Alt-Rigas gewerbliches Leben. 7 In Riga mag namentlich der letztere Beweggrund sich geltend gemacht haben genug, dass sich Strassennamen finden, die von den Benennungen Gewerbetreibender abzuleiten sind. Bereits im drei zehnten Jahrhundert ist eine Schumacherstrasse (platea sutoruin) und eine Kaufstrasse (kopstrate, lat. platea mercatoruni) d. h. Kaufleutestrasse nachweisbar b In der letzteren erkennt man unschwer die heutige Kaufstrasse, und die erstere wird uns später auch als Schuhstrasse (schustrate, schostrate) namhaft gemacht. Ausser diesen gab es noch eine Schmiedestrasse (platea fabrorum) eine Krämerstrasse (platea mstitoriim), eine Kuterstrasse (Kuter so viel wie Wurstmacher oder Fleischer), eine Schneiderstrasse (platea sartoriim) und eine Schererstrasse (platea rasorum). Dagegen ist die in der ersten Hälfte des i6. Jahrhunderts auftauchende Be nennung „ Weverstrate“ * nicht von den Webern abzuleiten, sondern als eine Verstümmelung des Wortes „Beverstrate^‘ d. h. Biberstrasse anzusehen. Wenn nicht mehr Strassen als die wenigen aufge führten nach Handwerken benannt erscheinen, so wird das darauf zurückgeführt werden können, dass andere Gewerbe nicht zahlreich genug vertreten waren, um der Strasse, die sie bewohnten, ihren Stempel aufzudrücken. Die eine oder andere Bezeichnung kann auch in Vergessenheit gerathen sein, wie z. B. die im vierzehnten Jahrhundert vorkommende Schneiderstrasse * in späterer Zeit ihren Namen geändert haben muss. Jedenfalls ist es wahrscheinlich, dass die in den Strassennamen zum Vorschein kommenden Gewerbe die ältesten der Stadt gewesen sind. Die Bezeichnung einzelner Thore nach einem Handwerke, wie die Schusterpforte (porta sutorum) und die Kuterpforte (porta fartoriiiu videlicet kuterporten, porta mactatorum) kann daher rühren, dass sie die gleichnamigen Strassen abschlossen. Doch will in Betracht gezogen sein, dass die genannten Gewerbetreibenden — in Reval auch die Badstüber - des Wassers benötigt, in der Nähe des Wassers bestimmte gewerbliche Anstalten, wie Gerbekammer, Schlachthaus tt- s. w., benutzten, so dass die Benennung der Pforten davon abgeleitet sein kann. Vielleicht wurde endlich maassgebend, dass den genannten Gewerbetreibenden, die sicherlich viele Anhänger zählten, die Bewachung dieser Pforten anvertraut war. Auch eine * Urkundenbuch 3, Nr. 1044 b, § 37 u. 65. * Napiersky, Rrbebücher II, Nr. 818. * Napiersky, Rrbeb. I, Nr. 14.