§ 49. Natur. 93 artiger und wechselnder zu sei» Pflegen, als die klimatischen Verhältnisse. Die Wegsamkeit der Bodcuoberfläche hangt neben deren all gemeiner Zugänglichkeit vom gesammtcn Verhalten des zu Tage liegenden Bodens, Vorhandensein festen Grundes -c. ab, und ist um so günstiger, je stetiger sie sich jederzeit erhalt, ohne in ein zelnen Jahreszeiten regelmäßig durch Witterungseiuflüsse gänzlich aufgehoben zu werden. ' Ebensolche Umstände werden für die Anbaufähigkeit der Bodenoberfläche maßgebend, deren Gestaltung zunächst schon die Form der menschlichen Niederlassungen beeinflußt und hierdurch iveiter auf Grundbesitzverhältnisse re. zurückwirkt. Im Ganzen lassen sich folgende drei ursprüngliche Anbauformen unterscheiden: 1. die dem Vierecke oder Kreise nahetretende Klumpenform mit geschlossener Gruppirung der menschlichen Wohnungen um einen wirtschaftlichen, kirchlichen oder politischen Mittelpunkt, welche regelmäßig in der Ebene und anhaltslosen Fläche eintritt; 2. die vorzugsweise bei entschiedener Thalbildung und ausgesprochener Muldenform des Terrains vorkommende langgestreckte Form, bei der sich die Anbaue längs eines Wasserlaufes oder auch einer dllrch Terrainverhältnisse bedingten Wegrichtuug vertheilen; 3. der sich vorzugsweise nur dort erhaltende vereinzelte Anbau, wo Hindernisse, z. B. unebenes und gebirgiges Terrain, Eutwässc- rungsgräbell in deit Marschen, dichte tlnd nur durch einzelne lichtere Stellen unterbrochene Waldung re., den Zusammenbau erschweren. Die landwirthschaftlich benutzten Grundstücke pflegen bei der ersteren Fornì voit den Gehöften gänzlich getrennt ztt sein, bei der zweiten sich ait die Hinterseite letzterer in langen Streifen anzuschließen, während bei der dritten jeder Hof, be ziehentlich jeder Weiler, inmitten der zugehörigen Flur liegt und ein zusammenhängendes, voit Handwerkern, Tagelöhnern re. be- wohntes Dorf sich etwa nur daneben findet. Deshalb begünstigt nun auch wieder die erstgenannte Aubausorm die Zerstückelung (Parcellirung) des ländlichen Grundbesitzes in getrennt liegende Theile (Parcellen), und die letztgenannte dagegen dessen Zusammen- haltung (Geschlossenheit) am meisten. Die Fruchtbarkeit der Bvdcnoberfläche steht, insoweit sie von Bodenzuständen allein abhängt, namentlich mit Tiefe, Schichtung und Erdgehalt des Bodens in Zusammenhang. Die sich auf jener darbietenden Grundstücke aber sind für landbauliche Zwecke