274 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. Von der eigenen Beschaffenheit der Grundstücke tu Bezug auf Boden und natürliche Lage hangt zunächst deren natürliche Geeignetheit für bestimmte Gebrauchszwecke, z. B. deren bauliche Bebaubarkeit, landtvi'rthschaftliche Frucht barkeit, bergbaulicher Reichthum re., und die Schwierigkeit ihrer technischen Benutzung, somit auch die mögliche Ergiebigkeit der behufs jener auf sie zu machenden Verwendungen ab. Letztere pflegt um so größer zu sein, je geeigneter die Grundstücke ver möge ihrer Naturbeschaffenheit für bestimmte Zwecke der Pro duction sind, und umgekehrt um so geringer, während in der Regel die Kosten einen um so beträchtlicheren Antheil des Ertrages in Anspruch nehmen, je ungünstiger die Grundstücksbeschaffenheit enttveder wegen an sich geringer Fruchtbarkeit re. oder wegen solcher Eigenschaften ist, welche die Bebauung, Ausbeutung re. besonders erschweren. Unter sonst gleichen Umständen vermögen daher die verhältnißmäßig günstigst beschaffenen Grundstücke im Vergleich mit jeden: ztvar für die nämlichen Zwecke gebrauchten aber minder gut beeigcnschaftcten Grundstücke eilten größeren Werthsüberschuß über die Prvductionskosten und somit eine höhere Grundrente zu ergeben. Man vergleiche z. B. eine tiefgründige, erdrciche, leicht zu bearbeitende Ackerlandsflache mit einem flach- gründigen und steinigen Ackerstücke in entweder milder oder rauher klimatischer Lage, oder ein reiches, sicheres und wenig Schwierig keiten beim Abbau darbietendes Bergwerk mit einem wenig aus giebigen, unsicheren und schwer zu betreibenden, oder einen guten mit einem schlechten Baugrunde in entweder geschützter oder aus gesetzter Lage K. Ungleiche räumliche Lage der Grundstücke in wir th- schastlicher Beziehung, rücksichtlich welcher einerseits die allgemeine Bcrkehrslage (Absatz- und Bezugslagc) nnb anderer seits die besondere Bcwirthschaftungslage (Benutzuugslage) in Betracht kommt, beeinflußt theils den Werth des Ertrages, theils die Höhe der Productionskosten und wirkt deshalb ganz ähnlich wie die ungleiche eigene Beschaffenheit der Grundstücke. Je weiter entfernt z. B. landtvirthschaftlich benutzte Grundstücke vermöge ihrer Verkehrslage vom Markte (Absatzorte) sind, um so beträchtlichere Versendungskosten entfallen auf die erzeugtet: Verkaufsproducte und um so mehr geht von: Marktpreise dieser für Deckung jener verloren Je weiter entfernt oder je unzu gänglicher aber solche Grundstücke vermöge ihrer Bewirth-