlosen Metalls beifügte; 
2. indem man Goldstücken von kleinerem Umfang und Gewicht den Wcr^ 
größerer und schwererer beilegte und das Publikum zwang, sie zu diesem Wer y 
anzunehmen. Derartige offenkundige Gewaltmaßregeln sind im Laufe der 
oftmals versucht worden und auch zur Durchführung gelangt. Das 
alter ist an Beispielen größter Mißbräuche dieser Art nur zu reich. ^ 
3. Endlich gibt es noch eine dritte, insbesondere den Verhältnissen unsers 
Zeitalters entsprechende Art: die übermäßige Ausgabe unverzinslicher Umlauf 
mittel aus Papier, also eine zu große Emittirung von Papiergeld, wie # 
es gemeiniglich nennt. Eine solche vollzieht sich in der Weise, daß ^ 
Umlaufsmittel über den Betrag hinaus, welcher zur Ersetzung des aus e
        <pb n="271" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 241 
¡? te beš Landes verschwundenen Courantgeldes nothwendig ist. in Circu- 
"" gesetzt werden. 
geben^^oŗ à aber auf diese der Jetztzeit angehörigen Erscheinungen ein- 
Sl ' muffen wir kurz den Nutzen betrachten, welchen die Ausgabe von 
Vorst ^'ergeld gewährt. Dadurch werden wir auch leichter eine richtige 
davon gewinnen, welcher Mißbrauch damit getrieben werden kann 
überois Seiten die Regierungen zur Ausgabe von Papiergeld? Weil sie 
schgfH- ' îvv eine Metallwährung besteht und wo die Verhältniffe des wirt 
fast d ' ebenê şo îvie in dem heutigen Europa und Amerika beschaffen sind, 
lvend^ ^^amten Betrag des Papiergeldes zu ihren eigenen Zwecken ver- 
wäkk ' ' Dnnen Unb Um ş° diel reicher sind, ohne daß deshalb jemand ärmer 
runo' îddnte 8- B. die deutsche, die englische und die französische Regie- 
übA/\ %e#'#ungen gegenüber #n Gläubigern unb au* gegen: 
Gold I m l ^ rCn ^ ieniten stunden Beamten und Militärpersonen anstatt in 
sind in e!" Werthzeichen, die gegen Gold bei den öffentlichen Kaffen einlösbar 
^ņd'niit oatsnoten erfüllen, die auf einen bestimmten Bargeldbetrag lauten 
şiaatlict, Ķangscurs ausgestattet werden. Das wäre dann eine vollständige 
Me j*,: şipiergeldwirtschaft, wie der Ausdruck nun einmal lautet, obgleich, 
bop i h \ 9c ^ en ' von Geld eigentlich nur da gesprochen werden sollte, wo 
dg, " aufsmitteln, die einen wirklichen Werth repräsentiren, vor allem also 
ist ' Iei ° bon den aus Edelmetallen geprägten Münzen die Rede ist. Nichts 
^ahlun ^ bine solche Papiergeldemission. Die überaus bedeutenden 
^inoen^ņ ' welche heutzutage von den Staatsregierungen zu machen sind, 
eine V lU Ştaatsnoten auf das schnellste in Umlauf, und es würde, wenn 
^menb'? eÌne bem Ìm Sanbe umIau f enben baren Courantgeld gleich- 
^irkuna ^umme von Papiergeld ausgeben wollte, das erstere infolge der 
% bent « Cê ^^eshamischen Gesetzes binnen ein bis zwei Jahren vollständig 
9Qn i aut "à verschwinden oder eingeschmolzen sein. Das alles wäre nun 
9e b&gt;orb ( 'u * C Regierung ist durch die Ausgabe von Staatsnoten reicher 
^ielinehx daß deshalb irgend jemand schlimmer daran wäre. Es scheint 
s° beq llci vUe Welt bester dabei fahren würde, da die Noten so praktisch, 
àhlunoe" îŗansportirbar, so leicht aufzubewahren sind, sich trefflich zu großen 
^itvendei" Cl ^ nen un ^ überdies noch den Bortheil bieten, sich nicht so leicht 
n ä" ^ssen, weil man sie numeriren und dadurch ihre Identität 
' en kann. 
portez uur vom Staatspapiergelde die Rede, weil im strengen Sinne des 
^îoatpxxko , Elches in übermäßiger Menge emittirt werden kann. Ueber die von 
in bp U ” auö 8t8t6enm Creditscheine, die Banknoten, Wechsel. Checks und andere, 
obitel dj. % l,at al&lt; * ein wahres Umlaufsmittel sich charakterisiren, wird im nächsten 
Dļdaz. ^de ^in. 
àlnpfk, Volkswirtschaftslehre. Iß
        <pb n="272" />
        242 II. Buch. Der Güteraustausch. 
Leider ist aber dies erfreuliche Bild nicht frei von Schatten. Zunächst 
muß man im Auge behalten, daß die Regierung, wenn das bare Covran 
Oclb aus bem 3%# ber#munben iß, baS#e ni# no* einmal burü 
gäbe von Staatsnoten ersetzen kann. Sie muß es sich vielmehr, wenn 1 
in einer augenblicklichen Nothlage ein solches Verschwinden durch ihre PnPieş 
emission herbeigeführt hat, angelegen sein laßen, von neuem zur Prägn 9 
bon Gourantgelb gu freiten, bamit im %aüc ;ufünf%r Störungen e 
Vorrath davon vorhanden sei. Ja die Regierung darf es überhaupt g 
nicht so weit kommen lassen, daß ein solcher nicht mehr im Lande vorhanv 
ist. Selbst wenn sie eine im ganzen vertrauenswürdige finanzielle Po» 
verfolgt und somit die Besorgniß vor einer immerfort zunehmenden uve * 
mäßigen Ausgabe von Papiergeld in die Ferne gerückt erscheint, so nur 
doch 'stets Personen geben, die auf Barzahlung einen besondern Werth leg 
müssen. Es wird für die Geschäfte mit dem Auslande und für Reisen do^ 
hin stets ein mehr oder minder bedeutender Betrag von Courantgeld v ' 
nöthigt, und zudem gibt es überall eine Anzahl besonders vorsichtiger #' 
fönen, die im Hinblick auf die Möglichkeit einer maßlosen Papiergeldvermehru'll, 
und deren gleich zu besprechender Folgen wenigstens einen Theil ihrer U j 
nahmen in Courantgeld, und zwar heutzutage meistens in Gold, zu beziei 
suchen. So bietet denn ein im Verkehr sich fühlbar machendes Seltenwer 
des Courantgeldes sofort Anlaß zur Entwicklung eines Agios. Es war v 
z. B. vor einigen Jahren in Italien zu einer Zeit der Fall, in welcher 
finanziellen Verhältnisse dieses Landes die etwa im Jahre 1893 emQctr 
Wendung zum Schlimmen noch nicht genommen hatten. Das Verschwm 
des Goldes aus dem Verkehr hatte daselbst ein etwa zweiprozentiges - 
desselben zur Folge, obgleich man sich noch immer Gold verschaffen koi" ' 
indem man italienische Staatspapiere oder nur fällige Coupons.solcher 
und die Coupons im Auslande einlöste, wo dazumal der Umtausch # 
Gold noch anstandslos erfolgte. Die Verordnungen, welche die Auszah 
der Zinsen der Staatsschuld in Gold nur zu Gunsten der Ausländer ^ 
lasse« und diesbezügliche Formalitäten einführten, waren damals noch 
erlassen und auch nicht einmal in Aussicht genommen. . 
Wenn sich daher die Regierungen nicht zur Anwendung des Mi ^ 
welches sich gegen eine übertriebene Papiergeldvermehrung und für die şşS ^ 
des Vertrauens am wirksamsten erweist, entschließen, d. h. wenn sie M Jtl 
barn berMen moilen, bie 6iní0¡ung ber Staatanoten gegen Gourantö ^ 
versprechen \ so sollten sie wenigstens bei der Ausgabe der Paplerum 
i In diesem Falle ist der Vortheil, welcher der Regierung aus der Pap^t- 
emission erwächst, allerdings geringer, da dieselbe stets eine bestimmte Menge i
        <pb n="273" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 243 
wttel stets ein weises Maß beobachten. Dieses Maß wird eingehalten, wenn 
Gesamtsumme derselben im Verhältnisse zu den Staatseinkünften eine 
pige ,st. Auch ist es nicht schwer, eine solche Summe nicht zu über- 
tjr ten ' bst bie Steuer- und Zollzahlungen durch das ganze Jahr ver- 
-en' so daß stets bedeutende Geldbeträge in die Staatskasse zurückfließen 
zur Bestreitung der Regierungsausgaben zur Verfügung stehen t . 
t)e ş »s 016 vorsichtig wird jedoch oftmals bei der Papiergeldemission 
^Nähren! Es ist vorgekommen, daß gewisse Regierungen, statt wenigstens 
sich ņ ^"halten, wenn das Courantgeld aus dem Verkehr verschwunden ist, 
lick ^ Ìn ^alle keine Schranken auferlegt und dadurch ganz ähn- 
c Resultate erzielt haben, wie sie bei Münzverfälschungen und bei Höher- 
erthung wirklich minder metallhaltiger Münzen eintreten. 
^ Ist die Menge des im Umlauf befindlichen Papiergeldes größer als der 
erş/^' zur Begleichung der mittelst desselben zu leistenden Zahlungen 
r ert wird, so fällt der Werth dieses Umlaufsmittels in dem Maße, in 
Mm der nöthige Betrag überschritten wird, 
enijss ^" Werthmaßstab bleibt auch im Falle einer übermäßigen Papiergeld- 
z. T . immer das Edelmetall, aber nicht derselbe Betrag davon. Träte 
ì&gt;er übermäßige Papiergeldvermehrung in England ein, so würde die 
gen Şŗthmessung zur Grundlage dienende Einheit nicht mehr das .Pfund' 
Quantum von 123,27 Gran Gold sein, welches in einem Sovereign 
bein îşi' pudern eine schwankende Quantität dieses Metalls, die sich nach 
^ besselben, wie er für ein Pfund in Papier erhältlich wäre, richten 
drford slI f° bcr Betrag der ausgegebenen Roten doppelt so groß als 
toittb ^ļich ' ""d wären dieselben demnach in demselben Maße entwerthet, so 
ein Ä Münzfuß auf ungefähr 61,63 Gran Gold gesunken und somit 
btucf 1U,tanb eingetreten sein, für den man im geschäftlichen Verkehr den Aus- 
ñebraucht: das Goldagio beträgt 100 %. 
ein b h'” 0 ^'ermäßige Papiergeldausgabe hat alle diejenigen Folgen, welche 
sagen b b"îbņdes Sinken des Tauschwerthes des Geldes, oder was dasselbe 
eine allgemeine Preissteigerung nach sich zieht, nur daß diese 
muß, um die präsentirten Staatsnoten einlösen zu können. Dieser 
^flieht, 'b weit geringer als die Menge des emittirten Papiergeldes, da beim 
1 ^oordneter staatlicher Finanzverhältnisie eine Einlösung nur in verhältniß- 
âîd&gt;Nlich bnig Fällen begehrt wird. Nur beim Ausbruch eines Krieges oder bei einer 
Ņrejg g 1 "blich auftauchenden wirtschaftlichen Krisis muß der Staat plötzlich um hohen 
^ņlose,, °"ìantgeld kaufen, um die massenhaft zur Umwechslung präsentirten Noten 
, 8U können. 
dem şiìnì ^ñu (a. a. O. Bd. I, Abtheil. 1, S. 77) nimmt an, daß vielleicht ein 
werten theile der Staatseinkünfte gleichkommender Papiergeldbetrag einen ge- 
Uînlauf habe. 
16*
        <pb n="274" />
        244 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Folgen im erstern Falle verstärkt auftreten, weil sie sich Plötzlich einstellen. 
Es ist also eine solche Papiergeldwirtschaft, diese unserem Zeitalter eigenthüm 
liche Art der von der Staatsregierung herbeigeführten Entwerthung der Um 
laufsmittel, nichts anderes als eine verabscheuungswürdige Enteignung unter 
Bornen, bi# me% bide Mengen um einen ņ#rn ober 
ringern Theil ihres Vermögens und ihrer Einnahmen gebracht werden. Be 
übermäßiger Papiergeldausgabe können, selbst wenn außer den zum 
der in Verlust gerathenen Werthzeichen bestimmten keine weitern Noten mc9 
in Umlauf gesetzt werden, politische Ereignisse, z. B. solche, welche die Wie er- 
aufnähme einer Courantgeldcirculation wahrscheinlich machen, die stärkste 
Werthschwankungen des Papiergeldes herbeiführen und den Großhandel zu" 
guten Theile zu einer Art von Lotteriespiel gestalten. 
Ein klassisches Beispiel derartiger Schwankungen liefern die ErelgMh ' 
welche sich in den Vereinigten Staaten während und nach dem Secession^ 
kriege abspielten. Das Agio des Goldes gegenüber den greenbacks ge 
nannten, uneinlöslichen Staatsnoten stieg und fiel während jener Epoche, 
Procenten ausgedrückt, in der folgenden Weise: 
3^. V 
1862 87 0 
1868 72 &gt;/, 22'/; 
1864 185 SI'/, 
1865 184'/; 28'/: 
1866 67-/4 25 
1867 46% 82 
1868 50 32 
3.„r. 
1869 62V, 19'/: 
1870 23 '/ 4 10 
1871 15*/* 8 Vs 
1872 15-/4 8'/, 
1873 19 10 
1874 13Vs 9'/: 
1875 I?'/, 12. 
Derartige Schwankungen sind gar nichts Unerhörtes. Erst in ncl |^. e 
Zeit hat sich wieder in der Argentinischen Republik eine besonders übermäsü 
Notenemission vollzogen, und infolgedessen ist das zuvor gar nicht oder % 
in ganz geringem Grade vorhanden gewesene Goldagio über 200 % gestì^ 
Wenn die betreffenden Staatsregierungen in dem Augenblicke, wo sich ^ 
nur das geringste Goldagio bezw. Courant-Silbergeldagio zu zeigen begmn, 
mit der Papiergeldausgabe innehielten, so würde jede ernstliche Entwert^ 
des Papiergeldes vermieden werden. So haben — zu ihrer Ehre sel 
gesagt — die englische Regierung während der Napoleonischen Kriege ^ 
Anfang dieses Jahrhunderts und die französische nach dem Jahre 1870 &lt;•&gt; 
allzu ernstlichen Entwerthung der Staatsnoten vorzubeugen gewußt. , 
die Versuchung, eine zu große Menge von solchen auszugeben, ist so ^ 
daß eine übermäßige Ausgabe von Papiergeld wahrscheinlicher ist al- 
vernünftiger Gebrauch desselben. Das beweisen nur zu häufige und zu trc ^ 
Erfahrungen. Deshalb sollte man bloß in Fällen dringender Nothwe
        <pb n="275" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
245 
àîà Zur Emittirung von Staatsnoten schreiten und dieselben, sobald diese 
othwendigkeit nicht mehr besteht, schleunig wieder einziehen. 
Die Neigung, zu viel Papiergeld auszugeben, wird übrigens noch da- 
urch vergrößert, daß viele Regierungen unter dem Einflüsse großer Specu- 
anten stehen, welche durch das Steigen des Goldagios ungeheuern Gewinn 
äu Machen im stände sind. Wenn man nach einer übermäßig großen Staats 
votenemission den Courantgeldumlauf wiederherstellen will, so ist die sehr 
chwierige Frage zu beantworten: soll man den vor dem Eintritt der Ent- 
brthung geltenden Münzfuß wiederherstellen oder einen andern annehmen, 
elcher der stattgefundenen Werthverminderung entsprechend zu halten wäre? 
. Şe also, wenn der im vorhergehenden für England angenommene Fall 
^getreten wäre, mithin das Goldagio daselbst 100 % betragen würde, der 
EUe Sovereign der wiederhergestellten Goldwährung wie zuvor 123 Gran 
^d oder nur etwa 61 Gran, also ein Feingewicht, welches dem gesunkenen 
à^îverth des Papiergeldes entspräche, enthalten, oder soll sein Gehalt etwa 
foeb en ^ en õàen Extremen liegen? Ist die Entwerthung. wie in dem 
angenommenen Falle, eine sehr bedeutende, und hat dieselbe lange Zeit 
so verursacht die Rückkehr zum alten System eine neue Preisrevolution 
^ neue Ungerechtigkeiten, durch welche die alten nicht wieder gut gemacht 
£. er en können. In andern Fällen hängt zu viel von den in den verschiedenen 
Ņ ^ ^n obwaltenden besondern Verhältnissen ab, als daß eine allgemein giltige 
U Wort gegeben werden könnte. 
«ns Origens darf man ja nicht glauben, daß eine übermäßige Papiergeld- 
^b'Ññbe nicht stattfinden könne, wenn die ausgegebenen Staatsnoten — wie 
Zeit der französischen Revolution cmittirten Assignaten — auf liegende 
SB et et ş"udirt sind, wenn also die Regierung derartige Güter von einem dem 
^ ausgegebenen Papiergeldes entsprechenden Werthe besitzt und die 
sdüt^ "î'îkelst des Erlöses, den sie aus deren Verkaufe zu erzielen hofft, in 
^kgie^ einzulösen verspricht. Es sind ja nicht die Hilfsquellen der 
9)} e1 J frun 9 allein, welche in Betracht kommen, sondern es hängt auch von der 
Wr umlaufenden Noten ab, ob sie an Werth verlieren oder nicht, 
es im Jahre 1866 nach der Beendigung des Bürgerkrieges die 
Mell^ ^ Regierung der Vereinigten Staaten zur Verfügung stehenden Hilfs 
bon % "'cht verhindern, daß sich das Goldagio noch immer auf einer Höhe 
t* 67 o/o 
eine "'uierhin bildet aber eine derartige Fundirung einen Schutzwall gegen 
^ößere Entwerthung des Papiergeldes, da sie eine spätere Regu- 
tvirtt w** Ģeldderhältniffe in Aussicht stellt und schon dadurch beschränkend 
5ß et J vß wenigstens eine Vermehrung des Staatsnotenumlaufs über den 
dr zu deren Sicherung dienenden Güter hinaus ausgeschlossen bleibt.
        <pb n="276" />
        246 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Auch würde, was das soeben erwähnte Beispiel der Vereinigten Staaten nach 
Ende des Secessionskrieges anlangt, das Vertrauen in die Verwerthung eines 
Theiles ihrer Hilfsquellen größer gewesen und dementsprechend ein bedeutenderes 
Sinken des Goldagios nicht eingetreten oder vielmehr nicht herrschend geblieben 
sein, wenn dieselben nicht so gewaltige Schulden auf sich lasten gehabt hätten. 
Bevor wir unsere Besprechung der Währungsverhältnisse schließen, müssen 
wir noch einen sehr wichtigen Punkt erörtern. Bisher ist nur von dem sogen- 
Monometallismus, d. h. von demjenigen Münzsystem die Rede gewesen, welchem 
zufolge ausschließlich eines der beiden Edelmetalle, das Gold oder das Silber, 
zur Herstellung des Courantgeldes des betreffenden Landes verwendet wird- 
Nun ist es aber häufig vorgekommen, daß eine Anzahl von Staaten das 
System der Doppelwährung, den Bimetallismus, angenommen hat. Das 
selbe besteht, wie schon der Name andeutet, darin, daß nicht nur Gold-, 
sondern auch Silbermünzen als Courantgeld, d. h. als von jedermann bei 
allen Zahlungen anzunehmendes Metallgeld in Umlauf sind, und daß zwisch^ 
einer gewissen Menge Goldes von einem bestimmten Feingehalte und einer 
gleichfalls bestimmten Menge Silbers von genau festgesetztem Feingehalte ein 
bestimmtes gegenseitiges Werthverhältniß gesetzlich sanctionirt ist. So wurde 
z. B. von der Lateinischen Münzunion, zu welcher Frankreich, Italien, Belgien, 
die Schweiz und Griechenland gehören, das Verhältniß des Goldes zum Silber 
in der Art festgesetzt, daß die Unze feinen Goldes sich zu derjenigen feinen 
Silbers wie 1 zu 15,5 verhält. Nun kann aber ein solches Werthverhältn'tz 
factisch nur so lange aufrecht erhalten werden, als sich der Marktpreis de 
beiden Metalle in der entsprechenden Höhe hält. Ist das nicht mehr de 
Fall und sinkt beispielsweise der Tauschwerth des Silbers in beträchtlichem 
Maße, während sich derjenige des Goldes gleich bleibt oder sogar steigt, dann 
tritt das Greshamische Gesetz in Wirksamkeit: das zu hoch bewerthete Meta 
vertreibt das zu niedrig geschätzte aus dem Verkehre des betreffenden Lande - 
So werden denn daselbst alle Zahlungen nur mehr in einer Metallsorte 
macht und herrscht thatsächlich der Monometallismus. . 
Solche Erfahrungen und die unvermeidlichen schlimmen Folgen der 
währenden Geldwerthschwankungen, die mit der Verwendung eines hochgradig^ 
Preisschwankungen unterworfenen Metalls zur Herstellung des Courantgeld^ 
verbunden sind, haben in der neuern Zeit verschiedene Staaten bewogen, ' 
mehr oder minder entschiedener Weise von der Doppelwährung zum 
metallismus, und zwar zur Goldwährung überzugehen. Nachdem sich ^ 
land derselben bereits im Jahre 1816 zugewendet, hat Deutschland M 
Schritt im Jahre 1873 gethan, wenn auch nicht mit vollster Entschiedene ' 
indem eine beträchtliche Anzahl im Umlauf befindlicher Thaler nach wie 
den Charakter des Courantgeldes behielt. In ähnlicher Weise ist man n
        <pb n="277" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
247 
m den der Lateinischen Münzunion angehörigen Staaten verfahren. Nachdem 
"s Frankreich schon vor dem Jahre 1874 die Prägung der als Courantgeld 
Anenden Fünffrankenstücke für Privatleute verboten worden war, ist dieselbe 
^ŗch die Convention vom Jahre 1874 in allen der Union angehörigen 
Maaten überhaupt eingestellt worden, während mit den damals bereits im 
Ullauf gewesenen Münzen dieser Art noch immer unbeschränkt Zahlung ge= 
giftet werden kann. Aehnlich verhält sich die Sache in den Vereinigten 
Maaten. Hier war man im Jahre 1873 gleichfalls zur Goldwährung über 
langen. Aber die ungemein gesteigerte Production der Silberminen von 
kvada, Colorado und Neu-Mexico, welche sich gerade von diesem Zeitpunkte 
Un 1° sehr hob, daß sich der Gesamtbetrag des erzeugten Silbers mehr als 
Doppelte, führte zu einer Rücksichtnahme der Regierung auf die Silber- 
rvducenten und zu gesetzlichen Maßregeln, welche Silberankäufe zu Münz- 
àcken seitens der Union zum Gegenstände hatten und erst im Herbste 1893 
îêder außer Kraft gesetzt wurden. 
Q südlich hat Oesterreich-Ungarn im Jahre 1892 die Valutaregulirung 
Ņ Ģrund der Goldwährung im Princip beschlossen und den Anfang zur 
^^Ģhrung dieses Beschlusses gemacht, worauf durch die Gesetze vom Jahre 
4 ein weiterer Schritt auf dieser Bahn gethan wurde. 
müssen sicherlich sehr gewichtige Gründe gewesen sein, welche die Re- 
fast sämtlicher bedeutenden Staaten der civilisirten Welt bewogen 
m ^en Bimetallismus aufzugeben und — freilich mit einer gewissen 
Hill) * — öur Goldwährung überzugehen. Und es wird für diese Maßregel 
ein s^ŗen Aufrechterhaltung trotz aller dagegen gerichteten Angriffe namentlich 
fy j r filier wiegender Grund ins Feld geführt: die Stabilität des Geld- 
welche sich beim Bestände der Goldwährung eher und in viel höherem 
st e erwarten läßt als beim Festhalten an der Silber- oder an der 
Doppelwährung. 
jü ^welche sind nun aber die Argumente, mit denen die Goldwährung bekämpft 
Pre'sŞŗ^ņ pşiegt? Man klagt sie an, den gegenwärtigen niedern Stand der 
hervorgerufen zu haben, weil das Gold, welches nur mehr allein zu den 
prod lln ® ert internationalen Verkehrs verwendet wird, in ungenügender Masse 
^^îcirt werde und deshalb einen zu hohen Tauschwerth erhalten habe l . 
E. g’ Untcr den zum Theil sehr gewichtigen Vertretern dieser Ansicht, zu denen 
M. Neuwirth, de Soubeyran, der Engländer Göschen, die 
korben btr preußischen Agrarier u. a. gehören, ragt besonders der jüngst ver- 
seine,ņ ļ&gt;°ch "ķsehene belgische Gelehrte Emile de Laveleye hervor, der in 
Ņnzkņds^ŗîb' L* monnaie et le bimétallisme international (Paris 1891), als der 
■ufo* und die Frage am unparteiischsten beleuchtende Vertheidiger dieser Richtung 
° en ist. Diesen Gelehrten stehen unter den Anhängern der Goldwährung als
        <pb n="278" />
        248 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Ist dies in der That der Fall? Um sich darüber klar zu werden, mus 
man zunächst die Thatsache im Auge behalten, daß sich die Preise nicht allein 
nach dem Stande des Tauschwerthes des Geldes richten, sondern zum guten 
Theile von den Veränderungen in den Productionsverhältnissen und den M 
daraus ergebenden Schwankungen von Angebot und Nachfrage abhängen. 
dieser Hinsicht ist zunächst der Uebergang vom Steigen zum Fallen der Preise 
in Betracht zu ziehen, welcher sich mit einer gewissen Regelmäßigkeit etwa alle 
7—11 Jahre vollzieht, wenn nicht besondere Ereignisse, z. B. ein großer 
Krieg, dazwischen treten. Ein solcher Wechsel erweist sich als die Folge dir 
veränderten Dispositionen der Unternehmer, welche anfangs auf günstige Chancen 
hoffen, sich infolge dieser Hoffnung zu immer weiterer Ausdehnung ihrer Ge 
schäfte angetrieben fühlen, endlich einer Ueberproduction gegenüberstehen und 
durch deren Eintritt zu vorsichtiger Haltung angetrieben werden. Diese Be 
wegung auf- und abwärts berührt die Großzahl der Productionszweige. NM 
gewisse Arten von Unternehmungen können sich dank besondern Umständen 
stätig entwickeln. 
Bon besonderer und unter Umständen sogar noch weit größerer Wichtig^ 
sind ferner die Preisschwankungen, welche in einer Aenderung der allgemeinen 
Productionsbedingungen wurzeln. Eine solche Aenderung findet z. B. 
wenn sich in einem Productionszweige gewisse technische Fortschritte vollzogt 
haben, oder wenn sich die Transportverhältnisse gewisser Güter günstiger 9 f 
stalten. In solchen Fällen stellt sich der Preis der betreffenden Artikel dauern 
billiger. In gleicher Weise können sich natürlich auch bleibende Preiserhöhung^ 
infolge die Production erschwerender Umstände, erhöhter Steuerlasten u. s- 
einstellen. 
Es gibt Zeiten, in welchen sich diese verschiedenen Factoren der 
bildung gegenseitig in ihren Wirkungen neutralisiren, andere, wo sie sämtü 
in einer Richtung wirken, und solche, in welchen sich der eine oder der 
ganz vorherrschend geltend macht. Das letztere war z. B. während der Peri» ^ 
der Fall, welche mit den ersten aus Californien und Australien nach Euķ 
strömenden Goldzuflüssen, also ungefähr mit dem Jahre 1850 begann u" 
bis etwa zum Jahre 1877 währte. Die Goldfülle, die sich dazumal u 
die europäischen Länder ergoß, hatte eine höchst beträchtliche PreissteigerU 
zur Folge. Eine sehr genaue Statistik der Preise von 100 verschiedenen, 
der Hamburger Börse gehandelten Waren aus den Jahren 1847 bis l 8 
besonders hervorragende Namen Ad. Soetbeer, F. X. v. Neumann-Spalls 
P. Leroy-Beaulieu, der Russe Arthur Raffalowich, Cl. Jannet I " 
appendice, la question monétaire en 1892, p. 571 ss.) u. a. entgegen. .. , 
1 Siehe den betreffenden Aufsatz von Ad. Soetbeer in Conrads JahrbM 
für Nationalökonomik und Statistik (Jena) Jahrg. 1881.
        <pb n="279" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
249 
abringt den Beweis, daß sich die Preise während dieser Periode im allge 
meinen um 31,4 0/o gehoben haben. Nur gewisse Artikel, namentlich solche 
er Textilbranche, wurden infolge der bedeutenden Fortschritte der Technik ent 
luden billiger. 
Ģanz besonders haben sich aber die Folgen dieser Preiserhöhung in den 
Egenden fühlbar gemacht, welche bis dahin den Bewegungen des Handels 
^ehr fern geblieben waren. 
So hoben sich z. B. in Bilbao die Fleisch-, Brod- und Eierpreise vom 
^ohre 1854 bis I860 auf das Doppelte, und in Irland fand von 1847 bis 
^ G? eine Steigerung der Preise sogar auf das Dreifache statt. In Deutsch- 
^ņd und in andern Ländern steigerten sich in dieser Periode der Vermehrung 
im ìîîņļ^ufsmittel wenigstens sämtliche Löhne ungemein stark. Man nimmt 
ssä ^ģêîņeinen eine Steigerung von mehr als 100 0/0 an, womit selbstver- 
a ņ 6ch nicht gesagt sein soll, daß auch die Arbeiter dieses oder jenes bestimmten 
ustriezweiges an dieser Erhöhung in entsprechender Weise theil gehabt hätten, 
Nil^şi^^nn diese Steigerung überhaupt in höherem Grade zu Gunsten der 
j, t eöern Schichten des Arbeiterstandes geltend gemacht hat. Betreffs der Waren- 
^M&gt;E hat sich eine analoge Erscheinung gezeigt. Die minder werthvollen 
äenstände sind in weit höherem Grade theurer geworden als die werthvollern 1 . 
Unb man alle wirtschaftlichen Verhältnisse und sämtliche Warengattungen 
das Ņŗìkn von wirtschaftlichen Gütern in Betracht, so kann man annehmen, 
Un bie lustrasi der Edelmetalle während der Jahre 1847 bis 1877 um 
Iab ähr '0—60% abgenommen hatSo bedurfte man denn im letzten 
Die ^oOOO oder 16000 Mark, um sich eine Anzahl von Gütern und 
hab îloistungen zu verschaffen, die man 30 Jahre zuvor um 10000 Mart 
En konnte. 
seit dem Jahre 1877 hat sich eine Aenderung vollzogen. Die 
^îsķ^er hauptsächlichsten Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Rohstoffe der 
Ş şomie der Produkte der letztem sind beträchtlich gesunken. Das 
hab 0' e ' dîe Wolle, die Seide, die Erzeugnisse der Eisen- und Kupferindustrie 
theu^ ^ Um bO—50 0/0 verbilligt und sind gegenwärtig nur um wenig 
^ahre 1850. Diese Erscheinung läßt sich auf verschiedene 
Um ^ Zurückführen. Die Kosten des Gütertransportes zur See haben sich 
bauli ' U .^àļşiê vermindert, und auch die Eisenbahntarife sind seit jenem Zeit- 
^taat ^ Deutschland, in Belgien, in Frankreich und in den Vereinigten 
cn ' wenn auch nur in geringerem Maße, herabgesetzt worden. Die Löhne 
eiux uUerdings im allgemeinen die erreichte Höhe behauptet. Es ist das 
^ Tatsache, die zum Theil in humanitärer Rücksichtnahme auf die Arbeiter, 
Cl% J annet 1. c . 577. * Ibid. 578.
        <pb n="280" />
        250 II. Buch. Der Güteraustausch. 
zum guten Theil aber auch in der Furcht vor den immer gefährlichern und 
häufigern Arbeitseinstellungen des mehr und mehr sich organisirenden vierten 
Standes ihre Begründung hat. Dagegen fand ein weiteres Steigen der Lohne 
in der Regel nicht statt, ja hier und da sind sogar unbeträchtliche Herab 
setzungen vorgenommen worden, große indessen nur selten. Hauptsächlich 9 e 
schah dies in England und in Nordamerika, und zwar in Unternehmungen, M 
welchen das System der beweglichen, nach dem Verkaufspreise der Producte 
sich richtenden Lohntarife in Kraft stand. Die Bezüge der den sogen, liberalen 
Berufsarten angehörigen Personen sind ungeschmälert geblieben. Dagegen zeigte" 
die Wohnungsmiethen vielfach eine Tendenz zum Steigen, während sie ander 
wärts stationär blieben K 
Wenn man nun alle diese Thatsachen in Betracht zieht und den Ora &gt; 
in welchem die Preise gefallen sind, damit vergleicht, so könnte man sich ^ 
der Annahme veranlaßt fühlen, daß sich die Kaufkraft des Geldes währen 
dieser Periode vielfachen Preisfalles, die etwa bis zum Jahre 1887 dauerte, 
um 10—12% vermehrt habe. Aber es hat sich schon wieder eine Eşşş 
des Aufschwungs der Geschäfte eingestellt, welche ungefähr vom Jahre 18^ 
her datirt werden kann und mit einer Steigerung eines Theiles der Ware"- 
preise Hand in Hand ging, ohne daß jedoch diese Preise die Höhe der vo^ 
hergehenden Hausseperiode wieder erreicht hätten. Auch die Löhne, die Mie^ 
zinse, die Schiffsfrachten u. a. haben sich von neuem höher gestellt, währen 
eine große Anzahl von Gegenständen, z. B. die Erzeugnisse der Text'- 
unb der Eisenindustrie, welche infolge der technischen Betriebsvervollkomi^ 
nungen im Preise gesunken waren, billig blieben'^. Zieht man das alles ' 
Betracht, so kann man nicht wohl von einer Goldvertheuerung reden, sond" 
man muß behaupten, daß das Geld um das Jahr 1893 in den Länder 
der Goldwährung schließlich keine größere Kaufkraft besaß als um das ^ 
1877. Wäre das Gold nicht mehr in hinreichender Menge Vorhand^ 
um dem Bedarfe nach Goldmünzen, wie er sich im Laufe der Jahre e" 
wickelt hat, zu entspreche«, so müßte«, wenn auch nicht sämtliche PwO 
so doch diejenigen der Gegenstände, bei denen besondere und betrüchG^ 
Aenderungen der die Preisbildung beeinflussenden Verhältniße, z. B. 
stark vermehrte Nachfrage, nicht eingetreten sind, sowie auch ein großer 3% 
der Löhne dauernd niedrig geblieben oder sogar noch mehr gefallen sein. ® 
ist aber, wie wir gesehen haben, nicht der Fall. Aus einer eingehendern ^ 
obachtung der Vorgänge, die sich in den verschiedenen Productionszwe'g 
abgespielt haben, ergibt sich, daß die Ursache des Preisfalles in den 
von ungefähr 1877 bis 1887 weit mehr in etwas anderem als in ei 
1 CI. Jannet 1. c. 578. 579. 
- Ibid. 579.
        <pb n="281" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
251 
des Goldwerthes, nämlich in den Veränderungen der Productions- 
erhältnisse, zu suchen ist. Man nehme die verschiedenen Waren, über welche 
bŗ Londoner Economist seine vergleichenden Preiszusammenstellungen gibt, 
Ş'ņe nach der andern her, und man wird sich überzeugen, daß sich nicht 
hinder bei deni Getreide wie bei dem Eisen, bei der Seide wie bei dem 
"bfer, also bei den verschiedensten Gegenständen die Productionsbedingungen 
geändert und die Herstellungskosten so verbilligt haben, daß eine Preiser 
mäßigung eintreten mußte. Es fand aber nicht allein eine Verminderung der 
^^eugungskosten statt. Auch die Transportkosten sanken, die Telegraphen- 
n Postverbindungen vervollkommneten sich, und es vollzog sich auch eine 
^organisation des Handels, welche eine Menge von Mittelspersonen, von 
tà^ìşşionären u. s. w. überflüssig inachte. Vor allem ist aber das so be 
in X ^ Şinken des Zinsfußes in Betracht zu ziehen, welches selbstredend 
dem ^şEkn Richtung wirkte. Dazu kommt noch der Umstand, daß seit 
vom ^ re 1871 ' à russisch-türkischen Krieg von 1877—1878 ausge- 
^ mm, keine Kriege geführt wurden, die sich mit dem Krimkriege, den 
Tec^sîì ^ahre 1859, 1866, 1870—1871 oder mit dem amerikanischen 
Ņ dfllonvkriege vergleichen ließen, daß somit eine weitere Ursache höherer 
wegfiel. 
lach ^ Anbetracht aller dieser Uinstände vermag der Hinweis auf die That- 
bine Verminderung der Goldproduction nach dem Jahre 1877 aller- 
iachģ^ şioìîgefunden hat, nicht davon zu überzeugen, daß die wesentliche Ur- 
^ Pŗeisfalls in dieser Verminderung und in dem durch das Abgehen 
ļauş n Doppelwährung veranlaßten Mangel an einer genügenden Menge um- 
tvgx^bn Geldes zu suchen wäre. Die Verminderung der Goldproduction 
Mein nicht einmal eine allzu bedeutende. 
^ahr^' wurden in den folgenden fünfjährigen Perioden durchschnittlich per 
au Kilogrammen Gold gewonnen: 
Jahre. 
1851—1855 
1 858—1860 
1.861—1865 
1866—1870 
kg Gold. 
199 388 
201 750 
185 057 
195 026 
Jahre. 
1871—1875 
1876-1880 
1881—1885 
1886—1890 
kg Gold. 
173 904 
172 414 
149 137 
174 472. 
bucf Ņà hätte eine derartige Abnahme des Jahreserträgnisses der Goldpro- 
ìoņ eine so beträchtliche Preisherabsetzung bewirken können, wie sie in der 
ins A 'êlfach stattfand? Man kann das nicht annehmen, wenn man sich 
crbge ruft, daß die schon vorhandenen Goldvorräthe, einige Verluste 
inun'^ņļî' nach wie vor verfügbar bleiben und dank den verbesserten Com- 
ih^ņ^îìonsmitteln schneller und sicherer circuliren als früher. Durch diesen 
beschleunigten Umlauf erfüllen sie ihren Zweck in höherem Maße und
        <pb n="282" />
        252 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
genügen für eine größere Anzahl von Zahlungen. Die Verminderung der 
Goldproduction in den betreffenden Jahren erscheint in der That ohne grķ 
Bedeutung, sobald man bedenkt, wie groß die in den civilisirten Ländern 
circulirende Geldmenge ist. Dieselbe beträgt 17^ Milliarden Francs in Gol 
und 131/2 Milliarden in Silber, wenn man nur die in den Kaffen der 
Banken und in dem Staatsschätze der verschiedenen Länder vorhandenen Bor- 
räthe in Betracht zieht 1. 
Sollte aber auch wirklich die zeitweilige Verminderung der Goldprodu - 
tion einen irgendwie beträchtlichen Preisfall nach sich gezogen haben, so ** 
ein solcher aus diesem Grunde in naher Zukunft kaum mehr stattfinden. Dl 
Goldproduction hat sich in den letzten Jahren wieder beträchtlich gehoben- 
Wenn sie noch im Jahre 1886 nicht mehr als 149 338 kg betrug, so ^ 
lief sie sich im Jahre 1890 schon wieder auf 170248, um in den Jahre 
1891 und 1892 auf 181339 resp. 196 814 zu steigen 2 . Da von eine 
Erschöpfung der hauptsächlichen Goldlager der Erde nicht die Rede sein kann, 
sondern im Gegentheil von den Minen Indiens und der Transvaalrepubn 
steigende Erträgniffe geliefert werden, die Goldschätze Nordasiens, Jnnerafrikas, 
des amerikanischen Nordwestens und Mexicos bei weitem noch nicht vollstäi^ 
erforscht und erst im Jahre 1894 wieder bedeutende Goldlager in dem zwşşN 
Brasilien und dem französischen Guayana streitigen Gebiete entdeckt 
sind, so kann man unmöglich an einen in naher Zeit zu fürchtenden Go ^ 
mangel glauben; und es ist um so weniger zu fürchten, daß ein Mangel a 
Courantgeld eintreten könnte, als auch die Länder, in welchen die Goldwähru 
1 CI. Jannet 1. c. 580—582. Neuestens hat der Director des amerikanķ 
Münzamtes, Preston, anläßlich der Verhandlungen über die Regulirung der Va n 
Verhältnisse der Vereinigten Staaten einen Nachweis über den Gold- und ^ 
vorrath der Erde amtlich zusammengestellt (Washington 1893). Dieser Nachweis t# , 
den gesamten Goldvorrath auf 3582,6 Millionen, den Silbervorrath auf 4042,7 ^ 
Honen Dollars und den gesamten Umlauf von nicht metallisch fundirten Noten ' 
635,8 Millionen Dollars. Die wichtigsten Länder besitzen die folgenden Menge» 
prägten Metalls in Millionen Dollars: 
Gold. Silbercourant. Silberscheidemünze. 
England 
Frankreich 
Deutschland 
Rußland 
Vereinigte Staaten 
550 
600 
600 
250 
604 
0 
650 
103 
22 
538 
100 
50 
108 
38 
77. 
aut 
An Umlaufsmitteln aller Art (also auch Papiergeld u. dgl. einbegriffen) kommen ^ 
den Kopf der Bevölkerung in Frankreich 40,56, in den Vereinigten Staaten 24,à ' 
England 13,42 und in Rußland 7,16 Dollars. „o)' 
2 Statistische Währungstabellen, herausgeg. vom k. k. österreichischen à 
Ministerium. Wien 1893.
        <pb n="283" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
253 
eingeführt ist, wenn gleich sie auch die weitere Prägung von Silbermünzen 
einstellten, zum Theil einen sehr beträchtlichen Vorrath an Silbercourant bei- 
ehalten haben, und als an eine Einführung der Goldwährung in den Ländern 
äußersten asiatischen Ostens, selbst nach der 1893 erfolgten Einstellung der 
îreien Silberprägung im englischen Indien, nicht gedacht werden kann. Der 
ortige Verkehr behilft sich mit den schon angedeuteten Mitteln, und es stehen 
j le Preise daselbst so niedrig, daß Goldmünzen vielfach gar nicht als Zah- 
ìingsmittel verwendbar wären. Was soll man mit Goldmünzen in einem 
^ņde anfangen, in welchem der Arbeiter in gewissen Gegenden täglich 120 
beken 
L&gt;a- 
20 Centimes, gewinnt und damit auf seine Weise gut leben, ja 
ņoch Ersparnisse erzielen kann? 
Dagegen ist es denkbar, daß, wenn europäische Verhältnisse und höhere 
„ rei Ì e einmal auch in China ihren Einzug halten und wenn sich einst das 
und die östlichen und westlichen Küstenländer Afrikas der Civili- 
und ihren Bedürfnissen erschließen sollten und einer bedeutenden Menge 
innere 
şatiop 
tzoņ Q ļ '7»»" -WWV»»|IH|1HI Vl|Uÿl»pill ļUUtkll Wllkí UHU VUIIHIUIU 
ein "Ohlungsmitteln bedürfen würden, die Stunde schlagen wird, wo man 
tatk^ umssenhaften Silberreichthümern des Erdballs entsprechenden Vor- 
Silbermünzen benöthigt. Tann dürfte der Zeitpunkt gekommen sein, 
best' îb ^n factischen Verhältnissen entsprechende gesetzliche Festsetzung eines 
ì&gt;^^ten Werthverhältnisses zwischen den Gold- und den Silbermünzen zu 
bu und dieselbe mit dauerndem Erfolge durchzuführen, 
für ļàngere Zeit hinaus wird aber das vorhandene Gold noch immer 
Bedarf der Länder, welche die Goldwährung eingeführt haben oder 
hoch noch dazu schreiten werden, d. h. für den Bedarf der Länder mit 
so . entwickelter Civilisation genügen. Dieselben haben nicht nur wegen der 
ņäher zu besprechenden Entwerthung des weißen Metalls, sondern 
Ņubl'fb^nlb ihre endgiltige Wahl zu Gunsten des Goldes getroffen, weil das 
îostb nachdem sich die Preise gehoben haben, das letztere Metall als das 
b 0ŗ i° rerc "nd folglich auch in geringen Quantitäten sehr werthvolle dem andern 
Wie kann man unter den gegenwärtigen Verhältnissen von einer 
b# erforderlichen Zahlungsmittel ungenügenden Menge Goldes 
ļc&gt;uf ' wan bedenkt, daß seit ungefähr einem Vierteljahrhundert der Um- 
Papiermünzzcichen und das Clearingsystem, von welchem im nächsten 
^! e Ņede sein wird, eine solche Ausdehnung gewonnen haben, daß 
Mße "'S eine geringere Anzahl von Münzen zur Begleichung einer weit 
r " Anzahl von Verpflichtungen ausreicht? 1 
scheine h J(lnnet I c. 97—102. In welchem Umfange das bare Geld durch Credit- 
ber Ce„/"^ìkdener Art ersetzt werden kann, erhellt z. B. aus der Thatsache, daß bei 
wlkasse der Banque de France im Jahre 1890 Geschäfte im Gesamtbeträge von
        <pb n="284" />
        254 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Dagegen haben sich die Productionsverhältnisse des Silbers seit einer 
Reihe von Jahren derart gestaltet, daß es nicht wunder nehmen kann, wenn 
man die Doppel- und die Silberwährung, welch letztere in allen Gegenden, 
in welchen man neben der Goldprägung mit der Silberprägung in großem 
Maßstabe fortfährt, infolge der Minderwerthigkeit des Silbers und dann 
auch des Ausströmen- des Goldes thatsächlich an die Stelle der Doppel 
währung tritt, überall, wo es die Verhältnisse gestatten, in den hoch civilisirten 
Ländern zu beseitigen sucht. Wie kann ein Metall den Werthmesier abgeben 
lind ein geeignetes Tauschmittel bilde«, welches infolge seiner reißend gesteigerten 
Production innerhalb nur einiger Jahre eine so beträchtliche Entwerthung er 
fuhr? Es betrug das durchschnittliche Quantum des jährlich gewonnenen 
Silbers in den folgenden fünfjährigen Perioden in Kilogrammen: 
Jahre. kg Silber. 
1851—1855 886 115 
1856-1860 904 990 
1861-1865 1 101 150 
1866—1870 1 339 085 
Jahre. kg Silber. 
1871—1875 1 969 425 
1876—1880 2 450 252 
1881—1885 2 861 700 
1886—1890 3 425 187 
In den letzten Jahren ist aber eine noch weitere Steigerung ^ 
Productionsmenge eingetreten. Die Menge des gewonnenen Silbers betrug 
nämlich 
in den Jahren: kg. 
1888 3 885 606 
1889 3 901 800 
1890 4144 238 
1891 4 493100 
1892 4 730 647 2 . 
Da kann es wahrlich nicht in Erstaunen setzen, daß sich durch f ' 11 
solche Zunahme der Silbergewinnung das Werthverhältniß zwischen 
und Silber von 1 511 15, welches vor Jahren in vielen Ländern 
festgestellt wurde und noch immer giltig ist, thatsächlich ganz anders gech' ^ 
hat. Die wiederholt citirten Währungstabellen des österreichischen 
Ministeriums bringen die Marktpreise des Goldes und des Silbers an 
60 594 217 000 Francs abgewickelt wurden und dabei nur 1207 380000 Francs in Da 
und 16 935 938 000 Francs in Noten m Verwendung kamen, während Umschreib"'^ 
von Forderungen im Betrage von 42 450 899 000 Francs erfolgten. Bemerkens»' ^ 
ist auch die Thatsache, daß die 5 315 758 853 Francs französischer Kriegscntschc» 'S ^ 
an Deutschland nur bis zum Betrage von 512 000 000 in Gold und Silber 0&lt;^) 
wurden, während der Rest größtentheils (nämlich im Betrage von 4248 326 374 Fr 
in Wechseln beglichen ward. 
1 CI. Jannet 1. c. 580. 
2 Statistische Währungstabellen rc.
        <pb n="285" />
        8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
255 
ondoner Börse, dem ausschlaggebenden Markt für die Edelmetalle, zur An 
schauung. Aus diesen Zusammenstellungen ergibt sich nun, daß das Werth- 
kchältniß zwischen den beiden Edelmetallen im Jahre 1883 durchschnittlich 
ņoch 18,62 betrug, während es im Jahre 1892 auf 23,68 und im Juni 1893 
&gt;"gar auf 24,64 gestiegen war. 
Wie will eine Staatsregierung gegen solche thatsächliche Verhältniffe mit 
gesetzlichen Maßregeln aufkommen? Derartige gesetzliche Festsetzungen über das 
erthverhältniß zwischen den beiden Metallen sind nur insoweit wirksam, als 
os Geld als Solutionsmittel, d. h. zur Tilgung vor kürzerer oder längerer 
^ Angegangener Verpflichtungen dient. Die Schuldner können dieselben in 
en bimetallistischen Ländern ebensogut in Silbermünzen begleichen wie in 
o dmünzen, wenn auch der Feingehalt der erstern infolge der fortschreitenden 
î ņ^erthung des Silbers thatsächlich durchaus nicht mehr der Menge Goldes 
spricht, welcher er bei Abschluß des betreffenden Geschäftes an Werth gleich 
stand. 
i Handelt es sich aber um den Abschluß neuer Geschäfte, so wird sich 
J Ģoldagio geltend machen und die Zahlung in Gold oder mittelst einer dem 
^ņninderten Metallwerthe des Silbers entsprechend vermehrten Menge von 
doll ^îņunzen bedungen werden, ganz abgesehen davon, daß das werth- 
Q cte Metall, wie im vorigen Kapitel auseinandergesetzt wurde, allmählich 
* kfm Lande strömen wird. 
besti 
2Öürbe die Entwerthung des Silbers voraussichtlich nur wenigstens eine 
kein mrn ^ e Ģŗenze nicht überschreiten! Davon kann aber in absehbarer Zeit 
. o Rede sein. Der Silberreichthum der nordamerikanischen Pacificstaaten 
d^ezu unerschöpflich. Die Ausbeutung dieser Schätze hängt einzig ab 
pkr Ausdehnung des Eisenbahnnetzes, der Vervollkommnung des Ge- 
ì&gt;elk?""ģĢ^orfahrens und der Beschaffung des nöthigen Kapitals. Man ent- 
brejs fortwährend neue Silberadern, die selbst bei den jetzigen Silber- 
Cn "och einträglich sind, und deren Ertrag den Productionsausfall aus 
erst^rtigen Betriebseinstellungen mehr als deckt. Auch Mexico fängt kaum 
"ete^' Silbergewinnung mittelst neuzeitlicher Maschinen, vervollkomm- 
bŗjņģ^ŗ^nsportmittel und chemischer Proceffe auf eine ungeahnte Höhe zu 
"Nabs^ê ^ oUte aus einer Volkswirtschaft werden, welche sich auf ein für 
Zeiten der Entwerthung unterliegendes Geld stützen würde, deffen 
"och X 'h ģ^êube Preisbewegungen zudem weder nach ihrem Zeitpunkt noch 
facile** Bedeutung mit Gewißheit berechnet werden können! Ein auf ein 
schgf^. ^eld begründetes Münzsystem müßte auf die Dauer das gesamte wirt- 
^aat )e Ļà zu einem wüsten Lotteriespiel gestalten. Wer will noch dem 
Nicht h 2Ì? ben Privaten leihen, wenn er nicht wissen kann, ob er sein Geld 
vollständ 
ig entwerthet zrirückerhalten wird? Wer wird ein dauerndes
        <pb n="286" />
        256 
IL Buch. Der Güteraustausch. 
Lohnverhältniß eingehen wollen, wie es bei ländlichen Dienstboten noch viel 
fach üblich ist, wenn das Geld nach einem Jahre möglicherweise einen be 
deutend geringern Werth haben wird? Wo würde die Preissteigerung, welche 
bei der Wiederaufnahme der unbeschränkten Silberprägung augenblicklich ein 
treten müßte, ihre Grenzen finden? 
Es ist wahrlich nicht schwer zu begreifen, daß das Deutsche Reich angesichts 
der Verhältniffe, welche sich infolge der immer mehr ausgedehnten Silber- 
production bereits eingestellt haben und in allen Ländern, die der Silber- 
währung oder dem bimetallistischen System treu bleiben, mehr und mehr heraus 
bilden müssen, sich dazu entschlossen hat, durch die Gesetze von 1871 und 187 
die Goldwährung einzuführen. Nicht die durch das Deutsche Reich und dann auch 
anderwärts eingeführte Goldwährung ist die Ursache der Entwerthung des 
Silbers gewesen, sondern die einige Jahre zuvor begonnene großartige Aus 
beutung der Minen von Nevada L Die letztere ist es gewesen, welche den 
ungeheuern Preisfall hervorgerufen hat, der allerdings durch die Aenderung 
des Währungssystems so bedeutender Staaten verstärkt wurde. 
So ist denn der Uebergang zur Goldwährung, wo er irgend möglich 
ist, gerechtfertigt und rathsam. Freilich muß der Zeitpunkt mit Geschick g^ 
wählt und unter gewissen Umständen namentlich ein plötzlicher Uebergang 
vermieden werden. Auch erweist es sich als nothwendig, den dadurch ş 
schädigten Klassen der Bevölkerung, namentlich auch der Landwirtschaft treu 
benden Bevölkerung Compensationen durch Steuererleichterungen, SchutzM 
und andere geeignete Maßregeln zu gewähren. Wirksame Veranstaltung^ 
dieser Art würden in so manchen Fällen die Erregung der agrarischen Ķrşş 
beruhigt haben. 
Auf gewisse Bestrebungen, welche auf eine mehr oder minder sinnreich 
Art den durch die Preisschwankungen hervorgerufenen Uebelständcn abhķ 
wollen, kann hier nicht eingegangen werden. Dieselben sind entweder utolş 
oder setzen höchst umfangreiche Erhebungen der Preisverhältnisse und ^ 
wickelte Berechnungen der Preise voraus, deren Ergebniß durch parteiisş 
Borgehen der damit betrauten behördlichen Organe leicht unannehmbar 0' 
macht werden und von vielen nur schwer, von weiten Schichten der Be 
völkerung gar nicht controllirt werden kann. Dahin ist z. B. das sys#** 
multiple oder tabular standard of value zu rechnen, welches englst^ 
Nationalökonomen aufgestellt habend. Wieder ein anderes System vertn 
1 Man bedenke, daß von 1866 bis 1870 auf der gesamten Erde jährlich "" 
1 339 085 kg Silber, von 1871 bis 1875 jährlich bereits 1 969 425 kg zu Tage 0 
fördert wurden. 
2 Siehe den einschlägigen Artikel von Alfred Marshall in der.ConW# 
rary Review* (London, März 1887).
        <pb n="287" />
        9. Kap. Der Credit. 
257 
^ alras ». Dasselbe ist schon deshalb unausführbar, weil es eine gemeinschaft- 
g Ņiunzgesetzgebung sämtlicher civilisirten Staaten voraussetzt, an deren 
erwirklichung gar nicht gedacht werden kann, da sich die verschiedenen 
egierungen nicht einmal über minder wichtige Fragen zu einigen vermögen, 
'^könnten sie da zu einer Uebereinstimmung in Dingen gelangen, in welchen 
le Interessen auf das weiteste auseinandergehen? 
. Şo gehört denn in den hoch civilisirten Staaten die Zukunft bis auf 
î Eteres aller Voraussicht nach der Goldwährung. Daran vermögen alle Agi- 
ñck ^ Agrarier nichts zu ändern. Tie natürlichen Verhältniffe erweisen 
^ eben, wie auf so vielen Gebieten, so auch auf demjenigen der Metallpro- 
^tion und des Geldwesens stärker als alle noch so wohl gemeinten Versuche 
östlicher Regulirung. 
Die von den verschiedenen interessirten Staaten beschickte internationale 
iņ^ņ^onferenz zu Brüssel vom Jahre 1893 konnte daher zu keinem den Bi- 
ìvel^à ^genehmen Resultate führen, und es wären die Vertreter der Staaten, 
sich s? "nter der Entwerthung des weißen Metalls zu leiden haben, wenn 
Oy, n 9tonb nicht so entschieden für die Aufrechterhaltung der Goldwährung 
stahätte, sicherlich in Verlegenheit gerathen. Wie wären sie im 
duct'b ^Eìvesen, eine feste Werthbeziehung zwischen dem ziemlich ständige Pro- 
c wnsverhältnisse aufweisenden Golde und dem in stätig größern Massen zu 
ģb geförderten Silber ausfindig zu machen? 
Neuntes Kapitel. 
Ter Kredit. 
ļjt 0 jj ei cr Handelsverkehr unserer Zeit vollzieht sich in vielen Ländern zum 
°hne ^ ^ļ^ile, ohne daß Geld im eigentlichen Sinne des Wortes und auch 
beg % st ^ Papiergeld verwendet würde. Man bringt ein weitgehendes System 
schxjņ^^ņs und Darleihens, im Umlauf befindlicher Forderungen und Schuld- 
^nsat' Anwendung. Häufig nimmt man auch zur gegenseitigen Com 
pie m '° n ** er Forderungen seine Zuflucht, d. h. man begleicht eine Forderung, 
ap öen"-^" ^manden hat, nur so weit, als man nicht eine Gegenforderung 
"u Besitze der erstern Forderung Befindlichen geltend machen kann. 
l ļn . , 
$ eb L ° rie de la monnaie. Lausanne et Paris 1886. 
Ķâmpsķ, Volkswirtschaftslehre. 
17
        <pb n="288" />
        258 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Der Handelsverkehr unserer Zeit würde ohne eine derartige Creditorganisation 
sicherlich nicht den vierten Theil des von ihm erreichten Umfangs besitzen. 
Was ist unter Credit zu verstehen? Nichts anderes als die Bewilligung 
des Aufschubs von Zahlungen. Es wird also Credit gewährt, wenn jemand 
Umlaufsmittel oder eine Anweisung, welche den Inhaber zur Beschaffung von 
solchen ermächtigt, ausleiht, oder wenn jemand wirtschaftliche Güter verkauft, 
ohne daß er dafür sofortige Zahlung in Anspruch nimmt. Käufe gegen 
Credit sind namentlich in den Fällen, in welchen es sich um Kaufpķ 
summcn von bedeutendem Betrage handelt, sehr häufig, im Kleinverkehr hin 
gegen viel seltener 1 . Auch alle Verpachtungen. Assecuranzen u. s. w., selbst 
alle Lohnverträge, bei denen die Zahlung in länger« Fristen festgesetzt wird, 
fallen unter den Begriff der Creditgewährung. 
Von Handels credit im besondern ist dann die Rede, wenn die ' f - 
treffenden Verträge zwischen Kaufleuten geschlossen werden und sich auf Handels 
geschäfte beziehen. Wir wollen uns zunächst mit dieser Art des Credites be 
schäftigen. Da aber der Schwerpunkt des Handelscredites in den Banke" 
gelegen ist. so müssen wir den verschiedenen Arten dieser Institute und ihren 
hauptsächlichsten Functionen eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden. 
Das Wort ,BanU scheint altgermanischen Ursprungs zu sein und einen 
Vorrath von gewissen Dingen bedeutet zu haben. Wir verstehen büHintfj 
einen Vorrath von Münzen, Edelmetallbarren, Staatsnoten und andern, ni 
aus Metall hergestellten Umlaufsmitteln, Forderungen und Wertpapiere" 
aller Art (Actien, Eisenbahnobligationen. Staatsschuldverschreibungen, PfnN ^ 
briefen u. s. w.), mit denen die mit der Verwaltung dieses Vorrathe? 
trauten gewerbsmäßige Geschäfte machen. . 
In dieser weiten Fassung schließt der Begriff der Bank sehr verschieb 
Arten von Unternehmungen ein, Depositen-, Rimessen-, Noten-, Hypotheke"' 
Mobiliarcredit- und Volksbanken, Sparkassen, Darlehenskassen', Pfaudle^ 
anstalten, die Gesc 
papieren u. s. w. 
Geldwechsler und ^ -r— ^ 
freilich der Name eines Bankiers nur größer« Unternehmern derartiger 
' Sehr kurz und treffend ist die Definition W. Roschers a. a. O. 171: 
ist die freiwillig eingeräumte Befugniß, über fremde Güter gegen das bloße 
sprechen des Gegenwerthes zu verfügen.' Rau gibt a. a. O. 48 die folgende Beg"^. 
bestimmuug: .Credit ist das Vertrauen, in welchem jemand in Hinsicht auf ^ t 
füllung vertragsmäßiger Verbindlichkeiten im wirtschaftlichen Verkehr bei andern 
Durch den Credit wird man in den Stand gesetzt, sich im Verkehre Güter zur Benutz ^ 
oder zum Eigenthum oder andere Leistungen zu verschaffen, ohne das; man den 
dungenen Gegcnwerth sogleich erstatten muß.' 
stifte der Wechselmakler, der in öffentlichen Foilds, 
Speculirenden und der Verkäufer solcher Werthpapiere 
Geldverleiber. SXm aewöbnliäien Svraebaebraucht stşi 
der
        <pb n="289" />
        Í*. Kap. Der Credit. 
259 
Ņfte beigelegt zu werden und ist von einer Bank sogar nur dann die Rede, 
enn es sich um Unternehmungen handelt, die von einer Gesellschaft in mehr 
° kr minder großem Maßstabe betrieben werden. Die Geschäfte einzelner 
ņternehmer pflegt man Bankgeschäfte zu nennen. 
Die hauptsächlichen Geschäftszweige der Banken im weiten Sinne des 
ortes, Geschäftszweige, die von manchen Unternehmungen fast sämtlich be 
heben werden, während andere nur einige derselben nnd noch andere gar 
ņur einen ins Auge faffen, sind die folgenden: 
. 1- die Aufbewahrung von Gold und Silber in Barren und 
ņ gemünztem Zustande. Das Depon irte wird in der Bank aufbewahrt. 
• werden also dieselben Geldstücke und Barren zurückgegeben, sobald ber= 
^'ģe, welcher sie deponirt hatte, sich nicht mehr veranlaßt fühlt, sie in der 
zu lassen, und sie demnach zurückbegehrt. Diese Art des Geschäftes 
Öt ehemals von verhältnißmäßig größerer Bedeutung als gegenwärtig. 
Ģ Ļ- die Annahme, Aufbewahrung und Rückgabe von fungibeln 
diesģZuständen gegen vorschriftsmäßige Verständigung. In 
zur^ņ ^àHen werden nicht die deponirten Gegenstände selbst, sondern andere 
gleick ņà, welche den hingegebenen ihrer Menge und Beschaffenheit nach 
sind ^thig şiņ^- Sinter den unter solchen Bedingungen übergebenen Gütern 
sg bös Bargeld und die auf solches lautenden Forderungen von besonderer 
^ ,'utung. Derartig anvertraute Summen u. s. w. werden gleichfalls 
sie V etl ' ""b zwar solche im weitern Sinne des Wortes, genannt. Indem 
Sck îbş- ^nctionen erfüllen, wirken die Bankgeschäfte als Sammelstellen von 
Ar ^Forderungen, insbesondere von Wechseln, welche sie bei ihrer Fälligkeit 
ììņ Kohlung Präsentiren. Dadurch ersparen sie Kaufleuten viele Mühe und 
ļas^ņņehmlichkeiten. Zu dieser Art von Unternehmungen sind auch die Spar- 
'êņ zu rechnen. 
^ -i. die Leistung von Zahlungen und die Uebertragung von 
u ibforberuugcn für die Personen, welche ihnen Geld und 
Xc anvertraut haben. Es kam bereits im 18. Jahrhundert vor, 
'^nşieute einen Betrag von Silberbarren z. B. bei der Hamburger 
Mni ^ìļkgten, und daß dann der eine derselben diese Barren sämtlich ader 
ba dein andern ohne Risico und Mühe durch eine einfache Umschrei- 
şbies "",^uche der Bank übertragen ließ. Dieses praktische und wenig kost- 
siàufģo Verfahren gelangte, wie nicht anders erwartet werden kann, zu immer 
es r? tet Anwendung und wird jetzt in allen denjenigen Fällen, in welchen 
liebe ^ Um Uebertragung fungibler Werthgegenstände handelt, mit Vor- 
au %h llr ^"lvendung gebracht. Namentlich in England hat sich eine sehr 
derartige Praxis gebildet. Dieselbe wird aber auch in andern 
bŗņ immer me.hr üblich. So wird es z. B. auch in Deutschland mehr
        <pb n="290" />
        260 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
und mehr gebräuchlich, daß die Geschäftsleute, deren Betrieb sich über den 
bescheidensten Umfang erhebt, und auch die übrigen über ein irgendwie be 
deutenderes Vermögen verfügenden Personen ein Depot bei einer Bank oder 
einem Bankier besitzen und alle großen Zahlungen in der Art vornehmen, 
daß sie einen Check, d. h. einen schriftlichen, an ihren Bankier gerichteten 
Zahlungsauftrag ausstellen. Dabei hat es indessen in den meisten Fällen 
noch nicht sein Bewenden. Nur ein kleiner Theil der Checks wird von den 
Bankgeschäften wirklich in Gold oder in andern Umlaufsmitteln ausgezahlt- 
Die meisten oder sehr viele von denjenigen, welchen sie ausgehändigt werden, 
übermitteln die empfangenen Checks vielmehr ihrem Bankier. Ist dieser nun 
zugleich derjenige des Ausstellers, so begnügt er sich damit, die betreffenden 
Ziffern in seinem Rechnungsbuche zu ändern und den Betrag von dem Gut 
haben des Ausstellers ab- und demjenigen des Empfängers hinzuzuschreiben, 
ohne daß eine Zahlung erfolgen würde. Wenn aber, wie es sehr wê 
scheinlich ist, der Aussteller und der Empfänger des Checks nicht mit einem 
und demselben Bankier in Verbindung stehen, so geschieht nichtsdestoweniger 
in der Hauptsache ganz dasselbe. Die Vertreter aller Bankiers einer ^ 
stimmten Gegend kommen nämlich regelmäßig in einem AbrechnungshauU 
zusammen, wo alle Checks und alle Wechsel, die ein jedes Bankgeschäft zu 
zahlen hat, mit denjenigen, die es einzuziehen hat, verglichen werden, so bast 
nur der Ueberschuß der Summe der einen über den Gesamtbetrag der ander 
ausbezahlt bezw. in Empfang genommen wird. Auf diese Weise werdeu 
fabelhaft große Beträge beglichen, ohne daß Zahlungen zu erfolgen brauchten- 
So werden in dem großen Londoner Clearinghaus jährlich Schuldforderunge 
im Betrage von fünf bis sechs Milliarden Pfund Sterling beglichen, 
daß man zu diesem Behufe auch nur eines einzigen Sovereigns bedürft 
Für die auszuzahlenden Ueberschüsse werden Checks auf die Bank of 
land ausgestellt, bei der sämtliche Bankiers ein Conto haben. Könnte da 
Unmögliche möglich gemacht und diese riesige Menge von Geschäften ķ 
Zuhilfenahme von Checks und Wechseln abgewickelt werden, so würde 
dazu wahrscheinlich einen Betrag von nicht weniger denn 50 Millionen Pf"" 
Sterling Gold nothwendig haben. 
So hat sich aus den Hinterlege-, Giro-, Depositenbanken, oder wie 
Institute dieser Art, bei denen von einer größern oder geringern Anzahl V 
Ionen Summen Geldes zum Ersätze der Barzahlungen durch bloßes Ab- " 
Zuschreiben in den Rechnungsbüchern niedergelegt wurden \ sonst heĢ 
mögen, das großartige Clearingsystem entwickelt. Wie viele Etappen muß 
aber zurückgelegt werden, seitdem sich einige Bankhäuser um das Jahr 1 
1 Mar perger, Beschreibung der Banken. Leipzig 1723.
        <pb n="291" />
        9. Kap. Der Credit. 
261 
von Darlehen gegen Sicherstellung 
Dieselbe kommt sowohl im Berkehre mit Nichtkaufleuten als 
1 diesem Geschäfte zu desasten begannen und seit die erste Girobank nn 
ahre 1584 in Venedig errichtet wurde, bis man zur Eröffnung des Londoner 
earinghauses in unserem Jahrhundert geschritten ist! 
4- die Gewährung von Dar 
ourch Pfand. . , J*L 
? kemjenigen mit Kaufleuten vor. Im letztem ist z. B. das Ausleihen von 
e *&gt; gegen Uebergabe eines Lagerhausscheines üblich, d. h. gegen die Ueber- 
8a e einer Bestätigung über die erfolgte Einlagerung von Gütern in einem 
ock, Lagerhause, oder wie derartige der Güteraufbewahrung dienende Institute 
J T Listen mögen, und zwar einer Bestätigung, mittelst deren dem Inhaber 
selben das Eigenthumsrecht an den betreffenden Gütern eingeräumt wird. 
^ das Ausleihen von Geld gegen Verpfändung von Gütern, 
^ nicht in die Hände des Gläubigers übergehen, sondern im Besitz des 
uldners bleiben, z. B. Darlehen, welche Grund- oder Bergwerksbesitzern, 
tverd ö"^8^'oHschaften u. s. w. gegen hypothekarische Sicherstellung gewährt 
Şņ, wie auch solche an Schiffseigner gegen Verpfändung ihrer Schiffe. 
^ Gewährung von Darlehen gegen Ausstellung eines 
ļdscheines, 
an bestimmten Gütern, die im Fall der Nichtbefriedigung des Gläu- 
Ņecht ohne daß eine Sicherstellung durch Einräumung von 
Vfrfr b0n ^îêsem verkauft werden können, erfolgen würde. Diese Art von 
'chasten, unter welchen die Discontirung von Wechseln einen besonders 
« .^^agenden Rang einnimmt, bildet den wichtigsten Gegenstand der Thätig- 
dieler Banken. 
teick'c^^ versteht man unter einem Wechsel? Nach deutschem und öster- 
bip l ^ ,em Recht ist darunter ein durch Uebergabe einer schriftlichen Urkunde, 
ìvob^'^^cklich als Wechsel bezeichnet ist, bewirktes Versprechen zu verstehen, 
şiâl jemand zur Zahlung einer Summe Geldes an eine Person (den 
dlate n °^ er Emittenten) ohne Rücksicht darauf verpflichtet, ob wirklich eine 
causa debendi für ihn besteht oder nicht. Der Aussteller eines 
be t îJ C ļs ìst ebensogut dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er das Zahlungs 
orts î" ausdrücklich nur für den Fall gegeben hat, daß der an einen 
füllt en '^ en bezogenen oder Traffaten) gerichtete Zahlungsauftrag nicht er- 
ber iļ ÌIrì&gt; (gezogener Wechsel oder Tratte), als wenn er es ohne weiteres in 
bq tl »n*e selbst ausspricht, daß er dem Nehmer eine bestimmte Summe 
er dort zahlen wolle (eigener oder trockener Wechsel), 
ein êr Gebrauch des Wechsels entstand im Mittelalter und wurde durch 
Näryljl"^'fches Bedürfniß bei Geldzahlungen herbeigeführt. Es ergaben sich 
şindea derartige Zahlungen von einem Orte an einen andern statt- 
J sollten, zweierlei Schwierigkeiten: 1) die Verschiedenheiten zwischen den 
o* En und ihren Cursen und 2) der Mangel sicherer Transportgelegen-
        <pb n="292" />
        262 
II. Buch. Ter Güteraustausch. 
heilen.' Diese Schwierigkeiten überwand man nun in folgender Weise. Ş 
gab in allen Handelsstädten cambiores oder Wechsler, deren Aufgabe es zu 
nächst war, die verschiedensten Geldsorten gegeneinander umzusetzen. Die 
Wechsler der einen Stadt standen natürlich mit denen anderer Plätze in Ge 
schäftsverbindung, und so kam es, daß sich eine zweite Art von Geschäfte» 
entwickelte. Wenn jemand, sagen wir, in Genua an einen Kaufmann oder 
sonst jemanden in Köln eine Zahlung zu machen hatte, so leistete er diese 
an einen Wechsler in Genua, der einem solchen in Köln den Auftrag er 
theilte, dem Betreffenden den ihm bestimmten Betrag in Köln auszuzählen, 
und zwar in Kölnischer Währung. Für solche Geschäfte wurden bereits früh 
zeitig schriftliche Abmachungen üblich. Der Wechsler erklärte: Ich bezahle 
bei der nächsten Messe in dieser oder jener Stadt, wo sich Wechsler zum e 
Hufe der Abwicklung ihrer Geschäfte treffen, so und so viel an den betreffende» 
Kölner Bürger, oder er übergab dem Genueser Kaufmann einen Brief, wM» 
ausgesprochen war, daß er einen Kölner Wechsler beauftragte, an den Kölne 
Kaufmann zu zahlen. Es währte nicht lange, bis für solche Geschäfte de 
Name Wechsel aufkam. Der Wechsel war ja ursprünglich ein Geschäft, ver 
mittelst dessen Geld gegen Geld einer andern Währung ausgetauscht wurde, 
und erhielt daher diesen seinen Namen (cambium) mit vollem Rechte. % ' 
mählich bildete sich dann aus diesen Anfängen das Wesen des moderne 
Wechsels als eines Formalcontractes aus. der die Bestimmung hat, die schne ^ 
Erfüllung eingegangener Verbindlichkeiten zu sichern, und daher eingek 
werden kann, ohne daß aus dem materiellen Rechtsverhältniß, welches der t 
Wechsel ausgedrückten Verpflichtung zu Grunde liegt, gegen die Fordern 
Einwendungen erhoben werden könnten. Ist der Wechsel formell richtig »» 
gestellt, so muß derjenige, welcher sich dadurch obligirt hat, zahlen, und ^ 
Frage, ob er für die Summe, welche er im Wechsel zu zahlen versprochen 
wirklich eine Gegenleistung erhalten hat, bleibt einem anderweitigen Rech- 
verfahren vorbehalten. ^ 
Diese Wechselstrenge macht den Wechsel zu einer den Bedürfnisien 
modernen Handelsverkehrs sehr entsprechenden Form der Verpflichtung * 
schützt diejenigen, welche die betreffenden Transactionen unternommen h» ^ 
gegen die dilatorischen Einreden säumiger Schuldner, wie denn auch die ^ 
17. Jahrhundert allsgebildete Übertragung der aus dem Wechsel erw^ 
senden Rechte bezw. der Geltendmachung derselben, das Jndoffament, ^ 
falls der hoch entwickelten Gestaltung des Verkehrslebens der Jetztzeit entspr' 
Freilich steht diesen durch die Verwendung der Form des Wechsels „ 
kleidung der Uebernahme voll Zahlungsverpflichtungen erwachsenden 
die Schattenseite gegenüber, daß Wechsel vielfach von Leuten ausgestellt wer ^ 
welche sich über das Wesen der dadurch eingegangenen Verpflichtungen
        <pb n="293" />
        9. Kap. Ter Credit. 
263 
^ şi"d und dessenungeachtet auf das schleunigste zu Zahlungen genöthigt 
erden können, welche sie in spätern Zeitpunkten weit leichter zu leisten im 
lande wären. So ist der Wechsel leider vielfach zu einem Mittel der Aus- 
eutung und Auswucherung unerfahrener ländlicher Besitzer, kleiner Gewerbe- 
ŗeibender und junger Leute geworden, und es kann also nicht unbegreiflich 
scheinen, daß man wiederholt die Forderung erhoben hat, es solle der Ge 
such des Wechsels nur gewissen intelligenten und geschäftsgewandten Klassen 
^ Bevölkerung gestattet werden. 
Was nun die nützliche und den Verhältnissen der Betheiligten ent 
sende Verwendung desselben anlangt, so dient er noch immer dem 
^ndel mit entfernten Plätzen und erweist sich in dieser Hinsicht nach wie 
or als ein Erleichterungsmittel des Verkehrs. Hauptsächlich ist aber der 
y Ģauch des Wechsels für das Geschäftsleben der Jetztzeit dadurch von Be- 
^utung geworden, daß sich die Banken und die Bankiers desselben zum 
^Mfe der Gewährung von Darlehen an Kaufleute und Industrielle bedienen. 
ist es Brauch, daß sich die Großhändler von den Tetaillisten, denen sie 
fj e ° ten ñeliefert, und ebenso die Industriellen von den Großhändlern, an die 
dx ? re Produkte abgesetzt haben, Wechsel ausstellen lassen und dann, statt 
n Termin ihrer Fälligkeit abzuwarten, den Betrag, worauf dieselben lauten, 
to IT ^ îhŗen Bankiers nach Abzug eines Discanto genannten Betrages, 
ïtor * ^ "ach dem Begehren solcher Vorauszahlungen, nach dem Umfange 
lick Refait Zwecke zur Verfügung stehenden Beträge und nach den persön- 
jst Verhältnissen der durch den Wechsel verpflichteten Personen verschieden 
an &lt;î^îohen. Tie Wechsel haben ebenso wie die Creditpapiere und die Münzen 
stä derschiedenen Orten ihren im Anschluß an die soeben erwähnten Um- 
je/ * ^^chselnden, bestimmten Preis (Wechselkurs), der sich nur für die- 
verv'l" stellt, die hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit der durch sie 
H,j ç ş/Ģeten Personen zu wünschen übrig lassen. In den Ländern, in welchen, 
ej ne î" Deutschland, in England, in Frankreich und in Oesterreich-Ungarn, 
bestes einem gewissen Grade von der Staatsregierung abhängige Bant 
^ ) ' spricht man von einem Bankdisconto und versteht darunter den von 
Eņ Banken erhobenen Diskont. 
tocih à von den Bankgeschäften gegen Ausstellung von Wechseln ge- 
ber ^^rlehen werden gern Summen verwendet, welche den erstern unter 
toerd ^îņgung anvertraut sind, daß sie auf Verlangen alsbald zurückgezahlt 
3 f | t en Müssen. Die Bankiers können solche Gelder natürlich nicht auf lange 
^echs^"Ģhen, ohne sich der Gefahr von Verlegenheiten auszusetzen; die 
Qj lu ^ņģEgen lauten meist auf kurze Frist. Das ist denn auch der 
^hlu ' ^bshalb die den Bankgeschäften unter der Bedingung, daß die Rück- 
^ îņ kürzester Frist begehrt werden kann, anvertrauten Summen sehr
        <pb n="294" />
        264 
IL Buch. Der Güteraustausch. 
häufig nicht nur zur Gewährung von Darlehen gegen Ausstellung von Wechseln, 
sondern auch zum Dis contiren solcher verwendet werden. Eine übermäßig 
große Ausdehnung dieser Art von Geschäft ist freilich unter Umständen nt« 
einem beträchtlichen Risico verbunden und kann zum gänzlichen Ruin des 
betreffenden Bankunternehmens führen. 
7. der Umtausch von Umlaufsmitteln gegen Edelmetallbarren und um 
gekehrt^ der verschiedenen Arten von Umlaufsmitteln gegeneinander und von 
Wechseln, die an einem Platze zahlbar sind, gegen solche, die an emeM 
andern fällig werden. In frühem Jahrhunderten, in welchen die Münzen 
im Handel noch verhältnißmäßig viel häufiger als gegenwärtig zu Zahlungen 
verwendet wurden; dazumal, als es in Europa eine große Menge ver 
schiedener Währungen gab und die Münzen ihrem Gehalte nach sehr unglel« 
waren, hatten die mit dem Umwechseln von Stücken der einen Sorte gegen 
solche einer andern sich befassenden Geschäfte eine große Bedeutung, jedenfşş 
eine weit größere als heutzutage. Dagegen hat das mit Schuldforderungen 
und besonders mit an entfernten Plätzen zahlbaren Wechseln sich befassende 
Geschäft in allen Handelsstädten eine große Ausdehnung erreicht. Die Gründe 
derartiger Transaktionen sind diese: Nehmen wir den folgenden Fall nn- 
Ein Hamburger Kaufmann, welcher Zahlungen an einem entfernten Platzt 
z. B. in New York oder in Rio de Janeiro, zu machen hat, wünscht 
.Hamburg einen andern Kaufmann zu finden, der solche in New York ö 
in Rio zu fordern hat, und ihm dieselben abzukaufen, wenn er bereit 
ihm dieselben zu überlassen. Durch das Zustandekommen eines solchen Kaust 
wird für beide ein Vortheil erzielt. Der eine braucht sich nicht die Mühe 
und Kosten der Sendung von Silber oder Gold oder am Bestimmungen^ 
gegen Geld umzusetzenden Waren zu machen, und der andere braucht l el _ 
Geld nicht einzutreiben und nicht kommen zu lassen. Die Kosten, die eine ^ 
jeden der beiden Eontrahenten aus der Sendung bezw. aus dem Komme ^ 
lassen erwachsen würden, bilden die Grenze, bis zu welcher nötigenfalls » 
eine Theil eine über den auf der Anweisung oder dem Wechsel angegebene 
Betrag hinausgehende Summe bezahlen bezw. der andere in einen Aķ 
von diesem Betrage willigen wird. Wie sich der Preis zwischen diesen bel 
äußersten Grenzen, der Höhe des betreffenden Betrages und der sich aus 
Addition desselben und der erwachsenden Sendnngskosten ergebenden $ c l slI 
summe, stellen wird, das hängt von dem jeweiligen Verhältniß zwischen ^ 
Nachfrage und dem Angebot derartiger Forderungen ab. In verschiede ^ 
großen Handelscentren besteht ein Markt für dieselben, auf welchen - 
Häuser oder Wechselmakler die Geschäftsabschlüffe vermitteln. Wenn ein i 
hauptsächlich ein Sitz von Gläubigern ist, so daß in der Regel mehr 
dorthin strömt als von dort versendet wird, z. B. London, wird die
        <pb n="295" />
        9. Kap. Der Credit. 265 
| r % nach dort zahlbaren Forderungen größer sein und muffen dieselben dem- 
ņ sprechend theurer bezahlt werden. So haben in Berlin die in London 
îgen Forderungen, d. h. die dort zahlbaren Wechsel — da im kauf 
männischen Verkehr von einem Handelsplatz zum andern zu den Zahlungen, 
îk nicht in Barem zu erfolgen haben, gewöhnlich Wechsel verwendet werden — 
f lnen höhern Preis als die in Paris zahlbaren. Es betrug demnach in Berlin 
J Wechselkurs auf London am 18. Juli 1894 20 Mark 37^2 Pfg., d. h. 
mußten die auf London lautenden Wechsel per Pfund Sterling um 
g 2 Ņfg. theurer bezahlt werden als das bare Geld, der Sovereign. Da- 
^8en betrug daselbst der Wechselcurs auf Paris am nämlichen Tage nur 
Mark 95 Pfg., stand demnach dazumal nicht höher als der Preis, welcher 
Q lr şŗanzôsisches Goldgeld in Berlin bezahlt wurde; denn 100 Francs waren 
J jenem Tage in Berlin um 80 Mark 95 Pfg. erhältlich. Umgekehrt 
Nied ' "Erlich in London der Wechselcurs auf Berlin ein entsprechend 
M îìgerer, indem keine besonders starke Nachfrage nach in Berlin zahlbaren 
^bchseln herrschte. 
Na Wechselverkehr zwischen Ländern mit verschiedener Währung muß 
im Falle, daß eines derselben die Papierwährung hat und daß 
Ad m "örrmäßiger Menge verausgabte, gegen Metall nicht einlösbare Papier- 
şind ^^"îenden Werthschwankungen unterliegt, noch eine Berechnung statt- 
t i Cl1 ' die auf Grund der wechselnden Curse eines bestimmten Zeitraumes 
en îurchschnittswerth feststellt, damit ein dem wahren Werthe der Währung, 
^ sicher die Zahlung des im Wechsel ausgesprochenen Betrages zu erfolgen 
' Möglichst entsprechender Preis erzielt werde. 
mU ^ "brigens davor hüten, der Thatsache, daß ein Land in 
es b "° n Wechseln oder in Barem an ein anderes mehr zu zahlen hat als 
* e 9en° n an Zahlungen empfängt, eine übertriebene Bedeutung beizn- 
s übertriebene Werthschätzung einer activen Zahlungsbilanz im 
verschiedenen Länder gründet in dem alten Irrglauben, daß der 
Uveite ^ en Metallgeldes an und für sich ein Glück für ein Land sei, sowie 
&gt;n der Meinung, daß ein Ueberschuß der Summe der importirten 
sstô^ş^ņìttel über den Betrag der exportirten wie ein förmliches Aus- 
Geldes zu werthen sei. Diese Meinung ist durchaus unbe- 
zià Şî' Mittelst der aus andern Ländern entliehenen Gelder, für deren Ver- 
"ļļkrdings viel Geld außer Landes geht, läßt sich ja beispielsweise sehr 
eitlC ^ nfeu i trie begründen, welche dem betreffenden Lande sehr großen 
dxsş^'ļ bringt und sogar einen Export nach dem Auslande ermöglicht, durch 
bi e ^rägniß der durch die Geldausfuhr nach dem Lande, aus welchem 
lu Ur ^ llr Einführung dieser Industrie erforderlichen Geldkapitalien entliehen 
en ' verursachte Verlust an Umlaufsmitteln mehr als ausgewogen wird.
        <pb n="296" />
        2G6 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Ferner wäre es auch ein Irrthum, wenn man meinen wollte, cs müsst 
der Ueberschuß der von einer Handelsstadt an eine andere abzuführenden Be 
träge über die Gesamtheit der von dieser der erstern geschuldeten in Geld be 
zahlt werden; es kann derselbe vielmehr in Gütern verschiedener Art, 
Attien, Obligationen u. s. w. beglichen werden. 
8. Die Ausgabe von Banknoten. Unter Banknoten (Bankscheinem 
Bankzetteln) sind die von einer Bank ausgegebenen unverzinslichen und am 
den Inhaber lautenden Scheine zu verstehen, welche sie zu jeder Zeit (am 
Sicht) in Münzen der gesetzlichen Währung einzulösen verspricht^. Wen" 
eine Bank ihre Geschäftskunden dazu veranlassen kann, ihre Noten statt Aleta - 
geld anzunehmen, und diese Personen wiederum ihre eigenen Gläubiger "" 
Kunden dazu bewegen, die Banknoten gleichfalls an Geldes Statt in Zahluuģ 
zu nehmen, so werden diese in Circulation gesetzt, werden Umlaufsmit^ 
und ermöglichen der sie ausgebenden Bank, geradeso wie die Ştaatsregierìnķ 
durch Emission von Papiergeld gewissermaßen aus nichts Werthe zu schķ"' 
Die Erfahrung hat nun gelehrt, daß in Ländern, in welchen Metallgeld ctï ' 
culirt und zugleich der Friede erhalten bleibt, wie das z. B. größtentheils 
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in England und in den Vereinig^ 
Staaten der Fall war und gegen das Ende desselben im Deutschen Aeiñ 
der Fall ist, die Banken Noten ausgeben konnten, welche eine beträchtll 
Zeit hindurch in Umlauf blieben, ohne daß sie bei den Kassen der Ban 
zur Einwechslung präsentirt wurden. Es sind hauptsächlich drei Grûnşl 
welche dies Resultat herbeigeführt haben: 1) ist die Verwendung von 2B e ^ 
zeichen aus Papier im Geldverkehr vielfach mit größer» Annehmlichkeiten # ^ 
bunden als diejenige von Münzen; 2) bewirkte die einflußreiche Stellung 
betreffenden Banken, daß sich die Geschäftsleute und Unternehmer bei ^ 
selben durch Annahme ihrer Noten ill Gunst setzen wollten, mld zwar besonb^ 
dann, wenn sie ihre Schuldner waren; 3) genossen die Banken in den betreffen 
Gegenden ein so allgemeines Vertrauen, daß sich nur wenige fanden, r 
durch die Weigerung, ihre Noten in Zahlung zu nehmen, unangenehm 
bemerkbar machen wollen. . ( 
Je kleiner die Beträge sind, für welche Banknoten ausgegeben werden,^ 
weniger ist eine Zurückweisung derselben zu befürchten, und so geschieht cs 
daß besonders Noten ans geringere Beträge zur Ausgabe gelangen und in rnh'^ 
und friedlichen Zeiten ganz wie die gewöhnlichen Umlaufsmittel, das Geld und 
Staatsnoten, circuliren. Sie unterscheiden sich aber von den letztern, falls 
' Die Ausgabe derartiger Creditpapiere begann bereits im 17. Jahrh"''^e„ 
Schon damals sind sür die rechtlichen Bestimmungen, welche auf dieselben Bezug 9 
und noch gegenwärtig in Geltung stehen, die Grundlagen gelegt worden.
        <pb n="297" />
        9. Kap. Ter Credit. 
267 
r "ņd das ist die Regel — nicht einlösbar sind, durch den höchst wichtigen Um- 
^nd, daß sie nicht leicht in zu großer Menge ausgegeben werden können. Eine 
k geleitete Bank wird sich davor hüten, eilte Anzahl von Noten auszugeben, 
einen über den Gesamtbetrag der Geschäfte, bei denen sich deren Ge 
such empfiehlt, d. h. über einen Betrag, der zu dem Barvorrath der Bank 
^ußer Verhältniß steht, hinausgehenden Werth repräsentiren würden. Geben 
îe Banken mehr Noten aus, so wird alsbald eine entsprechende Menge von 
^ à zur Einlösung gebracht werden. Es ist ein Irrthum, zu glauben, daß 
îê Bankiers das Land mit den von ihnen emittirten Noten überschwemmen 
^ kstburd) eine allgemeine Preissteigerung Hervorrufen könnten. Wer das glaubt, 
^knvechstlt den Unfug gewisser Bankanstalten, die so viele Darlehen gewährten 
stä J° ra ^°* şpeculirten, daß sie ihre Mittel erschöpften und unter Um- 
zahlungsunfähig wurden, mit der allgemeinen Entwerthung der Um- 
Ufsniittel eines Landes. An einer solchen sind die Banken nicht schuld und 
ņnen sie nicht schuld sein. 
Und êŞ ^un aber den Banken verstattet sein, Noten in beliebiger Menge 
% şiìŗ beliebige Beträge zu emittiren? Mit Nichten. Da viele, die mit dell 
erbV^ Geschäftsverkehr stehen, Darlehen von ihnen in Noten ausgezahlt 
q Q . ten und andere Zahlungen zu empfangen haben, zur Annahme der Noten 
Ņ o ^gl sind, und da auch viele andere Personen im Verkehre nicht wohl die 
| 0 j° en öon Banken, deren Geschäftsgebarung in der Qeffentlichkeit für eine 
v. Ş Ķ, zurückweisen können, so müssen diese Anstalten zu gewissen Vor- 
^ Maßregeln genöthigt werden. Man hat in dieser Hinsicht verschieden 
st Systeme in Vorschlag und auch in Anwendung gebracht. 
Qļļļ die Einlösung der ausgegebenen Noten zu sichern, dürfte es sich 
Uur empfehlen, in den Ländern, in welchen die Notenausgabe nickt 
à Ct Ņeichsbank, oder wie die mit der Regierung durch besondere Be 
sten verbundene Bank sonst heißen mag, sondern auch den übrigen Jn- 
dvp s" Art gestattet ist, die Banken zur Hinterlegung eines Betrags 
Mi »ş ŗu Werthpapieren u. dgl. bei dieser oder jener öffentlichen Kasse an- 
Ņank ^ dieses System ist in den Vereinigten Staaten üblich. Die dortigen 
ui« en ' ^ ercn Errichtung von jeder staatlichen Genehmigung unabhängig ist, 
şşon, abgesehen von der ihnen obliegenden Verpflichtung, eine Summe, 
HL 25°/ 0 des Notenumlaufs entspricht, in Metall bereit zu halten, 
toot Cl - nen ^ņdern Betrag in Staatspapieren bei der Staatskasse deponiren, 
geb^ì'ş şio Noten bis zum Gesamtwerthe von 90° ' 0 dieser Summe aus- 
kunq ^"ŗfen. Wenn nun auch durch eine derartige Vorschrift für die Siche- 
Eine B Ansprüche der Noteninhaber in weitem Umfange gesorgt ist und 
Bidto^^ung des Gesamtbetrags der ausgegebenen Noten durch aufgespeicherte 
^orräthe nicht gefordert werden kann, da ja nicht sämtliche Notenin-
        <pb n="298" />
        268 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Haber auf einmal die Einlösung begehren werden, so bleibt doch die Ver 
wendung von Staatspapieren, die starken Cursschwankungen unterliegen, şş 
Sicherung der Banknoteneinlösung immerhin bedenklich. Nichtsdestoweniger 
werden die Noten der in den verschiedenen Staaten bestehenden Banken ubera 
in der Union angenommen. So kommt es, daß die Noten einer Bank, die 
ihren Sitz in Texas hat, in den Neuenglandstaaten circuliren und umgekehrt, 
und daß die Banken in den Vereinigten Staaten, obgleich sie nur Privatunter- 
nehmungen sind, Nationalbanken genannt werden. Diese Benennung rührt eben 
daher, daß ihre Befugniß zur Notenausgabe auf der Erfüllung der ihnen 
staatlich auferlegten Bedingungen beruht. 
Andere Mittel zur Sicherung der Einlösung der Banknoten sind weniger 
eignet, die Erreichung dieses Zwecks zu verbürgen. Wenn man eine Maxima - 
grenze festsetzt, über die hinaus keine Noten ausgegeben werden dürfen (ContrN' 
gentirungssystem), so gewahrt das Besitzern von solchen keine Sicherheit, 
wird dadurch nur verhindert, daß die eintretenden Verluste eine allzu große Aus 
dehnung gewinnen können. Auch die Verordnung, daß eine jede Bank verhalle 
ist, stets einen zu der Menge der von ihr ausgegebenen Noten im Verhaltn^ 
stehenden Vorrath von Courantgeld in Bereitschaft zu halten (Deckung-system 
ist nicht vollkommen zweckdienlich. Sie gewährt nur eine beschränkte Sichers - 
In gewissen Staaten hat inan sich überhaupt nicht dazu verstanden, ^ 
Banken, welche gewisse Bedingungen erfüllen, die Ausgabe von Noten zu ^ 
statten, sondern sich von der Anschauung leiten lassen, daß der aus der Roteb 
emission erwachsende Nutzen nicht Privatunternehmungen, sondern der Gesas" 
heit der Nation zufallen solle, daß also nur eine vom Staate Privilegs 
und geregelte Bank zur Ausgabe von Noten berechtigt sein dürfe. Biswcie 
empfiehlt sich ein Compromis; zwischen den beiden entgegengesetzten 
indem man den Privatbanken bei Beobachtung der nöthigen Vorsichts"^ 
regeln die Notenausgabe unter der Bedingung gestattet, daß sie für 
Berechtigung eine Steuer entrichten. , 
Was nun die Bankgesetzgebung einiger der wichtigsten Staaten anlanñ ' 
so ist 1) in England die Bankacte vom Jahre 1844 noch immer in Ķra&gt; 
Dieselbe charakterisirt sich als ein keineswegs in allem glücklicher Comproşş 
Sie beschränkte den Gesamtbetrag der Noten ganz übermäßig und beseitig 
auch nicht das Verbot der Circulation kleiner Scheine, so daß man für ^ 
Detailverkehr seine Zuflucht zu der mit einer gewissen Belästigung des 
likums verbundenen Verwendung von Postanweisungen und auf kleine Su"»^ 
lautenden Checks nahm. Ferner wurden durch das Gesetz vom Jahre 1 
die Noten der im Jahre 1694 gegründeten und von der Regierung 
guten Bank of England, welche bei ihrer Gründung und bei den 
Erneuerungen ihres Privilegiums der Regierllng Darlehen gewähren '
        <pb n="299" />
        9. Kap. Der Credit. 
269 
l einer übertriebenen Sicherheit ausgestattet, während für einen bedeutenden 
der Privatbanknoten keine hinreichenden Garantien geschaffen wurden. 
b Diejenigen Banken, welche nicht schon am 6. Mai 1844 das Recht 
W besaßen, dürfen nämlich keine Noten und auch die dazu berechtigten 
^ Ņ nicht mehr als einen für jede einzelne Bank bestimmten Betrag, wie er 
j 0 *ļļ aIê festgesetzt wurde, ausgegeben. Hört eine Bank auf, Noten auszugeben, 
or f şie nicht wieder damit beginnen, dagegen brauchen die Banken keinen 
e allvorrath aufgespeichert zu halten. 
q bezüglich der Bank of England wurden indessen gewisse Ausnahmen 
^Niacht. Sie muß nämlich den gesetzlichen Bestimmungen zufolge zur Sicher- 
^r Einlösung des den Banken im allgemeinen gesetzlich zugestandenen 
ļ^îņìôetrags von Noten eine Summe in Staatsschuldenverschreibungen fest- 
jebo* Andererseits darf sie aber so viele Noten ausgeben als sie will, muß 
^ote J Ür ^ ebe Üi,er ben oļļģemeinen gesetzlichen Gesamtbetrag hinaus emittirte 
ben entsprechenden Gegenwerth in Münzen ober Goldbarren bereit halten. 
R, b ^ Q 9egen ist sie auch verpflichtet, Noten gegen Bargeld auszugeben, wenn 
i m f Qrum angegangen wird. Sowohl die Bank of England, welche wie die 
à» besprechenden großen Banken, die Banque de France, die 
fi aiļ( ļ )e Reichsbank, die Oesterreichisch-ungarische Bank und die neu geschaffene 
\if Ca d italia&gt; ein Actieuunternehmen ist, als auch die übrigen englischen 
laut Cn ^ììŗfen keine Noten, die auf einen Betrag unter 5 Pfund Sterling 
$ 0 / n ' ausgeben. Der vom Gesetze für England und Wales gestattete 
Usw Ctr °9 der nicht durch Metall gedeckten Banknoten belief sich auf 
0 000 Pfund Sterling in Noten der Bank of England und un= 
ir 8 500 000 Pfund in solchen anderer Banken, und diese Summe nahm 
vgß ab. Denn wenn eine Privatbank einging, wurde nur gestattet, 
^şmntbetrag der nicht metallisch gedeckten Noten der Bank of 
^rineh^â um ^îvei Drittel ber von der eingehenden Bank ausgegebenen Noten 
betx a wurde. So kommt es, daß der gegenwärtig circulirende Gesamt- 
dtib ben erstrti 9 cr Roten im Vergleich mit der gegenwärtigen Bevölkerungszahl 
%ni 
A 
Raffen, nur daß in diesen Ländern auch Noten im Betrage von nur 
Unb ^ Ur Ausgabe gelangen durften, und daß alle Notenbanken das 
Ah o b "^e Recht erhielten, falls sie einen gleichwertigen Borrath von Courant- 
gesķtzteņ^oņ Barren in ihren Kellern bereit halten würden, über den fest- 
Gesamtbetrag hinaus Noten zu emittiren. 
te 3uii rt Frankreich ist das Bankwesen auf eine ganz andere Weise 
Wie in vielen andern Staaten, besitzt auch in diesem Lande nur 
logar 
"Nd b "U" guarii un MH oer gegeuwarklgen Vevouerungszayl 
be %n ,eni ģogenwärtigen Reichthum von England und Wales nicht ein Viertel 
9en ausmacht, welcher im Jahre 1844 in Umlauf war. 
W bnIi * e Urschriften wurden im Jahre 1845 auch für Schottland und 
'»netiT ersrtffst " — ti Hé H j ' “é ' m 1 a "» i
        <pb n="300" />
        270 
IL Buch. Der Güteraustausch. 
eine einzige Bank das Monopol der Banknotenausgabe. Wie die russisi, 
belgische, spanische und holländische Bank darf auch die der Regierung Bor 
schüsse gewährende und manche andern Dienste leistende Banque de 1 rance» 
welche im Jahre 1800 ins Leben gerufen wurdet allein Noten emittiren, un 
zwar bis zum Maximalbetrage von 3500 Millionen Francs, ohne daß r 
verhalten wäre, zur Bedeckung ihrer Noten eine bestimmte Menge Edelmeta 
in Courantmünzen oder in Barren bereit zu halten. Man verläßt st ' 
und nicht mit Unrecht, auf die erprobte Vorsicht der Verwaltung und den r ^ 
allgemeinen sehr soliden Geist der französischen Geschäftswelt. Bis seht wenigst?" 
hat die Bank das in sie gesetzte Vertrauen glänzend gerechtfertigt, da sie ş 
wohnlich einen beträchtlich größern Barvorrath. als er zur Sicherung ® 
Noteneinlösung erforderlich wäre, in ihrem Besitze hat. Ter Mindestbetra 
einer Note ist auf 50 Francs festgesetzt. ^ 
3) Im Deutschen Reiche, zu dessen Befugnisien auch die Ban- 
gesetzgebnng gehört, bestehen neben der Reichsbank, die im Jahre 1871 ^ 
der im Jahre 1847 reorganisirten Königlich Preußischen Bank zu Berlin, dere 
Grundkapital von letzterem Jahre an zu einem Theile aus staatlichen Geldmitte ' 
zum andern aus Actienkapital bestand, gebildet wurde, uoch verschiedene ande^ 
Zettelbanken, deren Zahl sich indessen im Laufe der Jahre beträchtlich ^ 
mindert hat. Unter den uoch bestehenden seien z. B. die Bayrische, 
Sächsische, die Württembergische und die Frankfurter Bank erwähn0 
zusammen dürfen aber, nachdem zwischen den Jahren 1805 und 1873 
erhebliche Vermehrung der Notenemission und eine Preissteigerung Plä^ 
griffen hatte, welche man auf die burd) die erstere herbeigeführte Vermehr"^ 
des Tauschmittelumlaufs zurückführte, den Bestimmungen eines Gesetzes " 
Jahre 1875 zufolge nur noch einen bestimmten Betrag steuerfreier 
ausgeben. Der Betrag der von der Reichsbank zu cmittircnden Noten 
die Maximalgrenze von 223 Millionen nicht überschreiten, und der Mi" 
betrag, auf den die Noten lauten können, ist auf 100 Mark festşş 
Wollen die Banken mehr Noten emittiren, so miissen sie eine fünfprocc"^, 
Notensteuer entrichten, was dann eine entsprechende Steigerung des Disco" 
zinses zur Folge hat. Betreffs der Notenbedeckung wurde durch das « c 
yon, Jahre 1875 verordnet, daß diese durch einen Metallvorrath zu 
ilstv 
habe, der einem Drittel des Gesamtbetrages der emittirten Noten gleicht""^ 
Doch können auch Reichsschatzscheine zur Bedeckung verwendet werden. 
Deutsche Reichsbank hat einen von der Regierung ernannten Präsidenten, 
p t" 
1 Die erste, von dem Schotten John Law im Jahre 1716 gegründete u'^^l 
Jahre 1720 zu Grunde gegangene Zettelbank Frankreichs kann als warnendes 
dafür dienen, wohin eine übermäßige Benutzung des Credites führt.
        <pb n="301" />
        9. Kap. Der Credit. 
271 
so??uplsche Regierung legt bei ihr die eingehobenen Staatseinnahmen an, 
djx feine 3wßen Bestände in den Staatskaffen aufgehäuft werden. Um 
Ģà^àsgelder vor jedem Risico zu sichern und um überhaupt eine solide 
icyaftsgebarung der Bank zu garantiren, sind auch noch weitere staatliche 
pristen erlassen worden. 
Äa / * -Österreich-Ungarn wurde die heutige Oesterreichisch-ungarische 
Gesell -österreichische Nationalbank im Jahre 1816 errichtet. Nachdem 
ņj'o den verschiedenartigsten Systemen unterworfen war, sind ihre Verhält- 
^Mwärtig durch das Gesetz vom Jahre 1881 folgendermaßen geordnet, 
stell Eş'Şî Monopol der Banknotenemission und hat nur zwei Central- 
stelle"' ''î Ņien und in Budapest, dagegen viele Filialen und sogen. Neben- 
. Ņber nur den beiden Centralen ist die gegenwärtig freilich noch 
Dix N şi'ŞPendirte unbedingte Verpflichtung auferlegt, die Noten einzulösen, 
tzèîît / anstellen sind dazu nur so weit verpflichtet, als die ihnen zugewiesenen 
õkdeckl ìo'chkn. Die Bank darf 200 Millionen Gulden metallisch nicht voll 
Dtlqx Cr Ņàņ ausgeben, ohne der Regierung dafür Steuer zahlen zu müssen. 
Dà .ist sie befugt, beliebig viele besteuerte Noten zur Ausgabe zu bringen. 
i&gt;nd zwei Fünftel ihres gesamten Notenumlaufs stets durch Bargeld 
"nd b 0 *?" 9ebe(ft şà Die Noten lauten auf 10, 100 oder 1000 Gulden, 
bis ( ^ tlnf 'st öon der Verpflichtung der Einlösung derselben gegen Bar 
h ásteres aus bem folgenden Grunde befreit. Die Regierung gab in- 
ês Krieges vom Jahre 1866 zu verschiedenen Malen Staatsnoten 
ben i 1C - àangscurs hatten und von der Bank in Zahlung genommen wer- 
siine Hütte nun die Bank bar zahlen müssen, so hätte jedermann 
ìņ Staatsnoten gezahlt, während die Banknoten eingelöst 
luerbcn sluè bcm Ņerkehr verschwunden wären. Dem mußte vorgebeugt 
der in Unb . ş" erhielten ihre Noten Zwangscurs. der erst mit dem Abschlüsse 
b. h , ollinählichem Fortschreiten begriffenen Maßregeln zur Valutaregulirung, 
bob b C j. ll y "Wiederaufnahme der staatlichen Barzahlungen, aufhören wird. Tie 
slvnthot oņķ tragenden Lasten sind: die Notensteuer, welche, sobald der Ge- 
Äļelnb ^ Cl rmittirten Noten 200 Millionen Gulden übersteigt, mit 5 % vom 
^Sten 1(19e â" zahlen ist, die Gewährung der Unverzinslichkeit für das der 
libri» der Bank bewilligte Anlehcn von 80 000 000 Gulden, welches 
allmählich abbezahlt wird, und die im Jahre 1887 auferlegte Ver- 
Gewinn, soweit er 7 % übersteigt, mit der Regierung zu theilen, 
schisi, . Italien endlich, wo erst vor kurzem der durch eine ungemein 
^^^'vge Gebarung herbeigeführte Zusammenbruch der Banca Romana 1 
k' c Verwaltung dieses Instituts beschaffen war, geht schon daraus her- 
Legen den Bankgouverneur Bernardo Tanlongo und den Kassier Cesare
        <pb n="302" />
        272 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
und die Krisis, welche andere große Notenbanken durchzumachen hatten, ^ 
übelsten Einfluß auf die Creditverhältnisse des an finanziellen Schwierigkeit^ 
schon überreichen Landes ausgeübt haben, ist im Jahre 1893 ein ueu^ 
Bankgesetz beschlossen worden und in Geltung getreten. Durch dasselbe 
die bisherige Nationalbank mit zwei andern Instituten fusionirt und so ^ 
Banca d’Italia umgestaltet, welcher, ebenso wie den Banken von Neap 
und von Sicilien, das Recht der Notenausgabe auf 20 Jahre verliehen ' 
Die Maximalgrenze des Notenumlaufs wird für die nächsten vier Jahre a" 
1097 Millionen Lire festgestellt, wovon 800 Millionen auf die Banca d’It» 
entfallen. Nach Ablauf von vier Jahren hat eine jede dieser drei Ban e 
ihren Notenumlauf zu beschränken, und zwar in Zeiträumen von je zwei \ 
zwei Jahren, so daß die Gesamtcirculation im Jahre 1907 nur noch 864 % ' 
lionen Lire betragen wird. Die Noten sind auf Sicht gegen Metall ewz ' 
wechseln. Zu ihrer Deckung ist ein zu 33 °/ 0 aus Metallgeld, und 
hauptsächlich aus Goldmünzen, und zu 7°/ 0 aus ausländischen GolddevP^ 
bestehender Vorrath von Werthen bereit zu halten. Die Noten werden 
Stücken zu 50, 100, 500 und 1000 Lire ausgefertigt. In ihre HerstellŞ 
theilen sich der Staat und die Banken dergestalt, daß weder der eine no 
der andere Theil für sich eine vollständige Note liefern kann. Auf 
Weise soll die geheime Notenemission verhindert werden. Die W# 
beträgt 1 % und wird nur von den durch den vierzigprocentigen Bott 
nicht gedeckten Noten erhoben. 
Endlich ist 9. noch eine Function der Banken zu nennen, der 
mit Actien, Obligationen, Staatspapieren und andern 
artigen Werth papieren. Ueber die Natur derselben wird im uäĢ^ 
Kapitel zu sprechen sein, wo auch von den Eigenthümlichkeiten, welche 
Handel mit solchen Werthen aufzuweisen hat, die Rede sein wird i . 
Lazzaroni im Juli 1893 erhobene Anklage unter anderem auf Unterschleif einer 
von mehr als 28 Millionen Lire, auf Erzeuguug und Ausgabe falscher Banknoten 
auf Bestechung öffentlicher Beamten lautete. Wen» nun auch im Juli 1894 die ^ 
sprechung sämtlicher Angeklagten erfolgte, so zeigt doch allein schon die Thatsache^ 
eine solche Anklage überhaupt erhoben werden konnte, wie es in der Verwaltung 
Anstalt aussah. ^ 
i Eine gute, auch ohne besondere Vorkenntnisse verständliche Darstellt 
Bankwesens gibt Bonamy Price, Geld- und Bankwesen, deutsch von Her" 
Breseld (Berlin 1877), 3. Kap.
        <pb n="303" />
        10. Kap. Ter Credit (Fortsetzung). 
273 
Zehntes Kapitel. 
Ter Credit (Fortsetzung). 
niss îìo sanken sind von großem Einfluß auf die wirtschaftlichen Verhält- 
&gt;e der verschiedenen Länder. Tie durch die wachsende Ergiebigkeit der 
n !° uction in größerer Menge erzeugten Güter, die Arbeitskräfte der zu- 
Einwohnerzahl und die sich entwickelnden Fähigkeiten der letztern 
llnt oşimals nicht zur weitern Ausdehnung oder Vervollkommnung der 
sie ^hmungen bezw. der Productionszweige des betreffenden Landes, welchen 
iortb C Ģņistehung verdanken bezw. in welchen sie Beschäftigung fanden, 
t r j £ / rn 3 11 Ģunsten anderer Etabliffements verwendet oder von einem Be- 
ņun äuf den andern übertragen. Bei derartigen Uebertragungen spielen 
öedeut'o ^onkgeschäfte eine große Rolle, so daß die nationale Production in 
neu „m Umfange von den Geldmächten abhängig ist. Für die meisten 
und ? gehenden Unteritehmungen oder die meisten kostspieligen Umgestaltungen 
Sjx ./Weiterungen bereits bestehender bringen die Banken die Mittel auf. 
f Qln ,lllb eê ' welche die Ersparnisse und die Geldkapitalien der Einzelnen 
hierb ' Unt) Lesern oder jenem Unternehmer leihen. Wirkliches Geld spielt 
Noch Eî ^ne verhältnißmäßig kleine Rolle, und andere materielle Güter gehen 
zur §^"iger durch die Hände der Banken; denn die Gegenstände, die ihnen 
îcherung ihrer Forderungen verpfändet werden, sind relativ von keiner 
dop bņ Bedeutung. Sie sammeln vielmehr eine Menge von Forderungen und 
dop i ed)tcn auf Sachgüter an, wie sie selbst hinwiederum auch infolge der 
sind. T* eingegangenen Verpflichtungen im größten Maßstabe Schuldner 
o können denn diese Geldinstitute, je nachdem sie die in ihren Händen 
gütet 1 ' en Ņ^ìîîel verwenden, auf die Production und Consumtion der Sach 
óte ist lnCn ģĢ^ļtigen Einfluß heilsamer oder nachtheiliger Art ausüben. 
^ e finbí*íf I1Un ^ er Gebrauch, den die Banken von der großen in ihren Händen 
bo% cn -^acht machen, beschaffen? Ist er ein wohlthätiger? Wirkt der 
şien gewährte Credit heilsam? 
eine ^.^ņàchst muß hier daran erinnert werden, daß der Credit überhaupt 
Äeb^ì^'îchtung ist, von welcher ebensogut ein schlechter wie ein nützlicher 
cidstjşiņ ) ģowacht werden kann. Die Geschichte zeigt uns aber, daß alle 
linb ^ ei1 Gemeinwesen zum Credit ihre Zuflucht genommen haben, und so 
zu j*?” Vorschläge, die auf dessen Abschaffung abzielen, als utopisch 
^ Q uteic 1 )nen ’ ^ a Ü e Ö en ist es sehr nothwendig, den Credit mit gewiffen 
ohpx ş ņ äu umgeben, da die Geschichte gleichfalls den Nachweis liefert, daß 
$ ei)Q8 )C Credit stets mißbraucht wurde. 
'Kümpfe Volkswirtschastslehrk. lg
        <pb n="304" />
        274 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Die schlimmsten Mißbräuche kommen indessen im Gebiete des nicht kauf 
männischen Credits vor. Wir werden uns mit diesen im nächsten ĶĢ 
zu befassen haben. In dem vorliegenden haben wir es nur mit dem w 
brauch des Handelscredits und den durch denselben verursachten Schädigung- 
zu thun. Zunächst aber wollen wir die aus der letztern Art des Credi 
erwachsenden Vortheile recapituliren. Wir haben die folgenden Kategorie 
derselben zu unterscheiden. . 
1. Eine überaus bedeutende Ersparniß an kostbaren Metallen, die oy 
Creditgewährung mit schweren Lasten beschafft werden müßten. Es läßt st 
nicht berechnen, wie große Massen derselben jährlich gekauft werden ķ ' 
obgleich ohne den Credit die Anzahl der Zahlungen auf jeden Fall bedeute 
reducirt werden müßte. So läßt sich denn nur sagen, daß die Erspar" p 
viele Millionen ausmacht. Diese Ersparniß hat dann auch noch die gûŞ 
Folge, daß sie dazu beiträgt, den Tauschwerth des Geldes vor allzu grost^ 
Veränderungen zu bewahren. Während sich nämlich einerseits mit der 8 ' 
wältigen Zunahme des Handels die Anzahl der Zahlungen ganz beträcht l 
steigert, nimmt andererseits mit der gleichzeitigen Entwicklung des Credittvese 
diejenige der Bargeldzahlungen verhältnißmäßig ab, da sowohl die gegenses Ģ 
Conlpensation der Zahlungsverpflichtungen, das Clearingsystem, als die 
lation von Creditpapieren einen immer größern Umfang gewinnt. So kam ^ 
es, daß die Nachfrage nach Gold und Silber in unvergleichlich geringer 
Grade zunimmt als die Bevölkerung und der Reichthum. Das ist aber nat» 
lich dem Verharren der Preise auf einem gewissen Niveau sehr günstig. 
2. Eine sehr bedeutende Ersparniß an Zeit und Mühe und eine 1Ļ 
beträchtliche Verminderung des mit den Zahlungen verbundenen Risicos. 
dem allem ist bei der Besprechung der dritten und der siebenten Fķ'' 
der Bankanstalten im vorigen Kapitel die Rede gewesen. jj 
3. Die Möglichkeit, die Ersparnisse mehrerer Personen durch Ansa"^ 
lung und gemeinschaftliche Placirung nutzbarer zu verwenden, als wenn 
jede von diesen Personen ihre Sparpfennige selbst hätte anlegen müssen- ^ 
Placirung größerer Beträge ist immer leichter als diejenige kleiner ŞuM'N^ 
die oft so geringfügig sind, daß sie kaum productiv angelegt werden könn ' 
weil Stempel- und andere Gebühren, die Mühe der Zinszahlung und 
Umstünde den Vortheil, der ans solchen kleinen Geldkapitalien erwächst' 
die Maßen verringern. &amp; 
4. Durch die von scharfsinnigen und weitblickenden 
leitete Gewährung von Darlehen an Unternehmer und Kaufleute und 1&gt; 
die Förderung neuer Unternehmungen leiten die Banken viele mensch ^ 
Kräfte und eine große Menge von Sachgütern auf die nützlichsten mmr ^ 
lichen Bahnen und verhindern, daß gewisse Menschen unbeschäftigt un
        <pb n="305" />
        10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
27' 
J ® uter unbenutzt bleiben. Besonders erweist sich ihr Wirken auch in 
""9 j e ^ r uützlich, daß es so manchen Producenten, die sich infolge 
&gt; lger Umstände in vorübergehender Verlegenheit befinden, die Fortführung 
UM Un Wrunbe ñesunden und bestandfähigen Unternehmungen möglich macht, 
yrend diese Unternehmungen ohne den Beistand der Bankgeschäfte zusammen-' 
bje Sf Cn ^âren, woraus sich dann eine große Einbuße an Vermögen und 
ist.äochlegung tüchtiger Kräfte ergeben hätte. Und auch in der Hinsicht 
flib' âà wirken der Bankanstalten von großem Nutzen, daß sie fleißigen und 
ihre bņ.^ngen Vorschüsse gewähren und denselben die Nutzbarmachung 
^. Fähigkeiten in einem Umfange ermöglichen, in welchem sie diese ohne 
ugewährung nicht hätten zur Geltung bringen können. Das sind, kurz 
uunengefaßt, die Vortheilhaften Resultate des Handelscredits, 
oft - man muß auch dessen Schattenseiten nicht außer acht lassen. Wie 
seh^ trtr e ' daß Leute infolge falscher Speculationen der Banken eine 
dolkì- ļ.'che Thätigkeit aufgeben und einer minder nützlichen oder sogar einer 
v'rtschaftllch schädlichen Beschäftigung sich zuwenden, daß durch die 
das r emC ÜbeI Leitete Production und schädliche Konsumtion gefördert, 
testen s?'°ņ^vermôgen vergeudet wird und viele der energischsten und begab- 
keinei i)rtrafterc şilh von denselben zu Speculationen verleiten lassen, die 
fob! 1 * %en Nutzen bringen und nichts weiter als reine Spieloperationen 
einen - às muß ein wenig eingehender besprochen und zunächst aus 
sehr verbreiteten Uebelstand aufmerksam gemacht werden. 
%tler e§ bei bem bestehen so vieler Bankanstalten sehr leicht ist, sich durch 
ļeben^ Geldmittel zu verschaffen, wird es vielen in dürftigen Verhältnissen 
àrnlick,"' ""kiffenden, unfähigen oder gewissenlosen Leuten möglich gemacht, 
mühelos selbständige Unternehmer zu werden, schlechte Ware zu er- 
^oncu Unb ^ ben Producenten solider und preiswürdiger Artikel gefährliche 
tz&gt;jx ^ŗrbuz zu machen. Wir haben ja im 4. Kapitel des I. Buches gesehen, 
C îĢcchtere Ware oftmals die bessere aus dem Felde schlägt und so 
tifej h Evie ohne große Schwierigkeiten sich zur Konsumtion schädlicher Ar 
al,eh ? O'ien lassen. Derartige unreelle Producenten sind aber gewöhnlich 
sfalli^, ^ CCbte ^rodherren ihrer Untergebenen und richten zudem häufig durch 
sind Unheil an, indem dann ihre Arbeiter eine Zeitlang unbeschäftigt 
şi? zahlreiche Sachgüter, Gebäude, Maschinen u. s. w. unbenutzt bleiben, 
Ş êìņc neue Verwendung dafür gefunden hat. 
'şi ês wiederholt geschehen, daß infolge leichtfertigster Credit- 
von seiten einzelner Banken mittellose oder gewinnsüchtige Leute 
àeise ' slU * en ' die keinem wirklichen Bedürfniß entsprachen, und auf diese 
eine 5 e | ei1e ^oßen als Baukrach bekannten Krisen eintraten, wie deren z. B. 
anders verderbliche sich seit dem Jahre 1873 in Wien abspielte und
        <pb n="306" />
        276 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
eine andere in den neunziger Jahren unseres Jahrhunderts in der Stadt Ro 
die übelsten Folgen nach sich zog. Derartige Krisen beweisen auf das sch ^ 
gendste, welch großen Schaden die Bankanstalten durch ihre Creditgewahru S 
anrichten können und in wie besonders hohem Maße gerade der von 
Gelddarleihern, also namentlich der von großen Bankiers und vor allem 
von Actiengesellschaften gewährte Credit die Gefahr leichtsinniger Gebaw 9 
heraufbeschwört. Die Verlockung zu Wagnissen, die in der Aussicht auf M 
Zinsen liegt, wie sie bei riskirten Unternehmungen gezahlt zu werden Pşş ' 
macht sich bei größern Geldinstituten stärker geltend, weil diese meistens 
auf rechnen können, daß der bei gewisten Transactionen eventuell zu 0 
wärtigende Verlust durch den hohen, aus andern, voraussichtlich erfolg«'# 
Unternehmungen in Aussicht stehenden Gewinn wieder ausgewogen wer ^ 
wird. Andererseits aber haben die großen Geldleute und die Banken ^ 
den ganz kleinen Gelddarleihern wiederum den Vortheil voraus, daß sie 1 
stände sind, durch ihre intelligenten Vertreter die wirtschaftlichen VerhältMl^ 
zu überblicken, die augenblickliche Conjunctur zu würdigen und die Verh ^ 
niste der einzelnen Darlehenswerber klarzustellen. Wenn also die Banken ^ 
ehrenhaften, wilden Spekulationen abgeneigten Leuten geleitet werden, so 
ihr Wirken die geschilderten Nachtheile nicht im Gefolge haben. Es kommtt » 
allem darauf an, ob ihre Leiter Männer von wahrem sittlichen Gehalte sw ' 
Ferner kann man nicht läugnen, daß Bankinstitute und Bankhäuser 
schuld daran sind, wenn neue Ersparniffe und schon vorhandene Geldkapüa &gt; 
sowie die persönlichen Fähigkeiten und Talente vieler Menschen Unternehmung 
zugeführt werden, die minder Vortheilhaft sind als andere oder gar el 
Nutzen bringen und zudem noch in der Richtung ein Übeln Einstuß nu«ü 
daß ihr Betrieb im höchsten Grade die Spielwuth entfesselt. Den 
Punkt dieser Übeln Einflüsse bildet die Börse, eine in jeder großen 
stadi vorhandene Institution. Die eigentliche und nützliche Aufgabe ^ 
Effektenbörse ist die, als offener und freier Markt für den Kauf und ^ 
Verkauf von Werthpapieren zu dienen. In frühern Zeiten wurde an 
Börsen hauptsächlich nur mit staatlichen Schuldverschreibungen und so ^ 
anderer öffentlichen Körperschaften gehandelt. Im 19. Jahrhundert ha 
welche me Mitgliedschaft ver ^eļcuiajuyi uiuuiuui umu. j 
einen ungeahnten Aufschwung genommen und ist zu einer immer 
Nmsatzstätte von Vermögenstheilen, ja ganzen Vermögen geworden. ^ 
es doch nicht leicht Personen von einer gewissen Wohlhabenheit geben,
        <pb n="307" />
        10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
277 
Staatspapiere, Actien oder von Actiengesellschaften emittirte Schuld- 
eŗschreibungen u. dgl. besitzen. 
