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        <title>Grundsätze der Volkswirtschaftslehre</title>
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            <forname>Charles S.</forname>
            <surname>Devas</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>832651257</idno>
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        Grundsätze
der
HokkswirtsHaftsl'ehre

Bon

Charles  S.  Devas,
Graminator  der  politischen  Oekonomik  an  der  königlichen  Universität  von  Irland,  Verfasier  der
.Grundlagen  der  ökonomischen  Wissenschast'  u.  s.  lp.

ucbersetzt  und  bearbeitet  von

Dr.  Waller  Kämpfe,
Mitglied  der  Société  internationale  «l'Économie  sociale  in  Paris.

Ireiöurg  im  Areisgau.
Herder'sche  Verlagshandlung.
1896.
ñweigiiiederlassungen  in  Wir».  StraKbnrg,  Miiiichk»  und  At.  Couis,  Mo.
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        Grundsätze

Wolkswirtschaftsteljre.
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        Grundsätze

der

Dolkswirlschaflsteßre.

Von

Charles  S./Delias,
»»amlnaļor  drr  po,iti,«rn  Lrkonomte  a»  d»r  kvntgMffk»  Uņil'.rşila,  von  Irland.  vrrlaNrr  d,r
.«rundlagrn  d»r  vkonoiiillcheii  îUiissenIlhafl'  u.  s.  w.

Ucberseht  und  bearbeitet  von
^  .  *«v»v
Dr.  Walter  Kämpfe,
Ņs"kd  der  Société  internationale  dÉgOAomie  sociale  in  Parie.

Jreivurg  im  Vreisgau.
Herder'sche  Verlagshandlung.
1896.
Zweigniederlassungen  in  Wien,  Ltrabburg,  Mniichr»  und  Li.  Louis,  Mo.
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        Mr

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Buchdruckerei  der  Herder'schen  Ņerlagshandlung  in  Freiburg
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        Vorwort  des  Uebersetzers  und  üearbeiters.

Das  von  uns  ins  Teutsche  übertragene  Werk  des  angesehenen  englischen
Autors  bildet  eineil  Band  des  Sammelwerks,  welches  bei  Longmans,  Green  u.  Co.
in  London  unter  dem  Titel  »Handbücher  der  katholischen  Philosophie'  erscheint.
Unbestreitbar  besitzt  die  deutsche  volkswirtschaftliche  Literatur  eine  beträchtliche ­
  Anzahl  von  Lehrbüchern,  Systemen,  oder  wie  diese  Werke  sonst  sich  nennen
mögen,  welche  einen  hohen  Grad  von  Vollkommenheit  aufweisen.  Sie  behandeln ­
  die  einschlägigen  Probleme  mit  tiefer  Sachkenntniß,  eingehender  Gründlichkeit ­
  und  in  neuerer  Zeit  auch  immer  mehr  mit  Rücksicht  auf  jene  höchsten
ethischen  Principien,  die  von  der  Volkswirtschaftslehre  nicht  außer  acht  gelassen ­
  werden  dürfen,  wenn  sie  ihre  Aufgabe  lösen  und  den  Zusammenhang
mit  den  Wissenschaften,  welche  die  obersten  Lebensaufgaben,  den  Ursprung
und  die  Bestimmung  des  Menschen  zum  Gegenstand  haben,  bewahren  will.
Nichtsdestoweniger  konnte  eine  Uebersetzung  des  Tevasschen  Werkes  durchaus
nicht  als  überflüssig  betrachtet  werden.
Einestheils  hat  dasselbe  so  große  Vorzüge  technischer  Art,  zeichnet  sich
durch  Klarheit  der  Begriffe,  durch  Kürze  und  Bündigkeit  in  einem  Maße
aus,  daß  es  von  allen,  die  sich  dem  Studium  der  Volkswirtschaftslehre  zuwenden, ­
  mit  großem  Vortheil  gelesen  werden  wird  und  für  diejenigen,  welche
sich  über  die  wichtigen,  unsere  Zeit  so  mächtig  bewegenden  Probleme  nicht
aus  Zeitungs-  und  Zeitschriftenartikeln,  sondern  auf  Grund  eines  umfaffendern
  und  tiefern  Einblicks  in  diese  verwickelten  Fragen  ein  reifes  Urtheil  bilden
wollen,  einen  trefflichen  Führer  bietet.
sodann  aber  ist  dem  in  Frage  stehenden  Buche  ein  Vorzug  eigen,  welcher
schon  allein  dessen  Uebersetzung  und  Bearbeitung  für  das  deutsch  redende  Publikum ­
  vollkommen  rechtfertigen  würde:  die  entschiedene  Betonung  der  Volkswirtschaftslehre ­
  als  einer  ethischen  Wissenschaft,  als  eines  Zweiges  der  Moralphilosophie. ­

Es  ist  bereits  hervorgehoben  worden,  daß  sich  eine  ganze  Anzahl  neuerer
und  neuer  ökonoulischer  Werke  der  Berücksichtigllug  der  ethischen  Gesichtspunkte
nicht  mehr  entzieht.  Tie  Zeit  liegt  hinter  uns,  in  welcher  man  die  wirt-
        <pb n="11" />
        VI

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

schaftlichen  Probleme  von  ihrem  sittlichen  Inhalt  loszulösen  trachtete  und  alle
einschlägigen  Fragen  nur  unter  dem  Gesichtspunkte  einer  möglichst  großen  Entwicklung ­
  des  Reichthums,  einer  forcirten  Förderung  der  Sachgüterproduction
betrachtete.
Indessen  ist  in  einer  Gesamtdarstellung  der  Volkswirtschaftslehre  in
deutscher  Sprache  das  ethische  Moment  wohl  kaum  je  mit  mehr  Entschiedenheit,
mit  größerer  Folgerichtigkeit,  als  sich  Devas  derselben  befleißigt  hat,  systematisch ­
  betont  worden.
Als  ein  besonderer  Vorzug  des  Buches  darf  endlich  auch  die  mit  großer
Maßhaltung  und  ohne  die  mindeste  verletzende  Polemik  gegen  Andersgläubige
bethätigte  Berücksichtigung  der  für  das  sociale  und  wirtschaftliche  Gebiet  in
Betracht  kommenden  Grundsätze  der  katholischen  Kirche  gelten.
Auch  wohlwollende  und  kenntnißreiche  akatholische  Autoren  vermögen  sich
hie  und  da  nicht  von  einer  Voreingenommenheit  gegenüber  katholischen  Principien ­
  und  Institutionen  vollkommen  frei  zu  halten.  Bei  Devas,  dein  Katholiken, ­
  findet  man  im  Gegensatz  dazu  an  den  Stellen,  wo  sich  Gelegenheit
bietet,  sachgemäße  Hinweise  auf  die  Lehren  und  das  heilsame  Wirken  der
Kirche  und  ihrer  Organe.  Es  gibt  ja  weite  Gebiete  der  Volkswirtschaftslehre,
auf  denen  sich  schließlich  kein  Anlaß  zu  irgend  welcher  Geltendmachung  eines
confessionellen  Standpunktes  darbietet.  Andererseits  gibt  es  aber  so  manche
andere  Punkte,  welche  eine  Betonung  des  katholischen  Standpunktes  sehr  wohl
zulassen,  ja  zur  Nothwendigkeit  machen,  und  so  muß  denn  ein  Werk  mit
Freuden  begrüßt  werden,  welches  diesem  Standpunkt  rückhaltlos,  aber  ohne
Aufdringlichkeit  Rechnung  trägt.
Wenn  demnach  eine  Uebersetzung  des  Dcvasschen  Werkes  durchaus  gerechtfertigt ­
  erscheinen  muß,  so  konnte  eine  solche  doch  für  das  deutsch  redende
Lesepublikum  nur  dann  von  Vortheil  sein,  wenn  dasselbe  in  ziemlich  bedeutendem
  Umfange  einer  Umarbeitung  unterzogen  wurde.  Der  Verfasser  ist  ebeu
Engländer  und  schrieb  für  Engländer.  Nun  weist  aber  England  in  socialer
und  volkswirtschaftlicher  Hinsicht  ganz  besondere  Verhältnisse  auf,  die  natürlich
in  gewissem  Umfange  nur  für  Engländer  ein  eingehenderes  Interesse  erwecken
können.  Es  mußte  sich  also  empfehlen,  die  betreffenden  Stellen  des  Buches
auszulasten,  wie  es  andererseits  unumgänglich  nothwendig  war,  dem  Werke
so  mancherlei  einzuverleiben,  was  für  deutsche  und  österreichische  Leser  von
Wichtigkeit  ist;  und  da  sich  in  sämtlichen  mittel-  und  westeuropäischen  Eulturstaaten
  eine  ziemlich  weitgehende  Uebereinstimmung  der  Entwicklung  gewisser
socialer  und  wirtschaftlicher  Verhältnisse  herausgebildet  hat,  so  war  auch  auf
die  französischen,  belgischen,  schweizerischen,  ja  selbst  auf  die  italienische»  Zustände ­
  Rücksicht  zu  nehmen.  Es  ist  denselben  denn  auch  in  der  That  eine
mehr  oder  minder  eingehende  Beachtung  zu  theil  geworden.
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        Borwort  des  Uebersehers  und  Bearbeiters.

vu

Die  von  uns  dem  Buche  einverleibten  Stellen  finden  sich  genau  angegeben: ­
  dieselben  sind  in  dem  Verzeichnisse  der  Zusätze  des  Uebersehers 4
unter  Angabe  der  Seiten,  auf  denen  sie  sich  finden,  und  der  Zeilen,  welche
sie  einnehmen,  angeführt.
Wir  erwähnen  hier  eine  Anzahl  besonders  wichtiger  unter  diesen  Zusätzen
ausdrücklich,  um  hie  und  da  noch  einige  rechtfertigende  Bemerkungen  daran
zu  knüpfen.
Auf  Seite  53—55  ist  über  die  Mittel  gehandelt  worden,  durch  welche
die  Verdrängung  guter  Waren  durch  schlechte,  unsolide  verhindert  werden
kann;  auf  Seite  65  am  Ende  bis  Seite  68  über  die  Umgestaltungen  und  Fortschritte, ­
  welche  sich  in  der  Landwirtschaft  während  der  frühern  Jahrhunderte
vollzogen  haben,  und  darüber,  was  hierin  noch  zu  thun  übrig  bleibt.  Derartige ­
  historische  Ueberblicke,  wie  sie  z.  B.  von  Roscher  mit  so  viel  Glück  gegeben ­
  worden  sind,  bieten  ungemein  viel  des  Interessanten  und  sind  in  hohem
Grade  geeignet,  das  Interesse  des  Lesers  wach  zu  halten.
Daß  auf  Seite  79—81  von  den  Mitteln  die  Rede  ist,  welche  zur  Erhaltung ­
  des  gewerblichen  Mittel-  und  des  Bauernstandes  in  Anwendung  gebracht ­
  werden  können,  bedarf  im  Hinblick  auf  die  Thatsache,  daß  diese  wichtigen ­
  Bevölkerungsschichten,  welche  in  England  in  weit  höherem  Grade  als
auf  dem  europäischen  Continente  verschwunden  sind,  hier  noch  immer  um  ihre
Existenz  ringen,  keines  Wortes  der  Rechtfertigung.
Ferner  finden  sich  auf  Seite  106  und  107  Mittheilungen  über  das  eheliche ­
  Güterrecht,  auf  Seite  108  und  109  dergleichen  über  die  Frauenarbeit
und  auf  Seite  109—111  solche  über  die  Vererbung  der  Bauerngüter  eingefügt.
Die  Entwicklung  der  Bevölkerungszunahme  und  namentlich  das  Problem,
ob  diese  Zunahme  in  Zukunft  so  stark  bleiben  werde,  wie  sie  es  gegenwärtig
ist,  findet  sich  auf  Seite  125  und  126  und  dann  auf  Seite  126  am  Ende
bis  Seite  129  besprochen,  während  auf  Seite  133  und  134  von  der  Beschränkung ­
  und  Beförderung  der  Populationszunahme  von  seiten  der  Staatsregierungen ­
  gehandelt  worden  ist.  Auf  dem  europäischen  Continente  sind  derartige
  Experimente  bekanntlich  in  der  That  gemacht  worden,  und  so  mußte
denn  auf  dieselben  hingewiesen  werden.
Ferner  finden  sich  auf  Seite  141  und  142  Zusätze  über  die  Nützlichkeit
eines  erlaubten  Luxus  und  Seite  150  und  151  solche  über  die  so  actuelle  Frage
der  Wohnungsnoth.
Ueber  die  mittelalterlichen  Anschauungen  hinsichtlich  der  obrigkeitlichen
Preisregulirungen  ist  Seite  195,  über  diese  Preisregulirungen  selbst  Seite  203
und  204  einiges  gesagt  worden.
Auf  Seite  234—236  und  Seite  246—257  wurden  sodann  Zusätze
über  die  Preisschwankungen,  welche  sich  seit  dem  16.  Jahrhundert  vollzogen
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        Vin  Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.
haben,  bezw.  über  die  Goldwährung,  den  Bimetallismus  und  die  Silberwährung ­
  gemacht.
Ueber  die  Währungsfrage  haben  wir  uns  ziemlich  ausführlich  verbreitet,
jedenfalls  viel  ausführlicher,  als  es  Devas  gethan  hat.  Die  Lage  in  England, ­
  wo  die  Goldwährung  trotz  der  theoretisch  wohlwollenden  zeitweiligen
Resolutionen  des  Parlaments  zu  Gunsten  des  Bimetallismus  —  wie  es  deren
eine  soeben  im  März  1896  wieder  einmal  beschlossen  hat  —  fest  begründet  ist
und  zäh  festgehalten  wird,  bot  allerdings  geringern  Anlaß  zu  derartigen  Erörterungen, ­
  als  das  Hin-  und  Herwogen  des  Kampfes  um  die  Währung,  wie
es  in  Deutschland  stattfindet.  Auf  Grund  der  Thatsachen  konnten  wir  uns,
wie  die  Verhältnisse  gegenwärtig  liegen,  nur  zu  Gunsten  der  Goldwährung
aussprechen.  Es  liegt  nns  aber  ganz  und  gar  ferne,  die  gewichtigen  Gründe
zu  verkennen,  welche  aus  der  dermaligen  Nothlage  namentlich  auch  der  deutschen ­
  Landwirtschaft  gegen  die  Goldwährung  hergeleitet  werden.  Nur  will
uns  bedünken,  es  sollte  den  Landwirten  und  den  andern  Bevölkerungsschichten,
welche  durch  die  Währung  wirklich  benachtheiligt  sind,  lieber  auf  andere  Weise
geholfen  werden  als  dadurch,  daß  die  gesamte  Einwohnerschaft  des  Staates
infolge  einer  schwankenden  Währung  in  Mitleidenschaft  gezogen  würde.  Glaubt
man  denn  im  Ernste,  daß  es  die  verschiedenen  Staaten  über  sich  bringen
werden,  sich  über  ein  von  allen  anzuerkennendes  gegenseitiges  Verhältniß  von
Gold  und  Silber  zu  einigen?  Glaubt  man  dies,  nachdem  die  Berliner  Conferenz
  über  die  internationale  Regelung  der  Arbeitsverhältnisse  vollständig  ergebnißlos
  geblieben  ist  und  bleibt?  Man  gewähre  also  der  landbautreibenden
Bevölkerung  andere  Begünstigungen,  namentlich  Steuererleichterungen,  Subventionen, ­
  welche  die  Verbesserung  der  Betriebsmethoden  zur  Folge  haben,  und
die  Möglichkeit,  nicht  nur  billig  verzinsliche,  sondern  auch  gegen  plötzliche  Kündigung ­
  gesicherte  Geldkapitalien  ju  erhalten.  So  wird  ihr  gründlicher  geholfen ­
  werden,  als  durch  eine  von  der  Doppelwährung  zu  gewärtigeude  Preissteigerung ­
  ihrer  Erzeugnisse,  welche  durch  die  Schädigungen,  die  eine  derartige,
starken  Schwankungen  ausgesetzte  Währung  andern  Bevölkerungskreisen  zufügen ­
  muß,  und  durch  die  unvermeidliche  Minderung  der  Kaufkraft  vieler
Konsumenten  zum  guten  Theile  wieder  wett  gemacht  werden  würde.  Uebrigens
sind  die  Aussichten  auf  einen  Sieg  der  bimetallistischen  Strömung  durch  die
sich  gegenwärtig  vollziehende  Einführung  der  Goldwährung  in  Rußland  abermals ­
  beträchtlich  vermindert  worden.  Angesichts  dieser  Thatsache  und  des
Fortschreitens  der  aus  die  Durchführung  der  Goldwährung  in  Oesterreich-Ungarn
  gerichteten  Maßregeln  gewinnt  die  ganze  Discussion  über  diese  Frage
einen  mehr  theoretischen  Charakter.  Möchte  dieselbe  sich  diesen  Umstand  zu
nutze  machen  und  mit  größter  Umsicht  und  Tiefe  geführt  werden,  damit  ein
so  eminent  wichtiges,  mit  den  weittragendsten  Folgen  verknüpftes  Problem
        <pb n="14" />
        Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

ix

nicht  unter  den  Gesichtspunkten  der  Tagespolitik,  der  Rücksicht  auf  halb-  oder
ungebildete  Wählerkreise  zu  leiden  habe,  sondern  einer  wahrhaft  gerechten
Lösung  zugeführt  werde.
Unter  den  von  uns  dem  Tevasschen  Werke  eingefügten  Zusätzen  seien
weiter  noch  die  folgenden  erwähnt:
Ueber  den  Begriff  und  die  geschichtliche  Entwicklung  des  Wechsels  haben
wir  uns  auf  Seite  261—263  verbreitet,  über  das  Bankwesen  Deutschlands,
Oesterreich-Ungarns,  Frankreichs  und  Italiens  auf  Seite  269—272.
Daß  die  Termingeschäfte,  über  deren  Schädlichkeit  oder  Erlaubtheit  gegenwärtig ­
  so  viel  hin  und  her  gestritten  wird,  insbesondere  auch  gelegentlich  der  im
Winter  und  Frühjahr  1896  in  der  Commission  des  Teutschen  Reichstages
stattgefundenen  Berathung  der  auf  die  Regelung  der  Börsenverhältniffe  bezüglichen ­
  Gesetzesvorlage,  eine  etwas  eingehendere  Beleuchtung  erforderten,  braucht
kaum  hervorgehoben  zu  werden.  Dieselbe  ist  auf  Seite  279—282  versucht
worden.  Bekanntlich  sind  es  vornehmlich  auch  die  Termingeschäfte  in  Getreide,
welche  den  lebhaftesten  Widerwillen  der  agrarischen  Kreise  hervorgerufen  haben.
Besonders  wuchtige  Schläge  hat  der  bekannte,  weitgereiste  und  kenntnißreiche
Schriftsteller  Dr.  G.  Ruhland  gegen  diese  Geschäfte  und  die  dabei  zu  Tage
tretenden  Mißbräuche  geführt.  Eine  Broschüre  dieses  Autors:  ,Tie  Agrarfrage
und  das  internationale  Großkapital  (Wien  1895),  in  welcher  die  bereits  in
seiner  .Wirtschaftspolitik  des  Vaterunsers*  (Berlin  1894)  vertretenen  Grundsätze ­
  abermals  stark  betont  sind,  ist  uns  erst  nach  Fertigstellung  des  betreffenden ­
  Abschnittes  zu  Gesicht  gekommen.  So  müffen  wir  denn  an  dieser
Stelle  einige  Bemerkungen  über  diese  jedenfalls  sehr  beachtenswerthe  Arbeit
machen.  Ter  Verfasser  derselben  schreibt  das  Fallen  der  Getreidepreise,  welches
sich  in  den  letzten  Jahren  vollzogen  hat,  nicht  der  Ueberproduction  der  transatlantischen ­
  Länder  zu.  Er  behauptet  vielmehr,  daß  die  Gesamtmenge  des  auf
der  Erde  producirten  Weizens  in  den  letzten  Jahren  bereits  wieder  geringer
gewesen  sei  als  in  den  unmittelbar  vorhergehenden,  und  daß  sich  die  Preise
trotzdem  und  trotz  der  erheblichen  Zunahme  der  Bevölkernngszahl  in  den  letzten
Jahren  auf  dem  bekannten  niedrigen  Niveau  erhalten  hätten.
Der  Grund  der  andauernd  niedrigen  Getreidepreise  und  speciell  des
Zinkens  der  Weizenpreise  sei  vielmehr  darin  zu  suchen,  daß  die  Börse  durch
die  Termingeschäfte  betreffs  ungeheurer  Mengen  von  Weizen  den  Preis  regulire
und  ungebührlich  Herabdrücke,  indem  sich  die  Speculation  ganz  vorzugsweise
auf  die  künstliche  Herbeiführung  einer  Baisse  richte,  gegen  welche  die  der  Organisation ­
  ermangelnden  Producenten  nichts  auszurichten  vermöchten.  Das
alles  wird  nun  durch  den  Hinweis  auf  gewiffe  Berechnungen  des  Ernteertrags
der  Jahre  1882—1894  (s.  a.  a.  O.  S.  10)  sowie  durch  die  Seite  12  und  20
über  das  Börsentreiben  mitgetheilten  Facta  zu  erhärten  gesucht.  Dem  gegenüber
        <pb n="15" />
        X

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

muß  darauf  hiugewiesen  werden,  daß  sich  die  angeführten  Ernteberechnungen
denn  doch  nicht  auf  vollkommen  authentische  Daten  stützen.  Ja,  wären  sie  selbst
über  jeden  Zweifel  erhaben,  so  ist  das  Sinken  der  Ergebnisse  der  Weizenernte
nicht  bedeutend  genug  gewesen  und  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß  in  jene
Jahre  der  ungemein  starke  Allsfall  infolge  der  russischen  Mißernten  fällt,  vor
allem  nicht  in  dem  Maße  dauernd  sichergestellt,  daß  dasselbe  an  und  für  sich
eine  beträchtliche  Steigerung  der  Getreidepreise  rechtfertigen  würde.  Zudem  fehlt
der  Nachweis,  daß  die  Nachfrage  nach  Weizen  nicht  durch  stärkere  Verwendung
anderer  Cerealien  zum  Unterhalt  der  Menschen  vermindert  worden  ist.
Was  aber  die  aus  dem  Börsentreiben  angeführten  Beispiele  anlangt,  so
bleibt  die  Frage,  ob  derartige  Vorgänge  die  Regel  bilden,  oder  ob  es  sich
dabei  um  Ausnahmen  handelt,  welche  das  Gesetz  der  normalen  Preisbildllng
nicht  zu  beeinträchtigen  vermögen,  eine  offene.
Uns  will  es  demnach  scheinen,  als  ob  G.  Rußland  in  der  betreffenden
Schrift  zwar  eine  beachtenswerthe  Hypothese  aufgestellt  habe,  über  welche  jedenfalls ­
  sehr  eingehende  Untersuchllngen  angestellt  werden  sollten,  daß  er  aber
seine  Behauptungen  noch  nicht  in  dein  Maße  glaubwürdig  gemacht  hätte,  daß
sie  die  Grundlage  für  gesetzliche  Maßregeln  allgemeiner  Natur  abzugeben  geeignet ­
  wären.  Bisher  hat  dieser  Autor  seine  hier  in  Frage  stehenden  sehr
universellen  und  sehr  apodiktischen  Behauptungen  doch  nur  auf  einzelne  Thatsachen ­
  gestützt.  Er  muß  diese  Thatsachen  aus  alle  Fälle  bedeutend  vermehren,
um  seiner  Theorie  zu  allgemeiuer  Anerkennung  zu  verhelfeu  und  die  entgegenstehenden ­
  Behauptungen  sehr  angesehener  Alltoren,  wie  Cohn,  Conrad  nnd
Jannet,  zu  entkräften.
Bon  unsern  übrigen  Zusätzen  zu  den  Ausführungen  Devas'  seien  endlich
noch  die  folgenden  erwähnt:
Ueber  die  Erlaubtheit  des  Zinsnehmens  von  Geldtapitalien  in  unsern
Tagen  ist  auf  Seite  291  und  292  gehandelt  worden,  über  die  gegenwärtig
in  Deutschland,  in  Oesterreich  und  Frankreich  in  Kraft  stehenden  Wuchergesetze
Seite  295—297.
Ferner  haben  wir  lins  aus  Seite  298  und  299  über  die  ill  den  meisten
Staaten  der  großen  nordamerikanischen  Republik  bestehenden  Heimstättengesetze,
über  die  einschlägigen,  in  europäischen  Staateil  aufgetauchten  Gesetzesprojecte,
über  die  in  Preußen  eingeführte  Institution  der  Rentengüter  und  über  die
auf  dieselben  Güter  bezügliche  Gesetzesvorlage  der  österreichischen  Regierung
verbreitet.
Auch  die  verschiedenen  Arten  der  Darlehenskassen,  sowohl  diejenigen,
die  nach  dem  Princip  der  unbeschränkten  Haftung  im  Anschluß  an  die
Ideen  von  Schulze-Delitzsch  und  Raiffeisen  in  Deutschland,  als  die,  welche
nach  dem  Princip  der  beschränkten  Haftbarkeit  der  Mitglieder  in  Italien
        <pb n="16" />
        Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.  XI
und  in  Oesterreich  bestehen,  haben  auf  Seite  800  und  301  ihre  Darstellung
gefunden.
Seite  304  und  305  ist  über  die  Grundrente  und  Seite  323—328  über
die  aufsteigende  bezw.  sinkende  Bewegung  dieser  Rente  sowie  des  Darlehenszinses ­
  gesprochen  worden.
Besonders  wichtig  und  actuell  ist  auch  die  Frage  einer  staatlichen  Lohnregulirung. ­
  Dieselbe  mußte  angesichts  der  auf  dem  europäischen  Continente
nicht  nur  von  eigentlich  socialistischer  Seite  vertretenen  Tendenzen,  die  eine
solche  Regulirung  in  dieser  oder  jener  Form  befürworten,  eingehender  beleuchtet
werden.  Es  ist  dies  auf  Seite  358—377  geschehen.  Wir  haben  es  uns
angelegen  sein  lasten,  in  diesen  Ausführungen  nachzuweisen,  daß  eine  derartige ­
  staatliche  Intervention  im  allgemeinen  voraussichtlich  nicht  eintreten
wird,  und  daß  ein  solches  Eingreifen  in  Anbetracht  der  Entwicklung,  welche
die  Verhültniffe  des  Arbeiterstandes  in  neuerer  und  neuester  Zeit  vielfach  genommen ­
  haben,  auch  nicht  nothwendig  erscheinen  kann.  Zu  diesem  Behufe
haben  wir  nachgewiesen,  daß  die  Lage  des  Arbeiterslandes  in  Großbritannien,
in  Frankreich,  in  Deutschland,  in  Belgien  und  in  den  Bereinigten  Staaten
von  Amerika  seit  einigen  Jahrzehnten  zum  großen  Theil  eine  bedeutend
bessere  geworden  ist,  und  daß  die  von  gelvisten  Unternehmern  Frankreichs,
Deutschlands  und  Oesterreichs  geschaffenen  Wohlfahrtseinrichtungen  einen  sehr
heilsamen  Einfluß  geübt  haben  und  voraussichtlich  noch  immer  mehr  üben
werden.  So  dürfte  sich  denn  das  Wohlbefinden  der  Arbeiterschaft  dank  einerseits ­
  dem  Rechtsgefühl  und  dem  Wohlwollen  der  Arbeitgeber  und  andererseits
infolge  des  eigenen  energischen  Eintretens  der  organisirten  Arbeiter  für  ihre
Interessen  in  Zukllnft  noch  weiter  steigern.  Dagegen  mußte  hervorgehoben
werden,  daß  die  Arbeiter  keinen  aus  den  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit  ableitbaren ­
  Anspruch  auf  einen  derartig  hohen  Lohn  besitzen,  daß  ihnen  auch
der  Unterhalt  einer  Familie  gesichert  sein  würde,  so  sehr  eS  auch  wünschcnswerth
  erscheinen  muß  und  dahin  angestrebt  werden  sollte,  ihnen  die  Gründung
und  standesgemäße  Erhaltung  einer  solchen  möglich  zu  machen.  Ebensowenig
kann  den  Arbeitern  ein  Rechtsanspruch  auf  einen  Antheil  am  Unternehmergewinn ­
  zugesprochen  werden.  Selbstverständlich  sind  hier  die  Aussprüche  Papst
Leos  XIII.  über  die  staatliche  Intervention  in  die  Lohnverhältniffe  berücksichtigt,
wie  sich  auch  die  soeben  angedeutete  Theorie  über  die  Höhe  des  Arbeitslohnes
auf  die  Entscheidung  des  Heiligen  Stuhles  gründet.
Weitere  Zusätze  sind  beigefügt  über  die  Hörigkeit  auf  Seite  380  und
331,  über  die  Leibeigenschaft  Seite  384  und  385,  über  die  Entwicklung  des
mittelalterlichen  Zunftwesens  in  gewissen  Städten  Italiens,  Südfrankreichs
und  Süddeutschlands  Seite  388—391,  während  das  Jnnungswesen,  wie
e *  sich  in  der  Jetztzeit  in  Deutschland  und  in  Oesterreich  entwickelt  hat,  auf
        <pb n="17" />
        XII

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

Seite  391—393,  die  Gewerk-  und  Fachvereine  auf  Seite  394  und  395,  die
Gewerbegerichte  und  die  Conseils  des  prud’hommes  auf  Seite  396—398
summarisch  beleuchtet  sind;  daran  schließen  sich  auf  Seite  400—402  einige
Bemerkungen  über  die  Cartelle,  die  Verbreitung  derselben  in  verschiedenen
Ländern  und  über  die  diesen  Verbänden  inhärirenden  Vorzüge  und  Nachtheile.
Auch  die  Arbeiterschutzgesetze,  die  in  unsern  Tagen  eine  so  große  Bedeutung ­
  erlangt  haben,  erheischten  eine  eingehendere  Darstellung.  So  wird
auf  Seite  409—413  die  betreffende  Gesetzgebung  Großbritanniens  und  Irlands, ­
  Deutschlands,  Oesterreichs  und  Frankreichs  behandelt.  Dabei  war
auch  auf  die  Frage  einzugehen,  inwieweit  die  Verminderung  der  Dauer  der
Arbeitszeit  einen  heilsamen  Einstuß  auf  die  Productivität  der  Arbeit  ausübt.
Ueber  dieses  Thema  sowie  über  die  verschiedenen  Arten  der  staatliche^Arbeiterversicherung
  in  Dentschand  und  in  Oesterreich  haben  wir  uns  auf  ^eite  413
bis  423  verbreitet.
Nicht  minder  glaubten  wir  den  Productivgenoffenschaften,  an  deren  Existenz ­
  mancherseits  so  große  Hoffnungen  geknüpft  worden  sind  und  vielleicht
noch  geknüpft  werden,  eine  etwas  eingehendere  Aufmerksamkeit  schenken  zu
sollen.  Es  ist  dies  auf  Seite  428—431  geschehen.
Auf  das  Steuerwesen  hat  Devas  durch  seine  kurzen,  aber  das  Wesentliche ­
  berührenden,  inhaltreichen  Auseinandersetzungen  auch  für  continentale
Leser  ein  genügendes  Licht  geworfen.  Wir  haben  unv  daher  der  Hauptsache ­
  nach  auf  Seite  459—460  mit  einem  Zusatz  über  die  progressive  Einkommensteuer, ­
  wie  sie  in  Preußen  besteht,  begnügt.  Ter  Umstand,  daß  diese
in  mancher  Beziehung  so  gefährliche  Steuer  in  diesem  Staate  verhältnißmäßig
  wenig  Widerwillen  mehr  erregt,  erklärt  sich  aus  besondern  Verhältniffen.
  Im  allgemeinen  werden  auch  continentale  Leser  den  Ausführungen
Devas',  welche  auf  die  höchst  bedenklichen  Seiten  dieser  eventuell  zur  Realisirung
  des  schlimmsten  Socialismus  sehr  gut  verwendbaren  Steuer  hinweisen,
Beifall  zollen  müssen.  Für  Oesterreich  mit  seiner  hinsichtlich  der  Steuermoral
vielfach  laxen  Bevölkerung  empfiehlt  sich  die  Einführung  derselben  jedenfalls
durchaus  nicht.
Zum  Schluffe  haben  wir  einen  zusammenfassenden  Ueberblick  über  die  neuzeitliche ­
  Entwicklung  der  ökonomischen  Wissenschaft  gegeben  und  auf  Seite  487
bis  500  die  Ausführungen  Devas'  bedeutend  erweitert;  zunächst  wurde  hier
auf  die  verschiedenen  socialistischen  Lehrsysteme,  sodann  auf  die  Meinungen  der
Anhänger  des  Historismus  und  auf  die  Anschauungen  der  entschieden  auf
dem  Boden  des  christlichen  Sittengesetzes  stehenden  Gruppen  von  Oekonomisten
und  Socialpolitikern,  sowohl  derjenigen  katholischen  Bekenntnisses  als  der  protestantischen, ­
  hingewiesen.  Doch  handelt  es  sich  in  diesem  Abschnitt  nicht  sowohl
darum,  alle  bedeutenden  Schriftsteller  der  verschiedenen  Schulen  zu  nennen
        <pb n="18" />
        Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters.

XIII

—  wir  haben  uns  auf  die  Anführung  gewisier  geradezu  typischer  Namen  beschränkt ­
  —,  als  eine  Ueberschau  über  die  Entwicklung  der  Ideen  zu  geben.
Wenn  sich  nun  aus  dem  soeben  Gesagten  der  Schluß  ergibt,  daß  das
ursprüngliche  Werk  durch  die  Hand  des  Uebersetzers  so  manche  Umgestaltungen
erfahren  hat,  so  wäre  doch  die  Bermuthung,  daß  der  einheitliche  Charakter
der  Darstellung  infolge  deffen  beeinträchtigt  sein  könnte,  eine  irrige.
Die  Ausführungen  Devas'  wie  die  Zusätze  des  Bearbeiters  fußen  auf
gleichen  Grundprincipien,  und  wir  dürfen  wohl  überzeugt  sein,  daß  der  englische ­
  Autor,  wenn  er  für  den  Leserkreis  geschrieben  hätte,  welchen  der  Uebersetzer
  bei  seiner  Bearbeitung  im  Auge  haben  mußte,  die  für  diese  Leser  bestimmten ­
  Ausführungen  im  wesentlichen  in  demselben  Geiste  gehalten  hätte,
von  welchem  wir  uns  bei  der  Abfassung  unserer  Zusätze  leiten  ließen.
Salzburg,  im  April  1896.

Matter  Kämpfe.
        <pb n="19" />
        JiiliMvcrzrichiiiß.

Vorwort  des  Uebersetzers  und  Bearbeiters  L.  v-xm,

Erstes  Buch.
Production  und  Lonsumtion.
Erstes  Kapitel.  Gemiste  grundlegende  Begriffe  der  politischen  Oekonomik  oder
Volkswirtschaftslehre.
Das  Wesen  der  ökonomischen  Wissenschaft.  —  Fünf  Grundbegriffe:  Gut.  Werth
Kosten.  Einkommen,  Kapital.  —  Einige  Bemerkungen  über  die  Bedeutung  der  Terminologie ­
  S.  1—16.

Zweites  Kapitel.  Tie  productiven  Eigenschaften  der  Erde.
muttes  Kapitel.  Die  Productiven  Eigenschaften  des  Menschen
OMZ-MMZ
«ilbung.  -  Xnbere  Grenzn  b»

Viertes  Kapitel.  Tie  Arbeitsorganisation.
Die  großen  Vortheile  der  Arbeitstheilung.  —  Ihre  Grenzen.  —  Das  Gesetz  der
zunehmenden  Einträglichkeit.  —  Die  Nachtheile,  welche  mit  der  Arbeitstheilung  verun
  eu  sind,  insbesondere  die  mißleitete  Production  und  Consumtion,  Zunahme  der
geschäftlichen  Unehrlichkeit  L.  45-60.
fünftes  Kapitel.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.
Das  Wesen  dieses  Fortschritts,  seine  Geschichte  und  charakteristischen  Eigenschaften,
eberblick  über  die  technischen  Umwälzungen  seit  der  Mitte  des  vorigen  Jahr-
        <pb n="20" />
        XVI

Inhaltsverzeichnis.

Hunderts.  —  Welche  günstigen  Folgen  haben  dieselben  gezeitigt?  Verschiedene  mit  der
Umgestaltung  der  Technik  des  Productionsverfahrens  verbundene  Nachtheile,  insbesondere
die  Abnahme  der  Zahl  der  zum  gewerblichen  Mittelstand  und  zum  Bauernstand  zu
zählenden  Personen.  —  Abhilfsmaßregeln  gegen  diese  Abnahme.  —  Die  Nothwendigkeit, ­
  durch  Fortschritte  in  der  Productionsmethode  die  Folgen  der  Schädigungen,  welche
die  Ergiebigkeit  der  Erde  durch  Menschenhand  erlitten  hat,  wieder  gutzumachen
S.  60—85.
Sechstes  Kapitel.  Ter  Schauplatz  und  die  Ausdehnung  der  Güterproduktion.
Die  Gründe,  weshalb  die  verschiedenen  Produktionszweige,  die  einen  an  diesen,
die  andern  an  jenen  Orten  betrieben  werden.  —  Die  Bildung  großer  Productionscentren
  in  gewissen  Städten.  —  Groß-,  Mittel-  und  Kleinbetrieb.  —  Die  Vortheile
dieser  Productionsarten.  —  Die  verschiedenen  Organisationsformen  der  Leitung  der
Unternehmungen  S.  85—101.
Siebentes  Kapitel.  Die  Familie,  das  Familienleben  und  die  Gesetze  über  die
Familie.
Die  Bedeutung  und  Wichtigkeit  der  Familie.  —  Die  christliche  Anschauung  von
derselben.  —  Die  rechtliche  Ordnung  der  Vermögensverhältnisse  der  Ehefrau.  —  Deren
Arbeit  in  den  Fabriken  u.  s.  w.  —  Die  Gesetze  über  die  Testirbefugniß  der  Eltern
und  das  Jntestaterbrecht.  —  Die  Nothwendigkeit  der  Stärkung  der  elterlichen  Autorität
gegenüber  den  bereits  ihren  Unterhalt  verdienenden  Kindern.  —  Stammfamilien,  patriarchalisch ­
  lebende  und  der  festen  Organisation  ermangelnde  Familien  S.  101—117.
Achtes  Kapitel.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.
Die  Bevölkerungszunahme  bei  den  lebensfähigen  Völkern.  —  Die  Kolonisation
als  Mittel  gegen  die  Uebervölkerung.  —  Ist  das  Eintreten  einer  Uebervölkerung  wirklich ­
  zu  befürchten?  —  Der  Malthusianismus.  —  Staatliche  Mittel  gegen  Uebervölkerung. ­
  —  Künstliche  Beförderung  der  Bevölkerungszunahme.  —  Der  Einfluß  einer  Unterbindung ­
  der  Hilfsquellen  eines  Landes  auf  die  Bevölkerungsverhältnisse  S.  118—137.
Neuntes  Kapitel.  Die  Güterconsumtiou  im  allgemeinen.
Wirtschaftliche  und  sittliche  Seite  der  Frage.  —  Gemeinschaftlicher  Gebrauch  gewisser ­
  Güter.  —  Wirtschaftliche  Güter,  welche  dem  nothwendigen,  solche,  die  dem  standesgemäßen ­
  Bedürfniß,  und  solche,  die  dem  Ueberfluß  dienen.  —  Es  kommt  in  dieser  Hinsicht ­
  auf  die  persönlichen  Verhältnisse  des  Einzelnen  an.  —  Nützlichkeit  eines  erlaubten
Luxus  S.  138—142.
Zehntes  Kapitel.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.
Die  zehn  Hauptarten  der  Güter,  welche  der  Befriedigung  unmittelbarer  persönlicher ­
  Bedürfnisse  gewidmet  sind:  1.  Die  Nahrungsmittel,  ihre  Mannigfaltigkeit,  die
Fürsorge  für  deren  Beschaffung  und  die  Verhinderung  von  Hungersnöthen.  —  2.  Die
Wohnungen.  Die  Wohnungsnoth.  —  3.  Die  Heizungs-  und  Beleuchtungsstoffe.  —
4.  Kleidung  und  Schmuck.  —  5.  Das  Mobiliar  und  was  zur  Erhaltung  der  Reinlichkeit ­
  dient.  —  6.  Aerztliche  Hilfe  und  Medicinen.  —  7.  Auslagen  für  Erziehung
und  Unterricht.  —  8.  Der  Aufwand  für  Cultus  und  Gottesverehrung.  —  9.  Die  Aus-
        <pb n="21" />
        Jnhaltsverzeichniß.

XVII

Saben  und  Güter,  welche  der  Erholung  und  dem  Vergnügen  dienen,  also  solche,  die
»)  dem  Spiel  und  den  körperlichen  Uebungen,  b)  der  Jagd  und  dem  Fischfang  dienen,
c)  solche  zum  Zwecke  von  Ausflügen  und  Reisen,  d)  zu  demjenigen  des  Kunstgenusses.'
e )  zum  Behufe  der  Beschäftigung  mit  interessanten  wissenschaftlichen  Studien  und  zum
Behufe  der  Lectüre  belehrender  und  unterhaltender  Bücher  und  Zeitschriften,  f)  zur
Veranstaltung  von  Festlichkeiten  aller  Art,  g)  zu  musikalischen  Genüssen  verwendete,
1&amp;gt;)  solche  zur  Ermöglichung  von  Theatervorstellungen  und  verwandten  Vorstellungen  aller
Art,  i)  dem  Genus;  gewisser  Reizmittel  und  Narkotika  und  endlich  k)  unerlaubten  Genüssen ­
  (dem  Trunk,  dem  Hazardspiel  u.  s.  w.)  dienende.  Die  gesetzlichen  Maßregeln
gegen  das  Ueberhandnehmen  der  Spiele  solcher  Art  und  der  Trunksucht.  —  10.  Die
Auslagen  zum  Zweck  der  Erhaltung  einer  ungefährdeten  Existenz  und  eines  geordneten
öffentlichen  Rechtszustandes  Ş.  143—166.

Zweites  Buch.
Per  Güteraustausch.
Erstes  Kapitel.  Vom  Güteraustausch  im  allgemeinen.
Fünf  Ursachen  des  Güteraustausches.  —  Das  Gesetz  der  verhältnißmäßigen  Ein-©^167^*17
  à"  ^rf  die  aus  dem  Handel  erwachsenden  Vortheile  nicht  überschätzen

ZweitesKapitel.  Tie  freie  Preisbildung.  Tie  Marktpreise.
Die  Begriffe  Markt,  Angebot  und  Nachfrage,  Concurrenz  oder  Mitwerben
Ctnorbmmg  der  menschlichen  Bedürfnisse  in  eine  bestimmte  Reihenfolge  S.  171-184.

Trittes  Kapitel.  Tie  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise  (Fortsetzung).
_  .  .® ic  "rächen  der  Preisschwankungen.  —  Durchschnittliche  Marktpreise  einer  längern
şiņode.  ¿ie  wohlthätigen  Wirkungen  des  Bestehens  von  Märkten  und  des  freien
l  ewer  s.  Mögliche  üble  Folgen  desselben.  —  Einige  Bemerkungen  über  Wertht
  leonen,  insbesondere  über  den  Irrthum,  daß  der  Werth  der  Güter  ausschließlich  von
der  Menge  der  zu  ihrer  Herstellung  erforderlichen  Arbeit  abhänge  Ş.  184—192.

V  l  e  r  t  e  s  K  a  p  i  t  e  l.  Die  nichtfreie  Preisbildung.
Die  Monopole.  Die  Nachtheile  derselben.  —  Die  Ursachen  der  Monopole  —
şişônliche  Preise,  feste  Preise,  das  Feilschen  um  den  Preis.  -  Die  übertrieben  hohen
e  allpreise.  —  Abhilfsmaßregeln  dagegen.  —  Die  Consumvereine.  —  Gewohnheitsmatzlg
  festgesetzte  Preise  und  obrigkeitliche  Preisregulirungen.  —  Ein  Blick  auf  die
nflorische  Entwicklung  dieser  Maßnahmen.  —  Der  gerechte  Preis  S.  192—205
DevaS.Kämpfe.  Volkswirtschaftslehre.  .
        <pb n="22" />
        XVIII

Jnhaltsverzeichniß.

Fünftes  Kapitel.  Das  verschiedene  Maß  von  Vortheilen,  welches  ein  und  derselbe
Preis  für  verschiedene  Personen  zur  Folge  haben  kann.
Die  verschiedenen  durch  ein  und  denselben  Preis  erzielten  Gewinne.  —  Die  einzelnen ­
  Ursachen  dieser  Erscheinung:  persönliche  Befähigung,  persönliche  Beziehungen,
Zufälligkeiten,  Geschäftsgeheimnisse,  die  Verschiedenheiten  der  Lohnhöhe,  der  Kapitalszinsen, ­
  die  Wirksamkeit  der  Gesetze  der  zunehmenden  und  der  abnehmenden  Einträglichkeit. ­
  —  Die  Kapitalisirung  derartiger  Vortheile  ist  in  den  einen  Fällen  leicht
möglich,  in  andern  mit  größern  Schwierigkeiten  verbunden,  unter  Umständen  sogar
unmöglich  S.  205—211.
Sechstes  Kapitel.  Ter  internationale  Handelsverkehr.
Der  Unterschied  zwischen  inländischem  und  internationalem  Handel.  —  Die  durch
den  letztem  gewährten  Vortheile.  —  Wem  fallen  diese  vorzugsweise  zu?  —  Der  Export
wie  der  Import  sind  häufigen  Schwankungen  ausgesetzt.  —  Die  Gründe  dieser  Schwankungen. ­
  —  Das  Protectiv-  oder  Schutzzollsystem.  —  Vier  Gründe  für  dessen  Rechtfertigung. ­
  —  Der  Freihandel.  —  Theoretiker  des  einen  wie  des  andern  Systems
S.  212—222.
Siebentes  Kapitel.  Das  Geld.
Die  Nothwendigkeit,  die  Bedeutung  und  die  Arten  des  Geldes.  —  Die  Eigenthümlichkeiten, ­
  welche  bei  der  Bestimmung  des  Tauschwerthes  des  Geldes  zu  beachten
sind.  —  Die  aus  bedeutenden  Schwankungen  dieses  Tauschwerthes  erwachsenden  Uebelstände. ­
  —  Historischer  Ueberblick  über  diese  Schwankungen  seit  dem  Beginne  des
16.  Jahrhunderts  S.  223—236.
Achtes  Kapitel.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.
Münzfuß.  —  Courantgeld  und  Scheidemünzen.  —  Die  Art  und  Weise,  wie  das
Münzwesen  zu  ordnen  ist.  —  Staatspapiergeld,  sein  Nutzen;  Grenzen  der  Zulässigkeit
seiner  Ausgabe.  —  Monometallismus.  Bimetallismus.  —  Die  Goldwährung,  ihre
Vorzüge  vor  der  Doppel-  und  der  Silberwährung.  —  Die  Menge  der  in  den  letzten
Jahren  producirten  Quantitäten  von  Gold  und  milder  s.  237  257.
Neuntes  Kapitel.  Ter  Credit.
Das  Wesen  des  Credits.  —  Die  Banken.  Ihr  Begriff.  —  Unterarten.  —  Die  verschiedenartigen ­
  Functionen  der  Banken.  —  Checks  und  Abrechnungsstellen.  —  Der  Wechsel.
Das  Discontiren  der  Wechsel.  —  Der  internationale  Wechselverkehr.  —  Tie  Bedeutung ­
  der  internationalen  Zahlungsbilanzen  der  verschiedenen  Länder.  —  Die  Banknoten. ­
  Uebersicht  über  die  Bankgesetzgebung  Englands,  Schottlands,  Irlands,  Frankreichs, ­
  des  Deutschen  Reiches,  Oesterreich-Ungarns  S.  257—272.
Z  e  h  n  t  e  s  K  a  p  i  t  e  l.  Ter  Credit  (Fortsetzung).
Die  Bedeutung  der  Banken  und  des  Credits  überhaupt.  —  Ueberblick  über  die
Vortheile  des  Haudelscredits.  Seine  Gefahren.  —  Die  Börse.  —  Das  Wesen  derselben. ­
  —  Ihre  Vortheile  und  ihre  Nachtheile.  —  Staatliche  Abhilfsmaßregeln  gegen
diese  letztern.  —  Die  Termingeschäfte.  —  Ihre  Berechtigung.  —  Mißbrauch  damit.  —
        <pb n="23" />
        Jnhaltsverzeichniß.

XIX

Beseitigung  des  staatlichen  Verbotes  derselben.  —  Staatliche  Beschränkungen.  —  Handelsund ­
  Industries  sen.  —  Begleitende  Erscheinungen.  —  Abhilfsmatzregeln  gegen  solche
Krisen.  —  Eine  irrthümliche  Anschauung  über  deren  Entstehen  S.  273—284.
Elftes  Kapitel.  Der  Credit  (Fortsetzung).
Der  Credit  im  nichtkaufmännischen  Verkehr.  —  Darlehen  an  den  Staat,  die
Provinzen  und  andern  öffentlichen  Körperschaften.  —  Der  Agrarcredit.  —  Andere  Anlehen ­
  verschiedener  Natur.  —  Der  Wucher.  —  Das  Verbot  des  Zinsnehmens  überhaupt. ­
  Seine  heutige  Nichtanwendbarkeit  im  grotzen  und  ganzen.  —  Das  Nehmen
Zinsen.  —  Maßregeln  gegen  dm  Wucher.  —  Wuchergesetze.  —  Die  neuzeit-Wuchergesetzgebung
  Großbritanniens  und  Irlands,  Frankreichs,  Deutschlands  und
Oesterreichs.  —  Andere  Abhilfsmaßregeln  gegen  den  Wucher  und  zur  Herbeiführung
billigen  Zinses.  —  Creditgenossenschaften  mit  oder  ohne  beschränkte  Haftbarkeit  der
Mitglieder.  —  Leihhäuser.  —  Consumvereine  S.  285—302.

Drittes  Buch.
Die  Verkeilung  der  Güter.
Erstes  Kapitel.  Die  Vertheilung  der  Güter  im  allgemeinen.
Die  Unterscheidung  der  drei  Einkommensarten:  Lohn,  Zins  und  Unternehmergewinn.
  —  Die  Grundrente  bildet  keine  besondere  Art  des  Einkommens.  —  Die  gegenseitigen ­
  Beziehungen  zwischen  den  verschiedenen  Einkommensarten.  —  Der  Einfluß  der
sittlichen  Beschaffenheit  der  Menschen  auf  die  Production  und  deren  Kosten  sowie  auf
die  Wohlfahrt  der  Einzelnen  und  des  Gemeinwesens  S.  303—306.
Zweites  Kapitel.  Der  Unternehmergewinn.
Die  Bedeutung  des  Unternehmergewinns.  -  Der  nominale  Gewinn,  den  ein
Unternehmen  abwirft.  —  Ter  reale  Gewinn.  —  Die  Theorie  der  Gleichheit  der  Gewlnne
  -  Nachweis  der  Unbegründetheit  derselben,  selbst  in  ihren  abgeschwächten  Formen.
Schwierigkeiten,  welche  es  Nichtbetheiligten  mehr  oder  minder  unmöglich  machen,
den  von  einem  Unternehmen  abgeworfenen  Gewinn  genau  zu  berechnen  S.  307—314.
DrittesKapitel.  Der  Zins.
‘  Das  Wesen  des  Zinses.  —  Der  Zinsbetrag,  der  Zinsfuß.  —  Die  Verschiedenheit
bcs  Zinsfußes.  Fünf  hauptsächliche  Ursachen,  von  denen  eine  dauernde  Gestaltung
des  Zinsfußes  gewisser  Gruppen  von  Werthen  und  insbesondere  desjenigen  der  Obligationen, ­
  Staatsschuldenverschreibungen  und  anderer  solcher  Werthpapiere  abhängt.  —
3)ie  Höhe  des  Zinsfußes  ist  je  nach  den  einzelnen  Ländern  eine  verschiedene.  —  Haben
bte  Grundrente  und  der  Zinsfuß  der  Darlehen  die  Neigung,  allmählich  zu  sinken  oder
sich  zu  steigern?  S.  314—328.
V  i  e  r  t  e  s  K  a  p  i  t  e  l.  Die  Arbeitslöhne.
Die  Löhne  der  Güter  producirenden  und  der  andere  Arbeitsleistungen  vollbringenden ­
  Arbeiter.  —  Stücklöhne.  —  Zeit-,  Tag-  oder  Stundenlöhne.  —  Bestimmte
b*
        <pb n="24" />
        XX

Jnhaltsverzeichniß.

und  unbestimmte  Lohnbezüge.  —  Lohneinkommen.  —  Lohnraten.  —  Von  welchen  Umständen ­
  der  wirkliche  den  Arbeitern  durch  ihre  Löhne  gewährte  Nutzen  abhängt.  —-Maximallöhne.
  —  Minimallöhne.  —  Besondere  Umstände,  welche  die  verhältnißmäßige
Niedrigkeit  gewisser  Entlohnungen  begreiflich  erscheinen  lassen.  —  Unbegründetheit  der
Theorie  von  einem  Streben  der  Löhne  nach  Nivellirung  oder  der  Existenz  von  Normal»
löhnen,  sowie  der  Anschauung,  daß  alljährlich  ein  bestimmter  Theil  des  Nationaleinkommens ­
  zur  Entlohnung  der  productiv  thätigen  Individuen  verwendet  werde  S.  329
bis  340.
Fünftes  Kapitel.  Die  Reichen  und  die  Armen.
Beträchtliche  Vermögensunterschiede  bilden  eine  Vorbedingung  für  das  Bestehen
civilisirter  Zustände.  —  Der  Reichthum  hat  das  Vorhandensein  einer  dienenden  Klasse
zur  Voraussetzung.  —  Die  einzelnen  Entstehungsursachen  von  Reichthum  und  Armut.
—  Das  christliche  Sittengesetz  erkennt  das  Nebeneinanderlebcn  von  Reichen  und  Armen
als  berechtigt  an.  —  Vor  langer  Zeit  bei  der  Erwerbung  des  Reichthums  begangene
Ungerechtigkeiten  sind  nicht  mehr  gutzumachen.  —  Nothwendigkeit  der  Anerkennung
einer  Verjährung  S.  341—349.
Sechstes  Kapitel.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
Die  Ungleichheit  der  Vermögensverhältnisse  ist  eine  Consequenz  des  Naturrechts.
—  Verschiedene  Rechtfertigungsgründe  des  Reichthums.  —  Die  Pflichten  der  Reichen
und  Wohlhabenden  gegen  die  Armen,  insbesondere  aber  gegen  ihre  Arbeiter  und  Dienstleute. ­
  —  Beispiele  aus  der  Geschichte.  —  Ist  ein  staatliches  Eingreifen  in  die  Lohnregulirung ­
  möglich  und  rathsam?  —  Ein  solches  Eingreifen  wird  vermuthlich  nicht  stattfinden, ­
  wenigstens  nicht  im  allgemeinen.  —  Die  in  den  Verhältnissen  eines  großen
Theiles  des  Arbeiterstandes  eingetretene  Besserung.  —  Großbritannien.  —  Frankreich,
insbesondere  die  Enquete  des  Jahres  1892  betreffend  die  Lage  der  Arbeiter  im  Seinedepartement. ­
  —  Deutschland.  —  Belgien.  —  Die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.
—  Wohlsahrtseinrichtungen  der  Unternehmer  in  Frankreich,  Deutschland,  Oesterreich
und  Belgien.  —  Dank  einerseits  dem  Eintreten  der  Arbeiter  für  ihre  Interessen  und
andererseits  dem  Rechtsgefühl  und  Wohlwollen  der  Unternehmer  ist  eine  weitere  Besserung ­
  der  Lage  der  Arbeiterschaft  auch  in  Zukunft  wahrscheinlich.  —  Auf  einen  Lohn,
der  ihnen  den  Unterhalt  einer  Familie  ermöglicht,  haben  indeffen  die  Arbeiter  auf  Grund
der  Principien  der  iustitia  distributiva  keinen  Anspruch,  ebensowenig  wie  auf  einen
Antheil  am  Unternchmergewinn.  —  Papst  Leos  Xlll.  Verlautbarungen  über  die  staatliche ­
  Einmischung  in  die  Lohnverhältnisse  S.  350—377.
Siebentes  Kapitel.  Die  auf  dem  Feudalprincip  und  die  auf  der  persönlichen
Unfreiheit  aufgebaute  sociale  Ordnung.
Unterscheidung  von  fünf  hauptsächlichen  Organisationsformen  der  Culturvölker.
—  Der  Feudalismus  mit  der  Hörigkeit.  —  Die  auf  der  persönlichen  Unfreiheit  beruhende ­
  Ordnung  des  Zusammenlebens.  —  Die  Sklaverei.  —  Die  Leibeigenschaft.  —
Die  Verwerflichkeit  beider  Arten  von  Abhängigkeitsverhältniffen  und  die  begleitenden
Nachtheile.  —  Die  Entstehung  der  Sklaverei  S.  377—386.
Achtes  Kapitel.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.
Das  Wesen  dieser  Gestaltung  der  socialen  Beziehungen.  —  Vier  Hauptarten  derselben. ­
  —  Die  Zünfte  und  die  Gilden  des  mittelalterlichen  Europa  und  der  unmittelbar
        <pb n="25" />
        Inhaltsverzeichnis.

XXI

darauffolgenden  Zeiten.  Die  Zwangsgenossenschaften,  die  besonders  im  nördlichen  und
nt  LentraleuroM  verbreitet  waren.  —  Tie  freien  Genossenschaften  gewisser  Städte  des
Südens.  -  Das  Jnnungswesen  der  Jetztzeit  in  Deutschland  und  in  Oesterreich.  -
le  ewer  *  un  Fachvereine  in  England,  Deutschland  und  Frankreich.  —  Umschwung
ääsBSEÌ
Satzung  ihrer  Bedeutung  S.  386—402.
Neuntes  Kapitel.  Tie  ungeregelten  socialen  Beziehungen.
Enalaist»^,,??"  foid^er  Beziehungen.  —  Tie  industriellen  Verhältnisse,  wie  sie  in
Das  Swpnf  a  ?^0  bestanden,  liefern  ein  Beispiel  derartiger  Zustände.  —
tu  andern  o g  P 81 '” 1  'şi  "och  immer  nicht  ganz  beseitigt.  —  Aehnliche  Verhältnisse
^  W..Ģ  sÄaÄÄW btt
îtc  Regelung  socialer  Verhältnisie  durch  Intervention  des

Zehntes  Kapitel.
Staates.
Elftes  Kapitel.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.
#§####§#
físlotstrfií»  sr  ri"  ,  Auftreten  der  Kirche  zu  Gunsten  des  Privateigenthums.  —  Tie
I  tliche  Besitznahme  von  Grund  und  Boden  S.  427—436.

Biertes  Buch.
Nachträge.
Elftes  Kapitel.  Tie  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.
_  Finanzwirtschaft,  Finanzwesen.  —  Das  Wesen  und  die  Thätigkeitsgebiete  des
Staates.  —  Seine  zweifache  Aufgabe  als  Schützer  der  Rechtsordnung  und  als  Macht,
welche  das  allgemeine  Wohl  zu  fördern  berufen  ist.  —  Staatliche  Leistungen  für  Zwecke,
        <pb n="26" />
        XXII

Inhaltsverzeichnis

die  nicht  zu  den  Aufgaben  des  Staates  als  solchen  gehören.  —  Drei  Arten,  auf  welche
die  Kosten  der  Staatsverwaltung  aufgebracht  werden  können.  —  Nothwendigkeit,  die
Staatsausgaben  in  den  rechten  Schranken  zu  halten  S.  437—444.
Zweites  Kapitel.  Die  gerechte  Besteuerung.
Die  verschiedenen  Theorien  bezüglich  der  bei  der  Besteuerung  zu  beobachtenden
Gesichtspunkte.  —  Die  Ueberwälzung  der  Steuern  seitens  der  Steuerträger  auf  andere
Bevölkerungskreise.  —  Die  richtigen  Grundsätze,  auf  welchen  sich  das  Steuersystem  aufzubauen ­
  hat.  —  Steuertechnische  Principien  S.  445—454.
Drittes  Kapitel.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.
Der  Domänenbesitz  des  Staates  und  die  vom  Staate  betriebenen  Unternehmungen
nicht  öffentlichen  Charakters.  —  Die  Realsteuern  auf  Eigenthum  und  Ertrag.  —  Die
persönlichen  Steuern  auf  das  Kapital  oder  das  Einkommen.  —  Die  progressive  Einkommensteuer ­
  in  Preußen.  —  Die  direkten  Steuern  vom  Gebrauch  und  Verbrauch  gewisser ­
  Güter,  insbesondere  die  Wohnungssteuer.  —  Die  indirekten  Steuern  vom  Verbrauch ­
  gewisser  Güter.  —  Verzehrungssteuern.  —  Weinsteuer.  —  Zölle.  —  Monopole,
Tabakmonopol  u.  dgl.  —  Die  bei  besondern  Gelegenheiten  erhobenen  Taxen  und  Gebühren ­
  ,  Gerichtskosten,  Erbschaftssteuer,  Stempelpflicht  für  Mieth-  und  andere  Verträge, ­
  Wechsel  u.  dgl.  —  Die  verschiedenen  Arten  der  bei  der  Erhebung  der  Steuern
und  Auflagen  befolgten  Methoden  S.  454—468.
Viertes  Kapitel.  Die  öffentlichen  Schulden.
Die  Bedeutung  der  Staats-,  Provincial-  und  Communalschulden.  —  Die  Aufnahme ­
  von  Anlehen  ist  unter  Umständen  der  Erhöhung  der  Steuerlasten  vorzuziehen.
—  Nothwendigkeit  der  Schuldentilgung.  —  Gefahren,  die  mit  der  Verschuldung  der
Staaten  u.  s.  w.  verbunden  sind  S.  468—472.
Fünftes  Kapitel.  Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.
Folgenschwere  Meinungsverschiedenheiten  hinsichtlich  dieser  Aufgabe  und  Methode.
—  Das  Verhältniß  der  ökonomischen  Wissenschaft  zur  Ethik,  der  politischen  Wissenschaft, ­
  der  Physik,  der  Psychologie,  den  technischen  Wissenschaften.  —  Die  Trennung
der  politischen  Oekonomik  von  der  Ethik.  —  Irrthümer  und  richtige  Anschauungen  der
historischen  und  der  klassischen  Schule.  —  Die  Statistik.  —  Die  richtige  Methode
S.  472—479.
Sechstes  Kapitel.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wiflenschaft.
Das  klassische  Alterthum.  —  Die  Kirchenväter  und  ihre  Zeit.  —  Die  Scholastiker. ­
  —  Die  Periode  des  Mercantilsystems.  —  Die  Herrschaft  des  wirtschaftlichen
Liberalismus.  —  Sein  Ursprung.  —  Die  Physiokraten.  —  A.  Smith  und  sein  System. ­
  —  Die  orthodoxe  oder  klassisch-politische  Oekonomik.  —  Fortentwicklung  derselben
durch  Ricardo  und  Stuart  Mill.  —  Reaction  gegen  den  wirtschaftlichen  Liberalismus.
—  Umbildung  desselben  in  der  jetzigen  Zeit.  —  Die  socialistische  Schule:  Proudhon,
Lassalle,  Marx,  Engels.  —  Die  historische  Schule  in  Frankreich  und  Deutschland.  —
Roscher  und  andere  Vertreter  derselben,  Schmoller,  Rau.  —  Der  Verein  für  Socialpolitik. ­
  —  Die  Kathedersocialisten.  —  Die  analytische  oder  psychologische  Schule:
        <pb n="27" />
        Jnhaltsverzeichniß.

XXIII

Menger,  Böhm-Bawerk,  Schäffle.  —  Die  auf  dem  Boden  des  christlichen  Sittengesetzes
stehenden  Schulen.  —  Die  katholischen  Oekonomisten  des  französischen  Sprachgebietes:
Perm,  Jannet,  Bêchaux,  Bischof  Freppel,  Brants,  De  Mun  u.  a.  —  Diejenigen
Italiens  und  Spaniens.  —  Die  christlichen  Socialisten  Englands.  —  Cardinal  Manuing.
  —  Die  katholischen  Oekonomisten  und  Socialpolitiker  Deutschlands:  Adam
Müller,  Bischof  Frh.  v.  Ketteler,  Moufang,  Frh.  v.  Hertling,  Hitze;  die  Thätigkeit  der
Jesuiten  in  den  „Stimmen"  aus  Maria-Laach;  Ratzinger.  -  Die  sociale  und  wirtschaftliche ­
  Richtung  der  österreichischen  Katholiken:  Frh.  v.  Vogelsang,  P.  A.  M.  Weiß.  —
gesinnten  protestantischen  Social-  und  Wirtschaftsreformer  Deutschlands:
sc'  Ņķner,  Rösler.  Ziegler,  Fischer,  Stöcker,  Naumann.  R.  Meyer.  —  Segensreicher
influß  des  Römischen  Stuhles  auf  die  Behandlung  der  socialen  und  ökonomischen
Fragen.  —  Vorzüglichkeit  des  Le  Playschen  Verfahrens  S.  479  -500.
Verzeichniß  der  Zusätze  des  Uebersetzers  S.  501—503.
Personen-  und  Sachregister  S.  505—521.

Berichtigungen.
T.  I  Z.  4  von  oben  lies  ..Oekonomik"  statt  Oekonomie.
S.  I  Z.  6  von  oben  lies  ..Nationalökonomik"  statt  Nationalökonomie.
        <pb n="28" />
        Erstes  Buch.
Production  und  Konsumtion.

Erstes  Kapitel.
«ciutffc  grundlegende  Begrifft  der  politischen  Oekonomie
oder  Volkswirtschaftslehre.

Volkswirtschaftslehre  oder  Nationalökonomie  ist  der  in  Deutschland,  politisi
der  ìn°dèn  tTTÌ  ‘’“s“" 6 ’  P0,ÌtÌCal  economia  politic
UtwtcBun^j^eíí  zum  K'ñenstand  hot.  Die  Volkswirtschaftslehre  Hat  si
m*
Emplir  h  J  er  Fortpflanzung  und  Erhaltung  ihres  (Geschlechtes  oder  zu
\  cr _  Ehrung  dev  Friedens  und  der  Gerechtigkeitspflege  im  Auge  ho
ti  %  "  crilun  Ģruppe  ist  die  Familie,  in  der  letztern  der  Staat  der  wic
a' 01 ’  Un ^  während  sich  die  Politischen  Wissenschaften  mit  den  Gesetz,
m  Institutionen  zu  beschäftigen  haben,  welche  die  Berhältniffe  der  staa
'Mn  Ordnung  zu  regeln  bestimmt  sind,  hat  es  die  Bolktzwirtschaftsleh
1,U  cn  ' n  ^ Cl  ^ņdern  Gruppe  zusammengefaßten  Beziehungen  der  Mensch,
z"  thun.

.  Hņşor  Werk  zerfällt  in  vier  Bücher.  Das  erste  beschäftigt  sich  nach  diesem
^"leitenden  Kapitel  init  den  Problemen  der  Production  und  der  Konsumtion,
-  h-  Niit  der  Herstellung  und  der  Verwendung  der  wirtschaftlichen  Güter.
Devas.Kämpfe.  Volkswirtschaftslehre.  i
        <pb n="29" />
        2

I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

Das  zweite  hat  den  Güterumlauf  oder  die  Wechselbeziehungen  zwischen  Käufern
und  Verkäufern  und  zwischen  den  Darlehensgebern  und  den  Darlehensnehmern
zum  Gegenstände.  Das  dritte  behandelt  die  Vertheilung  der  Güter  und  zieht
demnach  die  verschiedenen  Gestaltungen  der  Eigenthums-  und  der  Erwerbsverhältnisie
  sowie  die  wechselseitigen  Beziehungen  zwischen  Unternehmern  und
Arbeitern,  Reichen  und  Armen  in  Betracht.  Das  vierte  endlich  ist  einem
Gebiete  gewidmet,  das  sowohl  zur  Domäne  der  ökonomischen  Wissenschaft  als
zu  derjenigen  der  Staatswisienschaft  im  engern  Sinne  gehört,  nämlich  den
leitenden  Principien  der  Finanzwissenschaft,  und  befaßt  sich  außerdem  mit  dem
Ziele,  der  Methode  und  der  Geschichte  der  Volkswirtschaftslehre.  Der  letztgenannte ­
  Gegenstand  pflegt  allerdings  sonst  am  Anfange  der  Lehrbücher  behandelt ­
  zu  werden,  aber  es  scheint  zweckdienlicher,  die  Darstellung  desselben
an  das  Ende  zu  setzen,  da  sie  für  Anfänger  vor  der  Durcharbeitung  und
Erfassung  des  ganzen  Stoffes  nur  schwer  verständlich  ist.
Um  Zweideutigkeiten  zu  vermeiden,  müssen  gewisse  technische  Ausdrücke
im  Verlaufe  unserer  Darstellung  der  Volkswirtschaftslehre  genau  definirt  werden;
bei  fünf  ganz  wesentlichen  und  einer  Anzahl  anderer,  daran  sich  anschließender
Begriffe  hat  dies  indessen  schon  hier  zu  geschehen.
Der  erste  dieser  wesentlichen  Begriffe  ist  der  des  Gutes.  Was  versteht ­
  man  unter  ,Gut'?  Alles  dasjenige,  was  der  menschlichen  Natur  entspricht ­
  und  daher  wünschenswerth  ist,  sei  es  nun,  daß  man  diese  Natur  in
ihrer  Gesamtheit  ins  Auge  faßt  oder  nur  eine  Seite  derselben  in  Betracht
zieht.  Wirtschaftliche  Güter  sind  diejenigen,  welche  dem  Unterhalt  der
Menschen  dienen  und  geeignet  sind,  ihnen  irdischen  Genuß  zu  bereiten.  Sie
zerfallen  in  zwei  große  Klassen:
1.  Persönliche  Güter,  welche  von  bestimmten  Individuen  untrennbar ­
  sind.  Dahin  gehören  z.  B.  :  a)  Intelligenz,  Ehrenhaftigkeit,  Fleiß,  Geschicklichkeit, ­
  Kenntnisse;  b)  Ehre,  Zuneigung,  lobende  Anerkennung,  Familienliebe, ­
  erlaubte  Liebe,  Freundschaft;  c)  persönliche  Rechte  und  Ansprüche,  der
Kundenkreis  eines  Geschäftes,  der  Credit  eines  Unternehmers,  das  literarische
Eigenthum,  Handelsmarken  und  Erfinderpatente;  d)  die  persönlichen  Leistungen
der  Geistlichen,  Lehrer,  Aerzte,  Musiker,  Advocaten,  Soldaten,  Dienstboten ­
  u.  s.  w.  Viele  dieser  persönlichen  Güter,  nämlich  die  auf  die  Erhaltung
der  öffentlichen  Ordnung  lind  die  Verwaltung  der  Gerechtigkeit  bezüglichen,
können  als  politische  Güter  bezeichnet  werden.
2.  Materielle  Güter  oder  Sachgüter.  Eine  im  Besitze  jemandes
befindliche  Gesamtheit  von  Gütern  dieser  Art  wird  Vermögen,  und  wenn  sie
groß  ist,  Reichthum  genannt.  Diese  Güter  sind  von  der  menschlichen  Person
getrennt'  und  körperlicher  Natur.  Zu  ihnen  gehören  unter  anderen  Luft  und
Sonnenschein,  Wasser  und  Bäume,  Wald  und  Wiese,  Acker-  und  Gartenland,
        <pb n="30" />
        1*

1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.  3
Bergwerke.  Thiere.  Wohnhäuser  und  Wirtschaftsgebäude.  Fabriken.  Werkstätten
Berfaufaläben,  Bezeuge  unb  Geräte,  ^aíirungêniitteí,  ^kibung  unb  Sumeten]
Möbel  und  EinrichtungSgegenstände.  Bücher  und  Kunstwerke  Kirchen-  und
Schulgebäude.  Alle  diese  Gegenstände  sind  Sachgüter.  Die  Sklaven  hingegen ­
  gehören  nicht  zu  diesen,  denn  sie  sind  Personen.
Uà  ì'gonthum  im  weitern,  nicht  streng  juristischen  Sinn  versteht
Ģûter,  die  in  Besitz  genommen  worden  sind.  d.  h.  deren
au-sch  ich  lcher  (Gebrauch  von  einer  bestimmten  Person  oder  einer  Gemeinschaft
von  Personen  beansprucht  und  geübt  wird.  Dieser  Begriff  ist  also  einerseits
weiter,  andererseits  aber  auch  enger  als  der  des  Vermögens  und  des  Reich-)llms.
  (şr  ist  weiter,  weil  er  gewisse  persönliche  Güter  in  sich  begreift;  denn
gewisse  Rechte  und  z.  B.  die  Kundschaft  werden  als  zum  Besitz  jemandes  gehörig
oW  ba%  sie  al§  unter  ben  Begriff  beë  BermögenS  ober  beë  %ei¿
thums  fallend  bezeichnet  würden.  Enger  aber  ist  er  insofern,  als  gewisse
gum  Bezogen  #örige  Güter,  &amp;amp;.  B.  ^uft,  unb  buffer,  ni^t  in  ben
Pmzelbefftz  übergehen  können.  Wenn  wir  uns  aber  die  Dinge  von  dem  Ge-Wt§Nnfte
  beë  óffentli^en  Untere#  auë  anbauen  unb
^anbeë  als  Gesamtheit  nehmen,  so  erscheinen  Nationalreichthum  und  nationaler
al,  ibent#.  Bian  sann  ).  B.  fugen,  baß  #  ein  Bals  ba§  Aiima
seme^^andes  zu  eigen  machen  kann,  insofern  es  das  Recht  hat.  die  Fremden
vom  Aufenthalte  m  demselben  auszuschließen.  Und  ebenso  sind  die  Ströme
ZTzz'czrrz:  *■  •—  **■  -
BUSI
»crmögml  ¡p® # ***  6e ‘ t0fie "  n ’ itb '  ein  entsprechender  Zuwachs  de»  Nattanat-Gm
  zweiter  wesentlicher  Begriff  ist  der  des  Werthes.  Derselbe  ist  zu
mren  als  die  Zähigkeit  eines  Gutes,  als  wünschenswerth  betrachtet  und
ermoge  seiner  Beschaffenheit  für  mehr  oder  weniger  wichtig  angesehen  und
loher  oder  niedriger  geschätzt  zu  werden.  Das  Wort  .Werth'  ist  nicht  ganz
gleichbedeutend  mit  Nützlichkeit.  Diese  ist  die  Fähigkeit  eines  Gutes.
.  ìst  irrthümlich  a)  keine  Definition  des  Begriffes  .Reichthum'  und  anderer
s  irtschaftlicher  termini  technici  zu  geben,  als  ob  alle  Welt  über  deren  Bedeutung
eb  î"ch  klaren  wäre,  und  b)  diese  Worte  bald  in  diesem  bald  in  jenem  Sinne  zu
        <pb n="31" />
        4

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

seinem  Zwecke  zu  entsprechen.  So  ist  Medicin  bent  tranken  Kinde  nützlich,
aber  nicht  werthvoll  in  seinen  Augen;  wenn  es  kann,  wird  es  dieselbe  zum
Fenster  hinaus  schütten.  Dagegen  erscheint  ihm  sein  Spielzeug  als  etwas
Werthvolles.  Andererseits  haben  die  sogen,  freien  Güter,  wie  Luft,  Wasser
und  Licht,  obgleich  sie  uns  von  größtem  Nutzen  sind,  ittt  strengen  Sinne  des
Wortes  keinen  Werth  für  uns.  Wir  können  tins  davon  so  viel,  als  uns  beliebt ­
  ,  verschaffen,  sie  stehen  uns  nach  unserem  Ermessen  zur  Verfügung  und

werden  so  nicht  nach  eitlem  mehr  oder  minder  hohen  Werthe  bemessen  í .

Diese  Unterscheidung  wird  bisweilen  auch  dadurch  ausgedrückt,  daß  man
sagt:  Wenn  von  Werth  die  Rede  sein  soll,  muß  mit  der  Erreichtlng  der  Dinge
eine  gewisse  Schwierigkeit  verbunden  sein.
Unsere  Definition  dieses  Begriffes  vermeidet  zwei  Extreme.  Das  eine
macht  den  Werth  zu  etwas  gänzlich  Objectivem,  so  daß  er  entweder  dasselbe ­
  wie  Nützlichkeit  bedeutet  oder  als  die  Fähigkeit  erscheint,  im  Handel
einen  Preis  zu  erzielen.  Das  andere  aber  läßt  denselben  als  etwas  ganz
Subjectives  erscheinen  und  stellt  ihn  allein  als  Sache  der  individuellen  Empfindung ­
  dar.  Dem  gegenüber  erscheint  es  als  das  beste,  einen  Mittelweg  einzuschlagen ­
  und  den  Begriff  des  Werthes  zum  Theil,  nämlich  insoweit  er  von
der  persönlichen  Beurtheilung  abhängt,  als  etwas  Subjectives,  zum  andern
Theil  hingegen,  d.  h.  insofern  er  die  Fähigkeit  eines  Gutes  ausdrückt,  dem
darüber  Verfügenden  andere  Güter  zu  verschaffen,  als  eine  objective  Eigenschaft ­
  zu  bestimmen.  Dergestalt  schließt  dieser  Begriff  sowohl  ein  persönliches
Urtheil  als  auch  den  Hinweis  darauf  in  sich,  daß  dessen  Grundlagen  von
demjenigen,  der  es  fällt,  zum  guten  Theile  unabhängig  sind.
Unter  wirtschaftlichem  Werth  versteht  man  die  Fähigkeit  wirtschaftlicher ­
  Güter,  als  für  die  Erhaltung  und  den  Genuß  des  menschlichen
Lebens  auf  Erden  wünschenswerth  geschätzt  zu  werden.
Der  Kürze  halber  werden  wir,  wenn  nicht  ausdrücklich  eine  andere  Bedeutung ­
  damit  verbunden  wird,  die  Worte  ,Gut'  im  Sinne  von  wirtschaftlichem ­
  Gut  und  ,Werth'  in  demjenigen  von  wirtschaftlichem  Werth  gebrauchen.
Dies  vorausgeschickt,  wollen  wir  nunmehr  die  verschiedenen  Arten  der  Werthe
und  Güter  ins  Auge  fassen.

i  Selbstverständlich  gilt  das  nur  von  den  Fällen,  wv  Wasser,  Luft  und  Licht  im
Ueberflutz  vorhanden  sind.  In  den  Städten,  zumal  in  den  Großstädten,  ist  nicht  nur
das  Wasser,  sondern  sind  oft  auch  Licht  und  freie  Luft  Gegenstand  bestimmter  Werthschätzung. ­
  Häuser  und  Wohnungen  in  hellen,  breiten  Straßen  werden  nach  bestimmten
Schätzungen  höher  bezahlt,  llnd  das  Wasser  ist  oft  auch  auf  dem  Lande,  namentlich
in  heißen  Ländern,  in  denen  künstliche  Bewässerung  üblich  ist,  hoch  bewerthet.  Man
denke  nur  an  die  Huertas  von  Valencia,  an  die  Berieselung  der  Reisfelder  in  der
Lombardei  u.  s.  w.
        <pb n="32" />
        1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.  5
Zunächst  Haben  wir  den  Werth  für  den  Gebrauch  der  Individúen ­
  von  demjenigen  für  Zwecke  der  menschlichen  Gesellschaft ­
  zn  unterscheiden.  Der  erstere  ist  überall  vorhanden,  wo  ein  Individuum
ober  eine  ömnilie  erißirt,  nnb  iß  bie  Wgfeit  eines  Out#,  für  #uëli4e  ober
persönliche  Zwecke  als  schätzbar  zu  erscheinen.  Er  ist  je  nach  dem  Gebrauch,
der  von  den  betreffenden  Gütern  gemacht  wird,  von  zweierlei  Beschaffenheit.
lenen  die  Güter  einem  unmittelbaren  persönlichen  Genusse  oder  Gebrauche,
so  lechen  sie  Genuß-  oder  Consumtionsmittel  und  besitzen  einen  Eonum
  lonswerth.  solche  Güter  sind  z.  B.  die  Nahrungsmittel,  die  «leiu"S-
  "■  ohnhäuser,  die  Möbel,  die  dem  Naturgenuß  dienenden  Gärten,
M  T"’  i)a W n  ärztlicher  Beistand,  persönliche  Bedienung,
u&amp;gt;&amp;gt;  .häusliche  Tugenden,  Sparsamkeit.  Liebenswürdigkeit  u,  (.  w.  Die
tuen  ung  solcher  Güter  für  den  menschlichen  Gebrauch  heißt  Konsumtion.
.  dieser  Ausdruck  ist  allerdings  nicht  ganz  zutreffend,  denn  man  spricht
nn  gewöhnlichen  Leben  nicht  von  der  Konsumtion  musikalischer  G-nüffe  oder
rztlicheu  Beistandes.  Da  aber  eine  bestimmte  Bezeichnung  nothwendig  ist
und  das  Wort  Konsumtion  das  Wesen  des  Vorgangs,  um  den  es  sich'han-,
  zum  Ausdruck  bringt  und  zudem  in  der  wiffenschastlichen  Sprach-  all-1
  mein  gebräuchlich  ist,  haben  auch  wir  dasselbe  angenommen.  Nur  muß  man
2  '°Ş  »wi,  .einmal  diese  Ausdrucksweise  gewählt  hat.  gegenwärtig  halten,
da,!  d,c,-lbe  aus  di-  betreffende  Art  ui-„sch,ich-r  Handlungen  allein  Anwen-&amp;gt;21,
  .^àn  ...  a.  Landgüter  sowie  ihr  lebendes  und  todtes
Maschinen  wÏT"'  f  '  statten,  Fabriken,  «auslade,
.  '  .  ^"ñe,  ferner  technische  Fähigkeiten,  industrieller  klnternehmungs-!-
  w.  er  Gebrauch  solcher  Güter  wird  Production  genannt.
beftnirt  Gà.n.!?",  System  der  Volkswirtschaft  I  [8.  Aust.,  Stuttgart  1869],  448)
Güter  olmo  L  f memen  ^ et)r  Entsend  als  Aufhebung  der  Brauchbarkeit  der
unii  w  X-  -  U  ,l ^  darauf,  ob  nicht  eine  höhere  Brauchbarkeit  an  deren  Stelle  tritt
er  ml  k-  'm” 1  ^^^emeinen  Begriff  die  Consumtion  im  engern  Sinne  entgegen,  welche
scheidet  hoH  ° bCt  Verminderung  eines  Werthes  bezeichnet.  Weiter  untergebranoil
  ^  Lehrte  Consumtion  durch  menschlichen  Gebrauch,  Erwerb-  oder  Genuñbur4
  biMWWr,
        <pb n="33" />
        6

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Davon  wird  spater  noch  bei  der  Entwicklung  des  fünften  leitenden  Begriffs ­
  »Kapital 4  weiter  die  Rede  sein.  Uebrigens  können  Güter  in  ihrer  Verwendung ­
  den  beiden  Zwecken,  unmittelbaren  persönlichen  Vortheil  für  das
menschliche  Leben  zu  gewähren  und  neue  Vermögenstheile  zu  produciren,  gleichzeitig ­
  dienen.  Dahin  gehören  der  Lohn  der  Arbeiter,  die  Ausgaben  für  den
Unterhalt  und  die  gewerbliche  Ausbildung  junger  Leute,  um  diese  zu  tüchtiger
productiver  Berufsthätigkeit  zu  befähigen,  der  Gehalt  für  die  Professoren
an  technischen  Hochschulen,  Gewerbeschulen  u.  s.  w. 1
Production  und  Consumtion  sind  aber  nichtsdestoweniger  etwas  Grundverschiedenes. ­
  Tie  erstere  existirt  behufs  Ermöglichung  der  letztern,  und  das
anzustrebende  Ideal  ist,  ein  größtmögliches  Maß  der  letztern  mittelst  eines
Minimums  der  erstern  zu  erreichen.
Man  wolle  übrigens  beachten,  daß  der  Transport  und  der  Verkauf  von
Gütern  mit  der  Verfertigung  derselben  gewissermaßen  auf  gleiche  Stufe  zu
stellen  und  daß  die  Reparatur  von  Gütern  gleichbedeutend  mit  einer  neuen
Herstellung  derselben  ist.  Alle  diese  Vorgänge  sind  im  weitern  Sinne  zur
Production  zu  rechnen.
Werthe  im  Privatgebrauche  sind  in  den  vereinzelt  lebenden  Familien  und
sogar  auf  Robinson  Crusoes  Insel  vorhanden.  Aber  der  Mensch  ist  ein
sociales  Wesen,  und  so  erscheint  bei  civilisirten  Völkern  die  andere  Art  von
Werthen.  Es  gibt  bei  ihnen  Werthe,  die  gesellschaftlichen  Zwecken  dienen,
d.  h.  es  sind  Güter  vorhanden,  welche  für  Zwecke,  die  über  den  Bereich  der
Familie  hinausliegen,  geschützt  werden  können.
Auch  von  dieser  Art  des  Werthes  sind  je  nach  der  Bestimmung,  wozu
die  einzelnen  Güter  verwendet  werden,  wieder  Unterabtheilungen  zìi  nnterscheiden:
  Wenn  die  Güter  andern  umsonst  überlassen  werden,  so  haben  sie
einen  Geschenks  werth.  Wenn  aber  ein  anderes  Gut  oder  eine  bestimmte
Menge  von  Gütern  als  Entgelt  für  die  Ueberlaffung  gefordert  wird,  so  sind
sie  Tanschgüter  und  besitzen  Tau  sch  werth.
Aber  hier  ist  schon  wieder  ein  Unterschied  zu  machen.  Viele  Güter  und
insbesondere  materielle  Güter  können  unmittelbar  von  einer  Person  auf  die
andere  übertragen  werden.  Besteht  nun  das  Entgelt  für  diese  Uebertragìlng
im  Empfang  anderer  Güter,  so  ist  diese  Transaction  ein  T  a  u  s  ch  im  engern
Sinne  und  können  die  betreffenden  Güter  Waren  genannt  werden.
Nimmt  man  das  Wort  Tausch  in  diesem  stricten  Sinn,  so  ist  Thorntons
Ausspruch:  »Keine  Art  von  Diensten  kann  Gegenstand  eines  Tausches  fein 4 ,
unbedingt  richtig.  Dies  ist  aber  nicht  der  Fall,  wenn  man  das  Wort  in
1  Siehe  K.  H.  Rau,  Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre  II  (8.  Aufl.,  Leipzig
1869),  129.
        <pb n="34" />
        1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.

7

seiner  weitern  Bedeutung  anwendet.  Besteht  nämlich  das  Entgelt  auf  einer
oder  auf  beiden  Seiten  nicht  in  der  unmittelbaren  Uebertragung  von  Gütern,
sondern  darin,  daß  beide  Theile  in  gewissen  Persönlichen  Beziehungen  zu
einander  sich  befinden,  so  ist  die  Uebereinkunft  nur  im  weitern  Sinne  ein
rausch  und  können  die  Güter,  um  die  es  sich  handelt,  nicht  als  Waren  bezeichnet ­
  werden.  Hierher  gehört  das  Miethen  von  Diensten  und  persönlichen
Leistungen  aller  Art,  ob  es  sich  nun  um  die  Functionen  des  berühmtesten
Arztes  oder  um  die  Arbeitskraft  des  geringsten  Bauernknechts  handelt,  das
Miethen  und  Vermiethen  von  Häusern,  Landgütern,  Pferden,  Möbeln  und
andern  materiellen  Gütern  und  alles  Borgen  und  Entleihen,  sobald  dasselbe ­
  nicht  ohne  Bezug  eines  Zinses  stattfindet.  Alle  diese  Güter,  sowohl  die
persönlichen  oís  die  materiellen,  werden  unter  dem  Begriff  vermiethbare
Güter  (bona  conductitia)  zusammengefaßt  und  besitzen  einen  Miethswerth.
^  àv  den  Begriffen  des  Werthes  und  des  Tausches  ergibt  sich  derjenige
des  Preises.  Derselbe  kann  als  der  Ausdruck  des  Tauschwerthes  durch  ein
)Aaß  bezeichnet  werden.  Das  letztere  muß  in  einer  bestimmten  Quantität
materieller,  tauschfähiger  Güter  bestehen,  die  in  der  Regel  allgemein  als  Tauschmittel ­
  gebraucht  werden,  und  die  man,  wie  wir  im  nächsten  Buche  sehen
werden,  Geld  nennt.  In  civilisirten  Staaten  ist  sogar  das  Geld  so  vorwagend ­
  als  Werthmesser  gebräuchlich,  daß  man  Preis  und  Geldpreis  als
gleichbedeutend  bezeichnen  kann.
Rach  dem,  was  im  vorhergehenden  bezüglich  der  Begriffe  Gut  und
Werth  gesagt  worden  ist,  können  wir  auf  Fragen,  wie  die  folgende  Antwort ­
  geben:  Ist  das  milde  Klima  Aegyptens,  welches  so  primitive  Wohnungen
zulapt  so  wenig  Kleidung  und  Heizung  benöthigt,  als  ein  wirtschaftliches  Gut
anzusehen  f  Ganz  gewiß,  geradesogut  als  die  Oefen  und  Feuerungsvorräthe  Norwegens. ­
  Wohl  aber  ist  weniger  Privateigenthum  in  ersterem  Lande  vorhanden,
W  W  Ahmn  m#  mie  blese  anbern  Wüter  in  ben  ^*00#  nber#en  sann.
er  dritte  der  wesentlichen  Begriffe,  von  denen  wir  hier  zu  handeln
la  en,  ist  derjenige  der  Kosten.  Wir  haben  darunter  die  bestimmte  Menge
eine*  oder  verschiedener  Arten  von  Gütern  zu  verstehen,  welche  von  jemand
hingegeben  werden  muß,  um  sich  ein  anderes  Gut  zu  verschaffen.  Als  Kosten
öiineii  demnach  alle  Arten  von  Gütern  erscheinen,  welche  hingegeben  werden
kvniien,  resp.  auf  die  verzichtet  werden  muß,  um  sich  gewisse  Güter  zu  verschaffen. ­
  Ruhm,  Erholung,  Gesundheit,  sociale  Stellung,  häusliche  Qrdnung
"&amp;gt;id  Annehmlichkeit,  körperliche  Vorzüge  und  ebenso  der  Verbrauch,  die  Beschädigung ­
  und  die  Abnutzung  sowie  die  Hingabe  von  Sachgütern.  Kosten
G  also  ein  weiterer  Begriff  als  Preis  und  als  Arbeit.  Der  Verbrauch  von
Feuerung  durch  eine  Maschine  ist  keine  Arbeit.  Arbeit  ist  eine  menschliche
Thätigkeit.  Aber  nicht  jede  solche  erscheint  als  Arbeit.  Körperliche  Uebungen
        <pb n="35" />
        8

I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

z.  B.,  viele  unserer  Spiele  und  Sportarten  fallen  nicht  unter  diesen  Begriff.
Derselbe  setzt  auch  nicht  voraus,  daß  eine  Unannehmlichkeit  damit  verbunden
ist.  Wäre  das  der  Fall,  so  würde  die  Erfüllung  mancher  Pflichten  Arbeit
sein  und  würden  andererseits  viele  zufriedene  Arbeitsleute,  nachdem  sie  den
Tag  am  Webstuhl  oder  auf  dem  Felde  zugebracht  haben,  am  Abend  nicht
sagen  können,  daß  sie  gearbeitet  hätten.  Der  Begriff  der  Arbeit  muß  vielmehr ­
  dahin  definirt  werden,  daß  darunter  eine  menschliche  Handlung  zu  verstehen ­
  ist,  deren  wesentlicher  Zweck  (finis  operis)  ein  Wut  ist,  das  nicht  in
der  Vornahme  der  Handlung  selbst  beschlossen  ist  (die  auf  einen  außer  ihr
liegenden  Zweck  gerichtet  ist  &amp;gt;  Roscher».  Gleichviel,  ob  der  Landmann  an  der
Beschäftigung  mit  seinem  Pfluge  oder  der  Industriearbeiter  an  seiner  Thätigkeit ­
  am  Webstuhl  Gefallen  findet  oder  nicht,  bleibt  für  den  Landmann  die
Hervorbringung  von  Nahrungsmitteln  und  für  den  Weber  die  Herstellung  von
Bekleidungsstoffen  der  Zweck  seiner  Thätigkeit.  Mag  diese  letztere  gesund  und
angenehln  sein  oder  nicht,  mag  die  Gemüthsart  des  Arbeitenden  demselben
seine  Beschäftigung  als  etwas  Liebes  erscheinen  lassen  oder  das  Gegentheil  der
Fall  sein,  dieselbe  bleibt  dennoch  stets  Arbeit'.
Unter  den  volkswirtschaftlichen  Autoren  haben  endlose  Discussionen  über
die  unterschiedlichen  Arten  der  Arbeit  und  insbesondere  über  die  Begriffe
productive  und  unproductive  Arbeit  stattgefunden.  Das  kann  nicht
wundernehmen,  weil  die  Arbeit  unter  so  verschiedenen  Gesichtspunkten  und
namentlich  von  dem  Standpunkt  aus,  inwiefern  sie  der  Vorbereitung  oder  der
Hervorbringung  des  Vergnügens,  der  Production  von  nothwendigen  Artikeln

'  Man  wolle  drei  Gesichtspunkte  im  Auge  behalten:  a)  Die  Linie  zwischen  menschlicher ­
  Thätigkeit,  die  Arbeit  ist,  und  solcher,  die  es  nicht  ist,  läßt  sich  oft  nur  schwer
ziehen.  Das  ist  aber  auch  in  andern  Fällen  ebenso.  b)  Das  Belieben  des  Handelnden
kann  in  einigen  Fällen  allerdings  den  Zweck  der  Handlung  selbständig  bestimmen.  Lo
kann  ein  mäßig  wohlhabender  Besitzer  von  Ländereien  die  Jagd  als  ein  Vergnügen
oder  als  eine  Arbeit  auffassen,  je  nachdem  er  dabei  vorwiegend  den  Sport  oder  den
aus  dem  Verkauf  des  erlegten  Wildes  sich  ergebenden  Gewinn  im  Auge  hat.  Marshalls
Definition  aber  geht  zu  weit,  da  sie  alles  vom  Belieben  deS  Handelnden  abhängen
läßt.  Dieselbe  lautet  wie  folgt:  .Arbeit  ist  eine  geistige  oder  körperliche  Thätigkeit,
die  ganz  oder  zum  Theil  mit  Rücksicht  auf  etwas  anderes  als  das  an  dieser  Thätigkeit ­
  selbst  sich  ergebende  Vergnügen  vorgenommen  wird.'  Danach  würde  also  ein  beständig ­
  von  hohen  Beweggründen  und  frommen  Intentionen  geleiteter  Mensch  im
wachen  Zustande  beständig  arbeiten,  c)  Freude  an  der  Arbeit  steht  zwar  mit  dem
Wesen  derselben  nicht  im  Widerspruch,  aber  sie  vermindert  in  hohem  Grade  die  Kosten
der  Arbeit.  Das  ist  ein  sehr  wichtiger  Gesichtspunkt  für  die  Beurtheilung  dessen,  was
zur  nationalen  Wohlfahrt  gehört.  In  Europa  und  Amerika  haben  feit  etwa  einem
Jahrhundert  unpassende  Erziehung  und  das  Umsichgreifen  irreligiöser  Gesinnung  in
weiten  Bevölkernngsschichten  das  Unbehagen  an  der  Arbeit  und  somit  die  Kosten  ihres
Lebensunterhaltes  beträchtlich  vermehrt.
        <pb n="36" />
        1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.  9
oder  Luxusartikeln,  von  Vermögen  oder  persönlichen  Guter»,  von  dauernd
oder  vorübergehend  brauchbaren  Gütern  dient  und  inwieweit  sie  sür  das  Wohl
der  menschlichen  Gesellschaft  Vortheilhast.  gl-ichgiltig  oder  schädlich  ist.  betrachtet
werden  kann.
Welcher  Weg  ist  da  einzuschlagen?  Das  Wort  ,unproductiv'  hat  einen
gehässigen  Beigeschmack,  und  es  sollte  nur  zur  Bezeichnung  von  Arbeiten  nutzlosen ­
  oder  schädlichen  Charakters  dienen.  In  solchen  Fällen  ist  es  aber  besser,
von  nutz  oser  oder  schädlicher  Arbeit  zu  reden;  und  ebenso  ist  es  richtiger,  von
em  us  ruck  »productive  Arbeit'  Umgang  zu  nehmen,  da  alle  berechtigte
rveit  in  gewissem  Sinne  productiv  ist.  Das  ist  z.  B.  mit  jener  der  im
verwendeten  Dienstboten  der  Fall.  Dieselbe  erzeugt  gewiste  wirt-?
  * a  1  e  àr  in  reichlichem  Maße.  Da  ist  es  vorzuziehen,  eine  andere  Untericyeidung
  zu  machen  und  der  auf  Erwerb  sich  richtenden  Arbeit  die
nrch  auf  solchen  ausgehende  entgegenzusetzen,  je  nachdem  dieselbe  auf  die
Hervorbrmgung  von  materiellen  Gütern,  von  Sachgütern,  oder  von  andern
Wem  geriet  iß.  Ga  iß  in  bee  1#  eine  fWerige  Aufgabe,  bie  Unie
bu  ziehen,  wo  die  Production  beginnt  und  der  Genuß  persönlicher  Güter  auf-G3ißoie[meßtgenügenbunb

è  9  cß  sehr  leicht,  tue  große  Mehrheit  derjenigen,  welche  arbeiten,  einer  dieser
beiden  großen  Gruppen  zuzurechnen  und  in  die  eine  alle  diejenigen  zu  versetzen ­
  welche  ,n  der  Landwirtschaft,  dem  Bergbau,  den  Fabriken  !  den  BaugeiDerben
  unb  im  &amp;amp;onbeI  belästigt  ßnb,  ber  anbern  aber  bie  ßeißlicßen  bk
J  / t0Bclt '  ""  und  Telegraphendiknst  ¡Beschäftigten  de»  gcwerb-J
  à'.'""  zugezahlt  werde»,  wenn  sie  bis  zu  einen,  beträchtlichen  Grade
...  C  âş  1  i eu  ^krkehr  im  Unterschied  von  dem  Vergnügungsvcrtehr  sich
q..  b"'  as  ehrpersonal  kann  als  nicht  gewerblich  thätig  bezeichnet  werden.  Tie
len  0  en  aber  müssen  zu  den  gewerblichen  Arbeitern  gerechnet  werden,  wenn
ihre  yauptthätigkeit  in  der  Herstellung  von  Erzeugnissen  besteht,  was  z.  B.  bei
en  ochen  und  .St  öd)imten,  den  Kleider  anfertigenden  Kammerjungfern  u.  f.  w.
der  Fall  ist.  Wenn  sie  hingegen  hauptsächlich'für  persönliche  Dienstleistungen
bestimmt  sind,  können  sie  nicht  dazu  gezählt  werden.
Ter  vierte  Hauptbegrist  ist  der  des  E  i  n  k  0  m  m  e  n  s.  Derselbe  hat  einen
engern  und  einen  weitern  Sinn.  Im  weitern  Sinne  bedeutet  Einkommen
asjelbe  wie  Roheinkommen,  d.  h.  den  Gesamtbetrag  an  Sachgütern,
        <pb n="37" />
        10

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

welche  die  wirtschaftliche  Thätigkeit  jemandes  im  Verlaufe  einer  bestimmten  Zeit
seinem  Vermögen  hinzugefügt  hat,  gleichviel  ob  der  Zuwachs  aus  dem  Ertrag
landwirtschaftlicher,  industrieller  oder  mercantiler  Unternehmungen,  in  Pachtund
  Miethzinsen  verpachteter  Immobilien  oder  Mobilien,  in  Gestalt  von  Gehaltsbezügen ­
  u.  dgl.  oder  von  Arzt-,  Schriftsteller-  und  Künstlerhonorar  oder
von  Löhnen  vereinnahmt  wird  1 .  Dagegen  ist  unter  Reineinkommen  das
Roheinkommen  nach  Abzug  der  Abnutzung,  der  Auslagen  für  Güter,  die  dem
Bezieher  des  Einkommens  als  Mittel  zu  dessen  Erzielung  dienen,  und  der
Miethe  von  Sachgütern  und  Arbeitskräften  zu  gleichen  Zwecken  zu  verstehen.
Unter  das  auf  Kosten  der  Abnutzung  zu  Rechnende  fällt  da  freilich  auch,
was  Gelehrte,  Künstler,  Beamte  und  andere  angestrengt  Arbeitende  über  das
Maß  von  Stärkung  und  Pflege  des  Körpers  hinaus,  welches  andere,  die
keine  aufreibende  Thätigkeit  entwickeln,  sich  angedeihen  lasten,  aufwenden.  Dagegen ­
  sind  die  Löhne  der  Dienstboten,  welche  jemand  für  sein  Vergnügen  benöthigt,
  durchaus  nicht  zum  Roheinkommen,  im  Gegensatz  zum  Reineinkommen,
zu  rechnen.  Deren  Zahlung  ist  nichts  anderes  als  eine  Art  der  Verwendung
des  letztern,  ebenso  wie  das  betreffs  der  Auslagen  für  den  Ankauf  oder  die
Miethe  von  Gütern,  welche  zum  persönlichen  Wohlbehagen  und  zum  Vergnügen ­
  dienen  sollen,  der  Fall  ist.
Betreffs  gewiffer  Ausgaben  bestehen  übrigens  Zweifel  darüber,  wohin
sie  zu  rechnen  sind.  So  werden  die  Steuerleistungen  von  vielen  als  zu  demjenigen ­
  gehörig  betrachtet,  was  abgerechnet  werden  muß,  um  das  Reineinkommen
festzustellen,  von  andern  aber  nicht.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  gesetzlichen ­
  Lasten,  wie  mit  den  Alimentationspflichten  u.  dgl.,  und  mit  den  Ausgaben ­
  für  die  technische  Ausbildung,  die  jemand  genießt  oder  genoffen  hat.
Es  besteht  also  die  Gefahr,  beim  Vergleiche  verschiedener  Einkommen  den  einen
im  Besitze  eines  Maßes  von  Annehmlichkeiten  des  Lebens  zu  glauben,  über
das  er  nicht  verfügt,  und  umgekehrt  die  Lage  eines  andern  als  weniger  günstig
anzusehen,  als  es  thatsächlich  der  Fall  ist.  Man  muß  demnach  in  jedem
einzelnen  Falle  die  verschiedenen  Umstände  sorgfältig  abwägen.
Marshall  hat  sich  dafür  erklärt,  den  Begriff  des  Einkommens  weiter
auszudehnen,  so  daß  er  alle  neuen  wirtschaftlichen  Güter  umfaffen  und  sich  insbesondere ­
  auf  die  von  dauernden  Genußobjecten,  wie  von  Häusern  und  Möbeln,
gewährten  Annehmlichkeiten  erstrecken  würde.  Und  das  hat  in  der  That  viel
1  Die  Definition  von  Roscher  (a.  a.  O.  306),  wonach  Roheinkommen  .aus
sämtlichen  Gütern  besteht,  welche  die  Wirtschaft  im  Verlaufe  z.  B.  eines  Jahres  neu
producirt  hat',  ist  zu  eng.  Wir  reden  von  Einkommen  auch  der  Geistlichen,  der
Professoren  u.  s.  w.  sowie  von  Lohneinkommen,  obgleich  es  sich  da  vielfach  um  Entschädigungen ­
  für  Dienst-  bezw.  Arbeitsleistungen  handelt,  welche  durchaus  keine  Sachgüter ­
  produciren.
        <pb n="38" />
        1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.  H
für  sich:  wenn  jemand,  ber  von  vierprocentigen  Papieren  20  000  Mark  @infommeit
  bezieht  nnd  anfangs  jährlich  2000  Mark  Miethe  für  das  von  ihm  bewohnte
  Hans  zahlte.  für  50000  Marl  von  seinen  Papieren  oerkaust  nnd
dadurch  ,em  Einkommen  um  2000  Mark  vermindert,  um  mit  dem  Erlose
J,  ff,”'«™*"  w, nUä  *"  t0Ufen ’  f °  bandet  er  sich  in  Wirklichkeit  noch  in
derielben  man,teilen  Lag-  «ie  früher.  Wenn  man  aber  die  Definition  de.
fidtden  büft“TrV"  -  ifm  ® inm  ààrn  wollte,  so  wurde  man  doch  immer
=  *  .  ^ er  Abgriff  je  nach  den  verschiedenen  Verhältnissen  derjenigen,  die
dul  den  »  -  à"  "wàhnten  Falle  zu  entscheiden,  daß  der  Betreffende
minderte  ,n  i  ® aUfCŽ  ble  ö°u°rnden  Quellen  seines  Einkommen»  verminderte. ­
  obgleich  er  vielleicht  weis-  handelte,  als  er  das  that.
¡Siili
fissi
chile,  „f  “" 9 '  ro ''  a( *  Capital  auffassen,  nue  dies  j.  ».  M'Eulloch  (Prin-2T
  f° nOI " y  11  [Edinburgh  1849],  ch.  2)  that.  Es  taun  nubi
à°  «ATS?  n  Xt.ÄÄ?Ä
        <pb n="39" />
        12

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

bau  dienen  u.  s.  w.,  oder  auf  denen  sich  Gebäude  vorfinden,  sei  es  nun  dasi
diese  den  Charakter  von  Werkstätten,  Fabriketablissements  u.  dgl.  haben  oder
als  Wohnungen  benutzt  werden;  sodann  b)  diese  Bauwerke  selbst;  ferner
c)  Werkzeuge,  Maschinen,  bewegliche  Transportmittel,  Möbel  und  Hausgeräthe;
d)  Eisenbahnen,  Landstraßen,  Telegraphen  u.  dgl.;  e)  Arbeits-  und  Nutzthiere ­
  ;  f)  die  Stoffe,  aus  denen  die  Erzeugnisse  der  Landwirtschaft,  der  Industrie ­
  und  des  Gewerbes  hergestellt  werden:  Wolle,  Leinwand,  Eisen,  Saatkorn, ­
  die  sogen.  Hilfsstoffe  zur  Herstellung  der  Prodncte,  wie  die  kohlen,  die
chemischen  Ingredienzien  u.  s.  w.  ;  g)  die  Arbeitslöhne,  die  Gehälter  und  Bezüge ­
  der  Beamten  und  höhern  Functionäre  der  industriellen  Unternehmungen
und  großen  landwirtschaftlichen  Betriebe,  überhaupt  alles,  was  dem  Unterhalt ­
  der  Prodncirenden  dient;  h)  die  Vorräthe  von  Genußmitteln,  welche  die
Kauf-  und  Handelsleute  feilhalten;  i)  Theaterrequisiten  und  Musikinstrumente;
k)  das  Geld;  1)  Eigenschaften  von  Sachen,  die  denselben  mittelst  ersparter
Gütervorrüthe  verliehen  wurden,  Bodenmeliorationen,  Austrocknung  feuchter
Wohnungen,  Verschönerung  von  Häusern  u.  dgl.;  m)  der  Aufwand  für
nützliche  Institutionen,  als  Sicherheitsvorkehrungen,  Justizpflege,  gute  staatliche ­
  und  communale  Verwaltung;  religiös-sittliche  Unterweisnng  und  Erziehung,
insoweit  sie  auch  das  irdische  Glück  der  Menschen  fördern  und  erniöglichen  u.  s.  w.
Es  gibt  verschiedene  Unterarten  von  Kapital.
1.  Je  nachdem  dasselbe  seine  Aufgabe  mehrmals  oder  nur  einmal  erfüllt, ­
  unterscheidet  man  stehendes  Kapital  oder  Anlagekapital  und
nicht  überschätzt  werden  darf,  so  empsiehlt  es  sich  doch  im  Hinblick  aus  die
Lehren  der  ältern  Manchesterschule  und  der  im  Anschluß  daran  in  weiten  Kreisen
der  arbeitenden  Welt  nur  zu  lange  Zeit  hindurch  geübten  Praxis,  auch  in  der
wissenschaftlichen  Terminologie  wie  in  der  alltäglichen  Ausdrucksweise  den  Menschen
als  Subject  unveräußerlicher  Rechte  und  Pflichten  den  Sache,i  entgegenzusehen.
Dagegen  müssen  wir  uns  im  Gegensatze  zu  vielen  Autoren  und  deren  Definitionen,
unter  denen  nur  auf  die  von  Rau  (a.  a.  O.  I,  80)  und  Roscher  (a.  a.  O.
I,  78  ff.)  verwiesen  sei,  für  die  Aufnahme  der  Grundstücke  unter  die  Güter  erklären,
die  zum  Kapital  gerechnet  werden.  Es  bestehen  allerdings  bedeutende  Unterschiede
zwischen  diesen  und  den  übrigen  dazu  gezählten  Gütern,  aber  immerhin  haben  die
sämtlichen  zur  Production  bestimmten  Güter  den  gemeinsamen  Zweck,  der  fortgesetzten
Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse,  der  Fürsorge  für  das  Wohl  des  menschlichen
Geschlechts,  für  welches  die  Verwendung  beider  Arten  von  Gütern,  der  unbeweglichen  wie
der  beweglichen,  unerläßlich  ist,  zu  dienen.  Die  einheitliche  Auffassung  des  Menschen  und
seines  Wohles  läßt  auch  eine  einheitliche  Zusammenfassung  der  demselben  dienenden  Sachgüter ­
  in  mancher  Art  als  wünschenswerth  erscheinen.  Sv  haben  denn  auch  bedeutende
Autoren  verschiedener  Richtung  die  Grundstücke  zum  Kapital  gerechnet.  Wir  nennen  hier
nur:  Dunoyer,  Liberté  du  travail,  tom.  VI,  Paris  1845;  Carey,  Principles  of  social
science  III  (Philadelphia  1858),  50,  und  Schäffle,  Rationalökonomische  Theorie
der  ausschließenden  Absatzverhältnisse  (Stuttgart  1867)  65  ff.  89  ff.
        <pb n="40" />
        1.  Ķap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre.
Betriebskapital  oder  Verrathe,  So  find
Ä  ,  I  '  einf  Mil»'"»,  Maschinen  stehendes,  die  Roh-  und
,  '  à  &amp;gt;n  den  Fabriken  zur  Production  verwendet  werden,  die  Arbeit«-lohne
  u.  s.  w.  umlaufendes  Kapital
IM
Güter  írfmpís  A  en  bDn  ĶĢl  danach  unterschieden,  ob  die  betreffenden
MW

tin  natuie  and  causes  of  the  wealth  of  nations  (London

1  Inquiry
1776),  eh.  1.
el,  j  Jj/’ņ  *  ""oiplss  ot  political  economy  and  taxation  (London  1812)
ŞZM-ZŞZ
        <pb n="41" />
        14

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Man  wolle  sich  noch  zweierlei  gegenwärtig  halten:  1)  Obgleich  es  von
Wichtigkeit  ist,  klare  und  bestimmte  Begriffe  und  Definitionen  zu  geben  und
an  den  einmal  gegebenen  festzuhalten,  so  darf  man  immerhin  den  Begriffsbestimmungen ­
  und  technischen  Ausdrücken  nicht  allzu  großen  Werth  beimeffen.
Es  handelt  sich  doch  vor  allem  um  die  Gegenstände  und  die  Verhältniffe
selbst  und  dann  erst  um  Worte  und  Benennungen.  Darauf  kommt  es  an,
ob  wir  die  Volkswirtschaftslehre  zu  den  ethischen  Wissenschaften  rechnen  oder
nicht,  und  wenn  wir  dies  thun,  handelt  es  sich  vornehmlich  um  die  zu  befolgenden ­
  Grundsätze,  und  zwar  viel  mehr  als  um  die  Definitionen  der  Begriffe
Vermögen,  Werth  oder  Kapital.
2)  Sodann  aber  soll  man  nicht  nach  größerer  Genauigkeit  streben,  als
sie  die  Natur  der  Dinge  mit  sich  bringt.  Man  kann  allerdings  viele  wirtschaftliche ­
  Güter  nach  Zahl,  Gewicht,  Ausdehnung  und  bisweilen  auch  nach
ihrer  Muskel-  oder  ihrer  mechanischen  Kraft  messen.  Aber  solche  Meffungen
sind  oft  ohne  Werth,  weil  die  Nützlichkeit  und  der  Werth  der  betreffenden
Güter  für  den  Gebrauch  der  Einzelnen  sich  für  einen  jeden  verschieden  bestimmt ­
  und  deshalb  nicht  genau  bemessen  werden  kann.  Mit  dem  Tauschwerth ­
  ist  es  allerdings  etwas  anderes;  mit  seiner  Bemessung  werden  wir  uns
im  zweiten  Buch  bei  der  Besprechung  der  Preise  zu  beschäftigen  haben.  Aber
viele  Güter  haben  keinen  Preis;  und  sogar  für  Güter,  die  einen  solchen  haben,
bildet  er  oft  einen  unvollkommenen  Maßstab.  Es  ist  ein  irrthümliches  Vorgehen, ­
  wenn  man  das  wirkliche  häusliche  und  nationale  Leben  in  Tabellen
zwingen  will  und  glaubt,  mit  statistischen  Angaben  über  Löhne  oder  andere
Einkommen,  über  Einfuhr  und  Ausfuhr  oder  über  den  Verbrauch  von  Zucker
und  Kaffee  tt.  s.  w.  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  besitze  man  auch  eine
Vorstellung  von  dem  Wohl-  oder  llebelergehen  der  Menschen,  von  ihrem  sittlichen ­
  Verhalten,  von  dem  Grade  ihrer  intellectuellen  Bildung,  von  ihrer
Religiosität,  von  ihrer  Zufriedenheit  und  von  dem  Maße  socialen  und  häuslichen ­
  Friedens,  dessen  sie  genießen.

Bei  der  ungemeinen  Wichtigkeit  der  Begriffe  Werth,  Gebrauchswert!)  u.  s.  w.  ist
es  nicht  überflüssig,  auf  die  diesbezüglichen  Definitionen  einiger  besonders  hervorragenden ­
  volkswirtschaftlichen  Schriftsteller  hinzuweisen.  Nachdem  schon  Aristoteles
(lloÀizîia  I,  9)  einen  Unterschied  zwischen  Gebrauchs-  und  Tauschwerth  gemacht  hat,
ist  in  neuerer  Zeit  von  Ad.  Smith'  auf  denselben  hingewiesen  worden.  Gewisse
gegen  nahmen  unter  andern  Jean  B  a  p  t.  S  a  y  (Traité  d’économie  politique  I  [Paris
1802],  13),  M'Cul  lo  ch  (1.  c.  II,  2.  3)  und  Roscher  (a.  a.  O.  81)  die  im  Text
dargelegte  Unterscheidung  an.
'  Inquiry  into  the  nature  and  causes  of  the  wealth  of  nations  II  (London
1776),  deutsch  von  Garve  und  Dörrien  I  (3.  Aufl.,  Breslau  1810),  43.
        <pb n="42" />
        1.  Kap.  Grundlegende  Begriffe  der  Volkswirtschaftslehre  15
MIMI
=—
Völkern  einseitigen  Betonung  des  Tauschwerthes,  der  ja  bei  civilisirten
schiedene  ^eftWt,T^  ^^herrschend  ein  in  Geld  ausgedrückter  Werth  ist.  muß  die  ent-■USUS

■
Pachten  Wà.  î°?"werth  hat  allerdings  den  Vorzug,  daß  dadurch  das  Miethen.
Bearin  hp«  m  t  !"  ünbere  Vorgänge  des  wirtschaftlichen  Lebens.  welche  unter  den
er  c ^ r&amp;lt; *'  ņîcht  aber  unter  den  des  Tausches  fallen,  sprachlich  richtiger  ber
  ,,  ,  rem  '  e88a y  on  the  production  of  wealth  (London  1821)  8.  —  Mac
ocA  PnucipJeg  of  political  economy  (Edinburgh  1849)  4.
3  J &amp;gt;nnc 'ples  of  social  science  VI  (Philadelphia  1861),  9.
Wirth,  Grundlage  der  Nationalökonomie  I  (Köln  1856),  Art.  1  im
lift  an  liasttaty  Harmonies  économiques  (Paris  1850)  171  s.
4  Rau  a.  a.  O.  86  f.  91  f.  94  f.  Roscher  a.  a.  O.  7  f.  12  f.
        <pb n="43" />
        16

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

zeichnet  werden.  Endlich  unterscheidet  Rau  noch  den  abstrakten  oder  Gattungswerth ­
  vom  concreten  Werth:  ,Der  Gebranchswerth  einer  gewissen  Gattung  von
Gütern,  z  B  des  Weizens,  Kupfers,  Leders,  liegt  zwar  dem  Verhalten,  welches  die
Menschen  im  allgemeinen  in  Hinsicht  auf  das  betreffende  Gut  beobachten,  zu  Grunde,
reicht  jedoch  nicht  hin,  in  jedem  einzelnen  Falle  eine  gewisse  Handlungsweise  zu  bewirken, ­
  vielmehr  kann  die  Werthschatzung  eines  Gutes  ein  blosses  Urtheil  des  Verstandes ­
  bleiben,  welches  den  Willen  gar  nicht  anregt.  Anders  ist  es,  wenn  man  eine
gegebene  concrete  Menge  eines  Gutes,  z.  B.  ein  bestimmtes  Stück  Tuch,  einen  Scheffel
Gerste,  ein  Pferd  u.  dgl.,  in  Beziehung  ans  den  Bedarf  und  Besitzstand  einer  besondern
Person  betrachtet.  Der  Gebranchswerth  eines  bestimmten  Gutes  für  eine  einzelne
Person  in  einem  gewissen  Zeitpunkte  kann  concreter  Werth  genannt  werden.'
Außer  den  von  R  a  ll  angeführten  Arten  von  Werthen  ist  endlich  auch  noch  der
allerdings  nur  in  einzelnen  Fällen  sich  ergebende  As  sec  ti  on  s  wert  h  zu  nennen,  den
ein  bestimmtes  Gut  aus  Rücksichten  des  subjectiven  Gefühls,  der  individuellen  Geschmacksrichtung, ­
  im  Hinblick  auf  Familienerinnerungen,  künstlerische  und  überhaupt
ästhetische  Neigungen  u.  dgl.,  für  eine  Person  hat.  Da  dieser  Werth  von  den  unzählbaren ­
  Combinationen  persönlicher  Eigenschaften,  wie  sie  sich  in  den  verschiedenen  Menschen ­
  verwirklicht  finden,  abhängt,  so  lassen  sich  wirtschaftliche  Gesetze  für  seine  Bemessung ­
  nur  höchst  unvollkommen  und  theilweise  gar  nicht  aufstellen.
Roscher  unterscheidet  gleichfalls  den  Gebrauchswerth,  den  er  nach  der
Verschiedenheit  des  subjektiven  Zweckes  in  Productions-  unb  Genuß  wert  h  zerfallen ­
  läßt,  während  er  diesen  letztern  wieder,  dem  deutschen  Sprachgebrauch  entsprechend,
in  Be  nn  tzungswerth  (Kleider,  Möbel  n.  s.  w.)  und  V  erzehr  ungs  werth  (der
Lebensmittel,  der  Feuernngsmittel,  der  Wohnungen  u.  s.  w.)  eintheilt,  und  den  Tauschwerth. ­
  Mit  Recht  macht  er  auch  darauf  aufmerksam,  daß  der  Gebranchswerth,  aus
dem  der  Tanschwerth  der  Güter  beruht,  nur  selten  bestimmt,  etwa  in  Zahlen  ausgedrückt ­
  werden  kann.  ,So  läßt  sich  wohl  die  Nährkraft  verschiedener  Speisen,  aber
nicht  die  Geschmacksgüte  derselben,  die  damit  verbundene  Augenweide  u.  s.  w.  genau
berechnen.'  Der  Tanschwerth  der  Güter,  der  sich  für  die  Mehrzahl  derselben  zwar  nach
ihrer  bessern  oder  mindern  Qualität  und  der  Menge,  in  der  sie  verkauft  werden,  sowie
nach  Zeit  und  Ort  verschieden,  aber  innerhalb  dieser  Grenzen  doch  für  alle  gleich  stellt,
ist  daher  etwas  weit  Bestimmteres  als  der  Gebranchswerth.
Den  Begriff  des  Vermögens  definirt  Roscher  als  ,die  Summe  aller  wirtschaftlichen ­
  Güter,  die  sich  im  Eigenthum  einer  physischen  oder  juristischen  Person  befinden. ­
  Es  gibt  demnach  Privat-,  Corporations»,  Gemeinde-,  und  endlich  gibt  es  anch
ein  Weltvermögen'.  Ferner  weist  derselbe  Autor  darauf  hin,  daß  darüber  gestritten
worden  sei,  ob  man  bei  Schätzung  eines  Vermögens  den  Gebrauchs-  oder  den  Tauschwerth ­
  zu  Grunde  legen  solle,  sowie  darauf,  daß  bei  Privatvermögen,  deren  Bestandtheile
  so  vielfach  nur  im  Wege  des  Verkehrs  ihre  Verwendung  finden,  der  Tanschwerth
von  größter  Bedeutung  sei,  und  daß  daher,  selbst  wenn  einzelne  Bestandtheile  zu  unmittelbarem ­
  Verkehr  untauglich  wären  (z.  B.  Fideicommißgüter),  wenigstens  ihr  Ertrag ­
  nach  seinem  Tauschwerth  geschätzt  wird.  Anders  sei  es  aber  bei  dem  Volksvermögen, ­
  das  den  Verkehr  mit  seinesgleichen  viel  weniger  branchi  als  ein  Privatvermögen. ­
        <pb n="44" />
        2.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  der  Erde.

17

Zweites  Kapitel.

Ņe  Productiven  Eigenschaften  der  Erde.

d°r  £*  5  IT"!  ï"  'şià"°n  ''"d  ¡"  °B°r  Linie  die  Erde  und
Sachen  und  Menschenachdem  der  Erde  Güter  abgewannen  sind.
d-r  Erde  und  il,r  r  ""  btnn  Aufmerksamkeit  zunächst
dann  aber  den  ^  Erzeugung  wirtschaftlicher  Güter  zuwenden.
-
W
M
        <pb n="45" />
        18

I.  Buch.  Production  und  Cousumtion.

Ausnahme  von  etwa  41/2  Millionen  qkm,  nämlich  den  kältesten  Regionen
Nordasiens  und  Nordamerikas,  beinahe  das  ganze  übrige  Gebiet  bewohnbar
ist  oder  doch  bewohnbar  gemacht  werden  kann.
2.  Die  Leichtigkeit  des  Verkehrs.  Man  vergleiche  die  undurchdringlichen
Wälder  und  Sümpfe  oder  die  Gebirge  und  die  wafferlosen  Wüsten  mit  den
ebenen  Grasflächen  der  Prairien  und  der  Pampas,  mit  schiffbaren  Flüssen  oder
Seen  oder  mit  Gegenden,  die,  wie  Nordasien  im  Winter,  als  eine  einzige
glatte  Fläche  gefrorenen  Schnees  erscheinen.  Ein  guter  Theil  der  politischen
und  wirtschaftlichen  geschichtlichen  Entwicklung  ist  die  Folge  der  Communicationsverhältniffe
  gewesen.  Nur  muß  man  dabei  im  Auge  behalten,  daß  die
menschliche  Thätigkeit  so  viel  vermag,  und  daß  es  daher  nicht  sowohl  darauf
ankommt,  welche  Verkehrsmittel  ein  Land  schon  fertig  bietet,  als  auf  die
Leichtigkeit,  mit  welcher  solche  hergestellt  werden  können.  Das  aber  ist  natürlich
bis  zu  einem  gewissen  Grade  von  der  Entwicklung  abhängig,  welche  die  Productionsverhültnisse
  in  einer  Gegend  durchgemacht  haben.  ^0  waren  einstmals ­
  die  Nähe  schiffbarer  Flüsse,  von  der  Fluth  bespülte  Buchten  und  eine
Küste  mit  guten  natürlichen  Hafenplätzen  und  günstigen  Winden  Tinge  von
höchster  Wichtigkeit,  während  es  heutzutage  vor  allein  auf  die  Zugänglichkeit
der  Häfen  für  Oceandampfer  und  auf  günstige  Bedingungen  für  den  Bau
eines  möglichst  vollständigen  Eisenbahnnetzes  ankommt.
3.  Die  Fruchtbarkeit  des  Bodens,  d.  h.  die  Fähigkeit  znr  Hervorbringung ­
  nutzbarer  Gewächse  aller  Art  für  Menschen  und  Thiere.  In  dieser
Hinsicht  walten  wiederum  die  größten  Verschiedenheiten  ob.  Welch  ein  Abstand ­
  z.  B.  zwischen  den  gefrorenen  Steppen  Sibiriens  oder  der  Salzwüste
von  Gobi  und  der  fruchtbaren  schwarzen  Erde  Südrußlands  oder  den  Weizengefilden ­
  Californiens  !  Aber  auch  diese  Verschiedenheiten  sind  relativer  Natur.
Es  kommt  auf  die  Bewohner  der  betreffenden  Gebiete  an,  darauf,  ob  und
wie  sie  die  Bodenerzeugnisse  und  die  Thiere  sich  nutzbar  zu  machen  wissen,
und  auf  den  Grad  ihrer  landwirtschaftlichen  Geschicklichkeit.  Dieselbe  kann  in
der  That  nur  wenig  für  die  Entwicklung  gewisser  Fruchtbarkeitsbedingungen
thun;  sie  kann  z.  B.  nur  in  geringem  Maße  die  inangelnde  Wärme  hervorrufen. ­
  In  andern  Beziehungen  vermag  aber  die  menschliche  Thätigkeit  Großes
zu  leisten,  wie  unter  anderem  auf  dem  Gebiete  der  künstlichen  Bewässerung
oder  der  Trockenlegung  von  sumpfigen  oder  feuchten  Ländereien.  Ferner  können
durch  bessere  Bodenbestellung  und  sorgfältige  Düngung,  durch  chemische  Erzeugnisse ­
  u.  s.  w.  im  Bereiche  des  Ackerbaues  große  Fortschritte  erzielt  werden;
und  auch  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht  ,  und  der  Gärtnerei  sind  der  menschlichen ­
  Thätigkeit  hinsichtlich  der  sorgfältigen  Behandlung  des  Viehs  und  seiner
Produkte,  der  Verbesserung  der  Raffen,  der  Akklimatisation  ausländischer  Gewächse ­
  u.  dgl.  weite  Thätigkeitsfelder  eröffnet.  Sodann  ermöglicht,  auch  ab-
        <pb n="46" />
        2.  Kap.  Die  Productiven  Eigenschaften  der  Erde  19
m
SKNW
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        20

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Gewässer  seinen  Ertrag  an  Wasserthieren  liefert,  und  daß  die  verschiedenen
Nationen  bei  der  Vertheilung  der  einträglichsten  Gegenden  des  Oceans  denselben ­
  Eifer  entwickeln,  welchen  sie  jetzt  bei  der  Besitzergreifung  des  afrikanischen
Continents  an  den  Tag  legen.
7.  Die  siebente  Klasse  von  Vortheilen  ist  negativer  Natur  und  umfaßt
das  Freisein  der  einzelnen  Länder  von  den  schädlichen  Einwirkungen  verschiedener ­
  Factoren.  So  gehen  Gebäude,  Werkzeuge,  Geräthe,  Bücher  u.  s.  w.  an
gewissen  Orten  schnell  zu  Grunde,  und  zwar  namentlich  da,  wo  es  zugleich
sehr  heiß  oder  kalt  und  sehr  feucht  ist,  während  anderwärts,  z.  B.  in
Aegypten,  gerade  das  Gegentheil  der  goß  ist.  Auch  die  plötzliche  Vernichtung
von  Gütern  durch  die  Elemente  kommt  in  gewisten  Gegenden  viel  häufiger
vor  als  in  andern,  die  weniger  durch  Sturmfluthen,  Hagelschlag,  Stürme,
vulkanische  Eruptionen,  Erdbeben  u.  s.  w.  zu  leiden  haben.  Centraleuropa
ist  in  dieser  Hinsicht  besonders  bevorzugt.  Ferner  sind  die  Möglichkeit  des
Zugrundegehens  der  Ernte  durch  Trockenheit  oder  übermäßige  Nässe,  die  Gefahr ­
  des  Entstehens  von  Thierseuchen  und  Pslanzenkrankheiten  und  die  Menge
schädlicher  Thiere  verschiedenster  Art  in  den  einzelnen  Gegenden  sehr  verschieden.
Und  endlich  gibt  es  hier  wiederum  Unterschiede  hinsichtlich  der  Möglichkeit
und  des  Grades  der  Möglichkeit,  diese  verschiedenen  schädlichen  Einflüsse  zu
beseitigen  oder  Gegenvorkehrungen  zu  treffen.
Zieht  man  nun  alle  diese  Verschiedenheiten,  welche  die  einzelnen^Länder
und  Gegenden  aufzuweisen  haben,  in  Betracht,  so  kommt  man  zu  dem  Schlüsse,
daß  sich  die  Vorzüge,  welche  die  einen  vor  den  andern  besitzen,  nur  schwer
abwägen  lassen.  Es  kommt  aber  auch  in  erster  Linie  nicht  hierauf  an,  sondern
darauf,  festzustellen,  ob  das  Leben  und  die  Thätigkeit  eines  Volkes  mit  den
natürlichen  Verhältnissen  seiner  Umgebung  im  Einklang  steht,  ob  z.  B.  in
dem  kühlen,  feuchten  Klima  der  Britischen  Inseln  oder  Norddeutschlands
die  Häuser  trocken  und  warm  sind;  ob  in  Indien  das  dort  für  Menschen
und  Thiere  so  unentbehrliche  Salz  reichlich  vorhanden  und  billig  ist;  ob  die
Institutionen  Palästinas  reichlichen  Wasserbezug  und  gute  Brunnenanlagen
ermöglichen;  ob  in  Sibirien,  wo  die  Thätigkeit  des  Ackerbaus  nur  vier
Monate  im  Jahre  hindurch  möglich  ist,  dafür  gesorgt  ist,  daß  die  Leute  auch
während  der  übrigen  acht  Atonte  Beschäftigung  finden-.
Bei  aufmerksamer  Beobachtung  gelangt  man  zu  dem  Schluffe,  daß  die
meisten  Gegenden  eine  glückliche  Bevölkerung  beherbergen  und  ein  theures
Vaterland  werden  können,  welches  seine  Bewohner  zu  entwickeln  und  mit  nützlichen ­
  Institutionen  zu  schmücken  bestrebt  sind.  Wir  suchen  den  natürlichen
Verhältniffen  unserer  Heimat  die  günstige  Seite  abzugewinnen,  unser  Leben
und  unsere  Institutionen  denselben  anzupassen  und  sie  zum  Gegenstand  künstlerischer ­
  Darstellung  und  Behandlung  zu  machen.
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        2.  Kap.  Die  Productiven  Eigenschaften  der  Erde  9
mm
1
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        22

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

Fischerei  wird  von  wenigen  Lenten  mittelst  eines  einfachen  Verfahrens  oder
von  vielen  mit  kostspieligen  Booten  und  Netzen  betrieben,  und  auch  die  Bergwerke ­
  werden  entweder  nur  oberflächlich  durch  Ausbeutung  der  obersten  Lagen
der  Erzvorräthe  oder  mittelst  Schachte,  Stollen  und  Pumpwerke  ausgenutzt.
Alle  diese  Productionsgebiete  werden  in  dem  einen  Fall  extensiv,  im  andern
intensiv  ausgebeutet.  Derselbe  Unterschied  macht  sich  auch  im  Fabrikwesen,
beim  Handel  und  beim  Transportwesen  bemerkbar.  In  gewissen  Industriezweigen ­
  einer  bestimmten  Fabrikstadt  werden  ungeheure  Mengen  von  Arbeitern,
die  vervollkommnetsten  Maschinen  und  kostspielige  Gebäude  verwendet.  Man
denke  nur  an  die  Baumwollmanufacturen  von  Oldham,  an  die  Stahlwarenfabrikation ­
  von  Sheffield,  an  die  Seidenindnstrie  von  Lyon  und  Krefeld,  an
die  Tuchfabrikation  in  Aachen  und  Brünn.  Ja  es  kommt  sogar  vor,  daß
einzelne  industrielle  Unternehmungen  sozusagen  eine  mit  allen  Vervollkommnungen ­
  ausgestattete  Welt  für  sich  bilden,  wie  das  z.  B.  mit  den  Kruppschen
Etablissements  in  Essen,  mit  dem  Chagotschen  Unternehmen  in  Montreau-les-Mines
  und  andern  großartigen  Schöpfungen  der  Industrie  der  Fall  ist,
welche  Tausende  und  aber  Tausende  von  Arbeitern  unter  Zuhilfenahme  aller
Mittel  einer  höchst  ausgebildeten  Maschinerie  bei  der  Production  im  größten
Stile  beschäftigen.  Andererseits  gibt  es  aber  noch  immer  eine  Art  des  Betriebes ­
  mit  geringer  Arbeiterzahl  und  Verwendung  einfacher  Hilfsmittel  und
primitiver  Erfindungen.  Für  die  Verbindung  zweier  wichtiger  Verkehrscentren
werden  in  manchen  Fällen  die  großartigsten  Aufwendungen  gemacht.  So
sind  London  und  Manchester  durch  drei  Eisenbahnlinien  verbunden,  jede  mit
Toppelgeleise  und  beständigem  Schnellzugsverkehr.  Wie  contrastiren  mit  dieser
Ausbildung  des  Verkehrswesens  die  Landstraßen,  welche  noch  Anfangs  dieses
Jahrhunderts  die  Verbindung  zwischen  den  größten  wie  zwischen  den  kleinern
Städten  vermittelten,  und  wie  erst  die  Saumpfade  in  den  Alpen,  auf  denen
im  Mittelalter  selbst  deutsche  Könige  mit  ihren  Mannen  und  mit  ganzen
Heeren  nach  Italien  zogen!  Welche  Schwierigkeiten  verursacht  sogar  noch
jetzt  der  Verkehr  in  vielen  außereuropäischen  Ländern,  ja  sogar  in  gewissen
Gegenden  europäischer  Länder!  Wie  langwierig  ist  noch  heute  die  Reise  von
Guayaquil  nach  der  Hauptstadt  von  Ecuador,  nach  Quito!
Was  aber  den  Handel  anlangt,  so  vergleiche  man  den  Inhalt  eines
amerikanischen  Kramladens  im  fernen  Westen  mit  den  prächtigen  Kaufläden
von  New  Pork,  London  oder  Paris,  die  an  Glanz  der  Ausstattung,  an  Reichthum ­
  der  Auswahl  und  in  Bezug  auf  wohlgeschultes  Personal  miteinander
wetteifern.
Wenn  man  das  Wesen  der  intensiven  Production  erfaßt  hat,  begreift
man  leicht  die  oft  als  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  bezeichnete ­
  Erscheinung,  d.  h.  die  Thatsache,  daß  das  Anwachsen  der  Jntensivität
        <pb n="50" />
        2.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  der  Erde.  23
I
derselbe  ends'^  b,C  ^"träglichkett  verhältnißmäßig  abnimmt,  bis
        <pb n="51" />
        24

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

beide  Principien  lange  Zeit  miteinander  im  Kampfe  liegen  können  ,  indem
bald  das  eine,  bald  das  andere  die  Oberhand  behauptet.  Aber  in  einem  gewissen ­
  Zeitpunkt  muß  bei  weiterer  Bevölkerungszunahme  das  Gesetz  der  abnehmenden ­
  Einträglichkeit  obsiegen.  Es  bleiben  jedoch  zwei  Wege,  um  dessen
Wirksamkeit  zu  bekämpfen:  Auswanderung  und  Verbesserungen  im  Productionsverfahren.
  Ein  guter  Theil  der  Weltgeschichte  hat  unter  dem  Einslnffe  solcher
Wanderungen  und  Verbesserungen  seine  Entwicklung  genommen 1 .
Unter  allen  Umständen  ist  übrigens  in  jedem  Productionszweige  der  Grad
der  Jntensivität  von  der  Menge  der  Erzeugnisse  abhängig,  welche  die  Unternehmer ­
  für  sich  und  ihre  Kundschaft  benöthigen.  Je  dichter  also  eine  Gegend
bevölkert  ist,  desto  höher  ist  die  Jntensivität  des  Betriebes  der  dortigen  Landgüter, ­
  gewerblichen  und  Transport-Unternehmungen  entwickelt,  vorausgesetzt,
daß  ihr  Betrieb  so  eingerichtet  ist,  wie  es  dem  größtmöglichen  allgemeinen
Nutzen  entspricht.  .
Wenden  wir  unsere  Aufmerksamkeit  noch  einmal  den  bereite  angeführten
Beispielen  zu.  Die  hoch  entwickelte  Cultur  der  landwirtschaftlichen  Betriebe  in
dem  reichen  Landstrich  zwischen  Perth  und  Dundee  in  Schottland,  wie  sie  vor
20  Jahren  zur  Anwendung  gelangte,  war  den  Verhältnissen  entsprechend,  weil
diese  Gegenden  stark  bevölkert  waren  und  ihre  Einwohner  einen  wirklichen
Bedarf  nach  derartigen  Erzeugnissen  hatten.  Es  fanden  also  die  Landwirte
einen  Markt  für  ihre  Ernten  und  ihre  sonstigen  Producte.  Wenn  man  dagegen ­
  dazumal  dieselben  Aufwendungen  für  Baulichkeiten,  Düngung,  Maschinen ­
  u.  s.  w.  in  Manitoba  gemacht  hätte,  so  würden  dieselben  allerdings
dieselbe  Productenmenge  geliefert  haben.  Aber  dieser  Aufwand  wäre  ein  nnvernünftiger
  gewesen,  denn  die  Hälfte  der  Erzeugnisse  wäre  wegen  Mangel--an
  Consumenten  der  Fäulniß  anheimgefallen.  Eine  primitive  Wirtschaft  auf
weiten  Gebieten  war  die  einzige  rationelle  Art  für  diese  weiten,  dünn  bevölkerten

i  Es  ist  unrichtig,  zu  behaupten,  daß  vermehrte  Arbeitsleistung  im  Manufaktur,
betriebe  einträglicher  ist  als  beim  Betriebe  der  Landwirtschaft.  Diese  Anschauung  kann
ihre  Richtigkeit  haben,  wenn  es  sich  um  eine  bestimmte  Gegend  handelt,  ist  aber  in
allgemeiner  Fassung  unrichtig.  Sowohl  das  Gesetz  der  abnehmenden  als  das  der
wachsenden  Einträglichkeit  findet  auf  alle  Productionszweige  Anwendung.  Es  existirt
sicherlich  auch  für  den  industriellen  Betrieb:  wenn  die  bestgelegenen  Gründe  occupin
sind  und  der  Vortheilhafteste  Umfang  einmal  erreicht  ist,  setzt  eine  noch  werter  ausgedehnte ­
  Production  voraus,  daß  entweder  neue  Fabrikaulagen  rn  weniger  Vortheil.
WterGegenb  „^tet  werbe»  __e»t9hn%^mg,n,d4Kcber@u,IÜÜ"rwio»imbfnoed4%ie,,
mobeng  Lioq  ist  -  ober  bo%  ber  oor^nbene  9)0™%  an  @tnr#ungggegeiißaiibeii
oder  die  vorhandenen  Baulichkeiten  vermehrt  resp.  vergrößert  werden  ohne  daß  diese
Bufwenbungen  im  %e#ítni%  &amp;amp;u  ben  Wer  gemalten  einen  gl#  Men  ertrag
lieferten.  Šiefe  lettere  @oentuaIitöt  weiß  eine  Sinologie  mit  ber  weniger  boriali,
hasten  Verwendung  von  Arbeit  und  Kapital  aus  ein  Landgut  auf.
        <pb n="52" />
        2.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  der  Erde.  25
Länderstrecken.  Wie  in  den  dicht  bevölkerten  Gegenden  des  schottischen  Unterlandes ­
  die  intensive,  so  empfahl  sich  in  Manitoba  die  extensive  Cultur.  Gleicherweise ­
  ist  in  der  Baumwollindustrie  Lancashires  die  intensive  Betriebsweise  gerathen. ­
  weil  diese  Manufacturen  einen  Abnehmerkreis  von  ungefähr  100  Mill
Menschen  besitzen.  Wäre  ihr  Markt  alls  das  Publikum  von  Lancashire  bà
schränkt,  so  würden  die  vervollkommneten  Betriebsvorrichtungen  dieses  Industriezweiges ­
  ganz  außer  Verhältniß  znm  Bedarf  stehen.  Um  nun  auch  das  Transportwesen ­
  nicht  unerwähnt  zu  lasten,  so  sei  folgendes  bemerkt:  Eine  trefflich  ein-^î^nbahnverbindung
  mit  vielen  Zügen,  die  sich  mit  der  größten
Schnelligkeit  bewegen,  verbindet  London  mit  Liverpool.  Das  ist  ganz  in  der
nung  in^Anbetracht  der  Menge  der  Personen  und  Güter,  die  von  einer
zur  andern  —ladt  zu  befördern  sind.  Eine  ebenso  vervollkommnete  Eisenbahn
von  ungefähr  derselben  Länge  könnte  leicht  auch  zwischen  Ninive  und  Babylon
gebaut  und  ebenso  intensiv  betrieben  werden.  Aber  die  Züge  würden  alle
leer  bleiben.  Und  vermuthlich  wäre  es  vor  etwa  3000  Jahren  ebenso  unslnmg
  gewesen,  die  Stellen,  auf  denen  jetzt  London  und  Liverpool  stehen,
urch  Chanffeen  und  Kanäle  zu  verbinden,  wie  sie  damals  die  Großstädte
lassen  f#  mit  2#%
îeit  bezüglich  der  Fischerei,  des  Bergwerksbetriebes  und  der  Waldwirtschaft  wie
auch  des  Handels  anführen  1 .

srnmmma
ÉPpgtlKŠI
%%  ä
2}prhnïff  fUlC  ^oßartig  angelegte  Gießerei  mit  allen  erdenklichen  Maschinen  und
,  "Ņinungen  stets  rationell  zu  sein.  So  kann  unter  Umständen  auch  heut-.
  -  "och  em  Saumpfad  eine  den  Verhältnissen  besser  entsprechende  Art  der  Ver-.
  Mischen  zwei  Orten  sein,  als  es  eine  Eisenbahn  wäre.  Es  kommt  eben  alles
dab  lC  ņîstände  an.  Intensive  Cultur  kann  es  auf  den  Kanalinseln  zuwege  bringen,
ei  i  ^înziger  Acre  Land  durch  seinen  Ertrag  an  Frühkartoffeln  100  Pfund  Sterl.
d  ^  Eine  ähnliche  Auslage  für  den  Acre  würde  dagegen  einen  Farmer  im  Westen
d  ^  jungten  Staaten  zu  Grunde  richten.  In  der  That  haben  sich  viele  Farmer
ur  )  erartige  Ausgaben  ruinirt,  und  es  war  deshalb  ganz  unberechtigt,  daß  viele
eisen  e  die  primitive  Art  des  Landbaues  gewisser  Gegenden  von  Nord-  und  Süd-
        <pb n="53" />
        26

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

ständen  die  intensive  Wirtschaft  eines  Landes  nicht  mehr  lohnen  lassen  und  sogar  das
Eingehen  ganzer  Erwerbszweige  zur  Folge  haben,  wie  sie  auch  andererseits,  namentlich
auf  einer  solchen  Stufe  der  Productionsentwicklung,  wo  das  Gesetz  der  abnehmenden
Einträglichkeit  sich  noch  nicht  geltend  macht,  wo  also  im  Gegentheil  die  durch  einen
bestimmten  Kostenaufwand  zu  erhoffenden  Gewinne  den  Ertrag  unverhältnihmäsiig
steigern,  ein  Ansporn  zu  erhöhter  Jntensivität  des  Betriebes  sein  können.  Die  Ausdehnung ­
  der  Production  in  andern  Ländern  und  das  Erscheinen  der  Erzeugnisse  von
Gegenden,  ja  ganzen  Welttheilen,  die  früher  für  gewisse  Märkte  nicht  in  Betracht
kamen,  hat  die  mächtigsten  Einwirkungen  auf  die  Productionsverhältnisse  gewisser  Gebiete ­
  zur  Folge.  Es  ist  eine  bekannte  Thatsache,  daß  heutzutage  die  Grundrente
(s.  HI.  Buch,  1.  Kap.)  infolge  der  überseeischen  Concurrenz  vielfach  bedeutend  gesunken
ist,  daß  sie  sich  namentlich  in  England,  welches  der  heimischen  Landwirtschaft  im  Interesse ­
  seiner  Industrie  keinen  Zollschutz  gewährt,  so  sehr  vermindert  hat,  daß  manche
Landgüter  keinen  Pächter  mehr  finden,  und  daß  sich  die  nämliche  Erscheinung  auch  in
gewissen  Gegenden  Frankreichs,  z.  B.  in  dem  fruchtbaren  Departement  Oise,  mindestens
so  lange  wiederholte,  bis  vor  wenigen  Jahren  ein  mäßiger  Schutzzoll  wieder  eingeführt
wurde.  So  ist  es  durch  das  Zuströmen  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  und  insbesondere ­
  derjenigen  des  Ackerbaus,  dahin  gekommen,  daß  die  nutzbaren  Eigenschaften
des  Erdbodens  auf  gewissen  Besitzungen  nicht  mehr  ausgebeutet  wurden,  oder  daß  man
wenigstens  einige  Ländereien  nicht  mehr  der  Bearbeitung  werth  fand,  indem  man  z.  B.  I
Weizenland  als  Weide  verwerthete,  da  die  Zucht  und  Mast  von  Vieh  zu  Luxusbedürf-  I
nisten  noch  einträglich  blieb,  nicht  aber  der  Weizenbau.  Wenn  man  sich  die  gewaltigen
Schwankungen  der  Warenpreise  vergegenwärtigt,  welche  sich  seit  etwa  einem  halben
Jahrhundert  vollzogen  haben,  vermag  man  es  sich  recht  wohl  zu  erklären,  wie  Grundstücke ­
  in  Anbau  genommen  und  dann  wieder  verlassen  werden  können,  und  wie  ein
Hin-  und  Herschwanken  zwischen  intensiver  und  extensiver  Cultur  und  ihren  verschiedenen
Graden  stattfinden  kann.  Es  sind  da  die  verschiedensten  Combinationen  möglich.  Auf
eine  Steigerung  der  Intensität  kann  eine  Verminderung  derselben  wie  auch  ein  gänzlicher ­
  Verzicht  auf  den  Anbau  des  betreffenden  Grundstückes  erfolgen.  Man  denke  sich
z.  B.  den  folgenden  Fall.  Ein  intensiv  bewirtschafteter  Grundbesitz,  der  hauptsächlich
Weizen  producirt,  befindet  sich  in  der  Nachbarschaft  einer  Bevölkerungsansammlung,
die  lohnende  Hausindustrie,  z.  B.  Seidenweberei,  betreibt,  wie  das  z.  B.  im  Departe-  j
ment  Isère,  nahe  bei  Lyon,  der  Fall  ist.  Ein  Theil  seiner  Produkte  wird  von  dieser
Bevölkerung  absorbirt,  ein  anderer  hilft  den  Markt  von  Lyon  versorgen.  Da  tritt  I
mit  einemmal  eine  neue  wirtschaftliche  Conjunctur  in  Wirksamkeit.  Ein  vermehrtes
und  verbilligtes  Angebot  von  russischem  oder  indischem  Weizen,  der  über  Marseille
nach  Lyon  gelangt,  macht  den  Absatz  des  in  der  Nähe  erzeugten  Weizens  dorthin
nicht  mehr  lohnend,  wohl  aber  bleibt  ihm  der  Kundenkreis  der  Seidenweber  der  Umgegend, ­
  die  nicht  unmittelbar  au  der  Eisenbahn  wohnen  und  deshalb  das  russische
amerika  sowie  im  östlichen  Europa  als  eine  .schlechte'  bezeichneten,  während  doch  diese
Besitzungen  ebenso  den  Umständen  entsprechend  bewirtschaftet  waren  wie  die  in  der
Umgegend  von  Paris,  in  der  Grafschaft  Norfolk  oder  an  den  Rheinufern,  nur  daß
die  Umstände  im  einen  Fall  die  extensive,  im  andern  die  intensive  Cultur  erforderten.
Auf  andern  Productionsgebieten  hat  der  gleiche  Irrthum  ebenfalls  zu  Mißgriffen  ge-  j
führt.  So  ist  es  vorgekommen,  daß  zwei  Eisenbahnen  gebaut  wurden,  wo  nur  für
eine  der  genügende  Verkehr  vorhanden  war,  und  daß  eine  prunkende  Markthalle  entstand. ­
  wo  einige  Holzschuppen  genügt  hätten.
        <pb n="54" />
        2.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  der  Erde  97
1893  =  90.  “  '  1877-1878  =  IW.  1880  =  109,  188-5  =  92,

in  den  Jahren:

1870
12

Roheisen  .  .  .  “  ""  «“*“»=Ķ-H1-
  ;  !  ;  ;  Ņ
1 - 5  ¿

1880
18
331
3615
1767

1890
27  Millionen  Tonnen
MS  .
4013  rr  PfUNd
2200
        <pb n="55" />
        28

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

scheint  nun  der  Preis  eines  Hektars  zu  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  in  der  Höhe  von
135  Francs,  um  unter  Philipp  dem  Schönen  auf  261  Francs  zu  steigen,  wenigstens
soweit  es  sich  um  gut  bebaute  und  für  den  Handelsverkehr  günstig  gelegene  Grundstücke ­
  handelte.  Im  14.  Jahrhundert,  wo  die  Preise  der  übrigen  Gegenstände  im
Werthe  stiegen,  gingen  diese  Grund-  und  Bodenpreise  für  eine  Zeitlang  auf  108  Francs
zurück,  und  zwar  infolge  der  unter  Philipp  dem  Schönen  endgiltig  durchgeführten
Emancipation  der  Hörigen,  welche  den  freien  Verkehr  mit  Grund  und  Boden  und
infolgedessen  ein  starkes  Ausgebot  zur  Folge  hatte;  denn  die  Ergiebigkeit  der  Produktionsmittel ­
  ist,  wie  schon  gesagt,  nicht  die  einzige  preisbestimmende  Ursache.  Auch
andere  Gründe  wirken  da  bestimmend  ein,  und  so  konnte,  ganz  abgesehen  von  den
Verkaufspreisen  der  Erzeugnisse,  das  ungemein  gesteigerte  Angebot  von  Grundstücken
vorübergehend  einen  Niedergang  im  Preise  der  kleinen  Landgüter  herbeiführen.  Es  suchten
eben  schon  damals  viele  Kleinbauern  in  den  aufblühenden  Städten  Aufnahme  zu  finden.
Noch  schlimmer  waren  die  Verhältnisse  unter  Ludwigs  Xl.  Regierung  infolge  der  Nachwirkungen ­
  des  hundertjährigen  Krieges  mit  England  und  der  Landplage  der  entlassenen
Söldner.  Der  Durchschnittspreis  sank  auf  48  Francs.  Hier  traten  die  Folgen  der
Unsicherheit  des  Ertrags  zu  Tage.  Minder  fruchtbare  Gründe  blieben  brach  liegen.
Nur  hoher,  wenn  auch  sehr  unsicherer  Gewinn,  der  aus  dem  Verkaufe  der  Erzeugnisse
zu  erwarten  stand,  lockte  zur  Bebauung  natürlich  ergiebigen  Bodens  an.  Von  intensiver ­
  Cultur  war  fast  gar  nicht  die  Rede.  Wer  wollte  außer  der  verlorenen  Arbeit
auch  noch  Kapitalaufwaud  riskiren?  Im  16.  Jahrhundert  fand  aber  eine  rapide  Preissteigerung ­
  statt,  sowohl  aus  andern  Gründen  als  infolge  davon,  daß  das  Geld  so  außerordentlich ­
  im  Werthe  sank,  da  die  amerikanischen  Metallschätze  nach  Europa  strömten.
Diese  Steigerung  hielt  bis  gegen  das  Jahr  1680  an  und  erreichte  die  Höhe  von
481  Francs.  Die  ewigen  Kriege  Ludwigs  XIV.  und  andere  Gründe  brachten  auch  in
der  Landwirtschaft  einen  großen  Krach  hervor,  welcher  den  Preis  auf  265  Francs  herabdrückte. ­
  Bis  gegen  1770  hob  dieser  sich  dann  wieder  auf  das  Dreifache,  und  seit
100  Jahren  hat  er  sich  abermals  verdoppelt.  Welche  Aenderungen  des  Jntensivitätsgrades
  der  landwirtschaftlichen  Production  sind  neben  andern  Ursachen  in  diesen  Preisschwankungen ­
  zum  Ausdruck  gelangt!

Drittes  Kapitel.
Die  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.
Die  Veranlagung  und  Begabung  der  Menschen  für  die  Production  wirtschaftlicher ­
  Güter  ist  je  nach  ihrer  Rasse  und  Nationalität,  nach  der  physischen
Umgebung,  der  geistigen  Sphäre,  in  der  sie  leben,  sowie  nach  ihrer  religiösmoralischen, ­
  intellectnellen  und  technischen  Erziehung  sehr  verschieden.
Fragen  wie  die  folgenden:  Welche  charakteristischen  Eigenschaften  besitzen
die  verschiedenen  Raffen,  in  welche  das  Menschengeschlecht  zerfällt?  Zu  welcher
Raffe  gehört  dieses  oder  jenes  Individuum?  Inwieweit  sind  die  Charakter-
        <pb n="56" />
        3.  Kap.  Tie  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.

29

»g-n,chaste»  gewisser  Bedollernngzgrnppen  oder  Personen  Raffeneigenlhiimliche,ten
  oder  ander»  Gründe»  b-iznmeffen?  -.lasse»  sich  seste»  mii  »oster  Be-''»".!
  ,e '  68  iwIen  '«h  da  b.c  grüßten  Schwierigleiten  entgegen,  weil  die
btc  wir  f  tolt  ö ^ cr  dîe  Berechtigung  läugneu,  cille  Erscheinungen,  für
,  7,  e  ben  7  ,  Mamk  U-iach-  wissen,  dem  Erblichkeitsprincip  zn-Men
  """  lmr  bie  Ş"i  desselben  nicht  gänzlich  in  Abrede
MŞMW
SÄT  "'"“S  SSTÄÄ  i  s
t’Ätrss  ss
        <pb n="57" />
        30

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

große  Sterblichkeit  heimsuchen  würde.  Wenn  aber  beide  Nationen  auf  ihrer
Wanderung  während  der  Lebensdauer  mehrerer  Generationen  in  Süditalien
Halt  machen  würden,  so  könnten  sie  vielleicht  ihre  endgiltige  Uebersiedlung
mit  geringen  Opfern  an  Menschenleben  vollenden.  So  ergibt  sich  denn,  daß
von  den  Bewohnern  der  meisten  Gegenden  nur  gewiffe  Theile  der  Erde  unmittelbar ­
  als  Objecte  colonialer  Besiedlung  und  Thätigkeit  gewühlt  werden  können.
4.  Wie  keine  Rasse  durch  ihre  natürliche  Beranlagung  zu  physischem
Rückgang  oder  Untergang  verurtheilt  ist,  so  ist  sie  es  auch  nicht  zu  intellectueller
und  sittlicher  Verkommenheit.  Wir  wissen  das  allerdings  nicht  aus  anthropologischer ­
  Quelle.  Aber  es  ist  eine  historisch  bewiesene  Thatsache,  daß  sich
noch  keine  Wilden  vorgefunden  haben,  die  sich  als  absolut  zur  Civilisation
unfähig  erwiesen  hätten,  wenn  katholischen  Missionären  freie  Hand  gelassen
wurde.  Ebenso  sind,  soweit  wir  etwas  Genaueres  über  den  Zusammenhang
dieser  traurigen  Thatsachen  wissen,  auch  die  sogen,  schwächer»  Rassen  nicht
dahingewelkt  und  zu  Grunde  gegangen,  ohne  daß  die  Ursachen  davon  nur  zu
offen  in  ihrer  Schändlichkeit  zu  Tage  lügen.  Leider  werden  aber  bisweilen
sogar  in  Büchern,  die  sich  als  wissenschaftlich  ausgeben,  die  Gesetze  der  inductiven
  Methode  in  den  Wind  geschlagen  und  ohne  alle  ernstliche  Begründung
gewissen  Rassen  bestimmte  Eigenschaften  beigemessen  *.
Die  Volkswirtschaftslehre  steht  in  enger  Verbindung  mit  der  politischen
Wissenschaft  und  ist  von  dieser  mehr  aus  Gründen  der  Nützlichkeit  als  der
Nothwendigkeit  gesondert;  daher  sind  auch  die  politischen  Unterschiede  zwischen
den  Nationen  und  den  Ländern  in  volkswirtschaftlicher  Hinsicht  wichtiger  als
die  physischen  Unterschiede  zwischen  den  Rassen.  Die  Erde  ist  in  verschiedene
Regionen  von  ungleichem  Umfange  getheilt,  welche  sich  durch  beträchtliche  Ver-1
  Es  kommt  vor,  daß  Thatsachen,  die  mit  vorgefaßten  Meinungen  im  Widerspruch ­
  stehen,  einfach  ignorirt  werden.  Dies  geschieht  besonders  bezüglich  der  grausamen ­
  Behandlung,  der  Entsittlichung  und  der  gänzlichen  Ausrottung  farbiger  Raffen
durch  Europäer.  Dahin  gehören  z.  B.  die  Zerstörung  der  Jefuitenmiffionen  in  Südamerika ­
  durch  die  spanische  und  die  portugiesische  Regierung  um  die  Mitte  des  vorigen
Jahrhunderts  und  eine  ähnliche  Vernichtung  der  Franziskanermissionen  in  Californien
durch  die  mexicanische  Regierung,  ferner  die  unaufhörlichen  Beeinträchtigungen  und  die
schlechte  Behandlung,  deren  sich  die  Vereinigten  Staaten  und  die  dortigen  Kolonisten
den  Rothhäuten  gegenüber  schuldig  machten.  In  ähnlicher  Weise  wurden  die  Maoris
in  Neuseeland  behandelt.  Ferner  gehören  hierher  die  Ausrottung  der  sogen.  Schwarzen
in  Australien,  der  mit  furchtbarer  Grausamkeit  und  entsetzlichem  Blutvergießen  bewerkstelligte ­
  Menschenraub  der  Eingeborenen  Polynesiens,  deren  man  sich  bemächtigte,
um  sie  unter  den  elendesten  Verhältnissen  auf  den  Pflanzungen  zu  beschäftigen,  sowie
die  Verbreitung  von  Unsittlichkeit,  Verarmung  und  Krankheiten,  deren  sich  in  Afrika
europäische  Handelsleute  durch  die  Einfuhr  berauschender  Getränke  schuldig  machten.
In  allen  diesen  Fällen  war  der  Niedergang  der  eingeborenen  Völker  vollkommen  erklärlich ­
  und  abwendbar.
        <pb n="58" />
        3.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.  31
schiedenheiten  politischer  Natur  voneinander  getrennt  erweisen.  Eine  jede  solche
Region  bildet  ein  Land,  und  ihre  zu  staatlichem  Leben  vereinigten  Bewohner
machen  eine  Nation  sur  sich  aus.  Einheit  der  Raffe,  der  Sprache,  der  Religion,
k'chsorilngtelt  der  Lebensgewohnheiten  und  des  Gebiets:  das  alles  begünstigt
"ĢĢņg  einer  Nation,  bedingt  dieselbe  aber  noch  nicht  mit  Nothwendig-*1
  u  bie  kiner  Nation  von  keiner  dieser  Voraussetzungen
a  .  o  g  ich  sich  eine  solche  nicht  leicht  bilden  wird,  wenn  keine  derselben  voran ­
  en  is.  Gleichviel,  ob  man  von  einer  Nation  und  einem  Lande,  von
na  tona  cm  Leben  und  Geist  reden  kann  oder  nicht,  wenn  es  sich  um  Wilde
iraendwr?""?/.^mnadenstämme  handelt,  so  viel  bleibt  gewiß,  daß  ein
r  eni '  1  )cl  ^ŗad  von  Civilisation  eine  nennenswerthe  politische  Organim
  Z  W.  %on  GM#ion  sann  ober  teine  Webe  fein,
%2^1  "  """  3"^"'  Rühmst  U-  f.  m.  ""b  antere#*  bic
M^ten  ""b  bie  Mönen&amp;amp;ünßeeine  gen,#  Weerflommen  #en,
■
Jtoeiom  n,’,s  î  5 t0#i ° |en  ^nwiederum  zeichnen  sich  in  den  Pwductions-Linie
  in  Rete  1\  , C " C "  Iunlll&amp;lt;in ' d)f  '!^â»"Uig  und  guter  Geschmack  in  erster
,  ic  ..  Q( ^  ommen.  Die  Nordamerikaner  ragen  besonders  durch  met
  ^  6  ŗşin  ungsgabe  und  die  geschickte  Handhabung  complicirter  Maschinerien
Dhu  '  ^^end  die  Chinesen  sich  auf  dem  Gebiete  der  Gemüse-  und  der
lick  -  U  sì)  vorthun.  Aber  diese  Eigenthümlichkeiten  sind  nichts  Unabänderev.
  eue  Generationen  werden  möglicherweise  anders  erzogen  werden,  mit
l  %  ein  Lebensidealen,  Bestrebungen  und  Gewohnheiten  aufwachsen.  und  so
Ģbhm,  daß  ihre  Thätigkeit  sich  steigert  oder  vermindert  oder  sich
&amp;gt;ebieten  bethätigt,  die  ihren  Vorfahren  fern  lagen.
        <pb n="59" />
        32

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Immerhin  muß  festgehalten  werden,  daß  sich  ein  solcher  Wechsel  im  wirtschaftlichen ­
  Charakter  einer  Nation  nur  langsam  vollzieht,  daß  der  Verfall  und
die  Ausbildung  anerzogener  und  jahrhundertelang  bethätigter  Fähigkeiten  nicht
mit  einemmal  zu  Tage  tritt.  Die  socialen  und  die  ökonomischen  Verhältnisse ­
  sind  gleich  den  religiös-sittlichen  weit  inniger  mit  dein  Leben  der  Völker
nnd  Nationen  verwachsen  als  die  politischen.  Man  blicke  z.  B.  ans  Frankreich. ­
  Wie  viele  politische  Umwälzungen  hat  dieses  Land  seit  einem  Jahrhundert ­
  durchgemacht!  Noch  immer  aber  ist  seine  Bevölkerung  in  ihrer  Mehrheit ­
  katholisch,  noch  immer  ragt  sie  durch  bedeutende  Leistungen  auf  dem  Gebiete ­
  der  Industrie,  durch  guten  Geschmack,  durch  solide  Handelsgewohnheiten
n.  s.  w.  hervor.  Wie  in  den  Tagen  Ludwigs  XIV.  kommen  die  Moden
noch  immer  größtentheils  aus  Paris.  Ja  in  gewissen  Theilen  des  Landes,
namentlich  im  Süden,  streitet  die  bäuerliche  Sitte  noch  immer  gegen  die  unheilvolle ­
  Gleichtheilung  unter  den  Erben,  wie  sie  die  große  Revolution  zum
Gesetze  erhoben  hat.
Und  hat  nicht  auch  das  deutsche  Volk  ungeachtet  aller,  wenn  auch  nicht
so  radical  wie  in  Frankreich,  so  immerhin  sehr  tief  greifenden  Umgestaltungen
der  politischen  Ordnung  großentheils  an  seinen  altererbten  Gewohnheiten  festgehalten^ ­
  Existiren  nicht  in  Deutschland  noch  immer  bebeutcnbe  Reste  uralter
Nationaltrachten?  Hat  sich  der  altgermanische  Zug  des  Sippen-und  Gildenwesens ­
  nicht  in  zahllosen,  nicht  nur  geselligen,  sondern  auch  wirtschaftlichen  Vereinigungen, ­
  die  so  vieles  Gute  gewirkt,  lebendig  erhalten?
Wie  die  Vorzüge,  sind  aber  auch  die  Mängel  des  nationalen  Charakters
nicht  leicht  umzugestalten.  Atan  vergegenwärtige  sich,  wie  Spanien  schon  seit
dem  Ende  des  16.  Jahrhunderts  wirtschaftlich  daniederliegt,  und  wie  diese  in
mancher  Hinsicht  so  hoch  begabte  Nation  dnrch  Mangel  an  wirtschaftlichem  Sinn,
durch  weit  verbreitete  industrielle  Indolenz  und  theilweise  auch  dnrch  veraltete
Routine  im  Ackerbau  noch  immer  zurückgeblieben  und  arm  ist.  Der  alte
kriegerische  Sinn  und  die  vornehmen  Passionen,  die  Cervantes  im  Don  Quixote
so  trefflich  ironisirt  hat,  bethätigen  sich  zwar  mangels  der  nöthigen  Mittel
nicht  mehr  in  ruhmvollen  Kriegen,  aber  in  schädlichen  Pronunciamientos  und
in  dem  überflüssigen  Zudrang  zur  Beamtenlaufbahn.  So  lassen  sich  aus  dem
Leben  aller  Völker  und  Staaten  zahlreiche  Beispiele  dafür  beibringen,  mit
welcher  Langsamkeit  sich  die  Umgestaltung  der  nationalen  Anlagen  namentlich
arif  wirtschaftlichem  Gebiete  vollzieht.
Innerhalb  der  Nationen  werden  wir  gewahr,  wie,  abgesehen  von  der
Verschiedenheit  der  Begabung  nach  Alter,  Geschlecht  und  individuellen  Eigenschaften, ­
  ganze  Klassen  der  Bevölkerung  und  die  Einwohner  gewisser  Gegenden ­
  dnrch  dauernden  Mangel  an  geeigneter  Nahrung,  gesunder  Behausung  und
genügender  Ruhe  und  Erholung  unter  dem  allgemeinen  Niveau  stehen.  In-
        <pb n="60" />
        8.  flap.  Di.  probuctiüen  «,g.n,chast.n  bei  M.nschm.  ģz
»MU
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ŞM-ŞL
SZŞZK
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        34

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Heutzutage  wird  in  Europa  wie  in  Amerika  über  technische  Bildung  viel
hin  und  her  gestritten.  Es  handelt  sich  dabei  theilweise  um  Irrthümer  über
Geschwisterliebe  gewöhnten.  Auf  dieser  Grundlage  hat  die  wahre  intellectuelle  Bildung
der  Massen  geblüht,  bisweilen  ohne  daß  die  Kenntniß  des  Lesens  und  Schreibens  verbreitet ­
  war,  eine  Cultur,  welche  hohe  lebensphilosophische  Ansichten  und  das  Verständniß
der  religiösen  Wahrheiten  und  Geheimnisse  in  sich  schloß,  mit  schönen  poetischen
Schöpfungen,  Volksliedern,  Heldengesängen  und  Tugendbeispielen  (in  den  Legenden  :
der  Heiligen  und  auch  in  dichterischen  Erzeugnissen)  vertraut,  bisweilen  die  Kenntniß
zweier  Sprachen  umfaßte  (in  den  Grenzgebieten,  wo  zwei  Nationalitäten  zusammenstießen ­
  oder  auch  zusammen  wohnten)  und  durch  den  Anblick  religiöser  oder  sonstiger
Schauspiele,  erhabener  Bauwerke  und  edler  Erzeugnisse  der  bildenden  Kunst  vervoll-  -
ständigt  wurde.  Solche  Zustände  kultureller  Entwicklung  fanden  sich  in  den  Ländern
verwirklicht,  wo  das  Christenthum  von  der  Bevölkerung  ernstlich  erfaßt  wurde  und
friedliche  Zustände  des  öffentlichen  Lebens  herrschten.  Ueberdies  durchdrang  die  christliche ­
  Religion,  wie  sie  Haus  und  Schule  beherrschte,  auch  die  Werkstatt  und  die  dort
ertheilte  Erziehung.  Die  Klöster  wurden  zu  großen  Mittelpunkten  gewerblichen  Lebens
und  gewerblicher  Bildung  sowie  zu  landwirtschaftlichen  Musterwirtschaften.  Das  Institut
des  Lehrlingswesens,  wie  es  sich  allmählich  in  Europa  in  allen  Gewerben  ausgestaltete,
erreichte  im  allgemeinen  seinen  Zweck,  geschickte  Arbeiter  auszubilden  und  vielfach  auch
gottesfürchtige  Bürger  heranzuziehen.
So  gut  man  aber  bei  den  mittelalterlichen  Verhältnissen  dessen,  was  man  heutzutage ­
  Volksschulbildung  nennt,  unter  Umständen  entrathen  konnte,  so  sehr  mutz  doch
im  allgemeinen  die  Nothwendigkeit  einer  solchen  betont  werden.  In  den  einfachen
Lebensverhältnissen  des  frühern  Mittelalters  mit  seinem  unglaublich  schwierigen  Verkehrswesen ­
  brauchten  Bürger  und  Bauer  nur  ein  geringes  Gebiet  wirtschaftlich  zu  überschauen. ­
  Und  wie  bitter  hat  sich  doch  auch  schon  in  den  meisten  Perioden  des  Mittelalters
  die  Unwissenheit  und  Unbeholfenheit  des  Volkes  gerächt!  Wenn  es,  wie  während
der  übrigen  Geschichtsepochen,  auch  im  Mittelalter  mehr  für  die  Bienschheit  unheilvolle
als  heilsame  Zeiten  gegeben  hat,  so  ist  das  zum  Theil  dem  ungenügenden  Unterrichte
zuzuschreiben.  Die  furchtbare  Unsittlichkeit,  welche  z.  B.  im  10.  und  11.  Jahrhundert
sowie  am  Ende  des  Mittelalters  so  traurige  Verhältnisse  in  Italien  zeitigte,  d,e  grauenvollen ­
  Zustände  des  ausgehenden  9.  und  des  10.  Jahrhunderts  in  Frankreich,  die  beklagenswerthen
  Zustände,  die  mit  wenigen  Unterbrechungen  vom  Ende  des  ersten  Drittels  des
13.  Jahrhunderts  bis  zum  Ende  der  Husitenkriege  in  einem  großen  Theile  von  Deutschlan
herrschten  und  immer  mehr  Menschen  in  Hörigkeit  und  Leibeigenschaft  versinken  ließen
atte  diese  schlimmen  Erscheinungen  wären  sicherlich  nicht  in  solcher  Stärke  aufgetreten,
wenn  die  Massen  besser  unterrichtet  gewesen  wären.  Predigt  und  Christenlehre  können
nicht  alles  erreichen.  Die  Schule  mit  ihrer  Jahre  hindurch  dauernden  Einwirkung
muß  vielfach  die  Thätigkeit  jener  zu  allen  Zeiten  zahlreichen  Eltern  ersehen,  welche
über  ihrem  Erwerbstreiben  die  Erziehung  ihrer  Kinder  vernachlässigen,  und  ein  ausgiebiger ­
  Religionsunterricht  wird  durch  eine  wahrhaft  christliche  Volksschule  wesentlich
erleichtert.  Hätten  die  Christen  der  niedern  Stände  zu  Anfang  des  16.  Jahrhundert
mehr  als  einen  oft  nur  dürftigen  Katechismusunterricht  genossen,  so  wären  nicht  s"
große  Volksmassen,  die  keine  Idee  von  der  Kirchengeschichte  und  den  Grundzügen  del
Apologetik  hatten,  ohne  es  nur  recht  zu  merken,  den  religiösen  Neuerungen  zugefķ
worden.  Und  was  die  materiellen  Verhältnisse  anlangt,  wie  hätten  die  Massen  de*
        <pb n="62" />
        3*

8.  Di-  P-àà»  Eigenschaften  d-«  Men,ch,n  35
Kg
■
        <pb n="63" />
        I.  Buch  Production  und  Konsumtion.

36
Werkzeugen  und  Maschinen;  2.  der  Aufschwung  der  Naturwissenschaften  und
ihre  Anwendung  auf  das  Gebiet  der  Güterproduction:  eine  Thatsache,  welche
zur  Folge  gehabt  hat,  daß  nicht  mehr  wie  früher  nur  die  Theologie,  die
Philosophie  mit  den  darunter  einbezogenen  Fachern  der  Wissenschaft,  die  Jurisprudenz ­
  und  die  Medicin  gelehrte  Berufe  sind;  3.  die  Entwicklung  ber  Verkehrsmittel, ­
  der  Eisenbahnen,  der  Dampfschiffahrt,  der  Telegraphen  u.  s.  w.,
welche  eine  gewaltige  Steigerung  des  Handels  und  der  Production  von  Ausfuhrartikeln ­
  für  entfernte  Absatzgebiete  zur  Folge  hatte.
Die  Frage  der  technischen  Ausbildung  ist  in  der  That  etwas  verwickelt
und  muß  mit  einer  gewissen  Sorgfalt  geprüft  werden.  Zunächst  haben  wir
die  allgemeine  Erziehung  und  Bildung  von  der  Fachbildung  zu
unterscheiden.  Die  eine  führt  zu  allgemein  nützlichen,  die  andere  zu  speciellen
Resultaten.  Doch  lassen  sich  diese  beiden  Arten  der  Erziehung  nicht  durch
eine  bestimmte  Linie  abgrenzen  und  müssen  oft  gemeinschaftlich  vorgehen.  Tie
sittliche,  physische  und  intellectuelle  Entwicklung,  welche  allen  gemeinschaftlich
sein  sollte,  ist  das  Werk  der  allgemeinen  Erziehung  und  vollzieht  sich  in  Kirche,
Schule  und  Haus,  auf  dem  Spielplatz  wie  während  des  Unterrichts.  3"
jedem  civilisirten  Gemeinwesen  muß  selbst  bezüglich  der  allgemeinen  Ausbildung,
soweit  es  sich  um  die  intellectuelle  und  die  ästhetisch-gesellschaftliche  Erziehung
handelt,  diejenige  der  untern,  mittlern  und  obern  Klassen  unterschieden  werden.
Dementsprechend  gibt  es  denn  auch  Volks-,  Mittel-  und  Hochschulen.  Für
die  große  Masse  der  Bevölkerung  sind  die  Volksschulen  bestimmt,  während  die
Zahl  derjenigen,  welchen  die  beiden  andern  Arten  von  Unterrichtsanstalten
dienen  sollen,  eine  verhältnißmäßig  geringe  ist.
Diese  allgemeine  Erziehung  und  Ausbildung,  die  darauf  abzielt,  gute
Menschen  heranzubilden,  ist  die  Grundlage  der  speciellen  Erziehung  für  besondere ­
  Berufsarten,  ob  nun  die  Betressenden  gute  Geistliche,  Dsfiziere,  Beamte
oder  ob  sie  tüchtige  Landwirte,  brauchbare  Ackerkuechte  u.  dgl.  oder  ob  sie
endlich  erfahrene  Kaufleute,  gewandte  Ingenieure,  verwendbare  Vorarbeiter  in
Eisenwerken,  Maurer.  Maschinisten  u.  dgl.  werden  wollen.  Ein  gewisses  Maß
allgemeiner  Ausbildung  ist  unbedingt  nothwendig,  und  ein  hoher  Grad  derselben ­
  überaus  förderlich  für  Erfolge  auf  dem  Gebiete  des  Specialunterrichts.
Ein  Bursche,  welcher  seine  Hände  und  Augen  gut  zu  brauchen  weiß,  mit
gutem  Gedächtniß  und  Verstand  begabt  ist,  sich  als  gehorsam,  ehrbar,  fleißig,
ausdauernd,  als  tüchtig  im  Lesen,  Schreiben  und  Rechnen  erweist,  ist  für  die
meisten  untergeordneten  Berufsarten  gut  ausgerüstet.  Hat  sich  aber  ein  solcher
noch  weitere  allgemein  nützliche  Kenntnisse  erworben,  so  werden  sie  ihm  an  und
für  sich  bei  seinem  Fortkommen  nicht  hinderlich,  sondern  vielmehr  oftmals  von
Nutzen  sein.  Es  ist  constatirt  worden,  wie  schnell  diejenigen,  welche  eine
höhere  Allgemeinbildung  genossen  haben,  sich  die  technischen  Details  bestimmter
        <pb n="64" />
        3.  Ķap.  Die  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.

87

ÌÎ"!"  onjuetgnen  vermögen.  Jedoch  kommt  es  zuweilen  vor.  daß  eine
3~~r  atri-w:
Zeit  und  nZrlT-  ^  und  in  Zunahme  begriffenen  Uebel  unserer
Ueb'erbild  Nordamerika,  Frankreich  und  Deutschland,  in  der
gemacht  wird  ßa  ^  “ niei Ö eorbneien  Berufsarten  untauglich  oder  unlustig
»*  #.=;  ääï
fsm
HE
        <pb n="65" />
        38

T.  Buch.  Production  und  Consumtion.

für  die  höhern  Stellungen  in  vielen  Prodnctionszweigen,  welche  eine  vollständige ­
  wissenschaftliche  Kenntniß  der  Chemie  und  der  Mechanik  erfordern,
eine  höhere  Fachbildung  nothwendig.  Die  fachmäßige  Ausbildung  für
alle  diese  Berufszweige,  welche  die  nothwendige  Voraussetzung  für  die  praktische ­
  Thätigkeit  in  denselben  bildet,  erfolgt  übrigens  nur  zum  Theil  in  höhern
Gewerbeschulen,  technischen  Hochschulen,  landwirtschaftlichen  Lehranstalten  und
Akademien  u.  dgl.  Neben  dem  Besuche  solch  höherer  oder  auch  minder  vollständiger ­
  Anstalten  ist  zugleich  praktische  Thätigkeit  in  den  betreffenden  Unternehmungen ­
  und  Berufszweigen  mitten  unter  den  Arbeitern  erforderlich.
An  die  Ausbildung  für  die  Stellung  eines  Leiters  oder  höhern  Beamten
in  den  Betrieben  der  verschiedenen  Productionszweige,  der  industriellen,  agricolen
  und  commerciellen  Thätigkeitsgebiete  schließt  sich  diejenige,  welche  für
die  kleinen  Meister  und  für  die  Vorarbeiter  und  die  Aufseher  in  den  meisten
großen  Etablissements  unentbehrlich  oder  nutzbringend  ist,  sowie  diejenige,
welche  sich  für  eine  Anzahl  von  Arbeitern  vieler  Branchen,  an  die  höhere  Ansprüche ­
  gestellt  werden,  und  überhaupt  für  die  Arbeiter  der  Kunstgewerbe  als
nöthig  erweist.  Auch  für  diese  verschiedenen  Kategorien  ist  eine  zweifache  technische ­
  Ausbildung  erforderlich,  nämlich  einerseits  eine  genügende  Lehrzeit,
in  welcher  die  jungen  Leute  in  den  betreffenden  llnternehmungen  praktisch
thätig  sind  und  ausgebildet  werden,  andererseits  entweder  vor  dem  Beginn
der  Lehrzeit  oder  gleichzeitig  mit  dieser  ein  theoretischer  Schulunterricht  in  den
Wiffensgebieten,  welche  die  Grundlage  der  für  die  betreffenden  Geschäfte  erforderlichen ­
  Kenntnisse  bilden.  Diese  Art  der  Bildung  kann  man  technische
Mittelschulbildung  nennen.
Das  in  den  Lehranstalten  erworbene  Wissen  muß  in  der  Folge  durch
die  Seetüre  von  Fachzeitschriften  und  wiffenschaftlichen  Büchern  über  Mechanik,
Chemie  und  Physik  aufgefrischt  und  erweitert  werden.  Für  die  in  gewissen
Productionszweigen  und  besonders  für  die  im  Handel  Beschäftigten  haben
fremde  Sprachen  und  Handelsgeographie  an  die  Stelle  der  Naturwissenschaften
zu  treten,  während  wieder  andere  Productionszweige  Vervollkommnung  im
Zeichnen  und  specielle  Kenntnisse  der  im  Gebiete  des  Kunstgewerbes  zur  Verwendung ­
  kommenden  Materialien  erheischen.
Unter  allen  Umständen  müssen  sich  aber  die  theoretische  und  die  praktische ­
  Ausbildung  durchaus  harmonisch  aneinander  anschließen;  und  so  können
die  neuerdings  in  kleingewerblichen  Kreisen  hier  und  dort  zu  Tage  tretenden
Tendenzen,  welche  sich  mit  einer  gewissen  Animosität  gegen  die  Bildungsanstalten ­
  der  einschlägigen  Branche  richten,  nur  als  Eingebungen  bedauerlichen
Irrthums  bezeichnet  werden,  insoweit  sie  die  theoretische  Bildung  überhaupt
unterschätzen  oder  sich  wenigstens  aus  Brodneid  dagegen  wenden,  daß  in  den
Gewerbeschulen  und  andern  derartigen  Anstalten  zugleich  praktischer  Unterricht
        <pb n="66" />
        3.  Kap.  Tie  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.  gg
unb  Unterweisung  in  den  Handgriffen  ertheilt  wird,  und  daß  somit  Unterrichts-1
  J^ te  ^stehen,  in  welchen  zugleich  die  Lehrzeit  verbracht  werden  kann.  Ein
mi  Sorgfalt  ausgewählter  Werkmeister,  der  in  solchen  Anstalten  Unterricht
er  hei  t  ist  sicher  sehr  vielen  dürftigen  Kleinmeistern,  welche  durch  die  schlechte
gewer  tche  Unterweisung,  die  sie  dem  Nachwüchse  ihres  Standes  ertheilen,
lind  9!!  /  oŞ"  mißbräuchliche  Verwendung  zu  häuslichen  Arbeiten  in  Küche
Lebr  "^ung  so  viel  zum  Verfall  des  Kleingewerbes  beigetragen  haben,  als
in  der  Ģleiche  gilt  von  der  Heranbildung  der  Landwirte,
am  Mal  re '' Cn  ^och  immer  zu  vielfach  Routine  und  übertriebenes  Festhalten
«m  ai)ergeb,(,#n  anau#,nfinb.
'Kcbe  tn^ Cl  Ņrrtretern  der  praktischen  Berufsarten,  von  denen  soeben  die
wip  ^  große  Masse  derer,  von  denen  heutzutage  ebensowenig
der  ntie  o  -! me  şorgfaltigere  Fachbildung  erfordert  wird.  Tie  Gewerbsleute
nur  »n.  “ elic  tine  şiàjâhrige  Lehrzeit  durchzumachen  hatten,  bildeten
d  n  ZS7Z  m  i"  «"Ş'bŞung  und  standen  ans  einem  an-■I

:  xa;
@r ei x.  len f .  .  ^  ìhun  haben  werden,  recht  wohl  beigebracht  werden.  Das
dern  J!  Ul  ^oldgegenden  von  der  Holzschnitzerei  und  Drechslerei,  in  an--»
  .rr  rr:.7.  :
        <pb n="67" />
        40

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Fabriken,  Werkstätten  und  Bergwerken  aitznwenden  haben  werden.  Die  jungen
Leute  werden,  wenn  sie  im  Besitze  derartiger  Kenntnisse  sind,  schneller  und
leichter  vorwärtskommen,  indem  sie  an  den  Materialien  und  Werkzeugen  weniger
Schaden  anrichten.  Nur  darf  man  die  Bedeutung  dieses  technischen  Elementarunterrichts ­
  nicht  übertreiben.  Derselbe  ist  im  Bergleich  mit  einer  gesunden
physischen,  geistigen  und  vor  allem  religiös-sittlichen  Erziehung,  anfänglich  in
Haus  uud  Schule  und  später  in  der  Werkstatt,  oder  wo  die  jungen  Leute
sonst  ihren  Platz  finden,  von  weit  geringerer  Wichtigkeit.
Uebrigens  hat  die  für  jedermann  immer  weniger  abweisbare  Nothwendigkeit, ­
  sich  die  Elementarkenntnisse  anzueignen  —  eine  Nothwendigkeit,  welche  sich
infolge  der  großartigen  Umgestaltungen  auf  dein  Gebiete  der  Technik  und  der
Vervollkommnung  der  Verkehrsmittel  immer  fühlbarer  machte  —,  die  systematische ­
  Entwicklung  der  Körperkräfte  verhältnißmäßig  beeinträchtigt.  In  neuerer
Zeit  ist  aber  in  dieser  Hinsicht  eine  heilsame  Reaction  eingetreten.  Die  Einführung ­
  eines  rationellen  Turnunterrichts  in  den  verschiedenen  Unterrichtsanstalten, ­
  die  zahlreichen  Turnvereine,  die  mannigfachen  Arten  des  zwar  hauptsächlich ­
  dem  Vergnügen  dienenden  Sports  in  freier  Luft,  welche  zugleich  der
Gesundheit  und  der  körperlichen  Entwicklung  vielfach  höchst  förderlich  sind
—  so  sehr  auch  bisweilen  moralische  und  wirtschaftliche  Gründe  von  einer  übertriebenen ­
  Pflege  des  Weidwerks,  des  Berg-  und  Rennsports  u.  s.  w.  abhalten
sollten  —,  alle  diese  Erscheinungen  üben  ein  starkes  Gegengewicht  gegenüber
Schädigungen  des  leiblichen  Wohlseins  und  der  naturgemäßen  Entwicklung  der
Körperkräfte,  welche  der  gegenwärtigen  Generation  durch  die  vermehrten  geistigen
Anstrengungen  drohen  i .
1  Es  ist  ein  großer  Irrthum,  zu  glauben,  daß  die  in  fachwissenschaftlichen  uud
technischen  Mittelschulen  gelehrten  Kenntnisse  der  gesamten  Bevölkerung  und  nicht  nur
einer  ausgewählten  Anzahl  von  jungen  Leuten  zugänglich  gemacht  werden  sollten.  Eine
derartige  Forderung  müßte  den  Glauben  erwecken,  daß  alle  Menschen  eine  hervorragende
Stellung  im  Leben  einnehmen  könnten,  während  es  doch  die  Aufgabe  des  Fachunterrichts ­
  ist,  Leute  für  specielle  Berufe  heranzubilden.  Wäre  es  also  nicht  lächerlich,  einen
solchen  auch  denjenigen  zu  ertheilen  welche  sich  niemals  den  betreffenden  Thätigkeitszweigen ­
  zuwenden  werden?  Solchen  Forderungen  liegen  in  der  That  socialistische  Anschauungen ­
  zu  Grunde,  denn  eine  gleichmäßige  Erziehung  und  Ausbildung  hängt  mit
einer  gleichen  Vertheiluug  der  wirtschaftlichen  Güter  auf  das  innigste  zusammen.  Man
muß  sich  aber  gegenwärtig  halten:  das  von  gewisser  nicht  socialistischer  Seite  gestellte
Begehren,  daß  jedermann  eine  Fachbildung  ertheilt  werde,  ist  nichts  anderes  als  die
Forderung,  cs  möge  eine  gewisse  Summe  elementarer  Fachkenntnisse  in  den  Volksschulen ­
  gelehrt  werden,  oder  cs  soll  vielleicht  gar  nur  den  Wunsch  ausdrücken,  es  möge  in
jenen  Kenntnissen  Unterricht  ertheilt  werden,  die,  wie  schon  gesagt  wurde,  zur  allgemeinen
Bildung  gehören  und  die  jungen  Leute  für  die  meisten  Lebensberufe  tüchtiger  machen.
Ferner  ist  es  eine  irrthümliche  Anschauung,  wenn  man  der  Meinung  ist,  daß,
weil  auf  dem  Gebiete  der  meisten  Produktionszweige  Schulen,  Akademien  u.  s.  w.  stir
        <pb n="68" />
        3.  ñap.  Die  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.

41

Bezüglich  der  Fachbildung  ist  noch  zweierlei  zu  erörtern  :  die  Kosten
derselben  und  ihre  Grenzen.  Die  Erziehung  im  allgemeinen  und  besonders
die  Erhaltung  von  Unterrichtsanstalten  ist  überhaupt  eine  kostspielige  Sache,
vor  allem  aber  sind  es  die  Fachschulen,  welche  große  Auslagen  erfordert
lich  machen.  Die  Forderung  nach  unentgeltlichein  Unterricht  darf  daher  nicht
aus  den  Augen  taffen,  daß  dem  unmittelbaren  Bortheile,  welchen  die  unentgeltlich ­
  Unterwiesenen  aus  solchen  für  jeden  Befähigten  offen  stehenden  Anstalten ­
  zieheil,  die  Ausgaben  und  Lasten,  welche  andere  für  deren  Bestand
zu  tragen  haben,  entgegenzusetzen  sind.  ES  ist  eine  nicht  leicht  zu  beantwortende ­
  Frage,  wer  für  diese  Kosten  aufzukommen  hat,  und  dieselbe  kann
irar  mit  Berücksichtigung  der  in  jedem  Lande  obwaltenden  Umstände  entschieden ­
  werden.  Im  allgemeinen  kann  man  indeffen  hierüber  so  viel  sagen,
das,  die  staatlichen  und  selbst  die  Provinciellen  und  municipalen  öffentlichen
Organisationen  auf  diesem  Gebiete  mehr  eine  ergänzende  Thätigkeit  entfalten

höhere  und  imitiere  Fachbildung  nothwendig  und  höchst  nützlich  sind,  von  den  schönen
»
fiitb  unh  t  fr»  * Da V etne  ģķņìalen  Naturen,  wohl  aber  Leute  von  Fleih  und  Talent
        <pb n="69" />
        42

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

sollten.  Ihre  Thätigkeit  sollte  hauptsächlich  da  eingreifen,  wo  die  Privatinitiative ­
  sich  zu  schwach  erweist,  oder  wo  Fehlgriffe  im  Bereiche  der  Privatnnterrichtsanstalten
  und  der  Wirksamkeit  der  von  den  verschiedenen  Factoren
des  socialen  Lebens  geübten  Fürsorge  für  Schulen  und  Bildung  zu  Tage
treten,  sowie  überhaupt  ein  Minimum  von  Gegenständen,  welche  in  den  verschiedenen ­
  Schulen  und  Unterrichtsanstalten  aller  Grade  gründlich  gelehrt
werden  müssen,  feststellen.  Im  übrigen  ist  es  sehr  wünschenswerth,  daß  die
großen  industriellen  und  andern  Unternehmungen  sich  zusammenthun,  um
einen  ihren  Bedürfnissen  entsprechenden  technischen  Unterricht  zu  organisiren,
und  daß  sich  auch  kleinere  zu  gleichem  Zwecke  vereinigen.
Auch  schon  bevor  der  Staat  seine  umfassende  Thätigkeit  ans  dem  Gebiete ­
  des  Unterrichtswesens  entfaltete,  hat  die  Kirche,  namentlich  bezüglich
des  höhern  und  mittlern  Unterrichts,  Großes  geleistet.  Prälaten,  Klöster,
Kapitel  und  fromme  Privatleute  haben  sehr  bedeutende  materielle  Opfer  für
solche  Zwecke  gebracht.  Wie  viele  Mühe  und  Sorgfalt  haben  unzählige  Mitglieder ­
  des  geistlichen  Standes  und  insbesondere  der  religiösen  larden  auf
den  Unterricht  der  Jugend  verwendet!  Aber  nicht  nur  gelehrtes  Wissen  und
Allgemeinbildung  sind  von  der  Kirche  und  ihren  Dienern  in  größtem  Maßstabe ­
  verbreitet  worden,  auch  auf  dein  Gebiete  des  Fachunterrichts  haben  dieselben ­
  Großes  vollbracht.  Man  denke  nur  an  die  landwirtschaftliche  Thätigkeit
der  Cistercienser,  namentlich  in  den  östlichen  Ländern  Centraleuropas,  eine
Thätigkeit,  welche  die  Trappisten  in  verschiedenen,  auch  in  außereuropäischen
Ländern  noch  heilte  üben,  und  an  den  erfolgreichen  Fachunterricht,  den  gegenwärtig ­
  die  Salesianer,  die  Söhne  Don  Boscos,  in  den  verschiedensten  Gegenden,
ja  selbst  in  Südamerika  ertheilen.
In  den  letzten  Jahrhunderten  aber  hat  die  Initiative  der  katholischen  Kirche
auch  ails  dem  Gebiete  des  Volksschulunterrichts  sehr  viel  gethan.  Man  vergegenwärtige ­
  sich,  wie  zahllose  Schulen  von  den  Barmherzigen  Schwestern  und  den
Schulschwestern  verschiedenster  Kongregationen  und  Orden  gegründet  und  geleitet
wurden  und  werden,  was  die  Schillbrüder  wirkten  und  wirken,  welchen  Aufschwung ­
  erst  vor  ungefähr  einem  Jahrzehnt  das  katholische  Privatvolksschulwesen
in  Belgien  genommen  hat,  wo  zwei  Drittel  der  Elementarschüler  nicht  die  staatlichen ­
  und  sonstigen  privaten  Schulen,  sondern  die  kirchlichen  Schulen  frequentirten.
Und  gegenwärtig  besucht  auch  in  Frankreich  etwa  ein  Sechstel  bis  ein  Fjinftel
der  in  den  Volksschulen  vereinigten  Jugend  die  freien  kirchlichen  Lehranstalten.
Uebrigens  haben  sich  auch  andere  Religionsgemeinschaften  um  das  Unterrichtswesen ­
  verdient  gemacht.  Es  möge  hier  nur  auf  die  durchaus  von
religiösem  Geiste  getragenen  Hochschulgründungen  in  dem  Neuengland  der
frühern  Zeiten,  auf  Harvard  College  bei  Boston  und  andere  Anstalten  jener
Gegenden,  die  ihren  Ursprung  großmüthigen  Wohlthätern  verdanken,  ans  das
        <pb n="70" />
        3.  Kap.  Die  productiven  Eigenschaften  des  Menschen.

48

religiös-charitative  Wirken  eines  August  Hermann  Franke  in  Halle  a.  S.  und
auf  das  Rauhe  Haus  in  Hamburg  verwiesen  werden.
Die  Grenzen,  welche  der  Fachbildung  gesetzt  sind,  bieten  eine  überraschende
Aehnlichkeit  mit  denjenigen,  welche  die  Hilfsquellen  der  Erde  als  beschränkt
erscheinen  lasten.  Beide  sind  ungemein  großer  Ausdehnung  fähig,  wie  man
aus  den  gewaltigen  Fortschritten  in  den  technischen  Vervollkommnungen  der
Jetztzeit  gewahr  werden  kann.  Wie  sehr  aber  auch  die  Technik  entwickelt

werden  kann,  so  werden  wir  doch,  wenn  immer  mehr  und  mehr  auf  ihren
Fortschritt  verwendet  wird,  eitlen  Punkt  erreichen,  wo  den  gemachten  Ausgaben
verhältnißmäßig  geringere  Ergebnisse  gegenüberstehen,  als  das  früher  der  Fall
war.  gerade  so  wie  sich  auf  dem  Gebiete  der  Production  der  Sachgüter  bei
einem  bestimmten  Grade  ihrer  Jntensivität  das  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit ­
  bethätigt.  Wenn  ein  junger  Mensch  Kunsttischler  werden  will,
wird  ein  ungenügender  Aufwand  für  seine  Fachbildung  zur  Folge  haben,  daß
er  ein  nicht  genügend  tüchtiger  Arbeiter  bleibt.  Wird  für  seine  Bildung  das
Doppelte  ausgegeben,  so  wird  er  wahrscheinlich  nicht  noch  einmal,  sondern  zweimal ­
  so  tüchtig  sein.  Werden  hingegen  die  Ausgaben  noch  einmal  verdoppelt,
so  wird  er  vermuthlich  nicht  sechsmal,  sondern  vielleicht  nur  viermal  so  tüchtig
sein  wie  zuvor.  Und  wenn  man  es  mit  seiner  Ausbildung  immer  weiter
treiben  wollte,  so  würde  er  sterben,  ehe  er  aus  aller  dieser  vervollkommneten
Bildung  den  entsprechenden  Nutzen  ziehen  könnte.

Ņuşi'à  muß  man  sich  menmürlig  halt.n,  boj,  die  Ausgaben  für
w  Ist  demnach  nur  ein  Zeitverlust,  wenn  jemand,  der  nnr  gewöhnliche
Ş«àit  zu  leisten  berus-n  sein  wird,  das  sorgsällige
Li!ch.77'Ķ«n«mdung  ÄÄÏ  S
.  !  uņg  Oinev  Mannes,  der  dazu  befähigt  ist,  die  Zeichnungen  für  die  ÑNzllfer
  igen  en  Bänder  zii  machen  und  dieselben  zu  weben  und  zu  färben,  abîo
  ".  ņìGļos,  wenn  er  zu  nichts  anderem  verwendet  wird,  als  in  einer  Band-Aļ,ŗ.V"àden
  zu  verbinden  und  den  aufgebrauchten  Einschlag  zu  ersetzen.  Die
rich  ung  eines  jungen  Menschen  in  den  verschiedenen  Zweigen  des  Acker-'Mles,
  der  Viehzucht,  des  Vieh-  und  Kornhandels  ist  etwas  Treffliches,  wenn
şûŗ  ihn  findet,  in  welcher  er  seine  Fähigkeiten  üben  kann.
*  M)  hingegen  um  einen  kleinen  Landpächter  handelt,  der  hauptsäch-
        <pb n="71" />
        44

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

lich  nur  für  den  eigenen  Haushalt  producirt,  fa  würde  es  sich  als  eine  ganz
überflüssige  Verschwendung  von  Zeit,  Mühe  und  Gelo  herausstellen,  falls
inan  ihm  eine  derartige  Ausbildung  geben  wollte.
Ohne  Zweifel  kann  allerdings  die  Erziehung  nicht  stets  den  Verhältnissen ­
  derart  angepaßt  werden,  daß  niemals  ein  Mißgriff  begangen  würde.
Vorgängige  Berechnungen  sind  oftmals  schwierig  und  ihre  Resultate  voit
unsicherem  Erfolg,  so  daß  es  besonders  heutzutage,  wo  sich  die  Markt-  und
Productionsverhültnisse  häufig  ändern,  unmöglich  ist,  viele  unnütze  Ausgaben
für  Fachbildung  zu  vermeiden.  So  viel  kann  aber  gesagt  werden:  wenn  in
einem  Productionszweige  hundert  Stellen  frei  sind,  welche  nur  einfache  Arbeitsleistungen ­
  erfordern,  und  bloß  fünf  Plätze  verfügbar  sind,  welche  eine  technische
Bildung  voraussetzen,  so  muß  es  unvernünftig  erscheinen,  hundert  Mädchen
oder  Knaben  mit  Fachkenntnissen  auszurüsten  und  nur  fünfen  eine  ganz  einfache ­
  Erziehung  zìi  ertheilen.
Abgesehen  von  den  der  Ausbildung  gesetzten  Schranken  sind  die  productiven ­
  Fähigkeiten  einer  Nation  noch  in  zweierlei  Weise  beschränkt,  nämlich ­
  einerseits  durch  die  Zahl  der  Stunden,  während  welcher  gearbeitet  werden
kann,  und  andererseits  durch  die  der  Arbeiter.  Bezüglich  des  letzter»  Punktes
ist  an  dieser  Stelle  nur  so  viel  zu  sagen,  daß  infolge  des  Ueberschnsies
der  Zahl  der  Geburten  über  die  der  Todesfälle  der  jährliche  Zuwachs  an
Arbeitern  selten  15  vom  Tausend  übersteigt.  Eine  Folge  hiervon  ist  dann
der  Eifer,  mit  welchen!  viele  Länder  zu  gewisien  Zeiten  diese  langsame
Zunahme  durch  Einwanderung  zu  ersetzen  suchen.  Was  aber  den  andern
Punkt  anlangt,  so  ist  es  unmöglich,  die  Maximalzahl  der  Stunden,  während
welcher  im  Laufe  des  Jahres  gearbeitet  werden  kann,  ohne  die  Kräfte
der  Arbeiter  zu  schädigen,  genau  zu  bestimmen.  Es  läßt  sich  da  nur  behaupten ­
  ,  daß  dieselbe  nach  der  Art  der  Beschäftigungen,  der  Beschaffenheit
der  Gegenden  und  der  Localitüten,  nach  Geschlecht  und  Alter  sowie  im  Anschluß ­
  an  die  verschiedenen  häuslichen  und  individuellen  Verhältnisse  wechselt.
Auch  muß  nachdrücklich  betont  werden,  daß  Ueberstunden  über  die  gewöhnliche ­
  Arbeitszeit,  wenn  sie  über  eine  gewisse  Grenze  hinaus  in  Anspruch  genommen ­
  werden,  nicht  nur  verhältnißmäßig  weniger  einträglich  sind,  sondern,
wenn  wir  die  Arbeitsergebnisse  der  Personen,  die  eine  Anzahl  von  Jahren
hindurch  übermäßig  angestrengt  waren,  in  Betracht  ziehen,  auch  die  Folge
haben,  daß  absolut  weniger  producirt  wird.
In  dieser  Hinsicht  sind  noch  zwei  Bemerkungen  am  Platze:
1.  Obgleich  derartige  Ueberanstrengungen  die  nationale  Production  schädigen, ­
  besteht  keine  Garantie  gegen  das  Vorkommen  solcher  traurigen  Erscheinungen, ­
  welche  die  Frucht  schlechter  socialer  Verhältnisse  sind.  Zeugniß
dafür  bietet  z.  B.  die  traurige  Lage  der  Neger  ans  Jamaica  zu  Anfang  dieses
        <pb n="72" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation.

45

vHif)ri)unbert*,  biejenige  bidet  ^vobrifslrbeitcr  in  C^ngionb  unb  mibetswo  um
bie  Mitte  besselben  unb  bie  lleberanstrengung  vieler  gelernten  unb  nicht  gelernten
  Arbeiter,  bie  leiber  mich  noch  in  unserer  Zeit  nicht  zu  ben  Seltenheiten ­
  gehört.  Als  Beispiele  bieser  Art  lassen  sich  bie  übermäßig  lange  Arbeitsdauer, ­
  wie  sie  in  gewisien  Kegenben  Italiens,  namentlich  in  ber  Reiscultur
ber  Lombarbei  unb  ber  Romagna  unb  in  ben  Schwefelgruben  Siciliens
üblich  ist,  unb  bie  im  Betriebe  gewisser  Hausinbustrien,  vor  allem  in  bemjenigen
  ber  Weberei  im  nörblichen  Böhmen  unb  in  anbern  Säubern  herrschenben
Zustänbe  anführen.  Es  bars  eben  nicht  vergessen  werben,  baß  auch  bie
mmberwerthige  Arbeit  überangestrengter  Menschen  unter  Umstänben  billiger
M't,  als  bie  Leistungen  kostspieliger  Maschinen,  bie  große  Ausgaben  für  theures
Feuerungsmaterial  u.  bgl.  erheischen,  zu  stehen  kommen.
2.  Das  mit  ber  größten  Probilctivität  im  Einklang  befinbliche  Marimum
  ber  Arbeitszeit  ist  vielfach  höher  ja  oft  beträchtlich  höher,  als  bie
^tnnbenanzahl,  bie  ohne  Schäbigung  ber  Volkswohlfahrt  nicht  überschritten
werben  bars.  Auch  sollte  in  jebem  bieses  Namens  würbigen  christlichen
=  antejomeiteeuurirgenbrnögir  iß,  bem  Arbeiter  bk  bo#ânbige6onntagër
uibe  mit  Einschluß  bes  freien  Samstagnachmittags  gewährt  unb  bie  Freiheit
werben,  sich  an  ben  betriebenen  kirchlichen  Feiertagen,  bie  bei  ihm
SU  onbe  besangen  werben,  bon  ollen  nur  irgenb  aufriebbaren  %rbeit&amp;amp;=leistungen
  zu  enthalten.

zwei  Mann  gemeinschaftlich  ein  Don  riļ»bļ&amp;gt;n  nbļ»t'  ļ»ini&amp;gt;,7  iņ  &amp;gt;&amp;gt;;»

Viertes  Kapitel.
Tic  Arbkitsorganijatioii.
        <pb n="73" />
        46

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

voll  Lucknow  kaufen  kann!  Um  solches  zu  ermöglichen,  mußten  zahlreiche  Leute,
die  der  Mehrzahl  nach  einander  persönlich  dlrrchaus  fremd  sind,  in  Thätigkeit
treten.  Die  einen  verrichteten  diese,  die  andern  jene  Leistung.  Alle  aber
wirkten  auf  ein  bestimmtes  Ziel  hin,  nicht  minder  die  Arbeiter  auf  den  Baumwollpflanzungen
  Virginiens  als  die  Eisenbahnbediensteten  in  Amerika,  England ­
  und  Indien,  das  Personal  auf  den  Schiffen,  welche  die  Erzeugnisse  über
den  Atlantischen  Ocean,  das  Mittelmeer  und  den  Indischen  Ocean  führten,
die  Arbeiter  in  den  Spinnereien  und  den  Webereien  von  Lancashire  und  die
Kaufleute  dreier  Welttheile,  welche  den  Kauf  der  Waren  vermittelten.  Ja  es
kommen  noch  viele  andere  Arbeiter  in  Betracht,  z.  B.  jene,  die  vielleicht  schon
vor  langen  Jahren  die  Eisenbahnen,  die  Schiffe  und  die  Fabrikgebäude  erbauten, ­
  und  jene,  welche  die  Geräthe  und  Maschinen  verfertigten,  die  in
den  verschiedenen  Phasen  dieses  complicirten  Productionsprocesses  zur  Anwendung ­
  kommen.  Ja  noch  eine  ganze  Menge  anderer  Personen  stehen  mit
all  den  Vorgängen  in  Verbindung,  die  sich  abspielen  mußten,  um  die  betreffenden ­
  Baumwollstoffe  in  der  erwähnten  Stadt  zu  Markte  bringen  zu  können.
Doch  ist  deren  Mitwirkung  zum  Eudresultat  sehr  gering  oder  mittelbar,  und
wollten  wir  sie  alle  auszählen,  so  würden  wir  zu  keinem  Ende  kommen.
Natürlich  müssen  Gründe  für  eine  solche  Arbeitsorganisation  vorhanden
sein.  Dieselben  sind  in  den  Vortheilen  zu  suchen,  welche  durch  das  Zusammenwirken
  bei  der  Arbeit  sich  ergeben.  Es  lassen  sich  deren  14  unterscheiden:
1.  Die  Zunahme  der  mechanischen  Kraft.  Dieselbe  ermöglicht  es,  daß
schwere  Lasten  gehoben,  große  Boote  gerudert,  Pfähle  in  den  Boden  getrieben
werden  u.  dgl.  Das  alles  ließe  sich  nicht  vollbringen,  wenn  wohl  die  gleiche
Anzahl  von  Menschen,  aber  ein  jeder  derselben  für  sich  allein  sich  diesen  Verrichtungen ­
  unterzöge.
2.  Die  Ermöglichung  gleichzeitiger  Ausführung  verschiedener  Arbeiten,  die
nur  bei  gleichzeitiger  Vornahme  einen  Nutzen  gewähren.  So  kann  jemand  nur
daun  Perlen  fischen  und  zu  diesem  Behufe  sich  in  die  Meerestiefen  hinablassen, ­
  wenn  einige  andere  Leute  den  Apparat  handhaben,  welcher  ihn  mit
Luft  versieht  und  wieder  an  die  Oberfläche  bringt.
3.  Die  Erleichterung  des  Verkehrs,  wie  sie  durch  die  Erbauung  und  beständige ­
  Instandhaltung  eines  Weges,  einer  Eisenbahn,  eines  elektrischen  Kabels
bewirkt  wird.
4.  Eine  Verkürzung  der  Zeitdauer  einer  Arbeit,  die  von  größter  Wichtigkeit ­
  ist,  wenn  etwas  schnell  geschehen  muß,  um  entsprechenden  Nutzen  zu  bringen,
z.  B.  das  Löschen  eines  Brandes,  die  Einbringung  der  Ernte  oder  das  Einsangen ­
  eines  Schwarms  von  Fischen.
5.  Eine  Verlängerung  der  Zeitdauer  einer  bestimmten  Arbeit.  Dadurch
wird  die  Fortsetzung  einer  Thätigkeit  ermöglicht,  welche  durch  Unterbrechungen
        <pb n="74" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation.

47

leiden  würde.  Hierher  gehört  die  ununterbrochene  Fortsetzung  der  Reise  eines
Schiffes,  der  Fahrt  eines  Eisenbahnzuges  u.  s.  w.
6.  Die  Ersparnis;  an  den  Kosten  der  Ausbildung,  indem  ein  jeder  nur
das  für  eine  oder  wenige  Beschäftigungen  Erforderliche  lernt.  Wenn  jemand
20  Gewerbe  erlernen  müßte,  würde  er  zeitlebens  ein  Lehrling  bleiben.
7.  Die  Zunahme  der  Geschicklichkeit,  die  dadurch  bewirkt  wird,  daß  man
seine  Aufmerksamkeit  nur  wenigen  Gegenständen  zuzuwenden  braucht.  Die
Geschicklichkeit  eines  geübten  Arbeiters  erscheint  oft  geradezu  unglaublich.  Selbst
Leute  bon  geringer  natürlicher  Begabung  können  durch  Beschränkung  auf
wenige  Operationen  große  Fortschritte  machen.  So  kann  in  einem  Kleideroder ­
  in  einem  Schnhwarengeschäft  eine  Person,  welche  immer  dieselbe  Naht  auf
ein  Stück  Stoff  oder  Leder  von  gleicher  Form  näht  und  diese  Beschäftigung
Stunde  für  stunde,  Tag  für  Tag  fortsetzt,  dies  mit  weit  geringerer  Anstrengung ­
  und  weit  größerer  Schnelligkeit  vollbringen  als  ein  Arbeiter,  der
weit  flinkere  Augen  und  Hände  besitzt  und  über  einen  weit  höhern  Grad  allgemenler
  Geschicklichkeit  verfügt,  aber  an  die  Anfertigung  ganzer  Röcke  und
ganzer  Stiefeln  gewöhnt  ist.
8 J  X,e  Nutzbarmachung  verschiedener  Grade  und  Arten  von  Fähigkeiten
und  Geschicklichkeiten.  So  können  Schnelligkeit,  Beweglichkeit,  rasche  Aufimb
  onbm  9#9eGW4#n  jüe
à'ndung  finde»,  und  ist  -è  möglich,  schwach  begabien  und  nur  mi.  schwachen
Gliedern  versehenen  Leuten  leichte  Arbeit  zuzuweisen
WIMM
verwendet  j  Cl ” em  vielfachen  statt  zu  einem  einmaligen  Productionsproceß
Sr
X  nn 1011  zehntausend  Briefen  erheischt  einen  nicht  viel  größer»  Auf-V.
  "  f 0n  *  ili)c  unb  Ķosten  als  der  von  fünfzig.  Die  Vorrichtungen  für
,  .  !  ]  cru ”8  Don  şiinfzig  sind  denjenigen  für  den  Transport  von  zehnähnlich.
  Ties  ist  nun  allerdings  ein  Beispiel,  wie  seinesgleichen
die  "à  şiàt.  ES  lassen  sich  aber  zahlreiche  andere  ansühren,
°&amp;gt;-  eben,alls  durchaus  beweiskrastig  sind.  Ein  Kuhhirt,ann  alles  aus  den
V  ern  einer  kleinen  Gemeinde  weidende  Vieh  beaufsichtigen.  Würde  man
        <pb n="75" />
        48

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

einen  solchen  nicht  gemeinsam  aufstellen,  so  müßte  jeder  Viehbesitzer  einen
eigenen  Hirten  dingen.  Eine  Bodenfläche  von  400  Quadratmeter  braucht  zur
Abschließling  einen  Zaun  von  80  Meter  Länge.  Wird  dieselbe  Bodenfläche  in  vier
Quadrate  abgetheilt,  so  sind  160  Meter  Einzäunung  erforderlich.  Das  Legen
von  Röhren  und  Drähten  für  Wasserleitungen,  Gas  oder  elektrische  Beleuchtllng
  erfordert  nicht  viel  mehr  Kostenauswand,  wenn  fünfzig  Häuser  am  Ende
der  Leitung  mit  den  betreffenden  Gegenständen  versorgt  werden  sollen,  als
wenn  nur  eines  versorgt  wird.
11.  Eine,  höchst  bedeutende  Ersparnis;  an  Werkzeugen  und  Geräthen..
Wenn  jedermann  alles  thäte,  so  müßte  jeder  sämtliche  Arten  von  Werkzeugen
haben,  wenn  auch  die  Mehrzahl  derselben  den  größten  Theil  der  Zeit  über
unbenutzt  liegen  würde.  Wechselseitiges  Entleihen  könnte  allerdings  die  erforderliche ­
  Zahl  vermindern,  aber  dieser  Austausch  von  Gefälligkeiten  wäre
ja  schon  eine  gewisse  Arbeitsorganisation.
12.  Industrielle  und  andere  Unternehmungen,  deren  Gewinn  sich  mehr
oder  minder  spät  realisirt,  werden  in  hohem  Grade  erleichtert  durch  Uebereinkommen,
  wonach  sich  ein  Kreis  von  Leuten  denselben  auf  eine  längere  Zeit
ausschließlich  und  ohne  Unterbrechung  widmet,  während  deren  sie  von  andern
Personen,  die  recht  wohl  bis  zur  Abwicklung  des  Productionsproceffes  aus
ihre  Entlohnung  warten  können,  mit  den  nöthigen  Mitteln  ausgestattet  werden.
Es  verzichten  diejenigen,  welche  die  nöthigen  Mittel  vorschießen,  aus  jeden  Gewinn, ­
  bis  z.  B.  der  erbaute  Palast  bewohnbar,  das  Schiff  seetüchtig  ist  oder
der  Kanal  oder  die  Eisenbahn  dem  Verkehr  übergeben  werden  kann.
18.  Auch  verschiedenartige  Verbesserungen  im  Betriebe  von  allerlei  Künsten
und  Fertigkeiten  werden  durch  das  Zusammenarbeiten  vieler  an  derselben  Aufgabe ­
  ermöglicht.
14.  Und  endlich  gewährt  die  Arbeitstheilung  eine  stärkere  Möglichkeit,  die
besondern  Vortheile  gewisser  Gegenden  und  Oertlichkeiten  auszunutzen,  indem
die  Bewohner  einer  jeden  in  den  Stand  gesetzt  werden,  ihre  Arbeitskraft  hauptsächlich ­
  der  Art  des  Ackerbaus  oder  Bergwerksbetriebes  oder  dem  Industriezweige ­
  zu  widmen,  für  die  sich  ihre  Heimat  am  geeignetsten  erweist.  So  wird
es  z.  B.  ermöglicht,  daß  in  gewissen  Theilen  von  Yorkshire  besonders  Kohlenminen ­
  und  Eisenindustrie,  an  den  Usern  der  Garonne,  des  Rheins  und  des
Duero  ein  hoch  entwickelter  Weinbau,  an  den  Küsten  der  Golfe  von  Neapel
und  Palermo  Orangen-  und  Citronencultur,  in  dem  üppigen  Boden  Ungarns,
Südrußlands  und  Californiens  einträglicher  Weizenban  betrieben  werden.
Alle  die  soeben  aufgezählten  Vortheile  ergeben  sich  übrigens  nicht  bei
allen  Arten  der  Arbeitsorganisation.  Insbesondere  ist  die  ausschließliche  Beschäftigung ­
  mit  ein  und  demselben  Gegenstände  nicht  möglich,  wo  die  betreffende
Thätigkeit  nicht  ständig  fortgesetzt,  sondern  nur  zu  gewissen  Zeiten  und  bei
        <pb n="76" />
        4.  Kap.  Tie  Arbeitsorganisation.

49

gewissem  Wetter  vorgenommen  werden  kann.  Dies  gilt  z.  B.  vom  Pflügen,
Säen  und  von  der  Ernte  im  nördlichen  Theil  von  Europa;  von  der  Bauthätigkeit, ­
  welche  durch  nordische  Winter  und  tropische  Regengüße  lange  währende
Unterbrechungen  erleidet;  von  der  Schiffahrt  auf  den  Flüssen  Nordeuropas,
Nordasiens  und  Nordamerikas,  welche  durch  das  Zufrieren  zum  Stillstand
kommt  u.  s.  w.
Eine  andere  Grenze  für  eine  weit  gehende  Arbeitstheilung  bildet  die  geringe ­
  Quantität,  die  von  den  betreffenden  Erzeugniffen  benöthigt  wird.  So
berechnete  Adam  Smith,  daß  in  den  entlegenen  schottischen  Hochlanden  ein
Nagelschmied,  welcher  nur  dieses  Gewerbe  betriebe,  an  einem  Tage  alle  Nägel
anfertigen  könnte,  die  er  während  eines  ganzen  Jahres  benöthigen  würde.
Während  also  unter  solchen  Umständen  ein  Nagelschmied  kein  Fortkommen
finden  könnte,  wenn  er  nicht  auch  andere  Gegenstände  verfertigte,  wird  in
einer  volkreichen  Gegend  eine  solche  Menge  von  Nägeln  begehrt,  daß  viele  Gewerb^leute
  und  Arbeiter  ausschließlich  von  deren  Anfertigung  leben  können.
Wie  die  Jntensivität  der  Production  und  die  Fachbildung,  so  hat  auch  die
Arbeitsorganisation  ihre  natürlichen  Grenzen  in  der  bald  größern  bald  geringern ­
  Quantität  der  Erzeugniffe,  nach  welchen  in  einem  gegebenen  Zeitpunkt ­
  und  in  einem  bestimmten  Productionsgebiete  Nachfrage  herrscht.  Adam
omiti)  hat  diese  Wahrheit  durch  den  Satz  zum  Ausdruck  gebracht:  Die  Arbeitstheilung ­
  findet  ihre  Grenzen  durch  die  Ausdehnung  des  Marktes.  Wieweit
die  Arbeitstheilung  getrieben  werden  kann,  wo  es  die  Natur  der  Beschäf-.f
 lot,ct  und  ein  Iļolber  Erdtheil  den  Morti  stir  die  betreffenden  Er»»q-„
  .  %  »rgonifirte  Arbeit  g#!  morben  ist,  Wnncn  mir
et  Sätze  ableiten:  erstens,  daß  dte  dadurch  gewährten  Vortheile  sehr  groß
Tx  bot  bis  Webigkit  b,r  Ņrobiiction  beine*,
HA  T"  .Ģ  öon  i^  Organisation  als  von  der  Anzahl  und  der  persönl.chen
  Tüchtigkeit  der  Arbeitenden  abhängt;  und  zweitens,  daß  die  Production
e  o  'esser  organisirt  werden  kann,  je  dichter  die  Bevölkerung  in  einem  bes
  immten  Distncte  ist.  Daran  schließt  sich  noch  das  dritte  Gesetz,  daß  bis
N  ^stimmten  Punkte  die  zunehmende  Jntensivität  der  Production  im
erhä  tniß  zu  den  dadurch  verursachten  Kosten  verhältnißmäßig  größere  Errage
  liefert,  eine  Wahrheit,  welche  man  auch  folgendermaßen  ausdrücken
^ann.  Je  dichter  die  Bevölkerting  auf  einer  jeden  Entwicklungsstufe  der  pronc
  wen  Thätigkeiten  ist,  desto  leichter  ist  es  für  diese,  bis  eine  gewiffe  Grenze
erreich  tļt,  ihren  Lebensunterhalt  zu  erwerben.  Diese  Thatsache  wird  als  das
Gesetz  der  wachsenden  Einträglichkeit  bezeichnet.
Tevas-Kämpse,  Volkswirtschaftslehre.  .
        <pb n="77" />
        50

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Man  wolle  aber  im  Auge  behalten,  daß  dieses  Anwachsen  nur  bis  zu
einem  gewissen  Punkte  geht.  Wie  zahlreich  die  Bevölkerung  auch  immer
sein  mag  und  wie  stark  sich  auch  die  Nachfrage  nach  den  Erzeugnissen  eines
Productionszweiges  zeige,  die  Arbeitstheilung  im  Bereiche  desselben  kann  nicht
ins  Unendliche  gehen.  Man  kann  vielmehr  von  jeder  Arbeitsorganisation  behaupten, ­
  daß  sie  bei  immer  höherer  Entwicklung  zuletzt  so  complicirt  wird,
daß  sie  keinen  größern  Vortheil  mehr  gewahrt.  Auch  muß  man  sich  gegenwärtig ­
  halten,  daß  die  starke  Zunahme  der  Bevölkerung,  welche  die  Arbeitstheilung ­
  befördert,  später  oder  früher  dazu  führt,  daß  sich  das  schon  erörterte
Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  bethätigt  (s.  2.  Kap.).  Es  hebt  also,
wie  schon  gesagt  wurde,  das  Gesetz  der  wachsenden  Einträglichkeit  das  der  abnehmenden ­
  nicht  auf,  sondern  es  bedarf  das  erstere,  um  sich  gegenüber  dem
letztern  geltend  zu  machen,  der  Beihilfe  des  technischen  Fortschritts  und  der
fortschreitenden  Kolonisation  namentlich  fremder  Länder,  welche  eine  Zunahme
der  Bevölkerungszahl  ermöglicht.  Unter  solchen  Umständen  kann  es  geschehen,
daß  sich  das  materielle  Wohlbefinden  der  Menschen  von  einem  Zeitalter  zum
andern  gleichmäßig  fortentlvickelt 1 .

1  Es  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  gewisse  Schriftsteller,  wie  der  optimistische ­
  Bastiat  und  die  Amerikaner  Carey  und  George,  die  Bedeutung  des  Gesetzes ­
  der  wachsenden  Einträglichkeit  übertreiben,  dagegen  die  Existenz  des  Gesetzes  der
abnehmenden  Einträglichkeit  läugnen  oder  ignoriren.  In  einem  neu  cultivirten  Lande
erklärt  sich  dieser  Irrthum  allerdings  durch  alles  das,  was  jene  Autoren  vor  Augen
haben.  Sie  sehen  die  gewaltige  Fülle  der  producirten  Güter  und  den  reichlichen  Konsum
und  vergessen  darüber,  an  die  Möglichkeit  einer  Aenderung  solcher  Verhältnisse  zu
denken.  Mars  hall  spricht  sich  darüber  in  feilten  Principles  (p.  217)  aus,  wie  folgt  :
.Selbst  wenn  die  meisten  Nachbarn  des  neuen  Ansiedlers  gleich  ihm  Ackerbau  treiben,
versorgen  sie  ihn  allmählich  mit  Wegen  und  andern  Communicationümitteln.  Sie  gewähren ­
  ihm  die  Möglichkeit,  was  seinen  und  seiner  Familie  Bedürfnissen  und  dem
Behagen  dient,  um  vernünftigen  Preis  zu  kaufen  und  sich  gleicherweise  das  für  seine
landwirtschaftliche  Thätigkeit  Nöthige  zu  verschaffen.  Sie  ermöglichen  es  auch,  daß
ärztliche  Hilfe,  Unterricht  und  Vergnügen  ihm  erreichbar  sind.  So  wird  der  Gesichtskreis ­
  des  Farmers  erweitert  und  seine  Tüchtigkeit  in  verschiedener  Hinsicht  gesteigert.
Wenn,  dann  noch  die  benachbarte  Handelsstadt  sich  zu  einem  großen  industriellen
Mittelpunkte  ausgestaltet,  so  wird  der  Gewinn  des  Landwirts  weit  größer.  Alle
seine  Producte  gewinnen  an  Werth,  und  gewisse  Dinge,  welche  er  fortzuwerfen  pflegte,
erlangen  einen  guten  Preis.  Er  findet  neue  Erwerbsquellen  in  der  Milchwirtschaft
und  der  Handelsgärtnerei  und  vermag,  weil  es  ihm  möglich  ist,  verschiedenartige  Producte ­
  zu  Markte  zu  führen,  auch  einen  Fruchtwechsel  in  Anwendung  zn  bringen,  infolgedessen ­
  er  seinem  Boden  stets  Erträgnisse  abgewinnt,  ohne  ihn  eines  der  Bestandtheile,
  von  welchen  die  Fruchtbarkeit  abhängt,  zu  berauben?
Das  ist  alles  ganz  richtig,  aber  dreierlei  ist  dabei  nicht  im  Auge  behalten  worden:
1.  daß  sich  diese  Vortheile  nicht  ohne  Aufhören  steigern,  solange  die  Bevölkerung  zunimmt; ­
  2.  daß  wir  die  Landeigenthümer,  welche  inmitten  einer  dünn  gesäten  ländlichen
        <pb n="78" />
        4*

4.  Ķap.  Die  Arbeitsorganisation.

51

ïôir  dürfen  aber  auch  gewisse  Schatten  nicht  außer  acht  lassen,  welche
sich  in  dem  auf  den  ersten  Blick  so  glänzenden  Bilde  der  Arbeitsorganisation
vorfinden.  Es  ist  nämlich  unbestreitbar,  daß  die  organisirte  Arbeit,  wenn
ihre  Bertheilung  nicht  mehr  eine  einfache  ist,  sondern  complicirterer  Natur
wird,  oft  von  Uebeln  begleitet  ist,  welche  zwar  in  der  Organisation  der  Arbeit
nicht  ihre  Ursache  haben,  für  welche  aber  deren  Existenz  immerhin  eine  Vorbedingung ­
  bildet.  So  kommt  es  denn,  daß  man  von  der  Summe  der  im
vorhergehenden  geschilderten  Vortheile  sehr  bedeutende  Abzüge  vornehmen  muß,
wenn  anders  man  sich  ein  objectives  Urtheil  bilden  will.  Es  lassen  sich  die
folgenden,  mit  einer  weiter  gehenden  Arbeitsorganisation  verbundenen  Uebelstände ­
  unterscheiden.

1.  Die  Zunahme  mißleiteter  Production.  Diese  kann  in  de,
ersten  wie  in  den  letzten  Stadien  des  Erzeugungsprocesses  stattfinden.  Esonnen
  3rr#mer  Wo#  ber  2B#  bea  Berufes,  ber  Wusm#  ber  &amp;amp;,
auenden  Şchtgattung  oder  der  zu  fabricirenden  Jndustrieartikel,  der  Chancei
elm  L  erkaufe  gewisser  Warengattungen  vorkommen.  Auch  da,  wo  die  Arbeit«
theUung  nur  wenig  entwickelt  ist,  können  solche  Irrthümer  und  Fehlgriffe  be
ipiüi
■
        <pb n="79" />
        52

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Landstraßen,  ja  selbst  Eisenbahnen  erbaut  werden,  die  sich  als  ganz  überflüssig
erweisen  oder  doch  für  die  betreffenden  Oertlichkeiten  und  Gegenden  nicht  paffen
und  wenig  benutzt  werden,  während  es  anderwärts  an  alledem  mangelt.
Vor  allem  aber  kommt  es  vor,  daß  eine  Menge  dem  Verderben  oder  der  Beschädigung ­
  ausgesetzter  Güter  wirklich  verdorben  und  beschädigt  werden,  weil
sie  zu  lange  aufbewahrt  werden  mußten,  indem  sich  die  Handelsleute  bezüglich
der  Absatzverhältniffe  getäuscht  hatten.  Bei  einfachern  Formen  des  Productionsorganismus
  lassen  solche  Verluste  sich  leichter  vermeiden.  Wenn  sich  hingegen
Güter  nicht  in  ihrer  Qualität  verschlechtert  haben,  sondern  nur  im  Werthe
gesunken  sind  und  um  jeden  Preis  losgeschlagen  werden  müssen,  so  ist  der
Verlust,  vom  Gesichtspunkte  der  Nationalwirtschaft  aus,  nicht  nach  dem  Betrage ­
  dieser  Entwerthung  zu  berechnen,  denn  ein  guter  Theil  des  vom  Verkäufer ­
  erlittenen  Verlustes  wird  durch  den  Gewinn  des  Käufers  ausgewogen.
2.  Die  Zunahme  mißleiteter  Consumtion.  Diese  Wirkung  der
hoch  entwickelten  Arbeitstheilung  ist  vielleicht  noch  verhängnißvoller  als  die  vorige
und  noch  nicht  genügend  gewürdigt  worden.  Zu  allen  Zeiten  sind  Unwissenheit, ­
  Thorheit  oder  Laster  die  Ursachen  gewesen,  daß  Menschen  Dinge  consumirten,
  welche  entweder  überhaupt  nicht  heilsam  für  sie  waren  oder  ihnen
doch  mindestens  weniger  Vortheil  brachten  als  etwas  anderes,  was  sie  sich
sonst  Hütten  verschaffen  können,  und  daß  sie  auf  diese  Weise  ihr  Einkommen
mehr  oder  weniger  schlecht  verwendeten.  Wo  nun  aber  die  Arbeitsorganisation
eine  complicate  ist,  wie  das  in  unserer  Zeit  der  Fall  ist,  liegt  es  im  Interesse
vieler  Leute,  schädliche  oder  unnütze  Gegenstände  zu  produciren  und  eine
schädliche  Consumtion  zu  begünstigen.  So  werden  gegenwärtig  in  den  europäischen ­
  Culturländern  in  großem  Maßstabe  Dinge  erzeugt,  die  für  billig
ausgegeben  werden,  in  Wahrheit  aber  nicht  billig  sind,  wenn  man  nämlich
den  Begriff  billig  in  dem  Sinne  versteht,  daß  die  Kosten  der  Gegenstände  im
Vergleich  mit  dem  von  diesen  gewährten  Nutzen  geringe  sind.  Die  enormen
Massen  von  schlechtem  Bier,  schlecht  bereitetem  billigem  Brode,  wohlfeilen  Kleidungsstücken ­
  aus  schlechten  Stoffen,  verfälschter  Butter,  von  Schuhwerk  aus
schlechtem  Leder,  das  auf  der  Maschine  genäht  ist,  von  Häusern  aus  ungeeignetein ­
  Material  und  ohne  Gewähr  der  Solidität,  von  Möbeln  aus  frischem
Holz,  die  mit  Nägeln  zusammengefügt  sind,  stellen  sich  in  Wirklichkeit  als
nicht  billig  heraus,  und  das  für  sie  ausgegebene  Geld  ist  verschwendet.  Alle
diese  Dinge  vermögen  oftmals  ihren  Zweck  nicht  zu  erfüllen,  weil  sie  um  den
Preis,  zu  dem  sie  ausgeboten  werden,  nicht  solid  hergestellt  werden  können.
In  gewissen  Fällen  würde  ein  nur  um  weniges  höherer  Preis  eine  unverhältnißmäßig
  bessere  Qualität  der  betreffenden  Gegenstände,  also  eine  bedeutende  Vermehrung ­
  ihrer  Brauchbarkeit  ermöglichen.  Oftmals  sind  solch  minderwerthige
Tinge  sogar  gesundheitsschädlich  und  ist  ihre  Billigkeit  theuer  erkauft,  indem
        <pb n="80" />
        4.  Kap.  Tie  Arbeitsorganisation.

53

sie  keinen  Nutzen  bringen,  sondern  vielmehr  Ausgaben  für  Arzt  und  Medicin
verursachen.  Endlich  aber  sind  derartige  Gegenstände  auch  aus  dem  Grunde
nicht  preiswürdig,  weil  sie  oftmalige  Reparaturen  und  Neuanschaffungen  nöthig
machen,  also  Ausgaben  verursachen,  welche,  wenn  man  gleich  anfänglich  einige
zwanzig  Procent  mehr  für  die  Anschaffung  von  Dingen  der  betreffenden
Art  aufgewendet  hätte,  sich  um  zweihundert  Procent  niedriger  stellen  könnten.
Wahrscheinlich  belaufen  sich  die  Summen,  welche  von  den  englischen  Mittelklassen ­
  für  die  Reparatur  ihrer  Häuser  ausgegeben,  und  die  Beträge,  welche
von  der  arbeitenden  Bevölkerung  desselben  Landes  für  Neuanschaffung  von
Kleidungsstücken  zum  Ersatz  der  abgenutzten  aufgewendet  werden,  jährlich  auf
viele  Millionen  Pfund.  Tie  große  Mehrheit  der  Konsumenten  hat  übrigens
eine  andere  Wahl,  als  sich  bei  dieser  Verschwendung  zu  beruhigen,  da  es
1  ^  sln  àî  nöthigen  Geld  und  dem  nöthigen  technischen  Verständniß  mangelt,
um  uch  wohlgebaute  Häuser  und  dauerhafte  Kleider  verschaffen  zu  können,
n  auch  aus  dem  (»runde,  weil  sie  sich  nnr  an  das  Aeußere  und  den  Preis
fÜr  à  fotgt  und  kauft,  was  am  besten  aussteh,  und

¡BH
        <pb n="81" />
        54

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

bisweilen  bereits  als  Neubauten  zusammenstürzen,  zur  fast  ausnahmslosen
Regel  wird.
Aber  auch  in  den  Klassen  des  kleinern  Mittelstandes  und  der  Arbeiterschaft ­
  macht  sich  eine  Reaction  gegen  die  Fabrikation  billiger  Schleuderwaren
bemerkbar.  Nicht  nur  die  großen  Warenhällser  nach  dem  Muster  der  in  ihrer
Art  sehr  Tüchtiges  leistenden  Pariser  Häuser,  des  Bon  Marche,  der  Magasins
du  Louvre  und  du  Printemps,  liefern  zu  verhältnißmäßig  billigen  Preisen  solide
und  schöne  Sachen;  auch  Geschäfte,  die  ihren  vorzugsweisen  Kundenkreis  nicht
in  den  Hähern  Schichten  besitzen,  haben  sich  mit  Erfolg  bestrebt,  den  Wahlspruch
,billig  und  gut'  zur  Norm  ihres  Verhaltens  zu  machen.  Die  großen  englischen
und  kontinentalen  Consumvereine  —  man  denke  nur  an  die  viel  genannten
Pioniere  von  Rochdale  —  haben  ihren  Abnehmern  nicht  nur  Lebensmittel,  sondern ­
  auch  Kleidungsstücke  von  guter  Beschaffenheit  zu  billigen  Preisen  geboten
und  thun  dies  nach  wie  vor.  Wir  werden  uns  an  anderer  Stelle  mit  der
Berechtigung  dieser  Vereine  und  der  Grundlosigkeit  der  gegen  sie  vorgebrachten
Angriffe  gewisser  Kleinhändler  und  Gewerbetreibenden  zu  beschäftigen  haben.
Hier  genügt  es,  auf  ihre  Verdienste  um  die  Versorgung  des  Publikums  mit
gut  beschaffenen  Waren  hingewiesen  zu  haben.
In  gleicher  Weise  wirken  die  humanitären  Ballgesellschaften  und  andere
Vereinigungen  verschiedener  Art,  die  sich  zum  Theil  unter  Begünstigung  des
Staates  und  nach  dem  heilsamen  belgischen  Gesetze  vom  11.  August  1889  i
sogar  als  officielle  Organe  zusammengethan  haben,  um  die  Erbauung  gesunder, ­
  geräumiger  und  komfortabler  Arbeiterwohnlingen  nach  diesem  oder
jenem  System  zu  betreiben.  Sie  verwirklichen  alls  dem  Gebiete  des  Wohnungswesens, ­
  was  die  Consumvereine  auf  jenem  der  Nahrungsmittel  und  der  Bekleidungsstücke ­
  des  täglichen  Gebrallches  anstreben  und  meist  midi  erreichen.
Erst  wenn  die  Bestrebungen  und  Erfolge  dieser  Art  in  weitern  Kreisen
bekannt  werden  und  die  große  Menge  der  zu  den  niedern  Klassen  gehörigen
Menschen  allmählich  im  Verkehr  und  Umgang  des  täglichen  Lebens  solche
soliden  Produkte  von  den  nach  dem  Grundsatz  »billig  und  schlecht'  erzeugten
Gegenständen  unterscheiden  gelernt  haben  wird,  werden  allch  die  heilsamen
Gesetze  über  den  Schutz  der  Industrie-  und  Handelsmarken,  welche  sich  mehr

1  Dieses  treffliche  Gesetz  verordnet,  daß  in  jedem  Arrondissement  theils  von  der
Provincialregierung  theils  vom  ständigen  Ausschüsse  des  Provincialraths  ein  Comité
ernannt  werde,  welches  die  Erbauung  von  Arbeiterwohnungen  zu  befördern,  den  Verkauf ­
  dieser  Wohnungen  zu  begünstigen,  die  sanitären  Verhältnisse  der  Behausungen  der
Arbeiterklasse  überhaupt  zu  überwachen,  die  Institutionen  zur  Alters-,  Kranken-  u.  s.  w.
Versorgung  dieser  Bevölkerungsschichten  nnd  den  Sparsinn  zu  entwickeln  hat;  überdies
genießen  diese  Ausschüsse  die  Rechte  der  juristischen  Persönlichkeit,  um  Geschenke  nnd  öffentliche ­
  Subventionen  zur  Förderung  ihrer  Obliegenheiten  entgegennehmen  zu  können.
        <pb n="82" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation..

55

und  mehr  sogar  zu  internationaler  Bedeutung  erheben,  ihre  volle  Wirksamkeit
entwickeln  können.  Was  nützt  es,  die  guten  Fabrikate  durch  gesetzlich  geschützte ­
  Marken  kenntlich  zu  machen,  solange  viele  Käufer  gar  nicht  im  stände
sind,  den  Werth  der  mit  Marken  versehenen  Waren  zu  erkennen  und  dieselben
von  mindcrwerthigen  zu  unterscheiden?  Auf  diesem  Gebiete  wie  auf  so  manchem
andern  sind  der  Staat  und  überhaupt  die  öffentlichen  Gewalten  außer  stände,
den  wesentlichsten  Umschwung  herbeizuführen.  Derselbe  muß  vielmehr  von
einer  Hebung  der  Intelligenz  und  der  Privatinitiative  auf  dem  Gebiete  des
Geschäftslebens  erwartet  werden.  Die  verschiedentlich  von  kleingewerblicher
^eite  erhobene  Forderung,  es  solle  gesetzlich  vorgeschrieben  werden,  daß  jede
zum  Verkauf  gebrachte  Ware  den  Namen  des  Erzeugers  aufgeprägt  trage,
pt  an  und  für  sich  nicht  verwerflich,  wenn  sich  auch  bei  der  Durchführung
einer  solchen  Maßregel  sicherlich  in  manchen  Fällen  technische  Schwierigkeiten
ergeben  wurden.  Wie  wenig  aber  auch  die  möglichst  vollständige  Erfüllung
W
        <pb n="83" />
        56

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

in  Stadt  und  Land  zur  Trunksucht.  Die  unmittelbare  Vergeudung  von  Vermögen ­
  ist  inl  letztern  Falle  wahrscheinlich  nicht  so  groß  wie  die  durch  den  Gebrauch ­
  rninderwerthiger  Ware  hervorgerufene,  aber  die  Schüdigungeit  des  VolkswohleS
  und  Volksvermögens,  welche  sich  auf  den  übermäßigen  Consum  geistiger
Getränke  zurückführen  lassen,  sind  möglicherweise  die  bei  weitem  ausgedehntem.
Eine  dritte  Erscheimulg,  welche  mit  der  Arbeitsorganisation  und  der  dadurch
erleichterten  Mißleitung  der  Consumtion  und  Production  zusammenhängt,  ist  das
Zusainnrenströmen  Arbeitsuchender  in  den  Städten.  Dies  ist  indessen  erst  seit
dem  Vollzüge  der  technischen  Revolution,  von  der  wir  im  nächsten  Kapitel
zu  reden  haben,  zu  einer  wirklichen  Gefahr  für  das  gesamte  Volkswohl  geworden.
3.  Die  Zunahme  der  U  n  e  h  r  l  i  ch  k  e  i  t.  Die  große  Vermehrung  des
Verkehrs  und  der  Geschäftsabschlüsse  zwischen  einander  persönlich  vollkommen
unbekannten  Personen,  die  deshalb  auf  die  wechselseitige  Achtung  auch  keinen
Werth  legen,  ist  zwar  nicht  die  unmittelbare  Ursache  vieler  Betrügereien  und
Uebervortheilungen,  bietet  aber  hierzu  Veranlassung.  Nun  ist  zwar  die  Vermögensübertragung ­
  von  einfachen  oder  gewissenhaften  Leuten  auf  schlaue  und
wirtschaftlich  starke  an  und  für  sich  keine  Schädigung  des  Volkswohlstandes,
aber  dieser  Proceß  erfordert  Zeit  und  Ausgaben,  welche  auf  die  Fälschung
der  Waren  und  die  Täuschung  der  Käufer  verwendet  werden  und  wirtschaftlich
schädlich  sind.  Ein  derartiges,  auf  unredliche  Bereicherung  gerichtetes  Vorgehen
verhindert  die  Ausbildung  wahrhaft  nützlicher  technischer  Fertigkeiten  und  vermindert ­
  die  Ausgaben,  von  denen  die  wahre  Vollkommenheit  und  wirkliche
Brauchbarkeit  der  Gegenstände  abhängt.
Zwei  der  auffälligsten  Beispiele  des  Mißbrauchs,  wie  er  mit  den  durch
die  Fortschritte  der  Arbeitsorganisation  ermöglichten  Vortheilen  getrieben  werden
kann,  sind  die  Zerstörung  von  Gebäuden  durch  absichtlich  verursachte  Feuersbrünste ­
  1  und  die  Beschädigung  oder  Vernichtung  von  Schiffen,  die  man  untergehen ­
  läßt,  um  die  Versicherungssummen  einzukassiren.  Solch  verbrecherische
Zerstörungen  von  Eigenthum  sind  leider  nichts  Unerhörtes.
Sodann  muß  auch  besonders  auf  die  durch  die  zahlreichen  Fallissements
hervorgerufenen  Schädigungen  insbesondere  unerfahrener,  also  meist  sogenannter
kleinen  Leute  hingewiesen  werden.  Der  Schaden,  der  so  häufig  durch  ganz
schwindelhaft  ins  Leben  gerufene,  mit  einem  schmählichen  Bankrotte  endigende
Unternehmungen  angerichtet  wird,  ist  ein  zweifacher.  Einerseits  werden  zum
Betriebe  solcher  Unternehmungen  Bauten  aufgeführt  und  Aufwendungen  gemacht, ­
  die  sich  zum  Theil  nach  der  Hand  gar  nicht  mehr  verwerthen  lassen,

1  Ueber  die  ungemein  große  Häufigkeit  und  Ausdehnung  der  aus  Gewinnsucht
angelegten  Feuersbrünste  speciell  in  den  Vereinigten  Staaten  s.  Jan  net  und  Kämpfe,
Die  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas  in  der  Gegenwart  (Freiburg  1893)  219.
        <pb n="84" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation.

57

also  einen  großen  Verlust  am  Kapital  bedeuten.  Was  soll  man  z  B  mit
einem  leichtsinnig  in  einen  vermeintlich  erzreichen  Berg  getriebenen  Stollen
anfangen  oder  mit  Baumaterialien,  die  an  eine  entlegene  Stelle  geführt  sind
wo  man  Eisenwerke  anlegen  wollte,  für  die  es  nachher  an  Eisen  fehlte  oder
mit  Häusern,  welche  zu  Zeiten  des  Bauschwindels  von  betrügerischen  Gesellschaften ­
  errichtet  wurden?  Dann  aber  ist  auch  der  Umstand  zu  beachten,  daß
durch  solche  betrügerische  Falliffements  nicht  sowohl  große,  als  vielmehr  in
erster  Linie  bescheidene  Kapitalisten,  kleine  Geschäftsleute,  welche  einiges  Geld
zur  Verfügung  hatten  und  dasselbe  diesen  schwindelhaften  Unternehmungen
anvertrauten,  und  andere  ähnliche  sociale  Existenzen  geschädigt  werden.  Dieselben ­
  fallen  infolge  der  von  ihnen  erlittenen  Verluste  unter  Umständen  sogar
der  Armenunterstützung  anheim  und  werden  jedenfalls  ganz  oder  zum  Theil
er  erforderlichen  Mittel  zur  weitern  Entwicklung  ihrer  Geschäfte  beraubt,  so
daß  d,e  nationale  Production  entschieden  geschädigt  wird.  In  Ländern,  wo
....f 1 *  Innung  m  dieser  Beziehung  ziemlich  toi  ist.  sind  die  Bantrottc
«ISSI
'  ä&amp;gt;  de,  vervollkommneten  Arbeitsorganisation,  sondern  den  un-&amp;lt;"
  der  Hinsicht
        <pb n="85" />
        58

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

befriedigenden  Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  beizumessen, ­
  die  es  mit  sich  bringen,  daß  die  letztern  an  dem  Wohlergehen  und
dem  Vermögenszuwachs  der  ersteru  kein  Interesse  haben.
5.  Die  nachtheiligen  folgen  für  die  Gesundheit,  welche  durch  die  unablässige ­
  Verrichttlng  einer  und  derselben  Art  Non  Arbeiten  entstehen  werden.
Dies  gilt  von  einer  bestimmten  Anzahl  von  Beschäftigungen  in  höherem  oder
geringerem  Grade.  Beispielsweise  sollten  die  in  den  Kupferschmelzereien,  Stahlschleifereien, ­
  chemischen  Fabriken  u.  s.  w.  beschäftigten  Arbeiter  vielleicht  nur
die  Hälfte  oder  sogar  nur  ein  Viertel  ihrer  Arbeitszeit  diesen  Beschäftigungen
widmen  und  sonst  anderweitig  verwendet  werden.  Bei  der  großen  Mehrheit
der  verschiedenen  Thätigkeitszweige  hat  indessen  die  ununterbrochene  Beschäftigung
mit  derselben  Arbeit  keine  so  Übeln  Folgen,  d.  h.  immer  unter  der  Voraussetzung, ­
  daß  die  geeigneten  Vorsichtsmaßregeln  getroffen  werden,  daß  also
den  sanitären  Gefahren,  die  mit  dem  Betriebe  eines  jeden  Productionszweiges
verbunden  sind,  durch  geeignete  Bekleidung,  sorgfältige  Reinhaltung  und  andere
Veranstaltungen  vorgebeugt  wird,  daß  man  niemand  zur  Arbeit  darin  zuläßt, ­
  dessen  körperliche  Constitution  nicht  dafür  geeignet  ist,  und  daß  die
Arbeitszeit  nicht  über  Gebühr  ausgedehnt  wird.  Bei  Nichtbeachtung  dieser
Vorsichtsmaßregeln  führt  die  Arbeitstheilung  zum  körperlichen  Verderben  zahlreicher ­
  Menschen.  Es  trägt  also  nicht  diese  selbst,  sondern  der  Mangel  der
dabei  zu  beobachtenden  Vorsicht  die  Schuld  an  der  Schädigung  des  körperlichen ­
  Wohlbefindens.
6.  Die  Abnahme  der  geistigen  Fähigkeiten.  Es  ist  behauptet  tvorden,
daß  jemand,  der  genöthigt  ist  als  einzige  Arbeit  eine  einförmige  mechanische
Beschäftigung  zu  verrichten,  der  z.  B.  Fäden  anstückeln,  Nadeln  glätten,
Namenszüge  aufdrücken  muß,  keine  angemessene  Verwendung  für  seine  geistigen
Fähigkeiten  finde  und  ein  wahrer  Automat  werde.  Nun  ist  es  allerdings
wahr,  daß  eine  weit  gehende  Arbeitstheilung  zu  gewissen  Zeiten  eine  Abnahme
der  intellektuellen  Fähigkeiten  der  Arbeiter  zur  Folge  gehabt  hat,  wie  dies
z.  B.  vor  fünfzig  Jahren  in  Lancashire  der  Fall  war.  Aber  daran  ist  die
Arbeitstheilung  selbst  nur  zum  kleinsten  Theile  schuld  gewesen;  der  Grund
dieser  traurigen  Erscheinungen  ist  vor  allem  in  den  unbefriedigenden  socialen
Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  zu  suchen.  Wir  werden
uns  mit  diesen  Beziehungen  im  III.  Buch  zu  beschäftigen  haben.  Hier  können
wir  uns  auf  die  Bemerkung  beschränken,  daß  da,  wo  das  Verhältniß  zwischen
Herren  und  Arbeitern  ein  gutes  ist,  die  letztern  durchaus  nicht  dem  traurigen
Lose  der  geistigen  Abstumpfung  zu  verfallen  brauchen.  Obgleich  Arbeiter,
welche  eine  einförmige  Beschäftigung  zu  verrichten  haben,  allerdings  auf  diese
nicht  stolz  sein  können,  wie  es  z.  B.  der  Bauer  auf  sein  wohl  bearbeitetes
Feld  und  der  Kunsttischler  auf  seine  Erzeugnisse  ist,  so  kann  doch  auch  ein
        <pb n="86" />
        vs

4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation.
solcher  Arbeiter  mit  Befriedigung  darauf  blicken,  daß  er  fleißig,  ausdauernd
und  sorgfältig  arbeitet  und  seine  Mußestunden  sowie  seinen  Lohn  nützlich
verwendet.
Ueberhaupt  darf  man  die  Uebelstände  der  Arbeitstheilung  nicht  zu  schwarz
darstellen.  Man  darf  nicht  einen  untergeordneten  Arbeiter  der  heutigen  Arbeitsorganisation ­
  mit  einem  Handwerker  der  frühern  Zeiten  vergleichen.  Ter  wahre
Repräsentant  des  letztem  in  unserer  Zeit  ist  vielmehr  der  gelernte  Arbeiter,
welcher  vervollkommnete  Maschinen  handhabt,  wie  der  Vorarbeiter,  welcher
einen  Webstuhl  in  Bewegung  setzt,  oder  der  Arbeiter,  welcher  Maschinen  reparirt
oder  die  Muster  in  einer  Baumwolldruckerei  eingravirt.
Dann  aber  muß  man  auch  stets  berücksichtigen,  daß  nicht  vor  allem  die
technische  Arbeitsleistung,  ihre  Erfolge  und  die  Art  ihrer  Ausführung  in
-etracht  kommen,  sondern  daß  das  menschliche  Glück  vielmehr  vom  religiösen
imb  Willen  Banbd  forni,  bon  b,m  befn,big,nb,n  %er#Itni%
à"  à  Ambern.  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern.  Reichen  und  Armen
W

Art.  2.

;  Ņ'  ^"i,th  o-  a.  O.  Buch  I.  Kap.  1  resp.  Buch  V,  Kap.  1,  Abth.  3,
        <pb n="87" />
        60

I.  Buch.  Production  lind  Consumtion.

dem  Gebiete  der  Technik  ist  aber  in  diesem  Falle  ein  Schauspiel,  von  dein
wir  uns  voller  Ekel  abwenden.
Man  darf  deshalb,  weil  die  Arbeitsorganisation  außer  stände  ist,  allen
Uebelständen  des  materiellen  Lebens  abzuhelfen,  und  weil  die  in  ihrem  Gefolge
auftretenden  Uebelstande 1  nicht  zu  unterschätzen  sind,  die  großartigen  Wirkungen,
welche  die  organisirte  Arbeit  im  Gefolge  hat,  ja  nicht  aus  den  Augen  lasten.
Roscher  (a.  a.  O.  S.  117)  charakterisirt  dieselben  mit  den  folgenden  Worten:
,Wenn  man  die  Arbeitstheilung  beschuldigt,  daß  sie  die  Ungleichheit  der
Menschen  vermehre,  so  ist  das  nur  insofern  wahr,  als  wir  ohne  sie  alle
gleich  roh  und  arm  sein  würden,  da  jedermann  schon  von  seinen  niedern  Bedürfnissen ­
  ganz  in  Anspruch  genommen  wäre,  und  deshalb  niemand  seine
Hähern  Fähigkeiten  recht  entwickeln  könnte.  Selbst  der  Aermste  hat  in  unserem
Zustande  der  Arbeitstheilnng  doch  mehr  zu  genießen,  als  wenn  er  im  ungeselligen ­
  Zustande  lebte.  Die  bei  uns  am  übelsten  gestellt  sind,  Kränkliche
ohne  Vermögen,  Familienväter  mit  allzu  vielen  Kindern  u.  s.  w.,  würden  im
Urwald  einfach  verhungern.  Jene  Socialisten,  welche  fortwährend  „Association"
predigen,  übersehen  die  große,  freie,  jeden  Augenblick  nach  Bedürfniß  und
Geschmack  wechselnde  Association,  welche  mit  der  Arbeitstheilung  von  selbst
gegeben  ist,  daß  also  z.  B.  alle  Kunden  eines  Schuhmachers  zusammen  eine
Schuhassociation  bilden?

Fünftes  Kapitel.
Fortschritt  in  der  Productionsmethode.
Unter  Fortschritt  in  der  Productionsmethode  verstehen  wir  Verbesserungen
in  dem  bei  der  Production  der  verschiedenen  Güterarten  zur  Anwendung
kommenden  Verfahren,  d.  h.  also  technische  Veränderungen,  infolge  deren  die
Einträglichkeit  der  Production  im  Verhältniß  zu  den  aufgewendeten  Kosten  größer
1  Zu  diesen  Uebelständen  ist  auch  die  Thatsache  zu  rechnen,  daß  die  Durchführung
einer  hoch  entwickelten  Arbeitstheilung  es  natürlich  schwerer  macht,  sich  einem  andern
Berufe  zuzuwenden,  wenn  der  erlernte  nicht  mehr  einträglich  ist  oder  weniger  angenehm
wird.  Die  Leute  sind  einerseits  minder  geschickt  zu  andern  Berrichtungen,  da  sie  nur
in  einer  Art  der  Thätigkeit  geübt  sind  und  somit  ihr  ganzes  Naturell  sich  nur  schwer
an  eine  neue  Beschäftigung  gewöhnt,  weniger  findig  ist.  Andererseits  aber  haben  sie
in  einem  neu  gewählten  Berufe  mit  lauter  hoch  ausgebildeten  Leuten  zu  concurriren.
Allerdings  vermögen  gewisse  Völker  von  großer  natürlicher  Anstelligkeit,  z.  B.  die
Franzosen  und  die  Italiener,  solche  Schwierigkeiten  leichter  zu  überwinden.
        <pb n="88" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethodc.  61
Wird.  Die  Fortschritte  in  der  Technik  bestehen  im  Gebrauch  neuer  chemischer,
mechanischer  oder  physiologischer  Verfahren,  neuer  Bewegungsmechanismen
oder  noch  nicht  in  Anwendung  gekommener  Materialien.  Die  daraus  entspringenden ­
  Vortheile  sind  mannigfaltig,  und  als  solche  sind  zu  nennen:
1.  Die  Arbeitsersparniß.  Diese  tritt  z.  B.  ein.  wenn  durch  den  Gebrauch
eines  Krahns  beim  Ausladen  eines  Schiffes  dasselbe  Resultat  mit  geringerer
Mühe,  oder  wenn  durch  dieselbe  Arbeitsleistung  ein  größeres  Resultat  erzielt
wird,  oder  wenn  bei  der  Landwirtschaft  ein  rationeller  Fruchtwechsel  und
gute  Geräthschaften  zur  Anwendung  kommen.
“•  Die  Zeitersparnis  So  erfordert  durch  die  wirksamere  Anwendung
chemischer  und  mechanischer  Mittel  die  Ledergerberei  nur  mehr  den  vierten
Theil  der  früher  darauf  verwendeten  Zeit.
^ŗsparnisi  an  Material.  Durch  die  Anwendung  des  heißen
Luftstroms  in  der  Eisenindustrie  wurde  beispielsweise  die  Menge  der  zur
.lsenbereitung  verwendeten  Kohlen  um  ungefähr  zwei  Drittheile  vermindert,
r  ,  ;  Dle  Ersparnis;  an  Werkzeugen,  wie  sie  die  Entdeckung  des  Ver-
        <pb n="89" />
        62

I.  Buch.  Production  und  Consumilo».

Wägungen  auf.  Zunächst  ist  es  merkwürdig,  daß  sich  die  Geschichte  vieler
der  wichtigsten  Erfindungen,  z.  B.  diejenige  der  Zähmung  der  Hausthiere
und  des  Kornbaues,  ins  graue  Alterthum  verliert.  Dann  fällt  es  zweitens
auf,  daß  gewiste  Erfindungen,  welche  für  gewisse  Oertlichkeiten  von  höchstem
Werthe  sind,  für  andere  nur  geringen  oder  gar  keinen  Werth  besitzen.  So
waren  die  Zähmung  des  Kameles  durch  die  Babylonier  sowie  die  Erfindung
der  Kunst,  aus  den  Früchten  der  Dattelpalme  ein  süßes,  angenehmes  Nahrungsmittel ­
  zu  machen,  für  die  Gegenden  Syriens,  Arabiens  und  Nordafrikas  von
der  höchsten  Bedeutung,  für  Europa  und  Hindostán  hingegen  werthlos.  Drittens
sind  gewisse,  weiter  Verbreitung  fähige  Erfindungen  factisch  jahrhundertelang
auf  gewisse  Länder  beschränkt  geblieben.  So  waren  die  artesischen  Brunnen
seit  undenklichen  Zeiten  in  China  bekannt,  in  Europa  sind  sie  dagegen  neuer
Erfindung.  Viertens  ist  es  oftmals  vorgekonunen,  daß  ein  technischer  Rückschritt ­
  eintrat,  und  daß  Kunstfertigkeiten  verloren  gingen,  ohne  daß  sie  wieder
erfunden  worden  wären.  So  beweisen  gewiste  in  Pompeji  gemachten  Funde,
daß  die  alten  Römer  vieles  kannten,  was  wir  bis  vor  kurzem  für  neue  Erfindungen ­
  hielten,  z.  B.  ein  Speculum  mit  vier  Flügeln.  Die  Aegypter  vermochten ­
  einen  Sandstein-Monolith,  der  über  100  Tonnen  wog,  zu  heben  und
ihn  wieder  zum  Stehen  zu  bringen,  ohne  daß  wir  wüßten,  wie  sie  das  fertig
brachten.  Der  Cement  der  großen  unterirdischen  Cisternen  von  Konstantinopel,
welche  aus  den  ersten  Zeiten  des  byzantinischen  Kaiserthums  stammen,  hat
bis  auf  unsere  Tage  keine  Reparatur  benöthigt,  und  wir  haben  keine  Kunde
mehr  von  dem  Verfahren,  welches  so  außerordentliche  Resultate  erzielt  hat.
Fünftens  besitzen  wir  aus  den  Zeiten  vor  der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts
keine  Nachrichten  von  einer  Periode,  welche  als  Periode  technischer  Umwälzungen
bezeichnet  werden  könnte;  möglicherweise  gibt  uns  einmal  die  Paläontologie
Aufschlüsse  über  eine  solche.  Es  ist  denkbar,  daß  die  Cultur  des  Weines  und
des  Oelbaums,  die  Zähmung  des  Pferdes,  des  Rindes,  des  Geflügels  und
sonstiger  Hausthiere,  die  Woll-  und  Leinweberei,  der  Gebrauch  metallener
Geräthe  Fortschritte  waren,  die  sich  innerhalb  eines  Jahrhunderts  in  diesem
oder  jenem  Lande  vollzogen;  bis  jetzt  aber  haben  wir  keine  Kunde  davon,
daß  das  in  Wirklichkeit  der  Fall  war.  Endlich  können  wir  mit  Fug  und
Recht  behaupten,  daß  bis  um  das  Jahr  1750  die  Manufacturanlagen,  der
Gewerbebetrieb,  die  Art  und  Weise  des  Personen-  und  Gütertransports,  und
wenn  auch  nicht  die  Arten  der  angebauten  Gewächse,  so  doch  die  Methoden
ihres  Anbaues  in  Europa  sich  viel  mehr  auf  dem  Niveau  der  griechischen  und
der  römischen  Civilisation,  wie  sie  sich  vor  zwei  Jahrtausenden  entwickelt  hatte,
als  auf  dem  gegenwärtig  erreichten  befanden.  Während  der  ersten  siebzehn
Jahrhunderte  der  christlichen  Zeitrechnung  waren  die  nützlichsten  technischen
Erfindungen,  die  in  dieser  Periode  gemacht  worden  find,  vielleicht  die  neuen
        <pb n="90" />
        Ķap-  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

63

BäMMtzZ
Kartoffeln  ,m  nördlichen  Europa  im  16.  Jahrhundert  und  die  Ernndnna
der  «trumpsstrickerei  und  des  Strumpswirkerwebstuhlz.
Tann  aber  erfolgte  in  den,  bereits  angedeuteten  Zeitpunkte  eine  formlche
  echnifche  Zievotution.  Ein  guter  Theil  der  Probuetionszweige  wurde  umgestaltet ­
  und  vertauschte  sozusagen  das  Stadium  des  traditionellen  und  emnVerfahrens
  mit  wiffenjchastlichen  Methoden.  Im  z.  Kapitel  ist  einem
wollte^''"à'»  b&amp;gt;°s°r  Ausdrücke  vorgebeugt  worden,  alz  ob  verlangt  werden
«W«
»»«
        <pb n="91" />
        64

I.  Buch.  Production  und  Eonsumtion.

Zu  deu  traurigen  Verhältnissen,  wie  sie  sich  in  einer  solchen  Gesellschaft  herausbilden, ­
  stehen  die  in  ihrem  Bereiche  gemachten  Erfindungen  in  einem  merkwürdigen ­
  Gegensatze,  und  die  wirklichen  Vortheile  derselben  treten  erst  in  dem
ruhigen  und  geordneten  socialen  Zustande  zu  -Lage,  dessen  sich  eine  spätere
Generation  zu  erfreuen  hat.
Bevor  wir  die  aus  den  stattgehabten  technischen  Umwälzungen  sich  ergebenden ­
  Vortheile  und  Verluste  in  Betracht  ziehen,  haben  wir  unsere  Aufmerksamkeit ­
  noch  auf  einige  leitende  Charakterzüge  dieser  Revolution  zu  richten.
In  der  Textilindustrie  verdoppelten  die  Erfindungen  John  Kays  und
seines  Sohnes  Robert  um  das  Jahr  1750  die  Productionsfähigkeit  der  Weberei.
Diese  konnte  jetzt  mehr  Garn  verwenden,  als  durch  die  Spinner  angefertigt
zu  werden  vermochte.  Da  erfand  im  Jahre  1767  Hargreaves  die  Feinspinnmaschine, ­
  welche  einen  Spinner  in  den  Stand  setzte,  in  derselben  Zeit  so  viel
zu  leisten,  als  früher  acht  vollbrachten,  und  bald  darauf  Arkwright  die  durch
Wasser  getriebene  Spinnmaschine,  einen  noch  wirksamern  Mechanismus,  ,der',
wie  sich  Le  Play  ausdrückt,  »die  hauptsächlichste  industrielle  Arbeitsthätigkeit
der  Hälfte  der  Menschen  überflüssig  machte'.  Das  Spinnen  war  lange  Zeit
hindurch  die  alltägliche  Beschäftigung  der  Frauen  gewesen.  Der  Spinnrocken
galt  als  das  Symbol  des  weiblichen  Geschlechts,  und  »Spinnerin'  war  die  gesetzliche ­
  Bezeichnung  der  ledigen  Personen  des  weiblichen  Geschlechts.  Mittlerweile ­
  hatte  eine  Erfindung  von  Lewis  Paul  den  langwierigen  herkömmlichen
Proceß  des  Krempelns  mit  der  Hand  überflüssig  gemacht,  und  bald  darauf
vereinigte  Crompton  die  durch  die  verschiedenen  Spinnmaschinen  gewährten
Vortheile  in  der  von  ihm  erfundenen  sogen.  Maulthierspinnmaschine.  Roch
mangelte  aber  ein  maschineller  Ersatz  für  den  Handwebestuhl,  bis  Cartwright
sich  im  Jahre  1785  den  Maschinenwebstuhl  ausdachte,  der,  als  er  im  Anfang ­
  des  19.  Jahrhunderts  allgemein  in  Gebrauch  kam,  der  Hausindustrie
der  Männer  einen  fast  ebenso  gewaltigen  Schlag  versetzte  wie  die  Spinnmaschine ­
  derjenigen  der  Frauen,  und  diesen  großen  Produktionszweig  aus  einem
Handbetrieb  in  einen  Maschinenbetrieb  verwandelte.  Roch  bevor  das  18.  Jahrhundert ­
  zu  Ende  ging,  erfuhren  die  Stoffbleicherei  und  -Druckerei  derartige
Verbesserungen,  daß  das  Bleichen  mehr  denn  dreißigmal  so  schnell  vor  sich
ging  und  das  Bedrucken  in  manchen  Fällen  fast  hundertfach  geringere  Arbeit
erforderte,  während  einer  der  wichtigsten  in  der  Textilindustrie  verwendeten
Stoffe,  die  Baumwolle,  durch  die  von  dem  Amerikaner  Whitney  erfundene
Maschine  zur  Abscheidung  der  Samenkörner  in  genügender  Atasse  erhältlich
wurde.  Dazu  kam  dann  noch,  daß  nun  in  den  Textilfabriken  auch  Dampfmaschinen ­
  zur  Verwendung  gelangten,  so  daß  diese  Etablissements  die  Gebirgsthäler ­
  und  die  Ufer  der  Ströme  verlaßen  und  sich  in  der  Nähe  der  Kohlenbecken ­
  niederlassen  konnten.
        <pb n="92" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.  05
In  der  Eisenindustrie  wurde  ebenfalls  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts ­
  nach  Roebucks  Methode  zuerst  die  Kohle  statt  des  Holzes  und  in
eben  dieser  Industrie  auch  der  Dampf  zuerst  als  Triebkraft  erfolgreich  verwendet. ­
  Es  war  dies  eine  Folge  der  Versuche  von  James  Watt,  der  im
Jahre  1769  seilt  erstes  Patent  nahm.  Seitdem  haben  Kohle,  Dampf  und
Eisen  in  wunderbarer  Weise  zusammengewirkt,  und  es  ist  dieses  vereinte
Wirken,  wenn  es  auch  von  der  Elektricität  bedroht  wird,  bis  heutzutage  noch
nicht  beseitigt.  Bezüglich  dieser  drei  Productionsfactoren  folgte  eine  Erfindung
und  eine  Verbesierung  auf  die  andere.  Es  sind  da  zu  nennen:  die  Walzwerkvorrichtung ­
  und  der  Puddelofen  Henry  Corts,  der  Support  an  der  Drehbank ­
  Maudslays,  die  Sicherheitslampe  Sir  Humphrey  Taveys,  die  Anwendung
des  Dampfbetriebs  aus  die  Schiffahrt,  die  wir  Bell  und  Fulton,  und  auf
den  Personen-  und  Gütertransport  zu  Lande,  die  wir  Stephenson  verdanken.
Ferner  erfanden  Neilson  das  heiße  Gebläse,  Armstrong  die  hydro-elektrische
Maschine  und  Bessemer  jenes  Verfahren,  welches  die  Herstellung  billigen  Stahls
ermöglicht,  so  daß  wir  gegenwärtig  viel  mehr  in  einem  stählernen  als  in  einem
eisernen  Zeitalter  leben.
Auch  auf  dem  Gebiete  der  Landwirtschaft  vollzogen  sich  im  Laufe  des
18.  Jahrhunderts  einige  hervorragende  Verbesserungen,  so  namentlich  im  östlichen ­
  England  die  Wiedereinführung  der  Mergeldüngung  und  die  Neueinführung
  einer  Turnipsernte  anstatt  der  Brache,  was  dann  zu  dem  trefflichen
Systeme  des  vierjährigen  Turnns  der  Bestellung  mit  Turnips,  Gerste,  Klee
und  Weizen  führte.
Auch  die  Schaf-  und  Rindviehrassen  wurden  verbessert  und  für  besseres
Winterfutter  gesorgt.  Aber  diese  verschiedenen  Verbesserungen  hatten  keine
wirtschaftliche  Umwälzung  im  Gefolge;  sie  waren  nur  empirischer  Ratur,  und
die  Landwirtschaft  behielt  nach  wie  vor  im  wesentlichen  denselben  Eharakter
bei,  den  sie  schon  besaß,  als  Mago  sein  berühmtes  Lehrbuch  des  Landbaus
für  die  Karthager  und  ColmneUa  das  seinige  für  die  Römer  schrieb.  Wahrscheinlich ­
  waren  die  Chinesen  jener  Zeit  ebenso  vorgeschritten,  wie  die  tüchtigsten
englischen  Farmer,  soweit  man  überhaupt  die  Production  so  verschiedener  Erzeugnisse ­
  und  so  ungleiche  Methoden  miteinander  vergleichen  kann.  Im  Laufe
des  19.  Jahrhunderts  hingegen  vollzog  sich  in  Europa  und  in  Amerika  infolge ­
  der  Anwendung  der  mechanischen  und  der  chemischen  Wissenschaften  auf
die  Landwirtschaft  eine  wirkliche  Umwälzung.  Dieselbe  führte  zur  Verwendung
neuer  Geräthschaften,  in  gewissen  Fällen  sogar  neuer  bewegenden  Kräfte,  neuer
Methoden  der  chemischen  und  mechanischen  Bodenbehandlung,  der  Viehfütterung
und  der  Pflanzencultur  und  ist  noch  nicht  zum  Abschluß  gekommen.
So  groß  aber  auch  die  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  auf  dem  Gebiete ­
  der  landwirtschaftlichen  Technik  erzielten  Fortschritte  sind,  so  dankt  man
Devas'Kämpfe.  Volkswirtschaftàlrhre.  5
        <pb n="93" />
        66

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

doch  auch  der  stätigen,  ruhigen  Arbeit  der  frühern  Jahrhunderte  unendlich
viel.  Nur  fällt  die  gewaltige  Culturarbeit  derselben  weniger  in  die  Augen,
da  sie  sich  langsam,  an  einem  Orte  in  diesem,  an  einem  andern  in  jenem
Zeitpunkte  vollzog,  nicht  stoßweise,  sondern  ähnlich  dem  Wachsthum  eines  großen
Baumes  fast  unmerklich  vorwärts  schritt.  Der  Vicomte  Georges  d'Avenel
hat  in  einer  seiner  Abhandlungen,  die  er  unter  dem  Titel  ,La  propriété
foncière  de  Philippe-Auguste  á  Napoléon  IIP  in  der  ,Revue  des  deux
mondes 41  veröffentlichte,  recht  anschaulich  auf  diesen  Entwicklungsproceß  hingewiesen. ­
  Nachdem  er  erörtert,  wie  sich  die  Grundrente  seit  hundert  Jahren
verdoppelt  hat,  obgleich  sich  die  Getreidepreise  nur  um  ein  Viertel  gesteigert
haben,  und  als  Grund  dieser  Erscheinung  die  enormen  Fortschritte  der  Landwirtschaft ­
  seit  dem  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  angeführt  hat  —  Fort-#rüte,
  mdüe  ^eut)utQße  bie  Wieweit  bet  @runbftm  in  8ranfreid)
verlassen  läge  —,  weist  er  mit  folgenden  schönen  Worten  auf  die  Arbeitsleistungen ­
  früherer  Zeiten  hin:  ,Was  sich  seit  hundert  Jahren  vollzogen,  ist
in  gleicher  Weise  auch  während  der  vorhergehenden  sieben  Jahrhunderte  vor
sich  gegangen.  Diese  Bauern,  denen  man  ihre  Routine  vorwirft,  sind  beständige ­
  Neuerer,  die  sich  genöthigt  sehen,  fortwährend  neue  Pläne  auszusinnen. ­
  Dieser  Zustand  der  Dinge  ist  so  alt  wie  unsere  Civilisation  und
weit  älter  als  die  Entwicklung  der  landwirtschaftlichen  Literatur,  welche
mit  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  ihren  Anfang  nimmt;  und  wie  viel
älter  ist  er  erst  im  Vergleich  mit  den  einschlägigen  Bemühungen  der  öffentlichen ­
  Gewalten,  von  welchen  unsere  Zeiten  Zeugen  sind!  Leider  sind  diese
unaufhörlichen,  unmerklichen  Verbefferungen  von  der  Geschichte  nicht  aufgezeichnet, ­
  und  es  mangelt  an  Documenten,  welche  die  Details  der  Besiedlung, ­
  der'  Urbarmachung  und  der  Agrargesetzgebung  mit  Genauigkeit  zur  Darstellung ­
  bringen  würden. 1  2  *  4  *
Immerhin  ist  namentlich  in  einigen  Gegenden  während  des  Mittelalters,
in  mancher  Hinsicht  auch  momentan,  ein  gewaltiger  Umschwung  eingetreten.
Vtan  stelle  sich  nur  vor,  was  z.  B.  die  in  den  österreichischen  Alpen,  mit  Ausnahme ­
  der  sich  nach  Italien  öffnenden  Regionen,  erst  gegen  das  Jahr  1000
eingeführte  Düngung  für  bedeutende  Folgen  haben  mußte.
Unsere  Zeit  heischt  allerdings  infolge  der  neu  eröffneten  Zufuhr  aus
den  transoceanischen  Ländern  und  des  erleichterten  Zuströmens  der  Erzeugnisse ­
  der  osteuropäischen  Tiefländer  eine  besonders  intensive  Wirtschaft  und
1  CXVI  (mars-avril  1893),  789—814.
2  §  bezüglich  Deutschlands  H.  Herkners  interessante  Rede  bei  Eröffnung  des
Schuljahres  an  der  Polytechnischen  Schule  in  Karlsruhe  in  der  Zeitschrift  für  Bolks'
Wirtschaft,  Socialpolitik  und  Berwaltung'  (herausgegeben  durch  v.  Böhm-Bawerk)  U,
1  (Wien  1893),  S.  209—227.
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        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

67

die  rationellste  Ausbeutung  der  auf  dem  Gebiete  des  landwirtschaftlichen  Betriebes ­
  gemachten  Fortschritte,  und  es  bleibt  in  dieser  Hinsicht  auch  in  den
hoch  cultivirten  Ländern  Europas,  in  Deutschland,  Frankreich  u.  s.  w.,  noch
viel  zu  thun  übrig.  Es  ist  da  den  verschiedenen  Arten  der  Genossenschaften
  nicht  nur  bezüglich  des  Credites  und  des  landwirtschaftlichen  Unterrichtes, ­
  sondern  vor  allem  auch  in  betreff  des  gemeinschaftlichen  Samenund
  Düngereinkaufs,  der  gemeinsamen  Benutzung  landwirtschaftlicher  Maschinen ­
  und  der  gemeinsamen  Verwerthung  der  Erzeugnisse  durch  Errichtung
von  genoffenschaftlichen  Verkaufshallen  für  Gemüse,  Milch,  Butter  u.  s.  w.,
durch  Einrichtung  gemeinschaftlicher  Käsereien  u.  dgl.  ein  weiter  Spielraum
vorbehalten.  Ueber  den  Einfluß,  den  eine  gute  Creditorganisation  in  wirtschaftlicher ­
  und  socialer  Hinsicht  ausübt,  wird  später  zu  handeln  sein.  Hier
sei  beispielsweise  auf  den  Nutzen  hingewiesen,  welchen  die  vor  einigen
fahren  staatlicherseits  ins  Leben  gerufenen  landwirtschaftlichen  Bezirksgenossenschaften ­
  in  Tirol  und  Oberösterreich,  mit  je  einem  Landesculturrath  an  der
Spitze,  gestiftet  haben.  Der  Beitritt  zu  diesen  Genossenschaften  ist  facultativ;
şie  besorgen  den  gemeinschaftlichen  Einkauf  von  Sämereien,  Kunstdünger
u.  dgl.  mit  gutem  Erfolg.  Die  staatliche  Intervention,  die  ohne  Beitrittszwang ­
  dafür  sorgte,  daß  solche  Vereinigungen  den  intelligenten  Landwirten
allenthalben  zur  Verfügung  stehen,  hat  sich  auf  diesem  Gebiete  und  in  diesen
Grenzen  heilsam  erwiesen.  Auch  in  Frankreich  haben  sich  die  durch  das
Gesetz  vom  Jahre  1884  über  die  gewerblichen  Vereine  ermöglichten  landwirtschaftlichen ­
  Syndicate,  welche  die  Rechte  der  juristischen  Persönlichkeit  genießen, ­
  bestens  bewährt.  Ihr  Wirken  ist  ein  ähnliches  wie  das  der  Genoffenschaften
  in  den  soeben  genannten  Ländern,  und  im  Jahre  1890  belief
sich  ihre  Anzahl  bereits  auf  888.  Bezüglich  Deutschlands  branchi  nur  an
die  großartigen  Bauernvereine,  wie  den  Westfälischen,  den  Bayerischen  u.  s.  w..
erinnert  zu  inerden,  die  allerdings  mehr  -entralisirte  Organisationen  sind  und
sich  sur  die  Förderung  gewisser  technische»  Fortschritt-  der  «grieuttur  und  der
iehzucht  weniger  eignen  als  kleine  locale  Vereinigungen,  an  die  sich  dann
auch  in  gewissen  Grenzen  ein  gemeinsamer  Geschäftsbetrieb  der  Genossen  leicht
anschließen  läßt.  Ein  erfolgreiches  Beispiel  eines  solchen  Betriebes  bietet  z.  B.
ber  gemeinsame  Verkauf  des  producirten  Weins  durch  Kellereigenossenschaften,
wie  sie  in  Frankreich  und  in  Tirol  mit  Nutzen  wirken.  Solche  Veranstaltungen ­
  sind  von  der  größten  Wichtigkeit,  denn  von  ihnen  hängt  in  der  That
ber  Fortbestand  des  landwirtschaftlichen  Mittelstandes  ab.  Aber  auch  der
landwirtschaftliche  Großbetrieb  ist  vielfach  und  namentlich  in  gewissen  Ländern,
wo  sich  weit  ausgedehnte  Latifundien  vorfinden,  der  wichtigsten  Verbesserungen
bedürftig.  Was  eine  vollkommen  rationelle  Betriebsweise  noch  für  Resultate
erwarten  läßt,  und  zwar  selbst  in  einem  zu  den  höchst  civilisirten  Ländern  zu
        <pb n="95" />
        68

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

zählenden  Gebiete,  darüber  finden  sich  in  einem  Aufsatze  non  A.  Coste 1  die
interessantesten  Aufschlüsse.  Denselben  zufolge  belief  sich  laut  der  Enquete  des
Jahres  1881  der  Handelswerth  des  der  Landwirtschaft  dienenden  Grund  und
Bodens  auf  83^2  Milliarden  Francs,  und  dieser  Grund  und  Boden  lieferte  einen
Reinertrag  von  2  Milliarden  600  Millionen  Francs.  Man  nimmt  nun  an,
daß  seit  dem  Jahre  1881  eine  Werthverminderung  um  ein  Achtel  eingetreten
sei,  so  daß  sich  der  Berkaufswerth  des  landwirtschaftlichen  Grund  und  Bodens
gegenwärtig  auf  ca.  72  Milliarden  belaufen  würde.  Der  Verfasser  weist
nach,  daß  man  diesen  Werth  durch  systematische  und  intensive  Cultur  ans
mehr  denn  100  Milliarden  erhöhen  könnte.  Er  beleuchtet  eingehend,  wie  man
1.  den  Weinbergen  den  Werth,  den  sie  vor  dem  Auftreten  der  Phylloxera
hatten,  wiedergeben,  2.  die  Ertragsfähigkeit  des  Getreidebodens  durch  künstliche ­
  Düngungsmittel  heben.  3.  das  jedes  Jahr  brach  liegende  Siebentel  der
Aecker  nutzbar  machen  und  4.  eine  allgemeine  Verbesserung  der  Cultur  durch
eine  Verdoppelung  des  gegenwärtig  in  der  Landwirtschaft  verwendeten  Kapitals
herbeiführen  könnte.  Die  für  diese  vier  Arten  von  Verbesserungen  benöthigten
Summen,  die  er  auf  je  800  Millionen  resp.  70O  Millionen,  1900  Millionen
und  10—12  Milliarden  schätzt,  könnten  nach  Ansicht  des  Verfassers  im  Wege
der  Creditreform  und  der  Erleichterung  der  Eigenthumsübertragungen,  die  den
Grund  und  Boden  in  die  Hände  der  zu  dessen  Cultur  Geeignetsten  gelangen
lassen  würden,  beschafft  werden.
Auf  diese  Mittel  haben  wir  hier  nicht  einzugehen.  Jedenfalls  erhellt
aus  Costes  Ausführungen  so  viel,  daß  die  technischen  Umgestaltungen  auf  dem
Gebiete  der  Landwirtschaft  noch  lange  nicht  abgeschlossen  sind.
Der  durch  technische  Verbesserungen  erzielte  Gewinn  ist  selten  genau,  oft
nicht  einmal  annähernd  berechenbar.  Oftmals  ist  man  infolge  der  Complicirtheit
der  Ergebnisse,  des  Umfangs  der  verschiedenartigsten  Kosten  und  des  Gegensatzes ­
  zwischen  den  Interessen  der  verschiedenen  in  Betracht  kommenden  Personen
überhaupt  darüber  im  Zweifel,  ob  ein  Reingewinn  wirklich  vorhanden  ist,
ob  also  die  technische  Umgestaltung  überhaupt  den  Namen  einer  Verbesserung ­
  verdient.  Wenn  aber  auch  vieles  dunkel  bleibt,  so  ist  man  sich  doch
über  die  Bedeutung  der  Verbesserungen  der  Productionsmethoden  wenigstens
so  weit  klar,  daß  man  sich  weder  durch  die  Declamationen  der  Optimisten  noch
durch  diejenigen  der  Pessimisten  irreführen  läßt  und  die  Probleme  zu  erkennen ­
  vermag,  um  deren  Lösung  es  sich  handelt,  wenn  man  dieselben  auch
noch  nicht  zu  lösen  vermag.

i  L’avenir  de  la  richesse  agricole  en  France,  les  conditions  de  son  développement, ­
  im  Journal  de  la  Société  de  statistique  de  Paris  XXXIII,  part,  2  (Paris,  avrildécembre
  1892),  p.  119—145.
        <pb n="96" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethodc.

