84 Die Gewerbetreibenden. Wollen wir nun wissen, in welchen Gewerben die Frauenarbeit vorzugsweise Verwendung fand, so bietet sich dazu kein anderes Material als die in den für die Herstellung der vorhergehenden Übersichten benutzten Quellen enthaltenen ausdrücklichen Hezeich- nungen weiblicher Gewerbetreibenden. Dabei bleibt es zweifelhaft, ob mit der Benennung die selbständige Ausübung des betreffenden Gewerbes durch eine weibliche Arbeiterin oder nur die Ehefrau eines bestimmten Gewerbetreibenden gemeint ist. Alle Anzeichen sprechen nun dafür, dass die Frau in Riga ver hält nissmässig selten als Konkurrentin des Mannes in der gewerb lichen Arbeit aufgetreten ist. Abgesehen von ihrer Thätigkeit als Hebeamme, findet man sie im 14. Jahrhundert nur als Rothweberin, Tuchwäscherin und Altkleiderhändlerin, im 15. Jahrhundert als Anfertigerin der aus Kork und Leder bestehenden Überschuhe, der sogen. Cilotzen, namhaft gemacht, ln Reval ist im 14. Jahrhundert die einzige Gewerbetreibende eine Aderlasserin, d. h. wohl die Frau eines Inhabers einer Badstube, die sich wie ihr Mann aufs Schröpfen verstand. Etwas lebhafter tritt die Frau in Kiel hervor. Man trifft sie im Bäcker- und im Müllergewerbe, in der Badstüberei, sowie als Hökerin und Krämerin. In Stralsund reichte ihre Thätig- keit noch weiter. Sie ist Gänse- und Kleiderhändlerin, Hökerin und Gastwirthin, (iärtnerin und Hopfenbauerin, sowie Weberin, ja sie tritt hier sogar in zwei für ihr (Geschlecht doch kaum geeigneten Berufsarten auf — als Falknerin und als Sägerin. In Lübeck und Hamburg wiederum erscheint sie sehr selten, in ersterer vStadt als Hökerin und Krämerin, in letzterer als Gänsehändlerin und Hökerin. Für das 15. Jahrhundert versagen unsere Quellen gänzlich und sind weder in Lübeck, Hamburg oder Danzig (Gewer betreibende weiblichen (Geschlechts nachweisbar. Es ist also ein ausserordentlich beschränktes Feld, auf dem die h rauenarbeit zur (Geltung kommt.