Die auf der Börse gehandelten Werthpapiere lassen sich in drei Klassen 
^theilen: 1. Schuldverschreibungen der Centralregierung eines Staates, der 
şivvinzen, Gemeinden, überhaupt der verschiedenen Verbände und Factoren 
^staatlichen Organisation; 2. Eisenbahnactien und -Obligationen; 3. Actien 
^ Obligationen verschiedener Art, wohin z. B. die sogen. Jndustriepapiere, 
' st- die Actien der zum Betrieb industrieller Unternehmungen, also von 
Q t0Ue reien, Eisenwerken u. dgl., gegründeten Gesellschaften und die von ihnen 
^gegebenen Obligationen, die Bergwerksactien, die Actien von Creditinstituten, 
/ C don solchen emittirten Pfandbriefe u. s. w. gehören. Der Gesamtwerth 
et Qn der Börse gehandelten Papiere beträgt viele Milliarden Mark. 
Daß derartige Werthpapiere leicht von einer Hand in die andere über= 
eit/* 1 können, ist eine an und für sich gute Einrichtung. Sie sind als 
^ î der verschiedenen Arten der internationalen Umlaufsmittel zu betrachten, 
ŗch den Verkauf von Werthpapieren an Ausländer können Schulden be- 
Menbet 
werden, ohne daß ein Güterballen oder ein Pfennig über das Meer 
zu werden brauchte. Unglücklicherweise hat man sich aber an der 
seih damit begnügt, berechtigte Geschäfte abzuschließen, und so ist die- 
V . e ^in Mittelpunkte der eben erwähnten Uebel geworden. Gehen wir auf 
"eiben etwas näher ein. 
Und ^ņächst ist es ein großer Uebelstand, daß an der Börse werthlose Papiere 
Şcheinwerthe gehandelt werden, woraus den Speculanten, den Agenten 
Maklern u. s. w. großer Vortheil, den Unerfahrnen aber, deren Vermögen 
solche Käufe mehr oder weniger aufgezehrt wird, ungeheurer Nachtheil 
ì&gt;u .Mokiern u. s. w. großer Vortheil, den Unerfahrnen aber, deren Vermögen 
een,? ^ļche Käufe mehr oder weniger aufgezehrt wird, ungeheurer Nachtheil 
tyei şi- Man kann es gar nicht berechnen, was für riesige Verluste auf 
m e Ņ^eise herbeigeführt worden sind. Um sich einen Begriff von denselben 
z. genügt es, daß man sich nur vergegenwärtige, welchen Umfang 
^erl wiener Börsenkrisis im Jahre 1873 angenommen hat, und welche 
à e der Zusammenbruch des Panamaunternehmens sowie die Fallissements 
^ Zanken in Italien in den Jahren 1893 und 1894 zur Folge hatten, 
^örs ļîĢ sich ein ganzes Buch darüber schreiben, wie man es an der 
b. / ""fängt, um neue unsolide Unternehmungen, wie man sagt, zu lanciren, 
b^îb won es anstellt, die Actien nicht vertrauenswürdiger Gesellschaften 
öritt ^ don solchen ausgegebenen Schuldverschreibungen an den Mann zu 
steint^', à allgemeinen geht man dabei so vor: Es bildet sich im ge- 
Mn/ Cine Ņereinigung von Leuten, welche auf die Actien eines solchen Unter- 
H’/v Un ^ d"s die sonstigen, von dessen Leitern ausgegebenen Werthpapiere 
der l! . iren ' ìhre Cotirung, d. h. ihre Zulassung zum Kauf und Verkauf an 
dŗse erwirken, die Presse in der Richtung beeinflussen, daß sie das
        <pb n="308" />
        278 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
betreffende Unternehmen in den Himmel erhebt, Scheinkäufe dieser Papiere vor 
nehmen und so das Publikum bewegen, dieselben um hohen Preis zu erstehen- 
Haben sie dann einen schönen Gewinn eingeheimst, so ziehen sie sich nach dein 
Verkauf ihrer Papiere zurück und überlassen das Unternehmen seinem Schicksale- 
Natürlich gibt es verschiedene Grade der Unehrlichkeit, mit der bei solchen 
Vorgängen verfahren wird. Manche Unternehmungen sind nicht ganz un 
gar schwindelhafter Natur, aber ihre Bedeutung oder die Chancen ihres Er 
folges werden entweder bewußt, oder auch weil diejenigen, welche die Ein 
führung der betreffenden Werthe auf der Börse besorgen, sich selbst in şş 
sionen wiegen, bedeutend übertrieben. 
Aber ganz abgesehen von dem durch den Verkauf derartiger Papiere an 
gerichteten Schaden wirkt die Börse noch in einer andern Richtung Nachtheil- 
Sie begünstigt nämlich eine ungesunde Neigung zum Speculiren uiib Spielen- 
Diese Neigung bethätigt sich bezüglich aller an der Börse gehandelten Werthe, 
wenn sie auch bei den einen in höherem Grade zu Tage tritt als bei andern- 
Die an der Börse abgeschlossenen Geschäfte haben nicht alle wirklich die Er 
werbung oder die Veräußerung von Werthpapieren zum Gegenstände, ^ 
großer Theil derselben charakterisirt sich vielmehr als reine Speculationskşş, 
die zum Behufe des Wiederverkaufs der erstandenen Werthe zu höherem PE 
abgeschlossen werden. Ein solches Vorgehen bedeutet nun aber, vom ^tan 
punkte des Nationalreichthums aus betrachtet, nichts als einen Verlust an 3 el 
und Geistesthütigkeit. So sollte es denn für die Speculationszweckc vC 
folgenden Transactionen eine Grenze geben, wenn die betreffenden Geschast 
auch den wirklichen Erwerb von Werthen zum Gegenstand hätten. Wie n * 
die Dinge liegen, haben die sogen. Termingeschäfte, durch welche fick) ’ 
Kontrahenten in der Art verpflichten, daß der eine dem andern an einem 1 
voraus genau festgesetzten Termine eine festgesetzte Menge von WerthpapieC 
zu einem bestimmten Preise zu liefern hat, eine ganz maßlose Ausdehnnn 
gewonnen. Es gibt verschiedene Arten derartiger Geschäfte, und viele de 
selben ähneln, wenn man von den technischen Formen absieht, einer We ' 
bei welcher es sich um den Preis handelt, den gewisse Werthpapiere an eine 
gewissen zukünftigen Datum haben werden. _ 
Bei dieser Art von Geschäften sind die Interessenten in hohem Ģra^ 
der Versuchung ausgesetzt, eine unerlaubte Agiotage zu treiben, d. h du 
der 
geschäftliche Operationen, die mit der wirklichen Sachlage, dem Stande 
betreffenden Unternehmungen u. s. w. in Widerspruch stehen, also z. B. du 
eine gesteigerte Nachfrage nach werthlosen Obligationen oder Actien oder bu 
ein ungerechtfertigtes, tendenziös vermehrtes Ausgebot werthvoller 
durch Verbreitung falscher Nachrichten auf die Preisbildung der in 5 rsl 
kommenden Effecten einzuwirken.
        <pb n="309" />
        10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
279 
Deshalb muß es das eifrigste Bestreben der Staatsgewalt sein, einem 
oļchen Treiben an der Börse entgegenzuwirken und das Spielen in Werthpapieren 
änlichst zu verhindern. Zunächst ist selbstverständlich gegen diejenigen, welche in 
ģkwinnsächtigeŗ Absicht falsche Nachrichten verbreiten, mit größter Strenge zu 
^fahren. Sodann empfehlen sich noch zwei andere Maßregeln. Vor allem sollte 
'ņan darauf dringen, daß die Actiengesellschaften ihre Geschäfte nicht eher be- 
Mnen und ihre Aktien und Obligationen nicht eher verkauft werden können, 
kbor die Zeichner nicht auch mindestens einen bedeutenden Theil des gezeichneten 
vitals eingezahlt haben und bevor nicht überhaupt mindestens zwei Drittel 
l^Kapitals gezeichnet sind 1 . Dann aber sollte auch gegen diejenigen, welche 
ş sinnig Crida machen, mit Strenge vorgegangen und die Bestimmung 
rosten werden, daß derartige Personen überhaupt nicht oder wenigstens auf 
ņge Zest hinaus nicht wieder zum selbständigen Betriebe von Unternehmungen 
er Zum Abschlüsse von Termingeschäften zugelassen werden können, 
ìî Ziemlich aussichtslos dagegen ist die Agitation, welche von vielen Seiten, 
auch von den deutschen Agrariern, gegen die Termingeschäfte und ins- 
£j ° nbere gegen diejenigen betrieben wird, bei welchen es nicht auf wirkliche 
^êşkrung der Ware, sondern nur auf den Gewinn aus der Differenz zwischen 
preise bei Abschluß des Geschäftes und dem Preise im Zeitpunkte der 
derb'^ņg abgesehen ist. Die Termingeschäfte überhaupt lassen sich unmöglich 
leten. Wie kann man es jemanden, der als weit ausblickender Mann 
aussetzt, daß diese oder jene Waren nach einiger Zeit theurer sein werden, 
Und sollen, sich dieselben zu mäßigen Preisen im voraus zu bestellen 
^ bie Lieferung auf einen spätern Zeitpunkt festzusetzen, wo er dieselben 
^ während er augenblicklich eine andere, nützlichere Verwendung für sein 
Wer will den vernünftigen Gebrauch der menschlichen Geisteskräfte 
wer in dem Herzen der einzelnen Contrahenten lesen und bestimmen, 
h°.. 
stiele,, 
deutsche Gesetz über die Aetieiigesellschaften vom 18. Juli 1884 hat in 
Nych H "'sicht sehr durchgreifende und nachahmensnierthe Anordnungen getroffen. Da 
steht ir" Gesellschaft nicht eher in das Handelsregister eingetragen werden, be- 
nicht eher, als nachgewiesen ist, daß sämtliche Aktien gezeichnet sind 
alz _ u. 209 e) ; ebenso dürfen die Aktien nicht zu einem geringern Betrag 
vstx^^ i&gt;k»l Nominalwerthe von den Zeichnenden übernommen werden. Auch das 
c Handelsgesetzbuch vom Jahre 1862 enthält Bestimmungen, welche den 
selbst " werthloser Aktien durch gewinnsüchtige Gründerconsortien, deren Mitglieder 
don %^!/*** ŗiskiren, zu verhindern bestimmt sind. Laut Art. 222 darf die Ausgabe 
folgx,, wn auf den Inhaber nicht vor Einzahlung des ganzen Nominalbetrages er- 
Inhat,' Unb ""H über die geleisteten Partialzahlungen dürfen Jnterimsscheine auf den 
'wbedi^ ausgestellt werden. Ferner ist der Zeichner der Aktie in der Regel 
detien* 19 ,* * Ur Einzahlung von 40% des Nominalbetrages verpflichtet; auch muß jede 
^sellschaft staatlich genehmigt sein.
        <pb n="310" />
        280 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
ob es sich um nichts anderes handelt als darum, daß jemand verständiger 
verfährt als ein anderer und mehr Scharfblick besitzt als der letztere, un 
zwar in Angelegenheiten, deren Entwicklung wirklich mehr oder weniger un 
gewiß ist lind deshalb verschieden beurtheilt werden kann, oder ob der an 
der Preisdifferenz zu erzielende Gewinn der einzige Beweggrund des Geschäfte 
abschlusses war? Das läßt sich in vielen Fällen gar nicht, in andern wenigsten- 
nicht mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Gewißheit en- 
scheiden. Aber selbst die Termingeschäfte, die unmittelbar nur den aus der 
Preisdifferenz resultirenden Gewinn im Auge haben, können nicht immer ^ 
volkswirtschaftlich vollkommen werthlose Transactionen bezeichnet werden. ® 
ist recht wohl möglich, daß der Preis gewiffer Effecten infolge unbegründeter 
Borurtheile des Publikums zu tief steht, oder daß umgekehrt die Preise anderer 
sich zu hoch stellen. In solchen Fällen ist es durchaus nichts Unerlaubte 
Käufe bezw. Verkäufe der betreffenden Werthpapiere in größerer Anzahl abzu 
schließen, welche eine beträchtliche Anzahl von Stücken zum Gegenstände habe" 
und in der Absicht bewirkt werden, um durch gesteigerte Nachfrage bezw- 
vermehrtes Ausgebot dieser Werthe einen den thatsächlichen Verhältnissen en ' 
sprechenden Preis herbeizuführen. Solche Geschäfte sind vielmehr volkswi - 
schaftlich nützliche Vorgänge, wenn auch die Käufer bezw. die Verkäufer da^ 
nicht den Erwerb der in Frage stehenden Werthpapiere im Auge haben, sondes 
ihnen nur darum zu thun ist, einen andern Kursstand derselben herbei^ 
führen und zugleich aus den sich ergebenden Preisunterschieden einen GewM 
zu machen. Es ist eben die Ausgabe und das Wesen der Börse, die 
zu reguliren. Sie ist trotz aller Mißbräuche und Skandale, zu denen 1 
Existenz Anlaß gibt, ein unentbehrliches Institut, deuu man hat keinen EN 
und 
flick 
uw 
für sie ausfindig machen können. So kann man denn auch ein Kaufen 
Verkaufen zum Behufe der Preisregulirung nicht schlechterdings für verweis 
erklären. Ein großer Theil des Publikums besitzt nicht Einsicht genug, 
die Lage der verschiedenen Actiengesellschaften, die wirtschaftlichen Verhältnis 
der Staaten, Provinzen, Gemeinden u. s. w., deren Schuldverschreibung^ 
an der Börse gehandelt werden, überblicken und selbständig beurtheilen^ 
können. Solche ßeute müssen sich durch das Verhalten angesehener Finanz^ 
leiten lassen. 
der 
Es kann daher nicht wunder nehmen, daß die verschiedenen Arten 
Termingeschäfte seit etwa einem Vierteljahrhundert fast allenthalben, d- 
überall mit Ausnahme einiger Staaten der nordamerikanischen Union, + 
tugals, wo das Handelsgesetzbuch vom Jahre 1888 eine entgegengesetzte 
stimmung enthält, und weniger andern Länder rechtsgiltig geworden sind. I" ^ 
übrigen civilisirten Staaten sind die entgegenstehenden Gesetze allmählich entn"' ‘ 
ausdrücklich abgeschafft worden oder außer Uebung gekommen. Man schritt M
        <pb n="311" />
        10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
281 
einer gänzlichen Abschaffung dieser Gesetze, obgleich das Differenzgeschäft in 
hpapieren viel mehr als das in Getreide, Zucker und den andern auf der 
lass ^enbörse gehandelten Waren zu einer Art von Spiel ausarten kann; 
şich doch die Productionsbedingungen dieser Naturerzeugniffe infolge der 
kj° etnen Communicationsmittel im großen und ganzen leicht übersehen, während 
^ ģêschàftliche Lage der einzelnen Unternehmungen, der Actiengesellschaften und 
Roll ^ e / eni Ö e ber Staaten, deren Schuldtitel auf der Börse eine so große 
sck° x fielen, von den verschiedenartigsten Factoren abhängt, oftmals sehr ver 
biet Z* 1 werden kann und daher dem Börsenspiel reichliche Nahrung 
- e - Man hat sich eben bei dieser gänzlichen Beseitigung der gegen die 
zu 
sofortige 
à ““'T 7 **'" gerichteten Bestimmungen nicht ohne Grund von der Ueber- 
ö^ung leiten lassen, daß derartige Mißbräuche gesetzlich nicht unterdrück- 
bie ' ^eil man keine Definition geben kann, die es verstatten würde, 
^erechtigten Geschäfte unangefochten zu laffen und lediglich die schädlichen 
Auch hatte man im Auge, daß selbst Transactionen, welche auf 
treib " 0bcr Aldigé Lieferung lauten, in den Händen einflußreicher Preis- 
liefm .ģbşährlich werden können. Die Geschichte des Pariser Kupfersyndicates 1 
m dieser Hinsicht ein lehrreiches Beispiel, 
lich , f ' ne Bestimmung, welche zwar nachtheilige Speculationen nicht gänz- 
iiii jf l ^^hindern vermag, aber denselben doch gewisse Schranken setzt, ist 
g 1 eucn ungarischen Strafgesetzbuch enthalten. Dieses bedroht im Art. 416 
sich x"’* ben auf den Bankrott gesetzten Strafen auch denjenigen, welcher 
^ere'ck^ Börsenspiel und Speculationen, die sich nicht in dem normalen 
bes von ihm ausgeübten Geschäftes bewegen, zahlungsunfähig ge- 
schuld' áte, die das thun, machen sich einer sträflichen Unvorsichtigkeit 
ousüb? ""b leisten dem Gemeinwesen keine Dienste, da sie keine Funktionen 
^^lche im großen und ganzen bis zu einem gewissen Grade der 
îgung der menschlichen Bedürfnisse dienen 2 . 
Btzrş 11 ^ die von dem im Januar 1896 im Deutschen Reichstage eingebrachten 
^on'ch^ş^outwurf hinsichtlich des Terminhandels in Aussicht genommenen 
ìî^Uinl, ^ Adunen nur gebilligt werden. Dieselben gestatten den Börsen 
soll bê uur Personen, welche im Börsenregister eingetragen sind. Auch 
or Bundesrath die Befugniß erhalten, den Terminhandel von gewissen 
Ņlàrz Jannet 1. c. 320—831. Der Sturz der Société des métaux erfolgte im 
*5$ SDiifrDie im Kupfergeschäft erlittenen Verluste wurden von den Experten auf 
r 1L toneit Francs geschätzt. 
îehe Cl. Jannet 1. c. cap. 7 : Des spéculations commerciales, p. 231—284, 
Schafte "lchiedenen Formen der Termingeschäfte, die Prämiengeschäfte, die Report- 
ş' ^ ' klar definirt sind und nach ihrem Nutzen bezw. ihrer Schädlichkeit 
1 werden.
        <pb n="312" />
        282 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Bedingungen abhängig zu machen, ja denselben für bestimmte Waren un 
Werthpapiere gänzlich zu untersagen. 
Das letztere wird sich vermuthlich nur in wenigen Fällen durchsetze 
lassen, da die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Differenzgeschäften' 
wie wir sahen, nur schwer zu ziehen ist. 
Der Mißbrauch des Credits führt übrigens unter Umständen mcht n ^ 
zu einer größern oder geringern Anzahl von Falliments, sondern auch i 
förmlichen Handels- und Jndustriekrisen. Unter einer solchen Krisis ist da 
in einem wirtschaftlichen Centrum stattfindende massenhafte Fallieren von Unte^ 
nehmern oder Bankanstalten und die infolge davon eintretende plötzliche e- 
deutende Creditbeschränkung zu verstehen. Solche Krisen treten in sehr ^ 
schiedenem Umfange auf. Im allgemeinen stehen drei Uebelstände damit &gt; 
Verbindung: . ^ 
1. eine zuvor zu Tage getretene Mißleitung der Production, verursach 
durch die Production und den Import von Waren über den wirklichen Bedar 
hinaus und durch große, nachher aber sich als überflüssig erweisende Auslag 
für Gebäude, Maschinen, Eisenbahnen und Anschaffungen zu diesen Zweşş 
2. die übermäßige Consumtion gewisser Güter und ein übertrieben^ 
Genußleben, welches mit großeil Auslagen für schöne Häuser, kostbare Kltt 
lind Nahrungsmittel, Pferde, Wagen und andere Luxusgegenstände verbun 
ist, zur allmählichen Aufzehrung des Kapitals in seinen verschiedenen Gestm" 
führt und ohne Rücksicht darauf, daß die Mittel, die ein genußreiches Le 
verstatten, nach und nach zusammenschrumpfen, fortgesetzt wird. Tie 
diesen beiden Arten von Uebclständen verbilndenen Erscheinilngen täuschen 
jenigen, welche nicht scharf zu beobachten wissen, und erwecken in ihnen ^ 
Glauben, daß sich das Land einer wirklichen Prosperität erfreue ; außer e^ 
haben sie auch eine Preissteigerung, zwar nicht für alle Gegenstände, 
aber für eine beträchtliche Anzahl von Artikeln im Gefolge, welche von 
leuten und Unternehmern zu Speculationszwecken gekauft werden oder u 
denen, weil sie Luxusartikel sind, eine starke Nachfrage herrscht. ¿ 
Wenn dm" 
3. eine in der Folge sich einstellende Productionsstockung 
die umfangreiche Steigerung der Production und zur Ermöglichung der 
triebenen Ausgaben für Luxuszwecke der Credit in hohem Maße in Ansp^ 
genommen war und sich nun auf einmal jedermann weigert, denselben ^ 
weiter zu gewähren, alle Welt vielmehr Barzahlung begehrt, so entsteht . 
heillose Verwirrung. Die Geschäfte stocken, die Eigenthümer können mm ^ 
aus ihrem Besitze keinen Gewinn mehr ziehen, nur zu oft häufen sich ^ 
räche auf, welche zu Grunde gehen und verderben, bevor sie verwendet 
können, viele Leute verlieren ihre Arbeit und manche hervorragende Ta 
und Fähigkeiten sehen sich zur Unthätigkeit verdammt.
        <pb n="313" />
        10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
283 
ßünb 
wahrend aber eine starke Verbreitung der beiden zuvor erwähnten Uebel- 
e von einer vielseitigen Preissteigerung begleitet ist, hat dieses Uebel Hin 
dun» einen entsprechenden Preisfall zur Folge. 
^ņdes kann eine Productionsstockung auch ohne eine vorherige künstliche 
j 0 ^ionssteigerung oder Periode übertriebenen Aufwandes, etwa infolge 
dem^ bìņ/ŗ großen Kalamität, wie eines Krieges oder einer Mißernte, in 
betreffenden Lande oder in einem mit demselben in lebhaftem Geschäfts- 
Nebe stehenden Staate eintreten. Immerhin läßt sich der Ausbruch von 
gļ " ' kenn auch nicht verhindern, so doch erschweren. Namentlich den 
^atvregierungen liegt die Aufgabe ob, durch verschiedene Vorsichtsmaßregeln 
zur a C - ner Ķŗìşis führenden Uebelstände nach Kräften zu beseitigen, und 
geb^ .ichung dieses Zweckes empfiehlt sich besonders eine strenge Gesetz- 
gege^ -şņ lochen der Verantwortlichkeit der Leiter von Geldinstituten sowie 
ļo'chtsinniges Schuldenmachen, sträfliche Bankrotte u. dgl. Aber auch wenn 
^»sis bereits ausgebrochen ist, lassen sich deren üble Folgen beträchtlich 
Bei einer solchen sind besonders die Bankanstalten, welche jederzeit 
8e6en . ^^lehen aufnehmen, sowie diejenigen, welche Banknoten aus- 
lehen^' r" ^ Cm ® Cslbe gefährdet. Unter Umständen können sich alle Dar- 
ivtzh ^Şber und Notenbesitzer zugleich einstellen, um Barzahlung zu verlangen, 
der bie gewöhnlichen Geldvorräthe nicht einmal hinreichen, um die Hälfte 
Hitf Ü ^ à" befriedigen. Das kann auch bei soliden und ehrenhaften 
Ech ņ en Vorkommen, die sehr wohl im stände wären, sämtliche Noten und 
boņ, Verpflichtungen gegen Gold einzulösen, wenn ihnen nur ein Aufschub 
Monaten oder sogar nur von wenigen Wochen gewährt würde, 
théin e piaste sanken, welche sich bei aussichtslosen Unternehmungen 6e= 
%nb )aben ' istnn sliIerbin Ö § ņicht geholfen werden, wohl aber diesen im 
»verth l h 9e f unbcn Unternehmungen. Auch ist es in hohem Grade wünschens- 
Hfl'u "ş' geschieht, »veil die derart vor dem Zusammensturz beìvahrten 
kleidn % . Unb Màuser wiederum vielen andern Firmen, welche nur einer 
gktvàhr àîst ^bììŗfen, um wieder zahlungsfähig zu werden, Unterstützung 
dep^ können. » Auf »velche Weise für die Banken und die Unternehmer, 
leien à" helfen ist, Zeit gewonnen werden kann, damit sie im stände 
der £ 0 ^ cn Verpflichtungen nachzukommen, das ist eine Frage, »velche je nach 
»vort^ 9 .ş b ^ Verhältnisse in den einzelnen Ländern verschieden zu beant- 
iebetjj^ ' î' ^ Viel können in dieser Hinsicht große Geldinstitute leisten, denen 
de JY° ,ln Vertrauen schenkt, tote die Bank of England, die Banque 
s!*! 6 ’ b * e Deutsche Reichsbank und andere Bankanstalten dieser Art. 
)Cr îst schon wiederholt durch reichliche Kreditgewährung zur 
Inders ņ? b ^ folgen schwerer Krisen Bedeutendes geleistet worden. Be- 
îst aber die geineinschaftliche Action gesunder Banken im stände, die
        <pb n="314" />
        284 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Consequenzen der Krisen zu mildern und unbegründeten Falliments vorzu 
beugen. So einigten sich gelegentlich der großen amerikanischen Handels 
krisis vom Jahre 1873 die zur Association der New Yorker Banken gehörige 
Geldinstitute dahin, ihre gegenseitigen Zahlungen einander nicht in Barem, 
sondern in Creditpapieren verschiedener Art zu leisten und große, ihnen p* 
sentirte Checks nicht ohne weiteres in Geld auszuzahlen, sondern die solidari^ 
Verpflichtung zu übernehmen, daß dieselben später in Barem beglichen werde 
würden. Diese Veranstaltung war von bestem Erfolge begleitet 
Die Krisen haben natürlich ein Darniederliegen der Production und ^ 
Handels zur Folge, welches längere oder kürzere Zeit andauert und zu ewe 
Zustande verhältnißmäßiger wirtschaftlicher Armut und bedauerlicher Vertraue^ 
losigkeit führt, der übrigens auch eintreten kann, wenn Ueberproduction, u ' 
mäßiger Aufwand oder andere nachtheilige Einflüsse von großer Ausdehnung 
vorausgegangen sind, ohne gerade eine Krisis im Gefolge gehabt zu hu e 
Es war dies z. B. in England in den dem Jahre 1887 vorausgegangen 
Jahren der Fall. 
1 Man darf nicht glauben, daß die Speculation durch die Vermehrung der ^ 
laussmittel eine Krisis hervorruft. Die Anhänger dieser Ansicht behaupten, _ 
dieser letztere Umstand eine allgemeine Preissteigerung bewirke. Diese hätte 
eine Zunahme des Imports zur Folge, welche üble Consequenzen nach sich ^ 
bis sich die Umlaufsmittel infolge der Creditentziehung und des Sturzes Doit i, 
institute» wieder vermindern. Diese Thatsache habe dann ein allgemeines i 
der Preise zur Folge, worauf eine Besserung einträte, bis endlich das Gleişş ^ 
wieder hergestellt wäre. Diese irrige Meinung weiß so plausible Gründe s 
geltend zu machen, daß sie viele hoch angesehene Autoren dazu verführt hat, ' ^ 
zustimmen. In Wahrheit ist aber die in Zeiten eines heftigen Speculations ^ 
allerdings eintretende Preissteigerung durchaus keine allgemeine, sondern erstrc 
nur aus die Güter, in welchen Speculationen von großer Ausdehnung vorge&gt;w^^, 
werden. Eine solche Preissteigerung steht keineswegs mit einer Vermehrung des ^ 
Umlaufs in Verbindung. Sie ist vielmehr die Folge der übertriebenen Nachfrage ^ 
gewissen Waren und Gütern, welche durch Creditgewährung begünstigt wird. 
ist auch das Sinken der Preise nach Eintritt des Kraches nicht auf Rechnung 
Verminderung des Betrags der Umlaufsmittel zu setzen, sondern dem UmstaN ^ 
zuschreiben, daß die Verkäufer Vorräthe aufgehäuft haben, welche sie entweder gai 
oder nur zu ganz billigen Preisen an den Mann bringen können. Auch ist e 
irrig, zu glauben, daß eine Krisis einen Mangel an Courantgeld nach sich ziehe- ,ft 
Ansicht rührt daher, daß die Schuldner und namentlich auch die großen Banken « ^ 
desselben Zahlung zu leisten verpflichtet sind. In der Wirklichkeit verhält,Mg# 
Sache gerade umgekehrt. So war z. B. während der englischen Krisis im ^&gt;) ^ 
der Goldimport allwöchentlich bedeutend größer als der Export. Selten ist ^ 
Zeiten nicht das Courantgeld, sondern die Gelegenheit, damit Geschäfte zu 
weil nur wenige geneigt sind, Güter einzuhandeln, und sichere Geldkapitals 
nur schwer au finden sind.
        <pb n="315" />
        11. ñap. Ter Credit (Fortsetzung). 
285 
Elftes Kapitel. 
Ter Credit (Fortsetzung). 
Diejenigen Creditgeschäfte, welche zwischen Kaufleuten im Handelsverkehr 
all werden, unterscheiden sich wesentlich von den übrigen. Es sind 
to ķ die nämlichen Anstalten, die Banken im weitern Sinne des Wortes, 
und sowohl Handelscredit als sonstigen Credit gewähren, aber der Charakter 
sick Wirkungen der von ihnen gewährten Darlehen sind, je nachdem es 
Ulrt die eine oder die andere Art des Credits handelt, sehr verschieden, 
ş Ņàm kann drei Arten des nicht kaufmännischen Credits unterscheiden: 
bc§ r — en sln à Staat, die Provinzen, die Gemeinden und andere Organe 
son gütlichen Lebens, solche an Landwirte und diejenigen an andere Per- 
en - Beschäftigen wir uns zunächst mit der ersten Art. 
Die von den verschiedenen Staaten direct eingegangenen und die von 
ÖOn ^gesellschaften und andern dergleichen Corporationen gemachten und 
b enn en Maaten garantirà Schulden belaufen sich gegenwärtig auf mehr 
% 100 Milliarden Mark, von welchen jährlich mehr denn 4600 Millionen 
^ Sinsen entrichtet werden müssen. Außerdem erreichen die Schuld- 
e j n Zungen, welche in den verschiedenen Ländern von den dem Staate 
toejģ^^ņeten öffentlichen Organisationen, von den Provinzen, Bezirken, Ge- 
l&gt;eut r U ' ş' eingegangen wurden, gleichfalls die Höhe einer ganz be- 
Anzahl von Milliarden, welche auch verzinst werden müssen, 
toelch ^rartige Anlehen zu zahlenden Interessen und die Annuitäten, mittelst 
f r ^ie Rückzahlung der Anlehen bewerkstelligt wird, bringen die Staaten 
U nte . le übrigen soeben aufgezählten öffentlichen Organisationen von den ihnen 
T^à^ouden durch Steuern und Taxen verschiedener Art auf, und diese 
Ņļgşi butilgung und die Jntereffenzahlung erscheinen natürlich in desto höherem 
in ^ ^sichert, je mehr die dazu Verpflichteten den Willen besitzen und sich 
ob (1* şehen, solche Steuern und Auflagen zu erheben. Mit der Frage, 
^ehnu ^ "der schlimm sei, Schuldverpflichtungen von so gewaltiger Aus- 
Qb et ^ Qu f sich zu nehmen, haben wir uns hier nicht zu beschäftigen, wohl 
şcheņkx ^ ^atur dieser Art von Creditgeschäften unsere Aufmerksamkeit zu 
ņieind"' Darleiher haben der Staatsregierung, den Provinzen, Ge- 
beb eil { Cn U ' ş' 10 ' şo und so viel Geld geliehen. Dadurch ist denselben eine 
ein Gewalt über eine große Anzahl von Sachgütern, folglich auch 
doch " 
a uvcr cinc große ANzayl von warygulcrn, svigna- ancp 
&gt; Ginfluß auf viele Menschen eingeräumt worden, es können dem- 
bon ìbeitskräfte sowohl als Sachgüter den von den Regierungen und 
gesntz^ andern öffentlichen Gewalten, welche Anleihen aufnehmen, ins Auge 
b'i Iwecken zugeführt und z. B. zu Festungs- oder Schiffsbauten, zur
        <pb n="316" />
        286 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Anlegung von Häfen und Landstraßen, zur Erbauung von Eisenbahnen u. s- w- 
verwendet werden. Für die Bevölkerung ist es natürlich äußerst wichtig, ® 
die durch Anlehen erlangten Geldbeträge nützlich und den dringendsten »t* 
dürfnissen entsprechend verwendet werden. Für die Gläubiger hingegen P 
das keine unmittelbare Bedeutung. Diese dürfen weder über die Art * 
Verwendung eine Controlle ausüben noch die von ihnen dargeliehenen Summe 
beliebig zurückfordern; sie müsien sich damit begnügen, ihre Jnteresien in ® ' 
pfang zu nehmen und die Rückzahlung der geliehenen Summen, welche mitte 1 
allmählicher Verlosung der einzelnen Schuldtitel zu erfolgen pflegt, abzuwarte ' 
wenn sie es nicht vorziehen, sich der in ihrem Besitze befindlichen Schm, 
Verschreibungen durch Verkauf zu dem auf der Börse festgestellten TagescMI 
zu entäußern. , a 
Dies weit ausgedehnte Borgsystem der Regierungen hätte übrigens oy ^ 
die großartige Organisation von Bankanstalten, wie sie im 9. Kapitels 
schildert wurde, nie entstehen und auch nicht fortgeführt werden können. 
Banken sind es, welche die Ersparnisse einer Menge von Personen sammt 
und in die Hände der Regierungen, der Provinzen u. s. w. leiten. * 
würde es für diese letztern kaum möglich sein, die gewaltigen Geldbetra 
die sie als Zinsen zu entrichten haben, ohne die Vermittlung von Dan 
zur Auszahlung zu bringen. Aber die von diesen Anstalten gewährten 
theile werden leider vielfach durch schwere Schädigungen des öffentlichen ^ 
deren sie sich schuldig machen, ausgewogen. Kommt es doch vor, daß 9 ^ 
Bankhäuser oder Verbindungen von solchen viel mehr die Herren sl ' 
Diener des Staates werden; daß sie nicht nur die Aufbringung nothweu 
Darlehenssummen ermöglichen oder erleichtern, sondern auch zur Äufnu^ 
von Anlehen, welche dem Gemeinwesen zum Schaden gereichen, ihnen 
aber Vortheil bringen, ermuthigen, mit gewinnlustigen Unteruehmern 111 
einer Decke spielen, um Anlehen zu sogen, productiven Zwecken, z. B. Z" . 
einträglichen Eisenbahnbauten u. dgl., von den Parlamenten beschließen ^ 
lassen, und sogar auf die gesamte Politik des Staates Einfluß 
So kann es geschehen, daß einflußreiche Finanzkräftc das ZustandekoM' 
von Gesetzen, welche die Grundeigenthümer und die Kreditnehmer übel y ^ 
zu schützen bestimmt sind, verhindern oder die Beseitigung solcher Gesetz^ 
wirken, ja sogar Krieg oder Frieden dictiren. Hat man doch in ge 
Ländern schon auffällige Beispiele einer derartigen Herrschaft erlebt! ^ 
Was dann zweitens den Agrarcredit anlangt, so ist darunter^ 
den Landwirten eben in ihrer Eigenschaft als Landwirte gewährte ^ 
zu verstehen. Auch diese Art von Darlehensgeschäften hat durch die ^ 
Wirkungen des hoch entwickelten Bankwesens einen gewaltigen Aufschwung 
fahren, und besonders das Ausleihen von Geld gegen hypothekarische
        <pb n="317" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
287 
beJ¡V men Umfang angenommen, daß die Zunahme der Hypothekar- 
icyuldung im 19. Jahrhundert mit derjenigen der öffentlichen Schuldenlast 
gleichen Schritt gehalten hat. Ist es doch in einigen Ländern bereits so 
do„ Kommen, daß wahrscheinlich mehr als die Hälfte der Reineinnahmen 
an k mï) unï) Boden nicht in den Händen der Eigenthümer bleibt, sondern 
ber A 1 *" Ģļàubiger abgeführt werden muß. Uebrigens ist eine genaue Werth- 
agrarischen Besitzes sehr schwierig, und auch vor einer zu pessi 
mo 1 ^ en Beurtheilung der Bedeutung des Hypothekarlastenstandes muß ge= 
Oesterreich z. B. ist der letztere ein sehr hoher. Daselbst 
die hypothekarische Belastung des bäuerlichen Grundbesitzes zu Ende 
hhv K e ? 1886 ben betrag von 2175 Millionen Gulden und die gesamte 
irische Verschuldung von Grund und Boden einen solchen von 4173 
foies) IOI ~ n Ģìâeri. Wenn nun aber manche Autoren behaupten, daß eine 
^un Schuldenlast ungefähr dem Kapitalwerthe des durch diese gewaltige 
dg/"'ê belasteten Grund und Bodens gleichkomme *, so sollte man sich 
stgotl' Ģoŗ hüten, bei der Berechnung des Bodenwerthes die Ergebniffe der 
reich Steuereinschätzung zu Grunde zu legen. Da die Steuern in Oester- 
deru s?*!" Papier sehr hoch sind, so hat sich der Staat in Anbetracht 
^Urck'^ŞĢeit - so hohe Steuern zu erheben, dazu verstanden, eine im 
(ļïeife nÌtt run die Hälfte zu niedrige Einschätzung des Bodenwerthes Platz 
ej ne] ] C11 ä" lassen. Derartiges kommt aber auch anderwärts vor; ja bis zu 
den ^ģŞìoisseu Grade ahmt man das in Oesterreich gegebene Beispiel in allen 
‘1 
zu 
fWi , Ùern ' îņ welchen die Steuern sehr hoch sind, nach. Tie Behörden 
âu .TJ**' baê Ņeuşierste zu verlangen, und ziehen es vor, das Gesetz durch 
^ Schätzungen zu umgehen. Allch ist bei Beurtheilung der Ver- 
""^Verhältnisse eines Gebietes stets mit der Thatsache zu rechnen, daß 
oller Länder, wo es gilt, die Löschung von Hypothekar- 
gezah^""6bn )n erwirken, oft sehr säumig sind, daß daher viele längst zurück- 
e Forderungen sich im Grundbuche noch immer eingetragen finden, 
dop y "iel kommt natürlich darauf an, zu welchen Zwecken die Schulden 
schej^ņ" Landwirten gemacht werden. Man kann vier Arten solcher unter- 
jN ^ ' ie zu Culturzwecken. Dahin gehören z. B. die Hypothekardarlehen 
bo% Ņ %, wie sie die Kapitalisten des Ostens der Vereinigten Staaten 
Vtf) ° r owerika den Ansiedlern im Westen gewährten. Diese wurden da- 
den Stand gesetzt, sich Ackerbaugeräthschaften und einen Viehstand 
*nter ff 0 ' Ņôsch mann-Hörburg (Der Bodenwerth Oesterreichs. Wien 1885) 
^&gt;ihx h^'^'ite Daten über die einschlägigen Verhältnisse gesammelt. Im Deutschen 
Billiard. ^ bie Verschuldung von Grund und Boden zu derselben Zeit über zehn 
m Mark.
        <pb n="318" />
        288 
II. Buch. Ter Güteraustausch. 
zu beschaffen. Da aber der Boden jener westlichen Gegenden, soweit er * 
siedelt wurde, meist sehr fruchtbar war und der Raubbau, wie man ihn 0 
zu Lande anfangs betrieb, reichen Gewinn abwarf und neben del -âm 
tilgung eine Kapitalbildung ermöglichte, so wurde durch derartige Voycy 1, 
die Entwicklung eines kräftigen Farmerstandes begünstigt. 
Ganz dieselbe Entwicklung haben die Verhältniffe auch in der Arg ' 
tinischen Republik genommen, obgleich die Schuldzinsen dort noch höher war 
und sich auf ca. 12 °/ 0 beliefen. Dafür sind die Bodenbeschaffenheit und 
klimatischen Verhältnisse dieses Landes ausgezeichnet, und die Steuerlas 
waren, wenigstens in frühern Zeiten, nur leicht. Wenn aber die letzter,: 
gegenwärtig gesteigert haben, so haben dagegen die Personen, welche r . 
Anlehen aufgenommen hatten, dadurch einen großen Gewinn gemacht, 
durch die infolge der übermäßigen Ausgabe uneinlöslichen Papiergeldes e 
getretene Entwerthung der Umlaufsmittel sich die für die Schuldsummen 
entrichtenden Zinsen um mehr als die Hälfte reducirt haben. r 
2. Anlehen behufs Gutmachung angerichteten Schadens, z. 
Folgen von Verheerungen durch Feuer und Wasser, von Viehseuchen u. s- ^ 
Durch dieselben werden dem Grund und Boden und der Landwirtschaft 
allgemeinen gleichfalls Arbeitskräfte und Sachgüter verschiedener Natur r 
geführt. Das ist unbedingt etwas Gutes und in diesen Fällen sogar mei 
eine unbedingte Nothwendigkeit. Unglücklicherweise führt aber die Berschşş ^ 
aus solchen Gründen nur zu häufig zum Verderben der Schuldner, well 
nämlich unter solchen Umständen vielfach unverhältnißmäßig hohe Zinsen » 
zahlen haben. Deshalb muß man in denjenigen Ländern, in welchen i 
die Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung gehörige Sorge 
wird, den Übeln Folgen derartiger Calamitäten vorzubeugen suchen, „ 
man die Interessenten nöthigt, sich bei zweckmäßig eingerichteten Ans 
gegen solche Schäden zu versichern 1 , ihnen unverzinsliche oder gering ^ 
zinsliche Vorschüsse gewährt und andere dergleichen Veranstaltungen zu 
Besten trifft. ü # 
3. Anlehen behufs der Steuerzahlung. Ta die Regierungen die ^ 
liche Zahlung der Steuern in barem Gelde fordern, während doch die 
wirte ihre Einnahmen aus Producten beziehen, welche sie nur in nicht 8# ^ 
bestimmbaren Zeitpunkten ohne Schaden veräußern können, so ist du ^ 
Währung von Darlehen, welche die Steuerzahlung an den bestimmten 
minen ermöglichen, selbst aber zu einem für den Landwirt paffenden ^ 
Punkt zurückgezahlt werden können, an und für sich zugleich für die La» 
&gt; So besteht z. B. im Königreich Bayern für sämtliche Grundbesitzer die 
sich gegen Feuerschaden zu versichern. 
Pflil
        <pb n="319" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 289 
ble Geldbesitzer und die Staatsregierungen Vortheilhaft. Leider aber kommen 
solchen Anlässen große Mißbräuche vor. Es werden dabei nur zu oft 
bersi àrtrieben hohe Zinsen gefordert, was dann leicht zur Enteignung des 
1 Mdeten Grundbesitzers oder zu einer traurigen Abhängigkeit desselben 
şelnem Gläubiger führt. 
Ç Ganz besonders war das Königreich Italien in den letzten Jahren der 
Ņuplatz derartiger Uebelstände. Die darüber veröffentlichten statistischen 
dun )Cliun 9 en weisen zum Theil ganz unglaublich kleine Steuerverschul- 
tóT! bisweilen von wenigen Lire, deren Nichtzahlung die öffentliche 
so J* Un9 _ ber betreffenden Grundstücke zur Folge hatte. Gegen die Leiden 
to ä / mer Steuerträger können Bodencreditanstalten natürlich keine Hilfe ge- 
größ ņ- Die Gewährung von Hypothekarcredit kann nur da, wo es sich um 
der Summen handelt, Platz greifen, sowohl wegen der bedeutenden mit 
Underb^^.""?.^ ^ Grundbücher verbundenen Kosten, als auch wegen der 
über?Enißmäßigen Mühe, die es den betreffenden Anstalten verursacht, sich 
dop îê ^age zahlreicher kleiner Creditbewerber, mit denen doch nur Geschäfte 
solch/f^ger Bedeutung abgeschlossen werden können, zu informimi. Für 
credit * fianbtt5irte iann nur ber genossenschaftlich organisirte Personal- 
r Endlage der solidarischen Haftung sämtlicher Mitglieder der 
'ienschaften gewährt wird, Hilfe bringen. 
ben in welchen der Credit zum Behufe der Erfüllung von 
gestgş'âllungen der Landwirte gegen den Staat, die Gemeinden u. dgl. zu- 
haņdx/ņ fließt natürlich der Landwirtschaft kein Kapital zu, sondern 
^elle/ eŽ selbstverständlich einzig und allein darum, daß derselben Hilfs- 
4 m wöglichst wenig nachtheiliger Weise entzogen werden. 
' endlich die zur Zahlung anderer Schuldforderungen eingegangenen 
$ 
b ° n Mil s° ycyuicii uic weiujummcn, weiche zur Befriedigung 
Nöthigen stUbern Ņnspruchsberechtigten oder zur Beschaffung der 
èU sà '""el zu Landankäufen entliehen werden. Der Gesamtbetrag der 
^îvecken aufgenommenen Gelder ist je nach der Beschaffenheit des 
füglich ņach dem Maße von Freiheit, welches die verschiedenen Länder 
in Veräußerung von Grund und Boden qewähren, sehr verschieden. 
^dflicku á unoerer ^chmoforoerungen eingegangenen 
don ^îahm gehören die Geldsummen, welche zur Befriedigung 
^ ļg \ CI Veräußerung von Grund und Boden gewähren, sehr verschieden. 
M Ķjņt, ^"l)rhundert hat in Europa infolge der gleichen Erbtheilung unter 
feitet f ben Geschwistern und den übrigen Verwandten sowie der immer 
Men ^^schreitenden schrankenlosen Freiheit des Handels mit Grund und 
fui' 0 ^^schuldung aus solchen Gründen ungemein zugenommen. Leider 
Men u? bw zu solchen Zwecken gemachten Schulden dem Grund und 
Mit ber Landwirtschaft kein Kapital zu. Sie bewirken vielmehr, daß 
Mt Qj ie . rrtsl ben Gläubigern zufließt. Das Resultat solcher Anlehen besteht 
barin, daß ein oder mehrere Eigenthümer an die Stelle eines 
à"&gt;Pfk, BolkSwirtschastSlrhrk. ¡g
        <pb n="320" />
        290 . II. Buch. Der Güteraustausch. - 
oder mehrerer andern treten, sondern äußert sich auch darin, daß die ne 
Besitzer vom Ertrage weniger für sich behalten und auf das Land verwen 
können, weil ein'großer Theil der Erträgnisse desselben in der Inters ' 
zahlung aufgeht. Daher trifft man denn allerorten nur zu viele Landw 
in bedrängten Verhältniffen. 
Von den genannten vier Arten von landwirtschaftlichen Schulden i 
die drei zuletzt angeführten mehr oder minder nachtheiliger Natur, daher n 
Kräften zu verhindern. Wie das möglich ist. werden wir alsbald sey - 
Aber selbst bei der ersten Art von Anlehen wird im Falle hoher 3#* 
der durch die Darlehensaufnahme ermöglichte Vortheil schnellerer Entuu 1 
der Cultur durch das dem Lande behufs der Zinsenzahlung Entzogene m 
als ausgewogen. . „ lf .. M „ dal- 
Alle weder zu commerciellen oder agriculturellen noch zu staatliche!' - ^ 
Zwecken aufgenommenen Anlehen bezeichnen wir als solche verschieden 
Natur. Dahin gehören z. B. die zur Beschaffung der unentbehrlichen UN 
Haltsmittel und Kleidungsstücke, die zur Ermöglichung eines Verschwenders ^ 
Lebens und die zur Erfüllung gewisser kostspieligen Pietätspsiichten. i lir 
streitung von Begräbnißkosten und andern derartigen Ausgaben, gema« 
Schulden. In allen solchen Fällen, handle es sich nun um die am meN 
gerechtfertigten Ausgaben, wie wenn ein Arbeiter sich verschuldet, um fM ' 
kranke Mutter Nahrung und Medicamente zu beschaffen, oder um 
zu den schlimmsten Zwecken, also z. B. zu dem Zwecke, schmählichen w ^ 
schäften stöhnen zu können, werden die durch Aufnahme von Darleyen^ 
schafften Sachgüter nicht productiv verwendet, sondern consunnrt. ^ ^ 
Anlehen sind also durchaus unfruchtbarer Natur. Der aus derartigen^^ 
schäften gezogene Gewinn des Darlehensgebers ist vielmehr darauf h ^,i 
zuführen, daß er das Elend, die Thorheit oder die Unwissenheit des Borge 
zu seiner Bereicherung benutzt. Wer aber aus der Nothlage, den 
und der geistigen Beschränktheit oder der mangelnden Ausbildung seiner ■ 
menschen seinen Vortheil zieht, macht sich einer Verletzung des SitteŞ 
schuldig, welche alle Zeitalter als Wucher verabscheut haben. ^ 
Begreift man unter Wucher allen unrechtmäßigen Gewinn au- 
Darleihen fungibler (vertretbarer) Dinge, gleichviel ob er aus Zinsen, wo 
überhaupt nicht genommen werden dürfen, oder ob er aus zu hohen ^ ^ 
gezogen wird, so ist es klar, daß der Wucher nicht nur bei den von ^ 
Darlehen verschiedener Natur bezeichneten Geschäften, sondern auch M l ^ 
Gebiete des Agrarcredites sehr häufig vorkommt und furchtbare AuSdeY' ^ 
eingenommen hat. Auch bei Anlehen zu commerciellen Zwecken ist "^ 
Unerhörtes, ebensowenig wie bei den von Staaten und andern oste' ^ 
Autoritäten aufgenommenen; namentlich sind die schwachen und zer
        <pb n="321" />
        19* 
11. Kap. Ter Credit (Fortsetzung). 
291 
aaten und Gemeinwesen der Gefahr wucherischer Ausbeutung ausgesetzt, 
klspiele einer derartigen Ausnutzung liefern u. a. die von Cato und andern 
^înischen Großen den Municipien der Provinzen gewährten Darlehen sowie 
* 19 - Jahrhundert vom Khedive Aegyptens bei europäischen Financiers 
^ntrahirten Anleihen. Man kann sich durch die Beobachtung solcher Fälle 
n ihrer Umstände so recht davon überzeugen, wie irrig die Anschauung 
Wenigen ist, welche das Geld ohne Rücksicht auf deffen Verwendung als 
an und für sich Productives betrachten und deshalb die Ausleiher 
bsselben unter allen Umständen für berechtigt halten, sich Zinsen zahlen 
m lasten i. 
iß Sibt unbedingt Fälle, in welchen das Zinsnehmen durchaus verboten 
nicht einmal aus einem der drei bekannten Titel des damnum 
Grgens, des lucrum cessans und des periculum sortis (des Risicos) 
^ 0u bt werden kann. Wenn es sich um die Beschaffung der nothwendigen 
îîşlenzmittel für Arme handelt, darf von den zu diesem Behufe gewährten 
ehen kein Zins genommen werden. Im übrigen ist die Frage nach der 
^ubtheit oder Nichterlaubtheit des Zinsnehmens in unserer Zeit für die 
sich &gt;, den neuern und neuesten deutschen Autoren, die über das Wesen des Wuchers 
tiņj, ^õ"itet haben, sei auf die folgenden Werke hingewiesen: Franz Funk (Zins 
ņiod Uc b er ' Tübingen 1867), welcher von seinem katholischen Standpunkte aus der 
Ļ^^'nen Auffassung von der Bedeutung des Darlehens weitgehende Concessionen macht; 
Tie k' Ştein, Ter Wucher und sein Recht. Wien 1880; Georg Ratzinger, 
V. Nì "^wirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen (1. Aufl., Freiburg, Herder, 1881), 
b (n J lci,er "nd Zins, S. 251—362. Dieser Schriftsteller, welcher der Sache tief aus 
schgşi. ^'ņd geht und die Frage mit Rücksicht auf die historische Entwicklung der wirt- 
heit j n Verhältnisse beleuchtet, weist darauf hin, wie äußerst beschränkt die Gelegen 
ster şŗuchtbringender Verwendung von Geldkapitalien im Alterthum und Mittel- 
bet (Ģ l ' ar ' Un b hält diesen Zuständen die gänzlich veränderten Productionsbedingungen 
als entgegen. Er definirt den Wucher S. 261 folgendermaßen: .Wucher 
»pz u "ñnung fremden Eigenthums ist immer gegeben, wenn der Darleiher von dem 
^ r °ce,ir' tUl und Arbeit geschaffenen Werthe als Kapitalsvergütung einen so hohen 
. tvegnimmt, daß der Entleiher aus dem Productionsertrage Verzinsung und 
katholis^îìon des Kapitals nicht mehr ermöglichen kann.' Im Gegensatze zu den 
Äendx Autoren, die den neuern Verhältniffen und den dadurch herbeigeführten 
^er bezüglich des Zinsnehmens befolgten Praxis eine gewisse Berechtigung 
baden andere nach dem Vorgänge des Abbé Morel die frühere Strenge der 
^arj ^ņşchauung dom Wucher unentwegt festgehalten; so z. B. Fr. Albert 
Iv st ^eiß 0. Pr., Apologie des Christenthums vom Standpunkt der Sittenlehre, 
1884) i ^atur und Uebernatur, Grundzüge einer Culturgeschichte (Freiburg, Herder, 
18. Vortrag: Christenthum und Gesellschaft, S. 221—597; im V. Bd. : 
îlufļgŅŗabuctidität, Geld, Kapital, Zins, Darlehen, Interesse, Wucher. In der 
H»ndbu^ şi"b biese Fragen im IV. Bd.: Sociale Frage und sociale Ordnung oder 
der Gesellschaftslehre (Freiburg 1896) behandelt.
        <pb n="322" />
        292 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Katholiken ohne praktische Bedeutung. Heutzutage bieten sich so viele G - 
legenheiten zu fruchtbarer Anlage der Kapitalien auf dem Wege von G - 
schäften, bei denen die Form des Darlehens nicht zur Anwendung gelang' 
sondern die des Miteigenthums (wie bei den Actiengesellschaften) oder die e 
Kaufs einer Rente, ohne daß der dafür hingegebene Kapitalbetrag zuru' 
gefordert werden könnte (diesen Charakter tragen die Staatsanlehen gewül 
Staaten, 3. 0. ^ankei# unb Oeßenei#, baß ¡[bemann mit W 
Recht behaupten kann, ihm entgehe ein Gewinn, wenn er ein erspartes Kapl 
ausleiht, ohne daß er dafür Interessen bezieht, oder er erleide Verlust, we 
er eine schon länger besessene, bisher nutzbringend angelegte Summe nunw9 
als zinsloses Darlehen hingibt. Die Titel des lucrum cessans und 
damnum emergens können heutzutage in allen Füllen angerufen wer Ş 
und so hat denn der Heilige Stuhl schon vor mehr als zwei Menschenalle 
die bekannte Entscheidung gegeben, daß die gegen Zins ausleihenden Gläubig 
in ihrem Gewissen nicht zu beunruhigen seien. Dieselbe bezieht sich a 
selbstverständlich nur auf die Frage, ob überhaupt Zinsen genommen wer e 
dürfen; daß diese letztern nicht von übermäßiger Höhe sein dürfen, darai 
braucht gar nicht ausdrücklich hingewiesen zu werden. Das ist an und s 
sich einleuchtend, und wir werden uns alsbald damit zu beschäftigen ha ' 
wie in dieser Hinsicht die richtigen Grenzen zu ziehen sind. Handelt es 
doch bei diesem Gegenstände um das Wohl und Wehe weitester Kresse 
Bevölkerung. . , tclt 
Das durch Wucher hervorgerufene Elend, alle die durch ihn verurs 
Leiden seit den fernsten Jahrhunderten bis auf unsere Tage gehören z" . 
traurigsten Zügen im Bilde der geschichtlichen Entwicklung. Tie Berhiilder 
und Bestrafung dieses Verbrechens ist eine der ernstesten Pflichten der - 
gierungen, so schwierig auch ihre Erfüllung ist, da die Wucherer a e 
Kunstgriffe anzuwenden vermögen, um das Unerlaubte ihres Vorgehen 
verhüllen, und die Geldleute einen gewaltigen Einfluß auf die Gesetzg^'^ 
besitzen. Auch muß man sich stets den Umstand gegenwärtig halten, das; ^ 
Credit zu Handelszwecken nicht zu sehr beengt werden darf. Das ^ 
rechtfertigt aber nicht jene beklagenswerthe Unthätigkeit der Gesetzgebung ^ 
19. Jahrhundert, die in so vielen Ländern für weite Volksschichten biet 
rigsten Folgen gehabt hat. Wie viele Bauern sind nicht in Frankreich 
Italien, in Deutschland, in Oesterreich-Ungarn und Rußland sowie auch an 
wo eine Beute der Wucherer geworden! 
So haben sich denn Wuchergesetze als eine Nothwendigkeit herausgeş ^ 
Freilich müssen dieselben je nach den Verhältnissen der verschiedenen ^ 
in dem einen ganz anders gestaltet sein als in dem andern. Um die ^ 
haften, nützlich wirkenden Kaufleute, Unternehmer und Bankanstalten
        <pb n="323" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
293 
ungebührlich einzuschränken, empfiehlt sich der folgende Vorgang. Man be 
arne für alle Darlehen ein, je nach ihrem Betrage, der Zeitdauer, für 
klche sie gewahrt werden, und der für die Rückzahlung gebotenen Sicherheit 
krschiedenes Maximum der zulässigen Zinsen und verordne, daß alles, was 
nrüber hinaus versprochen wird, nicht eingeklagt werden könne. Betreffs 
Er Wechselschulden und der Höhe des Discontos lasse man freie Hand unter 
kr Bedingung, daß sich nur die als Kaufleute in das Handelsregister ein- 
ģktragenen Personen, die in der Geschäftswelt einen gewissen Rang einnehmen 
n , ein gewisses Vermögen besitzen, durch Wechselschulden verpflichten können, 
sck . ^îese Weise werden die Bankhäuser nicht gehindert, Unternehmern in 
gieriger Lage Hilfe zu gewähren und zu dem Risico, dem sie ausgesetzt 
Ģ s'à Verhältniß stehende Interessen zu beziehen. Im ganzen gut situirte 
^.klchaftsleute können unter Umständen recht wohl hohe Interessen zahlen; denn 
jjj. bon ihnen in momentan schwierigen Lagen eingegangenen Schulden führen 
^ ^ ihrem Ruin, sondern zu dessen Abwendung. Ein anderer Vorschlag, 
^km bekannten belgischen Nationalökonomen Charles Perm gemacht, läuft 
hinaus, auch den Discont den Zinsbeschränkungen zu unterwerfen, aber 
Ne'ck häßlichsten Bank des betreffenden Landes, also z. B. in Deutschland der 
fltiT. èí&gt;Qní ' dîk Befugniß einzuräumen, sich, wenn sie es für gut findet, nicht 
diese Schranken zu binden, worauf es dann auch allen andern Geldbesitzern 
w Eet sein solle, den Discont im gleichen Maße wie das leitende Institut 
ì^hôhen. Daß der Wucher auch unter Strafe zu stellen ist, braucht kaum 
kketi ņ.î werden. In dieser Hinsicht muß den Richtern eine gewiffe dis- 
îtqit° nrtre Gewalt eingeräumt werden, um den Wucher in allen seinen 0e= 
D taf en treffen zu können und nicht durch zu enge Definitionen an der Be- 
^'"8 gewisser höchst schädlicher Arten der Ausbeutung verhindert zu sein. 
ergibt sich aber die Frage, wie das gesetzlich erlaubte Maß der zu 
^' n í en à" bestimmen ist. Wird die aufzustellende Grenze zu niedrig 
Miiih ^ wird entweder der Abschluß nützlicher und berechtigter Darlehen 
èssenti Crtf àŗ e§ an ^iele die Versuchung heran, ein Gesetz, welches die 
dix j lC ^ C ^êinung für ungerecht hält, zu umgehen. Im erstem Falle müssen 
^halt^ vorübergehender Verlegenheit Befindlichen, welche kein Geld geborgt 
'hŗe Zuflucht zu Verkäufen, die unter solchen Umständen meist zu 
Ņlìlkļ îîģbņ ^kdingungen abgeschlossen werden, nehmen, anstatt sich durch ein 
q Hber Cn ^ er vorübergehenden Schwierigkeiten forthelfen zu können. Im 
şetzen n hingegen führt die Gefahr der Bestrafung, welcher sie sich aus- 
fü t ^ ^ie Darleiher dazu, daß sie sich durch das Nehmen höherer Zinsen 
die Q Q -* bon ihnen übernommene Risico zu entschädigen suchen. So leiden 
'Weif ^ borgen Angewiesenen in beiden Fällen durch ein, zwar in ihrem 
ksse festgesetztes, aber zu niedrig gegriffenes Zinsmaximum. Wird aber
        <pb n="324" />
        294 
IL Buch. Der Güteraustausch. 
dieses Maximum zu hoch gegriffen, so erscheint dadurch der Wucher 
fanctionirt. v, 
Es handelt sich also darum, die goldene Mittelstraße einzuhalten, 
diese läßt sich auch recht wohl ausfindig machen. Man kann nämlich 
Jntereffen der verschiedenen Arten von Darlehen, wie sich dieselben aus 
Geldmärkte stellen, in jedem Handelscentrum ohne Schwierigkeiten eruntte • 
Das Wesen des Marktes setzt, wie wir gesehen, voraus, daß sich die ftoF 
imb bie Mw# auf % @#öft Wc#, unb b^ bie $rau§acho" 
öffentlich abgeschlossen werden. Da nun in den civilisirten Ländern ä ^ 
auch für den Geldhandel und den Abschluß von Darlehensgeschäften J- a 
bestehen, so kann allenthalben eine Jury von Sachverständigen gebildet wer ' 
die annähernd richtig und genau die für die verschiedenen Darlehenssm'^ 
auf den Märkten übliche Höhe des Zinsfußes zu bestimmen vermag , 
also darüber Auskunft geben kann, wie hoch sich der Zins für W ot ^ e 
schulden auf städtischen und ländlichen Grundbesitz, für Darlehen gegen * 
Pfändung sicherer Werthpapiere, für binnen einem, drei oder sechs Mona^ 
fällige Wechsel, für unter Verpfändung von Schiffsladungen u. bgl- ' 
gegangene Schulden beläuft, wobei natürlich stets verlangt werden muß, ^ 
sich die Angaben nur auf die ehrenhaften, die Gerechtigkeit nicht verletzen ^ 
Geschäfte beziehen. Mit den Ursachen, von welchen die Höhe des M 
einzelnen Darlehensgruppen üblichen Zinsfußes abhängig ist, werden ww ^ 
im 3. Kapitel des III. Buches zu beschäftigen haben. Hier haben wir 
mit dem Hinweis auf die Thatsache zu begnügen, daß es recht wohl uw. 
ist, für jede Art von Darlehen einen entsprechenden Maximalbetrag ^ 
zahlenden Zinsen festzusetzen, und zwar einen solchen, der etwa^, hö)er . 
als der auf dem Geldmarkt wirklich übliche. ^ 
In vielen europäischen Staaten und in den meisten Einzelstaateu ^ 
nordamerikanischen Union sind übrigens noch immer Wuchergesetze in 
Aber dieselben sind vielfach nicht so durchgreifend, wie sie sein sollten. 
wir auf die einschlägige Gesetzgebung der in wirtschaftlicher Hinsicht be 
tendsten Staaten einen kurzen Blick. ^ 
In Großbritannien und Irland wurden diese Gesetze um die - ^ 
unseres Jahrhunderts abgeschafft, zum Theil, weil sie den Anschauungen 
damals einflußreichen Volkswirte und Staatsmänner, welche behaupteten, ^ 
die Concurren; unter den Darlehensgebern die Ausbeutung verhindere,^ ^ 
übersahen, daß die Wucherer zusammenhalten und in dem Leichtsinn un ^ 
Nothlage der Borgenden ihre Gehilfen finden, widersprachen, zum The'» st 
auch, weil die Gesetze in ihrer damaligen Gestalt den veränderten 3^17^ 
nisten nicht mehr entsprachen. Nur das Gesetz über die den psoiu- ^ 
verstatteten Zinsen besteht noch zu Recht. Dasselbe ist aber wegen ber
        <pb n="325" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
295 
.îêser Zinsen diel mehr ein Hohn auf die Noth der Armen als eine Hilfe 
sür dieselben. 
In Frankreich bestehen noch immer wirksamere Schutzmaßregeln. Tort ist 
immer das Gesetz vom Jahre 1807 in Kraft, soweit es nicht kaufmännische 
/schäfte betrifft, und dürfen danach von nicht kaufmännischen Schuldnern keine 
. şirn als fünfprozentige Zinsen erhoben werden, eine Bestimmung, die bei dem 
Frankreich vorhandenen Geldüberfluß und der Solidität des dortigen Ge- 
Ichäftslebens sich als durchführbar erweist. Besonders sind aber Deutschland und 
Österreich in der Jetztzeit mit energischen Maßregeln gegen den Wucher vor 
sangen, und namentlich Deutschland hat neuerlich ein sehr wirksames Gesetz 
ģEgen dieses Krebsübel der menschlichen Gesellschaft erlaffen. In früherer 
EU hatte man in den verschiedenen deutschen Staaten ein Zinsmaximum 
^gesetzt, mit dessen Ueberschreitung der Thatbestand des Wuchers gegeben 
ŗ. Auf diese Weise traf man indeffen nur eine Form desselben und ver- 
C/ r * e häufig auch Geschäfte, die durchaus nichts Unehrenhaftes an sich 
^ en - Die sämtlichen Vorschriften wurden indeffen hinfällig durch das Gesetz 
Itrà ^ a ^ rC 1^67, welches die Höhe des Zinsfußes einzig und allein von der 
j ! breinkunft der Parteien abhängig machte. Die Folgen dieser schranken- 
gj Freiheit waren jedoch so üble, daß man sich dazu verstehen mußte, zu 
k et den Wucher strafenden Gesetzgebung zurückzukehren. So wurde denn 
/ Zutsche Reichsgesetz vom Jahre 1880 beschlossen, welches diejenigen strafte, 
j. ! UH unter Mißbrauch der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahren- 
hip betreffenden Personen über die gewöhnliche Höhe des Zinsfußes 
Ausgehende Jutereffen ausbedingen würden, welche nach Lage der Umstände 
h ,.uen durch das Darlehen gewährten Vortheilen in auffallendem Miß- 
Mtniß stehend erscheinen müßten. Dadurch wurde nun aber, obgleich das 
stress der Feststellung des Thatbestandes dem richterlichen Ermessen 
2 s?ņşiigerweise größern Spielraum ließ, im wesentlichen doch nur der alte 
Qn ^ wiederhergestellt, d. h. es wurde abermals nur der Creditwucher 
toiff n ’ Há insofern that man einen Schritt weiter, daß man auch ge- 
^"ustgriffe, mittelst deren sich gewiffenlose Menschen auch ohne über- 
Eupst^ hoste Zinsen Wucherprofite verschaffen können, traf, z. B. Ueberein- 
8rüßb' ^buen zufolge sich der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine 
c Summe als die erhaltene zu zahlen, als wucherisch charakterisirte. 
Qis bo§ Ģesetz in allen Fällen den Bestand eines Darlehensverhältniffes 
seip Voraussetzung für das Vorhandensein des Wuchers betrachtete, so mußte 
do/ Wirksamkeit eine beschränkte bleiben, und der Wucher konnte nach wie 
Wrt verschiedenen andern Formen geübt werden. Ja man hat oft be- 
dolk Ct ' bst k derselbe nach Erlaß dieses Gesetzes, besonders unter dem Land- 
' größere Verheerungen angerichtet habe als zuvor. So fand man sich
        <pb n="326" />
        296 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
denn veranlaßt, an eine Ausdehnung der gegen denselben getroffenen gesetzlichen 
Bestimmungen zu gehen und das Gesetz vom 19. Juni 1893 zu stände zu 
bringen. Dasselbe geht dem Wucher wirklich energisch zu Leibe. Es werden 
nämlich nunmehr auch alle diejenigen Arten der wucherischen Ausbeutung oe 
straft, welche mittelst eines andern zweiseitigen Vertrages vollbracht werdew 
wenn derselbe nur die Befriedigung derjenigen wirtschaftlichen Bedürfnisie be 
zweckt , welchen die Darlehensverträge zu dienen bestimmt sind. Durch M 
Ausdehnung des Wucherbegriffs wird eine Menge von wucherischen Geschäften 
getroffen, welche früher straflos blieben und sogar rechtsgiltig waren. Tahw 
gehören z. B. das Escomptiren von Schuldforderungen, welche der Schuld 
gegen einen dritten besitzt, um einen tief unter dem Werthe derselben stehenden 
Preis, die miethweise Ueberlaffung von Vieh um einen unverhältnißmäM 
hohen Miethzins, der Ankauf eines dem Schuldner gehörigen Gutes um eme 
lächerlich geringen Preis, besonders auch in der Absicht, dasselbe zu parcelliM 
und die einzelnen Theile theuer wieder zu verkaufen, und andere derartige 
dem Schuldner den schwersten Schaden bringende Transactionen. Deutschlao 
besitzt demnach nunmehr eine nicht nur den Creditwucher, sondern au 
den Sachwucher treffende Gesetzgebung, welche die Ausbeutung der ww 
schaftlich Schwachen in weiterem Umfange zu verhindern geeignet ist, und u 
welche es die Bewohner anderer Länder beneiden können. 
Was Oesterreich anlangt, so waren hier früher gleichfalls bestwlw 
Zinstaxen festgesetzt, deren Ueberschreitung verboten war. Nachdem dieses " ^ 
praktische System im Jahre 1866 durch Maßregeln ersetzt war, welche 
Thatbestand des Wuchers davon abhängig machten, daß die unerlau 
Zinsen in auffallendem Gegensatz zu den an dem betreffenden Orte übll ^ 
Interessen standen, erfolgte im Jahre 1868 unter dem Einflüsse der dama 
fast allenthalben herrschenden Strömung die gänzliche Aufhebung der 
Wucher bedrohenden Strafbestimmungen. Bald traten aber auch in Oestcrn' ^ 
und zwar in den wirtschaftlich zurückgebliebenen Gegenden des Reiches■ 
ganz besonders hohem Grade, die überaus schädlichen Folgen der W" ^ 
freiheit zu Tage. Deshalb mußten denn schon im Jahre 1877 Einschränkung^ 
der Vertragsfreiheit wenigstens für Galizien und die Bukowina eingeführt wer 
und es blieben dieselben auch bestehen, nachdem der Wucher durch das 
vom Jahre 1881 auch in den übrigen cisleithanischen Kronländern w^ 
unter Strafe gestellt und gleichzeitig festgesetzt worden war, daß die 
erklürung der betreffenden Contracte erfolgen könne. Auch dieses Gesetz V ^ 
das charakteristische Merkmal des Wuchers in der Thatsache, daß der 1 
geber die Verstandesschwäche, die Unerfahrenheit, den Leichtsinn oder die , 
läge des Empfängers ausbeutet. Ein bestimmtes Zinsenmaximum wird ^ 
festgesetzt. Es bleibt vielmehr dem Richter überlassen, darüber zu entsche'
        <pb n="327" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
297 
° die concreten Umstände des bestimmten Falles den Thatbestand des Wuchers 
ņ sich schließen. Ferner schließt, geradeso wie das deutsche, auch das öster- 
erchische Gesetz die Anwendung der Strafen und der übrigen Rechtsnachtheile 
Uk den Fall aus, daß die betreffenden Geschäfte auf seiten beider Contrahenten 
°. 8 Handelsgeschäfte erscheinen. Man nimmt eben mit Recht an, daß sich 
îîņ Kaufmann von einem andern nicht werde betrügen lasten. Es kann dem- 
°ch ^uch das österreichische Gesetz vom Jahre 1881 als eines der bessern 
^ "chergesetze bezeichnet werden, weil es auch diejenigen Geschäfte trifft, mittelst 
îŗen das wucherische Abkommen verschleiert werden soll. Aber trotzdem, und 
^ ""H noch gewisse besondere Delikte, welche die Ausbeutung des 
iņş şşibn zum Gegenstand haben, bestraft, steht es hinter dem deutschen Gesetze 
vfern zurück, als es nicht wie dieses den Sachwucher trifft. Der neue 
à^ģbso^cntwurf, der bald Gesetz werden dürfte, füllt indessen diese Lücke aus 
dehnt die Strafbestimmungen auch auf diese Art der wucherischen Aus 
übung aus. 
fàûftr^ Wuchergesetze allein sind indessen nicht genügend, um dem wirt- 
h *&gt;nV^ C - n â" guérir. Sie müssen vielmehr durch die Wirksamkeit 
des ^ņstitutionen ergänzt werden, welche sich die Erhaltung und die Mehrung 
enn der minder Bemittelten zur Aufgabe machen und diesem Zwecke 
brechend organisirt sind. 
leg Zunächst ist da auf das Bestehen humaner Schuldgesetze Gewicht zu 
^selben sollten die Bestimmung enthalten, daß einem jeden Individuum 
Maß unentziehbaren Besitzes gesichert würde und ihm, wenn er 
^ìllenschaft eines Familienhauptes besitzt, wenigstens eine bestimmte 
1)00 Kleidern, ein Bett, die nöthigen Arbeitswerkzeuge und Bildungs- 
ttessx ņicht mit Beschlag belegt werden können. Ist aber der Be- 
c ,oin Hausvater, so ist es billig, das ihm auch der Besitz einer Heim- 
^sichert, d. h. daß sein Wohnhaus und ein Stück Land von einem 
^âeifr àŗthe mit dem entsprechenden Viehstande und Vorrath an Betriebs- 
kz àņ^en vor der gerichtlichen Pfändung bewahrt werde. Ferner erscheint 
r eine billige und gerechte Maßregel, wenn die Anordnung getroffen 
hiņgn', bäuerliche Besitz über ein bestimmtes Maß seines Werthes 
m,r şûr gewisse nothwendige Zwecke, wie zu Gunsten der Mit- 
Hypotheken belastet werden könne, und daß die Heimstätte 
"lit Schwer die Nothwendigkeit, das bäuerliche Erbrecht so zu gestalten, daß die Güter 
Ģunsten der das Gut nicht übernehmenden Geschwister oder sonstigen 
^3 j " n ^ten nicht übermäßig belastet werden können, haben wir bereits im 7. Kapitel 
S teteii gehandelt. Aber auch da, wo derartige Gesetze bestehen, kann der Fall 
infolge des Vorhandenseins einer ungewöhnlich großen Anzahl von 
ŞMe mit dem gesicherten Bestände einer bäuerlichen Wirtschaft nicht mehr
        <pb n="328" />
        298 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
nicht ohne die Zustimmung der Ehefrau des Besitzers von diesem veräußert 
werden dürfe. -x. 
In den europäischen Staaten sind derartige Heimstättengesetze bisher n 
nicht beschlossen, sondern nur sowohl im preußischen Abgeordnetenhause a 
in der französischen Deputirtenkammer darauf bezügliche Anträge eingebrcw 
worden. Dagegen bestehen derartige gesetzliche Maßregeln in den nm, 
Einzelstaaten der großen nordamerikanischen Republik, des Vaterlandes 
gegenwärtig so viel besprochenen Heimstättengesetzgebung, bereits seit einer Re Y 
üon Mren. bem Sßotte ^elmßütte werben inbeßen bcr^iebenort B 
Institutionen bezeichnet. Es gibt zunächst Heimstätten, die auf den noch . 
cultiviam Bodenstrecken im Besitze der Union entstehen. Wenn nun ein _ 
siedler binnen einer bestimmten Zeit einen gewisien Theil des ihm zu dies 
Zwecke überlasienen Bodens bebaut hat, so werden ihm die während dM 
Zeitraumes fälligen Ratenzahlungen des Ankaufspreises erlaffen. Außero 
genießen solche Ansiedler noch des weitern Vortheils, daß die von ihnen 
der Wildniß geschaffene Heimstätte nicht wegen Schulden, die sie vor der J 
angriffnahme der Bebauung gemacht haben, in Anspruch genommen werden da b 
Von diesen bundesgesetzlichen Verfügungen abgesehen, haben auch die me'! 
Einzelstaaten ihre Heimstättengesetzgebung. Dieselbe sucht dem Farmer 
Besitz eines bestimmten Maßes von Grund und Boden mit einem WohNB 
bände darauf für den Fall der Verschuldung zu sichern. Das Ausmatz 
vor der gerichtlichen Beschlagnahme gesicherten Grundeigenthums ist von © 
zu Staat verschieden. In dem einen Staate ist nur ein Besitz an GebäU 
und Grundstücken im Werthe von einigen hundert Dollars garantirt, an ^ 
wo ein solcher im Werthe von 5000 (in Californien). Kommt c * ^ 
Zwangsverkauf eines Anwesens, so werden die betreffenden Objecte von r' 
der behördlichen Organe vom Reste des Vermögens abgesondert und 
Schuldner als Heimstätte reservirt. ^ 
Allein der so gewährte Schutz ist immerhin nur ein mangelhafter, 
die betreffenden Gesetze mit Ausnahme des in Texas giltigen, den 
weisen Verkauf der Heimstätten gestatten, sobald die eingeklagten Sch" 
hypothekarisch gesichert sind, und zudem der Belastung der Realitäten mit H &gt; 
theken durchaus keine Schranken setzen. Ja dieselben gestatten den 
verkauf der Heimstätten auch in den Fällen, in welchen es sich um ü* 
Hingen des Staates und der Gemeinden und der Handwerker sowie um 
handelt, welche bei Gelegenheit des Ankaufs der Farm entstanden, aus 
vereinbare Höhe des Schuldenstandes eintritt. In solchen Fällen muß der 
sinn der Miterben die Situation so gestalten helfen, daß sich der Besitzer au 
schwierigen Lage ziehen kann.
        <pb n="329" />
        11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
299 
zum Zwecke von Ameliorationen herrühren oder überhaupt durch Schuldet, 
^gründet wurden, die jemand einging, bevor der betreffende Besitz als Heim 
stätte erklärt wurde. So kommt es denn, daß dem Grundbesitz in Nord 
amerika nur desto mehr Hypothekarschulden aufgebürdet werden, selbst wenn 
! şich um geringe Beträge, z. B. solche für den Ankauf von Maschinen, 
onbeit. Die Gläubiger sind natürlich bestrebt, sich die Rückzahlung der von 
Men gewährten Darlehen zu sichern, und nehmen keine Rücksicht darauf, daß 
Cln Schuldner durch die Eintragung der Beträge in die Hypothekenbücher noch 
Estere Kosten erwachsen. Die amerikanische Gesetzgebung kann demnach nur 
ìhrem Grundgedanken als nachahmenswerth erscheinen, da sie selbst in 
Grade reformbedürftig ist. 
lick anderes Mittel, die Verschuldung des kleinern und mittlern länd- 
Ģŗundbesitzes zu beschränken, besteht in der Schaffung von Renten- 
^ brn. Dieselbe ist zuerst infolge des Gesetzes vom Jahre 1886 über die 
Adlung deutscher Kolonisten in den Provinzen Posen und Westpreußen, 
% ^ Qr mit Staatshilfe betrieben und dann in den übrigen Provinzen 
^eußischen Staates durch das Gesetz vom Jahre 1890 ermöglicht worden. 
Merlich leuchtet es jedermann ein, daß es für denjenigen, welcher ein Land- 
iüh.^îŗbt, sehr Vortheilhaft ist, wenn er den Preis dafür in Gestalt einer 
^ entrichtenden Rente und nicht mittelst Uebernahme einer Kapital- 
îUrii ^ erlegen hat, die er zu gewissen Zeiten nur schwer oder gar nicht 
^ Wahlen kann. Aber man darf dabei nicht aus dem Auge lassen, daß 
Abfassung der Rentengütergesctze recht vorsichtig verfahren werden 
big ; Menn anders ein entsprechender Erfolg erreicht werden soll. So wird 
sto "" "Mt? 1893 eingebrachte österreichische Rentengütervorlage schwerlich 
Q U c Cn solche Erfolge erzielen, wenn man die darin enthaltene Bestimmung 
tol^l erhält, daß die zu bildenden obligatorischen Genoffenschaften der Land- 
ļ&gt;ereu ^echtigt sind, die zur exekutiven Feilbietung gelangenden Landgüter, 
'W ' einer solchen Genoffenschaft angehören, zu ersteigern und als 
îheil'bņģîìter zu vergeben. Die auf diese Art eingeführte zwangsweise Be- 
Q t |j^ Un 8 der Genossenschaftsmitglieder an dem Erfolge oder Mißerfolge der- 
solch ^ .Ģ^schäfte wird vermuthlich bewirken, daß man sich nicht leicht auf 
st&gt;iird C ' n * 0 fî cn "nd das Gesetz in dieser Hinsicht ein todter Buchstabe bleiben 
e * Will man sich aber nicht auf socialistischem Gebiete sehr weit vor- 
Und 9 "ņd sich nicht der Gefahr aussetzen, die noch gut situirten Bauern 
Mt ""dwirte wirtschaftlich zu gefährden, so erscheint es nichtsdestoweniger 
M^ ñerathen, die zwangsweise Betheiligung derselben an Unternehmungen 
bet Tragweite und Kostspieligkeit, wie sie die Beschlüsse einer im Schoße 
^tsickşî^torischen Grundbesitzergenossenschaften ja denkbaren Mehrheit von un- 
ìgen Mitgliedern herbeizuführen vermögen, energisch zu verhindern.
        <pb n="330" />
        300 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Ein weiteres Mittel zur Förderung des materiellen Wohles der ärmern 
und mittlern Volksschichten sind die auf dem Princip der Ge gens eilig 
keit beruhenden Darlehenskassen. Sie haben sich als ein treffliche 
Mittel gegen den Wucher erwiesen und vermitteln einen wahrhaft niitzM 
wirkenden Credit. 
Besonders in Deutschland und Italien ist diese Institution zu hşş^ 
Blüthe gelangt. In ersterem Lande wurde Hermann Schulze-Delitzsch 
Schöpfer der auf dem Princip der uneingeschränkten Haftbarkeit der 
glieder beruhenden Darlehenskassen 1 2 , während in Italien der bekannte Soci^ 
Politiker und spätere Minister L. Luzzati und Francesco Vigano ungefşş 
zehn Jahre später jene Volksbanken ins Leben riefen, welche, gerade wie dl 
deutschen Vorschußkaffen, Darlehen lediglich an Mitglieder gewähren, sich ö £ 
von jenen dadurch unterscheiden, daß die Mitglieder nur mit einer ihre Ge- 
schäftseinlage mehrfach repräsentirenden Summe, nicht aber mit ihrem gesagte 
Vermögen haften. Auch ist es ein besonderes Kennzeichen der italienisch^ 
bauche del popolo, daß jene in Italien erfreulicherweise zahlreiche Kşş 
von reichen und gebildeten Leuten, die ihre freie Zeit gerne der Leitung ^ 
Berathung der zur Förderung des Wohles der niedern Volksklassen geschafft^ 
Institutionen widmen, denselben ihre Thätigkeit zuwenden Im Jahre 18 
gab es in Deutschland bereits gegen 4000 und in Italien ungefähr 1-0 
Vorschußkassen, und auch in den andern Culturstaaten verbreiten sich diese! ^ 
mehr und mehr. Während aber die dem Creditbedürfnisse der kleinen ĻeU 
dienenden Vereine dieser Art, die übrigens auch der ländlichen Bevölkert 
Credit gewähren, wohl schon so ziemlich überall in die Kreise der städtis 
Bevölkerung eingedrungen sind, so daß seit einigen Jahren in der Vermeh^^ 
ihrer Anzahl bereits eine Art von Stillstand eingetreten ist, 
specifisch den Interessen der Landwirte dienenden, nach ihrem 
eisen benannten Darlehenskassen, die seit etwa 40 Jahren i 
entstanden sind und jetzt auch im Auslande mehr und mehr Eingang şişş ' 
1 Nach betn zum deutschen Reichsgesetz gewordenen norddeutschen Bundesg 
vom Jahre 1868 haften die Mitglieder der Vorschußkassen wie überhaupt der 
und Wirtschaftsgenossenschaften, wenn der Verein zahlungsunfähig wird, subsidiar ^ 
ihrem ganzen Vermögen, und die Gläubiger können sich, ohne daß die Einre e 
Theilung entgegengesetzt werden dürfte, an dem gesamten Vermögen eines jeden ein) 
Mitgliedes schadlos halten. 
2 Hubert-Valler oux, Les associations coopératives (Paris 1884) 
209—214. Hans Krüger, Les sociétés coopératives en Allemagne in der . 
d’économie politique' VI (1892), 1187—1153. Dieser Aufsatz gibt eine zusa'" 
fassende Uebersicht über Ursprung, Organisation, Zweck und damalige Lage ^ 
nossenschaften nach dem Princip Schulze-Delitzsch, die Raiffeisen-Kassen, die a 
vereine u. s. w. 
Iw 
haben 
Stifter 
n Deutscht
        <pb n="331" />
        » 
301 
11. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
gerade erst in den letzten Jahren auf das erheblichste vermehrt. Sind doch 
Centralstelle des Raiffeisenschen Genossenschaftswesens in Neuwied in den 
&gt;en sieben Monaten des Jahres 1894 über hundert Vereine beigetreten, d. h. 
err^o 9r ° 9c ^ahl, wie sie seit dem Bestände dieser Organisation noch nicht 
Ģ°ìcht wurde. Der behufs der Rechtsvàtung dieser Vereine bestehende 
^eneral-Anwaltschaftsverband zu Neuwied umfaßte im Jahre 1894 bereits 
&amp; Genossenschaften, die neben der Darlehensgewährung auch noch die 
Ņ^einschaftliche Besorgung von Futter- und Dungmitteln betreiben, und der von 
la^d işeņ gegründeten Landwirtschaftlichen Central-Tarlehenskasse fürTeutsch- 
ent h die Vereine die zur Darlehensgewährung nöthigen Summen 
nehmen, für deren Rückzahlung an die Centralkasse dann sämtliche Mit- 
er des Vereins solidarisch haften, haben sich ca. 1200 Vereine ange- 
vhen. Dieselbe hat einen sehr beträchtlichen jährlichen Umsatz, der z. B. 
&gt;iahre 1894 über 30 000 000 Mark hinausgehen mag. 
Deļj^orartige Darlehensgenossenschaften, mögen sie nun auf dem von Schulze- 
y vertretenen Principe der unbeschränkten Haftung oder, wie in Italien 
der in Oesterreich, auf demjenigen der beschränkten Haftbarkeit 
a ^urşşnsgenossensļyaşien. mögen |te nun aus dem von Schulze- 
vertretenen Principe der unbeschränkten Haftung oder, wie in Italien 
;r m&gt;îŞļfach auch in Oesterreich, auf demjenigen der beschränkten Ha 
j- Glieder beruhen, rekrutiren sich ganz vorwiegend aus der über ein ge- 
Spital verfügenden Klaffe der kleinen Producenten und ähnlichen socialen 
^îitor en ‘ ^ Ìe Şîgentlichen Arbeiter sind in weit geringerer Zahl unter ihren 
vertreten. Für eigentliche Arme haben solche Associationen selbst 
lose 9 überhaupt keine Bedeutung. Wie könnten auch gänzlich vermögens- 
k+j eute Hilfe von Vereinigungen erhalten, die auf dem Principe aeaen- 
eigentlich Dürftigen kann dagegen oftmals durch Darlehensge- 
hmsià aus christlicher Liebe geholfen werden. Man kann in dieser 
1 , bc í° nberê auf die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bestehenden 
instin , dl pietà aber Leihhäuser Hinweisen, d. h. auf jene wohlthätigen 
unen, welche Darlehen gegen Pfand gewähren, ohne einen Profit an- 
(toüqe Cn .. Un ^ ^ uatürlich mit dem Bezüge eines bescheidenen Interesses be- 
kosteņ \ ķoņņen, das desto niedriger sein wird, je billiger sich die Verwaltungs 
wegen Cr ^ìreffenden Anstalt stellen. Eine Anzahl dieser wohlthätigen Stif- 
so manchen Armen vor der Ausbeutung gewinnsüchtiger Pfandleiher 
SW, r f n ' haben sich durch alle revolutionären Stürme hindurch bis auf die 
^ erhalten. 
Noch haben wir als ein Mittel zur Förderung des Volkswohlstandes 
Unte t r ^vnsumvereine zu nennen. Durch das Bestehen derselben wird einer 
Irlich o" àrmern Volksklaffen sehr verbreiteten Unsitte entgegengewirkt. Er- 
ihre tz^vrise fühlen sich ja Leute in bedrängten Verhältnissen leicht versucht, 
busmittel und sonstigen nothwendigen Bedürfnisse auf Borg einzu-
        <pb n="332" />
        302 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
kaufen. Wer sich aber daran gewöhnt, das zu thun, wird nur zu leicht i- 
eine traurige Abhängigkeit von den betreffenden Händlern gerathen und vie 
leicht geradezu wucherisch ausgebeutet werden. So erweisen sich denn ^ 
Konsumvereine, die nur gegen Barzahlung verkaufen, abgesehen von den ander 
durch sie gewährten Bortheilen, auch als Mittel gegen Creditmißbräuche sehr miß 
lich. Namentlich in England haben diese Vereine nicht nur unter den nieder 
und mittlern Schichten der Bevölkerung, sondern auch unter den Reichen we^ 
Verbreitung gefunden; aber auch anderwärts gibt es ihrer eine große Zahl »n 
ist ihr Bestehen um so mehr zu begrüßen, als dasselbe der Kapitalbildun 
direct förderlich ist. Den Vereinsmitgliedern wird nämlich der Profit, 
dadurch erwächst, daß sie selbst mit Uebergehung überflüssiger Zwischenhän 
durch ihre Bevollmächtigten einkaufen, sich also in ihren eigenen Watt ^ 
Häusern mit dem Nothwendigen versorgen, nicht in der Form augend l 
lich billigern Einkaufs, sondern in der Weise realisirt, daß sie beim Kam 
die gewöhnlichen Preise zahlen, dafür aber den durch gemeinsamen 
im großen erzielten Vortheil gutgeschrieben erhalten und am Ende des Jşş ' 
oder noch später beziehen *. 
1 Hubert-Valleroux 1. c. 138—168. Einen merkwürdigen Vorschlag, die í 0 ^ 
Frage durch die allgemeine Ausdehnung der Konsumvereine mittelst allmählichen ^ 
trittszwanges aller Konsumenten zu lösen, hat Ernst Busch in seinen Büchern . 
sociale Frage und ihre Bedeutung' (Berlin 1890) und .Ursprung und Wesen der ^ 
schaftlichen Krisis' (Berlin 1892) gemacht. Es handelt sich hier um Vorschlage.^ 
wirtschaftlichen Zwang und arge Vergewaltigung im Geiste der Socialdcmo 
befürworten.
        <pb n="333" />
        Drittes Buch. 
Aie Mertlieilmiq der Güter. 
E r st e s Kapitel. 
Tie Verkeilung der Güter im allgemeinen. 
die ki e i em Buche haben wir uns darüber zu verbreiten, auf welche Weise 
otontilien şŞohļ wie die einzeln dastehenden Personen ihren Lebensunterhalt 
Ql ìņ"en, und uns mit den verschiedenen Arten des Einkommens und der 
divinile ßn beschäftigen. Dabei muß natürlich zur Sprache kommen, wie 
derb' Ehen * slnn ' ba Ü manche so viel arbeiten müssen und doch so wenig 
îenen, und andere hinwiederum so wenig arbeiten und doch ein so großes 
boti° mmen ^öen oder so reichen Gewinn ziehen. Wir haben uns also im 
neh ìeģêņden Buche mit den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeit 
en, zwischen Reichen und Armen zu besassen und uns zu fragen, wie 
lehn, 
n% v7 3 
t Q 0le ln dieser Richtung bestehenden Uebelstünde abstellen und das Aus 
sen neuer vermeiden könne. 
zu ^èon hat es unternommen, die Bevölkerung, die — um mit Adam Smith 
Cn . à jährlichen Gesamtertrag des Bodens und der menschlichen 
^"leistung unter sich vertheilt, in verschiedene Klassen einzutheilen. Unter 
^ossisicationen empfiehlt sich am meisten diejenige, welche vor allem 
oder ) ^agt, ob jemand von seiner Arbeit, vom Ertrage seines Eigenthums 
îvnu 1)011 demjenigen einer Combination von Arbeit und Eigenthum Ein- 
Unb i? 1 ģbņietzt, und diese verschiedenen Einkommensquellen als Lohn, Zins 
'n bi .ņ^ernehmergewinn unterscheidet. Genannte drei Ausdrücke schließen 
ntjt J ,er 'hrer weitesten Bedeutung so manches ein, was man gewöhnlich nicht 
in ^1^ en dorten zu bezeichnen pflegt. Speciell der Begriff Lohn umfaßt 
botk^ ^^iten Sinne nicht nur die Löhne der Arbeiter und der Dienst 
es ^.şoņdern auch den Unterhalt der Sklaven, die Löhnung der Soldaten, 
^ebiit m *° mmen ^ er Beamten und sogar der höchsten Staatsfunctionäre, die 
ŗen ber Advocaten, die Sporteln der Schreiber u. s. w.
        <pb n="334" />
        304 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Unter den Begriff des Zinses fallen gleicherweise alle wie immer ge 
arteten Einnahmen aus dem Ausleihen, Vermiethen und Verpachten von un 
beweglichen wie beweglichen Gegenständen, die in jemandes Eigenthum şieşş 
Es sind also nicht nur die Renten, welche man von Landbesitz, Hause ^ 
Kaufläden u. dgl. bezieht, sondern auch die aus Darlehen der verschiebe 
Arten gezogenen Jntereffen und die meisten der an Actionäre gezahlten 
denden zu den Zinsen zu rechnen. bft 
Unter Unternehmergewinn 1 endlich sind nicht nur die Erträgmffe 
Geschäfte der Fabrikanten und Kaufleute zu verstehen, sondern auch diejeMg 
der Thätigkeit der ländlichen Grundeigentümer und Pächter, mögen sie sl 
noch so klein sein, und die der Actionäre, welche sich wirklich bei der Leitu 
der betreffenden Unternehmungen betheiligen. 
Wenn wir nun bezüglich der Einteilung der verschiedenen Einkommen^ 
zweige bis hierher den Unterscheidungen hoch angesehener NationalökonoiM 
gefolgt sind, so können wir das in einem Punkte nicht thun. Wir ve^ 
mögen uns nämlich nicht zu entschließen, der Grundrente einen besonder 
Platz anzuweisen. n 
Mit diesem Worte bezeichnen im Anschlüsse an Ricardo viele Auto ^ 
denjenigen Theil vom regelmäßigen Ertrage eines Grundstückes, welcher * 
Eigenthümer nach Abzug der Zinsen aller für die Urbarmachung und Amello ' 
tion desselben ausgegebenen Kapitalien und aller zum Behufe der Bestellung 9 ' 
zahlten Arbeitslöhne als Preis für die Nutzung der, wie Ricardo sich ? ' 
drückt, ,ursprünglichen, unerschöpflichen Kräfte des Bodens' zufällt. ,Auch * 
Preis hängt natürlich', wie Roscher - sagt, ,vom Verhältniß Mischen 
gebot und Nachfrage ab, die Nachfrage hinwiederum von dem Bedürfnis 
dem Zahlungsvermögen der Käufer, das Ausgebot aber nicht von ^ 
Productionskosten, die, wie aus der Definition dieses Begriffs sich ergi , 
diesem Falle nicht in Rechnung gezogen werden können, weil keine so 
verursacht werden. So haben denn die Grundstücke mit andern ^robuctxo^^ 
Mitteln auch das gemein, daß ihr Preis wesentlich von dem ihrer Prob" 
bedingt wird? Die Grundrente ist infolge des Umstandes, daß Bodenerze 
' ß. &amp; Wau (a. a. O. I. 0b., 1. %%%., 6. 848) nennt i^n ßetnerWo"^ 
W. Roscher (a. a. O. 419 u. 420) erkennt in dem Unternehmerverdienst oder ^ 
nehmergewinn im wesentlichen nichts anderes als den Arbeitslohn für die Mühen 
Organisation, für die Speculation und für die Inspection der ganzen UnterneY 
welcher denselben Naturgesetzen gehorche wie der Arbeitslohn überhaupt. ^ " kchllö 
unterscheide er sich, datz er nie ausbedungen werden könne, sondern in dem Uev ^ 
fieftpho hipssfipti hpr ifrtrsla der Unternehmung über die Grundrenten, Kaprta ó 
bestehe, welchen der Ertrag der Unternehmung 
und niedern Arbeitslöhne gewähre. 
% A. a. O. 315.
        <pb n="335" />
        WUķ 
—— 
305 
1. Kap. Die Vertheilung der Güter im allgemeinen. 
JL b °ü ģ^icher Güte und in gleicher Menge auf Grundstücken von un- 
cher Fruchtbarkeit auch bei gleicher Geschicklichkeit des Landwirts nur mit 
^verschiedenem Kapital- und Arbeitsaufwande producirt werden, je nach 
des und dann auch nach der mehr oder minder günstigen Lage 
tviOt Endstücks, die in volkswirtschaftlicher Beziehung fast immer ähnlich 
dg h Fruchtbarkeit, sehr verschieden. Dem kann nicht anders sein, 
aus h* ?reis für alle bestimmten Quantitäten von Producten gleicher Güte 
î demselben Markte ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, unter denen der 
^^zelne producirt hat, ganz der nämliche ist. Nur muß der Preis auf die 
HJ Cr hoch sein, daß auch die auf den Grundstücken, welche trotz ihrer 
sruchtbarkeit zur Befriedigung des Gesamtbedarfs bestellt werden müssen, 
gOß 0"" vin.wi 9 «itļļ un w t 1iuiiu»cuui[» lveroeil mugen, 
Mefp n r nenen Zeugnisse ihre Produktionskosten einbringen; Grundrente brauchen 
'Teie ïpfai it 1 mwuiļļiu, v^iuuuicmc UIUUU/CJI 
dtern Grundstücke nicht abzuwerfen. Manche Leute verstehen sich auch 
ihnen V ^ auf ben Ņez"g einer solchen zur Bebauung des Bodens, wenn 
Und &amp; Erzeugnisse desselben nur die entsprechende Entlohnung ihrer Arbeit 
en Ersatz für die Zinsen des aufgewendeten Kapitals versprechen, 
torto * "lies verhält sich nun aber bei sämtlichen andern Productions- 
, »en ûenflii Auch die industriellen Etablissements werfen, je nach 
natürlichen Verhältnisse, unter denen sie arbeiten, beim 
genau rb#,. 
tzH rschiedenheit der 
e ^ n gleicher Preise für ihre Produkte einen sehr ungleichen Gewinn ab. 
stolti E^holb ist es richtiger, die Grundrente nicht für einen besondern Ein- 
ôleibe"î^'^oîg zu erklären, sondern bei der oben gemachten Eintheilung zu 
der Ģ empfiehlt sich um so mehr, als man durch die Behandlung 
loch 
Grundrente als besonderer Kategorie auch die Verbreitung des Irrthums 
U0W V * 1 ° 
Hi x '/üß oie Naturgaben, welche zur Production der Güter gehören, nur 
r Erde zu finden seien. 
îlnthrtl^ş ersten Blick erscheint es als selbstverständlich, daß, ein je größerer 
dieseļh bcn Ehrlich in einem Lande erzeugten Gütern der einen der drei 
tort stl *! lln * er şiâ) vertheilenden großen Klassen zufällt, desto weniger für die 
StiV 111 "ôŗìg dleiben muß; daß also, wenn z. B. der Antheil der Zins- 
îlriģe^ģ/ņ Röchst, diejenigen der auf Arbeitslohn und Unternehmergewiuu 
'st Qf, e ^ llcn in entsprechendem Maße geringer werden. Diese Berechnung 
hiipşi Unrichtig. Es kommt, wie wir im vorigen Buche gesehen haben, sehr 
bor ' daß dieselben Güter für die einen Menschen einen weit größern 
^kth . ' " 
Şşitzen als für die andern, und daß auch gewisse gleiche Quantitäten 
stub «i! 1 von Gütern ebenfalls für diese Persönlichkeit weit werthvoller 
18 für jene. 
ļeļļļ 0 . a J ln muß man stets im Auge behalten, daß das Verhältniß, in 
^ssen ber Ertrag der Production eines Jahres unter die verschiedenen 
r,^ b ^Bevölkerung vertheilt, auf die Production eines andern Jahre- 
&gt;"pfe. Volkswirtschaftslehre. 
20
        <pb n="336" />
        306 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
einen Einfluß auszuüben vermag. Ferner können zu niedrige Löhne 
Verschlechterung und Verminderung des Arbeitsergebnisses zur Folge 
und bewirken, daß der für die Zinsberechtigten und die Unternehmer erz ° 
Gewinn geringer wird. So kann es geschehen, daß dee einen und die m ■ 
weil sie einen verhaltnißmaßig zu großen Antheil am Product,onsergebn b 
für sich in Anspruch nehmen, eine geringere Einnahme beziehen, als we 
M mit einem Meinem %nti,eil begnügt #en mürben. Sagegen #e _ 
5o%e #ue, inbem sie Stög# unb %uBf#eifung «"ter ben Jij ^ 
förbertt, kt# bie ßoige, baß biefe einen üe,#Itn$mäßig beben ^ 
Antheil am Nationaleinkommen haben, aber thatsächlich weniger ge ^ 
wenn ba§ (Entgelt fût bie bon ißnen geleistete Weit M nt# H Ļ 
steilen mürbe. Sie fittliüe SBeßSaRenSeit ber %Reni4eii unb bie ,, 
aießungen m#en ben "er^tebenen masse" berBeböIferung ettteë ctmW ^ 
Staates üben immer unb unter allen Umständen ben größten Etnstup 
bie Production und deren Kosten aus. Daher ist es auch unmöglich, ^ 
Reichthum und die Wohlfahrt einer Nation gesondert zu behandeln. ^ \ 
würde sich von ganz irrigen Anschauungen leiten lassen, wenn man da^ ^ 
liche Productionsergebniß eines Landes wie einen Kuchen ansehen ^ 
bei dessen Vertheilung das Stück des einen um so kleiner ausfällt, je 
Antheile ben andern zufallen. Das Volkseinkommen nimmt je nach der 
seiner Vertheilung eine ganz verschiedene Gestalt an. Mäßige und verm ^ 
bemessene ünterne#ergeminne, Sinsen unb 2ö#e gereid&amp;en míe 
gemessene greife sunt allgemeinen 3ßoi,k. Bei einem ¡eben ge!#" ^ 
Ueberctniommen besteht ein Interessengegensatz und die Gefahr des iu: ^ 
nach übertriebenen Unternehmergewinnen, zu hohen Zinsen, Löhnen vder ^ 
mäßigen Preisen. Deshalb ist es Sache einer vernünftig denkenden u»v 
Aufgabe richtig erfassenden Regierung, nöthigenfalls zu Wuchergesetzen, Arv ^ 
schnkmaßrcgeln u. dgl. zu greifen und dem Haschen der Einzelnen ^ 
mittelbarem Privatvortheil, welcher dem Ganzen zum Nachtheil gereich, 
drücklich vorzubeugen. Nur müssen sich die öffentlichen Gewalten stets ' ^ 
faltig davor hüten, in dieser Beziehung zu weit zu gehen, damit 
durch eine derartige Intervention angerichtete Schaden größer sei als die 
die bekämpften Uebel hervorgerufenen Nachtheile. „ß 
Nachdem wir diese allgemeinen Bemerkungen vorausgeschickt, "tup 
nunmehr die genannten Einkommenszweige im einzelnen eingehender bett
        <pb n="337" />
        20* 
2. Kap. Der Unternehmergewinn. 
307 
Zweites Kapitel. 
Der Unternehmergewinn. 
ļļ^ ^ei bcr Berechnung und Beurtheilung des Gesamtbetrages des von einem 
in ^ņohmer gemachten Jahresgewinnes muß man sich darüber vergewissern, 
steck e ^ em Verhältniß dieser Betrag zu den in dem betreffenden Unternehmen 
HStt"'^ slU f dessen Betrieb verwendeten Sachgütern steht. Dieses Ver- 
î'st.^ird in Procenten ausgedrückt. Es kann jemand einen verhältniß- 
,iņ ş şehr hohen Gewinn, z. B. von 20 oder 30 %, machen und doch nur 
bezo fíeine§ Ewkommen aus dem betreffenden Unternehmen ziehen. So 
5g Q, äu Adam Smiths Zeiten ein kleiner Gewürzkrämer ungefähr 40 bis 
/o von seinem kleinen Geschäftskapital. Sonst hätte er nicht leben und 
maiiT" mit ben 3Ur ^oŗtsetzung des Geschäftes nöthigen Kenntnissen ans 
ahen a» Bof)n ^ranziehen können. Aber trotz dieses verhältnißmäßig so 
tingp. Şşchäftsertrages war das Einkommen eines solchen Krämers ein ge- 
&lt;i n ' ^ñegen ist heutzutage der Unternehmergewinn eines Walzwerkbesitzers 
IW I“', ein geringer, aber nichtsdestoweniger infolge des großen 
big 3? eme§ solchen Etablissements sehr groß. Man kann also sagen, daß 
hibae ' Ģàd'gung für die Leitung in dein einen Fall einen großen, im andern 
begņs^ņ "ur einen geringen Theil des Ertrags des betreffenden Unternehmens 
Hef,^ ^ Clner muß man von dem allgemeinen Gewinn, welchen ein Unter- 
kiņzp^ m Geschäfte zieht, denjenigen unterscheiden, den er bei jeder 
Nt?! àonsaction macht. Natürlich kann der bei einer jeden solchen ge- 
Nlüss in dem Maße geringer sein, als die einzelnen Geschäfts- 
Nehy, läufiger sind. Tie Häufigkeit der bei dem Betriebe eines Unter- 
^iņkoii, lleniachten kleinern Gewinne verhilft ebenso zu einem genügenden 
C * ne stringere Anzahl größerer. Einer der bedeutendsten 
ş°lgkn? Schriftsteller unserer Zeit hat diese Wahrheit durch die 
Teschloff " Beispiele erläutert 1 : ,Großhändler, welche bei den von ihnen ab- 
l&gt;nd ^ ^ì'ansactionen Güter in großen Mengen einkaufen und verkaufen 
Nen? ^şchâşiskapital durch sehr häufige derartige Abschlüsse nutzbar machen, 
Nj îîch ein großes Vermögen erwerben, wenn auch ihr durchschnittlicher 
den einzelnen Umsätzen weniger denn 1 % beträgt. Aber ein 
Manhall, Principles of Economics I (2 d ed. London 1890), 651. 652. 
j^eit, ^ er bat aus dem umfangreichen ersten Bande dieser seiner höchst bedeutenden 
“'Wtry " bisher allein erschienen ist, unter dem Titel Elements of Economics of 
J °ndon 1892) einen Anszug veröffentlicht.
        <pb n="338" />
        308 III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Schiffbauer, welcher eine große Menge von Material und Arbeit in ein Sch 
stecken und einen Ankerplatz für dasselbe beschaffen muß, lange bevor es se * 
ist und verkauft werden kann, sieht sich genöthigt, bei jedem Verkauf ^ 
weit höhern Gewinn als jene Großhändler zu machen, wenn er andere 
dem in seinem Geschäfte investirten Kapital einen ähnlichen Nutzen MM 
ziehen will. Ferner ist der von Detailverkäufern aus dem Absatz ihrer i-' 1 
bezogene Profit bei Gegenständen, nach welchen eine allgemeine Nachfrage _ 
Mt, oftmals ni# g#er als 5—10*/o. stärkn gemi 
Sachgüter ist stets nur ein mäßiger Vorrath von solchen vorhanden, 
das in ihnen angelegte Kapital wird sehr schnell umgesetzt. Dagegen i 
sich der Geschäftsmann beim Verkauf gewisser Luxusartikel, die nur längs 
abgehen und die er in mancherlei Gestalt und Form auf Lager haben 1 
wenn er seine Rechnung finden will, einen Gewinn von nahezu 
berechnen? , u ftl t 
Wenn die Unternehmer eines Landes eine größere Menge von^lro 
beschäftigen, hängt das Wohl der Bewohner desselben zum guten Theil v 
dem Verhältniß ab, in welchem der Gesamtbetrag des UnternehmergewlN 
zu demjenigen der gezahlten Arbeitslöhne steht. . ¡ß 
Von dem nominalen Gewinn, den ein Unternehmen abwirft, 
der wirkliche daraus gezogene zu unterscheiden. Zu diesem Behufe ^ 
zunächst gewisse Verluste, welche der Unternehmer erlitten hat, von dem 
samtbetrage des Profites in Abrechnung zu bringen. Auch muß der t e 
beim Verkaufe von Gegenständen, welche schnellem Verderben ausgesetz 
wie die Fische und das Obst, oder schnell aus der Mode kommen, ^ 
Kalender und elegante Kleiderstoffe, so groß sein, daß der aus dem ^ 
derben oder der Unverkäuflichkeit solcher Waren erwachsende Verlust da ^ 
gedeckt wird. Um aber den wirklichen Gewinn klarzustellen, sind von ^ . 
nominalen noch andere Abzüge zu machen. Da sind zunächst d,e - ^ 
der technischen Bildung in Anschlag zu bringen. Wenn es die Beschafft ^ 
eines Unternehmens erfordert, daß der Unternehmer auf seine Ausbildung, 
Mühe und Kosten verwendet, so muß er auch dafür im Erträgniß desse 
seine Entschädigung finden, und die entsprechende Summe ist vom nom» 
Gewinne in Abrechnung zu bringen. So muß von dem Prosit des ^ 
testen oder des Ingenieurs ein Betrag abgezogen werden in der 
Kosten, die seinen Eltern aus seiner Heranbildung zu diesem Berufe ertn 
ftnb, ober &amp;ur ^e(íun9 ber %nSßaben, bic er ;ur ^eranbUbun8 ^ 
für den väterlichen Beruf machen muß. Wenn die in einem Geschafften 
erzielten Gewinne nicht groß genug sind, um diese Auslagen daun ^ 
zu können, so wird die Zahl der jungen Leute, welche diesen Beruf ecg ^ 
gering bleiben resp. geringer werden. Zieht man die derartigen Ausga ^
        <pb n="339" />
        2. Kap. Der Unternehmergewinn. 
309 
2rächt, so erscheinen die Gewinne, die manche Unternehmungen abwerfen 
eit höher, als sie in Wahrheit sind. 
Zweitens muffen die durch das Annonciren der industriellen Unter 
nehmungen, der Kaufläden u. s. w. verursachten Kosten sowie diejenigen, welche 
^us der Tecorirung der Auslagen, der Wartezimmer großer Kleidergeschäfte 
% 9i - und aus andern zum Behufe der Anlockung des Publikums getroffenen 
branstaltungen erwachsen, in Abrechnung gebracht werden. 
Drittens haben wir auch die Kosten der Versicherung gegen Verluste und 
'Erfolge in Rechnung zu setzen. Es ist nicht leicht zu bestimmen, wie viel 
dleser Hinsicht in Abzug zu bringen ist, da man in den verschiedenen 
Land 
selb ern Unb unter bcn Angehörigen der einzelnen Bevölkerungsklaffen des- 
Landes unter Verlust und Mißerfolg so Verschiedenes versteht. Die 
tzrch ^ hoch M niedrige aber sichere Gewinne im Vergleich zu 
oöer unsichern stellen, fällt in den verschiedenen Bevölkerungsschichten im 
A h an 3 U dieser oder jener Zeit herrschenden Anschauungen und 
^ndio&gt;^^ŗukter der Nationen sowie auch je nach dem Charakter der einzelnen 
Ş^ldualitäten sehr ungleich aus. Ja es läßt sich das Risico oftmals über 
nicht genau berechnen, 
tzj^i'^înerhin muß man daran festhalten, daß man behufs Ermittlung des 
în, ' . Gewinnes eines verständigen und soliden Unternehmers nicht eine 
wme in Abrechnung zu bringen hat, wie sie erforderlich ist, um jemanden 
die 
nus rastlosen Speculationen erwachsenden Verluste zu sichern. Ver- 
häà' nwuiļļiiwiu 3 U [lincili. 
^ 'ge Unternehmer wissen sich eben gegen etwaige Mißerfolge so zu sichern, 
? Mlb'-b«'“ vnuuiyt jj*. ipc i. | luye ļu zu |IU;CIU, 
Ul jļ er bcm Titel der Versicherung von dem von ihnen gemachten nomi- 
Gewinne nur ein geringer Betrag in Abzug zu kommen hat. 
^Qn nW mU ^ baä aU§ einem Unternehmen fließende Einkommen für die 
sinh Ähnlichkeiten entschädigen, die mit dem Betriebe eines solchen verbunden 
abty^ş O nnşi 3- Ņ. das Geschäft eines Fleischers einen höhern Mindestertrag 
en ols dasjenige eines Goldarbeiters. Dagegen genügt bei Unter 
in ^gen, welche eine angenehme Beschäftigung verschaffen, und überhaupt 
fieîjļg n^ņîgen Ländern, in welchen viele Leute um jeden Preis als selbständige 
Zittii ņternehmer arbeiten wollen, obgleich sie im Dienste anderer mehr ge- 
betg e jļ knoten, ein verhältnißmäßig geringer Profit. Sehr häufig beziehen 
dies nn ! Ueine Händler, Krämer u. dgl. von ihrem Unternehmergewinn eine 
ķth^ŗîņgere Einnahme, als sie durch Arbeiten um Lohn sich verschaffen 
' stber obgleich sie das wiffen, ziehen sie ihre Unabhängigkeit trotz der 
befundenen Dürftigkeit dem verhältnißmäßigen Ueberfluffe vor, den 
Ş'ņ Dienstverhältniß verschaffen würde. 
toetfe . 011 Hot die Behauptung aufgestellt: in irgend einer beliebigen Gegend 
e,n bestimmtes Kapital, in welchen Unternehmungen es auch angelegt sei,
        <pb n="340" />
        310 III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
einen gleichen wirklichen Gewinn ab, auf den jedermann mit Recht zählet 
dürfe; und man hat dieser Doctrin den Namen der Theorie von 
Gleichheit der Gewinne beigelegt. 
Adam Smith behauptete, daß sich die Unternehmergewinne in einem ' 
schränkten Umkreise, wenn man von demjenigen, was dieselben als Entsşş 
gung für ungewöhnliche Unannehmlichkeiten und ein außerordentliches W 
einbringen müssen, absehe, für alle Arten von Unternehmungen gleich ^ 
stellten, daß also das in diesen letztem angelegte Kapital gleichviel einbringe- 
a) wenn die betreffenden Unternehmungen in der Nachbarschaft wohl ^ 
sönnt seien und seit lange beständen; b) wenn sich deren Geschäftslage 1 
ihrem normalen Zustand befinde, d. h. wenn die Nachfrage nach den Erşş 
niffen dieser Etablissements oder das Angebot derselben nicht außerordent ^ 
gesteigert oder vermindert sei; c) wenn die Besitzer derselben nicht ander^ 
woher ein beträchtliches Einkommen bezögen, und d) wenn nicht Gesetze o ^ 
private Verabredungen den Uebergang vom Betrieb einer Unternehmung ^ 
demjenigen einer andern oder das freie Ergreifen jeder beliebigen products 
oder commerciellen Laufbahn verhinderten. Wären diese vier Bedingung 
alle erfüllt, so müßten die von sämtlichen Unternehmungen der betreffen^ 
Gegend abgeworfenen Gewinne im Verhältniß zum Umfange derselben ^ 
gleichen sein. Dies war die von Adam Smith vertretene Ansicht, " 
wir gestehen zu, daß sie richtig ist, wenn sich noch eine fünfte Beding"^ 
erfüllt findet, nämlich: wenn die Thatsache festgestellt werden kann, datz 
der betreffenden Gegend keine traditionelle Vorliebe für gewisse Beschäftigung 
herrscht oder eine Abneigung gegen den Uebergang von einem Berufe zu f 1 
andern nicht oder nur in geringem Grade wahrnehmbar ist. In einem l fl 
Gebiete, dessen Bevölkerung in so einfachen und [tätigen Verhältnissen ^ 
daß die von einem jeden gemachten Gewinne allgemein bekannt sind un ^ 
voraussichtlich in Zukunft erzielbaren sich leicht berechnen laffen, werden^ 
Hutmacher keinen viel höhern Prosit als die Schneider machen. Sonst ^ 
einige der letztem oder Söhne derselben schon längst Hutmacher geworden,^ 
sie kein Hinderniß und keine Anhänglichkeit an eine lieb gewordene Beschaff 
davon zurückhielt. Aber in der Wirklichkeit bilden die Fälle, in we ^ 
sich alle diese Bedingungen realisirt finden, nur Ausnahmen. Sogag^ 
Adam Smiths Zeiten fanden sich diese Bedingungen selbst in den kleinen ^ 
lischen Städten mit ihrer mäßig lebenden Bevölkerung nur unvollständig^ 
füllt, obgleich die Zeitverhältniffe für deren Erfüllung die günstigsten w^ i 
Befand man sich doch dazumal in der Uebergangsepoche von der zw ^ ļ 
weisen Organisation der Gewerbe, welche ihrem Verfall entgegen ging, Z» d ^ 
ginnenden Periode des der gesetzlichen Regelung entbehrenden, über die 8^ ;l 
sich erstreckenden speculirenden Gewerbebetriebes, des Fortschritts der ^
        <pb n="341" />
        2. Kap. Der Unternehmergewinn. 
311 
und ^ber sich weiter entwickelnden Chemie, also zu einer Epoche, welche Zeugin 
kr Schwierigkeiten und der großen Complicirtheit der Verhältnisse sein sollte, 
dknen die Leitung der Production heutzutage zu kämpfen hat. 
Auf dieser von A. Smith gelegten Grundlage haben nun spätere national- 
O onomische Schriftsteller, und vor allen Ricardo, ein ganzes System auf- 
Ñk aut. Diese Autoren behaupten nämlich, daß die in verschiedenen Produc- 
ìunszweigen eines ganzen Landes erzielten Gewinne die gleichen seien, und 
kjchäftigen sich dann im einzelnen mit den aus dieser Doctrin erwachsenden 
^usequenzen. Heutzutage wird diese irrige Ansicht in ihrer Gesamtheit nur 
knig mehr vertheidigt, da dieselbe mit den folgenden Thatsachen in offenem 
sck^ bŗş^ŗuche steht: denn 1. ist es bei vielen Arten von Unternehmungen sehr 
^îErig, das in einem Etablissement steckende Kapital herauszuziehen und 
^ knveitig zu verwenden, da die Baulichkeiten und die Maschinen in der 
teck ë-- şir eine besondere Bestimmung verwendbar sind. 2. Auch die 
sichen Kenntnisse und die erworbenen Fertigkeiten können in vielen Fällen 
nicht, und wo dies überhaupt möglich ist, meistens doch nur mit großem 
3 öon àer Art von Unternehmungen auf eine andere übertragen werden. 
c gegenwärtig von den verschiedenen in demselben Productionszweige 
ick' Personen erzielten Untcrnehmergewinne erweisen sich als überaus ver- 
şkn. Diese Thatsache, die mit der Verschiedenheit der natürlichen Produc 
ed . 
^Bedingungen, der persönlichen Begabung u. dgl. zusammenhängt, kann 
Möglich geläugnet werden. 