69

Daß  die  Umwälzungen  auf  dem  Gebiete  der  Technik  in  gewiffen  Richtungen ­
  zu  einer  ungeheuern  Vermehrung  des  menschlichen  Könnens  geführt
haben,  kann  durch  Beispiele  bewiesen  und  in  gewissen  Fällen  sogar  ziffernmäßig ­
  zum  Ausdruck  gebracht  werden.  400  Tonnen  Kohlen  können  heutzutage
binnen  einer  Stunde  in  ein  Schiff  verladen  werden.  Man  hat  hydraulische
Kräne,  welche  eine  160  Tonnen  schwere  Masse  auf  einmal  heben.  Man  kann
zu  Wasser  15  und  zu  Lande  50  englische  Meilen  in  der  Stunde  mit  Leichtigkeit ­
  zurücklegen.  Die  Maschinendruckerei  ist  so  Derbeffert,  daß  ein  Mensch  etwa
3000  Exemplare  einer  Zeitung  binnen  einer  Stunde  drucken  kann,  und  daß  man
mit  den  an  jeden!  Morgen  eines  Wochentages  in  London  erscheinenden  Zeitungen
einen  Raum  von  ungefähr  1000  englischen  Meilen  bedecken  könnte.  Die
Elektricität  hat  einen  Nachrichtenaustausch  zwischen  den  fernsten  Gegenden  ermöglicht, ­
  der  sich  fast  im  Augenblicke  vollzieht.  Das  neue  Stahlerzeugungs-Verfahren
  hat  uns  ein  Material  verschafft,  welches  zweimal  so  stark  als  Eisen,
ohne  Fasern,  nach  allen  Seiten  biegsam  wie  Leder  und  beinahe  so  hart  wie
ber  Diamant  ist,  so  daß  man  wahrscheinlich  noch  zu  wenig  rechnete,  wenn
man  behauptete,  daß  Englands  Productionskraft  durch  die  Erfindung  Bessemers
cine  der  Arbeitsleistung  von  100000  Männern  gleichkommende  Vermehrung
erfuhr.  Was  die  Kraft  der  in  England  vorsindlichen  Dampfmaschinen  anlangt, ­
  so  wird  behauptet,  sie  sei  zwanzigmal  so  groß,  wie  die  Muskelkraft
sämtlicher  Bewohner  dieses  Landes.  England  müßte  demnach  anstatt  30  Millionen ­
  über  600  Millionen  Einwohner  haben,  wenn  es  denselben  Kraftaufwand ­
  ohne  Anwendung  von  Dampfmaschinen  machen  wollte.  Auch  wird
versichert,  daß  sich  die  Leistungsfähigkeit  der  Baumwollindustrie  mehr  denn
dreihundertfach  vermehrt  habe.  Bei  der  Ausstellung  des  Jahres  1851  wurde
berechnet,  daß  in  den  zwölf  vorhergehenden  Jahren  durch  die  Verwendung  der
Resultate  der  mechanischen  Erfindungen  im  Bereiche  der  Landwirtschaft  die
Hälfte  der  Auslagen  fiir  Handleistungen  erspart  worden  sei.  Wenn  dies  bekreffv
  jener  Zeit  und  bezüglich  Englands  eine  Uebertreibung  war,  so  beläuft
fich  hingegen  in  den  Vereinigten  Staaten  infolge  der  Verwendung  landwirtschaftlicher ­
  Maschinen  diese  Ersparniß  gegenwärtig  auf  einen  noch  höhern  Bekrag,
  da  dort  zu  Lande  jeder  Schaden  an  diesen  Maschinen  nach  einem  beigegebenen
  Plan,  der  die  Zusammensetzung  der  sämtlichen,  genau  numerirten
Maschinentheile  nachweist,  schnell  reparirt  werden  kann,  und  auf  diese  Art  jedes
Hinderniß,  das  dem  Gebrauch  von  Maschinen  beim  Betriebe  der  Landwirtschaft
entgegensteht,  beseitigt  ist.
solcher  Art  sind  die  infolge  der  technischen  Umwälzungen  erzielten  Resultate. ­
  Angesichts  derselben  drängt  sich  die  sehr  ernste  Frage  auf,  warum
bie  Menschheit  nach  so  glänzenden  Fortschritten  nicht  bester  daran  ist,  weshalb
c'-r  so  viele  hart  arbeitende,  schlecht  gekleidete,  ungenügend  genährte  und  un-
        <pb n="97" />
        70

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

gesund  wohnende  Menschen  gibt.  Diese  Frage  muß  zu  noch  ernstern  Reflexionen
auffordern,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  die  Kriege,  welche  seit  etwa  einem
halben  Jahrhundert  in  Europa  stattgefunden  haben,  weder  so  zahlreich  noch
so  lange  dauernd  waren  als  jene  in  frühern  Jahrhunderten.  Wenn  man
die  socialen  Verhältnisse  gewisser  Zeiten  zu  Vergleichen  herbeizieht  und  sich
Epochen  vergegenwärtigt,  in  welchen  ein  ähnlicher,  verhältnißmäßig  lange
wahrender  politischer  Friedenszustand  geherrscht  hat,  ohne  daß  jedoch  eine
Umwälzung  auf  dem  Gebiete  der  Productionsmethoden  stattgefunden  hätte,
also  z.  B.  die  Zustände  des  römischen  Reiches  beim  Regierungsantritt  des
Kaisers  Commodus,  die  Verhältnisse  Frankreichs  zur  Zeit  des  hl.  Ludwig
oder  diejenigen  des  deutschen  Reiches  zur  Zeit  der  Thronbesteigung  Maximilians ­
  I.,  so  findet  man,  daß  die  materiellen  Genußmittel  dieser  Perioden
nur  um  weniges  minder  reichlich  vorhanden  waren,  als  das  in  der  Gegenwart
der  Fall  ist,  wenn  sie  überhaupt  in  geringerer  Quantität  vorhanden  waren.
Warum  also  genügen  all  die  verschiedenartigen  Producte,  die  auf  dem  Wege
unserer  modernen  Productionsvervollkommnungen  mit  Hilfe  der  ungeheuern
Hitze  unserer  modernen  industriellen  Feuerherde  und  mittelst  der  gewaltigen
Hammerschlage  unserer  mit  Dampfkraft  betriebenen  Eisenwerke  erzeugt  sind,
nicht  zur  Befriedigung  aller  Bedürfnisse?  Wie  kommt  es,  daß  Zweifel  darüber ­
  entstanden  sind,  ob  unsere  Nahrungsmittel  und  unsere  Kleidung,  unsere
Häuser  und  unser  Hausrath,  unsere  Bäder  und  die  der  Vergnügung  im  Freien
gewidmeten  Stätten,  unsere  Schmucksachen  und  Decorationen  überhaupt  diejenigen ­
  der  eben  genannten  frühern  Perioden  des  Friedens  und  des  Wohlstandes ­
  an  Güte  übertreffen?
So  viel  steht  unter  allen  Umständen  fest,  daß  gewisse  langst  vergangene
Zeiten  der  allgemeinen  Prosperität  in  mancher  Hinsicht  der  Jetztzeit  entschieden
überlegen  waren.  Reichlicher  Fleischgenuß  war  am  Ende  des  deutscheu  Mittelalters ­
  im  Arbeiterstand  sicher  allgemeiner,  als  es  jetzt  der  Fall  ist.  Dagegen
standen  jene  Zeiten  in  andern  Beziehungen,  gleichfalls  ohne  jeden  Zweifel,
hinter  der  unsern  zurück  Man  dürfte  der  Wahrheit  wohl  am  nächsteu
i  Man  wolle  nur  bedenken,  wie  viele  Genüsse  und  Annehmlichkeiten  heutzutage
fast  allen  zugänglich  sind,  von  denen  das  Mittelalter  gar  keine  Ahnung  hatte,  oder  die
dazumal  nur  einer  größern  oder  geringern  Minderzahl  zugänglich  waren.  Man  hatte
z.  B.  sogar  noch  im  15.  Jahrhundert  als  Verschlußmittel  der  Fenster  überwiegend
Tapeten,  Pergament  oder  hölzerne  Läden.  Die  schon  mehr  an  den  Luxus  der  Glasscheiben ­
  gewöhnten  Italiener  jener  Zeit  staunten  über  die  Glasfenster  der  Wiener
Bürgerhäuser  als  über  etwas  Außerordentliches.  In  wie  vielen  bessern  Arbeiterfamilien
findet  man  gegenwärtig  gepolsterte  Kanapees  und  andere  Möbel,  von  denen  sich  im
Mittelalter  nur  die  Reichen  träumen  lassen  konnten!  Was  aber  noch  wichtiger  ist,
die  Versorgung  der  großen  Massen  mit  den  nöthigsten  Consumtionsartikeln  ist  in
unserer  Zeit  weit  besser  als  in  frühern  Jahrhunderten  gesicherte  Es  mag  sein,  daß
        <pb n="98" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

71

kommen,  wenn  man  sein  Urtheil  dahin  fällt,  daß  das  allgemeine  materielle
Wohlbefinden  der  Hähern  Klassen  und  der  obern  Schichten  der  Handarbeiter-Bevölkerung
  heutzutage  größer  ist,  wenige  Ausnahmen  abgerechnet,  als  es  auf
den  frühern  Entwicklungsstufen  des  Menschengeschlechts,  sowohl  im  Alterthum
wie  im  Mittelalter  und  den  folgenden  Zeiten,  war.  Dagegen  darf  mit  ebendemselben ­
  Rechte  behauptet  werden,  daß  eine  Minderzahl  der  den  niedern
Ständen  Angehörigen,  nämlich  die  bedauernswerthen,  heute  mit  dem  Namen
Proletarier  bezeichneten  Menschen,  die  Zeiten  der  Hungersnöthe,  der  großen
Kriege  und  anderer  öffentlichen  Kalamitäten  abgerechnet,  etwa  seit  dem  Beginn
des  12.  Jahrhunderts  nach  Christus  bis  zu  Beginn  der  Manufacturperiode
die  unterste  Schicht  des  Arbeiterstandes  heutzutage  im  allgemeinen  schlechter  genährt  ist
als  in  den  bessern  Zeiten  des  Mittelalters  —  die  Wohlthätigkeit  und  die  umfassende
Freigebigkeit  der  großen  kirchlichen  Güterbesitzer  und  insbesondere  der  Klöster  kann
nicht  genug  gepriesen  werden  (s.  G.  R  atzing  er,  Geschichte  der  kirchlichen  Armenpflege
12.  Aust.,  Freiburg  1884]  188—431,  und  über  die  Klöster  des  spätern  Mittelalters  besonders ­
  S.  308—316)  —;  aber  jene  gräßlichen  Hungersnöthe,  deren  furchtbare  Wirkungen
infolge  der  weit  geringern  Gesamtmasse  der  damals  auf  der  Erde  erzeugten  Nahrungsmittel
und  vor  allem  infolge  der  ganz  erbärmlichen  Communicationsmittel  zu  Wasser  und  zu
Lande  sich  auf  das  äußerste  steigerten  und  sie  zu  einer  wahren  Geißel  der  Menschheit
gestalteten,  sind  heutzutage  nur  in  entlegenen,  großentheils  noch  mittelalterlich  organisirten
  Ländern  möglich,  und  eine  solche  Hungersnoth,  wie  sie  in  den  Jahren  1892  und
1893  Rußland  heimsuchte,  könnte  in  Westeuropa  gar  nicht  mehr  vorkommen.
Wie  mit  den  Nahrungsmitteln,  so  verhält  es  sich  aber  auch  mit  den  Kleidungsstücken ­
  und  andern  Gegenständen,  die  heutzutage  fast  jedermann,  wenigstens  in  einem
gewissen  Maße,  zugänglich  find.  Man  beachte  z.  B.  nur  die  Thatsache,  daß  sich  der
Gebrauch  der  Leinenwäsche  bis  zum  14.  Jahrhundert  auf  die  Reichen  und  Wohlhabenden
beschränkte,  während  sich  die  Massen  ausschließlich  in  Wolle  und  Thierhäute  kleideten,
was  dann  vielfach  Hautkrankheiten  zur  Folge  hatte.  Derartiger  Beispiele  lassen  sich
verschiedene  anführen,  vgl.  Jannet,  Le  capital,  la  spéculation  et  la  finance  au
XIX o  siècle  (Paris  1892)  7.  Welche  Verbreitung  haben  dagegen  in  unsern  Tagen  die
zum  Theil  entschieden  prciswürdigen  Baumwollwaren,  Kattune,  Shirtingstoffe  u.  s.  w.
infolge  der  Massenproduktion  billigen  Rohmaterials  im  südöstlichen  Theile  der  Vereinigten ­
  Staaten  und  dessen  Verarbeitung  in  Lancashire  und  andern  Fabrikgegenden
gefunden!  Auch  muß  man  sich,  so  berechtigt  auch  das  im  vorigen  Kapitel  über  die
inl  Bereiche  der  Production  sowohl  als  der  Consumtion  in  unserer  Zeit  so  häufigen
Mißbräuche  Gesagte  bleibt,  vor  Augen  halten,  daß  der  durch  die  Billigkeit  der  für
die  niedern  Klassen  der  Bevölkerung  bestimmten  Bekleidungsstofie  und  Putzgegenstände
ermöglichte  häufigere  Wechsel  der  Anzüge  auch  sein  Gutes  hat.  Es  gewährt  den  zur
Arbeiterklasse  und  zum  niedern  Bürger-  und  Bauernstande  gehörigen  Personen  eine
Befriedigung,  den  Wechsel  der  Mode,  der  nun  einmal  in  den  Augen  so  vieler  seinen
Reiz  hat,  mitmachen  zu  können.  Das  Wort:  Variatio  delectat,  hat,  wie  auf  so  vielen
andern,  auch  auf  diesem  Gebiete  seine  Geltung,  und  gegen  dessen  Anwendung  kann,
soweit  dadurch  nicht  die  Regeln  weiser  Sparsamkeit  verletzt  werden  und  nicht  unerlaubter
Eitelkeit  und  Gefallsucht  gefröhnt  wird,  ein  ernstlicher  Einwand  nicht  wohl  erhoben
werden.
        <pb n="99" />
        72

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

sich  meist  besser  befanden,  als  das  in  der  Gegenwart  der  Fall  ist.  Freilich
wird  es  noch  eingehender  cultnrhistorischer  Studien  bedürfen,  um  die  socialen
und  ökonomischen  Verhältnisse  der  Vorzeit  so  sicher  klarzustellen,  daß  ein  endgiltig
  abschließendes  Urtheil  über  das  größere  oder  geringere  Wohlbefinden
der  Menschheit  in  den  frühern  Zeiten  der  historischen  Entwicklung  möglich  ist.
Wie  dem  aber  auch  sei,  so  viel  steht  fest,  daß  der  bittere  Mangel,  dem
heutzutage  so  viele  Menschen  ausgesetzt  sind,  mit  der  Fülle  von  Gütern,  welche
die  Production  unserer  Tage  hervorbringt,  an  und  für  sich  einen  grellen
Contrast  bildet.
Wenn  man  jedoch  den  Ursachen  desselben  sorgfältiger  nachforscht,  so  wird
man  sich  diese  Erscheinung  vollkommen  erklären  können.
Zunächst  muß  man  sich  hüten,  bei  der  Erforschung  der  Ursachen  in  gewisse ­
  Irrthümer  zu  verfallen,  liitb  vor  allem  es  vermeiden,  den  Schwierigkeiten
der  Erklärung  dadurch  auszuweichen,  daß  man  die  geschichtlichen  Thatsachen
ignorirt  oder  entstellt,  oder  daß  man  zwischen  civilisirten  und  uncivilisirten
Völkern,  zwischen  Europäern  der  Jetztzeit  und  den  wilden  Stämmen,  zwischen
Ländern,  die  Jahre  des  Friedens  und  der  Macht  erlebt  haben,  und  solchen,  die
sich  inmitten  der  Leiden  des  Krieges  befinden  oder  an  denselben  noch  zu  tragen
haben,  nutzlose  Vergleiche  anstellt.  Das  ist  ein  durchaus  falsches  Verfahren.
Sodann  darf  man  auch  nicht  die  durch  die  technischen  Umgestaltungen
hervorgebrachten  Vortheile  dadurch  herabsetzen,  daß  man  diese  llmgestaltnng
für  die  einzige  oder  die  hauptsächlichste  Ursache  der  Leideu,  von  denen  unsere
Zeit  heimgesucht  wird,  erklärt  und  für  die  üble  Richtung,  welche  Production
wie  Consumtion  theilweise  genommen  haben,  für  die  Unehrenhaftigkeit  und
Verschwendungssucht,  die  Abstumpfung  der  geistigen  Fähigkeiten,  der  gewisse
Klassen  von  Arbeitern  verfallen  sind,  die  unbefriedigenden  Beziehungen  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern,  zwischen  Reichen  und  Armen,  verantwortlich
macht,  gleich  als  ob  Grausamkeit  und  Unterdrückung  etwas  Neues  auf  der  Welt
wären,  und  als  ob,  wenn  das  Herz  der  Menschen  verhärtet  ist,  das  fühllose
Metall  der  Triebräder  oder  der  Bohrmaschinen  den  Tadel  verdiente,  welcher  vielmehr ­
  den  ehernen  Stirnen  und  den  stählernen  Herzen  der  Menschen  gebührt.
Ferner  ist  es  ein  großer  Irrthum,  daß  man  allerdings  einerseits  die
durch  Erfindungen  der  Neuzeit  verursachte  große  Steigerung  der  Production
materieller  Güter  anerkennt,  andererseits  aber  das  Ausbleiben  der  allgemeinen
Glückseligkeit  für  eine  Folge  der  ungerechten  Art  der  Gütervertheilnng  ausgibt
und  behauptet,  einer  kleinen  Minderzahl  sei  es  gelungen,  die  bei  weitein  größere
Menge  der  ht  vermehrtem  Maßstabe  erzeugten  Güter  in  ihre  Taschen  zu  leiten,
während  die  Mehrheit  nicht  besser  oder  vielmehr  schlimmer  als  zuvor  daran
sei.  Es  ist  allerdings  etwas  Wahres  an  diesen  Behauptungen.  Ein  beträchtlicher ­
  Theil  der  Nothstände  der  Gegenwart  ist  wirklich  die  Folge  schlechter
        <pb n="100" />
        5.  ñap.  Fortschritt  in  brr  Productionsmethobe.

7:i
Ģesetze  und  der  Pflichtversäumnisse  Reicher  und  Mächtiger  und  insofern  einer
ungerechten  Vertheilung  der  Erdengüter  beizmneffen.  Aber  wenn  selbst  alles
große  Elend  beseitigt,  ja  wenn  daS  gesamte  Nationalvermögen  gleichmäßig
vertheilt  wäre,  auch  dann  würde  das  Mißverhältniß  zwischen  Production  und
Wohlbefinden  der  Menschen  fortbestehen;  denn  daS  Vermögen  eines  jeden  Einzelnen ­
  würde  nur  gering  sein  und  nicht  das  Wohlbefinden  gewähren,  welches
der  großen  Masse  der  Menschen  in  den  Zeiten  allgemeiner  Prosperität  durchschnittlich ­
  zu  theil  wird,  und  man  würde  sich  dann  vergeblich  nach  dem  großen
Wohlstände  umschauen,  welchen  man  als  Folge  der  großartigen  Triumphe
der  Technik  erwartet  hatte.
Endlich  aber  läßt  sich  die  Thatsache,  daß  sich  daS  allgemeine  Wohlbefinden
trotz  aller  ProductionSfortschritte  nicht  eingestellt  hat,  auch  nicht  aus  dem  bedeutenden ­
  Anwachsen  der  Bevölkerung  erklären,  von  dem  diese  Fortschritte,  die
eine  solche  Zunahme  hauptsächlich  ermöglichten,  begleitet  waren.
Nur  in  einzelnen  Fällen  kann  daS  starke  Anwachsen  der  Volkszahl  mit
tfug  und  Recht  als  Ursache  der  Verarmung,  ja  der  Verelendung  einer  mehr
oder  weniger  zahlreichen  Anzahl  von  Menschen  angesehen  werden,  und  dies
iss  der  Fall  in  ProductionSgebieten  mit  leicht  erschöpflichen  Hilfsquellen,  wo
die  Ehen  sehr  frühzeitig  und  ohne  gehörige  Ueberlegung  geschloffen  werden  und
die  Bevölkerung  zu  wenig  Kapital  besitzt,  um  auswandern  zu  können,  ohne
dem  Elend  entgegenzugehen.  Gewisse  Gegenden  Böhmens  und  Schlesiens  können
als  solche  Gebiete  bezeichnet  werden,  in  welchen  derartige  traurige  Verhältnisse
herrschend  sind,  während  andere,  gleichfalls  vielfach  arme  Gegenden  wie  Samen
  bi,  fWn#e  Alicia  unb  bie%er#ökr  'beë  italien#,,,
Onaul  infoio,  bet  #er#r#ten  %#t#it  ü)rerGinmo5ner  biefen  ober
jenen  Arbeitsleistungen.  namentlich  zu  verschiedenartigen  persönlichen  Dienstleistungen ­
  und  zur  Maurerarbeit,  eine  ganz  gesunde  wirtschaftliche  Organisation
o»  weisen.  Sie  liefern  Typen  einer  zeitweise  auswandernden  Bevölkerung,
welche  der  nicht  reichen,  aber  traulichen  und  geliebten  Heimat  stets  neue
"ņd  sich  als  ein  tüchtiger,  meist  auch  in  religiöser  und
sittlicher  Hinsicht  achtungswerther  und  kinderreicher  Theil  der  Menschheit  erweist.
Bei  sorgfältiger  Meidung  der  vorerwähnten  Irrthümer  gelangt  man  zur
Erkenntniß  der  wahren  llrsacheu.  warum  die  großartigen  Veränderungen  auf
s  em  Gebiete  des  technischen  ProductionSverfahrenS  nicht  eine  entsprechende
Vermehrung  des  allgemeinen  Wohlbefindens  zur  Folge  hatten.
Diese  Ursachen  sind  darin  zu  suchen,  daß  viele  der  großen  Erfindungen
unserem  Wohlsein  in  der  That  weit  weniger  förderlich  sind,  als  man  auf  den
ersten  Blick  meint,  und  daß  die  Menschheit  von  allerlei  Ungemach  und  Verlusten ­
  betroffen  worden  ist,  von  denen  manche  der  technischen  Revolution  selbst
zur  Last  fallen.  Wenn  man  den  Werth  der  neuen  Erfindungen  gebührend
        <pb n="101" />
        74

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

würdigt  und  die  dadurch  herbeigeführten  Nachtheile  dagegen  abwägt,  wird  man
nicht  davon  überrascht  sein,  daß  der  Reingewinn,  den  die  Menschheit  aus  den
erstem  gezogen  hat,  nicht  so  groß  ist,  als  es  auf  den  ersten  Blick  den  Anschein ­
  hat.
Es  kommt  vor,  daß  eine  theilweise  Kostenersparniß  den  Anschein  erweckt,
als  ob  eine  beträchtliche  Gesamtersparniß  vorläge.  Sieht  man  aber  genauer
zu,  so  stellt  sich  heraus,  daß  der  betreffende  Theil  im  Bergleich  zu  den  Gesamtkosten ­
  gar  nicht  ins  Gewicht  fällt,  daß  also  auch  die  bedeutendsten
Ersparniffe  daran  nicht  ausschlaggebend  sind.  Wenn  z.  B.  nur  ein  Zwanzigstel ­
  des  Brodpreises  auf  Rechnung  der  Ausgaben  für  das  Mahlen  des
Korns  entfällt,  so  vermag  auch  die  größte  Ersparniß  bei  diesem  Proceß  den
Brodpreis  nicht  um  5%  zu  ermäßigen.  Sodann  können  auch  die  weitest
gehenden  Verbesserungen  in  den  Productionsmitteln  der  großen  Bevölkerungsmasse ­
  nur  wenig  Vortheil  bringen,  wenn  die  dadurch  erzeugten  Gegenstände
in  dem  Budget  der  kleinen  Leute  geringe  oder  fast  gar  keine  Bedeutung  besitzen. ­
  —  Wenn  sich  also  die  Kosten  von  Champagner,  Schildkrötensuppe,
Lawntennisraketen,  Stahlfedern,  Zimt  u.  dgl.  Dingen  auch  um  mehr  als
ein  Hundertstel  vermindern,  so  wird  sich  die  Ersparniß  in  den  GesamtlUlsgaben
  eines  Arbeiters  auf  unendlich  weniger  als  ein  Procent  stellen.  Die
großartigsten  Fortschritte  sind  auf  dem  Gebiete  der  Communicationsmittel  infolge ­
  der  Erfindung  der  Dampfschiffe,  der  Eisenbahnen,  der  Telegraphen  u.  s.  w.
bethätigt  worden.  Daraus  erwachsen  allerdings  der  Production  die  größten
Vortheile.  Doch  haben  diese  Verbefferungen  im  Communicationswesen  mehr
die  Folge  gehabt,  daß  Menschen  nunmehr  in  großer  Anzahl  an  Orten  beisammen ­
  wohnen,  wo  solches  früher  bei  der  Schwierigkeit  der  Approvisionirung
nicht  möglich  war,  und  daß  man  sich  aus  weiter  Ferne  reichlich  mit  Lebensmitteln ­
  versehen  kann,  als  daß  dadurch  die  Ernährung  selbst  eine  bessere
geworden  wäre.  Und  dann  kommt,  wie  wir  schon  gesehen,  noch  etwas  anderes
in  Betracht.  Diese  Erfindungen  haben  zu  mißleiteter  Productiou  und  Confilmtion
  angetrieben  und  besonders  den  Anlaß  zu  jener  Concentration  der
Bevölkerung  in  den  großen  Städten  gegeben,  die,  namentlich  im  Vergleich  zu
den  Zuständen  der  Vergangenheit,  einen  der  größten  Uebelstände  unserer  Zeit
bildet.  So  kommt  es  denn,  daß  man  bei  Erwägung  der  Folgen,  welche  die
großartigen  Erfindungen  des  18.  und  des  19.  Jahrhunderts  gehabt  haben,
auch  die  dadurch  herbeigeführten  Verluste  in  Betracht  ziehen  und  diese  von
den  dadurch  gewährten  Vortheilen  in  Abrechnung  bringen  muß.
Ferner  ist  durch  eine  Ironie  des  Schicksals  die  Chemie  nicht  nur  zur  Förderung ­
  der  Production,  sondern  auch  als  ein  Mittel  zu  Verfälschungen  mißbraucht ­
  worden.  Was  aber  die  mechanischen  Wiffenschaften  anlangt,  so  haben
sie  ihre  größten  Triumphe  bei  der  Herstellung  von  Werkzeugen  erzielt,  die  der
        <pb n="102" />
        Ñ.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

75

Zerstörung  dienen.  Welchen  Aufwand  von  Mühe  und  Anstrengung  hat  man
z.  B.  darauf  verwendet,  um  in  15monatiger  Tag-  und  Nachtarbeit  aus  fünf
übereinander  liegenden  Stahlschichten  eine  Kanone  zu  fertigen,  welche  eine  Ladung
von  900  Pfund  Pulver  erfordert!  Es  wurde  zu  dem  Behufe  ein  Rad  in
Bewegung  gesetzt,  das  2000  Pfund  wog  und  sich  mit  einer  Schnelligkeit  von
2000  Fuß  in  der  Sekunde  bewegte.  So  haben  also  gerade  die  Fortschritte
auf  dem  Gebiete  dieser  Erfindungen  den  Nationen,  welche  ihre  Unabhängigkeit ­
  zu  schätzen  misten,  eine  schwere  Bürde  auferlegt,  indem  sie  die  kostspieligsten
Verbesserungen  der  Bewaffnung  nöthig  machten.
Außerdem  sind  noch  mehrere  andere  Rückwirkungen  der  technischen  Revolution ­
  in  Betracht  zu  ziehen.  Dahin  gehören  die  Verunreinigung  von  Flüffen
und  Gewäffern  durch  die  Abfälle  von  industriellen  Etablissements,  infolge  deren
das  Wasser  nicht  mehr  trinkbar  ist,  darin  nicht  mehr  gewaschen  werden  kann
und  die  Fische  zu  Grunde  gehen;  die  Verschlechterung  der  Luftbeschaffenheit
durch  Dämpfe,  Ausdünstungen  und  Gase,  welche  die  Vernichtung  der  Vegetation ­
  zur  Folge  hat  und  immerwährende  Reinigungsprocesse,  die  Erneuerung
von  Kleidungsstücken  und  Einrichtungsgegenständen  und  die  Renovirung  der
Häuser  nothwendig  macht;  die  Verwendung  einer  beträchtlichen  Fläche  von
Grund  und  Boden,  der  zu  Zwecken  des  Ackerbaues  und  andern  Nutzungen
sehr  geeignet  wäre,  zu  Eisenbahnanlagen,  Fabrikgebäuden  u.  dgl.
Man  kann  beispielsweise  annehmen,  daß  in  England  mit  seinen  über
eine  Länge  von  mehr  als  14000  englischen  Meilen  (22500  km)  ausgedehnten
Eisenbahnen,  von  denen  beinahe  zwei  Drittheile  doppelt-  und  einige  sogar
dn&amp;gt;-  oder  viergeleisig  sind,  viele  in  Einschnitten  oder  ons  Dämmen  dahin,-usen
as  arc
'o!l  ,!r nalí  """  Gesamtfläche  von  58000  Quadratmeiten  NNrnaķ
  2.,0  Oi.,(i  von  150  700  qkm)  oder  je  eine  Ouadratmeiie  von  282  der
Eultur  entzogen  sind.
Sodann  Haben  sich  infolge  der  technischen  Umgestaltungen  die  Verhältnisse ­
  des  Industriebetriebes  unangenehmer,  ungesunder  und  gefährlicher  als
sru)er  gestaltet.  Allerdings  sind  ja  einige  ungesunde  und  mühsame  Beschaffungen ­
  infolge  der  gemachten  Fortschritte  überflüssig  geworden,  dagegen  ist
aber  auch  eine  größere  Anzahl  solcher  neu  eingeführt  worden,  und  wenn  sich
ln  unserer  Zeit  bezüglich  der  sanitären  Schutzvorrichtungen  große  Verbesserungen
vollzogen  haben  und  z.  B.  Feuerschirme,  Ventilatoren  und  Einfriedigungen  der
Maschinen  in  erhöhtem  Maße  zur  Verwendung  gelangt  sind,  so  muß  man  sich
dabei  gegenwärtig  halten,  daß  viele  derselben  die  Nachtheile  der  neuen  Productionsmethoden
  zu  verhindern  bestimmt  sind  und  nichts  mit  einer  Abstellung
bestandener  Mißbräuche  zu  thun  haben.  Dieselben  erscheinen  also  nicht  als
        <pb n="103" />
        76

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Erfindungen,  welche  gesundheitsgemäße  Arbeit  zur  Folge  haben,  sondern  stellen
nur  den  frühern  Zustand  in  dieser  Hinsicht  wieder  her.
Es  ist  wohl  wahr,  daß  die  ganz  überwiegende  Menge  der  physischen
Leiden,  voll  denen  die  technischen  Umwälzungen  begleitet  waren,  nicht  auf  den
Maschinenbetrieb,  sondern  auf  nlenschliches  Verschulden  zurückzuführen  sind,  so
z.  B.  die  Ueberanstrengung  der  Fabrikarbeiter,  der  Männer  sowohl  als  der
Frauen  und  Kinder,  dieser  große  Uebelstand  des  19.  Jahrhunderts.  Aber
immerhin  gibt  es  eine  Summe  physischer  Leiden,  die  bis  jetzt  keine  Anstrengungen
der  Wissenschaft  itiib  der  Humanität  zu  beseitigen  vermochte.  Dahin  gehören
die  Gefährdung  des  Lebens  und  der  körperlichen  Sicherheit  inmitten  all  der
complicirten  Maschinen;  die  Ausdünstungen,  unter  denen  z.  B.  die  mit  dem
Bleichen  beschäftigten  Personen  zu  leiden  haben  und  welchen  sie  früher,  als  die
Stoffe  noch  in  freier  Luft  durch  die  Sonne  gebleicht  wurden,  nicht  ausgesetzt
waren;  die  unerläßliche  Nachtarbeit,  die  z.  B.  auf  den  Eisenbahnen  und  bei
Hochöfen,  deren  Feuerung  niemals  erlöschen  darf,  nicht  unterbleiben  kann;
die  große  Hitze,  die  z.  B.  in  Gießereien  und  Glasfabriken  unvermeidlich  ist;
der  furchtbare  Lärm,  wie  er  in  Baumwollfactoreien  und  auf  den  Werften
für  den  Bau  eiserner  Schiffe  herrscht;  und  endlich  vor  allein  die  beständige
gespannte  Aufmerksamkeit,  wie  sie  jede  Arbeit  erfordert,  bei  welcher  der  Arbeiter ­
  nicht  nach  Belieben  über  die  Werkzeuge  verfügt,  sondern  vielmehr  voll
diesen  abhängig  ist.
So  geschieht  es  denn,  daß  z.  B.  in  Birmingham  die  Fabrikarbeiter,  obwohl
sie  hohe  Löhne  beziehen  und  gesunde  Wohnungen  innehaben,  ostinai*  vorzeitig
altern,  und  daß  Männer  int  Alter  von  56  oder  57  Jahren  dahinsiechen  und
sterben,  weil  sie  infolge  der  angestrengten  Arbeitsleistullg,  die  ihr  ganzes  Lebeil
hindurch  währte,  völlig  erschöpft  sind.  Das  ist  ein  wirkliches  Uebel,  nicht  aber
der  Umstand,  daß  die  Arbeit  inonotoner  geworden  ist,  als  das  früher  der
Fall  war,  eine  Thatsache,  über  die  bereits  im  vorhergehenden  Kapitel  gehandelt
worden  ist.
Eine  andere  Frage  ist  es,  ob  man  auch  den  Umstand  in  Anschlag
bringen  soll,  daß  die  gewissermaßen  künstlerischen  Fähigkeiten,  welche  die
Arbeitermassen  früher  besaßen,  sich  verloren  oder  doch  eine  Abschwächung  erlitten ­
  haben,  und  daß  dagegen  unschöne  und  alltägliche  Gegenstände  maffenhaft
  in  Umlauf  gesetzt  wurden,  während  sämtliche  Erzeugnisse  der  frühern
Zeit  mehr  oder  weniger  als  Producte  einer  wirklichen  Kunstfertigkeit  erschienen. ­
  Diese  Frage  ist  complicirt,  und  es  wird  darüber  hin  und  her
gestritten.  Wir  wollen  darüber  nur  so  viel  bemerken,  daß  sowohl  die  gesteigerte ­
  Entwicklung  als  die  Abnahme  des  Schönheitssinns  Erscheinungen  sind,
deren  Gründe,  wie  die  Kunst-  und  die  Kulturgeschichte  lehren,  nicht  vollständig
erforscht  werden  können,  daß  eine  überraschende  Abnahme  des  Schönheits-
        <pb n="104" />
        77

5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

Pfühls  in  Zeiten  stattgefunden  hat,  in  welchen  keine  technische  Revolution
sich  vollzog,  welche  dafür  verantwortlich  gemacht  werden  könnte,  und  daß  eä
für  die  ärmern  Klaffen  denn  doch  keinen  ausschlaggebenden  Werth  besitzt,
wie  die  Gestalt  ihrer  Hausgeräthe  beschaffen  oder  welches  die  Farbe  ihrer
Kleidungsstücke  ist.  Es  ist  von  unendlich  größerer  Bedelltung  für  dieselben,
daß  sie  ihren  gesicherten  anskömmlichen  Erwerb  besitzen  und  eines  von  wahrer
Frömmigkeit  getragenen  und  durch  gegenseitige  Zuneigung  und  liebende  Fürsorge ­
  verschönerten  Familienlebens  genießen  K
Ferner  muß  man  mit  den  infolge  der  technischen  Verbesserungen  erzielten ­
  Vortheilen  die  Verluste  in  Vergleich  bringen,  welche  sich  allerdings  nur
zeitweilig  daraus  ergeben,  daß  gewiffe  Besitzthümer  an  Werth  verlieren,  und
daß  sich  gewisse  Fähigkeiten  der  neuen  Productionsmethode  nur  schwer  anpaffen ­
  lassen.  Je  werthvoller  diese  Besitzthümer  und  je  specieller  entwickelt  diese
Fähigkeiten  sind,  desto  größer  sind  die  Verluste.  In  wie  vielen  Gewerbszweigen
  haben  die  gelernten  Handwerker  ihren  Verdienst  verloren!  Aber  das
furchtbare  Elend,  welches  vielfach  die  Folge  davon  war,  der  wirtschaftliche  Ruin,
welcher  z.  B.  über  die  Handweber  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts
&amp;gt;n  England  und  Indien  hereinbrach,  kann  nicht  als  nothwendige  Folge  der
Umwälzung  in  der  Productionsmethode,  die  sich  in  diesen  Ländern  vollzog.

.'/à  '"knig  man  den  Aufschwung  der  industriellen  Massenproduction  und  die
ästhetische  Gestalt  der  Erzeugnisse  in  zu  engen  Zusammenhang  bringen  darf,  dafür
»»Ş,
ai^ülT" 9  !!'  àrd  man  da  nicht  zu  dem  Urtheile  gelangen,  daß  die  Mandril^« ­
  m  Un *L  C£i  .  r k tcr, f  hinter  den  Leistungen  des  Hofzimmermalers  Kaiser  Heinum ­
  rm  «  m&amp;lt; ^  ^"t  zurücksteht!  Aehnliches  gilt  von  den  einfachen  Kattunen  und
Wollstoffen,  in  die  sich  die  Frauen  des  Volkes  heutzutage  kleiden.  Mögen  sie  oft  an
^o  i  i  a  zu  wünschen  übrig  lassen,  ihre  eingewobenen  oder  ausgedruckten  Muster  können
ich  ganz  gut  neben  denjenigen  sehen  lassen,  die  wir  auf  alten  kostbaren  Stoffen  deü
rnhern  Mittelalters  wahrnehmen,  z.  B.  neben  denjenigen,  die  sich  in  den  kunst-  und
b^^ìî^ìKkschichtlichen  Aluseen,  im  Nationalmnseum  zu  München,  im  Hotel  Cluny
zu  Paris  und  anderwärts  finden.  Es  ist  auffallend,  daß  die  Baukunst,  und  zum  Theil
auch  die  decorative  Bildhauerarbeit,  soweit  es  sich  nicht  um  menschliche  Formen  handelt,
lu  jenen  fernen  Zeiten  verhältnißmäßig  weit  höher  stand  als  die  Kunstindustrie.  Man
"sieht  daraus,  wie  wenig  allgemeine  Urtheile  auch  in  dieser  Hinsicht  am  Platze  sind
besseres  Arbeiterzimmer  des  19.  Jahrhunderts  ist  im  Vergleich  selbst  mit  den
àhnräumen  der  kleinern  Bürger  des  frühern  Mittelalters  fast  immer  ein  glänzendes
Prunkgemach.
        <pb n="105" />
        78

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

bezeichnet  werden.  Eine  weise  Regierung  kann  es  verhindern,  daß  sich  solche
Wandlungen  plötzlich  vollziehen,  und  kann  diesen  Opfern  von  Umgestaltungen,
welche  sich  zum  allgemeinen  Besten  vollziehen,  die  verdiente  Entschädigung
gewähren,  so  daß  die  unvermeidlich  eintretenden  Verluste  gemildert  werden
und  sich  erträglich  gestalten.  In  Ländern  hingegen,  in  welchen  die  socialen
Verhältnisse  desorganisirt  sind,  haben  gewisse  den  arbeitenden  Klassen  angehörige
  Kreise  der  Bevölkerung  in  der  That  allen  Grund,  sich  der  Einführung
der  Maschinen  nach  Kräften  zu  widersetzen.  Die  Unternehmer  aber  fühlen
sich  in  solchen  Fällen  angetrieben,  Erfindungen  zu  veranlassen,  deren  sie  sich
als  Mittel  bedienen  können,  um  des  Widerstandes  ihrer  Arbeiter  Herr  zu
werden  oder  deren  Unabhängigkeit  zu  vernichten.  Es  war  das  z.  B.  während
der  socialen  Kämpfe  zu  Beginn  dieses  Jahrhunderts  der  Fall.  Dazumal
gelangten  in  London  eine  verbesserte  Druckerpresse  und  in  der  Nottinghamer
Strumpfwarenindustrie  Arbeit  ersparende  Webstühle  zur  Verwendung.  Auch
in  spätern  Zeiten  haben  Arbeitseinstellungen  häufig  die  Veranlassung  dazu
geboten,  daß  Verbesserungen  im  Maschinenwesen  vorgenommen  wurden,  wie
solche  Verbesserungen  umgekehrt  auch  die  Ursache  von  Arbeitseinstellungen
geworden  sind.  Alle  diese  Erscheinungen  brauchen  aber  nicht  mit  Naturnothwendigkeit ­
  einzutreten.
Jedenfalls  beruht  die  gegen  die  Maschinen  erhobene  Anklage,  daß  sie  die
Gesamtheit  der  Arbeiter  durch  Verminderung  der  Nachfrage  nach  Arbeit
schädigten,  auf  ganz  irrthümlicher  Anschauung  der  Verhältniffe.  Die  Verwendung ­
  von  Maschinen  ermöglicht  vielmehr  eine  Steigerung  der  Production
und  gewährt  dergestalt  einer  größer»  Anzahl  von  Menschen  die  Möglichkeit,
ihreil  Unterhalt  zu  finden.  Sie  gewährt  den  Menschen  ein  größeres  Thätigkeitsfeld ­
  und  ruft  eine  stärkere  Nachfrage  nach  Arbeit  hervor.  Mur  in  den
Fällen,  in  welchen  entweder  die  Production  unrichtige  Bahnen  eingeschlagen
hat,  wie  z.  B.  da.  wo  auf  Güter,  welche  der  Production  erst  in  zweiter
Linie  dienen,  wie  etwa  auf  Eisenbahnbauten,  viel  Arbeit  und  Kapital  verwendet ­
  worden  ist,  oder  wo  die  Einführung  des  Maschinenbetriebes  die  Vertheilung
  des  Nationalvermögens  beeinflußt  und  es  wenigen  ermöglicht  hat,
auf  Kosten  des  Elendes  vieler  zu  prositiren.  kann  es  vorkommen,  daß  für
kürzere  oder  längere  Zeit  gewisse  Kreise  der  Arbeiterschaft  nicht  den  ausreichenden
Unterhalt  finden.  Aber  es  kommen  Fälle  einer  schlechten  Vertheilung  des
Nationalvermögens  auch  da  vor,  wo  Maschinen  nicht  zur  Verwendung  gelangen, ­
  und  eine  solche  Vertheilung  ist  mit  der  Einführung  und  dem
Gebrauche  derselben  durchaus  nicht  nothwendigerweise  verbunden.  Es  gibt
genug  andere  Gelegenheiten  zur  Beeinträchtigung  und  Unterdrückung.  Die
künstliche  Verminderung  der  Jntensivität  der  Production  von  seiten  derjenigen, ­
  welche  über  einen  großen  Theil  der  Productionsmittel  verfügen  und
        <pb n="106" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.  79
Me  batauä  etfo^be  Bevölkerungsabnahme,  wie  sie  England.  Ichaltland
"i 3 “  »U  verschiedenen  Zeiten  erlebt  haben,  ist  ein  höchst  bettaqenswerthe-
  Schaufel.  füllt  aber  dem  technischen  Fortschritt  als  solchen,  nicht  zur
? at  buh«  °uch  nicht  in  Betracht  zu  kommen,  wenn  wir  di-  Gewinn-  und
«rluste.  d,e  sich  aus  diesem  Fortschritt  ergaben,  gegeneinander  abwagen.
immerhin  bleibt  aber,  selbst  wenn  dafür  gesorgt  wird,  daß  die  Bevölkeung,
  welche  durch  die  nach  und  nach  in  den  verschiedenen  Productionszweigen
m,Wnb,g  geworbene  Ginf%ung  ber  #n#en  Umgeßaltnngen  umiŞren
lenst  kommt,  anderweitige  Beschäftigung  und  auskömmlichen  Erwerb  findet.
ffph  9r °f r  àlstand  als  Folge  der  technischen  Revolution  der  Neuzeit  be-2bZ
  ^aWeWerminberung  bergaŞIber  &amp;amp;u  ben  eigentli^en  MöW=J
 u  zahlenden  Famüien.  Die  von  uns  bereits  citirte  Abhandlung  von
■
--—2  es  r-‘-iXïssS'SÄrsa;*;
        <pb n="107" />
        80

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Eine  radicale  Hilfe  gewähren  aber  alle  diese  Maßregeln  nicht.  Es  muß
Vielmehr  vor  allem  darauf  hingewirkt  werden,  daß  die  technischen  und  die
sonstigen  Vortheile,  welche  den  großen  Betrieben  zur  Verfügung  stehen,  auch
den  kleinen  Unternehmern  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  anders  man  dieß
in  socialer  Hinsicht  so  werthvolle  Schicht  der  Bevölkerung,  die  besondere  Bürgschaften ­
  für  Religiosität,  Sittlichkeit  und  gesundes  Familienleben  bietet  und
einen  mächtigen  Schutzwall  gegen  das  Vordringen  der  Socialdemokratie  bildet,
zwar  nicht  völlig  aufgelöst  —  denn  ein  vollständiges  Verschwinden  derselben
ist  nicht  denkbar  —,  wohl  aber  auf  das  bedeuklichste  vermindert  und  an
Wohlstand  reducirt  sehen  will.  Es  niuß  also  zunächst  für  ausgiebige  gewerbliche ­
  Bildung  gesorgt,  dann  aber  mit  aller  Macht,  nöthigenfalls  auch
durch  staatliche  Steuererleichterungen  für  derartige  Vereine,  dahin  gewirkt
werden,  daß  die  kleinen  Unternehmer  den  Rohstoff  gemeinschaftlich  eintauien,
genossenschaftliche  Verkaufshatten  erstellen  und  zur  Uebernahme  gewiffer  Arbeiten,
die  bisher  in  der  Werkstatt  eines  jeden  einzelnen  Meisters  verrichtet  wurden,
einen  gemeinschaftlichen  Maschinenbetrieb  einrichten.  Auch  die  Zuleitung  von
Triebkräften  aus  deren  gemeinsamen  Erzeugungsstätten  in  die  Arbeitslocale  der
einzelnen  Unternehmer  erweist  sich  für  gewisse  Unternehmungen  von  heilsamstem
Einfluffe.  Freilich  erfordert  es  Mühe,  die  vielfach  der  Routine  ergebenen
oder  inuthlosen  Kleiniueister  an  solche  Fortschritte  zu  gewöhnen.  Wie  wenig
haben  in  dieser  Hinsicht  die  österreichischen  obligatorischen  Gewerbsgenoffenschaften
  seit  ihrer  Errichtung  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  Io.  März  188.)
bis  jetzt  zu  stände  gebracht,  obgleich  sie  dazu  das  Recht  besitzen!  Allerdings
dürfen  sie  ja  auch  —  wie  billig  —  die  einzelnen  Meister.  die  vielleicht  schon
alle  derartigen  Veranstaltungen  getroffen  haben,  nicht  zur  Mitwirkung  hierbei
zwingen.  Es  ist  Aufgabe  höher  Gebildeter,  in  dieser  Richtung  leitend  und
helfend  einzugreifen  und  nach  dem  Vorbilde  des  von  Schulze-Delitzsch  und
Raiffeisen  in  Deutschland,  dem  Kapuzinerpater  Ludovic  de  Besse  in
Frankreich  u.  a.  m.  für  die  Vorschußkassen  und  Volksbanken  Geleisteten  den  ersten
Anstoß  zu  geben.  Wenn  nur  einige  Genossenschaften  prosperiren,  folgen  weitere
Gründungen  von  solchen  bald  nach.  Rur  kann  auf  dem  Felde  solcher  schon
mehr  oder  weniger  den  Charakter  von  Productivgenossenschaften  tragenden
Vereinigungen  nie  und  nimmer  von  Zwangscorporationen  die  Rede  sein.
Das  Hineinzwingen  der  indolenten  Elemente,  deren  es  zu  allen  Zeiten,  und
zwar  meist  infolge  eignen  Verschuldens  der  betreffenden  Individuen  gibt,  muß

mißest,  GocialpoWif  unb  WemaUu%'  H,  1  (Wien  1898),  o.  ^-27?.
selbe  spricht  sich  anläßlich  des  österreichischen  Gesetzentwurfs  vom  26.  Januar  1892  su
derartige  Maßregeln  aus  und  weist  auf  die  in  verschiedenen  Ländern  (bayrisches  Gesetz
von  1868,  preußisches  von  1880,  ungarisches  von  1884)  getroffenen  Verfügungen,  e.ne
besondere  Besteuerung  und  das  Erforderniß  vocgängiger  Erlaubniß,  bin.
        <pb n="108" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

81

nothwendig  jeden  Aufschwung  lähmen,  und  überhaupt  kann  auch  niemanden
zugemuthet  werden,  seine  vielleicht  schon  mit  allen  Verbesserungen  ausgestattete
Unternehmung  wider  sein  eigenstes  Interesse  der  Gemeinwirtschaft  einzuverleiben.
steht  mit  den  Principien  der  Gerechtigkeit  durchaus  nicht  in  Widerspruch,
wenn  den  Einzelnen  im  Gesamtintereffe  gewisse  Beschränkungen  ihrer  ökonomischen ­
  Freiheit  auferlegt  werden;  niemals  aber  kann  es  gerechtfertigt  erscheinen, ­
  daß  der  Staat  die  Vergesellschaftung  der  Production  im  großen  lind
ganzen  zwangsweise  einführt.  Das  hieße  offen  den  Boden  des  Socialismus  betreten, ­
  den  Boden  der  ans  dem  Privateigenthum  aufgebauten,  einzig  möglichen
und  zweckdienlichen  Gesellschaftsordnung  verlassen!
^  Uebrigens  muß  hervorgehoben  werden,  daß  der  moderne  Fortschritt  der
Technik  im  Dienste  der  Güterproduction  in  gewissen  Fällen  auch  den  kleinen
Unternehmern  Vortheil  gebracht  hat.  Man  denke  nur  an  die  Gasmotoren,
öie  mit  wenig  Raum  und  geringen  Kosten  bedeutende  Arbeitsersparniß  ermöglichen. ­
  Ja  in  Bezug  auf  einen  der  größten  Productionszweige  hat  das
klassische  Werk  über  die  Eisen-  und  Stahlindustrie  des  Sir  Louthian  Bell
Elches  die  Entwicklung  dieser  Industrien  seit  etwa  einem  halben  Jahr^
hundert  darstellt,  die  überraschendsten  Thatsachen  zu  allgemeinerer  Kenntniß
gebracht:  Im  Jahre  1850  wurde  das  Eisen  in  den  kleinen  Hochöfen  der
Gebirgsthäler  zum  Preise  von  50  Francs  das  Kilo  hergestellt,  zehn  Jahre
spater  kommt  der  mit  Steinkohlen  geheizte  Puddelofen  in  Verwendung,  welcher
dieseri  Preis  auf  12  Francs  herabmindert.  Dann  folgen  die  Erfindungen
von  Bessemer,  Siemens  und  Martin  und  endlich  diejenige  der  Entphosphorirnng
  des^Materials,  welche  die  Errichtung  der  gewaltigen  Eisen-  und  StahliDcdc
  ;ur  &amp;amp;%e  haben  u,ib  noch  weitern  Ņrei§f)erabfe*unoen  führen.  2a
Wet  abermals  ein  mistiger  %o#Wt  statt:  ein,  abermalige  Grfmbunq
&amp;lt;W  convertisseurs  ltobert)  lehrt  „,m  Ausgangspunkte  der  Entwicklung
unt  und  macht  es  abermals  möglich,  daß  kleine  Etablissements  bestehen
t  mit  den  großen  in  O'oncurrenz  treten  können.  Etwaige  weitere  Er-J!
  ^ņgeņ  zu  Gunsten  einer  Wiederaufnahme  der  Production  in  kleinerem
aßstabe  würden  jedenfalls  von  heilsamster  wirtschaftlicher  und  socialer  Bedeutung ­
  sein.
Zum  Schluß  müssen  wir  uns  bei  der  Beurtheilung  und  gegenseitigen
wägung  der  durch  die  Veränderungen  des  technischen  Productionsverfahrens
zumal  in  den  letzten  anderthalbhundert  Jahren  —  herbeigeführten  Verluste
! lu  Vortheile  den  Umstand  gegenwärtig  halten,  daß  ohne  dieselben  das  Gesetz ­
  der  abnehmenden  Einträglichkeit,  von  welchem  im  2.  Kapitel

Französische  Uebersetzung  von  A.  Hallopeau,  Principes  de  la  fabrication  du
er  et  de  l’acier.  Paris  1888.
Devas.Kämpf».  Volkswirtschaftslehre.  ß
        <pb n="109" />
        82

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.
gehandelt  worden  ist,  511  ungehinderter  Wirkung  gelangt  sein  würde,  indem
gewisse  der  Erde  hauptsächlich  von  Menschenhand  zugefügte  Nachtheile  nur
durch  die  heilsamen  Folgen  dieser  Erfindungen  gut  gemacht  wurden.  Bon
solchen  Nachtheilen  haben  wir  hauptsächlich  die  folgenden  vier  Arten  anzuführen ­
  :  .
1.  Die  Erschöpfung  des  Bodens  durch  den  Ackerbau,  indem
nämlich  dem  Boden  häufig  mehr  Stoffe  entzogen  werden  als  ihm  wieder
zufließen.  Ein  solcher  Raubbau  wird  gewöhnlich,  wie  er  eine  Ursache  der
Armut  ist,  durch  die  Dürftigkeit  derjenigen,  die  ihn  treiben,  verschuldet.
5a§  mai  g.  0.  mä^enb  ber  ersten  #fte  bi#  3a^r^nnbertS  bei  ir#en
Pächtern  der  Fall,  die  sich  in  der  elendesten  Lage  befanden,  weil  ihnen  jeder-Seit
  getünbigt  merben  tonnte.  Unb  so  bereit  es  #  no*  gegenmöitig  in
Dftinbien.  ßier  #rt  bie  #e  Gal&amp;amp;aufiage  &amp;amp;n  einer  Bernunberung  bea
Viehstandes  und  treibt  der  Mangel  an  Holz  die  Eingebornen  dazu,  den  Mist
als  Feuerungsmaterial  zu  benutzen,  so  daß  der  Boden  mehr  mid  mehr  erschöpft ­
  wird.  In  allen  solchen  Fällen  müffen  also  außer  den  technischeii
Verbessernngen  auch  solche  socialer  und  unter  Umständen  auch  moralischer  Art
in  Anwendung  kommen.
Gegen  eine  sich  wahrnehmbar  machende  Bodenerschöpfung  sind  übrigens
nicht  nur  die  künstlichen  Ersatzmittel  für  die  dem  Boden  entzogenen  Stoffe,
sondern  auch  angemessene  Zeiten  der  Ruhe,  wie  sie  unsere  Vorfahren  ihm  in
so  reichem  Maße  gewährten,  in  Anwendung  zu  bringen.
2.  Das  Aufbrauchen  des  Mineralreichthums.  In  dieser
Hinsicht  wird  freilich  besonders  reichlich  für  Ersatz  gesorgt.  Obgleich  ein
Bergwerk  nach  dem  andern  erschöpft  wird  und  die  altberühmten  Minen
von  den  Silberbergwerken  Attikas  an  bis  zu  den  Zinnlagern  von  Cornwall ­
  ihre  Bedeutung  verloren  haben,  so  war  dennoch  die  Erde  infolge
der  Entdeckung  neuer  Mineralschätze  sowie  neuer  Förderungsmethoden  und
neuer  Verwendungsarten  für  die  gewonnenen  Producte  in  dieser  Hinsicht
nie  so  gut  versorgt,  als  das  heutzutage  der  Fall  ist.  Freilich  sind  die
verschiedenen  Nationen  und  Länder  hierin  durchaus  nicht  gleich  günstig  gestellt. ­
  Der  gewaltige  Reichthum,  welchen  England  in  seinen  Kohlenfeldern,
Rußland  und  die  Vereinigten  Staaten  an  Petroleumquellen  und  Chile  in
seinen  Nitratlagern  besitzt,  ist  möglicherweise  in  verhältnißmäßig  naher  Zukunft ­
  erschöpft.  ..  .  h
3.  Die  Ausrottung  oder  die  Verminderung  nützlicher  uno
die  Ausbreitung  schädlicher  Thiere  und  Gewächse,  wobei  dst
letztere  oftmals  eine  Folge  der  erstem  ist.  So  ist  z.  B.  die  Seekuh  gänzst«
ausgerottet,  unb  ^at  fi#  bie  3#  ber  Balroffe,  ber  Seeottern,  ber  W
und  der  Visone  sowie  verschiedener  Arten  von  Vögeln  in  bedenklicher  Weist
        <pb n="110" />
        5.  Kap.  Fortschritt  in  der  Productionsmethode.

83

vermindert,  wahrend  durch  die  Verminderung  dieser  letztern  das  Ueberhandnehmen
  schädlicher  Infecten  befördert  wurde.  Die  von  Europa  nach  Australien
eingeführten  Kaninchen  haben  dort  Tausende  Acres  von  Weideland  ruinirt.
Tie  so  schnell  sich  vermehrende,  gefräßige  braune  Ratte  (mus  decumanus),
welche  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  an  der  untern  Wolga  sich  zeigte,
hat  sich  seitdem  durch  ganz  Europa  verbreitet  und  auf  Schiffen  ihre  Ueberfahrt
  nach  den  übrigen  vier  Welttheilen  gemacht.  Das  abscheuliche  Unkraut,
welches  die  Pest  der  Flüsse  Englands  bildet,  die  Anacharsis  adsinastrum,
Ģ  aus  Amerika  eingeschleppt  worden.
4.  Die  aus  der  Vernichtung  der  Wälder  erwachsenden
Nachtheile.  Diese  Vernichtung,  wohl  zu  unterscheiden  von  der  Ausrottung
gewisser  Baumarten,  wie  der  Cedern  vom  Libanon  oder  der  Kanrisichte  in
Neuseeland,  stellt  sich  als  eine  überaus  folgenschwere  Beeinträchtigung  des
ohlc'2  der  Menschheit  dar.  Millionen  Ouadratmeilen  Landes  sind  zur  Wüste
geworden,  noch  weitere  Strecken  ernstlich  geschädigt,  weil  man  die  Wälder  auf
en  Abhängen  und  den  Höhenzügen  der  Berge  sowie  an  den  Meeresküsten
vernichtet  hat.  Uebermäßige  Regengüsse  und  lange  anhaltende  Dürre,  Ueber-Ichwemmungen,
  leere,  steinige  Flußbetten,  Erdrutschungen  an  Berglehnen,
«temgetrümmer  in  Thälern,  sumpfige  Niederungen,  scharfe  oder  salzhaltige
estandtheile  mit  sich  führende  Winde,  welche  ungehindert  über  das  Land  dahinwehe,l ­
  und  den  Pflanzenwuchs  beeinträchtigen  oder  zerstören,  unfruchtbar
machender  Sand  oder  Meereswellen,  welche  üppige  Wiesengelände  bedecken  oder
(5#ör,ne  gieriger  SnfeKen,  ^  beren  Vertilgung  eä  an  Vögeln
Ta  200man9e ü'  r  ba *  imb  * e  nad)  bcn  örtlichen  Verhältnissen  die  mannig-ÄSiTÄÄÄÄS

àlkas,  Schottland  und  Irland  haben  sämtlich  unter  dieser  Waldverwüstung
geilen  und  leiden  noch  daran.  In  manchen  Ländern  datirt  dieselbe  schon
on  alten  Zeiten  her.  So  wurden  die  Wälder  an  den  Ostküsten  Schottlands
va)rend  der  Kriege  mit  England  im  15.  Jahrhundert  vernichtet,  was  dann
Zur  Folge  hatte,  daß  heute  die  große  Sandbank  von  Moray  iinb  Aberdeenlm
  eme  früher  bewohnte,  fruchtbare  Gegend  bedeckt.  Auch  die  Entwaldung
Istriens  durch  die  Nenetianer  fällt  noch  in  das  Mittelalter.  In  andern  Fällen
!  îbselbe  großenteils  oder  vollständig  neuen  Datums.  So  wurden  die  Wälder
&amp;gt;n  Irland  hauptsächlich  in  unserem  Jahrhundert  vernichtet.  Es  wurden  daurch
  7000000  Acres  an  Grund  und  Boden  in  nackten  Felsengrund  oder
Ul  Torfmoore  verwandelt.  In  den  Vereinigten  Staaten  aber  nimmt  dieser
llnheilvolle  Proceß  noch  immer  seinen  Fortgang.  Dort  hat  bisher  nur  der
        <pb n="111" />
        84

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

einzige  Staat  Pennsylvania  ein  Forstschutzgesetz  K  Dergestalt  konnte  denn
ein  ernster  Forscher  behaupten,  es  würde  sich  bald  die  Holzausfuhr  aus  Böhmen
und  andern  europäischen  Landern  nach  dem  östlichen  Theil  der  großen  amerikanischen ­
  Republik  lohnen.
Der  größere  Theil  des  Entwaldnngsprocesses  hat  sich  gerade  während  der
großen  technischen  Umwälzung  vollzogen,  welche  diesen  Mißbrauch  auf  verschiedene ­
  Weise  begünstigt  hat,  und  zwar  hauptsächlich  dadurch,  daß  sie  die
Bearbeitung  und  den  Transport  des  Bauholzes  erleichterte,  sowie  daß  ganze
Wälder  zu  Eisenbahnschwellen  verbraucht  wurden.  Uebrigens  erkennen  jetzt
alle  Verständigen  an,  welche  Übeln  Folgen  das  Verschwinden  der  Wälder  nach
sich  zieht.  An  vielen  Orten  wird  dem  Fortschreiten  des  Uebels  entgegengewirkt ­
  oder  gänzlich  Einhalt  geboten,  und  in  manchen  Gegenden  wurden
sogar  umfangreiche  Wiederaufforftungen  vorgenommen.  Auch  wird  in  Zukunft ­
  die  immer  mehr  in  Uebung  kommende  Verwendung  metallener  Eisenbahnschwellen
  die  Nachfrage  nach  Holz  vermindern.  Das  alles  kann  aber  die
ungeheuern  Verluste,  welche  die  Welt  durch  die  Entwaldung  erlitten,  nicht
ungeschehen  machen.  Um  dieselben  in  ihrer  ganzen  Größe  zu  ermessen,  darf
man  nicht  aus  dem  Auge  verlieren,  daß  auch  in  den  Gegenden,  wo  sie  von
keinem  der  eben  erwähnten  klimatischen  Uebelstände  begleitet  war,  sich  ernstliche ­
  Schädigungen  geltend  gemacht  haben,  die  mit  den  aus  der  anderweitigen
Nutzbarmachung  des  Grund  und  Bodens  sich  ergebenden  Vortheilen  in  Vergleich ­
  zu  bringen  sind.  Dahin  gehören  das  Verschwinden  geeigneter  Stätten
zu  gesunden  Körperübungen  und  trefflichen  Vergnügungen,  die  Verminderung
des  Vorrathes  von  Bau-  und  Feuerungsmaterial,  an  Viehfutter  und  Streu.
Solche  Verluste  haben  hauptsächlich  die  Armen  geschädigt,  lind  deshalb  sind
sie  zu  häufig  übersehen  worden.
Indessen  darf  andererseits  auch  llicht  übersehen  werden,  daß  die  technischen ­
  Fortschritte,  zu  deren  Nutzbarmachung  doch  zum  größten  Theile  die
Kohle  in  Anwendung  kommt,  deren  Gewinnung  wiederum  durch  den  vervollkommneten ­
  Bergwerksbetrieb  bedeutend  erleichtert  wurde,  eine  beträchtliche
Holzersparniß  ermöglicht  haben,  wie  denn  auch  bei  den  Häuser-  u.  dgl.  Bauten
vielfach  Eisenbestandtheile  statt  des  Nutzholzes  verwendet  werden.
So  gibt  es  denn  Erklürungsgründe  genug  für  die  unläugbare  Thatsache, ­
  daß  die  großartigen  Ilmwälzungen  der  techilischen  Productionsmethodeil

'  Es  ist  wohl  richtig,  daß  in  den  Vereinigten  Staaten  ein  Gesetz  jedem  Ansiedler
160  Acres  Land  noch  über  das  Gewöhnliche  hinaus  zuweist,  wenn  10  derselben  binnen
zwei  Jahren  mit  Waldbäumen  bepflanzt  werden,  aber  das  gilt  nur  von  dem  der
Union  als  solcher  gehörigen,  noch  unbesiedelten  Gebiete  und  vermag  ein  gesetzliches
Verbot  der  rücksichtslosen  Abholzung  nicht  zu  ersetzen.
        <pb n="112" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

85

ouch  in  Ländern,  welche  sich  langer  Friedensperioden  zu  erfreuen  hatten,  keinen
größern  Nutzen  für  das  Volkswohl  gehabt  hatten.  Nur  so  viel  möge  noch
hervorgehoben  werden:  Einen  großen  Vortheil  haben  die  Fortschritte  auf  dem
Gebiete  des  Productionsverfahrens  zweifellos  gehabt:  sie  haben  die  Ausbreitung
civilisirter  Völker  über  den  Erdball  beträchtlich  gefördert  und  dergestalt  eine
vorteilhafte  Auswanderung  und  damit  wieder  eine  Bewegung  ermöglicht,  von
deren  Bestand  die  Wohlfahrt  der  Menschheit  zum  guten  Theil  abhängt.

Sechstes  Kapitel.
Der  Schauplatz  und  die  Ausdehnung  der  Güterproduction.
Tiefes  Kapitel  bildet  eine  Ergänzung  der  vier  vorhergehenden.  Wenn
oie  productiven  Eigenschaften  der  Erde  und  der  Menschen  so  sind  und  die
Organisation  und  der  Fortschritt  der  Güterproduction  sich  so  vollziehen,  wie
wir  das  in  diesen  Kapiteln  geschildert  haben,  so  laffen  sich  auch  gewisse  Schlüffe
auf  die  Orte,  an  welchen  die  Production  stattfindet,  und  auf  ihren  Umfang
ziehen.  In  dem  vorliegenden  Kapitel  werden  wir  uns  also  mit  den  naturgemäßen ­
  Folgerungen  ans  den  soeben  angedeuteten  Prämissen  zu  beschäftigen ­
  haben.
^ie  emanen  mterrnerben  on  Orten  eräugt,  bonmel#  einieber
ffinc  „ocntl)ü,n(i4e  W-  CftmolS  me#  bie  %robuctio„e=Verhältnisse
  Erscheinungen  auf,  die  bringend  eine  Erklärung  heischen,  aber  diese
Wlanrno  iß  immer  I#t.  Won  #t  olkrbingë  'nuf  ben  er#  Bild
(m,  W  eë  Bergwerk  unb  (5kmbrüd)e  nur  bo  geben  sonn,  too  bn  6rbe
n  ""alien  abgewonnen  werben  können,  unb  baß  nichts  wachsen  kann.  wo
v  en  und  Klima  dies  nicht  verstatten.  Dagegen  gibt  es  auch  andere,
schwerer  zu  lösende  Fragen.  Warum  liegen  z.  B.  in  Irland  prächtige  Bauma
  enalien  unbenutzt,  während  der  Thon  des  Themsethales  zu  zahllosen  Ziegeln
erar  eitet  wird?  Warum  werden  Nunkelrüben  in  der  preußischen  Provinz
vchsen,  in  Böhmen  unb  Mähren  unb  im  Nordosten  von  Frankreich  in  so
llwper  Menge,  in  Großbritannien  und  Irland  dagegen  in  so  geringer  Zahl
gezogen?  Warum  sind  die  Baumwollmanufacturen  in  gewissen  Gegenden
nglands,  warum  ist  die  Strumpfweberei  wieder  in  andern  concentriti  ?
'ooldje  Erscheinungen  lassen  sich  zweifellos  erklären.  Ihre  Ursachen  sind
wannigfacher  Natur  und  stehen  oftmals  auf  verschiedene  Weise  in  Wechselwirkling. ­
  So  ist  es  denn  schwer  vorauszusagen,  in  welchen  Gegenden  sich
        <pb n="113" />
        86

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

die  einzelnen  Productionszweige  in  Zukunft  entwickeln  werden,  wenn  man  auch
die  Gründe  sehr  wohl  erkennen  kann,  weshalb  sie  in  der  Vergangenheit  in
diesen  oder  jenen  Districten  geblüht  haben.
Wenn  sich  die  Verhältnisse  günstig  und  ebenso  günstig  wie  an  andern
Orten  erweisen,  so  ist  der  Wohnort  der  Consumenten  die  Statte,  wo  sich  sämtliche ­
  Productionszweige  entwickeln  werden.  Das  ist  aber  in  der  Regel  nicht
der  Fall,  vielmehr  werden  die  Sachgüter  vielfach  an  Orten  prodncirt,  von
deren  Bewohnern  sie  nicht  consnmirt  werden.  Tie  physischen  Bedingungen
der  Production  sind  höchst  verschiedenartiger  Natur,  und  auch  betreffs  der
Transportirbarkeit  der  Güter  walten  die  beträchtlichsten  Differenzen  ob.  So
kommt  es,  daß  man  um  jede  Stadt  und  jedes  Dorf  herum  sowie  jede  bedeutende ­
  Verbindungsstraße  entlang  gewisse  Streifen  von  Grund  und  Boden
bestimmten  Zweigen  der  Production  gewidmet  findet,  und  zwar  der  Production ­
  von  Gütern,  die  weniger  leicht  transportirbar  sind.  Die  der  Stadt  am
nächsten  gelegenen  Theile  dieser  Zone  werden  zur  Production  der  am  schwersten
transportabeln  Erzeugnisse  verwendet,  die  weiter  abliegenden  zur  Hervorbringung
der  leichter  transportabeln.  So  werden  z.  B.  frische  Gemüse,  Blumen  und
Früchte  sowie  frische  Milch  in  Europa  und  Amerika  in  unmittelbarer  Nähe
der  Städte  prodncirt,  während  die  Weizencultur  und  die  Viehzucht  recht  wohl
in  weiter  Entfernung  betrieben  werden  können;  man  muß  dabei  nur  im  Auge
haben,  daß  sich  die  Entfernung  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  nicht  nach  der
Meilenzahl  bemißt,  sondern  danach,  in  welchem  Maße  die  Communicationsmittel
  vervollkommnet,  ununterbrochen  und  für  Menschen  und  Sachgüter
gefahrlos  sind.  Es  kann  übrigens  vorkommen,  daß  die  regelmäßige  Gestaltung ­
  dieser  Zonen  durch  physische  Verhültuisse  unterbrochen  und  daß
die  Ansiedlung  der  Consumenten  gleich  anfangs  von  deren  Gestaltung  bedingt ­
  ist.
Weiter  wird  die  Wahl  der  Oertlichkeiten,  an  denen  sich  die  verschiedenen
Productionsvorgänge  vollziehen  sollen,  durch  die  Schwierigkeit  oder  Leichtigkeit
bestimmt,  mit  welcher  das  Rohmaterial,  die  übrigen  Productionsmittel  unb
die  fertig  gestellten  Producte  an  ihren  Bestimmungsort  transportirt  werden
können.  Es  wird  also  für  die  Anlage  eines  Unternehmens,  für  die  Cultur
gewisser  Pflanzen  derjenige  Platz  ausgewählt  werden,  von  dem  aus  die  Transportkosten ­
  sich  ceteris  paribus  am  niedrigsten  stellen.  So  werden  Sägemühlen ­
  in  der  Nähe  von  Wäldern,  also  nahe  beim  Bezugsplatze  des  Rohmaterials, ­
  große  Kunsttischlereien  bei  großen  Städten,  also  in  der  Nähe  der
Consumenten,  eine  Menge  moderner  Industrie-Etablissements  zunächst  bei  den
Kohlenbecken  angelegt,  welche  das  Feuerungsmaterial,  dessen  Transport  meist
kostspieliger  ist  als  derjenige  der  dort  angefertigten  Erzeugnisse,  für  ihren  Betrieb ­
  liefern.  Es  ist  jedenfalls  billiger,  Baumwolle  und  Seide  zu  versenden.
        <pb n="114" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

87

als  Kohle;  deshalb  befinden  sich  anch  die  Textilmanufacturen  nicht  inmitten
der  Baumwollplantagen  oder  der  Schafweiden,  sondern  in  der  Nähe  der
Kohlenlager.
Wenn  die  Producte  verschiedene  Bestandtheile  enthalten,  wie  z.  B.  die
Mastochsen,  welche  zugleich  Fleisch,  Talg  und  Häute  liefern,  oder  wie  das  Getreide, ­
  aus  welchem  Körner  und  Stroh  gewonnen  werden,  ergeben  sich  wieder
andere  Combinationen.  Aehnlich  verhält  es  sich,  wo  gewiffe  Gewächse  nicht
sowohl  um  ihrer  selbst  willen  als  vielmehr  zur  Vorbereitung  des  Bodens  für
andere  cultivirt  werden.
Ferner  ist  es  für  verschiedene  Productionszweige,  ganz  abgesehen  von  der
Nähe  der  Consumenten  oder  der  Roh-  und  der  Hilfsstoffe,  Vortheilhaft,  daß
şie  sich  an  gewissen  Orten  centralisirt  finden.  Es  ist  dies  z.  B.  mit  der
Posamentirerindustrie  und  der  Strumpfweberei  in  Nottingham  der  Fall,  die
sich  ebensogut  in  der  Umgegend  von  Manchester  entwickelt  haben  könnten;
gleicherweise  ist  die  Lchlöfferfabrikation  in  Staffordshire  concentrirt,  obgleich  sie
ebensogut  in  Yorkshire  zu  betreiben  wäre.  Diese  Art  der  Centralisation  wird
oc  a  Usati  on  der  Industrie  im  engern  Sinne  genannt.  Die  Gründe
Nw  dieselbe  sind  mannigfacher  Natur.  Der  Fachunterricht  kann  vollkommener
Mn,  wo  viele  demselben  Productionszweige  sich  widmende  Menschen  vereinigt
lind.  An  solchen  Orten  ist  auch  die  wechselseitige  Unterstützung  leichter,  und  es
besteht  daselbst  eine  größere  Wahrscheinlichkeit,  daß  Erfindungen  gemacht  werden.
Auch  der  Absatz  findet  sich  auf  diese  Weise  erleichtert.  Es  stehen  ein  ausgebildeteres ­
  Transportwesen  und  beffere  Maschinen  zur  Verfügung,  und  es
entwickeln  sich  die  Hilfsindustrien,  namentlich  solche,  welche  das  für  andere
Productionszweige  nöthige  Material  produciren  und  die  Abfälle  verwerthen
m  Grabe,  mâ^enb  eë  f#  ni#  Wonnen  mürbe,  beratenen  Unter!
nehmungen  an  Orten  zu  errichten,  wo  bie  betreiben  Jnbustrien  nur  in
kleinem  Maßstabe  betrieben  werben.  Wie  nothwendig  ist  es,  unter  ben  gegenii
  artigen  Verhältnissen  besonbers  für  bie  Unternehmer  ber  Productionszweige,
welche  einen  sehr  vervollkommneten,  complicirten  Maschinenbetrieb  benöthigen,
-ente  zur  Hand  zu  haben,  die  jeden  Schaden  an  den  Maschinen  ausbessern
und  unbrauchbar  gewordene  Theile  derselben  ersetzen  können!  So  war  denn
le  Localisation  verschiedener  Arten  von  Unternehmungen  schon  in  frühern
Seiten  von  höchster  ökonomischer  Bedeutung,  und  gewiffe  Städte  und  Dörfer
erzeugten  ihre  bestimmten  Specialitäten.  In  der  Gegenwart  ist  aber  diese
Form  der  Organisation  von  noch  weit  größerer  Bedeutung.  Von  einem
entrum  aus  werden  nicht  mehr  Tausende,  sondern  Millionen  von  Consumenten
  versorgt.
Cs  muß  also  einleuchten,  von  wie  großem  Vortheil  es  für  eine  Gegend
Ml  wenn  sich  ein  Productionszweig  in  ihr  zuerst  entwickelt.  Ein  solcher  Ort
        <pb n="115" />
        88

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

kann  zum  Mittelpunkt  eitler  Industrie  werden,  welche  die  ganze  Erde  mit  ihren
Erzeugnissen  versorgt,  obgleich  sich  ein  Dutzend  anderer  Orte  für  dieselbe
ebensogut  geeignet  hätten.  Diese  hatten  zu  gleicher  Bedeutung  gelangen  können,
wenn  sie  nur  ben  Anfang  gemacht  und  die  betreffende  Industrie  zuerst  ins
Leben  gerufen  hätten.  So  sollten  sich  beim  die  Regierungen,  welche  ein  richtiges ­
  Verständniß  und  reges  Interesse  für  den  Aufschwung  und  die  Bevölkerungszunahme ­
  der  ihnen  anvertrauten  Länder  besitzen,  eifrig  bemühen,  diesen  die
Bortheile  des  Gesetzes  des  steigenden  Productionsertrages  durch  die  LocalisirtNtg
möglichst  vieler  Industrien  und  anderer  Prodnctionszweige  zu  sichern.  Zlr
diesem  Behufe  greifen  die  Staaten  zur  Einführung  von  Schutzzöllen,  von  denen
im  6.  Kapitel  des  II.  Buches  die  Rede  sein  tvird,  wo  wir  vom  internationalen
Handel  zu  sprechen  haben;  und  aus  demselben  Grunde  wird  die  Einwanderung
begünstigt,  um  das  langsame  Anwachsen  der  Bevölkerung  zu  beschleunigen  und
die  günstigem  Chancen  nicht  zu  verpassen.
Abgesehen  vom  Gesichtspunkte  des  Schlltzes  der  einheimischen  Prodtlction
kann  die  Localisirung  der  Industrie  seitens  der  Regierungen  allch  aus  fiscalischen
  Gründen  befördert  werden,  um  sich  eine  Einnahmequelle  in  Gestalt
von  Abgaben  auf  gewisse  Erzeugnisse  zu  verschaffen.  Dahin  gehören  Maßregeln ­
  wie  die  Beschränkung  des  Opiumbaues  auf  gewisse  Gegenden  in  Indien
und  das  Verbot  des  Tabakbaues  in  Großbritannien  und  Irland.  Ferner  ist
auch  noch  zu  bemerken,  daß  die  Mißbräuche  schlechter  oder  schwacher  Regierungen,
Anarchie,  willkürliche  Besteuerung  u.  s.  w.,  sich  für  einfach  und  billig  arbeitende ­
  Prodnctionszweige  viel  weniger  fühlbar  machen  als  für  solche,  die  kostbare ­
  Vorrichtungen  und  eine  complicirte  Organisation  erfordern.
Bon  besonderer  Wichtigkeit  sind  ferner  die  gewaltigen  Veränderungen,
welche  sich  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  in  der  Art  und  Weise  des  Transportes ­
  von  Menschen  rmd  Sachen  vollzogen  haben.  Andere  Veränderungen
und  Verbesserungen,  die  auf  frühere  Zeiten  zurückgehen,  haben  in  der  That
auch  wichtige  Folgen  gehabt  und  auf  die  Auswahl  der  Gegenden,  in  denen
sich  verschiedene  Prodnctionszweige  entwickeln  sollten,  bedeutenden  Einfluß  geübt.
Neue  Wege  haben  neue  Borräthe  von  Gütern  zugänglich  gemacht  und  die
Wichtigkeit  der  alten  Berkehrsstraßen  vermindert.  Die  Eröffnung  neuer  Handelsund ­
  Verkehrsstraßen  für  den  Verkehr  zwischen  den  Welttheilen  bildet  ein  packendes
Stück  Weltgeschichte.  Sie  hatte  zur  Folge,  daß  gewisse  Gegenden  und  Länder
einen  großen  Aufschwung  nahmen,  andere  hingegen  von  ihrer  alten  Größe
herabsanken  K  Aber  die  Umwälzung  im  Verkehrswesen,  wie  sie  die  Einführung

'  Man  vergegenwärtige  sich  z.  B.  den  Zuwachs  an  Reichthmn  und  Macht,  welcher
dem  kleinen  Portugal  durch  die  Entdeckung  des  Seeweges  nach  Indien  zu  theil  wurde,
und  die  große  Einbuße,  die  dagegen  Venedig  und  andere  Mittelmeerhäfen  infolge
        <pb n="116" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

89

der  Dampfschiffe  und  vor  allem  der  Eisenbahnen  hervorgerufen,  hat  noch  gewaltigere ­
  Folgen  gehabt  und  die  Menschen,  die  früher  hauptsächlich  Dörfer
und  Einzelgehöfte  bewohnten,  vielfach  in  großen  Städten  zusammengeführt.
Dieses  unverhältnißmäßige  Anwachsen  der  Städte  ist  einer  der  auffälligsten
Züge  des  19.  Jahrhunderts,  und  in  allen  Ländern,  in  welchen  die  neuen
Transportmittel  in  weitem  Umfang  zur  Anwendung  gelangt  sind,  wahrnehmbar:
so  in  Großbritannien  und  Irland,  in  Frankreich,  in  Deutschland,  in  Belgien,
in  den  Vereinigten  Staaten  u.  s.  w.  Bisweilen  hat  die  Zahl  der  ländlichen
Bevölkerung  sogar  absolut  abgenonimen,  nicht  nur  im  Verhältniß  zur  städtischen
Einwohnerschaft;  dies  ist  z.  B.  in  England  und  in  Frankreich  der  Fall  gewesen. ­
  Die  Ursache  des  Phänomens  der  großartigen  Zunahme  der  städtischen
Bevölkerung  liegt  offen  zu  Tage.  Die  neuen  Communicationsmittel  haben
die  Hindernisse  beseitigt,  unter  welchen  die  Wirkungen  des  von  den  Städten
uns  die  Außenwohnenden  geübten  Reizes  nicht  zu  voller  Geltung  kommen
konnten.  Die  verschiedensten  Gründe,  religiöse,  politische,  wiffenschaftliche,
literarische,  künstlerische  und  andere  Interessen  ziehen  Leute  deshalb  in  die
Städte,  weil  sie  vielfach  nur  in  diesen  gepflegt  werden  können.  Sodann  üben
die  in  den  Städten  sich  darbietenden  erlaubten  und  unerlaubten  Vergnügungen
eine  mächtige  Anziehungskraft  aus,  wozu  noch  der  Umstand  kommt,  daß  die
unerlaubten  Vergnügungen  in  den  Städten  viel  mehr  im  geheimen  genossen
werden  können,  als  das  auf  dem  Lande  möglich  ist.  Endlich'  machen  die  durch
die  Organisation  der  Arbeit  gewährten  Vortheile  gerade  die  Städte  zum  Sitz
der  Industrien,  soweit  dem  nicht  gewichtige  Hemmnisse  entgegenstehen.  Früher
war  das  bedeutendste  Hinderniß  dieser  Art,  welches  sich  dem  Wohnen  und
dem  Industriebetrieb  in  den  Städten  entgegenstellt,  die  Theuerung  der  Nahrungsmittel ­
  und  des  Rohmaterials.  Das  Leben  auf  dem  flachen  Lande  war  langaber
  1,11%  Biese  #en  f#  inbeffen  infolge  ber  ans  bein
ebictc  des  Transportwesens  vollzogenen  Revolution  sehr  geändert.  Es  hat
eine  bedeutende  Verbilligung  der  betreffeiiden  Gegenstände  stattgefunden,  wenn-9
  eich  dieselben  in  den  größern  Städten  noch  immer  theurer  sind  als  auf
dem  Lande.
Alle  diese  Verhältnisse  haben  zur  Bildung  großer  Bevölkerungscentren  in
en  Städten  beigetragen  und  allmählich  Uebelstände  gezeitigt,  die  zivar  nicht
on  und  für  sich  neu  waren,  aber  eine  früher  nicht  gekannte  Ausdehnung
erselben  erlitten.  Die  Entdeckung  Amerikas  brachte  zunächst  den  spanischen  Häfen
!  1  st  und  Cadiz,  später  den  englischen  und  niederländischen  den  größten  Vortheil,
,  ?  â  nd  di^  Mittelmeerländer  ziemlich  leer  ausgingen.  Die  im  Mittelalter  so  verk
  hrsreiche  Ostsee  ist  im  Laufe  der  vergangenen  Jahrhunderte  gegen  die  Nordsee  und
"  CCstn  ganz  in  den  Hintergrund  getreten.  Es  lassen  sich  viele  derartige  Beispiele
        <pb n="117" />
        90

I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

erreichten  und  ein  trauriges  Gegenstück  zu  den  durch  die  Arbeitsvereinigung
und  die  industriellen  Fortschritte  erzielten  Vortheilen  bilden.  Die  Heilmittel
zur  Bekämpfung  dieser  Uebelstände  sönnen  erst  in  einein  spätern  Kapitel  besprochen ­
  werden.  Hier  ist  nur  hervorzuheben,  daß  die  angedeuteten  Leiden
überhaupt  heilbar  sind,  und  daß  sich  die  dagegen  anzuwendenden  Heilmittel
sogar  in  dem  Falle  wirksam  erweisen  würden,  weiln  die  Communicationsmittel
noch  um  das  Dreifache  leistungsfähiger  werden  sollten,  als  sie  das  gegenwärtig ­
  sind.
Wenden  wir  nun  unsere  Aufmerksamkeit  dem  Umfang  zu,  in  welchem
die  Production  betrieben  wird,  so  begegnen  wir  der  Schwierigkeit,  die  Grenzen
zwischen  der  Art  des  Großbetriebes  nnb  dem  Typus  der  Kleinbetriebsform
zu  bestimmen.  Die  Begriffe  .Industrie'  und  .Gewerbe'  sind  zu  unbestimmt,
das  Gleiche  gilt  von  der  Unterscheidung  zwischen  Großbetrieb  und  Kleinbetrieb.
Wenn  wir  zunächst  unter  productiver  Thätigkeit  die  Verwendung
von  Mühe  lind  Sachgütern  behufs  Erzellgung  nlaterieller  Güter  verstehen,  so
haben  wir  im  Auge  zu  behalten,  daß  die  Production  kein  gleichförmiger  Proceß
ist.  In:  Gegentheil,  es  gibt  so  viele  Arten  der  ans  die  Gütererzengnng  gerichteten ­
  Thätigkeit  als  Produktionszweige.  Dieselben  lassen  sich  auf  verschiedene ­
  Art  classisiciren.  Wie  heutzlltage  die  Dinge  in  Europa  und  Amerika
liegen,  erscheint  es  vielleicht  als  das  beste,  vier  Hauptnnterscheidungen  zu
machen  und  die  folgende  Gruppirung  zur  Anwendung  zu  bringen:  ^.Organische ­
  Thätigkeitszweige,  die  sich  mit  lebenden  Pflanzen  und  Thieren  besassen
und  zu  welchen  Landwirtschaft  und  Gartenbau,  Viehzucht,  Forstwirtschaft  und
Fischerei  gehören;  B.  Bergbau  und  andere,  ähnliche  Productionszweige;  C.  Industrien ­
  oder  gewerbliche  Betriebe  im  engern  Sinne  mit  den  vier  Unterabtheilungen:
  Textil-  und  Bekleidungsgewerbe,  Metallverarbeitung,  Baugewerbe,
sonstige  Productionszweige;  D.  die  Handelsgewerbe  mit  gleichfalls  mehreren
Unterabtheilungen,  als  Gütertransport  zur  See  und  zu  Lande,  Bankgeschäfte,
Groß-  und  Detailhandel.
Auch  die  im  vorstehenden  geinachten  Unterabtheilnngen  lassen  wieder
Specialisirungen  zu,  soweit  die  im  Bereiche  der  einzelnen  Productionszweige
gebräuchliche  Arbeits-  und  Güterverwendnngsmethode  Besonderheiten  aufweist,
die  von  den  sonst  üblichen  Verfahren  wesentlich  verschieden  sind.
Ferner  hängt  die  Ausdehnung  der  productiven  Betriebe,  der
Umfang  oder  der  Maßstab,  in  welchem  die  Production  betrieben ­
  wird,  von  dem  Betrage  des  Kapitals  und  der  Summe  von  Arbeitskräften ­
  ab,  welche  unter  der  Leitung  einer  oder  mehrerer  Personen  zu  einem
bestimmten  Zwecke  oder  zu  einer  Anzahl  von  inehr  oder  weniger  eng  zusammenhüngenden
  Operationen  verwendet  werden.  Je  nachdem  dieser  Betrag  und
diese  Summe  bedeutend,  unerheblich  oder  von  mittlerer  Größe  sind,  kann  man
        <pb n="118" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

91

sligen,  daß  das  betreffende  Gewerbe  in  großem,  kleinem  oder  mittlerem  Maßstabe ­
  betrieben  wird.  So  wird  von  Großindustrie  und  von  Kleingewerbe,
Gewerbe  im  engern  Sinne  oder  Handwerk,  das  wohl  auch  schlechtweg  als
Gewerbe  bezeichnet  wird,  von  Groß-  und  Kleinhandel,  von  landwirtschaftlichem
Großbetrieb  und  Kleinwirtschaft  u.  s.  w.  gesprochen.  Uebrigens  behebt  die
soeben  gegebene  Definition  nicht  alle  Schwierigkeiten.  Es  liegt  nicht  immer
klar  zu  Tage,  was  das  Wesen  der  Oberleitung  eines  Unternehmens  ausmacht,
und  wo  sich  die  Grenze  befindet,  bei  deren  Ueberschreitung  jemand  so  sehr  von
einem  andern  abhängig  erscheint,  daß  er  nicht  mehr  als  selbständiger  Unternehmer ­
  gelten  kann.  Handelt  es  sich  ferner  um  eine  Verkleinerung  oder  um
eine  Vergrößerung  des  Betriebes,  wenn  z.  B.  der  Leiter  einer  Schuhwarenfabrik ­
  den  Betrieb  in  den  Werkstätten  der  Fabrik  einschränkt,  dafür  aber  mehr
Leder  in  den  Wohnungen  der  für  ihn  arbeitenden  Schuhmacher  verarbeiten
laßt  und  nun  vielleicht  zweimal  so  viel  Stiefeln  als  früher  absetzt?  Und  kann
man  die  in  gewissen  Gegenden  von  Italien,  Frankreich  und  Amerika  so  häufig
und  nicht  ungünstig  wirkende  landwirtschaftliche  Betriebsform,  wonach  die
einzelnen  Parcellen  eines  großen  Grundbesitzes  an  Halbpächter  überlassen  werden,
also  ein  Vorgehen,  das  von  seiten  des  Eigenthümers  eine  sorgfältige,  mühsame
Ueberwcichung  erfordert,  noch  als  Großbetrieb,  oder  muß  man  sie  als  Kleinbetrieb ­
  bezeichnen,  weil  jeder  Halbpächter  seinen  Antheil  doch  bis  zu  einem
gewissen  Grade  selbständig  bewirtschaftet?*
'Sslbd  muß  man  sich  aber  stets  gegenwärtig  halten,  daß  derartige  Unterscheidungen ­
  von  geringer  Bedeutung  sind.  Mag  man  indes  die  Unternehmungen,
m  welchen  die  Angehörigen  der  verschiedenen  Bevölkerungsklassen  beschäftigt
smd  bmmnm  wie  man  will.  &amp;gt;°  ist  cs  hingegen  sehr  wichiig.  d°b  man  über
die  Wechselbeziehungen  dieser  Klaffen  selbst  sich  wohl  »nterrichtel  erweist.
r,  Usber  biefc  im  ganzen  höchst  vortheilhafte  Form  der  socialen  und  wirtschaftlichen
inni 01 ".  Ü  1°"'  bCn  Halbpächter  (métayer,  mezzadro)  zu  eifriger  Thätigkeit  antreibt,
di-  a/*  st  Ur&amp;lt; ^  filien  Ertragsantheil  vermehrt,  aus  dem  gleichen  Grunde  aber,  und  um
uiih  "ssaugung  des  Bodens  zu  verhindern,  auch  den  Eigenthümer  veranlaßt,  das  Thun
p  reißen  des  erstem  eifrig  zu  überwachen,  vgl.  Le  Flay,  Les  ouvriers  européens  IV.
riS .„.^’  "étayer  d  Antella  (Toscane),  par  M.  Peruzzi  d’après  les  renseignements
cuoi  lis  en  IX.,7  (die  betreffende  Familie  befand  sich  noch  im  Jahre  1889  auf  demselben
nwesen)  und  in  den  Ouvriers  des  deux  mondes  (der  Fortsetzung  des  eben  genannten
1X8Q  ^  1-0,1  Société  d’économie  sociale  in  Paris),  12*  série,  17«  fascicule.  Paris
'  Vigneron  précariste  et  métayer  de  Valmontone  (province  de  Rome),  par  Urbain
rtn.  Dank  dieser  mit  Umsicht  gehandhabten  Form  der  agrarischen  Organisation  bee
  len  in  Toscana  und  in  Umbrien  die  befriedigendsten  Beziehungen  zwischen  den
^run  Herren  und  den  contadini,  welche  die  durch  stillschweigende  Uebereinkunft  immer
vie  er  in  Halbpacht  genommenen  Felder  als  die  ihrigen  betrachten  und  dementsprechend
nut  Sorgfalt  behandeln.
        <pb n="119" />
        92

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Auch  muß  man  sich  davor  hüten,  den  Umfang  des  Besitzes  einer  Person
mit  dem  Umfang  eines  bestimmten  Unternehmens  zu  verwechseln,  obgleich
beides  in  der  Praxis  oftmals  zusammenfällt.  Wenn  auch  ein  großer  irischer
oder  italienischer  Grundbesitzer  hundert  kleine  Pachtgüter  besitzt,  so  entsteht  aus
der  Gesamtheit  dieser  Allwesen  keineswegs  ein  einheitlicher  landwirtschaftlicher
Großbetrieb,  und  wenn  sich  lnngekehrt  die  einzelnen  Attien  einer  großen  Attiengesellschaft
  in  den  Händen  von  tausend  Besitzern  befinden,  so  wird  das  großindustrielle
  Unternehmen  ans  diesem  Grunde  durchaus  nicht  in  tausend  fíeme
verwandelt.
Auch  die  Begriffe  ,Groß-'  und  .Kleinbetrieb'  sind  noch  genauer  zll  bestimmen. ­
  Von  einem  Kleinbetriebe,  sei  es  nun  ein  landwirtschaftlicher  oder
ein  gewerblicher,  kann  nur  dann  geredet  werden,  wenn  die  gesamte  Leitung
durch  einen  Unternehmer,  der  selbst  mit  Hand  anlegt,  besorgt,  und  noch  mehr,
wenn  die  gesamte  Arbeit  von  einer  Familie  gethan  werden  taun,  derselben
zugleich  genügende  Beschäftigung  bietet  und  ihre  gesamte  Arbeitskraft  in  Anspruch ­
  nimmt.  In  großem  Maßstabe  wird  dagegen  ein  Unternehmen  dann
betriebeil,  wenn  es  unter  der  Oberleitung  eines  oder  einiger  den  Hähern
Klassen  angehörigen  Personen  steht,  gleichviel  ob  es  sich  um  ein  großes  Landgllt,
  eine  Fabrik,  ein  Handelsgeschäft,  eine  Schiffahrts-  oder  eine  Bankunternehmung
  handelt.  Zwischen  den  Groß-  und  den  Kleinbetrieben  stehen  bann
verschiedene  Klassen  von  Etabliffements,  die  sich  mehr  oder  nlinder  der  einen
von  beiden  Arten  nähern,  uild  all  sie  schließen  sich  endlich  als  äußerste  Extreme ­
  einerseits  die  Zwergwirtschaften  und  die  ganz  kleineil  Betriebe,  die
nicht  die  gesamte  Zeit  einer  Familie  in  Anspruch  nehmen,  und  andererseits
die  riesigen  Unternehlnungen  an,  welche  zll  ihrer  Leitling  der  Kräfte  mehrerer
hochgebildeten  Männer  bedürfen.  Uebrigens  bestimmt  sich  die  Größe  eine»
Unternehmens  nicht  nur  durch  den  Umfang  des  von  ihlll  occupirten  Flächenranlns.
  Je  intensiver  die  Cultur  eiiles  Landgutes  ist,  ein  desto  weniger  großer
Umfang  ist  erforderlich,  damit  von  einem  Großgrundbesitze  gesprochen  werden
könne.  Jul  Westen  der  ^Bereinigten  Staaten  von  Amerika  silld  die  meisten
Eigenthümer,  die  eine  Farin  von  etwa  160  Acres  besitzen,  nur  kleine  Grundbesitzer, ­
  da  die  Cultur  ihrer  Besitzuilgen  eine  wenig  intensive  ist  und  mit  jener  der
deutschen,  österreichischen  und  französischen  Bauern  ungefähr  auf  der  gleichen
Stllse  steht.  Dagegen  pflegt  ein  Landgut  von  gleichem  Umfange  in  Middleser
oder  in  Kent  so  trefflich  und  so  intensiv  bewirtschaftet  zu  werden,  daß  es  zu
den  in  mittlerem,  ja  in  den  meisten  Füllen  sogar  zu  den  in  großem  Maßstabe ­
  betriebenen  Besitzlingen  zu  rechnen  ist.
Von  den  Vortheilen  der  Arbeitstheilung,  auf  welche  an  dieser  Stelle
nicht  zurückzukommen  ist,  treten  die  meisten  bei  großen  Unternehmungen  in
weit  höherem  Grade  zu  Tage  als  bei  kleineril.  Die  Ersparniß  bei  der  Ver-
        <pb n="120" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

93

Wendung  von  Maschinen  und  die  Nutzbarmachung  der  verschiedenen  Arten  der
menschlichen  Befähigung  sind  vielleicht  die  beiden  wichtigsten  Vortheile,  welche
die  Production  in  großem  Maßstabe  mit  sich  bringt;  und  so  ist  denn,
seitdem  infolge  der  technischen  Umwälzungen  in  vielen  Productionszweigen
die  Stelle  der  einfachen  Lehre  in  dem  betreffenden  Gewerbe  und  der  einfachen ­
  Werkzeuge  wissenschaftliche  Vorbildung  und  complicirte  Maschinen
eingenommen  haben,  in  vielen  Ländern  an  die  Stelle  des  kleinen  und  des
mittlern  Betriebes  in  weitem  Umfang  der  Großbetrieb  getreten.  Namentlich ­
  im  Bereiche  der  Textil-  und  Eisenindustrie  und  der  Transportunternehmungen ­
  sind  große  und  theilweise  sogar  riesenhafte  Unternehmungen  an  die
stelle  der  alten  kleinen  und  mittlern  getreten.
^  Diese  Umstaltung  würde  sogar  noch  allgemeiner  gewesen  sein,  wenn  der
Arbeitstheilung  und  der  Arbeitsvereinigung  nicht  gewiffe  Grenzen  und  Hindernisse
entgegenstünden,  auf  die  wir  die  Aufmerksamkeit  lenken  müssen.  So  lassen  sich
^  B.  trotz  aller  Vervollkommnung  der  Transportmittel  auch  heutzutage  viele
Dinge  nur  mit  so  großen  Schwierigkeiten  und  Kosten  transportiren,  daß  sie  nur
m  dicht  bevölkerten  Gegenden  in  großem  Maßstabe  producirt  werden,  weil  sie  nur
rn  geringer  Entfernung  eine  kleine  Anzahl  von  Abnehmern  finden.  Das  ist
u.  a.  bei  den  Erzeugnissen  der  Baugewerbe,  der  Ziegeleien  und  dem  Baumaterial
alis  den  Steinbrüchen  der  Fall.  Ebenso  können  auch  gewiffe  Reparaturen  nur  in
lehr  bedeutenden  Städten  von  großen  Unternehmern  übernommen  werden.  Andreres ­
  verhindert  auch  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  sich  mit  dem  Großbetriebe  der
Erzeugung  auf  einem  wirtschaftlichen  Gebiete  Ueberproduction  einstellen  werde
de»  Uebergang  zum  Großbetrieb.  Ti.  Verfertigung  hocheleganter  Kleidung
,tacke  und  Schuhwaren  für  Damen  und  Herren  kann  ebenfalls  nicht  sabriln.dtl'S
  -trà  werdeu.  da  es  sich  hierbei  um  sehr  indibid.t.lle  Eigenschaften
m,d  Geschmacksrichtungen  handelt,  die  von  den  für  die  elegante  Welt  arbeitenden
Schneidern  und  Schnhnmchern  ,u  berücksichtigen  sind.  In  andern  Fallen  wieder
,  -  îsnv,  daß  die  Arbeiter  sich  llnehrtichleiten  zu  Schulden  kvnnncn
en,  fo  groß,  und  fällt  die  Aothwcndigkeit,  die  gesamten  Verrichtungen  des
ro  nctionsbroceffes  unter  Aufsicht  zu  behalten,  dermaßen  ins  Gewicht,  daß
&amp;gt;e  nternehmer  von  der  Einführung  des  Großbetriebes  Abstand  nehmen.  So
ör *  ^  şià),  daß  namentlich  die  Juweliere  und  die  Gold-  und  Silberarbeiter
î  ŗe  Geschäfte  nur  bisweilen  in  sehr  großem  Maßstabe  betreiben.  Auch  im
ereiche  bfs  Gartenbaues  und  in  den  Fällen,  wo  nur  bei  sehr  sorgfältiger
eiandlung  der  Fruchtbäume,  wie  bei  den  Oliven-,  Orangen-  und  Maulbeeraumen,
  eine  reichliche  Ernte  erzielt  werden  kann,  macht  sich  die  Nothwendign
  eifrigster  Ueberwachung  seitens  des  Hauptintereffenten  geltend,  und  des-^
  behauptet  die  Production  im  kleinen  den  Vorrang.  Ferner  bietet  der
v  ""betrieb  gewisse  Vortheile,  wo  er  es  ermöglicht,  Gennßmittel  zugleich  als
        <pb n="121" />
        94

I.  Buch.  Production  und  Cousumtion.

Productionsmittel  zu  behandeln  und  eine  ursprünglich  und  hauptsächlich  nicht
auf  die  Production  gerichtete  Thätigkeit  zugleich  als  productive  zu  verwenden.
Dahin  gehört  die  Verwendung  des  Wohnhauses  als  Werkstatt,  der  gleichzeitige
Gebrauch  des  Küchenfeuers  und  der  häuslichen  Beleuchtungsmittel  zur  Befriedigung ­
  der  persönlichen  Bedürfnisse  und  zu  gewerblichen  Zwecken,  die  Benutzung
  der  Zusammenkünfte  von  Familiengliedern,  Freunden  und  Nachbarn
  zu  nutzbringender  Arbeit.  So  ist  es  und  war  es  namentlich  früher
Brauch,  unter  heiterem  Gespräch  das  Obst  zu  ernten,  oder  z.  B.  in  deutschen
Landen  mit  dem  Schlachten  des  im  Laufe  des  Jahres  gemästeten  Schweins
ein  Familienfest  zu  verbinden,  indem  gute  Freunde  bei  der  Verarbeitung  des
Fleisches  helfen  und  dann  behaglich  zusammen  schmausen,  oder  im  sogen.  Heimgarten ­
  unserer  Alpenländer,  d.  h.  bei  ben  winterlichen  Abendzusammenkünften
der  Nachbarn,  unter  Gesang  und  Spiel  oder  dem  Erzählen  von  alten  Geschichten ­
  und  Sagen  oder  unter  andern  Annehmlichkeiten  fleißig  zu  spinnen,
Holzschnitzereien  anzufertigen,  Körbe  zu  flechten  u.  s.  w.  Was  aber  insbesondere ­
  die  Landwirtschaft  anbelangt,  so  spart  man  —  oder  sollte  dies  wenigstens ­
  —  beim  Kleinbetriebe  beträchtlich  dadurch,  daß  man  den  Dünger  unentgeltlich ­
  zur  Verfügung  hat,  Pferde  und  Wagen  gar  nicht  oder  fast  nicht
benöthigt  und  kostspielige  Bewässerungsanlagen  mehr  oder  minder  entbehren
kann.  In  China  weiß  man  sich  alle  diese  Vortheile  trefflich  zu  nutze
zu  machen.
Es  ist  demnach  die  Frage,  welche  Grenzen  des  Betriebsumfangs  die
vortheilhaftesten  sind,  eine  sehr  verwickelte,  und  um  dieselbe  entscheiden  zu
können,  muß  man  alle  die  zahlreichen  Besonderheiten  in  Betracht  ziehen,
wie  sie  sich  aus  der  Verschiedenheit  der  Gegenden,  der  Beschaffenheit  der
betreffenden  Arbeiten,  dem  Charakter  und  den  Fähigkeiten  der  Menschen
u.  s.  w.  ergeben.  Leider  kann  man  nicht  behaupten,  daß  bei  Aenderungen
des  Betriebsumfanges  stets  das  Vortheilhaftere  an  Stelle  des  minder  Vortheilhaften ­
  trete.  Die  Aufrechterhaltung  oder  die  Neueinführung  eines  bestimmteil ­
  Betriebsmaßstabes  kann  aus  höchst  unerfreulichen  Ursachen  stattfinden. ­
  Es  kann  geschehen,  daß  die  kleinen  Landwirtschaften  durch  große
Betriebe  ersetzt  werden,  nicht  um  einen  größern  Ertrag  zu  erzielen,  sondern
um  gewiffen  Leuten  einen  größern  Antheil  an  dem  geringern  Ertrage  zu
sichern.  Die  Aufsaugung  des  kleinen  Grundbesitzes  durch  deu  großen  infolge
hoher  Steuerlasten,  Wucherzinsen  und  Vernachlässigung  eines  tüchtigen,  besonders ­
  auch  die  Landwirtschaft  berücksichtigenden  Volksunterrichts,  wie  sie
sich  vielfach  in  Italien  vollzog,  hat  nicht  immer  zu  einem  erträglichen,
zum  Theil  sogar  in  socialer  und  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  vortheilhaften  Halbpachtverhältniß ­
  geführt,  sondern  ist  in  der  Lombardei  und  namentlich  in
Sicilien  eine  Quelle  der  Verarmung  elender  Unterpächter  geworden;  unter
        <pb n="122" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.

95

einer  oder  gar  unter  zwei  Schichten  von  Groß-  resp.  Mittelpächtern,  die
zwischen  ihnen  und  trägen,  nur  dem  Vergnügen  huldigenden  oder  im  politischen ­
  Parteien-  und  Jntriguentampfe  stehenden  Besitzern  die  Vermittler  bilden,
werden  diese  nämlich  niedergedrückt  und  besitzen  nur  das  zum  Leben  Nöthigste.
Dabei  ist  nicht  etwa  der  Ertrag  des  Bodens  ein  größerer  geworden,  sondern
Sicilien  z.  B.  hat,  wie  allbekannt,  durch  die  irrationelle  Wirtschaft  verelendender
Pächter  und  habgieriger  Speculanten,  welche  deren  Pachtzinse  nach  Möglichkeit ­
  erhöhen,  von  seiner  altberühmten  Fruchtbarkeit  viel  verloren.  Was  soll
rnan  aber  erst  von  der  gewaltsamen  Enteignung  freier  Bauern  durch  rohe
Feudalherren  sagen,  wie  sie  in  den  anarchischen  Perioden  der  mittelalterlichen  Entwicklung ­
  so  häufig  war,  oder  durch  die  juristischen  Kniffe  rafsinirter  Grundherren,
wie  sie  nicht  selten  am  Ausgange  des  deutschen  Mittelalters  vorkam?  Wenn  um
diese  Zeit  in  vielen  Gegenden  Deutschlands  die  bis  dahin  freie  bäuerliche  Bevölkerung ­
  hörig  wurde  und  an  die  Stelle  der  für  ihr  eigenes  Wohl  arbeitenden
Bauern  unzufriedene,  faule  Hörige  traten,  die  ihr  Gütchen  mit  Frohnden  und
Zinsen  überlastet  sahen  oder  gar  als  Arbeiter  auf  neuen  Großwirtschaften
verwendet  wurden,  so  war  das  sowohl  in  socialer  als  in  ökonomischer  Hinsicht
gennß  em  Wechsel  zum  Schlechtem.  Solcher  Beispiele  ließen  sich  leider  noch
gar  viele  aufführen.  Man  kann  ihnen  aber  auch  andere  entgegenstellen,  welche
einen  heilsamen  Wechsel  zum  Gilten  bedeuten.'  So  ist  die  Umgestaltung,  die
Frankreich  am  Ende  der  karolingischen  Periode  durchmachte,  als  man  die
lörigen  Knechte  zur  selbständigen  Bewirtschaftung  auf  Güter  versetzte,  von
denen  sie  nur  bestimmte  Abgaben  zu  entrichten  hatten,  die  Quelle  wirtschaftlichen
  Fortschritts  und  der  allmählichen  Emancipation  der  Hörigen  geworden
1  ,  7.7""?,  '""  Abschluß  d°s  13.  Jahrhunderts  beinahe  vollzogen
'  .  /7"  ļ&amp;gt;à  der  dem  mildern  Grade  der  persönlichen  Mh-ngtgkett
  ahnltche  Cotonai  der  spatrömischen  Weltreichs  in  den  durch  die
Oktaven-  „Nd  die  Latisnndienwirtschast  landtvirtschastlich  verarinteu  Landern
sselben  zum  Theil  bessere  agriculturelle  Verhältnisse  geschaffen.
Aiif  dem  Gebiete  der  Industrie  und  des  Gewerbes  verhält  es  sich  ganz
s  ķolnmt  vor,  daß  kleine  und  mittlere  Unternehmungen  aus  dein
run  e  nicht  zu  großen  verschmolzen  werden,  weil  die  in  ihnen  beschäftigten
r  etter  leichter  bedrückt  werden  können,  als  wenn  dieselben,  in  großer  Anzahl
n  ebcutenben  Manufacturen  vereinigt,  sich  leichter  zu  affociiren  uud  leichter
"r  1  die  beaufsichtigenden  Organe  der  öffentlichen  Gewalt  geschützt  zu  werden
ermöchten.  Namentlich  die  Hausindustrie  gewisser  Länder,  wie  die  der  böhmischen
e  er  oder  der  Eonfectionsarbeiter  in  gewissen  Großstädten,  wie  London  und
ìen,  überhaupt  das  nicht  mehr  zu  rettende  Handwerk  gewisser  Productionszweige
  liefern  nach  den  Berichten  der  staatlichen  Gewerbeinspectoren,  z.  B.
10  Österreich,  hierfür  die  traurigsten  Belege.  Dahingegen  ist  in  frühern
        <pb n="123" />
        96

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Tagen  das  Gegentheil  der  Fall  gewesen.  Es  ist  vorgekommen,  daß  die  Eröffnung
  großer  Fabriknnternehmnngen  durch  Leute  erfolgte,  welche  noch  die
Freiheit  hatten,  die  Arbeiter,  namentlich  die  Fraueil  und  Kinder,  durch
übermäßige  Arbeit  zu  erschöpfen;  besonders  England  und  Belgien  hatten,
und  Italien  hat  noch  jetzt  in  dieser  Hinsicht  die  schlimmsten  Zustünde  auszuweisen. ­
  Die  Ausnutzung  der  Arbeiter  und  Kinder  in  den  sicilischen
Schwefelminen  ist  noch  immer  eine  horrende.  So  ist  auch  auf  industriellem
Gebiet  der  Uebergang  vom  Klein-  zum  Großbetrieb  oder  das  umgekehrte  Verhältniß ­
  je  nach  den  Umständen  wünschenswerth  oder  nicht,  und  das  Gleiche
gilt  endlich  auch  vorn  Handel.  So  sehr  der  Untergang  kleiner  Geschäfte  unter
Umständen  zu  beklagen  ist,  so  kann  doch  ein  solider  Großbetrieb  mit  sehr  geringen ­
  Regiekosten  nicht  zum  Vortheil  der  Existenz  von  überflüssigen  wirtschaftlichen ­
  Vermittlern,  zu  deren  Gunsten  höchstens  ein  erträgliches  Uebergangsstadium
zu  schaffen  ist,  eingeschränkt  oder  beseitigt  werden.  Keine  Form  der  productiven
Organisation  ist  an  sich  eine  Garantie  socialer  Wohlfahrt.  Diese  beruht  nicht
allein  auf  solchen  Formen,  sondern  auch  noch  auf  etwas  anderem.
Das  ändert  freilich  nichts  an  der  Thatsache,  daß  die  immerwährende
Ausdehnung  schon  an  und  für  sich  kolossaler  Unternehmungen,  vom  Standpunkt ­
  der  nationalen  Wohlfahrt  aus  betrachtet,  mit  der  Zeit  minder  vortheilhaft
  wird.  Ein  solches  Anwachsen  führt  dazu,  daß  sich  die  Reichthümer  in
immer  weniger  Händen  concentriren,  und  ist  ebensowenig  heilsam  wie  die
übermäßige  Reduction  der  Betriebe  und  Wirtschaften,  wie  sie  z.  B.  in  Frankreich ­
  besonders  die  zwangsweise  Naturaltheilung  der  Hinterlassenschaften  auf
Grund  des  Code  civil  und  überhaupt  das  gleiche  Erbrecht  der  Nachkommen
mit  sich  bringt.  Die  Latifnndienbildung  wie  die  übermäßige  Zerstückelung
des  Grund  und  Bodens,  welche  zur  Bildung  von  Zwergwirtschaften  führt,
kann  vielfach  die  übelsten  Folgen  haben,  und  hat  solche  namentlich  in  dem
Falle,  wo  der  Großgrundbesitzer  nicht  über  das  nothwendige  Kapital  verfügt,  um
intensive  Wirtschaft  zu  betreiben,  und  wo  es  dem  kleinen  Besitzer  an  Mitteln  fehlt,
um  auf  seinem  Besitz  einträglichen  Gemüse-,  Wein-  oder  Obstbau  einzuführen.
Uebrigens  können,  auch  abgesehen  von  diesen  beiden  Extremen,  die  Dimensionen
für  den  erfolgreichen  Betrieb  eines  Unternehmens  ungeeignet  sein.  Ein  Landgut ­
  ,  welches  zu  klein  ist,  um  einem  Paar  Zugthiere  genügende  Beschäftigung
zu  geben,  aber  so  umfangreich,  daß  es  ohne  solche  nicht  mit  Erfolg  bewirtschaftet ­
  werden  könnte,  ist  ein  unvortheilhaftes  Object.  So  wissen  Praktiker
ans  den  verschiedensten  Productionszweigen  davon  zu  berichten,  daß  Betriebe
und  Wirtschaften  mannigfachster  Art  gleichzeitig  zu  groß  und  zu  klein  sind
und  aus  diesem  Grunde  keinen  Vortheil  bringen.
Es  läßt  sich  nicht  einmal  behaupten,  daß  zum  Prosperiren  eines  Landes
eine  große  'Anzahl  kleiner  oder  mittlerer  Landgüter  nothwendig  vorhanden  sein
        <pb n="124" />
        0.  Ķap.  Lchauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.  gy
ņEşşb-  Die  Wohlfahrt  eines  solchen  hängt  nur  davon  ab,  daß  die  Mehrheit
der  Bevölkerung  auf  dem  Lande  wohnt.  Das  kann  aber  auch  dann  der  Fall
sein,  wenn  der  landwirtschaftliche  Großbetrieb  in  einer  Gegend  vorherrscht.
Wir  wollen  in  dieser  Beziehung  nicht  auf  die  Sklavenwirtschaft  auf  den  altrömischen
  Latifundien  und  auf  den  amerikanischen  Plantagen  Hinweisen  denn
eme  solche  läßt  gesunde  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände  nicht  aufkommen
wohl  aber  auf  die  großen,  von  den  Besitzern  selbst  bewirtschafteten  Gutscomplexe
m  der  östlichen  Hälfte  des  preußischen  Staates,  in  Mecklenburg,  Westfalen,
Holstein  u.  s.  w.  sowie  in  Böhmen.  Ungarn,  Niederösterreich  u.  a.  Alle
diese  großen  Besitzungen  beschäftigten  früher,  d.  h.  vor  dem  Ausbruch  der
durch  die  außereuropäische  und  die  russische  Concurren;  herbeigeführten  agrarischen ­
  Krisis,  eine  zahlreiche,  im  ganzen  erträglich  oder  behäbig  gestellte  landwirtschaftliche ­
  Bevölkerung,  und  zwar  nicht  nur  Knechte  und  Mägde,  sondern
àļien,  die  ein  Häuschen  und  ein  Stück  Acker  zum  Eigengebrauche  zugewiesen ­
  erhielten  oder  zu  eigen  besaßen  (Häuslerfamilien)  und  durch  die  Arbeit
al's  dem  herrschaftlichen  Besitze  ihren  hauptsächlichen  Unterhalt  gewannen.  Auch
kommend  erfmiCn  M  ÖiCle  ^  Emilien  eines  ganz  erträglichen  Ausn
 şich  die  Zukunft  gestalten  wird,  in  welchem  Maße  sich  kleine  und
si,  h  CU  âļŗà  den  großen  und  ganz  großen  Unternehmungeit  nebengeordnet
Üben  werden,  kann  man  unmöglich  voraussagen.  Tie  Vermehrung  der  Jnsormationsmittel,
  die  Leichtigkeit,  sich  Muster  und  Vorlagen  zu  verschaffen,  die
yaffache,  daß  auch  die  Elektricität  für  Unternehmungen  von  verschiedenstem
""'fange  höchst  brauchbare  Betriebskräfte  zur  Verfügung  stellt  —  das  alles

,2.  i Ci '" e  f  “f’7  r  Ļ-P&amp;gt;°yin  là  Ouvriers  des  deux  .„„„des
d  que  [Pa™.1891]  130-136)  und  Marshall  in  seinen  Principle«  of  Economics
gam  „JT'  L o 0nd w 0n  189I] ’  694 )  haben  mit  Recht  darauf  hingewiesen,  wie  der  Besitz
anderw-i!  "  Ļandguter  oder  auch  derjenige  nur  eines  Hauses  mit  Garten  für  die
's  er  Großindustrie  u.  s.  w.  beschäftigten  Personen  von  hohem  Wirtştiilş
  şocialem  Werthe  ist.  Die  Arbeit  auf  solch  einem  kleinen  Grund-Şìäumen
  m  L  .. sl ! ,slC1,Cl,me  Abwechslung  und  Erholung  für  die  sonst  in  geschlossenen
gibt  ei  t  ^'"gien  und  zieht  von  gemeinen  und  nutzlosen  Unterhaltungen  ab.  Auch
Verwalt  "  ^  Eig-nthum  Anlast  zur  Uebung  in  der  selbständigen  Einrichtung  und
fcfiichp  lm «n* tneÄ  unb  wird  dadurch  oftmals  das  Zusammenbleiben  der  vermcibiiZ
  «Glieder  einer  Familie  ermöglicht.  Auch  die  Übeln  Folgen  der  unveraber
  t!  •  I  ^"""Herabsetzungen  oder  Arbeitsstockungen  werden  dadurch  vermindert.  Endlich
den  niT  a! ld)  euie  berslrti 9 e  faciale  Organisation  auch  den  übrigen  Familiengliedern
-Nd  3U  m, * bartt  ĢĢ--N"-Devas.Kämpfe.
  Bolkswirtschastslehre.

7
        <pb n="125" />
        98

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

ist  für  die  kleinen  Unternehmungen  günstig.  Andere  Erfindungen  der  Neuzeit
gereichen  ihnen  aber  zum  Nachtheil,  und  es  hat  gegenwärtig  nicht  den  Anschein, ­
  als  ob  der  gewaltige  Umschwung,  welcher  dem  fabrikmäßigen  Betrieb
im  ganzen  das  Uebergewicht  verschaffte,  eine  rückläufige  Bewegung  erfahren
würde.  Was  insbesondere  den  Handel  anlangt,  so  werden  wahrscheinlich
die  kleinen  Geschäfte  noch  mehr  als  bisher  großen  Unternehmlingen  Platz
machen  müssen.
Bezüglich  der  Landwirtschaft  läßt  sich,  wie  die  Dinge  heute  liegen,  keine
Boraussage  darüber  machen,  was  die  Oberhand  behalten  wird:  die  Großbetriebe ­
  init  rein  kapitalistischer  Betriebsweise,  welche  nur  einen  möglichst  großen
Geldertrag  herauszuschlagen  sucht,  oder  social  gesunde  und  wirtschaftlich  ergiebige ­
  Formen  des  Großgrundbesitzes,  oder  endlich  —  was  das  Wünschenswertheste
  ist  —  eine  Vertheilung  des  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken  verwendeten ­
  Grund  iinb  Bodens,  die  neben  einer  bedeutenden  Anzahl  großer
Güter  und  großer  agricultureller  Unternehmungen  auch  eine  beträchtliche  Menge
bäuerlicher  Besitzungen  verschiedenen  Umfangs  iinb  ganz  kleiner  Anwesen  (Arbeiterhäuser ­
  mit  einem  Stück  Land,  Garten  u.  s.  w.)  bestehen  läßt.
Es  wird  von  verschiedenen  Uinständen  abhängen,  welche  Form  des  landwirtschaftlichen ­
  Betriebes  die  Oberhand  behält.  Je  nachdem  man  staatlicherseits
  für  die  landwirtschaftlichen  Interessen  Sorge  trägt,  und  vor  allem,  je
nachdem  in  den  verschiedenen  Schichten  der  ländlichen  Bevölkerung  der  Geist
der  Treue  gegen  die  Ueberlieferung,  verbunden  mit  einem  offenen  Auge  für
die  nothwendigen  technischen  Umgestaltungen  im  Geiste  der  modernen  wissenschaftlichen ­
  Fortschritte,  je  nachdem  namentlich  in  der  Mitte  der  Großgrundbesitzer ­
  wie  der  Bauern  wahrhaft  religiös-sittlicher  Ernst  und  eine  damit  im
engsten  Zusammenhange  stehende  Vorliebe  für  ein  ruhiges,  arbeitsfreudiges,
bis  zu  einem  gewissen  Grade  einfaches  Leben  herrschend  sein  werden',  wird  sich
eine  vortheilhafte,  social  gesunde  agrarische  Organisation  erhalten  oder  neu
herausbilden.  Auf  den  hohen  Werth  einer  wirksamen  Gestaltung  des  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaftswesens,  ohne  welche  an  eine  solche  Organisation
nicht  gedacht  werden  kann,  ist  bereits  im  vorigen  Kapitel  hingewiesen  worden.
Auf  andere  wirksame  staatliche  Maßregeln  wird  im  11.  Kap.  des  III.  Buches
einzugehen  sein.  Die  Hauptsache  bleibt  aber  immer  die  Erhaltung  des  treu
religiösen  Sinnes,  welcher  die  Erfahrungen  einer  gewissenhaften,  die  Autorität
achtenden  Vorzeit  hochhält.
Vermöge  dieses  Sinnes  haben  die  ländlichen  Bevölkerungskreise  schon  in
so  manchen  Fällen  die  Schwierigkeiten,  welche  aus  ungeeigneten  Gesetzen  fiir
ihre  naturgemäße  Organisation  erwuchsen,  und  überhaupt  Zeiten  schwerster
Krisen  überwunden.  Er  ist  und  bleibt  eine  unerläßliche  Vorbedingung  des
Wohles  der  Landwirte  wie  aller  übrigen  Bevölkerungsklaffen.  Ist  er  ge-
        <pb n="126" />
        6.  Kap.  Schauplatz  und  Ausdehnung  der  Güterproduction.  gg
¡«muttben,  so  vermag  auch  die  beste  Gesetzgebung  nur  mehr  ein  scheinbares
Wohlergehen  hervorzurufen,  Eine  solche  Gesetzgebung  ist  natürlich  gleichsalls
b°n  der  höchsten  Wichtigkeit,  da  ft-  dem  Eindringen  der  Geister  des  Egoismus
der  Erbfolge  gerade  auf  dem  Gebiete  der  agrarischen  Berhättnifte
-men  mächtigen  Widerstand  bereiten  kann;  die  wesentlichsten  Heilmittel  aber
^  ■  e|ultate  der  sittlich-religiösen  Einwirkungen,  vermag  auch  sie  nicht  zu
Zum  Schluffe  dieses  Kapitels  noch  einige  Bemerkungen  über  die  Organilalwn
  der  Leitung  der  Unternehmungen  und  Betriebe,
»,  t-chmsche  Revolution,  welche  die  Productivnêweise  umgestaltete,  die
nurdehnung  der  Unternehmungen,  die  Abhängigkeit  des  Absatzes  von  der  Eonnrren,
  o„sch,ebener  Lander,  di-  Nothwendigkeit,  mit  weitem  Blick  und  scharfe,n
m
ber  ff,  Nichtigen  Beurtheilung  des  praktischen  Nutzens  neuer  Erfindungen,
und.  "ļungsfàhigkeit  der  verschiedenen  Branchen  des  Geschäftsbetriebes
den,  r  QC ^ en  ""ģ"nstige  Verhältnisse  zu  treffenden  Vorkehrungen  hervor,  son-Äerr
  ^ŗen  auch  m  Übeln  Praktiken  nur  zu  wohl  erfahren:  sie  hatten  ein
den  sili 1 ', 1 "'  eme  ei)erne  Ştirne,  eine  trügerische  Zunge,  verstanden  es
SAh,// 1  eni  baä  größtmögliche  Maß  von  Arbeitsleistung  auszupreffen,  die
che  oder  die  Unwissenheit  der  Menschen  nach  Möglichkeit  auszubeuten,
7*
        <pb n="127" />
        100

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Rivalen  gänzlich  zu  ruiniren  und  so  viel  als  möglich  Leute  zu  schädlichen  oder
doch  unnützen  Genüssen  zu  verlockend
Aber  sowohl  die  löblichen  Fähigkeiten  als  die  Meisterschaft  in  unerlaubten
Künsten  und  Schlichen  sind  nicht  erblich  und  nicht  jedermanns  Gabe.  So  ist
man  denn  mehr  und  mehr  dazu  geschritten,  an  die  Stelle  des  Einzelunternehmers
  Vereinigungen  hoch  gebildeter  Leiter  treten  zu  lassen.
Von  solchen  Vereinigungen  laffen  sich  zwei  Hauptabtheilungen  unterscheiden, ­
  je  nachdem  die  Eigenthümer  der  betreffenden  Unternehmen  zugleich
die  Leiter  derselben  sind  oder  nicht.  Im  erstern  Falle  wird  das  Unternehmen
als  Handelsgesellschaft  oder  Compagniegesellschaft  bezeichnet,  im  andern  ist  eine
corporative,  mit  juristischer  Persönlichkeit  ausgestattete  Organisation  vorhanden.
Beide  Typen  haben  ihre  Vortheile.  Der  erstere  gibt  Anlaß,  die  jungen  Leute
der  wohlhabendern  Klaffen  zur  praktischen  Ausübung  einer  bestimmten  Berufsthätigkeit ­
  heranzubilden.  Die  Actiengesellschaft  hingegen  macht  das  Privatvermögen ­
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  von  dem  geschäftlichen  Risico  unabhängig ­
  und  ermöglicht  zudem  die  Vereinigung  der  Kapitalien  sehr  vieler
Einzelnen  zu  großen  geschäftlichen  Unternehmungen.  So  besteht  denn  Raum
für  beide  wirtschaftliche  Organisationsformen  ebensowohl  wie  für  die  Thatkraft ­
  der  Einzelunternehiner.  Die  Staatsgewalt  hat  allen  diesen  Gestaltungen,
jeder  Art  von  Geschäftsunternehmen  und  jeder  Affociationsform,  deren  Ziele
und  Mittel  berechtigt  sind,  freiesten  Spielraum  zu  belassen  und  muß  nur  bestrebt ­
  sein,  Betrug,  Unterdrückung  und  illegitime  geschäftliche  Kampfesweise
nach  Kräften  zu  verhindern.  Jede  Form  des  Betriebes  kann  mißbraucht
werden.  Aber  eine  vernünftige  Regierung  soll  sich  begnügen,  die  Mißbräuche
zu  bekämpfen,  nicht  aber  die  Organisation  selbst  treffen  wollen.  Es  ist  demnach ­
  nicht  zu  billigen,  daß  das  englische  Gesetz  die  Eommanditgesellschaften,
d.  h.  jene  Form  der  Gesellschaften,  welche  aus  thätigen  Mitgliedern  mit  unbegrenzter ­
  Haftpflicht  unb  stillen  Gesellschaftern  nicht  mit  Haftung  über  ihren
1  Man  muß  sich  davor  hüten,  über  die  Ausgabe  und  die  Wirksamkeit  des  Unternehmers ­
  einseitig  abzuurtheilen.  Man  darf  denselben  nicht  ohne  weiteres  als  den  guteil
Genius  unserer  Zeit  hinstellen.  Ebensowenig  ist  es  aber  in  der  Ordnung,  nur  immer
den  Übeln  Gebrauch,  den  gewisse  Unternehmer  von  ihren  Fähigkeiten  machen,  in  den
Vordergrund  zu  stellen  und  die  Unternehmer  samt  und  sonders  als  Feinde  des  öffentlichen ­
  Wohls  zu  bezeichnen.  Ganz  unrichtig  ist  es  auch,  wenn  man  die  Wichtigkeit
einer  tüchtigen  Oberleitung  unterschätzt  und  in  derselben  nur  eine  leichte  Oberaufsicht
sieht,  wie  es  gewisse  ältere  Oekonomisten,  z.  B.  I.  St.  Al  ill  (Political  Economy
II  [3rd  ed.  London  1852],  ch.  3,  §  3),  thaten.  Solche  Irrthümer  haben  sich  die
Socialisten  zu  nutze  gemacht  und  daraus  den  Schluß  gezogen,  ein  Armstrong,  ein
Krupp  und  andere  große  Unternehmer  hätten  nichts  anderes  zu  thun  als  mit  den
Händen  in  der  Tasche  in  ihren  Unternehmungen  herumzuspazieren  und  riesige  Gewinste, ­
  die  zu  ihren  Leistungen  in  gar  keinem  Verhältniß  ständen,  einzustreichen.
        <pb n="128" />
        7.  Ķap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  101
Geschäftsantheil  hinaus  bestehen,  noch  immer  nicht  anerkennt,  und  ebensowenig
ist  es  in  der  Ordnung,  daß  andere  Gesetzgebungen,  z.  B.  die  französische,
gewisse  Gesellschaften  mit  unbegrenzter  Haftpflicht  der  Mitglieder  nicht  gestatten. ­
  Ein  solches  Verbot  verhindert  oder  erschwert  die  Bildung  von  ländlichen ­
  Personalcreditgenossenschaften  nach  dem  Princip  Raiffeisen,  deren  Wirksamkeit ­
  zum  guten  Theil  von  dem  persönlichen  Einstehen  der  Genoffen  mit
'hrem  ganzen  Vernlögen  abhängt.  Ueber  die  Reform  der  vielen  Mißbräuche,
die  mit  der  Bildung  und  der  Wirksamkeit  von  Actiengesellschaften  in  Verbindung ­
  stehen,  wird  später  zu  handeln  sein.  Auch  von  den  sogen.  Cooperativgenossenschaften,
  welche  zum  -rcheil  den  Unterschied  zwischen  Unternehmer  und
Weiter  beseitigen,  zum  Theil  die  Tetailhändler  oder  überhaupt  jede  geschäftliche ­
  Vermittlung  zwischen  Producenten  und  Eonsumenten  überflüssig  machen
Men,  ist  erst  dann  zu  handeln,  wenn  wir  das  gegenseitige  Verhältniß  von
llnternehmern  und  Arbeitern  sowie  das  von  Producenten  und  Eonsumenten
erörtert  haben  werden.

Siebentes  Kapitel.
Die  Familie,  das  Familienleben  und  die  Gesetze  über  die
Familie.
^  mos  w  MWeben,  feine  Störte  i,nb
es  ,  -° rbCrt '  l,t  bcmnsld)  bon  äußerster  Wichtigkeit.  Und  doch  hat
s.  schoftliche  Schriftsteller  gegeben,  die,  unbekümmert  um  die  Lehren
V  die  Wichtigkeit  des  Familienlebens  oder  die  höchst  beträchtlichen
erjchle  enheiten,  wie  sie  in  der  Organisation  des  Familienlebens  und  deffen
ìnfluşi  auf  die  verschiedenen  Epochen,  Länder  und  Volksklaffen  bestehen,  nicht
rächtet  haben,  obgleich  alle  diese  llnterschiede  und  überhaupt  alle  Thatsachen,
w  mit  dem  Familienleben  in  Verbindung  stehen,  die  aufmerksamste  Beobachtung
„Ansprüchen  müssen,  wenn  man  zu  einer  richtigen  Erkenntniß  der  socialen
Verhältnisse  gelangen  will.
Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  christliche  Lehre  über  das  Familien-I
  en  "nd  auf  deren  unerläßliche  Anwendung.
        <pb n="129" />
        102

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Die  Vereinigung  von  Mann  und  Frau  durch  das  Band  der  Ehe  besitzt
drei  charakteristische  Eigenthümlichkeiten:  sie  ist  übernatürlich,  ausschließlich
und  für  das  ganze  Leben  geschlossen.  Sie  ist  übernatürlich;  denn  sie  wird
nicht  nur  geschlossen  zum  Zwecke  der  Kindererzeugung  und  des  irdischen  Vortheils, ­
  der  ans  der  gegenseitigen  Unterstützung  und  Fürsorge,  die  sich  die
Gatten  erweisen  sollen,  erwachst,  sondern  sie  verfolgt  auch  einen  religiösen
Zweck.  Ihr  wesentliches  Ziel  ist  der  religiöse  Nutzen,  den  Mann  und  Frau
daraus  ziehen,  und  die  sittlich-ernste,  Gott  wohlgefällige  Erziehung  der  Kinder.
Die  Ehe  ist  aber  auch  ausschließlich  und  unlösbar;  durch  ihr  Band  ist  ein
Mann  mit  einem  Weib  verbunden,  bis  der  Tod  sie  trennt,  und  für  beide
Gatten  besteht  unbedingt  das  Verbot  eines  jeden  anderweitigen  geschlechtlichen
Verhältnisses.
Bei  der  Strenge  der  Verpflichtungen,  welche  die  Ehe  auferlegt,  ist  es
einleuchtend,  daß  eine  solche  nur  infolge  gänzlich  freien  Entschlusses  eingegangen
werden  kann.  Niemand  kann  gezwungen  werden,  eine  bestimmte  Person  zu
heiraten  oder  sich  überhaupt  zu  verehelichen,  obgleich  der  Ehestand  der  gewöhnliche ­
  Weg  ist,  auf  welchem  die  Menschen  ihre  Lebensaufgabe  zu  erfüllen
und  ihr  letztes  Ziel  zu  erreichen  berufen  sind.  Deshalb  muß  auch  die  Eheschließungsfreiheit ­
  hochgeachtet  und  darf  es  niemand  verwehrt  werden,  in  den
Ehestand  zu  treten,  wie  es  denn  auch  niemand  ohne  gewichtige  Ursacke  verboten ­
  werden  kann,  eine  bestimmte  Person  zu  ehelichen.  Es  ist  also  für  unzulässig ­
  zu  erachten,  wenn  früher  in  gewissen  Staaten  die  Eheschließung  vom
Vorhandensein  eines  gewissen  Vermögensbetrages  oder  einer  über  allen  ernstlichen ­
  Zweifel  erhabenen  Arbeitsfähigkeit  und  -Willigkeit  abhängig  gemacht
worden  ist  und  hie  und  da  wohl  auch  heute  noch  immer  abhängig  gemacht
wird.  Nur  notorisch  und  dauernd  arbeitsscheuen  Personen,  solchen,  die  öffentlich
nnd  gewohnheitsmäßig  gewissen  Lastern  ergeben  sind,  und  Verbrechern  während ­
  ihrer  Strafverbüßung  darf  die  Verehelichung  verboten  werden,  und  zwar
aus  dem  Grunde,  weil  niemaud  das  Recht  hat,  Wesen  das  Leben  zu  geben,
für  deren  Unterhalt  und  Erziehung  er  nicht  Sorge  tragen  kann  und  will.
Armut  allein  ist  kein  Grund,  aus  dem  jemanden  die  Ehe  versagt  werden
kann.  Der  Einwand,  daß  die  aus  den  Ehen  solcher  Leute  hervorgehenden
Kinder  der  Fürsorge  der  Gemeinde,  der  Wohlthätigkeit  der  Einzelnen,  kurz,
der  menschlichen  Gesellschaft  zur  Last  fallen,  kann  angesichts  der  Thatsache,
daß  das  Heiratsverbot  für  die  Glieder  der  untersten  Volksschichten  die  Zahl
der  unehelichen  Geburten  vermehrt,  die  Prostitution  befördert  und  viele  des
Familienlebens  Entbehrende  den  Gefahren  des  Lebens  in  Schenken  und  Gasthäusern ­
  niederster  Sorte,  der  Trunksucht,  der  gewohnheitsmäßigen  Unsittlichkeit
und  der  damit  im  Zusammenhang  stehenden  Unehrlichkeit  aussetzt,  nicht  ausschlaggebend ­
  sein.  Und  so  hat  sich  denn  auch  die  kirchliche  Autorität  über-
        <pb n="130" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  1YZ
Haupt,  besonders  aber,  seitdem  im  12.  Jahrhundert  Papst  Hadrian  IV.  die
®f)en  der  Unfreien  auch  ohne  Zustimmung  ihrer  Herren  für  giltig  erklärte,
der  Verehelichungsfreiheit  im  allgemeinen  günstig  erwiesen.  Etwas  anderes
ist  es,  wenn  die  Eheschließung  ganz  junger  Leute  infolge  unvermeidlicher  Umstände ­
  hinausgeschoben  wird,  wie  dies  bei  Militärpflichtigen  für  die  Zeit  des
activen  Dienstes  der  Fall  ist.  Dagegen  läßt  sich  ebensowenig  etwas  einwenden ­
  als  dagegen,  daß  fürstliche  Häuser,  Fideicommißstatuten  u.  dgl.  ebenbürtige ­
  Ehen  vorschreiben.  Jedermann,  der  sich  den  Vorschriften  letzterer  Art
nicht  fügen  will,  kann  unter  Verzicht  auf  die  aus  solchen  Festsetzungen  resultirenden
  Vortheile,  auf  welche  er  sonst  ein  Recht  hätte,  zur  freien  Wahl  seiner
Lebensgefährtin  schreiten  und  wird  es  thlln,  wenn  ihm  sein  Lebensglück  von
der  Verbindung  mit  einer  bestimmten  Person  in  höherem  Grade  abzuhängen
scheint^  als  von  dem  Genusse  der  Macht  und  des  Reichthums.
In  der  #  nimmt  der  Gatte  als  das  Haupt  der  Familie  allerdings
eme  bevorzugte  Stelle  ein.  Tie  Unterordnung  der  Frau  ist  aber  nicht  eine
ncchtlsche,  sondern  eine  ehrenvolle.  Ter  Mann  schuldet  ihr  liebevolle  Behandlung
  und  muß  sie  nicht  minder  bei  seinen  Lebzeiten  unterhalten,  wie  er  für
den  W  seines  Todes  für  sie  Sorge  zu  tragen  hat.
Was  das  Verhältniß  der  Eltern  zu  den  Kindern  anlangt,  so  haben  die
erstem  jedes  Kind  als  ein  ihnen  von  der  göttlichen  Güte  anvertrautes  Pfand
zu  betrachten  und  es  als  einen  göttlichen  Segenserweis  anzusehen,  wenn  ihnen
W,  GW»  WWt  mcrbe,,.  Eie  sink  %e6en&amp;amp;untergmmmm

Z  Aş"à  Tuende,,  zu  unterweisen,  ihr-  F-Hier  ,u  b-iamps-u  und  sie
e.  .  '  em  îņgäng  zu  bewahren.  Tie  zu  diesem  allem  nöthige  Autorität  und
H  ndlungsfreiheit  darf  dem  Vater  und  der  Mutter  durch  kein  staatliches  Gesetz
,/L  ŗâņ  î  werden.  Tie  Gesetze  können  die  den  Eltern  obliegende  Verantwortci
  Nicht  mindern  und  dieselben  von  den  Pflichten,  welche  ihnen  in  dieser
Hinsicht  durch  Gottes  Weltordnung  auferlegt  sind,  nicht  entbinden.
^  Tie  Kinder  hingegen  schulden  den  Eltern  Ehrerbietung,  Liebe  und  Gehorsam. ­
  Hochachtung  und  Liebe  muß  das  Kind  den  Eltern  unter  allen  Uinauden
  erweisen.  Außerdem  ist  es  aber  auch  verpflichtet,  die  Eltern  in  Nöthige ­
  und  im  Alter  zu  unterstützen.  Tie  Pflicht  zu  vollständigem  Gehorsam
csteht  dagegen  nur  so  lange,  als  das  Kind  noch  nicht  erwachsen  ist.  Von  da
o  verwandelt  sie  sich  in  die  Schuldigkeit,  den  Wünschen  der  Eltern  innerhalb
vernünftiger  Grenzen  Rechnung  zu  tragen.  Auch  ist  die  Freiheit,  welche  das
        <pb n="131" />
        104

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Christenthum  bezüglich  der  Verehelichung  und  der  Wahl  des  ledigen  Standes
einräumt,  nicht  insoweit  eingeengt,  daß  den  Eltern  darüber  ein  Entscheidungsrecht ­
  zustünde.
Auch  die  Geschwister  sind  nach  christlicher  Lehre  durch  engere  Bande  miteinander ­
  verbunden,  als  es  die  Menschen  überhaupt  durch  diejenigen  der  allgemeinen ­
  Menschenliebe  sind.  Sie  sind  durch  besondere  Verpflichtungen  zu
gegenseitiger  Hilfe  verhalten,  und  insbesondere  haben  die  ältern  Brüder  und
Schwestern  den  jüngern  beizustehen,  wenn  die  Eltern  todt  oder  an  der  Erfüllung ­
  ihrer  Pflichten  verhindert  sind.  Dieser  Beistand  hat  sich  in  der  Fürsorge ­
  für  die  Erziehung  und  für  die  nöthigen  Lebensbedürfniffe  zu  äußern.
Wo  immer  das  Christenthum  zur  Herrschaft  gelangt  ist,  haben  diese
Lehren  und  Vorschriften  über  das  Fainilienleben  mehr  oder  weniger  Früchte
getragen  und  tragen  solche  auch  noch  heutzutage.  Hiervon  kann  sich  ein  jeder
überzeugen.  Demungeachtet  wird  es  freilich,  weil  nun  einmal  bei  so  vielen
Individuen  die  Keime  des  Bösen  überwuchern,  in  jeder  christlichen  Nation,
auch  unter  sehr  günstigen  innern  Verhältnissen,  stets  eine  Anzahl  treuloser
Gatten,  pflichtvergessener  Eltern  und  ungehorsamer  Kinder  geben,  und  werden
sich  viele  junge  Leute  in  sämtlichen  Bevölkerungsklassen  dem  Laster  in  die
Arme  werfen.  Das  ist  aber  noch  häufiger  in  Ländern  der  Fall,  wo  die
Gesetze  und  Gewohnheiten  durch  das  Christenthum  nur  halb  umgestaltet  sind
oder  wo  die  Verbreitung  gewisser  Strömungen  die  Folge  gehabt  hat,  daß
der  religiöse  Glaube  weiten  Kreisen  mehr  oder  minder  abhanden  gekommen
ist.  Solch  traurige  Folgen  treten  besonders  dann  in  großem  Umfange  zìi
Tage,  wenn  sich  die  Staatsgewalt,  wie  es  in  unserem  Jahrhundert  so  vielfach
vorkommt,  in  den  Dienst  der  Propaganda  des  Unglaubens  stellt  oder  wenigstens ­
  die  Lehre  und  Praxis  des  Christenthums  auch  da,  wo  sie  es  ohne  Verletzung ­
  der  Toleranz  recht  wohl  könnte,  nicht  genügend  fördert.
Trotz  aller  dieser  ungünstigen  Einflüsse  herrscht  aber  in  vielen  ^amilieit,
besonders  in  den  Kreisen  der  ländlichen  Bevölkerung  und  des  kleinen  Bürgerstandes, ­
  noch  immer  ein  schönes  Leben  christlicher  Pflichterfüllung,  und  werden
hier  bescheidene,  gehorsame  und  den  Eltern  in  Liebe  zugethane  Kinder  erzogen,
die  für  die  menschliche  Gesellschaft  ein  werthvolles  Element  der  Sittlichkeit  und
gesunder  Entwicklung  zu  werden  versprechen.  Wenn  man  von  traurigen  Ausnahmen ­
  in  einem  großen  Theile  Englands,  Frankreichs  und  auch  in  gewissen
Gegenden  des  protestantischen  Deutschlands  absieht,  herrschten  im  größten  Theile
Europas  noch  um  die  Mitte  unseres  Jahrhunderts  solche  erfreuliche  Zustünde
entschieden  vor.  Man  kann  das  von  einer  ganzen  Reihe  von  Völkern,  von
den  Deutschen  und  Polen,  den  Russen  und  Norwegern,  den  Bulgaren  und
den  Ungarn,  den  Italienern,  den  Spaniern  und  Portugiesen  sowie  von  den
Flamländern,  behaupten.  Ja  es  gab  dazumal  auch  noch  weite  Gebiete  in
        <pb n="132" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  105
England  und  Frankreich,  wo  die  Tugenden  eines  reinen  Familienlebens  ebenfalls ­
  noch  immer  in  Ehren  gehalten  wurden.  Wie  stand  ein  solches  aber  erst
m  den  frühern  Jahrhnnderten  in  Blüthe,  und  wie  viele  Beispiele  der  schönsten
Samllientugenden  lasten  sich  auch  aus  dem  Leben  der  städtischen  Bevölkerung
und  aus  demjenigen  der  Hähern  und  höchsten  Klaffen  der  verschiedenen  christllchen
  Nationen  anführen!  So  ist  es  denn  eine  ganz  unbegründete  Behauptung
Zn  sagen,  die  genaue  Beobachtung  der  christlichen  Vorschriften  für  das  Familienleben ­
  sei  ein  unerreichbares  Ideal.  Sehr  richtig  ist  dagegen  die  Anschauung
derer,  welche  darauf  Hinweisen,  daß  das  Leben  nach  diesen  Geboten  für  die
große  Mehrheit  der  Menschen  nur  dann  möglich  ist,  wenn  der  Glaube,  in
dem  diese  Vorschriften  begründet  sind,  nicht  beiseite  geworfen  wird  K
Was  die  staatlichen  Gesetze  hinsichtlich  des  Familienlebens  anbelangt,  so
I  nö  dieselben  auf  dieses  von  sehr  verschiedenem  Einfluste.  Die  vielerlei  Gesetze,
re  Z-  B.  auf  die  vermögensrechtlichen  Wirkungen  der  Ehe,  die  Ausdehnung
/ŗ^àUchen  Gewalt,  die  Testirfreiheit,  die  Ordnung  der  Erbfolge,  die  Ver-Z
  T  *  1  Anilin.gliedern  für  die  Rechtshandlungen  anderer  Familiensollten
  mit  dem  christlichen  Familienleben.  meldif»
tnd)  noch  immer  der  Fall,  wenngleich  in  neuerer  Zeit  in  so  manchen
Untan  eme  mehr  oder  minder  schädliche  Gesetzgebung  aus  diesem  G-biele

ipil
der  2  ~" VrierS  d ® 8  ' deux  """à  (  Pans,  Firmin  Didot),  von  denen  das  35.  Fascikel
Toursi^  '7  Jahre  1894  erschienen  ist;  L'organisation  de  la  famille  (3®  éd.
untpr  X  ’&amp;lt;■  r  ™ nst,tutlon  essentielle  de  l’humanité  (Tours  1881).  Sodann  ist
avant  T  esonders  zu  nennen  Ch.  de  Ribbe,  Les  familles  et  la  société  en  France
hutficr  ï-  r ' : ' VOlUti ° n  /II  voIs ;  4 °  éd -  Tours  1879),  im  Anschluß  an  die  alten  Hausderfisş
  de  ra &amp;gt;son,  mit  ihren  einfachen  Aufzeichnungen  der  Familienereignisse
‘  J* ntcr  bcn  deutschen  Werken  dieser  Art  möge  nur  auf  W.  H.  Riehls  bieL
alte  St  s 0 ' 1 *  ,3 ? iC  ^îņìlìe'  (10.  Aufl.  Stuttgart  1889)  und  auf  H.  Cetty,  Die
Nur  Emilie  (Freiburg  1891)  verwiese»  werden,  welch  letzteres  Werk  zwar
bei  x' L  âìchältnisse  eines  ziemlich  kleinen  Gebietstheiles  des  alten  deutschen  Reiches
wäb"  x*'  hbstenungeachtet  von  Bedeutung  ist,  da  es  Zustände  schildert,  welche
a n  ber  ìn  Betracht  gezogenen  Zeiten  im  großen  und  ganzen  in  allen  deutschen
"den  herrschend  waren.
        <pb n="133" />
        106

I.  Buch.  Production  und  Cousumtiou.

Platz  gegriffen  hat.  Andere  Gesetze  und  Rechtsgewohnheiten  sind  zwar  mit
der  Natur  eines  christlichen  Familienlebens  nicht  völlig  in  Harmonie,  können
jedoch  geduldet  werden.  Endlich  aber  gibt  es  gewisse  gesetzgeberische  Maßnahmen, ­
  welche  mit  einem  solchen  in  directem  Widerspruch  stehen,  wie  die
Ehescheidungsbestimmungen  im  Deutschen  Reiche,  in  England,  Frankreich  und
den  Bereinigten  Staaten  von  Amerika,  oder  das  gesetzliche  Verbot  der  Eheschließung ­
  zwischen  Weißen  mit  Negern,  wie  es  früher  vielfach  bestand.
Prüfen  wir  nun  gewisse  gesetzliche  Bestimmungen  bezüglich  des  Familienrechts ­
  und  deren  Anwendung  etwas  näher,  und  beginnen  wir  mit  jenen  über  die
Beziehungen  zwischen  den  Ehegatten.  Auf  diesem  Gebiete  besteht  die  ideale
Gestaltung  der  ehelichen  Vermögensverhältnisse  darin,  daß  das  Vermögen  der
Gatten  gemeinsam  ist,  daß  der  Ehemann  die  Verwaltung  und  Aufsicht,  aber
nicht  die  unbeschränkte  Verfügung  darüber  hat,  und  daß  der  Frau  der  standesgemäße ­
  Unterhalt  nicht  nur  bei  Lebzeiten  des  Mannes,  sondern  auch  als
Wittwe  gesichert  wird.
Nach  diesem  Principe  sind  die  ehelichen  Güterverhältnisse  in  den  verschiedenen ­
  Staaten  geordnet  worden,  allerdings  mit  großen  Unterschieden  in
betreff  der  Befugnisse  des  Gatten  und  der  Sicherheiten  der  Ehefrau.  Während
das  römische  Recht  —  und  zwar  in  Anbetracht  der  dazumal  herrschenden  Lockerung ­
  des  Familienlebens  sehr  mit  Recht  —  nur  den  von  der  Frau  oder  ihren
Vertretern  ausdrücklich  zur  Bestreitung  der  ehelichen  Auslagen  bestimmten  Vermögensbetrag ­
  dem  Gatten  zur  Verwaltung  und  für  die  Dauer  der  Ehe  sogar
als  Eigenthum  überlieferte,  im  übrigen  aber  jedem  der  beiden  Gatten  die  vollständig ­
  freie  und  vor  Einmischung  gesicherte  Verfügung  über  sein  Vermögen
ließ,  hat  das  österreichische  bürgerliche  Gesetzbuch,  welches  im  wesentlichen  auf
dem  Boden  dieser  Vorschriften  des  römischen  Rechts  steht,  eine  weise,  die  Rechte
der  Gattin  wie  das  naturgemäße  Verhältniß  zwischen  den  Ehegatten  gleichermaßen
  berücksichtigende  Verfügung  getroffen.  Es  bestimmt  nämlich,  daß,  solange ­
  die  Gattin  nicht  widersprochen  hat,  die  rechtliche  Vermuthung  gilt,  sie
habe  ihrem  Btanne  die  Verwaltung  auch  ihres  freien  Vermögens  anvertraut.
Derselbe  haftet  dann  für  das  Vermögen  selbst,  nicht  aber  für  die  daraus
gezogenen  Nutzungen,  wie  ein  bevollmächtigter  Sachwalter.  Es  kann  aber
auch  vertragsmäßig  die  Gütergemeinschaft  bedungen  werden.  Das  preußische
Landrecht  hingegen  hat  diese  letztere  zur  Regel  gemacht,  und  diese  wird  nach
dessen  Bestinnnungen,  soweit  nicht  ausdrücklich  anders  verfügt  ist,  als  das  von
den  Gatten  Gewollte  angesehen.  Es  wird  ein  Miteigenthum  der  Gatten  an
demjenigen  Vermögen  angenomnien,  welches  ein  jeder  derselben  mit  in  die
Ehe  gebracht  hatte,  und  dem  Manne  die  Verwaltung  des  gemeinschaftlichen
Vermögens  zugesprochen.  Doch  erscheint  diese  Befugnis;  insoweit  beschränkt,
als  Grundstücke  und  Gerechtigkeiten  nicht  ohne  Einwilligung  der  Frau  ver-
        <pb n="134" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  107
pfändet  und  veräußert  werden  können.  Diese  und  ähnliche  Anordnungen,
welche  verschiedene  deutsche  Gesetzgebungen  der  Vorzeit  und  der  Gegenwart  in
reicher  Abwechslung  und  in  schmiegsamer  Anpassung  an  die  jeweiligen  Verhältnisse ­
  getroffen  haben,  berücksichtigten  das  wechselseitige  Verhältniß  der  Ehegatten ­
  in  geziemender  Weiset  Dagegen  kann  das  eheliche  Güterrecht  des  englischen ­
  Common  Law,  welches  der  Frau  keine  von  der  Person  ihres  Gatten
gesonderte  civilrechtliche  Persönlichkeit  zuerkennt,  infolgedessen  dem  Ehemann
die  ausschließliche  Nutznießung  des  Vermögens  der  Frau  einräumt  und  ihm
die  unbeschränkte  Veräußerung  desselben  gestattet,  während  die  Gattin  nicht
einmal  testiren  kann,  nur  als  ein  der  Würde  der  Frau  durchaus  hohnsprechendes ­
  bezeichnet  werden.  Es  muß  demnach  als  ein  Fortschritt  im  Rechtsleben ­
  bezeichnet  werden,  daß  gegenwärtig  in  England  die  Güter  der  Gattin
wst  allgemein  durch  Heiratscontracte  geschützt  werden  und  daß  das  Gesetz
vom  Jahr  1882  über  das  Vermögen  der  verheirateten  Frauen  die  Rechte
derselben  überhaupt  erweitert  hat.  In  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
°  cr  î  ba§  Ģerher  verpflanzte  Common  Law  seit  dem  Jahre  1849  in  fast
allen  Staaten  dahin  abgeändert  worden,  daß  die  verheirateten  Frauen  ihr
vermögen  gegen  die  schlechte  Verwaltung  ihrer  Gatten  gesichert  sehen.
Weiter  ist  es  vom  Standpunkte  des  Christenthums  aus  unzulässig,  daß
Oie  arm,  #cr  bem  w#.  ^e  Wtin  i^en  an  ber  Seite
T eg  Cannes  und  an  der  Spitze  des  Hauswesens.  Daher  ist  es  auch  einer
^àn  şocialen  Ordnung  nicht  entsprechend,  daß  so  viele  Frauen  der  niedern
r  olksklassen  m  Fabriken  u.  s.  w.  ihren  Lebensunterhalt  verdienen  helfen  müssen
T  Î  m#ausw,en  mö#  merken,  bie
Ķàr  vielfach  ohne  Aufsicht  aufwachsen  unb  bie  Kosten  bes  Unterhalts  durch
e  theuern  Mahlzeiten  außer  dem  Hause  beträchtlich  wachsen.  Eine  tüchtige
w  U cj™"  ann  oft  mit  zehn  Mark,  die  sie  in  der  Woche  für  die  Nahrung
r  Familie  auszugeben  hat,  mehr  für  das  Wohlbefinden  und  die  Gesundheit
kr  Ihrigen  ausrichten  als  eine  untüchtige,  die  sich  nur  auf  ihre  Arbeit  in
kr  Fabrik  versteht,  mit  dem  doppelten  Betrage.  Der  Schaden,  welcher
km  Familienleben  und  der  menschlichen  Gesellschaft  daraus  erwächst,  daß  die
(  rau  ihrem  natürlichen  Berufe  entzogen  wird,  träge  Männer  sich  daran  gewöhnen, ­
  die  ^orge  für  die  Familie  der  Frau  zu  überlassen,  um  selber  dem
g.  '  lieber  die  mannigfachen  Institutionen  des  deutschen  ehelichen  Güterrechts  siehe
ahercs  unter  anderem  in  Georg  Beseler,  System  des  deutschen  Privatrechts
Ausi.  Berlin  1866)  564—615.
        <pb n="135" />
        108

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

Trunk  und  Spiel  fröhnen  zu  können,  läßt  sich  gar  nicht  ermessen  und  am
wenigsten  in  Zahlen  ausdrücken.  Wenn  die  Arbeitsstunden  der  Frau  dieselbe
nur  einen  Theil  des  Tages  ihrer  Häuslichkeit  entziehen,  ist  die  Frauenarbeit
allerdings  ein  geringeres  und  unter  Umständen  gar  kein  Uebel,  sondern
eine  Wohlthat.
Unter  den  heutigen  Verhältnissen  auf  dem  Gebiete  der  industriellen  Production, ­
  bei  der  Leichtigkeit  des  internationalen  Verkehrs,  welche  allzu  hohe
Schutzzölle  auf  die  Dauer  unmöglich  macht,  und  in  Anbetracht  des  Umstandes,
daß  den  Leuten  und  selbst  vielen  solchen,  die  am  lautesten  nach  staatlicher
Reglementirung  der  Production  rufen,  eine  gewisse  Vorliebe  für  individuelle
Unabhängigkeit  und  freien  Geschäftsbetrieb  sozusagen  in  Mark  und  Blut  übergegangen
  ist,  läßt  sich  indessen  an  eine  völlige  Beseitigung  der  Frauenarbeit  gar
nicht  denken.  So  muß  man  sich  denn  mit  wirksamen  Maßregeln  gegen  einen
zu  langen  Arbeitstag  und  gegen  die  Nachtarbeit  der  Frauen  begnügen  und
im  übrigen  für  gewisse  Palliativmittel  gegen  die  nachtheiligen  Folgen  der
Frauenarbeit  Sorge  tragen.  Gut  geleitete  Kinderkrippen,  Kinderasyle,  Volksküchen, ­
  die  preiswürdige,  nahrhafte  Kost  bieten,  und  andere  Anstalten  dieser
Art  können  die  besten  Dienste  leisten  und  das  Walten  der  Gattin  und  Mutter
am  häuslichen  Herde,  allerdings  nur  bis  zu  einem  gewissen  Grade,  ersetzen.
So  viel  ist  aber  gewiß,  daß  die  Regelung  der  Arbeit  der  verheirateten  Frauen
ein  Gegenstand  ist,  welcher  sehr  wohl  gesetzlichen  Anordnungen  unterworfen
werden  kann.  Es  ist  auch  in  den  neuern  Arbeiterschutzgesetzen  in  dieser  Hinsicht ­
  schon  manches  geschehen.  Wenn  sich  aber  z.  B.  das  deutsche  vom
Jahre  1891  damit  begnügt,  für  die  Arbeiterinnen  überhaupt  einen  elfstündigen
Maximal-Arbeitstag  einzuführen  und  das  Verbot  der  Nachtarbeit  von  8 1 / 2  Uhr
abends  bis  5 l / 2  Uhr  morgens  auszusprechen  sowie  noch  einige  weitere  wohlthätige ­
  Bestimmungen  zu  treffen,  ohne  zu  Gunsten  der  verheirateten  und  mit
der  Besorgung  eines  Hauswesens  betrauten  Frauen  noch  weiter  gehende  Schutzmaßregeln ­
  einzuführen  —  die  Anordnung,  daß  diese  auf  ihren  Antrag  eine
halbe  Stunde  vor  der  Mittagspause  zu  entlassen  sind,  falls  diese  Pause  nicht  ohnehin ­
  ein  und  eine  halbe  Stunde  beträgt,  kann  doch  wohl  nicht  als  eine  irgendwie ­
  beträchtliche  Berücksichtigung  der  häuslichen  Pflichten  der  Frauen  angesehen
derben  —,  so  ist  damit  nicht  viel  erreicht.  Damit  soll  durchaus  nicht  behauptet
werden,  daß  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  mehr  hätte  erreicht  werden
können,  da  auch  in  andern  Großstaaten,  in  England  (Gesetz  vom  Jahre  1867),
in  Oesterreich  (Arbeiterordnung  von  1885),  in  Frankreich  (Gesetz  von  1892),
und  überhaupt  in  den  Staaten,  welche  eine  einigermaßen  durchgreifende  Arbeiterschutzgesetzgebung ­
  besitzen,  im  wesentlichen  nicht  mehr  durchgesetzt  worden  ist.
Desto  mehr  muß  es  das  Bestreben  des  Unternehmers  sein,  hier  Wandel  zu
schaffen,  sich  durch  seine  Beamten  über  die  Lage  der  Einzelnen  zìi  informimi,
        <pb n="136" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  109
die  Frauen  in  dringenden  Fällen  zu  Hause  zu  beschäftigen,  sie  früher  als
andere  nach  Hause  gehen  zu  lasten,  den  Lohn  der  verheirateten  Männer  zu
erhöhen,  damit  die  Frau  auf  die  Arbeit  in  der  Fabrik  verzichten  könne,  oder
auf  andere  Weise  Rath  zu  schaffen.
Was  alsdann  die  Beziehungen  zwischen  den  Eltern  und  den  Kindern
anbelangt,  so  soll  der  Vater  volle  Erziehungsgewalt  über  die  Kinder  haben,
bis  diese  ein  gewisses  Alter  erreicht  haben,  und  es  muß  ihm  auch  ein  gewiffes
Mas;  unbeschränkter  Verfügung  über  sein  Vermögen  sowohl  bei  Lebzeiten  als
von  Todes  wegen  zustehen;  ebenso  ist  es  nothwendig,  daß  die  gegenseitigen
Unterstützungsansprüche  der  Eltern  und  Kinder  gesetzlich  anerkannt  werden.
Für  die  wohlhabenden  und  reichen  Klaffen  der  Bevölkerung  und  für
den  Bauernstand  sind  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  Erfolge  und  Testirbefugniß
  von  größter  Bedeutung.  In  England,  Irland,  einem  großen  Theile
von  Nordamerika,  einigen  mexikanischen  und  centralamerikanischen  Staaten
hat  der  Vater  das  Recht,  über  sein  Hab  und  Gut  vollkommen  frei  zu  verfügen, ­
  also  auch  sein  gesamtes  Vermögen  Fremden  zuzuwenden  und  seinen
Kindern  gar  nichts  zu  hinterlassen.  Die  Macht  der  öffentlichen  Meinung  und
die  häufige  Abfassung  von  Verträgen  über  die  Güterverhältniffe  der  Ehegatten
haben  den  Mißbrauch  eines  so  schrankenlosen  Rechtes,  wenigstens  in  England,
verhindert.  Andererseits  wird  in  diesem  Lande  dem  freien  Belieben  hinsichtlich
der  Verfügung  über  das  Vermögen  insoweit  eine  Schranke  gesetzt,  als  darüber
weder  durch  Verfügung  unter  Lebenden  noch  von  Todes  wegen  auf  länger
als  auf  die  Lebensdauer  einer  noch  am  Leben  befindlichen  Person  und  21  Jahre
darüber  hinaus  eine  Bestimmung  getroffen  werden  kann.
Im  schroffsten  Gegensatze  zum  englischen  Princip  der  Testirfreiheit  stehen
die  entsprechenden  Bestimmungen  des  französischen  Eivilrechts,  der  Schöpfung
es  ersten  Napoleon.  Der  Code  beschränkt  das  Verfügungsrecht  der  Eltern
"der  ihre  Guter  bei  Lebzeiten  und  von  Todes  wegen  auf  die  Hälfte  ihres  Vermögens,
  wenn  sie  nur  ein  Kind  besitzen,  auf  ein  Drittel,  wenn  zwei,  und
lUlf  ein  Viertel,  wenn  mehr  als  zwei  Kinder  vorhanden  sind.  In  andern
aaten  halten  sich  die  Pflichttheile  der  Kinder  in  bescheidenern  Grenzen.  So
önnen  die  Kinder  in  Italien  und  in  den  meisten  Gegenden  Deutschlands
Ulcht  mehr  als  die  Hälfte  des  ihnen  nach  dem  Jntestaterbrecht  zustehenden  Antheils ­
  beanspruchen.  In  Spanien  hingegen  ist  durch  das  neue  bürgerliche
Gesetzbuch  vom  Jahre  1889  die  Bestimmung  getroffen,  daß  zwei  Drittel  des
elterlichen  Vermögens  den  Descendenten  vorbehalten  sind,  daß  jedoch  nur  die
Hälfte  dieses  Betrages  unter  dieselben  gleichmäßig  vertheilt  werden  muß,
während  die  andere  nach  dem  Willen  der  Eltern  einem,  mehreren  oder  sämtlichen ­
  Kindern  in  beliebigem  Umfang  zugewendet  werden  kann.  In  vielen
-heilen  Deutschlands  endlich  sind  in  den  letzten  Jahren  Specialgesetze  über
        <pb n="137" />
        110

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

die  Vererbung  der  Bauerngüter  (d.  h.  landwirtschaftlicher  Besitzungen  mittlerer
Größe,  welche  von  ihren  Eigenthümern  selbst  bewirtschaftet  werden)  erlaffen
worden,  denen  zufolge  der  Vater  seinen  Hof  und  den  dazu  gehörigen  Besitz
einem  einzigen  unter  seinen  Kindern  überlaffen  kann  (dem  Anerben),  welcher
alsdann  seinen  Geschwistern  mäßige  Abfindungssummen  zu  zahlen  hat.
Diese  Gesetze  suchen  denen,  die  davon  Gebrauch  machen  wollen,  die  Vortheile ­
  des  ältern  bäuerlichen  Erbrechts  zu  sichern,  ohne  jedoch  in  dieser  Hinsicht ­
  einen  Zwang  auszuüben.  Sollen  die  Bestimmungen  dieser  Specialgesetze ­
  Platz  greifen,  so  muß  die  Eintragung  des  betreffenden  Gutes  in  die
Höferolle,  d.  h.  in  ein  Verzeichniß  aller  der  Güter,  die  nach  dem  freien  Willen
ihres  Eigenthümers  einem  speciellen  Erbrechte  unterworfen  werden  sollen,  erfolgen; ­
  aber  dem  Eigenthümer  steht  es  frei,  jederzeit  die  Streichung  seines
Gutes  aus  dieser  Rolle  zu  verlaugen.  Bezüglich  der  in  derselben  eingetragenen
Höfe  greift  dann  ein  besonderes  Erbrecht  Platz,  indem  das  betreffende  Gut
ungetheilt  auf  einen  Erben  übergeht,  nämlich  auf  den  ältesten  Sohn  oder
auf  die  Person,  welche  der  Erblasser  nach  seinem  freien  Ermessen  unter  seinen
Kindern  oder  auch  —  wie  das  nach  dem  westfälischen  Gesetz  der  Fall  ist  —
unter  seinen  Seitenverwandten  bezeichnet  hat.  Dieser  übernimmt  das  Gut  zu
einem  nach  den  Vorschriften  dieser  Specialgesetze  niedrig  zu  berechneuden
Schätzungswerthe  und  hat  die  Antheile  der  Geschwister  auszubezahlen.  Wenn
der  Erblasser  nicht  anders  verfügt,  so  wird  z.  B.  nach  dem  hannoverischen
Gesetze  dem  Anerben  außer  dem  Antheile,  der  von  zwei  Drittheilen  des
Schätzungswerthes  auf  ihn  entfällt,  noch  ein  ganzes  Drittel  dieses  Werthes
ausschließlich  gutgeschrieben,  so  daß  er  auf  dem  Gute  Hausen  kann,  ohne  von
Schulden  erdrückt  511  werden.
Ein  solches  Gesetz  wurde  zuerst  im  Jahre  1874  für  gewisse  Theile  des
frühern  Königreichs  Hannover  erlassen,  dann  int  Jahre  1880  auf  das  gesamte ­
  Gebiet  desselben  ausgedehnt.  Hierauf  folgte  im  Jahre  1882  ein  ähnliches ­
  Gesetz  für  die  Provinz  Westfalen,  an  welches  sich  dann  analoge  legislative ­
  Maßnahmen  für  die  Provinzen  Hessen-Nassau,  Brandenburg,  Schlesien,
Schleswig-Holstein  u.  s.  w.  anschlössen.
Auch  außer  Preußen  ist  inan  zu  ähnlichen  Gesetzen  geschritten.  Vor  allein
ist  das  in  Oesterreich  der  Fall  gewesen.  Hier  wurde  im  Jahre  1889  ein
solches  Gesetz  für  alle  im  Reichsrath  vertretenen  Königreiche  und  Länder  erlassen, ­
  welches  durch  Specialgesetze,  die  für  die  einzelnen  Kronländer  ergehen
sollen,  von  denen  aber  bis  zur  Stunde  (März  1895)  noch  kein  einziges  z«
stände  gekommen  ist,  seine  Ausführung  zu  finden  hat.  Nur  hat  man  in  Oesterreich, ­
  wie  dies  schon  durch  das  Gesetz  für  die  preußische  Provinz  Schleswig-Holstein
vom  Jahre  1886  für  gewisse  Gegenden  verfügt  worden  war,  die  Bestimmung
getroffen,  daß  das  Anerbenrecht  für  alle  diejenigen  landwirtschaftlichen  Güter
        <pb n="138" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.

111

mittlerer  Größe,  deren  Besitzer  dessen  Anwendung  nicht  ausdrücklich  durch  ihre
Willensäußerung  ausschließen,  zur  Anwendung  zu  kommen  hat.  So  ist  die
Führung  einer  Höferolle  überflüssig  gemacht  und  ein  bäuerliches  Jntestaterbrecht
  eingeführt,  welches  sich  jedenfalls  heilsamer  erweisen  wird  als  das
Höferollen-Princip;  denn  auf  die  Dauer  richtet  sich  die  Ordnung  der  Successionsverhältnisse
  doch  gewöhnlich  nach  den  Grundsätzen  des  Jntestaterbrechts,  welches
der  öffentlichen  Meinung  den  Weg  zu  zeigen  pflegt  i.
Derartige  Bevorzugungen  eines  Kindes  bei  der  Erbfolge  und  überhaupt
die  gesetzlichen  Bestimmungen,  welche  dem  Vater  und  der  Mutter  die  Freiheit
einräumen,  etwa  über  die  Hälfte  ihres  Vermögens  frei  zu  verfügen,  sind  durchaus ­
  berechtigt.  Sie  befördern  die  Erhaltung  der  Unternehmungen  in  denselben
Handen  und  die  Fortpflanzung  des  Geistes  der  Tradition  und  der  wechselseitigen
Anhänglichkeit  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  und  sind  demnach  von
hohem  socialen  Werth.  Dagegen  muß  das  englische  System  der  vollen  Testirfreiheit
  als  ungerecht  und  mit  dem  natürlichen  Verhältniß  zwischen  Eltern  und
Kindern  in  Widerspruch  stehend  bezeichnet  werden.  Es  ist  Aufgabe  der  Eltern,
ihren  Kindern  eine  möglichst  gesicherte  Zukunft  zu  bereiten.  Eine  solche  ist
aber  ohne  den  Besitz  eines,  wenn  auch  mäßigen  und  je  nach  dem  Stande  der
Betreffenden  sich  richtenden  Verinögens  nicht  möglich.  Eltern,  welche  dem
durch  den  Stammhalter  aufrecht  zu  erhaltenden  Klange  der  Familie  das  Wohlbefinden ­
  der  übrigen  Kinder  rücksichtslos  opfern,  sind  von  dem  Vorwurf  der
Härte  nicht  gänzlich  freizusprechen.
Für  den  Fall,  daß  der  Erblasier  kein  Testament  gemacht  hat,  muß  das
Gesetz  die  Erbfolge  regeln  und  tritt  somit  die  Jntestatsuccession  ein,  die  nach

'  Uebrigens  haben  in  einigen  Gegenden  auch  die  Höferollen-Gesetze  gute  Wirkungen
gehabt.  Im  Jahre  1888  waren  von  den  die  gesetzlichen  Erfordernisse  aufweisenden  Landgütern ­
  in  Hannover  zwei  Drittheile  und  von  denjenigen  in  Westfalen  die  Hälfte  in
die  Höferolle  eingetragen.  Siehe  über  diesen  Gegenstand  Aug.  v.  Miaskowski,  Das
Erbrecht  und  die  Grundeigenthumövertheilung  im  Deutschen  Reiche  (Leipzig  1882  bis
1884),  und  .Das  Anerbenrecht  und  das  Reichscivilgesetzbuch'  in  Hildebrand  und
Eonrads  .Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik"  (Jena  1886,  Juniheft).
Anderwärts  aber  haben  diese  auf  dem  Princip  der  Freiwilligkeit  basirà»  Gesetze
bisher  nur  geringe  Resultate  gezeitigt.  Die  im  .Deutschen  Reichsanzeiger'  am  4.  Mai  1894
publicirten  Ziffern  find  sehr  lehrreich.  In  Hannover  ist  ein  steter  Fortschritt  zu  verzeichnen. ­
  Am  1.  Januar  1890  waren  in  dieser  Provinz  68  394  Güter,  d.  h.  80°/«
der  eintragbaren,  eingeschrieben.  Dagegen  waren  im  gleichen  Zeitpunkt  in  Brandenburg ­
  nur  73,  in  dem  kleinen  Lauenburg  aber  513,  in  Westfalen  2028  eingetragen.  Auch
ln  Schlesien  gingen  die  Eintragungen  nur  ganz  langsam  vor  sich.  Hier  datirt  das
^ksetz  vom  Jahre  1884.  Es  wurden  nun  in  den  Jahren  1884—1885  nur  17,  1886'  4
1887:  13,  1888:  2,  1889:  2,  1890:  2  und  1891  nur  1  Gut  eingetragen.  Man
arf  eben  nie  aus  den  Augen  lassen,  daß  die  Gesetze  nur  langsam  und  schwer  oft
überhaupt  nicht  die  Sitten  ändern.
        <pb n="139" />
        112

I.  Buch.  Production  und  Eonsumtion.

den  verschiedenen  Rechten  sehr  verschieden  geordnet  ist.  Richten  wir  unsere  Aufmerksamkeit ­
  zunächst  auf  das  französische  System.  Ter  Code  civil  behandelt
alle  Arten  von  Gütern  gleich  und  vertheilt  sie  unter  die  Kinder  zu  gleichen
Theilen,  obwohl  eine  weise  Gesetzgebung  für  die  ländlichen  Besitzungen  und  besonders ­
  für  diejenigen,  welche  einen  bestimmten  Umfang  nicht  überschreiten,  besondere ­
  Vorschriften  enthalten  sollte,  die  deren  ungeteilten  Uebergang  in  den
Besitz  eines  einzigen  Eigentümers  sichern.  Beispiele  einer  vernünftigen  derartigen
Rechtsentwicklung,  welche  die  soeben  besprochenen  Gesetze  über  das  Erbrecht  des
Bauernstandes,  den  Verhältnisien  unserer  Zeit  entsprechend,  wieder  ins  Leben
zu  rufen  bezw.  zu  erhalten  bestimmt  sind,  bieten  das  Gewohnheitsrecht  des  Mittelalters ­
  und  die  Gesetzgebung  der  Zeiten  vor  der  mit  Ende  des  18.  Jahrhunderts
begonnenen  revolutionären  Epoche  in  Hülle  und  Fülle.  Freilich  haben  jene
Zeiten  vielfach,  ja  sogar  in  den  meisten  Fällen,  auch  den  Großgrundbesitz  dem
gleichen  Regime  unterworfen  und  dadurch  den  Latifundienbesitz  übermäßig  entwickelt.
Der  Code  civil  geht  aber  noch  weiter.  Er  begnügt  sich  nicht  damit,  einem
jeden  Kinde  einen  gleichen  Theil  am  Werthe  des  Nachlasses  zuzuwenden,  sondern ­
  spricht  sämtlichen  Kindern  das  Recht  zu,  von  einer  jeden  Art  der  im
Nachlaß  vorhandenen  Güter,  soweit  sie  überhaupt  theilbar  sind,  einen  gleichen
Theil  in  natura  zn  beanspruchen,  so  daß  ein  jeder  Erbe  einen  Antheil  an
den  Ländereien,  an  einem  etwa  vorhandenen  Handelsgeschäfte,  am  Hause  u.  s.  w.
fordern  kann.
Endlich  macht  dieses  Gesetzbuch  auch  noch  durch  andere  Maßregeln  und
namentlich  durch  die  Bestimmung,  daß  beim  Vorhandensein  von  Minorennen
Uebereinkünfte  unter  den  Kindern  betreffs  der  Ueberlassung  von  Landgütern
u.  s.  w.  an  eines  derselben  ausgeschlosten  sind,  Vortheilhafte  Vereinbarungen
im  Sinne  der  Erhaltung  des  Besitzes  in  der  Fanülie  schwierig  oder  unmöglich
und  befördert  überhaupt  die  Intervention  der  staatlichen  Functionäre,  eine
Einmischung,  die  natürlich  eine  beträchtliche  Menge  von  Auslagen  zur  Folge
hat,  welche  die  in  Frankreich  sehr  hohe  Erbschaftssteuer  noch  drückender  machen,
so  daß  ganz  kleine  Erbschaften  von  den  Gerichtskosten,  Taxen  u.  dgl.  gänzlich
absorbirt  werden.
Gegenüber  diesem  unheilvollen  System  des  modernen  französischen  Rechts
sind  die  Jntestaterbrechte  der  übrigen  Staaten  der  Neuzeit,  wenn  sie  auch
leider  nur  in  seltenen  Fällen  für  gewisse  Güterarten  eine  besondere  Successionsordnung ­
  festsetzen,  immerhin  als  vortheilhafter  und  gerechter  zìi  bezeichnen.
Sowohl  die  deutschen  Rechte  als  das  österreichische,  das  italienische  und  das
neue  spanische  bürgerliche  Gesetzbuch  gewähren,  wie  wir  gesehen,  dem  Erblasier
eine  größere  Verfügungsfreiheit  über  sein  Vermögen  und  lassen  eine  billige
Auseinandersetzung  unter  den  Erben  zu,  indem  sie  denselben  ein  Recht  auf
Naturaltheilung  der  im  Nachlaß  enthaltenen  Güter  im  Sinne  des  Code  civil
        <pb n="140" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  HZ
durchaus  nicht  einräumen.  Ebenso  hat  man  in  Belgien  und  in  den  an
Deutschland  zurückgefallenen  Gebieten,  in  denen  das  französische  Civilrecht  in
Geltung  geblieben  ist,  von  diesem  unheilvollen  Theilungsmodus  Umgang  genommen. ­
  Auch  die  Erbschaftssteuer  erreicht  nur  in  wenigen  Ländern  die
verderbliche  Höhe  der  französischen.  Jedenfalls  aber  sind  die  Jntestaterbrechte
der  meisten  Staaten  des  europäischen  Continents  dem  bis  vor  kurzem  in  England ­
  üblich  gewesenen,  welches  dem  ältesten  Sohn,  ohne  ihm  irgend  eine  Verpflichtung ­
  zu  Gunsten  der  Geschwister  aufzulegen,  das  gesamte  Grundeigenthum
zusprach,  entschieden  vorzuziehen.  Eine  derartig  extreme  Bestimmung  war  um  so
auffallender,  als  sie  mit  der  Bestimmung,  das  bewegliche  Eigenthum  zu  völlig
gleichen  Theilen  unter  die  Erben  zu  vertheilen,  im  grellsten  Widerspruche  stand.
Was  die  unbemitteltere  Bevölkerung  der  Städte  und  überhaupt  den  Arbeiterstand ­
  anlangt,  so  sind  für  diese  die  Erbgesetze  von  geringerer  Bedeutung;  für
diese  Volksschichten  ist  es  viel  wichtiger,  daß  den  Eltern  eine  wirksame  Erziehungsgewalt ­
  über  ihre  Kinder  und  ein  Einfluß  auf  die  Art  und  Weise,
wie  diese  ihren  Verdienst  verwenden,  eingeräumt  wird.  Leider  ist  das  in  vielen
Ländern  nicht  der  Fall.  Der  Umstand,  daß  heutzutage  schon  ganz  junge
Burschen  und  Mädchen  beträchtliche  Löhne  beziehen,  führt  nur  zu  oft  dazu,
daß  diese  ihren  Eltern  Vorschriften  geben,  sich  von  ihnen  unabhängig  machen
und  sogar  das  Haus  derselben  verlassen,  um  für  sich  allein  zu  leben,  was
dann  zu  ihrem  größten  Schaden,  namentlich  in  sittlicher  Hinsicht,  auszuschlagen
Pflegt.  Diese  Emancipation  der  Kinder  wird  noch  dadurch  gefördert,  daß  die
Anstrengungen,  welche  die  mit  dem  Maschinenbetriebe  verbundene  Art  der
Arbeit  erfordert,  die  ältern  Lente  weniger  leistungsfähig  machen,  als  das  früher
der  Fall  war.  Gelten  doch  langjährige  Erfahrung  und  langsame,  sorgfältige
Wcl  Gcgnimorho  weniger  ala  oorbem.  Die  ßinfe  unb  rußige  Sugenb  Mt
Mio  größere  Deutung  gewonnen,  unb  so  ßat  benn  ber  #n  ber  ¡ungen
-cuts  eme  noch  größere  Wichtigkeit  für  den  Haushalt  der  Familie  erlangt,
a  v  er  schon  früher  besaß.  Um  so  nothwendiger  wäre  es  gewesen,  daß  man
&amp;gt;u  den  Schulen  vor  allem  Religion,  Achtung  vor  den  Autoritäten  und  Ge-HHļaiii
  gelehrt  hätte,  daß  die  Pflicht  der  Fürsorge  für  alte  und  arbeitsunfähige ­
  Eltern  eingeprägt  und  daß  die  Löhne  der  jugendlichen  Burschen  und
-  ädchen  an  die  Eltern  ausbezahlt  oder  wenigstens  nach  Abzug  des  für  den
nterhalt  Nöthigen  in  eine  Sparkasse  gelegt  und  nicht  früher  ausgefolgt  würben, ­
  bis  die  jungen  Leute  ein  gewisses  Alter  erreicht  hätten.  Wieviel  ist  aber
ļeider  in  dieser  Hinsicht  gefehlt  worden!  Wie  häufig  findet  man  in  den  hoch
oivilisirten  Staaten  Europas  und  Amerikas  zuchtlose  junge  Leute  und  bebuuernswürdige
  Eltern,  die  von  ihren  Kindern  vernachlässigt  ein  einsames,
armseliges  Alter  haben!  Natürlich  werden  vor  allem  die  niedern  Volksklassen
von  derartigen  Uebelständen  heimgesucht.  Tie  Reichen  und  Wohlhabenden
DevaS-Kämpfe,  Volkswirtschaftslehre.  g
        <pb n="141" />
        114

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

besitzen  Mittel  und  Wege,  um  ihre  Kinder  ordentlich  zu  erziehen,  und  solange
es  nöthig  ist,  unter  ihrem  Einflüsse  zu  halten.  Gibt  ihnen  doch  der  Besitz  ihres
Vermögens  schon  dadurch,  daß  sie  den  Kindern  je  nach  Gutbesinden  so  manche
Freuden  gewahren  oder  versagen  können  und  daß  sie  infolge  der  überall  wenigstens ­
  in  einem  gewissen  Maße  bestehenden  Testirfreiheit  die  folgsamen  Kinder
zu  belohnen  und  die  schlechten  auf  das  wirksamste  zu  strafen  vermögen,
ein  mächtiges  Mittel  der  Einwirkung.  Auch  hat  die  technische  Revolution,
die  sich  seit  ungefähr  anderthalb  Jahrhunderten  vollzogen,  nur  in  den  niedern
Klassen  der  menschlichen  Gesellschaft  die  Ueberlegenheit  der  ältern  Leute  vermindert. ­
  Die  Leitung  eines  Geschäftes  oder  Unternehmens  erfordert  noch  immer
Klugheit  und  Erfahrung,  also  Eigenschaften,  die  nur  im  Laufe  langer  Jahre
erworben  werden,  und  die  Vortheile,  welche  geistige  und  wissenschaftliche  Arbeit,
welche  der  Beruf  eines  Beamten,  Arztes,  Gelehrten  u.  s.  w.  bringt,  erreichen
erst  20  oder  noch  mehr  Jahre  nach  der  Zeit,  zu  welcher  der  Betreffende  in
seiner  höchsten  körperlichen  Blüthe  stand,  ihren  Höhepunkt.
Gegen  die  Maßregeln,  welche  wir  soeben  zur  Verstärkung  der  elterlichen
Autorität  der  den  niedern  Volksschichten  angehörenden  Familienhäupter  befürwortet ­
  haben,  wird  mm  zwar  eingewendet,  daß  die  Eltern  dadurch  die  Macht
erlangen  würden,  ihre  Kinder  schlecht  zu  behandeln  und  auf  deren  Kosten  in
Trägheit  zu  leben  und  sich  dem  Trünke  zu  ergeben.  Das  ist  allerdings  in
gewissen  Fällen  möglich.  Wie  aber  könnte  die  Thatsache,  daß  eine  an  und
für  sich  heilsame  Gewalt  unter  Umständen  mißbraucht  werden  kann,  den  Anlaß
dazu  bieten,  daß  diese  Gewalt  der  zu  ihrer  Aufrechterhaltung  nöthigen  Befugnisse ­
  entkleidet  würde?  Solche  Mißbräuche  können  durch  Pflege  des  religiösen ­
  Lebens  und  ernster  Sittlichkeit  beträchtlich  vermindert  und  auch  durch
geeignete  gesetzliche  Maßregeln  auf  ein  Minimum  reducirt  werden;  man  räume
nur  dem  Unternehmer  die  Vollmacht  ein,  den  Lohn  des  betreffenden  jugendlichen ­
  Arbeiters,  falls  der  Vater  ein  notorischer  Taugenichts  oder  ein  arbeitsscheues ­
  Subject  ist,  der  Mutter  auszuzählen,  und  wenn  auch  dieser  Ausweg
nicht  rüthlich  ist,  zum  Theil  in  einer  Sparkasse  zu  deponiren.
Aber  nicht  nur  die  Aufrechterhaltung  der  elterlichen  Autorität  über  die
jüngern  Kinder  sowohl  als  über  die  unverheirateten  jungen  Leute  ist  wichtig.
Auch  das  Zusammenleben  einer  größern  Anzahl  erwachsener  Familienglieder
in  einem  und  demselben  Haushalt  ist  von  hohem  socialen  und  wirtschaftlichen
Werth.  Es  kommt  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Bauerngüter  ungetheilt
in  der  nämlichen  Familie  fortvererbt  werden,  und  auch  in  Gegenden,  wo  sich,
wie  in  gewissen  Theilen  Italiens  *,  eine  heilsame  Gestaltung  der  Pachtverhältî

  Siehe  die  Ausführungen  im  vorigen  Kapitel  über  die  mezzadria  in  Toscana
und  in  Umbrien.
        <pb n="142" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  nnd  Gesetze  über  die  Familie.  115
Nisse  eingelebt  hat,  sehr  häufig  vor,  daß  ein  verheirateter  Sohn  oder  auch  eine
»erheiratete  Tochter  mit  den  Eltern  in  gemeinschaftlichem  Haushalt  lebt  Eine
derartige  Familie,  welcher  Le  Play  den  Namen  Stammfamilie  (famille
souche)  beilegt  &amp;gt;,  umfaßt  in  der  Regel  15-16  Personen,  die  meist  drei
simien  aw%  bier  (Generationen  angehören.  %Benn  0.  her  %omilienöotei
à  Õ0  Jahre  alt  ist,  sind  möglicherweise  noch  seine  im  Austrag  lebenden
Eltern  und  wahrscheinlich  seine  Gattin,  der  älteste  Sohn  mit  seiner  Frau
suns  bis  sechs  unverheiratete  Geschwister,  zwei  sonstige  unverheiratete  Verwandte
und  ein  Knecht  oder  eine  Magd  mit  dem  dermaligen  Leiter  des  wirtschaft-|4en
  Betriebes  in  einem  ^ausn,ejen  bereinigt.  einigen  %ren  merben
cme  Kinder  des  jungen  Paares  hinzukommen  und  vielleicht  ein  oder  der
andere  unverheiratete  Verwandte,  eine  kinderlose  Wittwe  oder  ein  alter  Junggeselle ­
  in  das  väterliche  Haus  zurückkehren.  Inzwischen  werden  die  alten  Großeltern ­
  gestorben  sein  und  dieses  oder  jenes  von  den  jungem  Familiengliedern
den  häuslichen  Herd  verlasten  haben.
Tie  Vortheile,  welche  aus  einem  derartigen  Zusammenleben  verschiedener
Generationen  erwachsen,  sind  von  dreierlei  Art.  Zunächst  herrscht  in  einem
iolchen  Hanse,  in  welchem  alt  und  jung  glücklich  beisammen  leben  und  sich
allerlei  Gelegenheit  zu  Belehrung  und  Unterhaltung  bietet,  ein  frohes  Treiben.
Zweitens  werden  einer  Wirtschaft,  in  welcher  die  meisten  Arbeiten  von  Familiengliedern ­
  besorgt  werden,  manche  Nachtheile  und  Schädigungen  erspart  bleiben,  die
anderwärts  aus  der  Verwendung  von  Dienstboten  und  Lohnarbeitern  erwachsen
Sind,  smb  b,c  Mitgiiebcr  einer  so  Mlre^en  Emilie  bief  weniger  ber  Gefahr
ZMMMŞ
ih?  ^  Menschen  ln  gemeinsamem  Haushalt  auch  eine  beträchtliche  Erftarnlß
  erzielt.  Wenn  eine  solche  Familie  von  15  Personen  sich  in  drei
Uvhalltungen  vertheilte,  so  würden  die  Gesamtausgaben  für  Wohnung,  Beeuchtung,
  Heizung,  Kochen,  Waschen  und  Reinigung  verschiedener  Gegenstände
.  îb  gewisse  andere  Zwecke  beinahe  das  Doppelte  betragen,  weil  die  verl
  Iledenen  Geräthe  und  Vorrichtungen,  die  Dächer  und  Wände,  die  Möbel
und  Ausschmückungsgegenstände,  das  Feuerungsmaterial,  die  Töpfe  und  Pfannen
ş'  lü *  '  ^klche  für  fünf  Personen  genügen,  in  gewissen  Fällen  auch  für
'&amp;gt;  und  in  sehr  vielen  für  10  hinreichend  sind.  Ja  es  kommt  nur  sehr  selten
^or,  daß  alle  diese  Gegenstände  gerade  nur  für  fünf  Menschen  berechnet  sind,
gar  nicht  babón  zu  reden,  daß  in  einem  großen  Haushalte  eine  größere  Aus-1
  Siehe  die  am  Anfang  dieses  Kapitels  citirten  Werke  Le  Plays.
        <pb n="143" />
        116

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

wähl  von  Nahrungs-  und  andern  Genußmitteln  geboten  werden  kann,  und
daß  diese  Mannigfaltigkeit,  wie  wir  später  sehen  werden,  eine  Steigerung  der
Quantität  des  Consumè  überflüssig  macht.
In  solchen  Stammfamilien  herrschen  auch  die  christlichen  Tugenden  der
Achtung  vor  den  Eltern  und  überhaupt  vor  den  alten  Leuten  und  der  wechselseitigen ­
  Zuneigung  und  Sorgfalt  zwischen  den  Geschwistern,  und  so  kann  es
denn  nicht  wunder  nehmen,  daß  sie  in  den  christlichen  Ländern  überall  da
häufig  anzutreffen  waren  und  vielfach  noch  immer  anzutreffen  sind,  wo  nicht
widrige  Gesetze  und  llmstände  ihrem  Bestände  ernstliche  Hindernisse  bereitet  haben.
Aber  eine  wie  heilsame  Organisationsform  des  Familienlebens  mid)  in
der  Stammfamilie  sich  darbietet,  nothwendig  ist  diese  Form  vom  Standpunkte
des  Christenthums  aus  dennoch  nicht.  Für  gewisse  Schichten  der  Bevölkerung,
namentlich  für  die  reiä-en  und  hoch  gebildeten  Klaffen,  für  die  Familien,  in
welchen  keine  von  den  Vorfahren  überkommenen  Besitzthümer  und  Geschäftsbetriebe ­
  zu  vererben  sind,  und  überhaupt  in  Zeiten,  wo  die  gesellschaftlichen
Verhältnisse  einem  raschen  Wechsel  unterworfen  und  die  Erziehung  sowohl  als
die  Sitten  der  aufeinanderfolgenden  Generationen  gegenseitig  sehr  verschieden
sind,  sowie  endlich  für  die  städtische  Bevölkerung  im  allgemeinen  sind  die
durch  die  Organisationsform  der  Stammfamilie  gebotenen  Vortheile  geringer
und  stellen  sich  einem  derartigen  Zusammenleben  größere  Schwierigkeiten  entgegen, ­
  da  in  allen  diesen  Kreisen  eine  weit  geringere  Uebereinstimmung  in
den  Anschauungen  herrscht.  Unter  solchen  Verhältnissen  wird  sich  ein  wahrhaft ­
  christliches  Familienleben  leichter  entwickeln,  wenn  eine  jede  der  verschiedenen ­
  Generationen  einer  und  derselben  Familie  ihren  gesonderten  Haushalt ­
  führt.
Es  kommt  auch  eine  complicirtere  Form  der  Stammfamilie  vor,  nämlich
dann,  wenn  mehrere  verheiratete  Geschwister  mit  ihren  Kindern,  die  vielleicht
selbst  schon  verehelicht  sind,  zusammenleben,  so  daß  die  Gemeinschaft  25,  40,
ja  vielleicht  100  Personen  umfaßt,  welche  sämtlich  ihr  Vermögen  der  Hauptsache ­
  nach  gemeinschaftlich  besitzen  und  benutzen  und  unter  der  Aufsicht  eines
Oberhauptes  leben,  welches  entweder  erwählt  oder  durch  das  Herkommen  bestimmt ­
  wird,  indem  z.  B.  nach  dem  in  einigen  Gegenden  herrschenden  Brauche
der  älteste  Sohn  der  ältesten  Linie  als  solches  figurirt.  Le  Play  nennt  solche
Familien  patriarchalische.  Sie  waren  zu  verschiedenen  Zeiten  und  unter
vielen  ganz  verschiedenartigen  Völkern  zahlreich  anzutreffen.  Die  alten  Gesetze
der  Römer  und  Griechen  setzen  eine  derartige  Familienorganisation  voraus,
die  wahrscheinlich  auch  unter  den  Juden  einmal  häufig  war  und  sich  bis  auf
diesen  Tag  häufig  bei  den  Chinesen,  Bulgaren  und  Serben  vorfindet,  in  der
ersten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts  auch  noch  vielfach  bei  den  Russen,  Kroaten
und  Hindus  anzutreffen  war.
        <pb n="144" />
        7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  117
Was  die  erfolgreiche  Organisation  der  Güterproduction  und  die  6r='p°rniß
  an  den  Ausgaben  für  den  Haushalt  anlangt,  so  finden  sich  in  der
patriarchalischen  Familie  die  Bortheile,  welche  die  Form  der  Stammfamilie
letet,  in  noch  höherem  Grade  verwirklicht.  Sie  wirkt  auch  in  noch  höherem
Ģrade  als  eine  Art  wechselseitiger  Versicherung  gegen  das  Mißgeschick,  von
em  die  einzelnen  Familienglieder  betroffen  werden  können,  läßt  den  Schwachen
verstärkten  Schutz  und  den  Charakterlosen  und  Arbeitsunlustigen  noch  bessere
Aufsicht  angedeihen.
Im  schroffsten  Gegensatz  zu  dieser  Form  des  Familienlebens  steht  die
er  festen  Organisation  ermangelnde  Familie,  von  Le  Play
Emilie  instable  benannt,  welche  in  Westeuropa  und  in  den  Bereinigten
Staaten  von  Amerika  die  Regel  bildet.  In  solchen  Familien  sind  die  Traì
  loncn  schwach.  Sie  besitzen  den  häuslichen  Herd  nicht  zu  Eigenthum  und
le  väterliche  Autorität  schwindet  mit  dem  Heranwachsen  der  Kinder  in  ihnen
vlehr  und  mehr  dahin.  Tie  Kinder  fangen  früh  an  zu  arbeiten  und  zu  verlenen,
  und  das  Gefühl  der  wechselseitigen  Verantwortlichkeit  wird  abgeschwächt.
J*  begleich  mit  dieser  Forin  des  Familienlebens  erscheint  die  patriarchalische
vmuilie  in  sehr  vortheilhaftem  Lichte.  Aber  das  christliche  Ideal  einer  innigen
Verbindung  zwischen  Mann  und  Frau,  Eltern  und  Kindern  wird  in  der
...  vlllmfamilie  leichter  erreicht.  Die  patriarchalische  Organisation  paßt  ineyr
"r  rauhe,  halbcivilisirte  Völker.  Dieselbe  setzt  eine  hochgradige  Gleichheit  der
u  turstufe,  der  Geschmacksrichtung,  der  Anschauungen  u.  s.  w.  voraus  und
^'fordert  ein  bedeutendes  Maß  von  Unterordnung  und  Ehrfurcht  vor  der
lltoritnt.  Wenn  sie  einmal  in  einem  Lande  außer  Uebung  gekommen  ist,
°  aun  sie  daselbst  nur  mit  den  größten  Schwierigkeiten  wieder  ins  Leben
erufen  werden.  Die  Stammfamilie  dagegen  läßt  sich  leicht  wieder  beleben,
* c  christlichen  Grundsätze  die  Oberhand  gewinnen  i .
şâì.  Chinesen  und  den  Hindus  beruht  das  Ueberwiegen  der  Form  der
Volke"'  "ņlîļîe  auf  andern  Anschauungen  und  Gewohnheiten  als  bei  den  christlichen
ver  rei'  ..Ş"  ñroh  auch  die  in  China  und  Indien  herrschenden  Verschiedenheiten
Wan  ^î^lôsen  Anschauungen  und  des  häuslichen  und  industriellen  Lebens  sind,  so  ist
Alle  N  ì"  bìesen  Ländern  einig  in  der  hohen  Verehrung  gegen  die  Vorfahren,
oder  ^îoņimen  eines  verstorbenen  gemeinsamen  Ahnherrn  und  besonders  eines  Vaters
gkaeii  /oşMaters  sind  in  der  Verehrung  des  Verstorbenen  wie  in  der  Hochachtung
wällt'  "och  Lebenden  einig.  Diese  Gemeinsamkeit  der  Gesinnung  ist  natürlich  ein
kin  s  Beförderungsmittel  des  Zusammenlebens  der  Verwandten.  Aber  auch  wo
in  c'°  stattfindet,  besteht  die  Verpflichtung,  armen  Verwandten  beizustehen,
er  r lncm  Umfange,  welcher  fremde  Beobachter  in  Erstaunen  setzt,  ja  in  China  bildet
ist  Hinderniß  für  die  Bildung  großer  Vermögen;  denn  je  reicher  jemand
'  1111  i°  höher  steigen  die  Ansprüche  der  Verwandten  an  denselben.
        <pb n="145" />
        118

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Achtes  Kapitel.
Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.
Die  Familie  bildet  die  Grundlage  des  Staates,  der  eben  durch  die  Vervielfältigung ­
  der  Familien  entstanden  ist.  In  allen  civilisirten  Ländern,  in  welchen
ein  gesundes  Familienleben  herrscht  und  sich  nicht  außerordentliche  Heimsuchungen, ­
  wie  Kriege  oder  Seuchen,  einstellen,  wird  die  Zahl  der  Geburten
die  der  Todesfälle  alljährlich  bedeutend  übersteigen.  Dieser  Ueberschuß  ist
natürlich  je  nach  den  Umstünden  sehr  verschieden,  aber  man  wird  der  Wahrheit ­
  nahe  kommen,  wenn  man  behauptet,  daß  er  in  gewöhnlichen  Jahren  nicht
weniger  als  zehn  auf  das  Tausend  der  Gesamtbevölkerung  betragen  darf.
Hält  er  sich  bedeutend  unter  diesem  Verhältnisse,  so  ist  etwas  nicht  in  Ordnung,
entweder  sind  im  Familienleben  Schäden  vorhanden,  wie  in  den  eine  geringe
Zahl  von  Geburten  aufweisenden  Ländern,  z.  B.  in  Frankreich  und  in  den
Neuenglandstaaten  Nordamerikas,  oder  es  herrschen  schlimme  Gesundheitsverhältnisse, ­
  von  welchen  z.  B.  die  hohen  Ziffern  der  Sterblichkeitsstatistik  von
Spanien  und  gewissen  Theilen  Indiens  Zeugniß  ablegen.
Wo  derartige  ungünstige  Verhältnisse  nicht  bestehen,  wird  sich  die  Bevölkerungszahl
  einer  kräftigen  Nation  allein  infolge  des  Ueberschusses  der
Geburten  über  die  Todesfälle  jährlich  um  10—20  vom  Tausend  vermehren,
und  falls  nicht  eine  starke  Auswanderung  oder  eine  große  Katastrophe  dazwischentritt, ­
  in  weniger  als  einem  halben  Jahrhundert  verdoppeln.
In  der  That  sind  denn  auch  die  europäischen  Völker  in  den  letzten
80  Jahren  an  Zahl  schnell  gewachsen,  da  Krieg,  Pestilenz  und  Hungersnoth
während  dieses  Zeitraumes  verhältuißmäßig  feine  sehr  beträchtliche»  Verwüstungen ­
  unter  ihnen  angerichtet  haben.  Ilnd  dieses  Wachsthum  hat  sich  vollziehen ­
  können,  obgleich  in  unserem  Jahrhundert  Millionen  von  Menschen  in  die
Neue  Welt  ausgewandert  sind.  In  gewissen  Theilen  Amerikas  hat  infolge  dieser
Emigrationsbewegung  eine  noch  größere  Bevölkerungszunahme  stattgefunden.
So  ist  die  Einwohnerzahl  der  Vereinigten  Staaten  während  der  letzten
100  Jahre  von  ca.  4000  000  auf  62  000000  und  diejenige  Brasiliens  von
weniger  denn  1000  000  auf  ungefähr  15  000  000  gestiegen.  Andrerseits
ist  das  spanische  Amerika  fast  ein  halbes  Jahrhundert  lang  bis  etwa  zum
Jahre  1870  durch  Bürgerkriege  verheert  worden,  und  die  beträchtliche  Zunahme ­
  der  Bevölkerung,  die  in  einigen  dazu  gehörigen  Ländern  bemerkbar
war,  hat  erst  seitdem  ihren  Anfang  genommen.  In  Europa  betrug  der
Ueberschuß  der  Geburten  über  die  Todesfälle  während  der  letzten  Jahre  durchschnittlich ­
  in  Oesterreich  und  Belgien  9  vom  Tausend,  in  Italien  10,  in
Ungarn  11,  im  Deutschen  Reich  und  in  Schweden  12,  in  England,  Schott-
        <pb n="146" />
        8.  Kap.  Ter  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

119

land  und  Holland  13,  in  Norwegen  und  in  Rußland  14.  Dagegen  fand
'n  einigen  Ländern  eine  sehr  langsame  Zunahme  statt;  dieselbe  betrug  in
Spanien  und  Irland  nur  5  und  in  Frankreich  sogar  nur  2  vom  Tausend,
vw  in  Frankreich  wurde  in  den  Jahren  1890—1892  sogar  ein  Ueberwiegen
Anzahl  der  Todesfälle  über  die  Geburtenzahl  um  einige  Tausend  constatirt,
  die  allerdings  wohl  in  nicht  dauernden  Ursachen,  nämlich  in  der
schweren  Krisis,  unter  welcher  ein  Theil  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung ­
  zu  leiden  hat,  ihre  Erklärung  findet.  Das  geringe  Ueberwiegen  der
Estern  der  Geburten  über  diejenige  der  Todesfälle  ist  aber  in  den  drei  letzten
Ländern  auf  ganz  verschiedene  Ursachen  zurückzuführen.  In  Spanien  sind
le  ^bellen,  welche  die  Populationsbewegung  darstellen,  nicht  zuverlässig.
Könnte  man  ihnen  Glauben  schenken,  so  wäre  die  Ursache  der  geringen  Beöölkerungszunahme
  in  den  Übeln  hygienischen  Verhältniffen  zu  suchen,  welche
kltte  große  Anzahl  von  Todesfällen  nach  sich  ziehen.  In  Frankreich  und  Jr-^ud
  sind  die  statistischen  Mittheilungen  genau  und  auf  Wahrheit  beruhend,
^ie  bezeugen,  daß  die  durchschnittliche  Sterblichkeitsziffer  in  beiden  Ländern
gering  ist,  es  ist  also  der  Grund  der  langsamen  Bevölkerungszunahme  in
ec  geringen  Anzahl  der  Geburten  zu  suchen.  Während  aber  in  FrankìElch
  sich  diese  geringe  Zahl  als  eine  Folge  der  geringen  Fruchtbarkeit  oder
er  gänzlichen  Unfruchtbarkeit  vieler  Ehen  erweist  —  eine  Erscheinung,  auf  die
^  ^gleich  zu  sprechen  kommen  werden  —,  ist  sie  in  Irland  das  Resultat  der
öerhältnißmäßig  kleinen  Anzahl  der  Ehen  1 ,  welche  sich  daraus  erklärt,  daß
ein  t°  großer  Theil  der  Heiratsfähigen  das  unglückliche  Land  verläßt,  ja
vielfach  geradezu  genöthigt  ist,  dasselbe  zu  verlassen  2.

ry  1  I"  Irland  sind  nur  8,5  von  1000  Personen  verehelicht,  in  England  und
rankreich  dagegen  14,5  und  in  Deutschland  sogar  15,5.
2  Man  mutz  sich  davor  hüten,  aus  den  statistischen  Daten  Schlüsse  zu  ziehen,
v  Begründung  näher  zu  prüfen.  Ein  und  dieselbe  Erscheinung  kann  in  den
^ebensten  Ursachen  ihren  Grund  haben,  daher  ganz  verschiedenartige  Abhilfsmaßträck,"'
  ^"äthigen.  Wenn  die  Aus-  und  die  Einwanderung  in  einem  Lande  sehr  be-Lick/^
  şî"^  '  müssen  die  Bevölkerungsverhältnisse  desselben  in  einem  ganz  andern
and  6  Erscheinen  als  diejenigen  eines  Landes,  in  welchem  in  dieser  Beziehung  ganz
sta  s*  Verhältnisse  herrschen.  Australien  liefert  hierfür  ein  frappantes  Beispiel.  Es
ņ'rden  daselbst  z.  B.  im  Jahre  1889  nur  14,2  von  1000  Menschen.  Das  ist  aber
nul,^êil  den  günstigen  Gesundheitsverhältnissen  zuzuschreiben,  im  übrigen  vieleine
  ,  T  * u  erklären,  daß  Einwanderer,  die  in  der  Blüthe  ihrer  Jahre  stehen,
kn  eträchtlichen  Bruchtheil  der  Bevölkerung  bilden,
klei  mutz  man  sich  gegenwärtig  halten,  daß  die  Sterblichkeitsziffer  unter  den
in  ?"  sllnbcrn  am  größten  ist.  Wenn  daher  die  Sterblichkeitsziffer  in  neuerer  Zeit
äà  °"îreich  ungefähr  20  pro  Mille  betrug,  während  sie  sich  in  Holland  auf  undes
  ff 1  ļàf,  so  darf  man  daraus  nicht  schließen,  daß  die  Gesundheitsverhältnisse
erstern  Landes  besser  seien  als  die  des  letztern.  In  Holland  gibt  es  eben  viel
        <pb n="147" />
        120

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Der  beständigen  Bevölkerungszunahme,  wie  sie  in  vielen  cultivirten
Staaten  in  so  erheblichein  Umfange  stattfindet,  scheint  sich  aber  ein  Hinderniß
entgegenzustellen.  Diese  Zunahme  kann  anfangs  und  sogar  lange  Zeit  hindurch ­
  die  Folge  haben,  daß  ein  gleiches  Maß  von  Arbeit  sich  einträglicher
erweist  als  zuvor,  aber  diese  Entwicklung  hat  ihre  Grenzen.  Zu  einer  gewissen ­
  Zeit  wird  sich  das  Gesetz  der  abnehnienden  Einträglichkeit  geltend  machen,
und  es  werden  demnach  in  dem  betreffenden  Gebiete  vermehrte  Arbeitsleistungen
verhältnißmäßig  weniger  eintragen.  Einsichtsvolle  Berücksichtigting  der  Umstände ­
  und  von  einer  solchen  eingegebene  Maßregeln  vermögen  dies  Gesetz
allerdings  eine  Zeitlang  unwirksam  zu  machen,  aber  sie  können  seinen  Einfluß
nicht  ans  llnbeschränkte  Zeit  hinaus  beseitigen,  und  zudem  finden  selbst  bei  Völkern
im  Aufschwung  beträchtliche  Verbesserungen  der  Production  durchaus  nicht
iininer  statt.  Wenn  sich  nun  ein  Volk  unter  solchen  Umständen  ans  ein  wenig
umfangreiches  Gebiet  angewiesen  sieht,  wird  nach  einer  bestimmten  Zeit  das
sociale  Leiden  der  Uebervölkerung  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes,
in  welchen!  es  überhaupt  allein  gebraucht  werden  sollte,  über  ein  solches
hereinbrechen.  Es  ist  also  ein  Land  übervölkert,  wenn  sich  in  demselben  die
Production  infolge  des  Anwachsens  der  Bevölkerungszahl  zu  einem  solchen
Grade  der  Jntensivitüt  entwickelt  hat,  daß  sie  nur  mehr  einen  spärlichen  Ertrag ­
  liefert,  und  wenn  eine  große  Zahl  der  Bewohner  aus  diesem  Grunde
sich  übermäßig  anstrengt  oder  schlecht  genährt  ist.  Ist  in  einem  solchen  Falle
keine  Verbefferung  der  Productionsmethoden  mehr  möglich,  so  bleibt  nur  noch
ein  Ausweg  übrig:  eine  Verminderung  der  Zahl  der  Bewohner.  Ohne  dessen
Anwendung  wird  sich  das  Uebel  in  einem  solchen  Maße  steigern  und  eine  derartig ­
  große  Anzahl  von  Todesfällen  infolge  von  Entbehrungen  eintreten,  daß
die  Anzahl  der  Verstorbenen  diejenige  der  Neugebornen  übersteigt  und  so  in
traurigster  Weise  Abhilfe  geschaffen  wird.
Aber,  wie  schon  gesagt,  ein  Heilmittel  bleibt  übrig,  die  Auswanderung.
Man  kann  hauptsächlich  zwei  Formen  derselben  unterscheiden.  Die  eine  Art
der  Auswanderung  ist  temporärer  Natur  und  führt  eine  Anzahl  der  Bewohner
eines  Landes  auf  längere  oder  kiirzere  Zeit  in  die  Fremde,  wo  dieselben
den  Unterhalt  für  sich  und  zum  Theil  auch  für  die  zurückgebliebenen  Angehörigen ­
  erwerben,  um  für  den  Winter  oder  wenigstens  nach  einer  Reihe  von
Jahren  an  den  heimischen  Herd  zurückkehren  zu  können.  Solcher  Art  ist  die
Auswanderung  der  Savoyarden  und  der  oberitalienischen  Maurer  nach  Mitteleuropa, ­
  die  der  Gallegos  nach  Portugal  und  auch  die  eines  Theils  der  italienischen

mehr  kleine  Kinder  als  in  Frankreich,  und  daher  ist  auch  die  jährliche  Ziffer  der  Todesfälle ­
  eine  größere.  Genaue  Berechnungen  würden  aber  Holland  als  das  gesündere  der
beiden  Länder  erscheinen  lassen.
        <pb n="148" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

121

und  der  chinesischen  Emigranten  nach  Amerika.  Von  ganz  anderer  Natur  ist
die  definitive  Auswanderung,  welche  eine  größere  oder  geringere  Anzahl  von
Menschen  in  wenig  besiedelte  Gegenden  und  in  fremde  Welttheile  führt.  Dahin
gehört  die  Auswanderung  der  Engländer,  Irländer,  Deutschen,  Spanier  u.  s.  w.
nach  Amerika.  Eine  solche  Emigration  bringt  dem  Lande,  welches  die  Auswanderer ­
  verlaffen,  in  dem  Falle  großen  Vortheil,  wenn  dieselbe  zugleich  mit
der  Politischen  und  commerciellen  Unterwerfung  des  betreffenden  Landes  durch  das
Vaterland  der  Auswanderer  in  Verbindung  steht.  Dasselbe  zieht  alsdann  aus
den  neubesiedelten  Gebieten  große  Vortheile  in  der  Gestalt  von  Kapital-,  Industrie- ­
  und  Handelsgewinn  u.  s.  w.  Die  meisten  Staaten  Westeuropas,  besonders
ober  England,  Holland  und  Frankreich,  haben  aus  einer  derartigen  Emigration ­
  Gewinn  gezogen  und  thun  es  noch.
Die  Franzosen  unterscheiden  mit  Recht  zwei  Arten  von  Kolonisation:
colonies  de  peuplement  und  colonies  d’exploitation,  je  nachdem  die  Bestedelung
  des  abhängigen  Landes  durch  Söhne  des  Mutterlandes  mit  directen
Vortheilen  für  das  Kapital  und  die  Production  des  letzten:  verbunden  ist
oder  nicht.  Manitoba  und  Victoria  sind  Kolonien  ersterer,  Britisch-Jndien
und  das  französische  Hinderindien  solche  der  letztern  Art.  Eine  dritte  Art  der
Kolonisation  besteht  darin,  daß  ganze  Stämme  und  Völker  neue  Wohnsitze
aufsuchen.  Dahin  gehören  die  Erobcrungszüge  der  alten  Gallier  nach  Italien
und  Kleinasien,  diejenigen  der  Teutonen  in  das  Gebiet  des  römischen  Reiches,
das  Vordringen  der  germanischen  Stämme,  welche  sich  zur  Zeit  der  Völkerwanderung ­
  im  Westen  des  römischen  Kaiserreiches  niederließen,  und  im  Mittelolter
  die  Invasionen  der  Normannen,  der  Tataren,  der  Türken  u.  s.  w.,
welche  zur  Gründung  neuer  nationaler  Staaten  führten.  Alle  diese  Völker
şkbten  sich  QU&amp;amp;  festgefügten  Familien  zusammen,  die  einen  Ueberschuß  der
Geburtenzahl  über  die  Ziffer  der  Todesfälle  aufzuweisen  hatten.  Sonst  hätten
sie  ihr  siegreiches,  staatengründendes  Vordringen  nicht  zur  Ausführung  bringen
önnen.  Die  Bethätigung  einer  beträchtlichen  Auswanderung,  mag  sich  dieselbe ­
  in  dieser  oder  in  jener  Form  vollziehen,  ist  ein  wesentlicher  Eharakterzug
un  Leben  einer  kräftigen  Nation.  Es  besteht  allerdings  noch  ein  anderes
Mittel,  die  Uebelstände,  welche  sich  als  Folgen  der  Uebervölkerung  ergeben,
wutanzuhalten  oder  zu  beseitigen,  die  Beschränkung  der  Zahl  der  Geburten,
^lber  die  Anwendung  dieses  Mittels  bringt  überaus  große  Uebelstände  mit
sich-  denn  eine  solche  Beschränkung  kann  nur  dadurch  herbeigeführt  werden,
baß  weniger  Ehen  geschlossen  werden  oder  daß  die  Leute  erst  später  heiraten
und  weniger  Kinder  erzeugen.  Das  hat  jedoch  ein  höchst  bedauerliches  Anwachsen ­
  der  Jmmoralität  zur  Folge,  welches  sich  iu  verschiedener  Weise  äußert
und  auch  auf  die  wirtschaftlichen  Verhältniße  von  nachtheiligstem  Einflüße
sein  muß.  Ist  doch  dos  Bestehen  der  Nothwendigkeit,  für  eine  Familie  zu
        <pb n="149" />
        122

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

sorgen,  ein  überaus  mächtiger  Antrieb  zu  Fleiß,  Genügsamkeit,  Ausdauer
u.  s.  w.,  und  setzt  doch  die  wechselseitige  Förderung  und  Hilfe  in  geistiger
und  materieller  Hinsicht,  welche  die  Familienglieder  einander  angedeihen  lasten,
der  Verarmung  in  wirksamster  Weise  Grenzen.  Das  häusliche  Zusammenleben ­
  der  Eltern  und  Geschwister  bildet  eine  Quelle  reinsten  Erdenglücks.
Die  Unsittlichkeit  aber  macht  die  Menschen  für  diese  edeln  Gefühle  mehr
oder  weniger  unempfindlich  und  ist  zudem  eine  Quelle  schädlicher  Ausgaben, ­
  die  zu  vollständiger  Verarmung  führen  können.  Es  steht  demnach  zu
fürchten,  daß  bei  den  Völkern,  welchen  ein  hoch  entwickelter  Sparsinn  abgeht,
lind  welche  sich  nicht  durch  eine  besondere  Begabung  für  gewisse  einträgliche
Productionszweige  auszeichnen,  die  Verminderung  der  Eheschließungen  und
das  Sinken  des  Familienlebens  nicht  nur  eine  Abnahme  der  wahren  Geistesbildung ­
  und  eines  edeln  Kunstlebens,  sondern  auch  des  Fleißes  und  des
materiellen  Wohlstandes  zur  Folge  haben  wird.
Beispiele  für  diese  Wahrheit  lasten  sich  in  Menge  anführen.  Unter  den
eingebogen  Australiern  sind  die  Familien  wenig  zahlreich.  Tie  Ehe  ist  bei
denselben  den  Männern  streng  verboten,  bis  sie  28  oder  30  Jahre  alt  sind.
Vielleicht  nahmen  diese  armseligen  Stämme  von  Jägern,  die  sich  ihren  Unterhalt ­
  nothdürftig  genug  erwerben,  ihre  Zuflucht  zu  diesem  Mittel,  um  einer
drohenden  Uebervölkerung  zu  steuern.  Aber  es  hat  zn  nichts  anderem  als
zur  Verewigung  ihres  elenden  Zustandes  geführt.  Bei  den  ganz  oder  zum
großen  Theile  von  ihren  Herden  lebenden  Völkern  Centralasiens  lebt  ein'  großer
Theil  der  Menschen  als  Lanías  in  den  buddhistischen  Klöstern.  Die  Ursache
dieser  Erscheinung  ist  vielleicht  gleichfalls  in  der  Furcht  vor  Uebervölkerung
zu  suchen.  Aber  dieses  Auskunftsmittel  hat  die  Kraft  dieser  Stämme  vernichtet. ­
  Sie,  die  früher  der  Schrecken  Asiens  und  Europas  waren,  gehen  jetzt
in  den  Chinesen  auf.  Weil  sie  sich  in  so  geringem  Maßstabe  vermehren,
fehlt  ihnen  der  Antrieb,  vom  Hirtenleben  zum  Ackerbau  überzugehen.'
Die  Griechen  des  klassischen  Alterthums  beschränkten  nach  ihrem  eigenen
Geständniß  die  Zahl  ihrer  Kinder,  verfielen  aber  infolgedessen  in  die  schlimmsten
sittlichen  Verirrungen  und  verloren  ihre  nationale  Unabhängigkeit.  Erst  das
Christenthum  erweckte  unter  ihnen  von  neuem  ein  starkes  und  heilbringendes
Familienleben  und  im  byzantinischen  Reiche  auch  eine  ziemlich  lebenskräftige
politische  Organisation  ihres  Volksthums.
Betreffs  der  Auswanderung  ergibt  sich  indessen  eine  Schwierigkeit.  Dieselbe ­
  ist  doch  immerhin  nur  ein  zeitweises  Auskunftsmittel.  Was  soll  dann
geschehen,  wenn  einmal  all  das  zur  Ansiedlung  taugliche  Land  in  Besitz  genommen
  sein  wird?  Wird  man  sich  dann  nicht  abermals  dem  Dilemma  gegenüber ­
  sehen,  zwischen  den  Leiden  der  Uebervölkerung  und  den  mit  der  Beschränkung
der  Eheschließungen  und  der  Geburtenzahl  verbundenen  Uebeln  schlimmster  Art
        <pb n="150" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.  123
wählen  zu  müssen  ?  Wir  haben  nicht  einmal  den  Trost,  uns  denken  zu  können,
daß  es  sich  da  um  eine  ferne  Zukunft  handle,  um  die  man  sich  noch  nicht
zu  kümmern  habe.  Ganz  im  Gegentheil.  Im  Jahre  1890  wurde  eine  Berechnung ­
  aufgestellt,  die  auf  den  ersten  Blick  mit  ernstlichen  Besorgniffen  erfüllt: ­
  wenn  man  die  Zahl  der  gegenwärtigen  Bewohner  der  Erde  auf
1500  Millionen  veranschlagt  und  annimmt,  daß  ungefähr  6000  Millionen
Menschen  auf  der  Erde  leben  sönnen,  so  würde  schon  ein  jährlicher  Ueberschuß
  der  Geburten  über  die  Todesfälle  von  acht  pro  Mille  genügen,  um  die
^rde  binnen  weniger  denn  200  Jahren  vollständig  zu  bevölkern.
Dagegen  lasten  sich  nun  allerdings  verschiedene  Einwendungen  erheben.
Man  kann  erwidern,  daß  die  Ertragsfähigkeit  der  Erde  bedeutend  unterschätzt
worden  ist,  daß,  selbst  ganz  abgesehen  von  neuen  Erfindungen,  eine  fünfzehnwal
  oder  sogar  noch  größere  Bevölkerungszahl  auf  derselben  ihren  Unterhalt
finden  könnte  und  daß  infolge  des  wiffenschaftlichen  Fortschritts  auf  unserem
Erdball  möglicherweise  sogar  noch  für  einmal  oder  zweimal  soviel  Menschen
Nahrung  beschafft  werden  könnte.  Nehmen  wir  indessen  an,  daß  die  erstere
Ņerechnìlng  dennoch  auf  Wahrheit  beruhe,  so  bleibt  noch  immer  zweierlei
zu  beachten.
Ans  der  Geschichte  wissen  wir,  daß  die  Erde  schon  seit  viel  längerer
3eit  bewohnt  ist,  als  man  früher  annahm,  und  daß  es  schon  im  grauen  Altertum ­
  hoch  civilisirte  und  volkreiche  Staaten  gegeben  hat,  die  dann  zu  Grunde
ñegangen  sind.  Warum  haben  nun  die  alten  Reiche  Guatemala  und  Kambodscha, ­
  warum  hat  das  alte  Persien  und  das  alte  Chaldäa  nicht  an  Ueberüölkernng
  zu  leiden  gehabt?  Warum  haben  sich  jene  Völker  nicht  alle  50  Jahre
verdoppelt?  Diese  Frage  läßt  sich  leicht  beantworten.  Ein  jedes,  auch  das
ßüchst  civilisirte  Volk  ist  von  zweierlei  Feinden  bedroht:  von  schweren  Katastrophen
  und  von  der  Eorruption.  So  kommt  es  denn,  daß  ein  Ueberschuß
ber  Geburten  über  die  Todesfälle  von  10—20  auf  1000  Menschen  eine  Art
Versicherung  gegen  ein  plötzliches  furchtbares  Ueberwiegen  der  Todesfälle  darşiellt,
  wie  es  von  Zeit  zu  Zeit  vorzukommen  Pflegt,  die  Wirkung  einer  in
Zukunft  wahrscheinlich  zu  erwartenden  Abnahme  der  Geburtenzahl  abzuschwächen
kstimmt  ist.  Die  hauptsächlichsten  unter  solchen  Katastrophen  sind  Seuchen
Unb  Kriege.  Hnngersnöthe,  Überschwemmungen,  Erdbeben  u.  dgl.  haben  einen
wehr  oder  minder  localen  Charakter,  sind  leichter  zu  verhindern  und  wirken
!"  ber  Regel  weniger  furchtbar.  Auch  die  Seuchen  haben  in  unserer  Zeit
Ulfolge  der  Fortschritte  in  der  Heilkunde  und  der  sanitären  Vorsichtsmaßregeln
wel  von  ihrer  verheerenden  Kraft  verloren.  Aber  Kriege,  sowohl  auswärtige
ws  Bürgerkriege,  drohen  noch  immer,  und  es  ist  keine  Aussicht  dazu  vorhanden,
uß  man  sie  wird  vermeiden  können.  Sie  vermögen  aber  die  seit  langer  Zeit
währende  Blüthe  eines  Volkes  binnen  wenigen  Jahren  zu  vernichten.  Es
        <pb n="151" />
        124

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

währte  ungemein  lange,  bis  sich  Deutschland  von  den  Folgen  des  Dreißig,
jährigen  Krieges  zu  erholen  vermochte.  Die  spanische  Sprache  würde  gegenwärtig ­
  von  150  Millionen  und  nicht  von  50  Millionen  Menschen  gesprochen
werden,  wären  nicht  Spanien  und  seine  frühern  amerikanischen  Kolonien  ungefähr ­
  60  Jahre  lang  von  fast  beständigen  innern  und  auswärtigen  Kriegen
heimgesucht  worden.  In  China  gingen  während  des  14  Jahre  dauernden
Taipingaufstandes  Millionen  von  Menschen  zu  Grunde,  und  ganze  Regionen
des  Landes  wurden  entvölkert.  Auch  in  unsern  Tagen  werden  die  zunehmende ­
  Rivalität  zwischen  den  verschiedenen  Nationen  und  die  immer  gesteigerten ­
  Rüstungen  vermuthlich  zu  furchtbaren  Kriegen  führen,  während  die
Ueberhandnahme  der  socialen  Zerrissenheit  im  Innern  der  Länder  blutige  Aufstände ­
  und  allerlei  Katastrophen  befürchten  lassen.
So  muß  man  denn  annehmen,  daß  auch  in  Zukunft  Ereignisse  bevorstehen, ­
  welche  eine  beträchtliche  Bevölkerungsabnahme  gewärtigen  lasten.  Und
ebenso  darf  man  vermuthen,  daß  die  starke  Geburtenanzahl,  welche  gegenwärtig ­
  bei  den  meisten  lebenskräftigen  Völkern  anzutreffen  ist,  wieder  sinken
wird.  Wir  haben  schon  auf  das  Beispiel  der  alten  Griechen  hingewiesen,
die,  nachdem  sie  sich  einer  ungläubigen  Philosophie  ergeben  hatten,  die  Zahl
ihrer  Kinder  auf  eines  oder  zwei  beschränkten.  Bon  ihnen  nahmen  die  römischen ­
  Eroberer  die  gleichen  Übeln  Gewohnheiten  an,  welche  die  Bolkszahl  der
herrschenden  Nation  des  gewaltigen  Reiches  verminderten  und  seine  Macht
untergraben  halfen.  Wenn  wir  auf  die  Zustände  unserer  Tage  blicken,  so
begegnen  wir  in  verschiedenen  Ländern  der  gleichen  Erscheinung.
Die  das  Familienleben  untergrabenden  Ausschweifungen  eines  großen
Theils  der  mohammedanischen  Welt  haben  diese  einst  den  Christen  so  gefährlichen ­
  Völker  in  hilflose  Nationen  verwandelt.  In  Frankreich  nimmt  die
Geburtenzahl  mehr  lind  mehr  ab,  seitdem  weite  Kreise  des  Volkes  den  Glauben
verloren  haben.  Das  19.  Jahrhundert  weist  hier  von  Jahrzehnt  zu  Jahrzehnt ­
  in  nur  zu  beredter  Sprache  ein  beständiges  Sinken  der  einschlägigen
Ziffern  auf.  Es  entfielen  vom  2.  Jahrzehnt  ab  in  den  verschiedenen  Jahrzehnten ­
  der  Reihe  nach  auf  1000  Einwohner  die  folgenden  Geburtenzahlen:
30,8;  28,9;  27,4;  26,7;  25,4;  24.  Wiewenig  es  in  dieser  Hinsicht  auf
den  Volksstamm  oder  das  Land  und  wieviel  es  vielmehr  auf  die  Religiosität
und  die  Sittlichkeit  ankommt 1 ,  ist  daraus  ersichtlich,  daß  unter  den  Nach-1

  So  sehr  man  auch  den  Einfluß  des  religiösen  und  des  sittlichen  Lebens  auf
diesem  Gebiete  anerkennen  muß,  kann  doch  die  directe  Einwirkung  der  wirtschaftlichen
Verhältnisse,  der  Gesetzgebung  und  des  Volkscharakters  auf  die  Populationsentwicklung
nicht  gänzlich  in  Abrede  gestellt  werden.  Frankreich,  welches  für  die  Beobachtung  der
Phänomene,  die  zu  der  Zunahme  und  der  Abnahme  der  Bevölkerungszahl  in  Beziehung
stehen,  ein  so  reiches  Feld  bietet,  liefert  hinreichende  Beweise  für  diese  Behauptung.
        <pb n="152" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

125

kommen  der  englischen  Puritaner  in  Neuengland  die  nämliche  Erscheinung
;«  Tage  tritt.  In  diesem  Lande  nimmt  die  Zahl  der  Geburten  gleichzeitig
Ulit  dem  Rückgang  der  Religiosität  und  der  Sittlichkeit  in  noch  stärkerem  Grade
ab  1  als  in  Frankreich.
Auch  in  Großbritannien  trat  in  den  letzten  Jahren  eine  schnelle  Abnahme ­
  der  Geburtenzahl  zu  Tage,  obgleich  daselbst  keine  so  umfangreiche  Auswanderung ­
  wie  in  Irland  hierfür  verantwortlich  gemacht  werden  kann.  Tie
wit  1880  endigenden  20  Jahre  hindurch  belief  sich  die  Zahl  der  Geburten
ìw  Durchschnitt  auf  35,3  pro  Mille  in  England  und  auf  34,9  in  Schottland.
  Seitdem  ist  sie  fast  beständig  gesunken,  so  daß  sie  in  beiden  Ländern
ņ"r  mehr  wenig  über  30  beträgt.
Ja  man  kann  überhaupt  in  den  meisten  hoch  cultivirten  Staaten  der
^êtztzeit,  die  leider  sämtlich  in  mehr  oder  minder  hohem  Grade  auch  von  dem
Hauche  des  Unglaubens  und  der  Unsittlichkeit  ergristen  sind,  constatiren,  daß
bie  Geburtenzahl  in  Abnahme  begriffen  ist.  Allerdings  ist  das  in  den  verschiedenen ­
  Staaten  in  ungleichem  Maße  der  Fall,  und  es  finden  in  dieser
Hinsicht  auch  einige  Schwankungen  statt.  Das  ist  ganz  natürlich  und  läßt
Uch  nicht  anders  erwarten,  da  ökonomische  Krisen,  wirtschaftlicher  Aufschwung
"nd  Niedergang,  Kriege  und  ihre  Folgen  bezüglich  der  Eheschließungen  und
anderer  in  das  Gebiet  der  sittlichen  Ordnung  einschlagenden  Vorgänge  ihre
Wirkungen  äußern  und  die  Einsicht  wie  die  Willensentschließungen  der  Menschen

es  doch  zum  Theil  gerade  Departements  mit  religiöser  Bevölkerung,  wie  z.  B.
,  abados  (ein  Theil  der  Normandie)  und  Gers  (in  der  Gascogne  gelegen),  welche
sonders  unter  der  Bevölkerungsabnahme  leiden.  Der  sparsame  und  am  Grund  und
hängende  französische  Bauer  schränkt  lieber  (und  sicher  oft  auch  in  erlaubter
b  ei ^)  die  Zahl  seiner  Kinder  auf  zwei  oder  drei  ein,  als  daß  er  seinen  Besitz  nach
e "  Bestimmungen  des  Code  civil  in  verschwindend  kleine  Zwergwirtschaften  zerreißen
  ließe.
'  Agl.  über  die  Abnahme  der  Geburtenzahl  in  den  Vereinigten  Staaten  im  all-"nd
  in  Neuengland  insbesondere  C.  I  a  n  n  e  t  und  W.  K  à  m  p  f  e  a.  a.  C.
î  .rj^'  Als  Beleg  für  die  Behauptung,  daß  die  Bevölkerung  angelsächsisch-ameriand
  ^  Ct  Abstammung  in  Neuengland  im  Vergleich  mit  den  dortigen  Ansiedlern
. ern  Ursprungs  weit  unfruchtbarer  ist,  möge  hier  von  den  dort  angeführten  Thaten ­
  nur  die  folgende  mitgetheilt  werden:  Laut  Bericht  des  Statistischen  Bureaus

à^îaates  Massachusetts  vom  Jahre  1875  ergibt  sich,  1.  daß  die  durchschnittliche
erzähl  der  Arbeiter  größer  ist  als  die  der  Gesamtbevölkerung.  und  2.  daß  die
am^ì»îdņ  ungelernter  Arbeiter  mehr  Kinder  haben  als  die  gelernter.  Tie  Arbeiter
«n  "'"bischer  Abstammung  gehören  fast  sämtlich  dieser  letztern  Art  von  Arbeitern
há»  die  wenigsten  Kinder.  Es  kommen  bei  ihnen  im  Durchschnitt  deren
bei  ^den  Haushalt,  bei  den  Arbeitern  englischen  Ursprungs  hingegen  2,89,

den

schottischen  8,  bei  den  Deutschen  3,50,  bei  den  Franco-Canadiern  3,59  und

b^l  den  Irländern  3,80.
        <pb n="153" />
        126

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

bis  zu  einem  gewissen  Grade  alteriren.  Aber  dessenungeachtet  läßt  sich  das
dauernde  Vorwalten  der  Tendenz  zu  einer  Abnahme  der  Geburtenzahl  nicht
verkennen,  und  diese  Abnahme  tritt  sowohl  im  Deutschen  Reiche  ltnb  insbesondere ­
  in  Preußen  und  in  Bayern  als  in  Italien  und  der  Schweiz  zu
Tage*.  Ja  selbst  in  dem  Fall,  daß  die  großen  Massen  in  den  civilisirten
Ländern,  soweit  sie  noch  ernstlich  religiös  gesinnt  sind,  dies  auch  in  Zukunft
bleiben  und  viele  jetzt  Indifferente  durch  die  Bemühungen  der  Gläubigen,  die
heutzutage  ihre  heilsamen  Anstrengungen  verdoppeln,  wieder  zürn  Glauben  und
zur  Sittlichkeit  zurückkehren  werden,  ist  anzunehmen,  daß  die  Geburtenzahl
eine  geringere  bleiben  wird.  Die  Verfeinerung  des  Lebens,  die  größern  Ansprüche ­
  an  Kleidung,  Nahrung,  Wohnung  nnd  Vergnügungen  auch  besserer
Art,  der  Hang  zum  Reisen  und  zu  höherer  Ausbildung,  der  in  der  Gegenwart
so  viele  ergriffen  hat,  wird  voraussichtlich  ein  nachhaltiger  sein,  bis  vielleicht
einmal  ungeheure  Umwälzungen  das  Menschengeschlecht  hinsichtlich  der  Cultur
wieder  auf  einen  frühern  Standpunkt  zurückwerfen.  Dies  alles  ist  geeignet,  die
Besorgnisse  betreffs  einer  in  absehbarer  Zukunft  eintretenden  Uebervölkernng  ganz
bedeutend  zu  mindern.  Es  kann  durchaus  uicht  behauptet  werden,  daß  sich  die
Bevölkerung  Europas,  weil  sie  sich  während  der  letzten  100  Jahre  um  etwa
100  Millionen  Seelen  vermehrt  hat,  auch  während  des  nächsten  Säculums
in  gleichem  Maße  zunehmen  werde.  Ferner  muß  der  Umstand  in  Betracht
gezogen  werden,  daß  das  Leben  in  den  großen  Städten  der  Fruchtbarkeit
nachtheilig  ist.  Es  ist  das  eine  Thatsache,  welche  bei  der  unläugbaren  [tätigen
Vermehrung  der  Zahl  wie  der  Einwohner  der  großen  Städte  nicht  ohne
Bedeutung  ist.  Sollte  aber  die  Bevölkerungszunahme  wirklich  einmal  eine
beängstigend  starke  werden,  so  kann  den  Uebelstünden  derselben  durch  neue
Erfindungen,  welche  die  Production  bedeutend  ergiebiger  machen  würden,
vielleicht  vorgebeugt  werden.
Alle  diese  Argumente  sind  indessen  nicht  von  solcher  Beschaffenheit,  daß
die  Möglichkeit  einer  Uebervölkernng  auf  Grund  derselben  als  völlig  ausgeschlossen ­
  betrachtet  werden  könnte.  Unbestreitbar  haben  ja  die  Kriege  der
Neuzeit  trotz  der  gewaltigen  Massen,  welche  durch  dieselben  ins  Feld  geführt
werden,  und  trotz  der  gewaltigen  Verluste  an  Menschenleben,  welche  sie  auch
in  der  Gegenwart  wie  in  Zukunft  mit  sich  bringen,  nicht  mehr  solch  entsetzliche ­
  Verheerungen  im  Gefolge,  wie  sie  im  Alterthum  und  vielfach  and)  uoch
im  Mittelalter  und  bis  auf  den  Dreißigjährigen  Krieg  und  die  Türtenkriege
  des  17.  Jahrhunderts  herab  zur  Schande  der  geschichtlichen  Entwicklung ­
  nur  zu  oft  vorkamen.  Verwüstungen  und  Metzeleien,  wie  sie  bei  den
1  Vgl.  im  Staatslexikon  der  Görresgesellschaft  I,  993  ff.  unsern  Aufsatz  über  die
Bevölkerung,  insbesondere  die  Sp.  1007  u.  1008  mitgetheilten  Daten.
        <pb n="154" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

127

Eroberungen  von  Tyrus  durch  Alexander  den  Großen,  von  Syrakus  durch
griechische  Stammesgenoffen,  von  Saguntum,  Tarent  und  Korinth  durch  die
Römer,  von  Aquileja  durch  die  Hunnen,  von  Jerusalem  durch  die  Kreuzfahrer,
wie  sie  weiter  während  der  Albigenserkriege,  während  der  Religionskriege  iin
*6.  Jahrhundert  und  noch  im  Dreißigjährigen  Kriege  an  der  Tagesordnung
waren,  um  gar  nicht  davon  zu  reden,  was  die  noch  heidnischen  Ungarn  und
andere  nicht  christliche  Völker  des  Mittelalters,  was  die  Mongolen  und  später
ì&amp;gt;ie  Türken  an  Mord-  und  Schandthaten  aller  Art  verübten,  sind  glücklicherweise ­
  nicht  mehr  alltägliche  Erscheinungen.  Selbst  die  Blutthaten  der  fränkischen ­
  Revolution  haben  ziffermäßig  nicht  so  viele  Menschen  auf  das  Schafott
gebracht,  als  vielleicht  im  zweiten  punischen  Kriege  die  Eroberung  von  Tarent
durch  pjx  Römer  an  Opfern  erforderte.  Es  kann  nicht  geläugnet  werden,
daß  die  menschenfreundlichen  Lehren  des  Ehristenthums  endlich  sehr  weite  Kreise
von  Menschen  in  hohem  Grade  mit  Achtung  vor  dem  menschlichen  Leben  erfüllt ­
  haben  und  über  die  antike  Mißachtung  des  Wohlseins  und  sogar  des
Daseins  der  Armen  und  Kleinen  und  die  altgermanische  Rauf-  und  Fehdelust,
elche  bis  in  die  Turniere  hinein  sich  geltend  machte  und  so  vielen  das  Leben
kostete,  zum  guten  Theile  obgesiegt  haben.  Diese  Thatsache  hat  sicher  zu  der
'  urken  Volksvermehrung  beigetragen.  Tie  durchschnittliche  Lebensdauer  der
Menschen  wurde  länger  und  die  Schonung  des  Privateigenthums,  wie  sie  in
^kn  Kriegen  der  Neuzeit  mehr  und  mehr  hervorgetreten  ist,  verhindert  jene
Rnssenvernichtung  von  Kapital,  die  früher  das  Entstehen  so  vieler  Familien
unmöglich  machte.
wirken  die  christlichen  Grundsätze  der  wahren  Humanität  auf  das
wuchtigste  in  einer  Zeit  nach,  welche  das  Christenthum,  nachdem  es  die  Erölehung
  des  Menschengeschlechtes  in  so  hohem  Grade  gefördert,  als  Glaubenswhalt
  leider  zum  Theil  verworfen  hat.  Sogar  die  direct  antichristlichen  Pardwn
  getrauen  sich  angesichts  der  glaubenstreuen  Vevölkerungselemente,  welche
w  mit  besonderem  Eifer  festgehaltenen  religiösen  Ueberzeugungen  durch  Werke
er  Charitas  in  großartiger  Weise  bethätigen,  nicht  zum  altheidnischen  Princip
kr  Unterdrückung  des  Schwachen  und  der  Ausrottung  der  gefährlichen  Gegner
uwie  zur  rücksichtslosen  Vernichtung  der  unschädlich  gemachten  feindlichen
ulker  zurückzukehren.  Möglich,  daß  diese  iin  guten  Sinne  humanitäre  Strö-^.
 Un 9  dks  18.  und  19.  Jahrhunderts  noch  lange  anhält,  und  man  wird
^ks  um  so  mehr  annehmen  können,  wenn  eine  Rückkehr  zu  den  Grundsätzen
eS  Glaubens  in  größerem  Umfange  stattfinden  sollte.
2"s  alles  wird  nun  aber  möglicherweise  die  Wirkungen  einer  spätern
erI  vorsichtigern  Abschließung  der  Ehen  und  einer  größern,  oft  auch  in  ganz
aubter  Weise  sich  bethätigenden  Zurückhaltung  im  ehelichen  Geschlechtsverkehr
ra  Üsiren.  Es  kommt  eben  darauf  an,  in  welchem  Maße  diese  beiden  in
        <pb n="155" />
        128

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

unserer  Zeit  so  mächtigen  Tendenzen  einerseits  der  Schonung  und  der  Fürsorge ­
  für  das  Menschenleben  und  andererseits  der  Vorsicht  in  Bezug  auf  die
Vergrößerung  der  Anzahl  der  Familienglieder  sich  entwickeln  werden.  Noch
mehr  aber  als  die  Milderungen,  welche  in  dem  Verfahren  bei  der  Bekämpfung
feindlicher  Nationen  eingetreten  sind,  und  als  die  großartig  sich  entwickelnde  charitative
  Thätigkeit,  die  mit  einer  sehr  beträchtlichen  Steigerung  der  Arbeitslöhne
und  des  Wohlbefindens  großer  Arbeitermassen  —  wovon  wir  im  9.  und  10.  Kapitel ­
  des  III.  Buches  handeln  werden  —  und  einer  gewaltigen,  durch  die  Verbesserungen ­
  der  Productionsmittel  und  die  Erschließung  der  Naturschätze  weiterbarbarischer
  Regionen  erzielten  Steigerung  des  Reichthums  Hand  in  Hand  geht,
noch  mehr  als  alle  diese  einer  gesteigerten  Bevölkerungszunahme  günstigen  Umstände ­
  wirkt  vielleicht  die  ungemeine  Verbesserung  der  hygienischen  Verhältniße
auf  ein  weiteres  Anwachsen  der  Bevölkerung  fördernd  ein.  Die  entsetzlichen
Pestilenzen  der  Vorzeit,  insbesondere  die  unglaublichen  Verheerungen,  welche
der  schwarze  Tod  zu  verschiedenen  Malen,  namentlich  aber  um  die  Mitte  des
14.  Jahrhunderts  angerichtet  hat,  als  —  wie  man  berechnete  —  die  Hälfte  der
Bevölkerung  Europas  dahinstarb,  waren  in  solchem  Umfange  doch  nur  möglich,
weil  die  Fürsorge  für  die  Gesundheitsverhältnisse  der  Bevölkerung  sehr  viel
zu  wünschen  übrig  ließ.  Man  denke  nur  an  die  mangelnde  Canalisirung,
an  das  enge  Zusammenwohnen  der  Menschen  in  den  befestigten  raum-  und
lichtarmen  Städten,  an  das  Begraben  der  in  zahlreich  bevölkerten  Städten
Verstorbenen  innerhalb  der  Stadtmauern  und  sogar  in  den  Kirchen,  an  die
Unkenntnis;  der  elementaren  Wahrheiten  der  Naturkunde 1 ,  welche  die  ärztliche
Behandlung  erschwerte  und  die  Desinfection  auf  einem  tiefen  Niveau  erhielt,
und  man  wird  begreifen,  wie  sehr  sich  die  Sterblichkeit  in  unsern  Tagen
vermindern  mußte,  welche  glücklicherweise  die  bedeutendsten  hygienischen  Fortschritte ­
  zu  verzeichnen  haben,  so  daß  die  Epidemien  nur  noch  in  den  von  den
ärmsten  Klassen  bewohnten  Vierteil;  der  Großstädte  arg  zu  hausen  pflegen.
Dadurch  ist  unbestreitbar  ein  beträchtliches  Gegeilgewicht  gegen  die  aus  der
Zunahme  der  Unsittlichkeit  in  allen  ihren  Gestalten  lind  aus  der  vergrößerten
Vorsicht  in  der  Kindererzeugung  resultirende  Tendenz  zu  einer  Verlangsamung

1  Wie  schlimm  es  in  dieser  Hinsicht  an  gewissen  Orten  selbst  noch  im  vorigen
Jahrhundert  aussah,  beweist  die  folgende  Thatsache:  Als  man  unter  der  Regierung
Karls  III.  (1759—1788)  zu  einer  ernstlichem  Reinigung  der  Straßen  Madrids,  also
der  Residenzstadt  des  damals  noch  bedeutend  mächtigern  Spaniens,  schreiten  wollte,  entstand ­
  darüber  eine  große  Beunruhigung  der  Bevölkerung,  und  die  Aerzte  der  Hauptstadt ­
  erklärten,  das;  durch  die  mephitischen  Dünste  der  Straßen  die  scharfen  Eigenschaften ­
  der  frischen  Bergluft  der  Umgebung  gemildert  und  daher  durch  energischere
Stratzenreinigung  die  Gesundheitsverhältnisse  von  Madrid  wahrscheinlich  verschlechtert
würden  (siehe  Rio,  Historia  del  Reinado  de  Carlos  III.  IV  (Madrid  1856],  54).
        <pb n="156" />
        8.  Ķap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

129

er  Bevölkerungszunahme  geschaffen  worden,  und  es  kann  nicht  verkannt
werden,  daß  dieses  Gegengewicht  infolge  der  immer  weiter  schreitenden  Assaniŗung
  auch  der  schlimmsten  Quartiere  der  Städte  und  der  sich  immer  mehr
ausbreitenden  Fürsorge  für  gesunde  Arbeiterwohnungen  voraussichtlich  noch
stll t  geraume  Zeit  hinaus  stets  gewichtiger  in  die  Wagschale  fallen  dürfte.
Wieweit  sich  freilich  alle  diese  Factoren  wirksam  erweisen  werden,  das
aßt  sich  sogar  auf  lange  Zeit  hinaus  gar  nicht  bestimmen.  Fürs  erste  hat
^  mit  einer  wirklich  ernstlichen  Gefahr,  daß  eine  Uebervölkerung  eintreten
önnte,  noch  gute  Weile.  Sollte  eine  solche  aber  einmal  wirklich  in  bedrohter ­
  Gestalt  auftreten,  so  ist  es  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  Uebel,  welche
ann  drohen  werden,  eine  so  ernste  Sprache  führen,  daß  eine  gewaltige  Umehr ­
  weiter  Kreise  in  sittlicher  und  religiöser  Beziehung  stattfindet.  In  diesem
^alle  würde  eine  Gesetzgebung,  welche  den  Männern  die  Verehelichung  etwa
kern  zurückgelegten  30.  Jahre  verböte,  nicht  mehr  die  Bedenken  erwecken,
^.k  che  ihr  heutzutage  entgegenstehen,  und  auch  eine  große  Zunahme  der  Vocawnen
  zum  geistlichen  und  zum  Ordensstande  ausgleichend  wirken.  An  dieser
I0l  e  mu ^  auch  auf  die  Theorie  des  Malthusianismus,  welche  seit  ungefähr
wahren  so  viel  besprochen  worden  iß  \  kurz  eingegangen  werden.
-Liefe  Theorie  geht  von  der  Behauptung  aus,  daß  der  in  vielen  Gegenden
Eichende  Pauperismus  großen  Theils  die  Folge  der  Uebervölkerung  ist,  und
aß  e%  demnach  nur  ein  Mittel  dagegen  gibt,  die  Verminderung  der  Menschenlick
  '  erster  Vertreter,  Thomas  Robert  Malthus,  ein  englischer  Geistentw
  ck^ö'  1766  '  gest.  1834)  und  persönlich  achtbarer  Mann,  trat  mit  der  im  Text
latic, 1  ? teU  ^Bevölkerungstheorie,  die  sich  in  seinen  Essays  on  the  principles  of  popufótoîra
  UCtft  * n  Ļvàn  1798  erschienen  und  später  vermehrt)  niedergelegt  findet,  in
wie  e  • en  ^gensatz  zu  den  bisher  unter  der  Herrschaft  des  aufgeklärten  Absolutismus,
^vrwalt!"  k £r  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  auf  dem  europäischen  Continente
Aolksv  CC '  ş"  allgemein  gehätschelten  Doctrinen,  die  eine  künstliche  Begünstigung  der
Joseph"?.ņ^ŗ"ng  aus  ihre  Fahne  geschrieben  hatten.  Friedrich  II.  von  Preußen,
niehrì,,,  k'  pombal  und  andere  Staatsmänner  jener  Zeiten  riefen  stets  nach  Ver-Äosepļ,'^,,
  ^  ^ßeschließungen,  um  Bauern,  Soldaten  und  Gewerbsleute  heranzuzüchten.
l&amp;gt;ewoh„  ""ö  şiiue  Rathgeber  wollten  sogar  die  Zahl  der  Paar  tausend  ñlosterwan
  .^ £ ŗmindern,  um  mehr  Familienväter  und  -Mütter  zu  haben.  Wie  kann
Haupts,/^,,"  Wundern,  daß  Malthus,  der  in  manchen  Punkten,  wenn  auch  nicht  in  der
gegeņjìh  h  ^echt  hatte,  mit  einem  wahren  Jndianergeheul  empfangen  wurde,  als  er
şchen  ^ņglischen  Communiste»  Godwin  und  den  Phrasenmachern  der  französi-Forderu,
  °  ï tl0 "  '  ^lche  ihre  blutgetränkte  Humanitätslehre  mit  der  ihr  inhärirenden
õeherrscli'^  allgemeinen  Zügellosigkeit  verkündeten,  die  Nothwendigkeit  der  Selbst-Länder,,
  ""ì  betonte!  Aber  er  fehlte  darin,  daß  er  die  Thatsache,  daß  in  gewissen
brücke  ^wissen  Zeiten  eine  Uebervölkerung  faktisch  stattfindet,  unter  dem  Ein-^Şrursach/
  '  welche  die  damals  in  England  wirklich  vorhandene  Uebervölkerung
eine  fcftlecfct  generalifirte  und  auch  da  an  Uebervölkerung  glaubte,  wo  nur
Dkvaî  £  ertheilung  des  Volkseinkommens  herrschte.
àmps».  VolkSwirtschaftslkhrk.  9
        <pb n="157" />
        130

1.  Buch.  Production  und  Consumtion.

zahl  oder  die  Beschränkung  der  Volkszunahme.  Die  Anhänger  dieser  Ansicht
sind  demnach  davon  überzeugt,  daß  die  Uebervölkerung  ein  schon  vorhandenes
Uebel  sei.  Mit  der  Richtigkeit  oder  Jrrthümlichkeit  dieser  Behauptung  steht
und  fällt  ihr  ganzes  System.  Sie  sind  alle  darin  einig,  daß  die  Menschen
die  Neigung  haben,  sich  wesentlich  schneller  zu  vermehren,  als  die  für  die
Existenz  einer  stürkern  Bevölkerungszahl  benöthigten  Unterhaltsmittel  anwachsen.
Es  ist  nicht  schwer,  die  Grundlosigkeit  dieser  Befürchtungen  darzuthun;
Malthus  gibt  sich  alle  nur  erdenkliche  Mühe,  um  zu  beweisen,  daß  alle  Völker,
von  denen  wir  wissen,  so  fruchtbar  sind,  daß  ihre  Bevölkerungszahl  rapid  und
ständig  zugenommen  haben  würde,  wenn  nicht  Noth,  Krieg  und  Kindermord
ihre  Gegenwirkungen  geäußert  oder  die  späten  Eheschließungen  und  die  Ehelosigkeit ­
  vieler  vorbeugend  gewirkt  hätten.  Aber  er  beweist  nicht,  daß  diese
die  Bevölkerungszunahme  verhindernden  oder  langsamer  gestaltenden  Einflüffe
der  Bevölkerungszunahme  zuzuschreiben  sind  oder  sie  zu  verhindern  bestimmt
waren.  Es  war  aber  zu  beweisen,  nicht  daß  etwas  hätte  der  Fall  sein  können,
sondern  daß  es  wirklich  der  Fall  war.  Auch  thut  es  nichts  zur  Sache,  daß
in  einzelnen  Fällen  wirklich  der  Pauperismus  auf  Rechnung  der  Uebervölkerung
zu  setzen  ist.  Es  ist  das  namentlich  auf  kleinen  Inseln  und  in  abgelegenen
Thälern,  wo  sich  die  Einwohner  nicht  zur  Auswanderung  entschließen  wollten
oder  konnten,  in  der  That  der  Fall.  Damit  ist  aber  durchaus  nicht  bewiesen
und  nicht  einmal  glaubhaft  gemacht,  daß  das  in  ganzen  großen  Ländern,
z.  B.  in  gewissen  Gegenden  Italiens  oder  Indiens,  herrschende  Elend  auf
Rechnung  einer  zu  zahlreichen  Bevölkerungszahl  zu  setzen  ist.  Thatsächlich
sind  in  den  meisten  der  Länder,  welche  von  Malthus  oder  den  Malthusianern
der  Neuzeit  als  übervölkert  bezeichnet  werden,  zahlreiche  andere  Ursachen  des
Elends  und  des  Lasters  vorhanden,  indem  dort  menschliche  Ungerechtigkeit,
Gewaltthat  und  Corruption  ihre  Verheerungen  anrichten.  Wenn  sich  diese
unheilvollen  Einflüsse  nicht  geltend  machten,  würden  die  vorhandenen  natürlichen ­
  Hilfsmittel  dieser  Länder  vollkommen  ausreichen,  um  der  jetzigen  Einwohnerzahl ­
  reichlichen  Unterhalt  zu  gewähren.
Es  sind  zum  Theil  historische  Gründe,  welche  die  Verbreitung  der  irrigen
Anschauungen  über  die  Frage  der  Uebervölkerung  herbeigeführt  haben.  Die
schnelle  Zunahme  der  Einwohnerzahl,  wie  sie  z.  B.  in  Nordamerika  stattfand,
machte  in  Verbindung  mit  der  dem  volkswirtschaftlichen  Gesetze  der  verminderten ­
  Einträglichkeit  geschenkten  Aufmerksamkeit  auf  die  Zeitgenossen  von
Malthus  einen  tiefen  Eindruck,  so  daß  dieselben  die  Zunahme  der  Zahl  der
Menschen  als  etwas  Unheilvolles  ansahen.  Die  Uebervölkerung  wurde  nickst
mehr  als  etwas  Mögliches,  sondern  als  etwas  schon  Bestehendes,  ja  als  die
hauptsächlichste  Quelle  der  Leiden  angesehen,  obgleich  dem  in  Wahrheit  in  der
Regel  durchaus  nicht  so  war.  Weil  die  Gegner  des  Malthusianismus,  statt
        <pb n="158" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

131

ì&amp;gt;aè  Wesen  des  Gesetzes  der  verminderten  Einträglichkeit  zu  erklären  und  anşiatt
  zu  erörtern,  wie  dasselbe  mit  dem  andern  Gesetze  der  zunehmenden  Einträglichkeit ­
  zusammenhängt,  und  welche  Verbindung  zwischen  ihm  und  der
Auswanderung  sowohl  als  dem  industriellen  Fortschritt  besteht,  jenes  Gesetz
einfach  läugneten,  wie  das  Carey,  Bastiat  und  Henry  George  thaten,  so  bestärkten ­
  sie  die  Anhänger  der  Malthusischen  Schule  in  ihrem  Irrthum,  statt
şie  zu  bekehren.
Ganz  verfehlt  muffen  ferner  auch  die  Versuche  erscheinen,  welche  darauf
ausgehen,  den  Beweis  zu  liefern,  daß  die  Fruchtbarkeit  der  Menschen  mit
^ er  Zunahme  des  Reichthums  oder  der  Intelligenz  abnehme,  daß  daher  die
Entwicklung  der  Civilisation  einen  Damm  gegen  die  Uebervölkerung  bilde.
Herbert  Spencer  z.  B.  vertritt  die  Ansicht,  daß  die  Entwicklung  der  Gehirnzelle ­
  die  geschlechtliche  Reife  hinausschiebe,  und  daß  die  vom  Erwerbe  geistiger
lldung  unzertrennliche  Anstrengung  die  menschliche  Fruchtbarkeit  vermindere  l .
r  '"eint  dann  weiter,  ein  solcher  Fortschritt  solle  sich  so  lange  fortentwickeln,
ls  jedes  Paar  durchschnittlich  zwei  Kinder  hätte,  wodurch  dann  der  Ueber-^vlkerung
  vorgebeugt  wäre.  Wahrscheinlich  werde  aber  diese  ideale  Zahl  nicht
Deicht  werden,  sondern  zwischen  zwei  und  drei  liegen.  Wieder  einen  andern
Standpunkt  vertritt  der  Schwede  I.  W.  Tallquist.  Derselbe  ist  von  optimistischen
ņschauungen  über  die  Entwicklung  der  Subsistenzquellen  der  Menschheit  frei  und
^sofern  Malthusianer,  aber  er  vertritt  wie  andere  Reomalthusianer  entschieden
\  Menschliche  Willensfreiheit  und  schreibt  derselben  einen  bedeutenden  Einguß ­
  auf  die  Gestaltung  der  Populationsverhältniffe  zu.  Er  sucht  nämlich  zu
eweisen,  daß  die  fortschreitende  Civilisation  die  Menschen  ihre  Abhängigkeit
der  ökonomischen  Lage  in  steigendem  Maße  fühlen  lasse,  und  daß  diese
.  r  ênntnitz  die  Regulirung  der  Fortpflanzung  zur  Folge  habe.  Die  sehr
?  Gesinnten  statistischen  Zusammenstellungen,  auf  welche  sich  diese  Behaup-"ņgen
  stützen,  sind  indessen  nur  für  gewisse  Länder  beweiskräftig.  Was
^î^^reich  anbelangt,  so  erhellt  aus  einer  solchen  Zusammenstellung  allerdings
e  Thatsache,  daß  die  wohlhabenden  Departements  eine  geringere  Geburten-^ņge
  aufzuweisen  haben  als  die  ärmern 2 ,  und  daß  auch,  wie  schon  erwähnt
kond  ^rbert  Spencer,  A  System  of  philosophy  II  :  Principles  of  biology.  2 d  ed.
theor^  "àmliche  Ansicht  vertreten  auch  Trall  (Eine  neue  Bevölkerungs-Und
  V  ^rgeleitet  aus  dem  allgemeinen  Gesetze  thierischer  Fruchtbarkeit.  Leipzig  1879)
(Die  Fortpflanzung  und  Vermehrung  der  Menschen.  Jena  1880).
fé coiid  t  le ^ C  J  W ‘  TaU Q uist ,  Recherches  statistiques  sur  la  tendance  à  une  moindre
bes  m  '  ?  . des  mari »ges  (Paris  1885)  88.  Sehr  interessant  sind  auch  die  Mittheilungen
in  &amp;lt;&amp;gt;  "sassers  über  die  Fruchtbarkeit  der  Angehörigen  der  verschiedenen  Berufskreise
deren  2ry  ^ ic 8 elt  şich  in  ihnen  der  Widerschein  der  socialen  Verhältnisse  und
welche  "ksamkeit  auf  die  Fruchtbarkeit  der  Ehen.  Laut  denselben  haben  die  Arbeiter,
°n  der  Arbeit  ihrer  Kinder  leben,  und  die  Pächterfamilien  zahlreiche  Nach-
        <pb n="159" />
        132

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

wurde,  die  religiöse  Gesinnung  der  Bevölkerung  nicht  immer  einen  günstigen
Einfluß  auf  die  Bevölkerungsbewegung  auszuüben  vermag.  Wie  in  Frankreich,
so  verhält  es  sich  auch  in  der  Schweiz.  In  beiden  Ländern  herrscht  bekanntlich
eine  überaus  große  ökonomische  Vorsicht  und  ein  besonderer  Trieb,  Vermögen
anzusammeln.  Aber  wie  kann  Tallquist  aus  solchen  auf  vereinzelte  Länder
bezüglichen  Daten  ein  allgemeines  Gesetz  ableiten  wollen?  Er  muß  ja  selbst
zugestehen,  daß  anderswo,  z.  B.  in  Italien  und  in  Preußen,  die  Verhältnisse
anders  liegen  und  daß  sich  die  eheliche  Fruchtbarkeit  in  diesen  Ländern  durchaus ­
  nicht  nach  dem  Grade  des  Wohlstandes  der  Gatten  richtet;  und  wie  könnte
überhaupt  aus  den  Verhältnissen,  welche  sich  während  eines  halben  Jahrhunderts ­
  entwickelt  haben,  ein  allgemeines  Bevölkerungsgesetz  abgeleitet  werden  ?
Auch  die  Verbreitung  der  im  4.  Kapitel  des  III.  Buches  zu  besprechenden  Theorie,
wonach  den  Arbeitern  ein  bestimmter  Betrag  des  Nationaleinkommens  als
Lohn  zufiele,  so  daß  eine  Verminderung  ihrer  Anzahl  das  einzige  Mittel  zur
Herbeiführung  einer  Lohnerhöhung  wäre,  trug  dazu  bei,  den  Glauben  an  die
Malthusische  Lehre  zu  erhalten,  welche  man  auch  als  Waffe  gegen  die  christliche
Lehre  vom  Walten  der  göttlichen  Vorsehung  und  als  Entschuldigung  für  allerlei
Bedrückungen  der  Armen  durch  die  Reichen  benutzt  hat.
Der  Malthusianismus  ist  in  seinen  Wirkungen  nicht  nur  auf  einige  enge
Kreise  von  Gelehrten  beschränkt  geblieben,  er  hat  vielmehr  sehr  üble  Folgen
gehabt  und  wahre  Freunde  der  socialen  Reform  auf  falsche  Bahnen  gelenkt.
Sogar  eines  der  hauptsächlichsten  seit  A.  Smiths  epochemachendem  Wealth
of  nations  erschienenen  Werke  über  Volkswirtschaft,  dasjenige  von  John  Stuart
Mill,  ist  in  hohem  Grade  durch  diese  Theorien  beeinflußt  worden  1  ;  und  in
der  jüngst  verfloffenen  Zeit  hat  sich  auf  diesem  Boden  eine  Literatur  entwickelt, ­
  deren  Vorschläge  nicht  einmal  ausgesprochen  werden  können.
Auf  Grund  der  sich  aus  deu  vorsteheuden  Auseinandersetzuugen  über  die
Familie  und  die  Populationsverhältnisse  mit  Nothwendigkeit  aufdrängenden
kommenschaft,  ebenso  die  großen  Industriellen,  Kaufleute  und  Grundbesitzer,  da  sie  die
Folgen  der  Erbtheilungsvorschriften  des  Code  civil  nicht  zu  fürchten  brauchen,  indem
sie  ihre  Kinder  sämtlich  reich  ausstatten  können.  Dagegen  halten  diese  Vorschriften
Leute,  die  ein  mäßiges  Vermögen  besitzen,  vor  allem  Landleute,  die  ein  arrondirtes
Gut  erhalten  möchten,  und  überhaupt  Rentiers,  deren  Vermögen  sich  nicht  durch  syste-'
matische  Thätigkeit  vermehren  läßt,  häufig  von  der  Erzeugung  zahlreicher  Kinder  ab.
i  j,  st.  Mill,  Principles  of  political  economy.  1 st  ed.  London  1848.  ® er
Verfasser  geht  aber  doch  über  Malthus'  Lehre  hinaus.  Obgleich  überzeugter  Mal'
thusianer,  appellirt  er  ernstlich  an  die  Willensfreiheit  der  Massen.  Er  mahnt  dieselben
zur  Enthaltsamkeit,  empfiehlt  die  Auswanderung  und  will  —  allerdings  sehr  mit  Unrecht ­
  —  die  jetzige  Form  des  industriellen  Betriebes  durch  Productivgenossenschaften
ersetzt  wissen.  Aus  allem  dem  ergibt  sich  mit  Evidenz  die  Thatsache,  daß  Mill  an  ein
unabwendbares  Walten  des  Malthnsschen  Bevölkerungsgesetzes  nicht  glaubte.
        <pb n="160" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

133

Schlußfolgerungen  ergibt  sich  die  Berechtigung  der  Forderung,  daß  eine  jede  verständige ­
  Regierung  eine  zweifache  Pflicht  erfülle.  Sie  muß  erstens  durch  ihre
Ehe,  die  väterliche  Gewalt,  die  öffentliche  Sittlichkeit  und  das  Eigenthum
^treffenden  Gesetze  das  christliche  Familienleben  schützen  und  fördern  und
zweitens,  wenn  es  die  herrschenden  Zustände  deS  Landes  gerathen  erscheinen
ļassen,  die  Auswanderung  begünstigen.  Dagegen  sind  Maßregeln,  welche  darauf
ausgehen,  die  Leute  zur  Eheschließung  zu  nöthigen  oder  dieselben  daran  zu
verhindern,  durchaus  verwerflich.
Die  klassischen  Länder  der  staatlichen  Einmischung  in  die  Eheschließung
^er  Unterthanen  waren  gewiffe  deutsche  Staaten  deS  17.,  18.  und  19.  Jahrhunderts. ­
  In  Frankreich  hat  sich  nicht  einmal  der  Absolutismus  eines  Ludwig ­
  XIV.  zu  Eingriffen  auf  diesem  Gebiete  hinreißen  lasten,  und  ebensowenig
Ģ  in  Italien  ein  Eheconsens  zur  Herrschaft  gelangt.  Dagegen  haben  viele
Zutsche  Staaten,  nachdem  sie  im  16.  Jahrhundert  den  Gemeinden  die  Armen-Rrsorgungspflicht
  auferlegt  hatten,  die  Eheschließung  von  einer  seitens  der
eineinde  zu  ertheilenden  Erlaubniß  abhängig  gemacht,  die  nur  auf  Grund
e *  Nachweises  ertheilt  werden  durfte,  daß  die  Ehewerber  eine  Familie  zu
^khalten  im  stände  seien  1 .  Aber  auch  in  entgegengesetzter  Richtung  ist  zu  viel
geschehen.  Der  bekannte  Schriftsteller  I.  P.  Süßmilch  hat  durch  sein  viel
enutztes  Werk 2  einen  bedingungslosen  Enthusiasmus  für  die  PopulationS-'In

  diesem  Sinne  verfügten  z.  B.  die  im  Jahre  1616  publicirten  .Landrecht-,
şilizei.,  Gerichts-,  Malefiz-  und  andere  Ordnungen  der  Fürstenthümer  Ober-  und
!  Ņerbahern'  (Bd.  IV,  Tit.  12,  Art.  7),  und  es  ist  zwar  in  diesem  Lande,  nachdem
îw  Laufe  der  Jahre  verschiedene  strengere  oder  mildernde  gesetzliche  Anordnungen  über
tve  l&amp;gt;n  Gegenstand  erlassen  wurden,  im  Jahre  1868  die  Verpflichtung  des  Heiratsà
  "s,  einen  gesicherten  Nahrungsstand  nachzuweisen,  aufgehoben  worden,  aber  unter
vo  Umständen,  z.  B.  wenn  der  künftige  Gatte  in  den  dem  Eheschließungsgesuch
.eingehenden  drei  Jahren  öffentliche  Armenunterstützung  begehrt  hat,  kann  die  Heimatin ­
  9vv^ e  keö  Mannes  noch  immer  Einspruch  erheben.  Aehnlich  hat  sich  der  Eheconsens
und  ^^iemberg  und  in  andern  deutschen  Staaten  entwickelt.  Auch  in  Baden,  Hessen
Württemberg  wurde  derselbe  erst  durch  die  Ausdehnung  des  Norddeutschen  Bundes-Lŗ.
  .  Jahre  1868  ^r  die  Aufhebung  der  polizeilichen  Beschränkung  der  Ehe-Zeitigt.
  In  Oesterreich  tauchten  im  17.  und  18.  Jahrhundert  ebenfalls
cv  . r  l 9 e  Verordnungen  auf.  Doch  wurden  dieselben  unter  Maria  Theresia  und
«eri^  H  à  Zeitalter  des  Physiokratismus  und  der  auf  die  Populationsvermehrung
Erst  î C * en  Bestrebungen  wieder  beseitigt,  um  in  der  Folge  abermals  publicirt  zu  werden.
Absfs  1888  brachte  auch  in  den  meisten  Kronländern  Oesterreichs  die  definitive
lchaffung  des  Etieconse.à  9h,r  Dirnl  und  Vorarlberg  haben  sich  noch  immer

bgŗ  r«  göttliche  Ordnung  in  den  Veränderungen  des  menschlichen  Geschlechts,  aus
Berli  ^b^ŗt,  dem  Tode  und  der  Fortpflanzung  desselben  nachgewiesen.  2.  Aufl.
nn  1761  u.  1762.
        <pb n="161" />
        134

I.  Buch.  Konsumtion  und  Production.

Vermehrung  groß  gezogen.  Es  muß  in  Staunen  setzen,  wenn  man  diesen
Schriftsteller  folgendermaßen  declamiren  hört:  ,Tie  Sorge  für  die  Volksvermehrung
  macht  den  Regenten  zum  Vater,  zum  Hirten,  zum  Arzt,  zu
einem  Gott  auf  Erden.  Der  Regent  muß  demnach  kein  Mittel  ungebraucht
lassen,  das  zur  Vermehrung  der  Bevölkerung  dienlich  sein  kann.  Er  muß
seinen  Unterthanen  Unterhalt  verschaffen,  damit  alle,  die  heiraten  können  und
wollen,  nicht  daran  gehindert  werden,  und  daß  es  den  Eltern  eine  Lust  sei,
viele  Kinder  zu  haben?  So  geschah  es  denn,  daß  hier  und  dort  ganz
aussichtslose  Experimente  zur  Förderung  der  Populationsvermehrung  gemacht
wurden.  Ein  trauriges  Beispiel  davon  sind  die  zahlreichen  Ansiedlungen
armer  Häusler,  welche  Kaiser  Joseph  II.  in  gewissen  hohen  Gebirgsgegenden
Böhmens  vornahm.  Diese  armen  Leute  mußten  alsbald,  weil  sie  ihr  Auskommen ­
  nicht  zu  finden  vermochten,  zu  jenen  bekannten,  viel  besprochenen
uneinträglichen  Hausindustrien  greifen,  welche  die  Unergiebigkeit  des  Ackerbaues ­
  wettmachen  sollten.  Indirect  befördern  dagegen  alle  guten  Regierungen
die  Volkszunahme  dadurch,  daß  sie  die  Entwicklung  der  Hilfsquellen  des
Landes  begünstigen,  die  Fähigkeiten  der  Einwohner  zum  erfolgreichen  Betriebe ­
  des  Ackerbaues,  der  verschiedenen  Industrien,  des  Handels  u.  s.  w.  in
Betracht  ziehen,  und  soweit  möglich,  alle  ungesunden  Productions-  und  Consumtionsauswüchse
  zu  hindern  suchen 1 .  Inwieweit  Schutzzölle  in  dieser  Hinsicht ­
  günstig  zu  wirken  vermögen,  werden  wir  im  nächsten  Buche,  welchen
heilsamen  Einfluß  Luxusgesetze  zu  üben  vermögen,  im  10.  Kapitel  dieses  Buches
zu  untersuchen  haben.  Hier  haben  wir  uns  noch  mit  gewiffen  Hindernisien
zu  beschäftigen,  welche  dem  Anwachsen  der  Bevölkerung  eines  Landes  entgegenstehen ­
  oder  die  Einwohnerzahl  sogar  zu  vermindern  drohen.  Man  kann  dieselben ­
  als  Unterbindungen  der  Hilfsquellen  eines  Landes  bezeichnen.
Dahin  ist  eine  Organisation  zu  rechnen,  der  zufolge  ein  großer  Theil
des  Grundbesitzes  sich  in  verhältnißmüßig  wenigen  Händen  befindet  und  die
großen  Grundeigenthümer  in  der  willkürlichen  Ausnutzung  ihrer  Besitzungen
wenig  oder  gar  nicht  gehemmt  sind.  Wo  solche  Verhältnisse  herrschen,  kann
es  geschehen,  daß  die  Grundeigenthümer  ihren  Grund  und  Boden  in  wenig
intensiver  Weise  bewirtschaften  und  z.  B.  mehrere  kleine  Pachtgüter  zu  einem
großen  Ganzen  vereinigen,  um  darauf  statt  Ackerbau,  der  einer  Anzahl  von

i  Man  kann  als  Beispiel  einer  derartigen  erfolgreichen  Thätigkeit  die  Ansiedlungen, ­
  welche  die  Herrscher  des  brandenburgisch-preußischen  Staates  in  ihren  Gebieten
vornahmen,  die  Aufnahme  der  von  Ludwig  XIV.  vertriebenen  Kalvinisten  in  verschiedenen ­
  Ländern,  wo  dieselben  Gelegenheit  zum  Betriebe  der  ihren  Fähigkeiten  entsprechenden ­
  Industrien  fanden,  die  Hebung  der  französischen  Industrie  durch  Colberts
die  Gesetze  über  den  Verkauf  der  Staatsländereien  in  Nordamerika  und  andere  derartige ­
  Maßregeln  anführen.
        <pb n="162" />
        8.  Kap.  Ter  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.

