Alt-Rigas gewerbliches Leben. 11 Hess sich ihr altes Recht, Hier zu brauen, nur ungern nehmen und noch 1519, als es längst ein Amt berufsmässiger Bierbrauer gab, klagte man darüber, dass vielfach insgeheim gebraut werde „ttichi aliene in huesen, sunder ok y7t kellereit tind boden^^. I^as Kuthaus, auch Haus der Wurstmacher (domus fartoriim) genannt, ausserhalb der Stadt belegen, war das Schlachthaus. Das \ ieh wurde im Kuthause geschlachtet und das Fleisch in den Scharren verkauft. Das erstere Geschäft besorgten die Küter, das letztere die Knochenhauer. Im Aufträge des Knochenhauers schlach teten die Küter und weideten das Vieh aus, wobei in der Regel die Eingeweide ihnen gegen einen bestimmten Preis überlassen wurden. Ein eigenes Amt bildeten sie nicht, sondern standen im Dienste der Knochenhauer, wenn auch vermuthlich in freierer Stellung als die sonstigen Gesellen. Dass sie in Riga gleichzeitig als Wurst macher auftreten, deutet auf eine gewisse Selbständigkeit. Im Kut hause, das zum städtischen Eigenthum gehörte, befand sich ein Kessel mit einem Raumgehalte von drei Tonnen. Aus seiner Über lassung an die Gewerbetreibenden zog die Stadt im 15. Jahrhunderte eine Einnahme von drei Mark jährlich, später von 10 Mark, die in halbjährlichen Terminen zu entrichten waren. Ob für die Benutzung •íes Schlachthauses ein Zwang bestand, bleibe dahingestellt. In Lübeck z. B. hatten die Knochenhauer das Recht ein oder zwei Schafe wöchentlich in ihren eigenen Behausungen schlachten zu dürfen, doch nur für den eigenen Bedarf. Das Fleisch, das sie ver kaufen wollten, musste im Kuthause geschlachtet sein. Auf diese Weise gewinnt die Vorstellung Raum, dass auf diesem gleichzeitig mne Art Fleischschau stattfand. In Reval war dies sicher der Hall. Hier, sowie in Lübeck und Hamburg, lassen sich Kuthäuser nachweisen, in letzterem sogar zwei*. Der Herstellung dep Leders dienten die Cierberhäuser, von denen vier namhaft gemacht werden: eins vor der Schalpforte, eins vor der Sandpforte, das (ierberhaus der Schuhmacher und das der Beiter. Die beiden letzteren lagen bei einander am Rige- flüsschen ^na der sandtpforten'*' und man darf alle drei in nicht grosser Entfernung von einander vermuthen, wohl alle das ihnen * Hodemann, Die älteren Zunfturkunden der Stadt Lüneburg, 1883. S. 42 — 53. . * Wehrmann, Die älteren Lübeckischen Zunftrollen. 2. Aull., S. 267 ; Kopp- mann a. a. O. i, S. XLII. O. Rüdiger, Hamburgs Schlachterei, Hamburger Nach richten 1891 Nr. 223 — 225, G. Adler, Die Fleisch-Teuerungspolitik der deutschen Städte 1893; K, Nübling, Ulm’s Fleischerei wesen im Mittelalter 1894.