Neuere Autoren haben daher die Lehre von der Gleichheit der Untere 
ŗņergewinne in einer abgeschwächten Form aufgestellt. Man hat sich 
rede ^ bomit begnügt, von einer allgemeinen Tendenz zur Gleichheit zu 
°ber zu behaupten, daß die Unternehmer auf gleiche Gewinne rechneten, 
in .'Zeilen wird ein Unterschied zwischen verschiedenen Gruppen unter den 
g eļļļ ^ betreffenden Produktionszweigen eines Landes thätigen Unternehmern 
bcher i Ņèan redet also nicht mehr von der Gleichheit der Gewinne sämt- 
^ * ņternehmer eines ganzen Landes, sondern behauptet nur noch, daß die 
&gt;H Zotigen einer und derselben Gruppe gleichen Gewinn erzielen. Aber selbst 
Umgestaltung und sogar in der Forin, die ihr Alfred Marshall ge- 
' ist die Theorie von der Gleichheit der Unternehmergewinne als mit 
Tatsachen in Widerspruch stehend zu bezeichnen. Unter den Annahmen, 
dep 
W tfinU ' 'ķ IT- 7 0" "O -7 t 
be tQ ö)en şie beruht, sind zwei der hauptsächlichsten einerseits die, daß eine 
(IHU JlUfl uei VH, uup CHIC 
Sielt ausgedehnte Kenntniß der in den verschiedenen Productionszweigen er- 
bkrfch Haikrnehmergewinne bestehe, daß alle diejenigen, welche über Kapitalien 
se^^ ìlnd auf junge Unternehmer entscheidenden Einfluß üben, im stände 
die selben den gewinnreichsten Unternehmungen zuzuführen; andererseits 
aß Coalitionen und Umtriebe durchaus nicht im stände seien, dieser
        <pb n="342" />
        312 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Zuflußbewegung von Kräften und Kapitalien Schranken zu setzen. ^ei e 
Annahmen stehen aber mit den thatsächlichen Verhältnißen des Geschäft-' 
lebens unserer Zeit in offenem Widerspruche. Es ist sehr schwierig, sich Ģ 
die Höhe der Gewinne, welche heutzutage von den verschiedenen Arten von 
Unternehmern inmitten all der Chancen und Wechselfälle des modernen wir 
schaftlichen Lebens gemacht werden, zu vergewissern. Man hüllt dieselben os- 
mals in das tiefste Geheimniß. Sind sie niedrig, so schweigt man darüber au- 
Furcht vor Creditentziehung; sind sie dagegen hoch, so fürchtet man ^ 
Auftauchen von Concurrenten oder höhere Lohnforderungen der Arbeiter uñ 
beobachtet aus diesen Gründen ebenfalls strenges Schweigen. Ja manchma 
wissen die Unternehmer es selbst nicht einmal, wie hoch sich ihre Profite | 
laufen. Viele andere sind mit ihren eigenen Angelegenheiten so sehr beschäftig, 
daß sie denjenigen der übrigen Producenten keine Aufmerksamkeit schenket 
So wissen denn thatsächlich die Unternehmer des einen Produktionszweigs 
von den in den andern herrschenden Verhältnissen im allgemeinen wenig oder 
nichts. Und lägen selbst die Vergangenheit und die Gegenwart offen i 11 
Tage, so könnte man doch die Zukunft nicht mit Bestimmtheit voraussehe"' 
Der Wechsel in den Productionsverhältnissen und in dem Mitbewerbe bei 
verschiedenen für einen Markt arbeitenden Nationen, die Preisschwankungen 
lind die Folgen von Speculationen, die Ausdehnungen und Beschränkung^ 
des Credits, die wirtschaftlichen Krisen, die verschiedenen durch den AuĢ 
der Ernten, durch Kriege und andere politische Ereignisse geübten Eins" 
und endlich auch die immer wieder auftauchenden Entdeckungen und 
findungen können alle Vorausberechnungen zu Schanden machen. Unbestrei 
haben die Preisschwankungen infolge von Speculationen die Profite 
Unternehmer zu wahren Lottcriegewinnsten gemacht; und die Geschichte 
Handelskrisen, die häufigen Fallissements, die thörichte Ausdehnung ^ 
Creditwesens, die ungeschickte und irrationelle Verwendung von Arbeit " 
Kapital, d. h. alle die Vorgänge, auf welche wir bereits im 10. Kapitel 
II. Buches hingewiesen haben, beweisen, daß ein großer Theil der GeschO 
Welt nicht, wie gewisse Gelehrte vermeinen, ruhig und scharfsichtig die ^ 
einträglichen Unternehmungen auswählt und pflegt, sondern in blindem J 
dem Reichthum nachjagt und zwischen thörichtem Optimismus und 11 
triebener Schwarzseherei hin und her schwankt. Auch darf nicht vergeis 
werden, daß die große Ausdehnung des heutigen Creditwesens die Unge 
heit unter den Gewinnen der verschiedenen Unternehmungen eher verM^ 
als vermindert. Gegen diese Beweisführung läßt sich auch die Thatsache, 
sich Arbeitskräfte und Kapital, von der Hoffnung auf größern Gewm"^t 
leitet, häufig von einem Unternehmen einem andern zuwenden, durchaus 
ins Feld führen. Eine solche Bewegung findet in der That statt, und
        <pb n="343" />
        ÌMI 
MW——M—————— 
WWMWMWWW» 
2. Kap. Der Unternehmergewinn. 
313 
rächten nach höherem Gewinn und günstigern Lebensverhältnissen bildet eine 
er mächtig^ Triebfedern der historischen Entwicklung. Auch wirkt dasselbe 
^ "sellos im Sinne einer Tendenz, die alle Gewinne und alle Arbeitslöhne 
Uf ein gleiches Niveau zu bringen sucht, und machten sich außer diesem 
d rächten keine andern Kräfte geltend, so würde das erstrebte Niveau endlich 
Deicht werden. Der Reiz der Anschauung, daß dem in der That so sei, 
n der unter dieser Voraussetzung angestellten Berechnungen erklärt die Be- 
şi^ŗļîchkeit, mit welcher daran festgehalten wird. Nichtsdestoweniger erweist 
du?'bselbe als unrichtig. Das Trachten nach höherem Gewinn und die da- 
^.rch hervorgerufene Strömung von Arbeitskräften und Kapitalien ist nicht 
,'einzig ausschlaggebende Kraft; vielmehr üben die Schwankungen der Er- 
die Elchen die Unternehmungen unterliegen, und die Irrthümer, welchen 
à . eschen ausgesetzt sind, sowie die Tendenz der schon seit längerer Zeit 
Neļ,ŞîņŞ^ Ģeschäftszweige thätigen Producenten, das Aufkommen neuer Unter- 
^înungen durch allerlei Combinationen — vereinbarte Verbilligung der Preise, 
€ i ne m ° n şpàter wieder zu erhöhen sich vornimmt, und dergleichen — zu vereiteln, 
to Q fn llcwz entgegengesetzten Einfluß aus. Darum kommt man denn, wenn 
kip î ""â) der auf eine Gleichmachung der Gewinne hinzielenden Tendenz 
ipê so weiten Spielraum gewährt, dieser Ausgleichung dennoch nie- 
Ģes ir d^an muß daher das Streben aufgeben, die volkswirtschaftlichen 
tzö?' äu ermitteln, deren Walten ein »normales Niveau' der Preise, der 
t tQ lle und der Unternehmergewinne zur Folge haben soll. Die Ueber- 
911119^1 von Arbeitskräften und Kapitalien von einem Productionszweige 
c ’ ncn andern beweisen offenbar die Thatsache, daß hinsichtlich der Löhne 
sache ^nternehmergewinne Verschiedenheiten bestehen, sind aber nicht Ur- 
djx/ņ das Verschwinden dieser Ungleichheiten; im Gegentheile können sie 
aiişie Gleichheiten unter Umständen sogar noch vergrößern. Tenn wenn 
tvex^Oì^antlich hohe in einem Productionszweige erzielte Gewinne bekannt 
kkjch^ o^d dann trotz der rasch vorübergehenden Gelegenheit zu solchen zahl- 
0.» "Ule Unternebmiinopn hipfpr 9Trf in (ïrÜAffimn 'llrnfifpä itiâ 
hiebet 1,CUe Unternehmungen dieser Art in Erhoffung großen Profites ins 
í°nbpvv^ eCll ^ en werden, treten nicht selten nicht nur bittere Enttäuschungen, 
% T* 1 ouch eine derartige Preisermäßigung der betreffenden Produkte und 
^înken des Unternehmergewinnes ein, daß viele Fabriken, Verg 
lich^ andere Etablissements, von welcher Art die von einer solchen plötz- 
şeiņ î Concurren; in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmungen auch immer 
ņwģen, kaum ihr Dasein fortfristen können. 
% 
- i uete V . --7— T « " ' ş — 
picht . oarartlge Verbindungen von so geringer Bedeutung seien, daß sie gar 
t- 1 lN &gt; c xi^ . 
aber insbesondere die Behauptung anbelangt, daß Cartelle und 
sie î" Berechnung gezogen zu werden brauchten, so ist dieselbe, auch wenn 
Ricardos Zeit richtig gewesen sein sollte, heutzutage absolut falsch.
        <pb n="344" />
        314 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Gerade die Vereinigten Staaten von Amerika, in welchen die in andern 
denz ñieru»nslrümnntien erşolareilki entaeaenştellen. 
^ » -- , V u ' ' ' ' slî c ffl&gt; 
und Grundzinse verschiedener Art; 2. die von den Concessionaren von - ^ 
werken gezahlten Abgaben und Leistungen; 3. Miethzinse von Häusern u 
Gebäuden; 4. Jahresrenten und andere ähnliche Bezüge, die von seiten 
Versicherungsgesellschaften, bei denen man sich durch seine Zahlungen ^ Vj, 
renten und andere dergleichen Renten sichert, gezahlt werden; hierher geh" 
auch die Bezüge, welche sich alte Leute gegen Ueberlasiung ihrer Besitzung^ | 
an ihre zukünftigen Erben unter dem Namen von Altentheilen u. s. w- 
bedungen haben; 5. die Interessen der Staats-, Provincial- und Geme" ^ 
anlehen u. dgl.; 6. die Zinsen von Darlehen an Privatpersonen, 1^" 
nun hypothekarisch oder anderweitig sicher gestellt oder nicht, und 7. die 
denden an die Actionäre. 
heit dcl. wuuwuic, uuu mit tun uisuuiu n-yvn »w*.vw», »»»/ 
verschiedenen Arten der Unternehmungen verhültnißinäßig gleichen auf ' 
Löhne entfallenden Ertragsantheiles selbst in ihrer abgeschwächten Formulirung 
falsch ist, und daß die auf diesen beiden Theorien aufgebaute Lehre von de 
Normalpreisen, die aus dem normalen Gewinn- resp. Lohnbezuge der bei e 
Production Betheiligten resultiren sollen, sich hinfällig erweist. 
Drittes Kapitel. 
Der Zins.
        <pb n="345" />
        3. Kap. Der Zins. 
315 
Was die letztgenannten Bezüge anbelangt, so besteht allerdings kein 
àifel darüber, daß die Actionare ihre Renten nicht in der Eigenschaft von 
laubigem beziehen, sondern Theilhaber an dem betreffenden Unternehmen 
'ņd; aber in diesem wie in andern Fällen deckt sich das Rechtsverhältniß 
ņîcht mit dem wirtschaftlichen. Man kann unmöglich in Abrede stellen, daß 
îîch der Eigenthumsantheil der Actionäre nicht in ihren eigenen, sondern in 
Nemden Händen befindet; ihre von diesem Antheil gezogenen Bezüge besitzen 
Jm° den Charakter des Zinses. Daran vermag die Thatsache, daß diese 
Ezüge nicht ein für allemal bestimmt sind und daß die Höhe derselben oft 
5. bedeutendem Wechsel unterworfen ist, nichts zu ändern. Diese Eigen 
last theilen sie übrigens mit gewiffen andern Zinsen, z. B. mit den Zehnten. 
^ as unterscheidende Merkmal zwischen Unternehmergewinn und Zins ist nicht 
Ņ zu definiren, daß der erstere von unbestimmter Höhe, der letztere hin- 
^gen ein für allemal festgesetzt sei — wenn dem auch wirklich in der Regel so 
b » ks beruht vielmehr darin, daß der eine das Ergebniß der Verbindung 
Kapital und Arbeit, der Bezug des andern hingegen einzig und allein 
îņ Umstande zu danken ist, daß der Betreffende Eigenthümer ist. 
sch \^an hat beim Zinse den Zinsbetrag vom Zinsfuß zu unter- 
jem en ’ Unter er f terem 'st der gesamte jährliche Betrag zu verstehen, den 
ond aus einer der soeben aufgezählten Quellen bezieht, unter letzterem das 
ähnlich in Procentcn ausgedrückte Verhältniß dieser Einnahmen zu dem 
e j betrage des Besitzes, von dem sie bezogen werden. Wenn also z. B. 
um ^"cherer einem Landmanne 1000 Mark leiht und von dieser Summe 
Q l diesem oder jenem Titel jährlich 400 Mark bezieht, so sagen wir, daß 
%. 0 °/o Zinsen nimmt; und wenn jemand vor einigen Jahren um den 
die^ 20 000 Mark Actien einer Jndustrieunternehmung gekauft hat, 
Und oì e * nem Nominalwerth von 300 Mark um 240 Mark erhältlich waren, 
daß ņ^ņmehr eine Dividende von 7 % vom Nominalwerthe bezieht, so sagt man, 
Ņ er don seinem in diesen Papieren angelegten Kapital eine 8 3 / 4 proccntige 
genießt. Sind aber günstig gelegene Landgüter um eine Summe 
, östlich, welche ungefähr dem dreißigfachen Betrage der jährlich von ihnen 
tz OñO"en Rente gleichkomint, so spricht man von einer Verzinsung des in 
ņ und Boden angelegten Vermögens mit etwa 3 %. 
bqg ^ ist in der That eine etwas verwickelte Rechenaufgabe, mittelst deren 
b etç , brhältniß der jährlichen Einnahmen zu der Quelle, aus der sie fließen, 
t wird, und zwar aus dem Grunde, weil der Tauschwerth der be- 
en ^ en Vermögenstheile zum großen Theil von diesen Einnahmen abhängt, 
solchz. B. in dem dritten der soeben erwähnten Fülle der Käufer eines 
ìvel^. Landgutes nur ungefähr 3%, während der frühere Eigenthümer, 
et genau dieselbe Rente davon bezog, das Gut möglicherweise von seinem
        <pb n="346" />
        316 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Vater erbte, der es vielleicht um die Hälfte des Preises erstanden hatte, Z» 
dem es sein Sohn verkaufte. In diesem Falle bezog also der Sohn mit 
Rücksicht aus den vom Vater gezahlten Kaufpreis 6 % von seinem Gute. 3^ 
den meisten Fällen ist es am einfachsten, den Zinsfuß in der Art zu berechnet 
daß man den jährlichen Ertrag eines zinstragenden Vermögensobjectes «ich 
mit dem frühern, sondern mit dein gegenwärtigen Tauschwerth des letzter» 
vergleicht. 
Man hat den nominalen Zinsbetrag von dem wirklichen i 
unterscheiden. Um den letztem festzustellen, sind verschiedene Abzüge vom 
erstem vorzunehmen; darunter sind als die hauptsächlichsten die Ausgaben şş 
Reparaturen, welche an verpachteten und vermietheten Objecten vorgenommen 
werden müssen, und diejenigen für die Versicherung der als Darlehen 9 C 
währten Betrüge gegen Verlust zu nennen. Beide Arten von Abzügen şi» 
oftmals sehr schwer zu berechnen. Besonders die aus Anlaß des bestehende» 
Risicos zil machenden lassen sich nur mit großen Schwierigkeiten feststes 
Es genügt, in dieser Hinsicht auf das bereits im vorigen Kapitel über W 
Berechnung des wirklichen Unternchmerwinnes Gesagte zu verweisen. Doch 'I 
die Berechnung des Risicos durch das Bestehen von Geldmärkten erreichter - 
Auf jedem Geldmärkte, auf welchem ein allgemein üblicher Zinsfuß zur 
Wendung kommt, erfolgt nämlich von seiten der Käufer und der Verkaufs 
bei ihren Abschlüssen eine Abschätzung des Risicos, die in der für die Werths 
Papiere zu entrichtenden Kaufsumme zu Tage tritt, und weil eben sehr »nt^ 
richtete Leute sich bei diesen Abschätzungen betheiligen, meist im ganzen rich * 
ausfällt. So geschieht es, daß Papiere, welche genau dasselbe Interesse » 
werfen, ganz mit Recht zu sehr verschiedenen Summen verkauft werde 
Freilich erweisen sich diese Berechnungen nicht immer als stichhaltig, 
kommt vor, daß die Papiere, deren Besitz mit einem sehr hohen Risico verbüß 
ist, durch ihre hohen Zinsen auf ein gewisses Publikum einen derartigen 
ausüben, daß ihr Preis ein zu hoher ist, und genau ebenso pflegt e» 
solchen zu gehen, welche sich durch eine ganz besondere Sicherheit auszeich»^ 
Nachdem wir gesehen, daß es ganz unrichtig ist, von einer Gleich^ 
der Unternehmergewinne zu reden, liegt die Annahme nahe, daß es fw 
dem Zins ebenso verhalte. In der That kann nicht die Rede davon 
daß sich der Zins aller verpachteten und vermietheten Objecte und aller (* 
lehen in einem Lande gleich hoch stelle. Eine Menge von Transactionen 
im geheimen abgeschlossen, und in vielen Fällen üben die Zwangslage, 
der sich der eine Theil befindet, oder Verstandesschwüche und Leichtsinn ’ 
Wirkung aus. All diese Factoren machen sich auch im gewerblichen 
commerciellen Leben, noch häufiger aber dann geltend, wenn der eine ver 1 
schließende Theil kein Bankier, kein Kaufmann oder kein Industrieller ist.
        <pb n="347" />
        3. Kap. Der Zins. 
317 
ksteht denn weder für die Geschäftsleute noch für die Uebrigen eine für alle 
Kreditnehmer gleiche Höhe des Zinses. Nichtsdestoweniger kann man, ohne 
as (Sebiet unerweislicher Conjecturen zu betreten, behaupten, daß die Höhe 
e § von gewissen Arten von Vermögensobjecten eingebrachten Zinses inner- 
aalb der einzelnen Gebiete die gleiche ist, so daß man also sagen kann: ein 
ļ e e§ Object der betreffenden Art trägt denselben Zins, welchen alle andern 
^selben Kategorie angehörigen Objecte abwerfen. 
Insbesondere ist dies bezüglich der an der Börse gehandelten Schuld- 
Kunden, der Staatspapiere, der Obligationen der Eisenbahn- und Bergwerks- 
ģşiellschosteņ u. s. w. der Fall. Wie allbekannt, besteht in jedem commer- 
f en Mittelpunkt zu jeder Zeit ein für alle dort gehandelten derartigen 
sirb^thpapiere ^ betreffenden Landes gleicher Zinsfuß. Ihr Preis richtet 
diel Man verlangt, daß das gekaufte Papier dem Käufer so 
tve i!* 1 einbringe, wie die dafür hingegebene Summe bei ihrer Ver 
derb Ankauf derartiger Werthe nach den im Lande herrschenden 
ş rhaltniffen zu tragen pflegt. Nur bringt man, wenn bezüglich der Zahlungs- 
des laut des Inhaltes der betreffenden Schuldurkunde zur Aufbringung 
^'uses Verpflichteten ein ernstliches Risico besteht, diese Umstände beim 
Ans m Anrechnung. Wenn daher die auf 300 Mark lautenden, 4 % 
¡i n ^ cn tragenden Obligationen einer prosperirenden Eisenbahngesellschaft zu 
^ ^it, wo der Zinsfuß im allgemeinen gesunken ist und nur noch 3Va °/o 
zum Verkaufe gelangen, so werden sie um 343 Mark gekauft werden 
gap ^înnach nur mehr 3V 2 % abwerfen. Handelt es sich aber um Obli- 
^o'°ven eines unsichern Eisenbahnunternehmens, welche gleichfalls 4 °/ 0 vom 
einbringen, so werden dieselben, wenn das Stück auf 300 Mark 
5o, llm 240 Mark erhältlich sein und also dem Käufer einen Zins von 
'° abwerfen. 
Seit Reffen können einzelne Papiere aus besondern Gründen eine Art von 
sch^?^ttswerth besitzen. So verhält es sich z. B. mit den Schuldver- 
g e j f A. lln fl cn der englischen Staatsschuld, in welchen die Pupillengelder kraft 
şişchen^oŗ Vorschrift angelegt werden müssen, und mit den Titres der franzö- 
tt aiļ , 1 ^taatsrente, in welchen die riesigen den Sparkassen des Landes anver- 
tzv .on mummen zu placiren sind. Jnfolgedeffen ist der Zinsfuß der englischen 
resp o * "nd der französischen Staatsrente niedriger als der an der Londoner 
° an der Pariser Börse für derartige Werthpapiere im allgemeinen übliche. 
^ ^ bezüglich des Discontos, von dem im 9. Kapitel des II. Buches 
ntQt olt worden ist, herrscht das gleiche Verhältniß. Auf den verschiedenen 
Handelsplätzen besteht eine von dem Zinsfüße der an der Börse 
aber Werthpapiere allerdings ganz unabhängige, für alle sichern Wechsel 
ģ""z gleiche Höhe des Discontos. Auch andere Darlehensarten haben
        <pb n="348" />
        318 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
eine jede ihren bestimmten, für alle zu denselben gehörigen Darlehen gleichen 
Zinsfuß, namentlich die hypothekarischen und die durch Faustpfand un 
durch Schiffsladungen gesicherten Darlehen. Einen solchen Zinsfuß hat uian 
überall, wo für die betreffenden Geschäfte ein Markt besteht. 
In Gegenden, wo Grund und Boden und Häuser so häufig veräuße 
werden, daß selbst für derartige Transaktionen ein Markt besteht, kann ferner 
auch von einem bestimmten Zinsfüße der in Grund und Boden und in Häusern 
investirà Kapitalien die Rede sein, und kann man behaupten, daß Lau - 
gilter und städtische Wohnhäuser hinsichtlich ihrer Größe im allgemeinen ew 
gleiche Grundrente resp. einen gleichen Miethzins einbringen. 
Ans welchen Gründen beruht nun diese Gleichheit des Zinsfußes ^ 
gewissen Orten und für gewisse Perioden? 
Die Höhe des Zinsfußes wird ebenso wie die Preise auf den 
überhaupt unmittelbar durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wo die Ra 
frage nach Darlehen oder das Angebot von Summen, welche ihre Eige' 
thümer anszuleihen wünschen, großen Schwankungen unterliegt, stellen m 
auch betreffs der Höhe des Darlehenszinses große Schwankungen ein. Naweu 
lich der Wechseldisconto ist solchen in hohem Grade ausgesetzt. Es ist uoķ 
kommen, daß derselbe in London binnen kurzer Zeit um 5% gewechselt 
während der Zinsfuß der an der Börse gehandelten Schuldverschreibung 
unverändert blieb. 
Was alsdann die Ursachen anlangt, von denen eine dauerndere 
staltung des Zinsfußes gewisser Gruppen von Werthen und insbesondere 
jenigen der Obligationen, Staatsschuldverschreibungen und anderer sa 
Werthpapiere abhängt, so lassen sich die folgenden unterscheiden: 
1. Die Einträglichkeit der Production. Wenn die natürlichen 
quellen eines Landes, die Anzahl seiner Einwohner, deren zunehmende ^ 1 ' 
tigkeit und ihre Leistungen auf den verschiedenen Gebieten der- probinti^^ 
Thätigkeit sämtlich zusammenwirken, um einen Aufschwung der GütererzeugU 
herbeizuführen, so wird die Höhe des Zinserträgniffetz, welche sich in den ^ 
schiedenen Produktionszweigen allmählich festgesetzt hat, eine Steigerung ^ 
fahren, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Unternehmer f iu 
ihnen überlassene Benutzung von Eigenthum da viel zu geben bereit , 
sie aus dieser Benutzung großen Vortheil ziehen können. Die große 
träglichkeit der Production, wie sie sich zu Zeiten in ganz ungeahntem - ^ 
in einzelnen Kolonialgebietcn, in welchen große natürliche Reichthümer ^ 
Hilfe sehr vervollkommneter Arten des Verfahrens und der von den a ^ 
Culturvölkern gesammelten Erfahrungen ausgebeutet wurden, entwickelt ha 
einer der Gründe, welche eine derartige Steigerung des Zinsertrages M" 
bringen, wie sie zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Neuengland sich el11 '
        <pb n="349" />
        3. Kap. Der Zins. 
319 
. " Wie sie am Ende desselben im Westen der Vereinigten Staaten noch 
""^reffen ist. Natürlich muß aber auch in solchen Fällen der Zins 
as niedriger sein als der Gewinn, welchen die Unternehmer mittelst der 
"en überlassenen Vermögenstheile zu machen hoffen. Sonst würden ja die 
pern darauf verzichten, Anlehen zu machen. 
ņ 2. Der Wunsch, lieber in der Zukunft ein Einkommen zu beziehen, als 
Und ģ/^nwärtig gewisse Genüsse zu verschaffen. Wo dieser Wunsch sehr stark 
sehr allgemein verbreitet ist, und wo also eine große Menge von Sach- 
sel/ŗņ âUr Production bestimmt wird und insbesondere auch sehr viele der- 
ş en den Unternehmern zur Benutzung gegen Zins angeboten werden, kann man 
2 • e Ģûter leicht verschaffen und ist der dafür zu entrichtende Zins ein 
hund'ģ^' Şo erklärt es sich, daß sich derselbe z. B. in Holland im 18. Jahr- 
Ģŗ şo wenig hoch stellte und daß er gegenwärtig in den westeuropäischen 
"osta a ten sowie in Deutschland ein verhältnißmäßig sehr niediger ist. 
3. Die Neigung, lieber vom Zinsbezuge als von Löhnen oder Unter- 
ļ^'ergewinnen zu leben. Je früher sich die Unternehmer und Geschäfts- 
t e u b ° n 'ören beruflichen Beschäftigungen zurückzuziehen trachten und je zahl- 
i; 1 demnach die Klasse der Rentner im Vergleich zu der Anzahl derjenigen 
2; ^ ihr Kapital vermittelst ihrer eigenen Thätigkeit fructificiren, um so 
liberé blstUCÍ)en bic f c Ie £ tern ün Zins zu zahlen, um sich die Verfügung 
Zins ^ * U ii)ren Unternehmungen nöthigen Güter zu verschaffen. Die niedrigen 
welche während des 18. Jahrhunderts in Spanien gezahlt wurden 
^ gegenwärtig in England, Frankreich und Deutschland üblich sind, lassen 
2?""' Theil wohl auf die aus der soeben erwähnten Ursache sich ergebende 
e Nachfrage nach Zinsbezügen zurückführen. 
to ob A Coiffe Verhältnisse, welche die Aufnahme von Anlehen zu nicht 
Ars j '2' nothwendig machen. So können z. B. die landesübliche 
glicht ņ Ņ^eise der Pachtverträge und die aus denselben erwachsenden Ver 
ekle (u^ tn şo^i^ die Gesetze zur Regelung der Erbfolge und der Besteuerung 
^rundeigenthümer zur Aufnahme von Anlehen nöthigen. 
Qiij^, UC ^ b * c Häufigkeit und der Umfang der zur Bestreitung von Luxus- 
gerjņo ^ ^"wchten Schulden üben auf die Höhe des Zinsfußes größern oder 
ŅchubllH ouë. So war z. B. in dem Rom der dahinsterbenden 
fliß b * e Nachfrage nach solchen Darlehen derart bedeutend, daß der Zins- 
^elchx^ Ulcb ernstlich beeinflußt wurde. Dagegen blieb die Nachfrage nach Geld, 
i&gt;n alt â" Ļuxuszwecken verwendet werden sollte, im alten Schottland und 
» Cn Rolland so unbedeutend, daß sie wegen ihrer Geringfügigkeit gar 
t- îìPchaftliche Beachtung verdiente. 
9ieti ln Gestaltung der politischen Verhältnisse. Dieselbe treibt die Re- 
gE" nur zu oft zllr Aufnahme von Anleihen und insbesondere von solchen
        <pb n="350" />
        320 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Anleihen an, die andern als productiven Zwecken zu diene» bestimmt sind. D&gt;e 
Summe, welche gegenwärtig jährlich von den Staaten und den denselben eM 
und untergeordneten öffentlich-rechtlichen Verbänden an Zinsen von Anleihen 3^ 
militärischen oder zu Erziehungszwecken sowie zur Aufführung von 
mentalbauten it. dgl. zu zahlen ist, dürfte sich auf nahezu 6 Milliarden 
belaufen. Die Aufbringung der entsprechenden Geldkapitalien, welche sich ^ 
größten Theile während der letzten 50 Jahre vollzogen hat, mußte natürli 
den Zinsfuß, und zwar speciell denjenigen der auf den Inhaber lautenden 
Schuldverschreibungen, in die Höhe treiben, wogegen allerdings die şş 
fache, daß der gewaltige Aufwand für militärische Zwecke und die an vice 
Orten verschwenderische Municipalwirtschaft mit den daraus resultirendM 
Steuererhöhungen eine Verminderung der productiven Thätigkeit zur §§ g 
hatte, auf ein Sinken des Zinsfußes hinwirkte. 
Diese fünf Ursachen können sich in den verschiedensten Combination^ 
gegenseitig unterstützen oder hemmen, und so läßt sich denn nicht mit Gewlb 
heit sagen, weshalb der Zinsfuß der Werthpapiere z. B. an der Londons 
oder an der Berliner Börse in diesem oder jenem Zeitpunkte gerade so ¥ 
ist, wie er thatsächlich steht. ^ 
Man wolle übrigens im Auge behalten, daß wie ein und derselbe Mar ^ 
Preis den verschiedenen Käufern und Verkäufern je nach ihren Verhältnis 
größere oder geringere Vortheile verschafft, so auch ein und derselbe Ztnssisi 
sich für den einzelnen Zahlungspflichtigen und Empfangsberechtigten 
oder minder Vortheilhaft erweist. Der geschickte oder der vom Glück begüns * 
Unternehmer borgt auf demselben Markte gegen dieselbe Sicherstellung u 
zu demselben Zins wie der wenig intelligente und vom Geschick verso g ^ 
Der erstere wird aber mit dem entliehenen Gelde vielleicht 20°/o mehr ° e 
dienen, als er dafür an Interessen zu zahle» hat, der andere hingegen 
nickt 
VlLllvll^ Ul» V L VM ļ II I Mil iy)llllllļļMl £ļll (pi l/1 i 4/Ul f vil liliwvv 'U v 
einmal ein Procent. Ebenso können die persönlichen Verhältnisse 3*^ 
Rentiers derartige sein, daß ein, sagen wir, 5procentigcr Zins 3- 
von einer Summe von 100000 Mark sich für den einen von &amp; cl V 
der ein arbeitsunfähiger Mann ist, als eine wahre Wohlthat erweist, ^ 
rend derselbe für den andern, einen noch kräftigen und zu geschasit^ 
Leistungen befähigten Menschen, gerade noch einen genügenden Anreiz 111 
übt, um ihn, dem sich die Behaglichkeit eines vom Zwange des 
lebens freien Daseins in den angenehmsten Farben darstellt, zu beweg 
sich in den Ruhestand zurückzuziehen. Würde ihm nur ein 4 1 / 2 P r0CC ļ 1 'ļ c „ 
Zins in Aussicht gestellt, so würde er vielleicht die ihm dadurch aufen^ 
Beschränkungen so wenig nach seinem Geschmack finden, daß er auf bie 
nehmlichkeiten der Muße verzichtete und in seinem Wirkungskreise noch st 
thätig bliebe.
        <pb n="351" />
        321 
3. Kap. Der Zins. 
¡mus 
iinb m unserer Zeit mit ihren so überaus schnellen Jnsormation-- 
toiie, t Un8E ' ntm °"°°llk°mmneien Commnnicalionsmiiteln nur ein einziger 
lvirlkn , C " emä !. ' &lt;,nbern und Geboten in sehr verschiedener Weise 
«&gt;&lt;- 7" "ņ^şich der Entwicklung einer internationalen Zinsfußes nicht 
"»mögen. ^ "S eines für alle geltenden Marktpreises zu hindern 
,n, ! ifeIloš ""d" für all- Geschäfte noch für die einzelnen 
%ne , geschafilichen Transactionen einen allgemeinen, gleichen Zinsfuß 
“” n 3o(|tm ^ņdurch konnte man gegen -ine nach den je- 
% 4 o, ^Ichannngcn eines Ortes für genügend geltende Sicherheit in London 
»aula«'" ŅĢ A°r&gt; um 6%, in Chicago um 8% und in Iowa oder 
^°kh- artà ni "“ tm! mb ek,,f0 Milf şiĢ »« Zinsfuß für 
St Oft* '°^l°„g tn Berlin auf 4%. während derselbe in Wien 
e ' n don m ^absank. Wenn man den in Berlin üblichen Discanto mit 
bem a Petersburg, den Pariser mit dem Madrider, den Frankfurter 
5¡ q í. f nuc ' cr vergleicht, so ergibt sich, daß dessen durchschnittlicher Be- 
?dd Ulr ' sa ^ r von Ort zu Ort differirt. Auch die Preise für Grund 
dem pi ' ""b demzufolge die Grundrentenbezüge von demselben stellen sich 
emen Lande höher als in dem andern, 
stiffen o Grunde dieser Verschiedenheiten liegen klar zu Tage. Zunächst 
sich der Zinsfuß des einen Landes ebenso hoch wie derjenige 
^derp ļjf rn . şiêļļon soll, Kapitalien und Menschen von einem Orte an einen 
^rsachs Wedeln, was natürlich Kosten und bisweilen sogar große Kosten 
°der ' tvie denn auch viele Leute gegen solche Wanderungen eine mehr 
et Avrs»" str ° l5c Abneigung hegen. Auch wer Werthpapiere kauft, die auf 
°der b ' .9 ci )«nbeit werden, sucht sein Geld wo möglich in Werthen seines 
Elchen eines benachbarten Landes anzulegen, da er die Zustände 
VolkSwirtschastslehrk. 21 ^ '
        <pb n="352" />
        322 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
die Sprache und die Gesetze des Staates, in dem er sein Geld placirt, genau 
zu kennen wünscht und sein Eigenthum wie dasjenige der Unternehmungen 
bei denen er interessirt ist, unter seinen Augen behalten will. Auch die Ban ^ 
Häuser, welche so großen Einfluß auf die Wahl der Unternehmungen und de 
Staaten ausüben, denen das Publikum seine Ersparnisse und seine Ge ^ 
kapitalien anvertraut, bedienen sich dieses Einflusses mit Vorliebe in * 
Richtung, die ihnen übergebenen Summen derartig zu placiren, daß ' 
in die Verhältnisse der Institutionen und der Personen, welchen sie diesel e 
zuführen, stets einen gewissen persönlichen Einblick besitzen. Die Londons 
Pariser und Berliner Bankhäuser, welche von dem in San Francisco, 1 
Buenos Ayres sowie in andern transatlantischen Ländern und sogar von e 
in gewissen europäischen Handelsstädten, in Lissabon oder in Athen üblich 
Disconto profitiren wollten, müßten an den betreffenden Plätzen GesŞ 
Malen errichten. Da sie aber hierzu meistens keine Lust haben, so 
sie sich mit den daheim herkömmlichen niedrigen Zinsen begnügen. 
demnach die aus der Verschiedenheit der jeweiligen Landesverhältnisse 1*1 
erklärliche Ungleichheit des Zinsfußes durch die Auswanderung von MeĢ^ 
und die Placirung von Kapitalien in andern Ländern, in welchen der 3ļ n ' 
höher ist, auch nicht beseitigt, so hat doch ein solches Zuströmen von Mens ^ 
und Kapitalien schon in alten Zeiten häufig stattgefunden und war schon 
derjenigen Epoche des Mittelalters üblich, in welcher sich überall in E"r 
Derjenigen uyuuie ut» miucumci» uuuu», m -- ^ 
hanseatische und vor allem italienische Häuser vorfanden. In noch weit hoy . 
Vor allem englische, dann aber a 
Grade findet es in der Jetztzeit statt. Vor allem englische, dann aver ^ 
belgische, deutsche, französische und holländische Geldleute sind über den ípi 
Erdball verstreut. Dieselben senden in ihre Heimatländer große Geldsuv" 
rr CW..1 — S.— V 
der 
nämlich die Interessen der verschiedenen Arten der dem Auslande gewähr 
Darlehen und der Kapitalinvestirungen, welche die vermöglichen Lenti ^ 
betreffenden Länder durch ihre Vermittlung in den Gegenden mit şş ^ 
Zinsfuß machten. Man denke nur an die gewaltigen Kapitalien, wel 
den letzten Jahrzehnten in Gestalt von Staatsanleihen aus deu west- und cen ^ 
europäischen Ländern nach den Vereinigten Staaten (zur Zeit des Secesü ^ 
krieges), nach der Türkei, nach Aegypten, nach Rußland, nach Portugal ^ 
nach Griechenland, ja auch nach Italien geströmt sind. Und wie hoch be sl * 
sich ferner die Summen, die in amerikanische Eisenbahnunternehmungen 6 ^ 
und auf diese Weise zur Ermöglichung oder Förderung der Güterprod"^, 
in den transatlantischen Ländern, z. B. in Argentinien, verwendet wu ^ 
Zum Schluffe müssen wir uns bezüglich des Zinses noch darüber ^ 
werden, ob sich gewisse allgemeine Gesetze über seine Höhe aufstelle^^ 
und insbesondere darüber, ob der Zinsfuß der Darlehen eine sinkende ¿ ^ 
verfolgt, d. h. ob der Preis der an der Börse gehandelten
        <pb n="353" />
        21' 
3. Kap. Der Zins. 
323 
%% i m x ú “ 9cmeintn in die Höhe geht und derjenige de, Grunde, und 
ns ,&gt;ch glerchfall, steigert. In Anbetracht der Verwicklung der ein 
&gt;M°gigen Berhältniffe ist es allerdings sehr schwierig, diese Fragen mit grasterer 
geringerer Genauigkeit zu beantworten. 
Will man zu einem wenigstens einigermaßen befriedigenden Ergebnisse 
ngen und sich ein zum mindesten in seinen großen Umrissen deutliches 
ber Entwicklung des Zinsfußes machen, so muß man zunächst 
e§ Mn der Grundrente und dem Zins der Geldkapitalien unterscheiden, sei 
à 6ei ļ^tern um Darlehen an einzelne Unternehmer, Landwirte 
Sta ;f òu í írieííe ' ober um an der Börse in den Verkehr kommende Obligationen, 
sich ^.^äbiere u. dgl. handelt. Was nun die Grundrente anlangt, so läßt 
’ Uber die Höhe, welche dieselbe während der frühern Zeiten und nament- 
fomnT— nb ber erften ^u^hunderte des Mittelalters erreichte, wenig Be- 
selten o şuşi' ^er Umstand, daß die Form der Bodenbenutzung nur in 
burck n ^^uigstenv in nicht sehr häufigen Fällen die Selbstbewirtschaftung 
%nb b "r* fme dauern mar, e#mert ober öer= 
Ünü ^ ("ifd)Wgig,n!8ed)äüniRe, bie über bie burd)= 
'che Hohe der Grundrente Aufschluß geben könnte. Wurden doch du 
ļ m Kühern Mittelalter sehr oft von hart gedrückten Leibeigenen be 
eilter 
welche dem auf primitive Weise bearbeiteten Grund und Boden 
Hand n şŞìnen Ertrag abrangen, häufig allerdings auch von milder be- 
tnit (J” ’^ ör * 9en ' urie es das Naturell der einzelnen Grundherren gerade 
sich !. brachte. So läßt es sich denn durchaus nicht ermitteln, wie hoch 
10 Grundrente im allgemeinen belief und ob sie sich nach oben oder 
%eiw*T belt,e9te - bestand eben keine irgendwie stabile Entlohnung der 
ihnen ' Ş'uungen der landwirtschaftlichen Arbeiter. Die Herren konnten die 
bellten übergebenen bäuerlichen Leibeigenen vielfach ganz nach Belieben aus- 
eigener knechten. Im spätern Mittelalter wurde dem anders. Die Leib- 
beslin,/1 1ÜUlbcn allmählich zu Hörigen, welchen die Verpflichtung zu meist 
^iebiak T ' C * n oûcmdi festgesetzten Frohndiensten und zur Leistung von 
iti Uļ a C ' tcn oblag. Für diese Zeiten kann daher die Höhe der Grundrente 
hibburck oņ nachgewiesen werden. Dieselbe war aber lange Perioden 
feit ûbì şinbil und stand vielfach mit der Entwicklung der Ertragsfähig- 
bieser u Grundes und Bodens wenig im Einklang. Die rechtliche Festlegung 
aber bCr ļnndbauenden Klasse, welche sich in zwar beschränktem, 
bchep L . id)cm Ņesitz des meist nur im Obereigenthum der adeligen und geist- 
soch êj ^""^berren stehenden Grundes und Bodens befand, verhinderte viel- 
bep steigende wie eine sinkende Bewegung der Grundrente. Die von 
bes selbst bewirtschafteten oder an Pächter im heutigen Sinne 
° r es überlassenen Grundstücke waren auch damals nicht sehr zahlreich.
        <pb n="354" />
        324 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Zudem waren bei der Mangelhaftigkeit der Verkehrs- und der Transpôs 
mittel, welche eine für ein weites Gebiet gütige Preisbildung verhinderte un 
dem Aufkommen einer gleichartigen Lebenshaltung der arbeitenden ** 
durchaus nicht förderlich war, die Pachtzinse in den einzelnen kleinen Gebie 
so verschieden und die Währungsverhältniffe so mannigfaltige und schwanken. r 
daß bei dem gegenwärtigen Stande der Forschung die Beantwortung 
Frage, ob die Grundrente im spätern Mittelalter und in den darauf î oI S en 
Jahrhunderten, welche die mittelalterliche Agrarordnung noch mehr oder wemg^ 
beibehielten, eine dauernde Neigung zum Steigen oder zum Fallen hatte, o 
ob gar keine regelmäßige Bewegung derselben stattfand, bezüglich der ^ 
Gebiete kaum möglich sein wird. Auch betreffs der von den städtischen ru 
stücken und den auf ihnen erbauten Häusern während des spätern Mitte a 
bezogenen Renten läßt sich nur schwer etwas allgemein Giltiges behaup ' 
Der Umstand, daß eine jede Familie in der Regel ihr eigenes Haus, 11 ^ 
zwar allein, bewohnte und daß andere Häuser wie die Landgüter # 
einen immerwährend sich gleich bleibenden Zins überlasten wurden, wirkt 
hinderlich und läßt bestimmte Resultate der Forschungen nur sehr schwer ) 
stände kommen. ^ 
So muß man sich denn auf die Behauptung beschränken, daß die ( r _ 
rente bei armen und wenig cultivirten Völkern und namentlich in Gegen ^ 
mit dünner Bevölkerung niedrig ist 1 , dagegen bei zunehmender Cultur ' 
folge der verbesserten Technik der Landwirtschaft zu steigen pflegt, wenn M 
die Bevölkerung entsprechend zunimmt, und soweit eine Production şrw 
Erzeugnisse des Grundes und Bodens und der Viehzucht in größeren! » ^ 
stabe stattfindet, auch die Zahl der wohlhabenden, solche Producte consuwu 
den Personen sich steigert. Dies alles ist nun in der neuern Zeit f# . 
vielfach der Fall gewesen. Während das Anwachsen der Städte mit 1 
zahlreichen zur Miethe wohnenden Bevölkerung ein sich seit dem 17. ^ 
hundert im großen und ganzen ständig vollziehendes, rapides Steigen de 
den Häusern gezogenen Zinses mit sich brachte, hat etwa seit dem 1&lt;&gt;- G 
hundert auch der landwirtschaftliche Betrieb eine weitgehende Vervollkommn 
erfahren. _ 
Seit dem Erscheinen des Werkes Théâtre d’agriculture von - .he 
de Serres, des Mitarbeiters Heinrichs IV. und Sullys, hat eine ^ ^ 
von Schriftstellern und eine bedeutende Anzahl tüchtiger Fürsten mäch ^ 
der Hebung der Landwirtschaft gearbeitet. Gleichzeitig vollzog sich 
Zeiten großer Kriege ausgenommen, eine gewaltige und ständige Bevolteu ^ 
zunähme, und so muß man denn Roscher beipflichten, wenn er sag 
Roscher a. a. O. 327. 328.
        <pb n="355" />
        3. Kap. Der Zins 
325 
oler Entwicklung der Volkswirtschaft pflegt die Grundrente immer größer 
verden? i Leider aber hat diese normale Entwicklung oftmals große Unter 
längen erfahren. Eine der größten derselben, unter der die Landwirtschaft 
saw ""H ^tzt leidet, ist aber nicht durch Krieg und die damit zu- 
^ menhangenden Verheerungen, Steuerlasten und Entziehungen von Arbeits- 
inim ^rbeigeführt worden, sondern erscheint als das Resultat der sich 
sche ^ weiter ausdehnenden landwirtschaftlichen Production der transatlanti- 
Gebiete, besonders Amerikas und Australiens, und der Leichtigkeit, mit 
à îe Erzeugnisse von Gegenden, deren Bewohner früher nicht daran dachten. 
^ den europäischen Markt zu produciren. auf diesen letztem gebracht 
^en können. 
ein- ŅļŞ Folge dieser Verhältnisse traten dann drei Arten von Erscheinungen 
otlonn* ^ biC Weigerung der Grundrente in gewissen Gebieten der trans- 
Lânder, nämlich in denjenigen, welche unter besonders günstigen 
MÜßT'!.'" ben $erbinbungêfka^n unb ßanäkn am 
bos ßl'T "nb antere befonberë günstige ^01^^ ausweisen; ameikns 
bigler ŗ - . bluer Grundrente in andern Regionen derselben Länder, welche 
bucten ^ abwarfen, weil die Nachfrage nach den betreffenden Pro 
so Q • 111 bcn benachbarten Gegenden, für die zuvor allein producirt wurde, 
beqüns^ '""ŗ- daß nur die von der Natur und den Verhältnissen am meisten 
tilgten Theile der Erdoberfläche eine solche gewährten; drittens die 
"•fy mberun 8 resp. das Verschwinden der Grundrente in den höchst culti- 
bi rt resp. oas ķscywlnoen der Grundrente in den höchst culti- 
Unb &gt; Agenden Europas. Es ist thatsächlich vorgekommen, daß in England 
«Nd ; »i* vorgenommen, oap, m England 
baren ^" ŗe'ch 9eie9ene Landgüter, z. B. solche in dem so reichen und fru# 
bin ^ e f slrtcmcnt b" Oise, keine Pächter mehr fanden, da sie nur noch 
Nen Unb mi)ï ober minder ausreichenden Unternehmergewinn ab= 
' ~ cr uiedrige Preis des amerikanischen Weizens, der in Paris und 
Äolisch' Oos der ersten Hand bezogen werden kann, und der Mangel des 
so tven'0^ .îuachien eben die Verwerthung der Producte der heimischen Erde 
toitb ' 9 einträglich. Indessen auch dieser niedrige Stand der Grundrente 
j^? b bb8ol)end sein und aufhören, sobald die transatlantischen Pro- 
^ic g . f n Ländern, wo sie erzeugt werden, eine größere Nachfrage finden. 
Abiete * ^'àng der Vereinigten Staaten zu einem großartigen Jndustrie- 
bct Utļļ ni ^ biner zahlreichen gewerblichen und industriellen Arbeiterbevölkerung. 
^Nsm"-ģ^ŗb Aufschwung Mexicos und der allmähliche Umschwung in der 
f^'sb ber gewaltigen Volksmaffen in Ostindien, welche durch die Ein- 
llNd şi 9 hb.ŗ Textilindustrie in Berührung mit europäischen Arbeitern treten 
uicht mehr mit einem Taglohn von 8 bis 16 Pfennigen begnügen 
' % o s ch 
er a. a. O. 332.
        <pb n="356" />
        326 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
können — alle diese Thatsachen müssen eine vermehrte Nachsrage nach den 
Bodenerzeugnissen der außereuropäischen Länder und also eine entsprechen 
Steigerung der Grundrente zur Folge haben und der normalen Haussebewegung 
derselben wieder zum Durchbruch verhelfen. , 
Ganz anders verhält es sich dagegen mit dem Darlehenszinse. Terse 
steht in Ländern, die sich noch auf einer niedern Stufe der wirtschaftlich 
Entwicklung befinden, sehr hoch; denn einerseits mangelt noch der Anspo 
zur Gewährung von Darlehen, wie ihn die allenthalben vorhandene ^ 
lichkeit zu fruchtbringender Anlage seiner Ersparnisse bietet; es gibt eben n 
wenige Gelegenheiten zu solcher Anlage, und für viele ist es obendrein 
leicht, diese Gelegenheiten ausfindig zu machen. Andererseits aber e#** 
die auf solchen Culturstufen so weit verbreitete Neigung zu reichlichstem ' 
nusse von Speise und Trank sowie die in wenig entwickelten Gemeinwesen 1 
vielfach übliche Haltung einer zahlreichen, kampfbereiten Dienerschaft a- 
Sparen in hohem Grade. Aus solchen Gründen erklärt sich die gera ^ 
erschreckende Höhe des Zinsfußes im Mittelalter. Nachdem derselbe noch 1 
Westgotenreiche laut der Bestimmung der Lex Visigothorum bei e 
darlehen nur 12 1 / a % betragen, obgleich dazumal schon jene Abnahme 
Geldvorrathes begonnen hatte, welche in der karolingischen Zeit ihren 
Punkt erreichte, steigerte er sich zu solcher Höhe, daß im mittelalterlichen Han ^ 
und Wechselverkehre 40 und 50% ganz gewöhnlich waren, und zwar 
am päpstlichen Hofe L Im 12., 13. und 14. Jahrhundert nahmen 
lombardischen und jüdischen Bankiers in Frankreich und England meist - 
woraufhin dann Philipp der Schöne von Frankreich den gesetzlichen 3^' 
mit 20 o/o festsetzte. In Italien, dem damals am höchsten cultivirten Uy ^ 
war er dagegen vielfach niedriger. So wurde der gesetzliche Zin-ş^' 
Verona im Jahre 1228 mit 12V 2 °lo, in Brescia im Jahre 1268 mit 
fixirt. Dazumal bestanden von Ort zu Ort bedeutende Differenzen des Ö 
fußes, aber eine Tendenz zum Sinken desselben war auch schon in 
Zeiten nicht zu verkennen. In Oberitalien sind, wie Cibrario berichtet, ^ 
rend des 14. Jahrhunderts allerdings noch Verzinsungen von 20 un ^ 
aber auch solche von 10 und 5^/2 °/o nachweisbarAuch dazumal 
es eben sehr viel auf die Verhältnisse an, welche naturgemäß sehr vers« ^ 
sein konnten. Die Größe des Risicos wie die Gewinnaussichten der ha ^ 
treibenden Schuldner übten auf die Höhe der Zinsen einen sehr bedeute ^ 
Man muß sich daher davor hüten, die im spätern Mi 
Einfluß aus. 
» G. Ratzinger a. a. O. 276 ff., wo ganz überraschende Beispiele 
werden. 
2 Roscher a. a. £. 390. 
ailgestt 
¥
        <pb n="357" />
        327 
3. Kap. Der Zins. 
'M allgemeinen übliche Höhe des Zinsfußes ohne weiteres als exorbitant zu 
idnT Miwou ber unter günjHgenmingungeM a6ge#bf= 
qiJ! ^arlehensverträge der Jetztzeit zn vergleichen. Auch darf man nicht 
ņ wen, daß die hohen Zinsen, welche die Juden des Mittelalters vielfach 
Wen \ der damals allgemein gebräuchlichen Höhe des Zinsfußes entsprochen 
en. Tie deutschen Fürsten z. B. hatten im 14. Jahrhundert in der Regel 
mehr als 10 % zu entrichten. Die Juden wurden eben von denjenigen 
"IVruch genommen, welche anderswo keinen Credit fanden. Die Milde- 
^"g der Zinsverbote der Kirche und insbesondere die Anerkennung des Titels 
- uornm cessans, durch die mit der steigenden Cultur und der sort- 
' Wenden Entwicklung der Industrie das Verbot des Zinsnehmens seine 
-stche Bedeutung verlor, ermöglichte es den Gläubigen, ihr Geld ohne 
^ »lensskrupel auszuleiheu. Darauf erfolgte natürlich eine bedeutende Zu- 
^ %ngeM§ von (Geldsummen, welche zu einer Ermäßigung des 
den führen @0 hörte denn die abnorme Erscheinung auf, daß 
selbst 3uben ' benen kirchliche und weltliche Gesetze das Zinsnehmen 
schi 7"e b'e Titel gestatteten, weil man eben einsah, die menschliche Gesell- 
wnne ohne Credltgewährung nicht bestehen, eine Art von rücksichtslos 
lhisti, Quietem Monopol eingeräumt war, welches ihnen zu großen Reich- 
^ ern verhalf, die man ihnen dann von Zeit zu Zeit unter Mord und 
1 "gießen durch rohen Raub wieder abnahm. Der Zinsfuß sank von 
an mehr und mehr. Namentlich bei Rentenkäufen, also bei denjenigen 
' "elche in der Form gewährt wurden, daß sich der Gläubiger durch 
r Q J 0be einCr Geldsumme den Bezug einer auf ein bestimmtes Grundstück 
er,.jährlichen Rente verschaffte, wurde er immer niedriger. So betrug 
der Basel Anfang des 15. Jahrhunderts 6—7 und außerhalb 
galten o/o. Ja zur Zeit des Konstanzer und des Baseler Concils 
Linke, O" derartigen Geschäften bereits 5 &lt;7 0 als der billige Zinsfuß 2. Dieses 
ollerdj bt) ^og şiâ) indeffen nicht ohne zeitweilige Unterbrechungen und ohne 
kkrsack&gt;ņ^ ""r vorübergehende rückläufige Bewegungen, welche durch allerlei 
Ķriea^^' "^besondere aber durch politische Verhältniße und durch große 
^àhr/ .^ŗdeigefûhrt wurden. So waren die Religionskriege, die Frankreich 
daşi J des letzten Drittels des 16. Jahrhunderts verheerten, daran schuld, 
lvijh^ % ģêşitzliche Zinsfuß zu jener Zeit daselbst wieder etwa 8 % betrug, 
Berh ņ Cl ^4 danach unter Heinrich IV. nur mehr auf 6 und unter Colberts 
—— Q ^ung im Jahre 1665 sogar nur mehr auf 5 # / 0 belief. In England 
Zottig Ludwig der Bayer erlaubte ihnen, 40% zu nehmen. In Frankreich 
^selbst ' Oesterreich sogar 174% üblich. Siehe Ratzinger a. a. O. 288, der 
2 ļļ n Wagendes Beispiel aus dem letztem Lande anführt. 
'""scher a. a-. O. 390. 391
        <pb n="358" />
        328 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
sank derselbe don der Höhe don 10 %, auf welcher er unter Heinrich ^ lU 
stand, unter Jakob I. auf 8 und unter der Königin Anna, unter deren 
Regierung England so große Erfolge errang, auf 5 °/ 0 . Thatsächlich aber 
waren die zu entrichtenden Zinsen meist höher als die bei Anwendung des 
gesetzlichen Zinsfußes zu zahlenden. Auch blieb die Höhe des Zinsfußes st 
nach den einzelnen Ländern eine sehr verschiedene. Während in Italien und 
in Holland in den Friedenszeiten um das Jahr 1660 nur 3 °/o gezahlt 
wurden, mußten dazumal in Frankreich in der Regel 7, in Spanien 10—1 
und in England etwa 8 °/ 0 entrichtet werden *. Die große Blüthe, die eben 
in England infolge glücklicher Kriege und der Ausbreitung seiner Handels 
beziehungen eintrat, führte dann zu einer gewaltigen Kapitaldermehrung und 
einem Sinken des Zinsfußes auf 3 %, bis er sich infolge der großen Kriegs 
gegen Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts wieder aus 
In unserem Jahrhundert und besonders in den letzten Jahrzehnten des 
selben haben dann die günstigen Umstände, welche das Sinken des Zinsfuße 
in frühern Zeiten herbeiführten, abermals die gleiche Folge gehabt und den 
Zinsfuß der Anlehen der Cnlturstaaten des europäischen Westens auf 3^2 0/0 
und noch weniger, den Hypothekarzinsfuß auf etwa 4 0 / 0 , ja in England aus 
einen noch geringern Betrag, und die Zinsen der übrigen Gattungen von 
Darlehen gleichfalls entsprechend herabgedrückt. Ja es ist nicht ausgeschlossen' 
daß das Sinken des Zinsfußes trotz der gegentheiligen Bewegung, welche du 
politischen Katastrophen und gewisie andere Ursachen, wie z. B. die bedeuten 
gesteigerte Nachfrage nach Kapitalien infolge der beschleunigten Kolonisation 
weiter Gebiete oder des Entstehens ausgedehnter Industrien, mit sich bringet 
auch in Zukunft weitere Fortschritte macht. Freilich darf dasselbe uie st 
weit gehen, daß die Neigung zu sparen dadurch ernstlich beeinträchtigt wir - 
Wäre das der Fall, so würde durch das verminderte Angebot von Kapitalien 
eine rückläufige Tendenz zum entschiedensten Durchbruch kommen. 
1 Roscher a. a. O. 392. 393.
        <pb n="359" />
        4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
329 
Viertes Kapitel. 
Die Arbeitslöhne. 
füt Arbeitsleistungen bezeichnen wir alz Lohn. Es sind 
der «à' Unterarten desselben zn unterscheiden. Erstens hoi man nach 
¡„ -°°^M-nhe,t der »errichteten Arbeit zunächst die Löhne in Betracht 
«,i t n '„ Wälit fUt Arbeitsleistungen zum Behufe der Giiterhroduetion qe- 
S-ndivà» ?'°'m 8 f te " bÌe Ģrhalte und die Löhn- der in der 
Und ^ bem Brrgbau. der Fischerei, in der Industrie, im Handel 
bilden X- ""Ģàeim Beschäftigten. Eine andere Gruppe von Löhnen 
P-°duetin Ģ "" Entschädigung für die nicht zu Zwecken der 
Bot M. Arbeitsverrichtungen gewährt werden. Tahin find 
k* to" 1 "' H°»°ķ und bit Bezüge derjenigen zu rechnen, welche sich 
eifetnh . ' -"usbahnen, also der Theologie, den übrigen Wisienschaften, der 
Dienst. L, n fi “ n|t unb .. bcm ärztlichen Berufe widmen und so den Menschen 
jtitiqe,, i !?“ *" rrweis-n. Sodann gehören hierher die Gehalte aller der- 
«b dies', t ' ! rflenb "riche Functionen im staatlichen Leben verrichten, gleichviel, 
«inte» 'tunctionen höherer oder niederer Art sind, also die Bezüge der Be.' 
enbli* " b be&lt;r Şcr aller Stufen, der Sold der Blilttärpersonen u. s. w. 
'''derer », . "" b ' f,ec ,,fnnfn die Entlohnungen von Dienstleistungen 
Art sowie der Personen, welche dem Vergnügen der Menschen dienen -. 
Serben msln seitens der Form, unter welcher die Löhne entrichtet 
Aufmerksamkeit zu. so hat man Stücklöhne, d. h. die Ge- 
Ņrbch"" x"" ökstinlmten Entlohnung für eine gewisse Menge verrichteter 
H ber Q Ì? Clts ' Ia9= "der Stundenlöhne zu unterscheiden, die sich 
Zeitdauer der von dem Betreffenden verrichteten Arbeit richten 
H so.? ""bere Eintheilung der Löhne ist diejenige in solche, die in Geld, 
^ļheilun' V 111 Gütern ausbezahlt werden. Verwandt mit dieser 
die folgende. In den Fällen nämlich, in welchen Kost, Woh- 
^^holr ^artennuhung oder Rechte auf den Bezug von Feuerungsmaterial, 
^icht g andere derartige Naturalbezüge gewährt werden, findet eine 
'ņ be^ r .f Ö enau bestimmte Entschädigung der geleisteten Arbeit statt. Und 
^-»^^şigên Fällen, in welchen außerdem die Bezüge der Arbeitenden sich 
S etftej, »!. man cö ñenau nimmt, gewahrt man, daß viele Personen, welche auf 
?rhyt ìck zu den bei der Güterproduction Beschäftigten zu gehören scheinen, in 
à Unisse"Şl oder vielmehr ganz überwiegend für die Befriedigung persönlicher 
b Q nber e - ^'8 sind, und daß hinwiederum so manche Dienstboten mehr gewerbliche 
erartlflc Arbeiten verrichten, als persönliche Dienste leisten. Im 1. Kapitel 
Iks ist davon eingehender gehandelt worden.
        <pb n="360" />
        330 
III. Buch. Die Verseilung der Güter. 
nicht ausschließlich nach der vollbrachten Arbeitsleistung richten, sondern den 
Bedürfnissen der Arbeiterfamilie angepaßt sind, wird die Berechnung 
Arbeitsentschädigung doppelt schwierig, da es sich um etwas höher oder ^ 
ringer Bemeßbares handelt. Ein hervorragendes Beispiel einer solchen 
lohnungsform waren der militärische Schutz und die administrative 
richterliche Thätigkeit sowie die Altersversorgung, welche die mittelalterM 
Grundherren ihren leibeigenen Hintersassen zu gewähren hatten. , 
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird das Wort Lohn zwar nur 
das Entgelt für die Arbeitsleistungen der Dienstboten und der niedern Km!! 
überhaupt, des eigentlichen Arbeiterstandes, angewandt, während die Beşi 
für die Thätigkeit Höhergestellter Gehalt, Honorar, Gage u. s. w. heißen- 
der wissenschaftlichen Terminologie empfiehlt es sich aber, das Wort LolM ^ 
Gesamtbezeichnung für das den Arbeitenden überhaupt gewährte Entgel J 
gebrauchen. 
Unter Lohneinkommen versteht man den Gesamtbetrag der jähr 
Bezüge, welche der Betreffende oder er und seine sämtlichen mit ihm in 
genossenschaft lebenden Familienglieder als Gegenleistung für die von r 
verrichtete Arbeit einnehmen, unter Lohnrate hingegen die Summe ^ 
ein bestimmtes Arbeitsquantum, das entweder nach der auf die Arbci ^ 
wendeten Zeit oder nach der Größe des Arbeitsresultates bemessen # 
Auch wird von dem Proportionellen Verhältniß gesprochen, in we 
die Löhne der Arbeiter zu den von ihren Herren aus dem Unternehmen 
zogenen Gewinnen stehen. ^b 
Man darf nicht aus dem Auge lassen, daß das Lohneinkommcn ^ 
die Lohnrate etwas sehr Verschiedenes sind. So kann es vorkommen, ^ 
jemand um eine Lohnrate von 30 Mark die Woche arbeitet und baP^K 
Lohneinkommen desselben nichtsdestoweniger geringer ist als dasjenige ^ 
andern, dessen Lohnrate nur 15 Mark beträgt, und zwar deshalb, 
letztere das ganze Jahr hindurch Arbeit hat, während der erstere nur 24 % ' L 
lang beschäftigt ist. Aehnlich verhält es sich, wenn ein Mann und ein M ^ 
licher Arbeiter für ein bestimmtes Stück Arbeit denselben Lohn erhalten-^^ 
diesem Falle wird nämlich das von dem Erwachsenen bezogene Lohneinlo" ^ 
doppelt so groß sein als dasjenige des Jünglings, weil der erstere no« 
mal so schnell arbeitet als der letztere. 
Von einem Proportionellen Verhältniß der Löhne zum Geschäftsem 
des Herrn kann selbstverständlich nur dann die Rede sein, wenn em 
nehmen vorhanden ist, dessen Ertrag zwischen dem llnternehmer, den ^ 
und denjenigen, welche Geld zum Betriebe vorgestreckt haben, verthei ^ 
nicht aber, wo es sich um die Entlohnung der zu persönlichen Dien! e ^ 
häuslichen Verrichtungen verwendeten Dienstboten handelt. Wo a
        <pb n="361" />
        4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
331 
ches Proportionelles Verhältniß zwischen dem Antheil des Unternehmers 
dem der Arbeiter an den Geschäftserträgniffen stattfindet, gewinnen die 
elter natürlich in der Regel in dem Maße mehr, als der Unternehmer 
ni * 9er bezieht. Aber unter bestimmten Verhältnissen kann auch dieses Gesetz 
^ &gt;? Ur Wirkung gelangen und der Ertrag verschiedener Unternehmungen 
. ch der Art und Weise seiner Vertheilung sehr verschieden sein. So können 
besondere niedrige Löhne eine so schlechte und träge Verrichtung der Arbeit 
Folge haben, daß die Productionskosten des Unternehmers geringere 
ren, wenn er höhere Löhne zahlte. 
Auch in andern Fällen kann es vorkommen, daß die Löhne erhöht wer- 
n ' °^ ne daß der Unternehmer dadurch eine Einbuße erleidet, und zwar 
Ņ^ntlich in der Weise, daß die Entlohnungen zum Theil in Gestalt von 
grov" n"E'stungen erfolgen. Besonders die Eisenbahngesellschaften und andere 
¡o ^ Unternehmer sind im stände, einzelne Nahrungsmittel, Wohnung, Feuerung, 
billi ņch^ ^ ^holung Dienende und andere Dinge für ihre Arbeiter weit 
Hinück T ^schaffen, als es diese selbst vermögen. Und wenn auch in dieser 
syst U Mißbräuche unterlaufen und den Leuten mittelst des sogen. Truck- 
fo b Mlnderwerthige oder überflüssige Waren aufgenöthigt werden können, 
Ņìitzllch um solcher Uebelstände willen nicht auch das wahrhaft 
ihr"iuß noch darauf hingewiesen werden, daß die Unternehmer 
die ^Zugestellten und Arbeitern größere Löhne zu zahlen vermögen, wenn 
halte "^berechtigten einCn minder großen Antheil des Geschäftsertrages er 
de/?' . ^b es möglich ist oder auch nur räthlich erscheint, eine Reduction 
Fklrok şŞļbon à" zahlenden Interessen vorzunehmen, ist freilich eine andere 
Iq/*' ^uf welche die Antwort je nach den Umständen sehr verschieden 
. an hat weiter auch einen Unterschied zwischen wirklichen und no- 
tjļç». ' zivlsü-cii IvIrltIcyen uno no 
te,^ ,Şu lohnen aufgestellt, aber der Sinn desselben ist nicht ganz klar. 
^and 7" şugt: die nominellen Löhne repräsentiren den Betrag des von 
^dept' şêîue Arbeit erworbenen Einkommens, die wirklichen Löhne aber 
der^/ bbm Betreffenden dadurch verschaffte wirtschaftliche Stellung, so 
svp/, '""U Ñ^n, daß diese Stellung nicht allein durch dies Einkommen, 
d^rch ņ durch seine Familienverhältnisse, seine socialen Beziehungen und 
Umstände bedingt ist, welche mit seinem Lohnbezuge nichts zu 
lemand einnimmt, unter dem wirklichen hingegen, was er sich 
Elicti "^şêļb^ņ verschaffen kann, so läßt man aus dem Auge, daß sein 
auch / Einkommen nicht allein von dem Tanschwerthe dieses Geldes, sondern 
mannigfachen andern Dingen abhängt. Um derartige Irrthümer
        <pb n="362" />
        332 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen andern Weg einzuschlagen und bei der 
Vergleichung bestimmter Lohnraten zum Behufe der Feststelluug des wirklichen 
Lohnbetrages die folgenden Umstände in Betracht zu ziehen: 
1. den Werth, welchen die bestimmten als Lohn gegebenen Sachgüter 
oder die Güter, welche sich der Betreffende mit dem Betrage des ihm 9%#^ 
Geldes verschaffen kann, für den Privatgebrauch haben. Es kommt ja nlch 
auf den allgemeinen Tauschwerth des Geldes, sondern auf denjenigen el 
Güter an, die für die Individuen, welche die betreffenden Löhne beziehen, von 
Nutzen sind. Wenn z. B. die Klaviere im Preise fallen, so werden "n er 
sonst gleichen Verhältnissen die wirklichen Lohnbeträge der Maurer und Zinnn^ 
leute in England und den europäischen Ländern überhaupt davon nur M ^ 
seltensten Fällen berührt, sehr vielfach aber diejenigen vieler in Rio de 3 slnCl ^ 
lebenden Arbeiter, da jeder in einigermaßen befriedigenden Verhältnissen leben 
Handwerksmann dieser Stadt im Besitze eines Pianos ist. Die starken Schwa ^ 
kungen, denen die Preise der von den Arbeitern consumirten Gegenstände vw 
Ort zu Ort und von Zeit zu Zeit unterworfen sind, machen übrigens a 
derartigen Berechnungen sehr schwierig. 
2. die durchschnittliche jährliche Dauer der Zeit, wo die Betreffen 
keine Arbeit finden, gleichviel, ob diese Unterbrechungen infolge der Jahres 
und der landesüblichen Feiertage oder infolge von Unfällen, Arbeitseinstellung 
oder schlechtem Geschäftsgänge eintreten. Viele Lohnstatistiken sind von 
ringem Werthe, weil sie auf diese Umstände keine Rücksicht nehmen. ^ 
3. die durchschnittliche Dauer der Arbeitskraft der verschiedenen 
von Arbeitern. Dieselbe ist eine sehr verschiedene. So sagt man, da!&gt; ^ 
Dauer der Arbeitskraft eines Lederarbeiters um ein Viertel kürzer währt al- 
der zur Herstellung von Zinnwaren verwendeten Menschen. Wenn dem ^ 
und die Kosten der fachlichen Ausbildung in beiden Fällen die gleichen 
so muß natürlich, wenn ein Lederarbeiter die nämliche Lohnrate bezieht) 
ein mit der Verfertigung von Zinnwaren beschäftigter Arbeiter, von der 
rate des erstem zur Deckung dieser Differenz eine um ein Viertel 9^ 
Summe in Abzug kommen. , ^ 
4. die Kosten der technischen Ausbildung. Die unter diesem Titel 
Lohne in Abzug zu bringenden Beträge sind, soweit es sich um gewah" ^ 
Taglöhnerarbeit handelt, verschwindend klein, in andern Fällen hingeP^.^ 
trächtlich (wie z. B. bei den Bleiarbeitern), in einigen (nämlich bei den ^ 
arten, welche gelehrte oder andere umfassende Studien voraussetzen) sķ ^ jf 
hoch, und so müssen wir denn einen beträchtlichen Theil der Honorars ^ 
wir Aerzten, Advocaten u. s. w. zahlen, nicht als Entgelt für den »n- 
rade geleisteten Dienst, sondern vielmehr als theilweisen Ersatz der au 
jahrelangen Studien derselben erwachsenen Kosten betrachten.
        <pb n="363" />
        4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
333 
%ua#en ober ûberŞau^ Wuëgaben beŞufg erfoíg= 
e, A ^oŗnahme der betreffenden Arbeitsthätigkeit, soweit sie den Lobn- 
Arb!i?ģŞŗņ Last fallen. Alle diese Aufwendungen, wie diejenigen der 
erînr/r ģĢiffe zur Fertigstellung mancher Arten von Gegenständen 
' oerllche Materialien zu beschaffen haben, also die der Schneider für den 
raus von Zwirn und Besatz und die der Steinbrucharbeiter für die Be- 
mrng von Sprengpulver, oder die Anschaffungskosten der für gewiffe Be- 
rgungen erforderlichen Arbeitskleidung; ferner diejenigen für Licht'und 
îì^ung. wofür die zu Hause Arbeitenden sorgen müssen, oder die Kosten 
sowj şŞ Schaffung und den Unterhalt der Pferde und Wagen der Aerzte 
GqJ iUr ÒslŠ àsultationszimmer: alle diese und noch andere ähnliche Aus- 
. l muffen bei der Ermittlung des wirklichen Lohnbetrages in Betracht ge- 
werden. 
genaue müS * u bcn bestimmten Nominallöhnen in Gestalt jener nicht 
^ in Sufommt mmbarCn Ļohnleistungen. von denen soeben schon die Rede war. 
ÜiebZ ^ iWerig. bie loirf#«, So^be^ge Dcr= 
fiar y ' sl " cn Don Lohnempfängern genau zu bestinunen. Wenn aber so- 
jener o •?"!““ Rechnung der in einer bestimmten Gegend zu dieser oder 
keile,, i Ģchen Löhne mancher Kategorien von Arbeitern ihre Schwierig 
es aß I wie sollte da diese Berechnung nicht noch viel schwerer sein, wenn 
sì JA vergleiche zwischen den Löhnen verschiedener voneinander ent 
stelle Agenden weit auseinander liegender Zeiten, also um die Gegenüber- 
eichen q1 Arbeitseinkommens von Leuten handelt, welche unter ganz un 
gleich "Urveilseinkommens von Leuten handelt, 
Lebensverhältniffen thätig sind oder thätig waren ? Die Ursachen 
% (i en ş^tischm Lohnbetrag in den einzelnen Fällen bestimmen, sind also 
Ne b T "'Ģ íeid,í ^ erkennen, und es ist kaum möglich, ohne eine 
^Ik, 011 Einschränkungen auch nur einen allgemeinen Maximal- oder Mini 
ng der Löhne festzustellen. 
co 
îchļjftjgt /ņìşşoņ bie Maximallöhne derjenigen, welche von jemand be- 
^ogljch ^bìben. um ihm den Betrieb eines einträglichen Unternehmens zu 
i te ffenbe Cl1, olkrrdings geringer sein als der Gewinn, welchen sich der Be- 
şohst dem Resultat der Arbeit der von ihm Beschäftigten erhofft, 
^inge,. lr ~ C Cr ^îrselben ja nicht beschäftigen. Um wieviel aber diese Löhne 
\ bc„ ' ,nì) ** er Ģesamtertrag des betreffenden Unternehmens, das hängt 
n y 1,457 vyc,uimenrag oes oetrepenoen Unternehmens, vas hängt 
L "mannigfachsten Umständen ab; in dieser Hinsicht zeigen sich die 
ich bĢiedenheiten, da die Gewinnchancen kaum für zwei Unternehmer 
di 
lind. 
^h'ben Fällen, in welchen die Arbeiter in ein Geschästsgeheimniß ein- 
krden müffen, wird möglicherweise der höchste denkbare Lohn gezahlt
        <pb n="364" />
        334 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
werden, um deren Verschwiegenheit zu erkaufen. Auch kann es vorkommet 
daß ein Untergebener, z. B. ein vertrauenswürdiger Buchhalter, für ein n 
nehmen von geradezu unschätzbarem Werthe ist. Aber er ist c? eben nur ^ 
das betreffende Unternehmen, nicht für andere, und so brauchen denn 
Bezüge desselben gerade nur so groß zu sein, daß sie ihn von der Ausg 
seiner Stelle abhalten. Sie können sich demnach tief unter das Marn 
der für Buchhalter vorkommenden Gehalte stellen. 
In einzelnen Fällen endlich, nämlich wo es sich nicht um die ^ 
beaming eine# sterni# bestimmt bete^enbaten @e#ôftSetttageë 
gar keine bestimmte Maximalgrenze der Löhne aufstellbar. So läßt M 
Ìo#e webet be&amp;üal# bet ^onorate bet %etste no# bettes bet 
Schauspieler oder der Löhne hervorragend tüchtiger und angenehmer » 
finden. Wieviel sowohl die Patienten als die Theaterbesucher und die 9^ 
schäften zahlen wollen oder können, das hängt nun einmal von keinen 
gemeinen Regeln ab. . a \. 
Dagegen scheint es auf den ersten Blick, als ließen sich die M'Niw 
löhne leichter bestimmen, da die Löhne doch mindestens sogroß sein ^ 
daß die Arbeiter und ihre Familien davon leben und einen Ersatz 
arbeitsunfähig werdenden Individuen heranziehen könnten. In WirM« 
ist dem aber nicht so: der Minimallohn ist oftmals tief unter dieses -&gt; il 
herabgesunken. Auch wird das Lohneinkommen des Arbeiters durch Alm l 
durch die Erträgnisse von Ersparnissen oder durch den Gewinn, den em 
von ihm geleiteter landwirtschaftlicher oder sonstiger Geschäftsbetrieb abw 
ergänzt und derselbe dergestalt in den Stand gesetzt, sich mit Löhnen ^ ^ 
dem soeben erwähnten, vermeintlichen Minimum zu begnügen, 
es wiederholt geschehen, daß als Ersatz für die infolge unzureichender - 
oder arger Ueberanstrengung Dahinsterbenden andere Arbeiterschichten einr ^ 
Endlich darf nicht übersehen werden, daß auch Beweggründe moralff ) l ļļ ^ 
überhaupt idealer Natur die Höhe der Löhne beeinflussen können. So V 
bisweilen gewisse mit einer bestimmten Art der Thätigkeit verbundene 
und Auszeichnungen den wirklichen Lohnbetrag verhältnißmäßig niedrig- ^ 
spiele dieser Art liefern die Gagen der Offiziere, welche früher in ma ^ 
Ländern unverhältnißmäßig niedrig waren. Auch das eifrige Bestreben I ^ 
Leute, die von wohlhabenden bäuerlichen oder kleinbürgerlichen Elte^ ^ 
stammen, höhere oder niedere Beamtenstellen zu erlangen oder sich ^ 
schiedenen Stufen des Lehramtes zuzuwenden, ist auf solche Beweggru» 
rückzuführen. nüÓf eíiflC ' 
Andererseits sollte man erwarten, daß für gewisse schmutzige. in 
ungesunde oder mit andern Unannehmlichkeiten verbundene Beschäl^ jfi 
bessere Löhne geboten würden, um nur Leute dazu zu bewegen.
        <pb n="365" />
        - W» 
à 
335 
4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
sick" şo: die bittere Nothwendigkeit und die Gewohnheit bringen es mit 
2 zahlreiche Menschen um geringen Lohn beinahe zu allen, ja auch zu 
widerwärtigsten Arbeiten zu haben sind. 
Hand ber ob es einen gerechten Lohn gibt, werden wir später zu 
eln haben, und was über die gegenwärtige Gestaltung der Lohnverhält- 
6lest T ist. muß in den Kapiteln, die der Besprechung der historischen 
Eung der socialen Beziehungen gewidmet sind, auseinandergesetzt werden, 
à ^ à vergebliche Mühe, wenn man die gegenwärtigen Lohnverhältniffe 
^ e Ņucksicht auf den Verlauf der historischen Entwicklung besprechen wollte, 
der to'* 1 wir noch einige Worte über die sehr verbreitete Lehre von 
m ş ibellirung der Löhne 1 oder der Existenz von Normallöhnen 
ņ '^gen, welche mit der schon besprochenen ähnlichen Theorie bezüglich des 
beansv^"?ewinnes nahe verwandt ist. In ihrer annehmbarsten Gestaltung 
einem ^ nUr bann ® eIíun9 ' wenn den Arbeitenden die Möglichkeit, von 
. erbe zu einem andern überzugehen, sowie die Freizügigkeit durch 
in şi.wcht ernstlich erschwert ist, und gibt sie auch zu, daß sich die Löhne 
W em là Lande jeweils nur innerhalb der einheitlichen Gruppen der 
arbeit ' b ^ f O0cn * 0eIernten Arbeiter, der social noch höher stehenden Elite- 
{ ŗ und der verschiedenen Arten der liberalen Professionen auszugleichen 
gleiâ s!*' ^"uerhalb dieser Gruppen soll nun aber das Bestehen dieser Aus- 
^r Q n~ tenb - eni "nläugbar sein und wird dieselbe darauf zurückgeführt, daß die 
«Äsende Generation die Gegenden verlaffe und die Beschäftigungsarten 
in ^ e - in denen die Löhne am niedrigsten seien, und sich denjenigen zuwende, 
Q6 qeirf Cn ^ tere stm Ochsten stehen. Diese Theorie ist jedoch auch in dieser 
^'wlvachten Form unhaltbar, da sie auf vier irrigen Annahmen beruht, 
buen wir uns etwas eingehender beschäftigen müffen. 
ebe n wächst darf man nicht glauben, daß sämtliche Arbeiter, die einer der so- 
^hnen^Gruppen angehören, in der Lage seien, die Unterschiede in den 
Unb ben Arbeitsleistungen aller zu ihrer Gruppe gehörigen Beschäfti- 
bet ^ 1 . êņ Zu kennen und demnach ihre Kinder den aussichtsreichsten Arten 
^onstat^^ģ^it Zuzuführen vermöchten. Die Schwierigkeiten, welche sich der 
^arti sämtlicher Lohnverhältniffe entgegenstellen, sind im Gegentheil 
diel 2^ daß oftmals sogar die Nachforschungen hochgebildeter und über 
^krfügender Männer daran scheitern. 
/lat Eliffe Leslie nachgewiesen, daß Arbeiter in England oftmals die 
nahe verwandter, in derselben Stadt eingebürgerter Jndustrie- 
^ ^ö^st Zutreffende, von Roscher (a. a. O. 597) gebrauchte Bezeichnung 
ds&gt;bkņ, k ŞUZ nach einem gemeinschaftlichen Niveau, welche die Löhne in zwei Ländern 
^iues auswandernde Arbeiter in die Ferne ziehen läßt, die in dem andern 
»ung suchen.
        <pb n="366" />
        336 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
zweige nicht kannten. Ja es herrschten dort sogar in den verschiedenen tinter 
nehmungen eines und desselben Productionszweiges bezüglich der um den 
selben Lohn geforderten Arbeitsmenge wie der als Strafen für das Zuspà 
kommen und andere dergleichen Vergehen oder aus andern Gründen üblich^ 
Lohnabzüge ganz bedeutende Verschiedenheiten. Auch neuere Forscher nu 
socialem und ökonomischem Gebiete sind sich dieser Schwierigkeiten beivutz- 
So weist man darauf hin, daß z. B. im östlichen Stadttheile Londons ^ 
verwickeltsten Lohnverhaltnisse bestehen, und daß man nicht sicher sei, ^ 
auch nur zwei den kleinern Industriezweigen dieses Stadttheils angehöE 
Etablissements hinsichtlich des Engagements und der Löhnung der Arbel 
das nämliche System befolgen. Sodann ist es offenkundige Thatsache, * 
manche Arbeitgeber die von ihnen gezahlten Löhne gänzlich geheim zu ¥ e 
wissen. Ferner ist die Vergleichung der Arbeitsbedingungen der in den ver 
schiedenen Gegenden Englands beschäftigten Bergleute mit derartigen Schw^S 
feiten verbunden, daß man auf solche Zusammenstellungen zur Beschafft^ 
von Daten, die als Grundlage für Schiedssprüche dienen sollten, verzichi^ 
mußte. Wie in England, verhält es sich aber auch anderwärts. Die 
Lüttich bestehende Arbeitbörse hat es nach einem vergeblichen Versuche ^ 
gegeben, Lohnstatistiken aus der Gegenwart zu publiciren, da die Verschie ^ 
heit der Arbeitsverträge und die Mannigfaltigkeit der bei den Stücklohn 
zur Anwendung kommenden Regeln die statistischen Zusammenstellungen 
gerisch machten. Wer sich übrigens die Verhältnisse des Lebens und die - 1 ^ 
des wirklichen Lohnes zu vergegenwärtigen weiß, den kann das alles n 
überraschen. 
So erweisen sich denn die Lohnverhältnisse auch in andern Ländern 
zum Theil sehr verschiedenartiger und verwickelter Natur, wenn sich auĢ 
Zahlung eines festen Zeitlohnes für gewisse Arten von Arbeiten die Schw'^ 
keiten selbstverständlich ungemein vermindern, so daß sie eine Lobnşio ^ 
recht wohl zu stände kommen lassen. Beziehen doch ganze Kategorien 
Arbeitern, z. B. die landwirtschaftlichen, die Brauknechte, die Fleisch ^ ^ 
und andere, solche Zeitlöhne und befinden sich demnach in wirtschaft' 
Verhältnissen, welche eine leichtere Beurtheilung ihrer Lage erwög t 
Aber auch bei den Lohnverhältnissen solcher Arbeiter gibt es der Unbestn 
heiten und des Unbestimmbaren genug. Welche von diesen Arbeitern 1 
z. B. zu der Elite zu rechnen, welche die höchsten in ihrem Gewerbķ^ 
vorkommenden Löhne bezieht? Das hängt natürlich vielfach von der &amp; 
theilung der einzelnen Unternehmer ab, die ziemlich verschieden ausfallen 11 ^ 
Und wie mannigfaltig sind die localen Preisverhältnisse der Lebensiintte^ 
Wohnungen u. s. w., und die Ansprüche, welche in unserer so stark 
dualistisch angehauchten Zeit von seiten der einzelnen Menschen an das
        <pb n="367" />
        4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
337 
gestellt werden! Das Maß des Lebensgenusses, welches die verschiedenen Jn- 
uen verlangen, ist ein sehr ungleiches. 
b àitens darf man durchaus nicht annehmen, daß die Menschen, wenn 
Bà- Wohnverhältnisse genügend kennen würden, auch in der Wahl ihrer 
şlyastlgung frei und ungehindert wären. Die durch eine Uebersiedlung nach 
m andern Wohnort hervorgerufenen Auslagen sind ganz bedeutende und 
sth bn. ^on sehr armen Leuten oftmals gar nicht aufgebracht werden. Ferner 
lg^ biese gezwungen, ihre Kinder zu solchen Beschäftigungen greifen zu 
W má)e ô'şien am schnellsten in den Stand setzen, das schmale 
Tobn "'^"kommen ein wenig zu vergrößern. Der Arme kann also seinen 
tzorb ° bet şà Tochter nicht jenen Laufbahnen widmen, welche eine lange 
führen ^îung heischen, dann aber auch zu den einträglichsten Stellungen 
ei ner ' . ^oŗartige Umstände verhindern nur zu häufig den Uebergang von 
oft ^aşi'gungsart zu einer andern und treten in unserer Zeit besonders 
den ioc ,r?' meiI die Industrien gegenwärtig so vielfach in einzelnen Gegen- 
Qnbern ° ^ unb ö ^° ber Uebergang von einem Erwerbszweig au einem 
U U — V*v^ 0 ,vviy vintili 
lvkrkst.». ^ ne Hoberfiedlung von einer Gegend in eine andere gar nicht be- 
&gt; eiugt werden kann. 
wird ganz irrthümlich angenommen, daß die menschliche Nei- 
kinķnî' ^ 9Ün ^ ii9en Aussichten für die Verbesserung des Lohneinkommens zu 
b Qnf .^onucilwechsel zu schreiten, ganz allgemein sei. Gerade diejenigen, die 
siedle 'şier ökonomischen Verhältnisse im stände wären, eine Ueber- 
gkbgņ/ vorzunehmen, sind oftmals aus allerlei Gründen an ihre Heimat 
statte h ^'0 Anhänglichkeit an den Schauplatz der Kindheit, an die Ruhe- 
toeife J r ältern, die Liebe zu Verwandten und Freunden spielen glücklicher- 
(Q. Ļeben vieler Menschen noch immer eine große Rolle, 
kstnste endlich beachtet man auch nicht die Thatsache, daß Ueberein- 
^stiqen . Hànehmer, und namentlich solche zwischen besonders kapital- 
ö^lnwt ļŗi'eitgebern, die Löhne in gewissen Gegenden und im Bereiche 
^rlgk/V-^oàtionszweige und Thätigkeitssphären sehr oft auf einem 
W&gt;e H. ì * öeau erhalten oder sogar noch Herabdrücken können, wodurch dann 
% Ģrungstendenz der Lohnsätze vereitelt wird. 
konnte ein englischer Oekonomisti schon vor mehr denn zwei 
en şogen: ,Während der letzten beiden Menschenalter haben einige 
Gelehrte behauptet, daß nicht nur eine Tendenz zur gegen- 
^ bet "Gleichung der Löhne bestehe, sondern daß sich diese Ausgleichung 
'ņ allen ^ Anwart wirklich vollziehe. In Wahrheit wurden aber die Löhne 
ändern immer ungleicher und verstärkte sich somit eine Tendenz, 
Lnlie, Essays (London 1874) 380. 
amu*, Volkswirtschaftslrhre. 22
        <pb n="368" />
        338 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
welche sich schon ein Jahrhundert zuvor, nämlich zur Zeit des grasten ^ 
schwungs von Handel und Manufacturwesen, sowohl in England a* 
Frankreich auf das deutlichste kundgethan hatte, wie das die von 
Smith und von Arthur Young gesammelten statistischen Daten unwidert g 
Die in so überaus hohem Maße entwickelten Verkehrsverhältmffe ^ 
Neuzeit, wie sie in den west- und centraleuropäischen Ländern bestehen un 
seit ungefähr einem halben Jahrhundert mehr und mehr vervollkommnet ba ^ 
konnten bis jetzt eine Lohnnivellirung nicht herbeiführen, und es ist aucki 
wahrscheinlich, daß sie in der Zukunft eine solche zur Folge haben we 
Es dürften vielmehr, je nach den örtlichen Verhältnißen und sogar be, 
nen Kohlengruben, Jndustrieunternehmungen und landwirtschaftlichen 
mancherlei Verschiedenheiten von großer Bedeutung nach wie vor bestehen v 
Allerdings kommt es häufig vor, daß Arbeiter von einem Produc 
zweige zu einem andern übergehen und daß eine starke Auswanderung 
Lande in die Städte stattfindet. Auch ist es zweifellos, daß die m 01 ^ 
Gegenden und Gewerbszweigen herrschenden hohen Löhne infolge eine- 1° 
Zuströmens bisweilen sinken, während die Löhne in den von den 9 r ^ 
verlassenen Gegenden sich entsprechend erhöhen. Ferner sind in deiye 
Kolonialgebieten, in welchen sich die technischen und intellektuellen Foni . 
der alten Culturländer mit unerschöpften natürlichen Reichthümern 0J ^ 
finden, unbestreitbar in der Regel sehr hohe Löhne üblich, welche ° sl ilt 
folge der zunehmenden Einwanderung nach und nach sinken , und z # 
dem Maße, als das Gesetz der abnehmenden Einträglichkeit allum i 
Wirksamkeit tritt. Das ist alles ganz richtig, und man kann es ^ 0 
begreifen, wie aus der Beobachtung dieser Thatsachen sich die irr ) 
Ansicht von der Nivellirung der Löhne auf jedem Wirtschaftsgebiete ^ ^ 
konnte. Aber dessenungeachtet sind der Uebergang zahlreicher-Menf 
einem Erwerbszweige zu einem andern und die Auswanderung 
Gegend in die andere in Wirklichkeit viel mehr die Folgen der ery ^ 
Lohnungleichheiten, als die Ursache ihrer Ausgleichung. Bisweilen »v ^ 
Vorgänge allerdings eine nivellirende Wirkung in steigender oder jtc „, 
Richtung aus; in andern Fällen hingegen verursachen sie neue Ungle 
und oftmals laffen sie alles beim alten. 
So gelangen wir denn zu dem Schluffe, daß die Lehre von ^ 
heit der Löhne auf Einbildungen beruht, und daß es so etwas / 
Normallohn weder im Bereiche einzelner Gruppen von Erwerbszw, 
und das noch viel weniger — in einem ganzen Lande g,bt. ^ ge 
kommen, je nach der Art der geleisteten Arbeit, nach den Verhältniß gf 
treffenden Geaend und nach dem Verhalten der Unternehmer die g
        <pb n="369" />
        4. Kap. Die Arbeitslöhne. 
339 
^ «"s »"(e berate moral#,, 
die ^ !? b . ^şioŗlsche Ursachen zurückführen lassen. Somit fällt denn auch 
der î der Lehre von der Existenz normaler Preise, die sich nach 
ihrer Anhänger so hoch stellen, daß sie die Zahlung normaler 
V an die Arbeiter ermöglichen, in sich selbst zusammen. 
Mon n ber Teorie der Normallöhne verschieden, aber dennoch mit ihr 
do ^'"knhängend ist die früher weit verbreitete und in verschiedener Form 
einko Ļehre: alljährlich werde ein bestimmter Betrag des National- 
derw^û'Şņ^ jur Bezahlung der Löhne der productiv arbeitenden Individuen 
GoqIH• 1061111 ba ^ er bie Ņhne eines Theiles dieser Arbeiter infolge von 
M m ncn : Strikes u. dgl. oder durch das freie Wohlwollen der Unter- 
^ öiehe die arbeitende Klaffe als Ganzes daraus 
b Ucirt ^ ort ^ eii ' denn die Löhne der übrigen müßten nun entsprechend re- 
Arbeü î°7 b en, da die Consumenten die Produkte der nunmehr beffer gestellten 
bon bin í Urer 5U hätten und demnach genöthigt wären, für die 
diesx R f Ubll9en Arbeitern verfertigten Gegenstände weniger auszugeben. Auch 
%n e ^ aui,tun 9 steht mit den Thatsachen in offenem Widerspruch. Wollte 
ein zugeben, daß zwischen den productiven Arbeitern und den übrigen 
der "epengegensatz bestehe, so bleibt dennoch die vorgebliche, zur Entlohnung 
der J, mi ^stimmte Summe etwas durchaus Chimärisches. Der Gesamtbetrag 
^n^ m bte ^ er weiter ist unbestimmt und wechselnd; denn erstens hängt 
bon b Şhņung Ş von den zuvor angesammelten Gütermengen, sondern 
Gellt'" ^gekniffen ihrer Arbeit ab. Der Werth der durch ihre Arbeit her- 
CftnJ 1 ^ŗoducte bestimmt den Betrag des Lohnes, der gezahlt werden kann. 
Arbeit - ! 0erben servings Löhne schon ausgezahlt. bevor das durch die 
ru stellende Werk vollendet ist. Das ist z. B. bei Eisenbahn- 
theilez X Öer ^ll. Daraus erwachsen aber für die Höhe des Ertrags 
oer den Arbeitern aus einer solchen Arbeitsleistung zufällt, durchaus 
kei 
*ein e UU9 c,,wl Ivlu-en virvenslelstung zufallt, durchau 
schaltnebensowenig äußert in dieser Hinsicht das entgegengesetzt 
^ r beit^r -s/ nämlich bei der Bezahlung der Arbeiter die Ergebniffe de 
Gei ben et| s un 9 dunsten der Unternehmer schon eingetreten sind — wie 
Geleits, ^^leitpersonal der Züge —, eine Wirkung. Sodann ist es 
filier pV host ñerade die Berechnungen, welche ein Unternehmer hinsicşiu 
^^schljlb ^Ģhlungen anstellt, denselben möglicherweise bestimmen werden 
ta... 1 Arbeitskräfte durch die Verwendung von Maschinen oder Thier 
stiift 
üb 
%eitb usi ^uge —, eine 2virlung. sodann lft es un 
or daß gerade die Berechnungen, welche ein Unternehmer hinsichtlü 
COhnifkAs,,- i- ..... ... ... 
li 
... beffe^ 1 ^sthen, und demnach mehr oder minder einschneidende Maßregeli 
berjjh^ 611 ' öv^ch welche natürlich die Anzahl der sogen, productiven Arbeite 
sç llllb . ""ter Umständen eine Verminderung gewiffer Löhne herbeigeführ 
l'rr tzohî ( nblici) ìst noch eine dritte Art von Einflüffen, die auf die Regulirum 
oähe einwirkt, in Betracht zu ziehen: es können die Unternehmer durä 
22*
        <pb n="370" />
        340 HI. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
gesetzliche Bestimmungen, durch Coalitionen der Arbeiter, durch den Einstutz 
der öffentlichen Meinung und auch durch die Stimme ihres Gewissen» dazu 
bewogen werden, ihre Ausgaben für Luxusgegenstände einzuschränken und &amp; ie 
Löhne ihrer Arbeiter entsprechend zu erhöhen. Nun ist es zwar ganz richtiģ' 
daß die Arbeiter einzelner Luxusindustrien, also z. B. diejenigen der Seiden- 
fabrication, die Juweliere, die Kunsttischler, und auch die Verrichter bestimm e 
persönlichen Dienstleistungen, wie die Kutscher und die Stallknechte, an ihren 
Einnahmen verlieren, wenn die Industriellen und die Großgrundbesitzer den 
in ihren Unternehmungen verwendeten Arbeitskräften höhere Löhne zu zah e 
beginnen. Diese Thatsache läßt sich nicht läugnen, und besonders 
manche Schriftsteller auf sie als Beispiel hingewiesen, um dadurch die f 
hauptung zu erhärten, daß ein bestimmter Theil des jährlichen Einkommen 
einer Nation zur Lohnzahlung verwendet werde und also gewisse Arbeit 
geringere Löhne beziehen müßten, wenn diejenigen anderer erhöht würden, 
weil die Arbeitgeber in diesem Falle für die erstern weniger übrig l)stt* crt ' 
Dabei wurde nur eines vergessen: die unläugbare Thatsache, daß die betreffs 
den Unternehmer allerdings weniger für ihre Ausgaben übrig behalten, 
besser gestellten Arbeiter hingegen um diesen Betrag mehr zu kaufen vermöge ' 
daß also die geringere Nachfrage nach Seidenstoffen und theuern Weinen du^ 
einen vermehrten Begehr von Wollenwaren und Rindfleisch anst 
die Nachfrage nach Arbeitern der einschlägigen Gewerbszweige 
gesteigert wird. Die weite Verbreitung der soeben widerlegten 
Lehre ist zum Theil einem Mißverständniß der folgenden drei W».,.-, ^ Gut 
zuschreiben : 1. daß es ein, wenn auch wechselndes und elastisches, ^ 
maximum gibt; 2. daß in einem Lande Arbeiter nur in dem Verba * 
beschäftigt werden können, als sich Nahrungsmittel, und was sonst zu 
Unterhalt erforderlich, in genügender Menge beschaffen laffen und da-- ^ 
ihrer Arbeitsthätigkeit nöthige Material vorhanden ist; und 8.'daß da, 
ein großer Theil der Einwohner von Löhnen lebt, diese letztern im Durchs &amp; 
nur so hoch sind, daß sie den Beziehern eine auskömmliche Existenz zu 
schaffen vermögen. Das ist eine Thatsache, an welcher auch die besten 
setze und Institutionen nichts ändern können. 
gewogen 
entsprechend 
irrthümlichen 
mbrbeiten P
        <pb n="371" />
        5. Kap. Die Reichen und die Armen. 
341 
Fünftes Kapitel. 
Die Reichen und die Armen. 
6'ļrt barbarische, uncivilisirte Stämme und Völker und civilisirte 
treffe?^' Von einer Nation kann nur dann die Rede sein, wenn das be 
reicht 7 * 0Íf binen gewissen Grad politischer Macht und Organisation er- 
9« ,Û t' Unb Ö01t ^"lation nur dann, wenn die menschliche Gesellschaft 
j&gt;. . Fortschritte im industriellen, landwirtschaftlichen und intellectuelle, 
rm wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Leben gemacht hat.' 
liche ^'ngt es aber die menschliche Natur mit sich und lehren uns unumstöß- 
büfe ba§ bestehen der Civilisation von der Erfüllung zweier 
iß: bon ber 6#% bon Gtübtenunb bon bem 
fügen Cn,em einer ^laße von Leuten, welche über die nöthigen Mittel ver- 
änctimT şoŗģênlases und verfeinertes Leben führen und die höhern 
onen des öffentlichen Lebens ausüben zu können. 
äu J bcr b , l t e /ŗşte dieser beiden Voraussetzungen braucht nicht viel gesagt 
l'che ^ UnBeflreitbar können sich der höhere Unterricht, die wissenschaft- 
şiņdun ^ künstlerische Thätigkeit, die technische Ausbildung und neue Er- 
iinb h . nur va entwickeln, wo die Lehrkräfte und somit auch die Schüler 
sind J verschiedenartigen Hilfsmittel, Bibliotheken, Museen u. s. w., vereinigt 
Das % Ģônner und Förderer finden und ein geistiger Austausch waltet. 
^ alles trifft man aber nur in den Städten vereinigt K 
J5° n varf nicht glauben, daß die furchtbaren Uebelstände, wie sie das heutzu- 
¡"Ü i n J1 ,tenbe Zusammenströmen von Menschen in den Großstädten mit sich bringt, 
ko„ u J° nberc die höchst beklageuswerthe Wohnungsnoth etwas von der Civili. 
^ Sibil l ! nnÌ,Ûrc8 şi" b ' ist zwar nothwendig, daß Städte bestehen, wenn sich 
A Şņ ist -l” entwickeln und erhalten soll; aber die übermäßige Ausdehnung der- 
'''"It nöthig. Es genügt vollkommen, wenn ein verhältnißmäßig kleiner 
Hu. Bevölkerung eines Landes, vielleicht 5—10 derselben, in Städten 
, Mt. m U “ UU "B vieuelcyi o—1U7 0 Verseiben, tn Stadtei 
ķ ļ&gt;eu nacktb ' şià b ^ bilden keine Voraussetzung der Civilisation, sondern sind ber 
gli sind ^ es ist vielmehr genügend, wenn die meisten Städte verhältnißmäßig 
Die T' "'Ģ mehr als 20 000—50 000 Einwohner zählen. 
^iidtx, /Kühern Seiten namentlich weisen eine Menge von Fällen auf, in welchen 
Hn ^7' Bevölkerungszahl nach heutzutage nur als kleine oder als mittlere 
^lche y, en ' Mittelpunkte einer hohen Civilisation und glänzenden Cultur waren. 
7'Und7"ļ^ von hoher Bildung ging von dem Paris der zweiten Hälfte des 
^°hnkr,7 3 Jahrhunderts aus, obgleich es damals nur ungefähr 150 000 Ein- 
&gt; dem gs ' unt) welche Höhe erreichte die Civilisation und insbesondere die Kunst 
Du'-'i^ aíIá "'chi mehr Einwohner zählenden Florenz des 14. Jahrhunderts! 
^ìtte dk/i-^^bl zweier der civilifirtesten und kunstreichsten deutschen Städte der 
ö' Jahrhunderts, nämlich die von Köln und von Nürnberg, wird (von
        <pb n="372" />
        342 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Was aber die zweite Vorbedingung für das Bestehen von Civilisation un 
höherer Cultur anlangt, so müssen wir uns darüber ausführlicher verbreitet 
da die einschlägigen Verhältnisse, so klar sie auch zu Tage liegen, dennocy 
oftmals eine höchst oberflächliche Beurtheilung erfahren. ^ 
Wir gewahren, daß in der hochcivilisirten menschlichen Gesellschaft unsett 
Tage verschiedene durch eine bedeutende Kluft voneinander getrennte Be 
völkerungsklassen nebeneinander leben. Diese Unterschiede beruhen zumeist NM 
auf der Verschiedenheit der Quellen, aus denen diese Klassen ihr EinkoMlM 
beziehen. Es kommt nicht darauf an, ob dasselbe in Arbeitslöhnen, in Un c j 
nehmergewinnen oder Zinsbezügen besteht, sondern darauf, ob e? auf 
Tauer groß oder gering ist, ob also die Einzelnen reich oder arm sind. 
Großindustrieller mit 60 000 Mark Jahreseinkommen und ein Schuhs" ^ 
mit einem solchen von 1000 Mark leben beide von ihrem UnternehmergewM^ 
nehmen aber nichtsdestoweniger einen unendlich verschiedenen Platz in 
menschlichen Gesellschaft ein. Und welch ein gewaltiger Unterschied bese^ 
zwischen einem Rentner mit 80 000 Mark Zinseinkommen und einem ^ 
Ruhestand lebenden Zimmerpolier, der sich dank seiner Sparsamkeit e 
Kapital zurücklegen konnte, das ihm 1200 Mark im Jahre trägt, obg^ 
beide von ihren Zinsen leben, oder zwischen dem Richter und der 2tt ^ 
frau, welche den Gerichtssaal reinigt, obwohl beide von der Staalsregitt" 
besoldet werden! , w 
Vor allem ist es nun unsere Aufgabe, zu erklären, wie es * 
kann, daß die Einkünfte der einzelnen Menschen von so ungleicher Höht 
denn, um solche Unterschiede rechtfertigen zu können, muß man dieselben ^ 
nächst verstehen. Ein gewisser Unterschied zwischen dem Einkommen del ^ 
zelnen Menschen ist leicht begreiflich und würde sich auch dann einstellen, sn 
der Unterhalt einer jeden Familie nur durch deren eigene Arbeit an ihrem ' 
thume beschafft würde. Größere Geschicklichkeit, größerer Fleiß, bessere klinm 
und Boden-Verhältnisse, vollkommenere Instrumente und Werkzeuge, b 0 * jj. 
sammenleben in Stammfamilien mit seinen die Production in größerem -■ ^ 
stabe verstattenden Wirkungen: das alles bedingt in dieser Hinsicht betta 1 
Unterschiede. Aber die aus solchen Gründen erfolgende Zunahme des ' 
thums hat ihre Grenzen. Wo derartige höchst einfache Verhältniffe he"' 
0 
Höniger) gar nur mit 50 000—60000 resp. mit 30 000 berechnet. Ja «om ^ ^ 
Homger) gar nur mrr ou uuu—ovuvv leiv- «ut ouwu ueieujiui. ^ 
Städte sind hervorragende Centren der Bildung gewesen. Das Salzburg des 
des 18. Jahrhunderts war als Hauptstadt des erzbischöflichen Staates mit M 
viel über 10 000 Einwohnern eine Stätte der Kunst und der Bildung. Un ^ 
gewaltige Rolle haben das kleine Weimar in der Geschichte der Entw'. 
deutschen Dichtung und Literatur und das kleine Göttingen in derjenigen der 
Wissenschaft gespielt!
        <pb n="373" />
        5. Kap. Die Reichen und die Armen. 
343 
îrd niemand mehr Ackerland begehren, als er zu bestellen vermag, oder mehr 
'eh zu haben trachten, als er hüten und'pflegen kann u. s. w.; denn was 
trüber hinaus geht, wäre für ihn nutzlos. 
Was sodann die dem persönlichen Genusse und Gebrauche dienenden 
. Uter anlangt, so würde es da, wo die soeben geschilderten Berhältniffe be 
enden, eine analoge Grenze geben. Eine ausgesuchte Küche, ein reicher 
orrath von Kleidungsstücken, ein großes, wohleingerichtetes Haus und was 
°ņst zu den Annehmlichkeiten eines luxuriösen Lebens gehört, kostet große 
^ % und viele Zeit, und man kann sich das alles ohne Hilfe von Gewerbs- 
n Dienstleuten gar nicht oder nur mit großer Anstrengung verschaffen. Es 
sich daher ein großer Wechsel in den socialen Verhältniffen vollziehen, 
^n eine solche Existenz, wie sie eine reiche^Familie oder auch nur eine aus 
A Mittelstände mit einem Jahreseinkommen von 8000—10 000 Mark 
^ ŗt' möglich werden soll. Der Umschwung, welcher eine derartige Lebens- 
zŗ ermöglicht hat, ist aber nicht auf die Einführung der Arbeitstheilung 
â^?â^uführen. Dieselbe bringt zwar größere Einträglichkeit der Production, 
"îâ)ts an den Wohlhabenheitsunterschieden zwischen den Einzelnen, 
ode Familie, die sich ausschließlich mit der Verfertigung von Leder- 
bo er Şsenwaren befaffen würde, könnte nur einen beschränkten Vorrath 
krej Material und Werkzeugen brauchen und nur einen bestimmten Kunden- 
^ersorgen. 
vielmehr ist das Entstehen einer dienenden Klaffe die Ursache gewesen, 
J . t&gt;as Reichwerden gewisser Leute ermöglichte. Wenn jemand dienende 
Un? 0 * 1 * 1 ! beschäftigt, d. h. solche Leute, die sich weniger verdienen, als ihre 
. er Leitung und Aufsicht des Herrn verrichtete Arbeit dem letztem einbringt, 
natürlich seitens des Unternehmers bei weitem mehr Kapital nutzbar 
Äpwerden. Verfügt er doch in diesem Falle über eine weit größere 
^îahl Don Personen, die sich mit der Verarbeitung desselben beschäftigen. 
QlJ( , demselben dadurch, daß er über fremde Arbeitskräfte verfügt, 
leiste ^' e Möglichkeit geboten, die Angehörigen seiner Familie mit Arbeits- 
^eŗschonen und es denselben zu gestatten, daß sie in Muße unb 
CH ļeben oder sich wenigstens mit der Oberaufsicht über die in seinem 
q U( j t0 S Arbeitenden begnügen. Zum vollständigen Lebensgenüsse gehören aber 
Coliche Dienstleistungen. Man umgibt sich demnach mit Dienstleuten 
Q(ļo bedienten, Kammerjungfern, Köchinnen, Kutschern, Gärtnern u. s. w., 
schàst^î Leuten, die man im Gegensatze zu den bei der Güterproduction Be- 
^ e,t nicht productive Dienstboten nennen kann. 
seļtzşE 'e Anzahl von Arbeitern, welche der Unternehmer benöthigt, wenn er 
lijt , c * n bequemes Leben führen und seinem Unternehmen einen den Ver 
ben entsprechenden Umfang geben will, ist je nach der Einträglichkeit
        <pb n="374" />
        344 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
des von ihm betriebenen Geschäfts und der Höhe der Löhne verschieden. 3# 
allgemeinen ist die Zahl der zu productiven Zwecken verwendeten Leute grşş 
als diejenige der zu persönlichen Dienstleistungen benöthigten. Wie vue 
Dienstboten der letztern Art gehalten werden, hängt in hohem Grade von 
den verschiedensten Umständen, von Sitten und Gewohnheiten, vom Klmw 
und von den landesüblichen Arten der Vergnügungen ab. Große Hitze un 
große Kälte machen unverhältnißmäßig viele Maßregeln zu ihrer AbweY^ 
nothwendig, und so muß denn zu deren Ausführung in sehr heißen und » 
sehr kalten Ländern eine größere Anzahl von Dienstboten gehalten werdew 
Manche Vergnügungen, z. B. das Fischen mit der Angel, benöthigen kew 
menschlichen Hilfskräfte; dagegen können andere Arten des Sports, wie 
Treibjagden, die Rennen u. s. w., ohne solche nicht betrieben werden. -&gt; 
manchen Ländern, namentlich in den südlichern Gegenden Europas, kann e ^ 
junges Mädchen der höhern Klassen nicht ohne Begleitung ausgehen; ' 
andern, nördlich gelegenen Regionen, namentlich in England und in 
Vereinigten Staaten von Amerika, herrscht hinwiederum in dieser Hinsicht ' 
größte Freiheit. In Indien hält man für jede Art von häuslichen Dienst^ 
z. B. für das Herbeischaffen des Wassers und dessen Vertheilung in die ^ 
schiedenen Zimmer, in welchen es gebraucht wird, sowie für das Schwingt 
der in den Zimmern vorhandenen großen Fächer, besondere, also sehr ä® 
reiche Domestiken, was allerdings bei der Anspruchslosigkeit der niedern ^ 
klaffen dieses Landes und den dortigen unglaublich niedrigen Löhnen 111 
allzu kostspielig ist. In Nordamerika dagegen wird an den Auslagen T 
persönliche Bedienung vielfach so viel als möglich gespart. Will man 
die Zahl der von den reichen Familien verwendeten Arbeiter und Dienst v 
berechnen, so muß man auf die Verschiedenheiten von Zeit und Srt Rü h 
nehmen. Aber auch damit läßt sich keine ganz genaue Uebersicht über ’ 
Verhältnisse gewinnen, da in dieser Hinsicht zu viel von den individue 
Eigenschaften und von den jeweiligen Umständen abhängt. ^ ļfļl 
Man kann vielleicht behaupten, daß in den hoch civilisirten 
Europas eine wirklich reiche Familie die gesamte Arbeitskraft von c 
hundert Familien in Anspruch nimmt, und daß selbst eine den mittlern ^ . 
angehörige Familie der gesamten Thätigkeit von ungefähr zehn andern be 
Jedenfalls ist es aber unbestreitbar, daß die Existenz einer jeden l ' el ļ* flļ 
Familie das Vorhandensein einer Anzahl armer Leute zur Voraussetzung^ 
Man kann es sich vorstellen, daß ein Gemeinwesen nur aus mehr oder we ^ 
Armen besteht; aber ein solches, das ausschließlich aus Reichen 
gehörigen der Mittelklasse bestehen würde, ist eine Unmöglichkeit. Die , 
können der Natur der Dinge nach nur wenig zahlreich sein; die große 
der Bevölkerung muß stets aus Armen bestehen.
        <pb n="375" />
        5. Ñap. Die Reichen und die Armen. 
345 
Die Benennungen, mittelst deren die Reichen, die Armen und überhaupt 
'k verschiedenen Volksklaffen in den verschiedenen Zeiten, Ländern und 
prachen bezeichnet werden, geben zu interessanten Betrachtungen Anlaß, 
btoeiíen liegt in den zur Bezeichnung der Reichen üblichen Ausdrücken ein 
° ' in den auf die Armen zur Anwendung kommenden hingegen ein Tadel. 
. ön denke nur an Ausdrücke, wie ,die hohe Gesellschaft', ,die Optimalen', 
ļ tt8 gemeine Volk'. Indessen darf man den Worten keine übertriebene Be- 
Hutung beilegen. Ein ehrender Ausdruck kann durch den Sprachgebrauch 
"e üble Bedeutung erhalten, und umgekehrt. 
Zwei Punkte müffen noch hervorgehoben werden. Zunächst muß man 
^ gegenwärtig halten, daß die Arbeitenden nicht ausschließlich für eine 
kö7°n zu arbeiten brauchen, sondern sehr wohl auch für viele thätig sein 
Es ist bezüglich des sagen wir von zehn Unternehmern gemachten 
Mnes gleichgiltig, ob hundert productive Arbeiter für jeden derselben aus- 
arbeiten oder ob tausend für alle zehn thätig sind und jeder dieser 
hat auf ein Zehntel der Leistungen des einzelnen Arbeiters Anspruch 
We . iÖnnen bie ^beiter von denjenigen, für welche sie thätig sind, weit 
Ņ^"nt, ja selbst in einem andern Lande leben und diesen nicht einmal dem 
bekannt sein. Das übt auf das Einkommen derer, welche die 
g te der Arbeit genießen, nicht den geringsten Einfluß aus. So haben viele 
jhņ ^gland, in Frankreich, in Spanien und in Holland wohnende reiche Leute 
bkj/^ dorsönlich vollständig unbekannte landwirtschaftliche und industrielle Ar- 
^ in Indien, Aegypten, Tonking. auf den Antillen u. s. w. in ihren 
echten. 
£ önb ^ cnn man sich über die Bedeutung des Eigenthums in den civilisirten 
SlDH* rn ííar werden will, so muß man eine volle Einsicht in das Verhältniß 
&gt;vese, ' Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. In einem primitiven Gemein- 
^deutet das Eigenthumsrecht nichts weiter als die Befugniß, über 
^ifseî^ŗ verfügen; in einem höher entwickelten schließt es auch eine ge- 
Schaft über Personen in sich. Man würde viele Mißverständnisse 
şìàndx' Oblili man sich dazu bequemte, sobald man von civilisirten Zu- 
be n ^ şbncht, die Ausdrucksweise Adam Smiths anzuwenden und die betreffen- 
bet folgendermaßen zu definire» : .Jemand ist reich oder arm je nach 
sich ^ . eri ^ e ^ er Arbeitsleistungen anderer, über welche er verfügt oder die er 
^ ei1 tnverschaffen kann? In dieser Definition wird sowohl die Be- 
ìhâìjArbeit anerkannt als die Thatsache betont, daß eine erfolgreiche 
Nie^ ^ êit ohne Zuhilfenahme von Sachgütern nicht möglich ist. Es wird 
biejçjJ 1 cu einfallen, Arbeiter aufzunehmen, wenn er nicht die Mittel hat, 
* u entlohnen und ihnen das zur Gütererzeugung nothwendige Arbeits- 
01 SU liefern.
        <pb n="376" />
        346 
TIL Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Nun tauchen aber zwei Fragen auf; eine historischer Natur: wie es 
denn gekommen ist, daß gewisse Leute Herren und andere Arbeiter lüUr ’ 
und eine ethischen Inhalts: ob derartige Unterschiede unter den MĢ 
auch gerechtfertigt sind. - 
Auf die erstere Frage läßt sich keine allgemeine Antwort geben, eoe i 
wenig wie auf die nahe verwandte: wie es sich erklären läßt, daß (Mß 
Völker die politische Herrschaft über andere ausüben. Wir können êrdşş 
antworten, daß die vom Glücke Begünstigten, die Geschickten, die Star ' 
die Listigen, die Scrupel- und Rücksichtslosen, die Grausamen und hinwieder 
auch die Selbstbeherrschung Uebenden in der Regel Productionsnrittel » 
Lebensmittelvorräthe aufhäufen werden, während dagegen die Schwaches 
die Charakterlosen, die Trägen, die Trunksüchtigen und Liederlichen, die ® 
losen und Nachgiebigen, die allzu Gutmüthigen und die geistig Unbega 
vielfach weder über Genuß- noch über Productionsmittel verfügen, d V 
nothgedrungen für andere zu arbeiten sich entschließen müffen. Das ' 
aber nur ganz allgemeine Behauptungen; damit ist nicht bewiesen, daß 1 ^ 
oder jener reiche Mann Ehre oder Mißachtung verdient, oder daß ein 
stimmter Armer Anspruch auf Bedauern hat oder zu tadeln ist. Man 
eben in jedem einzelnen Falle sorgfältig untersuchen, welche Ursachen dem u ^ 
thum oder der Armut des Betreffenden zu Grunde liegen, und erst dann 
Urtheil fällen. t 
Mit all den verschiedenen Ursachen des Reichthums und der Arn ^ 
Bölker im ganzen und der einzelnen Bevölkerungsschichten hat sich 
schichte der Volkswirtschaft zu beschäftigen. Hier können wir nur 
flüchtigen Blick auf dieselben werfen und allein die folgenden hauptsacy 
Gründe der bestehenden Vermögensunterschiede anführen. 
Es können die Menschen 1. durch das Schwert reich werden, au- 
Ķriege mit Beute beladen zurückkehren oder in einem eroberten Lande, 
Bevölkerung sich von nun an dazu verstehen muß, für sie zu arbeiten, 
als Herren niederlassen, wie das die Franken in Gallien, die Normali ^ 
England, die Spanier in Mexico thaten. Ferner wird man 2. fl ^ 
reich, daß man Menschen zu Sklaven macht, sei es nun infolge von 4 ^ 
zwischen verschiedenen Staaten, wie z. B. in dem rômisch-macedonisşş^ 
durch Organisation privater Raubzüge, wie sie die arabischen Sklavei'v^, 
im Innern Afrikas unternehmen. Auch werden Kinder gestohlen » n w 
zu wuuwtn minuti, V- — - , r 
gründet, indem listige Leute die Nothlage und den Leichtsinn manw ^ 
beuten und sie so ihrer Freiheit berauben. Die Schuldknechtschaft des ^ 
römischen Rechts liefert ein schlagendes Beispiel dieser Art. Urişşy^ 
Slaven gemacht; oder es wird die Sklaverei durch Ueberemk 
lumijajcu iaeojis utļtu cm —— - ç 
der gleichen Stufe der Verwerflichkeit steht der Kulihandel, der gew'ii
        <pb n="377" />
        5. Kap. Tie Reichen und die Armen. 
347 
àģ°" »nt Arbeitern versorgt, die außer stände sind, die eingegangenen Ver 
achtungen zu erfüllen oder das zur Rückkehr nöthige Geld zu erwerben. 
^er Besitz eines Antheiles an der öffentlichen Gewalt ist gleichfalls oftmals 
Me Quelle des Reichthums. Denen, die sich in dieser angenehmen Lage be 
enden, fallen häufig mancherlei gewinnbringende Concessionen, Waffen- und 
n ere Lieferungen, Betheiligungen, Bestechungen u. s. w. zu, wie das alles selbst 
in unserer Zeit nur zu oft vorkommt. 4. Auch der Handelsverkehr mit 
ncwilisirten Völkern ist eine Quelle des Reichthums. Wie oft haben unter- 
khmende Kaufleute große, ja geradezu koloffale Vermögen erworben! Tie 
Hansestädte des Mittelalters, Venedig und Genua, Holland und England 
tem solcher Beispiele die Hülle und Fülle. 5. Erfindungen verschiedener 
können besonders in Ländern, in welchen sich schon große Reichthümer 
'gehäuft haben, zum Erwerb großer Vermögen führen, mag es sich nun 
wichtige Fortschritte, wie bei der Herstellung des Beffemer Stahles, oder 
unbedeutende Verbefferungen handeln. Hat doch die Anfertigung von 
Ņeià äugen dem Erfinder ein Vermögen eingetragen. 6. Ferner rührt der 
oşi "us dem Bezüge von Renten aus Grund und Boden oder 
8liişş^îischen Grundstücken her oder ist das Resultat des Gewinnes, den 
i öer - lci) "der tüchtig und geschickt betriebene Unternehmungen aller Art ab- 
^ îen - 7 - Nicht minder kann er dem Bestehen thatsächlicher oder gesetzlicher 
Duopole zu danken sein, oder darin seinen Ursprung haben, daß 8. jemand 
bà^âtze, Villen und Häuser in ganz besonders günstiger und schöner Lage 
grob ' ^ bcnn 9 * aud) günstige Erfolge beim Spiel unter Umständen zu 
tzģŞM Reichthum führen können; und das ist namentlich heutzutage der 
lg ' îvo so manche große Vermögen an der Börse gewonnen werden, 
gleicht^ . Entschädigungen für die Leistung persönlicher Dienste können 
oH* oine Quelle des Reichthums sein. Man denke nur daran, welche 
cuitu 111611 ' ln sl9cU ^kgppten den Priestern für die Verrichtungen des Todten- 
U)i e j. gbZahlt wurden. Auch die großartigen Schenkungen an die Kirche, 
feit .~ļ C ' U . bcrt ^^îen allgemeinen Glaubenseifers und religiöser Freudig- 
dstkgen, gehören hierher. In unsern Tagen haben in 
bà v Unb îņ Nordamerika die Honorare hervorragender Aerzte und Rechts- 
^ņge ^ e cben ^° wie die Gagen bedeutender Schauspieler und Sänger eine 
folti li,ClnC erreicht. 11. Endlich sind auch Erpressungen und die mannig- 
à Handel und Wandel und im Darlehensgeschäft vorkommenden 
inj a ļļ^ Clc * cn Şine Quelle der Bereicherung. Die Wucherprofite waren schon 
5Öet niö en ^ om feer Ursprung vieler Reichthümer, und auch so manche große 
grn unserer Tage rühren von solchen schmutzigen Gewinnen her. 
Ņatur 16 Ursachen der Verarmung sind zum Theil gerade entgegengesetzter 
' ai fo in der Unterwerfung durch Eroberer, in der Freiheitsberaubung,
        <pb n="378" />
        348 
HI. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
in der Ausbeutung durch Wucherer oder gewissenlose Unternehmer u. s. 
zu suchen. Die Armut entsteht aber auch aus Ursachen, die mit einer 
Bereicherung anderer auf Kosten des Verarmenden nichts zu thun hâņ. 
Solcher Art sind mit mehr oder minder schweren Verlusten für die Menscht 
verbundene Naturereignisse, wie Ueberschwemmungen, Trockenheit, stürme, 
Feuersbrünste u. dgl. Auch Krankheiten und Unfälle können zur Verarmung 
führen, desgleichen Schädigungen, die den Menschen seitens anderer Persone 
zugefügt werden, wie bei Verlusten durch fremde Bankrotte oder aķ 
zwungene Processe. Endlich führen auch geschäftliche Untüchtigkeit und 1 
griffe und besonders häufig die Hingabe an Laster sehr viele Leute dei 
wirtschaftlichen Ruin entgegen. . 