135

Familien  Unterhalt  gewährte,  Viehzucht  in  bedeutendem  Umfange  zu  treiben,
weil  dies  letztere  einträglicher  ist.
Wenn  viele  große  Besitzer  so  vorgehen,  wird  die  Einwohnerzahl  eines
Landes  vielleicht  beträchtlich  zurückgehen;  und  so  sind  denn  auch  in  der  That
iw  Laufe  der  Geschichte  schon  wiederholt  Tausende  von  Familien  unter  unsäglichen ­
  Leiden  aus  ihren  Wohnsitzen  vertrieben  worden.  Zeugen  solcher
traurigen  Vorgänge  waren  z.  B.  Italien  unter  der  alten  römischen  Republik,
England  vom  Ende  des  15.  bis  zum  Ende  des  16.,  das  schottische  Hochland
während  der  zweiten  Hälfte  des  18.  und  Irland  im  19.  Jahrhundert.  Es
ist  allerdings  auch  möglich,  daß  solche  Umgestaltungen  dem  betreffenden  Lande
lm  ganzen  nicht  zu  materiellem  Schaden  gereichen;  denn  die  ausgetriebenen
Landleute  können  in  eine  andere  Gegend  versetzt  oder  zu  andern  Beschäftigungen
verwendet  werden  und  an  die  Stelle  der  stattgehabten  Verminderung  der
Äntensivität  des  Betriebes  auf  den  betreffenden  Gütern  kann  die  Entwicklung
derselben  in  andern  agriculturellen  oder  industriellen  Unternehmungen  treten.
Wenn  das  aber  nicht  der  Fall  ist  und  die  Ausgetriebenen  nur  zwischen  dem
^ŗil,  dem  Elend  oder  dem  Bettel  zu  wählen  haben,  sind  die  Folgen  für  das
Wohl  des  betreffenden  Landes  erschrecklich.  So  hat  Irland  binnen  weniger
^enn  einem  halben  Jahrhundert  ungefähr  vier  Millionen  Einwohner  verloren,  so
^aß  ein  großer  Theil  seiner  Oberfläche  zu  einer  traurigen  Wüste  wurde,  welche
mit  Heidekraut,  Disteln  und  Moos  bedeckt  ist.  In  gleicher  Weise  ist  es
^er  Bevölkerung-zunahme  nachtheilig,  wenn  die  dem  Ackerbau  dienenden  großen
Ģrundbesitzungen  so  bewirtschaftet  werden,  daß  sie  nur  spärlichen  Ertrag  liefern.
stehen  die  großen  Güter  und  die  dünn  gesäte  Bevölkerung  der  östlichen
Provinzen  des  preußischen  Staates  und  des  südlichen  Portugal  in  grellem  Conîŗoste
  zu  bd  dicht  bevölkerten  Gegenden  der  Rheinprovinz  und  des  Duerothales.
Uebrigens  können  nicht  nur  Mangel  an  Unternehmungslust  und  Trägşi,
  sondern  auch  Genußsucht  —  wenn  z.  B.  die  Eigenthümer  die  betreffenden
strecken  Landes  dein  persönlichen  Wohlbehagen  und  Vergnügen  widmen
wollen  -—  und  das  Streben  nach  Profit  die  Unterlaffung  intensiver  Cultur
^schulden.  So  sind  erst  wieder  in  unsern  Tagen  in  Schottland  weite  Gefilde
^  ^ugdgründen  gemacht  worden.  Aber  die  durch  solche  Verhültniffe  hervorgerufenen ­
  Uebelstände  werden  zum  Theil  dadurch  wieder  gut  gemacht,  daß  die
treffenden  Eigenthümer  von  anderswoher  bezogene  Renten  im  Lande  aussen ­
  und  die  Anwesenheit  reicher  Leute,  die  einen  Theil  des  Jahres  auf  ihren
ksttznngen  zubringen,  vielen  Leuten  Verdienst  verschafft.
Auch  die  Hilfsquellen,  welche  ein  Land  in  seinen  Bergwerken,  Steinbuchen
  und  Fischereien  besitzt,  können  in  gleicher  Weise  unbenutzt  oder  nicht
jungend  ausgenutzt  bleiben,  obgleich  sie  vielen  Menschen  Unterhalt  zu  gegeeignet
  mären.
        <pb n="163" />
        136

I.  Buch.  Production  und  Confumtion.

Ebenso  verhält  es  sich  mit  Industrie,  Handel  und  Transportwesen.  2Bo
keine  Monopole  bestehen,  ist  aber  dem  Uebel  abzuhelfen.  Es  wird  in  diesem
Falle  nicht  allzulange  dauern,  daß  das  Feuer  der  Hochöfen  ausgelöscht  bleibt,
die  Güter  nicht  verkauft  werden  und  die  Banken  sich  tveigern,  ihre  naturgemäßen ­
  Functionen  auf  dem  Gebiete  des  geschäftlichen  Verkehrs  zu  erfüllen.
Solange  indessen  die  Betriebsbeschränkungen  bestehen  bleiben,  sind  allerdings
,zu  viele  Leute'  im  Lande,  geradeso  wie  dies  nach  den  massenhaften  Exmittirungen
von  Pächtern  der  Fall  ist;  nur  besteht  zwischen  diesen  beiden  Arten  von  Uebelständen ­
  der  Unterschied,  daß  es  in  dem  einen  Fall  nach  einiger  Zeit  wieder
Beschäftigung  für  die  Leute  gibt,  nicht  aber  im  andern.  Ueber  diese  Productionsunterbrechungen
  werden  wir  uns  im  10.  dieses  und  über  die  Monopole ­
  im  4.  Kapitel  des  nächsten  Buches  zu  verbreiten  haben.  Es  wird  sich
dann  zeigen,  daß  es  oftmals  im  Interesse  der  Monopolbesitzer  gelegen  ist,  die
Production  zu  beschränken  und  einen  größer«  Gewinn  dadurch  zu  erzielen,
daß  sie  eine  geringere  Zahl  von  Gegenständen  zu  höheru  Preisen  verkaufen,
bezw.  weniger  Passagiere  und  Güter  zu  Hähern  Tarifen  als  eine  größere  Anzahl ­
  zu  niedrigern  befördern.
Eine  weise  Regierung  wird  es  sich  jedenfalls  angelegen  sein  lassen,
jeder  ungerechten  Unterbindung  der  Pulsadern  des  ökonomischen  Lebens  nach
Kräften  entgegenzutreten  und  die  Entwicklung  der  Hilfsquellen  des  Landes
bestens  zu  fördern.
Etwas  von  den  Betriebsbeschränkungen,  von  welchen  soeben  die  Rede
war,  ganz  und  gar  Verschiedenes  ist  es,  wenn  arbeitsparende  Productionsverbesserungen
  vorgenommen  werden  und  sich  die  Nachfrage  nach  Arbeitskräften
infolgedessen  vermindert.  Man  darf  nicht  glauben,  daß  die  durch  die  Einführung ­
  neuer  Maschinen  anfangs  verminderte  Verwendung  menschlicher  Arbeitskraft ­
  vermuthlich  lange  währen  wird.  Das  steht  nur  dann  zu  fürchten,  wenn
die  freie  Concurrenz  durch  das  Bestehen  eines  Monopols  eingeschränkt  ist.
Ist  das  nicht  der  Fall,  so  werden  die  Consumenten  des  verbilligten  Erzeugnisses, ­
  da  sie  nunmehr  über  den  Theil  ihres  Einkommens,  um  den  dieses
wohlfeiler  geworden,  verfügen  können,  einen  Theil  desselben  vermuthlich  zur
Hervorrufung  einer  vermehrten  Production  entweder  der  billiger  gewordenen
Waren  oder  irgend  welcher  andern  verwenden.  Auch  wird  auf  diese  Weise
vielleicht  eine  größere  Nachfrage  nach  solchen  Genüssen  und  Annehmlichkeiten
entstehen,  welche  persönliche  Dienstleistungen  oder  eine  Entfaltung  höherer  menschlicher ­
  Fähigkeiten  zur  Voraussetzung  haben.  So  werden  denn  die  geschickter»
unter  den  um  ihre  Beschäftigung  gebrachten  Arbeitern  vernnühlich  schnell  einen
andern  Thütigkeitskreis  im  Lande  finden.  Nur  diejenigen,  welche  mit  der
Herstellung  ganz  besonders  specielle  Fertigkeiten  erfordernder  Gegenstände  beschäftigt ­
  waren,  werden  sich  größern  Schwierigkeiten  gegenüber  sehen.  Solchen
        <pb n="164" />
        8.  Kap.  Der  Aufschwung  und  der  Verfall  der  Nationen.  137
Qebüi)rt  bann  eine  Beihilfe  aus  öffentlichen  Mitteln,  die  natürlich  nach  Lage
Umstände  eine  sehr  verschiedene  sein  muß.  Nur  so  viel  sei  bezüglich  derselben ­
  bemerkt:  wenn  die  Nation  im  ganzen  von  der  Erfindung,  welche  die
^treffenden  Arbeiter  um  ihre  Beschäftigung  brachte,  Nutzen  gezogen  hat,  so
niu B  die  Gesamtheit  für  die  Entschädigung  der  letztem  aufkommen,  während
ln  den  Fällen,  in  welchen  nur  gewiffe  Elemente  von  den  eingeführten  Verbesserungen ­
  Vortheil  hatten,  lediglich  diese  dazu  heranzuziehen  sind*.
Etwas  anderes  ist  es,  wenn  eine  Industrie  durch  ein  Monopol  den
Händen  weniger  ausgeliefert  ist.  In  einem  solchen  Falle  vermag  niemand
^ìe  Ausdehnung  der  Nachtheile  zu  berechnen,  welche  diejenigen,  welche  daraus
^ŗen  Nutzen  ziehen,  der  Arbeiterschaft  oder  der  gesamten  Nation  infolge  der
Zuführung  von  Betriebsverbefferungen  zufügen.  Hier  tragen  aber  die  Menschen
^îe  schuld,  nicht  die  neuen  Maschinen.

1  Selbstverständlich  kann  aber  überhaupt  nur  dann  von  einer  solchen  Entschädigung
u  Rede  sein,  wenn  angenommen  werden  muß,  daß  die  durch  die  Fortschritte  der
echnik  Geschädigten  wirkliche  Schädigungen  erlitten  haben.  Als  solche  können  aber
le  schritte,  welche  die  Betreffenden  thun  müssen,  um  eine  neue  Beschäftigung  zu  er-!w.
 tCn '  "nd  das  persönliche  Unbehagen,  welches  die  Angewöhnung  an  eine  andere
Tätigkeit  mit  sich  bringt,  nicht  betrachtet  werden.  Wohin  würde  man  sonst  mit  allen
utschädigungsansprüchen  gelangen?  Es  könnte  ja  jeder  Industrielle,  der  infolge  der
kschäftslage  die  Production  neuer  Artikel  unternehmen  muß,  und  jeder  Kaufmann,
er  andere  Waren  zu  führen  sich  gezwungen  sieht,  Entschädigung  begehren.  Etwas
eres  ist  es,  wenn  die  neue  Art  der  Beschäftigung  minder  ehrenvoll  erscheint  oder
größere  Mühe  verursacht,  wenn  sie  auch  gleich  einträglich  ist.  In  solchen  Fällen  ist
^  recht  und  billig,  einen  Ersatz  zu  gewähren.  Aber  wie  schwer  sind  alle  derartigen
f  * U  entscheiden!  So  ist  es  denn  nur  zu  oft  vorgekommen,  daß  ganze  um  ihre
ŗ  Here  Thätigkeit  gekommene  Gruppen  des  Arbeiter-  und  Gewerbsstandes  harte  Ber-E
  ļeiden  mußten  und  viele  dem  Elend  anheimfielen.  Wer  hat  z.  B.  die  Fiaker
Ma  als  die  Trambahnen  die  Städte  zu  durchziehen  begannen?  Am  ersten  hat
Arb  '"0^  küburdj  zu  helfen  gesucht,  daß  man  in  Gegenden,  in  welchen  eine  große  Menge
Ku  n!"  beschäftigungslos  wurde,  Schulen  gründete,  in  denen  zur  Erlernung  gewisser
^Fertigkeiten  Gelegenheit  geboten  wird.  Auch  hat  man  staatlich  betriebene  3nk&amp;gt;ev"s/"'
  ê'  Ņ-  die  Tabaksfabrikation,  an  solche  Orte  verlegt,  wo  eine  zahlreiche  Arbeiterneu"
  ^ung  brodlos  geworden  war.  Es  ist  aber  diese  Entschädigung  solcher,  die  durch
Ichw'  ŗsindungen  in  ihren  Interessen  geschädigt  sind,  ferner  auch  deshalb  ein  äußerst
^uch^^îģb^  Problem,  weil  sich  so  weittragende  Eonsequenzen  daran  knüpfen.  Soll  man
ìk  entschädigen,  welche  durch  Zollerleichterungen  u.  s.  w.  leiden?
        <pb n="165" />
        138

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.  .

Neuntes  Kapitel.
Die  Güterconsumtion  im  allgemeinen.
Den  Begriff  der  Consumtion  oder  der  Verwendung  wirtschaftlicher  Güter
zum  Zwecke  der  Befriedigung  unmittelbarer  persönlicher  Bedürfniffe  und  Wünsche
haben  wir  bereits  im  1.  Kapitel  zur  Genüge  klar  gestellt.  An  dieser  Stelle
haben  wir  uns  über  das  Wesen  der  Consumtion  und  über  die  Verwendung
des  Einkommens  im  allgemeinen  zu  verbreiten,  im  nächsten  Kapitel  werden
wir  auf  dessen  Verwendung  im  einzelnen  eingehen.
Es  ist  eine  Kunst,  sein  Einkommen  gut  und  nützlich  zu  verwenden,  wie
es  eine  solche  ist,  die  Güterproduction  rationell  zu  betreiben.  Auf  beiden  Gebieten ­
  kann  man  sowohl  in  sittlicher  als  in  ökonomischer  Hinsicht  einen  falschen
Weg  einschlagen.  So  haben  die  Fehlgriffe  eines  einsichtslosen  Landwirts  oder
eines  unklugen  Kaufmanns  ihr  Gegenstück  in  der  Untüchtigkeit  einer  unpraktischen ­
  Hausfrau,  die  noch  einmal  so  viel  Geld  als  ihre  Nachbarin
aufwendet  und  doch  nicht  so  gut  wie  diese  für  die  Ihrigen  zu  sorgen  versteht, ­
  oder  in  der  Unbeholfenheit  eines  Vergnügungsreisenden,  der  sich  mit  der
Hälfte  des  von  ihm  ausgegebenen  Betrages  das  doppelte  Vergnügen  zu  verschaffen ­
  vermöchte.
Uebrigens  muß  man  sich  stets  gegenwärtig  halten,  daß  man  bei  der  Betrachtung ­
  der  volkswirtschaftlichen  Verhältnisse  nicht  nur  auf  das  Wohlbehagen
und  die  unangenehmen  und  schmerzlichen  Empfindungen  der  Betreffenden,
sondern  auch  auf  die  sittliche  Seite  der  Verhältniffe  Rücksicht  zu  nehmen  hat.
Was  nun  die  rationelle  Verwendung  der  wirtschaftlichen  Güter  anbelangt,
so  erwächst  vielfach  ein  sehr  bedeutender  Vortheil  aus  dem  gemeinschaftlichen
Gebrauche  solcher  Güter.  Es  sind  das  solche,  welche  eine  große  Anzahl  von
Menschen  gleichzeitig  oder  einer  nach  dem  andern  benutzen  können,  ohne  daß  sich
die  einzelnen  dabei  wesentlich  schlechter  befänden,  als  wenn  sie  dieselben  ausschließlich ­
  für  sich  besäßen.  Zu  den  Gütern  dieser  Art  sind  z.  B.  die  Bibliotheken, ­
  die  Museen,  die  Parke,  die  Concertsäle,  die  Wasch-  und  Badehäuser
und  die  Gasthäuser  zu  rechnen.  Deshalb  sind  indes  die  Comiuunisten  durchaus
nicht  berechtigt,  für  den  Gesamtgebrauch  der  Dinge  im  allgemeinen,  für  die
Abschaffung  des  Privateigenthums  und  des  Privatgebrauchs  der  der  persönlichen ­
  Nutzung  dienenden  Güter  und  für  das  Zusammenleben  der  Menschen
in  geräumigen  Gebäuden  einzutreten.  Wohl  aber  läßt  sich,  wie  wir  schon  im
3.  Kapitel  auseinandergesetzt  haben,  durch  das  Zusammenleben  einer  größer«
Anzahl  von  Individuen  in  der  Form  von  Stammfamilien  ein  mit  manchen
Vortheilen  verbundener  gemeinschaftlicher  Gebrauch  gewiffer  Güter  ohne  Nach'
theil  für  das  Wohl  der  Menschen  realisiren.
        <pb n="166" />
        9.  Kap.  Die  Güterconsumtion  im  allgemeinen.

139

Betreffs  der  nachtheiligen  Arten  der  Consumtion,  über  die  bereits  im
4-  Kapitel  gehandelt  wurde,  ist  noch  hervorzuheben,  daß  dieselben  nicht  nur
în  wirtschaftlicher,  sondern  nicht  minder  in  sittlicher  Hinsicht  zu  schlimmen
Resultaten  führen,  wie  sie  denn  auch  zum  Theil  aus  sittlichen  Mängeln  herzuleiten ­
  sind.
Es  ist  daran  festzuhalten,  daß  der  Gebrauch  wirtschaftlicher  Güter  auch
zum  Zwecke  des  Genuffes  vom  Standpunkt  des  Christenthums  an  und  für
Uch  nicht  verboten  ist.  Ein  solcher  Gebrauch  ist  mit  der  bis  zu  einem  gewiffen
Grade  nothwendigen  Loslösung  von  der  Anhänglichkeit  an  die  irdischen  Güter
und  mit  der  Uebung  der  Selbstverläugnung  sehr  wohl  vereinbar.  Wir  beynöthigen ­
  die  irdischen  Güter  und  haben  sie  in  vernünftigem  Maße  zu  gebrauchen, ­
  um  unsern  Lebenszweck  erfüllen  zu  können.  Was  nun  die  verschiedenen ­
  Zwecke  anbelangt,  zu  welchen  die  Güter  verwendet  werden,  so  müffen
Nur  zwischen  Nothwendigem,  Standesgemäßem  und  Ueberflüssigem  unterscheiden.
Zum  Nothwendigen  sind  Kleidung,  Nahrung,  Obdach  und  alles  das  zu
^kchnen,  was  nach  Lage  der  Verhältniffe  erforderlich  ist,  um  die  Menschen  bei
Gesundheit  und  Kräften  zu  erhalten.  Auf  diese  nothwendigen  Güter  hat
ledermann  Anspruch.  In  die  Kategorie  der  zu  den  st  a  n  d  e  s  m  ä  ß  i  g  e  n
Bedürfnissen  dienenden  gehören  alle  diejenigen  Güter,  deren  man  beburf,
  um  mit  den  Deinigen  ein  seinem  Rang  und  seiner  Lebensstellung  entsprechendes ­
  Leben  führen  zu  können.  Solcher  Güter  gibt  es  selbst  auf  der
niedrigsten  socialen  Stufe  eine  Menge.  So  muß  ein  Haus,  damit  es  als
"ņe  Paffende  Wohnstätte  für  eine  Familie  dienen  kann,  viel  mehr  sein  als
oiu  bloßes  Obdach  gegen  die  ungünstigen  Einflüffe  der  Witterung.  Desgleichen ­
  ist  eine  Kleidung  aus  zusammengeflickten  Lumpen,  mag  sie  immer-^iu
  nicht  gesundheitswidrig  sein,  auch  für  Leute  aus  den  niedrigsten  Volksschichten ­
  unschicklich.
Zu  den  zu  Ueberflüssigem  verwendeten  wirtschaftlichen  Gütern  sind  alle
iejenigen  zu  rechnen,  welche  nicht  unter  die  zwei  vorstehenden  Kategorien  fallen.
0"  dieser  dritten  Gattung  sind  zwei  Arten  zu  unterscheiden:  solche,  deren  Verwendung ­
  gerechtfertigt  ist,  und  solche,  deren  Gebrauch  und  Genuß  getadelt  werden
ņwst.  Zwischen  diesen  beiden  Arten  von  Gütern  besteht  zwar  keine  feste  Grenze,
^ber  sie  i a jf en  sich  nichtsdestoweniger  auseinander  halten.  Zur  erstem  gehören
ìejenigen,  welche  in  erster  Linie  der  intellectuelle  und  der  ästhetischen  Bildung
°ber  dem  literarischen  und  künstlerischen  Genuß  und  der  Beschäftigung  mit
er  Wissenschaft  dienen.  Sodann  sind  hierher  auch  solche  Güter  zu  zählen,
welche  eine  über  das  vernünftige  Maß  nicht  hinausgehende  Behaglichkeit
o*  häuslichen  Lebens  gewähren,  das  Reisen  erleichtern  oder  Vergnügungen
und  Genüffe  innerhalb  der  Grenzen  ermöglichen,  die  man  je  nach  den
klnzelnen  Fällen  und  Lebensstellungen  ohne  ernste  Bedenken  als  erlaubte

an-
        <pb n="167" />
        140

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

sehen  muß.  Ja  auch  sehr  kostspielige  Güter  können  je  nach  Lage  der  Dinge
zur  Verwendung  kommen,  ohne  daß  ein  berechtigter  Tadel  erhoben  werden
dürste.  Besonders  aber  in  den  Fällen,  wo  das  Überflüssige  von  vielen
genossen  wird  und  vielen  zur  Freude  gereicht,  wie  bei  großen  Kirchenfesten
und  sonstigen  öffentlichen  Festen,  erscheint  die  Entfaltung  eines  gemessenen
Luxus  ganz  gerechtfertigt.  Dagegen  sind  der  Luxus  und  Ueberfluß  in
den  folgenden  Fällen  durchaus  tadelnswerth:  a)  wenn  sie  in  übermäßigem
Konsum  von  Speisen,  Getränken,  Tabak  u.  dgl.  bestehen;  b)  wenn  ein
Mißverhältniß  zwischen  den  darauf  verwendeten  Summen  und  dem  Einkommen ­
  der  betreffenden  Personen  besteht.  Es  kann  vorkommen,  das;  ein  und
derselbe  Genuß  für  ben  einen  ein  unerlaubter  Luxus,  für  einen  andern  hingegen ­
  etwas  durchaus  Standesgemäßes  ist.  Auch  darf  nicht  übersehen  werden,
daß  der  Begriff  des  Erlaubten  und  des  Unerlaubten  in  dieser  Hinsicht  dem
Wechsel  unterliegt  und  sich  nach  den  Zeiten  und  nach  den  verschiedenen  Ländern
ändert.  Wenn  es  vor  wenig  mehr  als  einem  halben  Jahrhundert  in  deutschen
Landen  noch  etwas  Unerhörtes  war,  daß  weibliche  Dienstboten  einen  Hut
trugen,  so  wird  das  heutzutage  in  den  Städten  keiner  Magd  mehr  verargt
werden,  und  so  beklagenswerth  es  auch  ist,  daß  die  bäuerliche  Bevölkerung
unserer  Alpenländer  sich  immer  weniger  mit  selbstgefertigten  Stoffen  kleidet,
und  daß  diese  Stoffe  mehr  und  mehr  hinter  weniger  dauerhaften,  aber
nach  der  Mode  wechselnden  Fabrikwaren  zurücktreten,  so  wird  doch  niemand
einem  ländlichen  Dienstboten  unserer  Tage  einen  Vorwurf  daraus  machen,
wenn  er  sich  halb  städtisch  geschnittene  Kleidungsstücke  aus  Tuch  von  Fabriken
anfertigen  läßt.  Mit  dem  Steigen  der  Löhne,  dem  Wandel  der  Sitten  und
der  staatlichen  Zustände,  infolge  deren  fast  die  gesamte  männliche  Jugend
zum  Militärdienst  herangezogen  und  so  in  die  Städte  geführt  wird,  ist  eben
die  Tracht  eine  andere  geworden  und  sind  die  Ansprüche  des  Einzelnen  an
den  Lebensgenuß  gestiegen.  Wer  Hütte  noch  vor  hundert  Jahren  daran  gedacht,
daß  den  Töchtern  des  kleinern  Bürger-  und  Beamtenstandes  Klavierunterricht
ertheilt  werden  könnte!  Heutzutage  geschieht  dies  so  häufig,  daß  man  es  ganz
natürlich  findet.  Ferner  ist  der  Luxus  ein  tadelnswerther,  c)  wenn  ein  Mißverhältniß ­
  zwischen  dem  dafür  aufgewendeten  Gelde  und  dem  erzielten  Genuß
besteht.  Das  war  z.  B.  der  Fall,  wenn  die  Römer  Wein  tranken,  in  welchem
kostbare  Perlen  aufgelöst  waren.  Ebenso  sind  eitle  Prunksucht  und  lächerliche
Uebertreibungen  der  Mode  unter  allen  Umständen  tadelnswerth.  Ein  charakteristisches ­
  Beispiel  letzterer  Art  lieferten  die  von  den  eleganten  Männern  des
16.  Jahrhunderts  getragenen  Pluderhosen,  zu  deren  Anfertigung  eine  unglaubliche ­
  Menge  von  Stoff  verbraucht  wurde,  ohne  daß  diese  Tuch-  oder
Seidenmassen  zum  größten  Theile  dem  Auge  sichtbar  gewesen  wären.  Endlich
d)  muß  es  als  etwas  durchaus  Verwerfliches  bezeichnet  werden,  daß  gewisse
        <pb n="168" />
        9.  Kap.  Die  Güterconsumtion  im  allgemeinen.

141

Genüsse  mittelst  Leiden  und  schädlicher  Wirkungen  für  dritte  ermöglicht  werden.
Dahin  gehört  die  Anfertigung  von  Kleiderstoffen  in  Farben,  die  nur  mittelst
gesundheitsschädlicher  Vorgänge  hergestellt  werden  können.  Ebenso  verdammenswerth
  ist  es  aber  auch,  Parke  oder  Jagdgebiete  durch  die  Zerstörung
der  Wohnungen  und  der  Anwesen  armer  Leute  zu  schaffen,  ohne  daß  für
diese  letztern  in  entsprechender  Weise  Sorge  getragen  wird 1 .
Die  Frage  ob  und  inwieweit  der  Luxus  etwas  volkswirtschaftlich  Nützliches ­
  sei,  ist  verschieden  beantwortet  worden.  Dieselbe  ist  indessen  nicht  schwer
lösen.  So  sehr  es  anerkannt  werden  muß,  daß  der  übermäßige  wie
der  raffinirte  Genuß  den  Einzelnen  zu  sittlichem  Nachtheil  gereichen  können,
und  daß  solche  Uebertreibungen  insofern  auch  ein  volkswirtschaftliches  Uebel
werden,  als  die  Schaffenskraft  und  der  Fleiß  der  Betreffenden  infolge  übertriebenen
  Genußlebens  abnehmen  und  als  Arbeitskräfte  und  Kapital  der  Erwägung ­
  nützlicher  Gegenstände  entzogen  werden,  welche,  wenn  in  größerer
Menge  erzeugt  und  dadurch  verbilligt,  auch  in  weit  größerem  Umfange  conşumìrt
  würden  und  einer  weit  größern  Anzahl  von  Menschen  Wohlbehagen
und  Kraft  verschaffen  könnten 2 ,  so  muß  doch  andererseits  auch  betont
werden,  daß  der  Luxus,  soweit  er  nicht  unmoralisch  wird  und  unmoralisch
^îŗkt,  die  bedeutendsten  wirtschaftlichen  Vortheile  hervorbringt.  Es  ist  unbestreitbar, ­
  daß  der  Consum  von  Gegenständen,  deren  geschmackvolle  Form  bei
ber  Herstellung  große  Geschicklichkeit  sowie  zeitraubende  Arbeit  erfordert  und
deshalb  vielen  Arbeitern  Beschäftigung  gibt  und  so  hohe  Löhne  verschafft,  wie
şie  nur  den  begabtern  und  geübtern  Arbeitern  gezahlt  werden,  an  und  für
şich  volkswirtschaftlich  nützlich  ist.  Die  Talente  der  mit  der  Herstellung  solcher
Gegenstände  beschäftigten'  Menschen  würden  ohne  das  Luxusbedürfniß  der
Reichen  keine  Verwerthung  finden.  Wer  wollte  nicht  die  hohe  Bedeutung
anerkennen,  welche  die  Lyoner  oder  Krefelder  Seidenindustrie,  die  Hanauer
^ijouteriewarenfabrikation,  die  hoch  entwickelte  Mosaikindustric  der  Städte  Florenz
und  Nom  und  die  Verfertigung  von  Glaswaren  der  gefälligsten  Art,  wie  sie  in
knedig  und  in  Böhmen  betrieben  wird,  für  die  betreffenden  Länder  und  Gegenden
huben  t  Und  wie  vielen  Menschen  verschaffen  die  persönlichen  Dienstleistungen,
welche  ein  luxuriös  entwickeltes  Culturleben  mit  sich  bringt,  einen  sehr  aus-'

  Der  Ausdruck  .Luxus'  wird  in  verschiedenem  Sinne  gebraucht.  Adam  smith
IJ-  versteht  darunter  alles  dasjenige,  was  nicht  zu  dem  für  den  Lebensunterhalt  unim/T
  Nöthigen  gehört  und  nicht  zu  den  Gütern  zu  rechnen  ist.  die  selbst  fur  die
untersten  Volksklassen  zu  einem  angemessenen  Lebensunterhalt  unentbehrlich  erscheinen.
¿  Ņìan  bedenke  z.  B.,  wie  Vortheilhaft  es  wäre,  wenn  in  China  das  für  Lpium
wendete  Geld  für  die  Beschaffung  von  Lebensmitteln  und  zu  Wohlthätigkeitszwecken,
wnders  zur  Ernährung  und  Erziehung  der  zahlreichen  ausgesetzten  Kinder  aus-%WOen
  würde.
        <pb n="169" />
        142

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

giebigen  Unterhalt!  Wie  viele  finden  als  Kutscher,  Diener,  herrschaftliche
Jäger  eine  sorgenfreie  Existenz!
Sodann  ist  aber  der  Luxus  und  selbstverständlich  überhaupt  die  Zunahme ­
  der  menschlichen  Bedürfnisse,  auch  derjenigen,  welche  sich  innerhalb  der
Grenzen  der  standesmäßigen  Lebensweise  halten,  ein  mächtiger  Ansporn  zur
Vermehrung  der  volkswirtschaftlichen  Thätigkeit  im  allgemeinen  und  zur  Hebung
der  Civilisation.  Ja  es  kann  mit  Sicherheit  behauptet  werden,  daß  unter
gewissen  Umständen  eine  Steigerung  der  Bedürfnisse  auch  von  günstigen  sittlichen ­
  Folgen  begleitet  ist.  Die  Vorliebe  für  ein  sauber  gehaltenes,  mit  Bildern, ­
  Vorhängen  u.  s.  iv.  geziertes,  nett  möblirtes  Heim  wird  die  gute
Folge  haben,  daß  der  Arbeiter  lieber  zu  Hause  bleibt,  sich  im  Kreise  seiner
Familie  wohler  fühlt  und  eher  geneigt  ist,  sich  durch  angemeffene  Lectüre  zu
unterhalten  und  fortzubilden.  Die  Ausgaben  für  populäre  Concerte  edlerer  Art
sind  sicher  ersprießlicher  als  jene  in  schmutzigen  Kneipen  für  berauschende  Getränke ­
  und  zur  Befriedigung  der  Spielwuth.  Ein  reichlicher  besetzter  Tisch
macht  zur  Arbeit  lustiger  und  wird  den  Konsum  von  Branntwein  und  auch
von  Bier  vermindern,  zu  welchem  Arbeiter  so  oft  ihre  Zuflucht  nehmen,  um
für  die  Unzulänglichkeit  ihrer  Kost  Ersatz  zu  finden.  Ueberhaupt  ist  gänzliche
Bedürfnißlosigkeit  meist  nur  auf  der  niedersten  Culturstufe  anzutreffen.  Solange ­
  der  Mensch  sich  noch  auf  dieser  befindet,  verlangt  er  nur  nach  Sättigung
und  nach  Befriedigung  der  niedrigsten  Triebe.  Gewisse  Indianer-  und  Negerstämme ­
  sind  noch  heutzutage  die  unglückseligen  Repräsentanten  einer  solchen
Lebensweise.  Sobald  die  Menschen  gesitteter  werden,  erwachen  neue  Bedürfnisse.
Sie  bedürfen  einer  complicirtern  Wohnung,  in  welcher  das  Anstandsgefühl  nicht
durch  widerliche  Promiscuität  verletzt  wird,  vollständigerer  Kleidung  u.  s.  w.
Auch  in  sanitärer  Beziehung  ist  ein  höherer  Grad  der  culturellen  Entwicklung,
z.  B.  eine  kostbarere  und  bequemere  Kleidung,  unter  Umständen  von  bedeutendem
Werthe.  Als  sich  der  Gebrauch  der  leinenen  Wäsche,  die  bisher  nur  von  den
Reichen  getragen  wurde,  im  14.  Jahrhundert  unter  der  breiten  Masse  der  Bevölkerung ­
  verbreitete,  welche  sich  bis  dahin  nur  in  Wollstoffe  und  verarbeitete  Felle
gekleidet  hatte,  wurde  dem  Ueberhandnehmen  der  Hautkrankheiten  eine  Schranke
gesetzt.  Auf  intellectuellem  Gebiete  aber  war  das  gesteigerte  Bedürfniß  nach
Lectüre  im  15.  Jahrhundert  die  Ursache  der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst
Nachdem  wir  einen  Blick  auf  die  Consumtion  im  allgemeinen  geworfen,  haben
wir  uns  nun  mit  den  besondern  Arten  derselben  zu  beschäftigeu  und  zu  untersuchen, ­
  inwieweit  die  öffentlichen  Autoritäten  die  Consumtion  beeinflussen  und
den  auf  diesem  Gebiete  zu  Tage  tretenden  Uebelständen  vorbeugen  können.
'  Siehe  über  diesen  Gegenstand  Claudio  Jannet,  Le  capital,  la  spéculation  et
la  finance  au  XIX e  siècle  (Paris  1892)  4  ss.
        <pb n="170" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

143

Zehntes  Kapitel.
Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.
Von  den  Gütern,  die  der  Befriedigung  unmittelbarer  persönlicher  Bedürfnisse ­
  gewidmet  sind,  haben  wir  zehn  Hauptarten  zu  unterscheiden:  Nahrung,
Wohnung,  Feuerung,  Kleidung,  Mobiliar  und  Hausrath,  ärztlichen  Beistand
und  Medicinen,  den  Aufwand  und  die  Mühen,  welche  die  Erziehung  erfordert,
l&amp;gt;ie  Ausgaben  und  Leistungen  für  die  Gottesverehrung,  die  der  Erholung  und
dem  Vergnügen  dienenden  Güter  und  die  Leistungen  für  den  Bestand  der
staatlichen  Ordnung  und  der  Rechtspflege.
I.  Zunächst  bedarf  der  Mensch  der  Nahrung.  Das  mühevolle  Suchen
nach  Nahrung  und  Waster  bildet  die  fast  unaufhörliche  Beschäftigung  der
armen  Eingebornen  in  der  wasserarmen  westlichen  Hälfte  Australiens,  und  selbst
ìņ  dem  so  überaus  hoch  cultivirten  Königreich  Sachsen  absorbirten  die  Ausüben ­
  für  Speise  und  Trank  um  die  Mitte  unseres  Jahrhunderts  in  den
leisten  Familien  wahrscheinlich  mehr  als  die  Hälfte  der  Gesamtausgaben.
Genaue  Berechnungen  sind  auf  diesem  Gebiete  mit  Schwierigkeiten  verbunden, ­
  weil  von  dem  Betrage  des  für  Speise  und  Trank  in  Rechnung  Gestellten ­
  alle  Ausgaben  für  Gastmähler,  die  unter  das  Kapitel  des  Aufwandes
şur  Erholungen  gehören,  sowie  für  den  nicht  zur  Erfrischung  und  Ernährung
uothwendigen  Trunk  in  Abzug  zu  bringen  sind.
Es  ist  nachweisbar,  daß  bei  gewissen  hoch  civilisirten  Völkern  das  Getreide
ìu  Verbindung  mit  gewissen  Fettsubstanzen,  mit  Milch  oder  mit  vegetabilischem
^el  die  Grundlage  der  Ernährung  gebildet  hat.  Aber  im  allgemeinen  besteht
hinsichtlich  der  landesüblichen  Nahrung  der  verschiedenen  Gegenden  und  der
einzelnen  Volksklassen  die  größte  Mannigfaltigkeit,  und  es  haben  sich  auf
diesem  Gebiete  im  Laufe  der  geschichtlichen  Entwicklung  die  tiefst  greifenden
Veränderungen  vollzogen.
So  werden  die  Milch  und  die  daraus  bereiteten  Speisen,  welche  eine
i°  große  Rolle  in  Europa  spielen,  von  den  mehr  denn  300  Millionen  Chinesen
ņìcht  berührt.  Das  Schweinefleisch,  welches  in  Europa  und  in  China  so  gern
ñenoffen  wird,  bildet  dagegen  für  alle  Juden  und  Mohammedaner  einen  Gegenstand ­
  des  Abscheues.  Das  Rindfleisch,  welches  man  in  Europa,  namentlich
ìņr  nördlichen,  so  sehr  bevorzugt,  übt  keinen  Reiz  auf  die  Chinesen  aus  und
ìvlrd  von  den  Hindus  verabscheut,  während  wir  Europäer  vor  dem  Fleisch
1&amp;gt; er  Pferde  und  Esel  Ekel  empfinden.  Europa  hat  sich  in  neuerer  Zeit  dem
Eonsum  von  Kaffee,  Thee,  Zucker  und  Kartoffeln  in  weitestem  Umfange  zugewandt, ­
  wogegen  früher  mehr  Milch-  und  Mehlspeisen  genossen  wurden.  Mähend ­
  der  Franzose  der  niedern  Klassen  besonders  für  Suppe  und  Gemüse
        <pb n="171" />
        144

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

eingenommen  ist  und  deshalb  den  Spitznamen  Jean  Potage  erhalten  hat,
wurde  dem  Deutschen,  der  seine  Vorliebe  für  Würste  aller  Art  nicht  verläugnen
kann,  unter  Ilmstanden  gern  der  eines  Hanswurstes  beigelegt.
Es  ist  nicht  ohne  großes  Interesse,  zu  verfolgen,  welche  Gründe  für  die
mannigfachen  Verschiedenheiten  und  Veränderungen  auf  diesem  Gebiete  maßgebend ­
  sind,  aber  man  darf  die  Wichtigkeit  derselben  nicht  übertreiben.  Lehr
verschiedene  Arten  der  Ernährung  sind  der  Gesundheit  förderlich,  und  bis  zu
einer  gewissen  Grenze  bedingt  die  Nahrung  eines  Volkes  nur  in  geringem  Maße
dessen  Wohl-  oder  Uebelbefinden.  Wohl  aber  ist  Beschaffenheit  der  Nahrung
und  die  Menge,  in  der  sie  genoffen  wird,  zum  guten  Theile  die  Folge  der
bei  einem  Volke  herrschenden  gesunden  oder  kranken  socialen  Verhältnisse.
Die  nationalen  Gerichte,  wie  sie  in  den  verschiedenen  Ländern  mit  Vorliebe ­
  genossen  werden  und  die  hauptsächlichste  Nahrung  der  großen  Maffe  der
Bevölkerung  bilden,  sind  in  der  Regel  den  Umständen  angepaßt  und  werden
auf  Grund  langer  Erfahrungen  bevorzugt  und  mit  überlieferter  Geschicklichkeit
bereitet.  So  ist  es  z.  B.  mit  den  russischen  Lieblingsspeisen,  den  Fischpasteten
und  der  Kohlsuppe,  mit  den  Knödeln  der  österreichischen  Alpenländer  und
Bayerns,  den  Maccaroni  Neapels  und  dem  pot  au  feu  der  Franzosen.
Das  Kochen  muß,  wie  andere  nützliche  Verrichtungen,  erlernt  werden.  So
geschieht  es  denn,  daß  eine  Desorganisation  des  Familienlebens,  welche  die
Frau  der  niedern  Stände  der  häuslichen  Arbeit  entzieht  und  ihr  keine
Zeit  läßt,  die  jungen  Mädchen  in  den  Beschäftigungen  des  Haushaltes  zu
unterweisen,  auch  eine  verschlechterte  Ernährung  und  eine  minder  schmackhafte
Bereitung  der  Speisen  im  Gefolge  hat.  Besonders  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  geschieht  es  häufig,  daß  die  Leute  auf  den  Genuß  von  Conserven
und  ranzigem  Speck  angewiesen  sind,  und  oft  begnügt  sich  die  Arbeiterbevölkerung ­
  auch  der  europäischen  und  besonders  der  deutschen  Jndustriebezirke
mit  kalter  Kost  und  geistigen  Getränken,  statt  wenigstens  die  Volksküchen
—  die  freilich  auch  noch  lange  nicht  in  genügendem  Maße  vorhanden  sind
aufzusuchen.  Dieselben  vermögen  freilich,  wenigstens  hinsichtlich  des  heilsamen
sittlichen  und  socialen  Einflusses,  durchaus  nicht  das  gemeinsame  Mittagsmahl
der  Familienglieder  am  häuslichen  Herde  zu  ersetzen.
In  gewissen  Fällen  ist  die  ungeeignete  Ernährung  der  niedern  Volksklassen ­
  auf  die  allertraurigsten  Ursachen  zurückzuführen.  Dieselben  haben  zur
Folge,  daß  viele  bedauernswerthe  Menschen  wirklich  ganz  ungenügende,  schlecht
bereitete  oder  direct  ungesunde  Nahrung  zu  sich  nehmen  müssen.  Dahin  gehört
es  z.  B.,  wenn  die  Salzpreise  infolge  des  staatlichen  Monopols  in  Italien  und
in  Indien  so  hoch  sind,  daß  die  Armen  diese  unentbehrliche  Würze  nur  äußerst
sparsam  verwenden,  oder  wenn  die  Organisation  der  Landwirtschaft  in  der  Lombardei ­
  eine  so  üble  ist,  daß  die  schlecht  bezahlten  Landarbeiter  von  verdorbenem
        <pb n="172" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

145

Maismehl  leben,  was  dann  an  den  dort  so  häufig  vorkommenden  Erkrankungen ­
  an  Pellagra  die  Schuld  trägt.
Die  Regel,  daß  die  Ernährungsweise  eines  Volkes  nicht  die  Ursache,
sondern  das  Resultat  der  socialen  Verhältnisse  ist,  erleidet  eine  Ausnahme.
Das  Auftreten  einer  Hnngersnoth  infolge  einer  schlechten  Ernte  steht  bisweilen
mit  den  socialen  Verhältnißen,  die  in  einem  Lande  herrschen,  in  keinem  Zusammenhange; ­
  aber  auch  nur  bisweilen,  denn  meistentheils  kann  eine  Hungersnoth
  trotz  des  schlechten  Ausfalls  der  Ernte  vermieden  werden.  Es  lassen  sich
dreierlei  Arten  von  Vorkehrungen  dagegen  treffen:  1.  solche,  welche  die  Mißraten ­
  durch  Bewässerungs-,  Trockenlegungs-  u.  dgl.  Arbeiten  und  vor  allem
durch  bie  Erhaltung  oder  die  neue  Anpflanzung  von  Wäldern,  welche  die
Übeln  Einwirkungen  der  Trockenheit,  der  Ueberschwemmungen  und  schädlicher
infecten  verhindern  oder  wenigstens  vermindern,  fern  zu  halten  suchen;  2.  embşiehlt
  es  sich,  die  Übeln  Folgen  der  Mißernten  dadurch  abzuschwächen,  daß
man  verschiedenartige  Nutzpflanzen  cultivirt,  da  es  nicht  wahrscheinlich  ist,
daß  die  Ernte  in  allen  Culturgattungen  gleichzeitig  schlecht  ausfallen  wird,
oder  dadurch,  daß  man  die  verschiedenen  Länder  durch  gute  Communicationen
miteinander  in  Verbindung  setzt;  denn  es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  alle
legenden  zugleich  von  Mißernten  heimgesucht  werden,  wie  denn  auch  das
Ansammeln  von  Vorräthen  für  die  kommenden  schlechten  Jahre  sehr  räthlich  ist;
^  muß  auch  Fürsorge  getroffen  werden,  daß  die  Nahrungsmittel  in  die  Hände
berjenigen  gelangen,  die  derselben  bedürfen.  Wo  immer  infolge  von  Hungersnoth
  ernstliche  Leiden  eintreten,  kann  man  voraussetzen,  daß  auf  einem  dieser
^ei  Gebiete  der  Vorsorge  grobe  Unterlassungssünden  begangen  worden  sind.
c °  waren  die  Hungersnöthe,  welche  den  durch  den  Gelben  Fluß  in  Norden ­
  angerichteten  Ueberschwemmungen  folgten,  wahrscheinlich  durch  Unteroffuugen
  der  erstgenannten  Art  veranlaßt  worden,  die  Hungersnoth  hingegen,
welche  im  Jahre  1866  an  der  indischen  Oriffaküste  ihre  Verheerungen  anúlete, ­
  erwies  sich  hauptsächlich  als  Folge  von  Mißgriffen  der  zweiten  Art.
5  waren  keine  Nahrungsmittelvorräthe  vorhanden,  und  das  Land  konnte  nur
Mittelst  eines  einzigen  Straßenznges  erreicht  werden,  während  die  Annäherung
ouf  dem  Wasserwege  einen  Theil  des  Jahres  hindurch  unmöglich  war.  So
Nutzte  beinahe  eine  Million  Menschen  dem  Tode  erliegen,  bevor  Nahrungs-^ìktel
  in  genügender  Menge  herbeigebracht  werden  konnten.  Tie  Ausbreitung
er  Dampfschiffahrt  und  des  Eisenbahnnetzes  über  alle  civilisirten  Gegenden
^  alle  Welttheile  hat  die  Möglichkeit,  daß  Hungersnöthe  aus  derartigen
künden  entstehen,  bedeutend  eingeschränkt.  Anders  verhält  es  sich  mit  den
^  Ursachen  der  dritten  Art  erwachsenden  Nothständen.  In  Irland  z.  B.
Mar  zur  g c it  der  großen  Hungersnoth  der  Jahre  1845—184,  der  größere
heil  des  Landes  leicht  zugänglich,  und  von  den  beiden  dort  hauptsächlich
îkvas.Kämpf»,  Bolkswirtschaftķlkhre.  10
        <pb n="173" />
        146

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

angebauten  Arten  von  Nahrungsmitteln,  dein  Korn  und  den  Kartoffeln,
waren  nur  die  letztem  in  ungenügender  Menge  geerntet  worden,  während
Korn  im  ganzen  Lande  im  Ueberfluß  gewachsen  war.  Aber  die  Recht---institutionen
  des  Landes  machten  es  möglich,  daß  das  Korn  ausgeführt  wurde
und  daß  mehr  als  eine  Million  Menschen  dem  Hunger  oder  seinen  Folgen
erlagen.  Noch  furchtbarer  hauste  die  Hungersnoth  in  den  Jahren  1876  bis
1878  in  verschiedenen  Gegenden  Indiens.  Dieselbe  raffte,  obgleich  Nahrungsmittel ­
  in  die  betreffenden  Gegenden  zugeführt  werden  konnten  und  sogar,  während ­
  die  furchtbare  Geißel  wüthete,  von  dort  ausgeführt  wurden,  mehr  als
fünf  Millionen  Menschen  dahin.
In  welcher  Richtung  sich  die  vorbeugenden  Maßregeln  bewegen  müssen,
hängt  natürlich  von  der  Beschaffenheit  der  Umstände  ab.  Im  allgemeinen  ist
indessen  zweierlei  festzuhalten:
1.  Je  weniger  ausgedehnt  das  durch  Communicationsmittel  verbundene
Gebiet  ist,  desto  weniger  wirksam  erweisen  sich  die  durch  die  letztern  gewährten
Vortheile;  und  je  wahrscheinlicher  es  ist,  daß  weit  ausgedehnte  Gegenden  von
einer  Mißernte  heimgesucht  werden,  desto  nothwendiger  erweist  sich  die  Ansammlung ­
  von  Nahrungsmittelvorräthen,  die  für  ein  bis  zwei  Jahre  ausreichen, ­
  wie  das  vor  alters  in  Indien  allgemein  üblich  war.
2.  Die  Ernährung  des  Volkes  sollte  in  erster  Linie  mittelst  der  im  Lande
erzeugten  Lebensmittel  bewirkt  werden,  und  dieselben  sollten  diesem  Zwecke
nicht  mit  Hinweis  darauf  entzogen  werden,  daß  sie  von  den  Wohlhabenden
oder  sogar  von  Fremden  besser  bezahlt  würden  als  von  darbenden  Leuten  -
II.  Als  das  z  w  e  i  t  e  H  a  u  p  t  b  e  d  ü  r  f  n  i  ß  der  Menschen  erscheint  dasjenige
nach  geeigneten  Wohnungen.  In  kalten  oder  feuchten  Gegenden  verursacht ­
  die  Beschaffung  gesunder  Wohnungen  selbst  für  die  armen  Familien
beträchtliche  Kosten,  welche  sich  allerdings  unter  gewissen  Umstanden,  nämlich

i  Die  von  Adam  Smith  aufgestellte  Behauptung,  die  unbeschränkte  Freiheit  des
Kornhandels  sei  das  einzige  wirksame  Hilfsmittel  gegen  Hungersnöthe,  ist  ganz  unrichtig. ­
  Wo  schrankenlose  Freiheit  in  dieser  Hinsicht  besteht,  kann  sich  eine  Hungcrsnoth
  dadurch  noch  schlimmer  gestalten,  daß  Lebensmittelvorräthe  aus  der  nothleidende"
Gegend  exportirt  werden.  Und  unter  Umständen  wird  diese  Freiheit  auch  da,  wo  derartiges ­
  nicht  vorkommt,  den  Nothleidenden  nichts  helfen.  Was  hilft  diesen  das  eingeführte ­
  Getreide,  wenn  sie  es  nicht  zu  bezahlen  vermögen?  Der  Grund  dieser  irrthümlichen
  Ansicht  ist  zum  Theil  in  der  übertriebenen  Betonung  des  Grundsatzes  ,Laissez
faire,  laissez  passer 1  zu  suchen,  dann  aber  auch  in  der  Uebung,  alls  den  in  einzelne"
Ländern  bestehenden  Verhältnissen  voreilig  allgemeine  Schlüsse  zu  ziehen.  Daraus,
daß  sich  die  freie  Kornzufuhr  in  einem  reichen  Lande  mit  einer  Arbeiterbevölkerung'
welche  die  Unternehmer  in  ihrem  eigenen  Interesse  nicht  Hunger  leiden  lassen,  in  Zelte'
des  Mangels  nützlich  erweist,  folgt  nicht,  daß  dem  in  andern  Ländern  ohne  Jndustr«
oder  überhaupt  in  Gebieten  mit  andern  Lebensverhältnissen  ebenso  sei.
        <pb n="174" />
        10'

10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.

147

wo  das  Baumaterial  im  Ueberflusse  und  in  der  Nähe  vorhanden  ist,  wie  das
wit  dem  Bauholz  im  Mittelalter  der  Fall  war  und  in  gewissen  Gegenden
Amerikas  noch  immer  der  Fall  ist,  auf  ein  Minimum  reduciren.  Die  Berechnung ­
  dieser  Kosten  ist  oftmals  schwierig.  Wenn  die  Leute  in  ihren  eigenen
Behausungen  wohnen,  sind  jährlich  nur  die  Ausgaben  für  die  Steuern  und
Umlagen  sowie  für  die  Erhaltung  und  die  Reparaturen  als  Auslagen  für
Wohnung  in  Rechnung  zu  setzen,  und  bedeutende  Aufwendungen  erweisen  sich
uur  von  Zeit  zu  Zeit  erforderlich.  Falls  die  Wohnung  als  Arbeitsstätte  dient,
muß  six  auch  zum  Theil  zum  Kapital  des  Besitzers  und  nur  zum  Theil  den  zum
unmittelbaren  persönlichen  Genuß  dienenden  Objecten  zugezählt  werden.  Leichter
lst  die  Berechnung,  wenn  die  Menschen  in  gemietheten  Wohnungen  leben.
Die  Unterschiede,  welche  die  Behausungen  je  nach  dem  Wandel  der  Zeiten,
kr  Länder  und  des  Klimas  sowie  mit  Rücksicht  auf  die  verschiedenen  Grade
Geschicklichkeit  im  Bauen,  des  religiösen  Sinnes,  des  Reichthums  und  des
^tandesunterschiedes  und  weiter  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit  des
erkehrslebens  und  der  Beschäftigung  der  verschiedenen  Menschen,  auf  die
krhältniffe  des  Familienlebens,  auf  Religion  und  Sittlichkeit  aufweisen,  sind
geradezu  endlos  und  sind  eines  der  wichtigsten  Objecte,  mit  denen  sich  die
ulturgeschjchte  zu  befassen  hat.  Zum  Theil  sind  sie  allerdings  ganz  überfallend ­
  die  Folgen  und  nur  in  geringem  Grade  die  Ursache  der  culturellen
utwicklungsstufe,  auf  der  ein  Volk  steht.
^o  geben  die  ausgedehnten  Palazzi  und  Hotels  der  großen  und  reichen
Familien  des  Italiens  der  Vorzeit  und  Altfrankreichs  davon  Kunde,  daß  sie
^tammfamilien  bewohnt  wurden,  und  auch  heutzutage  verkünden  diese  Ge-.
  au ^ e  zum  Theil  das  immer  noch.  Dagegen  deuten  die  kleinen  Kinderzimmer
! n  Modernen  französischen  Miethhäusern  darauf,  daß  man  das  Vorhandenen ­
  einer  geringen  Kinderzahl  voraussetzt.  Aber  in  beiden  Fällen  ist  die
kschaffenheit  der  Wohnung  nicht  die  Ursache,  sondern  die  Wirkung  bestehender
ì  krhältniffe.  Ebenso  verhält  es  sich  einerseits  mit  den  großen  für  Herrschaft
^  Dienerschaft  gemeinschaftlichen  Speisesälen  in  den  alten  Schlössern  und
ļļ n  ererseits  mit  der  Absonderung  der  für  die  letztere  bestimmten  Räume  von
on  Gemächern  der  Herrschaft,  wie  sie  in  den  eleganten  Wohnungen  der
^bazeit  üblich  ist.  Diese  Verschiedenheit  der  Einrichtung  zeigt  an,  in  welchem
kade  das  zwischen  Herrn  und  Diener  bestehende  Verhältniß  in  der  frühern
ein  anderes  war,  als  es  sich  in  der  Gegenwart  gestaltet  hat,  ist  aber
y  Abnahme  der  Vertraulichkeit  zwischen  Herrschaften  und  Dienstboten
urchaus  nicht  der  ausschlaggebende  Grund.  Auch  die  in  der  mohammedanischen
^  b  t  bestehende  Absonderung  der  für  die  Frauen  bestimmten  Wohnräume  von
kNlenigen  der  Männer  ist  gleichfalls  nichts  anderes  als  ein  Resultat  herrschender
Gchaullngen  und

ntten.
        <pb n="175" />
        148

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

Unter  den  niedern  Volkstlassen  übt  dagegen  die  Beschaffenheit  der  Wohnungen ­
  einen  mächtigen  Einfluß  im  guten  oder  im  schlimmen  Sinne  aus.  Es  wäre
ein  idealer  Zustand,  wenn  auch  in  diesen  Bevölkerungskreisen  eine  jede  Familie
im  gesicherten  Besitze  eines  gesunden,  nicht  zu  engen  und  nicht  mit  Schulden
überlasteten  Hauses  stände  und  außerdem  über  so  viel  Land  verfügte,  daß  sich
die  Hausfrau,  die  alten  Eltern  und  die  Kinder  mit  dem  Anbau  von  Gemüse
u.  dgl.,  der  Pflege  von  Hausthieren  und  gewissen  andern  häuslichen  Verrichtungen ­
  beschäftigen  könnten.  Die  Erfahrungen  der  vergangenen  wie  der
gegenwärtigen  Zeit  beweisen,  daß  sich  eine  derartige  Gestaltung  der  Wohnungsverhältnisse ­
  wenigstens  auf  dem  Lande  recht  wohl  verwirklichen  läßt.  Die
Häuslerwohnungen  der  auf  großen  Gütern  beschäftigten  Arbeiter  in  verschiedenen ­
  Theilen  Deutschlands  und  Oesterreichs  legen  davon  Zeugniß  ab,
daß  sich  in  dieser  Hinsicht  ganz  befriedigende  Zustände  schaffen  lassen.  Auch
viele  Großindustrielle,  deren  Etablissements  auf  dem  Lande  liegen,  haben  zweckentsprechende ­
  Arbeiterhäuser  dieser  Art  erbaut,  die  sie  entweder  gegen  mäßigen
Zins  vermiethen  oder  gegen  Ratenzahlungen  zu  Eigenthum  überlasten.  Bis
zu  einem  gewissen  Grade  wirkt  auch  schon  die  miethweise  Jnnehabung  solcher
Wohnungen,  zumal  wenn  die  Verträge  auf  längere  Zeit  geschlossen  sind,
äußerst  Vortheilhaft.
In  den  Städten  liegt  die  Sache  leider  anders.  Es  ist  eines  der
schwierigsten  Probleme  unserer  Tage,  für  die  gewaltigen  in  unsern  Großstädten
zusammengedrängten  Menschenmassen  geeignete  Wohnungen  zu  beschaffen.  Wir
haben  bereits  im  4.  Kapitel  auf  diese  Anhäufungen  hingewiesen,  hier  ist  nur
auf  die  traurigen  Resultate  derselben  einzugehen.  Die  Existenz  eng  geballter,
schlecht  ventilirter,  übervölkerter  Viertel  ist  in  den  großen  Städten  leider  nichts
Neues.  Es  hat  in  denselben  auch  schon  früher  Straßen  lind  ganze  Quartiere
gegeben,  in  denen  das  flirchtbarste  Elend  wie  die  äußerste  sittliche  Verdorbenheit ­
  hausten.  Neu  ist  nur  die  gewaltige  Ausdehnung  solcher  Leiden  und  die
Thatsache,  daß  sogar  ein  bedeutender  Proccntsatz  der  Bewohner  einer  ihrer
Lebensstellung  entsprechenden  Wohnung  entbehrt.
Die  Wohnungsnoth  hat  eine  physische,  eine  sittliche  und  eine  finanzielle
Seite.  Millionen  von  Familien  in  Deutschland,  England,  Frankreich,  in  den
Vereinigten  Staaten  und  in  vielen  andern  Ländern  sehen  sich  gezwungen,  in
ungesunden,  schlecht  gelüfteten  oder  gebauten,  ungünstig  gelegenen,  engen  und
unbequemen  Wohnungen  zu  leben.  Oftmals  sind  die  bedaucrnswerthen  Leute
genöthigt,  so  eng  mit  andern  beisammen  zu  wohnen,  daß  sich  ein  geordnetes
Familienleben,  Zucht  und  Sitte  nur  schwer  aufrecht  erhalten  lassen,  obgleich
diese  Familien  vielfach  einen  Miethspreis  zahlen  müssen,  welcher  mehr  denn
20  °/ 0  ihrer  gesamten  Ausgaben  ausmacht.  Diese  drei  Uebel,  ungesunde  Beschaffenheit ­
  und  Ueberfüllung  der  Wohnungen  und  zu  hohe  Miethspreise,
        <pb n="176" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.

149

wirken  zusammen,  um  ein  krankes,  unsittliches  und  hilfloses  Geschlecht  heranzuziehen. ­
  Eine  ungesunde  Wohnung  ruft  Krankheiten  hervor.  Krankheiten
sind  aber  eine  Hauptursache  der  Armut.  Und  diese  macht  hinwiederum  den
widerstand  gegen  ungerechte  Ausbeutung  seitens  der  Vermiether  immer  hoffnungsloser. ­
  Die  übertriebene  Theuerung  der  Wohnungen  nöthigt  dazu.  Aftermiether.
  Bettgeher  u.  dgl.  aufzunehmen,  was  dann  unter  Umständen  zur  Unsittlichkeit ­
  führt.  Diese  aber  erzeugt  abermals  Armut  und  Krankheit,  so  daß
^ie  Bewegung  nach  abwärts  immer  unwiderstehlicher  wird  1 .
In  der  Neuen  Welt  kommen  in  dieser  Hinsicht  Uebelstände  vor,  wie  sie
in  der  Alten  glücklicherweise  nicht  häufig  sind.  Die  tenement  houses  von
Ņew  Hork  sinden  sich  auch  in  andern  Städten  der  Union  und  fördern  Zustände ­
  zu  Tage,  welche  man  in  Europa  nur  selten  antrifft.  Schon  seit  einer
Ņeihe  von  Jahren  haben  diese  Uebelstände  die  Aufmerksamkeit  der  Menschenkunde ­
  erregt,  und  es  sind  auch  bereits  verschiedene  gesetzliche  und  andere
Maßregeln  dagegen  getroffen  worden,  die  aber  nur  theilweis  von  Erfolg  waren.
Die  Verschiedenheit  der  Umstände,  welche  je  nach  den  in  den  einzelnen
Ländern  herrschenden  Verhältnissen  zu  Tage  tritt,  macht  mannigfaltige  AbhilfSwaßregeln
  gegen  die  Wohnungsnoth  erforderlich.  Im  allgemeinen  sind  aber
t&amp;gt;or  allein  die  folgenden  zur  Anwendung  zu  bringen:
Zunächst  muß  eine  wirksame  sanitätspolizeiliche  Ueberwachung  der  Wohņungen
  stattfinden.  Die  Eigenthümer,  welche  eine  übermäßige  Anzahl  von
Personen  in  die  verschiedenen  Räume  ihrer  Häuser  aufnehmen  oder  die  nothwendigsten ­
  hygienischen  Vorrichtungen  zu  treffen  Unterlasten,  sind  zu  bestrafen.
Auch  muß  ein  Verbot  gegen  die  Erbauung  von  zu  engen,  schlecht  ventilirten
^kr  sonst  irgendwie  den  Grundsätzen  der  Hygiene  hohnsprechenden  Häusern
'  Man  darf  übrigens  nicht  glauben,  daß  sich  unter  diesen  im  Elend  lebenden
Menschen  nicht  auch  gute  Elemente  befinden.  Ueberall  trifft  man  inmitten  der  elenksten
  und  ungesundesten  Stadttheile  ehrenwerthe  und  fromme  Familien.  Viele  arme
dute  im  östlichen  London  führen  ein  achtbares  Leben,  und  unter  den  Armen  der
î  kndesten  Stadtviertel  von  Neapel  kommen  rührende  Beispiele  gegenseitiger  Hilfs-^reitschaft
  und  Opferwilligkeit  vor.  Der  Mensch  ist  ein  Wesen,  das  Willensfreiheit
e şiļ}t.  Der  Einfluß  der  Religion  ist  überaus  mächtig.  Es  bestehen  unter  den  Menschen
Ģglich  der  Kleidung  und  einer  den  Schicklichkeitsrücksichten  entsprechenden  Einrichtung
e *  Wohnung  sehr  bedeutende  Verschiedenheiten,  ohne  daß  von  denselben  auf  das  Vorandensein ­
  entsprechender  Unterschiede  in  sittlicher  Hinsicht  geschlossen  werden  dürfte.
Treffs  der  Vorsichtsmaßregeln,  welche  zum  Schutz  der  Sittlichkeit  zu  treffen  sind,  muß
°n  sich  gegenwärtig  halten,  daß  eine  einfache  und  fromme  Landbevölkerung  ganz
"vers  zu  behandeln  ist  als  die  scharfblickenden,  von  allerlei  Versuchungen  umgebenen
ì  Bohner  großer  Städte.  Es  darf  da  auf  das  Beispiel  Irlands  verwiesen  werden,
während  der  ersten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts  einige  hunderttausend  der  Landevolkerung
  angehörige  Familien  je  in  einer  schmutzigen,  nur  einen  Raum  enthaltenden
^"tte  lebten  und  dennoch  ein  musterhaft  sittliches  Leben  führten.
        <pb n="177" />
        150

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

erlassen  und  energisch  durchgeführt  werden.  Ja  unter  Umständen  sollte  zur
Sequestration  und  nöthigenfalls  sogar  zur  Demolirung  ungesunder  Baulichkeiten, ­
  deren  Eigenthümer  keine  Abhilfe  schaffen,  geschritten  werden.  Derartige
negative  Vorschriften  sind  aber  nicht  genügend.  Sie  müssen  vielmehr,  wenn
ihnen  nicht  andere  Maßregeln  zur  seile  gehen,  das  Resultat  haben,  daß  sich
die  Kosten  der  Errichtung  von  Arbeiterhäusern  steigern  und  daß  die  Anzahl
derselben  beschränkt  wird.  Es  würde  also  der  Preis  der  Wohnungen  bedeutend
in  die  Höhe  gehen  und  für  viele  ganz  unerschwinglich  werden.  Solche  Gesetze
könnten  demnach  gar  nicht  ausgeführt  werden.  So  ist  es  denn  unerläßlich,
die  Erbauung  billiger  und  zweckentsprechender  Wohnungen  für  die  niedern
Klaffen  auch  positiv  zu  fördern.
In  erster  Linie  sind  natürlich  die  Arbeitgeber  dazu  berufen,  bessernd  und
helfend  auf  diesem  Felde  thätig  zu  sein.  Es  ist  eine  erfreuliche  Thatsache,
daß  auf  dem  europäischen  Continent,  und  zwar  besonders  in  Frankreich  und
vielfach  auch  in  Deutschland,  eine  Anzahl  von  Aetiengesellschaften  wie  auch  von
Einzelunternehmern  eine  umfassende  Wohlfahrtsthätigkeit  für  ihre  Arbeiter  entfalten. ­
  Der  im  allgemeinen  humanitäre  Geist  unserer  Zeit  hat  in  Verbindung
mit  dem  wohlverstandenen  Interesse  der  Unternehmer,  das  sie  dazu  antreiben
muß,  ihre  Arbeiter  dauernd  an  sich  zu  feffeln,  schon  Bedeutendes  geleistet  und
wird  das  in  Zukunft  noch  mehr  thun.  Wenn  wir  uns  aber  auch  erst  im
11.  Kapitel  des  III.  Buches  eingehender  mit  der  Wohlfahrtsthütigkeit  der
Unternehmer  zu  beschäftigen  haben  werden,  müssen  wir  doch  schon  hier  darauf
Hinweisen,  daß  vor  allem  die  Wohnungsfrage  der  fördernden  und  unterstützenden ­
  Thätigkeit  der  größern  und  besonders  der  ganz  großen  Unternehmer
ein  dankbares  Thätigkeitsfeld  darbietet.  Wie  können  diese  ihre  Arbeiter
stärker  an  sich  fesseln,  als  indem  sie  denselben  zu  gesunden  und  einladenden
Wohnungen  um  billigen  Preis  verhelfen  oder  ihnen  sogar  den  Erwerb  eines
eigenen  Heims  ermöglichen.  Das  zu  thun,  sind  allerdings  die  in  großen
Städten  gelegenen  Unternehmungen  nur  dann  im  stände,  wenn  sie  an  der
Grenze  des  Stadtgebietes,  nahe  dem  freien  Felde  liegen,  falls  sie  es  nicht
vorziehen,  die  Wohnungsanlagen  in  benachbarten  kleinen  Orten  auszuführen,
wohin  die  Arbeiter  mittelst  der  jetzt  mehr  und  mehr  eingeführten  billigen
Arbeiterzüge  schnell  gelangen  können.  Es  ist  denn  auch  in  der  That  bereits
Erfreuliches  auf  diesem  Gebiete  geleistet  worden,  und  es  kann  hier  auch  durch
die  Initiative  der  Unternehmer  so  viel  geschehen,  daß  ein  guter  Theil  der
Wohnungsfrage  durch  sie  allein  gelöst  wird  i .
1  Siehe  Julius  Post,  Musterstätten  persönlicher  Fürsorge  von  Arbeitgeber"
sür  ihre  Geschäftsangehörigen.  II  Bde.  Berlin  1889  u.  1893.  Dies  treffliche  Werk
berichtet  (IE,  215—338)  über  die  Wohnungsfrage  als  die,Cardinalfrage&amp;lt;  und  beschreibt
26  Anlagen,  nämlich  7  Beispiele  der  Fürsorge  von  Unternehmern  für  den  Erwerb
        <pb n="178" />
        10.  Kap.  Tie  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

151

Soweit  aber  die  Unternehmer  nicht  selbst  helfen  können,  also  in  den  Fällen,
wo  es  sich  um  die  Arbeiter  kleiner  Fabriken,  um  Handwerksgehilfen,  kleine
Beamte  u.  s.  w.  handelt,  muß  durch  Gesetze  geholfen  werden,  welche  Steuererleichterungen ­
  zu  Gunsten  der  Errichtung  von  Häusern  mit  kleinen,  den  Sanitätsvorschriften
  entsprechenden  Wohnungen  gewähren.  Es  ist  ja  der  Besitz
derartiger  Häuser  meist  ziemlich  einträglich.  Biele  Hausherren  schrecken  nur
deshalb  von  dem  Bermiethen  an  kleine  Leute  zurück,  weil  das  Eintreiben  der
Miethe  oft  peinlich  ist,  und  weil  die  Überwachung  vieler  kleinen  Wohnungen
große  Mühe  verursacht.  Es  muß  deshalb  auf  die  Gründung  von  Gesellschaften
zum  Zwecke  der  Erbauung  und  Ausnutzung  solcher  Häuser  hingewirkt  werden,
îie  dabei  Betheiligten  können  die  betreffenden  Geschäfte  durch  Beauftragte
betreiben  laffen;  dabei  wird  sich  die  Gewährung  von  Steuererleichterungen  an
derartige  Gesellschaften  von  großem  Nutzen  erweisen.  Sie  locken  durch  die
Aussicht  auf  Gewinn  das  Kapital  auf  ein  Gebiet,  das  es,  einmal  an  die
Betriebsmodalitäten  gewöhnt,  nicht  mehr  verläßt.  Ta  aber  immer  Uebelşiande
  übrig  bleiben  werden,  welche  durch  Selbsthilfe  und  vernünftig  geleitete
eigener  Häuser  seitens  ihrer  Arbeiter,  14  Fälle  der  Sorge  für  gehörige  Mietwohnungen
und  5  Schlafhäuser  für  unverehelichte  Arbeiter.  Auch  ist  dem  betreffenden  Abschnitt
de«  Werkes  (S.  284—320)  als  Anhang  die  lehrreiche  Abhandlung  von  Chr.  Nutzbaum,
Allgemeine  Grundsätze  für  den  Bau  und  die  Einrichtung  von  Arbeiterwohnungen,  beigegeben.
  —  Von  den  grohartigen  einschlägigen  Leistungen  in  Frankreich  kann  man
şich  einen  Begriff  machen,  wenn  man  einige  Beispiele  einer  nähern  Aufmerksamkeit
würdigt.  Die  Schneiderschen  Werke  in  Creusot,  welche  12000  Arbeiter  belästigen, ­
  haben,  um  den  Arbeitern  den  Bau  eigener  Häuser  zu  ermöglichen,  zuerst
das  System  eingeführt,  Grundstücke  zu  ermähigtem  Preise  abzugeben  und  Geldvorschüsse
ru  gewähren.  In  den  Jahren  1887—1889  wurden  Summen  im  Gesamtbeträge  von
3292  671  Francs  zum  Behufe  der  Erbauung  von  2391  Häusern  vorgeschossen.  Die
Rückzahlungen  erfolgten  so  pünktlich,  datz  am  1.  Januar  1889  nur  noch  227  203  Francs
Ausständig  waren.  Auherdem  erbaute  man  Häuser,  die  nebst  einem  Stück  Land  von
00  800  qm  Umfang  um  den  monatlichen  Preis  von  1,25—8  Francs  vermiethet
wurden.  Jedes  der  Schneiderschen  Etablissements  ist  von  derartigen  einzeln  dastehenden
Däusern  mit  Gärten  umgeben.  Aehnliches  leistet  die  Kohlengrubengesellschaft  von
ļänzy  mit  dem  Sitze  in  Montceau-  les  -Alines  (Saône  et  Loire),  die  gegen
000  Arbeiter  in  ihren  Diensten  hat.  Sie  beschäftigt  sich  bereits  seit  1834  mit  dieser
^ŗuge.  Im  Jahre  1889  wohnten  1000  Familien  in  gartenumgebenen  Häusern.  Die
iethe  trug,  ziemlich  genau  gerechnet,  nur  so  viel  ein,  datz  daraus  die  Unterhaltungsuud
  die  Versicherungskosten  sowie  die  Steuern  bestritten  werden  konnten.  Tie  Geselllast ­
  hat  für  diesen  Zweck  ein  Kapital  von  2  393  912  Francs  verwendet,  welches  ihr
dîne  Zinsen  trägt.  Die  berühmte  Spiegelsabrik  von  St-Gobain,  die  ihren  Ursprung
w  auf  das  Jahr  1665  zurückleitet,  hat  schon  im  17.  Jahrhundert  Wohnungen  für
!..  Beamten  und  Arbeiter  gegründet  und  leistet  auf  diesem  Gebiete  noch  immer  Treffì'ches.
  Diese  Beispiele  laffen  sich  durch  unzählige  andere  vermehren.  Siehe  über  die
rec  namhaft  gemachten  Unternehmungen  G.  Picot  in  der  Pariser  .Réforme  sociale',
6  février  1894.  p.  266  ss.
        <pb n="179" />
        152

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

geschäftliche  Unternehmungen  nicht  zu  beseitigen  sind,  so  hat  die  christliche
Charitas  auch  auf  diesem  Gebiete  ihre  Aufgabe  zu  erfüllend
III.  Einen  wichtigen  Gegenstand  der  Consumtion  bilden  ferner  das
Feuerungs-  und  das  Beleuchtungsmaterial.  Die  Quantitäten,
die  davon  verbraucht  werden,  sind  natürlich  verschieden  je  nach  dem  Klima
der  betreffenden  Länder  und  je  nach  der  Beschäftigung,  der  Art  der  Bekleidung ­
  und  den  Wohnungsverhältnissen  der  Menschen.  Was  aber  die  Preise
dieser  Stoffe  anlangt,  so  hängen  diese  natürlich  von  der  Menge  ab,  in  welcher
sie  an  den  verschiedenen  Orten  vorhanden  sind.
Die  Regierungen  haben  auch  in  dieser  Hinsicht  verschiedene  Aufgaben  zu
erfüllen.  Sie  müssen  in  gewissen  Gegenden  gegen  einen  künstlichen  Mangel
an  Feuerungsmaterial,  sei  es  daß  derselbe  eine  Folge  von  Arbeitseinstellungen
der  Kohlenarbeiter  oder  in  Şpeculationen  zu  suchen  ist,  welche  den  Preis  zu
exorbitanter  Höhe  steigern,  entschiedene  Maßregeln  ergreifen.
Ferner  haben  sie  die  Verschwendung  von  Brennmaterial  zu  beschränken.
Sie  müssen  der  Zerstörung  der  Wälder  vorbeugen  und  für  Wiederaufforstung
der  abgeholzten  Strecken,  namentlich  der  Berglehnen,  Sorge  tragen.  Auch  kommt
es  häufig  vor,  daß  die  industriellen  Etablissements  die  zur  Heizung  verwendeten
Kohlen  nicht  gehörig  ausnutzen,  wodurch  nicht  nur  viel  Wärmestoff  verloren
geht,  sondern  auch  infolge  des  dergestalt  erzeugten  Rauches  den  Gebäuden
und  der  Vegetation  großer  Schaden  zugefügt  wird.  Hier  kann  die  Regierung ­
  durch  geeignete  Schutzgesetze  sowie  durch  höhere  Besteuerung  von  Unternehmungen, ­
  die  sich  gegen  Verbesserungen  in  dieser  Hinsicht  sträuben,  abhelfend
eingreifen.
IV.  Kleidung  und  Schmuckgegenstände  müssen  in  besonderhohem
  Grade  der  Aufmerksamkeit  gewürdigt  werden,  da  die  Menschen  so  viel
dafür  ausgeben.  Es  hat  zwar  den  Anschein,  als  ob  die  Beschaffung  einer
dem  Geschlecht,  dem  Alter,  der  Beschäftigung  und  dem  Rang  der  betreffenden
Personen  entsprechenden  Kleidung,  welche  zugleich  dein  Klima  der  verschiedenen
Gegenden  angepaßt  wäre,  keine  sehr  kostspielige  Sache  sein  könnte.  Es  sind
aber  nichtsdestoweniger  häufig  genug  ganz  ungeeignete  Trachten  vorgekommen,
die  zum  Theil  freiwillig  adoptirt,  zum  Theil  biivd)  die  Verhältnisse  aufgenöthigt
'  Gesetze  über  die  Erbauung  von  Arbeiterwohnungen  existiren  bereits  in  verschiedenen ­
  Staaten,  so  in  Oesterreich  und  in  Belgien.  Ueber  das  letztere  ist  bereits
S.  54,  Anm.  1  berichtet  worden.  Es  ist  ein  in  jeder  Hinsicht  empfchlenswerthes  Beispiel, ­
  welches  auch  bereits  Nachahmung  gefunden  hat.  Das  französische  Gesetz  vom
30.  November  1894  lehnt  sich  nämlich  in  seinen  Grundzügen  an  das  belgische  Vorbild
an,  ist  aber  insofern  von  ganz  besonderer  Bedeutung,  als  es  zu  Gunsten  der  Erhaltung
der  kleinen  Wohnhäuser,  deren  Begriff  klar  bestimmt  ist,  die  starren  Erbtheilungsvorschriften
  des  Code  civil  durchbricht.  Das  Gesetz  gestattet  auch  die  Subventionirung
des  Baues  von  kleinen  Wohnungen  aus  öffentlichen  Mitteln.
        <pb n="180" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

153

wurden.  Bei  der  Erwägung  der  Modethorheiten  und  bei  der  Beurtheilung
des  durch  dieselben  angerichteten  Schadens  muß  man  sich  gegenwärtig  halten,
M  abgeschmackte  Formen  von  Kleidungsstücken,  wie  die  Schnabelschuhe  im
spätern  Mittelalter,  welche  mehrere  Fuß  lange  Spitzen  hatten,  die  ungeheuerlichen ­
  Kopfputzformen  gewisser  Damen  der  Rococozeit  und  die  maßlosen
Ķrinolinen,  wie  sie  vor  etwa  40  Jahren  Mode  waren,  vom  volkswirtschaftlichen ­
  Standpunkte  betrachtet,  ein  geringeres  Uebel  sind  als  die  übertriebene
Kostbarkeit  der  Stoffe  und  die  Menge  verschiedenartigster  Kleidungsstücke,  deren
Leute  zu  bedürfen  glauben,  welche  dieselben  nicht  beschaffen  können,  ohne  für
andere,  nützlichere  oder  sogar  nothwendige  Gegenstände  und  Zwecke  zu  wenig
auszugeben,  oder  sogar,  ohne  ihren  Vermögensstock  anzugreifen.  In  dieser
Hinsicht  haben  sich  die  meisten  Epochen,  während  welcher  relativ  friedliche  Zustände ­
  und  Wohlstand  herrschten,  nichts  vorzuwerfen.  Wie  im  Rom  namentlich
der  Kaiserzeit  und  früher  schon  im  Griechenland  des  5.  und  4.  Jahrhunderts
dor  Christus,  hat  in  dem  Konstantinopel  Justinians,  am  Kaiserhofe  Friedrichs  II.
w  Palermo  und  in  dem  reichen  Florenz  der  mediceischen  Zeit  ein  glänzender
"ud  oft  auch  geschmackvoller  Luxus  an  Kleidern  und  Schmucksachen  geherrscht.
Und  die  deutschen  Reichsstädte  des  spätern  Mittelalters  waren  in  dieser  Be-Kehung
  nicht  beffer  als  die  damaligen  großen  italienischen  Handelsstädte,  nur
H  in  den  letztem  wenigstens  die  Trachten  der  Frauen  zum  Theil  geschmückter ­
  waren.  Später  fand  der  glänzende  Hof  Ludwigs  XIV.  und  seine
Prachtentfaltung  Nachahmung  in  München,  Berlin.  Stuttgart  und  sogar  an
wanchen  Höfen  deutscher  geistlicher  Fürsten,  an  denen  man  aber  dabei  das
ästentliche  Wohl  nicht  aus  dem  Auge  ließ.  Man  muß  sich  übrigens  hüten,
^en  Luxus  solcher  reichen  und  glänzenden  Epochen  überhaupt  zu  verdammen,
^adelnswerth  wurde  er  mir,  insoweit  er  die  Mittel  der  Personen,  welche  ihn
sieben,  überschritt,  der  unerlaubten  Gefallsucht  diente  und  die  gute  Sitte  ver-^îe.
  Das  alles  ist  aber  leider  vielfach  der  Fall  gewesen.
Zu  den  durch  übertriebenen  Kleideraufwand  verursachten  liebeln  ist  in
Ueuerer  Zeit  noch  ein  früher  kaum  wahrnehmbares,  gegenwärtig  überaus  verleitetes ­
  gekommen:  die  Anfertigung  von  Stoffen,  welche  den  dafür  gezahlten
weisen  nicht  entsprechen  und  lediglich  durch  ihr  gefälliges  Aussehen  die
äufer  anlocken  und  sich  dann  wenig  dauerhaft  erweisen  —  ein  Uebelstand,
et  ui  vielen  Fällen  noch  dadurch  verschlimmert  wird,  daß  die  Hausfrauen,
^lche  ihrem  Berufe  entfremdet  und  genöthigt  sind,  den  Lebensunterhalt  der
Familie  mitverdienen  zu  helfen,  die  schadhaft  werdenden  Kleider  nicht  ausbessern ­
  vermögen.  So  kann  es  geschehen,  daß  die  Familienglieder  fast  zweilllal
  so  viel  als  früher  für  ihre  Kleidung  verwenden  müffen.
Man  hat  es  oftmals  versucht,  der  übertriebenen  Kleiderpracht  durch  ge-'^liche
  Verbote  entgegenzutreten.  Die  deutschen  Staaten  und  Städte  haben
        <pb n="181" />
        154

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

zu  Ende  des  Mittelalters  um  die  Wette  derartige  genau  specificirte  Verordnungen ­
  erlassen  \  aber  mit  fraglichem  Erfolge  und  unter  Beförderung  allerlei
widerlichen  Denunciantenthums.  Es  läßt  sich  eben  ein  directes  Eingreifen
in  den  Consum  der  Lebensmittel  und  in  die  Bekleidungsart  der  Menschen
nur  so  weit  mit  Erfolg  bewerkstelligen,  als  es  sich  um  offenbare  Unsittlichkeiten ­
  und  um  ein  gesundheitsverderbliches  Uebermaß  handelt.  Ueber  die
Bekämpfung  der  Trunksucht  ist  weiter  unten  zu  handeln.  Hier  sei  nur  noch
bemerkt,  daß  sich  obrigkeitliche  Beschränkungen  der  Freiheit,  sich  nach  Belieben
zu  kleiden,  nur  gegen  schamlose  Trachten,  namentlich  auf  der  Straße,  richten
können.  Daß  das  betrügerische  Anpreisen  werthloser  Waren  und  gefälschter
Stoffe  streng  zu  strafen  ist,  braucht  eigentlich  gar  nicht  erwähnt  zu  werden.
V.  Die  Ausgaben  für  Hausrath,  Möbel  und  Betten  sowie
für  das  Waschen  und  die  Reinhaltung  aller  dieser  Gegenstände
hängen  eng  mit  denjenigen  für  die  Wohnung  zusammen.  Der  geringe  Umfang ­
  des  beweglichen  Vermögens  der  ärmern  Leute  unserer  Tage  und  die
für  dieselben  bestehende  Schwierigkeit,  ihren  Körper  und  ihre  Wäsche  rein  z"
'  Im  Herzogthum  Sachsen  z.  B.  wurde  im  Jahre  1482  ein  umfassendes  Luxusverbot
  erlassen  (abgedruckt  in  Liinig,  Codex  Augusteus  [Leipzig  1724]  1—12).  Sehr
merkwürdig  ist  die  auch  der  plattdeutschen  Handschrift  der  Magdeburger  Schöppenchronik ­
  angehängte  Verordnung  des  Magistrates  dieser  damals  sehr  reichen  Stadt  über
die  Beschränkung  des  Kleiderluxus  und  des  übermäßigen  Aufwandes  bei  Hochzeiten,
Verlobungen,  Kindtaufen  und  andern  feierlichen  Anlässen.  Dieselbe  (abgedruckt  bei
F.  W.  Hoffmann,  Geschichte  der  Stadt  Magdeburg  [Magdeburg  1845]  472—476)
ist  vom  Jahre  1505  datirt  und  handelt  nicht  nur  genau  von  der  Zahl  der  Speisen,
die  bei  gewissen  Anlässen  gegessen  werden  durften,  sondern  auch  von  der  erlaubten  Zahl
der  Gäste.  Auch  läßt  sie  sich  in  allerlei  Details  der  Toilette  ein,  indem  sie  z.
vorschreibt,  wieviel  Silber  dem  Gewichte  nach  an  der  Kleidung,  den  Rosenkränzen  u.  s.  W*
der  Jungfrauen  verschiedenen  Standes  getragen  werden  dürfe.  Es  leuchtet  ein,  wie
wenig  durchgreifend  solche  Verbote  sowohl  hinsichtlich  der  Verhinderung  übertriebener
Tafelsreuden  als  bezüglich  der  Abstellung  des  Kleidcrluxus  wirken  können.  Man  werfe
einen  Blick  in  die  eben  angeführte  Magdeburger  Verordnung,  um  sich  davon  zu  überzeugen. ­
  Laut  derselben  mußte  eine  Liste  der  einzuladenden  (nicht  über  72)  Persone»
eingereicht  werden.  Standen  mehr  als  72  auf  der  Liste,  so  waren  für  jede  derselbe»
50  magdeburgische  Pfennige,  wurden  aber  Personen,  die  nicht  darauf  standen,  geladen,
dann  für  eine  jede  ein  rheinischer  Gulden  Strafe  zu  zahlen.  Das  konnte  natürlich
jeder  Wohlhabende  leisten.  Aehnlich  verhielt  es  sich  mit  den  Strafen  gegen  Ueberschreitung
  der  Kleidungs-  und  der  übrigen  Vorschriften.  Sv  kann  es  denn  nicht  wundernehmen, ­
  daß  auch  diese  Kleiderordnung,  die  selbst  wieder  nur  an  Stelle  einer  älter"
trat,  im  16.  Jahrhundert  noch  dreimal  erneuert  und  mit  Zusätzen  versehen  werde»
mußte  und  abermals  einen  Beweis  lieferte,  was  es  mit  derartigen  Verordnungen
eine  mißliche  Sache  ist.  Sie  waren  aber  nichtsdestoweniger  in  jenen  Zeiten  ganz
gemein  üblich.  Beschloß  doch  sogar  der  Reichstag  zu  Worms  im  Jahre  1491,  es  so^
jeder  Fürst  und  jede  Obrigkeit  in  ihren  Landen  den  so  sehr  überhandnehmenden  Luķ»^
abschaffen.
        <pb n="182" />
        10.  Kap.  Tie  verschiedenen  Zweige  der  (Konsumtion.

155

gölten,  sind  zum  guten  Theile  eine  Folge  der  Wohnungsnoth.  Es  muß  also
şiir  die  Errichtung  von  Bade-  und  Waschanstalten  nach  Kräften  Sorge  getragen ­
  werden;  eine  solche  sollte  mit  jeder  Gruppe  von  Häusern  und  mit
iedem  großen  industriellen  Unternehmen  verbunden  sein.  Auch  auf  dem  Gebiete ­
  der  Möbel-  und  anderer  verwandter  Industrien  ist  vielfach  die  Probuction
  scheinbar  billiger,  in  Wahrheit  aber  schlechter  und  theurer  Waren  an
^  Ttelle  altherkömmlicher  Solidität  getreten.
Dagegen  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  in  dieser  Hinsicht  auch  mancher
Fortschritt  erzielt  worden  ist.  Vielfach  sind  die  billigern,  mit  Hilfe  von
Maschinen  hergestellten  Möbel  wirklich  dauerhaft  und  geschmackvoll.  Man
Undet  heutzutage  in  vielen  wohlhabenden  Bauernhäusern  gefällige  und  doch
dauerhafte  Gegenstände,  die  früher  dortselbst  fehlten.  Und  im  Hinblick  auf
ìê  in  der  Gegenwart  so  verbreitete  Herstellung  billiger  und  doch  zum  Theil
şchoner  Bilder  und  Statuetten  im  Wege  des  Stahlstiches,  der  Lithographie,
kr  Gipsplastik  u.  s.  w.  kann  mit  Fug  und  Recht  behauptet  werden,  daß
ln  unserer  Zeit  auch  dem  Minderbemittelten  viele  Genüffe  zugänglich  gemacht
Worden  sind,  welche  veredelnd  und  bildend  wirken.  Auch  die  Reinlichkeit
^  şich  vielfach  gehoben,  schon  dadurch,  daß  die  Baumwollindustrie  billige
lasche  liefert,  und  dann  auch  durch  die  bereits  vielfach  erfolgte  Errichtung
bon  Bade-  und  Waschanstalten,  Volksbrausebädern  u.  s.  w.,  wie  denn  auch
le  allgemeine  Wehrpflicht  in  dieser  Hinsicht  erziehlich  wirkt.  UebrigenS  darf
lnan  aus  der  gewiß  hoch  zu  schätzenden  Tugend  der  Reinlichkeit  nicht  weitgehende
Moralische  Folgerungen  ableiten  wollen.  So  manches  schmutzige  Dorf  Südltaliens
  steht  in  dieser  Hinsicht  höher  als  viele  reinliche  Ortschaften  Rordkutschlands
  und  der  Alpenländer  mit  blitzenden  Fensterscheiben  und  tadellos
kernen  Zimmern  1 .
H.  Von  großer  Bedeutung  sind  die  Ausgaben  für  ärztliche  Hilfe,
^kilmittel  und  andere  ähnliche  Zwecke,  z.  B.  für  die  Pflege  in  Hospitälern,
ìk  Beschaffung  von  Desinfectionsmitteln  und  den  Gebrauch  von  Heilquellen,
î  ìk  Reichen  und  Gebildeten  wissen  schon  selbst  für  ihr  Wohl  Sorge  zu
bogen  und  auch  in  dieser  Hinsicht  meistentheils  das  Richtige  für  ihre  Per-^Uen
  ausfindig  zu  machen.  Dagegen  müssen  die  niedern  Volksklaffen  vor
sck^  ^ŗkiben  der  Quacksalber,  Kurpfuscher  und  anderer  dergleichen  Leute  ge-^
  werden.  Auch  empfiehlt  es  sich  unter  gewissen  Umständen,  nämlich  in
Wenigen  Fällen,  in  welchen  die  charitative  Thätigkeit  der  Einzelnen  sich
ìcht  ausreichend  erweist,  die  Communalverbände  sowie  auch  die  Arbeitgeber
bb  Fürsorge  für  ärztlichen  Beistand  anzuhalten.

bis  48V  die  Reinlichkeit  die  Ausführungen  Roschers  a.  a.  O.  488
        <pb n="183" />
        156

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Es  ist  daher  mit  Freuden  zu  begrüßen,  daß  die  neuen  staatlichen  Gesetze
über  die  obligatorische  Krankenversicherung  auch  für  die  ärztliche  Behandlung
der  Bersicherten  sowie  für  die  Beschaffung  der  Medizin  Sorge  tragen.  Die
deutschen  Reichsgesetze  vom  15.  Juni  1883  über  die  Krankenversicherung  und
vom  5.  Mai  1886  über  die  Unfall-  und  Krankenversicherung  der  land-  und
forstwirtschaftlichen  Arbeiter  sowie  das  österreichische  Krankenversicherungsgesetz
vom  30.  März  1888  haben  in  dieser  Hinsicht  die  nöthigen  Verfügungen
getroffen.
VII.  Auch  die  Ausgaben  für  die  Erziehung  und  den  Unterricht ­
  sind  zur  Consumtion  zu  rechnen,  aber  nicht  diejenigen  für  die  technische
Erziehung  zu  einem  einträglichen  Bernfe.  Die  letztern  sind  vielmehr  zu  den
Productionskosten  zu  zählen.  An  dieser  Stelle  haben  wir  uns  nur  mit  den
Aufwendungen  für  die  allgenieine  Erziehung  zu  beschäftigen,  jedoch  ohne  in
Einzelheiten  einzugehen,  da  im  3.  Kapitel  hiervon  schon  die  Rede  war.  Es
genügt,  daran  zu  eriilnern,  welch  großartige  Summen  in  vielen  Ländern  von
seiten  sowohl  des  Staates  und  der  Gemeinden  als  auch  der  Einzelnen  und
der  Vereine  für  die  Gründung  von  Schulen,  Erziehungsanstalten  u.  s.  w.
verwendet  werden.  Uebrigens  darf  man  nicht  aus  dem  Auge  laffen,  daß  die
Ausgaben  für  Erziehung  und  Unterricht  nicht  minder  als  diejenigen  für  die
unter  der  folgenden  Nr.  Vili.  angeführten  Zwecke  indirect  höchst  productiv
wirken,  indem  sie  die  Quelle  sittlicher  Stärke,  wirtschaftlicher  Tugenden  und
vermehrten  Wissens  sind.
VIII.  Die  Summen,  welche  die  verschiedenen  Völker  und  insbesondere
die  christlichen  für  religiöse  Zwecke  aufwenden,  sind  vielfach  höchst  beträchtlich. ­
  Die  schönen  unb  zum  Theil  großartigen  dein  Gottesdienst  gewidmeten
Gebäude  und  deren  Ausschmückung  sowie  die  dem  Cultus  dienenden  heiligen
Gefäße  und  Gewänder  lassen  sich  nur  mit  großen  Kosten  herstellen  und  in
gutem  Stande  erhalten.  Außerdem  erfordert  der  Unterhalt  eines  mehr  oder
minder  zahlreichen  Clerus  und  des  untergeordneten  Personales,  welches  M
die  Aufrechterhaltung  von  Reinlichkeit  und  Ordnung  in  den  Cultstätten  z"
sorgen,  kurz  gesagt,  die  Dienste  zu  verrichten  hat,  welche  in  der  katholischen
Kirche  in  den  Berufskreis  des  Mesners  fallen,  sehr  bedeutende  Summen.  Auch
die  pietätvolle  Bestattung  der  Todten  und  die  Beschaffirng  sowie  der  Unterhalt ­
  einer  würdigen  Ruhestätte  für  dieselben,  wie  das  alles  bei  den  civilisirten
Völkern  und  besonders  bei  den  Christen  der  verschiedenen  Confessionen  üblich
ist,  machen  mehr  oder  minder  beträchtliche  Auslagen  nothwendig.
IX.  Die  Ausgaben  zu  Zwecken  der  Erholung  und  des  Vergnügens
müssen  eingehender  behandelt  werden,  da  sie  nicht  nur  sehr  mannigfaltiger
Natur  sind  und  sehr  verschiedene  Wirkungen  hervorbringen,  sondern  auch  der
Gesetzgebung  vielfach  Gelegenheit  geben,  sich  zu  bethätigen,  indem  sie  befördernde
        <pb n="184" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

157

"l&amp;gt;er  hemmende  Verfügungen  trifft,  namentlich  auch,  indem  sie  gemiste  Vergnügungen ­
  zu  Objecten  der  Besteuerung  macht.  Die  Art  und  Weise,  wie
üch  ein  Volk  erholt  und  vergnügt,  weist  auf  seinen  Charakter  hin,  wirkt  aber
andererseits  auch  auf  seinen  Charakter  ein.  Sowohl  die  Völker  als  die  Individuen ­
  können  sich  zu  viel  oder  zu  wenig  Vergnügen  gönnen,  und  dieses
stl  viel  oder  zu  wenig  ist  wieder  je  nach  den  Umständen  verschieden.  Ferner
ist  zu  bedenken,  daß  die  Mehrheit  der  Menschen  sich  schlechten  Vergnügungen
zu  ergeben  pflegt,  wenn  nicht  harmlose  und  heilsame  zu  ihrer  Verfügung
stehen.  Geschieht  es  doch  nur  zu  oft,  daß  selbst  da,  wo  für  solche  letzterer
Ņrt  gesorgt  ist,  die  schädlichen  vorgezogen  werden.  So  lastet  denn  auf  allen
^enen,  welche  sich  in  der  Lage  finden,  in  dieser  Hinsicht  Einfluß  zu  üben,
^ņe  schwere  Verantwortlichkeit,  und  sie  müsten  danach  trachten,  einerseits  dem
"angel  an  erlaubten  und  heilsamen  Vergnügungen  abzuhelfen  und  anderer-^its
  eine  übermäßige  Ausdehnung  gewiffer  Ergötzlichkeiten  zu  bekämpfen.  Tie
technischen  Umwälzungen  auf  dem  Gebiete  der  Güterproduction  machen  eine
erartige  Thätigkeit  noch  gebieterischer  zur  Pflicht.  Tie  angestrengte  Arbeit
îņ  den  staubigen,  heißen  und  geräuschvollen  Werkstätten  und  Fabrikräumen
Öftrer  Tage  läßt  das  Bedürfniß  nach  Erholung  und  Vergnügen  in  der
egenwart  nothwendiger  und  dringender  erscheinen  als  in  jenen  Zeiten,  in
welchen  eine  behagliche,  langsamere  Art  des  Arbeitens  und  Schaffens  herrschte
^ņd  in  manchen  Betriebszweigen  Arbeit  nnd  Vergnügen  nicht  so  scharf  wie
àtzutage  getrennt  waren.  Auch  ist  zu  bedenken,  daß  das  gewaltige  An-^vchsen
  gewiffer  Städte  vermehrte  Gelegenheit  zu  mehr  oder  weniger  unerlaubten ­
  Vergnügungen  bietet.
Werfen  wir  einen  flüchtigen  Blick  auf  die  verschiedenen  Arten  von  Zerstreu ­


Tur

"ņgen  und  Vergnügungen,  so  treten  uns  folgende  Gruppen  entgegen:
A)  Spiele  und  körperliche  Uebungen  aller  Art  (Reiten,  Rudern,
î  ..ņoņ  u.  s.  w.),  welche  die  Gesundheit  festigen,  zur  Entwicklung  der  Körper-*
  şie  beitragen  und  sich  auch  in  sittlicher  Hinsicht  sehr  nützlich  erweisen,  in-Eîv
  sie  bim  schädlichen  Genüssen  abziehen.  Sowohl  von  seiten  der  Schule
au  ^ UrC ^  zahlreichen  Turnvereine  u.  dgl.  wird,  das  ist  anzuerkennen.
Ķ  Zeiten  Kreisen  der  arbeitenden  Bevölkerung  reichliche  Gelegenheit  zur
^  ŗäftigung  und  Erholung  durch  derartige  Uebungen  geboten,  und  auch  die
^ñemeine  Wehrpflicht,  die  selbst  noch  die  reifern  Männer  zu  zeitweiliger
^Istleistung  heranzieht,  erweist  sich,  wenigstens  für  die  kräftigern  Individuen.

nützlich.

bem
lügers

B )  Die  Jagd  und  der  Fischfang  in  ihren  verschiedenen  Gestalten.

einfachen  Vogelfang  und  dem  bescheidenen  Sport  des  Sonntagsund ­
  ""gefangen  bis  zu  den  glänzenden  Treib-  und  Hetzjagden  der  Großen
** cr  fürstlichen  Höfe.  Dieses  Vergnügen  hat  allerdings  zu  gewiffen
        <pb n="185" />
        158

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Uebelständen  Anlaß  gegeben.  Man  ist  in  frühern  Zeiten,  ja  selbst  noch  im
vorigen  Jahrhundert,  gegen  Wilddiebe  mit  ganz  ungehöriger  Strenge  vorgegangen. ­
  Vor  allein  aber  muß  darauf  hingewiesen  werden,  wie  mancher
Schaden  an  Feldfrüchten  durch  das  Wild  und  in  frühern  Zeiten  auch  durch
rücksichtsloses  Vorgehen  der  Jagdherren,  welche  die  Saaten  zerstampften,  angerichtet ­
  wurde  und  noch  angerichtet  wird,  ohne  daß  den  geschädigten  Landleuten ­
  eine  angemessene  oder  unter  Umstünden  überhaupt  nur  irgend  eine  Entschädigung ­
  geleistet  worden  wäre  oder  würde  1 .  Aber  diese  Übeln  Folgen  sind
nicht  nothwendigerweise  mit  dem  Jagdvergnügen  verbunden;  dasselbe  übt  vielmehr ­
  an  und  für  sich  oftmals  einen  recht  heilsamen  Einfluß  aus.  Die  Jagd
zieht  von  manchen  ungesunden  oder  unsittlichen  Beschäftigungen  des  Stadtlebens ­
  ab,  befördert  den  längern  Aufenthalt  der  Grundherren  auf  ihren  Besitzungen ­
  und  gibt  zu  häufigen  persönlichen  Beziehungen  zwischen  diesen  und
den  Leuten  aus  dein  Volke  Anlaß.
0)  Ausflüge  aller  Art,  soweit  dieselben  nicht,  wie  das  Reiten,
Rudern  u.  dgl.,  unter  den  Begriff  der  körperlichen  Uebungen  fallen.  Dieselben
werden  zu  Fuß,  mit  Benutzung  der  Eisenbahn,  zu  Wagen  oder  Schiff  unternommen, ­
  und  die  Summe  der  für  derartige  Vergnügungen  ausgegebenen
Beträge  ist  recht  bedeutend.
Es  gehört  in  den  großen  Städten  Europas  und  Amerikas,  ganz  besonders ­
  aber  in  denen  der  südlichen  Regionen  beider  Welttheile  zum  guten
Ton,  in  einem  mit  schönen  Pferden  bespannten  Wagen  auf  gewissen  Promenaden ­
  herumzufahren,  und  diese  Vergnügungsart  ist  schon  seit  geraumer
Zeit  herkömmlich.  Reu  ist  dagegen  die  Erscheinung,  daß  so  viele  Menschen
größere  oder  kleinere  Vergnügungsreisen  machen.  Dies  ist  eine  Folge  der
vervollkomnmeten  Transportmittel  der  Neuzeit,  unb  in  der  That  ist  infolge ­
  des  aufreibenden  Geschäftstreibens,  der  angestrengten  Geistesarbeit  und
des  Anwachsens  der  Städte  mit  ihrer  im  Sommer  oftmals  so  drückenden
1  Eü  ist  für  unsere  Zeit  geradezu  unverständlich,  in  welchem  Grade  der  Adel  der
frühern  Jahrhunderte  und  selbst  noch  derjenige  des  18.  Jahrhunderts  auf  seine  Jagdrechte
erpicht  war.  Die  von  Taine  (Origines  de  la  France  contemporaine  I  [9 e  éd.
Paris  1880],  71—76)  gegebene  Schilderung  der  einschlägigen  Verhältnisse  ließe  es  begreiflich ­
  erscheinen,  wenn  nur  aus  diesem  Grunde  allein  eine  Revolution  ausgebrochen
wäre.  In  Salzburg  verwendete  man  unter  dem  wohlwollenden  Grafen  Sigmund
Schrattenbach  zu  den  schwersten  Arbeiten  Jagdfrevler,  die  dabei  eine  Kugel  am  Fuße
nachzogen  und  ihr  Mittagsmahl  von  den  Bürgern  erbetteln  mußten.  Ja  es  ka&amp;gt;n
vor,  daß  übereifrige  Juristen  den  Jagdfrevel  für  ein  Majestätsverbrechen  und  die
schwersten  Strafen  darauf  für  anwendbar  erklärten.  Auch  darf  nicht  aus  den  Augen
gelassen  werden,  daß  noch  heutzutage  in  gewissen  Gegenden  durch  das  Wild  höchst
trächtlicher  Schaden  angerichtet  wird,  dessen  Nachweis  vor  den  die  Entschädigungen
regelnden  Behörden  nicht  immer  leicht  fällt.
        <pb n="186" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.

159

Atmosphäre  das  Reisen  heutzutage  vielfach  zu  einer  wahren  Nothwendigkeit
geworden 1 .
D)  Kunstgenüsse,  wie  sie  Gemäldegalerien,  Museen,  der  Privatbesitz
E^ler  Kunstwerke,  kleinerer  Kunst-,  Kupferstich-  und  anderer  dergleichen  Sammļungen
  gewähren.
E)  Literarische  Genüsse,  die  Beschäftigung  mit  interessanter  wissengastlicher
  Lecture  und  das  Lesen  belehrender  und  unterhaltender  Zeitschriften
und  Bücher  aller  Art.
Auf  diesem  Gebiete  wird  leider  mehr  des  Verderblichen  als  des  Guten
geboten,  und  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Mehrheit  der  heutigen  Zeitschriften ­
  und  Tagesblatter  mehr  oder  weniger  der  Verbreitung  des  Unglaubens
und  der  Jmmoralität  sowie  einer  nur  zu  sehr  auf  äußerliches  Genußleben
gknchteten  Lebensanschauung  dient,  ist  das  heutzutage  wahrnehmbare  Ueber-^ìegen
  der  Zeitungslectüre  höchst  bedauerlich,  weil  es  ein  ernstliches  Hinderniß
.  das  Lesen  eingehender  und  gründlicher  Bücher  bildet  und  dergestalt  eine
uuf  alle  Gebiete  sich  erstreckende  Halbwisierei  auf  Kosten  des  ernsten  Wiffens
^fördert.  Sosehr  wir  uns  daher  gegen  eine  auch  nur  indirecte  staatliche
Dämpfung  des  Zeitunglesens  als  solchen,  das  nun  einmal  beim  Bestehen
ŗkcheitlicher  Institutionen  des  öffentlichen  Lebens  seine  volle  Berechtigung  hat,
/  áren  müssen,  so  wäre  es  doch  sehr  zu  wünschen,  daß  eine  strenge  Handļļ
  ung  des  Preßgesetzes  gegen  licentiöse  literarische  Erzeugnisse  lind  unsittliche
o  er  schwindelhafte  Inserate  stattfände.

'  Uebrigens  ist  das  Reisen  auch  im  Alterthum  bereits  in  weitem  Umfang  üblich
stŗ  Hatten  doch  die  vornehmen  Römer  ihre  Villen  zum  Theil  in  ziemlicher  Entdas^
  bon  ^ er  Ştadt.  Die  Villenkolonien  von  Bajä,  Misenum  u.  s.  w.  waren  für
Nejs&amp;gt;  ^ er  Kaiserzeit  das,  was  für  unsere  Zeit  Nizza  und  der  Genfersee  sind.  Auch
fisto  T  ^ Um  ^ìvecke  der  Erforschung  und  Schilderung  der  Länder  waren  nichts  Nnlichx
  Hat  doch  das  2.  Jahrhundert  nach  Christus  an  Pausanias  einen  form«
die  H.^'kchischen  Reiseschriftsteller  aufzuweisen.  Im  Mittelalter  befriedigten  dann
Ņat  ŗ^^iûge  und  die  Wallfahrten  zu  fernen  Gnadenorten  das  nun  einmal  in  der
Hoà  ^'^ļer  Menschen  tief  wurzelnde  Reisebedürfnih.  Auch  der  Besuch  weit  berühmter
anlas;  wie  Paris  und  Bologna,  gab  wenigstens  im  spätern  Mittelalter  die  Ver-Sitt
  õ"  vielen  Reisen.  Sodann  wurde  es  im  17.  und  18.  Jahrhundert  allgemein
Männer  aus  angesehenen  und  reichen  Familien  die  große  Tour  durch
ja  sä  Holland,  Deutschland  und  Italien  machen  zu  lassen.  Und  schon  im  vorigen,
lifci/o”  UU  Jahrhundert  wurden  dann  große  Reisen  im  Stil  von  Goethes  Italie«
Ņkise  für  reiche  und  hoch  gebildete  Leute  zur  förmlichen  Mode.  Reisen  dieser
Die  şi'?  şicherlich  eines  der  trefflichsten  Bildungsmittel  und  einer  der  edelsten  Genüffe.
weit  r  Geraus  häufigen  Reisen  des  sogen,  gebildeten  Mittelstandes  hingegen,  sozum
  r  nií;t  öloß  Erholung  im  Gebirge  und  harmloses  Vergnügen  in  großen  Städten
i m  ìî  ^eck  haben,  werden  vielfach  ein  Mittel  zur  Aneignung  eines  anmaßenden  und
ŗ  veil  vorschnellen  Halbwissens  und  eine  nutzlose  Vermögensverschwendung.
        <pb n="187" />
        160

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

F)  Festlichkeiten  aller  Art,  Gastmähler,  Gesellschaften,  Tanzunterhaltungen, ­
  Gasthaus-  und  Kaffeehausbesuch  zur  Pflege  der  Geselligkeit  u.  s.  w.
Der  Vergnügungen  dieser  Art  sind  so  viele  und  so  mannigfaltige,  daß  auf
die  einzelnen  hier  nicht  eingegangen  werden  kann.
Wir  begnügen  uns  deshalb  mit  den  folgenden  Bemerkungen.  Das  Tanzen
kann  in  den  Kreisen  einer  wohlgesitteten  Landbevölkerung  und  unter  den  sittlich
ernsten  Elementen  der  Hähern  Gesellschaftsschichten  ein  harmloses  Vergnügen
sein,  während  es  unter  andern  Verhältnissen  Anlaß  zum  Bösen  gibt  oder
eine  directe  Bethätigung  ärgster  Zuchtlosigkeit  ist 1 .  Gegen  den  übermäßigen
Aufwand  bei  Gastmählern,  Hochzeiten  und  andern  Festlichkeiten  dieser  Art
hat  vielfach  und  zu  verschiedenen  Zeiten  Einwand  erhoben  werden  müffen,
namentlich  ist  in  den  Zeiten  gegen  das  Ende  des  Mittelalters,  wie  schon
erwähnt  wurde,  gesetzlich  dagegen  eingeschritten  worden.  Wer  wollte  aber
deshalb  dagegen  protestiren,  daß  sich  gute  Freunde,  Gesinnungsgenossen  lind
Verwandte  unter  heitern  Gesprächen  oder  interessantem  Austausch  mäßigen
Tafelfreuden  hingeben?
G)  Musikalische  Genüsse.  Dieselben  sind  weniger  als  die  meisten
übrigen  der  Gefahr  des  Mißbrauchs  ausgesetzt  und  können  vielen  um  geringen ­
  Preis  zugänglich  gemacht  werden.  Der  Bestand  von  Gesangvereinen,
Musikkapellen  u.  dgl.  unter  der  Bevölkerung  der  arbeitenden  Klaffen  ist  unter
Umständen  etwas  sehr  Empfehlenswerthes  und  social  Heilsames.
H)  Theatervorstellungen  und  verwandte  Vorstellungen
aller  Art  im  Circus  u.  dgl.  Anstalten.  Dieselben  wirken  heutzutage  meist
schädlich.  Was  insbesondere  das  Drama,  überhaupt  das  Theater  im  weitesten
Umfang  des  Wortes  angeht,  so  hat  dasselbe  im  Laufe  seiner  Entwicklung
die  verschiedensten  Phasen  durchgemacht.  Das  Drama  hat  nicht  minder
den  höchsten  Gedankenflug  als  die  tiefste  Erniedrigung  zur  Darstellung  gebracht. ­
  Welch  ein  Unterschied  besteht  zwischen  Tragödien  eines  Sophokles
lind  dem  faulenden  Sumpfe  des  spätern  griechischen  und  römischen  Theaters,
zwischen  den  Dramen  Schillers  und  den  Sittenbildern,  die  uns  ein  Ibse"
oder  ein  Sudermann  vorführen!  Auch  darf  die  Rolle  nicht  außer  acht  gelassen
werden,  welche  im  Mittelalter  und  auch  noch  in  spätern  Zeiten  die  religiösen
Schauspiele,  die  Mysterien  u.  s.  w.  gespielt  haben.  Die  zeitgemäße  Wiederbelebung ­
  solcher  Spiele  und  die  Aufführung  patriotischer  Stücke,  wie  sie  jetzt
hie  und  da  wieder  vorkommt,  sind  freudig  zu  begrüßen.
Selbstverständlich  ist  es  Pflicht  einer  jeden  Regierung,  die  einen  Begriff
von  ihrer  Aufgabe  hat,  öffentliche  Schaustellungen  bedenklicher  Natur  und  das
'  Alan  denke  an  das  Unwesen,  welches  die  Tänzerinnen  in  gewissen  Ländern,
namentlich  in  mohammedanischen,  treiben.
        <pb n="188" />
        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.

161

unverhüllte  Hervortreten  der  Unsittlichkeit  auf  der  Bühne  ebensogut  wie  anderswo ­
  zu  verhindern.
I)  Der  Genuß  gewisser  Reizmittel  und  Narkotika.  Dahin
Ñchort  der  Gebrauch  der  Betelnuß  bei  den  Malaien,  der  Cocablätter  in
gewissen  Theilen  Südamerikas  und  vor  allem  der  des  Tabaks,  der  sich
während  der  letzten  drei  Jahrhunderte  über  die  Welt  verbreitet  hat  und  in
şu  großen  Massen  consumirt  wird,  daß  in  den  mächtigsten  Staaten  Europas
und  Amerikas  Quantitäten  von  über  ein  bis  über  vier  Pfund  auf  den
Ķopf  entfallen.
.  To  sehr  auch  einerseits  ein  übermäßiger  Gebrauch  des  Tabaks  den  Einzelnen,
w  sich  davon  nicht  frei  halten,  Schaden  bringen  kann,  so  muß  andererseits
och  auch  anerkannt  werden,  daß  das  Rauchen  namentlich  den  untern  Volksschichten, ­
  die  nicht  viele  andere  Genüsie  zu  ihrer  Berfügung  haben,  einen  härmten ­
  Zeitvertreib  und  ein  für  den  Körper  verhältnißmäßig  unschädliches
Reizmittel  bietet.

K)  Endlich  jene  leider  nur  zu  häufigen  Genüsse  gänzlich  unsittîcherNatur,
  geschlechtliche  Ausschweifungen,  Spiel  und  überwäßigxtz
  Trinken.  Was  die  erstern  angeht,  so  hat  eine  von  ernsten  sittîchen
  Grundsätzen  erfüllte  Regierung  gewisse  einschränkende  Maßregeln  zu
te ffen,  namentlich  auch  ein  schamloses,  öffentliches  Auftreten  des  Lasters
j U  derhindern  und  zu  strafen.  Bor  allem  aber  ist  es  Aufgabe  der  öffentìchen
  Gewalt,  das  Familienleben  und  den  heilsamen  Einfluß  der  Religion
^  fördern.  Wo  diese  mächtigen  Factoren  des  Heils  kräftig  wirken,  wird
die  Unsittlichkeit,  soweit  das  bei  der  beklagenswerthen  Schwäche  so  vieler
wuschen  möglich  ist,  eindämmen  können.
Dem  Unfug  der  Hazardspiele  kann,  da  deren  Verbreitung  zum  großen
o^Eile  von  der  Leichtigkeit,  mit  der  sie  zugänglich  sind,  abhängt,  durch
Eeignete  gesetzliche  Maßregeln,  namentlich  durch  die  Verfügung,  daß  Spielu
  den  gerichtlich  nicht  eingetrieben  werden  dürfen,  bis  zu  einem  gewiffen
y  ta ^ e  Einhalt  gethan  werden.  Daß  auch  die  Wetten  bei  den  Rennen  und
A  7  ìlwständen  auch  die  Speculationen  an  der  Börse  und  im  geschäftlichen
lick'  überhaupt  unter  den  Begriff  des  Spiels  fallen,  ist  einleuchtend.  Frei-^
  ìşi  es  sehr  schwer,  bezüglich  der  Speculationen  die  Grenze  zu  ziehen,  wo
"elben  aufhören  Transactionen  zu  fein,  welche  die  sie  Unternehmenden  im
111  lief  auf  den  voraussichtlichen,  den  wirklichen  Conjuncturen  entsprechenden
-s  ìņ  erlaubter  Weise  vor  Schaden  sichern  oder  ihnen  Vortheil  bringen  sollen,
'v  îņ  ein  unbesonnenes  Wetten  und  Wagen  übergehen.  Auf  diese  heikeln
buT* 1  mirb  im  Ochsten  Buch  näher  einzugehen  sein.  Die  Berauschung
den  übermäßigen  Genuß  geistiger  Getränke  oder  narkotischer  Mittel,  wie
î^Pium,  ist  ein  Laster,  welches  sich  bereits  in  den  ältesten  Zeiten  der
Kämpfe,  Volkswirtschaftslehre.  11
        <pb n="189" />
        162

I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

Entwicklung  der  menschlichen  Gesellschaft  vorfindet  und  in  den  verschiedensten
Gegenden  wie  auf  den  verschiedensten  Culturstufen  angetroffen  wird.  Manche
Nationen,  namentlich  die  südeuropäischen,  sind  allerdings  zu  gewiffen  Zeiten
ziemlich  frei  von  demselben  gewesen,  und  so  sind  auch  die  Italiener  und  die
Spanier  unseres  Jahrhunderts  nur  ausnahmsweise  dem  Trünke  ergeben.  Auch
die  Mohammedaner,  welche  freilich  vielfach  dem  Opiuingenusse  huldigen,  sind
den  geistigen  Getränken  noch  immer  abhold.  Sie  sind  dem  Verbot,  welches
ihre  Religion  dem  Genuß  der  geistigen  Getränke  entgegenseht,  im  allgemeinen
treu  geblieben.  Dagegen  ist  die  Trunksucht  in  andern  Ländern  bisweilen  zu
einem  furchtbaren  Uebel  und  einer  gewaltigen  Quelle  des  Lasters  und  Elends
angewachsen.  In  unserer  Zeit  ist  das  namentlich  in  England,  in  Nordamerika
und  in  Rußland  der  Fall.  Einen  besonders  gefährlichen  Charakter  hat  die
Trunksucht  etwa  im  17.  Jahrhundert  dadurch  angenommen,  daß  die  unter
den  germanischen  Völkern  leider  altherkömmliche  Völlerei  ein  iieiteè,  überaus
gefährliches  Mittel  zu  ihrer  Befriedigung  fand.  Während  das  Mittelalter
bestrebt  gewesen  war,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  den  Leuten  ein  gesundes,
unverfälschtes  Getränk,  reiner  Wein  und  gesundes  Bier,  geboten  wurde,  und
diese  sehr  gerechtfertigte  Fürsorge  durch  jene  Art  barbarischer  Strafen  unterstützte, ­
  wie  sie  dazumal  nicht  nur  für  schwere  Verbrechen,  sondern  auch  für
Eigenthumsvergehen  und  insbesondere  für  Nahrungsmittelfälschungen  üblich
waren,  die  ja  oft  gemeingefährlicher  und  verderblicher  sind  als  manche  Diebstähle, ­
  nahm  in  den  folgenden  Jahrhunderten  der  Konsum  der  gebrannten
geistigen  Getränke,  des  Branntweins  in  seinen  verschiedenen  Arten,  der  Liqueure
u.  s.  w.,  immer  mehr  überhand.  Man  hätte  erwarten  sollen,  daß  die  Regierungen ­
  diesem  gefährlichen  Genusse  nach  Kräften  entgegenwirkten.  Leider
ist  dem  aber  nicht  so  gewesen.  Ist  doch  z.  B.  in  Polen  der  Ausschank  des
Branntweins  zu  einem  nutzbaren  Recht  der  Gewalthaber  geworden  und  ist  es
doch  Thatsache,  daß  im  16.  Jahrhundert  Kurfürst  August  der  Fromme  von
Sachsen,  eine  Säule  des  Lutherthums,  eine  große  domaniale  Branntweindestillerie
  in  Dresden  errichtetes  Kann  es  da  wundernehmen,  daß  bei  dein
Mangel  an  energischen  Gegenmaßregeln  von  seiten  der  Regierungen,  welche
vielmehr  ein  Interesse  daran  finden,  aus  der  Fabrikation  und  dem  Verkauf
der  Spirituosen  finanziellen  Vortheil  zu  ziehen,  die  Branntweinpest  in  denjenigen ­
  Ländern,  in  welchen  das  Klima  willkommenen  Anlaß  zum  Genuß
starker  geistiger  Getränke  bietet  und  der  Volkscharakter  infolge  des  bei  den
niedern  Klassen  mangelnden  Sinnes  für  heitere  Gespräche  im  Freien  und  vergnügtes ­
  Treiben  bei  Musik  und  Volksfesten,  wie  er  im  Süden  noch  so  vielfach ­
  anzutreffen  ist,  materiellen  Genüssen  übermäßig  zuneigt,  den  bedenklichstes

Es  war  die  erste  derartige,  welche  in  Deutschland  entstand.
        <pb n="190" />
        11

10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

163

Umfang  annahm?  Aber  auch  abgesehen  von  diesem  weit  verbreiteten  Krebsschaden, ­
  haben  sich  auf  dem  Gebiete  des  Getränkeconsums  in  neuerer  Zeit  dieselben ­
  Uebelstände  verbreitet,  welche  sich  auf  dem  Gebiete  der  Volksernährung
îm  allgemeinen  geltend  machen.  Die  zum  Theil  mittelst  direct  gesundheitsschädlicher ­
  Mittel  betriebene  Fälschung  der  um  relativ  theure  Preise  verkauften
Listigen  Getränke,  z.  B.  diejenige  deS  BierS  durch  Beisatz  von  Herbstzeitlose,
Weines  durch  Beimischung  von  Sprit,  Fuchsin  und  andern  Ingredienzien,
^at  den  weitesten  Umfang  erreicht  und  zur  Folge  gehabt,  daß  ein  Theil  der
Konsumenten  bereits  so  sehr  an  ein  derartiges  Gebräu  gewöhnt  ist,  daß  sie
ì'bine,  aber  weniger  scharfe  Getränke  verschmähen.
Was  nun  die  gegen  derartige  Uebelstände  vorzukehrenden  Maßregeln  an-°ngt,
  so  empfehlen  sich  unter  den  heutigen  Berhältniffen  besonders  die  folgenden,
allem  ist  der  Fälschung  der  verschiedenen  Getränke  ein  Ende  zu  machen,
Verkauf  ungesunden  Weines,  Bieres  und  Branntweins  ohne  weiteres  zu
verbieten  und  hierbei  besonders  auf  diejenigen  Sorten  das  Augenmerk  zu
Achten,  welche  von  den  ärmern  VolkSklasien  consumirt  werden.  Sodann  ist
urch  eine  geeignete  Steuergesetzgebung  der  Konsum  gesunder,  nicht  berauschender
^tränke,  des  Kaffees  und  des  TheeS,  und  auch  leichter  geistiger  Getränke,
klnes  gesunden  Bieres  und  reiner,  billiger  Weine,  zu  begünstigen,  damit  dem
verbrauche  der  starken  Spirituosen,  deS  Schnapses  u.  s.  w.,  in  möglichst
ñrvtzem  Umfange  Concurrenz  gemacht  werde.  Ferner  empfiehlt  es  sich,  was
îe  Verkaufsmodalitäten  der  letzter»  anlangt,  das  in  den  Vereinigten  Staaten
efolgte  System  zur  Anwendung  zu  bringen.  Dasselbe  besteht  darin,  den
erkauf  nur  solchen  zu  gestatten,  welche  sich  als  ehrenhafte  Leute  und  Besitzer
^ņes  gewissen  Vermögens  auszuweisen  vermögen,  nicht  von  Brauereien  oder
rennereien  abhängen  und  für  die  Erlangung  der  Verkaufslicenz  eine  beträchtîche
  Summe  zahlen.  Durch  den  letzter»  Umstand  werden  sie  dazu  ange-Neben,
  die  Polizei  bei  dem  Aufspüren  derjenigen,  welche  unbefugt  mit  Spiriu
 °t c »  handeln,  zu  unterstützen,  und  vermindert  sich  zugleich  ihre  Anzahl  in
Ņļahe,  daß  eine  Controlle  leicht  wird.  Endlich  sind  auch  gewiffe  andere
Urschriften  über  den  Verkauf  der  berauschenden  sowohl  als  der  nicht  bebuschenden ­
  Getränke,  über  die  Stunde,  zu  welcher  die  betreffenden  Locali-~
  EU  zu  schließen  sind,  über  das  Alter,  unter  welchem  jungen  Leuten  starte
dnituosen  nicht  verabreicht  werden  dürfen,  über  die  Aufrechterhaltung  von
^  Urning  und  Anstand  in  den  Verkaufsstellen  und  über  die  Verhinderung
•  ^orkaufs  berauschender  Getränke  an  notorische  Trunkenbolde  zu  erlaffen
ņ  energisch  zur  Durchführung  zu  bringenK  Es  ist  nicht  zu  verkennen,

Serickt'  5Jian  şich  übrigens  bei  der  Darstellung  der  durch  die  Trunksucht  anbieten ­
  Verheerungen  auch  keiner  Uebertreibungen  schuldig  machen.  So  wäre  es
        <pb n="191" />
        164

I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

daß  die  Gesetzgebungeil  verschiedener  Staaten  neuerdings  in  wirksamer  und
energischer  Weise  gegen  die  Trunksucht  vorgegangen  sind  und  sich  im  allgemeinen
auch  von  den  zwei  Klippen,  welche  auf  diesem  Gebiete  zu  vermeiden  find,
sowohl  von  einer  übertriebenen  Achtung  vor  der  Unabhängigkeit  des  Einzelnen,
welche  selbst  die  Freiheit  des  Lasters  gewissermaßen  heilig  hält,  als  auch  von  einer
selbst  den  erlaubten  Genuß  belästigenden  Einmischung  und  einein  inquisitorischen
Eingreifen  in  die  häuslichen  Verhältnisse,  frei  gehalten  haben.  Es  sind  besonders
drei  Staaten,  deren  Gesetzgebung  sich  in  unserer  Zeit  die  systematische  Bekämpfung ­
  dieses  Uebels  zur  Aufgabe  gesetzt  und  weit  gehende,  gewissermaßen
typische  Maßregeln  gegen  dasselbe  ergriffen  hat.  Zunächst  ist  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  der  Kampf  gegen  das  dort  in  ganz  unglaublichem  Umfange
grassirende  Uebel 1  seit  dem  Anfang  dieses  Jahrhunderts  mit  verschiedenen

z.  B.  irrthümlich,  wenn  man  sagen  wollte,  daß  im  Jahre  1890  in  Großbritannien
und  Irland  fast  140  Millionen  Pfund  Sterling,  d.  h.  ungefähr  ein  Zwölftel  des
Nationaleinkommens,  für  geistige  Getränke  ganz  nutzlos  ausgegeben  worden  seien.  Man
muß  sich  denn  doch  gegenwärtig  halten,  daß  ungefähr  ein  Viertel  dieser  gewaltigen
Summe  auf  Rechnung  der  durch  die  Steuer  auf  die  Erzeugung  und  den  Verkauf  der
gebrannten  geistigen  Getränke  hervorgerufenen  Preiserhöhung  zu  setzen  und  dergestalt
zum  Aufwand  für  die  Erhaltung  der  öffentlichen  Ordnung  und  für  die  Förderung  des
Gesamtwohls  zu  rechnen  ist.  Von  den  übrigen  drei  Vierteln  dieser  140  Millionen
wurde  vermuthlich  die  Hälfte  zur  Ernährung  und  Stärkung  des  Körpers  oder  zu  erlaubtem ­
  Genuß  und  heiterer  Geselligkeit  verwendet,  so  daß  nur  die  allerdings  noch
überaus  große  Summe  von  ungefähr  50  Millionen  Pfund  Sterling  dazu  diente,  Geist
und  Körper  durch  übermäßiges  Trinken  verderblich  zu  schwächen.  —  Auch  muß  man
sich  hüten,  den  größern  Theil  des  in  der  menschlichen  Gesellschaft  herrschenden  Elends,
der  so  weit  verbreiteten  Unsittlichkeit  und  der  Verbrechen  von  dem  übermäßigen  Trinken
herzuleiten  und  demgemäß  von  der  Mäßigkeit  oder  der  gänzlichen  Enthaltung  von
geistigen  Getränken  zu  viel  zu  erwarten.  Es  können  bei  einem  Volke,  das  sich  deS
Genusses  geistiger  Getränke  gänzlich  oder  fast  vollständig  enthält,  die  größten  Laster
verbreitet  sein,  wie  das  z.  B.  bei  den  Arabern  Nvrdafrikas  und  der  mohammedanischen
Bevölkerung  des  türkischen  Reiches  der  Fall  ist.  Auch  ist  es  unbestreitbar,  daß  die
Trunksucht  in  gewissen  Fällen  nicht  die  Ursache,  sondern  geradezu  die  Folge  anderer
Laster  oder  schändlicher  Verbrechen  ist.  Die  Schuldigen  suchen  nur  zu  häufig  bei  der
Flasche  Trost  und  Vergessen.
1  Es  klingt  fast  unglaublich,  wenn  man  vernimmt,  daß  nach  amtlichen  Zusammenstellungen ­
  im  Jahre  1869  in  den  gesamten  Vereinigten  Staaten  für  Mehl,  Baumwoll-
  und  Wollwaren,  für  Schuhwcrk,  sonstige  Kleidungsstücke  und  Drucksachen  zusammen
  705000  000  Dollars,  für  Branntwein,  Wein  und  Bier  hingegen  1487  000000
Dollars  ausgegeben  wurden,  und  wenn  man  weiter  liest,  daß  es  laut  der  im  Jahre  1883
vom  Chef  des  statistischen  Bureaus  der  Union  publicirten  Zusammenstellung  unter
einer  Bevölkerung  zwischen  50  000  000  und  60  000  000  Menschen,  die  zudem  theilweise
auf  den  einsamen  Farmhöfen  des  Westens  Hausen,  ca.  200  000  concessionirte  Verkäufer
Don  Spirituosen  gab.  In  der  Stadt  Toledo  (Ohio)  gab  es  1886  bei  einer  Bevölkerung ­
  von  90  000  Einwohnern  800  Schanklocale.
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        10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Consumtion.

165

-Mitteln  geführt  worden.  Lange  Zeit  stand  das  unbedingte  Verbot  des  Verrufs ­
  aller  alkoholhaltigen  Getränke  am  meisten  in  Gunst.  Dasselbe  wurde
zuerst  vom  Staate  Maine  und  dann  von  Rhode  Island,  Iowa  und  andern
eingeführt.  Viele  Staaten  haben  dagegen  die  Einrichtung  getroffen,  daß  es
ì&amp;gt;en  verschiedenen  Gemeinden  überlasten  ist,  das  Verbot  unter  der  Bedingung
nuszusprechen,  daß  sich  die  Mehrheit  der  Wähler  mittelst  Abstimmung  in  diesem
Şinne  erklärt.  Es  hat  sich  nun  herausgestellt,  daß  die  Trunkenheitsexceste  in
^En  Staaten,  in  welchen  das  absolute  Verbot  vorherrscht,  fast  ebenso  zahlreich
şind  wie  anderswo.
Weil  man  bei  stricter  Anwendung  des  Gesetzes  zahllose  gerichtliche  An-'^'gen
  erstatten  müßte,  so  greift  man  nur  in  wenigen  Fällen  ein.  Das  Gesetz
I,stt  demnach  nur  geringe  Wirkungen  und  trägt  vielmehr  theilweise  zur  Steige-*
 Un 9  des  Eonsums  geistiger  Getränke  bei,  weil  der  Verkauf  infolge  desselben
heunlich  betrieben  wird,  also  steuerfrei  bleibt.  So  hat  man  sich  denn  gegenwärtig
uut  Vorliebe  einer  andern  Richtung  zugewendet  und  sucht  in  einer  Anzahl
don  Staaten  durch  hohe  Besteuerung  eine  Verminderung  der  Zahl  der  Schankocale
  herbeizuführen.  Dieses  System  hat  sich  auch  in  der  Praxis  bewährt
Unb  ìn  Ohio,  Missouri,  Pennsylvanien  und  anderwärts  in  fiscalischer  sowohl
^ls  in  moralischer  Hinsicht  treffliche  Resultate  gezeitigtK
sehnlich  ist  man  in  der  Schweiz  vorgegangen.  Eine  Revision  des
Etikels  31  der  Bundesverfassung  verlieh  im  Jahre  1885  den  Kantonen  das
kcht,  betreffs  des  Verkaufs  der  geistigen  Getränke  gesetzliche  Bestimmungen
^  Erlassen.  Drei  Fünftel  derselben  haben  von  diesem  Recht  Gebrauch  gemacht.
.  och  ging  man  bald  zu  einem  andern  System  über  und  führte  im  Jahre  1887
. ûê  Branntweinmonopol  ein.  Dasselbe  brachte  Einfuhrzölle  und  Consumsteuern
^owohl  zu  Gunsten  des  Bundes  als  der  Kantone  mit  sich,  und  diese  Beostungen
  sind  int  allgemeinen  dreimal  so  hoch  als  die  frühern  Abgaben,
s  i!-  Staatsverwaltung  importirt  die  Spirituosen  und  lagert  die  int  Lande
Ģ  şi„  producirten  ein.  Zugleich  hat  man  sich  bemüht,  die  übrigen  geistigen
^  E  rüiike,  Wein  und  Bier,  billiger  zu  machen,  und  so  hat  denn  der  Verbrauch
o*  Branntweins  abgenommen,  derjenige  der  letztem  Getränke  sich  gehoben 2 .
^  Endlich  ist  auch  die  in  Rußland  eingeleitete  Action  bemerkenswerth.  NachdeZņversuche,
  die  dort  in  den  Jahren  1819—1827  zur  Verstaatlichung
Ņ  Branntweinhandels  gemacht  wurden,  gescheitert  waren,  ist  die  russische
^âhre  1895  in  den  Gouvernements  Perm,  Ufa,  Orenburg
'  Ssamara  dazu  geschritten,  die  Verstaatlichung  des  Branntweinhandels
,  Şiehe  Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  621—624.
htzU  .  Şiehe  die  interessante  zusammenfassende  Arbeit  über  die  schweizerischen  Vernnd
  *  .  b0n  Milliet  in  den  ,Annals  of  the  American  Academy  for  political
Soc *a]  science*  tome  III,  part  2  (Philadelphia,  January-May  1893),  429—443.
        <pb n="193" />
        166

I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

unter  den  leitenden  Gesichtspunkten  der  Bekämpfung  der  Trunksucht,  der  Anpassung ­
  des  bonsums  an  die  normalen  Bedürfnisse  der  einzelnen  Gebiete  des
Reichs  und  der  Wahrung  der  finanziellen  Jntereffen  des  Staates  versuchsweise ­
  einzuführen.  Das  Resultat  dieses  in  einem  Reiche  mit  einer  so  wenig
an  freie  Initiative  gewöhnten  Bevölkerung  gemachten  Versuches  wird  äußerst
belehrend  sein.
Der  Staat  und  die  Gemeinden  werden  übrigens,  wie  auf  so  vielen  andern
Gebieten,  so  auch  auf  jenem  der  Bekämpfung  des  übermäßigen  Genusies
geistiger  Getränke  nicht  alles  leisten  können.  Es  haben  also  auch  die  freien
Associationen,  die  Mäßigkeitsvereine  aller  Art  in  Gemeinschaft  mit  Kirche,
Schule,  Familie  und  Arbeitgebern  nach  wie  vor  eine  große  Aufgabe  zu
erfüllen.
X.  Endlich  muß  noch  eine  Art  der  Güterconsumtion  erwähnt  werden,
nämlich  die  Ausgaben,  welche  zum  Zwecke  des  Genusses  einer  ungefährdeten ­
  Existenz  und  insbesondere  eines  geordneten  öffentlichen ­
  Rechtszustandes  gemacht  werden.  Das  Bestehen  einer  guten  staatlichen ­
  Ordnung,  welche  Frieden,  Sicherheit  und  die  Entscheidung  der  Streitigkeiten ­
  unter  den  einzelnen  Menschen  auf  dem  Wege  des  Processes  garantirti
ist  von  unschätzbarem  Werthe.  Freilich  ist  nicht  der  gesamte  Staatsaufwand
hierher  zu  rechnen.  Ein  Theil  der  von  den  Staatsbürgern  an  Staat,  Provinz
und  Gemeinde  gezahlten  Auflagen  dient  nicht  dem  eben  erwähnten  Zweck,  sondern
wird  zu  Erziehungs-  und  Wohlthätigkeitsausgaben  oder  für  gemeinnützige
Unternehmungen,  wie  für  die  Erbauung  und  den  Unterhalt  von  Landstraßen,
Eisenbahnen,  Wasserbauten  u.  dgl.,  verwendet.  Andererseits  fließen  viele  Auslagen ­
  zur  Sicherung  der  persönlichen  Unversehrtheit  und  des  ungestörten  Besitzes ­
  von  Hab  und  Gut  nicht  in  die  öffentlichen  Kassen,  sondern  in  diejenigen
von  Privatpersonen.  Dahin  gehören  z.  B.  die  an  Advocaten  und  Notare
entrichteten  Gebühren  und  alle  Ausgaben  für  die  von  den  Einzelnen  getroffenen
Sicherungsmaßregeln  gegen  Räuber  und  Diebe,  also  der  Aufwand  für  Schlösser
und  Riegel,  Waffen,  Wächter  u.  s.  w.
Uebrigens  gilt  auch  von  den  Ausgaben  für  Zwecke  der  Sicherheit  dasjenige, ­
  was  wir  oben  bezüglich  der  Aufwendungen  für  die  Erziehung  und  den
Cultus  gesagt  haben:  sie  sind  zugleich  mächtige  Förderungsmittel  der  Pr^
duction.  Ja  es  sonn  eine  irgendwie  entwickeltere  Production  ohne  solche  Ausgaben ­
  gar  nicht  gedacht  werden.  Wer  wollte  säen  und  ernten,  wer  Unternehmungen ­
  irgend  welcher  Art  ins  Leben  rufen,  wenn  er  nicht  des  Genusses
der  Früchte  seines  Fleißes  sicher  wäre?
        <pb n="194" />
        Zweites  Buch.
Der  Güteraustausch.

E  r  st  e  s  Kapitel.
Vom  Güteraustausch  im  allgemeinen.
«3»  diesem  Buche  haben  wir  mehrere  hochwichtige  Fragen  zu  beantworten
Hub  uns  darüber  klar  zu  werden,  weshalb  die  Menschen  und  insbesondere  die
Familien  es  vorziehen,  Güter  zu  kaufen  und  zu  verkaufen,  statt  sich  selbst  mit
bem  Nothwendigen  und  Angenehmen  zu  versorgen,  wie  sich  der  Preis  der
^krschiedenen  Waren  bestimmt,  und  welches  das  Wesen  und  der  Nutzen  des
Geldes,  der  verschiedenen  Ersatzmittel  desselben  und  des  Credites  ist.
Bevor  wir  auf  diese  Gegenstände  eingehen,  ist  nur  noch  zu  bemerken,
die  Existenz  des  Privateigenthums  die  Voraussetzung  für  einen  jeden
^'Mtlichen  Güteraustausch  oder  Güterumlauf  bildet,  da  sich  derselbe  als  die
Übertragung  des  Eigenthums  an  etwas  von  einer  Person  auf  eine  andere
äiarakterisirt.  Je  nachdem  ein  Gut  gegen  ein  anderes  eingetauscht  oder  gegen
cn  allgemeinen  Werthmefser,  das  Geld,  hingegeben  wird,  nennt  man  diesen
^tausch  Tausch  im  engern  Sinne  oder  Kauf.  Wird  aber  das  Kaufen
ìîņb  Verkaufen  gewerbsmäßig  betrieben,  so  spricht  man  von  Handel.  Der
.  îìteraustausch  bietet  große  Vortheile  und  ermöglicht  die  ausgiebige  Ausnutzung
er  Hilfsquellen  der  Erde.
Es  lassen  sich  fünferlei  Umstände  anführen,  die  desien  so  allgemeine  und
îo  umfangreiche  Anwendung  ganz  erklärlich  machen.
Die  Vortheile,  welche  sich  aus  der  Arbeitstheilung  ergeben,  also  die  vermehrte ­
  Geschicklichkeit,  die  Ausnutzung  der  Verschiedenheiten  hinsichtlich  der  persön-,
  j  Begabung  und  Veranlagung  der  Menschen,  die  Ersparnis,  an  Erlernungsasten
  und  alles  dasjenige,  wovon  im  4.  Kapitel  des  I.  Buches  die  Ned  e  war,
Bussen  einen  mannigfachen  Austausch  von  Gütern  und  persönlichen  Dienstleistungen
^  Nothwendigkeit  zur  Folge  haben.  So  kommt  es,  daß  in  einem  Torfe  nicht
Obermann  zugleich  Schmied,  Schuhmacher,  Dachdecker  oder  Krämer  ist,  sondern
        <pb n="195" />
        168

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

daß  ein  jeder  ein  besonderes  Gewerbe  ergreift  nnd  seine  sonstigen  Lebensbedürfnisse ­
  einkauft.
2.  Es  besteht  aber  auch  ein  Güteraustausch  zwischen  verschiedenen  Orten
und  dieser  erklärt  sich  aus  der  folgenden  Thatsache.
An  einem  jeden  Orte  können  nicht  sämtliche  Güter  producirt  werden.
Viele  lassen  sich  an  gewissen  Orten  gar  nicht,  an  andern  nur  mit  großen
Kosten  und  Opfern  erzeugen.  So  ist  es  unmöglich,  in  Deutschland  Zuckerrohr ­
  oder  Kaffeebäume  anzubauen,  und  der  im  vorigen  Jahrhundert  von
König  Friedrich  II.  angestellte  Versuch,  die  Maulbeerbäume  und  die  Seidenraupenzucht ­
  im  preußischen  Staate  einzubürgern,  mußte  als  zu  schwierig  und
kostspielig  aufgegeben  werden.  Oftmals  werden  aber  gewisse  Güter  gerade
an  den  Orten  benöthigt,  wo  sie  nicht  producirt  werden  können,  z.  B.  Eis
in  Tropenländern,  die  Felle  wilder  Thiere  in  großen  Städten  und  Salz
zum  Gebrauche  von  Menschen  und  Vieh  in  Gegenden,  die  vom  Meere  entfernt ­
  liegen  und  der  Salzbergwerke  entbehren.  Bisweilen  geschieht  es  auch,
daß  Güter  gewisser  Art,  welche  in  dieser  oder  jener  Gegend  ohne  besondere
Schwierigkeiten  hervorgebracht  werden  könnten,  in  die  betreffenden  Länder  von
auswärts  eingeführt  werden,  weil  sie  auf  diesem  Wege  billiger  zu  stehen
kommen.  So  wird  in  England  und  in  manchen  Theilen  von  Italien  Weizen
eingeführt,  nicht  weil  er  in  diesen  Gebieten  nicht  wachsen  würde,  sondern  weil
es  vortheilhafter  erscheint,  den  Boden  zur  Cultur  anderer  Gewächse  zu  verwenden, ­
  da  man  den  Weizen  billiger  aus  Rußland,  Indien  oder  Amerika
beziehen  kann.
3.  Eine  weitere  Ursache  des  Güterunllaufs  ist  in  den  Vortheilen  z"
suchen,  welche  sich  aus  der  Centralisation  gewiffer  Industrien  lind  namentlich
gewisser  aufeinander  angewiesener  Industrien  an  einem  Orte  oder  in  einer
Gegend  ergeben.  Von  dieser  Thatsache  haben  wir  bereits  zu  Anfang  des
6.  Kapitels  des  I.  Buches  gehandelt.
4.  Ebenso  ist  im  zweiten  Theile  des  nämlichen  Kapitels  darauf  hingewiesen ­
  worden,  welche  Vortheile  mi§  der  Production  im  großen  sich  ergeben-Die
  Massenproduktion  hat  dann  selbstverständlich  den  Export  der  Mehrheit
der  Erzeugnisse  nach  andern  Orten  und  den  Betrieb  von  Handelsgeschäften,
durch  welchen  sich  derselbe  vollzieht,  zur  unausbleiblichen  Folge.
5.  Ein  fünfter  Grund  ist  in  der  Bildung  größerer  und  großer  Vevölkerungscentren,
  namentlich  großer  Städte,  zu  suchen,  wovon  gleichfalls  iw
6.  Kapitel  schon  gehandelt  worden  ist.  Die  Bewohner  solcher  Centren  muffen
mit  vielen  zum  Leben  nothwendigen  Gegenständen  von  auswärts  versorgt
werden,  und  so  entwickelt  sich  denn  zu  diesem  Behufe  ein  regelmäßiger,  beträchtlicher ­
  Handel.  Die  Existenz  von  Städten  und  die  Blüthe  des  Handels
gehen  Hand  in  Hand.  Wo  nur  wenige  und  kleine  Städte  vorhanden  sind,
        <pb n="196" />
        1.  Ķap.  Vom  Güteraustausch  im  allgemeinen.

169

zum  mindesten  der  Binnenhandel  nur  geringe  Ausdehnung  gewinnen.
Ņ^enn  es  sich  darum  handelt,  zu  bestimmen,  ob  eine  Gegend  oder  eine  Stadt
şich  für  die  Production  einer  bestimmten  Ware  eignet,  so  kommt  es  nicht
şowohl  auf  die  Höhe  der  Kosten  an  sich  an  als  darauf,  wie  hoch  sich  başbļôst
  die  Herstellungskosten  der  betreffenden  Erzeugniffe  im  Vergleich  zu  den
andern  Orten  erwachsenden  stellen.  So  können  gewisse  fruchtbare  Ländeìeien
  in  der  Nähe  von  Städten  viel  mehr  zur  Viehzucht  und  Waldcultur
^eignet  sein  als  andere  entfernter  gelegene  und  weniger  fruchtbare  Territorien.
Dessenungeachtet  wird  man  Vieh  und  Holz  von  diesen  beziehen,  da  die  fruchtaren
  Ländereien  in  der  Nähe  von  Städten  einen  größern  Ertrag  liefern,
^enn  sie  zur  Handelsgärtnerei  und  zur  Milchwirtschaft  verwendet  werden,
^îe  Bewohner  der  Umgegend  von  Palermo  und  Messina  ziehen  es  vor,
^rangen  und  Citronen  für  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  und  England  zu
^ultiviren  und  ihr  Getreide  aus  dem  Innern  der  Insel  zu  beziehen,  obgleich
he  das  letztere  in  reicher  Fülle  auf  ihren  eigenen  Grundstücken  ernten  könnten
nur  aus  dem  Grunde,  weil  sich  die  Cultur  der  Agrumen  besser  lohnt.
.  àtzen  sich  noch  viele  Beispiele  dieser  Art  beibringen,  aus  welchen  man
km  Gesetz  der  verhältnißmäßigen  Einträglichkeit  ableiten  kann,
ebenso  auf  den  Güteraustausch  innerhalb  eines  Landes  als  auf  den  internationalen ­
  Güterumlauf  Anwendung  findet.  Auch  gilt  das  Gesetz  in  gleichem
^  aße,  mie  in  Bezug  auf  Ergiebigkeit  einer  Gegend,  auch  in  Bezug  auf  die
^àhigkeit  eines  Menschen  zur  Vornahme  gewisser  Arbeiten  und  zur  Erfüllung
E'Nes  Berufs.  Ein  tüchtiger  Arzt  wird  seine  Arzneien  nicht  selbst  verfertigen,
n  wohl  er  sich  sehr  gut  auf  deren  Herstellung  versteht.  Er  überläßt  dies  dem
potheker,  wenn  dieser  auch  die  doppelte  Zeit  auf  die  Bereitung  verwenden
f'A  e \  Ņrzt  kann  eben  seine  Zeit  besser  und  einträglicher  verwenden,  als
^  mit  der  Zurichtung  von  Medicamente»  zu  befassen,
fi*  dem  im  vorstehenden  über  den  Güteraustausch  Gesagten  ergeben
.  nod)  zwei  Wahrheiten.  Zunächst  steht  so  viel  fest:  je  größere  Unter-^
  in  der  Productibilität  zweier  verschiedenen  Gegenden  in  Bezug  auf
baisse  Erzeugnisse  bestehen,  um  so  bedeutender  ist  der  aus  dem  Güteraustausch
l&amp;gt;  beiden  erwachsende  Vortheil.  So  wird  der  Handel  zwischen  Gegenden
^  Völkern,  die  hinsichtlich  ihrer  natürlichen  Beschaffenheit  resp.  ihrer  &amp;amp;tbe
  su^ en  protze  Aehnlichkeiten  aufzuweisen  haben,  nicht  so  lebhaft  sein  wie
u  Güteraustausch  zwischen  Gebirgs-  und  Flachländern,  mineralreichen  Gegenden
Mittelpunkten  der  Textilindustrie,  heißen  Gegenden  und  kalten  Regionen.
^  Der  Handel  zwischen  Italien  und  Spanien,  die  beide  reich  an  Weinen  und
^.uofrüchten  sind,  hat  sich  dementsprechend  bei  weitem  nicht  so  rege  gestaltet,
zwischen  einem  jeden  dieser  Länder  und  Frankreich  bezw.  Deutschland
tle bene  factisch  ist  oder  vielmehr  sein  sollte,  wenn  eine  sachgemäße  Handels-
        <pb n="197" />
        170

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Politik  in  den  betreffenden  Ländern  herrschend  wäre,  da  die  erstem  die  in
den  letztem  erzeugten  Jndnstrieproducte  brauchen  können,  diese  aber  ganz
naturgemäß  ein  Vortheilhaftes  Absatzgebiet  für  die  Producte  jener  bilden.
Zweitens  aber  ist  es  eine  gleichfalls  unbestreitbare  Thatsache,  daß  der
aus  dem  Handel  erwachsende  Gewinn  durch  die  Transportkosten  und  die
sonstigen  Geschäftsspesen  gekürzt  wird,  daß  demnach  die  Tendenz  besteht,
die  Ausgaben  für  diese  letztem  zu  vermindern.  So  haben  denn  auch  alle
Verbesserungen  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrswesens  den  Güterumlauf  gefördert, ­
  namentlich  sind  die  gewaltigen  Fortschritte,  die  sich  im  Laufe  des
19.  Jahrhunderts  im  Transportwesen  und  im  Nachrichtendienst  vollzogen
haben,  mit  einem  gewaltigen  Aufschwünge  des  Handels  zusammengefallen.
Zumal  die  Erfindung  des  Telegraphen  war  von  größter  Bedeutung.  Abgesehen ­
  von  dem  verhältnißmäßig  billigen  Transport  der  Güter  ist  noch
etwas  anderes  erforderlich,  damit  der  Handel  blühe:  er  muß  darauf  rechnen
können,  Abnehmer  zu  finden;  und  wie  leicht  kann  sich  der  Verkaufslustige
heutzutage  darüber  vergewissern,  ob  er  solche  finden  wird  oder  nicht.  Ein
Telegramm  genügt,  ihn  darüber  aufzuklären.  Infolge  der  Erfindung  des
Telegraphen  können  jetzt  die  Waren  auf  eine  gegebene  Ordre  von  einem
Ende  unseres  Erdballs  zum  andern  gesendet  werden,  ohne  daß  die  Gefahr
bestände,  daß  sie  möglicherweise  keine  Abnehmer  finden.
Indessen  darf  man  die  aus  dem  Handel  erwachsenden  Vortheile  nicht
überschätzen.  Atan  muß  sich  hüten,  denselben  als  Endzweck  und  nicht  nur
als  ein  Mittel  zur  Verwirklichung  des  Wohles  der  Menschen  zu  bctracksteu-Das
  Glück  eines  Landes  läßt  sich  nicht  nach  der  Höhe  der  Export-  und  der
Jmportziffern  bemessen.  Es  ist  ganz  richtig,  wenn  man  den  Handel  als  ein
Mittel  betrachtet,  dessen  sich  die  Vorsehung  zur  Verbreitung  des  wahren
Glaubens,  zur  Ueberwindung  von  Haß  und  Abneigung  zwischen  verschiedenen
Rassen  und  Nationalitäten  und  zur  Beseitigung  von  allerlei  Vorurtheilen  bedienen ­
  kann.  Aber  andererseits  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  der  Handelsverkehr ­
  auch  tausendfach  mißbraucht  und  zur  Quelle  von  unberechenbaren
Leiden  geworden  ist.  Wie  viele  Kriege  zwischen  den  Völkern  sind  durch
Handelsrivalitäten  verursacht  worden,  und  wie  oft  hat  der  Handel  zu  Betrügereien, ­
  Erpressungen  und  allerlei  Schändlichkeiten  Anlaß  geboten,  die  zu
materieller  Schädigung  des  einen  Theils,  und  was  schlimmer  ist,  zum
lichen  Verderben  des  andern  führten!  Daraus  ergibt  sich  also  die  Roth'
Wendigkeit,  zwar  nicht  den  Handel  als  solchen  zu  bekämpfen,  wohl  aber
eifrig  dahin  zu  streben,  daß  den  damit  verbundenen  Mißbräuchen  Einhan
gethan  werde.
Wir  kommen  nun  zn  einem  sehr  delicaten  und  verwickelten  Gegenstaub'
zur  Beantwortung  der  Frage,  weshalb  so  und  so  viel  von  einem  bestimmten
        <pb n="198" />
        2.  Kap.  Tie  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

171

Ģute  gegen  eine  bestimmte  Quantität  von  einem  andern  eingetauscht  oder
vielmehr  —  da  wir  uns  nicht  mit  den  niedern  Culturstufen  der  Menschheit,
v"f  welchen  der  Tauschhandel  vorkommen  kann,  zu  beschäftigen  haben  —
Hegen  eine  bestimmte  Menge  Geld  hingegeben  wird.  Es  ist  ja  natürlich  viel
einfacher,  die  verschiedenen  Güter  an  einem  bestimmten  einheitlichen  Maße  zu
^kssen,  d.  h.  ihre  Preise  zu  vergleichen.
Was  diese  anbelangt,  so  sind  die  Marktpreise  von  den  übrigen  Preisen
* u  unterscheiden,  und  wir  wollen  uns  zunächst  mit  den  erstem  beschäftigen.
Ņ^enn  man  die  Natur  derselben  versteht,  gewinnt  man  leicht  auch  Einsicht
ìn  das  Wesen  der  andern  Preise.

Zweites  Kapitel.
Tie  freie  Preisbildung.  Tie  Marktpreise.
linter  Markt  im  wirtschaftlichen  Sinne  des  Wortes  versteht  man  die
à  Zwecke  des  Kausens  und  Berkaufens  veranstaltete  freie  Zusammenkunft
kiner  beträchtlichen  Anzahl  von  Leuten,  die  sämtlich  bezüglich  der  zum  Verkauf
vusgebotenen  Gegenstände  mehr  oder  weniger  Sachkenntniß  besitzen  und  mehr
o^er  weniger  in  die  die  Preisbildung  berührenden  äußern  Umstände  eingeweiht
şiņd,  und  zwar  eine  Zusammenkunft  zum  Zwecke  des  öffentlichen  Abschluffes
êv  Transactionen,  welcher  es  allen  ermöglicht,  von  dem  Inhalt  aller  abgeschlossenen ­
  Kaufgeschäfte  sich  Kunde  zu  verschaffen.  Dieser  Art  sind  die
Hetzen  Kornmärkte,  namentlich  die  internationalen  von  London,  New  Pork
"ud  Chicago,  sowie  die  für  gewisse  Länder  und  größere  Gebiete  maßgebenden,
!"  die  von  Paris,  Budapest,  Mannheim  u.  s.  w.,  die  Märkte  für  Rohvumwolle
  in  Liverpool,  für  Baumwollstoffe  in  Manchester,  für  Zucker  in
Magdeburg,  die  Börsen  für  den  Handel  mit  Werthpapieren  in  den  vergebenen ­
  Hauptstädten.  Auch  die  Meffen  in  Nowgorod  sind  Institutionen
g&amp;gt;er  Natur,  und  früher  waren  hierzu  auch  die  von  Leipzig  und  andern
glschen  Städten  zu  rechnen.  Uebrigens  ist  es  nicht  erforderlich,  daß  die
J!*  ^èarkt  bildenden  Käufer  und  Verkäufer  in  einem  Raum  oder  auf  einem
:  beisammen  sind;  sie  können  auch  in  einer  großen  Stadt  oder  über  eine
Gegend  zerstreut  sein,  wenn  sie  nur  durch  vervollkommnete  Communiîonsmittel,
  Post,  Telegraph,  Telephon,  und  durch  die  Veröffentlichung  der
gglisten  und  Tagescurse  untereinander  in  naher  Verbindung  stehen.  Je
°  kommener  die  Communicationsmittel  sind  und  je  leichter  sich  die  Waren
        <pb n="199" />
        172

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

transportiren  lasten,  desto  weiter  kann  sich  das  von  einem  bestimmten  Markte
abhängige  Gebiet  ausdehnen.  Uebrigens  muß  darauf  hingewiesen  werden,
daß  das  Wort  ,Markt'  auch  in  dem  Sinne  gebraucht  wird,  daß  es  eine
Menge  von  Käufern  bezeichnet,  die  untereinander  in  keiner  Verbindung  stehen.
Diese  Bedeutung  hat  es  in  deut  von  Adam  Smith  aufgestellten  Satze,  daß
die  Arbeitstheilung  in  der  Ausdehnung  des  Marktes  ihre  Grenzen  findet.
Ebenso  sagt  man:  das  russische  und  das  ungarische  Getreide  findet  seinen
Markt  in  Westeuropa.  Dagegen  kann  das  Wort  ,Markt'  im  erstern  Sinne
nur  dailn  gebraucht  werden,  wenn  eine  gewisse  Verbindung  zwischen  den
Käufern  besteht,  und  zwar  eine  Verbindung,  die  sich  darin  äußert,  daß  dieselben ­
  gegenseitig  von  ihrem  Vorgehen  Kunde  haben.
Das  Charakteristische  eines  solchen  Marktes  ist  die  Thatsache,  daß  ans
demselben  zu  diesem  oder  jenem  Zeitpunkte  für  eine  jede  der  verschiedenen
Waren  nur  ein  bestimmter  Preis  gezahlt  wird.  So  wurde  am  8.  Juni  1894
an  der  Wiener  Getreidebörse  der  Hektoliter  Weizen  (76—81  kg  schwer)  i £
nach  der  Qualität  mit  6  fl.  90  kr.  bis  7  fl.  75  kr.  gehandelt,  und  an  dein
nämlichen  Tage  stellte  sich  an  der  Wiener  Effectenbörse  der  Preis  für  100  Mt-Reichswährung
  in  Banknoten  auf  62  fl.  27 1 / 2  kr.  Geld.  Man  kann  diese
Wahrheit  in  die  Formel  bringen:  Es  kann  auf  einem  und  demselben  Markte
nicht  zwei  Preise  für  die  nämliche  Ware  geben.  Es  gibt  vielmehr  nur  einen
Preis  für  eine  und  dieselbe  Ware  und  dieser  ist  der  Marktpreis.
Wie  bildet  sich  nun  der  Marktpreis?  Dieser  Vorgang  läßt  sich  durch
wenige  Worte  charakterisiren:  Der  Marktpreis  hängt  unmittelbar  von  Angebot ­
  und  Nachfrage  ab,  und  wird  mittelbar  von  den  Productionskosten  der
verschiedenen  Güter  und  von  dem  Werthe  für  die  Einzelnen  bestimmt.
Diese  vier  den  Marktpreis  bedingenden  Factoren  müssen  wir  jetzt  einer
nähern  Beleuchtung  unterziehen.
Unter  Angebot  und  Nachfrage  versteht  man  dem  Nächstliegenden  Wortsinn
  gemäß  zwei  dem  Abschluß  eines  jeden  Kaufes  vorausgehende  Vorgängedie
  Bekundung  des  Wunsches,  ein  Gut  durch  die  Hingabe  eines  andern  J 11
erwerben  (Nachfrage),  und  das  Ausbieten  eines  Gutes  in  der  Absicht,  dafür
ein  anderes  in  seinen  Besitz  zu  bringen  (Angebot).
Wo  der  Gebrauch  des  Geldes  eingeführt  ist,  bezeichnet  man  also  fll*
Angebot  die  Erklärung  jemandes,  daß  er  bereit  ist,  gewisse  Güter  gegen  Geld
hinzugeben,  und  als  Nachfrage  den  Ausdruck  der  Absicht,  solches  dafür
zu  zahlen.
Im  weitern  Sinne  sind  aber  Angebot  und  Nachfrage  nicht  als  vereinzelte ­
  Vorgänge,  die  sich  zwischen  zwei  Personen  oder  doch  nur  zwischen
einer  geringen  Anzahl  von  Personen  vollziehen,  sondern  als  Inbegriff  der  entsprechenden ­
  Handlungen  ganzer  Kreise  von  Menschen  aufzufaffen.  Die  Wir''
        <pb n="200" />
        2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

173

fatnfeit  von  Angebot  und  Nachfrage,  welche  die  Feststellung  des  Marktpreises
^ìlr  Folge  hat,  vollzieht  sich  nun  folgendermaßen.
Käufer  und  Verkäufer  finden  sich  ein,  nachdem  sie  sich  auf  Grund  der
über  den  vorhandenen  Warenvorrath  und  die  von  den  Eonsumeuten  und  den
Käufern  voraussichtlich  begehrte  Gütermenge  eingeholten  Informationen  eine
Meinung  über  die  Preisverhältniffe  gebildet  haben.  Die  Meinungen  werden
^°bann  ausgetauscht  und  nach  Maßgabe  der  verschiedenen  Ansichten  nöthigenîullv
  modificirt.  Da  aber  die  an  den  Geschäften  des  Marktes  Betheiligten
^ehr  oder  minder  sachverständige  Leute  sind,  wird  es  nicht  häufig  Vorkommen,
uß  die  Anschauungen  derselben  weit  auseinander  gehen.  Dagegen  sind  die
.^ìŗtschaftlichen  Perhültniffe  der  einzelnen  Käufer  und  Verkäufer  sehr  vermiedener ­
  Natur.  Ein  Theil  der  letztern  sieht  sich  genöthigt,  unter  welchen
b  ingungen  es  auch  sei,  zu  verkaufen,  während  andere  in  der  Lage  sind,
^9  Zu  warten,  bis  sich  ihnen  ein  andermal  günstigere  Verkaufschancen
îeten.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  Käufern.  Ten  einen  ist  sehr  viel

daran

gelegen,  ihren  Kauf  sobald  wie  möglich  abzuschließen,  weil  sie  keinen

orrath  von  den  betreffenden  Gütern  mehr  besitzen,  oder  weil  sich  ihnen
^"nşiîge  Gelegenheit  bietet,  das  Einzukaufende  Vortheilhaft  zu  verwenden;  die
krn  dagegen  haben  es  nicht  eilig  und  sind  in  der  Lage,  mit  dem  Abschluß
Geschäfte  zu  warten.  Es  kann  natürlich  nicht  anders  sein,  als  daß  alle
^kse  verschiedenen  Perhültniffe  und  die  denselben  entsprechenden  Dispositionen
^ et  ° n  den  Transactionen  des  Marktes  Betheiligten  deren  Handlungen  bepuffen.
  Je  mehr  Verkäufer  sich  genöthigt  sehen,  ihre  Vorräthe  herzugeben,
^  i e  dringender  die  Käufer  gewisse  Waren  benöthigen,  desto  größer  wird
Q  oder  die  Bedeutung  der  Geschäftsabschlüffe  werden.  Eine  genaue
** cr  Dispositionen  sämtlicher  Betheiligten  würde  zur  Festsetzung  eines
.  Erhältnissen  am  besten  entsprechenden  Preises  führen.  Beim  Festhalten
Durà^î  ģŞringern  Preise  würden  sich  weniger  Personen  zum  Verkaufe,  beim
Ņerläsàģen  höherer  Preissätze  weniger  zum  Kaufen  verstehen.  Jener  den
Gissen  angemessene  Preis  kann  der  richtige  oder  der  entsprechende
?dreis  genannt  werden.  Diesem  kommt  der  wirkliche  Marktpreis  ge-^
  ņ  lch  nahe,  ohne  indeffen  mit  ihm  zusammenzufallen,  weil  sogar  erfahrene

K^ufleut

Ş  sich  in  ihren  Beurtheilungen  nicht  gänzlich  von  Irrthum  frei  zu
vermögen,  und  weil  schlaue  Geschäftsmänner  die  Preise  sogar  bei

halten
^  ^vuiiugi
ņ  octionen  im  großen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  ihrem  Interesse

m  beeinsiuff

ben,  •* ,,, .' l * nen  verstehen.  Die  Vorgänge,  welche  diesen  Unterschied  zwischen
S^it^îigen  und  dem  wirklichen  Marktpreis  herbeiführen,  bezeichnet  Adam
besto  )  mit  bem  Ausdruck  ,das  Feilschen  des  Marktes'.  Dasselbe  muß  sich
Ņnzab^ņig.^  wirksam  erweisen,  je  mehr  die  gegenüberstehenden  Theile  nach
^  '  Ginsicht  und  Interesse  am  Abschlüsse  der  Geschäfte  einander  gleich
        <pb n="201" />
        174

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

stehen,  und  je  größer  die  gesamte  Intelligenz  und  auch  die  Gesamtzahl  der
Theilnehmer  an  den  Geschäften  ist.
Das  Streben  der  Käufer  und  Verkäufer  eines  Marktgebietes,  Geschäfte
unter  den  für  einen  jeden  günstigsten  Bedingungen  abzuschließen,  ist  eine  Bethätigung ­
  der  freien  Concurrenz.  Unter  Concurren;  oder  Mitbewerb
versteht  man  nämlich  das  friedliche  Streben  mehrerer  Personen  nach  gewissen
Gütern,  welche  nur  eine  oder  eine  Anzahl  von  ihnen  sich  wirklich  verschaffen
können.  Wenn  die  Concurrenten  in  der  Hauptsache  gleich  stark  sind,  nicht  j
Unwissende  oder  Schwache  Geschickten  und  Starken  entgegenstehen,  und  wenn
sich  auch  nicht  eine  zusammengewürfelte  Menge  einer  organisirten  Schar  von
Individuen  gegenüber  sieht,  so  findet  ein  freier  Mitbewerb  statt,  andernfalls
ist  die  Concurrenz  eine  ungleiche.  Es  ist  nun  aber  einleuchtend,  daß  die  an
den  Geschäften  eines  Marktes  sich  Betheiligenden  in  freie  Concurrenz  miteinander ­
  treten.  Das  erhellt  aus  dem,  was  wir  über  das  Wesen  des  Marktes
gesagt  haben.  Also  kann  sich,  wenn  auch  nicht  alle  das  Gewünschte  erlangen
können,  niemand  darüber  beklagen,  daß  die  Marktpreise  gewaltsam  aufgedrängte
seien.  Es  stünde  dies  in  offenbarem  Widerspruch  mit  der  Lage  der  Dinge-Aber
  mit  dieser  Darstellung  der  Vorgänge,  welche  die  Bildung  des  Marktpreises ­
  zur  Folge  haben,  ist  noch  nicht  alles  erklärt.  Wir  haben  nur  die
Gründe  in  Betracht  gezogen,  welche  denselben  unmittelbar  bestimmen,  nicht  die
tiefer  liegenden  Ursachen,  von  denen  er  abhängt.  Es  bleibt  noch  die  Frag^
zu  beantworten,  weshalb  Käufer  und  Verkäufer  mit  den  geschilderten  Dispositionen ­
  an  den  Geschäften  des  Marktes  theilnehmen,  und  die  weitere,  welche"
Einfluß  der  gegenwärtige  Marktpreis  auf  die  Preise  der  Zukunft  ausübe"
wird.  Zu  diesen!  Zwecke  müssen  die  Kosten  und  der  Nutzen,  welchen  die  5"
Markte  gebrachten  Güter  verursachen,  in  Betracht  gezogen  werden.
Unter  Kosten  sind,  wie  wir  schon  im  1.  Kapitel  des  !..  Buches  enb
wickelt  haben,  die  Güter  zu  verstehen,  welche  jemand  hingibt,  um  ein  Ģ"
herzustellen  oder  in  seinen  Besitz  zu  bringen.  Ganz  selbstverständlich  werde"
die  Anschauungen,  welche  der  Verkäufer  eines  Gutes  hinsichtlich  der  von  ih'"
zu  erzielenden  Verkaufsbedingungen  hegt,  durch  den  Hinblick  auf  die  von  ih'"
dafür  gebrachten  Opfer  beeinflußt.  Es  kommt  zwar  vor,  daß  der  Verkaufs
das  von  ihm  ausgebotene  Gut  mit  Verlust  verkauft,  d.  h.  daß  der  erzieh
Verkaufspreis  für  die  aufgewendeten  Kosten  nicht  entschädigt.  Er  kann  şi
genöthigt  sehen,  unter  derart  ungünstigen  Bedingungen  abzuschließen,  daß  die
ihm  auf  die  Herstellung  oder  die  Beschaffung  des  betreffenden  Gutes  verwendete'
Auslagen  nicht  gedeckt  werden;  solches  wird  z.  B.  der  Fall  sein,  wenn  er  e»*
sieht,  daß  er  durch  eine  Nichtveräußerung  dieses  Gutes  noch  größern  Sch"d^  |
erleidet,  als  wenn  er  es  unter  dem  Selbstkostenpreise  hergibt,  da  ihm  die&amp;gt;&amp;lt;^  Ì
Preis  immer  noch  mehr  Vortheil  bringt  als  das  Behalten  des  betreffend^
        <pb n="202" />
        175

2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

Gegenstandes.  Aber  auf  die  Dauer  kann  niemand  mit  Verlust  verkaufen  und
^uß  jedermann  zu  verkaufen  aufhören,  wenn  nicht  die  Preise  steigen  oder  die
kosten  sich  vermindern  lasten.
Was  fällt  nun  alles  unter  den  Begriff  der  Kosten  ?  Man  kann  füg-^ch
  acht  verschiedene  Arten  solcher  annehmen:
1.  Die  sämtlichen  zum  Zwecke  der  Herstellung  und  Herbeischaffung  der
treffenden  Güter  gezahlten  Löhne.
2.  Die  Renten  aller  Art  (mit  Einschluß  der  Kapitalszinsen),  die  für  die
Nutzung  der  zur  Production  erforderlichen  Gegenstände  zu  entrichten  sind.
3.  Die  verschiedenen  Steuern,  Zölle  und  Umlagen,  die  auf  den  letztern
lasten.

4.  Die  Auslagen  für  Beschaffung  des  Rohmaterials  und  der  nöthigen
aschinen  sowie  für  die  Reparatur  aller  vorkommenden  Beschädigungen
derselben.

ö-  Alle  Ausgaben  für  Ankauf  und  Herbeischaffung  der  betreffenden
Şgenstände:  Transportkosten,  Lagerzins  und  andere  Aufwendungen,  welche
^  unter  die  vier  vorhergehenden  Arten  von  Kosten  fallen,
sck  X  0'  ^ er  Aufwand  für  die  Sicherung  gegen  Brand,  Mißernten,  Hagel-^
  aden  u.  s.  m.,  gegen  Diebstahl,  Fälschung  u.  dgl.,  gleichviel  ob  diese  Sichein
  Gestalt  von  Zahlungen  an  eine  Versicherungsgesellschaft  oder  Anstalt
o  kr  durch  Vorkehrung  anderer  Vorsichtsmaßregeln,  z.  B.  durch  das
îņņieln  eines  Reservefonds,  aus  dem  der  durch  uneinbringliche  Forderungen
I  chende  Ausfall  zu  decken  ist,  oder  etwa  durch  Errichtung  feuersicherer  Mauern,
Wellung  von  Wächtern  u.  s.  w.  vorgenommen  wird.
7-  Die  Ausgaben  für  die  geeignete  Ausbildung,  welche  für  den  vortheil-°
  en  Betrieb  des  betreffenden  Geschäftes  vorauszusetzen  ist.
8'  Die  Entschädigung  für  die  damit  verbundene  Arbeit,  Mühe  und

orge.

der  s  à""  jemand  mit  der  Production  gewisier  Güter  fortfahren  soll,  so  muß
ş^à^^^ŗltpreis  hoch  genug  sein,  um  ihn  für  alle  diese  seine  Kosten  zu  entzu
  "ņd  ihn  zum  Fortbetriebe  seines  Unternehmens  auch  für  die  Zukunft
tio  ^ņlaffen.  Uebrigens  sind  die  Kosten  je  nach  dem  betreffenden  Produclichk^^ige
  '  den  Zeitverhältniffen,  den  verschiedenen  Gegenden  und  Oertlichleut
 ei ” Cn  şoì^ìk  nach  den  Individualitäten  der  einzelnen  Producenten  und  Kaufoder ­
  Ì^ erou&amp;amp;  verschieden.  Richt  zwei  Unternehmer  sind  gänzlich  gleich  veranlagt
läßt  şilh  vollkommen  gleichen  Productionsbedingungen  gegenüber.  Auch
l'ä)  nur  ein  Theil  der  Kosten  ganz  genau  berechnen.  Wer  will  z.  B.
von  Öi&amp;gt;1oIuter  Bestimmtheit  abwägen,  wie  groß  die  Entschädigung  für  alle  die
Und  àernehmer,  etwa  einen  Großindustriellen,  anzustellenden  Berechnungen
'Ur  die  Erwägungen  über  die  Aussichten  einer  Speculation  auszufallen  hat?
        <pb n="203" />
        176

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

wer  genau  bestimmen,  wieviel  sich  ein  solcher  als  Ersatz  für  alle  Verdrießlichkeiten
  in  Rechnung  zu  bringen  hat?  Und  wie  kann  man  die  gewöhnliche
Abnutzung  von  Maschinen  und  Werkzeugen  bis  auf  das  genaueste  herauctüfteln?
  Solcher  kleinen  Umstände  und  Verschiedenheiten  finden  sich  bei  der
complicirten  Gesamtheit  der  Productionsbedingungen  schier  unzählige  vor.  Lo
ist  es  denn  z.  B.  eine  höchst  mühselige  Aufgabe,  genau  herauszubringen,  wie
hoch  sich  die  Herstellungskosten  für  ein  Stück  Sammet  in  einer  jeden  von
fünf  Fabriken  in  Krefeld  oder  Lyon  belaufen.
Man  wolle  auch  noch  die  folgenden  Momente  im  Auge  behalten.
1.  Die  Periode,  während  welcher  ein  Unternehmer  mit  Verlust  verkaufen
kann,  ohne  sich  zur  Aufgabe  des  Geschäftes  genöthigt  zu  sehen,  kann  eine  längere
oder  eine  kürzere  sein,  sich  auf  Wochen,  Monate,  ja  auf  Jahre  erstrecken.
Es  kommt  eben  alles  auf  die  besondern  Verhältnisse  an.  Je  größer  der  Umfang ­
  des  Unternehmens  ist,  je  mehr  Aussicht  besteht,  daß  es  gelingen  werde,
durch  vorübergehenden  billigen  Verkauf  für  die  Zukunft  eine  gefährliche  Coucurrenz
  fernzuhalten,  desto  länger  kann  mit  Verlust  gearbeitet  werden.
2.  Wenn  jemand  verschiedenartige  Güter  verkauft,  muß  allerdings  der
gesamte  Ertrag  des  Geschäftsbetriebes  auf  die  Dauer  die  dem  Verkäufer  erwachsenden ­
  Kosten  decken,  dagegen  ist  es  nicht  nothwendig,  daß  der  Preis
eines  jeden  einzelnen  Artikels  die  durch  dessen  Herstellung  oder  Herbeischaffung ­
  verursachten  Kosten  hereinbringe.  Wenn  indessen  die  Kosten  den
Verkaufspreis  dauernd  überschreiten  und  keine  Aussicht  vorhanden  ist,  daß
sich  der  letztere  bald  Vortheilhaft  gestalten  werde,  so  wird  der  Unternehmer
darauf  bedacht  sein,  die  Production  des  betreffenden  Artikels  einzuschränken
oder  einzustellen,  und  dafür  mehr  von  Gütern  anderer  Art  zu  erzeugen-Doch
  ist  dies  bisweilen  unmöglich,  weil  die  Erzeugung  gewisser  Producte
von  derjenigen  anderer  unzertrennlich  ist.  Es  ist  dies  z.  B.  bezüglich  der
Zucht  resp.  der  Production  von  Schafen  und  Wolle,  Honig  und  Wachs,
Hühnern  und  Eiern,  Weizen  und  Stroh,  Kohlengas  und  Coaks  der  Fall.  Auch
ist  da,  wo  die  Cultur  gewisser  Bodenerzeugnisse  rationell  betrieben  wird,  ein
Fruchtwechsel  nöthig  und  wird  z.  B.  mit  dem  Bau  von  Korn  und  von
Rüben  abgewechselt.  So  kann  es  denn  geschehen,  daß  gewisse  Gegenstände
Jahr  für  Jahr  unter  dem  Betrage  der  Herstellungskosten  verkauft  werden,
und  zwar  nur  aus  dem  Grunde,  weil  sie  erzeugt  werden  müssen,  wenn  ma"
andere,  einträgliche  Güter  produciren  will.  Dies  kann  sowohl  in  den  Fällen,
in  welchen  die  betreffenden  Producte  in  einer  untrennbaren  natürlichen  Verbindung ­
  miteinander  stehen,  als  auch  anderweitig  vorkommen.  Auch  werden
bisweilen  Gegenstände  nur  aus  dem  Grunde  unter  ihrem  Werthe  verkauf,
weil  das  Publikum  dadurch  auf  andere  Waren  aufmerksam  gemacht  un
zu  ihrem  Kaufe  angereizt  wird.  Ferner  ereignet  es  sich  bisweilen,  daß
        <pb n="204" />
        -

■  Vt

177

2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.
şolge  mangelhafter  Buchführung  die  Kosten  eines  jeden  der  verschiedenen  in
einem  Unternehmen  fabricirten  Artikel  nicht  genau  bekannt  sind.  Unter  solchen
Verhältnissen  ist  es  sehr  wohl  denkbar,  daß  ein  bei  der  Production  des  einen
ergebendes  dauerndes  Deficit  einem  so  bedeutenden,  bei  der  Production
Anderer  sich  herausstellenden  Gewinn  gegenübersteht,  daß  es  durch  letztem  gutgemacht ­
  wird.
3.  Je  größer  der  Absatz  ist,  desto  kleiner  braucht  der  Gewinn  an  den
einzelnen  Quantitäten  zu  sein.  Bei  großem  Absätze  kann  sich  der  Unternehmer
^uch  mit  kleinen  Profiten  begnügen.  Er  kann  auch  von  solchen  leben  und
öei  ihnen  seinen  Vortheil  finden.
4.  Bezieht  er  noch  aus  andern  Quellen  Einnahmen,  so  kann  der  Profit,
kn  er  aus  seinem  Geschäftsbetriebe  ziehen  muß,  um  so  viel  kleiner  sein.
Schon  zu  Anfang  des  ersten  Buches  haben  wir  gesehen,  wie  nothwendig
ê'  Ģ,  zwischen  den  Gesichtspunkten,  welche  die  ganze  Nation  im
ìlge  haben,  und  denjenigen,  welche  die  Verhältnisse  des  Einzelnen  in
bracht  ziehen,  sorgfältig  zu  unterscheiden.  Diese  Unterscheidung  muß  selbstverständlich ­
  auch  hinsichtlich  der  Productionskosten  zur  Anwendung  kommen.
Im  vorhergehenden  haben  wir  uns  mit  den  privaten  Productionsosten
  beschäftigt  und  gesehen,  einen  wie  beträchtlichen  Einfluß  dieselben  auf
îe  Gestaltung  der  Preise  ausüben.  Die  Opfer,  welche  sie  ihren  Trägern
Auferlegen,  ja  sogar  die  Verluste,  welche  sie  für  den  Unternehmer  eventuell  im
kfvlge  haben,  können  andern  Vortheil  bringen.  Wenn  jemand  für  das  von
Ņ  entliehene  Kapital  hohen  Zins  zahlt,  seinen  Arbeitern  hohe  Löhne  geuhren
  und  sein  Feuerungsmaterial  um  theuern  Preis  erstehen  muß,  so  steigern
Ņ  ?Hue  Productionskosten,  und  das  gereicht  ihm  zum  Nachtheil,  wenn  er  den
reis  [einer  Erzeugnisse  nicht  entsprechend  zu  steigern  vermag;  dagegen  beseine
  Gläubiger,  seine  Arbeiter  und  die  Kohlengrubenbesitzer  einen  seinem
^Maden  entsprechend  gesteigerten  Gewinn.
k  Wirten  ganz  andern  Charakter  tragen  dagegen  die  nationalen  Proļ
  'uns  ko  st  en,  d.  h.  die  Kosten,  welche  einer  Nation  in  ihrer  Gesamt-^
  ì  ñus  der  auf  ihrem  Gebiete  betriebenen  Production  erwachsen.  Vom
Ņ^"ņuļen  Gesichtspunkte  aus  sind  weder  die  Steuern  und  Abgaben  noch  die
ju  êstslôhne  und  Kapitalzinsen  noch  der  vom  Verkäufer  bezogene,  dem  Käufer
,  *  ust  fallende  Gewinn,  soweit  sie  nicht  in  das  Ausland  gehen,  als  Kosten
m  ^"chten.  Vielmehr  können  die  gesamten  Kosten  dieser  Art  auf  zwei
^  stylen  reducirt  werden:  auf  die  körperliche  wie  geistige  Arbeit  und  Mühe
iņ  T  beim  Productionsprocesse  Betheiligten  und  auf  den  Gesamtbetrag  der
le [ern  Processe  gebrauchten  und  verbrauchten  Güter,
prid  beiden  Arten  von  Kosten  sind  beständig  auseinanderzuhalten.  Die
^aten  Productionskosten  können  oftmals  ziemlich  genau  bemessen  werden,
BolkSwirtschastslehrk.  12
        <pb n="205" />
        178

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

da  sie  zum  großen  Theil  in  der  Hingabe  vertauschbarer  Güter  bestehen,  deren
Preis  bekannt  ist.  Dagegen  entziehen  sich  die  nationalen  der  genauen  Schatzung.
Sie  sind  von  einem  höhern  Gesichtspunkt  als  von  demjenigen  der  gewöhnlichen ­
  Buchführung  zu  betrachten  und  wechseln  im  Anschlüsse  an  die  Veränderungen, ­
  die  sich  in  den  natürlichen  Productionsbedingungen  des  betreffenden
Landes  und  in  der  geistigen  und  sittlichen  Veranlagung  seiner  Bewohner  vollziehen. ­
  Es  ist  von  größter  Bedeutung,  wenn  ein  Land  günstigere  Bedingungen
hinsichtlich  der  Productionskosten  besitzt  als  andere  Staaten  und  Gebiete.  Wenn
irgendwo  mit  gleichem  Kapitalaufwand  mehr  Getreide  oder  Wein  erzeugt  wird
als  in  andern  Landern,  sei  es  nun  daß  der  Boden  von  außergewöhnlicher
Fruchtbarkeit  ist,  oder  daß  sich  die  Bewohner  durch  Fleiß  und  Geschicklichkeit
auszeichnen,  so  wird  der  Preis  dieser  Erzeugnisse  bei  gleicher  Nachfrage  wohlfeiler ­
  sein  oder  eine  gewinnbringende  Ausfuhr  derselben  stattfinden  können,
und  die  letztere  wird  allerdings  eine  Preissteigerung  zur  Folge  haben,  aber
dementsprechend  auch  Geld  in  das  Land  bringen.  Dies  aber  führt  wieder
dazu,  daß  sich  die  productiven  Unternehmungen  vermehren  und  die  Nachfrage
nach  Arbeit  und  damit  der  Arbeitslohn  steigt 1 .  Andererseits  darf  aus  der  Thatsache, ­
  daß  die  nationalen  Productionskosten  eines  Volkes  günstiger  sind  als  die
eines  andern,  noch  nicht  gefolgert  werden,  daß  die  Mehrheit  der  Bevölkerung  &amp;gt; in
erstem  Falle  besser  daran  ist  als  im  letztem.  Eine  für  die  große  Maste  der
Bevölkerung  vortheilhafte  Eigenthumsvertheilung  geht  mit  dem  natürlichen  Reichthum ­
  eines  Landes  oder  mit  der  Vortheilhaften  Gestaltung  der  Verhältnisse'
von  denen  die  Exportfähigkeit  desselben  abhängt,  durchaus  nicht  immer  Hanb
in  Hand.
Von  den  beiden  Arten  von  Kosten  sind  die  privaten  Productionskostett
von  größerem  Einfluß  auf  die  Gestaltung  der  Marktpreise  als  die  nationalen-Wenn
  z.  B.  die  Industriellen  für  dieselbe  Arbeitsleistung  mehr  Lohn  und
einen  höhern  Darlehenszins  als  früher  zahlen  müffen,  so  vermehren  sich  ^
Productionskosten  ihrer  Erzeugnisse,  und  sie  können,  wenn  die  übrigen  Au?'
lagen,  die  sie  machen  müssen,  sich  gleich  bleiben,  nicht  mehr  so  billig
kaufen  wie  zuvor.  Eine  Steigerung  der  nationalen  Productionskosten  hat  1,1
diesem  Falle  nicht  stattgefunden.  Das  Analoge  gilt  von  einer  Veränderung
der  Verhältnisse  in  der  Richtung  der  Verbilligung  der  Arbeitslöhne  u.  s-Wenn
  hingegen  infolge  arger  Bedrückung  der  Landleute,  wie  sie  heutzutage
durch  wucherische  Ausbeutung  beim  Verkauf  ihrer  Producte  in  gewissen  Länder"
des  europäischen  Ostens  nur  zu  oft  vorkommt  und  wie  sie  im  Mittelalter

i  Siehe  die  Hinweise  auf  die  Definitionen  des  Begriffs  der  Produktionskosten'
welche  verschiedene  Schriftsteller  geben,  sowie  mancherlei  Beispiele  über  die  Gcstaltu"
dieser  Kosten  bei  Roscher  a.  a.  O.  §  106,  S.  206  ff.
        <pb n="206" />
        2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

179

^urch  {jarte,  ihre  Hörigen  mit  Drohungen  und  Strenge  zur  Arbeit  antreibende
Grundherren  sehr  häufig  geübt  wurde,  eine  übermäßige  Arbeitsleistung  einer
zahlreichen  Menschenklaffe  hervorgerufen  wird,  so  findet  eine  Steigerung  der
uationalen  Productionskosten  statt.  Eine  solche  tritt  auch  da  ein,  wo  infolge
Bodenerschöpfung  durch  Raubbau  beträchtliche  Ausgaben  für  Düngung
und  bessere  Bearbeitung  des  Ackerbodens  nöthig  gemacht  werden,  wie  dies
gegenwärtig  im  Westen  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  geschieht.
Immerhin  stehen  die  privaten  und  die  nationalen  Productionskosten  in
kuger  Verbindung  miteinander,  und  es  kann  kaum  eine  ernstliche  Aenderung
'm  Bereiche  der  einen  stattfinden,  ohne  daß  sich  deren  Wirkungen  in  demlmigen
  der  andern  bemerkbar  machen  würden.  Wenn  sich  z.  B.  die  Löhne  der
ìu  den  Baumwollwarenmanufacturen  beschäftigten  Arbeiter  eine  Zeitlang  auf
^uer  normalen  Höhe  gehalten  haben,  so  wird  ein  beträchtliches  Sinken  derîklben
  nicht  allein  auf  die  privaten,  sondern  auch  auf  die  nationalen  Produc-Mnskosten
  einen  bedeutenden  Einfluß  üben.  Die  in  ihrem  Einkommen  Veristen ­
  Arbeiter  werden  entweder  in  ihrem  bisherigen  Erwerbszweige  eine
ivßere  Summe  von  Arbeitsleistungen  vollbringen  müsien,  um  einen  auskömmîchen
  Verdienst  zu  erhalten,  oder  sie  werden,  um  wenigstens  leben  zu  können,  ge-°ìhigt
  sein,  unter  Mühe  und  Sorge  ungewohnte,  ja  vielfach  gemeine  Tagóhnerarbeit
  zu  verrichten.  Wenn  aber  die  Löhne  in  starkem  Maße  steigen,
îo  werden  die  minder  concurrenzfähigen  Unternehmen  oftmals  —  nämlich  da,
ļļļ°  es  nicht  möglich  ist,  die  Preise  der  Producte  entsprechend  zu  erhöhen  —  zu
runde  gehen  und  viele  Fabrikanten  sich  andern,  für  sie  mehr  oder  weniger
^gewohnten,  ja  peinlichen  Beschäftigungen  zuwenden  müssen.  Das  hat  dann
Ulwiederum  auch  für  eine  Anzahl  von  Arbeitern  die  Folge,  daß  sie  sich  nach
Zeitiger,  weniger  lohnender  Beschäftigung  oder  nach  einer  solchen,  die
1  Einem  größern  Kraftaufwand  verbunden  ist,  umschauen  mästen,
dix  ^  Zweite  bestimmende  Ursache  der  Marktpreise  ist  der  Nutzen,  welchen
c  stur,  Verkauf  ausgebotenen  Güter  den  Käufern  zu  gewähren  geeignet  sind,
Bîerth  für  den  Privatgebrauch.  Wie  diejenigen,  welche  Güter
reck  Ņîarkt  bringen,  beim  Verkaufe  die  Productionskosten  derselben  be-^ņen,
  so  hat,^  die  Käufer  den  Werth  im  Auge,  welchen  die  betreffenden
{J. cr  Entweder  für  ihre  Person  oder  für  diejenigen  haben,  denen  sie  die  ge-En
  Gegenstände  weiter  zu  verkaufen  gedenken,
ab  Güter  haben  einen  Werth  zum  Behufe  entweder  der  Production
J*  ber  Konsumtion.  In  beiden  Fällen  ist  die  Berechnung  des  von  ihnen
eip  âļ^îen  Nutzens  beinahe  ebenso  schwierig  als  die  der  Kosten,  ^.ie  Tauglichkeit
Gutes  zur  Production  ist  je  nach  den  persönlichen  Eigenschaften,  der
jìô^bung,  dem  Charakter  und  den  Verhältniffen  deffen,  der  darüber  verfügt,
erauä  verschieden.  Wenn  z.  B.  zwei  Viehmäster  Ochsen  einkaufen  und  einer
12*
        <pb n="207" />
        180

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

von  ihnen  ein  zur  Viehmästung  geeigneteres  Landgut  und  bessere  Kenntnisse
des  einzuhaltenden  Verfahrens  besitzt,  so  ist  er  dem  andern  gegenüber  beträchtlich ­
  im  Vortheil  und  kann  unter  Umständen  10%  mehr  als  sein  Concurrent
zahlen  bei  sonst  gleichen  Verhältnissen.  Im  zweiten  Falle,  d.  h.  wenn  es
sich  um  das  Kaufen  zum  Zwecke  persönlicher  Consumtion  handelt,  ist  die
Werthberechnung  noch  schwieriger.  Gar  mannigfache  Umstände  üben  auf  die
Werthschätzung,  welcher  die  Einzelnen  die  für  ihren  Consum  bestimmten  Gegenstände ­
  unterziehen,  ihren  Einfluß  aus,  und  der  Maßstab  dieser  Schätzung  ist
allein  in  dem  Preise  zu  finden,  welchen  jemand  zu  zahlen  gewillt  ist,  falls
er  sich  das  betreffende  Object  oder  einen  Ersatz  für  dasselbe  nicht  anderweitig
zu  verschaffen  vermag.  Seine  Werthschätzung  und  der  dieser  Werthschätzung
entsprechende  Preis  wird  im  allgemeinen  desto  höher  ausfallen,
1.  je  dringender  das  Bedürfniß  ist,  welchem  der  Gegenstand  zu  dienen
bestimmt  ist.  So  sind  Lebensmittelvorräthe  und  Brennmaterial  in  kalten
Ländern  etwas  ganz  Unentbehrliches.  Will  der  Käufer  mit  ihrem  Einkauf
warten,  bis  die  Preise  dieser  Gegenstände  sinken,  so  muß  er  eine  Zeitlang
darben  und  frieren.
2.  je  mehr  Bedürfnisse  das  betreffende  Gut  zugleich  befriedigt.  Tahe''
kommt  es,  daß  selbst  ein  ganz  kleines  Haus  theurer  bezahlt  wird  als  ein  Zeli-3.
  je  weniger  Gegenstände  der  nämlichen  oder  ähnlicher  Art  er  bereits
besitzt;  i
4.  je  größer  sein  Vermögen  und  demnach  seine  Kaufkraft  ist.  Ein
Sammetkleid,  ein  Brillantdiadem  oder  ein  Landhaus  hat  für  eine  Arbeiterfamilie ­
  keinen  oder  doch  nur  geringen  Werth.  Nicht,  daß  Leute  solch«-'"
Standes  kein  Verlangen  nach  derartigen  Dingen  tragen  würden,  vielmehr'
liegt  ihr  Erwerb  für  dieselben  so  sehr  außerhalb  des  Bereiches  der  Möglich'
keit,  daß  sie  für  die  Angehörigen  der  niedern  Volksklassen  keinen  actuelle"
Werth  besitzen  können.
Es  ist  bereits  auf  die  Nothwendigkeit  hingewiesen  worden,  daß  l»e
Einzelnen  das  Verlangen  nach  dem  Ueberflüssigen  der  Fürsorge  für  das  Noth'
wendige  und  Nützliche  unterordnen.  Gleichviel  aber,  ob  eine  solche  vernünftige
Unterordnung  stattfindet  oder  nicht,  irgend  eine  wechselseitige  Einordnung  &amp;amp; er
verschiedenen  menschlichen  Bedürfnisse  in  eine  bestimmte  Reihenfolge  muß  st"tt'
finden.  Diese  Einordnung  übt  alsdann  ihren  Einfluß  auf  die  Preise,  inde"'
sich  die  Werthschätzung  der  verschiedenen  Gegenstände  im  Anschluß  an  sie  ""
unter  Berücksichtigung  der  vier  soeben  entwickelten  Gesichtspunkte  vollzieht.
geschieht  es,  daß  man  gewisse  Gegenstände  um  jeden  Preis  erstehen  wustwährend ­
  andere  vielfach  nur  dann  gekauft  werden,  wenn  sie  billig  sind.
folgt  dann  ein  beträchtliches  Steigen  des  Preises  solcher  bisher  billigen  Artile,
welche  jemand  zu  kaufen  gewohnt  war,  so  kann  es  vorkommen,  daß  er  ""
        <pb n="208" />
        2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

181

Ģen  Erwerb  verzichtet.  Es  kommt  aber  auch  vor,  daß  diese  Preissteigerung
"ne  andere  Wirkung  ausübt  und  vielmehr  die  Folge  hat,  daß  der  Betreffende
au î  den  Kauf  gewisser  andern  Gegenstände  verzichtet,  wenn  ihm  die  erstern
şnr  seine  Individualität  werthvoller  erscheinen  und  deshalb  trotz  ihres  getigerten ­
  Preises  von  ihm  erstanden  werden.  Es  bleibt  dann  eben  kein  Geld
înehr  übrig,  die  andern  zu  bezahlen.
Ferner  ist  noch  eine  andere  Unterscheidung  zu  machen.  Von  gewissen
Gegenständen  braucht  man  nur  einen  oder  eine  geringe  Anzahl.  So  benöthigt
lllstn  z.  B.  nur  eine  Taschenuhr,  nur  ein.  Haus,  nur  einen  oder  einige  Ueberu.
  s.  w.  ;  andere  Dinge  pflegt  man  dagegen  in  großem  oder  geringern
Quantitäten  zu  kaufen.  Finden  nun  beträchtliche  Preisschwankungen  von
Gegenständen  letzterer  Art  statt,  so  hat  das  die  Wirkung,  daß  der  Käufer,
ttt  vor  der  Wahl  zu  stehen,  ob  er  überhaupt  kaufen  oder  nicht  kaufen  will,
1*° n  den  betreffenden  Artikeln  einfach  mehr  oder  weniger  einhandelt.  Güter
ìkser  letztern  Art  sind  die  kostbarem  Nahrungsmittel  und  Getränke,  Putziuchen
  und  Gegenstände,  welche  der  Erholung  dienen.  So  wird  bis  zu  einer
Wissen  Grenze  desto  mehr  Wildbret  gegessen,  desto  mehr  Wein,  Liqueur  und
Ņ  -  ^trunken  und  desto  mehr  guter  Tabak  geraucht,  je  billiger  sich  die
ļ  eise  dieser  Qbjecte  stellen.  Das  Gleiche  gilt  von  den  der  Unterhaltungsec
 tiire  dienenden  Büchern,  vom  Theaterbesuch  u.  s.  w.,  aber,  wie  gesagt,  nur
l *  Zu  einem  gewissen  Punkte,  da  unserer  Genußfähigkeit  bestimmte  Schranken
^zogen  sind  i.'
Wenn  es  sich  um  Gegenstände  handelt,  die  sich,  wie  der  Thee,  der  Kaffee
°  er  der  Zucker,  nach  dem  Gewichte  in  bestimmte  Mengen  abtheilen  oder,
.  le  die  Kohlen  und  das  Getreide,  abwiegen  lassen,  so  enthält  der  Preis,  den
J!? an fc  zu  einem  bestimmten  Zeitpunkte  für  die  von  ihm  gekaufte  gesamte
.ņģê  von  Gütern  der  betreffenden  Art  zahlt,  in  der  Regel  noch  keinen  Hin-"Ş
  darauf,  was  er  eventuell  für  gewisse  andere  Quantitäten  desselben  Gutes
zahlen  bereit  ist.  Würde  der  Preis  des  Kaffees  oder  des  Zuckers  steigen,
be  îvvrde  er  unter  Umstünden  allerdings  nicht  auf  den  Konsum  dieser  Artikel
Um‘ lC ^ eU '  àr,  falls  ihm  seine  Mittel  nicht  erlauben,  Einkäufe  in  dem  gleichen
gel  f  ^  »¡e  früher  zu  machen,  weniger  als  bisher  davon  kaufen,  llnd  um-Art
  /ì  'şi  ļêicht  möglich,  daß  jemand  beim  Sinken  des  Preises  dieser
do?  ş^lls  er  nicht  eine  besondere  Vorliebe  für  andere  Gegenstände  hat  und
"rã)  die  Preisminderung  erübrigte  Geld  lieber  zum  Ankäufe  von  solchen
deņ  m  .à  ähnlicher  Weise  hat  auch  die  Verwendung  gewisser  Produktionsmittel  für
Spat  gebrauch  ihre  Grenzen.  So  ist  für  den  Besitzer  eines  kleinen  Gartens  ein
töi«  CU  ein  höchst  nützliches  Instrument.  Auch  ein  zweites  Exemplar  kann  sich  bei  geeinen
  s^^egenheiten  M*  nützlich  erweisen,  ein  dritter  aber  oder  ein  vierter  sind  für
Elchen  Eigenthümer  vollständig  nutzlos.
        <pb n="209" />
        182

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

verwendet,  mehr  Kaffee  und  Zucker  als  früher  kauft.  So  ist  es  denn  eine  I
sehr  schwierige  Aufgabe,  eine  Tabelle  aufzustellen,  in  welcher  die  verschiedenen  ¡
Bedürfnisse  der  einzelnen  Menschen  nach  dem  Grade  der  Wichtigkeit,  welche
sie  für  die  Individuen  besitzen,  aneinandergereiht  wären.  Die  augenblicklich
im  Anschluß  an  die  gerade  überwiegende  Gestaltung  der  Verhältnisse  gezahlten  ļ
Preise  sind  kein  sicherer  Maßstab  für  den  Grad,  in  welchem  die  verschiedenen
Gegenstände,  nach  denen  der  Mensch  Verlangen  trägt,  von  ihm  geschätzt  werden,  |
und  es  ist  das  um  so  weniger  der  Fall,  als  gewiffe  Güter  ihrer  Beschaffenheit ­
  nach  nicht  sehr  wesentlich  voneinander  verschieden  sind  und  das  eine  derselben ­
  ohne  große  Unannehmlichkeiten  für  den  Consumenten  an  die  Stelle  dc--andern
  treten  kann.  Das  letztere  ist  namentlich  dann  der  Fall,  wenn  die  j
betreffenden  Individuen  nicht  sehr  verwöhnt  sind  und  keinen  hohen  Werth  auf
die  feinern  Nuancen  legen,  wie  sie  hinsichtlich  des  Geschmacks,  der  Form,  der
Farbe  u.  s.  w.  zwischen  den  verschiedenen  Sorten  der  mannigfachen  Gattung^
von  Gegenständen,  die  dem  menschlichen  Gebrauch  und  Verbrauch  dienen,  gestehen. ­
  Je  größerer  Werth  übrigens  von  einer  beträchtlichen  Anzahl  von  Personen ­
  den  Eigenschaften  gewisser  Kaffee-,  Thee-,  Wein-  und  Zuckersorten  beigelegt ­
  wird,  je  mehr  sich  die  elegante  Welt  in  ihrem  Geschmack  der  Art  und
Weise  zuwendet,  wie  gewisse  wohlgestaltete  Gebrauchsartikel  für  die  höher"
Klassen  liefernde  Productionscentren  ihre  Erzeugnisse  herzustellen  wissen,  desto
weniger  werden  diese  letztem  Preisschwankungen  unterliegen.  Es  ist  "i^
leicht,  einen  Ersatz  dafür  zu  finden,  und  so  können  sich  z.  B.  die  anderwärtigen
  Concurrenten  der  großen  Damenconfectionsgeschäfte  in  Paris  "N
auch  in  Wien,  in  denen,  wie  man  sagt,  die  glänzendsten  Toiletten  erfunR
werden,  nur  geringer  Erfolge  rühmen,  und  die  berühmten  Weine  von  Johann^
berg  und  Rüdesheim,  die  grands  vins  der  Gegend  von  Bordeaux,  der
zösische  Champagner,  der  Portwein  und  andere  solche  Weinsorten  behaupte"
ihren  alten  Ruf  und  ihre  hohen  Preise.
Im  Hinblick  auf  die  so  verschiedenartigen  Werthschätzungen,  welchen
selben  Arten  von  Gütern  seitens  der  einzelnen  Menschen  unterzogen  werdet
kann  man  im  Anschluß  an  die  von  einem  berühmten  deutschen  Volkswirtschaft
lehrer 1  gegebenen  Definitionen  mit  allem  Rechte  von  einem  ab  stratte
oder  Gattungs-  und  einem  concreten  Werthe  sprechen.  Der  erste  |
liegt  dem  Verhalten  der  Menschen  hinsichtlich  eines  Gutes  oder  einer  (
stimmten  Gattung  von  Gütern  im  allgemeinen  zu  Grunde.  Die  betreffen
Werthschätzung  des  Gutes  kann  aber  in  den  verschiedenen  Fällen  ein  bloşi^
Urtheil  des  Verstandes  bleiben,  welches  gar  keine  weitern  Folgen  hat
durchaus  nicht  zum  Kaufe  des  geschätzten  Gegenstandes,  ja  nicht  einmal  i  j
1  Rau  a.  a.  O.  94  ff.
        <pb n="210" />
        2.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise.

183

einem  Versuche,  denselben  zu  erwerben,  führt.  Im  Gegensatz  zu  dem  abstracten
hat  der  concrete  Werth  eine  ganz  specielle  Beziehung  zu  den  individuellen
Bedürfnissen  der  Einzelnen.  Hierunter  ist  der  Werth  zu  verstehen,  welchen
ein  bestimmtes  Gut  zu  einem  gegebenen  Zeitpunkt  für  eine  bestimmte  Person
besitzt  i.
Es  bleibt  uns  noch  übrig,  auf  eine  irrige  Anschauung  hinzuweisen,  nömļich
  auf  die  Behauptung,  daß  der  Werth  eines  Gutes  für  jedermann  in  dem
Maße  abnehme,  als  die  davon  besessene  Menge  größer  sei.  Dieselbe  ist  sogar
^ann  unrichtig,  wenn  man  sie  auf  die  Armen  beschränken  will  und  aus
folgende  Weise  formulirt:  .Die  Befriedigung,  welche  einem  Unbemittelten
daraus  erwächst,  daß  er  eine  Mark  mehr  besitzt,  ist  größer  als  die  einem
Ņeichen  durch  die  gleiche  Thatsache  verschaffte?  Man  kann  den  Werth  der
Tinge  und  die  Befriedigung,  welche  die  Sachgüter  den  Menschen  gewähren,
ņicht  nach  allgemein  gütigen  Regeln  bemessen,  sondern  nur  in  sehr  unvollkommener ­
  Weise  nach  den  Preisen  berechnen,  welche  für  diese  Güter  gezahlt
werden.  Es  ist  zweifellos,  daß  viele  Reiche  wenig  Genuß  von  ihrem  Verwiegen ­
  haben;  dasselbe  ist  aber  sehr  vielfach  auch  bei  den  Minderbemittelten
"nd  den  Armen  der  Fall.  Es  ist  nicht  ausgemacht,  daß  einem  Millionär
durch  die  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Genüffe  und  Annehmlichkeiten  weniger
kubjective  Befriedigung  verschafft  wird  als  einem  Handwerksmann  durch  das
descheidene  Maß  von  Luxus  und  Komfort,  dessen  er  sich  erfreuen  kann.  Ein
wkt  einem  glücklichen  Temperament  ausgestatteter  Reicher  —  und  es  gibt  deren
wele.  sehr  viele  —  wird  sich  besser  zu  vergnügen  und  auch  in  edlerem  Sinne
glücklicher  zu  sein  verstehen  als  ein  melancholischer  Schuhmacher  und  ein  stets

.  '  Rau  bemerkt  a.  a.  O.  95  betreffs  des  concreten  Werthes  sehr  treffend:  ,Jn
cr  Regel  hat  man  zur  Erreichung  eines  Zwecks  für  einmal  oder  für  einen  gewissen
Şltraum  nur  eine  gewisse  Menge  von  Sachen  nöthig  (es  ist  z.  B.  das  zweite
.  ^ņiplar  des  geschätzten  Buches,  Kupferstichs  u.  s.  w.  für  den  Eigenthümer  fast  ohne
°Ncreten  Werth).  Ein  Vorrath,  der  zu  diesem  Vedarse  gehört,  wird  nach  seinem  gelten ­
  Gattungswerthe  geschätzt.  Man  strebt  ihn  zu  erwerben,  wenn  man  ihn  noch
ìcht  besitzt,  und  scheut  hierzu  einen  gewissen  Aufwand  nicht;  man  ist  dagegen  ab-3"
  veräußern.  Ein  diesen  Bedarf  übersteigender  Vorrath  dagegen  ist  übersein
  Gebrauchswerth  ist  ruhend  und  gibt  weder  zur  Erwerbung  noch  zur
ryaltung  des  betreffenden  Gutes  Anlaß.'  ...  S.  97  :  .Wenn  man  das  Vermögen
"es  ganzen  Volkes  überblickt,  so  kann  man  die  vorhandenen,  zu  eigenem  Gebrauche
d  .'^înten  Güter  nach  ihrem  vollen  Gattungswerth  anschlagen,  indem  man  annimmt,
theil  concre tcr  Werth  schon  bei  den  jetzigen  Besitzern  oder  nach  beendigter  Ver

,^'wng  dem  erstem  gleichkommt.'  -  Das  ist  selbstverständlich  nur  m  allgemeinen  an-'"Ņen.
  da  das  Urtheil  der  meisten  Menschen  betreffs  der  verschiedenen  Gattungen
n  "tern  eine  gewisse  Uebereinstimmung  zeigt.  Gewisse  Individuen  pflegen  aber
and  °"^s  geartete  Geschmacksrichtung  zu  haben  und  dementsprechend  gewisse  Güter
Şŗs  zu  bewerthen,  als  es  die  Mehrheit  der  Menschen  zu  thun  gewohnt  ist.
        <pb n="211" />
        184

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

unzufriedener  Schneider.  Wenn  es  wahr  wäre,  daß  das  Glück  und  das
Wohlbefinden  der  Menschen  genau  abgemessen  werden  könnte  und  in  dem
Maße  abnähme,  als  das  Einkommen  der  einzelnen  Menschen  größer  würde,  so
wären  die  Socialisten  und  alle  die,  welche  die  Einkommen  möglichst  gleich
groß  gestalten  wollen,  im  Besitz  einer  mächtigen  Waffe,  da  sie  verkünden
könnten,  daß  die  von  ihnen  vorgeschlagenen  Maßregeln  die  Menschen  glücklich
und  zufrieden  zu  machen  geeignet  seien.

Drittes  Kapitel.
Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise  (Fortsetzung).
Es  ist  nicht  zu  verwundern,  daß  die  Marktpreise  häufigen  Schwankungen
unterliegen.  Der  verwickelte  Charakter  der  sie  bestimmenden  Ursachen  erklärt ­
  das  vollständig.  Die  mannigfachen  Veränderungen  auf  dem  Gebiete
der  Technik  der  Productionsprocesse,  der  Wechsel  zwischen  guten  und  schlechten
Ernten  der  verschiedenen  Fruchtgattungen,  die  Entdeckung  neuer  wie  die  Erschöpfung ­
  der  benutzten  Bergwerke  und  viele  andere  Umstände  üben  ihre
Wirkung  auf  die  Productionskosten  und  auf  das  Angebot  aus.  Und  andererseits ­
  macht  sich  jeder  Wechsel  in  den  Kleidermoden,  in  der  Art  des  Häuserbaues ­
  und  der  Wohnungseinrichtung,  in  der  Ernährungsweise  der  Bevölkerung
und  der  Hausthiere,  in  der  militärischen  Ausrüstung  u.  dgl.  so  mächtig  fühlbar, ­
  daß  die  Nachfrage  nach  den  betreffenden  Gegenständen  dadurch  in  hohem
Grade  beeinflußt  wird.  Im  allgemeinen  kann  man  behaupten-,  daß  die
Schwankungen  der  Preise  desto  größer  sind,
1.  je  nothwendiger  für  den  Lebensunterhalt  sich  die  Güter  erweisen.  2o
sind  die  Lebensmittelvorräthe  und  namentlich  das  Getreide  gewaltigen  Preisschwankungen ­
  ausgesetzt.  Beispielsweise  standen  die  Weizenpreise  in  England
im  Jahre  1782  doppelt  so  hoch  als  im  vorhergehenden  Jahre,  und  iM
Jahre  1836  waren  sie  daselbst  nur  halb  so  hoch  als  im  Jahre  1831 1 .
2.  je  geringere  Bedeutung  die  Stelle  besitzt,  welche  die  Ausgaben  i*‘ r
die  betreffenden  Güter  unter  den  Gesamtausgaben  des  Käufers  einnehmen-1
  In  Frankreich  betrug  die  Weizenernte
im  Jahre  1817  .  .  48  Millionen  hl  zum  Tauschwerth  von  2046  Millionen  Francs,
»  1818  .  .  53  „  „  .,  „  1442
»  ..  1819  .  .64  „  „  .,  „  „  1170
(siehe  Roscher  a.  a.  O.  11).
        <pb n="212" />
        3.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise  (Fortsetzung).  185
^enn  sich  der  Preis  der  Muskatnüsse  auch  verdreifacht,  so  kauft  eine  reiche
Familie  nichtsdestoweniger  ebenso  viel  als  zuvor,  und  sie  würde  auch  nicht
îņehr  davon  kaufen,  wenn  dieses  Gewürz  dreimal  billiger  geworden  wäre.
Şo  berühren  sich  die  Extreme  auch  in  diesem  Falle.  Die  für  den  Menschen
höchst  werthvollen  wie  die  für  sein  Wohl  ganz  bedeutungslosen  Güter  stehen
şich  darin  gleich,  daß  die  Nachfrage  nach  ihnen  nicht  elastisch  ist,  d.  h.  im
Anschluß  an  die  Preisschwankungen  weder  zunimmt  noch  abnimmt.
3.  je  leichter  die  Güter  dem  Verderben  ausgesetzt  sind.  So  kann  es
ñeschehen,  daß  der  Preis  einer  Sorte  von  Fischen,  etwa  Karpfen,  früh
Borgens  bei  der  Eröffnung  des  Marktes  2  Mark  per  Kilo  beträgt,  mittags
aber  bereits  auf  die  Hälfte  gesunken  ist,  und  daß  etwaige  Reste  der  geschlachieten
  Fische  abends  um  einen  ganz  geringen,  vom  Käufer  zu  bestimmenden
Preis  hergegeben  werden.  Auch  kommt  es  vor,  daß  Erdbeeren  am  Abend
^  die  Hälfte  oder  ein  Drittel  billiger  als  am  Morgen  des  betreffenden
^^ges  verkauft  werden.
4-  je  mehr  Kosten  die  Aufbewahrung  der  Güter  verursacht.  Das  gilt
â'  Ņ.  von  einem  umfangreichen  Mobiliar,  das  bedeutende  Magazinräume
erfordert,  oder  von  einem  Wohnhause,  für  welches  ein  Hausmeister  bestellt
Serben  muß.  Auch  das  Halten  eines  Reitpferdes  ist  kostspielig,  weil  jemand
der  Fütterung  und  Pflege  desselben  betraut  werden  muß.
3.  je  weniger  leicht  die  Gegenstände  sich  transportiren  lasten.  So
wegen  der  hohen  Transportkosten  der  gute  Ausfall  der  Heuernte  an
E&amp;gt;nem  Orte  den  schlechten  Ausfall  derselben  in  einer  entferntern  Gegend  nicht
Lutmachen.
Ņ  .  0-  je  ungewiffer  es  ist,  wie  viele  Käufer  sich  für  den  betreffenden
^îkel  finden.  So  sind  z.  B.  die  Preise  des  Eisens  bedeutenden  Schwankungen
verworfen,  weil  die  Zahl  der  regelmäßigen  Abnehmer  eine  verhältnißmäßig
lleme  ist.
j.  ?»  je  größer  bei  der  Production  der  Güter  die  Gefahr  des  Miß-'Ngens
  ist.  Solches  steht  z.  B.  bei  der  Hopfen-  und  Obstzucht  mehr  zu
.^Echten  als  bei  dem  Getreidebau  und  bei  der  Cultur  der  Knollengewächse;
n  leser  Hinsicht  ist  der  Ackerbau  im  allgemeinen  von  größern  Gefahren  bey
  I e  mehr  das  Kapital  in  den  productiven  Unternehmungen  feststeckt,
i c  specialisirter  die  Bestimmungen  sind,  zu  denen  dasselbe  verwendet  wird,
^ņe  derartige  Verwendung  des  Kapitals  hat  nämlich  die  Folge,  daß  dasselbe
^  deinen  Preisschwankungen  nicht  gleich  aus  den  betreffenden  Betrieben
^ìlôgezogen  und  andern  Zwecken  zugeführt  werden  kann,
der  h'  längere  Zeit  verfließen  muß,  bevor  die  Production  von  Gütern
^treffenden  Art  irgendwie  beträchtlich  gesteigert  werden  kann.
        <pb n="213" />
        186

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.
10.  je  weniger  ein  Ersatz  der  betreffenden  Gegenstände  durch  andere,  &amp;gt;ii
ähnlicher  Weise  verwendbare  möglich  ist.
Mit  den  Preisschwankungen  ist  die  sehr  üble  Wirkung  verbunden,  daß
den  Producenten  die  Thätigkeit  durch  den  Mangel  an  Stätigkeit  der  Verhältnisse ­
  erschwert  wird.  Infolgedessen  können  sich  die  Unternehmer  nicht  mit
einem  mäßigen  Gewinn  begnügen,  vielmehr  wird  bei  denselben  eine  Neigung
zu  kühnem  Speculiren  gefördert,  während  sich  die  Preisschwankungen  auf  seiten
der  Consumenten  dadurch  fühlbar  machen,  daß  sich  die  Schwierigkeiten  eines
geordneten  Haushalts  steigern,  und  daß  die  Vorausberechnung  der  erwachsenden
Ausgaben  nur  zu  oft  unrichtig  ausfallen  muß.  Irrthümer  in  dieser  Hinsicht
sind  aber  mit  großen  Nachtheilen  verknüpft,  und  besonders  für  die  Armen  ist
es  schwer,  die  Folgen  einer  während  eines  Jahres  andauernden  übertriebenen
Preissteigerung  durch  den  Einkauf  plötzlich  billiger  gewordener  Gegenstände
im  folgenden  wieder  auszugleichen.  So  verursacht  die  beträchtliche  Schwankung
der  Preise  für  die  Producenten  wie  für  die  Abnehmer  Verluste  und  ist  eine
Quelle  uneinträglicher  Production  und  unvortheilhafter  Consumtion.  Deshalb
ist  es  als  ein  großer  Fortschritt  zu  begrüßen,  daß  in  der  Gegenwart  infolgt
der  Vervollkommnung  der  Communicationsmittel  und  der  immer  zunehmenden
Ausdehnung  des  Eisenbahnnetzes  und  der  Dampferlinien  die  Stärke  dieser
Schwankungen  bedeutend  abgenommen  hat,  und  daß  namentlich  die  Preist
der  wichtigsten  Ernährungsmittel  für  die  Bevölkerung  unsrer  wohlhabenden
und  am  Welthandel  betheiligten  Länder  und  Gegenden  heutzutage  viel  ständiger
sind  als  in  der  Vorzeit.  Die  Sorgen,  mit  denen  die  Menschen  der  frühern  Jķ
Hunderte  die  Witterungsverhältnisse  verfolgten,  haben  für  weite  Schichten,  nämlich
für  alle  diejenigen,  welche  nicht  direct  beim  Landbau  beschäftigt  sind  und  an  dessen
Ergiebigkeit  kein  Jntereffe  haben,  aufgehört  oder  sich  zum  mindesten  überaus  gemildert.
  Von  eigentlichen  Hungersnöthen,  wie  sie  sich  ehemals  in  den  verschiedenen
Ländern  periodisch  wiederholten  und  wie  sie  namentlich  bei  dem  mangelhast
organisirten  Communicationswesen  des  Mittelalters  so  häufig  vorkamen,  'şi
nicht  mehr  die  Rede.  Nur  noch  hie  und  da  leiden  einzelne  Volksschichtenund
  zwar  infolge  besonders  trauriger  Productionsverhältnisie,  während  es
natürlich  überall  vorkommt,  daß  einzelne  Individuen  wirklich  darben  müsstn-Auch
  wolle  man  im  Auge  behalten,  daß  ein  Element,  das  in  frühern  Zeiten
von  großem  Einfluß  auf  die  Preisschwankungen  des  Getreides  war,  d&amp;gt;e
auf  dem  Meere  herrschenden  Windrichtungen  und  Stürme,  die  einstmals
den  Transport  zur  See  oft  so  schwierig  und  langwierig  gestalteten  und  einer
so  großen  Anzahl  von  Schiffen  den  Untergang  brachten,  heutzutage  die  3*
fuhr  aus  den  überseeischen  Ländern  nur  noch  in  geringem  Grade  beeinflusst"'
Daher  konnte  der  Unternehmergcwinn  der  Importfirmen,  welcher  schon  infķ
der  steigenden  Concurrenz  bedeutend  gesunken  ist,  auch  mit  Rücksicht  auf  da
        <pb n="214" />
        2.  Ķap.  Die  freie  Preisbildung.  Tie  Marktpreise  (Fortsetzung).  187
geringere  Risico  weit  geringer  werden,  und  seine  Fluctuationen  sind  gegenwärtig ­
  von  weit  beschränkterer  Bedeutung  für  die  Preisgestaltung  als  früher  *.
^as  von  den  Lebensmittelpreisen,  abgesehen  von  Luxusartikeln,  gilt,  findet  bis  zu
kinem  gewissen  Grade  auch  auf  die  Preise  der  nicht  den  Luxusbedürfniffen  dienenden ­
  Bekleidungsstoffe  seine  Anwendung.  Die  Existenz  eines  Weltmarktes  für  die
Baumwolle,  die  Wolle  u.  s.  w.  wirkt  entschieden  ausgleichend,  wenn  auch  bezügļich
  der  Stoffe,  deren  Herstellung  in  so  hohem  Grade  von  der  Mitwirkung  der
Menschlichen  Arbeit  abhängt,  die  Preisschwankungen  der  Löhne,  wie  sie  namentlich
Strikebewegungen  mit  sich  bringen,  diese  ausgleichenden  Folgen  in  hohem
Grade  lähmen.  In  Bezug  auf  gewiffe  Gegenstände,  namentlich  die  Wohnungen, ­
  sind  indessen  die  Preisschwankungen  in  der  Neuzeit  weit  beträchtlicher
geworden  als  früher.  Bezüglich  der  Wohnungen  läßt  sich  diese  Erscheinung
şehr  leicht  erklären.  Wie  hätten  die  Wohnungspreise  in  den  großen  und
geößern  Städten  nicht  steigen  sollen,  nachdem  sich  eine  Art  von  Völkerwanderung ­
  gebildet  hat,  die  jahrein  jahraus  Tausende  und  aber  Tausende
^rthin  führt?
Uebrigens  sind  die  Preisschwankungen,  von  denen  wir  bis  jetzt  gesprochen
^wben,  sorgfältig  von  den  dauernden  Preis  um  ge  statt  ungen,  d.  h.
^  Aenderungen  int  durchschnittlichen  Marktpreis  einer  länger»
Periode  zu  unterscheiden.  Wie  viele  Jahre  bei  der  Berechnung  solcher  Durchşchnittspreise
  zu  Grunde  zu  legen  sind,  richtet  sich  nach  der  Art  der  Güter,  um  die
^  sich  handelt.  Für  die  Kornpreise  kommen  mindestens  20—30  Jahre  in
betracht,  für  die  Jndustrieproducte  weit  weniger.  Auch  kommt  es  auf  den
^weck  an,  zu  welchem  die  Berechnung  vorgenommen  wird.  Wollen  wir  z.  B.
^  Ķaufkraft  des  in  Geld  gezahlten  Lohnes  eines  modernen  Taglöhners  beschneit, ­
  so  haben  wir  die  Durchschnittspreise  der  verschiedenen  von  einem  solchen
Nöthigten  Gegenstände  in  der  Weise  festzustellen,  daß  wir  die  Preise  der
^ten  fünf  oder  sechs  Jahre  in  Betracht  ziehen.  Dagegen  tnüssen  sich  die
kobachtungen  auf  eine  weit  längere  Periode  erstrecken,  wenn  es  sich  darum
wndelt,  sich  die  Wirkungen,  welche  die  Entdeckung  und  Ausbeutung  bedeutender
oGlager  auf  die  Preise  im  allgemeinen  ausübt,  klar  zu  machen.
Es  lassen  sich  übrigens  alle  Veränderungen  in  den  Marktpreisen  in  zwei
läppen  zusammenfassen.  Die  eine  umfaßt  die  Schwankungen  infolge  des
änderten  Tauschwerthes  des  Geldes,  die  andere  die  aus  andern  Gründen  ent-^ŗingenden.
  Die  Aenderungen  ersterer  Art  äußern  sich  dahin,  daß  alle
n  englischen  Transportfirmen  beanspruchten  früher  große  Unternehmergewinne,
w  allermindesten  10—20°/«.  Beim  Getreidegeschäft  aus  den  Ländern  am  Schwarzen
kiişşļ  ^rechnete  man  sogar  solche  von  100-200°/«.  Vgl.  über  die  Umwälzungen  im
Ķ  Elchen  Getreidehandel,  welche  zu  einer  großen  Verbilligung  der  Preise  geführt  haben,
tl  ñuchs,  Der  englische  Getreidehandel  und  seine  Organisation.  Leipzig  1890.
        <pb n="215" />
        188

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Marktpreise  im  Durchschnitt  höher  werden  oder  sinken  \  diejenigen  der  letztem
dagegen  treten  insofern  zu  Tage,  als  die  Marktpreise  gewisser  Producte  höher,
diejenigen  anderer  hingegen  niederer  werden,  je  nachdem  die  Productionskosten
oder  die  Nachfrage  steigen  bezw.  fallen.  Wenn  wir  die  Bedeutung  des  Geldes
besprechen,  werden  wir  uns  über  diesen  Gegenstand  noch  eingehender  zu  verbreiten ­
  haben.
Die  Existenz  von  Märkten  und  von  Marktpreisen  und  der  freie  Mitbewerb ­
  haben  nanthafte  Vortheile  im  Gefolge.  Das  geschilderte  Vorgehen  der
Käufer  und  der  Verkäufer  übt  einen  starken  Einfluß  in  der  Richtung  aus,
daß  die  verschiedenen  Güter  von  denjenigen  produeirt  und  geliefert  werden,
welche  dieselben  mit  den  niedrigsten  Kosten  Herstellen  und  zu  den  billigsten
Preisen  verkaufen,  und  daß  die  Konsumenten,  für  welche  die  betreffenden
Güter  den  größten  Werth  haben,  sich  dieselben  auch  verschaffen  können.
Die  richtige  Schätzung  der  Functionen  des  Marktes  ist  von  großer  Bedeutung, ­
  und  man  muß  sich  sowohl  von  einseitiger  Feindschaft  gegen  die  freie
Concurren;  wie  von  bedingungsloser  Bewunderung  derselben  frei  halten.  Durch
das  Functioniren  des  Marktes  und  die  sehr  beträchtlichen  Gewinne,  welche  sich
kluge  Unternehmer  infolge  desselben  zu  verschaffen  wissen,  wird  den  verständigen
und  umsichtigen  Producenten  ein  angemessener  Vortheil  gesichert  2,  während
die  Unfähigen  dadurch  benachtheiligt  werden.  Der  Bestand  von  Märkten  hat
also  in  der  Regel  die  Folge,  daß  die  nationale  Gütererzeugung  auf  die  vortheilhaftesten
  Bahnen  gelenkt  wird.
1  Sie  müssen  wenigstens  verhältnitzmäßig  steigen  oder  sinken.  Absolut  können
gewisse  Preise  auch  beim  Sinken  des  Geldwerthes  herabgehen,  z.  B.  wenn  irgendwo
billig  erzeugte  überseeische  Producte  infolge  neuer  Verbindungen  zwischen  gewissen
Ländern  plötzlich  auf  den  Markt  geworfen  werden.  Auch  Fälle  entgegengesetzter  Natur
können  vorkommen.  Wenn  die  Ernte  gewisser  seltenen  Luxusartikel,  z.  B.  die  des
Portweins,  ungünstig  ausfällt,  so  kann  auch  in  Zeiten  großer  Geldknappheit  eine  ab'
solute  Preissteigerung  derselben  recht  wohl  eintreten.  Dieselbe  würde  freilich  noch
augenscheinlicher  sein,  wenn  das  Geld  im  Ueberfluß  vorhanden  wäre.
2  Man  bedenke  auch,  in  wie  hohem  Grade  besonders  ein  ausgedehnter  Geschäftsverkehr
  mit  dem  Auslande  eingehende  Kenntniß  der  Sitten  und  Verhältnisse  desselben
bedingt.  Ein  erfolgreicher  Handel  in  die  Ferne  setzt  eine  beträchtliche  Bildung  voraus.
Je  mehr  aber  die  Völker,  wenigstens  die  gebildeten  und  hoch  civilisirten,  einander  kennen
lernen,  desto  mehr  werden  sich  die  nationalen  Vorurtheile  abschleifen.  Indem  der
Bestand  internationaler  Märkte  eine  internationale  Bildung  als  nützlich  erkennen  läßt
und  daher  zur  Erwerbung  einer  solchen  anspornt,  ist  er  also  auch  ein  nicht  zu  unter'
schätzendes  Förderungsmittel  humaner  Gesinnung  und  allgemeiner  Friedenstendenzenfalls
  nicht  eine  antisociale,  übertriebene  Freihandelspolitik,  welche  weite  Schichten  des
Volkes,  achtungswerthe  Producentenkreise  und  ihre  Arbeiterschaft  der  ausländische
Eoucurrenz  wehrlos  preisgibt,  die  guten  Folgen  eines  ausgedehnten  Verkehrs  zwifche
den  Völkern  wieder  vereitelt.
        <pb n="216" />
        îŞ«

3.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise  (Fortsetzung).  189
Andererseits  darf  aber  zweierlei  nicht  aus  den  Augen  gelassen  werden.
Erstens  wäre  es  irrthümlich,  zu  glauben,  daß  der  freie  Mitbewerb,  weil  er
innerhalb  der  Grenzen  eines  Marktgebietes  seine  Berechtigung  hat,  sich  besold ­
  auch  überall  als  nützlich  erweisen  müßte.  Sodann  aber  kann  es  gesehen, ­
  daß  das  Bestehen  des  Marktes  schon  an  und  für  sich  eine  Quelle
von  Nachtheilen  ist  und  zu  Rechtswidrigkeiten  Anlaß  gibt.  Der  Preis  des
Muckers  ist  möglicherweise  auf  gewiffen  Märkten  deshalb  so  niedrig,  weil
er  von  Sklavenhaltern  oder  deren  Abnehmern  feilgeboten  wird  und  also  die
^zeugungskosten  desselben  infolge  der  Verwendung  der  Arbeitskräfte  von  un-Ģcļlichen
  Schwarzen,  welchen  nur  das  zum  Unterhalt  unumgänglich  Nothwendige ­
  an  Lebensmitteln  gereicht  wird,  auf  ein  Minimum  herabgedrückt
werden  konnten.  Der  Preis  der  Butter  hinwiederum  kann  dadurch  stark  in
^e  Höhe  getrieben  werden,  daß  die  Käufer  mit  Detailhändlern  in  Verbindung
îwhcn,  welche  ihre  Kunden  unter  den  armen,  hilflosen  Bevölkerungskreisen  einer
kosten  Stadt  haben,  die  Qualität  ihrer  Waren  fälschen,  falsches  Gewicht  anwenden ­
  und  auch  dadurch,  daß  sie  ihren  Abnehmern  Credit  gewähren  und
şw  so  in  verhängnißvolle  Abhängigkeit  von  sich  bringen,  unverhältnißmäßig
Rotzen  Gewinn  machen.  Solche  Beispiele  lasten  sich  in  Menge  anführen.
Ņur  folgt  aus  dem  allen  nicht,  daß  die  Institution  des  Marktes  an  sich  eine
schlechte  sei  und  bekämpft  werden  müffe,  sondern  nur  so  viel,  daß  die  Sklaven
^kfreit,  die  Wucherer  bestraft,  die  Hilflosen  organisirt  werden  sollten  u.  s.  w.
Am  Schluffe  dieses  Kapitels  haben  wir  noch  einige  Bemerkungen  über
w  Werththeorie  zu  machen.  In  den  Anschauungen  von  dem  Werthe  und
en  auf  den  Werth  einwirkenden  Momenten  treten  verschiedene  Irrthümer  zu
?vge.  Zunächst  ist  es  eine  gänzlich  unbegründete  Behauptung,  daß  ein  vom
arktpreise  ganz  verschiedener  sogen,  natürlicher  Werth  und  Preis  anzuvchlnen
  sei,  welchem  sich  der  Marktpreis  beständig  nähern  und  mit  welchem
wser  letztere  auf  die  Dauer  übereinstimmen  müffe.  Diese  Anschauung  ist  eine
,  olge  der  Lehre  von  einem  normalen  Gewinst  und  von  einer  normalen  Lohnohe ­
  .  Lehren,  die  sich,  wie  wir  im  4.  und  5.  Kapitel  des  III.  Buches  sehen
Erden,  cüs  illusorisch  erweisen.  Die  schriftstellerischen  Vertreter  derselben  öetsfalli
  sich  in  den  Widerspruch,  daß  sie  einerseits  eine  große  Beweglichkeit  in
^  Cntwicklungsbereiche  der  Unternehmungen  annehmen  und  behaupten,  das
^ständige  Auftauchen  und  Wirken  neuer  Verhältnisse  und  das  Auftreten  neuer
rdîvungen  verursache  eine  beständige  Preisschwankung,  und  daß  sie  andereres ­
  ganz  im  Gegensatze  zu  dieser  Annahme  und  ohne  die  Möglichkeit,  wie
ņem  solchi  Schwanken  ein  Ziel  gesteckt  werden  könne,  nachzuweisen,  einen  Zuņ^d
  der  Unbeweglichkeit  voraussetzen,  ohne  den  von  einem  normalen  oder
^  pichen  Werth  und  Preis  nicht  die  Rede  sein  kann.  Tie  Durchschnittsvon
  denen  im  vorhergehenden  die  Rede  war,  sind  etwas  ganz  anderes
        <pb n="217" />
        190

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

als  solche  Normalpreise.  Während  die  letztern  als  solche  erscheinen,  welche  sich
infolge  eines  Gesetzes  auf  einer  bestimmten  Höhe  erhalten,  ist  unter  den  erstem
nur  das  Ergebniß  einer  Anzahl  von  Thatsachen  zu  verstehen.
Ferner  ist  es  unangemessen,  mit  I.  Stuart  Mill  davon  zu  reden,  daß
sich  der  Werth  des  Erträgnisses  der  Landwirtschaft  nach  den  Kosten  desjenigen
Theiles  der  angebotenen  landwirtschaftlichen  Produkte  richte,  dessen  Production
und  Transport  auf  die  Verkaufsstelle  die  größten  Kosten  verursache.  Wäre
es  richtig,  daß  die  höchsten  Kosten  den  Preis  bestimmten,  so  müßte  das  nicht
nur  von  den  Erzeugnissen  der  Landwirtschaft,  sondern  auch  von  jenen  der
Industrie  gelten,  da  das  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  und  viele
andere  die  Preisdifferenzen  bedingende  Ursachen  nicht  nur  auf  dem  Gebiete  der
Agricultur,  sondern  auch  auf  demjenigen  der  Industrie  wirksam  sind.  Dann
ist  es  aber  auch  deshalb  irreführend,  zu  behaupten,  daß  die  höchsten  Kosten
den  Preis  bestimmen,  weil  sich  die  Kosten  der  Production  zum  Theil  doch  auch
nach  dem  Werth  richten,  den  die  zu  producirenden  Güter  für  die  Konsumenten
haben.  Muß  doch  jeder  umsichtige  Producent  die  Nachfrage  berücksichtigen
und  mit  Rücksicht  auf  diese  die  Kosten  seiner  Erzeugnisse  abmessen,  wenn
anders  er  sich  nicht  der  Gefahr  aussetzen  will,  dieselben  billiger  verkaufen
zu  müssen,  als  sie  ihn  zu  stehen  kommen.
Ganz  besonders  ist  ein  dritter  Irrthum  verbreitet,  welcher  sich  schon  im
Mittelalter  von  scholastischer  Seite 1  vertreten  findet,  dann  von  Locke  und  später,
wenn  auch  nicht  beständig,  sondern  nur  mit  Schwankungen,  von  Adam  Smith
gelehrt  und  in  der  Folge  von  der  Schule  dieses  letztern  in  England  und  über-1
  Siehe  G.  Ratzinger,  Die  Volkswirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlage^
(Freiburg  1881)  226.  Uebrigens  würde  man  sehr  irren,  wenn  man  glauben  wollte,
daß  das  wahre  Wesen  der  Werthbildung  von  sämtlichen  kirchlichen  Schriftstellern  de
Mittelalters  verkannt  worden  wäre.  Es  hat  unter  denselben  nicht  an  Männern  geselsi  '
welche  sehr  wohl  erkannten,  daß  der  Werth  der  Produkte  nicht  allein  von  der  zu  ihrer
Herstellung  erforderlichen  Arbeitsleistung,  sondern  zum  guten  Theile  von  dem  Mķ
des  Nutzens  abhängt,  welchen  die  Güter  für  die  Consumenten  haben.  So  äußert  M
am  Anfang  des  14.  Jahrhunderts  Durand  de  St-Pourçain  in  seinen.Decisions
in  Libr.  Sententiarum 1  (Paris,  de  Roigny,  1550)  lib.  4,  dist.  25,  qu.  3  (şi^
V.  Brants  Les  Débuts  de  la  science  économique  dans  les  écoles  françaises  *
Xllle  et  au  XIV e  siècles  [Paris  1881]  60)  wie  folgt:  .Labor  operantis  nunqu»^
cadit  sub  venditione,  sed  solum  opus;  emeus  non  emit  plus  propter  laborem,
propter  fructum  operis,  ad  quern  nihil  facit  labor  operands.'  Hier  wird  also
Nachfrage  nach  den  Gütern,  wie  sie  sich  im  Anschluß  an  das  Maß  des  von  densO  '
für  die  Käufer  hervorgebrachten  Nutzens  gestaltet,  sogar  einseitig  betont,  ohne  daß
Herstellungskosten.  unter  denen  die  Entlohnung  der  Arbeit  einen  so  großen  Platz
nimmt,  gebührend  in  Anschlag  gebracht  würden.  Es  kommen  ja  solche  Uebertreibung
in  der  Polemik  häufig  genug  vor.  Siehe  auch  Julius  Costa-Rossettr,
gemeine  Grundlagen  der  Nationalökonomie  (Freiburg  1888)  89—100.
        <pb n="218" />
        8.  Kap.  Die  freie  Preisbildung.  Die  Marktpreise  (Fortsetzung).  191
Haupt  von  vielen  Nationalökonomen  und  Socialpolitikern  der  Neuzeit  überņommen
  worden  ist,  so  zwar,  daß  überraschenderweise  zwei  einander  mit  der
Müßten  Schroffheit  gegenüberstehende  Extreme,  einerseits  der  wirtschaftliche
Ļiberalismns  der  sogen.  Manchesterschule  (s.  z.  B.  David  Ricardo,  Principles
political  economy  and  taxation,  London  1819,  ch.  20)  und  andereres ­
  der  Socialismus,  der  ja  aus  diesem  Satze  so  recht  eigentlich  die  Grundige ­
  seines  Lehrsystems  gemacht  hat,  in  dieser  Beziehung  übereinstimmen.  Es
Ģ  dies  die  unrichtige  Annahme,  daß  der  Werth  der  Güter  von  der  Menge
J; r  Arbeit  abhänge,  welche  zu  ihrer  Herstellung  erforderlich  ist.  Dieser
^atz  bleibt  selbst  unter  gewiffen  Beschränkungen  ganz  und  gar  unhaltbar;
as  bleibt  er  auch  dann,  wenn  man  zugibt,  daß  er  in  Bezug  auf  manche
Egenstände,  wie  auf  Gemälde,  Antiquitäten,  Luxushäuser,  kostbare  Schmuckichen
  u.  dgl.,  oder  auf  solche  Güter,  die  im  Ueberfluffe  vorhanden  sind,  wie  Seejche
  bei  geringer  Nachfrage  oder  Häuser  in  einer  zurückgehenden,  entvölkerten
tobt,  oder  endlich  auf  solche,  für  welche  kein  offener  Markt  existirt,  die  also
kn  Gesetzen  des  freien  Mitbewerbs  nicht  unterstehen,  keine  Anwendung  finde.
Er  einzige  —  zwar  nicht  vollkommene,  aber  immerhin  einzige  —  Werthmesser
.  der  Preis.  Ein  Ballen  Tuch  aus  einer  günstig  gelegenen  Fabrik,  welche
'ņ  ber  Lage  ist,  ihre  Rohstoffe  und  ihr  Feuerungsmaterial  billig  einzukaufen
^ņd  mit  einer  trefflichen  technischen  Installation  und  Organisation  versehen
!  '  ìvird,  wenn  auch  seine  Production  10%  Arbeit  weniger  als  diejenige
Eìņes  andern  Ballens  erfordert  hat,  nichtsdestoweniger  um  denselben  Preis
E"ñuft  wie  der  letztere,  und  ein  Hektoliter  Weizen,  der  auf  einem  nahe  gelegenen,
Achtbaren  Grundstück  gewonnen  ist,  und  dessen  Production  20%  weniger
Ed  als  die  eines  andern,  unter  minder  günstigen  Bedingungen  erzeugten,
^rsachte,  wird  deffenungeachtet  nicht  um  einen  Pfennig  billiger  abgelassen
10  der  letztere.
So  empfiehlt  es  sich  denn,  bezüglich  des  Werthes  und  des  Preises  der
^  er  şich  stets  die  folgenden  Wahrheiten  gegenwärtig  zu  halten:  1.  Der  einzige
Erthmesser  jst  der  Preis.  2.  Will  man  auf  diesem  Gebiete  etwas  Be-Ņ^wtes
  ermitteln,  so  beachte  man  die  Preise,  nicht  die  Werthe.  3.  Die
^^îîbreise  sind  die  Ergebnisse  des  freien,  nicht  die  eines  eingeschränkten  Miterbs.
  4.  Dieselben  sind  unmittelbar  abhängig  von  Angebot  und  Nach-Mittelbar
  hängen  sie  weder  von  der  Höhe  der  Productionskosten
bie  dem  Werth  der  betreffenden  Güter  für  die  verschiedenen  Individuen,
9lci* anstC ^  àļangen  tragen,  allein,  sondern  von  diesen  beiden  Factoren  zu-Du
  q0-  Auf  der  Grundlage  der  wechselnden  Marktpreise  läßt  sich  ein
oder  ^"ittspreis  ermitteln.  7.  Ueber  diesem  gibt  es  weiter  keinen  natürlichen
normalen  Preis,  oder  wie  man  ihn  sonst  nennen  will,  der  auf  lange
'  S'naua  gütig  wre.
        <pb n="219" />
        192

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Diesen  letzten  Satz  werden  wir  im  2.  Kapitel  des  HI.  Buches  nach  zu
beweisen  haben.  Die  übrigen  Thesen  stützen  sich  auf  das  im  vorstehenden
Entwickelte  und  sind  dadurch  erwiesen.
Uebrigens  muß  hervorgehoben  werden,  daß  die  gegenwärtig  in  den  Ländern
deutscher  Zunge  herrschenden  Anschauungen  in  richtiger  Würdigung  der  ungemein
  großen  Complicirtheit  der  die  Preisbildung  bestimmenden  Faktoren
und  ihren  Einwirkungen  es  aufgegeben  haben,  gewisse  Preisgesetze  aufzustellen,
und  sich  damit  begnügen,  Momente  anzuführen,  welche  auf  die  Höhe  der
Preise  von  Einfluß  sind,  und  diese  den  thatsächlichen  Verhältnissen  entsprechende
Anschauungsweise  hat  auch  im  Auslande  zahlreiche  Vertreter  gefunden  \

Viertes  Kapitel.
Die  nichtsreie  Preisbildung.
Zum  Begriff  eines  Marktes  gehört,  wie  wir  im  vorletzten  Kapitel  9 f;
sehen  haben,  das  freie  Zusammenkommen  einer  beträchtlichen  Anzahl  von
Käufern  und  Verkäufern  sowie  der  Bestand  einer  bis  zu  einem  gewissen
Grade  gleichmäßigen  Höhe  technischer  Kenntniß  und  Tüchtigkeit  auf  beiden
Seiten,  also  eine  Reihe  von  Merkmalen,  deren  Vorhandensein  eine  gerechte
Preisbildung  gewährleistet.
Nun  wird  aber  eine  überaus  große  Anzahl  von  Käufen  nicht  auf  einen'
Markte  abgeschlossen;  in  solchen  Fällen  kann  natürlich  von  Marktpreisen  nicht
die  Rede  sein.
Die  Unterscheidung  zwischen  Markt-  iinb  Nichtmarktpreisen  fällt  übrigen?
nicht  mit  derjenigen  zwischen  Engros-  und  Detailpreisen  zusammen,  obgleich
solches  in  der  Praxis  vielfach  stattfindet.  Bisweilen  kommt  es  vor  —  11,10
in  den  Vereinigten  Staaten  sogar  oftmals  —,  daß  Kaufgeschäfte  im  großen
nicht  zwischen  Leuten,  von  denen  sowohl  die  Käufer  als  die  Verkäufer  zu  i c
einer  großen  Gruppe  von  Anbietenden  und  Nachfragenden  gehören,  sonder"
zwischen  einer  Schar  von  Concurrenten  auf  der  einen  unb  einem  Monopol'
inhaber  auf  der  andern  abgeschlossen  werden.  Andererseits  gibt  es  aber  auch
i  Ueber  die  Lehre  vom  Werthe  und  vom  Preise  siehe  Friedländer,  The^^
des  Werthes.  Dorpat  1852;  K.  Knies,  Die  Lehre  vom  Werth,  in  der  Tiibiķ
.Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft',  Jahrgang  1859;  Karl  Menge  '
Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre  (Wien  1872),  1.  Theil;  R.  Zuckerkandl,  3'
Theorie  des  Preises.  Leipzig  1889.
        <pb n="220" />
        4.  Kap.  Tie  nichtfreie  Preisbildung.

