§ 98. 99. 100. 101. Geld. 203 sch östlichen Kultur entbehrlich und nimmt dagegen mit den Fortschritten dieser immer mehr zu. Der Gebrauch von Geld vermittelt den Tausch durch dessen Zerlegung in Verkauf und Einkauf, indem nun, anstatt unmittel baren Austausches des angebotenen und des damit schließlich nachgefragten Gutes, jedes solches zunächst gegen Geld vertauscht und nachher erst wieder mit diesem das andere eingetauscht wird. Ohne Geld bliebe die Möglichkeit des Tausches davon abhängig, daß z. B. der, welcher Nahrungsmittel oder Schmucksachen im Ueberflusse hat und gegen Kleidungsstücke eintauschen möchte, gerade auch Jemanden findet, welcher letztere abgeben und dagegen erstere brauchen kann. Die Preise müßten alsdann überdies in den einzelnen Tauschfällen, je nach der gegenseitigen Tauschbediirftigkeit in Bezug auf die zu tauschenden Güter, äußerst schwankend sein. Der Gebrauch des Geldes ist demnach ein im Verkehre von selbst eintretendes und dabei so dringendes Bedürfniß, daß derselbe ohne absichtliches Zuthun in Aufnahme kommt. Bei unmittelbarem Tauschhandel tauscht nämlich Jeder doch gewiß am willigsten solche Güter ein, welche er entweder zur unmittelbaren Befriedigung eigener Bedürfnisse braucht, oder welche er wiederum am leichtesten je nach Bedarf vertauschen kann, also namentlich die marktgängigste und umlaufsfähigste Waare des Orts und der Zeit. Ebenso natürlich ist es dann ferner, daß diese letztere, am häufigsten vertauschte und mit allen übrigen Gütern verglichene Waare allmählich als allgemeines Tauschmittel und Werthsmaß bei der Preismessung, kurzum als Geld benutzt wird. Mit den Kulturfortschritten wird das Tauschbedürfniß und mit diesem der Gebrauch des Geldes zunehmend allgemeiner und unentbehrlicher. Die Geldwirthschaft tritt, nachdem einmal eine vollständig gut geeignete Geldwaare in Aufnahme gekommen ist, immer mehr an die Stelle der ursprünglichen Naturalwirthschast, und iu dem Maße, in Ivelchem dies geschieht, wird der Tausch verkehr leichter, sicherer und freier, die Productionstheilnng Nlöglicher, die Ansammlung und Ausleihung von Kapital thunlicher. 8 101. Als Geld können jedoch stets nur solche Waaren benutzt werden, lvelche in ihrem Werthe allgemein anerkannt, all-