Es ist eine traurige Aufgabe, den Ursachen der Verarmung in den einzeln ^ 
Fällen nachzuspüren oder die Gründe derselben auch nur im allgemeinen M 
erforschen. Aber ebenso sind viele Arten des Reichwerdens höchst widerwärtige 
Natur, doch durchaus nicht alle. Selbstverläugnung und Mäßigkeit, Tûchķ 
keit und Biedersinn, angestrengte Körper- und Geistesarbeit sind oft nu 
durch reichen materiellen Gewinn belohnt worden. Aber nur zu häufig 1 
das detaillirte Studium des Ursprungs der Vermögen etwas Peinliches. ^ 
Schriftsteller verschließen allerdings vor solchen Erscheinungen die Augen. ® 
ist aber ganz unzulässig; man muß vielmehr den Verhältnissen offen ins 
gesicht schauen. $ 
Man kann sich auf dreierlei Art mit denselben abfinden, w^ 
gibt es Leute, welche mit den Socialisten in dem Wunsche einig 
die Vermögensungleichheiten abzuschaffen und den Collectivbesitz aller 4 
ductionsmittel einzuführen, als ob die Ungleichheit des Eigenthums bii ^ 
fache und nicht vielmehr die Folge der Schwachheiten, Laster und Leiden 
Menschen wäre. Andere hinwiederum stehen diesen Thatsachen mit cymf ^ 
Gleichgiltigkeit oder pessimistischer Hoffnungslosigkeit gegenüber, ohne Z" _ 
achten, daß man, wenn man auch Verderbtheit und Unterdrückung nicht 9^ ^ 
lich auszurotten vermag, doch den Wirkungen derselben starke Dämme 
gegensetzen kann. Die dritte Methode der Beurtheilung ist endlich dieses 
welche das christliche Sittengesetz zu ihrem Ausgangspunkte nimmt. _ ' 
diesem Standpunkte aus betrachtet man diese Dinge weder mit 
und mit hoffnungslosem Pessimismus noch mit trügerischer Hoffnungssel'g^ 
Die Geschichte des Ursprungs der Privatvermögen ist ein beredter Connne^ 
zu der Lehre des Christenthums, welche uns die übertriebene Liebe zum &lt;" ^ 
thum und die Uebervortheilung des Nächsten verbietet, die Rückerstattung ^ 
unrechtmäßig Erworbenen vorschreibt und den christlichen Regierungen^ 
Verpflichtung auferlegt, gewisse üble Arten der Bereicherung nach 
8« verhindern.
        <pb n="379" />
        5. Kap. Die Reichen und die Armen. 349 
Vom Standpunkte des Christenthums aus, welches die Ungleichheiten 
Menschlichen Verhältnisse, den Unterschied in der Vermögenslage und so- 
das Nebeneinanderleben Reicher und Armer für wohlthätig und berechtigt 
gelangt man zu einer wichtigen praktischen Folgerung. Es beweist 
gegen den Reichthum, daß viele Vermögen nachweislich aus Übeln 
eilen herrühren; ja sogar das beweist in dieser Hinsicht nichts, daß eine 
. ze Aaste der Bevölkerung ursprünglich unrechtmäßig erworbene Vermögen 
&gt;velck ege ^ Erbschaft besitzt. Das Gesetz muß allerdings, solange diejenigen, 
sind ""*** bCr ""gerechten Ausbeutung zu leiden haben, noch am Leben 
$ ļ Unb man diejenigen, welche sich derselben schuldig machten und 
Kü davon zogen, noch ermitteln kann, so weit irgend möglich die Gut- 
^ Mng des angerichteten Schadens veranlassen. Nach einiger Zeit führen aber 
dà '^bezüglichen Versuche nur zur Benachtheiligung Unschuldiger und fügen 
seriös bCn Ģ" Ungerechtigkeiten nur neue hinzu. Die Anerkennung einer 
lichen w"9 'şi demnach sowohl auf dem politischen als auf dem wirtschaft- 
ihre Gebiete eine Bedingung der menschlichen Wohlfahrt 1. Die Zeit übt 
derive ^ ben Verhältnissen ethischer Ordnung aus. Oftmals 
^ Nden gerade die Nachkommen derjenigen, welche ihr Vermögen in schlimmster 
&gt;e erworben haben, dasselbe auf das beste. 
„ nb Dian wähle nur ein allbekanntes Beispiel aus nicht zu ferner Zeit 
dv^ b onkeDarüber nach, ob es möglich wäre, die vor 100—150 Jahren 
^tibj bCn Sklavenhandel und die rücksichtslose Unterdrückung der Eingeborenen 
ļw" 5 ^wordenen großen Reichthümer den Rechtsnachfolgern ihrer ersten 
toeļfj: ""à zu entziehen. Wem wollte man diese Reichthümer nehmen, 
llöirku 9böb"^ Würden aus einer solchen Uebertragung thatsächlich heilsame 
Ķ ugen erwachsen? Wie könnte man ermitteln, welche Theile der im Be- 
itn en et ^ŗben jener Sklavenhändler und Bedrücker befindlichen Vermögen 
dicht?"!!! ollzu verwerflichen Handlungen zu verdanken wären, und welche 
Zulief r" muß es sich selbstverständlich angelegen sein lasten, solche Ab- 
b j c " en Mie die rücksichtslose Ausplünderung eines unterworfenen Landes 
»pf .-0" Sklavenhandel schleunigst abzustellen; aber die vor längerer Zeit 
»ichj °. Wege erworbenen Vermögen können ihren bisherigen Besitzern 
lkder abgenommen werden. 
te ^ferf U îşi bcnn b * e Ģkistenz von Reichen und von Armen überhaupt ge- 
! Darauf werden wir im nächsten Kapitel antworten. 
^ew 'f 111 treffliche Auseinandersetzung über die Untrennbarkeit der Anerkennung 
^Hica] a nurt 9 von der Aufrechterhaltung des Privateigenthums gibt J. St. Mill 
Economy I (London 1848), ch. 2, 2.
        <pb n="380" />
        350 
III. Buch. Die Bertheilung der Güter. 
Sechstes Kapitel. 
Tie Berechtigung des Reichthums. 
Die großen Vermögensunterschiede und das Nebeneinanderleben von Reichs 
und Armen lassen sich aus den folgenden Gründen rechtfertigen: 
1. Die Entwicklung der Kunst und der Literatur, mithin die Entfaltung 
der schönen Seite des menschlichen Lebens, liegt offenbar in den Absichten der 
göttlichen Vorsehung, welche den Menschen mit der Fähigkeit, sich an M# 
Genüssen zu erfreuen, begabt und gewiffen Individuen das Gescheiik der 
ductivität auf diesen Gebieten verliehen hat. Diese Entwicklung setzt aber ' 
Existenz einer höhern Bevölkerungsklasse voraus, welche in Bezug auf die a ^ 
täglichen Verrichtungen und Arbeiten über die Kräfte anderer Menschen der 
fügt und dadurch Muße hat, sich mit höhern Dingen zu beschäftigen. 
ist denn die Ungleichheit der Vermögensverhältniffe als Voraussetzung für ‘ 
Entfaltung der künstlerischen und literarischen Fähigkeiten der Menschen dur ^ 
aus gerechtfertigt. Sie ermöglicht allen, auch den Angehörigen der arbeiten e 
Klassen, Genüsse, die sonst den Menschen versagt geblieben wären. . 
2. Das gleiche gilt von den verschiedenen Arten der Wiffenschaft ü ^ 
3. auch vom politischen Leben. Wie könnte ein großartiges und 
nationales Leben ohne Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Lage der -^0 
bestehen? Nur der von den niedern wirtschaftlichen Arbeiten und Sor^ 
befreite Mann vermag sich die nöthige staatsmännische Befähigung zu erwer 
und seine Talente frei zu entfalten. 
4. Auch die Arbeitstheilung und -Vereinigung, die Production im 0^^. 
Maßstabe und die Entwicklung der verschiedenen Zweige der Technik siu^ 
möglich, wenn die Menschen hoffen dürfen, mittelst ihrer angespannten 
feit, ihrer Erfindungen, ihrer Sparsamkeit und des von ihnen übernonii»e^ 
Risicos zu Vermögen und Reichthum und dadurch zu einem angenehmen 
genußreichen Leben zu gelangen. , tIt 
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß nicht nur die reichen, P ^ 
auch die armeni Bewohner eines civilisirten Landes aus den vorhandenen 
gleichheiten in der Vermögensvertheilung und aus den gegenseitigen AbhŞ^ 
keitsverhältnissen Nutzen ziehen können. Ist letzteres nicht der Fall, so " 
nicht dem Bestehen solcher Ungleichheiten und solcher Abhüngigkeitsverha 
an sich, sondern Mißbräuchen beizumeffen. ^ .fajU 1 * 
5. Endlich kann noch ein weiterer Beweisgrund zu Gunsten des 
angeführt werden, und zwar ein gleichfalls aus dem Naturgesetze herge 
Das Bestehen von Vermögensungleichheiten, Dienst- und Arbeitsverhä
        <pb n="381" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
351 
ï. nämlich auch Anlaß zur Uebung mannigfacher Tugenden, indem es treue 
^'Istleistungen. opferwilliges Almosengeben, ein der Gerechtigkeit entsprechendes 
erhalten gegen die Untergebenen, freudige Unterordnung unter die Fügungen 
^ o tes zur Folge hat und also zur Bethätigung don Tugenden führt, die 
"ch für das Erdenleben der Menschen von besonderem Werthe sind. 
Das vom Naturgesetz Gelehrte wird dann selbstverständlich auch vom 
^ ^'şienthum sanctionirt. Die christliche Religion steht ja mit demselben durch- 
“ "icht in Widerspruch, sondern sie stützt und vervollkommnet seine Lehren 
ņ Vorschriften. Da nun aber gegen diese Beweisgründe zu Gunsten des 
^k'chthums wiederum gewisse sophistische Irrthümer ins Treffen geführt zu 
th b" pstegen. so müssen diese Beweisgründe durch die Lehren des Christen- 
Mns über die Natur, den Ursprung und die Bestimmung des Menschen 
^ besser klargestellt und gestützt werden. 
Und ^ Ìe ĢşŞe Lehre enthält auch erhabene Anschauungen über die Würde 
fick, Segen der Armut, die in ihren Eigenthümlichkeiten wurzeln und 
^ durch viele herrliche Beispiele erläutern lassen. Doch ist hier nicht der 
soeb' ^"gehend zu behandeln. Dagegen sei darauf hingewiesen, daß die fünf 
Ņ E" ^geführten Beweisgründe zu Gunsten des Nebeneinanderbestehens von 
^lchthum und Armut eine theologische Grundlage haben. Sie setzen voraus, 
B es eine gerechte göttliche Vorsehung, ein zukünftiges Leben und eine mensch- 
b e ^atur von unveränderlicher Wesenheit gibt, und wollen daher dem. der 
olle ^ "icht annimmt, durchaus nicht einleuchten. Wenn die Erde und 
$ f e *vas darauf ist, nicht des Herrn sind, sondern den Menschen zu beliebiger 
hşgung gegeben, wenn die Moral der Evolutionisten wahr ist und sich 
^ Vollendung des menschlichen Lebens nicht in einer andern Welt, sondern 
bNahs 6rbC Unb in einer m vollzieht, daß die Menschheit einer noch 
ņicht liaren Vervollkommnung entgegengeht: dann läßt sich die Zukunft 
^ der Vergangenheit beurtheilen, dann kann man es allerdings nicht 
finden, daß Wissenschaft und Kunst, politisches Leben und eine 
Arbeitsorganisation ohne Vermögensungleichheiten bestehen, noch 
"Uch h vyne ^ermogensungieiaiyenen oeşleyen, noai 
, Q * ^deal des Fürsten Krapotkin — wonach alle Menschen die gleiche 
ehalten sollen und körperliche Arbeit nur für fünf Stunden 
brird ' ÖOn ^ en ^öer 40 Jahre alten Personen aber gar nicht gefordert 
ģôttlick phantastischen Einfall erklären. Wenn über uns keine 
deg Vorsehung wacht, welche das öffentliche Leben wie das Leben 
feit » 'ņ^elnen führt und regiert, und wenn wir beim Eintritt in die Ewig- 
eine '^bchenschaft abzulegen haben, so wird das allerdings an sich 
drille Argument, welches man für die Ungleichheit der Vermögens- 
^ n '^ e anzuführen pflegt, daß nämlich diese Ungleichheit den Fortschritt 
Euschheit fördere, auf die großen Massen nur geringen Eindruck machen.
        <pb n="382" />
        352 
HI. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Die Stiefkinder des Geschickes werden sich in diesem Falle immer fragen: 
sich denn dieser Fortschritt nicht ebenso gut verwirklichen, wenn wir 
Herren sind und unsere Herren die Dienenden werden? Die einiger« 
gut Gestellten werden allerdings, selbst wenn sie keine oder nur wenig $ eIl 9j 
besitzen, auch von ihrem Standpunkte aus einsehen, daß, solange die meni V 
liche Natur nicht eine gänzliche Umgestaltung erfahren hat, das Prwatķ 
thnm und der Unterschied zwischen reich und arm die einzig vernuns 19 
und auf die Dauer und im allgemeinen auch die einzig möglichen Formen 
Güterbesitzes sind; aber die Irreführung der mit nur schwach entwickelter J 
telligenz ausgestatteten Massen, die, zum Theil im Elend lebend, zum Thei 
der leidenschaftlichen Begier nach Genuß erfüllt, sich jeder Verhetzung Zlķ 
lich erweisen, wird man ohne einen Hinweis auf die Anordnungen eines 
endlich gütigen, weisen und gerechten Gottes und auf die ewige Vergeltung 
Jenseits nur sehr schwer mit Erfolg verhindern können. Dessenungeachtet ha 1 
auch die Begründungen des Privateigenthums, welche keineii theologischen Hw ^ 
gründ besitzen, sondern sich nur auf Vernunftbeweise stützen, gleichfalls # 
Werth. Werfen wir auf einige derselben einen, wenn auch nur flüchtigen, ® 1 ' 
Zunächst tritt uns a) die Theorie von der Belohnung der E nth a ' 
samt e it 1 entgegen. Wer Eigenthum besitzt, so sagen die Vertreter ' . 
Anschauung, versagt sich den Genuß gewisser Güter und gestattet deren 
Wendung zum Zwecke der Production. Dafür hat er auf eine Entschä l 9 
Anspruch, und so rechtfertigt sich denn der Bezug aller Arten von Zins 
selbstverständlich in noch höherem Grade der Unternehmergewinn. Diese . 
schauung ist nun allerdings in der Hauptsache gewiß ganz richtig. 
sich nicht in Abrede stellen, daß die Entschädigung, welche für die re 
laffung von Productionsmitteln und die Gewährung der Arbeitsgelegel 
geleistet wird, d. h. der vom Eigenthümer aus dieser Ueberlassung ^ 
Gewinn, im Verhältniß zu der Leistung des Arbeiters überaus groß ist. ^ 
z. B. ein alles im Ueberfluß besitzender Grundeigenthümer ein flt 
mit einem kleinen Hause darauf verpachtet, so erwächst ihm daraus sicherlich ^ ^ 
keine oder doch nur eine geringe Entbehrung. Aber nichtsdestoweniger 
aus diesem Verhältnisse eine Pachtrente, welche ihm mancherlei Genüsse und ^ 
UUJ? uicļcm I / ' ' Cïïlotltl 
theile gewährt, selbst wenn sie nur, sagen wir, 300—400 Mark beträgt. W 1 ^ 
ein solcher Rentenbezug auch ganz gerechtfertigt ist, da er sich als nichts . 
denn einen Ausfluß des naturrechtlich so wohl begrüudeten Eigenthums ^ 
erweist, so wird man doch derartige Ausführungen übel berathenen und ' 
ïiÆnn Mrtihm Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen 
lichen Verhältnissen lebenden Arbeitermassen nur schwer erklärlich machen 
i Vertreten namentlich durch N. W. Senior 
8 th ed. London 1853. 
Lectures on 
Political E 0000 ' 
l"5'
        <pb n="383" />
        353 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
zutreffend ist b) die Mn B°hm-B°w°rk - uufgestellte Theorie. 
&amp; e ,; be "'wml an. daß die zukünftigen Güter weniger Werth haben als die 
der h 1,1 beV Ģ^knwart vorhandenen, und meint, da der Kapitalist anstatt 
er % Cm Ņ^beiter eingehändigten vorhandenen Güter künftige erhalte, so habe 
Nşpruch auf eine dem Minderwerthe der letztem entsprechende Entschädi- 
ein ^Şlche sich als Belohnung für sein Zuwarten darstelle. Es ist jedoch 
hum. schlechtweg zu behaupten, daß die Güter in Zukunft mindern 
das .s Das ist ja unter Umständen möglich, da die Nachfrage und 
Angebot vielfach sehr starken und schnell eintretenden Schwankungen unter- 
M und in dieser Hinsicht fast immer ein gewisses Risico vorhanden ist. 
krboşşl "" e ""ch hinsichtlich des von den Leistungen bezahlter Arbeitskräfte 
to eí( ¿ en Gewinnes oftmals die Gefahr besteht, es könne derselbe durch irgend 
""vorhergesehene Ereignisse vereitelt werden. Wenn z. B. ein Gründ 
end nlT 01 Cin ""ş Ciner ^ergeslehne gelegenes Terrain urbar machen läßt 
, b "o* ^enbigung ber Weiten ein Berg#; bie neu ge^^enen 
Arbeit.," mit haushohem Felsengeröll bedeckt, so ist der aufgewendete 
""hļos verausgabt. Derartige Gefahren drohen aber nur in ge- 
töetben unb iönnen daher auch nur in solchen in Rechnung gesetzt 
liinfti C§ nun dessenungeachtet ganz richtig ist, daß der Werth zu- 
so ? kilter unter Umständen geringer ist als derjenige schon vorhandener. 
Nicht -ï b0d) ba§ entgegengesetzte Verhältniß Platz. Werden 
^a"ige Summen für die Aufspeicherung mancher Gegenstände 
Ņen. weil man in Zukunft größern Gewinn aus ihnen zu ziehen hofft? 
der J zutreffend ist der oft beliebte Hinweis auf die Thatsache, daß 
tzz apltalist, welcher von ihm selbst erzeugte oder auf andere rechtmäßige 
bracht 1 im Abgang, an ihn gelangte Güter nicht verzehrt oder ge- 
^dern' Jur Ģûterproduction mit Hilfe fremder Arbeitskräfte bestimmt. 
S % T* ^ìbust erweist, der auf Entlohnung Anspruch hat. Wenn es 
% ^j e lleven würde, die das gegen Entschädigung thäten, und keine, die 
^le 5ŗn erlassung zur Entrichtung eines Aequivalents bereit wären, so fänden 
weder als selbständige Unternehmer noch als Arbeiter Verdienst 
lr c " weit weniger Güter erzeugt, da alte und zu gewissen Verrich- 
^teti ""^'griete Leute nicht in der Lage sind, zu arbeiten, resp. gezwungen 
sie r ""passende Beschäftigungen auszuüben und weniger zu produciren, 
(ii üte t ( ?" C "udern Arbeitskräfte herbeizuziehen vermöchten. Denn wer würde 
to habo" âuŗ Production überlassen wollen, ohne einen Vortheil davon 
X^ 11 ' ^şue Production ohne Kapital ist aber unmöglich, und wer 
und Kapitalzins. I. Bd. Innsbruck 1884; II. Bd. ebb. 1889. 
°^'ñüinpsk. Volkswirtschaftslehre. 
23
        <pb n="384" />
        354 III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
dasselbe beschafft, hat also mit vollstem Rechte Antheil am Ertrag des Pro- 
ductionsergebniffes. Das ist eine Forderung der Gerechtigkeit \ 
Nun ist es aber nicht sicher, ob den Arbeitenden nach Abzug des S' 
rechten Lohnes (wovon weiter unten in diesem Kapitel die Rede sein nur 
von der ihnen durch die Kapitalisten ermöglichten Thätigkeit und deren j' 
gekniffen noch ein weiterer Vortheil zufallen soll, und so ist denn die t.N ' 
schädigung für die Mühe des Arbeiters im Verhältniß zu der Belohnung, 
welche dem Kapitalisten für seine Dienste zu theil wird, oftmals unoerhältķ 
mäßig gering, was dann zur Folge hat. daß die Berechtigung einer sol« 
Belohnung, so unbestreitbar dieselbe auch ist, in den Augen der Armen « 
überhaupt der sogen, kleinen Leute vielfach fraglich erscheint oder von f 
selben gänzlich in Abrede gestellt wird. 
dj Endlich wird die Berechtigung des Reichthums auch daraus ş » 
leitet, daß die Hähern Klaffen, welche die Geistesarbeit zu verrichten und ^ 
Mühen der Leitung der Production zu tragen haben, deshalb Anspruch fl 
eine entsprechend große Entschädigung besitzen. Das ist ganz richtig. ^ 
kann dies Argument selbstverständlich nur den Unternehmergewinn und 
hohen Bezüge gewisser Gelehrten, Aerzte u. s. w. rechtfertigen. Auch wc^ 
unläugbar viele sehr hohe Gewinne dieser Art mittelst verhältnißmäßig 5 te 1^ e 
geringer geistiger Anstrengung gemacht, während so manche sehr bcbfU ^ 
Leistungen geistiger Arbeit nur einen erbärmlich geringen Nutzen abwers 
es kann also nicht in Erstaunen setzen, wenn auch dieses Argument zu u 
des Reichthums auf die unklar denkenden Massen der Bevölkerung uur 
ringen Eindruck macht. 
Wenn aber der Reichthum nichtsdestoweniger etwas ganz Gerechtst 
ist, so bestehen doch für die im Besitze desselben Befindlichen Schranken ^ 
Verantwortlichkeiten, die in dem Grade wachsen, als die Betreffenden # , f; 
werden. Was ein jeder in dieser Hinsicht zu leisten hat, hängt von c ^ 
welligen Verhältnissen eines bestimmten Landes ab. Hier haben nur ^ 
einen allgemeinen Umriß der Pflichten zu entwerfen, welche den Reichen 
Wohlhabenden aller civilisirten Völker obliegen. Auf diese Weise ery ^ 
wir einen Maßstab, nach dem die verschiedenen Gestaltungen, welche 
Ziehungen zwischen reich und arm im Laufe der geschichtlichen Entw» 
angenommen haben, sich beurtheilen lassen. 
Zunächst besteht für die Unternehmer und die Dienstgeber die 1 ^ 
Verpflichtung, ihren Arbeitern innerhalb der Grenzen der Möglichkeit *0 
ständigen Unterhalt zu gewähren, so daß sich diese eine ihrer Lebens! 
— 
1 Siehe Rau a. a. O. I. Bd., 1. Abth., S. 80—81. 332, und überha 
Ausführungen der nicht socialistischen Schriftsteller über Kapital und Zins.
        <pb n="385" />
        355 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
^sprechende Nahrung, Kleidung, Wohnung und auch gewisse ehrbare Ver 
tagungen verschaffen können. 
Sodann muffen Maßregeln getroffen werden, welche das Familienleben 
"arbeitenden Klaffe schützen. Auch sind in den Ländern, in welchen die 
Wiütibe der Einzelnen auf diesem Gebiete nicht ausreicht, Gesetze zu er- 
°'sen, die es den Angehörigen dieser Volksschichten ermöglichen, gesunde und 
¡ r ben Gefahren zu nahen Beisammenlebens schützende Wohnungen zu finden; 
¡ Lesern Betreff brauchen wir bloß auf das bereits im 10. Kapitel des 
dät "ches ""à u. Gesagte zu verweisen. Ferner sind die Behauptung der 
^ erlichen Autorität, die Eintracht in der Familie und das gemeinschaftliche 
nö * lten der verschiedenen Familienglieder an einem und demselben Orte 
^^hlgenfalls auch durch Gesetze zu befördern, welche darauf hinwirken, daß 
irn 7 aCtcâ Ģe lästigen Zwang möglich gemacht werde (vgl. die Ausführungen 
• Kapitel des I. und im 11. Kapitel des II. Buches). Die Familien 
Cr J 000 ™' í 0tt,eit ""glich, auf diese oder jene Art zwar nicht gegen alle 
aber " Ģlle, die sie treffen können — denn das ist unerreichbar —, wohl 
gegen die ganz alltäglichen Uebel, welche die Menschen zu treffen pflegen, 
^ gegen Krankheit, gegen Unfälle bei der Arbeit und gegen die schlimmen 
gen der Arbeitsunfähigkeit, gesichert werden (siehe unten das 8., 10 und 
* Kapitel des III. Buches). 
à Eltens sollten die niedern Klaffen der menschlichen Gesellschaft auch 
^ Knuffe eines Theiles der Culturfortschritte, welche durch die Ungleichheit 
ihpx '"ögensverhältniffe herbeigeführt werden, gelangen. Es empfiehlt sich, 
g; " bic Schönheiten der Kunst und der Literatur bis zu einem gewiffen 
bi c ÖC zugänglich zu machen, und man möge auch Veranstaltungen treffen, 
eine r ungewöhnlich begabten Söhnen des Volkes ermöglichen, sich 
^ höhere Bildung anzueignen. Auch ein gewiffer Antheil am politischen 
den 1 l )" b insbesondere an der Leitung der Gemeindeangelegenheiten gebührt 
""tern und ist ihnen von den höhern Klaffen ohne Widerstand und 
^vergnügen einzuräumen l . 
*îņjelnx»ì"şivkrständlich darf aber dieser Antheil kein übermäßig großer sein, und von 
ttschej,,( . " feschen, in welchen die politischen Verhältnisse das Gegentheil räthlich 
^ affen, kann daher die Einführung oder die Aufrechterhaltung des allgemeinen 
e^ljjņ ! b"ŗchaus nicht empfohlen werden. Es kann nun und nimmer als gerecht 
^ra^^.-,^ben, daß der nur mit dem nöthigen Lebensunterhalt versehene und gegen 
Qu ®iUiib l ' Hausse und Invalidität gesicherte Arbeiter die gleichen politischen Rechte 
" berufen ist wie der Reiche oder auch nur wie der bescheidene Bauers- oder 
S $w.' ,lQnn - Der erstere ist zu wenig gebildet und jederzeit nur zu sehr geneigt, 
&lt;g t() ^ den neue Lasten aufzubürden, und darf daher kein bestimmendes Element 
äleben werden. Das neue belgische Wahlgesetz vom Jahre 1894, welches 
g ledem großjährigen Manne das Wahlrecht verleiht, aber zugleich jedem, der 
23*
        <pb n="386" />
        356 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Wird für die ärmern Bevölkerungsschichten keine genügende Sorge ge 
tragen, so bedeutet die Entwicklung der Civilisation nur für eine Minderzah 
einen Fortschritt, für die Mehrheit der Menschen hingegen eine traurķ 
Verschlechterung ihrer Lage, und treten jene beklagenswerthen Zustände ein, 
von denen die Geschichtschreiber fast aller Epochen nur zu viel Schlimme 
zu berichten haben. Doch lassen sich den Fällen, in welchen dem Reichthu ^ 
und der Bildung, ja einer maßlosen Ueberfeinerung der Reichen die un 
würdige Abhängigkeit und vielfach das wirkliche Elend zahlreicher -sklave^ 
und Leibeigener gegenüberstand, auch lichte Bilder freundlicher Fürsorge ^ 
Reichen und Mächtigen für ihre Untergebenen und väterlicher Sorgfalt soga 
von seiten derjenigen Staaten entgegenstellen, in welchen die Hähern K lasst 
allein politisch berechtigt oder wenigstens, wenn auch nicht allein berechn^ 
so doch ausschließlich maßgebend waren. Mochte auch die Lage der 
hängigen und der wirtschaftlich Schwachen überhaupt im alten römischen M 
reiche, solange die Mehrheit seiner Bevölkerung noch im Heidenthum le ^ 
vielfach sehr traurig sein; mochte es auch den niedern Ständen in der 
des frühern Mittelalters nicht viel besser gehen; mochten auch die Sklaven l 
den englischen, den spanischen, den holländischen und in andern Kolonien * 
16., 17. und 18. Jahrhunderts in der elendesten Lage sich befinden und 
russischen Leibeigenen noch in unserem Jahrhundert bedauernswerthe Gşşşi 
sein: so darf man deshalb doch nicht glauben, daß die untern Volksklassen 
der Regel dem Elende preisgegeben waren. Die Zustände des spätern 91 1 
alters, die Zeiten Heinrichs IV. und Ludwigs XIII. von Frankreich, H ö 
Theresias und Josephs II., die für das Gemeinwohl getroffenen Mäßreg^ 
in der alten preußischen Monarchie und in Bayern sowie auch die in . 
Tagen in vielen Ländern so gewaltig entwickelte staatliche Fürsorge und c '^ 
die gegenwärtig weit eifriger, als man oft glaubt, geübte, so heilsam mirle" 
Wohlfahrtsthätigkeit sehr vieler Unternehmer, von der in diesem Vuche ^ 
manche glänzende Beispiele erwähnt werden konnten und sogleich noch nH ' 
die Rede sein wird, beweisen zur Genüge, daß die Fortschritte der Civilisa ^ 
mit der Zunahme des Wohlbefindens der Volksmassen sehr wohl vereinbar st 
Viertens endlich sollen die Reichen und die eigentlich Armen, d. h- 
jenigen, die sich das genügende Auskommen durch ihre Arbeit entweder 
nicht oder nur zum Theil verschaffen können, untereinander in 
Beziehungen treten, deren Ausdehnung sich nach dem Maße und dem Ums 
der Vermögensungleichheiten zu richten hat. 
»nttiķŞ 
eine gewisse Bildung nachweist, sowie jedem, der eine directe Steuerleistung zu 
hat, noch eine weitere Stimme einräumt, und vielen Wählern zwei bezw. drei w 
zuspricht, hat sehr viel für sich und ist ganz geeignet, gewissen Grotzstaaten a 
bild empfohlen zu werden.
        <pb n="387" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 357 
Wenn die Reichen die Erfüllung dieser vier Arten von Pflichten, die 
urch staatliche Maßregeln meist nicht erzwingbar sind, vernachlässigen so 
'egen sich socialistische Agitationen zu regen, die um so gefährlicher werden. 
^ bie Anzahl der Nothleidenden beläuft, denen das in allen hoch 
Uyirten Nationen vorhandene Bildungsproletariat zum Berather und 
Mhrer wird. 
Da, wo die reichen und die mittlern Klaffen ihre Pflichten erfüllen, 
urschen dagegen im ganzen befriedigende Zustände. Diese Pflichttreue nimmt 
sick^ich * C ""ch ben Umständen eine verschiedene Gestalt an. Sie äußert 
h ļ'ald dadurch, daß die Unternehmer ihren Arbeitern gerechte Löhne zahlen, 
in dem Verhalten der sich nur mäßige Pachtzinsen bedingenden Eigen- 
Q mcr und in der Loyalität, mit der sich Kaufleute von jeder Benachtheiligung 
sie f l Ķ unden fern halten, und kann tausend andere Gestalten annehmen. Ja 
° mmt auch in einem Verhalten zum Ausdruck, deffen Wirkungen sich nicht 
Wahlen wiedergeben laffen. Was kann man nicht alles durch freund 
füll, ^^undlung, Nachsicht gegen Schwächen, Sorge für Sittlichkeit und Er- 
^0 ing der religiösen Pflichten erreichen! Aus dem allem ergibt sich je- 
tj Libenz, wie schwer es ist, die Frage zu beantworten, ob der in 
* bestimmten Falle gezahlte Lohn, also z. B. der von dem Besitzer einer 
Tuck^ņ."ş"âur gewährte, ein gerechter sei. Es kann vorkommen, daß von zwei 
gleich ^iken ' biá,t bei einander liegen und dieselbe Menge von Stoffen 
H&gt;ö(f )er Qualität liefern, die eine ihren Arbeitern im Durchschnitt 18 Mark 
dg,, ""ich, die andere hingegen 20 Mark zahlt, daß aber deffenungeachtet der 
% s Cr Estern gezahlte Lohn ein gerechter ist, während es der von der letztem 
i&gt;Qb c a r nii)t 'şi' "nd Zwar aus den folgenden Gründen. In der erstern Fabrik 
Nisirt" die Arbeiter auf Beranlaffung des Unternehmers in Vereinen orza 
ssi "nd gegen Krankheit, Alter und die Folgen von Unfällen versichert. Auch 
Menbe Wohnungen zu billigen Preisen und für gesunde Arbeits 
mäßig Die jungen Burschen und Mädchen erhalten zwar keine über- 
06er -°^ Cn Ļbhņe, die sie von den Eltern unabhängig machen, dafür wird 
^' e ^uwilienbande Rücksicht genommen, der Lohn an die Eltern aus- 
be r - ^ "nd für anständige Vergnügungen sowie für die fachliche Ausbildung 
ü&gt;gtz "^n Leute gesorgt; auch darf im Bereiche der Fabrik nichts geschehen, 
b ’ e Religion und die guten Sitten verstößt. In dem andern 
be Her 1 f eiîlCn ^ ^ n 9 c ß en wird für alle diese verschiedenen Bedürfnisse der Ar- 
bqt et ^"k^Sorge getragen. Will daher ein in derselben arbeitender Familien- 
^ reinigen gehörig erziehen und für deren Unterhalt gebührend Sorge 
^ìahlt' şo Hüffen seine Lohnbezüge höhere sein als die in der erstern Fabrik 
^ïber Z« Unb öwar nicht um 10, sondern um 50 oder noch mehr Procent. 
Ş st ein um so viel höherer Lohn wird unter Umständen kein Aequi-
        <pb n="388" />
        358 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
valent für das von dem andern Unternehmer Gebotene sein. Welche Gelb 
summe könnte für den mangelnden Schutz des religiösen Lebens, der Şl 
lichkeit, des Familienlebens und der Gesundheit entschädigen? Die Lehrew 
welche sich einem jeden bei der Betrachtung der soeben angeführten Beisple ^ 
aufdrängen, finden natürlich auf alle Arten von Arbeits- und Dienstboten 
Verhältnissen, welcher Natur sie auch seien, analoge Anwendung. _ _ 
Bei der ungemeinen Wichtigkeit der Lohnverhältnisse sowohl für * 
Wohlergehen der Arbeiterklasse als auch für den Frieden der gesamten menşş 
lichen Gesellschaft ist die Frage, ob ein staatliches Eingreifen auch auf diese' 
Gebiete stattzufinden hat, von der höchsten Bedeutung. Bekanntlich hat nia ^ 
besonders in Deutschland und in Oesterreich, und zwar namentlich auch vo 
katholischer Seite, den Ruf nach einem staatlich festgesetzten Minimal 
erhoben und das Verlangen ausgesprochen, dieser Lohn müßte mindes e » 
so groß sein, daß ein Arbeiter mit seiner Familie davon auskömmlich ) 
leben im stände sei. Was nun den erstem Punkt anlangt, nämlich die sta^ 
liche Normirung des Minimallohnes, auf den die Arbeiter nur für ihre Perjo^ 
Anspruch haben, so kann nicht verkannt werden, daß diese Forderung an 
für sich eine ganz berechtigte ist. Die Vernunft lehrt, daß der Arbeiters 
seiner Eigenschaft als menschliches Wesen auf eineu standesgemäßen Unter 
Anspruch hat und berechtigt ist, zu verlangen, daß er nicht durch bittere 
Ent- 
behrungen in arge Versuchungen gebracht werde. In der von ihm zu fI ' . 
den Arbeit, durch welche er andern Vortheil zu bringen in der Lage ist, 1 
er das Mittel, sich seine Subsistenz zu verschaffen; denn seine Arbeit ^ 
naturrechtlich Anspruch auf gerechte Entlohnung. Weshalb sollte affo 
Staatsgewalt, welche die Rechtsorganisation der Menschheit zu verwir ' ^ 
bestimmt ist, nicht die Befugniß besitzen, gewisse Lohnsätze vorzuschreiben, 
mit die Rechtsordnung unverletzt bleibe? , 
Die wirklichen Verhältnisse liegen aber leider anders und machen e 
den meisten Fällen unmöglich, daß die Staatsbehörden zu einer derar ' ^ 
Regulirung schreiten. Im 4. Kapitel dieses III. Buches ist davon die - 
gewesen, wie schwierig es ist, sich genaue Kunde von den Löhnen zu dersş^ 
wie große Unterschiede hinsichtlich ihrer Höhe von Ort zu Ort und von 
Produktionszweig zum andern bestehen, wie verschiedenartig die Löhne na , f 
lich auch insofern sind, als man sich mit einem bestimmten Lohnquan u 
nach den Umstünden eine sehr verschiedene Menge von Gütern verschaffen ^ 
und wie viel auf die Dauer der der Arbeit gewidmeten Lebenszeit, am ^ 
Kosten, welche der Arbeiter für seine Ausbildung aufwenden mußte, »n ^ 
andere solche Verhältnisse ankommt. Wie viele und wie hoch gebild^N' ^ 
allerlei technischen Kenntnissen ausgestattete Beamte müßte es also ö e ^ ' c0 p 
über die Vorschläge, welche die verschiedenen Productionskreise dur )
        <pb n="389" />
        359 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
porative Organe — denn ohne die Zuhilfenahme solcher ließe sich an eine 
obligatorische Lohnregulirung überhaupt gar nicht denken — machen würden, 
^erster und in zweiter Instanz zu beschließen! Wie oft müßten ferner die 
unimallöhne revidirt werden, sobald Aenderungen in den Lebensmittelpreisen 
Und in andern ausschlaggebenden Verhältnissen eintreten würden! Wie zahl- 
würden die sich stets wiederholenden Anträge der Arbeiterschaft auf Er 
höhung dieser Lohnsätze sein, sobald dieselbe glauben würde, sie hätte ein 
Echt, eine solche zu begehren! Wie könnte man solche Antrüge verbieten 
Ļ°Hen, nachdem nun einmal das Princip der staatlichen Einmischung in die 
ohnangelegenheiten sanctionirt worden wäre? Und welche Erbitterung würde 
ìch -ŗ nicht mehr gegen einzelne Unternehmer- bezw. Arbeiterkreise, je nachdem 
lch die Arbeiter oder die Unternehmer durch solche staatliche Maßnahmen be- 
uchtheiligt glaubten oder wirklich benachtheiligt wären, sondern gegen die 
ķ uatsgewalt selbst richten und das ganze öffentliche Leben in einen Partei- 
?upf unzähliger Interessengruppen auflösen, deffen Hin- und Herwogen das 
ŅN jetzt so erschwerte Arbeiten der Volksvertretungen oftmals zur reinen 
Unmöglichkeit machen würde! Man bedenke nur, daß die Lebensbedürfniffe, 
E che mittelst des staatlich festgesetzten Lohnes beschafft werden sollten, etwas 
-Edes sind. Mit der Sicherung des Allernothdürftigsten würde man sich 
in unserem humanen Jahrhundert unmöglich begnügen können. Wo 
U"îe man aber die Grenze der Bedürfnisse finden, welche durch den 
^'nimallohn befriedigt werden sollten? Wie könnte man die Schranken 
Mitteln, die nicht überschritten werden dürfen, wenn man nicht einen 
^°h"Etionszweig vernichten oder wenigstens nicht der Exportfähigkeit be- 
î^uben will? Denn wie wäre daran zu denken, daß internationale Ueberein- 
deà à die Minimallöhne zu stände kommen könnten, nachdem sich die 
ŗņ^chiedenen Staaten nicht einmal über den Normalarbeitstag, die Schutz- 
Regeln gegen übermäßige Anstrengung der Frauen und der Kinder u. dgl. 
Ş'uigen vermögen? 
dop àd also — von Ausnahmen bei besonders gedrückten Kategorien 
q e Eitern abgesehen, die in Produktionszweigen für ein bestimmtes, ab- 
tzì./u^es Gebiet so ziemlich unter gleichen Bedingungen für die einzelnen 
şiaatl'ìşş^ņîents thätig sind — nichts anderes übrig bleiben, als von einer 
htzlp ^ Erzwingbaren Lohnregulirung Umgang zu nehmen. Der Jndividua- 
- Uö liegt der Menschheit unserer Tage trotz aller ihrer theoretischen Vor 
liebe 
' '■Ö0 r ' 7 7 ' ° * 7 
^ &gt;ur Gemeinbetrieb und Corporationen tief im Blute und wird schon 
ķ Eine vielfach übertrieben milde Erziehung, durch die Leichtigkeit des 
und durch das allgemeine Fluctuiren der Verhältnisse mächtig ge 
ford 
"bch 
daher wird denn die Höhe der Arbeitslöhne, wenn nicht alles trügt, 
m absehbarer Zukunft im wesentlichen durch das Ringen zwischen den
        <pb n="390" />
        360 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Arbeitgebern und den Arbeitnehmern und namentlich auf ersterer Seite durch 
die Stimme des Gewissens dictirt werden. 
Glücklicherweise läßt es sich nicht verkennen, daß das Resultat der Thätig 
keit dieser Factoren in unserer Zeit ein ziemlich günstiges gewesen ist und 
bereits eine bedeutende Besserung der Lohnverhältniste herbeigeführt hat. y - 
braucht kaum betont zu werden, in welch überaus bedeutendem Maße st, 
zunächst die Lage der in den so einflußreichen Gewerkschaften, den Trades 
Unions, organisirten sogen, gelernten Arbeiterschaft Großbritanniens, 
also die Lage derjenigen Arbeiter dieses an der Spitze des industriellen ' 
schritts und der Handelsthätigkeit daherschreitenden Reiches, welche zur Aus 
übung ihres Berufes einer gewissen technischen Vorbildung bedürfen, gehoben 
hat. Die Verbesserung der materiellen Lage weitester Schichten des englischen 
Arbeiterstandes wird wo möglich noch mehr durch die zahlreiche Betheiligung 
der Arbeiter an den Friendly Societies, den verschiedenartigen Hilfskasten 
des vereinigten Königreichs, bewiesen, die natürlich auch viele nicht gelern e 
Arbeiter in sich begreifen und sämtlich private Unternehmungen sind, zu bene" 
die Arbeitgeber, welche in England ihre Fürsorge für die Arbeiter im a - 
gemeinen auf höhere Lohnzahlungen beschränken, sicherlich nur wenig beitragen- 
Handelt es sich doch in diesem Falle um sehr kapitalkräftige Hilfskassen, bo" 
deren Bedeutung die folgenden Daten - eine Vorstellung zu geben vermöge^ 
Im Jahre 1892 gab es ungefähr 15 000 Vereine dieser Art, welche de&gt;^ 
staatlichen Registrar Office Daten über ihre Verhältniffe mittheilten, 
Mitgliederzahl derselben belief sich auf ungefähr 5 000 000, und das in 0# 
Kassen vorfindliche Vermögen betrug 24 000 000 Pfund Sterling. ^ 
eine gewiß sehr bedeutende Summe, die um so größer erscheint, wenn w 
bedenkt, daß es sich hier nur um das Stammvermögen handelt, welches ) 
Sicherstellung der in der Hauptsache durch die laufenden Beiträge der ; 
glieder aufzubringenden Krankengelder, Wittwen- und andern Unterstützung^ 
dient i . Im Jahre 1875 hatte das Registrar Office die Berichte von u 
11282 solchen Gesellschaften erhalten, die über 3 400 000 Mitglieder 
und über 9 330 000 Pfund Sterling Vermögen besaßen, und im Jahre 1^86 
trug ihr Vermögen noch nicht mehr als 20 300 000 Pfund Sterling. 
also bedeutende Fortschritte dieser Gesellschaften zu verzeichnen. Ganz beson^ 
wichtig sind die geradezu großartigen, von den englischen Bergleuten cr * lf ļá)f 
Verbesserungen ihrer Lage, so zwar, daß die englischen Bergarbeiter we 
lche 
artig 
vor 50 Jahren die unglücklichsten unter allen Arbeitern waren, gegenwa 
unter denselben eine Art von Aristokratie bilden. Ihre Arbeitsdauer be 
p. 622. 
1 ,Réforme sociale 1 , Paris, 16 octobre 1893 (Chronique du mouvement 
■iaD’
        <pb n="391" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
aetoofmli^ „ur 8-9, nie mehr als 10 Stunden, Oftmals arbeiten sie so- 
r " ut 5 Tage in der Wache. Ihr durchschnittlicher Jahresverdienst stira 
^ Wm von 53 Psund Sterling im Jahre 1879 aus 90 im Jahre 1891, 
nö 's ist ihnen gelungen, durch die Gründung verschiedenartiger Bercine ihre 
% in hohem Grade zu verbessern 1 . 
Nicht minder allgemein bedeutend ist die Besserung, welche die materielle 
hg?/französischen Arbeiterstandes erfahren hat. Der letztere 
jjj e "brigens niemals unter so großen Nothständen zu leiden wie der eng- 
Jy Zu Anfang dieses Jahrhunderts. Es ist natürlich sehr schwer, detaillirte 
J en über die Lohnverhältnisse eines großen Landes und über all das, was 
ņnt zusammenhängt, zu erhalten.' Dennoch ist im Jahre 1892 mittelst der 
"Artigen Enquête, die in betreff der Lohnverhältnisse und der Arbeits- 
% * bines großen Theiles der französischen Arbeiterschaft während des 
$ . 1891 vorgenommen wurde, ein derartiger Versuch gemacht worden, 
find ** un8 nicht im Besitz der gesamten Ergebnisse dieser Enquête be- 
&lt;% ^iŗ unè bamit begnügen, auf diejenigen im Seinedepartement, 
Ņnns und seiner nächsten Umgebung, als auf ein Beispiel von großer 
eutung zu verweisend 
m ö genanntem Departement hat sich die Enquête auf ungefähr 470 
streckt ^ îtzpische Etablissements der großen und der mittlern Industrie er- 
^blche zusammen gewöhnlich 60000 Arbeiter beschäftigen, also auf 
0 Mahr ein Viertel derjenigen Arbeiter dieser Region, deren Verhältnisse das 
Ce du travail zu ermitteln beabsichtigte ». Laut den Ergebnissen der 
Übungen betrug nun die wirkliche normale Arbeitszeit in mehr als der 
eine,, bÍeíCr Unternehmungen 9V 2 und noch häufiger 10 Stunden, in nahezu 
Drittel derselben IlU/z oder 11 Stunden, in verhältnißmäßig 
l| nb 
[,Q Pn ' . " ' 
/2 und 0 und ebenfalls in nicht zahlreichen Unternehmungen 11 1 / 2 
... &gt; r “ stunden täglich. Was die Sonntagsruhe anlangt, deren Beobachtung 
?Oo/^^àich rein vom Belieben der Einzelnen abhängt, so gewährten dieselbe 
0 ber hier in ,Ira ge kommenden Etablissements wenigstens im Princip 
r i n ß 3 i, c i m, Die Lage der Bergarbeiter in England, in Schmollers 
^kipii„ 'à Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich XVI 
î»' 2. Semester 1892), 930—939. 
^ &gt;f ^ ur Fontaine, Les salaires et la durée du travail dans la grande et la 
à.Ş "'Austrie du département de la Seine, in der .Réforme sociale" (Paris) 
3 et ler septembre 1893, p. 322 ss. 
Zählt im Seinedepartement ungefähr GOO 000 Arbeiter und Arbeiterinnen, 
^ "ļs die Hälfte derselben sind im Kleingewerbe, als Kleinmeister, als für die 
^kaufsgeschäfte in ihren eigenen Wohnungen arbeitende Lohnarbeiter u. s. w.
        <pb n="392" />
        362 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
vollständig. Ungefähr 20 o/o derselben geben ihren Arbeitern entweder jede 
zweite Woche einen Sonntag oder alle ^onntag-Nachmittage, oder jeden . 
Sonntag ganz, von den übrigen aber nur die Nachmittage frei, während 
keine regelmäßige Sonntagsruhe beobachten. Die Etablissements , welche 
vollständige Sonntagsruhe gewähren, beschäftigen im Durchschnitt ein 1 
140 Arbeiter, die übrigen nur 100. Es erweisen sich also die großen U 
nehmungen in dieser Hinsicht wie in so manchen andern socialen Beziehung 
freigebiger als die kleinern. ,«rnter 
In betreff der Löhne ergaben sich die folgenden Ziffern: Ein gel» 
Arbeiter erhielt bei ungefähr Mündiger Arbeit täglich 7—10 Francs, 
nicht gelernter 4Va—6 l / 2 Francs. Di- Frauen hingegen verdienten n&gt;°Y 
der nämlichen Arbeitszeit in der Regel nur 2-/2—3‘/a Francs,",-'! , 
dessen weniger als 3 Francs, während die Löhne mancher einer hö)^u 
bildung bedürfenden Arbeiterinnen, wie der Putzmacherinnen, weit bett 
licher sind. Die Borarbeiter und Aufseher beziehen im allgemeinen hohe ? 
Sie verdienen im Durchschnitt 250—300 Francs und oftmals noch w 
im Monat. g,#, 
Wie bedeutende Unterschiede nun auch zwischen Paris und den 
menté bestehen, so müssen diese trotz der hohen Lebensmittel- und Wohuw,^ 
preise der Weltstadt im ganzen nicht ungünstigen Lohnverhältnisse 
weniger als für das übrige Land mehr oder minder typisch bezeichnet we ^ 
Ja es finden sich sogar, wie wir alsbald sehen werden, die erfreulichsten 
spiele einer günstigen materiellen Lage der französischen Arbeiterschaft ^ 
in der Hauptstadt, sondern in verschiedenen andern Gegenden des La" ^ 
Was aber speciell die Frage anlangt, ob die trotz der gegen frühe . 
ringerten Arbeitszeit gestiegenen Löhne die materielle Existenz des Arbeiterl ^ 
auch wirklich verbessert haben, und ob diese Löhne, welche sich nach Paul ^ 
Beaulieus Angaben in einzelnen Industrien verdoppelt, in andern.hingege 
dreifacht, ja sogar vervierfacht haben und — demselben Schriftsteller zķ ^ 
seit etwa zwei Menschenaltern im allgemeinen um 80—100 o/g gestiege" ^ 
nicht einer in noch höherem oder wenigstens in gleichem Grade eingetretenen 
theuerung der zum Leben nothwendigen Gegenstände gegenüberstehen, 
die Beantwortung derselben sehr günstig aus, indem eine wirkliche Best 
der Lebensverhältnisse constatili werden kann. In Frankreich wenigsten ^ 
sich die Kosten des Unterhalts nicht in dem Grade vermehrt, als 
in die Höhe gegangen sind. Die Wohnungspreise sind in den großen 
allerdings sogar sehr bedeutend, in den kleinen dagegen und auf dem ^ 
nur wenig gestiegen. Die Brodpreise sind im ganzen dieselben 9 c6lte f 
die Preise der Stoffe, der Möbel und der Bekleidungsgegenstände^ » -S 
fallen. Man kann also wohl annehmen, daß die durchschnittliche ^
        <pb n="393" />
        363 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
^ kosten des Lebensunterhaltes in diesem Lande ungefähr 30%, die der 
"hne dagegen über 80 % beträgt 
Was Deutschland anlangt, so ist auch hier eine unläugbare Steigerung 
er Lohnsätze und des Wohlbefindens eingetreten, welches sich die Arbeiter 
Rüttelst ihrer Lohnbezüge zu verschaffen im stände sind. Dieselbe hat sich 
Namentlich seit der Entstehung des Deutschen Reiches vollzogen, aber freilich 
"'chi in dem Maße, als man nach dem Aufschwung der deutschen Production 
Mtte erwarten können. Es ist das eine Erscheinung, die zum Theil dem Um= 
J. Qnbe zugeschrieben werden muß, daß sich der deutsche Export erst neue Ģe- 
lete zu erobern hatte und deshalb verhältnißmäßig billig zu arbeiten genöthigt 
ar ; Äst also auch zuzugeben, daß, selbst von den Nothständen in verschiedenen 
^rückgehenden Gewerben abgesehen, die Löhne der deutschen Arbeiter in manchen 
Ş. buchen höher sein könnten, als sie thatsächlich sind, so kann doch immerhin 
ņe vielfache, ja eine allgemeine Besserung der deutschen Lohnverhältniffe un- 
glich geläugnet werden. Selbst die landwirtschaftlichen Taglöhner haben, 
%vohl gerade die deutsche Landwirtschaft durch die Concurrenz der über 
kochen Länder in den letzten Jahren unbestreitbar sehr viel zu leiden gehabt 
( . ' eine Besserung ihrer Lage zu verzeichnen, soviel auch für dieselben in manchen 
""d namentlich in den altpreußischen Provinzen jenseits der Elbe 
thun übrig bleibtSo hat sich denn der deutsche Arbeiterstand 
ein-^^oßen und ganzen mächtig gehoben und besitzt auch in seiner aus 
Initiative hervorgehenden Neigung zur Pereinsbildung eine mächtige 
zur Besserung seiner Lage. Wenn man genaue Daten darüber besäße, 
r schein Verhältnisse die eigentliche Arbeiterschaft allein bei den 1339 Con- 
^ereinen betheiligt ist, welche — laut den Mittheilungen auf dem im 
t Q 9u ft 1894 zu Gotha abgehaltenen allgemeinen deutschen Genossenschafts- 
&gt; ' m ^ohre 1893 in Deutschland bestanden so würde man wohl mit 
ei..^d.gung feststellen können, daß in weiten Kreisen der deutschen Arbeiterschaft 
^îoìffe wirtschaftliche Einsicht und eine Fähigkeit zur Wahrnehmung ihrer 
fk eïe ^" eu verbreitet ist, welche armselige und hungernde Arbeiter nicht zu be- 
m pflegen. 
besonders bemerkenswerth sind ferner die in einer höchst verdienstvollen 
^ Leroy-Beaulieu, La répartition de la richesse (2 e éd. Paris 1881) 
î(f) Q *tjGrohmann, Betrachtungen über die wirtschaftliche Lage der landwirt- 
" Taglöhner des Deutschen Reiches, in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, 
Ltztz^ļung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich XVI (Leipzig, 2. Semester 1892), 
in ^'khe die Berichte in den verschiedenen großen deutschen Blättern, unter andern 
'Münchener Neuesten Nachrichten' vom 27. August 1894. 
"äener 
!Ne
        <pb n="394" />
        864 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Arbeit Armand Julins 1 gebotenen Aufschlüsse über die wahrhaft unerwarte t 
Besserung der materiellen Lage weiter Kreise der Arbeiter Belgiens, ü ja 
eines Landes, welches von socialdemokratischer und christlich-socialistischer Şei e 
mit Vorliebe als der Schauplatz der ärgsten Ausschreitungen der sogen, kapita 
listischen Wirtschaftsordnung hingestellt zu werden pflegt. Julin hat näinl'w 
auf Grund der Ergebnisse einer Enquete die von 24 verschiedenen 9 r c 
gelernter Arbeiter der Stadt Brüstel im Jahre 1891 bezogenen Löhne t" 
den von den Arbeitern derselben Zweige im Jahre 1846 vereinnahmten l 
Vergleich gezogen, und es handelt sich dabei nicht um Berechnungen, "ş 
nur eine kleine Anzahl privilegirter Arbeiter mit besonders hohen Ļählw 
ins Auge fassen, sondern um den von der großen Mehrheit der gelern t 
Arbeiter Brüssels bezogenen Verdienst, da sich die Erhebungen auf die LoY^ 
Verhältnisse der Maurer, der Tischler, der Gerber, der Schmiede, der 0^ 
in Brüssel, als dem Sitze berühmter Hutmanufacturen, so zahlreichen 9" 
mâcher und anderer zahlreichen Arbeiterkategorien erstrecken. Wie nun 
Gegenüberstellung der Löhne der Jahre 1891 und 1846 ergibt, haben 
dieselben für manche Kategorien von Arbeitern nahezu, für die übrigen, we 
die große Mehrheit bilden, sogar mehr als verdoppelt. Die der Ma"^ 
z. B. sind von 1,70 auf 3,75 Francs, die der Hufschmiede bon J2 ^ 
4,50 Francs, die der Kunsttischler und der Bildhauer von 1,98 auf 5 Fr""^ 
die der Filzhutmacher von 2,25 auf 4,75 Francs, die der Strohhutma 
von 1,80 auf 4,15 Francs, die der Tischler von 1,95 auf 3,80 Fra" ^ 
die der Uhrmacher von 2,20 auf 6 Francs gestiegen. Nun waren " 
dings auch die Preise der Lebensbedürfniste, der Wohnungen u. s. ^ 
dem Jahre 1846 starken Aenderungen unterworfen, und es kann bei""^ 
mit Fug und Recht die Frage aufgeworfen werden, ob die Kaufkraft ^ 
erhöhten Löhne nicht etwa eine beträchtliche Einbuße erlitten habe. Äber a ^ 
auf diese Frage haben die Ergebnisse der hier in Rede stehenden k 11 ^ 
suchungen eine sehr befriedigende Antwort ertheilt. Man hat nämliw ^ 
Budget eines Bergarbeiters des großen Kohlenbeckens des Borinage h 
Ausgangspunkt der betreffenden Berechnungen genommen und den Naw 
geführt, daß, wenn man die Kaufkraft, welche der Lohn desselben ^ 
Jahre 1853 besaß, durch die Zahl 100 ausdrückt, diese Kaufkraft M 
Jahre 1886 auf 125,12 und im Jahre 1891 auf 142,56 gehoben 0 * 
So wird man denn nicht umhin können, den folgenden Worten 3" ^ 
eine weitgehende Berechtigung zuzuerkennen: ,Angesichts derartiger, 1 
„riers- 
1 Une enquête en Belgique sur les salaires, les prix et les budgets^» 1 ^ ^ ( 
in der.Réforme sociale' (Paris, 2. Semester 1892), Hefte vom 16. October ©• ' 
1. November S. 679 ff. und 16. November S. 756 ff. 
2 A. a. O., Heft vom 16. November 1892 S. 767.
        <pb n="395" />
        365 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
Indern, in welchen die sociale Frage auf der Tagesordnung steht mit 
thematischer Regelmäßigkeit sich wiederholender, durchaus authentischer That- 
%n wird es den Socialisten immer schwerer, ja endlich unmöglich, an 
r Behauptung festzuhalten, daß sich die Reichthümer an dem einen wirt- 
à^tlichen Pol. das Elend an dem andern aufhäuft. — wenn es auch 
lick ^ ba ^ ""ch weite Schichten des Arbeiterstandes und daß nament- 
JJ viele nicht gelernte Arbeiter in wirklich elenden Verhältniffen leben, und 
weder dauernd, wie z. B. in gewissen Gegenden Italiens und in Sici- 
- oder wenigstens vorübergehend zum Theil einen durchaus ungenügenden 
J¡ n beziehen, weil die Productionsweise des betreffenden Geschäftszweiges 
hält^-ļ'ņâşiîģ Unb sprunghaft ist und vielfach ohne Rücksicht auf die Ver- 
"y der Arbeiter, von rein speculativen Gesichtspunkten geleitet wird. 
Letztere ist namentlich in den Vereinigten Staaten von Amerika 
i* Die große wirtschaftliche Krisis, welche die dortige Industrie 
toeiT* ”” 1893—1894 wieder einmal durchzumachen hatte, liefert eine 
11,6%". SUußmüw )u ben but* ein foi^eë Borge# #öorgerufenen 
^ (Wben unb Veiben unb bemeiß, bo&amp; bie au4 in ber Union M immer 
&gt; vollziehende Hebung der Lage des Arbeiterstandes 2 noch von großen 
'"yren bedroht und durchaus nicht allgemein ist. 
^nhessen darf, wie schon hervorgehoben wurde, vom Lohn allein kein 
«us die gesamte materielle Lage des Arbeiterstandes gezogen werden. 
q Ueii be 'st vielmehr zu einem bedeutenden Theile auch von denjenigen Hilfs- 
Şngig. welche den Arbeitern in Krankheits- und in andern der- 
Fällen durch staatliche Institutionen sowie durch das freie Wohl- 
C lQ " unb das Pflichtgefühl der Unternehmer zufließen. Mit den großartigen 
bie ies V|^ tlonen der staatlichen Versicherungen werden wir uns im 11. Kapitel 
^ U. Buches zu beschäftigen haben. Hier sei nur auf die von Le Play so 
S ber t.^« c ouş dieser Insel sind indessen bei weitem nicht so elend, als gelegent- 
"0(f) ^à, ri des Wahres 1^94 in der Presse behauptet wurde. Wir befanden uns 
der Tauer des Belagerungszustandes auf der Insel und überzeugten uns 
]!' dos bort herrschende Elend häufig ganz übertrieben geschildert wird. Man 
Cn vielfach, daß die Landarbeiter die Hälfte ihres Lohneinkommens nur 
ya^ŞZahlt erhalten, und zog allein die andere, ihren täglichen Bedürfnissen 
''"Inal ìhrer Bezüge in Betracht. Diese unrichtigen Darstellungen zeigen wieder 
9W şkeptisch man sich den volkswirtschaftlichen, nicht von Fachmännern aus- 
; Angaben gegenüber verhalten muß. 
""ter bannet und W. Kämpfe a. a. O. Kap. 28, I. II. XI. XIV. Eben 
Ubo şiàu sich Angaben über die Ergebnisse einer von dem Commissioner 
° r ’ ^"ŗoll D. Wright, geleiteten umfassenden Enquete. die im ,Sixth 
r&lt; í ,0rt of the Commissioner of Labor* (Washington 1891) veröffentlicht
        <pb n="396" />
        366 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
richtig und glücklich als .Patronage' bezeichnete Wohlfahrtsthätigkeit der Arbeit 
geber ein kurzer Ueberblick geworfen. 
Diese Wohlfahrtsthätigkeit hat sowohl der Jntensivität als der Ausdehnu » 
ihrer Entwicklung nach von Land zu Land eine sehr verschiedene Gestalt ge 
wonnen. und so muß denn zunächst hervorgehoben werden, daß dieselbe 
manchen Ländern, z. B. in Italien und in England, im ganzen 
nommen durchaus unzulänglich ist. Was das erstere Land anlangt, p 
sie allerdings in einzelnen Gegenden häufiger zu finden und verdienen 
fahrtseinrichtungen, wie sie die Tuchmanufactur von Schio unweit von Lerò 
aufzuweisen hat, alle Anerkennung. Anderwärts hingegen und namen ^ 
in Sicilien ist nur wenig Bedeutendes auf diesem Gebiete zu verzşş £ ' 
dort bethätigt sich die edle Gesinnung der reichen Klaffen hauptsächlich a 
altherkömmliche Weise in einem oft sehr rühmlichen charitativen Wirken, we 0 
aber zum Theil durch eine systematische Fürsorge für Pächter und andere v 
den Unternehmern abhängige Leute ersetzt werden sollte. 
In England hingegen äußert sich die gerechte und billige Gesinnu^ 
der Unternehmer hauptsächlich durch die Gewährung ausreichender, ja ^ 
Theil sehr reichlicher Löhne, während eine umfaffendere Fürsorge für die - ^ 
stände, unter denen die Arbeiterschaft zuweilen zu leiden hat, und eine 
für anständige Vergnügungen und andere Annehmlichkeiten des Lebens - 
eine Art der Fürsorge, welche von der besondern Theilnahme des l " 
nehmers an dem Wohl und Wehe seiner Leute Kunde gibt und daher zu şş 
geht und mächtig zur Erhaltung bezw. zur Besserung der socialen Beziehung 
beiträgt — noch immer vermißt wird. Es hat zwar auch in England ^ 
an Stimmen gefehlt, welche sich zu Gunsten dieser Arten der Fürsorge 
nehmen ließen. Die Schule der damals sogen. Christlich-Socialen hat £ &lt; 
vor etwa 30 Jahren und noch früher in diesem Sinne gewirkt, und der 
liche John Ruskin wird immer zu nennen sein, wenn die Namen der nicht uu 
durch schriftstellerische Arbeiten als durch eigene Opferwilligkeit für die arl"&gt; ^ 
Klaffe hervorragenden Männer aufgezählt werden'. Aber trotz alledem^ 
obwohl diese Anregungen auch nicht ganz fruchtlos geblieben sind, f Dl1 ^ 
so manche praktische Folgen gezeitigt haben, kann England nicht Z" ^ 
klassischen Ländern der durch die Unternehmer ins Leben gerufenen o e ^ 
förderten und in Gemeinschaft mit den Arbeitern unterhaltenen un^ 
walteten Wohlfahrtseinrichtungen gerechnet werden. Vielmehr sind es , 
im übrigen durch so tiefe Gegensätze getrennten großen Continente&gt; ü ^ 
Deutschland und Frankreich, welche in dieser Hinsicht den ersten P % 
nehmen. 
r n i# 
1 B. R. Collingtvood, The Life and Work of John Ruskin. 2 vols. Lon 0
        <pb n="397" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
367 
Frankreich ist das Patronage im großen Maßstabe schon ziemlich 
en Datums, und die von seiten der dortigen Unternehmer ins Leben ae- 
senen Wohlfahrtseinrichtungen sind vielfach als geradezu mustergiltig zu be- 
sickt eN' Ļeider gibt es bisher noch kein Werk, welches eine allgemeine Ueber- 
lyt à die Zahl der Unternehmungen, in denen solche Einrichtungen 
stehen, und über die Beschaffenheit und den Umfang der sämtlichen In- 
utwnen dieser Art gewähren würde. Wir müffen uns daher mit dem 
fomf" ^ inmei§ auf einige Beispiele begnügen, aus denen sich nicht allzu 
Ņr einige Schlüffe allgemeiner Natur ziehen laffen. 
Was zunächst die Zahl der Unternehmungen anlangt, in welchen der- 
der'm ,0CÍ0Í Unb wirtschaftlich heilsam wirkende Institutionen zu Gunsten 
^ /lrbelter bestehen, so besitzen wir über das Seinedepartement sehr intereffante 
Best ? luffe, aus denen sich nicht unbegründete Vermuthungen hinsichtlich des 
şo'îehens ähnlicher Verhältniffe in den übrigen industriellen Departements 
di, « 6ereii§ à angezogene Aufsatz Arthur Fontaines über 
E&gt;ià?"îşşe der erwähnten Enquête des Office du travail bringt in dieser 
'New? ^ foIflenben Daten: In den 25% der 470 beobachteten Etabliffe- 
schà'^Ş oOo/o der Arbeiter der Gesamtzahl dieser Unternehmungen be- 
b ie 9s l 'l ten ' ^ sltten bie Arbeitgeber Hilfskassen ins Leben gerufen, bei welchen 
tzkjst,/ eitcT ölelfach wöchentlich 50 Centimes einzuzahlen hatten, während die 
also h f n bCr Unternehmer größere Verschiedenheiten auswiesen. Es waren 
Mtoff 0nberä die größern Etablissements. welche in dieser Hinsicht Vorsorge 
reich ^ntten. Jedoch auch die kleinen Brodherren erwiesen sich häufig hilf- 
tzà î" b ow şw Zwar keine Kaffe gründeten, aber den kranken Arbeitern ihren 
U n f oiii em r e 3eitiöng ganz oder zum Theil weiter zahlten. Was sodann die 
Untev, 7 ,,CÍ,erun9 betrifft, so hatten 40% der der Enquete unterworfenen 
¡ C ’ mci 'br Personal versichert — ein sehr günstiger Procentsatz, wenn 
tisico Í - ' b ^şi bei vielen Zweigen der Industrie in dieser Hinsicht kein 
Arbeit Ģbt. Die Goldarbeiter, die Schneider und andere Kategorien von 
bo% ^ 111 bedürfen ja dieser Art der Versicherung nicht. Dagegen waren 
fahrx/" m ben Unternehmungen der Holzindustrie, deren Betrieb mit Ge- 
fog Qŗ darbunden ist, Beschäftigten 80 und von den Arbeitern der Eisenbranche 
batera? ^ versichert, und man kann sich der Hoffnung hingeben, daß alle 
^ehr ^wer, deren Arbeiter derartigen Gefahren ausgesetzt sind, mehr und 
zur Versicherung derselben schreiten werden. 
bo% ' "ì bie Altersversicherung hatten elf Etablissements, die natürlich sämtlich 
ilmfang waren, da ein jedes im Durchschnitt 350 Arbeiter 
durch Schaffung besonderer Kaffen gesorgt. In kleinern Unter- 
^ichfall-^ ^" b ^ olcbe Waffen nicht lebensfähig. Acht andere und zwar 
* meist große Unternehmungen sicherten ihren Arbeitern eine solche
        <pb n="398" />
        368 
HI. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Rente dadurch, daß sie für dieselben bei der Caisse nationale de reti ait# 
Einzahlungen machten und ihnen in der Regel nach 30 Jahren fällige Renten 
in der Höhe von 250—500 Francs verschafften. Auf diesem Gebiete ist dem 
nach, wie man sieht, noch nicht viel geschehen, und das erklärt sich aus den 
Umstande, daß die Löhne der betreffenden Arbeiter hohe sind und also de 
Arbeiter das Sparen gestatten. 
Im ganzen genommen sind die von dieser Enquete gelieferten Ta e 
bezüglich der Fürsorge für die Arbeiter eines Landes, in welchem bisher nocy 
immer keine staatlich eingeführte Versicherungspflicht besteht, entschieden er 
freuliche zu nennen. Bestanden doch in 260 der 470 den Erhebungen un ^ 
worfenen Unternehmungen Wohlfahrtseinrichtungen der erwähnten Natur, »n 
zwar in der Art, daß die Kosten derselben in 25 % der Unternehmung^ 
vom Herrn allein, in 60 % von diesem und den Arbeitern gemeinsam "N 
nur in 15 % von den Arbeitern allein bestritten wurden. , 
Das alles ist in Anbetracht der vielfachen Agitationen, welche sich 0DÎ 
socialistischer Seite gegen die Unternehmer richten, von sehr guter Vorbedeutun 
und zeigt, daß sich bei einigem Entgegenkommen von beiden Seiten für sehr lt,ct 
Kreise ohne zu große Schwierigkeiten ein günstiges Verhältniß zwischen Un ^ 
nehmern und Arbeitern Herstellen läßt, welches nicht nur in genügenden 
sondern auch in der Sicherung der Arbeiter vor den Folgen der bedeutend! ^ 
Gefahren, denen dieselben ausgesetzt zu sein pflegen, seinen Ausdruck şi" 
Das läßt sich um so eher hoffen, als diese Bewegung zu Gunsten 
Errichtung von Wohlfahrtsinstitutionen in stetem Fortschritt begriffen ^ 
Vergegenwärtigen wir uns nur ein Beispiel, damit wir uns einen Ķ ^ 
davon bilden können, was namentlich die Großindustrie in Frankrei 
dieser Hinsicht leistet. Die Eisenwerke dieses Landes haben im Juli 
189* 
Ulvjtl &lt;yiUJlV4/4 411141V. XJW Xz/ 11V14IWV4V VIVJVW V* » » v v w v ~ 1 ģp 
eine Caisse syndicale d’assurance mutuelle des forges de France ^ 
gründet, die am 31. December 1891 21 Unternehmungen mit 36 846 ^ 
sicherten Arbeitern, welche über 45 000 000 Francs Jahreslohn bezöge«, 
faßte. Am 31. December 1892 waren diesem Syndicat bereits 3l ^ 
blissements mit 51125 zusammen über 60 000 000 Francs Lohn beziehen 
Mitgliedern beigetreten. Die Kosten der Versicherung werden 
von den Unternehmern bestritten. Sie beliefen sich im Jahre 189- ^ 
774 585 Francs, d. h. auf 15,15 Francs für einen jeden versicherten ^ 
beiter, und stellten sich für die Unternehmungen, welche die geringste^, 
zahl von Unfällen aufwiesen und in denen die Unfälle am leichtesten w 
noch um 92 Centimes billiger. 
(Jll tr*' 
» Siehe darüber Albert Gigot, L’Assurance libre contre les accidents 
vail, in der ,Réforme sociale' XXV (16 juin 1893), 960 963.
        <pb n="399" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. ^ 
MH 
MW 
Ulti 
S¿\t n 1893 don to '-Pariser Académie des sciences 
S 8 ttIl , 1 , poll í lques “»'floiwnmenen Vertheitung des Preises Audéoud 
ct âoldcnm Medaille ausgezeichnet wurden: die bereits im 
. ' XXVII (16 j„¡„ 1894), 954. 
et &amp;%rL 08 ê l entworfene Lebensbild dieses Menfchenfteundes in 
t„ ' Uebllv XXVHl (19 aoüt et ler 8e Pt«mbre 1894), 299 ss. 
3 e »! der ŗelrgrofer Hinsicht geradezu einzig dastehenden Wohlfahrtseinrich- 
Marmel, bie eine an biegnßänbe ber llrfird,, 
(3 enge »*■, ìrorganifatlon geschaffen haben, welche die Besitzer mit den Arbeitenden 
(2s H - Tour« i e «?Q? mbei K?T l . Léon Harmel &gt; Manuel d une corporation chrétienne 
T "Ä-ÄTJÄ 
*‘b a| . " ben -Stimmen aus Maria-Laach' XLIX, 5. Heft, 479 ff. 
öm He, Volkswirtschaftslehre. 24
        <pb n="400" />
        370 III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Jahre 1665 gegründete Spiegelmanufactur von St-Gobain (mit über &lt;000 
Arbeitern), die Werke der Firma Schneider im Creusvt (Sabne-et-Lmre. u 
12 000 Arbeiter), die soeben genannten Kohlenminen von Blanzy und 
Färberei der Familie Gillet in Lyon (über 3000 Arbeiter). Die 9% ' 
in welcher Georges Picot bei dieser Preisvertheilung die Verdienste 
Eigenthümer dieser Unternehmungen schilderte, entwirft ein ansprechendes 
von den Leistungen, deren wahrhaft gerechte Unternehmer nur aus g» 
Willen für ihr Personal fähig sind *. 
So viel von der alten Heimat des Patronage, von Frankreich. 
Deutschland ist die Wohlfahrtsthätigkeit der Unternehmer in ihrer neue 
Form zwar im ganzen jüngern Datums, aber nichtsdestoweniger schon 
entwickelt, und auch hier ist ein steter Fortschritt auf dem Gebiete derse 
unverkennbar. Es kann zwar gegen eine große Anzahl von Unterneil 
der Vorwurf erhoben werden. daß sie eine beträchtliche Reihe von 
haben verstreichen lassen. bevor sie zu einer kräftigen Initiative g#?' 
sind und Bedeutendes geschaffen haben. Andererseits darf aber nicht uu^ 
acht gelassen werden, daß der Beginn des gewaltigen Aufschwunges. den 
großen deutschen Industriezweige genommen haben, kaum ein Menschen^ ^ 
hinter uns liegt, und daß in Deutschland wie auch in Oesterreich un 
andern Staaten vor dem Bekanntwerden der anderwärts geschaffenen ^ 
weiter gebildeten Wohlfahrtseinrichtungen vielfach eine in patriarchalischer' 
festen Form entbehrender Weise allsgeübte Fürsorge der Unternehmer 0 1 11 ^ 
Arbeiter stattfand. So war es z. B. üblich, daß die Herren den allen 
Leitern leichtere Beschäftigungen zuwiesen oder ihnen nach ihrem Erw, 
1 George* Picot, Rapport etc., in der .Réforme sociale* XXVII (16 ' ¡„i 
1894), 265 ss. Die Schneidersche Gesellschaft im Creusvt gibt auf den Arve» ^ 
Durchschnitt jährlich 186 Francs für Wohlfahrtseinrichtungen ans. d. h. ew ~ 
des durchschnittlichen Jahreslohnes, und verwendet jährlich 1 682 000 Francs ,1" ^ 
Zwecken. In St-Gobain datirt die Altersversorgung bereits seit der Grün « . 
Unternehmens. Im Creusvt wurde sie im Jahre 1877 eingeführt. In Blanz y ^ 
die Altersversorgungskasse ausschließlich von den Unternehmern unterhalten, ,„t 
Alterspensionen variiren zwischen 180 und 900 Francs. Ebendaselbst machte ^jc 
Jahre 1889 von 1000 Familien zu zahlende Miethe gerade so viel aus, ^1' 
Steuern, die Versicherungs- und die Unterhaltungskosten der Häuser davon v 
werden konnten. Ein Kapital von 2 393 912 Francs, das in den şşU 
trug also keine Zinsen. Auch die Schulen werden gänzlich von der Gesellschal 
halten. So handeln die grausamen Aktionäre von Montceaux-les-Mrnes. geg *,( 
Stellvertreter vor einigen Jahren die bekannte blutige Arbeiterrcvolte sta N ^ 
Gesellschaft hat sich dadurch von ihrem humanen Streben nicht abbringen lŞ ' 
sich das Vertrauen ihrer Leute gewonnen, indem sie die von ihr geschaffenen &amp; 
einrichtungen der Verwaltung der Arbeiter übergab lind sich selbst nur die - 
der Administration vorbehielt.
        <pb n="401" />
        g j 
ß 
‘24* 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
ŗ merben, bo^ ber ouë bem Smelaste: überfommene, menn oucb monniq- 
I umgestaltete Jnnungsverbanb, ber in Deutschlanb erst in ben fecbsiaer 
jren unseres Jahrhunderts, in Oesterreich schon etwas früher, nämlich im 
dam or/ 859 ' Tatsächlich aufgelöst mürbe, häufig für bie Unterstützung ber 
als noch weit zahlreichern kleingewerblichen Arbeiter ganz Erhebliches, aller, 
gs nicht vollkommen Genügendes geleistet hat, wie benn auch bie frühere 
^usgenossenschaft von Meistern unb Gesellen ben letztem vielfach zu gute 
m unb unter Umstänben bie vollstänbige Versorgung bes alt geworbenen 
sSarbeiters zur Folge hatte. Ebenso wolle man hoch nicht vergessen, baß 
deut,') Ņtp bei seiner Studienreise um bas Jahr 1830 gerabe burch bie in 
«r6e s” Sanben ' in bCn Herzgegenden, zu Gunsten ber bortigen Industrie- 
n ¿ Ï öbstehenden Wohlfahrtseinrichtungen mächtige Anregungen erhielt, bie 
in seinen Werken verwerthet hat. So hat benn Deutschlanb schon 
ihr/, gelten m Bezug auf bie Fürsorge ber Unternehmer zu Gunsten 
Lohnarbeiter einen im ganzen ehrenvollen Platz eingenommen, 
zn m . "un bie neuern Einrichtungen anlangt, welche bie Großinbustrie 
fine,, Un,tCn ,s;rer Arbeiter ins Leben gerufen hat, so finben wir bomber in 
schliß 'Ehr verbienstvollen Werke reiche, wenn auch nicht erschöpfenbe Auf 
hat h'/ ^^selbe behanbelt zwar nicht ausschließlich beutsche Einrichtungen, 
«inet * n sl6er vorzugsweise im Auge, unb mir müssen nur hinsichtlich 
hà àerkung dieses Buches einen Vorbehalt machen. Wenn es (II, 2) 
hià' das Werk durch Schilderung von Oasen auf bie große Wüste 
totj' 1 !'" und somit cinc Anklageschrift darstellen solle 1 , so trifft doch eine so 
, &gt;&gt;»Iche Anschauung im allgemeinen entschieden nicht zu. Ez ist viet- 
l«Ndn""^şi""bar, daß in manchen deutschen Gegenden, z. B. in den Rhein- 
àkch, in Westfalen, die herrschenden illa sten ihren Arbeitern im ganzen 
d«ņ L tt ; frbs "i such in Oesterreich und in Bayern sind eine stattliche Anzahl 
Unte r obļşohrtseinrichtuugeu wohl gesinnten Unternehmern zu danken, dar- 
von Großgrundbesitzern ins Leben gerufene. Gibt doch auch das 
^chaem' .Zugetheilte unb — was von hoher Wichtigkeit ist — quellenmäßig 
Äkstxc ,C ' eilc Material des Erfreulichen genug bekannt. So wird auf das 
%in&lt;T bDn 11 Arbeiterausschüssen (u. a. bei ber Firma F. Brandts in 
^^ev-Glabbach unb in ber großen Maschinen- unb Wagenfabrik von 
^rschàft? " ^ i u s Post, Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre 
^achft^"Okhörigen. Bd. I: Die Kinder und jugendlichen Arbeiter. Bd. II Die 
$%nbe 7 Arbeiter. Berlin 1889 u. 1893. Der Verfasser erkennt, ohne die'weit- 
^^Naa/îdwendigkeit staatlicher Maßnahmen zu läugnen, die hohe Bedeutung des 
» an, das er Patriarchalismus nennt (II, 33).
        <pb n="402" />
        872 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
F. Ringhoffer in Smichow-Prag), eine Anzahl guter Arbeitsordnungen und 
auf die Anwendung gewisser für die Arbeiter vortheilhafter Lohnformen ("- st ’ 
auf dem v. Thünenschen Gute Teltow in der Provinz Brandenburg) 
gewiesen. Ferner wird an 32 Beispielen erörtert, was hinsichtlich der Arbeit- 
stätte durch das Functioniren von Sanitätscommissionen (z. B. in den Friedrich 
Kruppschen Werken in Essen), durch Bade- und Waschanlagen und andere der 
gleichen Veranstaltungen in musterhafter Weise geschehen ist, und an 26 Bei 
spielen, was man auf dem Gebiete der Wohnungsfrage, auch hinsichtlich der 
Errichtung von Schlafräumen für unverheiratete Arbeiter, geleistet hat. Wel er 
wird über Speiseanstalten u. dgl., Prämien für die Enthaltung vom Genufl 
gebrannter geistiger Getränke, über Einrichtungen für den Consum der Arbeiter, 
über die Verpachtung von Garten- unb Ackerland — diese von Le Play lw 
Recht als eine der fundamentalen Wohlfahrtseinrichtungen gepriesene Ber- 
anstaltung —, das Sparwesen, das sehr schöne Erfolge aufzuweisen hat, sl ^ 
über Sparkassen und auch über Zwangssparkassen, unb andere nützliche Eiw 
richtungen dieser Art berichtet. Endlich finden sich an 49 Fällen auch nD , 
das Unterstützungswesen, die Vorschnßkassen, die Familienkrankenkasten, 
häusliche Krankenpflege, die Alters- und die Lebensversicherung 4 erläutert, un 
werden 15 Beispiele vorgeführt, aus denen man ersieht, was durch 
theken, Musikvereine, Feste und gesellige Vereinigungen 1 2 zu ErholungsM f 
geleistet werden kann. , 
Ueber solche Thatsachen, wie sie Julius Post in seinem systematisch o 
gelegten Werke zur Darstellung bringt, also über alle nur möglichen 
von Wohlfahrtseinrichtungen, die seitens der Arbeitgeber zu Gunsten ' st ^ 
Personals ins Leben gerufen worden sind, berichten übrigens auch versch"! c 
Zeitschriften, welche alle neuern Erscheinungen auf diesem Gebiete aufmer 1 
verfolgen 3 4 . Und so sind denn einzelne Firmen, wie die Häuser. F. Bra" 
in München-Gladbach und Villeroy &amp; Boch in Mettlach an der Saar 4 , sl 
1 Bei der Firma Fr. Krupp in Essen besteht ein eigener Lebcnsversicher"^, 
verein, welcher Ende 1890 2190 in Kraft befindliche Policen im Gesamtbeträge 
3 628 878 Mark aufzuweisen hatte (I. Post II, 670 ff.). , fl t* 
2 Die bestbekannte Meierei C. Bolle bei Berlin veranstaltet im Sommer 
liche Ausflüge, im Winter Familienabende. ,, ^hk' 
3 Vgl. unter anderem die hochverdienten .Christlich-socialen Blätter' (28- ^ 
gang, Neuß 1895) und das treffliche .Arbeiterwohl', Organ des Verbandes katlw 
Industrieller und Arbeiterfreunde, redigirt vom Generalsecretär Dr. Franz 
(15. Jahrgang, Köln 1895). 
4 Siehe .Arbeiterwohl' 1891, 2. Heft, S. 21 ff. Dieses Unternehmen (® b je 
und Mosaikfabrik) beschäftigt gegen 2200 Arbeiter und sorgt in trefflicher WeNe 
Erfüllung der religiösen Bedürfnisse, die Sittlichkeit der Arbeiter (die juge" 
Arbeiter z. B. müssen bis zum vollendeten 21. Jahre ihren ganzen Lohn dem
        <pb n="403" />
        373 
6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 
"à"»' und für ,nW ein Ansporn zur Nach- 
MW-r-WILr- 
MS* 
"««tel/ ^, * “ 9 ífI6ít nUf de« B°dm sehr großer Bermagens- 
&gt;&lt; à möglich „t. Ja es darf eine heilsame Gestaltung der wirtschaft- 
"Ud »nee ", 'àen Verhältnisse ans dem Baden des Privaleigenthnms 
"«arte, , *T" # »eh-nden Freiheit der iuirtschaftlichen Bewegung sogar 
W?\T*\T ķ'ŞM Bedingung erfüllt, d. h. torni. die Pr°- 
ja 
«'let Ņ«hl aber darf man hoffen, daß beim Bestehen ge- 
l'ch« Schutzgesetze, deren Charalter und Ausdehnung nach den 
! nk Cnt: Î """geben and dürfen bl« zum vollendeten 18. Johre nnr Sonn. 
?Sl und n.'""" "ur unter Rn,ficht, Snsthtinfer besuchen), die «mnlennnter. 
?°şchaffu„a ? Sparwesen, Auch für passende Arbeiterwohnungen und für die 
d?°ş°Nstalten m 'st alles mögliche geschehen. Die Speise- und die 
îich ünn ^ Arbeiter,unen und für jugendliche Arbeiter sind geradezu unüber- 
(¡„e Ö °" ber durch beträchtliche Zuschüsse subventionirt. Auch 
^ şität Unh ' ^ŗ. HkrZensgûte behandelten Arbeitern, die sich durch Reli- 
^lttlichkeit auszeichnen, gibt es weder Socialdemokraten noch Strikes.
        <pb n="404" />
        374 
Ili. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Verhältnissen der einzelnen Länder verschieden sein muß und von denen nn 
10. Kapitel dieses III. Buches gehandelt werden wird — und zwar Schutzgese^ 
die indirect auch dahin wirken, daß nicht ein Uebermaß proletarisirter Arbel - 
fräste auf den Markt geworfen werde —, das Eintreten der sich immer kräftigt 
organisirenden Arbeiterschaft für ihre Interessen einerseits und ein ruhige, 
festes, von Wohlwollen geleitetes Verhalten der Unternehmer andererseits z 
einer im ganzen gerechten Gestaltung der Lohnverhältnisse führen, und wen 
man sich die Pflege des christlichen Geistes und ernster Moralität angelegt^ 
sein läßt, auch der Propaganda der socialistischen Ideen Schranken sķ 
werde. Davon kann freilich nicht die Rede sein, daß die Arbeiter außer 
nach der ortsüblichen Lebenshaltung zu bemessenden, einen auskömmliche^ 
Unterhalt und ein gewisses Wohlbehagen sichernden Lohn, der es ihnen ^ 
dem, wenn nicht anderweitig dafür gesorgt ist, möglich machen muß, für 4 
alten Tage etwas zurückzulegen*, auch noch Anspruch auf einen Antheil an 
Gewinne des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, besitzen. 
' Dagegen kann man das Begehren nicht gerechtfertigt finden, daß der Lohn 
jeden erwachsenen Arbeiters reifern Alters groß genug sein müsse, um ihm auch 
Gründung und die standesgemäße Unterhaltung einer Familie zu ermöglichen, wie 
neuester Zeit auch von gewissen Seiten, die nicht vollständig socialistisch sind, deansp^^ 
und als eine Forderung der Gerechtigkeit hingestellt worden ist. Eine derartige 
rung ist deshalb unbegründet, weil niemand das Recht hat, sich unter allen U'"sa^ 
zu verehelichen. In den christlichsten Zeiten des Mittelalters ist von einem solche» ^ 
niemals die Rede gewesen, und hat sich das zahlreiche Gesinde in den # errC i!j cn ļlf 
und die bewaffnete Gefolgschaft der Feudalherren, soweit sie aus ständig im 
derselben stehenden Knappen bestand, einige Ausnahmen abgerechnet, ebensowenig^ ^ 
ehelichen können als die Menge der Dienstboten des Clerus und der reichen sl ^ 
den großen Handelsstädten und als ein großer Theil der Handwerksleute, nämsi ^ 
zahlreichen Gesellen, welchen der in so vielen Städten und namentlich in Deu s 
fast überall bestehende Zunftzwang mit seiner starken Erschwerung des Selbs û ¿ 
Werdens die Möglichkeit der Verehelichung vielfach gänzlich benahm. Wer sich "" gşif 
berufen fühlt, zu heiraten, und wer nicht fähig zu sein meint, die standesg^^^ 
Keuschheit, zu deren Beobachtung das Christenthum und insbesondere die ka y ^ 
Kirche so starke Hilfsmittel bietet, zu bewahren, der muß sich eben einem bc r 
wenden, der ihm das Heiraten gestattet, und wird auch bei der Leichtigkeit, ^ 
man in unserer Zeit von einem Erwerb zu einem andern übergehen kann, einen jU 
meist nicht allzuschwer finden, wenn er die Selbstbeherrschung besitzt, eine 
warten. Ein großer Theil der Produktionszweige zahlt derartige Löhne, daß d», 
beschäftigten Arbeiter eine Familie erhalten können, und muß das thun, se 
andernfalls die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte gewaltig abnehmen würde 
die Löhne maßlos in die Höhe gehen müßten. Für die Katholiken ist die Frage » ^ 
entschieden. Infolge einer von katholischer Seite ausgehenden, auf eine ge 
ben Wortlaut der berühmten Encyklika Kerum novarum verstoßende Ausleg' 
stützten Definition des Begriffs des gerechten Lohnes wandte sich ein belgisch" ^ her 
an den Heiligen Stuhl und legte ihm die Frage vor: .Sündigt der Untcrneh
        <pb n="405" />
        6. Kap. Die Berechtigung des Reichthums. 375 
Wenn man die drei Factoren der Gütererzeugung, das Kapital die 
Wung be Action unb bie in@ %uge faßt, so wirb man f# 
n den folgenden Thatsachen überzeugen: Das Kapital trägt in erster Linie 
as Risico der Verluste und ist oftmals mit dem Unternehmen in unlö*- 
örer Weise verbunden. Die Leitung bringt in Verbindung mit dem Kapital 
» wohnlich diejenigen Gewinne hervor, welche die durchschnittliche Ertrags- 
1 )e übersteigen. Dagegen ist die Arbeit in Verbindung mit den zwei erster» 
àtoren die Quelle des durchschnittlichen Gewinnes, an welchem 
e arbeitende Klaffe einen stabilen, ihr in Gestalt eines gehörig bemessenen 
Gļ&gt;sş&gt;bģ berabreichten Antheil hat, und zwar einen Antheil, welcher, wenn die 
nichş şib ņîâ)t dauernd schlecht gehen, auch bei eintretendem Minderertrage 
¡ J herabgesetzt wird. Dagegen kann die Thätigkeit der Arbeiter, die etwas 
großen nnd ganzen sich Gleichbleibendes ist, an und für sich nicht als die 
lache der ausnahmsweisen Gewinne betrachtet werden. Dieselben 
vielmehr, wie schon gesagt, einer außerordentlichen Geschicklichkeit der 
storio!! 9 j U r banfen Unb fÖnnen iubcm oftmals auch nicht ohne ein besonders 
à "'s,co des Kapitals gemacht werden; es ist also klar, daß nur diese 
G%Wö %fLn"'" ^ ehielte 
nesi,/ nier Un,iiänben ist es gewiß sehr nützlich und billig, wenn der Unter- 
Mer seinen Leuten einen Antheil am Gewinn zusichert, wie dies ja öfters 
Zum Unterhalte eines Arbeiters genügenden, aber zur Erhaltung einer Familie 
0e !! b£n Ļ°b" ré?' Die Antwort lautete: .Er sündigt nicht gegen die Ge- 
¡BijJ n ' abev er kann manchmal sündigen gegen die Nächstenliebe und die natürliche 
^ ber beigefügten Erläuterung heißt es: .Die Arbeit ist das persönliche 
vorder? Leiters und nicht seiner Familie. .. Es wird nicht von der Gerechtigkeit 
"'bah man dem durch die Arbeit selbst verdienten Lohne etwas hinzufüge? 
'hm Jr 7 ? bsr meiiet: 'Di- Arbeiter, die für den Herrn fortgesetzt arbeiten, stehen 
,C ! 1,10 b'e übrigen, die nichts für ihn thun. Darum soll der Herr, welcher 
ihnen " Minden kann, das vorzüglich zu Gunsten seiner Arbeiter thun, indem er 
Ehalte," "7 reichlich das gibt, was er aus Gerechtigkeit durchaus nicht zu thun 
Daniil? X ' bomit der so vergrößerte Lohn weniger ungenügend sei zum Unterhalt der 
der £ C C5 Arbeiters. All das soll aber nur im allgemeinen gesagt sein. Sobald 
Misfl öu f ben Leistungen des Arbeiters große Vortheile zieht, ist er durch eine ge- 
Billigkeit verpflichtet, ihn einigermaßen durch eine Uebergebühr zu 
'0ŞN, aber es hat der Arbeiter auf diese Uebergebühr keinerlei R e ch t.' Diese 
des Heiligen Stuhles, von welcher der Papst persönlich billigende Kenntniß 
27. «rs U)urbc dem Bischöfe im Mai 1892 übermittelt (siehe .Wiener Vaterland' vom 
Stttto i * ' ’ rrroener aus viese nevergevuyr remertei St e ch t.' Diese 
beé ^ 0 ìligen Stuhles, von welcher der Papst persönlich billigende Kenntniß 
27 J Mrde dem Bischöfe im Mai 1892 übermittelt (siehe .Wiener Vaterland' vom 
August 1893). 
şhhrun ben Brief des P. A. Saft dein 8. J. zur Antwort auf die Aus- 
'llrbks 9 7 bes Abbe Raubet in brr .Réforme sociale' XXV (16 mars 1893) 469 ss 
'ondere 470.
        <pb n="406" />
        376 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
auch in der Weise vorkommt, daß er ihnen nicht nach seinem freien Belieben 
gewisse Gratifikationen gewährt, sondern auf Grund der Einsicht in die Büchel 
einen Antheil am Geschäftsgewinn rechtlich zusichert und demnach eine Form 
der cooperatiden Production bethätigt, mit der wir uns im 11. Kapitel diesem 
III. Buches näher beschäftigen werden. Von einem auf den Vorschriften der 
Gerechtigkeit beruhenden Ansprüche auf einen solchen Antheil kann aber nicht 
die Rede sein. 
Wie die Verhältnisse nun einmal liegen, ist es also sehr erklärlich, baß 
sich auch auf katholischer Seite sehr gewichtige Stimmen gegen eine staatliche 
Einmischung in die Lohnverhältnisse ausgesprochen haben. Wir wollen w 
dieser Hinsicht nur auf den Namen eines Mannes hinweisen, der wegen der 
Tiefe seines Wissens und der Eorrectheit seiner theologischen Anschauungen 
weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus iu hohem Ansehen steht- 
Msgr. Freppel, der vor wenigen Jahren verewigte Bischof von Angers, 
mit voller Entschiedenheit dem Staate das Recht zur Festsetzung eines Lohn- 
minimums ab und machte nur für einige außerordentliche Fälle, in welchen 
es die Nothwendigkeit durchaus erfordert, eine Ausnahme*. 
Vor allem sind aber die Lehren von höchster Wichtigkeit, welche die 
Encyklika Rerum novarum Papst Leos XIII. vom 17. Mai 1891 der ka 
tholischen Welt auch bezüglich des Lohnes der Arbeiter verkündet hat. 
heißt daselbst: ,Damit sich aber die Staatsgewalt in solchen Fragen nicht in 
ungehöriger Weise einmische, erscheint es in Anbetracht der Verschiedenheit der 
zeitlichen und der örtlichen Verhältnisse durchaus rathsam, jene Fragen oor 
die Ausschüsse 1 2 zu bringen oder einen andern Weg zur Vertretung der Inter 
essen der Arbeiter einzuschlagen, je nach Erforderniß unter Mitwirkung nn 
Leitung der Behörden? 
Wenn aber noch ein Zweifel darüber hätte bestehen sönnen, wie da 
glorreiche Oberhaupt der katholischen Kirche, welches diese Encyklika erließ- 
über die Frage der staatlichen Festsetzung eines Minimallohnes denkt, so muß f 
derselbe durch eine spätere Verlautbarung des Papstes als beseitigt erscheinen- 
Leo XIII. sprach sich nämlich am 19. September 1891 in einer Rede 9 f 
1 E. Cornut, Msgr. Freppel : La question 
CAPioln 
3*. 3 «Uffici 
&lt;•&gt;1, 0*0. ^ ŗ 
2 Von denen in der Encyklika später mit folgenden Worten die Rede ist: ' 
Erledigung gegenseitiger Beschwerden sollen Ausschüsse gebildet werden ... 
scheidender Geltung ihres Schiedsspruches; es wäre sehr wünschenswerth, daß 
Schiedsgerichte Vertreter der Arbeitgeber wie der Arbeiter in ihrem Schoßt ^ 
mtb daß kraft der Statuten die Mitglieder der Arbeitervereine gehalten wären, st 
diese zu wenden.'
        <pb n="407" />
        7. Kap. auf F-nd-lprin-ip u. p-rsönl, Uuft.ih.it aufg.baut. fcc. Ordnung. 377 
'"."Zosischen Arbeikerwallsahrt wie folgt aus: Mir haben 
«jJ? ' ei daß bte sociale Arbeiterfrage niemals durch bürgerliche 
Drastice ßöfnng finben LrW. 
I e -chung bleibt vielmehr ben Vorschriften vollkommener Gerechtigkeit über- 
Jf 1 .' , bie . erforbert ' daß ber Lohn ber Arbeit ein angemessener sei. Sie 
'Ut daher m bas Gebiet des Gewissens. Die menschliche Gesetzgebung aber 
dip ^unmittelbar die äußern Handlungen der Menschen ins Auge faßt, kann 
(linier? Riffen ni# in f# begreifen. Biegung Weser %rage 
(Ir u6r,âenê °uch die Mitwirkung ber Nächstenliebe, welche über die 
^echtigkeit hinausgeht? 1 
Somit befindet sich die Lehre der katholischen Kirche, wie sie in dieser 
^^rache ihres Oberhauptes verkündet wird, in vollster Uebereinstimmung 
ïiitm-iü. e6n 'rï m ' ,U die von seilen der gewiegtesten fachmännischen 
aten vorgenommene objective Beobachtung der Verhältnisse gelangt ist 
Siebentes Kapitel. 
^ ic auf bem Feudalpriiieip iinb die auf ber persönlichen 
Unfreiheit aufgebaute soeiale Ordnung, 
verschiedenartigen Gestaltungen, welche die gegenseitigen socialen 
1,1,1,Menschen angenommen haben und noch aufweisen, sind so 
"rag ». Ü|i Ulan sich ohne leitenden Faden darin nicht auszukennen ver- 
' rmgeu wir also vorerst die einzelnen Formen in übersichtliche Gruppen. 
bie fes m * bereit§ bcn Ņcgriff der Civilisation definirt (siehe 5. Kapitel 
ì&gt;ie à,'Ņuches). Im Anschluß an diese Definition unterscheiden wir zunächst 
n&gt;eb er l l ' lrten Völker von den sogen. Naturvölkern. Die letztem leben ent-- 
&amp;e fl en Viehzucht und führen dementsprechend, da sie genöthigt sind, die 
,0'deplätze aufzusuchen, ein umherziehendes Leben; oder sie sind 
ì&gt;ie ^.buşiämme, welche der Jagd oder dem Fischfänge nachgehen, wie z. B. 
lino, oder sie bilden rudimentäre Gemeinwesen, welche meist auf den 
j^be, 6 1^ e . öie telegraphischen Berichte der großen europäischen Blätter über diese 
ļ 8gļ ' îln Wiener.Vaterland' und in der .Neuen Freien Presse' vom 20. Sep- 
^ ln8tün?b P Hubert-Vatleroux, Fausse route, in der .Revue catholique 
&lt;008 et du Droit' (Grenoble) 1893, janvier p. 32. 55; février p. 138
        <pb n="408" />
        378 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Organisationsfornien der Stammfamilien oder der Dorfgemeinschaft beruhen 
und auch Ackerbau treiben, dabei aber auf einer Culturstufe stehen, auf welcher 
das Privateigenthum verhältnißmäßig wenig bedeutend zu sein pflegt. ^ 
Von diesen drei Organisationsformen äußert eine jede auf die Smei 
und Gewohnheiten der betreffenden Völkerschaften einen gewissen gleichen Elw 
fluß, welcher indessen nur bis zu einer bestimmten Grenze geht; denn sowo^ 
bezüglich der materiellen Wohlfahrt und der individuellen Entwicklung c 
Personen als auch der geistigen Begabung und vor allem der sittlichen Cigew 
schäften, des Familienlebens und der Religiosität lassen sich überaus 
Verschiedenheiten feststellen. Einige Volksstämme sind in einfacher e1 ^ 
fromm, andere abergläubische Götzendiener und wieder andere überhaupt o 
religiösen Vorstellungen und Gebräuchen arm. 
Doch wir haben uns nicht mit uncivilifirten Stämmen und Völkerschaf t^ 
sondern mit civilisirtcn Nationen zu beschäftigen und den erstem um so 
Aufmerksamkeit zu schenken, als sie sämtlich in rascher Aufeinanderfolge un ^ 
die Herrschaft von Culturvölkern schon gekommen sind oder in einiger 
gerathen werden. Wir haben uns vielmehr mit den socialen Verhältnis!^ 
und Wechselwirkungen derjenigen Culturstufe zu befassen, auf welcher 
civilisirten Nationen bereits stehen und auf welche die uncivilifirten ^ 
schäften zu gelangen bestimmt sind. 
Es lassen sich nun fünf hauptsächliche sociale Organisationsforinen^ 
Kulturvölker unterscheiden, die wir — in Ermangelung geeigneterer 
Hungert — die feudale, die auf persönlicher Unfreiheit beruhen ^ 
die genossenschaftliche, die ungeregelte und die durch ft 00 **! ^ 
Eingreifen geregelte Form des menschlichen Zusammen le e ^ 
benennen. Die erste beruht auf der gegenseitigen Verkettung der Herren 1111 
Dienenden durch gewisse dauernde Beziehungen; die zweite auf dem Geg^' ^ 
freier Herren und unfreier Sklaven oder Leibeigener; die dritte findet st ) ¿ 
verwirklicht, wo sowohl die Erzeugung und der Verkatlf von Gütern al&gt;- ^ 
das gegenseitige Verhältniß von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dura) ^ 
nossenschaften geregelt sind; die vierte da, wo weder eine derartige noa)^ 
staatliche Regelung dieser Verhültniffe besteht; und die fünfte herrsch^ 
in den Ländern, in welchen die öffentliche Gewalt die einschlägigen * f 
niste durch verpflichtende Vorschriften regelt und deren Ausführung überw ^ 
Natürlich kommt es auch vor, daß in einem und demselben Staatswesen 
fünf Formen nebeneinander bestehen. So kann es in einem Lande 9 ^ 
zeitig Sklaven oder Leibeigene und freie Lohnarbeiter geben, und können ^ 
ebenso gewerbliche Korporationen und gewisse staatliche Vorschriften şi , 
Production neben gewissen sich vollständig frei und ungebttnden beweg ^ 
Gruppen von Unternehmungen ganz wohl bestehen. Aber es kann n)
        <pb n="409" />
        7. Kap. Auf Feudalprincip u. person!. Unfreiheit aufgebaute soc. Ordnung. 379 
kMer feudalen oder einer andern besondern Organisationsform der socialen 
-rdnung eines Landes die Rede sein, wenn in demselben die betreffende Form 
er socialen Beziehungen nicht die vorherrschende ist. So gab es z. B. im 
- Jahrhundert in England noch Leibeigene, aber die ausschlaggebende Or- 
MMsation dieses Landes war dennoch die feudale, weil die feudalen Ein- 
'chtungen die vorherrschenden waren; und wenn auch im Deutschen Reiche 
Ņlsse corporative Verbände von Bedeutung und Einfluß bestehen, so kann 
°ch niemand die Organisation der socialen Beziehungen dieses Landes als 
we vorwiegend corporative bezeichnen. Man wird vielmehr zugeben muffen 
«ß die vorherrschenden Formen dieser Organisation die ungebundene und die 
rch staatliches Eingreifen geregelte sind. Auch darf man nicht glauben, daß 
eje fünf Formen in einer bestimmten Reihe aufeinander folgen oder neben- 
nonber besten müssen. %n ber 2ßirHi#eit beste# teine noümenbiqe 
^ "arische Aufeinanderfolge derselben. 
bes^ķ"àchst wollen wir uns mit der feudalen Art der Socialordnuna 
ästigen. Das Wesentliche der feudalen Gestaltung der wirtschaftlichen 
0 ber tocasen, ni# ou* berMmen%e)ie^un9en ijt in )n,ei ^fomenten 
Bei en ' Ostens muß der in abhängiger Stellung Befindliche, wie er auch 
blli^ "i 09 ' ^ Cinem ^ errn * U mt)X ober ^bniger dauernden Diensten ver- 
Met sein, ob diese Dienste einfach auf der Zahlung eines Zinses beruhen, 
bei den spartanischen Heloten, oder ob die Abhängigen dazu verpflichtet 
% ' renden zu leisten, d. h. so oder so viele Tage im Jahre oder in der 
Ge% au f dem Grund und Boden des Herrn oder sonst für diesen zu ar- 
ļ w, oder ob endlich die dauernde Verpflichtung in bestimmten Zins- 
ungen und in Arbeitsverrichtungen zugleich beruht, wie das während des 
fi" Mittelalters in den west-, central- und südeuropäischen christlichen 
st en mit ihrer zahlreichen hörigen Bevölkerung der Fall war. Auch ist 
wmentlich im Mittelalter, aber auch — wie das Beispiel der russischen 
i" lifießereien des Ural zeigt — noch in unserem Jahr- 
tz^ c* vorgekommen, daß die Hörigen in Städten und auf Frohnhöfen für 
Herr Handwerker arbeiten mußten. In diesen Füllen mußten die 
’^ lcn Ļeuten etwas dem Lohn Gleichkommendes an Geld oder Sach- 
gewähren; denn mochten auch die derartigen Arbeiter ein Haus und 
(5j f .urten innehaben und an den früher so ausgiebigen Nutzungen des 
nichtêîņ^genthums, Ņlmende u. dgl., theilnehmen, so konnten sie sich doch 
Iqjjjj ' îuie die auf ihren kleinen Landgütern ansässigen Hörigen, ihren ge- 
jq ^uterhalt durch Ackerbau und Viehzucht verschaffen, dazu fehlte ihnen 
Haus. Endlich wurden auch Hörige zu Arbeiten und Verrichtungen im 
eche 1 bc3 Herrn verwendet, meist Kinder aus Familien dieses Standes, welche 
Twiste Zeit im Schlosse, auf dem Herrenhose u. s. w. dienen mußten.
        <pb n="410" />
        380 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Andererseits gehört es zum Wesen der feudalen Organisation, daß auch 
der Herr den ihm dienenden Leuten gegenüber durch gewisse Verpflichtungen 
gebunden ist: dieselben nicht entlassen, sie aus ihrem Besitz, den sie unter 
seiner Aufsicht verwalten, nicht vertreiben und ihr Familienleben nicht zer 
stören kann. Auch muß er ihnen, soweit sie sich nicht selbst vertreten können, 
vor Gericht seine Vertretung unb seinen Schutz gewähren und sie, wie wtt 
jetzt sagen, gegen Alter, Unfälle und Krankheit versichern. 
Die Lage dieser Art von Unfreien ist, je nach dem Parteistandpun te 
der Autoren, vielfach zu günstig oder zu schwarz gemalt worden. Bei dem 
gegenwärtigen Stande der historischen Forschung ist es aber meistenthe'- 
möglich, die verschiedenen Arten der feudalen socialen Organisationen, welche 
in den verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Zeiten existirt haben, un 
ihre Handhabung objectiv nach denjenigen Kriterien zu beurtheilen, an welche 
die wechselnden Erscheinungsformen des socialen Lebens auf ihre Wohlthat^ 
keit geprüft werden müssen. In gewissen Fällen haben die Hörigen aller 
dings unter einem harten Joche leben müssen. Jene traurige Schwäche der 
Staatsgewalt, welche eine der beklagenswerthesten Schattenseiten nameut t 
der ersten Hälfte des Mittelalters war, verschuldete es nur zu oft, daß Her^ 
ihre Rechte den dienenden Klassen gegenüber in so harter und ungesetzliche 
Weise geltend machten, daß die letztern zu eigentlichen Leibeigenen W# ^ 
gedrückt wurden. Im ganzen befanden sich aber sowohl die coloni * 
spätem römischen Reiches als die Hörigen des Mittelalters, d. h. die Ra^ 
kommen dieser coloni in den romanischen Staaten und die gleichfalls in ^ 
halbe Unfreiheit herabgesunkenen, von den erobernden Stämmen oder eig 
mächtigen Grundherren unterworfenen freien Grundbesitzer und ihre 
kommen, zu denen sich die freigelassenen Leibeigenen und die freiwillig 
solches Abhängigkeitsverhältniß Getretenen gesellten, im Gegensatz zu den ct ^ 
eigenen, von denen zugleich mit den Sklaven zu reden sein wird, in e&gt; 
sehr oft recht erträglichen Lage. „ 
Sie standen zwar in einem Verhältniß mannigfacher Abhängigkeit ^ 
ihrem Herrn, wurden aber in ihren religiös-sittlichen Rechten nicht be 
trächtigt und waren nicht einmal in Bezug auf die sämtlichen Befugmssi 
bürgerlichen Rechtslebens von dem Herrn abhängig. Durften sie auch ' 
Stellung nicht eigenmächtig aufgeben, selbst wenn sie das Gut, auf 
saßen, dem Herrn zurückstellten; bestanden auch Beschränkungen ihrer ^ 
ehelichungsbefugniß, indem sie, namentlich bevor Papst Hadrian I ; ^ 
12. Jahrhundert das gegenteilige Princip sanctionirte, ohne Erlaubn^ 
Herrn keine gütigen Ehen zu schließen vermochten: so konnten sie doch 
thum erwerben und von ihrem Gute nicht entfernt werden. Auch 
sie dasselbe an ihre Blutsverwandten und durften es sogar an óieno
        <pb n="411" />
        7. Kap. Auf Feudalprincip u. persönl. Unfreiheit aufgebaute soc. Ordnung. ZZI 
aum nömfWen #ren#e gehrten, berüußern, mie fie bem, __ ^enn 
Ģ ņ'Ģ m allen Sachen — selbständig vor Gericht auftreten konnten 1 
So mar bie mStlidk BeHung ber MeŞraoŞi jener ßalbfreien belassen 
% nn spätern Mittelalter in Deutschland die Mehrheit der Bevölkerung 
eten und in frühern Zeiten auch in den romanischen Staaten und in 
gland einen großen Theil derselben ausmachten. Durch ihre mannig- 
Mn Zlnsleistungen, wie Korn-, Vieh-, Gänse-, Hühner-, Eier-, Honig- 
J en U' s- w.. kamen sie zum großen Theil für die materiellen Bedürfniffe 
stand '^Ņnstandes auf und erfreuten sich oftmals eines behaglichen Wohl- 
Ņà? ' wenigstens da, wo die Herren die in dem Hofrecht niedergelegten 
hrZw freiwillig oder unter dem Zwange der Staatsgewalt nicht 
das &gt;• "àhaupt kann man entschieden behaupten, daß das Feudalsystem 
ihrer- ^.Şllienleben begünstigte: es sicherte der arbeitenden Klasse den Besitz 
-omnitätte und ihren Unterhalt, wenn es auch bisweilen die Verehe- 
Wc» JT* .ļ^e^an den Herrn zu entrichtende Sporteln erschwerte. Da- 
System insofern ungünstig, als es die aufsteigende Klassen- 
"9 ,tûrî Schwert, ja vielfach gänzlich verhindert und eine gewaltige 
es 7 stnb 5ttH ^ en ben Löhern und den niedern Klassen aufrichtet. Ja 
bie . letztem so ziemlich politisch rechtlos. Trotzdem haben in den 
her ' ^ CÍten °^ maí8 ^echt freundliche Beziehungen zwischen den Grund- 
' "nd dem Volke bestanden, und blieb dem letztem wenigstens der geist- 
Häif tanb Ģ' Indes steht ein unlösbares persönliches Abhängigkeits- 
bea/S selbst in seiner gemilderten und humanen Form mit den Idealen 
^hnstenthums nicht völlig im Einklang. 
fini&gt; ©cflallungm der socialen Beziehungen 
sosten ģşi'wmten Verhaltmffen noch die besten und für die Menschen heil- 
ei o6ert * -'S' löenn em Land von einer bedeutend höher civilisirten Nation 
Unter s ö ,'j b °i er lüCnU bort bic Sklaverei erst vor kurzem abgeschafft wurde, 
höh^ I - Verhältnissen kann eine milde Form der Hörigkeit, die den 
Gerirà 7 a ^ Cn Zwiste Pflichten auflegt und eine Art von Vormundschaft 
' b f" mirtschaftlich schwachen möglicherweise den wirksamsten Schutz 
lätzt sich z. B., wie die Verhältnisse nun einmal liegen, gegen- 
ben Aufsah .Hörigkeit' im Staatslexikon der Görresgesellschaft III (Frei- 
et ' 285—305 - "nd eingehendere Mittheilungen bei Paul Allard, Esclaves 
N. - ma,n -mortable8. Paris 1884; Fustel de Coulanges, L’alleu et le domaine’ 
/ vols. Paris 1888 et 1889. 
Se ,/• 3115er * Maria Weiß 0. Pr. hat in seinem Werke .Sociale Frage und 
Siche» S? àr Handbuch der Gesellschaftslehre' die guten Seiten der mittel- 
% deg /Şudalordnung in ein glänzendes Relief gesetzt und auch viele anmuthiae 
damaligen Volkslebens mitgetheilt.
        <pb n="412" />
        %82 
III. Buch. Die Bertheilung der Güter. 
wärtig die Frage auswerfen, ob es nicht gerathen wäre, daß die europäischen 
Nationen, welche die Länder im Innern von Afrika unter sich vertheilen, die 
Eingeborenen einem derartigen Regime unterwürfen. 
Wer die Existenzverhältnisse der nunmehr gänzlich von den Weißen 
trennten Negerbevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika kennt, wer 
weiß, was die Worte Freiheit und Gleichheit für dieselbe zu bedeuten habew 
muß sich überzeugen, wie viel vortheilhafter für die Schwarzen eine Art voi 
glebae adscriptio gewesen wäre, welche eine jede Negerfamilie in eine map 
volle Abhängigkeit von einem verantwortlicheil Schutzherrn gebracht hätte. şş 
jetzige System schrankenloser Freiheit hat mit der Sklaverei einen SM 
den gänzlichen Mangel an Fürsorge für die Angehörigen der so tief stehen e 
Negerrasse í . 
Uebrigens ist es auch anderwärts vorgekommen, daß die Aufhebung, 
artiger Abhängigkeitsverhältnisse den Hoffnungen der Betheiligten in şş 
Resultaten nicht entsprochen hat. Die im Jahre 1861 emancipirte unsre 
Bevölkerung Rußlands hat aus dem großherzigen Acte Kaiser Alexanders • 
nur zweifelhaften Vortheil gezogen. Viele der frühern Leibeigellen sind in^ 
Hände von Geldverleihern gerathen, welche sie in eine, derart traurige La^ 
versetzten, daß sie übler daran waren als früher unter ihren Gutsherren, 11 
so manche andere iilußten gewahr werden, daß die Herrschaft der Dors ^ 
meinde lästiger sein kann als diejenige ihrer alten Herren. In andern u ^ 
hingegen und besonders da, wo ein intensiver Landwirtschaftsbetrieb an 
Stelle eines extensiven tritt nnb wo man die Dienst- wie die Naturalleistung 
durch Geldzahlungen ersetzt, werden die Feudallasten lästig, ja un ertrag ^ 
und ist eine billige Ablösung derselben eine Wohlthat für beide Theile,^ 
die unfreiwillige Arbeit unter solchen Umständen verderblich wirkt und 
bestens hinter der freien an Wirksamkeit weit zurücksteht. ^ ^ 
Was sodann die auf pers önl i cher U nsreiheit beruhende F ü ^ fIt 
der socialen Organisation anlangt, so ist dieselbe in ihren ^ 
Graden, der Sklaverei und der Leibeigenschaft, von der soeben als T cU f)ļ 
bezeichneten wesentlich verschieden, obgleich diese letztere, z. B. im europaü ^ 
Mittelalter, vielfach aus der totalen Unfreiheit sich entwickelt hat und ^ ^ 
das gleichfalls während des Mittelalters und am Ausgang desselben n" ^ 
oft vorgekommen ist — auch zu verschiedenen Malen diese tiefern Formen 
socialen Entwicklung zur Folge hatte. 
' Siehe Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 533 ff. Daselbst st» ^che» 
nähere Angaben über die Übeln Folgen und die zum Theil geradezu ungey^ 
Zustände, welche die ganz unvermittelte Negeremancipation in manchen Gegen 
sich zog.
        <pb n="413" />
        7. Kap. Auf Feudalprincip u. persönl. Unfreiheit aufgebaute soc. Ordnung. Z88 
Tie Sklaverei läßt sich als die Form der Unfreiheit bezeichnen, welche 
dem Herrn verstattet, den Unfreien nicht als eine Person zu behandeln 
'e durch Familienbande mit andern in Beziehungen steht, sondern als ein 
ejen. das von dem Eigenthümer fast ohne Einschränkung nach Belieben be- 
şi, gestraft und verkauft werden kann. 
Allerdings hat sich die Behandlung der Sklaven durch die Güte und das 
bu* bCr Herren, durch den heilsamen Einfluß der öffentlichen Meinung oder 
rch die Einwirkung der religiösen Ideen und Gefühle oftmals günstiger ja 
Mmrögiiü # W @efe%, g. 8. #on hn ersten Mr, 
Udert der römischen Kaiserzeit \ Schutzmaßregeln zu ihren Gunsten getroffen, 
^rner haben da, wo die Herren inmitten ihrer Sklaven lebten, häufig freund- 
^e Beziehungen zwischen beiden Theilen geherrscht. Gutherzige, gebildete und 
lind ^eute suchen sich immer freundlich zu ihren Untergebenen zu stellen, 
so bestanden denn solche angenehme Verhältniffe z. B. auch auf vielen 
unzungen der nordamerikanischen Südstaaten. Ja sogar, wenn die Sklaven 
«rbe'i^ŗņ. herrschaftlichen Haushalt gehören, sondern auf entfernten Landgütern 
lten. ist es im allgemeinen im Jntereffe des Herrn gelegen, allerdings eine 
U cb 9C AE unter ihnen aufrecht zu erhalten, grausame Behandlung und 
ranstrengung jedoch zu verhindern und durch Belohnungen zum Fleiß cm= 
hat "en. So sehr man auch die Sklaverei als Institution verabscheuen muß, 
llnb doch bei der Beurtheilung derselben ruhig und objectiv vorzugehen' 
'"chî ohne weiteres den grauenhaften Schilderungen Glauben zu schenken, 
to ' ,c gelegentlich des nordamerikanischen Bürgerkrieges entworfen 
kn. Auch lasten sich zweifellos verschiedene Grade der Berderblichkeit der 
fooniiT' ""Heiden. Wer wollte läugnen, daß die Schwarzen in den 
dghi 'à ""d portugiesischen Kolonien Amerikas, wo der Einfluß der Religion 
''gen! ba ^ ^ re Wellung so ziemlich derjenigen der europäischen Leib- 
«tm ö !! 9lci * marb "nd ihnen wenigstens die Uebung der religiösen Pflichten 
detz ' şi'h '"eist bester befanden als die Sklaven der Römer zur Zeit 
à Augustus, da die Cultur auf das höchste entwickelt, das reli- 
^eben aber in tiefen Verfall gerathen war! 
Astati ^^î'destoweniger ist die Sklaverei, soweit es die Verhältniffe nur irgend 
diesel^' "^"schaffen, und zwar aus den folgenden Gründen: 1. wird durch 
fö rbcrt C ' m °9 şiê ""ch noch so mild gehandhabt werden, die Unmoralität 6r= 
ll. y u " b 'st sie einem anständigen Familienleben durchaus nicht förderlich; 
^ 'hl die Gewalt, welche sie dem Herrn einräumt, mit der christlichen Lehre 
5 îoard die Castration und die eigenmächtige Tödtung der Sklaven für ein 
""d Unf Cn . crf iört und denselben wegen grausamer Behandlung, unzureichender Kost 
"''chm Zumuthllngen ein Beschwerderecht bei der Obrigkeit eingeräumt (Ferd 
br, Geschichte des römischen Rechts II (3. Aufl. Bonn 1861), 61.
        <pb n="414" />
        384 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
von der Natur und Würde des Menschen in Widerspruch ; 3. bietet die Sklavercn 
häufig Anlaß zu Grausamkeiten. Was helfen staatliche Schutzgesetze, wenigsten- 
bei geringern Mißhandlungen u. dgl. ? Bleibt der Sklave in der Gewa 
des Herrn, so wird er, wenn er sich bei der Behörde beklagt, in der Rege 
nur härter behandelt werden; 4. führt die verachtete Stellung der ' 
Unfreien vielfach zu Geringschätzung der nach christlicher Anschauung zu achtende 
und zu schätzenden Handarbeit; 5. endlich stellt sich im Gefolge der Şklatier 
gewöhnlich der Sklavenhandel ein, also ein wahrhaft unerträgliches Ue e, 
über dessen Greuel kein Wort zu verlieren ist. 