193

fur  dm  Detailhandel  viele  Märkte.  Solche  sind  nämlich  überall  da  vorhanden,
die  Käufer  die  nöthige  technische  Warenkenntniß  besitzen  und  wo  sich  eine
größere  Anzahl  von  Verkäufern  gewiffer  Waren  in  einem  Absatzgebiete  vorfindet.
Origens  ähnelt  ein  jeder  Markt,  wenn  er  schlecht  organisirt  ist,  und  wenn
entweder  ein  sehr  beträchtlicher  Theil  der  ausgebotenen  Waren  von  einem
^"ä'gen  Verkäufer  feilgeboten  wird  oder  nur  ein  einziger  Käufer  bedeutende
Stellungen  macht,  mehr  oder  weniger  der  Art  der  Preisbildung,  mit  welcher
un§  jetzt  zu  beschäftigen  haben.  Es  läßt  sich  eben  keine  ganz  scharfe
îņie  zwischen  freier  und  nichtfreier  Bestimmung  der  Preise  ziehen.
Da,  wo  kein  eigentlicher  Markt  existirt,  findet  entweder  ein,  wenn  auch
ņîcht  vollkommen  freier,  Mitbewerb  statt  oder  ist  jede  Concurren;  ausgeschlossen.
bn  erstem  Fall  angenommen,  finden  wir  uns  einer  Lage  gegenüber,  in  welcher
^  auf  der  einen  Seite  eine  Concurren;  stattfindet.  Wenn  dem  so  ist,  d.  h.
knn  der  ganze  Vorrath  von  gewissen  Gütern,  oder  wenigstens  ein  großer
Ģ  ìļ  ^«selben,  sich  in  den  Händen  eines  einzigen  Verkäufers  oder  einer
-  von  Händlern  befindet,  während  sachkundige  Käufer  in  Menge  vorb
  n  en  Uud,  oder  wenn  andererseits  nur  ein  Abnehmer  oder  eine  Coalition
Käufern  einer  größern  Anzahl  von  Verkäufern  gegenübersteht,  so  ist  ein
^e^ņopol  vorhanden,  und  die  unter  solchen  Verhältnissen  erzielten  Preise
ŞN  Monopolpreise  genannt.  Obgleich  das  Monopol  in  der  Regel
bo  "nsten  der  Verkäufer  besieht,  so  kommen  doch  auch  beachtenswerthe  Fälle
JJ  Gegentheil  vor.  Es  können  sich  auch  die  Käufer  im  Besitze  eines  Mono-^finden.
  So  geschieht  es  häufig,  daß  arme  Fischer  ihre  Ware  nur  an
àņ  Händler  oder  an  eine  Coterie  von  Käufern  absetzen  können  und  deshalb
i n r 0( enicn  sehr  geringen  Preis  hingeben  müssen.  Auch  viele  Bauern  sehen  sich
dix0^  Mangels  an  directen  Verbindungen  mit  den  Konsumenten  in
iw  ^""gslage  versetzt,  an  Händler  verkaufen  zu  müssen,  welche  miteinander
làşiļj^ņ^^şiàņdnisse  stehen  und  die  Preise  ungebührlich  herunterdrücken.  An-/er
  ^"Handlungen  über  den  Wiener  Schlachtviehmark,  welche  um  das
zu  p-  800  so  vielen  Staub  aufwirbelten,  sind  große  Uebelstände  dieser  Art
gehender  Discussion  gelangt.
^uß  şich  übrigens  sehr  davor  hüten,  die  Begriffe  Monopol  und
kinen'/'i  ob"  Mangel  an  Vorräthen  miteinander  zu  verwechseln.  Es  kann
^"îhstandsmarktpreis  geben,  ein  Monopolmarktpreis  hingegen  ist  ein

ģŗlss,  der

einen  Widerspruch  in  sich  schließt.

f 0 g en  ^  şiHt  außer  Zweifel,  daß  die  Seltenheit  gewiffer  Güter  oftmals  ein
die  $ n f ntcS  natürliches  Monopol  zur  Folge  hat.  Ein  solches  genießen  z.  B.
ļ'kfernd  ^  Ziffer  besonders  günstig  gelegenen,  das  trefflichste  Getränke
sshâte  en  ^mberge,  wie  die  Eigenthümer  der  Lagen  von  Johannisberg,
^)quem,  Nuits  St.  Georges  u.  s.  w.  Aber  die  Preise  der  betreffenden
'Kämpfe.  Volkswirtschaftslehre.  13
        <pb n="221" />
        194

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Gegenstände  werden  nur  dann  eigentliche  Monopolpreise,  ein  wirkliches  Monopol
tritt  nur  dann  in  Wirksamkeit,  wenn  für  solche  außerordentlich  werthvolle
Güter  ein  höherer  Preis  gezahlt  wird,  als  die  Seltenheit  derselben  gemall
den  Regeln,  welche  für  die  Bildung  der  Marktpreise  maßgebend  sind,  naturgemäß ­
  mit  sich  bringt;  denn  der  Monopolpreis  ist  ein  höherer  als  der  Marktpreis, ­
  d.  h.  als  der  Preis,  welcher  erzielt  worden  wäre,  wenn  nicht  minder
auf  seiten  der  Verkäufer  als  der  Käufer  ein  freier  Mitbewerb  unter  einer  größern
Anzahl  von  Producenten  resp.  von  Consumenten  stattgefunden  hätte.
Das  ist  das  Hauptübel,  welches  das  Bestehen  von  Monopolen  zur  Folge
hat:  die  im  Besitz  derselben  Befindlichen  machen  ihren  Profit  zum  Schaden  der
Allgemeinheit.  Auch  wird  dadurch,  daß  die  Zahl  der  Producenten  geringer  rst.
als  sie  beim  Bestehen  eines  freien  Marktes  sein  würde,  vielfach  eine  Verminderung
des  factisch  vorhandenen  Vorraths  an  Gütern  der  betreffenden  Art  herbeigeführt. ­
  So  manche  Producenten  scheuen  vor  einer  allzu  großen  Ausdehnung
ihres  Betriebes  zurück,  weil  sie  die  stark  vermehrte  Mühe  und  die  vergrößerte
Gefahr  der  Veruntreuungen  von  seiten  ihrer  Untergebenen  fürchten.  Au«
besteht  die  Gefahr,  daß  sich  Leute,  die  sich  im  Besitz  einer  großen  gesicherten ­
  Einnahme  befinden,  gegenüber  Betriebsverbefferungen,  deren  Prüfung
Mühe  und  Kosten  verursacht,  und  die  eventuell  nicht  den  erhofften  Erfolg
haben,  ablehnend  verhalten.  Ferner  aber  kommt  es  sehr  häufig  vor.  daß  b#
Monopolbesitzer  directe  Maßregeln  zur  Beschränkung  der  Erzeugung  gewş
Güter  ergreifen.  So  haben  die  Holländer  seinerzeit  den  größten  Theil  de
indischen  Muskatpflanzungen  ausrotten  lassen,  um  einen  höhern  Preis  der
Producte  der  übrig  gebliebenen  zu  erzielen.  Auch  ist  es  in  der  Vorzeit  geschehe  '
daß  Getreide  dem  Verkehr  entzogen  und  sogar  vernichtet  wurde,  um  eine  klink'
liche  Theuerung  hervorzurufen.  Ja  noch  in  unsern  Tagen  hat  man  l
Staate  New  York  in  der  gleichen  Absicht  Milch  aufgekauft  und  dann  all  '
geschüttet.  Solche  Praktiken  sind  eine  der  Formen,  unter  denen  die  absichtlşş
Nichtausnutzung  der  Hilfsquellen  eines  Landes  auftritt,  dieses  gemeinschädlşş
Uebel,  von  dem  wir  bereits  am  Ende  des  8.  Kapitels  des  I.  Buches
spiele  angeführt  haben.  {
Uebrigens  braucht  selbstverständlich  das  Bestehen  eines  Moilopols  n&amp;gt;«
immer  dahin  zu  führen,  daß  eine  möglichst  geringe  Quantität  von  Güte
zum  höchst  möglichen  Preise  zum  Verkaufe  gelangt.  Ja  es  ist  nicht  einM
wahrscheinlich,  daß  es  so  weit  kommt.  Aber  die  Thatsache,  daß  die
eines  Monopols  die  Preise  in  die  Höhe  treibt,  ist  unläugbar,  und  dieses  M
ist  so  groß,  daß  es  keiner  Uebertreibungen  bedarf,  um  die  schlimmen  Folg
solcher  Zustände  in  das  gehörige  Licht  zu  setzen.
Namentlich  im  Mittelalter  bestand  fortwährend  die  Gefahr,  daß  gew'll
lose  Speculanten  die  Marktzufuhren  aufkauften,  bevor  sie  ihren  Bestimmung
        <pb n="222" />
        4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

195

^reicht  hatten,  oder  daß  sie  auf  dem  Markte  den  größern  Theil  der  feilgebotenen ­
  Gegenstände  zusammenkauften,  um  sie  später  zu  maßlos  in  die  Höhe
getriebenen  Preisen  weiter  zu  veräußern.  Es  bedurfte  dazlnnal  sehr  energischer
_  ^regeln  der  staatlichen  Behörden  und  der  kirchlichen  Autoritäten,  um  die
àîheit  des  Marktes  zu  sichern  und  auf  demselben  die  Bildung  angemeffener
beeise  zu  ermöglichen.  Freilich  ist  man  in  dieser  Beziehung  vielfach  zu  weit
gegangen.  Allerdings  bestanden  thatsächlich  infolge  des  mangelhaften  Verkehrswesens, ­
  das  mit  der  vielfach  aufs  höchste  gesteigerten  öffentlichen  Unsicherheit
wid  dem  schlechten  Zustande  der  Landstraßen  aufs  engste  zusammenhing,  nur  zu
äusig  Monopole  zu  Gunsten  der  Producenten,  welche  in  diesem  Falle  denn
ouch  nicht  verfehlten,  den  Preis  ihrer  Erzeugnisse  höher  zu  stellen,  als  er  beim
ņ  Ģ^en  eines  Marktes  für  den  freien  Mitbewerb  einer  großen  Anzahl  von  Unternehmern ­
  gewesen  wäre.  Ein  Einschreiten  der  Behörden  war  also  vielfach  gerechtìgt,
  ja  nothwendig.  Andererseits  geschah  es  aber  nur  zu  häufig,  daß  die
lieb  dem  naiven  Glauben  Hingaben,  die  Billigkeit  nach  ihrem  Be-Ģ
  ^  herbeiführen  und  die  natürlichen  Folgen  der  Seltenheit  der  verschiedenen
ņo^ņşiàņde  verhindern  zu  können.  Während  nun  diese  irrigen  Anschauungen
laiw  m  ^îîeņ  vorgeschrittenerer  wirtschaftlicher  Verhältnisse,  namentlich  in  Dentsch-Und
  ^  î"  Frankreich,  an  Gelehrten  wie  Gerson,  Biel,  Trithemius,  Langenstein
als  ^àrn  Vertheidiger  fanden,  welche  behaupteten,  die  Obrigkeit  sei  weiser
bie  ^"^ger  und  habe  daher  die  verschiedenen  Gegenstände  ohne  Rücksicht  auf
e  Schwankungen  des  Marktes  nur  nach  ihren  Herstellungskosten  zu  bewerthen,
Anikb^^n  îņ  Italien  und  in  Spanien  schon  früh  freiere  und  vernünftigere
ty n ¡  .  un 9 en  )ur  Verbreitung.  Bereits  die  hll.  Bernardin  von  Siena  und
big  ° n ' n  von  Florenz  bekämpften  zwar  die  Monopole,  empfahlen  aber  dringend,
den  f  nQ&amp;lt; ^  à  Verschiedenheiten  der  Individuen,  der  Zeiten  und  der  Gegen-The
  s  ergebenden  Preisdifferenzen  nicht  zu  bekämpfen.  Ja  der  große  spanische
^  Medina  erkannte  bereits  im  Jahre  1513  ausdrücklich  an,  daß  die
8ere/??^eise  einfach  durch  die  Wechselwirkung  von  Angebot  und  Nachfrage
9eIt  werden  könnten  K
s ^on  ì^^^ìgens  hat  auch  die  Neuzeit  ganz  ungehörige,  ja  höchst  verderbliche
auszuweisen.  Hätte  A.  Smith  eine  irgend  genügende  Kenntniß  der
Unsex  "  1Mittelalters  besessen,  oder  hätte  er  noch  wahrgenommen,  wie  in
betrieb  ^ie  Weizenpreise  in  Chicago  und  in  New  Pork  in  die  Höhe
nicht  en  wurden,  so  würde  er  die  Furcht  vor  einer  künstlichen  Preissteigerung
$ tQ  mit  dein  Glauben  an  Zauberei  und  Hexenkünste  verglichen  haben.  Die
läßt  s'/"ş  ^bļche  Weise  das  Bestehen  angemeffener  Marktpreise  zu  sichern  ist,
^  lc 9  namentlich  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  nicht  leicht  beant-Şiehe
  Cl.  Jannet  1.  c.  200  88.
        <pb n="223" />
        196

IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

wogten.  Wir  werden  gegen  das  Ende  dieses  Buches  hierüber  noch  einigt
Bemerkungen  zu  machen  haben.  ]
Indessen  fehlt  es  auch  nicht  an  Vertheidigern  der  Monopole.  So  weist
man  zu  ihren  Gunsten  darauf  hin,  daß  sie  für  die  Production  gewisse  Vortheile ­
  mit  sich  bringen,  welche  die  sonstigen  dadurch  erlittenen  Verluste  auf
seiten  der  Consnmenten  überwiegen.  Müssen  wir  nun  auch  das  Bestehen
solcher  Vortheile  in  vielen  Fällen  zugeben,  so  bleibt  doch  zu  untersuchen,  ob
dieselben  die  Verluste  aufwiegen.  In  diesem  Falle  müssen  sie  jedenfalls  sehr
bedeutend  sein.  Die  Vortheile  einer  einheitlichen  Leitung  und  der  Production
im  großen  Maßstabe  sind  allerdings  in  einzelnen  Fallen  so  groß,  daß  sie  den
Nutzen,  welchen  der  Bestand  eines  freien  Marktes  mit  sich  bringt,  überwiegen,
da  die  Monopolbesitzer  bereit  sind,  die  Preise  etwas  niedriger  zu  stellen,  als
dieselben  beim  Vorwiegen  freien  Mitbewerbs  gewesen  waren,  und  zwar  aus
dem  Grunde,  weil  sie  dabei  ihren  Vortheil  in  höherem  Grade  finden,  als  wenn
sie  theurer  verkauften.
Sodann  muß  auch  darauf  hingewiesen  werden,  daß  das  Bestehen  eines
Monopols  nicht  nothwendig  Monopolpreise  zur  Folge  hat.  Sind  doch  gerade
solche  Güter,  die  von  Monopolbesitzern  erzeugt  werden,  häufig  der  behördlichen
Preisbestimmung  unterworfen.  So  lassen  sich  unter  Umständen  die  Vortheile
des  monopolmäßigen  Betriebes  auf  dem  Gebiete  der  Production  mit  denjenigen
des  Mitbewerbs  auf  dem  freien  Markte  vereinigen.  Es  ist  sehr  wohl  mögliche
daß  z.  B.  die  Versorgung  mit  Wasser,  Gas  oder  Elektricität  oder  die  Fracht
sätze  und  die  Personentarife  der  Posten  und  Eisenbahnen  beim  Bestehen  eines
Monopols  billiger  sind,  als  wenn  der  Betrieb  dieser  verschiedenen  Arten  non
Unternehmungen  der  freien  Concurren;  der  Privatleute  überlassen  wäre.  |
Ferner  kommt  es  vor,  daß  von  den  Besitzern  eines  zwar  nicht  gesetzlich
verliehenen,  aber  thatsächlich  bestehenden  Monopols  nur  mäßige  Preise  gkfa^
dert  werden,  damit  nicht  Concurrente»  erstehen,  welche  dem  Monopol  ein  6^
bereiten  würden.  Die  Furcht  vor  einer  solchen  Eventualität  kann  unter  Ilķ
ständen  so  Vortheilhaft  wirken,  daß  jede  Einmischung  der  öffentlichen  Gewalt
überflüssig  erscheint.  Auch  geschieht  es  bisweilen,  daß  die  Furcht  vor  de&amp;gt;u
Urtheil  der  öffentlichen  Meinung  oder  ein  hochachtbarer  Gerechtigkeitssinn  un
wahre  Menschenliebe  oder  auch  ein  weit  reichender  Plan,  welcher  große  g^
schäftliche  Unternehmungen  der  Zukunft  durch  den  Verzicht  auf  augenblickliche"
Gewinn  vorzubereiten  trachtet,  die  Monopolinhaber  davon  zurückhalten,  1,1
Preise  so  hoch  zu  stellen  als  sie  könnten
1  Betreffs  der  Nachtheile  und  Vortheile,  welche  durch  nicht  gesetzliche,  son^''
faktische  Monopole,  d.  h.  durch  die  ausschließliche  oder  ganz  überwiegende  Beherrsch'^
des  Angebots  gewisser  Waren  durch  eine  mehr  oder  minder  festgefügte  Coalition  ®
Producenten  oder  Händlern  oder  eventuell  auch  durch  eine  derartige  Beherrschung
        <pb n="224" />
        4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

197

Endlich  ist  ein  Monopolpreis  in  gewissen  besondern  Fällen,  wenn  er  auch
Momentan  für  einige  gewisse  Verluste  mit  sich  bringt,  auf  die  Dauer  ein
Ģewinn  für  die  gesamte  menschliche  Gesellschaft.  Das  trifft  namentlich  bezüglich ­
  der  Patente  und  des  Autorrechtes  zu.  Ein  Patent  gewährleistet  dem
Erfinder  auf  eine  bestimmte  Zeit  das  ausschließliche  Nutzungs-  und  Verkaufs-^cht
  eines  gewissen  Verfahrens  und  gewisser  Gegenstände.  Es  hat  also  eine
^umme  von  Nachtheilen  für  andere  zur  Folge.  Aber  diese  werden  von  den
^urch  gewährten  Vortheilen  bei  weitem  überwogen.  Die  Verleihung  eines
Patentes  wirkt  als  ein  Sporn,  der  zu  Erfindungen  antreibt  und  für  den  sich
ņoch  kein  Ersatz  gefunden  hat.  Das  Gleiche  gilt  vom  Autorrecht.
Was  den  Detailhandel  anlangt,  so  sind  Monopolpreise  besonders  da  zu
Achten,  wo  die  Bevölkerung  arm  ist  und  eine  Anzahl  in  Dürftigkeit  lebender
bute  sich  durch  die  Verhältnisse  genöthigt  sieht,  das  Nothwendige  in  einem
^'ņzigen  Kaufladen  oder  in  einer  kleinen  Anzahl  solcher  einzukaufen.
Im  Detailhandel  findet  sich  auch  eine  dritte,  sowohl  von  den  Marktļ*
 â  auch  von  den  Monopolpreisen  verschiedene  Art  von  Preisen,  die  man  als
^sönliche  Preise  bezeichnen  kann.  Die  Höhe  derselben  hängt  von  dem
brsönlichen  Charakter  und  den  individuellen  Verhältnissen  der  vertragschließenden
^kile  ab.  Ein  geschickter  oder  gewissenloser  Mensch,  welchem  der  Zeitverlust
®  er  die  Herabsetzung  seiner  persönlichen  Würde  gleichgiltig  ist,  kann  theurer
kaufen  oder  billiger  kaufen  als  andere,  welche  diese  Charaktereigenschaften
ņîcht  besitzen.  Dagegen  lassen  sich  viel  Zeit  und  Mühe  ersparen  und  viele
bbervortheilungen  vermeiden,  wenn  im  Detailhandel  feste  Preise  für  alle
uufer  eingeführt  und  trotz  der  inzwischen  vorkommenden  Schwankungen  der
ņgrospreise  auf  eine  längere  Zeitdauer  hinaus  normirt  werden.  Eine  solche
Achtung  verstößt  durchaus  nicht  gegen  die  Gerechtigkeit,  sie  ist  vielmehr  als
s^f tQ 8 e  für  das  Publikum  herbeigeführt  werden,  liefern  die  Verhältnisse  in  den
die  brüten  Staaten  besonders  lehrreiche  Beispiele.  Dort  werden  die  Preise  durch
thîil'  J 1 * 00  hosts'  genannten  Cartelle  im  allgemeinen  nicht  in  dem  Matze  zum  Rachdie
  e . r  Konsumenten  gesteigert,  als  man  vermuthen  könnte.  Für  den  Fall,  daß
Co,,  °ise  ein  gewisses  Maß  überschreiten  würden,  bleibt  eben  stets  die  Gefahr  der
bestehen,  und  das  wirkt  heilsam.  Die  Trusts  machen  allerdings  grotze
îndull  Ş  '  ^  die  Ursache  derselben  ist  zum  guten  Theil  in  der  vervollkommneten
Organisation  und  in  der  durch  sie  herbeigeführten  Beschränkung  des
de^Şņhandels  zu  suchen,  sowie  auch  darin,  daß  unnütze  Reibungen  zwischen  den
feiti Q , le  CUC,t  Teilnehmern  vermieden  und  schlecht  eingerichtete  Unternehmungen  beprxis»
  ìo^rden.  Ja  der  ,Standard  oil  trust'  hat  sogar  nachgewiesen,  daß  die  petroleum-Petr
  r  feinem  Bestehen  sanken,  und  mächtig  dazu  mitgewirkt,  dem  amerikanischen
^JHeunt  den  europäischen  Markt  zu  erhalten  (siehe  Jan  net  und  Kämpfe  a.  a.  O.
9eienu &amp;gt;98  unb  unsern  Artikel  .Cartelle'  im  II.  Bd.  des  Staatslexikons  der  Görres-'chaft.
  Freiburg,  Herder,  1894).
        <pb n="225" />
        198

H.  Buch.  Der  Güteraustausch.

eine  Art  Versicherung  gegen  das  Steigen  resp.  das  Fallen  der  Preise  aufzufassen
und  nicht  minder  für  die  Käufer  als  für  die  Verkäufer  von  Vortheil.
In  den  Ländern  des  Orients  wird,  wie  bekannt,  eine  unglaubliche  Menge
Zeit  mit  Handeln  und  Feilschen  verloren.  So  wird  in  den  Bazaren  von
Tunis  bei  theuren  Sachen  etwa  das  Vierfache  der  Summe  gefordert,  um
welche  sie  endlich  hergegeben  werden.  Man  kann  sich  also  vorstellen,  wie
viele  Zeit  mit  dem  Vorschlagen  immer  geringerer  Preise,  mit  den  Einwendungen ­
  gegen  die  Forderungen,  mit  Betheuernngen,  daß  man  den  Gegenstand ­
  nicht  billiger  lassen  könne,  u.  dgl.  verloren  geht.  Auch  in  den  Provincialstädten
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  begehrt  der  Verkäufer  in  der
Regel  250/0  mehr,  als  er  wirklich  zu  erhalten  hofft,  und  spielt  sich  infolgedessen ­
  um  den  definitiven  Preis  ein  förmlicher  Kampf  ab,  der  bezeichnend
jewing  down*  (wörtlich  übersetzt  ,niederjuden*)  genannt  wird.
Es  kommt  häufig  vor,  daß  sich  bei  Auctionen  nur  ein  einziger  Käufer  einfindet, ­
  daß  aber  der  erzielte  Preis  nichtsdestoweniger  ein  Marktpreis  ist,  weil
viele  ähnliche  Gegenstände  in  nicht  weiter  Entfernung  vom  Verkaufsorte  ^
Markte  gebracht  werden.  Auch  pflegt  in  den  Fällen,  in  welchen  sich  der
Käufer  nur  einem  Verkäufer  gegenüber  sieht,  diesem  letztern  der  Umstand  z»m
Nachtheile  zu  gereichen,  daß  der  Kauflustige  vermuthet,  daß  er  unter  den
gegebenen  Umständen  zu  verkaufen  wünscht.  Ferner  macht  es,  wenn  die  höchst
Summe,  welche  der  Käufer  allenfalls  zu  zahlen  sich  entschlossen  hat,  weit  höh^
ist  als  der  Preis,  unter  welchem  der  Verkäufer  die  Sache  durchaus  nicht  hcr'
geben  will,  einen  sehr  bedeutenden  Unterschied,  welcher  von  beiden  mit  seinem
Vorschlage  zuerst  herausrückt.  Auch  können  sich  bei  öffentlichen  Feilbietungen
infolge  der  Aufregung  des  zwischen  den  Bietenden  sich  entwickelnden  Wettstreites
  die  Preise  höher  stellen  als  bei  andern  Verkäufen.  Viele  Leute,  dit
nicht  Kaufleute  oder  Händler  von  Profession  sind,  besitzen  keine  vollkommen
klare  Vorstellung  davon,  welchen  Werth  ein  Gegenstand  für  sie  hat,  und  lassen
sich  durch  äußere  Einwirkungen  zu  unüberlegten  Entschlüssen  hinreißen.
Uebrigens  ist  die  Anwendung  einer  gewissen  auf  den  eigenen  Vorths
gerichteten  Geschicklichkeit  beim  Abschlüsse  von  Kaufgeschäften  gewiß  erlaubt-Dieselbe
  darf  aber  nie  an  Betrug  oder  Erpressung  streifen.  Solche  schmäh
lichen  Praktiken  kommen  indessen  nur  zu  häufig  vor  und  führen  zu  den
vielfach  anzutreffenden  übertrieben  hohen  Detailpreisen.
Es  ist  sicherlich  ganz  gerechtfertigt,  daß  die  letztern  höher  sind  als  die
Engrospreise.  Die  Vertheilung  größerer  Mengen  voll  Gütern  in  kleine  Ouam
titäten,  das  Vorräthighalten  verschiedenartiger  Waren  und  der  Einzelverkauf  veru^
sachen  bedeutenden  Zeitverlust,  viel  Mühe  und  erfordern  beträchtlichen  Kapitalansi
wand.  Das  alles  rechtfertigt  aber  llicht  die  so  häufig  ganz  übertriebene  Differed
zwischen  den  Engros-  und  den  Detailpreisen.  Ein  Grund  eines  solchen  Unte^
        <pb n="226" />
        4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

199

schiedes  ist  übrigens  auch  darin  zu  suchen,  daß  reiche  Kunden  das  Feilschen
^  unter  ihrer  Würde  ansehen  oder  sich  um  die  einzelnen  Vorgänge  in  ihrem
Haushalte  nicht  sonderlich  kümmern  und  die  Bezahlung  den  Dienstboten
überlaffen.  Die  aber  machen  den  Verkäufern  hinsichtlich  des  Preises  meist
keine  Schwierigkeiten.  Auch  haben  viele  Leute  keine  Zeit  zum  Feilschen  und
Handeln.  In  den  Fällen,  in  welchen  Geschäftsleute  den  Dienstboten  bei  den
Ankäufen,  die  sie  für  ihre  Herrschaften  machen,  eine  Prämie  bewilligen  und
ļktztere  in  den  Preis  einrechnen,  sind  die  Preise  an  sich  nicht  so  hoch,  wie
şiê  scheinen.
Aber  das  unrichtige  Verhältniß  zwischen  den  Preisen  im  großen  und
denjenigen  im  kleinen  hat  noch  einen  dritten  Grund.  Gewisse  Leute  ziehen
aus  der  Unwissenheit  und  der  Oberflächlichkeit  vieler  Menschen  oder  aus  der
Abhängigkeit  der  Armen  ihren  Vortheil  und  beuten  die  Betreffenden  schamlos
aus.  Bisweilen  geschieht  dies  ganz  öffentlich,  nämlich  da,  wo  die  Geschäftsakt ­
  vermöge  ungerechter  Schuldgesetze  arme  Leute  in  Abhängigkeit  von  sich
ringen  und  sie  alsdann  dazu  nöthigen,  das  Verlangte  zu  zahlen.  In  andern
füllen  nimmt  die  Ausbeutung  hingegen  die  Gestalt  irgend  eines  Betruges  an,
'ņbem  man  falsches  Gewicht  anwendet,  verfälschte  Waren  verkauft  und  andere
dergleichen  Mittel  wählt.
In  Gegenden,  in  welchen  übertriebene  Detailhandelspreise  allgemein  verset ­
  sind,  stellt  sich  dann  meist  noch  die  weitere  unheilvoll  wirkende  Erscheinung ­
  ein,  daß  sich  so  viele  Leute  dem  Detailgeschäft  zuwenden,  daß  sie
^egen  der  übermäßigen  Concurren;  und  des  dadurch  hervorgerufenen  schwachen
/kschäftsganges  von  gerechten  Preisen  gar  nicht  leben  können.  So  führt  eine
Ermäßige  Concurren;  auf  seiten  der  Verkäufer  unter  Umständen  zu  hohen
^  bisen,  was  dann  wieder  Gegenmaßregeln  zur  Folge  hat,  durch  welche  gewisse
g[ U * C ,  die  es  wenig  verdienen,  hart  betroffen  werden.  Es  hat  demnach  die
c .  Endung  und  Ausbreitung  der  Consumvereine,  welche  in  den  verschiedenen
^iisirten  Ländern  eine  immer  größere  Bedeutung  erlangt  haben,  einerseits
er ^ngs  den  größten  Nutzen  gestiftet,  indem  sie  die  Consumenten  vor  Be-Verfälschung
  und  Uebertheuerung  schützte  und  der  Versuchung,  sich  in
Schulden  zu  stürzen,  Schranken  zog,  andererseits  hat  aber  diese  treffliche  Rediele
  achtbare  Detailhändler  geschädigt  oder  sogar  gänzlich  um  ihr
t0 *&amp;gt;  gebracht.
h  s  übrigens  wolle  man  beachten,  daß  solche  Vereine  die  Kosten  des  Tetail-^
  aufs  nicht  gänzlich  beseitigen.  Sie  kaufen  im  großen  billiger  ein  und
Mindern  auch  die  Kosten  des  Detailverkaufs.  Es  wird  dabei  ein  Verfahren
^schlagen,  daß  ein  allerdings  nur  mäßiger  Ueberschuß  der  Laden-  über  die
^^°spreise  beibehalten  wird  oder  daß  die  Käufer  zwar  sehr  billig  kaufen,
*  îņehr  Zeit  und  Mühe  auf  ihre  Einkäufe  verwenden,  oder  auf  einmal
        <pb n="227" />
        200

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

größere  Quantitäten  erstehen  müssen,  oder  das  Gewünschte  nicht  genau  so
ihrem  Verlangen  entsprechend  erhalten  können  wie  bei  tüchtigen  Detailhandlern,
die  es  sich  zur  Aufgabe  machen,  den  Bedarf  ihrer  Kunden  genau  zu  kennen
und  zu  befriedigen.  Wären  die  Gesetze  gegen  Warenverfülschnng  u.  s.  wvollkommener,
  so  würde  viel  weniger  Anlaß  zur  Gründung  von  Consumvereinen
  gegeben  sein.  Auch  sind  dieselben  kein  Radicalmittel  zur  Beseitigung
aller  Uebelstände  des  Detailhandels.  Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  sich  die
Consumvereine  mit  Vortheil  nur  auf  die  Versorgung  mit  Artikeln  verlegen
können,  deren  Beschaffung  und  Vertrieb  nicht  ein  hohes  Maß  specieller  Kenntnisse ­
  voraussetzt  oder  besonders  schwer  zu  überwachen  ist.
Die  Dienste,  welche  gemeinnützige  Männer  dadurch  zu  leisten  vermögen,
daß  sie  die  Geschäftsleitung  solcher  Vereine  unentgeltlich  übernehmen,  sind  eben
nur  unter  diesen  Voraussetzungen  möglich.  Daher  gibt  es  auch  keine  Consumvereine ­
  zur  Beschaffung  von  Luxusartikeln,  wie  sie  die  elegante  Welt  begehrt'
und  ebenso  ist  der  Betrieb  des  Fleischergewerbes  durch  solche  Vereine  mit
nennenswerthen  Schwierigkeiten  verbunden,  da  hier  die  Ueberwachung  eine
sehr  strenge  sein  muß,  wenn  Betrügereien  des  Personals  vermieden  werden  sollen-So
  ist  den  Consumvereinen  allerdings  eine  gewisse  Schranke  gezogen  und  in
ihrem  Bestehen  eine  allerdings  weit  gehende,  aber  keineswegs  allgemeine  Abhilfe ­
  gegen  ungebührliche  Ausbeutung  gegeben.
Ganz  ungerechtfertigt  sind  jedoch  die  Einwendungen  der  Kleinhändler
und  Gewerbetreibenden  gegen  dieselben.  Hätten  diese  ihrer  Aufgabe  genügtsich ­
  corporativ  organisirt,  um  billiger  einkaufen  itnb  verkaufen  zu  können,
und  nur  so  viele  neue  Mitglieder  in  ihre  durch  zeitgemäße  EiurichtungeN
begehreuswerth  und  wichtig  gewordenen  Verbände  aufgenommen,  daß  nm
hätten  bestehen  können;  Hütten  sie  ferner  durch  eben  diese  zeitgemäße,  mit  Vortheilen ­
  für  die  Mitglieder  verbundene  Organisation  das  Aufkommen'  von  Concur
renzgeschäften  neben  ihren  Verbänden  erschwert  und  selbst  der  Uebertheuerung
Grenzen  gezogen,  so  wären  die  Consumvereine  überflüssig  gewesen  und  nicht  entstanden. ­
  Wenn  sich  die  Consumenten  zu  organisiren  wußten,  warum  konnten  bodie
  kleinen  Producenten  und  die  kleinen  Detailhändler  nicht  ebensogut,  wie  es
Vorfahren  im  Mittelalter  in  vielen  Städten  ganz  ohne  gesetzliches  Monopol  thaten  ?

1  Als  auf  ein  Beispiel  einer  besonders  großartigen  Consumvereinsorganisation  mög
auf  die  bekannten  .Pioniere  von  Rochedale'  in  England  hingewiesen  werden,  die,  '
Jahre  1843  aus  der  Vereinigung  einiger  armen  Arbeiter  entstanden,  im  Jahre  1863  sch^
4000  Mitglieder  zählten,  ein  Kapital  von  43  000  Pfund  Sterling  besaßen  und  wahres
der  ersten  sechs  Monate  des  betreffenden  Jahres  einen  Umsatz  von  ca.  75  000  Pf""
Sterling  erzielten.  Auch  sei  erwähnt,  daß  die  lediglich  mit  dem  Verkauf  von  Lebe"
Mitteln  beschäftigten  Consumvereine  der  Stadt  Wien  während  des  Geschäftsjahres  1»
einen  Umsatz  von  über  7  Millionen  Gulden  hatten,  und  daß  in  derselben  Stadt
        <pb n="228" />
        4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

201

Von  den  übertriebenen  Preisen  muß  man  die  Nothpreise  unterscheiden,
dieselben  stellen  sich  da  ein*  wo  eine  Gattung  nothwendiger  Gegenstände  selten
îvird.  Solche  Preise  können  bisweilen  Marktpreise  sein,  ohne  daß  sie  deswegen ­
  gerechtfertigt  wären;  denn  das  Bestehen  eines  Marktes  erweist  sich  nicht
unter  allen  Umständen  als  eine  heilsame  Einrichtung,  es  können  sich  somit  in
Seiten  des  Mangels  auch  ganz  übertrieben  hohe  Marktpreise  bilden.
Die  Affectionspreise  endlich  sind,  so  hoch  sie  auch  steigen  können,
deshalb  nicht  nothwendigerweise  ungerechte.  Wenn  eine  größere  Anzahl  von
Menschen  gewisse  Objecte  hochschätzt,  die  nicht  den  Gegenstand  eines  allgemeinem ­
  Begehrens  bilden,  so  entwickeln  Pch  die  Preise  in  ähnlicher  Weise
Mie  die  Marktpreise;  nur  sind  dieselben  ungewöhnlich  hoch.  Das  ist  z.  B.
à  Handel  mit  Kunstwerken  und  Antiquitäten,  mit  alten  Münzen,  Kupfernen ­
  und  altem  Porzellan  der  Fall.  Man  kann  also  nicht  behaupten,  daß  jenes
"0  Zoll  hohe  und  30  Zoll  breite  und  in  etwa  zwei  bis  drei  Monaten  gemalte
kisterwerk  Meissoniers,  welches  von  seinem  Eigenthümer  um  500000  Frcs.
Erkauft  und  dann  um  850000  weiter  verkauft  wurde,  zu  theuer  bezahlt
worden  sei.
Es  wurde  schon  erwähnt,  daß  der  Preis  gewisser  Gegenstände  in  frühern
Zeiten  gewohnheitsrechtlich  oder  gesetzlich  festgesetzt,  genau  einzuhaltende  Tarife
^gestellt  und  Zuwiderhandlungen  bestraft  wurden.  Noch  heutzutage  finden
'îch  Anklänge  an  die  vielfach  dadurch  erreichte  Stabilität  der  Preise  vor.
2n  stillen,  weiter  vom  großen  Berkehr  gelegenen  Orten  werden  die  Detailŗeise
  noch  immer  durch  althergebrachte  Gewohnheit  geregelt  und  von  Zeit  zu
à  mit  Rücksicht  auf  die  Veränderungen  hinsichtlich  der  Herstellungskosten
ezw.  ber  Consumtionsverhältnisse  im  Geiste  der  Billigkeit  abgeändert.  Das
^  Ģehcn  solcher  Preisverhältniffe  gewährt  eine  beträchtliche  Ersparniß  an  Zeit
n  Dtühe  und  setzt  der  Unsicherheit  bei  der  Berechnung  der  Ausgaben  sowie
Ct  Unredlichkeit  gewisse  Schranken.
ļ.  2a  es  kommen  sogar  noch  gewisse  obrigkeitlich  vorgeschriebene  Preisregu-^Mgkll
  vor.  So  wird  noch  jetzt,  wenn  gewissen  Leuten  die  ausschließliche
Toi* 616  ^eil  der  Beamten,  der  Lehrer,  der  Arbeiterschaft  und  der  Militärpersonen  in
/»_  C "  Vereinen  organisât  ist.  Vgl.  bezüglich  der  Geschichte  der  Consumvereine
Pņŗ.  u ^ ert -Valleroux,  Les  associations  coopératives  en  France  et  á  1  étranger.
j( r¡ *  *8^4;  bezüglich  der  gegenwärtigen  Anzahl  derselben  und  ihrer  Lage  Hans
sociétés  coopératives  en  Allemagne,  in  der  ,Revue  déconomie  politique
onftļ  f aris  1892),  1137—1153.  Was  die  Consumvereine  zu  Gunsten  der  Consumenten
Qetijļ C  en '  Bestehen  angemessener  Preisverhältnisse,  suchen  jetzt,  wenn  auch  noch  in
dun«  Umfange,  die  Producenten,  und  zwar  besonders  die  Landwirte,  durch  Grünrnöqe,
  l ’° n  Verkaufsgenossenschaften,  Syndikaten,  oder  wie  diese  Vereine  sonst  heißen
Und  iU  ^reichen.  Dieselben  verfolgen  den  Zweck,  den  Zwischenhandel  zu  beschränken
glichst  direct  an  die  Consumenten  zu  verkaufen.
        <pb n="229" />
        202

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Berechtigung  zur  Verrichtung  gewisser  Dienstleistungen  verliehen  wird,  z.
den  auf  der  Straße  stationirten  Dienstmännern,  oder  wenn  gewisse  Vtonopole
  ertheilt  werden,  z.  B.  die  Befugniß  zur  ausschließlichen  Versorgung
einer  Stadt  mit  Wasser  oder  Gas  oder  die  Berechtigung  zum  alleinigen  Eisenbahnbetriebe ­
  zwischen  bestimmten  Orten,  oftmals  ein  Marimalpreis  festgestellt,
den  die  Berechtigten  nicht  überschreiten  dürfen.
Dabei  muß  man  sich  aber  gegenwärtig  halten,  daß  die  öffentliche  Gewalt
diese  Maximalpreise  nicht  nach  ihrem  Belieben  bestimmen  kann.  Die  Productionskosten
  einerseits  und  der  Nutzen,  welchen  die  betreffenden  Gegenstände
oder  Dienstleistungen  gewähren,  apdererseits  bilden  unüberschreitbare  Grenzen,
zwischen  denen  sich  ein  weites  Feld  für  die  Preisregulirung  eröffnet.  Ob  es
aber  in  den  einzelnen  Fällen  gerathen  sei,  eine  solche  eintreten  zu  lassen,  ist
eine  andere  Frage.  Jedenfalls  müssen  sehr  triftige  Gründe  vorliegen.  um
den  Ruf  nach  staatlichen  Preistaxen  berechtigt  erscheinen  zu  lasten.  Leider
gibt  es  aber  solcher  Gründe  eine  ganze  Anzahl,  und  darunter  sind  die  folgenden
drei  ganz  besonders  geeignet,  solches  Einschreiten  hervorzurufen:
1.  das  Bestehen  eines  Monopols.  Wo  ein  solches  vorhanden  ist,  hat
die  Preisregulirung  dann  Platz  zu  greifen,  wenn  es  sich  um  eine  behördlich
verliehene  ausschließliche  Berechtigung  zum  Betriebe  eines  gewissen  Unternehmens
handelt.  Wie  sollten  in  einem  derartigen  Falle  ungerechte  Uebertheuerung  der
Konsumenten  und  Schädigung  des  allgemeinen  Wohls  ohne  obrigkeitliche  Maß"
regeln  vermieden  werden  können?  Es  sind  also  staatlich  genehmigte  Tarife
für  den  Personen-  und  Frachtverkehr  der  Eisenbahnen,  Brückenmauthen  u.  dgl.
durchaus  gerechtfertigt.
2.  Der  Umstand,  daß  es  trotz  beiderseitigen  freien  Mitbewerbs  in  ge"
wissen  Fällen  sehr  unangenehm  ist,  jedesmal  wegen  des  Preises  eine  Uebereinkunft
  treffen  zu  müssen.  Es  wird  daher  z.  B.  die  Festsetzung  und  genaue
Einhaltung  eines  angemessenen  Fiakertarifs  von  seiten  des  Publikums
insbesondere  seitens  der  Reisenden  als  eine  große  Wohlthat  empfunden.
3.  die  Thatsache,  daß  die  Armen  und  Minderbemittelten  im  Detail"
Handel  durch  ungerechtfertigt  hohe  Preise  ausgebeutet  werden.  In  solchi
Fällen  hat  ein  behördlicher  Warentarif  mit  gesetzlichen  Maßregeln  gegen  dea
Verkauf  schlechter  und  verfälschter  Waren  Hand  in  Hand  zu  gehen.  Freili&amp;lt;v
ist  die  Feststellung  eines  gerechten  und  allseits  vor  Schädigung  bewahrendeU
Tarifs  durchaus  nicht  immer  eine  leichte  Sache.  Je  einfacher  die  Beschafft
heit  der  Gegenstände  ist  und  je  mehr  die  einzelnen  Güter  einer  gewisse"
Kategorie  einander  gleichen,  desto  leichter  ist  die  Tarifirung  möglich.  &amp;amp;0
läßt  sich  der  Preis  eines  Laibes  Brod  und  einer  bestimmten  Menge  6ia
leichter  vorschreiben  als  derjenige  eines  Tuchrocks  oder  eines  Shirtinghemdes-Die
  staatliche  Preisregulirung  von  Gütern  einer  und  derselben  Art,  unte
        <pb n="230" />
        àWWWWMMW

MMB9B3

4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

203

^nen  große  qualitative  Unterschiede  bestehen,  ist  entschieden  mit  Schwierigkeiten
^bunden,  kann  zu  Ungerechtigkeiten  führen  und  ist  auch  aus  dem  Grunde
vermeiden,  weil  derartige  Tarife  leicht  umgangen  werden  können.
Man  hat  im  Laufe  der  Jahrhunderte  so  manche  Erfahrungen  auf  diesem
gebiete  sammeln  können.  Es  ist  bereits  am  Anfang  dieses  Kapitels  auf  die
Principien  hingewiesen  worden,  von  welchen  man  sich  im  Mittelalter  in  dieser
Hinsicht  leiten  ließ.  Da  man  dieselben  vielfach  zur  Anwendung  brachte  und
iņ  diesen  wie  auch  in  den  folgenden  Jahrhunderten,  namentlich  aber  im  14.,
15-,  16.  und  17.,  zahlreiche  Versuche  der  obrigkeitlichen  Preisregulirung  unterem, ­
  und  da  sich  diese  Festsetzungen,  die  meist  von  den  Municipalbehörden,
^»weilen  aber  auch  von  den  höchsten  staatlichen  Autoritäten  ausgingen,  nicht
ņur  auf  die  Gegenstände  allgemeinen  Consumè,  auf  Brod,  Fleisch,  Wein,
âer  u.  dgl.,  sondern  auch  auf  das  Baumaterial,  die  Kleidungsstücke,  die
Farmen  Bäder,  das  Pferdegeschirr,  die  Leistungen  der  Barbiere  und  Zahnņ^r,
  bie  Bücher,  ihre  Einbände  u.  s.  w.  erstreckten 1 ,  so  liegt  ein  reiches
Material  vor,  aus  besten  Benutzung  manche  gute  Lehren  auch  für  die  Jetzt-^
  llezogen  werden  können.  Uebrigens  ist  inan  in  den  frühern  Jahrhunderten
urchaus  nicht  überall  in  gleicher  Weise  vorgegangen.  Es  kam  vor,  daß  die
Ehörden  der  Verfügung  der  Corporationen  und  der  Einzelnen  fast  gar  nichts
Zerließen.  So  wurden  in  Frankreich  und  in  England  nach  dem  Erlöschen
bs  schwarzen  Todes,  welcher  so  furchtbare  Verheerungen  angerichtet  und  eine
Verteuerung  der  Arbeitskräfte  und  der  verschiedenen  Producte  zur  Folge
ņe,  fast  sämtliche  Erzeugnisse  durch  königliche  Verordnungen  taxirt.  Ander-,
  à^s  ließ  man  dem  privaten  Ermeffen  weitern  Spielraum.  Wenn  man
ļļ*  Ņ.  die  Geschichte  der  ökonomischen  Entwicklung  Deutschlands  verfolgt,  ist
a *  erstaunt  zu  sehen,  in  welchem  Gegensatze  die  in  den  blühenden  rheinischen
ş^^eutschen  Städten  herrschende  Praxis  zu  den  alten  wirtschaftlichen
Morien  stand,  welche  noch  immer  vorgetragen  wurden 2 .  Es  kann  nicht
betont  werden,  wie  sehr  man  sich  beim  Erlaß  derartiger  Regu-/^vgsvorschriften
  nach  dem  Volkscharakter  und  nach  den  Orts-  und
sie  m  ņisten  zu  richten  hat.  Je  umfangreicher  das  Gebiet  ist,  für  welches
liib  îļtung  haben,  desto  größer  wird  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  sie  schäd-^
  wirken.
àos's^^îwürdige  Beispiele  liefert  in  dieser  Hinsicht  z.  B.  die  Geschichte  des  franlß
  cf  ^  Ķornhandels.  Tie  ersten  Ordonnanzen  zu  dessen  Regulirung  erschienen  im
'  Jahrhundert  unter  Heinrich  III.  Ihnen  folgten  bis  zum  Jahre  1790  ver-Uicat
  ^  Hubeii-Valleroux,  Les  corporations  darts  et  métiers  et  les  syn-^Profeôgiojjgjg
  en  France  et  à  l’étranger  (Paris  1885)  -12  ss.
° 1 -  Jannet  1.  c.  201.
        <pb n="231" />
        204

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

schiedene  andere.  Und  was  war  ihr  Ergebniß?  Daß  der  Getreidehandel  vernichtet ­
  wurde  infolge  des  Reglementirens,  so  daß  sich  die  Regierung,  sobald  eine
Hungersnoth  drohte,  für  verpflichtet  hielt,  den  Unterhalt  des  Volks  selbst  zu
sichern.  Sie  that  dies  durch  Beauftragte,  die  sie  von  der  Beobachtung  der
von  ihr  selbst  erlassenen  Verordnungen  dispensirte  und  die  Getreide  um  Hähern
als  den  erlaubten  Preis  einkaufen  mußten  l .  Wenn  aber  die  officielle  Einmischung ­
  in  die  Bildung  der  Getreidepreise  schon  dazumal  von  höchst  unglülllichen
  Folgen  begleitet  war,  so  müßte  eine  solche  heutzutage  erst  recht  verderblich
wirken.  Was  aber  von  den  Getreidepreisen  gilt,  findet  auch  auf  die  Preist
der  übrigen  Gegenstände  des  Massenconsums  Anwendung.  Der  Existenz  des
Telegraphen  hat  die  localen  Speculationen  unmöglich  gemacht.  Dank  den
genauen  Informationen,  wie  sie  heutzutage  zur  Verfügung  stehen,  schließen  sich
die  Speculationen  unserer  Tage  den  thatsächlichen  Verhältnissen  an.  Dieselben
versuchen  nicht  mehr,  die  Preise  ohne  Rücksicht  auf  diese  Verhältnisse  zu  gestalten.
Nur  in  den  im  Grunde  recht  seltenen  Fällen,  daß  gewisse  Gegenstände  durch  einigt
große  Finanzkräfte  monopolisirt  werden,  ist  es  die  Speculation,  welche  die
Preisschwankungen  hervorruft.  In  der  Regel  schwächt  sie  dieselben  ab,  sie
begnügt  sich  damit,  den  Absatz  der  in  einem  gegebenen  Zeitpunkt  überreichlich
vorhandenen  Vorräthe  zu  regulieren,  und  bewahrt  dadurch  die  Producenten
vor  zu  großen  Einbußen,  während  sie  die  Consumenten  vor  einem  plötzlichen
Mangel  am  Nothwendigen  schützt 2 .  Daraus  folgt  aber  noch  nicht,  daß  auch
eine  behördliche  Regelung  des  Detailhandels  stets  nachtheilig  wirke.  Solchtist
  freilich  möglich.  Die  Geschichte  der  Pariser  Fleisch-  und  Brodtaxe  in
unserem  Jahrhundert  liefert  hierfür  Beispiele 3 ,  aber  es  lassen  sich  auch  vielt
gegentheilige  Beispiele  anführen.
Auf  Grund  unserer  Ausführungen  in  diesem  und  in  den:  vorhergehendtN
Kapitel  dürfen  wir  behaupten,  daß  der  gerechte  Preis  derjenige  ist,  welche
innerhalb  gewisser  Grenzen  als  der  wirkliche  Ausdruck  des  Tauschwerthes
scheint,  und  daß  man  voraussetzen  kann,  daß  die  Marktpreise  gerechte  Preist
sind.  In  99  von  100  Fällen  könnte  eine  aus  ehrenhaften  Kauf-  oder  Ģewerbsleuten
  gebildete  Jury  entscheiden,  welches  der  gerechte  Preis  ist,  f e * nC
1  Siehe  G.  Afanasiew,  Le  commerce  des  céréales  en  France  au  XVIII o  siècle,
étude  historique  traduite  du  russe.  Paris  1893.
2  Siehe  Cl.  Jannet  1.  c.  243.  —  Moritz  Kantorovitz  (Die  Wirksamkeit  ^
Spéculation  im  Berliner  Kornhandel  1850—1890,  im  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  u.  svon
  G.  Schmoller  (Leipzig  1891]  221  ff.)  hat  nachgewiesen,  daß  die  Differenzen  zwifķ
den  Preisen  des  Terminhandels,  wie  sie  sich  in  den  Frühjahren  von  40  Jahren  0^
bildet  hatten,  und  den  realen  Preisen,  die  im  Herbst  der  betreffenden  Jahre  na
beendigter  Ernte  erzielt  wurden,  immer  geringer  wurden.  Sie  fielen  von  15  aus  0
Aehnliche  in  Budapest  angestellte  Beobachtungen  ergaben  dasselbe  Resultat.
3  Siehe  P.  Hubert-Valleroux,  Les  corporations  etc.  187  ss.
        <pb n="232" />
        5.  Kap.  Verschiedene  Vortheile  desselben  Preises  für  versch.  Personen.  205
obere  und  untere  Grenze  bestimmen,  also  für  die  verschiedenen  Warengattungen
auch  das  iustum  pretium  summum,  medium  et  infimum  im  Anschluß  an
bie  Doctrin  der  christlichen  Moral  neu  festsetzen.  In  jedem  Geschäftszweige  bedachtet ­
  man  bei  jeder  Transaction  einen  mehr  oder  minder  bestimmten,  durch
ben  Preis  einzubringenden  Gewinn  als  angemeffen.  Es  gibt  einen  Preis,  den
Ein  rechtlicher  Mann  in  der  Regel  stellen  wird  und  den  auch  das  Gericht  im
^alle  eines  Rechtsstreites  zwischen  Käufer  und  Verkäufer  bewilligt.  Wenn  dieser
angemessene  Preis  in  dem  einen  Fall  höher  ist  als  in  dem  andern,  so  ist  der
^rund  davon  bald  in  diesem,  bald  in  jenem  Umstande  zu  suchend
In  gewissen  Productionszweigen  dauert  es  ziemlich  lange,  bis  das  anlegte ­
  Kapital  einen  Ertrag  abwirft,  in  andern  nur  sehr  kurze  Zeit.  Das
^  ohmaterial,  aus  dem  die  Gegenstände  hergestellt  werden,  ist  von  sehr  vermiedener ­
  Beschaffenheit,  theuer  oder  billig,  dem  Verderben  ausgesetzt  oder  leicht
aufzubewahren.  Die  erforderlichen  Arbeitsleistungen  sind  bei  der  einen  Be-Ņşiigungsart
  leicht  und  angenehm,  bei  der  andern  mühselig  und  schwer.
' e  sollten  alle  diese  Differenzen  nicht  im  Preise  der  Erzeugnisse  ihren  Ausbruc
 *  finden?

Fünftes  Kapitel.
,  ^  verschiedene  Maß  von  Vortheilen,  welches  ein  und  der-Elbe
  Preis  für  verschiedene  Personen  zur  Folge  haben  kann.
V  Wo  Marktpreise  bestehen  und  wo  sonst  entweder  von  vielen  Verkäufern
berî^-  erzielt  wird  oder  viele  Käufer  den  nämlichen  Preis  zahlen,
seh  ^  dieser  nämliche  Preis  den  einzelnen  Verkäufern  bezw.  Käufern  einen
^rschiedenen  Grad  des  Vortheils.  Wir  haben  bereits  hervorgehoben,
Einfluß  das  Bestehen  günstiger  Marktverhältnisse  in  dieser  Hinsicht
g,.u  und  betont,  daß  dieselben  den  intelligenten  und  thätigen  Producenten
ès  ^  Vortheile  bringen  als  den  minder  Tüchtigen  und  Einsichtsvollen  und
Ermöglichen,  daß  die  Güter  in  die  Hände  derjenigen  Consumenten  gelangen,
sie  am  werthvollsten  sind.
b e g  ß  Marshall  bezeichnet  dieses  Verhältniß  als  Rente  des  Producenten  resp.
Konsumenten,  je  nachdem  es  sich  um  den  Verkäufer  oder  um  den  Käufer
Kap  betreffs  der  Theorie  vom  gerechten  Preise  I.  Costa-Ros  set  ti  a.  a.  O.
        <pb n="233" />
        206

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

handelt.  Die  früher  erwähnten  großen  Verschiedenheiten,  welche  hinsichtlich
der  Productionskosten  für  den  Unternehmer  und  betreffs  des  Werthes  der
Güter  für  die  einzelnen  Konsumenten  bestehen,  lasten  die  Existenz  solche
Differenzen  im  allgemeinen  leicht  begreiflich  erscheinen.  In  diesem  Kapitel  haben
wir  uns  mit  gewissen  besondern  Gründen  derselben  zu  beschäftigen.
1.  Das  Maß  der  persönlichen  Fähigkeiten  des  Kaufmanns,
Industriellen  u.  f.  w.  begründet  in  den  Resultaten,  welche  die  Geschäftsführung
der  einzelnen  Unternehmer  liefert,  sehr  wichtige  Differenzen.  Man  kann  daraus ­
  dem  größern  oder  geringern  Erfolge  oder  Mißerfolge  von  Unternehmungen
abnehmen,  welche  im  übrigen  ähnliche  oder  gleiche  Existenzbedingungen  auszuweisen ­
  haben  und  sich  nur  insofern  in  verschiedener  Lage  befinden,  als  ihre
Leiter  nicht  denselben  Grad  von  Begabung  für  die  geeignete  Führung  der
Geschäfte  besitzen.  Ein  amerikanischer  Volkswirt  hat  vor  einigen  Jahren  herausgerechnet, ­
  daß  etwa  drei  Viertel  von  denjenigen,  welche  eine  Unternehmung
beginnen,  binnen  fünf  Jahren  einen  Mißerfolg  erleben.
Ein  anderer  amerikanischer  Schriftsteller  hat  dann  sogar  behauptet,  da!'
90  Procent  von  allen  denen,  welche  Geschäfte  auf  ihre  eigene  Rechnung
treiben  versuchen,  keinen  Erfolg  erzielen,  und  in  Frankreich  rechnet  man,  das'
die  Zahl  der  wirklich  erfolgreichen  neuen  Unternehmungen  nicht  mehr  als
15  Procent  der  Gesamtzahl  ausmacht.  Ein  großer  Theil  dieser  häufige"
Mißerfolge  ist  sicher  eine  Folge  persönlicher  Untüchtigkeit.  Jeder  erfahrene
und  sachverständige  Großgrundbesitzer  kann  Auskunft  darüber  geben,  ein  w&amp;gt;e
großer  Unterschied  zwischen  den  Leistungen  eines  fähigen  und  denjenigen  eine?
unfähigen  Pächters  besteht.  Von  zwei  Actiengesellschaften  in  sehr  ähnliche"
Verhältnissen  kann  die  eine  2,  die  andere  10  Procent  Dividende  zahlen,  K
nach  dem  Grade  der  Tüchtigkeit  des  obersten  Leiters.  Und  die  große  Ä"-zahl
  der  Unternehmer,  welche  sich  aus  den  Reihen  der  Arbeiter  zur
ständigkeit  emporgearbeitet  haben  —  in  gewissen  Theilen  Englands  betrügt  ^
Anzahl  derselben  mehr  als  die  Hälfte,  in  einem  Theile  Amerikas  sogar  nķ
als  neun  Zehntel  der  Gesamtzahl  der  Unternehmer  —,  beweist  augenfällig
daß  zwischen  den  Menschen  hinsichtlich  ihrer  persönlichen  Tüchtigkeit  gr"^
Unterschiede  obwalten.  Nur  wolle  man  sich  dabei  gegenwärtig  halten,  ^
Tüchtigkeit  im  geschäftlichen  Sinne  des  Wortes  darin  beruht,  daß  der  betreffende ­
  es  versteht,  die  privaten  Productionskosten  zu  vermindern.  Von  W"
nationalen  Productionskosten  ist  beim  Gebrauch  desselbeu  in  diesem  Sin"
nicht  die  Rede.  Auch  kann  die  Fähigkeit  darin  beruhen,  daß  der
nehmer  es  trefflich  versteht,  zu  lügen,  zu  betrügen,  andere  auszubeuten,
currenten  zu  überschreien,  kurz,  darin,  daß  er  seine  Nebenbuhler  ohne  Bedenke^
und  Erbarmen  zu  Grunde  zu  richten,  sich  die  Schwäche  der  Armen  und  1,1
bei  vielen  bestehende  Neigung  zu  unwirtschaftlicher,  ja  lasterhafter  Consumilo
        <pb n="234" />
        5.  Kap.  Verschiedene  Vortheile  desselben  Preises  für  versch.  Personen.  207

"ach  Kräften  zu  nutze  zu  machen,  diese  Neigung  so  viel  als  möglich  zu  befördern
"nd  so  überaus  großen  Schaden  anzurichten  trachtet.  Andererseits  muß  aber
unter  den  besonders  nützlichen  persönlichen  Fähigkeiten  löblicher  Natur  das  so
Manchem  eigene  Talent,  geschickte  und  fleißige  Leute  als  Hilfskräfte  heranzuziehen ­
  und  sich  zu  erhalten  und  dieselben  auf  den  richtigen  Platz  zu  stellen,
"tè  besonders  wichtig  hervorgehoben  werdend
2.  Sogenannte  gute  geschäftliche  Konnexionen  sind  von  größtem
^bkrthe  und  können  einem  Unternehmer  einen  doppelt  so  großen  Gewinn
beschaffen,  als  ein  anderer  unter  sonst  gleichen  Verhältnisien  zu  machen  verfug. ­
  Wenn  jemand  sich  einen  großen  Kundenkreis  infolge  seiner  eigenen
Tätigkeit  und  Tüchtigkeit  zu  erwerben  weiß,  so  ist  das  etwas  ganz  anderes,
ìvenn  er  denselben  andern  Leuten  oder  einem  günstigen  Zufalle  verdankt.
3-  Bloße  Zufälligkeiten  können  wenigstens  für  eine  gewiffe  Zeit
ģŗoşie  Unterschiede  zwischen  den  Erfolgen  verschiedener  Unternehmer  hervor-So
  kann  es  geschehen,  daß  eine  Viehseuche  viele  Thiere  dahinrafft,  daß
à  Elian  zahlreiche  Obstbäume  schädigt  oder  Dürre  eine  große  Menge  Ge-^ide
  vernichtet.  In  solchen  Fällen  ziehen  diejenigen,  welche  keinen  Schaden
Eliten  haben,  möglicherweise  noch  aus  dem  Umstande  Gewinn,  daß  infolge
er  Ausdehnung  der  Kalamität  eine  Preissteigerung  der  betreffenden  Producte
Zutritt.  Auch  politische  Ereignisse  oder  ein  plötzlicher  Modewechsel  vermag^
unerwartet  gewiffe  Unternehmer  zu  schädigen  und  andern  Vortheil  zu
"Ungen.
4-  Auch  Geschäftsgeheimnisse  sind  eine  Ursache  vermehrten  Ge-^"ks;
  zwar  nicht  solche,  welche  die  Production  einer  gewissen  Art  von  Gütern
y  E^aupt  erst  ermöglichen  —  in  derartigen  Fällen  handelt  es  sich  um  ein  Monopol
lick  ìşi  Gewinn  nicht  die  Folge  des  Preises,  sondern  wird  durch  Ermög-Un
 S  ber  Production  von  Gütern  überhaupt  erst  eine  Einnahme  erzielt  —,
lil  ^bşchäftsgeheimniffe,  um  welche  es  sich  in  diesem  Falle  handelt,  ermögstell^
  ** enen '  die  sich  in  ihrem  Besitze  befinden,  nur  die  vortheilhaftere  Her-^""6
  von  Gegenständen,  welche  auch  von  andern  producirt  werden.  Hierher

betn  s'  âìk  groß  die  Unterschiede  zwischen  den  Erfolgen  der  Landwirthe  sind,  je  nachsick
  le  e8  "erstehen,  ihren  Viehstand  gut  auszuwählen  und  gehörig  zu  Pflegen,  ergibt
.fj  '  ,  "us  einem  Berichte  über  88  Milchwirtschaften  im  Staate  Wisconsin  (vgl.
vom  10.  März  1890).  Derselbe  liefert  die  folgenden  bemerkenswerthen  Daten:
der  Farmen.  Anzahl  der  «iihe.  Durchschnittl.  von  einer  «uh  gelieferter  Ertrag.
16  246  4  Pfd.  St.  8  Sh.  0  P.
30  654  5  n  13  *  8  „
29  483  7  .  16  »  10  «
10  172  9  t,  19  „  4  „
2  10  11  »  6  „  6  „
1  5  16  .  4,5»
        <pb n="235" />
        208

II.  Buch.  Ter  Güteraustausch.

gehören  also  pateutirte  Herstellungsarten,  während  die  Patentirung  der
Erzeugung  gewisser  Arten  von  Gütern  ein  Monopol  begründet.  Diese
Unterscheidung  beruht  allerdings  nicht  auf  scharf  abgegrenzten  Merkmalen,
denn  wie  wir  gegen  das  Ende  vom  2.  Kapitel  dieses  Buches  gesehen,  lassen
sich  keine  unabänderlichen  Kennzeichen  angeben,  woraufhin  man  eine  Art  von
Gütern  für  wesentlich  von  einer  andern  verschieden  erklären  kann.  Alle  die
verschiedenen  Arten  patentirter  Taschenbleistifte  können  schwerlich  als  besondere
Arten  von  Gütern  aufgefaßt  und  die  im  Besitze  eines  Patentes  für  die  He^
stellung  solcher  Bleistifte  Befindlichen  ebensowenig  als  Monopolinhaber  bezeichnet ­
  werden.
Ist  ein  Geschäftsgeheimniß  von  der  Art,  daß  einige  der  in  dem  Unternehmen ­
  Beschäftigten  davon  Kenntniß  haben  müssen,  so  wird  ein  Theil  des
dadurch  erzielten  Gewinnes  dazu  verwendet  werden  wüsten,  denselben  für  ihre
Verschwiegenheit  höhere  Löhne  oder  Gehälter  zu  zahlen.
5.  Das  Zahlen  von  minder  hohen  Löhnen,  als  die  meisten
andern  für  den  gleichen  Markt  Producirenden  zahlen  müssen,  verursacht  weitere
Verschiedenheiten  hinsichtlich  der  Gewinste  der  Einzelnen.  Infolge  mannigfacher ­
  Ursachen  zahlen  gewisse  Unternehmer  auch  heutzutage  weniger  als  andere-In
  London  z.  B.  zahlen  die  in  der  Stadt  ansässigen  Firmen  für  die  Ber-Fertigung
  derselben  Art  von  Bändern  an  Frauen  grundverschiedene  Löhne-Wird
  aber  ein  und  derselbe  Markt  aus  verschiedenen  Ländern  mit  Vorrüthen
versorgt,  so  ist  es  möglich,  daß  bezüglich  der  Löhne,  welche  von  den  tlnteu
nehmern  der  einzelnen  Gegenden  bezahlt  werden,  die  schreiendsten  Contrast
bestehen.  So  werden  z.  B.  in  Bombay  für  sämtliche  Baumwollstoffe  einer
gewissen  Qualität  dieselben  Preise  gezahlt,  obgleich  der  auf  die  Arbeitslôşş
entfallende  Theil  der  Productionskosten  dieser  Stoffe  die  größten  Verschiedet
heiten  aufweist,  je  nachdem  die  Stoffe  von  den  hoch  entlohnten  Arbeitern  von
Lancashire  oder  von  den  mit  elenden  Hungerlöhnen  abgespeisten  Eingeboren
Indiens  verfertigt  wurden*.  Oft  kommt  es  auch  vor,  daß  Löhne,  die
den  Arbeiter  niedrig  sind,  vom  Standpunkte  des  Unternehmers  nicht  o
solche  gelten  können,  weil  die  Leistungen  des  Arbeiters  ungenügend  st""'

1  In  Manchester  betrug  der  Lohn  der  Textilarbeiter  um  das  Jahr  1892  für  *
Tag  etwa  6  Shillinge,  während  der  eingeborene  Indier,  soweit  es  sich  um  gewöhnn  ^
Handarbeit  handelte,  in  den  Jahren  1890—1892  einen  Taglohn  von  ca.  2  AnN^'
d.  h.  von  2 / ie  einer  Rupie  bezog.  Da  nun  der  Werth  der  Rupie,  welche  im  Jahre  1
noch  für  2  Mark  eingewechselt  wurde,  im  April  1894  auf  1  Mark  28  Pfg.  8^"
war,  der  Arbeiter  aber  keine  entsprechende  Lohnerhöhung  erfahren  hatte,  so  bezog
selbe  damals  16—24  Pfg.  Taglohn,  d.  h.  trotz  der  klimatischen  Verhältnisse  3"^^
und  der  dortigen  Lebensverhältnisse  wahre  Hungerlöhne  (siehe  M.  Barbé,  Un  n° uV j5
état  social  dans  l’Inde,  in  ,La  Réforme  sociale'  XXVII,  10 e  livraison
16  mai  1894],  760  ss.).
        <pb n="236" />
        5.  Kap.  Verschiedene  Vortheile  desselben  Preises  für  versch.  Personen.  209
Ņôer  auch  das  Umgekehrte  kann  stattfinden.  Ueber  die  Löhne  können  wir  uns
o  er  erst  im  III.  Buche  eingehender  verbreiten.
6.  Ein  sehr  zu  beachtender  Grund  der  hier  in  Frage  stehenden  Erscheinungen ­
  ist  auch  in  der  Verschiedenheit  der  Rentenbeträge  zu
^chen,  welche  die  einzelnen  Unternehmer  entweder  für  die  Benutzung  bestimmter
à  Behufe  der  Production  nothwendiger  Objecte,  also  z.  B.  für  diejenige
^ņes  Landgutes,  eines  Hauses,  einer  Maschine  u.  s.  w.  zu  zahlen  oder  in
_  e ft st It  von  Zins  für  die  Ueberlaffung  des  nöthigen  Geldkapitals  zu  leisten  haben,
ìn  ^heil  bgŗ  Unternehmer,  welche  für  den  nämlichen  Markt  arbeiten,  kann  in
ìkser  Beziehung  unter  sehr  günstigen  Bedingungen  produciren,  während  sich
übrigen  zu  den  drückendsten  Auslagen  genöthigt  sehen.  So  hat  man  z.  B.
•I e  Schwierigkeiten,  welche  den  irischen  Industriellen  im  Wettkampf  mit  den
öb'Eischen  erwachsen,  wahrscheinlich  nicht  ohne  Grund  dem  höhern  Zinsfuß
^gemessen,  den  die  erstem  zu  zahlen  haben.  Und  wie  sollten  gewisie  Branchen
^  österreichischen  Industrie  trotz  der  größern  Billigkeit  der  in  Böhmen  und
«Ulf  ^  lìchen  Arbeitslöhne  mit  den  entsprechenden  deutschen  Industriezweigen
demselben  Markte  concurriren  können,  solange  sich  der  Zinsfuß  der  Geldôļîen
  in  Oesterreich  im  Durchschnitt  mindestens  um  ein  Procent  höher  hält
y  m  Deutschland,  und  solange  die  Besteuerung  im  erstem  Reiche  eine.
eich  drückendere  bleibt,  als  es  im  Nachbarreiche  der  Fall  ist?  Wie
^ņnen  unter  solchen  Verhältnissen  z.  B.  die  mährischen  und  böhmischen  Tuchdenjenigen
  des  Aachener  Jndustriebezirkes  in  der  Levante  die  Spitze
inb e f^ erner  ìst  die  Grundrente  in  vielen  Industriestädten  so  hoch,  daß  die
bc&amp;gt;s  9'ollen  Etablissements  eines  nach  dem  andern  in  die  Vorstädte  oder  auf
nies  ^  Erlegt  werden,  während  der  Mittelpunkt  der  Städte  mehr  und
eŗt  öon  Kaufläden  und  Comptoirs  eingenommen  wird.  Nichtsdestoweniger
ienia  ^  Unternehmer,  die  ihre  Fabriken  auf  das  Land  verlegt,  und  dielichx/"'
  î^klche  die  ihrigen  noch  immer  in  der  Stadt  haben,  auf  dem  nämb
 en  b  .  rkte  ganz  die  gleichen  Preise  gezahlt.  Dieses  Verhältniß  zwischen
leute,  ^Ģedenen  für  denselben  Markt  arbeitenden  Producenten  und  Kauf-Bej
  ^.àņdert  sich  indessen  mit  Veränderungen  im  Tauschwerthe  des  Geldes.
şbrech0"'oo  allgemeinen  Entwerthung  des  Geldes,  welche  natürlich  eine  ent-Erhöhung
  der  Preise  zur  Folge  hat,  gewinnt  derjenige,  welcher
je  ^lgenthum  gepachtet  oder  gemiethet  oder  Geld  geborgt  hat,  desto  mehr,
"sicher  die  Miethzinse  und  die  Jnteressenzahlungen  sind,  welche  er  zu
und  auf  je  längere  Zeit  die  betreffenden  Verträge  geschlossen  sind.
nQt Ürr* beC  bCr  Ģeldwerth  steigt,  also  ein  allgemeiner  Preissturz  eintritt,  ist
y  Ñ^ade  das  Gegentheil  der  Fall.
duct;  besetz  der  zunehmenden  Einträglichkeit  der  Pro-Dkvas"'
  ^ļso  Thatsache,  daß  die  vollkommener  organisirte  Production  unter
Ķàmpsk,  Volkswirtschaftslehre.  14
        <pb n="237" />
        210

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

gewissen  Umständen  einen  verhältnißmäßig  Hähern  Ertrag  liefert  (siehe  4.  Kapitel
des  I.  Buches),  kann  gleichfalls  gewiffen  Producenten,  namentlich  großen  Fabrikanten, ­
  zu  einem  Vortheil  verhelfen,  dessen  sich  andere,  namentlich  kleinere
Unternehmer,  die  ihre  Waren  auf  denselben  Markt  liefern,  nicht  zu  erfreuen ­
  haben.
8.  Das  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  endlich  hm
für  die  verschiedenen,  um  einen  und  denselben  Preis  verkaufenden  Producenten
und  Kaufleute  derart  bedeutende  Unterschiede  in  den  Gewinsten  zur  Folge,  daß
viele  Schriftsteller  darüber  die  andern  Gründe  solcher  Unterschiede  ganz  vergessen ­
  haben.  Die  Producenten,  welche  sich  entweder  infolge  der  Fruchtbarkeit ­
  des  Bodens  oder  wegen  anderer  günstigen  Prodnctionsbedingnngen  der
besten  Chancen  zu  erfreuen  haben,  machen  im  Vergleich  zu  den  mit  ihnen  aus
demselben  Markte  concurrirenden  weniger  begünstigten  Unternehmern  einen
Mehrgewinn,  welcher  dem  zwischen  den  beiderseitigen  Productionsansgaben  bestehenden ­
  Unterschiede  gleichkommt.  Namentlich  auf  dem  Gebiete  der  landwirtschaftlichen ­
  Production  sind  diese  Differenzen  sehr  beträchtlich,  da  die
Getreide-,  Vieh-,  Butter-,  Oel-,  Gemüsemärkte  u.  s.  w.  mit  den  Erzeugnissen
von  Ländereien  sehr  verschiedener  Güte  und  von  Wirtschaften  mit  sehr  verschiedenen ­
  Productionsbedingungen  beschickt  werden.  Wo  ein  Grundstück
mehreren  Culturarten  verwendet  werden  kann,  wird  daher  der  Betreffende  diejenige ­
  Fruchtgattung  bauen  oder  die  Fruchtfolge  zur  Anwendung  bringen,
welche  ihm  den  größten  Gewinn  verspricht.  Gewisse  Ländereien  sind  aber  nnr
auf  eine  oder  zwei  Arten  nutzbar  zu  machen.  So  können  mit  angemessenes
Vortheil  die  Marschländereien  in  Indien  nur  zum  Reisball,  die  auf  den  hoh^
Bergen  und  den  felsigen  Höhen  Mittel-  und  Nordeuropas  anzutreffenden  f rllC ^
baren  Stücke  Landes  nur  als  Wiesen-  und  Weideland,  die  steilen  Abhang
der  Berge  Nordeuropas  nur  zur  Wald-,  diejenigen  Südenropas  zum
nur  zur  Weincultnr  verwendet  werden.
Dasselbe  gilt  aber  von  dem  Bergwerks-  lind  bein  Fischereibetrieb.  Dieselbe
Marktpreise  gewähren  den  Producenten  sehr  verschiedenen  Gewinn,  je  nachd^
die  betreffenden  Bergwerke  oder  Gewässer  leicht  zugänglich,  ergiebig  u.  s-  **
sind.  Die  Beschaffenheit  der  Commnnicationsmittel  ist  besonders  dann  vo
Wichtigkeit,  wenn  es  sich  um  den  Transport  schwer  wiegender,  umfangreiche
oder  dem  Verderben  ausgesetzter  Erzeugnisse  handelt,  und  so  bewirken  denn  '
deutende  Umwälzungen  im  Gebiete  des  Communicationswesens  für  die
schicker  desselben  Marktes  auch  sehr  merkliche  Aenderungen  hinsichtlich
Gewinste.  .  ģ
Das  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  äußert  übrigens  seine  ¿  ^
kungen  nicht  bloß  ans  die  landwirtschaftlichen  Betriebe.  Es  übt  auch
die  aus  der  Industrie  und  dem  Handel  bezogenen  Gewinste  einen  sehr

aus
be-
        <pb n="238" />
        14*

5.  Kap.  Verschiedene  Vortheile  desselben  Preises  für  versch.  Personen.  211

Nutenden  Einfluß  aus  und  hat  vielfach  die  Folge,  daß  die  einen  aus  dem
uäinlichen  Preise  größere  Vortheile  ziehen  als  die  andern.  Günstig  gelegene
Rubriken  und  Verkaufsläden  verschaffen  ihren  Eigenthümern  größern  Gewinst
^  die  andern.  Die  Verfügung  über  reichliche  Wafferkräfte  kann  gleichfalls
^oßen  Vortheil  bringen.  Am  häufigsten  aber  erwächst  aus  günstigen  Transdortverhältniffen
  ein  unverhältnißmäßig  bedeutender  Gewinn,  gleichviel  ob  solche
ästigen  Verhältniffe  sich  auf  die  Herbeischaffung  des  Rohmaterials,  die  Verödung ­
  der  fertiggestellten  Produkte  oder  deren  Unterbringung  in  Docks,
Ogerhäusern  u.  s.  w.  erstrecken.  In  dieser  Hinsicht  kommen  betreffs  der  Er-Ģebigkeit
  zwischen  den  verschiedenen  industriellen  und  commerciellen  Unternehmungen ­
  nicht  minder  große  Contraste  vor  wie  zwischen  den  einzelnen  Landgütern ­
  und  Bergwerken.

Nachdem  wir  die  Thatsache,  daß  dieselben  Marktpreise  den  einen  Pro-Ncenten
  und  Kaufleuten  viel  größern  Gewinn  bringen  als  den  andern,  zur
enüge  beleuchtet  haben,  muß  noch  auf  einen  andern  wichtigen  Punkt  hinî
  diesen  werden.  Es  können  nämlich  diese  besondern  Gewinste,  wie  heutzu-Verhältnisse
  liegen,  kapitalisirt  und  dadurch  dauernd  gemacht,  d.  h.
Ş  können  verkauft  oder  vermiethet  werden.  Der  besondere  Nutzen,  den  der
ì  şiige  Landwirt,  Industrielle,  Kaufmann  u.  s.  w.  bezogen,  geht  dadurch
e &amp;gt;nen  andern  über,  der  seinem  Vorgänger  dafür  eine  Rente  oder  eine
^ņnne  Geld  zahlt,  deren  Interessen  den  letztern  für  die  Ueberlaffung  ent-J
  obigen.  Ein  beträchtlicher  Theil  des  Reichthums  der  Hähern  Klaffen  rührt
bem  Verkaufe  oder  der  Vermietung  einträglicher  Geschäfte  her,  wobei  es
ļxş/ì'  ousmacht,  ob  diese  Einträglichkeit  Glücksumständen  oder  der  Geschicklichî'ì
  '  eigener  angestrengter  Thätigkeit  oder  rücksichtsloser  Ausbeutung  anderer,
gdüer  Geschicklichkeit  oder  derjenigen  der  Untergebenen  zu  danken  ist.
ş  Natürlich  läßt  sich  nicht  eine  jede  der  in  diesem  Kapitel  besprochenen  be-^
  krn  Gewinnarten  mit  derselben  Leichtigkeit  kapitalisiren  wie  gewisse  andere.
^  den  Verkauf  oder  die  Vermietung  günstig  gelegener  Gründend ­
  Geschäfte  in  den  Städten  und  landwirtschaftlicher  Realitäten  be-^
  cr »  leicht  bewerkstelligen  läßt,  ist  in  andern  Fällen  nur  mit  großen  Schwierig-.^ŗchstìhrbar.
  Vortheile,  wie  sie  auf  persönlichen  Eigenschaften  und  auf
gleiä  ļî^ķoîîen  beruhen,  können  im  allgemeinen  nicht  übertragen  werden,  wennbep
  N  "  Umstand,  daß  ein  Geschäft  einen  bedeutenden  Kundenkreis  besitzt,
Şŗkaufspreis  vieler  Unternehmen  beeinflußt.
        <pb n="239" />
        212

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Sechstes  Kapitel.
Ter  internationale  Handelsverkehr.

Die  Erde  ist  in  verschiedene  Staatsgebiete  von  ungleichem  Umfange  getheilt, ­
  deren  Bewohner  je  eine  Nation  bilden  und  den  Wunsch  hegen  oder
wenigstens  hegen  sollten,  daß  ihr  Land  reich,  stark  bevölkert  und  mächtig  stl
und  wohlgeordnete  Verhältnisse  aufweise.  Ein  wirksames  Mittel  zur  Verwirklichung ­
  dieses  Wunsches  ist  in  der  Entwicklung  der  von  Staat  zu  Staat  bestehenden ­
  Handelsbeziehungen  zu  sehen.  Der  Güteraustausch  zwischen  den
Bewohnern  verschiedener  Staatsgebiete  ist  von  nicht  geringerer,  ja  unter  Umständen ­
  sogar  von  noch  größerer  Bedeutung  als  der  Binnenhandel.
Zwischen  dem  internationalen  und  dem  inländischen  Handel  besteht  nun
ein  an  Konsequenzen  reicher  Unterschied.  Was  den  letzten:  betrifft,  so  steu
der  durch  denselben  erzielte  Reingewinn,  wie  er  sich  auch  immer  unter  die
verschiedenen  Käufer  und  Verkäufer  vertheilt,  einen  Gewinn  für  die  Nailon
als  Ganzes  dar.  Dagegen  kann  der  im  internationalen  Handel  gemachte  Reingewinn ­
  zum  Theil  Ausländern  zufallen,  was  auch  in  der  Regel  der  Fall  M
wird;  ja  wenn  wir  die  indirecten  Folgen,  die  er  mit  sich  bringt,  in  Betrach
ziehen,  kann  er  —  wir  werden  uns  davon  überzeugen  —  der  Gesamtheit  d«.
Nation  sogar  zum  Schaden  gereichen.  So  kann  der  Handelsverkehr  mit  dem
Auslande  einerseits  einen  viel  größern  Gewinn  für  die  Nation  zur  Folge  hab^
als  der  Binnenhandel,  andererseits  aber  derselben  auch  keinen  Gewinn,  wen
nicht  gar  Schaden  bringen.  Auch  muß  man  im  Auge  behalten,  daß  die  m tcl '
nationalen  Handelsbeziehungen  mit  den  politischen  Verhältnissen  in  Zusamwel  ^
hang  stehen,  und  daß  sich  die  Völker  infolge  dieser  Handelsbeziehungen  9 e 9 cl J
fettig  kennen  lernen;  wie  es  denn  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch
natürlich  ist,  daß  im  Gefolge  der  ausländischen  Güter  auch  ausländische  |
schmacksrichtungen  und  Sitten,  namentlich  in  den  culturell  minder  hoch  cn /
wickelten  Ländern  ihren  Einzug  halten.  So  ist  es  denn  unvermeidlich,  bsl “'
namentlich  da,  wo  derartige  Handelsbeziehungen  einen  großen  Umfang  ^
nehmen,  das  eine  Land,  sei  es  nun  zu  seinem  Vortheil  oder  zu  seinem  Rşş
theil,  in  eine  enge  Interessengemeinschaft  mit  dem  andern  tritt  und  nicht  we)

sich  selbst  genügt.  „
Welche  Vortheile  zieht  nun  ein  Land  durch  den  Handelsverkehr  mit ü
Auslande?  1.  Zunächst  werden  viele  nützliche  Dinge  eingeführt,  welche  st«
Bewohner  anderweitig  überhaupt  nicht  oder  nur  in  geringer  Menge  ha
verschaffen  können.  Es  werden  auf  diese  Weise  z.  B.  dem  deutschen
tum  Kaffee,  Thee,  Kakao,  Gewürze,  Südfrüchte,  Baumwolle  und  viele  an
Naturproducte  zugeführt,  welche  in  Deutschland  nicht  gewonnen  werden  tow
        <pb n="240" />
        +*rrm  .  &amp;gt;

.  A,  tí.  «  .  i

21:;

6.  Kap.  Der  internationale  Handelsverkehr.
Und  weiter  auch  solche  Erzeugniffe  geliefert,  die  sich  zwar,  wie  das  Gold  und
das  Silber,  im  Lande  vorfinden,  aber  nur  in  ganz  ungenügender  Menge  vorhanden ­
  sind.
2.  Sodann  werden  durch  den  Handel  mit  dem  Auslande  auch  viele
şalche  Dinge  eingeführt,  deren  Erzeugung  zwar  gleichfalls  im  Lande  möglich
'şi'  aber  nur  mit  größern  nationalen  Productionskosten  als  diejenigen  der
Gegenstände,  die  man  als  Aequivalent  für  die  betreffenden  Güter  hingibt,  falls
''E  aus  dem  Auslande  importirt  werden.  So  werden  in  England,  Italien  und
Spanien  Zucker  und  Nutzholz,  in  Deutschland  Getreide,  in  England  Felle  und
Şolle  importirt,  obgleich  alle  diese  Gegenstände  daselbst  producirt  werden  können.
Endlich  wird  durch  den  internationalen  Handel  in  gewiffen  Betriebseigen ­
  eine  größere  Concentration  von  Arbeit  und  Eigenthum  ermöglicht,  so
è  şich  die  betreffende  Nation  in  höherem  Maße  die  Vortheile  größerer  Arbeitsteilung, ­
  einer  weiter  gehenden  Localisirung  des  Betriebes  und  einer  weiter
^geschrittenen  Production  im  großen  Maßstabe  zu  eigen  machen  kann  (siehe
^  6.  Kapitel  des  I.  Buches).
Ueber  die  beiden  ersten  dieser  aus  dem  internationalen  Handelsver-,.^
 r  erwachsenden  Vortheile  spricht  sich  A.  Smith  folgendermaßen  aus.  Die
Erflüssigen  Producte  eines  Landes  müffen  ins  Ausland  abgesetzt  und
^heim  begehrte  Gegenstände  dafür  eingetauscht  werden.  Geschieht  das  nicht,
wird  der  Ueberschuß  werthlos  sein  und  bald  nicht  mehr  producirt
Erden.  Die  für  den  Export  arbeitenden  Productionszweige  werden  desvon
  den  die  betreffenden  Erzeugniffe  ausführenden  Kaufleuten  er-^îhigt.
  Eiņ  Land  kann  nur  durch  den  Export  den  Wohlstand  erreichen,  zu
rick  ^  ^ņtwicklung  es  die  natürlichen  Hilfsquellen  besitzt 1 .  Das  ist  unbedingt
îwtig.  es  für  die  englischen  Baumwoll-  und  Eisenindustriellen  keine
^Minier  außerhalb  des  britischen  Reiches  gäbe,  so  wäre  der  Reichthum  und
E  Bevölkerungszahl  des  letztern  sicher  weit  geringer.
Bļan  begreift  demnach  sehr  wohl,  daß  alle  handeltreibenden  Nationen
Lenwärtig  so  große  Anstrengungen  machen,  um  den  Export  zu  heben,  und
dehì^î  ^strebt  sind,  Kolonien  zu  erwerben,  um  deren  Bewohner  als  Abdie
  Jndustrieproducte  des  Mutterlandes  zu  erhalten.  Dabei  darf
wie/ņ  aus  den  Augen  gelaffen  werden,  daß  der  internationale  Handel,
st/à  gesagt,  auch  üble  Folgen  haben  und  zur  Production  von  Gegenîein
  Cn  Bregen  kann,  deren  Erzeugung  für  das  Land  im  ganzen  von
grölT  Urtheil  ist,  weil  die  Production  anderer  Güter  an  Stelle  der  mit
bttn  U  Ķosten  erzeugten  Exportartikel  den  Unternehmern  größern  Gewinn
gen  oder  —  „„p  das  kommt  häufiger  vor  —  die  Consumenten  mit
^ìehe  Wealth  of  nations,  book  2,  ch.  5.
        <pb n="241" />
        214

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Waren  versorgen  würde,  die  billiger  und  besser  als  die  vom  Auslande  bezogenen ­
  wären.
Die  durch  den  internationalen  Handel  erzielten  Gewinne  fallen  verschiedenen ­
  Bevölkerungskreisen  zu.  Tie  Art  und  Weise  ihrer  Vertheilung  ist
sehr  verwickelt,  und  es  läßt  sich  die  Frage,  wie  viele  Gruppen  des  Volkes  a»
diesen  Vortheilen  theilhaben,  nicht  mit  Bestimmtheit  beantworten.  Es  kommt
viel  darauf  an,  ob  freier  Mitbewerb  oder  Monopole,  durch  freies  Uebereinkommen
  geregelte  oder  gesetzlich  festgesetzte  Preise  bestehen.  Im  allgemeinen
kann  man  nur  sagen,  das;  die  Consumenten  der  importirten  Waren  und  die
Producenten  der  exportirten  Gegenstände  sowie  die  Kaufleute  und  Transporteure ­
  aus  dem  Handel  mit  dem  Auslande  besondere  Vortheile  ziehen.  Wirft
inan  einen  Blick  auf  die  geschichtliche  Entwicklung  dieser  Verhältniffe,  so  wird
man  gewahr,  daß  einer  der  größten  der  von  einer  Nation  aus  dem  internationalen ­
  Handel  gezogenen  Vortheile  darin  zu  suchen  ist,  daß  sich  eine
Klasse  energischer,  umsichtiger  Kaufleute  heranbildete,  welche  zu  Reichthum  und
Einfluß  gelangte.  Die  Geschichte  der  Republiken  Venedig,  Genua  und  Pif"?
der  Hansastädte  sowie  der  reichen  Handelsstädte  des  flandrischen  Mittelalters
itnb  die  mächtige  Entfaltung  des  holländischen  und  englischen  Handels  liefern
in  dieser  Hinsicht  Beispiele  in  Hülle  und  Füllet  Hingegen  muß  jeder  Versuch, ­
  den  Gewinn,  welchen  die  Gesamtheit  der  Einwohner  eines  Landes  ^
dem  Handel  mit  dem  Auslande  zieht,  genau  berechnen  zu  wollen,  als  aussichtlos
  bezeichnet  werden.  Dieser  Gewinn  hängt  zum  großen  Theile  von  ^
Produktionskosten  ab;  letztere  lassen  sich  aber,  wie  wir  gesehen  haben,  nicht  aus
Heller  und  Pfennig  berechnen,  um  gar  nicht  davon  zu  reden,  wie  sich  infolge  de

1  Diese  Entwicklung  intellectueller  und  moralischer  Eigenschaften,  welche  sich  *
so  manchen  Handelsstaaten  vollzogen  hat,  muß  eifrigster  Beachtung  gewürdigt  werde"-Man
  vergegenwärtige  sich  z.  B.,  daß  sich  in  Venedig  infolge  der  überseeischen  Unter'
nehmungen,  welche  die  Ausbreitung  und  die  Sicherung  der  Handelsbeziehungen  in  &amp;amp;
Levante  zum  Zwecke  hatten,  eine  staatskluge  und  kriegerische  Aristokratie  von
Tapferkeit  bildete  und  bis  gegen  das  Ende  der  Republik  tüchtig  und  thatkräftig  erhşş
Roch  das  17.  Jahrhundert  war  Zeuge  der  Heldenthaten,  welche  venetianische  Rob^
während  des  fast  zwanzigjährigen  Kampfes  vollbrachten,  den  ihre  Vaterstadt  »m
Insel  Kreta  mit  den  Türken  führte.  So  hatte  die  Handelspolitik  eine  mindestens  500  3^
(1200  bis  1700)  währende  Entfaltung  kriegerischer  Tüchtigkeit  und  politischen
sinns  gezeitigt,  mit  welchen  eine  großartige  Begünstigung  der  schönen  Künste  Hand
Hand  ging.  Aehnliche  Beispiele  liefern  auch  die  portugiesische  und  die  Hollands
Geschichte,  wenn  auch  die  Blüthe  dieser  Länder  von  kürzerer  Dauer  war.  Der  Krieg
rühm  Englands  hingegen  ist  ältern  Datums  als  die  großartige  HandelsentwickM^
dieses  Landes.  Die  Entfaltung  politischer  Weisheit  und  Consequenz  fällt  aber  0 etö ^
in  das  18.  Jahrhundert,  also  mit  dem  Beginn  des  höchsten  Handelsflors  zusann"^
Auf  den  unter  Umständen  dem  Frieden  günstigen  Einfluß  des  Welthandels  ist
3.  Kapitel  dieses  Buches  hingewiesen  worden.
        <pb n="242" />
        6.  Kap.  Der  internationale  Handelsverkehr.

215

Möglichkeit,  daß  der  internationale  Handel  zu  übel  geleiteter  Consnmtion  führt
oder  umgekehrt  auch  eine  Verminderung  derselben  nach  sich  zieht,  noch  weitere
Ñomplicationen  ergeben,  welche  die  genaue  Ermittlung  des  Maßes  der  heilsamen ­
  Folgen,  die  der  Auslandshandel  mit  sich  bringt,  unmöglich  machen.
Ebenso  läßt  sich  der  Antheil,  welchen  eine  jede  der  beim  internationalen  Handel
^heiligten  Nationen  im  Verhältniß  zu  den  übrigen  daraus  zieht,  nur  ganz
^bestimmt  berechnen.  Stehen  sich  einerseits  scharfsinnige  und  thätige,  auf
Gewinn  erpichte  Kaufleute  aus  einer  civilisirten  Nation,  auf  der  andern  Seite
Landleute,  Jäger  und  Gewerbsleute  ohne  geeignete  Organisation  gegenüber,
şo  fällt  der  Löwenantheil  am  Gewinne  den  erstern  zu.  Das  ist  z.  B.  bei
Handel  der  Europäer  mit  den  Eingebornen  Afrikas  häufig  genug  der
'^ll.  Wo  sich  aber  hoch  entwickelte  Nationen  gegenüberstehen,  wenn  Engländer,
putsche,  Belgier,  Franzosen,  Holländer  und  Nordamerikaner  miteinander  in
Handelsbeziehungen  treten,  läßt  es  sich  schwer  nachweisen,  wer  im  einzelnen
Şalle  den  größern  Gewinn  macht,  und  ist  dies  in  den  meisten  Fällen  über-^oupt
  nicht  möglich.  Unter  gewissen  Umständen  tritt  es  allerdings  klar  zu
wer  am  meisten  profitirt,  und  zwar  dann,  wenn  eine  außergewöhn-^
  Nachfrage  nach  gewissen  Gegenständen  herrscht,  wie  das  beim  Aus-^uch
  des  Bürgerkrieges  in  den  Vereinigten  Staaten  vorkam,  als  gewisse
'^Negsbedürfniffe  beschafft  werden  mußten,  oder  umgekehrt,  wenn  ein  übermäßig ­
  großes  Angebot  zum  Export  bestimmter  Güter  stattfindet.  Im  erstern
wll  werden  die  Völker,  welche  Vorräthe  zu  liefern  vermögen,  im  letztem  die
Abnehmer  auftretenden  Nationen  im  entschiedenen  Vortheile  sein.  Beters ­
  klar  tritt  die  Thatsache,  daß  sich  eine  Nation  einer  andern  gegenüber
uu  Vortheil  befindet,  zu  Tage,  wo  factische  Monopole  bestehen.  Wenn  eine
A  von  Gütern  nur  in  einein  einzigen  Lande  erzeugt  wird,  so  kann  dieses
on  den  ausländischen  Consúmente»  sogar  eine  Steuer  in  Gestalt  von  Ausfuhrzöllen ­
  erheben.  Daß  ihm  in  der  Regel  auch  der  größere  Theil  des  gekochten ­
  Gewinnes  zufällt,  ist  ganz  selbstverständlich.
r  Aus  dem  soeben  Gesagten  ergibt  sich  die  Schlußfolgerung,  daß  es  nur
.ochst  selten  vorkommen  wird,  daß  der  in  Geld  ausgedrückte  Gesamtpreis  der
Abortirteli  Güter  demjenigen  der  ausgeführten  gleichkommt.  Eher  könnte
oņ  geneigt  sein  anzunehmen,  daß  die  Preise  des  einen  Jahres  denen  de?
jst  ^ņben  Jahres  bis  zu  einem  gewissen  Grade  gleich  wären.  Aber  auch  das
ņîcht  der  Fall;  es  finden  vielmehr  von  Jahr  zu  Jahr  bedeutende  ^chwanņ^en
  statt.  Die  Ursachen  derselben  sind  hauptsächlich  die  folgenden:
¡i  1  -  Die  Anlehen,  welche  Einzelne,  Korporationen  oder  die  Regierungen
Auslande  machen.  In  solchen  Fällen  geht  das  dargeliehene  Kapital  außer
es.  ist  also  zu  den  exportirten  Gütern  zu  rechnen,  während  die  gezahlten
E^kssen  zum  Import  zu  rechnen  sind.
        <pb n="243" />
        216

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

2.  Die  Geldsendungen  an  Leute,  die  auf  Reisen  sind  oder  sich  im  Auslande ­
  aufhalten.  In  solchen  Füllen  findet  eine  Ausfuhr  in  die  Länder  statt,
in  welchen  die  Betreffenden  domiciliren,  reisen  oder  stationirt  sind,  ohne  daß
derselben  eine  entsprechende  Einfuhr  gegenüberstünde.  Hierher  gehören  auch  die
ins  Ausland  gehenden  Sendungen  von  Geldbeträgen  und  Gegeitständen  verschiedener ­
  Art,  die  durch  Wohlthätigkeitssammlungen  aufgebracht  sind.  Dieselben ­
  fallen  freilich  bei  weitem  nicht  so  schwer  ins  Gewicht  als  die  Summen,
welche  aus  den  Erträgnissen  von  inländischen  Vermögensanlagen  an  die  im
Auslande  domicilirenden  oder  reisenden  Eigenthümer  abgeliefert  werden.  Letztere
  erreichen  oft  eine  beträchtliche  Höhe  und  entziehen  der  Heimat  bedeutende
Hilfsquellen.  Man  bedenke  nur,  wie  sehr  Irland  durch  den  Umstand  geschädigt ­
  wird,  daß  seine  großen  Grundbesitzer  so  vielfach  in  England  leben,
und  welch  große  Summen  in  Paris  von  daselbst  domicilirenden  Amerikanern,
Spaniern,  Russen,  Rumänen  und  sonstigen  Ausländern  ausgegeben  werden-Auch
  die  Beträge,  welche  an  Ausländer,  die  in  Italien  und  in  der  Schweiz
reisen,  gesendet  zu  werden  pflegen,  sind  bedeutend  genug.
3.  Die  von  unterworfenen  Gegenden  entrichteten  Tributzahlungen.  Dieselben ­
  werden  in  der  Jetztzeit  oftmals  in  der  Gestalt  eingetrieben,  daß  man
Steuern  erhebt,  aus  deren  Ertrag  die  in  dem  Zahlungspflichtigen  Lande  unterhaltenen ­
  Beamten  und  Truppen  des  tributberechtigten  Staates  unterhalten
werden.  Solche  Steuern  tragen  entschieden  den  Charakter  des  Tributes  an
sich,  dein:  die  den  Interessen  des  Mutterlandes  dienenden  Beamten  und  Miütürpersonen
  brauchen  alls  diese  Weise  nicht  von  dem  letztern  unterhalten  ZN
werden  und  geben  natürlich  ihr  Geld  zum  Theil  in  der  Heimat  aus,  woselbst
sie  auch  ihre  Pensionen  zu  verzehren  pflegen.  Die  Tributsummen,  soweit  ^
in  das  herrschende  Land  abgeführt  werden,  tragen  gleichfalls  den  Charakter
eines  Imports  an  sich,  dem  keine  Ausfuhr  entspricht.  Das  Gleiche  gilt  von
den  Kriegsentschädigungen,  welche  der  unterliegende  Theil  zu  zahlen  verpflichtet ­
  ist.
4.  Die  Commissions-  und  Maklergebühren,  Frachtbeträge,  Lotsengelder-Versicherungskosten
  und  andere  derartige  Leistlingen  und  Aufwendungen,  welche
von  den  Bewohnern  eines  Landes  zu  Gunsten  derjenigen  eines  andern
Entschädigungen  für  erwiesene  conlmercielle  Diellste  gemacht  werden  müsse"'
Auch  derartige  Zahlungen  gestalten  sich  zu  einer  Einfuhr  in  das  betreffend^
Land,  welcher  keine  Ausfuhr  gegenübersteht.
In  der  Jetztzeit  steht  England  als  das  klassische  Beispiel  eines  Landes
da,  welches  einen  sehr  bedeutenden  derartigen  Importüberschuß  zu  verzeichne"
hat,  der  auf  das  Zuströmen  sehr  beträchtlicher  Schuldzinsenbeträge,  Tribute
und  Zahlungen  für  commercielle  Dienstleistungen  zurückzuführen  ist.  Dagşş"
gehen  allerdings  auch  sehr  bedeutende  Summen  aus  England  ins  Ausla"  '
        <pb n="244" />
        6.  Kap.  Der  internationale  Handelsverkehr.

217

ņämlich  solche,  die  an  englische  Reisende,  Matrosen  u.  s.  w.  gesendet  werden,
ìeselben  werden  jedoch  vielfach  durch  diejenigen  ausgewogen,  welche  von  Aus-^ņdern,
  die  in  England  leben,  oder  von  Engländern  bezogen  werden,  die
Me  Besitzungen  in  den  englischen  Kolonien,  in  Irland  oder  in  Schottland  haben.
Dagegen  gewährt  das  gegenwärtige  Indien  das  Schauspiel  eines  Landes,
Elches  in  Gestalt  von  Schuldzinsen,  Tributen  und  Zahlungen  für  geleistete
C0ltl mercielle  Dienste  ganz  gewaltige  Summen  zu  exportiren  hat.
Was  die  Berechnung  des  Imports  und  des  Exports  eines  Landes  an-^ņgt,
  so  können  die  Ausweise  der  Zollbehörden  nicht  ohne  weiteres  als  be-.
  biskräftig  angesehen  werden.  In  gewissen  Ländern  wirken  dieselben  sogar
^  hohem  Grade  irreführend.  Sind  die  Zollsätze  hoch,  so  kommen  häufige
^şchungen  der  Behörden  durch  falsche  Angaben  über  die  Menge  und  den
erth  der  eingeführten  Waren  vor;  besteht  hingegen  für  gewisse  Gegenstände
^Ejreiheit,  so  ist  sehr  zu  fürchten,  daß  die  Angaben  über  den  Umfang  der
feit  ^  und  Einfuhr  ungenau  ausfallen,  weil  man  der  Sache  keine  Wichtig-^0
  öbimißt.  Und  wie  groß  ist  erst  die  Menge  der  eingeschmuggelten  Waren!
Müssen  denn  alle  Angaben  über  den  internationalen  Handel  mit  der
Oßlen  Vorsicht  aufgenommen  werden.
»  Ņuch  die  größere  oder  geringere  Häufigkeit  der  Bankrotte  übt  ihre  Wirtr
  şsģbņ  âuf  die  Ausfuhr  und  die  Einfuhr  aus.  Wenn  die  Gesetze  des  beş^stenden
  Landes  in  dieser  Hinsicht  milde  sind,  so  wird  eine  gewisse  Menge
Ņer  Güter  eingeführt  werden,  für  die  vermuthlich  niemals  Zahlung  er-A
  ģ/ņ  îuird.  Auch  die  Richt-Anerkennung  gewisser  Schuldverpflichtungen  und
.  bhen  von  seiten  stark  belasteter  Gemeinden,  Provinzen  und  Staaten  kann
Zufluß  auf  das  gegenseitige  Verhältniß  von  Einfuhr  und  Ausfuhr  üben.
ļàht  sich  denn  nur  schwer  ein  Urtheil  darüber  abgeben,  ob  der  Gesamtjh
  ?  der  Einfuhr  eines  Landes  demjenigen  der  Ausfuhr  nahezu  gleichkommt,
übertrifft  oder  unter  ihm  bleibt.
lheil  msln  şiâl  über  die  durch  den  internationalen  Handel  gewährten  Vor-^
 t(ļ C  ì^ld  Nachtheile  klar  geworden,  so  kann  man  der  Beantwortung  der
ài^  ņàher  treten,  ob  das  Protectivsystem  demjenigen  des  Freihandels  Vorsätze ­
  ņ  şoi  oder  nicht.  In  dieser  Hinsicht  lassen  sich  gewisse  allgemeine  (%runbsicht
  ^ìîşşiollen,  welche  auf  die  Berhältnisse  der  einzelnen  Staaten  unter  Berückl
 9urtg  ber  localen  Umstände  anzuwenden  sind.
^Hct  Unter  Protectivsystem  verstehen  wir  die  Vortheile,  welche  den  hei-Äoll^ņ
  Producenten  gegenüber  den  fremden  entweder  durch  Auflegung  von

den 0U ^  bie  eingeführten  Waren  oder  durch  Gewährung  von  Prämien  über
schoi^^blsgewinn  der  Unternehmer  hinaus  zugewendet  werden.  Dasselbe  erhoitņ
  ss b "ŗchous  "ìcht  unter  allen  Umständen,  sondern  nur  unter  gewissen  Ber-Ü&amp;gt;bu
  gerechtfertigt,  und  zwar  aus  folgenden  Gründen:
        <pb n="245" />
        218

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

1.  Wenn  sich  in  einem  Lande  gewisse  Productionszweige,  für  welche
dasselbe  die  natürlichen  Existenzbedingungen  besitzt,  nicht  vorfinden,  wenn  z.  --trotz
  reicher  Woll-  und  Banmwollvorräthe  keine  Stoffe  aus  denselben  hergestellt ­
  werden,  sondern  der  Bedarf  der  Bevölkerung  durch  die  Einfuhr  solcher
Waren  von  auswärts  befriedigt  werden  muß,  wird  die  Festsetzung  eines  Zolles,
welcher  die  ausländischen  Erzeugnisse  vertheuert,  die  Verfertigung  von  Gütern
der  betreffenden  Art  im  Jnlande,  also  die  Nutzbarmachung  der  productiven
Kräfte  des  letztern  zur  Folge  haben.  Es  ist  nun  aber  in  Betracht  zu  ziehen,
daß  die  Entwicklung  dieser  Industrien  die  Production  derjenigen  Gegenstände,
durch  deren  Export  die  Mittel  zur  Bezahlung  der  bisher  importirten  Stoffe
aufgebracht  wurden,  ipso  facto  einschränkt,  daß  also  z.  B.  weniger  Eier,
Butter  oder  Mastvieh  erzeugt  wird.  Demnach  erweist  sich  die  Einführung
neuer  Productionszweige  nur  dann  als  Vortheilhaft,  wenn  dieselben,  nachdem
die  ersten  Schwierigkeiten  überwunden,  die  Arbeiter  geschult,  die  nöthigen
Handelsbeziehungen  angeknüpft,  die  Etabliffements  an  den  gehörigen,  die  gü"-stigsten
  Chancen  des  Erfolgs  aufweisenden  Punkten  des  Landes  errichtet  und  in
dein  Maße  erweitert  worden  sind,  daß  die  Vortheile  der  vollständigen  Arbeit«-theilung
  und  -Vereinigung  sowie  des  Gesetzes  der  zunehmenden  Einträglich^
zu  ungeschmälerter  Wirksamkeit  gelangeil,  einen  hohen  Reingewinn  abwerfen-Bringen
  dann,  nach  Erfüllung  aller  der  eben  genannten  Bedingungen  ^
Erfolgs,  die  neuen  Industrien  einen  größern  Gewinn,  als  der  durch  ^
Einschränkung  der  von  alters  her  bestehenden  Productionszweige  verursacht
Verlust  war,  so  erweist  sich  die  staatlich  gewährte  Protectioii  als  gerechtfertigt. ­
  Was  aber  die  durch  diese  Entwicklung  der  neuen  Unternehmung  '
arten  herbeigeführte  Einschränkung  gewisser  liationaler  Productionszweige  anlangt, ­
  so  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  nur  die  unter  ungünstig^
Bedingungen  producirenden  Betriebe  zu  Grunde  geheii.  Auch  hat  man  şi
gegenwärtig  zu  halten,  daß  das  Entsteheii  neuer,  vortheilhafterer  Industrie
im  Lande  sowohl  die  Einwanderung  Fremder  herbeiführen  als  auch  die  Änswanderung
  Einheimischer  verhindern  wird,  weil  sich  infolge  desselben  für  ^
größere  Anzahl  von  Menschen  lohnende  Beschäftigung  findet,  bezw.  die
sichten  auf  sichern  Absatz  ihrer  Erzeugnisse  sich  verbessern.  So  brauchen  d&amp;gt;
alten  Productionszweige  keine  oder  nur  eine  geringe  Einschränkung  zu  erfahr^
während  die  neuen  Unternehmungen  denjenigen,  welche  sonst  in  der  Hei^
keine  Arbeit  gefunden  hätten,  Beschäftigung  gewähren.
Aus  verschiedenen  Beispielen  läßt  sich  der  unwiderlegliche  Beweis  i  ^
die  Thatsachen  erbringen,  daß  die  Einführung  neuer  Industriezweige  ^
Productionsarten  bezw.  deren  Sicherung  durch  Schutzzölle  zum  AufschwU"
der  productiven  Kräfte  und  des  Reichthums  der  betreffenden  Länder  mäch
beiträgt.  Man  bedenke  nur,  was  es  für  England  zu  bedeuten  hatte,  als  ^
        <pb n="246" />
        6.  Kap.  Ter  internationale  Handelsverkehr.

219

Un  14.  Jahrhundert  die  Tuchfabrikation  aus  Flandern  eingeführt  wurde,
àd  wer  wollte  läugnen,  daß  für  Frankreich  die  im  17.  Jahrhundert  durch
Volbert  erfolgte  Einbürgerung  der  Spitzen-  und  der  Spiegelfabrikation  sowie
anderer  Luxusindustrien  und  der  mächtige  Schutz,  welchen  derselbe  Staatsmann ­
  den  nationalen  Seidenmanufacturen  angedeihen  ließ,  vom  größten  Vorteil ­
  gewesen  ist?  Der  natürliche  Geschmack  der  französischen  Producenten
und  die  günstigen  Productionsbedingungen,  welche  das  Land  bot,  sicherten  den
^uxuserzeugniffen  dieses  Landes  im  Auslande  reichlichen  Absatz,  obgleich  es
şich  selbst  gegen  diejenigen  des  Auslandes  durch  hohe  Schutzzölle  abschloß,
sehnlich  verhielt  es  sich  auch  mit  dem  Schutze,  welchen  Kurfürst  Friedrich
Ņ^'ļhelm  I.  von  Brandenburg  und  König  Friedrich  II.  von  Preußen  den  in
en  aufstrebenden  preußischen  Staat  eingeführten  Productionszweigen  gewährten,
enn  auch  gewisse  Bestrebungen  des  letzter»  Monarchen,  wie  seine  Versuche,
'e  Seidenraupenzucht  in  seinen  Staaten  einzubürgern,  scheitern  mußten,  so
^u  ten  doch  andere  Begünstigungen,  z.  B.  jene,  die  er  den  Unternehmungen
. er  aus  Frankreich  vertriebenen  calvinistischen  Industriellen  gewährte,  und  jene
ìņ  Bezug  auf  die  Cultivirung  der  Kartoffeln  bessere  Erfolge.
Wenn  ein  in  einem  Staate  vorhandener,  dem  allgemeinen  Besten
ìUlich  förderlicher  Productionszweig  durch  die  Einfuhr  aus  dem  Auslande
kr  Gefahr  des  Ruins  ausgesetzt  ist,  so  hat  derselbe  Anspruch  auf  Schutz  von
^en  der  öffentlichen  Gewalt.  In  dreierlei  Fällen  kann  eine  derartige  Noth-Müdigkeit
  eintreten.  Zunächst  ist  hier  die  übel  geleitete  Consumtion  zu  nennen,
ou  welcher  im  I.  Buche  die  Rede  war.  Es  kommt  vor,  daß  gute  ein-ŞìMische
  Waren  in  bedeutendem  Umfange  durch  schlechte  ausländische  er-^
  ļ  werden,  weil  viele  Leute  billige,  äußerlich  gefällige  Gegenstände  soliden
kg  wahrhaft  nützlichen  Erzeugnissen  vorziehen.  Infolge  solcher  Erscheinungen
^  n  şich  der  Export  gewisser  Waren  steigern,  mittelst  deren  Ertrag  die  minderfûr'^ìģen
  ausländischen  Erzeugnisse  bezahlt  werden.  Das  ist  aber  kein  Ersatz
ga  en  durch  die  mißleitete  Consumtion  angerichteten  Schaden.  Sodann  ist
à^õ^iich,  daß  nur  vorübergehende  besondere  Vortheile,  deren  sich  ein
silļ  ^ņd  bei  der  Production  gewisser  Güter  erfreut,  einen  an  und  für
lebenskräftigen  inländischen  Productionszweig  zu  vernichten  oder  ernstlich
La  d^^den  drohen,  ohne  daß  daran  zu  denken  wäre,  daß  das  betreffende
^  ņ  die  dauernde  Versorgung  mit  diesen  Erzeugnissen  übernehmen  könnte,
aus  ^übergehende  Charakter  der  erwähnten  günstigen  Verhältnisse  läßt  das
schlossen  erscheinen.  Wenn  man  die  einheimische  Production  unter  solchen
wird  Nutzlos  läßt  und  dadurch  den  Verfall  derselben  herbeiführt,  so
Wied  e§  ""^wendig,  sobald  die  außerordentlichen  Verhältnisse  des  Auslands
einem  ÜU ^ örcn '  die  inzwischen  eingegangenen  heimischen  Unternehmungen  mit
1  Ņufwande,  welcher  den  aus  dem  Import  billiger  Erzeugnisse  herrührenden
        <pb n="247" />
        220

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Gewinn  unter  Umstünden  weit  überragt,  wieder  ins  Leben  zu  rufen.
behaupten  manche,  daß  die  Weizencultur  Westeuropas  durch  den  Import  aus
den  westlichen  Gebieten  Amerikas  und  Argentiniens,  wo  noch  der  Raubbau
herrscht,  schwer  geschädigt  werde,  und  daß  spater,  wenn  es  in  diesen  Ländern
einmal  mit  dem  Raubban  zu  Ende  gehen  werde,  der  Wiederbeginn  des  Weizenbaues
  in  den  betreffenden  europäischen  Gegenden  so  große  Kosten  verursachen
würde,  daß  sie  den  für  die  Nation  aus  den  vorübergehend  niedrigen  Kornpreisen
  erzielten  Nutzen  mehr  denn  aufwiegen  würden.  Mag  dem  nun  sein,
wie  ihm  wolle,  auf  jeden  Fall  werden  hierdurch  die  Einflüsse  der  besondergünstigen
  Productionsverhältnisse  gewisser  Gegenden  auf  die  Zustände  anderer
Länder  trefflich  illustrirt.  Endlich  kann  sich  aber  auch  ein  Import  von  9 fs
wissen  Artikeln  entwickeln,  durch  welchen  ohne  die  Borkehr  staatlicher  Schuß'
maßregeln  eine  im  Jnlande  blühende  Industrie  oder  ein  sonstiger  Betriebszweig ­
  für  immer  vernichtet  werden  würde,  da  die  Productionsbedingungen  bcimportirenden
  Landes  dauernd  günstigere  sind.  In  solchen  Fällen  ist  die
staatliche  Protection  dann  angezeigt,  wenn  kein  für  die  öffentliche  Wohlfahrt
gleich  vortheilhafter  Productionszweig  an  die  Stelle  des  durch  den  Import
bedrohten  gesetzt  werden  kann.  So  ist  es  z.  B.  gerechtfertigt,  daß  die  Regierungen ­
  von  Oesterreich  und  Frankreich  die  Weinproduction  durch  Schußzölle
  schirmen,  da  der  dem  Weinbau  dienende  Grllnd  und  Boden  bei  anderweitiger
  Verwendung  nicht  den  entsprechenden  Ertrag  liefern  könnte,  und  da
es  nicht  wahrscheinlich  ist,  daß  infolge  der  durch  den  Genuß  der  billigern  att^
ländischen  Weine  erzielten  Ersparungen  und  mit  Hilfe  der  verfügbar  werdenden
Arbeitskräfte  in  Frankreich  an  die  Stelle  der  Production  der  minderwerthigew
durch  die  italienische  und  spanische  Concurrenz  bedrohten  Weinsorten,  wie  M
die  französischen  Producenten  zur  Mischung  mit  edlern  Sorten  verwenden,
neue,  in  gleichem  Grade  einträgliche  Productionszweige  treten  würden.
3.  Die  auf  die  nationale  Sicherheit  zu  nehmenden  Rücksichten  können
es  nothwendig  machen,  daß  alle  Kriegsbedürfnisse  im  Lande  erzeugt  werden,
und  daß  man  Vorkehrungen  trifft,  damit  nicht  im  Kriegsfälle  eine  feindliche
Macht  den  Bezug  der  Nahrungsinittel  und  der  sonstigen  nothwendigen
stände  des  nationalen  Consums  abzuschneiden  vermöge.  Eine  weitere  Maß'
regel  zu  Gunsten  der  Größe  und  der  wirtschaftlichen  Unabhängigkeit  einer
Nation  besteht  in  der  Gewährung  von  Prämien  an  die  Schiffsbauer  und  #
dem  Verbote,  daß  sich  andere  als  einheimische  Schiffe  an  der  Ein-  und  2lU  '
fuhr  der  verschiedenen  Produkte  betheiligcn.  Man  schreitet  zu  solchen  Maß'
regeln,  um  die  Zahl  der  Schiffe  und  der  Seeleute  des  eigenen  Landes  i 11
vermehren.  Derartige  Schiffahrtsgesetze  und  überhaupt  alle  derartigen,  ^
nationale  Unabhängigkeit  im  Auge  habenden  Gesetze  können  natürlich  nur  da^
von  Erfolg  begleitet  sein,  wenn  die  andern  Staaten  nicht  in  der  Lage  şiu  '
        <pb n="248" />
        6.  Kap.  Der  internationale  Handelsverkehr.

221

betreffenden  Lande  durch  die  gleichen  oder  ähnliche  Maßregeln  größere
Nachtheile  zuzufügen,  als  ihm  erwachsen  wären,  wenn  man  in  dieser  Hinsicht
^lles  beim  alten  gelaffen  hätte.
4.  Die  sociale  Harmonie  zwischen  den  verschiedenen  Volksklaffen  ist  von  unsrem ­
  Werthe.  Eine  Beeinträchtigung  derselben  führt  außer  andern  schäd-'chen
  Folgen  auch  zu  mehr  oder  minder  großer  Verminderung  des  nationalen
Wohlstandes.  Um  nun  Veränderungen  in  der  nationalen  Production  und  im
Zusammenhange  damit  auch  Schädigungen  des  socialen  Friedens  hintanzuhalten,
edarf  es  aber  unter  gewissen  Umständen  der  Protectivgesetze.  Besonders  sind
'  àndige  und  gesicherte  Absatzverhältniffe  erforderlich,  wenn  von  einer  ge-Şîgneten
  Organisation  der  verschiedenen  Productionszweige  und  somit  auch
şON  einer  einigermaßen  gesicherten  Lage  der  ärmern  Volksklaffen  die  Rede  sein
g  und  so  rechtfertigt  sich  denn  eine  verständige  Protectivzollpolitik  auch  durch
Schichten  der  letztern  Art.  Die  durch  den  Ausschluß  gewisser  ausländischer
uter  herbeigeführten  Schädigungen  von  Consumenten  werden  sicherlich  durch
urtheile  höherer  Art,  durch  ständige  Beziehungen  zwischen  den  verschiedenen
uļksklaffen  und  wechselseitiges  Wohlwollen  ausgewogen,
bös  -^îņ  derartiges  sociales  Schntzzollsystem  sollte  aber  auch  auf  die  Verh
  îņîşse  des  Auslandes  sein  Augenmerk  richten  und  dem  Import  von  Waren,
eten  spottbillige  Herstellung  nur  durch  Zahlung  von  Hungerlöhnen  ermöglicht
mittelst  Zollerhöhungen  ein  Ziel  setzen.
i  ^eberall,  wo  man  keinen  von  diesen  vier  die  Anwendung  des  Protectivrechtfertigenden
  Gründen  geltend  machen  kann,  muß  das  System  der
geschränkten  Freiheit  der  Einfuhr  wie  der  Ausfuhr  zur  Anwendung  kommen,
gģļîch  auch,  daß  zwei  oder  drei  Betriebszweige  zu  schützen  sind,  die  andern
bu  f? en  ou f  Schutz  keinen  Anspruch  haben;  wenn  ein  Staat  nur  bestimmte  Proc
  schützt,  so  darf  gegen  ihn  noch  lange  nicht  ohne  weiteres  der  Vorwurf  erhoben
kn,  daß  er  halbe  Maßregeln  ergreife  und  eine  schwankende  Politik  befolge.
&amp;gt;vie  'st  es  einleuchtend,  daß  kleine  Staaten,  namentlich  solche,  in  welchen,
berb  ^  Dänemark  und  den  Niederlanden,  eine  große  Einförmigkeit  der  Bodenköp
  ^ņìşşe  besteht,  nicht  leicht  eine  Schutzzollpolitik  anwenden  können.  Das
ein^  ^  ņur  dann,  wenn  sie  einen  Zollverein  untereinander  begründen,  wie
î&amp;gt;Nm  Anfangs  dieses  Jahrhunderts 1  von  Preußen  begründet  und  dann
'"ehr  fortentwickelt  wurde,  bis  er  allmählich  die  sämtlichen  deutschen
-^ņ^nnd  Mittelstaaten  zu  einer  gemeinschaftlichen  Zollgesetzgebung  und  einem
hatten'  i?"  ersten  Verträge  —  der  zuerst  abgeschlossene  datirt  vom  Jahre  1819  —
Gebiet  .?.  Beseitigung  der  Uebelstände  zum  Gegenstand,  unter  denen  Staaten  oder
rheiņis^Şrle  derselben  litten,  welche,  wie  Anhalt-Dessau,  Anhalt-Köthen,  das  west-Hessen-Homburg
  u.  s.  w.,  Enclaven  des  preußischen  Staates  bildeten  und
»  îch  wehr  ein  selbständiges  Zollgebiet  bilden  konnten.
        <pb n="249" />
        222

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

einheitlichen  Zollgebiete,  innerhalb  dessen  es  keine  Mauthschranken  gab,  vereinigte. ­
  Je  weiter  sich  das  unter  einer  und  derselben  Zollverwaltung  stehende
Gebiet  erstreckt,  desto  weniger  kostspielig  gestaltet  sich  die  Einhebung  der  Zölle,
da  die  Grenzen  der  Staaten  infolge  der  historischen  Entwicklung  der  einzelnen
Länder  sehr  unregelmäßig  zu  sein  und  allerlei  Biegungen  zu  machen  Pflegen.  Die
Leitung  eines  größern  Zollgebietes,  wie  es  durch  die  Zusammenfassung  mehrerer
Staaten  entsteht,  hat  sich  ja  natürlich  nur  mit  der  Bewachung  der  Grenzen  zu
befassen,  welche  den  außer  der  Bereinigung  stehenden  Staaten  zugekehrt  sind-So
  leicht  es  nun  aber  auch  ist,  die  Gründe  anzugeben,  welche  die  Anwendung ­
  von  Protectivmaßregeln  rechtfertigen,  so  schwierig  ist  oft  die  Beant-Wortung
  der  Frage,  ob  die  Verhältnisse  in  diesem  oder  jenem  Falle  so  liegen,
daß  man  diese  Gründe  als  vorhanden  annehmen  könne.  Kommt  es  doch  dabei
auf  so  vielerlei  an,  und  sind  doch  nicht  allein  die  Naturverhältnisse  des  Lande»,
sondern  auch  die  moralischen  Eigenschaften  seiner  Bewohner,  ihre  natürlichen ­
  Fähigkeiten  und  der  bereits  erreichte  Grad  der  Civilisation  in  Betrat
zu  ziehen,  wenn  anders  man  eine  richtige  Entscheidung  treffen  will.  Die  große
Verbreitung,  welche  die  unbedingte  Freihandelstheorie  während  unseres  Iê
Hunderts  gefunden  hat,  erklärt  sich  zum  Theil  daraus,  daß  man  sich  durch  dev
Reichthum  und  den  gewaltigen  industriellen  Aufschwung  Englands  sowie  dev
Rang,  welchen  dasselbe  unter  den  handeltreibenden  Nationen  einnahm,  g^
und  gar  blenden  ließ,  ohne  zu  bedenken,  daß  die  Ursachen,  in  welchen  die"
günstigen  Verhältnisse  wurzeln,  durchaus  nicht  überall  vorhanden  sind i .
Weitere  Probleme  des  internationalen  Handels,  wie  die  Beantwortung
der  Frage,  auf  welche  Gründe  die  Handelskrisen  zurückzuführen  sind,  werden
besser  an  anderer  Stelle  behandelt.
'  Als  der  erfolgreichste  Vorkämpfer  der  Freihandelsströmung  hat  Adam  SmU
zu  gelten,  der  in  England,  wo  dieselbe  im  Cobdenclub  einen  einflußreichen
Punkt  besitzt,  und  anderswo  zahlreiche  und  berühmte  Nachfolger  gefunden  hat.  Uss
diesen  letzter«  seien  nur  Richard  Cobden  und  Frédéric  Bastiat  (Harmon^
économiques.  Paris  1850)  genannt.  Ihnen  stehen  die  Theoretiker  des  Schutzs
systems  schroff  gegenüber.  Das  letztere  war  im  17.  und  18.  Jahrhundert  das  fast  au
schließlich  herrschende  System  und  fand  auch  während  der  Zeit,  in  welcher  die
A.  Smith  und  seinen  Theorien  fußende  Literatur  in  der  größten  Blüthe  stand,  nach  w
vor  seine  theoretischen  Vertreter,  ja  sogar  so  bedeutende  Anwälte,  wie  Ganilh  (Théo  j
de  l’économie  politique.  Paris  1822)  und  Friedrich  List  (Nationales  System
politischen  Oekonomie.  Leipzig  1842).  Im  Geiste  dieser  Theoretiker  sind  alle  die  3"
reichen  Werke  über  Freihandel  und  Schutzzoll  verfaßt,  welche  meist  die  Beleuchtung;
concreten  Verhältnisse  und  der  momentan  aus  der  Tagesordnung  stehenden  haşş
Politischen  Fragen  zum  Gegenstand  haben.  Ueber  die  gegenwärtige  handelSpolüN
Situation  Europas  gibt  ein  Aufsatz  von  W.  Z.  Ripley  (The  commercial  situa  '
of  Europe)  in  der  .Political  Science  Quarterly 1  (tom.  VII,  p.  2  [New  York  1
688—655)  einen  Ueberblick.
        <pb n="250" />
        7.  Kap.  Das  Geld.

223

Siebentes  Kapitel.
Das  Geld.
Auf  dem  Wege  des  Tausches  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes,  d.  h.
ìîrch  die  Hingabe  eines  Gutes  gegen  ein  anderes,  ohne  daß  dieselbe  durch
le  Verwendung  eines  dritten  Gutes  vermittelt  wird,  kommt  man  nicht  weit,
ìņ  nennenswerther  Güteraustausch  kann  auf  diesem  Wege  nicht  stattfinden.
ist  schwierig,  jemanden  zu  finden,  der  gerade  Ueberfluß  an  denjenigen
ìîtern  hat,  welche  man  benöthigt,  und  zugleich  der  Gegenstände  bedarf,  welche
selbst  besitzt,  ohne  sie  zu  eigenem  Gebrauch  nothwendig  zu  haben.  Ter
/ìusch  tüirb  aber  noch  schwieriger,  wenn  es  sich  um  Gegenstände  handelt,
à  Pferd,  ein  Wagen,  eine  Schmucksache  u.  s.  w.,  nicht  theilbar
'  ober  um  solche,  welche,  wie  die  Eier  oder  das  Obst,  nicht  lange  aufbahrt ­
  werden  können.  Eier  z.  B.  werden  in  Fäulniß  übergehen,  bevor
ivnnt^o  ^  davon  gesammelt  hat,  daß  man  dafür  einen  Wagen  einhandeln
Und  Şost  demnach  ein  Güteraustausch  in  größerem  Maße  ermöglicht  werden
sck  '  ^besondere  ein  Markt,  wie  wir  ihn  im  2.  Kapitel  dieses  Buches  be-.
  ^îoben  haben,  stattfinden,  so  muß  man  sich  über  ein  Tauschmittel,  d.  h.  über

sá  ^ arc  verständigen,  welche  jedermann  gern  annimmt,  und  welche  eben-%
  ohne  Verlust  theilbar  als  dauerhaft  ist,  also  Eigenschaften  besitzt,  wie
ne  r.  m  »...  .  «...  -  ,  r  ™  .  r  ï.  rrt  •  c

i-  B.  Stücke  Kupfer  auszuweisen  haben.  Man  kann  seine  Eier  in  der
sii  R  l1 ° n  bìnem  Dutzend  oder  von  einem  halben  Dutzend,  wie  sie  gerade  verlekt
  gegen  Kupfer  eintauschen,  und  wenn  man  dann  genug  von  diesem
^/ rn  beisammen  hat,  für  dasselbe  den  Wagen,  deffen  man  bedarf,  ohne
Gierigkeit  an  sich  bringen.  Das  Kupfer  aber  und  überhaupt  ein  jedes
°^iges  Gut  kann  dann  auch  noch  einem  andern  Zwecke  dienen,  und  das
bg 111  bcr  Ņegel  auch  thatsächlich  der  Fall,  indem  man  solche  Güter  als  Messer
§j ft  ^^uschwerthe  verwendet.  Man  drückt  nämlich  den  Tanschwerth  der

deus'Wagens,  überhaupt  jedweden  Gegenstandes  dadurch  aus,  daß  man
8eno  bņ  Stücken  des  betreffenden  Metalls  oder  des  als  Werthmeffer  anz^ej^^Euen
  Gutes  vergleicht.  So  kann  man  sagen,  ein  Dutzend  Eier  kostet
solch  blicke  und  ein  Wagen  zweitausend  Stücke  Metall.  Der  durch  einen
kin  ^  werthmeffer  ausgedrückte  Tauschwerts)  wird  Preis  genannt.  Es  leuchtet
ist-'b  ņ  ber  durch  eine  derartige  Messung  gewährte  Nutzen  ungemein  groß
kin'ü  CUn  e§  îst  weit  leichter,  das  Werthverhültniß  vieler  Gegenstände  zu  einem
ni í¡e  h 1  (S}Ute  m  Ķopfe  zu  haben  als  sich  alle  die  wechselseitigen  Werthverhält-Wertb^
  verschiedenen  Güter  zu  einander  zu  merken.  Wenn  mit  Einschluß  des
Messers  100  Gegenstände  vertauscht  werden,  so  hat  man  nur  99  Werth-
        <pb n="251" />
        224

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Verhältnisse  im  Gedächtniß  zu  behalten,  nämlich  die  99  Preise;  dagegen  müßte
man  sich  4950  solche  Verhältnisse  gegenwärtig  halten,  wenn  es  keinen  gemeinsamen ­
  Werthmesser  geben  würde.
Uebrigens  hat  nicht  immer  eine  und  dieselbe  Art  von  Gütern  zuglä
als  Tauschmittel  und  als  Werthmesser  gedient.  So  benutzte  man  in  Dänemark, ­
  als  der  Ackerbau  an  Stelle  des  bis  dahin  üblichen  Nomadenlebens  getreten ­
  war,  Getreide  als  Tauschmittel,  während  als  Werthmesser  noch  immer
das  Vieh  angenommen  wurde.  Später  ist  es  vorgekommen,  daß  eine  Tonne
Gerste  als  solcher  diente,  während  als  Tauschmittel  bereits  Metall  zur  Verwendung ­
  kam  i.  In  der  Regel  ist  aber  der  Werthmesser  der  Güter  in  allen
civilisirten  Ländern  mit  einer  Art  von  Gütern  identisch,  die  entweder  allein
als  Tauschmittel  angenommen  ist  oder  doch  hauptsächlich  als  solches  dient-Ein
  diesen  beiden  Zwecken  dienendes  Gut  wird  Geld  genannt.  Der  BegE
des  Geldes  muß  von  zwei  andern  verwandten  Begriffen  unterschieden  werden-Als
  Umlaufsmittel  ist  ein  jedes  Tauschmittel  zu  bezeichnen,  welches  #
einem  Lande  oder  einem  Theile  desselben  circulirt,  d.  h.  welches  daselbst
in  der  Regel  von  jedermann  in  Zahlung  genommen  wird.  Als  gesetzt
liches  Zahlungsmittel  hingegen  erscheint  ein  jedes  Tauschmittel,  welche
jedermann  laut  gesetzlicher  Bestimmung  in  Zahlung  nehmen  muß,  wenn  ^
nicht  mit  der  andern  vertragschließenden  Partei  dahin  einig  geworden  ist'
daß  die  Zahlung  in  anderer  Währung  oder  in  andern  Werthzeichen  cr '

folgen  soll.
So  sind  die  von  einer  im  Besitze  des  Rechtes  zur  Notenausgabe  besşş
lichen  Bank  ausgestellten  Banknoten  Umlaufsmittel,  wenn  sie  auch  keinen  Zwangs
curs  besitzen,  sondern  nur  in  der  betreffenden  Gegend  von  jedermann  ^
weiteres  in  Zahlung  genommen  werden.  Geld  aber  im  eigentlichen  Sinne  de
Wortes  sind  sie  nicht,  sondern  nur  Stellvertreter  desselben,  indem  ihr  Bşş
einem  jeden  das  Recht  einräumt,  sich  durch  ihren  Umtausch  bei  dem  betreffende
Finanzinstitut  den  Betrag  zu  verschaffen,  auf  welchen  sie  lauten.  Dagegen  J
eine  Banknote  der  Bank  of  England  oder  der  Deutschen  Reichsbank  innerha
der  Grenzen  Großbritanniens  und  Irlands  resp.  des  Deutschen  Reiches  soşş
Umlaufs-  als  gesetzliches  Zahlungsmittel.  Wenn  mir  jemand  100  Mark  schulde'
so  muß  ich  es  mir  gefallen  lassen,  daß  er  mittelst  einer  auf  diesen  Betr^

*  Uebrigens  verdient  hervorgehoben  zu  werden,  dast  der  Tauschhandel  nicht
bei  barbarischen  Völkern  herrschend  war  und  es  zum  Theil  noch  ist,  sondern  daß  fo
Zustände  selbst  noch  um  den  Anfang  dieses  Jahrhunderts  in  erst  vor  kurzem  eivilistr
Ländern  sehr  verbreitet  waren.  Es  war  das  besonders  in  gewissen  Gegenden  91"^
der  Fall.  Im  Staate  Vermont  z.  B.  bot  der  Arzt  seine  Arzneien  aus,  um  M  _
Pferd  zu  kaufen,  der  Drucker  die  Zeitungen,  um  Butter,  Korn  u.  s.  w.  einzuha"
(siehe  Roscher  a.  a.  O.  227).
        <pb n="252" />
        225

7.  Kap.  Das  Geld.
Mutenden  deutschen  Reichsbanknote  Zahlung  leistet,  obgleich  eine  solche  Note
i  ^  şêļbst  Geld  ist,  sondern  nur  die  Stelle  desselben  vertritt.  Ein  Zwanzig-^kstück
  hingegen  ist  im  Gebiete  des  Deutschen  Reiches  zugleich  Uinlaufsmittel,
'Şsetzliches  Zahlungsmittel  und  wirkliches  Geld.
ö  Demzufolge  ist  der  Ausdruck  .Papiergeld',  welcher  für  die  unverzinslichen,
om  Staate  ausgegebenen,  gegen  Bargeld  umtauschbaren  Werthzeichen  sowie
Ur  ie  Banknoten  und  überhaupt  für  alle  als  Umlaufsmittel  dienenden  Ereditiere ­
  angewendet  wird,  ein  ungenauer;  an  dessen  Stelle  sollte  das  Wort
'şipierumlaufsmittel'  angewendet  werden  1 .
Ģ  Ņie  schon  angedeutet  wurde,  sind  im  Laufe  der  Zeiten  sehr  verschiedene
Zustände  als  Geld  verwendet  worden.  Es  lassen  sich  drei  Arten  von  solchen
**  er n  unterscheiden.
bbj  îas  Vieh.  Dasselbe  wurde  bei  den  Hirtenvölkern  und  bei  denjenigen,
^^ļchen  der  Ackerbau  noch  auf  den  untersten  Stufen  stand,  zu  diesem
thimA 9e6cûud,t '  ba  e§  ļ&amp;gt;ei  solchen  Völkerschaften  den  hauptsächlichsten  Reichttnäl
  ^  Eigenthümer  bildete.  Die  Thiere  wurden  auf  der  nämlichen  Weide
«nbe  S0  ^ atte  benn  ein  îhìer  so  ziemlich  den  gleichen  Werth  wie  das
in  si*  ^uch  kann  man  Vieh  leicht  anderswohin  treiben.  So  kann  es  nicht
3aKl  Ģ"ņen  setzen,  daß  man  dasselbe  als  Geld  verwendete.  Zu  kleinen
Ņat'ì'ņģêņ  nahm  man  Häute  oder  gewisse  Quantitäten  Wolle.  Viele  große
^ obcn  m  alter  Zeit  ein  derartiges  Geld  besessen,  z.  B.  die  Römer,
ihn^  ^°ŗt  für  Geld  (pecunia)  deutlich  darauf  hinweist,  daß  man  sich  bei
en  einst  des  Viehes  als  Geldes  bediente,
lisch  ¿  ^brschiedenartigc  andere  Güter,  wie  Getreide,  Salz,  Datteln,  SMalz
  Ş'  ^"cker,  Tabak,  Muscheln,  Elfenbein  u.  s.  w.  Ja  sogar  Sklaven  sind
Un cibirr  Öerlöenbet  borden.  Alle  diese  Geldarten  waren  hauptsächlich  bei
tzrh.  .  teu  Völkerschaften  oder  in  Kolonien,  deren  Bewohner  ein  einfaches
Ehrten,  in  Gebrauch.
Metall,  besonders  Kupfer,  Silber  und  Gold,  in  neurer  Zeit  auch
Huh  ?  ^ŗonze  und  Nickel.  Gegenwärtig  wird  in  den  civilisirten  Gegenden
Atetanoŗoits  m  hinein  Theile  der  nicht  civilisirten  Länder  nur  mehr
Metall-  ^  hî^sem  Zweck  augewendet.  Man  hat  sich  dem  Gebrauche  des
hass  *  "lit  Rücksicht  darauf  zugewendet,  daß  die  Stücke  desselben  dauer-Und
  '  s  Beschädigung  theilbar,  leicht  transportabel,  prägbar,  erkennbar
^oii  derselben  Beschaffenheit  sind.  Ferner  wird  Metall  all-^endet-Anfertigung
  b "n  Geräthschaften,  Zieraten  und  Schmuck  ver-^
  '  Zugleich  ist  es  von  so  hohem  Werthe,  daß  sogar  kleine  Quantitäten

^ Q u  Q^ ÌCl) ^  ^öer  die  übliche  Definition  des  Begriffes  Papiergeld  und  seiner  Arten
dämpft,  VolkSwirtschaftslehrk.  15
        <pb n="253" />
        226

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

desselben  geschätzt  sind,  nnd  unterliegt  es  nur  verhältnißmäßig  geringen  Preisschwankungen. ­

Freilich  sind  die  Eigenschaften  des  Metalls  nicht  von  jedem  Tadel  frei-Kupfer
  ist  so  wenig  kostbar,  daß  es  nur  zu  kleinen  Zahlungen  verwendet
werden  kann.  Auch  sind  große  Zahlungen  in  Silber  mit  Unbequemlichkeiten
verbunden.  Ja  für  die  großen  Zahlungen  des  Handelsverkehrs  unserer  Zeit
ist  selbst  das  Gold  zu  schwer,  und  dies  ist  einer  der  Gründe  für  die  Verwendung ­
  von  Papiergeld.  Andererseits  kann  Gold  auch  nicht  zu  kleinen
Zahlungen  gebraucht  werden,  ein  Markstück  ans  Gold  würde  lächerlich  klein
ausfallen.  So  müssen  denn  zur  Herstellung  der  Münzen  von  geringeren'
Betrage  Silber  und  andere  minderwerthige  Metalle  verwendet  werden.  Ferner
müssen  die  Edelmetalle,  um  dauerhaft  gemacht  zu  werden,  einen  Beisatz  von
härterem  Metall  erhalten,  ein  Umstand,  der  wieder  die  Möglichkeit  von  3Ö"-schungen
  zur  Folge  hat.  Was  aber  schlimmer  ist  als  die  andern  Uebelständcauch
  die  verschiedenen  Metalle  sind  dem  gleichen  Gesetze  wie  die  meiste"
andern  Dinge  unterworfen,  daß  nämlich  ihr  Tauschwerth  Veränderungen  erleidet; ­
  und  das  ist  von  besonders  weit  tragender  Bedeutung,  weil  sie  llle
Werthmesser  dienen.  Nichtsdestoweniger  gibt  es  keine  andern  Güter,  ** l&amp;lt;
besser  geeignet  wären,  in  den  reichen  Ländern  als  Geld  zu  dienen  wie  d"-Gold
  und  das  Silber.
Zunächst  haben  wir  uns  nun  darüber  klar  zu  werden,  auf  welche  West
sich  der  Tauschwerth  des  Geldes  bestimmt,  welche  Umstände  es  zur  Fķ
haben,  daß  man  für  eine  bestimmte  Summe  Geld  so  und  so  viel  andere  Gegen
stände  erhält.  Warum  ist  z.  B.  ein  Gegenstand  8,  ein  anderer  10  und  c ’ 11
dritter  12  Mark  werth  und  nicht  16  resp.  20  und  24  Mark?  Da  "1
den  civilisirten  Ländern  der  Gegenwart  Gold  und  Silber  fast  '  ausschließt
als  Geld  gebraucht  werden,  so  wollen  wir  uns  nur  mit  diesen  beschäftig^'
Es  ist  unbestreitbar,  daß  auf  dein  Gold-  itiib  Silbermarkte  keine  ander"
Gesetze  allsschlaggebend  sind  als  auf  den  anderil  Märkten,  daß  also  ^

Tauschwerth  der  edeln  Metalle  unter  bent  unmittelbaren  Einfluß  von  Ange
ulld  Nachfrage  steht  und  indirect  durch  die  privaten  Productionskosten
bind)  den  Werth,  welchen  diese  Metalle  für  den  Gebrauch  der  Einzelne"

bot
un*
besitzen, ­
  bestimmt  wird.  Dagegen  bringt  die  Verwendung  des  Goldes  und
Silbers  als  Geld  sowohl  hinsichtlich  des  Angebotes  und  der  Nachfrage  "
auch  der  Kosten  und  des  Gebrauchs  Eigenthümlichkeiten  mit  sich,  welche
Erläuterung  bedürfen.  ^
1.  Die  Productionskosten  der  Edelnletalle  sind  je  nach  Lage  der
hältnisse  überaus  verschieden.  Bisweilen  kann  man  mit  geringem  Auf""'
von  Arbeit  und  Hilfsmitteln  in  den  Besitz  derselben  gelangen,  in
Fällen  hingegen  bedarf  es  zu  diesem  Zwecke  complicirter  Maschinen  lind
        <pb n="254" />
        7.  Kap.  Das  Geld.

227

ņlegung  tiefer  Minen.  Von  ganz  besonderer  Wichtigkeit  ist  es,  ob  sich  an  ein  und
krselben  Stelle  große  Mengen  oder  nur  geringe  Quantitäten  des  betreffenden
Stalls  vorfinden.  Von  der  Mächtigkeit  der  Metalllager  eines  Landes  hängt
ļ'  ob,  wie  viele  Betriebe  vorhanden  sein  müssen,  um  dasselbe  mit  dem  nöthigen
errath  an  Edelmetallen  zu  versorgen
2.  Die  Production  von  Gold  und  Silber  kann  für  ein  Land  im  ganzen
snowmen  mit  Verlust  verbunden  sein,  wenn  z.  B.  die  von  einzelnen  erzielten
kwinne  nicht  groß  genug  sind,  um  die  von  andern  erlittenen  Verluste  auszugleichen. ­
  Das  war  den  angestellten  Berechnungen  zufolge  bei  der  Silber-^oduction
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  der  Fall  und  führte  zum
ŗlah  der  bekannten,  erst  im  Herbste  1893  abgeschafften  Shermanacte,  welche
şĢsetzte,  daß  die  Union  jährlich  eine  bestimmte  Menge  Silber  anzukaufen  habe 2 ,
lIn ^  sich  demnach  als  eine  Maßregel  qualificirte,  welche  die  Fortexistenz  einer
Ausgedehnten  Silberproduction  durch  künstliche  Mittel  zu  erreichen  suchte.
3-  Schmuckgegenstände  und  Verzierungen  aus  Gold  oder  Silber  können
i  *  Angeschmolzen  und  dann  durch  Ausprägung  in  Münzen  verwandelt
^den.  Große  Masten  von  Werthgegenständen  aus  Edelmetallen  sind  in
J  Ş^n  der  Bedrängniß  und  des  Krieges  oftmals  mit  oder  auch  ohne  Erniß
  der  rechtmäßigen  Eigenthümer  zu  andern  Zwecken  verwendet  worden,
olchez  geschah  z.  B.  zur  Zeit  Alexanders  des  Großen,  als  die  seit  langer
t Cl  oufgehäuften  Schätze  der  asiatischen  Tempel  geplündert  wurden,  und
¡J  * e  bin  bedeutendes  Sinken  des  Tauschwerthes  des  Geldes  zur  Folge.  Auch
^  ^ììdamerika  haben  zur  Zeit  des  Befreiungskampfes  gegen  Spanien  und
^  î^nd  der  Bürgerkriege  die  zum  Theil  äußerst  reichen  Kirchenschätze,  die
q,  .^ öen  Verzierungen  der  Altäre  aus  Gold  und  Silber  und  andere  der-ŞN
  (Gegenstände  vielfach  dasselbe  Schicksal  erfahren,  indessen  ohne  daß  die
Un  ? ,elIc  Ļagc  jener  Staaten  dadurch  eine  geordnete  geworden  wäre.  Das
sq  c  öuin  Theil  schon  dadurch  verhindert,  daß  ein  guter  Theil  des  dergestalt  zu-A^oņgebrachten
  Geldes  fiir  die  Beschaffung  von  Kriegsbedürfnissen  und  zum
ufe  der  Zahlung  von  Anleihezinsen  in  die  Fremde  ging.
Das  Vorhandensein  großer  Beträge  nicht  gemünzten  Goldes  und  Silbers

&amp;gt;Uir  s  ^ährend  die  Silberadern  der  Grube  .Himmelsfürst'  im  Königreich  Sachsen
selten^"  0,2—0,3  m  mächtig  sind,  ist  die  .Veta  Madre'  von  Guanaxuato  in  Mexico
selbe,,  als  8,  zuweilen  bis  50  in,  die  .Veta  Grande'  von  Zacatecas  in  dem-Tilbe
  5—10  m  breit.  Ja  in  Pasco  in  Peru  gibt  es  gewaltige  Adern  von
Nou^'  welche  114,  ja  123  m  halten.  Nach  A.  v.  Humboldt  (Essai  sur  la
Grube  ^  III,  413)  bedarf  es  denn  auch  in  .Himmelsfürst'  elfmal  so  vieler
(siebe  Ņ^ķìter,  eine  gleiche  Menge  Silber  herzustellen  wie  in  der  .Valenciana'
Koscher  a.  a.  £).  282).
Unze,,  Lesein  Gesetze  war  die  Regierung  verpflichtet,  jährlich  54  Millionen
Ş'lber  zum  Marktpreise  einzukaufen  und  dafür  Schatznoten  auszugeben.
15*
        <pb n="255" />
        228

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

ist  tlnbedingt  ein  Schutz  gegen  einen  plötzlich  eintretenden  Geldmangel  und
ein  schleuniges  Steigen  des  Tauschwerthes  des  Geldes.
4.  Soweit  die  edeln  Metalle  nicht  als  Geld  gebraucht  werden,  ist  für
eine  jede  Art  ihrer  Verwendung  eine  bestimmte  Quantität  derselben  erforderlich-Man
  braucht  eine  gewisse  Menge  Gold,  um  eine  Kette  daraus  zu  machen,
wie  man  zur  Anfertigung  von  ein  Paar  Schuhen  eine  gewisse  Quantität
Leder  nöthig  hat.  Zur  Herstellung  einer  Uhr,  einer  Kette  oder  eines  Pokals
ist  eine  Anzahl  Unzen  Gold  erforderlich,  welches  auch  immer  der  Werth  des
Goldes  sein  mag.  Wenn  es  sich  aber  um  die  Verwendung  der  edeln  Metalle
zum  Kaufe  von  Nahrungsmitteln,  Kleidungsstücken  oder  Feuerungsmaterial
handelt,  so  bedarf  man  nicht  einer  bestimmten  Menge  von  Goldkörnern  oder
Unzen  Goldes  als  Tauschmittel,  sondern  es  kommt  vielmehr  auf  den  größeru
oder  geringern  Werth  des  Goldes  oder  Silbers  an.  Je  nachdem  die  edeln
Metalle  mehr  oder  weniger  Werth  besitzen,  ist  eine  geringere  oder  grüßet
Quantität  derselben  erforderlich,  um  die  zu  kaufenden  Gegenstände  mittelst
derselben  zu  bezahlen.  Die  Verminderung  der  Herstellungskosten  der  Goldplatten
  hat  ebenso  einen  entsprechenden  Gewinn  an  Nationalvermögen  zur  Folş
wie  diejenige  der  Productionskosten  von  Kaffee,  Thee  oder  Kohlen,  und  ebenso
gewährt  die  Herabminderung  der  Herstellungskosten  des  Geldes  durch  verminderte
Verwendung  von  Gold  oder  Silber  den  Vortheil,  daß  eine  größere  Quantität
dieser  Metalle  zu  andern  Zwecken  verfügbar  bleibt.  Qb  ich  aber  ein  Kleidung^
stück  mit  einer  als  Tauschmittel  dienenden  Münze  bezahle,  die  doppelt  soviel
Goldgehalt  hat  als  eine  andere,  ist  an  und  für  sich  gleichgiltig.  Es  komwt
nur  darauf  an,  daß  beide  Münzen  gleichen  Tanschwerth  haben.
5.  Je  öfter  das  Geld  binnen  einer  gegebenen  Zeit  von  einer  Hand  in
die  andere  übergeht,  d.  h.  je  schneller  sein  Umlauf  ist,  desto  geringer  kann
der  davon  erforderliche  Vorrath  sein.  Wenn  viele  schnell  allfeinander  folgen^
Geschäfte  gemacht  werden,  kann  man  mit  einem  Geldbeträge  ausreichen,  ber
nicht  größer  ist  als  der  zur  Abwicklung  einer  weit  geringern  Anzahl  in  länget
Zwischenräumen  aufeinander  folgender  Transactionen  erforderliche.
Ein  klassisches  Beispiel  liefert  in  dieser  Hinsicht  ein  Vorgang,  der  M
im  Jahre  1745  gelegentlich  der  Belagerung  von  Tournay  abgespielt  hat:  b#
Commandant  dieser  Stadt  hatte  nur  soviel  Geld,  um  den  Soldaten  den  Loh"
für  eine  Woche  zahlen  zu  können;  aber  er  fand  Mittel,  dieselben  währen
sieben  Wochen  zu  bezahlen,  indem  er  das  Geld,  welches  die  Soldaten  in  den
Gasthäusern  ausgegeben  hatten,  allwöchentlich  von  den  Wirten  borgte.  26  ä^
dasselbe  länger  als  einige  Tage  in  der  Kasse  des  Commandanten,  in  b f
Tasche  der  Soldaten  oder  in  den  Händen  der  Gastwirte  geblieben,  so
zur  Leistung  der  erforderlichen  Zahlungen  eine  größere  Menge  desselben  e  '
forderlich  gewesen.
        <pb n="256" />
        7.  Kap.  Das  Geld.

229

So  kann  man  denn  mit  Fug  und  Recht  die  Behauptung  aufstellen,  daß

vollzieht,  je  höher  der  Geldwerth  ist,  und  je  weniger  Geldzahlungen  zu  machen
şiņd,  desto  weniger  Geld  ist  nothwendig,  und  umgekehrt.  Nun  erweist  sich
Ģr  der  durchschnittliche  jährliche  Gesamtbetrag  der  Geldzahlungen  in  den

zu  machen  haben,  auch  bedeutende  Geldvorräthe  bereit  gehalten
^kn,  damit  die  Vertragschließenden  ihren  Verpflichtungen  gerecht  werden
ņ^N;  aber  andererseits  gewahrt  denselben  das  Bestehen  von  Banken  die
'9lichkeit,  die  von  ihnen  aufzubewahrenden  Geldvorräthe  auf  ein  Minimum
^schränken.  So  machen  sich  beim  Anwachsen  des  Handelsverkehrs  einander
c  widersprechende  Strömungen  geltend l .  Tie  in  unserer  Zeit  herrschende
■k  Nachfrage  nach  Münzen  zum  Behufe  von  Lohn-  und  Frachtzahlnngen
allerdings  eine  vermehrte  Verwendung  von  Metall  zur  Geldherstellung  zur
Ño  gehabt.  Die  daraus  resultirenden  Wirkungen  werden  aber  durch  die

üch  '  Ņìau  muß  sich  sorgfältig  davor  hüten,  Stellvertreter  des  Geldes  mit  dem  wirk-Orti^ņ
  ^ be  zu  verwechseln  und  dergestalt  zwei  auf  die  Preisbildung  ganz  verschiedeneinwirkende
  Faktoren  nicht  auseinander  zu  halten.  Die  vermehrte  Verwendung
îige  ş"  stelle  des  Geldes  gebrauchten  Zeichen  bietet  die  Möglichkeit,  die  Menge  des
wfol  Geldes  zu  vermindern,  und  führt  zu  einer  Erhöhung  der  Preise,  weil  sich
dkx  2 e  ber  dadurch  bewirkten  Vergrößerung  des  Gesamtbetrages  der  Umlaufsmittel
'vend  "^ìverth  ^8  Geldes  ebenso  vermindert,  wie  andererseits  eine  gesteigerte  Vervuf
  d"^  wirklichen  Geldes  eine  gesteigerte  Nachfrage  zur  Folge  hat  und  demnach  die
Pŗejs^şi  Gleise  herbeigeführte  Erhöhung  des  Tauschwerthes  des  Geldes  ein  Fallen  der
,e  "ach  sich  zieht.

hie  Größe  der  zur  Abwicklung  der  Geschäfte  der  verschiedenen  Länder  erforderlichen ­
  Geldvorräthe  in  jedem  derselben  von  drei  Factoren  abhängt:  von  dem
Gesamtbeträge  der  in  Geld  zu  leistenden  Zahlungen,  von  dem  Tauschwerthe
hes  Geldes  und  von  der  Schnelligkeit  seines  Umlaufes.  Je  schneller  sich  dieser

"werlich
Wdem  er  die  zunehmende  Verwendung  von  Werthzeichen  an  Stelle  des  Geldes,
^  Papiergeld,  Wechseln,  Checks  u.  dgl.  mit  sich  bringt.  Weiter  ist  es  zwar
        <pb n="257" />
        230

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

gleichzeitige  Verminderung  des  Geldgebrauches  in  den  Hähern  Klaffen  wahrscheinlich ­
  mehr  als  ausgewogen.  Haben  doch  heutzutage  so  viele,  ja
manchen  Ländern  fast  alle  reichern  Leute  ein  Conto  bei  einem  Bankier,  der
davon  auf  die  von  ihnen  ausgestellten  Checks  hin  die  größeren  Zahlungen
derselben  bestreitet.  Auf  diese  Weise  sieht  man  sich  nicht  mehr  genöthigt,  bedeutendere ­
  Barbetrage  im  Hause  aufzubewahren.
Die  Schnelligkeit  des  Geldumlaufes  ist  in  Städten  und  dicht  bevölkerten
Gegenden  sowie  da,  wo  gute  Commuuicationsmittel  vorhanden  sind,  in  der
Regel  größer  als  in  den  Ländern  mit  einer  spärlichen  und  zerstreut  lebenden
Bevölkerung,  wo  die  Menschen  nur  wenig  Gelegenheit  finden,  sich  gegenseitig
zu  begegnen.  Sodann  kommt  in  dieser  Hinsicht  viel  darauf  an,  ob  die  Zahlungen ­
  selten  oder  oftmals,  an  zahlreichen,  rasch  aufeinander  folgenden  Terminen ­
  zu  geschehen  haben.  Je  häufiger  diese  letzter»  sind,  desto  schneller  vollzieht ­
  sich  der  Umlauf.  Werden  hingegen  bedeutende  Renten-,  Dividenden-  und
Lohnzahlungen  nur  in  laugen  Zwischenräumen  gemacht,  so  müssen  vielfach
bedeutende  Summen  aufgespeichert  werden,  welche  eine  Zeitlang  todt  daliegen-Auch
  verdient  noch  erwähnt  zu  werden,  daß  sich  die  Linie  zwischen  der  Verwendung ­
  der  Edelmetalle  zu  Zahluugszwecken  und  derjenigen  zu  andern  Vestimmungen
  nicht  immer  scharf  ziehen  läßt.  So  bleiben  z.  B.  die  Münzen,
welche  jemand  als  Schatz  vergraben  hat,  noch  immer  Geld;  sie  können  jeden
Augenblick  durch  einen  Willenseutschluß  des  Eigenthümers  in  Umlauf  gesi^
werden,  obgleich  sie  auf  eine  Zeitlang  ihrer  eigentlichen  Bestimmung  entzogen
sind,  um  eine  zwar  unproductive,  aber  dafür  ganz  sichere  Vermögensanlagc'
zu  bilden.  Wird  aber  das  Geld  so  lange  zurückbehalten,  daß  es  außer
gesetzt  wird,  so  hört  es  auf,  Geld  zu  sein,  da  es  dann  nicht  mehr  als  Tauschmittel
  dienen  kann,  sondern  den  Charakter  von  Gold-  oder  Silberbarren  oder
-Platten  angenommen  hat.
6.  Endlich  ist  noch  eine  Eigenthümlichkeit  des  Geldes  zu  erwähnen;
Nachfrage  danach  kann  von  seiten  der  Staatsregierung  fast  ganz  dadurch
beseitigt  werden,  daß  diese  dein  Gelde  ein  anderes  Umlaufsmittel  substitut
und  dadurch  den  Bargeldzahlungen  fast  vollständig  ein  Ende  macht,
ist  infolge  des  Umstandes  möglich,  daß  die  Menschen  überhaupt  nur  eines  allgemein ­
  angenommenen  Umlaufsmittels  bedürfen,  mit  welchem  sie  ihre  Verpflichtungen ­
  begleichen  können.  Daß  dieses  Umlaufsmittel  gerade  Geld  i ,rt
eigentlichen  Sinne  des  Wortes  sei,  ist  durchaus  nicht  nothwendig.  Wenn  daher ­
  in  einem  Lande,  in  welchem  die  Goldwährung  herrscht,  die  Regieras
Münz-  oder  Werthzeichen  aus  Papier  ausgibt,  deren  Werth  darauf  beruh  '
daß  sie  von  denjenigen,  in  deren  Besitz  sie  sich  gerade  befinden,  beim  9^?'
geb  er  jederzeit  gegen  den  auf  ihnen  genannten  Goldbetrag  eingelöst  werd?'
können,  —  wenn  dieselbe  also  sogen.  Staatspapiergeld  in  Ilmlauf  setzt  ""
        <pb n="258" />
        Kap.

2X1

Das  Geld.
^ Q »l'ei6e  infolge  der  günstigen  Finanzlage  des  Staates  allgemein  angenommen
&amp;gt;vlrd  oder,  weil  es  mit  Zwangscurs  ausgestattet  ist,  angenommen  werden
^ß,  so  wird  sich  die  Erscheinung  Herausstellen,  daß  diese  Münzzeichen  den
vorhandenen  Vorrath  an  Goldmünzen  in  der  folgenden  Weise  außer  Gebrauch
'ktzen.  Dieser  Vorrath  war  zuvor  für  alle  Zahlungen  und  zur  Aufspeicherung
^r  erforderlichen  Zahlungsmittelvorräthe  hinreichend.  Ta  nun  aber  zu  den
vorhandenen  metallenen  Tauschmitteln  noch  die  ausgegebenen  Werthzeichen  hinzukommen, ­
  so  sind  zu  viele  Tauschmittel  vorhanden  und  tritt  infolgedessen
Şîu  Sinken  des  Tauschwerthes  beider,  der  Münzen  sowohl  als  der  Münz-^îchen,
  d.  h.  ein  allgemeines  Steigen  der  Preise  ein,  welches,  wenn  nicht  ge-Umstände
  hindernd  dazwischentreten  würden,  an  und  für  sich  nicht  eher
ļ! n  ^ude  fände,  als  bis  für  die  Münzen  und  die  Münzzeichen  zusammen  schließuh
  nicht  mehr  eingetauscht  werden  könnte  wie  früher  für  die  Münzen  allein.
e  facto  nimmt  indessen  dieser  Vorgang  nur  seinen  Anfang,  die  Preise  be-Mnen
  sich  ¡ni  allgemeinen  zu  heben;  das  dauert  aber  nicht  lange,  da  es
^ôbald  Vortheilhaft  wird,  das  Gold  außer  Landes  gehen  zu  lassen;  denn  im
"-land  gilt  es  so  viel  als  zuvor,  während  es  daheim  täglich  mehr  an  Werth
.  "t.  So  geschieht  es  denn,  daß  eine  dem  Nominalwerthe  der  in  Umlauf
^setzten  Werthzeichen  gleichkommende  Menge  von  Gold  aus  dem  inländischen
"kehre  gezogen  wird,  und  daß,  falls  die  Regierung  mit  der  Ausgabe  solcher
"thzeichen  fortfährt,  ein  Goldstück  im  Inlande  zuletzt  eine  Seltenheit  wird.
Ş  "  die  Folgen  einer  auch  dann  noch  fortgesetzten  Papiergeld-Emission  wird
""  anderer  Stelle,  in  dem  Abschnitte  über  die  vom  Gelde  verschiedenen  Um-"Ufsmittel,
  zu  sprechen  sein.  Der  Fall,  mit  dem  wir  uns  soeben  beschäftigt
^uben,  ist  ein  Beispiel  für  die  Wirksamkeit  eines  Gesetzes,  welches  sich  folgen-^"umßen
  formuliren  läßt:  Wenn  zwei  Arten  mit  gleicher  Zahlungskraft
k  ^statteter  Tauschmittel  gleichzeitig  in  Umlauf  sind  und  einem  von  diesen
and^  ģ^ļiche  Verfügung  oder  durch  die  Praxis  ein  im  Verhältniß  zum
^  ern  zu  hoher  Werth  beigelegt  worden  ist,  so  treibt  das  zu  hoch  beb."U)ete
  Tauschmittel  das  andere  in  das  Ausland  *.  Dieses  Gesetz  wird  nach
^ ein  Schriftsteller  des  16.  Jahrhunderts  das  Greshamische  Gesetz  genannt.
bestehen  desselben  ist  aber  schon  zwei  Jahrhunderte  zuvor  erkannt  worden.
Ģ  übrigens  können  sich  Verwicklungen  ergeben,  welche  die  Wirkungen  des
Islamischen  Gesetzes  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vereiteln  oder  aufhalten,
ìst  z.  B.  der  Fall,  wenn  in  benachbarten  Gebieten  und  überhaupt  in
land  '  ^"in,  daß  dem  Papiergeld  im  Inland  ohne  Rücksicht  darauf,  daß  es  im  Bug,
gel  °  "'Ģ  denselben  Werth  besitzt  wie  das  Metallgeld,  dennoch  derselbe  Werth  bei-3
 m &amp;lt;L  &amp;gt;mrb  wie  dem  lehtern,  liegt  eine  Ueberschätzung  desselben,  obgleich  es  für  den
Verkehr  denselben  Werth  wie  das  Bargeld  hat.
        <pb n="259" />
        232

Is.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Ländern,  mit  denen  das  betreffende  Land  in  wirtschaftlichem  Verkehr  steht,
ähnliche  Verhältnisse  wie  in  dem  Staate  bestehen,  in  welchem  die  Vorbedingunge**
für  das  Walten  dieses  Gesetzes  gegeben  sind.  Wenn  in  diesen  Gebieten  bo*
Ģold  gleichfalls  ausströmt,  so  sind  sie  keilte  geeigneten  Aufnahmestätten  fi* 1
dasselbe.  Gesetzliche  Maßregeln  gegen  die  Goldausfuhr  sind  auf  die  Dauer
ziemlich  wirkungslos,  da  dieses  Metall  zu  leicht  heimlich  transportirt  werden
kann.  Winkt  also  ein  bedeutender  Gewinn,  der  das  Risico  vergessen  machi,
so  wird  das  Gold  trotz  aller  Verbote  außer  Landes  gehen.
Aus  allen  diesen  soeben  angeführten  Thatsachen  erkennt  man  deutlich,
daß  die  Ursachen,  welche  in  den  verschiedenen  Gegenden  den  Tauschwerth
Geldes  bestimmen,  sehr  mannigfaltiger  Natur  sind,  und  daß  man  sich  w*'
gewissen  Irrthümern  hüten  muß.  Wir  heben  unter  diesen  nur  die  drei  folgenden
heraus.
1.  Es  ist  ganz  irrig,  zu  behaupten,  daß  die  Bewohner  eines  Landes  desto
besser  daran  sind,  je  mehr  Geld  sich  in  demselben  befindet.  Es  sollte  in*
Gegentheil  nur  soviel  Geld  vorhanden  sein,  als  für  die  zu  leistenden  Zahlungen
und  einen  gehörigen  Reservevorrath  gerade  erforderlich  ist.
2.  Ferner  ist  die  Theorie  zu  verwerfen,  daß  das  Geld  keinen  innern
Werth  habe.  Wie  könnte  es  als  Werthmeffer  dienen,  wenn  es  selbst  werthlos ­
  wäre?
3.  Endlich  muß  auch  die  Behauptung  zurückgewiesen  werden,  als  M
das  Geld  ein  vertauschbares  materielles  Gut  ganz  in  der  gleichen  Weise  *****
ein  beliebiges  anderes;  dasselbe  ist  vielmehr,  wie  wir  gesehen  haben,  ein  gnnâ
eigenartiges  Gut,  wenn  es  auch  seiner  Natur  nach  zu  den  vertauschbart**
materiellen  Gütern  gehört.
Wir  haben  nunmehr  noch  einen  das  Geld  betreffenden  Punkt  zu  erörtern ­
  ,  nämlich  die  Frage,  welchen  Einfluß  ein  schleuniges  beträchtlich^'
Steigen  und  Sinken  des  Tauschwerthes  des  Geldes,  mit  andern  Worte**'
eine  allgemeine  bedeutende  Steigerung  bezw.  Herabminderung  der  Preise  (**'*'
übt.  Das  allgemeine  Niveau  der  Preise  überhaupt,  der  Umstand,  ob  *******
z.  B.  mit  einem  Zwanzigmarkstück  sich  viel  oder  wenig  verschaffen  kann,  1,1
an  und  für  sich  von  geringer  Bedeutung:  wenn  man  für  alles  mehr  zu  zahl**'*
hat,  erhält  man  auch  in  ganz  demselben  Verhältnisse  für  alle  Gegenständ'
welche  man  selbst  zum  Verkaufe  bringt,  größere  Preise.  Etwas  anderes  ist  e
aber  mit  einem  Wechsel  im  Preisniveau.  Ein  solcher  kann  von  ernstliķ
Nachtheilen  begleitet  sein,  weil  er  unvermeidlich  mit  großen  Vermögensüb^
gängen  und  bedeutenden  Verschiebungen  des  Wohlstandes  verbunden  ist,
gewissen  Schichten  der  Bevölkerung  eines  Landes  auf  Kosten  anderer  zu  0**/
kommen,  ohne  daß  die  Verlustträger  ein  Verschulden  träfe  oder  diejenigen,  ***
Curaus  Vortheil  ziehen,  sich  eines  Verdienstes  rühmen  könnten.  So  muß  t '
        <pb n="260" />
        7.  Kap.  Das  Geld.

233

bfnn  als  eine  Aufgabe  der  Staatsgewalt  betrachtet  werden,  allgemeinen  Preisschwankungen ­
  nach  Kräften  vorzubeugen.
Steigen  die  Preise  ganz  allgemein,  fällt  also  der  Tauschwerth  des
Yeldes,  so  leiden  alle,  welche  feste  Geldbezüge,  Löhne,  Gehälter,  Pensionen,
Interessen  von  ausgeliehenen,  auf  längere  oder  lange  Zeit  unkündbaren  Ka-^talien
  genießen  oder  andere  dergleichen  Einnahmen  besitzen,  Verluste.  Da-^gen
  ziehen  die  Regierungen,  welche  Schulden  gemacht  haben,  aus  einer
şolchen  Entwerthung  des  Geldes  bedeutenden  Vortheil.  Sie  können  unter
şolchen  Umständen  leichter  ihre  Schulden  tilgen  oder  wenigstens  die  Interessen
derselben  unter  günstigem  Bedingungen  zahlen.  Ebenso  profitiren  von  einer
^Minderung  des  Geldwerthes  alle  diejenigen,  welche  bestimmte  Summen
Schulden  und  Geldzahlungen  von  festem  Betrage  zu  machen  haben.  Ein  allgemeines
fallen  der  Preise,  in  dem  sich  eine  Steigerung  des  Geldwerthes  ausdrückt,
o  natürlich  gerade  die  entgegengesetzten  Erscheinungen  zur  Folge.
Welche  Gruppen  gerade  unter  den  zahlreichen,  verschiedenen  BevölkerungsEssen ­
  der  einzelnen  Länder,  in  denen  allgemeine  Preisschwankungen  stattņ
  en,  infolge  derselben  Verluste  leiden  oder  Vortheile  haben,  hängt  zum  guten
^ile  von  den  besondern  Verhältnissen  des  einzelnen  Staates  ab.
Wenn  die  Arbeiterschaft  und  die  niedern  Klaffen  überhaupt  zum  großen
r,  .  auf  Geldbezüge  angewiesen  sind,  wird  infolge  einer  allgemeinen  PreisìģErung
  bisweilen  vielfach  eine  Verschlimmerung  ihrer  Lage  eintreten,  da

V  O  viwivvuvll  UlUļUU^  villi  ii/ivi  vvivjv  iimvvuii  ,  vu
"rchaus  nicht  immer  eine  entsprechende  Lohnerhöhung  als  Folge  der  Preis-^Elgerung
  der  Lebensbedürfnisse  einzutreten  pflegt.  Es  kommt  da  eben  sehr
'E  auf  die  Organisation  der  Arbeiter,  auf  das  Angebot  und  die  Nachfrage
ach  Arbeit  u.  s.  w.  an.  Dagegen  pflegen  Zeiten  allgemeinen  Sinkens  der
* e Me  besonders  für  die  Grundbesitzer  von  Übeln  Folgen  begleitet  zu  sein,  da
öen  meistentheils  hohe  Steuer-  und  Schuldverpflichtungen  zu  tragen  haben,
n  en  şik  mit  den  verkürzten,  aus  dem  Verkauf  ihrer  Producte  gezogenen  Ein-§ol
  en  ® erec ^  werden  sollen.  Doch  läßt  sich  über  alle  die  verschiedenen
zup'ģEņ  der  allgemeinen  Preisschwankungen  im  großen  und  ganzen  nicht  all-^
  .*5  sogen.  Sowohl  die  Art  als  auch  der  Umfang  der  Consequenzen,
hält  '  ?ìbselben  nach  sich  ziehen,  richtet  sich  zum  großen  Theil  nach  den  %ern
 'ff en  ^er  einzelnen  Länder.  Diese  aber  weisen  selbstverständlich  unterauder
  die  größten  Unterschiede  auf.
Fol  ^  Queller  sich  die  Schwankungen  vollziehen,  desto  schlimmer  pflegen  die
LU  sein.  Je  größer  und  plötzlicher  die  erlittenen  Nachtheile  sind,  desto
Setp^ņşişŗiedenheit  und  Leiden  rufen  sie  hervor,  und  desto  mehr  dringt  ein
sack'  p  des  Spielens  und  Wagens  in  den  Geschäftsverkehr  ein.  Weil  vielfiihl
  wenn  auch  mäßige  Gewinne  nicht  mehr  gemacht  werden  können,
cn  şich  manche  Leute  zu  allerlei  tollen  Wagnissen  versucht.  Auf  diese  Weise
        <pb n="261" />
        234

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

hat  denn  eine  plötzliche  Preisumwälzung  nicht  nnr  Vermögensverschiebuugen,
sondern  auch  beträchtliche  Verluste  an  Nationalvermögen  zur  Folge,  weil  şie
die  Production  zum  Theil  in  falsche  Bahnen  leitet.
Als  Beispiel  für  ein  ziemlich  plötzliches,  überaus  bedeutendes  und  nachhaltiges ­
  Sinken  des  Tauschwerthes  des  Geldes  muß  besonders  die  Pre'srevolution,
  die  sich  im  16.  Jahrhundert  in  Europa  vollzog,  genannt  werden-Dieselbe
  brachte  äußerst  starke  Vermögensverschiebungen  zuwege.  Man  bedenke, ­
  was  es  zu  bedeuten  hatte,  daß  die  niedersächsischen  Roggenpreise  während
der  Jahre  1525—1550  genau  doppelt  so  hoch  standen  als  während  des  Zeitraumes ­
  vom  Jahre  1475  bis  1500.  Die  französischen  Weizenpreise  betrugen
in  der  Zeit  von  1450  bis  1500  durchschnittlich  4,08  Francs  pro  Setier,  von
1501  bis  1520  5  Francs,  von  1521  bis  1540  11,26  Francs,  von  1541  bis  1560
11,69  Francs,  von  1561  bis  1580  21,33  Francs  von  1581  bis  1600  32,5
Francs.  In  England  fanden  ähnliche  Preisverschiebungen  statt i .  Der  Gründe
dieser  Preisumwälzung,  die  sich  um  die  angegebene  Zeit  auf  allen  Production^
gebieten  vollzog,  sind  vornehnllich  zwei:  erstens  das  Zuströmen  der  Edelmetallschätze, ­
  die  im  spanischen  Amerika  gewonnen  wurden,  in  das  europäische
Mutterland  und  überhaupt  in  die  civilisirtesten  Länder  Europas  und  zweitender
  Umstand,  daß  sich  dazumal  in  vielen  Ländern  unseres  Welttheils  eine  beträchtliche, ­
  durch  die  größere  öffentliche  Sicherheit  und  die  verbesserten  Eolvmunicationsmittel
 2  begünstigte  Beschleunigung  des  Geldumlaufs  vollzog.  ® et
letztere  Grund  dürfte  vielleicht  in  noch  höherem  Maße  ausschlaggebend  gewestv
sein  als  der  erstere;  denn  die  amerikanischen  Edelmetallschätze  strömten  in  ihŗ^
ganzen  Fülle  in  die  europäischen  Länder  erst  zu  einer  Zeit  ein,  wo  sich  ^
Preisumwälzung  schon  in  gewaltigem  Maße  geltend  machte.
Uebrigens  dauerte  das  Sinken  des  Geldwerthes  mit  einigen  Schwab
kungen  und  längern  Unterbrechungen,  wie  sie  in  den  einzelnen  Ländern  namentü

:  Siehe  Roscher  a.  a.  O.  284.  .
2  Man  bedenke,  was  es  für  einen  Fortschritt  gegen  früher  bedeutete,  daß  "
Jahre  1504  auf  Befehl  Philipps  des  Schönen  die  spanisch-habsburgischen  Lande  du^
einen  sichern  und  erstaunlich  schnellen  Postverkehr  miteinander  verbunden  wurde  '
daß  also  die  Niederlande,  Deutschland,  Spanien,  ja  auch  Frankreich  in  regern
miteinander  traten.  Das  alles  geschah  auf  Rechnung  und  Gefahr  des  HauptpostmeÜ  e
Franz  von  Taxis,  der  für  alle  seine  Leistungen  nur  einen  mäßigen  Gehalt  bez^
Diesem  System  von  Verbindungen  wurden  dann  durch  einen  am  12.  November  ^
zwischen  Karl  V.  und  Taxis  geschlossenen  Vertrag  auch  Rom  und  das  spanische  Un
italien  angegliedert.  Die  Beförderung  von  Brüssel  nach  Paris  betrug  laut  biO  ,
Vertrage  im  Sommer  nur  36  Stunden.  Wie  mußte  diese  schon  an  die  modernen  '
hältnisse  erinnernde  Schnelligkeit  der  Communicationen  den  Wechselverkehr  erleich  ,
und  zu  beträchtlichen  Ersparnissen  an  Zahlungsmitteln  führen!  (Siche  I.  Rübs"
Johann  Baptista  von  Taris.  Freiburg  1889.)
        <pb n="262" />
        HMK

Kap.

235

Das  Geld.

Kriege  hervorgerufen  wurden,  bis  in  unser  Jahrhundert  hinein  im  ganzen
da  dieselben  Ursachen  fortdauerten  und  sich  den  schon  vorhandenen  sogar
ņoch  neue,  vor  allem  die  Zunahme  der  Verwendung  von  Geldsurrogaten,  hinzu-Tesellten.
  Tie  jährliche  Gold-  und  Silberausfuhr  des  gesamten  Amerikas  nach
Europa  wurde  von  Alexander  von  Humboldt  im  Durchschnitt  für  die  Jahre  von
^00  bis  1545  auf  3  Millionen,  für  die  Periode  von  1546  bis  1600  auf
y  Millionen,  für  das  17.  Jahrhundert  auf  16,  für  die  erste  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts ­
  auf  22 1 / 2  und  für  die  zweite  auf  über  35  Millionen  Piaster 1  ge=Ņtzt.
  Zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  lieferte  Amerika  jährlich  für  circa
^2  Millionen  Mark  Gold  und  Silber 2 .  Die  Zufuhren  aus  Südamerika  erî
  ien  dann  durch  den  von  den  Kolonien  gegen  Spanien  geführten  Unabhängig-Eltskrieg
  eine  Unterbrechung;  die  Entdeckung  und  Ausbeutung  der  gewaltigen
.  °^=  und  Silbervorräthe,  die  sich  im  Westen  der  Bereinigten  Staaten  vortonbert,
  insbesondere  die  reiche  Goldproduction  Californiens,  äußerte  deshalb
lcht  die  Wirkung  für  Europa,  welche  man  hätte  erwarten  können,  weil  das  ge-^altige,
  in  schnellster  Entwicklung  begriffene  Gebiet  der  Union  selbst  sehr  be-Utende
  Geldmengen  benöthigte  und  so  einen  guten  Theil  der  dortigen  Edelmetall-,^rräthe
  absorbirte.  Von  der  Ueberproduction  an  Silber,  die  trotz  dieses  Umks

  endlich  dennoch  eintrat,  werden  wir  im  nächsten  Kapitel  zu  handeln  haben.
Ebenso  wie  diese  Metallzufuhren,  zu  denen  später  noch  solche  aus  andern

stand
Indern,  namentlich  aus  Südafrika,  hinzukamen,  währten  auch  die  Zunahme  der
Schnelligkeit  des  Geldumlaufes,  die  Vervollkommnung  der  Eommunicationskl,
  die  erst  in  diesem  Jahrhundert  ihre  großartigsten  Fortschritte  machte
•  "  ken  Höhepunkt  der  bisherigen  Entwicklung  erreichte,  und  die  übrigen  Urar
  L  die  Abnahme  des  Tauschwerthes  des  Geldes  herbeiführten,  im
rxO.  ņ  und  ganzen  fort.  Diesen  Einflüßen  wirkte  allerdings  eine  zum  Theil
svende  Zunahme  der  Bevölkerung  und  der  Güterproduction  entgegen,  und

diese
oud)

Wusste  wiederum  eine  vervielfältigte  Nachfrage  nach  Tauschmitteln,  also
b&amp;gt;erb  ^  Ģeld  zur  Folge  haben,  das,  wie  wir  im  nächsten  Kapitel  sehen
^  ert '  dis  zu  einem  gewissen  Grade  durch  andere  Tauschmittel  nicht  ersetzt
toeV"  ķunn.  Aber  diese  Gegenwirkungen  vermochten  das  Sinken  des  Geldes ­
  nicht  gänzlich  aufzuhalten.
^^Mun^  nimmt  vielfach  an^,  daß  sich  der  Tauschwerth  des  Metallgeldes
g  Ģìn  spanischer  Piaster  ist  gleich  ungefähr  4'/,  Mark  Neichswährung.
,  Roscher  a.  a.  O.  281  ff.
Gl  cv  G*  thun  das  z.  B.  A.  Smith,  D.  Hume  und  W.  Roscher  (a.  a.  O.  284).
^der  n  ""et  nimmt  in  seinen  am  Pariser  Institut  catholique  gehaltenen  Vorträgen
Alalia  "ische  Öekonomie  an,  daß  sich  die  Preise  im  16.  Jahrhundert  infolge  der  dalsieh^"
  Veränderungen  in  den  ursächlichen  Verhältnissen  um  300  %  gesteigert  hätten
ft zette  de  France*.  Paris,  16  février  1886).

,1.
        <pb n="263" />
        236

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

in  der  Periode  vom  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  bis  in  die  zweite  HiĢ
des  19.  Jahrhunderts  hinein,  etwa  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  sich  der  Uebergang
  zur  Goldwährung  immer  allgemeiner  vollzog,  in  dem  Verhältniß  von
3  bis  4  vermindert  habe.  Die  vorübergehenden  Stillstände,  welche  in  der
sinkenden  Bewegung  des  Tauschwerthes  des  Geldes  wahrnehmbar  sind,  haben
zum  guten  Theil  in  den  häufigen  und  andauernden  Kriegen  ihren  Grund,  welche
die  betreffenden  europäischen  Länder  heimsuchten.
Die  Preisschwankungen,  welche  im  16.  und  17.  Jahrhundert  in  Frankreich
zu  Tage  traten,  liefern  in  dieser  Hinsicht  sehr  lchrreiche  Beispiele.  Die  Kaufkraft ­
  des  Geldes  war  daselbst  von  1626  bis  1650  zwei  einhalbmal  so  groß  aU
in  unsern  Tagen,  um  dann  von  1651  bis  1700  nur  mehr  doppelt  so  groß  ï 1  11  *  *  *  VI
bleiben.  Dagegen  belief  sich  ihre  Höhe  von  1701  bis  1750  auf  das  Dreifache
während  der  Jahre  1751  bis  1790  aber  wiederum  nur  mehr  auf  das  Doppel
ihres  heutigen  Grades  V
Die  Jahre  von  1626  bis  1650  waren  nun  allerdings  auch  reich  an  Kriegs
für  Frankreich,  aber  das  Land  stand  dazumal  nicht  einer  so  gewaltigen  Coalition ­
  gegenüber  wie  während  der  Jahre  des  spanischen  Erbfolgekrieges,  welche
das  Land  weit  mehr  erschöpfte  als  die  Kriege,  die  Frankreich  zu  Ende
17.  Jahrhunderts  zu  führen  hatte,  und  denen  zudem  alsbald  ein  abermalig^
Krieg  mit  Spanien  und  nach  nicht  langer  Zeit  der  langwierige  österreichische
Erbfolgekrieg  folgte.  So  kann  es  denn  nicht  in  Erstaunen  setzen,  daß  b
Geldwerth  von  1651  bis  1700  niedriger  war,  in  der  Zeit  von  1701  bis  1?
aber  wieder  ungemein  stieg.  Die  Zeit  von  1750  bis  1790  war,  wenn  via"
von  dem  Siebenjährigen  Krieg  und  der  Unterstützung  der  nordamerikanisch^
Erhebung  gegen  England  absieht,  eine  friedliche,  und  so  stellte  sich  beu"
während  derselben  ganz  naturgemäß  ein  bedeutendes  Sinken  des  Geldwerts
mit  andern  Worten,  eine  sehr  beträchtliche  allgemeine  Preissteigerung  ein 2 -

1  Siehe  Vicomte  G.  d’Avenel,  La  fortune  mobilière  dans  l’histoire;  le  pouvoir
l’argent,  ill  .Revue  des  deux  mondes'  CX  (Paris,  mars-avril  1892),  820—84?.
2  Der  hervorragende  österreichische  Oekonomist  Karl  Menger  vertritt  eine  vo
der  herrschenden  in  gewisser  Hinsicht  abweichende  Ansicht  über  die  Functionen  ^
Geldes.  Er  hat  dieselbe  in  kurzer  Zusammenfassung  in  der  ,Revue  d’économie  P olíti&amp;lt;1 c¡ c
VI  (Paris  1892),  159—175  dargelegt.  Er  behandelt  in  diesem  Aufsatze  sowohl  ^
Schwankungen  des  äußern  als  diejenigen  des  innern  Geldwerthes,  die  Idee
stabilen  Maßes  des  innern  Werthes  der  Güter  und  das  Geld  als  Preismesser.
        <pb n="264" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

237

Achtes  Kapitel.
Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

Wenn  Metalle  als  Tanschmittel  verwendet  werden,  ist  es  natürlich  von
8^oßem  Vortheil,  daß  man  sich  nicht  bei  jedem  Tausche  über  ihre  Qualität  zu
^ñewissern  und  ihre  Quantität  abzumessen  braucht.  So  ist  man  denn  darauf
^fallen,  den  Gebrauch  von  Münzen  einzuführen,  d.  h.  man  ist  zur  Prägung
Metallstücken  geschritten,  auf  welchen  die  Feinheit  und  das  Gewicht  der
^in  enthaltenen  Menge  Goldes,  Silbers  u.  s.  w.  genau  verzeichnet  sind.
Unter  Münzfuß  versteht  man  eine  gewisse,  ihrer  Beschaffenheit  nach
ŞNau  bestimmte  Menge  des  als  Tauschmittel  angenommenen  Metalls,  die  seiner
bxs?bņ^ņg  als  Werthmesser  zu  Grunde  gelegt  wird.  Man  nimmt  also  eine
lmmte  Menge,  etwa  eine  Unze,  soundsovielgradigen  Goldes  oder  Silbers,
and  Arten  dieser  Metalle,  welchen  eine  genau  vorgeschriebene  Quantität
krn  Metalls  beigesetzt  ist,  und  verfertigt  daraus  eine  bestimmte  Anzahl  von
ìveick^"  diesem  Herstellungsproceß  ist  es  zwar  nicht  möglich,  kleine  Abrneid^ņ^ņ
  hinsichtlich  des  Gewichts  und  der  Feinheit  der  Münzen  zu  verdiese
  sind  aber  so  unbedeutend,  daß  sie  im  Verkehr  nicht  beachtet
Tg  Natürlich  müssen  in  einem  jeden  Lande  alle  Münzen  und  sämtliche
ein  ».Ņittel  nach  dem  angenommenen  Münzfuß  berechnet  werden.  So  hat
in  &amp;lt;&amp;gt;öilling  den  zwanzigsten  Theil  des  Werthes  eines  Sovereigns,  so  werden
"'ischland  Zwanzig-  und  Zehnmarkstücke  geprägt,  die,  wie  schon  der
besagt,  das  Zwanzig-  resp.  Zehnfache  des  Werthes  enthalten,  der  einem
ì&amp;gt;enn  geprägten  Markstücke  beigelegt  wird.  Wir  sagen:  beigelegt  wird;
ents&amp;gt;  C *  ^öen  nicht  alle  Arten  von  Münzen  einen  dem  beigelegten  auch  wirklich
'^rechenden  realen  Werth.
beruht  die  Unterscheidung  von  vollwerthigen  Münzen  und
eia^'^Emünzen.  Unter  den  erstem,  deren  Gesamtheit  des  Courantgeld
ģkhalt  bildet,  sind  diejenigen  Münzen  zu  verstehen,  welche  nach  FeinlIn
 k  Ģewicht  wirklich  so  beschaffen  sind,  wie  es  auf  ihnen  durch  die
die  ^g  zum  Ausdruck  gebracht  ist.  Solcher  Art  sind  z.  B.  die  Zwanzigmark-,
hinge  ^ņņrark-  und  -Frankenstücke.  Unter  Scheidemünzen  versteht  man
also  bie  Geldstücke,  bei  denen  das  gegentheilige  Verhältniß  stattfindet,  die

sjchîļj?ì"şi^ìļich  ihres  Feingehaltes  oder  ihres  Gewichtes  oder  sogar  hiniNnthE
  ""bers  beschaffen  sind,  als  man  nach  ihrer  Aufschrift  ver-Ņietag
  'ņûşite.  Ja  die  Münzen  letzterer  Art  können  sogar  aus  einem  andern
gelegt  s^g^stellt  sein,  als  in  dem  betreffenden  Lande  dem  Münzfüße  zu  Grunde
^schaff  Nichtsdestoweniger  wird  ihr  Tauschwerth  nicht  nach  ihrer  wirklichen
gbnheit,  sondern  nach  der  ihnen  aufgeprägten,  einem  Hähern  Werthe  ent-
        <pb n="265" />
        238

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

sprechenden  Benennung  bemessen,  weil  sie  laut  gesetzlicher  Bestimmung  zu  dem
durch  die  Prägung  auf  ihnen  ausgedrückten  Werthe  angenommen  werden
muffen.  So  enthalten  die  silbernen  Markstücke  und  die  österreichischen  silbernen
Kronenstücke  in  Wirklichkeit  nicht  soviel  Silber,  daß  deffen  Werth  einem
Zwanzigstel  des  Goldwerthes  eines  Zwanzigmark-  oder  -kronenstücks  gleichkäme,
lind  dennoch  gelten  sie  im  Verkehre  geradesoviel,  als  wenn  sie  wirklich  eine
solche  Menge  Silber  enthielten.
Ja  die  Mark-  und  die  Kronenstücke  würden  dieselbe  Kaufkraft,  welche  !"
in  der  That  besitzen,  auch  dann  haben,  wenn  sie  noch  weniger  Silber  enthielten,
ja  sogar,  wenn  sie  aus  Papier  verfertigt  wären.  Ihr  Werth  hängt  eben  nicht  von
ihrem  Metallgehalt,  sondern  von  dem  Umstande  ab,  daß  sie  Werthzeichen  ft"
und  jeden  Augenblick  gegen  vollwerthiges  Geld  eingewechselt  werden  können-Was
  von  den  Silbermünzen  gilt,  das  gilt  in  noch  höherem  Grade  von  denjenigen ­
  aus  Bronze,  Nickel  u.  s.  w.  Der  wirkliche  Werth  der  letzter»  entspricht
noch  weniger  dem  ihnen  beigelegten  Tauschwerth  als  derjenige  der  erster».
Man  mußte  zur  Prägung  von  Scheidemünzen  schreiten,  um  auch  ga"^
geringfügige  Zahlungen  zu  ermöglichen.  Eine  aus  Gold  verfertigte  Mar
wäre  für  den  Gebrauch  viel  zu  klein,  ja  sogar  allzu  kleine  Silbermünze"'
wie  die  frühern  bayrischen  Dreikreuzerstücke  und  die  deutschen  Zwanzigpfennig'
stücke,  waren  dein  praktischen  Bedürfniß  nicht  entsprechend.  Würde  hinget
Kupfer  auch  zur  Prägung  vollwichtiger  Münzen  von  größerem  Betrage  verwendet ­
  und  irgendwo  eine  Kupferwährung  eingeführt  werden,  so  müßte  ma"
sich  zur  Leistung  größerer  Zahlungen  eines  Fuhrwerks  bedienen,  oder  m^
würde  gewiß  zu  einem  andern  stellvertretenden  Umlaufsmittel  greifen
seine  Zuflucht  zu  papiernen  Münzzeichen  oder  zu  einer  für  diesen  Zweck
eigneten  Art  von  Gütern,  z.  B.  Silber,  nehmen,  wobei  sich  dann  die  vo
diesen  Gütern  zu  zahlenden  Betrage  nach  dem  für  diese  Gegenstände  M'  ^
treffenden  Zeit  geltenden  Marktpreise  richten  müßten.  Das  alles  war  ^
vor  kurzer»  in  China  der  Fall,  wo  nur  Kupfer-  und  Zinkmünzen  gepr"^
wurden.  Dort  bediente  man  sich  und  bedient  man  sich  auch  jetzt  noch,  nach*"
der  vor  kurzem  vom  Bicekönig  von  Kailton  unternommene  Versuch,  die  Silb^
Prägung  in  seiner  Provinz  einzuführen,  fehlgeschlagen  ist,  zum  Behufe  großes
Zahlungen  entweder  der  Banknoten  oder  der  Silberbarren,  welche  von  priva
Bankunternehmungen  emittirt  nnd  mit  einer  entsprechenden  Werthbezeichnung l *
sehen  werden.  Das  wechselseitige  Werthverhältniß  zwischen  diesen  Silberbarren  "
der  Scheidemünze  wird  in  jeder  Provinz  von  den  Mandarinen  festgesetzt.  *
großen  Geschäfte  werden  mittelst  eines  hoch  entwickelten  Banksystems  erledig

'  CI.  Jannet  1.  c.  593,  wo  sich  noch  weitere  interessante  Angaben  über  die  ch'"
fischen  Geldverhältnisse  finden.
        <pb n="266" />
        8.  ñap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

239

şichts

Bei  der  Ausgabe  von  Scheideinünzen  haben  die  Regierungen  drei  Borwaßregeln

  zu  beobachten.
,  1*  Die  Quantitäten  derjenigen  Stoffe,  aus  denen  diese  Münzen  bestehen,
Müssen  einen  geringern  Werth  darstellen,  als  die  Betrage  sind,  auf  welche  die
treffenden  Münzen  lauten.  Wird  das  nicht  beachtet,  so  besteht  die  Gefahr,  daß
Je  eingeschmolzen  werden.  Wenn  das  in  zwanzig  silbernen  Markstücken  enthaltene
tall  einen  größern  Tauschwerth  besäße  als  ein  Zwanzigmarkstück,  würde  es
J n  Gestalt  von  Markstücken  nur  so  viel  als  ein  solches  Zwanzigmarkstück  werth
während  es  in  eingeschmolzenem  Zustande  etwas  mehr  gelten  würde.
.  Die  Bestandtheile  der  Scheidemünzen  dürfen  aber  an  Werth  auch
wt  so  tief  unter  den  auf  denselben  angegebenen  Beträgen  stehen,  daß  dadurch ­


.  %  eine  stärkere  Gefahr  bei  den  Silber-  als  bei  den  Kupfermünzen.  Es
Uß  eine  zu  große  Menge  Kupfer  ausgeprägt  werden,  um  einen  dem  Risico
n  Zechenden  Gewinn  zu  erzielen.  Was  die  Nachbildung  von  Banknoten
c,  ģļ'  anlangt,  so  ist  sie  zwar  sehr  lucrativ,  aber  wegen  der  technischen
^Gierigkeiten  nicht  so  leicht.
x.  ^  Der  Circulation  der  Scheidemünze  muß  eine  Grenze  gezogen  werden,
».  str f  also  nur  eine  bestimmte

8"r  Falschmünzerei  geradezu  herausgefordert  würde.  Jn  dieser  Hinsicht

^lnd  '  M4,u  ,,ul  nilc  üe l ,l,mme  Menge  derselben  zur  Ausgabe  gelangen,
i  ^îlfalls  werden  diese  Münzen  die  vollwerthigen  verdrängen,  und  indem
?’ tn  Vorigen  Kapitel  besprochene  Gresham-Gesetz  in  Wirksamkeit  tritt,  diebusier

  Landes  treiben.  Als  Abhilfsmaßregel  gegen  ein  solches  Aus-&amp;gt;*»
  ^ er  aus  Edelmetall  hergesteUteii  größern  Münzen  empfiehlt  es  sich,
ìņ  g  ^îrag,  bis  zu  welchem  Scheidemünzen  auf  Grllnd  gesetzlicher  Bestimmung
Ģhlung  genommen  werden  müssen,  also  Zwangscurs  haben,  nicht  zu  hoch
"Zusetze,,
^îii  ^uß  auch  darauf  Sorgfalt  verwendet  werden,  daß  die  Prägung  der
überhaupt  mit  der  gehörigen  Umsicht  und  nach  den  bewährtesten
b effe  ben  1)01  6eht,  damit  nicht  eine  beträchtliche  Abnutzung  und  infolge
ştiick 1  e,ne  Ģntwerthung  der  vielfach  von  Hand  zu  Hand  gegangenen  Geldiņjt
  ^"şoļgt.  Eine  solche  Abnutzung  bringt  nämlich  allerlei  Schwierigkeiten
îE)-  Ist  aber  die  Abnutzung  der  Münzen  infolge  schlechter  Prägung  eine
AZàh  Erscheinung,  so  hat  dieselbe  sogar  eine  Entwerthung  der  gesamten
Vin??  des  betreffenden  Landes  zur  Folge,  und  es  kommt  unter  solchen
^gen  ìîìîşşbņ  selbstverständlich  auch  vielfach  vor,  daß  die  neuen,  noch  nicht
geschrien  Münzen,  weil  ihr  Metallwerth  größer  ist  als  ihr  Geldwerth,  einìvahr
  ^rden,  da  man  ihre  bessere  Beschaffenheit  im  Berkehre  nicht  leicht
übrj  ^^'Uen  und  sie  deshalb  nur  zu  demselben  Werthe  annimmt  wie  die
djx  schon  deteriorirten  Münzen,  welche  unter  den  umlaufenden  Geldstücken
bezahl  bilden  lind  deshalb  den  Werth  der  gesamten  Währung  herab-
        <pb n="267" />
        240

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

drücken.  Uebrigens  kann  es  selbst  bei  nicht  beträchtlicher  Abnutzung  vorkommen, ­
  daß  man  die  Münzen  einschmelzen  oder  sonst  ans  dem  inländischen
Verkehr  verschwinden  laßt,  weil  man  Gold  oder  Silber  für  den  Export  bedarf. ­
  Um  dem  zu  begegnen,  empfiehlt  es  sich,  in  dieser  oder  jener  Form  eine
Prägegebühr  einzuführen.  Dadurch  erhalten  die  Münzen  in  der  Regel  einen
entsprechend  größern  Tauschwerth  und  würde  demnach  das  Einschmelzen  derselben ­
  keinen  Gewinn,  sondern  Verlust  bringen.
Wollte  der  Staat  aber  den  Versuch  machen,  sich  durch  eine  hohe  Prķ
gebühr  eine  bedeutende  Einnahmequelle  zu  verschaffen,  so  würde  das  dazu
führen,  daß  man  zu  Münzzeichen  und  andern  Stellvertretern  des  Geldes
seine  Zuflucht  nähme,  und  daß  dadurch  auch  ein  vermehrter  eintrieb  zur  Anfertigung ­
  falscher  Münzen  hervorgerufen  würde.  Dagegen  erscheint  eine  Prägegebühr,
  welche  mindestens  den  Prägungskosten  gleichkommt,  ganz  angemessen-Wird
  eine  solche  nicht  eingehoben,  so  besteht  die  Gefahr,  daß  eine  künstliche
Entwerthung  der  Metallwährung  eintrete,  und  auch  ganz  abgesehen  von  der
Gefahr,  daß  die  Münzen  eingeschmolzen  werden  könnten,  ist  ein  größerer
Betrag  derselben  erforderlich,  um  eine  gewisse  Menge  von  Zahlungen  bestimmten
Umfangs  machen  zu  können.  Das  aber  bedeutet  eine,  zwar  nicht  große,  aber
immerhin  zwecklose  Verschwendung  von  Nationalvermögen.
Am  Ende  des  vorigen  Kapitels  war  bereits  die  Rede  von  den  Übeln
Wirkungen,  welche  sowohl  ein  bedeutendes  Steigen  als  ein  beträchtliches  Fallen
des  Tauschwerthes  des  Geldes  und  als  Folge  davon  ein  allgemeines  Hinunterbeziehentlich
  Hinaufgehen  der  Preise  nach  sich  zieht.  Ein  noch  bei  weites
schlimmeres  Uebel  ist  die  künstliche  Herbeiführung  von  Werthveränderungen
der  Tauschmittel,  mit  andern  Worten,  die  Herabsetzung  des  Münzfuß
von  seiten  der  Staatsgewalt.  Man  ist  dabei  auf  dreierlei  Weise  vorüegmiücn:
  -
1.  auf  dem  Wege  der  Fälschung,  indem  man  zwar  eine  Quantität  ^
mettili  von  gleicher  Schwere  als  Grundlage  des  Münzfußes  beibehielt,  delNselben
  aber  eine  stärkere  Mischung  werthlosen  Metalls  beifügte;
2.  indem  man  Goldstücken  von  kleinerem  Umfang  und  Gewicht  den  Wcr^
größerer  und  schwererer  beilegte  und  das  Publikum  zwang,  sie  zu  diesem  Wer  y
anzunehmen.  Derartige  offenkundige  Gewaltmaßregeln  sind  im  Laufe  der
oftmals  versucht  worden  und  auch  zur  Durchführung  gelangt.  Das
alter  ist  an  Beispielen  größter  Mißbräuche  dieser  Art  nur  zu  reich.  ^
3.  Endlich  gibt  es  noch  eine  dritte,  insbesondere  den  Verhältnissen  unsers
Zeitalters  entsprechende  Art:  die  übermäßige  Ausgabe  unverzinslicher  Umlauf
mittel  aus  Papier,  also  eine  zu  große  Emittirung  von  Papiergeld,  wie  #
es  gemeiniglich  nennt.  Eine  solche  vollzieht  sich  in  der  Weise,  daß  ^
Umlaufsmittel  über  den  Betrag  hinaus,  welcher  zur  Ersetzung  des  aus  e
        <pb n="268" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.  241
¡? te  beš  Landes  verschwundenen  Courantgeldes  nothwendig  ist.  in  Circu-""
  gesetzt  werden.
geben^^oŗ  à  aber  auf  diese  der  Jetztzeit  angehörigen  Erscheinungen  ein-Sl
  '  muffen  wir  kurz  den  Nutzen  betrachten,  welchen  die  Ausgabe  von
Vorst  ^'ergeld  gewährt.  Dadurch  werden  wir  auch  leichter  eine  richtige
davon  gewinnen,  welcher  Mißbrauch  damit  getrieben  werden  kann
überois  Seiten  die  Regierungen  zur  Ausgabe  von  Papiergeld?  Weil  sie
schgfH-  '  îvv  eine  Metallwährung  besteht  und  wo  die  Verhältniffe  des  wirtfast ­
  d  ' ebenê  şo  îvie  in  dem  heutigen  Europa  und  Amerika  beschaffen  sind,
lvend^  ^^amten  Betrag  des  Papiergeldes  zu  ihren  eigenen  Zwecken  verwäkk
  '  ' Dnnen  Unb  Um  ş°  diel  reicher  sind,  ohne  daß  deshalb  jemand  ärmer
runo'  îddnte  8-  B.  die  deutsche,  die  englische  und  die  französische  RegieübA/\
  %e#'#ungen  gegenüber  #n  Gläubigern  unb  au*  gegen:
Gold  I  m  l ^ rCn  ^ ieniten  stunden  Beamten  und  Militärpersonen  anstatt  in
sind  in  e!"  Werthzeichen,  die  gegen  Gold  bei  den  öffentlichen  Kaffen  einlösbar
^ņd'niit  oatsnoten  erfüllen,  die  auf  einen  bestimmten  Bargeldbetrag  lauten
şiaatlict,  Ķangscurs  ausgestattet  werden.  Das  wäre  dann  eine  vollständige
Me  j*,:  şipiergeldwirtschaft,  wie  der  Ausdruck  nun  einmal  lautet,  obgleich,
bop  i h \  9c ^ en '  von  Geld  eigentlich  nur  da  gesprochen  werden  sollte,  wo
dg,  "  aufsmitteln,  die  einen  wirklichen  Werth  repräsentiren,  vor  allem  also
ist  '  Iei °  bon  den  aus  Edelmetallen  geprägten  Münzen  die  Rede  ist.  Nichts
^ahlun  ^  bine  solche  Papiergeldemission.  Die  überaus  bedeutenden
^inoen^ņ  '  welche  heutzutage  von  den  Staatsregierungen  zu  machen  sind,
eine  V  lU  Ştaatsnoten  auf  das  schnellste  in  Umlauf,  und  es  würde,  wenn
^menb'?  eÌne  bem  Ìm  Sanbe  umIau f enben  baren  Courantgeld  gleich-^irkuna
  ^umme  von  Papiergeld  ausgeben  wollte,  das  erstere  infolge  der
%  bent  « Cê  ^^eshamischen  Gesetzes  binnen  ein  bis  zwei  Jahren  vollständig
9Qn i  aut  "à  verschwinden  oder  eingeschmolzen  sein.  Das  alles  wäre  nun
9e b&amp;gt;orb ( 'u  * C  Regierung  ist  durch  die  Ausgabe  von  Staatsnoten  reicher
^ielinehx  daß  deshalb  irgend  jemand  schlimmer  daran  wäre.  Es  scheint
s°  beq llci  vUe  Welt  bester  dabei  fahren  würde,  da  die  Noten  so  praktisch,
àhlunoe"  îŗansportirbar,  so  leicht  aufzubewahren  sind,  sich  trefflich  zu  großen
^itvendei"  Cl ^ nen  un ^  überdies  noch  den  Bortheil  bieten,  sich  nicht  so  leicht
n  ä"  ^ssen,  weil  man  sie  numeriren  und  dadurch  ihre  Identität
' en  kann.
portez  uur  vom  Staatspapiergelde  die  Rede,  weil  im  strengen  Sinne  des
^îoatpxxko  ,  Elches  in  übermäßiger  Menge  emittirt  werden  kann.  Ueber  die  von
in  bp U ”  auö 8t8t6enm  Creditscheine,  die  Banknoten,  Wechsel.  Checks  und  andere,
obitel  dj.  %  l,at  al&amp;lt; *  ein  wahres  Umlaufsmittel  sich  charakterisiren,  wird  im  nächsten
Dļdaz.  ^de  ^in.
àlnpfk,  Volkswirtschaftslehre.  Iß
        <pb n="269" />
        242  II.  Buch.  Der  Güteraustausch.
Leider  ist  aber  dies  erfreuliche  Bild  nicht  frei  von  Schatten.  Zunächst
muß  man  im  Auge  behalten,  daß  die  Regierung,  wenn  das  bare  Covran
Oclb  aus  bem  3%#  ber#munben  iß,  baS#e  ni#  no*  einmal  burü
gäbe  von  Staatsnoten  ersetzen  kann.  Sie  muß  es  sich  vielmehr,  wenn  1
in  einer  augenblicklichen  Nothlage  ein  solches  Verschwinden  durch  ihre  PnPieş
emission  herbeigeführt  hat,  angelegen  sein  laßen,  von  neuem  zur  Prägn  9
bon  Gourantgelb  gu  freiten,  bamit  im  %aüc  ;ufünf%r  Störungen  e
Vorrath  davon  vorhanden  sei.  Ja  die  Regierung  darf  es  überhaupt  g
nicht  so  weit  kommen  lassen,  daß  ein  solcher  nicht  mehr  im  Lande  vorhanv
ist.  Selbst  wenn  sie  eine  im  ganzen  vertrauenswürdige  finanzielle  Po»
verfolgt  und  somit  die  Besorgniß  vor  einer  immerfort  zunehmenden  uve  *
mäßigen  Ausgabe  von  Papiergeld  in  die  Ferne  gerückt  erscheint,  so  nur
doch  'stets  Personen  geben,  die  auf  Barzahlung  einen  besondern  Werth  leg
müssen.  Es  wird  für  die  Geschäfte  mit  dem  Auslande  und  für  Reisen  do^
hin  stets  ein  mehr  oder  minder  bedeutender  Betrag  von  Courantgeld  v  '
nöthigt,  und  zudem  gibt  es  überall  eine  Anzahl  besonders  vorsichtiger  #'
fönen,  die  im  Hinblick  auf  die  Möglichkeit  einer  maßlosen  Papiergeldvermehru'll,
und  deren  gleich  zu  besprechender  Folgen  wenigstens  einen  Theil  ihrer  U  j
nahmen  in  Courantgeld,  und  zwar  heutzutage  meistens  in  Gold,  zu  beziei
suchen.  So  bietet  denn  ein  im  Verkehr  sich  fühlbar  machendes  Seltenwer
des  Courantgeldes  sofort  Anlaß  zur  Entwicklung  eines  Agios.  Es  war  v
z.  B.  vor  einigen  Jahren  in  Italien  zu  einer  Zeit  der  Fall,  in  welcher
finanziellen  Verhältnisse  dieses  Landes  die  etwa  im  Jahre  1893  emQctr
Wendung  zum  Schlimmen  noch  nicht  genommen  hatten.  Das  Verschwm
des  Goldes  aus  dem  Verkehr  hatte  daselbst  ein  etwa  zweiprozentiges  -
desselben  zur  Folge,  obgleich  man  sich  noch  immer  Gold  verschaffen  koi"  '
indem  man  italienische  Staatspapiere  oder  nur  fällige  Coupons.solcher
und  die  Coupons  im  Auslande  einlöste,  wo  dazumal  der  Umtausch  #
Gold  noch  anstandslos  erfolgte.  Die  Verordnungen,  welche  die  Auszah
der  Zinsen  der  Staatsschuld  in  Gold  nur  zu  Gunsten  der  Ausländer  ^
lasse«  und  diesbezügliche  Formalitäten  einführten,  waren  damals  noch
erlassen  und  auch  nicht  einmal  in  Aussicht  genommen.  .
Wenn  sich  daher  die  Regierungen  nicht  zur  Anwendung  des  Mi  ^
welches  sich  gegen  eine  übertriebene  Papiergeldvermehrung  und  für  die  şşS  ^
des  Vertrauens  am  wirksamsten  erweist,  entschließen,  d.  h.  wenn  sie  M  Jtl
barn  berMen  moilen,  bie  6iní0¡ung  ber  Staatanoten  gegen  Gourantö  ^
versprechen  \  so  sollten  sie  wenigstens  bei  der  Ausgabe  der  Paplerum
i  In  diesem  Falle  ist  der  Vortheil,  welcher  der  Regierung  aus  der  Pap^temission
  erwächst,  allerdings  geringer,  da  dieselbe  stets  eine  bestimmte  Menge  i
        <pb n="270" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.  243
wttel  stets  ein  weises  Maß  beobachten.  Dieses  Maß  wird  eingehalten,  wenn
Gesamtsumme  derselben  im  Verhältnisse  zu  den  Staatseinkünften  eine
pige  ,st.  Auch  ist  es  nicht  schwer,  eine  solche  Summe  nicht  zu  übertjr
 ten '  bst  bie  Steuer-  und  Zollzahlungen  durch  das  ganze  Jahr  ver--en'
  so  daß  stets  bedeutende  Geldbeträge  in  die  Staatskasse  zurückfließen
zur  Bestreitung  der  Regierungsausgaben  zur  Verfügung  stehen  t .
t)e  ş  »s 016  vorsichtig  wird  jedoch  oftmals  bei  der  Papiergeldemission
^Nähren!  Es  ist  vorgekommen,  daß  gewisse  Regierungen,  statt  wenigstens
sich  ņ  ^"halten,  wenn  das  Courantgeld  aus  dem  Verkehr  verschwunden  ist,
lick  ^  Ìn  ^alle  keine  Schranken  auferlegt  und  dadurch  ganz  ähnc
  Resultate  erzielt  haben,  wie  sie  bei  Münzverfälschungen  und  bei  Höhererthung
  wirklich  minder  metallhaltiger  Münzen  eintreten.
^  Ist  die  Menge  des  im  Umlauf  befindlichen  Papiergeldes  größer  als  der
erş/^'  zur  Begleichung  der  mittelst  desselben  zu  leistenden  Zahlungen
r  ert  wird,  so  fällt  der  Werth  dieses  Umlaufsmittels  in  dem  Maße,  in
Mm  der  nöthige  Betrag  überschritten  wird,
enijss  ^"  Werthmaßstab  bleibt  auch  im  Falle  einer  übermäßigen  Papiergeldz.
  T  .  immer  das  Edelmetall,  aber  nicht  derselbe  Betrag  davon.  Träte
ì&amp;gt;er  übermäßige  Papiergeldvermehrung  in  England  ein,  so  würde  die
gen  Şŗthmessung  zur  Grundlage  dienende  Einheit  nicht  mehr  das  .Pfund'
Quantum  von  123,27  Gran  Gold  sein,  welches  in  einem  Sovereign
bein  îşi'  pudern  eine  schwankende  Quantität  dieses  Metalls,  die  sich  nach
^  besselben,  wie  er  für  ein  Pfund  in  Papier  erhältlich  wäre,  richten
drford  slI f°  bcr  Betrag  der  ausgegebenen  Roten  doppelt  so  groß  als
toittb  ^ļich  '  ""d  wären  dieselben  demnach  in  demselben  Maße  entwerthet,  so
ein  Ä  Münzfuß  auf  ungefähr  61,63  Gran  Gold  gesunken  und  somit
btucf 1U,tanb  eingetreten  sein,  für  den  man  im  geschäftlichen  Verkehr  den  Ausñebraucht:
  das  Goldagio  beträgt  100  %.
ein  b  h'” 0  ^'ermäßige  Papiergeldausgabe  hat  alle  diejenigen  Folgen,  welche
sagen  b  b"îbņdes  Sinken  des  Tauschwerthes  des  Geldes,  oder  was  dasselbe
eine  allgemeine  Preissteigerung  nach  sich  zieht,  nur  daß  diese
muß,  um  die  präsentirten  Staatsnoten  einlösen  zu  können.  Dieser
^flieht,  'b  weit  geringer  als  die  Menge  des  emittirten  Papiergeldes,  da  beim
1  ^oordneter  staatlicher  Finanzverhältnisie  eine  Einlösung  nur  in  verhältnißâîd&amp;gt;Nlich
  bnig  Fällen  begehrt  wird.  Nur  beim  Ausbruch  eines  Krieges  oder  bei  einer
Ņrejg  g  1  "blich  auftauchenden  wirtschaftlichen  Krisis  muß  der  Staat  plötzlich  um  hohen
^ņlose,,  °"ìantgeld  kaufen,  um  die  massenhaft  zur  Umwechslung  präsentirten  Noten
,  8U  können.
dem  şiìnì  ^ñu  (a.  a.  O.  Bd.  I,  Abtheil.  1,  S.  77)  nimmt  an,  daß  vielleicht  ein
werten  theile  der  Staatseinkünfte  gleichkommender  Papiergeldbetrag  einen  ge-Uînlauf
  habe.

16*
        <pb n="271" />
        244

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Folgen  im  erstern  Falle  verstärkt  auftreten,  weil  sie  sich  Plötzlich  einstellen.
Es  ist  also  eine  solche  Papiergeldwirtschaft,  diese  unserem  Zeitalter  eigenthümliche ­
  Art  der  von  der  Staatsregierung  herbeigeführten  Entwerthung  der  Umlaufsmittel, ­
  nichts  anderes  als  eine  verabscheuungswürdige  Enteignung  unter
Bornen,  bi#  me%  bide  Mengen  um  einen  ņ#rn  ober
ringern  Theil  ihres  Vermögens  und  ihrer  Einnahmen  gebracht  werden.  Be
übermäßiger  Papiergeldausgabe  können,  selbst  wenn  außer  den  zum
der  in  Verlust  gerathenen  Werthzeichen  bestimmten  keine  weitern  Noten  mc9
in  Umlauf  gesetzt  werden,  politische  Ereignisse,  z.  B.  solche,  welche  die  Wie  eraufnähme
  einer  Courantgeldcirculation  wahrscheinlich  machen,  die  stärkste
Werthschwankungen  des  Papiergeldes  herbeiführen  und  den  Großhandel  zu"
guten  Theile  zu  einer  Art  von  Lotteriespiel  gestalten.
Ein  klassisches  Beispiel  derartiger  Schwankungen  liefern  die  ErelgMh  '
welche  sich  in  den  Vereinigten  Staaten  während  und  nach  dem  Secession^
kriege  abspielten.  Das  Agio  des  Goldes  gegenüber  den  greenbacks  genannten, ­
  uneinlöslichen  Staatsnoten  stieg  und  fiel  während  jener  Epoche,
Procenten  ausgedrückt,  in  der  folgenden  Weise:

3^.  V
1862  87  0
1868  72  &amp;gt;/,  22'/;
1864  185  SI'/,
1865  184'/;  28'/:
1866  67-/4  25
1867  46%  82
1868  50  32

3.„r.
1869  62V,  19'/:
1870  23  '/ 4  10
1871  15*/*  8  Vs
1872  15-/4  8'/,
1873  19  10
1874  13Vs  9'/:
1875  I?'/,  12.

Derartige  Schwankungen  sind  gar  nichts  Unerhörtes.  Erst  in  ncl |^.  e
Zeit  hat  sich  wieder  in  der  Argentinischen  Republik  eine  besonders  übermäsü
Notenemission  vollzogen,  und  infolgedessen  ist  das  zuvor  gar  nicht  oder  %
in  ganz  geringem  Grade  vorhanden  gewesene  Goldagio  über  200  %  gestì^
Wenn  die  betreffenden  Staatsregierungen  in  dem  Augenblicke,  wo  sich  ^
nur  das  geringste  Goldagio  bezw.  Courant-Silbergeldagio  zu  zeigen  begmn,
mit  der  Papiergeldausgabe  innehielten,  so  würde  jede  ernstliche  Entwert^
des  Papiergeldes  vermieden  werden.  So  haben  —  zu  ihrer  Ehre  sel
gesagt  —  die  englische  Regierung  während  der  Napoleonischen  Kriege  ^
Anfang  dieses  Jahrhunderts  und  die  französische  nach  dem  Jahre  1870  &amp;lt;•&amp;gt;
allzu  ernstlichen  Entwerthung  der  Staatsnoten  vorzubeugen  gewußt.  ,
die  Versuchung,  eine  zu  große  Menge  von  solchen  auszugeben,  ist  so  ^
daß  eine  übermäßige  Ausgabe  von  Papiergeld  wahrscheinlicher  ist  alvernünftiger
  Gebrauch  desselben.  Das  beweisen  nur  zu  häufige  und  zu  trc  ^
Erfahrungen.  Deshalb  sollte  man  bloß  in  Fällen  dringender  Nothwe
        <pb n="272" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

245

àîà  Zur  Emittirung  von  Staatsnoten  schreiten  und  dieselben,  sobald  diese
othwendigkeit  nicht  mehr  besteht,  schleunig  wieder  einziehen.
Die  Neigung,  zu  viel  Papiergeld  auszugeben,  wird  übrigens  noch  daurch
  vergrößert,  daß  viele  Regierungen  unter  dem  Einflüsse  großer  Specuanten
  stehen,  welche  durch  das  Steigen  des  Goldagios  ungeheuern  Gewinn
äu  Machen  im  stände  sind.  Wenn  man  nach  einer  übermäßig  großen  Staatsvotenemission ­
  den  Courantgeldumlauf  wiederherstellen  will,  so  ist  die  sehr
chwierige  Frage  zu  beantworten:  soll  man  den  vor  dem  Eintritt  der  Entbrthung
  geltenden  Münzfuß  wiederherstellen  oder  einen  andern  annehmen,
elcher  der  stattgefundenen  Werthverminderung  entsprechend  zu  halten  wäre?
.  Şe  also,  wenn  der  im  vorhergehenden  für  England  angenommene  Fall
^getreten  wäre,  mithin  das  Goldagio  daselbst  100  %  betragen  würde,  der
EUe  Sovereign  der  wiederhergestellten  Goldwährung  wie  zuvor  123  Gran
^d  oder  nur  etwa  61  Gran,  also  ein  Feingewicht,  welches  dem  gesunkenen
à^îverth  des  Papiergeldes  entspräche,  enthalten,  oder  soll  sein  Gehalt  etwa
foeb  en  ^ en  õàen  Extremen  liegen?  Ist  die  Entwerthung.  wie  in  dem
angenommenen  Falle,  eine  sehr  bedeutende,  und  hat  dieselbe  lange  Zeit
so  verursacht  die  Rückkehr  zum  alten  System  eine  neue  Preisrevolution
^  neue  Ungerechtigkeiten,  durch  welche  die  alten  nicht  wieder  gut  gemacht
£. er  en  können.  In  andern  Fällen  hängt  zu  viel  von  den  in  den  verschiedenen
Ņ  ^  ^n  obwaltenden  besondern  Verhältnissen  ab,  als  daß  eine  allgemein  giltige
U  Wort  gegeben  werden  könnte.
«ns  Origens  darf  man  ja  nicht  glauben,  daß  eine  übermäßige  Papiergeld-^b'Ññbe
  nicht  stattfinden  könne,  wenn  die  ausgegebenen  Staatsnoten  —  wie
Zeit  der  französischen  Revolution  cmittirten  Assignaten  —  auf  liegende
SB et  et  ş"udirt  sind,  wenn  also  die  Regierung  derartige  Güter  von  einem  dem
^  ausgegebenen  Papiergeldes  entsprechenden  Werthe  besitzt  und  die
sdüt^  "î'îkelst  des  Erlöses,  den  sie  aus  deren  Verkaufe  zu  erzielen  hofft,  in
^kgie^  einzulösen  verspricht.  Es  sind  ja  nicht  die  Hilfsquellen  der
9)} e1 J frun 9  allein,  welche  in  Betracht  kommen,  sondern  es  hängt  auch  von  der
Wr  umlaufenden  Noten  ab,  ob  sie  an  Werth  verlieren  oder  nicht,
es  im  Jahre  1866  nach  der  Beendigung  des  Bürgerkrieges  die
Mell^  ^  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  zur  Verfügung  stehenden  Hilfsbon ­
  %  "'cht  verhindern,  daß  sich  das  Goldagio  noch  immer  auf  einer  Höhe
t*  67  o/o
eine  "'uierhin  bildet  aber  eine  derartige  Fundirung  einen  Schutzwall  gegen
^ößere  Entwerthung  des  Papiergeldes,  da  sie  eine  spätere  Regutvirtt
  w**  Ģeldderhältniffe  in  Aussicht  stellt  und  schon  dadurch  beschränkend
5ß et J  vß  wenigstens  eine  Vermehrung  des  Staatsnotenumlaufs  über  den
dr  zu  deren  Sicherung  dienenden  Güter  hinaus  ausgeschlossen  bleibt.
        <pb n="273" />
        246

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.
Auch  würde,  was  das  soeben  erwähnte  Beispiel  der  Vereinigten  Staaten  nach
Ende  des  Secessionskrieges  anlangt,  das  Vertrauen  in  die  Verwerthung  eines
Theiles  ihrer  Hilfsquellen  größer  gewesen  und  dementsprechend  ein  bedeutenderes
Sinken  des  Goldagios  nicht  eingetreten  oder  vielmehr  nicht  herrschend  geblieben
sein,  wenn  dieselben  nicht  so  gewaltige  Schulden  auf  sich  lasten  gehabt  hätten.
Bevor  wir  unsere  Besprechung  der  Währungsverhältnisse  schließen,  müssen
wir  noch  einen  sehr  wichtigen  Punkt  erörtern.  Bisher  ist  nur  von  dem  sogen-Monometallismus,
  d.  h.  von  demjenigen  Münzsystem  die  Rede  gewesen,  welchem
zufolge  ausschließlich  eines  der  beiden  Edelmetalle,  das  Gold  oder  das  Silber,
zur  Herstellung  des  Courantgeldes  des  betreffenden  Landes  verwendet  wird-Nun
  ist  es  aber  häufig  vorgekommen,  daß  eine  Anzahl  von  Staaten  das
System  der  Doppelwährung,  den  Bimetallismus,  angenommen  hat.  Dasselbe ­
  besteht,  wie  schon  der  Name  andeutet,  darin,  daß  nicht  nur  Gold-,
sondern  auch  Silbermünzen  als  Courantgeld,  d.  h.  als  von  jedermann  bei
allen  Zahlungen  anzunehmendes  Metallgeld  in  Umlauf  sind,  und  daß  zwisch^
einer  gewissen  Menge  Goldes  von  einem  bestimmten  Feingehalte  und  einer
gleichfalls  bestimmten  Menge  Silbers  von  genau  festgesetztem  Feingehalte  ein
bestimmtes  gegenseitiges  Werthverhältniß  gesetzlich  sanctionirt  ist.  So  wurde
z.  B.  von  der  Lateinischen  Münzunion,  zu  welcher  Frankreich,  Italien,  Belgien,
die  Schweiz  und  Griechenland  gehören,  das  Verhältniß  des  Goldes  zum  Silber
in  der  Art  festgesetzt,  daß  die  Unze  feinen  Goldes  sich  zu  derjenigen  feinen
Silbers  wie  1  zu  15,5  verhält.  Nun  kann  aber  ein  solches  Werthverhältn'tz
factisch  nur  so  lange  aufrecht  erhalten  werden,  als  sich  der  Marktpreis  de
beiden  Metalle  in  der  entsprechenden  Höhe  hält.  Ist  das  nicht  mehr  de
Fall  und  sinkt  beispielsweise  der  Tauschwerth  des  Silbers  in  beträchtlichem
Maße,  während  sich  derjenige  des  Goldes  gleich  bleibt  oder  sogar  steigt,  dann
tritt  das  Greshamische  Gesetz  in  Wirksamkeit:  das  zu  hoch  bewerthete  Meta
vertreibt  das  zu  niedrig  geschätzte  aus  dem  Verkehre  des  betreffenden  Lande  -
So  werden  denn  daselbst  alle  Zahlungen  nur  mehr  in  einer  Metallsorte
macht  und  herrscht  thatsächlich  der  Monometallismus.  .
Solche  Erfahrungen  und  die  unvermeidlichen  schlimmen  Folgen  der
währenden  Geldwerthschwankungen,  die  mit  der  Verwendung  eines  hochgradig^
Preisschwankungen  unterworfenen  Metalls  zur  Herstellung  des  Courantgeld^
verbunden  sind,  haben  in  der  neuern  Zeit  verschiedene  Staaten  bewogen,  '
mehr  oder  minder  entschiedener  Weise  von  der  Doppelwährung  zum
metallismus,  und  zwar  zur  Goldwährung  überzugehen.  Nachdem  sich  ^
land  derselben  bereits  im  Jahre  1816  zugewendet,  hat  Deutschland  M
Schritt  im  Jahre  1873  gethan,  wenn  auch  nicht  mit  vollster  Entschiedene  '
indem  eine  beträchtliche  Anzahl  im  Umlauf  befindlicher  Thaler  nach  wie
den  Charakter  des  Courantgeldes  behielt.  In  ähnlicher  Weise  ist  man  n
        <pb n="274" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

247

m  den  der  Lateinischen  Münzunion  angehörigen  Staaten  verfahren.  Nachdem
"s  Frankreich  schon  vor  dem  Jahre  1874  die  Prägung  der  als  Courantgeld
Anenden  Fünffrankenstücke  für  Privatleute  verboten  worden  war,  ist  dieselbe
^ŗch  die  Convention  vom  Jahre  1874  in  allen  der  Union  angehörigen
Maaten  überhaupt  eingestellt  worden,  während  mit  den  damals  bereits  im
Ullauf  gewesenen  Münzen  dieser  Art  noch  immer  unbeschränkt  Zahlung  gegiftet
  werden  kann.  Aehnlich  verhält  sich  die  Sache  in  den  Vereinigten
Maaten.  Hier  war  man  im  Jahre  1873  gleichfalls  zur  Goldwährung  überlangen. ­
  Aber  die  ungemein  gesteigerte  Production  der  Silberminen  von
kvada,  Colorado  und  Neu-Mexico,  welche  sich  gerade  von  diesem  Zeitpunkte
Un  1°  sehr  hob,  daß  sich  der  Gesamtbetrag  des  erzeugten  Silbers  mehr  als
Doppelte,  führte  zu  einer  Rücksichtnahme  der  Regierung  auf  die  Silberrvducenten
  und  zu  gesetzlichen  Maßregeln,  welche  Silberankäufe  zu  Münzàcken
  seitens  der  Union  zum  Gegenstände  hatten  und  erst  im  Herbste  1893
îêder  außer  Kraft  gesetzt  wurden.
Q  südlich  hat  Oesterreich-Ungarn  im  Jahre  1892  die  Valutaregulirung
Ņ  Ģrund  der  Goldwährung  im  Princip  beschlossen  und  den  Anfang  zur
^^Ģhrung  dieses  Beschlusses  gemacht,  worauf  durch  die  Gesetze  vom  Jahre
4  ein  weiterer  Schritt  auf  dieser  Bahn  gethan  wurde.
müssen  sicherlich  sehr  gewichtige  Gründe  gewesen  sein,  welche  die  Refast
  sämtlicher  bedeutenden  Staaten  der  civilisirten  Welt  bewogen
m  ^en  Bimetallismus  aufzugeben  und  —  freilich  mit  einer  gewissen
Hill)  *  —  öur  Goldwährung  überzugehen.  Und  es  wird  für  diese  Maßregel
ein  s^ŗen  Aufrechterhaltung  trotz  aller  dagegen  gerichteten  Angriffe  namentlich
fy  j  r  filier  wiegender  Grund  ins  Feld  geführt:  die  Stabilität  des  Geldwelche
  sich  beim  Bestände  der  Goldwährung  eher  und  in  viel  höherem
st  e  erwarten  läßt  als  beim  Festhalten  an  der  Silber-  oder  an  der
Doppelwährung.
jü  ^welche  sind  nun  aber  die  Argumente,  mit  denen  die  Goldwährung  bekämpft
Pre'sŞŗ^ņ  pşiegt?  Man  klagt  sie  an,  den  gegenwärtigen  niedern  Stand  der
hervorgerufen  zu  haben,  weil  das  Gold,  welches  nur  mehr  allein  zu  den
prod  lln ® ert  internationalen  Verkehrs  verwendet  wird,  in  ungenügender  Masse
^^îcirt  werde  und  deshalb  einen  zu  hohen  Tauschwerth  erhalten  habe l .
E.  g’  Untcr  den  zum  Theil  sehr  gewichtigen  Vertretern  dieser  Ansicht,  zu  denen
M.  Neuwirth,  de  Soubeyran,  der  Engländer  Göschen,  die
korben  btr  preußischen  Agrarier  u.  a.  gehören,  ragt  besonders  der  jüngst  verseine,ņ
  ļ&amp;gt;°ch  "ķsehene  belgische  Gelehrte  Emile  de  Laveleye  hervor,  der  in
Ņnzkņds^ŗîb'  L*  monnaie  et  le  bimétallisme  international  (Paris  1891),  als  der
■ufo*  und  die  Frage  am  unparteiischsten  beleuchtende  Vertheidiger  dieser  Richtung
° en  ist.  Diesen  Gelehrten  stehen  unter  den  Anhängern  der  Goldwährung  als
        <pb n="275" />
        248

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Ist  dies  in  der  That  der  Fall?  Um  sich  darüber  klar  zu  werden,  mus
man  zunächst  die  Thatsache  im  Auge  behalten,  daß  sich  die  Preise  nicht  allein
nach  dem  Stande  des  Tauschwerthes  des  Geldes  richten,  sondern  zum  guten
Theile  von  den  Veränderungen  in  den  Productionsverhältnissen  und  den  M
daraus  ergebenden  Schwankungen  von  Angebot  und  Nachfrage  abhängen.
dieser  Hinsicht  ist  zunächst  der  Uebergang  vom  Steigen  zum  Fallen  der  Preise
in  Betracht  zu  ziehen,  welcher  sich  mit  einer  gewissen  Regelmäßigkeit  etwa  alle
7—11  Jahre  vollzieht,  wenn  nicht  besondere  Ereignisse,  z.  B.  ein  großer
Krieg,  dazwischen  treten.  Ein  solcher  Wechsel  erweist  sich  als  die  Folge  dir
veränderten  Dispositionen  der  Unternehmer,  welche  anfangs  auf  günstige  Chancen
hoffen,  sich  infolge  dieser  Hoffnung  zu  immer  weiterer  Ausdehnung  ihrer  Geschäfte ­
  angetrieben  fühlen,  endlich  einer  Ueberproduction  gegenüberstehen  und
durch  deren  Eintritt  zu  vorsichtiger  Haltung  angetrieben  werden.  Diese  Bewegung ­
  auf-  und  abwärts  berührt  die  Großzahl  der  Productionszweige.  NM
gewisse  Arten  von  Unternehmungen  können  sich  dank  besondern  Umständen
stätig  entwickeln.
Bon  besonderer  und  unter  Umständen  sogar  noch  weit  größerer  Wichtig^
sind  ferner  die  Preisschwankungen,  welche  in  einer  Aenderung  der  allgemeinen
Productionsbedingungen  wurzeln.  Eine  solche  Aenderung  findet  z.  B.
wenn  sich  in  einem  Productionszweige  gewisse  technische  Fortschritte  vollzogt
haben,  oder  wenn  sich  die  Transportverhältnisse  gewisser  Güter  günstiger  9 f
stalten.  In  solchen  Fällen  stellt  sich  der  Preis  der  betreffenden  Artikel  dauern
billiger.  In  gleicher  Weise  können  sich  natürlich  auch  bleibende  Preiserhöhung^
infolge  die  Production  erschwerender  Umstände,  erhöhter  Steuerlasten  u.  seinstellen.

Es  gibt  Zeiten,  in  welchen  sich  diese  verschiedenen  Factoren  der
bildung  gegenseitig  in  ihren  Wirkungen  neutralisiren,  andere,  wo  sie  sämtü
in  einer  Richtung  wirken,  und  solche,  in  welchen  sich  der  eine  oder  der
ganz  vorherrschend  geltend  macht.  Das  letztere  war  z.  B.  während  der  Peri»  ^
der  Fall,  welche  mit  den  ersten  aus  Californien  und  Australien  nach  Euķ
strömenden  Goldzuflüssen,  also  ungefähr  mit  dem  Jahre  1850  begann  u"
bis  etwa  zum  Jahre  1877  währte.  Die  Goldfülle,  die  sich  dazumal  u
die  europäischen  Länder  ergoß,  hatte  eine  höchst  beträchtliche  PreissteigerU
zur  Folge.  Eine  sehr  genaue  Statistik  der  Preise  von  100  verschiedenen,
der  Hamburger  Börse  gehandelten  Waren  aus  den  Jahren  1847  bis  l 8
besonders  hervorragende  Namen  Ad.  Soetbeer,  F.  X.  v.  Neumann-Spalls
P.  Leroy-Beaulieu,  der  Russe  Arthur  Raffalowich,  Cl.  Jannet  I  "
appendice,  la  question  monétaire  en  1892,  p.  571  ss.)  u.  a.  entgegen.  ..  ,
1  Siehe  den  betreffenden  Aufsatz  von  Ad.  Soetbeer  in  Conrads  JahrbM
für  Nationalökonomik  und  Statistik  (Jena)  Jahrg.  1881.
        <pb n="276" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

249

abringt  den  Beweis,  daß  sich  die  Preise  während  dieser  Periode  im  allgemeinen ­
  um  31,4  0/o  gehoben  haben.  Nur  gewisse  Artikel,  namentlich  solche
er  Textilbranche,  wurden  infolge  der  bedeutenden  Fortschritte  der  Technik  entluden ­
  billiger.
Ģanz  besonders  haben  sich  aber  die  Folgen  dieser  Preiserhöhung  in  den
Egenden  fühlbar  gemacht,  welche  bis  dahin  den  Bewegungen  des  Handels
^ehr  fern  geblieben  waren.
So  hoben  sich  z.  B.  in  Bilbao  die  Fleisch-,  Brod-  und  Eierpreise  vom
^ohre  1854  bis  I860  auf  das  Doppelte,  und  in  Irland  fand  von  1847  bis
^  G?  eine  Steigerung  der  Preise  sogar  auf  das  Dreifache  statt.  In  Deutsch-^ņd
  und  in  andern  Ländern  steigerten  sich  in  dieser  Periode  der  Vermehrung
im  ìîîņļ^ufsmittel  wenigstens  sämtliche  Löhne  ungemein  stark.  Man  nimmt
ssä  ^ģêîņeinen  eine  Steigerung  von  mehr  als  100  0/0  an,  womit  selbstvera
  ņ  6ch  nicht  gesagt  sein  soll,  daß  auch  die  Arbeiter  dieses  oder  jenes  bestimmten
ustriezweiges  an  dieser  Erhöhung  in  entsprechender  Weise  theil  gehabt  hätten,
Nil^şi^^nn  diese  Steigerung  überhaupt  in  höherem  Grade  zu  Gunsten  der
j, t eöern  Schichten  des  Arbeiterstandes  geltend  gemacht  hat.  Betreffs  der  Waren-^M&amp;gt;E
  hat  sich  eine  analoge  Erscheinung  gezeigt.  Die  minder  werthvollen
äenstände  sind  in  weit  höherem  Grade  theurer  geworden  als  die  werthvollern 1 .
Unb  man  alle  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  sämtliche  Warengattungen
das  Ņŗìkn  von  wirtschaftlichen  Gütern  in  Betracht,  so  kann  man  annehmen,
Un  bie  lustrasi  der  Edelmetalle  während  der  Jahre  1847  bis  1877  um
Iab  ähr  '0—60%  abgenommen  hatSo  bedurfte  man  denn  im  letzten
Die  ^oOOO  oder  16000  Mark,  um  sich  eine  Anzahl  von  Gütern  und
hab  îloistungen  zu  verschaffen,  die  man  30  Jahre  zuvor  um  10000  Mart
En  konnte.
seit  dem  Jahre  1877  hat  sich  eine  Aenderung  vollzogen.  Die
^îsķ^er  hauptsächlichsten  Erzeugnisse  der  Landwirtschaft,  der  Rohstoffe  der
Ş  şomie  der  Produkte  der  letztem  sind  beträchtlich  gesunken.  Das
hab  0'  e '  dîe  Wolle,  die  Seide,  die  Erzeugnisse  der  Eisen-  und  Kupferindustrie
theu^  ^  Um  bO—50  0/0  verbilligt  und  sind  gegenwärtig  nur  um  wenig
^ahre  1850.  Diese  Erscheinung  läßt  sich  auf  verschiedene
Um  ^  Zurückführen.  Die  Kosten  des  Gütertransportes  zur  See  haben  sich
bauli  ' U  .^àļşiê  vermindert,  und  auch  die  Eisenbahntarife  sind  seit  jenem  Zeit-^taat
  ^  Deutschland,  in  Belgien,  in  Frankreich  und  in  den  Vereinigten
cn '  wenn  auch  nur  in  geringerem  Maße,  herabgesetzt  worden.  Die  Löhne
eiux  uUerdings  im  allgemeinen  die  erreichte  Höhe  behauptet.  Es  ist  das
^  Tatsache,  die  zum  Theil  in  humanitärer  Rücksichtnahme  auf  die  Arbeiter,
Cl%  J annet  1.  c .  577.  *  Ibid.  578.
        <pb n="277" />
        250  II.  Buch.  Der  Güteraustausch.
zum  guten  Theil  aber  auch  in  der  Furcht  vor  den  immer  gefährlichern  und
häufigern  Arbeitseinstellungen  des  mehr  und  mehr  sich  organisirenden  vierten
Standes  ihre  Begründung  hat.  Dagegen  fand  ein  weiteres  Steigen  der  Lohne
in  der  Regel  nicht  statt,  ja  hier  und  da  sind  sogar  unbeträchtliche  Herabsetzungen ­
  vorgenommen  worden,  große  indessen  nur  selten.  Hauptsächlich  9 e
schah  dies  in  England  und  in  Nordamerika,  und  zwar  in  Unternehmungen,  M
welchen  das  System  der  beweglichen,  nach  dem  Verkaufspreise  der  Producte
sich  richtenden  Lohntarife  in  Kraft  stand.  Die  Bezüge  der  den  sogen,  liberalen
Berufsarten  angehörigen  Personen  sind  ungeschmälert  geblieben.  Dagegen  zeigte"
die  Wohnungsmiethen  vielfach  eine  Tendenz  zum  Steigen,  während  sie  anderwärts ­
  stationär  blieben  K
Wenn  man  nun  alle  diese  Thatsachen  in  Betracht  zieht  und  den  Ora  &amp;gt;
in  welchem  die  Preise  gefallen  sind,  damit  vergleicht,  so  könnte  man  sich  ^
der  Annahme  veranlaßt  fühlen,  daß  sich  die  Kaufkraft  des  Geldes  währen
dieser  Periode  vielfachen  Preisfalles,  die  etwa  bis  zum  Jahre  1887  dauerte,
um  10—12%  vermehrt  habe.  Aber  es  hat  sich  schon  wieder  eine  Eşşş
des  Aufschwungs  der  Geschäfte  eingestellt,  welche  ungefähr  vom  Jahre  18^
her  datirt  werden  kann  und  mit  einer  Steigerung  eines  Theiles  der  Ware"-preise
  Hand  in  Hand  ging,  ohne  daß  jedoch  diese  Preise  die  Höhe  der  vo^
hergehenden  Hausseperiode  wieder  erreicht  hätten.  Auch  die  Löhne,  die  Mie^
zinse,  die  Schiffsfrachten  u.  a.  haben  sich  von  neuem  höher  gestellt,  währen
eine  große  Anzahl  von  Gegenständen,  z.  B.  die  Erzeugnisse  der  Text'-unb
  der  Eisenindustrie,  welche  infolge  der  technischen  Betriebsvervollkomi^
nungen  im  Preise  gesunken  waren,  billig  blieben'^.  Zieht  man  das  alles  '
Betracht,  so  kann  man  nicht  wohl  von  einer  Goldvertheuerung  reden,  sond"
man  muß  behaupten,  daß  das  Geld  um  das  Jahr  1893  in  den  Länder
der  Goldwährung  schließlich  keine  größere  Kaufkraft  besaß  als  um  das  ^
1877.  Wäre  das  Gold  nicht  mehr  in  hinreichender  Menge  Vorhand^
um  dem  Bedarfe  nach  Goldmünzen,  wie  er  sich  im  Laufe  der  Jahre  e"
wickelt  hat,  zu  entspreche«,  so  müßte«,  wenn  auch  nicht  sämtliche  PwO
so  doch  diejenigen  der  Gegenstände,  bei  denen  besondere  und  betrüchG^
Aenderungen  der  die  Preisbildung  beeinflussenden  Verhältniße,  z.  B.
stark  vermehrte  Nachfrage,  nicht  eingetreten  sind,  sowie  auch  ein  großer  3%
der  Löhne  dauernd  niedrig  geblieben  oder  sogar  noch  mehr  gefallen  sein.  ®
ist  aber,  wie  wir  gesehen  haben,  nicht  der  Fall.  Aus  einer  eingehendern  ^
obachtung  der  Vorgänge,  die  sich  in  den  verschiedenen  Productionszwe'g
abgespielt  haben,  ergibt  sich,  daß  die  Ursache  des  Preisfalles  in  den
von  ungefähr  1877  bis  1887  weit  mehr  in  etwas  anderem  als  in  ei

1  CI.  Jannet  1.  c.  578.  579.

-  Ibid.  579.
        <pb n="278" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

251

des  Goldwerthes,  nämlich  in  den  Veränderungen  der  Productionserhältnisse,
  zu  suchen  ist.  Man  nehme  die  verschiedenen  Waren,  über  welche
bŗ  Londoner  Economist  seine  vergleichenden  Preiszusammenstellungen  gibt,
Ş'ņe  nach  der  andern  her,  und  man  wird  sich  überzeugen,  daß  sich  nicht
hinder  bei  deni  Getreide  wie  bei  dem  Eisen,  bei  der  Seide  wie  bei  dem
"bfer,  also  bei  den  verschiedensten  Gegenständen  die  Productionsbedingungen
geändert  und  die  Herstellungskosten  so  verbilligt  haben,  daß  eine  Preisermäßigung ­
  eintreten  mußte.  Es  fand  aber  nicht  allein  eine  Verminderung  der
^^eugungskosten  statt.  Auch  die  Transportkosten  sanken,  die  Telegraphenn
  Postverbindungen  vervollkommneten  sich,  und  es  vollzog  sich  auch  eine
^organisation  des  Handels,  welche  eine  Menge  von  Mittelspersonen,  von
tà^ìşşionären  u.  s.  w.  überflüssig  inachte.  Vor  allem  ist  aber  das  so  bein ­
  X  ^  Şinken  des  Zinsfußes  in  Betracht  zu  ziehen,  welches  selbstredend
dem  ^şEkn  Richtung  wirkte.  Dazu  kommt  noch  der  Umstand,  daß  seit
vom  ^ re  1871  '  à  russisch-türkischen  Krieg  von  1877—1878  ausge-^
  mm,  keine  Kriege  geführt  wurden,  die  sich  mit  dem  Krimkriege,  den
Tec^sîì  ^ahre  1859,  1866,  1870—1871  oder  mit  dem  amerikanischen
Ņ  dfllonvkriege  vergleichen  ließen,  daß  somit  eine  weitere  Ursache  höherer
wegfiel.
lach  ^  Anbetracht  aller  dieser  Uinstände  vermag  der  Hinweis  auf  die  Thatbine
  Verminderung  der  Goldproduction  nach  dem  Jahre  1877  alleriachģ^
  şioìîgefunden  hat,  nicht  davon  zu  überzeugen,  daß  die  wesentliche  Ur-^
  Pŗeisfalls  in  dieser  Verminderung  und  in  dem  durch  das  Abgehen
ļauş  n  Doppelwährung  veranlaßten  Mangel  an  einer  genügenden  Menge  umtvgx^bn
  Geldes  zu  suchen  wäre.  Die  Verminderung  der  Goldproduction
Mein  nicht  einmal  eine  allzu  bedeutende.
^ahr^'  wurden  in  den  folgenden  fünfjährigen  Perioden  durchschnittlich  per
au  Kilogrammen  Gold  gewonnen:

Jahre.
1851—1855
1 858—1860
1.861—1865
1866—1870

kg  Gold.
199  388
201  750
185  057
195  026

Jahre.
1871—1875
1876-1880
1881—1885
1886—1890

kg  Gold.
173  904
172  414
149  137
174  472.

bucf  Ņà  hätte  eine  derartige  Abnahme  des  Jahreserträgnisses  der  Goldproìoņ
  eine  so  beträchtliche  Preisherabsetzung  bewirken  können,  wie  sie  in  der
ins  A  'êlfach  stattfand?  Man  kann  das  nicht  annehmen,  wenn  man  sich
crbge  ruft,  daß  die  schon  vorhandenen  Goldvorräthe,  einige  Verluste
inun'^ņļî'  nach  wie  vor  verfügbar  bleiben  und  dank  den  verbesserten  Comih^ņ^îìonsmitteln
  schneller  und  sicherer  circuliren  als  früher.  Durch  diesen
beschleunigten  Umlauf  erfüllen  sie  ihren  Zweck  in  höherem  Maße  und
        <pb n="279" />
        252

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

genügen  für  eine  größere  Anzahl  von  Zahlungen.  Die  Verminderung  der
Goldproduction  in  den  betreffenden  Jahren  erscheint  in  der  That  ohne  grķ
Bedeutung,  sobald  man  bedenkt,  wie  groß  die  in  den  civilisirten  Ländern
circulirende  Geldmenge  ist.  Dieselbe  beträgt  17^  Milliarden  Francs  in  Gol
und  131/2  Milliarden  in  Silber,  wenn  man  nur  die  in  den  Kaffen  der
Banken  und  in  dem  Staatsschätze  der  verschiedenen  Länder  vorhandenen  Borräthe
  in  Betracht  zieht  1.
Sollte  aber  auch  wirklich  die  zeitweilige  Verminderung  der  Goldprodu  -
tion  einen  irgendwie  beträchtlichen  Preisfall  nach  sich  gezogen  haben,  so  **
ein  solcher  aus  diesem  Grunde  in  naher  Zukunft  kaum  mehr  stattfinden.  Dl
Goldproduction  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  wieder  beträchtlich  gehoben-Wenn
  sie  noch  im  Jahre  1886  nicht  mehr  als  149  338  kg  betrug,  so  ^
lief  sie  sich  im  Jahre  1890  schon  wieder  auf  170248,  um  in  den  Jahre
1891  und  1892  auf  181339  resp.  196  814  zu  steigen 2 .  Da  von  eine
Erschöpfung  der  hauptsächlichen  Goldlager  der  Erde  nicht  die  Rede  sein  kann,
sondern  im  Gegentheil  von  den  Minen  Indiens  und  der  Transvaalrepubn
steigende  Erträgniffe  geliefert  werden,  die  Goldschätze  Nordasiens,  Jnnerafrikas,
des  amerikanischen  Nordwestens  und  Mexicos  bei  weitem  noch  nicht  vollstäi^
erforscht  und  erst  im  Jahre  1894  wieder  bedeutende  Goldlager  in  dem  zwşşN
Brasilien  und  dem  französischen  Guayana  streitigen  Gebiete  entdeckt
sind,  so  kann  man  unmöglich  an  einen  in  naher  Zeit  zu  fürchtenden  Go  ^
mangel  glauben;  und  es  ist  um  so  weniger  zu  fürchten,  daß  ein  Mangel  a
Courantgeld  eintreten  könnte,  als  auch  die  Länder,  in  welchen  die  Goldwähru

1  CI.  Jannet  1.  c.  580—582.  Neuestens  hat  der  Director  des  amerikanķ
Münzamtes,  Preston,  anläßlich  der  Verhandlungen  über  die  Regulirung  der  Va  n
Verhältnisse  der  Vereinigten  Staaten  einen  Nachweis  über  den  Gold-  und  ^
vorrath  der  Erde  amtlich  zusammengestellt  (Washington  1893).  Dieser  Nachweis  t#  ,
den  gesamten  Goldvorrath  auf  3582,6  Millionen,  den  Silbervorrath  auf  4042,7  ^
Honen  Dollars  und  den  gesamten  Umlauf  von  nicht  metallisch  fundirten  Noten  '
635,8  Millionen  Dollars.  Die  wichtigsten  Länder  besitzen  die  folgenden  Menge»
prägten  Metalls  in  Millionen  Dollars:
Gold.  Silbercourant.  Silberscheidemünze.

England
Frankreich
Deutschland
Rußland
Vereinigte  Staaten

550
600
600
250
604

0
650
103
22
538

100
50
108
38
77.

aut

An  Umlaufsmitteln  aller  Art  (also  auch  Papiergeld  u.  dgl.  einbegriffen)  kommen  ^
den  Kopf  der  Bevölkerung  in  Frankreich  40,56,  in  den  Vereinigten  Staaten  24,à  '
England  13,42  und  in  Rußland  7,16  Dollars.  „o)'
2  Statistische  Währungstabellen,  herausgeg.  vom  k.  k.  österreichischen  à

Ministerium.  Wien  1893.
        <pb n="280" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

253

eingeführt  ist,  wenn  gleich  sie  auch  die  weitere  Prägung  von  Silbermünzen
einstellten,  zum  Theil  einen  sehr  beträchtlichen  Vorrath  an  Silbercourant  beiehalten
  haben,  und  als  an  eine  Einführung  der  Goldwährung  in  den  Ländern
äußersten  asiatischen  Ostens,  selbst  nach  der  1893  erfolgten  Einstellung  der
îreien  Silberprägung  im  englischen  Indien,  nicht  gedacht  werden  kann.  Der
ortige  Verkehr  behilft  sich  mit  den  schon  angedeuteten  Mitteln,  und  es  stehen
j le  Preise  daselbst  so  niedrig,  daß  Goldmünzen  vielfach  gar  nicht  als  Zahìingsmittel
  verwendbar  wären.  Was  soll  man  mit  Goldmünzen  in  einem
^ņde  anfangen,  in  welchem  der  Arbeiter  in  gewissen  Gegenden  täglich  120

beken

L&amp;gt;a-20

  Centimes,  gewinnt  und  damit  auf  seine  Weise  gut  leben,  ja

ņoch  Ersparnisse  erzielen  kann?
Dagegen  ist  es  denkbar,  daß,  wenn  europäische  Verhältnisse  und  höhere
„ rei Ì e  einmal  auch  in  China  ihren  Einzug  halten  und  wenn  sich  einst  das

und  die  östlichen  und  westlichen  Küstenländer  Afrikas  der  Civiliund
  ihren  Bedürfnissen  erschließen  sollten  und  einer  bedeutenden  Menge

innere
şatiop
tzoņ  Q  ļ  '7»»"  -WWV»»|IH|1HI  Vl|Uÿl»pill  ļUUtkll  Wllkí  UHU  VUIIHIUIU
ein  "Ohlungsmitteln  bedürfen  würden,  die  Stunde  schlagen  wird,  wo  man
tatk^  umssenhaften  Silberreichthümern  des  Erdballs  entsprechenden  Vor-Silbermünzen
  benöthigt.  Tann  dürfte  der  Zeitpunkt  gekommen  sein,
best'  îb  ^n  factischen  Verhältnissen  entsprechende  gesetzliche  Festsetzung  eines
ì&amp;gt;^^ten  Werthverhältnisses  zwischen  den  Gold-  und  den  Silbermünzen  zu
bu  und  dieselbe  mit  dauerndem  Erfolge  durchzuführen,
für  ļàngere  Zeit  hinaus  wird  aber  das  vorhandene  Gold  noch  immer
Bedarf  der  Länder,  welche  die  Goldwährung  eingeführt  haben  oder
hoch  noch  dazu  schreiten  werden,  d.  h.  für  den  Bedarf  der  Länder  mit
so  .  entwickelter  Civilisation  genügen.  Dieselben  haben  nicht  nur  wegen  der
ņäher  zu  besprechenden  Entwerthung  des  weißen  Metalls,  sondern
Ņubl'fb^nlb  ihre  endgiltige  Wahl  zu  Gunsten  des  Goldes  getroffen,  weil  das
îostb  nachdem  sich  die  Preise  gehoben  haben,  das  letztere  Metall  als  das
b 0ŗ  i° rerc  "nd  folglich  auch  in  geringen  Quantitäten  sehr  werthvolle  dem  andern
Wie  kann  man  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  von  einer
b#  erforderlichen  Zahlungsmittel  ungenügenden  Menge  Goldes
ļc&amp;gt;uf  '  wan  bedenkt,  daß  seit  ungefähr  einem  Vierteljahrhundert  der  Um-Papiermünzzcichen
  und  das  Clearingsystem,  von  welchem  im  nächsten
^! e  Ņede  sein  wird,  eine  solche  Ausdehnung  gewonnen  haben,  daß
Mße  "'S  eine  geringere  Anzahl  von  Münzen  zur  Begleichung  einer  weit
r "  Anzahl  von  Verpflichtungen  ausreicht? 1

scheine  h  J(lnnet  I  c.  97—102.  In  welchem  Umfange  das  bare  Geld  durch  Creditber
  Ce„/"^ìkdener  Art  ersetzt  werden  kann,  erhellt  z.  B.  aus  der  Thatsache,  daß  bei
wlkasse  der  Banque  de  France  im  Jahre  1890  Geschäfte  im  Gesamtbeträge  von
        <pb n="281" />
        254

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Dagegen  haben  sich  die  Productionsverhältnisse  des  Silbers  seit  einer
Reihe  von  Jahren  derart  gestaltet,  daß  es  nicht  wunder  nehmen  kann,  wenn
man  die  Doppel-  und  die  Silberwährung,  welch  letztere  in  allen  Gegenden,
in  welchen  man  neben  der  Goldprägung  mit  der  Silberprägung  in  großem
Maßstabe  fortfährt,  infolge  der  Minderwerthigkeit  des  Silbers  und  dann
auch  des  Ausströmen-  des  Goldes  thatsächlich  an  die  Stelle  der  Doppelwährung ­
  tritt,  überall,  wo  es  die  Verhältnisse  gestatten,  in  den  hoch  civilisirten
Ländern  zu  beseitigen  sucht.  Wie  kann  ein  Metall  den  Werthmesier  abgeben
lind  ein  geeignetes  Tauschmittel  bilde«,  welches  infolge  seiner  reißend  gesteigerten
Production  innerhalb  nur  einiger  Jahre  eine  so  beträchtliche  Entwerthung  erfuhr? ­
  Es  betrug  das  durchschnittliche  Quantum  des  jährlich  gewonnenen
Silbers  in  den  folgenden  fünfjährigen  Perioden  in  Kilogrammen:

Jahre.  kg  Silber.
1851—1855  886  115
1856-1860  904  990
1861-1865  1  101  150
1866—1870  1  339  085

Jahre.  kg  Silber.
1871—1875  1  969  425
1876—1880  2  450  252
1881—1885  2  861  700
1886—1890  3  425  187

In  den  letzten  Jahren  ist  aber  eine  noch  weitere  Steigerung  ^
Productionsmenge  eingetreten.  Die  Menge  des  gewonnenen  Silbers  betrug
nämlich
in  den  Jahren:  kg.
1888  3  885  606
1889  3  901  800
1890  4144  238
1891  4  493100
1892  4  730  647  2 .

Da  kann  es  wahrlich  nicht  in  Erstaunen  setzen,  daß  sich  durch  f ' 11

solche  Zunahme  der  Silbergewinnung  das  Werthverhältniß  zwischen
und  Silber  von  1  511  15,  welches  vor  Jahren  in  vielen  Ländern
festgestellt  wurde  und  noch  immer  giltig  ist,  thatsächlich  ganz  anders  gech'  ^
hat.  Die  wiederholt  citirten  Währungstabellen  des  österreichischen
Ministeriums  bringen  die  Marktpreise  des  Goldes  und  des  Silbers  an

60  594  217  000  Francs  abgewickelt  wurden  und  dabei  nur  1207  380000  Francs  in  Da
und  16  935  938  000  Francs  in  Noten  m  Verwendung  kamen,  während  Umschreib"'^
von  Forderungen  im  Betrage  von  42  450  899  000  Francs  erfolgten.  Bemerkens»'  ^
ist  auch  die  Thatsache,  daß  die  5  315  758  853  Francs  französischer  Kriegscntschc»  'S  ^
an  Deutschland  nur  bis  zum  Betrage  von  512  000  000  in  Gold  und  Silber  0&amp;lt;^)
wurden,  während  der  Rest  größtentheils  (nämlich  im  Betrage  von  4248  326  374  Fr
in  Wechseln  beglichen  ward.
1  CI.  Jannet  1.  c.  580.
2  Statistische  Währungstabellen  rc.
        <pb n="282" />
        8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

255

ondoner  Börse,  dem  ausschlaggebenden  Markt  für  die  Edelmetalle,  zur  Anschauung. ­
  Aus  diesen  Zusammenstellungen  ergibt  sich  nun,  daß  das  Werthkchältniß
  zwischen  den  beiden  Edelmetallen  im  Jahre  1883  durchschnittlich
ņoch  18,62  betrug,  während  es  im  Jahre  1892  auf  23,68  und  im  Juni  1893
&amp;gt;"gar  auf  24,64  gestiegen  war.
Wie  will  eine  Staatsregierung  gegen  solche  thatsächliche  Verhältniffe  mit
gesetzlichen  Maßregeln  aufkommen?  Derartige  gesetzliche  Festsetzungen  über  das
erthverhältniß  zwischen  den  beiden  Metallen  sind  nur  insoweit  wirksam,  als
os  Geld  als  Solutionsmittel,  d.  h.  zur  Tilgung  vor  kürzerer  oder  längerer
^  Angegangener  Verpflichtungen  dient.  Die  Schuldner  können  dieselben  in
en  bimetallistischen  Ländern  ebensogut  in  Silbermünzen  begleichen  wie  in
o  dmünzen,  wenn  auch  der  Feingehalt  der  erstern  infolge  der  fortschreitenden
î  ņ^erthung  des  Silbers  thatsächlich  durchaus  nicht  mehr  der  Menge  Goldes
spricht,  welcher  er  bei  Abschluß  des  betreffenden  Geschäftes  an  Werth  gleichstand. ­



i  Handelt  es  sich  aber  um  den  Abschluß  neuer  Geschäfte,  so  wird  sich
J  Ģoldagio  geltend  machen  und  die  Zahlung  in  Gold  oder  mittelst  einer  dem
^ņninderten  Metallwerthe  des  Silbers  entsprechend  vermehrten  Menge  von
doll  ^îņunzen  bedungen  werden,  ganz  abgesehen  davon,  daß  das  werth-Q
  cte  Metall,  wie  im  vorigen  Kapitel  auseinandergesetzt  wurde,  allmählich
*  kfm  Lande  strömen  wird.

besti

2Öürbe  die  Entwerthung  des  Silbers  voraussichtlich  nur  wenigstens  eine

kein  mrn ^ e  Ģŗenze  nicht  überschreiten!  Davon  kann  aber  in  absehbarer  Zeit
.  o  Rede  sein.  Der  Silberreichthum  der  nordamerikanischen  Pacificstaaten
d^ezu  unerschöpflich.  Die  Ausbeutung  dieser  Schätze  hängt  einzig  ab
pkr  Ausdehnung  des  Eisenbahnnetzes,  der  Vervollkommnung  des  Geì&amp;gt;elk?""ģĢ^orfahrens
  und  der  Beschaffung  des  nöthigen  Kapitals.  Man  entbrejs
  fortwährend  neue  Silberadern,  die  selbst  bei  den  jetzigen  Silber-Cn
  "och  einträglich  sind,  und  deren  Ertrag  den  Productionsausfall  aus
erst^rtigen  Betriebseinstellungen  mehr  als  deckt.  Auch  Mexico  fängt  kaum
"ete^'  Silbergewinnung  mittelst  neuzeitlicher  Maschinen,  vervollkommbŗjņģ^ŗ^nsportmittel
  und  chemischer  Proceffe  auf  eine  ungeahnte  Höhe  zu
"Nabs^ê  ^ oUte  aus  einer  Volkswirtschaft  werden,  welche  sich  auf  ein  für
Zeiten  der  Entwerthung  unterliegendes  Geld  stützen  würde,  deffen
"och  X 'h  ģ^êube  Preisbewegungen  zudem  weder  nach  ihrem  Zeitpunkt  noch
facile**  Bedeutung  mit  Gewißheit  berechnet  werden  können!  Ein  auf  ein
schgf^.  ^eld  begründetes  Münzsystem  müßte  auf  die  Dauer  das  gesamte  wirt-^aat
  )e  Ļà  zu  einem  wüsten  Lotteriespiel  gestalten.  Wer  will  noch  dem
Nicht  h  2Ì?  ben  Privaten  leihen,  wenn  er  nicht  wissen  kann,  ob  er  sein  Geld

vollständ

ig  entwerthet  zrirückerhalten  wird?  Wer  wird  ein  dauerndes
        <pb n="283" />
        256

IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

Lohnverhältniß  eingehen  wollen,  wie  es  bei  ländlichen  Dienstboten  noch  vielfach ­
  üblich  ist,  wenn  das  Geld  nach  einem  Jahre  möglicherweise  einen  bedeutend ­
  geringern  Werth  haben  wird?  Wo  würde  die  Preissteigerung,  welche
bei  der  Wiederaufnahme  der  unbeschränkten  Silberprägung  augenblicklich  eintreten ­
  müßte,  ihre  Grenzen  finden?
Es  ist  wahrlich  nicht  schwer  zu  begreifen,  daß  das  Deutsche  Reich  angesichts
der  Verhältniffe,  welche  sich  infolge  der  immer  mehr  ausgedehnten  Silberproduction
  bereits  eingestellt  haben  und  in  allen  Ländern,  die  der  Silberwährung
  oder  dem  bimetallistischen  System  treu  bleiben,  mehr  und  mehr  herausbilden ­
  müssen,  sich  dazu  entschlossen  hat,  durch  die  Gesetze  von  1871  und  187
die  Goldwährung  einzuführen.  Nicht  die  durch  das  Deutsche  Reich  und  dann  auch
anderwärts  eingeführte  Goldwährung  ist  die  Ursache  der  Entwerthung  des
Silbers  gewesen,  sondern  die  einige  Jahre  zuvor  begonnene  großartige  Ausbeutung ­
  der  Minen  von  Nevada  L  Die  letztere  ist  es  gewesen,  welche  den
ungeheuern  Preisfall  hervorgerufen  hat,  der  allerdings  durch  die  Aenderung
des  Währungssystems  so  bedeutender  Staaten  verstärkt  wurde.
So  ist  denn  der  Uebergang  zur  Goldwährung,  wo  er  irgend  möglich
ist,  gerechtfertigt  und  rathsam.  Freilich  muß  der  Zeitpunkt  mit  Geschick  g^
wählt  und  unter  gewissen  Umständen  namentlich  ein  plötzlicher  Uebergang
vermieden  werden.  Auch  erweist  es  sich  als  nothwendig,  den  dadurch  ş
schädigten  Klassen  der  Bevölkerung,  namentlich  auch  der  Landwirtschaft  treu
benden  Bevölkerung  Compensationen  durch  Steuererleichterungen,  SchutzM
und  andere  geeignete  Maßregeln  zu  gewähren.  Wirksame  Veranstaltung^
dieser  Art  würden  in  so  manchen  Fällen  die  Erregung  der  agrarischen  Ķrşş
beruhigt  haben.
Auf  gewisse  Bestrebungen,  welche  auf  eine  mehr  oder  minder  sinnreich
Art  den  durch  die  Preisschwankungen  hervorgerufenen  Uebelständcn  abhķ
wollen,  kann  hier  nicht  eingegangen  werden.  Dieselben  sind  entweder  utolş
oder  setzen  höchst  umfangreiche  Erhebungen  der  Preisverhältnisse  und  ^
wickelte  Berechnungen  der  Preise  voraus,  deren  Ergebniß  durch  parteiisş
Borgehen  der  damit  betrauten  behördlichen  Organe  leicht  unannehmbar  0'
macht  werden  und  von  vielen  nur  schwer,  von  weiten  Schichten  der  Bevölkerung ­
  gar  nicht  controllirt  werden  kann.  Dahin  ist  z.  B.  das  sys#**
multiple  oder  tabular  standard  of  value  zu  rechnen,  welches  englst^
Nationalökonomen  aufgestellt  habend.  Wieder  ein  anderes  System  vertn

1  Man  bedenke,  daß  von  1866  bis  1870  auf  der  gesamten  Erde  jährlich  ""
1  339  085  kg  Silber,  von  1871  bis  1875  jährlich  bereits  1  969  425  kg  zu  Tage  0
fördert  wurden.
2  Siehe  den  einschlägigen  Artikel  von  Alfred  Marshall  in  der.ConW#
rary  Review*  (London,  März  1887).
        <pb n="284" />
        9.  Kap.  Der  Credit.

257

^  alras  ».  Dasselbe  ist  schon  deshalb  unausführbar,  weil  es  eine  gemeinschaftg
  Ņiunzgesetzgebung  sämtlicher  civilisirten  Staaten  voraussetzt,  an  deren
erwirklichung  gar  nicht  gedacht  werden  kann,  da  sich  die  verschiedenen
egierungen  nicht  einmal  über  minder  wichtige  Fragen  zu  einigen  vermögen,
'^könnten  sie  da  zu  einer  Uebereinstimmung  in  Dingen  gelangen,  in  welchen
le  Interessen  auf  das  weiteste  auseinandergehen?
.  Şo  gehört  denn  in  den  hoch  civilisirten  Staaten  die  Zukunft  bis  auf
î  Eteres  aller  Voraussicht  nach  der  Goldwährung.  Daran  vermögen  alle  Agiñck
  ^  Agrarier  nichts  zu  ändern.  Tie  natürlichen  Verhältniffe  erweisen
^  eben,  wie  auf  so  vielen  Gebieten,  so  auch  auf  demjenigen  der  Metallpro-^tion
  und  des  Geldwesens  stärker  als  alle  noch  so  wohl  gemeinten  Versuche
östlicher  Regulirung.
Die  von  den  verschiedenen  interessirten  Staaten  beschickte  internationale
iņ^ņ^onferenz  zu  Brüssel  vom  Jahre  1893  konnte  daher  zu  keinem  den  Biìvel^à
  ^genehmen  Resultate  führen,  und  es  wären  die  Vertreter  der  Staaten,
sich  s?  "nter  der  Entwerthung  des  weißen  Metalls  zu  leiden  haben,  wenn
Oy,  n 9tonb  nicht  so  entschieden  für  die  Aufrechterhaltung  der  Goldwährung
stahätte,  sicherlich  in  Verlegenheit  gerathen.  Wie  wären  sie  im
duct'b  ^Eìvesen,  eine  feste  Werthbeziehung  zwischen  dem  ziemlich  ständige  Proc
  wnsverhältnisse  aufweisenden  Golde  und  dem  in  stätig  größern  Massen  zu
ģb  geförderten  Silber  ausfindig  zu  machen?

Neuntes  Kapitel.
Ter  Kredit.

ļjt 0 jj ei  cr  Handelsverkehr  unserer  Zeit  vollzieht  sich  in  vielen  Ländern  zum
°hne  ^  ^ļ^ile,  ohne  daß  Geld  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  und  auch
beg  %  st ^  Papiergeld  verwendet  würde.  Man  bringt  ein  weitgehendes  System
schxjņ^^ņs  und  Darleihens,  im  Umlauf  befindlicher  Forderungen  und  Schuld-^nsat'
  Anwendung.  Häufig  nimmt  man  auch  zur  gegenseitigen  Compie ­
  m '° n  ** er  Forderungen  seine  Zuflucht,  d.  h.  man  begleicht  eine  Forderung,
ap  öen"-^"  ^manden  hat,  nur  so  weit,  als  man  nicht  eine  Gegenforderung
"u  Besitze  der  erstern  Forderung  Befindlichen  geltend  machen  kann.

l  ļn  .  ,
$ eb  L ° rie  de  la  monnaie.  Lausanne  et  Paris  1886.
Ķâmpsķ,  Volkswirtschaftslehre.

17
        <pb n="285" />
        258

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Der  Handelsverkehr  unserer  Zeit  würde  ohne  eine  derartige  Creditorganisation
sicherlich  nicht  den  vierten  Theil  des  von  ihm  erreichten  Umfangs  besitzen.
Was  ist  unter  Credit  zu  verstehen?  Nichts  anderes  als  die  Bewilligung
des  Aufschubs  von  Zahlungen.  Es  wird  also  Credit  gewährt,  wenn  jemand
Umlaufsmittel  oder  eine  Anweisung,  welche  den  Inhaber  zur  Beschaffung  von
solchen  ermächtigt,  ausleiht,  oder  wenn  jemand  wirtschaftliche  Güter  verkauft,
ohne  daß  er  dafür  sofortige  Zahlung  in  Anspruch  nimmt.  Käufe  gegen
Credit  sind  namentlich  in  den  Fällen,  in  welchen  es  sich  um  Kaufpķ
summcn  von  bedeutendem  Betrage  handelt,  sehr  häufig,  im  Kleinverkehr  hingegen ­
  viel  seltener 1 .  Auch  alle  Verpachtungen.  Assecuranzen  u.  s.  w.,  selbst
alle  Lohnverträge,  bei  denen  die  Zahlung  in  länger«  Fristen  festgesetzt  wird,
fallen  unter  den  Begriff  der  Creditgewährung.
Von  Handels  credit  im  besondern  ist  dann  die  Rede,  wenn  die  ' f -
treffenden  Verträge  zwischen  Kaufleuten  geschlossen  werden  und  sich  auf  Handelsgeschäfte ­
  beziehen.  Wir  wollen  uns  zunächst  mit  dieser  Art  des  Credites  beschäftigen. ­
  Da  aber  der  Schwerpunkt  des  Handelscredites  in  den  Banke"
gelegen  ist.  so  müssen  wir  den  verschiedenen  Arten  dieser  Institute  und  ihren
hauptsächlichsten  Functionen  eine  besondere  Aufmerksamkeit  zuwenden.
Das  Wort  ,BanU  scheint  altgermanischen  Ursprungs  zu  sein  und  einen
Vorrath  von  gewissen  Dingen  bedeutet  zu  haben.  Wir  verstehen  büHintfj
einen  Vorrath  von  Münzen,  Edelmetallbarren,  Staatsnoten  und  andern,  ni
aus  Metall  hergestellten  Umlaufsmitteln,  Forderungen  und  Wertpapiere"
aller  Art  (Actien,  Eisenbahnobligationen.  Staatsschuldverschreibungen,  PfnN  ^
briefen  u.  s.  w.),  mit  denen  die  mit  der  Verwaltung  dieses  Vorrathe?
trauten  gewerbsmäßige  Geschäfte  machen.  .
In  dieser  weiten  Fassung  schließt  der  Begriff  der  Bank  sehr  verschieb
Arten  von  Unternehmungen  ein,  Depositen-,  Rimessen-,  Noten-,  Hypotheke"'
Mobiliarcredit-  und  Volksbanken,  Sparkassen,  Darlehenskassen',  Pfaudle^
anstalten,  die  Gesc
papieren  u.  s.  w.
Geldwechsler  und  ^  -r—  ^
freilich  der  Name  eines  Bankiers  nur  größer«  Unternehmern  derartiger
'  Sehr  kurz  und  treffend  ist  die  Definition  W.  Roschers  a.  a.  O.  171:
ist  die  freiwillig  eingeräumte  Befugniß,  über  fremde  Güter  gegen  das  bloße
sprechen  des  Gegenwerthes  zu  verfügen.'  Rau  gibt  a.  a.  O.  48  die  folgende  Beg"^.
bestimmuug:  .Credit  ist  das  Vertrauen,  in  welchem  jemand  in  Hinsicht  auf  ^  t
füllung  vertragsmäßiger  Verbindlichkeiten  im  wirtschaftlichen  Verkehr  bei  andern
Durch  den  Credit  wird  man  in  den  Stand  gesetzt,  sich  im  Verkehre  Güter  zur  Benutz  ^
oder  zum  Eigenthum  oder  andere  Leistungen  zu  verschaffen,  ohne  das;  man  den
dungenen  Gegcnwerth  sogleich  erstatten  muß.'

stifte  der  Wechselmakler,  der  in  öffentlichen  Foilds,
Speculirenden  und  der  Verkäufer  solcher  Werthpapiere
Geldverleiber.  SXm  aewöbnliäien  Svraebaebraucht  stşi

der
        <pb n="286" />
        Í*.  Kap.  Der  Credit.

259
Ņfte  beigelegt  zu  werden  und  ist  von  einer  Bank  sogar  nur  dann  die  Rede,
enn  es  sich  um  Unternehmungen  handelt,  die  von  einer  Gesellschaft  in  mehr
°  kr  minder  großem  Maßstabe  betrieben  werden.  Die  Geschäfte  einzelner
ņternehmer  pflegt  man  Bankgeschäfte  zu  nennen.
Die  hauptsächlichen  Geschäftszweige  der  Banken  im  weiten  Sinne  des
ortes,  Geschäftszweige,  die  von  manchen  Unternehmungen  fast  sämtlich  beheben ­
  werden,  während  andere  nur  einige  derselben  nnd  noch  andere  gar
ņur  einen  ins  Auge  faffen,  sind  die  folgenden:
.  1-  die  Aufbewahrung  von  Gold  und  Silber  in  Barren  und
ņ  gemünztem  Zustande.  Das  Depon  irte  wird  in  der  Bank  aufbewahrt.
•  werden  also  dieselben  Geldstücke  und  Barren  zurückgegeben,  sobald  ber=^'ģe,
  welcher  sie  deponirt  hatte,  sich  nicht  mehr  veranlaßt  fühlt,  sie  in  der
zu  lassen,  und  sie  demnach  zurückbegehrt.  Diese  Art  des  Geschäftes
Öt  ehemals  von  verhältnißmäßig  größerer  Bedeutung  als  gegenwärtig.
Ģ  Ļ-  die  Annahme,  Aufbewahrung  und  Rückgabe  von  fungibeln
diesģZuständen  gegen  vorschriftsmäßige  Verständigung.  In
zur^ņ  ^àHen  werden  nicht  die  deponirten  Gegenstände  selbst,  sondern  andere
gleick  ņà,  welche  den  hingegebenen  ihrer  Menge  und  Beschaffenheit  nach
sind  ^thig  şiņ^-  Sinter  den  unter  solchen  Bedingungen  übergebenen  Gütern
sg  bös  Bargeld  und  die  auf  solches  lautenden  Forderungen  von  besonderer
^  ,'utung.  Derartig  anvertraute  Summen  u.  s.  w.  werden  gleichfalls
sie  V  etl '  ""b  zwar  solche  im  weitern  Sinne  des  Wortes,  genannt.  Indem
Sck  îbş-  ^nctionen  erfüllen,  wirken  die  Bankgeschäfte  als  Sammelstellen  von
Ar  ^Forderungen,  insbesondere  von  Wechseln,  welche  sie  bei  ihrer  Fälligkeit
ììņ  Kohlung  Präsentiren.  Dadurch  ersparen  sie  Kaufleuten  viele  Mühe  und
ļas^ņņehmlichkeiten.  Zu  dieser  Art  von  Unternehmungen  sind  auch  die  Spar-'êņ
  zu  rechnen.
^  -i.  die  Leistung  von  Zahlungen  und  die  Uebertragung  von
u ibforberuugcn  für  die  Personen,  welche  ihnen  Geld  und
Xc  anvertraut  haben.  Es  kam  bereits  im  18.  Jahrhundert  vor,
'^nşieute  einen  Betrag  von  Silberbarren  z.  B.  bei  der  Hamburger
Mni  ^ìļkgten,  und  daß  dann  der  eine  derselben  diese  Barren  sämtlich  aderba ­
  dein  andern  ohne  Risico  und  Mühe  durch  eine  einfache  Umschreişbies
  "",^uche  der  Bank  übertragen  ließ.  Dieses  praktische  und  wenig  kostsiàufģo
  Verfahren  gelangte,  wie  nicht  anders  erwartet  werden  kann,  zu  immer
es  r? tet  Anwendung  und  wird  jetzt  in  allen  denjenigen  Fällen,  in  welchen
liebe  ^  Um  Uebertragung  fungibler  Werthgegenstände  handelt,  mit  Vorau
 %h llr  ^"lvendung  gebracht.  Namentlich  in  England  hat  sich  eine  sehr
derartige  Praxis  gebildet.  Dieselbe  wird  aber  auch  in  andern
bŗņ  immer  me.hr  üblich.  So  wird  es  z.  B.  auch  in  Deutschland  mehr
        <pb n="287" />
        260

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

und  mehr  gebräuchlich,  daß  die  Geschäftsleute,  deren  Betrieb  sich  über  den
bescheidensten  Umfang  erhebt,  und  auch  die  übrigen  über  ein  irgendwie  bedeutenderes ­
  Vermögen  verfügenden  Personen  ein  Depot  bei  einer  Bank  oder
einem  Bankier  besitzen  und  alle  großen  Zahlungen  in  der  Art  vornehmen,
daß  sie  einen  Check,  d.  h.  einen  schriftlichen,  an  ihren  Bankier  gerichteten
Zahlungsauftrag  ausstellen.  Dabei  hat  es  indessen  in  den  meisten  Fällen
noch  nicht  sein  Bewenden.  Nur  ein  kleiner  Theil  der  Checks  wird  von  den
Bankgeschäften  wirklich  in  Gold  oder  in  andern  Umlaufsmitteln  ausgezahlt-Die
  meisten  oder  sehr  viele  von  denjenigen,  welchen  sie  ausgehändigt  werden,
übermitteln  die  empfangenen  Checks  vielmehr  ihrem  Bankier.  Ist  dieser  nun
zugleich  derjenige  des  Ausstellers,  so  begnügt  er  sich  damit,  die  betreffenden
Ziffern  in  seinem  Rechnungsbuche  zu  ändern  und  den  Betrag  von  dem  Guthaben ­
  des  Ausstellers  ab-  und  demjenigen  des  Empfängers  hinzuzuschreiben,
ohne  daß  eine  Zahlung  erfolgen  würde.  Wenn  aber,  wie  es  sehr  wê
scheinlich  ist,  der  Aussteller  und  der  Empfänger  des  Checks  nicht  mit  einem
und  demselben  Bankier  in  Verbindung  stehen,  so  geschieht  nichtsdestoweniger
in  der  Hauptsache  ganz  dasselbe.  Die  Vertreter  aller  Bankiers  einer  ^
stimmten  Gegend  kommen  nämlich  regelmäßig  in  einem  AbrechnungshauU
zusammen,  wo  alle  Checks  und  alle  Wechsel,  die  ein  jedes  Bankgeschäft  zu
zahlen  hat,  mit  denjenigen,  die  es  einzuziehen  hat,  verglichen  werden,  so  bast
nur  der  Ueberschuß  der  Summe  der  einen  über  den  Gesamtbetrag  der  ander
ausbezahlt  bezw.  in  Empfang  genommen  wird.  Auf  diese  Weise  werdeu
fabelhaft  große  Beträge  beglichen,  ohne  daß  Zahlungen  zu  erfolgen  brauchten-So
  werden  in  dem  großen  Londoner  Clearinghaus  jährlich  Schuldforderunge
im  Betrage  von  fünf  bis  sechs  Milliarden  Pfund  Sterling  beglichen,
daß  man  zu  diesem  Behufe  auch  nur  eines  einzigen  Sovereigns  bedürft
Für  die  auszuzahlenden  Ueberschüsse  werden  Checks  auf  die  Bank  of
land  ausgestellt,  bei  der  sämtliche  Bankiers  ein  Conto  haben.  Könnte  da
Unmögliche  möglich  gemacht  und  diese  riesige  Menge  von  Geschäften  ķ
Zuhilfenahme  von  Checks  und  Wechseln  abgewickelt  werden,  so  würde
dazu  wahrscheinlich  einen  Betrag  von  nicht  weniger  denn  50  Millionen  Pf""
Sterling  Gold  nothwendig  haben.
So  hat  sich  aus  den  Hinterlege-,  Giro-,  Depositenbanken,  oder  wie
Institute  dieser  Art,  bei  denen  von  einer  größern  oder  geringern  Anzahl  V
Ionen  Summen  Geldes  zum  Ersätze  der  Barzahlungen  durch  bloßes  Ab-  "
Zuschreiben  in  den  Rechnungsbüchern  niedergelegt  wurden  \  sonst  heĢ
mögen,  das  großartige  Clearingsystem  entwickelt.  Wie  viele  Etappen  muß
aber  zurückgelegt  werden,  seitdem  sich  einige  Bankhäuser  um  das  Jahr  1

1  Mar  perger,  Beschreibung  der  Banken.  Leipzig  1723.
        <pb n="288" />
        9.  Kap.  Der  Credit.

261

von  Darlehen  gegen  Sicherstellung
Dieselbe  kommt  sowohl  im  Berkehre  mit  Nichtkaufleuten  als

1  diesem  Geschäfte  zu  desasten  begannen  und  seit  die  erste  Girobank  nn
ahre  1584  in  Venedig  errichtet  wurde,  bis  man  zur  Eröffnung  des  Londoner
earinghauses  in  unserem  Jahrhundert  geschritten  ist!
4-  die  Gewährung  von  Dar
ourch  Pfand.  .  ,  J*L
?  kemjenigen  mit  Kaufleuten  vor.  Im  letztem  ist  z.  B.  das  Ausleihen  von
e  *&amp;gt;  gegen  Uebergabe  eines  Lagerhausscheines  üblich,  d.  h.  gegen  die  Ueber-8a
  e  einer  Bestätigung  über  die  erfolgte  Einlagerung  von  Gütern  in  einem
ock,  Lagerhause,  oder  wie  derartige  der  Güteraufbewahrung  dienende  Institute
J  T  Listen  mögen,  und  zwar  einer  Bestätigung,  mittelst  deren  dem  Inhaber
selben  das  Eigenthumsrecht  an  den  betreffenden  Gütern  eingeräumt  wird.
^  das  Ausleihen  von  Geld  gegen  Verpfändung  von  Gütern,
^  nicht  in  die  Hände  des  Gläubigers  übergehen,  sondern  im  Besitz  des
uldners  bleiben,  z.  B.  Darlehen,  welche  Grund-  oder  Bergwerksbesitzern,
tverd  ö"^8^'oHschaften  u.  s.  w.  gegen  hypothekarische  Sicherstellung  gewährt
Şņ,  wie  auch  solche  an  Schiffseigner  gegen  Verpfändung  ihrer  Schiffe.
^  Gewährung  von  Darlehen  gegen  Ausstellung  eines

ļdscheines,
an  bestimmten  Gütern,  die  im  Fall  der  Nichtbefriedigung  des  Gläu-Ņecht

  ohne  daß  eine  Sicherstellung  durch  Einräumung  von

Vfrfr  b0n  ^îêsem  verkauft  werden  können,  erfolgen  würde.  Diese  Art  von
'chasten,  unter  welchen  die  Discontirung  von  Wechseln  einen  besonders
«  .^^agenden  Rang  einnimmt,  bildet  den  wichtigsten  Gegenstand  der  Thätigdieler
  Banken.
teick'c^^  versteht  man  unter  einem  Wechsel?  Nach  deutschem  und  österbip
  l ^ ,em  Recht  ist  darunter  ein  durch  Uebergabe  einer  schriftlichen  Urkunde,
ìvob^'^^cklich  als  Wechsel  bezeichnet  ist,  bewirktes  Versprechen  zu  verstehen,
şiâl  jemand  zur  Zahlung  einer  Summe  Geldes  an  eine  Person  (den
dlate  n  °^ er  Emittenten)  ohne  Rücksicht  darauf  verpflichtet,  ob  wirklich  eine
causa  debendi  für  ihn  besteht  oder  nicht.  Der  Aussteller  eines
be t îJ C ļs  ìst  ebensogut  dann  zur  Zahlung  verpflichtet,  wenn  er  das  Zahlungsorts ­
  î"  ausdrücklich  nur  für  den  Fall  gegeben  hat,  daß  der  an  einen
füllt  en  '^ en  bezogenen  oder  Traffaten)  gerichtete  Zahlungsauftrag  nicht  erber
  iļ ÌIrì&amp;gt;  (gezogener  Wechsel  oder  Tratte),  als  wenn  er  es  ohne  weiteres  in
bq  tl »n*e  selbst  ausspricht,  daß  er  dem  Nehmer  eine  bestimmte  Summe
er  dort  zahlen  wolle  (eigener  oder  trockener  Wechsel),
ein  êr  Gebrauch  des  Wechsels  entstand  im  Mittelalter  und  wurde  durch
Näryljl"^'fches  Bedürfniß  bei  Geldzahlungen  herbeigeführt.  Es  ergaben  sich
şindea  derartige  Zahlungen  von  einem  Orte  an  einen  andern  statt-J
  sollten,  zweierlei  Schwierigkeiten:  1)  die  Verschiedenheiten  zwischen  den
o*  En  und  ihren  Cursen  und  2)  der  Mangel  sicherer  Transportgelegen-
        <pb n="289" />
        262

II.  Buch.  Ter  Güteraustausch.

heilen.'  Diese  Schwierigkeiten  überwand  man  nun  in  folgender  Weise.  Ş
gab  in  allen  Handelsstädten  cambiores  oder  Wechsler,  deren  Aufgabe  es  zunächst ­
  war,  die  verschiedensten  Geldsorten  gegeneinander  umzusetzen.  Die
Wechsler  der  einen  Stadt  standen  natürlich  mit  denen  anderer  Plätze  in  Geschäftsverbindung, ­
  und  so  kam  es,  daß  sich  eine  zweite  Art  von  Geschäfte»
entwickelte.  Wenn  jemand,  sagen  wir,  in  Genua  an  einen  Kaufmann  oder
sonst  jemanden  in  Köln  eine  Zahlung  zu  machen  hatte,  so  leistete  er  diese
an  einen  Wechsler  in  Genua,  der  einem  solchen  in  Köln  den  Auftrag  ertheilte, ­
  dem  Betreffenden  den  ihm  bestimmten  Betrag  in  Köln  auszuzählen,
und  zwar  in  Kölnischer  Währung.  Für  solche  Geschäfte  wurden  bereits  frühzeitig ­
  schriftliche  Abmachungen  üblich.  Der  Wechsler  erklärte:  Ich  bezahle
bei  der  nächsten  Messe  in  dieser  oder  jener  Stadt,  wo  sich  Wechsler  zum  e
Hufe  der  Abwicklung  ihrer  Geschäfte  treffen,  so  und  so  viel  an  den  betreffende»
Kölner  Bürger,  oder  er  übergab  dem  Genueser  Kaufmann  einen  Brief,  wM»
ausgesprochen  war,  daß  er  einen  Kölner  Wechsler  beauftragte,  an  den  Kölne
Kaufmann  zu  zahlen.  Es  währte  nicht  lange,  bis  für  solche  Geschäfte  de
Name  Wechsel  aufkam.  Der  Wechsel  war  ja  ursprünglich  ein  Geschäft,  vermittelst ­
  dessen  Geld  gegen  Geld  einer  andern  Währung  ausgetauscht  wurde,
und  erhielt  daher  diesen  seinen  Namen  (cambium)  mit  vollem  Rechte.  %  '
mählich  bildete  sich  dann  aus  diesen  Anfängen  das  Wesen  des  moderne
Wechsels  als  eines  Formalcontractes  aus.  der  die  Bestimmung  hat,  die  schne  ^
Erfüllung  eingegangener  Verbindlichkeiten  zu  sichern,  und  daher  eingek
werden  kann,  ohne  daß  aus  dem  materiellen  Rechtsverhältniß,  welches  der  t
Wechsel  ausgedrückten  Verpflichtung  zu  Grunde  liegt,  gegen  die  Fordern
Einwendungen  erhoben  werden  könnten.  Ist  der  Wechsel  formell  richtig  »»
gestellt,  so  muß  derjenige,  welcher  sich  dadurch  obligirt  hat,  zahlen,  und  ^
Frage,  ob  er  für  die  Summe,  welche  er  im  Wechsel  zu  zahlen  versprochen
wirklich  eine  Gegenleistung  erhalten  hat,  bleibt  einem  anderweitigen  Rechverfahren
  vorbehalten.  ^
Diese  Wechselstrenge  macht  den  Wechsel  zu  einer  den  Bedürfnisien
modernen  Handelsverkehrs  sehr  entsprechenden  Form  der  Verpflichtung  *
schützt  diejenigen,  welche  die  betreffenden  Transactionen  unternommen  h»  ^
gegen  die  dilatorischen  Einreden  säumiger  Schuldner,  wie  denn  auch  die  ^
17.  Jahrhundert  allsgebildete  Übertragung  der  aus  dem  Wechsel  erw^
senden  Rechte  bezw.  der  Geltendmachung  derselben,  das  Jndoffament,  ^
falls  der  hoch  entwickelten  Gestaltung  des  Verkehrslebens  der  Jetztzeit  entspr'
Freilich  steht  diesen  durch  die  Verwendung  der  Form  des  Wechsels  „
kleidung  der  Uebernahme  voll  Zahlungsverpflichtungen  erwachsenden
die  Schattenseite  gegenüber,  daß  Wechsel  vielfach  von  Leuten  ausgestellt  wer  ^
welche  sich  über  das  Wesen  der  dadurch  eingegangenen  Verpflichtungen
        <pb n="290" />
        9.  Kap.  Ter  Credit.

