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        <title>Die Volkswirthschaftslehre</title>
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            <surname>Schober</surname>
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      <div>272 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
jedoch noch behufs vollständiger Deckung des Gesaunutbedarfes 
nothlvendig macht, mit geringerem oder größerem antheiligen 
Aufivan de an Arbeit und Kapital gewonnen tvorden sein. Wer 
die für Getreideprodnctioil zeitlich günstigsten Grundstücke benutzt, 
gewinnt im Preise seiner Körnercrnte unter übrigens gleichen 
Umständen einen Ueberschuß, der gleich ist dem Unterschiede 
zwischen den Productionskosten einer solchen Getreidemasse in 
dem günstigsten und dem ungünstigsten Productionsfalle, oder 
auch dem Unterschiede zwischen den Getreidewerthen, ivelche mit 
gleich großem Arbeits- und Kapitalaufivande in jenem und 
diesem Falle erzielt werden. Wer dagegen die für die Getreide- 
Production zeitlich ungünstigsten Grundstücke benutzt, bezieht 
keinen derartigen Ueberschuß, tveil die Getreidepreise sich eben nach 
den Prodnctionskvsten richten, ivelche in diesen! zwar ungünstigsten 
aber noch nothwendigen Productionsfalle aufgewendet werden 
müssen. Ebenso verhält es sich in Bezug ans Holz, Metalle rc. 
Das Entstehen von Grundrente ist sonach durchaus nicht 
etwa eine Folge des Grundeigenthums, sondern beruht auf den 
in § 90 und 92 angegebenen Preisregeln. Selbiges tritt ein, 
sobald Grundstücke, welche zufolge der Verschiedenheit ihrer 
eigenen Beschaffenheit und der bei ihrer Benutzung hinzu 
tretenden Beziehungen nicht gleichmäßig brauchbar sind, mit 
ungleichem wirthschaftlichen Erfolge benutzt werden müssen, und 
kann überhaupt nicht vermieden werden, wenn der Bedarf an 
nur mit Hilfe von Grund und Boden gewinnbaren Gütern 
vollständig gedeckt werden soll. Die Grundrente selbst ist endlich 
auch kein unmittelbares Geschenk des Bodens, sondern vielmehr 
ein Ergebniß der productiven Benutzung desselben. Sie sichert 
aber zugleich, als Vergeltung für wirthschaftlichste Aneignung und 
Benutzung des Bodens, dessen erfolgreichste Nutzbarmachung, 
und nützt dadurch rückwirkend sogar den Nichtgrundbesitzern, 
welche ohnedem weniger ausreichend mit in möglichst wohlfeiler 
Weise erzeugten Bodenprvductcn versorgt sein kännten. 
Uebrigens wird die Grundrente, obgleich der Boden in seiner 
ursprünglichen Substanz von der Menschheit im Ganzen ohne 
vorherigen Productionskostenanfwand als Naturgeschenk empfangen 
worden ist, am allerwenigsten von denjenigen Grundbesitzern 
wirklich unentgeltlich bezogen, welche die rentebringenden Grund 
stücke durch Kauf re. erworben haben. Ihnen vermag aus 
schließlich deren ferneres Steigen einen außerordentlichen Vortheil</div>
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