Da die Sklaverei demnach mit dem Geiste des Christenthums nicht 
Uebereinstimmung steht, so darf natürlich ein christlicher Herr nicht von a e 
ihm auf Grund derselben zustehenden Rechten Gebrauch machen. Auch hat , 
Kirche zwar nie gestattet, daß sich die Sklaven gegen ihre Herren auflehne ' 
sich aber auf das angelegentlichste bemüht, die Lage derselben zu erleichter^ 
Schon im alten römischen Kaiserreich legte die Gesetzgebung des 4., ul ^ 
G. Jahrhunderts beredtes Zeugniß von dieser Intervention ab. Ja man kan^ 
sagen, daß sich in den letzten Zeiten dieses Reiches eine Entwicklung vollzog^ 
hatte, welche den Unterschied zwischen den coloni, d. h. den Hörigen, UN 
den gänzlich Unfreien zum guten Theile beseitigte, da es im 4. Jahrhun e 
durch ein Gesetz Kaiser Balentinians verboten wurde, die zu gewissermap 
selbständiger Bearbeitung auf Landgütern exponirten Sklaven ohne das 
treffende Gut zu verkaufen. Aus den Sklaven waren derart Leibeigene r 
worden, d. h. Menschen, welche der Herrschaft eines andern nur 
unterworfen sind, als dadurch die wichtigsten der religiös-sittlichen Ordn" 
angehörenden Menschenrechte nicht negirt werden, und welche auch &amp; 
Schutzes ihrer natürlichen Gefühle genießen, d. h. nicht willkürlich aus w 
ganzen Lebenssphäre herausgerissen werden können. (1 , 
Zum Schutze dieser Art von Unfreien, die durch die Härte der 9^ 
manischen Eroberer des römischen Weltreichs anfangs wieder in eine traurig ^ 
Lage zurückversetzt wurden, hat es die Kirche auch weiter nicht an Bemühn"^, 
fehlen lassen. So wurde denn allmählich durch die Gesetze der neuen 9 
manischen und germanisch-romanischen Staatengebilde eine erträgliche rech ^ 
Stellung derselben geschaffen. Den ihre Leibeigenen richtenden Herren w" 
die Beobachtung der Gesetze eingeschärft, der Verkauf über das Meer, slU % 
halb des Gebietes des betreffenden Volksstammes, und endlich sogar allster^ 
der Markgenoffenschaft verboten und noch anderes zum Besten der Leibn9 
verfügt r. Nichtsdestoweniger blieb die Lage dieser mittelalterlichen Uns 
i Siehe den Aufsatz .Hörigkeit' im Staatslexikou der Görresgesellschall 
286—290. Paul Allard 1. c. 167. 175. 
Ill'
        <pb n="415" />
        7. tot,, auf Feàlpàip u. persons. Unfreiheit aufgebaute foc. Ordnung 885 
,'Ģ-n auf Verbindungen zwischen Unfreien und freien Personen weiblichen 
l-dlechtz nach wie vor die Todesstrafe, und die russischen Leibeigenen waren 
Mw Jahre 1797, in welchem verordnet wurde, daß sie von ihren Gut-- 
Sllaven-' Ş°ņņ'°â°n nicht zur Arbeit gezwungen werden konnten, eigentlich 
Die Leibeigenschaft ist demnach ebenso wie die eigentliche Sklaverei etwas 
werflichea „nb mochten nun die Maßregeln, welche diesen mit der Menschen- 
de im Widerspruch stehenden Institutionen ein Ende machten - wie die 
IWmng der Leibeigenschaft durch die Patente Kaiser Josephs II. in Oesterreich 
We* das Allgemeine Landrecht in Preußen, und die verschiedenen im 
»'libe miHU ‘ Jahrhunderts zu Gunsten der Negersklaven erlaffenen Gesetze, 
dev„JV'I ttan8al, ‘ ra,i í d &gt; t " Kolonien der europäischen Staaten und in 
1% J' 1 "'"*'" publiken die Sklaverei beseitigten —, von christlichen oder 
3bKn el " 8e8cl,m &gt;à. s» muffen sie doch als hoch- 
'""»wtcZ ° U btC ŅĢ d» menschlichen Cultnrentwicklung be- 
Äedj.?"şş'""'â&gt; wird es gelingen, der Sklaverei auch in den mohammedanischen 
ļtujdenen sie noch immer besteht, sowie dem Kulihandel und der 
»ähnlichen Behandlung, welche diese betlagenswerthen asiatischen und polv- 
«ijhnl" ^ebeiter aus Grund erschlichener Verträge zu erdulden haben, all- 
'"ch den Garaus zu machen. 
^ U'brigeur sind die Sklaverei, die Leibeigenschaft und andere gleichwerthiae 
Hìhsjà "°Ģhestigen wirtschaftlichen Folgen begleitet. In dieser 
SflqZ ,l1t msln ouş ble folgenden Uebel hingewiesen: 1. die Trägheit der 
Lilien fir solche nur aus Furcht vor Strafen arbeiten, die indes schließlich 
ihrer J* 6 ™ Eindruck mehr machen; 2. die Ungeschicklichkeit, eine Folge 
% sn 0" wickelten Intelligenz, welche bisweilen sogar zu einer Art Stumpfheit 
bei toenbV Ur ^ Cit ihre Sorglosigkeit in Bezug auf die von ihnen 
ş^igkeit ^ şêrkzeuge und die ihnen anvertrauten Thiere; 4. ihre Ein- 
S bip Q ~ Û ^ eâ 'şi oõer nur bis zu einer gewissen Grenze richtig. Möglich, 
^isch Sklavenarbeit derartige Resultate hat; aber es hat z. B. unter den 
^Utç n ^ ""b den griechischen Sklaven auch an geschickten und intelligenten 
% !* . gefehlt. Man kann ja auch Sklaven durch Belohnungen zu Energie 
Schicklichkeit antreiben und durch Freundlichkeit für die Interessen ihres 
den Aufsatz ,Hörigkeit« a. a. O. III, 287. 304. 
°Ş'«Smpsk. VolkswirtschaftSlehre.
        <pb n="416" />
        386 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Herrn besorgt machen. Es kommt eben sehr viel auf die Person der einzelnen 
Herren und auf die Art ihrer Beziehungen zu ihren Unfreien an i. 
Im ganzen hat jedoch die persönliche Unfreiheit auch in dieser Hin 
sicht, d. h. in betreff der Förderung des Nationalwohlstandes, sehr nach 
theilige Folgen. 
Achtes Kapitel. 
Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
Da, wo diese Form der socialwirtschaftlichen Organisation die herrschende 
ist, besteht eine große Anzahl von Genossenschaften, obligatorischen wie facul- 
tativen und auch solchen mit erblicher Mitgliedschaft, gleichviel, ob sie nur 
Leute der ärmern Volksklaffen oder ausschließlich solche der höhern oder endlich 
Mitglieder beider Schichten umfaffen, ob sie die Erzeligung, den Austausch 
oder die Vertheilung von Sachgütern zum Zwecke haben. 
Mit den vielen genossenschaftlichen Bildungen der uncivilisirten Völker 
schaften haben wir uns hier ebensowenig zu befaffen wie mit jenen vorwiegend 
religiöser, politischer, geselliger und anderer Natur. 
Zum Wesen einer Genossenschaft gehört es, daß sie verschiedene, an und 
für sich voneinander unabhängige Personen umfaßt, welche sich zur Erreichung 
eines bestimmten Zweckes oder einer ganzen Reihe von Zwecken vereinigen. 
Sie ist also wesentlich verschieden von der Familie, welche sich als eine un 
mittelbar auf der natürlichen Ordnung beruhende und die durch nahe ver 
wandtschaftliche Bande verbundenen Menschen in sich begreifende Gemeinschaft 
darstellt. 
1 Es ist ganz irrthümlich, anzunehmen, daß die Sklaverei eine bis auf die Ur 
zeiten des Menschengeschlechtes zurückzudatirende Institution sei und daß sich die Hörig 
keit und die Freiheit allmählich aus ihr entwickelt haben. Das ist durchaus nicht immer 
der Fall gewesen. So traten z. B. in Lacedämon und in Thessalien an Stelle der 
ursprünglichen Hörigkeit die schlimmsten Formen der Sklaverei. In Rußland ñ"'Ñ 
der Leibeigenschaft keine Sklaverei voran, und die erstere batirte im allgemeinen erf 
aus dem 16. Jahrhundert, worauf sie sich im 18. Jahrhundert unter Peter d. Ģr. 
noch härter gestaltete. Und wer wüßte nicht, daß in Deutschland im 15. Jahrhundn 
zahlreiche freie Bauern leibeigen wurden, daß sich diese Erscheinung nach dem Bauern 
krieg vom Jahre 1525 wiederholte und daß auch die Lage des hörigen Landvolkes &gt; ^ 
15. und 16. Jahrhundert und noch lange danach vielfach eine schlechtere war als &gt; 
frühern Zeiten?
        <pb n="417" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. ggy 
Eine genossenschaftliche Einigung kann ohne Rücksicht darauf bestehen, 
ob das Gesetz dieselbe anerkennt oder nicht. Ja es hat Vereine gegeben, 
welche trotz der ihnen feindlichen oder sie sogar direct verbietenden Gesetze be 
standen. So existirten in England während des ersten Viertels des 19. Jahr 
hunderts die Trades' Unions, obgleich sie gesetzlich streng verpönt waren. 
Und was haben die im 13. Jahrhundert in Deutschland gegen den Bestand 
der Handwerkerinnungen erlassenen kaiserlichen Decrete genützt? 
Die genossenschaftlichen Bildungen gehören zu den hervorstechendsten Er 
scheinungen im wirtschaftlichen Leben der civilisirten Völker. Sie kehren in 
dieser oder jener Form immer wieder und sind für das sociale Wohlbefinden 
von größter Bedeutung. So wollen wir uns denn mit vier Arten solcher 
Vereinigungen etwas eingehender beschäftigen und nicht minder den Gilden 
der Handwerker und Kaufleute des Mittelalters und der darauf folgenden 
Zeiten wie den Gewerkvereinen, den Actiengesellschaften und den Trusts oder 
Syndicaten der Producenten oder Kaufleute der Gegenwart unsere Auf 
merksamkeit schenken. 
Die statutarische Ordnung der Gilden, Innungen, Zünfte, oder wie jene 
tief in das Mittelalter zurückreichenden Genossenschaften sonst heißen mögen 
— eine Ordnung, die allerdings in der Praxis nicht überall beobachtet 
wurde —, war im großen und ganzen die folgende. 
Sämtliche Kaufleute oder selbständigen Gewerbsleute eines bestimmten 
Ģeschäftszweiges einer Stadt waren in einer Genossenschaft vereinigt, welcher 
unter Zustimmung der städtischen Regierungsgewalt die Ordnung der Pro 
ductions- und Verkaufsbedingungen, der Feiertagsruhe und Arbeitsdauer, der 
Ļohnverhältniffe, der Productionsmethoden u. s. w. oblag. Es durfte demnach 
niemand das betreffende Gewerbe betreiben, wenn er nicht der Innung. 
Zunft u. dgl. angehörte und die zu diesem Behufe vorgeschriebenen Be 
dingungen erfüllt hatte. Ein jeder, der selbständiger Unternehmer werden 
wollte, mußte nämlich einige Jahre hindurch ein bei dem Meister wohnender, 
verköstigter und demselben wie einem Vormund anvertrauter Lehrling gewesen 
şein, für dessen sittliche und technische Ausbildung der erstere die Verantwortung 
iŗug. Alsdann wurde der Jüngling Geselle, der sich den Meister, bei dem 
Ek arbeiten wollte, auswählen durfte und bezüglich des Lohnes, der Arbeitszeit 
und der sonstigen Arbeitsverhältnisse von demselben nicht unbedingt abhing, 
ba für alle diese Punkte weitgehende Vorschriften der Genossenschaft bestanden. 
Doch unterstand der Geselle einer heilsamen Zucht. Verließ er den Meister 
ohne triftigen Grund oder ward er mit Recht entlassen, so durfte ihm kein 
anderer Meister Arbeit geben. In verschiedenen Gewerben und Ländern war 
ks Brauch, daß die Gesellen von Stadt zu Stadt reisten, um sich durch die 
Kenntniß der verschiedenartigen Productionsmethoden in ihrem Geschäft zu 
25*
        <pb n="418" />
        388 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
vervollkommnen. War der herangereifte Mann im stände, die geforderten 
Gebühren zu zahlen und das vorgeschriebene Meisterstück anzufertigen, so 
wurde er selbst Meister und sah sich dann in dieser Stellung auch seinerseits 
an die Regeln, unter deren Einfluß er allmählich emporgestiegen war, gebunden. 
Weiter bestand in der Innung ein zuständiges Schiedsgericht zur Entscheidung 
aller Streitigkeiten, die zwischen Meistern und Arbeitern entstehen konnten. 
Häufig verhinderte auch die Zunft das Reichwerden der Meister, indem sie 
die Zahl der Gesellen und Lehrlinge, welche ein Meister gleichzeitig beschäftigen 
durfte, genau bestimmte. Auf diese Weise bildeten die Meister eine ziemlich 
zahlreiche Klasse 1 . Sie unterlagen einer strengen, seitens der Innung und 
der Stadtbehörde geübten Beaufsichtigung hinsichtlich der Qualität und des 
Maßes der von ihnen verkauften Gegenstände, und gegen alle Arten von 
Uebervortheilungen waren strenge Strafen verhängt. Zugleich übte die Ge 
nossenschaft eine sehr heilsame Wirksamkeit als Hilfs- und Darlehenskasse, 
indem sie zu solchen Zwecken einen Fonds besaß oder von den Mitgliedern 
Beiträge einhob, die zur Unterstützung alter oder kranker Mitglieder und von 
Wittwen und Waisen verwendet wurden. Endlich übten auch die den Meister- 
söhnen hinsichtlich des Eintritts in die Zunft gewährten Vergünstigungen und 
die den Wittwen eingeräumte Befugniß, das Geschäft des Gatte» fortzuführen, 
einen Vortheilhaften Einfluß auf die Festigung der Familienbande. 
So war die Verfassung der Gilden in den Zeiten beschaffen, während 
welcher sie auf dem Höhepunkte ihrer Entwicklung standen. Doch darf darüber 
nicht vergessen werden, daß auch während dieser Periode viele Mißbräuche 
vorkamen und heftige Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen, ja sogar 
Strikes, nicht zu den Seltenheiten gehörten. 
Eine namhafte Abweichung von dieser Verfassung hatten hauptsächlich 
nur die Zünfte einiger italienischen und südfranzösischen Städte des Mittel 
alters aufzuweisen. In diesen Städten konnte nämlich ein jeder das ihm 
zusagende Gewerbe ausüben, ohne eine bestimmte Lehrzeit nachweisen, ein 
Meisterstück anfertigen und einer Gilde beitreten zu müssen. Es genügte, 
daß der Betreffende die von der Municipalbehörde aufgestellten Regeln be 
obachtete. Aber nichtsdestoweniger bestanden auch in diesen Städten Innungen 
und Zünfte, die theilweise — man denke nur an die dazumal in Florenz 
bestehenden Corporationen dieser Art — die größte Lebenskraft und eine 
' Diese socialistisch angehauchte Maßregel war ungerecht, da es nach der Ordnung 
der Natur ganz berechtigt ist, daß der fleißige, besonders intelligente und sparsame 
Meister mehr Zuspruch hat und zahlreichere Gehilfen beschäftigt. Anderswo wurde 
freilich der Zutritt der Gehilfen zur Selbständigkeit mehr und mehr erschwert, damit 
möglichst viele Meister recht viele Gesellen, und zwar, wenn thunlich, ein jeder wieder 
eine möglichst gleiche Anzahl, halten konnten.
        <pb n="419" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. ggg 
gewaltige politische Macht entfalteten. Die Freiwilligkeit des Beitritts zu 
denselben ermöglichte die Fernhaltung zweifelhafter und minder tüchtiger Ele 
mente, und andererseits bedurften die thatkräftigen, gebildeten und fleißigen 
Bürger jener Städte keines Zwanges, um die für sie so heilsame Vereinigung 
zu lebenskräftigen Genossenschaften zu vollziehen. Es war daher nur natur 
gemäß, daß diese auf freiwilligem Beitritt beruhenden Genossenschaften im 
allgemeinen die Gesamtheit der Unternehmer eines oder mehrerer verwandten 
Gewerbe umfaßten und in der politischen Organisation die Stelle einnahmen, 
welche anderwärts die obligatorischen Innungen errungen hatten. Sie ver 
folgten, wie es in den Statuten einer provenyalischen Genoffenschaft heißt, 
den Zweck, ,den Sonntag und den Herrscher heilig zu halten, die Angelegenheiten 
in Bezug auf die charitativen Bedürfnisse ihrer Gewerbsgenoffen und die Fort 
schritte ihres Gewerkes zu regeln und an der eigenen Selbstveredlung und 
bharakterhebung zu arbeiten'. Wenn Eintrittsgelder erhoben wurden, von 
deren Erlegung die Zulassung in die Zunft abhing, so geschah dies, wie 
z- B. in Florenz, auch aus dem Grunde, weil die Mitgliedschaft den Besitz 
Politischer Rechte im Gefolge hatte %. Ucbrigens hat es auch in Süddeutschland 
Städte gegeben, in welchen die Zünfte wenigstens ursprünglich nicht obliga 
torisch waren 1 2 . Jedenfalls ist es bemerkenswerth, daß demnach gerade die 
höchstentwickelten städtischen Gemeinwesen und die fortgeschrittensten Gewerbs- 
ļeute des Zwanges entrathen konnten — ein nicht zu unterschätzender Beweis 
für die Thatsache, daß die festeste Grundlage und die mächtigste Stütze eines 
1 P. Hubert-Valleroiix, Les corporations d'arts et métiers 73—77. 155—159. 
tteber die Entwicklung des deutschen und dänischen Gildewesens vgl. W. E. Wilda, 
Tas Gildewesen im Mittelalter. Halle 1831. G. L. Kriegk, Frankfurter Bürger- 
twiste und Zustände im Mittelalter (Frankfurt a. M. 1862), 13. Abschnitt: Die 
frankfurter Zünfte im Mittelalter, und 14. Abschnitt: Gesellen- und Lehrlingswesen 
Ct Frankfurter Handwerker im Mittelalter. — Besonders genaue Einblicke in die 
^'^zelheiten und die Entwicklung des deutschen Zunftwesens gewährt das treffliche Werk 
1,011 Gust av Schm oller: Die Straßburger Tücher- und Weberzunst. Urkunden 
und Darstellung. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen 
Ģewerberechts vom 13. bis 17. Jahrhundert. Straßburg 1879. 
2 In Frankfurt a. M. findet sich erst im Jahre 1377 in allen Zunftgesetzen die 
Urschrift, daß jeder ein Handwerk Treibende einer Zunft angehören müsse. Noch im 
Jahre 1855 verfügten nur die Zunftordnungen von sieben unter den damals bestehenden 
°wrzehn Genossenschaften einen Zunftzwang, aber noch nicht einen vollständigen. Es 
^urde nämlich nur gefordert, daß jeder, der das Handwerk treibe, in die Zunft ein- 
treten solle oder, wie die Statuten der Binder sich ausdrücken, genöthigt werde, .Lieb 
und Leid mit der Zunft zu leiden bei der Stadt und wo es Noth geschehe'. Somit 
war die Zulassung zum selbständigen Betriebe des Gewerbes noch immer frei. Nur die 
äollenweber hatten schon damals den vollständigen Zunftzwang eingeführt (G. L. Kriegk 
* a. O. 377).
        <pb n="420" />
        390 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
gesunden corporative» Lebens, dieser wesentlichen Bedingung socialer Wohl 
fahrt, in dem Gemeingeist und in der Vorliebe für freie und unermüdliche 
Selbsthilfe der betreffenden Bevölkerungskreise beruht. Judes haben auch die 
Zwangsinnungen des Mittelalters sowohl als der folgenden Zeiten aus diesen 
Charaktereigenschaften ihre wahre Lebenskraft geschöpft und mittelst derselben die 
Schwierigkeiten und Schwächen einer derartigen obligatorischen Organisation 
zu überwinden gewußt. Diese Schwächen vermochten sich in ihrer ganzen 
Schärfe so lange nicht geltend zu machen, als der Gemeingeist lebendig blieb 
und die Thatkraft vorhielt. 
Nichtsdestoweniger sind diese mit dem obligatorischen Charakter der Ge 
nossenschaften verbundenen Uebelstände, welche unter Umständen zu großen 
Mängeln ausarten können, ernster Beachtung werth. Es laffen sich deren 
verschiedene unterscheiden: 1. war der Aufschub der Verehelichung bis zu dem 
oftmals späten Zeitpunkte, wo der Betreffende Meister wurde, der Sittlichkeit 
und einer normalen Zunahme der Bevölkerungszahl abträglich; 2. kam es, 
und zwar namentlich da, wo die religiösen Gesinnungen abgeschwächt und die 
Sitten roh geworden waren, nur zu oft vor, daß sich die Meister den Lehrlingen 
gegenüber nicht wie Väter, sondern wie Tyrannen benahmen; 3. ergaben sich 
Schwierigkeiten hinsichtlich der Gegenstände, welche die Meister einer jeden 
einzelnen Zunft verfertigen und verkaufen durften. Diese Schwierigkeiten 
waren in Zeiten, in welchen Aenderungen in der gewerblichen Technik nicht 
häufig vorkamen, ohne große Bedeutung. Mit den Fortschritten der letzter» 
wurde dem aber anders. Es ging nunmehr durch die Zänkereien zwischen der 
verschiedenen Zünften viel Geld und Zeit verloren. 4. führte die Zunftverfaffung 
allmählich dahin, daß verhältnißmäßig wenigen Meistern ein Monopol ein 
geräumt wurde, welches Vertheuerung der Preise und eine Störung des socialen 
Friedens zur Folge hatte. Sehr oft konnte einer nur gegen Zahlung drückender 
Gebühren Lehrling und gegen Entrichtung noch größerer Beträge Meister 
werden. So bildete sich der Zustand aus, daß eine beschränkte Anzahl wohl 
habender Meister eine bedeutende Anzahl Gesellen beschäftigte, von denen viele 
keine Aussicht besaßen, je selbständig zu werden. 5. entwickelte sich infolge des 
Mangels einer gesunden Concurren; ein Geist der Routine, der zu Feind 
seligkeiten gegen den Fortschritt und zu lästigen Vorschriften hinsichtlich der 
Productionsmethoden führte. So konnte es geschehen, daß ein System, welches 
ursprünglich der technischen Entwicklung so zuträglich war, für nützliche Ver 
besserungen zum Hemmschuh wurde. 
Trotz alledem war die Abschaffung des Jnnungswesens, wie sie der wirt 
schaftliche Liberalismus zu Ende des vorigen und in unserem Jahrhundert 
zuwege brachte, eine unheilvolle Maßregel, wenigstens für die kleinen Ge- 
werbsleute. Man hätte die Zünfte reformiren sollen, anstatt dieselben direct
        <pb n="421" />
        8. Kap. Tie genossenschaftliche Form der Socialordnung. 391 
zu vernichten oder vermöge der Hilflosigkeit, in die man sie versetzte, dem 
langsamen Untergange zu überliefern. 
Das hat man in den letzten Jahren auch mehr und mehr eingesehen 
und daher bedeutende Versuche gemacht, das Jnnungswesen in einer den Zeit 
verhältnissen angepaßten Form von neuem ins Leben zu rufen. 
Was das Deutsche Reich anlangt, so wurde den Innungen, nachdem 
ihnen die durch das Norddeutsche Bundesgesetz vom 21. Juni 1869 ein 
geführte Gewerbefreiheit den öffentlich-rechtlichen Charakter genommen hatte, 
dieser Charakter durch das Gesetz vom 18. Juli 1881 wieder gegeben; das 
gleiche Gesetz verlieh ihnen auch einige Vorrechte, ohne daß jedoch der Beitritt 
zu den Genoffenschaften obligatorisch gemacht worden wäre. Als Aufgaben 
wurden ihnen die Fürsorge für das Lehrlingswesen, die Errichtung von Fach 
schulen für Lehrlinge, die Abhaltung von Gesellen- und Meisterprüfungen, die 
Ordnung des Herbergswesens und des Arbeitsnachweises, die Errichtung von 
kranken- und Sterbekaffen zugewiesen. Jnnungsausschüffe können für die 
gesamten Innungen eines Ortes errichtet werden, und dieselben haben für das 
Herbergswesen, den Arbeitsnachweis, das Bestehen von Schiedsgerichten und 
überhaupt für die localen Jntereffen der in den sämtlichen Innungen eines Ortes 
vereinten Handwerker Sorge zu tragen. Ebenso können sich die Innungen 
eines und desselben Gewerbszweiges eines größern Bezirks zu Innungs- 
Verbünden vereinigen, da solche Verbünde kapitalkräftiger und überhaupt ge 
eigneter sind, Kranken- und Sterbekassen sowie Fachschulen zu errichten und 
auch sonst für das Gewerbe eine nutzbringende Thätigkeit zu entfalten. Ein 
rühmenswerthes Beispiel einer derartigen Vereinigung ist der Bäckerinnungs- 
vcrband ,Germania' mit dem Sitze in Berlin. 
Um den Innungen eine größere Anzahl von Mitgliedern zuzuführen, 
wurde denselben durch Gesetz vom 8. December 1884 das Recht eingeräumt, 
bei den Hähern Verwaltungsbehörden darum einzukommen, daß den außer 
btr Innung verbliebenen Gewerbetreibenden das Halten von Lehrlingen ver 
boten werde l , und weiter durch Gesetz vom 6. Juli 1887 verfügt, daß mit 
Genehmigung der Verwaltungsbehörde auch die der Innung nicht angehörenden 
Meister und deren Gesellen zur Deckung der Kosten der für Herbergswesen 
und Arbeitsnachweis, gewerbliche Ausbildung und Schiedsgerichte getroffenen 
Einrichtungen bis zu dein von den Jnnungsmitgliedern selbst geleisteten Be 
trage herangezogen werden können. 
1 Von dieser Maßregel proşitiren aber nur wenige Innungen. Logar in Berlin 
sind deren, die sie sich zu nutze machen konnten, nicht viele. In Hamburg genossen vor 
einigen Jahren nur sechs dieses Vorrecht, in Lübeck nur zwei &lt;,Ş t i n d a, Tas gewerb 
liche Lehrlingswesen, in den Jahrbüchern der Nationalökonomik und Ltatistik IJenaj 
Juniheft 1890, S. 612).
        <pb n="422" />
        392 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Welche Resultate hat nun die Gesetzgebung des Deutschen Reiches in 
Sachen des Jnnungswesens im großen und ganzen gehabt? Verhältniß- 
mäßig nur unbedeutende. Freilich kann darüber bei dem theilweise herrschen 
den Mangel an ausgiebigen statistischen Daten ein abschließendes Urtheil noch 
iminer nicht gefällt werden. In Bezug auf Preußen lassen sich indessen aus 
manchen Ziffern ganz lehrreiche Schlüsse ziehen K Es gab daselbst am 1. De 
cember 1892 7925 Innungen mit 221 537 Mitgliedern, und die Zahl der 
selben war in den östlichen Provinzen weit stärker als in den westlichen, als 
namentlich in Rheinland-Westfalen und Hessen-Nassau. Auch vermindert sich 
die Zunahmezahl der Innungen gegen die Vorjahre seit 1888 fortschreitend. 
Vor allem aber verdient erwähnt zu werden, daß am 1. December 1892 die 
Zahl der Mitglieder seit den letzten zwei Jahren um 4712 und diejenige 
der von den Jnnungsmeistern gehaltenen Lehrlinge um 3351 zurückgegangen 
war. Jnnungsausschüsse hatten sich am 1. December 1892 erst 156 ge 
bildet, und Jnnungsverbände nach Gewerbszweigen gab es zur selben Zeit 
sogar nur 27, von welchen 19 ihren Sitz in Berlin hatten. Auch das den 
Innungen gewährte Recht, die der Innung nicht angehörenden Gewerbs- 
genossen zur Deckung der aus den erwähnten Veranstaltungen erwachsenden 
Kosten heranzuziehen, ist bis jetzt nur in wenigen Fällen zur Anwendung 
gelangt. Bis zu dem wiederholt genannten Zeitpunkte waren nur 136 In 
nungen um die Verleihung dieser Befugniß eingekommen und wurden nicht 
mehr als 68 von diesen Gesuchen genehmigt 2. 
Wenn man nun etwa meinen wollte, daß der Mangel des Beitritts 
zwanges dem deutschen Jnnungswesen der Jetztzeit verhängnißvoll sei, so muß 
auf das Beispiel Oesterreichs hingewiesen werden, wo die Genossenschaften 
des Kleingewerbes trotz ihres obligatorischen Charakters bisher sehr wenig 
Hervorragendes geleistet haben. In diesem Staate wurde durch das Patent 
vom 20. December 1859 die Gewerbefreiheit, welche den Innungen nur mehr 
eine Scheinexistenz beließ, eingeführt. Das hatte nun aber die unerfreulichsten 
Folgen für das Handwerk, und daher wurde denn das Gesetz vom 15. März 
1883 erlassen. Dasselbe führte für die nicht fabrikmäßig betriebenen Ge 
werbe Zwangsgenossenschaften ein, welchen ungefähr dieselben Aufgaben wie 
den deutschen Innungen zugewiesen sind. Als etwas dem österreichischen Ge- 
1 Nach den Angaben eines Aufsatzes von Thilo Hample: Die Jnnungs- 
entwicklung in Preußen, in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung u. s. w. Leipzig 
1894, 1. Heft. 
" Ueber die Entwicklung des deutschen Jnnungswesens vgl. auch die mit der vollen 
Objektivität eines den deutschen Parteikämpfen fernstehenden Gelehrten geschriebene Ab 
handlung von Victor Brants: Le régime des corporations dans l’Allemagne 
contemporaine. Bruxelles 1892.
        <pb n="423" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
393 
Werberecht Eigenthümliches sind nur zwei Bestimmungen hervorzuheben: erstens 
dürfen die handwerksmäßigen Gewerbe allein von solchen betrieben werden, 
die das betreffende Gewerbe erlernt und als Gesellen darin gearbeitet haben; 
zweitens ist den Genoffenschaften die Befugniß eingeräumt, Borschußkassen, 
Ņohstofflager, Verkaufsstellen, gemeinschaftlichen Maschinenbetrieb u. dgl. ein 
führen zu dürfen, wenn auch natürlich die Mitglieder zur Theilnahme an 
solchen Veranstaltungen nicht genöthigt werden können, da sie ja vielfach in 
diesen Beziehungen für ihre Person schon genügend Vorsorge getroffen haben. 
Ļeider ist aber von dieser Befugniß nur äußerst wenig Gebrauch gemacht 
worden, obgleich der Fortbestand des kleinen Gewerbestandes großentheils da- 
don abhängt. 
Es muß also vor allen Dingen auf die Hebung und die Wieder 
erweckung des Gemeingeistes hingewirkt werden. Die Frage, ob obligato- 
rische Genoffenschaften, die unter gewissen Verhältnissen entschieden vor 
zuziehen sind, oder freie, wird immer von verhältnißmäßig untergeordneter 
Bedeutung bleiben. 
Einen von demjenigen der Innungen des Mittelalters und der Jetztzeit 
wesentlich verschiedenen Charakter besitzen die Trades' Unions, Gewerk 
ter Fachvereine. Dieselben haben die folgenden charakteristischen Merk 
wale. Sie bestehen ausschließlich aus Arbeitern, und zwar aus Productions- 
zweigen, welche in der Regel in großem Maßstabe betrieben werden, und 
verfolgen als Hauptzweck, für die Arbeiter günstige Beziehungen zu den 
Unternehmern zu erwirken und aufrecht zu erhalten. Sonst ähneln sio in 
gewisser Hinsicht den Gilden, indem sie mannigfach für ihre Mitglieder 
forgen, sie gegen die Folgen der Krankheit u. dgl. versichern. Ihnen eigen 
tümlich ist dagegen die Verwendung großer Summen zu Gunsten be 
schäftigungsloser Arbeiter. Die Gewerkvereine sind mit dem Anwachsen des 
mdustriellen Großbetriebes entstanden und gewachsen und seit der Abschaffung 
^er altert Arbeitsorganisation, welche die Löhne, die Arbeitszeit u. s. w. in 
wehr oder minder befriedigender Weise ordnete, eine Nothwendigkeit geworden. 
Şie waren und sind im wesentlichen ein Werkzeug der Selbstvertheidigung, 
welches sich die vielfach schutzlose Arbeiterschaft ersonnen hat. 
In England waren sie bis zum Jahre 1824 gesetzlich verboten. Des- 
halb entstanden und wirkten sie anfangs im geheimen und wurden oftmals 
wü Gewalt aufrecht erhalten. Allmählich gewährte man ihnen aber Duldung 
und Anerkennung und um das Jahr 1875 sogar Ermunterung. Auch haben 
şw sowohl in den verschiedenen freiheitlich organisirten Staaten Europas als 
în Amerika vielfach Nachahmung gefunden. 
In England zählen sie ungefähr eine Million Mitglieder, die im all- 
ñemeinen zu den geschicktesten und ausgezeichnetsten Arbeitern der Großindustrie
        <pb n="424" />
        394 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
und des Bergbaues gehören. Von Zeit zu Zeit haben sich übrigens auch 
ungelernte Arbeiter zu derartigen Vereinen zusammengethan. Doch war es 
für diese letztern nicht leicht, ihre Organisation aufrecht zu erhalten. Es 
gibt Trades' Unions, welche 10 000, 20 000, ja 40 000 Mitglieder zählen, 
andere haben dagegen nur wenige. 
In andern Ländern, namentlich in Deutschland und in Frankreich, haben 
die Gewerk- und Fachvereine — der letztere Name ist in Deutschland von 
den Socialdemokraten mit Vorliebe zur Benennung ihrer gegen den Bestand 
der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung gerichteten Kampfvereine gewählt wor 
den — gleichfalls eine bedeutende Ausdehnung erlangt. Doch ist ihr Auf 
treten meist ein vorwiegend agitatorisches und entbehrt jeder vernünftigen 
Rücksichtnahme auf das Kapital und die Unternehmer. Unwiffende, mit 
einigen an ihre Leidenschaften appellirenden Schlagwörtern um sich werfende 
Arbeiter, unter der Leitung der mit etwas mehr Wissen ausgestatteten, aber 
im ganzen auch auf einem durchaus einseitigen Bildungsniveau stehenden Agi 
tatoren und Parteihäupter, verschlechtern in diesen Vereinen ihre Beziehungen 
zu den Unternehmern, ohne Erfolge für sich zu erreiche«, die nicht auch im 
Wege ruhiger Vereinbarung im wesentlichen zu erreichen gewesen wären, da 
ihnen die Unternehmer, wie zu erwarten stand, mehr und mehr ihre größere 
Macht und ihre höhere Bildung entgegensetzen. So entzünden denn diese 
continentalen Arbeitervereine den Klassenhaß und treiben die Arbeiter oft 
leichtsinnigerweise zu Strikes an. Sind solche doch schon unternommen wor 
den,' obgleich in den betreffenden Unternehmungen sehr günstige Arbeits 
bedingungen bestanden und hohe Löhne gezahlt wurden, und zwar nur uni 
die Entlassung von Arbeitern zu ertrotzen, die sich den socialistisch gefärbten 
Vereinen nicht anschließen wollten. Das alles wirft auf den Bildungsgrad 
und die Bestrebungen eines Theiles der deutschen Fachvereiusmitglieder (die 
sogen. Gewerkvereine sind in der Regel nicht socialistischer Natur, sondern 
berechtigte Ziele verfolgende Organisationen der Arbeiter) und der französischen 
Arbeitersyndicate 1 ein keineswegs günstiges Licht. Die Arbeitseinstellungen 
sind eben eine der gefährlichsten Waffen in den Händen der Arbeiter und oft 
noch gefährlicher für sie selbst als für die Unternehmer und die Blüthe der 
: Ueber die letztern, ihr ungestümes Auftreten und die verhältnitzmätzig 
geringe Zahl ihrer Mitglieder siehe P. Hubert -Valleroux, Le» corporations etc. 
321—874. — Die Zahl der Mitglieder der deutschen Fachvereine ist jedenfalls sehr 
bedeutend. Doch ist dieselbe schwer oder gar nicht auf ganz genaue Weise feststell 
bar, da die Mitgliederzahl fortwährend schwankt, und ein Institut wie das englische 
Registrar Office, welchem ständig Angaben über die Lage der Vereine gemacht 
werden müssen, wenn dieselben juristische Persönlichkeit besitzen sollen, in Deutschland 
nicht besteht.
        <pb n="425" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 395 
nationalen Industrie. Wer diese Waffe so oft erfolglos gebraucht 1 , wirkt 
gemeinschädlich. 
Uebrigens haben auch die englischen Trades' Unions auf ihren letzten 
Gesamtcongreffen mehr und mehr eine socialistische Richtung eingeschlagen. 
In früherer Zeit wirkten sie in einer für die Arbeiter vielfach nützlichen 
Weise, indem sie Lohnerhöhungen, Verbefferungen der sonstigen Arbeits 
bedingungen und anderes dergleichen durchsetzten und die geistige und sittliche 
Hebung des Arbeiterstandes förderten, obgleich durch solche Vereine auch Aus 
schreitungen der schlimmsten Art veranlaßt wurden. In den letzten Jahren 
haben aber in vielen dieser Vereinigungen die überspannten Strömungen so 
zugenommen, daß auf den Jahrescongreffen derselben ganz maßlose Forde 
rungen, wie z. B. diejenige der gesetzlichen Einführung eines achtstündigen 
Normalarbeitstages, gegen den Widerspruch der Vertreter der aus wohl- 
şituirten Arbeitern bestehenden Vereine zur Annahme gelangten 2 . 
1 Wie gewagt die Arbeitseinstellungen für die Arbeiter sind und wie oft sie ohne 
Résultat bleiben, ergibt sich z. B. betreffs Frankreichs aus den folgenden Angaben 
ber .Notices et comptes-rendus de l’Office du travail 1 . Paris 1893, fase. 1—3: 
Jahr 1890. Jahr 1891. 
Zahl der Arbeitseinstellungen 313 267 
Zahl der daran Theilnehmenden 118 079 108 795 
Zahl derjenigen, die ihre Ansprüche durchsetzten 13 361 22 449 
Zahl derjenigen, die sie nicht durchsetzten . . 76 705 32109 
Zahl derjenigen, die zu einem Ausgleich mit den 
Unternehmern gelangten 28 013 54 237. 
Besonders großartige Arbeitseinstellungen haben in den Vereinigten Staaten von 
Amerika stattgefunden und sind daselbst nach wie vor an der Tagesordnung (siehe 
^Ugen Schwindland, Die Arbeitseinstellungen in Amerika. Jena 1889. 
Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 638 ff.). 
2 Der 27. Kongreß der Trades’ Unions, der im September 1894 zu Norwich ver 
sammelt war, hat die schlimmsten Befürchtungen bezüglich des vollständigen Triumphes 
bkr Ideen des deutschen Socialismus, die man schon längere Zeit in den Kreisen der 
englischen Gewerkschaften hegte, noch übertroffen. Er beschloß zunächst abermals mit 
^6 gegen 5 Stimmen die gesetzliche Einführung der 48stündigen Arbeitswoche für 
^ļle Industrie- und Gewerbszweige und verlangte dieselbe diesmal sogar auch dann, 
ll&gt;enn die Arbeiter der betreffenden Gewerkschaft keinen Wunsch danach äußerten. So 
dann aber erklärten sich 219 von 280 Delegirten mittelst einer Resolution, welche das 
Parlamentsmitglied I. Burns in der den continentalen Revolutionären eigenen rohen 
Weise und mit Verachtung aller edlern Gefühle des Menschen befürwortete, auch für 
die Nationalisirung aller Productions- und Transportmittel. Ferner faßte der Congreß 
einen geradezu grotesken Beschluß, welcher zeigt, wohin eine der richtigen Leitung sich 
entziehende Arbeiterschaft und selbst eine verhältnißmäßig unterrichtete, wie die eng- 
ļische, gelangen kann. Man beschloß nämlich, es solle für eine strafbare Handlung 
erklärt werden, daß ein Unternehmer Arbeiter aus der Nachbarschaft in seinen Bezirk
        <pb n="426" />
        396 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Unter den Vortheilen, welche die Organisation der Arbeiter in Gewerk 
vereinen mit sich gebracht hat, ist eine der hauptsächlichsten die dadurch ge 
botene Möglichkeit, zur Verhinderung von Arbeitseinstellungen Einigungsämter 
und Schiedsgerichte einzusetzen. 
Solche Schiedsgerichte bestehen aus Vertretern der Arbeitgeber und der 
Arbeitnehmer, welche mit Vollmachten zur Beilegung aller Streitigkeiten und 
zur Regelung aller auf die Arbeit und auf den Lohn bezüglichen Fragen 
versehen sind. Die Wirksamkeit derartiger Institutionen ist eine sehr heilsame; 
durch ein solches Verfahren ist es z. B. ermöglicht worden, die sehr ver 
wickelten Tarife und Arbeitsverhältnisse der Nottinghamer Strumpfwirkerei- 
Jndustrie zu ordnen und zu diesem Behufe die Stücklöhne für 6000 ver 
schiedene Artikel festzusetzen. Auch hinsichtlich der Ordnung der Arbeits 
verhältnisse in der nordenglischen Eisenindustrie ist man auf demselben Wege 
zu befriedigenden Ergebnissen gelangt. 
Wo derartige Organisationen durchgeführt sind, können sehr viele Streitig 
keiten durch Bestellung eines aus wenigen Mitgliedern bestehenden Ausschusies 
beigelegt werden. So hat das ständige Comite der nordenglischen Eisen 
industriellen und ihrer Arbeiter während einer 17jährigen, bis zum Jahre 
1886 reichenden Periode 276 Sitzungen gehalten und beinahe 800 Conflicte 
friedlich gelöst, wozu der gesamte Einigungsrath nur 97mal zusammen 
zutreten brauchte. Zu einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, wie sie nach 
dem Scheitern der Aussöhnungsversuche nothwendig wird, brauchte sogar nur 
in 17 Fällen geschritten zu werden; diese Entscheidung wird aber unter 
solchen Umständen viel leichter, da die streitigen Parteien infolge der vor- 
gängigen Verhandlungen über die Geschäftslage, die Arbeitskosten wie nicht 
minder auch über den Geldbetrag, welcher je nach den örtlichen Verhältniffeu 
zu einer auskömmlichen Existenz der Arbeiterfamilien erforderlich ist, genügend 
unterrichtet sind. Bisweilen wird die Thätigkeit dieser Einigungsräthe auch 
durch die Aufstellung beweglicher Lohnscalen erleichtert, die sich nach den 
wechselnden Preisen der Produkte der betreffenden Industrien richten. Dies 
ist z. B. in den Kohlenminen von Durham und Northumberland der Fall. 
In vielen Prodnctionszweigen stellen sich einem solchen Verfahren jedoch er 
hebliche Schwierigkeiten entgegen. 
Die erfolgreiche Wirksamkeit derartiger Einigungsämter und Schieds- 
herbeiziehe. Ein solches Verbot würde natürlich zu Gunsten der Arbeiter mancher 
Gegenden ein wahres Monopol begründen. Die Forderung, die Regierung solle alle, 
die nicht genügende Subsistenzmittel ausweisen, von dem Vereinigten Königreiche fern 
halten, setzte endlich der Sinnlosigkeit die Krone auf und beweist, wie schnell eine nicht 
auf christlichen Principien aufgebaute und der heilsamen Furcht vor einer starken 
Staatsgewalt entwachsene Organisation der Arbeiter auf diesem Wege abwärts geht.
        <pb n="427" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
397 
gerichte hängt übrigens in hohem Grade von der Art und Weise ihrer Or 
ganisation ab. Eine der hauptsächlichsten Vorbedingungen für ein gedeihliches 
Wirken derselben beruht in der Einrichtung, daß sie nicht, wie nach dem 
vor wenigen Jahren erlassenen französischen Gesetze, für die Beilegung eines 
jeden sich ergebenden Zwiespaltes von Fall zu Fall gebildet werden. Sehr 
viel kommt auch darauf an, daß zur Vornahme der Vermittlungsversuche bezw. 
zur schiedsrichterlichen Entscheidung der Sache Männer berufen werden, die 
şich auf diesem Gebiete eine längere Praxis erworben haben und infolge 
ihrer Thätigkeit Ansehen und Vertrauen genießen. So muß denn das deutsche 
Ņeichsgesetz vom 29. Juli 1890 über die Errichtung und das Verfahren der 
Ģewerbegerichte als ein glücklicher Griff erscheinen. Dasselbe ermächtigt 
Eommunalbehörden und die Vertretungen der landräthlichen Kreise zur 
Errichtung solcher Gerichte und überträgt diesen ohne Rücksicht auf den Werth 
des Streitobjectes und mit Ausschluß aller andern Gerichte die rechtskräftige 
Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
über die Arbeits-, die Lohn- und die Krankenversicherungs-Verhältniffe sowie 
vuch in Rechtshändeln, die zwischen Arbeitern eines und desselben Arbeitgebers 
vus Anlaß der Uebernahme einer gemeinsamen Arbeit entstehen. Der Vorsitzende 
darf weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein, die Beisitzer hingegen müssen zur 
Hälfte aus einer jeden dieser beiden Kategorien entnommen sein. Gegen die Ur 
theile der Gewerbegerichte ist in allen Sachen, bei welchen ein Werth von 100 Mark 
'îicht überschritten wird, die Berufung ausgeschlossen. In den übrigen Fällen 
'şi dieselbe zulässig, und es entscheidet dann endgiltig das zuständige Land- 
ßkricht. Ein Zwang, diese Gewerbegerichte bei Lohnstreitigkeiten, Ausständen und 
dkn andern ihrer Competen; überwiesenen Rechtshändeln anzurufen, besteht 
Natürlich nicht. Das Gesetz hat nur eine auf freiwilliges Ersuchen der Par- 
teien hin erfolgende Wirksamkeit derselben vorgesehen und sorgfältig geregelt, 
^nch sind ihre Entscheidungen ebensowenig wie die der französischen staatlichen 
Schiedsgerichte und der ohne staatliche Einmischung gebildeten englischen Eini- 
ÜNngsräthe mit Zwang durchführbar. Es kommt eben alles auf das An- 
jêhen ou, welches sich das betreffende Gewerbegericht auf dem Gebiete der 
' Echtsprechung zu erwerben weiß. Jedenfalls aber dürfen, nach den günstigen 
^gebniffen zu schließen, welche mit den von Napoleon I. ins Leben ge- 
Vli fcnen Conseils des prud’hommes in Frankreich 1 und in der Rhein- 
'In Frankreich werden im Durchschnitt jährlich 40000—50000 Fälle vor diese 
^Hörden gebracht, deren Entscheidungen dort denselben Werth wie diejenigen der 
Übrigen Gerichte erster Instanz besitzen. Nach statistischen Angaben wurden in einem 
von 42 000 Streitsachen gegen 16 000 durch gerichtlichen Vergleich, 12 000 durch 
außergerichtlichen oder durch Zurückziehung der Klage und nur 14000 durch Urtheil 
erledigt.
        <pb n="428" />
        398 Ils. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Provinz erzielt wurden, sehr gute Resultate auch von den Gewerbegerichten 
erwartet werdend 
Indessen bleibt in betreff des erfolgreichen Wirkens der Gewerbegerichte 
wie der Schiedsgerichte und der Einigungsämter immerhin ein großes Be 
denken bestehen. Mit der Ausbreitung der socialistischen Lehren wird die 
Gefahr immer drohender, daß die Arbeiter so weitgehende Forderungen stellen, 
daß alle vernünftigen Einigungsversuche und Schiedssprüche scheitern müffen. 
Dieser sehr ernstlichen Gefahr können nur kräftige, auf principiell christ 
licher Grundlage aufgebaute Arbeitervereine, welche den weit ausgedehnten 
socialistischen Organisationen entschieden entgegentreten, die Spitze bieten. 
Innerhalb der einzelnen Etablissements wirken die Arbeiterausschüsse, 
welche von der Arbeiterschaft derselben statutenmäßig gewählt werden, als ihre 
Vertreter und ständige Dolmetscher ihrer Anliegen bei den Unternehmern und 
deren Vertretern, sehr günstig. Aus solchen Einrichtungen kann sich unter 
günstigen Bedingungen durch das Zusammenwirken von Vertretern der Unter 
nehmer und solchen der Arbeiter eine bis zu einer gewissen Grenze gehende 
gemeinschaftliche Regelung der Arbeitsbedingungen des betreffenden Unter 
nehmens entwickeln, wie solche in der That bereits bei einigen französischen 
Unternehmungen mit Erfolg durchgeführt worden ist. 
Was dann die Actiengesellschasten anlangt, so haben sich dieselben 
unter dem Einflüsse der technischen Fortschritte und einer förderlichen Gesetzgebung 
mächtig gehoben und insbesondere in West- und Mitteleuropa sowie in Amerika 
ungemein verbreitet. Sie erweisen sich namentlich für den Betrieb von Unter 
nehmungen, die ein gewaltiges Kapital und eine einheitliche Leitung erfordern, 
als sehr Vortheilhaft, und so befinden sich denn die Eisenbahnen und die 
Dampfschiffahrts-Unternehmungen, die Versorgung großer und mittlerer Städte 
mit Wasser, Gas und elektrischer Kraft sowie auch der Betrieb des Ver- 
sicherungs- und Bankgeschäftes vielfach in ihren Händen. Außerdem stehen 
aber auch viele industrielle, commercielle und bisweilen sogar landwirtschaft 
liche Unternehmungen im Besitze solcher Gesellschaften. Ueber den Handel mit 
Actien ist bereits im 10. Kapitel des II. Buches gesprochen worden. Daß 
von socialistischer und auch von anderer Seite gegen derartige Gesellschaften 
viel declamirt wird, ist eine bekannte Thatsache. Man hat behauptet, daß 
in allen von solchen betriebenen Unternehmungen freundliche persönliche Be 
ziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitern rein unmöglich seien, 
daß die Vertreter der Gesellschaften, mit welchen die Arbeiter in Berüh 
rung kommen, nichts als erbarmungslose Agenten und Beamte seien, welche 
i Karl Bachem, Bedeutung, Organisation und Verfahren der Gewerbegerichte, 
in .ArbeiterwohÜ 12. Jahrgang (1892), 5. u. 6. Heft, S. 75 ff.
        <pb n="429" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 399 
nur die Versorgung der Actionäre mit möglichst großen Dividenden im 
Auge hätten. 
Das alles beruht aber auf einer ganz einseitigen Anschauung der ein 
schlägigen Verhältniffe. Eine solche üble Behandlung der Arbeiter und Be 
diensteten von Actiengesellschaften kann vorkommen und ist auch nur zu oft 
vorgekommen. Sie ergibt sich aber nicht als nothwendige Folge aus dem 
Bestehen solcher Gesellschaften. Auch Einzelunternehmer können sich derselben 
schuldig machen und haben das leider sehr häufig gethan. In einem Lande, 
wo eine humane Gesinnung und insbesondere ein wahrhaft religiöser Geist 
herrscht und auch die Regierung ihre Schuldigkeit thut, ist es nicht schwieriger, 
eine gerechte und billige Behandlung der von großen Gesellschaften beschäftigten 
Arbeiter zu sichern, als die für Einzelunternehmer Thätigen vor Ausbeutung 
Zu bewahren. Am Ende des 6. Kapitels dieses III. Buches ist an her 
vorragenden Beispielen musterhafter Fürsorge für die Arbeiter, wie sie 
gerade große Actiengesellschaften geben, hierfür der schlagendste Beweis er 
dacht worden. Und die Zahl dieser Beispiele läßt sich im weitesten Umfang 
vermehren K 
Es ist nichts unvorsichtiger, als dem verzerrten Bilde, welches socialistische 
und halb socialistische Agitatoren von der Behandlung der Arbeiter in großen 
Unternehmungen entwerfen, Glauben zu schenken. Man kann in solchen Sachen 
vur auf Grund genauer Daten, wie sie wiffenschaftliche Werke und Fach 
zeitschriften unter der Controlle der heutzutage auf diese Angelegenheiten fast 
' Besonders die großen französischen Eisenbahngesellschaften leisten in dieser Hin- 
şicht Mustergiltiges. Siehet/. Welche, Rapport sur les prix destinés à honorer les 
Ve rtu8 de famille et l’attachement à l’atelier, in der .Réforme sociale" XXVIII 
(l’aria, 1er juillet 1894), 16 ss. Hier wird berichtet, daß die Eisenbahngesellschaft Paris- 
Lyon-Méditerranée den Arbeitern, welche für mehr als drei Kinder — und diesen werden 
se Enkelkinder und andere nahe Verwandte gleichgestellt — zu sorgen haben, eine ver- 
bältnißmäßige Aufbesserung ihrer Bezüge gewährt, und daß dieselbe Gesellschaft im 
2ahre 1891 freiwillig 11 Millionen Francs, d. h. ein Fünftel des Reinertrages ihres 
Betriebs, für die Altersversorgung und andere Wohlfahrtseinrichtungen zu Gunsten 
'hres Personals ausgab. Der Verfasser dieses Aussatzes, welcher die Häufigkeit eines 
erartigen Verfahrens in industriellen Kreisen hervorhebt, äußert sich (I. c. 26) mit 
Allein Rechte dahin: .Das Gesuch um Bewilligung einer so großen Summe (der 
11 Millionen Francs, welche die Gesellschaft Paris-Lyon-Méditerranée, wie eben gesagt, 
bewilligte) ging von der Direction aus und richtete sich nicht an den Verwaltungsrath, 
dessen Mitglieder noch einige persönliche Beziehungen zum Personal der Gesellschaft 
haben, sondern an die Aktionäre, also an die Rentner, die kleinen Kapitalisten, die 
so gern der Habgier zeiht. Es war das „infame Kapital"", welches den Vor- 
schlag einstimmig durch Zuruf annahm." Besser kann man die Grundlosigkeit so 
Mancher in Bausch und Bogen gegen die Actiengesellschaften erhobenen principiellen 
lnklagen nicht beleuchten und erweisen.
        <pb n="430" />
        400 
III. Buch. Die Vertheiluug der Güter. 
zu aufmerksamen öffentlichen Meinung, der Gelehrten, der wahrhaft Gebildeten 
und der zahlreichen sich Sociologen betitelnden Autodidakten aller Art publi 
caren, ein sachgemäßes und wirklich gerechtes Urtheil fällen. 
Die Cartelle endlich, die in England und Amerika Trusts, in Frank 
reich Syndicate genannt werden, sind Vereinigungen von Unternehmern und 
insbesondere auch von Actiengesellschaften, welche industrielle Unternehmungen, 
Bergwerke oder Handelsgeschäfte betreiben, und werden zu dem Zwecke ge 
schloffen, dem Mitwerben Schranken zu setzen, die Production und die Preise 
dadurch zu regeln und durch die Ermöglichung von Betriebsersparnissen 1 die 
Production vortheilhafter zu gestalten. Unläugbar können durch das Be 
stehen solcher Vereinigungen ganz bedeutende Umwälzungen in den Produc- 
tionsverhältnissen herbeigeführt werden und sind solche auch oftmals herbei 
geführt worden. In den Vereinigten Staaten, also in dem Lande der Cartelle, 
pflegen die verschiedenen sich zu einem Trust vereinigenden Einzelunternehmer 
und Gesellschaften einen Ausschuß von Bevollmächtigten zu bestellen. Dieser 
hat dann die oberste Leitung des Geschäftsbetriebs und bestimmt die Qualität 
wie die Quantität der zu producirenden Güter. Diese neue, erst seit ungefähr 
25 Jahren eingeführte Form wirthschaftlichen Zusammenwirkens hat bereits 
eine reißende Verbreitung gefunden und in manchen Gegenden und Produc- 
tionszweigen die freien Marktpreise durch Monopolpreise ersetzt. Im Februar 
1888 befand sich in den Vereinigten Staaten die Production einer ganzen 
Anzahl von Artikeln mehr oder weniger vollständig in den Händen von Trusts, 
so die des Petroleums, des Baumwollensamens und Leinsamenöls, des Zuckers, 
des Hafermehls, der Kohlen, des Branntweins, des Stahls, der Stahlschienen, 
der Stahl- und Eisenbalken, der Nägel, der Mäh-, der Binde- und der Dresch 
maschinen, des Leders, des Kupfers u. s. w. 
Aber auch in andern Ländern haben die Cartelle große Ausbreitung 
gefunden. In Deutschland bestehen solche in der Kohlen-, der Eisen-, der 
chemischen, der Textil-, der Papier-, der Leder-Industrie und in den die Steine 
und die Erdarten verarbeitenden Geschäftszweigen. Was die Zahl derartiger 
Verbände anlangt, so ist dieselbe natürlich eine schwankende, im ganzen aber 
eine zunehmende. Die folgenden Ziffern beweisen das deutlich. In den Jahren 
1887 1888 1889 1890 (bis Nov.) 
bestanden Cartelle ... 42 68 67 92 
bildeten sich neue ... 30 20 50 23 
hörten auf 2 13 11 2. 
1 So werden durch das Bestehen von Cartellen namentlich an den Kosten des 
Annoncirens und der Reclame, der Versicherung, der Lagerung, des Verkaufs und ins 
besondere des Transports der Güter Ersparnisse erzielt. Wenn die Transportkosten 
sehr beträchtlich sind, tritt die Ersparnis besonders stark zu Tage, so z. B. beim
        <pb n="431" />
        8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
401 
Ebenso stark sind die Cartelle in Oesterreich verbreitet; hier ist ins 
besondere das der Zuckerindustriellen, über dessen Erneuerung im Herbste 1894 
eifrig verhandelt wurde, von der größten Bedeutung. Desgleichen reicht die Wirk 
samkeit der Normirofka der russischen Zuckerindustriellen über die Grenzen des 
Landes weit hinaus. Besonders großartig sind ferner die Syndicatsbildungen 
in Frankreich. Dort sind gewisse Industrien, wie z. B. die Zuckerindustrie, 
vollständig in Cartellen organisirt. Das Roheisensyndicat sowie die Syn 
dicate der Walzwerke und der Maschinenfabriken sind ebenfalls von großer 
Bedeutung, und auch die Rothschildschen Monopolisirungstendenzen haben in 
Paris ihren Mittelpunkt. Daß endlich Großbritannien nicht zurücksteht, braucht 
kaum erwähnt zu werden. Man zählt dort über 30 ganz besonders wichtige 
Kartelle, darunter das der Coalowners, die Bread Union, das der Baum- 
Uwllenspinner u. s. w. 
Das Urtheil über die Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Cartelle lautet 
sehr verschieden, und das ist ganz erklärlich, denn das Vorgehen dieser Ver 
bände ist gleichfalls ein sehr verschiedenes. Einerseits kommt es oft genug 
vor, daß dieselben in ihrem Geschäftsbetriebe auf das rücksichtsloseste vorgehen. 
Gewisse amerikanische Trusts haben die schlimmsten Beispiele gegeben. Solche 
Kartelle ruiniren zunächst Eoncurrenten, die ihren Beitritt verweigern, indem 
şie dieselben durch Schleuderpreise unterbieten oder sich durch ihren Einfluß 
vus Eisenbahnverwaltungen Differentialtarife erwirken, welche ihren wirt 
schaftlichen Gegnern Verderben bringen. Dann aber benachtheiligen sie auch 
^ Consumenten. Sie treiben die Preise gerade so hoch, daß der Zolltarif 
"vch die ausländische Concurren- verhindert. Auch stellen manche Betriebe 
vuf Anordnung solcher Cartelle plötzlich die Thätigkeit auf längere Zeit ganz 
2"' f° daß Tausende von Arbeitern dem Elend preisgegeben werden. Ein 
höchst frappantes Beispiel verderblichen Vorgehens lieferten im Jahre 1884 
ìe im Besitze der Docks und der Elevatoren von Minneapolis und von Duluth 
ksindlichen Gesellschaften. Dieselben schlossen mit den Eisenbahngesellschaften 
klnen Vertrag und verschafften sich dadurch die Möglichkeit, den Weizenhandel 
îv Minnesota und Dakota völlig zu monopolisiren und die Ernten der Farmer 
^ lächerlichen Preisen an sich zu bringen. 
Dagegen kann von den europäischen Cartcllen im allgemeinen nicht be 
hauptet werden, daß sie die Preise über Gebühr hinaufschrauben. Man muß im 
kgentheil unbedingt anerkennen, daß das Ehrgefühl und das Gewissen der 
gossen Kaufleute und Industriellen Europas sich namentlich in neuerer Zeit in 
"leralöl. Demnach konnte die amerikanische Standard Oil Company, welche für den 
ransport des Petroleums mehrere tausend Meilen lange Röhrenleitungen besitzt, den 
retö öes Petroleums beträchtlich herabsetzen. 
Devas.Kämpfe. Volkswirtschaftslehre. 
26
        <pb n="432" />
        402 III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
ganz anderer Weise rege erwiesen haben, als das jenseits des Oceans der 
Fall war. 
Daß die deutschen Cartelle die um das Jahr 1880 so niedrigen Preise 
für die Erzeugnisse der betreffenden Industriezweige, welche durch die rücksichts 
lose Concurrenz der verschiedenen Unternehmen untereinander ungebührlich herab 
gedrückt waren, wieder in die Höhe brachten, kann ihnen durchaus nicht zum 
Vorwurf gemacht werden. Hängt doch auch das Niveau der Arbeitslöhne 
von genügend einträglichen Verkaufspreisen der verschiedenen Erzeugnisse ab. 
Wenn aber auch vollkommen anerkannt werden muß, daß die Cartelle 
auf die Reguliruug uud die Regelmäßigkeit der Production sowie auf die 
Preisverhältnisse einen beträchtlichen Einfluß auszuüben berufen sind, und daß 
etwaige übertriebene Vertheuerungsgelüste derselben schon aus dem Gründe 
wenig Aussicht auf Erfolg haben dürften, weil die heutzutage so überaus ver 
breitete Neigung der öffentlichen Meinung, den Staat zum Einschreiten auf 
zufordern, schnell bereit wäre, den Erlaß von gesetzlichen Schutzmaßregeln gegen 
die Cartelle zu veranlassen, so darf doch der wohlthätige Einfluß dieser Ver 
bindungen auch nicht überschätzt werden. Es mag ja sein, daß dieselben in 
manchen Fällen, statt sich gegenseitig zu bekämpfen, durch friedliche Uebereiu- 
kunft zu einer Verständigung gelangen werden. Nichtsdestoweniger wird cs 
stets Gruppen von Cartellen geben, die unter viel günstigern Bedingungen 
arbeiten als andere, z. B. infolge der Nähe der Kohlenlager und anderer 
solcher Umstände. Kann nun aber unter solchen Verhältnissen angesichts 
der Charaktereigenschaften der meisten Menschen, wie sie nun einmal sind, 
erwartet werden, daß die rücksichtslose Ausnutzung derartiger Vortheile gegen 
über in- oder gar ausländischen Concurrenten aufhören werde ( 
Immerhin kann es nicht wunder nehmen, daß sich die Gesetzgebung und 
die Rechtsprechung den Cartellen gegenüber in Europa anders verhalten hat 
als in den Vereinigten Staaten. In unserem Welttheil ist man gegen die 
selben bisher nicht eingeschritten und sind mid) die gegen deren Bestand er 
hobenen gerichtlichen Klagen abgewiesen worden K 
i Ziehe die Abhandlung über die Cartelle im Staatslexikon der Görresgesellschaft 
III (Freiburg 1894), 609—622. A. Stein mann-Buch er, Wesen und Bedeutung 
der gewerblichen Cartelle, in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung re. XV. Bd. (1891). 
Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 595 ff.
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        9. Kap. Die ungeregelten socialen Beziehungen. 
403 
Neuntes Kapitel. 
Tie ungeregelten socialen Beziehungen. 
Solche herrschen in den Ländern, in welchen die Kauf-, Mieth- und 
Dienstverträge, also auch die Verhältniffe zwischen Arbeitgebern und Arbeit 
nehmern weder durch genossenschaftliche noch durch gewohnheitsrechtliche oder 
gesetzliche Vorschriften geordnet, sondern der freien Regelung durch den Willen 
der einzelnen Individuen überlasten sind. Ein solcher Zustand bringt natürlich 
nicht eine gänzliche Unthätigkeit der öffentlichen Autoritäten in diesen Fragen 
Nlit sich. Es könnte ja kein civilisirtes staatliches Gemeinwesen bestehen, 
wenil nicht auch für diese Verhältniffe gewisse Rechtsnormen gelten würden, 
linter allen Umständen muß doch für die Erzwingbarkeit der Privatverträge 
und für die Verhinderung von Betrug und Vergewaltigung, wenigstens in 
ìhttn ärgsten Auswüchsen und Formen, Sorge getragen werden, und stets 
und überall ist es auch die Aufgabe einer geordneten staatlichen Organisation 
gewesen, das Eigenthum gegen alle Angriffe zu vertheidigen. Ferner wird 
die Staatsgewalt unter allen Verhältnissen gewisse Verträge, wie z. B. den 
verkauf der eigenen Kinder in die Sklaverei u. dgl., verbieten. Ja es steht 
Nlit dem Wesen eines der weitgehendsten Freiheit Raum gebenden socialen 
Zustandes nicht einmal im Widerspruche, daß gewiffe Beschäftigungen ver 
daten werden. So ist z. B. der Tabaksbau auf den Britischen Inseln nicht 
erlaubt, und nichtsdestoweniger herrscht dort ganz zweifellos ein solcher Zu- 
stand. Derselbe setzt eben nur voraus, daß die große Masse der Güter um 
leden beliebigen Preis feilgeboten, und daß dieselben, wie es einem jeden con- 
dknirt, angefertigt und verkauft werden, sowie daß die große Mehrheit der 
Gewerbe und Betriebe von jedermann ausgeübt und in jeder beliebigen Weise 
Ñklernt und gelehrt werden kann, ohne daß sich eine öffentliche Gewalt oder 
uuch eine auf freiwilligem Beitritt beruhende genossenschaftliche Vereinigung 
dreinmischen würde. Was aber die Beziehungen zwischen Unternehmern und 
Arbeitern anlangt, so bringt es ein derartiger Zustand mit sich, daß die Höhe 
kr Arbeitslöhne, die Dauer der Arbeitszeit und alles, was auf die Ruhe 
stunden und die Ruhepausen sowie auf die sonstigen Arbeitsbedingungen und 
ìk Altersversorgung Bezug hat, gleichfalls dem freien Belieben der Be 
teiligten anheimgegeben ist. 
Blau kann ein derartiges System dasjenige des laisser faire nennen; 
^dessen wird dieser Ausdruck oft auch in dein Sinne gebraucht, daß er nur 
'k Intervention der Regierung, nicht auch diejenige freier Genossenschaften, 
kleine u. s. w. ausschließt. Die Bezeichnung dieses Zustandes als desjenigen 
bk wirtschaftlichen Freiheit ist hingegen unpassend. Das Wort Freiheit wird 
26*
        <pb n="434" />
        404 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
in lobendem Sinne gebraucht; die wirtschaftliche und sociale Ungeregeltheit 
bringt aber große Mißstande mit sich, wenn man auch nicht alle nur erdenk 
lichen Ausschreitungen der Habsucht als nothwendig und wesentlich damit 
verbundene Erscheinungen betrachten darf. Solche Ausschreitungen und ihre 
Übeln Folgen sind allerdings oftmals die Wirkungen des hier in Frage stehenden 
Systems, mit denen wir uns alsbald zu beschäftigen haben werden; aber sie 
kommen auch unter der Herrschaft der andern socialen Organisationsformen 
vor und zeigen sich unter der Herrschaft der Unfreiheit besonders häufig. 
Indessen wiffen auch die Chroniken des Mittelalters von den excoriatores 
(den Schindern) rusticorum zu berichten, unter welchen ausgeartete Feudal 
herren zu verstehen sind. Auch manche große deutsche Handelsgesellschaften des 
ausgehenden Mittelalters sowie mehrere Cartelle der Vereinigten Staaten haben 
sich einer sehr Übeln Handlungsweise schuldig gemacht, und so manche staatliche 
Functionäre aller Zeiten haben sich von solcher ebenfalls nicht frei gehalten. 
Will man sich ein richtiges Urtheil über den Zustand der Ungeregeltheit 
der socialen und wirtschaftlichen Beziehungen bilden, so muß man vor allen 
Dingen unterscheiden, ob die meisten derartigen Beziehungen oder 
nur ein Theil derselben der Regelung entbehren. Es hätte 
gewiß etwas sehr Beengendes, wenn alles genau regulirt und für die Energie 
der Einzelnen gar kein Spielraum offen gelassen wäre. In dem vom Güter 
austausche handelnden II. Buche haben wir bereits auf die wohlthätigen Wir 
kungen eines thatsächlich freien Marktes hingewiesen, auf dem man die Preise 
durch ein unbehindertes Mitwerben regelt, namentlich weil dadurch die un 
tüchtigen Producenten beseitigt werden und eine einsichtslose Consumtion auf 
hört. Deshalb darf man sich aber nicht einbilden, daß alle wirtschaftlichen 
Beziehungen den Charakter an sich tragen, welcher den auf einem solchen 
Markte bewerkstelligten Käufen und Verkäufen eigenthümlich ist. Es ist in 
der That schwer begreiflich, daß sich ernste Vertreter der Wissenschaft in dieser 
Beziehung in einem so verhängnißvollen Irrthum befinden konnten, welcher 
die verderblichsten, das Geschick vieler Tausende von Menschen berührenden 
Folgen hatte. 
Die während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in England herrschen 
den Verhältnisse haben in dieser Hinsicht ein wahrhaft klassisches Beispiel ge 
liefert. Die in den Kohlenminen, den Woll- und Banmwollfabriken dieses 
Landes beschäftigten Arbeiter litten unter den Regierungen Georgs IV. und 
Wilhelms IV. sowie während der ersten Regierungsjahre der Königin Victoria 
unter den folgenden Uebelständen: 
1. Sie hatten ungenügende Löhne. Die Unternehmer suchten dieselben 
auf ein Minimum herabzudrücken und sahen ihr inhumanes Bestreben von 
Erfolg gekrönt, weil sich die Nachfrage nach Arbeit seit der Einführung des
        <pb n="435" />
        9. Kap. Die ungeregelten socialen Beziehungen. 
405' 
Maschinenbetriebes verminderte, während sich das Angebot infolge der Ver 
wendung weiblicher und jugendlicher Arbeitskräfte, der Einführung der Stück 
arbeit und der Ausdehnung der Arbeitszeit vermehrte. 
2. Sie mußten sich überarbeiten. Ihre Arbeitsleistungen waren nämlich 
infolge des Uebergangs von dem System der Production in kleinen Werk 
stätten zu der anstrengenden Thätigkeit in den Fabriken für die Kräfte er 
schöpfender geworden, und dazu kam nun noch eine Verlängerung der täg 
lichen Arbeitszeit, welche nunmehr in der Regel mehr denn 12, bisweilen 
sogar 16 und noch mehr Stunden betrug. 
3. Es kamen auch gewiffe Betrügereien und Erpressungen vor, z. B. die 
Verhängung von Geldstrafen unter allen möglichen Vorwänden und die An 
wendung des Trucksystems: die Zahlungen an die Arbeiter erfolgten nämlich 
in Form von Anweisungen an gewiffe Geschäftsleute, die mit den Unter 
nehmern im Einvernehmen standen und Waren lieferten, deren Werth den in 
ben Anweisungen ausgedrückten Beträgen nicht entsprach. 
4. Die Arbeiter sahen ihre Zukunft in keiner Weise gesichert. Sie 
konnten jederzeit willkürlich entlassen werden, blieben beim Eintritt von Ge 
schäftsstille oftmals lange Zeit hindurch ohne Beschäftigung und hatten nie 
manden, der für sie oder ihre Kinder Sorge trug. In den neuen Industrie 
städten erloschen inmitten des Ringens um Erwerb und Reichthum, welches 
Zausende von Menschen, die einander nie zuvor gesehen hatten, in gegenseitige 
Berührung brachte, jene alten persönlichen Beziehungen, welche aus dem 
kollernden Zusammenleben entstanden waren. Es bestand nunmehr zwischen 
ben großen Unternehinern und ihren Arbeitern, welche für die erstern nichts 
nls lebende Werkzeuge waren, von denen sie weniger wußten als von ihren 
Maschinen, eine weite Kluft. Unter diesen Verhältiliffen waren Aeußeruilgen 
Möglich wie die folgende: ,Zwischen Unternehmern und Arbeitern kann ein 
einträchtiges Verhältniß unmöglich bestehen. Die erstern haben ein Interesse 
^ "ŗan, für möglichst wenig Geld möglichst viel Arbeitsleistungen zu erhalten? 
Mißverhältnisse zwischen Herren und Arbeitern sind zu allen Zeiten vor 
gekommen ; solange die zu Anfang unseres Jahrhunderts in England herrschen- 
ou Zustände dauerten, waren dieselben aber ganz und gar gewohnheitsmäßig. 
5. Es kamen sogar Fälle grausanler, geradezu unglaublich schlechter Be 
sudlung von Kindern vor. Knaben inld Mädchen wurden übermäßig lange 
^kit hindurch, bei Tag und Nacht, zu allen, auch den ungesundesten Arbeiten 
verwendet, ohne daß ihnen wenigstens gehörige Ruhepausen gewährt worden 
Mären. Ja sie wurden sogar mit Schlägen zur Arbeit angetrieben; man 
stnn sich denken, mit welchen Folgen für die Gesundheit! Solche armen Ge- 
lchöpfe galten einfach als Erwerbsmittel, da ihre Eltern in den meisten Fällen so 
"*m und hilflos waren, daß sie auf keine Erwerbsquelle verzichten konnten.
        <pb n="436" />
        •406 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Auch kam es vor, daß die Armenhäuser mit Unternehmern Contracte schlossen, 
laut welcher sie Kinder ohne alle Schuhmaßregeln den Arbeitgebern ans 
Gnade und Ungnade überlieferten. Das Schlimmste aber war, daß es sich 
auch bei dem Mißbrauche der Kinderarbeit nicht um Ansnahmefälle, sondern 
um etwas ganz Allgemeines handelte. Man betrachtete eben alle diese ab 
scheulichen Mißbrauche als etwas zum Geschäfte Gehöriges. Die Parlaments 
berichte, insbesondere die beiden berühmten von der Untersuchungscommission 
in betreff der Kinderarbeitsverhältnisse aus den Jahren 1842 und 1843, haben 
darüber Licht verbreitet und ein wahres Entsetzen nicht nur in England, 
sondern in ganz Europa wachgerufen. 
6. Endlich herrschte vielfach, ja ganz allgemein eine grauenhafte Un 
sittlichkeit. Die Fabriken und Bergwerke waren Höhlen des Lasters, und in 
den elenden, überfüllten Wohnungen der Fabrikstädte stand es nicht viel besser. 
Halb England war eine Hölle auf Erden geworden. 
So war die Lage weiter Schichten der englischen Arbeiterbevölkerung vor 
etwa 60 Jahren beschaffen. Seit jenen Zeiten hat sich aber in den Verhält 
nissen der in den industriellen Etabliffements und in den Bergwerken dieses 
Landes beschäftigten Bevölkerungselemente eine beständige, wenn auch nur all 
mähliche Besserung vollzogen, und diese Besserung war dem Wirken zweier 
Factoren zu danken: der Trades’ Unions einerseits und heilsamer Fabrikgesetze 
andererseits. Sie beruhte also nicht auf einer bessern Gestaltung der nicht 
geregelten socialen Beziehungen, sondern auf einem Zusammenwirken staatlichen 
Eingreifens und genossenschaftlicher Thätigkeit. Wo in England die socialen 
Beziehungen ungeregelt blieben, brachten nach wie vor dieselben Ursachen auch 
die nämlichen Wirkungen hervor. Die im Jahre 1866 erschienenen Berichte der 
zweiten mit der Ermittlung der Kinderarbeitsverhältnisse betrauten Commission 
und die traurigen, mit dein Namen Sweating system gekennzeichneten Zu 
stände beweisen diese Thatsache mehr als zur Genüge. 
Unter Sweating system verstand man ursprünglich die Ausbeutung 
von Arbeitern durch Afterunternehmer, welche die ihnen unterstehenden Arbeiter 
zur äußersten physischen Anstrengung nöthigten. Jetzt verbindet man mit 
dieser Bezeichnung oftmals einen weitern Sinn und wendet sie auf alle Fälle 
an, in welchen keine directe Beschäftigung von Arbeitern von seiten großer 
Unternehmer stattfindet. Ja bisweilen bezeichnet man sogar jede Bedrückung 
der arbeitenden Klassen mit diesem Namen. Jedenfalls aber ändert die ver 
schiedene Bedeutung des Ausdrucks nichts an der traurigen Thatsache, daß in den 
Produktionszweigen, auf welche die Schutzgesetze keine Anwendung finden oder 
in denen sie umgangen werden können, sowie überall, wo die Trades I nion&gt; 
keinen Einfluß besitzen, viele Arbeiter für unzureichende Löhne übermäßig 
arbeiten. Auch müssen noch immer viele Arbeiter unter ungünstigen sanitären
        <pb n="437" />
        9. Kap. Tie ungeregelten socialen Beziehungen. 
407 
Bedingungen arbeiten und in überfüllten Wohnungen Hausen. Das alles ge 
schieht, nachdem in England mehr als ein Menschenalter hindurch Friede 
geherrscht hat, in einem Lande, welches den Mittelpunkt des größten Reich 
thums und der höchsten Entwicklung von Industrie und Handel bildet! 
Namentlich weisen die Industrien, die sich mit der Erzeugung billiger Klei 
dungsstücke, der Tischlereiwaren, der Regenschirme, der Drechslereiartikel u. s. w. 
beschäftigen, noch immer Beispiele einer durchaus inhumanen Ausnutzung 
menschlicher Arbeitskräfte auf. Außerhalb Londons und der großen Städte 
herrschen u. a. auch in Sheffield unter den billige Meffer verfertigenden Ar 
beitern und anderswo unter den Nagel- und Kettenschmieden sehr traurige 
Zustände. 
Dieselben sind indessen nicht auf England beschränkt. Auch außerhalb 
der Grenzen dieses Landes sind derartige beklagenswerthe Verhältnisse bis 
weilen, ja nicht einmal selten anzutreffen. Doch lassen sie sich, wenn 
man von einigen Gegenden Italiens, Spaniens, Oesterreichs, Rußlands, 
Nordamerikas und Deutschlands, welche heutzutage immerhin nur einen ver- 
hältnißmäßig kleinen Bruchtheil der betreffenden Staaten bilden, absieht, in 
ber Regel mit dem früher unter dem Großtheil der englischen Industrie- 
arbeiterschaft herrschenden Elende durchaus nicht vergleichen. Dennoch geben sie 
bie Lehre, daß eine über weite Gebiete ausgedehnte Ungeordnetheit der socialen 
Beziehungen zu schlimmen, ja zu unerträglichen Zuständen zu führen Pflegt. 
Allerdings hat ja in den Ländern, in welchen die Bevölkerung gemüthvoller 
und weniger auf den Gewinn erpicht ist, auch beim Vorwalten einer schranken 
losen Ungebundenheit der socialen und wirtschaftlichen Beziehungen vielfach 
kin freundliches Verhältniß zwischen Herren und Arbeitern stattgefunden, indem 
bie erster« ihren Leuten eine mehr oder weniger gerechte Entlohnung gewährten 
und verschiedenartige Wohlfahrtseinrichtungen schufen. Ein Theil der günstigen 
Verhältnisse und der trefflichen Institutionen dieser Art, von denen im 6. Ka- 
bitel dieses III. Buches die Rede war, würde auch beim Vorherrschen völlig 
ungeregelter, nur dem freien Uebereinkommen der Einzelnen überlassener so 
calen Beziehungen bestehen. Aber es kann doch nicht verkannt werden, daß 
die Sorge, es möchte der Staat infolge des Bestehens schreiender Uebelstände 
îu diese Beziehungen sehr weitgehend eingreifen, und die Furcht vor einer 
uugemein entschiedenen Opposition der in Genossenschaften verschiedener Art 
oŗganisirten Arbeiterschaft vielfach auf die Unternehmer in dem Sinne ein 
wirkt haben, daß sie ihren Arbeitern ihr Recht freiwillig angedeihen ließen 
"nd für dieselben billig und zum Theil wahrhaft freigebig sorgten. So sind 
benn wirksame Schutzgesetze zu Gunsten der arbeitenden Klassen für unsere 
zu einer Nothwendigkeit geworden, und nicht minder darf es mit Genug 
thuung begrüßt werden, daß eine liberale Vereinsgesetzgebung die Bildung
        <pb n="438" />
        408 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
neuer Verbünde und Genossenschaften an Stelle der zu Grunde gegangenen 
alten ermöglicht hat. Freilich bleibt in ersterer Hinsicht besonders für die 
Landbevölkerung noch so manches zu thun. Auch lassen die Vereine sehr oft 
noch viel zu wünschen übrig; müssen doch viele derselben, und namentlich 
sämtliche socialistischen, als durchaus verderblich wirkend bezeichnet werden. 
Zehntes Kapitel. 
Die Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention 
des Staates. 
Eine solche kann sich auf die Beziehungen von Käufern und Verkäufern, 
Unternehmern und Arbeitern, Herren und Dienstboten, Besitzenden und Armen 
erstrecken, und es macht keinen wesentlichen Unterschied, ob die Regelung von 
der Centralgewalt, von den Vertretungen der Provinzen oder von den com- 
mnnalen Organisationen ausgeht, ob sie im Wege der Gesetzgebung oder durch 
gewohnheitsrechtliche Bildungen erfolgt. So fand die Regelung der Löhne 
der englischen Landarbeiter im 18. Jahrhundert durch die Friedensrichter statt, 
welche vor dem Jahre 1834 auch die Ausführung des Armengesetzes in ihren 
Händen hatten, während die in den letzten Jahrzehnten erlassenen Arbeiterschutz 
gesetze der europäischen Großstaaten von der Centralgewalt ausgingen und 
von dieser Gewalt ernannte und abhängige Jnspectoren die Ausführung dieser 
Gesetze überwachen. 
Die Ordnung eines nach dem System des Mir organisirten Dorfes be 
ruht dagegen meist auf dem Gewohnheitsrecht. Das Gleiche gilt von vielen 
die gewerblichen und geschäftlichen Verhültniffe regelnden Kastenordnungen in 
Indien, während das englische Armenrecht der Gegenwart und die Arbeiter- 
versicherungs- und Arbeiterschutzmaßregeln Deutschlands gesetzgeberischen Ur 
sprungs sind. 
Betrachten wir einige Beispiele einer staatlichen Regelung socialer und 
wirtschaftlicher Verhältnisse etwas näher. Vorher aber sei noch darauf hin 
gewiesen, daß die Gesetzgebung zu Gunsten der arbeitenden Klassen in Eng 
land ihren Ursprung gehabt hat. Die überaus schlimmen, ja theilweise ge 
radezu grauenhaften Uebelstände, die — wie wir im vorigen Kapitel ge 
sehen — während der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts, besonders aber zu 
Anfang desselben und zu Ende des vorigen in diesem Lande herrschten.
        <pb n="439" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 409 
mußten dazu führen, daß die Staatsgewalt in immer energischerer Weise zum 
Schutze der Arbeiter und namentlich der jugendlichen Arbeiter thätig eingrifs 
und immer mehr einschlägige Gesetze erließ. So standen denn in England 
schon vom Jahre 1802 bis zum Jahre 1833 einige, allerdings ziemlich un 
wirksame derartige Gesetze in Kraft; von 1833—1850 entspann sich dann 
Zwischen der unter Führung von Lord Shaftesbury fechtenden philanthropischen 
Partei, der sich einige Grundbesitzer anschloffen, und den Anhängern der sogen, 
orthodoxen politischen Oekonomie, welche die Grundsätze Adam Smiths und 
seiner Schüler befolgten und die staatliche Intervention im Namen der Wissen 
schaft verwarfen, jener entscheidende Kampf, in dem sich auf seiten der Ver 
theidiger der sogen. Freiheit der Arbeit Männer wie Sir Robert Peel, John 
bright und Lord Brougham hervorthaten. Nichtsdestoweniger mußte diese Partei 
allmählich Concessionen machen. So wurden Gesetze angenommen und sanc- 
tionirt, die zwar anfangs noch Umgehungen zuließen, dann aber vermöge 
stätiger Verbefferungen zu dem Endresultate führten, daß in der Textilindustrie 
ì&gt;ie Lage der Arbeiter wirklich bedeutend verbessert, im Bereiche des Bergbaues 
wenigstens die schlimmsten Uebelstände abgestellt wurden. Auch lag es seit 
^km Jahre 1850 klar zu Tage, daß sich die mit leidenschaftlicher Erregung 
ausgesprochene Befürchtung, die Arbeiterschutzgesetze würden zum Ruine der 
britischen Industrie führen, nicht nur als irrig erwies, sondern diese vielmehr die 
woralische und physische Wiedergeburt der Textil- und der Minenarbeiter be 
wirkten. Man kann sich demnach nicht darüber wundern, daß allmählich auch 
şllr die andern Industriezweige derartige Gesetze erlaffen wurden. Unter ben= 
selben sind die Workshop Regulation Act, welche die bestehenden Gesetze 
dieser Art auf die kleinen Betriebe für anwendbar erklärt, und die Factory 
Extension Act, beide vom Jahre 1867, sowie die Gesetze von 1874 und 
^8, welche die zu Gunsten der jugendlichen Arbeiter bestehenden Bestim- 
wungen auf die Arbeit der Frauen überhaupt ausdehnten, besonders her- 
borzuheben. 
Was sodann die hauptsächlichsten in den bedeutendsten europäischen Jn- 
ustriestaaten gegenwärtig zu Recht bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu 
dunsten der Gesundheit der Arbeiter und zur Verhütung übermäßiger Aus 
nutzung der Arbeitskraft anlangt, so lassen sich dieselben in aller Kürze dahin 
zusammenfassen: 
1. In Großbritannien und Irland ist die Arbeit in den Fa 
kten und Werkstätten den Kindern unter 10 Jahren gänzlich verboten. Die 
Minder von 10—14 Jahren dürfen in der Textilindustrie höchstens einen 
lalöen Tag oder von zwei aufeinander folgenden Tagen nur einen arbeiten, 
während das Maximum der Arbeitszeit der sämtlichen Arbeiter unter 18 Jahren 
m ben andern Industrien 5 Stunden nacheinander beträgt. Auch dürfen
        <pb n="440" />
        410 
IN. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Kinder von 10—14 Jahren nur auf Grund eines ärztlichen Attestes über 
ihre Physische Entwicklung zur Fabrikarbeit zugelassen werden. 
Die Frauen sind in Bezug auf ihre Arbeitsleistungen den jungen Leuten 
gleichgestellt. Sie dürfen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1867 
in der Textilindustrie nicht mehr als 56^2 Stunden, in den übrigen mehr als 
50 Arbeiter beschäftigenden Etablissements nicht über 60 Stunden in der Woche 
arbeiten. Nur die Nachtarbeit ist ihnen und den Kindern unter 14 Jahren gänz 
lich untersagt, den jungen Burschen von 14—18 Jahren dagegen in je 14 Tagen 
an 6 Tagen erlaubt. Die Sonn- und Feiertagsruhe, die in England über 
haupt fast allgemein beobachtet wird, ist den Frauen, den jugendlichen Arbeitern 
und den Kindern vollkommen gesichert. Daß endlich auch für die persönliche 
Sicherheit und für die Gesundheit der Arbeiter in den Fabriken durch ein 
gehende Vorschriften über die Umfriedigung der Maschinen, über die Venti 
lation u. dgl. in besonders umfassender Weise Sorge getragen ist, gereicht 
der englischen Arbeiterschutzgesetzgebung zu hoher Ehre. In dieser Hinsicht 
haben übrigens in den west- und mitteleuropäischen Staaten überhaupt und 
besonders in Deutschland während der letzten Jahre die Behörden eine den 
Forderungen der Gerechtigkeit in immer höherem Grade entsprechende Für 
sorge entfaltet. 
2. Im Deutschen Reiche sind die obrigkeitlichen Bestimmungen über 
den Arbeiterschutz durch das Gesetz vom 1. Juni 1891 betreffend die Ab 
änderung der Gewerbeordnung sehr verbessert worden. 
Nach den nunmehr bestehenden Vorschriften dürfen Kinder unter 13 Jahren 
überhaupt nicht, solche von 13—14 Jahren, soweit sie die Volksschule nicht 
mehr zu besuchen brauchen, höchstens 6 Stunden lang und junge Leute von 
14—16 Jahren nur 10 Stunden täglich zu gewerblichen Arbeiten verwendet 
werden. Die Nachtarbeit von 8V 2 Uhr abends bis 5»/, Uhr morgens ist den 
jugendlichen Arbeitern unter 16 Jahren gänzlich verboten, ebenso die Sonn 
tagsarbeit; und zwischen der Arbeit müssen gewisse Pausen gewährt werden: 
zu Mittag mindestens eine Stunde, vor- und nachmittags je eine halbe 
Stunde. 
Den Arbeiterinnen ist überhaupt ein ausgiebiger Schutz gewährt. Sie 
dürfen nicht mehr als 11 Stunden im Tag, an den Vorabenden vor den 
Sonn- und Feiertagen nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, und an diesen 
Vorabenden muß die Arbeit spätestens um 5V 2 Uhr abends aufhören. Arbeite 
rinnen, welche einem Haushalte vorstehen, muß auf ihr Ersllchen eine ir/Mndige, 
den übrigen mindestens eine einstündige Mittagspause gewährt werden. Tie 
Nachtarbeit von 8V2 Uhr abends bis 5 1 /* Uhr morgens ist Personen weib 
lichen Geschlechts ganz und gar verboten, lind Wöchnerinnen dürfen während 
der ersten vier Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht, während der
        <pb n="441" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 411 
nächsten zwei nur mit ärztlicher Erlaubniß beschäftigt werden. Einzelne Aus 
nahmen von diesen Bestimmungen über die Beschäftigung erwachsener Arbeite 
rinnen dürfen die Verwaltungsbehörden, und zwar je nach der Dauer der 
nachgesuchten Dispensationen die untern oder die Hähern, allerdings gewähren, 
jedoch nur unter der Bedingung, daß die Ueberstunden durch kürzere Arbeitszeit 
zn andern Zeiten des Jahres wieder ausgeglichen werden. Endlich kann der 
Bundesrath die Verwendung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in 
manchen Industriezweigen aus Rücksichten der Sittlichkeit und der Gesundheit 
noch weiter beschränken oder ganz verbieten; ebenso darf der Bundesrath den 
jugendlichen Arbeitern und den Frauen hinsichtlich der Arbeitsdauer und der 
Nachtarbeit einzelne Dispense ertheilen. 
Was die Sonn- und Feiertagsruhe anlangt, so besteht dieselbe leider nur 
zu Gunsten der jugendlichen, wegen ihres Alters ohnehin geschützten Arbeiter. 
Tie übrigen Arbeiter beiderlei Geschlechts dürfen zwar zur Arbeit an solchen 
Tagen nicht verpflichtet werden. Wie können sich aber arme, abhängige Arbeiter 
diese Bestimmung zu nutze machen? Die Dauer der Sonn- und Feiertags 
ruhe ist, mit wenigen Ausnahmen, von Mitternacht bis Mitternacht gesetzlich 
festgesetzt. 
Nur bezüglich der Handelsgewerbe ist das Gesetz weiter gegangen. An 
^onn- und Feiertagen dürfen nämlich weder die Unternehmer selbst noch ihr 
Personal länger als 5 Stunden geschäftlich thätig sein, am Oster- und 
Pfingstsonntag und am Christtag überhaupt nicht. Die Stunden, während 
welcher die Beschäftigung stattfinden darf — dieselben können übrigens durch 
statutarische Bestimmung der Communen noch weiter beschränkt, ja ganz be- 
seitigt werden —, sind unter Berücksichtigung der für den Gottesdienst be 
stimmten Zeit behördlich festzustellen. Endlich ist der Hausirhandel, soweit nicht 
^ie Behörde Ausnahmen gestattet, an Sonn- und Feiertagen gänzlich unter 
lagt. Selbstverständlich müssen nun aber von allen diesen Vorschriften Aus- 
uahmen gestattet werden, da eine ganz allgemeine Sonntagsruhe mit der 
Natur der menschlichen Verhältnisse unvereinbar ist; demnach sind solche Aus 
nahmen im Gesetze selbst vorgesehen, während andere von den Hähern oder den 
untern Verwaltungsbehörden und noch andere vom Bundesrath bewilligt 
werden müssen. Welche Tage als Feiertage zu gelten haben, bestimmen die 
Negierungen der Einzelstaaten. 
Unter den übrigen in Deutschland zum Wohle des Arbeiterstandes in 
Ķŗaft befindlichen Bestimmungen, die sich auf allerlei, auf den Schutz der 
elterlichen Autorität, auf die Lohnzahlung und andere Angelegenheiten erstrecken, 
sind diejenigen betreffs des Schutzes der Moralität und der Gesundheit der 
i" den gewerblichen Unternehmungen beschäftigten Arbeiter noch besonders zu 
^wähnen. Sie sind umfassend und gehen sogar so weit, daß selbst die täg-
        <pb n="442" />
        412 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
liche Arbeitszeit der erwachsenen männlichen Arbeiter, soweit sie deren Gesund 
heit gefährden würde, durch Beschluß des Bundesrathes eingeschränkt werden 
kann. Zum Schlüsse möge noch angeführt sein, daß für alle Fabriken, welche 
über 20 Arbeiter beschäftigen, die Publication einer Arbeitsordnung zu er 
folgen hat, die jedein Arbeiter zur Kenntniß gebracht werden muß und vor 
ihrem Erlaß den Arbeitern oder einem von ihnen gewählten Ausschüsse zur 
Meinungsäußerung zu unterbreiten ist. 
Aehnlich wie in Deutschland hat sich die Arbeiterschutzgesetzgebung auch 
in Oesterreich gestaltet, dem ersten unter den festländischen Großstaaten, 
welcher auf diesem Wege energisch voranschritt, indem er das bedeutsame Gesetz 
vom 8. März 1885 in Kraft treten ließ. Die hauptsächlichsten Bestimmungen 
desselben sind die folgenden: Was die jugendlichen Arbeiter anlangt, so können 
diese, aber selbstredend nur so weit, als nicht die Erfüllung der Schulbesuchs- 
Pflichten dadurch beeinträchtigt wird, mit 12 Jahren zur Arbeit im klein 
gewerblichen Betriebe, zur Thätigkeit in großindustriellen Unternehmungen hin 
gegen erst mit 14 Jahren zugelassen werden. Bis zu 14 Jahren dürfen sie 
nicht über 8, bis zu 16 nicht über 10 Stunden täglich verwendet werden. Die 
Nachtarbeit ist ihnen und den Frauen gänzlich verboten, die Sonntagsruhe 
nicht nur diesen beiden Kategorien von Arbeitskräften, sondern mit ver 
schiedenen von der Regierung bewilligten Ausnahmen und von den Handels 
gewerben abgesehen, den Arbeitern überhaupt gesetzlich gesichert. Sodann aber 
hat Oesterreich einen von den sämtlichen übrigen Großmächten noch nicht ge 
wagten Schritt gethan und auch für die erwachsenen männlichen Arbeiter 
einen Maximalarbeitstag eingeführt. Derselbe betrügt 11 Stunden für die 
Männer sowohl als für die Frauen und kann durch behördliche Concession 
für gewisse Industriezweige und unter besondern Umstünden auch zu Gunsten 
bestimmter Etablissements um eine Stunde verlängert werden. 
In Frankreich endlich beruhen die Arbeiterschntzvorschriften auf dem 
Gesetze vom 2. November 1802. Laut derselben dürfen Kinder unter 13 Jahren, 
wenn sie nicht durch ärztliches Zeugniß für tauglich erklärt wurden, in Fabriken 
überhaupt nicht arbeiten. Jungen Leuten unter 16 Jahren ist eine 10. 
solchen unter 18 Jahren eine 11 Stunden übersteigende tägliche Arbeitszeit 
verboten; jedenfalls dürfen die letztem nicht länger als 60 Stunden in der 
Woche arbeiten. Sie dürfen also, wenn sie an einzelnen Tagen 11 Stunden 
arbeiten, an andern nur eine entsprechend kürzere Zeit hindurch verwendet 
werden. Auch die erwachsenen Frauen dürfen nicht länger als 11 Stunden 
im Tag arbeiten. Für erwachsene Männer gilt nach wie vor die aller- 
dings in der Praxis gänzlich in Vergessenheit gerathene Bestimmung, daß sie 
nicht über 12 Stunden im Tag arbeiten dürfen. Die Nachtarbeit der Frauen 
und der jugendlichen Arbeiter ist gleichfalls untersagt, und in jeder Woche
        <pb n="443" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 41Z 
muß denselben ein Ruhetag eingeräumt werden, der selbstredend thatsächlich 
mit dem Sonntag identisch ist. 
Die Arbeiterschutzgesetzgebung der übrigen europäischen Staaten und der 
einzelnen Länder der Vereinigten Staaten von Amerika, welch letztere theilweise 
sehr weitgehende derartige Maßregeln eingeführt haben, bewegt sich mehr oder 
weniger in dem Geleise, welches die soeben skizzirten Vorschriften der meisten euro 
päischen Großstaaten vorgezeichnet haben. Die einschlägigen Bestimmungen der 
schweizerischen Gesetzgebung können geradezu als mustergiltig bezeichnet werden. 
Wie bedeutend nun aber die heilsamen Wirkungen solcher Schutzgesetze 
auch bereits sind, so haben sie doch die Höhe ihrer Entwicklung bis jetzt nicht 
erreicht und sind noch auf so manche ihren Vorschriften bisher nicht unter 
worfene Betriebe auszudehnen. Auch ist es dringend geboten, ihre Durch 
führung durch Bestellung einer größern Anzahl von Gewerbe-Jnspectoren nach 
drücklicher zu sichern. 
Etwas seiner Natur nach vom Wesen der Arbeiterschutzgesetze gänzlich 
verschiedenes ist die von socialistischer und, wenn auch weniger dringend, selbst 
von christlich-socialer Seite geforderte gesetzliche Einführung eines obligatorischen 
achtstündigen Maximalarbeitstages für alle gewerblichen, Großindustriellen, Eisen 
bahn- nnd Bergwerks-Unternehmungen. Es kann doch unmöglich behauptet 
werden, daß sich die so zahlreichen nicht mehr als 10 Stunden im Tage be 
schäftigten Arbeiter, welche sich zudem der Sonn- und Feiertagsruhe erfreuen, 
übermäßig anstrengen nüiffen. Sie brauchen also keinen Schutz gegen eine 
ungerechte Ausbeutung ihrer Kräfte. Das Verlangen nach einem achtstündigen 
Ņiaximalarbeitstage ist also eine mit der natürlichen Ordnung der Dinge in 
Widerspruch stehende socialistische Prätention und nur dort am Platze, wo 
^ine längere Arbeitszeit gesundheitsschädlich wirkt. 
Auch ist die Behauptung, daß die Arbeitskraft des Individuums durch 
bie Abkürzung der Zeit ihrer Inanspruchnahme entsprechend wachse und dem 
nach die Einführung einer sehr kurzen Maximalarbeitszeit eine beträchtliche 
Productionsminderung nicht nach sich ziehen werde, eine im allgemeinen noch 
Üunz und gar unerwiesene. Man gibt sich in dieser Hinsicht entschieden 
übertriebenen Erwartungen hin. Während die volkswirtschaftlichen Schrift- 
steller des 17. und 18. Jahrhunderts es für eine unbestreitbare Thatsache 
Zusahen, daß die Leute in dem Grade weniger arbeiteten, als sie wohlhabender 
şbwn, Hot schon Adam Smith die Meinung vertreten, daß höhere Löhne 
größere Einträglichkeit der Arbeit zur Folge haben. Auch bezüglich der Arbeits 
tier Hot man bereits seit dem Ende des 18. Jahrhunderts anerkannt, daß 
Verlängerung unter Uniständen keinesfalls zu einer Vermehrung, sondern 
^ einer verhältnißmäßigen Verminderung der Production führe. Ferner hat 
^ìe durch die soeben besprochenen Schutzmaßregeln zu Gunsten der weiblichen
        <pb n="444" />
        414 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
unb der jugenblichen Arbeiter herbeigeführte gesetzliche Herabsetzung ber täg 
lichen Arbeitsbauer auf 10 ober 11 Stunden auch zu Gunsten ber Manner 
merkliche Wirkungen geäußert. So hat sich z. B. in Englanb binnen 40 Jahren 
bie Zahl ber Spinbeln unb biejenige ber Arbeiter fast verdoppelt, bie ber 
mechanischen Webstühle mehr als verdoppelt unb bie Ausdehnung ber inbu- 
striellen Etablissements beinahe ben zweifachen Umfang erreicht. Die Nach 
frage nach ber Arbeit erwachsener Männer ist bemnach bebeutenb gestiegen 
unb bereu Lage babnrch in hohem Grabe verbessert worben. Ob sich aber 
eine noch weitere Verbesserung bieser Lage bnrch eine noch weitere Verkürzung 
ber Arbeitsbaner erzielen läßt, unb ob nicht eine berartige Verkürzung eine 
beträchtliche Verminberung ber Güterprobuction nach sich ziehen werbe, bas 
sinb Fragen, bie sich noch immer nicht enbgiltig entscheiben lassen. Man 
kann allerbings behaupten, baß bie Arbeiter ber civilisirten Länber, in benen 
bie Arbeitsdauer eine kurze ist, im ganzen genommen mehr probuciren als bie- 
jenigen ber Gebiete, in welchen eine lange üblich ist 1 . 
Das ist bis zu einer gewissen Grenze unstreitig richtig, soweit es sich 
um freie Arbeiter hanbelt, welche sich zu helfen wissen, Coalitionsrecht be 
sitzen u. s. w. Währenb bie Arbeiter bes 17. unb 18. Jahrhunberts, welche 
1 Vgl. über alle diese Verhältnisse den an bemerkenswerthen Daten reichen Aufsatz 
von Lujo Brentano: Les rapports entre le salaire, la durée du travail et sa 
productivité, in der ,Revue d'économie politique* VII (1893), 273—326. — Ein sehr 
interessantes Beispiel der unter gewissen Umständen durch die Herabsetzung der Arbeits 
zeit erzielten Wirkungen liefern die Vorgänge, welche sich jüngst in der Spitzen- und 
Vorhängefabrik von Arthur Faber zu Lettowitz in Mähren zugetragen haben. Diese 
Fabrik hatte bis zu einem bestimmten Zeitpunkte einen 9'/zstündigen estectiven Arbeits 
tag. Sie führte alsdann für die Arbeit an ihren Vorhängewebstühlen den 8stündigcn 
ein, um ihre zu umfangreich gewordene Production zu beschränken. Was war nun 
das Resultat? Die durch die Reduction der täglichen Arbeitszeit um 1'/, Stunde (im 
Durchschnitte und mit Rücksicht aus den Ausfall der Arbeit an verschiedenen Halb- 
feiertagen u. s. w.) herbeigeführten Lohnverminderungen wurden durch einen Mehr- 
verdienst aus der kürzern Arbeitsleistung mehr als ausgeglichen, und in der Qualität 
unterschieden sich die während der kürzern Arbeitszeit verfertigten Produrle nicht im 
mindesten von den früher erzeugten. Dieses Beispiel zeigt indessen auch, wie sehr man 
sich bei der Beurtheilung der Folgen kürzerer oder längerer Arbeitsdauer vor Ver 
allgemeinerung hüten muß. Es strengten sich die Arbeiter, da ihr Lohn nur 14,17 kr. 
in der Stunde betrug, natürlich auf das äußerste an, um in der kürzern Zeit durch 
intensivere Arbeit wo möglich ebensoviel wie früher zu verdienen, und so brachten sie eo 
denn auf einen Stundenlohn von 18,2 kr. Wenn man einen nicht hohen Lohn bezieht, 
muß man eben alles aufbieten, um eine Verringerung desselben so viel als möglich 
hintan zu halten. Ist es aber gesünder, bei allerdings kürzerer Arbeitsdauer sich abzu 
hetzen, als etwas länger ruhig fort zu arbeiten? Vgl. über diese Vorgänge in der G c 
nannten Fabrik in Lettowitz den Bericht der Brünner Handelskammer über das 
Jahr 1893. Brünn 1894.
        <pb n="445" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 415 
soweit sie nicht durch corporative und andere, obrigkeitliche Vorschriften geschützt 
waren, ganz oder doch in sehr hohem Grade von den Unternehmern abhingen, 
aus Furcht vor Strafe oder Entlastung auch unter ungünstigen materiellen 
Bedingungen fleißig und sorgfältig arbeiteten, ist es heutzutage leicht erklärlich, 
wenn schlecht bezahlte und stark angestrengte Leute aus Mißmuth weniger 
intensiv arbeiten, als sie es bei reichlichem Lohne und guter Behandlung thun 
würden. Können sie doch hoffen, mindestens in einiger Zeit, anderswo 
lohnendere Beschäftigung zu finden. 
Sodann ist es sicherlich auch wahr, daß die Verminderung der Arbeits- 
Zeit bis zu einer gewisten Grenze, d. h. bis zu dem Punkte, wo die Arbeit 
aufhört, erschöpfend zu wirken, eine größere Jntensivität der Kraftentfaltung 
ermöglicht. Davon aber, daß die erschöpfende Wirkung der Arbeit erst bei 
achtstündiger täglicher Dauer aufhöre, kann in den meisten Fällen unbedingt 
ņicht die Rede sein. So muß man sich denn auch auf diesem Gebiete vor 
falschen Verallgemeinerungen ungemein in acht nehmen. Es kommt eben 
überaus viel auf die Art der Arbeit und auf die Constitution der einzelnen 
Individuen sowie auf ihren guten Willen an. 
Zu einem besonders wichtigen Gebiete des staatlichen Eingreifens in die 
wirtschaftlichen und socialen Verhältnisse der Arbeiter und der Arbeitgeber 
îşi in neuerer Zeit die Versicherung der erstern gegen Krankheit, Invalidität 
und Alter geworden. Das Deutsche Reich hat in dieser Hinsicht eine kräftige 
initiative ergriffen und das staatlich organisirte Zwangsversicherungswesen 
Zn Gunsten der arbeitenden Klassen zu ziemlich vollständiger Durchführung 
gebracht. Gerade dieses Reich war ganz naturgemäß veranlaßt, auf diesem 
Ņ^ege voranzugehen. Die starke Vorliebe für ein staatliches Eingreifen auf 
nlleu möglichen Gebieten, welche der im neuen Deutschland maßgebenden Macht 
eigenthümlich ist, trieb dazu an, iiu gesetzlichen Wege gegen die weitgreisenden 
Uebel- nnd Nothstände in der Arbeiterwelt vorzugehen, von welcher breite 
Gleise infolge mangelnder Vorsicht oder der gänzlichen Unmöglichkeit, einen 
füt den Nothfall genügenden Sparpfennig zurückzulegen, bei Eintritt von 
Krankheit, Unfällen und sonstiger Arbeitsunfähigkeit dem Elend anheimfielen. 
Dann aber konnte man auch deshalb von Deutschland alls diesem Gebiete 
legislatorische Maßregeln erwarten, weil sich einerseits die Privatinitiative der 
Unternehmer auf demselben durchaus nicht in nur annähernd erschöpfender 
BZeise bethätigt hatte und andererseits unter dem denkenden Theil des deutschen 
Volkes die durchschnittliche Stimmung eine in dem Grade humane und reform- 
ş^eundliche war, daß von dessen erwählten Vertretern auf eine energische Fürsorge 
s"r die materiellen Bedürfnisse der arbeitenden Klaffe gerechnet werden mußte. 
Während in England die Friendly Societies, wie wir im 7. Kapitel dieses 
H- Buches gesehen, nnd die Trades' Unions, also aus eigener Initiative der
        <pb n="446" />
        416 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Arbeiter hervorgegangene Organisationen, für die einschlägigen Interessen des 
vierten Standes Bedeutendes leisteten; wahrend in Frankreich die charitative 
Thätigkeit zahlreicher religiöser Orden und die theilweise schon von alter Zeit 
her datirende Wohlfahrtsthätigkeit eines guten Theiles der Unternehmer zu 
Gunsten ihrer Untergebenen gleichfalls ein staatliches Einschreiten gar nicht oder 
doch weniger nöthig erscheinen ließen und infolgedeffen ailch die Anhänger des 
staatlichen Eingreifens in diese Fragen die betreffenden, in den letzten Jahren 
von der Staatsregierung eingebrachten Vorlagen sowie die Vorschläge ver 
schiedener Abgeordneten mit großer Gründlichkeit und in aller Ruhe behandelten, 
so daß diese Vorlagen noch immer nicht Gesetz geworden sind — ist der Auf 
bau der diesbezüglichen staatlichen Organisationen in Deutschland schnell genug 
vor sich gegangen. 
Mag man über deren Zweckmäßigkeit denken, wie man will, und kann 
man auch der Meinung sein, daß es gerathener gewesen wäre, das angestrebte 
Ziel auf anderem Wege zu erreichen, so kann doch dem Staate unmöglich 
principiell das Recht abgesprochen werden, gesetzliche Vorschriften dieser Art 
zu erlassen und dafür zu sorgen, daß Unternehmer und Arbeiter auf diesem 
Gebiete ihre Pflicht erfüllen, und zwar in der Weise, daß die erstern, soweit 
die Löhne nicht genügend hoch sind, um in allen durch die großen Wechsel- 
fälle des Lebens erwachsenden Leiden davon die erforderlichen Kosten zu be 
streiten , entsprechende Beitrüge leisten und die letztern, soweit es ihnen die 
Verhältnisse ermöglichen, gleichfalls für einen Theil der Kosten aufkommen. 
Am Ende wäre es ja ohne den gewaltigen staatlichen Apparat, überhaupt 
ohne Anwendung unmittelbaren staatlichen Zwanges möglich gewesen, das 
nunmehr auf dem Wege gesetzlicher Röthigung und Organisation Verwirk 
lichte int Wege eines wirksamen Haftpflichtgesetzes und einer staatlich be 
günstigten freien Vereinsbewegung sowie durch unbehindertes Wirkenlaffen und 
einsichtsvolle Unterstützung der religiösen und sittlichen, das Pflichtgefühl der 
hohen wie der niedern Klassen so mächtig fördernden Factoren zu erreichen, 
und auf diese Art hätte man das erstrebte Ziel vielleicht sogar in größerer 
Vollkommenheit, mit geringern Kosten und in einer für die Förderung des 
socialen Friedens zwischen reich und arm, Herren und Unternehmern vor- 
theilhaftern Weise erreicht. Wie dem aber auch sei: so viel steht fest, daß 
die deutsche Arbeiterversicherung mit ihren umfassenden Organisationen ein 
gewaltiger Ban ist, welcher viel des Guten stiftet, grellen Uebelständen ab 
geholfen hat und noch immer vorbeugt, und daß die ziemlich gleichzeitig zur 
Durchführung gelangten analogen staatlichen Maßregeln Oesterreichs von den 
gleichen Erfolgen gekrönt waren. 
Auch dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß sich noch andere Staaten 
bewogen finden werden, das Beispiel dieser beiden Länder in größerem oder
        <pb n="447" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 417 
geringerem Umfange und in mehr oder minder enger Anlehnung an die durch 
dieselben geschaffenen Institutionen nachzuahmen. 
Im folgenden werden wir eine Uebersicht über die hauptsächlichen Be 
stimmungen der einschlägigen Gesetze des Teutschen Reiches geben und zu 
gleich, um den Vergleich mit den betreffenden Festsetzungen der österreichischen 
Gesetzgebung zu ermöglichen, auf die bezüglichen Anordnungen der letztem 
verweisen. 
Zunächst haben wir uns mit der Krankenversicherung zu beschäftigen, 
dieselbe ist in Deutschland durch das Gesetz vom 15. Juni 1883 und die 
Rovelle vom 10. April 1892 eingeführt und geregelt worden. Danach 
Müssen sämtliche Arbeiter der Industrie, des Gewerbes, des Bergbaues rc., 
sowie Personen, welche im Handelsgewerbe, im Geschäftsbetrieb der Anwälte 
"nd Notare, der Versicherungsanstalten u. dgl. beschäftigt sind, soweit deren 
Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt den Betrag von 6 2 / 3 Mark für den 
Arbeitstag nicht übersteigt, versichert werden. Durch Statut einer Gemeinde 
oder eines weitern Communalverbandes kann die Versicherungspflicht auch 
ouf die Arbeiter der Land- und Forstwirtschaft der betreffenden Bezirke aus 
gedehnt werden. Auf die Dienstboten, für welche in fast sämtlichen Staaten 
^es Teutschen Reiches durch die particulare Gesetzgebung, allerdings in un 
gleichem Umfange, Sorge getragen ist, finden die Bestimmungen der Reichs 
gesetzgebung nur insofern Anwendung, als die Gemeindekrankenversicherung, 
von der gleich die Rede sein wird, durch statutarische Verfügung der Ge 
meinden auch auf die Dienstboten ausgedehnt werden kann, wie das z. B. 
1,1 München geschehen ist. Tie Versicherung erfolgt, wenn der Betreffende 
vicht in einer andern, den Gesetzen entsprechenden Weise versichert ist, bei 
Ortstrankenkassen, welche auf Ersuchen von mindestens hundert 
versicherungspflichtigen Personen seitens der Gemeinden für die in ihrem Ge- 
l'iete beschäftigten Personen gebildet werden und die Hauptform der Kranken 
lossen darstellen. Die Mitglieder müffen höchstens 3 % des durchschnitt- 
Uchon ^aglohnes derjenigen Klasse, welcher sie angehören, als Beitrag bezahlen, 
"nd bic Arbeitgeber die Hälfte des von den Arbeitern zu leistenden Beitrags, 
vlso ein Drittel des Ganzen. Das Krankengeld hat mindestens 50 % des 
durchschnittlichen Daglohnes der betreffenden Klaffe zu betragen. Ter Vorstand 
** cr Kaffe ist von den Mitgliedern zu wählen. 
Außer den Ortskrankenkaffen gibt es Betriebs- (Fabrik-) Kranken- 
vssen, welche die mindestens 50 Personen beschäftigenden Unternehmer zu 
^richten gehalten sind. Andernfalls müssen sie bis zu 5 % des Lohnes ihrer 
Arbeiter an Beitrag zahlen. Die großen Unternehmungen, wie die Eisen- 
lmhnen u. dgl., sind, falls sie keine Kasse errichten, sogar zur ausschließlichen 
Hilfeleistung für ihre Arbeiter verpflichtet. Ferner können auch die Innungen 
DevaS.Kämpfe, Volkswirtschaft«^«. 27
        <pb n="448" />
        418 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Krankenkaffen errichten, denen die von den Mitgliedern dieser Genossenschaften 
in ihrem Betriebe beschäftigten versicherungspflichtigen Personen beizutreten 
haben, soweit sie nicht freien Hilfskaffen angehören; auch bestehen Knapp 
schaftskrankenkassen, welche die für die Betriebskrankenkaffen vorgeschrie 
benen Minimalleistungen gewähren müssen. Die Kassenbeiträge der Arbeiter 
werden je nach den Kassen verschieden, entweder nach dem ortsüblichen oder 
nach dem durchschnittlichen oder endlich nach dem wirklich bezogenen Taglohn 
der einzelnen Versicherten, bemessen. Auch müssen alle obligatorischen Kassen 
den Kranken freie ärztliche Behandlung und Arznei gewähren. 
Vom Eintritt in eine Zwangskasse befreit die Mitgliedschaft bei einer 
freien Hilfst asse, welche sowohl die Beitrüge als ihre Leistungen selb 
ständig regeln darf. Nur befreit die Zugehörigkeit zu einer Kasse dieser Art 
allein dann von der Mitgliedschaft bei einer officiellen Kasse, wenn die erstere 
ihren Mitgliedern mindestens die freie ärztliche Behandlung und die Heil 
mittel sowie bei eintretender Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach der 
Erkrankung an für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in der halben Höhe 
des ortsüblichen Taglohnes gewöhnlicher Tagarbeiter für die Dauer von 
13 Wochen seit dem Beginne des Bezuges zuspricht, d. h. also, wenn sie 
mindestens so viel leistet, wie die Gemeindekrankenversicherung zu 
gewähren hat. Diese letztere endlich ist feine selbständige, sondern eine von 
der Gemeinde geleitete Veranstaltung. Sie hat, wo und insoweit andere Ver 
sicherungen nicht bestehen, einzugreifen, 1 1 /2 bis 2 % dom Lohne al? Beitrag 
einzuheben und trägt selbstredend gleichfalls obligatorischen Eharakter. 
In Oesterreich ist die obligatorische Krankenversicherung durch da? 
Gesetz vom 30. Mürz 1888 für alle Arbeiter, mit Ausnahme der vom 
Staate und von den Kronlündern beschäftigten, eingeführt worden. Dieselben 
zahlen zwei Drittel, die Unternehmer ein Drittel der Kosten. Die Versicherten 
haben Anspruch auf freie ärztliche Behandlung und Arznei von Anfang der 
Krankheit an, und wenn die Krankheit über drei Tage währt, auf ein 
Krankengeld in der Höhe von 60 °/ 0 des in dem Gerichtsbezirke, für welchen 
die Kaffe besteht, üblichen Taglohnes, und zwar auf die Dauer von nnn- 
destens 20 Wochen. Neben den Bezirkskrankenkassen bestehen Ge 
werbegenossenschafts-Krankenkassen, welche von allen derartigen 
Genossenschaften errichtet werden müssen, falls dieselben es nicht vorziehen, 
einer andern, gewisse Bedingungen erfüllenden Krankenkasse beizutreten; un 
zwar handelt es sich dabei um die folgenden Bedingungen: die betreffende 
Kasse muß die Einrichtung getroffen haben, daß die Arbeiter nicht mehr ol- 
zwei Drittel der Kosten zahlen, ihr Beitrag 3 °/ 0 vom Lohne nichts über 
steigt, das Krankengeld für Männer mindestens die Hälfte, für Frauei 
wenigstens ein Drittel des täglichen Lohnes betrügt und mindestens nu
        <pb n="449" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 419 
13 Wochen gewährt wird. Die Krankenkaffen beider Art, die Bezirkskaffen 
sowohl als die genoffenschaftlichen Kaffen, werden durch aus Vertretern der 
Unternehmer und der Arbeiter nach einem angemessenen Verhältniß zusammen 
gesetzte Organe verwaltet. Uebrigens bestehen außerdem auch in Oesterreich 
freie Hilfskassen, denen die Arbeiter beitreten können, wenn diese Kaffen 
ihren Mitgliedern ein bestimmtes Maß von Leistungen gewähren. 
Was sodann die Unfallversicherung anlangt, so ist dieselbe in 
Deutschland durch das Gesetz vom 16. Juli 1884 obligatorisch gemacht 
und organisirt worden. Es muffen daselbst alle weniger als 2000 Mark 
^ohneinkommen beziehenden Arbeiter und Angestellten der Fabriken, Berg 
werke und überhaupt aller Unternehmungen, deren Betrieb eine ernstliche Unfalls 
gefahr mit sich bringt, weil dabei Dampfmaschinen oder andere Motoren von 
besonderer Jntensivität der Krastwirkung u. s. w. zur Verwendung gelangen, 
gegen die Folgen der dortigen Betriebsunfälle versichert werden. Die Grenze 
ziehen, bei welcher die Gefahr eine so ernstliche wird, daß die Zwangs- 
bersicherung gerechtfertigt erscheint, ist natürlich nicht leicht, und nach Lage 
ber Verhältnisse wird sich dieselbe bisweilen ändern. Deshalb ist denn der 
Ņundesrath mit der Vollmacht ausgestattet, die Versicherungspflicht auf einzelne 
&gt;m Gesetze nicht aufgezählte Betriebe auszudehnen, und er hat von dieser 
^bfugniß bereits Gebrauch gemacht. So wurden erst wieder durch Verord 
nung vom 1. März 1894 die Arbeiter der textilen Hausindustrie der Ver- 
şicherungspflicht unterworfen. Für die verschiedenen großen Jndustriebranchen 
bestehen gesonderte Berufsgenossenschaften, die sich über das ganze Reich er 
wecken, mindestens 5000 Arbeiter zählen müssen und sämtliche Unternehmer 
ber betreffenden Gruppe umfaffen. Diese Versicherungsverbände beschließen 
ììber ihre Statuten, die vom Reichsversicherungsamt bestätigt werden müssen, 
ernennen ihren Vorstand und bestimmen die Höhe der zur Deckung der Ver 
sicherungskosten erforderlichen, von den Unternehmern allein aufzubringenden 
eträge. Der Unternehmer muß die in seinem Etablissement vorkommenden 
Anfalle declariren. Die durch den Vorstand des Verbandes oder durch Sach- 
berständige festgesetzte Entschädigung der Verletzten und entweder dauernd 
urbeitsunfähig Gewordenen oder an ihrer Arbeitsfähigkeit Geschädigten wird 
! n Form einer Rente ausbezahlt. Auch können die Betreffenden gegen eine 
solche Entscheidung bei dem Reichsversicherungsamte oder bei einem Schieds- 
llerichte Berufung einlegen. Was die Höhe der Entschädigung anlangt, so 
onn dieselbe höchstens zwei Drittel desjenigen Lohnes, den der Verletzte im 
ause des dem Unfall vorangegangenen Jahres verdient hat, betragen. Der 
^ittwe eines Getödteten kommt eine Rente im Betrage von 20 °/ 0 dieses Lohnes 
ş"' solange sie sich nicht wieder verheiratet, jedem Kinde unter 15 Jahren eine 
solche von 15 °/ 0 . Doch dürfen sämtliche den Hinterbliebenen zu zahlenden 
27*
        <pb n="450" />
        420 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Renten zusammen nicht 60 % des Jahreslohnes des Verstorbenen überschreiten. 
