Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. II9 lange aufrecht erhalten. Man fand, „dass solcher pmict gar zu i^sireuge gesetzet sey und dergestalt seine gestrenge hinfüro nicht ^ehr haben solle^^ und gestattete wieder die Annahme von „jungens ‘ilhiey iifi lande von bauersleuten geboren^ zu Lehrlingen. Nur 'Musste der Knabe jedenfalls ehelicher Geburt sein. Ob solche Konflikte in anderen Gewerben sich wiederholten, ^ntzieht sich unserer Kenntniss. Vielleicht war der Zwist in einem 'GWerbe wie die Kürschnerei, bei dem die mit der Pelzbereitung Gsonders vertrauten Russen das Deutschthum gleichfalls hart be- haben mochten, mehr hervorgetreten. Die Polizeiordnung 1502 enthält das Verbot \ dass „imdeutsche russische kremer^^ ^•id andere „undeutsche Amtleute“^ keine deutsche Jungen in Arbeit *^^hmen sollten. Doch beruhte der Unterschied zwischen deutschen ^'^d Undeutschen Krämern nicht auf der Nationalität der Gewerbe- ^^^ibenden, sondern auf der der Käufer. Nach der Rathsentscheidung dämlich von 1569 handelten die „teutschen kremer^^ vorzugsweise Waaren, die für den deutschen Theil der Bevölkerung berechnet die „unteutschen^ dagegen mit Artikeln, die die einhei- ^*sche Landbevölkerung zu kaufen pflegte. Wie dem immer ge- ^ ^sen Sein mag, so mochte sich bei gelegentlich stärkerer Betonung Gegensatzes zwischen Deutschen und Undeutschen allmählig . zweckmässig heraussteilen, die Letten und Undeutschen besonderen Ämtern zu vereinigen. Als das erste derartig orga- tritt uns 1582 das der „unteutschen Schneider“ entgegen. ^ folgenden Jahrhundert mehrt sich die Zahl dieser Ämter, doch ^ten es stets nur wenige Gewerbe, die diese Doppelorganisation a H diesen Verbindungen undeutscher Handwerker gab es ^ *^0, die, wie ich glaube, von vornherein nur Personen lettischer y ^'^nalität umfasst haben werden. Das waren die Ämter der dem ^Honenden Hilfsberufe, wie Bierträger, Salzträger, Ligger (Iç ^^^Gchwinger. Auch möchte ich annehmen, dass die Ämter ischer und der Hanfspinner ausschliesslich von Letten besetzt sind. Diese Ämter sind zum Theil sehr alt, und lassen p f^oreits im fünfzehnten Jahrhundert nachweisen. Dass sie nur ^üch lottischen Ursprunges aufnehmen, wird nirgends erwähnt. Wiri ^'ohl die lettische Nationalität nicht eigentlich Bedingung. aber werden sich Deutsche kaum oder nur in geringer ‘ Mo num. Uv. ant. IV, S. CCLV.