263
^  şi"d  und  dessenungeachtet  auf  das  schleunigste  zu  Zahlungen  genöthigt
erden  können,  welche  sie  in  spätern  Zeitpunkten  weit  leichter  zu  leisten  im
lande  wären.  So  ist  der  Wechsel  leider  vielfach  zu  einem  Mittel  der  Auseutung
  und  Auswucherung  unerfahrener  ländlicher  Besitzer,  kleiner  Gewerbeŗeibender
  und  junger  Leute  geworden,  und  es  kann  also  nicht  unbegreiflich
scheinen,  daß  man  wiederholt  die  Forderung  erhoben  hat,  es  solle  der  Gesuch ­
  des  Wechsels  nur  gewissen  intelligenten  und  geschäftsgewandten  Klassen
^  Bevölkerung  gestattet  werden.
Was  nun  die  nützliche  und  den  Verhältnissen  der  Betheiligten  entsende ­
  Verwendung  desselben  anlangt,  so  dient  er  noch  immer  dem
^ndel  mit  entfernten  Plätzen  und  erweist  sich  in  dieser  Hinsicht  nach  wie
or  als  ein  Erleichterungsmittel  des  Verkehrs.  Hauptsächlich  ist  aber  der
y  Ģauch  des  Wechsels  für  das  Geschäftsleben  der  Jetztzeit  dadurch  von  Be-^utung
  geworden,  daß  sich  die  Banken  und  die  Bankiers  desselben  zum
^Mfe  der  Gewährung  von  Darlehen  an  Kaufleute  und  Industrielle  bedienen.
ist  es  Brauch,  daß  sich  die  Großhändler  von  den  Tetaillisten,  denen  sie
fj e ° ten  ñeliefert,  und  ebenso  die  Industriellen  von  den  Großhändlern,  an  die
dx  ? re  Produkte  abgesetzt  haben,  Wechsel  ausstellen  lassen  und  dann,  statt
n  Termin  ihrer  Fälligkeit  abzuwarten,  den  Betrag,  worauf  dieselben  lauten,
to  IT  ^  îhŗen  Bankiers  nach  Abzug  eines  Discanto  genannten  Betrages,
ïtor  *  ^  "ach  dem  Begehren  solcher  Vorauszahlungen,  nach  dem  Umfange
lick  Refait  Zwecke  zur  Verfügung  stehenden  Beträge  und  nach  den  persönjst
  Verhältnissen  der  durch  den  Wechsel  verpflichteten  Personen  verschieden
an  &amp;lt;î^îohen.  Tie  Wechsel  haben  ebenso  wie  die  Creditpapiere  und  die  Münzen
stä  derschiedenen  Orten  ihren  im  Anschluß  an  die  soeben  erwähnten  Umje/
  *  ^^chselnden,  bestimmten  Preis  (Wechselkurs),  der  sich  nur  für  dieverv'l"
  stellt,  die  hinsichtlich  der  Vertrauenswürdigkeit  der  durch  sie
H,j ç  ş/Ģeten  Personen  zu  wünschen  übrig  lassen.  In  den  Ländern,  in  welchen,
ej ne  î"  Deutschland,  in  England,  in  Frankreich  und  in  Oesterreich-Ungarn,
bestes  einem  gewissen  Grade  von  der  Staatsregierung  abhängige  Bant
^  )  '  spricht  man  von  einem  Bankdisconto  und  versteht  darunter  den  von
Eņ  Banken  erhobenen  Diskont.
tocih  à  von  den  Bankgeschäften  gegen  Ausstellung  von  Wechseln  geber
  ^^rlehen  werden  gern  Summen  verwendet,  welche  den  erstern  unter
toerd  ^îņgung  anvertraut  sind,  daß  sie  auf  Verlangen  alsbald  zurückgezahlt
3 f | t en  Müssen.  Die  Bankiers  können  solche  Gelder  natürlich  nicht  auf  lange
^echs^"Ģhen,  ohne  sich  der  Gefahr  von  Verlegenheiten  auszusetzen;  die
Qj lu  ^ņģEgen  lauten  meist  auf  kurze  Frist.  Das  ist  denn  auch  der
^hlu  '  ^bshalb  die  den  Bankgeschäften  unter  der  Bedingung,  daß  die  Rück-^
  îņ  kürzester  Frist  begehrt  werden  kann,  anvertrauten  Summen  sehr
        <pb n="291" />
        264

IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

häufig  nicht  nur  zur  Gewährung  von  Darlehen  gegen  Ausstellung  von  Wechseln,
sondern  auch  zum  Dis  contiren  solcher  verwendet  werden.  Eine  übermäßig
große  Ausdehnung  dieser  Art  von  Geschäft  ist  freilich  unter  Umständen  nt«
einem  beträchtlichen  Risico  verbunden  und  kann  zum  gänzlichen  Ruin  des
betreffenden  Bankunternehmens  führen.
7.  der  Umtausch  von  Umlaufsmitteln  gegen  Edelmetallbarren  und  umgekehrt^ ­
  der  verschiedenen  Arten  von  Umlaufsmitteln  gegeneinander  und  von
Wechseln,  die  an  einem  Platze  zahlbar  sind,  gegen  solche,  die  an  emeM
andern  fällig  werden.  In  frühem  Jahrhunderten,  in  welchen  die  Münzen
im  Handel  noch  verhältnißmäßig  viel  häufiger  als  gegenwärtig  zu  Zahlungen
verwendet  wurden;  dazumal,  als  es  in  Europa  eine  große  Menge  verschiedener ­
  Währungen  gab  und  die  Münzen  ihrem  Gehalte  nach  sehr  unglel«
waren,  hatten  die  mit  dem  Umwechseln  von  Stücken  der  einen  Sorte  gegen
solche  einer  andern  sich  befassenden  Geschäfte  eine  große  Bedeutung,  jedenfşş
eine  weit  größere  als  heutzutage.  Dagegen  hat  das  mit  Schuldforderungen
und  besonders  mit  an  entfernten  Plätzen  zahlbaren  Wechseln  sich  befassende
Geschäft  in  allen  Handelsstädten  eine  große  Ausdehnung  erreicht.  Die  Gründe
derartiger  Transaktionen  sind  diese:  Nehmen  wir  den  folgenden  Fall  nn-Ein
  Hamburger  Kaufmann,  welcher  Zahlungen  an  einem  entfernten  Platzt
z.  B.  in  New  York  oder  in  Rio  de  Janeiro,  zu  machen  hat,  wünscht
.Hamburg  einen  andern  Kaufmann  zu  finden,  der  solche  in  New  York  ö
in  Rio  zu  fordern  hat,  und  ihm  dieselben  abzukaufen,  wenn  er  bereit
ihm  dieselben  zu  überlassen.  Durch  das  Zustandekommen  eines  solchen  Kaust
wird  für  beide  ein  Vortheil  erzielt.  Der  eine  braucht  sich  nicht  die  Mühe
und  Kosten  der  Sendung  von  Silber  oder  Gold  oder  am  Bestimmungen^
gegen  Geld  umzusetzenden  Waren  zu  machen,  und  der  andere  braucht  l el  _
Geld  nicht  einzutreiben  und  nicht  kommen  zu  lassen.  Die  Kosten,  die  eine  ^
jeden  der  beiden  Eontrahenten  aus  der  Sendung  bezw.  aus  dem  Komme  ^
lassen  erwachsen  würden,  bilden  die  Grenze,  bis  zu  welcher  nötigenfalls  »
eine  Theil  eine  über  den  auf  der  Anweisung  oder  dem  Wechsel  angegebene
Betrag  hinausgehende  Summe  bezahlen  bezw.  der  andere  in  einen  Aķ
von  diesem  Betrage  willigen  wird.  Wie  sich  der  Preis  zwischen  diesen  bel
äußersten  Grenzen,  der  Höhe  des  betreffenden  Betrages  und  der  sich  aus
Addition  desselben  und  der  erwachsenden  Sendnngskosten  ergebenden  $ c l slI
summe,  stellen  wird,  das  hängt  von  dem  jeweiligen  Verhältniß  zwischen  ^
Nachfrage  und  dem  Angebot  derartiger  Forderungen  ab.  In  verschiede  ^
großen  Handelscentren  besteht  ein  Markt  für  dieselben,  auf  welchen  -
Häuser  oder  Wechselmakler  die  Geschäftsabschlüffe  vermitteln.  Wenn  ein  i
hauptsächlich  ein  Sitz  von  Gläubigern  ist,  so  daß  in  der  Regel  mehr
dorthin  strömt  als  von  dort  versendet  wird,  z.  B.  London,  wird  die
        <pb n="292" />
        9.  Kap.  Der  Credit.  265
| r %  nach  dort  zahlbaren  Forderungen  größer  sein  und  muffen  dieselben  demņ
  sprechend  theurer  bezahlt  werden.  So  haben  in  Berlin  die  in  London
îgen  Forderungen,  d.  h.  die  dort  zahlbaren  Wechsel  —  da  im  kaufmännischen ­
  Verkehr  von  einem  Handelsplatz  zum  andern  zu  den  Zahlungen,
îk  nicht  in  Barem  zu  erfolgen  haben,  gewöhnlich  Wechsel  verwendet  werden  —
f lnen  höhern  Preis  als  die  in  Paris  zahlbaren.  Es  betrug  demnach  in  Berlin
J  Wechselkurs  auf  London  am  18.  Juli  1894  20  Mark  37^2  Pfg.,  d.  h.
mußten  die  auf  London  lautenden  Wechsel  per  Pfund  Sterling  um
g  2  Ņfg.  theurer  bezahlt  werden  als  das  bare  Geld,  der  Sovereign.  Da-^8en
  betrug  daselbst  der  Wechselcurs  auf  Paris  am  nämlichen  Tage  nur
Mark  95  Pfg.,  stand  demnach  dazumal  nicht  höher  als  der  Preis,  welcher
Q lr  şŗanzôsisches  Goldgeld  in  Berlin  bezahlt  wurde;  denn  100  Francs  waren
J  jenem  Tage  in  Berlin  um  80  Mark  95  Pfg.  erhältlich.  Umgekehrt
Nied  '  "Erlich  in  London  der  Wechselcurs  auf  Berlin  ein  entsprechend
M  îìgerer,  indem  keine  besonders  starke  Nachfrage  nach  in  Berlin  zahlbaren
^bchseln  herrschte.
Na  Wechselverkehr  zwischen  Ländern  mit  verschiedener  Währung  muß
im  Falle,  daß  eines  derselben  die  Papierwährung  hat  und  daß
Ad  m  "örrmäßiger  Menge  verausgabte,  gegen  Metall  nicht  einlösbare  Papierşind
  ^^"îenden  Werthschwankungen  unterliegt,  noch  eine  Berechnung  stattt
 i  Cl1 '  die  auf  Grund  der  wechselnden  Curse  eines  bestimmten  Zeitraumes
en  îurchschnittswerth  feststellt,  damit  ein  dem  wahren  Werthe  der  Währung,
^  sicher  die  Zahlung  des  im  Wechsel  ausgesprochenen  Betrages  zu  erfolgen
'  Möglichst  entsprechender  Preis  erzielt  werde.
mU ^  "brigens  davor  hüten,  der  Thatsache,  daß  ein  Land  in
es  b  "° n  Wechseln  oder  in  Barem  an  ein  anderes  mehr  zu  zahlen  hat  als
* e 9en° n  an  Zahlungen  empfängt,  eine  übertriebene  Bedeutung  beizns
  übertriebene  Werthschätzung  einer  activen  Zahlungsbilanz  im
verschiedenen  Länder  gründet  in  dem  alten  Irrglauben,  daß  der
Uveite  ^ en  Metallgeldes  an  und  für  sich  ein  Glück  für  ein  Land  sei,  sowie
&amp;gt;n  der  Meinung,  daß  ein  Ueberschuß  der  Summe  der  importirten
sstô^ş^ņìttel  über  den  Betrag  der  exportirten  wie  ein  förmliches  Aus-Geldes
  zu  werthen  sei.  Diese  Meinung  ist  durchaus  unbezià
  Şî'  Mittelst  der  aus  andern  Ländern  entliehenen  Gelder,  für  deren  Ver-"ļļkrdings
  viel  Geld  außer  Landes  geht,  läßt  sich  ja  beispielsweise  sehr
eitlC  ^ nfeu i trie  begründen,  welche  dem  betreffenden  Lande  sehr  großen
dxsş^'ļ  bringt  und  sogar  einen  Export  nach  dem  Auslande  ermöglicht,  durch
bi e  ^rägniß  der  durch  die  Geldausfuhr  nach  dem  Lande,  aus  welchem
lu Ur ^ llr  Einführung  dieser  Industrie  erforderlichen  Geldkapitalien  entliehen
en '  verursachte  Verlust  an  Umlaufsmitteln  mehr  als  ausgewogen  wird.
        <pb n="293" />
        2G6

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Ferner  wäre  es  auch  ein  Irrthum,  wenn  man  meinen  wollte,  cs  müsst
der  Ueberschuß  der  von  einer  Handelsstadt  an  eine  andere  abzuführenden  Beträge ­
  über  die  Gesamtheit  der  von  dieser  der  erstern  geschuldeten  in  Geld  bezahlt ­
  werden;  es  kann  derselbe  vielmehr  in  Gütern  verschiedener  Art,
Attien,  Obligationen  u.  s.  w.  beglichen  werden.
8.  Die  Ausgabe  von  Banknoten.  Unter  Banknoten  (Bankscheinem
Bankzetteln)  sind  die  von  einer  Bank  ausgegebenen  unverzinslichen  und  am
den  Inhaber  lautenden  Scheine  zu  verstehen,  welche  sie  zu  jeder  Zeit  (am
Sicht)  in  Münzen  der  gesetzlichen  Währung  einzulösen  verspricht^.  Wen"
eine  Bank  ihre  Geschäftskunden  dazu  veranlassen  kann,  ihre  Noten  statt  Aleta  -
geld  anzunehmen,  und  diese  Personen  wiederum  ihre  eigenen  Gläubiger  ""
Kunden  dazu  bewegen,  die  Banknoten  gleichfalls  an  Geldes  Statt  in  Zahluuģ
zu  nehmen,  so  werden  diese  in  Circulation  gesetzt,  werden  Umlaufsmit^
und  ermöglichen  der  sie  ausgebenden  Bank,  geradeso  wie  die  Ştaatsregierìnķ
durch  Emission  von  Papiergeld  gewissermaßen  aus  nichts  Werthe  zu  schķ"'
Die  Erfahrung  hat  nun  gelehrt,  daß  in  Ländern,  in  welchen  Metallgeld  ctï '
culirt  und  zugleich  der  Friede  erhalten  bleibt,  wie  das  z.  B.  größtentheils
der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  in  England  und  in  den  Vereinig^
Staaten  der  Fall  war  und  gegen  das  Ende  desselben  im  Deutschen  Aeiñ
der  Fall  ist,  die  Banken  Noten  ausgeben  konnten,  welche  eine  beträchtll
Zeit  hindurch  in  Umlauf  blieben,  ohne  daß  sie  bei  den  Kassen  der  Ban
zur  Einwechslung  präsentirt  wurden.  Es  sind  hauptsächlich  drei  Grûnşl
welche  dies  Resultat  herbeigeführt  haben:  1)  ist  die  Verwendung  von  2B e  ^
zeichen  aus  Papier  im  Geldverkehr  vielfach  mit  größer»  Annehmlichkeiten  #  ^
bunden  als  diejenige  von  Münzen;  2)  bewirkte  die  einflußreiche  Stellung
betreffenden  Banken,  daß  sich  die  Geschäftsleute  und  Unternehmer  bei  ^
selben  durch  Annahme  ihrer  Noten  ill  Gunst  setzen  wollten,  mld  zwar  besonb^
dann,  wenn  sie  ihre  Schuldner  waren;  3)  genossen  die  Banken  in  den  betreffen
Gegenden  ein  so  allgemeines  Vertrauen,  daß  sich  nur  wenige  fanden,  r
durch  die  Weigerung,  ihre  Noten  in  Zahlung  zu  nehmen,  unangenehm
bemerkbar  machen  wollen.  . (
Je  kleiner  die  Beträge  sind,  für  welche  Banknoten  ausgegeben  werden,^
weniger  ist  eine  Zurückweisung  derselben  zu  befürchten,  und  so  geschieht  cs
daß  besonders  Noten  ans  geringere  Beträge  zur  Ausgabe  gelangen  und  in  rnh'^
und  friedlichen  Zeiten  ganz  wie  die  gewöhnlichen  Umlaufsmittel,  das  Geld  und
Staatsnoten,  circuliren.  Sie  unterscheiden  sich  aber  von  den  letztern,  falls

'  Die  Ausgabe  derartiger  Creditpapiere  begann  bereits  im  17.  Jahrh"''^e„
Schon  damals  sind  sür  die  rechtlichen  Bestimmungen,  welche  auf  dieselben  Bezug  9
und  noch  gegenwärtig  in  Geltung  stehen,  die  Grundlagen  gelegt  worden.
        <pb n="294" />
        9.  Kap.  Ter  Credit.

267

r  "ņd  das  ist  die  Regel  —  nicht  einlösbar  sind,  durch  den  höchst  wichtigen  Um-^nd,
  daß  sie  nicht  leicht  in  zu  großer  Menge  ausgegeben  werden  können.  Eine
k  geleitete  Bank  wird  sich  davor  hüten,  eilte  Anzahl  von  Noten  auszugeben,
einen  über  den  Gesamtbetrag  der  Geschäfte,  bei  denen  sich  deren  Gesuch ­
  empfiehlt,  d.  h.  über  einen  Betrag,  der  zu  dem  Barvorrath  der  Bank
^ußer  Verhältniß  steht,  hinausgehenden  Werth  repräsentiren  würden.  Geben
îe  Banken  mehr  Noten  aus,  so  wird  alsbald  eine  entsprechende  Menge  von
^  à  zur  Einlösung  gebracht  werden.  Es  ist  ein  Irrthum,  zu  glauben,  daß
îê  Bankiers  das  Land  mit  den  von  ihnen  emittirten  Noten  überschwemmen
^  kstburd)  eine  allgemeine  Preissteigerung  Hervorrufen  könnten.  Wer  das  glaubt,
^knvechstlt  den  Unfug  gewisser  Bankanstalten,  die  so  viele  Darlehen  gewährten
stä  J°  ra ^°*  şpeculirten,  daß  sie  ihre  Mittel  erschöpften  und  unter  Umzahlungsunfähig
  wurden,  mit  der  allgemeinen  Entwerthung  der  Um-Ufsniittel
  eines  Landes.  An  einer  solchen  sind  die  Banken  nicht  schuld  und
ņnen  sie  nicht  schuld  sein.
Und  êŞ  ^un  aber  den  Banken  verstattet  sein,  Noten  in  beliebiger  Menge
%  şiìŗ  beliebige  Beträge  zu  emittiren?  Mit  Nichten.  Da  viele,  die  mit  dell
erbV^  Geschäftsverkehr  stehen,  Darlehen  von  ihnen  in  Noten  ausgezahlt
q  Q . ten  und  andere  Zahlungen  zu  empfangen  haben,  zur  Annahme  der  Noten
Ņ  o  ^gl  sind,  und  da  auch  viele  andere  Personen  im  Verkehre  nicht  wohl  die
| 0 j°  en  öon  Banken,  deren  Geschäftsgebarung  in  der  Qeffentlichkeit  für  eine
v.  Ş  Ķ,  zurückweisen  können,  so  müssen  diese  Anstalten  zu  gewissen  Vor-^
  Maßregeln  genöthigt  werden.  Man  hat  in  dieser  Hinsicht  verschiedenst ­
  Systeme  in  Vorschlag  und  auch  in  Anwendung  gebracht.
Qļļļ  die  Einlösung  der  ausgegebenen  Noten  zu  sichern,  dürfte  es  sich
Uur  empfehlen,  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Notenausgabe  nickt
à  Ct  Ņeichsbank,  oder  wie  die  mit  der  Regierung  durch  besondere  Besten ­
  verbundene  Bank  sonst  heißen  mag,  sondern  auch  den  übrigen  Jndvp
  s"  Art  gestattet  ist,  die  Banken  zur  Hinterlegung  eines  Betrags
Mi  »ş  ŗu  Werthpapieren  u.  dgl.  bei  dieser  oder  jener  öffentlichen  Kasse  an-Ņank
  ^  dieses  System  ist  in  den  Vereinigten  Staaten  üblich.  Die  dortigen
ui«  en '  ^ ercn  Errichtung  von  jeder  staatlichen  Genehmigung  unabhängig  ist,

şşon,  abgesehen  von  der  ihnen  obliegenden  Verpflichtung,  eine  Summe,
HL  25°/ 0  des  Notenumlaufs  entspricht,  in  Metall  bereit  zu  halten,

toot  Cl - nen  ^ņdern  Betrag  in  Staatspapieren  bei  der  Staatskasse  deponiren,
geb^ì'ş  şio  Noten  bis  zum  Gesamtwerthe  von  90°  ' 0  dieser  Summe  auskunq
  ^"ŗfen.  Wenn  nun  auch  durch  eine  derartige  Vorschrift  für  die  Siche-Eine
  B  Ansprüche  der  Noteninhaber  in  weitem  Umfange  gesorgt  ist  und
Bidto^^ung  des  Gesamtbetrags  der  ausgegebenen  Noten  durch  aufgespeicherte
^orräthe  nicht  gefordert  werden  kann,  da  ja  nicht  sämtliche  Notenin-
        <pb n="295" />
        268

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Haber  auf  einmal  die  Einlösung  begehren  werden,  so  bleibt  doch  die  Verwendung ­
  von  Staatspapieren,  die  starken  Cursschwankungen  unterliegen,  şş
Sicherung  der  Banknoteneinlösung  immerhin  bedenklich.  Nichtsdestoweniger
werden  die  Noten  der  in  den  verschiedenen  Staaten  bestehenden  Banken  ubera
in  der  Union  angenommen.  So  kommt  es,  daß  die  Noten  einer  Bank,  die
ihren  Sitz  in  Texas  hat,  in  den  Neuenglandstaaten  circuliren  und  umgekehrt,
und  daß  die  Banken  in  den  Vereinigten  Staaten,  obgleich  sie  nur  Privatunternehmungen
  sind,  Nationalbanken  genannt  werden.  Diese  Benennung  rührt  eben
daher,  daß  ihre  Befugniß  zur  Notenausgabe  auf  der  Erfüllung  der  ihnen

staatlich  auferlegten  Bedingungen  beruht.
Andere  Mittel  zur  Sicherung  der  Einlösung  der  Banknoten  sind  weniger
eignet,  die  Erreichung  dieses  Zwecks  zu  verbürgen.  Wenn  man  eine  Maxima  -
grenze  festsetzt,  über  die  hinaus  keine  Noten  ausgegeben  werden  dürfen  (ContrN'
gentirungssystem),  so  gewahrt  das  Besitzern  von  solchen  keine  Sicherheit,
wird  dadurch  nur  verhindert,  daß  die  eintretenden  Verluste  eine  allzu  große  Ausdehnung ­
  gewinnen  können.  Auch  die  Verordnung,  daß  eine  jede  Bank  verhalle
ist,  stets  einen  zu  der  Menge  der  von  ihr  ausgegebenen  Noten  im  Verhaltn^
stehenden  Vorrath  von  Courantgeld  in  Bereitschaft  zu  halten  (Deckung-system
ist  nicht  vollkommen  zweckdienlich.  Sie  gewährt  nur  eine  beschränkte  Sichers  -
In  gewissen  Staaten  hat  inan  sich  überhaupt  nicht  dazu  verstanden,  ^
Banken,  welche  gewisse  Bedingungen  erfüllen,  die  Ausgabe  von  Noten  zu  ^
statten,  sondern  sich  von  der  Anschauung  leiten  lassen,  daß  der  aus  der  Roteb
emission  erwachsende  Nutzen  nicht  Privatunternehmungen,  sondern  der  Gesas"
heit  der  Nation  zufallen  solle,  daß  also  nur  eine  vom  Staate  Privilegs
und  geregelte  Bank  zur  Ausgabe  von  Noten  berechtigt  sein  dürfe.  Biswcie
empfiehlt  sich  ein  Compromis;  zwischen  den  beiden  entgegengesetzten
indem  man  den  Privatbanken  bei  Beobachtung  der  nöthigen  Vorsichts"^
regeln  die  Notenausgabe  unter  der  Bedingung  gestattet,  daß  sie  für
Berechtigung  eine  Steuer  entrichten.  ,
Was  nun  die  Bankgesetzgebung  einiger  der  wichtigsten  Staaten  anlanñ  '
so  ist  1)  in  England  die  Bankacte  vom  Jahre  1844  noch  immer  in  Ķra&amp;gt;
Dieselbe  charakterisirt  sich  als  ein  keineswegs  in  allem  glücklicher  Comproşş
Sie  beschränkte  den  Gesamtbetrag  der  Noten  ganz  übermäßig  und  beseitig
auch  nicht  das  Verbot  der  Circulation  kleiner  Scheine,  so  daß  man  für  ^
Detailverkehr  seine  Zuflucht  zu  der  mit  einer  gewissen  Belästigung  des
likums  verbundenen  Verwendung  von  Postanweisungen  und  auf  kleine  Su"»^
lautenden  Checks  nahm.  Ferner  wurden  durch  das  Gesetz  vom  Jahre  1
die  Noten  der  im  Jahre  1694  gegründeten  und  von  der  Regierung
guten  Bank  of  England,  welche  bei  ihrer  Gründung  und  bei  den
Erneuerungen  ihres  Privilegiums  der  Regierllng  Darlehen  gewähren  '
        <pb n="296" />
        9.  Kap.  Der  Credit.

269

l  einer  übertriebenen  Sicherheit  ausgestattet,  während  für  einen  bedeutenden
der  Privatbanknoten  keine  hinreichenden  Garantien  geschaffen  wurden.
b  Diejenigen  Banken,  welche  nicht  schon  am  6.  Mai  1844  das  Recht
W  besaßen,  dürfen  nämlich  keine  Noten  und  auch  die  dazu  berechtigten
^  Ņ  nicht  mehr  als  einen  für  jede  einzelne  Bank  bestimmten  Betrag,  wie  er
j 0  *ļļ aIê  festgesetzt  wurde,  ausgegeben.  Hört  eine  Bank  auf,  Noten  auszugeben,
or f  şie  nicht  wieder  damit  beginnen,  dagegen  brauchen  die  Banken  keinen
e  allvorrath  aufgespeichert  zu  halten.
q  bezüglich  der  Bank  of  England  wurden  indessen  gewisse  Ausnahmen
^Niacht.  Sie  muß  nämlich  den  gesetzlichen  Bestimmungen  zufolge  zur  Sicher-^r
  Einlösung  des  den  Banken  im  allgemeinen  gesetzlich  zugestandenen
ļ^îņìôetrags  von  Noten  eine  Summe  in  Staatsschuldenverschreibungen  festjebo*
  Andererseits  darf  sie  aber  so  viele  Noten  ausgeben  als  sie  will,  muß
^ote  J Ür  ^ ebe  Üi,er  ben  oļļģemeinen  gesetzlichen  Gesamtbetrag  hinaus  emittirte
ben  entsprechenden  Gegenwerth  in  Münzen  ober  Goldbarren  bereit  halten.
R,  b  ^ Q 9egen  ist  sie  auch  verpflichtet,  Noten  gegen  Bargeld  auszugeben,  wenn
i m  f Qrum  angegangen  wird.  Sowohl  die  Bank  of  England,  welche  wie  die
à»  besprechenden  großen  Banken,  die  Banque  de  France,  die
fi aiļ( ļ  )e  Reichsbank,  die  Oesterreichisch-ungarische  Bank  und  die  neu  geschaffene
\if Ca  d  italia&amp;gt;  ein  Actieuunternehmen  ist,  als  auch  die  übrigen  englischen
laut  Cn  ^ììŗfen  keine  Noten,  die  auf  einen  Betrag  unter  5  Pfund  Sterling
$ 0 / n '  ausgeben.  Der  vom  Gesetze  für  England  und  Wales  gestattete
Usw  Ctr °9  der  nicht  durch  Metall  gedeckten  Banknoten  belief  sich  auf
0  000  Pfund  Sterling  in  Noten  der  Bank  of  England  und  unir
  8  500  000  Pfund  in  solchen  anderer  Banken,  und  diese  Summe  nahm
vgß  ab.  Denn  wenn  eine  Privatbank  einging,  wurde  nur  gestattet,
^şmntbetrag  der  nicht  metallisch  gedeckten  Noten  der  Bank  of
^rineh^â  um  ^îvei  Drittel  ber  von  der  eingehenden  Bank  ausgegebenen  Noten
betx a  wurde.  So  kommt  es,  daß  der  gegenwärtig  circulirende  Gesamtdtib
  ben erstrti 9 cr  Roten  im  Vergleich  mit  der  gegenwärtigen  Bevölkerungszahl
%ni
A
Raffen,  nur  daß  in  diesen  Ländern  auch  Noten  im  Betrage  von  nur
Unb  ^ Ur  Ausgabe  gelangen  durften,  und  daß  alle  Notenbanken  das
Ah  o b  "^e  Recht  erhielten,  falls  sie  einen  gleichwertigen  Borrath  von  Courantgesķtzteņ^oņ
  Barren  in  ihren  Kellern  bereit  halten  würden,  über  den  fest-Gesamtbetrag
  hinaus  Noten  zu  emittiren.
te 3uii rt  Frankreich  ist  das  Bankwesen  auf  eine  ganz  andere  Weise
Wie  in  vielen  andern  Staaten,  besitzt  auch  in  diesem  Lande  nur

logar

"Nd  b  "U"  guarii  un  MH  oer  gegeuwarklgen  Vevouerungszayl
be %n ,eni  ģogenwärtigen  Reichthum  von  England  und  Wales  nicht  ein  Viertel
9en  ausmacht,  welcher  im  Jahre  1844  in  Umlauf  war.
W bnIi * e  Urschriften  wurden  im  Jahre  1845  auch  für  Schottland  und
'»netiT  ersrtffst "  —  ti  Hé  H  j  '  “é  '  m  1  a  "»  i
        <pb n="297" />
        270

IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

eine  einzige  Bank  das  Monopol  der  Banknotenausgabe.  Wie  die  russisi,
belgische,  spanische  und  holländische  Bank  darf  auch  die  der  Regierung  Borschüsse ­
  gewährende  und  manche  andern  Dienste  leistende  Banque  de  1  rance»
welche  im  Jahre  1800  ins  Leben  gerufen  wurdet  allein  Noten  emittiren,  un
zwar  bis  zum  Maximalbetrage  von  3500  Millionen  Francs,  ohne  daß  r
verhalten  wäre,  zur  Bedeckung  ihrer  Noten  eine  bestimmte  Menge  Edelmeta
in  Courantmünzen  oder  in  Barren  bereit  zu  halten.  Man  verläßt  st  '
und  nicht  mit  Unrecht,  auf  die  erprobte  Vorsicht  der  Verwaltung  und  den  r  ^
allgemeinen  sehr  soliden  Geist  der  französischen  Geschäftswelt.  Bis  seht  wenigst?"
hat  die  Bank  das  in  sie  gesetzte  Vertrauen  glänzend  gerechtfertigt,  da  sie  ş
wohnlich  einen  beträchtlich  größern  Barvorrath.  als  er  zur  Sicherung  ®
Noteneinlösung  erforderlich  wäre,  in  ihrem  Besitze  hat.  Ter  Mindestbetra
einer  Note  ist  auf  50  Francs  festgesetzt.  ^
3)  Im  Deutschen  Reiche,  zu  dessen  Befugnisien  auch  die  Bangesetzgebnng
  gehört,  bestehen  neben  der  Reichsbank,  die  im  Jahre  1871  ^
der  im  Jahre  1847  reorganisirten  Königlich  Preußischen  Bank  zu  Berlin,  dere
Grundkapital  von  letzterem  Jahre  an  zu  einem  Theile  aus  staatlichen  Geldmitte  '
zum  andern  aus  Actienkapital  bestand,  gebildet  wurde,  uoch  verschiedene  ande^
Zettelbanken,  deren  Zahl  sich  indessen  im  Laufe  der  Jahre  beträchtlich  ^
mindert  hat.  Unter  den  uoch  bestehenden  seien  z.  B.  die  Bayrische,
Sächsische,  die  Württembergische  und  die  Frankfurter  Bank  erwähn0
zusammen  dürfen  aber,  nachdem  zwischen  den  Jahren  1805  und  1873
erhebliche  Vermehrung  der  Notenemission  und  eine  Preissteigerung  Plä^
griffen  hatte,  welche  man  auf  die  burd)  die  erstere  herbeigeführte  Vermehr"^
des  Tauschmittelumlaufs  zurückführte,  den  Bestimmungen  eines  Gesetzes  "
Jahre  1875  zufolge  nur  noch  einen  bestimmten  Betrag  steuerfreier
ausgeben.  Der  Betrag  der  von  der  Reichsbank  zu  cmittircnden  Noten
die  Maximalgrenze  von  223  Millionen  nicht  überschreiten,  und  der  Mi"
betrag,  auf  den  die  Noten  lauten  können,  ist  auf  100  Mark  festşş
Wollen  die  Banken  mehr  Noten  emittiren,  so  miissen  sie  eine  fünfprocc"^,
Notensteuer  entrichten,  was  dann  eine  entsprechende  Steigerung  des  Disco"
zinses  zur  Folge  hat.  Betreffs  der  Notenbedeckung  wurde  durch  das  « c

yon,  Jahre  1875  verordnet,  daß  diese  durch  einen  Metallvorrath  zu
ilstv

habe,  der  einem  Drittel  des  Gesamtbetrages  der  emittirten  Noten  gleicht""^
Doch  können  auch  Reichsschatzscheine  zur  Bedeckung  verwendet  werden.
Deutsche  Reichsbank  hat  einen  von  der  Regierung  ernannten  Präsidenten,

p  t"
1  Die  erste,  von  dem  Schotten  John  Law  im  Jahre  1716  gegründete  u'^^l
Jahre  1720  zu  Grunde  gegangene  Zettelbank  Frankreichs  kann  als  warnendes
dafür  dienen,  wohin  eine  übermäßige  Benutzung  des  Credites  führt.
        <pb n="298" />
        9.  Kap.  Der  Credit.

271

so??uplsche  Regierung  legt  bei  ihr  die  eingehobenen  Staatseinnahmen  an,
djx  feine  3wßen  Bestände  in  den  Staatskaffen  aufgehäuft  werden.  Um
Ģà^àsgelder  vor  jedem  Risico  zu  sichern  und  um  überhaupt  eine  solide
icyaftsgebarung  der  Bank  zu  garantiren,  sind  auch  noch  weitere  staatliche
pristen  erlassen  worden.
Äa  /  *  -Österreich-Ungarn  wurde  die  heutige  Oesterreichisch-ungarische
Gesell  -österreichische  Nationalbank  im  Jahre  1816  errichtet.  Nachdem
ņj'o  den  verschiedenartigsten  Systemen  unterworfen  war,  sind  ihre  Verhält-^Mwärtig
  durch  das  Gesetz  vom  Jahre  1881  folgendermaßen  geordnet,
stell  Eş'Şî  Monopol  der  Banknotenemission  und  hat  nur  zwei  Centralstelle"'
  ''î  Ņien  und  in  Budapest,  dagegen  viele  Filialen  und  sogen.  Neben-.
  Ņber  nur  den  beiden  Centralen  ist  die  gegenwärtig  freilich  noch
Dix  N  şi'ŞPendirte  unbedingte  Verpflichtung  auferlegt,  die  Noten  einzulösen,
tzèîît  /  anstellen  sind  dazu  nur  so  weit  verpflichtet,  als  die  ihnen  zugewiesenen
õkdeckl  ìo'chkn.  Die  Bank  darf  200  Millionen  Gulden  metallisch  nicht  voll
Dtlqx Cr  Ņàņ  ausgeben,  ohne  der  Regierung  dafür  Steuer  zahlen  zu  müssen.
Dà  .ist  sie  befugt,  beliebig  viele  besteuerte  Noten  zur  Ausgabe  zu  bringen.
i&amp;gt;nd  zwei  Fünftel  ihres  gesamten  Notenumlaufs  stets  durch  Bargeld
"nd  b 0 *?"  9ebe(ft  şà  Die  Noten  lauten  auf  10,  100  oder  1000  Gulden,
bis  (  ^ tlnf  'st  öon  der  Verpflichtung  der  Einlösung  derselben  gegen  Bar
h  ásteres  aus  bem  folgenden  Grunde  befreit.  Die  Regierung  gab  inês
  Krieges  vom  Jahre  1866  zu  verschiedenen  Malen  Staatsnoten
ben  i  1C -  àangscurs  hatten  und  von  der  Bank  in  Zahlung  genommen  wersiine
  Hütte  nun  die  Bank  bar  zahlen  müssen,  so  hätte  jedermann
ìņ  Staatsnoten  gezahlt,  während  die  Banknoten  eingelöst
luerbcn  sluè  bcm  Ņerkehr  verschwunden  wären.  Dem  mußte  vorgebeugt
der  in  Unb .  ş"  erhielten  ihre  Noten  Zwangscurs.  der  erst  mit  dem  Abschlüsse
b.  h  ,  ollinählichem  Fortschreiten  begriffenen  Maßregeln  zur  Valutaregulirung,
bob  b C j. ll y  "Wiederaufnahme  der  staatlichen  Barzahlungen,  aufhören  wird.  Tie
slvnthot  oņķ  tragenden  Lasten  sind:  die  Notensteuer,  welche,  sobald  der  Ge-Äļelnb
  ^ Cl  rmittirten  Noten  200  Millionen  Gulden  übersteigt,  mit  5  %  vom
^Sten  1(19e  â"  zahlen  ist,  die  Gewährung  der  Unverzinslichkeit  für  das  der
libri»  der  Bank  bewilligte  Anlehcn  von  80  000  000  Gulden,  welches
allmählich  abbezahlt  wird,  und  die  im  Jahre  1887  auferlegte  Ver-Gewinn,
  soweit  er  7  %  übersteigt,  mit  der  Regierung  zu  theilen,
schisi,  .  Italien  endlich,  wo  erst  vor  kurzem  der  durch  eine  ungemein
^^^'vge  Gebarung  herbeigeführte  Zusammenbruch  der  Banca  Romana  1

k' c  Verwaltung  dieses  Instituts  beschaffen  war,  geht  schon  daraus  her-Legen
  den  Bankgouverneur  Bernardo  Tanlongo  und  den  Kassier  Cesare
        <pb n="299" />
        272

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

und  die  Krisis,  welche  andere  große  Notenbanken  durchzumachen  hatten,  ^
übelsten  Einfluß  auf  die  Creditverhältnisse  des  an  finanziellen  Schwierigkeit^
schon  überreichen  Landes  ausgeübt  haben,  ist  im  Jahre  1893  ein  ueu^
Bankgesetz  beschlossen  worden  und  in  Geltung  getreten.  Durch  dasselbe
die  bisherige  Nationalbank  mit  zwei  andern  Instituten  fusionirt  und  so  ^
Banca  d’Italia  umgestaltet,  welcher,  ebenso  wie  den  Banken  von  Neap
und  von  Sicilien,  das  Recht  der  Notenausgabe  auf  20  Jahre  verliehen  '
Die  Maximalgrenze  des  Notenumlaufs  wird  für  die  nächsten  vier  Jahre  a"
1097  Millionen  Lire  festgestellt,  wovon  800  Millionen  auf  die  Banca  d’It»
entfallen.  Nach  Ablauf  von  vier  Jahren  hat  eine  jede  dieser  drei  Ban  e
ihren  Notenumlauf  zu  beschränken,  und  zwar  in  Zeiträumen  von  je  zwei  \
zwei  Jahren,  so  daß  die  Gesamtcirculation  im  Jahre  1907  nur  noch  864  %  '
lionen  Lire  betragen  wird.  Die  Noten  sind  auf  Sicht  gegen  Metall  ewz  '
wechseln.  Zu  ihrer  Deckung  ist  ein  zu  33  °/ 0  aus  Metallgeld,  und
hauptsächlich  aus  Goldmünzen,  und  zu  7°/ 0  aus  ausländischen  GolddevP^
bestehender  Vorrath  von  Werthen  bereit  zu  halten.  Die  Noten  werden
Stücken  zu  50,  100,  500  und  1000  Lire  ausgefertigt.  In  ihre  HerstellŞ
theilen  sich  der  Staat  und  die  Banken  dergestalt,  daß  weder  der  eine  no
der  andere  Theil  für  sich  eine  vollständige  Note  liefern  kann.  Auf
Weise  soll  die  geheime  Notenemission  verhindert  werden.  Die  W#
beträgt  1  %  und  wird  nur  von  den  durch  den  vierzigprocentigen  Bott
nicht  gedeckten  Noten  erhoben.
Endlich  ist  9.  noch  eine  Function  der  Banken  zu  nennen,  der
mit  Actien,  Obligationen,  Staatspapieren  und  andern
artigen  Werth  papieren.  Ueber  die  Natur  derselben  wird  im  uäĢ^
Kapitel  zu  sprechen  sein,  wo  auch  von  den  Eigenthümlichkeiten,  welche
Handel  mit  solchen  Werthen  aufzuweisen  hat,  die  Rede  sein  wird i .
Lazzaroni  im  Juli  1893  erhobene  Anklage  unter  anderem  auf  Unterschleif  einer
von  mehr  als  28  Millionen  Lire,  auf  Erzeuguug  und  Ausgabe  falscher  Banknoten
auf  Bestechung  öffentlicher  Beamten  lautete.  Wen»  nun  auch  im  Juli  1894  die  ^
sprechung  sämtlicher  Angeklagten  erfolgte,  so  zeigt  doch  allein  schon  die  Thatsache^
eine  solche  Anklage  überhaupt  erhoben  werden  konnte,  wie  es  in  der  Verwaltung
Anstalt  aussah.  ^
i  Eine  gute,  auch  ohne  besondere  Vorkenntnisse  verständliche  Darstellt
Bankwesens  gibt  Bonamy  Price,  Geld-  und  Bankwesen,  deutsch  von  Her"
Breseld  (Berlin  1877),  3.  Kap.
        <pb n="300" />
        10.  Kap.  Ter  Credit  (Fortsetzung).

273

Zehntes  Kapitel.
Ter  Credit  (Fortsetzung).
niss  îìo  sanken  sind  von  großem  Einfluß  auf  die  wirtschaftlichen  Verhält-&amp;gt;e
  der  verschiedenen  Länder.  Tie  durch  die  wachsende  Ergiebigkeit  der
n !°  uction  in  größerer  Menge  erzeugten  Güter,  die  Arbeitskräfte  der  zu-Einwohnerzahl
  und  die  sich  entwickelnden  Fähigkeiten  der  letztern
llnt  oşimals  nicht  zur  weitern  Ausdehnung  oder  Vervollkommnung  der
sie  ^hmungen  bezw.  der  Productionszweige  des  betreffenden  Landes,  welchen
iortb  C  Ģņistehung  verdanken  bezw.  in  welchen  sie  Beschäftigung  fanden,
t r j £ / rn  3 11  Ģunsten  anderer  Etabliffements  verwendet  oder  von  einem  Beņun
  äuf  den  andern  übertragen.  Bei  derartigen  Uebertragungen  spielen
öedeut'o  ^onkgeschäfte  eine  große  Rolle,  so  daß  die  nationale  Production  in
neu  „m  Umfange  von  den  Geldmächten  abhängig  ist.  Für  die  meisten
und  ?  gehenden  Unteritehmungen  oder  die  meisten  kostspieligen  Umgestaltungen
Sjx  ./Weiterungen  bereits  bestehender  bringen  die  Banken  die  Mittel  auf.
f Qln  ,lllb  eê '  welche  die  Ersparnisse  und  die  Geldkapitalien  der  Einzelnen
hierb  '  Unt)  Lesern  oder  jenem  Unternehmer  leihen.  Wirkliches  Geld  spielt
Noch  Eî  ^ne  verhältnißmäßig  kleine  Rolle,  und  andere  materielle  Güter  gehen
zur  §^"iger  durch  die  Hände  der  Banken;  denn  die  Gegenstände,  die  ihnen
îcherung  ihrer  Forderungen  verpfändet  werden,  sind  relativ  von  keiner

dop  bņ  Bedeutung.  Sie  sammeln  vielmehr  eine  Menge  von  Forderungen  und
dop  i  ed)tcn  auf  Sachgüter  an,  wie  sie  selbst  hinwiederum  auch  infolge  der
sind.  T*  eingegangenen  Verpflichtungen  im  größten  Maßstabe  Schuldner
o  können  denn  diese  Geldinstitute,  je  nachdem  sie  die  in  ihren  Händen

gütet  1  ' en  Ņ^ìîîel  verwenden,  auf  die  Production  und  Consumtion  der  Sachóte ­
  ist lnCn  ģĢ^ļtigen  Einfluß  heilsamer  oder  nachtheiliger  Art  ausüben.
^ e finbí*íf I1Un  ^ er  Gebrauch,  den  die  Banken  von  der  großen  in  ihren  Händen
bo%  cn  -^acht  machen,  beschaffen?  Ist  er  ein  wohlthätiger?  Wirkt  der
şien  gewährte  Credit  heilsam?
eine  ^.^ņàchst  muß  hier  daran  erinnert  werden,  daß  der  Credit  überhaupt
Äeb^ì^'îchtung  ist,  von  welcher  ebensogut  ein  schlechter  wie  ein  nützlicher
cidstjşiņ )  ģowacht  werden  kann.  Die  Geschichte  zeigt  uns  aber,  daß  alle
linb  ^ ei1  Gemeinwesen  zum  Credit  ihre  Zuflucht  genommen  haben,  und  so
zu  j*?”  Vorschläge,  die  auf  dessen  Abschaffung  abzielen,  als  utopisch
^ Q uteic 1  )nen ’  ^ a Ü e Ö en  ist  es  sehr  nothwendig,  den  Credit  mit  gewiffen
ohpx  ş  ņ  äu  umgeben,  da  die  Geschichte  gleichfalls  den  Nachweis  liefert,  daß
$ ei)Q8 )C  Credit  stets  mißbraucht  wurde.
'Kümpfe  Volkswirtschastslehrk.  lg
        <pb n="301" />
        274

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Die  schlimmsten  Mißbräuche  kommen  indessen  im  Gebiete  des  nicht  kaufmännischen ­
  Credits  vor.  Wir  werden  uns  mit  diesen  im  nächsten  ĶĢ
zu  befassen  haben.  In  dem  vorliegenden  haben  wir  es  nur  mit  dem  w
brauch  des  Handelscredits  und  den  durch  denselben  verursachten  Schädigungzu
  thun.  Zunächst  aber  wollen  wir  die  aus  der  letztern  Art  des  Credi
erwachsenden  Vortheile  recapituliren.  Wir  haben  die  folgenden  Kategorie
derselben  zu  unterscheiden.  .
1.  Eine  überaus  bedeutende  Ersparniß  an  kostbaren  Metallen,  die  oy
Creditgewährung  mit  schweren  Lasten  beschafft  werden  müßten.  Es  läßt  st
nicht  berechnen,  wie  große  Massen  derselben  jährlich  gekauft  werden  ķ  '
obgleich  ohne  den  Credit  die  Anzahl  der  Zahlungen  auf  jeden  Fall  bedeute
reducirt  werden  müßte.  So  läßt  sich  denn  nur  sagen,  daß  die  Erspar"  p
viele  Millionen  ausmacht.  Diese  Ersparniß  hat  dann  auch  noch  die  gûŞ
Folge,  daß  sie  dazu  beiträgt,  den  Tauschwerth  des  Geldes  vor  allzu  grost^
Veränderungen  zu  bewahren.  Während  sich  nämlich  einerseits  mit  der  8  '
wältigen  Zunahme  des  Handels  die  Anzahl  der  Zahlungen  ganz  beträcht  l
steigert,  nimmt  andererseits  mit  der  gleichzeitigen  Entwicklung  des  Credittvese
diejenige  der  Bargeldzahlungen  verhältnißmäßig  ab,  da  sowohl  die  gegenses  Ģ
Conlpensation  der  Zahlungsverpflichtungen,  das  Clearingsystem,  als  die
lation  von  Creditpapieren  einen  immer  größern  Umfang  gewinnt.  So  kam  ^
es,  daß  die  Nachfrage  nach  Gold  und  Silber  in  unvergleichlich  geringer
Grade  zunimmt  als  die  Bevölkerung  und  der  Reichthum.  Das  ist  aber  nat»
lich  dem  Verharren  der  Preise  auf  einem  gewissen  Niveau  sehr  günstig.
2.  Eine  sehr  bedeutende  Ersparniß  an  Zeit  und  Mühe  und  eine  1Ļ
beträchtliche  Verminderung  des  mit  den  Zahlungen  verbundenen  Risicos.
dem  allem  ist  bei  der  Besprechung  der  dritten  und  der  siebenten  Fķ''
der  Bankanstalten  im  vorigen  Kapitel  die  Rede  gewesen.  jj
3.  Die  Möglichkeit,  die  Ersparnisse  mehrerer  Personen  durch  Ansa"^
lung  und  gemeinschaftliche  Placirung  nutzbarer  zu  verwenden,  als  wenn
jede  von  diesen  Personen  ihre  Sparpfennige  selbst  hätte  anlegen  müssen-  ^
Placirung  größerer  Beträge  ist  immer  leichter  als  diejenige  kleiner  ŞuM'N^
die  oft  so  geringfügig  sind,  daß  sie  kaum  productiv  angelegt  werden  könn  '
weil  Stempel-  und  andere  Gebühren,  die  Mühe  der  Zinszahlung  und
Umstünde  den  Vortheil,  der  ans  solchen  kleinen  Geldkapitalien  erwächst'
die  Maßen  verringern.  &amp;amp;
4.  Durch  die  von  scharfsinnigen  und  weitblickenden
leitete  Gewährung  von  Darlehen  an  Unternehmer  und  Kaufleute  und  1&amp;gt;
die  Förderung  neuer  Unternehmungen  leiten  die  Banken  viele  mensch  ^
Kräfte  und  eine  große  Menge  von  Sachgütern  auf  die  nützlichsten  mmr  ^
lichen  Bahnen  und  verhindern,  daß  gewisse  Menschen  unbeschäftigt  un
        <pb n="302" />
        10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

27'

J  ® uter  unbenutzt  bleiben.  Besonders  erweist  sich  ihr  Wirken  auch  in
""9  j e ^ r  uützlich,  daß  es  so  manchen  Producenten,  die  sich  infolge
&amp;gt;  lger  Umstände  in  vorübergehender  Verlegenheit  befinden,  die  Fortführung
UM  Un  Wrunbe  ñesunden  und  bestandfähigen  Unternehmungen  möglich  macht,
yrend  diese  Unternehmungen  ohne  den  Beistand  der  Bankgeschäfte  zusammen-'
bje  Sf Cn  ^âren,  woraus  sich  dann  eine  große  Einbuße  an  Vermögen  und
ist.äochlegung  tüchtiger  Kräfte  ergeben  hätte.  Und  auch  in  der  Hinsicht
flib'  âà  wirken  der  Bankanstalten  von  großem  Nutzen,  daß  sie  fleißigen  und
ihre  bņ.^ngen  Vorschüsse  gewähren  und  denselben  die  Nutzbarmachung
^.  Fähigkeiten  in  einem  Umfange  ermöglichen,  in  welchem  sie  diese  ohne
ugewährung  nicht  hätten  zur  Geltung  bringen  können.  Das  sind,  kurz
uunengefaßt,  die  Vortheilhaften  Resultate  des  Handelscredits,
oft  -  man  muß  auch  dessen  Schattenseiten  nicht  außer  acht  lassen.  Wie
seh^  trtr  e '  daß  Leute  infolge  falscher  Speculationen  der  Banken  eine
dolkì-  ļ.'che  Thätigkeit  aufgeben  und  einer  minder  nützlichen  oder  sogar  einer
v'rtschaftllch  schädlichen  Beschäftigung  sich  zuwenden,  daß  durch  die
das  r  emC  ÜbeI  Leitete  Production  und  schädliche  Konsumtion  gefördert,
testen  s?'°ņ^vermôgen  vergeudet  wird  und  viele  der  energischsten  und  begabkeinei
  i)rtrafterc  şilh  von  denselben  zu  Speculationen  verleiten  lassen,  die
fob! 1  * %en  Nutzen  bringen  und  nichts  weiter  als  reine  Spieloperationen
einen  -  às  muß  ein  wenig  eingehender  besprochen  und  zunächst  aus
sehr  verbreiteten  Uebelstand  aufmerksam  gemacht  werden.
%tler  e§  bei  bem  bestehen  so  vieler  Bankanstalten  sehr  leicht  ist,  sich  durch
ļeben^  Geldmittel  zu  verschaffen,  wird  es  vielen  in  dürftigen  Verhältnissen
àrnlick,"'  ""kiffenden,  unfähigen  oder  gewissenlosen  Leuten  möglich  gemacht,
mühelos  selbständige  Unternehmer  zu  werden,  schlechte  Ware  zu  er-^oncu
  Unb  ^  ben  Producenten  solider  und  preiswürdiger  Artikel  gefährliche
tz&amp;gt;jx  ^ŗrbuz  zu  machen.  Wir  haben  ja  im  4.  Kapitel  des  I.  Buches  gesehen,
C  îĢcchtere  Ware  oftmals  die  bessere  aus  dem  Felde  schlägt  und  so
tifej  h  Evie  ohne  große  Schwierigkeiten  sich  zur  Konsumtion  schädlicher  Aral,eh ­
  ?  O'ien  lassen.  Derartige  unreelle  Producenten  sind  aber  gewöhnlich
sfalli^,  ^ CCbte  ^rodherren  ihrer  Untergebenen  und  richten  zudem  häufig  durch
sind  Unheil  an,  indem  dann  ihre  Arbeiter  eine  Zeitlang  unbeschäftigt
şi?  zahlreiche  Sachgüter,  Gebäude,  Maschinen  u.  s.  w.  unbenutzt  bleiben,
Ş  êìņc  neue  Verwendung  dafür  gefunden  hat.
'şi  ês  wiederholt  geschehen,  daß  infolge  leichtfertigster  Creditvon
  seiten  einzelner  Banken  mittellose  oder  gewinnsüchtige  Leute
àeise  '  slU * en '  die  keinem  wirklichen  Bedürfniß  entsprachen,  und  auf  diese
eine  5 e | ei1e  ^oßen  als  Baukrach  bekannten  Krisen  eintraten,  wie  deren  z.  B.
anders  verderbliche  sich  seit  dem  Jahre  1873  in  Wien  abspielte  und
        <pb n="303" />
        276

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

eine  andere  in  den  neunziger  Jahren  unseres  Jahrhunderts  in  der  Stadt  Ro
die  übelsten  Folgen  nach  sich  zog.  Derartige  Krisen  beweisen  auf  das  sch  ^
gendste,  welch  großen  Schaden  die  Bankanstalten  durch  ihre  Creditgewahru  S
anrichten  können  und  in  wie  besonders  hohem  Maße  gerade  der  von
Gelddarleihern,  also  namentlich  der  von  großen  Bankiers  und  vor  allem
von  Actiengesellschaften  gewährte  Credit  die  Gefahr  leichtsinniger  Gebaw  9
heraufbeschwört.  Die  Verlockung  zu  Wagnissen,  die  in  der  Aussicht  auf  M
Zinsen  liegt,  wie  sie  bei  riskirten  Unternehmungen  gezahlt  zu  werden  Pşş  '
macht  sich  bei  größern  Geldinstituten  stärker  geltend,  weil  diese  meistens
auf  rechnen  können,  daß  der  bei  gewisten  Transactionen  eventuell  zu  0
wärtigende  Verlust  durch  den  hohen,  aus  andern,  voraussichtlich  erfolg«'#
Unternehmungen  in  Aussicht  stehenden  Gewinn  wieder  ausgewogen  wer  ^
wird.  Andererseits  aber  haben  die  großen  Geldleute  und  die  Banken  ^
den  ganz  kleinen  Gelddarleihern  wiederum  den  Vortheil  voraus,  daß  sie  1
stände  sind,  durch  ihre  intelligenten  Vertreter  die  wirtschaftlichen  VerhältMl^
zu  überblicken,  die  augenblickliche  Conjunctur  zu  würdigen  und  die  Verh  ^
niste  der  einzelnen  Darlehenswerber  klarzustellen.  Wenn  also  die  Banken  ^
ehrenhaften,  wilden  Spekulationen  abgeneigten  Leuten  geleitet  werden,  so
ihr  Wirken  die  geschilderten  Nachtheile  nicht  im  Gefolge  haben.  Es  kommtt  »
allem  darauf  an,  ob  ihre  Leiter  Männer  von  wahrem  sittlichen  Gehalte  sw  '
Ferner  kann  man  nicht  läugnen,  daß  Bankinstitute  und  Bankhäuser
schuld  daran  sind,  wenn  neue  Ersparniffe  und  schon  vorhandene  Geldkapüa  &amp;gt;
sowie  die  persönlichen  Fähigkeiten  und  Talente  vieler  Menschen  Unternehmung
zugeführt  werden,  die  minder  Vortheilhaft  sind  als  andere  oder  gar  el
Nutzen  bringen  und  zudem  noch  in  der  Richtung  ein  Übeln  Einstuß  nu«ü
daß  ihr  Betrieb  im  höchsten  Grade  die  Spielwuth  entfesselt.  Den
Punkt  dieser  Übeln  Einflüsse  bildet  die  Börse,  eine  in  jeder  großen
stadi  vorhandene  Institution.  Die  eigentliche  und  nützliche  Aufgabe  ^
Effektenbörse  ist  die,  als  offener  und  freier  Markt  für  den  Kauf  und  ^
Verkauf  von  Werthpapieren  zu  dienen.  In  frühern  Zeiten  wurde  an
Börsen  hauptsächlich  nur  mit  staatlichen  Schuldverschreibungen  und  so  ^
anderer  öffentlichen  Körperschaften  gehandelt.  Im  19.  Jahrhundert  ha

welche  me  Mitgliedschaft  ver  ^eļcuiajuyi  uiuuiuui  umu.  j
einen  ungeahnten  Aufschwung  genommen  und  ist  zu  einer  immer
Nmsatzstätte  von  Vermögenstheilen,  ja  ganzen  Vermögen  geworden.  ^
es  doch  nicht  leicht  Personen  von  einer  gewissen  Wohlhabenheit  geben,
        <pb n="304" />
        10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

277

Staatspapiere,  Actien  oder  von  Actiengesellschaften  emittirte  Schuldeŗschreibungen
  u.  dgl.  besitzen.
Die  auf  der  Börse  gehandelten  Werthpapiere  lassen  sich  in  drei  Klassen
^theilen:  1.  Schuldverschreibungen  der  Centralregierung  eines  Staates,  der
şivvinzen,  Gemeinden,  überhaupt  der  verschiedenen  Verbände  und  Factoren
^staatlichen  Organisation;  2.  Eisenbahnactien  und  -Obligationen;  3.  Actien
^  Obligationen  verschiedener  Art,  wohin  z.  B.  die  sogen.  Jndustriepapiere,
'  st-  die  Actien  der  zum  Betrieb  industrieller  Unternehmungen,  also  von
Q  t0Ue reien,  Eisenwerken  u.  dgl.,  gegründeten  Gesellschaften  und  die  von  ihnen
^gegebenen  Obligationen,  die  Bergwerksactien,  die  Actien  von  Creditinstituten,
/ C  don  solchen  emittirten  Pfandbriefe  u.  s.  w.  gehören.  Der  Gesamtwerth
et  Qn  der  Börse  gehandelten  Papiere  beträgt  viele  Milliarden  Mark.
Daß  derartige  Werthpapiere  leicht  von  einer  Hand  in  die  andere  übereit/*
 1  können,  ist  eine  an  und  für  sich  gute  Einrichtung.  Sie  sind  als
^  î  der  verschiedenen  Arten  der  internationalen  Umlaufsmittel  zu  betrachten,
ŗch  den  Verkauf  von  Werthpapieren  an  Ausländer  können  Schulden  be-Menbet



werden,  ohne  daß  ein  Güterballen  oder  ein  Pfennig  über  das  Meer
zu  werden  brauchte.  Unglücklicherweise  hat  man  sich  aber  an  der
seih  damit  begnügt,  berechtigte  Geschäfte  abzuschließen,  und  so  ist  die-V
  . e  ^in  Mittelpunkte  der  eben  erwähnten  Uebel  geworden.  Gehen  wir  auf
"eiben  etwas  näher  ein.
Und  ^ņächst  ist  es  ein  großer  Uebelstand,  daß  an  der  Börse  werthlose  Papiere
Şcheinwerthe  gehandelt  werden,  woraus  den  Speculanten,  den  Agenten
Maklern  u.  s.  w.  großer  Vortheil,  den  Unerfahrnen  aber,  deren  Vermögen
solche  Käufe  mehr  oder  weniger  aufgezehrt  wird,  ungeheurer  Nachtheil

ì&amp;gt;u  .Mokiern  u.  s.  w.  großer  Vortheil,  den  Unerfahrnen  aber,  deren  Vermögen
een,?  ^ļche  Käufe  mehr  oder  weniger  aufgezehrt  wird,  ungeheurer  Nachtheil
tyei  şi-  Man  kann  es  gar  nicht  berechnen,  was  für  riesige  Verluste  auf
m  e  Ņ^eise  herbeigeführt  worden  sind.  Um  sich  einen  Begriff  von  denselben
z.  genügt  es,  daß  man  sich  nur  vergegenwärtige,  welchen  Umfang
^erl  wiener  Börsenkrisis  im  Jahre  1873  angenommen  hat,  und  welche
à  e  der  Zusammenbruch  des  Panamaunternehmens  sowie  die  Fallissements
^  Zanken  in  Italien  in  den  Jahren  1893  und  1894  zur  Folge  hatten,
^örs  ļîĢ  sich  ein  ganzes  Buch  darüber  schreiben,  wie  man  es  an  der
b.  /  ""fängt,  um  neue  unsolide  Unternehmungen,  wie  man  sagt,  zu  lanciren,
b^îb  won  es  anstellt,  die  Actien  nicht  vertrauenswürdiger  Gesellschaften
öritt  ^  don  solchen  ausgegebenen  Schuldverschreibungen  an  den  Mann  zu
steint^',  à  allgemeinen  geht  man  dabei  so  vor:  Es  bildet  sich  im  ge-Mn/
  Cine  Ņereinigung  von  Leuten,  welche  auf  die  Actien  eines  solchen  Unter-H’/v
  Un ^  d"s  die  sonstigen,  von  dessen  Leitern  ausgegebenen  Werthpapiere
der  l!  . iren '  ìhre  Cotirung,  d.  h.  ihre  Zulassung  zum  Kauf  und  Verkauf  an
dŗse  erwirken,  die  Presse  in  der  Richtung  beeinflussen,  daß  sie  das
        <pb n="305" />
        278

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

betreffende  Unternehmen  in  den  Himmel  erhebt,  Scheinkäufe  dieser  Papiere  vornehmen ­
  und  so  das  Publikum  bewegen,  dieselben  um  hohen  Preis  zu  erstehen-Haben
  sie  dann  einen  schönen  Gewinn  eingeheimst,  so  ziehen  sie  sich  nach  dein
Verkauf  ihrer  Papiere  zurück  und  überlassen  das  Unternehmen  seinem  Schicksale-Natürlich
  gibt  es  verschiedene  Grade  der  Unehrlichkeit,  mit  der  bei  solchen
Vorgängen  verfahren  wird.  Manche  Unternehmungen  sind  nicht  ganz  un
gar  schwindelhafter  Natur,  aber  ihre  Bedeutung  oder  die  Chancen  ihres  Erfolges ­
  werden  entweder  bewußt,  oder  auch  weil  diejenigen,  welche  die  Einführung ­
  der  betreffenden  Werthe  auf  der  Börse  besorgen,  sich  selbst  in  şş
sionen  wiegen,  bedeutend  übertrieben.
Aber  ganz  abgesehen  von  dem  durch  den  Verkauf  derartiger  Papiere  angerichteten ­
  Schaden  wirkt  die  Börse  noch  in  einer  andern  Richtung  Nachtheil-Sie
  begünstigt  nämlich  eine  ungesunde  Neigung  zum  Speculiren  uiib  Spielen-Diese
  Neigung  bethätigt  sich  bezüglich  aller  an  der  Börse  gehandelten  Werthe,
wenn  sie  auch  bei  den  einen  in  höherem  Grade  zu  Tage  tritt  als  bei  andern-Die
  an  der  Börse  abgeschlossenen  Geschäfte  haben  nicht  alle  wirklich  die  Erwerbung ­
  oder  die  Veräußerung  von  Werthpapieren  zum  Gegenstände,  ^
großer  Theil  derselben  charakterisirt  sich  vielmehr  als  reine  Speculationskşş,
die  zum  Behufe  des  Wiederverkaufs  der  erstandenen  Werthe  zu  höherem  PE
abgeschlossen  werden.  Ein  solches  Vorgehen  bedeutet  nun  aber,  vom  ^tan
punkte  des  Nationalreichthums  aus  betrachtet,  nichts  als  einen  Verlust  an  3 el
und  Geistesthütigkeit.  So  sollte  es  denn  für  die  Speculationszweckc  vC
folgenden  Transactionen  eine  Grenze  geben,  wenn  die  betreffenden  Geschast
auch  den  wirklichen  Erwerb  von  Werthen  zum  Gegenstand  hätten.  Wie  n  *
die  Dinge  liegen,  haben  die  sogen.  Termingeschäfte,  durch  welche  fick)  ’
Kontrahenten  in  der  Art  verpflichten,  daß  der  eine  dem  andern  an  einem  1
voraus  genau  festgesetzten  Termine  eine  festgesetzte  Menge  von  WerthpapieC
zu  einem  bestimmten  Preise  zu  liefern  hat,  eine  ganz  maßlose  Ausdehnnn
gewonnen.  Es  gibt  verschiedene  Arten  derartiger  Geschäfte,  und  viele  de
selben  ähneln,  wenn  man  von  den  technischen  Formen  absieht,  einer  We  '
bei  welcher  es  sich  um  den  Preis  handelt,  den  gewisse  Werthpapiere  an  eine
gewissen  zukünftigen  Datum  haben  werden.  _
Bei  dieser  Art  von  Geschäften  sind  die  Interessenten  in  hohem  Ģra^
der  Versuchung  ausgesetzt,  eine  unerlaubte  Agiotage  zu  treiben,  d.  h  du

der

geschäftliche  Operationen,  die  mit  der  wirklichen  Sachlage,  dem  Stande
betreffenden  Unternehmungen  u.  s.  w.  in  Widerspruch  stehen,  also  z.  B.  du
eine  gesteigerte  Nachfrage  nach  werthlosen  Obligationen  oder  Actien  oder  bu
ein  ungerechtfertigtes,  tendenziös  vermehrtes  Ausgebot  werthvoller
durch  Verbreitung  falscher  Nachrichten  auf  die  Preisbildung  der  in  5 rsl
kommenden  Effecten  einzuwirken.
        <pb n="306" />
        10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

279

Deshalb  muß  es  das  eifrigste  Bestreben  der  Staatsgewalt  sein,  einem
oļchen  Treiben  an  der  Börse  entgegenzuwirken  und  das  Spielen  in  Werthpapieren
änlichst  zu  verhindern.  Zunächst  ist  selbstverständlich  gegen  diejenigen,  welche  in
ģkwinnsächtigeŗ  Absicht  falsche  Nachrichten  verbreiten,  mit  größter  Strenge  zu
^fahren.  Sodann  empfehlen  sich  noch  zwei  andere  Maßregeln.  Vor  allem  sollte
'ņan  darauf  dringen,  daß  die  Actiengesellschaften  ihre  Geschäfte  nicht  eher  be-Mnen
  und  ihre  Aktien  und  Obligationen  nicht  eher  verkauft  werden  können,
kbor  die  Zeichner  nicht  auch  mindestens  einen  bedeutenden  Theil  des  gezeichneten
vitals  eingezahlt  haben  und  bevor  nicht  überhaupt  mindestens  zwei  Drittel
l^Kapitals  gezeichnet  sind 1 .  Dann  aber  sollte  auch  gegen  diejenigen,  welche
ş  sinnig  Crida  machen,  mit  Strenge  vorgegangen  und  die  Bestimmung
rosten  werden,  daß  derartige  Personen  überhaupt  nicht  oder  wenigstens  auf
ņge  Zest  hinaus  nicht  wieder  zum  selbständigen  Betriebe  von  Unternehmungen
er  Zum  Abschlüsse  von  Termingeschäften  zugelassen  werden  können,
ìî  Ziemlich  aussichtslos  dagegen  ist  die  Agitation,  welche  von  vielen  Seiten,
auch  von  den  deutschen  Agrariern,  gegen  die  Termingeschäfte  und  ins-£j
  ° nbere  gegen  diejenigen  betrieben  wird,  bei  welchen  es  nicht  auf  wirkliche
^êşkrung  der  Ware,  sondern  nur  auf  den  Gewinn  aus  der  Differenz  zwischen
preise  bei  Abschluß  des  Geschäftes  und  dem  Preise  im  Zeitpunkte  der
derb'^ņg  abgesehen  ist.  Die  Termingeschäfte  überhaupt  lassen  sich  unmöglich
leten.  Wie  kann  man  es  jemanden,  der  als  weit  ausblickender  Mann
aussetzt,  daß  diese  oder  jene  Waren  nach  einiger  Zeit  theurer  sein  werden,
Und  sollen,  sich  dieselben  zu  mäßigen  Preisen  im  voraus  zu  bestellen
^  bie  Lieferung  auf  einen  spätern  Zeitpunkt  festzusetzen,  wo  er  dieselben
^  während  er  augenblicklich  eine  andere,  nützlichere  Verwendung  für  sein
Wer  will  den  vernünftigen  Gebrauch  der  menschlichen  Geisteskräfte
wer  in  dem  Herzen  der  einzelnen  Contrahenten  lesen  und  bestimmen,

h°..
stiele,,

deutsche  Gesetz  über  die  Aetieiigesellschaften  vom  18.  Juli  1884  hat  in
Nych  H  "'sicht  sehr  durchgreifende  und  nachahmensnierthe  Anordnungen  getroffen.  Dasteht ­
  ir"  Gesellschaft  nicht  eher  in  das  Handelsregister  eingetragen  werden,  benicht
  eher,  als  nachgewiesen  ist,  daß  sämtliche  Aktien  gezeichnet  sind
alz  _  u.  209  e)  ;  ebenso  dürfen  die  Aktien  nicht  zu  einem  geringern  Betrag
vstx^^  i&amp;gt;k»l  Nominalwerthe  von  den  Zeichnenden  übernommen  werden.  Auch  das
c  Handelsgesetzbuch  vom  Jahre  1862  enthält  Bestimmungen,  welche  den
selbst  "  werthloser  Aktien  durch  gewinnsüchtige  Gründerconsortien,  deren  Mitglieder
don  %^!/***  ŗiskiren,  zu  verhindern  bestimmt  sind.  Laut  Art.  222  darf  die  Ausgabe
folgx,,  wn  auf  den  Inhaber  nicht  vor  Einzahlung  des  ganzen  Nominalbetrages  er-Inhat,'
  Unb  ""H  über  die  geleisteten  Partialzahlungen  dürfen  Jnterimsscheine  auf  den
'wbedi^  ausgestellt  werden.  Ferner  ist  der  Zeichner  der  Aktie  in  der  Regel
detien* 19 ,*  * Ur  Einzahlung  von  40%  des  Nominalbetrages  verpflichtet;  auch  muß  jede
^sellschaft  staatlich  genehmigt  sein.
        <pb n="307" />
        280

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

ob  es  sich  um  nichts  anderes  handelt  als  darum,  daß  jemand  verständiger
verfährt  als  ein  anderer  und  mehr  Scharfblick  besitzt  als  der  letztere,  un
zwar  in  Angelegenheiten,  deren  Entwicklung  wirklich  mehr  oder  weniger  ungewiß ­
  ist  lind  deshalb  verschieden  beurtheilt  werden  kann,  oder  ob  der  ander ­
  Preisdifferenz  zu  erzielende  Gewinn  der  einzige  Beweggrund  des  Geschäfte
abschlusses  war?  Das  läßt  sich  in  vielen  Fällen  gar  nicht,  in  andern  wenigstennicht
  mit  einer  jeden  vernünftigen  Zweifel  ausschließenden  Gewißheit  enscheiden.
  Aber  selbst  die  Termingeschäfte,  die  unmittelbar  nur  den  aus  der
Preisdifferenz  resultirenden  Gewinn  im  Auge  haben,  können  nicht  immer  ^
volkswirtschaftlich  vollkommen  werthlose  Transactionen  bezeichnet  werden.  ®
ist  recht  wohl  möglich,  daß  der  Preis  gewiffer  Effecten  infolge  unbegründeter
Borurtheile  des  Publikums  zu  tief  steht,  oder  daß  umgekehrt  die  Preise  anderer
sich  zu  hoch  stellen.  In  solchen  Fällen  ist  es  durchaus  nichts  Unerlaubte
Käufe  bezw.  Verkäufe  der  betreffenden  Werthpapiere  in  größerer  Anzahl  abzuschließen, ­
  welche  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Stücken  zum  Gegenstände  habe"
und  in  der  Absicht  bewirkt  werden,  um  durch  gesteigerte  Nachfrage  bezwvermehrtes
  Ausgebot  dieser  Werthe  einen  den  thatsächlichen  Verhältnissen  en  '
sprechenden  Preis  herbeizuführen.  Solche  Geschäfte  sind  vielmehr  volkswi  -
schaftlich  nützliche  Vorgänge,  wenn  auch  die  Käufer  bezw.  die  Verkäufer  da^
nicht  den  Erwerb  der  in  Frage  stehenden  Werthpapiere  im  Auge  haben,  sondes
ihnen  nur  darum  zu  thun  ist,  einen  andern  Kursstand  derselben  herbei^
führen  und  zugleich  aus  den  sich  ergebenden  Preisunterschieden  einen  GewM
zu  machen.  Es  ist  eben  die  Ausgabe  und  das  Wesen  der  Börse,  die
zu  reguliren.  Sie  ist  trotz  aller  Mißbräuche  und  Skandale,  zu  denen  1
Existenz  Anlaß  gibt,  ein  unentbehrliches  Institut,  deuu  man  hat  keinen  EN

und
flick
uw

für  sie  ausfindig  machen  können.  So  kann  man  denn  auch  ein  Kaufen
Verkaufen  zum  Behufe  der  Preisregulirung  nicht  schlechterdings  für  verweis
erklären.  Ein  großer  Theil  des  Publikums  besitzt  nicht  Einsicht  genug,
die  Lage  der  verschiedenen  Actiengesellschaften,  die  wirtschaftlichen  Verhältnis
der  Staaten,  Provinzen,  Gemeinden  u.  s.  w.,  deren  Schuldverschreibung^
an  der  Börse  gehandelt  werden,  überblicken  und  selbständig  beurtheilen^
können.  Solche  ßeute  müssen  sich  durch  das  Verhalten  angesehener  Finanz^
leiten  lassen.

der

Es  kann  daher  nicht  wunder  nehmen,  daß  die  verschiedenen  Arten
Termingeschäfte  seit  etwa  einem  Vierteljahrhundert  fast  allenthalben,  düberall
  mit  Ausnahme  einiger  Staaten  der  nordamerikanischen  Union,  +
tugals,  wo  das  Handelsgesetzbuch  vom  Jahre  1888  eine  entgegengesetzte

stimmung  enthält,  und  weniger  andern  Länder  rechtsgiltig  geworden  sind.  I"  ^
übrigen  civilisirten  Staaten  sind  die  entgegenstehenden  Gesetze  allmählich  entn"'  ‘
ausdrücklich  abgeschafft  worden  oder  außer  Uebung  gekommen.  Man  schritt  M
        <pb n="308" />
        10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

281

einer  gänzlichen  Abschaffung  dieser  Gesetze,  obgleich  das  Differenzgeschäft  in
hpapieren  viel  mehr  als  das  in  Getreide,  Zucker  und  den  andern  auf  der
lass  ^enbörse  gehandelten  Waren  zu  einer  Art  von  Spiel  ausarten  kann;
şich  doch  die  Productionsbedingungen  dieser  Naturerzeugniffe  infolge  der
kj°  etnen  Communicationsmittel  im  großen  und  ganzen  leicht  übersehen,  während
^  ģêschàftliche  Lage  der  einzelnen  Unternehmungen,  der  Actiengesellschaften  und
Roll  ^ e / eni Ö e  ber  Staaten,  deren  Schuldtitel  auf  der  Börse  eine  so  große
sck°  x  fielen,  von  den  verschiedenartigsten  Factoren  abhängt,  oftmals  sehr  verbiet ­

  Z* 1  werden  kann  und  daher  dem  Börsenspiel  reichliche  Nahrung
-  e -  Man  hat  sich  eben  bei  dieser  gänzlichen  Beseitigung  der  gegen  die

zu

sofortige

à  ““'T 7 **'"  gerichteten  Bestimmungen  nicht  ohne  Grund  von  der  Ueberö^ung
  leiten  lassen,  daß  derartige  Mißbräuche  gesetzlich  nicht  unterdrückbie
  '  ^eil  man  keine  Definition  geben  kann,  die  es  verstatten  würde,
^erechtigten  Geschäfte  unangefochten  zu  laffen  und  lediglich  die  schädlichen
Auch  hatte  man  im  Auge,  daß  selbst  Transactionen,  welche  auf
treib  "  0bcr  Aldigé  Lieferung  lauten,  in  den  Händen  einflußreicher  Preisliefm
  .ģbşährlich  werden  können.  Die  Geschichte  des  Pariser  Kupfersyndicates  1
m  dieser  Hinsicht  ein  lehrreiches  Beispiel,
lich  ,  f ' ne  Bestimmung,  welche  zwar  nachtheilige  Speculationen  nicht  gänziiii
  jf l  ^^hindern  vermag,  aber  denselben  doch  gewisse  Schranken  setzt,  ist
g  1  eucn  ungarischen  Strafgesetzbuch  enthalten.  Dieses  bedroht  im  Art.  416
sich  x"’*  ben  auf  den  Bankrott  gesetzten  Strafen  auch  denjenigen,  welcher
^ere'ck^  Börsenspiel  und  Speculationen,  die  sich  nicht  in  dem  normalen
bes  von  ihm  ausgeübten  Geschäftes  bewegen,  zahlungsunfähig  geschuld'
  áte,  die  das  thun,  machen  sich  einer  sträflichen  Unvorsichtigkeit
ousüb?  ""b  leisten  dem  Gemeinwesen  keine  Dienste,  da  sie  keine  Funktionen
^^lche  im  großen  und  ganzen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  der
îgung  der  menschlichen  Bedürfnisse  dienen 2 .
Btzrş  11  ^  die  von  dem  im  Januar  1896  im  Deutschen  Reichstage  eingebrachten
^on'ch^ş^outwurf  hinsichtlich  des  Terminhandels  in  Aussicht  genommenen
ìî^Uinl,  ^  Adunen  nur  gebilligt  werden.  Dieselben  gestatten  den  Börsensoll ­
  bê  uur  Personen,  welche  im  Börsenregister  eingetragen  sind.  Auch
or  Bundesrath  die  Befugniß  erhalten,  den  Terminhandel  von  gewissen
Ņlàrz  Jannet  1.  c.  320—831.  Der  Sturz  der  Société  des  métaux  erfolgte  im
*5$  SDiifrDie  im  Kupfergeschäft  erlittenen  Verluste  wurden  von  den  Experten  auf
r  1L toneit  Francs  geschätzt.
îehe  Cl.  Jannet  1.  c.  cap.  7  :  Des  spéculations  commerciales,  p.  231—284,
Schafte  "lchiedenen  Formen  der  Termingeschäfte,  die  Prämiengeschäfte,  die  Reportş'
  ^  '  klar  definirt  sind  und  nach  ihrem  Nutzen  bezw.  ihrer  Schädlichkeit
1  werden.
        <pb n="309" />
        282

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Bedingungen  abhängig  zu  machen,  ja  denselben  für  bestimmte  Waren  un
Werthpapiere  gänzlich  zu  untersagen.
Das  letztere  wird  sich  vermuthlich  nur  in  wenigen  Fällen  durchsetze
lassen,  da  die  Grenze  zwischen  erlaubten  und  unerlaubten  Differenzgeschäften'
wie  wir  sahen,  nur  schwer  zu  ziehen  ist.
Der  Mißbrauch  des  Credits  führt  übrigens  unter  Umständen  mcht  n  ^
zu  einer  größern  oder  geringern  Anzahl  von  Falliments,  sondern  auch  i
förmlichen  Handels-  und  Jndustriekrisen.  Unter  einer  solchen  Krisis  ist  dain ­
  einem  wirtschaftlichen  Centrum  stattfindende  massenhafte  Fallieren  von  Unte^
nehmern  oder  Bankanstalten  und  die  infolge  davon  eintretende  plötzliche  edeutende
  Creditbeschränkung  zu  verstehen.  Solche  Krisen  treten  in  sehr  ^
schiedenem  Umfange  auf.  Im  allgemeinen  stehen  drei  Uebelstände  damit  &amp;gt;
Verbindung:  .  ^
1.  eine  zuvor  zu  Tage  getretene  Mißleitung  der  Production,  verursach
durch  die  Production  und  den  Import  von  Waren  über  den  wirklichen  Bedar
hinaus  und  durch  große,  nachher  aber  sich  als  überflüssig  erweisende  Auslag
für  Gebäude,  Maschinen,  Eisenbahnen  und  Anschaffungen  zu  diesen  Zweşş
2.  die  übermäßige  Consumtion  gewisser  Güter  und  ein  übertrieben^
Genußleben,  welches  mit  großeil  Auslagen  für  schöne  Häuser,  kostbare  Kltt
lind  Nahrungsmittel,  Pferde,  Wagen  und  andere  Luxusgegenstände  verbun
ist,  zur  allmählichen  Aufzehrung  des  Kapitals  in  seinen  verschiedenen  Gestm"
führt  und  ohne  Rücksicht  darauf,  daß  die  Mittel,  die  ein  genußreiches  Le
verstatten,  nach  und  nach  zusammenschrumpfen,  fortgesetzt  wird.  Tie
diesen  beiden  Arten  von  Uebclständen  verbilndenen  Erscheinilngen  täuschen
jenigen,  welche  nicht  scharf  zu  beobachten  wissen,  und  erwecken  in  ihnen  ^
Glauben,  daß  sich  das  Land  einer  wirklichen  Prosperität  erfreue  ;  außer  e^
haben  sie  auch  eine  Preissteigerung,  zwar  nicht  für  alle  Gegenstände,
aber  für  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Artikeln  im  Gefolge,  welche  von
leuten  und  Unternehmern  zu  Speculationszwecken  gekauft  werden  oder  u
denen,  weil  sie  Luxusartikel  sind,  eine  starke  Nachfrage  herrscht.  ¿
Wenn  dm"

3.  eine  in  der  Folge  sich  einstellende  Productionsstockung
die  umfangreiche  Steigerung  der  Production  und  zur  Ermöglichung  der
triebenen  Ausgaben  für  Luxuszwecke  der  Credit  in  hohem  Maße  in  Ansp^
genommen  war  und  sich  nun  auf  einmal  jedermann  weigert,  denselben  ^
weiter  zu  gewähren,  alle  Welt  vielmehr  Barzahlung  begehrt,  so  entsteht  .
heillose  Verwirrung.  Die  Geschäfte  stocken,  die  Eigenthümer  können  mm  ^
aus  ihrem  Besitze  keinen  Gewinn  mehr  ziehen,  nur  zu  oft  häufen  sich  ^
räche  auf,  welche  zu  Grunde  gehen  und  verderben,  bevor  sie  verwendet
können,  viele  Leute  verlieren  ihre  Arbeit  und  manche  hervorragende  Ta
und  Fähigkeiten  sehen  sich  zur  Unthätigkeit  verdammt.
        <pb n="310" />
        10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

283

ßünb

wahrend  aber  eine  starke  Verbreitung  der  beiden  zuvor  erwähnten  Uebele
  von  einer  vielseitigen  Preissteigerung  begleitet  ist,  hat  dieses  Uebel  Hindun» ­
  einen  entsprechenden  Preisfall  zur  Folge.
^ņdes  kann  eine  Productionsstockung  auch  ohne  eine  vorherige  künstliche
j  0  ^ionssteigerung  oder  Periode  übertriebenen  Aufwandes,  etwa  infolge
dem^  bìņ/ŗ  großen  Kalamität,  wie  eines  Krieges  oder  einer  Mißernte,  in
betreffenden  Lande  oder  in  einem  mit  demselben  in  lebhaftem  Geschäfts-Nebe
  stehenden  Staate  eintreten.  Immerhin  läßt  sich  der  Ausbruch  von
gļ  "  '  kenn  auch  nicht  verhindern,  so  doch  erschweren.  Namentlich  den
^atvregierungen  liegt  die  Aufgabe  ob,  durch  verschiedene  Vorsichtsmaßregeln
zur  a  C - ner  Ķŗìşis  führenden  Uebelstände  nach  Kräften  zu  beseitigen,  und
geb^  .ichung  dieses  Zweckes  empfiehlt  sich  besonders  eine  strenge  Gesetzgege^
  -şņ  lochen  der  Verantwortlichkeit  der  Leiter  von  Geldinstituten  sowie
ļo'chtsinniges  Schuldenmachen,  sträfliche  Bankrotte  u.  dgl.  Aber  auch  wenn
^»sis  bereits  ausgebrochen  ist,  lassen  sich  deren  üble  Folgen  beträchtlich
Bei  einer  solchen  sind  besonders  die  Bankanstalten,  welche  jederzeit
8e6en  .  ^^lehen  aufnehmen,  sowie  diejenigen,  welche  Banknoten  auslehen^'
  r"  ^ Cm  ® Cslbe  gefährdet.  Unter  Umständen  können  sich  alle  Darivtzh
  ^Şber  und  Notenbesitzer  zugleich  einstellen,  um  Barzahlung  zu  verlangen,
der  bie  gewöhnlichen  Geldvorräthe  nicht  einmal  hinreichen,  um  die  Hälfte
Hitf Ü  ^  à"  befriedigen.  Das  kann  auch  bei  soliden  und  ehrenhaften
Ech  ņ  en  Vorkommen,  die  sehr  wohl  im  stände  wären,  sämtliche  Noten  und
boņ,  Verpflichtungen  gegen  Gold  einzulösen,  wenn  ihnen  nur  ein  Aufschub
Monaten  oder  sogar  nur  von  wenigen  Wochen  gewährt  würde,
théin  e  piaste  sanken,  welche  sich  bei  aussichtslosen  Unternehmungen  6e=%nb
  )aben '  istnn  sliIerbin Ö §  ņicht  geholfen  werden,  wohl  aber  diesen  im
»verth  l h 9e f unbcn  Unternehmungen.  Auch  ist  es  in  hohem  Grade  wünschens-Hfl'u
  "ş'  geschieht,  »veil  die  derart  vor  dem  Zusammensturz  beìvahrten
kleidn  %  . Unb  Màuser  wiederum  vielen  andern  Firmen,  welche  nur  einer
gktvàhr  àîst  ^bììŗfen,  um  wieder  zahlungsfähig  zu  werden,  Unterstützung
dep^  können.  »  Auf  »velche  Weise  für  die  Banken  und  die  Unternehmer,
leien  à"  helfen  ist,  Zeit  gewonnen  werden  kann,  damit  sie  im  stände
der  £ 0 ^ cn  Verpflichtungen  nachzukommen,  das  ist  eine  Frage,  »velche  je  nach
»vort^ 9 .ş  b ^  Verhältnisse  in  den  einzelnen  Ländern  verschieden  zu  beantiebetjj^
  '  î'  ^  Viel  können  in  dieser  Hinsicht  große  Geldinstitute  leisten,  denen
de  JY° ,ln  Vertrauen  schenkt,  tote  die  Bank  of  England,  die  Banque
s!*!  6 ’  b * e  Deutsche  Reichsbank  und  andere  Bankanstalten  dieser  Art.
)Cr  îst  schon  wiederholt  durch  reichliche  Kreditgewährung  zur
Inders  ņ?  b ^  folgen  schwerer  Krisen  Bedeutendes  geleistet  worden.  Beîst
  aber  die  geineinschaftliche  Action  gesunder  Banken  im  stände,  die
        <pb n="311" />
        284

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Consequenzen  der  Krisen  zu  mildern  und  unbegründeten  Falliments  vorzubeugen. ­
  So  einigten  sich  gelegentlich  der  großen  amerikanischen  Handels
krisis  vom  Jahre  1873  die  zur  Association  der  New  Yorker  Banken  gehörige
Geldinstitute  dahin,  ihre  gegenseitigen  Zahlungen  einander  nicht  in  Barem,
sondern  in  Creditpapieren  verschiedener  Art  zu  leisten  und  große,  ihnen  p*
sentirte  Checks  nicht  ohne  weiteres  in  Geld  auszuzahlen,  sondern  die  solidari^
Verpflichtung  zu  übernehmen,  daß  dieselben  später  in  Barem  beglichen  werde
würden.  Diese  Veranstaltung  war  von  bestem  Erfolge  begleitet
Die  Krisen  haben  natürlich  ein  Darniederliegen  der  Production  und  ^
Handels  zur  Folge,  welches  längere  oder  kürzere  Zeit  andauert  und  zu  ewe
Zustande  verhältnißmäßiger  wirtschaftlicher  Armut  und  bedauerlicher  Vertraue^
losigkeit  führt,  der  übrigens  auch  eintreten  kann,  wenn  Ueberproduction,  u  '
mäßiger  Aufwand  oder  andere  nachtheilige  Einflüsse  von  großer  Ausdehnung
vorausgegangen  sind,  ohne  gerade  eine  Krisis  im  Gefolge  gehabt  zu  hu  e
Es  war  dies  z.  B.  in  England  in  den  dem  Jahre  1887  vorausgegangen
Jahren  der  Fall.

1  Man  darf  nicht  glauben,  daß  die  Speculation  durch  die  Vermehrung  der  ^
laussmittel  eine  Krisis  hervorruft.  Die  Anhänger  dieser  Ansicht  behaupten,  _
dieser  letztere  Umstand  eine  allgemeine  Preissteigerung  bewirke.  Diese  hätte
eine  Zunahme  des  Imports  zur  Folge,  welche  üble  Consequenzen  nach  sich  ^
bis  sich  die  Umlaufsmittel  infolge  der  Creditentziehung  und  des  Sturzes  Doit  i,
institute»  wieder  vermindern.  Diese  Thatsache  habe  dann  ein  allgemeines  i
der  Preise  zur  Folge,  worauf  eine  Besserung  einträte,  bis  endlich  das  Gleişş  ^
wieder  hergestellt  wäre.  Diese  irrige  Meinung  weiß  so  plausible  Gründe  s
geltend  zu  machen,  daß  sie  viele  hoch  angesehene  Autoren  dazu  verführt  hat,  '  ^
zustimmen.  In  Wahrheit  ist  aber  die  in  Zeiten  eines  heftigen  Speculations  ^
allerdings  eintretende  Preissteigerung  durchaus  keine  allgemeine,  sondern  erstrc
nur  aus  die  Güter,  in  welchen  Speculationen  von  großer  Ausdehnung  vorge&amp;gt;w^^,
werden.  Eine  solche  Preissteigerung  steht  keineswegs  mit  einer  Vermehrung  des  ^
Umlaufs  in  Verbindung.  Sie  ist  vielmehr  die  Folge  der  übertriebenen  Nachfrage  ^
gewissen  Waren  und  Gütern,  welche  durch  Creditgewährung  begünstigt  wird.
ist  auch  das  Sinken  der  Preise  nach  Eintritt  des  Kraches  nicht  auf  Rechnung
Verminderung  des  Betrags  der  Umlaufsmittel  zu  setzen,  sondern  dem  UmstaN  ^
zuschreiben,  daß  die  Verkäufer  Vorräthe  aufgehäuft  haben,  welche  sie  entweder  gai
oder  nur  zu  ganz  billigen  Preisen  an  den  Mann  bringen  können.  Auch  ist  e
irrig,  zu  glauben,  daß  eine  Krisis  einen  Mangel  an  Courantgeld  nach  sich  ziehe-  ,ft
Ansicht  rührt  daher,  daß  die  Schuldner  und  namentlich  auch  die  großen  Banken  «  ^
desselben  Zahlung  zu  leisten  verpflichtet  sind.  In  der  Wirklichkeit  verhält,Mg#
Sache  gerade  umgekehrt.  So  war  z.  B.  während  der  englischen  Krisis  im  ^&amp;gt;)  ^
der  Goldimport  allwöchentlich  bedeutend  größer  als  der  Export.  Selten  ist  ^
Zeiten  nicht  das  Courantgeld,  sondern  die  Gelegenheit,  damit  Geschäfte  zu
weil  nur  wenige  geneigt  sind,  Güter  einzuhandeln,  und  sichere  Geldkapitals
nur  schwer  au  finden  sind.
        <pb n="312" />
        11.  ñap.  Ter  Credit  (Fortsetzung).

285

Elftes  Kapitel.
Ter  Credit  (Fortsetzung).
Diejenigen  Creditgeschäfte,  welche  zwischen  Kaufleuten  im  Handelsverkehr
all  werden,  unterscheiden  sich  wesentlich  von  den  übrigen.  Es  sind
to  ķ  die  nämlichen  Anstalten,  die  Banken  im  weitern  Sinne  des  Wortes,
und  sowohl  Handelscredit  als  sonstigen  Credit  gewähren,  aber  der  Charakter
sick  Wirkungen  der  von  ihnen  gewährten  Darlehen  sind,  je  nachdem  es
Ulrt  die  eine  oder  die  andere  Art  des  Credits  handelt,  sehr  verschieden,
ş  Ņàm  kann  drei  Arten  des  nicht  kaufmännischen  Credits  unterscheiden:
bc§ r  — en  sln  à  Staat,  die  Provinzen,  die  Gemeinden  und  andere  Organe
son  gütlichen  Lebens,  solche  an  Landwirte  und  diejenigen  an  andere  Peren
 -  Beschäftigen  wir  uns  zunächst  mit  der  ersten  Art.
Die  von  den  verschiedenen  Staaten  direct  eingegangenen  und  die  von

ÖOn  ^gesellschaften  und  andern  dergleichen  Corporationen  gemachten  und
b enn  en  Maaten  garantirà  Schulden  belaufen  sich  gegenwärtig  auf  mehr
%  100  Milliarden  Mark,  von  welchen  jährlich  mehr  denn  4600  Millionen
^  Sinsen  entrichtet  werden  müssen.  Außerdem  erreichen  die  Schulde
 j n  Zungen,  welche  in  den  verschiedenen  Ländern  von  den  dem  Staate
toejģ^^ņeten  öffentlichen  Organisationen,  von  den  Provinzen,  Bezirken,  Gel&amp;gt;eut
  r  U '  ş'  eingegangen  wurden,  gleichfalls  die  Höhe  einer  ganz  be-Anzahl
  von  Milliarden,  welche  auch  verzinst  werden  müssen,
toelch  ^rartige  Anlehen  zu  zahlenden  Interessen  und  die  Annuitäten,  mittelst
f r  ^ie  Rückzahlung  der  Anlehen  bewerkstelligt  wird,  bringen  die  Staaten
U nte  . le  übrigen  soeben  aufgezählten  öffentlichen  Organisationen  von  den  ihnen
T^à^ouden  durch  Steuern  und  Taxen  verschiedener  Art  auf,  und  diese
Ņļgşi  butilgung  und  die  Jntereffenzahlung  erscheinen  natürlich  in  desto  höherem
in  ^  ^sichert,  je  mehr  die  dazu  Verpflichteten  den  Willen  besitzen  und  sich
ob  (1*  şehen,  solche  Steuern  und  Auflagen  zu  erheben.  Mit  der  Frage,
^ehnu  ^  "der  schlimm  sei,  Schuldverpflichtungen  von  so  gewaltiger  Aus-Qb
 et  ^  Qu f  sich  zu  nehmen,  haben  wir  uns  hier  nicht  zu  beschäftigen,  wohl
şcheņkx  ^  ^atur  dieser  Art  von  Creditgeschäften  unsere  Aufmerksamkeit  zu
ņieind"'  Darleiher  haben  der  Staatsregierung,  den  Provinzen,  Gebeb
 eil { Cn  U '  ş'  10 '  şo  und  so  viel  Geld  geliehen.  Dadurch  ist  denselben  eine
ein  Gewalt  über  eine  große  Anzahl  von  Sachgütern,  folglich  auch
doch  "

a  uvcr  cinc  große  ANzayl  von  warygulcrn,  svigna-  ancp
&amp;gt;  Ginfluß  auf  viele  Menschen  eingeräumt  worden,  es  können  dembon

  ìbeitskräfte  sowohl  als  Sachgüter  den  von  den  Regierungen  und
gesntz^  andern  öffentlichen  Gewalten,  welche  Anleihen  aufnehmen,  ins  Auge
b'i  Iwecken  zugeführt  und  z.  B.  zu  Festungs-  oder  Schiffsbauten,  zur
        <pb n="313" />
        286

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Anlegung  von  Häfen  und  Landstraßen,  zur  Erbauung  von  Eisenbahnen  u.  s-  wverwendet
  werden.  Für  die  Bevölkerung  ist  es  natürlich  äußerst  wichtig,  ®
die  durch  Anlehen  erlangten  Geldbeträge  nützlich  und  den  dringendsten  »t*
dürfnissen  entsprechend  verwendet  werden.  Für  die  Gläubiger  hingegen  P
das  keine  unmittelbare  Bedeutung.  Diese  dürfen  weder  über  die  Art  *
Verwendung  eine  Controlle  ausüben  noch  die  von  ihnen  dargeliehenen  Summe
beliebig  zurückfordern;  sie  müsien  sich  damit  begnügen,  ihre  Jnteresien  in  ®  '
pfang  zu  nehmen  und  die  Rückzahlung  der  geliehenen  Summen,  welche  mitte  1
allmählicher  Verlosung  der  einzelnen  Schuldtitel  zu  erfolgen  pflegt,  abzuwarte  '
wenn  sie  es  nicht  vorziehen,  sich  der  in  ihrem  Besitze  befindlichen  Schm,
Verschreibungen  durch  Verkauf  zu  dem  auf  der  Börse  festgestellten  TagescMI
zu  entäußern.  ,  a
Dies  weit  ausgedehnte  Borgsystem  der  Regierungen  hätte  übrigens  oy  ^
die  großartige  Organisation  von  Bankanstalten,  wie  sie  im  9.  Kapitels
schildert  wurde,  nie  entstehen  und  auch  nicht  fortgeführt  werden  können.
Banken  sind  es,  welche  die  Ersparnisse  einer  Menge  von  Personen  sammt
und  in  die  Hände  der  Regierungen,  der  Provinzen  u.  s.  w.  leiten.  *
würde  es  für  diese  letztern  kaum  möglich  sein,  die  gewaltigen  Geldbetra
die  sie  als  Zinsen  zu  entrichten  haben,  ohne  die  Vermittlung  von  Dan
zur  Auszahlung  zu  bringen.  Aber  die  von  diesen  Anstalten  gewährten
theile  werden  leider  vielfach  durch  schwere  Schädigungen  des  öffentlichen  ^
deren  sie  sich  schuldig  machen,  ausgewogen.  Kommt  es  doch  vor,  daß  9  ^
Bankhäuser  oder  Verbindungen  von  solchen  viel  mehr  die  Herren  sl  '
Diener  des  Staates  werden;  daß  sie  nicht  nur  die  Aufbringung  nothweu
Darlehenssummen  ermöglichen  oder  erleichtern,  sondern  auch  zur  Äufnu^
von  Anlehen,  welche  dem  Gemeinwesen  zum  Schaden  gereichen,  ihnen
aber  Vortheil  bringen,  ermuthigen,  mit  gewinnlustigen  Unteruehmern  111
einer  Decke  spielen,  um  Anlehen  zu  sogen,  productiven  Zwecken,  z.  B.  Z"  .
einträglichen  Eisenbahnbauten  u.  dgl.,  von  den  Parlamenten  beschließen  ^
lassen,  und  sogar  auf  die  gesamte  Politik  des  Staates  Einfluß
So  kann  es  geschehen,  daß  einflußreiche  Finanzkräftc  das  ZustandekoM'
von  Gesetzen,  welche  die  Grundeigenthümer  und  die  Kreditnehmer  übel  y  ^
zu  schützen  bestimmt  sind,  verhindern  oder  die  Beseitigung  solcher  Gesetz^
wirken,  ja  sogar  Krieg  oder  Frieden  dictiren.  Hat  man  doch  in  ge
Ländern  schon  auffällige  Beispiele  einer  derartigen  Herrschaft  erlebt!  ^
Was  dann  zweitens  den  Agrarcredit  anlangt,  so  ist  darunter^
den  Landwirten  eben  in  ihrer  Eigenschaft  als  Landwirte  gewährte  ^
zu  verstehen.  Auch  diese  Art  von  Darlehensgeschäften  hat  durch  die  ^
Wirkungen  des  hoch  entwickelten  Bankwesens  einen  gewaltigen  Aufschwung
fahren,  und  besonders  das  Ausleihen  von  Geld  gegen  hypothekarische
        <pb n="314" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

287

beJ¡V men  Umfang  angenommen,  daß  die  Zunahme  der  Hypothekaricyuldung
  im  19.  Jahrhundert  mit  derjenigen  der  öffentlichen  Schuldenlast
gleichen  Schritt  gehalten  hat.  Ist  es  doch  in  einigen  Ländern  bereits  so
do„  Kommen,  daß  wahrscheinlich  mehr  als  die  Hälfte  der  Reineinnahmen
an  k  mï)  unï)  Boden  nicht  in  den  Händen  der  Eigenthümer  bleibt,  sondern
ber  A 1 *"  Ģļàubiger  abgeführt  werden  muß.  Uebrigens  ist  eine  genaue  Werthagrarischen
  Besitzes  sehr  schwierig,  und  auch  vor  einer  zu  pessimo ­
  1  ^ en  Beurtheilung  der  Bedeutung  des  Hypothekarlastenstandes  muß  ge=Oesterreich
  z.  B.  ist  der  letztere  ein  sehr  hoher.  Daselbst
die  hypothekarische  Belastung  des  bäuerlichen  Grundbesitzes  zu  Ende
hhv  K  e ?  1886  ben  betrag  von  2175  Millionen  Gulden  und  die  gesamte
irische  Verschuldung  von  Grund  und  Boden  einen  solchen  von  4173
foies)  IOI ~ n  Ģìâeri.  Wenn  nun  aber  manche  Autoren  behaupten,  daß  eine
^un  Schuldenlast  ungefähr  dem  Kapitalwerthe  des  durch  diese  gewaltige
dg/"'ê  belasteten  Grund  und  Bodens  gleichkomme  *,  so  sollte  man  sich
stgotl'  Ģoŗ  hüten,  bei  der  Berechnung  des  Bodenwerthes  die  Ergebniffe  der
reich  Steuereinschätzung  zu  Grunde  zu  legen.  Da  die  Steuern  in  Oesterderu
  s?*!"  Papier  sehr  hoch  sind,  so  hat  sich  der  Staat  in  Anbetracht
^Urck'^ŞĢeit  -  so  hohe  Steuern  zu  erheben,  dazu  verstanden,  eine  im
(ļïeife  nÌtt  run  die  Hälfte  zu  niedrige  Einschätzung  des  Bodenwerthes  Platz
ej ne] ] C11  ä"  lassen.  Derartiges  kommt  aber  auch  anderwärts  vor;  ja  bis  zu
den  ^ģŞìoisseu  Grade  ahmt  man  das  in  Oesterreich  gegebene  Beispiel  in  allen
‘1
zu

fWi  ,  Ùern  '  îņ  welchen  die  Steuern  sehr  hoch  sind,  nach.  Tie  Behörden
âu  .TJ**'  baê  Ņeuşierste  zu  verlangen,  und  ziehen  es  vor,  das  Gesetz  durch
^  Schätzungen  zu  umgehen.  Allch  ist  bei  Beurtheilung  der  Ver-""^Verhältnisse
  eines  Gebietes  stets  mit  der  Thatsache  zu  rechnen,  daß
oller  Länder,  wo  es  gilt,  die  Löschung  von  Hypothekargezah^""6bn
  )n  erwirken,  oft  sehr  säumig  sind,  daß  daher  viele  längst  zurücke
  Forderungen  sich  im  Grundbuche  noch  immer  eingetragen  finden,
dop  y  "iel  kommt  natürlich  darauf  an,  zu  welchen  Zwecken  die  Schulden
schej^ņ"  Landwirten  gemacht  werden.  Man  kann  vier  Arten  solcher  unterjN

  ^  '  ie  zu  Culturzwecken.  Dahin  gehören  z.  B.  die  Hypothekardarlehen
bo%  Ņ  %,  wie  sie  die  Kapitalisten  des  Ostens  der  Vereinigten  Staaten
Vtf)  ° r  owerika  den  Ansiedlern  im  Westen  gewährten.  Diese  wurden  daden
  Stand  gesetzt,  sich  Ackerbaugeräthschaften  und  einen  Viehstand
*nter  ff 0 '  Ņôsch  mann-Hörburg  (Der  Bodenwerth  Oesterreichs.  Wien  1885)
^&amp;gt;ihx  h^'^'ite  Daten  über  die  einschlägigen  Verhältnisse  gesammelt.  Im  Deutschen
Billiard.  ^  bie  Verschuldung  von  Grund  und  Boden  zu  derselben  Zeit  über  zehn
m  Mark.
        <pb n="315" />
        288

II.  Buch.  Ter  Güteraustausch.

zu  beschaffen.  Da  aber  der  Boden  jener  westlichen  Gegenden,  soweit  er  *
siedelt  wurde,  meist  sehr  fruchtbar  war  und  der  Raubbau,  wie  man  ihn  0
zu  Lande  anfangs  betrieb,  reichen  Gewinn  abwarf  und  neben  del  -âm
tilgung  eine  Kapitalbildung  ermöglichte,  so  wurde  durch  derartige  Voycy  1,
die  Entwicklung  eines  kräftigen  Farmerstandes  begünstigt.
Ganz  dieselbe  Entwicklung  haben  die  Verhältniffe  auch  in  der  Arg  '
tinischen  Republik  genommen,  obgleich  die  Schuldzinsen  dort  noch  höher  war
und  sich  auf  ca.  12  °/ 0  beliefen.  Dafür  sind  die  Bodenbeschaffenheit  und
klimatischen  Verhältnisse  dieses  Landes  ausgezeichnet,  und  die  Steuerlas
waren,  wenigstens  in  frühern  Zeiten,  nur  leicht.  Wenn  aber  die  letzter,:
gegenwärtig  gesteigert  haben,  so  haben  dagegen  die  Personen,  welche  r  .
Anlehen  aufgenommen  hatten,  dadurch  einen  großen  Gewinn  gemacht,
durch  die  infolge  der  übermäßigen  Ausgabe  uneinlöslichen  Papiergeldes  e
getretene  Entwerthung  der  Umlaufsmittel  sich  die  für  die  Schuldsummen
entrichtenden  Zinsen  um  mehr  als  die  Hälfte  reducirt  haben.  r
2.  Anlehen  behufs  Gutmachung  angerichteten  Schadens,  z.
Folgen  von  Verheerungen  durch  Feuer  und  Wasser,  von  Viehseuchen  u.  s-  ^
Durch  dieselben  werden  dem  Grund  und  Boden  und  der  Landwirtschaft
allgemeinen  gleichfalls  Arbeitskräfte  und  Sachgüter  verschiedener  Natur  r
geführt.  Das  ist  unbedingt  etwas  Gutes  und  in  diesen  Fällen  sogar  mei
eine  unbedingte  Nothwendigkeit.  Unglücklicherweise  führt  aber  die  Berschşş  ^
aus  solchen  Gründen  nur  zu  häufig  zum  Verderben  der  Schuldner,  well
nämlich  unter  solchen  Umständen  vielfach  unverhältnißmäßig  hohe  Zinsen  »
zahlen  haben.  Deshalb  muß  man  in  denjenigen  Ländern,  in  welchen  i
die  Interessen  der  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  gehörige  Sorge
wird,  den  Übeln  Folgen  derartiger  Calamitäten  vorzubeugen  suchen,  „
man  die  Interessenten  nöthigt,  sich  bei  zweckmäßig  eingerichteten  Ans
gegen  solche  Schäden  zu  versichern 1 ,  ihnen  unverzinsliche  oder  gering  ^
zinsliche  Vorschüsse  gewährt  und  andere  dergleichen  Veranstaltungen  zu
Besten  trifft.  ü #
3.  Anlehen  behufs  der  Steuerzahlung.  Ta  die  Regierungen  die  ^
liche  Zahlung  der  Steuern  in  barem  Gelde  fordern,  während  doch  die
wirte  ihre  Einnahmen  aus  Producten  beziehen,  welche  sie  nur  in  nicht  8#  ^
bestimmbaren  Zeitpunkten  ohne  Schaden  veräußern  können,  so  ist  du  ^
Währung  von  Darlehen,  welche  die  Steuerzahlung  an  den  bestimmten
minen  ermöglichen,  selbst  aber  zu  einem  für  den  Landwirt  paffenden  ^
Punkt  zurückgezahlt  werden  können,  an  und  für  sich  zugleich  für  die  La»

&amp;gt;  So  besteht  z.  B.  im  Königreich  Bayern  für  sämtliche  Grundbesitzer  die
sich  gegen  Feuerschaden  zu  versichern.

Pflil
        <pb n="316" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).  289
ble  Geldbesitzer  und  die  Staatsregierungen  Vortheilhaft.  Leider  aber  kommen
solchen  Anlässen  große  Mißbräuche  vor.  Es  werden  dabei  nur  zu  oft
bersi  àrtrieben  hohe  Zinsen  gefordert,  was  dann  leicht  zur  Enteignung  des
1  Mdeten  Grundbesitzers  oder  zu  einer  traurigen  Abhängigkeit  desselben
şelnem  Gläubiger  führt.
Ç  Ganz  besonders  war  das  Königreich  Italien  in  den  letzten  Jahren  der
Ņuplatz  derartiger  Uebelstände.  Die  darüber  veröffentlichten  statistischen
dun  )Cliun 9 en  weisen  zum  Theil  ganz  unglaublich  kleine  SteuerverschultóT!
  bisweilen  von  wenigen  Lire,  deren  Nichtzahlung  die  öffentliche
so  J*  Un9 _ ber  betreffenden  Grundstücke  zur  Folge  hatte.  Gegen  die  Leiden
to ä / mer  Steuerträger  können  Bodencreditanstalten  natürlich  keine  Hilfe  gegröß
  ņ-  Die  Gewährung  von  Hypothekarcredit  kann  nur  da,  wo  es  sich  um
der  Summen  handelt,  Platz  greifen,  sowohl  wegen  der  bedeutenden  mit
Underb^^.""?.^  ^  Grundbücher  verbundenen  Kosten,  als  auch  wegen  der
über?Enißmäßigen  Mühe,  die  es  den  betreffenden  Anstalten  verursacht,  sich
dop  îê  ^age  zahlreicher  kleiner  Creditbewerber,  mit  denen  doch  nur  Geschäfte
solch/f^ger  Bedeutung  abgeschlossen  werden  können,  zu  informimi.  Für
credit  *  fianbtt5irte  iann  nur  ber  genossenschaftlich  organisirte  Personalr
  Endlage  der  solidarischen  Haftung  sämtlicher  Mitglieder  der
'ienschaften  gewährt  wird,  Hilfe  bringen.
ben  in  welchen  der  Credit  zum  Behufe  der  Erfüllung  von
gestgş'âllungen  der  Landwirte  gegen  den  Staat,  die  Gemeinden  u.  dgl.  zuhaņdx/ņ
  fließt  natürlich  der  Landwirtschaft  kein  Kapital  zu,  sondern
^elle/  eŽ  selbstverständlich  einzig  und  allein  darum,  daß  derselben  Hilfs-4
  m  wöglichst  wenig  nachtheiliger  Weise  entzogen  werden.
'  endlich  die  zur  Zahlung  anderer  Schuldforderungen  eingegangenen

$
b ° n  Mil  s°  ycyuicii  uic  weiujummcn,  weiche  zur  Befriedigung
Nöthigen  stUbern  Ņnspruchsberechtigten  oder  zur  Beschaffung  der
èU  sà  '""el  zu  Landankäufen  entliehen  werden.  Der  Gesamtbetrag  der
^îvecken  aufgenommenen  Gelder  ist  je  nach  der  Beschaffenheit  des
füglich  ņach  dem  Maße  von  Freiheit,  welches  die  verschiedenen  Länder
in  Veräußerung  von  Grund  und  Boden  qewähren,  sehr  verschieden.

^dflicku  á  unoerer  ^chmoforoerungen  eingegangenen
don  ^îahm  gehören  die  Geldsummen,  welche  zur  Befriedigung

^  ļg  \ CI  Veräußerung  von  Grund  und  Boden  gewähren,  sehr  verschieden.
M  Ķjņt,  ^"l)rhundert  hat  in  Europa  infolge  der  gleichen  Erbtheilung  unter
feitet  f  ben  Geschwistern  und  den  übrigen  Verwandten  sowie  der  immer
Men  ^^schreitenden  schrankenlosen  Freiheit  des  Handels  mit  Grund  und
fui' 0  ^^schuldung  aus  solchen  Gründen  ungemein  zugenommen.  Leider
Men  u?  bw  zu  solchen  Zwecken  gemachten  Schulden  dem  Grund  und
Mit  ber  Landwirtschaft  kein  Kapital  zu.  Sie  bewirken  vielmehr,  daß
Mt  Qj ie . rrtsl  ben  Gläubigern  zufließt.  Das  Resultat  solcher  Anlehen  besteht
barin,  daß  ein  oder  mehrere  Eigenthümer  an  die  Stelle  eines
à"&amp;gt;Pfk,  BolkSwirtschastSlrhrk.  ¡g
        <pb n="317" />
        290  .  II.  Buch.  Der  Güteraustausch.  -
oder  mehrerer  andern  treten,  sondern  äußert  sich  auch  darin,  daß  die  ne
Besitzer  vom  Ertrage  weniger  für  sich  behalten  und  auf  das  Land  verwen
können,  weil  ein'großer  Theil  der  Erträgnisse  desselben  in  der  Inters  '
zahlung  aufgeht.  Daher  trifft  man  denn  allerorten  nur  zu  viele  Landw
in  bedrängten  Verhältniffen.
Von  den  genannten  vier  Arten  von  landwirtschaftlichen  Schulden  i
die  drei  zuletzt  angeführten  mehr  oder  minder  nachtheiliger  Natur,  daher  n
Kräften  zu  verhindern.  Wie  das  möglich  ist.  werden  wir  alsbald  sey  -
Aber  selbst  bei  der  ersten  Art  von  Anlehen  wird  im  Falle  hoher  3#*
der  durch  die  Darlehensaufnahme  ermöglichte  Vortheil  schnellerer  Entuu  1
der  Cultur  durch  das  dem  Lande  behufs  der  Zinsenzahlung  Entzogene  m
als  ausgewogen.  .  „  lf ..  M  „  dal-Alle
  weder  zu  commerciellen  oder  agriculturellen  noch  zu  staatliche!'  -  ^
Zwecken  aufgenommenen  Anlehen  bezeichnen  wir  als  solche  verschieden
Natur.  Dahin  gehören  z.  B.  die  zur  Beschaffung  der  unentbehrlichen  UN
Haltsmittel  und  Kleidungsstücke,  die  zur  Ermöglichung  eines  Verschwenders  ^
Lebens  und  die  zur  Erfüllung  gewisser  kostspieligen  Pietätspsiichten.  i lir
streitung  von  Begräbnißkosten  und  andern  derartigen  Ausgaben,  gema«
Schulden.  In  allen  solchen  Fällen,  handle  es  sich  nun  um  die  am  meN
gerechtfertigten  Ausgaben,  wie  wenn  ein  Arbeiter  sich  verschuldet,  um  fM  '
kranke  Mutter  Nahrung  und  Medicamente  zu  beschaffen,  oder  um
zu  den  schlimmsten  Zwecken,  also  z.  B.  zu  dem  Zwecke,  schmählichen  w  ^
schäften  stöhnen  zu  können,  werden  die  durch  Aufnahme  von  Darleyen^
schafften  Sachgüter  nicht  productiv  verwendet,  sondern  consunnrt.  ^  ^
Anlehen  sind  also  durchaus  unfruchtbarer  Natur.  Der  aus  derartigen^^
schäften  gezogene  Gewinn  des  Darlehensgebers  ist  vielmehr  darauf  h  ^,i
zuführen,  daß  er  das  Elend,  die  Thorheit  oder  die  Unwissenheit  des  Borge
zu  seiner  Bereicherung  benutzt.  Wer  aber  aus  der  Nothlage,  den
und  der  geistigen  Beschränktheit  oder  der  mangelnden  Ausbildung  seiner  ■
menschen  seinen  Vortheil  zieht,  macht  sich  einer  Verletzung  des  SitteŞ
schuldig,  welche  alle  Zeitalter  als  Wucher  verabscheut  haben.  ^
Begreift  man  unter  Wucher  allen  unrechtmäßigen  Gewinn  au-Darleihen

  fungibler  (vertretbarer)  Dinge,  gleichviel  ob  er  aus  Zinsen,  wo
überhaupt  nicht  genommen  werden  dürfen,  oder  ob  er  aus  zu  hohen  ^  ^
gezogen  wird,  so  ist  es  klar,  daß  der  Wucher  nicht  nur  bei  den  von  ^
Darlehen  verschiedener  Natur  bezeichneten  Geschäften,  sondern  auch  M  l  ^
Gebiete  des  Agrarcredites  sehr  häufig  vorkommt  und  furchtbare  AuSdeY'  ^
eingenommen  hat.  Auch  bei  Anlehen  zu  commerciellen  Zwecken  ist  "^
Unerhörtes,  ebensowenig  wie  bei  den  von  Staaten  und  andern  oste'  ^
Autoritäten  aufgenommenen;  namentlich  sind  die  schwachen  und  zer
        <pb n="318" />
        19*

11.  Kap.  Ter  Credit  (Fortsetzung).

291

aaten  und  Gemeinwesen  der  Gefahr  wucherischer  Ausbeutung  ausgesetzt,
klspiele  einer  derartigen  Ausnutzung  liefern  u.  a.  die  von  Cato  und  andern
^înischen  Großen  den  Municipien  der  Provinzen  gewährten  Darlehen  sowie
*  19 -  Jahrhundert  vom  Khedive  Aegyptens  bei  europäischen  Financiers
^ntrahirten  Anleihen.  Man  kann  sich  durch  die  Beobachtung  solcher  Fälle
n  ihrer  Umstände  so  recht  davon  überzeugen,  wie  irrig  die  Anschauung
Wenigen  ist,  welche  das  Geld  ohne  Rücksicht  auf  deffen  Verwendung  als
an  und  für  sich  Productives  betrachten  und  deshalb  die  Ausleiher
bsselben  unter  allen  Umständen  für  berechtigt  halten,  sich  Zinsen  zahlen
m  lasten  i.
iß  Sibt  unbedingt  Fälle,  in  welchen  das  Zinsnehmen  durchaus  verboten
nicht  einmal  aus  einem  der  drei  bekannten  Titel  des  damnum
Grgens,  des  lucrum  cessans  und  des  periculum  sortis  (des  Risicos)
^ 0u bt  werden  kann.  Wenn  es  sich  um  die  Beschaffung  der  nothwendigen
îîşlenzmittel  für  Arme  handelt,  darf  von  den  zu  diesem  Behufe  gewährten
ehen  kein  Zins  genommen  werden.  Im  übrigen  ist  die  Frage  nach  der
^ubtheit  oder  Nichterlaubtheit  des  Zinsnehmens  in  unserer  Zeit  für  die
sich  &amp;gt;,  den  neuern  und  neuesten  deutschen  Autoren,  die  über  das  Wesen  des  Wuchers
tiņj,  ^õ"itet  haben,  sei  auf  die  folgenden  Werke  hingewiesen:  Franz  Funk  (Zins
ņiod  Uc b er '  Tübingen  1867),  welcher  von  seinem  katholischen  Standpunkte  aus  der
Ļ^^'nen  Auffassung  von  der  Bedeutung  des  Darlehens  weitgehende  Concessionen  macht;
Tie  k'  Ştein,  Ter  Wucher  und  sein  Recht.  Wien  1880;  Georg  Ratzinger,
V.  Nì  "^wirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlagen  (1.  Aufl.,  Freiburg,  Herder,  1881),
b (n  J lci,er  "nd  Zins,  S.  251—362.  Dieser  Schriftsteller,  welcher  der  Sache  tief  aus
schgşi.  ^'ņd  geht  und  die  Frage  mit  Rücksicht  auf  die  historische  Entwicklung  der  wirtheit
  j  n  Verhältnisse  beleuchtet,  weist  darauf  hin,  wie  äußerst  beschränkt  die  Gelegenster ­
  şŗuchtbringender  Verwendung  von  Geldkapitalien  im  Alterthum  und  Mittelbet
  (Ģ l ' ar '  Un b  hält  diesen  Zuständen  die  gänzlich  veränderten  Productionsbedingungen
als  entgegen.  Er  definirt  den  Wucher  S.  261  folgendermaßen:  .Wucher
»pz  u  "ñnung  fremden  Eigenthums  ist  immer  gegeben,  wenn  der  Darleiher  von  dem
^ r °ce,ir' tUl  und  Arbeit  geschaffenen  Werthe  als  Kapitalsvergütung  einen  so  hohen
.  tvegnimmt,  daß  der  Entleiher  aus  dem  Productionsertrage  Verzinsung  und
katholis^îìon  des  Kapitals  nicht  mehr  ermöglichen  kann.'  Im  Gegensatze  zu  den
Äendx  Autoren,  die  den  neuern  Verhältniffen  und  den  dadurch  herbeigeführten
^er  bezüglich  des  Zinsnehmens  befolgten  Praxis  eine  gewisse  Berechtigung
baden  andere  nach  dem  Vorgänge  des  Abbé  Morel  die  frühere  Strenge  der
^arj  ^ņşchauung  dom  Wucher  unentwegt  festgehalten;  so  z.  B.  Fr.  Albert
Iv st  ^eiß  0.  Pr.,  Apologie  des  Christenthums  vom  Standpunkt  der  Sittenlehre,
1884)  i  ^atur  und  Uebernatur,  Grundzüge  einer  Culturgeschichte  (Freiburg,  Herder,
18.  Vortrag:  Christenthum  und  Gesellschaft,  S.  221—597;  im  V.  Bd.  :
îlufļgŅŗabuctidität,  Geld,  Kapital,  Zins,  Darlehen,  Interesse,  Wucher.  In  der
H»ndbu^  şi"b  biese  Fragen  im  IV.  Bd.:  Sociale  Frage  und  sociale  Ordnung  oder
der  Gesellschaftslehre  (Freiburg  1896)  behandelt.
        <pb n="319" />
        292

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Katholiken  ohne  praktische  Bedeutung.  Heutzutage  bieten  sich  so  viele  G  -
legenheiten  zu  fruchtbarer  Anlage  der  Kapitalien  auf  dem  Wege  von  G  -
schäften,  bei  denen  die  Form  des  Darlehens  nicht  zur  Anwendung  gelang'
sondern  die  des  Miteigenthums  (wie  bei  den  Actiengesellschaften)  oder  die  e
Kaufs  einer  Rente,  ohne  daß  der  dafür  hingegebene  Kapitalbetrag  zuru'
gefordert  werden  könnte  (diesen  Charakter  tragen  die  Staatsanlehen  gewül
Staaten,  3.  0.  ^ankei#  unb  Oeßenei#,  baß  ¡[bemann  mit  W
Recht  behaupten  kann,  ihm  entgehe  ein  Gewinn,  wenn  er  ein  erspartes  Kapl
ausleiht,  ohne  daß  er  dafür  Interessen  bezieht,  oder  er  erleide  Verlust,  we
er  eine  schon  länger  besessene,  bisher  nutzbringend  angelegte  Summe  nunw9
als  zinsloses  Darlehen  hingibt.  Die  Titel  des  lucrum  cessans  und
damnum  emergens  können  heutzutage  in  allen  Füllen  angerufen  wer  Ş
und  so  hat  denn  der  Heilige  Stuhl  schon  vor  mehr  als  zwei  Menschenalle
die  bekannte  Entscheidung  gegeben,  daß  die  gegen  Zins  ausleihenden  Gläubig
in  ihrem  Gewissen  nicht  zu  beunruhigen  seien.  Dieselbe  bezieht  sich  a
selbstverständlich  nur  auf  die  Frage,  ob  überhaupt  Zinsen  genommen  wer  e
dürfen;  daß  diese  letztern  nicht  von  übermäßiger  Höhe  sein  dürfen,  darai
braucht  gar  nicht  ausdrücklich  hingewiesen  zu  werden.  Das  ist  an  und  s
sich  einleuchtend,  und  wir  werden  uns  alsbald  damit  zu  beschäftigen  ha  '
wie  in  dieser  Hinsicht  die  richtigen  Grenzen  zu  ziehen  sind.  Handelt  es
doch  bei  diesem  Gegenstände  um  das  Wohl  und  Wehe  weitester  Kresse

Bevölkerung.  .  ,  tclt
Das  durch  Wucher  hervorgerufene  Elend,  alle  die  durch  ihn  verurs
Leiden  seit  den  fernsten  Jahrhunderten  bis  auf  unsere  Tage  gehören  z"  .
traurigsten  Zügen  im  Bilde  der  geschichtlichen  Entwicklung.  Tie  Berhiilder
und  Bestrafung  dieses  Verbrechens  ist  eine  der  ernstesten  Pflichten  der  -
gierungen,  so  schwierig  auch  ihre  Erfüllung  ist,  da  die  Wucherer  a  e
Kunstgriffe  anzuwenden  vermögen,  um  das  Unerlaubte  ihres  Vorgehen
verhüllen,  und  die  Geldleute  einen  gewaltigen  Einfluß  auf  die  Gesetzg^'^
besitzen.  Auch  muß  man  sich  stets  den  Umstand  gegenwärtig  halten,  das;  ^
Credit  zu  Handelszwecken  nicht  zu  sehr  beengt  werden  darf.  Das  ^
rechtfertigt  aber  nicht  jene  beklagenswerthe  Unthätigkeit  der  Gesetzgebung  ^
19.  Jahrhundert,  die  in  so  vielen  Ländern  für  weite  Volksschichten  biet
rigsten  Folgen  gehabt  hat.  Wie  viele  Bauern  sind  nicht  in  Frankreich
Italien,  in  Deutschland,  in  Oesterreich-Ungarn  und  Rußland  sowie  auch  an
wo  eine  Beute  der  Wucherer  geworden!
So  haben  sich  denn  Wuchergesetze  als  eine  Nothwendigkeit  herausgeş  ^
Freilich  müssen  dieselben  je  nach  den  Verhältnissen  der  verschiedenen  ^
in  dem  einen  ganz  anders  gestaltet  sein  als  in  dem  andern.  Um  die  ^
haften,  nützlich  wirkenden  Kaufleute,  Unternehmer  und  Bankanstalten
        <pb n="320" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

293

ungebührlich  einzuschränken,  empfiehlt  sich  der  folgende  Vorgang.  Man  bearne ­
  für  alle  Darlehen  ein,  je  nach  ihrem  Betrage,  der  Zeitdauer,  für
klche  sie  gewahrt  werden,  und  der  für  die  Rückzahlung  gebotenen  Sicherheit
krschiedenes  Maximum  der  zulässigen  Zinsen  und  verordne,  daß  alles,  was
nrüber  hinaus  versprochen  wird,  nicht  eingeklagt  werden  könne.  Betreffs
Er  Wechselschulden  und  der  Höhe  des  Discontos  lasse  man  freie  Hand  unter
kr  Bedingung,  daß  sich  nur  die  als  Kaufleute  in  das  Handelsregister  einģktragenen
  Personen,  die  in  der  Geschäftswelt  einen  gewissen  Rang  einnehmen

n ,  ein  gewisses  Vermögen  besitzen,  durch  Wechselschulden  verpflichten  können,
sck  .  ^îese  Weise  werden  die  Bankhäuser  nicht  gehindert,  Unternehmern  in
gieriger  Lage  Hilfe  zu  gewähren  und  zu  dem  Risico,  dem  sie  ausgesetzt
Ģ  s'à  Verhältniß  stehende  Interessen  zu  beziehen.  Im  ganzen  gut  situirte
^.klchaftsleute  können  unter  Umständen  recht  wohl  hohe  Interessen  zahlen;  denn
jjj. bon  ihnen  in  momentan  schwierigen  Lagen  eingegangenen  Schulden  führen
^  ^  ihrem  Ruin,  sondern  zu  dessen  Abwendung.  Ein  anderer  Vorschlag,
^km  bekannten  belgischen  Nationalökonomen  Charles  Perm  gemacht,  läuft
hinaus,  auch  den  Discont  den  Zinsbeschränkungen  zu  unterwerfen,  aber
Ne'ck  häßlichsten  Bank  des  betreffenden  Landes,  also  z.  B.  in  Deutschland  der
fltiT. èí&amp;gt;Qní '  dîk  Befugniß  einzuräumen,  sich,  wenn  sie  es  für  gut  findet,  nicht
diese  Schranken  zu  binden,  worauf  es  dann  auch  allen  andern  Geldbesitzern
w  Eet  sein  solle,  den  Discont  im  gleichen  Maße  wie  das  leitende  Institut
ì^hôhen.  Daß  der  Wucher  auch  unter  Strafe  zu  stellen  ist,  braucht  kaum
kketi  ņ.î  werden.  In  dieser  Hinsicht  muß  den  Richtern  eine  gewiffe  disîtqit°
 nrtre  Gewalt  eingeräumt  werden,  um  den  Wucher  in  allen  seinen  0e=D
 taf en  treffen  zu  können  und  nicht  durch  zu  enge  Definitionen  an  der  Be-^'"8
  gewisser  höchst  schädlicher  Arten  der  Ausbeutung  verhindert  zu  sein.
ergibt  sich  aber  die  Frage,  wie  das  gesetzlich  erlaubte  Maß  der  zu
^' n í en  à"  bestimmen  ist.  Wird  die  aufzustellende  Grenze  zu  niedrig
Miiih  ^  wird  entweder  der  Abschluß  nützlicher  und  berechtigter  Darlehen
èssenti Crtf  àŗ  e§  an  ^iele  die  Versuchung  heran,  ein  Gesetz,  welches  die
dix  j  lC ^ C  ^êinung  für  ungerecht  hält,  zu  umgehen.  Im  erstem  Falle  müssen
^halt^  vorübergehender  Verlegenheit  Befindlichen,  welche  kein  Geld  geborgt
'hŗe  Zuflucht  zu  Verkäufen,  die  unter  solchen  Umständen  meist  zu
Ņlìlkļ  îîģbņ  ^kdingungen  abgeschlossen  werden,  nehmen,  anstatt  sich  durch  ein
q Hber Cn  ^ er  vorübergehenden  Schwierigkeiten  forthelfen  zu  können.  Im
şetzen n  hingegen  führt  die  Gefahr  der  Bestrafung,  welcher  sie  sich  ausfü
 t  ^  ^ie  Darleiher  dazu,  daß  sie  sich  durch  das  Nehmen  höherer  Zinsen
die  Q Q -*  bon  ihnen  übernommene  Risico  zu  entschädigen  suchen.  So  leiden
'Weif  ^  borgen  Angewiesenen  in  beiden  Fällen  durch  ein,  zwar  in  ihrem
ksse  festgesetztes,  aber  zu  niedrig  gegriffenes  Zinsmaximum.  Wird  aber
        <pb n="321" />
        294

IL  Buch.  Der  Güteraustausch.

dieses  Maximum  zu  hoch  gegriffen,  so  erscheint  dadurch  der  Wucher
fanctionirt.  v,
Es  handelt  sich  also  darum,  die  goldene  Mittelstraße  einzuhalten,
diese  läßt  sich  auch  recht  wohl  ausfindig  machen.  Man  kann  nämlich
Jntereffen  der  verschiedenen  Arten  von  Darlehen,  wie  sich  dieselben  aus
Geldmärkte  stellen,  in  jedem  Handelscentrum  ohne  Schwierigkeiten  eruntte  •
Das  Wesen  des  Marktes  setzt,  wie  wir  gesehen,  voraus,  daß  sich  die  ftoF
imb  bie  Mw#  auf  %  @#öft  Wc#,  unb  b^  bie  $rau§acho"
öffentlich  abgeschlossen  werden.  Da  nun  in  den  civilisirten  Ländern  ä  ^
auch  für  den  Geldhandel  und  den  Abschluß  von  Darlehensgeschäften  J-  a
bestehen,  so  kann  allenthalben  eine  Jury  von  Sachverständigen  gebildet  wer  '
die  annähernd  richtig  und  genau  die  für  die  verschiedenen  Darlehenssm'^
auf  den  Märkten  übliche  Höhe  des  Zinsfußes  zu  bestimmen  vermag  ,
also  darüber  Auskunft  geben  kann,  wie  hoch  sich  der  Zins  für  W ot ^ e
schulden  auf  städtischen  und  ländlichen  Grundbesitz,  für  Darlehen  gegen  *
Pfändung  sicherer  Werthpapiere,  für  binnen  einem,  drei  oder  sechs  Mona^
fällige  Wechsel,  für  unter  Verpfändung  von  Schiffsladungen  u.  bgl-  '
gegangene  Schulden  beläuft,  wobei  natürlich  stets  verlangt  werden  muß,  ^
sich  die  Angaben  nur  auf  die  ehrenhaften,  die  Gerechtigkeit  nicht  verletzen  ^
Geschäfte  beziehen.  Mit  den  Ursachen,  von  welchen  die  Höhe  des  M
einzelnen  Darlehensgruppen  üblichen  Zinsfußes  abhängig  ist,  werden  ww  ^
im  3.  Kapitel  des  III.  Buches  zu  beschäftigen  haben.  Hier  haben  wir
mit  dem  Hinweis  auf  die  Thatsache  zu  begnügen,  daß  es  recht  wohl  uw.
ist,  für  jede  Art  von  Darlehen  einen  entsprechenden  Maximalbetrag  ^
zahlenden  Zinsen  festzusetzen,  und  zwar  einen  solchen,  der  etwa^,  hö)er  .
als  der  auf  dem  Geldmarkt  wirklich  übliche.  ^
In  vielen  europäischen  Staaten  und  in  den  meisten  Einzelstaateu  ^
nordamerikanischen  Union  sind  übrigens  noch  immer  Wuchergesetze  in
Aber  dieselben  sind  vielfach  nicht  so  durchgreifend,  wie  sie  sein  sollten.
wir  auf  die  einschlägige  Gesetzgebung  der  in  wirtschaftlicher  Hinsicht  be
tendsten  Staaten  einen  kurzen  Blick.  ^
In  Großbritannien  und  Irland  wurden  diese  Gesetze  um  die  -  ^
unseres  Jahrhunderts  abgeschafft,  zum  Theil,  weil  sie  den  Anschauungen
damals  einflußreichen  Volkswirte  und  Staatsmänner,  welche  behaupteten,  ^
die  Concurren;  unter  den  Darlehensgebern  die  Ausbeutung  verhindere,^  ^
übersahen,  daß  die  Wucherer  zusammenhalten  und  in  dem  Leichtsinn  un  ^
Nothlage  der  Borgenden  ihre  Gehilfen  finden,  widersprachen,  zum  The'»  stauch, ­
  weil  die  Gesetze  in  ihrer  damaligen  Gestalt  den  veränderten  3^17^
nisten  nicht  mehr  entsprachen.  Nur  das  Gesetz  über  die  den  psoiu-  ^
verstatteten  Zinsen  besteht  noch  zu  Recht.  Dasselbe  ist  aber  wegen  ber
        <pb n="322" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

295

.îêser  Zinsen  diel  mehr  ein  Hohn  auf  die  Noth  der  Armen  als  eine  Hilfe
sür  dieselben.
In  Frankreich  bestehen  noch  immer  wirksamere  Schutzmaßregeln.  Tort  ist
immer  das  Gesetz  vom  Jahre  1807  in  Kraft,  soweit  es  nicht  kaufmännische
/schäfte  betrifft,  und  dürfen  danach  von  nicht  kaufmännischen  Schuldnern  keine
.  şirn  als  fünfprozentige  Zinsen  erhoben  werden,  eine  Bestimmung,  die  bei  dem
Frankreich  vorhandenen  Geldüberfluß  und  der  Solidität  des  dortigen  Ge-Ichäftslebens
  sich  als  durchführbar  erweist.  Besonders  sind  aber  Deutschland  und
Österreich  in  der  Jetztzeit  mit  energischen  Maßregeln  gegen  den  Wucher  vorsangen, ­
  und  namentlich  Deutschland  hat  neuerlich  ein  sehr  wirksames  Gesetz
ģEgen  dieses  Krebsübel  der  menschlichen  Gesellschaft  erlaffen.  In  früherer
EU  hatte  man  in  den  verschiedenen  deutschen  Staaten  ein  Zinsmaximum
^gesetzt,  mit  dessen  Ueberschreitung  der  Thatbestand  des  Wuchers  gegeben
ŗ.  Auf  diese  Weise  traf  man  indeffen  nur  eine  Form  desselben  und  ver-C/
 r * e  häufig  auch  Geschäfte,  die  durchaus  nichts  Unehrenhaftes  an  sich
^  en -  Die  sämtlichen  Vorschriften  wurden  indeffen  hinfällig  durch  das  Gesetz
Itrà  ^ a ^ rC  1^67,  welches  die  Höhe  des  Zinsfußes  einzig  und  allein  von  der
j  !  breinkunft  der  Parteien  abhängig  machte.  Die  Folgen  dieser  schrankengj
  Freiheit  waren  jedoch  so  üble,  daß  man  sich  dazu  verstehen  mußte,  zu
k  et  den  Wucher  strafenden  Gesetzgebung  zurückzukehren.  So  wurde  denn
/  Zutsche  Reichsgesetz  vom  Jahre  1880  beschlossen,  welches  diejenigen  strafte,
j.  !  UH  unter  Mißbrauch  der  Nothlage,  des  Leichtsinns  oder  der  Unerfahrenhip
  betreffenden  Personen  über  die  gewöhnliche  Höhe  des  Zinsfußes
Ausgehende  Jutereffen  ausbedingen  würden,  welche  nach  Lage  der  Umstände
h  ,.uen  durch  das  Darlehen  gewährten  Vortheilen  in  auffallendem  Miß-Mtniß
  stehend  erscheinen  müßten.  Dadurch  wurde  nun  aber,  obgleich  das
stress  der  Feststellung  des  Thatbestandes  dem  richterlichen  Ermessen
2  s?ņşiigerweise  größern  Spielraum  ließ,  im  wesentlichen  doch  nur  der  alte
Qn ^  wiederhergestellt,  d.  h.  es  wurde  abermals  nur  der  Creditwucher
toiff  n ’  Há  insofern  that  man  einen  Schritt  weiter,  daß  man  auch  ge-^"ustgriffe,
  mittelst  deren  sich  gewiffenlose  Menschen  auch  ohne  über-Eupst^
  hoste  Zinsen  Wucherprofite  verschaffen  können,  traf,  z.  B.  Ueberein-8rüßb'
  ^buen  zufolge  sich  der  Schuldner  verpflichtet,  dem  Gläubiger  eine
c  Summe  als  die  erhaltene  zu  zahlen,  als  wucherisch  charakterisirte.
Qis  bo§  Ģesetz  in  allen  Fällen  den  Bestand  eines  Darlehensverhältniffes
seip  Voraussetzung  für  das  Vorhandensein  des  Wuchers  betrachtete,  so  mußte
do/  Wirksamkeit  eine  beschränkte  bleiben,  und  der  Wucher  konnte  nach  wie
Wrt  verschiedenen  andern  Formen  geübt  werden.  Ja  man  hat  oft  bedolk
  Ct '  bst k  derselbe  nach  Erlaß  dieses  Gesetzes,  besonders  unter  dem  Land-'
  größere  Verheerungen  angerichtet  habe  als  zuvor.  So  fand  man  sich
        <pb n="323" />
        296

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

denn  veranlaßt,  an  eine  Ausdehnung  der  gegen  denselben  getroffenen  gesetzlichen
Bestimmungen  zu  gehen  und  das  Gesetz  vom  19.  Juni  1893  zu  stände  zu
bringen.  Dasselbe  geht  dem  Wucher  wirklich  energisch  zu  Leibe.  Es  werden
nämlich  nunmehr  auch  alle  diejenigen  Arten  der  wucherischen  Ausbeutung  oestraft, ­
  welche  mittelst  eines  andern  zweiseitigen  Vertrages  vollbracht  werdew
wenn  derselbe  nur  die  Befriedigung  derjenigen  wirtschaftlichen  Bedürfnisie  bezweckt ­
  ,  welchen  die  Darlehensverträge  zu  dienen  bestimmt  sind.  Durch  M
Ausdehnung  des  Wucherbegriffs  wird  eine  Menge  von  wucherischen  Geschäften
getroffen,  welche  früher  straflos  blieben  und  sogar  rechtsgiltig  waren.  Tahw
gehören  z.  B.  das  Escomptiren  von  Schuldforderungen,  welche  der  Schuld
gegen  einen  dritten  besitzt,  um  einen  tief  unter  dem  Werthe  derselben  stehenden
Preis,  die  miethweise  Ueberlaffung  von  Vieh  um  einen  unverhältnißmäM
hohen  Miethzins,  der  Ankauf  eines  dem  Schuldner  gehörigen  Gutes  um  eme
lächerlich  geringen  Preis,  besonders  auch  in  der  Absicht,  dasselbe  zu  parcelliM
und  die  einzelnen  Theile  theuer  wieder  zu  verkaufen,  und  andere  derartige
dem  Schuldner  den  schwersten  Schaden  bringende  Transactionen.  Deutschlao
besitzt  demnach  nunmehr  eine  nicht  nur  den  Creditwucher,  sondern  au
den  Sachwucher  treffende  Gesetzgebung,  welche  die  Ausbeutung  der  ww
schaftlich  Schwachen  in  weiterem  Umfange  zu  verhindern  geeignet  ist,  und  u
welche  es  die  Bewohner  anderer  Länder  beneiden  können.
Was  Oesterreich  anlangt,  so  waren  hier  früher  gleichfalls  bestwlw
Zinstaxen  festgesetzt,  deren  Ueberschreitung  verboten  war.  Nachdem  dieses  "  ^
praktische  System  im  Jahre  1866  durch  Maßregeln  ersetzt  war,  welche
Thatbestand  des  Wuchers  davon  abhängig  machten,  daß  die  unerlau
Zinsen  in  auffallendem  Gegensatz  zu  den  an  dem  betreffenden  Orte  übll  ^
Interessen  standen,  erfolgte  im  Jahre  1868  unter  dem  Einflüsse  der  dama
fast  allenthalben  herrschenden  Strömung  die  gänzliche  Aufhebung  der
Wucher  bedrohenden  Strafbestimmungen.  Bald  traten  aber  auch  in  Oestcrn'  ^
und  zwar  in  den  wirtschaftlich  zurückgebliebenen  Gegenden  des  Reiches■
ganz  besonders  hohem  Grade,  die  überaus  schädlichen  Folgen  der  W"  ^
freiheit  zu  Tage.  Deshalb  mußten  denn  schon  im  Jahre  1877  Einschränkung^
der  Vertragsfreiheit  wenigstens  für  Galizien  und  die  Bukowina  eingeführt  wer
und  es  blieben  dieselben  auch  bestehen,  nachdem  der  Wucher  durch  das
vom  Jahre  1881  auch  in  den  übrigen  cisleithanischen  Kronländern  w^
unter  Strafe  gestellt  und  gleichzeitig  festgesetzt  worden  war,  daß  die
erklürung  der  betreffenden  Contracte  erfolgen  könne.  Auch  dieses  Gesetz  V  ^
das  charakteristische  Merkmal  des  Wuchers  in  der  Thatsache,  daß  der  1
geber  die  Verstandesschwäche,  die  Unerfahrenheit,  den  Leichtsinn  oder  die  ,
läge  des  Empfängers  ausbeutet.  Ein  bestimmtes  Zinsenmaximum  wird  ^
festgesetzt.  Es  bleibt  vielmehr  dem  Richter  überlassen,  darüber  zu  entsche'
        <pb n="324" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

297

°  die  concreten  Umstände  des  bestimmten  Falles  den  Thatbestand  des  Wuchers
ņ  sich  schließen.  Ferner  schließt,  geradeso  wie  das  deutsche,  auch  das  östererchische
  Gesetz  die  Anwendung  der  Strafen  und  der  übrigen  Rechtsnachtheile
Uk  den  Fall  aus,  daß  die  betreffenden  Geschäfte  auf  seiten  beider  Contrahenten
°. 8  Handelsgeschäfte  erscheinen.  Man  nimmt  eben  mit  Recht  an,  daß  sich
îîņ  Kaufmann  von  einem  andern  nicht  werde  betrügen  lasten.  Es  kann  dem-°ch
  ^uch  das  österreichische  Gesetz  vom  Jahre  1881  als  eines  der  bessern
^  "chergesetze  bezeichnet  werden,  weil  es  auch  diejenigen  Geschäfte  trifft,  mittelst
îŗen  das  wucherische  Abkommen  verschleiert  werden  soll.  Aber  trotzdem,  und
^  ""H  noch  gewisse  besondere  Delikte,  welche  die  Ausbeutung  des
iņş  şşibn  zum  Gegenstand  haben,  bestraft,  steht  es  hinter  dem  deutschen  Gesetze
vfern  zurück,  als  es  nicht  wie  dieses  den  Sachwucher  trifft.  Der  neue
à^ģbso^cntwurf,  der  bald  Gesetz  werden  dürfte,  füllt  indessen  diese  Lücke  aus
dehnt  die  Strafbestimmungen  auch  auf  diese  Art  der  wucherischen  Ausübung ­
  aus.
fàûftr^  Wuchergesetze  allein  sind  indessen  nicht  genügend,  um  dem  wirth
 *&amp;gt;nV^ C - n  â"  guérir.  Sie  müssen  vielmehr  durch  die  Wirksamkeit
des  ^ņstitutionen  ergänzt  werden,  welche  sich  die  Erhaltung  und  die  Mehrung
enn  der  minder  Bemittelten  zur  Aufgabe  machen  und  diesem  Zwecke
brechend  organisirt  sind.
leg  Zunächst  ist  da  auf  das  Bestehen  humaner  Schuldgesetze  Gewicht  zu
^selben  sollten  die  Bestimmung  enthalten,  daß  einem  jeden  Individuum
Maß  unentziehbaren  Besitzes  gesichert  würde  und  ihm,  wenn  er
^ìllenschaft  eines  Familienhauptes  besitzt,  wenigstens  eine  bestimmte
1)00  Kleidern,  ein  Bett,  die  nöthigen  Arbeitswerkzeuge  und  Bildungsttessx
  ņicht  mit  Beschlag  belegt  werden  können.  Ist  aber  der  Bec
  ,oin  Hausvater,  so  ist  es  billig,  das  ihm  auch  der  Besitz  einer  Heim-^sichert,
  d.  h.  daß  sein  Wohnhaus  und  ein  Stück  Land  von  einem
^âeifr  àŗthe  mit  dem  entsprechenden  Viehstande  und  Vorrath  an  Betriebskz
  àņ^en  vor  der  gerichtlichen  Pfändung  bewahrt  werde.  Ferner  erscheint
r  eine  billige  und  gerechte  Maßregel,  wenn  die  Anordnung  getroffen
hiņgn',  bäuerliche  Besitz  über  ein  bestimmtes  Maß  seines  Werthes
m,r  şûr  gewisse  nothwendige  Zwecke,  wie  zu  Gunsten  der  Mit-Hypotheken
  belastet  werden  könne,  und  daß  die  Heimstätte
"lit  Schwer  die  Nothwendigkeit,  das  bäuerliche  Erbrecht  so  zu  gestalten,  daß  die  Güter
Ģunsten  der  das  Gut  nicht  übernehmenden  Geschwister  oder  sonstigen
^3  j  " n ^ten  nicht  übermäßig  belastet  werden  können,  haben  wir  bereits  im  7.  Kapitel
S teteii  gehandelt.  Aber  auch  da,  wo  derartige  Gesetze  bestehen,  kann  der  Fall
infolge  des  Vorhandenseins  einer  ungewöhnlich  großen  Anzahl  von
ŞMe  mit  dem  gesicherten  Bestände  einer  bäuerlichen  Wirtschaft  nicht  mehr
        <pb n="325" />
        298

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

nicht  ohne  die  Zustimmung  der  Ehefrau  des  Besitzers  von  diesem  veräußert
werden  dürfe.  -x.
In  den  europäischen  Staaten  sind  derartige  Heimstättengesetze  bisher  n
nicht  beschlossen,  sondern  nur  sowohl  im  preußischen  Abgeordnetenhause  a
in  der  französischen  Deputirtenkammer  darauf  bezügliche  Anträge  eingebrcw
worden.  Dagegen  bestehen  derartige  gesetzliche  Maßregeln  in  den  nm,
Einzelstaaten  der  großen  nordamerikanischen  Republik,  des  Vaterlandes
gegenwärtig  so  viel  besprochenen  Heimstättengesetzgebung,  bereits  seit  einer  Re  Y
üon  Mren.  bem  Sßotte  ^elmßütte  werben  inbeßen  bcr^iebenort  B
Institutionen  bezeichnet.  Es  gibt  zunächst  Heimstätten,  die  auf  den  noch  .
cultiviam  Bodenstrecken  im  Besitze  der  Union  entstehen.  Wenn  nun  ein  _
siedler  binnen  einer  bestimmten  Zeit  einen  gewisien  Theil  des  ihm  zu  dies
Zwecke  überlasienen  Bodens  bebaut  hat,  so  werden  ihm  die  während  dM
Zeitraumes  fälligen  Ratenzahlungen  des  Ankaufspreises  erlaffen.  Außero
genießen  solche  Ansiedler  noch  des  weitern  Vortheils,  daß  die  von  ihnen
der  Wildniß  geschaffene  Heimstätte  nicht  wegen  Schulden,  die  sie  vor  der  J
angriffnahme  der  Bebauung  gemacht  haben,  in  Anspruch  genommen  werden  da  b
Von  diesen  bundesgesetzlichen  Verfügungen  abgesehen,  haben  auch  die  me'!
Einzelstaaten  ihre  Heimstättengesetzgebung.  Dieselbe  sucht  dem  Farmer
Besitz  eines  bestimmten  Maßes  von  Grund  und  Boden  mit  einem  WohNB
bände  darauf  für  den  Fall  der  Verschuldung  zu  sichern.  Das  Ausmatz
vor  der  gerichtlichen  Beschlagnahme  gesicherten  Grundeigenthums  ist  von  ©
zu  Staat  verschieden.  In  dem  einen  Staate  ist  nur  ein  Besitz  an  GebäU
und  Grundstücken  im  Werthe  von  einigen  hundert  Dollars  garantirt,  an  ^
wo  ein  solcher  im  Werthe  von  5000  (in  Californien).  Kommt  c *  ^
Zwangsverkauf  eines  Anwesens,  so  werden  die  betreffenden  Objecte  von  r'
der  behördlichen  Organe  vom  Reste  des  Vermögens  abgesondert  und

Schuldner  als  Heimstätte  reservirt.  ^
Allein  der  so  gewährte  Schutz  ist  immerhin  nur  ein  mangelhafter,
die  betreffenden  Gesetze  mit  Ausnahme  des  in  Texas  giltigen,  den
weisen  Verkauf  der  Heimstätten  gestatten,  sobald  die  eingeklagten  Sch"
hypothekarisch  gesichert  sind,  und  zudem  der  Belastung  der  Realitäten  mit  H  &amp;gt;
theken  durchaus  keine  Schranken  setzen.  Ja  dieselben  gestatten  den
verkauf  der  Heimstätten  auch  in  den  Fällen,  in  welchen  es  sich  um  ü*
Hingen  des  Staates  und  der  Gemeinden  und  der  Handwerker  sowie  um
handelt,  welche  bei  Gelegenheit  des  Ankaufs  der  Farm  entstanden,  aus

vereinbare  Höhe  des  Schuldenstandes  eintritt.  In  solchen  Fällen  muß  der
sinn  der  Miterben  die  Situation  so  gestalten  helfen,  daß  sich  der  Besitzer  au
schwierigen  Lage  ziehen  kann.
        <pb n="326" />
        11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

299

zum  Zwecke  von  Ameliorationen  herrühren  oder  überhaupt  durch  Schuldet,
^gründet  wurden,  die  jemand  einging,  bevor  der  betreffende  Besitz  als  Heimstätte ­
  erklärt  wurde.  So  kommt  es  denn,  daß  dem  Grundbesitz  in  Nordamerika ­
  nur  desto  mehr  Hypothekarschulden  aufgebürdet  werden,  selbst  wenn
!  şich  um  geringe  Beträge,  z.  B.  solche  für  den  Ankauf  von  Maschinen,
onbeit.  Die  Gläubiger  sind  natürlich  bestrebt,  sich  die  Rückzahlung  der  von
Men  gewährten  Darlehen  zu  sichern,  und  nehmen  keine  Rücksicht  darauf,  daß
Cln  Schuldner  durch  die  Eintragung  der  Beträge  in  die  Hypothekenbücher  noch
Estere  Kosten  erwachsen.  Die  amerikanische  Gesetzgebung  kann  demnach  nur
ìhrem  Grundgedanken  als  nachahmenswerth  erscheinen,  da  sie  selbst  in
Grade  reformbedürftig  ist.
lick  anderes  Mittel,  die  Verschuldung  des  kleinern  und  mittlern  länd-Ģŗundbesitzes
  zu  beschränken,  besteht  in  der  Schaffung  von  Renten-^
  brn.  Dieselbe  ist  zuerst  infolge  des  Gesetzes  vom  Jahre  1886  über  die
Adlung  deutscher  Kolonisten  in  den  Provinzen  Posen  und  Westpreußen,
%  ^ Qr  mit  Staatshilfe  betrieben  und  dann  in  den  übrigen  Provinzen
^eußischen  Staates  durch  das  Gesetz  vom  Jahre  1890  ermöglicht  worden.
Merlich  leuchtet  es  jedermann  ein,  daß  es  für  denjenigen,  welcher  ein  Landiüh.^îŗbt,
  sehr  Vortheilhaft  ist,  wenn  er  den  Preis  dafür  in  Gestalt  einer
^  entrichtenden  Rente  und  nicht  mittelst  Uebernahme  einer  KapitalîUrii
  ^  erlegen  hat,  die  er  zu  gewissen  Zeiten  nur  schwer  oder  gar  nicht
^  Wahlen  kann.  Aber  man  darf  dabei  nicht  aus  dem  Auge  lassen,  daß
Abfassung  der  Rentengütergesctze  recht  vorsichtig  verfahren  werden
big  ;  Menn  anders  ein  entsprechender  Erfolg  erreicht  werden  soll.  So  wird
sto  ""  "Mt?  1893  eingebrachte  österreichische  Rentengütervorlage  schwerlich
Q U c Cn  solche  Erfolge  erzielen,  wenn  man  die  darin  enthaltene  Bestimmung
tol^l  erhält,  daß  die  zu  bildenden  obligatorischen  Genoffenschaften  der  Landļ&amp;gt;ereu
  ^echtigt  sind,  die  zur  exekutiven  Feilbietung  gelangenden  Landgüter,
'W  '  einer  solchen  Genoffenschaft  angehören,  zu  ersteigern  und  als
îheil'bņģîìter  zu  vergeben.  Die  auf  diese  Art  eingeführte  zwangsweise  Be-Q
 t |j^ Un 8  der  Genossenschaftsmitglieder  an  dem  Erfolge  oder  Mißerfolge  dersolch
  ^  .Ģ^schäfte  wird  vermuthlich  bewirken,  daß  man  sich  nicht  leicht  auf
st&amp;gt;iird  C ' n * 0 fî cn  "nd  das  Gesetz  in  dieser  Hinsicht  ein  todter  Buchstabe  bleiben
e *  Will  man  sich  aber  nicht  auf  socialistischem  Gebiete  sehr  weit  vor-Und
  9  "ņd  sich  nicht  der  Gefahr  aussetzen,  die  noch  gut  situirten  Bauern
Mt  ""dwirte  wirtschaftlich  zu  gefährden,  so  erscheint  es  nichtsdestoweniger
M^  ñerathen,  die  zwangsweise  Betheiligung  derselben  an  Unternehmungen
bet  Tragweite  und  Kostspieligkeit,  wie  sie  die  Beschlüsse  einer  im  Schoße
^tsickşî^torischen  Grundbesitzergenossenschaften  ja  denkbaren  Mehrheit  von  unìgen
  Mitgliedern  herbeizuführen  vermögen,  energisch  zu  verhindern.
        <pb n="327" />
        300

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Ein  weiteres  Mittel  zur  Förderung  des  materiellen  Wohles  der  ärmern
und  mittlern  Volksschichten  sind  die  auf  dem  Princip  der  Ge  gens  eilig
keit  beruhenden  Darlehenskassen.  Sie  haben  sich  als  ein  treffliche
Mittel  gegen  den  Wucher  erwiesen  und  vermitteln  einen  wahrhaft  niitzM
wirkenden  Credit.
Besonders  in  Deutschland  und  Italien  ist  diese  Institution  zu  hşş^
Blüthe  gelangt.  In  ersterem  Lande  wurde  Hermann  Schulze-Delitzsch
Schöpfer  der  auf  dem  Princip  der  uneingeschränkten  Haftbarkeit  der
glieder  beruhenden  Darlehenskassen  1  2 ,  während  in  Italien  der  bekannte  Soci^
Politiker  und  spätere  Minister  L.  Luzzati  und  Francesco  Vigano  ungefşş
zehn  Jahre  später  jene  Volksbanken  ins  Leben  riefen,  welche,  gerade  wie  dl
deutschen  Vorschußkaffen,  Darlehen  lediglich  an  Mitglieder  gewähren,  sich  ö  £
von  jenen  dadurch  unterscheiden,  daß  die  Mitglieder  nur  mit  einer  ihre  Geschäftseinlage
  mehrfach  repräsentirenden  Summe,  nicht  aber  mit  ihrem  gesagte
Vermögen  haften.  Auch  ist  es  ein  besonderes  Kennzeichen  der  italienisch^
bauche  del  popolo,  daß  jene  in  Italien  erfreulicherweise  zahlreiche  Kşş
von  reichen  und  gebildeten  Leuten,  die  ihre  freie  Zeit  gerne  der  Leitung  ^
Berathung  der  zur  Förderung  des  Wohles  der  niedern  Volksklassen  geschafft^
Institutionen  widmen,  denselben  ihre  Thätigkeit  zuwenden  Im  Jahre  18
gab  es  in  Deutschland  bereits  gegen  4000  und  in  Italien  ungefähr  1-0
Vorschußkassen,  und  auch  in  den  andern  Culturstaaten  verbreiten  sich  diese!  ^
mehr  und  mehr.  Während  aber  die  dem  Creditbedürfnisse  der  kleinen  ĻeU
dienenden  Vereine  dieser  Art,  die  übrigens  auch  der  ländlichen  Bevölkert
Credit  gewähren,  wohl  schon  so  ziemlich  überall  in  die  Kreise  der  städtis
Bevölkerung  eingedrungen  sind,  so  daß  seit  einigen  Jahren  in  der  Vermeh^^
ihrer  Anzahl  bereits  eine  Art  von  Stillstand  eingetreten  ist,
specifisch  den  Interessen  der  Landwirte  dienenden,  nach  ihrem
eisen  benannten  Darlehenskassen,  die  seit  etwa  40  Jahren  i
entstanden  sind  und  jetzt  auch  im  Auslande  mehr  und  mehr  Eingang  şişş  '

1  Nach  betn  zum  deutschen  Reichsgesetz  gewordenen  norddeutschen  Bundesg
vom  Jahre  1868  haften  die  Mitglieder  der  Vorschußkassen  wie  überhaupt  der
und  Wirtschaftsgenossenschaften,  wenn  der  Verein  zahlungsunfähig  wird,  subsidiar  ^
ihrem  ganzen  Vermögen,  und  die  Gläubiger  können  sich,  ohne  daß  die  Einre  e
Theilung  entgegengesetzt  werden  dürfte,  an  dem  gesamten  Vermögen  eines  jeden  ein)
Mitgliedes  schadlos  halten.
2  Hubert-Valler  oux,  Les  associations  coopératives  (Paris  1884)
209—214.  Hans  Krüger,  Les  sociétés  coopératives  en  Allemagne  in  der  .
d’économie  politique'  VI  (1892),  1187—1153.  Dieser  Aufsatz  gibt  eine  zusa'"
fassende  Uebersicht  über  Ursprung,  Organisation,  Zweck  und  damalige  Lage  ^
nossenschaften  nach  dem  Princip  Schulze-Delitzsch,  die  Raiffeisen-Kassen,  die  a
vereine  u.  s.  w.

Iw

haben
Stifter
n  Deutscht
        <pb n="328" />
        »

301

11.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).
gerade  erst  in  den  letzten  Jahren  auf  das  erheblichste  vermehrt.  Sind  doch
Centralstelle  des  Raiffeisenschen  Genossenschaftswesens  in  Neuwied  in  den
&amp;gt;en  sieben  Monaten  des  Jahres  1894  über  hundert  Vereine  beigetreten,  d.  h.
err^o  9r ° 9c  ^ahl,  wie  sie  seit  dem  Bestände  dieser  Organisation  noch  nicht
Ģ°ìcht  wurde.  Der  behufs  der  Rechtsvàtung  dieser  Vereine  bestehende
^eneral-Anwaltschaftsverband  zu  Neuwied  umfaßte  im  Jahre  1894  bereits
&amp;amp;  Genossenschaften,  die  neben  der  Darlehensgewährung  auch  noch  die
Ņ^einschaftliche  Besorgung  von  Futter-  und  Dungmitteln  betreiben,  und  der  von
la^d  işeņ  gegründeten  Landwirtschaftlichen  Central-Tarlehenskasse  fürTeutschent
  h  die  Vereine  die  zur  Darlehensgewährung  nöthigen  Summen
nehmen,  für  deren  Rückzahlung  an  die  Centralkasse  dann  sämtliche  Miter
  des  Vereins  solidarisch  haften,  haben  sich  ca.  1200  Vereine  angevhen.
  Dieselbe  hat  einen  sehr  beträchtlichen  jährlichen  Umsatz,  der  z.  B.
&amp;gt;iahre  1894  über  30  000  000  Mark  hinausgehen  mag.
Deļj^orartige  Darlehensgenossenschaften,  mögen  sie  nun  auf  dem  von  Schulzey
  vertretenen  Principe  der  unbeschränkten  Haftung  oder,  wie  in  Italien
der  in  Oesterreich,  auf  demjenigen  der  beschränkten  Haftbarkeit

a  ^urşşnsgenossensļyaşien.  mögen  |te  nun  aus  dem  von  Schulzevertretenen
  Principe  der  unbeschränkten  Haftung  oder,  wie  in  Italien
;r  m&amp;gt;îŞļfach  auch  in  Oesterreich,  auf  demjenigen  der  beschränkten  Ha
j-  Glieder  beruhen,  rekrutiren  sich  ganz  vorwiegend  aus  der  über  ein  ge-Spital
  verfügenden  Klaffe  der  kleinen  Producenten  und  ähnlichen  socialen
^îitor  en ‘  ^ Ìe  Şîgentlichen  Arbeiter  sind  in  weit  geringerer  Zahl  unter  ihren
vertreten.  Für  eigentliche  Arme  haben  solche  Associationen  selbstlose ­
  9  überhaupt  keine  Bedeutung.  Wie  könnten  auch  gänzlich  vermögensk+j
  eute  Hilfe  von  Vereinigungen  erhalten,  die  auf  dem  Principe  aeaeneigentlich
  Dürftigen  kann  dagegen  oftmals  durch  Darlehensgehmsià
  aus  christlicher  Liebe  geholfen  werden.  Man  kann  in  dieser
1 , bc í° nberê  auf  die  seit  dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  bestehenden
instin  , dl  pietà  aber  Leihhäuser  Hinweisen,  d.  h.  auf  jene  wohlthätigen

unen,  welche  Darlehen  gegen  Pfand  gewähren,  ohne  einen  Profit  an-(toüqe

 Cn  .. Un ^  ^  uatürlich  mit  dem  Bezüge  eines  bescheidenen  Interesses  bekosteņ
  \  ķoņņen,  das  desto  niedriger  sein  wird,  je  billiger  sich  die  Verwaltungswegen ­
  Cr  ^ìreffenden  Anstalt  stellen.  Eine  Anzahl  dieser  wohlthätigen  Stifso
  manchen  Armen  vor  der  Ausbeutung  gewinnsüchtiger  Pfandleiher
SW,  r f n  '  haben  sich  durch  alle  revolutionären  Stürme  hindurch  bis  auf  die
^  erhalten.
Noch  haben  wir  als  ein  Mittel  zur  Förderung  des  Volkswohlstandes
Unte t  r  ^vnsumvereine  zu  nennen.  Durch  das  Bestehen  derselben  wird  einer
Irlich  o"  àrmern  Volksklaffen  sehr  verbreiteten  Unsitte  entgegengewirkt.  Erihre
  tz^vrise  fühlen  sich  ja  Leute  in  bedrängten  Verhältnissen  leicht  versucht,
busmittel  und  sonstigen  nothwendigen  Bedürfnisse  auf  Borg  einzu-
        <pb n="329" />
        302

II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

kaufen.  Wer  sich  aber  daran  gewöhnt,  das  zu  thun,  wird  nur  zu  leicht  ieine
  traurige  Abhängigkeit  von  den  betreffenden  Händlern  gerathen  und  vieleicht ­
  geradezu  wucherisch  ausgebeutet  werden.  So  erweisen  sich  denn  ^
Konsumvereine,  die  nur  gegen  Barzahlung  verkaufen,  abgesehen  von  den  ander
durch  sie  gewährten  Bortheilen,  auch  als  Mittel  gegen  Creditmißbräuche  sehr  mißlich. ­
  Namentlich  in  England  haben  diese  Vereine  nicht  nur  unter  den  nieder
und  mittlern  Schichten  der  Bevölkerung,  sondern  auch  unter  den  Reichen  we^
Verbreitung  gefunden;  aber  auch  anderwärts  gibt  es  ihrer  eine  große  Zahl  »n
ist  ihr  Bestehen  um  so  mehr  zu  begrüßen,  als  dasselbe  der  Kapitalbildun
direct  förderlich  ist.  Den  Vereinsmitgliedern  wird  nämlich  der  Profit,
dadurch  erwächst,  daß  sie  selbst  mit  Uebergehung  überflüssiger  Zwischenhän
durch  ihre  Bevollmächtigten  einkaufen,  sich  also  in  ihren  eigenen  Watt  ^
Häusern  mit  dem  Nothwendigen  versorgen,  nicht  in  der  Form  augend  l
lich  billigern  Einkaufs,  sondern  in  der  Weise  realisirt,  daß  sie  beim  Kam
die  gewöhnlichen  Preise  zahlen,  dafür  aber  den  durch  gemeinsamen
im  großen  erzielten  Vortheil  gutgeschrieben  erhalten  und  am  Ende  des  Jşş  '
oder  noch  später  beziehen  *.
1  Hubert-Valleroux  1.  c.  138—168.  Einen  merkwürdigen  Vorschlag,  die  í 0 ^
Frage  durch  die  allgemeine  Ausdehnung  der  Konsumvereine  mittelst  allmählichen  ^
trittszwanges  aller  Konsumenten  zu  lösen,  hat  Ernst  Busch  in  seinen  Büchern  .
sociale  Frage  und  ihre  Bedeutung'  (Berlin  1890)  und  .Ursprung  und  Wesen  der  ^
schaftlichen  Krisis'  (Berlin  1892)  gemacht.  Es  handelt  sich  hier  um  Vorschlage.^
wirtschaftlichen  Zwang  und  arge  Vergewaltigung  im  Geiste  der  Socialdcmo
befürworten.
        <pb n="330" />
        Drittes  Buch.
Aie  Mertlieilmiq  der  Güter.

E  r  st  e  s  Kapitel.
Tie  Verkeilung  der  Güter  im  allgemeinen.
die  ki e i em  Buche  haben  wir  uns  darüber  zu  verbreiten,  auf  welche  Weise
otontilien  şŞohļ  wie  die  einzeln  dastehenden  Personen  ihren  Lebensunterhalt
Ql  ìņ"en,  und  uns  mit  den  verschiedenen  Arten  des  Einkommens  und  der
divinile  ßn  beschäftigen.  Dabei  muß  natürlich  zur  Sprache  kommen,  wie
derb'  Ehen  * slnn '  ba Ü  manche  so  viel  arbeiten  müssen  und  doch  so  wenig
îenen,  und  andere  hinwiederum  so  wenig  arbeiten  und  doch  ein  so  großes
boti° mmen  ^öen  oder  so  reichen  Gewinn  ziehen.  Wir  haben  uns  also  im
neh  ìeģêņden  Buche  mit  den  Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeiten, ­

  zwischen  Reichen  und  Armen  zu  besassen  und  uns  zu  fragen,  wie

lehn,
n%  v7  3
t Q  0le  ln  dieser  Richtung  bestehenden  Uebelstünde  abstellen  und  das  Aussen ­
  neuer  vermeiden  könne.
zu  ^èon  hat  es  unternommen,  die  Bevölkerung,  die  —  um  mit  Adam  Smith
Cn .  à  jährlichen  Gesamtertrag  des  Bodens  und  der  menschlichen
^"leistung  unter  sich  vertheilt,  in  verschiedene  Klassen  einzutheilen.  Unter
^ossisicationen  empfiehlt  sich  am  meisten  diejenige,  welche  vor  allem
oder  )  ^agt,  ob  jemand  von  seiner  Arbeit,  vom  Ertrage  seines  Eigenthums
îvnu  1)011  demjenigen  einer  Combination  von  Arbeit  und  Eigenthum  Ein-Unb
  i? 1  ģbņietzt,  und  diese  verschiedenen  Einkommensquellen  als  Lohn,  Zins
'n  bi  .ņ^ernehmergewinn  unterscheidet.  Genannte  drei  Ausdrücke  schließen
ntjt  J ,er  'hrer  weitesten  Bedeutung  so  manches  ein,  was  man  gewöhnlich  nicht
in  ^1^ en  dorten  zu  bezeichnen  pflegt.  Speciell  der  Begriff  Lohn  umfaßt
botk^  ^^iten  Sinne  nicht  nur  die  Löhne  der  Arbeiter  und  der  Dienstes ­
  ^.şoņdern  auch  den  Unterhalt  der  Sklaven,  die  Löhnung  der  Soldaten,
^ebiit  m *° mmen  ^ er  Beamten  und  sogar  der  höchsten  Staatsfunctionäre,  die
ŗen  ber  Advocaten,  die  Sporteln  der  Schreiber  u.  s.  w.
        <pb n="331" />
        304

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Unter  den  Begriff  des  Zinses  fallen  gleicherweise  alle  wie  immer  gearteten ­
  Einnahmen  aus  dem  Ausleihen,  Vermiethen  und  Verpachten  von  un
beweglichen  wie  beweglichen  Gegenständen,  die  in  jemandes  Eigenthum  şieşş
Es  sind  also  nicht  nur  die  Renten,  welche  man  von  Landbesitz,  Hause  ^
Kaufläden  u.  dgl.  bezieht,  sondern  auch  die  aus  Darlehen  der  verschiebe
Arten  gezogenen  Jntereffen  und  die  meisten  der  an  Actionäre  gezahlten
denden  zu  den  Zinsen  zu  rechnen.  bft
Unter  Unternehmergewinn 1  endlich  sind  nicht  nur  die  Erträgmffe
Geschäfte  der  Fabrikanten  und  Kaufleute  zu  verstehen,  sondern  auch  diejeMg
der  Thätigkeit  der  ländlichen  Grundeigentümer  und  Pächter,  mögen  sie  sl
noch  so  klein  sein,  und  die  der  Actionäre,  welche  sich  wirklich  bei  der  Leitu
der  betreffenden  Unternehmungen  betheiligen.
Wenn  wir  nun  bezüglich  der  Einteilung  der  verschiedenen  Einkommen^
zweige  bis  hierher  den  Unterscheidungen  hoch  angesehener  NationalökonoiM
gefolgt  sind,  so  können  wir  das  in  einem  Punkte  nicht  thun.  Wir  ve^
mögen  uns  nämlich  nicht  zu  entschließen,  der  Grundrente  einen  besonder
Platz  anzuweisen.  n
Mit  diesem  Worte  bezeichnen  im  Anschlüsse  an  Ricardo  viele  Auto  ^
denjenigen  Theil  vom  regelmäßigen  Ertrage  eines  Grundstückes,  welcher  *
Eigenthümer  nach  Abzug  der  Zinsen  aller  für  die  Urbarmachung  und  Amello  '
tion  desselben  ausgegebenen  Kapitalien  und  aller  zum  Behufe  der  Bestellung  9  '
zahlten  Arbeitslöhne  als  Preis  für  die  Nutzung  der,  wie  Ricardo  sich  ?  '
drückt,  ,ursprünglichen,  unerschöpflichen  Kräfte  des  Bodens'  zufällt.  ,Auch  *
Preis  hängt  natürlich',  wie  Roscher  -  sagt,  ,vom  Verhältniß  Mischen
gebot  und  Nachfrage  ab,  die  Nachfrage  hinwiederum  von  dem  Bedürfnis
dem  Zahlungsvermögen  der  Käufer,  das  Ausgebot  aber  nicht  von  ^
Productionskosten,  die,  wie  aus  der  Definition  dieses  Begriffs  sich  ergi  ,
diesem  Falle  nicht  in  Rechnung  gezogen  werden  können,  weil  keine  so
verursacht  werden.  So  haben  denn  die  Grundstücke  mit  andern  ^robuctxo^^
Mitteln  auch  das  gemein,  daß  ihr  Preis  wesentlich  von  dem  ihrer  Prob"
bedingt  wird?  Die  Grundrente  ist  infolge  des  Umstandes,  daß  Bodenerze

'  ß.  &amp;amp;  Wau  (a.  a.  O.  I.  0b.,  1.  %%%.,  6.  848)  nennt  i^n  ßetnerWo"^
W.  Roscher  (a.  a.  O.  419  u.  420)  erkennt  in  dem  Unternehmerverdienst  oder  ^
nehmergewinn  im  wesentlichen  nichts  anderes  als  den  Arbeitslohn  für  die  Mühen
Organisation,  für  die  Speculation  und  für  die  Inspection  der  ganzen  UnterneY
welcher  denselben  Naturgesetzen  gehorche  wie  der  Arbeitslohn  überhaupt.  ^  "  kchllö
unterscheide  er  sich,  datz  er  nie  ausbedungen  werden  könne,  sondern  in  dem  Uev  ^
fieftpho  hipssfipti  hpr  ifrtrsla  der  Unternehmung  über  die  Grundrenten,  Kaprta  ó

bestehe,  welchen  der  Ertrag  der  Unternehmung
und  niedern  Arbeitslöhne  gewähre.
%  A.  a.  O.  315.
        <pb n="332" />
        WUķ

——

305

1.  Kap.  Die  Vertheilung  der  Güter  im  allgemeinen.

JL  b °ü  ģ^icher  Güte  und  in  gleicher  Menge  auf  Grundstücken  von  uncher
  Fruchtbarkeit  auch  bei  gleicher  Geschicklichkeit  des  Landwirts  nur  mit
^verschiedenem  Kapital-  und  Arbeitsaufwande  producirt  werden,  je  nach
des  und  dann  auch  nach  der  mehr  oder  minder  günstigen  Lage
tviOt  Endstücks,  die  in  volkswirtschaftlicher  Beziehung  fast  immer  ähnlich
dg  h  Fruchtbarkeit,  sehr  verschieden.  Dem  kann  nicht  anders  sein,
aus  h*  ?reis  für  alle  bestimmten  Quantitäten  von  Producten  gleicher  Güte
î  demselben  Markte  ohne  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse,  unter  denen  der
^^zelne  producirt  hat,  ganz  der  nämliche  ist.  Nur  muß  der  Preis  auf  die
HJ Cr  hoch  sein,  daß  auch  die  auf  den  Grundstücken,  welche  trotz  ihrer
sruchtbarkeit  zur  Befriedigung  des  Gesamtbedarfs  bestellt  werden  müssen,

gOß  0""  vin.wi 9 «itļļ  un  w t 1iuiiu»cuui[»  lveroeil  mugen,
Mefp  n r nenen  Zeugnisse  ihre  Produktionskosten  einbringen;  Grundrente  brauchen

'Teie  ïpfai  it  1  mwuiļļiu,  v^iuuuicmc  UIUUU/CJI
dtern  Grundstücke  nicht  abzuwerfen.  Manche  Leute  verstehen  sich  auch
ihnen  V  ^  auf  ben  Ņez"g  einer  solchen  zur  Bebauung  des  Bodens,  wenn
Und  &amp;amp;  Erzeugnisse  desselben  nur  die  entsprechende  Entlohnung  ihrer  Arbeit
en  Ersatz  für  die  Zinsen  des  aufgewendeten  Kapitals  versprechen,
torto  *  "lies  verhält  sich  nun  aber  bei  sämtlichen  andern  Productions-,
  »en  ûenflii  Auch  die  industriellen  Etablissements  werfen,  je  nach
natürlichen  Verhältnisse,  unter  denen  sie  arbeiten,  beim

genau  rb#,.
tzH  rschiedenheit  der
e ^ n  gleicher  Preise  für  ihre  Produkte  einen  sehr  ungleichen  Gewinn  ab.
stolti  E^holb  ist  es  richtiger,  die  Grundrente  nicht  für  einen  besondern  Einôleibe"î^'^oîg
  zu  erklären,  sondern  bei  der  oben  gemachten  Eintheilung  zu
der  Ģ  empfiehlt  sich  um  so  mehr,  als  man  durch  die  Behandlung
loch

Grundrente  als  besonderer  Kategorie  auch  die  Verbreitung  des  Irrthums

U0W  V  *  1  °
Hi  x  '/üß  oie  Naturgaben,  welche  zur  Production  der  Güter  gehören,  nur
r  Erde  zu  finden  seien.

îlnthrtl^ş  ersten  Blick  erscheint  es  als  selbstverständlich,  daß,  ein  je  größerer
dieseļh  bcn  Ehrlich  in  einem  Lande  erzeugten  Gütern  der  einen  der  drei
tort  stl *!  lln * er  şiâ)  vertheilenden  großen  Klassen  zufällt,  desto  weniger  für  die
StiV 111  "ôŗìg  dleiben  muß;  daß  also,  wenn  z.  B.  der  Antheil  der  Zinsîlriģe^ģ/ņ
  Röchst,  diejenigen  der  auf  Arbeitslohn  und  Unternehmergewiuu
'st  Qf, e ^  llcn  in  entsprechendem  Maße  geringer  werden.  Diese  Berechnung
hiipşi  Unrichtig.  Es  kommt,  wie  wir  im  vorigen  Buche  gesehen  haben,  sehr
bor '  daß  dieselben  Güter  für  die  einen  Menschen  einen  weit  größern

^kth  .  '  "
Şşitzen  als  für  die  andern,  und  daß  auch  gewisse  gleiche  Quantitäten
stub  «i! 1  von  Gütern  ebenfalls  für  diese  Persönlichkeit  weit  werthvoller
18  für  jene.

ļeļļļ 0 . a J ln  muß  man  stets  im  Auge  behalten,  daß  das  Verhältniß,  in

^ssen  ber  Ertrag  der  Production  eines  Jahres  unter  die  verschiedenen

r,^ b ^Bevölkerung  vertheilt,  auf  die  Production  eines  andern  Jahre-&amp;gt;"pfe.

  Volkswirtschaftslehre.

20
        <pb n="333" />
        306

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.
einen  Einfluß  auszuüben  vermag.  Ferner  können  zu  niedrige  Löhne
Verschlechterung  und  Verminderung  des  Arbeitsergebnisses  zur  Folge
und  bewirken,  daß  der  für  die  Zinsberechtigten  und  die  Unternehmer  erz  °
Gewinn  geringer  wird.  So  kann  es  geschehen,  daß  dee  einen  und  die  m  ■
weil  sie  einen  verhaltnißmaßig  zu  großen  Antheil  am  Product,onsergebn  b
für  sich  in  Anspruch  nehmen,  eine  geringere  Einnahme  beziehen,  als  we
M  mit  einem  Meinem  %nti,eil  begnügt  #en  mürben.  Sagegen  #e  _
5o%e  #ue,  inbem  sie  Stög#  unb  %uBf#eifung  «"ter  ben  Jij  ^
förbertt,  kt#  bie  ßoige,  baß  biefe  einen  üe,#Itn$mäßig  beben  ^
Antheil  am  Nationaleinkommen  haben,  aber  thatsächlich  weniger  ge  ^
wenn  ba§  (Entgelt  fût  bie  bon  ißnen  geleistete  Weit  M  nt#  H  Ļ
steilen  mürbe.  Sie  fittliüe  SBeßSaRenSeit  ber  %Reni4eii  unb  bie  ,,
aießungen  m#en  ben  "er^tebenen  masse"  berBeböIferung  ettteë  ctmW  ^
Staates  üben  immer  unb  unter  allen  Umständen  ben  größten  Etnstup
bie  Production  und  deren  Kosten  aus.  Daher  ist  es  auch  unmöglich,  ^
Reichthum  und  die  Wohlfahrt  einer  Nation  gesondert  zu  behandeln.  ^  \
würde  sich  von  ganz  irrigen  Anschauungen  leiten  lassen,  wenn  man  da^  ^
liche  Productionsergebniß  eines  Landes  wie  einen  Kuchen  ansehen  ^
bei  dessen  Vertheilung  das  Stück  des  einen  um  so  kleiner  ausfällt,  je
Antheile  ben  andern  zufallen.  Das  Volkseinkommen  nimmt  je  nach  der
seiner  Vertheilung  eine  ganz  verschiedene  Gestalt  an.  Mäßige  und  verm  ^
bemessene  ünterne#ergeminne,  Sinsen  unb  2ö#e  gereid&amp;amp;en  míe
gemessene  greife  sunt  allgemeinen  3ßoi,k.  Bei  einem  ¡eben  ge!#"  ^
Ueberctniommen  besteht  ein  Interessengegensatz  und  die  Gefahr  des  iu:  ^
nach  übertriebenen  Unternehmergewinnen,  zu  hohen  Zinsen,  Löhnen  vder  ^
mäßigen  Preisen.  Deshalb  ist  es  Sache  einer  vernünftig  denkenden  u»v
Aufgabe  richtig  erfassenden  Regierung,  nöthigenfalls  zu  Wuchergesetzen,  Arv  ^
schnkmaßrcgeln  u.  dgl.  zu  greifen  und  dem  Haschen  der  Einzelnen  ^
mittelbarem  Privatvortheil,  welcher  dem  Ganzen  zum  Nachtheil  gereich,
drücklich  vorzubeugen.  Nur  müssen  sich  die  öffentlichen  Gewalten  stets  '  ^
faltig  davor  hüten,  in  dieser  Beziehung  zu  weit  zu  gehen,  damit
durch  eine  derartige  Intervention  angerichtete  Schaden  größer  sei  als  die
die  bekämpften  Uebel  hervorgerufenen  Nachtheile.  „ß
Nachdem  wir  diese  allgemeinen  Bemerkungen  vorausgeschickt,  "tup
nunmehr  die  genannten  Einkommenszweige  im  einzelnen  eingehender  bett
        <pb n="334" />
        20*

2.  Kap.  Der  Unternehmergewinn.

307

Zweites  Kapitel.
Der  Unternehmergewinn.
ļļ^  ^ei  bcr  Berechnung  und  Beurtheilung  des  Gesamtbetrages  des  von  einem
in  ^ņohmer  gemachten  Jahresgewinnes  muß  man  sich  darüber  vergewissern,
steck  e ^ em  Verhältniß  dieser  Betrag  zu  den  in  dem  betreffenden  Unternehmen
HStt"'^  slU f  dessen  Betrieb  verwendeten  Sachgütern  steht.  Dieses  Verî'st.^ird
  in  Procenten  ausgedrückt.  Es  kann  jemand  einen  verhältniß-,iņ
  ş  şehr  hohen  Gewinn,  z.  B.  von  20  oder  30  %,  machen  und  doch  nur
bezo  fíeine§  Ewkommen  aus  dem  betreffenden  Unternehmen  ziehen.  So
5g  Q,  äu  Adam  Smiths  Zeiten  ein  kleiner  Gewürzkrämer  ungefähr  40  bis
/o  von  seinem  kleinen  Geschäftskapital.  Sonst  hätte  er  nicht  leben  und
maiiT"  mit  ben  3Ur  ^oŗtsetzung  des  Geschäftes  nöthigen  Kenntnissen  ansahen ­
  a»  Bof)n  ^ranziehen  können.  Aber  trotz  dieses  verhältnißmäßig  so
tingp.  Şşchäftsertrages  war  das  Einkommen  eines  solchen  Krämers  ein  ge-&amp;lt;i
 n  '  ^ñegen  ist  heutzutage  der  Unternehmergewinn  eines  Walzwerkbesitzers
IW  I“',  ein  geringer,  aber  nichtsdestoweniger  infolge  des  großen
big  3?  eme§  solchen  Etablissements  sehr  groß.  Man  kann  also  sagen,  daß
hibae  '  Ģàd'gung  für  die  Leitung  in  dein  einen  Fall  einen  großen,  im  andern
begņs^ņ  "ur  einen  geringen  Theil  des  Ertrags  des  betreffenden  Unternehmens
Hef,^  ^ Clner  muß  man  von  dem  allgemeinen  Gewinn,  welchen  ein  Unterkiņzp^
  m  Geschäfte  zieht,  denjenigen  unterscheiden,  den  er  bei  jeder
Nt?!  àonsaction  macht.  Natürlich  kann  der  bei  einer  jeden  solchen  ge-Nlüss
  in  dem  Maße  geringer  sein,  als  die  einzelnen  Geschäfts-Nehy,
  läufiger  sind.  Tie  Häufigkeit  der  bei  dem  Betriebe  eines  Unter-^iņkoii,
  lleniachten  kleinern  Gewinne  verhilft  ebenso  zu  einem  genügenden
C * ne  stringere  Anzahl  größerer.  Einer  der  bedeutendsten
ş°lgkn?  Schriftsteller  unserer  Zeit  hat  diese  Wahrheit  durch  die
Teschloff  "  Beispiele  erläutert 1  :  ,Großhändler,  welche  bei  den  von  ihnen  abl&amp;gt;nd
  ^  ^ì'ansactionen  Güter  in  großen  Mengen  einkaufen  und  verkaufen
Nen?  ^şchâşiskapital  durch  sehr  häufige  derartige  Abschlüsse  nutzbar  machen,
Nj  îîch  ein  großes  Vermögen  erwerben,  wenn  auch  ihr  durchschnittlicher
den  einzelnen  Umsätzen  weniger  denn  1  %  beträgt.  Aber  ein
Manhall,  Principles  of  Economics  I  (2 d  ed.  London  1890),  651.  652.
j^eit,  ^  er  bat  aus  dem  umfangreichen  ersten  Bande  dieser  seiner  höchst  bedeutenden
“'Wtry  "  bisher  allein  erschienen  ist,  unter  dem  Titel  Elements  of  Economics  of
J °ndon  1892)  einen  Anszug  veröffentlicht.
        <pb n="335" />
        308  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
Schiffbauer,  welcher  eine  große  Menge  von  Material  und  Arbeit  in  ein  Sch
stecken  und  einen  Ankerplatz  für  dasselbe  beschaffen  muß,  lange  bevor  es  se  *
ist  und  verkauft  werden  kann,  sieht  sich  genöthigt,  bei  jedem  Verkauf  ^
weit  höhern  Gewinn  als  jene  Großhändler  zu  machen,  wenn  er  andere
dem  in  seinem  Geschäfte  investirten  Kapital  einen  ähnlichen  Nutzen  MM
ziehen  will.  Ferner  ist  der  von  Detailverkäufern  aus  dem  Absatz  ihrer  i-' 1
bezogene  Profit  bei  Gegenständen,  nach  welchen  eine  allgemeine  Nachfrage  _
Mt,  oftmals  ni#  g#er  als  5—10*/o.  stärkn  gemi
Sachgüter  ist  stets  nur  ein  mäßiger  Vorrath  von  solchen  vorhanden,
das  in  ihnen  angelegte  Kapital  wird  sehr  schnell  umgesetzt.  Dagegen  i
sich  der  Geschäftsmann  beim  Verkauf  gewisser  Luxusartikel,  die  nur  längs
abgehen  und  die  er  in  mancherlei  Gestalt  und  Form  auf  Lager  haben  1
wenn  er  seine  Rechnung  finden  will,  einen  Gewinn  von  nahezu
berechnen?  ,  u ftl t
Wenn  die  Unternehmer  eines  Landes  eine  größere  Menge  von^lro
beschäftigen,  hängt  das  Wohl  der  Bewohner  desselben  zum  guten  Theil  v
dem  Verhältniß  ab,  in  welchem  der  Gesamtbetrag  des  UnternehmergewlN
zu  demjenigen  der  gezahlten  Arbeitslöhne  steht.  .  ¡ß
Von  dem  nominalen  Gewinn,  den  ein  Unternehmen  abwirft,
der  wirkliche  daraus  gezogene  zu  unterscheiden.  Zu  diesem  Behufe  ^
zunächst  gewisse  Verluste,  welche  der  Unternehmer  erlitten  hat,  von  dem
samtbetrage  des  Profites  in  Abrechnung  zu  bringen.  Auch  muß  der  t  e
beim  Verkaufe  von  Gegenständen,  welche  schnellem  Verderben  ausgesetz
wie  die  Fische  und  das  Obst,  oder  schnell  aus  der  Mode  kommen,  ^
Kalender  und  elegante  Kleiderstoffe,  so  groß  sein,  daß  der  aus  dem  ^
derben  oder  der  Unverkäuflichkeit  solcher  Waren  erwachsende  Verlust  da  ^
gedeckt  wird.  Um  aber  den  wirklichen  Gewinn  klarzustellen,  sind  von  ^  .
nominalen  noch  andere  Abzüge  zu  machen.  Da  sind  zunächst  d,e  -  ^
der  technischen  Bildung  in  Anschlag  zu  bringen.  Wenn  es  die  Beschafft  ^
eines  Unternehmens  erfordert,  daß  der  Unternehmer  auf  seine  Ausbildung,
Mühe  und  Kosten  verwendet,  so  muß  er  auch  dafür  im  Erträgniß  desse
seine  Entschädigung  finden,  und  die  entsprechende  Summe  ist  vom  nom»
Gewinne  in  Abrechnung  zu  bringen.  So  muß  von  dem  Prosit  des  ^
testen  oder  des  Ingenieurs  ein  Betrag  abgezogen  werden  in  der
Kosten,  die  seinen  Eltern  aus  seiner  Heranbildung  zu  diesem  Berufe  ertn
ftnb,  ober  &amp;amp;ur  ^e(íun9  ber  %nSßaben,  bic  er  ;ur  ^eranbUbun8  ^
für  den  väterlichen  Beruf  machen  muß.  Wenn  die  in  einem  Geschafften
erzielten  Gewinne  nicht  groß  genug  sind,  um  diese  Auslagen  daun  ^
zu  können,  so  wird  die  Zahl  der  jungen  Leute,  welche  diesen  Beruf  ecg  ^
gering  bleiben  resp.  geringer  werden.  Zieht  man  die  derartigen  Ausga  ^
        <pb n="336" />
        2.  Kap.  Der  Unternehmergewinn.

309

2rächt,  so  erscheinen  die  Gewinne,  die  manche  Unternehmungen  abwerfen
eit  höher,  als  sie  in  Wahrheit  sind.
Zweitens  muffen  die  durch  das  Annonciren  der  industriellen  Unternehmungen, ­
  der  Kaufläden  u.  s.  w.  verursachten  Kosten  sowie  diejenigen,  welche
^us  der  Tecorirung  der  Auslagen,  der  Wartezimmer  großer  Kleidergeschäfte
%  9i -  und  aus  andern  zum  Behufe  der  Anlockung  des  Publikums  getroffenen
branstaltungen  erwachsen,  in  Abrechnung  gebracht  werden.
Drittens  haben  wir  auch  die  Kosten  der  Versicherung  gegen  Verluste  und
'Erfolge  in  Rechnung  zu  setzen.  Es  ist  nicht  leicht  zu  bestimmen,  wie  viel
dleser  Hinsicht  in  Abzug  zu  bringen  ist,  da  man  in  den  verschiedenen

Land

selb  ern  Unb  unter  bcn  Angehörigen  der  einzelnen  Bevölkerungsklaffen  des-Landes
  unter  Verlust  und  Mißerfolg  so  Verschiedenes  versteht.  Die
tzrch  ^  hoch  M  niedrige  aber  sichere  Gewinne  im  Vergleich  zu
oöer  unsichern  stellen,  fällt  in  den  verschiedenen  Bevölkerungsschichten  im
A  h  an  3 U  dieser  oder  jener  Zeit  herrschenden  Anschauungen  und
^ndio&amp;gt;^^ŗukter  der  Nationen  sowie  auch  je  nach  dem  Charakter  der  einzelnen
Ş^ldualitäten  sehr  ungleich  aus.  Ja  es  läßt  sich  das  Risico  oftmals  über

nicht  genau  berechnen,
tzj^i'^înerhin  muß  man  daran  festhalten,  daß  man  behufs  Ermittlung  des
în,  '  .  Gewinnes  eines  verständigen  und  soliden  Unternehmers  nicht  eine

wme  in  Abrechnung  zu  bringen  hat,  wie  sie  erforderlich  ist,  um  jemanden

die

nus  rastlosen  Speculationen  erwachsenden  Verluste  zu  sichern.  Verhäà'

  nwuiļļiiwiu  3 U  [lincili.
^  'ge  Unternehmer  wissen  sich  eben  gegen  etwaige  Mißerfolge  so  zu  sichern,

?  Mlb'-b«'“  vnuuiyt  jj*.  ipc  i.  |  luye  ļu  zu  |IU;CIU,
Ul jļ er  bcm  Titel  der  Versicherung  von  dem  von  ihnen  gemachten  nomi-Gewinne
  nur  ein  geringer  Betrag  in  Abzug  zu  kommen  hat.
^Qn  nW  mU ^  baä  aU§  einem  Unternehmen  fließende  Einkommen  für  die
sinh  Ähnlichkeiten  entschädigen,  die  mit  dem  Betriebe  eines  solchen  verbunden
abty^ş  O  nnşi  3-  Ņ.  das  Geschäft  eines  Fleischers  einen  höhern  Mindestertrag
en  ols  dasjenige  eines  Goldarbeiters.  Dagegen  genügt  bei  Unterin ­
  ^gen,  welche  eine  angenehme  Beschäftigung  verschaffen,  und  überhaupt
fieîjļg  n^ņîgen  Ländern,  in  welchen  viele  Leute  um  jeden  Preis  als  selbständige
Zittii  ņternehmer  arbeiten  wollen,  obgleich  sie  im  Dienste  anderer  mehr  gebetg

 e jļ  knoten,  ein  verhältnißmäßig  geringer  Profit.  Sehr  häufig  beziehen
dies  nn  !  Ueine  Händler,  Krämer  u.  dgl.  von  ihrem  Unternehmergewinn  eine

ķth^ŗîņgere  Einnahme,  als  sie  durch  Arbeiten  um  Lohn  sich  verschaffen

'  stber  obgleich  sie  das  wiffen,  ziehen  sie  ihre  Unabhängigkeit  trotz  der
befundenen  Dürftigkeit  dem  verhältnißmäßigen  Ueberfluffe  vor,  den
Ş'ņ  Dienstverhältniß  verschaffen  würde.
toetfe  . 011  Hot  die  Behauptung  aufgestellt:  in  irgend  einer  beliebigen  Gegend
e,n  bestimmtes  Kapital,  in  welchen  Unternehmungen  es  auch  angelegt  sei,
        <pb n="337" />
        310  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
einen  gleichen  wirklichen  Gewinn  ab,  auf  den  jedermann  mit  Recht  zählet
dürfe;  und  man  hat  dieser  Doctrin  den  Namen  der  Theorie  von
Gleichheit  der  Gewinne  beigelegt.
Adam  Smith  behauptete,  daß  sich  die  Unternehmergewinne  in  einem  '
schränkten  Umkreise,  wenn  man  von  demjenigen,  was  dieselben  als  Entsşş
gung  für  ungewöhnliche  Unannehmlichkeiten  und  ein  außerordentliches  W
einbringen  müssen,  absehe,  für  alle  Arten  von  Unternehmungen  gleich  ^
stellten,  daß  also  das  in  diesen  letztem  angelegte  Kapital  gleichviel  einbringea)
  wenn  die  betreffenden  Unternehmungen  in  der  Nachbarschaft  wohl  ^
sönnt  seien  und  seit  lange  beständen;  b)  wenn  sich  deren  Geschäftslage  1
ihrem  normalen  Zustand  befinde,  d.  h.  wenn  die  Nachfrage  nach  den  Erşş
niffen  dieser  Etablissements  oder  das  Angebot  derselben  nicht  außerordent  ^
gesteigert  oder  vermindert  sei;  c)  wenn  die  Besitzer  derselben  nicht  ander^
woher  ein  beträchtliches  Einkommen  bezögen,  und  d)  wenn  nicht  Gesetze  o  ^
private  Verabredungen  den  Uebergang  vom  Betrieb  einer  Unternehmung  ^
demjenigen  einer  andern  oder  das  freie  Ergreifen  jeder  beliebigen  products
oder  commerciellen  Laufbahn  verhinderten.  Wären  diese  vier  Bedingung
alle  erfüllt,  so  müßten  die  von  sämtlichen  Unternehmungen  der  betreffen^
Gegend  abgeworfenen  Gewinne  im  Verhältniß  zum  Umfange  derselben  ^
gleichen  sein.  Dies  war  die  von  Adam  Smith  vertretene  Ansicht,  "
wir  gestehen  zu,  daß  sie  richtig  ist,  wenn  sich  noch  eine  fünfte  Beding"^
erfüllt  findet,  nämlich:  wenn  die  Thatsache  festgestellt  werden  kann,  datz
der  betreffenden  Gegend  keine  traditionelle  Vorliebe  für  gewisse  Beschäftigung
herrscht  oder  eine  Abneigung  gegen  den  Uebergang  von  einem  Berufe  zu  f 1
andern  nicht  oder  nur  in  geringem  Grade  wahrnehmbar  ist.  In  einem  l fl
Gebiete,  dessen  Bevölkerung  in  so  einfachen  und  [tätigen  Verhältnissen  ^
daß  die  von  einem  jeden  gemachten  Gewinne  allgemein  bekannt  sind  un  ^
voraussichtlich  in  Zukunft  erzielbaren  sich  leicht  berechnen  laffen,  werden^
Hutmacher  keinen  viel  höhern  Prosit  als  die  Schneider  machen.  Sonst  ^
einige  der  letztem  oder  Söhne  derselben  schon  längst  Hutmacher  geworden,^
sie  kein  Hinderniß  und  keine  Anhänglichkeit  an  eine  lieb  gewordene  Beschaff
davon  zurückhielt.  Aber  in  der  Wirklichkeit  bilden  die  Fälle,  in  we  ^
sich  alle  diese  Bedingungen  realisirt  finden,  nur  Ausnahmen.  Sogag^
Adam  Smiths  Zeiten  fanden  sich  diese  Bedingungen  selbst  in  den  kleinen  ^
lischen  Städten  mit  ihrer  mäßig  lebenden  Bevölkerung  nur  unvollständig^
füllt,  obgleich  die  Zeitverhältniffe  für  deren  Erfüllung  die  günstigsten  w^  i
Befand  man  sich  doch  dazumal  in  der  Uebergangsepoche  von  der  zw  ^  ļ
weisen  Organisation  der  Gewerbe,  welche  ihrem  Verfall  entgegen  ging,  Z»  d  ^
ginnenden  Periode  des  der  gesetzlichen  Regelung  entbehrenden,  über  die  8^  ;l
sich  erstreckenden  speculirenden  Gewerbebetriebes,  des  Fortschritts  der  ^
        <pb n="338" />
        2.  Kap.  Der  Unternehmergewinn.

311

und  ^ber  sich  weiter  entwickelnden  Chemie,  also  zu  einer  Epoche,  welche  Zeugin
kr  Schwierigkeiten  und  der  großen  Complicirtheit  der  Verhältnisse  sein  sollte,
dknen  die  Leitung  der  Production  heutzutage  zu  kämpfen  hat.
Auf  dieser  von  A.  Smith  gelegten  Grundlage  haben  nun  spätere  national-O
  onomische  Schriftsteller,  und  vor  allen  Ricardo,  ein  ganzes  System  auf-Ñk
  aut.  Diese  Autoren  behaupten  nämlich,  daß  die  in  verschiedenen  Producìunszweigen
  eines  ganzen  Landes  erzielten  Gewinne  die  gleichen  seien,  und
kjchäftigen  sich  dann  im  einzelnen  mit  den  aus  dieser  Doctrin  erwachsenden
^usequenzen.  Heutzutage  wird  diese  irrige  Ansicht  in  ihrer  Gesamtheit  nur
knig  mehr  vertheidigt,  da  dieselbe  mit  den  folgenden  Thatsachen  in  offenem
sck^  bŗş^ŗuche  steht:  denn  1.  ist  es  bei  vielen  Arten  von  Unternehmungen  sehr
^îErig,  das  in  einem  Etablissement  steckende  Kapital  herauszuziehen  und
^  knveitig  zu  verwenden,  da  die  Baulichkeiten  und  die  Maschinen  in  der
teck  ë--  şir  eine  besondere  Bestimmung  verwendbar  sind.  2.  Auch  die
sichen  Kenntnisse  und  die  erworbenen  Fertigkeiten  können  in  vielen  Fällen
nicht,  und  wo  dies  überhaupt  möglich  ist,  meistens  doch  nur  mit  großem
3  öon  àer  Art  von  Unternehmungen  auf  eine  andere  übertragen  werden.
c  gegenwärtig  von  den  verschiedenen  in  demselben  Productionszweige
ick'  Personen  erzielten  Untcrnehmergewinne  erweisen  sich  als  überaus  verşkn.

  Diese  Thatsache,  die  mit  der  Verschiedenheit  der  natürlichen  Produced ­

  .
^Bedingungen,  der  persönlichen  Begabung  u.  dgl.  zusammenhängt,  kann
Möglich  geläugnet  werden.
Neuere  Autoren  haben  daher  die  Lehre  von  der  Gleichheit  der  Untere
ŗņergewinne  in  einer  abgeschwächten  Form  aufgestellt.  Man  hat  sich
rede  ^  bomit  begnügt,  von  einer  allgemeinen  Tendenz  zur  Gleichheit  zu
°ber  zu  behaupten,  daß  die  Unternehmer  auf  gleiche  Gewinne  rechneten,
in  .'Zeilen  wird  ein  Unterschied  zwischen  verschiedenen  Gruppen  unter  den
g eļļļ  ^  betreffenden  Produktionszweigen  eines  Landes  thätigen  Unternehmern
bcher  i  Ņèan  redet  also  nicht  mehr  von  der  Gleichheit  der  Gewinne  sämt-^
  *  ņternehmer  eines  ganzen  Landes,  sondern  behauptet  nur  noch,  daß  die
&amp;gt;H  Zotigen  einer  und  derselben  Gruppe  gleichen  Gewinn  erzielen.  Aber  selbst
Umgestaltung  und  sogar  in  der  Forin,  die  ihr  Alfred  Marshall  ge-'
  ist  die  Theorie  von  der  Gleichheit  der  Unternehmergewinne  als  mit
Tatsachen  in  Widerspruch  stehend  zu  bezeichnen.  Unter  den  Annahmen,

dep
W  tfinU  '  'ķ  IT-  7  0"  "O  -7  t
be tQ ö)en  şie  beruht,  sind  zwei  der  hauptsächlichsten  einerseits  die,  daß  eine

(IHU  JlUfl  uei  VH,  uup  CHIC
Sielt  ausgedehnte  Kenntniß  der  in  den  verschiedenen  Productionszweigen  erbkrfch
  Haikrnehmergewinne  bestehe,  daß  alle  diejenigen,  welche  über  Kapitalien
se^^  ìlnd  auf  junge  Unternehmer  entscheidenden  Einfluß  üben,  im  stände
die  selben  den  gewinnreichsten  Unternehmungen  zuzuführen;  andererseits
aß  Coalitionen  und  Umtriebe  durchaus  nicht  im  stände  seien,  dieser
        <pb n="339" />
        312

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Zuflußbewegung  von  Kräften  und  Kapitalien  Schranken  zu  setzen.  ^ei  e
Annahmen  stehen  aber  mit  den  thatsächlichen  Verhältnißen  des  Geschäft-'
lebens  unserer  Zeit  in  offenem  Widerspruche.  Es  ist  sehr  schwierig,  sich  Ģ
die  Höhe  der  Gewinne,  welche  heutzutage  von  den  verschiedenen  Arten  von
Unternehmern  inmitten  all  der  Chancen  und  Wechselfälle  des  modernen  wir
schaftlichen  Lebens  gemacht  werden,  zu  vergewissern.  Man  hüllt  dieselben  osmals
  in  das  tiefste  Geheimniß.  Sind  sie  niedrig,  so  schweigt  man  darüber  au-Furcht
  vor  Creditentziehung;  sind  sie  dagegen  hoch,  so  fürchtet  man  ^
Auftauchen  von  Concurrenten  oder  höhere  Lohnforderungen  der  Arbeiter  uñ
beobachtet  aus  diesen  Gründen  ebenfalls  strenges  Schweigen.  Ja  manchma
wissen  die  Unternehmer  es  selbst  nicht  einmal,  wie  hoch  sich  ihre  Profite  |
laufen.  Viele  andere  sind  mit  ihren  eigenen  Angelegenheiten  so  sehr  beschäftig,
daß  sie  denjenigen  der  übrigen  Producenten  keine  Aufmerksamkeit  schenket
So  wissen  denn  thatsächlich  die  Unternehmer  des  einen  Produktionszweigs
von  den  in  den  andern  herrschenden  Verhältnissen  im  allgemeinen  wenig  oder
nichts.  Und  lägen  selbst  die  Vergangenheit  und  die  Gegenwart  offen  i 11
Tage,  so  könnte  man  doch  die  Zukunft  nicht  mit  Bestimmtheit  voraussehe"'
Der  Wechsel  in  den  Productionsverhältnissen  und  in  dem  Mitbewerbe  bei
verschiedenen  für  einen  Markt  arbeitenden  Nationen,  die  Preisschwankungen
lind  die  Folgen  von  Speculationen,  die  Ausdehnungen  und  Beschränkung^
des  Credits,  die  wirtschaftlichen  Krisen,  die  verschiedenen  durch  den  AuĢ
der  Ernten,  durch  Kriege  und  andere  politische  Ereignisse  geübten  Eins"
und  endlich  auch  die  immer  wieder  auftauchenden  Entdeckungen  und
findungen  können  alle  Vorausberechnungen  zu  Schanden  machen.  Unbestrei
haben  die  Preisschwankungen  infolge  von  Speculationen  die  Profite
Unternehmer  zu  wahren  Lottcriegewinnsten  gemacht;  und  die  Geschichte
Handelskrisen,  die  häufigen  Fallissements,  die  thörichte  Ausdehnung  ^
Creditwesens,  die  ungeschickte  und  irrationelle  Verwendung  von  Arbeit  "
Kapital,  d.  h.  alle  die  Vorgänge,  auf  welche  wir  bereits  im  10.  Kapitel
II.  Buches  hingewiesen  haben,  beweisen,  daß  ein  großer  Theil  der  GeschO
Welt  nicht,  wie  gewisse  Gelehrte  vermeinen,  ruhig  und  scharfsichtig  die  ^
einträglichen  Unternehmungen  auswählt  und  pflegt,  sondern  in  blindem  J
dem  Reichthum  nachjagt  und  zwischen  thörichtem  Optimismus  und  11
triebener  Schwarzseherei  hin  und  her  schwankt.  Auch  darf  nicht  vergeis
werden,  daß  die  große  Ausdehnung  des  heutigen  Creditwesens  die  Unge
heit  unter  den  Gewinnen  der  verschiedenen  Unternehmungen  eher  verM^
als  vermindert.  Gegen  diese  Beweisführung  läßt  sich  auch  die  Thatsache,
sich  Arbeitskräfte  und  Kapital,  von  der  Hoffnung  auf  größern  Gewm"^t
leitet,  häufig  von  einem  Unternehmen  einem  andern  zuwenden,  durchaus
ins  Feld  führen.  Eine  solche  Bewegung  findet  in  der  That  statt,  und
        <pb n="340" />
        ÌMI

MW——M——————
WWMWMWWW»

2.  Kap.  Der  Unternehmergewinn.

313

rächten  nach  höherem  Gewinn  und  günstigern  Lebensverhältnissen  bildet  eine
er  mächtig^  Triebfedern  der  historischen  Entwicklung.  Auch  wirkt  dasselbe
^  "sellos  im  Sinne  einer  Tendenz,  die  alle  Gewinne  und  alle  Arbeitslöhne
Uf  ein  gleiches  Niveau  zu  bringen  sucht,  und  machten  sich  außer  diesem
d  rächten  keine  andern  Kräfte  geltend,  so  würde  das  erstrebte  Niveau  endlich
Deicht  werden.  Der  Reiz  der  Anschauung,  daß  dem  in  der  That  so  sei,
n  der  unter  dieser  Voraussetzung  angestellten  Berechnungen  erklärt  die  Beşi^ŗļîchkeit,
  mit  welcher  daran  festgehalten  wird.  Nichtsdestoweniger  erweist
du?'bselbe  als  unrichtig.  Das  Trachten  nach  höherem  Gewinn  und  die  da-^.rch
  hervorgerufene  Strömung  von  Arbeitskräften  und  Kapitalien  ist  nicht
,'einzig  ausschlaggebende  Kraft;  vielmehr  üben  die  Schwankungen  der  Erdie
  Elchen  die  Unternehmungen  unterliegen,  und  die  Irrthümer,  welchen
à  .  eschen  ausgesetzt  sind,  sowie  die  Tendenz  der  schon  seit  längerer  Zeit
Neļ,ŞîņŞ^  Ģeschäftszweige  thätigen  Producenten,  das  Aufkommen  neuer  Unter-^înungen
  durch  allerlei  Combinationen  —  vereinbarte  Verbilligung  der  Preise,
€ i ne m ° n  şpàter  wieder  zu  erhöhen  sich  vornimmt,  und  dergleichen  —  zu  vereiteln,
to Q fn  llcwz  entgegengesetzten  Einfluß  aus.  Darum  kommt  man  denn,  wenn
kip  î  ""â)  der  auf  eine  Gleichmachung  der  Gewinne  hinzielenden  Tendenz
ipê  so  weiten  Spielraum  gewährt,  dieser  Ausgleichung  dennoch  nie-Ģes
  ir  d^an  muß  daher  das  Streben  aufgeben,  die  volkswirtschaftlichen
tzö?'  äu  ermitteln,  deren  Walten  ein  »normales  Niveau'  der  Preise,  der
t tQ lle  und  der  Unternehmergewinne  zur  Folge  haben  soll.  Die  Ueber-911119^1
  von  Arbeitskräften  und  Kapitalien  von  einem  Productionszweige
c ’ ncn  andern  beweisen  offenbar  die  Thatsache,  daß  hinsichtlich  der  Löhne
sache  ^nternehmergewinne  Verschiedenheiten  bestehen,  sind  aber  nicht  Urdjx/ņ
  das  Verschwinden  dieser  Ungleichheiten;  im  Gegentheile  können  sie
aiişie  Gleichheiten  unter  Umständen  sogar  noch  vergrößern.  Tenn  wenn
tvex^Oì^antlich  hohe  in  einem  Productionszweige  erzielte  Gewinne  bekannt
kkjch^  o^d  dann  trotz  der  rasch  vorübergehenden  Gelegenheit  zu  solchen  zahl-0.»
  "Ule  Unternebmiinopn  hipfpr  9Trf  in  (ïrÜAffimn  'llrnfifpä  itiâ

hiebet  1,CUe  Unternehmungen  dieser  Art  in  Erhoffung  großen  Profites  ins
í°nbpvv^ eCll ^ en  werden,  treten  nicht  selten  nicht  nur  bittere  Enttäuschungen,

%  T* 1  ouch  eine  derartige  Preisermäßigung  der  betreffenden  Produkte  und
^înken  des  Unternehmergewinnes  ein,  daß  viele  Fabriken,  Verglich^ ­
  andere  Etablissements,  von  welcher  Art  die  von  einer  solchen  plötzşeiņ
  î  Concurren;  in  Mitleidenschaft  gezogenen  Unternehmungen  auch  immer
ņwģen,  kaum  ihr  Dasein  fortfristen  können.

%

- i uete  V  .  --7—  T  «  "  '  ş  —
picht  .  oarartlge  Verbindungen  von  so  geringer  Bedeutung  seien,  daß  sie  gar
t-  1  lN  &amp;gt;  c  xi^  .

aber  insbesondere  die  Behauptung  anbelangt,  daß  Cartelle  und

sie  î"  Berechnung  gezogen  zu  werden  brauchten,  so  ist  dieselbe,  auch  wenn
Ricardos  Zeit  richtig  gewesen  sein  sollte,  heutzutage  absolut  falsch.
        <pb n="341" />
        314

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Gerade  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  in  welchen  die  in  andern

denz  ñieru»nslrümnntien  erşolareilki  entaeaenştellen.

^  »  --  ,  V  u  '  '  '  '  slî c ffl&amp;gt;
und  Grundzinse  verschiedener  Art;  2.  die  von  den  Concessionaren  von  -  ^
werken  gezahlten  Abgaben  und  Leistungen;  3.  Miethzinse  von  Häusern  u
Gebäuden;  4.  Jahresrenten  und  andere  ähnliche  Bezüge,  die  von  seiten
Versicherungsgesellschaften,  bei  denen  man  sich  durch  seine  Zahlungen  ^  Vj,
renten  und  andere  dergleichen  Renten  sichert,  gezahlt  werden;  hierher  geh"
auch  die  Bezüge,  welche  sich  alte  Leute  gegen  Ueberlasiung  ihrer  Besitzung^  |
an  ihre  zukünftigen  Erben  unter  dem  Namen  von  Altentheilen  u.  s.  wbedungen
  haben;  5.  die  Interessen  der  Staats-,  Provincial-  und  Geme"  ^
anlehen  u.  dgl.;  6.  die  Zinsen  von  Darlehen  an  Privatpersonen,  1^"
nun  hypothekarisch  oder  anderweitig  sicher  gestellt  oder  nicht,  und  7.  die
denden  an  die  Actionäre.

heit  dcl.  wuuwuic,  uuu  mit  tun  uisuuiu  n-yvn  »w*.vw»,  »»»/
verschiedenen  Arten  der  Unternehmungen  verhültnißinäßig  gleichen  auf  '
Löhne  entfallenden  Ertragsantheiles  selbst  in  ihrer  abgeschwächten  Formulirung
falsch  ist,  und  daß  die  auf  diesen  beiden  Theorien  aufgebaute  Lehre  von  de
Normalpreisen,  die  aus  dem  normalen  Gewinn-  resp.  Lohnbezuge  der  bei  e
Production  Betheiligten  resultiren  sollen,  sich  hinfällig  erweist.

Drittes  Kapitel.

Der  Zins.
        <pb n="342" />
        3.  Kap.  Der  Zins.

315

Was  die  letztgenannten  Bezüge  anbelangt,  so  besteht  allerdings  kein
àifel  darüber,  daß  die  Actionare  ihre  Renten  nicht  in  der  Eigenschaft  von
laubigem  beziehen,  sondern  Theilhaber  an  dem  betreffenden  Unternehmen
'ņd;  aber  in  diesem  wie  in  andern  Fällen  deckt  sich  das  Rechtsverhältniß
ņîcht  mit  dem  wirtschaftlichen.  Man  kann  unmöglich  in  Abrede  stellen,  daß
îîch  der  Eigenthumsantheil  der  Actionäre  nicht  in  ihren  eigenen,  sondern  in
Nemden  Händen  befindet;  ihre  von  diesem  Antheil  gezogenen  Bezüge  besitzen
Jm°  den  Charakter  des  Zinses.  Daran  vermag  die  Thatsache,  daß  diese
Ezüge  nicht  ein  für  allemal  bestimmt  sind  und  daß  die  Höhe  derselben  oft
5.  bedeutendem  Wechsel  unterworfen  ist,  nichts  zu  ändern.  Diese  Eigenlast ­
  theilen  sie  übrigens  mit  gewiffen  andern  Zinsen,  z.  B.  mit  den  Zehnten.
^  as  unterscheidende  Merkmal  zwischen  Unternehmergewinn  und  Zins  ist  nicht
Ņ  zu  definiren,  daß  der  erstere  von  unbestimmter  Höhe,  der  letztere  hin-^gen
  ein  für  allemal  festgesetzt  sei  —  wenn  dem  auch  wirklich  in  der  Regel  so
b  »  ks  beruht  vielmehr  darin,  daß  der  eine  das  Ergebniß  der  Verbindung
Kapital  und  Arbeit,  der  Bezug  des  andern  hingegen  einzig  und  allein
îņ  Umstande  zu  danken  ist,  daß  der  Betreffende  Eigenthümer  ist.
sch  \^an  hat  beim  Zinse  den  Zinsbetrag  vom  Zinsfuß  zu  unterjem
  en ’  Unter  er f terem  'st  der  gesamte  jährliche  Betrag  zu  verstehen,  den
ond  aus  einer  der  soeben  aufgezählten  Quellen  bezieht,  unter  letzterem  das
ähnlich  in  Procentcn  ausgedrückte  Verhältniß  dieser  Einnahmen  zu  dem
e j  betrage  des  Besitzes,  von  dem  sie  bezogen  werden.  Wenn  also  z.  B.
um  ^"cherer  einem  Landmanne  1000  Mark  leiht  und  von  dieser  Summe
Q  l  diesem  oder  jenem  Titel  jährlich  400  Mark  bezieht,  so  sagen  wir,  daß
%.  0  °/o  Zinsen  nimmt;  und  wenn  jemand  vor  einigen  Jahren  um  den
die^  20  000  Mark  Actien  einer  Jndustrieunternehmung  gekauft  hat,
Und  oì  e * nem  Nominalwerth  von  300  Mark  um  240  Mark  erhältlich  waren,
daß  ņ^ņmehr  eine  Dividende  von  7  %  vom  Nominalwerthe  bezieht,  so  sagt  man,
Ņ  er  don  seinem  in  diesen  Papieren  angelegten  Kapital  eine  8 3 / 4 proccntige
genießt.  Sind  aber  günstig  gelegene  Landgüter  um  eine  Summe
,  östlich,  welche  ungefähr  dem  dreißigfachen  Betrage  der  jährlich  von  ihnen
tz  OñO"en  Rente  gleichkomint,  so  spricht  man  von  einer  Verzinsung  des  in
ņ  und  Boden  angelegten  Vermögens  mit  etwa  3  %.
bqg  ^  ist  in  der  That  eine  etwas  verwickelte  Rechenaufgabe,  mittelst  deren
b etç ,  brhältniß  der  jährlichen  Einnahmen  zu  der  Quelle,  aus  der  sie  fließen,
t  wird,  und  zwar  aus  dem  Grunde,  weil  der  Tauschwerth  der  been
 ^ en  Vermögenstheile  zum  großen  Theil  von  diesen  Einnahmen  abhängt,
solchz.  B.  in  dem  dritten  der  soeben  erwähnten  Fülle  der  Käufer  eines
ìvel^.  Landgutes  nur  ungefähr  3%,  während  der  frühere  Eigenthümer,
et  genau  dieselbe  Rente  davon  bezog,  das  Gut  möglicherweise  von  seinem
        <pb n="343" />
        316

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Vater  erbte,  der  es  vielleicht  um  die  Hälfte  des  Preises  erstanden  hatte,  Z»
dem  es  sein  Sohn  verkaufte.  In  diesem  Falle  bezog  also  der  Sohn  mit
Rücksicht  aus  den  vom  Vater  gezahlten  Kaufpreis  6  %  von  seinem  Gute.  3^
den  meisten  Fällen  ist  es  am  einfachsten,  den  Zinsfuß  in  der  Art  zu  berechnet
daß  man  den  jährlichen  Ertrag  eines  zinstragenden  Vermögensobjectes  «ich
mit  dem  frühern,  sondern  mit  dein  gegenwärtigen  Tauschwerth  des  letzter»
vergleicht.
Man  hat  den  nominalen  Zinsbetrag  von  dem  wirklichen  i
unterscheiden.  Um  den  letztem  festzustellen,  sind  verschiedene  Abzüge  vom
erstem  vorzunehmen;  darunter  sind  als  die  hauptsächlichsten  die  Ausgaben  şş
Reparaturen,  welche  an  verpachteten  und  vermietheten  Objecten  vorgenommen
werden  müssen,  und  diejenigen  für  die  Versicherung  der  als  Darlehen  9 C
währten  Betrüge  gegen  Verlust  zu  nennen.  Beide  Arten  von  Abzügen  şi»
oftmals  sehr  schwer  zu  berechnen.  Besonders  die  aus  Anlaß  des  bestehende»
Risicos  zil  machenden  lassen  sich  nur  mit  großen  Schwierigkeiten  feststes
Es  genügt,  in  dieser  Hinsicht  auf  das  bereits  im  vorigen  Kapitel  über  W
Berechnung  des  wirklichen  Unternchmerwinnes  Gesagte  zu  verweisen.  Doch  'I
die  Berechnung  des  Risicos  durch  das  Bestehen  von  Geldmärkten  erreichter  -
Auf  jedem  Geldmärkte,  auf  welchem  ein  allgemein  üblicher  Zinsfuß  zur
Wendung  kommt,  erfolgt  nämlich  von  seiten  der  Käufer  und  der  Verkaufs
bei  ihren  Abschlüssen  eine  Abschätzung  des  Risicos,  die  in  der  für  die  Werths
Papiere  zu  entrichtenden  Kaufsumme  zu  Tage  tritt,  und  weil  eben  sehr  »nt^
richtete  Leute  sich  bei  diesen  Abschätzungen  betheiligen,  meist  im  ganzen  rich  *
ausfällt.  So  geschieht  es,  daß  Papiere,  welche  genau  dasselbe  Interesse  »
werfen,  ganz  mit  Recht  zu  sehr  verschiedenen  Summen  verkauft  werde
Freilich  erweisen  sich  diese  Berechnungen  nicht  immer  als  stichhaltig,
kommt  vor,  daß  die  Papiere,  deren  Besitz  mit  einem  sehr  hohen  Risico  verbüß
ist,  durch  ihre  hohen  Zinsen  auf  ein  gewisses  Publikum  einen  derartigen
ausüben,  daß  ihr  Preis  ein  zu  hoher  ist,  und  genau  ebenso  pflegt  e»
solchen  zu  gehen,  welche  sich  durch  eine  ganz  besondere  Sicherheit  auszeich»^
Nachdem  wir  gesehen,  daß  es  ganz  unrichtig  ist,  von  einer  Gleich^
der  Unternehmergewinne  zu  reden,  liegt  die  Annahme  nahe,  daß  es  fw
dem  Zins  ebenso  verhalte.  In  der  That  kann  nicht  die  Rede  davon
daß  sich  der  Zins  aller  verpachteten  und  vermietheten  Objecte  und  aller  (*
lehen  in  einem  Lande  gleich  hoch  stelle.  Eine  Menge  von  Transactionen
im  geheimen  abgeschlossen,  und  in  vielen  Fällen  üben  die  Zwangslage,
der  sich  der  eine  Theil  befindet,  oder  Verstandesschwüche  und  Leichtsinn  ’
Wirkung  aus.  All  diese  Factoren  machen  sich  auch  im  gewerblichen
commerciellen  Leben,  noch  häufiger  aber  dann  geltend,  wenn  der  eine  ver  1
schließende  Theil  kein  Bankier,  kein  Kaufmann  oder  kein  Industrieller  ist.
        <pb n="344" />
        3.  Kap.  Der  Zins.

317

ksteht  denn  weder  für  die  Geschäftsleute  noch  für  die  Uebrigen  eine  für  alle
Kreditnehmer  gleiche  Höhe  des  Zinses.  Nichtsdestoweniger  kann  man,  ohne
as  (Sebiet  unerweislicher  Conjecturen  zu  betreten,  behaupten,  daß  die  Höhe
e §  von  gewissen  Arten  von  Vermögensobjecten  eingebrachten  Zinses  inneraalb
  der  einzelnen  Gebiete  die  gleiche  ist,  so  daß  man  also  sagen  kann:  ein
ļ e  e§  Object  der  betreffenden  Art  trägt  denselben  Zins,  welchen  alle  andern
^selben  Kategorie  angehörigen  Objecte  abwerfen.
Insbesondere  ist  dies  bezüglich  der  an  der  Börse  gehandelten  Schuld-Kunden,
  der  Staatspapiere,  der  Obligationen  der  Eisenbahn-  und  Bergwerksģşiellschosteņ
  u.  s.  w.  der  Fall.  Wie  allbekannt,  besteht  in  jedem  commerf
  en  Mittelpunkt  zu  jeder  Zeit  ein  für  alle  dort  gehandelten  derartigen
sirb^thpapiere  ^  betreffenden  Landes  gleicher  Zinsfuß.  Ihr  Preis  richtet
diel  Man  verlangt,  daß  das  gekaufte  Papier  dem  Käufer  so
tve  i!* 1  einbringe,  wie  die  dafür  hingegebene  Summe  bei  ihrer  Verderb ­
  Ankauf  derartiger  Werthe  nach  den  im  Lande  herrschenden
ş  rhaltniffen  zu  tragen  pflegt.  Nur  bringt  man,  wenn  bezüglich  der  Zahlungsdes
  laut  des  Inhaltes  der  betreffenden  Schuldurkunde  zur  Aufbringung
^'uses  Verpflichteten  ein  ernstliches  Risico  besteht,  diese  Umstände  beim
Ans  m  Anrechnung.  Wenn  daher  die  auf  300  Mark  lautenden,  4  %
¡i n ^ cn  tragenden  Obligationen  einer  prosperirenden  Eisenbahngesellschaft  zu
^  ^it,  wo  der  Zinsfuß  im  allgemeinen  gesunken  ist  und  nur  noch  3Va  °/o
zum  Verkaufe  gelangen,  so  werden  sie  um  343  Mark  gekauft  werden
gap  ^înnach  nur  mehr  3V 2  %  abwerfen.  Handelt  es  sich  aber  um  Obli-^o'°ven
  eines  unsichern  Eisenbahnunternehmens,  welche  gleichfalls  4  °/ 0  vom
einbringen,  so  werden  dieselben,  wenn  das  Stück  auf  300  Mark
5o,  llm  240  Mark  erhältlich  sein  und  also  dem  Käufer  einen  Zins  von
'°  abwerfen.
Seit  Reffen  können  einzelne  Papiere  aus  besondern  Gründen  eine  Art  von
sch^?^ttswerth  besitzen.  So  verhält  es  sich  z.  B.  mit  den  Schuldverg
 e j f A. lln fl cn  der  englischen  Staatsschuld,  in  welchen  die  Pupillengelder  kraft
şişchen^oŗ  Vorschrift  angelegt  werden  müssen,  und  mit  den  Titres  der  franzött
 aiļ , 1  ^taatsrente,  in  welchen  die  riesigen  den  Sparkassen  des  Landes  anvertzv
  .on  mummen  zu  placiren  sind.  Jnfolgedeffen  ist  der  Zinsfuß  der  englischen
resp  o  *  "nd  der  französischen  Staatsrente  niedriger  als  der  an  der  Londoner
°  an  der  Pariser  Börse  für  derartige  Werthpapiere  im  allgemeinen  übliche.
^  ^  bezüglich  des  Discontos,  von  dem  im  9.  Kapitel  des  II.  Buches
ntQt  olt  worden  ist,  herrscht  das  gleiche  Verhältniß.  Auf  den  verschiedenen
Handelsplätzen  besteht  eine  von  dem  Zinsfüße  der  an  der  Börse
aber  Werthpapiere  allerdings  ganz  unabhängige,  für  alle  sichern  Wechsel
ģ""z  gleiche  Höhe  des  Discontos.  Auch  andere  Darlehensarten  haben
        <pb n="345" />
        318

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

eine  jede  ihren  bestimmten,  für  alle  zu  denselben  gehörigen  Darlehen  gleichen
Zinsfuß,  namentlich  die  hypothekarischen  und  die  durch  Faustpfand  un
durch  Schiffsladungen  gesicherten  Darlehen.  Einen  solchen  Zinsfuß  hat  uian
überall,  wo  für  die  betreffenden  Geschäfte  ein  Markt  besteht.
In  Gegenden,  wo  Grund  und  Boden  und  Häuser  so  häufig  veräuße
werden,  daß  selbst  für  derartige  Transaktionen  ein  Markt  besteht,  kann  ferner
auch  von  einem  bestimmten  Zinsfüße  der  in  Grund  und  Boden  und  in  Häusern
investirà  Kapitalien  die  Rede  sein,  und  kann  man  behaupten,  daß  Lau  -
gilter  und  städtische  Wohnhäuser  hinsichtlich  ihrer  Größe  im  allgemeinen  ew
gleiche  Grundrente  resp.  einen  gleichen  Miethzins  einbringen.
Ans  welchen  Gründen  beruht  nun  diese  Gleichheit  des  Zinsfußes  ^

gewissen  Orten  und  für  gewisse  Perioden?
Die  Höhe  des  Zinsfußes  wird  ebenso  wie  die  Preise  auf  den
überhaupt  unmittelbar  durch  Angebot  und  Nachfrage  bestimmt.  Wo  die  Ra
frage  nach  Darlehen  oder  das  Angebot  von  Summen,  welche  ihre  Eige'
thümer  anszuleihen  wünschen,  großen  Schwankungen  unterliegt,  stellen  m
auch  betreffs  der  Höhe  des  Darlehenszinses  große  Schwankungen  ein.  Naweu
lich  der  Wechseldisconto  ist  solchen  in  hohem  Grade  ausgesetzt.  Es  ist  uoķ
kommen,  daß  derselbe  in  London  binnen  kurzer  Zeit  um  5%  gewechselt
während  der  Zinsfuß  der  an  der  Börse  gehandelten  Schuldverschreibung
unverändert  blieb.
Was  alsdann  die  Ursachen  anlangt,  von  denen  eine  dauerndere
staltung  des  Zinsfußes  gewisser  Gruppen  von  Werthen  und  insbesondere
jenigen  der  Obligationen,  Staatsschuldverschreibungen  und  anderer  sa
Werthpapiere  abhängt,  so  lassen  sich  die  folgenden  unterscheiden:
1.  Die  Einträglichkeit  der  Production.  Wenn  die  natürlichen
quellen  eines  Landes,  die  Anzahl  seiner  Einwohner,  deren  zunehmende  ^ 1 '
tigkeit  und  ihre  Leistungen  auf  den  verschiedenen  Gebieten  der-  probinti^^
Thätigkeit  sämtlich  zusammenwirken,  um  einen  Aufschwung  der  GütererzeugU
herbeizuführen,  so  wird  die  Höhe  des  Zinserträgniffetz,  welche  sich  in  den  ^
schiedenen  Produktionszweigen  allmählich  festgesetzt  hat,  eine  Steigerung  ^
fahren,  und  zwar  aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  die  Unternehmer  f iu
ihnen  überlassene  Benutzung  von  Eigenthum  da  viel  zu  geben  bereit  ,
sie  aus  dieser  Benutzung  großen  Vortheil  ziehen  können.  Die  große
träglichkeit  der  Production,  wie  sie  sich  zu  Zeiten  in  ganz  ungeahntem  -  ^
in  einzelnen  Kolonialgebietcn,  in  welchen  große  natürliche  Reichthümer  ^
Hilfe  sehr  vervollkommneter  Arten  des  Verfahrens  und  der  von  den  a  ^
Culturvölkern  gesammelten  Erfahrungen  ausgebeutet  wurden,  entwickelt  ha
einer  der  Gründe,  welche  eine  derartige  Steigerung  des  Zinsertrages  M"
bringen,  wie  sie  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  in  Neuengland  sich  el11 '
        <pb n="346" />
        3.  Kap.  Der  Zins.

319

.  "  Wie  sie  am  Ende  desselben  im  Westen  der  Vereinigten  Staaten  noch
""^reffen  ist.  Natürlich  muß  aber  auch  in  solchen  Fällen  der  Zins
as  niedriger  sein  als  der  Gewinn,  welchen  die  Unternehmer  mittelst  der
"en  überlassenen  Vermögenstheile  zu  machen  hoffen.  Sonst  würden  ja  die
pern  darauf  verzichten,  Anlehen  zu  machen.
ņ  2.  Der  Wunsch,  lieber  in  der  Zukunft  ein  Einkommen  zu  beziehen,  als
Und  ģ/^nwärtig  gewisse  Genüsse  zu  verschaffen.  Wo  dieser  Wunsch  sehr  stark
sehr  allgemein  verbreitet  ist,  und  wo  also  eine  große  Menge  von  Sachsel/ŗņ
  âUr  Production  bestimmt  wird  und  insbesondere  auch  sehr  viele  derş
  en  den  Unternehmern  zur  Benutzung  gegen  Zins  angeboten  werden,  kann  man
2  •  e  Ģûter  leicht  verschaffen  und  ist  der  dafür  zu  entrichtende  Zins  ein
hund'ģ^'  Şo  erklärt  es  sich,  daß  sich  derselbe  z.  B.  in  Holland  im  18.  Jahr-Ģŗ
  şo  wenig  hoch  stellte  und  daß  er  gegenwärtig  in  den  westeuropäischen
"osta  a  ten  sowie  in  Deutschland  ein  verhältnißmäßig  sehr  niediger  ist.
3.  Die  Neigung,  lieber  vom  Zinsbezuge  als  von  Löhnen  oder  Unterļ^'ergewinnen
  zu  leben.  Je  früher  sich  die  Unternehmer  und  Geschäftst
 e u  b ° n  'ören  beruflichen  Beschäftigungen  zurückzuziehen  trachten  und  je  zahli;
  1  demnach  die  Klasse  der  Rentner  im  Vergleich  zu  der  Anzahl  derjenigen
2;  ^  ihr  Kapital  vermittelst  ihrer  eigenen  Thätigkeit  fructificiren,  um  so
liberé  blstUCÍ)en  bic f c  Ie £ tern  ün  Zins  zu  zahlen,  um  sich  die  Verfügung
Zins  ^  * U  ii)ren  Unternehmungen  nöthigen  Güter  zu  verschaffen.  Die  niedrigen
welche  während  des  18.  Jahrhunderts  in  Spanien  gezahlt  wurden
^  gegenwärtig  in  England,  Frankreich  und  Deutschland  üblich  sind,  lassen
2?""'  Theil  wohl  auf  die  aus  der  soeben  erwähnten  Ursache  sich  ergebende
e  Nachfrage  nach  Zinsbezügen  zurückführen.
to ob  A  Coiffe  Verhältnisse,  welche  die  Aufnahme  von  Anlehen  zu  nicht
Ars  j  '2'  nothwendig  machen.  So  können  z.  B.  die  landesübliche
glicht  ņ  Ņ^eise  der  Pachtverträge  und  die  aus  denselben  erwachsenden  Verekle ­
  (u^ tn  şo^i^  die  Gesetze  zur  Regelung  der  Erbfolge  und  der  Besteuerung
^rundeigenthümer  zur  Aufnahme  von  Anlehen  nöthigen.
Qiij^, UC ^  b * c  Häufigkeit  und  der  Umfang  der  zur  Bestreitung  von  Luxusgerjņo
  ^  ^"wchten  Schulden  üben  auf  die  Höhe  des  Zinsfußes  größern  oder
ŅchubllH  ouë.  So  war  z.  B.  in  dem  Rom  der  dahinsterbenden
fliß  b * e  Nachfrage  nach  solchen  Darlehen  derart  bedeutend,  daß  der  Zins-^elchx^
  Ulcb  ernstlich  beeinflußt  wurde.  Dagegen  blieb  die  Nachfrage  nach  Geld,
i&amp;gt;n  alt  â"  Ļuxuszwecken  verwendet  werden  sollte,  im  alten  Schottland  und
» Cn  Rolland  so  unbedeutend,  daß  sie  wegen  ihrer  Geringfügigkeit  gar
t-  îìPchaftliche  Beachtung  verdiente.
9ieti ln  Gestaltung  der  politischen  Verhältnisse.  Dieselbe  treibt  die  RegE"
  nur  zu  oft  zllr  Aufnahme  von  Anleihen  und  insbesondere  von  solchen
        <pb n="347" />
        320

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Anleihen  an,  die  andern  als  productiven  Zwecken  zu  diene»  bestimmt  sind.  D&amp;gt;e
Summe,  welche  gegenwärtig  jährlich  von  den  Staaten  und  den  denselben  eM
und  untergeordneten  öffentlich-rechtlichen  Verbänden  an  Zinsen  von  Anleihen  3^
militärischen  oder  zu  Erziehungszwecken  sowie  zur  Aufführung  von
mentalbauten  it.  dgl.  zu  zahlen  ist,  dürfte  sich  auf  nahezu  6  Milliarden
belaufen.  Die  Aufbringung  der  entsprechenden  Geldkapitalien,  welche  sich  ^
größten  Theile  während  der  letzten  50  Jahre  vollzogen  hat,  mußte  natürli
den  Zinsfuß,  und  zwar  speciell  denjenigen  der  auf  den  Inhaber  lautenden
Schuldverschreibungen,  in  die  Höhe  treiben,  wogegen  allerdings  die  şş
fache,  daß  der  gewaltige  Aufwand  für  militärische  Zwecke  und  die  an  vice
Orten  verschwenderische  Municipalwirtschaft  mit  den  daraus  resultirendM
Steuererhöhungen  eine  Verminderung  der  productiven  Thätigkeit  zur  §§  g
hatte,  auf  ein  Sinken  des  Zinsfußes  hinwirkte.
Diese  fünf  Ursachen  können  sich  in  den  verschiedensten  Combination^
gegenseitig  unterstützen  oder  hemmen,  und  so  läßt  sich  denn  nicht  mit  Gewlb
heit  sagen,  weshalb  der  Zinsfuß  der  Werthpapiere  z.  B.  an  der  Londons
oder  an  der  Berliner  Börse  in  diesem  oder  jenem  Zeitpunkte  gerade  so  ¥
ist,  wie  er  thatsächlich  steht.  ^
Man  wolle  übrigens  im  Auge  behalten,  daß  wie  ein  und  derselbe  Mar  ^
Preis  den  verschiedenen  Käufern  und  Verkäufern  je  nach  ihren  Verhältnis
größere  oder  geringere  Vortheile  verschafft,  so  auch  ein  und  derselbe  Ztnssisi
sich  für  den  einzelnen  Zahlungspflichtigen  und  Empfangsberechtigten
oder  minder  Vortheilhaft  erweist.  Der  geschickte  oder  der  vom  Glück  begüns  *
Unternehmer  borgt  auf  demselben  Markte  gegen  dieselbe  Sicherstellung  u
zu  demselben  Zins  wie  der  wenig  intelligente  und  vom  Geschick  verso  g  ^
Der  erstere  wird  aber  mit  dem  entliehenen  Gelde  vielleicht  20°/o  mehr  ° e

dienen,  als  er  dafür  an  Interessen  zu  zahle»  hat,  der  andere  hingegen

nickt

VlLllvll^  Ul»  V  L  VM  ļ  II  I  Mil  iy)llllllļļMl  £ļll  (pi  l/1  i  4/Ul  f  vil  liliwvv  'U  v
einmal  ein  Procent.  Ebenso  können  die  persönlichen  Verhältnisse  3*^
Rentiers  derartige  sein,  daß  ein,  sagen  wir,  5procentigcr  Zins  3-von
  einer  Summe  von  100000  Mark  sich  für  den  einen  von  &amp;amp; cl  V
der  ein  arbeitsunfähiger  Mann  ist,  als  eine  wahre  Wohlthat  erweist,  ^
rend  derselbe  für  den  andern,  einen  noch  kräftigen  und  zu  geschasit^
Leistungen  befähigten  Menschen,  gerade  noch  einen  genügenden  Anreiz  111
übt,  um  ihn,  dem  sich  die  Behaglichkeit  eines  vom  Zwange  des
lebens  freien  Daseins  in  den  angenehmsten  Farben  darstellt,  zu  beweg
sich  in  den  Ruhestand  zurückzuziehen.  Würde  ihm  nur  ein  4 1 / 2 P r0CC ļ 1  'ļ c „
Zins  in  Aussicht  gestellt,  so  würde  er  vielleicht  die  ihm  dadurch  aufen^
Beschränkungen  so  wenig  nach  seinem  Geschmack  finden,  daß  er  auf  bie
nehmlichkeiten  der  Muße  verzichtete  und  in  seinem  Wirkungskreise  noch  st
thätig  bliebe.
        <pb n="348" />
        321

3.  Kap.  Der  Zins.
¡mus
iinb  m  unserer  Zeit  mit  ihren  so  überaus  schnellen  Jnsormation--toiie,
  t Un8E ' ntm  °"°°llk°mmneien  Commnnicalionsmiiteln  nur  ein  einziger
lvirlkn  ,  C "  emä !.  ' &amp;lt;,nbern  und  Geboten  in  sehr  verschiedener  Weise
«&amp;gt;&amp;lt;-  7"  "ņ^şich  der  Entwicklung  einer  internationalen  Zinsfußes  nicht
"»mögen.  ^  "S  eines  für  alle  geltenden  Marktpreises  zu  hindern
,n, ! ifeIloš  ""d"  für  all-  Geschäfte  noch  für  die  einzelnen
%ne  ,  geschafilichen  Transactionen  einen  allgemeinen,  gleichen  Zinsfuß
“” n  3o(|tm  ^ņdurch  konnte  man  gegen  -ine  nach  den  je-%
  4 o,  ^Ichannngcn  eines  Ortes  für  genügend  geltende  Sicherheit  in  London
»aula«'"  ŅĢ  A°r&amp;gt;  um  6%,  in  Chicago  um  8%  und  in  Iowa  oder
^°kh-  artà  ni "“ tm!  mb  ek,,f0  Milf  şiĢ  »«  Zinsfuß  für
St  Oft*  '°^l°„g  tn  Berlin  auf  4%.  während  derselbe  in  Wien
e ' n  don  m  ^absank.  Wenn  man  den  in  Berlin  üblichen  Discanto  mit
bem  a  Petersburg,  den  Pariser  mit  dem  Madrider,  den  Frankfurter
5¡ q í.  f nuc ' cr  vergleicht,  so  ergibt  sich,  daß  dessen  durchschnittlicher  Be-?dd
  Ulr  ' sa ^ r  von  Ort  zu  Ort  differirt.  Auch  die  Preise  für  Grund
dem  pi  '  ""b  demzufolge  die  Grundrentenbezüge  von  demselben  stellen  sich
emen  Lande  höher  als  in  dem  andern,
stiffen  o  Grunde  dieser  Verschiedenheiten  liegen  klar  zu  Tage.  Zunächst
sich  der  Zinsfuß  des  einen  Landes  ebenso  hoch  wie  derjenige
^derp  ļjf rn .  şiêļļon  soll,  Kapitalien  und  Menschen  von  einem  Orte  an  einen
^rsachs  Wedeln,  was  natürlich  Kosten  und  bisweilen  sogar  große  Kosten
°der  '  tvie  denn  auch  viele  Leute  gegen  solche  Wanderungen  eine  mehr
et  Avrs»"  str ° l5c  Abneigung  hegen.  Auch  wer  Werthpapiere  kauft,  die  auf
°der  b  '  .9 ci )«nbeit  werden,  sucht  sein  Geld  wo  möglich  in  Werthen  seines
Elchen  eines  benachbarten  Landes  anzulegen,  da  er  die  Zustände
VolkSwirtschastslehrk.  21  ^  '
        <pb n="349" />
        322

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

die  Sprache  und  die  Gesetze  des  Staates,  in  dem  er  sein  Geld  placirt,  genau
zu  kennen  wünscht  und  sein  Eigenthum  wie  dasjenige  der  Unternehmungen
bei  denen  er  interessirt  ist,  unter  seinen  Augen  behalten  will.  Auch  die  Ban  ^
Häuser,  welche  so  großen  Einfluß  auf  die  Wahl  der  Unternehmungen  und  de
Staaten  ausüben,  denen  das  Publikum  seine  Ersparnisse  und  seine  Ge  ^
kapitalien  anvertraut,  bedienen  sich  dieses  Einflusses  mit  Vorliebe  in  *
Richtung,  die  ihnen  übergebenen  Summen  derartig  zu  placiren,  daß  '
in  die  Verhältnisse  der  Institutionen  und  der  Personen,  welchen  sie  diesel  e
zuführen,  stets  einen  gewissen  persönlichen  Einblick  besitzen.  Die  Londons
Pariser  und  Berliner  Bankhäuser,  welche  von  dem  in  San  Francisco,  1
Buenos  Ayres  sowie  in  andern  transatlantischen  Ländern  und  sogar  von  e
in  gewissen  europäischen  Handelsstädten,  in  Lissabon  oder  in  Athen  üblich
Disconto  profitiren  wollten,  müßten  an  den  betreffenden  Plätzen  GesŞ
Malen  errichten.  Da  sie  aber  hierzu  meistens  keine  Lust  haben,  so
sie  sich  mit  den  daheim  herkömmlichen  niedrigen  Zinsen  begnügen.
demnach  die  aus  der  Verschiedenheit  der  jeweiligen  Landesverhältnisse  1*1
erklärliche  Ungleichheit  des  Zinsfußes  durch  die  Auswanderung  von  MeĢ^
und  die  Placirung  von  Kapitalien  in  andern  Ländern,  in  welchen  der  3ļ n '
höher  ist,  auch  nicht  beseitigt,  so  hat  doch  ein  solches  Zuströmen  von  Mens  ^
und  Kapitalien  schon  in  alten  Zeiten  häufig  stattgefunden  und  war  schon
derjenigen  Epoche  des  Mittelalters  üblich,  in  welcher  sich  überall  in  E"r

Derjenigen  uyuuie  ut»  miucumci»  uuuu»,  m  --  ^
hanseatische  und  vor  allem  italienische  Häuser  vorfanden.  In  noch  weit  hoy  .
Vor  allem  englische,  dann  aber  a

Grade  findet  es  in  der  Jetztzeit  statt.  Vor  allem  englische,  dann  aver  ^
belgische,  deutsche,  französische  und  holländische  Geldleute  sind  über  den  ípi
Erdball  verstreut.  Dieselben  senden  in  ihre  Heimatländer  große  Geldsuv"
rr  CW..1  —  S.—  V
der

nämlich  die  Interessen  der  verschiedenen  Arten  der  dem  Auslande  gewähr

Darlehen  und  der  Kapitalinvestirungen,  welche  die  vermöglichen  Lenti  ^
betreffenden  Länder  durch  ihre  Vermittlung  in  den  Gegenden  mit  şş  ^
Zinsfuß  machten.  Man  denke  nur  an  die  gewaltigen  Kapitalien,  wel
den  letzten  Jahrzehnten  in  Gestalt  von  Staatsanleihen  aus  deu  west-  und  cen  ^
europäischen  Ländern  nach  den  Vereinigten  Staaten  (zur  Zeit  des  Secesü  ^
krieges),  nach  der  Türkei,  nach  Aegypten,  nach  Rußland,  nach  Portugal  ^
nach  Griechenland,  ja  auch  nach  Italien  geströmt  sind.  Und  wie  hoch  be  sl  *
sich  ferner  die  Summen,  die  in  amerikanische  Eisenbahnunternehmungen  6  ^
und  auf  diese  Weise  zur  Ermöglichung  oder  Förderung  der  Güterprod"^,
in  den  transatlantischen  Ländern,  z.  B.  in  Argentinien,  verwendet  wu  ^
Zum  Schluffe  müssen  wir  uns  bezüglich  des  Zinses  noch  darüber  ^
werden,  ob  sich  gewisse  allgemeine  Gesetze  über  seine  Höhe  aufstelle^^
und  insbesondere  darüber,  ob  der  Zinsfuß  der  Darlehen  eine  sinkende  ¿  ^
verfolgt,  d.  h.  ob  der  Preis  der  an  der  Börse  gehandelten
        <pb n="350" />
        21'

3.  Kap.  Der  Zins.

323

%%  i m x  ú “ 9cmeintn  in  die  Höhe  geht  und  derjenige  de,  Grunde,  und
ns  ,&amp;gt;ch  glerchfall,  steigert.  In  Anbetracht  der  Verwicklung  der  ein
&amp;gt;M°gigen  Berhältniffe  ist  es  allerdings  sehr  schwierig,  diese  Fragen  mit  grasterer
geringerer  Genauigkeit  zu  beantworten.
Will  man  zu  einem  wenigstens  einigermaßen  befriedigenden  Ergebnisse
ngen  und  sich  ein  zum  mindesten  in  seinen  großen  Umrissen  deutliches
ber  Entwicklung  des  Zinsfußes  machen,  so  muß  man  zunächst
e§  Mn  der  Grundrente  und  dem  Zins  der  Geldkapitalien  unterscheiden,  sei
à  6ei  ļ^tern  um  Darlehen  an  einzelne  Unternehmer,  Landwirte
Sta  ;f òu í írieííe '  ober  um  an  der  Börse  in  den  Verkehr  kommende  Obligationen,
sich  ^.^äbiere  u.  dgl.  handelt.  Was  nun  die  Grundrente  anlangt,  so  läßt
’  Uber  die  Höhe,  welche  dieselbe  während  der  frühern  Zeiten  und  namentfomnT—
 nb  ber  erften  ^u^hunderte  des  Mittelalters  erreichte,  wenig  Beselten
  o  şuşi'  ^er  Umstand,  daß  die  Form  der  Bodenbenutzung  nur  in
burck  n  ^^uigstenv  in  nicht  sehr  häufigen  Fällen  die  Selbstbewirtschaftung
%nb  b "r*  fme  dauern  mar,  e#mert  ober  öer=Ünü
  ^  ("ifd)Wgig,n!8ed)äüniRe,  bie  über  bie  burd)='che
  Hohe  der  Grundrente  Aufschluß  geben  könnte.  Wurden  doch  du

ļ m  Kühern  Mittelalter  sehr  oft  von  hart  gedrückten  Leibeigenen  beeilter ­


welche  dem  auf  primitive  Weise  bearbeiteten  Grund  und  Boden
Hand  n  şŞìnen  Ertrag  abrangen,  häufig  allerdings  auch  von  milder  betnit
  (J”  ’^ ör * 9en '  urie  es  das  Naturell  der  einzelnen  Grundherren  gerade
sich  !.  brachte.  So  läßt  es  sich  denn  durchaus  nicht  ermitteln,  wie  hoch
10  Grundrente  im  allgemeinen  belief  und  ob  sie  sich  nach  oben  oder
%eiw*T  belt,e9te -  bestand  eben  keine  irgendwie  stabile  Entlohnung  der
ihnen  '  Ş'uungen  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter.  Die  Herren  konnten  die
bellten  übergebenen  bäuerlichen  Leibeigenen  vielfach  ganz  nach  Belieben  auseigener
  knechten.  Im  spätern  Mittelalter  wurde  dem  anders.  Die  Leibbeslin,/1
 1ÜUlbcn  allmählich  zu  Hörigen,  welchen  die  Verpflichtung  zu  meist
^iebiak  T  '  C * n  oûcmdi  festgesetzten  Frohndiensten  und  zur  Leistung  von
iti  Uļ a  C ' tcn  oblag.  Für  diese  Zeiten  kann  daher  die  Höhe  der  Grundrente
hibburck  oņ  nachgewiesen  werden.  Dieselbe  war  aber  lange  Perioden
feit  ûbì  şinbil  und  stand  vielfach  mit  der  Entwicklung  der  Ertragsfähigbieser
  u  Grundes  und  Bodens  wenig  im  Einklang.  Die  rechtliche  Festlegung
aber  bCr  ļnndbauenden  Klasse,  welche  sich  in  zwar  beschränktem,
bchep  L  . id)cm  Ņesitz  des  meist  nur  im  Obereigenthum  der  adeligen  und  geistsoch
  êj  ^""^berren  stehenden  Grundes  und  Bodens  befand,  verhinderte  vielbep
  steigende  wie  eine  sinkende  Bewegung  der  Grundrente.  Die  von
bes  selbst  bewirtschafteten  oder  an  Pächter  im  heutigen  Sinne
° r  es  überlassenen  Grundstücke  waren  auch  damals  nicht  sehr  zahlreich.
        <pb n="351" />
        324

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
Zudem  waren  bei  der  Mangelhaftigkeit  der  Verkehrs-  und  der  Transpôs
mittel,  welche  eine  für  ein  weites  Gebiet  gütige  Preisbildung  verhinderte  un
dem  Aufkommen  einer  gleichartigen  Lebenshaltung  der  arbeitenden  **
durchaus  nicht  förderlich  war,  die  Pachtzinse  in  den  einzelnen  kleinen  Gebie
so  verschieden  und  die  Währungsverhältniffe  so  mannigfaltige  und  schwanken.  r
daß  bei  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Forschung  die  Beantwortung
Frage,  ob  die  Grundrente  im  spätern  Mittelalter  und  in  den  darauf  î oI S en
Jahrhunderten,  welche  die  mittelalterliche  Agrarordnung  noch  mehr  oder  wemg^
beibehielten,  eine  dauernde  Neigung  zum  Steigen  oder  zum  Fallen  hatte,  o
ob  gar  keine  regelmäßige  Bewegung  derselben  stattfand,  bezüglich  der  ^
Gebiete  kaum  möglich  sein  wird.  Auch  betreffs  der  von  den  städtischen  ru
stücken  und  den  auf  ihnen  erbauten  Häusern  während  des  spätern  Mitte  a
bezogenen  Renten  läßt  sich  nur  schwer  etwas  allgemein  Giltiges  behaup  '
Der  Umstand,  daß  eine  jede  Familie  in  der  Regel  ihr  eigenes  Haus,  11  ^
zwar  allein,  bewohnte  und  daß  andere  Häuser  wie  die  Landgüter  #
einen  immerwährend  sich  gleich  bleibenden  Zins  überlasten  wurden,  wirkt
hinderlich  und  läßt  bestimmte  Resultate  der  Forschungen  nur  sehr  schwer  )
stände  kommen.  ^
So  muß  man  sich  denn  auf  die  Behauptung  beschränken,  daß  die  (  r  _
rente  bei  armen  und  wenig  cultivirten  Völkern  und  namentlich  in  Gegen  ^
mit  dünner  Bevölkerung  niedrig  ist 1 ,  dagegen  bei  zunehmender  Cultur  '
folge  der  verbesserten  Technik  der  Landwirtschaft  zu  steigen  pflegt,  wenn  M
die  Bevölkerung  entsprechend  zunimmt,  und  soweit  eine  Production  şrw
Erzeugnisse  des  Grundes  und  Bodens  und  der  Viehzucht  in  größeren!  »  ^
stabe  stattfindet,  auch  die  Zahl  der  wohlhabenden,  solche  Producte  consuwu
den  Personen  sich  steigert.  Dies  alles  ist  nun  in  der  neuern  Zeit  f#  .
vielfach  der  Fall  gewesen.  Während  das  Anwachsen  der  Städte  mit  1
zahlreichen  zur  Miethe  wohnenden  Bevölkerung  ein  sich  seit  dem  17.  ^
hundert  im  großen  und  ganzen  ständig  vollziehendes,  rapides  Steigen  deden ­
  Häusern  gezogenen  Zinses  mit  sich  brachte,  hat  etwa  seit  dem  1&amp;lt;&amp;gt;-  G
hundert  auch  der  landwirtschaftliche  Betrieb  eine  weitgehende  Vervollkommn
erfahren.  _
Seit  dem  Erscheinen  des  Werkes  Théâtre  d’agriculture  von  -  .he
de  Serres,  des  Mitarbeiters  Heinrichs  IV.  und  Sullys,  hat  eine  ^  ^
von  Schriftstellern  und  eine  bedeutende  Anzahl  tüchtiger  Fürsten  mäch  ^
der  Hebung  der  Landwirtschaft  gearbeitet.  Gleichzeitig  vollzog  sich
Zeiten  großer  Kriege  ausgenommen,  eine  gewaltige  und  ständige  Bevolteu  ^
zunähme,  und  so  muß  man  denn  Roscher  beipflichten,  wenn  er  sag

Roscher  a.  a.  O.  327.  328.
        <pb n="352" />
        3.  Kap.  Der  Zins

325

oler  Entwicklung  der  Volkswirtschaft  pflegt  die  Grundrente  immer  größer
verden?  i  Leider  aber  hat  diese  normale  Entwicklung  oftmals  große  Unterlängen ­
  erfahren.  Eine  der  größten  derselben,  unter  der  die  Landwirtschaft
saw  ""H  ^tzt  leidet,  ist  aber  nicht  durch  Krieg  und  die  damit  zu-^
  menhangenden  Verheerungen,  Steuerlasten  und  Entziehungen  von  Arbeitsinim
  ^rbeigeführt  worden,  sondern  erscheint  als  das  Resultat  der  sich
sche  ^  weiter  ausdehnenden  landwirtschaftlichen  Production  der  transatlanti-Gebiete,
  besonders  Amerikas  und  Australiens,  und  der  Leichtigkeit,  mit
à  îe  Erzeugnisse  von  Gegenden,  deren  Bewohner  früher  nicht  daran  dachten.
^  den  europäischen  Markt  zu  produciren.  auf  diesen  letztem  gebracht
^en  können.
ein-  ŅļŞ  Folge  dieser  Verhältnisse  traten  dann  drei  Arten  von  Erscheinungen
otlonn*  ^  biC  Weigerung  der  Grundrente  in  gewissen  Gebieten  der  trans-Lânder,
  nämlich  in  denjenigen,  welche  unter  besonders  günstigen
MÜßT'!.'"  ben  $erbinbungêfka^n  unb  ßanäkn  am
bos  ßl'T  "nb  antere  befonberë  günstige  ^01^^  ausweisen;  ameikns
bigler  ŗ  -  .  bluer  Grundrente  in  andern  Regionen  derselben  Länder,  welche
bucten  ^  abwarfen,  weil  die  Nachfrage  nach  den  betreffenden  Proso ­
  Q  • 111  bcn  benachbarten  Gegenden,  für  die  zuvor  allein  producirt  wurde,
beqüns^  '""ŗ-  daß  nur  die  von  der  Natur  und  den  Verhältnissen  am  meisten
tilgten  Theile  der  Erdoberfläche  eine  solche  gewährten;  drittens  die
"•fy  mberun 8  resp.  das  Verschwinden  der  Grundrente  in  den  höchst  cultibi

 rt  resp.  oas  ķscywlnoen  der  Grundrente  in  den  höchst  culti-Unb
  &amp;gt;  Agenden  Europas.  Es  ist  thatsächlich  vorgekommen,  daß  in  England

«Nd  ;  »i*  vorgenommen,  oap,  m  England
baren  ^"  ŗe'ch  9eie9ene  Landgüter,  z.  B.  solche  in  dem  so  reichen  und  fru#
bin  ^ e f slrtcmcnt  b"  Oise,  keine  Pächter  mehr  fanden,  da  sie  nur  noch
Nen  Unb  mi)ï  ober  minder  ausreichenden  Unternehmergewinn  ab='
  ~ cr  uiedrige  Preis  des  amerikanischen  Weizens,  der  in  Paris  und
Äolisch'  Oos  der  ersten  Hand  bezogen  werden  kann,  und  der  Mangel  des
so  tven'0^  .îuachien  eben  die  Verwerthung  der  Producte  der  heimischen  Erde
toitb  ' 9  einträglich.  Indessen  auch  dieser  niedrige  Stand  der  Grundrente
j^? b bb8ol)end  sein  und  aufhören,  sobald  die  transatlantischen  Pro-^ic
  g  .  f n  Ländern,  wo  sie  erzeugt  werden,  eine  größere  Nachfrage  finden.
Abiete  *  ^'àng  der  Vereinigten  Staaten  zu  einem  großartigen  Jndustriebct
  Utļļ ni ^  biner  zahlreichen  gewerblichen  und  industriellen  Arbeiterbevölkerung.
^Nsm"-ģ^ŗb  Aufschwung  Mexicos  und  der  allmähliche  Umschwung  in  der
f^'sb  ber  gewaltigen  Volksmaffen  in  Ostindien,  welche  durch  die  EinllNd
  şi 9  hb.ŗ  Textilindustrie  in  Berührung  mit  europäischen  Arbeitern  treten
uicht  mehr  mit  einem  Taglohn  von  8  bis  16  Pfennigen  begnügen

'  %  o  s  ch

er  a.  a.  O.  332.
        <pb n="353" />
        326

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

können  —  alle  diese  Thatsachen  müssen  eine  vermehrte  Nachsrage  nach  den
Bodenerzeugnissen  der  außereuropäischen  Länder  und  also  eine  entsprechen
Steigerung  der  Grundrente  zur  Folge  haben  und  der  normalen  Haussebewegung
derselben  wieder  zum  Durchbruch  verhelfen.  ,
Ganz  anders  verhält  es  sich  dagegen  mit  dem  Darlehenszinse.  Terse
steht  in  Ländern,  die  sich  noch  auf  einer  niedern  Stufe  der  wirtschaftlich
Entwicklung  befinden,  sehr  hoch;  denn  einerseits  mangelt  noch  der  Anspo
zur  Gewährung  von  Darlehen,  wie  ihn  die  allenthalben  vorhandene  ^
lichkeit  zu  fruchtbringender  Anlage  seiner  Ersparnisse  bietet;  es  gibt  eben  n
wenige  Gelegenheiten  zu  solcher  Anlage,  und  für  viele  ist  es  obendrein
leicht,  diese  Gelegenheiten  ausfindig  zu  machen.  Andererseits  aber  e#**
die  auf  solchen  Culturstufen  so  weit  verbreitete  Neigung  zu  reichlichstem  '
nusse  von  Speise  und  Trank  sowie  die  in  wenig  entwickelten  Gemeinwesen  1
vielfach  übliche  Haltung  einer  zahlreichen,  kampfbereiten  Dienerschaft  a-Sparen
  in  hohem  Grade.  Aus  solchen  Gründen  erklärt  sich  die  gera  ^
erschreckende  Höhe  des  Zinsfußes  im  Mittelalter.  Nachdem  derselbe  noch  1
Westgotenreiche  laut  der  Bestimmung  der  Lex  Visigothorum  bei  e
darlehen  nur  12 1 / a  %  betragen,  obgleich  dazumal  schon  jene  Abnahme
Geldvorrathes  begonnen  hatte,  welche  in  der  karolingischen  Zeit  ihren
Punkt  erreichte,  steigerte  er  sich  zu  solcher  Höhe,  daß  im  mittelalterlichen  Han  ^
und  Wechselverkehre  40  und  50%  ganz  gewöhnlich  waren,  und  zwar
am  päpstlichen  Hofe  L  Im  12.,  13.  und  14.  Jahrhundert  nahmen
lombardischen  und  jüdischen  Bankiers  in  Frankreich  und  England  meist  -
woraufhin  dann  Philipp  der  Schöne  von  Frankreich  den  gesetzlichen  3^'
mit  20  o/o  festsetzte.  In  Italien,  dem  damals  am  höchsten  cultivirten  Uy  ^
war  er  dagegen  vielfach  niedriger.  So  wurde  der  gesetzliche  Zin-ş^'
Verona  im  Jahre  1228  mit  12V 2  °lo,  in  Brescia  im  Jahre  1268  mit
fixirt.  Dazumal  bestanden  von  Ort  zu  Ort  bedeutende  Differenzen  des  Ö
fußes,  aber  eine  Tendenz  zum  Sinken  desselben  war  auch  schon  in
Zeiten  nicht  zu  verkennen.  In  Oberitalien  sind,  wie  Cibrario  berichtet,  ^
rend  des  14.  Jahrhunderts  allerdings  noch  Verzinsungen  von  20  un  ^
aber  auch  solche  von  10  und  5^/2  °/o  nachweisbarAuch  dazumal
es  eben  sehr  viel  auf  die  Verhältnisse  an,  welche  naturgemäß  sehr  vers«  ^
sein  konnten.  Die  Größe  des  Risicos  wie  die  Gewinnaussichten  der  ha  ^
treibenden  Schuldner  übten  auf  die  Höhe  der  Zinsen  einen  sehr  bedeute  ^
Man  muß  sich  daher  davor  hüten,  die  im  spätern  Mi

Einfluß  aus.

»  G.  Ratzinger  a.  a.  O.  276  ff.,  wo  ganz  überraschende  Beispiele
werden.
2  Roscher  a.  a.  £.  390.

ailgestt

¥
        <pb n="354" />
        327

3.  Kap.  Der  Zins.
'M  allgemeinen  übliche  Höhe  des  Zinsfußes  ohne  weiteres  als  exorbitant  zu
idnT  Miwou  ber  unter  günjHgenmingungeM  a6ge#bfqiJ!
  ^arlehensverträge  der  Jetztzeit  zn  vergleichen.  Auch  darf  man  nicht
ņ  wen,  daß  die  hohen  Zinsen,  welche  die  Juden  des  Mittelalters  vielfach
Wen  \  der  damals  allgemein  gebräuchlichen  Höhe  des  Zinsfußes  entsprochen
en.  Tie  deutschen  Fürsten  z.  B.  hatten  im  14.  Jahrhundert  in  der  Regel
mehr  als  10  %  zu  entrichten.  Die  Juden  wurden  eben  von  denjenigen
"IVruch  genommen,  welche  anderswo  keinen  Credit  fanden.  Die  Milde-^"g
  der  Zinsverbote  der  Kirche  und  insbesondere  die  Anerkennung  des  Titels
-  uornm  cessans,  durch  die  mit  der  steigenden  Cultur  und  der  sort-'
  Wenden  Entwicklung  der  Industrie  das  Verbot  des  Zinsnehmens  seine
-stche  Bedeutung  verlor,  ermöglichte  es  den  Gläubigen,  ihr  Geld  ohne
^  »lensskrupel  auszuleiheu.  Darauf  erfolgte  natürlich  eine  bedeutende  Zu-^
  %ngeM§  von  (Geldsummen,  welche  zu  einer  Ermäßigung  des
den  führen  @0  hörte  denn  die  abnorme  Erscheinung  auf,  daß
selbst  3uben '  benen  kirchliche  und  weltliche  Gesetze  das  Zinsnehmen
schi  7"e  b'e  Titel  gestatteten,  weil  man  eben  einsah,  die  menschliche  Gesellwnne
  ohne  Credltgewährung  nicht  bestehen,  eine  Art  von  rücksichtslos
lhisti,  Quietem  Monopol  eingeräumt  war,  welches  ihnen  zu  großen  Reich-^
  ern  verhalf,  die  man  ihnen  dann  von  Zeit  zu  Zeit  unter  Mord  und
1  "gießen  durch  rohen  Raub  wieder  abnahm.  Der  Zinsfuß  sank  von
an  mehr  und  mehr.  Namentlich  bei  Rentenkäufen,  also  bei  denjenigen
'  "elche  in  der  Form  gewährt  wurden,  daß  sich  der  Gläubiger  durch
r Q J 0be  einCr  Geldsumme  den  Bezug  einer  auf  ein  bestimmtes  Grundstück
er,.jährlichen  Rente  verschaffte,  wurde  er  immer  niedriger.  So  betrug
der  Basel  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  6—7  und  außerhalb
galten  o/o.  Ja  zur  Zeit  des  Konstanzer  und  des  Baseler  Concils
Linke,  O"  derartigen  Geschäften  bereits  5  &amp;lt;7 0  als  der  billige  Zinsfuß  2.  Dieses
ollerdj  bt) ^og  şiâ)  indeffen  nicht  ohne  zeitweilige  Unterbrechungen  und  ohne
kkrsack&amp;gt;ņ^  ""r  vorübergehende  rückläufige  Bewegungen,  welche  durch  allerlei
Ķriea^^'  "^besondere  aber  durch  politische  Verhältniße  und  durch  große
^àhr/  .^ŗdeigefûhrt  wurden.  So  waren  die  Religionskriege,  die  Frankreich
daşi  J  des  letzten  Drittels  des  16.  Jahrhunderts  verheerten,  daran  schuld,
lvijh^  %  ģêşitzliche  Zinsfuß  zu  jener  Zeit  daselbst  wieder  etwa  8  %  betrug,
Berh  ņ  Cl  ^4  danach  unter  Heinrich  IV.  nur  mehr  auf  6  und  unter  Colberts
—— Q  ^ung  im  Jahre  1665  sogar  nur  mehr  auf  5 # / 0  belief.  In  England
Zottig  Ludwig  der  Bayer  erlaubte  ihnen,  40%  zu  nehmen.  In  Frankreich
^selbst  '  Oesterreich  sogar  174%  üblich.  Siehe  Ratzinger  a.  a.  O.  288,  der
2  ļļ n  Wagendes  Beispiel  aus  dem  letztem  Lande  anführt.
'""scher  a.  a-.  O.  390.  391
        <pb n="355" />
        328

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

sank  derselbe  don  der  Höhe  don  10  %,  auf  welcher  er  unter  Heinrich  ^  lU
stand,  unter  Jakob  I.  auf  8  und  unter  der  Königin  Anna,  unter  deren
Regierung  England  so  große  Erfolge  errang,  auf  5  °/ 0 .  Thatsächlich  aber
waren  die  zu  entrichtenden  Zinsen  meist  höher  als  die  bei  Anwendung  des
gesetzlichen  Zinsfußes  zu  zahlenden.  Auch  blieb  die  Höhe  des  Zinsfußes  st
nach  den  einzelnen  Ländern  eine  sehr  verschiedene.  Während  in  Italien  und
in  Holland  in  den  Friedenszeiten  um  das  Jahr  1660  nur  3  °/o  gezahlt
wurden,  mußten  dazumal  in  Frankreich  in  der  Regel  7,  in  Spanien  10—1
und  in  England  etwa  8  °/ 0  entrichtet  werden  *.  Die  große  Blüthe,  die  eben
in  England  infolge  glücklicher  Kriege  und  der  Ausbreitung  seiner  Handelsbeziehungen ­
  eintrat,  führte  dann  zu  einer  gewaltigen  Kapitaldermehrung  und
einem  Sinken  des  Zinsfußes  auf  3  %,  bis  er  sich  infolge  der  großen  Kriegs
gegen  Ende  des  vorigen  und  zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  wieder  aus
In  unserem  Jahrhundert  und  besonders  in  den  letzten  Jahrzehnten  desselben ­
  haben  dann  die  günstigen  Umstände,  welche  das  Sinken  des  Zinsfußein ­
  frühern  Zeiten  herbeiführten,  abermals  die  gleiche  Folge  gehabt  und  den
Zinsfuß  der  Anlehen  der  Cnlturstaaten  des  europäischen  Westens  auf  3^2 0/0
und  noch  weniger,  den  Hypothekarzinsfuß  auf  etwa  4  0 / 0 ,  ja  in  England  aus
einen  noch  geringern  Betrag,  und  die  Zinsen  der  übrigen  Gattungen  von
Darlehen  gleichfalls  entsprechend  herabgedrückt.  Ja  es  ist  nicht  ausgeschlossen'
daß  das  Sinken  des  Zinsfußes  trotz  der  gegentheiligen  Bewegung,  welche  du
politischen  Katastrophen  und  gewisie  andere  Ursachen,  wie  z.  B.  die  bedeuten
gesteigerte  Nachfrage  nach  Kapitalien  infolge  der  beschleunigten  Kolonisation
weiter  Gebiete  oder  des  Entstehens  ausgedehnter  Industrien,  mit  sich  bringet
auch  in  Zukunft  weitere  Fortschritte  macht.  Freilich  darf  dasselbe  uie  st
weit  gehen,  daß  die  Neigung  zu  sparen  dadurch  ernstlich  beeinträchtigt  wir  -
Wäre  das  der  Fall,  so  würde  durch  das  verminderte  Angebot  von  Kapitalien
eine  rückläufige  Tendenz  zum  entschiedensten  Durchbruch  kommen.