An der Verwaltung der Versicherungsanstalten ist den Arbeitern ein Antheil 
eingeräumt. Bis zum Ende der 13. Woche sind die durch Unfall Beschädigten 
von den betreffenden Krankenkassen mit dem statutenmäßigen Krankengelde 
und ärztlicher Pflege samt Heilmitteln zu versehen. 
In Oesterreich beruht die zwangsweise Unfallversicherung und die 
Ordnung der dadurch nothwendig gewordenen Institutionen auf dem Gesetze 
vom 28. September 1887. Die Versicherungspflicht erstreckt sich hier un 
gefähr auf dieselben Arbeiterkategorien wie in Deutschland. Die landwirt 
schaftlichen und die kleingewerblichen Arbeiter sind derselben nicht unterworfen. 
Bezüglich der Organisation ist man aber nicht dem deutschen System gefolgt, 
sondern hat die Unternehmungen ohne Rücksicht auf ihre Natur in territoriale 
Verbände vereinigt, deren einer sich z. B. über ganz Böhmen erstreckt, während 
ein anderer gleich vier Kronländer, nämlich Oberösterreich, Salzburg, Tirol 
und Vorarlberg, umfaßt. Von den Kosten zahlen die Unternehmer 90, die 
Arbeiter 10 %. Den durch Unfall Beschädigten wird vom Beginne der 
5. Woche an (bis dahin hat die Krankenversicherungsorganisation thätig zu 
sein), solange die Unfähigkeit dauert, eine auf Grund des durchschnittlichen 
Arbeitseinkommens des letzten Jahres berechnete Rente gewährt. Im Falle 
gänzlicher Erwerbsunfähigkeit erhält der Betreffende 60 % des Lohnes, bei 
theilweiser einen 50 % nicht übersteigenden Bruchtheil desselben. Tritt in 
folge des Unfalls der Tod ein, so werden nicht über 25 Gulden Begräbniß- 
kosten gewährt; die Wittwe erhält eine Rente in der Höhe von 20 °/ 0 des 
Lohnes, jedes eheliche Kind 15, jedes uneheliche 10% desselben. Doch 
dürfen die für die Hinterbliebenen ausgeworfenen Renten zusammengerechnet 
50% des Lohnes des Verstorbenen nicht übersteigen. Durch Gesetz vom 
Jahre 1894 wurde die obligatorische Unfallversicherung auch noch auf andere 
Kategorien von Arbeitern allsgedehnt, aber noch immer nicht auf die land- 
lind forstwirtschaftlichen Arbeiter. 
Wenn nun die beiden soeben etwas näher beleuchteten Arten der ob 
ligatorischen Versicherung, wie wir schon auseinandergesetzt, keine schweren 
principiellen Bedenken erregen können, so verhält sich das mit der zwangs 
weisen Jnvaliditäts- und Altersversicherung doch anders. Werfen 
wir zunächst einen Blick auf die wesentlichsten Bestimmllngen des Einführungs- 
gesetzes vom 22. Juni 1889. Demselben zufolge sind vom vollendeten 
16. Lebensjahre ab versicherungspflichtig: 1. alle diejenigen, welche als Ar 
beiter, Gehilfen, Gesellen. Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt 
beschäftigt werden, 2. Betriebsbeamte sowie Handlungsgehilfen, die Lohn oder 
Gehalt beziehen und deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst aus diese«' 
Titel 2000 Mark nicht übersteigt, und 3. die gegen Lohn oder Gehalt be-
        <pb n="451" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 421 
schäftigten Personen, welche zur Besatzung deutscher See- oder Binnenwaffer- 
schiffe gehören. Durch Beschluß des Bundesrathes kann die Versicherungs 
pflicht noch weiter ausgedehnt werden, und zwar: 1. auf Betriebsunternehmer, 
die nicht wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, sowie auf die Haus 
gewerbetreibenden, d. h. auf die Personen, welche in ihrem eigenen Locale 
mit der Herstellung und Bearbeitung gewerblicher Erzeugniffe, und zwar in 
der Regel im Aufträge und für Rechnung anderer, beschäftigt sind. Die Per 
sonen , auf welche die Bersicherungspflicht durch Bundesrathsbeschluß aus 
gedehnt werden darf, können sich auch schon vorher freiwillig in der zweiten 
Lohnklaffe versichern, wenn sie noch nicht 40 Jahre alt sind. Personen, 
deren Bersicherungspflicht erlischt, können sich gleichfalls, wenn sie wollen, in 
der zweiten Lohnklaffe weiter versichern. Sie muffen dann aber selbstredend 
den gesamten Beitrag selbst aufbringen und zudem einen dem Reichszuschuß 
(siehe unten) entsprechenden Betrag einzahlen, wie das auch die übrigen frei- 
Millig Versicherten thun müssen. Der aus einem Versicherungsverhältniß er- 
wachsende Anspruch erlischt, wenn während vier aufeinander folgender Kalender 
jahre nur für weniger als zusammen 47 Beitragswochen Beiträge entrichtet 
wurden. Die Berechtigung lebt aber wieder auf, wenn das Versicherungs- 
derhältniß infolge der gesetzlichen Nöthigung oder freiwillig erneuert wurde 
und sodann fünf Beitragsjahre verflossen sind. Die Besorgung der Ver- 
ficherungsgeschäfte liegt in den Händen territorialer Versicherungsanstalten, 
deren in Preußen jede Provinz eine besondere zählt, und zu diesem Behufe 
Absteht ein aus öffentlichen Functionären zusammengesetzter Vorstand, dem ein 
aus gewählten Vertretern der Unternehmer und der Versicherten gebildeter 
Ausschuß und unter Umständen auch ein Aufsichtsrath zur Seite steht. 
Welches sind nun aber die durch diese Anstalten gewährten Leistungen? 
Versicherten haben im Falle dauernder Erwerbsunfähigkeit auf eine In 
validen- sowie mit vollendetem 70. Jahre auf eine Altersrente Anspruch. Die 
Mittel dazu werden je zur Hälfte durch regelmäßige Wochenbeiträge der Arbeit 
geber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Reiches aufgebracht. 
Towohl die Renten als die Beiträge richten sich nach der Höhe des Jahres 
arbeitsverdienstes ; in dieser Hinsicht werden vier Lohnklaffen unterschieden, 
pon denen die erste die Jahresarbeitsverdienste bis einschließlich 350 Mark 
auffaßt, während zur vierten diejenigen gehören, welche mehr als 850 Mark 
betragen. 
Was die Invalidenrenten anlangt, so beläuft sich ihr Mindest 
betrag, soweit er von den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufzubringen 
'st, auf 60 Mark; zu jeder Rente kommt dann ein nicht erhöhbarer Reichs- 
^uschllß in der Höhe von 50 Mark. Dieser Betrag von 110 Mark steigert 
sich dann im Verhältniß zur Zunahme der Wochenzahl, für welche die Bei-
        <pb n="452" />
        422 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
träge entrichtet wurden. Die Altersrente beträgt gleichfalls am Anfang 
60, mit dem Reichszuschuß 110 Mark und steigt gleichfalls mit einer jeden 
Beitragswoche, von denen 1410 in Anrechnung gebracht werden. Tie 
Invalidenrente beträgt also nach fünf Beitragsjahren (zu 47 Beitragswochen) 
in der ersten Klasse 114 Mark 70 Pfg., in der zweiten 124 Mark 10 Pfg-, 
in der dritten 131 Mark 14 Pfg., in der vierten 140 Mark 55 Pfg., nach 
50 Beitragsjahren 157 Mark bezw. 251 Mark, 321 Mark 50 Pfg. und 
415 Mark 50 Pfg.; die Altersrente hingegen nach 1410 Beitragswochen 
106 Mark 40 Pfg. bezw. 134 Mark 60 Pfg., 162 Mark 80 Pfg. und 
191 Mark 1 . 
Wie man sieht, sind die Altersrenten recht unbedeutend, die Invaliden 
renten hingegen unter Umständen genügender. Das ist aber eigentlich er 
freulich, weil den Arbeitern auf diese Weise wenigstens nicht geradezu über 
mäßige Beiträge zum Zwecke der Versorgung mit Renten abgenöthigt werden 
und das Sparen nicht unmöglich gemacht wird. 
Freilich lassen sich höchst gewichtige Bedenken gegen das ganze Systenl 
und die Grundidee der zwangsweisen Alters- und Invalidenversicherung nicht 
unterdrücken. Unbestreitbar können ja die Arbeiter durch Unfälle und Krank 
heiten ans das empfindlichste getroffen werden. Solche Unglücksfälle treten 
oftmals ein, bevor sie etwas Erkleckliches zurücklegten, und verhindern sie 
andererseits auf lange Zeit daran, Ersparnisse für ihre alten Tage zu machen. 
So kann denn nicht verkannt werden, daß ein staatlicher Versicherungszwang 
gegen solche Nothfälle und — in Anbetracht der meist nicht glänzenden Lohn 
verhältnisse der deutschen und der österreichischen Arbeiter — auch die Herbei 
ziehung der Unternehmer zur Beitragsleistung bezw. zur Aufbringung der 
gesamten Kosten vieles für sich hat und gerechtfertigt erscheinen muß. 
Anders verhält es sich aber mit der zwangsweisen Jnvaliditäts- und 
Altersversicherung. In vielen Fällen ist es, zumal namentlich nachdem nun 
mehr gegen Verarmung durch Krankheit u. dgl. ein meistens wirklich wider 
standskräftiger Schntzwall aufgeführt worden ist, den Arbeitern doch möglich, 
durch Ersparnisse für ihre alten Tage zu sorgen. Soweit das nun wirklich 
der Fall ist, sollte sich der Staat hüten, den Vormund zu spielen, die Privat 
initiative zu ersticken und die Bildung kleiner Vermögen zu verhindern, da 
diese letztem durch den Uebergang auf die Erben derer, die sie angesammelt, 
die aufsteigende Klassenbewegung fördern und dem Socialismus entgegen 
wirken. Soweit aber die Löhne nicht hoch genug sind, um die Fürsorge 
für die Zukunft durch eigene Thätigkeit zu gestatten, würde es sich empfehlen, 
' K. Görres, Handbuch der gesamten Arbeitergesetzgebung des Deutschen 
Reiches. Freiburg (Herder) 1893.
        <pb n="453" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 423 
den Arbeitgebern zll Gunsten jener Arbeiter, die eine längere Reihe von 
Jahren bei ihnen gearbeitet und durch die Zurücklegung eines mäßigen Spar 
pfennigs wenigstens den guten Willen, an ihre Zukunft zu denken, bethätigt 
haben, gemiste Leistungen aufzuerlegen. Es würden sich gewiß nicht viele 
Unternehmer finden, die nicht bereit wären, mäßigen und willigen Arbeitern, 
welche durch solche gesetzliche Verfügungen zum Ausharren in ihren Arbeits- 
verhältniffen angetrieben würden, bestimmte Prämien zu gewähren. Durch 
derartige Maßregeln aber würde sowohl die moralische Haltung und die 
Privatinitiative der Arbeiter als das Wohl der Erben und der sociale Friede 
zwischen Unternehmern und Arbeitern gefördert. Vor allem muß jedoch der 
Ttaatszuschuß zu den Jnvaliditäts- und Alterspensionen Bedenken erregen. 
Derselbe beruht auf einem socialistischen Principe, besten Anwendung auf 
andern Gebieten mit gleichem Recht gefordert werden kann. Freilich ist eine 
erweiterte Anwendung gegenwärtig nicht leicht zu fürchten, aber immerhin 
wuß es hier wie anderswo heißen: Principiis obsta. 
Endlich möge noch auf ein Beispiel staatlicher Regelung der socialen 
und wirtschaftlichen Beziehungen hingewiesen werden, welches dem agrarischen 
"eben entnommen ist: den russischen Mir. 
Tie meisten Dörfer des gegenwärtigen Rußland sind als Gemeinden 
wit bürgerlicher, crimineller und finanzieller Jurisdiction organisirt. Tie 
Gewalt liegt in den Händen einer aus den Oberhäuptern der einzelnen Haus 
haltungen bestehenden Dorfvertretung, welche entweder selbst oder durch von 
ìhr erwählte Beamte die folgenden Functionen ausübt: 
1. Sie veranlagt und erhebt die Steuern, für deren Aufbringung das 
gesamte Dorf gemeinsam verantwortlich ist. Der Gesamtbetrag derselben richtet 
sich nach dem Stande der männlichen Bevölkerung laut dem letzten Census 
und lastet demnach mehr auf den Personen als auf dem Eigenthum. Jnner- 
halb einer jeden Dorfgemeinde werden aber die Steuern in der Art aus 
geheilt, daß die auf die Einzelnen entfallenden Beträge sich im allgemeinen nach 
^ durch jeden Haushalt bebauten Menge Landes richten. Oder man nimmt 
ouch zu einer andern Vertheilungsart seine Zuflucht, wenn z. B. ein bedeutender 
^heil des Einkommens der Dorfeinwohner aus der Verfertigung gewisser Manu- 
facturwaren fließt, und das kommt oft genug vor. In einem .^lima wie das 
russische müssen eben die landwirtschaftlichen Beschäftigungen viele Monate dev 
Jahres hindurch ruhen und die Leute sich Nebenbeschäftigungen zuwenden. 
2. Die Dorfgemeinde hat einer jeden der verschiedenen Familien, die zu 
gehören, periodisch einen Theil des Gemeindelandes zuzuweisen. In den 
leisten Dörfern stehen nämlich nur die Wohnhäuser und die Gärten im 
Privateigenthum der einzelnen Familien, während das Acker- und Wiesenland 
şich im Besitze des Mir befindet, ebenso wie das Weide- und Waldgebiet,
        <pb n="454" />
        424 
HI. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
dessen größter Theil allerdings der Krone oder dem Adel gehört. Die Ueber- 
lassung des Acker- und Wiesenlandes an die einzelnen Familien findet stets 
ans eine bestimmte Zeit statt: die Wiesen werden im allgemeinen auf nicht 
länger als ein Jahr vertheilt, betreff» der Aecker bestehen verschiedene Uebungen. 
In den südlichen Gouvernements, wo keine Düngung nöthig ist, werden sie 
auf ein, zwei, im Centruin des Landes auf mehrere, und im Norden, wo 
die Düngung eine unerläßliche Bedingilng für die Bodencultur bildet, aus 
viele Jahre überlassen. In diesen letzter« Gegenden ist man auch darauf 
bedacht, den Familien, die ihr Land gut bebaut haben, die von ihnen inne 
gehabten Grundstücke bei der allgemeinen Wiedervertheilung wo möglich wiederum 
zuzuweisen; ebenso kommt es dort vor, daß gemiste Grundstücke während der 
zwischen den allgemeinen Bodenvertheilungen liegenden Zeiträume mit Rücksicht 
auf die Fähigkeiten der betreffenden Familien von den einen auf die andern 
übertragen werden. Der Organisationsform des Mir ist der Borzug eigen 
thümlich, daß sie die Möglichkeit bietet, eine gemiste Gleichheit der Verhältnisse 
aufrecht zu erhalten. Diese Gleichheit der Berhältniffe unter den verschiedenen 
Bewohnern einer mäßig großen Landgemeinde ist unbedingt in mancher Be 
ziehung von bedeutenden Vortheilen begleitet und läßt sich nicht allzu schwer 
dadurch aufrecht erhalten, daß tüchtigen, aber der nöthigen Produktionsmittel 
entbehrenden Familien eine außerordentliche Zutheilung von Land gewährt wird. 
Alle diese schwierigen Angelegenheiten der Landvertheilung werden zwar wohl 
mit vielein Hin- und Herreden, aber ohne Gewaltthätigkeit geordnet, und 
die diesbezüglichen Verfügungen finden unbedingten Gehorsam. 
3. Der Mir hat ferner auch die Art des Fruchtwechsels und die Zeit 
punkte für das Pflügen, Mähen und andere landwirtschaftliche Arbeiten vor 
zuschreiben. Das ist unbedingt nothwendig, da die Bestellung u. s. w. zwar 
durch besondere Familien, aber auf uneingezäuntem Lande lind ineinander 
greifenden Bodenstreifen zu erfolgen hat. Wo das Weideland nicht im Ueber- 
sluß vorhanden ist, hat die Dorfgemeinde auch die Zahl der Stücke Vieh zu 
bestimmen, welche jede Familie auf die Weide treiben darf, oder die für den 
Auftrieb einer größer« Anzahl 51t entrichtende Entschädigung festzusetzen. 
4. Endlich hat die Gemeinde auch verschiedene richterliche und executive 
Functionen civil- und strafrechtlicher Natur zu erfüllen: Erbschaften, Theilungen 
und andere Familienangelegenheiten zu ordnen; bei gewissen Streitigkeiten zu 
entscheiden; neue Mitglieder in die Dorfgemeinde aufzunehmen; Gemeinde 
genossen ihrer Verpflichtungen zu entheben oder sich deshalb mit ihnen ab 
zufinden; verschiedene Strafen, z. B. über diejenigen zu verhängen, welche 
die Zahlung der Steuern unterlassen und so die Lasten der übrigen ver 
mehren, und im äußersten Falle unverbesserliche Trunkenbolde und Arbeits 
scheue sogar als Kolonisten nach Sibirien zu senden.
        <pb n="455" />
        10. Kap. Regelung socialer Verhältnisse durch Intervention des Staates. 425 
Von dem Falle einer solchen Verbannung abgesehen, kann kein Land 
mann von seiten der Gemeinde oder ans Veranlassung eines Gläubigers seines 
Antheiles am Gemeindeland, seines Hauses, seines Gartens und des zum 
Landwirtschaftsbetriebe nöthigen Viehes und Geräthes beraubt werden. 
Die nach der Emancipation der Leibeigenen eingesetzten Volosttribunale, 
d. h. die ländlichen Gerichtshöfe, die ihren Entscheidungen nach wie vor das 
vite Gewohnheitsrecht zu Grunde legen, sind von der Dorfversammlnng vielleicht 
Mehr der Form als dem Wesen nach verschieden. 
Nach diesem System des Mir sind die Perhältniffe von mindestens 
60 Millionen Landleuten geordnet; dieselben unterstehen somit, wie man aus 
der vorstehenden Schilderung ersieht, einer agrarischen Ordnung, welche sich 
wit der im übrigen Europa und in Amerika herrschenden im grellsten Wider- 
bruche befindet. 
Die Meinungen über den Werth des Mir sind freilich sehr getheilt. Die 
einen behaupten, daß diese Agrarorganisation durchaus nicht allen Fortschritt 
und alle persönliche Unabhängigkeit vernichte. Die dem Mir eingeräumten 
Befugnisse, zu verbieten, daß die Landleute dauernd das Dorf verlassen, 
darauf zu dringen, daß dieselben dahin zurückkehren, und für die Erlaubniß 
dauernder Abwesenheit, ja nur für die Ausstellung eines auf einige Zeit 
lautenden Paffes bedeutende Zahlungen zu verlangen, können zwar bei manchen 
Gelegenheiten mißbraucht werden, erweisen sich aber auch als ein wirksames 
ŅerhinderungSmittel des HernmziehenS und VagabundirenS. Ferner wird die 
Ansicht vertreten, daß die staatliche Einmischung in diesem Falle nicht, wie 
ks unter andern Umständen so häufig vorkommt, die Selbstthätigkeit und den 
6ienleingeist abschwäche und die Existenz eines Heeres von staatlichen Fnnctio- 
"àren, das Bestehen eines bureaukratischen Systems zur Folge habe. In den 
^fischen Dörfern sind sich alle Bewohner untereinander bekannt. Die Gemeinde 
gleicht vielfach einer Gilde. So finde sich denn in Rußland ein Schlagwort 
verwirklicht, welches im Westen Europas nur eine Redensart sei: die Regierung 
^es Volkes durch das Volk. Weiter sei dem Widerstreite kleinlicher Interessen 
dadurch die Spitze abgebrochen, daß ein die Verhältnisse in weitem Umfange 
igelndes Gewohnheitsrecht gelte, wie denn das ganze System den Bestand der 
christlichen Familie zur Voraussetzung habe und auf der Einheit der religiösen 
Ueberzeugung beruhe. Alles in allem genommen, müsse man Rußland um 
basselbe beneiden, wenn man es auch anderwärts nicht nachahmen könne. 
Dagegen wird von anderer Seite auf die bedeutenden Nachtheile hin 
gewiesen, welche die Institution des Mir unläugbar im Gefolge hat. Man 
'vlrd doch nicht läugnen können, daß die Dorfgemeinschaft mit ihrer periodischen 
Aeuvertheilung der Grundstücke die individuelle Thätigkeit weit weniger an 
spornt als deren Besitz zu vollem Eigenthum. Auch das Steuersystem, wie
        <pb n="456" />
        426 
HI. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
es im Mir organisirt ist, bringt große Nachtheile mit sich. Die solidarische 
Haftung sämtlicher Haushaltungen für die Steuerleistungen der Einzelnen führt 
unter Umständen zu den traurigsten Consequenzen. In den Gemeinden, in 
welchen einige Wohlhabende neben vielen Armen und Arbeitsscheuen hausen, — 
und wie groß muß die Zahl dieser letztern in einem Lande sein, in welchem 
jährlich 2000 Todesfälle an delirium tremens vorkommen und auf 500 Ein 
wohner ein Gasthaus entfällt! — müssen die erstem für die letztern zahlen, 
was auf die Länge zum Ruin der Reichen führen muß, wenn dieselben auch 
infolge ihrer größer» Leistungsfähigkeit eine beinahe schrankenlose Gewalt über 
ihre armen Gemeindegenossen besitzen. Auch hat der Mir nicht zur Verbreitung 
der zu einer geeigneten Bodenbehandlung und einer rationellen Viehzucht un 
erläßlichen Kenntnisse beizutragen vermocht. So sind denn die agrarischen 
Uebelstände Rußlands und so schreckliche Ereignisse wie die letzte Hungers 
noth, die das Land im Jahre 1891 heimsuchte, zwar auch von andern Ur 
sachen, wie von dem Mangel an Schulen, herzuleiten, aber nichtsdestoweniger 
bis zu einem gewissen Grade auf Rechnung jener theilweise veralteten agrarischen 
Organisation zu setzen, die übrigens, da sich die Bauern mehr und mehr an 
den von ihnen bebauten Grund und Boden anklammern, fortschreitend um 
gestaltet werden dürftet 
Aus dem, was wir im vorhergehenden über die verschiedenen Gestaltungen 
der socialen und wirtschaftlichen Verhältnisse gesagt haben, läßt sich mit Sicherheit 
der Schluß ziehen, daß die Sklaverei und die ihr verwandten Institutionen 
unter allen Umständen vom Uebel sind, die feudale Organisation nur unter 
bestimmten Verhältnissen ihre Berechtigung hat, die corporative, die ungeregelte 
und die staatliche Form der Gestaltung des wirtschaftlichen und socialen 
Lebens hingegen zu allen Zeiten bis zu einer gewisten Grenze berechtigt sind 
und auf ein Nebeneinanderbestehen Anspruch besitzen. Das Wohl der Menschen 
hängt zum großen Theile davon ab, daß eine jede dieser Formen sich auf dem 
für ihre Anwendung geeigneten Gebiete und im richtigen Umfange zu be 
thätigen vermag. 
i Edinburgh Review CLXXVII (1. Semester 1893), Heft 1 : The misery in 
Russia, 1—31. Isaac A. Hour wich, The economical state of the Russian village, 
in .Studies in history, economics and public law' II (Columbia College, New York 
1892—1893), Heft 1, 1—182. Peregrinus, Durch das europäische Rußland, in 
,Die Nation' XT, 1. Theil (Berlin, Osto er 1893 bis April 1894), 288 ff.
        <pb n="457" />
        11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 
427 
Elftes Kapitel. 
Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 
Wir haben nod) auf einige Reformvorschläge einen Blick zu werfen, 
welche von ihren Vertheidigern, wenn nicht als ein Universalheilmittel für alle 
socialen Schäden, so doch als ein wirksames Medicament für die meisten volks 
wirtschaftlichen Uebel unserer Zeit angepriesen werden, sich aber deffenungeachtet 
als wirkungslos erweisen. Von einigen derselben ist bereits früher die Rede 
gewesen. Hierher gehören: 
1. der Malthusianismus, d. h. die Lehre, nach welcher die socialen 
Leiden durch Verminderung oder wenigstens durch Beschränkung der Zunahme 
der Bevölkerungszahl eines Landes beseitigt werden. Wir haben dieselbe bereits 
"n 8. Kapitel des I. Buches beleuchtet. 
2. die Anempfehlung der unbedingten wirtschaftlichen Frei 
heit, unter welchem Namen sie immer auftauchen mag, ob sie nun ohne 
weiteres anempfohlen oder in Verbindung mit einer großen Vervollkommnung 
des Schulunterrichts und insbesondere mit der Schaffung zahlreicher Fach 
wittelschulen als Lösung der wirtschaftlichen Frage gepriesen wird. Auch über 
die Ueberschätzung der Resultate des Unterrichts haben wir uns bereits im 
3. Kapitel des I. Buches und über die uneingeschränkte Freiheit des Mit- 
bewerbs im 9. Kapitel dieses III. Buches ausgesprochen. 
3. die Behauptungen, daß der Genuß geistiger Getränke die Quelle 
°Uer wirtschaftlichen und socialen Uebel sei und daß das Heil der Menschheit 
dom Vegetarianismus abhänge, sind derart einseitig, daß es sich nicht 
der Mühe verlohnt, weiter davon zu reden. 
4. die Proclamirung der Productiv gen osse ns cha ft en als Panacee 
ßkgen die Mängel unserer Wirtschaftsordnung. Man hat es laut verkündet, 
daß die Abschaffung des Unterschiedes zwischen Unternehmern und Arbeitern, 
don Geschäftsgewinn und Lohn, indem man nämlich die Arbeiter selbst zu 
Unternehmern mache, welche ihr Einkommen nicht mehr in Form von Lohn, 
sondern in Form von Gewinn beziehen, das Mittel zur Lösung der socialen 
^doge sei. Ist dem wirklich so ? 
Unbestreitbar ist ja die genossenschaftliche Verbindung von Handarbeitern 
Behufe des selbständigen Betriebes eines Unternehmens eine Form der 
productiven Organisation, welche sich unter Umständen, aber eben auch nur 
unter gewissen Umständen, als Vortheilhaft und heilsam erweist. Das ist 
hauptsächlich dann der Fall, wenn es sich um Unternehmungen handelt, die 
sich recht wohl mit einer kleinen Anzahl von Arbeitern begnügen können, 
wenn die Arbeiter in Bezug auf ihre Körperkraft und ihre Geschicklichkeit im
        <pb n="458" />
        428 
III. Buch. Die Bertheilung der Güter. 
wesentlichen gleichwerthig sind, wenn die zum anfänglichen Betriebe des Unter 
nehmens erforderlichen Werkzeuge und Materialien keine großen Auslagen 
verursachen, und besonders wenn die betreffenden Erzeugnisse gänzlich oder 
doch hauptsächlich für den Localbedarf bestimmt sind. Unter solchen Um 
ständen werden von dem Unternehmer nicht sehr bedeutende Fähigkeiten verlangt 
und verursacht die gehörige Bertheilung der Arbeit an die Mitglieder, welche 
durch ihr eigenes Interesse zu fleißigem und sorgfältigem Schaffen angefeuert 
werden, nur geringe Schwierigkeiten. Besteht sodann zwischen den Arbeitern 
auch noch eine weitgehende Uebereinstimmung in den Anschauungen und in 
den Lebensgewohnheiten, und sind dieselben in Zucht und Fleiß herangewachsen, 
so wird es noch leichter sein, sie zum gemeinschaftlichen Betriebe eines Unter 
nehmens zu vereinigen. So haben sich denn auch uicht selten derartige Ge 
nossenschaften gebildet, in gesunder Weise entwickelt und ihren Mitgliedern 
großen Vortheil gebracht. Man denke nur an die russischen Artelen. Es 
sind dies Arbeitergesellschaften von bisweilen 60 und mehr Mitgliedern, 
die unter einem erwählten Geschäftsführer (dem Artelschtschik), einem Schatz 
meister (dem Klutschnik) und zwei Beisitzern (Starschij) stehen und Bau-, 
Pflaster-, Erd- und viele sonstige Arbeiten übernehmen, wobei die Bertheilung 
der Arbeit unter die einzelnen Mitglieder mit Billigkeit und ohne Wider 
spruch erfolgt. 
Uns Mittel- und Westeuropäern liegt freilich das Beispiel der Consum- 
vereine näher, von denen bereits im 4. Kapitel des II. Buches gehandelt 
worden ist, und die in England, Deutschland, Frankreich und anderswo eine 
so große Verbreitung gefunden haben. 
Ueber die in denselben Ländern zu industriellen oder landwirtschaftlichen 
Zwecken ins Leben gerufenen cooperativen Vereinigungen, die Productiv 
genossenschaften im engern Sinne, kann aber ein gleich günstiges Urtheil durch 
aus nicht gefällt werden. Diese Genossenschaften haben sich weder sehr weit ver 
breitet, noch irgendwie eine derart günstige Entwicklung genommen, daß man 
erwarten könnte, sie würden das Vorbild werden, nach welchem sich die ge 
samte Production gewisser Länder oder gar des civilisirten Theiles unserer 
Erde organisiren ließe. Das klassische Land der Productivgenossenschaften ist 
Frankreich, wo dieselben, im Jahre 1848 durch den katholisch gesinnten Demo 
kraten Bûchez zuerst ins Leben gerufen, anfangs (in den Jahren 1848—1851) 
die allgemeine Aufmerksamkeit erregte« und dann, durch den Staatsstreich vom 
2. December 1851 in den Hintergrund gedrängt, in den Jahren 1863 und 
1880 von neuem einen Aufschwung nahmen, der indessen des religiösen An 
strichs durchaus entbehrte. 
Welches ist aber nun das Endresultat dieser ganzen Entwicklung gewesen? 
Trotz der officielle» Begünstigungen, welcher sich die Productivgenossenschaften
        <pb n="459" />
        11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 429 
in der ersten und in der dritten Periode ihrer Existenz zu erfreuen hatten, 
hat nur eine geringe Zahl derselben Bestand gehabt; und diese lebenskräftigen 
Verbände sind im Grunde genommen nichts anderes als Unternehmergenossen 
schaften, bei denen die Unternehmer allerdings selbst Hand anlegen und mit 
arbeiten, aber zugleich um Lohn gedungene Arbeiter beschäftigen. Solcher 
Productivgenosienschaften gab es im Jahre 1884 in Paris 50—60 und 
außerdem noch einige in den Departements. Die geringe Zahl ihrer Mit 
glieder, die neuen Genossen den Eintritt in ihre Gesellschaft schwer machen 
oder ganz versagen, um den Unternehmergewinn allein einstreichen zu können, 
beweist einerseits die geringe Borliebe, welche das Gros der Arbeiter für 
derartige Organisationen hegt. Dieselben können sich nur schwer dazu ent 
schließen, in Vereinigungen einzutreten, für die sie anfangs Opfer bringen 
wüsten, deren Erfolg nicht vollkommen sicher ist. Andererseits erklärt sich aus 
dieser kleinen Mitgliederzahl aber auch das günstige materielle Resultat, welches 
s° manche Productivgenossenschaften aufzuweisen haben. Es sind eben Elite 
orbeiter, aus denen sich dieselben zusammensetzen. Da konnte es allerdings 
on Erfolgen nicht fehlen. Die Genossenschaft der Maurer in Paris z. B. hatte 
nn Jahre 1868 einen Reingewinn von 130 000 Francs aufzuweisen, von 
denen 30 000 zum Reservefonds geschlagen wurden, während an die einzelnen 
Mitglieder Summen von 500—1500 Francs zur Bertheilung gelangten. Zu 
gleicher Zeit zahlte die Genossenschaft der Bijoutiers den ihrigen einen Rein- 
gkwinnantheil aus, welcher dem von ihnen bezogenen Lohne gleichkam. 
Aehnlich wie in Frankreich ist es auch anderswo. In England z. B. gab 
cö im Jahre 1888 42 Productivgenosienschaften mit über 7000 Mitgliedern 
iinb einem Gesamtkapital von gegen 1 Million Pfund Sterling. Was will das 
ober in einem Lande heißen, welches Millionen von Industriearbeitern zählt! 
Es darf eben nicht verkannt werden, daß zur einheitlichen Führung eines 
industriellen oder eines commerciellen Etablissements ebenso wie zum schwung- 
basten Betriebe der Landwirtschaft fast immer die Leitung des Unternehmers 
unentbehrlich ist, sei es nun, daß ein oder mehrere hochgebildete Männer 
als Unternehmer auftreten, oder daß sich Kapitalisten zur Bildung einer 
Aktiengesellschaft vereinigen, um die Leitung durch sachverständige Directoren 
und einen einsichtigen Berwaltungsrath ausüben zu lassen. Eine Menge der 
Allgemeinbildung und des commerciellen Wissens entrathender Arbeiter, die 
nur durch ihr technisches Wissen befähigt sind, bei der Leitung eines in ihren 
Händen befindlichen Unternehmens mitzureden, vermag dasselbe nur in Aus- 
uohmsfällen erfolgreich zu leiten 1 . 
1 P. Hubert-Valleroux, Les associations coopératives en France et à l’étranger 
(Paris 1884) 1—120. 341—888. Siehe auch den Aufsah .Productivgenossenschasten'
        <pb n="460" />
        430 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
5. Die Meinung, daß die Betheiligung der Arbeiter am 
Gewinne des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, die 
sociale Frage in wirksamer Weise löse. Es unterliegt allerdings 
keinem Zweifel, daß sich diese Methode unter gewiffen Umständen trefflich 
bewahrt; das ist namentlich da der Fall, wo die Ueberwachung der Arbeits 
leistungen schwierig ist und je nach der sorgfältigen oder oberflächlichen Ver 
richtung die Ergebniffe der Arbeit sich verschieden gestalten. So ist denn die 
Gewinnbetheilignng schon seit undenklichen Zeiten in der Landwirtschaft zur 
Anwendung gelangt, indem man den Landarbeitern einen Antheil an dem 
Ertrage der betreffenden Grundstücke einräumte, und so bewährt sich die Halb 
pacht noch heutzutage unter der Form der in weiten Theilen des mittlern 
und südlichen Frankreich sehr verbreiteten métairie und der in Toscana, Li 
gurien und Umbrien die gewöhnliche Form des landwirtschaftlichen Betrieben 
ausmachenden mezzadria als ein mächtiger Factor des öffentlichen Wohles, 
welcher die erfreulichsten Ergebnisse zeitigt. Ueberstehen doch diese Gegenden 
die landwirtschaftliche Krise, unter der die betreffenden Länder zu leiden haben, 
weit leichter als diejenigen, in denen die Pacht gegen festen Pachtzins üblich ist. 
und zum Theil auch als die Gebiete, in welchen die von den Eigenthümern 
mit Hilfe von Wirtschaftsbeamten selbst ausgebeuteten großen Grundbesitzungen 
vorherrschen. 
Beim Fischereibetriebe ist die Betheiligung am Gewinne sogar fast eine 
Nothwendigkeit, und beim Handel werden die Verkäufer dadurch häufig zu 
umsichtigem Fleiße angetrieben, daß sie von dem Erlöse aus einem jeden von 
ihnen abgeschlossenen Geschäfte bestimmte Procente erhalten. Auch wird ganz 
allgemein den Arbeitern von besonderer Geschicklichkeit und den Vertrauens 
personen unter denselben, von deren Eifer die Blüthe eines Geschäftes in hohem 
Grade abhängt, eine gewisse Betheiligung am Gewinn gewährt. Endlich gibt 
es, namentlich in Frankreich, auch große industrielle Unternehmungen, welche 
die Betheiligung der Arbeiterschaft oder eines Theiles derselben am Gewinn 
durchgeführt haben und dabei prosperiren, lind die Einrichtungen derselben 
verdienen jedenfalls Beachtung i , da es auch anderwärts zuweilen recht wohl 
möglich ist, derartige Institutionen zu schaffen. 
im Staatslexikon der Görresgesellschaft IV (Freiburg 1895), 645—660. Ueber die 
Papierfabrik Laroche-Joubert in Angoulème und das Familistère in Guise stelle die 
folgende Anmerkung. Diese Beispiele fallen zugleich unter die Kategorie der die Theil 
nahme der Arbeiter am Gewinn prakticirenden Unternehmungen und werden deshalb 
bei der Behandlung dieser besprochen. 
i Von diesen Etablissements sind besonders drei in den letzten Jahren der Gegen 
stand der Aufmerksamkeit weiter Kreise gewesen: die bekannten großen Magazins au 
Bon marché in Paris, das Familistère de Guise (Oise) und die Papierfabrik Laroche-
        <pb n="461" />
        11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 431 
In vielen andern Fällen kann diese Methode jedoch nicht znr Anwendung 
gelangen. Wenn die Arbeiter am Gewinn theilhaben wollen, müssen sie es 
sich gefallen lassen, bis zu einem gewissen Grade auch die Verluste des Unter 
nehmens zu tragen, wenn auch nur so weit, daß sie noch einen den Lebens 
unterhalt sichernden Lohn behalten. Wie wenige Productionszweige und Ge 
schäfte sind aber so geringen Chancen des Mißlingens ausgesetzt und so wenig 
von der Concurrenz bedroht, daß sie nur selten sehr weit zurückgehende Erträgnisse 
aufweisen! Wie peinlich ist es aber für Arbeiterfamilien, die doch stets nur ein 
beschränktes Einkommen haben und sich nicht schnell ein zur Sicherung eines 
gewissen Wohllebens genügendes Kapital zurücklegen können, sich immerfort un- 
gewiffen Verhältnissen gegenüber zu sehen! Was die große Masse der arbeitenden 
Äoubert in Angoulème (Charente). Wenn man aber auf die Organisation dieser viel 
fach hochverdienten Häuser einen etwas genauern Blick wirst, so wird man sofort ge 
wahr, daß bei denselben von einer allgemeinen Durchführung des Grundsatzes der 
^ewinnbetheiligung der Arbeiter nicht die Rede ist. Nur ein Theil des hier be 
lästigten Personals, eine sorgfältig ausgewählte Arbeiter-Elite, erscheint berufen, mit 
ver Zeit zur Miteigenthümerschaft an dem Etablissement, in dem sie beschäftigt ist, zu 
gelangen, und zwar soll dies dadurch erreicht werden, daß die gutgeschriebenen Gewinn 
antheile der Einzelnen kapitalisirt im Unternehmen mitarbeiten. So sollen die hervor 
ragendsten Arbeiter in den genannten großen Betrieben allmählich an die Stelle der 
betreffenden Unternehmer treten, die dort ursprünglich die alleinigen Herren waren. 
Werfen wir nun einen kurzen Blick auf die Fabrik Laroche-Joubert in Angoulème, 
um uns davon zu überzeugeu, daß es sich bei dieser und bei den zwei andern genannten 
Unternehmungen gleicher Art um ganz besondere Verhältnisse handelt, die auf die all 
gemeine Anwendbarkeit der Gewinnbetheiligung keinen Schluß zulassen. Die Betheiligung 
ves Personals am Gewinn geht nach drei Grundprincipien vor sich: 1. Sie begründet 
für die derselben Theilhaftigen nicht etwa die Stellung zur Mitregierung berechtigter 
Gesellschafter. 2. Dementsprechend bringt sie für dieselben auch nicht die Consequenz 
'uît sich, daß sie die von der Gesellschaft erlittenen Verluste mittragen müssen. 
,• Können die Leiter des Unternehmens, obgleich principiell alle Arbeiter, wenn auch 
l " verschiedenem Grade, am Gewinne theilhaben sollen, einzelne oder ganze Kategorien 
Vorsilben davon ausschließen, wenn ihnen die Betreffenden der Betheiligung nicht 
Würdig erscheinen, und zwar dürfen sie das thun, ohne die Atotive dazu anzugeben. 
Ņur müssen die so verfügbar werdenden Summen den andern Arbeitern der näm- 
ļìchen Kategorie bezw. der übrigen Kategorien zu gute kommen. 
Man sieht also, daß hier das Autoritätsprincip nach wie vor in seiner ganzen 
Ķrast besteht. Es existirt zwar zur Vertretung der Interessen der Antheile besitzenden 
Arbeiter ein Conseil coopératif, aber seine Entscheidungen haben für die Leiter des 
Unternehmens, das der Familie Laroche-Joubert seinen Ursprung verdankt, keine bindende 
Ķraft. Das wird einmal anders werden müssen, wenn die Arbeiter den größten Theil 
ve« Kapitals besitzen, und dann wird man sehen, ob die Blüthe des Unternehmens 
""hält (Les ouvriers des deux mondes, 2 e série, 28 e fascicule: Ajusteur-surveillant 
de l’usine de Guise [Oise], par Urbain Guérin [Paris 1892], 31 ss.; 33 e fascicule: 
Ouvrier-employé de la fabrique coopérative de papiers d'Angoulème [Charente], 
Par Urbain Guérin [Paris 1893], 302 ss.).
        <pb n="462" />
        432 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Bevölkerung am meisten benöthigt, ist ein sicheres und ständiges ausgiebiges Aus 
kommen, welches beträchtlichen Schwankungen nicht unterliegt. Ein solches läßt 
sich ohne Betheiligung am Geschäftsgewinn und zwar dadurch erzielen, daß den 
fleißigen Arbeitern bestimmte Belohnungen gewährt und für besonders sorg 
fältig hergestellte Erzeugnisse sowie für Ersparnisse an Material Prämien 
ausgesetzt werden, ferner auch dadurch, daß den Arbeitern bei besonders hohen 
Geschäftserträgnissen freiwillige Gratisicationen bewilligt werden. Auf diese 
Weise wird es auch vermieden, daß man gegen die Unternehmer ungerechte 
Anklagen erhebt, als verheimlichten dieselben zum Theil den von ihnen gemachten 
Gewinn — Beschuldigungen, die natürlich zu den unangenehmsten Verhältniffen 
zwischen Herren und Arbeitern führen müssen. Auch wird es auf diese Weise 
nicht nothwendig, die Einsicht in die Geschäftsbücher Elementen zu gestatten, 
die eventuell wenig vertrauenswürdig sind und dem Unternehmen durch ihre 
Indiscretion großen Schaden zuzufügen vermögen. 
Aber auch in den Fällen, wo eine eigentliche Gewinnbetheiligung der 
Arbeiter stattfinden kann und stattfindet, führt dieselbe noch durchaus nicht 
zur Lösung der socialen Frage. Sie sichert nicht den dauernden Lebensunter 
halt und ebensowenig den Frieden zwischen Unternehmern und Arbeitern. 
6. der Socialismus. Die Quintessenz desselben besteht in zwei 
Behauptungen. Seine Anhänger gehen von der Ansicht aus, daß einerseits 
die Ungleichheit der menschlichen Existenzbedingungen, der Unterschied zwischen 
reich und arm, zwischen Herren und Dienenden die Hauptursache von Elend 
und Verbrechen sei, und daß sich andererseits die größtmögliche materielle 
Wohlfahrt der Menschen dadurch erreichen laste, daß der Staat sämtliche 
Productionsmittel in Besitz nehme und sämtliche Produktionszweige zu Gegen 
ständen der öffentlichen Verwaltungsthätigkeit, die Gesamtheit der Arbeiter 
aber zu staatlichen Functionären uniche, welche aus seinen Kaffen zu ent 
lohnen wären. 
Dieser Irrwahn ist der sociale und volkswirtschaftliche Mode-Irrthum 
unserer Zeit. Man bezeichnet ihn am häufigsten mit dem Namen Socialis 
mus. Daneben wird auch der Ausdruck Eollectivismus gebraucht. Noch weiter 
geht der Kommunismus, welcher nicht einmal an den Gebrauchsgegen 
ständen und den Genußmitteln ein Eigenthumsrecht anerkennt, infolgedessen 
dem Familienleben schwere Hindernisse bereitet und leicht zur Weibergcmein- 
schaft führt, während der Socialismus das Privateigenthum, das Erbrecht 
und die Erlaubtheit von Schenkungen zwischen Privatleuten bis zu einer ge 
wissen Grenze anerkennt, nämlich insoweit, als es sich um Möbel, Zieraten, 
Schmucksachen, Bücher, Häuser, Gärten u. dgl. handelt. 
Weiter noch als der Kommunismus geht der Anarchismus. Derselbe 
strebt die Beseitigung jeder Art der Regierung, jeder Form gesetzlichen Eigen-
        <pb n="463" />
        433 
11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 
thums und die Abschaffung der gesetzlich geschützten Ehe an, und seine An 
hänger hegen die Hoffnung, daß die Menschen einst in freien Gruppen zu 
sammen leben und zusammen arbeiten und so ein Ideal genossenschaftlicher Gleich 
heit, wahrer Freiheit und echter Brüderlichkeit verwirklichen werden! 
Socialistisch sind übrigens nicht nur alle die Maßregeln, welche unmittel 
bar auf die Einführung des Socialismus ausgehen, sondern auch diejenigen, 
welche die Privatinitiative so weit einschränken, daß sie wesentliche Functionen 
des Privateigenthums unterbinden oder gänzlich unmöglich machen. Wie leicht 
kann es geschehen, daß man auf diesem Wege zur vollen Anwendung des 
socialistischen Systems gelangt! 
Wir brauchen hier den Socialismus nicht zu widerlegen. Das ist schon 
km 6. Kapitel dieses Buches, welches die Berechtigung des Reichthums nach 
weist, zur Genüge geschehen. Wir haben dort mit Berufung auf das Natur 
gesetz und auf die Lehren der geoffenbarten Religion den Nachweis erbracht, 
daß die Ungleichheit der Vermögensverhältniffe eine Vorbedingung der Civili 
sation ist und zu materiellem und moralischem Wohlbefinden führt. An dieser 
stelle wollen wir nur noch auf eine Thatsache Hinweisen. Der Socialismus 
'st seiner Wesenheit nach antireligiös. Mögen gewisse Socialisten gegen den offen 
ausgesprochenen Atheismus vieler zu ihrer Partei gehörigen Schriftsteller Ver 
wahrung einlegen, soviel sie wollen; mögen sie immer wieder behaupten, es sei 
die Aeußerung solcher Ideen ein entschuldbarer Protest gegen die heuchlerische 
Frömmigkeit gewisser Leute, welche sich die Reichthümer und Annehmlichkeiten des 
^rdenlebens trefflich zu nutze zu machen wisse, während sie die zu den niedern 
blassen gehörigen Leute mit einem Hinweis auf die himmlischen Freuden abspeise; 
wögen sie endlich auch laut verkünden, daß sie die Heiligkeit und die Unversehrt 
st des Familienlebens mit Nichten antasten, sondern die Freiheit in religiösen 
"ad sittlichen Dingen vollständig zu wahren gewillt seien — das alles ändert 
nichts an der Thatsache, daß ihre gesamte Lehre auf einer Verherrlichung des 
Materiellen Wohlbefindens und der irdischen Glückseligkeit als der einzig noth 
wendigen Güter beruht, und daß gemäß dieser Lehre in der richtigen Ver 
keilung dieser Güter die einzige große Voraussetzung für das Ende von 
"aster und Elend zu suchen ist. 
Wer sich zu dieser Lehre bekennt, läugnet die christlichen Lehren von der 
Erbsünde, von der natürlichen Ungleichheit der verschiedenen Menschen, vom 
^ligiösen Charakter der Ehe und der Familie. 
Gelangte das socialistische Ideal der Concentrirung der gesamten Güter- 
kwoduction in den Händen des Staates wirklich zur Ausführung, so würde 
wan unvermeidlich zur Verfolgung des Christenthums schreiten und eine un 
trügliche politische Tyrannei walten lassen, die nur durch Betrügereien und 
kstechungen erträglicher gemacht werden würde. Auch für das christliche 
DevaS.Kämpfk, BolkSwirtschastslehre. 28
        <pb n="464" />
        434 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
Familienleben wäre die Durchführung der socialistischen Ideen ein furchtbarer 
Schlag. Der Staat würde an Stelle der Eltern treten und die Erziehung der 
Kinder in seine Hand nehmen; denn das Familieneigenthum müßte gewaltig 
zusammenschrumpfen, wenn man den Einzelnen die Productionsmittel aus der 
Hand nähme, um sie in die Hände des Staates zu legen, wobei dann die 
zahllosen Beamten und Aufseher das Fett von der Suppe abschöpfen würden. 
Die schließlichen Erfolge des Socialismus würden daher den unmittelbaren 
Resultaten des Communismus nicht sehr unähnlich sein und auf nichts anderes 
hinauslaufen als auf die Zerstörung der Altäre, des Vaterlandes und des 
häuslichen Herdes. 
Man kann sich demnach nicht darüber wundern, daß die verschiedenen 
großen christlichen Glaubensgemeinschaften, vor allen aber die katholische Kirche, 
die Lehre von der Ungleichheit der Menschen und von der Unantastbarkeit des 
Privateigenthums, und zwar nicht nur des dem menschlichen Verbrauche und 
Genusie dienenden, sondern auch des zu productiven Zwecken verwendeten, auf 
das entschiedenste festgehalten haben. 
Auch Papst Leo XIII., der weise Lehrer der Gläubigen, hat sich zwar 
gegen den Mißbrauch der irdischen Güter seitens ihrer Eigenthümer sowie 
gegen die Hartherzigkeit und die Ungerechtigkeit gewisser Menschen, wo immer 
diese Laster zu Tage treten mögen, öffentlich und amtlich auf das entschiedenste 
ausgesprochen, aber dessenungeachtet, im Einklang mit den Lehren, die die 
Lehrer der Kirche — die großen Väter der ersten christlichen Jahrhunderte, ein 
hl. Thomas von Aquino und seine Schüler, die großen Theologen der Ge 
sellschaft Jesu im 16. und 17. Jahrhundert und andere — vorgetragen haben, 
den Socialismus rückhaltlos verworfen und die Heiligkeit des Privateigen 
thums von neuem in der feierlichsten Weise proclamirt. In der Encyklika 
Quod Apostolici muneris vom 28. December 1878 spricht er sich folgendel 
maßen aus: ,Jhr könnt Euch leicht denken, Ehrwürdige Brüder, daß Wir von 
jener Secte von Menschen reden, die mit verschiedenen und geradezu bar 
barischen Namen Socialisten, Communisten, Nihilisten benannt werden, über die 
ganze Welt verbreitet und durch ein gottloses Bündniß aufs engste miteinander 
verbunden . . . voll Selbstvertrauen ans Tageslicht treten und ihren längst 
gehegten Plan, die Grundlagen jedweder bürgerlichen Gesellschaft umzustürzen, 
auszuführen trachten/ Dann heißt es weiter: .Jedoch lehrt das Evangelium, 
daß die Ungleichheit des Rechtes und der Gewalt vom Urheber der Natur 
selbst herrührt', und wieder an einer andern Stelle: .Die Kirche, die unter 
den an Kräften des Körpers und des Geistes verschiedenen Menschen die 
Ungleichheit des Güterbesitzes als nothwendig anerkennt, ge 
bietet, daß das aus der Natur selbst hervorgehende Recht des Eigenthums 
und Besitzes für jedermann unantastbar und unverletzlich sei?
        <pb n="465" />
        11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 435 
7. die staatliche Besitznahme und Verwaltung von Grund 
und Boden, in dem Sinne, daß der Staat die gesamte Grundrente (siehe 
1. Kapitel dieses Buches) für sich in Beschlag nimmt. In unsern Tagen 
ist Henry George als der hervorragendste Vertheidiger dieser Maßregel auf 
getreten. Dieselbe wurde noch vor wenigen Jahren von gewisser Seite als 
Universalmittel gegen alle socialen Leiden gepriesen, während sie gegenwärtig 
kaum mehr einer eingehenden Widerlegung bedarf, da sich die radicalen Ele 
mente immer mehr dem eigentlichen Socialismus zugewendet haben. Wie die 
Socialisten, führt auch Henry George Elend und Laster auf die Ungleichheit 
der Vermögensverhältnisse zurück; aber er richtet seine Angriffe ausschließlich 
gegen eine Klaffe reicher Leute und will nicht alle Arten von arbeitslosem 
Einkommen, sondern nur die Grundrente confisciren. Ferner setzt auch er 
auf seiten derjenigen, welchen die Verwaltung der den Privatleuten abge 
nommenen Reichthümer zufallen würde, eine vollkommene Gerechtigkeitsliebe 
und überaus große Weisheit voraus. Aber er glaubt diese schönen Eigen 
schaften auch bei den gewerblichen und commerciellen Unternehmern und ihren 
Arbeitern sowie bei den Konsumenten zu finden und will daher diese Arten 
don Unternehmern der staatlichen Enteignung nicht unterwerfen. Dergestalt 
bereinigen sich bei ihm in einer Person die Truggebilde derjenigen, welche die 
sreie Concurrenz verwerfen, und derer, die sie preisen. Außerdem verlangt Henry 
George aber auch noch etwas vollständig Unmögliches. Wir haben gesehen 
(S. 323 u. 324), daß es in sämtlichen seit langer Zeit civilisirten Ländern 
infolge der langen Herrschaft der Cultur und der unaufhörlichen, im Laufe 
ber Zeiten vollzogenen Verbesserungen unmöglich ist, die Höhe der Grundrente 
ZU bestimmen oder, wenn das selbst möglich wäre, festzustellen, wer dieselbe 
bezieht. Der Vorschlag Henry Georges geht also darauf hinaus, unbekannten 
Personen etwas Unbekanntes abzunehmen. 
Weniger revolutionär als das System dieses Schriftstellers ist der Vor 
schlag I. St. Mills und anderer, die gesamte zukünftig entstehende Grund 
rente oder doch einen Theil derselben zum Besten des Staates mit Beschlag 
zu belegen. Aber auch gegen diese Idee lassen sich sehr begründete Ein 
sendungen erheben. Wie kann man eine Art von arbeitslosem Einkommen 
Untasten, die andern Arten hingegen frei ausgehen lassen wollen? 
Dann ist es aber auch, wie schon gesagt, sehr schwer und vielfach sogar 
rrin unmöglich, zu bestimmen, wieviel von der Rente das Ergebniß vorge 
nommener Verbesserungen und demgemäß mit der vorgeschlagenen Maßregel 
zn verschonen ist, wieviel hingegen als das ausschließliche Resultat der durch 
bie Lage des betr. Grundstücks und andere dergleichen Umstände bedingten 
günstigen Verhältnisse, an deren Schaffung der Eigenthümer keinen Antheil 
^t. erscheinen muß. Wenn die von I. St. Mill und andern vorgeschlagenen 
28 *
        <pb n="466" />
        436 
IH. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Maßregeln zur Anwendung gelangten, würde entweder das Ergebniß der 
Steuer unerheblich sein oder würden die Besitzer entmuthigt und von der 
Bornahme von Verbesserungen abgehalten werden. 
Uebrigens muß man auch in Betracht ziehen, daß es eine Forderung der 
Gerechtigkeit ist, die Besitzer, welche aus einer Werthsteigerung, deren Verdienst 
sie sich nicht zuschreiben können, keinen Vortheil zieheil sollen, auch nicht durch 
unverschuldete Werthverminderungen leiden zu lassen. So würde denn der 
Staat die Eigenthümer der in verfallenden Städten, verlassenen Bergwerks- 
districten und entvölkerten Landstrichen gelegenen Realitäten für die ihnen aus 
den traurigen Verhältnissen dieser Gegenden erwachsenden Nachtheile zu ent 
schädigen haben. Endlich wolle man bedenken, welche Betrügereien, Bestechungen 
und Parteilichkeiten vorkommen würden, wenn der Staat den gesamten Grund 
und Boden eines Landes in eigene Bewirtschaftung nehmen oder denselben 
parcelliren und je nach den Verhältnissen der Einzelnen in verschiedenem Um 
fang an verschiedene Personen verpachten würde.
        <pb n="467" />
        Viertes Buch. 
Wachträge. 
Erstes Kapitel. 
Tie Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
Der Staat muß, um die ihm obliegenden Aufgaben vollbringen zu 
können, eine eigene Wirtschaft führen, welche Finanzwirtschaft, Finanzver 
waltung oder auch Staatswirtschaft, Staatshaushalt genannt wird. Dem 
nach müssen verschiedene Institutionen ins Leben gerufen werden, durch welche 
die Finanzverwaltung in Thätigkeit gesetzt und geregelt wird. So müssen 
Gesetze, Verordnungen u. dgl. erlassen, Behörden, Aemter und Anstalten 
organisât und unterhalten werden. Der Inbegriff dieser Anordnungen und 
Einrichtungen bildet das Finanzwesen l . Die Wissenschaft, welche die Finanz 
wirtschaft zu ihrem Gegenstände hat, wird Finanzwissenschaft genannt. Sie 
schöpft einen Theil ihrer Grundlehren aus der Philosophie der Staatswissen 
schaft und nimmt als Bestandttheil der Staatsklugheitslehre, wie die Polizei- 
wissenschaft, die Justizpolitik u. s. w., eine Stelle in dem System der ge 
samten Staatswissenschaft, insbesondere der Regierungspolitik, ein 2 . 
Nichtsdestoweniger werden sehr häufig einzelne Theile derselben, vor 
ollem die ans das Steuer- und Auflagenwesen und die auf die öffentlichen 
Schulden bezüglichen, in den volkswirtschaftlichen Werken behandelt, und zwar 
ìņ Anbetracht des großen Einflusses, welchen die Besteuerung und die Staats 
schulden auf das materielle Wohl der Bevölkerung ausüben, mit vollem Recht. 
So wollen wir denn eine gedrängte Darstellung der allgemeinen Grund 
sätze geben, nach denen sich die Finanzwirtschaft zu richten hat, und die für 
' Adolf Wagner in K. H. Raus Lehrbuch der Finanzwissenschaft (6. Aust., 
vielfach verändert und theilweise völlig neu bearbeitet von Adolf Wagner. Leipzig 
und Heidelberg 1872) 1. 2. 
^ K. H. Rau und A. Wagner a. a. O. 11.
        <pb n="468" />
        438 
IV. Buch. Nachträge. 
dieselbe maßgebenden Principien, welche sich sowohl aus der richtigen Lehre 
von der Vertheilung und dem Genuß des Eigenthums als auch aus der sach 
gemäßen Anschauung von der Natur und den Functionen des Staates er 
geben, in aller Kürze behandeln. Auf diese Weise wird ein Kriterium ge 
wonnen, das der Beurtheilung einer jeden besondern Steuergattung und 
der verschiedenen Arten der Staatsausgaben zu Grunde zu legen ist, und 
somit die Möglichkeit geboten, daß man inmitten all der zahlreichen und 
stets wechselnden Systeme der verschiedenen Staaten den Faden nicht verliert. 
In den zeitgenössischen Werken über das Finanzwesen herrschen die größten 
Meinungsverschiedenheiten — eine natürliche Folge der Verschiedenartigkeit der 
Ansichten über das Wesen, die Functionen und die Consequenzen einerseits 
des Privateigenthums und andererseits des Staates, bezw. seiner verschiedenen 
Aufgaben, die sich im Laufe der Zeiten bald so bald anders gestalten. 
Ueber die wirtschaftlichen Grundlagen der richtigen Steuertheorie haben 
wir uns bereits im vorigen Buche (Kap. 6) verbreitet, als wir auf die Be 
rechtigung des Privateigenthums und der Vermögensungleichheiten hinwiesen. 
Hier müssen wir uns zunächst summarisch mit dem Wesen und den Thätigkeits 
gebieten des Staates beschäftigen. Es wäre ja gar nicht möglich, von der Be 
steuerung zu reden, wenn man nicht zuvor die vom Staate zu erfüllenden Auf 
gaben ins Auge gefaßt hätte. Die Nothwendigkeit der Existenz des Staates, 
d. h. der zur Verwirklichung der Rechtsordnung und zur Förderung des irdi 
schen Wohles der Menschheit bestehenden Organisation derselben, beruht auf 
drei Gründen: 1. auf der Veranlagung der Menschen zum Zusammenleben; ja 
dieses Zusammenleben ist für dieselben sogar nothwendig, damit sie ihre Fähig 
keiten entwickeln können; 2. darauf, daß die Menschen von der Natur wie 
auch durch ausdrückliche göttliche Offenbarung mit verschiedenen Rechten aus 
gestattet sind, und 3. auf der Thatsache, daß die Menschen an sittlichen und 
intellectuellen Unvollkommenheiten leiden. Wären die Menschen dazu ge 
schaffen, nur in einzelnen Familien vereint, sonst aber vereinzelt zu leben, 
hätten sie ebenso wie die Thiere keine Rechte, d. h. keine Ansprüche, deren 
Erfüllung den Regeln der Gerechtigkeit zufolge erzwungen werden kann und 
soll, und wären endlich die Menschen so weise und so gutwillig, daß jeder 
Rechtsanspruch klar zu Tage läge und seine Erfüllung gesichert wäre: so 
würde der Bestand einer staatlichen Ordnung nicht nothwendig sein. Wie 
aber die Menschen nun einmal beschaffen sind, ist die Existenz einer Staats 
ordnung unbedingt nöthig. Es muß eine mehr oder weniger Personen um- 
fassende Gemeinschaft von Menschen existiren, die, soweit es sich um die zeit 
liche Ordnung der Dinge handelt, von jeder andern Gemeinschaft unabhängig 
ist und die Verwirklichung nicht einer oder einiger Aufgaben, deren Erfüllung 
für die Menschen wohlthätige Folgen hat, sondern der irdischen Glückseligkeit
        <pb n="469" />
        1. Kap. Tie Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
439 
aller zu ihr gehörigen Individuen im allgemeinen durch Sicherung der Herr 
schaft von Frieden und Ordnung, Weisheit und Gerechtigkeit bezweckt. 
Soll die ,StaaU genannte Gemeinschaft diesen ihren Zweck erfüllen, so 
muß natürlich in ihrer Mitte eine höchste Autorität bestehen. Es ist gleich- 
giltig, ob diese Autorität in den Händen einer oder mehrerer oder vieler Per 
sonen liegt, und ob sie in dieser oder jener Weise übertragen ist und sich 
entwickelt. Ist sie aber einmal in rechtmäßiger Weise übertragen, so hat sie 
das Recht auf den Gehorsam aller in dem betreffenden Staate lebenden 
Menschen und besonders der darin Heimatsberechtigten. Das ergibt sich aus 
dem Naturrechte. Also beruht diese Unterordnung der Menschen unter den 
Willen der Obrigkeit, welche für den Bestand der staatlichen Ordnung ganz 
unerläßlich ist, auf göttlicher Anordnung. Gott, der Schöpfer und Erhalter 
der Natur, dessen Gesetz uns in der natürlichen Ordnung entgegentritt, hat 
es befohlen. 
Was nun die der Staatsgewalt obliegenden Aufgaben anlangt, so hat 
dieselbe vor allem die Rechte sämtlicher dem Staatsverbande angehörigen 
Personen zu schützen, und zwar sowohl durch die Abgrenzung und Feststellung 
dieser Rechte als dadurch, daß sie deren Achtung von seiten der andern nöthigen- 
falls erzwingt. Unter den gewöhnlichen Umständen hat jedermann ein Recht 
auf Leben, Gesundheit, sittliche Unverletzlichkeit, ein gewiffes Maß moralischer 
und intellectuellcr Bildung, einen unversehrten Ruf, den Besitz von irdischen 
Gütern, die Sicherung der Besugniß, bindende Willenserklärungen zu em 
pfangen und abzugeben und sich mit andern zu ehrbaren Zwecken zu ver 
einigen. Ferner hat eine jede Familie Anspruch auf das für ein gehöriges 
Familienleben erforderliche Maß von Unabhängigkeit und das Recht, ein ent 
sprechendes Maß von Gütern zu Eigenthum zu besitzen oder wenigstens aus 
schließlich für sich zu gebrauchen. Wie nun aber diese Rechte umschrieben und 
gesichert werden sollen, das ist ein Problem, welches je nach der Verschieden 
heit der Berhültniffe in dieser oder jener Weise gelöst werden muß. 
Abgesehen von diesen allgemeinen, angeborenen Rechten, entwickeln sich in 
jedem Staate im Laufe der Zeiten auch viele andere, die den Gehorsam 
anderer Menschen, Dienstleistungen, Zahlungen und den ausschließlichen Besitz 
gewisser Güter durch bestimmte, besonders qualificirte Personen zum Inhalt 
haben. Ter Staat selbst ist das Product einer historischen Entwicklung. Er 
kann ein sehr einfaches oder ein sehr verwickeltes Gemeinwesen sein, welches 
verschiedene Nationen und Volksstämme oder locale Organisationen mit weit 
gehender Selbständigkeit umschließt. Man denke nur an die Organisation 
des alten und des jetzigen Deutschen Reiches, an die Versaffung Oesterreich- 
Ungarns mit seinem Dualismus und dcr halbföderalistischen Gestaltung der 
österreichischen Reichshälfte, zu welcher die weitgehende Unabhängigkeit Kroatiens
        <pb n="470" />
        440 
IV. Buch. Nachträge. 
gegenüber Ungarn in der östlichen Reichshälfte das Gegenstück bildet. Und 
wie mannigfache, der Verwaltung und der Gesetzgebung dienende Gebilde finden 
sich nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, eines dem andern ver 
fassungsgemäß eingegliedert! 
Alle diese besondern Rechte der Communitäten wie der einzelnen Familien 
und Individuen haben Anspruch auf Achtung und Schutz. Sie sind ent 
weder der naturgemäße Ausfluß der Uebung angeborener Rechte oder doch, 
wenn sie auch ursprünglich auf Usurpation beruhen, durch den langen Gebrauch 
legitim geworden. Die Verjährung gilt nicht nur, wie wir am Ende des 
5. Kapitels des III. Buches gesehen, auf wirtschaftlichem, sondern auch auf 
Politischem Gebiete, damit nicht endlose Verwirrung und Unsicherheit aller Ver 
hältnisse entstehe, doch stets mit der Einschränkung, daß die angeborenen, jedem 
Menschen und jeder Familie zustehenden Rechte durch kein historisch gewordenes 
Recht beseitigt werden können. Weder im öffentlichen noch im privaten Leben 
darf je ein willkürlicher Gebrauch der Gewalt Platz greifen, und so kann 
auch keine Verletzung des Naturrechtes mit dem Hinweis darauf begründet 
werden, daß diese Verletzung bereits Hunderte von Jahren alt und durch 
zahllose Gesetze sanctionirt sei. 
Außer seiner ersten und hauptsächlichsten Aufgabe, dem Rechtsschutz, hat 
der Staat noch andere zu erfüllen, da es seine Bestimmung ist, die Verwirk 
lichung eines möglichst glücklichen Zustandes der Menschen in zeitlicher 
Hinsicht nach Kräften zu erstreben. Einige dieser Aufgaben können den 
Hauptaufgaben des Rechtsschutzes untergeordnet werden; so z. B. die Vor 
kehrungen, welche der Staat gegen Hungersnoth, Wassergefahren, Seuchen 
u. dgl. zu treffen hat, und die nach dem Eintritt solcher Kalamitäten von ihm 
zu ergreifenden Abhilfsmaßregeln. Verschiedene andere staatliche Functionen 
können hingegen durchaus nicht unter diesen Gesichtspunkt gebracht werden. 
Man kann doch nicht behaupten, daß der Staat die Rechte jemandes schütze, 
wenn er die Literatur, die Wissenschaft, die Kunst, den Gewerbefleiß und den 
Handel durch Maßregeln wie die Errichtung von Museen und Bibliotheken, 
durch kostspielige landwirtschaftliche Experimente, durch Thierzuchtverbefferungen, 
durch Brücken-, Eisenbahn- u. dgl. Bauten, durch Postverbindungen, durch 
Kolonisationsversuche im Inland oder jenseits des Meeres rc. fördert. 
Insofern sie dies alles thut, handelt die Staatsgewalt nicht als Schir 
merin des Rechts, sondern als die Macht, welche das allgemeine Wohl zu 
fördern berufen ist. Natürlich darf sie aber in dieser Hinsicht nicht zu weit 
gehen. Stehen ihr doch überall unzählige Privatrechte entgegen, die sie sämt 
lich zu achten hat, will sie nicht der Mission untreu werden, zu deren Er 
füllung sie vor allem bestimmt ist und welcher sie ihren Ursprung verdankt. 
In manchen Fällen sind allerdings einerseits die Vortheile für das öffentliche
        <pb n="471" />
        1. Kap. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
441 
Wohl so groß und einleuchtend, andererseits die entgegenstehenden Privat 
rechte so unbedeutend und die Berechtigten so leicht zu entschädigen, daß 
die Regierung in der That befugt ist, sich an solche Rechte nicht zu kehren. 
Derartige Ausnahmen bilden aber nur eine Bestätigung der Regel. Die 
Staatsgewalt verletzt nämlich in solchen Fällen durchaus kein Recht. Es 
hören vielmehr die Rechte in ihrer alten Form zu existiren auf, weil sie mit 
dem öffentlichen Besten in Widerspruch stehen, und das Eingreifen der Re 
gierung in diesen Grenzen hat also nichts Willkürliches an sich. Wenn es 
auch in der Ordnung ist, daß man die Beschützung der Rechte als die haupt 
sächlichste Mission der Staatsgewalt von der ihr gleichfalls obliegenden Förde 
rung der öffentlichen Wohlfahrt als der ihr in zweiter Linie übertragenen 
Aufgabe unterscheidet, so braucht man doch bei der Ziehung der Linie zwischen 
diesen beiden Thätigkeitsgebieten nicht zu scrupulös vorzugehen. Man braucht 
sich z. B. nicht ängstlich zu fragen, ob Maßregeln, welche die Verwandlung 
der Ströme in Kloaken und der Berglehnen in baumlose Wüsten zu ver 
hindern bestimmt sind, zu dem einen oder dem andern dieser Gebiete zu 
rechnen sind. Wohl aber soll man eifrig darauf bedacht sein, die Reinheit 
des Flußwaffers und den Bestand der Wälder durch energische Vorkehrungen 
wirklich sicher zu stellen. 
Es ist nicht die Aufgabe dieses Werkes, sich mit den staatlichen Prob 
lemen, wie z. B. mit der Frage, wann eine Regierung als eine rechtmäßige 
ru betrachten sei, näher zu befaffen. Doch haben wir auf die folgenden vier 
Punkte aufmerksam zu machen: 
1. Keine Regierung ist im stände, alle Rechte einzig und allein durch die 
lwn ihr getroffenen Maßregeln vollständig zu schützen. Daher müsien überall die 
Einzelnen bestimmte Ausgaben selbst auf sich nehmen und durch ihre eigenen 
Bemühungen dafür Sorge tragen, daß ihnen der Genuß ihrer Rechte ge 
sichert werde. Die Ausgaben, welche die Einzelnen für die Verfertigung sicherer 
Schlösser an den Thüren, die Beschaffung feuer- und einbruchssicherer Kaffen, 
^ur Begleichung von Advocatenspesen u. dgl. machen, tragen denselben Cha 
rakter wie die Steuerzahlungen, aus deren Ertrag das Militär, die Richter 
Und die Polizeimannschaften unterhalten werden. 
Der Grad freilich, in welchem die Vertheidigung der Rechte den Ein- 
äklnen überlassen wird, ist je nach den Zeiten und dem Charakter der 
Aationen und Volksstämme verschieden. Eine rauhe, unerschrockene, im Ge 
brauch der Waffen geübte Bevölkerung braucht weniger staatlichen Schutz als 
^ hochverfeinerte Einwohnerschaft der eleganten Viertel der modernen Groß- 
städte, in der die Familien des hohen Beamtenstandes, reiche Geldleute und 
Grundbesitzer, Gelehrte und Künstler zahlreich vertreten sind. 
Jedenfalls ist es aber sehr heilsam, wenn sich der Arm des Staates in
        <pb n="472" />
        442 
IV. Buch. Nachträge. 
dieser Hinsicht kräftig erweist und den Einzelnen nicht zu viel überläßt. Die 
theilweise grauenhaften Sicherheitszustände jener Zeiten des Mittelalters, in 
welchen der Gutsherr auch die Polizei und die bewaffnete Gewalt in seiner 
Hand hatte, und statt vor die Gerichte zu gehen, mittelst des brutalen Fehde 
rechtes sich selbst Recht verschaffen durfte, sobald der Beklagte die Competen; 
des Richters nicht anzuerkennen erklärte oder es überhaupt ablehnte, sich vor 
Gericht zu stellen, müssen als warnendes Beispiel dienen, daß man der Selbst 
hilfe ja nicht einen zu weiten Spielraum gestatte. Auch noch in unsern 
Tagen liefern die Sicherheitsverhältnisse der Vereinigten Staaten von Amerika 
mit ihrem bisweilen ganz ohnmächtig sich erweisenden Milizsystem einen Beleg 
dafür, wie traurige Zustände die Selbsthilfe z. B. der Industriellen gegen die 
brutalen Angriffe der von den Socialisten aufgehetzten Arbeiterhorden zu Tage 
fördert. Vor allem muß freilich für eine unparteiische und schnelle Justizpflege 
gesorgt werden, wenn nicht Acte roher Selbsthilfe vorkommen sollen, wie sie z. B. 
die Lynchjustiz, die in den Vereinigten Staaten nach wie vor in unverminderter 
Uebung steht, in furchtbarster und grausamster Form mit sich bringtK 
2. Viele unter den an die öffentlichen Autoritäten geleisteten Zahlungen 
sind nicht derart, daß sie gänzlich oder zum Theil als Entgelt für staatliche 
Leistungen gelten könnten. Es kann nämlich einerseits geschehen, daß die 
Staatsgewalt an die Stelle der Eigenthümer, Unternehmer und Eltern tritt, 
in socialistischer Weise vorgeht und sich als Vormund und Vater gebürdet. 
Das ist natürlich kostspielig. Die zu diesem Behufe erhobenen Steuern und 
Auflagen bezwecken aber nicht die Aufbringung der für die Erfüllung staat 
licher Functionen nöthigen Mittel, sondern werden für dem Staate nicht zu- 
kommende Actionen verwendet. Andererseits kommt es aber auch vor, und 
zwar nicht selten, daß die Staatsregierung oder andere Organe des öffent 
lichen Lebens den Betrieb gewisser industrieller oder Transport-Unternehmungen, 
die Versorgung mit Wasser, Gas u. dgl., das Eisenbahn-, Telegraphen-, Post- 
wesen u. s. w. in die Hand nehmen. Ob das wünschenswerth ist, davon 
wird später die Rede sein. Hier ist nur hervorzuheben, daß der Aufwand 
für solche Zwecke durchaus nicht zu den eigentlichen Staatsausgaben, die sich 
aus der Natur des Staatswesens ergeben, gerechnet werden kann. Man muß 
demnach bei der Berechnung der Kosten, welche die Staatsverwaltung mit 
1 Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 639 (hier wird berichtet, wie in 
folge des Umstandes, daß die Behörden die von streikenden Arbeitern angegriffenen 
industriellen Etablissements oftmals nicht wirksam schützen, ein Unternehmen, die 
Pinkerton Agency, sich gebildet hat, welches den Industriellen Bewaffnete liefert, um 
deren Eigenthum bei Arbeitseinstellungen zu vertheidigen) und 178—185 (wo unter 
anderem von den grauenhaften, am 14. März 1891 in New Orleans an Italienern 
verübten Lynchmorden die Rede ist).
        <pb n="473" />
        1. Kap. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates. 
443 
sich bringt, die verschiedenen vom Staate erfüllten Aufgaben und geübten 
Thätigkeiten genau ins Auge fasten und wohl unterscheiden. 
3. Die Kosten der Staatsverwaltung können auf dreierlei Weise auf 
gebracht werden: durch die Auflegung von Dienstleistungen, durch diejenige 
von Steuern und durch die Erträgnisse verschiedenartigen, im Staatsbesitze 
befindlichen Eigenthums. Tie erstere Art der Inanspruchnahme der Unterthanen 
kommt in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika wenig in 
Betracht. Es ist in diesen Ländern nur der Geschworenendienst von einer 
hervorragenden Bedeutung. Dagegen braucht nur an die Militärpflicht erinnert 
ZU werden, wie sie in den meisten Staaten des europäischen Continents besteht, 
damit man sich einen Begriff davon machen könne, von welcher Wichtigkeit die 
in gewissen Ländern geforderten persönlichen Dienstleistungen sind. Das Steuer 
system hat sich in den letzten Jahrhunderten in wahrhaft großartiger Weise ent 
wickelt. Die dritte Art von Einnahmequellen ist in der Gegenwart, wenn sie 
auch in einzelnen Ländern, z. B. in Preußen, noch immer eine gewisse Be 
deutung besitzt, im allgemeinen verhältnißmäßig geringfügig. Die infolge von 
Kriegen, öffentlichen Kalamitäten u. s. w. vielfach vorgekommene Veräußerung 
von Staatsgut hat dessen Umfang und Erträgnisse sehr vermindert, und die 
Veräußerung solcher Güter sowie die Contrahirung von Schulden ergänzen 
die dauernden Quellen des Staatseinkommens, bilden aber ihrer Natur 
nach nur vorübergehende Einnahmequellen. Dieselben bedingen jedoch selbst 
verständlich eine Verminderung des dauernden Einkommens bezw. infolge 
der erwachsenden Verpflichtung zur Zinsenzahlung eine Vermehrung der zu 
künftigen Ausgaben. 
Uebrigens brauchen die Zahlungen der Einzelnen an den Staat nicht 
vothwendigerweise in Geld entrichtet zu werden, sondern können auch in 
Ņaturalien erfolgen, und dieser Modus der Leistung ist oftmals sogar vor 
zuziehen. Auch gibt es Leistungen gemischter Natur, die sich halb als 
Zahlung, halb als Dienstleistung darstellen, so z. B. die Einquartierung 
von Militär. 
^ 4. Wenn auch die Art und Weise der Aufbringung des durch die 
Staatsverwaltung erwachsenden Aufwandes je nach den Zeiten und nach den 
^krhältniffen der einzelnen Länder sehr verschieden ist, so müssen sich doch die 
Regierungen stets eines vor Augen halten: sie dürfen den Unterthanen nicht 
ichwere Lasten auferlegen und nicht Ausgaben machen, die entweder nicht dem 
allgemeinen Besten dienen oder doch zu dem Nationalvermögen des Landes 
uicht im Verhältniß stehen. Es gereicht einem Staate nicht zur Ehre, wenn 
prachtvolle öffentliche Gebäude mit dem Schweiß und Blut einer armen Be 
völkerung aufgeführt oder Kolonialunternehmungen in Angriff genommen 
werden, welche nur einigen Klassen der Gesamtheit Vortheil bringen und der
        <pb n="474" />
        444 
IV. Buch. Nachträge. 
nationalen Eitelkeit der Gebildeten schmeicheln, ohne der hart um ihre Existenz 
ringenden Volksmasse den geringsten Nutzen zu gewähren. 
Leider nur zu oft ist im Laufe der Geschichte die übermäßige Inanspruch 
nahme der Leistungsfähigkeit der Staatsbürger eine Hauptursache von Elend 
und Verfall geworden. Man denke z. B. nur an die Geschichte Spaniens im 
16. und 17. Jahrhundert, an die beständigen Kriege, die mehr im Interesse 
der Dynastie als des Landes geführt wurden, und auch an die Unsummen, 
die stets von neuem für großartige Bauten und für Prunk aller Art aus 
gegeben wurden. Alle diese unproductiven Auslagen führten endlich zur 
Verarmung des Landes, für dessen Ackerbau und Industrie verhältnißmüßig 
wenig geschah. 
Ein beredter Beweis für die Häufigkeit einer derartigen Außeracht 
lassung der Leistungsfähigkeit des Volkes liegt in der an so vielen Orten an 
zutreffenden Thatsache, daß die Volksmaffen von der Ueberzeugung erfüllt sind, 
es sei nicht unehrenhaft, sich der Steuerzahlung nach Kräften zu entziehen. 
Uebrigens muß man sich sehr davor hüten, aus der durchschnittlichen 
Höhe der auf den Kopf der Bevölkerung entfallenden Steuerbeträge einseitige 
Schlüsse zu ziehen. Um sich ein richtiges Bild von den auf der Bevölkerung 
der verschiedenen Länder ruhenden Lasten dieser Art machen zll können, hat 
man auch den Grad des Wohlstandes oder des Elendes der verschiedenen 
Bevölkerungsklassen der betreffenden Staaten in Betracht zu ziehen. So hat 
man berechnet, daß im Durchschnitt auf den Kopf der Einwohner in Ruß 
land 14, in Preußen 26, in Italien 31, in England 42 und in Frankreich 
51 Mark an Steuerlasten entfallen. Wenn man nun aber die Steuer 
fähigkeit der Zahlungspflichtigen ins Auge faßt, so stellt sich das Verhältniß 
ganz anders. Was den factischen Steuerdruck anlangt, so folgen diese Länder 
wahrscheinlich in der nachstehenden ansteigenden Reihe aufeinander: England, 
Preußen, Frankreich, Rußland, Italien. Es bleibt eine unumstößliche Wahr 
heit, daß gewisse Ausgaben der Staatsgewalt, die in einem reichern Lande 
gerechtfertigt erscheinen, in einem ärmern einen ungerechten Charakter tragen-
        <pb n="475" />
        2. Kap. Die gerechte Besteuerung. 
445 
Zweites Kapitel. 
Die gerechte Besteuerung. 
Wir haben gesehen, daß die von der Staatsgewalt der Bevölkerung 
aufgelegten Lasten mäßige sein müssen. Sollen dieselben auch gerechte sein, 
müssen sie nach den Grundsätzen der distributiven Gerechtigkeit vertheilt werden. 
Bei der Besprechung des so viel erörterten Problems der gerechten Besteuerung 
drängt sich zunächst die Frage nach dem leitenden Princip dieser Besteuerung 
auf. Unter den in dieser Hinsicht vertretenen Theorien sind am bemerkens 
wertesten die folgenden: 
1. Die falsche Gleichheitstheorie. Es wird nämlich von gewisser Seite 
behauptet: wie die Mitglieder eines Vereines oder eines Clubs ohne Unter 
schied der Vermögenslage gleiche Beiträge leisten müssen, so sollten auch 
sämtliche Mitglieder des Staatsverbandes, gleichviel, ob sie reich oder arm 
sind, denselben Steuerbetrag zu entrichten haben. Diese Theorie geht also 
don der Anschauung aus, daß die staatliche Ordnung allen Bürgern gewisse 
Bortheile in gleicher Weise verschafft, und zieht daraus den Schluß, daß des 
halb auch die Kosten dieser Ordnung auf alle Staatsangehörigen in gleichem 
Umfange vertheilt werden sollten. Dabei wird ganz außer acht gelassen, daß 
eine jährliche Steuerleistung von z. B. 60 Mark ganze 10 °/o vom Gesamt 
einkommen eines Arbeiters, dagegen von demjenigen einer Familie des Mittel 
standes nur 1 % und nicht einmal 1 U °/ 0 der Bezüge einer reichen Familie 
beträgt. Außerdem ist aber auch der Hinweis auf die Beitragsleistungen der 
Bereinsmitglieder ganz und gar hinfällig. Der Beitritt zu einem Vereine 
ist etwas ausschließlich im Belieben des Einzelnen Stehendes; dem Staate 
gehört man hingegen ohne vorgängige freie Entscheidung an. Auch ist es 
vichi richtig, daß der Staat allen seinen Bürgern gleichen Vortheil bringt. 
Biele seiner Veranstaltungen, z. B. Subventionen für Kunstinstitute, gewisse 
Transport- und Verkehrsmittel, große Opfer für rein ideale Zwecke verfolgende 
wissenschaftliche Unternehmungen, kommen nur bestimmten Personen zu gute. 
Endlich ließe sich diese Theorie überhaupt nur dann verwirklichen, wenn 
stch die bestehenden Vermögensungleichheiten zuvor bedeutend vermindert hätten. 
2. Andere behaupten hinwiederum: gerade so, wie sich ein Arzt oder ein 
Bdvocat seine Leistungen ihrer Bedeutung entsprechend honoriren lasse, so solle 
vuch die Staatsgewalt einen jeden zu den öffentlichen Lasten in dem Maße 
heranziehen, als er von den betreffenden Veranstaltungen und den durch sie 
verursachten Ausgaben Nutzen gezogen habe. Diese Anschauung berücksichtigt 
mit Fug und Recht die Thatsache, daß die öffentlichen Gewalten Functionen 
erfüllen, für deren Kosten bestimmte Personen und Gruppen ganz oder aus-
        <pb n="476" />
        446 IV. Buch. Nachträge. 
schließlich aufkommen sollten, da sie daraus Vortheil ziehen oder dieselben 
sogar nothwendig machen. 
So ist denn die auf diesem Principe beruhende Unterscheidung der Staats- 
von den Provincial- und Gemeindesteuern ganz gerechtfertigt. Dieser Grundsatz 
sollte auch bezüglich der Verbrecher in möglichst weitem Umfange zur An 
wendung gelangen, so daß man diese dazu verhalten würde, die durch sie 
dem Staate erwachsenden Kosten vermittelst ihrer Arbeitsleistungen zu ersetzen. 
Allein dem gesamten Besteuerungssystem kann dieses Princip nicht zu Grunde 
gelegt werden. Ganz abgesehen davon, daß diejenigen, welche die Ausgaben 
verursacht haben — wie die Irrsinnigen, die durch Katastrophen, welche den 
Staat zu umfangreichen Hilfeleistungen veranlaßten, Geschädigten rc. —, 
vielfach nicht im stände sind, Ersatz dafür zu leisten: ist es überhaupt meist 
ganz unmöglich, zu bestimmen, in welchem Umfange die für die verschiedenen 
Zweige der staatlichen, kommunalen u. s. w. Thätigkeit gemachten Auf 
wendungen den einzelnen Individuen zu gute kommen oder von denselben 
verursacht werden. Das staatliche Leben bringt es nun einmal mit sich, daß 
die Starken und die Vermöglichen bis zu einer gewissen Grenze für die durch 
die schwachen und schuldigen Mitglieder der menschlichen Gesellschaft ver 
ursachten Kosten aufkommen müssen. 
3. Wieder andere vertreten die Anschauung: wie die bei einer Assecuranz- 
gesellschaft Versicherten im Verhältniß zu dem Werthe der von ihnen asse- 
curirten Vermögenstheile zahlen müssen, so sollten sich auch die Lasten der 
Staatsangehörigen nach dem Betrage tutb dem Werthe der Güter richten, 
deren Besitz ihnen der Staat sichere. Diese Theorie ist der unmittelbar zuvor 
erwähnten nahe verwandt. Sie hat aber im Vergleich zu derselben den Vor 
theil, daß sie klar und praktisch ist. Sie ward von Adam Smith nur 
schwankend, von vielen seiner Schüler hingegen mit Entschiedenheit vertreten 
und würde sich vollkommen brauchbar erweisen, wenn der Staat außer den 
Eigenthumsrechten nicht auch noch andere Rechte zu schützen und zu sichern 
hätte, und wenn die Eigenthümer nicht außer ihren Rechten and) Pflichten 
besäßen. 
Noch andere Theorien gehen von dem Grade aus, in welchem die 
Steuerpflichtigen die ihnen aufzuerlegenden Lasten zu tragen im stände sind. 
4. So diejenige, welche die Einzelnen nach der Größe ihres Einkommens, 
und zwar unter Einhebung desselben Procentsatzes von den großen wie von 
den kleinen Vermögen, zur Steuerleistung verhalten will. Ein derartig ein 
faches Verfahren, das in der Praxis so ziemlich ans dasselbe hinausläuft 
wie die Anwendung der besprochenen Versicherungstheorie, führt aber zu Un 
gerechtigkeiten. Man darf doch nicht vorübergehende und nicht gesicherte Ein 
künfte ebenso wie die dauernden und sichergestellten behandeln. Auch macht
        <pb n="477" />
        2. Kap. Die gerechte Besteuerung. 
447 
es hinsichtlich der Fähigkeit zur Steuerzahlung einen großen Unterschied, ob 
jemand Frau und Kinder besitzt, für alte und kranke Verwandte zu sorgen, 
diese vielleicht gänzlich zu unterhalten hat, oder nicht. Wem nicht die Pflicht 
obliegt, eine solche Fürsorge zu üben, der wird von dem gleichen Einkommens 
betrage viel leichter eine bestimmte Summe an Steuern u. s. w. zahlen können 
als jemand, der solchen Verpflichtungen nachkommen muß. Endlich ist es auch 
klar, daß die Entrichtung einer fünfprocentigen Steuer von einem Einkommen 
von 50000 Mark für dessen Besitzer nur ein geringes, diejenige von einem 
Einkommen von 3000 Mark hingegen ein ganz bedeutendes Opfer ist. 
5. Demnach erscheint die Theorie, welche die Steuerleistung allerdings 
nach der Höhe des Einkommens bemesien will, dabei aber die Opfer berück 
sichtigt, welche diese Leistung für den einzelnen Steuerträger mit sich bringt, 
als die richtige und gerechte. Soll eine gemeinschaftliche Last getragen werden, 
so muß die Vertheilung dergestalt erfolgen, daß niemand schwerer als die 
andern belastet wird. Es ist allerdings in der Praxis sehr schwierig, die 
^röße der Opfer, welche einem jeden auferlegt werden sollen, richtig zu be 
niesten. Es läßt sich nur sehr schwer bestimmen, welche Personen die ver 
schiedenen Steuern eigentlich treffen, und so herrschen denn bezüglich der Frage, 
in welchem Grade kleinere Einkommen steuerfrei bleiben und größere stärker 
herangezogen werden sollen, große Meinungsverschiedenheiten. Ist man aber 
Einmal über das Princip im klaren, so darf man hoffen, daß man auch über 
seine Anwendung zu einer Verständigung gelangen könne. Die Schwäche 
dieser Theorie besteht also eigentlich nur darin, daß sie keine Rücksicht auf 
ben Gang der historischen Entwicklung in den verschiedenen Ländern nimmt, 
und daß dieselbe, wenn man sie nicht in einem neu entstehenden Staate oder 
bei einer neuen Steuergattung anwendet, sondern alle bereits bestehenden 
Steuern danach umgestalten will, einen socialistischen Charakter trägt. Es 
ìsi eben eine heikle Sache, mit historisch gewordenen Verhältniffen, rechtmäßig 
verliehenen Privilegien und Exemptionen rücksichtslos umzuspringen. Die 
Einführung einer stark progressiven, d. h. die Wohlhabenden und Reichen 
ie nach dem Umfang ihres Vermögens verhältnißmäßig immer stärker, und 
Zwar in schnell fortschreitendem Verhältniß stärker belastenden allgemeinen 
Einkommensteuer ist daher ein entschiedener Schritt auf dem Wege zum 
Socialismus und wird auch ganz naturgemäß von den Anhängern und 
Freunden desselben dringend gefordert. Mit dieser Theorie ist nahe verwandt 
6. das System der von socialpolitischen Gesichtspunkten geleiteten Be 
steuerung. Dieses geht von dem Satze aus, daß die Besteuerung in der 
Hand einer weisen Regierung ein Mittel zur Beschränkung der bestehenden 
Vermögensungleichheiten und zur Abschaffung von Mißbräuchen sein solle, und 
wird besonders von den deutschen Freunden der Staatsallmacht vertreten.
        <pb n="478" />
        448 
IV. Buch. Nachträge. 
Richtig an ihm ist die Forderung, daß eine menschenfreundliche, vernünftige 
Regierung sich bemühen solle, die durch die bestehende Steuergesetzgebung 
hervorgerufenen Bedrückungen und Leiden zu beseitigen, und ihre Macht dazu 
verwende, daß das Wohl der Nation auch mittelst des Steuersystems gefördert 
werde. Wenn man aber auf dem Wege der Steuergesetzgebung dahin wirken 
will, die unter den Staatsbürgern bestehenden Ungleichheiten der Güter- 
vertheilung zu beschranken und bis zu einem gewissen Grade auszugleichen, 
statt dieselben zu gedeihlichen Resultaten nutzbar zu machen, so treibt man 
unter dem Mantel der Menschenfreundlichkeit socialistische Politik und nichts 
anderes. 
7. In direct entgegengesetzter Richtung bewegt sich die sogen, conservative 
Besteuerungstheorie. Dieselbe stützt sich auf den allerdings nur bis zu einem 
gewissen Grade richtigen Satz: ,Eine altherkömmliche Steuer ist keine Steuer.' 
Dieser Satz hat indessen insofern seine Richtigkeit, als die Steuerträger ihren 
Haushalt auch mit Rücksicht auf die Steuerlasten eingerichtet haben, weil sie 
an diese gewöhnt sind, und daß Realitäten, Geschäfte u. s. w. schon mit 
Rücksicht auf den durch die Steuerpflicht verminderten Ertrag um eine billigere 
Summe erworben wurden. 
Mit Berufung auf diese Thatsachen wird nun die Forderung gestellt, 
cs sollten bei den seit lange bestehenden Steuergattungen keine Aenderungen 
Platz greifen; wenn aber nelle Steuern eingeführt werden lnüßten, so wären 
dieselben derart zu vertheilen, daß die Lasten genau in dem nämlichen Ver 
hältniß wie seither auf die Einzelnen entfielen. Das ist natürlich eine ganz 
übertriebene Anhänglichkeit an das Besteheilde. Können doch die bestehendeil 
Steuerverhältnisse derartig unbillig sein, daß sie unbedingt geändert werden 
müssen 1 . An einen sehr hohen Steuerdruck gewöhnt man sich niemals. Anderer 
seits sind aber auch die Verhältnisse der verschiedenell Klassen der productiv 
thätigen Bevölkerung und der Kapitalisten dem Wechsel unterworfen, und es 
ist also ganz passend, daß bei der Auflegung neuer Steuern auch die statt 
gefundenen Vermögensverschiebungen berücksichtigt werden. 
1 Wer wollte läugnen, daß in manchen Ländern, z. B. in Oesterreich, eine neue 
Vertheilung der Steuerlasten dringend geboten ist? In diesem Staate wird der Rein 
ertrag von Grund und Boden mit 22 %, derjenige der Häuser, je nach der Ortsklasse, 
in verschiedenem Umfange, in den größten Städten sogar mit 26 2 /„ % besteuert. Dazu 
kommen dann noch die Landes- und die Gemeinde-Umlagen. Dagegen bleiben die 
Besitzer gewisser steuerfrei erklärter Werthpapiere, Pfandbriefe u. s. w. von jeder Leistung 
für das aus diesen Titeln fließende Einkommen frei; infolgedessen bleibt der größere 
Theil des aus Werthpapieren bezogenen Einkommens überhaupt von Steuerleistungen 
frei, weil man nur sehr schwer ermitteln kann, ob die Einzelnen steuerpflichtige Werth 
papiere besitzen oder nicht.
        <pb n="479" />
        2. Kap. Tie gerechte Besteuerung. 
449 
8. Ganz außer acht gelaffen wird die Gerechtigkeit von der oportunisti- 
schen Theorie, die sich dahin ausspricht, daß der Staat das Geld da nehmen 
solle, wo er es am leichtesten findet; er solle daher die am leichtesten zu 
veranlagenden und einznhebenden Steuern auferlegen, doch immer nur solche, 
welche dem Nationalwohlstande am wenigsten abträglich seien. Zu derartigen 
Maßregeln können natürlich nur solche rathen, welche davon überzeugt sind, 
daß der Staat eine absolute Gewalt über die Unterthanen besitze. Diese 
Meinung ist denn ailch sämtlichen Anhängern einer solchen Gewalt, wie ver 
schieden ihre sonstigen Ansichten auch sein mochten, hoch willkommen gewesen. 
Auf diese Weise erklärt sich der im 17. und 18. Jahrhundert so weit ver 
breitete Enthusiasmus für die auf den Konsum gewisser Waren gelegten Taxen. 
Dieselben wurden als eine Goldmine für den Staat betrachtet und als solche 
ausgenutzt, obgleich sie den Armen in demselben Maße treffen wie den Reichen. 
Indessen stützt sich die opportunistische Besteuerungstheorie noch auf eine 
andere, und zwar rationellere Begründung, nämlich auf die Meinung von 
der sogen. Ueberwälzbarkeit der Steuern. Infolge dieser ihrer Ueberwälzbarkeit 
können die Steuern — so sagen die Vertreter dieser Ansicht —, mögen sie 
uuch schwer belastend sein, dennoch die einen nicht mehr drücken als die andern. 
ist das, so behaupten sie, aus dem Grunde unmöglich, weil sich die Preise 
der Löhne und der Waren, der Unternehmergewinn und die Renten, wenigstens 
auf die Dauer, nach der Höhe der Besteuerung richten. Eine derartige Be 
steuerung würde also von der Nation in ihrer Gesamtheit ganz leicht er 
jagen werden. 
An dieser Argumentation ist nun allerdings so viel richtig, daß die 
jenigen, welche die Steuer entrichten, nicht nothwendigerweise auch die wirk- 
lichen Träger der Steuer sind. In der That werden die Steuern häufig 
bon den Zahlungspflichtigen auf die Schultern anderer abgewälzt; davon aber, 
^aß das immer geschehe, kann nicht die Rede sein. Bestände selbst eine ganz 
Uneingeschränkte Herrschaft der freien Concurrenz auf allen Gebieten des Wirt 
schaftslebens, so bliebe es dennoch zweifelhaft, ob sich die Ueberwälzung in 
bem vorausgesetzten Umfange vollziehen würde. Wie nun aber die Dinge 
wirklich liegen, bei der starken Verbreitung corporativer und genossenschaftlicher 
Organisationen aller Art und bei den verschiedenen in Kraft stehenden staat- 
k'chen Anordnungen socialer und wirtschaftlicher Natur, sind dieser Uebertragung 
der Steuerlasten gewisse Schranken gezogen. Dieselbe kann demnach nur theil 
est, je nach den so unendlich mannigfach gestalteten Verhältnissen der ver 
schiedenen Länder, vorgenommen werden. 
Man kann mit Gustav Cohn sagen: ,Tie Ueberwälzung wird sich um 
so leichter bewerkstelligen lassen, je offenkundiger es ist, daß die von der Steuer 
Betroffenen ungerecht belastet sind, je energischer der Wille derselben, sich Er- 
Tevas.Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. 29
        <pb n="480" />
        450 
IV. Buch. Nachträge. 
leichterung zu verschaffen, zu Tage tritt, und je mehr die ökonomischen Ver 
hältnisse der betreffenden Gegend die Ausführung dieses Entschlusses begünstigen. 
So ist es für große Unternehmer leichter, die ihnen aufgelegten Steuerlasten 
auf die Schultern anderer zu wälzen, als für die Arbeiter, sich eine ent 
sprechende Lohnerhöhung zu sichern. Und unter den Arbeitern werden die gut 
bezahlten und wohl organisirten sich eine solche leichter erringen als die übrigen, 
minder günstig gestellten. Ferner sind vereinigte Unternehmer in dieser Hin 
sicht besser daran als vereinzelte, die Besitzer beweglichen Vermögens günstiger 
gestellt als die von unbeweglichem, und endlich befinden sich auch die Pro 
ducenten und die Kaufleute in einer bessern Lage als die Consumenten? 1 
Zumal bei der Einführung neuer Steuern steht zu fürchten, daß diese 
Lasten auf die Hilflosesten und wirtschaftlich Schwächsten abgewälzt werden 
und dieselben zu Ueberanstrengungen und überhaupt zu einem elenden, müh 
seligen Leben nöthigen, oder auch, daß die Auflegung dieser Lasten von dcn 
Reichen zum mehr oder minder begründeten Vorwand genommen wird, die 
ihnen obliegenden Verpflichtungen zu vernachlässigen und die von ihnen frei 
willig geübte Wohlfahrtsthätigkeit einzuschränken. Die englischen Armentaxen 
und die aus den Grundbesitzern der Lombardei lastenden Steuern liefern der 
artige Beispiele, und es steht zu fürchten, daß auch in Deutschland die den 
Unternehmern durch die Zwangsversicherungsgesetze erwachsenden Ausgaben 
so manche üble Folgen dieser Art nach sich ziehen werden. 
9. Endlich ist noch die eklektische Besteuerungstheorie zu erwähnen, welche 
zur Rechtfertigung der einzelnen Steuern und Auflagen je nach den Um 
ständen bald diese bald jene der im vorhergehenden erwähnten Anschauungen 
über die beste Art der Besteuerung verficht. In den meisten Ländern sind 
das Steuersystem sowohl als auch die einschlägigen Anschauungen des Publi 
kums ein wahres mixtum compositum. Auch ist es, wie wir selben werden, 
ganz richtig, daß ein gutes Finanzsystem auf der Anwendung verschiedener 
Principien beruhen muß, und bleibt es der Wissenschaft vorbehalten, zu zeigen, 
weshalb dem so ist, und die Harmonie der einzelnen Principien untereinander 
nachzuweisen. 
Die wahre Theorie von der gerechten Besteuerung gestaltet sich nun etwa 
folgendermaßen. In keinem Falle darf die Geschichte des betreffenden Landes 
außer acht gelassen werden. Eine im Widerspruch mit der Entwicklung der 
historischen Verhältnisse vorgenommene Ausgleichung bestehender Unterschiede 
trägt socialistischen Charakter und ist ungerechtfertigt. Wenn man gewahrt, 
daß die Staatsgewalt für die Bedürfnisse des öffentlichen Haushaltes durch 
das Erträgniß von Steuern und Abgaben sorgt, welche die Einzelnen in ver- 
1 Gustav Cohn, Die Finanzwissenschaft (Stuttgart 1889) 311.
        <pb n="481" />
        2. Kap. Die gerechte Besteuerung. 
451 
schiedenem Grade belasten, so darf man eine solche Einrichtung nicht ohne 
weiteres bekämpfen, sondern muß das Eigenthum in den Händen lassen, in 
welchen es sich befindet, indem man das Walten der Vorsehung anerkennt 
und in Betracht zieht, daß selbst ursprünglich unrechtmäßig erworbenes Eigen 
thum durch den Lauf der Zeit und die Zulassung Gottes rechtmäßig wird. 
Insoweit ist also die oben unter 7. besprochene conservative Theorie begründet. 
Selbstverständlich findet dieselbe aber nur auf die bereits bestehenden Steuer 
lasten Anwendung und, wie schon gesagt, auch bezüglich dieser nur insoweit, 
als sie nicht mit dem Naturrechte in Widerspruch stehen, die Einzelnen demnach 
nicht übermäßig bedrücken, ihnen den standesgemäßen Unterhalt nicht wesentlich 
schmälern, den Wohlstand des Landes nicht ernstlich beeinträchtigen u. s. w. ; 
denn diese Steuertheorie darf keineswegs dazu führen, daß sich alte Uebel 
stände verewigen. 
Mit der Zeit sind indessen die staatlichen Autoritäten genöthigt, sich neue 
Einkünfte zu verschaffen. Welches Princip soll nun bei der Beschaffung dieser 
zu Grunde gelegt werden? Das hängt davon ab, ob die Erträgnisse der 
neu einzuführenden Steuern zu allgemeinen staatlichen oder zu speciellen Zwecken, 
d. h. zum Wohle besonderer Kreise und Gruppen von Personen, verwendet 
werden sollen. In ersterem Falle erscheint die Anwendung des unter 5. er 
örterten Grundsatzes, daß die Steuerleistung nach der Höhe des Einkommens, 
aber mit Rücksicht auf die den verschiedenen Schichten der Bevölkerung durch 
die Steuerzahlung in ungleichem Maße erwachsenden Opfer bemessen werden 
soll, als die allein richtige. 
Natürlich läßt sich aber darüber streiten, in welcher Weise die Rücksicht 
auf diese Opfer durchgeführt werden soll. Als Glieder eines wohl abgewogenen 
Steuersystems können auch progressive Steuern ihre volle Berechtigung haben. 
In den modernen Staaten werden die öffentlichen Einkünfte zum großen 
theile aus Zöllen und aus den sogenannten, von gewissen in den Bereich 
größer» Gemeinden eingeführten Lebensmitteln, namentlich von Fleisch 
und geistigen Getränken entrichteten Verzehrungssteuern beschafft. Wenn nun 
diese Auflagen, wie das schon in dem Namen der letztgenannten Steuergattung 
zum Ausdruck gebracht ist, von den Producenten oder den Importeuren der 
betreffenden Artikel auf die Consumenten übergewälzt werden, und wenn so 
dann die ärmern Consumenten nicht im stände sind, die ihnen daraus er 
wachsenden Lasten den Unternehmern und Grundbesitzern zuzuschieben, so fallen 
diese Steuern den Armen in viel stärkerem Grade als den Reichen zur Last. 
Der in Procenten ausgedrückte Bruchtheil des Einkommens eines Maurer 
gesellen, welchen derselbe für besteuerte geistige Getränke, Thee und Tabak aus 
übt, ist weit größer als der von seinem reichen Brodherrn dafür verwendete. 
Şo ist es denn nur recht und billig, daß die von dem Maurer gezahlte Ein-
        <pb n="482" />
        452 
IV. Buch. Nachträge. 
kommensteuer verhältnißmäßig niedriger sei als die von dem Unternehmer ent 
richtete, damit die eine Ungleichheit die andere wett mache. Ganz besonders 
nothwendig erweist sich die Einführung einer progressiven Einkommensteuer in 
den Ländern, in welchen die niedern Klaffen nicht durch humane Gesetze ge 
schützt sind, und die Reichen ihr Vermögen behaglich genießen, ohne bedeutende 
sociale Verpflichtungen oder hervorragende charitative Leistungen auf sich zu 
nehmen. Die Zahlung derselben muß hier als ein allerdings ungenügender, 
trauriger Ersatz für die Unterlassung socialer Pflichterfüllungen betrachtet 
werden. 
Die dem Recht und der Billigkeit am meisten entsprechende Form dieser 
Steuergattung ist die folgende. 
Man darf annehmen, daß eine jährliche Einnahme von 1000 Mark das 
Minimum ausmacht, über welches eine Familie verfügen muß, um ein von 
harten Entbehrungen freies, anständiges Leben führen zu können, und daß dem 
nach die sich nicht höher belaufenden Einkommen von directen Steuern frei bleiben 
müssen. Die Einkommen, welche über diesen Betrag hinausgehen, mögen hin 
gegen der Besteuerung unterliegen. Dabei sollte man sich aber stets gegen 
wärtig halten, daß etwa die ersten 500 Mark Einkommen, welche jemand 
über 1000 Mark hinaus besitzt, für den Eigenthümer weit nothwendiger sind 
als die diesen Betrag überschreitenden Mehrbeträge. Weitere 500 Mark sind 
schon minder nothwendig und befriedigen weniger dringende Bedürfnisse als 
die ersten 500 Mark, aber immer noch dringendere als die dritten 500 Mark. 
Und so steigert sich die Abnahme des Grades der Dringlichkeit mit jedem 
neuen Mehrbetrag von 500 Mark, bis man zu einem Punkte anlangt, bei 
welchem eine solche Rücksichtnahme auf die Verhältnisse der Steuerzahler außer 
acht bleiben kann und von welchem an eine progressive Steigerung der Steuer 
schuldigkeiten aufzuhören hat. Eine wahrhaft rationelle progressive Ein 
kommensteuer muß also in der Weise organisirt werden, daß man die großen 
Einkommen nach der Höhe ihres Betrages gleichmäßig besteuert, für die kleinern 
hingegen die Steuerlasten progressiv herabsetzt und ein sogenanntes Existenz 
minimum gänzlich steuerfrei läßt. 
Uebrigens kann dem Princip, die Besteuerung müsse sich von dem Grund 
satz leiten lassen, daß das den Einzelnen aufzuerlegende Opfer möglichst gleich 
sei, auch noch in anderer Weise Rechnung getragen werden. Man kann z. B. 
auf die Kinderzahl der Familien, auf die Sorge für subsistenzlose Angehörige 
und auch auf den unsichern und vorübergehenden Charakter des betreffenden 
Einkommens Rücksicht nehmen. Auf das alles werden wir bei der Be 
sprechung der einzelnen Steuerarten noch einzugehen haben. 
Es kann nun allerdings der Einwand erhoben werden, daß alle Be 
mühungen zur Herstellung gleichmäßiger Wirkungen der Steuern durch die
        <pb n="483" />
        2. Kap. Tie gerechte Besteuerung. 
453 
Ueberwälzung derselben wenigstens zum Theil vereitelt werden können. Dagegen 
gibt es jedoch einige mindestens bis zu einem gewissen Grade wirksame Mittel: 
humane Schuldgesetze und energische Maßregeln zum Schutze der Gesundheit, 
der Moralität und anderer Wohlseinsbedingungen der Arbeiter. Auch die 
obligatorische Arbeiterversicherung übt in dieser Hinsicht eine ausgleichende 
Wirkung aus. 
Was aber diejenigen Staatsausgaben anlangt, welche nicht zum allge 
meinen Besten gemacht werden, sondern gewissen Kreisen und Gruppen von 
Staatsangehörigen allein zum Vortheil gereichen, so sind zur Aufbringung der 
daraus erwachsenden Kosten jene heranzuziehen, zu deren Gunsten der be 
treffende Aufwand gemacht wird. 
Dieser Grundsatz gilt besonders im Gebiete der Localverwaltung, also 
da, wo es sich um die Kosten der Herstellung- und Unterhaltung von Wegen, 
Straßen, Brücken, Hafenanlagen, um die Auslagen für Beleuchtung, Pflaste 
rung, Wasserbeschaffung, Markthallen, öffentliche Anlagen u. s. w. handelt. 
Dabei muß man sich dann weiter auch die Frage stellen, ob zur Zahlung 
für derartige Ausgaben alle Einwohner oder nur einige derselben herangezogen 
werden sollen, und somit ein Problem auswerfen, welches unter Umständen 
sehr verwickelt und nur schwer zu lösen ist. 
Auch die Frage, inwieweit die durch die Rechtspflege erwachsenden Staats 
ausgaben den Parteien zur Last zu fallen haben, und wie weit dem Staate, 
ist eine sehr wichtige. Ihre Beantwortung gehört aber nicht zu den Auf 
gaben der politischen Oekonomie. 
Bis zu einem gewissen Grade bietet sich auch Gelegenheit zu einer den 
Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechenden Anwendung der unter 6. erwähnten 
socialpolitischen Steuertheorie. Es empfiehlt sich nämlich, das Steuersystem 
so einzurichten, daß der Mißbrauch berauschender Getränke möglichst einge 
schränkt, der Consum von Kaffee und Thee hingegen befördert werde, und daß 
wan überhaupt gewisse schädliche Luxusausgaben, die sich nicht verhindern 
kaffen, wenigstens insoweit nutzbar mache, daß sie zu Quellen reichlicher Staats 
und Gemeinde-Einnahmen werden. 
Die Besteuerung muß übrigens nicht nur den Principien der Gerechtig 
keit und der Sittlichkeit gemäß geordnet sein. Auch gewisse technische Maximen 
Müssen bei derselben beobachtet werden. Zunächst müssen die Steuerverpflich 
tungen so viel als möglich bestimmt sein, damit man im voraus weiß, was 
man zu leisten hat. Sodann sollten die Zahlungen zu einer solchen Zeit 
und in solcher Art erfolgen, daß sie sich möglichst wenig drückend gestalten. 
Ebenso sollte die Einhebung der Steuern mit möglichst geringen Kosten ver 
bunden sein. Ferner muß ihr Ertrag gleichmäßig sein, so daß der Finanz- 
winister, wenn er das Budget entwirft, wissen kann, auf wieviel er zu
        <pb n="484" />
        454 
IV. Buch. Nachträge. 
rechnen hat. Endlich sollen die Steuern und Auflagen auch biegsam, so daß 
sie nötigenfalls erhöht oder vermindert werden können, und so beschaffen sein, 
daß sie keine berechtigte Art von Unternehmungen schädigen. 
Drittes Kapitel. 
Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
An dieser Stelle haben wir uns mit den hauptsächlichsten Einnahme 
quellen des Staates, der Provinzen und der Gemeinden zu beschäftigen. Wir 
beginnen mit den Erträgnissen bcrjenigeu Unternehmungen, die vom Staat 
oder von ihm eingeordneten Verwaltungsorganisationen betrieben werden, und 
desjenigen Eigenthums, das sich im Besitze jener Unternehmungen oder des 
Staates selbst befindet — also mit den Einkünften aus den der Staatsregiernng 
und den Provincial- wie den Gemeindeverwaltungen gehörigen Geldkapitalien, 
aus den Domänen und Forsten, den Bergwerken, Eisenbahnen, Fabriken, 
den Landstraßen, Häfen, Kanälen und Wafferwerken, den Posten, Tele 
graphen u. s. w. i 
Die von den Regierungen aus den Monopolen bezogenen Einkünfte, 
welche in ihrem Wesen nichts anderes sind als Erträgnisse indirecter Steuern, 
werden bei der Behandlung dieser letztern zu besprechen sein. 
Gegen einen großen Theil der Einnahmen, welche die Regierungen ans 
Domänen, Forsten u. s. w., kurz, aus dem von ihnen besessenen Eigenthum 
und den von ihnen betriebenen Unternehmungen beziehen, werden nun haupt 
sächlich drei Einwände erhoben. 
Es wird nämlich behauptet: 1. daß sie Anlaß zu Betrügereien oder zu 
bureaukratischer Schroffheit und Rücksichtslosigkeit geben; 2. daß der Staats 
betrieb der Entwicklung einex kräftigen Privatinitiative abträglich sei und die 
Gefahr mit sich bringe, daß alle Talente mehr oder minder die Versuchung 
1 A. Wagner nennt diese Einkünfte privatwirtschaftliche oder Domanial- 
Einnahmen, auch Privaterwerb des Staates. Sie sind also das Einkommen, welches 
der Staat als Einzelwirtschaft durch Unternehmungen (vorzüglich durch Sachgüter- 
production) ganz nach den Grundsätzen des privatwirtschaftlichen Systems und der 
freien Verkehrsconcurrenz erwirbt. Die ordentliche Staatseinnahme dieser Art ergibt 
sich demnach aus dem Reinertrag der Unternehmungen des Staates als eines einzel 
wirtschaftlichen Subjectes (siehe K. H. Ra u und A. W a g n e r a. a. O. 243 u. 244).
        <pb n="485" />
        WW» 
3. Kap. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
455 
spüren, sich dem Staatsdienste zuzuwenden; und endlich 3., daß sich die in 
diesem Dienste Angestellten infolge mangelnden persönlichen Interesses am Er 
gebniß der Unternehmungen weniger bemühten, die Production auf die volle 
Höhe der Ertragsfähigkeit zu bringen. 
Im allgemeinen kann man nun allerdings, ohne Bezugnahme auf be 
stimmte Staaten, die Berechtigung dieser Einwürfe, soweit vom Staate selbst 
betriebene Unternehmungen in Frage kommen, nicht in Abrede stellen; soweit 
sie sich aber gegen das vom Staate in Gestalt von Renten bezogene Ein 
kommen richten, sind sie weit weniger begründet. Wie könnte man etwas 
dagegen einwenden, daß die Regierungen beträchtliche Einkünfte beziehen in 
Gestalt von Pachtzinsen und Hausmiethen, von Renten aus dem Bergregal 
und von solchen, welche gewiffe Gesellschaften unter irgend einem Titel als 
Entgelt für die Erlaubniß zum Eisenbahn-, Kanal-, Bankbetrieb u. s. w. 
zu zahlen haben? Wer wollte bestreiten, daß beim Vorhandensein bedeutender 
derartiger Einkünfte die Steuern eine entsprechend geringere Höhe erreichen und 
sich demnach auch die mit der Steuerzahlung verbundenen Härten und Wider 
wärtigkeiten in gleichem Maße vermindern? 
Etwas ganz anderes ist es hingegen mit dem unmittelbaren Betrieb in 
dustrieller und anderer Unternehmungen durch den Staat. Derselbe ist in der 
Regel nicht zu billigen. In einzelnen Fällen werden jedoch die durch den 
Staatsbetrieb zu fürchtenden Nachtheile durch andere Umstände überwogen, 
und zwar hauptsächlich dann, wenn der Ertrag der betreffenden Unternehmungen 
allerdings verhültnißmäßig nicht bedeutend, der daraus erwachsende öffentliche 
Nutzen hingegen für das gesamte Land oder einen Theil desselben von hoher 
Dichtigkeit ist. So empfiehlt es sich z. B. oftmals, daß die Staatsregierungen 
oder die autonomen Verwaltungen der Provinzen, Gemeinden u. s. w. die Er 
bauung von Leuchtthürmen und Häfen, die Ausführung von Flußregulirungen, 
ben Forstbetrieb und die Anpflanzung die Fruchtbarkeit begünstigender Wälder, 
bie Errichtung landwirtschaftlicher Musterwirtschaften, die Austrocknung von 
sümpfen und andere gemeinnützige Veranstaltungen dieser Art übernehmen 
und die betreffenden Institutionen und Unternehmungen auch selbst ver 
walten. Der von denselben zu erwartende Gewinn ist zwar sehr groß, aber 
Kl fernliegend und mittelbar, als daß nicht die Thätigkeit öffentlicher Gewalten 
au die Stelle privater Thätigkeit treten müßte, wenn es sich darum handelt, 
solche gemeinnützige Schöpfungen ins Leben zu rufen. 
Dagegen ist das Bestehen eines im Besitze von Gesellschaften oder Einzelnen 
befindlichen Monopols kein Grund, welcher gegen die Bedenken in betreff 
ber geschäftlichen Unternehmungen des Staates mit Erfolg geltend gemacht 
werden könnte. Wir haben bereits gesehen (II. Buch, 4. Kapitel; III. Buch, 
8. Kapitel), daß es allerdings die Aufgabe der Staatsregierung ist, den Miß-
        <pb n="486" />
        456 
IV. Buch. Nachträge. 
brauch der den Besitzern derartiger Monopole eingeräumten Gewalt zu ver 
hindern, dafür zu sorgen, daß gerechte Preise gestellt werden und diese Besitzer 
im Hinblick auf ihren großen Gewinn auch gewisse weniger einträgliche Unter 
nehmungen, z. B. den Bau von Zweigbahnen, übernehmen. Weiter gehende 
Verpflichtungen liegen ihr in dieser Hinsicht nicht ob. Es ist ganz unrichtig, 
zwischen einer tyrannischen Monopolwirtschaft und dem Staatssocialismus keine 
Mittelstraße für möglich zu halten. So pflegt man gegenwärtig mit Vor 
liebe auf das Beispiel des deutschen und österreichischen Staatsbahnsystems 
hinzuweisen, als ob man mit diesem Hinweis allen Bedenken betreffs der 
Folgen einer weitgehenden wirtschaftlichen Staatsthätigkeit ein Ende machen 
könnte. Läßt sich denn daraus, daß hie und da ein staatliches Unternehmen 
von Erfolg gekrönt war, schon eine allgemeine Regel herleiten, und ist, was 
sich in Berlin und in Wien als Vortheilhaft erweist, auch in London, New 
Pork, Paris, St. Petersburg und Buenos Ayres ohne weiteres anwendbar? 
Und sind denn die Erfolge der deutschen und der österreichischen Staats 
bahnwirtschaft auch schon als endgiltige zu betrachten? Man darf ja gewiß 
zugeben, daß namentlich in Oesterreich durch die Verstaatlichung verschiedener 
großer Eisenbahnlinien Bedeutendes erreicht und nicht nur im Frachtverkehr, 
sondern durch die Einführung des Zonentarifs auch im Personentransport 
eine beträchtliche Verbilligung herbeigeführt wurde. Aber wer bürgt dafür, 
daß sich die Staatsverwaltung stets in unbescholtenen Händen befindet, daß 
nicht eine blinde Partei- oder eine selbstsüchtige Cliquenherrschaft hereinbricht und 
größten Schaden stiftet? Was sodann insbesondere Deutschland anlangt, so 
hat ja allerdings die militärische Schlagfertigkeit durch die seit dem Jahre 1879 
durchgeführte Verstaatlichung des Eisenbahnwesens gewonnen und namentlich 
der preußische Staat in dieser Hinsicht Großes geleistet. Auch konnten aus 
den Einnahmen der preußischen Eisenbahnen beträchtliche Summen zu andern 
staatlichen Zwecken entnommen werden. Aus diesen Thatsachen dürfen aber 
keine übertriebenen Folgerungen hinsichtlich der aus der Verstaatlichung er 
wachsenen Vortheile gezogen werden. Die Tarifreductionen haben leider durchaus 
keinen bedeutenden Umfang erreicht, und in der staatlichen Eisenbahnverwaltung 
haben sich die fiscalischen Interessen auf Kosten der ökonomischen empfindlich 
geltend gemacht 1 . 
Soweit der Staat mit den Einnahmen aus den Domänen und seinen 
sonstigen Besitzungen und privatwirtschaftlichen Unternehmungen seine Be 
dürfnisse nicht zu decken vermag, muß zur Besteuerung geschritten, d. h. 
müssen den Staatsangehörigen obligatorische Leistungen behufs Erfüllung der 
1 Alfred Mange, L’exploitation des chemins de fer de la Prusse depuis leur 
rachat par l’État, in ,Revue des deux mondes' CXVII (mai-juin 1898), 142—168.
        <pb n="487" />
        3. Kap. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
457 
Staatszwecke auferlegt werden. Bezüglich der Eintheilung der verschiedenen 
Arten von Steuern in bestimmte Kategorien herrscht keine Uebereinstimmung. 
