Das Ende des Zunftwesens. 221 ^änialigen Gesetzgebung im Einzelnen einzugehen. In seinem Auf- ®^tze über baltische Schrägen hat Bulmerincq eine erschöpfende zugleich kritische Darstellung desselben gegeben \ Wenige Jahre später begann in St. Petersburg die Gewerbe- ^ommission ihre Arbeiten, die zu dem Erlasse des Handels- und Gewerbesteuer - Reglement vom 9. Februar 1865 führte. Durch ^tent vom 4. Juli 1866 wurde es auch in den Ostseeprovinzen G'^geführt*, und damit war dem Zunftwesen das Grab gegraben. J^^ermann, der die im Gesetz vorgesehenen Abgaben entrichten ^^llte, konnte einen Gewerbebetrieb eröffnen. Diese Abgaben ^standen in der Lösung i) allgemeiner Handels-, bezw. Gewerbe- ^'^heine und 2) besonderer Billets zu Handels-, bezw. Gewerbe- ^"stalten. Die Ämter oder Zünfte wurden nicht eigentlich aufge- aber es wurde eben „auch den nicht in die Zünfte einge- ^^riebenen Personen ohne Unterschied der Konfession, Berufsart des Standes der freie Betrieb von Handwerken jeder Art und die zu Errichtung von Gewerbeanstalten gestattet, und können die ^ fünften verzeichneten Personen, w enn sie es wünschen, aus Unbehindert austreten und sich mit Handwerken beschäftigen“, sind auch die Ämter bis auf den heutigen Tag bestehen ^^klieben, aber sie haben das ausschliessliche Recht auf Ausübung Gew'erbe, für die sie errichtet waren, eingebüsst. -ine Schwierigkeit zeigte sich bei der Ausführung des neuen ^ ^i^nients darin, dass nicht genau festgesetzt worden w ar, welche çj. ^^^^niungen der bisherigen Schrägen nunmehr als beseitigt zu ^i^ten seien. Daher bat unter dem y. Aug. 1874 das Amts- den Rath ihn mit Instruktionen für die Beurtheilung gewerb [j . '-^*1 IVrtlll lilil IlllL IliSlI UlS.tlV./M'-** , o o . ^Verhältnisse zu versehen. Daraufhin ernannte der Rath çi ••«Iiiiioac i,u vctaciicii. ^ Kommission, die die Schrägen einer Revision unterziehen Noch bevor aber diese Zeit gehabt hatte dem Rathe Bericht ging am 17. März 1875 ein Gesuch der St. Johannis- ^in mit Vorschlägen zur Hebung der seit 1866 zu Tage ge- Missstände in den Gewerbeverhältnissen. Wenig später. 1^^ ^7- Aug. desselben Jahres, wurde dem Rathe eine Petition des jççj Und Zimmerer-Amts unterbreitet, in der gebeten wurde bei \y ^ Eaugesuche einen rigischen Amtsmeister als verantwortlichen ^'■^uieister zu fordern. 2 ^onatsschr. 6, S. 11 ff. 72 der Sammlung der Patente der Livländischen Gouvernements-Regierung.