1  Roscher  a.  a.  O.  392.  393.
        <pb n="356" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

329

Viertes  Kapitel.
Die  Arbeitslöhne.
füt  Arbeitsleistungen  bezeichnen  wir  alz  Lohn.  Es  sind
der  «à'  Unterarten  desselben  zn  unterscheiden.  Erstens  hoi  man  nach
¡„  -°°^M-nhe,t  der  »errichteten  Arbeit  zunächst  die  Löhne  in  Betracht
«,i  t n '„  Wälit  fUt  Arbeitsleistungen  zum  Behufe  der  Giiterhroduetion  qe-S-ndivà»
  ?'°'m  8 f te "  bÌe  Ģrhalte  und  die  Löhn-  der  in  der
Und  ^  bem  Brrgbau.  der  Fischerei,  in  der  Industrie,  im  Handel
bilden  X-  ""Ģàeim  Beschäftigten.  Eine  andere  Gruppe  von  Löhnen
P-°duetin  Ģ  ""  Entschädigung  für  die  nicht  zu  Zwecken  der
Bot  M.  Arbeitsverrichtungen  gewährt  werden.  Tahin  find
k*  to" 1 "'  H°»°ķ  und  bit  Bezüge  derjenigen  zu  rechnen,  welche  sich
eifetnh  .  '  -"usbahnen,  also  der  Theologie,  den  übrigen  Wisienschaften,  der
Dienst.  L, n  fi “ n|t  unb .. bcm  ärztlichen  Berufe  widmen  und  so  den  Menschen
jtitiqe,,  i  !?“  *"  rrweis-n.  Sodann  gehören  hierher  die  Gehalte  aller  der-«b
  dies',  t  '  ! rflenb  "riche  Functionen  im  staatlichen  Leben  verrichten,  gleichviel,
«inte»  'tunctionen  höherer  oder  niederer  Art  sind,  also  die  Bezüge  der  Be.'
enbli*  " b  be&amp;lt;r  Şcr  aller  Stufen,  der  Sold  der  Blilttärpersonen  u.  s.  w.
'''derer  »,  .  ""  b ' f,ec  ,,fnnfn  die  Entlohnungen  von  Dienstleistungen
Art  sowie  der  Personen,  welche  dem  Vergnügen  der  Menschen  dienen  -.
Serben  msln  seitens  der  Form,  unter  welcher  die  Löhne  entrichtet
Aufmerksamkeit  zu.  so  hat  man  Stücklöhne,  d.  h.  die  Ge-Ņrbch""

  x""  ökstinlmten  Entlohnung  für  eine  gewisse  Menge  verrichteter
H  ber  Q  Ì? Clts '  Ia9=  "der  Stundenlöhne  zu  unterscheiden,  die  sich
Zeitdauer  der  von  dem  Betreffenden  verrichteten  Arbeit  richten
H  so.?  ""bere  Eintheilung  der  Löhne  ist  diejenige  in  solche,  die  in  Geld,
^ļheilun'  V  111  Gütern  ausbezahlt  werden.  Verwandt  mit  dieser
die  folgende.  In  den  Fällen  nämlich,  in  welchen  Kost,  Woh-^^holr
  ^artennuhung  oder  Rechte  auf  den  Bezug  von  Feuerungsmaterial,
^icht  g  andere  derartige  Naturalbezüge  gewährt  werden,  findet  eine
'ņ  be^  r  .f  Ö enau  bestimmte  Entschädigung  der  geleisteten  Arbeit  statt.  Und
^-»^^şigên  Fällen,  in  welchen  außerdem  die  Bezüge  der  Arbeitenden  sich
S  etftej,  »!.  man  cö  ñenau  nimmt,  gewahrt  man,  daß  viele  Personen,  welche  auf
?rhyt  ìck  zu  den  bei  der  Güterproduction  Beschäftigten  zu  gehören  scheinen,  in
à  Unisse"Şl  oder  vielmehr  ganz  überwiegend  für  die  Befriedigung  persönlicher
b  Q nber e  -  ^'8  sind,  und  daß  hinwiederum  so  manche  Dienstboten  mehr  gewerbliche
erartlflc  Arbeiten  verrichten,  als  persönliche  Dienste  leisten.  Im  1.  Kapitel
Iks  ist  davon  eingehender  gehandelt  worden.
        <pb n="357" />
        330

III.  Buch.  Die  Verseilung  der  Güter.
nicht  ausschließlich  nach  der  vollbrachten  Arbeitsleistung  richten,  sondern  den
Bedürfnissen  der  Arbeiterfamilie  angepaßt  sind,  wird  die  Berechnung
Arbeitsentschädigung  doppelt  schwierig,  da  es  sich  um  etwas  höher  oder  ^
ringer  Bemeßbares  handelt.  Ein  hervorragendes  Beispiel  einer  solchen
lohnungsform  waren  der  militärische  Schutz  und  die  administrative
richterliche  Thätigkeit  sowie  die  Altersversorgung,  welche  die  mittelalterM
Grundherren  ihren  leibeigenen  Hintersassen  zu  gewähren  hatten.  ,
Im  gewöhnlichen  Sprachgebrauch  wird  das  Wort  Lohn  zwar  nur
das  Entgelt  für  die  Arbeitsleistungen  der  Dienstboten  und  der  niedern  Km!!
überhaupt,  des  eigentlichen  Arbeiterstandes,  angewandt,  während  die  Beşi
für  die  Thätigkeit  Höhergestellter  Gehalt,  Honorar,  Gage  u.  s.  w.  heißender
  wissenschaftlichen  Terminologie  empfiehlt  es  sich  aber,  das  Wort  LolM  ^
Gesamtbezeichnung  für  das  den  Arbeitenden  überhaupt  gewährte  Entgel  J
gebrauchen.
Unter  Lohneinkommen  versteht  man  den  Gesamtbetrag  der  jähr
Bezüge,  welche  der  Betreffende  oder  er  und  seine  sämtlichen  mit  ihm  in
genossenschaft  lebenden  Familienglieder  als  Gegenleistung  für  die  von  r
verrichtete  Arbeit  einnehmen,  unter  Lohnrate  hingegen  die  Summe  ^
ein  bestimmtes  Arbeitsquantum,  das  entweder  nach  der  auf  die  Arbci  ^
wendeten  Zeit  oder  nach  der  Größe  des  Arbeitsresultates  bemessen  #
Auch  wird  von  dem  Proportionellen  Verhältniß  gesprochen,  in  we
die  Löhne  der  Arbeiter  zu  den  von  ihren  Herren  aus  dem  Unternehmen
zogenen  Gewinnen  stehen.  ^b
Man  darf  nicht  aus  dem  Auge  lassen,  daß  das  Lohneinkommcn  ^
die  Lohnrate  etwas  sehr  Verschiedenes  sind.  So  kann  es  vorkommen,  ^
jemand  um  eine  Lohnrate  von  30  Mark  die  Woche  arbeitet  und  baP^K
Lohneinkommen  desselben  nichtsdestoweniger  geringer  ist  als  dasjenige  ^
andern,  dessen  Lohnrate  nur  15  Mark  beträgt,  und  zwar  deshalb,
letztere  das  ganze  Jahr  hindurch  Arbeit  hat,  während  der  erstere  nur  24  %  ' L
lang  beschäftigt  ist.  Aehnlich  verhält  es  sich,  wenn  ein  Mann  und  ein  M  ^
licher  Arbeiter  für  ein  bestimmtes  Stück  Arbeit  denselben  Lohn  erhalten-^^
diesem  Falle  wird  nämlich  das  von  dem  Erwachsenen  bezogene  Lohneinlo"  ^
doppelt  so  groß  sein  als  dasjenige  des  Jünglings,  weil  der  erstere  no«
mal  so  schnell  arbeitet  als  der  letztere.
Von  einem  Proportionellen  Verhältniß  der  Löhne  zum  Geschäftsem
des  Herrn  kann  selbstverständlich  nur  dann  die  Rede  sein,  wenn  em
nehmen  vorhanden  ist,  dessen  Ertrag  zwischen  dem  llnternehmer,  den  ^
und  denjenigen,  welche  Geld  zum  Betriebe  vorgestreckt  haben,  verthei  ^
nicht  aber,  wo  es  sich  um  die  Entlohnung  der  zu  persönlichen  Dien!  e  ^
häuslichen  Verrichtungen  verwendeten  Dienstboten  handelt.  Wo  a
        <pb n="358" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

331

ches  Proportionelles  Verhältniß  zwischen  dem  Antheil  des  Unternehmers
dem  der  Arbeiter  an  den  Geschäftserträgniffen  stattfindet,  gewinnen  die
elter  natürlich  in  der  Regel  in  dem  Maße  mehr,  als  der  Unternehmer
ni  * 9er  bezieht.  Aber  unter  bestimmten  Verhältnissen  kann  auch  dieses  Gesetz
^  &amp;gt;? Ur  Wirkung  gelangen  und  der  Ertrag  verschiedener  Unternehmungen
.  ch  der  Art  und  Weise  seiner  Vertheilung  sehr  verschieden  sein.  So  können
besondere  niedrige  Löhne  eine  so  schlechte  und  träge  Verrichtung  der  Arbeit
Folge  haben,  daß  die  Productionskosten  des  Unternehmers  geringere
ren,  wenn  er  höhere  Löhne  zahlte.
Auch  in  andern  Fällen  kann  es  vorkommen,  daß  die  Löhne  erhöht  wern
  '  °^ ne  daß  der  Unternehmer  dadurch  eine  Einbuße  erleidet,  und  zwar
Ņ^ntlich  in  der  Weise,  daß  die  Entlohnungen  zum  Theil  in  Gestalt  von
grov"  n"E'stungen  erfolgen.  Besonders  die  Eisenbahngesellschaften  und  andere
¡o  ^  Unternehmer  sind  im  stände,  einzelne  Nahrungsmittel,  Wohnung,  Feuerung,
billi  ņch^  ^  ^holung  Dienende  und  andere  Dinge  für  ihre  Arbeiter  weit
Hinück  T  ^schaffen,  als  es  diese  selbst  vermögen.  Und  wenn  auch  in  dieser
syst  U  Mißbräuche  unterlaufen  und  den  Leuten  mittelst  des  sogen.  Truckfo
  b  Mlnderwerthige  oder  überflüssige  Waren  aufgenöthigt  werden  können,
Ņìitzllch  um  solcher  Uebelstände  willen  nicht  auch  das  wahrhaft
ihr"iuß  noch  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Unternehmer
die  ^Zugestellten  und  Arbeitern  größere  Löhne  zu  zahlen  vermögen,  wenn
halte  "^berechtigten  einCn  minder  großen  Antheil  des  Geschäftsertrages  erde/?' ­
  .  ^b  es  möglich  ist  oder  auch  nur  räthlich  erscheint,  eine  Reduction
Fklrok  şŞļbon  à"  zahlenden  Interessen  vorzunehmen,  ist  freilich  eine  andere
Iq/*'  ^uf  welche  die  Antwort  je  nach  den  Umständen  sehr  verschieden
.  an  hat  weiter  auch  einen  Unterschied  zwischen  wirklichen  und  notjļç».

  '  zivlsü-cii  IvIrltIcyen  uno  note,^ ­
  ,Şu  lohnen  aufgestellt,  aber  der  Sinn  desselben  ist  nicht  ganz  klar.

^and  7"  şugt:  die  nominellen  Löhne  repräsentiren  den  Betrag  des  von
^dept'  şêîue  Arbeit  erworbenen  Einkommens,  die  wirklichen  Löhne  aber
der^/  bbm  Betreffenden  dadurch  verschaffte  wirtschaftliche  Stellung,  so
svp/,  '""U  Ñ^n,  daß  diese  Stellung  nicht  allein  durch  dies  Einkommen,
d^rch  ņ  durch  seine  Familienverhältnisse,  seine  socialen  Beziehungen  und
Umstände  bedingt  ist,  welche  mit  seinem  Lohnbezuge  nichts  zu

lemand  einnimmt,  unter  dem  wirklichen  hingegen,  was  er  sich
Elicti  "^şêļb^ņ  verschaffen  kann,  so  läßt  man  aus  dem  Auge,  daß  sein
auch  /  Einkommen  nicht  allein  von  dem  Tanschwerthe  dieses  Geldes,  sondern
mannigfachen  andern  Dingen  abhängt.  Um  derartige  Irrthümer
        <pb n="359" />
        332

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
zu  vermeiden,  empfiehlt  es  sich,  einen  andern  Weg  einzuschlagen  und  bei  der
Vergleichung  bestimmter  Lohnraten  zum  Behufe  der  Feststelluug  des  wirklichen
Lohnbetrages  die  folgenden  Umstände  in  Betracht  zu  ziehen:
1.  den  Werth,  welchen  die  bestimmten  als  Lohn  gegebenen  Sachgüter
oder  die  Güter,  welche  sich  der  Betreffende  mit  dem  Betrage  des  ihm  9%#^
Geldes  verschaffen  kann,  für  den  Privatgebrauch  haben.  Es  kommt  ja  nlch
auf  den  allgemeinen  Tauschwerth  des  Geldes,  sondern  auf  denjenigen  el
Güter  an,  die  für  die  Individuen,  welche  die  betreffenden  Löhne  beziehen,  von
Nutzen  sind.  Wenn  z.  B.  die  Klaviere  im  Preise  fallen,  so  werden  "n er
sonst  gleichen  Verhältnissen  die  wirklichen  Lohnbeträge  der  Maurer  und  Zinnn^
leute  in  England  und  den  europäischen  Ländern  überhaupt  davon  nur  M  ^
seltensten  Fällen  berührt,  sehr  vielfach  aber  diejenigen  vieler  in  Rio  de  3 slnCl ^
lebenden  Arbeiter,  da  jeder  in  einigermaßen  befriedigenden  Verhältnissen  leben
Handwerksmann  dieser  Stadt  im  Besitze  eines  Pianos  ist.  Die  starken  Schwa  ^
kungen,  denen  die  Preise  der  von  den  Arbeitern  consumirten  Gegenstände  vw
Ort  zu  Ort  und  von  Zeit  zu  Zeit  unterworfen  sind,  machen  übrigens  a
derartigen  Berechnungen  sehr  schwierig.
2.  die  durchschnittliche  jährliche  Dauer  der  Zeit,  wo  die  Betreffen
keine  Arbeit  finden,  gleichviel,  ob  diese  Unterbrechungen  infolge  der  Jahres
und  der  landesüblichen  Feiertage  oder  infolge  von  Unfällen,  Arbeitseinstellung
oder  schlechtem  Geschäftsgänge  eintreten.  Viele  Lohnstatistiken  sind  von
ringem  Werthe,  weil  sie  auf  diese  Umstände  keine  Rücksicht  nehmen.  ^
3.  die  durchschnittliche  Dauer  der  Arbeitskraft  der  verschiedenen
von  Arbeitern.  Dieselbe  ist  eine  sehr  verschiedene.  So  sagt  man,  da!&amp;gt;  ^
Dauer  der  Arbeitskraft  eines  Lederarbeiters  um  ein  Viertel  kürzer  währt  alder
  zur  Herstellung  von  Zinnwaren  verwendeten  Menschen.  Wenn  dem  ^
und  die  Kosten  der  fachlichen  Ausbildung  in  beiden  Fällen  die  gleichen
so  muß  natürlich,  wenn  ein  Lederarbeiter  die  nämliche  Lohnrate  bezieht)
ein  mit  der  Verfertigung  von  Zinnwaren  beschäftigter  Arbeiter,  von  der
rate  des  erstem  zur  Deckung  dieser  Differenz  eine  um  ein  Viertel  9^
Summe  in  Abzug  kommen.  ,  ^
4.  die  Kosten  der  technischen  Ausbildung.  Die  unter  diesem  Titel
Lohne  in  Abzug  zu  bringenden  Beträge  sind,  soweit  es  sich  um  gewah"  ^
Taglöhnerarbeit  handelt,  verschwindend  klein,  in  andern  Fällen  hingeP^.^
trächtlich  (wie  z.  B.  bei  den  Bleiarbeitern),  in  einigen  (nämlich  bei  den  ^
arten,  welche  gelehrte  oder  andere  umfassende  Studien  voraussetzen)  sķ  ^ jf
hoch,  und  so  müssen  wir  denn  einen  beträchtlichen  Theil  der  Honorars  ^
wir  Aerzten,  Advocaten  u.  s.  w.  zahlen,  nicht  als  Entgelt  für  den  »nrade
  geleisteten  Dienst,  sondern  vielmehr  als  theilweisen  Ersatz  der  au
jahrelangen  Studien  derselben  erwachsenen  Kosten  betrachten.
        <pb n="360" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

333
%ua#en  ober  ûberŞau^  Wuëgaben  beŞufg  erfoíge,
  A  ^oŗnahme  der  betreffenden  Arbeitsthätigkeit,  soweit  sie  den  Lobn-Arb!i?ģŞŗņ
  Last  fallen.  Alle  diese  Aufwendungen,  wie  diejenigen  der
erînr/r  ģĢiffe  zur  Fertigstellung  mancher  Arten  von  Gegenständen
'  oerllche  Materialien  zu  beschaffen  haben,  also  die  der  Schneider  für  den
raus  von  Zwirn  und  Besatz  und  die  der  Steinbrucharbeiter  für  die  Bemrng
  von  Sprengpulver,  oder  die  Anschaffungskosten  der  für  gewiffe  Bergungen
  erforderlichen  Arbeitskleidung;  ferner  diejenigen  für  Licht'und
îì^ung.  wofür  die  zu  Hause  Arbeitenden  sorgen  müssen,  oder  die  Kosten
sowj  şŞ  Schaffung  und  den  Unterhalt  der  Pferde  und  Wagen  der  Aerzte
GqJ  iUr  ÒslŠ  àsultationszimmer:  alle  diese  und  noch  andere  ähnliche  Aus-.
  l  muffen  bei  der  Ermittlung  des  wirklichen  Lohnbetrages  in  Betracht  gewerden.

genaue  müS  * u  bcn  bestimmten  Nominallöhnen  in  Gestalt  jener  nicht
^ in Sufommt mmbarCn  Ļohnleistungen.  von  denen  soeben  schon  die  Rede  war.
ÜiebZ  ^  iWerig.  bie  loirf#«,  So^be^ge  Dcrfiar
  y  '  sl " cn  Don  Lohnempfängern  genau  zu  bestinunen.  Wenn  aber  sojener
  o  •?"!““  Rechnung  der  in  einer  bestimmten  Gegend  zu  dieser  oder
keile,,  i  Ģchen  Löhne  mancher  Kategorien  von  Arbeitern  ihre  Schwieriges ­
  aß  I  wie  sollte  da  diese  Berechnung  nicht  noch  viel  schwerer  sein,  wenn
sì  JA  vergleiche  zwischen  den  Löhnen  verschiedener  voneinander  entstelle ­
  Agenden  weit  auseinander  liegender  Zeiten,  also  um  die  Gegenübereichen
  q1  Arbeitseinkommens  von  Leuten  handelt,  welche  unter  ganz  ungleich ­

  "Urveilseinkommens  von  Leuten  handelt,
Lebensverhältniffen  thätig  sind  oder  thätig  waren  ?  Die  Ursachen
% (i  en  ş^tischm  Lohnbetrag  in  den  einzelnen  Fällen  bestimmen,  sind  also
Ne  b  T  "'Ģ  íeid,í  ^  erkennen,  und  es  ist  kaum  möglich,  ohne  eine
^Ik, 011  Einschränkungen  auch  nur  einen  allgemeinen  Maximal-  oder  Mining ­
  der  Löhne  festzustellen.

co

îchļjftjgt  /ņìşşoņ  bie  Maximallöhne  derjenigen,  welche  von  jemand  be-^ogljch
  ^bìben.  um  ihm  den  Betrieb  eines  einträglichen  Unternehmens  zu
i te ffenbe  Cl1,  olkrrdings  geringer  sein  als  der  Gewinn,  welchen  sich  der  Beşohst
  dem  Resultat  der  Arbeit  der  von  ihm  Beschäftigten  erhofft,
^inge,.  lr ~  C  Cr  ^îrselben  ja  nicht  beschäftigen.  Um  wieviel  aber  diese  Löhne
\  bc„  ' ,nì)  ** er  Ģesamtertrag  des  betreffenden  Unternehmens,  das  hängt

n  y  1,457  vyc,uimenrag  oes  oetrepenoen  Unternehmens,  vas  hängt
L  "mannigfachsten  Umständen  ab;  in  dieser  Hinsicht  zeigen  sich  die
ich  bĢiedenheiten,  da  die  Gewinnchancen  kaum  für  zwei  Unternehmer

di

lind.
^h'ben  Fällen,  in  welchen  die  Arbeiter  in  ein  Geschästsgeheimniß  einkrden
  müffen,  wird  möglicherweise  der  höchste  denkbare  Lohn  gezahlt
        <pb n="361" />
        334

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
werden,  um  deren  Verschwiegenheit  zu  erkaufen.  Auch  kann  es  vorkommet
daß  ein  Untergebener,  z.  B.  ein  vertrauenswürdiger  Buchhalter,  für  ein  n
nehmen  von  geradezu  unschätzbarem  Werthe  ist.  Aber  er  ist  c?  eben  nur  ^
das  betreffende  Unternehmen,  nicht  für  andere,  und  so  brauchen  denn
Bezüge  desselben  gerade  nur  so  groß  zu  sein,  daß  sie  ihn  von  der  Ausg
seiner  Stelle  abhalten.  Sie  können  sich  demnach  tief  unter  das  Marn
der  für  Buchhalter  vorkommenden  Gehalte  stellen.
In  einzelnen  Fällen  endlich,  nämlich  wo  es  sich  nicht  um  die  ^
beaming  eine#  sterni#  bestimmt  bete^enbaten  @e#ôftSetttageë
gar  keine  bestimmte  Maximalgrenze  der  Löhne  aufstellbar.  So  läßt  M
Ìo#e  webet  be&amp;amp;üal#  bet  ^onorate  bet  %etste  no#  bettes  bet
Schauspieler  oder  der  Löhne  hervorragend  tüchtiger  und  angenehmer  »
finden.  Wieviel  sowohl  die  Patienten  als  die  Theaterbesucher  und  die  9^
schäften  zahlen  wollen  oder  können,  das  hängt  nun  einmal  von  keinen
gemeinen  Regeln  ab.  .  a \.
Dagegen  scheint  es  auf  den  ersten  Blick,  als  ließen  sich  die  M'Niw
löhne  leichter  bestimmen,  da  die  Löhne  doch  mindestens  sogroß  sein  ^
daß  die  Arbeiter  und  ihre  Familien  davon  leben  und  einen  Ersatz
arbeitsunfähig  werdenden  Individuen  heranziehen  könnten.  In  WirM«
ist  dem  aber  nicht  so:  der  Minimallohn  ist  oftmals  tief  unter  dieses  -&amp;gt; il
herabgesunken.  Auch  wird  das  Lohneinkommen  des  Arbeiters  durch  Alm  l
durch  die  Erträgnisse  von  Ersparnissen  oder  durch  den  Gewinn,  den  em
von  ihm  geleiteter  landwirtschaftlicher  oder  sonstiger  Geschäftsbetrieb  abw
ergänzt  und  derselbe  dergestalt  in  den  Stand  gesetzt,  sich  mit  Löhnen  ^  ^
dem  soeben  erwähnten,  vermeintlichen  Minimum  zu  begnügen,
es  wiederholt  geschehen,  daß  als  Ersatz  für  die  infolge  unzureichender  -
oder  arger  Ueberanstrengung  Dahinsterbenden  andere  Arbeiterschichten  einr  ^
Endlich  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  auch  Beweggründe  moralff  ) l ļļ  ^
überhaupt  idealer  Natur  die  Höhe  der  Löhne  beeinflussen  können.  So  V
bisweilen  gewisse  mit  einer  bestimmten  Art  der  Thätigkeit  verbundene
und  Auszeichnungen  den  wirklichen  Lohnbetrag  verhältnißmäßig  niedrig-  ^
spiele  dieser  Art  liefern  die  Gagen  der  Offiziere,  welche  früher  in  ma  ^
Ländern  unverhältnißmäßig  niedrig  waren.  Auch  das  eifrige  Bestreben  I  ^
Leute,  die  von  wohlhabenden  bäuerlichen  oder  kleinbürgerlichen  Elte^  ^
stammen,  höhere  oder  niedere  Beamtenstellen  zu  erlangen  oder  sich  ^
schiedenen  Stufen  des  Lehramtes  zuzuwenden,  ist  auf  solche  Beweggru»
rückzuführen.  nüÓf eíiflC '
Andererseits  sollte  man  erwarten,  daß  für  gewisse  schmutzige.  in
ungesunde  oder  mit  andern  Unannehmlichkeiten  verbundene  Beschäl^  jfi
bessere  Löhne  geboten  würden,  um  nur  Leute  dazu  zu  bewegen.
        <pb n="362" />
        -  W»

à

335

4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.
sick"  şo:  die  bittere  Nothwendigkeit  und  die  Gewohnheit  bringen  es  mit
2  zahlreiche  Menschen  um  geringen  Lohn  beinahe  zu  allen,  ja  auch  zu
widerwärtigsten  Arbeiten  zu  haben  sind.
Hand  ber  ob  es  einen  gerechten  Lohn  gibt,  werden  wir  später  zu
eln  haben,  und  was  über  die  gegenwärtige  Gestaltung  der  Lohnverhält-6lest
  T  ist.  muß  in  den  Kapiteln,  die  der  Besprechung  der  historischen
Eung  der  socialen  Beziehungen  gewidmet  sind,  auseinandergesetzt  werden,
à  ^  à  vergebliche  Mühe,  wenn  man  die  gegenwärtigen  Lohnverhältniffe
^  e  Ņucksicht  auf  den  Verlauf  der  historischen  Entwicklung  besprechen  wollte,
der  to'* 1  wir  noch  einige  Worte  über  die  sehr  verbreitete  Lehre  von
m  ş  ibellirung  der  Löhne  1  oder  der  Existenz  von  Normallöhnen
ņ  '^gen,  welche  mit  der  schon  besprochenen  ähnlichen  Theorie  bezüglich  des
beansv^"?ewinnes  nahe  verwandt  ist.  In  ihrer  annehmbarsten  Gestaltung
einem  ^  nUr  bann  ® eIíun9 '  wenn  den  Arbeitenden  die  Möglichkeit,  von
.  erbe  zu  einem  andern  überzugehen,  sowie  die  Freizügigkeit  durch
in  şi.wcht  ernstlich  erschwert  ist,  und  gibt  sie  auch  zu,  daß  sich  die  Löhne
W  em  là  Lande  jeweils  nur  innerhalb  der  einheitlichen  Gruppen  der
arbeit  ' b ^  f O0cn *  0eIernten  Arbeiter,  der  social  noch  höher  stehenden  Elite-{
  ŗ  und  der  verschiedenen  Arten  der  liberalen  Professionen  auszugleichen
gleiâ  s!*'  ^"uerhalb  dieser  Gruppen  soll  nun  aber  das  Bestehen  dieser  Aus-^r
 Q n~ tenb - eni  "nläugbar  sein  und  wird  dieselbe  darauf  zurückgeführt,  daß  die
«Äsende  Generation  die  Gegenden  verlaffe  und  die  Beschäftigungsarten
in  ^  e -  in  denen  die  Löhne  am  niedrigsten  seien,  und  sich  denjenigen  zuwende,
Q6 qeirf  Cn  ^ tere  stm  Ochsten  stehen.  Diese  Theorie  ist  jedoch  auch  in  dieser
^'wlvachten  Form  unhaltbar,  da  sie  auf  vier  irrigen  Annahmen  beruht,
buen  wir  uns  etwas  eingehender  beschäftigen  müffen.
ebe n  wächst  darf  man  nicht  glauben,  daß  sämtliche  Arbeiter,  die  einer  der  so-^hnen^Gruppen
  angehören,  in  der  Lage  seien,  die  Unterschiede  in  den
Unb  ben  Arbeitsleistungen  aller  zu  ihrer  Gruppe  gehörigen  Beschäftibet
  ^ 1 .  êņ  Zu  kennen  und  demnach  ihre  Kinder  den  aussichtsreichsten  Arten
^onstat^^ģ^it  Zuzuführen  vermöchten.  Die  Schwierigkeiten,  welche  sich  der
^arti  sämtlicher  Lohnverhältniffe  entgegenstellen,  sind  im  Gegentheil
diel  2^  daß  oftmals  sogar  die  Nachforschungen  hochgebildeter  und  über
^krfügender  Männer  daran  scheitern.
/lat  Eliffe  Leslie  nachgewiesen,  daß  Arbeiter  in  England  oftmals  die
nahe  verwandter,  in  derselben  Stadt  eingebürgerter  Jndustrie-^
  ^ö^st  Zutreffende,  von  Roscher  (a.  a.  O.  597)  gebrauchte  Bezeichnung
ds&amp;gt;bkņ,  k  ŞUZ  nach  einem  gemeinschaftlichen  Niveau,  welche  die  Löhne  in  zwei  Ländern
^iues  auswandernde  Arbeiter  in  die  Ferne  ziehen  läßt,  die  in  dem  andern
»ung  suchen.
        <pb n="363" />
        336

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

zweige  nicht  kannten.  Ja  es  herrschten  dort  sogar  in  den  verschiedenen  tinter
nehmungen  eines  und  desselben  Productionszweiges  bezüglich  der  um  den
selben  Lohn  geforderten  Arbeitsmenge  wie  der  als  Strafen  für  das  Zuspà
kommen  und  andere  dergleichen  Vergehen  oder  aus  andern  Gründen  üblich^
Lohnabzüge  ganz  bedeutende  Verschiedenheiten.  Auch  neuere  Forscher  nu
socialem  und  ökonomischem  Gebiete  sind  sich  dieser  Schwierigkeiten  beivutz-So
  weist  man  darauf  hin,  daß  z.  B.  im  östlichen  Stadttheile  Londons  ^
verwickeltsten  Lohnverhaltnisse  bestehen,  und  daß  man  nicht  sicher  sei,  ^
auch  nur  zwei  den  kleinern  Industriezweigen  dieses  Stadttheils  angehöE
Etablissements  hinsichtlich  des  Engagements  und  der  Löhnung  der  Arbel
das  nämliche  System  befolgen.  Sodann  ist  es  offenkundige  Thatsache,  *
manche  Arbeitgeber  die  von  ihnen  gezahlten  Löhne  gänzlich  geheim  zu  ¥  e
wissen.  Ferner  ist  die  Vergleichung  der  Arbeitsbedingungen  der  in  den  ver
schiedenen  Gegenden  Englands  beschäftigten  Bergleute  mit  derartigen  Schw^S
feiten  verbunden,  daß  man  auf  solche  Zusammenstellungen  zur  Beschafft^
von  Daten,  die  als  Grundlage  für  Schiedssprüche  dienen  sollten,  verzichi^
mußte.  Wie  in  England,  verhält  es  sich  aber  auch  anderwärts.  Die
Lüttich  bestehende  Arbeitbörse  hat  es  nach  einem  vergeblichen  Versuche  ^
gegeben,  Lohnstatistiken  aus  der  Gegenwart  zu  publiciren,  da  die  Verschie  ^
heit  der  Arbeitsverträge  und  die  Mannigfaltigkeit  der  bei  den  Stücklohn
zur  Anwendung  kommenden  Regeln  die  statistischen  Zusammenstellungen
gerisch  machten.  Wer  sich  übrigens  die  Verhältnisse  des  Lebens  und  die  - 1  ^
des  wirklichen  Lohnes  zu  vergegenwärtigen  weiß,  den  kann  das  alles  n
überraschen.
So  erweisen  sich  denn  die  Lohnverhältnisse  auch  in  andern  Ländern
zum  Theil  sehr  verschiedenartiger  und  verwickelter  Natur,  wenn  sich  auĢ
Zahlung  eines  festen  Zeitlohnes  für  gewisse  Arten  von  Arbeiten  die  Schw'^
keiten  selbstverständlich  ungemein  vermindern,  so  daß  sie  eine  Lobnşio  ^
recht  wohl  zu  stände  kommen  lassen.  Beziehen  doch  ganze  Kategorien
Arbeitern,  z.  B.  die  landwirtschaftlichen,  die  Brauknechte,  die  Fleisch  ^  ^
und  andere,  solche  Zeitlöhne  und  befinden  sich  demnach  in  wirtschaft'
Verhältnissen,  welche  eine  leichtere  Beurtheilung  ihrer  Lage  erwög  t
Aber  auch  bei  den  Lohnverhältnissen  solcher  Arbeiter  gibt  es  der  Unbestn
heiten  und  des  Unbestimmbaren  genug.  Welche  von  diesen  Arbeitern  1
z.  B.  zu  der  Elite  zu  rechnen,  welche  die  höchsten  in  ihrem  Gewerbķ^
vorkommenden  Löhne  bezieht?  Das  hängt  natürlich  vielfach  von  der  &amp;amp;
theilung  der  einzelnen  Unternehmer  ab,  die  ziemlich  verschieden  ausfallen  11  ^
Und  wie  mannigfaltig  sind  die  localen  Preisverhältnisse  der  Lebensiintte^
Wohnungen  u.  s.  w.,  und  die  Ansprüche,  welche  in  unserer  so  stark
dualistisch  angehauchten  Zeit  von  seiten  der  einzelnen  Menschen  an  das
        <pb n="364" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

337
gestellt  werden!  Das  Maß  des  Lebensgenusses,  welches  die  verschiedenen  Jnuen
  verlangen,  ist  ein  sehr  ungleiches.
b  àitens  darf  man  durchaus  nicht  annehmen,  daß  die  Menschen,  wenn
Bà-  Wohnverhältnisse  genügend  kennen  würden,  auch  in  der  Wahl  ihrer
şlyastlgung  frei  und  ungehindert  wären.  Die  durch  eine  Uebersiedlung  nach
m  andern  Wohnort  hervorgerufenen  Auslagen  sind  ganz  bedeutende  und
sth  bn.  ^on  sehr  armen  Leuten  oftmals  gar  nicht  aufgebracht  werden.  Ferner
lg^  biese  gezwungen,  ihre  Kinder  zu  solchen  Beschäftigungen  greifen  zu
W  má)e  ô'şien  am  schnellsten  in  den  Stand  setzen,  das  schmale
Tobn  "'^"kommen  ein  wenig  zu  vergrößern.  Der  Arme  kann  also  seinen
tzorb  ° bet  şà  Tochter  nicht  jenen  Laufbahnen  widmen,  welche  eine  lange
führen  ^îung  heischen,  dann  aber  auch  zu  den  einträglichsten  Stellungen
ei ner  '  .  ^oŗartige  Umstände  verhindern  nur  zu  häufig  den  Uebergang  von
oft  ^aşi'gungsart  zu  einer  andern  und  treten  in  unserer  Zeit  besonders
den  ioc  ,r?'  meiI  die  Industrien  gegenwärtig  so  vielfach  in  einzelnen  Gegen-Qnbern
  °  ^  unb  ö ^°  ber  Uebergang  von  einem  Erwerbszweig  au  einem

U  U  —  V*v^ 0 ,vviy  vintili
lvkrkst.».  ^ ne  Hoberfiedlung  von  einer  Gegend  in  eine  andere  gar  nicht  be-&amp;gt;
  eiugt  werden  kann.
wird  ganz  irrthümlich  angenommen,  daß  die  menschliche  Neikinķnî'
  ^  9Ün ^ ii9en  Aussichten  für  die  Verbesserung  des  Lohneinkommens  zu
b Qnf  .^onucilwechsel  zu  schreiten,  ganz  allgemein  sei.  Gerade  diejenigen,  die
siedle  'şier  ökonomischen  Verhältnisse  im  stände  wären,  eine  Uebergkbgņ/
  vorzunehmen,  sind  oftmals  aus  allerlei  Gründen  an  ihre  Heimat
statte  h  ^'0  Anhänglichkeit  an  den  Schauplatz  der  Kindheit,  an  die  Ruhetoeife
  J r  ältern,  die  Liebe  zu  Verwandten  und  Freunden  spielen  glücklicher-(Q.
  Ļeben  vieler  Menschen  noch  immer  eine  große  Rolle,
kstnste  endlich  beachtet  man  auch  nicht  die  Thatsache,  daß  Ueberein-^stiqen
  .  Hànehmer,  und  namentlich  solche  zwischen  besonders  kapitalö^lnwt
  ļŗi'eitgebern,  die  Löhne  in  gewissen  Gegenden  und  im  Bereiche
^rlgk/V-^oàtionszweige  und  Thätigkeitssphären  sehr  oft  auf  einem
W&amp;gt;e  H.  ì  * öeau  erhalten  oder  sogar  noch  Herabdrücken  können,  wodurch  dann
%  Ģrungstendenz  der  Lohnsätze  vereitelt  wird.
konnte  ein  englischer  Oekonomisti  schon  vor  mehr  denn  zwei
en  şogen:  ,Während  der  letzten  beiden  Menschenalter  haben  einige
Gelehrte  behauptet,  daß  nicht  nur  eine  Tendenz  zur  gegen-^
  bet  "Gleichung  der  Löhne  bestehe,  sondern  daß  sich  diese  Ausgleichung
'ņ  allen  ^  Anwart  wirklich  vollziehe.  In  Wahrheit  wurden  aber  die  Löhne
ändern  immer  ungleicher  und  verstärkte  sich  somit  eine  Tendenz,

Lnlie,  Essays  (London  1874)  380.
amu*,  Volkswirtschaftslrhre.  22
        <pb n="365" />
        338

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

welche  sich  schon  ein  Jahrhundert  zuvor,  nämlich  zur  Zeit  des  grasten  ^
schwungs  von  Handel  und  Manufacturwesen,  sowohl  in  England  a*
Frankreich  auf  das  deutlichste  kundgethan  hatte,  wie  das  die  von
Smith  und  von  Arthur  Young  gesammelten  statistischen  Daten  unwidert  g
Die  in  so  überaus  hohem  Maße  entwickelten  Verkehrsverhältmffe  ^
Neuzeit,  wie  sie  in  den  west-  und  centraleuropäischen  Ländern  bestehen  un
seit  ungefähr  einem  halben  Jahrhundert  mehr  und  mehr  vervollkommnet  ba  ^
konnten  bis  jetzt  eine  Lohnnivellirung  nicht  herbeiführen,  und  es  ist  aucki
wahrscheinlich,  daß  sie  in  der  Zukunft  eine  solche  zur  Folge  haben  we
Es  dürften  vielmehr,  je  nach  den  örtlichen  Verhältnißen  und  sogar  be,
nen  Kohlengruben,  Jndustrieunternehmungen  und  landwirtschaftlichen
mancherlei  Verschiedenheiten  von  großer  Bedeutung  nach  wie  vor  bestehen  v
Allerdings  kommt  es  häufig  vor,  daß  Arbeiter  von  einem  Produc
zweige  zu  einem  andern  übergehen  und  daß  eine  starke  Auswanderung
Lande  in  die  Städte  stattfindet.  Auch  ist  es  zweifellos,  daß  die  m  01  ^
Gegenden  und  Gewerbszweigen  herrschenden  hohen  Löhne  infolge  eine-  1°
Zuströmens  bisweilen  sinken,  während  die  Löhne  in  den  von  den  9  r  ^
verlassenen  Gegenden  sich  entsprechend  erhöhen.  Ferner  sind  in  deiye
Kolonialgebieten,  in  welchen  sich  die  technischen  und  intellektuellen  Foni  .
der  alten  Culturländer  mit  unerschöpften  natürlichen  Reichthümern  0J  ^
finden,  unbestreitbar  in  der  Regel  sehr  hohe  Löhne  üblich,  welche  ° sl  ilt
folge  der  zunehmenden  Einwanderung  nach  und  nach  sinken  ,  und  z  #
dem  Maße,  als  das  Gesetz  der  abnehmenden  Einträglichkeit  allum  i
Wirksamkeit  tritt.  Das  ist  alles  ganz  richtig,  und  man  kann  es  ^  0
begreifen,  wie  aus  der  Beobachtung  dieser  Thatsachen  sich  die  irr  )
Ansicht  von  der  Nivellirung  der  Löhne  auf  jedem  Wirtschaftsgebiete  ^  ^
konnte.  Aber  dessenungeachtet  sind  der  Uebergang  zahlreicher-Menf
einem  Erwerbszweige  zu  einem  andern  und  die  Auswanderung
Gegend  in  die  andere  in  Wirklichkeit  viel  mehr  die  Folgen  der  ery  ^
Lohnungleichheiten,  als  die  Ursache  ihrer  Ausgleichung.  Bisweilen  »v  ^
Vorgänge  allerdings  eine  nivellirende  Wirkung  in  steigender  oder  jtc „,
Richtung  aus;  in  andern  Fällen  hingegen  verursachen  sie  neue  Ungle
und  oftmals  laffen  sie  alles  beim  alten.
So  gelangen  wir  denn  zu  dem  Schluffe,  daß  die  Lehre  von  ^
heit  der  Löhne  auf  Einbildungen  beruht,  und  daß  es  so  etwas  /
Normallohn  weder  im  Bereiche  einzelner  Gruppen  von  Erwerbszw,
und  das  noch  viel  weniger  —  in  einem  ganzen  Lande  g,bt.  ^  gekommen, ­
  je  nach  der  Art  der  geleisteten  Arbeit,  nach  den  Verhältniß  gf
treffenden  Geaend  und  nach  dem  Verhalten  der  Unternehmer  die  g
        <pb n="366" />
        4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

339

^  «"s  »"(e  berate  moral#,,
die  ^  !? b .  ^şioŗlsche  Ursachen  zurückführen  lassen.  Somit  fällt  denn  auch
der  î  der  Lehre  von  der  Existenz  normaler  Preise,  die  sich  nach
ihrer  Anhänger  so  hoch  stellen,  daß  sie  die  Zahlung  normaler
V  an  die  Arbeiter  ermöglichen,  in  sich  selbst  zusammen.
Mon  n  ber  Teorie  der  Normallöhne  verschieden,  aber  dennoch  mit  ihr
do  ^'"knhängend  ist  die  früher  weit  verbreitete  und  in  verschiedener  Form
einko  Ļehre:  alljährlich  werde  ein  bestimmter  Betrag  des  Nationalderw^û'Şņ^
  jur  Bezahlung  der  Löhne  der  productiv  arbeitenden  Individuen
GoqIH•  1061111  ba ^ er  bie  Ņhne  eines  Theiles  dieser  Arbeiter  infolge  von
M m  ncn :  Strikes  u.  dgl.  oder  durch  das  freie  Wohlwollen  der  Unter-^
  öiehe  die  arbeitende  Klaffe  als  Ganzes  daraus
b Ucirt  ^ ort ^ eii '  denn  die  Löhne  der  übrigen  müßten  nun  entsprechend  re-Arbeü
  î°7 b en,  da  die  Consumenten  die  Produkte  der  nunmehr  beffer  gestellten
bon  bin  í Urer  5U  hätten  und  demnach  genöthigt  wären,  für  die
diesx  R  f Ubll9en  Arbeitern  verfertigten  Gegenstände  weniger  auszugeben.  Auch
%n  e ^ aui,tun 9  steht  mit  den  Thatsachen  in  offenem  Widerspruch.  Wollte
ein  zugeben,  daß  zwischen  den  productiven  Arbeitern  und  den  übrigen
der  "epengegensatz  bestehe,  so  bleibt  dennoch  die  vorgebliche,  zur  Entlohnung
der  J, mi  ^stimmte  Summe  etwas  durchaus  Chimärisches.  Der  Gesamtbetrag
^n^ m  bte ^ er  weiter  ist  unbestimmt  und  wechselnd;  denn  erstens  hängt
bon  b  Şhņung  Ş  von  den  zuvor  angesammelten  Gütermengen,  sondern
Gellt'"  ^gekniffen  ihrer  Arbeit  ab.  Der  Werth  der  durch  ihre  Arbeit  her-CftnJ
 1  ^ŗoducte  bestimmt  den  Betrag  des  Lohnes,  der  gezahlt  werden  kann.
Arbeit  -  ! 0erben  servings  Löhne  schon  ausgezahlt.  bevor  das  durch  die
ru  stellende  Werk  vollendet  ist.  Das  ist  z.  B.  bei  Eisenbahntheilez
  X  Öer  ^ll.  Daraus  erwachsen  aber  für  die  Höhe  des  Ertragsoer ­
  den  Arbeitern  aus  einer  solchen  Arbeitsleistung  zufällt,  durchaus

kei

*ein e  UU9  c,,wl  Ivlu-en  virvenslelstung  zufallt,  durchau
schaltnebensowenig  äußert  in  dieser  Hinsicht  das  entgegengesetzt
^ r beit^r  -s/  nämlich  bei  der  Bezahlung  der  Arbeiter  die  Ergebniffe  de
Gei  ben et| s un 9  dunsten  der  Unternehmer  schon  eingetreten  sind  —  wie
Geleits,  ^^leitpersonal  der  Züge  —,  eine  Wirkung.  Sodann  ist  es
filier  pV  host  ñerade  die  Berechnungen,  welche  ein  Unternehmer  hinsicşiu
^^schljlb  ^Ģhlungen  anstellt,  denselben  möglicherweise  bestimmen  werden
ta...  1  Arbeitskräfte  durch  die  Verwendung  von  Maschinen  oder  Thier

stiift

üb

%eitb  usi  ^uge  —,  eine  2virlung.  sodann  lft  es  un
or  daß  gerade  die  Berechnungen,  welche  ein  Unternehmer  hinsichtlü
COhnifkAs,,-  i-  .....  ...  ...
li
...  beffe^ 1  ^sthen,  und  demnach  mehr  oder  minder  einschneidende  Maßregeli
berjjh^ 611 '  öv^ch  welche  natürlich  die  Anzahl  der  sogen,  productiven  Arbeite
sç llllb .  ""ter  Umständen  eine  Verminderung  gewiffer  Löhne  herbeigeführ
l'rr  tzohî  ( nblici)  ìst  noch  eine  dritte  Art  von  Einflüffen,  die  auf  die  Regulirum
oähe  einwirkt,  in  Betracht  zu  ziehen:  es  können  die  Unternehmer  durä
22*
        <pb n="367" />
        340  HI.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

gesetzliche  Bestimmungen,  durch  Coalitionen  der  Arbeiter,  durch  den  Einstutz
der  öffentlichen  Meinung  und  auch  durch  die  Stimme  ihres  Gewissen»  dazu
bewogen  werden,  ihre  Ausgaben  für  Luxusgegenstände  einzuschränken  und  &amp;amp; ie
Löhne  ihrer  Arbeiter  entsprechend  zu  erhöhen.  Nun  ist  es  zwar  ganz  richtiģ'
daß  die  Arbeiter  einzelner  Luxusindustrien,  also  z.  B.  diejenigen  der  Seidenfabrication,
  die  Juweliere,  die  Kunsttischler,  und  auch  die  Verrichter  bestimm  e
persönlichen  Dienstleistungen,  wie  die  Kutscher  und  die  Stallknechte,  an  ihren
Einnahmen  verlieren,  wenn  die  Industriellen  und  die  Großgrundbesitzer  den
in  ihren  Unternehmungen  verwendeten  Arbeitskräften  höhere  Löhne  zu  zah  e
beginnen.  Diese  Thatsache  läßt  sich  nicht  läugnen,  und  besonders
manche  Schriftsteller  auf  sie  als  Beispiel  hingewiesen,  um  dadurch  die  f
hauptung  zu  erhärten,  daß  ein  bestimmter  Theil  des  jährlichen  Einkommen
einer  Nation  zur  Lohnzahlung  verwendet  werde  und  also  gewisse  Arbeit
geringere  Löhne  beziehen  müßten,  wenn  diejenigen  anderer  erhöht  würden,
weil  die  Arbeitgeber  in  diesem  Falle  für  die  erstern  weniger  übrig  l)stt* crt '
Dabei  wurde  nur  eines  vergessen:  die  unläugbare  Thatsache,  daß  die  betreffs
den  Unternehmer  allerdings  weniger  für  ihre  Ausgaben  übrig  behalten,
besser  gestellten  Arbeiter  hingegen  um  diesen  Betrag  mehr  zu  kaufen  vermöge  '
daß  also  die  geringere  Nachfrage  nach  Seidenstoffen  und  theuern  Weinen  du^
einen  vermehrten  Begehr  von  Wollenwaren  und  Rindfleisch  anst
die  Nachfrage  nach  Arbeitern  der  einschlägigen  Gewerbszweige
gesteigert  wird.  Die  weite  Verbreitung  der  soeben  widerlegten
Lehre  ist  zum  Theil  einem  Mißverständniß  der  folgenden  drei  W».,.-,  ^  Gutzuschreiben ­
  :  1.  daß  es  ein,  wenn  auch  wechselndes  und  elastisches,  ^
maximum  gibt;  2.  daß  in  einem  Lande  Arbeiter  nur  in  dem  Verba  *
beschäftigt  werden  können,  als  sich  Nahrungsmittel,  und  was  sonst  zu
Unterhalt  erforderlich,  in  genügender  Menge  beschaffen  laffen  und  da--  ^
ihrer  Arbeitsthätigkeit  nöthige  Material  vorhanden  ist;  und  8.'daß  da,
ein  großer  Theil  der  Einwohner  von  Löhnen  lebt,  diese  letztern  im  Durchs  &amp;amp;
nur  so  hoch  sind,  daß  sie  den  Beziehern  eine  auskömmliche  Existenz  zu
schaffen  vermögen.  Das  ist  eine  Thatsache,  an  welcher  auch  die  besten
setze  und  Institutionen  nichts  ändern  können.

gewogen
entsprechend
irrthümlichen
mbrbeiten  P
        <pb n="368" />
        5.  Kap.  Die  Reichen  und  die  Armen.

341

Fünftes  Kapitel.
Die  Reichen  und  die  Armen.
6'ļrt  barbarische,  uncivilisirte  Stämme  und  Völker  und  civilisirte
treffe?^'  Von  einer  Nation  kann  nur  dann  die  Rede  sein,  wenn  das  bereicht ­
  7  * 0Íf  binen  gewissen  Grad  politischer  Macht  und  Organisation  er-9«
  ,Û t'  Unb  Ö01t  ^"lation  nur  dann,  wenn  die  menschliche  Gesellschaft
j&amp;gt;.  .  Fortschritte  im  industriellen,  landwirtschaftlichen  und  intellectuelle,
rm  wissenschaftlichen,  künstlerischen  und  literarischen  Leben  gemacht  hat.'
liche  ^'ngt  es  aber  die  menschliche  Natur  mit  sich  und  lehren  uns  unumstößbüfe
  ba§  bestehen  der  Civilisation  von  der  Erfüllung  zweier
iß:  bon  ber  6#%  bon  Gtübtenunb  bon  bem
fügen  Cn,em  einer  ^laße  von  Leuten,  welche  über  die  nöthigen  Mittel  veränctimT
  şoŗģênlases  und  verfeinertes  Leben  führen  und  die  höhern
onen  des  öffentlichen  Lebens  ausüben  zu  können.
äu  J bcr  b , l t e  /ŗşte  dieser  beiden  Voraussetzungen  braucht  nicht  viel  gesagt
l'che  ^  UnBeflreitbar  können  sich  der  höhere  Unterricht,  die  wissenschaftşiņdun
  ^  künstlerische  Thätigkeit,  die  technische  Ausbildung  und  neue  Eriinb
  h .  nur  va  entwickeln,  wo  die  Lehrkräfte  und  somit  auch  die  Schüler
sind  J  verschiedenartigen  Hilfsmittel,  Bibliotheken,  Museen  u.  s.  w.,  vereinigt
Das  %  Ģônner  und  Förderer  finden  und  ein  geistiger  Austausch  waltet.
^  alles  trifft  man  aber  nur  in  den  Städten  vereinigt  K
J5° n  varf  nicht  glauben,  daß  die  furchtbaren  Uebelstände,  wie  sie  das  heutzu-¡"Ü
  i n J1 ,tenbe  Zusammenströmen  von  Menschen  in  den  Großstädten  mit  sich  bringt,
ko„  u J° nberc  die  höchst  beklageuswerthe  Wohnungsnoth  etwas  von  der  Civili.
^  Sibil  l ! nnÌ,Ûrc8  şi" b '  ist  zwar  nothwendig,  daß  Städte  bestehen,  wenn  sich
A  Şņ  ist  -l”  entwickeln  und  erhalten  soll;  aber  die  übermäßige  Ausdehnung  der-'''"It
  nöthig.  Es  genügt  vollkommen,  wenn  ein  verhältnißmäßig  kleiner
Hu.  Bevölkerung  eines  Landes,  vielleicht  5—10  derselben,  in  Städten

,  Mt.  m  U “ UU "B  vieuelcyi  o—1U7 0  Verseiben,  tn  Stadtei
ķ  ļ&amp;gt;eu  nacktb  '  şià b ^  bilden  keine  Voraussetzung  der  Civilisation,  sondern  sind  bergli ­
  sind  ^  es  ist  vielmehr  genügend,  wenn  die  meisten  Städte  verhältnißmäßig
Die  T'  "'Ģ  mehr  als  20  000—50  000  Einwohner  zählen.
^iidtx,  /Kühern  Seiten  namentlich  weisen  eine  Menge  von  Fällen  auf,  in  welchen
Hn  ^7'  Bevölkerungszahl  nach  heutzutage  nur  als  kleine  oder  als  mittlere
^lche  y,  en '  Mittelpunkte  einer  hohen  Civilisation  und  glänzenden  Cultur  waren.
7'Und7"ļ^  von  hoher  Bildung  ging  von  dem  Paris  der  zweiten  Hälfte  des
^°hnkr,7 3  Jahrhunderts  aus,  obgleich  es  damals  nur  ungefähr  150  000  Ein-&amp;gt;
  dem  gs  '  unt)  welche  Höhe  erreichte  die  Civilisation  und  insbesondere  die  Kunst
Du'-'i^ aíIá  "'chi  mehr  Einwohner  zählenden  Florenz  des  14.  Jahrhunderts!
^ìtte  dk/i-^^bl  zweier  der  civilifirtesten  und  kunstreichsten  deutschen  Städte  der
ö'  Jahrhunderts,  nämlich  die  von  Köln  und  von  Nürnberg,  wird  (von
        <pb n="369" />
        342

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Was  aber  die  zweite  Vorbedingung  für  das  Bestehen  von  Civilisation  un
höherer  Cultur  anlangt,  so  müssen  wir  uns  darüber  ausführlicher  verbreitet
da  die  einschlägigen  Verhältnisse,  so  klar  sie  auch  zu  Tage  liegen,  dennocy
oftmals  eine  höchst  oberflächliche  Beurtheilung  erfahren.  ^
Wir  gewahren,  daß  in  der  hochcivilisirten  menschlichen  Gesellschaft  unsett
Tage  verschiedene  durch  eine  bedeutende  Kluft  voneinander  getrennte  Bevölkerungsklassen ­
  nebeneinander  leben.  Diese  Unterschiede  beruhen  zumeist  NM
auf  der  Verschiedenheit  der  Quellen,  aus  denen  diese  Klassen  ihr  EinkoMlM
beziehen.  Es  kommt  nicht  darauf  an,  ob  dasselbe  in  Arbeitslöhnen,  in  Un  c  j
nehmergewinnen  oder  Zinsbezügen  besteht,  sondern  darauf,  ob  e?  auf
Tauer  groß  oder  gering  ist,  ob  also  die  Einzelnen  reich  oder  arm  sind.
Großindustrieller  mit  60  000  Mark  Jahreseinkommen  und  ein  Schuhs"  ^
mit  einem  solchen  von  1000  Mark  leben  beide  von  ihrem  UnternehmergewM^
nehmen  aber  nichtsdestoweniger  einen  unendlich  verschiedenen  Platz  in
menschlichen  Gesellschaft  ein.  Und  welch  ein  gewaltiger  Unterschied  bese^
zwischen  einem  Rentner  mit  80  000  Mark  Zinseinkommen  und  einem  ^
Ruhestand  lebenden  Zimmerpolier,  der  sich  dank  seiner  Sparsamkeit  e
Kapital  zurücklegen  konnte,  das  ihm  1200  Mark  im  Jahre  trägt,  obg^
beide  von  ihren  Zinsen  leben,  oder  zwischen  dem  Richter  und  der  2tt  ^
frau,  welche  den  Gerichtssaal  reinigt,  obwohl  beide  von  der  Staalsregitt"
besoldet  werden!  ,  w
Vor  allem  ist  es  nun  unsere  Aufgabe,  zu  erklären,  wie  es  *
kann,  daß  die  Einkünfte  der  einzelnen  Menschen  von  so  ungleicher  Höht
denn,  um  solche  Unterschiede  rechtfertigen  zu  können,  muß  man  dieselben  ^

nächst  verstehen.  Ein  gewisser  Unterschied  zwischen  dem  Einkommen  del  ^
zelnen  Menschen  ist  leicht  begreiflich  und  würde  sich  auch  dann  einstellen,  sn
der  Unterhalt  einer  jeden  Familie  nur  durch  deren  eigene  Arbeit  an  ihrem  '

thume  beschafft  würde.  Größere  Geschicklichkeit,  größerer  Fleiß,  bessere  klinm
und  Boden-Verhältnisse,  vollkommenere  Instrumente  und  Werkzeuge,  b 0 *  jj.
sammenleben  in  Stammfamilien  mit  seinen  die  Production  in  größerem  -■  ^
stabe  verstattenden  Wirkungen:  das  alles  bedingt  in  dieser  Hinsicht  betta  1
Unterschiede.  Aber  die  aus  solchen  Gründen  erfolgende  Zunahme  des  '
thums  hat  ihre  Grenzen.  Wo  derartige  höchst  einfache  Verhältniffe  he"'

0

Höniger)  gar  nur  mit  50  000—60000  resp.  mit  30  000  berechnet.  Ja  «om  ^  ^

Homger)  gar  nur  mrr  ou  uuu—ovuvv  leiv-  «ut  ouwu  ueieujiui.  ^
Städte  sind  hervorragende  Centren  der  Bildung  gewesen.  Das  Salzburg  des
des  18.  Jahrhunderts  war  als  Hauptstadt  des  erzbischöflichen  Staates  mit  M
viel  über  10  000  Einwohnern  eine  Stätte  der  Kunst  und  der  Bildung.  Un  ^
gewaltige  Rolle  haben  das  kleine  Weimar  in  der  Geschichte  der  Entw'.
deutschen  Dichtung  und  Literatur  und  das  kleine  Göttingen  in  derjenigen  der
Wissenschaft  gespielt!
        <pb n="370" />
        5.  Kap.  Die  Reichen  und  die  Armen.

343

îrd  niemand  mehr  Ackerland  begehren,  als  er  zu  bestellen  vermag,  oder  mehr
'eh  zu  haben  trachten,  als  er  hüten  und'pflegen  kann  u.  s.  w.;  denn  was
trüber  hinaus  geht,  wäre  für  ihn  nutzlos.
Was  sodann  die  dem  persönlichen  Genusse  und  Gebrauche  dienenden
.  Uter  anlangt,  so  würde  es  da,  wo  die  soeben  geschilderten  Berhältniffe  beenden, ­
  eine  analoge  Grenze  geben.  Eine  ausgesuchte  Küche,  ein  reicher
orrath  von  Kleidungsstücken,  ein  großes,  wohleingerichtetes  Haus  und  was
°ņst  zu  den  Annehmlichkeiten  eines  luxuriösen  Lebens  gehört,  kostet  große
^  %  und  viele  Zeit,  und  man  kann  sich  das  alles  ohne  Hilfe  von  Gewerbsn
  Dienstleuten  gar  nicht  oder  nur  mit  großer  Anstrengung  verschaffen.  Es
sich  daher  ein  großer  Wechsel  in  den  socialen  Verhältniffen  vollziehen,
^n  eine  solche  Existenz,  wie  sie  eine  reiche^Familie  oder  auch  nur  eine  aus
A  Mittelstände  mit  einem  Jahreseinkommen  von  8000—10  000  Mark
^  ŗt'  möglich  werden  soll.  Der  Umschwung,  welcher  eine  derartige  Lebenszŗ
  ermöglicht  hat,  ist  aber  nicht  auf  die  Einführung  der  Arbeitstheilung
â^?â^uführen.  Dieselbe  bringt  zwar  größere  Einträglichkeit  der  Production,
"îâ)ts  an  den  Wohlhabenheitsunterschieden  zwischen  den  Einzelnen,
ode  Familie,  die  sich  ausschließlich  mit  der  Verfertigung  von  Lederbo
 er  Şsenwaren  befaffen  würde,  könnte  nur  einen  beschränkten  Vorrath
krej  Material  und  Werkzeugen  brauchen  und  nur  einen  bestimmten  Kunden-^ersorgen.



vielmehr  ist  das  Entstehen  einer  dienenden  Klaffe  die  Ursache  gewesen,
J  .  t&amp;gt;as  Reichwerden  gewisser  Leute  ermöglichte.  Wenn  jemand  dienende
Un? 0 * 1 * 1 !  beschäftigt,  d.  h.  solche  Leute,  die  sich  weniger  verdienen,  als  ihre
. er  Leitung  und  Aufsicht  des  Herrn  verrichtete  Arbeit  dem  letztem  einbringt,
natürlich  seitens  des  Unternehmers  bei  weitem  mehr  Kapital  nutzbar
Äpwerden.  Verfügt  er  doch  in  diesem  Falle  über  eine  weit  größere
^îahl  Don  Personen,  die  sich  mit  der  Verarbeitung  desselben  beschäftigen.
QlJ( ,  demselben  dadurch,  daß  er  über  fremde  Arbeitskräfte  verfügt,
leiste  ^' e  Möglichkeit  geboten,  die  Angehörigen  seiner  Familie  mit  Arbeits-^eŗschonen
  und  es  denselben  zu  gestatten,  daß  sie  in  Muße  unb
CH  ļeben  oder  sich  wenigstens  mit  der  Oberaufsicht  über  die  in  seinem
q U( j  t0 S  Arbeitenden  begnügen.  Zum  vollständigen  Lebensgenüsse  gehören  aber
Coliche  Dienstleistungen.  Man  umgibt  sich  demnach  mit  Dienstleuten
Q(ļo  bedienten,  Kammerjungfern,  Köchinnen,  Kutschern,  Gärtnern  u.  s.  w.,
schàst^î  Leuten,  die  man  im  Gegensatze  zu  den  bei  der  Güterproduction  Be-^
 e,t  nicht  productive  Dienstboten  nennen  kann.
seļtzşE  'e  Anzahl  von  Arbeitern,  welche  der  Unternehmer  benöthigt,  wenn  er
lijt  ,  c * n  bequemes  Leben  führen  und  seinem  Unternehmen  einen  den  Verben ­
  entsprechenden  Umfang  geben  will,  ist  je  nach  der  Einträglichkeit
        <pb n="371" />
        344

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

des  von  ihm  betriebenen  Geschäfts  und  der  Höhe  der  Löhne  verschieden.  3#
allgemeinen  ist  die  Zahl  der  zu  productiven  Zwecken  verwendeten  Leute  grşş
als  diejenige  der  zu  persönlichen  Dienstleistungen  benöthigten.  Wie  vue
Dienstboten  der  letztern  Art  gehalten  werden,  hängt  in  hohem  Grade  von
den  verschiedensten  Umständen,  von  Sitten  und  Gewohnheiten,  vom  Klmw
und  von  den  landesüblichen  Arten  der  Vergnügungen  ab.  Große  Hitze  un
große  Kälte  machen  unverhältnißmäßig  viele  Maßregeln  zu  ihrer  AbweY^
nothwendig,  und  so  muß  denn  zu  deren  Ausführung  in  sehr  heißen  und  »
sehr  kalten  Ländern  eine  größere  Anzahl  von  Dienstboten  gehalten  werdew
Manche  Vergnügungen,  z.  B.  das  Fischen  mit  der  Angel,  benöthigen  kew
menschlichen  Hilfskräfte;  dagegen  können  andere  Arten  des  Sports,  wie
Treibjagden,  die  Rennen  u.  s.  w.,  ohne  solche  nicht  betrieben  werden.  -&amp;gt;
manchen  Ländern,  namentlich  in  den  südlichern  Gegenden  Europas,  kann  e  ^
junges  Mädchen  der  höhern  Klassen  nicht  ohne  Begleitung  ausgehen;  '
andern,  nördlich  gelegenen  Regionen,  namentlich  in  England  und  in
Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  herrscht  hinwiederum  in  dieser  Hinsicht  '
größte  Freiheit.  In  Indien  hält  man  für  jede  Art  von  häuslichen  Dienst^
z.  B.  für  das  Herbeischaffen  des  Wassers  und  dessen  Vertheilung  in  die  ^
schiedenen  Zimmer,  in  welchen  es  gebraucht  wird,  sowie  für  das  Schwingt
der  in  den  Zimmern  vorhandenen  großen  Fächer,  besondere,  also  sehr  ä®
reiche  Domestiken,  was  allerdings  bei  der  Anspruchslosigkeit  der  niedern  ^
klaffen  dieses  Landes  und  den  dortigen  unglaublich  niedrigen  Löhnen  111
allzu  kostspielig  ist.  In  Nordamerika  dagegen  wird  an  den  Auslagen  T
persönliche  Bedienung  vielfach  so  viel  als  möglich  gespart.  Will  man
die  Zahl  der  von  den  reichen  Familien  verwendeten  Arbeiter  und  Dienst  v
berechnen,  so  muß  man  auf  die  Verschiedenheiten  von  Zeit  und  Srt  Rü  h
nehmen.  Aber  auch  damit  läßt  sich  keine  ganz  genaue  Uebersicht  über  ’
Verhältnisse  gewinnen,  da  in  dieser  Hinsicht  zu  viel  von  den  individue
Eigenschaften  und  von  den  jeweiligen  Umständen  abhängt.  ^  ļfļl
Man  kann  vielleicht  behaupten,  daß  in  den  hoch  civilisirten
Europas  eine  wirklich  reiche  Familie  die  gesamte  Arbeitskraft  von  c
hundert  Familien  in  Anspruch  nimmt,  und  daß  selbst  eine  den  mittlern  ^  .
angehörige  Familie  der  gesamten  Thätigkeit  von  ungefähr  zehn  andern  be
Jedenfalls  ist  es  aber  unbestreitbar,  daß  die  Existenz  einer  jeden  l ' el ļ* flļ
Familie  das  Vorhandensein  einer  Anzahl  armer  Leute  zur  Voraussetzung^
Man  kann  es  sich  vorstellen,  daß  ein  Gemeinwesen  nur  aus  mehr  oder  we  ^
Armen  besteht;  aber  ein  solches,  das  ausschließlich  aus  Reichen
gehörigen  der  Mittelklasse  bestehen  würde,  ist  eine  Unmöglichkeit.  Die  ,
können  der  Natur  der  Dinge  nach  nur  wenig  zahlreich  sein;  die  große
der  Bevölkerung  muß  stets  aus  Armen  bestehen.
        <pb n="372" />
        5.  Ñap.  Die  Reichen  und  die  Armen.

345

Die  Benennungen,  mittelst  deren  die  Reichen,  die  Armen  und  überhaupt
'k  verschiedenen  Volksklaffen  in  den  verschiedenen  Zeiten,  Ländern  und
prachen  bezeichnet  werden,  geben  zu  interessanten  Betrachtungen  Anlaß,
btoeiíen  liegt  in  den  zur  Bezeichnung  der  Reichen  üblichen  Ausdrücken  ein
°  '  in  den  auf  die  Armen  zur  Anwendung  kommenden  hingegen  ein  Tadel.
.  ön  denke  nur  an  Ausdrücke,  wie  ,die  hohe  Gesellschaft',  ,die  Optimalen',
ļ tt8  gemeine  Volk'.  Indessen  darf  man  den  Worten  keine  übertriebene  Be-Hutung
  beilegen.  Ein  ehrender  Ausdruck  kann  durch  den  Sprachgebrauch
"e  üble  Bedeutung  erhalten,  und  umgekehrt.
Zwei  Punkte  müffen  noch  hervorgehoben  werden.  Zunächst  muß  man
^  gegenwärtig  halten,  daß  die  Arbeitenden  nicht  ausschließlich  für  eine
kö7°n  zu  arbeiten  brauchen,  sondern  sehr  wohl  auch  für  viele  thätig  sein
Es  ist  bezüglich  des  sagen  wir  von  zehn  Unternehmern  gemachten
Mnes  gleichgiltig,  ob  hundert  productive  Arbeiter  für  jeden  derselben  ausarbeiten
  oder  ob  tausend  für  alle  zehn  thätig  sind  und  jeder  dieser
hat  auf  ein  Zehntel  der  Leistungen  des  einzelnen  Arbeiters  Anspruch
We  .  iÖnnen  bie  ^beiter  von  denjenigen,  für  welche  sie  thätig  sind,  weit
Ņ^"nt,  ja  selbst  in  einem  andern  Lande  leben  und  diesen  nicht  einmal  dem
bekannt  sein.  Das  übt  auf  das  Einkommen  derer,  welche  die
g te  der  Arbeit  genießen,  nicht  den  geringsten  Einfluß  aus.  So  haben  viele
jhņ  ^gland,  in  Frankreich,  in  Spanien  und  in  Holland  wohnende  reiche  Leute
bkj/^  dorsönlich  vollständig  unbekannte  landwirtschaftliche  und  industrielle  Ar-^
  in  Indien,  Aegypten,  Tonking.  auf  den  Antillen  u.  s.  w.  in  ihren
echten.
£ önb ^ cnn  man  sich  über  die  Bedeutung  des  Eigenthums  in  den  civilisirten
SlDH* rn  ííar  werden  will,  so  muß  man  eine  volle  Einsicht  in  das  Verhältniß
&amp;gt;vese,  '  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  haben.  In  einem  primitiven  Gemein-^deutet
  das  Eigenthumsrecht  nichts  weiter  als  die  Befugniß,  über
^ifseî^ŗ  verfügen;  in  einem  höher  entwickelten  schließt  es  auch  eine  ge-Schaft
  über  Personen  in  sich.  Man  würde  viele  Mißverständnisse
şìàndx'  Oblili  man  sich  dazu  bequemte,  sobald  man  von  civilisirten  Zube
 n  ^  şbncht,  die  Ausdrucksweise  Adam  Smiths  anzuwenden  und  die  betreffenbet
  folgendermaßen  zu  definire»  :  .Jemand  ist  reich  oder  arm  je  nach
sich  ^  . eri ^ e  ^ er  Arbeitsleistungen  anderer,  über  welche  er  verfügt  oder  die  er
^ ei1 tnverschaffen  kann?  In  dieser  Definition  wird  sowohl  die  BeìhâìjArbeit
  anerkannt  als  die  Thatsache  betont,  daß  eine  erfolgreiche
Nie^  ^  êit  ohne  Zuhilfenahme  von  Sachgütern  nicht  möglich  ist.  Es  wird
biejçjJ 1  cu  einfallen,  Arbeiter  aufzunehmen,  wenn  er  nicht  die  Mittel  hat,
* u  entlohnen  und  ihnen  das  zur  Gütererzeugung  nothwendige  Arbeits-01
  SU  liefern.
        <pb n="373" />
        346

TIL  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Nun  tauchen  aber  zwei  Fragen  auf;  eine  historischer  Natur:  wie  es
denn  gekommen  ist,  daß  gewisse  Leute  Herren  und  andere  Arbeiter  lüUr  ’
und  eine  ethischen  Inhalts:  ob  derartige  Unterschiede  unter  den  MĢ
auch  gerechtfertigt  sind.  -
Auf  die  erstere  Frage  läßt  sich  keine  allgemeine  Antwort  geben,  eoe  i
wenig  wie  auf  die  nahe  verwandte:  wie  es  sich  erklären  läßt,  daß  (Mß
Völker  die  politische  Herrschaft  über  andere  ausüben.  Wir  können  êrdşş
antworten,  daß  die  vom  Glücke  Begünstigten,  die  Geschickten,  die  Star  '
die  Listigen,  die  Scrupel-  und  Rücksichtslosen,  die  Grausamen  und  hinwieder
auch  die  Selbstbeherrschung  Uebenden  in  der  Regel  Productionsnrittel  »
Lebensmittelvorräthe  aufhäufen  werden,  während  dagegen  die  Schwaches
die  Charakterlosen,  die  Trägen,  die  Trunksüchtigen  und  Liederlichen,  die  ®
losen  und  Nachgiebigen,  die  allzu  Gutmüthigen  und  die  geistig  Unbega
vielfach  weder  über  Genuß-  noch  über  Productionsmittel  verfügen,  d  V
nothgedrungen  für  andere  zu  arbeiten  sich  entschließen  müffen.  Das  '
aber  nur  ganz  allgemeine  Behauptungen;  damit  ist  nicht  bewiesen,  daß  1  ^
oder  jener  reiche  Mann  Ehre  oder  Mißachtung  verdient,  oder  daß  ein
stimmter  Armer  Anspruch  auf  Bedauern  hat  oder  zu  tadeln  ist.  Man
eben  in  jedem  einzelnen  Falle  sorgfältig  untersuchen,  welche  Ursachen  dem  u  ^
thum  oder  der  Armut  des  Betreffenden  zu  Grunde  liegen,  und  erst  dann

Urtheil  fällen.  t
Mit  all  den  verschiedenen  Ursachen  des  Reichthums  und  der  Arn  ^
Bölker  im  ganzen  und  der  einzelnen  Bevölkerungsschichten  hat  sich
schichte  der  Volkswirtschaft  zu  beschäftigen.  Hier  können  wir  nur
flüchtigen  Blick  auf  dieselben  werfen  und  allein  die  folgenden  hauptsacy
Gründe  der  bestehenden  Vermögensunterschiede  anführen.
Es  können  die  Menschen  1.  durch  das  Schwert  reich  werden,  au-Ķriege
  mit  Beute  beladen  zurückkehren  oder  in  einem  eroberten  Lande,
Bevölkerung  sich  von  nun  an  dazu  verstehen  muß,  für  sie  zu  arbeiten,
als  Herren  niederlassen,  wie  das  die  Franken  in  Gallien,  die  Normali  ^
England,  die  Spanier  in  Mexico  thaten.  Ferner  wird  man  2.  fl  ^
reich,  daß  man  Menschen  zu  Sklaven  macht,  sei  es  nun  infolge  von  4  ^
zwischen  verschiedenen  Staaten,  wie  z.  B.  in  dem  rômisch-macedonisşş^
durch  Organisation  privater  Raubzüge,  wie  sie  die  arabischen  Sklavei'v^,
im  Innern  Afrikas  unternehmen.  Auch  werden  Kinder  gestohlen  » n  w

zu  wuuwtn  minuti,  V-  —  -  ,  r
gründet,  indem  listige  Leute  die  Nothlage  und  den  Leichtsinn  manw  ^
beuten  und  sie  so  ihrer  Freiheit  berauben.  Die  Schuldknechtschaft  des  ^
römischen  Rechts  liefert  ein  schlagendes  Beispiel  dieser  Art.  Urişşy^

Slaven  gemacht;  oder  es  wird  die  Sklaverei  durch  Ueberemk

lumijajcu  iaeojis  utļtu  cm  ——  -  ç
der  gleichen  Stufe  der  Verwerflichkeit  steht  der  Kulihandel,  der  gew'ii
        <pb n="374" />
        5.  Kap.  Tie  Reichen  und  die  Armen.

347

àģ°"  »nt  Arbeitern  versorgt,  die  außer  stände  sind,  die  eingegangenen  Verachtungen ­
  zu  erfüllen  oder  das  zur  Rückkehr  nöthige  Geld  zu  erwerben.
^er  Besitz  eines  Antheiles  an  der  öffentlichen  Gewalt  ist  gleichfalls  oftmals
Me  Quelle  des  Reichthums.  Denen,  die  sich  in  dieser  angenehmen  Lage  beenden, ­
  fallen  häufig  mancherlei  gewinnbringende  Concessionen,  Waffen-  und
n  ere  Lieferungen,  Betheiligungen,  Bestechungen  u.  s.  w.  zu,  wie  das  alles  selbst
in  unserer  Zeit  nur  zu  oft  vorkommt.  4.  Auch  der  Handelsverkehr  mit
ncwilisirten  Völkern  ist  eine  Quelle  des  Reichthums.  Wie  oft  haben  unterkhmende
  Kaufleute  große,  ja  geradezu  koloffale  Vermögen  erworben!  Tie
Hansestädte  des  Mittelalters,  Venedig  und  Genua,  Holland  und  England
tem  solcher  Beispiele  die  Hülle  und  Fülle.  5.  Erfindungen  verschiedener
können  besonders  in  Ländern,  in  welchen  sich  schon  große  Reichthümer
'gehäuft  haben,  zum  Erwerb  großer  Vermögen  führen,  mag  es  sich  nun
wichtige  Fortschritte,  wie  bei  der  Herstellung  des  Beffemer  Stahles,  oder
unbedeutende  Verbefferungen  handeln.  Hat  doch  die  Anfertigung  von
Ņeià  äugen  dem  Erfinder  ein  Vermögen  eingetragen.  6.  Ferner  rührt  der
oşi  "us  dem  Bezüge  von  Renten  aus  Grund  und  Boden  oder
8liişş^îischen  Grundstücken  her  oder  ist  das  Resultat  des  Gewinnes,  den
i öer - lci)  "der  tüchtig  und  geschickt  betriebene  Unternehmungen  aller  Art  ab-^
  îen -  7 -  Nicht  minder  kann  er  dem  Bestehen  thatsächlicher  oder  gesetzlicher
Duopole  zu  danken  sein,  oder  darin  seinen  Ursprung  haben,  daß  8.  jemand
bà^âtze,  Villen  und  Häuser  in  ganz  besonders  günstiger  und  schöner  Lage
grob  '  ^  bcnn  9 *  aud)  günstige  Erfolge  beim  Spiel  unter  Umständen  zu
tzģŞM  Reichthum  führen  können;  und  das  ist  namentlich  heutzutage  der
lg  '  îvo  so  manche  große  Vermögen  an  der  Börse  gewonnen  werden,
gleicht^  .  Entschädigungen  für  die  Leistung  persönlicher  Dienste  können
oH*  oine  Quelle  des  Reichthums  sein.  Man  denke  nur  daran,  welche
cuitu 111611  ' ln  sl9cU  ^kgppten  den  Priestern  für  die  Verrichtungen  des  Todten-U)i
 e  j.  gbZahlt  wurden.  Auch  die  großartigen  Schenkungen  an  die  Kirche,
feit  .~ļ C  ' U .  bcrt  ^^îen  allgemeinen  Glaubenseifers  und  religiöser  Freudigdstkgen,
  gehören  hierher.  In  unsern  Tagen  haben  in
bà  v  Unb  îņ  Nordamerika  die  Honorare  hervorragender  Aerzte  und  Rechts-^ņge
  ^  e  cben ^°  wie  die  Gagen  bedeutender  Schauspieler  und  Sänger  eine
folti li,ClnC  erreicht.  11.  Endlich  sind  auch  Erpressungen  und  die  mannigà
  Handel  und  Wandel  und  im  Darlehensgeschäft  vorkommenden
inj  a ļļ^ Clc * cn  Şine  Quelle  der  Bereicherung.  Die  Wucherprofite  waren  schon
5Öet niö en  ^ om  feer  Ursprung  vieler  Reichthümer,  und  auch  so  manche  große
grn  unserer  Tage  rühren  von  solchen  schmutzigen  Gewinnen  her.
Ņatur  16  Ursachen  der  Verarmung  sind  zum  Theil  gerade  entgegengesetzter
'  ai fo  in  der  Unterwerfung  durch  Eroberer,  in  der  Freiheitsberaubung,
        <pb n="375" />
        348

HI.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

in  der  Ausbeutung  durch  Wucherer  oder  gewissenlose  Unternehmer  u.  s.
zu  suchen.  Die  Armut  entsteht  aber  auch  aus  Ursachen,  die  mit  einer
Bereicherung  anderer  auf  Kosten  des  Verarmenden  nichts  zu  thun  hâņ.
Solcher  Art  sind  mit  mehr  oder  minder  schweren  Verlusten  für  die  Menscht
verbundene  Naturereignisse,  wie  Ueberschwemmungen,  Trockenheit,  stürme,
Feuersbrünste  u.  dgl.  Auch  Krankheiten  und  Unfälle  können  zur  Verarmung
führen,  desgleichen  Schädigungen,  die  den  Menschen  seitens  anderer  Persone
zugefügt  werden,  wie  bei  Verlusten  durch  fremde  Bankrotte  oder  aķ
zwungene  Processe.  Endlich  führen  auch  geschäftliche  Untüchtigkeit  und  1
griffe  und  besonders  häufig  die  Hingabe  an  Laster  sehr  viele  Leute  dei
wirtschaftlichen  Ruin  entgegen.  .
Es  ist  eine  traurige  Aufgabe,  den  Ursachen  der  Verarmung  in  den  einzeln  ^
Fällen  nachzuspüren  oder  die  Gründe  derselben  auch  nur  im  allgemeinen  M
erforschen.  Aber  ebenso  sind  viele  Arten  des  Reichwerdens  höchst  widerwärtige
Natur,  doch  durchaus  nicht  alle.  Selbstverläugnung  und  Mäßigkeit,  Tûchķ
keit  und  Biedersinn,  angestrengte  Körper-  und  Geistesarbeit  sind  oft  nu
durch  reichen  materiellen  Gewinn  belohnt  worden.  Aber  nur  zu  häufig  1
das  detaillirte  Studium  des  Ursprungs  der  Vermögen  etwas  Peinliches.  ^
Schriftsteller  verschließen  allerdings  vor  solchen  Erscheinungen  die  Augen.  ®
ist  aber  ganz  unzulässig;  man  muß  vielmehr  den  Verhältnissen  offen  ins
gesicht  schauen.  $
Man  kann  sich  auf  dreierlei  Art  mit  denselben  abfinden,  w^
gibt  es  Leute,  welche  mit  den  Socialisten  in  dem  Wunsche  einig
die  Vermögensungleichheiten  abzuschaffen  und  den  Collectivbesitz  aller  4
ductionsmittel  einzuführen,  als  ob  die  Ungleichheit  des  Eigenthums  bii  ^
fache  und  nicht  vielmehr  die  Folge  der  Schwachheiten,  Laster  und  Leiden
Menschen  wäre.  Andere  hinwiederum  stehen  diesen  Thatsachen  mit  cymf  ^
Gleichgiltigkeit  oder  pessimistischer  Hoffnungslosigkeit  gegenüber,  ohne  Z"  _
achten,  daß  man,  wenn  man  auch  Verderbtheit  und  Unterdrückung  nicht  9^  ^
lich  auszurotten  vermag,  doch  den  Wirkungen  derselben  starke  Dämme
gegensetzen  kann.  Die  dritte  Methode  der  Beurtheilung  ist  endlich  dieses
welche  das  christliche  Sittengesetz  zu  ihrem  Ausgangspunkte  nimmt.  _  '
diesem  Standpunkte  aus  betrachtet  man  diese  Dinge  weder  mit
und  mit  hoffnungslosem  Pessimismus  noch  mit  trügerischer  Hoffnungssel'g^
Die  Geschichte  des  Ursprungs  der  Privatvermögen  ist  ein  beredter  Connne^
zu  der  Lehre  des  Christenthums,  welche  uns  die  übertriebene  Liebe  zum  &amp;lt;"  ^
thum  und  die  Uebervortheilung  des  Nächsten  verbietet,  die  Rückerstattung  ^
unrechtmäßig  Erworbenen  vorschreibt  und  den  christlichen  Regierungen^
Verpflichtung  auferlegt,  gewisse  üble  Arten  der  Bereicherung  nach
8«  verhindern.
        <pb n="376" />
        5.  Kap.  Die  Reichen  und  die  Armen.  349
Vom  Standpunkte  des  Christenthums  aus,  welches  die  Ungleichheiten
Menschlichen  Verhältnisse,  den  Unterschied  in  der  Vermögenslage  und  sodas
  Nebeneinanderleben  Reicher  und  Armer  für  wohlthätig  und  berechtigt
gelangt  man  zu  einer  wichtigen  praktischen  Folgerung.  Es  beweist
gegen  den  Reichthum,  daß  viele  Vermögen  nachweislich  aus  Übeln
eilen  herrühren;  ja  sogar  das  beweist  in  dieser  Hinsicht  nichts,  daß  eine
.  ze  Aaste  der  Bevölkerung  ursprünglich  unrechtmäßig  erworbene  Vermögen
&amp;gt;velck  ege  ^  Erbschaft  besitzt.  Das  Gesetz  muß  allerdings,  solange  diejenigen,
sind  ""***  bCr  ""gerechten  Ausbeutung  zu  leiden  haben,  noch  am  Leben
$  ļ  Unb  man  diejenigen,  welche  sich  derselben  schuldig  machten  und
Kü  davon  zogen,  noch  ermitteln  kann,  so  weit  irgend  möglich  die  Gut-^
  Mng  des  angerichteten  Schadens  veranlassen.  Nach  einiger  Zeit  führen  aber
dà  '^bezüglichen  Versuche  nur  zur  Benachtheiligung  Unschuldiger  und  fügen
seriös bCn  Ģ"  Ungerechtigkeiten  nur  neue  hinzu.  Die  Anerkennung  einer
lichen  w"9  'şi  demnach  sowohl  auf  dem  politischen  als  auf  dem  wirtschaftihre
  Gebiete  eine  Bedingung  der  menschlichen  Wohlfahrt  1.  Die  Zeit  übt
derive  ^  ben  Verhältnissen  ethischer  Ordnung  aus.  Oftmals
^  Nden  gerade  die  Nachkommen  derjenigen,  welche  ihr  Vermögen  in  schlimmster
&amp;gt;e  erworben  haben,  dasselbe  auf  das  beste.
„ nb  Dian  wähle  nur  ein  allbekanntes  Beispiel  aus  nicht  zu  ferner  Zeit
dv^ b onkeDarüber  nach,  ob  es  möglich  wäre,  die  vor  100—150  Jahren
^tibj  bCn  Sklavenhandel  und  die  rücksichtslose  Unterdrückung  der  Eingeborenen
ļw" 5  ^wordenen  großen  Reichthümer  den  Rechtsnachfolgern  ihrer  ersten
toeļfj:  ""à  zu  entziehen.  Wem  wollte  man  diese  Reichthümer  nehmen,
llöirku  9böb"^  Würden  aus  einer  solchen  Uebertragung  thatsächlich  heilsame
Ķ  ugen  erwachsen?  Wie  könnte  man  ermitteln,  welche  Theile  der  im  Beitn
 en  et  ^ŗben  jener  Sklavenhändler  und  Bedrücker  befindlichen  Vermögen
dicht?"!!!  ollzu  verwerflichen  Handlungen  zu  verdanken  wären,  und  welche
Zulief  r"  muß  es  sich  selbstverständlich  angelegen  sein  lasten,  solche  Abb
  j  c " en  Mie  die  rücksichtslose  Ausplünderung  eines  unterworfenen  Landes
»pf  .-0"  Sklavenhandel  schleunigst  abzustellen;  aber  die  vor  längerer  Zeit
»ichj  °.  Wege  erworbenen  Vermögen  können  ihren  bisherigen  Besitzern
lkder  abgenommen  werden.
te ^ferf U  îşi  bcnn  b * e  Ģkistenz  von  Reichen  und  von  Armen  überhaupt  ge-!
  Darauf  werden  wir  im  nächsten  Kapitel  antworten.
^ew  'f 111  treffliche  Auseinandersetzung  über  die  Untrennbarkeit  der  Anerkennung
^Hica] a  nurt 9  von  der  Aufrechterhaltung  des  Privateigenthums  gibt  J.  St.  Mill
Economy  I  (London  1848),  ch.  2,  2.
        <pb n="377" />
        350

III.  Buch.  Die  Bertheilung  der  Güter.

Sechstes  Kapitel.
Tie  Berechtigung  des  Reichthums.
Die  großen  Vermögensunterschiede  und  das  Nebeneinanderleben  von  Reichs
und  Armen  lassen  sich  aus  den  folgenden  Gründen  rechtfertigen:
1.  Die  Entwicklung  der  Kunst  und  der  Literatur,  mithin  die  Entfaltung
der  schönen  Seite  des  menschlichen  Lebens,  liegt  offenbar  in  den  Absichten  der
göttlichen  Vorsehung,  welche  den  Menschen  mit  der  Fähigkeit,  sich  an  M#
Genüssen  zu  erfreuen,  begabt  und  gewiffen  Individuen  das  Gescheiik  der
ductivität  auf  diesen  Gebieten  verliehen  hat.  Diese  Entwicklung  setzt  aber  '
Existenz  einer  höhern  Bevölkerungsklasse  voraus,  welche  in  Bezug  auf  die  a  ^
täglichen  Verrichtungen  und  Arbeiten  über  die  Kräfte  anderer  Menschen  der
fügt  und  dadurch  Muße  hat,  sich  mit  höhern  Dingen  zu  beschäftigen.
ist  denn  die  Ungleichheit  der  Vermögensverhältniffe  als  Voraussetzung  für  ‘
Entfaltung  der  künstlerischen  und  literarischen  Fähigkeiten  der  Menschen  dur  ^
aus  gerechtfertigt.  Sie  ermöglicht  allen,  auch  den  Angehörigen  der  arbeiten  e
Klassen,  Genüsse,  die  sonst  den  Menschen  versagt  geblieben  wären.  .
2.  Das  gleiche  gilt  von  den  verschiedenen  Arten  der  Wiffenschaft  ü  ^
3.  auch  vom  politischen  Leben.  Wie  könnte  ein  großartiges  und
nationales  Leben  ohne  Ungleichheiten  in  der  wirtschaftlichen  Lage  der  -^0
bestehen?  Nur  der  von  den  niedern  wirtschaftlichen  Arbeiten  und  Sor^
befreite  Mann  vermag  sich  die  nöthige  staatsmännische  Befähigung  zu  erwer
und  seine  Talente  frei  zu  entfalten.
4.  Auch  die  Arbeitstheilung  und  -Vereinigung,  die  Production  im  0^^.
Maßstabe  und  die  Entwicklung  der  verschiedenen  Zweige  der  Technik  siu^
möglich,  wenn  die  Menschen  hoffen  dürfen,  mittelst  ihrer  angespannten
feit,  ihrer  Erfindungen,  ihrer  Sparsamkeit  und  des  von  ihnen  übernonii»e^
Risicos  zu  Vermögen  und  Reichthum  und  dadurch  zu  einem  angenehmen
genußreichen  Leben  zu  gelangen.  ,  tIt
Aus  dem  Vorstehenden  ergibt  sich,  daß  nicht  nur  die  reichen,  P  ^
auch  die  armeni  Bewohner  eines  civilisirten  Landes  aus  den  vorhandenen
gleichheiten  in  der  Vermögensvertheilung  und  aus  den  gegenseitigen  AbhŞ^
keitsverhältnissen  Nutzen  ziehen  können.  Ist  letzteres  nicht  der  Fall,  so  "
nicht  dem  Bestehen  solcher  Ungleichheiten  und  solcher  Abhüngigkeitsverha
an  sich,  sondern  Mißbräuchen  beizumeffen.  ^  .fajU 1 *
5.  Endlich  kann  noch  ein  weiterer  Beweisgrund  zu  Gunsten  des
angeführt  werden,  und  zwar  ein  gleichfalls  aus  dem  Naturgesetze  herge
Das  Bestehen  von  Vermögensungleichheiten,  Dienst-  und  Arbeitsverhä
        <pb n="378" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.

351

ï.  nämlich  auch  Anlaß  zur  Uebung  mannigfacher  Tugenden,  indem  es  treue
^'Istleistungen.  opferwilliges  Almosengeben,  ein  der  Gerechtigkeit  entsprechendes
erhalten  gegen  die  Untergebenen,  freudige  Unterordnung  unter  die  Fügungen
^  o  tes  zur  Folge  hat  und  also  zur  Bethätigung  don  Tugenden  führt,  die
"ch  für  das  Erdenleben  der  Menschen  von  besonderem  Werthe  sind.
Das  vom  Naturgesetz  Gelehrte  wird  dann  selbstverständlich  auch  vom
^  ^'şienthum  sanctionirt.  Die  christliche  Religion  steht  ja  mit  demselben  durch-“
  "icht  in  Widerspruch,  sondern  sie  stützt  und  vervollkommnet  seine  Lehren
ņ  Vorschriften.  Da  nun  aber  gegen  diese  Beweisgründe  zu  Gunsten  des
^k'chthums  wiederum  gewisse  sophistische  Irrthümer  ins  Treffen  geführt  zu
th  b"  pstegen.  so  müssen  diese  Beweisgründe  durch  die  Lehren  des  Christen-Mns
  über  die  Natur,  den  Ursprung  und  die  Bestimmung  des  Menschen
^  besser  klargestellt  und  gestützt  werden.
Und  ^ Ìe  ĢşŞe  Lehre  enthält  auch  erhabene  Anschauungen  über  die  Würde
fick,  Segen  der  Armut,  die  in  ihren  Eigenthümlichkeiten  wurzeln  und
^  durch  viele  herrliche  Beispiele  erläutern  lassen.  Doch  ist  hier  nicht  der
soeb'  ^"gehend  zu  behandeln.  Dagegen  sei  darauf  hingewiesen,  daß  die  fünf
Ņ  E"  ^geführten  Beweisgründe  zu  Gunsten  des  Nebeneinanderbestehens  von
^lchthum  und  Armut  eine  theologische  Grundlage  haben.  Sie  setzen  voraus,
B  es  eine  gerechte  göttliche  Vorsehung,  ein  zukünftiges  Leben  und  eine  menschb
  e  ^atur  von  unveränderlicher  Wesenheit  gibt,  und  wollen  daher  dem.  der
olle  ^  "icht  annimmt,  durchaus  nicht  einleuchten.  Wenn  die  Erde  und
$ f e  *vas  darauf  ist,  nicht  des  Herrn  sind,  sondern  den  Menschen  zu  beliebiger
hşgung  gegeben,  wenn  die  Moral  der  Evolutionisten  wahr  ist  und  sich
^  Vollendung  des  menschlichen  Lebens  nicht  in  einer  andern  Welt,  sondern
bNahs  6rbC  Unb  in  einer  m  vollzieht,  daß  die  Menschheit  einer  noch
ņicht  liaren  Vervollkommnung  entgegengeht:  dann  läßt  sich  die  Zukunft
^  der  Vergangenheit  beurtheilen,  dann  kann  man  es  allerdings  nicht
finden,  daß  Wissenschaft  und  Kunst,  politisches  Leben  und  eine
Arbeitsorganisation  ohne  Vermögensungleichheiten  bestehen,  noch

"Uch  h  vyne  ^ermogensungieiaiyenen  oeşleyen,  noai
,  Q *  ^deal  des  Fürsten  Krapotkin  —  wonach  alle  Menschen  die  gleiche
ehalten  sollen  und  körperliche  Arbeit  nur  für  fünf  Stunden
brird  '  ÖOn  ^ en  ^öer  40  Jahre  alten  Personen  aber  gar  nicht  gefordert
ģôttlick  phantastischen  Einfall  erklären.  Wenn  über  uns  keine
deg  Vorsehung  wacht,  welche  das  öffentliche  Leben  wie  das  Leben
feit  »  'ņ^elnen  führt  und  regiert,  und  wenn  wir  beim  Eintritt  in  die  Ewigeine
  '^bchenschaft  abzulegen  haben,  so  wird  das  allerdings  an  sich
drille  Argument,  welches  man  für  die  Ungleichheit  der  Vermögens-^
 n '^ e  anzuführen  pflegt,  daß  nämlich  diese  Ungleichheit  den  Fortschritt
Euschheit  fördere,  auf  die  großen  Massen  nur  geringen  Eindruck  machen.
        <pb n="379" />
        352

HI.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Die  Stiefkinder  des  Geschickes  werden  sich  in  diesem  Falle  immer  fragen:
sich  denn  dieser  Fortschritt  nicht  ebenso  gut  verwirklichen,  wenn  wir
Herren  sind  und  unsere  Herren  die  Dienenden  werden?  Die  einiger«
gut  Gestellten  werden  allerdings,  selbst  wenn  sie  keine  oder  nur  wenig  $ eIl 9j
besitzen,  auch  von  ihrem  Standpunkte  aus  einsehen,  daß,  solange  die  meni  V
liche  Natur  nicht  eine  gänzliche  Umgestaltung  erfahren  hat,  das  Prwatķ
thnm  und  der  Unterschied  zwischen  reich  und  arm  die  einzig  vernuns  19
und  auf  die  Dauer  und  im  allgemeinen  auch  die  einzig  möglichen  Formen
Güterbesitzes  sind;  aber  die  Irreführung  der  mit  nur  schwach  entwickelter  J
telligenz  ausgestatteten  Massen,  die,  zum  Theil  im  Elend  lebend,  zum  Thei
der  leidenschaftlichen  Begier  nach  Genuß  erfüllt,  sich  jeder  Verhetzung  Zlķ
lich  erweisen,  wird  man  ohne  einen  Hinweis  auf  die  Anordnungen  eines
endlich  gütigen,  weisen  und  gerechten  Gottes  und  auf  die  ewige  Vergeltung
Jenseits  nur  sehr  schwer  mit  Erfolg  verhindern  können.  Dessenungeachtet  ha 1
auch  die  Begründungen  des  Privateigenthums,  welche  keineii  theologischen  Hw  ^
gründ  besitzen,  sondern  sich  nur  auf  Vernunftbeweise  stützen,  gleichfalls  #
Werth.  Werfen  wir  auf  einige  derselben  einen,  wenn  auch  nur  flüchtigen,  ® 1  '
Zunächst  tritt  uns  a)  die  Theorie  von  der  Belohnung  der  E  nth  a  '
samt  e  it 1  entgegen.  Wer  Eigenthum  besitzt,  so  sagen  die  Vertreter  '  .
Anschauung,  versagt  sich  den  Genuß  gewisser  Güter  und  gestattet  deren
Wendung  zum  Zwecke  der  Production.  Dafür  hat  er  auf  eine  Entschä  l 9
Anspruch,  und  so  rechtfertigt  sich  denn  der  Bezug  aller  Arten  von  Zins
selbstverständlich  in  noch  höherem  Grade  der  Unternehmergewinn.  Diese  .
schauung  ist  nun  allerdings  in  der  Hauptsache  gewiß  ganz  richtig.
sich  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  die  Entschädigung,  welche  für  die  re
laffung  von  Productionsmitteln  und  die  Gewährung  der  Arbeitsgelegel
geleistet  wird,  d.  h.  der  vom  Eigenthümer  aus  dieser  Ueberlassung  ^
Gewinn,  im  Verhältniß  zu  der  Leistung  des  Arbeiters  überaus  groß  ist.  ^
z.  B.  ein  alles  im  Ueberfluß  besitzender  Grundeigenthümer  ein  flt
mit  einem  kleinen  Hause  darauf  verpachtet,  so  erwächst  ihm  daraus  sicherlich  ^  ^
keine  oder  doch  nur  eine  geringe  Entbehrung.  Aber  nichtsdestoweniger
aus  diesem  Verhältnisse  eine  Pachtrente,  welche  ihm  mancherlei  Genüsse  und  ^

UUJ?  uicļcm  I  /  '  '  Cïïlotltl
theile  gewährt,  selbst  wenn  sie  nur,  sagen  wir,  300—400  Mark  beträgt.  W  1  ^
ein  solcher  Rentenbezug  auch  ganz  gerechtfertigt  ist,  da  er  sich  als  nichts  .
denn  einen  Ausfluß  des  naturrechtlich  so  wohl  begrüudeten  Eigenthums  ^
erweist,  so  wird  man  doch  derartige  Ausführungen  übel  berathenen  und  '
ïiÆnn  Mrtihm  Arbeitermassen  nur  schwer  erklärlich  machen

lichen  Verhältnissen  lebenden  Arbeitermassen  nur  schwer  erklärlich  machen

i  Vertreten  namentlich  durch  N.  W.  Senior
8 th  ed.  London  1853.

Lectures  on

Political  E 0000 '

l"5'
        <pb n="380" />
        353

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
zutreffend  ist  b)  die  Mn  B°hm-B°w°rk  -  uufgestellte  Theorie.
&amp;amp; e  ,; be  "'wml  an.  daß  die  zukünftigen  Güter  weniger  Werth  haben  als  die
der  h  1,1  beV  Ģ^knwart  vorhandenen,  und  meint,  da  der  Kapitalist  anstatt
er  % Cm  Ņ^beiter  eingehändigten  vorhandenen  Güter  künftige  erhalte,  so  habe
Nşpruch  auf  eine  dem  Minderwerthe  der  letztem  entsprechende  Entschädiein
  ^Şlche  sich  als  Belohnung  für  sein  Zuwarten  darstelle.  Es  ist  jedoch
hum.  schlechtweg  zu  behaupten,  daß  die  Güter  in  Zukunft  mindern
das  .s  Das  ist  ja  unter  Umständen  möglich,  da  die  Nachfrage  und
Angebot  vielfach  sehr  starken  und  schnell  eintretenden  Schwankungen  unter-M
  und  in  dieser  Hinsicht  fast  immer  ein  gewisses  Risico  vorhanden  ist.
krboşşl  "" e  ""ch  hinsichtlich  des  von  den  Leistungen  bezahlter  Arbeitskräfte
to eí( ¿  en  Gewinnes  oftmals  die  Gefahr  besteht,  es  könne  derselbe  durch  irgend
""vorhergesehene  Ereignisse  vereitelt  werden.  Wenn  z.  B.  ein  Gründend ­
  nlT 01  Cin  ""ş  Ciner  ^ergeslehne  gelegenes  Terrain  urbar  machen  läßt
,  b  "o*  ^enbigung  ber  Weiten  ein  Berg#;  bie  neu  ge^^enen
Arbeit.,"  mit  haushohem  Felsengeröll  bedeckt,  so  ist  der  aufgewendete
""hļos  verausgabt.  Derartige  Gefahren  drohen  aber  nur  in  getöetben
  unb  iönnen  daher  auch  nur  in  solchen  in  Rechnung  gesetzt

liinfti  C§  nun  dessenungeachtet  ganz  richtig  ist,  daß  der  Werth  zuso
  ?  kilter  unter  Umständen  geringer  ist  als  derjenige  schon  vorhandener.
Nicht  -ï  b0d)  ba§  entgegengesetzte  Verhältniß  Platz.  Werden
^a"ige  Summen  für  die  Aufspeicherung  mancher  Gegenstände
Ņen.  weil  man  in  Zukunft  größern  Gewinn  aus  ihnen  zu  ziehen  hofft?
der  J  zutreffend  ist  der  oft  beliebte  Hinweis  auf  die  Thatsache,  daß
tzz  apltalist,  welcher  von  ihm  selbst  erzeugte  oder  auf  andere  rechtmäßige
bracht  1  im  Abgang,  an  ihn  gelangte  Güter  nicht  verzehrt  oder  ge-^dern'
  Jur  Ģûterproduction  mit  Hilfe  fremder  Arbeitskräfte  bestimmt.
S  %  T*  ^ìbust  erweist,  der  auf  Entlohnung  Anspruch  hat.  Wenn  es
%  ^j e  lleven  würde,  die  das  gegen  Entschädigung  thäten,  und  keine,  die
^le  5ŗn  erlassung  zur  Entrichtung  eines  Aequivalents  bereit  wären,  so  fänden
weder  als  selbständige  Unternehmer  noch  als  Arbeiter  Verdienst
lr  c "  weit  weniger  Güter  erzeugt,  da  alte  und  zu  gewissen  Verrich-^teti
  ""^'griete  Leute  nicht  in  der  Lage  sind,  zu  arbeiten,  resp.  gezwungen
sie  r  ""passende  Beschäftigungen  auszuüben  und  weniger  zu  produciren,
(ii üte t  (  ?" C  "udern  Arbeitskräfte  herbeizuziehen  vermöchten.  Denn  wer  würde
to  habo"  âuŗ  Production  überlassen  wollen,  ohne  einen  Vortheil  davon
X^ 11 '  ^şue  Production  ohne  Kapital  ist  aber  unmöglich,  und  wer
und  Kapitalzins.  I.  Bd.  Innsbruck  1884;  II.  Bd.  ebb.  1889.

°^'ñüinpsk.  Volkswirtschaftslehre.

23
        <pb n="381" />
        354  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
dasselbe  beschafft,  hat  also  mit  vollstem  Rechte  Antheil  am  Ertrag  des  Productionsergebniffes.
  Das  ist  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  \
Nun  ist  es  aber  nicht  sicher,  ob  den  Arbeitenden  nach  Abzug  des  S'
rechten  Lohnes  (wovon  weiter  unten  in  diesem  Kapitel  die  Rede  sein  nur
von  der  ihnen  durch  die  Kapitalisten  ermöglichten  Thätigkeit  und  deren  j'
gekniffen  noch  ein  weiterer  Vortheil  zufallen  soll,  und  so  ist  denn  die  t.N  '
schädigung  für  die  Mühe  des  Arbeiters  im  Verhältniß  zu  der  Belohnung,
welche  dem  Kapitalisten  für  seine  Dienste  zu  theil  wird,  oftmals  unoerhältķ
mäßig  gering,  was  dann  zur  Folge  hat.  daß  die  Berechtigung  einer  sol«
Belohnung,  so  unbestreitbar  dieselbe  auch  ist,  in  den  Augen  der  Armen  «
überhaupt  der  sogen,  kleinen  Leute  vielfach  fraglich  erscheint  oder  von  f
selben  gänzlich  in  Abrede  gestellt  wird.
dj  Endlich  wird  die  Berechtigung  des  Reichthums  auch  daraus  ş  »
leitet,  daß  die  Hähern  Klaffen,  welche  die  Geistesarbeit  zu  verrichten  und  ^
Mühen  der  Leitung  der  Production  zu  tragen  haben,  deshalb  Anspruch  fl
eine  entsprechend  große  Entschädigung  besitzen.  Das  ist  ganz  richtig.  ^
kann  dies  Argument  selbstverständlich  nur  den  Unternehmergewinn  und
hohen  Bezüge  gewisser  Gelehrten,  Aerzte  u.  s.  w.  rechtfertigen.  Auch  wc^
unläugbar  viele  sehr  hohe  Gewinne  dieser  Art  mittelst  verhältnißmäßig  5 te 1^ e
geringer  geistiger  Anstrengung  gemacht,  während  so  manche  sehr  bcbfU  ^
Leistungen  geistiger  Arbeit  nur  einen  erbärmlich  geringen  Nutzen  abwers
es  kann  also  nicht  in  Erstaunen  setzen,  wenn  auch  dieses  Argument  zu  u
des  Reichthums  auf  die  unklar  denkenden  Massen  der  Bevölkerung  uur
ringen  Eindruck  macht.
Wenn  aber  der  Reichthum  nichtsdestoweniger  etwas  ganz  Gerechtst
ist,  so  bestehen  doch  für  die  im  Besitze  desselben  Befindlichen  Schranken  ^
Verantwortlichkeiten,  die  in  dem  Grade  wachsen,  als  die  Betreffenden  #  , f;
werden.  Was  ein  jeder  in  dieser  Hinsicht  zu  leisten  hat,  hängt  von  c  ^
welligen  Verhältnissen  eines  bestimmten  Landes  ab.  Hier  haben  nur  ^
einen  allgemeinen  Umriß  der  Pflichten  zu  entwerfen,  welche  den  Reichen
Wohlhabenden  aller  civilisirten  Völker  obliegen.  Auf  diese  Weise  ery  ^
wir  einen  Maßstab,  nach  dem  die  verschiedenen  Gestaltungen,  welche
Ziehungen  zwischen  reich  und  arm  im  Laufe  der  geschichtlichen  Entw»
angenommen  haben,  sich  beurtheilen  lassen.
Zunächst  besteht  für  die  Unternehmer  und  die  Dienstgeber  die  1  ^
Verpflichtung,  ihren  Arbeitern  innerhalb  der  Grenzen  der  Möglichkeit  *0
ständigen  Unterhalt  zu  gewähren,  so  daß  sich  diese  eine  ihrer  Lebens!
—
1  Siehe  Rau  a.  a.  O.  I.  Bd.,  1.  Abth.,  S.  80—81.  332,  und  überha
Ausführungen  der  nicht  socialistischen  Schriftsteller  über  Kapital  und  Zins.
        <pb n="382" />
        355

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
^sprechende  Nahrung,  Kleidung,  Wohnung  und  auch  gewisse  ehrbare  Vertagungen ­
  verschaffen  können.
Sodann  muffen  Maßregeln  getroffen  werden,  welche  das  Familienleben
"arbeitenden  Klaffe  schützen.  Auch  sind  in  den  Ländern,  in  welchen  die
Wiütibe  der  Einzelnen  auf  diesem  Gebiete  nicht  ausreicht,  Gesetze  zu  er-°'sen,
  die  es  den  Angehörigen  dieser  Volksschichten  ermöglichen,  gesunde  und
¡  r  ben  Gefahren  zu  nahen  Beisammenlebens  schützende  Wohnungen  zu  finden;
¡  Lesern  Betreff  brauchen  wir  bloß  auf  das  bereits  im  10.  Kapitel  des
dät  "ches  ""à  u.  Gesagte  zu  verweisen.  Ferner  sind  die  Behauptung  der
^  erlichen  Autorität,  die  Eintracht  in  der  Familie  und  das  gemeinschaftliche
nö  * lten  der  verschiedenen  Familienglieder  an  einem  und  demselben  Orte
^^hlgenfalls  auch  durch  Gesetze  zu  befördern,  welche  darauf  hinwirken,  daß
irn  7 aCtcâ  Ģe  lästigen  Zwang  möglich  gemacht  werde  (vgl.  die  Ausführungen
•  Kapitel  des  I.  und  im  11.  Kapitel  des  II.  Buches).  Die  Familien
Cr  J 000 ™'  í 0tt,eit  ""glich,  auf  diese  oder  jene  Art  zwar  nicht  gegen  alle
aber  "  Ģlle,  die  sie  treffen  können  —  denn  das  ist  unerreichbar  —,  wohl
gegen  die  ganz  alltäglichen  Uebel,  welche  die  Menschen  zu  treffen  pflegen,
^  gegen  Krankheit,  gegen  Unfälle  bei  der  Arbeit  und  gegen  die  schlimmen
gen  der  Arbeitsunfähigkeit,  gesichert  werden  (siehe  unten  das  8.,  10  und
*  Kapitel  des  III.  Buches).
à  Eltens  sollten  die  niedern  Klaffen  der  menschlichen  Gesellschaft  auch
^  Knuffe  eines  Theiles  der  Culturfortschritte,  welche  durch  die  Ungleichheit
ihpx  '"ögensverhältniffe  herbeigeführt  werden,  gelangen.  Es  empfiehlt  sich,
g;  "  bic  Schönheiten  der  Kunst  und  der  Literatur  bis  zu  einem  gewiffen
bi c  ÖC  zugänglich  zu  machen,  und  man  möge  auch  Veranstaltungen  treffen,
eine  r  ungewöhnlich  begabten  Söhnen  des  Volkes  ermöglichen,  sich
^  höhere  Bildung  anzueignen.  Auch  ein  gewiffer  Antheil  am  politischen
den  1  l )" b  insbesondere  an  der  Leitung  der  Gemeindeangelegenheiten  gebührt
""tern  und  ist  ihnen  von  den  höhern  Klaffen  ohne  Widerstand  und
^vergnügen  einzuräumen  l .
*îņjelnx»ì"şivkrständlich  darf  aber  dieser  Antheil  kein  übermäßig  großer  sein,  und  von
ttschej,,(  .  "  feschen,  in  welchen  die  politischen  Verhältnisse  das  Gegentheil  räthlich
^  affen,  kann  daher  die  Einführung  oder  die  Aufrechterhaltung  des  allgemeinen
e^ljjņ  !  b"ŗchaus  nicht  empfohlen  werden.  Es  kann  nun  und  nimmer  als  gerecht
^ra^^.-,^ben,  daß  der  nur  mit  dem  nöthigen  Lebensunterhalt  versehene  und  gegen
Qu ®iUiib l  '  Hausse  und  Invalidität  gesicherte  Arbeiter  die  gleichen  politischen  Rechte
"  berufen  ist  wie  der  Reiche  oder  auch  nur  wie  der  bescheidene  Bauers-  oder
S  $w.' ,lQnn -  Der  erstere  ist  zu  wenig  gebildet  und  jederzeit  nur  zu  sehr  geneigt,
&amp;lt;g t()  ^  den  neue  Lasten  aufzubürden,  und  darf  daher  kein  bestimmendes  Element
äleben  werden.  Das  neue  belgische  Wahlgesetz  vom  Jahre  1894,  welches
g  ledem  großjährigen  Manne  das  Wahlrecht  verleiht,  aber  zugleich  jedem,  der
23*
        <pb n="383" />
        356

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Wird  für  die  ärmern  Bevölkerungsschichten  keine  genügende  Sorge  getragen, ­
  so  bedeutet  die  Entwicklung  der  Civilisation  nur  für  eine  Minderzah
einen  Fortschritt,  für  die  Mehrheit  der  Menschen  hingegen  eine  traurķ
Verschlechterung  ihrer  Lage,  und  treten  jene  beklagenswerthen  Zustände  ein,
von  denen  die  Geschichtschreiber  fast  aller  Epochen  nur  zu  viel  Schlimme
zu  berichten  haben.  Doch  lassen  sich  den  Fällen,  in  welchen  dem  Reichthu  ^
und  der  Bildung,  ja  einer  maßlosen  Ueberfeinerung  der  Reichen  die  un
würdige  Abhängigkeit  und  vielfach  das  wirkliche  Elend  zahlreicher  -sklave^
und  Leibeigener  gegenüberstand,  auch  lichte  Bilder  freundlicher  Fürsorge  ^
Reichen  und  Mächtigen  für  ihre  Untergebenen  und  väterlicher  Sorgfalt  soga
von  seiten  derjenigen  Staaten  entgegenstellen,  in  welchen  die  Hähern  K  lasst
allein  politisch  berechtigt  oder  wenigstens,  wenn  auch  nicht  allein  berechn^
so  doch  ausschließlich  maßgebend  waren.  Mochte  auch  die  Lage  der
hängigen  und  der  wirtschaftlich  Schwachen  überhaupt  im  alten  römischen  M
reiche,  solange  die  Mehrheit  seiner  Bevölkerung  noch  im  Heidenthum  le  ^
vielfach  sehr  traurig  sein;  mochte  es  auch  den  niedern  Ständen  in  der
des  frühern  Mittelalters  nicht  viel  besser  gehen;  mochten  auch  die  Sklaven  l
den  englischen,  den  spanischen,  den  holländischen  und  in  andern  Kolonien  *
16.,  17.  und  18.  Jahrhunderts  in  der  elendesten  Lage  sich  befinden  und
russischen  Leibeigenen  noch  in  unserem  Jahrhundert  bedauernswerthe  Gşşşi
sein:  so  darf  man  deshalb  doch  nicht  glauben,  daß  die  untern  Volksklassen
der  Regel  dem  Elende  preisgegeben  waren.  Die  Zustände  des  spätern  91 1
alters,  die  Zeiten  Heinrichs  IV.  und  Ludwigs  XIII.  von  Frankreich,  H  ö
Theresias  und  Josephs  II.,  die  für  das  Gemeinwohl  getroffenen  Mäßreg^
in  der  alten  preußischen  Monarchie  und  in  Bayern  sowie  auch  die  in  .
Tagen  in  vielen  Ländern  so  gewaltig  entwickelte  staatliche  Fürsorge  und  c '^
die  gegenwärtig  weit  eifriger,  als  man  oft  glaubt,  geübte,  so  heilsam  mirle"
Wohlfahrtsthätigkeit  sehr  vieler  Unternehmer,  von  der  in  diesem  Vuche  ^
manche  glänzende  Beispiele  erwähnt  werden  konnten  und  sogleich  noch  nH '
die  Rede  sein  wird,  beweisen  zur  Genüge,  daß  die  Fortschritte  der  Civilisa  ^
mit  der  Zunahme  des  Wohlbefindens  der  Volksmassen  sehr  wohl  vereinbar  st
Viertens  endlich  sollen  die  Reichen  und  die  eigentlich  Armen,  d.  hjenigen,
  die  sich  das  genügende  Auskommen  durch  ihre  Arbeit  entweder
nicht  oder  nur  zum  Theil  verschaffen  können,  untereinander  in
Beziehungen  treten,  deren  Ausdehnung  sich  nach  dem  Maße  und  dem  Ums
der  Vermögensungleichheiten  zu  richten  hat.
»nttiķŞ
eine  gewisse  Bildung  nachweist,  sowie  jedem,  der  eine  directe  Steuerleistung  zu
hat,  noch  eine  weitere  Stimme  einräumt,  und  vielen  Wählern  zwei  bezw.  drei  w
zuspricht,  hat  sehr  viel  für  sich  und  ist  ganz  geeignet,  gewissen  Grotzstaaten  a
bild  empfohlen  zu  werden.
        <pb n="384" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.  357
Wenn  die  Reichen  die  Erfüllung  dieser  vier  Arten  von  Pflichten,  die
urch  staatliche  Maßregeln  meist  nicht  erzwingbar  sind,  vernachlässigen  so
'egen  sich  socialistische  Agitationen  zu  regen,  die  um  so  gefährlicher  werden.
^  bie  Anzahl  der  Nothleidenden  beläuft,  denen  das  in  allen  hoch
Uyirten  Nationen  vorhandene  Bildungsproletariat  zum  Berather  und
Mhrer  wird.
Da,  wo  die  reichen  und  die  mittlern  Klaffen  ihre  Pflichten  erfüllen,
urschen  dagegen  im  ganzen  befriedigende  Zustände.  Diese  Pflichttreue  nimmt
sick^ich  * C  ""ch  ben  Umständen  eine  verschiedene  Gestalt  an.  Sie  äußert
h  ļ'ald  dadurch,  daß  die  Unternehmer  ihren  Arbeitern  gerechte  Löhne  zahlen,
in  dem  Verhalten  der  sich  nur  mäßige  Pachtzinsen  bedingenden  Eigen-Q
  mcr  und  in  der  Loyalität,  mit  der  sich  Kaufleute  von  jeder  Benachtheiligung
sie  f l  Ķ  unden  fern  halten,  und  kann  tausend  andere  Gestalten  annehmen.  Ja
° mmt  auch  in  einem  Verhalten  zum  Ausdruck,  deffen  Wirkungen  sich  nicht
Wahlen  wiedergeben  laffen.  Was  kann  man  nicht  alles  durch  freundfüll, ­
  ^^undlung,  Nachsicht  gegen  Schwächen,  Sorge  für  Sittlichkeit  und  Er-^0
  ing  der  religiösen  Pflichten  erreichen!  Aus  dem  allem  ergibt  sich  jetj
  Libenz,  wie  schwer  es  ist,  die  Frage  zu  beantworten,  ob  der  in
*  bestimmten  Falle  gezahlte  Lohn,  also  z.  B.  der  von  dem  Besitzer  einer
Tuck^ņ."ş"âur  gewährte,  ein  gerechter  sei.  Es  kann  vorkommen,  daß  von  zwei
gleich  ^iken  '  biá,t  bei  einander  liegen  und  dieselbe  Menge  von  Stoffen
H&amp;gt;ö(f )er  Qualität  liefern,  die  eine  ihren  Arbeitern  im  Durchschnitt  18  Mark
dg,,  ""ich,  die  andere  hingegen  20  Mark  zahlt,  daß  aber  deffenungeachtet  der
%  s Cr  Estern  gezahlte  Lohn  ein  gerechter  ist,  während  es  der  von  der  letztem
i&amp;gt;Qb c a  r  nii)t  'şi'  "nd  Zwar  aus  den  folgenden  Gründen.  In  der  erstern  Fabrik
Nisirt"  die  Arbeiter  auf  Beranlaffung  des  Unternehmers  in  Vereinen  orzassi ­
  "nd  gegen  Krankheit,  Alter  und  die  Folgen  von  Unfällen  versichert.  Auch
Menbe  Wohnungen  zu  billigen  Preisen  und  für  gesunde  Arbeitsmäßig ­
  Die  jungen  Burschen  und  Mädchen  erhalten  zwar  keine  über-06er
  -°^ Cn  Ļbhņe,  die  sie  von  den  Eltern  unabhängig  machen,  dafür  wird
^' e  ^uwilienbande  Rücksicht  genommen,  der  Lohn  an  die  Eltern  ausbe
 r  -  ^  "nd  für  anständige  Vergnügungen  sowie  für  die  fachliche  Ausbildung
ü&amp;gt;gtz  "^n  Leute  gesorgt;  auch  darf  im  Bereiche  der  Fabrik  nichts  geschehen,
b ’ e  Religion  und  die  guten  Sitten  verstößt.  In  dem  andern
be Her 1  f eiîlCn ^  ^ n 9 c ß en  wird  für  alle  diese  verschiedenen  Bedürfnisse  der  Arbqt
 et  ^"k^Sorge  getragen.  Will  daher  ein  in  derselben  arbeitender  Familien-^
  reinigen  gehörig  erziehen  und  für  deren  Unterhalt  gebührend  Sorge
^ìahlt'  şo  Hüffen  seine  Lohnbezüge  höhere  sein  als  die  in  der  erstern  Fabrik
^ïber  Z«  Unb  öwar  nicht  um  10,  sondern  um  50  oder  noch  mehr  Procent.
Ş  st  ein  um  so  viel  höherer  Lohn  wird  unter  Umständen  kein  Aequi-
        <pb n="385" />
        358

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

valent  für  das  von  dem  andern  Unternehmer  Gebotene  sein.  Welche  Gelb
summe  könnte  für  den  mangelnden  Schutz  des  religiösen  Lebens,  der  Şl
lichkeit,  des  Familienlebens  und  der  Gesundheit  entschädigen?  Die  Lehrew
welche  sich  einem  jeden  bei  der  Betrachtung  der  soeben  angeführten  Beisple  ^
aufdrängen,  finden  natürlich  auf  alle  Arten  von  Arbeits-  und  Dienstboten
Verhältnissen,  welcher  Natur  sie  auch  seien,  analoge  Anwendung.  _  _
Bei  der  ungemeinen  Wichtigkeit  der  Lohnverhältnisse  sowohl  für  *
Wohlergehen  der  Arbeiterklasse  als  auch  für  den  Frieden  der  gesamten  menşş
lichen  Gesellschaft  ist  die  Frage,  ob  ein  staatliches  Eingreifen  auch  auf  diese'
Gebiete  stattzufinden  hat,  von  der  höchsten  Bedeutung.  Bekanntlich  hat  nia  ^
besonders  in  Deutschland  und  in  Oesterreich,  und  zwar  namentlich  auch  vo
katholischer  Seite,  den  Ruf  nach  einem  staatlich  festgesetzten  Minimal
erhoben  und  das  Verlangen  ausgesprochen,  dieser  Lohn  müßte  mindes  e  »
so  groß  sein,  daß  ein  Arbeiter  mit  seiner  Familie  davon  auskömmlich  )
leben  im  stände  sei.  Was  nun  den  erstem  Punkt  anlangt,  nämlich  die  sta^
liche  Normirung  des  Minimallohnes,  auf  den  die  Arbeiter  nur  für  ihre  Perjo^
Anspruch  haben,  so  kann  nicht  verkannt  werden,  daß  diese  Forderung  an
für  sich  eine  ganz  berechtigte  ist.  Die  Vernunft  lehrt,  daß  der  Arbeiters
seiner  Eigenschaft  als  menschliches  Wesen  auf  eineu  standesgemäßen  Unter

Anspruch  hat  und  berechtigt  ist,  zu  verlangen,  daß  er  nicht  durch  bittere

Entbehrungen
  in  arge  Versuchungen  gebracht  werde.  In  der  von  ihm  zu  fI '  .
den  Arbeit,  durch  welche  er  andern  Vortheil  zu  bringen  in  der  Lage  ist,  1
er  das  Mittel,  sich  seine  Subsistenz  zu  verschaffen;  denn  seine  Arbeit  ^
naturrechtlich  Anspruch  auf  gerechte  Entlohnung.  Weshalb  sollte  affo
Staatsgewalt,  welche  die  Rechtsorganisation  der  Menschheit  zu  verwir  '  ^
bestimmt  ist,  nicht  die  Befugniß  besitzen,  gewisse  Lohnsätze  vorzuschreiben,
mit  die  Rechtsordnung  unverletzt  bleibe?  ,
Die  wirklichen  Verhältnisse  liegen  aber  leider  anders  und  machen  e
den  meisten  Fällen  unmöglich,  daß  die  Staatsbehörden  zu  einer  derar  '  ^
Regulirung  schreiten.  Im  4.  Kapitel  dieses  III.  Buches  ist  davon  die  -
gewesen,  wie  schwierig  es  ist,  sich  genaue  Kunde  von  den  Löhnen  zu  dersş^
wie  große  Unterschiede  hinsichtlich  ihrer  Höhe  von  Ort  zu  Ort  und  von
Produktionszweig  zum  andern  bestehen,  wie  verschiedenartig  die  Löhne  na  , f
lich  auch  insofern  sind,  als  man  sich  mit  einem  bestimmten  Lohnquan  u
nach  den  Umstünden  eine  sehr  verschiedene  Menge  von  Gütern  verschaffen  ^
und  wie  viel  auf  die  Dauer  der  der  Arbeit  gewidmeten  Lebenszeit,  am  ^
Kosten,  welche  der  Arbeiter  für  seine  Ausbildung  aufwenden  mußte,  »n  ^
andere  solche  Verhältnisse  ankommt.  Wie  viele  und  wie  hoch  gebild^N'  ^
allerlei  technischen  Kenntnissen  ausgestattete  Beamte  müßte  es  also  ö e  ^  '  c0 p
über  die  Vorschläge,  welche  die  verschiedenen  Productionskreise  dur  )
        <pb n="386" />
        359

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.

porative  Organe  —  denn  ohne  die  Zuhilfenahme  solcher  ließe  sich  an  eine
obligatorische  Lohnregulirung  überhaupt  gar  nicht  denken  —  machen  würden,
^erster  und  in  zweiter  Instanz  zu  beschließen!  Wie  oft  müßten  ferner  die
unimallöhne  revidirt  werden,  sobald  Aenderungen  in  den  Lebensmittelpreisen
Und  in  andern  ausschlaggebenden  Verhältnissen  eintreten  würden!  Wie  zahlwürden
  die  sich  stets  wiederholenden  Anträge  der  Arbeiterschaft  auf  Erhöhung ­
  dieser  Lohnsätze  sein,  sobald  dieselbe  glauben  würde,  sie  hätte  ein
Echt,  eine  solche  zu  begehren!  Wie  könnte  man  solche  Antrüge  verbieten
Ļ°Hen,  nachdem  nun  einmal  das  Princip  der  staatlichen  Einmischung  in  die
ohnangelegenheiten  sanctionirt  worden  wäre?  Und  welche  Erbitterung  würde
ìch  -ŗ  nicht  mehr  gegen  einzelne  Unternehmer-  bezw.  Arbeiterkreise,  je  nachdem
lch  die  Arbeiter  oder  die  Unternehmer  durch  solche  staatliche  Maßnahmen  beuchtheiligt
  glaubten  oder  wirklich  benachtheiligt  wären,  sondern  gegen  die
ķ  uatsgewalt  selbst  richten  und  das  ganze  öffentliche  Leben  in  einen  Partei-?upf
  unzähliger  Interessengruppen  auflösen,  deffen  Hin-  und  Herwogen  das
ŅN  jetzt  so  erschwerte  Arbeiten  der  Volksvertretungen  oftmals  zur  reinen
Unmöglichkeit  machen  würde!  Man  bedenke  nur,  daß  die  Lebensbedürfniffe,
E  che  mittelst  des  staatlich  festgesetzten  Lohnes  beschafft  werden  sollten,  etwas
-Edes  sind.  Mit  der  Sicherung  des  Allernothdürftigsten  würde  man  sich
in  unserem  humanen  Jahrhundert  unmöglich  begnügen  können.  Wo
U"îe  man  aber  die  Grenze  der  Bedürfnisse  finden,  welche  durch  den
^'nimallohn  befriedigt  werden  sollten?  Wie  könnte  man  die  Schranken
Mitteln,  die  nicht  überschritten  werden  dürfen,  wenn  man  nicht  einen
^°h"Etionszweig  vernichten  oder  wenigstens  nicht  der  Exportfähigkeit  beî^uben
  will?  Denn  wie  wäre  daran  zu  denken,  daß  internationale  Uebereindeà
  à  die  Minimallöhne  zu  stände  kommen  könnten,  nachdem  sich  die
ŗņ^chiedenen  Staaten  nicht  einmal  über  den  Normalarbeitstag,  die  Schutz-Regeln
  gegen  übermäßige  Anstrengung  der  Frauen  und  der  Kinder  u.  dgl.
Ş'uigen  vermögen?
dop  àd  also  —  von  Ausnahmen  bei  besonders  gedrückten  Kategorien
q e  Eitern  abgesehen,  die  in  Produktionszweigen  für  ein  bestimmtes,  abtzì./u^es
  Gebiet  so  ziemlich  unter  gleichen  Bedingungen  für  die  einzelnen
şiaatl'ìşş^ņîents  thätig  sind  —  nichts  anderes  übrig  bleiben,  als  von  einer
htzlp  ^  Erzwingbaren  Lohnregulirung  Umgang  zu  nehmen.  Der  Jndividua--
  Uö  liegt  der  Menschheit  unserer  Tage  trotz  aller  ihrer  theoretischen  Vorliebe ­



'  '■Ö0  r  '  7  7  '  °  *  7
^  &amp;gt;ur  Gemeinbetrieb  und  Corporationen  tief  im  Blute  und  wird  schon
ķ  Eine  vielfach  übertrieben  milde  Erziehung,  durch  die  Leichtigkeit  des

und  durch  das  allgemeine  Fluctuiren  der  Verhältnisse  mächtig  ge

ford

"bch

daher  wird  denn  die  Höhe  der  Arbeitslöhne,  wenn  nicht  alles  trügt,

m  absehbarer  Zukunft  im  wesentlichen  durch  das  Ringen  zwischen  den
        <pb n="387" />
        360

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Arbeitgebern  und  den  Arbeitnehmern  und  namentlich  auf  ersterer  Seite  durch
die  Stimme  des  Gewissens  dictirt  werden.
Glücklicherweise  läßt  es  sich  nicht  verkennen,  daß  das  Resultat  der  Thätigkeit ­
  dieser  Factoren  in  unserer  Zeit  ein  ziemlich  günstiges  gewesen  ist  und
bereits  eine  bedeutende  Besserung  der  Lohnverhältniste  herbeigeführt  hat.  y -
braucht  kaum  betont  zu  werden,  in  welch  überaus  bedeutendem  Maße  st,
zunächst  die  Lage  der  in  den  so  einflußreichen  Gewerkschaften,  den  Trades
Unions,  organisirten  sogen,  gelernten  Arbeiterschaft  Großbritanniens,
also  die  Lage  derjenigen  Arbeiter  dieses  an  der  Spitze  des  industriellen  '
schritts  und  der  Handelsthätigkeit  daherschreitenden  Reiches,  welche  zur  Ausübung ­
  ihres  Berufes  einer  gewissen  technischen  Vorbildung  bedürfen,  gehoben
hat.  Die  Verbesserung  der  materiellen  Lage  weitester  Schichten  des  englischen
Arbeiterstandes  wird  wo  möglich  noch  mehr  durch  die  zahlreiche  Betheiligung
der  Arbeiter  an  den  Friendly  Societies,  den  verschiedenartigen  Hilfskasten
des  vereinigten  Königreichs,  bewiesen,  die  natürlich  auch  viele  nicht  gelern  e
Arbeiter  in  sich  begreifen  und  sämtlich  private  Unternehmungen  sind,  zu  bene"
die  Arbeitgeber,  welche  in  England  ihre  Fürsorge  für  die  Arbeiter  im  a  -
gemeinen  auf  höhere  Lohnzahlungen  beschränken,  sicherlich  nur  wenig  beitragen-Handelt
  es  sich  doch  in  diesem  Falle  um  sehr  kapitalkräftige  Hilfskassen,  bo"
deren  Bedeutung  die  folgenden  Daten  -  eine  Vorstellung  zu  geben  vermöge^
Im  Jahre  1892  gab  es  ungefähr  15  000  Vereine  dieser  Art,  welche  de&amp;gt;^
staatlichen  Registrar  Office  Daten  über  ihre  Verhältniffe  mittheilten,
Mitgliederzahl  derselben  belief  sich  auf  ungefähr  5  000  000,  und  das  in  0#
Kassen  vorfindliche  Vermögen  betrug  24  000  000  Pfund  Sterling.  ^
eine  gewiß  sehr  bedeutende  Summe,  die  um  so  größer  erscheint,  wenn  w
bedenkt,  daß  es  sich  hier  nur  um  das  Stammvermögen  handelt,  welches  )
Sicherstellung  der  in  der  Hauptsache  durch  die  laufenden  Beiträge  der  ;
glieder  aufzubringenden  Krankengelder,  Wittwen-  und  andern  Unterstützung^
dient i .  Im  Jahre  1875  hatte  das  Registrar  Office  die  Berichte  von  u
11282  solchen  Gesellschaften  erhalten,  die  über  3  400  000  Mitglieder
und  über  9  330  000  Pfund  Sterling  Vermögen  besaßen,  und  im  Jahre  1^86
trug  ihr  Vermögen  noch  nicht  mehr  als  20  300  000  Pfund  Sterling.
also  bedeutende  Fortschritte  dieser  Gesellschaften  zu  verzeichnen.  Ganz  beson^
wichtig  sind  die  geradezu  großartigen,  von  den  englischen  Bergleuten  cr * lf ļá)f
Verbesserungen  ihrer  Lage,  so  zwar,  daß  die  englischen  Bergarbeiter  we

lche
artig

vor  50  Jahren  die  unglücklichsten  unter  allen  Arbeitern  waren,  gegenwa
unter  denselben  eine  Art  von  Aristokratie  bilden.  Ihre  Arbeitsdauer  be

p.  622.

1  ,Réforme  sociale 1 ,  Paris,  16  octobre  1893  (Chronique  du  mouvement

■iaD’
        <pb n="388" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
aetoofmli^  „ur  8-9,  nie  mehr  als  10  Stunden,  Oftmals  arbeiten  sie  sor
  " ut  5  Tage  in  der  Wache.  Ihr  durchschnittlicher  Jahresverdienst  stira
^  Wm  von  53  Psund  Sterling  im  Jahre  1879  aus  90  im  Jahre  1891,
nö  's  ist  ihnen  gelungen,  durch  die  Gründung  verschiedenartiger  Bercine  ihre
%  in  hohem  Grade  zu  verbessern  1 .
Nicht  minder  allgemein  bedeutend  ist  die  Besserung,  welche  die  materielle
hg?/französischen  Arbeiterstandes  erfahren  hat.  Der  letztere
jjj e  "brigens  niemals  unter  so  großen  Nothständen  zu  leiden  wie  der  eng-Jy
  Zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts.  Es  ist  natürlich  sehr  schwer,  detaillirte
J  en  über  die  Lohnverhältnisse  eines  großen  Landes  und  über  all  das,  was
ņnt  zusammenhängt,  zu  erhalten.'  Dennoch  ist  im  Jahre  1892  mittelst  der
"Artigen  Enquête,  die  in  betreff  der  Lohnverhältnisse  und  der  Arbeits-%
  *  bines  großen  Theiles  der  französischen  Arbeiterschaft  während  des
$  .  1891  vorgenommen  wurde,  ein  derartiger  Versuch  gemacht  worden,
find  **  un8  nicht  im  Besitz  der  gesamten  Ergebnisse  dieser  Enquête  be-&amp;lt;%
  ^iŗ  unè  bamit  begnügen,  auf  diejenigen  im  Seinedepartement,
Ņnns  und  seiner  nächsten  Umgebung,  als  auf  ein  Beispiel  von  großer
eutung  zu  verweisend
m ö  genanntem  Departement  hat  sich  die  Enquête  auf  ungefähr  470
streckt  ^  îtzpische  Etablissements  der  großen  und  der  mittlern  Industrie  er-^blche
  zusammen  gewöhnlich  60000  Arbeiter  beschäftigen,  also  auf
0  Mahr  ein  Viertel  derjenigen  Arbeiter  dieser  Region,  deren  Verhältnisse  das
Ce  du  travail  zu  ermitteln  beabsichtigte  ».  Laut  den  Ergebnissen  der

Übungen  betrug  nun  die  wirkliche  normale  Arbeitszeit  in  mehr  als  der
eine,,  bÍeíCr  Unternehmungen  9V 2  und  noch  häufiger  10  Stunden,  in  nahezu
Drittel  derselben  IlU/z  oder  11  Stunden,  in  verhältnißmäßig
l| nb

[,Q Pn  '  .  "  '
/2  und  0  und  ebenfalls  in  nicht  zahlreichen  Unternehmungen  11 1 / 2
...  &amp;gt; r  “  stunden  täglich.  Was  die  Sonntagsruhe  anlangt,  deren  Beobachtung
?Oo/^^àich  rein  vom  Belieben  der  Einzelnen  abhängt,  so  gewährten  dieselbe

0  ber  hier  in  ,Ira  ge  kommenden  Etablissements  wenigstens  im  Princip

r  i  n  ß  3  i,  c  i  m,  Die  Lage  der  Bergarbeiter  in  England,  in  Schmollers
^kipii„  'à  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich  XVI
î»'  2.  Semester  1892),  930—939.
^ &amp;gt;f ^ ur  Fontaine,  Les  salaires  et  la  durée  du  travail  dans  la  grande  et  la
à.Ş  "'Austrie  du  département  de  la  Seine,  in  der  .Réforme  sociale"  (Paris)
3  et  ler  septembre  1893,  p.  322  ss.
Zählt  im  Seinedepartement  ungefähr  GOO  000  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,
^  "ļs  die  Hälfte  derselben  sind  im  Kleingewerbe,  als  Kleinmeister,  als  für  die
^kaufsgeschäfte  in  ihren  eigenen  Wohnungen  arbeitende  Lohnarbeiter  u.  s.  w.
        <pb n="389" />
        362

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
vollständig.  Ungefähr  20  o/o  derselben  geben  ihren  Arbeitern  entweder  jede
zweite  Woche  einen  Sonntag  oder  alle  ^onntag-Nachmittage,  oder  jeden  .
Sonntag  ganz,  von  den  übrigen  aber  nur  die  Nachmittage  frei,  während
keine  regelmäßige  Sonntagsruhe  beobachten.  Die  Etablissements  ,  welche
vollständige  Sonntagsruhe  gewähren,  beschäftigen  im  Durchschnitt  ein  1
140  Arbeiter,  die  übrigen  nur  100.  Es  erweisen  sich  also  die  großen  U
nehmungen  in  dieser  Hinsicht  wie  in  so  manchen  andern  socialen  Beziehung
freigebiger  als  die  kleinern.  ,«rnter
In  betreff  der  Löhne  ergaben  sich  die  folgenden  Ziffern:  Ein  gel»
Arbeiter  erhielt  bei  ungefähr  Mündiger  Arbeit  täglich  7—10  Francs,
nicht  gelernter  4Va—6 l / 2  Francs.  Di-  Frauen  hingegen  verdienten  n&amp;gt;°Y
der  nämlichen  Arbeitszeit  in  der  Regel  nur  2-/2—3‘/a  Francs,",-'!  ,
dessen  weniger  als  3  Francs,  während  die  Löhne  mancher  einer  hö)^u
bildung  bedürfenden  Arbeiterinnen,  wie  der  Putzmacherinnen,  weit  bett
licher  sind.  Die  Borarbeiter  und  Aufseher  beziehen  im  allgemeinen  hohe  ?
Sie  verdienen  im  Durchschnitt  250—300  Francs  und  oftmals  noch  w
im  Monat.  g,#,
Wie  bedeutende  Unterschiede  nun  auch  zwischen  Paris  und  den
menté  bestehen,  so  müssen  diese  trotz  der  hohen  Lebensmittel-  und  Wohuw,^
preise  der  Weltstadt  im  ganzen  nicht  ungünstigen  Lohnverhältnisse
weniger  als  für  das  übrige  Land  mehr  oder  minder  typisch  bezeichnet  we  ^
Ja  es  finden  sich  sogar,  wie  wir  alsbald  sehen  werden,  die  erfreulichsten
spiele  einer  günstigen  materiellen  Lage  der  französischen  Arbeiterschaft  ^
in  der  Hauptstadt,  sondern  in  verschiedenen  andern  Gegenden  des  La"  ^
Was  aber  speciell  die  Frage  anlangt,  ob  die  trotz  der  gegen  frühe  .
ringerten  Arbeitszeit  gestiegenen  Löhne  die  materielle  Existenz  des  Arbeiterl  ^
auch  wirklich  verbessert  haben,  und  ob  diese  Löhne,  welche  sich  nach  Paul  ^
Beaulieus  Angaben  in  einzelnen  Industrien  verdoppelt,  in  andern.hingege
dreifacht,  ja  sogar  vervierfacht  haben  und  —  demselben  Schriftsteller  zķ  ^
seit  etwa  zwei  Menschenaltern  im  allgemeinen  um  80—100  o/g  gestiege"  ^
nicht  einer  in  noch  höherem  oder  wenigstens  in  gleichem  Grade  eingetretenen
theuerung  der  zum  Leben  nothwendigen  Gegenstände  gegenüberstehen,
die  Beantwortung  derselben  sehr  günstig  aus,  indem  eine  wirkliche  Best
der  Lebensverhältnisse  constatili  werden  kann.  In  Frankreich  wenigsten  ^
sich  die  Kosten  des  Unterhalts  nicht  in  dem  Grade  vermehrt,  als
in  die  Höhe  gegangen  sind.  Die  Wohnungspreise  sind  in  den  großen
allerdings  sogar  sehr  bedeutend,  in  den  kleinen  dagegen  und  auf  dem  ^
nur  wenig  gestiegen.  Die  Brodpreise  sind  im  ganzen  dieselben  9 c6lte  f
die  Preise  der  Stoffe,  der  Möbel  und  der  Bekleidungsgegenstände^  »  -S
fallen.  Man  kann  also  wohl  annehmen,  daß  die  durchschnittliche  ^
        <pb n="390" />
        363

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
^  kosten  des  Lebensunterhaltes  in  diesem  Lande  ungefähr  30%,  die  der
"hne  dagegen  über  80  %  beträgt
Was  Deutschland  anlangt,  so  ist  auch  hier  eine  unläugbare  Steigerung
er  Lohnsätze  und  des  Wohlbefindens  eingetreten,  welches  sich  die  Arbeiter
Rüttelst  ihrer  Lohnbezüge  zu  verschaffen  im  stände  sind.  Dieselbe  hat  sich
Namentlich  seit  der  Entstehung  des  Deutschen  Reiches  vollzogen,  aber  freilich
"'chi  in  dem  Maße,  als  man  nach  dem  Aufschwung  der  deutschen  Production
Mtte  erwarten  können.  Es  ist  das  eine  Erscheinung,  die  zum  Theil  dem  Um=J.
 Qnbe  zugeschrieben  werden  muß,  daß  sich  der  deutsche  Export  erst  neue  Ģelete
  zu  erobern  hatte  und  deshalb  verhältnißmäßig  billig  zu  arbeiten  genöthigt
ar ;  Äst  also  auch  zuzugeben,  daß,  selbst  von  den  Nothständen  in  verschiedenen
^rückgehenden  Gewerben  abgesehen,  die  Löhne  der  deutschen  Arbeiter  in  manchen
Ş.  buchen  höher  sein  könnten,  als  sie  thatsächlich  sind,  so  kann  doch  immerhin
ņe  vielfache,  ja  eine  allgemeine  Besserung  der  deutschen  Lohnverhältniffe  unglich
  geläugnet  werden.  Selbst  die  landwirtschaftlichen  Taglöhner  haben,
%vohl  gerade  die  deutsche  Landwirtschaft  durch  die  Concurrenz  der  überkochen ­
  Länder  in  den  letzten  Jahren  unbestreitbar  sehr  viel  zu  leiden  gehabt
( .  '  eine  Besserung  ihrer  Lage  zu  verzeichnen,  soviel  auch  für  dieselben  in  manchen
""d  namentlich  in  den  altpreußischen  Provinzen  jenseits  der  Elbe
thun  übrig  bleibtSo  hat  sich  denn  der  deutsche  Arbeiterstand
ein-^^oßen  und  ganzen  mächtig  gehoben  und  besitzt  auch  in  seiner  aus
Initiative  hervorgehenden  Neigung  zur  Pereinsbildung  eine  mächtige
zur  Besserung  seiner  Lage.  Wenn  man  genaue  Daten  darüber  besäße,
r  schein  Verhältnisse  die  eigentliche  Arbeiterschaft  allein  bei  den  1339  Con-^ereinen
  betheiligt  ist,  welche  —  laut  den  Mittheilungen  auf  dem  im
t Q  9u ft  1894  zu  Gotha  abgehaltenen  allgemeinen  deutschen  Genossenschafts-&amp;gt;
  ' m  ^ohre  1893  in  Deutschland  bestanden  so  würde  man  wohl  mit
ei..^d.gung  feststellen  können,  daß  in  weiten  Kreisen  der  deutschen  Arbeiterschaft
^îoìffe  wirtschaftliche  Einsicht  und  eine  Fähigkeit  zur  Wahrnehmung  ihrer
fk  eïe ^" eu  verbreitet  ist,  welche  armselige  und  hungernde  Arbeiter  nicht  zu  bem
  pflegen.
besonders  bemerkenswerth  sind  ferner  die  in  einer  höchst  verdienstvollen

^  Leroy-Beaulieu,  La  répartition  de  la  richesse  (2 e  éd.  Paris  1881)
î(f) Q *tjGrohmann,  Betrachtungen  über  die  wirtschaftliche  Lage  der  landwirt-"
  Taglöhner  des  Deutschen  Reiches,  in  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,
Ltztz^ļung  und  Volkswirtschaft  im  Deutschen  Reich  XVI  (Leipzig,  2.  Semester  1892),
in  ^'khe  die  Berichte  in  den  verschiedenen  großen  deutschen  Blättern,  unter  andern
'Münchener  Neuesten  Nachrichten'  vom  27.  August  1894.

"äener
!Ne
        <pb n="391" />
        864

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Arbeit  Armand  Julins  1  gebotenen  Aufschlüsse  über  die  wahrhaft  unerwarte  t
Besserung  der  materiellen  Lage  weiter  Kreise  der  Arbeiter  Belgiens,  ü  ja
eines  Landes,  welches  von  socialdemokratischer  und  christlich-socialistischer  Şei  e
mit  Vorliebe  als  der  Schauplatz  der  ärgsten  Ausschreitungen  der  sogen,  kapitalistischen ­
  Wirtschaftsordnung  hingestellt  zu  werden  pflegt.  Julin  hat  näinl'w
auf  Grund  der  Ergebnisse  einer  Enquete  die  von  24  verschiedenen  9  r c
gelernter  Arbeiter  der  Stadt  Brüstel  im  Jahre  1891  bezogenen  Löhne  t"
den  von  den  Arbeitern  derselben  Zweige  im  Jahre  1846  vereinnahmten  l
Vergleich  gezogen,  und  es  handelt  sich  dabei  nicht  um  Berechnungen,  "ş
nur  eine  kleine  Anzahl  privilegirter  Arbeiter  mit  besonders  hohen  Ļählw
ins  Auge  fassen,  sondern  um  den  von  der  großen  Mehrheit  der  gelern  t
Arbeiter  Brüssels  bezogenen  Verdienst,  da  sich  die  Erhebungen  auf  die  LoY^
Verhältnisse  der  Maurer,  der  Tischler,  der  Gerber,  der  Schmiede,  der  0^
in  Brüssel,  als  dem  Sitze  berühmter  Hutmanufacturen,  so  zahlreichen  9"
mâcher  und  anderer  zahlreichen  Arbeiterkategorien  erstrecken.  Wie  nun
Gegenüberstellung  der  Löhne  der  Jahre  1891  und  1846  ergibt,  haben
dieselben  für  manche  Kategorien  von  Arbeitern  nahezu,  für  die  übrigen,  we
die  große  Mehrheit  bilden,  sogar  mehr  als  verdoppelt.  Die  der  Ma"^
z.  B.  sind  von  1,70  auf  3,75  Francs,  die  der  Hufschmiede  bon  J2  ^
4,50  Francs,  die  der  Kunsttischler  und  der  Bildhauer  von  1,98  auf  5  Fr""^
die  der  Filzhutmacher  von  2,25  auf  4,75  Francs,  die  der  Strohhutma
von  1,80  auf  4,15  Francs,  die  der  Tischler  von  1,95  auf  3,80  Fra"  ^
die  der  Uhrmacher  von  2,20  auf  6  Francs  gestiegen.  Nun  waren  "
dings  auch  die  Preise  der  Lebensbedürfniste,  der  Wohnungen  u.  s.  ^
dem  Jahre  1846  starken  Aenderungen  unterworfen,  und  es  kann  bei""^
mit  Fug  und  Recht  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  die  Kaufkraft  ^
erhöhten  Löhne  nicht  etwa  eine  beträchtliche  Einbuße  erlitten  habe.  Äber  a  ^
auf  diese  Frage  haben  die  Ergebnisse  der  hier  in  Rede  stehenden  k  11  ^
suchungen  eine  sehr  befriedigende  Antwort  ertheilt.  Man  hat  nämliw  ^
Budget  eines  Bergarbeiters  des  großen  Kohlenbeckens  des  Borinage  h
Ausgangspunkt  der  betreffenden  Berechnungen  genommen  und  den  Naw
geführt,  daß,  wenn  man  die  Kaufkraft,  welche  der  Lohn  desselben  ^
Jahre  1853  besaß,  durch  die  Zahl  100  ausdrückt,  diese  Kaufkraft  M
Jahre  1886  auf  125,12  und  im  Jahre  1891  auf  142,56  gehoben  0  *
So  wird  man  denn  nicht  umhin  können,  den  folgenden  Worten  3"  ^
eine  weitgehende  Berechtigung  zuzuerkennen:  ,Angesichts  derartiger,  1

„riers-1

  Une  enquête  en  Belgique  sur  les  salaires,  les  prix  et  les  budgets^» 1 ^  ^  (
in  der.Réforme  sociale'  (Paris,  2.  Semester  1892),  Hefte  vom  16.  October  ©•  '
1.  November  S.  679  ff.  und  16.  November  S.  756  ff.
2  A.  a.  O.,  Heft  vom  16.  November  1892  S.  767.
        <pb n="392" />
        365

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
Indern,  in  welchen  die  sociale  Frage  auf  der  Tagesordnung  steht  mit
thematischer  Regelmäßigkeit  sich  wiederholender,  durchaus  authentischer  That-%n
  wird  es  den  Socialisten  immer  schwerer,  ja  endlich  unmöglich,  an
r  Behauptung  festzuhalten,  daß  sich  die  Reichthümer  an  dem  einen  wirtà^tlichen
  Pol.  das  Elend  an  dem  andern  aufhäuft.  —  wenn  es  auch
lick  ^  ba ^  ""ch  weite  Schichten  des  Arbeiterstandes  und  daß  nament-JJ
  viele  nicht  gelernte  Arbeiter  in  wirklich  elenden  Verhältniffen  leben,  und
weder  dauernd,  wie  z.  B.  in  gewissen  Gegenden  Italiens  und  in  Sici--
  oder  wenigstens  vorübergehend  zum  Theil  einen  durchaus  ungenügenden
J¡ n  beziehen,  weil  die  Productionsweise  des  betreffenden  Geschäftszweiges
hält^-ļ'ņâşiîģ  Unb  sprunghaft  ist  und  vielfach  ohne  Rücksicht  auf  die  Ver-"y
  der  Arbeiter,  von  rein  speculativen  Gesichtspunkten  geleitet  wird.
Letztere  ist  namentlich  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
i*  Die  große  wirtschaftliche  Krisis,  welche  die  dortige  Industrie
toeiT*  ””  1893—1894  wieder  einmal  durchzumachen  hatte,  liefert  eine
11,6%".  SUußmüw  )u  ben  but*  ein  foi^eë  Borge#  #öorgerufenen
^  (Wben  unb  Veiben  unb  bemeiß,  bo&amp;amp;  bie  au4  in  ber  Union  M  immer
&amp;gt;  vollziehende  Hebung  der  Lage  des  Arbeiterstandes  2  noch  von  großen
'"yren  bedroht  und  durchaus  nicht  allgemein  ist.
^nhessen  darf,  wie  schon  hervorgehoben  wurde,  vom  Lohn  allein  kein
«us  die  gesamte  materielle  Lage  des  Arbeiterstandes  gezogen  werden.
q Ueii  be  'st  vielmehr  zu  einem  bedeutenden  Theile  auch  von  denjenigen  Hilfs-Şngig.
  welche  den  Arbeitern  in  Krankheits-  und  in  andern  der-Fällen
  durch  staatliche  Institutionen  sowie  durch  das  freie  Wohl-C
 lQ  "  unb  das  Pflichtgefühl  der  Unternehmer  zufließen.  Mit  den  großartigen
bie ies  V|^ tlonen  der  staatlichen  Versicherungen  werden  wir  uns  im  11.  Kapitel
^  U.  Buches  zu  beschäftigen  haben.  Hier  sei  nur  auf  die  von  Le  Play  so

S  ber t.^« c  ouş  dieser  Insel  sind  indessen  bei  weitem  nicht  so  elend,  als  gelegent-"0(f)
  ^à,  ri  des  Wahres  1^94  in  der  Presse  behauptet  wurde.  Wir  befanden  uns
der  Tauer  des  Belagerungszustandes  auf  der  Insel  und  überzeugten  uns
]!'  dos  bort  herrschende  Elend  häufig  ganz  übertrieben  geschildert  wird.  Man
Cn  vielfach,  daß  die  Landarbeiter  die  Hälfte  ihres  Lohneinkommens  nur
ya^ŞZahlt  erhalten,  und  zog  allein  die  andere,  ihren  täglichen  Bedürfnissen
''"Inal  ìhrer  Bezüge  in  Betracht.  Diese  unrichtigen  Darstellungen  zeigen  wieder
9W  şkeptisch  man  sich  den  volkswirtschaftlichen,  nicht  von  Fachmännern  aus-;
  Angaben  gegenüber  verhalten  muß.
""ter  bannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  Kap.  28,  I.  II.  XI.  XIV.  Eben
Ubo  şiàu  sich  Angaben  über  die  Ergebnisse  einer  von  dem  Commissioner
° r ’  ^"ŗoll  D.  Wright,  geleiteten  umfassenden  Enquete.  die  im  ,Sixth
r&amp;lt; í ,0rt  of  the  Commissioner  of  Labor*  (Washington  1891)  veröffentlicht
        <pb n="393" />
        366

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
richtig  und  glücklich  als  .Patronage'  bezeichnete  Wohlfahrtsthätigkeit  der  Arbeitgeber ­
  ein  kurzer  Ueberblick  geworfen.
Diese  Wohlfahrtsthätigkeit  hat  sowohl  der  Jntensivität  als  der  Ausdehnu  »
ihrer  Entwicklung  nach  von  Land  zu  Land  eine  sehr  verschiedene  Gestalt  gewonnen. ­
  und  so  muß  denn  zunächst  hervorgehoben  werden,  daß  dieselbe
manchen  Ländern,  z.  B.  in  Italien  und  in  England,  im  ganzen
nommen  durchaus  unzulänglich  ist.  Was  das  erstere  Land  anlangt,  p
sie  allerdings  in  einzelnen  Gegenden  häufiger  zu  finden  und  verdienen
fahrtseinrichtungen,  wie  sie  die  Tuchmanufactur  von  Schio  unweit  von  Lerò
aufzuweisen  hat,  alle  Anerkennung.  Anderwärts  hingegen  und  namen  ^
in  Sicilien  ist  nur  wenig  Bedeutendes  auf  diesem  Gebiete  zu  verzşş £  '
dort  bethätigt  sich  die  edle  Gesinnung  der  reichen  Klaffen  hauptsächlich  a
altherkömmliche  Weise  in  einem  oft  sehr  rühmlichen  charitativen  Wirken,  we  0
aber  zum  Theil  durch  eine  systematische  Fürsorge  für  Pächter  und  andere  v
den  Unternehmern  abhängige  Leute  ersetzt  werden  sollte.
In  England  hingegen  äußert  sich  die  gerechte  und  billige  Gesinnu^
der  Unternehmer  hauptsächlich  durch  die  Gewährung  ausreichender,  ja  ^
Theil  sehr  reichlicher  Löhne,  während  eine  umfaffendere  Fürsorge  für  die  -  ^
stände,  unter  denen  die  Arbeiterschaft  zuweilen  zu  leiden  hat,  und  eine
für  anständige  Vergnügungen  und  andere  Annehmlichkeiten  des  Lebens  -
eine  Art  der  Fürsorge,  welche  von  der  besondern  Theilnahme  des  l  "
nehmers  an  dem  Wohl  und  Wehe  seiner  Leute  Kunde  gibt  und  daher  zu  şş
geht  und  mächtig  zur  Erhaltung  bezw.  zur  Besserung  der  socialen  Beziehung
beiträgt  —  noch  immer  vermißt  wird.  Es  hat  zwar  auch  in  England  ^
an  Stimmen  gefehlt,  welche  sich  zu  Gunsten  dieser  Arten  der  Fürsorge
nehmen  ließen.  Die  Schule  der  damals  sogen.  Christlich-Socialen  hat  £  &amp;lt;
vor  etwa  30  Jahren  und  noch  früher  in  diesem  Sinne  gewirkt,  und  der
liche  John  Ruskin  wird  immer  zu  nennen  sein,  wenn  die  Namen  der  nicht  uu
durch  schriftstellerische  Arbeiten  als  durch  eigene  Opferwilligkeit  für  die  arl"&amp;gt;  ^
Klaffe  hervorragenden  Männer  aufgezählt  werden'.  Aber  trotz  alledem^
obwohl  diese  Anregungen  auch  nicht  ganz  fruchtlos  geblieben  sind,  f Dl1  ^
so  manche  praktische  Folgen  gezeitigt  haben,  kann  England  nicht  Z"  ^
klassischen  Ländern  der  durch  die  Unternehmer  ins  Leben  gerufenen  o  e  ^
förderten  und  in  Gemeinschaft  mit  den  Arbeitern  unterhaltenen  un^
walteten  Wohlfahrtseinrichtungen  gerechnet  werden.  Vielmehr  sind  es  ,
im  übrigen  durch  so  tiefe  Gegensätze  getrennten  großen  Continente&amp;gt;  ü  ^
Deutschland  und  Frankreich,  welche  in  dieser  Hinsicht  den  ersten  P  %
nehmen.
r  n  i#
1  B.  R.  Collingtvood,  The  Life  and  Work  of  John  Ruskin.  2  vols.  Lon  0
        <pb n="394" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.

367

Frankreich  ist  das  Patronage  im  großen  Maßstabe  schon  ziemlich
en  Datums,  und  die  von  seiten  der  dortigen  Unternehmer  ins  Leben  aesenen
  Wohlfahrtseinrichtungen  sind  vielfach  als  geradezu  mustergiltig  zu  besickt
  eN'  Ļeider  gibt  es  bisher  noch  kein  Werk,  welches  eine  allgemeine  Ueberlyt
  à  die  Zahl  der  Unternehmungen,  in  denen  solche  Einrichtungen
stehen,  und  über  die  Beschaffenheit  und  den  Umfang  der  sämtlichen  Inutwnen
  dieser  Art  gewähren  würde.  Wir  müffen  uns  daher  mit  dem
fomf"  ^ inmei§  auf  einige  Beispiele  begnügen,  aus  denen  sich  nicht  allzu
Ņr  einige  Schlüffe  allgemeiner  Natur  ziehen  laffen.
Was  zunächst  die  Zahl  der  Unternehmungen  anlangt,  in  welchen  derder'm
  ,0CÍ0Í  Unb  wirtschaftlich  heilsam  wirkende  Institutionen  zu  Gunsten
^  /lrbelter  bestehen,  so  besitzen  wir  über  das  Seinedepartement  sehr  intereffante
Best  ?  luffe,  aus  denen  sich  nicht  unbegründete  Vermuthungen  hinsichtlich  des
şo'îehens  ähnlicher  Verhältniffe  in  den  übrigen  industriellen  Departements
di,  «  6ereii§  à  angezogene  Aufsatz  Arthur  Fontaines  über
E&amp;gt;ià?"îşşe  der  erwähnten  Enquête  des  Office  du  travail  bringt  in  dieser
'New?  ^  foIflenben  Daten:  In  den  25%  der  470  beobachteten  Etabliffeschà'^Ş
  oOo/o  der  Arbeiter  der  Gesamtzahl  dieser  Unternehmungen  beb
 ie  9s l 'l ten  '  ^ sltten  bie  Arbeitgeber  Hilfskassen  ins  Leben  gerufen,  bei  welchen
tzkjst,/  eitcT  ölelfach  wöchentlich  50  Centimes  einzuzahlen  hatten,  während  die
also  h  f n  bCr  Unternehmer  größere  Verschiedenheiten  auswiesen.  Es  waren
Mtoff  0nberä  die  größern  Etablissements.  welche  in  dieser  Hinsicht  Vorsorge
reich  ^ntten.  Jedoch  auch  die  kleinen  Brodherren  erwiesen  sich  häufig  hilftzà
  î" b ow  şw  Zwar  keine  Kaffe  gründeten,  aber  den  kranken  Arbeitern  ihren
U n f oiii em r e  3eitiöng  ganz  oder  zum  Theil  weiter  zahlten.  Was  sodann  die
Untev,  7 ,,CÍ,erun9  betrifft,  so  hatten  40%  der  der  Enquete  unterworfenen
¡ C ’ mci  'br  Personal  versichert  —  ein  sehr  günstiger  Procentsatz,  wenn
tisico  Í  -  '  b ^şi  bei  vielen  Zweigen  der  Industrie  in  dieser  Hinsicht  kein
Arbeit  Ģbt.  Die  Goldarbeiter,  die  Schneider  und  andere  Kategorien  von
bo%  ^ 111  bedürfen  ja  dieser  Art  der  Versicherung  nicht.  Dagegen  waren
fahrx/"  m  ben  Unternehmungen  der  Holzindustrie,  deren  Betrieb  mit  Gefog
 Qŗ  darbunden  ist,  Beschäftigten  80  und  von  den  Arbeitern  der  Eisenbranche
batera?  ^  versichert,  und  man  kann  sich  der  Hoffnung  hingeben,  daß  alle
^ehr  ^wer,  deren  Arbeiter  derartigen  Gefahren  ausgesetzt  sind,  mehr  und
zur  Versicherung  derselben  schreiten  werden.
bo%  '  "ì  bie  Altersversicherung  hatten  elf  Etablissements,  die  natürlich  sämtlich
ilmfang  waren,  da  ein  jedes  im  Durchschnitt  350  Arbeiter
durch  Schaffung  besonderer  Kaffen  gesorgt.  In  kleinern  Unter-^ichfall-^
  ^" b  ^ olcbe  Waffen  nicht  lebensfähig.  Acht  andere  und  zwar
*  meist  große  Unternehmungen  sicherten  ihren  Arbeitern  eine  solche
        <pb n="395" />
        368

HI.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Rente  dadurch,  daß  sie  für  dieselben  bei  der  Caisse  nationale  de  reti  ait#
Einzahlungen  machten  und  ihnen  in  der  Regel  nach  30  Jahren  fällige  Renten
in  der  Höhe  von  250—500  Francs  verschafften.  Auf  diesem  Gebiete  ist  demnach, ­
  wie  man  sieht,  noch  nicht  viel  geschehen,  und  das  erklärt  sich  aus  den
Umstande,  daß  die  Löhne  der  betreffenden  Arbeiter  hohe  sind  und  also  de
Arbeiter  das  Sparen  gestatten.
Im  ganzen  genommen  sind  die  von  dieser  Enquete  gelieferten  Ta  e
bezüglich  der  Fürsorge  für  die  Arbeiter  eines  Landes,  in  welchem  bisher  nocy
immer  keine  staatlich  eingeführte  Versicherungspflicht  besteht,  entschieden  erfreuliche ­
  zu  nennen.  Bestanden  doch  in  260  der  470  den  Erhebungen  un  ^
worfenen  Unternehmungen  Wohlfahrtseinrichtungen  der  erwähnten  Natur,  »n
zwar  in  der  Art,  daß  die  Kosten  derselben  in  25  %  der  Unternehmung^
vom  Herrn  allein,  in  60  %  von  diesem  und  den  Arbeitern  gemeinsam  "N
nur  in  15  %  von  den  Arbeitern  allein  bestritten  wurden.  ,
Das  alles  ist  in  Anbetracht  der  vielfachen  Agitationen,  welche  sich  0DÎ
socialistischer  Seite  gegen  die  Unternehmer  richten,  von  sehr  guter  Vorbedeutun
und  zeigt,  daß  sich  bei  einigem  Entgegenkommen  von  beiden  Seiten  für  sehr  lt,ct
Kreise  ohne  zu  große  Schwierigkeiten  ein  günstiges  Verhältniß  zwischen  Un  ^
nehmern  und  Arbeitern  Herstellen  läßt,  welches  nicht  nur  in  genügenden
sondern  auch  in  der  Sicherung  der  Arbeiter  vor  den  Folgen  der  bedeutend!  ^
Gefahren,  denen  dieselben  ausgesetzt  zu  sein  pflegen,  seinen  Ausdruck  şi"
Das  läßt  sich  um  so  eher  hoffen,  als  diese  Bewegung  zu  Gunsten
Errichtung  von  Wohlfahrtsinstitutionen  in  stetem  Fortschritt  begriffen  ^
Vergegenwärtigen  wir  uns  nur  ein  Beispiel,  damit  wir  uns  einen  Ķ  ^
davon  bilden  können,  was  namentlich  die  Großindustrie  in  Frankrei

dieser  Hinsicht  leistet.  Die  Eisenwerke  dieses  Landes  haben  im  Juli

189*

Ulvjtl  &amp;lt;yiUJlV4/4  411141V.  XJW  Xz/  11V14IWV4V  VIVJVW  V*  »  »  v  v  w  v  ~  1  ģp
eine  Caisse  syndicale  d’assurance  mutuelle  des  forges  de  France  ^
gründet,  die  am  31.  December  1891  21  Unternehmungen  mit  36  846  ^
sicherten  Arbeitern,  welche  über  45  000  000  Francs  Jahreslohn  bezöge«,
faßte.  Am  31.  December  1892  waren  diesem  Syndicat  bereits  3l  ^
blissements  mit  51125  zusammen  über  60  000  000  Francs  Lohn  beziehen
Mitgliedern  beigetreten.  Die  Kosten  der  Versicherung  werden
von  den  Unternehmern  bestritten.  Sie  beliefen  sich  im  Jahre  189-  ^
774  585  Francs,  d.  h.  auf  15,15  Francs  für  einen  jeden  versicherten  ^
beiter,  und  stellten  sich  für  die  Unternehmungen,  welche  die  geringste^,
zahl  von  Unfällen  aufwiesen  und  in  denen  die  Unfälle  am  leichtesten  w
noch  um  92  Centimes  billiger.
(Jll  tr*'
»  Siehe  darüber  Albert  Gigot,  L’Assurance  libre  contre  les  accidents
vail,  in  der  ,Réforme  sociale'  XXV  (16  juin  1893),  960  963.
        <pb n="396" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.  ^
MH
MW
Ulti

S¿\t n  1893  don  to  '-Pariser  Académie  des  sciences
S  8 ttIl ,  1  , poll í lques  “»'floiwnmenen  Vertheitung  des  Preises  Audéoud
ct  âoldcnm  Medaille  ausgezeichnet  wurden:  die  bereits  im
.  '  XXVII  (16  j„¡„  1894),  954.
et  &amp;amp;%rL  08  ê  l  entworfene  Lebensbild  dieses  Menfchenfteundes  in
t„  '  Uebllv  XXVHl  (19  aoüt  et  ler  8e Pt«mbre  1894),  299  ss.
3 e »!  der  ŗelrgrofer  Hinsicht  geradezu  einzig  dastehenden  Wohlfahrtseinrich-Marmel,
  bie  eine  an  biegnßänbe  ber  llrfird,,
(3  enge  »*■,  ìrorganifatlon  geschaffen  haben,  welche  die  Besitzer  mit  den  Arbeitenden
(2s  H -  Tour«  i e «?Q? mbei K?T l . Léon  Harmel &amp;gt;  Manuel  d  une  corporation  chrétienne
T  "Ä-ÄTJÄ
*‘b a| .  "  ben  -Stimmen  aus  Maria-Laach'  XLIX,  5.  Heft,  479  ff.
öm He,  Volkswirtschaftslehre.  24
        <pb n="397" />
        370  III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.
Jahre  1665  gegründete  Spiegelmanufactur  von  St-Gobain  (mit  über  &amp;lt;000
Arbeitern),  die  Werke  der  Firma  Schneider  im  Creusvt  (Sabne-et-Lmre.  u
12  000  Arbeiter),  die  soeben  genannten  Kohlenminen  von  Blanzy  und
Färberei  der  Familie  Gillet  in  Lyon  (über  3000  Arbeiter).  Die  9%  '
in  welcher  Georges  Picot  bei  dieser  Preisvertheilung  die  Verdienste
Eigenthümer  dieser  Unternehmungen  schilderte,  entwirft  ein  ansprechendes
von  den  Leistungen,  deren  wahrhaft  gerechte  Unternehmer  nur  aus  g»
Willen  für  ihr  Personal  fähig  sind  *.
So  viel  von  der  alten  Heimat  des  Patronage,  von  Frankreich.
Deutschland  ist  die  Wohlfahrtsthätigkeit  der  Unternehmer  in  ihrer  neue
Form  zwar  im  ganzen  jüngern  Datums,  aber  nichtsdestoweniger  schon
entwickelt,  und  auch  hier  ist  ein  steter  Fortschritt  auf  dem  Gebiete  derse
unverkennbar.  Es  kann  zwar  gegen  eine  große  Anzahl  von  Unterneil
der  Vorwurf  erhoben  werden.  daß  sie  eine  beträchtliche  Reihe  von
haben  verstreichen  lassen.  bevor  sie  zu  einer  kräftigen  Initiative  g#?'
sind  und  Bedeutendes  geschaffen  haben.  Andererseits  darf  aber  nicht  uu^
acht  gelassen  werden,  daß  der  Beginn  des  gewaltigen  Aufschwunges.  den
großen  deutschen  Industriezweige  genommen  haben,  kaum  ein  Menschen^  ^
hinter  uns  liegt,  und  daß  in  Deutschland  wie  auch  in  Oesterreich  un
andern  Staaten  vor  dem  Bekanntwerden  der  anderwärts  geschaffenen  ^
weiter  gebildeten  Wohlfahrtseinrichtungen  vielfach  eine  in  patriarchalischer'
festen  Form  entbehrender  Weise  allsgeübte  Fürsorge  der  Unternehmer  0 1  11  ^
Arbeiter  stattfand.  So  war  es  z.  B.  üblich,  daß  die  Herren  den  allen
Leitern  leichtere  Beschäftigungen  zuwiesen  oder  ihnen  nach  ihrem  Erw,

1  George*  Picot,  Rapport  etc.,  in  der  .Réforme  sociale*  XXVII  (16  '  ¡„i
1894),  265  ss.  Die  Schneidersche  Gesellschaft  im  Creusvt  gibt  auf  den  Arve»  ^
Durchschnitt  jährlich  186  Francs  für  Wohlfahrtseinrichtungen  ans.  d.  h.  ew  ~
des  durchschnittlichen  Jahreslohnes,  und  verwendet  jährlich  1  682  000  Francs  ,1"  ^
Zwecken.  In  St-Gobain  datirt  die  Altersversorgung  bereits  seit  der  Grün  «  .
Unternehmens.  Im  Creusvt  wurde  sie  im  Jahre  1877  eingeführt.  In  Blanz  y  ^
die  Altersversorgungskasse  ausschließlich  von  den  Unternehmern  unterhalten,  ,„t
Alterspensionen  variiren  zwischen  180  und  900  Francs.  Ebendaselbst  machte  ^jc
Jahre  1889  von  1000  Familien  zu  zahlende  Miethe  gerade  so  viel  aus,  ^1'
Steuern,  die  Versicherungs-  und  die  Unterhaltungskosten  der  Häuser  davon  v
werden  konnten.  Ein  Kapital  von  2  393  912  Francs,  das  in  den  şşU
trug  also  keine  Zinsen.  Auch  die  Schulen  werden  gänzlich  von  der  Gesellschal
halten.  So  handeln  die  grausamen  Aktionäre  von  Montceaux-les-Mrnes.  geg  *,(
Stellvertreter  vor  einigen  Jahren  die  bekannte  blutige  Arbeiterrcvolte  sta  N  ^
Gesellschaft  hat  sich  dadurch  von  ihrem  humanen  Streben  nicht  abbringen  lŞ  '
sich  das  Vertrauen  ihrer  Leute  gewonnen,  indem  sie  die  von  ihr  geschaffenen  &amp;amp;
einrichtungen  der  Verwaltung  der  Arbeiter  übergab  lind  sich  selbst  nur  die  -
der  Administration  vorbehielt.
        <pb n="398" />
        g  j
ß

‘24*

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
ŗ  merben,  bo^  ber  ouë  bem  Smelaste:  überfommene,  menn  oucb  monniq-I
  umgestaltete  Jnnungsverbanb,  ber  in  Deutschlanb  erst  in  ben  fecbsiaer
jren  unseres  Jahrhunderts,  in  Oesterreich  schon  etwas  früher,  nämlich  im
dam  or/ 859 '  Tatsächlich  aufgelöst  mürbe,  häufig  für  bie  Unterstützung  ber
als  noch  weit  zahlreichern  kleingewerblichen  Arbeiter  ganz  Erhebliches,  aller,
gs  nicht  vollkommen  Genügendes  geleistet  hat,  wie  benn  auch  bie  frühere
^usgenossenschaft  von  Meistern  unb  Gesellen  ben  letztem  vielfach  zu  gute
m  unb  unter  Umstänben  bie  vollstänbige  Versorgung  bes  alt  geworbenen
sSarbeiters  zur  Folge  hatte.  Ebenso  wolle  man  hoch  nicht  vergessen,  baß
deut,')  Ņtp  bei  seiner  Studienreise  um  bas  Jahr  1830  gerabe  burch  bie  in
«r6e  s”  Sanben '  in  bCn  Herzgegenden,  zu  Gunsten  ber  bortigen  Industrien
  ¿  Ï  öbstehenden  Wohlfahrtseinrichtungen  mächtige  Anregungen  erhielt,  bie
in  seinen  Werken  verwerthet  hat.  So  hat  benn  Deutschlanb  schon
ihr/,  gelten  m  Bezug  auf  bie  Fürsorge  ber  Unternehmer  zu  Gunsten
Lohnarbeiter  einen  im  ganzen  ehrenvollen  Platz  eingenommen,
zn  m  .  "un  bie  neuern  Einrichtungen  anlangt,  welche  bie  Großinbustrie
fine,, Un,tCn  ,s;rer  Arbeiter  ins  Leben  gerufen  hat,  so  finben  wir  bomber  in
schliß  'Ehr  verbienstvollen  Werke  reiche,  wenn  auch  nicht  erschöpfenbe  Aufhat ­
  h'/  ^^selbe  behanbelt  zwar  nicht  ausschließlich  beutsche  Einrichtungen,
«inet  *  n  sl6er  vorzugsweise  im  Auge,  unb  mir  müssen  nur  hinsichtlich
hà  àerkung  dieses  Buches  einen  Vorbehalt  machen.  Wenn  es  (II,  2)
hià'  das  Werk  durch  Schilderung  von  Oasen  auf  bie  große  Wüste
totj' 1 !'"  und  somit  cinc  Anklageschrift  darstellen  solle 1 ,  so  trifft  doch  eine  so
,  &amp;gt;&amp;gt;»Iche  Anschauung  im  allgemeinen  entschieden  nicht  zu.  Ez  ist  vietl«Ndn""^şi""bar,
  daß  in  manchen  deutschen  Gegenden,  z.  B.  in  den  Rheinàkch,
  in  Westfalen,  die  herrschenden  illa  sten  ihren  Arbeitern  im  ganzen
d«ņ  L tt ; frbs "i  such  in  Oesterreich  und  in  Bayern  sind  eine  stattliche  Anzahl
Unte r  obļşohrtseinrichtuugeu  wohl  gesinnten  Unternehmern  zu  danken,  darvon
  Großgrundbesitzern  ins  Leben  gerufene.  Gibt  doch  auch  das
^chaem'  .Zugetheilte  unb  —  was  von  hoher  Wichtigkeit  ist  —  quellenmäßig
Äkstxc  ,C ' eilc  Material  des  Erfreulichen  genug  bekannt.  So  wird  auf  das
%in&amp;lt;T  bDn  11  Arbeiterausschüssen  (u.  a.  bei  ber  Firma  F.  Brandts  in
^^ev-Glabbach  unb  in  ber  großen  Maschinen-  unb  Wagenfabrik  von
^rschàft?  "  ^  i  u  s  Post,  Musterstätten  persönlicher  Fürsorge  von  Arbeitgebern  für  ihre
^achft^"Okhörigen.  Bd.  I:  Die  Kinder  und  jugendlichen  Arbeiter.  Bd.  II  Die
$%nbe  7  Arbeiter.  Berlin  1889  u.  1893.  Der  Verfasser  erkennt,  ohne  die'weit-^^Naa/îdwendigkeit
  staatlicher  Maßnahmen  zu  läugnen,  die  hohe  Bedeutung  des
»  an,  das  er  Patriarchalismus  nennt  (II,  33).
        <pb n="399" />
        872

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

F.  Ringhoffer  in  Smichow-Prag),  eine  Anzahl  guter  Arbeitsordnungen  und
auf  die  Anwendung  gewisser  für  die  Arbeiter  vortheilhafter  Lohnformen  ("-  st ’
auf  dem  v.  Thünenschen  Gute  Teltow  in  der  Provinz  Brandenburg)
gewiesen.  Ferner  wird  an  32  Beispielen  erörtert,  was  hinsichtlich  der  Arbeitstätte
  durch  das  Functioniren  von  Sanitätscommissionen  (z.  B.  in  den  Friedrich
Kruppschen  Werken  in  Essen),  durch  Bade-  und  Waschanlagen  und  andere  der
gleichen  Veranstaltungen  in  musterhafter  Weise  geschehen  ist,  und  an  26  Beispielen, ­
  was  man  auf  dem  Gebiete  der  Wohnungsfrage,  auch  hinsichtlich  der
Errichtung  von  Schlafräumen  für  unverheiratete  Arbeiter,  geleistet  hat.  Wel  er
wird  über  Speiseanstalten  u.  dgl.,  Prämien  für  die  Enthaltung  vom  Genufl
gebrannter  geistiger  Getränke,  über  Einrichtungen  für  den  Consum  der  Arbeiter,
über  die  Verpachtung  von  Garten-  unb  Ackerland  —  diese  von  Le  Play  lw
Recht  als  eine  der  fundamentalen  Wohlfahrtseinrichtungen  gepriesene  Beranstaltung
  —,  das  Sparwesen,  das  sehr  schöne  Erfolge  aufzuweisen  hat,  sl  ^
über  Sparkassen  und  auch  über  Zwangssparkassen,  unb  andere  nützliche  Eiw
richtungen  dieser  Art  berichtet.  Endlich  finden  sich  an  49  Fällen  auch  nD ,
das  Unterstützungswesen,  die  Vorschnßkassen,  die  Familienkrankenkasten,
häusliche  Krankenpflege,  die  Alters-  und  die  Lebensversicherung 4  erläutert,  un
werden  15  Beispiele  vorgeführt,  aus  denen  man  ersieht,  was  durch
theken,  Musikvereine,  Feste  und  gesellige  Vereinigungen 1  2  zu  ErholungsM  f
geleistet  werden  kann.  ,
Ueber  solche  Thatsachen,  wie  sie  Julius  Post  in  seinem  systematisch  o
gelegten  Werke  zur  Darstellung  bringt,  also  über  alle  nur  möglichen
von  Wohlfahrtseinrichtungen,  die  seitens  der  Arbeitgeber  zu  Gunsten  '  st  ^
Personals  ins  Leben  gerufen  worden  sind,  berichten  übrigens  auch  versch"! c
Zeitschriften,  welche  alle  neuern  Erscheinungen  auf  diesem  Gebiete  aufmer  1
verfolgen 3  4 .  Und  so  sind  denn  einzelne  Firmen,  wie  die  Häuser.  F.  Bra"
in  München-Gladbach  und  Villeroy  &amp;amp;  Boch  in  Mettlach  an  der  Saar 4 ,  sl

1  Bei  der  Firma  Fr.  Krupp  in  Essen  besteht  ein  eigener  Lebcnsversicher"^,
verein,  welcher  Ende  1890  2190  in  Kraft  befindliche  Policen  im  Gesamtbeträge
3  628  878  Mark  aufzuweisen  hatte  (I.  Post  II,  670  ff.).  , fl t*
2  Die  bestbekannte  Meierei  C.  Bolle  bei  Berlin  veranstaltet  im  Sommer
liche  Ausflüge,  im  Winter  Familienabende.  ,,  ^hk'
3  Vgl.  unter  anderem  die  hochverdienten  .Christlich-socialen  Blätter'  (28-  ^
gang,  Neuß  1895)  und  das  treffliche  .Arbeiterwohl',  Organ  des  Verbandes  katlw
Industrieller  und  Arbeiterfreunde,  redigirt  vom  Generalsecretär  Dr.  Franz
(15.  Jahrgang,  Köln  1895).
4  Siehe  .Arbeiterwohl'  1891,  2.  Heft,  S.  21  ff.  Dieses  Unternehmen  (®  b je
und  Mosaikfabrik)  beschäftigt  gegen  2200  Arbeiter  und  sorgt  in  trefflicher  WeNe
Erfüllung  der  religiösen  Bedürfnisse,  die  Sittlichkeit  der  Arbeiter  (die  juge"
Arbeiter  z.  B.  müssen  bis  zum  vollendeten  21.  Jahre  ihren  ganzen  Lohn  dem
        <pb n="400" />
        373

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
"à"»'  und  für  ,nW  ein  Ansporn  zur  Nach-MW-r-WILr-


"««tel/  ^,  *  “ 9  ífI6ít  nUf  de«  B°dm  sehr  großer  Bermagens-&amp;gt;&amp;lt;
  à  möglich  „t.  Ja  es  darf  eine  heilsame  Gestaltung  der  wirtschaft-"Ud
  »nee  ",  'àen  Verhältnisse  ans  dem  Baden  des  Privaleigenthnms
"«arte,  ,  *T" #  »eh-nden  Freiheit  der  iuirtschaftlichen  Bewegung  sogar
W?\T*\T  ķ'ŞM  Bedingung  erfüllt,  d.  h.  torni.  die  Pr°-ja

«'let  Ņ«hl  aber  darf  man  hoffen,  daß  beim  Bestehen  gel'ch«
  Schutzgesetze,  deren  Charalter  und  Ausdehnung  nach  den
! nk  Cnt:  Î  """geben  and  dürfen  bl«  zum  vollendeten  18.  Johre  nnr  Sonn.
?Sl  und  n.'"""  "ur  unter  Rn,ficht,  Snsthtinfer  besuchen),  die  «mnlennnter.
?°şchaffu„a  ?  Sparwesen,  Auch  für  passende  Arbeiterwohnungen  und  für  die
d?°ş°Nstalten  m  'st  alles  mögliche  geschehen.  Die  Speise-  und  die
îich  ünn  ^  Arbeiter,unen  und  für  jugendliche  Arbeiter  sind  geradezu  unüber-(¡„e
  Ö °"  ber  durch  beträchtliche  Zuschüsse  subventionirt.  Auch
^  şität  Unh  '  ^ŗ.  HkrZensgûte  behandelten  Arbeitern,  die  sich  durch  Reli-^lttlichkeit
  auszeichnen,  gibt  es  weder  Socialdemokraten  noch  Strikes.
        <pb n="401" />
        374

Ili.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Verhältnissen  der  einzelnen  Länder  verschieden  sein  muß  und  von  denen  nn
10.  Kapitel  dieses  III.  Buches  gehandelt  werden  wird  —  und  zwar  Schutzgese^
die  indirect  auch  dahin  wirken,  daß  nicht  ein  Uebermaß  proletarisirter  Arbel  -
fräste  auf  den  Markt  geworfen  werde  —,  das  Eintreten  der  sich  immer  kräftigt
organisirenden  Arbeiterschaft  für  ihre  Interessen  einerseits  und  ein  ruhige,
festes,  von  Wohlwollen  geleitetes  Verhalten  der  Unternehmer  andererseits  z
einer  im  ganzen  gerechten  Gestaltung  der  Lohnverhältnisse  führen,  und  wen
man  sich  die  Pflege  des  christlichen  Geistes  und  ernster  Moralität  angelegt^
sein  läßt,  auch  der  Propaganda  der  socialistischen  Ideen  Schranken  sķ
werde.  Davon  kann  freilich  nicht  die  Rede  sein,  daß  die  Arbeiter  außer
nach  der  ortsüblichen  Lebenshaltung  zu  bemessenden,  einen  auskömmliche^
Unterhalt  und  ein  gewisses  Wohlbehagen  sichernden  Lohn,  der  es  ihnen  ^
dem,  wenn  nicht  anderweitig  dafür  gesorgt  ist,  möglich  machen  muß,  für  4
alten  Tage  etwas  zurückzulegen*,  auch  noch  Anspruch  auf  einen  Antheil  an
Gewinne  des  Unternehmens,  in  dem  sie  beschäftigt  sind,  besitzen.

'  Dagegen  kann  man  das  Begehren  nicht  gerechtfertigt  finden,  daß  der  Lohn
jeden  erwachsenen  Arbeiters  reifern  Alters  groß  genug  sein  müsse,  um  ihm  auch
Gründung  und  die  standesgemäße  Unterhaltung  einer  Familie  zu  ermöglichen,  wie
neuester  Zeit  auch  von  gewissen  Seiten,  die  nicht  vollständig  socialistisch  sind,  deansp^^
und  als  eine  Forderung  der  Gerechtigkeit  hingestellt  worden  ist.  Eine  derartige
rung  ist  deshalb  unbegründet,  weil  niemand  das  Recht  hat,  sich  unter  allen  U'"sa^
zu  verehelichen.  In  den  christlichsten  Zeiten  des  Mittelalters  ist  von  einem  solche»  ^
niemals  die  Rede  gewesen,  und  hat  sich  das  zahlreiche  Gesinde  in  den  # errC i!j cn ļlf
und  die  bewaffnete  Gefolgschaft  der  Feudalherren,  soweit  sie  aus  ständig  im
derselben  stehenden  Knappen  bestand,  einige  Ausnahmen  abgerechnet,  ebensowenig^  ^
ehelichen  können  als  die  Menge  der  Dienstboten  des  Clerus  und  der  reichen  sl  ^
den  großen  Handelsstädten  und  als  ein  großer  Theil  der  Handwerksleute,  nämsi  ^
zahlreichen  Gesellen,  welchen  der  in  so  vielen  Städten  und  namentlich  in  Deu  s
fast  überall  bestehende  Zunftzwang  mit  seiner  starken  Erschwerung  des  Selbs û  ¿
Werdens  die  Möglichkeit  der  Verehelichung  vielfach  gänzlich  benahm.  Wer  sich  ""  gşif
berufen  fühlt,  zu  heiraten,  und  wer  nicht  fähig  zu  sein  meint,  die  standesg^^^
Keuschheit,  zu  deren  Beobachtung  das  Christenthum  und  insbesondere  die  ka  y  ^
Kirche  so  starke  Hilfsmittel  bietet,  zu  bewahren,  der  muß  sich  eben  einem  bc r
wenden,  der  ihm  das  Heiraten  gestattet,  und  wird  auch  bei  der  Leichtigkeit,  ^
man  in  unserer  Zeit  von  einem  Erwerb  zu  einem  andern  übergehen  kann,  einen  jU
meist  nicht  allzuschwer  finden,  wenn  er  die  Selbstbeherrschung  besitzt,  eine
warten.  Ein  großer  Theil  der  Produktionszweige  zahlt  derartige  Löhne,  daß  d»,
beschäftigten  Arbeiter  eine  Familie  erhalten  können,  und  muß  das  thun,  se
andernfalls  die  Zahl  der  verfügbaren  Arbeitskräfte  gewaltig  abnehmen  würde
die  Löhne  maßlos  in  die  Höhe  gehen  müßten.  Für  die  Katholiken  ist  die  Frage  »  ^
entschieden.  Infolge  einer  von  katholischer  Seite  ausgehenden,  auf  eine  geben ­
  Wortlaut  der  berühmten  Encyklika  Kerum  novarum  verstoßende  Ausleg'
stützten  Definition  des  Begriffs  des  gerechten  Lohnes  wandte  sich  ein  belgisch"  ^  heran ­
  den  Heiligen  Stuhl  und  legte  ihm  die  Frage  vor:  .Sündigt  der  Untcrneh
        <pb n="402" />
        6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.  375
Wenn  man  die  drei  Factoren  der  Gütererzeugung,  das  Kapital  die
Wung  be  Action  unb  bie  in@  %uge  faßt,  so  wirb  man  f#
n  den  folgenden  Thatsachen  überzeugen:  Das  Kapital  trägt  in  erster  Linie
as  Risico  der  Verluste  und  ist  oftmals  mit  dem  Unternehmen  in  unlö*-örer
  Weise  verbunden.  Die  Leitung  bringt  in  Verbindung  mit  dem  Kapital
»  wohnlich  diejenigen  Gewinne  hervor,  welche  die  durchschnittliche  Ertrags-1
 )e  übersteigen.  Dagegen  ist  die  Arbeit  in  Verbindung  mit  den  zwei  erster»
àtoren  die  Quelle  des  durchschnittlichen  Gewinnes,  an  welchem
e  arbeitende  Klaffe  einen  stabilen,  ihr  in  Gestalt  eines  gehörig  bemessenen
Gļ&amp;gt;sş&amp;gt;bģ  berabreichten  Antheil  hat,  und  zwar  einen  Antheil,  welcher,  wenn  die
nichş  şib  ņîâ)t  dauernd  schlecht  gehen,  auch  bei  eintretendem  Minderertrage
¡  J  herabgesetzt  wird.  Dagegen  kann  die  Thätigkeit  der  Arbeiter,  die  etwas
großen  nnd  ganzen  sich  Gleichbleibendes  ist,  an  und  für  sich  nicht  als  die
lache  der  ausnahmsweisen  Gewinne  betrachtet  werden.  Dieselben
vielmehr,  wie  schon  gesagt,  einer  außerordentlichen  Geschicklichkeit  der
storio!! 9  j U r  banfen  Unb  fÖnnen  iubcm  oftmals  auch  nicht  ohne  ein  besonders
à  "'s,co  des  Kapitals  gemacht  werden;  es  ist  also  klar,  daß  nur  diese
G%Wö  %fLn"'"  ^  ehielte
nesi,/ nier  Un,iiänben  ist  es  gewiß  sehr  nützlich  und  billig,  wenn  der  Unter-Mer
  seinen  Leuten  einen  Antheil  am  Gewinn  zusichert,  wie  dies  ja  öfters
Zum  Unterhalte  eines  Arbeiters  genügenden,  aber  zur  Erhaltung  einer  Familie
0e !! b£n  Ļ°b"  ré?'  Die  Antwort  lautete:  .Er  sündigt  nicht  gegen  die  Ge-¡BijJ
 n  '  abev  er  kann  manchmal  sündigen  gegen  die  Nächstenliebe  und  die  natürliche
^  ber  beigefügten  Erläuterung  heißt  es:  .Die  Arbeit  ist  das  persönliche
vorder?  Leiters  und  nicht  seiner  Familie.  ..  Es  wird  nicht  von  der  Gerechtigkeit
"'bah  man  dem  durch  die  Arbeit  selbst  verdienten  Lohne  etwas  hinzufüge?
'hm  Jr  7  ? bsr  meiiet:  'Di-  Arbeiter,  die  für  den  Herrn  fortgesetzt  arbeiten,  stehen
,C !  1,10  b'e  übrigen,  die  nichts  für  ihn  thun.  Darum  soll  der  Herr,  welcher
ihnen  "  Minden  kann,  das  vorzüglich  zu  Gunsten  seiner  Arbeiter  thun,  indem  er
Ehalte,"  "7  reichlich  das  gibt,  was  er  aus  Gerechtigkeit  durchaus  nicht  zu  thun
Daniil?  X  '  bomit  der  so  vergrößerte  Lohn  weniger  ungenügend  sei  zum  Unterhalt  der
der  £  C  C5  Arbeiters.  All  das  soll  aber  nur  im  allgemeinen  gesagt  sein.  Sobald
Misfl  öu f  ben  Leistungen  des  Arbeiters  große  Vortheile  zieht,  ist  er  durch  eine  ge-Billigkeit
  verpflichtet,  ihn  einigermaßen  durch  eine  Uebergebühr  zu
'0ŞN,  aber  es  hat  der  Arbeiter  auf  diese  Uebergebühr  keinerlei  R  e  ch  t.'  Diese
des  Heiligen  Stuhles,  von  welcher  der  Papst  persönlich  billigende  Kenntniß
27.  «rs  U)urbc  dem  Bischöfe  im  Mai  1892  übermittelt  (siehe  .Wiener  Vaterland'  vom

Stttto  i  *  '  ’  rrroener  aus  viese  nevergevuyr  remertei  St  e  ch  t.'  Diese
beé  ^ 0 ìligen  Stuhles,  von  welcher  der  Papst  persönlich  billigende  Kenntniß
27  J  Mrde  dem  Bischöfe  im  Mai  1892  übermittelt  (siehe  .Wiener  Vaterland'  vom
August  1893).
şhhrun  ben  Brief  des  P.  A.  Saft  dein  8.  J.  zur  Antwort  auf  die  Aus-'llrbks
  9 7  bes  Abbe  Raubet  in  brr  .Réforme  sociale'  XXV  (16  mars  1893)  469  ss
'ondere  470.
        <pb n="403" />
        376

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

auch  in  der  Weise  vorkommt,  daß  er  ihnen  nicht  nach  seinem  freien  Belieben
gewisse  Gratifikationen  gewährt,  sondern  auf  Grund  der  Einsicht  in  die  Büchel
einen  Antheil  am  Geschäftsgewinn  rechtlich  zusichert  und  demnach  eine  Form
der  cooperatiden  Production  bethätigt,  mit  der  wir  uns  im  11.  Kapitel  diesem
III.  Buches  näher  beschäftigen  werden.  Von  einem  auf  den  Vorschriften  der
Gerechtigkeit  beruhenden  Ansprüche  auf  einen  solchen  Antheil  kann  aber  nicht
die  Rede  sein.
Wie  die  Verhältnisse  nun  einmal  liegen,  ist  es  also  sehr  erklärlich,  baß
sich  auch  auf  katholischer  Seite  sehr  gewichtige  Stimmen  gegen  eine  staatliche
Einmischung  in  die  Lohnverhältnisse  ausgesprochen  haben.  Wir  wollen  w
dieser  Hinsicht  nur  auf  den  Namen  eines  Mannes  hinweisen,  der  wegen  der
Tiefe  seines  Wissens  und  der  Eorrectheit  seiner  theologischen  Anschauungen
weit  über  die  Grenzen  seines  Vaterlandes  hinaus  iu  hohem  Ansehen  steht-Msgr.
  Freppel,  der  vor  wenigen  Jahren  verewigte  Bischof  von  Angers,
mit  voller  Entschiedenheit  dem  Staate  das  Recht  zur  Festsetzung  eines  Lohnminimums
  ab  und  machte  nur  für  einige  außerordentliche  Fälle,  in  welchen
es  die  Nothwendigkeit  durchaus  erfordert,  eine  Ausnahme*.
Vor  allem  sind  aber  die  Lehren  von  höchster  Wichtigkeit,  welche  die
Encyklika  Rerum  novarum  Papst  Leos  XIII.  vom  17.  Mai  1891  der  katholischen ­
  Welt  auch  bezüglich  des  Lohnes  der  Arbeiter  verkündet  hat.
heißt  daselbst:  ,Damit  sich  aber  die  Staatsgewalt  in  solchen  Fragen  nicht  in
ungehöriger  Weise  einmische,  erscheint  es  in  Anbetracht  der  Verschiedenheit  der
zeitlichen  und  der  örtlichen  Verhältnisse  durchaus  rathsam,  jene  Fragen  oor
die  Ausschüsse 1  2  zu  bringen  oder  einen  andern  Weg  zur  Vertretung  der  Interessen ­
  der  Arbeiter  einzuschlagen,  je  nach  Erforderniß  unter  Mitwirkung  nn
Leitung  der  Behörden?
Wenn  aber  noch  ein  Zweifel  darüber  hätte  bestehen  sönnen,  wie  da
glorreiche  Oberhaupt  der  katholischen  Kirche,  welches  diese  Encyklika  erließüber
  die  Frage  der  staatlichen  Festsetzung  eines  Minimallohnes  denkt,  so  muß f
derselbe  durch  eine  spätere  Verlautbarung  des  Papstes  als  beseitigt  erscheinen-Leo
  XIII.  sprach  sich  nämlich  am  19.  September  1891  in  einer  Rede  9 f

1  E.  Cornut,  Msgr.  Freppel  :  La  question

CAPioln

3*.  3  «Uffici

&amp;lt;•&amp;gt;1,  0*0.  ^  ŗ
2  Von  denen  in  der  Encyklika  später  mit  folgenden  Worten  die  Rede  ist:  '
Erledigung  gegenseitiger  Beschwerden  sollen  Ausschüsse  gebildet  werden  ...
scheidender  Geltung  ihres  Schiedsspruches;  es  wäre  sehr  wünschenswerth,  daß
Schiedsgerichte  Vertreter  der  Arbeitgeber  wie  der  Arbeiter  in  ihrem  Schoßt  ^
mtb  daß  kraft  der  Statuten  die  Mitglieder  der  Arbeitervereine  gehalten  wären,  st
diese  zu  wenden.'
        <pb n="404" />
        7.  Kap.  auf  F-nd-lprin-ip  u.  p-rsönl,  Uuft.ih.it  aufg.baut.  fcc.  Ordnung.  377

'"."Zosischen  Arbeikerwallsahrt  wie  folgt  aus:  Mir  haben
«jJ?  '  ei  daß  bte  sociale  Arbeiterfrage  niemals  durch  bürgerliche
Drastice  ßöfnng  finben  LrW.
I e  -chung  bleibt  vielmehr  ben  Vorschriften  vollkommener  Gerechtigkeit  über-Jf
 1 .'  , bie  . erforbert '  daß  ber  Lohn  ber  Arbeit  ein  angemessener  sei.  Sie
'Ut  daher  m  bas  Gebiet  des  Gewissens.  Die  menschliche  Gesetzgebung  aber
dip  ^unmittelbar  die  äußern  Handlungen  der  Menschen  ins  Auge  faßt,  kann
(linier?  Riffen  ni#  in  f#  begreifen.  Biegung  Weser  %rage
(Ir  u6r,âenê  °uch  die  Mitwirkung  ber  Nächstenliebe,  welche  über  die
^echtigkeit  hinausgeht?  1

Somit  befindet  sich  die  Lehre  der  katholischen  Kirche,  wie  sie  in  dieser
^^rache  ihres  Oberhauptes  verkündet  wird,  in  vollster  Uebereinstimmung
ïiitm-iü.  e6n 'rï m '  ,U  die  von  seilen  der  gewiegtesten  fachmännischen
aten  vorgenommene  objective  Beobachtung  der  Verhältnisse  gelangt  ist

Siebentes  Kapitel.
^ ic  auf  bem  Feudalpriiieip  iinb  die  auf  ber  persönlichen
Unfreiheit  aufgebaute  soeiale  Ordnung,

verschiedenartigen  Gestaltungen,  welche  die  gegenseitigen  socialen
1,1,1,Menschen  angenommen  haben  und  noch  aufweisen,  sind  so
"rag  ».  Ü|i  Ulan  sich  ohne  leitenden  Faden  darin  nicht  auszukennen  ver-'
  rmgeu  wir  also  vorerst  die  einzelnen  Formen  in  übersichtliche  Gruppen.
bie fes  m  *  bereit§  bcn  Ņcgriff  der  Civilisation  definirt  (siehe  5.  Kapitel
ì&amp;gt;ie  à,'Ņuches).  Im  Anschluß  an  diese  Definition  unterscheiden  wir  zunächst
n&amp;gt;eb er  l  l ' lrten  Völker  von  den  sogen.  Naturvölkern.  Die  letztem  leben  ent--&amp;amp;e
 fl en  Viehzucht  und  führen  dementsprechend,  da  sie  genöthigt  sind,  die
,0'deplätze  aufzusuchen,  ein  umherziehendes  Leben;  oder  sie  sind
ì&amp;gt;ie  ^.buşiämme,  welche  der  Jagd  oder  dem  Fischfänge  nachgehen,  wie  z.  B.
lino,  oder  sie  bilden  rudimentäre  Gemeinwesen,  welche  meist  auf  den

j^be,  6 1^ e .  öie  telegraphischen  Berichte  der  großen  europäischen  Blätter  über  diese
ļ 8gļ '  îln  Wiener.Vaterland'  und  in  der  .Neuen  Freien  Presse'  vom  20.  Sep-^
  ln8tün?b  P  Hubert-Vatleroux,  Fausse  route,  in  der  .Revue  catholique
&amp;lt;008  et  du  Droit'  (Grenoble)  1893,  janvier  p.  32.  55;  février  p.  138
        <pb n="405" />
        378

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Organisationsfornien  der  Stammfamilien  oder  der  Dorfgemeinschaft  beruhen
und  auch  Ackerbau  treiben,  dabei  aber  auf  einer  Culturstufe  stehen,  auf  welcher
das  Privateigenthum  verhältnißmäßig  wenig  bedeutend  zu  sein  pflegt.  ^
Von  diesen  drei  Organisationsformen  äußert  eine  jede  auf  die  Smei
und  Gewohnheiten  der  betreffenden  Völkerschaften  einen  gewissen  gleichen  Elw
fluß,  welcher  indessen  nur  bis  zu  einer  bestimmten  Grenze  geht;  denn  sowo^
bezüglich  der  materiellen  Wohlfahrt  und  der  individuellen  Entwicklung  c
Personen  als  auch  der  geistigen  Begabung  und  vor  allem  der  sittlichen  Cigew
schäften,  des  Familienlebens  und  der  Religiosität  lassen  sich  überaus
Verschiedenheiten  feststellen.  Einige  Volksstämme  sind  in  einfacher  e1 ^
fromm,  andere  abergläubische  Götzendiener  und  wieder  andere  überhaupt  o
religiösen  Vorstellungen  und  Gebräuchen  arm.
Doch  wir  haben  uns  nicht  mit  uncivilifirten  Stämmen  und  Völkerschaf  t^
sondern  mit  civilisirtcn  Nationen  zu  beschäftigen  und  den  erstem  um  so
Aufmerksamkeit  zu  schenken,  als  sie  sämtlich  in  rascher  Aufeinanderfolge  un  ^
die  Herrschaft  von  Culturvölkern  schon  gekommen  sind  oder  in  einiger
gerathen  werden.  Wir  haben  uns  vielmehr  mit  den  socialen  Verhältnis!^
und  Wechselwirkungen  derjenigen  Culturstufe  zu  befassen,  auf  welcher
civilisirten  Nationen  bereits  stehen  und  auf  welche  die  uncivilifirten  ^
schäften  zu  gelangen  bestimmt  sind.
Es  lassen  sich  nun  fünf  hauptsächliche  sociale  Organisationsforinen^
Kulturvölker  unterscheiden,  die  wir  —  in  Ermangelung  geeigneterer
Hungert  —  die  feudale,  die  auf  persönlicher  Unfreiheit  beruhen  ^
die  genossenschaftliche,  die  ungeregelte  und  die  durch  ft 00 **!  ^
Eingreifen  geregelte  Form  des  menschlichen  Zusammen  le  e  ^
benennen.  Die  erste  beruht  auf  der  gegenseitigen  Verkettung  der  Herren  1111
Dienenden  durch  gewisse  dauernde  Beziehungen;  die  zweite  auf  dem  Geg^'  ^
freier  Herren  und  unfreier  Sklaven  oder  Leibeigener;  die  dritte  findet  st  )  ¿
verwirklicht,  wo  sowohl  die  Erzeugung  und  der  Verkatlf  von  Gütern  al&amp;gt;-  ^
das  gegenseitige  Verhältniß  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  dura)  ^
nossenschaften  geregelt  sind;  die  vierte  da,  wo  weder  eine  derartige  noa)^
staatliche  Regelung  dieser  Verhültniffe  besteht;  und  die  fünfte  herrsch^
in  den  Ländern,  in  welchen  die  öffentliche  Gewalt  die  einschlägigen  * f
niste  durch  verpflichtende  Vorschriften  regelt  und  deren  Ausführung  überw  ^
Natürlich  kommt  es  auch  vor,  daß  in  einem  und  demselben  Staatswesen
fünf  Formen  nebeneinander  bestehen.  So  kann  es  in  einem  Lande  9  ^
zeitig  Sklaven  oder  Leibeigene  und  freie  Lohnarbeiter  geben,  und  können  ^
ebenso  gewerbliche  Korporationen  und  gewisse  staatliche  Vorschriften  şi  ,
Production  neben  gewissen  sich  vollständig  frei  und  ungebttnden  beweg  ^
Gruppen  von  Unternehmungen  ganz  wohl  bestehen.  Aber  es  kann  n)
        <pb n="406" />
        7.  Kap.  Auf  Feudalprincip  u.  person!.  Unfreiheit  aufgebaute  soc.  Ordnung.  379
kMer  feudalen  oder  einer  andern  besondern  Organisationsform  der  socialen
-rdnung  eines  Landes  die  Rede  sein,  wenn  in  demselben  die  betreffende  Form
er  socialen  Beziehungen  nicht  die  vorherrschende  ist.  So  gab  es  z.  B.  im
-  Jahrhundert  in  England  noch  Leibeigene,  aber  die  ausschlaggebende  Or-MMsation
  dieses  Landes  war  dennoch  die  feudale,  weil  die  feudalen  Ein-'chtungen
  die  vorherrschenden  waren;  und  wenn  auch  im  Deutschen  Reiche
Ņlsse  corporative  Verbände  von  Bedeutung  und  Einfluß  bestehen,  so  kann
°ch  niemand  die  Organisation  der  socialen  Beziehungen  dieses  Landes  als
we  vorwiegend  corporative  bezeichnen.  Man  wird  vielmehr  zugeben  muffen
«ß  die  vorherrschenden  Formen  dieser  Organisation  die  ungebundene  und  die
rch  staatliches  Eingreifen  geregelte  sind.  Auch  darf  man  nicht  glauben,  daß
eje  fünf  Formen  in  einer  bestimmten  Reihe  aufeinander  folgen  oder  nebennonber
  besten  müssen.  %n  ber  2ßirHi#eit  beste#  teine  noümenbiqe
^  "arische  Aufeinanderfolge  derselben.
bes^ķ"àchst  wollen  wir  uns  mit  der  feudalen  Art  der  Socialordnuna
ästigen.  Das  Wesentliche  der  feudalen  Gestaltung  der  wirtschaftlichen
0  ber  tocasen,  ni#  ou*  berMmen%e)ie^un9en  ijt  in  )n,ei  ^fomenten
Bei en '  Ostens  muß  der  in  abhängiger  Stellung  Befindliche,  wie  er  auch
blli^  "i 09 '  ^ Cinem  ^ errn  * U  mt)X  ober  ^bniger  dauernden  Diensten  ver-Met
  sein,  ob  diese  Dienste  einfach  auf  der  Zahlung  eines  Zinses  beruhen,
bei  den  spartanischen  Heloten,  oder  ob  die  Abhängigen  dazu  verpflichtet
%  '  renden  zu  leisten,  d.  h.  so  oder  so  viele  Tage  im  Jahre  oder  in  der
Ge%  au f  dem  Grund  und  Boden  des  Herrn  oder  sonst  für  diesen  zu  arļ
  w,  oder  ob  endlich  die  dauernde  Verpflichtung  in  bestimmten  Zinsungen
  und  in  Arbeitsverrichtungen  zugleich  beruht,  wie  das  während  des
fi"  Mittelalters  in  den  west-,  central-  und  südeuropäischen  christlichen
st  en  mit  ihrer  zahlreichen  hörigen  Bevölkerung  der  Fall  war.  Auch  ist
wmentlich  im  Mittelalter,  aber  auch  —  wie  das  Beispiel  der  russischen
i"  lifießereien  des  Ural  zeigt  —  noch  in  unserem  Jahrtz^
  c*  vorgekommen,  daß  die  Hörigen  in  Städten  und  auf  Frohnhöfen  für
Herr  Handwerker  arbeiten  mußten.  In  diesen  Füllen  mußten  die
’^ lcn  Ļeuten  etwas  dem  Lohn  Gleichkommendes  an  Geld  oder  Sachgewähren;
  denn  mochten  auch  die  derartigen  Arbeiter  ein  Haus  und
(5j f  .urten  innehaben  und  an  den  früher  so  ausgiebigen  Nutzungen  des
nichtêîņ^genthums,  Ņlmende  u.  dgl.,  theilnehmen,  so  konnten  sie  sich  doch
Iqjjjj  '  îuie  die  auf  ihren  kleinen  Landgütern  ansässigen  Hörigen,  ihren  gejq
  ^uterhalt  durch  Ackerbau  und  Viehzucht  verschaffen,  dazu  fehlte  ihnen
Haus.  Endlich  wurden  auch  Hörige  zu  Arbeiten  und  Verrichtungen  im
eche  1  bc3  Herrn  verwendet,  meist  Kinder  aus  Familien  dieses  Standes,  welche
Twiste  Zeit  im  Schlosse,  auf  dem  Herrenhose  u.  s.  w.  dienen  mußten.
        <pb n="407" />
        380

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
Andererseits  gehört  es  zum  Wesen  der  feudalen  Organisation,  daß  auch
der  Herr  den  ihm  dienenden  Leuten  gegenüber  durch  gewisse  Verpflichtungen
gebunden  ist:  dieselben  nicht  entlassen,  sie  aus  ihrem  Besitz,  den  sie  unter
seiner  Aufsicht  verwalten,  nicht  vertreiben  und  ihr  Familienleben  nicht  zerstören ­
  kann.  Auch  muß  er  ihnen,  soweit  sie  sich  nicht  selbst  vertreten  können,
vor  Gericht  seine  Vertretung  unb  seinen  Schutz  gewähren  und  sie,  wie  wtt
jetzt  sagen,  gegen  Alter,  Unfälle  und  Krankheit  versichern.
Die  Lage  dieser  Art  von  Unfreien  ist,  je  nach  dem  Parteistandpun  te
der  Autoren,  vielfach  zu  günstig  oder  zu  schwarz  gemalt  worden.  Bei  dem
gegenwärtigen  Stande  der  historischen  Forschung  ist  es  aber  meistenthe'-möglich,
  die  verschiedenen  Arten  der  feudalen  socialen  Organisationen,  welche
in  den  verschiedenen  Ländern  und  zu  verschiedenen  Zeiten  existirt  haben,  un
ihre  Handhabung  objectiv  nach  denjenigen  Kriterien  zu  beurtheilen,  an  welche
die  wechselnden  Erscheinungsformen  des  socialen  Lebens  auf  ihre  Wohlthat^
keit  geprüft  werden  müssen.  In  gewissen  Fällen  haben  die  Hörigen  allerdings ­
  unter  einem  harten  Joche  leben  müssen.  Jene  traurige  Schwäche  der
Staatsgewalt,  welche  eine  der  beklagenswerthesten  Schattenseiten  nameut  t
der  ersten  Hälfte  des  Mittelalters  war,  verschuldete  es  nur  zu  oft,  daß  Her^
ihre  Rechte  den  dienenden  Klassen  gegenüber  in  so  harter  und  ungesetzliche
Weise  geltend  machten,  daß  die  letztern  zu  eigentlichen  Leibeigenen  W#  ^
gedrückt  wurden.  Im  ganzen  befanden  sich  aber  sowohl  die  coloni  *
spätem  römischen  Reiches  als  die  Hörigen  des  Mittelalters,  d.  h.  die  Ra^
kommen  dieser  coloni  in  den  romanischen  Staaten  und  die  gleichfalls  in  ^
halbe  Unfreiheit  herabgesunkenen,  von  den  erobernden  Stämmen  oder  eig
mächtigen  Grundherren  unterworfenen  freien  Grundbesitzer  und  ihre
kommen,  zu  denen  sich  die  freigelassenen  Leibeigenen  und  die  freiwillig
solches  Abhängigkeitsverhältniß  Getretenen  gesellten,  im  Gegensatz  zu  den  ct ^
eigenen,  von  denen  zugleich  mit  den  Sklaven  zu  reden  sein  wird,  in  e&amp;gt;
sehr  oft  recht  erträglichen  Lage.  „
Sie  standen  zwar  in  einem  Verhältniß  mannigfacher  Abhängigkeit  ^
ihrem  Herrn,  wurden  aber  in  ihren  religiös-sittlichen  Rechten  nicht  be
trächtigt  und  waren  nicht  einmal  in  Bezug  auf  die  sämtlichen  Befugmssi
bürgerlichen  Rechtslebens  von  dem  Herrn  abhängig.  Durften  sie  auch  '
Stellung  nicht  eigenmächtig  aufgeben,  selbst  wenn  sie  das  Gut,  auf
saßen,  dem  Herrn  zurückstellten;  bestanden  auch  Beschränkungen  ihrer  ^
ehelichungsbefugniß,  indem  sie,  namentlich  bevor  Papst  Hadrian  I  ;  ^
12.  Jahrhundert  das  gegenteilige  Princip  sanctionirte,  ohne  Erlaubn^
Herrn  keine  gütigen  Ehen  zu  schließen  vermochten:  so  konnten  sie  doch
thum  erwerben  und  von  ihrem  Gute  nicht  entfernt  werden.  Auch
sie  dasselbe  an  ihre  Blutsverwandten  und  durften  es  sogar  an  óieno
        <pb n="408" />
        7.  Kap.  Auf  Feudalprincip  u.  persönl.  Unfreiheit  aufgebaute  soc.  Ordnung.  ZZI
aum  nömfWen  #ren#e  gehrten,  berüußern,  mie  fie  bem,  __  ^enn
Ģ  ņ'Ģ  m  allen  Sachen  —  selbständig  vor  Gericht  auftreten  konnten  1
So  mar  bie  mStlidk  BeHung  ber  MeŞraoŞi  jener  ßalbfreien  belassen
%  nn  spätern  Mittelalter  in  Deutschland  die  Mehrheit  der  Bevölkerung
eten  und  in  frühern  Zeiten  auch  in  den  romanischen  Staaten  und  in
gland  einen  großen  Theil  derselben  ausmachten.  Durch  ihre  mannig-Mn
  Zlnsleistungen,  wie  Korn-,  Vieh-,  Gänse-,  Hühner-,  Eier-,  Honig-J
 en  U'  s-  w..  kamen  sie  zum  großen  Theil  für  die  materiellen  Bedürfniffe
stand  '^Ņnstandes  auf  und  erfreuten  sich  oftmals  eines  behaglichen  Wohl-Ņà?
  '  wenigstens  da,  wo  die  Herren  die  in  dem  Hofrecht  niedergelegten
hrZw  freiwillig  oder  unter  dem  Zwange  der  Staatsgewalt  nicht
das  &amp;gt;•  "àhaupt  kann  man  entschieden  behaupten,  daß  das  Feudalsystem
ihrer-  ^.Şllienleben  begünstigte:  es  sicherte  der  arbeitenden  Klasse  den  Besitz
-omnitätte  und  ihren  Unterhalt,  wenn  es  auch  bisweilen  die  Verehe-Wc»
  JT*  .ļ^e^an  den  Herrn  zu  entrichtende  Sporteln  erschwerte.  Da-System
  insofern  ungünstig,  als  es  die  aufsteigende  Klassen-"9
  ,tûrî  Schwert,  ja  vielfach  gänzlich  verhindert  und  eine  gewaltige
es  7 stnb  5ttH ^ en  ben  Löhern  und  den  niedern  Klassen  aufrichtet.  Ja
bie .  letztem  so  ziemlich  politisch  rechtlos.  Trotzdem  haben  in  den
her  '  ^ CÍten  °^ maí8  ^echt  freundliche  Beziehungen  zwischen  den  Grund-'
  "nd  dem  Volke  bestanden,  und  blieb  dem  letztem  wenigstens  der  geist-Häif
 tanb  Ģ'  Indes  steht  ein  unlösbares  persönliches  Abhängigkeitsbea/S
  selbst  in  seiner  gemilderten  und  humanen  Form  mit  den  Idealen
^hnstenthums  nicht  völlig  im  Einklang.
fini&amp;gt;  ©cflallungm  der  socialen  Beziehungen
sosten  ģşi'wmten  Verhaltmffen  noch  die  besten  und  für  die  Menschen  heilei
 o6ert  *  -'S'  löenn  em  Land  von  einer  bedeutend  höher  civilisirten  Nation
Unter  s ö ,'j b  °i er  lüCnU  bort  bic  Sklaverei  erst  vor  kurzem  abgeschafft  wurde,
höh^  I  -  Verhältnissen  kann  eine  milde  Form  der  Hörigkeit,  die  den
Gerirà  7  a ^ Cn  Zwiste  Pflichten  auflegt  und  eine  Art  von  Vormundschaft
'  b f"  mirtschaftlich  schwachen  möglicherweise  den  wirksamsten  Schutz
lätzt  sich  z.  B.,  wie  die  Verhältnisse  nun  einmal  liegen,  gegenben
  Aufsah  .Hörigkeit'  im  Staatslexikon  der  Görresgesellschaft  III  (Freiet
  '  285—305  -  "nd  eingehendere  Mittheilungen  bei  Paul  Allard,  Esclaves
N.  -  ma,n -mortable8.  Paris  1884;  Fustel  de  Coulanges,  L’alleu  et  le  domaine’
/  vols.  Paris  1888  et  1889.
Se  ,/•  3115er *  Maria  Weiß  0.  Pr.  hat  in  seinem  Werke  .Sociale  Frage  und
Siche»  S?  àr  Handbuch  der  Gesellschaftslehre'  die  guten  Seiten  der  mittel-%
  deg  /Şudalordnung  in  ein  glänzendes  Relief  gesetzt  und  auch  viele  anmuthiae
damaligen  Volkslebens  mitgetheilt.
        <pb n="409" />
        %82

III.  Buch.  Die  Bertheilung  der  Güter.

wärtig  die  Frage  auswerfen,  ob  es  nicht  gerathen  wäre,  daß  die  europäischen
Nationen,  welche  die  Länder  im  Innern  von  Afrika  unter  sich  vertheilen,  die
Eingeborenen  einem  derartigen  Regime  unterwürfen.
Wer  die  Existenzverhältnisse  der  nunmehr  gänzlich  von  den  Weißen
trennten  Negerbevölkerung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  kennt,  wer
weiß,  was  die  Worte  Freiheit  und  Gleichheit  für  dieselbe  zu  bedeuten  habew
muß  sich  überzeugen,  wie  viel  vortheilhafter  für  die  Schwarzen  eine  Art  voi
glebae  adscriptio  gewesen  wäre,  welche  eine  jede  Negerfamilie  in  eine  mapvolle ­
  Abhängigkeit  von  einem  verantwortlicheil  Schutzherrn  gebracht  hätte.  şş
jetzige  System  schrankenloser  Freiheit  hat  mit  der  Sklaverei  einen  SM
den  gänzlichen  Mangel  an  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  so  tief  stehen  e
Negerrasse í .
Uebrigens  ist  es  auch  anderwärts  vorgekommen,  daß  die  Aufhebung,
artiger  Abhängigkeitsverhältnisse  den  Hoffnungen  der  Betheiligten  in  şş
Resultaten  nicht  entsprochen  hat.  Die  im  Jahre  1861  emancipirte  unsre
Bevölkerung  Rußlands  hat  aus  dem  großherzigen  Acte  Kaiser  Alexanders  •
nur  zweifelhaften  Vortheil  gezogen.  Viele  der  frühern  Leibeigellen  sind  in^
Hände  von  Geldverleihern  gerathen,  welche  sie  in  eine,  derart  traurige  La^
versetzten,  daß  sie  übler  daran  waren  als  früher  unter  ihren  Gutsherren,  11
so  manche  andere  iilußten  gewahr  werden,  daß  die  Herrschaft  der  Dors  ^
meinde  lästiger  sein  kann  als  diejenige  ihrer  alten  Herren.  In  andern  u  ^
hingegen  und  besonders  da,  wo  ein  intensiver  Landwirtschaftsbetrieb  an
Stelle  eines  extensiven  tritt  nnb  wo  man  die  Dienst-  wie  die  Naturalleistung
durch  Geldzahlungen  ersetzt,  werden  die  Feudallasten  lästig,  ja  un  ertrag  ^
und  ist  eine  billige  Ablösung  derselben  eine  Wohlthat  für  beide  Theile,^
die  unfreiwillige  Arbeit  unter  solchen  Umständen  verderblich  wirkt  und
bestens  hinter  der  freien  an  Wirksamkeit  weit  zurücksteht.  ^  ^
Was  sodann  die  auf  pers  önl  i  cher  U  nsreiheit  beruhende  F ü ^ fIt
der  socialen  Organisation  anlangt,  so  ist  dieselbe  in  ihren  ^
Graden,  der  Sklaverei  und  der  Leibeigenschaft,  von  der  soeben  als  T cU  f)ļ
bezeichneten  wesentlich  verschieden,  obgleich  diese  letztere,  z.  B.  im  europaü  ^
Mittelalter,  vielfach  aus  der  totalen  Unfreiheit  sich  entwickelt  hat  und  ^  ^
das  gleichfalls  während  des  Mittelalters  und  am  Ausgang  desselben  n"  ^
oft  vorgekommen  ist  —  auch  zu  verschiedenen  Malen  diese  tiefern  Formen
socialen  Entwicklung  zur  Folge  hatte.

'  Siehe  Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  533  ff.  Daselbst  st»  ^che»
nähere  Angaben  über  die  Übeln  Folgen  und  die  zum  Theil  geradezu  ungey^
Zustände,  welche  die  ganz  unvermittelte  Negeremancipation  in  manchen  Gegen
sich  zog.
        <pb n="410" />
        7.  Kap.  Auf  Feudalprincip  u.  persönl.  Unfreiheit  aufgebaute  soc.  Ordnung.  Z88
Tie  Sklaverei  läßt  sich  als  die  Form  der  Unfreiheit  bezeichnen,  welche
dem  Herrn  verstattet,  den  Unfreien  nicht  als  eine  Person  zu  behandeln
'e  durch  Familienbande  mit  andern  in  Beziehungen  steht,  sondern  als  ein
ejen.  das  von  dem  Eigenthümer  fast  ohne  Einschränkung  nach  Belieben  beşi,
  gestraft  und  verkauft  werden  kann.

Allerdings  hat  sich  die  Behandlung  der  Sklaven  durch  die  Güte  und  das
bu*  bCr  Herren,  durch  den  heilsamen  Einfluß  der  öffentlichen  Meinung  oder
rch  die  Einwirkung  der  religiösen  Ideen  und  Gefühle  oftmals  günstiger  ja
Mmrögiiü  #  W  @efe%,  g.  8.  #on  hn  ersten  Mr,
Udert  der  römischen  Kaiserzeit  \  Schutzmaßregeln  zu  ihren  Gunsten  getroffen,
^rner  haben  da,  wo  die  Herren  inmitten  ihrer  Sklaven  lebten,  häufig  freund-^e
  Beziehungen  zwischen  beiden  Theilen  geherrscht.  Gutherzige,  gebildete  und
lind  ^eute  suchen  sich  immer  freundlich  zu  ihren  Untergebenen  zu  stellen,
so  bestanden  denn  solche  angenehme  Verhältniffe  z.  B.  auch  auf  vielen
unzungen  der  nordamerikanischen  Südstaaten.  Ja  sogar,  wenn  die  Sklaven
«rbe'i^ŗņ.  herrschaftlichen  Haushalt  gehören,  sondern  auf  entfernten  Landgütern
lten.  ist  es  im  allgemeinen  im  Jntereffe  des  Herrn  gelegen,  allerdings  eine
U cb  9C  AE  unter  ihnen  aufrecht  zu  erhalten,  grausame  Behandlung  und
ranstrengung  jedoch  zu  verhindern  und  durch  Belohnungen  zum  Fleiß  cmhat
  "en.  So  sehr  man  auch  die  Sklaverei  als  Institution  verabscheuen  muß,
llnb  doch  bei  der  Beurtheilung  derselben  ruhig  und  objectiv  vorzugehen'
'"chî  ohne  weiteres  den  grauenhaften  Schilderungen  Glauben  zu  schenken,
to  ' ,c  gelegentlich  des  nordamerikanischen  Bürgerkrieges  entworfen
kn.  Auch  lasten  sich  zweifellos  verschiedene  Grade  der  Berderblichkeit  der
fooniiT'  ""Heiden.  Wer  wollte  läugnen,  daß  die  Schwarzen  in  den
dghi  'à  ""d  portugiesischen  Kolonien  Amerikas,  wo  der  Einfluß  der  Religion
''gen!  ba ^  ^ re  Wellung  so  ziemlich  derjenigen  der  europäischen  Leib-«tm
 ö  !!  9lci *  marb  "nd  ihnen  wenigstens  die  Uebung  der  religiösen  Pflichten
detz  '  şi'h  '"eist  bester  befanden  als  die  Sklaven  der  Römer  zur  Zeit
à  Augustus,  da  die  Cultur  auf  das  höchste  entwickelt,  das  reli-^eben
  aber  in  tiefen  Verfall  gerathen  war!
Astati  ^^î'destoweniger  ist  die  Sklaverei,  soweit  es  die  Verhältniffe  nur  irgend
diesel^'  "^"schaffen,  und  zwar  aus  den  folgenden  Gründen:  1.  wird  durch
fö rbcrt C '  m °9  şiê  ""ch  noch  so  mild  gehandhabt  werden,  die  Unmoralität  6rll.
  y  u " b  'st  sie  einem  anständigen  Familienleben  durchaus  nicht  förderlich;
^  'hl  die  Gewalt,  welche  sie  dem  Herrn  einräumt,  mit  der  christlichen  Lehre

5  îoard  die  Castration  und  die  eigenmächtige  Tödtung  der  Sklaven  für  ein
""d  Unf Cn .  crf iört  und  denselben  wegen  grausamer  Behandlung,  unzureichender  Kost
"''chm  Zumuthllngen  ein  Beschwerderecht  bei  der  Obrigkeit  eingeräumt  (Ferd
br,  Geschichte  des  römischen  Rechts  II  (3.  Aufl.  Bonn  1861),  61.
        <pb n="411" />
        384

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
von  der  Natur  und  Würde  des  Menschen  in  Widerspruch  ;  3.  bietet  die  Sklavercn
häufig  Anlaß  zu  Grausamkeiten.  Was  helfen  staatliche  Schutzgesetze,  wenigstenbei
  geringern  Mißhandlungen  u.  dgl.  ?  Bleibt  der  Sklave  in  der  Gewa
des  Herrn,  so  wird  er,  wenn  er  sich  bei  der  Behörde  beklagt,  in  der  Rege
nur  härter  behandelt  werden;  4.  führt  die  verachtete  Stellung  der  '
Unfreien  vielfach  zu  Geringschätzung  der  nach  christlicher  Anschauung  zu  achtende
und  zu  schätzenden  Handarbeit;  5.  endlich  stellt  sich  im  Gefolge  der  Şklatier
gewöhnlich  der  Sklavenhandel  ein,  also  ein  wahrhaft  unerträgliches  Ue  e,
über  dessen  Greuel  kein  Wort  zu  verlieren  ist.
Da  die  Sklaverei  demnach  mit  dem  Geiste  des  Christenthums  nicht
Uebereinstimmung  steht,  so  darf  natürlich  ein  christlicher  Herr  nicht  von  a  e
ihm  auf  Grund  derselben  zustehenden  Rechten  Gebrauch  machen.  Auch  hat  ,
Kirche  zwar  nie  gestattet,  daß  sich  die  Sklaven  gegen  ihre  Herren  auflehne  '
sich  aber  auf  das  angelegentlichste  bemüht,  die  Lage  derselben  zu  erleichter^
Schon  im  alten  römischen  Kaiserreich  legte  die  Gesetzgebung  des  4.,  ul ^
G.  Jahrhunderts  beredtes  Zeugniß  von  dieser  Intervention  ab.  Ja  man  kan^
sagen,  daß  sich  in  den  letzten  Zeiten  dieses  Reiches  eine  Entwicklung  vollzog^
hatte,  welche  den  Unterschied  zwischen  den  coloni,  d.  h.  den  Hörigen,  UN
den  gänzlich  Unfreien  zum  guten  Theile  beseitigte,  da  es  im  4.  Jahrhun  e
durch  ein  Gesetz  Kaiser  Balentinians  verboten  wurde,  die  zu  gewissermap
selbständiger  Bearbeitung  auf  Landgütern  exponirten  Sklaven  ohne  das
treffende  Gut  zu  verkaufen.  Aus  den  Sklaven  waren  derart  Leibeigene  r
worden,  d.  h.  Menschen,  welche  der  Herrschaft  eines  andern  nur
unterworfen  sind,  als  dadurch  die  wichtigsten  der  religiös-sittlichen  Ordn"
angehörenden  Menschenrechte  nicht  negirt  werden,  und  welche  auch  &amp;amp;
Schutzes  ihrer  natürlichen  Gefühle  genießen,  d.  h.  nicht  willkürlich  aus  w
ganzen  Lebenssphäre  herausgerissen  werden  können.  (1 ,
Zum  Schutze  dieser  Art  von  Unfreien,  die  durch  die  Härte  der  9^
manischen  Eroberer  des  römischen  Weltreichs  anfangs  wieder  in  eine  traurig  ^
Lage  zurückversetzt  wurden,  hat  es  die  Kirche  auch  weiter  nicht  an  Bemühn"^,
fehlen  lassen.  So  wurde  denn  allmählich  durch  die  Gesetze  der  neuen  9
manischen  und  germanisch-romanischen  Staatengebilde  eine  erträgliche  rech  ^
Stellung  derselben  geschaffen.  Den  ihre  Leibeigenen  richtenden  Herren  w"
die  Beobachtung  der  Gesetze  eingeschärft,  der  Verkauf  über  das  Meer,  slU %
halb  des  Gebietes  des  betreffenden  Volksstammes,  und  endlich  sogar  allster^
der  Markgenoffenschaft  verboten  und  noch  anderes  zum  Besten  der  Leibn9
verfügt  r.  Nichtsdestoweniger  blieb  die  Lage  dieser  mittelalterlichen  Uns

i  Siehe  den  Aufsatz  .Hörigkeit'  im  Staatslexikou  der  Görresgesellschall
286—290.  Paul  Allard  1.  c.  167.  175.

Ill'
        <pb n="412" />
        7.  tot,,  auf  Feàlpàip  u.  persons.  Unfreiheit  aufgebaute  foc.  Ordnung  885
,'Ģ-n  auf  Verbindungen  zwischen  Unfreien  und  freien  Personen  weiblichen
l-dlechtz  nach  wie  vor  die  Todesstrafe,  und  die  russischen  Leibeigenen  waren
Mw  Jahre  1797,  in  welchem  verordnet  wurde,  daß  sie  von  ihren  Gut--Sllaven-'
  Ş°ņņ'°â°n  nicht  zur  Arbeit  gezwungen  werden  konnten,  eigentlich
Die  Leibeigenschaft  ist  demnach  ebenso  wie  die  eigentliche  Sklaverei  etwas
werflichea  „nb  mochten  nun  die  Maßregeln,  welche  diesen  mit  der  Menschende
  im  Widerspruch  stehenden  Institutionen  ein  Ende  machten  -  wie  die
IWmng  der  Leibeigenschaft  durch  die  Patente  Kaiser  Josephs  II.  in  Oesterreich
We*  das  Allgemeine  Landrecht  in  Preußen,  und  die  verschiedenen  im
»'libe  miHU ‘  Jahrhunderts  zu  Gunsten  der  Negersklaven  erlaffenen  Gesetze,
dev„JV'I  ttan8al, ‘ ra,i í d &amp;gt; t "  Kolonien  der  europäischen  Staaten  und  in
1%  J' 1 "'"*'"  publiken  die  Sklaverei  beseitigten  —,  von  christlichen  oder
3bKn  el " 8e8cl,m  &amp;gt;à.  s»  muffen  sie  doch  als  hoch-'""»wtcZ
  ° U  btC  ŅĢ  d»  menschlichen  Cultnrentwicklung  be-Äedj.?"şş'""'â&amp;gt;
  wird  es  gelingen,  der  Sklaverei  auch  in  den  mohammedanischen
ļtujdenen  sie  noch  immer  besteht,  sowie  dem  Kulihandel  und  der
»ähnlichen  Behandlung,  welche  diese  betlagenswerthen  asiatischen  und  polv-«ijhnl"
  ^ebeiter  aus  Grund  erschlichener  Verträge  zu  erdulden  haben,  all-'"ch
  den  Garaus  zu  machen.
^  U'brigeur  sind  die  Sklaverei,  die  Leibeigenschaft  und  andere  gleichwerthiae
Hìhsjà  "°Ģhestigen  wirtschaftlichen  Folgen  begleitet.  In  dieser
SflqZ  ,l1t  msln  ouş  ble  folgenden  Uebel  hingewiesen:  1.  die  Trägheit  der
Lilien  fir  solche  nur  aus  Furcht  vor  Strafen  arbeiten,  die  indes  schließlich
ihrer  J* 6 ™  Eindruck  mehr  machen;  2.  die  Ungeschicklichkeit,  eine  Folge
%  sn  0"  wickelten  Intelligenz,  welche  bisweilen  sogar  zu  einer  Art  Stumpfheit
bei toenbV Ur ^ Cit  ihre  Sorglosigkeit  in  Bezug  auf  die  von  ihnen
ş^igkeit  ^  şêrkzeuge  und  die  ihnen  anvertrauten  Thiere;  4.  ihre  Ein-S
  bip Q ~ Û ^ eâ  'şi  oõer  nur  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  richtig.  Möglich,
^isch  Sklavenarbeit  derartige  Resultate  hat;  aber  es  hat  z.  B.  unter  den
^Utç n  ^  ""b  den  griechischen  Sklaven  auch  an  geschickten  und  intelligenten
%  !*  .  gefehlt.  Man  kann  ja  auch  Sklaven  durch  Belohnungen  zu  Energie
Schicklichkeit  antreiben  und  durch  Freundlichkeit  für  die  Interessen  ihres
den  Aufsatz  ,Hörigkeit«  a.  a.  O.  III,  287.  304.

°Ş'«Smpsk.  VolkswirtschaftSlehre.
        <pb n="413" />
        386

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Herrn  besorgt  machen.  Es  kommt  eben  sehr  viel  auf  die  Person  der  einzelnen
Herren  und  auf  die  Art  ihrer  Beziehungen  zu  ihren  Unfreien  an  i.
Im  ganzen  hat  jedoch  die  persönliche  Unfreiheit  auch  in  dieser  Hinsicht, ­
  d.  h.  in  betreff  der  Förderung  des  Nationalwohlstandes,  sehr  nachtheilige ­
  Folgen.

Achtes  Kapitel.
Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.
Da,  wo  diese  Form  der  socialwirtschaftlichen  Organisation  die  herrschende
ist,  besteht  eine  große  Anzahl  von  Genossenschaften,  obligatorischen  wie  facultativen
  und  auch  solchen  mit  erblicher  Mitgliedschaft,  gleichviel,  ob  sie  nur
Leute  der  ärmern  Volksklaffen  oder  ausschließlich  solche  der  höhern  oder  endlich
Mitglieder  beider  Schichten  umfaffen,  ob  sie  die  Erzeligung,  den  Austausch
oder  die  Vertheilung  von  Sachgütern  zum  Zwecke  haben.
Mit  den  vielen  genossenschaftlichen  Bildungen  der  uncivilisirten  Völkerschaften ­
  haben  wir  uns  hier  ebensowenig  zu  befaffen  wie  mit  jenen  vorwiegend
religiöser,  politischer,  geselliger  und  anderer  Natur.
Zum  Wesen  einer  Genossenschaft  gehört  es,  daß  sie  verschiedene,  an  und
für  sich  voneinander  unabhängige  Personen  umfaßt,  welche  sich  zur  Erreichung
eines  bestimmten  Zweckes  oder  einer  ganzen  Reihe  von  Zwecken  vereinigen.
Sie  ist  also  wesentlich  verschieden  von  der  Familie,  welche  sich  als  eine  unmittelbar ­
  auf  der  natürlichen  Ordnung  beruhende  und  die  durch  nahe  verwandtschaftliche ­
  Bande  verbundenen  Menschen  in  sich  begreifende  Gemeinschaft
darstellt.

1  Es  ist  ganz  irrthümlich,  anzunehmen,  daß  die  Sklaverei  eine  bis  auf  die  Urzeiten ­
  des  Menschengeschlechtes  zurückzudatirende  Institution  sei  und  daß  sich  die  Hörigkeit ­
  und  die  Freiheit  allmählich  aus  ihr  entwickelt  haben.  Das  ist  durchaus  nicht  immer
der  Fall  gewesen.  So  traten  z.  B.  in  Lacedämon  und  in  Thessalien  an  Stelle  der
ursprünglichen  Hörigkeit  die  schlimmsten  Formen  der  Sklaverei.  In  Rußland  ñ"'Ñ
der  Leibeigenschaft  keine  Sklaverei  voran,  und  die  erstere  batirte  im  allgemeinen  erf
aus  dem  16.  Jahrhundert,  worauf  sie  sich  im  18.  Jahrhundert  unter  Peter  d.  Ģr.
noch  härter  gestaltete.  Und  wer  wüßte  nicht,  daß  in  Deutschland  im  15.  Jahrhundn
zahlreiche  freie  Bauern  leibeigen  wurden,  daß  sich  diese  Erscheinung  nach  dem  Bauern
krieg  vom  Jahre  1525  wiederholte  und  daß  auch  die  Lage  des  hörigen  Landvolkes  &amp;gt;  ^
15.  und  16.  Jahrhundert  und  noch  lange  danach  vielfach  eine  schlechtere  war  als  &amp;gt;
frühern  Zeiten?
        <pb n="414" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  ggy
Eine  genossenschaftliche  Einigung  kann  ohne  Rücksicht  darauf  bestehen,
ob  das  Gesetz  dieselbe  anerkennt  oder  nicht.  Ja  es  hat  Vereine  gegeben,
welche  trotz  der  ihnen  feindlichen  oder  sie  sogar  direct  verbietenden  Gesetze  bestanden. ­
  So  existirten  in  England  während  des  ersten  Viertels  des  19.  Jahrhunderts ­
  die  Trades'  Unions,  obgleich  sie  gesetzlich  streng  verpönt  waren.
Und  was  haben  die  im  13.  Jahrhundert  in  Deutschland  gegen  den  Bestand
der  Handwerkerinnungen  erlassenen  kaiserlichen  Decrete  genützt?
Die  genossenschaftlichen  Bildungen  gehören  zu  den  hervorstechendsten  Erscheinungen ­
  im  wirtschaftlichen  Leben  der  civilisirten  Völker.  Sie  kehren  in
dieser  oder  jener  Form  immer  wieder  und  sind  für  das  sociale  Wohlbefinden
von  größter  Bedeutung.  So  wollen  wir  uns  denn  mit  vier  Arten  solcher
Vereinigungen  etwas  eingehender  beschäftigen  und  nicht  minder  den  Gilden
der  Handwerker  und  Kaufleute  des  Mittelalters  und  der  darauf  folgenden
Zeiten  wie  den  Gewerkvereinen,  den  Actiengesellschaften  und  den  Trusts  oder
Syndicaten  der  Producenten  oder  Kaufleute  der  Gegenwart  unsere  Aufmerksamkeit ­
  schenken.
Die  statutarische  Ordnung  der  Gilden,  Innungen,  Zünfte,  oder  wie  jene
tief  in  das  Mittelalter  zurückreichenden  Genossenschaften  sonst  heißen  mögen
—  eine  Ordnung,  die  allerdings  in  der  Praxis  nicht  überall  beobachtet
wurde  —,  war  im  großen  und  ganzen  die  folgende.
Sämtliche  Kaufleute  oder  selbständigen  Gewerbsleute  eines  bestimmten
Ģeschäftszweiges  einer  Stadt  waren  in  einer  Genossenschaft  vereinigt,  welcher
unter  Zustimmung  der  städtischen  Regierungsgewalt  die  Ordnung  der  Productions- ­
  und  Verkaufsbedingungen,  der  Feiertagsruhe  und  Arbeitsdauer,  der
Ļohnverhältniffe,  der  Productionsmethoden  u.  s.  w.  oblag.  Es  durfte  demnach
niemand  das  betreffende  Gewerbe  betreiben,  wenn  er  nicht  der  Innung.
Zunft  u.  dgl.  angehörte  und  die  zu  diesem  Behufe  vorgeschriebenen  Bedingungen ­
  erfüllt  hatte.  Ein  jeder,  der  selbständiger  Unternehmer  werden
wollte,  mußte  nämlich  einige  Jahre  hindurch  ein  bei  dem  Meister  wohnender,
verköstigter  und  demselben  wie  einem  Vormund  anvertrauter  Lehrling  gewesen
şein,  für  dessen  sittliche  und  technische  Ausbildung  der  erstere  die  Verantwortung
iŗug.  Alsdann  wurde  der  Jüngling  Geselle,  der  sich  den  Meister,  bei  dem
Ek  arbeiten  wollte,  auswählen  durfte  und  bezüglich  des  Lohnes,  der  Arbeitszeit
und  der  sonstigen  Arbeitsverhältnisse  von  demselben  nicht  unbedingt  abhing,
ba  für  alle  diese  Punkte  weitgehende  Vorschriften  der  Genossenschaft  bestanden.
Doch  unterstand  der  Geselle  einer  heilsamen  Zucht.  Verließ  er  den  Meister
ohne  triftigen  Grund  oder  ward  er  mit  Recht  entlassen,  so  durfte  ihm  kein
anderer  Meister  Arbeit  geben.  In  verschiedenen  Gewerben  und  Ländern  war
ks  Brauch,  daß  die  Gesellen  von  Stadt  zu  Stadt  reisten,  um  sich  durch  die
Kenntniß  der  verschiedenartigen  Productionsmethoden  in  ihrem  Geschäft  zu
25*
        <pb n="415" />
        388

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

vervollkommnen.  War  der  herangereifte  Mann  im  stände,  die  geforderten
Gebühren  zu  zahlen  und  das  vorgeschriebene  Meisterstück  anzufertigen,  so
wurde  er  selbst  Meister  und  sah  sich  dann  in  dieser  Stellung  auch  seinerseits
an  die  Regeln,  unter  deren  Einfluß  er  allmählich  emporgestiegen  war,  gebunden.
Weiter  bestand  in  der  Innung  ein  zuständiges  Schiedsgericht  zur  Entscheidung
aller  Streitigkeiten,  die  zwischen  Meistern  und  Arbeitern  entstehen  konnten.
Häufig  verhinderte  auch  die  Zunft  das  Reichwerden  der  Meister,  indem  sie
die  Zahl  der  Gesellen  und  Lehrlinge,  welche  ein  Meister  gleichzeitig  beschäftigen
durfte,  genau  bestimmte.  Auf  diese  Weise  bildeten  die  Meister  eine  ziemlich
zahlreiche  Klasse 1 .  Sie  unterlagen  einer  strengen,  seitens  der  Innung  und
der  Stadtbehörde  geübten  Beaufsichtigung  hinsichtlich  der  Qualität  und  des
Maßes  der  von  ihnen  verkauften  Gegenstände,  und  gegen  alle  Arten  von
Uebervortheilungen  waren  strenge  Strafen  verhängt.  Zugleich  übte  die  Genossenschaft ­
  eine  sehr  heilsame  Wirksamkeit  als  Hilfs-  und  Darlehenskasse,
indem  sie  zu  solchen  Zwecken  einen  Fonds  besaß  oder  von  den  Mitgliedern
Beiträge  einhob,  die  zur  Unterstützung  alter  oder  kranker  Mitglieder  und  von
Wittwen  und  Waisen  verwendet  wurden.  Endlich  übten  auch  die  den  Meistersöhnen
  hinsichtlich  des  Eintritts  in  die  Zunft  gewährten  Vergünstigungen  und
die  den  Wittwen  eingeräumte  Befugniß,  das  Geschäft  des  Gatte»  fortzuführen,
einen  Vortheilhaften  Einfluß  auf  die  Festigung  der  Familienbande.
So  war  die  Verfassung  der  Gilden  in  den  Zeiten  beschaffen,  während
welcher  sie  auf  dem  Höhepunkte  ihrer  Entwicklung  standen.  Doch  darf  darüber
nicht  vergessen  werden,  daß  auch  während  dieser  Periode  viele  Mißbräuche
vorkamen  und  heftige  Streitigkeiten  zwischen  Meistern  und  Gesellen,  ja  sogar
Strikes,  nicht  zu  den  Seltenheiten  gehörten.
Eine  namhafte  Abweichung  von  dieser  Verfassung  hatten  hauptsächlich
nur  die  Zünfte  einiger  italienischen  und  südfranzösischen  Städte  des  Mittelalters ­
  aufzuweisen.  In  diesen  Städten  konnte  nämlich  ein  jeder  das  ihm
zusagende  Gewerbe  ausüben,  ohne  eine  bestimmte  Lehrzeit  nachweisen,  ein
Meisterstück  anfertigen  und  einer  Gilde  beitreten  zu  müssen.  Es  genügte,
daß  der  Betreffende  die  von  der  Municipalbehörde  aufgestellten  Regeln  beobachtete. ­
  Aber  nichtsdestoweniger  bestanden  auch  in  diesen  Städten  Innungen
und  Zünfte,  die  theilweise  —  man  denke  nur  an  die  dazumal  in  Florenz
bestehenden  Corporationen  dieser  Art  —  die  größte  Lebenskraft  und  eine

'  Diese  socialistisch  angehauchte  Maßregel  war  ungerecht,  da  es  nach  der  Ordnung
der  Natur  ganz  berechtigt  ist,  daß  der  fleißige,  besonders  intelligente  und  sparsame
Meister  mehr  Zuspruch  hat  und  zahlreichere  Gehilfen  beschäftigt.  Anderswo  wurde
freilich  der  Zutritt  der  Gehilfen  zur  Selbständigkeit  mehr  und  mehr  erschwert,  damit
möglichst  viele  Meister  recht  viele  Gesellen,  und  zwar,  wenn  thunlich,  ein  jeder  wieder
eine  möglichst  gleiche  Anzahl,  halten  konnten.
        <pb n="416" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  ggg
gewaltige  politische  Macht  entfalteten.  Die  Freiwilligkeit  des  Beitritts  zu
denselben  ermöglichte  die  Fernhaltung  zweifelhafter  und  minder  tüchtiger  Elemente, ­
  und  andererseits  bedurften  die  thatkräftigen,  gebildeten  und  fleißigen
Bürger  jener  Städte  keines  Zwanges,  um  die  für  sie  so  heilsame  Vereinigung
zu  lebenskräftigen  Genossenschaften  zu  vollziehen.  Es  war  daher  nur  naturgemäß, ­
  daß  diese  auf  freiwilligem  Beitritt  beruhenden  Genossenschaften  im
allgemeinen  die  Gesamtheit  der  Unternehmer  eines  oder  mehrerer  verwandten
Gewerbe  umfaßten  und  in  der  politischen  Organisation  die  Stelle  einnahmen,
welche  anderwärts  die  obligatorischen  Innungen  errungen  hatten.  Sie  verfolgten, ­
  wie  es  in  den  Statuten  einer  provenyalischen  Genoffenschaft  heißt,
den  Zweck,  ,den  Sonntag  und  den  Herrscher  heilig  zu  halten,  die  Angelegenheiten
in  Bezug  auf  die  charitativen  Bedürfnisse  ihrer  Gewerbsgenoffen  und  die  Fortschritte ­
  ihres  Gewerkes  zu  regeln  und  an  der  eigenen  Selbstveredlung  und
bharakterhebung  zu  arbeiten'.  Wenn  Eintrittsgelder  erhoben  wurden,  von
deren  Erlegung  die  Zulassung  in  die  Zunft  abhing,  so  geschah  dies,  wie
z-  B.  in  Florenz,  auch  aus  dem  Grunde,  weil  die  Mitgliedschaft  den  Besitz
Politischer  Rechte  im  Gefolge  hatte  %.  Ucbrigens  hat  es  auch  in  Süddeutschland
Städte  gegeben,  in  welchen  die  Zünfte  wenigstens  ursprünglich  nicht  obligatorisch ­
  waren 1  2 .  Jedenfalls  ist  es  bemerkenswerth,  daß  demnach  gerade  die
höchstentwickelten  städtischen  Gemeinwesen  und  die  fortgeschrittensten  Gewerbsļeute
  des  Zwanges  entrathen  konnten  —  ein  nicht  zu  unterschätzender  Beweis
für  die  Thatsache,  daß  die  festeste  Grundlage  und  die  mächtigste  Stütze  eines
1  P.  Hubert-Valleroiix,  Les  corporations  d'arts  et  métiers  73—77.  155—159.
tteber  die  Entwicklung  des  deutschen  und  dänischen  Gildewesens  vgl.  W.  E.  Wilda,
Tas  Gildewesen  im  Mittelalter.  Halle  1831.  G.  L.  Kriegk,  Frankfurter  Bürgertwiste
  und  Zustände  im  Mittelalter  (Frankfurt  a.  M.  1862),  13.  Abschnitt:  Die
frankfurter  Zünfte  im  Mittelalter,  und  14.  Abschnitt:  Gesellen-  und  Lehrlingswesen
Ct  Frankfurter  Handwerker  im  Mittelalter.  —  Besonders  genaue  Einblicke  in  die
^'^zelheiten  und  die  Entwicklung  des  deutschen  Zunftwesens  gewährt  das  treffliche  Werk
1,011  Gust  av  Schm  oller:  Die  Straßburger  Tücher-  und  Weberzunst.  Urkunden
und  Darstellung.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  deutschen  Weberei  und  des  deutschen
Ģewerberechts  vom  13.  bis  17.  Jahrhundert.  Straßburg  1879.
2  In  Frankfurt  a.  M.  findet  sich  erst  im  Jahre  1377  in  allen  Zunftgesetzen  die
Urschrift,  daß  jeder  ein  Handwerk  Treibende  einer  Zunft  angehören  müsse.  Noch  im
Jahre  1855  verfügten  nur  die  Zunftordnungen  von  sieben  unter  den  damals  bestehenden
°wrzehn  Genossenschaften  einen  Zunftzwang,  aber  noch  nicht  einen  vollständigen.  Es
^urde  nämlich  nur  gefordert,  daß  jeder,  der  das  Handwerk  treibe,  in  die  Zunft  eintreten
  solle  oder,  wie  die  Statuten  der  Binder  sich  ausdrücken,  genöthigt  werde,  .Lieb
und  Leid  mit  der  Zunft  zu  leiden  bei  der  Stadt  und  wo  es  Noth  geschehe'.  Somit
war  die  Zulassung  zum  selbständigen  Betriebe  des  Gewerbes  noch  immer  frei.  Nur  die
äollenweber  hatten  schon  damals  den  vollständigen  Zunftzwang  eingeführt  (G.  L.  Kriegk
*  a.  O.  377).
        <pb n="417" />
        390

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

gesunden  corporative»  Lebens,  dieser  wesentlichen  Bedingung  socialer  Wohlfahrt, ­
  in  dem  Gemeingeist  und  in  der  Vorliebe  für  freie  und  unermüdliche
Selbsthilfe  der  betreffenden  Bevölkerungskreise  beruht.  Judes  haben  auch  die
Zwangsinnungen  des  Mittelalters  sowohl  als  der  folgenden  Zeiten  aus  diesen
Charaktereigenschaften  ihre  wahre  Lebenskraft  geschöpft  und  mittelst  derselben  die
Schwierigkeiten  und  Schwächen  einer  derartigen  obligatorischen  Organisation
zu  überwinden  gewußt.  Diese  Schwächen  vermochten  sich  in  ihrer  ganzen
Schärfe  so  lange  nicht  geltend  zu  machen,  als  der  Gemeingeist  lebendig  blieb
und  die  Thatkraft  vorhielt.
Nichtsdestoweniger  sind  diese  mit  dem  obligatorischen  Charakter  der  Genossenschaften ­
  verbundenen  Uebelstände,  welche  unter  Umständen  zu  großen
Mängeln  ausarten  können,  ernster  Beachtung  werth.  Es  laffen  sich  deren
verschiedene  unterscheiden:  1.  war  der  Aufschub  der  Verehelichung  bis  zu  dem
oftmals  späten  Zeitpunkte,  wo  der  Betreffende  Meister  wurde,  der  Sittlichkeit
und  einer  normalen  Zunahme  der  Bevölkerungszahl  abträglich;  2.  kam  es,
und  zwar  namentlich  da,  wo  die  religiösen  Gesinnungen  abgeschwächt  und  die
Sitten  roh  geworden  waren,  nur  zu  oft  vor,  daß  sich  die  Meister  den  Lehrlingen
gegenüber  nicht  wie  Väter,  sondern  wie  Tyrannen  benahmen;  3.  ergaben  sich
Schwierigkeiten  hinsichtlich  der  Gegenstände,  welche  die  Meister  einer  jeden
einzelnen  Zunft  verfertigen  und  verkaufen  durften.  Diese  Schwierigkeiten
waren  in  Zeiten,  in  welchen  Aenderungen  in  der  gewerblichen  Technik  nicht
häufig  vorkamen,  ohne  große  Bedeutung.  Mit  den  Fortschritten  der  letzter»
wurde  dem  aber  anders.  Es  ging  nunmehr  durch  die  Zänkereien  zwischen  der
verschiedenen  Zünften  viel  Geld  und  Zeit  verloren.  4.  führte  die  Zunftverfaffung
allmählich  dahin,  daß  verhältnißmäßig  wenigen  Meistern  ein  Monopol  eingeräumt ­
  wurde,  welches  Vertheuerung  der  Preise  und  eine  Störung  des  socialen
Friedens  zur  Folge  hatte.  Sehr  oft  konnte  einer  nur  gegen  Zahlung  drückender
Gebühren  Lehrling  und  gegen  Entrichtung  noch  größerer  Beträge  Meister
werden.  So  bildete  sich  der  Zustand  aus,  daß  eine  beschränkte  Anzahl  wohlhabender ­
  Meister  eine  bedeutende  Anzahl  Gesellen  beschäftigte,  von  denen  viele
keine  Aussicht  besaßen,  je  selbständig  zu  werden.  5.  entwickelte  sich  infolge  des
Mangels  einer  gesunden  Concurren;  ein  Geist  der  Routine,  der  zu  Feindseligkeiten ­
  gegen  den  Fortschritt  und  zu  lästigen  Vorschriften  hinsichtlich  der
Productionsmethoden  führte.  So  konnte  es  geschehen,  daß  ein  System,  welches
ursprünglich  der  technischen  Entwicklung  so  zuträglich  war,  für  nützliche  Verbesserungen ­
  zum  Hemmschuh  wurde.
Trotz  alledem  war  die  Abschaffung  des  Jnnungswesens,  wie  sie  der  wirtschaftliche ­
  Liberalismus  zu  Ende  des  vorigen  und  in  unserem  Jahrhundert
zuwege  brachte,  eine  unheilvolle  Maßregel,  wenigstens  für  die  kleinen  Gewerbsleute.
  Man  hätte  die  Zünfte  reformiren  sollen,  anstatt  dieselben  direct
        <pb n="418" />
        8.  Kap.  Tie  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  391
zu  vernichten  oder  vermöge  der  Hilflosigkeit,  in  die  man  sie  versetzte,  dem
langsamen  Untergange  zu  überliefern.
Das  hat  man  in  den  letzten  Jahren  auch  mehr  und  mehr  eingesehen
und  daher  bedeutende  Versuche  gemacht,  das  Jnnungswesen  in  einer  den  Zeitverhältnissen ­
  angepaßten  Form  von  neuem  ins  Leben  zu  rufen.
Was  das  Deutsche  Reich  anlangt,  so  wurde  den  Innungen,  nachdem
ihnen  die  durch  das  Norddeutsche  Bundesgesetz  vom  21.  Juni  1869  eingeführte ­
  Gewerbefreiheit  den  öffentlich-rechtlichen  Charakter  genommen  hatte,
dieser  Charakter  durch  das  Gesetz  vom  18.  Juli  1881  wieder  gegeben;  das
gleiche  Gesetz  verlieh  ihnen  auch  einige  Vorrechte,  ohne  daß  jedoch  der  Beitritt
zu  den  Genoffenschaften  obligatorisch  gemacht  worden  wäre.  Als  Aufgaben
wurden  ihnen  die  Fürsorge  für  das  Lehrlingswesen,  die  Errichtung  von  Fachschulen ­
  für  Lehrlinge,  die  Abhaltung  von  Gesellen-  und  Meisterprüfungen,  die
Ordnung  des  Herbergswesens  und  des  Arbeitsnachweises,  die  Errichtung  von
kranken-  und  Sterbekaffen  zugewiesen.  Jnnungsausschüffe  können  für  die
gesamten  Innungen  eines  Ortes  errichtet  werden,  und  dieselben  haben  für  das
Herbergswesen,  den  Arbeitsnachweis,  das  Bestehen  von  Schiedsgerichten  und
überhaupt  für  die  localen  Jntereffen  der  in  den  sämtlichen  Innungen  eines  Ortes
vereinten  Handwerker  Sorge  zu  tragen.  Ebenso  können  sich  die  Innungen
eines  und  desselben  Gewerbszweiges  eines  größern  Bezirks  zu  Innungs-Verbünden
  vereinigen,  da  solche  Verbünde  kapitalkräftiger  und  überhaupt  geeigneter ­
  sind,  Kranken-  und  Sterbekassen  sowie  Fachschulen  zu  errichten  und
auch  sonst  für  das  Gewerbe  eine  nutzbringende  Thätigkeit  zu  entfalten.  Ein
rühmenswerthes  Beispiel  einer  derartigen  Vereinigung  ist  der  Bäckerinnungsvcrband
  ,Germania'  mit  dem  Sitze  in  Berlin.
Um  den  Innungen  eine  größere  Anzahl  von  Mitgliedern  zuzuführen,
wurde  denselben  durch  Gesetz  vom  8.  December  1884  das  Recht  eingeräumt,
bei  den  Hähern  Verwaltungsbehörden  darum  einzukommen,  daß  den  außer
btr  Innung  verbliebenen  Gewerbetreibenden  das  Halten  von  Lehrlingen  verboten ­
  werde  l ,  und  weiter  durch  Gesetz  vom  6.  Juli  1887  verfügt,  daß  mit
Genehmigung  der  Verwaltungsbehörde  auch  die  der  Innung  nicht  angehörenden
Meister  und  deren  Gesellen  zur  Deckung  der  Kosten  der  für  Herbergswesen
und  Arbeitsnachweis,  gewerbliche  Ausbildung  und  Schiedsgerichte  getroffenen
Einrichtungen  bis  zu  dein  von  den  Jnnungsmitgliedern  selbst  geleisteten  Betrage ­
  herangezogen  werden  können.
1  Von  dieser  Maßregel  proşitiren  aber  nur  wenige  Innungen.  Logar  in  Berlin
sind  deren,  die  sie  sich  zu  nutze  machen  konnten,  nicht  viele.  In  Hamburg  genossen  vor
einigen  Jahren  nur  sechs  dieses  Vorrecht,  in  Lübeck  nur  zwei  &amp;lt;,Ş  t  i  n  d  a,  Tas  gewerbliche ­
  Lehrlingswesen,  in  den  Jahrbüchern  der  Nationalökonomik  und  Ltatistik  IJenaj
Juniheft  1890,  S.  612).
        <pb n="419" />
        392

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Welche  Resultate  hat  nun  die  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  in
Sachen  des  Jnnungswesens  im  großen  und  ganzen  gehabt?  Verhältnißmäßig
  nur  unbedeutende.  Freilich  kann  darüber  bei  dem  theilweise  herrschenden ­
  Mangel  an  ausgiebigen  statistischen  Daten  ein  abschließendes  Urtheil  noch
iminer  nicht  gefällt  werden.  In  Bezug  auf  Preußen  lassen  sich  indessen  aus
manchen  Ziffern  ganz  lehrreiche  Schlüsse  ziehen  K  Es  gab  daselbst  am  1.  December ­
  1892  7925  Innungen  mit  221  537  Mitgliedern,  und  die  Zahl  derselben ­
  war  in  den  östlichen  Provinzen  weit  stärker  als  in  den  westlichen,  als
namentlich  in  Rheinland-Westfalen  und  Hessen-Nassau.  Auch  vermindert  sich
die  Zunahmezahl  der  Innungen  gegen  die  Vorjahre  seit  1888  fortschreitend.
Vor  allem  aber  verdient  erwähnt  zu  werden,  daß  am  1.  December  1892  die
Zahl  der  Mitglieder  seit  den  letzten  zwei  Jahren  um  4712  und  diejenige
der  von  den  Jnnungsmeistern  gehaltenen  Lehrlinge  um  3351  zurückgegangen
war.  Jnnungsausschüsse  hatten  sich  am  1.  December  1892  erst  156  gebildet, ­
  und  Jnnungsverbände  nach  Gewerbszweigen  gab  es  zur  selben  Zeit
sogar  nur  27,  von  welchen  19  ihren  Sitz  in  Berlin  hatten.  Auch  das  den
Innungen  gewährte  Recht,  die  der  Innung  nicht  angehörenden  Gewerbsgenossen
  zur  Deckung  der  aus  den  erwähnten  Veranstaltungen  erwachsenden
Kosten  heranzuziehen,  ist  bis  jetzt  nur  in  wenigen  Fällen  zur  Anwendung
gelangt.  Bis  zu  dem  wiederholt  genannten  Zeitpunkte  waren  nur  136  Innungen ­
  um  die  Verleihung  dieser  Befugniß  eingekommen  und  wurden  nicht
mehr  als  68  von  diesen  Gesuchen  genehmigt  2.
Wenn  man  nun  etwa  meinen  wollte,  daß  der  Mangel  des  Beitrittszwanges ­
  dem  deutschen  Jnnungswesen  der  Jetztzeit  verhängnißvoll  sei,  so  muß
auf  das  Beispiel  Oesterreichs  hingewiesen  werden,  wo  die  Genossenschaften
des  Kleingewerbes  trotz  ihres  obligatorischen  Charakters  bisher  sehr  wenig
Hervorragendes  geleistet  haben.  In  diesem  Staate  wurde  durch  das  Patent
vom  20.  December  1859  die  Gewerbefreiheit,  welche  den  Innungen  nur  mehr
eine  Scheinexistenz  beließ,  eingeführt.  Das  hatte  nun  aber  die  unerfreulichsten
Folgen  für  das  Handwerk,  und  daher  wurde  denn  das  Gesetz  vom  15.  März
1883  erlassen.  Dasselbe  führte  für  die  nicht  fabrikmäßig  betriebenen  Gewerbe ­
  Zwangsgenossenschaften  ein,  welchen  ungefähr  dieselben  Aufgaben  wie
den  deutschen  Innungen  zugewiesen  sind.  Als  etwas  dem  österreichischen  Ge-1

  Nach  den  Angaben  eines  Aufsatzes  von  Thilo  Hample:  Die  Jnnungsentwicklung
  in  Preußen,  in  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  u.  s.  w.  Leipzig
1894,  1.  Heft.
"  Ueber  die  Entwicklung  des  deutschen  Jnnungswesens  vgl.  auch  die  mit  der  vollen
Objektivität  eines  den  deutschen  Parteikämpfen  fernstehenden  Gelehrten  geschriebene  Abhandlung ­
  von  Victor  Brants:  Le  régime  des  corporations  dans  l’Allemagne
contemporaine.  Bruxelles  1892.
        <pb n="420" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.

393

Werberecht  Eigenthümliches  sind  nur  zwei  Bestimmungen  hervorzuheben:  erstens
dürfen  die  handwerksmäßigen  Gewerbe  allein  von  solchen  betrieben  werden,
die  das  betreffende  Gewerbe  erlernt  und  als  Gesellen  darin  gearbeitet  haben;
zweitens  ist  den  Genoffenschaften  die  Befugniß  eingeräumt,  Borschußkassen,
Ņohstofflager,  Verkaufsstellen,  gemeinschaftlichen  Maschinenbetrieb  u.  dgl.  einführen ­
  zu  dürfen,  wenn  auch  natürlich  die  Mitglieder  zur  Theilnahme  an
solchen  Veranstaltungen  nicht  genöthigt  werden  können,  da  sie  ja  vielfach  in
diesen  Beziehungen  für  ihre  Person  schon  genügend  Vorsorge  getroffen  haben.
Ļeider  ist  aber  von  dieser  Befugniß  nur  äußerst  wenig  Gebrauch  gemacht
worden,  obgleich  der  Fortbestand  des  kleinen  Gewerbestandes  großentheils  dadon
  abhängt.
Es  muß  also  vor  allen  Dingen  auf  die  Hebung  und  die  Wiedererweckung ­
  des  Gemeingeistes  hingewirkt  werden.  Die  Frage,  ob  obligatorische
  Genoffenschaften,  die  unter  gewissen  Verhältnissen  entschieden  vorzuziehen ­
  sind,  oder  freie,  wird  immer  von  verhältnißmäßig  untergeordneter
Bedeutung  bleiben.
Einen  von  demjenigen  der  Innungen  des  Mittelalters  und  der  Jetztzeit
wesentlich  verschiedenen  Charakter  besitzen  die  Trades'  Unions,  Gewerkter ­
  Fachvereine.  Dieselben  haben  die  folgenden  charakteristischen  Merkwale. ­
  Sie  bestehen  ausschließlich  aus  Arbeitern,  und  zwar  aus  Productionszweigen,
  welche  in  der  Regel  in  großem  Maßstabe  betrieben  werden,  und
verfolgen  als  Hauptzweck,  für  die  Arbeiter  günstige  Beziehungen  zu  den
Unternehmern  zu  erwirken  und  aufrecht  zu  erhalten.  Sonst  ähneln  sio  in
gewisser  Hinsicht  den  Gilden,  indem  sie  mannigfach  für  ihre  Mitglieder
forgen,  sie  gegen  die  Folgen  der  Krankheit  u.  dgl.  versichern.  Ihnen  eigentümlich ­
  ist  dagegen  die  Verwendung  großer  Summen  zu  Gunsten  beschäftigungsloser ­
  Arbeiter.  Die  Gewerkvereine  sind  mit  dem  Anwachsen  des
mdustriellen  Großbetriebes  entstanden  und  gewachsen  und  seit  der  Abschaffung
^er  altert  Arbeitsorganisation,  welche  die  Löhne,  die  Arbeitszeit  u.  s.  w.  in
wehr  oder  minder  befriedigender  Weise  ordnete,  eine  Nothwendigkeit  geworden.
Şie  waren  und  sind  im  wesentlichen  ein  Werkzeug  der  Selbstvertheidigung,
welches  sich  die  vielfach  schutzlose  Arbeiterschaft  ersonnen  hat.
In  England  waren  sie  bis  zum  Jahre  1824  gesetzlich  verboten.  Deshalb
  entstanden  und  wirkten  sie  anfangs  im  geheimen  und  wurden  oftmals
wü  Gewalt  aufrecht  erhalten.  Allmählich  gewährte  man  ihnen  aber  Duldung
und  Anerkennung  und  um  das  Jahr  1875  sogar  Ermunterung.  Auch  haben
şw  sowohl  in  den  verschiedenen  freiheitlich  organisirten  Staaten  Europas  als
în  Amerika  vielfach  Nachahmung  gefunden.
In  England  zählen  sie  ungefähr  eine  Million  Mitglieder,  die  im  allñemeinen
  zu  den  geschicktesten  und  ausgezeichnetsten  Arbeitern  der  Großindustrie
        <pb n="421" />
        394

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

und  des  Bergbaues  gehören.  Von  Zeit  zu  Zeit  haben  sich  übrigens  auch
ungelernte  Arbeiter  zu  derartigen  Vereinen  zusammengethan.  Doch  war  es
für  diese  letztern  nicht  leicht,  ihre  Organisation  aufrecht  zu  erhalten.  Es
gibt  Trades'  Unions,  welche  10  000,  20  000,  ja  40  000  Mitglieder  zählen,
andere  haben  dagegen  nur  wenige.
In  andern  Ländern,  namentlich  in  Deutschland  und  in  Frankreich,  haben
die  Gewerk-  und  Fachvereine  —  der  letztere  Name  ist  in  Deutschland  von
den  Socialdemokraten  mit  Vorliebe  zur  Benennung  ihrer  gegen  den  Bestand
der  gegenwärtigen  Gesellschaftsordnung  gerichteten  Kampfvereine  gewählt  worden ­
  —  gleichfalls  eine  bedeutende  Ausdehnung  erlangt.  Doch  ist  ihr  Auftreten ­
  meist  ein  vorwiegend  agitatorisches  und  entbehrt  jeder  vernünftigen
Rücksichtnahme  auf  das  Kapital  und  die  Unternehmer.  Unwiffende,  mit
einigen  an  ihre  Leidenschaften  appellirenden  Schlagwörtern  um  sich  werfende
Arbeiter,  unter  der  Leitung  der  mit  etwas  mehr  Wissen  ausgestatteten,  aber
im  ganzen  auch  auf  einem  durchaus  einseitigen  Bildungsniveau  stehenden  Agitatoren ­
  und  Parteihäupter,  verschlechtern  in  diesen  Vereinen  ihre  Beziehungen
zu  den  Unternehmern,  ohne  Erfolge  für  sich  zu  erreiche«,  die  nicht  auch  im
Wege  ruhiger  Vereinbarung  im  wesentlichen  zu  erreichen  gewesen  wären,  da
ihnen  die  Unternehmer,  wie  zu  erwarten  stand,  mehr  und  mehr  ihre  größere
Macht  und  ihre  höhere  Bildung  entgegensetzen.  So  entzünden  denn  diese
continentalen  Arbeitervereine  den  Klassenhaß  und  treiben  die  Arbeiter  oft
leichtsinnigerweise  zu  Strikes  an.  Sind  solche  doch  schon  unternommen  worden,' ­
  obgleich  in  den  betreffenden  Unternehmungen  sehr  günstige  Arbeitsbedingungen ­
  bestanden  und  hohe  Löhne  gezahlt  wurden,  und  zwar  nur  uni
die  Entlassung  von  Arbeitern  zu  ertrotzen,  die  sich  den  socialistisch  gefärbten
Vereinen  nicht  anschließen  wollten.  Das  alles  wirft  auf  den  Bildungsgrad
und  die  Bestrebungen  eines  Theiles  der  deutschen  Fachvereiusmitglieder  (die
sogen.  Gewerkvereine  sind  in  der  Regel  nicht  socialistischer  Natur,  sondern
berechtigte  Ziele  verfolgende  Organisationen  der  Arbeiter)  und  der  französischen
Arbeitersyndicate 1  ein  keineswegs  günstiges  Licht.  Die  Arbeitseinstellungen
sind  eben  eine  der  gefährlichsten  Waffen  in  den  Händen  der  Arbeiter  und  oft
noch  gefährlicher  für  sie  selbst  als  für  die  Unternehmer  und  die  Blüthe  der

:  Ueber  die  letztern,  ihr  ungestümes  Auftreten  und  die  verhältnitzmätzig
geringe  Zahl  ihrer  Mitglieder  siehe  P.  Hubert  -Valleroux,  Le»  corporations  etc.
321—874.  —  Die  Zahl  der  Mitglieder  der  deutschen  Fachvereine  ist  jedenfalls  sehr
bedeutend.  Doch  ist  dieselbe  schwer  oder  gar  nicht  auf  ganz  genaue  Weise  feststellbar, ­
  da  die  Mitgliederzahl  fortwährend  schwankt,  und  ein  Institut  wie  das  englische
Registrar  Office,  welchem  ständig  Angaben  über  die  Lage  der  Vereine  gemacht
werden  müssen,  wenn  dieselben  juristische  Persönlichkeit  besitzen  sollen,  in  Deutschland
nicht  besteht.
        <pb n="422" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  395
nationalen  Industrie.  Wer  diese  Waffe  so  oft  erfolglos  gebraucht 1 ,  wirkt
gemeinschädlich.
Uebrigens  haben  auch  die  englischen  Trades'  Unions  auf  ihren  letzten
Gesamtcongreffen  mehr  und  mehr  eine  socialistische  Richtung  eingeschlagen.
In  früherer  Zeit  wirkten  sie  in  einer  für  die  Arbeiter  vielfach  nützlichen
Weise,  indem  sie  Lohnerhöhungen,  Verbefferungen  der  sonstigen  Arbeitsbedingungen ­
  und  anderes  dergleichen  durchsetzten  und  die  geistige  und  sittliche
Hebung  des  Arbeiterstandes  förderten,  obgleich  durch  solche  Vereine  auch  Ausschreitungen ­
  der  schlimmsten  Art  veranlaßt  wurden.  In  den  letzten  Jahren
haben  aber  in  vielen  dieser  Vereinigungen  die  überspannten  Strömungen  so
zugenommen,  daß  auf  den  Jahrescongreffen  derselben  ganz  maßlose  Forderungen, ­
  wie  z.  B.  diejenige  der  gesetzlichen  Einführung  eines  achtstündigen
Normalarbeitstages,  gegen  den  Widerspruch  der  Vertreter  der  aus  wohlşituirten
  Arbeitern  bestehenden  Vereine  zur  Annahme  gelangten 2 .