Das ist eine verwickelte und schwierige Materie, die aber glücklicherweise keine 
große praktische Bedeutung besitzt. Am richtigsten erscheint es, einerseits die 
Real steuern, welche von bestimmten Gütern ohne Rücksicht auf die persön 
lichen Verhältnisse des Eigenthümers erhoben werden, von den Personal 
steuern, welche das Einkommen oder das Eigenthum einer bestimmten Person 
treffen, und andererseits die direkten Steuern von den indirekten zu 
unterscheiden. Unter den erstern sind in dem bei uns gebräuchlichen Sinne 
diejenigen zu verstehen, welche in der Person des Zahlers den wirklichen 
Träger der Steuer zu treffen beabsichtigen; die letztem dagegen sollen nicht 
den Zahlenden selbst, sondern ganz oder zum Theil einen andern treffen, auf 
welchen der erstere die Steuer überwälzen wird. 
Im weitern haben wir noch fünf Hauptgattungen von Steuern zu unter 
scheiden: 1. Realsteuern auf das Eigenthum oder den Eigenthums 
ertrag; 2. Personalsteuern auf das Kapital oder das Ein 
kommen; 3. directe Steuern vom Gebrauche und Verbrauche 
wancher Güter; 4. indirecte Steuern von gewissen Gütern; 
ü. Taxen, die bei bestimmten Veranlassungen erhoben werden, 
8- B. beim Abschluß von Kontrakten, bei Erbschaften, bei der Vornahme ein 
zelner obrigkeitlichen Functionen in Angelegenheiten von Privatpersonen. Gehen 
wir auf eine jede dieser Steuergattungen etwas näher ein. 
1. Die Realsteuern auf Eigenthum oder Ertrag. In vielen 
Ländern, z. B. in Deutschland, in Oesterreich, in Frankreich und in Italien, 
in den Ländern, in welchen vom Reinerträge des Grundes und Bodens 
und der Gebäude eine mehr oder minder hohe Steuer zu entrichten ist, fließt 
kin großer Theil der Staatseinnahmen aus derartigen Steuern. Ihr Charakter 
Ht je nach den Umständen ein verschiedener. Wenn die von den einzelnen 
Gütern zu zahlenden Steuerbeträge, wie bei der englischen und der bengalischen 
^andtaxe, dauernd festgesetzt sind, so werden sie im Verlaufe der Zeit beinahe 
k'n Theil der Domanial-Einnahmen des Staates, und finden sich darin die 
weiften der am Ende des vorigen Kapitels für das Steuerwesen aufgestellten 
Grundsätze verwirklicht. Doch hat eine solche Festsetzung zwei üble Folgen, 
^ie verhindert, daß der Betrag mit der Zunahme des Wohlstandes der 
Steuerträger von selbst zunimmt, und läßt es überhaupt nicht zu, daß derselbe 
*&gt; e n Verhältnissen angepaßt wird. Hängt der Betrag derartiger Steuern hin 
zogen von wechselnden Umstünden und Maßregeln ab, so treten wieder andere 
ìkebelstände zu Tage. Richtet er sich, wie bei den Zehnten, nach der Menge 
dor aus dem betreffenden productiven Unternehmen gewonnenen Güter, so ist 
das den Verbesserungen des Betriebes abträglich. Wird er nach dem Werthe
        <pb n="488" />
        458 
IV. Buch. Nachträge. 
der vorausgesetzten jährlichen Einnahmen bemessen, so ist diese Bemessung 
hinwiederum mit großen Schwierigkeiten verbunden. Wenn man das auf 
dem europäischen Festlande übliche System des Grundsteuerkatasters annimmt, 
d. h. wenn man den Ertrag der verschiedenen Arten von Grundstücken be 
hördlich feststellt, von Zeit zu Zeit revidirt 1 und in Verzeichnisse einträgt, so 
verursacht das große Kosten. Man muß nämlich zu diesem Behufe einen 
ganzen Generalstab von bezahlten Beamten anstellen, um den Kataster in 
Ordnung zu halten. v 
Endlich sind die Steuern dieser Art in commerciell hoch entwickelten 
Ländern vielfach Anlaß zu einer unbilligen Belastung der Grundbesitzer ge 
worden, während sich die übrigen zahlungsfähigen Elemente der Bevölkerung, 
die Kaufleute, die Bankiers, die Rentenbezieher und auch ein Theil der Gewerbe 
treibenden, der Steuerpflicht mehr oder minder zu entziehen wußten. Der 
Grundbesitz kann eben den Augen des Steuereintreibers nicht verborgen werden, 
wohl aber ein guter Theil des beweglichen Kapitals. 
2. Die persönlichen Steuern auf das Kapital oder das 
Einkommen. Diese Steuern scheinen auf den ersten Blick sehr gerecht zu 
sein und haben daher viele Vertheidiger gefunden, besonders die Einkommen 
steuer, von der man oft rühmen hört, sie sei allein im stände, die den Staats 
bürgern durch die Steuerpflicht auferlegten Lasten gerecht zu vertheilen, und 
deshalb die einzige Steuer, welche in einem civilisirten Staate zur Anwendung 
gelangen sollte. An diesen Behauptungen ist manches richtig, und namentlich 
wenn es sich um die Einführung neuer Auflagen handelt, erscheint eine solche 
Steuer auf das Reineinkommen als die empfehlenswertheste, jedoch nur unter 
der Voraussetzung, daß ein Existenzminimum, welches zum anständigen Unter 
halt einer Familie hinreicht, die Kinderzahl berücksichtigt und einen Unterschied 
zwischen dauerndem und gesichertem und nur zeitweiligem oder unsicherem 
Einkommen macht, steuerfrei bleibt, und daß eine derartige Steuer ohne be 
deutende Verheimlichungen und Betrügereien veranlagt werden kann. 
Leider findet man aber diese letztere Bedingung nur selten erfüllt, 
und somit ist auch eine gebührende Rücksichtnahme auf die Unterschiede in 
den Einkommensverhältnissen und eine gerechte Vertheiluug der Opfer nur 
1 Das ist z. B. in Oesterreich der Fall. Hier wurde die Grundstcuerregulirung 
auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1869 unternommen. Diese Regulirung währte 
über 10 Jahre und kostete ungefähr 20 Millionen Gulden. Auf der Grundlage der 
Katastrirung erfolgte dann erst durch Gesetz vom 7. Juni 1881 die Festsetzung einer 
jährlich aufzubringenden Grundsteuerhauptsumme von 37 */ 2 Millionen Gulden. Ferner 
mutz von 15 zu 15 Jahren eine allgemeine Revision des Grundsteuerkatasters erfolgen, 
die sich aber in bestimmten Schranken zu halten und nicht die ganze zehnjährige 
Regulirungsarbeit nutzlos zu machen hat.
        <pb n="489" />
        3. Kap. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 459 
selten erreichbar. Ter Umstand, daß in wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern 
die Höhe so vieler Einkommen nicht öffentlich bekannt ist und die Größe der 
selben in hohem Grade wechselt, läßt jede Hoffnung auf eine gerechte Ein 
schätzung der sämtlichen Einkommen oder wenigstens des Großtheiles derselben 
als eitel erscheinen. Für viele ist die Versuchung, den Fiscus zu hintergehen, 
zu stark, als daß sie derselben zu widerstehen vermöchten, und da dem so ist, 
so wird von seiten des Staates zu vexatorischen Maßregeln gegriffen, die sich 
den vorsichtigen Leuten gegenüber nichtsdestoweniger vielfach als nutzlos er 
weiseil und zu Folgen führen, die ebensosehr mit dem Sittengesetze in Wider 
spruch stehen als ungerecht sind. 
Man mag allenfalls neben andern Steuern auch eine ganz mäßige Ein 
kommensteuer erheben. Tie Übeln Folgen einer solchen werden sich nicht allzu 
schwer fühlbar machen. Tagegen kann man auf das Verlangen, die Gesamt 
summe der durch das Erträgniß von Steuern zu bestreitenden Staatsausgaben 
Und sogar die durch die Localverwaltung verursachten Auslagen auf diese 
Weise aufzubringen, nur eine Antwort ertheilen, die sich in das Schlagwort 
zusammenfassen läßt: Impôt unique, impôt inique. 
Mit vollem Recht hat man sich deshalb in Frankreich bisher aus allen 
Ķräften — und nicht ohne Erfolg — gegen die Einführung dieser Steuer 
gewehrt, und es kann nur beklagt werden, daß dieselbe in einem Staate wie 
Oesterreich, in welchem die Steuerhinterziehungen infolge der hohen Steuer- 
beträge etwas ganz Alltägliches sind, höchst wahrscheinlich zur Einführung 
gelangen wird. 
In Preußen besteht die Personal-Einkommensteuer schon seit lange, und 
bo dieselbe in der Gestalt, welche sie in diesem Lande angenommen hat, auch 
kür andere Länder, wie bereits für Oesterreich, als Vorbild dienen dürfte, 
şv möge hier über die hauptsächlichsten diesbezüglichen Bestimmungen des 
preußischen Gesetzes ein kurzer Ueberblick gegeben werden. 
Die Einkommensteuer hat hier durch das mit dem 1. April 1892 in 
'kkraft getretene Gesetz ihre letzte Umgestaltnng erfahren. Rach diesem unter- 
liegt der Steuerpflicht jedes Reineinkommen von mehr als 900 Mark jährlich, 
gleichviel, ob es in Geld oder in Geldeswerth besteht. Der Procentsatz der 
bleuer beträgt bei einem Einkommen von 900—1050 Mark 0,62 vom 
Wittelsatz desselben, d. h. 6 Mark, und steigt dann in anfangs schnellerer, 
später langsamerer Progression 011 bis auf 4°/ 0 , welche von den 100000 Mark 
übersteigenden Einkommen erhoben werden. Von da ab hört die Progression 
ääf. Andererseits ist aber auch die Maximalgrenze, welche bis zum Jahre 1873 
bestand — bis dahin war von allen Einkommen von 240000 Mark und 
trüber der gleiche Betrag voi: 7200 Mark zu entrichten —, beseitigt worden. 
^ ei Einkommen von 100000 bis inclusive 105000 Mark beträgt also die
        <pb n="490" />
        460 
IV. Buch. Nachträge. 
Steuer 4000 Mark, um sich bei höherem Einkommen für jede Stufe von 
je 5000 Mark um 200 Mark zu erhöhen; denn von 100001 Mark ab 
werden die 4% immer von bent Mindestbetrag der Stufe erhoben. 
Was die Veranlagung der Steuer anlangt, so bestehen Voreinschätzungs-, 
Veranlagungs- und Berufungscommissionen für die Veranlagungs- resp. die 
Regierungsbezirke; die höchste Instanz bildet der Oberverwaltungsgerichtshof 
in Berlin. Bezüglich der kleinen Einkommen müssen von seiten der Gemeinde 
vorstände Nachweisungen gegeben werden, während die mehr als 3000 Mark 
Reineinkommen Beziehenden selbst Erklärungen über ihre Einkünfte und über 
diejenigen ihrer im nämlichen Haushalte mit ihnen lebenden Angehörigen ab 
zugeben haben. 
Diese gesetzlichen Bestimmungen entsprechen offenbar den im vorigen 
Kapitel bezüglich einer rationellen Einkommensteuer aufgestellten Erfordernissen. 
Die niedern Stufen sind nur in einer bis zu der untersten, welche die Ein 
kommen von 900—1050 Mark umfaßt, sich stark entwickelnden Degression 
herangezogen, die höchsten Stufen gewiß nicht übermäßig belastet. Man hat 
sich eben vor Augen gehalten, daß die Steuer für die kleinen, durch die im 
Deutschen Reiche so beträchtlich hohen Zölle und Verbrauchsabgaben schon 
stark belasteten Leute besonders drückend werden könnte, und dieselben demnach 
mir zu verhältnißmäßig geringen Leistungen herbeigezogen. Trotzdem ist in 
Wirklichkeit diese Steuer zweifellos höchst ungleich vertheilt und trifft die 
mittlern und kleinern Existenzen viel härter als die Reichen, welche nicht auf 
richtig sein wollen. 
Große Einkommen lassen sich vielfach nicht einmal annähernd bemessen. 
Sie sind so bedeutend, daß sie mehr liefern, als zu einem eleganten und 
behäbigen Leben, wie es die Hähern Klaffen gewöhnlich führen, erforderlich 
ist, und die eigentlichen Luxusausgaben der wirklich reichen Letlte- lassen sich 
nur sehr schwer überwachen. Wer kann z. B. die Kosten einer ins Ausland 
unternommenen Reise controlliren? Wer weiß, ob der Betreffende Tischwein 
oder Champagner trinkt, Kunstsachen einkauft oder nicht? Und wer will erst 
bestimmen, wieviel der reiche Mann verspielt, oder gar feststellen, was für ver 
botene Liaisons ausgegeben wird? 
Die Personal-Einkommensteuer ist daher überall in höherem oder ge 
ringerem Grade nicht das, was sie ihrer Idee nach sein sollte, sondern eine 
höchst ungleich wirkende Steuer, die um so bedenklicher wirkt, als sie von 
allen Steuern verhältnißmäßig am leichtesten erhöht werden kann und man, 
weil das Ergebniß wegen der Unaufrichtigkeit vieler Steuerzahler nur zu oft 
hinter der Erwartung zurückbleibt, häufig zu einer Erhöhung derselben schreitet; 
und das hat dann zur Folge, daß die ehrlichen Steuerzahler für die ge 
glückten Schliche der trnehrlichen büßen müssen.
        <pb n="491" />
        3. Kap. Tie verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
Auch in England kommen, wie das alle Welt weiß, bei der Veranlagung 
dieser Steuer sehr häufig Irreführungen vor. So wird man vielleicht doch 
einmal von der Personal-Einkommensteuer mit ihren vergeblichen und oft 
entsittlichend wirkenden Versuchen, den Betrag der Einkommen wenigstens an 
nähernd festzustellen, Umgang nehmen und sich dazu verstehen, die Einkommen 
steuer in der Art zu gestalten, daß man bestimmte Abzüge von den Divi 
denden, Hypothekar- und andern Zinsen sowie von den Rentenbezügen macht 
und den Producenten und Geschäftsleuten aller Art einen entsprechenden Zu 
schlag zu der von ihnen zu entrichtenden Grund-, Gebäude- und Erwerbsteuer 
auferlegt. Die kleinen Einkommen sollten überhaupt nicht weiter zur Steuer 
leistung herangezogen werden, nachdem sie durch die Zölle und Verbrauchs 
steuern, welche die kleinen Leute so vielfach nicht auf andere Schultern über 
zuwälzen vermögen, schon so stark in Contribution gesetzt sind. So würde 
ein Steuersystem geschaffen werden, welches zwar nicht ideal wäre, aber 
wenigstens die Einkünfte der höhern Klassen wirklich, wenn auch nicht mit 
öerhältnißmäßiger Kraft, träfe und die Aermern nicht belästigte. 
3. Die directen Steuern vom Gebrauche und Verbrauche 
wancher Güter. Dieselben werden von denjenigen erhoben, welche gewisse 
dauernde, nicht leicht zu verheimlichende Güter im Gebrauche haben. Hierher 
gehören z. B. die Auflagen auf das Halten von Pferden und Equipagen, 
ferner diejenigen, welche den eine Wohnungsmiethe von einer gewissen Höhe 
Zahlenden resp. den Besitzern der Häuser auferlegt werden. Insbesondere 
die Wohnungssteucr hat in verschiedenen Ländern während geraumer Zeit eine 
beträchtliche Quelle der öffentlichen Einkünfte gebildet und bildet sie noch immer. 
Man hat sie auch als eine wirklich gerechte Einkommensteuer gepriesen, da die von 
den Einzelnen für ihre Wohnung gemachten Ausgaben einen richtigen Maßstab 
für deren Einkommen abgäben. Es ist aber weder leicht, diese Art von Aus 
gaben in gehöriger Weise zur Steuer heranzuziehen, noch erweisen sich dieselben 
als ein untrüglicher Maßstab des Einkommens. Sind doch die Wohnungs- 
dreise in dem nämlichen Lande je nach den Gegenden, in Stadt und Land 
N- s. w., sehr verschieden. Es ist also schwierig, zu bestimmen, welchen Preis 
eine Wohnung den Verhältnissen zufolge in der Regel haben wird, und bleibt 
somit ein Einverständniß zwischen dem Vermiether und dem Miether behufs 
Ņngabe eines zu geringen Miethzinses durchaus nicht ausgeschlossen. Auch 
wird es häufig vorkommen, daß Leute, welche auf häusliches Leben und häus 
liche Bequemlichkeit nicht besonders viel geben, durch eine derartige Steuer 
dazu angetrieben werden, sich hinsichtlich der Wohnung mehr einzuschränken 
und sich bslfür um so reichlicher dem Wirtshausleben und andern wenig em- 
pfehlenswerthen Vergnügungen zu ergeben. Endlich werden manche Familien, 
nämlich diejenigen, welche viele Glieder zählen, durch eine derartige Auflage
        <pb n="492" />
        462 
IV. Buch. Nachträge. 
unstreitig weit schwerer getrosten als die andern. Trotz alledem hat der 
Umstand, daß man sich der Entrichtung der Gebäude- und Miethstcner 
wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nicht entziehen kann, die Folge ge 
habt, daß sie bei der Aufbringung der für den Staatsschatz u. s. w. erforder 
lichen Mittel bevorzugt wird und auf eine Abschaffung derselben keine Aus 
sicht besteht. 
4. Indirecte Steuern vom Verbrauche einzelner Güter. 
Dieselben zerfallen in drei Hauptabtheilungen: a) die auf die Verfertigung 
und auf den Verkauf einzelner Güter, z. B. des Tabaks und des Brannt 
weins, gelegten Steuern; b) die auf die Einfuhr einzelner Waren in das 
Inland, bisweilen auch auf die Ausfuhr von Artikeln ins Ausland gelegten 
Zölle; und endlich c) die bei der Einfuhr bestimmter Güter in gewisse Ge 
biete des Inlandes selbst und namentlich in große und größere Städte er 
hobenen Auflagen, die sogen. Verzehrungssteuern. Derart war die bis vor 
mehreren Jahren in Preußen übliche Mahl- und Schlachtsteuer; derart sind 
ferner: die noch minier in Oesterreich von geistigen Getränken und Fleisch aller 
Art erhobene Verzehrungssteuer — Brod und Mehl bleiben steuerfrei — ; der 
dazio consumo in Italien, der von Brod und Mehl, Fleisch und geistigen 
Getränken, ja sogar von Gemüsen zu entrichten ist; der Octroi in Frankreich 
und mehrere analoge Abgaben in Spanien, die in diesem Lande erst unlängst 
Krawalle hervorgerufen haben. Uebrigens wird diese Steuergattung in allen 
diesen Ländern nur von Municipalbehörden erhoben und ausschließlich für 
communale Zwecke verwendet. 
Was sodann die erste Art dieser Steuern anlangt, so ist in England 
die Besteuerung des Tabaks und des Branntweins von großer Bedeutung. 
Die Erträgnisse derselben machen in Gemeinschaft mit den Ergebnisten der 
Zölle mehr als die Hälfte der gesamten Staatseinnahmen aus, und. die Tabak 
steuer ist in diesem Lande in der Weise geordnet, daß der Tabakbau im Jn- 
lande gänzlich verboten, die Einfuhr aber mit sehr hohen Zöllen belastet ist. 
In Deutschland hingegen ist die Cultur der Pflanzen erlaubt, was bei der 
Besteuerung zu mancherlei Schwierigkeiten Anlaß bietet. Auch sind in Deutsch 
land die auf die Erzeugung gewisser Producte gelegten Steuern und die Zölle 
überhaupt sehr bedeutend, und die geplante Weinsteuer als eine abermalige 
Belastung der Production und des Consums eines wichtigen und noch dazu 
gesunden Stürkungs- und Genußmittels kann nur als etwas sehr Beklagens- 
werthes bezeichnet werden K Wenn auch infolge der neuen Handelsverträge 
i Alexander Meyer, Die neuen Steuern auf Tabak und Wein, in »Die 
Nation' XI. Bd., 1. Theil (Berlin, October 1893 bis April 1894), 3 ff. 81 ff. Diese 
Aufsätze enthalten auch einen Hinweis auf die einschlägigen Verhältnisse Englands.
        <pb n="493" />
        3. Kap. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
463 
die Zölle zum Theil herabgesetzt sind, so bleibt doch die Belastung der deutschen 
Konsumenten noch immer eine große, 
die Zölle und Verbrauchssteuern von 
der Bevölkerung: 
von Kaffee . . . 
„ Tabak. . . 
„ Reis . . . 
„ Heringen. . 
„ Getreide . . 
„ Salz . . . 
„ Branntwein . 
„ Bier . . . 
Im Jahre 1888/1889 z. B. betrugen 
den folgenden Artikeln auf den Kopf 
— Mark 95 Pfg. 
— » 95 „ 
2 . 6 
— ft 93 
2 , 96 
8 Mark 71'/, Pfg. 
Das macht also für eine Familie von fünf Personen 43 Mark 57^2 Pfg. aus^. 
Auch in Oesterreich, wo namentlich die Zucker- und die Branntweinsteuer 
von Wichtigkeit sind, und in Frankreich sind die Abgaben dieser Art sehr 
bedeutend, und schließlich kann dasselbe von allen civilisirten Staaten Europas 
und Nordamerikas behauptet werden. 
Uebrigcns sind auch die Monopole, welche heutzutage in verschiedenen 
Staaten bestehen, in der That nichts anderes als Verbrauchssteuern. Die 
Dtonopolisirung der betreffenden Productionszweige und des Verkaufs ihrer 
Erzeugnisse ist die leichteste Art und Weise, sie zu besteuern. So sind das 
Salzmonopol in Oesterreich und Italien, das Tabakmonopol in diesen beiden 
Staaten, in Frankreich und in Spanien, das Opiummonopol in Indien 
wichtige Quellen des Staatseinkommens, und wenn man sich einmal dazu 
Entschließt, einen bestimmten Artikel stark zu besteuern, so ist der monopolistische 
betrieb der Production und des Verkaufs durch den Staat oftmals wirklich 
für diese Steuer der beste Einhebungsmodus 2 * * * . 
Doch ist das durchaus nicht immer der Fall. In Frankreich z. B. hat 
das Tabakmonopol in den 22 tabakbauenden Departements sehr schlechte 
kulturelle und ökonomische Früchte gezeitigt. Hier herrschen Willkür und Laune, 
dort übertriebene Strenge und Mißtrauen gegen jede Aeußerung der Privat- 
şuitiatwe, eine Neigung, den Landwirt zu nichts als zu einem Instrument, 
welches süt, zu machen, und andere Uebelstände 8 . 
In unserem Jahrhundert, ja bis vor einigen Jahrzehnten, wurden die 
Steuern vom Verbrauch einzelner Güter als die milde und civilisirte, neuzeit- 
1 .Arbeiterwohl' 11. Jahrg., 3. Heft (Köln 1891), 50. 51. 
2 Pr. Bast able, On Taxation through Monopoly, in .Economic Journal' (London, 
June 1891). 
* Em. Ratoin, L’agriculture d’Ktat, in .Journal des Économistes 1 5« série, 
(Paris, janvier-mars 1893), 200—207.
        <pb n="494" />
        464 
IV. Buch. Nachträge. 
üche Form der Besteuerung, die in wohlthuendem Gegensatze zu den harten, 
aus dem Mittelalter überkommenen Steuerarten stehe, mit den schönsten Worten 
vertheidigt und gepriesen, um später desto härter angegriffen und als eine 
ungerechte Belastung der niedern Volksklasien hingestellt zu werden. 
Beide Anschauungen machen sich einer Uebertreibung schuldig und fasten 
eine verwickelte Frage höchst oberflächlich auf. Unter Umständen stehen aller 
dings die Verbrauchsauflagen mit den meisten Grundsätzen, welche im Steuer 
wesen maßgebend sein sollten, in Widerspruch. Es kommt vor, daß sie die 
Producenten und die Händler ruiniren, weil sie nicht, wie man das voraus 
setzte, überwälzt werden können. Auch sind sie vielfach durch die behufs ihrer 
Einhebung befolgte Methode dem Productionsprocesse abträglich oder lenken 
— wie das auch bei dem Bestehen hoher Schutzzölle vorkommt — die indu 
strielle Thätigkeit auf falsche Bahnen. Sodann lassen sie sich nicht ohne große 
Kosten einheben, indem dazu ein zahlreiches Beamtenpersonal benöthigt wird. 
Sie befördern ferner den Schmuggel und die Verheimlichung der Production. 
Vor allem aber sind die durch diese Steuern auferlegten Lasten nicht gerecht ver 
theilt. Kleine Producenten und Händler können dieselben weniger leicht über 
wälzen als große und haben unter den infolge dieser Auflagen bei der 
Production und dem Verkauf sich ergebenden Unbequemlichkeiten und Widrig 
keiten mehr zu leiden. Was aber die Consúmente» betrifft, so beschweren diese 
Steuern die ärmern Volksklassen ungleich stärker als die reichern. Der Theil 
des Einkommens, den die kleinen Leute für Gegenstände des allgemeinen Ver 
brauchs ausgeben — und dieser kommt hinsichtlich des finanziellen Erfolges der 
Steuern ja allein in Betracht —, ist verhältnißmäßig weit größer als der 
von den Reichen dafür verwendete; und ebenso muß eine starte Familie für 
derlei Artikel weit mehr als eine mit demselben Einkommen ausgestattete 
kleinere verwenden und wird also durch die Verbrauchsstellern verhältnißmäßig 
härter betroffen. Die Behauptung aber, daß man diese Steuern freiwillig 
auf sich nehme, da man ja die besteuerten Artikel nicht zu kaufen brauche, 
trifft schon nicht bei Genußmitteln zu, die nun einmal, wie z. B. der Tabak, 
für viele zu einem wahren Bedürfniß geworden sind, wird aber zum grau 
samen Hohn, soweit unentbehrliche Dinge in Frage kommen. Auch wenn 
man den Vorschlag verwirklichen wollte, es sollte die Höhe der Verbrauchs- 
steuern nach dem Werthbetrage der betreffenden Güter bemeffen werden, so 
wäre damit kein theilweises Hilfsmittel gegen diese Uebelstünde geboten. Eine 
derartige Bemeffung bringt oftmals große technische Schwierigkeiten mit sich, 
verursacht große Kosten ilnd gibt Anlaß zu Betrügereien. 
Nichtsdestoweniger verlieren unter bestimmten Verhältniffen die vorsteheilden 
Einwürfe ihre Kraft oder werden durch andere Umstünde überwogen, so daß 
die auferlegten Verbrauchssteuern gerechtfertigt erscheinen. Das ist der
        <pb n="495" />
        3. Kap. Tie verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
465 
a) vor allem dann, wenn derartige Auflagen dazu dienen können, eine 
schädliche Art der Konsumtion, z. B. den Genuß berauschender Getränke, 
einzuschränken. Ueber die in dieser Hinsicht einzuführenden Reformen ist be 
reits im 10. Kapitel des I. Buches gehandelt worden, und so sei denn an 
dieser Stelle darüber nur noch eine Bemerkung gemacht: Man muß sich stets 
gegenwärtig halten, daß die aus solchen Auflagen in die öffentlichen Kaffen 
fließenden Summen die niedern Volksklaffen nicht ärmer machen. Bliebe dieses 
Geld in den Taschen der Leute, so würde es nicht nützlich, sondern schädlich 
verwendet. Was dann b) die bereits am Ende des 6. Kapitels des II. Buches 
besprochenen Fälle anlangt, in welchen Schutzzölle erwünscht sind, so über 
wiegt der aus der Zunahme des Nationalreichthums für so viele sich ergebende 
Gewinn die durch die ungleichartigen Wirkungen der Verbrauchssteuern er 
wachsenden unbilligen Benachteiligungen, welche zudem durch die gerechte Ver- 
theilung anderer Steuerlasten zum Theil wett gemacht werden können, c) Wo 
"us einem der zwei soeben angeführten Gründe bereits eine Organisation zur 
Ginhebung derartiger Steuern besteht, erwachsen der Regierung keine be 
deutenden Mehrauslagen, wenn sie sich durch Auflagen auf den Konsum von 
Gütern, die nicht, wie Brod, Salz, Milch, Oel und Fleisch, für den Unter 
halt der Menschen unbedingt nöthig, aber nichtsdestoweniger Gegenstände des 
allgemeinen Konsums sind, wie Thee, Kaffee und Tabak, eine bedeutende Ein 
nahme verschafft. Nur dürfen diese Auflagen nicht zu beträchtlich sein, damit 
Ne nicht den Preis der belasteten Gegenstände ungebührlich in die Höhe 
Reiben und dadurch die Konsumenten wieder mehr dem Branntweingenuffe 
zuführen. Derartige in fast unmerklicher Weise entrichtete Steuern bringen 
den überaus großen Vortheil mit sich, daß sie den bei der Verpflichtung zu ander 
artigen Steuerleistungen den kleinen Leuten immer drohenden Besuch des 
Steuereintreibers, die daraus sich ergebenden Pfändungen u. s. w. über- 
îlllssig machen. Endlich d) schwächen sich auch, da die Verbrauchssteuern all- 
Wählich in größerem oder geringerem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber 
ubergewälzt werden und sich das Publikum mit seinen Einkäufen bis zu einem 
gewissen Grade nach dem sich einlebenden Steuersysteme richtet, d. h. die nicht 
belasteten Artikel an die Stelle der stark besteuerten treten läßt, die Übeln 
Ergebnisse dieser Art von Auflagen mit der Zeit bedeutend ab. So muß 
bknn die Abschaffung altherkönnnlicher Steuern dieser Gattung ganz anders 
beurtheilt werden als die Einführung neuer. Erstere hat nur bann zu erfolgen, 
*uenli dieselben wirklich eine schwere Belastung nach sich ziehen, eine Quelle 
unaufhörlicher Defraudationen bilden oder mit zu hohen Einhebungskosten 
verbunden sind. 
5. Tie bei besondern Gelegenheiten erhobenen Taren 
und Gebühren. Man hat drei hauptsächliche Arten solcher zu unterscheiden: 
Dkvas.Kämpfe. VolkswirlschastSlkhrr. 30
        <pb n="496" />
        466 
IV. Buch. Nachträge. 
a) Entschädigungen für manche Verrichtungen und Handlungen öffentlich-recht 
lichen Charakters, welche die staatlichen Behörden um bestimmter Personen 
willen vornehmen. Diese Entschädigungen stehen in einem gewissen Verhältnisse 
ztl der Bedeutung der von den staatlichen Organen vollbrachten Leistungen, tlnd 
zunächst sind hier die Gerichtskosten und die Gebühren für die Vornahme der 
Functionen der Civilstandsbeamten zu nennen. Vom finanziellen Standpunkte 
betrachtet, haben aber diese soeben genannten Taxen, welche häufig in Gestalt 
von Stempeln, mit denen die Eingaben zu versehen sind, erhoben werden 
— wie das auch bei Functionen anderer Art, welche der Staat besorgt, z. V. 
bei Erlegung der für die Benützung des Postdienstes zu zahlenden Entschädi 
gungen, geschieht —, keine sehr große Bedeutung für den Staat; wohl aber 
besitzen eine solche die zwei andern Arten von Abgaben dieser Gattung, von 
denen wir nunmehr zu reden haben. 
Von besonderer Wichtigkeit ist d) die Erbschaftssteuer, die in manchen 
Ländern, so z. B. in Großbritannien und Irland und in Frankreich, sehr 
große Erträgnisse liefert und eine Haupteinnahmequelle bildet. Ja in letzterem 
Lande erreicht der Gesamtbetrag der aus Anlaß von Erbschaftserössnungeu 
und von Schenkungen erhobenen Steuern sogar die jährliche Höhe von un 
gefähr 200 Millionen Francs. Die Abgaben dieser Art entsprechen in mancher 
Hinsicht den richtigen Besteuerungsgrundsätzen. Sie sind biegsam und ver 
ursachen dem Staate keine großen Auslagen u. s. w. Auch läßt es sich 
kaum nachweisen, daß sie die Production härter treffen als die andern Steuern 
gleicher Höhe. Andererseits trifft aber die Erbschaftssteuer die Erben und die 
Legatare °ohne Rücksicht auf deren Verhältnisse. Es macht keinen Unterschied, 
ob sie reich oder arm, gesund oder arbeitsunfähig sind, tlnd dann ist diese 
Steuer mit noch einem andern Nachtheile verbunden. Kommt sie in solchen 
Fällen zur Anwendung, wo das Vermögen nicht auf entfernte Verwandte 
oder auf Fremde, sondern auf nahe Angehörige oder Mitglieder desselben 
Haushalts übergeht, so benachtheiligt sie Personen, die oftmals ohnehin 
schon durch den Todesfall, der zur Einhebung dieser Stener Anlaß gibt, 
an ihrem Wohlstände geschädigt werden oder sogar um eine gesicherte Existenz 
gebracht sind. Wie oft werden durch den Tod des Gehalt, Pension, Lohn:c. 
beziehenden Familienhauptes die traurigsten ökonomischen Folgen für die An 
gehörigen hervorgernfen, um von den Kosten der Krankheit und des Be 
gräbnisses und andern, kleinern Ausgaben gar nicht zu reden! 
So sind denn derartige Steuern nur dann zu billigen, wenn alle nahen 
Verwandten von der Entrichtung derselben ausgenommen werden. Solchen 
darf man bei Sterbefällen nur jene Kosten aufbürden, die in einem jeden 
geordneten Gemeinwesen aus Anlaß von Eigenthumsübertragungen zu er 
wachsen pflegen.
        <pb n="497" />
        30 
3. Kap. Die verschiedenen Arten der öffentlichen Einkünfte. 
467 
Endlich gehören hierher c) auch noch die beim Abschluß von Contracten 
zu zahlenden Auflagen, die in Form von Stempeln von den Pacht- und 
Miethverträgen, den Wechseln, den Quittungen u. s. w. erhoben werden. 
In Frankreich werden unter diesem Titel jährlich 275—300 Millionen 
Francs erhoben, in England nicht viel mehr als ein Drittel dieser Summe. 
Diese Steuern sind aber mit den richtigen Steuerprincipien nicht im Einklang. 
Sie hindern oftmals den Verkauf fleiiter Stücke Land, werden ohne jede Rück 
sicht auf die persönlichen Verhältnisse der zu ihrer Zahlung Verpflichteten ein 
gehoben und fallen nur zu oft Personen zur Last, die sich in geradezu kritischen 
Umständen befinden. 
Es kann allerdings vorkommen, daß derartige Auflagen — so bei der 
Stempelpflicht für Wechsel — einen Ersatz für so manche Steuerhinter 
ziehungen bilden, die sich gewisse Schichten von Staatsbürgern zu Schulden 
kommen lassen. Das ändert aber nichts an der Thatsache, daß diese Steuer 
im ganzen genommen eine ungerechte ist und vielfach schädlich wirkt. Auch 
haben unter den Grundbesitzern wahrscheinlich gerade die ärmern und wirt 
schaftlich schwüchern verhältnißmäßig am meisten zu zahlen. 
Aus dieser kurzen Uebersicht über die Bestenerung und die für dieselbe 
maßgebenden Principien läßt sich nun mit Sicherheit der Schluß ziehen, daß 
ein bedeutender staatlicher Besitz an Domänen, Forsten u. dgl., welcher es 
dem Staate gestattet, verhältnißmäßig nur mäßige Steuern zu erheben, für 
die Bewohner eines Landes eine große Wohlthat ist, da viele Arten von 
Steuern unvermeidlich oder doch höchst wahrscheinlich Härten und Ungerechtig 
keiten in ihrem Gefolge haben. Andererseits liegt manchen Staaten auch die 
dringende Pflicht ob, den immer mehr uni sich greifenden öffentlichen Aus 
gaben Schranken zu setzen und dieselben mit den Vermögensverhältnissen der 
Unterthanen in Einklang zu bringen l . 
Am Schluffe dieses Kapitels ist sodann noch auf einen wichtigen Punkt 
hinzuweisen. Auch die verschiedenen Arten der bei der Einhebung der Steuern 
und Auflagen befolgten Methoden besitzen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. 
GS bestehen in dieser Hinsicht in verschiedenen Ländern sehr nützlich wirkende 
Einrichtungen, so z. B. in Preußen. In diesem Staate werden nämlich 
die directen Steuern allerdings zu den bestimmten Terminen von den Be 
amten erhoben und in die Centralkaffen eingeliefert, aber nicht lange darin 
liegen gelassen, sondern bei der Reichsbank deponirt, welche diese Beträge 
uusleiht und somit in fruchtbringender Weise verwendet. Roch vortheilhafter 
' Eine Darstellung der verschiedenen Besteuerungssysteme unter Hinweis auf die 
Gesetzgebung der verschiedenen Länder bietet René Stourm, Systèmes généraux d’impôts, 
àri» 1893.
        <pb n="498" />
        468 
IV. Buch. Nachträge. 
für das öffentliche Wohl ist die in England bestehende Organisation der 
Steuereinhebung. Hier werden die Steuergelder, nachdem sie die Beamten 
eingehoben haben, vom Generaleinnehmer sofort der Bank von England zu 
nutzbringender Verwendung übergeben. So finden diese Summen alsbald 
eine wirtschaftlich nützliche Verwerthung, während die Staatsverwaltung die für 
ihre Zwecke nothwendigen Betrage jederzeit von der Bank erhalt. Zudem er 
weisen sich die englischen Bankverhältniffe auch für die kleinen Leute als 
Vortheilhaft, da die Steuerbeträge seitens der Bank von England an die mit 
ihr in Verkehr befindlichen Geldinstitute ausgeliehen werden, und zwar auch 
an solche, die sich mit der Kreditgewährung an kleine Leute beschäftigen, welch 
letztere auf diese Art billigen Credit erlangen und nicht in Wuchererhände 
gerathen. 
Viertes Kapitel. 
Die öffentlichen Schulden. 
Der Staat, die Provinzen, die Gemeinden und die übrigen dem Staats 
ganzen eingeordneten autonomen Organisationen sind um so mehr zu strenger 
Sparsamkeit verpflichtet, als sie sich schon seit geraumer Zeit in immer steigendem 
Grade auf das Schuldenmachen verlegt haben und als alle diese übernommenen 
Schuldverpflichtungen in der Zukunft vermehrte Steuerlasten nach sich ziehen. 
Von den Folgen dieses hoch ausgebildeten Borgsystems ist bereits im 11. Ka 
pitel des H. Buches die Rede gewesen. Es wurde hervorgehoben, wie die 
Verwendung des nationalen Reichthums und die nationale Arbeit dadurch 
in besondere Richtungen gelenkt werden, wie eine Menge ans den öffentlichen 
Einnahmen zu zahlender Jahresrenten entstehen, und wie sich endlich als Con- 
seqnenz dieses Borgsystems ein weit ausgedehntes Banksystem entwickelt, welches 
die Gefahr mit sich bringt, daß dessen Träger eine übermächtige Rolle im 
öffentlichen Leben spielen. Sodann haben wir uns im III. Buche auch davon 
überzeugt, daß infolge des Anwachsens und der Vermehrung der öffentlichen 
Anlehen die nicht aus productiven Unternehmungen bezogenen Renten im Ver 
hältniß zu den andern Einkommenszweigen beträchtlich zugenommen haben. 
Ferner haben wir gesehen, daß die großen vom Staate und von dell übrigen 
öffentlichen Körperschaften zu nicht productiven Zwecken aufgenommenen An 
lehen einen der Gründe bilden, welche den Zinsfuß in die Höhe treiben 
(siehe 3. Kapitel des III. Buches), und darauf hingewiesen, daß in der Gesamtheit
        <pb n="499" />
        4. Kap. Tie öffentlichen Schulden. 
469 
der Staaten, in welchen das nenzeitliche Finanzsystem in Blüthe steht, jährlich 
ungefähr 6000 Millionen Mark an die Inhaber von öffentlichen Schuldver 
schreibungen zu zahlen sind. Gehen wir nun an dieser Stelle auf die Be 
deutung der öffentlichen Schulden etwas genauer ein. 
Wenn eine Staatsregierung, eine Gemeindeverwaltung u. s. f. zur Be 
streitung wirklich dringender Ausgaben oder zur Verwirklichung bedeutender 
Verbesserungen eine große Summe benöthigt, wird es in den wirtschaftlich 
entwickelten Ländern Europas und Amerikas in 99 von 100 Fällen weit 
vortheilhafter und weniger lästig sein, ein Anlehen aufzunehmen, als eine 
Steuererhöhung in dem erforderlichen Maße eintreten zu lasten. 
Man kann allerdings oftmals noch zu einem dritten Auskunftsmittel, 
dem Verkauf von Staatseigenthum, schreiten. Das letztere erweist sich aber 
in zweierlei Hinsicht als bedenklich: man verliert durch den Verkauf eine Ein 
nahmequelle, und andererseits veranlaßt die Feilbietung einer beträchtlichern 
Menge von Staatseigenthum auch ein so bedeutendes Sinken der Preise, daß 
die betreffenden Domänen, Forste u. s. w. mit Verlust losgeschlagen werden 
wüsten. Was weiter die Gründe anlangt, aus welchen es vortheilhafter er 
scheint, daß die Unterthanen die Interessen eines von der Regierung contra- 
hirten Anlehens zahlen, als daß dieselben eine dem geborgten Betrage gleich 
kommende Summe auf einmal aufbringen, so ergeben sich folgende: 1. wird 
auf diese Weise die Ungerechtigkeit verhindert, daß Leute, die ein nur vorüber 
gehendes Einkommen beziehen, für die Kosten von Wohlthaten aufkommen 
sollen, aus denen sie selbst nur geringen Nutzen ziehen; 2. wird vermieden, 
daß Personen, die ein mäßiges Einkommen besitzen, welches ihnen nicht ver 
stattet, den auf sie entfallenden Theil der neuen großen Auflagen aus ihren 
kaufenden Einnahmen jii bezahlen, sich gezwungen sehen, Vermögensgegen 
stände oder Grundbesitz und zwar unter Umständen mit Verlust zu veräußern 
oder Geld zu einem Hähern Zinsfuß, als er der Regierung gewährt wird. 
Zu borgen; 3. brauchen in diesem Falle nicht Personen, die bald nach Zahlung 
der ihnen auferlegten Summen ihr Vermögen ganz oder zum Theil ver- 
kieren, für die Kosten von Vortheilen aufzukommen, die andern zufallen und 
ZUM Theil sogar Leuten, welche zu diesen Kosten gar nichts beigetragen haben, 
kveil sie ihr Vermögen erst nach der Vollendling der betreffenden Anlagen, 
bauten, Umgestaltungen u. s. w. erwarben. Die von jemand zur Ermög- 
kichung der Zinsenzahlung zu entrichtenden Steuern schrumpfen mit der Abnahme 
seines Vermögens zusammen; hat er dagegen, um seinen Verpflichtungen gegen 
den Staat zu genügen, ein Darlehen aufnehmen müssen, so muß er dasselbe, 
U"ch wenn sich sein Vermögen sehr beträchtlich vermindert hat oder fast ganz da 
hingeschwunden ist, zurückzahlen. 4. Obgleich die Verwendung der Arbeits 
kräfte und Hilfsquellen eines Volkes zu nicht productiven Zwecken, abgesehen
        <pb n="500" />
        470 
IV. Buch. Nachträge. 
von dem Falle der Contrahirung von Anlehen im Anslande, dieselbe Be 
deutung behält, ob nun die betreffenden Ausgaben im Wege von Anlehen 
aufgebracht oder durch Steuererträgniffe bestritten werden, so wird doch die 
Productive Thätigkeit in geringerem Maße beeinträchtigt, wenn ein Anlehen 
aufgenommen wird, und treten demnach ein geringerer Verlust von Gütern 
und weniger Beeinträchtigungen des menschlichen Wohlbefindens zu Tage (siehe 
oben 10. Kapitel des II. Buches). 
Wenn man die Richtigkeit der vorstehenden Argumente zugibt, wird inan 
auch einräumen, daß die von dem Staate und andern öffentlichen Körperschaften 
contrahirten Schulden nicht so schnell zurückgezahlt werden sollten, daß ihre 
Rückerstattung eine beträchtliche Vermehrung der jährlichen Steuerleistungen 
hervorruft; daß aber an die Rückzahlung dieser Schulden und deren Ermög 
lichung gedacht werden muß, ist gleichfalls klar. Die Nothwendigkeit dieser 
Rückzahlung ergibt sich nämlich aus den folgenden Gründen: 1. Wenn von 
neuem Schulden gemacht werden müßten, so würde, falls die alten noch nicht 
abgezahlt wären, ein zu großer Theil des öffentlichen Einkommens für die 
Jnteressenzahlung in Anspruch genommen; 2. sollten, wie es ja möglich ist, die 
Bevölkerungszahl unb der Wohlstand abnehmen, so würde es iiberhaupt nöthig 
sein, die (Steuerlasten zu vermehren, um die zur Zinsenzahlung nothwendigen 
Summen aufzubringen; 3. könnte bei übermäßiger Verzögerung der Rück 
zahlung eine möglicherweise eintretende Veränderung des Tauschwerthes des 
Geldes entweder die Zinsberechtigten schädigen oder die Steuerzahler in höherem 
Grade belasten. 
Wenn man sich alle die Gründe gegenwärtig hält, aus welchen es ge 
rathen erscheint, lieber Anlehen zu machen, als die Steuerschraube stark an 
zuziehen , so könnte man sich am Ende gar versucht fühlen, das gewaltige 
Anwachsen der Staats-, Gemeinde- und Proviuzschulden für eine günstige 
Folge eines auf der Höhe der Zeit stehenden Finanzsystems zu halten. 
Bei einer derartig optimistischen Betrachtung der Dinge würde man in 
dessen eines alls dein Auge lassen. Man würde in diesem Falle von der 
Annahme ausgehen, daß die von den öffentlichen Gewalten gemachten Alls 
gaben an und für sich sämtlich ganz berechtigt wären und daß es sich nur 
um die beste Art der Aufbringung handle. In der That und Wahrheit aber 
verhalten sich die Dinge vielfach ganz anders. Rur zll oft werden unnütze 
oder sogar schädliche Ausgaben gemacht, und gleichfalls nur zu oft ist das 
lediglich dadurch möglich, daß man zur Aufnahme von Anlehen schreiten kann. 
Zur sofortigen Repartirung der zur Ermöglichung solcher Ausgaben noth 
wendigen Geldsummen auf die Steuerträger hätte man sich nicht zu schreiten 
stetraut, da man die letztern zu sehr aufzubringen gefürchtet hätte. So birgt 
denil die Leichtigkeit, mit der man heutzutage zunl Geldborgen seine Zuflucht
        <pb n="501" />
        4. Kap. Tie öffentlichen Schulden. 
471 
nehmen kann, eine große Gefahr in sich: sie begünstigt die Beschaffung der 
Mittel zu schädlichen Ausgaben. Die Geschichte unseres Jahrhunderts liefert 
lingezählte Beispiele für diese unläugbare Thatsache. 
Ferner ist zu bedenken, daß Anlehen nur dann nützlich wirken können, 
wenn sie in der richtigen Weise abgeschlossen werden, etwa in der Weise, wie 
das von seiten der Staaten Deutschland, England und Frankreich zu geschehen 
Pflegt. Nun geht man aber anderwärts, besonders wo es sich um Communal- 
anlehen u. dgl. handelt, vielfach ganz anders zuwege. Die skandalösen Vor 
gänge, die sich bei der Aufnahme solcher Anlehen ereignen, die von gewiffen 
Geldlieferanten der Staaten, Gemeinden und anderer autonomer Körperschaften 
gewonnenen Reichthümer unt) die enormen Summen, um welche hinters Licht 
geführte Gläubiger oder bedauernswerthe Steuerzahler gebracht wurden, führen 
in dieser Hinsicht eine beredte Sprache. 
So hat man z. B. berechnet, daß die Hälfte der gegenwärtig auf 
der Stadt New Pork lastenden Schulden das Resultat betrügerischer Vor 
gänge sei*. 
Endlich darf auch nicht unerwähnt gelaffen werden, daß große Anlehen, 
und zwar selbst zu nützlichen Zwecken und in rationeller Weise abgeschloffene, 
schwache Staaten in Abhängigkeit von den großen Financiers, von in 
ländischen und namentlich auch von ausländischen, bringen können. Es ist 
ja eine durchaus nicht unerhörte Erscheinung, daß mächtige Geldleute die Presse 
beeinflussen, die Börse beherrschen, mit der Diplomatie in Verbindung stehen 
und sich sogar in die Gesetzgebung und die allgemeine Politik der Staaten 
mischen. 
' Tie Vereinigten Staaten von Amerika sind überhaupt das klassische Land ver 
schwenderischer Verwaltung und großartigen SchuldenmachenS der Einzelstaaten, der 
Grafschaften, in welche dieselben zerfallen, und der Gemeinden. Einige Beispiele ge 
nügen, um das riesige Anschwellen der Schuldenlawine, an welcher die vielen corrupten 
Beamten und Handwerkspolitiker wälzen, zu erklären. Für den Bau von Irrenanstalten 
hat Massachusetts 8166 Dollars auf den Kopf seiner Bevölkerung ausgegeben, Iowa 
2000, Wisconsin und Californien je 1100, Minnesota 960 Dollars. Massachusetts 
hatte nun aber um das Jahr 1880 900 Geisteskranke und gab also für deren Unter 
halt jährlich 2 850 000 Dollars aus; der Staat New York hatte 1400 solcher und 
verausgabte 4 700 000 Dollars; New Jersey 800, die 2 500 000 Dollars Auslagen 
verursachten. Das Leben in einem eleganten Hotel kostete in diesen Staaten durch 
schnittlich 1500 Dollar per Jahr; für einen in einem Irrenhause befindlichen Geistes 
kranken wurde demnach ungefähr der doppelte Betrag ausgeworfen. So kann es denn 
"icht wunder nehmen, daß die Schulden der Einzelstaaten, der Counties und der Städte 
iw Jahre 1880 zusammengenommen auf mehr denn eine Milliarde Dollars veranschlagt 
wurden (siehe Cl. Jan net und W. Kümpfe a. a. O. 168). Aehnliches, wenn auch 
"icht in dem nämlichen Grade, kommt aber auch anderswo vor.
        <pb n="502" />
        472 
IV. Buch. Nachträge. 
Ueber dem Mißbrauch, der mit den Anlehen getrieben werden kann, darf 
man aber nicht den Nutzen vergessen, welchen sie zu stiften im stände sind. 
Das Wort des französischen Staatsmannes: Faites-moi de la bonne poli 
tique, et je vous ferai de la bonne finance, ist sicher wahr. Die Finanz- 
wirtschaft wird von derselben Beschaffenheit sein wie die Leiter des Staates. 
Es gilt also von den öffentlichen Schulden das Gleiche wie von andern 
wichtigen Institutionen unserer Zeit, den Aktiengesellschaften und den Trusts: 
man hat sich zu bemühen, dieselben von Mißbrauchen zu reinigen, nicht aber 
auf ihre Abschaffung hinzuwirken! 
Fünftes Kapitel. 
Aufgabe und Methode der politischen Oekonomik. 
Es ist viel darüber geschrieben worden, welche Stellung diese Wissen 
schaft unter den andern einnimmt und ans welchem Wege man zu richtigen 
Schlüffen auf ihrem Gebiete gelangen könne. So viel aber auch in dieser 
Hinsicht hin und her gestritten worden ist, zu einem Einverständniffe ist man 
nicht gelangt. Daran sind hauptsächlich zwei Ursachen schuld. Zunächst ist 
die Verschiedenartigkeit des Gebrauchs der Worte, der Mangel an allgemein 
gütigen termini teclmici ein nicht zu unterschätzender Grund von Miß 
verständnissen. Derlei Schwierigkeiten lassen sich aber überwinden. Mehrere 
Ökonomisten der Neuzeit haben sich nachzuweisen bemüht, daß gewisse Fach 
genoffen der frühern Epochen den von ihnen gebrauchten Ausdrücken nicht die 
von ihren Schülern und den Lesern ihrer Werke darein gelegte Bedeutung 
geben wollten. 
Ter zweite Grund der herrschenden Meinungsverschiedenheiten ist dagegen 
viel weittragender und geht weit über die Bedeutung eines Mißverständniffes 
hinaus. Beruht er doch auf einer durchaus verschiedenen Auffassung der 
grundlegenden Principien der Ethik. Eingehendere Auseinandersetzungen über 
dieselben führen zu der Ueberzeugung, daß Controverse« über einzelne Grund 
sätze und Schlüsse ohne eine Verständigung über die Grundwahrheiten nutz 
los sind. Die fundamentalen sittlichen Grundsätze, um die es sich handelt, 
sind eben in jeder Beziehung von der größten Bedeutung. 
Wenn man über die Natur und die Bestimmung des Menschen und 
der ihn umgebenden Welt einig wäre, so würde man sich auch über die
        <pb n="503" />
        5. Kap. Aufgabe und Methode der politischen Oekonomik. 
473 
Stellung der politischen Oekonomie unter den Wissenschaften leicht zu einigen 
vermögen. 
Nach der richtigen Auffassung bildet dieselbe einen Theil der Ethik. 
Diese zerfällt in zwei Theile, und es empfiehlt sich, die allgemeine Ethik, 
welche sich mit der Natur der Sittlichkeit und der Gerechtigkeit und dem Rechte 
im allgemeinen zu beschäftigen hat, von der besondern zn unterscheiden. Die 
letztere lehrt, wie sich die Menschen auf verschiedenen Thätigkeitsgebieten des 
Lebens zu verhalten, welchen Gebrauch sie von dem ihnen verliehenen freien 
Willen zu machen haben, und zerfällt wiederum in zwei Theile: die politische 
Oekonomik, welche die Handlungen der Menschen, insoweit sie behufs Ge 
winnung ihres Unterhalts miteinander in Verbindung stehen, zum Gegen 
stände hat, nnd die politische Wissenschaft, welche sich mit ihren 
auf die Verbindung zn gemeinschaftlicher Vertheidigung gegen Ungerechtig 
keiten aller Art wie zur Entscheidung von Streitigkeiten bezüglichen Hand 
lungen beschäftigt. 
Gewisse Schriftsteller bezeichnen den hier .besondere Ethik' benannten Theil 
dieser Wissenschaft als Natnrrecht. 
Der in Deutschland viel gebrauchte Ausdruck.Nationalökonomik' ist nicht 
ìecht geeignet. Er betont das nationale Moment in unrichtiger Weise. Die 
Wahrheit ist überall dieselbe, am Rhein wie an der Themse, am Tiber wie 
an der Seine. Nur müssen gewisse Lehren, je nach den Verhältnissen, hier 
stärker als dort betont werden. 
Man hat die politische Oekonomik von den verschiedenen technischen Wissen 
schaften zu unterscheiden, die mit ihr Berührungspunkte haben. 
Um sich darüber klar zu werden, was in bestimmten Fällen zu geschehen 
hat, was recht oder unrecht ist. muß man natürlich oft auch von manchen 
technischen Dingen Kenntniß haben. So gehört es z. B. ins Gebiet der 
technischen Erfahrung, daß sich die Baumwolle, wenn sie in der gehörigen 
Weise gesponnen werden soll, in einer Wärmetemperatur von nicht weniger als 
^0" K und in einer Luft von bestimmtem Feuchtigkeitsgehalt befinden muß. 
Das alles müssen aber nicht nur diejenigen wissen, welche mit der Baum- 
îvollwarenfabrikation zu thun haben, sondern auch die Personen, welche sich 
^afür interessiren, und insbesondere wer darüber zu befinden hat, ob die von 
EU Mannfacturbesitzern bezw. von den Regierungen getroffenen Einrichtungen 
und Verfügungen bezüglich der Arbeitsdauer in diesem Industriezweige nnd 
Er Zulassung jugendlicher Personen zur Arbeit die richtigen sind und den 
'segeln der Humanität entsprechen. So gehören denn unbestreitbar auch viele 
technische Detailkenntnisse in den Bereich der politischen Oekonomik, nämlich 
Şe diejenigen, welche für die Beurtheilung des Werthes ihrer Lehren und 
Er davon zu inachenden Anwendungen Bedeutung haben.
        <pb n="504" />
        474 
IV. Buch. Nachträge. 
In ähnlicher Weise sind für ben, der sich mit der politischen Oekononnk 
befaßt, auch gewisse naturwissenschaftliche Kenntnisse nothwendig, damit er sich 
z. B. von den productiven Fähigkeiten der menschlichen Kraft und des Erd 
bodens die richtige Vorstellung machen kann. 
Ganz besonders unentbehrlich ist es endlich, daß man auch von all dem- 
jenigen, was uns die Psychologie über die intellectuellen Fähigkeiten und die 
Neigungen und Triebe der Menschen lehrt, genaue Kenntniß hat. Daraus 
und aus den uns von der Geschichte und der Statistik gebotenen Daten lasten 
sich in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit mancher menschlichen Handlungen 
wirtschaftlicher Natur sehr interessante und wichtige Schlüsse ziehen. So kann 
man z. B. voraussetzen, daß unter ganz bestimmten Umständen eine stärkere 
oder geringere Consumtion nachtheiliger Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände 
stattfinden wird oder daß sich bei Eintritt dieser oder jener Verhültniffe Markt 
oder Monopolpreise entwickeln müssen. 
Jedenfalls gehört aber die Beobachtung und Erwägung derartiger tech 
nischer, physischer, statistischer u. s. w. Erscheinungen nur so weit in den Be 
reich der politischen Oekonomik, als dieselben auf diejenigen Handlungen der 
Menschen von Einfluß sind, welche in das Gebiet der Untersuchungen und 
Schlußfolgerungen unserer Wissenschaft entfallen. 
Tie enge, zwischen der ethischen und der wirtschaftlichen Seite der mensch 
lichen Handlungen bestehende Verbindung darf offenbar nie außer Augen 
gelassen werden; aber nichtsdestoweniger ist das häufig geschehen und ist es 
vielfach zu einer förmlichen Loslösung der ökonomischen Wissenschaft von der 
Ethik gekommen, die sich übrigens bereits damals voraussehen ließ, als der 
Verfall der Philosophie seinen Anfang nahm, die Einsicht in die Einheit 
der Wissenschaften verloren ging und sich auch die Trennung der politischen 
Wissenschaft von der Ethik vollzog. Ter erste, welcher die politische Oeko- 
nomie von der Philosophie loslöste, war Christian Thomasius, der am Ende 
des 17. Jahrhunderts dazu schritt, und zwar im Widerspruche nicht nur 
mit der christlichen Lehre, sondern auch mit den besten Traditionen der 
Menschheit. Dessen ungeachtet fand er zahlreiche Nachfolger, welche taub 
waren für das schöne Wort Ciceros Illa Platonis vera vox: omnem 
doctrinam harum ingenuarum et humanarum artium uno quodam 
societatis vinculo contineri (,Wahr ist jenes Wort des Plato, daß alle 
Lehren dieser edeln menschlichen Wissenschaften burd) ein gewisses gesellschaft 
liches Band verknüpft find'). 
Was nun die Behandlung der Probleme der politischen Oekonomie an 
langt, so wäre es allerdings möglich, in der Weise vorzugehen, daß man einer- 
* De oratore III, vi, 21.
        <pb n="505" />
        5. Kap. Aufgabe und Methode der politischen Oekonomik. 
475 
seits alle technischen Details, das der Naturwissenschaft und der Psychologie 
zu entnehmende Material, die Beispiele aus der Geschichte und der Statistik und 
die Wahrscheinlichkeiten, daß die Menschen in gewiffer Hinsicht gewisse Hand- 
lungsweisen beobachten werden, unter dem Namen der politischen Oekonomie 
zusammenfaßte und dann andererseits alle ethischen Beziehungen, alles was zu 
empfehlen lind für recht zu erklären, und alles was zu tadeln und zu ver 
werfen ist, in ein besonderes System zusammenstellte und mit einem andern 
Namen bezeichnete. Das wäre allerdings möglich, müßte sich aber als sehr 
unpraktisch erweisen, indem man auf diese Weise die Schlußfolgerungen von 
ihren Prämissen trennen würde. Man müßte ja, wenn man diesen Weg 
einschlüge, gerade in dem Augenblick abbrechen, in welchem das gesamte zur 
richtigen Beurtheilung unerläßliche Material gesammelt wäre. 
Und so bleiben denn auch die, welche eine derartige Trennung befür 
worten und sich vorgeblich nur mit dem thatsächlich Vorhandenen beschäftigen, 
diesem ihrem Borsatze nicht treu. Auch sie begeben sich immer wieder auf 
das ethische Gebiet. Das begegnet sowohl Senior und Mill als Roscher und 
Walker. So schlagen diese Schriftsteller, wenn auch nur widerwillig, den 
richtigen Weg ein; denn es ist nun einmal eine unläugbare Thatsache: wenn 
Man die Erwägungen und Urtheile ethischer Natur mit den Beobachtungen 
"nd Erfahrungen hinsichtlich der wirklichen Erscheinungen verwebt, so gibt 
"wn weniger leicht irrige Theorien für Wahrheiten aus. 
Ja schon die unter den unzählbaren uns umgebenden Thatsachen zu 
treffende Auswahl derjenigen, welche wir beobachten wollen, hängt von den in 
das Gebiet der allgemeinen Ethik fallenden leitenden Principien ab. Bloße 
Thatsachen an sich sind ohne Werth; es kommt eben darauf an, daß es paffende, 
einschlägige Thatsachen sind. Um aber beurtheilen zu können, welche That 
sachen diese Natur besitzen, brauchen wir einen Leitfaden, der uns durch das 
Labyrinth der Erscheinungen führt, und könnte es da nun einen bessern geben 
als eine gesunde Philosophie? So wird man denn ohne eine gründliche Aus- 
t'ildung in der Ethik den richtigen Weg nicht finden können. 
Zweifellos haben ja die Anhänger der historischen Schule in vielen Be 
gehungen vollkommen recht. Sie haben recht, wenn sie neu ausgedachte, der 
Wahrheit nicht entsprechende Lohn-, Bevölkerungs-, Gewinn- u. s. w. Gesetze 
"erwerfen. Sie haben ferner auch darin recht, daß sie, wie es einst der 
ļll. Augustinus that, gegen gewisse engherzige Auffassungen, welche die Ge 
wohnheiten und Institutionen der gesamten Menschheit nach denjenigen unserer 
Zeit beurtheilen, Einspruch erheben. Es gereicht ihnen zum Ruhme, daß sie 
Beobachtung des wirklichen Lebens zurückkehrten und den folgenden zwei 
Worten des großen Aristoteles die Ehre gaben: ,Wenn man betreffs der sitt- 
ļ'chen Handlungen die Wahrheit erkennen will, muß man vor allem beobachten,
        <pb n="506" />
        476 
IV. Buch. Nachträge. 
was die Menschen wirklich thun und wie sie Handelns und: ,Diejenigen sind am 
besten dazu befähigt, in wirtschaftlichen und in politischen Dingen zu urtheilen, 
welche den Entwicklungsproceß derselben am aufmerksamsten verfolgen und am 
besten kennen? Endlich hat die historische Schule den richtigen Weg auch 
in der Hinsicht beschritten, daß sie zur Anschauung von der Einheit der 
Wissenschaften zurückkehrte und sich gegen die Scheidung der politischen Oeko- 
nomik von der Ethik erklärte. Aber trotz alledem hat ein Theil dieser Schllte 
Irrwege eingeschlagen, nicht sowohl insoweit die Lehren der besondern Ethik in 
Betracht kommen, als in den auf die allgemeine Ethik bezüglichen Fragen. 
Soweit sie die Existenz eines unabänderlichen Naturgesetzes läugnete, von der 
göttlichen Weltregierung absah und sämtliche Moralprincipien als historische 
Kategorien auffaßte, verfiel sie in wahrhaft fundamentale Irrthümer. 
Diese Methode, die ökonomische Wissenschaft mehr als eine Art von be 
schreibender Thätigkeit denn als eine eigentliche Wissenschaft zu behandeln, zu 
deren Begriff es doch offenbar gehört, daß man leitende Principien aufstellt, 
ist indessen nicht so leicht, als es den Anschein hat. Wissen wir doch von der 
geschichtlichen Entwicklung des Großtheils des Menschengeschlechts eigentlich nur 
wenig, und die Entwicklung vieler Stämme und Völker, insbesondere solcher 
des grauen Alterthums wie auch mancher uncivilisirten Horden und Völker 
schaften der Jetztzeit, wird sogar niemals aufzuhellen sein. Andererseits 
aber häufen sich bei manchen Nationen und Zeiten die bekannten Thatsachen 
derartig, daß sie gar nicht zu bewältigen sind. Wenn jemand glaubt, die 
Thatsachen sprächen an sich, so beweist er dadurch, daß er niemals den Ver 
such gemacht hat, die Thatsachen zu Rathe zu ziehen. Denn will man dies 
letztere, so muß man genügend darüber unterrichtet sein, auf welche That 
sachen man seine Aufmerksamkeit zu richten, wie man Ausnahmsfälle von 
typischen Erscheinungen zu sondern, das Wichtige vom Unwichtigen-zu unter 
scheiden und die Bedeutung der ausgewählten Thatsachen zu würdigen hat. 
Das zu thun, ist aber niemand im stände, der nicht eine gewisse philosophische 
und ethische Bildung besitzt. Ja es ist zu diesem Behufe noch mehr erforder 
lich. Wenn man daran festhält, daß wir uns nicht mit einer eingebildeten, 
sondern mit der wirklichen Welt zu beschäftigen haben, so leuchtet es ein, daß 
man das complicirte Drama der geschichtlichen Entwicklung, wie sie sich that 
sächlich vollzogen hat, nicht richtig verstehen und beurtheilen kann, wenn man 
die Dinge nicht im Lichte der göttlichen Offenbarung betrachtet. Tie groß 
artige Thatsache dieser Offenbarung kann unmöglich gelüugnet werden. Daher 
ist es sicherlich eine durchaus falsche Methode, die Augen vor den Wahr 
heiten zu verschließen, die uns durch dieselbe auf dem Gebiete einer Wissen- 
schaft enthüllt worden sind, für welche das uns auf diese Weise Mitgetheilte 
eine so große Tragweite besitzt.
        <pb n="507" />
        477 
5. Kap. Aufgabe und Methode der politischen Oekonomik. 
Tie Stellung eines von ollen Theorien vollkommen abstrahirenden Be 
obachters, der von nichts als von ökonomischen Taten und Verhältnissen weiß, 
läßt sich unter keinen Umständen aufreckt erhalten. Läßt man sich nicht von 
den Principien des christlichen Sittengesetzes leiten, so muß man denen irgend 
einer andern Ethik folgen, eingebildete Anschauungen über die politische und 
ökonomische Entwicklung zur Richtschnur nehinen und denselben die Thatsachen 
anpassen, so gut es eben geht. So haben es Auguste Comte in der ersten 
und Herbert Spencer in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts gemacht, 
und das Beispiel dieser Gelehrten hat nur zu oft Nachahmung gesunden. 
Es darf also die Methode unserer Wissenschaft weder ausschließlich em 
pirischer noch rein deductiver Natur sein. Bei der Begründung der Urtheile 
über die Berechtigung der Zustände und die Gerechtigkeit und die Zweck 
mäßigkeit der Maßregeln muß sowohl die inductive als die deductive Art der 
Schlußfolgerung zur Anwendung gelangen. Man hat nicht minder von der 
Beobachtung der Thatsachen als von ethischen Doctrinen auszugehen, seine 
Behauptungen in den einen Fällen durch detaillirte Untersuchungen über das 
Familienleben, die Verhältnisse in den Fabriken, die Zustände in den ver 
schiedenen Staaten, in den andern durch den Hinweis auf die Natur und 
die Pflichten des Menschen zu begründen. Wir haben einerseits Erscheinungen, 
die den Doctrinen entsprechen, und andererseits Doctrinen, welche den zu er 
klärenden Lebensverhältnissen entsprechen, auszuwählen und die Theorie mittelst 
der Geschichte wie die Geschichte mit Hilfe der Toctrin zu controlliren. So 
muß man sich stets davor hüten, die Grundsätze der Logik zu verletzen, will 
kürliche Hypothesen aufzustellen, kühne Anwendungen eingebildeter Ideen auf 
das wirkliche Leben zu machen und durch einfache Aneinanderreihung einzelner 
Thatsachen zu falschen Schlüssen zu gelangen. 
Hätte man sich diese Regeln gegenwärtig gehalten, so würde eine ganze 
Ņeihe von Streitigkeiten über die ökonomischen Doctrinen vermieden worden 
sein. Leider ist das aber vielfach nicht geschehen. Die historische Schule be 
gnügte sich nicht damit, nachzuweisen, daß viele Lehren der sogen, klassischen 
schule willkürliche Hypothesen seien oder sich als eine ungerechtfertigte Aus 
dehnung der Wahrnehmungen an den Londoner Börsenmännern auf die Menschen 
Şr Zeiten darstellten. Sie ging weiter, läugnete überhaupt das Bestehen allge 
meiner Gesetze und erklärte alle wirtschaftlichen Lehren für relativ und auf eine 
gewisse Zeit beschränkt, jedoch ganz mit Unrecht, da ein großer Theil der natur 
wissenschaftlichen und psychologischen Fundamentalsätze, auf denen die Wirtschafts 
wissenschaft beruht, allerorten und zu allen Zeiten wahr ist und diese Sätze 
slll t alle Menschen Anwendung finden. Die allgemeinen Gesetze der Ethik 
klagen sogar sämtlich den Charakter des Absoluten und Unveränderlichen an 
sich. Der Irrthum der sogen, klassischen Volkswirtschaftslehrer bestand gewiß
        <pb n="508" />
        478 
IV. Buch. Nachtrage. 
nicht darin, daß sie behaupteten, es gebe auf naturwissenschaftlichem, Psycho 
logischem und ethischem Gebiete dauernd waltende Gesetze, sondern darin, daß 
sie gegen jeden Wechsel der Dinge blind waren und auch da nicht an einen 
solchen glaubten, wo sich ein solcher wirklich vollzieht. Sie ließen sich nicht 
dazu herbei, die unendliche Mannigfaltigkeit in Betracht zu ziehen, welche in 
Bezug auf Volkscharakter, Traditionen, Bildungsgrad, Religion, Sittlichkeit, 
natürliche Beschaffenheit der verschiedenen Länder, Klima, Reichthum und 
Productionsbedingungen unläugbar besteht. Sie übersahen, daß alle diese 
Verhältnisse die Handlungsweise der Menschen in verschiedenster Weise be 
einflussen und ihren Einfluß sogar auf die Beobachtung des Sittengesetzes 
äußern. So haben sich sowohl die Anhänger der klassischen als die der histo 
rischen Schule von Uebertreibungen nicht frei bewahrt. Es ist eben auch für 
die Gelehrten sehr schwer, sich von einem Extrem fern zu halten, ohne in das 
andere zu verfallen. 
Um noch ein Wort über die Bedeutung der Statistik für die politische 
Oekonomie zu sagen, so sind derartige geordnete Zusammenstellungen von 
Zahlen, die bestimmte Thatsachen zum Ausdruck bringen, auf einzelnen Ge 
bieten dieser Wissenschaft, und namentlich soweit es sich um die Production 
und den Austausch der Güter handelt, zweifellos nützlich. Doch werden für 
die Wirtschaftswissenschaft wichtige Informationen und Daten in weit größerer 
Menge dadurch gewonnen, daß man Erhebungen in der Art der königlichen 
Commissionen in England anstellt, oder daß tüchtige und zu diesem Behufe 
ausgebildete Beobachter Monographien verfassen, welche über die gesamte 
Lebensweise bestimmter Arbeiter-Familien und -Gruppen, über ihre Art 
wohnen, sich zu nähren, zu kleiden und zu vergnügen, über die Art ihrer 
Beschäftigung und die Verhältnisse, unter welchen sie arbeiten, über ihre Ein 
nahmen und Ersparnisse, über ihr religiöses und moralisches Leben sowie 
endlich über die Geschichte dieser Familien eingehende Aufschlüsse bieten. So 
ist die Beobachtungsmethode beschaffen, welche Frederic Le Play ihren Ursprung 
verdankt und sowohl in den übrigen Werken dieses großen Gelehrten und 
Menschenfreundes als besonders auch in dem schon mehrfach citirten Werke 
,1^68 ouvriers des deux mondes 4 — der von der Pariser Société intei 
nationale d’Économie sociale publicirten Fortsetzung der Ouvriers euro 
péens ihres großen Begründers — zur Beleuchtung der Verhältnisse der ver 
schiedenen wichtigen Arbeiterfamilientypen angewandt wurde. 
Selbstverständlich ist es durchaus nothwendig, daß sich alle derartigen 
Beobachtungen den Gesetzen der inductiven Methode vollständig anpassen. 
Diejenigen Le Plays und seiner zahlreichen Schule thun das auch gewissen 
haft. Das von diesen Gelehrten und diesen Männern des praktischen Lebens 
gegebene Beispiel ist sicherlich ein ganz hervorragendes. Sie vereinigen das
        <pb n="509" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 479 
unbedingte Festhalten an der Grundlage des von Gott gegebenen Sitten 
gesetzes, der Zehn Gebote, mit der sorgfältigsten, durchaus systematisch be 
triebenen Erforschung der Thatsachen, welche in ihrem steten Fortschreiten 
unaufhörlich neue Belege für die Wahrheit und Heilsamkeit des Dekalogs zu 
Tage fördert und immer sicherere Resultate zeitigt — eine geeignete Grundlage 
für die richtige gegenseitige Abwägung des Grades, in welchem einerseits die 
staatliche und überhaupt die öffentliche Thätigkeit einzugreifen hat, und sich 
andererseits die spontane Initiative der Einzelnen und der freien Bereinigungen 
bethätigen muß. 
Sechstes Kapitel. 
Tie Geschichte der ökonomischen Wiffenschast. 
Ein kurzer Ueberblick Uber die historische Entwicklung der politischen 
Oekonomie möge den Schluß dieses Buches bilden. 
In dem Maße, als sich bei den alten Griechen und Römern die Wissen- 
schaft und die Literatur entwickelte, gewann bei ihnen auch die Sklaverei an 
Ausbreitung, und so wurde denn die Aufmerksamkeit nicht in dem Grade auf 
die politische Lekonomie gelenkt, als man hätte erwarten können. Tie Sklaven 
schienen der öffentlichen Fürsorge nicht besonders würdig. Da es nun aber 
gerade sie waren, welche die schwerste Last der wirtschaftlichen Arbeiten und 
der socialen Uebel zu tragen hatten, so erfuhren die wirtschaftlichen Verhält 
nisse eine relativ unbedeutende wiffenschaftliche Beleuchtung. 
Jndeffen bleibt Aristoteles immerhin eine hervorragende Autorität auch 
auf diesem Gebiete. Auch Plato, Xenophon, Cicero, die Juristen der römi 
schen Kaiserzeit u. a. zeigen sich mit den betreffenden Problemen vertraut. 
Tie höhere, vom Christenthum gelehrte Ethik, die durch die christliche 
Ļehre angebahnte Umgestaltung der menschlichen Gesellschaft kam natürlich auch 
dieser Wiffenschast zu gute. Die Periode des heidnischen Alterthums 
ging in diejenige der Kirchenväter über, deren ökonomische Principien 
und Ausführungen ein eingehenderes Studium verdienen, als ihnen bis jetzt 
Ul theil geworden ist l . 
' Aus der einschlägigen Literatur Deutschlands ist das mehrfach von uns citirte 
Ņerk von Georg Ratzinger: Die Bolkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen
        <pb n="510" />
        480 
IV. Buch. Nachträge. 
Das Wiederaufleben der Studien und der Philosophie im 12. Jahr 
hundert, die Periode der Scholastiker, brachte einen Aufschwung auch 
-in der Beleuchtung der Probleme des Reichthums, des Eigenthums, der Con- 
sumtion, des Werthes, der Preise, der Monopole, des (Geldes und des Dar 
lehensverkehrs mit sich; diese Fragen wurden sowohl in den Commentarien 
zu Aristoteles als in Werken über canonisches Recht und Moraltheologie 
behandelt. Eine Darstellung und Besprechung der ökonomischen und der 
politischen Verhältnisse und Aufgaben in besondern Werken und Vortragen 
fand dagegen nicht statt. Später wurde dem aber anders. Infolge jener 
Ausdehnung des Handels, welche sich aus der Entdeckung der Reuen Welt 
und des Seewegs nach Indien ergab, der Fortschritte in der Technik, der 
Hähern Entwicklung des staatlichen Lebens und der nationalen Verschieden 
heiten mußte sich das Gebiet der Volkswirtschaftslehre bedeutend erweitern, 
während gleichzeitig die Auflösung der bisher in Europa bestandenen Einheitlich 
keit der Weltanschauung und der Wissenschaft und die bittern religiösen und 
nationalen Antipathien einen Übeln Einfluß auf die Behandlung der ökono 
mischen Probleme ausübten. 
Unter solchen Auspicien begann das Zeitalter des Mercantilism ns 
nicht nur in der Praxis der Staaten, sondern auch in der politischen Oeko- 
nomie, welches viele lehrreiche Werke über einzelne Gebiete dieser Wissenschaft, 
nicht aber über die allgemeinen Grundsätze derselben zu Tage förderte. Es 
brachte kein ökonomisches Buch hervor, welches nur halb so bedeutend gewesen 
wäre wie das große Werk des Hugo Grotius über die Politik. Cs ist fiir 
diese Periode charakteristisch, daß es sich die Wirtschaftswissenschaft zur Haupt 
aufgabe machte, darüber Belehrungen zu ertheilen, auf welche Weise die ein 
zelnen Staaten reich werden könnten. Diejenigen, welche diese Kunst lehrten, 
waren nun im allgemeinen darüber einig, daß das entscheidende Merkmal 
für den Grad des Reichthums, dessen sich ein Land zu erfreuen habe, in der 
innerhalb der Grenzen desselben circulirenden Geldmenge zu suchen sei. So 
pries man denn die Segnungen einer dichten Bevölkerung und eines lebhaften 
Handels, und empfahl die Eröffnung von Märkten für die heimischen Cr- 
zeugniffe im Jnlande wie im Auslande und als Mittel zur Erreichung des 
letztern Zieles den Abschluß von Handelsverträgen, während man zur Förde 
rung des Absatzes im Jnlande eine möglichst weitgehende Verhinderung des 
Imports fremdländischer Prodncte befürwortete. 
(Freiburg 1881, 2. Aust. 1895), als überaus reich au Bezugnahmen auf die Väter 
hervorzuheben. Besonders der 4. Abschnitt: Wucher und Zins (S. 207—319, 2. Ausl. 
S. 251—362), ist eine wahre Fundgrube für die Kenntniß der ökonomischen An 
schauungen derselben. Vgl. unter anderem die S. 259—269 (2. Ausl. S. 312 320) 
aus der Schrift des hl. Ambrosius .De Tobia* mitgetheilten Stellen.
        <pb n="511" />
        481 
6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
Wenn man es als die Hauptaufgabe der Staatsregierung betrachtet, 
möglichst bedeutende Geldmittel zur Verfügung zu haben und ihren Feinden 
möglichst stark gerüstet gegenüber zu stehen, so kann man vielleicht zugeben, 
daß sich das Mercantilsystem unter den zur Zeit seiner allgemeinen Verbreitung 
herrschenden Verhältnissen zur Erreichung dieses Zweckes am förderlichsten erwies. 
Das Frankreich Ludwigs XIV. mit seinen Ministern Colbert und Louvois 
sowie das Preußen Friedrichs II. sind so recht die Typen eines nach den 
Gesichtspunkten des Mercantilsystems eingerichteten Staates. 
Die bessere Seite dieses Systems, die übrigens durchaus nichts Neues 
bot, ist darin zu suchen, daß man anerkannte, es könne das Privatinteresse 
unter Umständen mit dem öffentlichen in Widerspruch stehen, und es sei also 
möglich, daß gewisse Leute ihren persönlichen Vortheil auf Kosten des Allgemein 
wohls suchten. Das Ziel, welches man vornehmlich verfolgte, war der Macht 
besitz, den man von drei Dingen abhängig glaubte: von der Anhäufung 
von Schätzen, der Entwicklung der Schiffahrt und dem Vorhandensein einer 
zahlreichen Bevölkerung *. 
Die folgende Periode, die des wirtschaftlichen Liberalismus, stand 
zu der vorhergehenden im grellsten Gegensatze. Die Maximen dieses Systems 
wurden nichtsdestoweniger in der ökonomischen Wissenschaft für mehr denn 
ein Jahrhundert vorherrschend und übten auch auf die staatliche Gesetzgebung 
vielfach den entscheidendsten Einfluß aus, obgleich dieser Liberalismus seinem 
1 Die verschiedenen dem Mercantilsystem eigenthümlichen Grundsätze finden sich 
bereits bei Jean Bodin, La république. Paris 1586, sol. Systematische Werke int 
Sinne dieses Systems sind sodann: A. de Montchrétien, Traicté de l’Économie 
Politique dédié au Roy etc. Rouen 1615, in neuer Auflage avec introduction 
et notes par Th. Funck-Brentano, Paris 1889; A. Serra, Trattato delle cause, 
ehi possono far abbondare li regni d’oro e d’argento, dove non sono miniere. 
Napoli 1613; W. F. V. S. (anonyme Bezeichnung Johanns v. Horn eck), 
Oesterreich über Alles, wenn es nur will, d. i. wohlmeinender Vorschlag, wie mittelst 
^iner wohlbestellten Landesökonomie u. s. w. Leipzig 1654; A. Genovesi, Lezioni di 
commercio ossia d’economia civile. Bussano 1769 (in der Sammlung .Scrittori 
( lassici Italiani di Economia politica' parte moderna VII—X Milano 1803—1804). 
Visier Schriftsteller hat in gewissen Beziehungen, z. B. hinsichtlich des Preises der 
^üter und der Bedeutung der Landwirtschaft, bereits ganz die richtigen Anschauungen; 
nur überschätzt auch er die Bedeutung der Handelsbilanz. Auch der Spanier Diego 
k Saavedra y Faxardo betont in seinen .Empresas políticas o Idea de un 
Principe politico christiano, representado en cien empresas' (Monaco 1640; eine 
lateinische Ausgabe erschien zu Amsterdam 1659) die Wichtigkeit der Landwirtschaft 
^nd erklärt dieselbe als die reichste Quelle des Wohlstandes. In unserem Jahrhundert 
bat noch Friedrich List in seinem Werk,Das nationale System der politischen 
^kkonomie' (Leipzig 1841) nachzuweisen gesucht, daß sich die Industrie im Vergleich 
^ìt der Agrikultur als vortheilhafter erweise. Von einer Ueberschätzung der Bedeutung 
or Handelsbilanz hält er sich indessen frei. 
Devas-Kämpse, Volkswirtschaftslehre. 
31
        <pb n="512" />
        482 
IV. Buch. Nachträge. 
ganzen Wesen nach unchristlich und irreligiös war und mit den Lehren der 
Geschichte im Widerstreit stand. Seine Anhänger glaubten nämlich an eine 
in der Natur der Dinge begründete wohlthätige Ordnung der socialen und 
wirtschaftlichen Verhältnisse, eine Ordnung, deren Mißachtung für die Menschen 
mehr oder minder schwere Nachtheile nach sich ziehe. Sie glaubten ferner, 
daß ungeregelte sociale Beziehungen im allgemeinen die einzig vernünftigen 
seien, und waren von optimistischen Anschauungen bezüglich der natürlichen 
Einsicht und Tugendhaftigkeit der Menschen erfüllt und fest davon überzeugt, 
daß zwischen den Interessen der einzelnen Individuen und des Staates auch 
in den internationalen Beziehungen die vollste Harmonie bestehe. Ja manche 
gingen so weit, zu behaupten, daß alle Menschen von Natur vollkommen gleich 
seien, und das Eingreifen der göttlichen Vorsehung in den Lauf der Dinge, 
ja das ganze System der christlichen Sittenlehre zu läugnen. 
Diese in so großer Achtung stehenden Theorien bedeuteten nun gegenüber 
den früher herrschenden Anschauungen in zweierlei Hinsicht einen großen Fort 
schritt. Zunächst setzten sie der beständigen, endlosen Einmischung der Regie 
rungen in die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Bevölkerung, welche eine 
Folge des Mercantilsystems gewesen war, vielfach ein Ziel, und sodann hatten 
sie auch die wohlthätige Folge, daß die politische Oekonomie zum Range einer 
wirklichen und zwar einer ethischen Wissenschaft erhoben wurde. 
Insofern entsprach die neue Doctrin den Zeitbedürfnissen, und da sich 
nun auch uoch im Schoße der beiden dazumal auf dem Höhepunkt der Cultur 
stehenden Nationen, der Franzosen und der Engländer, zwei geniale Männer, 
nämlich Turgot in Frankreich und Adam Smith in Großbritannien, fanden, 
welche die Ideen des wirtschaftlichen Liberalismus zu den ihrigen machten, so 
prägten sich diese Ideen im westlichen, südlichen und mittlern Europa zunächst 
den Gemüthern auf das tiefste ein, um mit der Zeit vielfach auch in den 
Gesetzen ihren Ausdruck zu finden. Desto beklagenswerther muß es also er 
scheinen, daß der wirtschaftliche Liberalismus im Boden der irreligiösen Ethik 
wurzelt, infolge dessen schlimme Früchte zeitigte und Millionen von Menschen 
in das tiefste Elend und eine unaussprechliche Erniedrigung gestürzt hat. 
Dieses System der übertriebenen Hochschätzung wirtschaftlicher Freiheit 
und der Verachtung der weisen Traditionen der Vorzeit ist in Frankreich ent 
standen. Die Physiokraten 1 sind als seine eigentlichen Urheber zu be- 
' Der Vater der physiokratischeu Doctrin ist Francois Quesnay. Er legte 
dieselbe hauptsächlich in seinem .Tableau économique' und in den.Maximes générales 
du gouvernement économique' nieder, die er beide 1758 zu Versailles erscheinen ließ, 
sowie ferner in den .Dialogues', die im 2. Bande der von S. P. du Pont publicirtest 
.Pbysiocratie' (VI vols. Yverdun 1768—1769, vom 2. Bande an mit dem Titel 
.Discussions et développements sur quelques-unes des notions d Économie politique )
        <pb n="513" />
        483 
6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
trachten, und man hat auf gewisse Unterschiede, welche zwischen den Lehren 
dieser und den von Adam Smith und seinen Schülern vertretenen Lehren 
bestehen, einen übertriebenen Nachdruck gelegt. 
Es bestehen ja ^allerdings zwischen den Physiokraten und den Anhängern 
des Smith sch en Systems, welchem man auch zuweilen den Namen des 
Indu st riesy stems gegeben hat, nicht unbeträchtliche Differenzpunkte. Die 
erstem stützten sich auf die Thatsache, daß alle körperlichen Dinge durch die 
Natur hervorgebracht und durch die Arbeit der Erde abgewonnen werden, 
und mit Rücksicht darauf stellten sie die Behauptung auf, daß allein die Pro 
duction von Rohstoffen durch menschliche Arbeit eine die Gütermasse ver 
größernde Thätigkeit sei; die gewerbliche und industrielle Arbeit und die 
commercielle Wirksamkeit brächten aber keine neuen Güter hervor, sondern er 
höhten nur den Werth der Rohproducte um so viel, als sie die Konsumtion 
anderer derartiger Produkte nöthig machten, und seien demnach von der Land 
wirtschaft wesentlich verschieden, da diese letztere einen Ueberschuß der Erzeug 
nisse über die aufgewandten Kosten, als freie Gabe der Natur, liefere. Adam 
Smith (in seinem mehrfach citirten Werke über den Reichthum) und seine An 
hänger lehrten aber das gerade Gegentheil. Sie behaupteten, und zwar mit 
vollem Recht, daß nicht nur die Rohstoffproduction, sondern auch die Ver 
arbeitung dieser Stoffe und somit nicht nur die landwirtschaftliche, sondern auch 
die gewerbliche und die industrielle Thätigkeit sowie der Handel productiv seien. 
Aber trotz dieses zwischen den beiden Systemen bestehenden principiellen 
Unterschiedes bleibt es unbestreitbar, daß Adam Smith und seine Gesinnungs 
genossen im wesentlichen auf dem Boden der Physiokraten standen. Nicht nur 
einzelne Aussprüche, sondern ganze Paragraphen von Adam Smiths ,Wealth 
of nations* sind beinahe wörtlich den Werken derselben und insbesondere 
denjenigen Quesnays und Turgots entnommen; so z. B. die berühmten vier 
Besteuerungsprincipien, die Ausführungen über die Arbeitstheilung, die Haupt- 
lheile der Lehren vom Arbeitslöhne, vom Unternehmergewinn, vom natürlichen 
Preise und vom Werthe. Man darf deshalb ohne Uebertreibung behaupten, 
daß ein großer Theil der liberalen ökonomischen Doctrinen den Werken der 
Physiokraten nicht nur seinen Ursprung, sondern sogar seine gegenwärtige 
Gestalt verdankt 1 . Adam Smith hat demnach die physiokratischen Anschauungen 
erschienen, und stellte mit humanitärer Begeisterung und bedeutendem Scharfsinn ein 
vollständiges ökonomisches System auf. Unter den übrigen physiokratischen Werken 
fft an erster Stelle das folgende zu nennen: A. R. J. Turgot, Recherches sur la 
nature et l’origine des richesses (Paris 1774), das umgearbeitet unter dem Titel 
.Réflexions sur la formation et la distribution des richesses' (Paris 1784) erschien. 
1 Siehe E. Selig mon in .Political Science Quarterly', March 1889, p. 177 
derselbe äußert sich ebb. 179 dahin: .Die Skizze der gesamten Abhandlungen A. Smiths 
31 *
        <pb n="514" />
        484 
IV. Buch. Nachträge. 
nach England eingeführt und das Mercantilsystem mit anderswoher entlehnten 
Waffen vernichtet. Er war- übrigens besser als die von ihm vertretenen An 
schauungen. Er hatte eine so treffliche Beobachtungsgabe, daß er bei der 
Betrachtung der menschlichen Verhältnisse trotz aller Vorurtheile vielfach dem 
gesunden Menschenverstände die Ehre gab, das ,natürliche System im Stiche 
ließ und der .Hypothese die Wirklichkeit vorzog. So bewegte er sich, wie das 
bei allen von Irrthum befangenen bedeutenden Menschen der Fall ist, in schwer 
zu vereinigenden Widersprüchen. 
Die Anschauung, daß Adam Smith der Begründer der politischen Oeko- 
nomie sei, beruht also nur ganz theilweise auf Wahrheit. Den Satz auf 
zustellen, es habe diese Wissenschaft vor ihm eigentlich noch gar nicht existirt, 
ist ebenso absurd, als wenn man behaupten wollte, es habe vor Kant keine 
Ethik oder vor Auguste Comte keine Philosophie gegeben. Jndeffen bleibt 
immerhin so viel richtig, daß Smith das erste sich nur mit der politischen 
Qekonomie beschäftigende große wissenschaftliche Werk, dessen England sich 
rühmen kann, verfaßt hat und insofern der Urheber der englischen Volks- 
wirtschaftswiffenschaft genannt werden kann. Mit viel mehr Recht könnte 
man die Physiokraten die Begründer der ökonomischen Wissenschaft nennen, 
da sie die ersten waren, welche dieselbe vollständig als eine besondere Wissen 
schaft behandelten. 
Der wirtschaftliche Liberalismus, die sogen, orthodoxe oder klassische 
politische Qekonomie, hat viele Jahre lang, wenigstens auf wissenschaftlichem 
Gebiete, die glänzendsten Triumphe gefeiert und konnte also stolz auf seine 
Gegner Herabschauen, obgleich es unter seinen Anhängern nicht an innern 
Zwistigkeiten fehlte. 
In England wurde er, namentlich unter dem Einflüsse David Ricardos i , 
immer abstracter und dem wirklichen Leben entfremdeter, bis er in dem großen 
Werke John Stuart Mills 2 seine endgiltige Gestalt erhielt 3 . 
über die Production und die Vertheilung der Güter findet sich in Turgots Essai 
sur la formation et la distribution des richesses. 
1 Principles of Political Economy and Taxation, ltd e d. London 1819. 
2 principles of Political Economy. 1 th ed. London 1848. Dieses Werk hat 
in seiner Kritik der herkömmlichen Lehren der politischen Qekonomie Berührungspunkte 
mit socialistischen Anschauungen. Dagegen vertheidigt derselbe Autor in seiner Abhand 
lung ,On Liberty* (London 1859) sehr energisch die Rechte der Einzelnen gegen die über 
triebene Einmischung der öffentlichen Gewalt. 
s Selbstredend hat dieses System sowohl in England als auch in den übrigen 
europäischen Staaten und in Amerika eine beträchtliche Anzahl mehr oder minder be 
deutender literarischer Vertreter gesunden. Mögen hier unter denjenigen französischer 
Nationalität nur genannt werden: Frédéric Bastiai (Harmonies économiques. 
Paris 1850) und Cherbuliez (Précis de la science économique. Paris 1862);
        <pb n="515" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
485 
Die wesentlichen Punkte, in denen sich Ricardos System von jenem 
Smiths unterscheidet, sind die folgenden. Ricardo nimmt zunächst an, daß die 
wirtschaftlichen und socialen Verhältnisse wirklich vollkommen beweglicher Natur 
seien, statt diese Beweglichkeit nur als etwas der Natur der Dinge Ent 
sprechendes und deshalb Erstrebenswerthes zu betrachten; ferner schließt er. 
statt sich auf falsche ethische Principien zu stützen, die Ethik aus dem Bereiche 
der ökonomischen Wissenschaft gänzlich aus, und endlich läßt er sich durch die 
Beobachtung des realen Lebens durchaus nicht beeinflussen, sondern schreitet, 
von seinen falschen Prämissen ausgehend, rücksichtslos vorwärts. So findet 
sich denn in seinem Werke eine menschliche Lieblingsschwäche, die Vorliebe zu 
trügerischer Einfachheit, in vollständigster Weise ausgeprägt. Nichtsdestoweniger 
ward Ricardos Werk als ein Meisterstück menschlicher Weisheit beinahe mit 
demselben Enthusiasmus begrüßt, mit welchem Quesnays .Tableau éco 
nomique* aufgenommen worden war. Es ist wirklich merkwürdig, daß ein 
jedes dieser beiden so engherzigen Werke berufen war, die Grundlage für eine 
großartige geistige Schöpfung eines genialen Mannes zu werden. Wie Adam 
Smith der Schüler Francois Quesnays war, so wurde John Stuart Mill 
derjenige David Ricardos. Bei beiden Autoren sind aber gerade jene Ab 
schnitte ihrer Werke, in welchen sie den Grundsätzen ihrer Lehrer am schärfsten 
widersprechen, die werthvollsten. Leider besteht jedoch zwischen Adam Smith 
und John Stuart Mill noch eine andere Aehnlichkeit, nämlich darin, daß ihre 
Lehren mit den Grundsätzen des Sittengesetzes in Widerspruch stehen und daß 
beide Schriftsteller von Feindschaft gegen die Religion erfüllt sind. Es ist 
wirklich schwer zu sagen, was am widerwärtigsten ist, die Spöttereien Adam 
Smiths oder das systematische, kalte Beiseitesetzen aller religiösen Ideen, aller 
Elemente eines religiösen, ja sogar eines ehrbaren Familienlebens, wie John 
Stuart Mill es bethätigt. 
Solche Erscheinungen können übrigens nicht in Erstaunen setzen. Nach 
dem man die wissenschaftliche Behandlung der politischen Oekonomie von der 
Rücksichtnahme auf die Ethik frei gemacht und diese Wissenschaft als etwas 
Neutrales hingestellt hatte, konnte man zur Aufstellung der unsittlichsten und 
mitisocialsten Doctrinen gelangen. So geschah es denn, daß die Vertreter 
unter den Deutschen: Max Wirth (Grundzüge der Nationalökonomie. 2 Bde. 
Frankfurt a. Dl. 1856 u. 1858) und H. v. Mangoldt (Grundsätze der Volks 
wirtschaftslehre. Stuttgart 1863). Es ist übrigens selbstverständlich, daß unter den 
verschiedenen auf dem Boden des wirtschaftlichen Liberalismus stehenden Schriftstellern 
beträchtliche Meinungsverschiedenheiten vorkommen und daß ihnen mit nichten sämtlich 
eine irreligiöse Gesinnung imputirt werden darf. Durch Bastiats Schriften z. B. geht 
rin wohlthuender Hauch der Anerkennung der göttlichen Güte und Fürsorge für das 
Menschengeschlecht.
        <pb n="516" />
        486 
IV. Buch. Nachträge. 
des wirtschaftlichen Liberalismus gegen die Arbeiterschutzgesetzgebung auftraten, 
gegen die letzten wohlthätigen Einschränkungen der wirtschaftlichen Freiheit, 
die noch aus früherer Zeit bestanden, ankämpften und an dem Elende, in 
welches weite Schichten des Arbeiterstandes infolge der zügellosen Freiheit des 
Wettbewerbes gestürzt wurden, als an den Zuständen eines angeblich un 
vermeidlichen Uebergangsstadiums achselzuckend vorübergingen. 
Die Verheerungen, welche durch die Anwendung der Maximen des wirt 
schaftlichen Liberalismus im staatlichen Leben angerichtet wurden, steigerten 
sich zu einem solchen Umfang, daß sich eine gewaltige Reaction gegen dieses 
System erhob, welche allmählich in den verschiedenen Staaten zu einer mehr 
oder minder entschiedenen Aenderung der von der Gesetzgebung eingeschlagenen 
Richtung führte; von dieser Aenderung aber legen namentlich die im 10. Kapitel 
des III. Buches besprochenen Arbeiterschutzgesetze der meisten europäischen Groß 
staaten beredtes Zeugniß ab. Es waren so manche Ursachen, welche zu diesem 
Resultate zusammenwirkten, und zwar solche sehr ungleichen Charakters. 
Wir erwähnen hier die folgenden: 1. das durch die amtlichen Erhebungen, 
wie jene der in den vierziger und den sechziger Jahren in England bestellten 
königlichen Commissionen zur Erforschung der Kinderarbeitsverhältnisse, wach 
gerufene Erbarmen und Entsetzen über die bestehenden, überaus großen Miß 
stände; 2. das Erstarken des Nationalgefühls, welches sich im Gegensatze zu 
den früher herrschenden kosmopolitischen Ideen immer mehr Bahn brach; 
3. das Anwachsen der socialistischen Strömung, das zu Tage trat, sobald 
es sich zeigte, daß der Triumph der industrie- und handeltreibenden Klaffen 
und überhaupt der sogen. Bourgeoisie, d. h. der zu Reichthum und Macht 
gelangten Theile des Bürger- und des Gelehrtenstandes, über den Landadel 
und die Geburtsaristokratie an sich noch keinen Sieg der ärmern Bevölkerungs- 
schichten bedeute; 4. die Verbreitung richtiger historischer Kenntnisse, und 5. das 
unverkennbare Neuaufleben des religiösen Geistes, welches sich in sämtlichen 
europäischen Staaten geltend machte. 
So wurde denn in England etwa um das Jahr 1870, in Deutschland 
und Oesterreich etwas später, noch später in Frankreich und endlich auch in 
Italien die Herrschaft des ökonomischen Liberalismus gebrochen. Seit dieser 
Zeit herrscht auf dem Gebiete der Wirtschaftswissenschaft sozusagen Anarchie. 
Es kreuzen sich die verschiedensten Strömungen. Immerhin kann man vier 
große Gruppen unterscheiden (von denen freilich eine jede wieder in verschiedene 
llnterabtheilungen zerfällt) : die modern-liberale, die socialistische, die historische 
und die ethische Schule. 
Die ersten Vertreter und Anhänger dieser Schulen haben zwar schon 
lange vor den soeben bezeichneten Zeitpunkten ihre Stimme erhoben, aber die 
bedeutende Ausbreitung dieser Richtungen ist jedenfalls neuern Datums.
        <pb n="517" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
487 
Wir wollen die Eigenthümlichkeiten der einzelnen Schulen mit einigen 
Worten kurz charakterisiren. 
Was zunächst den modernen wirtschaftlichen Liberalismus 
anlangt, so hat er von den frühern, die unbeschränkteste Freiheit anpreisenden 
Doctrinen einen guten Theil fallen lassen und widersetzt sich einer bis zu einem 
gewissen Grade gehenden staatlichen Thätigkeit zum Wohle der wirtschaftlich 
Schwachen durchaus nicht mehr. Dagegen läßt er den ethischen Principien noch 
immer nicht die nöthige Würdigung angedeihen. Seine Anhänger finden sich 
gegenwärtig hauptsächlich in England (und hier besonders an der Universität 
Cambridge) und in Frankreich. Sie huldigen im Gegensatze zu den Socia 
listen einer optimistischen Auffassung der Tinge und lieben es, die Verhältnisse 
der Jetztzeit in rosigem Lichte darzustellen. 
Uebrigens fehlt es auch in den Ländern deutscher Zunge nicht an Ver 
tretern dieser Richtung. Erst vor ganz kurzer Zeit ist Julius Wolf* mit 
einem System der Socialpolitik hervorgetreten, welches sich allerdings von 
einem Theile der von dem frühern orthodoxen wirtschaftlichen Liberalismus be 
kannten Doctrinen lossagt, aber die ethische Seite der einschlägigen Probleme 
verkennt und noch immer nicht einsieht, daß die wirtschaftlichen Fragen ein 
Problem der Gerechtigkeit in sich schließen. 
Die socialistische S ch u l e hat in älterer Zeit namentlich in 
P. I. Proudhon2 und F. Lassalle ihre wissenschaftliche Vertretung 
gefunden, soweit bei einem derartig mit der Natur der Menschen, mit der 
geschichtlichen Entwicklung und — man kann es und soll es angesichts des 
heutzutage so häufigen Kokettirens mit dem Socialismus, wie es auch noch 
auf dem Boden der Grundprincipien des Naturrechts stehende Gelehrte, Poli 
tiker und sogen. Sociologen üben, geradeswegs heraussagen — mit den ein 
fachsten Regeln des gesunden Menschenverstandes in Widerspruch stehenden 
System von Wissenschaft die Rede sein kann. Lassalle trug in seinen Schriften, 
welche von so großem Einfluß auf die Entwicklung des deutschen Socia 
lismus waren, die abstrusesten Sachen vor. In seinem ,System der er 
worbenen Rechte' (Berlin 1861) versuchte er, natürlich ganz erfolglos, den 
Rachweis, daß der Gang der culturhistorischen Entwicklung und die ihn 
begleitende Gestaltung des Rechtes die Eigenthumssphäre des Individuums 
immer enger mache, da eine sich stätig vergrößernde Anzahl von Gegenständen 
dein Privateigenthum entzogen werde. In dem im Jahre 1863 von ihm er 
lassenen Antwortschreiben an das Centralcomite zur Berufung eines allgemeinen 
' Socialismus und kapitalistische Gesellschaftsordnung. Stuttgart 1892. 
* Unter seinen Arbeiten mögen erwähnt werden: Qu’est-ce que la propriété? 
l’aris 1840, und Le système des contradictions économiques. 5 vols. Paris 1846. 
von ihm gebrauchte Schlagwort ,La propriété c’est le vol' ist allbekannt.
        <pb n="518" />
        488 
IV. Buch. Nachträge. 
deutschen Arbeitercongresses stellte er dann die völlig unhaltbare, von den That 
sachen Lügen gestrafte und jetzt selbst bon socialistischer Seite aufgegebene 
Theorie auf, es gebe ein ehernes Lohngesetz, welches den durchschnittlichen 
Arbeitslohn unter der Herrschaft von Angebot und Nachfrage immer auf das 
zum nothwendigen Lebensunterhalt Unentbehrliche reduciré, und in der Schrift 
,Bastiat-Schulze von Delitzsch, der ökonomische Julian, oder Kapital und Arbeit' 
(Berlin 1864) donnerte er besonders gegen den Unternehmergewinn. 
Unter den neuern Theoretikern des Socialismus sind dann besonders 
Karl Marx und Friedrich Engels zu nennen, da auf die Utopien der 
russischen Nihilisten, der Communisten und der Anarchisten hier nicht weiter 
eingegangen werden kann. Karl Marx ist in seinem Werke ,Das Kapital' 
(I. Band, 1. Buch, 2. Aufl., Hamburg 1890; II. Band, 2. Buch, 1885; 
III. Band, 3. Buch, 1894) so recht der abschließende Theoretiker des Socialis 
mus geworden, nachdem er sich schon früher (1847) in der Abhandlung ,Das 
Elend der Philosophie' 1 als das documentât hatte, was er auch in .Kapital' 
ist, ein Phraseur, der sich mit der galligen Kritik des Bestehenden begnügt, 
ohne irgend etwas Greifbares, das an dessen Stelle treten könnte, zu bieten. 
Friedrich Engels hat in einem dürftigen Schriftchen * besonders die 
Monogamie bekämpft und sie als Quelle der Geldherrschaft, der Ausbeutung 
der Armen und als Unterjochung des weiblichen Geschlechts bezeichnet. 
Während also die socialistische Doctrin für die ernste Wisienschaft haupt 
sächlich nur von pathologischem Interesse ist, verdient die historische Schule 
die eingehendste Beachtung. Es ist schon im vorhergehenden Kapitel von den 
Principien derselben die Rede gewesen. Hier ist vor allem noch hervorzuheben, daß 
ihre Entwicklung je nach den Ländern bis zu einem gewissen Grade verschieden 
war. Von dem positivistischen Geiste, von welchem sie in England und in Frank 
reich erfüllt ist — in Frankreich fand sie bedeutende Vertreter an Auguste 
Comte und an Hippolyte Tain e 3 , der, obgleich vorwiegend Historiker, 
» In 2. Auflage erschienen Stuttgart 1892. 
2 Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staates. 4. Aust. 
Stuttgart 1892. 
a Ueber die Stellung dieses Gelehrten siehe den trefflichen Aufsatz von E. Boutmy: 
Hippolyte Taine, in den ,Annales de l’École libre des sciences politiques* VIH, 
He partie (Paris, janvier-juillet 1898), 199—211. Der Verfasser hebt meisterhaft 
hervor, wie der große, wenn auch nicht gläubige, so doch von hoher Bewunderung für 
das Christenthum erfüllte Gelehrte, im Widerspruch mit den Deklamatoren der revo 
lutionären Phrasen und den Bewunderern der Staatsallmacht, für die Privatinitiative 
eintrat: ,11 voulait l’homme debout, fier, entreprenant, capable de se ressaisir et 
de rebondir après un échec. Il abhorrait cette puissance anonyme qui prend peu 
à peu aux citoyens toute oeuvre des mains, les déshabitue de la responsabilité, le* 
supplée dans leurs devoirs, se charge de pratiquer en leur nom et à leurs irai*
        <pb n="519" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
489 
in seinen früher citirten ,Origines de la France contemporaine 4 doch auch 
die wirtschaftlichen und socialen Probleme eingehend behandelt —, hat sie 
sich in Deutschland im ganzen fern gehalten. 
Hier hat sich die historische Schule großentheils unter dem Einflüsse 
Wilhelm Roschers entwickelt. Er hat namentlich in seinem von uns in 
diesem Buche so oft angezogenen Werke 1 umfangreiches Material aufgespeichert, 
welches bedeutende Einblicke in den Entwicklungsgang der volkswirtschaftlichen 
Berhältniffe gestattet, ohne sich irgendwie in feindseliger Haltung gegen das 
christliche Sittengesetz zu gefallen. Roscher war im Gegentheil ein ernst religiös 
gesinnter Mann, dem, wie der Verfaffer der Vorrede zum V. Band seines 
großartigen Werkes, der eigene Sohn des Verewigten, mit Recht betont, ,bie 
Religion das höchste Ziel und zugleich der tiefste Grund alles geistigen Lebens 
gewesen ist 4 . Eher kann man bei ihm ein zu weit gehendes Nebeneinander 
stellen und Dulden von Ansichten beanstanden, die in offenem Widerspruch zu 
einander stehen. Jndeffen ist eine derartige offene Darlegung der verschieden 
artigen Anschauungen, die aus einer im ganzen auch auf wissenschaftlichem Ge 
biete überaus hochzuschätzenden Duldsamkeit der Anschauungsweise hervorgeht, 
weit empfehlenswerther, als ein auf un- oder halbwahre Thatsachen basirtes 
absprechendes Dogmatisiren, wie sich dessen gegenwärtig insbesondere die Socia 
listen und andere, socialistisch angehauchte Sociologen schuldig machen. Auch muß 
hervorgehoben werden, daß die historische Schule durchaus nicht darauf verzichtet, 
überhaupt bestimmte volkswirtschaftliche Gesetze aufzustellen, sondern nur die Zeit 
noch nicht für gekommen erachtet, wo man mit Fug und Recht dazu schreiten kann. 
Sie begnügt sich also vorderhand, Material zu sammeln und zu beobachten, bis 
sie den Zeitpunkt für gekommen erachtet, zu welchem man die Grundlage für 
die Aufstellung und die Entwicklung von Gesetzen gewonnen haben wird. 
Unter den ältern Mitgliedern der historischen Schule Deutschlands mögen 
auch Bruno Hildebrand^ und Karl Knies 8 genannt werden. Unter den 
gegenwärtigen nimmt Gustav Schmoller* eine besonders hervorragende Stelle 
tes vertus dont elle les dispense, les désintéresse de tout et vide pour ainsi dire 
lour âme.‘ 
1 System der Volkswirtschaft. I. Bd. : Grundlagen der Nationalökonomie (1. der 
Bl Auflagen 1854) ; II. Bd. : Nationalökonomik des Ackerbaues und der verwandten 
Urproduktionen (1. der 12 Auflagen 1859); III. Bd.: Nationalökonomik des Handels und 
lNwerbsfleißes (1881) ; IV. Bd.: System der Finanzwissenschaft (1881); V. (Schluß.) Bd.: 
Armenpflege und Armenpolitik (1894; alle in Stuttgart erschienen). 
* Die Nationalökonomie in Gegenwart und Zukunft. Frankfurt a. M. 1848. 
* Die politische Oekonomie vom Standpunkt der geschichtlichen Methode. Ham 
burg 1853; Die Volkswirtschaftslehre, ebb. 1853. 
4 Zur Literaturgeschichte der Staats- und Socialwissenschaften. Leipzig 1888; 
Zur Social- und Gewerbepolitik der Gegenwart, ebb. 1890.
        <pb n="520" />
        490 
IV. Buch. Nachträge. 
ein. Selbstverständlich haben sich aber unter den Anhängern des Historismus 
wieder verschiedene, durch nicht unerhebliche Unterschiede getrennte Gruppirungen 
gebildet. So gibt es Mitglieder dieser Schule, welche den religiösen Stand 
punkt mehr hervortreten lassen, und andere, die demselben fern stehen. Aber 
auch ganz abgesehen vom religiösen Standpunkte, bestehen zwischen denjenigen, 
welche im weitesten Sinne als auf dem Boden der historischen Schule stehend 
bezeichnet werden können, beträchtliche Unterschiede. Manche Gelehrte, wie z. B. 
Karl Heinrich Rau, dessen Lehrbuch der politischen Oekonomie' so häufig 
von uns citirt wurde, betonen entschieden die Existenz bestimmter, auf der 
Natur des Menschen und der Sachgüter beruhender Gesetze 1 . 
Eine große Zahl von Schriftstellern und praktischen Social- und Wirt 
schaftspolitikern Deutschlands sieht hinwiederum den Staat als den mächtigen 
Förderer des Fortschritts auf allen Gebieten an und befürwortet eine überaus 
weit gehende Staatseinmischung in alle möglichen Dinge. Im October 1872 
gründete eine Anzahl von Gelehrten, Politikern und Freunden der wirtschaft 
lichen und socialen Wohlfahrt des Volkes zu Eisenach den .Verein für 
Socialpolitik'. Unter ihnen befanden sich W. Roscher, A. Wagner, 
G. Schmoller, Lujo Brentano u. a. Anfangs hatte man ein sehr 
gemäßigtes, sich der weitesten Zustimmung erfreuendes Programm. Man 
wollte an der Gewerbefreiheit, der Freizügigkeit, dem Lohnverhältnisse durch 
aus nicht rütteln und die Staatsintervention nur in den Fällen in Anspruch 
nehmen, in welchen allein durch sie etwas zu erreichen ist, wenn man auch 
mit den Arbeitern darin übereinstimmte, daß sie auf bessere Lebensverhältnisse 
Anspruch hätten. 
Aber mit der Zeit hat auch ein Theil der ursprünglich allein auf dein 
Boden dieser Bestrebungen stehenden Männer der Wissenschaft sich mehr und 
mehr einer Richtung zugeneigt, welche die Staatshilfe stark betont und der 
Staatseinmischung sehr günstig gestimmt ist. Deshalb kann es nicht in Er 
staunen setzen, daß für diejenigen Anhänger der neuen Schule — ihre Be 
deutung und ihr Einfluß sind nicht zu unterschätzen —, welche diese Intervention 
besonders stark betonten, die Benennung Katheder so ci alisten mit vollem 
Recht aufkam. Adolf Wagner 2 kann so recht als der Typus derselben 
gelten. Aber auch Schmoller vertritt neucstens sehr stark socialistisch angehauchte 
Ideen. Auf dem vorletzten in Wien abgehaltenen Tage des »Vereins für 
Socialpolitik' that er den folgenden Ausspruchs ,Jch sehe in dieser Bewegung 
' So z. B. Rau a. a. O. I (8. Aust. Leipzig u. Heidelberg 1868), # 10 u. H- 
2 Allgemeine oder theoretische Volkswirtschaftslehre. 2. Aufl. 
3 Am 28. September 1894 beim Schlüsse der Berathung über die Cartelle. 
Siehe die Wiener Abendblätter von diesem Tage, z. B. die betreffende Nummer des 
.Vaterland' und der,Neuen Freien Presse'.
        <pb n="521" />
        491 
6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wiffenschaft. 
(der Cartellbildung) nur einen Specialfall der ganzen Entwicklung. Je mehr 
sich die Unternehmen vergrößern, desto mehr nehmen sie einen halböffentlichen 
Charakter an. Das ist kein Unglück. Der sich entwickelnde Zustand wird ein Mittel 
weg sein zwischen der privatkapitalistischen Wirtschaft und dem Socialismus? 
Von der historischen Schule durch einen bedeutenden, aber nicht un 
überwindlichen Gegensatz verschieden ist die sogen, analytische oder Psycho 
logische, welche auch die österreichische genannt wird, weil ihre haupt 
sächlichsten Repräsentanten, Karl Menger* und E. v. Böhm-Bawerk?, 
Oesterreich angehören. Ihre Anhänger gehen von den folgenden Erwägungen 
aus: So viele Erhebungen man auch bezüglich der verschiedenartigen Ver 
hältnisse des menschlichen Wirtschaftslebens anstellen mag, zu vollständigen 
Resultaten wird man durch solche allein niemals gelangen. Das Ergebniß 
der an einem Orte angestellten Beobachtungen läßt uns noch keinen sichern 
Schluß darauf ziehen, daß an einem andern Orte die gleichen Verhältniffe be 
stehen. Wie aber wäre es möglich, die an allen Orten und zu allen Zeiten 
bestandenen und noch bestehenden Verhältniffe genügend zu erforschen? Wäre 
es also nicht besser, den innern Triebfedern, welche im Schoße der mensch 
lichen Gesellschaft beständig wirksam sind, seine Aufmerksamkeit zuzuwenden? 
Würde inan auf diese Weise nicht zu allgemeinern und vollständigem Resul 
taten gelangen? Welche andern bestimmenden Triebfedern des wirtschaftlichen 
Lebens existiren denn außer den Menschen? Bestimmen nicht sie den Lauf 
desselben? Ist es also nicht bester, den menschlichen Gedanken und Willens 
richtungen selbst nachzuforschen, als von der Handlungsweise der Menschen 
Schlüffe auf deren Geistes- und Gemüthsrichtung zu ziehen? 
Diese Methode ist demnach ebenso positiv wie die historische. Auch sie 
bringt die systematische Beobachtung zur Anwendung, nur beschäftigt sie sich 
zunächst mit innern Erscheinungen, mit Gedanken und Gefühlen, und ist dem 
zufolge psychologischer Natur. Während die historische Methode allgemeine, 
die Gestaltung der menschlichen Gesellschaft bestimmende Gesetze nur dann gelten 
lassen will, wenn dieselben als Endresultat ihrer Forschungen erscheinen, geht 
bie psychologische von der Proclamirung solcher Gesetze aus. Sie will sich 
' Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. 1. Theil. Wien 1872; Untersuchungen 
Uber die Methode der Socialwissenschaften und der politischen Oekonomie. Leipzig 1883 ; 
Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien 1884. 
^ * Rechte und Verhältnisse vom Standpunkte der volkswirtschaftlichen Güterlehre. 
Innsbruck 1884; Kapital und Kapitalzins. l. u. II. Bd., ebd. 1884 u. 1889. — Auf 
dem Boden der Anschauungen der analytischen Schule steht auch der englische Gelehrte 
Alfred Marshall in seinen .Principles of Economics', deren erster 1890 in London 
erschienene Band alsbald eine zweite Auflage erlebte und in die meisten Cultur 
sprachen übersetzt wurde.
        <pb n="522" />
        492 
IV. Buch. Nachträge. 
zunächst über die im allgemeinen bei den Individuen anzutreffenden (Eigen 
schaften der menschlichen Seele vergewissern und aus diesen die Fundamental 
principien der politischen Oekonomie ableiten. Das ist ein unlängbar richtiger 
Standpunkt, und derselbe führt zu bedeutenden Resultaten, wenn die Anhänger 
des psychologischen modus procedendo die analytische Methode mit Feinheit 
und Genauigkeit anwenden. 
Auf den ersten Blick könnte es nun scheinen, daß die analytische Schule 
zur historischen in unaussöhnlichem Contraste stünde, und in der That hat es 
nicht an heftigen Zusammenstößen zwischen den Anhängern beider Richtungen 
gefehlt, namentlich etwa vor einem Jahrzehnt zur Zeit der bekannten Polemik 
zwischen G. Schmoller und K. Menger. Trotz alledem ist indessen der Gegen 
satz zwischen den beiden Richtungen kein unüberwindlicher. Die psychologische 
Schule geht ja nicht von der Betrachtung eines fictiven Menschen aus, wie 
es die Anhänger des wirtschaftlichen Liberalismus zur Zeit der höchsten Blüthe 
dieses Systems thaten, sondern von der Beobachtung des wirklichen Menschen, 
wie er sich im Laufe der Zeiten entwickelt hat; sodann leuchtet es natürlich 
auch ihren Anhängern ein, daß die Art und Weise, wie die einzelnen Menschen 
von den ihnen innewohnenden Seelenvermögen auf wirtschaftlichem Gebiete 
Gebrauch machen, nur durch Beobachtung der Erscheinungen des äußern Lebens 
erkannt werden kann. 
Es liegt also durchaus nichts Auffälliges darin, wenn man sich auf 
beiden Seiten immer geneigter zeigt, einer jeden der beiden Methoden ihr 
Recht zu geben und zu betonen, daß sich beide Arten des Vorgehens empfehlen 
und sich daher die Hand reichen und gegenseitig sich unterstützen müssen 
Demnach kann es auch nicht als unrichtig erscheinen, wenn man auch die 
analytische Methode, da sie gleichfalls den sich historisch entwickelnden Menschen 
zum Gegenstand ihrer Beobachtungen macht und die Analyse der Erscheinungen 
des wirtschaftlichen Lebens als wichtiges Hilfsmittel zur Erkenntniß der Nei 
gungen und Strebungen der verschiedenen Schichten der menschlichen Gesell 
schaft betrachtet, als eine in gewissem Sinne historische bezeichnet. 
Endlich haben wir unter den deutschen Gelehrten, welche wenigstens 
in gewisser Hinsicht auf dem Boden des Historismus stehen, noch Albert 
Sch äff le zu nennen. Er behauptet nur insofern eine besondere Stellung, 
als er sehr bestimmt die Existenz eines socialen Entwicklungsgesetzes an 
nimmt. Diese Entwicklung vollzieht sich nach ihm gerade so wie der Fort 
schritt in der organischen Welt, also infolge fortwährender Veränderungen, 
Anpassungen und Vererbungen und somit in Gestalt von Vorgängen, die 
» E. v. Böhm-Bawerk im Programm-Artikel der .Zeitschrift für Volks- 
Wirtschaft, Socialpolitik und Verwaltung' I. Bd., 1. Lieferung, S. 5.
        <pb n="523" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
493 
sämtlich als Resultate des Kampfes ums Dasein erscheinen 1 . Im übrigen 
steht Schäffle hinsichtlich der Behandlung der wirtschaftlich-socialen Fragen 
des Tages den Kathedersocialisten sehr nahe und ist also Anhänger einer 
weitgehenden Staatsintervention. So befürwortet er z. B. in dem eben 
erwähnten Werke bei Gelegenheit der Entwicklung seines agrarpolitischen 
Programms die Schaffung obligatorischer Verbände sämtlicher bäuerlichen Be 
sitzer, welche den Hypothekarcredit zu vermitteln und Pfandbriefe zu emittiren 
haben würden. Von den übrigen stark socialistischen Anwandlungen, die 
ihm früher nicht fremd waren 2 , hat er sich später mehr und mehr frei 
gemacht 3 . 