1  Wie  gewagt  die  Arbeitseinstellungen  für  die  Arbeiter  sind  und  wie  oft  sie  ohne
Résultat  bleiben,  ergibt  sich  z.  B.  betreffs  Frankreichs  aus  den  folgenden  Angaben
ber  .Notices  et  comptes-rendus  de  l’Office  du  travail 1 .  Paris  1893,  fase.  1—3:
Jahr  1890.  Jahr  1891.

Zahl  der  Arbeitseinstellungen  313  267
Zahl  der  daran  Theilnehmenden  118  079  108  795
Zahl  derjenigen,  die  ihre  Ansprüche  durchsetzten  13  361  22  449
Zahl  derjenigen,  die  sie  nicht  durchsetzten  .  .  76  705  32109
Zahl  derjenigen,  die  zu  einem  Ausgleich  mit  den
Unternehmern  gelangten  28  013  54  237.

Besonders  großartige  Arbeitseinstellungen  haben  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  stattgefunden  und  sind  daselbst  nach  wie  vor  an  der  Tagesordnung  (siehe
^Ugen  Schwindland,  Die  Arbeitseinstellungen  in  Amerika.  Jena  1889.
Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  638  ff.).
2  Der  27.  Kongreß  der  Trades’  Unions,  der  im  September  1894  zu  Norwich  versammelt ­
  war,  hat  die  schlimmsten  Befürchtungen  bezüglich  des  vollständigen  Triumphes
bkr  Ideen  des  deutschen  Socialismus,  die  man  schon  längere  Zeit  in  den  Kreisen  der
englischen  Gewerkschaften  hegte,  noch  übertroffen.  Er  beschloß  zunächst  abermals  mit
^6  gegen  5  Stimmen  die  gesetzliche  Einführung  der  48stündigen  Arbeitswoche  für
^ļle  Industrie-  und  Gewerbszweige  und  verlangte  dieselbe  diesmal  sogar  auch  dann,
ll&amp;gt;enn  die  Arbeiter  der  betreffenden  Gewerkschaft  keinen  Wunsch  danach  äußerten.  Sodann ­
  aber  erklärten  sich  219  von  280  Delegirten  mittelst  einer  Resolution,  welche  das
Parlamentsmitglied  I.  Burns  in  der  den  continentalen  Revolutionären  eigenen  rohen
Weise  und  mit  Verachtung  aller  edlern  Gefühle  des  Menschen  befürwortete,  auch  für
die  Nationalisirung  aller  Productions-  und  Transportmittel.  Ferner  faßte  der  Congreß
einen  geradezu  grotesken  Beschluß,  welcher  zeigt,  wohin  eine  der  richtigen  Leitung  sich
entziehende  Arbeiterschaft  und  selbst  eine  verhältnißmäßig  unterrichtete,  wie  die  engļische,
  gelangen  kann.  Man  beschloß  nämlich,  es  solle  für  eine  strafbare  Handlung
erklärt  werden,  daß  ein  Unternehmer  Arbeiter  aus  der  Nachbarschaft  in  seinen  Bezirk
        <pb n="423" />
        396

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Unter  den  Vortheilen,  welche  die  Organisation  der  Arbeiter  in  Gewerkvereinen ­
  mit  sich  gebracht  hat,  ist  eine  der  hauptsächlichsten  die  dadurch  gebotene ­
  Möglichkeit,  zur  Verhinderung  von  Arbeitseinstellungen  Einigungsämter
und  Schiedsgerichte  einzusetzen.
Solche  Schiedsgerichte  bestehen  aus  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  der
Arbeitnehmer,  welche  mit  Vollmachten  zur  Beilegung  aller  Streitigkeiten  und
zur  Regelung  aller  auf  die  Arbeit  und  auf  den  Lohn  bezüglichen  Fragen
versehen  sind.  Die  Wirksamkeit  derartiger  Institutionen  ist  eine  sehr  heilsame;
durch  ein  solches  Verfahren  ist  es  z.  B.  ermöglicht  worden,  die  sehr  verwickelten ­
  Tarife  und  Arbeitsverhältnisse  der  Nottinghamer  Strumpfwirkerei-Jndustrie
  zu  ordnen  und  zu  diesem  Behufe  die  Stücklöhne  für  6000  verschiedene ­
  Artikel  festzusetzen.  Auch  hinsichtlich  der  Ordnung  der  Arbeitsverhältnisse ­
  in  der  nordenglischen  Eisenindustrie  ist  man  auf  demselben  Wege
zu  befriedigenden  Ergebnissen  gelangt.
Wo  derartige  Organisationen  durchgeführt  sind,  können  sehr  viele  Streitigkeiten ­
  durch  Bestellung  eines  aus  wenigen  Mitgliedern  bestehenden  Ausschusies
beigelegt  werden.  So  hat  das  ständige  Comite  der  nordenglischen  Eisenindustriellen ­
  und  ihrer  Arbeiter  während  einer  17jährigen,  bis  zum  Jahre
1886  reichenden  Periode  276  Sitzungen  gehalten  und  beinahe  800  Conflicte
friedlich  gelöst,  wozu  der  gesamte  Einigungsrath  nur  97mal  zusammenzutreten ­
  brauchte.  Zu  einer  schiedsgerichtlichen  Entscheidung,  wie  sie  nach
dem  Scheitern  der  Aussöhnungsversuche  nothwendig  wird,  brauchte  sogar  nur
in  17  Fällen  geschritten  zu  werden;  diese  Entscheidung  wird  aber  unter
solchen  Umständen  viel  leichter,  da  die  streitigen  Parteien  infolge  der  vorgängigen
  Verhandlungen  über  die  Geschäftslage,  die  Arbeitskosten  wie  nicht
minder  auch  über  den  Geldbetrag,  welcher  je  nach  den  örtlichen  Verhältniffeu
zu  einer  auskömmlichen  Existenz  der  Arbeiterfamilien  erforderlich  ist,  genügend
unterrichtet  sind.  Bisweilen  wird  die  Thätigkeit  dieser  Einigungsräthe  auch
durch  die  Aufstellung  beweglicher  Lohnscalen  erleichtert,  die  sich  nach  den
wechselnden  Preisen  der  Produkte  der  betreffenden  Industrien  richten.  Dies
ist  z.  B.  in  den  Kohlenminen  von  Durham  und  Northumberland  der  Fall.
In  vielen  Prodnctionszweigen  stellen  sich  einem  solchen  Verfahren  jedoch  erhebliche ­
  Schwierigkeiten  entgegen.
Die  erfolgreiche  Wirksamkeit  derartiger  Einigungsämter  und  Schiedsherbeiziehe.

  Ein  solches  Verbot  würde  natürlich  zu  Gunsten  der  Arbeiter  mancher
Gegenden  ein  wahres  Monopol  begründen.  Die  Forderung,  die  Regierung  solle  alle,
die  nicht  genügende  Subsistenzmittel  ausweisen,  von  dem  Vereinigten  Königreiche  fernhalten, ­
  setzte  endlich  der  Sinnlosigkeit  die  Krone  auf  und  beweist,  wie  schnell  eine  nicht
auf  christlichen  Principien  aufgebaute  und  der  heilsamen  Furcht  vor  einer  starken
Staatsgewalt  entwachsene  Organisation  der  Arbeiter  auf  diesem  Wege  abwärts  geht.
        <pb n="424" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.

397

gerichte  hängt  übrigens  in  hohem  Grade  von  der  Art  und  Weise  ihrer  Organisation ­
  ab.  Eine  der  hauptsächlichsten  Vorbedingungen  für  ein  gedeihliches
Wirken  derselben  beruht  in  der  Einrichtung,  daß  sie  nicht,  wie  nach  dem
vor  wenigen  Jahren  erlassenen  französischen  Gesetze,  für  die  Beilegung  eines
jeden  sich  ergebenden  Zwiespaltes  von  Fall  zu  Fall  gebildet  werden.  Sehr
viel  kommt  auch  darauf  an,  daß  zur  Vornahme  der  Vermittlungsversuche  bezw.
zur  schiedsrichterlichen  Entscheidung  der  Sache  Männer  berufen  werden,  die
şich  auf  diesem  Gebiete  eine  längere  Praxis  erworben  haben  und  infolge
ihrer  Thätigkeit  Ansehen  und  Vertrauen  genießen.  So  muß  denn  das  deutsche
Ņeichsgesetz  vom  29.  Juli  1890  über  die  Errichtung  und  das  Verfahren  der
Ģewerbegerichte  als  ein  glücklicher  Griff  erscheinen.  Dasselbe  ermächtigt
Eommunalbehörden  und  die  Vertretungen  der  landräthlichen  Kreise  zur
Errichtung  solcher  Gerichte  und  überträgt  diesen  ohne  Rücksicht  auf  den  Werth
des  Streitobjectes  und  mit  Ausschluß  aller  andern  Gerichte  die  rechtskräftige
Entscheidung  in  Rechtsstreitigkeiten  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern
über  die  Arbeits-,  die  Lohn-  und  die  Krankenversicherungs-Verhältniffe  sowie
vuch  in  Rechtshändeln,  die  zwischen  Arbeitern  eines  und  desselben  Arbeitgebers
vus  Anlaß  der  Uebernahme  einer  gemeinsamen  Arbeit  entstehen.  Der  Vorsitzende
darf  weder  Arbeitgeber  noch  Arbeitnehmer  sein,  die  Beisitzer  hingegen  müssen  zur
Hälfte  aus  einer  jeden  dieser  beiden  Kategorien  entnommen  sein.  Gegen  die  Urtheile ­
  der  Gewerbegerichte  ist  in  allen  Sachen,  bei  welchen  ein  Werth  von  100  Mark
'îicht  überschritten  wird,  die  Berufung  ausgeschlossen.  In  den  übrigen  Fällen
'şi  dieselbe  zulässig,  und  es  entscheidet  dann  endgiltig  das  zuständige  Landßkricht.
  Ein  Zwang,  diese  Gewerbegerichte  bei  Lohnstreitigkeiten,  Ausständen  und
dkn  andern  ihrer  Competen;  überwiesenen  Rechtshändeln  anzurufen,  besteht
Natürlich  nicht.  Das  Gesetz  hat  nur  eine  auf  freiwilliges  Ersuchen  der  Parteien
  hin  erfolgende  Wirksamkeit  derselben  vorgesehen  und  sorgfältig  geregelt,
^nch  sind  ihre  Entscheidungen  ebensowenig  wie  die  der  französischen  staatlichen
Schiedsgerichte  und  der  ohne  staatliche  Einmischung  gebildeten  englischen  Eini-ÜNngsräthe
  mit  Zwang  durchführbar.  Es  kommt  eben  alles  auf  das  Anjêhen
  ou,  welches  sich  das  betreffende  Gewerbegericht  auf  dem  Gebiete  der
'  Echtsprechung  zu  erwerben  weiß.  Jedenfalls  aber  dürfen,  nach  den  günstigen
^gebniffen  zu  schließen,  welche  mit  den  von  Napoleon  I.  ins  Leben  ge-Vli
 fcnen  Conseils  des  prud’hommes  in  Frankreich 1  und  in  der  Rhein-'In
  Frankreich  werden  im  Durchschnitt  jährlich  40000—50000  Fälle  vor  diese
^Hörden  gebracht,  deren  Entscheidungen  dort  denselben  Werth  wie  diejenigen  der
Übrigen  Gerichte  erster  Instanz  besitzen.  Nach  statistischen  Angaben  wurden  in  einem
von  42  000  Streitsachen  gegen  16  000  durch  gerichtlichen  Vergleich,  12  000  durch
außergerichtlichen  oder  durch  Zurückziehung  der  Klage  und  nur  14000  durch  Urtheil
erledigt.
        <pb n="425" />
        398  Ils.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
Provinz  erzielt  wurden,  sehr  gute  Resultate  auch  von  den  Gewerbegerichten
erwartet  werdend
Indessen  bleibt  in  betreff  des  erfolgreichen  Wirkens  der  Gewerbegerichte
wie  der  Schiedsgerichte  und  der  Einigungsämter  immerhin  ein  großes  Bedenken ­
  bestehen.  Mit  der  Ausbreitung  der  socialistischen  Lehren  wird  die
Gefahr  immer  drohender,  daß  die  Arbeiter  so  weitgehende  Forderungen  stellen,
daß  alle  vernünftigen  Einigungsversuche  und  Schiedssprüche  scheitern  müffen.
Dieser  sehr  ernstlichen  Gefahr  können  nur  kräftige,  auf  principiell  christlicher ­
  Grundlage  aufgebaute  Arbeitervereine,  welche  den  weit  ausgedehnten
socialistischen  Organisationen  entschieden  entgegentreten,  die  Spitze  bieten.
Innerhalb  der  einzelnen  Etablissements  wirken  die  Arbeiterausschüsse,
welche  von  der  Arbeiterschaft  derselben  statutenmäßig  gewählt  werden,  als  ihre
Vertreter  und  ständige  Dolmetscher  ihrer  Anliegen  bei  den  Unternehmern  und
deren  Vertretern,  sehr  günstig.  Aus  solchen  Einrichtungen  kann  sich  unter
günstigen  Bedingungen  durch  das  Zusammenwirken  von  Vertretern  der  Unternehmer ­
  und  solchen  der  Arbeiter  eine  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  gehende
gemeinschaftliche  Regelung  der  Arbeitsbedingungen  des  betreffenden  Unternehmens ­
  entwickeln,  wie  solche  in  der  That  bereits  bei  einigen  französischen
Unternehmungen  mit  Erfolg  durchgeführt  worden  ist.
Was  dann  die  Actiengesellschasten  anlangt,  so  haben  sich  dieselben
unter  dem  Einflüsse  der  technischen  Fortschritte  und  einer  förderlichen  Gesetzgebung
mächtig  gehoben  und  insbesondere  in  West-  und  Mitteleuropa  sowie  in  Amerika
ungemein  verbreitet.  Sie  erweisen  sich  namentlich  für  den  Betrieb  von  Unternehmungen, ­
  die  ein  gewaltiges  Kapital  und  eine  einheitliche  Leitung  erfordern,
als  sehr  Vortheilhaft,  und  so  befinden  sich  denn  die  Eisenbahnen  und  die
Dampfschiffahrts-Unternehmungen,  die  Versorgung  großer  und  mittlerer  Städte
mit  Wasser,  Gas  und  elektrischer  Kraft  sowie  auch  der  Betrieb  des  Versicherungs-
  und  Bankgeschäftes  vielfach  in  ihren  Händen.  Außerdem  stehen
aber  auch  viele  industrielle,  commercielle  und  bisweilen  sogar  landwirtschaftliche ­
  Unternehmungen  im  Besitze  solcher  Gesellschaften.  Ueber  den  Handel  mit
Actien  ist  bereits  im  10.  Kapitel  des  II.  Buches  gesprochen  worden.  Daß
von  socialistischer  und  auch  von  anderer  Seite  gegen  derartige  Gesellschaften
viel  declamirt  wird,  ist  eine  bekannte  Thatsache.  Man  hat  behauptet,  daß
in  allen  von  solchen  betriebenen  Unternehmungen  freundliche  persönliche  Beziehungen ­
  zwischen  den  Arbeitgebern  und  den  Arbeitern  rein  unmöglich  seien,
daß  die  Vertreter  der  Gesellschaften,  mit  welchen  die  Arbeiter  in  Berührung ­
  kommen,  nichts  als  erbarmungslose  Agenten  und  Beamte  seien,  welche

i  Karl  Bachem,  Bedeutung,  Organisation  und  Verfahren  der  Gewerbegerichte,
in  .ArbeiterwohÜ  12.  Jahrgang  (1892),  5.  u.  6.  Heft,  S.  75  ff.
        <pb n="426" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  399
nur  die  Versorgung  der  Actionäre  mit  möglichst  großen  Dividenden  im
Auge  hätten.
Das  alles  beruht  aber  auf  einer  ganz  einseitigen  Anschauung  der  einschlägigen ­
  Verhältniffe.  Eine  solche  üble  Behandlung  der  Arbeiter  und  Bediensteten ­
  von  Actiengesellschaften  kann  vorkommen  und  ist  auch  nur  zu  oft
vorgekommen.  Sie  ergibt  sich  aber  nicht  als  nothwendige  Folge  aus  dem
Bestehen  solcher  Gesellschaften.  Auch  Einzelunternehmer  können  sich  derselben
schuldig  machen  und  haben  das  leider  sehr  häufig  gethan.  In  einem  Lande,
wo  eine  humane  Gesinnung  und  insbesondere  ein  wahrhaft  religiöser  Geist
herrscht  und  auch  die  Regierung  ihre  Schuldigkeit  thut,  ist  es  nicht  schwieriger,
eine  gerechte  und  billige  Behandlung  der  von  großen  Gesellschaften  beschäftigten
Arbeiter  zu  sichern,  als  die  für  Einzelunternehmer  Thätigen  vor  Ausbeutung
Zu  bewahren.  Am  Ende  des  6.  Kapitels  dieses  III.  Buches  ist  an  hervorragenden ­
  Beispielen  musterhafter  Fürsorge  für  die  Arbeiter,  wie  sie
gerade  große  Actiengesellschaften  geben,  hierfür  der  schlagendste  Beweis  erdacht ­
  worden.  Und  die  Zahl  dieser  Beispiele  läßt  sich  im  weitesten  Umfang
vermehren  K
Es  ist  nichts  unvorsichtiger,  als  dem  verzerrten  Bilde,  welches  socialistische
und  halb  socialistische  Agitatoren  von  der  Behandlung  der  Arbeiter  in  großen
Unternehmungen  entwerfen,  Glauben  zu  schenken.  Man  kann  in  solchen  Sachen
vur  auf  Grund  genauer  Daten,  wie  sie  wiffenschaftliche  Werke  und  Fachzeitschriften ­
  unter  der  Controlle  der  heutzutage  auf  diese  Angelegenheiten  fast
'  Besonders  die  großen  französischen  Eisenbahngesellschaften  leisten  in  dieser  Hinşicht
  Mustergiltiges.  Siehet/.  Welche,  Rapport  sur  les  prix  destinés  à  honorer  les
Ve rtu8  de  famille  et  l’attachement  à  l’atelier,  in  der  .Réforme  sociale"  XXVIII
(l’aria,  1er  juillet  1894),  16  ss.  Hier  wird  berichtet,  daß  die  Eisenbahngesellschaft  Paris-Lyon-Méditerranée
  den  Arbeitern,  welche  für  mehr  als  drei  Kinder  —  und  diesen  werden
se  Enkelkinder  und  andere  nahe  Verwandte  gleichgestellt  —  zu  sorgen  haben,  eine  verbältnißmäßige
  Aufbesserung  ihrer  Bezüge  gewährt,  und  daß  dieselbe  Gesellschaft  im
2ahre  1891  freiwillig  11  Millionen  Francs,  d.  h.  ein  Fünftel  des  Reinertrages  ihres
Betriebs,  für  die  Altersversorgung  und  andere  Wohlfahrtseinrichtungen  zu  Gunsten
'hres  Personals  ausgab.  Der  Verfasser  dieses  Aussatzes,  welcher  die  Häufigkeit  eines
erartigen  Verfahrens  in  industriellen  Kreisen  hervorhebt,  äußert  sich  (I.  c.  26)  mit
Allein  Rechte  dahin:  .Das  Gesuch  um  Bewilligung  einer  so  großen  Summe  (der
11  Millionen  Francs,  welche  die  Gesellschaft  Paris-Lyon-Méditerranée,  wie  eben  gesagt,
bewilligte)  ging  von  der  Direction  aus  und  richtete  sich  nicht  an  den  Verwaltungsrath,
dessen  Mitglieder  noch  einige  persönliche  Beziehungen  zum  Personal  der  Gesellschaft
haben,  sondern  an  die  Aktionäre,  also  an  die  Rentner,  die  kleinen  Kapitalisten,  die
so  gern  der  Habgier  zeiht.  Es  war  das  „infame  Kapital"",  welches  den  Vorschlag
  einstimmig  durch  Zuruf  annahm."  Besser  kann  man  die  Grundlosigkeit  so
Mancher  in  Bausch  und  Bogen  gegen  die  Actiengesellschaften  erhobenen  principiellen
lnklagen  nicht  beleuchten  und  erweisen.
        <pb n="427" />
        400

III.  Buch.  Die  Vertheiluug  der  Güter.

zu  aufmerksamen  öffentlichen  Meinung,  der  Gelehrten,  der  wahrhaft  Gebildeten
und  der  zahlreichen  sich  Sociologen  betitelnden  Autodidakten  aller  Art  publicaren, ­
  ein  sachgemäßes  und  wirklich  gerechtes  Urtheil  fällen.
Die  Cartelle  endlich,  die  in  England  und  Amerika  Trusts,  in  Frankreich ­
  Syndicate  genannt  werden,  sind  Vereinigungen  von  Unternehmern  und
insbesondere  auch  von  Actiengesellschaften,  welche  industrielle  Unternehmungen,
Bergwerke  oder  Handelsgeschäfte  betreiben,  und  werden  zu  dem  Zwecke  geschloffen, ­
  dem  Mitwerben  Schranken  zu  setzen,  die  Production  und  die  Preise
dadurch  zu  regeln  und  durch  die  Ermöglichung  von  Betriebsersparnissen 1  die
Production  vortheilhafter  zu  gestalten.  Unläugbar  können  durch  das  Bestehen ­
  solcher  Vereinigungen  ganz  bedeutende  Umwälzungen  in  den  Productionsverhältnissen
  herbeigeführt  werden  und  sind  solche  auch  oftmals  herbeigeführt ­
  worden.  In  den  Vereinigten  Staaten,  also  in  dem  Lande  der  Cartelle,
pflegen  die  verschiedenen  sich  zu  einem  Trust  vereinigenden  Einzelunternehmer
und  Gesellschaften  einen  Ausschuß  von  Bevollmächtigten  zu  bestellen.  Dieser
hat  dann  die  oberste  Leitung  des  Geschäftsbetriebs  und  bestimmt  die  Qualität
wie  die  Quantität  der  zu  producirenden  Güter.  Diese  neue,  erst  seit  ungefähr
25  Jahren  eingeführte  Form  wirthschaftlichen  Zusammenwirkens  hat  bereits
eine  reißende  Verbreitung  gefunden  und  in  manchen  Gegenden  und  Productionszweigen
  die  freien  Marktpreise  durch  Monopolpreise  ersetzt.  Im  Februar
1888  befand  sich  in  den  Vereinigten  Staaten  die  Production  einer  ganzen
Anzahl  von  Artikeln  mehr  oder  weniger  vollständig  in  den  Händen  von  Trusts,
so  die  des  Petroleums,  des  Baumwollensamens  und  Leinsamenöls,  des  Zuckers,
des  Hafermehls,  der  Kohlen,  des  Branntweins,  des  Stahls,  der  Stahlschienen,
der  Stahl-  und  Eisenbalken,  der  Nägel,  der  Mäh-,  der  Binde-  und  der  Dreschmaschinen, ­
  des  Leders,  des  Kupfers  u.  s.  w.
Aber  auch  in  andern  Ländern  haben  die  Cartelle  große  Ausbreitung
gefunden.  In  Deutschland  bestehen  solche  in  der  Kohlen-,  der  Eisen-,  der
chemischen,  der  Textil-,  der  Papier-,  der  Leder-Industrie  und  in  den  die  Steine
und  die  Erdarten  verarbeitenden  Geschäftszweigen.  Was  die  Zahl  derartiger
Verbände  anlangt,  so  ist  dieselbe  natürlich  eine  schwankende,  im  ganzen  aber
eine  zunehmende.  Die  folgenden  Ziffern  beweisen  das  deutlich.  In  den  Jahren
1887  1888  1889  1890  (bis  Nov.)
bestanden  Cartelle  ...  42  68  67  92
bildeten  sich  neue  ...  30  20  50  23
hörten  auf  2  13  11  2.

1  So  werden  durch  das  Bestehen  von  Cartellen  namentlich  an  den  Kosten  des
Annoncirens  und  der  Reclame,  der  Versicherung,  der  Lagerung,  des  Verkaufs  und  insbesondere ­
  des  Transports  der  Güter  Ersparnisse  erzielt.  Wenn  die  Transportkosten
sehr  beträchtlich  sind,  tritt  die  Ersparnis  besonders  stark  zu  Tage,  so  z.  B.  beim
        <pb n="428" />
        8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.

401

Ebenso  stark  sind  die  Cartelle  in  Oesterreich  verbreitet;  hier  ist  insbesondere ­
  das  der  Zuckerindustriellen,  über  dessen  Erneuerung  im  Herbste  1894
eifrig  verhandelt  wurde,  von  der  größten  Bedeutung.  Desgleichen  reicht  die  Wirksamkeit ­
  der  Normirofka  der  russischen  Zuckerindustriellen  über  die  Grenzen  des
Landes  weit  hinaus.  Besonders  großartig  sind  ferner  die  Syndicatsbildungen
in  Frankreich.  Dort  sind  gewisse  Industrien,  wie  z.  B.  die  Zuckerindustrie,
vollständig  in  Cartellen  organisirt.  Das  Roheisensyndicat  sowie  die  Syndicate ­
  der  Walzwerke  und  der  Maschinenfabriken  sind  ebenfalls  von  großer
Bedeutung,  und  auch  die  Rothschildschen  Monopolisirungstendenzen  haben  in
Paris  ihren  Mittelpunkt.  Daß  endlich  Großbritannien  nicht  zurücksteht,  braucht
kaum  erwähnt  zu  werden.  Man  zählt  dort  über  30  ganz  besonders  wichtige
Kartelle,  darunter  das  der  Coalowners,  die  Bread  Union,  das  der  Baum-Uwllenspinner
  u.  s.  w.
Das  Urtheil  über  die  Nützlichkeit  oder  Schädlichkeit  der  Cartelle  lautet
sehr  verschieden,  und  das  ist  ganz  erklärlich,  denn  das  Vorgehen  dieser  Verbände ­
  ist  gleichfalls  ein  sehr  verschiedenes.  Einerseits  kommt  es  oft  genug
vor,  daß  dieselben  in  ihrem  Geschäftsbetriebe  auf  das  rücksichtsloseste  vorgehen.
Gewisse  amerikanische  Trusts  haben  die  schlimmsten  Beispiele  gegeben.  Solche
Kartelle  ruiniren  zunächst  Eoncurrenten,  die  ihren  Beitritt  verweigern,  indem
şie  dieselben  durch  Schleuderpreise  unterbieten  oder  sich  durch  ihren  Einfluß
vus  Eisenbahnverwaltungen  Differentialtarife  erwirken,  welche  ihren  wirtschaftlichen ­
  Gegnern  Verderben  bringen.  Dann  aber  benachtheiligen  sie  auch
^  Consumenten.  Sie  treiben  die  Preise  gerade  so  hoch,  daß  der  Zolltarif
"vch  die  ausländische  Concurren-  verhindert.  Auch  stellen  manche  Betriebe
vuf  Anordnung  solcher  Cartelle  plötzlich  die  Thätigkeit  auf  längere  Zeit  ganz
2"'  f°  daß  Tausende  von  Arbeitern  dem  Elend  preisgegeben  werden.  Ein
höchst  frappantes  Beispiel  verderblichen  Vorgehens  lieferten  im  Jahre  1884
ìe  im  Besitze  der  Docks  und  der  Elevatoren  von  Minneapolis  und  von  Duluth
ksindlichen  Gesellschaften.  Dieselben  schlossen  mit  den  Eisenbahngesellschaften
klnen  Vertrag  und  verschafften  sich  dadurch  die  Möglichkeit,  den  Weizenhandel
îv  Minnesota  und  Dakota  völlig  zu  monopolisiren  und  die  Ernten  der  Farmer
^  lächerlichen  Preisen  an  sich  zu  bringen.
Dagegen  kann  von  den  europäischen  Cartcllen  im  allgemeinen  nicht  behauptet ­
  werden,  daß  sie  die  Preise  über  Gebühr  hinaufschrauben.  Man  muß  im
kgentheil  unbedingt  anerkennen,  daß  das  Ehrgefühl  und  das  Gewissen  der
gossen  Kaufleute  und  Industriellen  Europas  sich  namentlich  in  neuerer  Zeit  in

"leralöl.  Demnach  konnte  die  amerikanische  Standard  Oil  Company,  welche  für  den
ransport  des  Petroleums  mehrere  tausend  Meilen  lange  Röhrenleitungen  besitzt,  den
retö  öes  Petroleums  beträchtlich  herabsetzen.
Devas.Kämpfe.  Volkswirtschaftslehre.

26
        <pb n="429" />
        402  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
ganz  anderer  Weise  rege  erwiesen  haben,  als  das  jenseits  des  Oceans  der
Fall  war.
Daß  die  deutschen  Cartelle  die  um  das  Jahr  1880  so  niedrigen  Preise
für  die  Erzeugnisse  der  betreffenden  Industriezweige,  welche  durch  die  rücksichtslose ­
  Concurrenz  der  verschiedenen  Unternehmen  untereinander  ungebührlich  herabgedrückt ­
  waren,  wieder  in  die  Höhe  brachten,  kann  ihnen  durchaus  nicht  zum
Vorwurf  gemacht  werden.  Hängt  doch  auch  das  Niveau  der  Arbeitslöhne
von  genügend  einträglichen  Verkaufspreisen  der  verschiedenen  Erzeugnisse  ab.
Wenn  aber  auch  vollkommen  anerkannt  werden  muß,  daß  die  Cartelle
auf  die  Reguliruug  uud  die  Regelmäßigkeit  der  Production  sowie  auf  die
Preisverhältnisse  einen  beträchtlichen  Einfluß  auszuüben  berufen  sind,  und  daß
etwaige  übertriebene  Vertheuerungsgelüste  derselben  schon  aus  dem  Gründe
wenig  Aussicht  auf  Erfolg  haben  dürften,  weil  die  heutzutage  so  überaus  verbreitete ­
  Neigung  der  öffentlichen  Meinung,  den  Staat  zum  Einschreiten  aufzufordern, ­
  schnell  bereit  wäre,  den  Erlaß  von  gesetzlichen  Schutzmaßregeln  gegen
die  Cartelle  zu  veranlassen,  so  darf  doch  der  wohlthätige  Einfluß  dieser  Verbindungen ­
  auch  nicht  überschätzt  werden.  Es  mag  ja  sein,  daß  dieselben  in
manchen  Fällen,  statt  sich  gegenseitig  zu  bekämpfen,  durch  friedliche  Uebereiukunft
  zu  einer  Verständigung  gelangen  werden.  Nichtsdestoweniger  wird  cs
stets  Gruppen  von  Cartellen  geben,  die  unter  viel  günstigern  Bedingungen
arbeiten  als  andere,  z.  B.  infolge  der  Nähe  der  Kohlenlager  und  anderer
solcher  Umstände.  Kann  nun  aber  unter  solchen  Verhältnissen  angesichts
der  Charaktereigenschaften  der  meisten  Menschen,  wie  sie  nun  einmal  sind,
erwartet  werden,  daß  die  rücksichtslose  Ausnutzung  derartiger  Vortheile  gegenüber ­
  in-  oder  gar  ausländischen  Concurrenten  aufhören  werde  (
Immerhin  kann  es  nicht  wunder  nehmen,  daß  sich  die  Gesetzgebung  und
die  Rechtsprechung  den  Cartellen  gegenüber  in  Europa  anders  verhalten  hat
als  in  den  Vereinigten  Staaten.  In  unserem  Welttheil  ist  man  gegen  dieselben ­
  bisher  nicht  eingeschritten  und  sind  mid)  die  gegen  deren  Bestand  erhobenen ­
  gerichtlichen  Klagen  abgewiesen  worden  K
i  Ziehe  die  Abhandlung  über  die  Cartelle  im  Staatslexikon  der  Görresgesellschaft
III  (Freiburg  1894),  609—622.  A.  Stein  mann-Buch  er,  Wesen  und  Bedeutung
der  gewerblichen  Cartelle,  in  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  re.  XV.  Bd.  (1891).
Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  595  ff.
        <pb n="430" />
        9.  Kap.  Die  ungeregelten  socialen  Beziehungen.

403

Neuntes  Kapitel.
Tie  ungeregelten  socialen  Beziehungen.
Solche  herrschen  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Kauf-,  Mieth-  und
Dienstverträge,  also  auch  die  Verhältniffe  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern ­
  weder  durch  genossenschaftliche  noch  durch  gewohnheitsrechtliche  oder
gesetzliche  Vorschriften  geordnet,  sondern  der  freien  Regelung  durch  den  Willen
der  einzelnen  Individuen  überlasten  sind.  Ein  solcher  Zustand  bringt  natürlich
nicht  eine  gänzliche  Unthätigkeit  der  öffentlichen  Autoritäten  in  diesen  Fragen
Nlit  sich.  Es  könnte  ja  kein  civilisirtes  staatliches  Gemeinwesen  bestehen,
wenil  nicht  auch  für  diese  Verhältniffe  gewisse  Rechtsnormen  gelten  würden,
linter  allen  Umständen  muß  doch  für  die  Erzwingbarkeit  der  Privatverträge
und  für  die  Verhinderung  von  Betrug  und  Vergewaltigung,  wenigstens  in
ìhttn  ärgsten  Auswüchsen  und  Formen,  Sorge  getragen  werden,  und  stets
und  überall  ist  es  auch  die  Aufgabe  einer  geordneten  staatlichen  Organisation
gewesen,  das  Eigenthum  gegen  alle  Angriffe  zu  vertheidigen.  Ferner  wird
die  Staatsgewalt  unter  allen  Verhältnissen  gewisse  Verträge,  wie  z.  B.  den
verkauf  der  eigenen  Kinder  in  die  Sklaverei  u.  dgl.,  verbieten.  Ja  es  steht
Nlit  dem  Wesen  eines  der  weitgehendsten  Freiheit  Raum  gebenden  socialen
Zustandes  nicht  einmal  im  Widerspruche,  daß  gewiffe  Beschäftigungen  verdaten ­
  werden.  So  ist  z.  B.  der  Tabaksbau  auf  den  Britischen  Inseln  nicht
erlaubt,  und  nichtsdestoweniger  herrscht  dort  ganz  zweifellos  ein  solcher  Zustand.
  Derselbe  setzt  eben  nur  voraus,  daß  die  große  Masse  der  Güter  um
leden  beliebigen  Preis  feilgeboten,  und  daß  dieselben,  wie  es  einem  jeden  condknirt,
  angefertigt  und  verkauft  werden,  sowie  daß  die  große  Mehrheit  der
Gewerbe  und  Betriebe  von  jedermann  ausgeübt  und  in  jeder  beliebigen  Weise
Ñklernt  und  gelehrt  werden  kann,  ohne  daß  sich  eine  öffentliche  Gewalt  oder
uuch  eine  auf  freiwilligem  Beitritt  beruhende  genossenschaftliche  Vereinigung
dreinmischen  würde.  Was  aber  die  Beziehungen  zwischen  Unternehmern  und
Arbeitern  anlangt,  so  bringt  es  ein  derartiger  Zustand  mit  sich,  daß  die  Höhe
kr  Arbeitslöhne,  die  Dauer  der  Arbeitszeit  und  alles,  was  auf  die  Ruhestunden ­
  und  die  Ruhepausen  sowie  auf  die  sonstigen  Arbeitsbedingungen  und
ìk  Altersversorgung  Bezug  hat,  gleichfalls  dem  freien  Belieben  der  Beteiligten ­
  anheimgegeben  ist.
Blau  kann  ein  derartiges  System  dasjenige  des  laisser  faire  nennen;
^dessen  wird  dieser  Ausdruck  oft  auch  in  dein  Sinne  gebraucht,  daß  er  nur
'k  Intervention  der  Regierung,  nicht  auch  diejenige  freier  Genossenschaften,
kleine  u.  s.  w.  ausschließt.  Die  Bezeichnung  dieses  Zustandes  als  desjenigen
bk  wirtschaftlichen  Freiheit  ist  hingegen  unpassend.  Das  Wort  Freiheit  wird
26*
        <pb n="431" />
        404

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

in  lobendem  Sinne  gebraucht;  die  wirtschaftliche  und  sociale  Ungeregeltheit
bringt  aber  große  Mißstande  mit  sich,  wenn  man  auch  nicht  alle  nur  erdenklichen ­
  Ausschreitungen  der  Habsucht  als  nothwendig  und  wesentlich  damit
verbundene  Erscheinungen  betrachten  darf.  Solche  Ausschreitungen  und  ihre
Übeln  Folgen  sind  allerdings  oftmals  die  Wirkungen  des  hier  in  Frage  stehenden
Systems,  mit  denen  wir  uns  alsbald  zu  beschäftigen  haben  werden;  aber  sie
kommen  auch  unter  der  Herrschaft  der  andern  socialen  Organisationsformen
vor  und  zeigen  sich  unter  der  Herrschaft  der  Unfreiheit  besonders  häufig.
Indessen  wiffen  auch  die  Chroniken  des  Mittelalters  von  den  excoriatores
(den  Schindern)  rusticorum  zu  berichten,  unter  welchen  ausgeartete  Feudalherren ­
  zu  verstehen  sind.  Auch  manche  große  deutsche  Handelsgesellschaften  des
ausgehenden  Mittelalters  sowie  mehrere  Cartelle  der  Vereinigten  Staaten  haben
sich  einer  sehr  Übeln  Handlungsweise  schuldig  gemacht,  und  so  manche  staatliche
Functionäre  aller  Zeiten  haben  sich  von  solcher  ebenfalls  nicht  frei  gehalten.
Will  man  sich  ein  richtiges  Urtheil  über  den  Zustand  der  Ungeregeltheit
der  socialen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  bilden,  so  muß  man  vor  allen
Dingen  unterscheiden,  ob  die  meisten  derartigen  Beziehungen  oder
nur  ein  Theil  derselben  der  Regelung  entbehren.  Es  hätte
gewiß  etwas  sehr  Beengendes,  wenn  alles  genau  regulirt  und  für  die  Energie
der  Einzelnen  gar  kein  Spielraum  offen  gelassen  wäre.  In  dem  vom  Güteraustausche ­
  handelnden  II.  Buche  haben  wir  bereits  auf  die  wohlthätigen  Wirkungen ­
  eines  thatsächlich  freien  Marktes  hingewiesen,  auf  dem  man  die  Preise
durch  ein  unbehindertes  Mitwerben  regelt,  namentlich  weil  dadurch  die  untüchtigen ­
  Producenten  beseitigt  werden  und  eine  einsichtslose  Consumtion  aufhört. ­
  Deshalb  darf  man  sich  aber  nicht  einbilden,  daß  alle  wirtschaftlichen
Beziehungen  den  Charakter  an  sich  tragen,  welcher  den  auf  einem  solchen
Markte  bewerkstelligten  Käufen  und  Verkäufen  eigenthümlich  ist.  Es  ist  in
der  That  schwer  begreiflich,  daß  sich  ernste  Vertreter  der  Wissenschaft  in  dieser
Beziehung  in  einem  so  verhängnißvollen  Irrthum  befinden  konnten,  welcher
die  verderblichsten,  das  Geschick  vieler  Tausende  von  Menschen  berührenden
Folgen  hatte.
Die  während  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  in  England  herrschenden ­
  Verhältnisse  haben  in  dieser  Hinsicht  ein  wahrhaft  klassisches  Beispiel  geliefert. ­
  Die  in  den  Kohlenminen,  den  Woll-  und  Banmwollfabriken  dieses
Landes  beschäftigten  Arbeiter  litten  unter  den  Regierungen  Georgs  IV.  und
Wilhelms  IV.  sowie  während  der  ersten  Regierungsjahre  der  Königin  Victoria
unter  den  folgenden  Uebelständen:
1.  Sie  hatten  ungenügende  Löhne.  Die  Unternehmer  suchten  dieselben
auf  ein  Minimum  herabzudrücken  und  sahen  ihr  inhumanes  Bestreben  von
Erfolg  gekrönt,  weil  sich  die  Nachfrage  nach  Arbeit  seit  der  Einführung  des
        <pb n="432" />
        9.  Kap.  Die  ungeregelten  socialen  Beziehungen.

405'

Maschinenbetriebes  verminderte,  während  sich  das  Angebot  infolge  der  Verwendung ­
  weiblicher  und  jugendlicher  Arbeitskräfte,  der  Einführung  der  Stückarbeit ­
  und  der  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  vermehrte.
2.  Sie  mußten  sich  überarbeiten.  Ihre  Arbeitsleistungen  waren  nämlich
infolge  des  Uebergangs  von  dem  System  der  Production  in  kleinen  Werkstätten ­
  zu  der  anstrengenden  Thätigkeit  in  den  Fabriken  für  die  Kräfte  erschöpfender ­
  geworden,  und  dazu  kam  nun  noch  eine  Verlängerung  der  täglichen ­
  Arbeitszeit,  welche  nunmehr  in  der  Regel  mehr  denn  12,  bisweilen
sogar  16  und  noch  mehr  Stunden  betrug.
3.  Es  kamen  auch  gewiffe  Betrügereien  und  Erpressungen  vor,  z.  B.  die
Verhängung  von  Geldstrafen  unter  allen  möglichen  Vorwänden  und  die  Anwendung ­
  des  Trucksystems:  die  Zahlungen  an  die  Arbeiter  erfolgten  nämlich
in  Form  von  Anweisungen  an  gewiffe  Geschäftsleute,  die  mit  den  Unternehmern ­
  im  Einvernehmen  standen  und  Waren  lieferten,  deren  Werth  den  in
ben  Anweisungen  ausgedrückten  Beträgen  nicht  entsprach.
4.  Die  Arbeiter  sahen  ihre  Zukunft  in  keiner  Weise  gesichert.  Sie
konnten  jederzeit  willkürlich  entlassen  werden,  blieben  beim  Eintritt  von  Geschäftsstille ­
  oftmals  lange  Zeit  hindurch  ohne  Beschäftigung  und  hatten  niemanden, ­
  der  für  sie  oder  ihre  Kinder  Sorge  trug.  In  den  neuen  Industriestädten ­
  erloschen  inmitten  des  Ringens  um  Erwerb  und  Reichthum,  welches
Zausende  von  Menschen,  die  einander  nie  zuvor  gesehen  hatten,  in  gegenseitige
Berührung  brachte,  jene  alten  persönlichen  Beziehungen,  welche  aus  dem
kollernden  Zusammenleben  entstanden  waren.  Es  bestand  nunmehr  zwischen
ben  großen  Unternehinern  und  ihren  Arbeitern,  welche  für  die  erstern  nichts
nls  lebende  Werkzeuge  waren,  von  denen  sie  weniger  wußten  als  von  ihren
Maschinen,  eine  weite  Kluft.  Unter  diesen  Verhältiliffen  waren  Aeußeruilgen
Möglich  wie  die  folgende:  ,Zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern  kann  ein
einträchtiges  Verhältniß  unmöglich  bestehen.  Die  erstern  haben  ein  Interesse
^  "ŗan,  für  möglichst  wenig  Geld  möglichst  viel  Arbeitsleistungen  zu  erhalten?
Mißverhältnisse  zwischen  Herren  und  Arbeitern  sind  zu  allen  Zeiten  vorgekommen ­
  ;  solange  die  zu  Anfang  unseres  Jahrhunderts  in  England  herrschenou
  Zustände  dauerten,  waren  dieselben  aber  ganz  und  gar  gewohnheitsmäßig.
5.  Es  kamen  sogar  Fälle  grausanler,  geradezu  unglaublich  schlechter  Besudlung ­
  von  Kindern  vor.  Knaben  inld  Mädchen  wurden  übermäßig  lange
^kit  hindurch,  bei  Tag  und  Nacht,  zu  allen,  auch  den  ungesundesten  Arbeiten
verwendet,  ohne  daß  ihnen  wenigstens  gehörige  Ruhepausen  gewährt  worden
Mären.  Ja  sie  wurden  sogar  mit  Schlägen  zur  Arbeit  angetrieben;  man
stnn  sich  denken,  mit  welchen  Folgen  für  die  Gesundheit!  Solche  armen  Gelchöpfe
  galten  einfach  als  Erwerbsmittel,  da  ihre  Eltern  in  den  meisten  Fällen  so
"*m  und  hilflos  waren,  daß  sie  auf  keine  Erwerbsquelle  verzichten  konnten.
        <pb n="433" />
        •406

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Auch  kam  es  vor,  daß  die  Armenhäuser  mit  Unternehmern  Contracte  schlossen,
laut  welcher  sie  Kinder  ohne  alle  Schuhmaßregeln  den  Arbeitgebern  ans
Gnade  und  Ungnade  überlieferten.  Das  Schlimmste  aber  war,  daß  es  sich
auch  bei  dem  Mißbrauche  der  Kinderarbeit  nicht  um  Ansnahmefälle,  sondern
um  etwas  ganz  Allgemeines  handelte.  Man  betrachtete  eben  alle  diese  abscheulichen ­
  Mißbrauche  als  etwas  zum  Geschäfte  Gehöriges.  Die  Parlamentsberichte, ­
  insbesondere  die  beiden  berühmten  von  der  Untersuchungscommission
in  betreff  der  Kinderarbeitsverhältnisse  aus  den  Jahren  1842  und  1843,  haben
darüber  Licht  verbreitet  und  ein  wahres  Entsetzen  nicht  nur  in  England,
sondern  in  ganz  Europa  wachgerufen.
6.  Endlich  herrschte  vielfach,  ja  ganz  allgemein  eine  grauenhafte  Unsittlichkeit. ­
  Die  Fabriken  und  Bergwerke  waren  Höhlen  des  Lasters,  und  in
den  elenden,  überfüllten  Wohnungen  der  Fabrikstädte  stand  es  nicht  viel  besser.
Halb  England  war  eine  Hölle  auf  Erden  geworden.
So  war  die  Lage  weiter  Schichten  der  englischen  Arbeiterbevölkerung  vor
etwa  60  Jahren  beschaffen.  Seit  jenen  Zeiten  hat  sich  aber  in  den  Verhältnissen ­
  der  in  den  industriellen  Etabliffements  und  in  den  Bergwerken  dieses
Landes  beschäftigten  Bevölkerungselemente  eine  beständige,  wenn  auch  nur  allmähliche ­
  Besserung  vollzogen,  und  diese  Besserung  war  dem  Wirken  zweier
Factoren  zu  danken:  der  Trades’  Unions  einerseits  und  heilsamer  Fabrikgesetze
andererseits.  Sie  beruhte  also  nicht  auf  einer  bessern  Gestaltung  der  nicht
geregelten  socialen  Beziehungen,  sondern  auf  einem  Zusammenwirken  staatlichen
Eingreifens  und  genossenschaftlicher  Thätigkeit.  Wo  in  England  die  socialen
Beziehungen  ungeregelt  blieben,  brachten  nach  wie  vor  dieselben  Ursachen  auch
die  nämlichen  Wirkungen  hervor.  Die  im  Jahre  1866  erschienenen  Berichte  der
zweiten  mit  der  Ermittlung  der  Kinderarbeitsverhältnisse  betrauten  Commission
und  die  traurigen,  mit  dein  Namen  Sweating  system  gekennzeichneten  Zustände ­
  beweisen  diese  Thatsache  mehr  als  zur  Genüge.
Unter  Sweating  system  verstand  man  ursprünglich  die  Ausbeutung
von  Arbeitern  durch  Afterunternehmer,  welche  die  ihnen  unterstehenden  Arbeiter
zur  äußersten  physischen  Anstrengung  nöthigten.  Jetzt  verbindet  man  mit
dieser  Bezeichnung  oftmals  einen  weitern  Sinn  und  wendet  sie  auf  alle  Fälle
an,  in  welchen  keine  directe  Beschäftigung  von  Arbeitern  von  seiten  großer
Unternehmer  stattfindet.  Ja  bisweilen  bezeichnet  man  sogar  jede  Bedrückung
der  arbeitenden  Klassen  mit  diesem  Namen.  Jedenfalls  aber  ändert  die  verschiedene ­
  Bedeutung  des  Ausdrucks  nichts  an  der  traurigen  Thatsache,  daß  in  den
Produktionszweigen,  auf  welche  die  Schutzgesetze  keine  Anwendung  finden  oder
in  denen  sie  umgangen  werden  können,  sowie  überall,  wo  die  Trades  I  nion&amp;gt;
keinen  Einfluß  besitzen,  viele  Arbeiter  für  unzureichende  Löhne  übermäßig
arbeiten.  Auch  müssen  noch  immer  viele  Arbeiter  unter  ungünstigen  sanitären
        <pb n="434" />
        9.  Kap.  Tie  ungeregelten  socialen  Beziehungen.

407

Bedingungen  arbeiten  und  in  überfüllten  Wohnungen  Hausen.  Das  alles  geschieht, ­
  nachdem  in  England  mehr  als  ein  Menschenalter  hindurch  Friede
geherrscht  hat,  in  einem  Lande,  welches  den  Mittelpunkt  des  größten  Reichthums ­
  und  der  höchsten  Entwicklung  von  Industrie  und  Handel  bildet!
Namentlich  weisen  die  Industrien,  die  sich  mit  der  Erzeugung  billiger  Kleidungsstücke, ­
  der  Tischlereiwaren,  der  Regenschirme,  der  Drechslereiartikel  u.  s.  w.
beschäftigen,  noch  immer  Beispiele  einer  durchaus  inhumanen  Ausnutzung
menschlicher  Arbeitskräfte  auf.  Außerhalb  Londons  und  der  großen  Städte
herrschen  u.  a.  auch  in  Sheffield  unter  den  billige  Meffer  verfertigenden  Arbeitern ­
  und  anderswo  unter  den  Nagel-  und  Kettenschmieden  sehr  traurige
Zustände.
Dieselben  sind  indessen  nicht  auf  England  beschränkt.  Auch  außerhalb
der  Grenzen  dieses  Landes  sind  derartige  beklagenswerthe  Verhältnisse  bisweilen, ­
  ja  nicht  einmal  selten  anzutreffen.  Doch  lassen  sie  sich,  wenn
man  von  einigen  Gegenden  Italiens,  Spaniens,  Oesterreichs,  Rußlands,
Nordamerikas  und  Deutschlands,  welche  heutzutage  immerhin  nur  einen  verhältnißmäßig
  kleinen  Bruchtheil  der  betreffenden  Staaten  bilden,  absieht,  in
ber  Regel  mit  dem  früher  unter  dem  Großtheil  der  englischen  Industriearbeiterschaft
  herrschenden  Elende  durchaus  nicht  vergleichen.  Dennoch  geben  sie
bie  Lehre,  daß  eine  über  weite  Gebiete  ausgedehnte  Ungeordnetheit  der  socialen
Beziehungen  zu  schlimmen,  ja  zu  unerträglichen  Zuständen  zu  führen  Pflegt.
Allerdings  hat  ja  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Bevölkerung  gemüthvoller
und  weniger  auf  den  Gewinn  erpicht  ist,  auch  beim  Vorwalten  einer  schrankenlosen ­
  Ungebundenheit  der  socialen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  vielfach
kin  freundliches  Verhältniß  zwischen  Herren  und  Arbeitern  stattgefunden,  indem
bie  erster«  ihren  Leuten  eine  mehr  oder  weniger  gerechte  Entlohnung  gewährten
und  verschiedenartige  Wohlfahrtseinrichtungen  schufen.  Ein  Theil  der  günstigen
Verhältnisse  und  der  trefflichen  Institutionen  dieser  Art,  von  denen  im  6.  Kabitel
  dieses  III.  Buches  die  Rede  war,  würde  auch  beim  Vorherrschen  völlig
ungeregelter,  nur  dem  freien  Uebereinkommen  der  Einzelnen  überlassener  socalen ­
  Beziehungen  bestehen.  Aber  es  kann  doch  nicht  verkannt  werden,  daß
die  Sorge,  es  möchte  der  Staat  infolge  des  Bestehens  schreiender  Uebelstände
îu  diese  Beziehungen  sehr  weitgehend  eingreifen,  und  die  Furcht  vor  einer
uugemein  entschiedenen  Opposition  der  in  Genossenschaften  verschiedener  Art
oŗganisirten  Arbeiterschaft  vielfach  auf  die  Unternehmer  in  dem  Sinne  einwirkt ­
  haben,  daß  sie  ihren  Arbeitern  ihr  Recht  freiwillig  angedeihen  ließen
"nd  für  dieselben  billig  und  zum  Theil  wahrhaft  freigebig  sorgten.  So  sind
benn  wirksame  Schutzgesetze  zu  Gunsten  der  arbeitenden  Klassen  für  unsere
zu  einer  Nothwendigkeit  geworden,  und  nicht  minder  darf  es  mit  Genugthuung ­
  begrüßt  werden,  daß  eine  liberale  Vereinsgesetzgebung  die  Bildung
        <pb n="435" />
        408

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

neuer  Verbünde  und  Genossenschaften  an  Stelle  der  zu  Grunde  gegangenen
alten  ermöglicht  hat.  Freilich  bleibt  in  ersterer  Hinsicht  besonders  für  die
Landbevölkerung  noch  so  manches  zu  thun.  Auch  lassen  die  Vereine  sehr  oft
noch  viel  zu  wünschen  übrig;  müssen  doch  viele  derselben,  und  namentlich
sämtliche  socialistischen,  als  durchaus  verderblich  wirkend  bezeichnet  werden.

Zehntes  Kapitel.
Die  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention
des  Staates.
Eine  solche  kann  sich  auf  die  Beziehungen  von  Käufern  und  Verkäufern,
Unternehmern  und  Arbeitern,  Herren  und  Dienstboten,  Besitzenden  und  Armen
erstrecken,  und  es  macht  keinen  wesentlichen  Unterschied,  ob  die  Regelung  von
der  Centralgewalt,  von  den  Vertretungen  der  Provinzen  oder  von  den  commnnalen
  Organisationen  ausgeht,  ob  sie  im  Wege  der  Gesetzgebung  oder  durch
gewohnheitsrechtliche  Bildungen  erfolgt.  So  fand  die  Regelung  der  Löhne
der  englischen  Landarbeiter  im  18.  Jahrhundert  durch  die  Friedensrichter  statt,
welche  vor  dem  Jahre  1834  auch  die  Ausführung  des  Armengesetzes  in  ihren
Händen  hatten,  während  die  in  den  letzten  Jahrzehnten  erlassenen  Arbeiterschutzgesetze ­
  der  europäischen  Großstaaten  von  der  Centralgewalt  ausgingen  und
von  dieser  Gewalt  ernannte  und  abhängige  Jnspectoren  die  Ausführung  dieser
Gesetze  überwachen.
Die  Ordnung  eines  nach  dem  System  des  Mir  organisirten  Dorfes  beruht ­
  dagegen  meist  auf  dem  Gewohnheitsrecht.  Das  Gleiche  gilt  von  vielen
die  gewerblichen  und  geschäftlichen  Verhültniffe  regelnden  Kastenordnungen  in
Indien,  während  das  englische  Armenrecht  der  Gegenwart  und  die  Arbeiterversicherungs-
  und  Arbeiterschutzmaßregeln  Deutschlands  gesetzgeberischen  Ursprungs ­
  sind.
Betrachten  wir  einige  Beispiele  einer  staatlichen  Regelung  socialer  und
wirtschaftlicher  Verhältnisse  etwas  näher.  Vorher  aber  sei  noch  darauf  hingewiesen, ­
  daß  die  Gesetzgebung  zu  Gunsten  der  arbeitenden  Klassen  in  England ­
  ihren  Ursprung  gehabt  hat.  Die  überaus  schlimmen,  ja  theilweise  geradezu ­
  grauenhaften  Uebelstände,  die  —  wie  wir  im  vorigen  Kapitel  gesehen ­
  —  während  der  ersten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts,  besonders  aber  zu
Anfang  desselben  und  zu  Ende  des  vorigen  in  diesem  Lande  herrschten.
        <pb n="436" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  409
mußten  dazu  führen,  daß  die  Staatsgewalt  in  immer  energischerer  Weise  zum
Schutze  der  Arbeiter  und  namentlich  der  jugendlichen  Arbeiter  thätig  eingrifs
und  immer  mehr  einschlägige  Gesetze  erließ.  So  standen  denn  in  England
schon  vom  Jahre  1802  bis  zum  Jahre  1833  einige,  allerdings  ziemlich  unwirksame ­
  derartige  Gesetze  in  Kraft;  von  1833—1850  entspann  sich  dann
Zwischen  der  unter  Führung  von  Lord  Shaftesbury  fechtenden  philanthropischen
Partei,  der  sich  einige  Grundbesitzer  anschloffen,  und  den  Anhängern  der  sogen,
orthodoxen  politischen  Oekonomie,  welche  die  Grundsätze  Adam  Smiths  und
seiner  Schüler  befolgten  und  die  staatliche  Intervention  im  Namen  der  Wissenschaft ­
  verwarfen,  jener  entscheidende  Kampf,  in  dem  sich  auf  seiten  der  Vertheidiger ­
  der  sogen.  Freiheit  der  Arbeit  Männer  wie  Sir  Robert  Peel,  John
bright  und  Lord  Brougham  hervorthaten.  Nichtsdestoweniger  mußte  diese  Partei
allmählich  Concessionen  machen.  So  wurden  Gesetze  angenommen  und  sanctionirt,
  die  zwar  anfangs  noch  Umgehungen  zuließen,  dann  aber  vermöge
stätiger  Verbefferungen  zu  dem  Endresultate  führten,  daß  in  der  Textilindustrie
ì&amp;gt;ie  Lage  der  Arbeiter  wirklich  bedeutend  verbessert,  im  Bereiche  des  Bergbaues
wenigstens  die  schlimmsten  Uebelstände  abgestellt  wurden.  Auch  lag  es  seit
^km  Jahre  1850  klar  zu  Tage,  daß  sich  die  mit  leidenschaftlicher  Erregung
ausgesprochene  Befürchtung,  die  Arbeiterschutzgesetze  würden  zum  Ruine  der
britischen  Industrie  führen,  nicht  nur  als  irrig  erwies,  sondern  diese  vielmehr  die
woralische  und  physische  Wiedergeburt  der  Textil-  und  der  Minenarbeiter  bewirkten. ­
  Man  kann  sich  demnach  nicht  darüber  wundern,  daß  allmählich  auch
şllr  die  andern  Industriezweige  derartige  Gesetze  erlaffen  wurden.  Unter  benselben
  sind  die  Workshop  Regulation  Act,  welche  die  bestehenden  Gesetze
dieser  Art  auf  die  kleinen  Betriebe  für  anwendbar  erklärt,  und  die  Factory
Extension  Act,  beide  vom  Jahre  1867,  sowie  die  Gesetze  von  1874  und
^8,  welche  die  zu  Gunsten  der  jugendlichen  Arbeiter  bestehenden  Bestimwungen
  auf  die  Arbeit  der  Frauen  überhaupt  ausdehnten,  besonders  herborzuheben.

Was  sodann  die  hauptsächlichsten  in  den  bedeutendsten  europäischen  Jnustriestaaten
  gegenwärtig  zu  Recht  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  zu
dunsten  der  Gesundheit  der  Arbeiter  und  zur  Verhütung  übermäßiger  Ausnutzung ­
  der  Arbeitskraft  anlangt,  so  lassen  sich  dieselben  in  aller  Kürze  dahin
zusammenfassen:
1.  In  Großbritannien  und  Irland  ist  die  Arbeit  in  den  Fakten ­
  und  Werkstätten  den  Kindern  unter  10  Jahren  gänzlich  verboten.  Die
Minder  von  10—14  Jahren  dürfen  in  der  Textilindustrie  höchstens  einen
lalöen  Tag  oder  von  zwei  aufeinander  folgenden  Tagen  nur  einen  arbeiten,
während  das  Maximum  der  Arbeitszeit  der  sämtlichen  Arbeiter  unter  18  Jahren
m  ben  andern  Industrien  5  Stunden  nacheinander  beträgt.  Auch  dürfen
        <pb n="437" />
        410

IN.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Kinder  von  10—14  Jahren  nur  auf  Grund  eines  ärztlichen  Attestes  über
ihre  Physische  Entwicklung  zur  Fabrikarbeit  zugelassen  werden.
Die  Frauen  sind  in  Bezug  auf  ihre  Arbeitsleistungen  den  jungen  Leuten
gleichgestellt.  Sie  dürfen  nach  den  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  Jahre  1867
in  der  Textilindustrie  nicht  mehr  als  56^2  Stunden,  in  den  übrigen  mehr  als
50  Arbeiter  beschäftigenden  Etablissements  nicht  über  60  Stunden  in  der  Woche
arbeiten.  Nur  die  Nachtarbeit  ist  ihnen  und  den  Kindern  unter  14  Jahren  gänzlich ­
  untersagt,  den  jungen  Burschen  von  14—18  Jahren  dagegen  in  je  14  Tagen
an  6  Tagen  erlaubt.  Die  Sonn-  und  Feiertagsruhe,  die  in  England  überhaupt ­
  fast  allgemein  beobachtet  wird,  ist  den  Frauen,  den  jugendlichen  Arbeitern
und  den  Kindern  vollkommen  gesichert.  Daß  endlich  auch  für  die  persönliche
Sicherheit  und  für  die  Gesundheit  der  Arbeiter  in  den  Fabriken  durch  eingehende ­
  Vorschriften  über  die  Umfriedigung  der  Maschinen,  über  die  Ventilation ­
  u.  dgl.  in  besonders  umfassender  Weise  Sorge  getragen  ist,  gereicht
der  englischen  Arbeiterschutzgesetzgebung  zu  hoher  Ehre.  In  dieser  Hinsicht
haben  übrigens  in  den  west-  und  mitteleuropäischen  Staaten  überhaupt  und
besonders  in  Deutschland  während  der  letzten  Jahre  die  Behörden  eine  den
Forderungen  der  Gerechtigkeit  in  immer  höherem  Grade  entsprechende  Fürsorge ­
  entfaltet.
2.  Im  Deutschen  Reiche  sind  die  obrigkeitlichen  Bestimmungen  über
den  Arbeiterschutz  durch  das  Gesetz  vom  1.  Juni  1891  betreffend  die  Abänderung ­
  der  Gewerbeordnung  sehr  verbessert  worden.
Nach  den  nunmehr  bestehenden  Vorschriften  dürfen  Kinder  unter  13  Jahren
überhaupt  nicht,  solche  von  13—14  Jahren,  soweit  sie  die  Volksschule  nicht
mehr  zu  besuchen  brauchen,  höchstens  6  Stunden  lang  und  junge  Leute  von
14—16  Jahren  nur  10  Stunden  täglich  zu  gewerblichen  Arbeiten  verwendet
werden.  Die  Nachtarbeit  von  8V 2  Uhr  abends  bis  5»/,  Uhr  morgens  ist  den
jugendlichen  Arbeitern  unter  16  Jahren  gänzlich  verboten,  ebenso  die  Sonntagsarbeit; ­
  und  zwischen  der  Arbeit  müssen  gewisse  Pausen  gewährt  werden:
zu  Mittag  mindestens  eine  Stunde,  vor-  und  nachmittags  je  eine  halbe
Stunde.
Den  Arbeiterinnen  ist  überhaupt  ein  ausgiebiger  Schutz  gewährt.  Sie
dürfen  nicht  mehr  als  11  Stunden  im  Tag,  an  den  Vorabenden  vor  den
Sonn-  und  Feiertagen  nicht  mehr  als  10  Stunden  arbeiten,  und  an  diesen
Vorabenden  muß  die  Arbeit  spätestens  um  5V 2  Uhr  abends  aufhören.  Arbeiterinnen, ­
  welche  einem  Haushalte  vorstehen,  muß  auf  ihr  Ersllchen  eine  ir/Mndige,
den  übrigen  mindestens  eine  einstündige  Mittagspause  gewährt  werden.  Tie
Nachtarbeit  von  8V2  Uhr  abends  bis  5 1 /*  Uhr  morgens  ist  Personen  weiblichen ­
  Geschlechts  ganz  und  gar  verboten,  lind  Wöchnerinnen  dürfen  während
der  ersten  vier  Wochen  nach  ihrer  Niederkunft  überhaupt  nicht,  während  der
        <pb n="438" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  411
nächsten  zwei  nur  mit  ärztlicher  Erlaubniß  beschäftigt  werden.  Einzelne  Ausnahmen ­
  von  diesen  Bestimmungen  über  die  Beschäftigung  erwachsener  Arbeiterinnen ­
  dürfen  die  Verwaltungsbehörden,  und  zwar  je  nach  der  Dauer  der
nachgesuchten  Dispensationen  die  untern  oder  die  Hähern,  allerdings  gewähren,
jedoch  nur  unter  der  Bedingung,  daß  die  Ueberstunden  durch  kürzere  Arbeitszeit
zn  andern  Zeiten  des  Jahres  wieder  ausgeglichen  werden.  Endlich  kann  der
Bundesrath  die  Verwendung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen  Arbeitern  in
manchen  Industriezweigen  aus  Rücksichten  der  Sittlichkeit  und  der  Gesundheit
noch  weiter  beschränken  oder  ganz  verbieten;  ebenso  darf  der  Bundesrath  den
jugendlichen  Arbeitern  und  den  Frauen  hinsichtlich  der  Arbeitsdauer  und  der
Nachtarbeit  einzelne  Dispense  ertheilen.
Was  die  Sonn-  und  Feiertagsruhe  anlangt,  so  besteht  dieselbe  leider  nur
zu  Gunsten  der  jugendlichen,  wegen  ihres  Alters  ohnehin  geschützten  Arbeiter.
Tie  übrigen  Arbeiter  beiderlei  Geschlechts  dürfen  zwar  zur  Arbeit  an  solchen
Tagen  nicht  verpflichtet  werden.  Wie  können  sich  aber  arme,  abhängige  Arbeiter
diese  Bestimmung  zu  nutze  machen?  Die  Dauer  der  Sonn-  und  Feiertagsruhe ­
  ist,  mit  wenigen  Ausnahmen,  von  Mitternacht  bis  Mitternacht  gesetzlich
festgesetzt.
Nur  bezüglich  der  Handelsgewerbe  ist  das  Gesetz  weiter  gegangen.  An
^onn-  und  Feiertagen  dürfen  nämlich  weder  die  Unternehmer  selbst  noch  ihr
Personal  länger  als  5  Stunden  geschäftlich  thätig  sein,  am  Oster-  und
Pfingstsonntag  und  am  Christtag  überhaupt  nicht.  Die  Stunden,  während
welcher  die  Beschäftigung  stattfinden  darf  —  dieselben  können  übrigens  durch
statutarische  Bestimmung  der  Communen  noch  weiter  beschränkt,  ja  ganz  beseitigt
  werden  —,  sind  unter  Berücksichtigung  der  für  den  Gottesdienst  bestimmten ­
  Zeit  behördlich  festzustellen.  Endlich  ist  der  Hausirhandel,  soweit  nicht
^ie  Behörde  Ausnahmen  gestattet,  an  Sonn-  und  Feiertagen  gänzlich  unterlagt. ­
  Selbstverständlich  müssen  nun  aber  von  allen  diesen  Vorschriften  Ausuahmen
  gestattet  werden,  da  eine  ganz  allgemeine  Sonntagsruhe  mit  der
Natur  der  menschlichen  Verhältnisse  unvereinbar  ist;  demnach  sind  solche  Ausnahmen ­
  im  Gesetze  selbst  vorgesehen,  während  andere  von  den  Hähern  oder  den
untern  Verwaltungsbehörden  und  noch  andere  vom  Bundesrath  bewilligt
werden  müssen.  Welche  Tage  als  Feiertage  zu  gelten  haben,  bestimmen  die
Negierungen  der  Einzelstaaten.
Unter  den  übrigen  in  Deutschland  zum  Wohle  des  Arbeiterstandes  in
Ķŗaft  befindlichen  Bestimmungen,  die  sich  auf  allerlei,  auf  den  Schutz  der
elterlichen  Autorität,  auf  die  Lohnzahlung  und  andere  Angelegenheiten  erstrecken,
sind  diejenigen  betreffs  des  Schutzes  der  Moralität  und  der  Gesundheit  der
i"  den  gewerblichen  Unternehmungen  beschäftigten  Arbeiter  noch  besonders  zu
^wähnen.  Sie  sind  umfassend  und  gehen  sogar  so  weit,  daß  selbst  die  täg-
        <pb n="439" />
        412

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

liche  Arbeitszeit  der  erwachsenen  männlichen  Arbeiter,  soweit  sie  deren  Gesundheit ­
  gefährden  würde,  durch  Beschluß  des  Bundesrathes  eingeschränkt  werden
kann.  Zum  Schlüsse  möge  noch  angeführt  sein,  daß  für  alle  Fabriken,  welche
über  20  Arbeiter  beschäftigen,  die  Publication  einer  Arbeitsordnung  zu  erfolgen ­
  hat,  die  jedein  Arbeiter  zur  Kenntniß  gebracht  werden  muß  und  vor
ihrem  Erlaß  den  Arbeitern  oder  einem  von  ihnen  gewählten  Ausschüsse  zur
Meinungsäußerung  zu  unterbreiten  ist.
Aehnlich  wie  in  Deutschland  hat  sich  die  Arbeiterschutzgesetzgebung  auch
in  Oesterreich  gestaltet,  dem  ersten  unter  den  festländischen  Großstaaten,
welcher  auf  diesem  Wege  energisch  voranschritt,  indem  er  das  bedeutsame  Gesetz
vom  8.  März  1885  in  Kraft  treten  ließ.  Die  hauptsächlichsten  Bestimmungen
desselben  sind  die  folgenden:  Was  die  jugendlichen  Arbeiter  anlangt,  so  können
diese,  aber  selbstredend  nur  so  weit,  als  nicht  die  Erfüllung  der  Schulbesuchs-Pflichten
  dadurch  beeinträchtigt  wird,  mit  12  Jahren  zur  Arbeit  im  kleingewerblichen ­
  Betriebe,  zur  Thätigkeit  in  großindustriellen  Unternehmungen  hingegen ­
  erst  mit  14  Jahren  zugelassen  werden.  Bis  zu  14  Jahren  dürfen  sie
nicht  über  8,  bis  zu  16  nicht  über  10  Stunden  täglich  verwendet  werden.  Die
Nachtarbeit  ist  ihnen  und  den  Frauen  gänzlich  verboten,  die  Sonntagsruhe
nicht  nur  diesen  beiden  Kategorien  von  Arbeitskräften,  sondern  mit  verschiedenen ­
  von  der  Regierung  bewilligten  Ausnahmen  und  von  den  Handelsgewerben ­
  abgesehen,  den  Arbeitern  überhaupt  gesetzlich  gesichert.  Sodann  aber
hat  Oesterreich  einen  von  den  sämtlichen  übrigen  Großmächten  noch  nicht  gewagten ­
  Schritt  gethan  und  auch  für  die  erwachsenen  männlichen  Arbeiter
einen  Maximalarbeitstag  eingeführt.  Derselbe  betrügt  11  Stunden  für  die
Männer  sowohl  als  für  die  Frauen  und  kann  durch  behördliche  Concession
für  gewisse  Industriezweige  und  unter  besondern  Umstünden  auch  zu  Gunsten
bestimmter  Etablissements  um  eine  Stunde  verlängert  werden.
In  Frankreich  endlich  beruhen  die  Arbeiterschntzvorschriften  auf  dem
Gesetze  vom  2.  November  1802.  Laut  derselben  dürfen  Kinder  unter  13  Jahren,
wenn  sie  nicht  durch  ärztliches  Zeugniß  für  tauglich  erklärt  wurden,  in  Fabriken
überhaupt  nicht  arbeiten.  Jungen  Leuten  unter  16  Jahren  ist  eine  10.
solchen  unter  18  Jahren  eine  11  Stunden  übersteigende  tägliche  Arbeitszeit
verboten;  jedenfalls  dürfen  die  letztem  nicht  länger  als  60  Stunden  in  der
Woche  arbeiten.  Sie  dürfen  also,  wenn  sie  an  einzelnen  Tagen  11  Stunden
arbeiten,  an  andern  nur  eine  entsprechend  kürzere  Zeit  hindurch  verwendet
werden.  Auch  die  erwachsenen  Frauen  dürfen  nicht  länger  als  11  Stunden
im  Tag  arbeiten.  Für  erwachsene  Männer  gilt  nach  wie  vor  die  allerdings
  in  der  Praxis  gänzlich  in  Vergessenheit  gerathene  Bestimmung,  daß  sie
nicht  über  12  Stunden  im  Tag  arbeiten  dürfen.  Die  Nachtarbeit  der  Frauen
und  der  jugendlichen  Arbeiter  ist  gleichfalls  untersagt,  und  in  jeder  Woche
        <pb n="440" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  41Z
muß  denselben  ein  Ruhetag  eingeräumt  werden,  der  selbstredend  thatsächlich
mit  dem  Sonntag  identisch  ist.
Die  Arbeiterschutzgesetzgebung  der  übrigen  europäischen  Staaten  und  der
einzelnen  Länder  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  welch  letztere  theilweise
sehr  weitgehende  derartige  Maßregeln  eingeführt  haben,  bewegt  sich  mehr  oder
weniger  in  dem  Geleise,  welches  die  soeben  skizzirten  Vorschriften  der  meisten  europäischen ­
  Großstaaten  vorgezeichnet  haben.  Die  einschlägigen  Bestimmungen  der
schweizerischen  Gesetzgebung  können  geradezu  als  mustergiltig  bezeichnet  werden.
Wie  bedeutend  nun  aber  die  heilsamen  Wirkungen  solcher  Schutzgesetze
auch  bereits  sind,  so  haben  sie  doch  die  Höhe  ihrer  Entwicklung  bis  jetzt  nicht
erreicht  und  sind  noch  auf  so  manche  ihren  Vorschriften  bisher  nicht  unterworfene ­
  Betriebe  auszudehnen.  Auch  ist  es  dringend  geboten,  ihre  Durchführung ­
  durch  Bestellung  einer  größern  Anzahl  von  Gewerbe-Jnspectoren  nachdrücklicher ­
  zu  sichern.
Etwas  seiner  Natur  nach  vom  Wesen  der  Arbeiterschutzgesetze  gänzlich
verschiedenes  ist  die  von  socialistischer  und,  wenn  auch  weniger  dringend,  selbst
von  christlich-socialer  Seite  geforderte  gesetzliche  Einführung  eines  obligatorischen
achtstündigen  Maximalarbeitstages  für  alle  gewerblichen,  Großindustriellen,  Eisenbahn- ­
  nnd  Bergwerks-Unternehmungen.  Es  kann  doch  unmöglich  behauptet
werden,  daß  sich  die  so  zahlreichen  nicht  mehr  als  10  Stunden  im  Tage  beschäftigten ­
  Arbeiter,  welche  sich  zudem  der  Sonn-  und  Feiertagsruhe  erfreuen,
übermäßig  anstrengen  nüiffen.  Sie  brauchen  also  keinen  Schutz  gegen  eine
ungerechte  Ausbeutung  ihrer  Kräfte.  Das  Verlangen  nach  einem  achtstündigen
Ņiaximalarbeitstage  ist  also  eine  mit  der  natürlichen  Ordnung  der  Dinge  in
Widerspruch  stehende  socialistische  Prätention  und  nur  dort  am  Platze,  wo
^ine  längere  Arbeitszeit  gesundheitsschädlich  wirkt.
Auch  ist  die  Behauptung,  daß  die  Arbeitskraft  des  Individuums  durch
bie  Abkürzung  der  Zeit  ihrer  Inanspruchnahme  entsprechend  wachse  und  demnach ­
  die  Einführung  einer  sehr  kurzen  Maximalarbeitszeit  eine  beträchtliche
Productionsminderung  nicht  nach  sich  ziehen  werde,  eine  im  allgemeinen  noch
Üunz  und  gar  unerwiesene.  Man  gibt  sich  in  dieser  Hinsicht  entschieden
übertriebenen  Erwartungen  hin.  Während  die  volkswirtschaftlichen  Schriftsteller
  des  17.  und  18.  Jahrhunderts  es  für  eine  unbestreitbare  Thatsache
Zusahen,  daß  die  Leute  in  dem  Grade  weniger  arbeiteten,  als  sie  wohlhabender
şbwn,  Hot  schon  Adam  Smith  die  Meinung  vertreten,  daß  höhere  Löhne
größere  Einträglichkeit  der  Arbeit  zur  Folge  haben.  Auch  bezüglich  der  Arbeitstier ­
  Hot  man  bereits  seit  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  anerkannt,  daß
Verlängerung  unter  Uniständen  keinesfalls  zu  einer  Vermehrung,  sondern
^  einer  verhältnißmäßigen  Verminderung  der  Production  führe.  Ferner  hat
^ìe  durch  die  soeben  besprochenen  Schutzmaßregeln  zu  Gunsten  der  weiblichen
        <pb n="441" />
        414

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

unb  der  jugenblichen  Arbeiter  herbeigeführte  gesetzliche  Herabsetzung  ber  täglichen ­
  Arbeitsbauer  auf  10  ober  11  Stunden  auch  zu  Gunsten  ber  Manner
merkliche  Wirkungen  geäußert.  So  hat  sich  z.  B.  in  Englanb  binnen  40  Jahren
bie  Zahl  ber  Spinbeln  unb  biejenige  ber  Arbeiter  fast  verdoppelt,  bie  ber
mechanischen  Webstühle  mehr  als  verdoppelt  unb  bie  Ausdehnung  ber  inbustriellen
  Etablissements  beinahe  ben  zweifachen  Umfang  erreicht.  Die  Nachfrage ­
  nach  ber  Arbeit  erwachsener  Männer  ist  bemnach  bebeutenb  gestiegen
unb  bereu  Lage  babnrch  in  hohem  Grabe  verbessert  worben.  Ob  sich  aber
eine  noch  weitere  Verbesserung  bieser  Lage  bnrch  eine  noch  weitere  Verkürzung
ber  Arbeitsbaner  erzielen  läßt,  unb  ob  nicht  eine  berartige  Verkürzung  eine
beträchtliche  Verminberung  ber  Güterprobuction  nach  sich  ziehen  werbe,  bas
sinb  Fragen,  bie  sich  noch  immer  nicht  enbgiltig  entscheiben  lassen.  Man
kann  allerbings  behaupten,  baß  bie  Arbeiter  ber  civilisirten  Länber,  in  benen
bie  Arbeitsdauer  eine  kurze  ist,  im  ganzen  genommen  mehr  probuciren  als  biejenigen
  ber  Gebiete,  in  welchen  eine  lange  üblich  ist 1 .
Das  ist  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  unstreitig  richtig,  soweit  es  sich
um  freie  Arbeiter  hanbelt,  welche  sich  zu  helfen  wissen,  Coalitionsrecht  besitzen ­
  u.  s.  w.  Währenb  bie  Arbeiter  bes  17.  unb  18.  Jahrhunberts,  welche
1  Vgl.  über  alle  diese  Verhältnisse  den  an  bemerkenswerthen  Daten  reichen  Aufsatz
von  Lujo  Brentano:  Les  rapports  entre  le  salaire,  la  durée  du  travail  et  sa
productivité,  in  der  ,Revue  d'économie  politique*  VII  (1893),  273—326.  —  Ein  sehr
interessantes  Beispiel  der  unter  gewissen  Umständen  durch  die  Herabsetzung  der  Arbeitszeit ­
  erzielten  Wirkungen  liefern  die  Vorgänge,  welche  sich  jüngst  in  der  Spitzen-  und
Vorhängefabrik  von  Arthur  Faber  zu  Lettowitz  in  Mähren  zugetragen  haben.  Diese
Fabrik  hatte  bis  zu  einem  bestimmten  Zeitpunkte  einen  9'/zstündigen  estectiven  Arbeitstag. ­
  Sie  führte  alsdann  für  die  Arbeit  an  ihren  Vorhängewebstühlen  den  8stündigcn
ein,  um  ihre  zu  umfangreich  gewordene  Production  zu  beschränken.  Was  war  nun
das  Resultat?  Die  durch  die  Reduction  der  täglichen  Arbeitszeit  um  1'/,  Stunde  (im
Durchschnitte  und  mit  Rücksicht  aus  den  Ausfall  der  Arbeit  an  verschiedenen  Halbfeiertagen
  u.  s.  w.)  herbeigeführten  Lohnverminderungen  wurden  durch  einen  Mehrverdienst
  aus  der  kürzern  Arbeitsleistung  mehr  als  ausgeglichen,  und  in  der  Qualität
unterschieden  sich  die  während  der  kürzern  Arbeitszeit  verfertigten  Produrle  nicht  im
mindesten  von  den  früher  erzeugten.  Dieses  Beispiel  zeigt  indessen  auch,  wie  sehr  man
sich  bei  der  Beurtheilung  der  Folgen  kürzerer  oder  längerer  Arbeitsdauer  vor  Verallgemeinerung ­
  hüten  muß.  Es  strengten  sich  die  Arbeiter,  da  ihr  Lohn  nur  14,17  kr.
in  der  Stunde  betrug,  natürlich  auf  das  äußerste  an,  um  in  der  kürzern  Zeit  durch
intensivere  Arbeit  wo  möglich  ebensoviel  wie  früher  zu  verdienen,  und  so  brachten  sie  eo
denn  auf  einen  Stundenlohn  von  18,2  kr.  Wenn  man  einen  nicht  hohen  Lohn  bezieht,
muß  man  eben  alles  aufbieten,  um  eine  Verringerung  desselben  so  viel  als  möglich
hintan  zu  halten.  Ist  es  aber  gesünder,  bei  allerdings  kürzerer  Arbeitsdauer  sich  abzuhetzen, ­
  als  etwas  länger  ruhig  fort  zu  arbeiten?  Vgl.  über  diese  Vorgänge  in  der  G c
nannten  Fabrik  in  Lettowitz  den  Bericht  der  Brünner  Handelskammer  über  das
Jahr  1893.  Brünn  1894.
        <pb n="442" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  415
soweit  sie  nicht  durch  corporative  und  andere,  obrigkeitliche  Vorschriften  geschützt
waren,  ganz  oder  doch  in  sehr  hohem  Grade  von  den  Unternehmern  abhingen,
aus  Furcht  vor  Strafe  oder  Entlastung  auch  unter  ungünstigen  materiellen
Bedingungen  fleißig  und  sorgfältig  arbeiteten,  ist  es  heutzutage  leicht  erklärlich,
wenn  schlecht  bezahlte  und  stark  angestrengte  Leute  aus  Mißmuth  weniger
intensiv  arbeiten,  als  sie  es  bei  reichlichem  Lohne  und  guter  Behandlung  thun
würden.  Können  sie  doch  hoffen,  mindestens  in  einiger  Zeit,  anderswo
lohnendere  Beschäftigung  zu  finden.
Sodann  ist  es  sicherlich  auch  wahr,  daß  die  Verminderung  der  Arbeits-Zeit
  bis  zu  einer  gewisten  Grenze,  d.  h.  bis  zu  dem  Punkte,  wo  die  Arbeit
aufhört,  erschöpfend  zu  wirken,  eine  größere  Jntensivität  der  Kraftentfaltung
ermöglicht.  Davon  aber,  daß  die  erschöpfende  Wirkung  der  Arbeit  erst  bei
achtstündiger  täglicher  Dauer  aufhöre,  kann  in  den  meisten  Fällen  unbedingt
ņicht  die  Rede  sein.  So  muß  man  sich  denn  auch  auf  diesem  Gebiete  vor
falschen  Verallgemeinerungen  ungemein  in  acht  nehmen.  Es  kommt  eben
überaus  viel  auf  die  Art  der  Arbeit  und  auf  die  Constitution  der  einzelnen
Individuen  sowie  auf  ihren  guten  Willen  an.
Zu  einem  besonders  wichtigen  Gebiete  des  staatlichen  Eingreifens  in  die
wirtschaftlichen  und  socialen  Verhältnisse  der  Arbeiter  und  der  Arbeitgeber
îşi  in  neuerer  Zeit  die  Versicherung  der  erstern  gegen  Krankheit,  Invalidität
und  Alter  geworden.  Das  Deutsche  Reich  hat  in  dieser  Hinsicht  eine  kräftige
initiative  ergriffen  und  das  staatlich  organisirte  Zwangsversicherungswesen
Zn  Gunsten  der  arbeitenden  Klassen  zu  ziemlich  vollständiger  Durchführung
gebracht.  Gerade  dieses  Reich  war  ganz  naturgemäß  veranlaßt,  auf  diesem
Ņ^ege  voranzugehen.  Die  starke  Vorliebe  für  ein  staatliches  Eingreifen  auf
nlleu  möglichen  Gebieten,  welche  der  im  neuen  Deutschland  maßgebenden  Macht
eigenthümlich  ist,  trieb  dazu  an,  iiu  gesetzlichen  Wege  gegen  die  weitgreisenden
Uebel-  nnd  Nothstände  in  der  Arbeiterwelt  vorzugehen,  von  welcher  breite
Gleise  infolge  mangelnder  Vorsicht  oder  der  gänzlichen  Unmöglichkeit,  einen
füt  den  Nothfall  genügenden  Sparpfennig  zurückzulegen,  bei  Eintritt  von
Krankheit,  Unfällen  und  sonstiger  Arbeitsunfähigkeit  dem  Elend  anheimfielen.
Dann  aber  konnte  man  auch  deshalb  von  Deutschland  alls  diesem  Gebiete
legislatorische  Maßregeln  erwarten,  weil  sich  einerseits  die  Privatinitiative  der
Unternehmer  auf  demselben  durchaus  nicht  in  nur  annähernd  erschöpfender
BZeise  bethätigt  hatte  und  andererseits  unter  dem  denkenden  Theil  des  deutschen
Volkes  die  durchschnittliche  Stimmung  eine  in  dem  Grade  humane  und  reformş^eundliche
  war,  daß  von  dessen  erwählten  Vertretern  auf  eine  energische  Fürsorge
s"r  die  materiellen  Bedürfnisse  der  arbeitenden  Klaffe  gerechnet  werden  mußte.
Während  in  England  die  Friendly  Societies,  wie  wir  im  7.  Kapitel  dieses
H-  Buches  gesehen,  nnd  die  Trades'  Unions,  also  aus  eigener  Initiative  der
        <pb n="443" />
        416

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Arbeiter  hervorgegangene  Organisationen,  für  die  einschlägigen  Interessen  des
vierten  Standes  Bedeutendes  leisteten;  wahrend  in  Frankreich  die  charitative
Thätigkeit  zahlreicher  religiöser  Orden  und  die  theilweise  schon  von  alter  Zeit
her  datirende  Wohlfahrtsthätigkeit  eines  guten  Theiles  der  Unternehmer  zu
Gunsten  ihrer  Untergebenen  gleichfalls  ein  staatliches  Einschreiten  gar  nicht  oder
doch  weniger  nöthig  erscheinen  ließen  und  infolgedeffen  ailch  die  Anhänger  des
staatlichen  Eingreifens  in  diese  Fragen  die  betreffenden,  in  den  letzten  Jahren
von  der  Staatsregierung  eingebrachten  Vorlagen  sowie  die  Vorschläge  verschiedener ­
  Abgeordneten  mit  großer  Gründlichkeit  und  in  aller  Ruhe  behandelten,
so  daß  diese  Vorlagen  noch  immer  nicht  Gesetz  geworden  sind  —  ist  der  Aufbau ­
  der  diesbezüglichen  staatlichen  Organisationen  in  Deutschland  schnell  genug
vor  sich  gegangen.
Mag  man  über  deren  Zweckmäßigkeit  denken,  wie  man  will,  und  kann
man  auch  der  Meinung  sein,  daß  es  gerathener  gewesen  wäre,  das  angestrebte
Ziel  auf  anderem  Wege  zu  erreichen,  so  kann  doch  dem  Staate  unmöglich
principiell  das  Recht  abgesprochen  werden,  gesetzliche  Vorschriften  dieser  Art
zu  erlassen  und  dafür  zu  sorgen,  daß  Unternehmer  und  Arbeiter  auf  diesem
Gebiete  ihre  Pflicht  erfüllen,  und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  erstern,  soweit
die  Löhne  nicht  genügend  hoch  sind,  um  in  allen  durch  die  großen  Wechselfälle
  des  Lebens  erwachsenden  Leiden  davon  die  erforderlichen  Kosten  zu  bestreiten ­
  ,  entsprechende  Beitrüge  leisten  und  die  letztern,  soweit  es  ihnen  die
Verhältnisse  ermöglichen,  gleichfalls  für  einen  Theil  der  Kosten  aufkommen.
Am  Ende  wäre  es  ja  ohne  den  gewaltigen  staatlichen  Apparat,  überhaupt
ohne  Anwendung  unmittelbaren  staatlichen  Zwanges  möglich  gewesen,  das
nunmehr  auf  dem  Wege  gesetzlicher  Röthigung  und  Organisation  Verwirklichte ­
  int  Wege  eines  wirksamen  Haftpflichtgesetzes  und  einer  staatlich  begünstigten ­
  freien  Vereinsbewegung  sowie  durch  unbehindertes  Wirkenlaffen  und
einsichtsvolle  Unterstützung  der  religiösen  und  sittlichen,  das  Pflichtgefühl  der
hohen  wie  der  niedern  Klassen  so  mächtig  fördernden  Factoren  zu  erreichen,
und  auf  diese  Art  hätte  man  das  erstrebte  Ziel  vielleicht  sogar  in  größerer
Vollkommenheit,  mit  geringern  Kosten  und  in  einer  für  die  Förderung  des
socialen  Friedens  zwischen  reich  und  arm,  Herren  und  Unternehmern  vortheilhaftern
  Weise  erreicht.  Wie  dem  aber  auch  sei:  so  viel  steht  fest,  daß
die  deutsche  Arbeiterversicherung  mit  ihren  umfassenden  Organisationen  ein
gewaltiger  Ban  ist,  welcher  viel  des  Guten  stiftet,  grellen  Uebelständen  abgeholfen ­
  hat  und  noch  immer  vorbeugt,  und  daß  die  ziemlich  gleichzeitig  zur
Durchführung  gelangten  analogen  staatlichen  Maßregeln  Oesterreichs  von  den
gleichen  Erfolgen  gekrönt  waren.
Auch  dürfte  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  sich  noch  andere  Staaten
bewogen  finden  werden,  das  Beispiel  dieser  beiden  Länder  in  größerem  oder
        <pb n="444" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  417
geringerem  Umfange  und  in  mehr  oder  minder  enger  Anlehnung  an  die  durch
dieselben  geschaffenen  Institutionen  nachzuahmen.
Im  folgenden  werden  wir  eine  Uebersicht  über  die  hauptsächlichen  Bestimmungen ­
  der  einschlägigen  Gesetze  des  Teutschen  Reiches  geben  und  zugleich, ­
  um  den  Vergleich  mit  den  betreffenden  Festsetzungen  der  österreichischen
Gesetzgebung  zu  ermöglichen,  auf  die  bezüglichen  Anordnungen  der  letztem
verweisen.
Zunächst  haben  wir  uns  mit  der  Krankenversicherung  zu  beschäftigen,
dieselbe  ist  in  Deutschland  durch  das  Gesetz  vom  15.  Juni  1883  und  die
Rovelle  vom  10.  April  1892  eingeführt  und  geregelt  worden.  Danach
Müssen  sämtliche  Arbeiter  der  Industrie,  des  Gewerbes,  des  Bergbaues  rc.,
sowie  Personen,  welche  im  Handelsgewerbe,  im  Geschäftsbetrieb  der  Anwälte
"nd  Notare,  der  Versicherungsanstalten  u.  dgl.  beschäftigt  sind,  soweit  deren
Arbeitsverdienst  an  Lohn  oder  Gehalt  den  Betrag  von  6 2 / 3  Mark  für  den
Arbeitstag  nicht  übersteigt,  versichert  werden.  Durch  Statut  einer  Gemeinde
oder  eines  weitern  Communalverbandes  kann  die  Versicherungspflicht  auch
ouf  die  Arbeiter  der  Land-  und  Forstwirtschaft  der  betreffenden  Bezirke  ausgedehnt ­
  werden.  Auf  die  Dienstboten,  für  welche  in  fast  sämtlichen  Staaten
^es  Teutschen  Reiches  durch  die  particulare  Gesetzgebung,  allerdings  in  ungleichem ­
  Umfange,  Sorge  getragen  ist,  finden  die  Bestimmungen  der  Reichsgesetzgebung ­
  nur  insofern  Anwendung,  als  die  Gemeindekrankenversicherung,
von  der  gleich  die  Rede  sein  wird,  durch  statutarische  Verfügung  der  Gemeinden ­
  auch  auf  die  Dienstboten  ausgedehnt  werden  kann,  wie  das  z.  B.
1,1  München  geschehen  ist.  Tie  Versicherung  erfolgt,  wenn  der  Betreffende
vicht  in  einer  andern,  den  Gesetzen  entsprechenden  Weise  versichert  ist,  bei
Ortstrankenkassen,  welche  auf  Ersuchen  von  mindestens  hundert
versicherungspflichtigen  Personen  seitens  der  Gemeinden  für  die  in  ihrem  Gel'iete
  beschäftigten  Personen  gebildet  werden  und  die  Hauptform  der  Krankenlossen ­
  darstellen.  Die  Mitglieder  müffen  höchstens  3  %  des  durchschnitt-Uchon
  ^aglohnes  derjenigen  Klasse,  welcher  sie  angehören,  als  Beitrag  bezahlen,
"nd  bic  Arbeitgeber  die  Hälfte  des  von  den  Arbeitern  zu  leistenden  Beitrags,
vlso  ein  Drittel  des  Ganzen.  Das  Krankengeld  hat  mindestens  50  %  des
durchschnittlichen  Daglohnes  der  betreffenden  Klaffe  zu  betragen.  Ter  Vorstand
** cr  Kaffe  ist  von  den  Mitgliedern  zu  wählen.
Außer  den  Ortskrankenkaffen  gibt  es  Betriebs-  (Fabrik-)  Krankenvssen,
  welche  die  mindestens  50  Personen  beschäftigenden  Unternehmer  zu
^richten  gehalten  sind.  Andernfalls  müssen  sie  bis  zu  5  %  des  Lohnes  ihrer
Arbeiter  an  Beitrag  zahlen.  Die  großen  Unternehmungen,  wie  die  Eisenlmhnen
  u.  dgl.,  sind,  falls  sie  keine  Kasse  errichten,  sogar  zur  ausschließlichen
Hilfeleistung  für  ihre  Arbeiter  verpflichtet.  Ferner  können  auch  die  Innungen
DevaS.Kämpfe,  Volkswirtschaft«^«.  27
        <pb n="445" />
        418

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Krankenkaffen  errichten,  denen  die  von  den  Mitgliedern  dieser  Genossenschaften
in  ihrem  Betriebe  beschäftigten  versicherungspflichtigen  Personen  beizutreten
haben,  soweit  sie  nicht  freien  Hilfskaffen  angehören;  auch  bestehen  Knappschaftskrankenkassen, ­
  welche  die  für  die  Betriebskrankenkaffen  vorgeschriebenen ­
  Minimalleistungen  gewähren  müssen.  Die  Kassenbeiträge  der  Arbeiter
werden  je  nach  den  Kassen  verschieden,  entweder  nach  dem  ortsüblichen  oder
nach  dem  durchschnittlichen  oder  endlich  nach  dem  wirklich  bezogenen  Taglohn
der  einzelnen  Versicherten,  bemessen.  Auch  müssen  alle  obligatorischen  Kassen
den  Kranken  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  gewähren.
Vom  Eintritt  in  eine  Zwangskasse  befreit  die  Mitgliedschaft  bei  einer
freien  Hilfst  asse,  welche  sowohl  die  Beitrüge  als  ihre  Leistungen  selbständig ­
  regeln  darf.  Nur  befreit  die  Zugehörigkeit  zu  einer  Kasse  dieser  Art
allein  dann  von  der  Mitgliedschaft  bei  einer  officiellen  Kasse,  wenn  die  erstere
ihren  Mitgliedern  mindestens  die  freie  ärztliche  Behandlung  und  die  Heilmittel ­
  sowie  bei  eintretender  Erwerbsunfähigkeit  vom  dritten  Tage  nach  der
Erkrankung  an  für  jeden  Arbeitstag  ein  Krankengeld  in  der  halben  Höhe
des  ortsüblichen  Taglohnes  gewöhnlicher  Tagarbeiter  für  die  Dauer  von
13  Wochen  seit  dem  Beginne  des  Bezuges  zuspricht,  d.  h.  also,  wenn  sie
mindestens  so  viel  leistet,  wie  die  Gemeindekrankenversicherung  zu
gewähren  hat.  Diese  letztere  endlich  ist  feine  selbständige,  sondern  eine  von
der  Gemeinde  geleitete  Veranstaltung.  Sie  hat,  wo  und  insoweit  andere  Versicherungen ­
  nicht  bestehen,  einzugreifen,  1 1  /2  bis  2  %  dom  Lohne  al?  Beitrag
einzuheben  und  trägt  selbstredend  gleichfalls  obligatorischen  Eharakter.
In  Oesterreich  ist  die  obligatorische  Krankenversicherung  durch  da?
Gesetz  vom  30.  Mürz  1888  für  alle  Arbeiter,  mit  Ausnahme  der  vom
Staate  und  von  den  Kronlündern  beschäftigten,  eingeführt  worden.  Dieselben
zahlen  zwei  Drittel,  die  Unternehmer  ein  Drittel  der  Kosten.  Die  Versicherten
haben  Anspruch  auf  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  von  Anfang  der
Krankheit  an,  und  wenn  die  Krankheit  über  drei  Tage  währt,  auf  ein
Krankengeld  in  der  Höhe  von  60  °/ 0  des  in  dem  Gerichtsbezirke,  für  welchen
die  Kaffe  besteht,  üblichen  Taglohnes,  und  zwar  auf  die  Dauer  von  nnndestens
  20  Wochen.  Neben  den  Bezirkskrankenkassen  bestehen  Gewerbegenossenschafts-Krankenkassen, ­
  welche  von  allen  derartigen
Genossenschaften  errichtet  werden  müssen,  falls  dieselben  es  nicht  vorziehen,
einer  andern,  gewisse  Bedingungen  erfüllenden  Krankenkasse  beizutreten;  un
zwar  handelt  es  sich  dabei  um  die  folgenden  Bedingungen:  die  betreffende
Kasse  muß  die  Einrichtung  getroffen  haben,  daß  die  Arbeiter  nicht  mehr  olzwei
  Drittel  der  Kosten  zahlen,  ihr  Beitrag  3  °/ 0  vom  Lohne  nichts  übersteigt, ­
  das  Krankengeld  für  Männer  mindestens  die  Hälfte,  für  Frauei
wenigstens  ein  Drittel  des  täglichen  Lohnes  betrügt  und  mindestens  nu
        <pb n="446" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  419
13  Wochen  gewährt  wird.  Die  Krankenkaffen  beider  Art,  die  Bezirkskaffen
sowohl  als  die  genoffenschaftlichen  Kaffen,  werden  durch  aus  Vertretern  der
Unternehmer  und  der  Arbeiter  nach  einem  angemessenen  Verhältniß  zusammengesetzte ­
  Organe  verwaltet.  Uebrigens  bestehen  außerdem  auch  in  Oesterreich
freie  Hilfskassen,  denen  die  Arbeiter  beitreten  können,  wenn  diese  Kaffen
ihren  Mitgliedern  ein  bestimmtes  Maß  von  Leistungen  gewähren.
Was  sodann  die  Unfallversicherung  anlangt,  so  ist  dieselbe  in
Deutschland  durch  das  Gesetz  vom  16.  Juli  1884  obligatorisch  gemacht
und  organisirt  worden.  Es  muffen  daselbst  alle  weniger  als  2000  Mark
^ohneinkommen  beziehenden  Arbeiter  und  Angestellten  der  Fabriken,  Bergwerke ­
  und  überhaupt  aller  Unternehmungen,  deren  Betrieb  eine  ernstliche  Unfallsgefahr ­
  mit  sich  bringt,  weil  dabei  Dampfmaschinen  oder  andere  Motoren  von
besonderer  Jntensivität  der  Krastwirkung  u.  s.  w.  zur  Verwendung  gelangen,
gegen  die  Folgen  der  dortigen  Betriebsunfälle  versichert  werden.  Die  Grenze
ziehen,  bei  welcher  die  Gefahr  eine  so  ernstliche  wird,  daß  die  Zwangsbersicherung
  gerechtfertigt  erscheint,  ist  natürlich  nicht  leicht,  und  nach  Lage
ber  Verhältnisse  wird  sich  dieselbe  bisweilen  ändern.  Deshalb  ist  denn  der
Ņundesrath  mit  der  Vollmacht  ausgestattet,  die  Versicherungspflicht  auf  einzelne
&amp;gt;m  Gesetze  nicht  aufgezählte  Betriebe  auszudehnen,  und  er  hat  von  dieser
^bfugniß  bereits  Gebrauch  gemacht.  So  wurden  erst  wieder  durch  Verordnung ­
  vom  1.  März  1894  die  Arbeiter  der  textilen  Hausindustrie  der  Verşicherungspflicht
  unterworfen.  Für  die  verschiedenen  großen  Jndustriebranchen
bestehen  gesonderte  Berufsgenossenschaften,  die  sich  über  das  ganze  Reich  erwecken, ­
  mindestens  5000  Arbeiter  zählen  müssen  und  sämtliche  Unternehmer
ber  betreffenden  Gruppe  umfaffen.  Diese  Versicherungsverbände  beschließen
ììber  ihre  Statuten,  die  vom  Reichsversicherungsamt  bestätigt  werden  müssen,
ernennen  ihren  Vorstand  und  bestimmen  die  Höhe  der  zur  Deckung  der  Versicherungskosten ­
  erforderlichen,  von  den  Unternehmern  allein  aufzubringenden
eträge.  Der  Unternehmer  muß  die  in  seinem  Etablissement  vorkommenden
Anfalle  declariren.  Die  durch  den  Vorstand  des  Verbandes  oder  durch  Sachberständige
  festgesetzte  Entschädigung  der  Verletzten  und  entweder  dauernd
urbeitsunfähig  Gewordenen  oder  an  ihrer  Arbeitsfähigkeit  Geschädigten  wird
! n  Form  einer  Rente  ausbezahlt.  Auch  können  die  Betreffenden  gegen  eine
solche  Entscheidung  bei  dem  Reichsversicherungsamte  oder  bei  einem  Schiedsllerichte
  Berufung  einlegen.  Was  die  Höhe  der  Entschädigung  anlangt,  so
onn  dieselbe  höchstens  zwei  Drittel  desjenigen  Lohnes,  den  der  Verletzte  im
ause  des  dem  Unfall  vorangegangenen  Jahres  verdient  hat,  betragen.  Der
^ittwe  eines  Getödteten  kommt  eine  Rente  im  Betrage  von  20  °/ 0  dieses  Lohnes
ş"'  solange  sie  sich  nicht  wieder  verheiratet,  jedem  Kinde  unter  15  Jahren  eine
solche  von  15  °/ 0 .  Doch  dürfen  sämtliche  den  Hinterbliebenen  zu  zahlenden
27*
        <pb n="447" />
        420

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Renten  zusammen  nicht  60  %  des  Jahreslohnes  des  Verstorbenen  überschreiten.
An  der  Verwaltung  der  Versicherungsanstalten  ist  den  Arbeitern  ein  Antheil
eingeräumt.  Bis  zum  Ende  der  13.  Woche  sind  die  durch  Unfall  Beschädigten
von  den  betreffenden  Krankenkassen  mit  dem  statutenmäßigen  Krankengelde
und  ärztlicher  Pflege  samt  Heilmitteln  zu  versehen.
In  Oesterreich  beruht  die  zwangsweise  Unfallversicherung  und  die
Ordnung  der  dadurch  nothwendig  gewordenen  Institutionen  auf  dem  Gesetze
vom  28.  September  1887.  Die  Versicherungspflicht  erstreckt  sich  hier  ungefähr ­
  auf  dieselben  Arbeiterkategorien  wie  in  Deutschland.  Die  landwirtschaftlichen ­
  und  die  kleingewerblichen  Arbeiter  sind  derselben  nicht  unterworfen.
Bezüglich  der  Organisation  ist  man  aber  nicht  dem  deutschen  System  gefolgt,
sondern  hat  die  Unternehmungen  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Natur  in  territoriale
Verbände  vereinigt,  deren  einer  sich  z.  B.  über  ganz  Böhmen  erstreckt,  während
ein  anderer  gleich  vier  Kronländer,  nämlich  Oberösterreich,  Salzburg,  Tirol
und  Vorarlberg,  umfaßt.  Von  den  Kosten  zahlen  die  Unternehmer  90,  die
Arbeiter  10  %.  Den  durch  Unfall  Beschädigten  wird  vom  Beginne  der
5.  Woche  an  (bis  dahin  hat  die  Krankenversicherungsorganisation  thätig  zu
sein),  solange  die  Unfähigkeit  dauert,  eine  auf  Grund  des  durchschnittlichen
Arbeitseinkommens  des  letzten  Jahres  berechnete  Rente  gewährt.  Im  Falle
gänzlicher  Erwerbsunfähigkeit  erhält  der  Betreffende  60  %  des  Lohnes,  bei
theilweiser  einen  50  %  nicht  übersteigenden  Bruchtheil  desselben.  Tritt  infolge ­
  des  Unfalls  der  Tod  ein,  so  werden  nicht  über  25  Gulden  Begräbnißkosten
  gewährt;  die  Wittwe  erhält  eine  Rente  in  der  Höhe  von  20  °/ 0  des
Lohnes,  jedes  eheliche  Kind  15,  jedes  uneheliche  10%  desselben.  Doch
dürfen  die  für  die  Hinterbliebenen  ausgeworfenen  Renten  zusammengerechnet
50%  des  Lohnes  des  Verstorbenen  nicht  übersteigen.  Durch  Gesetz  vom
Jahre  1894  wurde  die  obligatorische  Unfallversicherung  auch  noch  auf  andere
Kategorien  von  Arbeitern  allsgedehnt,  aber  noch  immer  nicht  auf  die  landlind
  forstwirtschaftlichen  Arbeiter.
Wenn  nun  die  beiden  soeben  etwas  näher  beleuchteten  Arten  der  obligatorischen ­
  Versicherung,  wie  wir  schon  auseinandergesetzt,  keine  schweren
principiellen  Bedenken  erregen  können,  so  verhält  sich  das  mit  der  zwangsweisen ­
  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung  doch  anders.  Werfen
wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  wesentlichsten  Bestimmllngen  des  Einführungsgesetzes
  vom  22.  Juni  1889.  Demselben  zufolge  sind  vom  vollendeten
16.  Lebensjahre  ab  versicherungspflichtig:  1.  alle  diejenigen,  welche  als  Arbeiter, ­
  Gehilfen,  Gesellen.  Lehrlinge  oder  Dienstboten  gegen  Lohn  oder  Gehalt
beschäftigt  werden,  2.  Betriebsbeamte  sowie  Handlungsgehilfen,  die  Lohn  oder
Gehalt  beziehen  und  deren  regelmäßiger  Jahresarbeitsverdienst  aus  diese«'
Titel  2000  Mark  nicht  übersteigt,  und  3.  die  gegen  Lohn  oder  Gehalt  be-
        <pb n="448" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  421
schäftigten  Personen,  welche  zur  Besatzung  deutscher  See-  oder  Binnenwafferschiffe
  gehören.  Durch  Beschluß  des  Bundesrathes  kann  die  Versicherungspflicht ­
  noch  weiter  ausgedehnt  werden,  und  zwar:  1.  auf  Betriebsunternehmer,
die  nicht  wenigstens  einen  Lohnarbeiter  beschäftigen,  sowie  auf  die  Hausgewerbetreibenden, ­
  d.  h.  auf  die  Personen,  welche  in  ihrem  eigenen  Locale
mit  der  Herstellung  und  Bearbeitung  gewerblicher  Erzeugniffe,  und  zwar  in
der  Regel  im  Aufträge  und  für  Rechnung  anderer,  beschäftigt  sind.  Die  Personen ­
  ,  auf  welche  die  Bersicherungspflicht  durch  Bundesrathsbeschluß  ausgedehnt ­
  werden  darf,  können  sich  auch  schon  vorher  freiwillig  in  der  zweiten
Lohnklaffe  versichern,  wenn  sie  noch  nicht  40  Jahre  alt  sind.  Personen,
deren  Bersicherungspflicht  erlischt,  können  sich  gleichfalls,  wenn  sie  wollen,  in
der  zweiten  Lohnklaffe  weiter  versichern.  Sie  muffen  dann  aber  selbstredend
den  gesamten  Beitrag  selbst  aufbringen  und  zudem  einen  dem  Reichszuschuß
(siehe  unten)  entsprechenden  Betrag  einzahlen,  wie  das  auch  die  übrigen  frei-Millig
  Versicherten  thun  müssen.  Der  aus  einem  Versicherungsverhältniß  erwachsende
  Anspruch  erlischt,  wenn  während  vier  aufeinander  folgender  Kalenderjahre ­
  nur  für  weniger  als  zusammen  47  Beitragswochen  Beiträge  entrichtet
wurden.  Die  Berechtigung  lebt  aber  wieder  auf,  wenn  das  Versicherungsderhältniß
  infolge  der  gesetzlichen  Nöthigung  oder  freiwillig  erneuert  wurde
und  sodann  fünf  Beitragsjahre  verflossen  sind.  Die  Besorgung  der  Verficherungsgeschäfte
  liegt  in  den  Händen  territorialer  Versicherungsanstalten,
deren  in  Preußen  jede  Provinz  eine  besondere  zählt,  und  zu  diesem  Behufe
Absteht  ein  aus  öffentlichen  Functionären  zusammengesetzter  Vorstand,  dem  ein
aus  gewählten  Vertretern  der  Unternehmer  und  der  Versicherten  gebildeter
Ausschuß  und  unter  Umständen  auch  ein  Aufsichtsrath  zur  Seite  steht.
Welches  sind  nun  aber  die  durch  diese  Anstalten  gewährten  Leistungen?
Versicherten  haben  im  Falle  dauernder  Erwerbsunfähigkeit  auf  eine  Invaliden- ­
  sowie  mit  vollendetem  70.  Jahre  auf  eine  Altersrente  Anspruch.  Die
Mittel  dazu  werden  je  zur  Hälfte  durch  regelmäßige  Wochenbeiträge  der  Arbeitgeber ­
  und  der  Versicherten  sowie  durch  Zuschüsse  des  Reiches  aufgebracht.
Towohl  die  Renten  als  die  Beiträge  richten  sich  nach  der  Höhe  des  Jahresarbeitsverdienstes ­
  ;  in  dieser  Hinsicht  werden  vier  Lohnklaffen  unterschieden,
pon  denen  die  erste  die  Jahresarbeitsverdienste  bis  einschließlich  350  Mark
auffaßt,  während  zur  vierten  diejenigen  gehören,  welche  mehr  als  850  Mark
betragen.
Was  die  Invalidenrenten  anlangt,  so  beläuft  sich  ihr  Mindestbetrag, ­
  soweit  er  von  den  Versicherten  und  ihren  Arbeitgebern  aufzubringen
'st,  auf  60  Mark;  zu  jeder  Rente  kommt  dann  ein  nicht  erhöhbarer  Reichs-^uschllß
  in  der  Höhe  von  50  Mark.  Dieser  Betrag  von  110  Mark  steigert
sich  dann  im  Verhältniß  zur  Zunahme  der  Wochenzahl,  für  welche  die  Bei-
        <pb n="449" />
        422

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

träge  entrichtet  wurden.  Die  Altersrente  beträgt  gleichfalls  am  Anfang
60,  mit  dem  Reichszuschuß  110  Mark  und  steigt  gleichfalls  mit  einer  jeden
Beitragswoche,  von  denen  1410  in  Anrechnung  gebracht  werden.  Tie
Invalidenrente  beträgt  also  nach  fünf  Beitragsjahren  (zu  47  Beitragswochen)
in  der  ersten  Klasse  114  Mark  70  Pfg.,  in  der  zweiten  124  Mark  10  Pfg-,
in  der  dritten  131  Mark  14  Pfg.,  in  der  vierten  140  Mark  55  Pfg.,  nach
50  Beitragsjahren  157  Mark  bezw.  251  Mark,  321  Mark  50  Pfg.  und
415  Mark  50  Pfg.;  die  Altersrente  hingegen  nach  1410  Beitragswochen
106  Mark  40  Pfg.  bezw.  134  Mark  60  Pfg.,  162  Mark  80  Pfg.  und
191  Mark 1 .
Wie  man  sieht,  sind  die  Altersrenten  recht  unbedeutend,  die  Invalidenrenten ­
  hingegen  unter  Umständen  genügender.  Das  ist  aber  eigentlich  erfreulich, ­
  weil  den  Arbeitern  auf  diese  Weise  wenigstens  nicht  geradezu  übermäßige ­
  Beiträge  zum  Zwecke  der  Versorgung  mit  Renten  abgenöthigt  werden
und  das  Sparen  nicht  unmöglich  gemacht  wird.
Freilich  lassen  sich  höchst  gewichtige  Bedenken  gegen  das  ganze  Systenl
und  die  Grundidee  der  zwangsweisen  Alters-  und  Invalidenversicherung  nicht
unterdrücken.  Unbestreitbar  können  ja  die  Arbeiter  durch  Unfälle  und  Krankheiten ­
  ans  das  empfindlichste  getroffen  werden.  Solche  Unglücksfälle  treten
oftmals  ein,  bevor  sie  etwas  Erkleckliches  zurücklegten,  und  verhindern  sie
andererseits  auf  lange  Zeit  daran,  Ersparnisse  für  ihre  alten  Tage  zu  machen.
So  kann  denn  nicht  verkannt  werden,  daß  ein  staatlicher  Versicherungszwang
gegen  solche  Nothfälle  und  —  in  Anbetracht  der  meist  nicht  glänzenden  Lohnverhältnisse ­
  der  deutschen  und  der  österreichischen  Arbeiter  —  auch  die  Herbeiziehung ­
  der  Unternehmer  zur  Beitragsleistung  bezw.  zur  Aufbringung  der
gesamten  Kosten  vieles  für  sich  hat  und  gerechtfertigt  erscheinen  muß.
Anders  verhält  es  sich  aber  mit  der  zwangsweisen  Jnvaliditäts-  und
Altersversicherung.  In  vielen  Fällen  ist  es,  zumal  namentlich  nachdem  nunmehr ­
  gegen  Verarmung  durch  Krankheit  u.  dgl.  ein  meistens  wirklich  widerstandskräftiger ­
  Schntzwall  aufgeführt  worden  ist,  den  Arbeitern  doch  möglich,
durch  Ersparnisse  für  ihre  alten  Tage  zu  sorgen.  Soweit  das  nun  wirklich
der  Fall  ist,  sollte  sich  der  Staat  hüten,  den  Vormund  zu  spielen,  die  Privatinitiative ­
  zu  ersticken  und  die  Bildung  kleiner  Vermögen  zu  verhindern,  da
diese  letztem  durch  den  Uebergang  auf  die  Erben  derer,  die  sie  angesammelt,
die  aufsteigende  Klassenbewegung  fördern  und  dem  Socialismus  entgegenwirken. ­
  Soweit  aber  die  Löhne  nicht  hoch  genug  sind,  um  die  Fürsorge
für  die  Zukunft  durch  eigene  Thätigkeit  zu  gestatten,  würde  es  sich  empfehlen,

'  K.  Görres,  Handbuch  der  gesamten  Arbeitergesetzgebung  des  Deutschen
Reiches.  Freiburg  (Herder)  1893.
        <pb n="450" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  423
den  Arbeitgebern  zll  Gunsten  jener  Arbeiter,  die  eine  längere  Reihe  von
Jahren  bei  ihnen  gearbeitet  und  durch  die  Zurücklegung  eines  mäßigen  Sparpfennigs ­
  wenigstens  den  guten  Willen,  an  ihre  Zukunft  zu  denken,  bethätigt
haben,  gemiste  Leistungen  aufzuerlegen.  Es  würden  sich  gewiß  nicht  viele
Unternehmer  finden,  die  nicht  bereit  wären,  mäßigen  und  willigen  Arbeitern,
welche  durch  solche  gesetzliche  Verfügungen  zum  Ausharren  in  ihren  Arbeitsverhältniffen
  angetrieben  würden,  bestimmte  Prämien  zu  gewähren.  Durch
derartige  Maßregeln  aber  würde  sowohl  die  moralische  Haltung  und  die
Privatinitiative  der  Arbeiter  als  das  Wohl  der  Erben  und  der  sociale  Friede
zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern  gefördert.  Vor  allem  muß  jedoch  der
Ttaatszuschuß  zu  den  Jnvaliditäts-  und  Alterspensionen  Bedenken  erregen.
Derselbe  beruht  auf  einem  socialistischen  Principe,  besten  Anwendung  auf
andern  Gebieten  mit  gleichem  Recht  gefordert  werden  kann.  Freilich  ist  eine
erweiterte  Anwendung  gegenwärtig  nicht  leicht  zu  fürchten,  aber  immerhin
wuß  es  hier  wie  anderswo  heißen:  Principiis  obsta.
Endlich  möge  noch  auf  ein  Beispiel  staatlicher  Regelung  der  socialen
und  wirtschaftlichen  Beziehungen  hingewiesen  werden,  welches  dem  agrarischen
"eben  entnommen  ist:  den  russischen  Mir.
Tie  meisten  Dörfer  des  gegenwärtigen  Rußland  sind  als  Gemeinden
wit  bürgerlicher,  crimineller  und  finanzieller  Jurisdiction  organisirt.  Tie
Gewalt  liegt  in  den  Händen  einer  aus  den  Oberhäuptern  der  einzelnen  Haushaltungen ­
  bestehenden  Dorfvertretung,  welche  entweder  selbst  oder  durch  von
ìhr  erwählte  Beamte  die  folgenden  Functionen  ausübt:
1.  Sie  veranlagt  und  erhebt  die  Steuern,  für  deren  Aufbringung  das
gesamte  Dorf  gemeinsam  verantwortlich  ist.  Der  Gesamtbetrag  derselben  richtet
sich  nach  dem  Stande  der  männlichen  Bevölkerung  laut  dem  letzten  Census
und  lastet  demnach  mehr  auf  den  Personen  als  auf  dem  Eigenthum.  Jnnerhalb
  einer  jeden  Dorfgemeinde  werden  aber  die  Steuern  in  der  Art  ausgeheilt, ­
  daß  die  auf  die  Einzelnen  entfallenden  Beträge  sich  im  allgemeinen  nach
^  durch  jeden  Haushalt  bebauten  Menge  Landes  richten.  Oder  man  nimmt
ouch  zu  einer  andern  Vertheilungsart  seine  Zuflucht,  wenn  z.  B.  ein  bedeutender
^heil  des  Einkommens  der  Dorfeinwohner  aus  der  Verfertigung  gewisser  Manufacturwaren
  fließt,  und  das  kommt  oft  genug  vor.  In  einem  .^lima  wie  das
russische  müssen  eben  die  landwirtschaftlichen  Beschäftigungen  viele  Monate  dev
Jahres  hindurch  ruhen  und  die  Leute  sich  Nebenbeschäftigungen  zuwenden.
2.  Die  Dorfgemeinde  hat  einer  jeden  der  verschiedenen  Familien,  die  zu
gehören,  periodisch  einen  Theil  des  Gemeindelandes  zuzuweisen.  In  den
leisten  Dörfern  stehen  nämlich  nur  die  Wohnhäuser  und  die  Gärten  im
Privateigenthum  der  einzelnen  Familien,  während  das  Acker-  und  Wiesenland
şich  im  Besitze  des  Mir  befindet,  ebenso  wie  das  Weide-  und  Waldgebiet,
        <pb n="451" />
        424

HI.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

dessen  größter  Theil  allerdings  der  Krone  oder  dem  Adel  gehört.  Die  Ueberlassung
  des  Acker-  und  Wiesenlandes  an  die  einzelnen  Familien  findet  stets
ans  eine  bestimmte  Zeit  statt:  die  Wiesen  werden  im  allgemeinen  auf  nicht
länger  als  ein  Jahr  vertheilt,  betreff»  der  Aecker  bestehen  verschiedene  Uebungen.
In  den  südlichen  Gouvernements,  wo  keine  Düngung  nöthig  ist,  werden  sie
auf  ein,  zwei,  im  Centruin  des  Landes  auf  mehrere,  und  im  Norden,  wo
die  Düngung  eine  unerläßliche  Bedingilng  für  die  Bodencultur  bildet,  aus
viele  Jahre  überlassen.  In  diesen  letzter«  Gegenden  ist  man  auch  darauf
bedacht,  den  Familien,  die  ihr  Land  gut  bebaut  haben,  die  von  ihnen  innegehabten ­
  Grundstücke  bei  der  allgemeinen  Wiedervertheilung  wo  möglich  wiederum
zuzuweisen;  ebenso  kommt  es  dort  vor,  daß  gemiste  Grundstücke  während  der
zwischen  den  allgemeinen  Bodenvertheilungen  liegenden  Zeiträume  mit  Rücksicht
auf  die  Fähigkeiten  der  betreffenden  Familien  von  den  einen  auf  die  andern
übertragen  werden.  Der  Organisationsform  des  Mir  ist  der  Borzug  eigenthümlich, ­
  daß  sie  die  Möglichkeit  bietet,  eine  gemiste  Gleichheit  der  Verhältnisse
aufrecht  zu  erhalten.  Diese  Gleichheit  der  Berhältniffe  unter  den  verschiedenen
Bewohnern  einer  mäßig  großen  Landgemeinde  ist  unbedingt  in  mancher  Beziehung ­
  von  bedeutenden  Vortheilen  begleitet  und  läßt  sich  nicht  allzu  schwer
dadurch  aufrecht  erhalten,  daß  tüchtigen,  aber  der  nöthigen  Produktionsmittel
entbehrenden  Familien  eine  außerordentliche  Zutheilung  von  Land  gewährt  wird.
Alle  diese  schwierigen  Angelegenheiten  der  Landvertheilung  werden  zwar  wohl
mit  vielein  Hin-  und  Herreden,  aber  ohne  Gewaltthätigkeit  geordnet,  und
die  diesbezüglichen  Verfügungen  finden  unbedingten  Gehorsam.
3.  Der  Mir  hat  ferner  auch  die  Art  des  Fruchtwechsels  und  die  Zeitpunkte ­
  für  das  Pflügen,  Mähen  und  andere  landwirtschaftliche  Arbeiten  vorzuschreiben. ­
  Das  ist  unbedingt  nothwendig,  da  die  Bestellung  u.  s.  w.  zwar
durch  besondere  Familien,  aber  auf  uneingezäuntem  Lande  lind  ineinander
greifenden  Bodenstreifen  zu  erfolgen  hat.  Wo  das  Weideland  nicht  im  Uebersluß
  vorhanden  ist,  hat  die  Dorfgemeinde  auch  die  Zahl  der  Stücke  Vieh  zu
bestimmen,  welche  jede  Familie  auf  die  Weide  treiben  darf,  oder  die  für  den
Auftrieb  einer  größer«  Anzahl  51t  entrichtende  Entschädigung  festzusetzen.
4.  Endlich  hat  die  Gemeinde  auch  verschiedene  richterliche  und  executive
Functionen  civil-  und  strafrechtlicher  Natur  zu  erfüllen:  Erbschaften,  Theilungen
und  andere  Familienangelegenheiten  zu  ordnen;  bei  gewissen  Streitigkeiten  zu
entscheiden;  neue  Mitglieder  in  die  Dorfgemeinde  aufzunehmen;  Gemeindegenossen ­
  ihrer  Verpflichtungen  zu  entheben  oder  sich  deshalb  mit  ihnen  abzufinden; ­
  verschiedene  Strafen,  z.  B.  über  diejenigen  zu  verhängen,  welche
die  Zahlung  der  Steuern  unterlassen  und  so  die  Lasten  der  übrigen  vermehren, ­
  und  im  äußersten  Falle  unverbesserliche  Trunkenbolde  und  Arbeitsscheue ­
  sogar  als  Kolonisten  nach  Sibirien  zu  senden.
        <pb n="452" />
        10.  Kap.  Regelung  socialer  Verhältnisse  durch  Intervention  des  Staates.  425
Von  dem  Falle  einer  solchen  Verbannung  abgesehen,  kann  kein  Landmann ­
  von  seiten  der  Gemeinde  oder  ans  Veranlassung  eines  Gläubigers  seines
Antheiles  am  Gemeindeland,  seines  Hauses,  seines  Gartens  und  des  zum
Landwirtschaftsbetriebe  nöthigen  Viehes  und  Geräthes  beraubt  werden.
Die  nach  der  Emancipation  der  Leibeigenen  eingesetzten  Volosttribunale,
d.  h.  die  ländlichen  Gerichtshöfe,  die  ihren  Entscheidungen  nach  wie  vor  das
vite  Gewohnheitsrecht  zu  Grunde  legen,  sind  von  der  Dorfversammlnng  vielleicht
Mehr  der  Form  als  dem  Wesen  nach  verschieden.
Nach  diesem  System  des  Mir  sind  die  Perhältniffe  von  mindestens
60  Millionen  Landleuten  geordnet;  dieselben  unterstehen  somit,  wie  man  aus
der  vorstehenden  Schilderung  ersieht,  einer  agrarischen  Ordnung,  welche  sich
wit  der  im  übrigen  Europa  und  in  Amerika  herrschenden  im  grellsten  Widerbruche
  befindet.
Die  Meinungen  über  den  Werth  des  Mir  sind  freilich  sehr  getheilt.  Die
einen  behaupten,  daß  diese  Agrarorganisation  durchaus  nicht  allen  Fortschritt
und  alle  persönliche  Unabhängigkeit  vernichte.  Die  dem  Mir  eingeräumten
Befugnisse,  zu  verbieten,  daß  die  Landleute  dauernd  das  Dorf  verlassen,
darauf  zu  dringen,  daß  dieselben  dahin  zurückkehren,  und  für  die  Erlaubniß
dauernder  Abwesenheit,  ja  nur  für  die  Ausstellung  eines  auf  einige  Zeit
lautenden  Paffes  bedeutende  Zahlungen  zu  verlangen,  können  zwar  bei  manchen
Gelegenheiten  mißbraucht  werden,  erweisen  sich  aber  auch  als  ein  wirksames
ŅerhinderungSmittel  des  HernmziehenS  und  VagabundirenS.  Ferner  wird  die
Ansicht  vertreten,  daß  die  staatliche  Einmischung  in  diesem  Falle  nicht,  wie
ks  unter  andern  Umständen  so  häufig  vorkommt,  die  Selbstthätigkeit  und  den
6ienleingeist  abschwäche  und  die  Existenz  eines  Heeres  von  staatlichen  Fnnctio-"àren,
  das  Bestehen  eines  bureaukratischen  Systems  zur  Folge  habe.  In  den
^fischen  Dörfern  sind  sich  alle  Bewohner  untereinander  bekannt.  Die  Gemeinde
gleicht  vielfach  einer  Gilde.  So  finde  sich  denn  in  Rußland  ein  Schlagwort
verwirklicht,  welches  im  Westen  Europas  nur  eine  Redensart  sei:  die  Regierung
^es  Volkes  durch  das  Volk.  Weiter  sei  dem  Widerstreite  kleinlicher  Interessen
dadurch  die  Spitze  abgebrochen,  daß  ein  die  Verhältnisse  in  weitem  Umfange
igelndes  Gewohnheitsrecht  gelte,  wie  denn  das  ganze  System  den  Bestand  der
christlichen  Familie  zur  Voraussetzung  habe  und  auf  der  Einheit  der  religiösen
Ueberzeugung  beruhe.  Alles  in  allem  genommen,  müsse  man  Rußland  um
basselbe  beneiden,  wenn  man  es  auch  anderwärts  nicht  nachahmen  könne.
Dagegen  wird  von  anderer  Seite  auf  die  bedeutenden  Nachtheile  hingewiesen, ­
  welche  die  Institution  des  Mir  unläugbar  im  Gefolge  hat.  Man
'vlrd  doch  nicht  läugnen  können,  daß  die  Dorfgemeinschaft  mit  ihrer  periodischen
Aeuvertheilung  der  Grundstücke  die  individuelle  Thätigkeit  weit  weniger  anspornt ­
  als  deren  Besitz  zu  vollem  Eigenthum.  Auch  das  Steuersystem,  wie
        <pb n="453" />
        426

HI.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

es  im  Mir  organisirt  ist,  bringt  große  Nachtheile  mit  sich.  Die  solidarische
Haftung  sämtlicher  Haushaltungen  für  die  Steuerleistungen  der  Einzelnen  führt
unter  Umständen  zu  den  traurigsten  Consequenzen.  In  den  Gemeinden,  in
welchen  einige  Wohlhabende  neben  vielen  Armen  und  Arbeitsscheuen  hausen,  —
und  wie  groß  muß  die  Zahl  dieser  letztern  in  einem  Lande  sein,  in  welchem
jährlich  2000  Todesfälle  an  delirium  tremens  vorkommen  und  auf  500  Einwohner ­
  ein  Gasthaus  entfällt!  —  müssen  die  erstem  für  die  letztern  zahlen,
was  auf  die  Länge  zum  Ruin  der  Reichen  führen  muß,  wenn  dieselben  auch
infolge  ihrer  größer»  Leistungsfähigkeit  eine  beinahe  schrankenlose  Gewalt  über
ihre  armen  Gemeindegenossen  besitzen.  Auch  hat  der  Mir  nicht  zur  Verbreitung
der  zu  einer  geeigneten  Bodenbehandlung  und  einer  rationellen  Viehzucht  unerläßlichen ­
  Kenntnisse  beizutragen  vermocht.  So  sind  denn  die  agrarischen
Uebelstände  Rußlands  und  so  schreckliche  Ereignisse  wie  die  letzte  Hungersnoth, ­
  die  das  Land  im  Jahre  1891  heimsuchte,  zwar  auch  von  andern  Ursachen, ­
  wie  von  dem  Mangel  an  Schulen,  herzuleiten,  aber  nichtsdestoweniger
bis  zu  einem  gewissen  Grade  auf  Rechnung  jener  theilweise  veralteten  agrarischen
Organisation  zu  setzen,  die  übrigens,  da  sich  die  Bauern  mehr  und  mehr  an
den  von  ihnen  bebauten  Grund  und  Boden  anklammern,  fortschreitend  umgestaltet ­
  werden  dürftet
Aus  dem,  was  wir  im  vorhergehenden  über  die  verschiedenen  Gestaltungen
der  socialen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  gesagt  haben,  läßt  sich  mit  Sicherheit
der  Schluß  ziehen,  daß  die  Sklaverei  und  die  ihr  verwandten  Institutionen
unter  allen  Umständen  vom  Uebel  sind,  die  feudale  Organisation  nur  unter
bestimmten  Verhältnissen  ihre  Berechtigung  hat,  die  corporative,  die  ungeregelte
und  die  staatliche  Form  der  Gestaltung  des  wirtschaftlichen  und  socialen
Lebens  hingegen  zu  allen  Zeiten  bis  zu  einer  gewisten  Grenze  berechtigt  sind
und  auf  ein  Nebeneinanderbestehen  Anspruch  besitzen.  Das  Wohl  der  Menschen
hängt  zum  großen  Theile  davon  ab,  daß  eine  jede  dieser  Formen  sich  auf  dem
für  ihre  Anwendung  geeigneten  Gebiete  und  im  richtigen  Umfange  zu  bethätigen ­
  vermag.
i  Edinburgh  Review  CLXXVII  (1.  Semester  1893),  Heft  1  :  The  misery  in
Russia,  1—31.  Isaac  A.  Hour  wich,  The  economical  state  of  the  Russian  village,
in  .Studies  in  history,  economics  and  public  law'  II  (Columbia  College,  New  York
1892—1893),  Heft  1,  1—182.  Peregrinus,  Durch  das  europäische  Rußland,  in
,Die  Nation'  XT,  1.  Theil  (Berlin,  Osto  er  1893  bis  April  1894),  288  ff.
        <pb n="454" />
        11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.

427

Elftes  Kapitel.
Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.
Wir  haben  nod)  auf  einige  Reformvorschläge  einen  Blick  zu  werfen,
welche  von  ihren  Vertheidigern,  wenn  nicht  als  ein  Universalheilmittel  für  alle
socialen  Schäden,  so  doch  als  ein  wirksames  Medicament  für  die  meisten  volkswirtschaftlichen ­
  Uebel  unserer  Zeit  angepriesen  werden,  sich  aber  deffenungeachtet
als  wirkungslos  erweisen.  Von  einigen  derselben  ist  bereits  früher  die  Rede
gewesen.  Hierher  gehören:
1.  der  Malthusianismus,  d.  h.  die  Lehre,  nach  welcher  die  socialen
Leiden  durch  Verminderung  oder  wenigstens  durch  Beschränkung  der  Zunahme
der  Bevölkerungszahl  eines  Landes  beseitigt  werden.  Wir  haben  dieselbe  bereits
"n  8.  Kapitel  des  I.  Buches  beleuchtet.
2.  die  Anempfehlung  der  unbedingten  wirtschaftlichen  Freiheit, ­
  unter  welchem  Namen  sie  immer  auftauchen  mag,  ob  sie  nun  ohne
weiteres  anempfohlen  oder  in  Verbindung  mit  einer  großen  Vervollkommnung
des  Schulunterrichts  und  insbesondere  mit  der  Schaffung  zahlreicher  Fachwittelschulen ­
  als  Lösung  der  wirtschaftlichen  Frage  gepriesen  wird.  Auch  über
die  Ueberschätzung  der  Resultate  des  Unterrichts  haben  wir  uns  bereits  im
3.  Kapitel  des  I.  Buches  und  über  die  uneingeschränkte  Freiheit  des  Mitbewerbs
  im  9.  Kapitel  dieses  III.  Buches  ausgesprochen.
3.  die  Behauptungen,  daß  der  Genuß  geistiger  Getränke  die  Quelle
°Uer  wirtschaftlichen  und  socialen  Uebel  sei  und  daß  das  Heil  der  Menschheit
dom  Vegetarianismus  abhänge,  sind  derart  einseitig,  daß  es  sich  nicht
der  Mühe  verlohnt,  weiter  davon  zu  reden.
4.  die  Proclamirung  der  Productiv  gen  osse  ns  cha  ft  en  als  Panacee
ßkgen  die  Mängel  unserer  Wirtschaftsordnung.  Man  hat  es  laut  verkündet,
daß  die  Abschaffung  des  Unterschiedes  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern,
don  Geschäftsgewinn  und  Lohn,  indem  man  nämlich  die  Arbeiter  selbst  zu
Unternehmern  mache,  welche  ihr  Einkommen  nicht  mehr  in  Form  von  Lohn,
sondern  in  Form  von  Gewinn  beziehen,  das  Mittel  zur  Lösung  der  socialen
^doge  sei.  Ist  dem  wirklich  so  ?
Unbestreitbar  ist  ja  die  genossenschaftliche  Verbindung  von  Handarbeitern
Behufe  des  selbständigen  Betriebes  eines  Unternehmens  eine  Form  der
productiven  Organisation,  welche  sich  unter  Umständen,  aber  eben  auch  nur
unter  gewissen  Umständen,  als  Vortheilhaft  und  heilsam  erweist.  Das  ist
hauptsächlich  dann  der  Fall,  wenn  es  sich  um  Unternehmungen  handelt,  die
sich  recht  wohl  mit  einer  kleinen  Anzahl  von  Arbeitern  begnügen  können,
wenn  die  Arbeiter  in  Bezug  auf  ihre  Körperkraft  und  ihre  Geschicklichkeit  im
        <pb n="455" />
        428

III.  Buch.  Die  Bertheilung  der  Güter.

wesentlichen  gleichwerthig  sind,  wenn  die  zum  anfänglichen  Betriebe  des  Unternehmens ­
  erforderlichen  Werkzeuge  und  Materialien  keine  großen  Auslagen
verursachen,  und  besonders  wenn  die  betreffenden  Erzeugnisse  gänzlich  oder
doch  hauptsächlich  für  den  Localbedarf  bestimmt  sind.  Unter  solchen  Umständen ­
  werden  von  dem  Unternehmer  nicht  sehr  bedeutende  Fähigkeiten  verlangt
und  verursacht  die  gehörige  Bertheilung  der  Arbeit  an  die  Mitglieder,  welche
durch  ihr  eigenes  Interesse  zu  fleißigem  und  sorgfältigem  Schaffen  angefeuert
werden,  nur  geringe  Schwierigkeiten.  Besteht  sodann  zwischen  den  Arbeitern
auch  noch  eine  weitgehende  Uebereinstimmung  in  den  Anschauungen  und  in
den  Lebensgewohnheiten,  und  sind  dieselben  in  Zucht  und  Fleiß  herangewachsen,
so  wird  es  noch  leichter  sein,  sie  zum  gemeinschaftlichen  Betriebe  eines  Unternehmens ­
  zu  vereinigen.  So  haben  sich  denn  auch  uicht  selten  derartige  Genossenschaften ­
  gebildet,  in  gesunder  Weise  entwickelt  und  ihren  Mitgliedern
großen  Vortheil  gebracht.  Man  denke  nur  an  die  russischen  Artelen.  Es
sind  dies  Arbeitergesellschaften  von  bisweilen  60  und  mehr  Mitgliedern,
die  unter  einem  erwählten  Geschäftsführer  (dem  Artelschtschik),  einem  Schatzmeister ­
  (dem  Klutschnik)  und  zwei  Beisitzern  (Starschij)  stehen  und  Bau-,
Pflaster-,  Erd-  und  viele  sonstige  Arbeiten  übernehmen,  wobei  die  Bertheilung
der  Arbeit  unter  die  einzelnen  Mitglieder  mit  Billigkeit  und  ohne  Widerspruch ­
  erfolgt.
Uns  Mittel-  und  Westeuropäern  liegt  freilich  das  Beispiel  der  Consumvereine
  näher,  von  denen  bereits  im  4.  Kapitel  des  II.  Buches  gehandelt
worden  ist,  und  die  in  England,  Deutschland,  Frankreich  und  anderswo  eine
so  große  Verbreitung  gefunden  haben.
Ueber  die  in  denselben  Ländern  zu  industriellen  oder  landwirtschaftlichen
Zwecken  ins  Leben  gerufenen  cooperativen  Vereinigungen,  die  Productivgenossenschaften ­
  im  engern  Sinne,  kann  aber  ein  gleich  günstiges  Urtheil  durchaus ­
  nicht  gefällt  werden.  Diese  Genossenschaften  haben  sich  weder  sehr  weit  verbreitet, ­
  noch  irgendwie  eine  derart  günstige  Entwicklung  genommen,  daß  man
erwarten  könnte,  sie  würden  das  Vorbild  werden,  nach  welchem  sich  die  gesamte ­
  Production  gewisser  Länder  oder  gar  des  civilisirten  Theiles  unserer
Erde  organisiren  ließe.  Das  klassische  Land  der  Productivgenossenschaften  ist
Frankreich,  wo  dieselben,  im  Jahre  1848  durch  den  katholisch  gesinnten  Demokraten ­
  Bûchez  zuerst  ins  Leben  gerufen,  anfangs  (in  den  Jahren  1848—1851)
die  allgemeine  Aufmerksamkeit  erregte«  und  dann,  durch  den  Staatsstreich  vom
2.  December  1851  in  den  Hintergrund  gedrängt,  in  den  Jahren  1863  und
1880  von  neuem  einen  Aufschwung  nahmen,  der  indessen  des  religiösen  Anstrichs ­
  durchaus  entbehrte.
Welches  ist  aber  nun  das  Endresultat  dieser  ganzen  Entwicklung  gewesen?
Trotz  der  officielle»  Begünstigungen,  welcher  sich  die  Productivgenossenschaften
        <pb n="456" />
        11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.  429
in  der  ersten  und  in  der  dritten  Periode  ihrer  Existenz  zu  erfreuen  hatten,
hat  nur  eine  geringe  Zahl  derselben  Bestand  gehabt;  und  diese  lebenskräftigen
Verbände  sind  im  Grunde  genommen  nichts  anderes  als  Unternehmergenossenschaften, ­
  bei  denen  die  Unternehmer  allerdings  selbst  Hand  anlegen  und  mitarbeiten, ­
  aber  zugleich  um  Lohn  gedungene  Arbeiter  beschäftigen.  Solcher
Productivgenosienschaften  gab  es  im  Jahre  1884  in  Paris  50—60  und
außerdem  noch  einige  in  den  Departements.  Die  geringe  Zahl  ihrer  Mitglieder, ­
  die  neuen  Genossen  den  Eintritt  in  ihre  Gesellschaft  schwer  machen
oder  ganz  versagen,  um  den  Unternehmergewinn  allein  einstreichen  zu  können,
beweist  einerseits  die  geringe  Borliebe,  welche  das  Gros  der  Arbeiter  für
derartige  Organisationen  hegt.  Dieselben  können  sich  nur  schwer  dazu  entschließen, ­
  in  Vereinigungen  einzutreten,  für  die  sie  anfangs  Opfer  bringen
wüsten,  deren  Erfolg  nicht  vollkommen  sicher  ist.  Andererseits  erklärt  sich  aus
dieser  kleinen  Mitgliederzahl  aber  auch  das  günstige  materielle  Resultat,  welches
s°  manche  Productivgenossenschaften  aufzuweisen  haben.  Es  sind  eben  Eliteorbeiter, ­
  aus  denen  sich  dieselben  zusammensetzen.  Da  konnte  es  allerdings
on  Erfolgen  nicht  fehlen.  Die  Genossenschaft  der  Maurer  in  Paris  z.  B.  hatte
nn  Jahre  1868  einen  Reingewinn  von  130  000  Francs  aufzuweisen,  von
denen  30  000  zum  Reservefonds  geschlagen  wurden,  während  an  die  einzelnen
Mitglieder  Summen  von  500—1500  Francs  zur  Bertheilung  gelangten.  Zu
gleicher  Zeit  zahlte  die  Genossenschaft  der  Bijoutiers  den  ihrigen  einen  Reingkwinnantheil
  aus,  welcher  dem  von  ihnen  bezogenen  Lohne  gleichkam.
Aehnlich  wie  in  Frankreich  ist  es  auch  anderswo.  In  England  z.  B.  gab
cö  im  Jahre  1888  42  Productivgenosienschaften  mit  über  7000  Mitgliedern
iinb  einem  Gesamtkapital  von  gegen  1  Million  Pfund  Sterling.  Was  will  das
ober  in  einem  Lande  heißen,  welches  Millionen  von  Industriearbeitern  zählt!
Es  darf  eben  nicht  verkannt  werden,  daß  zur  einheitlichen  Führung  eines
industriellen  oder  eines  commerciellen  Etablissements  ebenso  wie  zum  schwungbasten
  Betriebe  der  Landwirtschaft  fast  immer  die  Leitung  des  Unternehmers
unentbehrlich  ist,  sei  es  nun,  daß  ein  oder  mehrere  hochgebildete  Männer
als  Unternehmer  auftreten,  oder  daß  sich  Kapitalisten  zur  Bildung  einer
Aktiengesellschaft  vereinigen,  um  die  Leitung  durch  sachverständige  Directoren
und  einen  einsichtigen  Berwaltungsrath  ausüben  zu  lassen.  Eine  Menge  der
Allgemeinbildung  und  des  commerciellen  Wissens  entrathender  Arbeiter,  die
nur  durch  ihr  technisches  Wissen  befähigt  sind,  bei  der  Leitung  eines  in  ihren
Händen  befindlichen  Unternehmens  mitzureden,  vermag  dasselbe  nur  in  Ausuohmsfällen
  erfolgreich  zu  leiten  1 .
1  P.  Hubert-Valleroux,  Les  associations  coopératives  en  France  et  à  l’étranger
(Paris  1884)  1—120.  341—888.  Siehe  auch  den  Aufsah  .Productivgenossenschasten'
        <pb n="457" />
        430

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

5.  Die  Meinung,  daß  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am
Gewinne  des  Unternehmens,  in  dem  sie  beschäftigt  sind,  die
sociale  Frage  in  wirksamer  Weise  löse.  Es  unterliegt  allerdings
keinem  Zweifel,  daß  sich  diese  Methode  unter  gewiffen  Umständen  trefflich
bewahrt;  das  ist  namentlich  da  der  Fall,  wo  die  Ueberwachung  der  Arbeitsleistungen ­
  schwierig  ist  und  je  nach  der  sorgfältigen  oder  oberflächlichen  Verrichtung ­
  die  Ergebniffe  der  Arbeit  sich  verschieden  gestalten.  So  ist  denn  die
Gewinnbetheilignng  schon  seit  undenklichen  Zeiten  in  der  Landwirtschaft  zur
Anwendung  gelangt,  indem  man  den  Landarbeitern  einen  Antheil  an  dem
Ertrage  der  betreffenden  Grundstücke  einräumte,  und  so  bewährt  sich  die  Halbpacht ­
  noch  heutzutage  unter  der  Form  der  in  weiten  Theilen  des  mittlern
und  südlichen  Frankreich  sehr  verbreiteten  métairie  und  der  in  Toscana,  Ligurien ­
  und  Umbrien  die  gewöhnliche  Form  des  landwirtschaftlichen  Betrieben
ausmachenden  mezzadria  als  ein  mächtiger  Factor  des  öffentlichen  Wohles,
welcher  die  erfreulichsten  Ergebnisse  zeitigt.  Ueberstehen  doch  diese  Gegenden
die  landwirtschaftliche  Krise,  unter  der  die  betreffenden  Länder  zu  leiden  haben,
weit  leichter  als  diejenigen,  in  denen  die  Pacht  gegen  festen  Pachtzins  üblich  ist.
und  zum  Theil  auch  als  die  Gebiete,  in  welchen  die  von  den  Eigenthümern
mit  Hilfe  von  Wirtschaftsbeamten  selbst  ausgebeuteten  großen  Grundbesitzungen
vorherrschen.
Beim  Fischereibetriebe  ist  die  Betheiligung  am  Gewinne  sogar  fast  eine
Nothwendigkeit,  und  beim  Handel  werden  die  Verkäufer  dadurch  häufig  zu
umsichtigem  Fleiße  angetrieben,  daß  sie  von  dem  Erlöse  aus  einem  jeden  von
ihnen  abgeschlossenen  Geschäfte  bestimmte  Procente  erhalten.  Auch  wird  ganz
allgemein  den  Arbeitern  von  besonderer  Geschicklichkeit  und  den  Vertrauenspersonen ­
  unter  denselben,  von  deren  Eifer  die  Blüthe  eines  Geschäftes  in  hohem
Grade  abhängt,  eine  gewisse  Betheiligung  am  Gewinn  gewährt.  Endlich  gibt
es,  namentlich  in  Frankreich,  auch  große  industrielle  Unternehmungen,  welche
die  Betheiligung  der  Arbeiterschaft  oder  eines  Theiles  derselben  am  Gewinn
durchgeführt  haben  und  dabei  prosperiren,  lind  die  Einrichtungen  derselben
verdienen  jedenfalls  Beachtung  i ,  da  es  auch  anderwärts  zuweilen  recht  wohl
möglich  ist,  derartige  Institutionen  zu  schaffen.

im  Staatslexikon  der  Görresgesellschaft  IV  (Freiburg  1895),  645—660.  Ueber  die
Papierfabrik  Laroche-Joubert  in  Angoulème  und  das  Familistère  in  Guise  stelle  die
folgende  Anmerkung.  Diese  Beispiele  fallen  zugleich  unter  die  Kategorie  der  die  Theilnahme ­
  der  Arbeiter  am  Gewinn  prakticirenden  Unternehmungen  und  werden  deshalb
bei  der  Behandlung  dieser  besprochen.
i  Von  diesen  Etablissements  sind  besonders  drei  in  den  letzten  Jahren  der  Gegenstand ­
  der  Aufmerksamkeit  weiter  Kreise  gewesen:  die  bekannten  großen  Magazins  au
Bon  marché  in  Paris,  das  Familistère  de  Guise  (Oise)  und  die  Papierfabrik  Laroche-
        <pb n="458" />
        11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.  431
In  vielen  andern  Fällen  kann  diese  Methode  jedoch  nicht  znr  Anwendung
gelangen.  Wenn  die  Arbeiter  am  Gewinn  theilhaben  wollen,  müssen  sie  es
sich  gefallen  lassen,  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch  die  Verluste  des  Unternehmens ­
  zu  tragen,  wenn  auch  nur  so  weit,  daß  sie  noch  einen  den  Lebensunterhalt ­
  sichernden  Lohn  behalten.  Wie  wenige  Productionszweige  und  Geschäfte ­
  sind  aber  so  geringen  Chancen  des  Mißlingens  ausgesetzt  und  so  wenig
von  der  Concurrenz  bedroht,  daß  sie  nur  selten  sehr  weit  zurückgehende  Erträgnisse
aufweisen!  Wie  peinlich  ist  es  aber  für  Arbeiterfamilien,  die  doch  stets  nur  ein
beschränktes  Einkommen  haben  und  sich  nicht  schnell  ein  zur  Sicherung  eines
gewissen  Wohllebens  genügendes  Kapital  zurücklegen  können,  sich  immerfort  ungewiffen
  Verhältnissen  gegenüber  zu  sehen!  Was  die  große  Masse  der  arbeitenden
Äoubert  in  Angoulème  (Charente).  Wenn  man  aber  auf  die  Organisation  dieser  vielfach ­
  hochverdienten  Häuser  einen  etwas  genauern  Blick  wirst,  so  wird  man  sofort  gewahr, ­
  daß  bei  denselben  von  einer  allgemeinen  Durchführung  des  Grundsatzes  der
^ewinnbetheiligung  der  Arbeiter  nicht  die  Rede  ist.  Nur  ein  Theil  des  hier  belästigten ­
  Personals,  eine  sorgfältig  ausgewählte  Arbeiter-Elite,  erscheint  berufen,  mit
ver  Zeit  zur  Miteigenthümerschaft  an  dem  Etablissement,  in  dem  sie  beschäftigt  ist,  zu
gelangen,  und  zwar  soll  dies  dadurch  erreicht  werden,  daß  die  gutgeschriebenen  Gewinnantheile ­
  der  Einzelnen  kapitalisirt  im  Unternehmen  mitarbeiten.  So  sollen  die  hervorragendsten ­
  Arbeiter  in  den  genannten  großen  Betrieben  allmählich  an  die  Stelle  der
betreffenden  Unternehmer  treten,  die  dort  ursprünglich  die  alleinigen  Herren  waren.
Werfen  wir  nun  einen  kurzen  Blick  auf  die  Fabrik  Laroche-Joubert  in  Angoulème,
um  uns  davon  zu  überzeugeu,  daß  es  sich  bei  dieser  und  bei  den  zwei  andern  genannten
Unternehmungen  gleicher  Art  um  ganz  besondere  Verhältnisse  handelt,  die  auf  die  allgemeine ­
  Anwendbarkeit  der  Gewinnbetheiligung  keinen  Schluß  zulassen.  Die  Betheiligung
ves  Personals  am  Gewinn  geht  nach  drei  Grundprincipien  vor  sich:  1.  Sie  begründet
für  die  derselben  Theilhaftigen  nicht  etwa  die  Stellung  zur  Mitregierung  berechtigter
Gesellschafter.  2.  Dementsprechend  bringt  sie  für  dieselben  auch  nicht  die  Consequenz
'uît  sich,  daß  sie  die  von  der  Gesellschaft  erlittenen  Verluste  mittragen  müssen.
,•  Können  die  Leiter  des  Unternehmens,  obgleich  principiell  alle  Arbeiter,  wenn  auch
l "  verschiedenem  Grade,  am  Gewinne  theilhaben  sollen,  einzelne  oder  ganze  Kategorien
Vorsilben  davon  ausschließen,  wenn  ihnen  die  Betreffenden  der  Betheiligung  nicht
Würdig  erscheinen,  und  zwar  dürfen  sie  das  thun,  ohne  die  Atotive  dazu  anzugeben.
Ņur  müssen  die  so  verfügbar  werdenden  Summen  den  andern  Arbeitern  der  nämļìchen
  Kategorie  bezw.  der  übrigen  Kategorien  zu  gute  kommen.
Man  sieht  also,  daß  hier  das  Autoritätsprincip  nach  wie  vor  in  seiner  ganzen
Ķrast  besteht.  Es  existirt  zwar  zur  Vertretung  der  Interessen  der  Antheile  besitzenden
Arbeiter  ein  Conseil  coopératif,  aber  seine  Entscheidungen  haben  für  die  Leiter  des
Unternehmens,  das  der  Familie  Laroche-Joubert  seinen  Ursprung  verdankt,  keine  bindende
Ķraft.  Das  wird  einmal  anders  werden  müssen,  wenn  die  Arbeiter  den  größten  Theil
ve«  Kapitals  besitzen,  und  dann  wird  man  sehen,  ob  die  Blüthe  des  Unternehmens
""hält  (Les  ouvriers  des  deux  mondes,  2 e  série,  28 e  fascicule:  Ajusteur-surveillant
de  l’usine  de  Guise  [Oise],  par  Urbain  Guérin  [Paris  1892],  31  ss.;  33 e  fascicule:
Ouvrier-employé  de  la  fabrique  coopérative  de  papiers  d'Angoulème  [Charente],
Par  Urbain  Guérin  [Paris  1893],  302  ss.).
        <pb n="459" />
        432

III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Bevölkerung  am  meisten  benöthigt,  ist  ein  sicheres  und  ständiges  ausgiebiges  Auskommen, ­
  welches  beträchtlichen  Schwankungen  nicht  unterliegt.  Ein  solches  läßt
sich  ohne  Betheiligung  am  Geschäftsgewinn  und  zwar  dadurch  erzielen,  daß  den
fleißigen  Arbeitern  bestimmte  Belohnungen  gewährt  und  für  besonders  sorgfältig ­
  hergestellte  Erzeugnisse  sowie  für  Ersparnisse  an  Material  Prämien
ausgesetzt  werden,  ferner  auch  dadurch,  daß  den  Arbeitern  bei  besonders  hohen
Geschäftserträgnissen  freiwillige  Gratisicationen  bewilligt  werden.  Auf  diese
Weise  wird  es  auch  vermieden,  daß  man  gegen  die  Unternehmer  ungerechte
Anklagen  erhebt,  als  verheimlichten  dieselben  zum  Theil  den  von  ihnen  gemachten
Gewinn  —  Beschuldigungen,  die  natürlich  zu  den  unangenehmsten  Verhältniffen
zwischen  Herren  und  Arbeitern  führen  müssen.  Auch  wird  es  auf  diese  Weise
nicht  nothwendig,  die  Einsicht  in  die  Geschäftsbücher  Elementen  zu  gestatten,
die  eventuell  wenig  vertrauenswürdig  sind  und  dem  Unternehmen  durch  ihre
Indiscretion  großen  Schaden  zuzufügen  vermögen.
Aber  auch  in  den  Fällen,  wo  eine  eigentliche  Gewinnbetheiligung  der
Arbeiter  stattfinden  kann  und  stattfindet,  führt  dieselbe  noch  durchaus  nicht
zur  Lösung  der  socialen  Frage.  Sie  sichert  nicht  den  dauernden  Lebensunterhalt ­
  und  ebensowenig  den  Frieden  zwischen  Unternehmern  und  Arbeitern.
6.  der  Socialismus.  Die  Quintessenz  desselben  besteht  in  zwei
Behauptungen.  Seine  Anhänger  gehen  von  der  Ansicht  aus,  daß  einerseits
die  Ungleichheit  der  menschlichen  Existenzbedingungen,  der  Unterschied  zwischen
reich  und  arm,  zwischen  Herren  und  Dienenden  die  Hauptursache  von  Elend
und  Verbrechen  sei,  und  daß  sich  andererseits  die  größtmögliche  materielle
Wohlfahrt  der  Menschen  dadurch  erreichen  laste,  daß  der  Staat  sämtliche
Productionsmittel  in  Besitz  nehme  und  sämtliche  Produktionszweige  zu  Gegenständen ­
  der  öffentlichen  Verwaltungsthätigkeit,  die  Gesamtheit  der  Arbeiter
aber  zu  staatlichen  Functionären  uniche,  welche  aus  seinen  Kaffen  zu  entlohnen ­
  wären.
Dieser  Irrwahn  ist  der  sociale  und  volkswirtschaftliche  Mode-Irrthum
unserer  Zeit.  Man  bezeichnet  ihn  am  häufigsten  mit  dem  Namen  Socialismus. ­
  Daneben  wird  auch  der  Ausdruck  Eollectivismus  gebraucht.  Noch  weiter
geht  der  Kommunismus,  welcher  nicht  einmal  an  den  Gebrauchsgegenständen ­
  und  den  Genußmitteln  ein  Eigenthumsrecht  anerkennt,  infolgedessen
dem  Familienleben  schwere  Hindernisse  bereitet  und  leicht  zur  Weibergcmeinschaft
  führt,  während  der  Socialismus  das  Privateigenthum,  das  Erbrecht
und  die  Erlaubtheit  von  Schenkungen  zwischen  Privatleuten  bis  zu  einer  gewissen ­
  Grenze  anerkennt,  nämlich  insoweit,  als  es  sich  um  Möbel,  Zieraten,
Schmucksachen,  Bücher,  Häuser,  Gärten  u.  dgl.  handelt.
Weiter  noch  als  der  Kommunismus  geht  der  Anarchismus.  Derselbe
strebt  die  Beseitigung  jeder  Art  der  Regierung,  jeder  Form  gesetzlichen  Eigen-
        <pb n="460" />
        433

11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.
thums  und  die  Abschaffung  der  gesetzlich  geschützten  Ehe  an,  und  seine  Anhänger ­
  hegen  die  Hoffnung,  daß  die  Menschen  einst  in  freien  Gruppen  zusammen ­
  leben  und  zusammen  arbeiten  und  so  ein  Ideal  genossenschaftlicher  Gleichheit, ­
  wahrer  Freiheit  und  echter  Brüderlichkeit  verwirklichen  werden!
Socialistisch  sind  übrigens  nicht  nur  alle  die  Maßregeln,  welche  unmittelbar ­
  auf  die  Einführung  des  Socialismus  ausgehen,  sondern  auch  diejenigen,
welche  die  Privatinitiative  so  weit  einschränken,  daß  sie  wesentliche  Functionen
des  Privateigenthums  unterbinden  oder  gänzlich  unmöglich  machen.  Wie  leicht
kann  es  geschehen,  daß  man  auf  diesem  Wege  zur  vollen  Anwendung  des
socialistischen  Systems  gelangt!
Wir  brauchen  hier  den  Socialismus  nicht  zu  widerlegen.  Das  ist  schon
km  6.  Kapitel  dieses  Buches,  welches  die  Berechtigung  des  Reichthums  nachweist, ­
  zur  Genüge  geschehen.  Wir  haben  dort  mit  Berufung  auf  das  Naturgesetz ­
  und  auf  die  Lehren  der  geoffenbarten  Religion  den  Nachweis  erbracht,
daß  die  Ungleichheit  der  Vermögensverhältniffe  eine  Vorbedingung  der  Civilisation ­
  ist  und  zu  materiellem  und  moralischem  Wohlbefinden  führt.  An  dieser
stelle  wollen  wir  nur  noch  auf  eine  Thatsache  Hinweisen.  Der  Socialismus
'st  seiner  Wesenheit  nach  antireligiös.  Mögen  gewisse  Socialisten  gegen  den  offen
ausgesprochenen  Atheismus  vieler  zu  ihrer  Partei  gehörigen  Schriftsteller  Verwahrung ­
  einlegen,  soviel  sie  wollen;  mögen  sie  immer  wieder  behaupten,  es  sei
die  Aeußerung  solcher  Ideen  ein  entschuldbarer  Protest  gegen  die  heuchlerische
Frömmigkeit  gewisser  Leute,  welche  sich  die  Reichthümer  und  Annehmlichkeiten  des
^rdenlebens  trefflich  zu  nutze  zu  machen  wisse,  während  sie  die  zu  den  niedern
blassen  gehörigen  Leute  mit  einem  Hinweis  auf  die  himmlischen  Freuden  abspeise;
wögen  sie  endlich  auch  laut  verkünden,  daß  sie  die  Heiligkeit  und  die  Unversehrtst ­
  des  Familienlebens  mit  Nichten  antasten,  sondern  die  Freiheit  in  religiösen
"ad  sittlichen  Dingen  vollständig  zu  wahren  gewillt  seien  —  das  alles  ändert
nichts  an  der  Thatsache,  daß  ihre  gesamte  Lehre  auf  einer  Verherrlichung  des
Materiellen  Wohlbefindens  und  der  irdischen  Glückseligkeit  als  der  einzig  nothwendigen ­
  Güter  beruht,  und  daß  gemäß  dieser  Lehre  in  der  richtigen  Verkeilung ­
  dieser  Güter  die  einzige  große  Voraussetzung  für  das  Ende  von
"aster  und  Elend  zu  suchen  ist.
Wer  sich  zu  dieser  Lehre  bekennt,  läugnet  die  christlichen  Lehren  von  der
Erbsünde,  von  der  natürlichen  Ungleichheit  der  verschiedenen  Menschen,  vom
^ligiösen  Charakter  der  Ehe  und  der  Familie.
Gelangte  das  socialistische  Ideal  der  Concentrirung  der  gesamten  Güterkwoduction
  in  den  Händen  des  Staates  wirklich  zur  Ausführung,  so  würde
wan  unvermeidlich  zur  Verfolgung  des  Christenthums  schreiten  und  eine  untrügliche ­
  politische  Tyrannei  walten  lassen,  die  nur  durch  Betrügereien  und
kstechungen  erträglicher  gemacht  werden  würde.  Auch  für  das  christliche
DevaS.Kämpfk,  BolkSwirtschastslehre.  28
        <pb n="461" />
        434

III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Familienleben  wäre  die  Durchführung  der  socialistischen  Ideen  ein  furchtbarer
Schlag.  Der  Staat  würde  an  Stelle  der  Eltern  treten  und  die  Erziehung  der
Kinder  in  seine  Hand  nehmen;  denn  das  Familieneigenthum  müßte  gewaltig
zusammenschrumpfen,  wenn  man  den  Einzelnen  die  Productionsmittel  aus  der
Hand  nähme,  um  sie  in  die  Hände  des  Staates  zu  legen,  wobei  dann  die
zahllosen  Beamten  und  Aufseher  das  Fett  von  der  Suppe  abschöpfen  würden.
Die  schließlichen  Erfolge  des  Socialismus  würden  daher  den  unmittelbaren
Resultaten  des  Communismus  nicht  sehr  unähnlich  sein  und  auf  nichts  anderes
hinauslaufen  als  auf  die  Zerstörung  der  Altäre,  des  Vaterlandes  und  des
häuslichen  Herdes.
Man  kann  sich  demnach  nicht  darüber  wundern,  daß  die  verschiedenen
großen  christlichen  Glaubensgemeinschaften,  vor  allen  aber  die  katholische  Kirche,
die  Lehre  von  der  Ungleichheit  der  Menschen  und  von  der  Unantastbarkeit  des
Privateigenthums,  und  zwar  nicht  nur  des  dem  menschlichen  Verbrauche  und
Genusie  dienenden,  sondern  auch  des  zu  productiven  Zwecken  verwendeten,  auf
das  entschiedenste  festgehalten  haben.
Auch  Papst  Leo  XIII.,  der  weise  Lehrer  der  Gläubigen,  hat  sich  zwar
gegen  den  Mißbrauch  der  irdischen  Güter  seitens  ihrer  Eigenthümer  sowie
gegen  die  Hartherzigkeit  und  die  Ungerechtigkeit  gewisser  Menschen,  wo  immer
diese  Laster  zu  Tage  treten  mögen,  öffentlich  und  amtlich  auf  das  entschiedenste
ausgesprochen,  aber  dessenungeachtet,  im  Einklang  mit  den  Lehren,  die  die
Lehrer  der  Kirche  —  die  großen  Väter  der  ersten  christlichen  Jahrhunderte,  ein
hl.  Thomas  von  Aquino  und  seine  Schüler,  die  großen  Theologen  der  Gesellschaft ­
  Jesu  im  16.  und  17.  Jahrhundert  und  andere  —  vorgetragen  haben,
den  Socialismus  rückhaltlos  verworfen  und  die  Heiligkeit  des  Privateigenthums ­
  von  neuem  in  der  feierlichsten  Weise  proclamirt.  In  der  Encyklika
Quod  Apostolici  muneris  vom  28.  December  1878  spricht  er  sich  folgendelmaßen ­
  aus:  ,Jhr  könnt  Euch  leicht  denken,  Ehrwürdige  Brüder,  daß  Wir  von
jener  Secte  von  Menschen  reden,  die  mit  verschiedenen  und  geradezu  barbarischen ­
  Namen  Socialisten,  Communisten,  Nihilisten  benannt  werden,  über  die
ganze  Welt  verbreitet  und  durch  ein  gottloses  Bündniß  aufs  engste  miteinander
verbunden  .  .  .  voll  Selbstvertrauen  ans  Tageslicht  treten  und  ihren  längst
gehegten  Plan,  die  Grundlagen  jedweder  bürgerlichen  Gesellschaft  umzustürzen,
auszuführen  trachten/  Dann  heißt  es  weiter:  .Jedoch  lehrt  das  Evangelium,
daß  die  Ungleichheit  des  Rechtes  und  der  Gewalt  vom  Urheber  der  Natur
selbst  herrührt',  und  wieder  an  einer  andern  Stelle:  .Die  Kirche,  die  unter
den  an  Kräften  des  Körpers  und  des  Geistes  verschiedenen  Menschen  die
Ungleichheit  des  Güterbesitzes  als  nothwendig  anerkennt,  gebietet, ­
  daß  das  aus  der  Natur  selbst  hervorgehende  Recht  des  Eigenthums
und  Besitzes  für  jedermann  unantastbar  und  unverletzlich  sei?
        <pb n="462" />
        11.  Kap.  Trügerische  Lösungen  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten.  435
7.  die  staatliche  Besitznahme  und  Verwaltung  von  Grund
und  Boden,  in  dem  Sinne,  daß  der  Staat  die  gesamte  Grundrente  (siehe
1.  Kapitel  dieses  Buches)  für  sich  in  Beschlag  nimmt.  In  unsern  Tagen
ist  Henry  George  als  der  hervorragendste  Vertheidiger  dieser  Maßregel  aufgetreten. ­
  Dieselbe  wurde  noch  vor  wenigen  Jahren  von  gewisser  Seite  als
Universalmittel  gegen  alle  socialen  Leiden  gepriesen,  während  sie  gegenwärtig
kaum  mehr  einer  eingehenden  Widerlegung  bedarf,  da  sich  die  radicalen  Elemente ­
  immer  mehr  dem  eigentlichen  Socialismus  zugewendet  haben.  Wie  die
Socialisten,  führt  auch  Henry  George  Elend  und  Laster  auf  die  Ungleichheit
der  Vermögensverhältnisse  zurück;  aber  er  richtet  seine  Angriffe  ausschließlich
gegen  eine  Klaffe  reicher  Leute  und  will  nicht  alle  Arten  von  arbeitslosem
Einkommen,  sondern  nur  die  Grundrente  confisciren.  Ferner  setzt  auch  er
auf  seiten  derjenigen,  welchen  die  Verwaltung  der  den  Privatleuten  abgenommenen ­
  Reichthümer  zufallen  würde,  eine  vollkommene  Gerechtigkeitsliebe
und  überaus  große  Weisheit  voraus.  Aber  er  glaubt  diese  schönen  Eigenschaften ­
  auch  bei  den  gewerblichen  und  commerciellen  Unternehmern  und  ihren
Arbeitern  sowie  bei  den  Konsumenten  zu  finden  und  will  daher  diese  Arten
don  Unternehmern  der  staatlichen  Enteignung  nicht  unterwerfen.  Dergestalt
bereinigen  sich  bei  ihm  in  einer  Person  die  Truggebilde  derjenigen,  welche  die
sreie  Concurrenz  verwerfen,  und  derer,  die  sie  preisen.  Außerdem  verlangt  Henry
George  aber  auch  noch  etwas  vollständig  Unmögliches.  Wir  haben  gesehen
(S.  323  u.  324),  daß  es  in  sämtlichen  seit  langer  Zeit  civilisirten  Ländern
infolge  der  langen  Herrschaft  der  Cultur  und  der  unaufhörlichen,  im  Laufe
ber  Zeiten  vollzogenen  Verbesserungen  unmöglich  ist,  die  Höhe  der  Grundrente
ZU  bestimmen  oder,  wenn  das  selbst  möglich  wäre,  festzustellen,  wer  dieselbe
bezieht.  Der  Vorschlag  Henry  Georges  geht  also  darauf  hinaus,  unbekannten
Personen  etwas  Unbekanntes  abzunehmen.
Weniger  revolutionär  als  das  System  dieses  Schriftstellers  ist  der  Vorschlag ­
  I.  St.  Mills  und  anderer,  die  gesamte  zukünftig  entstehende  Grundrente ­
  oder  doch  einen  Theil  derselben  zum  Besten  des  Staates  mit  Beschlag
zu  belegen.  Aber  auch  gegen  diese  Idee  lassen  sich  sehr  begründete  Einsendungen ­
  erheben.  Wie  kann  man  eine  Art  von  arbeitslosem  Einkommen
Untasten,  die  andern  Arten  hingegen  frei  ausgehen  lassen  wollen?
Dann  ist  es  aber  auch,  wie  schon  gesagt,  sehr  schwer  und  vielfach  sogar
rrin  unmöglich,  zu  bestimmen,  wieviel  von  der  Rente  das  Ergebniß  vorgenommener ­
  Verbesserungen  und  demgemäß  mit  der  vorgeschlagenen  Maßregel
zn  verschonen  ist,  wieviel  hingegen  als  das  ausschließliche  Resultat  der  durch
bie  Lage  des  betr.  Grundstücks  und  andere  dergleichen  Umstände  bedingten
günstigen  Verhältnisse,  an  deren  Schaffung  der  Eigenthümer  keinen  Antheil
^t.  erscheinen  muß.  Wenn  die  von  I.  St.  Mill  und  andern  vorgeschlagenen
28  *
        <pb n="463" />
        436

IH.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Maßregeln  zur  Anwendung  gelangten,  würde  entweder  das  Ergebniß  der
Steuer  unerheblich  sein  oder  würden  die  Besitzer  entmuthigt  und  von  der
Bornahme  von  Verbesserungen  abgehalten  werden.
Uebrigens  muß  man  auch  in  Betracht  ziehen,  daß  es  eine  Forderung  der
Gerechtigkeit  ist,  die  Besitzer,  welche  aus  einer  Werthsteigerung,  deren  Verdienst
sie  sich  nicht  zuschreiben  können,  keinen  Vortheil  zieheil  sollen,  auch  nicht  durch
unverschuldete  Werthverminderungen  leiden  zu  lassen.  So  würde  denn  der
Staat  die  Eigenthümer  der  in  verfallenden  Städten,  verlassenen  Bergwerksdistricten
  und  entvölkerten  Landstrichen  gelegenen  Realitäten  für  die  ihnen  aus
den  traurigen  Verhältnissen  dieser  Gegenden  erwachsenden  Nachtheile  zu  entschädigen ­
  haben.  Endlich  wolle  man  bedenken,  welche  Betrügereien,  Bestechungen
und  Parteilichkeiten  vorkommen  würden,  wenn  der  Staat  den  gesamten  Grund
und  Boden  eines  Landes  in  eigene  Bewirtschaftung  nehmen  oder  denselben
parcelliren  und  je  nach  den  Verhältnissen  der  Einzelnen  in  verschiedenem  Umfang ­
  an  verschiedene  Personen  verpachten  würde.
        <pb n="464" />
        Viertes  Buch.
Wachträge.

Erstes  Kapitel.
Tie  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.
Der  Staat  muß,  um  die  ihm  obliegenden  Aufgaben  vollbringen  zu
können,  eine  eigene  Wirtschaft  führen,  welche  Finanzwirtschaft,  Finanzverwaltung ­
  oder  auch  Staatswirtschaft,  Staatshaushalt  genannt  wird.  Demnach ­
  müssen  verschiedene  Institutionen  ins  Leben  gerufen  werden,  durch  welche
die  Finanzverwaltung  in  Thätigkeit  gesetzt  und  geregelt  wird.  So  müssen
Gesetze,  Verordnungen  u.  dgl.  erlassen,  Behörden,  Aemter  und  Anstalten
organisât  und  unterhalten  werden.  Der  Inbegriff  dieser  Anordnungen  und
Einrichtungen  bildet  das  Finanzwesen l .  Die  Wissenschaft,  welche  die  Finanzwirtschaft ­
  zu  ihrem  Gegenstände  hat,  wird  Finanzwissenschaft  genannt.  Sie
schöpft  einen  Theil  ihrer  Grundlehren  aus  der  Philosophie  der  Staatswissenschaft ­
  und  nimmt  als  Bestandttheil  der  Staatsklugheitslehre,  wie  die  Polizeiwissenschaft,
  die  Justizpolitik  u.  s.  w.,  eine  Stelle  in  dem  System  der  gesamten ­
  Staatswissenschaft,  insbesondere  der  Regierungspolitik,  ein  2 .
Nichtsdestoweniger  werden  sehr  häufig  einzelne  Theile  derselben,  vor
ollem  die  ans  das  Steuer-  und  Auflagenwesen  und  die  auf  die  öffentlichen
Schulden  bezüglichen,  in  den  volkswirtschaftlichen  Werken  behandelt,  und  zwar
ìņ  Anbetracht  des  großen  Einflusses,  welchen  die  Besteuerung  und  die  Staatsschulden ­
  auf  das  materielle  Wohl  der  Bevölkerung  ausüben,  mit  vollem  Recht.
So  wollen  wir  denn  eine  gedrängte  Darstellung  der  allgemeinen  Grundsätze ­
  geben,  nach  denen  sich  die  Finanzwirtschaft  zu  richten  hat,  und  die  für
'  Adolf  Wagner  in  K.  H.  Raus  Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft  (6.  Aust.,
vielfach  verändert  und  theilweise  völlig  neu  bearbeitet  von  Adolf  Wagner.  Leipzig
und  Heidelberg  1872)  1.  2.
^  K.  H.  Rau  und  A.  Wagner  a.  a.  O.  11.
        <pb n="465" />
        438

IV.  Buch.  Nachträge.

dieselbe  maßgebenden  Principien,  welche  sich  sowohl  aus  der  richtigen  Lehre
von  der  Vertheilung  und  dem  Genuß  des  Eigenthums  als  auch  aus  der  sachgemäßen ­
  Anschauung  von  der  Natur  und  den  Functionen  des  Staates  ergeben, ­
  in  aller  Kürze  behandeln.  Auf  diese  Weise  wird  ein  Kriterium  gewonnen, ­
  das  der  Beurtheilung  einer  jeden  besondern  Steuergattung  und
der  verschiedenen  Arten  der  Staatsausgaben  zu  Grunde  zu  legen  ist,  und
somit  die  Möglichkeit  geboten,  daß  man  inmitten  all  der  zahlreichen  und
stets  wechselnden  Systeme  der  verschiedenen  Staaten  den  Faden  nicht  verliert.
In  den  zeitgenössischen  Werken  über  das  Finanzwesen  herrschen  die  größten
Meinungsverschiedenheiten  —  eine  natürliche  Folge  der  Verschiedenartigkeit  der
Ansichten  über  das  Wesen,  die  Functionen  und  die  Consequenzen  einerseits
des  Privateigenthums  und  andererseits  des  Staates,  bezw.  seiner  verschiedenen
Aufgaben,  die  sich  im  Laufe  der  Zeiten  bald  so  bald  anders  gestalten.
Ueber  die  wirtschaftlichen  Grundlagen  der  richtigen  Steuertheorie  haben
wir  uns  bereits  im  vorigen  Buche  (Kap.  6)  verbreitet,  als  wir  auf  die  Berechtigung ­
  des  Privateigenthums  und  der  Vermögensungleichheiten  hinwiesen.
Hier  müssen  wir  uns  zunächst  summarisch  mit  dem  Wesen  und  den  Thätigkeitsgebieten ­
  des  Staates  beschäftigen.  Es  wäre  ja  gar  nicht  möglich,  von  der  Besteuerung ­
  zu  reden,  wenn  man  nicht  zuvor  die  vom  Staate  zu  erfüllenden  Aufgaben ­
  ins  Auge  gefaßt  hätte.  Die  Nothwendigkeit  der  Existenz  des  Staates,
d.  h.  der  zur  Verwirklichung  der  Rechtsordnung  und  zur  Förderung  des  irdischen ­
  Wohles  der  Menschheit  bestehenden  Organisation  derselben,  beruht  auf
drei  Gründen:  1.  auf  der  Veranlagung  der  Menschen  zum  Zusammenleben;  ja
dieses  Zusammenleben  ist  für  dieselben  sogar  nothwendig,  damit  sie  ihre  Fähigkeiten ­
  entwickeln  können;  2.  darauf,  daß  die  Menschen  von  der  Natur  wie
auch  durch  ausdrückliche  göttliche  Offenbarung  mit  verschiedenen  Rechten  ausgestattet ­
  sind,  und  3.  auf  der  Thatsache,  daß  die  Menschen  an  sittlichen  und
intellectuellen  Unvollkommenheiten  leiden.  Wären  die  Menschen  dazu  geschaffen, ­
  nur  in  einzelnen  Familien  vereint,  sonst  aber  vereinzelt  zu  leben,
hätten  sie  ebenso  wie  die  Thiere  keine  Rechte,  d.  h.  keine  Ansprüche,  deren
Erfüllung  den  Regeln  der  Gerechtigkeit  zufolge  erzwungen  werden  kann  und
soll,  und  wären  endlich  die  Menschen  so  weise  und  so  gutwillig,  daß  jeder
Rechtsanspruch  klar  zu  Tage  läge  und  seine  Erfüllung  gesichert  wäre:  so
würde  der  Bestand  einer  staatlichen  Ordnung  nicht  nothwendig  sein.  Wie
aber  die  Menschen  nun  einmal  beschaffen  sind,  ist  die  Existenz  einer  Staatsordnung ­
  unbedingt  nöthig.  Es  muß  eine  mehr  oder  weniger  Personen  umfassende
  Gemeinschaft  von  Menschen  existiren,  die,  soweit  es  sich  um  die  zeitliche ­
  Ordnung  der  Dinge  handelt,  von  jeder  andern  Gemeinschaft  unabhängig
ist  und  die  Verwirklichung  nicht  einer  oder  einiger  Aufgaben,  deren  Erfüllung
für  die  Menschen  wohlthätige  Folgen  hat,  sondern  der  irdischen  Glückseligkeit
        <pb n="466" />
        1.  Kap.  Tie  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.

439

aller  zu  ihr  gehörigen  Individuen  im  allgemeinen  durch  Sicherung  der  Herrschaft ­
  von  Frieden  und  Ordnung,  Weisheit  und  Gerechtigkeit  bezweckt.
Soll  die  ,StaaU  genannte  Gemeinschaft  diesen  ihren  Zweck  erfüllen,  so
muß  natürlich  in  ihrer  Mitte  eine  höchste  Autorität  bestehen.  Es  ist  gleichgiltig,
  ob  diese  Autorität  in  den  Händen  einer  oder  mehrerer  oder  vieler  Personen ­
  liegt,  und  ob  sie  in  dieser  oder  jener  Weise  übertragen  ist  und  sich
entwickelt.  Ist  sie  aber  einmal  in  rechtmäßiger  Weise  übertragen,  so  hat  sie
das  Recht  auf  den  Gehorsam  aller  in  dem  betreffenden  Staate  lebenden
Menschen  und  besonders  der  darin  Heimatsberechtigten.  Das  ergibt  sich  aus
dem  Naturrechte.  Also  beruht  diese  Unterordnung  der  Menschen  unter  den
Willen  der  Obrigkeit,  welche  für  den  Bestand  der  staatlichen  Ordnung  ganz
unerläßlich  ist,  auf  göttlicher  Anordnung.  Gott,  der  Schöpfer  und  Erhalter
der  Natur,  dessen  Gesetz  uns  in  der  natürlichen  Ordnung  entgegentritt,  hat
es  befohlen.
Was  nun  die  der  Staatsgewalt  obliegenden  Aufgaben  anlangt,  so  hat
dieselbe  vor  allem  die  Rechte  sämtlicher  dem  Staatsverbande  angehörigen
Personen  zu  schützen,  und  zwar  sowohl  durch  die  Abgrenzung  und  Feststellung
dieser  Rechte  als  dadurch,  daß  sie  deren  Achtung  von  seiten  der  andern  nöthigenfalls
  erzwingt.  Unter  den  gewöhnlichen  Umständen  hat  jedermann  ein  Recht
auf  Leben,  Gesundheit,  sittliche  Unverletzlichkeit,  ein  gewiffes  Maß  moralischer
und  intellectuellcr  Bildung,  einen  unversehrten  Ruf,  den  Besitz  von  irdischen
Gütern,  die  Sicherung  der  Besugniß,  bindende  Willenserklärungen  zu  empfangen ­
  und  abzugeben  und  sich  mit  andern  zu  ehrbaren  Zwecken  zu  vereinigen. ­
  Ferner  hat  eine  jede  Familie  Anspruch  auf  das  für  ein  gehöriges
Familienleben  erforderliche  Maß  von  Unabhängigkeit  und  das  Recht,  ein  entsprechendes ­
  Maß  von  Gütern  zu  Eigenthum  zu  besitzen  oder  wenigstens  ausschließlich ­
  für  sich  zu  gebrauchen.  Wie  nun  aber  diese  Rechte  umschrieben  und
gesichert  werden  sollen,  das  ist  ein  Problem,  welches  je  nach  der  Verschiedenheit ­
  der  Berhültniffe  in  dieser  oder  jener  Weise  gelöst  werden  muß.
Abgesehen  von  diesen  allgemeinen,  angeborenen  Rechten,  entwickeln  sich  in
jedem  Staate  im  Laufe  der  Zeiten  auch  viele  andere,  die  den  Gehorsam
anderer  Menschen,  Dienstleistungen,  Zahlungen  und  den  ausschließlichen  Besitz
gewisser  Güter  durch  bestimmte,  besonders  qualificirte  Personen  zum  Inhalt
haben.  Ter  Staat  selbst  ist  das  Product  einer  historischen  Entwicklung.  Er
kann  ein  sehr  einfaches  oder  ein  sehr  verwickeltes  Gemeinwesen  sein,  welches
verschiedene  Nationen  und  Volksstämme  oder  locale  Organisationen  mit  weitgehender ­
  Selbständigkeit  umschließt.  Man  denke  nur  an  die  Organisation
des  alten  und  des  jetzigen  Deutschen  Reiches,  an  die  Versaffung  Oesterreich-Ungarns
  mit  seinem  Dualismus  und  dcr  halbföderalistischen  Gestaltung  der
österreichischen  Reichshälfte,  zu  welcher  die  weitgehende  Unabhängigkeit  Kroatiens
        <pb n="467" />
        440

IV.  Buch.  Nachträge.

gegenüber  Ungarn  in  der  östlichen  Reichshälfte  das  Gegenstück  bildet.  Und
wie  mannigfache,  der  Verwaltung  und  der  Gesetzgebung  dienende  Gebilde  finden
sich  nicht  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  eines  dem  andern  verfassungsgemäß ­
  eingegliedert!
Alle  diese  besondern  Rechte  der  Communitäten  wie  der  einzelnen  Familien
und  Individuen  haben  Anspruch  auf  Achtung  und  Schutz.  Sie  sind  entweder ­
  der  naturgemäße  Ausfluß  der  Uebung  angeborener  Rechte  oder  doch,
wenn  sie  auch  ursprünglich  auf  Usurpation  beruhen,  durch  den  langen  Gebrauch
legitim  geworden.  Die  Verjährung  gilt  nicht  nur,  wie  wir  am  Ende  des
5.  Kapitels  des  III.  Buches  gesehen,  auf  wirtschaftlichem,  sondern  auch  auf
Politischem  Gebiete,  damit  nicht  endlose  Verwirrung  und  Unsicherheit  aller  Verhältnisse ­
  entstehe,  doch  stets  mit  der  Einschränkung,  daß  die  angeborenen,  jedem
Menschen  und  jeder  Familie  zustehenden  Rechte  durch  kein  historisch  gewordenes
Recht  beseitigt  werden  können.  Weder  im  öffentlichen  noch  im  privaten  Leben
darf  je  ein  willkürlicher  Gebrauch  der  Gewalt  Platz  greifen,  und  so  kann
auch  keine  Verletzung  des  Naturrechtes  mit  dem  Hinweis  darauf  begründet
werden,  daß  diese  Verletzung  bereits  Hunderte  von  Jahren  alt  und  durch
zahllose  Gesetze  sanctionirt  sei.
Außer  seiner  ersten  und  hauptsächlichsten  Aufgabe,  dem  Rechtsschutz,  hat
der  Staat  noch  andere  zu  erfüllen,  da  es  seine  Bestimmung  ist,  die  Verwirklichung ­
  eines  möglichst  glücklichen  Zustandes  der  Menschen  in  zeitlicher
Hinsicht  nach  Kräften  zu  erstreben.  Einige  dieser  Aufgaben  können  den
Hauptaufgaben  des  Rechtsschutzes  untergeordnet  werden;  so  z.  B.  die  Vorkehrungen, ­
  welche  der  Staat  gegen  Hungersnoth,  Wassergefahren,  Seuchen
u.  dgl.  zu  treffen  hat,  und  die  nach  dem  Eintritt  solcher  Kalamitäten  von  ihm
zu  ergreifenden  Abhilfsmaßregeln.  Verschiedene  andere  staatliche  Functionen
können  hingegen  durchaus  nicht  unter  diesen  Gesichtspunkt  gebracht  werden.
Man  kann  doch  nicht  behaupten,  daß  der  Staat  die  Rechte  jemandes  schütze,
wenn  er  die  Literatur,  die  Wissenschaft,  die  Kunst,  den  Gewerbefleiß  und  den
Handel  durch  Maßregeln  wie  die  Errichtung  von  Museen  und  Bibliotheken,
durch  kostspielige  landwirtschaftliche  Experimente,  durch  Thierzuchtverbefferungen,
durch  Brücken-,  Eisenbahn-  u.  dgl.  Bauten,  durch  Postverbindungen,  durch
Kolonisationsversuche  im  Inland  oder  jenseits  des  Meeres  rc.  fördert.
Insofern  sie  dies  alles  thut,  handelt  die  Staatsgewalt  nicht  als  Schirmerin ­
  des  Rechts,  sondern  als  die  Macht,  welche  das  allgemeine  Wohl  zu
fördern  berufen  ist.  Natürlich  darf  sie  aber  in  dieser  Hinsicht  nicht  zu  weit
gehen.  Stehen  ihr  doch  überall  unzählige  Privatrechte  entgegen,  die  sie  sämtlich ­
  zu  achten  hat,  will  sie  nicht  der  Mission  untreu  werden,  zu  deren  Erfüllung ­
  sie  vor  allem  bestimmt  ist  und  welcher  sie  ihren  Ursprung  verdankt.
In  manchen  Fällen  sind  allerdings  einerseits  die  Vortheile  für  das  öffentliche
        <pb n="468" />
        1.  Kap.  Die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.

441

Wohl  so  groß  und  einleuchtend,  andererseits  die  entgegenstehenden  Privatrechte ­
  so  unbedeutend  und  die  Berechtigten  so  leicht  zu  entschädigen,  daß
die  Regierung  in  der  That  befugt  ist,  sich  an  solche  Rechte  nicht  zu  kehren.
Derartige  Ausnahmen  bilden  aber  nur  eine  Bestätigung  der  Regel.  Die
Staatsgewalt  verletzt  nämlich  in  solchen  Fällen  durchaus  kein  Recht.  Es
hören  vielmehr  die  Rechte  in  ihrer  alten  Form  zu  existiren  auf,  weil  sie  mit
dem  öffentlichen  Besten  in  Widerspruch  stehen,  und  das  Eingreifen  der  Regierung ­
  in  diesen  Grenzen  hat  also  nichts  Willkürliches  an  sich.  Wenn  es
auch  in  der  Ordnung  ist,  daß  man  die  Beschützung  der  Rechte  als  die  hauptsächlichste ­
  Mission  der  Staatsgewalt  von  der  ihr  gleichfalls  obliegenden  Förderung ­
  der  öffentlichen  Wohlfahrt  als  der  ihr  in  zweiter  Linie  übertragenen
Aufgabe  unterscheidet,  so  braucht  man  doch  bei  der  Ziehung  der  Linie  zwischen
diesen  beiden  Thätigkeitsgebieten  nicht  zu  scrupulös  vorzugehen.  Man  braucht
sich  z.  B.  nicht  ängstlich  zu  fragen,  ob  Maßregeln,  welche  die  Verwandlung
der  Ströme  in  Kloaken  und  der  Berglehnen  in  baumlose  Wüsten  zu  verhindern ­
  bestimmt  sind,  zu  dem  einen  oder  dem  andern  dieser  Gebiete  zu
rechnen  sind.  Wohl  aber  soll  man  eifrig  darauf  bedacht  sein,  die  Reinheit
des  Flußwaffers  und  den  Bestand  der  Wälder  durch  energische  Vorkehrungen
wirklich  sicher  zu  stellen.
Es  ist  nicht  die  Aufgabe  dieses  Werkes,  sich  mit  den  staatlichen  Problemen, ­
  wie  z.  B.  mit  der  Frage,  wann  eine  Regierung  als  eine  rechtmäßige
ru  betrachten  sei,  näher  zu  befaffen.  Doch  haben  wir  auf  die  folgenden  vier
Punkte  aufmerksam  zu  machen:
1.  Keine  Regierung  ist  im  stände,  alle  Rechte  einzig  und  allein  durch  die
lwn  ihr  getroffenen  Maßregeln  vollständig  zu  schützen.  Daher  müsien  überall  die
Einzelnen  bestimmte  Ausgaben  selbst  auf  sich  nehmen  und  durch  ihre  eigenen
Bemühungen  dafür  Sorge  tragen,  daß  ihnen  der  Genuß  ihrer  Rechte  gesichert ­
  werde.  Die  Ausgaben,  welche  die  Einzelnen  für  die  Verfertigung  sicherer
Schlösser  an  den  Thüren,  die  Beschaffung  feuer-  und  einbruchssicherer  Kaffen,
^ur  Begleichung  von  Advocatenspesen  u.  dgl.  machen,  tragen  denselben  Charakter ­
  wie  die  Steuerzahlungen,  aus  deren  Ertrag  das  Militär,  die  Richter
Und  die  Polizeimannschaften  unterhalten  werden.
Der  Grad  freilich,  in  welchem  die  Vertheidigung  der  Rechte  den  Einäklnen
  überlassen  wird,  ist  je  nach  den  Zeiten  und  dem  Charakter  der
Aationen  und  Volksstämme  verschieden.  Eine  rauhe,  unerschrockene,  im  Gebrauch ­
  der  Waffen  geübte  Bevölkerung  braucht  weniger  staatlichen  Schutz  als
^  hochverfeinerte  Einwohnerschaft  der  eleganten  Viertel  der  modernen  Großstädte,
  in  der  die  Familien  des  hohen  Beamtenstandes,  reiche  Geldleute  und
Grundbesitzer,  Gelehrte  und  Künstler  zahlreich  vertreten  sind.
Jedenfalls  ist  es  aber  sehr  heilsam,  wenn  sich  der  Arm  des  Staates  in
        <pb n="469" />
        442

IV.  Buch.  Nachträge.

dieser  Hinsicht  kräftig  erweist  und  den  Einzelnen  nicht  zu  viel  überläßt.  Die
theilweise  grauenhaften  Sicherheitszustände  jener  Zeiten  des  Mittelalters,  in
welchen  der  Gutsherr  auch  die  Polizei  und  die  bewaffnete  Gewalt  in  seiner
Hand  hatte,  und  statt  vor  die  Gerichte  zu  gehen,  mittelst  des  brutalen  Fehderechtes ­
  sich  selbst  Recht  verschaffen  durfte,  sobald  der  Beklagte  die  Competen;
des  Richters  nicht  anzuerkennen  erklärte  oder  es  überhaupt  ablehnte,  sich  vor
Gericht  zu  stellen,  müssen  als  warnendes  Beispiel  dienen,  daß  man  der  Selbsthilfe ­
  ja  nicht  einen  zu  weiten  Spielraum  gestatte.  Auch  noch  in  unsern
Tagen  liefern  die  Sicherheitsverhältnisse  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
mit  ihrem  bisweilen  ganz  ohnmächtig  sich  erweisenden  Milizsystem  einen  Beleg
dafür,  wie  traurige  Zustände  die  Selbsthilfe  z.  B.  der  Industriellen  gegen  die
brutalen  Angriffe  der  von  den  Socialisten  aufgehetzten  Arbeiterhorden  zu  Tage
fördert.  Vor  allem  muß  freilich  für  eine  unparteiische  und  schnelle  Justizpflege
gesorgt  werden,  wenn  nicht  Acte  roher  Selbsthilfe  vorkommen  sollen,  wie  sie  z.  B.
die  Lynchjustiz,  die  in  den  Vereinigten  Staaten  nach  wie  vor  in  unverminderter
Uebung  steht,  in  furchtbarster  und  grausamster  Form  mit  sich  bringtK
2.  Viele  unter  den  an  die  öffentlichen  Autoritäten  geleisteten  Zahlungen
sind  nicht  derart,  daß  sie  gänzlich  oder  zum  Theil  als  Entgelt  für  staatliche
Leistungen  gelten  könnten.  Es  kann  nämlich  einerseits  geschehen,  daß  die
Staatsgewalt  an  die  Stelle  der  Eigenthümer,  Unternehmer  und  Eltern  tritt,
in  socialistischer  Weise  vorgeht  und  sich  als  Vormund  und  Vater  gebürdet.
Das  ist  natürlich  kostspielig.  Die  zu  diesem  Behufe  erhobenen  Steuern  und
Auflagen  bezwecken  aber  nicht  die  Aufbringung  der  für  die  Erfüllung  staatlicher ­
  Functionen  nöthigen  Mittel,  sondern  werden  für  dem  Staate  nicht  zukommende
  Actionen  verwendet.  Andererseits  kommt  es  aber  auch  vor,  und
zwar  nicht  selten,  daß  die  Staatsregierung  oder  andere  Organe  des  öffentlichen ­
  Lebens  den  Betrieb  gewisser  industrieller  oder  Transport-Unternehmungen,
die  Versorgung  mit  Wasser,  Gas  u.  dgl.,  das  Eisenbahn-,  Telegraphen-,  Postwesen
  u.  s.  w.  in  die  Hand  nehmen.  Ob  das  wünschenswerth  ist,  davon
wird  später  die  Rede  sein.  Hier  ist  nur  hervorzuheben,  daß  der  Aufwand
für  solche  Zwecke  durchaus  nicht  zu  den  eigentlichen  Staatsausgaben,  die  sich
aus  der  Natur  des  Staatswesens  ergeben,  gerechnet  werden  kann.  Man  muß
demnach  bei  der  Berechnung  der  Kosten,  welche  die  Staatsverwaltung  mit

1  Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  639  (hier  wird  berichtet,  wie  infolge ­
  des  Umstandes,  daß  die  Behörden  die  von  streikenden  Arbeitern  angegriffenen
industriellen  Etablissements  oftmals  nicht  wirksam  schützen,  ein  Unternehmen,  die
Pinkerton  Agency,  sich  gebildet  hat,  welches  den  Industriellen  Bewaffnete  liefert,  um
deren  Eigenthum  bei  Arbeitseinstellungen  zu  vertheidigen)  und  178—185  (wo  unter
anderem  von  den  grauenhaften,  am  14.  März  1891  in  New  Orleans  an  Italienern
verübten  Lynchmorden  die  Rede  ist).
        <pb n="470" />
        1.  Kap.  Die  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Staates.

443

sich  bringt,  die  verschiedenen  vom  Staate  erfüllten  Aufgaben  und  geübten
Thätigkeiten  genau  ins  Auge  fasten  und  wohl  unterscheiden.
3.  Die  Kosten  der  Staatsverwaltung  können  auf  dreierlei  Weise  aufgebracht ­
  werden:  durch  die  Auflegung  von  Dienstleistungen,  durch  diejenige
von  Steuern  und  durch  die  Erträgnisse  verschiedenartigen,  im  Staatsbesitze
befindlichen  Eigenthums.  Tie  erstere  Art  der  Inanspruchnahme  der  Unterthanen
kommt  in  England  und  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  wenig  in
Betracht.  Es  ist  in  diesen  Ländern  nur  der  Geschworenendienst  von  einer
hervorragenden  Bedeutung.  Dagegen  braucht  nur  an  die  Militärpflicht  erinnert
ZU  werden,  wie  sie  in  den  meisten  Staaten  des  europäischen  Continents  besteht,
damit  man  sich  einen  Begriff  davon  machen  könne,  von  welcher  Wichtigkeit  die
in  gewissen  Ländern  geforderten  persönlichen  Dienstleistungen  sind.  Das  Steuersystem ­
  hat  sich  in  den  letzten  Jahrhunderten  in  wahrhaft  großartiger  Weise  entwickelt. ­
  Die  dritte  Art  von  Einnahmequellen  ist  in  der  Gegenwart,  wenn  sie
auch  in  einzelnen  Ländern,  z.  B.  in  Preußen,  noch  immer  eine  gewisse  Bedeutung ­
  besitzt,  im  allgemeinen  verhältnißmäßig  geringfügig.  Die  infolge  von
Kriegen,  öffentlichen  Kalamitäten  u.  s.  w.  vielfach  vorgekommene  Veräußerung
von  Staatsgut  hat  dessen  Umfang  und  Erträgnisse  sehr  vermindert,  und  die
Veräußerung  solcher  Güter  sowie  die  Contrahirung  von  Schulden  ergänzen
die  dauernden  Quellen  des  Staatseinkommens,  bilden  aber  ihrer  Natur
nach  nur  vorübergehende  Einnahmequellen.  Dieselben  bedingen  jedoch  selbstverständlich ­
  eine  Verminderung  des  dauernden  Einkommens  bezw.  infolge
der  erwachsenden  Verpflichtung  zur  Zinsenzahlung  eine  Vermehrung  der  zukünftigen ­
  Ausgaben.
Uebrigens  brauchen  die  Zahlungen  der  Einzelnen  an  den  Staat  nicht
vothwendigerweise  in  Geld  entrichtet  zu  werden,  sondern  können  auch  in
Ņaturalien  erfolgen,  und  dieser  Modus  der  Leistung  ist  oftmals  sogar  vorzuziehen. ­
  Auch  gibt  es  Leistungen  gemischter  Natur,  die  sich  halb  als
Zahlung,  halb  als  Dienstleistung  darstellen,  so  z.  B.  die  Einquartierung
von  Militär.
^  4.  Wenn  auch  die  Art  und  Weise  der  Aufbringung  des  durch  die
Staatsverwaltung  erwachsenden  Aufwandes  je  nach  den  Zeiten  und  nach  den
^krhältniffen  der  einzelnen  Länder  sehr  verschieden  ist,  so  müssen  sich  doch  die
Regierungen  stets  eines  vor  Augen  halten:  sie  dürfen  den  Unterthanen  nicht
ichwere  Lasten  auferlegen  und  nicht  Ausgaben  machen,  die  entweder  nicht  dem
allgemeinen  Besten  dienen  oder  doch  zu  dem  Nationalvermögen  des  Landes
uicht  im  Verhältniß  stehen.  Es  gereicht  einem  Staate  nicht  zur  Ehre,  wenn
prachtvolle  öffentliche  Gebäude  mit  dem  Schweiß  und  Blut  einer  armen  Bevölkerung ­
  aufgeführt  oder  Kolonialunternehmungen  in  Angriff  genommen
werden,  welche  nur  einigen  Klassen  der  Gesamtheit  Vortheil  bringen  und  der
        <pb n="471" />
        444

IV.  Buch.  Nachträge.

nationalen  Eitelkeit  der  Gebildeten  schmeicheln,  ohne  der  hart  um  ihre  Existenz
ringenden  Volksmasse  den  geringsten  Nutzen  zu  gewähren.
Leider  nur  zu  oft  ist  im  Laufe  der  Geschichte  die  übermäßige  Inanspruchnahme ­
  der  Leistungsfähigkeit  der  Staatsbürger  eine  Hauptursache  von  Elend
und  Verfall  geworden.  Man  denke  z.  B.  nur  an  die  Geschichte  Spaniens  im
16.  und  17.  Jahrhundert,  an  die  beständigen  Kriege,  die  mehr  im  Interesse
der  Dynastie  als  des  Landes  geführt  wurden,  und  auch  an  die  Unsummen,
die  stets  von  neuem  für  großartige  Bauten  und  für  Prunk  aller  Art  ausgegeben ­
  wurden.  Alle  diese  unproductiven  Auslagen  führten  endlich  zur
Verarmung  des  Landes,  für  dessen  Ackerbau  und  Industrie  verhältnißmüßig
wenig  geschah.
Ein  beredter  Beweis  für  die  Häufigkeit  einer  derartigen  Außerachtlassung ­
  der  Leistungsfähigkeit  des  Volkes  liegt  in  der  an  so  vielen  Orten  anzutreffenden ­
  Thatsache,  daß  die  Volksmaffen  von  der  Ueberzeugung  erfüllt  sind,
es  sei  nicht  unehrenhaft,  sich  der  Steuerzahlung  nach  Kräften  zu  entziehen.
Uebrigens  muß  man  sich  sehr  davor  hüten,  aus  der  durchschnittlichen
Höhe  der  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  entfallenden  Steuerbeträge  einseitige
Schlüsse  zu  ziehen.  Um  sich  ein  richtiges  Bild  von  den  auf  der  Bevölkerung
der  verschiedenen  Länder  ruhenden  Lasten  dieser  Art  machen  zll  können,  hat
man  auch  den  Grad  des  Wohlstandes  oder  des  Elendes  der  verschiedenen
Bevölkerungsklassen  der  betreffenden  Staaten  in  Betracht  zu  ziehen.  So  hat
man  berechnet,  daß  im  Durchschnitt  auf  den  Kopf  der  Einwohner  in  Rußland ­
  14,  in  Preußen  26,  in  Italien  31,  in  England  42  und  in  Frankreich
51  Mark  an  Steuerlasten  entfallen.  Wenn  man  nun  aber  die  Steuerfähigkeit ­
  der  Zahlungspflichtigen  ins  Auge  faßt,  so  stellt  sich  das  Verhältniß
ganz  anders.  Was  den  factischen  Steuerdruck  anlangt,  so  folgen  diese  Länder
wahrscheinlich  in  der  nachstehenden  ansteigenden  Reihe  aufeinander:  England,
Preußen,  Frankreich,  Rußland,  Italien.  Es  bleibt  eine  unumstößliche  Wahrheit, ­
  daß  gewisse  Ausgaben  der  Staatsgewalt,  die  in  einem  reichern  Lande
gerechtfertigt  erscheinen,  in  einem  ärmern  einen  ungerechten  Charakter  tragen-
        <pb n="472" />
        2.  Kap.  Die  gerechte  Besteuerung.

445

Zweites  Kapitel.
Die  gerechte  Besteuerung.
Wir  haben  gesehen,  daß  die  von  der  Staatsgewalt  der  Bevölkerung
aufgelegten  Lasten  mäßige  sein  müssen.  Sollen  dieselben  auch  gerechte  sein,
müssen  sie  nach  den  Grundsätzen  der  distributiven  Gerechtigkeit  vertheilt  werden.
Bei  der  Besprechung  des  so  viel  erörterten  Problems  der  gerechten  Besteuerung
drängt  sich  zunächst  die  Frage  nach  dem  leitenden  Princip  dieser  Besteuerung
auf.  Unter  den  in  dieser  Hinsicht  vertretenen  Theorien  sind  am  bemerkenswertesten ­
  die  folgenden:
1.  Die  falsche  Gleichheitstheorie.  Es  wird  nämlich  von  gewisser  Seite
behauptet:  wie  die  Mitglieder  eines  Vereines  oder  eines  Clubs  ohne  Unterschied ­
  der  Vermögenslage  gleiche  Beiträge  leisten  müssen,  so  sollten  auch
sämtliche  Mitglieder  des  Staatsverbandes,  gleichviel,  ob  sie  reich  oder  arm
sind,  denselben  Steuerbetrag  zu  entrichten  haben.  Diese  Theorie  geht  also
don  der  Anschauung  aus,  daß  die  staatliche  Ordnung  allen  Bürgern  gewisse
Bortheile  in  gleicher  Weise  verschafft,  und  zieht  daraus  den  Schluß,  daß  deshalb ­
  auch  die  Kosten  dieser  Ordnung  auf  alle  Staatsangehörigen  in  gleichem
Umfange  vertheilt  werden  sollten.  Dabei  wird  ganz  außer  acht  gelassen,  daß
eine  jährliche  Steuerleistung  von  z.  B.  60  Mark  ganze  10  °/o  vom  Gesamteinkommen ­
  eines  Arbeiters,  dagegen  von  demjenigen  einer  Familie  des  Mittelstandes ­
  nur  1  %  und  nicht  einmal  1 U  °/ 0  der  Bezüge  einer  reichen  Familie
beträgt.  Außerdem  ist  aber  auch  der  Hinweis  auf  die  Beitragsleistungen  der
Bereinsmitglieder  ganz  und  gar  hinfällig.  Der  Beitritt  zu  einem  Vereine
ist  etwas  ausschließlich  im  Belieben  des  Einzelnen  Stehendes;  dem  Staate
gehört  man  hingegen  ohne  vorgängige  freie  Entscheidung  an.  Auch  ist  es
vichi  richtig,  daß  der  Staat  allen  seinen  Bürgern  gleichen  Vortheil  bringt.
Biele  seiner  Veranstaltungen,  z.  B.  Subventionen  für  Kunstinstitute,  gewisse
Transport-  und  Verkehrsmittel,  große  Opfer  für  rein  ideale  Zwecke  verfolgende
wissenschaftliche  Unternehmungen,  kommen  nur  bestimmten  Personen  zu  gute.
Endlich  ließe  sich  diese  Theorie  überhaupt  nur  dann  verwirklichen,  wenn
stch  die  bestehenden  Vermögensungleichheiten  zuvor  bedeutend  vermindert  hätten.
2.  Andere  behaupten  hinwiederum:  gerade  so,  wie  sich  ein  Arzt  oder  ein
Bdvocat  seine  Leistungen  ihrer  Bedeutung  entsprechend  honoriren  lasse,  so  solle
vuch  die  Staatsgewalt  einen  jeden  zu  den  öffentlichen  Lasten  in  dem  Maße
heranziehen,  als  er  von  den  betreffenden  Veranstaltungen  und  den  durch  sie
verursachten  Ausgaben  Nutzen  gezogen  habe.  Diese  Anschauung  berücksichtigt
mit  Fug  und  Recht  die  Thatsache,  daß  die  öffentlichen  Gewalten  Functionen
erfüllen,  für  deren  Kosten  bestimmte  Personen  und  Gruppen  ganz  oder  aus-
        <pb n="473" />
        446  IV.  Buch.  Nachträge.
schließlich  aufkommen  sollten,  da  sie  daraus  Vortheil  ziehen  oder  dieselben
sogar  nothwendig  machen.
So  ist  denn  die  auf  diesem  Principe  beruhende  Unterscheidung  der  Staatsvon
  den  Provincial-  und  Gemeindesteuern  ganz  gerechtfertigt.  Dieser  Grundsatz
sollte  auch  bezüglich  der  Verbrecher  in  möglichst  weitem  Umfange  zur  Anwendung ­
  gelangen,  so  daß  man  diese  dazu  verhalten  würde,  die  durch  sie
dem  Staate  erwachsenden  Kosten  vermittelst  ihrer  Arbeitsleistungen  zu  ersetzen.
Allein  dem  gesamten  Besteuerungssystem  kann  dieses  Princip  nicht  zu  Grunde
gelegt  werden.  Ganz  abgesehen  davon,  daß  diejenigen,  welche  die  Ausgaben
verursacht  haben  —  wie  die  Irrsinnigen,  die  durch  Katastrophen,  welche  den
Staat  zu  umfangreichen  Hilfeleistungen  veranlaßten,  Geschädigten  rc.  —,
vielfach  nicht  im  stände  sind,  Ersatz  dafür  zu  leisten:  ist  es  überhaupt  meist
ganz  unmöglich,  zu  bestimmen,  in  welchem  Umfange  die  für  die  verschiedenen
Zweige  der  staatlichen,  kommunalen  u.  s.  w.  Thätigkeit  gemachten  Aufwendungen ­
  den  einzelnen  Individuen  zu  gute  kommen  oder  von  denselben
verursacht  werden.  Das  staatliche  Leben  bringt  es  nun  einmal  mit  sich,  daß
die  Starken  und  die  Vermöglichen  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  für  die  durch
die  schwachen  und  schuldigen  Mitglieder  der  menschlichen  Gesellschaft  verursachten ­
  Kosten  aufkommen  müssen.
3.  Wieder  andere  vertreten  die  Anschauung:  wie  die  bei  einer  Assecuranzgesellschaft
  Versicherten  im  Verhältniß  zu  dem  Werthe  der  von  ihnen  assecurirten
  Vermögenstheile  zahlen  müssen,  so  sollten  sich  auch  die  Lasten  der
Staatsangehörigen  nach  dem  Betrage  tutb  dem  Werthe  der  Güter  richten,
deren  Besitz  ihnen  der  Staat  sichere.  Diese  Theorie  ist  der  unmittelbar  zuvor
erwähnten  nahe  verwandt.  Sie  hat  aber  im  Vergleich  zu  derselben  den  Vortheil, ­
  daß  sie  klar  und  praktisch  ist.  Sie  ward  von  Adam  Smith  nur
schwankend,  von  vielen  seiner  Schüler  hingegen  mit  Entschiedenheit  vertreten
und  würde  sich  vollkommen  brauchbar  erweisen,  wenn  der  Staat  außer  den
Eigenthumsrechten  nicht  auch  noch  andere  Rechte  zu  schützen  und  zu  sichern
hätte,  und  wenn  die  Eigenthümer  nicht  außer  ihren  Rechten  and)  Pflichten
besäßen.
Noch  andere  Theorien  gehen  von  dem  Grade  aus,  in  welchem  die
Steuerpflichtigen  die  ihnen  aufzuerlegenden  Lasten  zu  tragen  im  stände  sind.
4.  So  diejenige,  welche  die  Einzelnen  nach  der  Größe  ihres  Einkommens,
und  zwar  unter  Einhebung  desselben  Procentsatzes  von  den  großen  wie  von
den  kleinen  Vermögen,  zur  Steuerleistung  verhalten  will.  Ein  derartig  einfaches ­
  Verfahren,  das  in  der  Praxis  so  ziemlich  ans  dasselbe  hinausläuft
wie  die  Anwendung  der  besprochenen  Versicherungstheorie,  führt  aber  zu  Ungerechtigkeiten. ­
  Man  darf  doch  nicht  vorübergehende  und  nicht  gesicherte  Einkünfte ­
  ebenso  wie  die  dauernden  und  sichergestellten  behandeln.  Auch  macht
        <pb n="474" />
        2.  Kap.  Die  gerechte  Besteuerung.

447

es  hinsichtlich  der  Fähigkeit  zur  Steuerzahlung  einen  großen  Unterschied,  ob
jemand  Frau  und  Kinder  besitzt,  für  alte  und  kranke  Verwandte  zu  sorgen,
diese  vielleicht  gänzlich  zu  unterhalten  hat,  oder  nicht.  Wem  nicht  die  Pflicht
obliegt,  eine  solche  Fürsorge  zu  üben,  der  wird  von  dem  gleichen  Einkommensbetrage ­
  viel  leichter  eine  bestimmte  Summe  an  Steuern  u.  s.  w.  zahlen  können
als  jemand,  der  solchen  Verpflichtungen  nachkommen  muß.  Endlich  ist  es  auch
klar,  daß  die  Entrichtung  einer  fünfprocentigen  Steuer  von  einem  Einkommen
von  50000  Mark  für  dessen  Besitzer  nur  ein  geringes,  diejenige  von  einem
Einkommen  von  3000  Mark  hingegen  ein  ganz  bedeutendes  Opfer  ist.
5.  Demnach  erscheint  die  Theorie,  welche  die  Steuerleistung  allerdings
nach  der  Höhe  des  Einkommens  bemesien  will,  dabei  aber  die  Opfer  berücksichtigt, ­
  welche  diese  Leistung  für  den  einzelnen  Steuerträger  mit  sich  bringt,
als  die  richtige  und  gerechte.  Soll  eine  gemeinschaftliche  Last  getragen  werden,
so  muß  die  Vertheilung  dergestalt  erfolgen,  daß  niemand  schwerer  als  die
andern  belastet  wird.  Es  ist  allerdings  in  der  Praxis  sehr  schwierig,  die
^röße  der  Opfer,  welche  einem  jeden  auferlegt  werden  sollen,  richtig  zu  beniesten. ­
  Es  läßt  sich  nur  sehr  schwer  bestimmen,  welche  Personen  die  verschiedenen ­
  Steuern  eigentlich  treffen,  und  so  herrschen  denn  bezüglich  der  Frage,
in  welchem  Grade  kleinere  Einkommen  steuerfrei  bleiben  und  größere  stärker
herangezogen  werden  sollen,  große  Meinungsverschiedenheiten.  Ist  man  aber
Einmal  über  das  Princip  im  klaren,  so  darf  man  hoffen,  daß  man  auch  über
seine  Anwendung  zu  einer  Verständigung  gelangen  könne.  Die  Schwäche
dieser  Theorie  besteht  also  eigentlich  nur  darin,  daß  sie  keine  Rücksicht  auf
ben  Gang  der  historischen  Entwicklung  in  den  verschiedenen  Ländern  nimmt,
und  daß  dieselbe,  wenn  man  sie  nicht  in  einem  neu  entstehenden  Staate  oder
bei  einer  neuen  Steuergattung  anwendet,  sondern  alle  bereits  bestehenden
Steuern  danach  umgestalten  will,  einen  socialistischen  Charakter  trägt.  Es
ìsi  eben  eine  heikle  Sache,  mit  historisch  gewordenen  Verhältniffen,  rechtmäßig
verliehenen  Privilegien  und  Exemptionen  rücksichtslos  umzuspringen.  Die
Einführung  einer  stark  progressiven,  d.  h.  die  Wohlhabenden  und  Reichen
ie  nach  dem  Umfang  ihres  Vermögens  verhältnißmäßig  immer  stärker,  und
Zwar  in  schnell  fortschreitendem  Verhältniß  stärker  belastenden  allgemeinen
Einkommensteuer  ist  daher  ein  entschiedener  Schritt  auf  dem  Wege  zum
Socialismus  und  wird  auch  ganz  naturgemäß  von  den  Anhängern  und
Freunden  desselben  dringend  gefordert.  Mit  dieser  Theorie  ist  nahe  verwandt
6.  das  System  der  von  socialpolitischen  Gesichtspunkten  geleiteten  Besteuerung. ­
  Dieses  geht  von  dem  Satze  aus,  daß  die  Besteuerung  in  der
Hand  einer  weisen  Regierung  ein  Mittel  zur  Beschränkung  der  bestehenden
Vermögensungleichheiten  und  zur  Abschaffung  von  Mißbräuchen  sein  solle,  und
wird  besonders  von  den  deutschen  Freunden  der  Staatsallmacht  vertreten.
        <pb n="475" />
        448

IV.  Buch.  Nachträge.

Richtig  an  ihm  ist  die  Forderung,  daß  eine  menschenfreundliche,  vernünftige
Regierung  sich  bemühen  solle,  die  durch  die  bestehende  Steuergesetzgebung
hervorgerufenen  Bedrückungen  und  Leiden  zu  beseitigen,  und  ihre  Macht  dazu
verwende,  daß  das  Wohl  der  Nation  auch  mittelst  des  Steuersystems  gefördert
werde.  Wenn  man  aber  auf  dem  Wege  der  Steuergesetzgebung  dahin  wirken
will,  die  unter  den  Staatsbürgern  bestehenden  Ungleichheiten  der  Gütervertheilung
  zu  beschranken  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auszugleichen,
statt  dieselben  zu  gedeihlichen  Resultaten  nutzbar  zu  machen,  so  treibt  man
unter  dem  Mantel  der  Menschenfreundlichkeit  socialistische  Politik  und  nichts
anderes.
7.  In  direct  entgegengesetzter  Richtung  bewegt  sich  die  sogen,  conservative
Besteuerungstheorie.  Dieselbe  stützt  sich  auf  den  allerdings  nur  bis  zu  einem
gewissen  Grade  richtigen  Satz:  ,Eine  altherkömmliche  Steuer  ist  keine  Steuer.'
Dieser  Satz  hat  indessen  insofern  seine  Richtigkeit,  als  die  Steuerträger  ihren
Haushalt  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Steuerlasten  eingerichtet  haben,  weil  sie
an  diese  gewöhnt  sind,  und  daß  Realitäten,  Geschäfte  u.  s.  w.  schon  mit
Rücksicht  auf  den  durch  die  Steuerpflicht  verminderten  Ertrag  um  eine  billigere
Summe  erworben  wurden.
Mit  Berufung  auf  diese  Thatsachen  wird  nun  die  Forderung  gestellt,
cs  sollten  bei  den  seit  lange  bestehenden  Steuergattungen  keine  Aenderungen
Platz  greifen;  wenn  aber  nelle  Steuern  eingeführt  werden  lnüßten,  so  wären
dieselben  derart  zu  vertheilen,  daß  die  Lasten  genau  in  dem  nämlichen  Verhältniß ­
  wie  seither  auf  die  Einzelnen  entfielen.  Das  ist  natürlich  eine  ganz
übertriebene  Anhänglichkeit  an  das  Besteheilde.  Können  doch  die  bestehendeil
Steuerverhältnisse  derartig  unbillig  sein,  daß  sie  unbedingt  geändert  werden
müssen  1 .  An  einen  sehr  hohen  Steuerdruck  gewöhnt  man  sich  niemals.  Andererseits ­
  sind  aber  auch  die  Verhältnisse  der  verschiedenell  Klassen  der  productiv
thätigen  Bevölkerung  und  der  Kapitalisten  dem  Wechsel  unterworfen,  und  es
ist  also  ganz  passend,  daß  bei  der  Auflegung  neuer  Steuern  auch  die  stattgefundenen ­
  Vermögensverschiebungen  berücksichtigt  werden.

1  Wer  wollte  läugnen,  daß  in  manchen  Ländern,  z.  B.  in  Oesterreich,  eine  neue
Vertheilung  der  Steuerlasten  dringend  geboten  ist?  In  diesem  Staate  wird  der  Reinertrag ­
  von  Grund  und  Boden  mit  22  %,  derjenige  der  Häuser,  je  nach  der  Ortsklasse,
in  verschiedenem  Umfange,  in  den  größten  Städten  sogar  mit  26 2 /„  %  besteuert.  Dazu
kommen  dann  noch  die  Landes-  und  die  Gemeinde-Umlagen.  Dagegen  bleiben  die
Besitzer  gewisser  steuerfrei  erklärter  Werthpapiere,  Pfandbriefe  u.  s.  w.  von  jeder  Leistung
für  das  aus  diesen  Titeln  fließende  Einkommen  frei;  infolgedessen  bleibt  der  größere
Theil  des  aus  Werthpapieren  bezogenen  Einkommens  überhaupt  von  Steuerleistungen
frei,  weil  man  nur  sehr  schwer  ermitteln  kann,  ob  die  Einzelnen  steuerpflichtige  Werthpapiere ­
  besitzen  oder  nicht.
        <pb n="476" />
        2.  Kap.  Tie  gerechte  Besteuerung.

449

8.  Ganz  außer  acht  gelaffen  wird  die  Gerechtigkeit  von  der  oportunistischen
  Theorie,  die  sich  dahin  ausspricht,  daß  der  Staat  das  Geld  da  nehmen
solle,  wo  er  es  am  leichtesten  findet;  er  solle  daher  die  am  leichtesten  zu
veranlagenden  und  einznhebenden  Steuern  auferlegen,  doch  immer  nur  solche,
welche  dem  Nationalwohlstande  am  wenigsten  abträglich  seien.  Zu  derartigen
Maßregeln  können  natürlich  nur  solche  rathen,  welche  davon  überzeugt  sind,
daß  der  Staat  eine  absolute  Gewalt  über  die  Unterthanen  besitze.  Diese
Meinung  ist  denn  ailch  sämtlichen  Anhängern  einer  solchen  Gewalt,  wie  verschieden ­
  ihre  sonstigen  Ansichten  auch  sein  mochten,  hoch  willkommen  gewesen.
Auf  diese  Weise  erklärt  sich  der  im  17.  und  18.  Jahrhundert  so  weit  verbreitete ­
  Enthusiasmus  für  die  auf  den  Konsum  gewisser  Waren  gelegten  Taxen.
Dieselben  wurden  als  eine  Goldmine  für  den  Staat  betrachtet  und  als  solche
ausgenutzt,  obgleich  sie  den  Armen  in  demselben  Maße  treffen  wie  den  Reichen.
Indessen  stützt  sich  die  opportunistische  Besteuerungstheorie  noch  auf  eine
andere,  und  zwar  rationellere  Begründung,  nämlich  auf  die  Meinung  von
der  sogen.  Ueberwälzbarkeit  der  Steuern.  Infolge  dieser  ihrer  Ueberwälzbarkeit
können  die  Steuern  —  so  sagen  die  Vertreter  dieser  Ansicht  —,  mögen  sie
uuch  schwer  belastend  sein,  dennoch  die  einen  nicht  mehr  drücken  als  die  andern.
ist  das,  so  behaupten  sie,  aus  dem  Grunde  unmöglich,  weil  sich  die  Preise
der  Löhne  und  der  Waren,  der  Unternehmergewinn  und  die  Renten,  wenigstens
auf  die  Dauer,  nach  der  Höhe  der  Besteuerung  richten.  Eine  derartige  Besteuerung ­
  würde  also  von  der  Nation  in  ihrer  Gesamtheit  ganz  leicht  erjagen ­
  werden.
An  dieser  Argumentation  ist  nun  allerdings  so  viel  richtig,  daß  diejenigen, ­
  welche  die  Steuer  entrichten,  nicht  nothwendigerweise  auch  die  wirklichen
  Träger  der  Steuer  sind.  In  der  That  werden  die  Steuern  häufig
bon  den  Zahlungspflichtigen  auf  die  Schultern  anderer  abgewälzt;  davon  aber,
^aß  das  immer  geschehe,  kann  nicht  die  Rede  sein.  Bestände  selbst  eine  ganz
Uneingeschränkte  Herrschaft  der  freien  Concurrenz  auf  allen  Gebieten  des  Wirtschaftslebens, ­
  so  bliebe  es  dennoch  zweifelhaft,  ob  sich  die  Ueberwälzung  in
bem  vorausgesetzten  Umfange  vollziehen  würde.  Wie  nun  aber  die  Dinge
wirklich  liegen,  bei  der  starken  Verbreitung  corporativer  und  genossenschaftlicher
Organisationen  aller  Art  und  bei  den  verschiedenen  in  Kraft  stehenden  staatk'chen
  Anordnungen  socialer  und  wirtschaftlicher  Natur,  sind  dieser  Uebertragung
der  Steuerlasten  gewisse  Schranken  gezogen.  Dieselbe  kann  demnach  nur  theilest, ­
  je  nach  den  so  unendlich  mannigfach  gestalteten  Verhältnissen  der  verschiedenen ­
  Länder,  vorgenommen  werden.
Man  kann  mit  Gustav  Cohn  sagen:  ,Tie  Ueberwälzung  wird  sich  um
so  leichter  bewerkstelligen  lassen,  je  offenkundiger  es  ist,  daß  die  von  der  Steuer
Betroffenen  ungerecht  belastet  sind,  je  energischer  der  Wille  derselben,  sich  Er-Tevas.Kämpfe,
  Volkswirtschaftslehre.  29
        <pb n="477" />
        450

IV.  Buch.  Nachträge.

leichterung  zu  verschaffen,  zu  Tage  tritt,  und  je  mehr  die  ökonomischen  Verhältnisse ­
  der  betreffenden  Gegend  die  Ausführung  dieses  Entschlusses  begünstigen.
So  ist  es  für  große  Unternehmer  leichter,  die  ihnen  aufgelegten  Steuerlasten
auf  die  Schultern  anderer  zu  wälzen,  als  für  die  Arbeiter,  sich  eine  entsprechende ­
  Lohnerhöhung  zu  sichern.  Und  unter  den  Arbeitern  werden  die  gut
bezahlten  und  wohl  organisirten  sich  eine  solche  leichter  erringen  als  die  übrigen,
minder  günstig  gestellten.  Ferner  sind  vereinigte  Unternehmer  in  dieser  Hinsicht ­
  besser  daran  als  vereinzelte,  die  Besitzer  beweglichen  Vermögens  günstiger
gestellt  als  die  von  unbeweglichem,  und  endlich  befinden  sich  auch  die  Producenten ­
  und  die  Kaufleute  in  einer  bessern  Lage  als  die  Consumenten?  1
Zumal  bei  der  Einführung  neuer  Steuern  steht  zu  fürchten,  daß  diese
Lasten  auf  die  Hilflosesten  und  wirtschaftlich  Schwächsten  abgewälzt  werden
und  dieselben  zu  Ueberanstrengungen  und  überhaupt  zu  einem  elenden,  mühseligen ­
  Leben  nöthigen,  oder  auch,  daß  die  Auflegung  dieser  Lasten  von  dcn
Reichen  zum  mehr  oder  minder  begründeten  Vorwand  genommen  wird,  die
ihnen  obliegenden  Verpflichtungen  zu  vernachlässigen  und  die  von  ihnen  freiwillig ­
  geübte  Wohlfahrtsthätigkeit  einzuschränken.  Die  englischen  Armentaxen
und  die  aus  den  Grundbesitzern  der  Lombardei  lastenden  Steuern  liefern  derartige ­
  Beispiele,  und  es  steht  zu  fürchten,  daß  auch  in  Deutschland  die  den
Unternehmern  durch  die  Zwangsversicherungsgesetze  erwachsenden  Ausgaben
so  manche  üble  Folgen  dieser  Art  nach  sich  ziehen  werden.
9.  Endlich  ist  noch  die  eklektische  Besteuerungstheorie  zu  erwähnen,  welche
zur  Rechtfertigung  der  einzelnen  Steuern  und  Auflagen  je  nach  den  Umständen ­
  bald  diese  bald  jene  der  im  vorhergehenden  erwähnten  Anschauungen
über  die  beste  Art  der  Besteuerung  verficht.  In  den  meisten  Ländern  sind
das  Steuersystem  sowohl  als  auch  die  einschlägigen  Anschauungen  des  Publikums ­
  ein  wahres  mixtum  compositum.  Auch  ist  es,  wie  wir  selben  werden,
ganz  richtig,  daß  ein  gutes  Finanzsystem  auf  der  Anwendung  verschiedener
Principien  beruhen  muß,  und  bleibt  es  der  Wissenschaft  vorbehalten,  zu  zeigen,
weshalb  dem  so  ist,  und  die  Harmonie  der  einzelnen  Principien  untereinander
nachzuweisen.
Die  wahre  Theorie  von  der  gerechten  Besteuerung  gestaltet  sich  nun  etwa
folgendermaßen.  In  keinem  Falle  darf  die  Geschichte  des  betreffenden  Landes
außer  acht  gelassen  werden.  Eine  im  Widerspruch  mit  der  Entwicklung  der
historischen  Verhältnisse  vorgenommene  Ausgleichung  bestehender  Unterschiede
trägt  socialistischen  Charakter  und  ist  ungerechtfertigt.  Wenn  man  gewahrt,
daß  die  Staatsgewalt  für  die  Bedürfnisse  des  öffentlichen  Haushaltes  durch
das  Erträgniß  von  Steuern  und  Abgaben  sorgt,  welche  die  Einzelnen  in  ver-1

  Gustav  Cohn,  Die  Finanzwissenschaft  (Stuttgart  1889)  311.
        <pb n="478" />
        2.  Kap.  Die  gerechte  Besteuerung.

451

schiedenem  Grade  belasten,  so  darf  man  eine  solche  Einrichtung  nicht  ohne
weiteres  bekämpfen,  sondern  muß  das  Eigenthum  in  den  Händen  lassen,  in
welchen  es  sich  befindet,  indem  man  das  Walten  der  Vorsehung  anerkennt
und  in  Betracht  zieht,  daß  selbst  ursprünglich  unrechtmäßig  erworbenes  Eigenthum ­
  durch  den  Lauf  der  Zeit  und  die  Zulassung  Gottes  rechtmäßig  wird.
Insoweit  ist  also  die  oben  unter  7.  besprochene  conservative  Theorie  begründet.
Selbstverständlich  findet  dieselbe  aber  nur  auf  die  bereits  bestehenden  Steuerlasten ­
  Anwendung  und,  wie  schon  gesagt,  auch  bezüglich  dieser  nur  insoweit,
als  sie  nicht  mit  dem  Naturrechte  in  Widerspruch  stehen,  die  Einzelnen  demnach
nicht  übermäßig  bedrücken,  ihnen  den  standesgemäßen  Unterhalt  nicht  wesentlich
schmälern,  den  Wohlstand  des  Landes  nicht  ernstlich  beeinträchtigen  u.  s.  w.  ;
denn  diese  Steuertheorie  darf  keineswegs  dazu  führen,  daß  sich  alte  Uebelstände ­
  verewigen.
Mit  der  Zeit  sind  indessen  die  staatlichen  Autoritäten  genöthigt,  sich  neue
Einkünfte  zu  verschaffen.  Welches  Princip  soll  nun  bei  der  Beschaffung  dieser
zu  Grunde  gelegt  werden?  Das  hängt  davon  ab,  ob  die  Erträgnisse  der
neu  einzuführenden  Steuern  zu  allgemeinen  staatlichen  oder  zu  speciellen  Zwecken,
d.  h.  zum  Wohle  besonderer  Kreise  und  Gruppen  von  Personen,  verwendet
werden  sollen.  In  ersterem  Falle  erscheint  die  Anwendung  des  unter  5.  erörterten ­
  Grundsatzes,  daß  die  Steuerleistung  nach  der  Höhe  des  Einkommens,
aber  mit  Rücksicht  auf  die  den  verschiedenen  Schichten  der  Bevölkerung  durch
die  Steuerzahlung  in  ungleichem  Maße  erwachsenden  Opfer  bemessen  werden
soll,  als  die  allein  richtige.
Natürlich  läßt  sich  aber  darüber  streiten,  in  welcher  Weise  die  Rücksicht
auf  diese  Opfer  durchgeführt  werden  soll.  Als  Glieder  eines  wohl  abgewogenen
Steuersystems  können  auch  progressive  Steuern  ihre  volle  Berechtigung  haben.
In  den  modernen  Staaten  werden  die  öffentlichen  Einkünfte  zum  großen
theile  aus  Zöllen  und  aus  den  sogenannten,  von  gewissen  in  den  Bereich
größer»  Gemeinden  eingeführten  Lebensmitteln,  namentlich  von  Fleisch
und  geistigen  Getränken  entrichteten  Verzehrungssteuern  beschafft.  Wenn  nun
diese  Auflagen,  wie  das  schon  in  dem  Namen  der  letztgenannten  Steuergattung
zum  Ausdruck  gebracht  ist,  von  den  Producenten  oder  den  Importeuren  der
betreffenden  Artikel  auf  die  Consumenten  übergewälzt  werden,  und  wenn  sodann ­
  die  ärmern  Consumenten  nicht  im  stände  sind,  die  ihnen  daraus  erwachsenden ­
  Lasten  den  Unternehmern  und  Grundbesitzern  zuzuschieben,  so  fallen
diese  Steuern  den  Armen  in  viel  stärkerem  Grade  als  den  Reichen  zur  Last.
Der  in  Procenten  ausgedrückte  Bruchtheil  des  Einkommens  eines  Maurergesellen, ­
  welchen  derselbe  für  besteuerte  geistige  Getränke,  Thee  und  Tabak  ausübt, ­
  ist  weit  größer  als  der  von  seinem  reichen  Brodherrn  dafür  verwendete.
Şo  ist  es  denn  nur  recht  und  billig,  daß  die  von  dem  Maurer  gezahlte  Ein-
        <pb n="479" />
        452

IV.  Buch.  Nachträge.

kommensteuer  verhältnißmäßig  niedriger  sei  als  die  von  dem  Unternehmer  entrichtete, ­
  damit  die  eine  Ungleichheit  die  andere  wett  mache.  Ganz  besonders
nothwendig  erweist  sich  die  Einführung  einer  progressiven  Einkommensteuer  in
den  Ländern,  in  welchen  die  niedern  Klaffen  nicht  durch  humane  Gesetze  geschützt ­
  sind,  und  die  Reichen  ihr  Vermögen  behaglich  genießen,  ohne  bedeutende
sociale  Verpflichtungen  oder  hervorragende  charitative  Leistungen  auf  sich  zu
nehmen.  Die  Zahlung  derselben  muß  hier  als  ein  allerdings  ungenügender,
trauriger  Ersatz  für  die  Unterlassung  socialer  Pflichterfüllungen  betrachtet
werden.
Die  dem  Recht  und  der  Billigkeit  am  meisten  entsprechende  Form  dieser
Steuergattung  ist  die  folgende.
Man  darf  annehmen,  daß  eine  jährliche  Einnahme  von  1000  Mark  das
Minimum  ausmacht,  über  welches  eine  Familie  verfügen  muß,  um  ein  von
harten  Entbehrungen  freies,  anständiges  Leben  führen  zu  können,  und  daß  demnach ­
  die  sich  nicht  höher  belaufenden  Einkommen  von  directen  Steuern  frei  bleiben
müssen.  Die  Einkommen,  welche  über  diesen  Betrag  hinausgehen,  mögen  hingegen ­
  der  Besteuerung  unterliegen.  Dabei  sollte  man  sich  aber  stets  gegenwärtig ­
  halten,  daß  etwa  die  ersten  500  Mark  Einkommen,  welche  jemand
über  1000  Mark  hinaus  besitzt,  für  den  Eigenthümer  weit  nothwendiger  sind
als  die  diesen  Betrag  überschreitenden  Mehrbeträge.  Weitere  500  Mark  sind
schon  minder  nothwendig  und  befriedigen  weniger  dringende  Bedürfnisse  als
die  ersten  500  Mark,  aber  immer  noch  dringendere  als  die  dritten  500  Mark.
Und  so  steigert  sich  die  Abnahme  des  Grades  der  Dringlichkeit  mit  jedem
neuen  Mehrbetrag  von  500  Mark,  bis  man  zu  einem  Punkte  anlangt,  bei
welchem  eine  solche  Rücksichtnahme  auf  die  Verhältnisse  der  Steuerzahler  außer
acht  bleiben  kann  und  von  welchem  an  eine  progressive  Steigerung  der  Steuerschuldigkeiten ­
  aufzuhören  hat.  Eine  wahrhaft  rationelle  progressive  Einkommensteuer ­
  muß  also  in  der  Weise  organisirt  werden,  daß  man  die  großen
Einkommen  nach  der  Höhe  ihres  Betrages  gleichmäßig  besteuert,  für  die  kleinern
hingegen  die  Steuerlasten  progressiv  herabsetzt  und  ein  sogenanntes  Existenzminimum ­
  gänzlich  steuerfrei  läßt.
Uebrigens  kann  dem  Princip,  die  Besteuerung  müsse  sich  von  dem  Grundsatz ­
  leiten  lassen,  daß  das  den  Einzelnen  aufzuerlegende  Opfer  möglichst  gleich
sei,  auch  noch  in  anderer  Weise  Rechnung  getragen  werden.  Man  kann  z.  B.
auf  die  Kinderzahl  der  Familien,  auf  die  Sorge  für  subsistenzlose  Angehörige
und  auch  auf  den  unsichern  und  vorübergehenden  Charakter  des  betreffenden
Einkommens  Rücksicht  nehmen.  Auf  das  alles  werden  wir  bei  der  Besprechung ­
  der  einzelnen  Steuerarten  noch  einzugehen  haben.
Es  kann  nun  allerdings  der  Einwand  erhoben  werden,  daß  alle  Bemühungen ­
  zur  Herstellung  gleichmäßiger  Wirkungen  der  Steuern  durch  die
        <pb n="480" />
        2.  Kap.  Tie  gerechte  Besteuerung.

453

Ueberwälzung  derselben  wenigstens  zum  Theil  vereitelt  werden  können.  Dagegen
gibt  es  jedoch  einige  mindestens  bis  zu  einem  gewissen  Grade  wirksame  Mittel:
humane  Schuldgesetze  und  energische  Maßregeln  zum  Schutze  der  Gesundheit,
der  Moralität  und  anderer  Wohlseinsbedingungen  der  Arbeiter.  Auch  die
obligatorische  Arbeiterversicherung  übt  in  dieser  Hinsicht  eine  ausgleichende
Wirkung  aus.
Was  aber  diejenigen  Staatsausgaben  anlangt,  welche  nicht  zum  allgemeinen ­
  Besten  gemacht  werden,  sondern  gewissen  Kreisen  und  Gruppen  von
Staatsangehörigen  allein  zum  Vortheil  gereichen,  so  sind  zur  Aufbringung  der
daraus  erwachsenden  Kosten  jene  heranzuziehen,  zu  deren  Gunsten  der  betreffende ­
  Aufwand  gemacht  wird.
Dieser  Grundsatz  gilt  besonders  im  Gebiete  der  Localverwaltung,  also
da,  wo  es  sich  um  die  Kosten  der  Herstellung-  und  Unterhaltung  von  Wegen,
Straßen,  Brücken,  Hafenanlagen,  um  die  Auslagen  für  Beleuchtung,  Pflasterung, ­
  Wasserbeschaffung,  Markthallen,  öffentliche  Anlagen  u.  s.  w.  handelt.
Dabei  muß  man  sich  dann  weiter  auch  die  Frage  stellen,  ob  zur  Zahlung
für  derartige  Ausgaben  alle  Einwohner  oder  nur  einige  derselben  herangezogen
werden  sollen,  und  somit  ein  Problem  auswerfen,  welches  unter  Umständen
sehr  verwickelt  und  nur  schwer  zu  lösen  ist.
Auch  die  Frage,  inwieweit  die  durch  die  Rechtspflege  erwachsenden  Staatsausgaben ­
  den  Parteien  zur  Last  zu  fallen  haben,  und  wie  weit  dem  Staate,
ist  eine  sehr  wichtige.  Ihre  Beantwortung  gehört  aber  nicht  zu  den  Aufgaben ­
  der  politischen  Oekonomie.
Bis  zu  einem  gewissen  Grade  bietet  sich  auch  Gelegenheit  zu  einer  den
Grundsätzen  der  Gerechtigkeit  entsprechenden  Anwendung  der  unter  6.  erwähnten
socialpolitischen  Steuertheorie.  Es  empfiehlt  sich  nämlich,  das  Steuersystem
so  einzurichten,  daß  der  Mißbrauch  berauschender  Getränke  möglichst  eingeschränkt, ­
  der  Consum  von  Kaffee  und  Thee  hingegen  befördert  werde,  und  daß
wan  überhaupt  gewisse  schädliche  Luxusausgaben,  die  sich  nicht  verhindern
kaffen,  wenigstens  insoweit  nutzbar  mache,  daß  sie  zu  Quellen  reichlicher  Staatsund ­
  Gemeinde-Einnahmen  werden.
Die  Besteuerung  muß  übrigens  nicht  nur  den  Principien  der  Gerechtigkeit ­
  und  der  Sittlichkeit  gemäß  geordnet  sein.  Auch  gewisse  technische  Maximen
Müssen  bei  derselben  beobachtet  werden.  Zunächst  müssen  die  Steuerverpflichtungen ­
  so  viel  als  möglich  bestimmt  sein,  damit  man  im  voraus  weiß,  was
man  zu  leisten  hat.  Sodann  sollten  die  Zahlungen  zu  einer  solchen  Zeit
und  in  solcher  Art  erfolgen,  daß  sie  sich  möglichst  wenig  drückend  gestalten.
Ebenso  sollte  die  Einhebung  der  Steuern  mit  möglichst  geringen  Kosten  verbunden ­
  sein.  Ferner  muß  ihr  Ertrag  gleichmäßig  sein,  so  daß  der  Finanzwinister,
  wenn  er  das  Budget  entwirft,  wissen  kann,  auf  wieviel  er  zu
        <pb n="481" />
        454

IV.  Buch.  Nachträge.

rechnen  hat.  Endlich  sollen  die  Steuern  und  Auflagen  auch  biegsam,  so  daß
sie  nötigenfalls  erhöht  oder  vermindert  werden  können,  und  so  beschaffen  sein,
daß  sie  keine  berechtigte  Art  von  Unternehmungen  schädigen.

Drittes  Kapitel.
Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.
An  dieser  Stelle  haben  wir  uns  mit  den  hauptsächlichsten  Einnahmequellen ­
  des  Staates,  der  Provinzen  und  der  Gemeinden  zu  beschäftigen.  Wir
beginnen  mit  den  Erträgnissen  bcrjenigeu  Unternehmungen,  die  vom  Staat
oder  von  ihm  eingeordneten  Verwaltungsorganisationen  betrieben  werden,  und
desjenigen  Eigenthums,  das  sich  im  Besitze  jener  Unternehmungen  oder  des
Staates  selbst  befindet  —  also  mit  den  Einkünften  aus  den  der  Staatsregiernng
und  den  Provincial-  wie  den  Gemeindeverwaltungen  gehörigen  Geldkapitalien,
aus  den  Domänen  und  Forsten,  den  Bergwerken,  Eisenbahnen,  Fabriken,
den  Landstraßen,  Häfen,  Kanälen  und  Wafferwerken,  den  Posten,  Telegraphen ­
  u.  s.  w.  i
Die  von  den  Regierungen  aus  den  Monopolen  bezogenen  Einkünfte,
welche  in  ihrem  Wesen  nichts  anderes  sind  als  Erträgnisse  indirecter  Steuern,
werden  bei  der  Behandlung  dieser  letztern  zu  besprechen  sein.
Gegen  einen  großen  Theil  der  Einnahmen,  welche  die  Regierungen  ans
Domänen,  Forsten  u.  s.  w.,  kurz,  aus  dem  von  ihnen  besessenen  Eigenthum
und  den  von  ihnen  betriebenen  Unternehmungen  beziehen,  werden  nun  hauptsächlich ­
  drei  Einwände  erhoben.
Es  wird  nämlich  behauptet:  1.  daß  sie  Anlaß  zu  Betrügereien  oder  zu
bureaukratischer  Schroffheit  und  Rücksichtslosigkeit  geben;  2.  daß  der  Staatsbetrieb ­
  der  Entwicklung  einex  kräftigen  Privatinitiative  abträglich  sei  und  die
Gefahr  mit  sich  bringe,  daß  alle  Talente  mehr  oder  minder  die  Versuchung

1  A.  Wagner  nennt  diese  Einkünfte  privatwirtschaftliche  oder  Domanial-Einnahmen,
  auch  Privaterwerb  des  Staates.  Sie  sind  also  das  Einkommen,  welches
der  Staat  als  Einzelwirtschaft  durch  Unternehmungen  (vorzüglich  durch  Sachgüterproduction)
  ganz  nach  den  Grundsätzen  des  privatwirtschaftlichen  Systems  und  der
freien  Verkehrsconcurrenz  erwirbt.  Die  ordentliche  Staatseinnahme  dieser  Art  ergibt
sich  demnach  aus  dem  Reinertrag  der  Unternehmungen  des  Staates  als  eines  einzelwirtschaftlichen ­
  Subjectes  (siehe  K.  H.  Ra  u  und  A.  W  a  g  n  e  r  a.  a.  O.  243  u.  244).
        <pb n="482" />
        WW»

3.  Kap.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

455

spüren,  sich  dem  Staatsdienste  zuzuwenden;  und  endlich  3.,  daß  sich  die  in
diesem  Dienste  Angestellten  infolge  mangelnden  persönlichen  Interesses  am  Ergebniß ­
  der  Unternehmungen  weniger  bemühten,  die  Production  auf  die  volle
Höhe  der  Ertragsfähigkeit  zu  bringen.
Im  allgemeinen  kann  man  nun  allerdings,  ohne  Bezugnahme  auf  bestimmte ­
  Staaten,  die  Berechtigung  dieser  Einwürfe,  soweit  vom  Staate  selbst
betriebene  Unternehmungen  in  Frage  kommen,  nicht  in  Abrede  stellen;  soweit
sie  sich  aber  gegen  das  vom  Staate  in  Gestalt  von  Renten  bezogene  Einkommen ­
  richten,  sind  sie  weit  weniger  begründet.  Wie  könnte  man  etwas
dagegen  einwenden,  daß  die  Regierungen  beträchtliche  Einkünfte  beziehen  in
Gestalt  von  Pachtzinsen  und  Hausmiethen,  von  Renten  aus  dem  Bergregal
und  von  solchen,  welche  gewiffe  Gesellschaften  unter  irgend  einem  Titel  als
Entgelt  für  die  Erlaubniß  zum  Eisenbahn-,  Kanal-,  Bankbetrieb  u.  s.  w.
zu  zahlen  haben?  Wer  wollte  bestreiten,  daß  beim  Vorhandensein  bedeutender
derartiger  Einkünfte  die  Steuern  eine  entsprechend  geringere  Höhe  erreichen  und
sich  demnach  auch  die  mit  der  Steuerzahlung  verbundenen  Härten  und  Widerwärtigkeiten ­
  in  gleichem  Maße  vermindern?
Etwas  ganz  anderes  ist  es  hingegen  mit  dem  unmittelbaren  Betrieb  industrieller ­
  und  anderer  Unternehmungen  durch  den  Staat.  Derselbe  ist  in  der
Regel  nicht  zu  billigen.  In  einzelnen  Fällen  werden  jedoch  die  durch  den
Staatsbetrieb  zu  fürchtenden  Nachtheile  durch  andere  Umstände  überwogen,
und  zwar  hauptsächlich  dann,  wenn  der  Ertrag  der  betreffenden  Unternehmungen
allerdings  verhültnißmäßig  nicht  bedeutend,  der  daraus  erwachsende  öffentliche
Nutzen  hingegen  für  das  gesamte  Land  oder  einen  Theil  desselben  von  hoher
Dichtigkeit  ist.  So  empfiehlt  es  sich  z.  B.  oftmals,  daß  die  Staatsregierungen
oder  die  autonomen  Verwaltungen  der  Provinzen,  Gemeinden  u.  s.  w.  die  Erbauung ­
  von  Leuchtthürmen  und  Häfen,  die  Ausführung  von  Flußregulirungen,
ben  Forstbetrieb  und  die  Anpflanzung  die  Fruchtbarkeit  begünstigender  Wälder,
bie  Errichtung  landwirtschaftlicher  Musterwirtschaften,  die  Austrocknung  von
sümpfen  und  andere  gemeinnützige  Veranstaltungen  dieser  Art  übernehmen
und  die  betreffenden  Institutionen  und  Unternehmungen  auch  selbst  verwalten. ­
  Der  von  denselben  zu  erwartende  Gewinn  ist  zwar  sehr  groß,  aber
Kl  fernliegend  und  mittelbar,  als  daß  nicht  die  Thätigkeit  öffentlicher  Gewalten
au  die  Stelle  privater  Thätigkeit  treten  müßte,  wenn  es  sich  darum  handelt,
solche  gemeinnützige  Schöpfungen  ins  Leben  zu  rufen.
Dagegen  ist  das  Bestehen  eines  im  Besitze  von  Gesellschaften  oder  Einzelnen
befindlichen  Monopols  kein  Grund,  welcher  gegen  die  Bedenken  in  betreff
ber  geschäftlichen  Unternehmungen  des  Staates  mit  Erfolg  geltend  gemacht
werden  könnte.  Wir  haben  bereits  gesehen  (II.  Buch,  4.  Kapitel;  III.  Buch,
8.  Kapitel),  daß  es  allerdings  die  Aufgabe  der  Staatsregierung  ist,  den  Miß-
        <pb n="483" />
        456

IV.  Buch.  Nachträge.

brauch  der  den  Besitzern  derartiger  Monopole  eingeräumten  Gewalt  zu  verhindern, ­
  dafür  zu  sorgen,  daß  gerechte  Preise  gestellt  werden  und  diese  Besitzer
im  Hinblick  auf  ihren  großen  Gewinn  auch  gewisse  weniger  einträgliche  Unternehmungen, ­
  z.  B.  den  Bau  von  Zweigbahnen,  übernehmen.  Weiter  gehende
Verpflichtungen  liegen  ihr  in  dieser  Hinsicht  nicht  ob.  Es  ist  ganz  unrichtig,
zwischen  einer  tyrannischen  Monopolwirtschaft  und  dem  Staatssocialismus  keine
Mittelstraße  für  möglich  zu  halten.  So  pflegt  man  gegenwärtig  mit  Vorliebe ­
  auf  das  Beispiel  des  deutschen  und  österreichischen  Staatsbahnsystems
hinzuweisen,  als  ob  man  mit  diesem  Hinweis  allen  Bedenken  betreffs  der
Folgen  einer  weitgehenden  wirtschaftlichen  Staatsthätigkeit  ein  Ende  machen
könnte.  Läßt  sich  denn  daraus,  daß  hie  und  da  ein  staatliches  Unternehmen
von  Erfolg  gekrönt  war,  schon  eine  allgemeine  Regel  herleiten,  und  ist,  was
sich  in  Berlin  und  in  Wien  als  Vortheilhaft  erweist,  auch  in  London,  New
Pork,  Paris,  St.  Petersburg  und  Buenos  Ayres  ohne  weiteres  anwendbar?
Und  sind  denn  die  Erfolge  der  deutschen  und  der  österreichischen  Staatsbahnwirtschaft ­
  auch  schon  als  endgiltige  zu  betrachten?  Man  darf  ja  gewiß
zugeben,  daß  namentlich  in  Oesterreich  durch  die  Verstaatlichung  verschiedener
großer  Eisenbahnlinien  Bedeutendes  erreicht  und  nicht  nur  im  Frachtverkehr,
sondern  durch  die  Einführung  des  Zonentarifs  auch  im  Personentransport
eine  beträchtliche  Verbilligung  herbeigeführt  wurde.  Aber  wer  bürgt  dafür,
daß  sich  die  Staatsverwaltung  stets  in  unbescholtenen  Händen  befindet,  daß
nicht  eine  blinde  Partei-  oder  eine  selbstsüchtige  Cliquenherrschaft  hereinbricht  und
größten  Schaden  stiftet?  Was  sodann  insbesondere  Deutschland  anlangt,  so
hat  ja  allerdings  die  militärische  Schlagfertigkeit  durch  die  seit  dem  Jahre  1879
durchgeführte  Verstaatlichung  des  Eisenbahnwesens  gewonnen  und  namentlich
der  preußische  Staat  in  dieser  Hinsicht  Großes  geleistet.  Auch  konnten  aus
den  Einnahmen  der  preußischen  Eisenbahnen  beträchtliche  Summen  zu  andern
staatlichen  Zwecken  entnommen  werden.  Aus  diesen  Thatsachen  dürfen  aber
keine  übertriebenen  Folgerungen  hinsichtlich  der  aus  der  Verstaatlichung  erwachsenen ­
  Vortheile  gezogen  werden.  Die  Tarifreductionen  haben  leider  durchaus
keinen  bedeutenden  Umfang  erreicht,  und  in  der  staatlichen  Eisenbahnverwaltung
haben  sich  die  fiscalischen  Interessen  auf  Kosten  der  ökonomischen  empfindlich
geltend  gemacht 1 .
Soweit  der  Staat  mit  den  Einnahmen  aus  den  Domänen  und  seinen
sonstigen  Besitzungen  und  privatwirtschaftlichen  Unternehmungen  seine  Bedürfnisse ­
  nicht  zu  decken  vermag,  muß  zur  Besteuerung  geschritten,  d.  h.
müssen  den  Staatsangehörigen  obligatorische  Leistungen  behufs  Erfüllung  der

1  Alfred  Mange,  L’exploitation  des  chemins  de  fer  de  la  Prusse  depuis  leur
rachat  par  l’État,  in  ,Revue  des  deux  mondes'  CXVII  (mai-juin  1898),  142—168.
        <pb n="484" />
        3.  Kap.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

457

Staatszwecke  auferlegt  werden.  Bezüglich  der  Eintheilung  der  verschiedenen
Arten  von  Steuern  in  bestimmte  Kategorien  herrscht  keine  Uebereinstimmung.
Das  ist  eine  verwickelte  und  schwierige  Materie,  die  aber  glücklicherweise  keine
große  praktische  Bedeutung  besitzt.  Am  richtigsten  erscheint  es,  einerseits  die
Real  steuern,  welche  von  bestimmten  Gütern  ohne  Rücksicht  auf  die  persönlichen ­
  Verhältnisse  des  Eigenthümers  erhoben  werden,  von  den  Personalsteuern, ­
  welche  das  Einkommen  oder  das  Eigenthum  einer  bestimmten  Person
treffen,  und  andererseits  die  direkten  Steuern  von  den  indirekten  zu
unterscheiden.  Unter  den  erstern  sind  in  dem  bei  uns  gebräuchlichen  Sinne
diejenigen  zu  verstehen,  welche  in  der  Person  des  Zahlers  den  wirklichen
Träger  der  Steuer  zu  treffen  beabsichtigen;  die  letztem  dagegen  sollen  nicht
den  Zahlenden  selbst,  sondern  ganz  oder  zum  Theil  einen  andern  treffen,  auf
welchen  der  erstere  die  Steuer  überwälzen  wird.
Im  weitern  haben  wir  noch  fünf  Hauptgattungen  von  Steuern  zu  unterscheiden: ­
  1.  Realsteuern  auf  das  Eigenthum  oder  den  Eigenthumsertrag; ­
  2.  Personalsteuern  auf  das  Kapital  oder  das  Einkommen; ­
  3.  directe  Steuern  vom  Gebrauche  und  Verbrauche
wancher  Güter;  4.  indirecte  Steuern  von  gewissen  Gütern;
ü.  Taxen,  die  bei  bestimmten  Veranlassungen  erhoben  werden,
8-  B.  beim  Abschluß  von  Kontrakten,  bei  Erbschaften,  bei  der  Vornahme  einzelner ­
  obrigkeitlichen  Functionen  in  Angelegenheiten  von  Privatpersonen.  Gehen
wir  auf  eine  jede  dieser  Steuergattungen  etwas  näher  ein.
1.  Die  Realsteuern  auf  Eigenthum  oder  Ertrag.  In  vielen
Ländern,  z.  B.  in  Deutschland,  in  Oesterreich,  in  Frankreich  und  in  Italien,
in  den  Ländern,  in  welchen  vom  Reinerträge  des  Grundes  und  Bodens
und  der  Gebäude  eine  mehr  oder  minder  hohe  Steuer  zu  entrichten  ist,  fließt
kin  großer  Theil  der  Staatseinnahmen  aus  derartigen  Steuern.  Ihr  Charakter
Ht  je  nach  den  Umständen  ein  verschiedener.  Wenn  die  von  den  einzelnen
Gütern  zu  zahlenden  Steuerbeträge,  wie  bei  der  englischen  und  der  bengalischen
^andtaxe,  dauernd  festgesetzt  sind,  so  werden  sie  im  Verlaufe  der  Zeit  beinahe
k'n  Theil  der  Domanial-Einnahmen  des  Staates,  und  finden  sich  darin  die
weiften  der  am  Ende  des  vorigen  Kapitels  für  das  Steuerwesen  aufgestellten
Grundsätze  verwirklicht.  Doch  hat  eine  solche  Festsetzung  zwei  üble  Folgen,
^ie  verhindert,  daß  der  Betrag  mit  der  Zunahme  des  Wohlstandes  der
Steuerträger  von  selbst  zunimmt,  und  läßt  es  überhaupt  nicht  zu,  daß  derselbe
*&amp;gt; e n  Verhältnissen  angepaßt  wird.  Hängt  der  Betrag  derartiger  Steuern  hinzogen ­
  von  wechselnden  Umstünden  und  Maßregeln  ab,  so  treten  wieder  andere
ìkebelstände  zu  Tage.  Richtet  er  sich,  wie  bei  den  Zehnten,  nach  der  Menge
dor  aus  dem  betreffenden  productiven  Unternehmen  gewonnenen  Güter,  so  ist
das  den  Verbesserungen  des  Betriebes  abträglich.  Wird  er  nach  dem  Werthe
        <pb n="485" />
        458

IV.  Buch.  Nachträge.

der  vorausgesetzten  jährlichen  Einnahmen  bemessen,  so  ist  diese  Bemessung
hinwiederum  mit  großen  Schwierigkeiten  verbunden.  Wenn  man  das  auf
dem  europäischen  Festlande  übliche  System  des  Grundsteuerkatasters  annimmt,
d.  h.  wenn  man  den  Ertrag  der  verschiedenen  Arten  von  Grundstücken  behördlich ­
  feststellt,  von  Zeit  zu  Zeit  revidirt 1  und  in  Verzeichnisse  einträgt,  so
verursacht  das  große  Kosten.  Man  muß  nämlich  zu  diesem  Behufe  einen
ganzen  Generalstab  von  bezahlten  Beamten  anstellen,  um  den  Kataster  in
Ordnung  zu  halten.  v
Endlich  sind  die  Steuern  dieser  Art  in  commerciell  hoch  entwickelten
Ländern  vielfach  Anlaß  zu  einer  unbilligen  Belastung  der  Grundbesitzer  geworden, ­
  während  sich  die  übrigen  zahlungsfähigen  Elemente  der  Bevölkerung,
die  Kaufleute,  die  Bankiers,  die  Rentenbezieher  und  auch  ein  Theil  der  Gewerbetreibenden, ­
  der  Steuerpflicht  mehr  oder  minder  zu  entziehen  wußten.  Der
Grundbesitz  kann  eben  den  Augen  des  Steuereintreibers  nicht  verborgen  werden,
wohl  aber  ein  guter  Theil  des  beweglichen  Kapitals.
2.  Die  persönlichen  Steuern  auf  das  Kapital  oder  das
Einkommen.  Diese  Steuern  scheinen  auf  den  ersten  Blick  sehr  gerecht  zu
sein  und  haben  daher  viele  Vertheidiger  gefunden,  besonders  die  Einkommensteuer, ­
  von  der  man  oft  rühmen  hört,  sie  sei  allein  im  stände,  die  den  Staatsbürgern ­
  durch  die  Steuerpflicht  auferlegten  Lasten  gerecht  zu  vertheilen,  und
deshalb  die  einzige  Steuer,  welche  in  einem  civilisirten  Staate  zur  Anwendung
gelangen  sollte.  An  diesen  Behauptungen  ist  manches  richtig,  und  namentlich
wenn  es  sich  um  die  Einführung  neuer  Auflagen  handelt,  erscheint  eine  solche
Steuer  auf  das  Reineinkommen  als  die  empfehlenswertheste,  jedoch  nur  unter
der  Voraussetzung,  daß  ein  Existenzminimum,  welches  zum  anständigen  Unterhalt ­
  einer  Familie  hinreicht,  die  Kinderzahl  berücksichtigt  und  einen  Unterschied
zwischen  dauerndem  und  gesichertem  und  nur  zeitweiligem  oder  unsicherem
Einkommen  macht,  steuerfrei  bleibt,  und  daß  eine  derartige  Steuer  ohne  bedeutende ­
  Verheimlichungen  und  Betrügereien  veranlagt  werden  kann.
Leider  findet  man  aber  diese  letztere  Bedingung  nur  selten  erfüllt,
und  somit  ist  auch  eine  gebührende  Rücksichtnahme  auf  die  Unterschiede  in
den  Einkommensverhältnissen  und  eine  gerechte  Vertheiluug  der  Opfer  nur

1  Das  ist  z.  B.  in  Oesterreich  der  Fall.  Hier  wurde  die  Grundstcuerregulirung
auf  Grund  des  Gesetzes  vom  Jahre  1869  unternommen.  Diese  Regulirung  währte
über  10  Jahre  und  kostete  ungefähr  20  Millionen  Gulden.  Auf  der  Grundlage  der
Katastrirung  erfolgte  dann  erst  durch  Gesetz  vom  7.  Juni  1881  die  Festsetzung  einer
jährlich  aufzubringenden  Grundsteuerhauptsumme  von  37  */ 2  Millionen  Gulden.  Ferner
mutz  von  15  zu  15  Jahren  eine  allgemeine  Revision  des  Grundsteuerkatasters  erfolgen,
die  sich  aber  in  bestimmten  Schranken  zu  halten  und  nicht  die  ganze  zehnjährige
Regulirungsarbeit  nutzlos  zu  machen  hat.
        <pb n="486" />
        3.  Kap.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.  459
selten  erreichbar.  Ter  Umstand,  daß  in  wirtschaftlich  hoch  entwickelten  Ländern
die  Höhe  so  vieler  Einkommen  nicht  öffentlich  bekannt  ist  und  die  Größe  derselben ­
  in  hohem  Grade  wechselt,  läßt  jede  Hoffnung  auf  eine  gerechte  Einschätzung ­
  der  sämtlichen  Einkommen  oder  wenigstens  des  Großtheiles  derselben
als  eitel  erscheinen.  Für  viele  ist  die  Versuchung,  den  Fiscus  zu  hintergehen,
zu  stark,  als  daß  sie  derselben  zu  widerstehen  vermöchten,  und  da  dem  so  ist,
so  wird  von  seiten  des  Staates  zu  vexatorischen  Maßregeln  gegriffen,  die  sich
den  vorsichtigen  Leuten  gegenüber  nichtsdestoweniger  vielfach  als  nutzlos  erweiseil ­
  und  zu  Folgen  führen,  die  ebensosehr  mit  dem  Sittengesetze  in  Widerspruch ­
  stehen  als  ungerecht  sind.
Man  mag  allenfalls  neben  andern  Steuern  auch  eine  ganz  mäßige  Einkommensteuer ­
  erheben.  Tie  Übeln  Folgen  einer  solchen  werden  sich  nicht  allzu
schwer  fühlbar  machen.  Tagegen  kann  man  auf  das  Verlangen,  die  Gesamtsumme ­
  der  durch  das  Erträgniß  von  Steuern  zu  bestreitenden  Staatsausgaben
Und  sogar  die  durch  die  Localverwaltung  verursachten  Auslagen  auf  diese
Weise  aufzubringen,  nur  eine  Antwort  ertheilen,  die  sich  in  das  Schlagwort
zusammenfassen  läßt:  Impôt  unique,  impôt  inique.
Mit  vollem  Recht  hat  man  sich  deshalb  in  Frankreich  bisher  aus  allen
Ķräften  —  und  nicht  ohne  Erfolg  —  gegen  die  Einführung  dieser  Steuer
gewehrt,  und  es  kann  nur  beklagt  werden,  daß  dieselbe  in  einem  Staate  wie
Oesterreich,  in  welchem  die  Steuerhinterziehungen  infolge  der  hohen  Steuerbeträge
  etwas  ganz  Alltägliches  sind,  höchst  wahrscheinlich  zur  Einführung
gelangen  wird.
In  Preußen  besteht  die  Personal-Einkommensteuer  schon  seit  lange,  und
bo  dieselbe  in  der  Gestalt,  welche  sie  in  diesem  Lande  angenommen  hat,  auch
kür  andere  Länder,  wie  bereits  für  Oesterreich,  als  Vorbild  dienen  dürfte,
şv  möge  hier  über  die  hauptsächlichsten  diesbezüglichen  Bestimmungen  des
preußischen  Gesetzes  ein  kurzer  Ueberblick  gegeben  werden.
Die  Einkommensteuer  hat  hier  durch  das  mit  dem  1.  April  1892  in
'kkraft  getretene  Gesetz  ihre  letzte  Umgestaltnng  erfahren.  Rach  diesem  unterliegt
  der  Steuerpflicht  jedes  Reineinkommen  von  mehr  als  900  Mark  jährlich,
gleichviel,  ob  es  in  Geld  oder  in  Geldeswerth  besteht.  Der  Procentsatz  der
bleuer  beträgt  bei  einem  Einkommen  von  900—1050  Mark  0,62  vom
Wittelsatz  desselben,  d.  h.  6  Mark,  und  steigt  dann  in  anfangs  schnellerer,
später  langsamerer  Progression  011  bis  auf  4°/ 0 ,  welche  von  den  100000  Mark
übersteigenden  Einkommen  erhoben  werden.  Von  da  ab  hört  die  Progression
ääf.  Andererseits  ist  aber  auch  die  Maximalgrenze,  welche  bis  zum  Jahre  1873
bestand  —  bis  dahin  war  von  allen  Einkommen  von  240000  Mark  und
trüber  der  gleiche  Betrag  voi:  7200  Mark  zu  entrichten  —,  beseitigt  worden.
^ ei  Einkommen  von  100000  bis  inclusive  105000  Mark  beträgt  also  die
        <pb n="487" />
        460

IV.  Buch.  Nachträge.

Steuer  4000  Mark,  um  sich  bei  höherem  Einkommen  für  jede  Stufe  von
je  5000  Mark  um  200  Mark  zu  erhöhen;  denn  von  100001  Mark  ab
werden  die  4%  immer  von  bent  Mindestbetrag  der  Stufe  erhoben.
Was  die  Veranlagung  der  Steuer  anlangt,  so  bestehen  Voreinschätzungs-,
Veranlagungs-  und  Berufungscommissionen  für  die  Veranlagungs-  resp.  die
Regierungsbezirke;  die  höchste  Instanz  bildet  der  Oberverwaltungsgerichtshof
in  Berlin.  Bezüglich  der  kleinen  Einkommen  müssen  von  seiten  der  Gemeindevorstände ­
  Nachweisungen  gegeben  werden,  während  die  mehr  als  3000  Mark
Reineinkommen  Beziehenden  selbst  Erklärungen  über  ihre  Einkünfte  und  über
diejenigen  ihrer  im  nämlichen  Haushalte  mit  ihnen  lebenden  Angehörigen  abzugeben ­
  haben.
Diese  gesetzlichen  Bestimmungen  entsprechen  offenbar  den  im  vorigen
Kapitel  bezüglich  einer  rationellen  Einkommensteuer  aufgestellten  Erfordernissen.
Die  niedern  Stufen  sind  nur  in  einer  bis  zu  der  untersten,  welche  die  Einkommen ­
  von  900—1050  Mark  umfaßt,  sich  stark  entwickelnden  Degression
herangezogen,  die  höchsten  Stufen  gewiß  nicht  übermäßig  belastet.  Man  hat
sich  eben  vor  Augen  gehalten,  daß  die  Steuer  für  die  kleinen,  durch  die  im
Deutschen  Reiche  so  beträchtlich  hohen  Zölle  und  Verbrauchsabgaben  schon
stark  belasteten  Leute  besonders  drückend  werden  könnte,  und  dieselben  demnach
mir  zu  verhältnißmäßig  geringen  Leistungen  herbeigezogen.  Trotzdem  ist  in
Wirklichkeit  diese  Steuer  zweifellos  höchst  ungleich  vertheilt  und  trifft  die
mittlern  und  kleinern  Existenzen  viel  härter  als  die  Reichen,  welche  nicht  aufrichtig ­
  sein  wollen.
Große  Einkommen  lassen  sich  vielfach  nicht  einmal  annähernd  bemessen.
Sie  sind  so  bedeutend,  daß  sie  mehr  liefern,  als  zu  einem  eleganten  und
behäbigen  Leben,  wie  es  die  Hähern  Klaffen  gewöhnlich  führen,  erforderlich
ist,  und  die  eigentlichen  Luxusausgaben  der  wirklich  reichen  Letlte-  lassen  sich
nur  sehr  schwer  überwachen.  Wer  kann  z.  B.  die  Kosten  einer  ins  Ausland
unternommenen  Reise  controlliren?  Wer  weiß,  ob  der  Betreffende  Tischwein
oder  Champagner  trinkt,  Kunstsachen  einkauft  oder  nicht?  Und  wer  will  erst
bestimmen,  wieviel  der  reiche  Mann  verspielt,  oder  gar  feststellen,  was  für  verbotene ­
  Liaisons  ausgegeben  wird?
Die  Personal-Einkommensteuer  ist  daher  überall  in  höherem  oder  geringerem ­
  Grade  nicht  das,  was  sie  ihrer  Idee  nach  sein  sollte,  sondern  eine
höchst  ungleich  wirkende  Steuer,  die  um  so  bedenklicher  wirkt,  als  sie  von
allen  Steuern  verhältnißmäßig  am  leichtesten  erhöht  werden  kann  und  man,
weil  das  Ergebniß  wegen  der  Unaufrichtigkeit  vieler  Steuerzahler  nur  zu  oft
hinter  der  Erwartung  zurückbleibt,  häufig  zu  einer  Erhöhung  derselben  schreitet;
und  das  hat  dann  zur  Folge,  daß  die  ehrlichen  Steuerzahler  für  die  geglückten ­
  Schliche  der  trnehrlichen  büßen  müssen.
        <pb n="488" />
        3.  Kap.  Tie  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.
Auch  in  England  kommen,  wie  das  alle  Welt  weiß,  bei  der  Veranlagung
dieser  Steuer  sehr  häufig  Irreführungen  vor.  So  wird  man  vielleicht  doch
einmal  von  der  Personal-Einkommensteuer  mit  ihren  vergeblichen  und  oft
entsittlichend  wirkenden  Versuchen,  den  Betrag  der  Einkommen  wenigstens  annähernd ­
  festzustellen,  Umgang  nehmen  und  sich  dazu  verstehen,  die  Einkommensteuer ­
  in  der  Art  zu  gestalten,  daß  man  bestimmte  Abzüge  von  den  Dividenden, ­
  Hypothekar-  und  andern  Zinsen  sowie  von  den  Rentenbezügen  macht
und  den  Producenten  und  Geschäftsleuten  aller  Art  einen  entsprechenden  Zuschlag ­
  zu  der  von  ihnen  zu  entrichtenden  Grund-,  Gebäude-  und  Erwerbsteuer
auferlegt.  Die  kleinen  Einkommen  sollten  überhaupt  nicht  weiter  zur  Steuerleistung ­
  herangezogen  werden,  nachdem  sie  durch  die  Zölle  und  Verbrauchssteuern, ­
  welche  die  kleinen  Leute  so  vielfach  nicht  auf  andere  Schultern  überzuwälzen ­
  vermögen,  schon  so  stark  in  Contribution  gesetzt  sind.  So  würde
ein  Steuersystem  geschaffen  werden,  welches  zwar  nicht  ideal  wäre,  aber
wenigstens  die  Einkünfte  der  höhern  Klassen  wirklich,  wenn  auch  nicht  mit
öerhältnißmäßiger  Kraft,  träfe  und  die  Aermern  nicht  belästigte.
3.  Die  directen  Steuern  vom  Gebrauche  und  Verbrauche
wancher  Güter.  Dieselben  werden  von  denjenigen  erhoben,  welche  gewisse
dauernde,  nicht  leicht  zu  verheimlichende  Güter  im  Gebrauche  haben.  Hierher
gehören  z.  B.  die  Auflagen  auf  das  Halten  von  Pferden  und  Equipagen,
ferner  diejenigen,  welche  den  eine  Wohnungsmiethe  von  einer  gewissen  Höhe
Zahlenden  resp.  den  Besitzern  der  Häuser  auferlegt  werden.  Insbesondere
die  Wohnungssteucr  hat  in  verschiedenen  Ländern  während  geraumer  Zeit  eine
beträchtliche  Quelle  der  öffentlichen  Einkünfte  gebildet  und  bildet  sie  noch  immer.
Man  hat  sie  auch  als  eine  wirklich  gerechte  Einkommensteuer  gepriesen,  da  die  von
den  Einzelnen  für  ihre  Wohnung  gemachten  Ausgaben  einen  richtigen  Maßstab
für  deren  Einkommen  abgäben.  Es  ist  aber  weder  leicht,  diese  Art  von  Ausgaben ­
  in  gehöriger  Weise  zur  Steuer  heranzuziehen,  noch  erweisen  sich  dieselben
als  ein  untrüglicher  Maßstab  des  Einkommens.  Sind  doch  die  Wohnungsdreise
  in  dem  nämlichen  Lande  je  nach  den  Gegenden,  in  Stadt  und  Land
N-  s.  w.,  sehr  verschieden.  Es  ist  also  schwierig,  zu  bestimmen,  welchen  Preis
eine  Wohnung  den  Verhältnissen  zufolge  in  der  Regel  haben  wird,  und  bleibt
somit  ein  Einverständniß  zwischen  dem  Vermiether  und  dem  Miether  behufs
Ņngabe  eines  zu  geringen  Miethzinses  durchaus  nicht  ausgeschlossen.  Auch
wird  es  häufig  vorkommen,  daß  Leute,  welche  auf  häusliches  Leben  und  häusliche ­
  Bequemlichkeit  nicht  besonders  viel  geben,  durch  eine  derartige  Steuer
dazu  angetrieben  werden,  sich  hinsichtlich  der  Wohnung  mehr  einzuschränken
und  sich  bslfür  um  so  reichlicher  dem  Wirtshausleben  und  andern  wenig  empfehlenswerthen
  Vergnügungen  zu  ergeben.  Endlich  werden  manche  Familien,
nämlich  diejenigen,  welche  viele  Glieder  zählen,  durch  eine  derartige  Auflage
        <pb n="489" />
        462

IV.  Buch.  Nachträge.

unstreitig  weit  schwerer  getrosten  als  die  andern.  Trotz  alledem  hat  der
Umstand,  daß  man  sich  der  Entrichtung  der  Gebäude-  und  Miethstcner
wenigstens  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  nicht  entziehen  kann,  die  Folge  gehabt, ­
  daß  sie  bei  der  Aufbringung  der  für  den  Staatsschatz  u.  s.  w.  erforderlichen ­
  Mittel  bevorzugt  wird  und  auf  eine  Abschaffung  derselben  keine  Aussicht ­
  besteht.
4.  Indirecte  Steuern  vom  Verbrauche  einzelner  Güter.
Dieselben  zerfallen  in  drei  Hauptabtheilungen:  a)  die  auf  die  Verfertigung
und  auf  den  Verkauf  einzelner  Güter,  z.  B.  des  Tabaks  und  des  Branntweins, ­
  gelegten  Steuern;  b)  die  auf  die  Einfuhr  einzelner  Waren  in  das
Inland,  bisweilen  auch  auf  die  Ausfuhr  von  Artikeln  ins  Ausland  gelegten
Zölle;  und  endlich  c)  die  bei  der  Einfuhr  bestimmter  Güter  in  gewisse  Gebiete ­
  des  Inlandes  selbst  und  namentlich  in  große  und  größere  Städte  erhobenen ­
  Auflagen,  die  sogen.  Verzehrungssteuern.  Derart  war  die  bis  vor
mehreren  Jahren  in  Preußen  übliche  Mahl-  und  Schlachtsteuer;  derart  sind
ferner:  die  noch  minier  in  Oesterreich  von  geistigen  Getränken  und  Fleisch  aller
Art  erhobene  Verzehrungssteuer  —  Brod  und  Mehl  bleiben  steuerfrei  —  ;  der
dazio  consumo  in  Italien,  der  von  Brod  und  Mehl,  Fleisch  und  geistigen
Getränken,  ja  sogar  von  Gemüsen  zu  entrichten  ist;  der  Octroi  in  Frankreich
und  mehrere  analoge  Abgaben  in  Spanien,  die  in  diesem  Lande  erst  unlängst
Krawalle  hervorgerufen  haben.  Uebrigens  wird  diese  Steuergattung  in  allen
diesen  Ländern  nur  von  Municipalbehörden  erhoben  und  ausschließlich  für
communale  Zwecke  verwendet.
Was  sodann  die  erste  Art  dieser  Steuern  anlangt,  so  ist  in  England
die  Besteuerung  des  Tabaks  und  des  Branntweins  von  großer  Bedeutung.
Die  Erträgnisse  derselben  machen  in  Gemeinschaft  mit  den  Ergebnisten  der
Zölle  mehr  als  die  Hälfte  der  gesamten  Staatseinnahmen  aus,  und.  die  Tabaksteuer ­
  ist  in  diesem  Lande  in  der  Weise  geordnet,  daß  der  Tabakbau  im  Jnlande
  gänzlich  verboten,  die  Einfuhr  aber  mit  sehr  hohen  Zöllen  belastet  ist.
In  Deutschland  hingegen  ist  die  Cultur  der  Pflanzen  erlaubt,  was  bei  der
Besteuerung  zu  mancherlei  Schwierigkeiten  Anlaß  bietet.  Auch  sind  in  Deutschland ­
  die  auf  die  Erzeugung  gewisser  Producte  gelegten  Steuern  und  die  Zölle
überhaupt  sehr  bedeutend,  und  die  geplante  Weinsteuer  als  eine  abermalige
Belastung  der  Production  und  des  Consums  eines  wichtigen  und  noch  dazu
gesunden  Stürkungs-  und  Genußmittels  kann  nur  als  etwas  sehr  Beklagenswerthes
  bezeichnet  werden  K  Wenn  auch  infolge  der  neuen  Handelsverträge

i  Alexander  Meyer,  Die  neuen  Steuern  auf  Tabak  und  Wein,  in  »Die
Nation'  XI.  Bd.,  1.  Theil  (Berlin,  October  1893  bis  April  1894),  3  ff.  81  ff.  Diese
Aufsätze  enthalten  auch  einen  Hinweis  auf  die  einschlägigen  Verhältnisse  Englands.
        <pb n="490" />
        3.  Kap.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

463

die  Zölle  zum  Theil  herabgesetzt  sind,  so  bleibt  doch  die  Belastung  der  deutschen

Konsumenten  noch  immer  eine  große,
die  Zölle  und  Verbrauchssteuern  von
der  Bevölkerung:
von  Kaffee  .  .  .
„  Tabak.  .  .
„  Reis  .  .  .
„  Heringen.  .
„  Getreide  .  .
„  Salz  .  .  .
„  Branntwein  .
„  Bier  .  .  .

Im  Jahre  1888/1889  z.  B.  betrugen
den  folgenden  Artikeln  auf  den  Kopf
—  Mark  95  Pfg.
—  »  95  „

2  .  6
—  ft  93
2  ,  96

8  Mark  71'/,  Pfg.

Das  macht  also  für  eine  Familie  von  fünf  Personen  43  Mark  57^2  Pfg.  aus^.
Auch  in  Oesterreich,  wo  namentlich  die  Zucker-  und  die  Branntweinsteuer
von  Wichtigkeit  sind,  und  in  Frankreich  sind  die  Abgaben  dieser  Art  sehr
bedeutend,  und  schließlich  kann  dasselbe  von  allen  civilisirten  Staaten  Europas
und  Nordamerikas  behauptet  werden.
Uebrigcns  sind  auch  die  Monopole,  welche  heutzutage  in  verschiedenen
Staaten  bestehen,  in  der  That  nichts  anderes  als  Verbrauchssteuern.  Die
Dtonopolisirung  der  betreffenden  Productionszweige  und  des  Verkaufs  ihrer
Erzeugnisse  ist  die  leichteste  Art  und  Weise,  sie  zu  besteuern.  So  sind  das
Salzmonopol  in  Oesterreich  und  Italien,  das  Tabakmonopol  in  diesen  beiden
Staaten,  in  Frankreich  und  in  Spanien,  das  Opiummonopol  in  Indien
wichtige  Quellen  des  Staatseinkommens,  und  wenn  man  sich  einmal  dazu
Entschließt,  einen  bestimmten  Artikel  stark  zu  besteuern,  so  ist  der  monopolistische
betrieb  der  Production  und  des  Verkaufs  durch  den  Staat  oftmals  wirklich
für  diese  Steuer  der  beste  Einhebungsmodus 2  *  *  * .
Doch  ist  das  durchaus  nicht  immer  der  Fall.  In  Frankreich  z.  B.  hat
das  Tabakmonopol  in  den  22  tabakbauenden  Departements  sehr  schlechte
kulturelle  und  ökonomische  Früchte  gezeitigt.  Hier  herrschen  Willkür  und  Laune,
dort  übertriebene  Strenge  und  Mißtrauen  gegen  jede  Aeußerung  der  Privatşuitiatwe,
  eine  Neigung,  den  Landwirt  zu  nichts  als  zu  einem  Instrument,
welches  süt,  zu  machen,  und  andere  Uebelstände 8 .
In  unserem  Jahrhundert,  ja  bis  vor  einigen  Jahrzehnten,  wurden  die
Steuern  vom  Verbrauch  einzelner  Güter  als  die  milde  und  civilisirte,  neuzeit-1
  .Arbeiterwohl'  11.  Jahrg.,  3.  Heft  (Köln  1891),  50.  51.
2  Pr.  Bast  able,  On  Taxation  through  Monopoly,  in  .Economic  Journal'  (London,
June  1891).
*  Em.  Ratoin,  L’agriculture  d’Ktat,  in  .Journal  des  Économistes 1  5«  série,
(Paris,  janvier-mars  1893),  200—207.
        <pb n="491" />
        464

IV.  Buch.  Nachträge.

üche  Form  der  Besteuerung,  die  in  wohlthuendem  Gegensatze  zu  den  harten,
aus  dem  Mittelalter  überkommenen  Steuerarten  stehe,  mit  den  schönsten  Worten
vertheidigt  und  gepriesen,  um  später  desto  härter  angegriffen  und  als  eine
ungerechte  Belastung  der  niedern  Volksklasien  hingestellt  zu  werden.
Beide  Anschauungen  machen  sich  einer  Uebertreibung  schuldig  und  fasten
eine  verwickelte  Frage  höchst  oberflächlich  auf.  Unter  Umständen  stehen  allerdings ­
  die  Verbrauchsauflagen  mit  den  meisten  Grundsätzen,  welche  im  Steuerwesen ­
  maßgebend  sein  sollten,  in  Widerspruch.  Es  kommt  vor,  daß  sie  die
Producenten  und  die  Händler  ruiniren,  weil  sie  nicht,  wie  man  das  voraussetzte, ­
  überwälzt  werden  können.  Auch  sind  sie  vielfach  durch  die  behufs  ihrer
Einhebung  befolgte  Methode  dem  Productionsprocesse  abträglich  oder  lenken
—  wie  das  auch  bei  dem  Bestehen  hoher  Schutzzölle  vorkommt  —  die  industrielle ­
  Thätigkeit  auf  falsche  Bahnen.  Sodann  lassen  sie  sich  nicht  ohne  große
Kosten  einheben,  indem  dazu  ein  zahlreiches  Beamtenpersonal  benöthigt  wird.
Sie  befördern  ferner  den  Schmuggel  und  die  Verheimlichung  der  Production.
Vor  allem  aber  sind  die  durch  diese  Steuern  auferlegten  Lasten  nicht  gerecht  vertheilt. ­
  Kleine  Producenten  und  Händler  können  dieselben  weniger  leicht  überwälzen ­
  als  große  und  haben  unter  den  infolge  dieser  Auflagen  bei  der
Production  und  dem  Verkauf  sich  ergebenden  Unbequemlichkeiten  und  Widrigkeiten ­
  mehr  zu  leiden.  Was  aber  die  Consúmente»  betrifft,  so  beschweren  diese
Steuern  die  ärmern  Volksklassen  ungleich  stärker  als  die  reichern.  Der  Theil
des  Einkommens,  den  die  kleinen  Leute  für  Gegenstände  des  allgemeinen  Verbrauchs ­
  ausgeben  —  und  dieser  kommt  hinsichtlich  des  finanziellen  Erfolges  der
Steuern  ja  allein  in  Betracht  —,  ist  verhältnißmäßig  weit  größer  als  der
von  den  Reichen  dafür  verwendete;  und  ebenso  muß  eine  starte  Familie  für
derlei  Artikel  weit  mehr  als  eine  mit  demselben  Einkommen  ausgestattete
kleinere  verwenden  und  wird  also  durch  die  Verbrauchsstellern  verhältnißmäßig
härter  betroffen.  Die  Behauptung  aber,  daß  man  diese  Steuern  freiwillig
auf  sich  nehme,  da  man  ja  die  besteuerten  Artikel  nicht  zu  kaufen  brauche,
trifft  schon  nicht  bei  Genußmitteln  zu,  die  nun  einmal,  wie  z.  B.  der  Tabak,
für  viele  zu  einem  wahren  Bedürfniß  geworden  sind,  wird  aber  zum  grausamen ­
  Hohn,  soweit  unentbehrliche  Dinge  in  Frage  kommen.  Auch  wenn
man  den  Vorschlag  verwirklichen  wollte,  es  sollte  die  Höhe  der  Verbrauchssteuern
  nach  dem  Werthbetrage  der  betreffenden  Güter  bemeffen  werden,  so
wäre  damit  kein  theilweises  Hilfsmittel  gegen  diese  Uebelstünde  geboten.  Eine
derartige  Bemeffung  bringt  oftmals  große  technische  Schwierigkeiten  mit  sich,
verursacht  große  Kosten  ilnd  gibt  Anlaß  zu  Betrügereien.
Nichtsdestoweniger  verlieren  unter  bestimmten  Verhältniffen  die  vorsteheilden
Einwürfe  ihre  Kraft  oder  werden  durch  andere  Umstünde  überwogen,  so  daß
die  auferlegten  Verbrauchssteuern  gerechtfertigt  erscheinen.  Das  ist  der
        <pb n="492" />
        3.  Kap.  Tie  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

465

a)  vor  allem  dann,  wenn  derartige  Auflagen  dazu  dienen  können,  eine
schädliche  Art  der  Konsumtion,  z.  B.  den  Genuß  berauschender  Getränke,
einzuschränken.  Ueber  die  in  dieser  Hinsicht  einzuführenden  Reformen  ist  bereits ­
  im  10.  Kapitel  des  I.  Buches  gehandelt  worden,  und  so  sei  denn  an
dieser  Stelle  darüber  nur  noch  eine  Bemerkung  gemacht:  Man  muß  sich  stets
gegenwärtig  halten,  daß  die  aus  solchen  Auflagen  in  die  öffentlichen  Kaffen
fließenden  Summen  die  niedern  Volksklaffen  nicht  ärmer  machen.  Bliebe  dieses
Geld  in  den  Taschen  der  Leute,  so  würde  es  nicht  nützlich,  sondern  schädlich
verwendet.  Was  dann  b)  die  bereits  am  Ende  des  6.  Kapitels  des  II.  Buches
besprochenen  Fälle  anlangt,  in  welchen  Schutzzölle  erwünscht  sind,  so  überwiegt ­
  der  aus  der  Zunahme  des  Nationalreichthums  für  so  viele  sich  ergebende
Gewinn  die  durch  die  ungleichartigen  Wirkungen  der  Verbrauchssteuern  erwachsenden ­
  unbilligen  Benachteiligungen,  welche  zudem  durch  die  gerechte  Vertheilung
  anderer  Steuerlasten  zum  Theil  wett  gemacht  werden  können,  c)  Wo
"us  einem  der  zwei  soeben  angeführten  Gründe  bereits  eine  Organisation  zur
Ginhebung  derartiger  Steuern  besteht,  erwachsen  der  Regierung  keine  bedeutenden ­
  Mehrauslagen,  wenn  sie  sich  durch  Auflagen  auf  den  Konsum  von
Gütern,  die  nicht,  wie  Brod,  Salz,  Milch,  Oel  und  Fleisch,  für  den  Unterhalt ­
  der  Menschen  unbedingt  nöthig,  aber  nichtsdestoweniger  Gegenstände  des
allgemeinen  Konsums  sind,  wie  Thee,  Kaffee  und  Tabak,  eine  bedeutende  Einnahme ­
  verschafft.  Nur  dürfen  diese  Auflagen  nicht  zu  beträchtlich  sein,  damit
Ne  nicht  den  Preis  der  belasteten  Gegenstände  ungebührlich  in  die  Höhe
Reiben  und  dadurch  die  Konsumenten  wieder  mehr  dem  Branntweingenuffe
zuführen.  Derartige  in  fast  unmerklicher  Weise  entrichtete  Steuern  bringen
den  überaus  großen  Vortheil  mit  sich,  daß  sie  den  bei  der  Verpflichtung  zu  anderartigen ­
  Steuerleistungen  den  kleinen  Leuten  immer  drohenden  Besuch  des
Steuereintreibers,  die  daraus  sich  ergebenden  Pfändungen  u.  s.  w.  überîlllssig
  machen.  Endlich  d)  schwächen  sich  auch,  da  die  Verbrauchssteuern  all-Wählich
  in  größerem  oder  geringerem  Maße  auf  die  Schultern  der  Arbeitgeber
ubergewälzt  werden  und  sich  das  Publikum  mit  seinen  Einkäufen  bis  zu  einem
gewissen  Grade  nach  dem  sich  einlebenden  Steuersysteme  richtet,  d.  h.  die  nicht
belasteten  Artikel  an  die  Stelle  der  stark  besteuerten  treten  läßt,  die  Übeln
Ergebnisse  dieser  Art  von  Auflagen  mit  der  Zeit  bedeutend  ab.  So  muß
bknn  die  Abschaffung  altherkönnnlicher  Steuern  dieser  Gattung  ganz  anders
beurtheilt  werden  als  die  Einführung  neuer.  Erstere  hat  nur  bann  zu  erfolgen,
*uenli  dieselben  wirklich  eine  schwere  Belastung  nach  sich  ziehen,  eine  Quelle
unaufhörlicher  Defraudationen  bilden  oder  mit  zu  hohen  Einhebungskosten
verbunden  sind.
5.  Tie  bei  besondern  Gelegenheiten  erhobenen  Taren
und  Gebühren.  Man  hat  drei  hauptsächliche  Arten  solcher  zu  unterscheiden:
Dkvas.Kämpfe.  VolkswirlschastSlkhrr.  30
        <pb n="493" />
        466

IV.  Buch.  Nachträge.

a)  Entschädigungen  für  manche  Verrichtungen  und  Handlungen  öffentlich-rechtlichen ­
  Charakters,  welche  die  staatlichen  Behörden  um  bestimmter  Personen
willen  vornehmen.  Diese  Entschädigungen  stehen  in  einem  gewissen  Verhältnisse
ztl  der  Bedeutung  der  von  den  staatlichen  Organen  vollbrachten  Leistungen,  tlnd
zunächst  sind  hier  die  Gerichtskosten  und  die  Gebühren  für  die  Vornahme  der
Functionen  der  Civilstandsbeamten  zu  nennen.  Vom  finanziellen  Standpunkte
betrachtet,  haben  aber  diese  soeben  genannten  Taxen,  welche  häufig  in  Gestalt
von  Stempeln,  mit  denen  die  Eingaben  zu  versehen  sind,  erhoben  werden
—  wie  das  auch  bei  Functionen  anderer  Art,  welche  der  Staat  besorgt,  z.  V.
bei  Erlegung  der  für  die  Benützung  des  Postdienstes  zu  zahlenden  Entschädigungen, ­
  geschieht  —,  keine  sehr  große  Bedeutung  für  den  Staat;  wohl  aber
besitzen  eine  solche  die  zwei  andern  Arten  von  Abgaben  dieser  Gattung,  von
denen  wir  nunmehr  zu  reden  haben.
Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  d)  die  Erbschaftssteuer,  die  in  manchen
Ländern,  so  z.  B.  in  Großbritannien  und  Irland  und  in  Frankreich,  sehr
große  Erträgnisse  liefert  und  eine  Haupteinnahmequelle  bildet.  Ja  in  letzterem
Lande  erreicht  der  Gesamtbetrag  der  aus  Anlaß  von  Erbschaftserössnungeu
und  von  Schenkungen  erhobenen  Steuern  sogar  die  jährliche  Höhe  von  ungefähr ­
  200  Millionen  Francs.  Die  Abgaben  dieser  Art  entsprechen  in  mancher
Hinsicht  den  richtigen  Besteuerungsgrundsätzen.  Sie  sind  biegsam  und  verursachen ­
  dem  Staate  keine  großen  Auslagen  u.  s.  w.  Auch  läßt  es  sich
kaum  nachweisen,  daß  sie  die  Production  härter  treffen  als  die  andern  Steuern
gleicher  Höhe.  Andererseits  trifft  aber  die  Erbschaftssteuer  die  Erben  und  die
Legatare  °ohne  Rücksicht  auf  deren  Verhältnisse.  Es  macht  keinen  Unterschied,
ob  sie  reich  oder  arm,  gesund  oder  arbeitsunfähig  sind,  tlnd  dann  ist  diese
Steuer  mit  noch  einem  andern  Nachtheile  verbunden.  Kommt  sie  in  solchen
Fällen  zur  Anwendung,  wo  das  Vermögen  nicht  auf  entfernte  Verwandte
oder  auf  Fremde,  sondern  auf  nahe  Angehörige  oder  Mitglieder  desselben
Haushalts  übergeht,  so  benachtheiligt  sie  Personen,  die  oftmals  ohnehin
schon  durch  den  Todesfall,  der  zur  Einhebung  dieser  Stener  Anlaß  gibt,
an  ihrem  Wohlstände  geschädigt  werden  oder  sogar  um  eine  gesicherte  Existenz
gebracht  sind.  Wie  oft  werden  durch  den  Tod  des  Gehalt,  Pension,  Lohn:c.
beziehenden  Familienhauptes  die  traurigsten  ökonomischen  Folgen  für  die  Angehörigen ­
  hervorgernfen,  um  von  den  Kosten  der  Krankheit  und  des  Begräbnisses ­
  und  andern,  kleinern  Ausgaben  gar  nicht  zu  reden!
So  sind  denn  derartige  Steuern  nur  dann  zu  billigen,  wenn  alle  nahen
Verwandten  von  der  Entrichtung  derselben  ausgenommen  werden.  Solchen
darf  man  bei  Sterbefällen  nur  jene  Kosten  aufbürden,  die  in  einem  jeden
geordneten  Gemeinwesen  aus  Anlaß  von  Eigenthumsübertragungen  zu  erwachsen ­
  pflegen.
        <pb n="494" />
        30

3.  Kap.  Die  verschiedenen  Arten  der  öffentlichen  Einkünfte.

467

Endlich  gehören  hierher  c)  auch  noch  die  beim  Abschluß  von  Contracten
zu  zahlenden  Auflagen,  die  in  Form  von  Stempeln  von  den  Pacht-  und
Miethverträgen,  den  Wechseln,  den  Quittungen  u.  s.  w.  erhoben  werden.
In  Frankreich  werden  unter  diesem  Titel  jährlich  275—300  Millionen
Francs  erhoben,  in  England  nicht  viel  mehr  als  ein  Drittel  dieser  Summe.
Diese  Steuern  sind  aber  mit  den  richtigen  Steuerprincipien  nicht  im  Einklang.
Sie  hindern  oftmals  den  Verkauf  fleiiter  Stücke  Land,  werden  ohne  jede  Rücksicht ­
  auf  die  persönlichen  Verhältnisse  der  zu  ihrer  Zahlung  Verpflichteten  eingehoben ­
  und  fallen  nur  zu  oft  Personen  zur  Last,  die  sich  in  geradezu  kritischen
Umständen  befinden.
Es  kann  allerdings  vorkommen,  daß  derartige  Auflagen  —  so  bei  der
Stempelpflicht  für  Wechsel  —  einen  Ersatz  für  so  manche  Steuerhinterziehungen ­
  bilden,  die  sich  gewisse  Schichten  von  Staatsbürgern  zu  Schulden
kommen  lassen.  Das  ändert  aber  nichts  an  der  Thatsache,  daß  diese  Steuer
im  ganzen  genommen  eine  ungerechte  ist  und  vielfach  schädlich  wirkt.  Auch
haben  unter  den  Grundbesitzern  wahrscheinlich  gerade  die  ärmern  und  wirtschaftlich ­
  schwüchern  verhältnißmäßig  am  meisten  zu  zahlen.
Aus  dieser  kurzen  Uebersicht  über  die  Bestenerung  und  die  für  dieselbe
maßgebenden  Principien  läßt  sich  nun  mit  Sicherheit  der  Schluß  ziehen,  daß
ein  bedeutender  staatlicher  Besitz  an  Domänen,  Forsten  u.  dgl.,  welcher  es
dem  Staate  gestattet,  verhältnißmäßig  nur  mäßige  Steuern  zu  erheben,  für
die  Bewohner  eines  Landes  eine  große  Wohlthat  ist,  da  viele  Arten  von
Steuern  unvermeidlich  oder  doch  höchst  wahrscheinlich  Härten  und  Ungerechtigkeiten ­
  in  ihrem  Gefolge  haben.  Andererseits  liegt  manchen  Staaten  auch  die
dringende  Pflicht  ob,  den  immer  mehr  uni  sich  greifenden  öffentlichen  Ausgaben ­
  Schranken  zu  setzen  und  dieselben  mit  den  Vermögensverhältnissen  der
Unterthanen  in  Einklang  zu  bringen  l .
Am  Schluffe  dieses  Kapitels  ist  sodann  noch  auf  einen  wichtigen  Punkt
hinzuweisen.  Auch  die  verschiedenen  Arten  der  bei  der  Einhebung  der  Steuern
und  Auflagen  befolgten  Methoden  besitzen  eine  hohe  wirtschaftliche  Bedeutung.
GS  bestehen  in  dieser  Hinsicht  in  verschiedenen  Ländern  sehr  nützlich  wirkende
Einrichtungen,  so  z.  B.  in  Preußen.  In  diesem  Staate  werden  nämlich
die  directen  Steuern  allerdings  zu  den  bestimmten  Terminen  von  den  Beamten ­
  erhoben  und  in  die  Centralkaffen  eingeliefert,  aber  nicht  lange  darin
liegen  gelassen,  sondern  bei  der  Reichsbank  deponirt,  welche  diese  Beträge
uusleiht  und  somit  in  fruchtbringender  Weise  verwendet.  Roch  vortheilhafter

'  Eine  Darstellung  der  verschiedenen  Besteuerungssysteme  unter  Hinweis  auf  die
Gesetzgebung  der  verschiedenen  Länder  bietet  René  Stourm,  Systèmes  généraux  d’impôts,
àri»  1893.
        <pb n="495" />
        468

IV.  Buch.  Nachträge.

für  das  öffentliche  Wohl  ist  die  in  England  bestehende  Organisation  der
Steuereinhebung.  Hier  werden  die  Steuergelder,  nachdem  sie  die  Beamten
eingehoben  haben,  vom  Generaleinnehmer  sofort  der  Bank  von  England  zu
nutzbringender  Verwendung  übergeben.  So  finden  diese  Summen  alsbald
eine  wirtschaftlich  nützliche  Verwerthung,  während  die  Staatsverwaltung  die  für
ihre  Zwecke  nothwendigen  Betrage  jederzeit  von  der  Bank  erhalt.  Zudem  erweisen ­
  sich  die  englischen  Bankverhältniffe  auch  für  die  kleinen  Leute  als
Vortheilhaft,  da  die  Steuerbeträge  seitens  der  Bank  von  England  an  die  mit
ihr  in  Verkehr  befindlichen  Geldinstitute  ausgeliehen  werden,  und  zwar  auch
an  solche,  die  sich  mit  der  Kreditgewährung  an  kleine  Leute  beschäftigen,  welch
letztere  auf  diese  Art  billigen  Credit  erlangen  und  nicht  in  Wuchererhände
gerathen.

Viertes  Kapitel.
Die  öffentlichen  Schulden.
Der  Staat,  die  Provinzen,  die  Gemeinden  und  die  übrigen  dem  Staatsganzen ­
  eingeordneten  autonomen  Organisationen  sind  um  so  mehr  zu  strenger
Sparsamkeit  verpflichtet,  als  sie  sich  schon  seit  geraumer  Zeit  in  immer  steigendem
Grade  auf  das  Schuldenmachen  verlegt  haben  und  als  alle  diese  übernommenen
Schuldverpflichtungen  in  der  Zukunft  vermehrte  Steuerlasten  nach  sich  ziehen.
Von  den  Folgen  dieses  hoch  ausgebildeten  Borgsystems  ist  bereits  im  11.  Kapitel ­
  des  H.  Buches  die  Rede  gewesen.  Es  wurde  hervorgehoben,  wie  die
Verwendung  des  nationalen  Reichthums  und  die  nationale  Arbeit  dadurch
in  besondere  Richtungen  gelenkt  werden,  wie  eine  Menge  ans  den  öffentlichen
Einnahmen  zu  zahlender  Jahresrenten  entstehen,  und  wie  sich  endlich  als  Conseqnenz
  dieses  Borgsystems  ein  weit  ausgedehntes  Banksystem  entwickelt,  welches
die  Gefahr  mit  sich  bringt,  daß  dessen  Träger  eine  übermächtige  Rolle  im
öffentlichen  Leben  spielen.  Sodann  haben  wir  uns  im  III.  Buche  auch  davon
überzeugt,  daß  infolge  des  Anwachsens  und  der  Vermehrung  der  öffentlichen
Anlehen  die  nicht  aus  productiven  Unternehmungen  bezogenen  Renten  im  Verhältniß ­
  zu  den  andern  Einkommenszweigen  beträchtlich  zugenommen  haben.
Ferner  haben  wir  gesehen,  daß  die  großen  vom  Staate  und  von  dell  übrigen
öffentlichen  Körperschaften  zu  nicht  productiven  Zwecken  aufgenommenen  Anlehen ­
  einen  der  Gründe  bilden,  welche  den  Zinsfuß  in  die  Höhe  treiben
(siehe  3.  Kapitel  des  III.  Buches),  und  darauf  hingewiesen,  daß  in  der  Gesamtheit
        <pb n="496" />
        4.  Kap.  Tie  öffentlichen  Schulden.

469

der  Staaten,  in  welchen  das  nenzeitliche  Finanzsystem  in  Blüthe  steht,  jährlich
ungefähr  6000  Millionen  Mark  an  die  Inhaber  von  öffentlichen  Schuldverschreibungen ­
  zu  zahlen  sind.  Gehen  wir  nun  an  dieser  Stelle  auf  die  Bedeutung ­
  der  öffentlichen  Schulden  etwas  genauer  ein.
Wenn  eine  Staatsregierung,  eine  Gemeindeverwaltung  u.  s.  f.  zur  Bestreitung ­
  wirklich  dringender  Ausgaben  oder  zur  Verwirklichung  bedeutender
Verbesserungen  eine  große  Summe  benöthigt,  wird  es  in  den  wirtschaftlich
entwickelten  Ländern  Europas  und  Amerikas  in  99  von  100  Fällen  weit
vortheilhafter  und  weniger  lästig  sein,  ein  Anlehen  aufzunehmen,  als  eine
Steuererhöhung  in  dem  erforderlichen  Maße  eintreten  zu  lasten.
Man  kann  allerdings  oftmals  noch  zu  einem  dritten  Auskunftsmittel,
dem  Verkauf  von  Staatseigenthum,  schreiten.  Das  letztere  erweist  sich  aber
in  zweierlei  Hinsicht  als  bedenklich:  man  verliert  durch  den  Verkauf  eine  Einnahmequelle, ­
  und  andererseits  veranlaßt  die  Feilbietung  einer  beträchtlichern
Menge  von  Staatseigenthum  auch  ein  so  bedeutendes  Sinken  der  Preise,  daß
die  betreffenden  Domänen,  Forste  u.  s.  w.  mit  Verlust  losgeschlagen  werden
wüsten.  Was  weiter  die  Gründe  anlangt,  aus  welchen  es  vortheilhafter  erscheint, ­
  daß  die  Unterthanen  die  Interessen  eines  von  der  Regierung  contrahirten
  Anlehens  zahlen,  als  daß  dieselben  eine  dem  geborgten  Betrage  gleichkommende ­
  Summe  auf  einmal  aufbringen,  so  ergeben  sich  folgende:  1.  wird
auf  diese  Weise  die  Ungerechtigkeit  verhindert,  daß  Leute,  die  ein  nur  vorübergehendes ­
  Einkommen  beziehen,  für  die  Kosten  von  Wohlthaten  aufkommen
sollen,  aus  denen  sie  selbst  nur  geringen  Nutzen  ziehen;  2.  wird  vermieden,
daß  Personen,  die  ein  mäßiges  Einkommen  besitzen,  welches  ihnen  nicht  verstattet, ­
  den  auf  sie  entfallenden  Theil  der  neuen  großen  Auflagen  aus  ihren
kaufenden  Einnahmen  jii  bezahlen,  sich  gezwungen  sehen,  Vermögensgegenstände ­
  oder  Grundbesitz  und  zwar  unter  Umständen  mit  Verlust  zu  veräußern
oder  Geld  zu  einem  Hähern  Zinsfuß,  als  er  der  Regierung  gewährt  wird.
Zu  borgen;  3.  brauchen  in  diesem  Falle  nicht  Personen,  die  bald  nach  Zahlung
der  ihnen  auferlegten  Summen  ihr  Vermögen  ganz  oder  zum  Theil  verkieren,
  für  die  Kosten  von  Vortheilen  aufzukommen,  die  andern  zufallen  und
ZUM  Theil  sogar  Leuten,  welche  zu  diesen  Kosten  gar  nichts  beigetragen  haben,
kveil  sie  ihr  Vermögen  erst  nach  der  Vollendling  der  betreffenden  Anlagen,
bauten,  Umgestaltungen  u.  s.  w.  erwarben.  Die  von  jemand  zur  Ermögkichung
  der  Zinsenzahlung  zu  entrichtenden  Steuern  schrumpfen  mit  der  Abnahme
seines  Vermögens  zusammen;  hat  er  dagegen,  um  seinen  Verpflichtungen  gegen
den  Staat  zu  genügen,  ein  Darlehen  aufnehmen  müssen,  so  muß  er  dasselbe,
U"ch  wenn  sich  sein  Vermögen  sehr  beträchtlich  vermindert  hat  oder  fast  ganz  dahingeschwunden ­
  ist,  zurückzahlen.  4.  Obgleich  die  Verwendung  der  Arbeitskräfte ­
  und  Hilfsquellen  eines  Volkes  zu  nicht  productiven  Zwecken,  abgesehen
        <pb n="497" />
        470

IV.  Buch.  Nachträge.

von  dem  Falle  der  Contrahirung  von  Anlehen  im  Anslande,  dieselbe  Bedeutung ­
  behält,  ob  nun  die  betreffenden  Ausgaben  im  Wege  von  Anlehen
aufgebracht  oder  durch  Steuererträgniffe  bestritten  werden,  so  wird  doch  die
Productive  Thätigkeit  in  geringerem  Maße  beeinträchtigt,  wenn  ein  Anlehen
aufgenommen  wird,  und  treten  demnach  ein  geringerer  Verlust  von  Gütern
und  weniger  Beeinträchtigungen  des  menschlichen  Wohlbefindens  zu  Tage  (siehe
oben  10.  Kapitel  des  II.  Buches).
Wenn  man  die  Richtigkeit  der  vorstehenden  Argumente  zugibt,  wird  inan
auch  einräumen,  daß  die  von  dem  Staate  und  andern  öffentlichen  Körperschaften
contrahirten  Schulden  nicht  so  schnell  zurückgezahlt  werden  sollten,  daß  ihre
Rückerstattung  eine  beträchtliche  Vermehrung  der  jährlichen  Steuerleistungen
hervorruft;  daß  aber  an  die  Rückzahlung  dieser  Schulden  und  deren  Ermöglichung ­
  gedacht  werden  muß,  ist  gleichfalls  klar.  Die  Nothwendigkeit  dieser
Rückzahlung  ergibt  sich  nämlich  aus  den  folgenden  Gründen:  1.  Wenn  von
neuem  Schulden  gemacht  werden  müßten,  so  würde,  falls  die  alten  noch  nicht
abgezahlt  wären,  ein  zu  großer  Theil  des  öffentlichen  Einkommens  für  die
Jnteressenzahlung  in  Anspruch  genommen;  2.  sollten,  wie  es  ja  möglich  ist,  die
Bevölkerungszahl  unb  der  Wohlstand  abnehmen,  so  würde  es  iiberhaupt  nöthig
sein,  die  (Steuerlasten  zu  vermehren,  um  die  zur  Zinsenzahlung  nothwendigen
Summen  aufzubringen;  3.  könnte  bei  übermäßiger  Verzögerung  der  Rückzahlung ­
  eine  möglicherweise  eintretende  Veränderung  des  Tauschwerthes  des
Geldes  entweder  die  Zinsberechtigten  schädigen  oder  die  Steuerzahler  in  höherem
Grade  belasten.
Wenn  man  sich  alle  die  Gründe  gegenwärtig  hält,  aus  welchen  es  gerathen ­
  erscheint,  lieber  Anlehen  zu  machen,  als  die  Steuerschraube  stark  anzuziehen ­
  ,  so  könnte  man  sich  am  Ende  gar  versucht  fühlen,  das  gewaltige
Anwachsen  der  Staats-,  Gemeinde-  und  Proviuzschulden  für  eine  günstige
Folge  eines  auf  der  Höhe  der  Zeit  stehenden  Finanzsystems  zu  halten.
Bei  einer  derartig  optimistischen  Betrachtung  der  Dinge  würde  man  indessen ­
  eines  alls  dein  Auge  lassen.  Man  würde  in  diesem  Falle  von  der
Annahme  ausgehen,  daß  die  von  den  öffentlichen  Gewalten  gemachten  Allsgaben ­
  an  und  für  sich  sämtlich  ganz  berechtigt  wären  und  daß  es  sich  nur
um  die  beste  Art  der  Aufbringung  handle.  In  der  That  und  Wahrheit  aber
verhalten  sich  die  Dinge  vielfach  ganz  anders.  Rur  zll  oft  werden  unnütze
oder  sogar  schädliche  Ausgaben  gemacht,  und  gleichfalls  nur  zu  oft  ist  das
lediglich  dadurch  möglich,  daß  man  zur  Aufnahme  von  Anlehen  schreiten  kann.
Zur  sofortigen  Repartirung  der  zur  Ermöglichung  solcher  Ausgaben  nothwendigen ­
  Geldsummen  auf  die  Steuerträger  hätte  man  sich  nicht  zu  schreiten
stetraut,  da  man  die  letztern  zu  sehr  aufzubringen  gefürchtet  hätte.  So  birgt
denil  die  Leichtigkeit,  mit  der  man  heutzutage  zunl  Geldborgen  seine  Zuflucht
        <pb n="498" />
        4.  Kap.  Tie  öffentlichen  Schulden.

471

nehmen  kann,  eine  große  Gefahr  in  sich:  sie  begünstigt  die  Beschaffung  der
Mittel  zu  schädlichen  Ausgaben.  Die  Geschichte  unseres  Jahrhunderts  liefert
lingezählte  Beispiele  für  diese  unläugbare  Thatsache.
Ferner  ist  zu  bedenken,  daß  Anlehen  nur  dann  nützlich  wirken  können,
wenn  sie  in  der  richtigen  Weise  abgeschlossen  werden,  etwa  in  der  Weise,  wie
das  von  seiten  der  Staaten  Deutschland,  England  und  Frankreich  zu  geschehen
Pflegt.  Nun  geht  man  aber  anderwärts,  besonders  wo  es  sich  um  Communalanlehen
  u.  dgl.  handelt,  vielfach  ganz  anders  zuwege.  Die  skandalösen  Vorgänge, ­
  die  sich  bei  der  Aufnahme  solcher  Anlehen  ereignen,  die  von  gewiffen
Geldlieferanten  der  Staaten,  Gemeinden  und  anderer  autonomer  Körperschaften
gewonnenen  Reichthümer  unt)  die  enormen  Summen,  um  welche  hinters  Licht
geführte  Gläubiger  oder  bedauernswerthe  Steuerzahler  gebracht  wurden,  führen
in  dieser  Hinsicht  eine  beredte  Sprache.
So  hat  man  z.  B.  berechnet,  daß  die  Hälfte  der  gegenwärtig  auf
der  Stadt  New  Pork  lastenden  Schulden  das  Resultat  betrügerischer  Vorgänge ­
  sei*.
Endlich  darf  auch  nicht  unerwähnt  gelaffen  werden,  daß  große  Anlehen,
und  zwar  selbst  zu  nützlichen  Zwecken  und  in  rationeller  Weise  abgeschloffene,
schwache  Staaten  in  Abhängigkeit  von  den  großen  Financiers,  von  inländischen ­
  und  namentlich  auch  von  ausländischen,  bringen  können.  Es  ist
ja  eine  durchaus  nicht  unerhörte  Erscheinung,  daß  mächtige  Geldleute  die  Presse
beeinflussen,  die  Börse  beherrschen,  mit  der  Diplomatie  in  Verbindung  stehen
und  sich  sogar  in  die  Gesetzgebung  und  die  allgemeine  Politik  der  Staaten
mischen.

'  Tie  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  sind  überhaupt  das  klassische  Land  verschwenderischer ­
  Verwaltung  und  großartigen  SchuldenmachenS  der  Einzelstaaten,  der
Grafschaften,  in  welche  dieselben  zerfallen,  und  der  Gemeinden.  Einige  Beispiele  genügen, ­
  um  das  riesige  Anschwellen  der  Schuldenlawine,  an  welcher  die  vielen  corrupten
Beamten  und  Handwerkspolitiker  wälzen,  zu  erklären.  Für  den  Bau  von  Irrenanstalten
hat  Massachusetts  8166  Dollars  auf  den  Kopf  seiner  Bevölkerung  ausgegeben,  Iowa
2000,  Wisconsin  und  Californien  je  1100,  Minnesota  960  Dollars.  Massachusetts
hatte  nun  aber  um  das  Jahr  1880  900  Geisteskranke  und  gab  also  für  deren  Unterhalt ­
  jährlich  2  850  000  Dollars  aus;  der  Staat  New  York  hatte  1400  solcher  und
verausgabte  4  700  000  Dollars;  New  Jersey  800,  die  2  500  000  Dollars  Auslagen
verursachten.  Das  Leben  in  einem  eleganten  Hotel  kostete  in  diesen  Staaten  durchschnittlich ­
  1500  Dollar  per  Jahr;  für  einen  in  einem  Irrenhause  befindlichen  Geisteskranken ­
  wurde  demnach  ungefähr  der  doppelte  Betrag  ausgeworfen.  So  kann  es  denn
"icht  wunder  nehmen,  daß  die  Schulden  der  Einzelstaaten,  der  Counties  und  der  Städte
iw  Jahre  1880  zusammengenommen  auf  mehr  denn  eine  Milliarde  Dollars  veranschlagt
wurden  (siehe  Cl.  Jan  net  und  W.  Kümpfe  a.  a.  O.  168).  Aehnliches,  wenn  auch
"icht  in  dem  nämlichen  Grade,  kommt  aber  auch  anderswo  vor.
        <pb n="499" />
        472

IV.  Buch.  Nachträge.

Ueber  dem  Mißbrauch,  der  mit  den  Anlehen  getrieben  werden  kann,  darf
man  aber  nicht  den  Nutzen  vergessen,  welchen  sie  zu  stiften  im  stände  sind.
Das  Wort  des  französischen  Staatsmannes:  Faites-moi  de  la  bonne  politique, ­
  et  je  vous  ferai  de  la  bonne  finance,  ist  sicher  wahr.  Die  Finanzwirtschaft
  wird  von  derselben  Beschaffenheit  sein  wie  die  Leiter  des  Staates.
Es  gilt  also  von  den  öffentlichen  Schulden  das  Gleiche  wie  von  andern
wichtigen  Institutionen  unserer  Zeit,  den  Aktiengesellschaften  und  den  Trusts:
man  hat  sich  zu  bemühen,  dieselben  von  Mißbrauchen  zu  reinigen,  nicht  aber
auf  ihre  Abschaffung  hinzuwirken!

Fünftes  Kapitel.
Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.
Es  ist  viel  darüber  geschrieben  worden,  welche  Stellung  diese  Wissenschaft ­
  unter  den  andern  einnimmt  und  ans  welchem  Wege  man  zu  richtigen
Schlüffen  auf  ihrem  Gebiete  gelangen  könne.  So  viel  aber  auch  in  dieser
Hinsicht  hin  und  her  gestritten  worden  ist,  zu  einem  Einverständniffe  ist  man
nicht  gelangt.  Daran  sind  hauptsächlich  zwei  Ursachen  schuld.  Zunächst  ist
die  Verschiedenartigkeit  des  Gebrauchs  der  Worte,  der  Mangel  an  allgemein
gütigen  termini  teclmici  ein  nicht  zu  unterschätzender  Grund  von  Mißverständnissen. ­
  Derlei  Schwierigkeiten  lassen  sich  aber  überwinden.  Mehrere
Ökonomisten  der  Neuzeit  haben  sich  nachzuweisen  bemüht,  daß  gewisse  Fachgenoffen ­
  der  frühern  Epochen  den  von  ihnen  gebrauchten  Ausdrücken  nicht  die
von  ihren  Schülern  und  den  Lesern  ihrer  Werke  darein  gelegte  Bedeutung
geben  wollten.
Ter  zweite  Grund  der  herrschenden  Meinungsverschiedenheiten  ist  dagegen
viel  weittragender  und  geht  weit  über  die  Bedeutung  eines  Mißverständniffes
hinaus.  Beruht  er  doch  auf  einer  durchaus  verschiedenen  Auffassung  der
grundlegenden  Principien  der  Ethik.  Eingehendere  Auseinandersetzungen  über
dieselben  führen  zu  der  Ueberzeugung,  daß  Controverse«  über  einzelne  Grundsätze ­
  und  Schlüsse  ohne  eine  Verständigung  über  die  Grundwahrheiten  nutzlos ­
  sind.  Die  fundamentalen  sittlichen  Grundsätze,  um  die  es  sich  handelt,
sind  eben  in  jeder  Beziehung  von  der  größten  Bedeutung.
Wenn  man  über  die  Natur  und  die  Bestimmung  des  Menschen  und
der  ihn  umgebenden  Welt  einig  wäre,  so  würde  man  sich  auch  über  die
        <pb n="500" />
        5.  Kap.  Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.

473

Stellung  der  politischen  Oekonomie  unter  den  Wissenschaften  leicht  zu  einigen
vermögen.
Nach  der  richtigen  Auffassung  bildet  dieselbe  einen  Theil  der  Ethik.
Diese  zerfällt  in  zwei  Theile,  und  es  empfiehlt  sich,  die  allgemeine  Ethik,
welche  sich  mit  der  Natur  der  Sittlichkeit  und  der  Gerechtigkeit  und  dem  Rechte
im  allgemeinen  zu  beschäftigen  hat,  von  der  besondern  zn  unterscheiden.  Die
letztere  lehrt,  wie  sich  die  Menschen  auf  verschiedenen  Thätigkeitsgebieten  des
Lebens  zu  verhalten,  welchen  Gebrauch  sie  von  dem  ihnen  verliehenen  freien
Willen  zu  machen  haben,  und  zerfällt  wiederum  in  zwei  Theile:  die  politische
Oekonomik,  welche  die  Handlungen  der  Menschen,  insoweit  sie  behufs  Gewinnung ­
  ihres  Unterhalts  miteinander  in  Verbindung  stehen,  zum  Gegenstände ­
  hat,  nnd  die  politische  Wissenschaft,  welche  sich  mit  ihren
auf  die  Verbindung  zn  gemeinschaftlicher  Vertheidigung  gegen  Ungerechtigkeiten ­
  aller  Art  wie  zur  Entscheidung  von  Streitigkeiten  bezüglichen  Handlungen ­
  beschäftigt.

Gewisse  Schriftsteller  bezeichnen  den  hier  .besondere  Ethik'  benannten  Theil
dieser  Wissenschaft  als  Natnrrecht.
Der  in  Deutschland  viel  gebrauchte  Ausdruck.Nationalökonomik'  ist  nicht
ìecht  geeignet.  Er  betont  das  nationale  Moment  in  unrichtiger  Weise.  Die
Wahrheit  ist  überall  dieselbe,  am  Rhein  wie  an  der  Themse,  am  Tiber  wie
an  der  Seine.  Nur  müssen  gewisse  Lehren,  je  nach  den  Verhältnissen,  hier
stärker  als  dort  betont  werden.
Man  hat  die  politische  Oekonomik  von  den  verschiedenen  technischen  Wissenschaften ­
  zu  unterscheiden,  die  mit  ihr  Berührungspunkte  haben.
Um  sich  darüber  klar  zu  werden,  was  in  bestimmten  Fällen  zu  geschehen
hat,  was  recht  oder  unrecht  ist.  muß  man  natürlich  oft  auch  von  manchen
technischen  Dingen  Kenntniß  haben.  So  gehört  es  z.  B.  ins  Gebiet  der
technischen  Erfahrung,  daß  sich  die  Baumwolle,  wenn  sie  in  der  gehörigen
Weise  gesponnen  werden  soll,  in  einer  Wärmetemperatur  von  nicht  weniger  als
^0"  K  und  in  einer  Luft  von  bestimmtem  Feuchtigkeitsgehalt  befinden  muß.
Das  alles  müssen  aber  nicht  nur  diejenigen  wissen,  welche  mit  der  Baumîvollwarenfabrikation
  zu  thun  haben,  sondern  auch  die  Personen,  welche  sich
^afür  interessiren,  und  insbesondere  wer  darüber  zu  befinden  hat,  ob  die  von
EU  Mannfacturbesitzern  bezw.  von  den  Regierungen  getroffenen  Einrichtungen
und  Verfügungen  bezüglich  der  Arbeitsdauer  in  diesem  Industriezweige  nnd
Er  Zulassung  jugendlicher  Personen  zur  Arbeit  die  richtigen  sind  und  den
'segeln  der  Humanität  entsprechen.  So  gehören  denn  unbestreitbar  auch  viele
technische  Detailkenntnisse  in  den  Bereich  der  politischen  Oekonomik,  nämlich
Şe  diejenigen,  welche  für  die  Beurtheilung  des  Werthes  ihrer  Lehren  und
Er  davon  zu  inachenden  Anwendungen  Bedeutung  haben.
        <pb n="501" />
        474

IV.  Buch.  Nachträge.

In  ähnlicher  Weise  sind  für  ben,  der  sich  mit  der  politischen  Oekononnk
befaßt,  auch  gewisse  naturwissenschaftliche  Kenntnisse  nothwendig,  damit  er  sich
z.  B.  von  den  productiven  Fähigkeiten  der  menschlichen  Kraft  und  des  Erdbodens ­
  die  richtige  Vorstellung  machen  kann.
Ganz  besonders  unentbehrlich  ist  es  endlich,  daß  man  auch  von  all  demjenigen,
  was  uns  die  Psychologie  über  die  intellectuellen  Fähigkeiten  und  die
Neigungen  und  Triebe  der  Menschen  lehrt,  genaue  Kenntniß  hat.  Daraus
und  aus  den  uns  von  der  Geschichte  und  der  Statistik  gebotenen  Daten  lasten
sich  in  Bezug  auf  die  Wahrscheinlichkeit  mancher  menschlichen  Handlungen
wirtschaftlicher  Natur  sehr  interessante  und  wichtige  Schlüsse  ziehen.  So  kann
man  z.  B.  voraussetzen,  daß  unter  ganz  bestimmten  Umständen  eine  stärkere
oder  geringere  Consumtion  nachtheiliger  Gebrauchs-  und  Verbrauchsgegenstände
stattfinden  wird  oder  daß  sich  bei  Eintritt  dieser  oder  jener  Verhültniffe  Marktoder ­
  Monopolpreise  entwickeln  müssen.
Jedenfalls  gehört  aber  die  Beobachtung  und  Erwägung  derartiger  technischer, ­
  physischer,  statistischer  u.  s.  w.  Erscheinungen  nur  so  weit  in  den  Bereich ­
  der  politischen  Oekonomik,  als  dieselben  auf  diejenigen  Handlungen  der
Menschen  von  Einfluß  sind,  welche  in  das  Gebiet  der  Untersuchungen  und
Schlußfolgerungen  unserer  Wissenschaft  entfallen.
Tie  enge,  zwischen  der  ethischen  und  der  wirtschaftlichen  Seite  der  menschlichen ­
  Handlungen  bestehende  Verbindung  darf  offenbar  nie  außer  Augen
gelassen  werden;  aber  nichtsdestoweniger  ist  das  häufig  geschehen  und  ist  es
vielfach  zu  einer  förmlichen  Loslösung  der  ökonomischen  Wissenschaft  von  der
Ethik  gekommen,  die  sich  übrigens  bereits  damals  voraussehen  ließ,  als  der
Verfall  der  Philosophie  seinen  Anfang  nahm,  die  Einsicht  in  die  Einheit
der  Wissenschaften  verloren  ging  und  sich  auch  die  Trennung  der  politischen
Wissenschaft  von  der  Ethik  vollzog.  Ter  erste,  welcher  die  politische  Oekonomie
  von  der  Philosophie  loslöste,  war  Christian  Thomasius,  der  am  Ende
des  17.  Jahrhunderts  dazu  schritt,  und  zwar  im  Widerspruche  nicht  nur
mit  der  christlichen  Lehre,  sondern  auch  mit  den  besten  Traditionen  der
Menschheit.  Dessen  ungeachtet  fand  er  zahlreiche  Nachfolger,  welche  taub
waren  für  das  schöne  Wort  Ciceros  Illa  Platonis  vera  vox:  omnem
doctrinam  harum  ingenuarum  et  humanarum  artium  uno  quodam
societatis  vinculo  contineri  (,Wahr  ist  jenes  Wort  des  Plato,  daß  alle
Lehren  dieser  edeln  menschlichen  Wissenschaften  burd)  ein  gewisses  gesellschaftliches ­
  Band  verknüpft  find').
Was  nun  die  Behandlung  der  Probleme  der  politischen  Oekonomie  anlangt, ­
  so  wäre  es  allerdings  möglich,  in  der  Weise  vorzugehen,  daß  man  einer-*

  De  oratore  III,  vi,  21.
        <pb n="502" />
        5.  Kap.  Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.

475

seits  alle  technischen  Details,  das  der  Naturwissenschaft  und  der  Psychologie
zu  entnehmende  Material,  die  Beispiele  aus  der  Geschichte  und  der  Statistik  und
die  Wahrscheinlichkeiten,  daß  die  Menschen  in  gewiffer  Hinsicht  gewisse  Handlungsweisen
  beobachten  werden,  unter  dem  Namen  der  politischen  Oekonomie
zusammenfaßte  und  dann  andererseits  alle  ethischen  Beziehungen,  alles  was  zu
empfehlen  lind  für  recht  zu  erklären,  und  alles  was  zu  tadeln  und  zu  verwerfen ­
  ist,  in  ein  besonderes  System  zusammenstellte  und  mit  einem  andern
Namen  bezeichnete.  Das  wäre  allerdings  möglich,  müßte  sich  aber  als  sehr
unpraktisch  erweisen,  indem  man  auf  diese  Weise  die  Schlußfolgerungen  von
ihren  Prämissen  trennen  würde.  Man  müßte  ja,  wenn  man  diesen  Weg
einschlüge,  gerade  in  dem  Augenblick  abbrechen,  in  welchem  das  gesamte  zur
richtigen  Beurtheilung  unerläßliche  Material  gesammelt  wäre.
Und  so  bleiben  denn  auch  die,  welche  eine  derartige  Trennung  befürworten ­
  und  sich  vorgeblich  nur  mit  dem  thatsächlich  Vorhandenen  beschäftigen,
diesem  ihrem  Borsatze  nicht  treu.  Auch  sie  begeben  sich  immer  wieder  auf
das  ethische  Gebiet.  Das  begegnet  sowohl  Senior  und  Mill  als  Roscher  und
Walker.  So  schlagen  diese  Schriftsteller,  wenn  auch  nur  widerwillig,  den
richtigen  Weg  ein;  denn  es  ist  nun  einmal  eine  unläugbare  Thatsache:  wenn
Man  die  Erwägungen  und  Urtheile  ethischer  Natur  mit  den  Beobachtungen
"nd  Erfahrungen  hinsichtlich  der  wirklichen  Erscheinungen  verwebt,  so  gibt
"wn  weniger  leicht  irrige  Theorien  für  Wahrheiten  aus.
Ja  schon  die  unter  den  unzählbaren  uns  umgebenden  Thatsachen  zu
treffende  Auswahl  derjenigen,  welche  wir  beobachten  wollen,  hängt  von  den  in
das  Gebiet  der  allgemeinen  Ethik  fallenden  leitenden  Principien  ab.  Bloße
Thatsachen  an  sich  sind  ohne  Werth;  es  kommt  eben  darauf  an,  daß  es  paffende,
einschlägige  Thatsachen  sind.  Um  aber  beurtheilen  zu  können,  welche  Thatsachen ­
  diese  Natur  besitzen,  brauchen  wir  einen  Leitfaden,  der  uns  durch  das
Labyrinth  der  Erscheinungen  führt,  und  könnte  es  da  nun  einen  bessern  geben
als  eine  gesunde  Philosophie?  So  wird  man  denn  ohne  eine  gründliche  Aust'ildung
  in  der  Ethik  den  richtigen  Weg  nicht  finden  können.
Zweifellos  haben  ja  die  Anhänger  der  historischen  Schule  in  vielen  Begehungen ­
  vollkommen  recht.  Sie  haben  recht,  wenn  sie  neu  ausgedachte,  der
Wahrheit  nicht  entsprechende  Lohn-,  Bevölkerungs-,  Gewinn-  u.  s.  w.  Gesetze
"erwerfen.  Sie  haben  ferner  auch  darin  recht,  daß  sie,  wie  es  einst  der
ļll.  Augustinus  that,  gegen  gewisse  engherzige  Auffassungen,  welche  die  Gewohnheiten ­
  und  Institutionen  der  gesamten  Menschheit  nach  denjenigen  unserer
Zeit  beurtheilen,  Einspruch  erheben.  Es  gereicht  ihnen  zum  Ruhme,  daß  sie
Beobachtung  des  wirklichen  Lebens  zurückkehrten  und  den  folgenden  zwei
Worten  des  großen  Aristoteles  die  Ehre  gaben:  ,Wenn  man  betreffs  der  sittļ'chen
  Handlungen  die  Wahrheit  erkennen  will,  muß  man  vor  allem  beobachten,
        <pb n="503" />
        476

IV.  Buch.  Nachträge.

was  die  Menschen  wirklich  thun  und  wie  sie  Handelns  und:  ,Diejenigen  sind  am
besten  dazu  befähigt,  in  wirtschaftlichen  und  in  politischen  Dingen  zu  urtheilen,
welche  den  Entwicklungsproceß  derselben  am  aufmerksamsten  verfolgen  und  am
besten  kennen?  Endlich  hat  die  historische  Schule  den  richtigen  Weg  auch
in  der  Hinsicht  beschritten,  daß  sie  zur  Anschauung  von  der  Einheit  der
Wissenschaften  zurückkehrte  und  sich  gegen  die  Scheidung  der  politischen  Oekonomik
  von  der  Ethik  erklärte.  Aber  trotz  alledem  hat  ein  Theil  dieser  Schllte
Irrwege  eingeschlagen,  nicht  sowohl  insoweit  die  Lehren  der  besondern  Ethik  in
Betracht  kommen,  als  in  den  auf  die  allgemeine  Ethik  bezüglichen  Fragen.
Soweit  sie  die  Existenz  eines  unabänderlichen  Naturgesetzes  läugnete,  von  der
göttlichen  Weltregierung  absah  und  sämtliche  Moralprincipien  als  historische
Kategorien  auffaßte,  verfiel  sie  in  wahrhaft  fundamentale  Irrthümer.
Diese  Methode,  die  ökonomische  Wissenschaft  mehr  als  eine  Art  von  beschreibender ­
  Thätigkeit  denn  als  eine  eigentliche  Wissenschaft  zu  behandeln,  zu
deren  Begriff  es  doch  offenbar  gehört,  daß  man  leitende  Principien  aufstellt,
ist  indessen  nicht  so  leicht,  als  es  den  Anschein  hat.  Wissen  wir  doch  von  der
geschichtlichen  Entwicklung  des  Großtheils  des  Menschengeschlechts  eigentlich  nur
wenig,  und  die  Entwicklung  vieler  Stämme  und  Völker,  insbesondere  solcher
des  grauen  Alterthums  wie  auch  mancher  uncivilisirten  Horden  und  Völkerschaften ­
  der  Jetztzeit,  wird  sogar  niemals  aufzuhellen  sein.  Andererseits
aber  häufen  sich  bei  manchen  Nationen  und  Zeiten  die  bekannten  Thatsachen
derartig,  daß  sie  gar  nicht  zu  bewältigen  sind.  Wenn  jemand  glaubt,  die
Thatsachen  sprächen  an  sich,  so  beweist  er  dadurch,  daß  er  niemals  den  Versuch ­
  gemacht  hat,  die  Thatsachen  zu  Rathe  zu  ziehen.  Denn  will  man  dies
letztere,  so  muß  man  genügend  darüber  unterrichtet  sein,  auf  welche  Thatsachen ­
  man  seine  Aufmerksamkeit  zu  richten,  wie  man  Ausnahmsfälle  von
typischen  Erscheinungen  zu  sondern,  das  Wichtige  vom  Unwichtigen-zu  unterscheiden ­
  und  die  Bedeutung  der  ausgewählten  Thatsachen  zu  würdigen  hat.
Das  zu  thun,  ist  aber  niemand  im  stände,  der  nicht  eine  gewisse  philosophische
und  ethische  Bildung  besitzt.  Ja  es  ist  zu  diesem  Behufe  noch  mehr  erforderlich. ­
  Wenn  man  daran  festhält,  daß  wir  uns  nicht  mit  einer  eingebildeten,
sondern  mit  der  wirklichen  Welt  zu  beschäftigen  haben,  so  leuchtet  es  ein,  daß
man  das  complicirte  Drama  der  geschichtlichen  Entwicklung,  wie  sie  sich  thatsächlich ­
  vollzogen  hat,  nicht  richtig  verstehen  und  beurtheilen  kann,  wenn  man
die  Dinge  nicht  im  Lichte  der  göttlichen  Offenbarung  betrachtet.  Tie  großartige ­
  Thatsache  dieser  Offenbarung  kann  unmöglich  gelüugnet  werden.  Daher
ist  es  sicherlich  eine  durchaus  falsche  Methode,  die  Augen  vor  den  Wahrheiten ­
  zu  verschließen,  die  uns  durch  dieselbe  auf  dem  Gebiete  einer  Wissenschaft
  enthüllt  worden  sind,  für  welche  das  uns  auf  diese  Weise  Mitgetheilte
eine  so  große  Tragweite  besitzt.
        <pb n="504" />
        477

5.  Kap.  Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.
Tie  Stellung  eines  von  ollen  Theorien  vollkommen  abstrahirenden  Beobachters, ­
  der  von  nichts  als  von  ökonomischen  Taten  und  Verhältnissen  weiß,
läßt  sich  unter  keinen  Umständen  aufreckt  erhalten.  Läßt  man  sich  nicht  von
den  Principien  des  christlichen  Sittengesetzes  leiten,  so  muß  man  denen  irgend
einer  andern  Ethik  folgen,  eingebildete  Anschauungen  über  die  politische  und
ökonomische  Entwicklung  zur  Richtschnur  nehinen  und  denselben  die  Thatsachen
anpassen,  so  gut  es  eben  geht.  So  haben  es  Auguste  Comte  in  der  ersten
und  Herbert  Spencer  in  der  zweiten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts  gemacht,
und  das  Beispiel  dieser  Gelehrten  hat  nur  zu  oft  Nachahmung  gesunden.
Es  darf  also  die  Methode  unserer  Wissenschaft  weder  ausschließlich  empirischer ­
  noch  rein  deductiver  Natur  sein.  Bei  der  Begründung  der  Urtheile
über  die  Berechtigung  der  Zustände  und  die  Gerechtigkeit  und  die  Zweckmäßigkeit ­
  der  Maßregeln  muß  sowohl  die  inductive  als  die  deductive  Art  der
Schlußfolgerung  zur  Anwendung  gelangen.  Man  hat  nicht  minder  von  der
Beobachtung  der  Thatsachen  als  von  ethischen  Doctrinen  auszugehen,  seine
Behauptungen  in  den  einen  Fällen  durch  detaillirte  Untersuchungen  über  das
Familienleben,  die  Verhältnisse  in  den  Fabriken,  die  Zustände  in  den  verschiedenen ­
  Staaten,  in  den  andern  durch  den  Hinweis  auf  die  Natur  und
die  Pflichten  des  Menschen  zu  begründen.  Wir  haben  einerseits  Erscheinungen,
die  den  Doctrinen  entsprechen,  und  andererseits  Doctrinen,  welche  den  zu  erklärenden ­
  Lebensverhältnissen  entsprechen,  auszuwählen  und  die  Theorie  mittelst
der  Geschichte  wie  die  Geschichte  mit  Hilfe  der  Toctrin  zu  controlliren.  So
muß  man  sich  stets  davor  hüten,  die  Grundsätze  der  Logik  zu  verletzen,  willkürliche ­
  Hypothesen  aufzustellen,  kühne  Anwendungen  eingebildeter  Ideen  auf
das  wirkliche  Leben  zu  machen  und  durch  einfache  Aneinanderreihung  einzelner
Thatsachen  zu  falschen  Schlüssen  zu  gelangen.
Hätte  man  sich  diese  Regeln  gegenwärtig  gehalten,  so  würde  eine  ganze
Ņeihe  von  Streitigkeiten  über  die  ökonomischen  Doctrinen  vermieden  worden
sein.  Leider  ist  das  aber  vielfach  nicht  geschehen.  Die  historische  Schule  begnügte ­
  sich  nicht  damit,  nachzuweisen,  daß  viele  Lehren  der  sogen,  klassischen
schule  willkürliche  Hypothesen  seien  oder  sich  als  eine  ungerechtfertigte  Ausdehnung ­
  der  Wahrnehmungen  an  den  Londoner  Börsenmännern  auf  die  Menschen
Şr  Zeiten  darstellten.  Sie  ging  weiter,  läugnete  überhaupt  das  Bestehen  allgemeiner ­
  Gesetze  und  erklärte  alle  wirtschaftlichen  Lehren  für  relativ  und  auf  eine
gewisse  Zeit  beschränkt,  jedoch  ganz  mit  Unrecht,  da  ein  großer  Theil  der  naturwissenschaftlichen ­
  und  psychologischen  Fundamentalsätze,  auf  denen  die  Wirtschaftswissenschaft ­
  beruht,  allerorten  und  zu  allen  Zeiten  wahr  ist  und  diese  Sätze
slll t  alle  Menschen  Anwendung  finden.  Die  allgemeinen  Gesetze  der  Ethik
klagen  sogar  sämtlich  den  Charakter  des  Absoluten  und  Unveränderlichen  an
sich.  Der  Irrthum  der  sogen,  klassischen  Volkswirtschaftslehrer  bestand  gewiß
        <pb n="505" />
        478

IV.  Buch.  Nachtrage.

nicht  darin,  daß  sie  behaupteten,  es  gebe  auf  naturwissenschaftlichem,  Psychologischem ­
  und  ethischem  Gebiete  dauernd  waltende  Gesetze,  sondern  darin,  daß
sie  gegen  jeden  Wechsel  der  Dinge  blind  waren  und  auch  da  nicht  an  einen
solchen  glaubten,  wo  sich  ein  solcher  wirklich  vollzieht.  Sie  ließen  sich  nicht
dazu  herbei,  die  unendliche  Mannigfaltigkeit  in  Betracht  zu  ziehen,  welche  in
Bezug  auf  Volkscharakter,  Traditionen,  Bildungsgrad,  Religion,  Sittlichkeit,
natürliche  Beschaffenheit  der  verschiedenen  Länder,  Klima,  Reichthum  und
Productionsbedingungen  unläugbar  besteht.  Sie  übersahen,  daß  alle  diese
Verhältnisse  die  Handlungsweise  der  Menschen  in  verschiedenster  Weise  beeinflussen ­
  und  ihren  Einfluß  sogar  auf  die  Beobachtung  des  Sittengesetzes
äußern.  So  haben  sich  sowohl  die  Anhänger  der  klassischen  als  die  der  historischen ­
  Schule  von  Uebertreibungen  nicht  frei  bewahrt.  Es  ist  eben  auch  für
die  Gelehrten  sehr  schwer,  sich  von  einem  Extrem  fern  zu  halten,  ohne  in  das
andere  zu  verfallen.
Um  noch  ein  Wort  über  die  Bedeutung  der  Statistik  für  die  politische
Oekonomie  zu  sagen,  so  sind  derartige  geordnete  Zusammenstellungen  von
Zahlen,  die  bestimmte  Thatsachen  zum  Ausdruck  bringen,  auf  einzelnen  Gebieten ­
  dieser  Wissenschaft,  und  namentlich  soweit  es  sich  um  die  Production
und  den  Austausch  der  Güter  handelt,  zweifellos  nützlich.  Doch  werden  für
die  Wirtschaftswissenschaft  wichtige  Informationen  und  Daten  in  weit  größerer
Menge  dadurch  gewonnen,  daß  man  Erhebungen  in  der  Art  der  königlichen
Commissionen  in  England  anstellt,  oder  daß  tüchtige  und  zu  diesem  Behufe
ausgebildete  Beobachter  Monographien  verfassen,  welche  über  die  gesamte
Lebensweise  bestimmter  Arbeiter-Familien  und  -Gruppen,  über  ihre  Art
wohnen,  sich  zu  nähren,  zu  kleiden  und  zu  vergnügen,  über  die  Art  ihrer
Beschäftigung  und  die  Verhältnisse,  unter  welchen  sie  arbeiten,  über  ihre  Einnahmen ­
  und  Ersparnisse,  über  ihr  religiöses  und  moralisches  Leben  sowie
endlich  über  die  Geschichte  dieser  Familien  eingehende  Aufschlüsse  bieten.  So
ist  die  Beobachtungsmethode  beschaffen,  welche  Frederic  Le  Play  ihren  Ursprung
verdankt  und  sowohl  in  den  übrigen  Werken  dieses  großen  Gelehrten  und
Menschenfreundes  als  besonders  auch  in  dem  schon  mehrfach  citirten  Werke
,1^68  ouvriers  des  deux  mondes 4  —  der  von  der  Pariser  Société  intei
nationale  d’Économie  sociale  publicirten  Fortsetzung  der  Ouvriers  européens ­
  ihres  großen  Begründers  —  zur  Beleuchtung  der  Verhältnisse  der  verschiedenen ­
  wichtigen  Arbeiterfamilientypen  angewandt  wurde.
Selbstverständlich  ist  es  durchaus  nothwendig,  daß  sich  alle  derartigen
Beobachtungen  den  Gesetzen  der  inductiven  Methode  vollständig  anpassen.
Diejenigen  Le  Plays  und  seiner  zahlreichen  Schule  thun  das  auch  gewissenhaft. ­
  Das  von  diesen  Gelehrten  und  diesen  Männern  des  praktischen  Lebens
gegebene  Beispiel  ist  sicherlich  ein  ganz  hervorragendes.  Sie  vereinigen  das
        <pb n="506" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.  479
unbedingte  Festhalten  an  der  Grundlage  des  von  Gott  gegebenen  Sittengesetzes, ­
  der  Zehn  Gebote,  mit  der  sorgfältigsten,  durchaus  systematisch  betriebenen ­
  Erforschung  der  Thatsachen,  welche  in  ihrem  steten  Fortschreiten
unaufhörlich  neue  Belege  für  die  Wahrheit  und  Heilsamkeit  des  Dekalogs  zu
Tage  fördert  und  immer  sicherere  Resultate  zeitigt  —  eine  geeignete  Grundlage
für  die  richtige  gegenseitige  Abwägung  des  Grades,  in  welchem  einerseits  die
staatliche  und  überhaupt  die  öffentliche  Thätigkeit  einzugreifen  hat,  und  sich
andererseits  die  spontane  Initiative  der  Einzelnen  und  der  freien  Bereinigungen
bethätigen  muß.

Sechstes  Kapitel.
Tie  Geschichte  der  ökonomischen  Wiffenschast.
Ein  kurzer  Ueberblick  Uber  die  historische  Entwicklung  der  politischen
Oekonomie  möge  den  Schluß  dieses  Buches  bilden.
In  dem  Maße,  als  sich  bei  den  alten  Griechen  und  Römern  die  Wissenschaft
  und  die  Literatur  entwickelte,  gewann  bei  ihnen  auch  die  Sklaverei  an
Ausbreitung,  und  so  wurde  denn  die  Aufmerksamkeit  nicht  in  dem  Grade  auf
die  politische  Lekonomie  gelenkt,  als  man  hätte  erwarten  können.  Tie  Sklaven
schienen  der  öffentlichen  Fürsorge  nicht  besonders  würdig.  Da  es  nun  aber
gerade  sie  waren,  welche  die  schwerste  Last  der  wirtschaftlichen  Arbeiten  und
der  socialen  Uebel  zu  tragen  hatten,  so  erfuhren  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  eine  relativ  unbedeutende  wiffenschaftliche  Beleuchtung.
Jndeffen  bleibt  Aristoteles  immerhin  eine  hervorragende  Autorität  auch
auf  diesem  Gebiete.  Auch  Plato,  Xenophon,  Cicero,  die  Juristen  der  römischen ­
  Kaiserzeit  u.  a.  zeigen  sich  mit  den  betreffenden  Problemen  vertraut.
Tie  höhere,  vom  Christenthum  gelehrte  Ethik,  die  durch  die  christliche
Ļehre  angebahnte  Umgestaltung  der  menschlichen  Gesellschaft  kam  natürlich  auch
dieser  Wiffenschast  zu  gute.  Die  Periode  des  heidnischen  Alterthums
ging  in  diejenige  der  Kirchenväter  über,  deren  ökonomische  Principien
und  Ausführungen  ein  eingehenderes  Studium  verdienen,  als  ihnen  bis  jetzt
Ul  theil  geworden  ist l .
'  Aus  der  einschlägigen  Literatur  Deutschlands  ist  das  mehrfach  von  uns  citirte
Ņerk  von  Georg  Ratzinger:  Die  Bolkswirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlagen
        <pb n="507" />
        480

IV.  Buch.  Nachträge.

Das  Wiederaufleben  der  Studien  und  der  Philosophie  im  12.  Jahrhundert, ­
  die  Periode  der  Scholastiker,  brachte  einen  Aufschwung  auch
-in  der  Beleuchtung  der  Probleme  des  Reichthums,  des  Eigenthums,  der  Consumtion,
  des  Werthes,  der  Preise,  der  Monopole,  des  (Geldes  und  des  Darlehensverkehrs ­
  mit  sich;  diese  Fragen  wurden  sowohl  in  den  Commentarien
zu  Aristoteles  als  in  Werken  über  canonisches  Recht  und  Moraltheologie
behandelt.  Eine  Darstellung  und  Besprechung  der  ökonomischen  und  der
politischen  Verhältnisse  und  Aufgaben  in  besondern  Werken  und  Vortragen
fand  dagegen  nicht  statt.  Später  wurde  dem  aber  anders.  Infolge  jener
Ausdehnung  des  Handels,  welche  sich  aus  der  Entdeckung  der  Reuen  Welt
und  des  Seewegs  nach  Indien  ergab,  der  Fortschritte  in  der  Technik,  der
Hähern  Entwicklung  des  staatlichen  Lebens  und  der  nationalen  Verschiedenheiten ­
  mußte  sich  das  Gebiet  der  Volkswirtschaftslehre  bedeutend  erweitern,
während  gleichzeitig  die  Auflösung  der  bisher  in  Europa  bestandenen  Einheitlichkeit ­
  der  Weltanschauung  und  der  Wissenschaft  und  die  bittern  religiösen  und
nationalen  Antipathien  einen  Übeln  Einfluß  auf  die  Behandlung  der  ökonomischen ­
  Probleme  ausübten.
Unter  solchen  Auspicien  begann  das  Zeitalter  des  Mercantilism  ns
nicht  nur  in  der  Praxis  der  Staaten,  sondern  auch  in  der  politischen  Oekonomie,
  welches  viele  lehrreiche  Werke  über  einzelne  Gebiete  dieser  Wissenschaft,
nicht  aber  über  die  allgemeinen  Grundsätze  derselben  zu  Tage  förderte.  Es
brachte  kein  ökonomisches  Buch  hervor,  welches  nur  halb  so  bedeutend  gewesen
wäre  wie  das  große  Werk  des  Hugo  Grotius  über  die  Politik.  Cs  ist  fiir
diese  Periode  charakteristisch,  daß  es  sich  die  Wirtschaftswissenschaft  zur  Hauptaufgabe ­
  machte,  darüber  Belehrungen  zu  ertheilen,  auf  welche  Weise  die  einzelnen ­
  Staaten  reich  werden  könnten.  Diejenigen,  welche  diese  Kunst  lehrten,
waren  nun  im  allgemeinen  darüber  einig,  daß  das  entscheidende  Merkmal
für  den  Grad  des  Reichthums,  dessen  sich  ein  Land  zu  erfreuen  habe,  in  der
innerhalb  der  Grenzen  desselben  circulirenden  Geldmenge  zu  suchen  sei.  So
pries  man  denn  die  Segnungen  einer  dichten  Bevölkerung  und  eines  lebhaften
Handels,  und  empfahl  die  Eröffnung  von  Märkten  für  die  heimischen  Crzeugniffe
  im  Jnlande  wie  im  Auslande  und  als  Mittel  zur  Erreichung  des
letztern  Zieles  den  Abschluß  von  Handelsverträgen,  während  man  zur  Förderung ­
  des  Absatzes  im  Jnlande  eine  möglichst  weitgehende  Verhinderung  des
Imports  fremdländischer  Prodncte  befürwortete.
(Freiburg  1881,  2.  Aust.  1895),  als  überaus  reich  au  Bezugnahmen  auf  die  Väter
hervorzuheben.  Besonders  der  4.  Abschnitt:  Wucher  und  Zins  (S.  207—319,  2.  Ausl.
S.  251—362),  ist  eine  wahre  Fundgrube  für  die  Kenntniß  der  ökonomischen  Anschauungen ­
  derselben.  Vgl.  unter  anderem  die  S.  259—269  (2.  Ausl.  S.  312  320)
aus  der  Schrift  des  hl.  Ambrosius  .De  Tobia*  mitgetheilten  Stellen.
        <pb n="508" />
        481

6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.
Wenn  man  es  als  die  Hauptaufgabe  der  Staatsregierung  betrachtet,
möglichst  bedeutende  Geldmittel  zur  Verfügung  zu  haben  und  ihren  Feinden
möglichst  stark  gerüstet  gegenüber  zu  stehen,  so  kann  man  vielleicht  zugeben,
daß  sich  das  Mercantilsystem  unter  den  zur  Zeit  seiner  allgemeinen  Verbreitung
herrschenden  Verhältnissen  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  am  förderlichsten  erwies.
Das  Frankreich  Ludwigs  XIV.  mit  seinen  Ministern  Colbert  und  Louvois
sowie  das  Preußen  Friedrichs  II.  sind  so  recht  die  Typen  eines  nach  den
Gesichtspunkten  des  Mercantilsystems  eingerichteten  Staates.
Die  bessere  Seite  dieses  Systems,  die  übrigens  durchaus  nichts  Neues
bot,  ist  darin  zu  suchen,  daß  man  anerkannte,  es  könne  das  Privatinteresse
unter  Umständen  mit  dem  öffentlichen  in  Widerspruch  stehen,  und  es  sei  also
möglich,  daß  gewisse  Leute  ihren  persönlichen  Vortheil  auf  Kosten  des  Allgemeinwohls ­
  suchten.  Das  Ziel,  welches  man  vornehmlich  verfolgte,  war  der  Machtbesitz, ­
  den  man  von  drei  Dingen  abhängig  glaubte:  von  der  Anhäufung
von  Schätzen,  der  Entwicklung  der  Schiffahrt  und  dem  Vorhandensein  einer
zahlreichen  Bevölkerung  *.
Die  folgende  Periode,  die  des  wirtschaftlichen  Liberalismus,  stand
zu  der  vorhergehenden  im  grellsten  Gegensatze.  Die  Maximen  dieses  Systems
wurden  nichtsdestoweniger  in  der  ökonomischen  Wissenschaft  für  mehr  denn
ein  Jahrhundert  vorherrschend  und  übten  auch  auf  die  staatliche  Gesetzgebung
vielfach  den  entscheidendsten  Einfluß  aus,  obgleich  dieser  Liberalismus  seinem
1  Die  verschiedenen  dem  Mercantilsystem  eigenthümlichen  Grundsätze  finden  sich
bereits  bei  Jean  Bodin,  La  république.  Paris  1586,  sol.  Systematische  Werke  int
Sinne  dieses  Systems  sind  sodann:  A.  de  Montchrétien,  Traicté  de  l’Économie
Politique  dédié  au  Roy  etc.  Rouen  1615,  in  neuer  Auflage  avec  introduction
et  notes  par  Th.  Funck-Brentano,  Paris  1889;  A.  Serra,  Trattato  delle  cause,
ehi  possono  far  abbondare  li  regni  d’oro  e  d’argento,  dove  non  sono  miniere.
Napoli  1613;  W.  F.  V.  S.  (anonyme  Bezeichnung  Johanns  v.  Horn  eck),
Oesterreich  über  Alles,  wenn  es  nur  will,  d.  i.  wohlmeinender  Vorschlag,  wie  mittelst
^iner  wohlbestellten  Landesökonomie  u.  s.  w.  Leipzig  1654;  A.  Genovesi,  Lezioni  di
commercio  ossia  d’economia  civile.  Bussano  1769  (in  der  Sammlung  .Scrittori
(  lassici  Italiani  di  Economia  politica'  parte  moderna  VII—X  Milano  1803—1804).
Visier  Schriftsteller  hat  in  gewissen  Beziehungen,  z.  B.  hinsichtlich  des  Preises  der
^üter  und  der  Bedeutung  der  Landwirtschaft,  bereits  ganz  die  richtigen  Anschauungen;
nur  überschätzt  auch  er  die  Bedeutung  der  Handelsbilanz.  Auch  der  Spanier  Diego
k  Saavedra  y  Faxardo  betont  in  seinen  .Empresas  políticas  o  Idea  de  un
Principe  politico  christiano,  representado  en  cien  empresas'  (Monaco  1640;  eine
lateinische  Ausgabe  erschien  zu  Amsterdam  1659)  die  Wichtigkeit  der  Landwirtschaft
^nd  erklärt  dieselbe  als  die  reichste  Quelle  des  Wohlstandes.  In  unserem  Jahrhundert
bat  noch  Friedrich  List  in  seinem  Werk,Das  nationale  System  der  politischen
^kkonomie'  (Leipzig  1841)  nachzuweisen  gesucht,  daß  sich  die  Industrie  im  Vergleich
^ìt  der  Agrikultur  als  vortheilhafter  erweise.  Von  einer  Ueberschätzung  der  Bedeutung
or  Handelsbilanz  hält  er  sich  indessen  frei.
Devas-Kämpse,  Volkswirtschaftslehre.

31
        <pb n="509" />
        482

IV.  Buch.  Nachträge.

ganzen  Wesen  nach  unchristlich  und  irreligiös  war  und  mit  den  Lehren  der
Geschichte  im  Widerstreit  stand.  Seine  Anhänger  glaubten  nämlich  an  eine
in  der  Natur  der  Dinge  begründete  wohlthätige  Ordnung  der  socialen  und
wirtschaftlichen  Verhältnisse,  eine  Ordnung,  deren  Mißachtung  für  die  Menschen
mehr  oder  minder  schwere  Nachtheile  nach  sich  ziehe.  Sie  glaubten  ferner,
daß  ungeregelte  sociale  Beziehungen  im  allgemeinen  die  einzig  vernünftigen
seien,  und  waren  von  optimistischen  Anschauungen  bezüglich  der  natürlichen
Einsicht  und  Tugendhaftigkeit  der  Menschen  erfüllt  und  fest  davon  überzeugt,
daß  zwischen  den  Interessen  der  einzelnen  Individuen  und  des  Staates  auch
in  den  internationalen  Beziehungen  die  vollste  Harmonie  bestehe.  Ja  manche
gingen  so  weit,  zu  behaupten,  daß  alle  Menschen  von  Natur  vollkommen  gleich
seien,  und  das  Eingreifen  der  göttlichen  Vorsehung  in  den  Lauf  der  Dinge,
ja  das  ganze  System  der  christlichen  Sittenlehre  zu  läugnen.
Diese  in  so  großer  Achtung  stehenden  Theorien  bedeuteten  nun  gegenüber
den  früher  herrschenden  Anschauungen  in  zweierlei  Hinsicht  einen  großen  Fortschritt. ­
  Zunächst  setzten  sie  der  beständigen,  endlosen  Einmischung  der  Regierungen ­
  in  die  wirtschaftlichen  Angelegenheiten  der  Bevölkerung,  welche  eine
Folge  des  Mercantilsystems  gewesen  war,  vielfach  ein  Ziel,  und  sodann  hatten
sie  auch  die  wohlthätige  Folge,  daß  die  politische  Oekonomie  zum  Range  einer
wirklichen  und  zwar  einer  ethischen  Wissenschaft  erhoben  wurde.
Insofern  entsprach  die  neue  Doctrin  den  Zeitbedürfnissen,  und  da  sich
nun  auch  uoch  im  Schoße  der  beiden  dazumal  auf  dem  Höhepunkt  der  Cultur
stehenden  Nationen,  der  Franzosen  und  der  Engländer,  zwei  geniale  Männer,
nämlich  Turgot  in  Frankreich  und  Adam  Smith  in  Großbritannien,  fanden,
welche  die  Ideen  des  wirtschaftlichen  Liberalismus  zu  den  ihrigen  machten,  so
prägten  sich  diese  Ideen  im  westlichen,  südlichen  und  mittlern  Europa  zunächst
den  Gemüthern  auf  das  tiefste  ein,  um  mit  der  Zeit  vielfach  auch  in  den
Gesetzen  ihren  Ausdruck  zu  finden.  Desto  beklagenswerther  muß  es  also  erscheinen, ­
  daß  der  wirtschaftliche  Liberalismus  im  Boden  der  irreligiösen  Ethik
wurzelt,  infolge  dessen  schlimme  Früchte  zeitigte  und  Millionen  von  Menschen
in  das  tiefste  Elend  und  eine  unaussprechliche  Erniedrigung  gestürzt  hat.
Dieses  System  der  übertriebenen  Hochschätzung  wirtschaftlicher  Freiheit
und  der  Verachtung  der  weisen  Traditionen  der  Vorzeit  ist  in  Frankreich  entstanden. ­
  Die  Physiokraten 1  sind  als  seine  eigentlichen  Urheber  zu  be-'
  Der  Vater  der  physiokratischeu  Doctrin  ist  Francois  Quesnay.  Er  legte
dieselbe  hauptsächlich  in  seinem  .Tableau  économique'  und  in  den.Maximes  générales
du  gouvernement  économique'  nieder,  die  er  beide  1758  zu  Versailles  erscheinen  ließ,
sowie  ferner  in  den  .Dialogues',  die  im  2.  Bande  der  von  S.  P.  du  Pont  publicirtest
.Pbysiocratie'  (VI  vols.  Yverdun  1768—1769,  vom  2.  Bande  an  mit  dem  Titel
.Discussions  et  développements  sur  quelques-unes  des  notions  d  Économie  politique  )
        <pb n="510" />
        483

6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.
trachten,  und  man  hat  auf  gewisse  Unterschiede,  welche  zwischen  den  Lehren
dieser  und  den  von  Adam  Smith  und  seinen  Schülern  vertretenen  Lehren
bestehen,  einen  übertriebenen  Nachdruck  gelegt.
Es  bestehen  ja  ^allerdings  zwischen  den  Physiokraten  und  den  Anhängern
des  Smith  sch  en  Systems,  welchem  man  auch  zuweilen  den  Namen  des
Indu  st  riesy  stems  gegeben  hat,  nicht  unbeträchtliche  Differenzpunkte.  Die
erstem  stützten  sich  auf  die  Thatsache,  daß  alle  körperlichen  Dinge  durch  die
Natur  hervorgebracht  und  durch  die  Arbeit  der  Erde  abgewonnen  werden,
und  mit  Rücksicht  darauf  stellten  sie  die  Behauptung  auf,  daß  allein  die  Production ­
  von  Rohstoffen  durch  menschliche  Arbeit  eine  die  Gütermasse  vergrößernde ­
  Thätigkeit  sei;  die  gewerbliche  und  industrielle  Arbeit  und  die
commercielle  Wirksamkeit  brächten  aber  keine  neuen  Güter  hervor,  sondern  erhöhten ­
  nur  den  Werth  der  Rohproducte  um  so  viel,  als  sie  die  Konsumtion
anderer  derartiger  Produkte  nöthig  machten,  und  seien  demnach  von  der  Landwirtschaft ­
  wesentlich  verschieden,  da  diese  letztere  einen  Ueberschuß  der  Erzeugnisse ­
  über  die  aufgewandten  Kosten,  als  freie  Gabe  der  Natur,  liefere.  Adam
Smith  (in  seinem  mehrfach  citirten  Werke  über  den  Reichthum)  und  seine  Anhänger ­
  lehrten  aber  das  gerade  Gegentheil.  Sie  behaupteten,  und  zwar  mit
vollem  Recht,  daß  nicht  nur  die  Rohstoffproduction,  sondern  auch  die  Verarbeitung ­
  dieser  Stoffe  und  somit  nicht  nur  die  landwirtschaftliche,  sondern  auch
die  gewerbliche  und  die  industrielle  Thätigkeit  sowie  der  Handel  productiv  seien.
Aber  trotz  dieses  zwischen  den  beiden  Systemen  bestehenden  principiellen
Unterschiedes  bleibt  es  unbestreitbar,  daß  Adam  Smith  und  seine  Gesinnungsgenossen ­
  im  wesentlichen  auf  dem  Boden  der  Physiokraten  standen.  Nicht  nur
einzelne  Aussprüche,  sondern  ganze  Paragraphen  von  Adam  Smiths  ,Wealth
of  nations*  sind  beinahe  wörtlich  den  Werken  derselben  und  insbesondere
denjenigen  Quesnays  und  Turgots  entnommen;  so  z.  B.  die  berühmten  vier
Besteuerungsprincipien,  die  Ausführungen  über  die  Arbeitstheilung,  die  Hauptlheile
  der  Lehren  vom  Arbeitslöhne,  vom  Unternehmergewinn,  vom  natürlichen
Preise  und  vom  Werthe.  Man  darf  deshalb  ohne  Uebertreibung  behaupten,
daß  ein  großer  Theil  der  liberalen  ökonomischen  Doctrinen  den  Werken  der
Physiokraten  nicht  nur  seinen  Ursprung,  sondern  sogar  seine  gegenwärtige
Gestalt  verdankt 1 .  Adam  Smith  hat  demnach  die  physiokratischen  Anschauungen
erschienen,  und  stellte  mit  humanitärer  Begeisterung  und  bedeutendem  Scharfsinn  ein
vollständiges  ökonomisches  System  auf.  Unter  den  übrigen  physiokratischen  Werken
fft  an  erster  Stelle  das  folgende  zu  nennen:  A.  R.  J.  Turgot,  Recherches  sur  la
nature  et  l’origine  des  richesses  (Paris  1774),  das  umgearbeitet  unter  dem  Titel
.Réflexions  sur  la  formation  et  la  distribution  des  richesses'  (Paris  1784)  erschien.
1  Siehe  E.  Selig  mon  in  .Political  Science  Quarterly',  March  1889,  p.  177
derselbe  äußert  sich  ebb.  179  dahin:  .Die  Skizze  der  gesamten  Abhandlungen  A.  Smiths
31  *
        <pb n="511" />
        484

IV.  Buch.  Nachträge.

nach  England  eingeführt  und  das  Mercantilsystem  mit  anderswoher  entlehnten
Waffen  vernichtet.  Er  war-  übrigens  besser  als  die  von  ihm  vertretenen  Anschauungen. ­
  Er  hatte  eine  so  treffliche  Beobachtungsgabe,  daß  er  bei  der
Betrachtung  der  menschlichen  Verhältnisse  trotz  aller  Vorurtheile  vielfach  dem
gesunden  Menschenverstände  die  Ehre  gab,  das  ,natürliche  System  im  Stiche
ließ  und  der  .Hypothese  die  Wirklichkeit  vorzog.  So  bewegte  er  sich,  wie  das
bei  allen  von  Irrthum  befangenen  bedeutenden  Menschen  der  Fall  ist,  in  schwer
zu  vereinigenden  Widersprüchen.
Die  Anschauung,  daß  Adam  Smith  der  Begründer  der  politischen  Oekonomie
  sei,  beruht  also  nur  ganz  theilweise  auf  Wahrheit.  Den  Satz  aufzustellen, ­
  es  habe  diese  Wissenschaft  vor  ihm  eigentlich  noch  gar  nicht  existirt,
ist  ebenso  absurd,  als  wenn  man  behaupten  wollte,  es  habe  vor  Kant  keine
Ethik  oder  vor  Auguste  Comte  keine  Philosophie  gegeben.  Jndeffen  bleibt
immerhin  so  viel  richtig,  daß  Smith  das  erste  sich  nur  mit  der  politischen
Qekonomie  beschäftigende  große  wissenschaftliche  Werk,  dessen  England  sich
rühmen  kann,  verfaßt  hat  und  insofern  der  Urheber  der  englischen  Volkswirtschaftswiffenschaft
  genannt  werden  kann.  Mit  viel  mehr  Recht  könnte
man  die  Physiokraten  die  Begründer  der  ökonomischen  Wissenschaft  nennen,
da  sie  die  ersten  waren,  welche  dieselbe  vollständig  als  eine  besondere  Wissenschaft ­
  behandelten.
Der  wirtschaftliche  Liberalismus,  die  sogen,  orthodoxe  oder  klassische
politische  Qekonomie,  hat  viele  Jahre  lang,  wenigstens  auf  wissenschaftlichem
Gebiete,  die  glänzendsten  Triumphe  gefeiert  und  konnte  also  stolz  auf  seine
Gegner  Herabschauen,  obgleich  es  unter  seinen  Anhängern  nicht  an  innern
Zwistigkeiten  fehlte.
In  England  wurde  er,  namentlich  unter  dem  Einflüsse  David  Ricardos  i ,
immer  abstracter  und  dem  wirklichen  Leben  entfremdeter,  bis  er  in  dem  großen
Werke  John  Stuart  Mills 2  seine  endgiltige  Gestalt  erhielt 3 .

über  die  Production  und  die  Vertheilung  der  Güter  findet  sich  in  Turgots  Essai
sur  la  formation  et  la  distribution  des  richesses.
1  Principles  of  Political  Economy  and  Taxation,  ltd  e d.  London  1819.
2  principles  of  Political  Economy.  1 th  ed.  London  1848.  Dieses  Werk  hat
in  seiner  Kritik  der  herkömmlichen  Lehren  der  politischen  Qekonomie  Berührungspunkte
mit  socialistischen  Anschauungen.  Dagegen  vertheidigt  derselbe  Autor  in  seiner  Abhandlung ­
  ,On  Liberty*  (London  1859)  sehr  energisch  die  Rechte  der  Einzelnen  gegen  die  übertriebene ­
  Einmischung  der  öffentlichen  Gewalt.
s  Selbstredend  hat  dieses  System  sowohl  in  England  als  auch  in  den  übrigen
europäischen  Staaten  und  in  Amerika  eine  beträchtliche  Anzahl  mehr  oder  minder  be
deutender  literarischer  Vertreter  gesunden.  Mögen  hier  unter  denjenigen  französischer
Nationalität  nur  genannt  werden:  Frédéric  Bastiai  (Harmonies  économiques.
Paris  1850)  und  Cherbuliez  (Précis  de  la  science  économique.  Paris  1862);
        <pb n="512" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

485

Die  wesentlichen  Punkte,  in  denen  sich  Ricardos  System  von  jenem
Smiths  unterscheidet,  sind  die  folgenden.  Ricardo  nimmt  zunächst  an,  daß  die
wirtschaftlichen  und  socialen  Verhältnisse  wirklich  vollkommen  beweglicher  Natur
seien,  statt  diese  Beweglichkeit  nur  als  etwas  der  Natur  der  Dinge  Entsprechendes ­
  und  deshalb  Erstrebenswerthes  zu  betrachten;  ferner  schließt  er.
statt  sich  auf  falsche  ethische  Principien  zu  stützen,  die  Ethik  aus  dem  Bereiche
der  ökonomischen  Wissenschaft  gänzlich  aus,  und  endlich  läßt  er  sich  durch  die
Beobachtung  des  realen  Lebens  durchaus  nicht  beeinflussen,  sondern  schreitet,
von  seinen  falschen  Prämissen  ausgehend,  rücksichtslos  vorwärts.  So  findet
sich  denn  in  seinem  Werke  eine  menschliche  Lieblingsschwäche,  die  Vorliebe  zu
trügerischer  Einfachheit,  in  vollständigster  Weise  ausgeprägt.  Nichtsdestoweniger
ward  Ricardos  Werk  als  ein  Meisterstück  menschlicher  Weisheit  beinahe  mit
demselben  Enthusiasmus  begrüßt,  mit  welchem  Quesnays  .Tableau  économique* ­
  aufgenommen  worden  war.  Es  ist  wirklich  merkwürdig,  daß  ein
jedes  dieser  beiden  so  engherzigen  Werke  berufen  war,  die  Grundlage  für  eine
großartige  geistige  Schöpfung  eines  genialen  Mannes  zu  werden.  Wie  Adam
Smith  der  Schüler  Francois  Quesnays  war,  so  wurde  John  Stuart  Mill
derjenige  David  Ricardos.  Bei  beiden  Autoren  sind  aber  gerade  jene  Abschnitte ­
  ihrer  Werke,  in  welchen  sie  den  Grundsätzen  ihrer  Lehrer  am  schärfsten
widersprechen,  die  werthvollsten.  Leider  besteht  jedoch  zwischen  Adam  Smith
und  John  Stuart  Mill  noch  eine  andere  Aehnlichkeit,  nämlich  darin,  daß  ihre
Lehren  mit  den  Grundsätzen  des  Sittengesetzes  in  Widerspruch  stehen  und  daß
beide  Schriftsteller  von  Feindschaft  gegen  die  Religion  erfüllt  sind.  Es  ist
wirklich  schwer  zu  sagen,  was  am  widerwärtigsten  ist,  die  Spöttereien  Adam
Smiths  oder  das  systematische,  kalte  Beiseitesetzen  aller  religiösen  Ideen,  aller
Elemente  eines  religiösen,  ja  sogar  eines  ehrbaren  Familienlebens,  wie  John
Stuart  Mill  es  bethätigt.
Solche  Erscheinungen  können  übrigens  nicht  in  Erstaunen  setzen.  Nachdem ­
  man  die  wissenschaftliche  Behandlung  der  politischen  Oekonomie  von  der
Rücksichtnahme  auf  die  Ethik  frei  gemacht  und  diese  Wissenschaft  als  etwas
Neutrales  hingestellt  hatte,  konnte  man  zur  Aufstellung  der  unsittlichsten  und
mitisocialsten  Doctrinen  gelangen.  So  geschah  es  denn,  daß  die  Vertreter

unter  den  Deutschen:  Max  Wirth  (Grundzüge  der  Nationalökonomie.  2  Bde.
Frankfurt  a.  Dl.  1856  u.  1858)  und  H.  v.  Mangoldt  (Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre. ­
  Stuttgart  1863).  Es  ist  übrigens  selbstverständlich,  daß  unter  den
verschiedenen  auf  dem  Boden  des  wirtschaftlichen  Liberalismus  stehenden  Schriftstellern
beträchtliche  Meinungsverschiedenheiten  vorkommen  und  daß  ihnen  mit  nichten  sämtlich
eine  irreligiöse  Gesinnung  imputirt  werden  darf.  Durch  Bastiats  Schriften  z.  B.  geht
rin  wohlthuender  Hauch  der  Anerkennung  der  göttlichen  Güte  und  Fürsorge  für  das
Menschengeschlecht.
        <pb n="513" />
        486

IV.  Buch.  Nachträge.

des  wirtschaftlichen  Liberalismus  gegen  die  Arbeiterschutzgesetzgebung  auftraten,
gegen  die  letzten  wohlthätigen  Einschränkungen  der  wirtschaftlichen  Freiheit,
die  noch  aus  früherer  Zeit  bestanden,  ankämpften  und  an  dem  Elende,  in
welches  weite  Schichten  des  Arbeiterstandes  infolge  der  zügellosen  Freiheit  des
Wettbewerbes  gestürzt  wurden,  als  an  den  Zuständen  eines  angeblich  unvermeidlichen ­
  Uebergangsstadiums  achselzuckend  vorübergingen.
Die  Verheerungen,  welche  durch  die  Anwendung  der  Maximen  des  wirtschaftlichen ­
  Liberalismus  im  staatlichen  Leben  angerichtet  wurden,  steigerten
sich  zu  einem  solchen  Umfang,  daß  sich  eine  gewaltige  Reaction  gegen  dieses
System  erhob,  welche  allmählich  in  den  verschiedenen  Staaten  zu  einer  mehr
oder  minder  entschiedenen  Aenderung  der  von  der  Gesetzgebung  eingeschlagenen
Richtung  führte;  von  dieser  Aenderung  aber  legen  namentlich  die  im  10.  Kapitel
des  III.  Buches  besprochenen  Arbeiterschutzgesetze  der  meisten  europäischen  Großstaaten ­
  beredtes  Zeugniß  ab.  Es  waren  so  manche  Ursachen,  welche  zu  diesem
Resultate  zusammenwirkten,  und  zwar  solche  sehr  ungleichen  Charakters.
Wir  erwähnen  hier  die  folgenden:  1.  das  durch  die  amtlichen  Erhebungen,
wie  jene  der  in  den  vierziger  und  den  sechziger  Jahren  in  England  bestellten
königlichen  Commissionen  zur  Erforschung  der  Kinderarbeitsverhältnisse,  wachgerufene ­
  Erbarmen  und  Entsetzen  über  die  bestehenden,  überaus  großen  Mißstände; ­
  2.  das  Erstarken  des  Nationalgefühls,  welches  sich  im  Gegensatze  zu
den  früher  herrschenden  kosmopolitischen  Ideen  immer  mehr  Bahn  brach;
3.  das  Anwachsen  der  socialistischen  Strömung,  das  zu  Tage  trat,  sobald
es  sich  zeigte,  daß  der  Triumph  der  industrie-  und  handeltreibenden  Klaffen
und  überhaupt  der  sogen.  Bourgeoisie,  d.  h.  der  zu  Reichthum  und  Macht
gelangten  Theile  des  Bürger-  und  des  Gelehrtenstandes,  über  den  Landadel
und  die  Geburtsaristokratie  an  sich  noch  keinen  Sieg  der  ärmern  Bevölkerungsschichten
  bedeute;  4.  die  Verbreitung  richtiger  historischer  Kenntnisse,  und  5.  das
unverkennbare  Neuaufleben  des  religiösen  Geistes,  welches  sich  in  sämtlichen
europäischen  Staaten  geltend  machte.
So  wurde  denn  in  England  etwa  um  das  Jahr  1870,  in  Deutschland
und  Oesterreich  etwas  später,  noch  später  in  Frankreich  und  endlich  auch  in
Italien  die  Herrschaft  des  ökonomischen  Liberalismus  gebrochen.  Seit  dieser
Zeit  herrscht  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaftswissenschaft  sozusagen  Anarchie.
Es  kreuzen  sich  die  verschiedensten  Strömungen.  Immerhin  kann  man  vier
große  Gruppen  unterscheiden  (von  denen  freilich  eine  jede  wieder  in  verschiedene
llnterabtheilungen  zerfällt)  :  die  modern-liberale,  die  socialistische,  die  historische
und  die  ethische  Schule.
Die  ersten  Vertreter  und  Anhänger  dieser  Schulen  haben  zwar  schon
lange  vor  den  soeben  bezeichneten  Zeitpunkten  ihre  Stimme  erhoben,  aber  die
bedeutende  Ausbreitung  dieser  Richtungen  ist  jedenfalls  neuern  Datums.
        <pb n="514" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

487

Wir  wollen  die  Eigenthümlichkeiten  der  einzelnen  Schulen  mit  einigen
Worten  kurz  charakterisiren.
Was  zunächst  den  modernen  wirtschaftlichen  Liberalismus
anlangt,  so  hat  er  von  den  frühern,  die  unbeschränkteste  Freiheit  anpreisenden
Doctrinen  einen  guten  Theil  fallen  lassen  und  widersetzt  sich  einer  bis  zu  einem
gewissen  Grade  gehenden  staatlichen  Thätigkeit  zum  Wohle  der  wirtschaftlich
Schwachen  durchaus  nicht  mehr.  Dagegen  läßt  er  den  ethischen  Principien  noch
immer  nicht  die  nöthige  Würdigung  angedeihen.  Seine  Anhänger  finden  sich
gegenwärtig  hauptsächlich  in  England  (und  hier  besonders  an  der  Universität
Cambridge)  und  in  Frankreich.  Sie  huldigen  im  Gegensatze  zu  den  Socialisten ­
  einer  optimistischen  Auffassung  der  Tinge  und  lieben  es,  die  Verhältnisse
der  Jetztzeit  in  rosigem  Lichte  darzustellen.
Uebrigens  fehlt  es  auch  in  den  Ländern  deutscher  Zunge  nicht  an  Vertretern ­
  dieser  Richtung.  Erst  vor  ganz  kurzer  Zeit  ist  Julius  Wolf*  mit
einem  System  der  Socialpolitik  hervorgetreten,  welches  sich  allerdings  von
einem  Theile  der  von  dem  frühern  orthodoxen  wirtschaftlichen  Liberalismus  bekannten ­
  Doctrinen  lossagt,  aber  die  ethische  Seite  der  einschlägigen  Probleme
verkennt  und  noch  immer  nicht  einsieht,  daß  die  wirtschaftlichen  Fragen  ein
Problem  der  Gerechtigkeit  in  sich  schließen.
Die  socialistische  S  ch  u  l  e  hat  in  älterer  Zeit  namentlich  in
P.  I.  Proudhon2  und  F.  Lassalle  ihre  wissenschaftliche  Vertretung
gefunden,  soweit  bei  einem  derartig  mit  der  Natur  der  Menschen,  mit  der
geschichtlichen  Entwicklung  und  —  man  kann  es  und  soll  es  angesichts  des
heutzutage  so  häufigen  Kokettirens  mit  dem  Socialismus,  wie  es  auch  noch
auf  dem  Boden  der  Grundprincipien  des  Naturrechts  stehende  Gelehrte,  Politiker ­
  und  sogen.  Sociologen  üben,  geradeswegs  heraussagen  —  mit  den  einfachsten ­
  Regeln  des  gesunden  Menschenverstandes  in  Widerspruch  stehenden
System  von  Wissenschaft  die  Rede  sein  kann.  Lassalle  trug  in  seinen  Schriften,
welche  von  so  großem  Einfluß  auf  die  Entwicklung  des  deutschen  Socialismus ­
  waren,  die  abstrusesten  Sachen  vor.  In  seinem  ,System  der  erworbenen ­
  Rechte'  (Berlin  1861)  versuchte  er,  natürlich  ganz  erfolglos,  den
Rachweis,  daß  der  Gang  der  culturhistorischen  Entwicklung  und  die  ihn
begleitende  Gestaltung  des  Rechtes  die  Eigenthumssphäre  des  Individuums
immer  enger  mache,  da  eine  sich  stätig  vergrößernde  Anzahl  von  Gegenständen
dein  Privateigenthum  entzogen  werde.  In  dem  im  Jahre  1863  von  ihm  erlassenen ­
  Antwortschreiben  an  das  Centralcomite  zur  Berufung  eines  allgemeinen
'  Socialismus  und  kapitalistische  Gesellschaftsordnung.  Stuttgart  1892.
*  Unter  seinen  Arbeiten  mögen  erwähnt  werden:  Qu’est-ce  que  la  propriété?
l’aris  1840,  und  Le  système  des  contradictions  économiques.  5  vols.  Paris  1846.
von  ihm  gebrauchte  Schlagwort  ,La  propriété  c’est  le  vol'  ist  allbekannt.
        <pb n="515" />
        488

IV.  Buch.  Nachträge.

deutschen  Arbeitercongresses  stellte  er  dann  die  völlig  unhaltbare,  von  den  Thatsachen ­
  Lügen  gestrafte  und  jetzt  selbst  bon  socialistischer  Seite  aufgegebene
Theorie  auf,  es  gebe  ein  ehernes  Lohngesetz,  welches  den  durchschnittlichen
Arbeitslohn  unter  der  Herrschaft  von  Angebot  und  Nachfrage  immer  auf  das
zum  nothwendigen  Lebensunterhalt  Unentbehrliche  reduciré,  und  in  der  Schrift
,Bastiat-Schulze  von  Delitzsch,  der  ökonomische  Julian,  oder  Kapital  und  Arbeit'
(Berlin  1864)  donnerte  er  besonders  gegen  den  Unternehmergewinn.
Unter  den  neuern  Theoretikern  des  Socialismus  sind  dann  besonders
Karl  Marx  und  Friedrich  Engels  zu  nennen,  da  auf  die  Utopien  der
russischen  Nihilisten,  der  Communisten  und  der  Anarchisten  hier  nicht  weiter
eingegangen  werden  kann.  Karl  Marx  ist  in  seinem  Werke  ,Das  Kapital'
(I.  Band,  1.  Buch,  2.  Aufl.,  Hamburg  1890;  II.  Band,  2.  Buch,  1885;
III.  Band,  3.  Buch,  1894)  so  recht  der  abschließende  Theoretiker  des  Socialismus ­
  geworden,  nachdem  er  sich  schon  früher  (1847)  in  der  Abhandlung  ,Das
Elend  der  Philosophie' 1  als  das  documentât  hatte,  was  er  auch  in  .Kapital'
ist,  ein  Phraseur,  der  sich  mit  der  galligen  Kritik  des  Bestehenden  begnügt,
ohne  irgend  etwas  Greifbares,  das  an  dessen  Stelle  treten  könnte,  zu  bieten.
Friedrich  Engels  hat  in  einem  dürftigen  Schriftchen  *  besonders  die
Monogamie  bekämpft  und  sie  als  Quelle  der  Geldherrschaft,  der  Ausbeutung
der  Armen  und  als  Unterjochung  des  weiblichen  Geschlechts  bezeichnet.
Während  also  die  socialistische  Doctrin  für  die  ernste  Wisienschaft  hauptsächlich ­
  nur  von  pathologischem  Interesse  ist,  verdient  die  historische  Schule
die  eingehendste  Beachtung.  Es  ist  schon  im  vorhergehenden  Kapitel  von  den
Principien  derselben  die  Rede  gewesen.  Hier  ist  vor  allem  noch  hervorzuheben,  daß
ihre  Entwicklung  je  nach  den  Ländern  bis  zu  einem  gewissen  Grade  verschieden
war.  Von  dem  positivistischen  Geiste,  von  welchem  sie  in  England  und  in  Frankreich ­
  erfüllt  ist  —  in  Frankreich  fand  sie  bedeutende  Vertreter  an  Auguste
Comte  und  an  Hippolyte  Tain  e 3 ,  der,  obgleich  vorwiegend  Historiker,

»  In  2.  Auflage  erschienen  Stuttgart  1892.
2  Der  Ursprung  der  Familie,  des  Privateigenthums  und  des  Staates.  4.  Aust.
Stuttgart  1892.
a  Ueber  die  Stellung  dieses  Gelehrten  siehe  den  trefflichen  Aufsatz  von  E.  Boutmy:
Hippolyte  Taine,  in  den  ,Annales  de  l’École  libre  des  sciences  politiques*  VIH,
He  partie  (Paris,  janvier-juillet  1898),  199—211.  Der  Verfasser  hebt  meisterhaft
hervor,  wie  der  große,  wenn  auch  nicht  gläubige,  so  doch  von  hoher  Bewunderung  für
das  Christenthum  erfüllte  Gelehrte,  im  Widerspruch  mit  den  Deklamatoren  der  revolutionären ­
  Phrasen  und  den  Bewunderern  der  Staatsallmacht,  für  die  Privatinitiative
eintrat:  ,11  voulait  l’homme  debout,  fier,  entreprenant,  capable  de  se  ressaisir  et
de  rebondir  après  un  échec.  Il  abhorrait  cette  puissance  anonyme  qui  prend  peu
à  peu  aux  citoyens  toute  oeuvre  des  mains,  les  déshabitue  de  la  responsabilité,  le*
supplée  dans  leurs  devoirs,  se  charge  de  pratiquer  en  leur  nom  et  à  leurs  irai*
        <pb n="516" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

489

in  seinen  früher  citirten  ,Origines  de  la  France  contemporaine 4  doch  auch
die  wirtschaftlichen  und  socialen  Probleme  eingehend  behandelt  —,  hat  sie
sich  in  Deutschland  im  ganzen  fern  gehalten.
Hier  hat  sich  die  historische  Schule  großentheils  unter  dem  Einflüsse
Wilhelm  Roschers  entwickelt.  Er  hat  namentlich  in  seinem  von  uns  in
diesem  Buche  so  oft  angezogenen  Werke 1  umfangreiches  Material  aufgespeichert,
welches  bedeutende  Einblicke  in  den  Entwicklungsgang  der  volkswirtschaftlichen
Berhältniffe  gestattet,  ohne  sich  irgendwie  in  feindseliger  Haltung  gegen  das
christliche  Sittengesetz  zu  gefallen.  Roscher  war  im  Gegentheil  ein  ernst  religiös
gesinnter  Mann,  dem,  wie  der  Verfaffer  der  Vorrede  zum  V.  Band  seines
großartigen  Werkes,  der  eigene  Sohn  des  Verewigten,  mit  Recht  betont,  ,bie
Religion  das  höchste  Ziel  und  zugleich  der  tiefste  Grund  alles  geistigen  Lebens
gewesen  ist 4 .  Eher  kann  man  bei  ihm  ein  zu  weit  gehendes  Nebeneinanderstellen ­
  und  Dulden  von  Ansichten  beanstanden,  die  in  offenem  Widerspruch  zu
einander  stehen.  Jndeffen  ist  eine  derartige  offene  Darlegung  der  verschiedenartigen ­
  Anschauungen,  die  aus  einer  im  ganzen  auch  auf  wissenschaftlichem  Gebiete ­
  überaus  hochzuschätzenden  Duldsamkeit  der  Anschauungsweise  hervorgeht,
weit  empfehlenswerther,  als  ein  auf  un-  oder  halbwahre  Thatsachen  basirtes
absprechendes  Dogmatisiren,  wie  sich  dessen  gegenwärtig  insbesondere  die  Socialisten ­
  und  andere,  socialistisch  angehauchte  Sociologen  schuldig  machen.  Auch  muß
hervorgehoben  werden,  daß  die  historische  Schule  durchaus  nicht  darauf  verzichtet,
überhaupt  bestimmte  volkswirtschaftliche  Gesetze  aufzustellen,  sondern  nur  die  Zeit
noch  nicht  für  gekommen  erachtet,  wo  man  mit  Fug  und  Recht  dazu  schreiten  kann.
Sie  begnügt  sich  also  vorderhand,  Material  zu  sammeln  und  zu  beobachten,  bis
sie  den  Zeitpunkt  für  gekommen  erachtet,  zu  welchem  man  die  Grundlage  für
die  Aufstellung  und  die  Entwicklung  von  Gesetzen  gewonnen  haben  wird.
Unter  den  ältern  Mitgliedern  der  historischen  Schule  Deutschlands  mögen
auch  Bruno  Hildebrand^  und  Karl  Knies  8  genannt  werden.  Unter  den
gegenwärtigen  nimmt  Gustav  Schmoller*  eine  besonders  hervorragende  Stelle
tes  vertus  dont  elle  les  dispense,  les  désintéresse  de  tout  et  vide  pour  ainsi  dire
lour  âme.‘
1  System  der  Volkswirtschaft.  I.  Bd.  :  Grundlagen  der  Nationalökonomie  (1.  der
Bl  Auflagen  1854)  ;  II.  Bd.  :  Nationalökonomik  des  Ackerbaues  und  der  verwandten
Urproduktionen  (1.  der  12  Auflagen  1859);  III.  Bd.:  Nationalökonomik  des  Handels  und
lNwerbsfleißes  (1881)  ;  IV.  Bd.:  System  der  Finanzwissenschaft  (1881);  V.  (Schluß.)  Bd.:
Armenpflege  und  Armenpolitik  (1894;  alle  in  Stuttgart  erschienen).
*  Die  Nationalökonomie  in  Gegenwart  und  Zukunft.  Frankfurt  a.  M.  1848.
*  Die  politische  Oekonomie  vom  Standpunkt  der  geschichtlichen  Methode.  Hamburg ­
  1853;  Die  Volkswirtschaftslehre,  ebb.  1853.
4  Zur  Literaturgeschichte  der  Staats-  und  Socialwissenschaften.  Leipzig  1888;
Zur  Social-  und  Gewerbepolitik  der  Gegenwart,  ebb.  1890.
        <pb n="517" />
        490

IV.  Buch.  Nachträge.

ein.  Selbstverständlich  haben  sich  aber  unter  den  Anhängern  des  Historismus
wieder  verschiedene,  durch  nicht  unerhebliche  Unterschiede  getrennte  Gruppirungen
gebildet.  So  gibt  es  Mitglieder  dieser  Schule,  welche  den  religiösen  Standpunkt ­
  mehr  hervortreten  lassen,  und  andere,  die  demselben  fern  stehen.  Aber
auch  ganz  abgesehen  vom  religiösen  Standpunkte,  bestehen  zwischen  denjenigen,
welche  im  weitesten  Sinne  als  auf  dem  Boden  der  historischen  Schule  stehend
bezeichnet  werden  können,  beträchtliche  Unterschiede.  Manche  Gelehrte,  wie  z.  B.
Karl  Heinrich  Rau,  dessen  Lehrbuch  der  politischen  Oekonomie'  so  häufig
von  uns  citirt  wurde,  betonen  entschieden  die  Existenz  bestimmter,  auf  der
Natur  des  Menschen  und  der  Sachgüter  beruhender  Gesetze 1 .
Eine  große  Zahl  von  Schriftstellern  und  praktischen  Social-  und  Wirtschaftspolitikern ­
  Deutschlands  sieht  hinwiederum  den  Staat  als  den  mächtigen
Förderer  des  Fortschritts  auf  allen  Gebieten  an  und  befürwortet  eine  überaus
weit  gehende  Staatseinmischung  in  alle  möglichen  Dinge.  Im  October  1872
gründete  eine  Anzahl  von  Gelehrten,  Politikern  und  Freunden  der  wirtschaftlichen ­
  und  socialen  Wohlfahrt  des  Volkes  zu  Eisenach  den  .Verein  für
Socialpolitik'.  Unter  ihnen  befanden  sich  W.  Roscher,  A.  Wagner,
G.  Schmoller,  Lujo  Brentano  u.  a.  Anfangs  hatte  man  ein  sehr
gemäßigtes,  sich  der  weitesten  Zustimmung  erfreuendes  Programm.  Man
wollte  an  der  Gewerbefreiheit,  der  Freizügigkeit,  dem  Lohnverhältnisse  durchaus ­
  nicht  rütteln  und  die  Staatsintervention  nur  in  den  Fällen  in  Anspruch
nehmen,  in  welchen  allein  durch  sie  etwas  zu  erreichen  ist,  wenn  man  auch
mit  den  Arbeitern  darin  übereinstimmte,  daß  sie  auf  bessere  Lebensverhältnisse
Anspruch  hätten.
Aber  mit  der  Zeit  hat  auch  ein  Theil  der  ursprünglich  allein  auf  dein
Boden  dieser  Bestrebungen  stehenden  Männer  der  Wissenschaft  sich  mehr  und
mehr  einer  Richtung  zugeneigt,  welche  die  Staatshilfe  stark  betont  und  der
Staatseinmischung  sehr  günstig  gestimmt  ist.  Deshalb  kann  es  nicht  in  Erstaunen ­
  setzen,  daß  für  diejenigen  Anhänger  der  neuen  Schule  —  ihre  Bedeutung ­
  und  ihr  Einfluß  sind  nicht  zu  unterschätzen  —,  welche  diese  Intervention
besonders  stark  betonten,  die  Benennung  Katheder  so  ci  alisten  mit  vollem
Recht  aufkam.  Adolf  Wagner 2  kann  so  recht  als  der  Typus  derselben
gelten.  Aber  auch  Schmoller  vertritt  neucstens  sehr  stark  socialistisch  angehauchte
Ideen.  Auf  dem  vorletzten  in  Wien  abgehaltenen  Tage  des  »Vereins  für
Socialpolitik'  that  er  den  folgenden  Ausspruchs  ,Jch  sehe  in  dieser  Bewegung
'  So  z.  B.  Rau  a.  a.  O.  I  (8.  Aust.  Leipzig  u.  Heidelberg  1868),  #  10  u.  H-2
  Allgemeine  oder  theoretische  Volkswirtschaftslehre.  2.  Aufl.
3  Am  28.  September  1894  beim  Schlüsse  der  Berathung  über  die  Cartelle.
Siehe  die  Wiener  Abendblätter  von  diesem  Tage,  z.  B.  die  betreffende  Nummer  des
.Vaterland'  und  der,Neuen  Freien  Presse'.
        <pb n="518" />
        491

6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wiffenschaft.
(der  Cartellbildung)  nur  einen  Specialfall  der  ganzen  Entwicklung.  Je  mehr
sich  die  Unternehmen  vergrößern,  desto  mehr  nehmen  sie  einen  halböffentlichen
Charakter  an.  Das  ist  kein  Unglück.  Der  sich  entwickelnde  Zustand  wird  ein  Mittelweg ­
  sein  zwischen  der  privatkapitalistischen  Wirtschaft  und  dem  Socialismus?
Von  der  historischen  Schule  durch  einen  bedeutenden,  aber  nicht  unüberwindlichen ­
  Gegensatz  verschieden  ist  die  sogen,  analytische  oder  Psychologische, ­
  welche  auch  die  österreichische  genannt  wird,  weil  ihre  hauptsächlichsten ­
  Repräsentanten,  Karl  Menger*  und  E.  v.  Böhm-Bawerk?,
Oesterreich  angehören.  Ihre  Anhänger  gehen  von  den  folgenden  Erwägungen
aus:  So  viele  Erhebungen  man  auch  bezüglich  der  verschiedenartigen  Verhältnisse ­
  des  menschlichen  Wirtschaftslebens  anstellen  mag,  zu  vollständigen
Resultaten  wird  man  durch  solche  allein  niemals  gelangen.  Das  Ergebniß
der  an  einem  Orte  angestellten  Beobachtungen  läßt  uns  noch  keinen  sichern
Schluß  darauf  ziehen,  daß  an  einem  andern  Orte  die  gleichen  Verhältniffe  bestehen. ­
  Wie  aber  wäre  es  möglich,  die  an  allen  Orten  und  zu  allen  Zeiten
bestandenen  und  noch  bestehenden  Verhältniffe  genügend  zu  erforschen?  Wäre
es  also  nicht  besser,  den  innern  Triebfedern,  welche  im  Schoße  der  menschlichen ­
  Gesellschaft  beständig  wirksam  sind,  seine  Aufmerksamkeit  zuzuwenden?
Würde  inan  auf  diese  Weise  nicht  zu  allgemeinern  und  vollständigem  Resultaten ­
  gelangen?  Welche  andern  bestimmenden  Triebfedern  des  wirtschaftlichen
Lebens  existiren  denn  außer  den  Menschen?  Bestimmen  nicht  sie  den  Lauf
desselben?  Ist  es  also  nicht  bester,  den  menschlichen  Gedanken  und  Willensrichtungen ­
  selbst  nachzuforschen,  als  von  der  Handlungsweise  der  Menschen
Schlüffe  auf  deren  Geistes-  und  Gemüthsrichtung  zu  ziehen?
Diese  Methode  ist  demnach  ebenso  positiv  wie  die  historische.  Auch  sie
bringt  die  systematische  Beobachtung  zur  Anwendung,  nur  beschäftigt  sie  sich
zunächst  mit  innern  Erscheinungen,  mit  Gedanken  und  Gefühlen,  und  ist  dem
zufolge  psychologischer  Natur.  Während  die  historische  Methode  allgemeine,
die  Gestaltung  der  menschlichen  Gesellschaft  bestimmende  Gesetze  nur  dann  gelten
lassen  will,  wenn  dieselben  als  Endresultat  ihrer  Forschungen  erscheinen,  geht
bie  psychologische  von  der  Proclamirung  solcher  Gesetze  aus.  Sie  will  sich

'  Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre.  1.  Theil.  Wien  1872;  Untersuchungen
Uber  die  Methode  der  Socialwissenschaften  und  der  politischen  Oekonomie.  Leipzig  1883  ;
Irrthümer  des  Historismus  in  der  deutschen  Nationalökonomie.  Wien  1884.
^  *  Rechte  und  Verhältnisse  vom  Standpunkte  der  volkswirtschaftlichen  Güterlehre.
Innsbruck  1884;  Kapital  und  Kapitalzins.  l.  u.  II.  Bd.,  ebd.  1884  u.  1889.  —  Auf
dem  Boden  der  Anschauungen  der  analytischen  Schule  steht  auch  der  englische  Gelehrte
Alfred  Marshall  in  seinen  .Principles  of  Economics',  deren  erster  1890  in  London
erschienene  Band  alsbald  eine  zweite  Auflage  erlebte  und  in  die  meisten  Cultursprachen ­
  übersetzt  wurde.
        <pb n="519" />
        492

IV.  Buch.  Nachträge.

zunächst  über  die  im  allgemeinen  bei  den  Individuen  anzutreffenden  (Eigenschaften ­
  der  menschlichen  Seele  vergewissern  und  aus  diesen  die  Fundamentalprincipien ­
  der  politischen  Oekonomie  ableiten.  Das  ist  ein  unlängbar  richtiger
Standpunkt,  und  derselbe  führt  zu  bedeutenden  Resultaten,  wenn  die  Anhänger
des  psychologischen  modus  procedendo  die  analytische  Methode  mit  Feinheit
und  Genauigkeit  anwenden.
Auf  den  ersten  Blick  könnte  es  nun  scheinen,  daß  die  analytische  Schule
zur  historischen  in  unaussöhnlichem  Contraste  stünde,  und  in  der  That  hat  es
nicht  an  heftigen  Zusammenstößen  zwischen  den  Anhängern  beider  Richtungen
gefehlt,  namentlich  etwa  vor  einem  Jahrzehnt  zur  Zeit  der  bekannten  Polemik
zwischen  G.  Schmoller  und  K.  Menger.  Trotz  alledem  ist  indessen  der  Gegensatz ­
  zwischen  den  beiden  Richtungen  kein  unüberwindlicher.  Die  psychologische
Schule  geht  ja  nicht  von  der  Betrachtung  eines  fictiven  Menschen  aus,  wie
es  die  Anhänger  des  wirtschaftlichen  Liberalismus  zur  Zeit  der  höchsten  Blüthe
dieses  Systems  thaten,  sondern  von  der  Beobachtung  des  wirklichen  Menschen,
wie  er  sich  im  Laufe  der  Zeiten  entwickelt  hat;  sodann  leuchtet  es  natürlich
auch  ihren  Anhängern  ein,  daß  die  Art  und  Weise,  wie  die  einzelnen  Menschen
von  den  ihnen  innewohnenden  Seelenvermögen  auf  wirtschaftlichem  Gebiete
Gebrauch  machen,  nur  durch  Beobachtung  der  Erscheinungen  des  äußern  Lebens
erkannt  werden  kann.
Es  liegt  also  durchaus  nichts  Auffälliges  darin,  wenn  man  sich  auf
beiden  Seiten  immer  geneigter  zeigt,  einer  jeden  der  beiden  Methoden  ihr
Recht  zu  geben  und  zu  betonen,  daß  sich  beide  Arten  des  Vorgehens  empfehlen
und  sich  daher  die  Hand  reichen  und  gegenseitig  sich  unterstützen  müssen
Demnach  kann  es  auch  nicht  als  unrichtig  erscheinen,  wenn  man  auch  die
analytische  Methode,  da  sie  gleichfalls  den  sich  historisch  entwickelnden  Menschen
zum  Gegenstand  ihrer  Beobachtungen  macht  und  die  Analyse  der  Erscheinungen
des  wirtschaftlichen  Lebens  als  wichtiges  Hilfsmittel  zur  Erkenntniß  der  Neigungen ­
  und  Strebungen  der  verschiedenen  Schichten  der  menschlichen  Gesellschaft ­
  betrachtet,  als  eine  in  gewissem  Sinne  historische  bezeichnet.
Endlich  haben  wir  unter  den  deutschen  Gelehrten,  welche  wenigstens
in  gewisser  Hinsicht  auf  dem  Boden  des  Historismus  stehen,  noch  Albert
Sch  äff  le  zu  nennen.  Er  behauptet  nur  insofern  eine  besondere  Stellung,
als  er  sehr  bestimmt  die  Existenz  eines  socialen  Entwicklungsgesetzes  annimmt. ­
  Diese  Entwicklung  vollzieht  sich  nach  ihm  gerade  so  wie  der  Fortschritt ­
  in  der  organischen  Welt,  also  infolge  fortwährender  Veränderungen,
Anpassungen  und  Vererbungen  und  somit  in  Gestalt  von  Vorgängen,  die

»  E.  v.  Böhm-Bawerk  im  Programm-Artikel  der  .Zeitschrift  für  Volks-Wirtschaft,
  Socialpolitik  und  Verwaltung'  I.  Bd.,  1.  Lieferung,  S.  5.
        <pb n="520" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

493

sämtlich  als  Resultate  des  Kampfes  ums  Dasein  erscheinen  1 .  Im  übrigen
steht  Schäffle  hinsichtlich  der  Behandlung  der  wirtschaftlich-socialen  Fragen
des  Tages  den  Kathedersocialisten  sehr  nahe  und  ist  also  Anhänger  einer
weitgehenden  Staatsintervention.  So  befürwortet  er  z.  B.  in  dem  eben
erwähnten  Werke  bei  Gelegenheit  der  Entwicklung  seines  agrarpolitischen
Programms  die  Schaffung  obligatorischer  Verbände  sämtlicher  bäuerlichen  Besitzer, ­
  welche  den  Hypothekarcredit  zu  vermitteln  und  Pfandbriefe  zu  emittiren
haben  würden.  Von  den  übrigen  stark  socialistischen  Anwandlungen,  die
ihm  früher  nicht  fremd  waren 2 ,  hat  er  sich  später  mehr  und  mehr  frei
gemacht  3 .
Bon  einer  wahrhaft  unerschütterlich  festen  Grundlage  geht  endlich  die
auf  dem  Boden  des  christlichen  Sittengesetzes  stehende  Schule
aus.  Mit  dem  Widerauflcben  oder  vielmehr  mit  dem  Fortschreiten  der  sich
in  den  gebildeten  Kreisen  der  christlichen  Nationen  vollziehenden  Ausbreitung
positiven  Glaubens  und  ernster  ethischer  Principien  wurde  auch  der  Volkswirtschaftslehre ­
  wieder  eine  von  religiösen  Gesichtspunkten  ausgehende  wiffenschaftliche
  Behandlung  zu  theil.  So  haben  sich  denn,  je  nachdem  die  betreffenden ­
  Gelehrten  Katholiken  oder  Protestanten  waren,  verschiedene  Gruppen,
ja  man  kann  sagen,  verschiedene  Schulen  gebildet,  und  selbst  innerhalb  des
katholischen  bezw.  des  ernstlich  christlich  gesinnten  protestantischen  Lagers  sind  nicht
nur  mit  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  der  Länder,  welchen  die  verschiedenen
Autoren  angehören,  sondern  auch  infolge  einer  verschiedenen  principiellen  Beurtheilung ­
  der  einschlägigen  Fragen  erhebliche  Meinungsverschiedenheiten  zu
Tage  getreten.  Das  kann  selbstverständlich  kein  Staunen  erregen.  Tie  volkswirtschaftlichen ­
  und  socialen  Zustände,  die  zu  lösenden  Probleme  lasten  sich
in  ziemlich  weitem  Umfange  so  verschieden  beurtheilen,  daß  es  nicht  anders
geschehen  kann,  als  daß  die  Gelehrten,  je  nach  ihrer  individuellen  Veranlagung
und  je  nach  den  Verhältnissen,  aus  denen  sic  hervorgegangen  sind  und  unter
welchen  sie  sich  entwickelt  haben,  der  eine  zu  diesen,  der  andere  zu  jenen
Schlüssen  gelangen.  Auch  diejenigen,  die  vollständig  auf  dem  Boden  der
katholischen  Glaubens-  und  Sittenlehre  stehen,  können  der  wirtschaftlichen  Freiheit ­
  bis  zu  einem  gewissen  Grade  das  Wort  reden.  Der  mehr  individualistisch
veranlagte  Mensch  wird,  da  es  nun  einmal  nicht  gelungen  ist  und  auch  nicht
Klingen  konnte,  die  Gesamtheit  der  früher  bestandenen  wirtschaftlichen  Zu-1

  Diese  Theorie  findet  sich  in  seinem  Werke  .Teutsche  Kern-  und  Zeitfragew
Berlin  1894)  entwickelt.
2  Siehe  Die  Quintessenz  des  Socialismus.  8.  Aufl.  Gotha  1885;  Bau  und
^kden  des  socialen  Körpers.  4  Bde.,  2.  Aufl.  Berlin  1882.
*  Die  Aussichtslosigkeit  der  Socialdemokratie.  Berlin  1885.
        <pb n="521" />
        494

IV.  Buch.  Nachträge.

stände  und  Verhältniffe  oder  auch  nur  die  Mehrheit  der  socialen  und  ökonomischen ­
  Facta  der  Jetztzeit  genügend  aufzuhellen,  aus  den  verhältnißmüßig
wenigen  Daten,  die  gesammelt  sind,  bis  zu  einer  bestimmten  Grenze  andere
Schlüsse  ziehen,  als  der  entschiedene  Anhänger  der  corporativen  Zwangsorganisation ­
  ;  er  wird  den  Menschen,  deren  gegentheilige  Handlungsweise  nicht
sozusagen  actenmäßig  festgestellt  ist,  eher  eine  vernünftige  und  humane  Handlungsweise ­
  zutrauen,  die  ihnen  innewohnende  Kraft  zu  einer  erfolgreichen
Initiative  höher  schätzen,  eben  weil  sich  sein  Urtheil  unter  dem  Einflüsse
seiner  eigenen  nicht  schwarz  sehenden  Individualität,  günstiger  persönlicher
Erfahrungen  u.  dgl.  gebildet  hat,  —  während  diejenigen,  die  Gelegenheit  hatten,
in  mancherlei  schlimme  Verhältnisse  persönlich  Einblick  zu  gewinnen,  oder
dem  germanischen  Geiste  entsprechend  von  einem  lebhaften  Corpsgeiste  erfüllt
sind,  eine  ausgesprochene  Vorliebe  für  die  Einordnung  in  genossenschaftliche ­
  Verbände  bezw.  die  Unterordnung  unter  eine  starke  staatliche  Zucht  zu
besitzen  Pflegen.
Gründlichere  Aufschlüsse  über  die  thatsächlich  bestehenden  Zustände,  weitere
Fortschritte  in  der  Psychologischen  Erforschung  der  menschlichen  Natur,  denen
selbstredend  auch  die  auf  entschieden  christlicher  und  ausgesprochen  katholischer
Grundlage  stehenden  Oekonomisten  und  Sociologen  die  eingehendste  Aufmerksamkeit ­
  schenken  müssen  —  denn  die  christliche  und  insbesondere  die  katholische
Lehre  entscheiden  ja  nur  über  die  Grundprincipien  der  Socialwissenschaft  und
der  Volkswirtschaftslehre  —,  werden  zwar  das  Feld,  auf  dem  auch  noch  unter
den  Katholiken  Meinungsverschiedenheiten  stattfinden  können,  erheblich  einschränken, ­
  es  aber  nicht  zuwege  bringen,  daß  in  Zukunft  ein  solches  Gebiet,
innerhalb  dessen  Grenzen  Fehden  entstehen  und  sehr  verschiedenartige  Maßregeln
angewandt  werden  können,  nicht  mehr  existiren  wird.
Darum  ist  denn  nicht  zu  verwundern,  wenn  auch  unter  den  christlichen
und  sogar  unter  den  katholischen  Gelehrten  erhebliche  Meinungsdifferenzen  bestehen ­
  und  sich  innerhalb  dessen,  was  man  im  großen  und  ganzen  die  christliche ­
  Schule  nennen  kann,  verschiedene,  zum  Theil  recht  weit  auseinander  gehende
Richtungen  gebildet  haben.
Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  Länder  des  französischen
Sprachgebietes.  Hier  hatten  schon  Männer  wie  Graf  Joseph  de  Maistre
und  Vicomte  Louis  de  Bonald,  wenn  sie  gleich  selbst  keine  volkswirtschaftlichen ­
  Schriftsteller  waren,  doch  durch  ihre  politischen  Schriften  den  Boden
für  eine  auf  dem  Standpunkte  des  Katholicismus  stehende  systematische  Behandlung ­
  der  ökonomischen  Fragen  bereitet.  Auch  der  katholische  Demokrat
Bûchez,  welcher  in  den  vierziger  Jahren  dieses  Jahrhunderts  seine  Idee  der
Cooperativassociation  zuerst  verwirklichte,  trug  zur  Verbreitung  der  ethischen
Auffassung  der  wirtschaftlichen  Fragen  bei.
        <pb n="522" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

495

Von  großem  Einfluß  war  dann  der  Belgier  Charles  Perini  Er
vertrat  die  Ansicht,  daß  das  Privateigenthum  und  die  Arbeit  zwar  unmittelbar
die  Befriedigung  der  den  Lehren  der  Vernunft  entsprechenden  Bedürfnisse  zum
Gegenstand  haben,  jedoch  der  Erreichung  des  letzten  Zieles  der  Menschheit
untergeordnet  seien,  und  daß  die  darin  beschlossenen  Functionen  in  wirtschaftlicher ­
  Hinsicht  nach  Vorschrift  der  Gesetze  Gottes  und  der  staatlichen  Autoritäten
ausgeübt  werden  müssen.  Nach  seiner  Ansicht  sollen  sich  die  letztern  allerdings
nur  in  beschränktem  Maße  in  die  wirtschaftlichen  und  socialen  Verhältnisse  einmischen, ­
  und  diese  Anschauung  ist  in  Bezug  auf  Frankreich  und  seine  so  vorsichtige ­
  Bevölkerung,  sowie  in  Anbetracht  der  großartigen  Liberalität  und  Wohlfahrtsthätigkeit ­
  eines  großen  Theiles  der  dortigen  Unternehmer  sicherlich  im  ganzen
die  richtige.
Unter  den  Schülern  Le  Plays,  welche  in  der  Frage  der  Staatsintervention
principiell  auf  dem  Standpunkte  Perms  stehen,  seien  hier  Claudio  Jannet 2 ,
A.  Be  ch  aux  und  L.  B.  (anonyme  Bezeichnung  des  P.  Deleage)  *  genannt.
Auch  der  verewigte  Bischof  Freppel  von  Angers  vertrat  die  Anschauungen
Perms,  während  unter  den  socialpolitischen  Autoren  katholischer  Richtung  in
Belgien  Victor  Brants  sich  mehr  dem  Standpunkte  der  deutschen  Centrumspartei ­
  nähert.
Neben  diesen  einer  mehr  freiheitlichen  socialen  und  wirtschaftlichen  Ordnung
das  Wort  redenden  Autoren  gibt  es  in  Frankreich  und  neuerdings  auch  in
Belgien  eine  Anzahl  von  Theoretikern,  die  im  Einklang  mit  einer  sogleich  zu
besprechenden  Gruppe  katholischer  Gelehrten  Oesterreichs  hochgradige  Bewunderer
der  wirtschaftlichen  Ordnung  des  Mittelalters  sind  und  nach  deren  Vorbild
eine  sehr  weitgehende  Einmischung  des  Staates  in  das  wirtschaftliche  und
sociale  Leben  seiner  Unterthanen  befürworten.  Es  seien  hier  nur  die  Namen
Graf  Albert  de  Mun,  Marquis  de  la  Tour  du  Pin  und  Abbe'  de  Pascal
genannt,  deren  Organ  die  Revue,L'Association  catholique 4  in  Paris  bildet.
In  Italien  herrscht  unter  den  katholisch  gesinnten  Ökonomisten  im
ganzen  die  Richtung  Perins  vor^.  Doch  fehlt  es  in  neuester  Zeit  auch  nicht

'  Siehe  die  folgenden  Werke  dieses  Autors:  De  la  richesse  dans  les  sociétés
chrétiennes.  3  vols.,  3 e  éd.  ;  Les  lois  de  la  société  chrétienne.  2  vols.  ;  Les
doctrines  économiques  depuis  un  siècle;  Le  socialisme  chrétien.  Paris  1879.
*  Siehe  unter  seinen  Werken:  Le  socialisme  d’État  et  la  réforme  sociale,
^aris  1889,  und  Le  capital,  la  finance  et  la  spéculation  au  XIX e  siècle.  Paris  1892.
*  Les  revendications  ouvrières  en  France.  Paris  1894.
*  Institutes  de  droit  naturel  public  et  prive.  2  vols.,  2 e  éd.  Paris  (ein
Ņ^erk,  in  welchem  die  gesamte  Socialwissenschast  behandelt  wird).
5  Unter  den  auf  dem  Boden  der  christlichen  Ethik  stehenden,  aber  entschieden  der
wirtschaftlichen  Freiheit  das  Wort  redenden  italienischen  Schriftstellern  unserer  Tage
        <pb n="523" />
        496

IV.  Buch.  Nachträge.

cm  Anklängen  und  Annäherungen  an  die  Ideen  der  katholischen  Socialpolitiker,
Volkswirte  und  Sociologen  Deutschlands  und  Oesterreichs 1 .
In  Spanien  hat  die  Richtung  Perms  gleichfalls  die  Oberhand.
Rafael  de  Cepeda  macht  indessen  eine  Ausnahme,  indem  er  sich  der  letztem
anschloß.
Was  England  betrifft,  so  hatte  sich  hier  bereits  um  die  Mitte  dieses
Jahrhunderts  die  Gruppe  der  sogen,  christlichen  Socialisten  bemerkbar
gemacht,  welche  aber  in  ihren  Tendenzen  nicht  mit  den  jetzigen  Christlich-Socialen
  anderer  Länder  zu  verwechseln  sind;  im  Gegensatze  zu  der  durch
die  schlimmsten  Auswüchse  des  wirtschaftlichen  Liberalismus  vielfach  irregeführten ­
  öffentlichen  Meinung  betonten  diese  christlichen  Socialisten  den  durch
die  Herzlosigkeit  vieler  Unternehmer  hervorgerufenen  Nothständen  gegenüber
die  Erfüllung  der  durch  das  christliche  Sittengesetz  vorgezeichneten  Pflichten.
In  neurer  Zeit  hat  Cardinal  Manning  im  Widerspruche  mit  der  ungeheuern ­
  Mehrheit  seiner  Landsleute,  auch  der  christlich  Gesinnten  unter  den
volkswirtschaftlich  Gebildeten,  eine  weitgehende  staatliche  Einmischung  in  das
Wirtschaftsleben  befürwortet.
Wir  treffen  also  in  den  verschiedensten  Ländern,  selbst  unter  den  ernstlich
christlich  gesinnten  Autoren,  auf  erhebliche  Meinungsverschiedenheiten,  und  so
kann  man  denn  nicht  erwarten,  daß  nicht  auch  in  Deutschland  und  in
Oesterreich  das  Gleiche  der  Fall  sei.
Was  Deutschland  anlangt,  so  hatte  sich  hier  schon  zu  Anfang  unseres
Jahrhunderts  eine  lebhafte  Reaction  gegen  die  revolutionären  und  unchristlichen ­
  Grundsätze  überhaupt  und  insbesondere  auch  gegen  die  irrigen  volkswirtschaftlichen ­
  Theorien  dieser  Art  erhoben.  Es  sei  in  dieser  Hinsicht  nur
auf  Adam  Müller  vou  Nittendorfs  hochbedeuteude  Schrift  ,Von  der
Nothwendigkeit  einer  theologischen  Grundlage  der  gesamten  Staatswiffenschaften
und  der  Staatswirtschaft  insbesondere'  (Leipzig  1819)  hingewiesen.
In  neuerer  Zeit  haben  im  katholischen  Lager  besonders  der  Bischof  von
Mainz  Wilhelm  Emmanuel  Freiherr  v.  Kettelet  und  Domkapitular
seien  genannt:  Luigi  Cassa  (Introduzione  allo  studio  dell'Economia  politica.
3.  ed.  Milano  1892.  Uebersicht  über  die  geschichtliche  Entwicklung  von  den  ältesten
Zeiten  durch  das  Mittelalter  hindurch  bis  zum  Jahre  1892  mit  reichlichen  Literaturangaben) ­
  und  Enrico  Co  st  anzi  (Razionalismo  e  Socialismo.  Roma  1894).
1  Ein  Freund  weitgehender  Einmischung  des  Staates  in  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse, ­
  aber  zugleich  stark  socialistisch  angehaucht  und  durchaus  irreligiös  ist  Francesco ­
  Ritti.  Sein  Werk  ,11  socialismo  cattolico*  (Torino  e  Roma  1891)  gibt
sehr  eingehende  Nachrichten  über  die  Ansichten  und  Werke  fast  aller  Schriftsteller,
Redner  und  Staatsmänner  katholischer  oder  auch  nur  christlicher  Färbung  in  Europa
und  Amerika,  soweit  sie  sich  auf  sociale  und  wirtschaftliche  Probleme  beziehen.
2  Die  Arbeiterfrage  und  das  Christenthum.  3.  Aust.  Mainz  1864.
        <pb n="524" />
        6.  Kap.  Tie  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

497

Dr.  Christoph  Moufangr  durch  ihre  Schriften  und  ihre  sonstige  Thätigkeit
die  Aufmerksamkeit  auf  die  socialen  und  wirtschaftlichen  Fragen  gelenkt.  Die
von  ihnen  vertretenen  Ideen  sind  dann  die  Grundlage  für  die  seither  von  der
deutschen  Centrumspartei  zur  Besserung  der  socialen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  geübten  Thätigkeit  geworden.  Von  den  in  diesem  Lager  stehenden
volkswirtschaftlichen  Autoren,  in  dessen  Sinn  auch  die  früher  erwähnten  Zeitschriften ­
  .Das  Arbeiterwohl'  und  »Christlich-sociale  Blätter'  gehalten  sind,  seien
Georg  Freiherr  von  Hertling^  und  Franz  Hitze^  genannt;  außerdem ­
  muß  auch  auf  die  Beleuchtung  hingewiesen  werden,  welche  die  Väter  der
Gesellschaft  Jesu  in  ihrem  Organe,  den  »Stimmen  aus  Maria-Laach',  der
socialen  Frage  zu  theil  werden  lassend
Eine  etwas  abweichende,  aber  jedenfalls  der  Staatseinmischung  nicht
allzu  holde  Stellung  nimmt  Georg  Ratzinger  ein,  dessen  treffliches  Werk
»Die  Volkswirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlagen'  (2.  Ausl.  1895)  in
diesem  Buche  mehrfach  citirt  worden  ist.
In,  Gegensatze  zu  dieser  unter  den  deutschen  Katholiken  vorherrschenden
Richtung  hat  sich  in  Oesterreich  eine  auf  sehr  weitgehende  öffentlich-rechtliche ­
  Regulirung  der  socialen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  hinarbeitende
Gruppe  von  Schriftstellern  und  Praktischen  Socialpolitikern  gebildet.  Dieselbe
sieht,  wie  schon  angedeutet  wurde,  in  manchen  mittelalterlichen  Einrichtungen,
—  in  den  Zünften  mit  ihrer  eingehenden  Reglementirung  aller  Verhältnisse  der
gewerblichen  Organisation,  in  der  weit  ausgedehnten  Gebundenheit  betreffs  des
ländlichen  Grundbesitzes  (bezüglich  dessen  die  in  der  Vorzeit  vom  Grundherrn
geübten  Ueberwachungsfunctionen  in  der  Gegenwart  von  Corporationen  der
Besitzer  geübt  werden  sollen)  und  ferner  in  einer  sehr  großen  Beschränkung
der  Verschuldungsfreiheit  der  ländlichen  Grundeigenthümer  sowie  im  Aufbau
der  constitutionellen  Organisation  auf  Grundlage  einer  ständischen  Interessenvertretung ­
  —  nicht  nur  abstráete  Ideale,  sondern  wirklich  mögliche  Institutionen,
die  in  unsern  Tagen  ins  Leben  gerufen  werden  sollten.
Deni  entsprechend  erkennen  die  Anhänger  dieser  Tendenzen  zwar  die  Berechtigung ­
  des  Privateigenthums  an,  aber  es  sind  ihnen  Ausdrücke  geläufig
wie  die  folgenden:  »Das  Eigenthumsrecht  an  den  Sachgütern  ist  ein  von  der

'  Tie  Handwerkerfragc.  Mainz  1864.
2  Aufsähe  und  Reden  socialpolitischen  Inhalts.  Freiburg  1884.
*  Kapital  und  Arbeit  und  die  Reorganisation  der  Gesellschaft.  Paderborn  1880.
4  Siehe  die  unter  dem  Titel  »Tie  sociale  Frage'  erscheinende  Sammlung  von
Aufsätzen  der  »Stimmen  aus  Maria-Laach'  (Freiburg  1891  ff.)  mit  Beiträgen  der  Patres
Theodor  Meyer,  August  Lehmkuhl  u.  a.  Die  Abhandlung  des  P.  Julius
^osta-Rossetti:  Allgemeine  Grundlagen  der  Nationalökonomie  (Freiburg  1888)
^handelt  grundlegende  Principien  und  nimmt  weniger  Stellung  zu  den  Tagesfragen.
Devas-ñümpse,  Volkîwirtschaftslkhrk.  Z  2
        <pb n="525" />
        498

IV.  Buch.  Nachträge.

menschlichen  Gesellschaft  übertragenes  Lehen?  ,Der  Betrieb  des  Gewerbes  ist
ein  dem  Unternehmer  anvertrautes  Amt?  Auf  diese  Art  wird  offenbar  der
öffentlich-rechtliche  Charakter  dieser  Institutionen,  wie  sie  ihn  nach  der  Meinung
aller  wahrhaft  sittlich  und  christlich  Gesinnten  allerdings  bis  zu  einem  gewiffen
Grade  besitzen,  ungemein  stark  betont,  und  zwar  so  stark,  daß  der  private
Charakter,  die  unabhängige  Ausübung  dieser  Rechte  unter  Umständen  mehr
in  den  Hintergrund  tritt.
Diese  Richtung  zählt  übrigens  auch  in  Deutschland  Anhänger.  Ihr
eigentliches  Thätigkeitsfeld  findet  sie  aber  in  Oesterreich.  Als  ihre  wissenschaftlichen ­
  Hauptvertreter  sind  Freiherr  Karl  von  Vogelfangs,  P.  Albert
Maria  Weiß  0.  Pr. 2 ,  Karl  Scheimpflug^  und  F.  M.  Schindler*
zu  nennen.
Auch  die  positiv  christlich  gesinnten  Kreise  des  protestantischen ­
  Deutschlands  haben  mehrfache  Leistungen  auf  dem  Gebiete  der
Volkswirtschaftslehre  aufzuweisen.  Dem  von  Hermann  Wagener,  einem
hervorragenden  Vertreter  der  christlichen  Weltanschauung  und  der  couservativen
Ideen,  herausgegebenen  Staats-  und  Gesellschafts-Lexikon  (Berlin  1859—1867)
lieh  eine  bedeutende  Reihe  von  Autoren  ihre  Mitwirkung.  Unter  den  ältern
Schriftstellern  dieser  Richtung  ist  auch  der  später  zum  Katholicismus  übergetretene ­
  H.  Rösler  (Grundsätze  der  Volkswirtschaftslehre.  Rostock  1864)
zu  nennen.  Die  Tendenzen  dieser  Schule  haben,  was  das  eigentlich  sociale  und
wirtschaftliche  Gebiet  anlangt,  im  großen  und  ganzen  eine  große  Aehnlichkeit
  mit  denjenigen  der  soeben  charakterisirten  Gruppe  österreichischer  Katholiken; ­
  ist  doch  Freiherr  von  Vogelsang  aus  den  norddeutschen  Kreisen,  in
denen  diese  Tendenzen  wurzeln,  selbst  hervorgegangen.
Unter  den  neuern  Verlautbarungen  der  gläubig  protestantischen  Kreise
sei  auf  die  Denkschrift  des  Centralausschuffes  für  innere  Mission 6  und  auf
1  Derselbe  hat  seine  Anschauungen  in  vielen,  namentlich  im  Wiener  .Vaterland'
und  in  der  .Oesterreichischcn  Monatsschrift  für  christliche  Socialreform,  Gesellschaftswissenschaft' ­
  u.  s.  w.  (früher  Wien,  jetzt  St.  Pölten)  erschienenen  Aufsätzen  niedergelegt. ­
  Nach  seinem  Tode  erschien:  Wiard  Klopp,  Die  socialen  Lehren  des  Freiherrn ­
  C.  v.  Vogelfang,  Grundzüge  einer  christlichen  Gesellschafts-  und  Volkswirtschaftslehre, ­
  aus  dem  literarischen  Nachlasse  desselben  zusammengestellt.  St.  Pölten  1894.
2  Sein  Werk  (ein  Theil  seiner  umfangreichen  .Apologie  des  Christenthums  vom
Standpunkt  der  Sittenlehre')  :  .Sociale  Frage  und  sociale  Ordnung'  (2.  Auşi.  Freiburg ­
  1892)  bringt  eine  eingehende  Entwicklung  dieser  Anschauungsweise.
8  Das  Recht  der  Arbeit.  Wien  1888;  Der  Wucher  im  Geldwesen  und  Geldverkehr. ­
  Wien  1892;  Die  socialpolitische  Bedeutung  des  Clearing.  Prag  1892.
4  Nationalität  und  Christenthum.  Warnsdorf  1888;  Der  Lohnvertrag.  Wien  1892;
Sociale  Vortrüge.  Wien  1895.
8  Die  Aufgabe  der  Kirche  und  ihre  innere  Mission  gegenüber  den  wirtschaftlichen
und  gesellschaftlichen  Kämpfen  der  Gegenwart.  Berlin  1885.
        <pb n="526" />
        6.  Kap.  Die  Geschichte  der  ökonomischen  Wissenschaft.

499

die  Abhandlung  Fr.  N  a  u  m  an  ns  1  hingewiesen.  Beide  stehen  natürlich  auf
ethischem  Boden  und  huldigen  einer  energischen  Einmischung  des  Staates
in  die  einschlägigen  Fragen.  Das  Gleiche  gilt  von  Ziegler 2  und  von
Karl  Fischers  denen  sich  noch  andere  Schriftsteller  gleicher  Richtung  anreihen ­
  lasten.
In  neuester  Zeit  hat  ein  Theil  der  von  christlich-ethischen  Gesichtspunkten
ausgehenden  Socialpolitiker  und  Autoren  Deutschlands  sehr  gefährliche  Bahnen
eingeschlagen.  Es  wird  von  diesen  Elementen,  die  indessen  unter  sich  selbst
über  die  von  ihnen  zu  verfolgenden  Ziele  nicht  vollkommen  einig  sind,  in
einer  Weise  mit  dem  eigentlichen  Socialismus  geliebäugelt,  daß  sich  zwischen
ihnen  und  den  Anhängern  der  gemüßigtern  Richtung  unter  den  gläubigen
Protestanten,  namentlich  aber  zwischen  ihnen  und  dem  ganz  und  gar  überwiegenden ­
  Großtheil  der  katholisch  gesinnten  Autoren  und  Politiker  eine  unüberbrückbare ­
  Kluft  geöffnet  hat.  Wir  nennen  hier  nur  den  eben  erwähnten
Fr.  Naumann.  Welche  Stellung  der  frühere  preußische  Hofprediger
A.  Stöcker  in  Zukunft  einnehmen  wird,  läßt  sich  noch  nicht  mit  Bestimmtheit ­
  voraussagen.  Jedenfalls  ist  dieselbe  entschieden  eine  andere  als
die  Fr.  Naumanns.
Man  sieht  hier,  wie  sehr  es  im  protestantischen  Lager  an  einer  leitenden
Autorität  fehlt,  wie  sie  die  Katholiken  im  Römischen  Stuhle  besitzen;  dieser
weiß  doch  bedenklichen  Tendenzen  unter  den  Katholiken,  wie  sie  neuestens
namentlich  in  Belgien  auftraten,  Halt  zu  gebieten  und  dem  Gebiete,  auf  dem
Katholiken  arbeiten  und  streben  können,  Schranken  zu  ziehen,  welche  zwar
ein  weites  Feld  der  Thätigkeit  offen  lasten,  aber  die  Verfolgung  gewiffer  Ziele
durchaus  unerlaubt  und  für  gehorsame  Söhne  der  Kirche  unmöglich  machen.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  wieder  Rudolf  Meyer  ein.  Dieser
Schriftsteller  steht  sozusagen  mit  einem  Fuße  in  dem  altkonservativ-agrarischen
Lager  Norddeutschlands,  als  Anhänger  der  von  den  Socialisten  übernommenen
Werthentstehungstheorie  der  ultraliberalen  Manchestermänner,  mit  dem  andern
mitten  in  dem  der  modernen  Socialdemokratie.  Er  ist  einer  der  entschiedensten
Feinde  des  Kapitals,  das  er  als  Kapitalismus  bekämpft,  und  befürwortet
ein  gewisses  Zusammengehen  mit  den  Socialisten,  obgleich  er  aus  seinen  Prämissen ­
  nicht  sämtliche  Folgerungen  zieht 4 .
Selbstverständlich  müssen  wir  uns  hier  dabei  bescheiden,  nur  die  Namen
einiger  typischen  Vertreter  einer  jeden  Richtung  zu  erwähnen.
'  Daö  sociale  Programm  der  evangelischen  Kirche.  Erlangen  u.  Leipzig  1891.
*  Die  sociale  Frage  eine  ethische  Frage.  Stuttgart  1891.
*  Grundzüge  einer  Socialpädagogik  und  Socialpolitik.  Eisenach  1892.
*  Rudolf  Meyer,  Der  Emancipationskamps  des  vierten  Standes.  I.  Bd.,
2-  Anst,  Berlin  1882;  II.  Bd.  ebb.  1875;  Der  Kapitalismus  fin  de  siècle.  Wien  1894
        <pb n="527" />
        500

IV.  Buch.  Nachträge.

Unseres  Erachtens  gibt  es  auf  dem  Gebiete  der  volkswirtschaftlichen  und
der  socialen  Forschung  und  Methode  im  wesentlichen  nichts  Vollkommeneres  als
das  Verfahren  Le  Plays  und  seiner  auf  deni  Boden  der  geoffenbarten  Ethik
stehenden  Schüler.  Dasselbe  geht,  wie  das  der  psychologischen  Schule,  von
dem  Menschen  und  seiner  Wesenheit  aus,  und  stellt  sich  dabei  auf  die  Grundlage ­
  des  christlichen  Sittengesetzes,  welches  sich  erfahrungsgemäß  so  glänzend
bewährt  hat.  Daneben  studirt  man  nach  sehr  präcisen,  praktisch  erprobten
Regeln  auf  das  sorgfältigste  auch  alle  factischen  Erscheinungen  des  Wirtschaftslebens. ­
  Wie  sollte  da  das  günstige  Resultat  ausbleiben  können?  Le
Plays  Methode  ist  also  nicht  eine  einfache  Copie  des  naturwisienschaftlichen
Verfahrens.  Seine  Beobachtungen  finden  statt  auf  Grund  des  Fundamentalsatzes, ­
  daß  es  ein  durch  die  Erfahrung  bestätigtes  Kriterium  des  Bösen  und
des  Guten  gibt,  den  Dekalog.  Er  enthält  die  Summe  des  Sittengesetzes,  wie
das  Le  Play  so  entschieden  mit  den  folgenden  Worten  ausspricht:  ,Tie  zahllosen ­
  Denker  aller  Völker,  welche  stets  wieder  mit  der  Analyse  der  Tugenden
und  der  Laster  begannen,  haben  nichts  gefunden,  was  dem  mosaischen  Dekalog
  und  der  erhabenen  Auslegung,  die  ihm  Jesus  Christus  gegeben,  hinzuzufügen ­
  wäre?  1

1  La  réforme  sociale  en  France  (7 e  éd.  Tours  1887),  chap.  9,  §  1.
        <pb n="528" />
        Verzeichnis  der  Zusähe  des  Uebersehers.

Lrñes  Wucti.
1.  Lap.  S.  5,  Anmerkung  1;  S.  8,  Z.  8—9;  S.  9,  Z.  40  bis  S.  10,  Z.  13;  S.  11,
Anmerkung  1  u.  2,  3.  21  bis  S.  12,  Z.  19;  S.  13,  Z.  5—15,  28-32  und
Anmerkung  3;  S.  14,  Z.  30  bis  S.  16  zu  Ende.
L.  finjj.  Ş.  17,  Z.  7—24;  S.  25,  Z.  22  bis  S.  28,  Z.  30.
&amp;amp;  6,ip.  S.  32,  Z.  1—35  ;  Ş.  34.  Z.  21—46;  S.  35,  Z.  12—44;  S.  38,  Z.  33
bis  S.  39,  Z.  10;  S.  40,  S.  13—24;  S.  41,  Z.  22—44;  S.  42,  Z.  26  bis
S.  43,  Z.  2;  S.  45,  Z.  4-12.
4.  fiap.  S.  53,  Z.  36  bis  S.  55,  Z.  32;  S.  56,  Z.  20—23,  30—39  ;  S.  57,  Z  1  bis
22;  S.  60,  Z.  3—20.
5.  Lap.  S.  65,  Z.  39  bis  S.  68,  Z.  24;  S.  70,  Z.  25  bis  Ş.  72,  Z.  9;  S.  73,
Z.  15-31  ;  S.  77,  Z.  20—43;  S.  79,  Z.  6  bis  8.  81,  Z.  31;  Ş.  83,  Z.  35
bis  39;  Ş.  84,  3-  1—3,  26—31  und  37—39.
6  Lap.  S.  88,  Z.  88—40;  S.  89,  Z.  37—42;  S.  91,  Z.  2—5,  27—41;  S.  94,
3.  7—35;  S.  94.  Z.  34  bis  8.  95,  Z.  28;  S.  95,  Z.  36—40;  S.  96,  Z.  4
bis  16;  S.  97,  Z.  2—18;  S.  98,  Z.  8  bis  S.  99,  3.  7;  8.  101,  Z.  4-7.
7 -  Lap.  S.  102,  Z.  21  bis  S.  103,  Z.  13;  8.  105,  Z.  22-42;  S.  106,  Z.  16  bis
S.  107,  Z.  18;  S.  108,  Z.  6  bis  8.  109,  Z.  4;  S.  110,  Z.  6  bis  S.  111,
Z.  22;  S.  112,  Z.  11—14  und  Z.  32  bis  S.  113,  Z.  11;  8.  114,  Z.  39
bis  40;  S.  115,  Z.  40.

11  Lap.  8.  119,  Z.  5-8;  S.  120,  Z.  29  bis  S.  121,  Z.  10  ;  8.  122,  Z.  8—14;
S.  124,  Z.  36-41;  8.  125,  Z.  12-41;  S.  126,  Z.  1-17  und  Z.  28  bis
S.  129,  Z.  16;  S.  129,  Z.  33-44;  S.  131,  Z.  12-41  ;  S.  132,  Z.  11  und
Z.  35-41;  S.  133,  Z.  9  bis  S.  184,  Z.  15;  S.  134,  Z.  35-41;  S.  137,
Z.  14-37.
%  Kap.  S.  140,  3.  15-31,  35-39;  8.  141,  3-  7  bis  S.  142,  3.  39.

.  8.  148,  3-  10-20;  S.  150,  3-  12  bis  S.  152,  3.2;  S.  153,  3.  39  bis
S.  154,  3.  11;  6.  155,  3-  8-26;  S.  156,  3.  1—8;  8.  157,  3.  30-36;
S.  158,  3.  80—42;  S.  159,  3-  9-42;  S.  160,  3  39—40;  S.  161,  3.  32
bis  38;  Ş.  162,  3-  12  bis  S.  163,  3.  10;  S.  164,  3.  1-12,  3.  35  bis
S.  166,  3.  12.
        <pb n="529" />
        502

Verzeichnis  der  Zusätze  des  Uebersetzers.

Zweites  Auch.
1.  Lap.  S.  169,  Z.  87  bis  S.  170,  Z.  3.
2.  Lap.  S.  175,  Z.  37  bis  S.  176,  Z.  8;  S.  178,  Z.  7—24  und  37—39;  S.  179,
Z.  4-7;  S.  182,  Z.  16  bis  S.  183,  Z.  5;  S.  183,  Z.  25—42.
3.  Lap.  S.  186,  Z.  27  bis  S.  187,  Z.  16;  S.  187,  Z.  36—40;  S.  188,  Z.  31—42;
S.  190,  Z.  20  bis  S.  191,  Z.  7;  S.  192,  Z  4-10  und  31—35.
4.  Lap.  S.  193,  Z.  25—31;  S.  194,  Z.  11—20;  S.  195,  Z.  6—30;  S.  196,  Z.  37
bis  40;  S.  197,  Z.  27—41  ;  S.  198,  Z.  4—9;  S.  200,  Z.  6—40;  S.  201,
Z.  30—40;  S.  203,  Z.  4  bis  S.  204,  Z.  25;  S.  204,  Z.  32-41.
5.  Lap.  S.  205,  Z.  32—33;  S.  209,  Z.  14-23.
6.  Lap.  S.  213,  Z.  33—39;  S.  214,  Z.  1—2  und  Z.  25—42;  S.  216,  Z.  6—16;
S.  218,  Z.  36  bis  S.  219,  Z.  17;  S.  220,  Z.  11—27;  Ş.  221,  Z.  32  bis
S.  222,  Z.  2;  S.  222,  Z.  27—44.
7.  Lap.  S.  224,  Z.  34—40;  S.  227,  Z.  3—5,  Z.  10-14,  Z.  22—30,  Z.  32—41;
S.  231,  Z.  37—40;  S.  234,  Z.  4  bis  S.  236  zu  Ende.
3.  Lap.  S.  238,  Z.  30—39;  S.  242  bis  S.  243,  Z.  6;  S.  243,  Z.  33—42  ;  S.  245,
Z.  36  bis  S.  246,  Z.  5;  S.  246,  Z.  31  bis  S.  257,  Z.  21.
9.  Lap.  S.  258,  Z.  10—12,  Z.  33—40;  S.  259,  Z.  22—23;  S.  261,  Z.  24;  S.  263,
Z.  8;  S.  263,  Z.  S3  bis  S.  264,  Z.  5;  S.  265,  Z.  2-40;  S.  266,  Z.  6—9
und  Z.  37—39;  S.  269,  Z.  39  bis  S.  272,  Z.  22.
10.  Lap.  S.  275,  Z.  37  bis  S.  276,  Z.  22;  S.  277,  Z.  28—33;  S.  279,  Z.  18  bis
S.  282,  Z.  5.
11.  Lap.  S.  287,  Z.  6—29  und  Z.  36—39;  S.  288,  Z.  38—89;  S.  289,  Z.  6—20;
S.  291,  Z.  11  bis  S.  292,  Z.  22;  S.  295,  Z.  3  bis  S.  297,  Z.  15;  S.  297,
Z.  35—40;  S.  298,  Z.  3  bis  S.  299,  Z.40;  S.  300,  Z.  6  bis  S.  301,  Z.  24;
S.  302,  Z.  8—24.
Drittes  Auch.
1.  Lap.  S.  304,  Z.  18  bis  S.  305,  Z.  16;  S.  306,  Z.  30-33.
2.  Lap.  S.  307,  Z.  35-37.
3.  Lap.  S.  821,  Z.  27—32;  S.  323,  Z.  5  bis  S.  328  zu  Ende.
4.  Lap.  S.  334,  Z.  33—87  ;  S.  335,  Z.  37—40;  S.  336,  Z.  25  bis  S.  337,  Z.  2.
5.  Lap.  S.  341,  Z.  32—40;  S.  342,  Z.  34—40;  S.  344.  Z.  17—23;  S.  245,  Z.  35
bis  40;  Ş.  347,  Z.  29—81  ;  S.  349,  Z.  36-38;  S.  352,  Z.  3-17  und
Z.  23-37.
6.  Kap.  S.  352,  Z.  3—17,  Z.  23—38;  S.  353,  Z.  8—19  und  Z.  25  bis  S.  354,
Z.  12;  S.  355,  Z.  31—41;  S.  356,  Z.  6—31  und  37-40;  S.  358,  Z.  7  bis
S.  377,  Z.  14.
        <pb n="530" />
        Verzeichniß  der  Zusätze  des  Uebersetzers.

503

7.  fiap.  8.  379,  Z.  6—11;  8.  880,  Z.  15  bis  8.  881,  Z.  12;  8.  381,  Z.  33—40;
2.  382,  Z.  37—40;  2.  383,  Z.  37—40;  Ş.  384,  Z.  16  bis  8.  385,  Z.  24;
8.  386,  Z.  24-35.
3.  Lap.  2.  387,  Z.  6—7;  8.  388  bis  Ş.  390,  Z.  9;  S.  391,  Z.  3  bis  S.  393,
Z.  16;  S.  394,  Z.  6  bis  8.  395  zu  Ende;  Ş.  396,  Z.  34  bis  S.  398,  Z.  2;
2.  398,  Z.  8—19  und  Z.  38—39;  S.  399,  Z.  13  bis  8.  400,  Z.  3;  8.  400,
Z.  28  bis  8.  402  zu  Ende.
ft.  flap.  8.  407,  Z.  14—19,  Z.  22—37.
10.  fiap.  8.  409,  Z.  30  bis  8.  413,  Z.  8;  8.  413,  Z.  27  bis  8.  423,  Z.  16;  8.  425,
Z.  17  bis  8.  426,  Z.  22  und  8.  426,  Z.  34-38.
11.  fiap.  8.  428,  Z.  28  bis  8.  429  zu  Ende;  8.  430,  Z.  10-20  und  Z.  38—40;
8.  431,  Z.  12-45;  8.  434,  Z.  11-40.

Viertes  Auch.
1.  fiap  8.  437,  8.  5—17;  8.  439,  Z.  37  bis  8.  440,  Z.  1;  8.  443,  Z.  39  bis
8.  444,  Z.  2;  8.  444,  Z.  5—11.
2.  fiap.  8.  445,  Z.  27—31  ;  8.  446,  Z.  32-33;  8.  448,  Z.  23  bis  zu  Ende,  8.  453,
Z.  4—6.
3.  fiap.  8.  454,  Z.  27—33;  8.456,  Z.  17—33  und  Z.  38—39  ;  8.458,  Z.  34—41  ;
8.  459,  Z.  18  bis  8.  460  zu  Ende;  8.  462,  Z.  14—23,  Z.  27  bis  8.  463,
Z.  18,  und  8.  463,  Z.  29-34;  8.  467,  Z.  28  bis  8.  468,  Z.  12.
4.  fiap.  8.  471,  Z.  25  bis  zu  Ende.
5.  fiap.  8.  478,  Z.  38  bis  8.  479,  Z.  9.
&amp;lt;r.  fiap.  8.  479,  Z.  32—33;  8.  480,  Z.  36—40;  8.  481,  Z.  6—8  und  Z.  22—43;
8.  482,  Z.  35—40;  8.  483.  Z.  4—22  und  Z.  35—41  ;  8.  484,  Z.  29—41;
8.  485,  Z.  33—40;  8.  486,  Z.  38—40;  8.  487,  Z.  13  bis  Seite  500
zu  Ende.
        <pb n="531" />
        n

k
        <pb n="532" />
        personen-  und  Sachregister.

Aachen  209.
Absolutismus,  aufgeklärter  129.
Académie  des  sciences  morales  et  politiques ­
  369.
Actiengesellschaften  100.  276.  277.  280.
281.  399.  429.
—  Begriff  276.
—  Gesetze  betreffs  derselben:  deutsches  279:
österreichisches  279.
—  ungerechte  Angriffe  gegen  das  Vorgehen ­
  derselben  gegenüber  ihren  Angestellten ­
  und  Arbeitern  398.  399;  Wohlsahrtsthätigkeit
  gewisser  399.
Aegypten  291.  322.  345.  347.
Aerztliche  Hilfe  und  Heilmittel  155.  156.
Afanasiew,  G.  204.
Afrika,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  30.  83.  215.  252.  255.  346.
382.
Agio  des  Goldes  und  des  Silbers  gegenüber ­
  dem  Papiergelde  242  ff.
—  des  Goldes  gegenüber  dem  Silber  255.
Agiotage  278  ff.
Agrarcredit  286  ff.
Agrarier  256.  257  ;  die  deutschen  247.
279.
Albigenser  127.
Alexander  d.  Gr.  127.  227.
Alexander  II.,  Kaiser  von  Rußland  382.
Allard,  Paul  381.  384.
Almende  379.
Alpenländer  94.
Altentheile  314.
Altersversicherung,  die  staatliche  im  Deutschen ­
  Reiche  415.  420  ff.
Alterthum,  das  klassische;  sociale  und  wirtschaftliche ­
  Zustünde  126.  127.  291.
Altpreußische  Provinzen,  diesseits  und  jenfeit«
  der  Elbe  863.
Ambrosius,  hl.  480.
Amerika,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  97.  147.  149.  161.  168.
206.  220.  224.  235.  241.  325.  393.  425.
467.

Amerika,  das  spanische,  Jesuitenmissionen
30;  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  83.  118.  124.  134.  227.  235.
Analytische  oder  psychologische  Schule  der
politischen  Oekonomik  491.  492.
Anarchismus  432.
Anerbenrecht,  brandenburgisches  110;  hannoverisches ­
  110;  hessen-nassauisches  110;
österreichisches  110.111;  schlesisches  I  lO;
schleswig-holsteinisches  HO;  westfälisches

Angebot  und  Nachfrage  318;  Begriff  112-Art
  des  Fungirens  173  ff.  304.
Anhalt,  Herzogthum  222.
Anleihen  470.
Anna,  Königin  von  England  328.
Antella  (bei  Florenz),  die  Halbpacht  in  91.
Antillen  345.
Antonin,  hl.  Erzbischof  von  Florenz  195.
Aquileja  127.
Araber,  die,  Nordafrikas  164.
Arabische  Sklavenhändler  346.
Arbeit,  Begriff  7.  8.
—  die  auf  Erwerb  sich  richtende,  die  nicht
auf  solchen  ausgehende  9.
Arbeiter  131;  Elite-A.  335;  gelernte  335.
—  in  Belgien  364.
—  in  Deutschland  363.
—  in  Frankreich  361  ff.
—  in  Großbritannien  360.  361.
—  in  den  Vereinigten  Staaten  365.
—  die  Verbesserung  der  materiellen  Lage
vieler  in  unserer  Zeit  860  ff.
Arbeiterausschüsse  376.  398.
Arbeiterschutzgesetze  407  ff.
—  in  Deutschland  108.
—  in  Frankreich  108.
—  in  Großbritannien  108.  406.
—  in  Oesterreich  108.
Arbeiterstand  113.  144.
Arbeitersyndikate  394.
Arbeiterzüge  153.
Arbeitgeber  s.  Unternehmer.
Arbeitseinstellungen  s.  Strikes.
        <pb n="533" />
        506

Personen-  und  Sachregister.

Arbeitslohn  128.  208.  221.  233.  249  ff.
303.  329  ff.  404.
—  braucht  nicht  so  groß  zu  sein,  daß  der
Arbeiter  eine  Familie  davon  zn  unterhalten ­
  vermag  374.  375.
—  der  gerechte  Lohn  357.
—  läßt  sich  in  den  meisten  Fällen  nicht
durch  staatliche  oder  statutarische  Festsetzung ­
  fixiren  358  ff.  ;  diese  Fixirung  ist
unter  Umständen  nicht  einmal  wünschenswerth
  373.
—  Lohneinkommen  329.
—  Lohnrente  329.
—  die  Schwierigkeit,  zu  bestimmen,  wie
hoch  sich  die  Löhne  wirklich  belaufen
332.  333.
—  Umstände,  welche  auf  die  Höhe  der
Löhne  von  Einfluß  sind  334.  335.
—  Unbegründetheit  der  Theorie,  daß  es
Nvrmallöhne  gebe  335.
—  verschiedene  Arten,  Stück-,  Tage-  und
Stundenlöhne  329.
Arbeitsnachweis  39.
Arbeitsordnung  412.
Arbeitstheilung  und  Organisation  35;
ihre  Grenzen  93.
—  ihre  Vortheile  und  Nachtheile  45  ff.
115.  167.  213.  218.
Arbeitsvereinigung  s.  Arbeitstheilung.
Arbeitszeit  108.  405.
Argentinische  Republik,  sociale  und  wirtschaftliche ­
  Verhältnisse  220.  244.  288.
322.
Aristoteles  475.  479.
Arkwright,  Sir  Richard  64.
Armengesetze  408.
Armentaxen,  englische  450.
Armenversorgungspflicht  der  Gemeinden
133.
Armstrong  65.  100.
Armut  347  ff.
Artelen  (Arbeitergenossenschaften)  in  Rußland ­
  428.
Assignaten  245.
Athen  322.  .  ^
Attika,  wirtschaftliche  Verhältnisse  ut  82.
Auburtin,  Fernand  97.
Aufseher  in  den  Fabriken  362.
Aufstand  der  Taipings  in  China  124.
August  der  Fromme,  Kurfürst  v.  Sachsen  162.
Augustin,  hl.  475.
Augustus,  römischer  Kaiser  383.
Ausstüge  als  Erholungsmittel  158.
Ausschweifungen,  geschlechtliche  161.
Australien,  Bevölkerungsverhältnisse  in
119.  122.  143.  248.  325.
Ausverkäufe  79.
Auswanderung  73.  85.  118.  119.  120.
122.  131—133.  218.  338.

Autorität,  elterliche  114.  117.  133.  355.
Autorrecht  207.
Avenel,  G.  Vicomte  d'  27  ff.  66.  236.
ZZachem,  Karl  398.
Baden,  Großherzogthum  133.  417.
Bajä  159.
Banche  del  popolo  300.
Bankdiskont»  263.
Banken  258  ff.  285  ;  Begriff  258  ;  Functionen ­
  229.  259  ff.
—  in  Deutschland  224.  270.  271  ;  in  England ­
  224.  260.  268.  269;  in  Frankreich ­
  253.  269.  270;  in  Oesterreich-Ungarn
  271  ;  in  Schottland  und  Irland ­
  269;  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  267.
Bankerotte  281.
—  Maßregeln  gegen  sträfliche  283.
Banknoten  224.  238.  239.  266  ff.
—  Begriff  266.
—  Gefahren  der  Ausgabe  einer  übermäßig
großen  Anzahl  solcher  267  ;  Abhilfsmaßregeln ­
  gegen  diese  Gefahr  267.  268
(Contingentirungssystem  268,  Deckungssystem ­
  258).
—  Nutzen  266.
Barbe,  M.  208.
Bastadle,  Pr.  463.  -
Bastiat,  Frédéric  15.  50.  131.  222.  484.
Bauern  95.  109.  120.  297.  299.  323.
Bauerngüter  110.
Bauernkrieg,  der  deutsche  386.
Bauernvereine  in  Bayern  u.  Westfalen  67.
Baugesellschaften  54.
Baugewerbe  93.
Bayern,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  126.  144.  287.  356.  371.
417.
Bêchaux,  A.  495.
Befähigungsnachweis  der  Kleingewerbetreibenden ­
  79.
Beleuchtungsmaterial  152.
Belgien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  42.  89.  96.  113.  118.215.
246.  249.  322.  355.  364.
Bell,  Sir  Louthion  65.
Beobachtungsmethode  478.
Bergbau  135.  210.
Bergleute,  die  englischen  360.  361.
Bergwerke,  die  davon  zu  entrichtenden  Abgaben ­
  und  Leistungen  314.
Berlin  41.  153.  204.  265.  320-822.  391.
Bernardin  von  Siena,  hl.  195.
Beschränkung  der  Meisterzahl  79.
Beseter,  Georg  107.
Besse,  P.  Ludovic  de  80.
Bessemer  81.
Besteuerung,  die  gerechte  445  ff.
        <pb n="534" />
        Personen-  und  Sachregister.

507

Betheiligung,  die,  der  Arbeiter  am  Gewinnst ­
  des  Unternehmens  430  ff.
Betrieb  in  großem,  in  kleinem  Maßstabe,
dazwischen  liegende  Formen  90  ff.
—  extensiver,  intensiver  21  ff.
—  Revolution  im  technischen  productiven
Unternehmen  63  ff.
Betriebs-  (Fabriks-)  Krankenkassen  417.
418.
Betrügereien  als  Quelle  der  Bereicherung
von  Unternehmungen  347.
Bevölkerung,  Abnahme  89.
—  Zunahme  118.  130.  134.  235.
Bezirkskrankenkassen,  die,  in  Oesterreich  418.
Bibliotheken  138.  341.
Biel  195.
Bijoutiers,  Productivgenossenschaft  der
Pariser  429.
Bilbao  249.
Bildung,  intellectuelle  und  ästhetische  139.
Bildungsproletariat  357.
Bildungswesen,  technisches  34  ff.  80.
Bimetallismus  246  ff.
Birmingham,  seine  Arbeiterbevölkerung  76.
Blanzy  (Montreau  -  les  -  Mines),  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  der  Kohlenwerke  von
151.  370.
Bodenerschöpfung  82.
Bodin,  Jean  481.
Böhm-Bawerk,  v.  353.  491.  492.
Böhmen,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  45.  73.  84.  85.  95.  97.
134.  141.  209.
Bolle,  C.,  Meierei  in  Berlin,  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  derselben  372.
Bologna  159.
Bombay  208.
Bonald,  Louis  Vicomte  de  494.
Bon  marché.  Les  magasins  au,  in  Paris
Die  Gkwinnbetheilung  der  darin  Beschäftigten ­
  480.
Börse  171.  276  ff.
—  ursprüngliche  und  jetzige  Bedeutung
276  ff.
Börsenkrisen  277.
Bosco,  Dom  42.
Boutmy,  E.  488.
Brandenburg,  Provinz,  sociale  und  wirtschaftliche ­
  Zustände  in  110.  111.
Brandts,  F.,  Etablissement  in  München-Gladbach
  ;  der  in  demselben  functionirende
  Arbeiterausschuß  371.  372.
Brants,  Victor  190.  392  495.
Brasilien,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  118.  252.
Brefeld,  Hermann  272.
Brentano,  Lujo  414.  490.
Brescia,  der  daselbst  im  13.  Jahrhundert
übliche  Zinsfuß  326.

Bruderladen,  die,  der  Bergleute  371.
Brüssel  41.  234.
Buchdruckerkunst  142.
Bûchez,  Demokrat  428.  494.
Budapest  171.  204.  271.
Buenos-Ayres  322.
Bukowina  296.
Bulgarien,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  104.  116.
Busch,  Ernst  302.
Byzantinisches  Kaiserreich  122.
Cadiz  89.
Caisse  nationale  de  retraites  368.
Caisse  syndicale  d'assurance  mutuelle
des  forges  de  France  368.
Californien,  Goldproduction  235.  248.
298.  471.
—  die  Missionen  der  Franziskaner  in  30.
Calvados,  Departement,  Geburtenzahl  in
125.
Cambridge  487.
Carey,  H.  C.  12.  15.  50.  131.
Castelein,  A.  375.
Cato  291.
Centralamerika,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  109.
Centralasien,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  122.
Centralbureau  für  Wohlfahrtscinrichtungen
der  Unternehmer  in  Berlin  373.
Centraleuropa  322.  398.
Centrumspartei,  die  deutsche  497.
Cepeda,  Rafael  de  496.
Cervantes,  Saavedra  M.  de  32.
Cetty,  H.  105.
Chagot,  Léonce  369.
Charitas,  die  Werke  der  123.  127.  128.
301.  356.  366.
Checks  229  260.
Cherbuliez  484.
Chicago  171.  195.  321.
Chile,  wirtschaftliche  Verhältnisse  in  82.
China,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhälthältniffe
  in  62.  65.  83.  94.  116.  117.
121.  122.  124.  141.  238.  253.
Christenthum,  das,  seine  heilsamen  Einwirkungen ­
  127;  sein  Sittengesetz  348.
349.  352.  852.
Christliche  Schule,  die,  unter  den  protestantischen ­
  Oekonomisten  in  Deutschland
498.  499.
Christliche  Socialisten  364.  496.
Christlich-Sociale  366.  413.  496.
Cicero  474.  479.
Cistercienser,  ihre  Verdienste  um  die  Landwirtschaft ­
  42.
Civilisation,  ihr  Begriff  und  ihre  Voraussetzungen ­
  31.  341  ff.
        <pb n="535" />
        508

Personen-  und  Sachregister.

Civilisation,  ihre  Fortschritte  131.  356.
Clearinghäuser,  ihr  Begriff,  ihr  Nutzen
260;  das  Londoner  Clearinghaus  260.
Cliffe  Leslie  335.  337.
Cobden,  Richard  222.
Cobdenclub,  der  222.
Code  civil,  der  96.  109.112.  113.  132.  152.
Cohn,  Gustav  X.  449.
Colbert,  Jean  Baptiste  134.  219.  327.  481.
Collectivismus  432.
Collingwood,  B.  R.  366.
Coloni,  die,  des  spätrömischen  Reichs  95.
380.  384.
Colorado  247.
Columella  65.
Kommanditgesellschaften  100.
Commodus,  römischer  Kaiser  70.
Common  Law,  das  englische  107.
Communicativnsmittel,  ihre  Bedeutung  86.
171.  186.  187.  210.  211.  281.
—  ihre  Verbesserung  zu  Beginn  der  neuern
Zeit  284.
—  in  unserem  Jahrhundert  170.  235.
Communismus,  der  432.
Communisten  188.
Comte,  August  477.  488.
Concerte,  populäre,  ihre  sittigende  Wirkung ­
  142.
Concertsäle  138.
Cvncurrenz,  s.  Mitwerbcn.
Connexionen,  geschäftliche  207.
Conrad  (Nationalökonom)  x.
Consumtion  138  ff.;  ihre  verschiedenen
Zweige  143.
—  mißleitete  52.  260.
Consumvereine  300.  363.  428.
—  Organisation  des  Geschäftsbetriebes,
Nachtheile  und  Vortheile  54.  199.  200.
301.  302.
Cooperativgenossenschastcn  101.
Cornut,  E.  376.
Cornwall,  die  Zinnlager  von  82.
Corporation,  Form  des  menschlichen  Zusammenlebens ­
  378.  386  ff.
Cort,  Henry  65.
Costa,  Luigi  496.
Costanzi,  Enrico  496.
Costa-Rossetti,  P.  Julius  190.  205.  497.
Coste,  A.  68.
Crampton  64.
Credit  257  ff.
—  Nachtheile  275  ff.
—  Vortheile  274.  275.
—  verschiedene  Arten  des  Credits:  Handelscredit ­
  258  ff.  ;  Personalcredit  289.
Creditgenossenschaften  101.
Creusot,  Le,  Wvhlfahrtseinrichtungen  der
Werke  von  151.  370.
Cultus,  die  Ausgaben  für  den  156.

Damnum  emergens  291.  292.
Dampfschiffe,  Folgen  der  Einführung  89.
145.
Dänemark  221.  224.
Darlehenskassen  80.  393  ;  auf  dem  Principe
der  Gegenseitigkeit  300.
—  mit  beschränkter  Haftpflicht  der  Mitglieder ­
  300.  301  ;  mit  unbeschränkter
Haftpflicht  300.  301.
Davy,  Sir  Humphrey  65.
Deleage,  P.  495.
Depositen  259.
Deutsch-französischer  Krieg  von  1870—1871
251.
Deutschland,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  27.  32.  67.  70.  80.  89.
92.  94.  104.  106.  108.  109.  112.  113.
118.  121.  124.  126.  133.  144.  148
bis  150.  153.  162.  168.  169.  195.  203.
209.  210.  215.  221.  234.  249.  252.
256.  259.  261.  263.  266.  270.  279.
287.  295.  297.  300.  307.  319.  322.
342.  358.  363.  366.  870.  371.  373.
374.  377.  386.  387.  391.  392.  394.
400.  415.  416.  428.  439.  450.  457.
459.  460.  462.  471.  486.  496.
Dienende  Klasse  343  ff.
Dienstboten  343.  344.  417-.
Dienstgeber  354.  355.
Dienstleistungen,  persönliche  136.  141.  202.
443.
Differenzen  hinsichtlich  des  Vortheiles,  den
die  nämlichen  Preise  den  verschiedenen
Unternehmern  gewähren  205  ff.
Differenzgeschäfte  279.  280.  281.
Dividenden,  die  den  Actionüren  gezahlten
314.  315.
Docks  261.
Domänen  454.  467.  469.
Domanialeinnahmen  des  Staates  454  ff.
Dreißigjähriger  Krieg  124.  126.  127.
Dresden  162.
Duerothal  135.
Dunoyer  12.
Durand  de  St-Pouryain  190.
Durham  und  Northumberland,  dieKohlenminen
  von  396.
Düsseldorf  41.
Edelmetalle,  ihre  Verwendung  als  Geld
226.
Ehe  129.  133.
—  ihr  Wesen  102.
Eheliche  Vermögensverhältnisse  106.
Ehescheidung  106.
Eheschließungsfreiheit  102.
—  gesetzliche  Beschränkungen  129.  133.
Ehren,  die  mit  gewissen  Arten  der  Toätigkeit
  verbunden  sind;  Einfluß  auf  die
        <pb n="536" />
        Personen-  und  Sachregister.

509

Gehaltsbezüge  der  betreffenden  Personen
334.
Eigenschaften,  persönliche,  ihr  Einfluß  auf
die  Production  211.
Eigenthum  3.  133.
Einigungsämter  in  verschiedenen  Ländern,
besonders  in  England  396  ff.
Einkommen,  Begriff  9;  Reineinkommen,
Roheinkommen  9.
Einkommensteuer,  allgemeine,  progressive
447.  452.  459  ff.
—  in  Preußen  459.  460.
Einkünfte,  öffentliche,  die  verschiedenen  Arten
454  ff.
Einquartierung  von  Militär  443.
Einträglichkeit,  Gesetz  der  abnehmenden
22.  88.  120.  130.  131.  190.  210.  211.
der  verhältnißmäßigen  160.
der  zunehmenden  49.  50.  131.  209.
218.
Einwanderung  88.  119.  218.  338.
Eisenbahnen  89.  145.  164.  202.
Eisenbahngesellschaften  285.331  ;  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  der  großen  französischen ­
  369.  399.
Eisenbahntarife  249.
Eisenindustrie  367.  396.
Elektricität,  Verwendung  zu  gewerblichen
und  industriellen  Zwecken  97.
Eltern  und  Kinder,  Verhältniß  zu  einander
103.  109  ff.
Encyklika  Papst  Leos  XIII.  Quod  apostolici ­
  muneris  434.
Encyklika  Papst  Leos  XIII.  Herum  novarum
  876.
Engels,  Friedrich  488.
England,  ökonomische  und  sociale  Zustände ­
  in  26.  81.  45.  53.  65.  69.  75.
79.  85.  96.  104.  109.  113.  119.  121.
134.  148.  162.  168.  169.  200.  208.
206.  218-218.  222.  234.  236.  244.
246.  250.  252.  257.  259.  263.  266.
268.  284.  317.  319.  822.  325.  327.
332.  335—338.  344-  347.  366.  379.
387.  893.  414.  415.  428.  444.  461  ff.
484.  486.  487.
Enthaltsamkeit,  die  Theorie  von  der  Belohnung ­
  derselben  als  Rechtfertigungsgrund ­
  des  Reichthums  352.
Entschädigung  der  durch  die  Fortschritte
der  Technik  um  ihren  Verdienst  Gebrachten ­
  187.
Erbfolgekrieg,  österreichischer  286;  spanischer ­
  236.
Erbrecht  109  -111.  289.  297.
Erbschaftssteuer  112.
—  Einträglichkeit  466.
—  Nachtheile  und  Vortheile  466.
Erdbeben  123.

Erde,  productive  Eigenschaften  der  17  ff.
Erfindungen,  welche  die  Production  ergiebiger ­
  machen  126.  347.
Erholungen  156  ff.
Erziehung  und  Unterricht  33  ff.  113
—  die  Ausgaben  dafür  156.
Eskimo  377.
Ethik,  die  ökonomische  Wissenschaft  bildet
einen  Theil  der  473  ff.
Europa  143.  144.  161.  210.  215,  220
222.  234.  235.  241.  248.  289.  294
298.  325.  332.  344.  847.  393.  425.
469.
Evolutionistische  Schule,  ihre  Moral  351.
Existenzminimum  452.  458.
Export  und  Import  215  ff.
Exportprämien  217.
Araber,  Arthur,  Spitzen-  und  Vorhängefabrik ­
  von,  in  Lettowitz  (Mähren),  die
Arbeitsdauer  in  derselben  414.
Fachbildung  36  ff.
Fachvereine  394.
Fähigkeiten,  der  Einfluß  derjenigen  der
Unternehmer  auf  die  Resultate  des  Unternehmens ­
  206—207.
—  Entfaltung  höherer  menschlicher  136.
Fallissements  282;  üble  Folgen  56.  57.
—  Gesetze  dagegen  281.
Falschmünzerei  239.
Familie  101  ff.  166.
—  Gesetze.  welche  auf  ihre  Organisation
von  Einfluß  sind  105  ff.;  Gesetze  zum
Schutze  des  Familienlebens  der  arbeitenden ­
  Klaffe  355.
—  die  der  festen  Organisation  ermangelnde
(famille  instable)  117.
—  die  patriarchalische  116.
—  die  Stammfamilie  (famille  souche)
Familistère  de  Guise  430.
Farmer  288.  298.
Festlichkeiten  aller  Art  160.
Feudalherren,  ihre  Bedrückungen  404.
Feudalismus  378.  379  ff.
Feudallastenablösung  382.
Feuerungsmaterial  152.
Finanzwirtschaft  437.
Finanzwissenschaft  437.
Fischer,  Karl  499.
Fischerei  135.  157.  210.  430.
Flandern,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  104.  214.  219.
Florenz,  die  culturelle  und  künstlerische  Bedeutung ­
  im  14.  Jahrhundert  141.  153.
389.
Fontaine,  Arthur  361.  367.
Frachten  216.
Francke,  August  Hermann  43.
        <pb n="537" />
        510

Personen-  und  Sachregister

Franken,  ihre  Niederlassung  in  Gallien
346.
Frankfurt  a.  M.,  das  Zunftwesen  im
14.  Jahrhundert  321.  389.
Frankreich,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  26.  27.  31.  32.  42.  60.  67.
68.  70.  80.  85.  89.  92.  95.  96.  101.
104-109.  113.  118—121.  124.  131.
132.  143.  144.  147—152.  169.  184.
195.  203.  206.  215.  219.  220.  234.
236.  244.  246.  247.  249.  252.  263.
269.  270.  295.  298.  317.  319.  322.
325.  327.  328.  338.  345.  361.  362.
366—369.  412.  416.  428.  430.  444.
457.  459.  462.  463.  466.  467.  471.
481.  486.  487.
Französische  Revolution  127.  245.
Französisches  Sprachgebiet,  die  in  demselben ­
  vertretenen  socialpolitischen  Anschauungen ­
  494.  495.
Frauen,  ihre  Arbeit  außer  dem  Hause
und  besonders  in  Fabriken  u.  dgl.  108.
410—412.
—  ihr  Walten  am  häuslichen  Herde  109.
Freihandel  221.  222.
Freiheit,  wirtschaftliche  100.  403.  427.
—  ihre  Grenzen  81.
Freppel,  Msgr.,  Bischof  von  Angers  376.
495.
Friaul,  Auswanderung  aus  73.
Friedensrichter  als  behördliche  Organe  für
Lvhnregulirung  408.
Friedländer  192.
Friedrich  II.,  römisch-deutscher  Kaiser  153.
Friedrich  II.,  König  von  Preußen,  seine
social-  und  wirtschaftspolitischen  Maßregeln ­
  35.  129.  168.  219.  481.
Friedrich  Wilhelm,  Kurfürst  von  Brandenburg ­
  219
Friendly  Societies  360.  415.
Frohndienste  und  Giebigkeiten  323.  379.
381.
Frohnhöfe  379.
Fruchtbarkeit  der  Menschen  131.
Fruchtbäume,  Cultur  der  86.
Fuchs,  Karl  187.
Fulton,  Robert  65.
Funck-Brentano,  Th.  481.
Fungible  Gegenstände  259.
Funk,  Franz  Xaver  291.
Fustel  de  Coulanges  381.
Galicia,  spanische  Provinz,  Auswanderung
der  Gallegos  73.  120.
Galizien  296.
Gallien  346.
Gallier,  Eroberungszüge  der  121.
(Sanili)  (Nationalökonvm)  222.
Gastmähler  und  Gesellschaften  160.

Gast-  und  Kaffeehausbesuch  188;  s.  auch
Luxusgesetze.
Gebäudesteuer  461.
Gebühren,  der  Advocaten  u.  dgl.  166.  465.
Geburtenzahl,  Beschränkung  derselben  121.
124  ff.
Gelbe  Fluß,  der,  in  China  145.
Geld  223  ff.  291.
—  Begriff  7.
—  Courantgeld  237.
—  seine  Function  als  Werthmesser  223.
232.
—  Schnelligkeit  des  Umlaufs  228  ff.
—  Stellvertreter  desselben  229.
—  sein  Tauschwerth  187.  209.  226.  229.
232—235.  247.  248.
Gemäldegalerien  159.
Gemeindekrankenversicherung  418.
Gemeinden,  die  Thätigkeit  derselben  für
Armen-  oder  Krankenpflege  u.  dgl.  133.
155.
Gemeindeverwaltung  355.
Gemeinschaftlicher  Gebrauch  wirtschaftlicher
Güter  138.
Gemüsebau  86.  96.
Generalanwaltschaftsverband,  der,  zu  Neuwied ­
  801.
Genossenschaften,  Begriff  386.
—  Kellereigenossenschaften  in  Frankreich
und  in  Tirol  67.
—  landwirtschaftliche  67.
in  Frankreich  67,  in  Tirol  und
Vorarlberg  67.
—  obligatorische  der  Kleingewerbetreibenden ­
  in  Oesterreich  80.  392.  393  ;  Einführungsgesetz ­
  vom  Jahre  1883:  392.
—  Resultate  392.
Genosscnschaftstag,  allgemeiner  deutscher
zu  Gotha  im  Jahre  1894:  363.
Genovesi,  A.  481.
Genua  214.  821.  347.
Genuß,  künstlerischer  und  literarischer  139.
159.
George,  Henry  50.  131.  435.
Gerichtükosten  465.
Germanen,  die  alten  121.  127.
Germania,  Bäckerinnungsverband  mit  dem
Sitze  in  Berlin  391.
Gers  (Departement),  die  Geburtenzahl  in
125.
Gerson  195.
Geschäftsgeheimnisse,  ihr  Einfluß  ans  du
Productivität  der  Unternehmungen  20  &amp;lt;  •
Gesundhcitsverhältnisse  118.  128.
Getränke,  geistige  161.  163.  427.
—  Regierungsmaßregeln  gegen  die  Fälschung ­
  und  den  übermäßigen  Consum
derselben  163  ff.
Gewächse,  nützliche  und  schädliche  82.
        <pb n="538" />
        511

Personen-  und
Gewerbe,  s.  Betriebe  in  kleinem  und  mittlerem ­
  Maßstabe.
Gewerbegenossenschafts-Krankenkassen  417.
Gewerbegerichte  397.  398;  in  Deutschland ­
  397;  in  Frankreich  (conseils  de
prud’hommes)  397.
Gewerbeinspectoren  413.
Gewerkvereine  393.  394.
Gigot,  Albert  368.
Gilden,  s.  Zünfte.
Gillet,  die  Wohlfahrtseinrichtungen  der
Firma,  in  Lyon  370.
Godwin  129.
Gold,  seine  Eignung  zum  Gebrauche  als
Geld  226.
Gold-  und  Silberproduction  235.  254;
Einfluß  ihrer  Vermehrung  auf  die  europäischen ­
  Preisverhältnisse  im  16.  Jahrhundert ­
  und  später  234  st.
Görres,  K.  422.
Göthe  159.
Göttingen  342.
Gratifikationen  der  Unternehmer  zu  Gunsten ­
  der  Arbeiter  376.  432.
Greenbacks  244.
Greshamsches  Gesetz  231  f.
Griechenland,  sociale  und  wirtschaftliche
Zustände  im  alten  116.  122.  124.  153.
246.  322.  479.
Grohmann,  H.  363.
Großbritannien,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  27.  63.  85.  88.  89.125.
164.  213.  224.  360.  403.
Groß-,  Klein-  und  Mittelbetrieb  90  ff.
Grund  und  Boden,  die  staatliche  Besitznahme ­
  und  Verwaltung  435.  436.
—  Veräußerung  289.
Grundbesitzer  233;  große  132.  323.  340.
371.
Grundrente  323  ff.  435  ;  Begriff  304.
—  Verschiedenheit  je  nach  der  Qualität
von  Grund  und  Boden  304.  305.
verfolgt  bei  normaler  Entwicklung  der
wirtschaftlichen  Verhältnisse  eine  steigende
Richtung  324  ff.
Grundzinse  314.
Guanaxuato  (Mexiko),  Silberlager  von
227.
Guatemala  123.
Guérin,  Urbain  91.
Güter,  materielle  oder  Sachgüter  1.
—  persönliche  2.
—  vermiethbare  7.
—  wirtschaftliche  2.
Güteraustausch  166  ff.  223.
Gütercvnsumtion  138.
Gütergebrauch  zur  Befriedigung  nothwendiger, ­
  standesmüßiger  Bedürfnisse,  zu
überflüssigen  Zwecken  139  ff.

Sachregister.

Sadrian  IV.,  Papst  103.  380.
Haftbarkeit,  beschränkte,  der  Mitglieder  von
Darlehenskassen  300.  301.
—  unbeschränkte,  der  Mitglieder  von  Darlehenskassen ­
  300.  301.
Halbpacht,  die  (mezzadria,  métairie)  91.
114.  430.
Hamburg,  das  Rauhe  Haus  in  248.
Hamel,  Eh.  369.
Hampke,  Thilo  392.
Handel  167.  168.  210.  211.  284.  347.
—  Binnenhandel  212.
—  sein  Einfluß  aus  die  Entwicklung  staatlicher ­
  und  kriegerischer  Tugenden  214.
—  Großhandel,  Kleinhandel  197.
—  internationaler  212  ff.
—  Umgestaltungen  in  seiner  Organisation
gegen  Ende  unseres  Jahrhunderts  257.
Handelsgesellschaften  100.
—  des  Mittelalters  404.
Handelsgewcrbe  411.  412.
Handelsmessen  171.
Handels-  und  Jndustriekrisen  282  ff.
—  Maßregeln  gegen  283.  284.
—  Ursachen  281—283.
Handwerk  90.
Hannover,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  110.  111.
Hansastädte  214.  347.
Hanseatische  Handelshäuser  im  Auslande
während  des  spätern  Mittelalters  322.
Hargreaves  64.
Harmel,  Léon  369.
Harvard  College  42.
Harzgegenden,  Wohlfahrtseinrichtungen  in
den  371.
Hausgenossenfchaft  von  Meistern  und  Gesellen ­
  371.
Hausindustrie  95.  134.
Hausrath,  Möbel  und  Betten  154.  155.
Hazardspiele  161.
Heilige  Stuhl,  der  292.
Heimstätten  297.  298;  Hcimstättengesetze
und  Gesetzesprojecte  298.  299.
Heinrich  111.,  römisch-deutscher  Kaiser  77.
Heinrich  III.,  König  von  Frankreich  203.
Heinrich  IV.,  König  von  Frankreich  324.
327.  356.
Heinrich  Vili.,  König  von  England  328.
Heloten,  spartanische  379.
Herbergswesen  391.
Herkner,  H.  79.
Hessen-Homburg  221.
Hessen-Nassau,  sociale  und  wirtschaftliche
Zustände  in  110.  133.  392.  417.
Hildebrand,  Br.  111.  489.
Hilfskassen,  freie,  für  Krankenversicherung ­
  ,  in  Deutschland  417;  in  Oesterreich ­
  418.
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        512

Personen-  und  Sachregister.

Hilfsquellen  eines  Landes,  Unterbindung
derselben  134  ff.
Himmelssürst,  Silbergrube  im  Königreich
Sachsen  227.
Hindus,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  bei  den  116.  117.
Hinterindien,  sociale  und  wirtschaftliche
Zustände  in  121.  143.
Historische  Schule  der  politischen  Oekonomiker,
  die  475  ff.
—  in  Deutschland  489  ff.
—  in  England  und  Frankreich  488.
Hitze,  Franz  372.  497.
Höserolle  110.  111.
Hoffmann,  F.  W.  154.
Holland,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  119—121.  194.  214.  215.
221.  234.  319.  322.  328.  345.  347.
Holstein,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  97.  110.
Holzindustrie  367.
Höniger  342.
Hörige  379.  380  ff.  384.
—  sociale  und  wirtschaftliche  Lage  im
Mittelalter  380.  381.
Horneck,  Johann  v.  481.
Hotels  der  reichen  Familien  Altfrankreichs
147.
Hourwich,  Isaac  A.  426.
Hubert-Valleroux,  P.  201.  203.  204.  300.
302.  377.  389.  394.  429.
Humboldt,  Alexander  v.  227.  235.
Hume,  D.  235.
Hungersnoth  426.
—  Bedeutung  in  der  Vorzeit  und  in  der
Jetztzeit  171.
—  Ursachen  123.  145.
Hunnen,  die  Verheernngszüge  der  127.
Hypothekarschulden  287  ff.  298.  299.
—  Überschätzung  der  Höhe  derselben  287.
—  Zwecke,  zu  denen  sie  gemacht  werden
287  ff.
Aagd  157;  wirtschaftliche  Nachtheile  158.
Jagdgebiete  135.
Jagdrechte  des  Adels  158.
Jahresrenten,  die  von  Versicherungsgesellschaften ­
  gezahlt  werden  314.
Jakob  I.,  König  von  England  328.
Jamaica,  Lage  der  Neger  auf  44.
Jannet,  Claudio  56.  57.  125.  142.  165.
203.  204.  235.  238.  248—254.  281.
365.  382.  442.  471.  495.
Ibsen,  Henrik  160.
Jerusalem  127.
Jesuiten  497.
Jndianerstämme  142.
Individualismus  der  Menschen  unserer
Tage  359.

Industrie  90.  210.  211.  327.  3l8.  340.
368.  371.
—  Localisation  derselben  87.  337.
Industrielle  132.  148.  340.  369.
Jndustriesystem,  das  483  ff.
Industrie-  und  Handelsmarken  54.
Innungen  371.
—  Neubelebung  in  Deutschland  durch  die
Gesetze  von  1881,  1884  und  1887:  391.
392.
Jnnungsausschüsse  391.  392.
Jnnungskranken-  und  Sterbekassen  391.
418.
Jnnungsverbünde  391.  392.
Jntensivität  des  Betriebes  135.
Interessen  der  an  Privatleute  ausgeliehenen
Kapitalien  314.
—  der  Staats-,  Provincial-  und  Gemeindeanlehen ­
  314.
Jnvaliditätsversicherung  im  Teutschen  ,
Reiche  415.  420  ff.
Joseph  II.,  römisch-deutscher  Kaiser  129.
133.  134.  356.  385.
Iowa,  Gesetz  gegen  den  Verkauf  g  istiger
Getränke  im  Staate  165.  321.  471.
Irland,  sociale  oder  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  79.  82.  83.  85.  88.  89.  91.
109.  119.  121.  125.  149.  164.  216.
217.  224.  249.  294.  465.
Isère,  Seideni.ndustrie  im  Departement
der  26.
Italien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  45.  60.  70.  91.  94.  96.
104.  109.  112.  114.  118.  121.  126.
130.  132.  135.  144.  147.  153.  162.
168.  169.  195.  213.  216.  220.  234.
246.  271.  277.  289.  300.  301.  322.
326.  328.  365.  366.  444.  463.  486.
495.
Italienische  Handelshäuser  im  Auslande
während  des  spätern  M  ittelalters  322.457.
Juden,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  bei  den  alten  116.  143.
Jüdische  Bankiers  326.  327.
Jugendliche  Arbeiter,  s.  Kinderarbeit.
Julin,  Armand  364.
Juweliere  340.
Kambodscha  123.
Kämpfe,  W.  382.
Kansas  321.
Kanton,  Vicekönig  von  238.
Kantorowitz,  Moritz  204.
Kapital  127.  375;  Begriff  11.
—  Anlage-  oder  stehendes  12;  bewegliches ­
  13.
—  Betriebs-,  umlaufendes  (Vorräthe)  13.
—  Gebrauchs-  13;  productives  13;  unbewegliches ­
  13.
        <pb n="540" />
        V&amp;lt;

513

Personen-  und  Sachregister.

Karl  IN.,  König  von  Spanien  128.
Karl  V.,  römisch-deutscher  Kaiser  234.
Karolinger,  die  Periode  ihrer  Herrschaft  95.
Kartelle  197.  813.  314.  406  ff.
—  Nachtheile  401;  Vortheile  402;  in
Deutschland  400;  in  Großbritannien
401;  in  Oesterreich  402;  in  Rußland
401.
Kartoffeln,  Begünstigung  des  Anbaues  219.
Kathedersocialisten  490.
Katholische  Schule  unter  den  Lekonomisten
494.
Kauf  167.
Kaufleute  129.
Kay,  John  64.
—  Robert  64.
Kent.  Landgüter  in  92.
Ketteler,  Wilhelm  Emmanuel  Freiherr  von,
Bischof  von  Mainz  496.
Kinder,  Arbeit  derselben  und  der  jungen
Leute  405.  409  -412.
—  Asyle  für  108.
—  Krippenanstalten  für  108.
Kindesmord  130.
Kirche,  katholische;  ihr  Einfluß  in  socialer
und  wirtschaftlicher  Hinsicht  195.  434.
—  ihr  Reichthum  347.
—  ihr  Wirken  auf  dem  Gebiete  des  Unterrichts ­
  42;  zu  Gunsten  der  Leibeigenen
384.
Kirchenfeste  und  sonstige  öffentliche  Feste
14Q.
Kirchenschätze  an  Gold-  und  Silbergeräthen
227.
Kirchenväter,  ökonomische,  Principien  derselben ­
  434.  479.
Klassische  Schule  der  politischen  Oekonomiker
  477.  478.
Kleidpng  152.
—  günstige  sanitäre  Wirkungen  einer  angemessenen ­
  142.
—  Kleiderverordnungen  s.  Luxusgesetze.
—  LuxuS  in  derselben  153.
Klima  162.
Klopo,  Wiard  498.
Klöster,  ihre  Wohlthätigkeit  71.
Knappschaftskrankenkassen  418.
Knies,  K.  192.  489.
Kohlenlager  86.
Köln,  seine  Bedeutung  im  15.  Jahrhundert
341.
Kolonien  121.  213.  338.  356.
Kolonisation  328.  443.
Konstantinopel  153.
Korinth  127.
Kornhandel  203.  204.
Körperkräfte,  ihre  systematische  Entwickli
  ng  in  der  Jetztzeit  40.
Kosten  174  ff.
Devas-Kämpfe,  Volkswirtschaftslehre.

Kosten,  Arten  175.
—  Begriff  7.
—  Berechnung  175.  176.
Krankenversicherung,  die,  der  Arbeiter
415  ff.
—  die  gesetzlichen  Bestimmungen  in  Deutschland ­
  156.  417.  418;  in  Oesterreich  156.
418.  419.
Kropotkin,  Fürst  351.
Krefeld  141.
Kreta,  die  Insel  214.
Kriege  123.  126.  324.
—  ihre  Folgen  für  die  Gestaltung  der
Bevölkerungsverhältnisse  324.
Kriegk,  G.  L.  389.
Kriegsentschädigungen  216.
Krimkrieg  251.
Krinolinen  und  andere  Modethorheiten  153.
Kroatien,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  116.  439.
Krüger,  Hans  201.  300.
Krupp,  Friedrich,  Firma  in  Essen  88.
—  Wohlfahrtseinrichtungen  derselben  372.
Kulihandel  346.  385.
Kunst,  nur  möglich,  wenn  es  reiche  Leute
gibt  350.
Kunstakademien,  ihre  Bedeutung  für  die
Entwicklung  der  schönen  Künste  41.
Kunstgenüsse  159.  855.
Kunsttischler  340.
Kunstwerke  159.
Kupfer,  seine  Eignung  zum  Gebrauche  als
Geld  216.  238.
Kupferstiche  159.
Kupsersyndikat,  das  Pariser  281.
^acedämon  386.
Lagerhäuser  261.
Laisser  faire  ,  System  das,  s.  Ungeregelte
sociale  Beziehungen.
Lamas,  die,  in  den  buddhistischen  Klöstern
122.
Lancashire,  üble  Folgen  der  Arbeitstheilung ­
  in,  vor  50  Jahren  58.
—  seine  Massenproduktion  71.  208.
Landrecht,  das  preußische  106.  385.
Landwirtschaft  65-68.  94.  210.  256.  288.
290.  299.  324.  363.
Landwirtschaftliche  Central-Darlehenskasse
für  Deutschland  301.
Langenstein  195.
Larochc-Joubert,  Papierfabrik  in  Angoulème
  431.
Lassalle,  Ferdinand  487.
Latifundien  67.  95.  96.  97.
Laveleye,  Emile  de  247.
Law,  John  270.
Lebensdauer,  die  durchschnittliche  127.
Lehmkuhl,  August  497.
33
        <pb n="541" />
        514

Personen-  und  Sachregister.

Lehrlingswesen  391.
Leibeigene  356.  379.  380.  384  ff.
—  Begriff  384  ff.
—  Folgen  der  Emancipation  382.
—  sociale  und  wirtschaftliche  Lage  im
Mittelalter  384  ;  in  Rußland  356.  385.
Leihhäuser  301.
Leitung  der  Unternehmungen,  Organisation
der  99—101.
Leo  XIII.,  Papst  376.  377.  434.
Le  Play,  Frédéric  64.  91.  97.  105.  115
bis  117.  365.  372.  478.  495.  500
Leroy-Beaulieu,  Paul  248.  362.  363.
Levante,  der  Handel  nach  der  214.
Lex  Visigothorum  326.
Liberalismus,  das  System  des  wirtschaftlichen ­
  390.  409.  481  ff.
—  das  System  des  modificirten  390.  487.
Lissabon  322.
List,  Friedrich  222.  481.
Literatur  355  ;  hat  das  Vorhandensein  von
Vermögensunterschieden  zur  Voraussetzung ­
  352.
—  als  Erholungsmittel  159.
—  Wirkungen  in  sittlicher  und  anderer
Hinsicht  159.
Liverpool  171.
Localverwaltung,  die  Aufbringung  der
Auslagen  für  die  453.
Locke,  John  190.
Lohn,  s.  Arbeitslohn.
Lohnscalen,  bewegliche  396.
Lombardei,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  45.  94.  144.
Lombardische  Bankiers  im  Mittelalter  326.
London  22.  78.  95.  149.  171.  208.  255.
264.  265.  317.  320—322.  325.  336.
Louvois  461.
Lübeck  391.
Lucrum  cessans  291.  292.  327.
Ludwig  der  Heilige,  König  von  Frankreich ­
  70.
Ludwig  XL,  König  von  Frankreich  28.  32.
Ludwig  XIII.,  König  von  Frankreich  356.
Ludwig  XIV.,  König  von  Frankreich  28.
133.  134.  153.  481.
Ludwig  der  Bayer  327.
Lüttich,  die  Arbeitsbörse  in  336.  378.
Luxus  140—142.  153.  453.
—  Gesetze  gegen  den  134.
—  günstige  Wirkungen  desselben  139—142.
—  schädlicher  140.  141.
—  wirkt  unter  Umständen  günstig  in  sittlicher ­
  Hinsicht  142.
Luzzati,  L.  30U.
Lyon  77.  141.
Mac  Cnlloch,  John  Ramsey  II.  14.  15.
Madrid  128.  321.

Magdeburg  171  ;  Schöppenchronik  von  154.
Mähren,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  85.  209.
Maine,  Gesetz  gegen  den  Verkauf  geistiger
Getränke  im  Staate  165.
Maistre,  Joseph  Graf  de  494.
Maklergebühren  216.
Malthus,  Thomas  Robert  13.  129.
—  sein  System  der  Bevölkerungslehre
129  ff.  131.  427.
Manchester  22;  Baumwollindustrie  von
171.  208.
Mange,  Alfred  456.
Mangold!,  H.  v.  485.
Mannheim  171.
Manning,  Cardinal  496.
Maria  Theresia,  Kaiserin  35.  138.  356.
Markt  171  ff.  294.
—  Begriff  171.
Marperger  260.
Marshall,  Alfred  8.  50.  53.  97.  205.
256.  307.  491.
Marx,  Karl  488.
Maschinen,  genossenschaftlicher  Besitz  der
80.  393.
—  Verwendung  von  64.  65.
Massachusetts,  Geburtenzahl  in  125.
—  sociale  Verhältnisse  in  471.
Mäßigkeitsvereine  166.
Maudslay  65.
Max  I.,  römisch-deutscher  Kaiser  70.
Maximalarbeitstag  412.
Maximalarbeitszeit  44.  413  ff.
—  achtstündige  413;  ihr  Einfluß  auf  die
Produktivität  der  Arbeit  418  ff.
Mecklenburg,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  97.
Medina,  spanischer  Theologe  des  16.  Jahrhunderts ­
  195.
Meissonier  201.
Menger,  Karl  192.  236.  491.  492.
Mensch,  die  productiven  Eigenschaften  des
28  ff.
Mercantilsystem,  das  480.  481.
Messina  169.
Métairie,  s.  Halbpacht.
Mexico,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  109.  252.  255.  325.  346.
Meyer,  Alexander  462.
—  Rudolf  499.
—  Theodor  497.
Mezzadria,  s.  Halbpacht.
Miaskowski,  August  von  111.
Middlesex,  Landgüter  in  92.
Miethsteuer  461.  462.
Miethzinse  314.
Milchwirtschaft  86.
Militärdienst,  sociale  und  wirtschaftliche
Folgen  140.
        <pb n="542" />
        Personen-  und  Sachregister.

515

Militärpflicht  443.
Mill,  John  Stuart  132.  190.  349.  435.
475.  484.  485.
Milliet,  W.  165.
Mineralreichthum  82.
Minnesota  471.
Mir,  der  423  ff.  ;  seine  Organisation  423.
425;  Verbreitung  425.
Missouri,  hohe  Besteuerung  der  geistigen
Getränke  im  Staate  165.
Mittelalter,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  zur  Zeit  desselben  22.  34.  70.
71.  88.  95.  112.  121.  126.  147.  153.
154.  159.  160.  162.  178.  186.  194.
195.  203.  214.  240.  261.  291.  322  bis
326.  330.  347.  356.  371.  374.  379.
382.  387.  442.  464.
Mittelmeer,  die  Uferländer  am  88.
Mitwerben  99.  294.
—  freies  174.  214;  unfreies  174.  186.  199.
—  der  außereuropäischen  und  osteuropäischen
Getreideländer  97.  363.
Mode,  ihr  Wechsel  53.  140.
Mohammedanismus  124.  143.  147.  162.
164.
Monchrètien,  A.  de  481.
Mongolen,  die  Verheerungszüge  der  127.
Monometallismus  246.  254.
Monopole  136.  137.  144.  214.  215.  347.
390.  463.
Monti  di  Pietà  301.
Mosaikindustrie  141.
Müller  von  Nittendors,  Adam  496.
Mun,  Albert  Graf  de  495.
München  41.  153.  417.
Münzconferenz  in  Brüssel  257.
Münzen  229.237  ff.  ;  Abnutzung  und  deren
nachtheilige  Folgen  240;  der  Unterschied
von  vollwerthigen  und  Scheidemünzen
237  ff.
Münzfuß  287.  240.
Münzunion,  lateinische  246.  247.
Museen  138.  159.  341.
Musik,  ihr  socialer  Einfluß  160.
Ņachrichtendienst,  Fortschritte  im  19.  Jahrhundert ­
  170.
Nachtarbeit  108.  410—412.
Nahrung,  Theuerung  derselben  89.  143.
Napoleon  I.  244.  897.
Napoleon  III.  66.
Narkotika  161.
Nation,  Begriff  341.
Nationalreichthum  234.
Naturgesetz  350.  351.
Naturrecht  473.
Naturwissenschaften,  Wichtigkeit  für  die
Production  63.
Naudet,  Abbé  375.

Neapel  144.  149.
Neger,  ihre  traurige  Lage  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  von  Nordamerika  nach
Abschaffung  der  Sklaverei  382.
Negerstämme  142.
Neomalthusianer  131.
Neuengland,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  118.  318.
—  die  Geburtenzahl  in  125.
Neumann-Spallart,  Franz  Xaver  v.  248.
Neumexico  247.
Neuwied  301.
Neuwirth,  Max  247.
Nevada,  die  Ausbeute  der  Silberminen
von  247.  256.
New  Jersey  471.
New  Orleans  442.
New  York,  Staat  194.  471;  Stadt  149.
195.  284.  321.  471.
Nickel,  Verwendung  zur  Prägung  von
Münzen  238.
Niederbayern  133.
Niederlande,  s.  Holland.
Niederösterreich,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  97.
Niedersachsen  234.
Nizza  159.
Nomadenvölker  377.
Nordafrika,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  62.  164.  344.
Nordamerika  134.  252.  299.
Nordasien  252.
Norddeutscher  Bund  300.
Nordsee  88.
Normannen,  Eroberungszüge  der  121.  346.
Norwegen,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  104.  119.
Nottingham,  Strumpfwarenindustrie  von
78.  87.  396.
Nowgorod  171.
Nürnberg,  seine  Bedeutung  im  15.  Jahrhundert ­
  341.
Nußbaum,  Chr.  151.
Nützlichkeit,  Begriff  3.  15.
Hbereigenthum  des  Grundherrn  an  den
bäuerlichen  Besitzungen  323.
Oberitalien,  die  Höhe  der  daselbst  int
14.  Jahrhundert  üblichen  Zinsen  326.
Obstbau  86.  96.
Ocean  88.
Octroi,  s.  Verzehrungssteuern.
Ostice  du  travail  in  Frankreich  361.  367.
Offiziere,  verhältnißmüßige  Niedrigkeit
ihrer  Gagen  334.
Ohio,  hohe  Besteuerung  der  geistigen  Getränke ­
  im  Staate  165.
Oise,  agriculturelle  Verhältnisse  im  Departement ­
  der  26.  325.
33  *
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        516

Personen-  und  Sachregister.

Opium  161.
Opiumbau  88.
Orden,  religiöse;  ihre  Verdienste  um  die
Erziehung  und  den  Unterricht  42.
—  ihre  charitative  Thätigkeit  416.
Orient,  Kaufabschlüsse  im  198.
Orissaküste,  die,  in  Indien  145.
Ortskrankenkassen  417.
Ostasien  253.
Oesterreich,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  27.  66.  92.  95.  108.  110.
112.  118.  133.  144.  148.  156.  209.
220.  261.  279.  287.  295-299.  301.
370.  371.  392.  412.  416.  448.  457  ff.
462.  486.  497.
Österreichisches  bürgerliches  Gesetzbuch  106.
Oe^erreich-Ungarn,  staatliche  Organisation
—  wirtschaftliche  Verhältnisse  im  Gesamtreiche ­
  247.  263.  271.
Ostindien,  ökonomische  und  sociale  Zustände ­
  in  82.  88.  118.  121.  130.  144.
146.  168.  208.  210.  217.  252.  325.
344.  345.  349.  463.
Ostsee  88.
Mchterfamilien  131.  323.
Pachtverhältnisse  in  der  Lombardei  94.  95.
—  in  Sicilien  94.  95.
Pachtzinse  314.  324.  430.
Palazzi  als  Sitze  von  Stammfamilien  147.
Palermo  153.  169.
Panama-Unternehmen,  Fallissement  277.
Papiergeld  225.226.229.230  ff.  241  ff.  266.
—  Begriff  225  ;  Staatspapiergeld,  Grenzen
der  Vermehrbarkeit  230  ff.'  240  ff.  '
Paris  32.  41.  159.  171.  204.  216.  234.
265.  317.  321.  322.  325.  341.  361.
362.  429.
Paris-Lyon-Mediterranèe,  Eisenbahngesellschaft, ­
  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen  369.
399.
Parke  188.
Pascal,  P.  Georges  de  495.
Pasco  (Peru)  227.
Patente  197.  208.
Paul,  Lewis  34.
Pauperismus  129.  130.
Pellagra  145.
Pennsylvanie»,  hohe  Besteuerung  der  geistigen ­
  Getränke  in  165.
Peregrinas  426.
Perioulum  sortis  291.
Pêrin,  Charles  293.  495.
Persien  123.
Peruzzi,  Ubaldo  91.
Peter  d.  Gr.,  Kaiser  von  Rußland  386.
Pfandleiher  294.
Phìkipp  August,  König  von  Frankreich  66.

Philipp  der  Schöne,  König  von  Frankreich ­
  28.  326.
Philipp  der  Schöne  (Sohn  Kaiser  Maximilians ­
  I.)  234.
Physiokraten  133.  481.  482.
Pickerton,  Agency  442.
Picot,  Georges  151.  370.
Pisa  214.
Plato  479.
Pluderhosen  140.
Polen,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände
in  104.  162.
Politische  Oekonomik,  grundlegender  Begriff ­
  1  ff.;  Aufgabe  und  Methode  472ff.;
Geschichte  479  ff.
Politisches  Leben,  die  Theilnahme  an  demselben ­
  855.  356.
Pombal,  Marquis  de  129.
Pont,  S.  P.  du  482.
Portugal,  ökonomische  und  sociale  Verhältnisse ­
  in  88.  104.  120.  135.  214.
280.  322.
Posen  299.
Post,  Tarife  derselben  196.
Post,  Julius  150.  371.
Prägegebühr  240.
Prämien  432.
Prämiengeschäfte  281.
Preis  171  ff.  223.
—  Affectionspreise  201.
—  Detail-192.198ff.;  Engros-Preise  192.
198.
—  feste  Preise  197  ;  gerechte  177.202.203.
—  Marktpreise,  wie  bilden  sich  dieselben?
171  ff.;  der  richtige  oder  entsprechende
Marktpreis  173.
—  Monopolpreise  193  ff.
—  Nothpreise  201.
—  persönliche  Preise  197.
—  die  Preise  sind  der  einzige  Werthmesser
191.
Preisrevolutionen,  europäische,im  16.Jahrhundert ­
  284.
Preisschwankungen  187.  231  ff.  249.  312.
Preistaxen,  obrigkeitliche,  im  Mittelalter
203.
—  —  in  unserer  Zeit  201  ff.
Preisumgestaltungen  187.
Preußen,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  97.  110.  126.  132.  134.
135.  168.  219.  221.  271.  298.  299.
356.  392.  417.  421.  443.  444.  456.
462.  467.  481.
Price,  Bonamy  272.
Pringsheim,  O.  361.
Privateigenthum,  seine  Begründetheit  352  ff.
Production  2  ff.  120.  156.  167.  172.  235.
248.  251.  281.  284.  291.  350.  353.
354.  373.  434.
        <pb n="544" />
        Personen-  nnd  Sachregister.

517

Production,  Beschränkung  in  gewinnsüchtiger ­
  Absicht  78.
—  industrielle  90  ff.
landwirtschaftliche  90  ff.
—  Unterbrechungen  136.
Zunahme  mißleiteter  51.  52.
Produktionskosten,  nationale  177.  206.
—  private  177.  206.
ProductionSmethode,  Fortschritte  60  ff.
120.  128.  131.  136.
Produktionsstockungen  283.
Productive  Eigenschaften  der  Erde  17  ff.
—  des  Menschen  28  ff.
Productivgenosienschaften  132.
Professionen,  liberale,  die  Gehaltsbezüge
der  sich  denselben  Widmenden  329.  335.
Proletarier  71.
Prostitution  102.
Protectivsystem  88.  108.  217  ff.  256.  465.
—  sociales  220.
Proudhon,  P.  I.  487.
Prüfungswesen,  gewerbliches  79.
Psychologische  oder  analytische  Schule  der
politischen  Oekonvmik,  die  491.  492.
Puritaner  125.
Äuesnay,  Francois  11.  482.
Aaffalowich,  Arthur  248.
Raiffeisen,  Darlehenskassen  nach  dem  Princip ­
  80.  101.  300.  301.
Rasse,  Eigenthümlichkeiten  und  Einfluß
auf  die  productiven  Eigenschaften  des
Menschen  28  ff.
Ratoin,  Em.  463.
Ratzinger.  Georg  71.  190.  291.326.327.
479.  497.
Ran,  «.  H.  6.  13.  15.  16.  182.  183.  225.
243.  258.  304.  354.  437.  454.  490.
Raubbau  220.
Rauhes  Haus  in  Hamburg  43.
Recht,  Handhabung  desselben  166.
—  römisches  106.
Registrar  Office  in  Großbritannien  360.
394.
Reichthum,  Begriff  2.
Reichthum  und  Armut  341  ff.  ;  Entstehungsursachen ­
  846  ff.
—  Berechtigung  des  Reichthums  350  ff.
Nothwendigkeit  351  ff.
Pflichten  der  Reichen  und  Wohlhabenden
  128.  354  ff.
Reifen  158.  159.
Reizmittel  161.
Religion,  heilsamer  socialer  und  wirtschaftlicher
  Einfluß  der  98.  104.  105.  166.
sñionskriege  des  16.  Jahrhunderts  127.
Religiöse  Genossenschaften,  katholische,  ihre
Berdienste  um  den  Unterricht  42.
DevaS-Aämpse,  Volkswirtschaftslehre.

Renten  209.
—  Grundrente  209.
—  Kapitalrente  209.
Rentengüter  299.
Rentenkäufe  327.
Rentenzahlungen  an  Personen  im  Ausland
322.
Reportgeschäfte  281.
Revolution,  französische  129.
Rheinprovinz,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  der  185.  171.  292.  397.
Rhode  Island,  Gesetz  gegen  den  Verkauf
geistiger  Getränke  im  Staate  165.
Ribbe,  Charles  de  105.
Ricardo,  David  13.  191.  304.  313.  484.
485.
Riehl,  SB.  H.  105.
Ringhoffer,  F.,  Wagenfabrik  in  Smichow-Prag,
  sociale  Einrichtnngen  derselben
372.
Rio  de  Janeiro  332.
Ripley,  W.  Z.  222.
Rochedale,  der  Consumverein  der  Pioniere
von  54.  200.
Roebuck  65.
Rohstoff,  gemeinschaftlicher  Einkauf  80.
Theuerung  desselben  89.
Rohstofflager  393.
Rom  276.
sociale  und  wirtschaftliche  Zustände
im  alten  121.  124.  127.  135.  140.  141.
153.  225.  319.  346.  347.  356.  383.  479.
Romagna,  die  Arbeiter  der  Reiscultur  in
der  45.
Römisch-macedvnischer  Krieg  346.
Roscher,  Wilhelm  5.  8.  10.  12.  14—16.
60.  155.  178.  224.  227.  234.  235.
258.  304.  324—328.  335.  475.  489.  490.
Röschmann-Hörburg,  I.  v.  287.
Rösler,  H.  498.
Rübsam,  I.  234.
Ruhland,  G.  ix.  X.
Rumänien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  216.
Russin,  John  366.
Russisch-türkischer  Krieg  1877-1878:  251.
Rußland,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  71.  82.  104.  116.  119.  144.
162.  165.  168.  216.  252.  322.  386.
423—426.  444.
Saavedra  y  Faxardo,  Diego  de  481.
Sachsen,  Königreich  143.
Sachsen,  preußische  Provinz  85.  417.
Saguntum  127.
Salesianer,  ihre  Leistungen  auf  dem  Gebiete ­
  des  Fachunterrichtes  42.
Salzburg,  Blüthe  im  17.  und  18.  Jahrhundert ­
  158.  342.
        <pb n="545" />
        518

Personen-  und  Sachregister.

Salzmonopol  463.
San  Francisco  322.
St.  Gvbain,  Wohlfahrtseinrichtnngen  der
Spiegelsabrik  von  151.  370.
St.  Petersburg  321.
Sanitäre  Verhältnisse  128.  149.
Savoyen,  Auswanderung  73.  120.
Say,  Jean  Baptiste  14.
Schüffle,  Albert  12.  492.  493.
Scheimpflug,  Karl  498.
Schiedsgerichte  388.  391.  396  ff.
Schiffsbau,  Begünstigung  durch  staatliche
Prämien  und  andere  derartige  Maßregeln ­
  220.
Schiller,  Friedrich  v.  160.
Schindler,  F.  M.  498.
Schio  bei  Verona,  die  Tnchmannfactur
von  366.
Schlesien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  73.  110.  111.
Schmoller,  Gustav  389.  490.  492.
Schmuckgegenstände  152  ff.
Scholastiker  190.
Schottland,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  79.  83.118.135.  217.  269.  319.
Schrattenbach,  Sigmund  Graf  von,  Fürsterzbischos
  von  Salzburg  158.
Schnhwarenfabriken,  amerikanische  49.
Schulden,  öffentliche  468  ff.
Schnldgesetze,  Nothwendigkeit  humaner  297.
Schuldverschreibungen  der  Staaten  und
der  verschiedenen  staatlichen  Verbände
277.
der  Eisenbahn  und  anderer  Aktiengesellschaften ­
  277.
Schulze-Delitzsch,  Hermann  80.  300.  301.
Schutzzölle,  s.  Protectivsystem.
Schweden,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  118.
Schweiz,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  der  126.  132.  165.  216.  246.  413.
Schwestern,  Wirken  der  Barmherzigen,  und
der  Schulschwestern  42.
Schwiedland,  Eugen  79.
Secessionskrieg  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  244.  245.  251.
Seidenindnstrie  340;  von  Krefeld  und  Lyon
141.
Seine-Departement,  sociale  und  wirtschaftliche ­
  Verhältnisse  der  Arbeiter  in  demselben ­
  361.  367.
Selbsthilfe  151.
Seligmann,  E.  483.
Senior,  W.  352.  475.
Serbien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  116.
Serra,  A.  481.
Serres,  Olivier  de  (französischer  Agronom)

Seuchen,  Verheerungen  durch  123.  128.
Sevilla  88.
Shermanacte  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  227.
Sicherheitsmaßregeln,  Ausgaben  für  166.
Sicilien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  45.  94.  96.  365.  366.
Siebenjähriger  Krieg  236.
Siemens,  Werner  81.
Silber,  seine  Geeignetheit  zum  Gebrauche
als  Geld  226.
Sittengesetz,  christliches;  die  auf  dessen
Boden  stehende  Schule  der  Oekvnomisten
493.
Sittlichkeit  123.  142.  306.
Sittliche  Eigenschaften  der  Arbeitenden,
Einfluß  derselben  auf  die  productive
Tüchtigkeit  33;  auf  die  Vermögenslage
348.
Sklavenhandel  349.
Sklaverei  356.  881.  383  ff.
—  Abschaffung  385.
—  Entstehung  346.  385.
—  steht  im  Widerspruch  mit  der  Menschenwürde ­
  383.  384.  479.
—  in  den  portugiesischen  und  spanischen
Kolonien  356.  383.
—  im  römischen  Weltreich  356;  Milderungcn
  durch  die  Gesetze  dieses  Reiches
384.
—  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
383.
—  wirtschaftliche  Nachtheile  385.
Smith,  Adam  11—15.  49.  59.  132.  146.
172.  173.  190.  195.  222.  235.  303.
310.  338.  446.  482—484.
Socialismus,  der  191.  299.  348.  857.  365.
368.  398.  899.  413.  423.  432  ff.  487.
488.  496.
Socialpolitik,  Verein  für  490.
Soetbeer,  Adolf  248.
Sonntagsruhe  410—412.
Sophokles  160.
Soubeyran,  Baron  de  247.
Spanien,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  32.  104.  109.  112.  118.
119.  121.  124.  128.  162.  169.  195.
213.  216.  220.  227.  234—236.  319.
328.  345.  346.  444.  463.
Sparkassen  113.  259.  372.
Spekulationen  161.  280.  281.  284.  312.
Spencer,  Herbert  131.  477.
Spiele  157.
Spielwuth  276.  278.  281.
Sport,  seine  Bedeutung  für  die  körperliche
Entwicklung  40.
Staat,  der  31.  100.  118.  133.  136.  137.
159.  166.  195.  233.  281.  285.  306.
358.  359.  403.  454.
        <pb n="546" />
        Persollen-  und  Sachregister.

519

Staat,  Wesen  und  Aufgaben  438  ff.
—  durch  staatliches  Eingreifen  geregelte
Form  des  menschlichen  Zusammenlebens
in  socialer  und  wirtschaftlicher  Hinsicht
378.  408  ff.
Staatsausgaben  und  -einnahmen  487  ff.
Staatsbahnsystem  456.
Staatsgut  443.
Städte,  große,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  denselben  74.  89.  126.
148.  150.  157.  168.  341;  das  rapide
Anwachsen  der,  und  seine  Gründe  89.
—  ihre  Existenz  ist  Vorbedingung  des  Bestehens ­
  der  Civilisation  341.
—  sociale  und  wirtschaftliche  Folgen  ihrer
Existenz  341.  342.
Staffordshire  87.
Stammfamilie  (formile  souche)  115.  138.
147.  342.
Standard  oil  company,bie  amerikanische  197.
Statistik,  ihre  Bedeutung  für  die  Volkswirtschaftswissenschaft ­
  478.
Stein,  Lorenz  von  291.
Steinmann-Bucher,  A.  402.
Stempel  465.  466.  467.
Stephenson,  Richard  65.
Steuereinhebung,  nützliche  Methoden  467.
468.
Steuern  285.  288.  289.  443.
—  directe  457.  462.  463;  indirecte  457.
462  ff.
—  Personalsteuern  457.  458  ff.  ;  Realsteuern ­
  457.  458.
Steuerwksen  373.  445  ff.;  verschiedene
Theorien  über  die  demselben  zu  Grunde
zu  legenden  Principien  445  ff.
—  Mangelhaftigkeit  desselben  in  Oester-^
  reich  448.
Stimmrecht,  das  allgemeine  355.
—  nach  dem  belgischen  Wahlgesetze  356.
Stourm,  René  467.
Strikes  250.  388.  395.  396.
Stuttgart  153.
Südafrika,  sociale  und  wirtschaftliche  Ver-_
  hält  Nisse  in  83.  285.
Süddeutschland  389.
Sudermann,  Hermann  160.
Sueß,  Eduard  247.
Sully  324.
Sttßmilch,  I.  P.  133.
Sweating  system  406.  407.
Syndicate  der  Unternehmer  in  Frankreich
402.
Syrakus  127.
Tabak,  Besteuerung  in  England  462.
—  Einfluß  auf  die  Volksmassen  161.
'—  Tabakmonopol  in  verschiedenen  Staaten
463.

Tabak,  Verbot  des  Tabakbaues  88.
Taine,  Hippolyte  158.  488.
Tallquist,  I.  v.  131.
Tanzen,  sittliche  Wirkungen  160.
Tänzerinnen  160.
Tarent  127.
Tataren,  Eroberungszüge  der  121.
Tausch,  Begriff  6.  7.
Tauschhandel  223.
Tauschmittel  223.  224.
Taxen  beim  Abschluß  von  Rechtsgeschäften
und  bei  Vornahme  obrigkeitlicher  Acte
als  Einnahmequelle  des  Staates  285.
457.  465  ff.
Taxis,  Franz  v.  234.
Technische  Wissenschaften,  Verhältniß  zur
Natlonalökonomik  473.
Telegraph,  seine  Bedeutung  in  voltswirt
schaftlicher  Hinsicht  170.
Teltow,  v.  Thünensches  Gut  in  der  Provinz ­
  Brandenburg  372.
Termingeschäfte,  Begriff  278  ;  Berechtigung
278.  279.
Teutonen,  Eroberungszüge  der  121.
Texas,  Heimstättengesetz  deS  Staates  298.
Textilindustrie  93.  325.
Theater,  sittlicher  und  socialer  Einfluß  desselben ­
  160.
Themsethal  85.
Thiere,  nützliche  und  schädliche  82.
Thomas  von  Aquin,  hl.  434.
Thomasius,  Christian  374.
Tirol,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände
in  133.
Todtenbestattung,  Ausgabe  für  156.
Toledo  (Ohio)  164.
Tonking  345.
Torrens,  R.  15.
Toscana,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  114.
Tour  du  Pin,  Marquis  de  la  395.
Tournay.  Geldumlaufsverhältnisse  zur  Zeit
einer  Belagerung  228.
Trades'  Unions  360.  415.
—  das  Eindringen  der  socialistischen  Ideen
in  die  395.  396.
Trall  131.
Transportkosten  170.  249.  251.  387.  393  ff.
Transportwesen  88.  93.  170.  210.  211.
249.  324.
Transvaalrepublik  252.
Trappisten,  ihre  landwirtschaftliche  Thätigkeit ­
  42.
Tributzahlungen  an  fremde  Staaten  216.
Trithemius  195.
Trucksystem  331  ;  in  England  während  der
ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  405  ;
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
197.
        <pb n="547" />
        520

Personen-  und  Sachregister.

Trunksucht  161.
Trusts  400  ;  insbesondere  in  den  Bereinigten ­
  Staaten  197.  401.  402.
Tunis,  die  Bazare  von  198.
Turgot,  A.  R.  I.,  Marquis  de  482-484.
Türken,  die  Verheerungszüge  der  121.  126.
127.
Türkisches  Reich  164.  214.  322.
Thrus  127.
Aeberschuß  der  Zahl  der  Geburten  über
die  der  Todesfälle  118.
Ueberschwemmungen  123.
Uebervölkerung  129.  130.  131.
Ucberwälzbarkcit  der  Steuern  449.450.453.
Uebungen,  körperliche  157.
Umbrien.  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  114.
Umlaufsmittel  277;  Begriff  224;  Functionen ­
  229.  230  ff.  240  ff.  266.  288.
Unehrlichkeit,  Zunahme  der  56.  57.
Unfallversicherung  der  Arbeiter  367.  418.
419.
—  gesetzliche  Bestimmungen  in  Deutschland ­
  156.419.420;  in  Oesterreich  420.
Unfreiheit,  darauf  beruhende  Form  des
menschlichen  Zusammenlebens  378.382  ff.
Ungarn,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  97.  104.  118.  281.  440.
Ungebundene  Form  des  inenschlichen  Zusammenlebens ­
  378.
Ungeregelte  sociale  Beziehungen  403  ff.
Union  des  patrons  en  faveur  des  ouvriers
in  Lüttich  373.
Unsittlichkeit,  üble  Folgen  122  125.  139.
148.  154.
—  in  industriellen  Etablissements  406.
Unternehmer  166.  354.  423.  429.
—  Fürsorge  für  ihre  Arbeiter  150.  155.
354.  355.  366  ff.  ;  durch  Versid)erung
gegen  die  Folgen  des  Alters,  der  Krankheit, ­
  der  Unfälle  u.  s.  w.  367.  368.
Unternehmergewinn  303.  304.  307  ff.  ;  Begriff ­
  303.
—  nomineller  308  ;  wirkliäier  308.
—  Theorie  von  der  Gleichheit  derselben  310  ff.
—  Verhältniß  zu  den  in  den  betreffenden
Unternehmungen  steckenden  oder  auf  den
Betrieb  verwendeten  Gütermengen  307.
—  verschiedene  Größe  je  nach  den  Arten
der  Unternehmungen  307.  308.
—  die  Arbeiter  sind  nicht  berechtigt,  einen
Antheil  an  demselben  auf  Grund  der
Principien  der  Gerechtigkeit  zu  verlangen
374—376.
Unterrichtswesen  33  ff.  166.
Mal-des-Bois  bei  Reims,  die  Wohlfahrtseinrichtungen
  des  Hauses  Härmet  in  369.

Valenciana,  Silbergrube  in  Mexico  227.
Valentinian,  römischer  Kaiser  384.
Vegetarianismus  427.
Venedig  88.  141.  214.  261.  347.  *
Verbrauchssteuern  462  ff.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika,  sociale
und  wirtschaftliche  Verhältnisse  in  27.
30.  31.  56.  57.  69.  71.  82—84.  89.
92.  106.  107.  116.  118.  130.  144.
148.  162—164.  179.  197.  198.  215.
227.  235.  244.  245.  217.  249.  250.
252.  255.  266-268.  287.  294.  298.
314.  319.  325.  344.  347.  365.  400.
413.  440.  443.  463.  471.
Verfälschungen  der  Getränke  52.  74.
—  der  Nahrungsmittel  52.  74.
—  der  Waren  überhaupt  199.
Vergnügungen  156  ff.
Verjährung,  Anerkennung  nothwendig  als
Bedingung  menschlicher  Wohlfahrt  349.
Verkaufsgenossenschaften  80.
Verkehrswege  195.  338.
Vermögen,  Begriff  2.  16.
Vermont,  Staat  224.
Verona,  der  daselbst  im  13.  Jahrhundert
übliche  Zinsfuß  326.
Versorgung  mit  Elektricität,  Gas,  Wasser
196.  202.
Vertheilung  der  Güter  303  ff.
Verzehrungssteuern  451.  462.
Victoria  (Australien)  121.
Viehzucht  86.
Vigano,  Francesco  300.
Villeroy  und  Boch,  Steingut-  und  Mosaikfabrik ­
  in  Mettlach  a.  d.  Saar,  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  derselben  372.
Vogelfang,  Karl  Freiherr  v.  498.
Volksbanken  80.
Volksküchen  108.  144.
Volksrechte,  altgermanische  385.
Vorarbeiter  in  den  industriellen  Unternehmungen ­
  362.
Vorarlberg,  sociale  und  wirtschaftliche  Zustände ­
  in  133.
Vorschußkassen,  s.  Darlehenskassen.
Vvrsid)t,  ökonomische  132.
Vorsichtsmaßregeln,  sanitäre  123.
Magener,  Hermann  498.
Wagner,  Adolf  437.  454.  490.
Währung  246  ff.
Wälder,  Vernichtung  der,  und  ihre  Folgen
83.  84.
Walter,  Ferdinand  883
Wanderlager  79.
Waren,  Begriff  6.
Warenhäuser  im  Stile  des  Bon  marché
54.
Warenverfälschnngkn  52.  74.
        <pb n="548" />
        Personen-  und  Sachregister.

521

Wasch-  und  Badehäuser  138.  155.
Waschen  und  Reinhaltung  154.  155.
Watt,  James  65.
Wechsel  229.  261  ff.  ;  eigener  oder  trockener
261;  gezogener  oder  Tratte  261.
Wechselcurs  263  ff.
Wechseldisconto  263  ff.  317.
Wechselindossament  262.
Wehrpflicht,  allgemeine  157.
Weimar  in  der  Geschichte  der  deutschen
Kunst  und  Bildung  342.
Weinsteuer,  projectirte,  in  Deutschland  462.
Weiß,  Albert  Maria  291.  381.  498.
Weizencultur  86.
Weizenpreise  234.
Werth  172.  179;  Begriff  3.
—  abstracter  oder  Gattungswerth  16.  182.
—  Assertionswerth  16.
—  concreter  16.  182.
—  Consumtionswerth  5.  16.
—  Gebrauchswerth  16.
—  Productionswerth  5.
—  Tauschwerth  6.  15.  16.  223.
—  Verkehrswerth  15;  wirtschaftlicher
Werth  4.
Werthpapiere  171.  276.  280.  317.  318.
Westeuropa  319.  322.  328.  338.  425.
Westfalen,  sociale  und  wirtschaftliche  Verhältnisse ­
  in  97.  110.  111.  371.  392.
Westgotenreich  326.
Westpreußen  299.
Wetten  161.  278.
Whitney  64.
Wien  41.  95.  172.  193.  200.  271.  277.
321.
Wilda,  W  E.  389.
Willensfreiheit,  menschliche  131.
Wirth,  Max  15.  485.
Wisconsin  471  ;  Milchwirtschaft  im  Staate
207.
Wissenschaft,  hat  das  Bestehen  von  Vermögeusungleichheiten
  zur  Voraussetzung
Wohlfahrtseinrichtungen  s.  Unternehmer.
Wohnungen,  Ausgaben  für,  und  Bedeutung
derselben  146  ff.  250.
Wohnungsfrage  372.

Wohnungsnoth  148  ff.  341.  355.
Wolf,  Julius  487.
Worms,  Reichstag  zu  154.
Wright,  Caroll  D.  365.
Wucher  290  ff.  347  ;  Begriff  290.
—  Verheerungen  292.
—  Creditwucher  290;  Sachwucher  296.
Württemberg,  sociale  und  wirtschaftliche
Verhältnisse  in  133.  417.
Ienophon  479.
Poung,  Arthur  338.
Zacatecas  (Mexico),  Silberlager  von  227.
Zahlungsbilanz  im  Verkehr  zwischen  zwei
Ländern  265.
—  im  Verkehr  zwischen  zwei  Handelsplätzen ­
  266.
Zahlungsmittel,  gesetzliche  224.
Zehnte,  der  457.
Zettelbanken,  s.  Banknoten
Ziegler  498.
Zins,  Begriff  314.
Zinsbetrag  315.
—  nominaler  316  ;  wirklicher  316.
Zinsen  von  Darlehen  erlaubt  292.
Zinsfuß  315;  Gründe,  von  denen  die  Höhe
desselben  abhängt  318  ff.
—  absteigende  und  rückläufige  Richtung
326-828.
—  Gründe,  welche  eine  dauernde  Höhe  desselben ­
  zur  Folge  haben  326.
Zinsmaximum  293;  Art  und  Weise  der
Festsetzung  294.
Zölle  222.  463;  Ausfuhrzölle  215;  Einfuhrzölle ­
  462.
Zollverein,  deutscher  221.  222.
Zuckerkandl,  R.  192.
Zufälligkeiten,  ihr  Einfluß  auf  den  Erfolg ­
  der  Unternehmungen  207.  211.
Zünfte,  Organisation  derselben  im  Mittelalter ­
  in  den  nördlichen  und  mitteleuropäischen ­
  Ländern  387.  388.
—  in  gewissen  Städten  Italiens,  Südfrankreichs ­
  und  Süddeutschlands  388.389.
Zwergwirtschaften  96.  125.
        <pb n="549" />
        In  der  Kerder'siken  Berkagsbandrunst  zu  Freiburg  im  Brcisgau  sind  er»
schienen  und  durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen:
Albrrbtiigh  Tlsijm,  Dr.  P.  p.  M.,  Geschichte  der  Wohttkätigkeitsanstatten
  in  Belgien  von  Karl  dem  Großen  bis  zum  sechzehnten  Jahrhundert. ­
  Von  der  belgischen  Akademie  gekröntes  Werk.  gr.  8°.  (IV  u.
208  S.)  M.  4.
Lathrein,  8.  J.,  Pie  englische  Verfassung.  Eine  rechtsgeschichtliche
Skizze.  (15.  Ergänzungsheft  zu  den  „Stimmen  aus  Maria-Laach".)
gr.  8«.  (IV  u.  124  S.)  M.  1.60.
—  Pie  Aufgaven  der  Staatsgewalt  und  ihre  Grenzen.  Eine  staatsrechtliche ­
  Abhandlung.  (21.  Ergänzungsheft  zu  den  „Stimmen  aus
Maria  Laach".)  gr.  8».  (IV  u.  148  S.)  M.  1.90.
—  Per  Socialismus.  Eine  Untersuchung  seiner  Grundlagen  und  seiner
Durchführbarkeit.  Sechste,  abermals  bedeutend  vermehrte  Auflage.
(Elftes  und  zwölftes  Tausend.)  8°.  (XVI  u.  248  S.)  M.  1.80.
Lossa,  Dr.  £.,  Anleitung  in  das  Studium  der  Mrtschaftslehrc.
Aus  dem  Italienischen  nach  der  zweiten  Auflage  des  Originals
übertragen  und  herausgegeben  von  Dr.  E.  Moormeister.  8°.
(XII  u.  240  S.)  M.  2.40.
—  Pie  erlien  Elemente  der  Mrtschaftsleyre.  Nach  der  neunten
Auflage  der  Primi  elementi  di  Economia  sociale  bearbeitet  von
Dr.  E.  Moormeister.  Zweite  Auflage.  8°.  (VIII  u.  160  S.)
M.  1.50.
Losta-Nossktti,  3.,  S.  J.,  Allgemeine  (Grundlagen  der  Nationalökonomie. ­
  Beitrag  zu  einem  System  der  Nationalökonomie  im  Geiste
der  Scholastik.  8°.  (VIII  u.  128  S.)  M.  1.50.
(Éljrlf,  F.,  8.  J.,  Beiträge  zur  Geschichte  und  Mesorm  der  Armenpflege. ­
  (17.  Ergänzungsheft  zu  den  „Stimmen  aus  Maria-Laach".)
gr.  8°.  (VIII  u.  134  S.)  M.  1.80.
Görrrs,  Dr.  jur.  fi.,  Kandvuch  der  gelammten  Arbeitergelehgeönng
des  Peutschen  Meiches.  Mit  alphabetischem  Sachregister,  Präjudicienregister,
  chronologischem  und  systematischem  Jnhaltsverzeichniß  sowie  einer
Uebersicht  der  Strafbestimmungen  und  der  unmittelbar  in  das  Civilund
  Proceßrecht  eingreifenden  Vorschriften  der  socialen  Gesetze,  gr.  80.
(XXXVI  u.  766  Ş.)  M.  8;  geb.  in  Leinwand  mit  Goldtitel  M.  9.20.
Hammtrsttill,  &amp;amp;  v.  Hirche  und  Staat  vom  Standpunkte  des  Rechtes
aus.  gr.  8°.  (XII  u.  212  S.)  M.  2.40.
hertlinq,  Dr.  Frhr.  v.,  bussaste  und  Beden  socialpokitischen
Inhalts.  8°.  (VIII  u.  258  S.)  M.  2.40.
Iannet,  &amp;lt;L,  und  Dr.  W.  kämpft,  Pie  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  der  Gegenwart.  Sitten,  Institutionen  und  Ideen  feit
dem  Secessionskriege,  gr.  8°.  (XLIV  u.  704  S.)  M.  8;  geb.  in
Leinwand  mit  Deckenpressung  M.  10.
.Das  von  Kämpfe  übersetzte  und  bearbeitete  Buch  JannetS  darf  unbedenklich  als  das  bedeutendste
und  werthvollste  von  allen  bezeichnet  werden,  die  bisher  über  den  gleichen  Gegenstand  erschienen  sind.
Denn  eS  entwirft  ein  vollständiges  und  durchweg  getreues  Bild  der  in  unserer  großen  Republik  herrschenden ­
  Zustände  "  (Columbia.  Milwaukee,  W'Sc.,  15.  Juni  1893.)
„...  Das  Buch  ist  in  hohem  Grade  anziehend  und  belehrend.  So  wie  Jannets  Original  auSllezeichnet,
  stellenweise  glänzend  geschrieben  ist,  so  ist  die  Kämpfcsche  Uebersetzung  sorgfältig  und  ge-
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        wandt.  Wo  wir  auch  cine  Seite  aufschlagen  mögen»  begegnen  wir  unabhängigen  Ansichten,  die  mit
Kraft  und  nicht  ohne  Anmuth  ausgesprochen  sind.  Von  dem  gewohnten  Gefasel  kenntnißloser  Bcwunderung
  keine  Spur...."  (Grenzbolen.  Leipzig  1893.  3.  Heft.)
Kahl,  Dr.  X,  pie  deutsche  Arbeitergesehgebung  der  Jahre  1883  vis
1892  als  Mittet  zur  »Lösung  der  Arbeiterfrage.  gr.  8°.  (XII  u.
128  Ş.)  M.  1.30.
perin,  (El).,  Gljristliche  Politik.  Die  Gesetze  der  christlichen  Gesellschaften.
Einzig  für  Deutschland  autorisirte  Uebersetzung.  8^.  (XL  u.  766  Ş.)  M.  6.
—  pie  Lehren  der  Nationalökonomie  seit  einem  Jahrhunderte.  Autorisirte ­
  Uebersetzung.  8°.  (XX  u.  358  S.)  M.  3.
Pesch,  H.,  8.  J.,  Die  Wohlthätigkeitsanstalten  der  christlichen  Warm-.
  Herzigkeit  in  Mien.  Mit  Titelbild.  (51.  Ergänzungsheft  zu  den
„Stimmen  aus  Maria-Laach".)  gr.  8°.  (VIII  u.  142  S.)  M.  1.90.
Ratzinger,  Dr.  G.,  pie  Volkswirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlagen.
Zweite,  vollständig  umgearbeitete  Auflage,  gr.  8°.
(XVIII  u.  642  S.)  M.  8;  geb.  in  Halbfranz  M.  9.80.
.»Mag  man  in  Politischer  Beziehung  auf  diesem  oder  jenem  Standpunkt  stehen,  Achtung  hat  der
Verfasser  noch  je  und  je  durch  fein  Wollen  und  Streben  jedermann  abgerungen....  Hat  vorliegendes
Werk  schon  bei  seinem  ersten  Erscheinen  im  Jahre  1881  berechtigtes  Aufsehen  erregt,  so  wird  es  jetzt
um  so  mehr  Beachtung  finden,  alS  eS  nicht  nur  bedeutend  vertieft  und  erweitert  ist.  sondern  die  derzeit ­
  im  Vordergrund  deS  JnteresieS  stehenden  Fragen,  wie  Agrar-  und  Handwerkerfrage,  Reform  des
Armenwesens,  Währungsfrage  re.,  mit  der  dem  Verfasser  eigenen  klaren,  sachlichen  Art  behandelt,  die
sofort  erkennen  läßt,  daß  die  Ausführungen  auf  Grund  langjähriger  eigenster  Erfahrung  und  nicht
etwa  an  der  Hand  einer  kurzen  Entdeckungsfahrt  oder  oberflächlichen  Enguete  gemacht  werden.  WoS
uns  besonders  an  des  Verfassers  Schriften  angenehm  berührt,  ist  einestheils  der  praktische  Blick  und
der  gesunde  Menschenverstand,  der  uns  überall  entgegeiitlltt,  anderntheils  die  Art,  wie  er  Kritik  übt.
Es  ist  heute  leider  nur  zu  häufig,  daß  ein  Autor  seiten-,  ja  bogenlange  negative  Kritik  übt,  ohne  jedoch
nur  mit  einem  Wort  sich  darüber  anSzulassen,  wie  denn  eigentlich  die  Sache  besier  gemacht  werden
könne.  Ratzinger  übt  auch  eine  destructive  Kritik,  ja  er  thut  dies  sogar  in  hohem  Maße,  allein  er
bringt  dafür  auch  wohldurchdachte  und  oft  die  trefflichsten  Vorschläge,  wie  das  von  ihm  soeben  niedergerissene ­
  unbrauchbare  Gebäude  zweckdienlich  wieder  aufgebaut  werden  könne.  Und  darin  liegt  unserer
Amichi  nach  der  hohe  Werth  vorliegenden  Werkes,  dessen  Lectüre  jedem  Staatsbürger,  der  sich  für  das
allgemeine  Wohl  inkeressirt,  gleichviel  welcher  Parleiricbtung  er  angehört,  Nutzen  und  Förderung
bringen  wird."  (Augsburger  Postzeitting.  1896.  Nr.  49.)
—  Geschichte  der  kirchlichen  Armenpflege.  Gekrönte  Preisschrist.
Zweite,  umgearbeitete  Auflage,  gr.  8".  (XXVI  u.  616  S.)
M.  8;  geb.  in  Halbfranz  M.  10.
Rundschreiben,  erlassen  von  Unserem  Heiligsten  Vater  Leo  XIII.,  durch
göttliche  Vorsehung  Papst,  über  die  christliche  Staatsordnung.
Officielle  Ausgabe,  lateinisch  und  deutsch,  gr.  8".  (58  S.)  40  Pf.
—  erlaffen  von  Unserem  Heiligsten  Vater  Leo  XIII.,  durch  göttliche
Vorsehung  Papst,  über  die  Arbeiterfrage.  Officielle  Ausgabe,
lateinisch  und  deutsch,  gr.  8".  (86  S.)  80  Pf.
—  erlassen  von  Unserem  Heiligsten  Vater  Leo  XIII.,  durch  göttliche
Vorsehung  Papst,  über  die  wichtigsten  pflichten  christlicher  Würger.
Officielle  Ausgabe,  lateinisch  und  deutsch,  gr.  80.  (56  S.)  50  Pf.
Sütel,  V.,  Keform  der  Armenpflege  in  Hksaß-Lothringen.  gr.  8°.
(VIII  ii.  90  S.)  M.  1.40.
Ü)alter,  if.,  Das  Higenthum  nach  der  Lehre  des  hl.  Thomas  von
Aquin  und  des  Socialismus.  Gekrönte  Preisschrift.  8°.  (Vili  it.
228  S.)  M.  2.40.
UJetli,  Fr.  X  M.,  O.  Pr.,  Sociale  Arage  und  sociale  Ordnung  oder
Handbuch  der  Gesellschaftslehre.  In  zwei  Theilen.  8°.  (XVIII
it.  1162  8.)
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        In  der  Herder'schen  BerlagShandlung  zu  Freiburg  im  Breisgau  erscheint
und  ist  durch  alle  Buchhandlungen  zu  beziehen:
Are  sociale  Krage  beleuchtet  durch  bie  „Stimmen  aus  Maria-Laach".
Die  erstmals  in  den  „Stimmen  aus  Maria-Laach"  veröffentlichten  Aufsätze  wurden
überarbeitet,  ergänzt  und  gruppenweise  zusammengeordnet.  —  Die  Hefte  sind  einzeln
käuflich.  —  Bereits  liegen  vor:
1.  Heft:  Die  Arbeiterfrage  und  die  christlich-ethischen  Soriolprincipieu.  Von  Th.  Meyer
8.  J.  Dritte,  vermehrte  Auflage.  8°.  (IV  ».  136  S.)  As  1.
2.  Heft:  Arbeitsvertrag  und  Strike.  Von  A.  Lehmkuhl  8.  J.  Dritte,  vermehrte
und  verbesserte  Auflage.  8°.  (IV  u.  62  S.)  50  Pf.
3.  Heft:  Die  Ziele  der  Socialdemokratie  und  die  liberalen  Ideen.  Von  M.  Pach  tl  er  8.  J.
Dritte  Auflage.  8°.  (IV  u.  76  ©.).  70  Pf.
4.  Heft:  Die  sociale  Noth  und  der  kirchliche  Einfluß.  Von  A.  Lehmkuhl  8.  J.
Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  8«.  (IV  u.  88  S.)  70  /y.
5.  Heft:  Das  Privatgrundeigenthum  und  seine  Gegner.  Von  V.  Ca  th  rein  8.  .1.
Dritte,  durchgesehene  Auflage.  8°.  (IV  u.  96  S.)  80  Pf.
6-  Heft:  Tie  sociale  Frage  und  die  staatliche  Gewalt.  Von  A.  Lehmkuhl  8.  .1.
Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  8°.  (IV  u.  76  S.)  70  Pf.
7.  Heft:  Internationale  Regelung  der  socialen  Frage.  Von  A.  Lehmkuhl  8.  .1.
8«.  (IV  u.  34  S.)  35  Pf.
Heft  1—7  als  I.  Band.  8°.  (XXVIII  u.  568  S.)  As  4.75;  geb.  in  Leinwand
As  5.60;  Einbanddecke  60  Pf.
8.  und  9.  Heft:  Liberalismus,  Socialismus  und  christliche  GeseNschaftsordnung.  Von
H.  Pesch  8.  .1.  Erster  Theil:  Einige  Grundwahrheiten  der  christlichen  Gesellschaftölehre.
  Erste  Hälfte.  8°.  (XIl  u.  392  S.)  As.  3.20.
10.  und  11.  Heft:  Dasselbe.  Erster  Theil,  zweite  Hälfte.  8°.  (IV  S.  u.  S.
393-732.)  M  2.80.
Heft  8—11  als  II.  Band.  8°.  (XXIV  u.  732  S.)  As  6;  geb.  A/.7;  Einbanddecke  60/y.
Der  III.  Band  wird  das  Werk  von  P.  H.  Pesch  8.  .1.  „Liberalismus,  Socialismus
und  christliche  Gesellschaftsordnung"  zum  Abschluß  bringen.
SlaalsteTiÑoN.  Herausgegeben  im  Austrage  der  Görres-Gesellschaft  zur
Pflege  der  Wistenschaft  im  katholischen  Deutschland  durch  Dr.  Adolf
Bruder.  Lex.ķ.
Erscheint  in  Heften  à  5  Bogen  Umfang,  oder  in  Bänden  bezw.  Halbbänden.
Bereits  liegen  vor:
1—40.  Heft:  Aargau  bis  Staatshaushalt.  (XX  S.  u.  6392  Sv.)  à  As.  1.50.
I.  Band  (1,—10.  Heft)  :  Aargau  bis  Corpus  iuris.  (VIII  S.  u.  1598  Sp.)
M.  15  ;  geb.  M.  17.40.  (In  Halbbünden  a  As.  7  50.)
II.  Band  (11.—20.  Heft):  Costarica  bis  Großstädte.  (IV  S.  u.  1646  Sp.)  As.  15;
geb.  As.  17.40.  (In  Halbbänden  à  As.  7.50.)
III.  Band  (21.—30.  Heft)  :  Grotius  bis  Oekonomie.  (IV  S.  u.  1540  Sp.)  As.  15;
geb.  AI.  17.40.  (In  Halbbänden  à  M.  7.50.)
IV.  Band  (31.—38.  Heft)  :  Oesterreich-Ungarn  bis  Schweiz.  (IV  S.  u.  1288  Sp.)
Aï.  12;  geb.  Aï.  14.40.  (In  Halbbänden  à  As.  6.)
Für  den  V.  (Schluß-)  Band  sind,  wie  es  beim  IV.  Band  geschehen  ist,  nur  acht
Hefte  in  Aussicht  genommen,  während  Band  I—III  aus  je  zehn  Heften  bestehen.  —
Einbanddecken  à  As.  1.60;  Lederrücken  allein  (ohne  Decke)  à  Al.  1.20.
m  .  Ter  erste  Band  enthält  eine  Fälle  der  trefflichsten  Arbeiten,  die  mit  hoher  wissenschaftlicher
Bedentunc,  schöne  Form  und  leichle  Faßlichkeit  verbinden,  so  daß  jeder  Gebildete,  der  für  die  socialen  und
staatlichen  Verhältnisse  Europas  sich  interessirt,  die  reichste  Forderung  und  Anregung  in  ihnen  findet.
Ueberhaupt  mochten  wir  bei  dieser  Gelegenheit  dem  Vorurtheil  entgegentreten,  als  ob  das  .Staatslerikonà'erk
  für  Gelehrte  sei.  Es  ist  vielmehr  ein  Werk  für  jeden  Gebildeten,  für  den  Katholiken,  um
die  Principien  der  christlichen  Weltanschauung  in  ihrer  Anwendung  auf  die  heutigen  staatlichen  Zustände
erkennen,  sur  den  Gegner,  um  lvenigstens  zuvor  kennen  zu  lernen,  was  er  bekämpft,  damit  er  nicht  so  oft
durch  klaglichc  Unwissenheit  das  Lächeln  der  Katholiken  erregt.  Namentlich  mochten  wir  das  Werk  un&amp;gt;
unterbrochen  als  Begleiter  unserer  studirenden  Jugend  sehen.  Wie  früher  das  Notteck-Welckersche  Lexikon
vas  âdemecum  des  Liberalismus  war.  so  muß  das  .Staatslexikon-  der  Gorres-Gesellschast  das  Vademécum
...ü  ("^Elchen  Jugend  werden,  um  die  christlichen  Grundsätze  in  allen  staatlichen  Verhältnissen  wieder
zur  Anerkennung  zu  bringen."  (Augsburger  Postzeitnng.  1890.  Beilage  Nr.  30.)
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        —

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