Bon einer wahrhaft unerschütterlich festen Grundlage geht endlich die 
auf dem Boden des christlichen Sittengesetzes stehende Schule 
aus. Mit dem Widerauflcben oder vielmehr mit dem Fortschreiten der sich 
in den gebildeten Kreisen der christlichen Nationen vollziehenden Ausbreitung 
positiven Glaubens und ernster ethischer Principien wurde auch der Volks 
wirtschaftslehre wieder eine von religiösen Gesichtspunkten ausgehende wiffen- 
schaftliche Behandlung zu theil. So haben sich denn, je nachdem die be 
treffenden Gelehrten Katholiken oder Protestanten waren, verschiedene Gruppen, 
ja man kann sagen, verschiedene Schulen gebildet, und selbst innerhalb des 
katholischen bezw. des ernstlich christlich gesinnten protestantischen Lagers sind nicht 
nur mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Länder, welchen die verschiedenen 
Autoren angehören, sondern auch infolge einer verschiedenen principiellen Be 
urtheilung der einschlägigen Fragen erhebliche Meinungsverschiedenheiten zu 
Tage getreten. Das kann selbstverständlich kein Staunen erregen. Tie volks 
wirtschaftlichen und socialen Zustände, die zu lösenden Probleme lasten sich 
in ziemlich weitem Umfange so verschieden beurtheilen, daß es nicht anders 
geschehen kann, als daß die Gelehrten, je nach ihrer individuellen Veranlagung 
und je nach den Verhältnissen, aus denen sic hervorgegangen sind und unter 
welchen sie sich entwickelt haben, der eine zu diesen, der andere zu jenen 
Schlüssen gelangen. Auch diejenigen, die vollständig auf dem Boden der 
katholischen Glaubens- und Sittenlehre stehen, können der wirtschaftlichen Frei 
heit bis zu einem gewissen Grade das Wort reden. Der mehr individualistisch 
veranlagte Mensch wird, da es nun einmal nicht gelungen ist und auch nicht 
Klingen konnte, die Gesamtheit der früher bestandenen wirtschaftlichen Zu- 
1 Diese Theorie findet sich in seinem Werke .Teutsche Kern- und Zeitfragew 
Berlin 1894) entwickelt. 
2 Siehe Die Quintessenz des Socialismus. 8. Aufl. Gotha 1885; Bau und 
^kden des socialen Körpers. 4 Bde., 2. Aufl. Berlin 1882. 
* Die Aussichtslosigkeit der Socialdemokratie. Berlin 1885.
        <pb n="524" />
        494 
IV. Buch. Nachträge. 
stände und Verhältniffe oder auch nur die Mehrheit der socialen und öko 
nomischen Facta der Jetztzeit genügend aufzuhellen, aus den verhältnißmüßig 
wenigen Daten, die gesammelt sind, bis zu einer bestimmten Grenze andere 
Schlüsse ziehen, als der entschiedene Anhänger der corporativen Zwangs 
organisation ; er wird den Menschen, deren gegentheilige Handlungsweise nicht 
sozusagen actenmäßig festgestellt ist, eher eine vernünftige und humane Hand 
lungsweise zutrauen, die ihnen innewohnende Kraft zu einer erfolgreichen 
Initiative höher schätzen, eben weil sich sein Urtheil unter dem Einflüsse 
seiner eigenen nicht schwarz sehenden Individualität, günstiger persönlicher 
Erfahrungen u. dgl. gebildet hat, — während diejenigen, die Gelegenheit hatten, 
in mancherlei schlimme Verhältnisse persönlich Einblick zu gewinnen, oder 
dem germanischen Geiste entsprechend von einem lebhaften Corpsgeiste erfüllt 
sind, eine ausgesprochene Vorliebe für die Einordnung in genossenschaft 
liche Verbände bezw. die Unterordnung unter eine starke staatliche Zucht zu 
besitzen Pflegen. 
Gründlichere Aufschlüsse über die thatsächlich bestehenden Zustände, weitere 
Fortschritte in der Psychologischen Erforschung der menschlichen Natur, denen 
selbstredend auch die auf entschieden christlicher und ausgesprochen katholischer 
Grundlage stehenden Oekonomisten und Sociologen die eingehendste Aufmerk 
samkeit schenken müssen — denn die christliche und insbesondere die katholische 
Lehre entscheiden ja nur über die Grundprincipien der Socialwissenschaft und 
der Volkswirtschaftslehre —, werden zwar das Feld, auf dem auch noch unter 
den Katholiken Meinungsverschiedenheiten stattfinden können, erheblich ein 
schränken, es aber nicht zuwege bringen, daß in Zukunft ein solches Gebiet, 
innerhalb dessen Grenzen Fehden entstehen und sehr verschiedenartige Maßregeln 
angewandt werden können, nicht mehr existiren wird. 
Darum ist denn nicht zu verwundern, wenn auch unter den christlichen 
und sogar unter den katholischen Gelehrten erhebliche Meinungsdifferenzen be 
stehen und sich innerhalb dessen, was man im großen und ganzen die christ 
liche Schule nennen kann, verschiedene, zum Theil recht weit auseinander gehende 
Richtungen gebildet haben. 
Werfen wir zunächst einen Blick auf die Länder des französischen 
Sprachgebietes. Hier hatten schon Männer wie Graf Joseph de Maistre 
und Vicomte Louis de Bonald, wenn sie gleich selbst keine volkswirtschaft 
lichen Schriftsteller waren, doch durch ihre politischen Schriften den Boden 
für eine auf dem Standpunkte des Katholicismus stehende systematische Be 
handlung der ökonomischen Fragen bereitet. Auch der katholische Demokrat 
Bûchez, welcher in den vierziger Jahren dieses Jahrhunderts seine Idee der 
Cooperativassociation zuerst verwirklichte, trug zur Verbreitung der ethischen 
Auffassung der wirtschaftlichen Fragen bei.
        <pb n="525" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
495 
Von großem Einfluß war dann der Belgier Charles Perini Er 
vertrat die Ansicht, daß das Privateigenthum und die Arbeit zwar unmittelbar 
die Befriedigung der den Lehren der Vernunft entsprechenden Bedürfnisse zum 
Gegenstand haben, jedoch der Erreichung des letzten Zieles der Menschheit 
untergeordnet seien, und daß die darin beschlossenen Functionen in wirtschaft 
licher Hinsicht nach Vorschrift der Gesetze Gottes und der staatlichen Autoritäten 
ausgeübt werden müssen. Nach seiner Ansicht sollen sich die letztern allerdings 
nur in beschränktem Maße in die wirtschaftlichen und socialen Verhältnisse ein 
mischen, und diese Anschauung ist in Bezug auf Frankreich und seine so vor 
sichtige Bevölkerung, sowie in Anbetracht der großartigen Liberalität und Wohl 
fahrtsthätigkeit eines großen Theiles der dortigen Unternehmer sicherlich im ganzen 
die richtige. 
Unter den Schülern Le Plays, welche in der Frage der Staatsintervention 
principiell auf dem Standpunkte Perms stehen, seien hier Claudio Jannet 2 , 
A. Be ch aux und L. B. (anonyme Bezeichnung des P. Deleage) * genannt. 
Auch der verewigte Bischof Freppel von Angers vertrat die Anschauungen 
Perms, während unter den socialpolitischen Autoren katholischer Richtung in 
Belgien Victor Brants sich mehr dem Standpunkte der deutschen Centrums 
partei nähert. 
Neben diesen einer mehr freiheitlichen socialen und wirtschaftlichen Ordnung 
das Wort redenden Autoren gibt es in Frankreich und neuerdings auch in 
Belgien eine Anzahl von Theoretikern, die im Einklang mit einer sogleich zu 
besprechenden Gruppe katholischer Gelehrten Oesterreichs hochgradige Bewunderer 
der wirtschaftlichen Ordnung des Mittelalters sind und nach deren Vorbild 
eine sehr weitgehende Einmischung des Staates in das wirtschaftliche und 
sociale Leben seiner Unterthanen befürworten. Es seien hier nur die Namen 
Graf Albert de Mun, Marquis de la Tour du Pin und Abbe' de Pascal 
genannt, deren Organ die Revue,L'Association catholique 4 in Paris bildet. 
In Italien herrscht unter den katholisch gesinnten Ökonomisten im 
ganzen die Richtung Perins vor^. Doch fehlt es in neuester Zeit auch nicht 
' Siehe die folgenden Werke dieses Autors: De la richesse dans les sociétés 
chrétiennes. 3 vols., 3 e éd. ; Les lois de la société chrétienne. 2 vols. ; Les 
doctrines économiques depuis un siècle; Le socialisme chrétien. Paris 1879. 
* Siehe unter seinen Werken: Le socialisme d’État et la réforme sociale, 
^aris 1889, und Le capital, la finance et la spéculation au XIX e siècle. Paris 1892. 
* Les revendications ouvrières en France. Paris 1894. 
* Institutes de droit naturel public et prive. 2 vols., 2 e éd. Paris (ein 
Ņ^erk, in welchem die gesamte Socialwissenschast behandelt wird). 
5 Unter den auf dem Boden der christlichen Ethik stehenden, aber entschieden der 
wirtschaftlichen Freiheit das Wort redenden italienischen Schriftstellern unserer Tage
        <pb n="526" />
        496 
IV. Buch. Nachträge. 
cm Anklängen und Annäherungen an die Ideen der katholischen Socialpolitiker, 
Volkswirte und Sociologen Deutschlands und Oesterreichs 1 . 
In Spanien hat die Richtung Perms gleichfalls die Oberhand. 
Rafael de Cepeda macht indessen eine Ausnahme, indem er sich der letztem 
anschloß. 
Was England betrifft, so hatte sich hier bereits um die Mitte dieses 
Jahrhunderts die Gruppe der sogen, christlichen Socialisten bemerkbar 
gemacht, welche aber in ihren Tendenzen nicht mit den jetzigen Christlich- 
Socialen anderer Länder zu verwechseln sind; im Gegensatze zu der durch 
die schlimmsten Auswüchse des wirtschaftlichen Liberalismus vielfach irre 
geführten öffentlichen Meinung betonten diese christlichen Socialisten den durch 
die Herzlosigkeit vieler Unternehmer hervorgerufenen Nothständen gegenüber 
die Erfüllung der durch das christliche Sittengesetz vorgezeichneten Pflichten. 
In neurer Zeit hat Cardinal Manning im Widerspruche mit der un 
geheuern Mehrheit seiner Landsleute, auch der christlich Gesinnten unter den 
volkswirtschaftlich Gebildeten, eine weitgehende staatliche Einmischung in das 
Wirtschaftsleben befürwortet. 
Wir treffen also in den verschiedensten Ländern, selbst unter den ernstlich 
christlich gesinnten Autoren, auf erhebliche Meinungsverschiedenheiten, und so 
kann man denn nicht erwarten, daß nicht auch in Deutschland und in 
Oesterreich das Gleiche der Fall sei. 
Was Deutschland anlangt, so hatte sich hier schon zu Anfang unseres 
Jahrhunderts eine lebhafte Reaction gegen die revolutionären und unchrist 
lichen Grundsätze überhaupt und insbesondere auch gegen die irrigen volks 
wirtschaftlichen Theorien dieser Art erhoben. Es sei in dieser Hinsicht nur 
auf Adam Müller vou Nittendorfs hochbedeuteude Schrift ,Von der 
Nothwendigkeit einer theologischen Grundlage der gesamten Staatswiffenschaften 
und der Staatswirtschaft insbesondere' (Leipzig 1819) hingewiesen. 
In neuerer Zeit haben im katholischen Lager besonders der Bischof von 
Mainz Wilhelm Emmanuel Freiherr v. Kettelet und Domkapitular 
seien genannt: Luigi Cassa (Introduzione allo studio dell'Economia politica. 
3. ed. Milano 1892. Uebersicht über die geschichtliche Entwicklung von den ältesten 
Zeiten durch das Mittelalter hindurch bis zum Jahre 1892 mit reichlichen Literatur 
angaben) und Enrico Co st anzi (Razionalismo e Socialismo. Roma 1894). 
1 Ein Freund weitgehender Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Ver 
hältnisse, aber zugleich stark socialistisch angehaucht und durchaus irreligiös ist Fran 
cesco Ritti. Sein Werk ,11 socialismo cattolico* (Torino e Roma 1891) gibt 
sehr eingehende Nachrichten über die Ansichten und Werke fast aller Schriftsteller, 
Redner und Staatsmänner katholischer oder auch nur christlicher Färbung in Europa 
und Amerika, soweit sie sich auf sociale und wirtschaftliche Probleme beziehen. 
2 Die Arbeiterfrage und das Christenthum. 3. Aust. Mainz 1864.
        <pb n="527" />
        6. Kap. Tie Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
497 
Dr. Christoph Moufangr durch ihre Schriften und ihre sonstige Thätigkeit 
die Aufmerksamkeit auf die socialen und wirtschaftlichen Fragen gelenkt. Die 
von ihnen vertretenen Ideen sind dann die Grundlage für die seither von der 
deutschen Centrumspartei zur Besserung der socialen und wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse geübten Thätigkeit geworden. Von den in diesem Lager stehenden 
volkswirtschaftlichen Autoren, in dessen Sinn auch die früher erwähnten Zeit 
schriften .Das Arbeiterwohl' und »Christlich-sociale Blätter' gehalten sind, seien 
Georg Freiherr von Hertling^ und Franz Hitze^ genannt; außer 
dem muß auch auf die Beleuchtung hingewiesen werden, welche die Väter der 
Gesellschaft Jesu in ihrem Organe, den »Stimmen aus Maria-Laach', der 
socialen Frage zu theil werden lassend 
Eine etwas abweichende, aber jedenfalls der Staatseinmischung nicht 
allzu holde Stellung nimmt Georg Ratzinger ein, dessen treffliches Werk 
»Die Volkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen' (2. Ausl. 1895) in 
diesem Buche mehrfach citirt worden ist. 
In, Gegensatze zu dieser unter den deutschen Katholiken vorherrschenden 
Richtung hat sich in Oesterreich eine auf sehr weitgehende öffentlich-recht 
liche Regulirung der socialen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinarbeitende 
Gruppe von Schriftstellern und Praktischen Socialpolitikern gebildet. Dieselbe 
sieht, wie schon angedeutet wurde, in manchen mittelalterlichen Einrichtungen, 
— in den Zünften mit ihrer eingehenden Reglementirung aller Verhältnisse der 
gewerblichen Organisation, in der weit ausgedehnten Gebundenheit betreffs des 
ländlichen Grundbesitzes (bezüglich dessen die in der Vorzeit vom Grundherrn 
geübten Ueberwachungsfunctionen in der Gegenwart von Corporationen der 
Besitzer geübt werden sollen) und ferner in einer sehr großen Beschränkung 
der Verschuldungsfreiheit der ländlichen Grundeigenthümer sowie im Aufbau 
der constitutionellen Organisation auf Grundlage einer ständischen Interessen 
vertretung — nicht nur abstráete Ideale, sondern wirklich mögliche Institutionen, 
die in unsern Tagen ins Leben gerufen werden sollten. 
Deni entsprechend erkennen die Anhänger dieser Tendenzen zwar die Be 
rechtigung des Privateigenthums an, aber es sind ihnen Ausdrücke geläufig 
wie die folgenden: »Das Eigenthumsrecht an den Sachgütern ist ein von der 
' Tie Handwerkerfragc. Mainz 1864. 
2 Aufsähe und Reden socialpolitischen Inhalts. Freiburg 1884. 
* Kapital und Arbeit und die Reorganisation der Gesellschaft. Paderborn 1880. 
4 Siehe die unter dem Titel »Tie sociale Frage' erscheinende Sammlung von 
Aufsätzen der »Stimmen aus Maria-Laach' (Freiburg 1891 ff.) mit Beiträgen der Patres 
Theodor Meyer, August Lehmkuhl u. a. Die Abhandlung des P. Julius 
^osta-Rossetti: Allgemeine Grundlagen der Nationalökonomie (Freiburg 1888) 
^handelt grundlegende Principien und nimmt weniger Stellung zu den Tagesfragen. 
Devas-ñümpse, Volkîwirtschaftslkhrk. Z 2
        <pb n="528" />
        498 
IV. Buch. Nachträge. 
menschlichen Gesellschaft übertragenes Lehen? ,Der Betrieb des Gewerbes ist 
ein dem Unternehmer anvertrautes Amt? Auf diese Art wird offenbar der 
öffentlich-rechtliche Charakter dieser Institutionen, wie sie ihn nach der Meinung 
aller wahrhaft sittlich und christlich Gesinnten allerdings bis zu einem gewiffen 
Grade besitzen, ungemein stark betont, und zwar so stark, daß der private 
Charakter, die unabhängige Ausübung dieser Rechte unter Umständen mehr 
in den Hintergrund tritt. 
Diese Richtung zählt übrigens auch in Deutschland Anhänger. Ihr 
eigentliches Thätigkeitsfeld findet sie aber in Oesterreich. Als ihre wissen 
schaftlichen Hauptvertreter sind Freiherr Karl von Vogelfangs, P. Albert 
Maria Weiß 0. Pr. 2 , Karl Scheimpflug^ und F. M. Schindler* 
zu nennen. 
Auch die positiv christlich gesinnten Kreise des protestan 
tischen Deutschlands haben mehrfache Leistungen auf dem Gebiete der 
Volkswirtschaftslehre aufzuweisen. Dem von Hermann Wagener, einem 
hervorragenden Vertreter der christlichen Weltanschauung und der couservativen 
Ideen, herausgegebenen Staats- und Gesellschafts-Lexikon (Berlin 1859—1867) 
lieh eine bedeutende Reihe von Autoren ihre Mitwirkung. Unter den ältern 
Schriftstellern dieser Richtung ist auch der später zum Katholicismus über 
getretene H. Rösler (Grundsätze der Volkswirtschaftslehre. Rostock 1864) 
zu nennen. Die Tendenzen dieser Schule haben, was das eigentlich sociale und 
wirtschaftliche Gebiet anlangt, im großen und ganzen eine große Aehnlich- 
keit mit denjenigen der soeben charakterisirten Gruppe österreichischer Katho 
liken; ist doch Freiherr von Vogelsang aus den norddeutschen Kreisen, in 
denen diese Tendenzen wurzeln, selbst hervorgegangen. 
Unter den neuern Verlautbarungen der gläubig protestantischen Kreise 
sei auf die Denkschrift des Centralausschuffes für innere Mission 6 und auf 
1 Derselbe hat seine Anschauungen in vielen, namentlich im Wiener .Vaterland' 
und in der .Oesterreichischcn Monatsschrift für christliche Socialreform, Gesellschafts 
wissenschaft' u. s. w. (früher Wien, jetzt St. Pölten) erschienenen Aufsätzen nieder 
gelegt. Nach seinem Tode erschien: Wiard Klopp, Die socialen Lehren des Frei 
herrn C. v. Vogelfang, Grundzüge einer christlichen Gesellschafts- und Volkswirtschafts 
lehre, aus dem literarischen Nachlasse desselben zusammengestellt. St. Pölten 1894. 
2 Sein Werk (ein Theil seiner umfangreichen .Apologie des Christenthums vom 
Standpunkt der Sittenlehre') : .Sociale Frage und sociale Ordnung' (2. Auşi. Frei 
burg 1892) bringt eine eingehende Entwicklung dieser Anschauungsweise. 
8 Das Recht der Arbeit. Wien 1888; Der Wucher im Geldwesen und Geld 
verkehr. Wien 1892; Die socialpolitische Bedeutung des Clearing. Prag 1892. 
4 Nationalität und Christenthum. Warnsdorf 1888; Der Lohnvertrag. Wien 1892; 
Sociale Vortrüge. Wien 1895. 
8 Die Aufgabe der Kirche und ihre innere Mission gegenüber den wirtschaftlichen 
und gesellschaftlichen Kämpfen der Gegenwart. Berlin 1885.
        <pb n="529" />
        6. Kap. Die Geschichte der ökonomischen Wissenschaft. 
499 
die Abhandlung Fr. N a u m an ns 1 hingewiesen. Beide stehen natürlich auf 
ethischem Boden und huldigen einer energischen Einmischung des Staates 
in die einschlägigen Fragen. Das Gleiche gilt von Ziegler 2 und von 
Karl Fischers denen sich noch andere Schriftsteller gleicher Richtung an 
reihen lasten. 
In neuester Zeit hat ein Theil der von christlich-ethischen Gesichtspunkten 
ausgehenden Socialpolitiker und Autoren Deutschlands sehr gefährliche Bahnen 
eingeschlagen. Es wird von diesen Elementen, die indessen unter sich selbst 
über die von ihnen zu verfolgenden Ziele nicht vollkommen einig sind, in 
einer Weise mit dem eigentlichen Socialismus geliebäugelt, daß sich zwischen 
ihnen und den Anhängern der gemüßigtern Richtung unter den gläubigen 
Protestanten, namentlich aber zwischen ihnen und dem ganz und gar über 
wiegenden Großtheil der katholisch gesinnten Autoren und Politiker eine unüber 
brückbare Kluft geöffnet hat. Wir nennen hier nur den eben erwähnten 
Fr. Naumann. Welche Stellung der frühere preußische Hofprediger 
A. Stöcker in Zukunft einnehmen wird, läßt sich noch nicht mit Be 
stimmtheit voraussagen. Jedenfalls ist dieselbe entschieden eine andere als 
die Fr. Naumanns. 
Man sieht hier, wie sehr es im protestantischen Lager an einer leitenden 
Autorität fehlt, wie sie die Katholiken im Römischen Stuhle besitzen; dieser 
weiß doch bedenklichen Tendenzen unter den Katholiken, wie sie neuestens 
namentlich in Belgien auftraten, Halt zu gebieten und dem Gebiete, auf dem 
Katholiken arbeiten und streben können, Schranken zu ziehen, welche zwar 
ein weites Feld der Thätigkeit offen lasten, aber die Verfolgung gewiffer Ziele 
durchaus unerlaubt und für gehorsame Söhne der Kirche unmöglich machen. 
Eine besondere Stellung nimmt wieder Rudolf Meyer ein. Dieser 
Schriftsteller steht sozusagen mit einem Fuße in dem altkonservativ-agrarischen 
Lager Norddeutschlands, als Anhänger der von den Socialisten übernommenen 
Werthentstehungstheorie der ultraliberalen Manchestermänner, mit dem andern 
mitten in dem der modernen Socialdemokratie. Er ist einer der entschiedensten 
Feinde des Kapitals, das er als Kapitalismus bekämpft, und befürwortet 
ein gewisses Zusammengehen mit den Socialisten, obgleich er aus seinen Prä 
missen nicht sämtliche Folgerungen zieht 4 . 
Selbstverständlich müssen wir uns hier dabei bescheiden, nur die Namen 
einiger typischen Vertreter einer jeden Richtung zu erwähnen. 
' Daö sociale Programm der evangelischen Kirche. Erlangen u. Leipzig 1891. 
* Die sociale Frage eine ethische Frage. Stuttgart 1891. 
* Grundzüge einer Socialpädagogik und Socialpolitik. Eisenach 1892. 
* Rudolf Meyer, Der Emancipationskamps des vierten Standes. I. Bd., 
2- Anst, Berlin 1882; II. Bd. ebb. 1875; Der Kapitalismus fin de siècle. Wien 1894
        <pb n="530" />
        500 
IV. Buch. Nachträge. 
Unseres Erachtens gibt es auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen und 
der socialen Forschung und Methode im wesentlichen nichts Vollkommeneres als 
das Verfahren Le Plays und seiner auf deni Boden der geoffenbarten Ethik 
stehenden Schüler. Dasselbe geht, wie das der psychologischen Schule, von 
dem Menschen und seiner Wesenheit aus, und stellt sich dabei auf die Grund 
lage des christlichen Sittengesetzes, welches sich erfahrungsgemäß so glänzend 
bewährt hat. Daneben studirt man nach sehr präcisen, praktisch erprobten 
Regeln auf das sorgfältigste auch alle factischen Erscheinungen des Wirt 
schaftslebens. Wie sollte da das günstige Resultat ausbleiben können? Le 
Plays Methode ist also nicht eine einfache Copie des naturwisienschaftlichen 
Verfahrens. Seine Beobachtungen finden statt auf Grund des Fundamental 
satzes, daß es ein durch die Erfahrung bestätigtes Kriterium des Bösen und 
des Guten gibt, den Dekalog. Er enthält die Summe des Sittengesetzes, wie 
das Le Play so entschieden mit den folgenden Worten ausspricht: ,Tie zahl 
losen Denker aller Völker, welche stets wieder mit der Analyse der Tugenden 
und der Laster begannen, haben nichts gefunden, was dem mosaischen Deka- 
log und der erhabenen Auslegung, die ihm Jesus Christus gegeben, hinzu 
zufügen wäre? 1 
1 La réforme sociale en France (7 e éd. Tours 1887), chap. 9, § 1.
        <pb n="531" />
        Verzeichnis der Zusähe des Uebersehers. 
Lrñes Wucti. 
1. Lap. S. 5, Anmerkung 1; S. 8, Z. 8—9; S. 9, Z. 40 bis S. 10, Z. 13; S. 11, 
Anmerkung 1 u. 2, 3. 21 bis S. 12, Z. 19; S. 13, Z. 5—15, 28-32 und 
Anmerkung 3; S. 14, Z. 30 bis S. 16 zu Ende. 
L. finjj. Ş. 17, Z. 7—24; S. 25, Z. 22 bis S. 28, Z. 30. 
&amp; 6,ip. S. 32, Z. 1—35 ; Ş. 34. Z. 21—46; S. 35, Z. 12—44; S. 38, Z. 33 
bis S. 39, Z. 10; S. 40, S. 13—24; S. 41, Z. 22—44; S. 42, Z. 26 bis 
S. 43, Z. 2; S. 45, Z. 4-12. 
4. fiap. S. 53, Z. 36 bis S. 55, Z. 32; S. 56, Z. 20—23, 30—39 ; S. 57, Z 1 bis 
22; S. 60, Z. 3—20. 
5. Lap. S. 65, Z. 39 bis S. 68, Z. 24; S. 70, Z. 25 bis Ş. 72, Z. 9; S. 73, 
Z. 15-31 ; S. 77, Z. 20—43; S. 79, Z. 6 bis 8. 81, Z. 31; Ş. 83, Z. 35 
bis 39; Ş. 84, 3- 1—3, 26—31 und 37—39. 
6 Lap. S. 88, Z. 88—40; S. 89, Z. 37—42; S. 91, Z. 2—5, 27—41; S. 94, 
3. 7—35; S. 94. Z. 34 bis 8. 95, Z. 28; S. 95, Z. 36—40; S. 96, Z. 4 
bis 16; S. 97, Z. 2—18; S. 98, Z. 8 bis S. 99, 3. 7; 8. 101, Z. 4-7. 
7 - Lap. S. 102, Z. 21 bis S. 103, Z. 13; 8. 105, Z. 22-42; S. 106, Z. 16 bis 
S. 107, Z. 18; S. 108, Z. 6 bis 8. 109, Z. 4; S. 110, Z. 6 bis S. 111, 
Z. 22; S. 112, Z. 11—14 und Z. 32 bis S. 113, Z. 11; 8. 114, Z. 39 
bis 40; S. 115, Z. 40. 
11 Lap. 8. 119, Z. 5-8; S. 120, Z. 29 bis S. 121, Z. 10 ; 8. 122, Z. 8—14; 
S. 124, Z. 36-41; 8. 125, Z. 12-41; S. 126, Z. 1-17 und Z. 28 bis 
S. 129, Z. 16; S. 129, Z. 33-44; S. 131, Z. 12-41 ; S. 132, Z. 11 und 
Z. 35-41; S. 133, Z. 9 bis S. 184, Z. 15; S. 134, Z. 35-41; S. 137, 
Z. 14-37. 
% Kap. S. 140, 3. 15-31, 35-39; 8. 141, 3- 7 bis S. 142, 3. 39. 
. 8. 148, 3- 10-20; S. 150, 3- 12 bis S. 152, 3.2; S. 153, 3. 39 bis 
S. 154, 3. 11; 6. 155, 3- 8-26; S. 156, 3. 1—8; 8. 157, 3. 30-36; 
S. 158, 3. 80—42; S. 159, 3- 9-42; S. 160, 3 39—40; S. 161, 3. 32 
bis 38; Ş. 162, 3- 12 bis S. 163, 3. 10; S. 164, 3. 1-12, 3. 35 bis 
S. 166, 3. 12.
        <pb n="532" />
        502 
Verzeichnis der Zusätze des Uebersetzers. 
Zweites Auch. 
1. Lap. S. 169, Z. 87 bis S. 170, Z. 3. 
2. Lap. S. 175, Z. 37 bis S. 176, Z. 8; S. 178, Z. 7—24 und 37—39; S. 179, 
Z. 4-7; S. 182, Z. 16 bis S. 183, Z. 5; S. 183, Z. 25—42. 
3. Lap. S. 186, Z. 27 bis S. 187, Z. 16; S. 187, Z. 36—40; S. 188, Z. 31—42; 
S. 190, Z. 20 bis S. 191, Z. 7; S. 192, Z 4-10 und 31—35. 
4. Lap. S. 193, Z. 25—31; S. 194, Z. 11—20; S. 195, Z. 6—30; S. 196, Z. 37 
bis 40; S. 197, Z. 27—41 ; S. 198, Z. 4—9; S. 200, Z. 6—40; S. 201, 
Z. 30—40; S. 203, Z. 4 bis S. 204, Z. 25; S. 204, Z. 32-41. 
5. Lap. S. 205, Z. 32—33; S. 209, Z. 14-23. 
6. Lap. S. 213, Z. 33—39; S. 214, Z. 1—2 und Z. 25—42; S. 216, Z. 6—16; 
S. 218, Z. 36 bis S. 219, Z. 17; S. 220, Z. 11—27; Ş. 221, Z. 32 bis 
S. 222, Z. 2; S. 222, Z. 27—44. 
7. Lap. S. 224, Z. 34—40; S. 227, Z. 3—5, Z. 10-14, Z. 22—30, Z. 32—41; 
S. 231, Z. 37—40; S. 234, Z. 4 bis S. 236 zu Ende. 
3. Lap. S. 238, Z. 30—39; S. 242 bis S. 243, Z. 6; S. 243, Z. 33—42 ; S. 245, 
Z. 36 bis S. 246, Z. 5; S. 246, Z. 31 bis S. 257, Z. 21. 
9. Lap. S. 258, Z. 10—12, Z. 33—40; S. 259, Z. 22—23; S. 261, Z. 24; S. 263, 
Z. 8; S. 263, Z. S3 bis S. 264, Z. 5; S. 265, Z. 2-40; S. 266, Z. 6—9 
und Z. 37—39; S. 269, Z. 39 bis S. 272, Z. 22. 
10. Lap. S. 275, Z. 37 bis S. 276, Z. 22; S. 277, Z. 28—33; S. 279, Z. 18 bis 
S. 282, Z. 5. 
11. Lap. S. 287, Z. 6—29 und Z. 36—39; S. 288, Z. 38—89; S. 289, Z. 6—20; 
S. 291, Z. 11 bis S. 292, Z. 22; S. 295, Z. 3 bis S. 297, Z. 15; S. 297, 
Z. 35—40; S. 298, Z. 3 bis S. 299, Z.40; S. 300, Z. 6 bis S. 301, Z. 24; 
S. 302, Z. 8—24. 
Drittes Auch. 
1. Lap. S. 304, Z. 18 bis S. 305, Z. 16; S. 306, Z. 30-33. 
2. Lap. S. 307, Z. 35-37. 
3. Lap. S. 821, Z. 27—32; S. 323, Z. 5 bis S. 328 zu Ende. 
4. Lap. S. 334, Z. 33—87 ; S. 335, Z. 37—40; S. 336, Z. 25 bis S. 337, Z. 2. 
5. Lap. S. 341, Z. 32—40; S. 342, Z. 34—40; S. 344. Z. 17—23; S. 245, Z. 35 
bis 40; Ş. 347, Z. 29—81 ; S. 349, Z. 36-38; S. 352, Z. 3-17 und 
Z. 23-37. 
6. Kap. S. 352, Z. 3—17, Z. 23—38; S. 353, Z. 8—19 und Z. 25 bis S. 354, 
Z. 12; S. 355, Z. 31—41; S. 356, Z. 6—31 und 37-40; S. 358, Z. 7 bis 
S. 377, Z. 14.
        <pb n="533" />
        Verzeichniß der Zusätze des Uebersetzers. 
503 
7. fiap. 8. 379, Z. 6—11; 8. 880, Z. 15 bis 8. 881, Z. 12; 8. 381, Z. 33—40; 
2. 382, Z. 37—40; 2. 383, Z. 37—40; Ş. 384, Z. 16 bis 8. 385, Z. 24; 
8. 386, Z. 24-35. 
3. Lap. 2. 387, Z. 6—7; 8. 388 bis Ş. 390, Z. 9; S. 391, Z. 3 bis S. 393, 
Z. 16; S. 394, Z. 6 bis 8. 395 zu Ende; Ş. 396, Z. 34 bis S. 398, Z. 2; 
2. 398, Z. 8—19 und Z. 38—39; S. 399, Z. 13 bis 8. 400, Z. 3; 8. 400, 
Z. 28 bis 8. 402 zu Ende. 
ft. flap. 8. 407, Z. 14—19, Z. 22—37. 
10. fiap. 8. 409, Z. 30 bis 8. 413, Z. 8; 8. 413, Z. 27 bis 8. 423, Z. 16; 8. 425, 
Z. 17 bis 8. 426, Z. 22 und 8. 426, Z. 34-38. 
11. fiap. 8. 428, Z. 28 bis 8. 429 zu Ende; 8. 430, Z. 10-20 und Z. 38—40; 
8. 431, Z. 12-45; 8. 434, Z. 11-40. 
Viertes Auch. 
1. fiap 8. 437, 8. 5—17; 8. 439, Z. 37 bis 8. 440, Z. 1; 8. 443, Z. 39 bis 
8. 444, Z. 2; 8. 444, Z. 5—11. 
2. fiap. 8. 445, Z. 27—31 ; 8. 446, Z. 32-33; 8. 448, Z. 23 bis zu Ende, 8. 453, 
Z. 4—6. 
3. fiap. 8. 454, Z. 27—33; 8.456, Z. 17—33 und Z. 38—39 ; 8.458, Z. 34—41 ; 
8. 459, Z. 18 bis 8. 460 zu Ende; 8. 462, Z. 14—23, Z. 27 bis 8. 463, 
Z. 18, und 8. 463, Z. 29-34; 8. 467, Z. 28 bis 8. 468, Z. 12. 
4. fiap. 8. 471, Z. 25 bis zu Ende. 
5. fiap. 8. 478, Z. 38 bis 8. 479, Z. 9. 
&lt;r. fiap. 8. 479, Z. 32—33; 8. 480, Z. 36—40; 8. 481, Z. 6—8 und Z. 22—43; 
8. 482, Z. 35—40; 8. 483. Z. 4—22 und Z. 35—41 ; 8. 484, Z. 29—41; 
8. 485, Z. 33—40; 8. 486, Z. 38—40; 8. 487, Z. 13 bis Seite 500 
zu Ende.
        <pb n="534" />
        n 
k
        <pb n="535" />
        personen- und Sachregister. 
Aachen 209. 
Absolutismus, aufgeklärter 129. 
Académie des sciences morales et po 
litiques 369. 
Actiengesellschaften 100. 276. 277. 280. 
281. 399. 429. 
— Begriff 276. 
— Gesetze betreffs derselben: deutsches 279: 
österreichisches 279. 
— ungerechte Angriffe gegen das Vor 
gehen derselben gegenüber ihren An 
gestellten und Arbeitern 398. 399; Wohl- 
sahrtsthätigkeit gewisser 399. 
Aegypten 291. 322. 345. 347. 
Aerztliche Hilfe und Heilmittel 155. 156. 
Afanasiew, G. 204. 
Afrika, sociale und wirtschaftliche Verhält 
nisse in 30. 83. 215. 252. 255. 346. 
382. 
Agio des Goldes und des Silbers gegen 
über dem Papiergelde 242 ff. 
— des Goldes gegenüber dem Silber 255. 
Agiotage 278 ff. 
Agrarcredit 286 ff. 
Agrarier 256. 257 ; die deutschen 247. 
279. 
Albigenser 127. 
Alexander d. Gr. 127. 227. 
Alexander II., Kaiser von Rußland 382. 
Allard, Paul 381. 384. 
Almende 379. 
Alpenländer 94. 
Altentheile 314. 
Altersversicherung, die staatliche im Deut 
schen Reiche 415. 420 ff. 
Alterthum, das klassische; sociale und wirt 
schaftliche Zustünde 126. 127. 291. 
Altpreußische Provinzen, diesseits und jen- 
feit« der Elbe 863. 
Ambrosius, hl. 480. 
Amerika, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 97. 147. 149. 161. 168. 
206. 220. 224. 235. 241. 325. 393. 425. 
467. 
Amerika, das spanische, Jesuitenmissionen 
30; sociale und wirtschaftliche Verhält 
nisse 83. 118. 124. 134. 227. 235. 
Analytische oder psychologische Schule der 
politischen Oekonomik 491. 492. 
Anarchismus 432. 
Anerbenrecht, brandenburgisches 110; han 
noverisches 110; hessen-nassauisches 110; 
österreichisches 110.111; schlesisches I lO; 
schleswig-holsteinisches HO; westfälisches 
Angebot und Nachfrage 318; Begriff 112- 
Art des Fungirens 173 ff. 304. 
Anhalt, Herzogthum 222. 
Anleihen 470. 
Anna, Königin von England 328. 
Antella (bei Florenz), die Halbpacht in 91. 
Antillen 345. 
Antonin, hl. Erzbischof von Florenz 195. 
Aquileja 127. 
Araber, die, Nordafrikas 164. 
Arabische Sklavenhändler 346. 
Arbeit, Begriff 7. 8. 
— die auf Erwerb sich richtende, die nicht 
auf solchen ausgehende 9. 
Arbeiter 131; Elite-A. 335; gelernte 335. 
— in Belgien 364. 
— in Deutschland 363. 
— in Frankreich 361 ff. 
— in Großbritannien 360. 361. 
— in den Vereinigten Staaten 365. 
— die Verbesserung der materiellen Lage 
vieler in unserer Zeit 860 ff. 
Arbeiterausschüsse 376. 398. 
Arbeiterschutzgesetze 407 ff. 
— in Deutschland 108. 
— in Frankreich 108. 
— in Großbritannien 108. 406. 
— in Oesterreich 108. 
Arbeiterstand 113. 144. 
Arbeitersyndikate 394. 
Arbeiterzüge 153. 
Arbeitgeber s. Unternehmer. 
Arbeitseinstellungen s. Strikes.
        <pb n="536" />
        506 
Personen- und Sachregister. 
Arbeitslohn 128. 208. 221. 233. 249 ff. 
303. 329 ff. 404. 
— braucht nicht so groß zu sein, daß der 
Arbeiter eine Familie davon zn unter 
halten vermag 374. 375. 
— der gerechte Lohn 357. 
— läßt sich in den meisten Fällen nicht 
durch staatliche oder statutarische Fest 
setzung fixiren 358 ff. ; diese Fixirung ist 
unter Umständen nicht einmal wünschens- 
werth 373. 
— Lohneinkommen 329. 
— Lohnrente 329. 
— die Schwierigkeit, zu bestimmen, wie 
hoch sich die Löhne wirklich belaufen 
332. 333. 
— Umstände, welche auf die Höhe der 
Löhne von Einfluß sind 334. 335. 
— Unbegründetheit der Theorie, daß es 
Nvrmallöhne gebe 335. 
— verschiedene Arten, Stück-, Tage- und 
Stundenlöhne 329. 
Arbeitsnachweis 39. 
Arbeitsordnung 412. 
Arbeitstheilung und Organisation 35; 
ihre Grenzen 93. 
— ihre Vortheile und Nachtheile 45 ff. 
115. 167. 213. 218. 
Arbeitsvereinigung s. Arbeitstheilung. 
Arbeitszeit 108. 405. 
Argentinische Republik, sociale und wirt 
schaftliche Verhältnisse 220. 244. 288. 
322. 
Aristoteles 475. 479. 
Arkwright, Sir Richard 64. 
Armengesetze 408. 
Armentaxen, englische 450. 
Armenversorgungspflicht der Gemeinden 
133. 
Armstrong 65. 100. 
Armut 347 ff. 
Artelen (Arbeitergenossenschaften) in Ruß 
land 428. 
Assignaten 245. 
Athen 322. . ^ 
Attika, wirtschaftliche Verhältnisse ut 82. 
Auburtin, Fernand 97. 
Aufseher in den Fabriken 362. 
Aufstand der Taipings in China 124. 
August der Fromme, Kurfürst v. Sachsen 162. 
Augustin, hl. 475. 
Augustus, römischer Kaiser 383. 
Ausstüge als Erholungsmittel 158. 
Ausschweifungen, geschlechtliche 161. 
Australien, Bevölkerungsverhältnisse in 
119. 122. 143. 248. 325. 
Ausverkäufe 79. 
Auswanderung 73. 85. 118. 119. 120. 
122. 131—133. 218. 338. 
Autorität, elterliche 114. 117. 133. 355. 
Autorrecht 207. 
Avenel, G. Vicomte d' 27 ff. 66. 236. 
ZZachem, Karl 398. 
Baden, Großherzogthum 133. 417. 
Bajä 159. 
Banche del popolo 300. 
Bankdiskont» 263. 
Banken 258 ff. 285 ; Begriff 258 ; Func 
tionen 229. 259 ff. 
— in Deutschland 224. 270. 271 ; in Eng 
land 224. 260. 268. 269; in Frank 
reich 253. 269. 270; in Oesterreich- 
Ungarn 271 ; in Schottland und Ir 
land 269; in den Vereinigten Staaten 
von Amerika 267. 
Bankerotte 281. 
— Maßregeln gegen sträfliche 283. 
Banknoten 224. 238. 239. 266 ff. 
— Begriff 266. 
— Gefahren der Ausgabe einer übermäßig 
großen Anzahl solcher 267 ; Abhilfs 
maßregeln gegen diese Gefahr 267. 268 
(Contingentirungssystem 268, Deckungs 
system 258). 
— Nutzen 266. 
Barbe, M. 208. 
Bastadle, Pr. 463. - 
Bastiat, Frédéric 15. 50. 131. 222. 484. 
Bauern 95. 109. 120. 297. 299. 323. 
Bauerngüter 110. 
Bauernkrieg, der deutsche 386. 
Bauernvereine in Bayern u. Westfalen 67. 
Baugesellschaften 54. 
Baugewerbe 93. 
Bayern, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 126. 144. 287. 356. 371. 
417. 
Bêchaux, A. 495. 
Befähigungsnachweis der Kleingewerbe 
treibenden 79. 
Beleuchtungsmaterial 152. 
Belgien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 42. 89. 96. 113. 118.215. 
246. 249. 322. 355. 364. 
Bell, Sir Louthion 65. 
Beobachtungsmethode 478. 
Bergbau 135. 210. 
Bergleute, die englischen 360. 361. 
Bergwerke, die davon zu entrichtenden Ab 
gaben und Leistungen 314. 
Berlin 41. 153. 204. 265. 320-822. 391. 
Bernardin von Siena, hl. 195. 
Beschränkung der Meisterzahl 79. 
Beseter, Georg 107. 
Besse, P. Ludovic de 80. 
Bessemer 81. 
Besteuerung, die gerechte 445 ff.
        <pb n="537" />
        Personen- und Sachregister. 
507 
Betheiligung, die, der Arbeiter am Ge 
winnst des Unternehmens 430 ff. 
Betrieb in großem, in kleinem Maßstabe, 
dazwischen liegende Formen 90 ff. 
— extensiver, intensiver 21 ff. 
— Revolution im technischen productiven 
Unternehmen 63 ff. 
Betriebs- (Fabriks-) Krankenkassen 417. 
418. 
Betrügereien als Quelle der Bereicherung 
von Unternehmungen 347. 
Bevölkerung, Abnahme 89. 
— Zunahme 118. 130. 134. 235. 
Bezirkskrankenkassen, die, in Oesterreich 418. 
Bibliotheken 138. 341. 
Biel 195. 
Bijoutiers, Productivgenossenschaft der 
Pariser 429. 
Bilbao 249. 
Bildung, intellectuelle und ästhetische 139. 
Bildungsproletariat 357. 
Bildungswesen, technisches 34 ff. 80. 
Bimetallismus 246 ff. 
Birmingham, seine Arbeiterbevölkerung 76. 
Blanzy (Montreau - les - Mines), Wohl 
fahrtseinrichtungen der Kohlenwerke von 
151. 370. 
Bodenerschöpfung 82. 
Bodin, Jean 481. 
Böhm-Bawerk, v. 353. 491. 492. 
Böhmen, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 45. 73. 84. 85. 95. 97. 
134. 141. 209. 
Bolle, C., Meierei in Berlin, die Wohl 
fahrtseinrichtungen derselben 372. 
Bologna 159. 
Bombay 208. 
Bonald, Louis Vicomte de 494. 
Bon marché. Les magasins au, in Paris 
Die Gkwinnbetheilung der darin Be 
schäftigten 480. 
Börse 171. 276 ff. 
— ursprüngliche und jetzige Bedeutung 
276 ff. 
Börsenkrisen 277. 
Bosco, Dom 42. 
Boutmy, E. 488. 
Brandenburg, Provinz, sociale und wirt 
schaftliche Zustände in 110. 111. 
Brandts, F., Etablissement in München- 
Gladbach ; der in demselben functioni- 
rende Arbeiterausschuß 371. 372. 
Brants, Victor 190. 392 495. 
Brasilien, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 118. 252. 
Brefeld, Hermann 272. 
Brentano, Lujo 414. 490. 
Brescia, der daselbst im 13. Jahrhundert 
übliche Zinsfuß 326. 
Bruderladen, die, der Bergleute 371. 
Brüssel 41. 234. 
Buchdruckerkunst 142. 
Bûchez, Demokrat 428. 494. 
Budapest 171. 204. 271. 
Buenos-Ayres 322. 
Bukowina 296. 
Bulgarien, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 104. 116. 
Busch, Ernst 302. 
Byzantinisches Kaiserreich 122. 
Cadiz 89. 
Caisse nationale de retraites 368. 
Caisse syndicale d'assurance mutuelle 
des forges de France 368. 
Californien, Goldproduction 235. 248. 
298. 471. 
— die Missionen der Franziskaner in 30. 
Calvados, Departement, Geburtenzahl in 
125. 
Cambridge 487. 
Carey, H. C. 12. 15. 50. 131. 
Castelein, A. 375. 
Cato 291. 
Centralamerika, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 109. 
Centralasien, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 122. 
Centralbureau für Wohlfahrtscinrichtungen 
der Unternehmer in Berlin 373. 
Centraleuropa 322. 398. 
Centrumspartei, die deutsche 497. 
Cepeda, Rafael de 496. 
Cervantes, Saavedra M. de 32. 
Cetty, H. 105. 
Chagot, Léonce 369. 
Charitas, die Werke der 123. 127. 128. 
301. 356. 366. 
Checks 229 260. 
Cherbuliez 484. 
Chicago 171. 195. 321. 
Chile, wirtschaftliche Verhältnisse in 82. 
China, sociale und wirtschaftliche Verhält- 
hältniffe in 62. 65. 83. 94. 116. 117. 
121. 122. 124. 141. 238. 253. 
Christenthum, das, seine heilsamen Ein 
wirkungen 127; sein Sittengesetz 348. 
349. 352. 852. 
Christliche Schule, die, unter den pro 
testantischen Oekonomisten in Deutschland 
498. 499. 
Christliche Socialisten 364. 496. 
Christlich-Sociale 366. 413. 496. 
Cicero 474. 479. 
Cistercienser, ihre Verdienste um die Land 
wirtschaft 42. 
Civilisation, ihr Begriff und ihre Vor 
aussetzungen 31. 341 ff.
        <pb n="538" />
        508 
Personen- und Sachregister. 
Civilisation, ihre Fortschritte 131. 356. 
Clearinghäuser, ihr Begriff, ihr Nutzen 
260; das Londoner Clearinghaus 260. 
Cliffe Leslie 335. 337. 
Cobden, Richard 222. 
Cobdenclub, der 222. 
Code civil, der 96. 109.112. 113. 132. 152. 
Cohn, Gustav X. 449. 
Colbert, Jean Baptiste 134. 219. 327. 481. 
Collectivismus 432. 
Collingwood, B. R. 366. 
Coloni, die, des spätrömischen Reichs 95. 
380. 384. 
Colorado 247. 
Columella 65. 
Kommanditgesellschaften 100. 
Commodus, römischer Kaiser 70. 
Common Law, das englische 107. 
Communicativnsmittel, ihre Bedeutung 86. 
171. 186. 187. 210. 211. 281. 
— ihre Verbesserung zu Beginn der neuern 
Zeit 284. 
— in unserem Jahrhundert 170. 235. 
Communismus, der 432. 
Communisten 188. 
Comte, August 477. 488. 
Concerte, populäre, ihre sittigende Wir 
kung 142. 
Concertsäle 138. 
Cvncurrenz, s. Mitwerbcn. 
Connexionen, geschäftliche 207. 
Conrad (Nationalökonom) x. 
Consumtion 138 ff.; ihre verschiedenen 
Zweige 143. 
— mißleitete 52. 260. 
Consumvereine 300. 363. 428. 
— Organisation des Geschäftsbetriebes, 
Nachtheile und Vortheile 54. 199. 200. 
301. 302. 
Cooperativgenossenschastcn 101. 
Cornut, E. 376. 
Cornwall, die Zinnlager von 82. 
Corporation, Form des menschlichen Zu 
sammenlebens 378. 386 ff. 
Cort, Henry 65. 
Costa, Luigi 496. 
Costanzi, Enrico 496. 
Costa-Rossetti, P. Julius 190. 205. 497. 
Coste, A. 68. 
Crampton 64. 
Credit 257 ff. 
— Nachtheile 275 ff. 
— Vortheile 274. 275. 
— verschiedene Arten des Credits: Han 
delscredit 258 ff. ; Personalcredit 289. 
Creditgenossenschaften 101. 
Creusot, Le, Wvhlfahrtseinrichtungen der 
Werke von 151. 370. 
Cultus, die Ausgaben für den 156. 
Damnum emergens 291. 292. 
Dampfschiffe, Folgen der Einführung 89. 
145. 
Dänemark 221. 224. 
Darlehenskassen 80. 393 ; auf dem Principe 
der Gegenseitigkeit 300. 
— mit beschränkter Haftpflicht der Mit 
glieder 300. 301 ; mit unbeschränkter 
Haftpflicht 300. 301. 
Davy, Sir Humphrey 65. 
Deleage, P. 495. 
Depositen 259. 
Deutsch-französischer Krieg von 1870—1871 
251. 
Deutschland, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 27. 32. 67. 70. 80. 89. 
92. 94. 104. 106. 108. 109. 112. 113. 
118. 121. 124. 126. 133. 144. 148 
bis 150. 153. 162. 168. 169. 195. 203. 
209. 210. 215. 221. 234. 249. 252. 
256. 259. 261. 263. 266. 270. 279. 
287. 295. 297. 300. 307. 319. 322. 
342. 358. 363. 366. 870. 371. 373. 
374. 377. 386. 387. 391. 392. 394. 
400. 415. 416. 428. 439. 450. 457. 
459. 460. 462. 471. 486. 496. 
Dienende Klasse 343 ff. 
Dienstboten 343. 344. 417-. 
Dienstgeber 354. 355. 
Dienstleistungen, persönliche 136. 141. 202. 
443. 
Differenzen hinsichtlich des Vortheiles, den 
die nämlichen Preise den verschiedenen 
Unternehmern gewähren 205 ff. 
Differenzgeschäfte 279. 280. 281. 
Dividenden, die den Actionüren gezahlten 
314. 315. 
Docks 261. 
Domänen 454. 467. 469. 
Domanialeinnahmen des Staates 454 ff. 
Dreißigjähriger Krieg 124. 126. 127. 
Dresden 162. 
Duerothal 135. 
Dunoyer 12. 
Durand de St-Pouryain 190. 
Durham und Northumberland, dieKohlen- 
minen von 396. 
Düsseldorf 41. 
Edelmetalle, ihre Verwendung als Geld 
226. 
Ehe 129. 133. 
— ihr Wesen 102. 
Eheliche Vermögensverhältnisse 106. 
Ehescheidung 106. 
Eheschließungsfreiheit 102. 
— gesetzliche Beschränkungen 129. 133. 
Ehren, die mit gewissen Arten der Toätig- 
keit verbunden sind; Einfluß auf die
        <pb n="539" />
        Personen- und Sachregister. 
509 
Gehaltsbezüge der betreffenden Personen 
334. 
Eigenschaften, persönliche, ihr Einfluß auf 
die Production 211. 
Eigenthum 3. 133. 
Einigungsämter in verschiedenen Ländern, 
besonders in England 396 ff. 
Einkommen, Begriff 9; Reineinkommen, 
Roheinkommen 9. 
Einkommensteuer, allgemeine, progressive 
447. 452. 459 ff. 
— in Preußen 459. 460. 
Einkünfte, öffentliche, die verschiedenen Arten 
454 ff. 
Einquartierung von Militär 443. 
Einträglichkeit, Gesetz der abnehmenden 
22. 88. 120. 130. 131. 190. 210. 211. 
der verhältnißmäßigen 160. 
der zunehmenden 49. 50. 131. 209. 
218. 
Einwanderung 88. 119. 218. 338. 
Eisenbahnen 89. 145. 164. 202. 
Eisenbahngesellschaften 285.331 ; die Wohl 
fahrtseinrichtungen der großen franzö 
sischen 369. 399. 
Eisenbahntarife 249. 
Eisenindustrie 367. 396. 
Elektricität, Verwendung zu gewerblichen 
und industriellen Zwecken 97. 
Eltern und Kinder, Verhältniß zu einander 
103. 109 ff. 
Encyklika Papst Leos XIII. Quod apo 
stolici muneris 434. 
Encyklika Papst Leos XIII. Herum no- 
varum 876. 
Engels, Friedrich 488. 
England, ökonomische und sociale Zu 
stände in 26. 81. 45. 53. 65. 69. 75. 
79. 85. 96. 104. 109. 113. 119. 121. 
134. 148. 162. 168. 169. 200. 208. 
206. 218-218. 222. 234. 236. 244. 
246. 250. 252. 257. 259. 263. 266. 
268. 284. 317. 319. 822. 325. 327. 
332. 335—338. 344- 347. 366. 379. 
387. 893. 414. 415. 428. 444. 461 ff. 
484. 486. 487. 
Enthaltsamkeit, die Theorie von der Be 
lohnung derselben als Rechtfertigungs 
grund des Reichthums 352. 
Entschädigung der durch die Fortschritte 
der Technik um ihren Verdienst Ge 
brachten 187. 
Erbfolgekrieg, österreichischer 286; spani 
scher 236. 
Erbrecht 109 -111. 289. 297. 
Erbschaftssteuer 112. 
— Einträglichkeit 466. 
— Nachtheile und Vortheile 466. 
Erdbeben 123. 
Erde, productive Eigenschaften der 17 ff. 
Erfindungen, welche die Production er 
giebiger machen 126. 347. 
Erholungen 156 ff. 
Erziehung und Unterricht 33 ff. 113 
— die Ausgaben dafür 156. 
Eskimo 377. 
Ethik, die ökonomische Wissenschaft bildet 
einen Theil der 473 ff. 
Europa 143. 144. 161. 210. 215, 220 
222. 234. 235. 241. 248. 289. 294 
298. 325. 332. 344. 847. 393. 425. 
469. 
Evolutionistische Schule, ihre Moral 351. 
Existenzminimum 452. 458. 
Export und Import 215 ff. 
Exportprämien 217. 
Araber, Arthur, Spitzen- und Vorhänge 
fabrik von, in Lettowitz (Mähren), die 
Arbeitsdauer in derselben 414. 
Fachbildung 36 ff. 
Fachvereine 394. 
Fähigkeiten, der Einfluß derjenigen der 
Unternehmer auf die Resultate des Un 
ternehmens 206—207. 
— Entfaltung höherer menschlicher 136. 
Fallissements 282; üble Folgen 56. 57. 
— Gesetze dagegen 281. 
Falschmünzerei 239. 
Familie 101 ff. 166. 
— Gesetze. welche auf ihre Organisation 
von Einfluß sind 105 ff.; Gesetze zum 
Schutze des Familienlebens der arbeiten 
den Klaffe 355. 
— die der festen Organisation ermangelnde 
(famille instable) 117. 
— die patriarchalische 116. 
— die Stammfamilie (famille souche) 
Familistère de Guise 430. 
Farmer 288. 298. 
Festlichkeiten aller Art 160. 
Feudalherren, ihre Bedrückungen 404. 
Feudalismus 378. 379 ff. 
Feudallastenablösung 382. 
Feuerungsmaterial 152. 
Finanzwirtschaft 437. 
Finanzwissenschaft 437. 
Fischer, Karl 499. 
Fischerei 135. 157. 210. 430. 
Flandern, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 104. 214. 219. 
Florenz, die culturelle und künstlerische Be 
deutung im 14. Jahrhundert 141. 153. 
389. 
Fontaine, Arthur 361. 367. 
Frachten 216. 
Francke, August Hermann 43.
        <pb n="540" />
        510 
Personen- und Sachregister 
Franken, ihre Niederlassung in Gallien 
346. 
Frankfurt a. M., das Zunftwesen im 
14. Jahrhundert 321. 389. 
Frankreich, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 26. 27. 31. 32. 42. 60. 67. 
68. 70. 80. 85. 89. 92. 95. 96. 101. 
104-109. 113. 118—121. 124. 131. 
132. 143. 144. 147—152. 169. 184. 
195. 203. 206. 215. 219. 220. 234. 
236. 244. 246. 247. 249. 252. 263. 
269. 270. 295. 298. 317. 319. 322. 
325. 327. 328. 338. 345. 361. 362. 
366—369. 412. 416. 428. 430. 444. 
457. 459. 462. 463. 466. 467. 471. 
481. 486. 487. 
Französische Revolution 127. 245. 
Französisches Sprachgebiet, die in dem 
selben vertretenen socialpolitischen An 
schauungen 494. 495. 
Frauen, ihre Arbeit außer dem Hause 
und besonders in Fabriken u. dgl. 108. 
410—412. 
— ihr Walten am häuslichen Herde 109. 
Freihandel 221. 222. 
Freiheit, wirtschaftliche 100. 403. 427. 
— ihre Grenzen 81. 
Freppel, Msgr., Bischof von Angers 376. 
495. 
Friaul, Auswanderung aus 73. 
Friedensrichter als behördliche Organe für 
Lvhnregulirung 408. 
Friedländer 192. 
Friedrich II., römisch-deutscher Kaiser 153. 
Friedrich II., König von Preußen, seine 
social- und wirtschaftspolitischen Maß 
regeln 35. 129. 168. 219. 481. 
Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Branden 
burg 219 
Friendly Societies 360. 415. 
Frohndienste und Giebigkeiten 323. 379. 
381. 
Frohnhöfe 379. 
Fruchtbarkeit der Menschen 131. 
Fruchtbäume, Cultur der 86. 
Fuchs, Karl 187. 
Fulton, Robert 65. 
Funck-Brentano, Th. 481. 
Fungible Gegenstände 259. 
Funk, Franz Xaver 291. 
Fustel de Coulanges 381. 
Galicia, spanische Provinz, Auswanderung 
der Gallegos 73. 120. 
Galizien 296. 
Gallien 346. 
Gallier, Eroberungszüge der 121. 
(Sanili) (Nationalökonvm) 222. 
Gastmähler und Gesellschaften 160. 
Gast- und Kaffeehausbesuch 188; s. auch 
Luxusgesetze. 
Gebäudesteuer 461. 
Gebühren, der Advocaten u. dgl. 166. 465. 
Geburtenzahl, Beschränkung derselben 121. 
124 ff. 
Gelbe Fluß, der, in China 145. 
Geld 223 ff. 291. 
— Begriff 7. 
— Courantgeld 237. 
— seine Function als Werthmesser 223. 
232. 
— Schnelligkeit des Umlaufs 228 ff. 
— Stellvertreter desselben 229. 
— sein Tauschwerth 187. 209. 226. 229. 
232—235. 247. 248. 
Gemäldegalerien 159. 
Gemeindekrankenversicherung 418. 
Gemeinden, die Thätigkeit derselben für 
Armen- oder Krankenpflege u. dgl. 133. 
155. 
Gemeindeverwaltung 355. 
Gemeinschaftlicher Gebrauch wirtschaftlicher 
Güter 138. 
Gemüsebau 86. 96. 
Generalanwaltschaftsverband, der, zu Neu 
wied 801. 
Genossenschaften, Begriff 386. 
— Kellereigenossenschaften in Frankreich 
und in Tirol 67. 
— landwirtschaftliche 67. 
in Frankreich 67, in Tirol und 
Vorarlberg 67. 
— obligatorische der Kleingewerbetreiben 
den in Oesterreich 80. 392. 393 ; Ein 
führungsgesetz vom Jahre 1883: 392. 
— Resultate 392. 
Genosscnschaftstag, allgemeiner deutscher 
zu Gotha im Jahre 1894: 363. 
Genovesi, A. 481. 
Genua 214. 821. 347. 
Genuß, künstlerischer und literarischer 139. 
159. 
George, Henry 50. 131. 435. 
Gerichtükosten 465. 
Germanen, die alten 121. 127. 
Germania, Bäckerinnungsverband mit dem 
Sitze in Berlin 391. 
Gers (Departement), die Geburtenzahl in 
125. 
Gerson 195. 
Geschäftsgeheimnisse, ihr Einfluß ans du 
Productivität der Unternehmungen 20 &lt; • 
Gesundhcitsverhältnisse 118. 128. 
Getränke, geistige 161. 163. 427. 
— Regierungsmaßregeln gegen die Fäl 
schung und den übermäßigen Consum 
derselben 163 ff. 
Gewächse, nützliche und schädliche 82.
        <pb n="541" />
        511 
Personen- und 
Gewerbe, s. Betriebe in kleinem und mitt 
lerem Maßstabe. 
Gewerbegenossenschafts-Krankenkassen 417. 
Gewerbegerichte 397. 398; in Deutsch 
land 397; in Frankreich (conseils de 
prud’hommes) 397. 
Gewerbeinspectoren 413. 
Gewerkvereine 393. 394. 
Gigot, Albert 368. 
Gilden, s. Zünfte. 
Gillet, die Wohlfahrtseinrichtungen der 
Firma, in Lyon 370. 
Godwin 129. 
Gold, seine Eignung zum Gebrauche als 
Geld 226. 
Gold- und Silberproduction 235. 254; 
Einfluß ihrer Vermehrung auf die euro 
päischen Preisverhältnisse im 16. Jahr 
hundert und später 234 st. 
Görres, K. 422. 
Göthe 159. 
Göttingen 342. 
Gratifikationen der Unternehmer zu Gun 
sten der Arbeiter 376. 432. 
Greenbacks 244. 
Greshamsches Gesetz 231 f. 
Griechenland, sociale und wirtschaftliche 
Zustände im alten 116. 122. 124. 153. 
246. 322. 479. 
Grohmann, H. 363. 
Großbritannien, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 27. 63. 85. 88. 89.125. 
164. 213. 224. 360. 403. 
Groß-, Klein- und Mittelbetrieb 90 ff. 
Grund und Boden, die staatliche Besitz 
nahme und Verwaltung 435. 436. 
— Veräußerung 289. 
Grundbesitzer 233; große 132. 323. 340. 
371. 
Grundrente 323 ff. 435 ; Begriff 304. 
— Verschiedenheit je nach der Qualität 
von Grund und Boden 304. 305. 
verfolgt bei normaler Entwicklung der 
wirtschaftlichen Verhältnisse eine steigende 
Richtung 324 ff. 
Grundzinse 314. 
Guanaxuato (Mexiko), Silberlager von 
227. 
Guatemala 123. 
Guérin, Urbain 91. 
Güter, materielle oder Sachgüter 1. 
— persönliche 2. 
— vermiethbare 7. 
— wirtschaftliche 2. 
Güteraustausch 166 ff. 223. 
Gütercvnsumtion 138. 
Gütergebrauch zur Befriedigung nothwen 
diger, standesmüßiger Bedürfnisse, zu 
überflüssigen Zwecken 139 ff. 
Sachregister. 
Sadrian IV., Papst 103. 380. 
Haftbarkeit, beschränkte, der Mitglieder von 
Darlehenskassen 300. 301. 
— unbeschränkte, der Mitglieder von Dar 
lehenskassen 300. 301. 
Halbpacht, die (mezzadria, métairie) 91. 
114. 430. 
Hamburg, das Rauhe Haus in 248. 
Hamel, Eh. 369. 
Hampke, Thilo 392. 
Handel 167. 168. 210. 211. 284. 347. 
— Binnenhandel 212. 
— sein Einfluß aus die Entwicklung staat 
licher und kriegerischer Tugenden 214. 
— Großhandel, Kleinhandel 197. 
— internationaler 212 ff. 
— Umgestaltungen in seiner Organisation 
gegen Ende unseres Jahrhunderts 257. 
Handelsgesellschaften 100. 
— des Mittelalters 404. 
Handelsgewcrbe 411. 412. 
Handelsmessen 171. 
Handels- und Jndustriekrisen 282 ff. 
— Maßregeln gegen 283. 284. 
— Ursachen 281—283. 
Handwerk 90. 
Hannover, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 110. 111. 
Hansastädte 214. 347. 
Hanseatische Handelshäuser im Auslande 
während des spätern Mittelalters 322. 
Hargreaves 64. 
Harmel, Léon 369. 
Harvard College 42. 
Harzgegenden, Wohlfahrtseinrichtungen in 
den 371. 
Hausgenossenfchaft von Meistern und Ge 
sellen 371. 
Hausindustrie 95. 134. 
Hausrath, Möbel und Betten 154. 155. 
Hazardspiele 161. 
Heilige Stuhl, der 292. 
Heimstätten 297. 298; Hcimstättengesetze 
und Gesetzesprojecte 298. 299. 
Heinrich 111., römisch-deutscher Kaiser 77. 
Heinrich III., König von Frankreich 203. 
Heinrich IV., König von Frankreich 324. 
327. 356. 
Heinrich Vili., König von England 328. 
Heloten, spartanische 379. 
Herbergswesen 391. 
Herkner, H. 79. 
Hessen-Homburg 221. 
Hessen-Nassau, sociale und wirtschaftliche 
Zustände in 110. 133. 392. 417. 
Hildebrand, Br. 111. 489. 
Hilfskassen, freie, für Krankenversiche 
rung , in Deutschland 417; in Oester 
reich 418.
        <pb n="542" />
        512 
Personen- und Sachregister. 
Hilfsquellen eines Landes, Unterbindung 
derselben 134 ff. 
Himmelssürst, Silbergrube im Königreich 
Sachsen 227. 
Hindus, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände bei den 116. 117. 
Hinterindien, sociale und wirtschaftliche 
Zustände in 121. 143. 
Historische Schule der politischen Oeko- 
nomiker, die 475 ff. 
— in Deutschland 489 ff. 
— in England und Frankreich 488. 
Hitze, Franz 372. 497. 
Höserolle 110. 111. 
Hoffmann, F. W. 154. 
Holland, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 119—121. 194. 214. 215. 
221. 234. 319. 322. 328. 345. 347. 
Holstein, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 97. 110. 
Holzindustrie 367. 
Höniger 342. 
Hörige 379. 380 ff. 384. 
— sociale und wirtschaftliche Lage im 
Mittelalter 380. 381. 
Horneck, Johann v. 481. 
Hotels der reichen Familien Altfrankreichs 
147. 
Hourwich, Isaac A. 426. 
Hubert-Valleroux, P. 201. 203. 204. 300. 
302. 377. 389. 394. 429. 
Humboldt, Alexander v. 227. 235. 
Hume, D. 235. 
Hungersnoth 426. 
— Bedeutung in der Vorzeit und in der 
Jetztzeit 171. 
— Ursachen 123. 145. 
Hunnen, die Verheernngszüge der 127. 
Hypothekarschulden 287 ff. 298. 299. 
— Überschätzung der Höhe derselben 287. 
— Zwecke, zu denen sie gemacht werden 
287 ff. 
Aagd 157; wirtschaftliche Nachtheile 158. 
Jagdgebiete 135. 
Jagdrechte des Adels 158. 
Jahresrenten, die von Versicherungsgesell 
schaften gezahlt werden 314. 
Jakob I., König von England 328. 
Jamaica, Lage der Neger auf 44. 
Jannet, Claudio 56. 57. 125. 142. 165. 
203. 204. 235. 238. 248—254. 281. 
365. 382. 442. 471. 495. 
Ibsen, Henrik 160. 
Jerusalem 127. 
Jesuiten 497. 
Jndianerstämme 142. 
Individualismus der Menschen unserer 
Tage 359. 
Industrie 90. 210. 211. 327. 3l8. 340. 
368. 371. 
— Localisation derselben 87. 337. 
Industrielle 132. 148. 340. 369. 
Jndustriesystem, das 483 ff. 
Industrie- und Handelsmarken 54. 
Innungen 371. 
— Neubelebung in Deutschland durch die 
Gesetze von 1881, 1884 und 1887: 391. 
392. 
Jnnungsausschüsse 391. 392. 
Jnnungskranken- und Sterbekassen 391. 
418. 
Jnnungsverbünde 391. 392. 
Jntensivität des Betriebes 135. 
Interessen der an Privatleute ausgeliehenen 
Kapitalien 314. 
— der Staats-, Provincial- und Gemeinde 
anlehen 314. 
Jnvaliditätsversicherung im Teutschen , 
Reiche 415. 420 ff. 
Joseph II., römisch-deutscher Kaiser 129. 
133. 134. 356. 385. 
Iowa, Gesetz gegen den Verkauf g istiger 
Getränke im Staate 165. 321. 471. 
Irland, sociale oder wirtschaftliche Zu 
stände in 79. 82. 83. 85. 88. 89. 91. 
109. 119. 121. 125. 149. 164. 216. 
217. 224. 249. 294. 465. 
Isère, Seideni.ndustrie im Departement 
der 26. 
Italien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 45. 60. 70. 91. 94. 96. 
104. 109. 112. 114. 118. 121. 126. 
130. 132. 135. 144. 147. 153. 162. 
168. 169. 195. 213. 216. 220. 234. 
246. 271. 277. 289. 300. 301. 322. 
326. 328. 365. 366. 444. 463. 486. 
495. 
Italienische Handelshäuser im Auslande 
während des spätern M ittelalters 322.457. 
Juden, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände bei den alten 116. 143. 
Jüdische Bankiers 326. 327. 
Jugendliche Arbeiter, s. Kinderarbeit. 
Julin, Armand 364. 
Juweliere 340. 
Kambodscha 123. 
Kämpfe, W. 382. 
Kansas 321. 
Kanton, Vicekönig von 238. 
Kantorowitz, Moritz 204. 
Kapital 127. 375; Begriff 11. 
— Anlage- oder stehendes 12; beweg 
liches 13. 
— Betriebs-, umlaufendes (Vorräthe) 13. 
— Gebrauchs- 13; productives 13; un 
bewegliches 13.
        <pb n="543" />
        V&lt; 
513 
Personen- und Sachregister. 
Karl IN., König von Spanien 128. 
Karl V., römisch-deutscher Kaiser 234. 
Karolinger, die Periode ihrer Herrschaft 95. 
Kartelle 197. 813. 314. 406 ff. 
— Nachtheile 401; Vortheile 402; in 
Deutschland 400; in Großbritannien 
401; in Oesterreich 402; in Rußland 
401. 
Kartoffeln, Begünstigung des Anbaues 219. 
Kathedersocialisten 490. 
Katholische Schule unter den Lekonomisten 
494. 
Kauf 167. 
Kaufleute 129. 
Kay, John 64. 
— Robert 64. 
Kent. Landgüter in 92. 
Ketteler, Wilhelm Emmanuel Freiherr von, 
Bischof von Mainz 496. 
Kinder, Arbeit derselben und der jungen 
Leute 405. 409 -412. 
— Asyle für 108. 
— Krippenanstalten für 108. 
Kindesmord 130. 
Kirche, katholische; ihr Einfluß in socialer 
und wirtschaftlicher Hinsicht 195. 434. 
— ihr Reichthum 347. 
— ihr Wirken auf dem Gebiete des Unter 
richts 42; zu Gunsten der Leibeigenen 
384. 
Kirchenfeste und sonstige öffentliche Feste 
14Q. 
Kirchenschätze an Gold- und Silbergeräthen 
227. 
Kirchenväter, ökonomische, Principien der 
selben 434. 479. 
Klassische Schule der politischen Oekono- 
miker 477. 478. 
Kleidpng 152. 
— günstige sanitäre Wirkungen einer an 
gemessenen 142. 
— Kleiderverordnungen s. Luxusgesetze. 
— LuxuS in derselben 153. 
Klima 162. 
Klopo, Wiard 498. 
Klöster, ihre Wohlthätigkeit 71. 
Knappschaftskrankenkassen 418. 
Knies, K. 192. 489. 
Kohlenlager 86. 
Köln, seine Bedeutung im 15. Jahrhundert 
341. 
Kolonien 121. 213. 338. 356. 
Kolonisation 328. 443. 
Konstantinopel 153. 
Korinth 127. 
Kornhandel 203. 204. 
Körperkräfte, ihre systematische Entwick- 
li ng in der Jetztzeit 40. 
Kosten 174 ff. 
Devas-Kämpfe, Volkswirtschaftslehre. 
Kosten, Arten 175. 
— Begriff 7. 
— Berechnung 175. 176. 
Krankenversicherung, die, der Arbeiter 
415 ff. 
— die gesetzlichen Bestimmungen in Deutsch 
land 156. 417. 418; in Oesterreich 156. 
418. 419. 
Kropotkin, Fürst 351. 
Krefeld 141. 
Kreta, die Insel 214. 
Kriege 123. 126. 324. 
— ihre Folgen für die Gestaltung der 
Bevölkerungsverhältnisse 324. 
Kriegk, G. L. 389. 
Kriegsentschädigungen 216. 
Krimkrieg 251. 
Krinolinen und andere Modethorheiten 153. 
Kroatien, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 116. 439. 
Krüger, Hans 201. 300. 
Krupp, Friedrich, Firma in Essen 88. 
— Wohlfahrtseinrichtungen derselben 372. 
Kulihandel 346. 385. 
Kunst, nur möglich, wenn es reiche Leute 
gibt 350. 
Kunstakademien, ihre Bedeutung für die 
Entwicklung der schönen Künste 41. 
Kunstgenüsse 159. 855. 
Kunsttischler 340. 
Kunstwerke 159. 
Kupfer, seine Eignung zum Gebrauche als 
Geld 216. 238. 
Kupferstiche 159. 
Kupsersyndikat, das Pariser 281. 
^acedämon 386. 
Lagerhäuser 261. 
Laisser faire , System das, s. Ungeregelte 
sociale Beziehungen. 
Lamas, die, in den buddhistischen Klöstern 
122. 
Lancashire, üble Folgen der Arbeitsthei 
lung in, vor 50 Jahren 58. 
— seine Massenproduktion 71. 208. 
Landrecht, das preußische 106. 385. 
Landwirtschaft 65-68. 94. 210. 256. 288. 
290. 299. 324. 363. 
Landwirtschaftliche Central-Darlehenskasse 
für Deutschland 301. 
Langenstein 195. 
Larochc-Joubert, Papierfabrik in Angou- 
lème 431. 
Lassalle, Ferdinand 487. 
Latifundien 67. 95. 96. 97. 
Laveleye, Emile de 247. 
Law, John 270. 
Lebensdauer, die durchschnittliche 127. 
Lehmkuhl, August 497. 
33
        <pb n="544" />
        514 
Personen- und Sachregister. 
Lehrlingswesen 391. 
Leibeigene 356. 379. 380. 384 ff. 
— Begriff 384 ff. 
— Folgen der Emancipation 382. 
— sociale und wirtschaftliche Lage im 
Mittelalter 384 ; in Rußland 356. 385. 
Leihhäuser 301. 
Leitung der Unternehmungen, Organisation 
der 99—101. 
Leo XIII., Papst 376. 377. 434. 
Le Play, Frédéric 64. 91. 97. 105. 115 
bis 117. 365. 372. 478. 495. 500 
Leroy-Beaulieu, Paul 248. 362. 363. 
Levante, der Handel nach der 214. 
Lex Visigothorum 326. 
Liberalismus, das System des wirtschaft 
lichen 390. 409. 481 ff. 
— das System des modificirten 390. 487. 
Lissabon 322. 
List, Friedrich 222. 481. 
Literatur 355 ; hat das Vorhandensein von 
Vermögensunterschieden zur Voraus 
setzung 352. 
— als Erholungsmittel 159. 
— Wirkungen in sittlicher und anderer 
Hinsicht 159. 
Liverpool 171. 
Localverwaltung, die Aufbringung der 
Auslagen für die 453. 
Locke, John 190. 
Lohn, s. Arbeitslohn. 
Lohnscalen, bewegliche 396. 
Lombardei, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 45. 94. 144. 
Lombardische Bankiers im Mittelalter 326. 
London 22. 78. 95. 149. 171. 208. 255. 
264. 265. 317. 320—322. 325. 336. 
Louvois 461. 
Lübeck 391. 
Lucrum cessans 291. 292. 327. 
Ludwig der Heilige, König von Frank 
reich 70. 
Ludwig XL, König von Frankreich 28. 32. 
Ludwig XIII., König von Frankreich 356. 
Ludwig XIV., König von Frankreich 28. 
133. 134. 153. 481. 
Ludwig der Bayer 327. 
Lüttich, die Arbeitsbörse in 336. 378. 
Luxus 140—142. 153. 453. 
— Gesetze gegen den 134. 
— günstige Wirkungen desselben 139—142. 
— schädlicher 140. 141. 
— wirkt unter Umständen günstig in sitt 
licher Hinsicht 142. 
Luzzati, L. 30U. 
Lyon 77. 141. 
Mac Cnlloch, John Ramsey II. 14. 15. 
Madrid 128. 321. 
Magdeburg 171 ; Schöppenchronik von 154. 
Mähren, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 85. 209. 
Maine, Gesetz gegen den Verkauf geistiger 
Getränke im Staate 165. 
Maistre, Joseph Graf de 494. 
Maklergebühren 216. 
Malthus, Thomas Robert 13. 129. 
— sein System der Bevölkerungslehre 
129 ff. 131. 427. 
Manchester 22; Baumwollindustrie von 
171. 208. 
Mange, Alfred 456. 
Mangold!, H. v. 485. 
Mannheim 171. 
Manning, Cardinal 496. 
Maria Theresia, Kaiserin 35. 138. 356. 
Markt 171 ff. 294. 
— Begriff 171. 
Marperger 260. 
Marshall, Alfred 8. 50. 53. 97. 205. 
256. 307. 491. 
Marx, Karl 488. 
Maschinen, genossenschaftlicher Besitz der 
80. 393. 
— Verwendung von 64. 65. 
Massachusetts, Geburtenzahl in 125. 
— sociale Verhältnisse in 471. 
Mäßigkeitsvereine 166. 
Maudslay 65. 
Max I., römisch-deutscher Kaiser 70. 
Maximalarbeitstag 412. 
Maximalarbeitszeit 44. 413 ff. 
— achtstündige 413; ihr Einfluß auf die 
Produktivität der Arbeit 418 ff. 
Mecklenburg, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 97. 
Medina, spanischer Theologe des 16. Jahr 
hunderts 195. 
Meissonier 201. 
Menger, Karl 192. 236. 491. 492. 
Mensch, die productiven Eigenschaften des 
28 ff. 
Mercantilsystem, das 480. 481. 
Messina 169. 
Métairie, s. Halbpacht. 
Mexico, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 109. 252. 255. 325. 346. 
Meyer, Alexander 462. 
— Rudolf 499. 
— Theodor 497. 
Mezzadria, s. Halbpacht. 
Miaskowski, August von 111. 
Middlesex, Landgüter in 92. 
Miethsteuer 461. 462. 
Miethzinse 314. 
Milchwirtschaft 86. 
Militärdienst, sociale und wirtschaftliche 
Folgen 140.
        <pb n="545" />
        Personen- und Sachregister. 
515 
Militärpflicht 443. 
Mill, John Stuart 132. 190. 349. 435. 
475. 484. 485. 
Milliet, W. 165. 
Mineralreichthum 82. 
Minnesota 471. 
Mir, der 423 ff. ; seine Organisation 423. 
425; Verbreitung 425. 
Missouri, hohe Besteuerung der geistigen 
Getränke im Staate 165. 
Mittelalter, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände zur Zeit desselben 22. 34. 70. 
71. 88. 95. 112. 121. 126. 147. 153. 
154. 159. 160. 162. 178. 186. 194. 
195. 203. 214. 240. 261. 291. 322 bis 
326. 330. 347. 356. 371. 374. 379. 
382. 387. 442. 464. 
Mittelmeer, die Uferländer am 88. 
Mitwerben 99. 294. 
— freies 174. 214; unfreies 174. 186. 199. 
— der außereuropäischen und osteuropäischen 
Getreideländer 97. 363. 
Mode, ihr Wechsel 53. 140. 
Mohammedanismus 124. 143. 147. 162. 
164. 
Monchrètien, A. de 481. 
Mongolen, die Verheerungszüge der 127. 
Monometallismus 246. 254. 
Monopole 136. 137. 144. 214. 215. 347. 
390. 463. 
Monti di Pietà 301. 
Mosaikindustrie 141. 
Müller von Nittendors, Adam 496. 
Mun, Albert Graf de 495. 
München 41. 153. 417. 
Münzconferenz in Brüssel 257. 
Münzen 229.237 ff. ; Abnutzung und deren 
nachtheilige Folgen 240; der Unterschied 
von vollwerthigen und Scheidemünzen 
237 ff. 
Münzfuß 287. 240. 
Münzunion, lateinische 246. 247. 
Museen 138. 159. 341. 
Musik, ihr socialer Einfluß 160. 
Ņachrichtendienst, Fortschritte im 19. Jahr 
hundert 170. 
Nachtarbeit 108. 410—412. 
Nahrung, Theuerung derselben 89. 143. 
Napoleon I. 244. 897. 
Napoleon III. 66. 
Narkotika 161. 
Nation, Begriff 341. 
Nationalreichthum 234. 
Naturgesetz 350. 351. 
Naturrecht 473. 
Naturwissenschaften, Wichtigkeit für die 
Production 63. 
Naudet, Abbé 375. 
Neapel 144. 149. 
Neger, ihre traurige Lage in den Ver 
einigten Staaten von Nordamerika nach 
Abschaffung der Sklaverei 382. 
Negerstämme 142. 
Neomalthusianer 131. 
Neuengland, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 118. 318. 
— die Geburtenzahl in 125. 
Neumann-Spallart, Franz Xaver v. 248. 
Neumexico 247. 
Neuwied 301. 
Neuwirth, Max 247. 
Nevada, die Ausbeute der Silberminen 
von 247. 256. 
New Jersey 471. 
New Orleans 442. 
New York, Staat 194. 471; Stadt 149. 
195. 284. 321. 471. 
Nickel, Verwendung zur Prägung von 
Münzen 238. 
Niederbayern 133. 
Niederlande, s. Holland. 
Niederösterreich, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 97. 
Niedersachsen 234. 
Nizza 159. 
Nomadenvölker 377. 
Nordafrika, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 62. 164. 344. 
Nordamerika 134. 252. 299. 
Nordasien 252. 
Norddeutscher Bund 300. 
Nordsee 88. 
Normannen, Eroberungszüge der 121. 346. 
Norwegen, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 104. 119. 
Nottingham, Strumpfwarenindustrie von 
78. 87. 396. 
Nowgorod 171. 
Nürnberg, seine Bedeutung im 15. Jahr 
hundert 341. 
Nußbaum, Chr. 151. 
Nützlichkeit, Begriff 3. 15. 
Hbereigenthum des Grundherrn an den 
bäuerlichen Besitzungen 323. 
Oberitalien, die Höhe der daselbst int 
14. Jahrhundert üblichen Zinsen 326. 
Obstbau 86. 96. 
Ocean 88. 
Octroi, s. Verzehrungssteuern. 
Ostice du travail in Frankreich 361. 367. 
Offiziere, verhältnißmüßige Niedrigkeit 
ihrer Gagen 334. 
Ohio, hohe Besteuerung der geistigen Ge 
tränke im Staate 165. 
Oise, agriculturelle Verhältnisse im De 
partement der 26. 325. 
33 *
        <pb n="546" />
        516 
Personen- und Sachregister. 
Opium 161. 
Opiumbau 88. 
Orden, religiöse; ihre Verdienste um die 
Erziehung und den Unterricht 42. 
— ihre charitative Thätigkeit 416. 
Orient, Kaufabschlüsse im 198. 
Orissaküste, die, in Indien 145. 
Ortskrankenkassen 417. 
Ostasien 253. 
Oesterreich, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 27. 66. 92. 95. 108. 110. 
112. 118. 133. 144. 148. 156. 209. 
220. 261. 279. 287. 295-299. 301. 
370. 371. 392. 412. 416. 448. 457 ff. 
462. 486. 497. 
Österreichisches bürgerliches Gesetzbuch 106. 
Oe^erreich-Ungarn, staatliche Organisation 
— wirtschaftliche Verhältnisse im Gesamt 
reiche 247. 263. 271. 
Ostindien, ökonomische und sociale Zu 
stände in 82. 88. 118. 121. 130. 144. 
146. 168. 208. 210. 217. 252. 325. 
344. 345. 349. 463. 
Ostsee 88. 
Mchterfamilien 131. 323. 
Pachtverhältnisse in der Lombardei 94. 95. 
— in Sicilien 94. 95. 
Pachtzinse 314. 324. 430. 
Palazzi als Sitze von Stammfamilien 147. 
Palermo 153. 169. 
Panama-Unternehmen, Fallissement 277. 
Papiergeld 225.226.229.230 ff. 241 ff. 266. 
— Begriff 225 ; Staatspapiergeld, Grenzen 
der Vermehrbarkeit 230 ff.' 240 ff. ' 
Paris 32. 41. 159. 171. 204. 216. 234. 
265. 317. 321. 322. 325. 341. 361. 
362. 429. 
Paris-Lyon-Mediterranèe, Eisenbahngesell 
schaft, ihre Wohlfahrtseinrichtungen 369. 
399. 
Parke 188. 
Pascal, P. Georges de 495. 
Pasco (Peru) 227. 
Patente 197. 208. 
Paul, Lewis 34. 
Pauperismus 129. 130. 
Pellagra 145. 
Pennsylvanie», hohe Besteuerung der gei 
stigen Getränke in 165. 
Peregrinas 426. 
Perioulum sortis 291. 
Pêrin, Charles 293. 495. 
Persien 123. 
Peruzzi, Ubaldo 91. 
Peter d. Gr., Kaiser von Rußland 386. 
Pfandleiher 294. 
Phìkipp August, König von Frankreich 66. 
Philipp der Schöne, König von Frank 
reich 28. 326. 
Philipp der Schöne (Sohn Kaiser Maxi 
milians I.) 234. 
Physiokraten 133. 481. 482. 
Pickerton, Agency 442. 
Picot, Georges 151. 370. 
Pisa 214. 
Plato 479. 
Pluderhosen 140. 
Polen, sociale und wirtschaftliche Zustände 
in 104. 162. 
Politische Oekonomik, grundlegender Be 
griff 1 ff.; Aufgabe und Methode 472ff.; 
Geschichte 479 ff. 
Politisches Leben, die Theilnahme an dem 
selben 855. 356. 
Pombal, Marquis de 129. 
Pont, S. P. du 482. 
Portugal, ökonomische und sociale Ver 
hältnisse in 88. 104. 120. 135. 214. 
280. 322. 
Posen 299. 
Post, Tarife derselben 196. 
Post, Julius 150. 371. 
Prägegebühr 240. 
Prämien 432. 
Prämiengeschäfte 281. 
Preis 171 ff. 223. 
— Affectionspreise 201. 
— Detail-192.198ff.; Engros-Preise 192. 
198. 
— feste Preise 197 ; gerechte 177.202.203. 
— Marktpreise, wie bilden sich dieselben? 
171 ff.; der richtige oder entsprechende 
Marktpreis 173. 
— Monopolpreise 193 ff. 
— Nothpreise 201. 
— persönliche Preise 197. 
— die Preise sind der einzige Werthmesser 
191. 
Preisrevolutionen, europäische,im 16.Jahr 
hundert 284. 
Preisschwankungen 187. 231 ff. 249. 312. 
Preistaxen, obrigkeitliche, im Mittelalter 
203. 
— — in unserer Zeit 201 ff. 
Preisumgestaltungen 187. 
Preußen, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 97. 110. 126. 132. 134. 
135. 168. 219. 221. 271. 298. 299. 
356. 392. 417. 421. 443. 444. 456. 
462. 467. 481. 
Price, Bonamy 272. 
Pringsheim, O. 361. 
Privateigenthum, seine Begründetheit 352 ff. 
Production 2 ff. 120. 156. 167. 172. 235. 
248. 251. 281. 284. 291. 350. 353. 
354. 373. 434.
        <pb n="547" />
        Personen- nnd Sachregister. 
517 
Production, Beschränkung in gewinn 
süchtiger Absicht 78. 
— industrielle 90 ff. 
landwirtschaftliche 90 ff. 
— Unterbrechungen 136. 
Zunahme mißleiteter 51. 52. 
Produktionskosten, nationale 177. 206. 
— private 177. 206. 
ProductionSmethode, Fortschritte 60 ff. 
120. 128. 131. 136. 
Produktionsstockungen 283. 
Productive Eigenschaften der Erde 17 ff. 
— des Menschen 28 ff. 
Productivgenosienschaften 132. 
Professionen, liberale, die Gehaltsbezüge 
der sich denselben Widmenden 329. 335. 
Proletarier 71. 
Prostitution 102. 
Protectivsystem 88. 108. 217 ff. 256. 465. 
— sociales 220. 
Proudhon, P. I. 487. 
Prüfungswesen, gewerbliches 79. 
Psychologische oder analytische Schule der 
politischen Oekonvmik, die 491. 492. 
Puritaner 125. 
Äuesnay, Francois 11. 482. 
Aaffalowich, Arthur 248. 
Raiffeisen, Darlehenskassen nach dem Prin 
cip 80. 101. 300. 301. 
Rasse, Eigenthümlichkeiten und Einfluß 
auf die productiven Eigenschaften des 
Menschen 28 ff. 
Ratoin, Em. 463. 
Ratzinger. Georg 71. 190. 291.326.327. 
479. 497. 
Ran, «. H. 6. 13. 15. 16. 182. 183. 225. 
243. 258. 304. 354. 437. 454. 490. 
Raubbau 220. 
Rauhes Haus in Hamburg 43. 
Recht, Handhabung desselben 166. 
— römisches 106. 
Registrar Office in Großbritannien 360. 
394. 
Reichthum, Begriff 2. 
Reichthum und Armut 341 ff. ; Entstehungs 
ursachen 846 ff. 
— Berechtigung des Reichthums 350 ff. 
Nothwendigkeit 351 ff. 
Pflichten der Reichen und Wohlhaben- 
den 128. 354 ff. 
Reifen 158. 159. 
Reizmittel 161. 
Religion, heilsamer socialer und wirtschaft- 
licher Einfluß der 98. 104. 105. 166. 
sñionskriege des 16. Jahrhunderts 127. 
Religiöse Genossenschaften, katholische, ihre 
Berdienste um den Unterricht 42. 
DevaS-Aämpse, Volkswirtschaftslehre. 
Renten 209. 
— Grundrente 209. 
— Kapitalrente 209. 
Rentengüter 299. 
Rentenkäufe 327. 
Rentenzahlungen an Personen im Ausland 
322. 
Reportgeschäfte 281. 
Revolution, französische 129. 
Rheinprovinz, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in der 185. 171. 292. 397. 
Rhode Island, Gesetz gegen den Verkauf 
geistiger Getränke im Staate 165. 
Ribbe, Charles de 105. 
Ricardo, David 13. 191. 304. 313. 484. 
485. 
Riehl, SB. H. 105. 
Ringhoffer, F., Wagenfabrik in Smichow- 
Prag, sociale Einrichtnngen derselben 
372. 
Rio de Janeiro 332. 
Ripley, W. Z. 222. 
Rochedale, der Consumverein der Pioniere 
von 54. 200. 
Roebuck 65. 
Rohstoff, gemeinschaftlicher Einkauf 80. 
Theuerung desselben 89. 
Rohstofflager 393. 
Rom 276. 
sociale und wirtschaftliche Zustände 
im alten 121. 124. 127. 135. 140. 141. 
153. 225. 319. 346. 347. 356. 383. 479. 
Romagna, die Arbeiter der Reiscultur in 
der 45. 
Römisch-macedvnischer Krieg 346. 
Roscher, Wilhelm 5. 8. 10. 12. 14—16. 
60. 155. 178. 224. 227. 234. 235. 
258. 304. 324—328. 335. 475. 489. 490. 
Röschmann-Hörburg, I. v. 287. 
Rösler, H. 498. 
Rübsam, I. 234. 
Ruhland, G. ix. X. 
Rumänien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 216. 
Russin, John 366. 
Russisch-türkischer Krieg 1877-1878: 251. 
Rußland, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 71. 82. 104. 116. 119. 144. 
162. 165. 168. 216. 252. 322. 386. 
423—426. 444. 
Saavedra y Faxardo, Diego de 481. 
Sachsen, Königreich 143. 
Sachsen, preußische Provinz 85. 417. 
Saguntum 127. 
Salesianer, ihre Leistungen auf dem Ge 
biete des Fachunterrichtes 42. 
Salzburg, Blüthe im 17. und 18. Jahr 
hundert 158. 342.
        <pb n="548" />
        518 
Personen- und Sachregister. 
Salzmonopol 463. 
San Francisco 322. 
St. Gvbain, Wohlfahrtseinrichtnngen der 
Spiegelsabrik von 151. 370. 
St. Petersburg 321. 
Sanitäre Verhältnisse 128. 149. 
Savoyen, Auswanderung 73. 120. 
Say, Jean Baptiste 14. 
Schüffle, Albert 12. 492. 493. 
Scheimpflug, Karl 498. 
Schiedsgerichte 388. 391. 396 ff. 
Schiffsbau, Begünstigung durch staatliche 
Prämien und andere derartige Maß 
regeln 220. 
Schiller, Friedrich v. 160. 
Schindler, F. M. 498. 
Schio bei Verona, die Tnchmannfactur 
von 366. 
Schlesien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 73. 110. 111. 
Schmoller, Gustav 389. 490. 492. 
Schmuckgegenstände 152 ff. 
Scholastiker 190. 
Schottland, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 79. 83.118.135. 217. 269. 319. 
Schrattenbach, Sigmund Graf von, Fürst- 
erzbischos von Salzburg 158. 
Schnhwarenfabriken, amerikanische 49. 
Schulden, öffentliche 468 ff. 
Schnldgesetze, Nothwendigkeit humaner 297. 
Schuldverschreibungen der Staaten und 
der verschiedenen staatlichen Verbände 
277. 
der Eisenbahn und anderer Aktien 
gesellschaften 277. 
Schulze-Delitzsch, Hermann 80. 300. 301. 
Schutzzölle, s. Protectivsystem. 
Schweden, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 118. 
Schweiz, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände der 126. 132. 165. 216. 246. 413. 
Schwestern, Wirken der Barmherzigen, und 
der Schulschwestern 42. 
Schwiedland, Eugen 79. 
Secessionskrieg in den Vereinigten Staaten 
von Amerika 244. 245. 251. 
Seidenindnstrie 340; von Krefeld und Lyon 
141. 
Seine-Departement, sociale und wirtschaft 
liche Verhältnisse der Arbeiter in dem 
selben 361. 367. 
Selbsthilfe 151. 
Seligmann, E. 483. 
Senior, W. 352. 475. 
Serbien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 116. 
Serra, A. 481. 
Serres, Olivier de (französischer Agronom) 
Seuchen, Verheerungen durch 123. 128. 
Sevilla 88. 
Shermanacte in den Vereinigten Staaten 
von Amerika 227. 
Sicherheitsmaßregeln, Ausgaben für 166. 
Sicilien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 45. 94. 96. 365. 366. 
Siebenjähriger Krieg 236. 
Siemens, Werner 81. 
Silber, seine Geeignetheit zum Gebrauche 
als Geld 226. 
Sittengesetz, christliches; die auf dessen 
Boden stehende Schule der Oekvnomisten 
493. 
Sittlichkeit 123. 142. 306. 
Sittliche Eigenschaften der Arbeitenden, 
Einfluß derselben auf die productive 
Tüchtigkeit 33; auf die Vermögenslage 
348. 
Sklavenhandel 349. 
Sklaverei 356. 881. 383 ff. 
— Abschaffung 385. 
— Entstehung 346. 385. 
— steht im Widerspruch mit der Menschen 
würde 383. 384. 479. 
— in den portugiesischen und spanischen 
Kolonien 356. 383. 
— im römischen Weltreich 356; Milde- 
rungcn durch die Gesetze dieses Reiches 
384. 
— in den Vereinigten Staaten von Amerika 
383. 
— wirtschaftliche Nachtheile 385. 
Smith, Adam 11—15. 49. 59. 132. 146. 
172. 173. 190. 195. 222. 235. 303. 
310. 338. 446. 482—484. 
Socialismus, der 191. 299. 348. 857. 365. 
368. 398. 899. 413. 423. 432 ff. 487. 
488. 496. 
Socialpolitik, Verein für 490. 
Soetbeer, Adolf 248. 
Sonntagsruhe 410—412. 
Sophokles 160. 
Soubeyran, Baron de 247. 
Spanien, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 32. 104. 109. 112. 118. 
119. 121. 124. 128. 162. 169. 195. 
213. 216. 220. 227. 234—236. 319. 
328. 345. 346. 444. 463. 
Sparkassen 113. 259. 372. 
Spekulationen 161. 280. 281. 284. 312. 
Spencer, Herbert 131. 477. 
Spiele 157. 
Spielwuth 276. 278. 281. 
Sport, seine Bedeutung für die körperliche 
Entwicklung 40. 
Staat, der 31. 100. 118. 133. 136. 137. 
159. 166. 195. 233. 281. 285. 306. 
358. 359. 403. 454.
        <pb n="549" />
        Persollen- und Sachregister. 
519 
Staat, Wesen und Aufgaben 438 ff. 
— durch staatliches Eingreifen geregelte 
Form des menschlichen Zusammenlebens 
in socialer und wirtschaftlicher Hinsicht 
378. 408 ff. 
Staatsausgaben und -einnahmen 487 ff. 
Staatsbahnsystem 456. 
Staatsgut 443. 
Städte, große, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in denselben 74. 89. 126. 
148. 150. 157. 168. 341; das rapide 
Anwachsen der, und seine Gründe 89. 
— ihre Existenz ist Vorbedingung des Be 
stehens der Civilisation 341. 
— sociale und wirtschaftliche Folgen ihrer 
Existenz 341. 342. 
Staffordshire 87. 
Stammfamilie (formile souche) 115. 138. 
147. 342. 
Standard oil company,bie amerikanische 197. 
Statistik, ihre Bedeutung für die Volks 
wirtschaftswissenschaft 478. 
Stein, Lorenz von 291. 
Steinmann-Bucher, A. 402. 
Stempel 465. 466. 467. 
Stephenson, Richard 65. 
Steuereinhebung, nützliche Methoden 467. 
468. 
Steuern 285. 288. 289. 443. 
— directe 457. 462. 463; indirecte 457. 
462 ff. 
— Personalsteuern 457. 458 ff. ; Real 
steuern 457. 458. 
Steuerwksen 373. 445 ff.; verschiedene 
Theorien über die demselben zu Grunde 
zu legenden Principien 445 ff. 
— Mangelhaftigkeit desselben in Oester- 
^ reich 448. 
Stimmrecht, das allgemeine 355. 
— nach dem belgischen Wahlgesetze 356. 
Stourm, René 467. 
Strikes 250. 388. 395. 396. 
Stuttgart 153. 
Südafrika, sociale und wirtschaftliche Ver- 
_ hält Nisse in 83. 285. 
Süddeutschland 389. 
Sudermann, Hermann 160. 
Sueß, Eduard 247. 
Sully 324. 
Sttßmilch, I. P. 133. 
Sweating system 406. 407. 
Syndicate der Unternehmer in Frankreich 
402. 
Syrakus 127. 
Tabak, Besteuerung in England 462. 
— Einfluß auf die Volksmassen 161. 
'— Tabakmonopol in verschiedenen Staaten 
463. 
Tabak, Verbot des Tabakbaues 88. 
Taine, Hippolyte 158. 488. 
Tallquist, I. v. 131. 
Tanzen, sittliche Wirkungen 160. 
Tänzerinnen 160. 
Tarent 127. 
Tataren, Eroberungszüge der 121. 
Tausch, Begriff 6. 7. 
Tauschhandel 223. 
Tauschmittel 223. 224. 
Taxen beim Abschluß von Rechtsgeschäften 
und bei Vornahme obrigkeitlicher Acte 
als Einnahmequelle des Staates 285. 
457. 465 ff. 
Taxis, Franz v. 234. 
Technische Wissenschaften, Verhältniß zur 
Natlonalökonomik 473. 
Telegraph, seine Bedeutung in voltswirt 
schaftlicher Hinsicht 170. 
Teltow, v. Thünensches Gut in der Pro 
vinz Brandenburg 372. 
Termingeschäfte, Begriff 278 ; Berechtigung 
278. 279. 
Teutonen, Eroberungszüge der 121. 
Texas, Heimstättengesetz deS Staates 298. 
Textilindustrie 93. 325. 
Theater, sittlicher und socialer Einfluß des 
selben 160. 
Themsethal 85. 
Thiere, nützliche und schädliche 82. 
Thomas von Aquin, hl. 434. 
Thomasius, Christian 374. 
Tirol, sociale und wirtschaftliche Zustände 
in 133. 
Todtenbestattung, Ausgabe für 156. 
Toledo (Ohio) 164. 
Tonking 345. 
Torrens, R. 15. 
Toscana, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 114. 
Tour du Pin, Marquis de la 395. 
Tournay. Geldumlaufsverhältnisse zur Zeit 
einer Belagerung 228. 
Trades' Unions 360. 415. 
— das Eindringen der socialistischen Ideen 
in die 395. 396. 
Trall 131. 
Transportkosten 170. 249. 251. 387. 393 ff. 
Transportwesen 88. 93. 170. 210. 211. 
249. 324. 
Transvaalrepublik 252. 
Trappisten, ihre landwirtschaftliche Thätig 
keit 42. 
Tributzahlungen an fremde Staaten 216. 
Trithemius 195. 
Trucksystem 331 ; in England während der 
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts 405 ; 
in den Vereinigten Staaten von Amerika 
197.
        <pb n="550" />
        520 
Personen- und Sachregister. 
Trunksucht 161. 
Trusts 400 ; insbesondere in den Bereinig 
ten Staaten 197. 401. 402. 
Tunis, die Bazare von 198. 
Turgot, A. R. I., Marquis de 482-484. 
Türken, die Verheerungszüge der 121. 126. 
127. 
Türkisches Reich 164. 214. 322. 
Thrus 127. 
Aeberschuß der Zahl der Geburten über 
die der Todesfälle 118. 
Ueberschwemmungen 123. 
Uebervölkerung 129. 130. 131. 
Ucberwälzbarkcit der Steuern 449.450.453. 
Uebungen, körperliche 157. 
Umbrien. sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 114. 
Umlaufsmittel 277; Begriff 224; Func 
tionen 229. 230 ff. 240 ff. 266. 288. 
Unehrlichkeit, Zunahme der 56. 57. 
Unfallversicherung der Arbeiter 367. 418. 
419. 
— gesetzliche Bestimmungen in Deutsch 
land 156.419.420; in Oesterreich 420. 
Unfreiheit, darauf beruhende Form des 
menschlichen Zusammenlebens 378.382 ff. 
Ungarn, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 97. 104. 118. 281. 440. 
Ungebundene Form des inenschlichen Zu 
sammenlebens 378. 
Ungeregelte sociale Beziehungen 403 ff. 
Union des patrons en faveur des ouvriers 
in Lüttich 373. 
Unsittlichkeit, üble Folgen 122 125. 139. 
148. 154. 
— in industriellen Etablissements 406. 
Unternehmer 166. 354. 423. 429. 
— Fürsorge für ihre Arbeiter 150. 155. 
354. 355. 366 ff. ; durch Versid)erung 
gegen die Folgen des Alters, der Krank 
heit, der Unfälle u. s. w. 367. 368. 
Unternehmergewinn 303. 304. 307 ff. ; Be 
griff 303. 
— nomineller 308 ; wirkliäier 308. 
— Theorie von der Gleichheit derselben 310 ff. 
— Verhältniß zu den in den betreffenden 
Unternehmungen steckenden oder auf den 
Betrieb verwendeten Gütermengen 307. 
— verschiedene Größe je nach den Arten 
der Unternehmungen 307. 308. 
— die Arbeiter sind nicht berechtigt, einen 
Antheil an demselben auf Grund der 
Principien der Gerechtigkeit zu verlangen 
374—376. 
Unterrichtswesen 33 ff. 166. 
Mal-des-Bois bei Reims, die Wohlfahrts- 
einrichtungen des Hauses Härmet in 369. 
Valenciana, Silbergrube in Mexico 227. 
Valentinian, römischer Kaiser 384. 
Vegetarianismus 427. 
Venedig 88. 141. 214. 261. 347. * 
Verbrauchssteuern 462 ff. 
Vereinigte Staaten von Amerika, sociale 
und wirtschaftliche Verhältnisse in 27. 
30. 31. 56. 57. 69. 71. 82—84. 89. 
92. 106. 107. 116. 118. 130. 144. 
148. 162—164. 179. 197. 198. 215. 
227. 235. 244. 245. 217. 249. 250. 
252. 255. 266-268. 287. 294. 298. 
314. 319. 325. 344. 347. 365. 400. 
413. 440. 443. 463. 471. 
Verfälschungen der Getränke 52. 74. 
— der Nahrungsmittel 52. 74. 
— der Waren überhaupt 199. 
Vergnügungen 156 ff. 
Verjährung, Anerkennung nothwendig als 
Bedingung menschlicher Wohlfahrt 349. 
Verkaufsgenossenschaften 80. 
Verkehrswege 195. 338. 
Vermögen, Begriff 2. 16. 
Vermont, Staat 224. 
Verona, der daselbst im 13. Jahrhundert 
übliche Zinsfuß 326. 
Versorgung mit Elektricität, Gas, Wasser 
196. 202. 
Vertheilung der Güter 303 ff. 
Verzehrungssteuern 451. 462. 
Victoria (Australien) 121. 
Viehzucht 86. 
Vigano, Francesco 300. 
Villeroy und Boch, Steingut- und Mosaik 
fabrik in Mettlach a. d. Saar, die Wohl 
fahrtseinrichtungen derselben 372. 
Vogelfang, Karl Freiherr v. 498. 
Volksbanken 80. 
Volksküchen 108. 144. 
Volksrechte, altgermanische 385. 
Vorarbeiter in den industriellen Unter 
nehmungen 362. 
Vorarlberg, sociale und wirtschaftliche Zu 
stände in 133. 
Vorschußkassen, s. Darlehenskassen. 
Vvrsid)t, ökonomische 132. 
Vorsichtsmaßregeln, sanitäre 123. 
Magener, Hermann 498. 
Wagner, Adolf 437. 454. 490. 
Währung 246 ff. 
Wälder, Vernichtung der, und ihre Folgen 
83. 84. 
Walter, Ferdinand 883 
Wanderlager 79. 
Waren, Begriff 6. 
Warenhäuser im Stile des Bon marché 
54. 
Warenverfälschnngkn 52. 74.
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        Personen- und Sachregister. 
521 
Wasch- und Badehäuser 138. 155. 
Waschen und Reinhaltung 154. 155. 
Watt, James 65. 
Wechsel 229. 261 ff. ; eigener oder trockener 
261; gezogener oder Tratte 261. 
Wechselcurs 263 ff. 
Wechseldisconto 263 ff. 317. 
Wechselindossament 262. 
Wehrpflicht, allgemeine 157. 
Weimar in der Geschichte der deutschen 
Kunst und Bildung 342. 
Weinsteuer, projectirte, in Deutschland 462. 
Weiß, Albert Maria 291. 381. 498. 
Weizencultur 86. 
Weizenpreise 234. 
Werth 172. 179; Begriff 3. 
— abstracter oder Gattungswerth 16. 182. 
— Assertionswerth 16. 
— concreter 16. 182. 
— Consumtionswerth 5. 16. 
— Gebrauchswerth 16. 
— Productionswerth 5. 
— Tauschwerth 6. 15. 16. 223. 
— Verkehrswerth 15; wirtschaftlicher 
Werth 4. 
Werthpapiere 171. 276. 280. 317. 318. 
Westeuropa 319. 322. 328. 338. 425. 
Westfalen, sociale und wirtschaftliche Ver 
hältnisse in 97. 110. 111. 371. 392. 
Westgotenreich 326. 
Westpreußen 299. 
Wetten 161. 278. 
Whitney 64. 
Wien 41. 95. 172. 193. 200. 271. 277. 
321. 
Wilda, W E. 389. 
Willensfreiheit, menschliche 131. 
Wirth, Max 15. 485. 
Wisconsin 471 ; Milchwirtschaft im Staate 
207. 
Wissenschaft, hat das Bestehen von Ver- 
mögeusungleichheiten zur Voraussetzung 
Wohlfahrtseinrichtungen s. Unternehmer. 
Wohnungen, Ausgaben für, und Bedeutung 
derselben 146 ff. 250. 
Wohnungsfrage 372. 
Wohnungsnoth 148 ff. 341. 355. 
Wolf, Julius 487. 
Worms, Reichstag zu 154. 
Wright, Caroll D. 365. 
Wucher 290 ff. 347 ; Begriff 290. 
— Verheerungen 292. 
— Creditwucher 290; Sachwucher 296. 
Württemberg, sociale und wirtschaftliche 
Verhältnisse in 133. 417. 
Ienophon 479. 
Poung, Arthur 338. 
Zacatecas (Mexico), Silberlager von 227. 
Zahlungsbilanz im Verkehr zwischen zwei 
Ländern 265. 
— im Verkehr zwischen zwei Handels 
plätzen 266. 
Zahlungsmittel, gesetzliche 224. 
Zehnte, der 457. 
Zettelbanken, s. Banknoten 
Ziegler 498. 
Zins, Begriff 314. 
Zinsbetrag 315. 
— nominaler 316 ; wirklicher 316. 
Zinsen von Darlehen erlaubt 292. 
Zinsfuß 315; Gründe, von denen die Höhe 
desselben abhängt 318 ff. 
— absteigende und rückläufige Richtung 
326-828. 
— Gründe, welche eine dauernde Höhe des 
selben zur Folge haben 326. 
Zinsmaximum 293; Art und Weise der 
Festsetzung 294. 
Zölle 222. 463; Ausfuhrzölle 215; Ein 
fuhrzölle 462. 
Zollverein, deutscher 221. 222. 
Zuckerkandl, R. 192. 
Zufälligkeiten, ihr Einfluß auf den Er 
folg der Unternehmungen 207. 211. 
Zünfte, Organisation derselben im Mittel 
alter in den nördlichen und mitteleuro 
päischen Ländern 387. 388. 
— in gewissen Städten Italiens, Süd 
frankreichs und Süddeutschlands 388.389. 
Zwergwirtschaften 96. 125.
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        wandt. Wo wir auch cine Seite aufschlagen mögen» begegnen wir unabhängigen Ansichten, die mit 
Kraft und nicht ohne Anmuth ausgesprochen sind. Von dem gewohnten Gefasel kenntnißloser Bc- 
wunderung keine Spur...." (Grenzbolen. Leipzig 1893. 3. Heft.) 
Kahl, Dr. X, pie deutsche Arbeitergesehgebung der Jahre 1883 vis 
1892 als Mittet zur »Lösung der Arbeiterfrage. gr. 8°. (XII u. 
128 Ş.) M. 1.30. 
perin, (El)., Gljristliche Politik. Die Gesetze der christlichen Gesellschaften. 
Einzig für Deutschland autorisirte Uebersetzung. 8^. (XL u. 766 Ş.) M. 6. 
— pie Lehren der Nationalökonomie seit einem Jahrhunderte. Au 
torisirte Uebersetzung. 8°. (XX u. 358 S.) M. 3. 
Pesch, H., 8. J., Die Wohlthätigkeitsanstalten der christlichen Warm- 
. Herzigkeit in Mien. Mit Titelbild. (51. Ergänzungsheft zu den 
„Stimmen aus Maria-Laach".) gr. 8°. (VIII u. 142 S.) M. 1.90. 
Ratzinger, Dr. G., pie Volkswirtschaft in ihren sittlichen Grundlagen. 
Zweite, vollständig umgearbeitete Auflage, gr. 8°. 
(XVIII u. 642 S.) M. 8; geb. in Halbfranz M. 9.80. 
.»Mag man in Politischer Beziehung auf diesem oder jenem Standpunkt stehen, Achtung hat der 
Verfasser noch je und je durch fein Wollen und Streben jedermann abgerungen.... Hat vorliegendes 
Werk schon bei seinem ersten Erscheinen im Jahre 1881 berechtigtes Aufsehen erregt, so wird es jetzt 
um so mehr Beachtung finden, alS eS nicht nur bedeutend vertieft und erweitert ist. sondern die der 
zeit im Vordergrund deS JnteresieS stehenden Fragen, wie Agrar- und Handwerkerfrage, Reform des 
Armenwesens, Währungsfrage re., mit der dem Verfasser eigenen klaren, sachlichen Art behandelt, die 
sofort erkennen läßt, daß die Ausführungen auf Grund langjähriger eigenster Erfahrung und nicht 
etwa an der Hand einer kurzen Entdeckungsfahrt oder oberflächlichen Enguete gemacht werden. WoS 
uns besonders an des Verfassers Schriften angenehm berührt, ist einestheils der praktische Blick und 
der gesunde Menschenverstand, der uns überall entgegeiitlltt, anderntheils die Art, wie er Kritik übt. 
Es ist heute leider nur zu häufig, daß ein Autor seiten-, ja bogenlange negative Kritik übt, ohne jedoch 
nur mit einem Wort sich darüber anSzulassen, wie denn eigentlich die Sache besier gemacht werden 
könne. Ratzinger übt auch eine destructive Kritik, ja er thut dies sogar in hohem Maße, allein er 
bringt dafür auch wohldurchdachte und oft die trefflichsten Vorschläge, wie das von ihm soeben nieder 
gerissene unbrauchbare Gebäude zweckdienlich wieder aufgebaut werden könne. Und darin liegt unserer 
Amichi nach der hohe Werth vorliegenden Werkes, dessen Lectüre jedem Staatsbürger, der sich für das 
allgemeine Wohl inkeressirt, gleichviel welcher Parleiricbtung er angehört, Nutzen und Förderung 
bringen wird." (Augsburger Postzeitting. 1896. Nr. 49.) 
— Geschichte der kirchlichen Armenpflege. Gekrönte Preisschrist. 
Zweite, umgearbeitete Auflage, gr. 8". (XXVI u. 616 S.) 
M. 8; geb. in Halbfranz M. 10. 
Rundschreiben, erlassen von Unserem Heiligsten Vater Leo XIII., durch 
göttliche Vorsehung Papst, über die christliche Staatsordnung. 
Officielle Ausgabe, lateinisch und deutsch, gr. 8". (58 S.) 40 Pf. 
— erlaffen von Unserem Heiligsten Vater Leo XIII., durch göttliche 
Vorsehung Papst, über die Arbeiterfrage. Officielle Ausgabe, 
lateinisch und deutsch, gr. 8". (86 S.) 80 Pf. 
— erlassen von Unserem Heiligsten Vater Leo XIII., durch göttliche 
Vorsehung Papst, über die wichtigsten pflichten christlicher Würger. 
Officielle Ausgabe, lateinisch und deutsch, gr. 80. (56 S.) 50 Pf. 
Sütel, V., Keform der Armenpflege in Hksaß-Lothringen. gr. 8°. 
(VIII ii. 90 S.) M. 1.40. 
Ü)alter, if., Das Higenthum nach der Lehre des hl. Thomas von 
Aquin und des Socialismus. Gekrönte Preisschrift. 8°. (Vili it. 
228 S.) M. 2.40. 
UJetli, Fr. X M., O. Pr., Sociale Arage und sociale Ordnung oder 
Handbuch der Gesellschaftslehre. In zwei Theilen. 8°. (XVIII 
it. 1162 8.)
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        In der Herder'schen BerlagShandlung zu Freiburg im Breisgau erscheint 
und ist durch alle Buchhandlungen zu beziehen: 
Are sociale Krage beleuchtet durch bie „Stimmen aus Maria-Laach". 
Die erstmals in den „Stimmen aus Maria-Laach" veröffentlichten Aufsätze wurden 
überarbeitet, ergänzt und gruppenweise zusammengeordnet. — Die Hefte sind einzeln 
käuflich. — Bereits liegen vor: 
1. Heft: Die Arbeiterfrage und die christlich-ethischen Soriolprincipieu. Von Th. Meyer 
8. J. Dritte, vermehrte Auflage. 8°. (IV ». 136 S.) As 1. 
2. Heft: Arbeitsvertrag und Strike. Von A. Lehmkuhl 8. J. Dritte, vermehrte 
und verbesserte Auflage. 8°. (IV u. 62 S.) 50 Pf. 
3. Heft: Die Ziele der Socialdemokratie und die liberalen Ideen. Von M. Pach tl er 8. J. 
Dritte Auflage. 8°. (IV u. 76 ©.). 70 Pf. 
4. Heft: Die sociale Noth und der kirchliche Einfluß. Von A. Lehmkuhl 8. J. 
Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. 8«. (IV u. 88 S.) 70 /y. 
5. Heft: Das Privatgrundeigenthum und seine Gegner. Von V. Ca th rein 8. .1. 
Dritte, durchgesehene Auflage. 8°. (IV u. 96 S.) 80 Pf. 
6- Heft: Tie sociale Frage und die staatliche Gewalt. Von A. Lehmkuhl 8. .1. 
Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. 8°. (IV u. 76 S.) 70 Pf. 
7. Heft: Internationale Regelung der socialen Frage. Von A. Lehmkuhl 8. .1. 
8«. (IV u. 34 S.) 35 Pf. 
Heft 1—7 als I. Band. 8°. (XXVIII u. 568 S.) As 4.75; geb. in Leinwand 
As 5.60; Einbanddecke 60 Pf. 
8. und 9. Heft: Liberalismus, Socialismus und christliche GeseNschaftsordnung. Von 
H. Pesch 8. .1. Erster Theil: Einige Grundwahrheiten der christlichen Gesell- 
schaftölehre. Erste Hälfte. 8°. (XIl u. 392 S.) As. 3.20. 
10. und 11. Heft: Dasselbe. Erster Theil, zweite Hälfte. 8°. (IV S. u. S. 
393-732.) M 2.80. 
Heft 8—11 als II. Band. 8°. (XXIV u. 732 S.) As 6; geb. A/.7; Einbanddecke 60/y. 
Der III. Band wird das Werk von P. H. Pesch 8. .1. „Liberalismus, Socialismus 
und christliche Gesellschaftsordnung" zum Abschluß bringen. 
SlaalsteTiÑoN. Herausgegeben im Austrage der Görres-Gesellschaft zur 
Pflege der Wistenschaft im katholischen Deutschland durch Dr. Adolf 
Bruder. Lex.ķ. 
Erscheint in Heften à 5 Bogen Umfang, oder in Bänden bezw. Halbbänden. 
Bereits liegen vor: 
1—40. Heft: Aargau bis Staatshaushalt. (XX S. u. 6392 Sv.) à As. 1.50. 
I. Band (1,—10. Heft) : Aargau bis Corpus iuris. (VIII S. u. 1598 Sp.) 
M. 15 ; geb. M. 17.40. (In Halbbünden a As. 7 50.) 
II. Band (11.—20. Heft): Costarica bis Großstädte. (IV S. u. 1646 Sp.) As. 15; 
geb. As. 17.40. (In Halbbänden à As. 7.50.) 
III. Band (21.—30. Heft) : Grotius bis Oekonomie. (IV S. u. 1540 Sp.) As. 15; 
geb. AI. 17.40. (In Halbbänden à M. 7.50.) 
IV. Band (31.—38. Heft) : Oesterreich-Ungarn bis Schweiz. (IV S. u. 1288 Sp.) 
Aï. 12; geb. Aï. 14.40. (In Halbbänden à As. 6.) 
Für den V. (Schluß-) Band sind, wie es beim IV. Band geschehen ist, nur acht 
Hefte in Aussicht genommen, während Band I—III aus je zehn Heften bestehen. — 
Einbanddecken à As. 1.60; Lederrücken allein (ohne Decke) à Al. 1.20. 
m . Ter erste Band enthält eine Fälle der trefflichsten Arbeiten, die mit hoher wissenschaftlicher 
Bedentunc, schöne Form und leichle Faßlichkeit verbinden, so daß jeder Gebildete, der für die socialen und 
staatlichen Verhältnisse Europas sich interessirt, die reichste Forderung und Anregung in ihnen findet. 
Ueberhaupt mochten wir bei dieser Gelegenheit dem Vorurtheil entgegentreten, als ob das .Staatslerikon- 
à'erk für Gelehrte sei. Es ist vielmehr ein Werk für jeden Gebildeten, für den Katholiken, um 
die Principien der christlichen Weltanschauung in ihrer Anwendung auf die heutigen staatlichen Zustände 
erkennen, sur den Gegner, um lvenigstens zuvor kennen zu lernen, was er bekämpft, damit er nicht so oft 
durch klaglichc Unwissenheit das Lächeln der Katholiken erregt. Namentlich mochten wir das Werk un&gt; 
unterbrochen als Begleiter unserer studirenden Jugend sehen. Wie früher das Notteck-Welckersche Lexikon 
vas âdemecum des Liberalismus war. so muß das .Staatslexikon- der Gorres-Gesellschast das Vademécum 
...ü ("^Elchen Jugend werden, um die christlichen Grundsätze in allen staatlichen Verhältnissen wieder 
zur Anerkennung zu bringen." (Augsburger Postzeitnng. 1890. Beilage Nr. 30.)
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