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        <title>Die Volkswirthschaftslehre</title>
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            <forname>Hugo</forname>
            <surname>Schober</surname>
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Volkswirthschastskhrs. 
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VolkswirUchastsleHre 
Aatechismus 
in ben 
àkllWgrülldrn der WjHschàletjre. 
Von 
Kugo Schober. 
fritte, imìr 
Verlagsbuchhandlung von I. I. Weber 
1882 
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Gustav Diederichsen 
Stiftung 
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        Vorwort zur ersten Änflogc. 
Die Kenntniß der allgemeinen wirthschaftlichen Gesetze, 
Welche den Inhalt der Volkswirthschaftslehre bilden, ist 
geraume Zeit hindurch ausschließlich nur für bestimmte 
Berufskreise als Bedürfniß erachtet worden. Selbst 
angesichts der täglich wachsenden Theilnahme, mit welcher 
sich unsere Zeit den wirthschaftlichen Tagesfragen zu 
wendet, wird Vertrautheit mit ben einfachsten volkswirth- 
schaftlichen Wahrheiten noch nicht als ein unentbehrlicher 
Bestandtheil allgemeiner Bildung anerkannt. Diese That 
sache mag zum Theil durch den eigenen, noch keineswegs 
abgeschlossenen Entwickelungsgang dieser verhaltniß- 
mäßig jungen Wissenschaft bedingt erscheinen, beruht 
aber übrigens auf denselben Gründen, welche ver- 
anlassen, daß jedes Wissen zunächst ein Sondereigen- 
thum engerer Kreise bleibt nnb erst tut Laufe der Zeit, 
nachdem es selbst eine tiefere Ausbildung erlangt hat,
        <pb n="10" />
        VI 
Vorwort zur ersten Auflage. 
weiteren Kreisen zugänglich und alsdann auch Don 
diesen, insofern es überhaupt entschieden gemeinnützig 
ist, als Bedürfniß empfunden wird. 
Die Volkswirthschaftslehre bietet nun ohne Ziveifel 
schon bei ihrer gegenwärtigen Ausbildung und als 
Ergebniß dieser eine Reihe von feststehenden Wahrheiten 
dar, deren Verständniß an sich den weitesten Kreisen 
zugänglich erscheint. Ebenso ist die Gemeinnützigkeit 
volkswirthschaftlicher Kenntnisse unzweifelhaft, und mit 
den schnellen Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur, 
welche unser Jahrhundert auszeichnen, wird das 
Bedürfniß nach Verallgemeinerung volkswirthschaft 
licher Einsicht zunehmend dringender. Dafür aber, daß 
diese Einsicht nicht schon allein aus den Berührungen, 
welche Jedermann mit wirthschaftlichen Verhältnissen, 
hat, gleichsam von selbst erwächst, sind überall die 
überzeugendsten Beweise zu finden. Wie bestimmte 
Kenntnisse dazu erforderlich sind, um an einem Steine, 
einer Pflanze oder einer Maschine alles das zu ersehen, 
was wirklich daran zu sehen ist, oder um aus dem 
menschlichen Antlitze vollständig herauszulesen, was da 
geschrieben steht, so sind auch bestimmte Kenntnisse 
unentbehrlich, um volkswirthschaftliche Beziehungen 
richtig und klar zu durchsehen. 
Unter diesen Umstünden dürfte cs vielleicht nicht 
als überflüssig erscheinen, daß in der vorliegenden 
Schrift der Versuch gewagt wurde, einen gedrängten 
Abriß der wichtigsten Grundlehren der Volkswirth 
schaftslehre in einer Form zu geben, von welcher der 
Verfasser hoffte, daß sie dazu dienen würde, den dar-
        <pb n="11" />
        Vorwort zur zweiten Auslage. 
vu 
zustellenden Stoff möglichst übersichtlich und verständlich 
zu machen. Möge dieser Versuch dazu beitragen, die 
Aneignung der unentbehrlichsten volkswirthschaftlichen 
Kenntnisse der großen Anzahl derjenigen etwas zu 
erleichtern, denen eingehendere volkswirthschaftliche 
Studien ferner liegen und umfassendere Hand- und 
Lehrbücher unzugänglich sind! 
Maraud, de» 5. Februar 1859. 
Schoöer. 
Vorwort zur zwritcn Auflage. 
Dei neuer, durch mancherlei Umstände lange ver 
zögerter Bearbeitung des bereits seit dem Jahre 1869 
ücrgitffcnen bet SBoíf8lottt^f^^o^^8(e^te" 
ist e8 ^oecM^ 6:^1016«, bic (^#1^ gomi 
zugeben unb den gestimmten Inhalt sowohl sorgfältig 
&amp;u Mtcn, o(8 611^0(111010 ^ 96190^01^10^, Übrt0c,i8 
obet 6ie 11^01110(^6 etMtt^^tm10 beö (Bit# in 06^0 
tini Nebeneinanderstellung zusammenfassender Haupt 
sätze und ausführender Erläuterungen beizubehalten. 
Ungeachtet der durch Wegfall der Fragen zugleich 
erzielten Raumersparnis; hat sich die Bogenzahl der 
ersten Auflage in dieser zweiten infolge eingehenderer 
Behandlung einzelner Lehren und vielfacher Ergänzungen 
bei fast gänzlicher Umarbeitung der ehemaligen Fassung
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VIII 
Vorbemerkung zur dritten Auflage. 
mehr als verdoppelt. Möge hierdurch nicht blos eine 
gegenständliche Erweiterung, sondern außerdem auch 
eine gründliche Verbesserung erreicht sein! 
Warand, im Februar 1872. 
Schover. 
Vorbemerkung zur dritten Austage. 
ñie vorliegende dritte Auflage bis zu Ende neu 
zu bearbeiten, wie er es vorgehabt, ist der Verfasser 
durch den Tod verhindert worden. Von seiner Hand 
rühren nur Seite 1—179 in geänderter Fassung her. 
Die unterzeichnete Verlagshandlung hat, da mit jedem 
Tage das Verlangen nach dem schon längere Zeit im 
Buchhandel fehlenden Buche sich mehrte, nicht an 
gestanden, dasselbe bei seiner eigenartigen Form, die 
nicht Wohl fremde Betheiligung verträgt, in den weiteren 
Bogen wörtlich nach der zweiten Auflage fertig zu 
drucken: — möge man allenfallsige kleine Uneben 
heiten in Vertheilung und Behandlung des Stoffes 
mit diesem Umstande gütig entschuldigen und dem längst 
als trefflich bewährten Buche auch ferner volle Gunst 
bewahren! 
Me Werkagsharrdkurrg. 
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Inhaltsverzeichnis. 
Erstes Nucir. 
Grundbegriffe und Entwickelungsgang der Volks- 
wirthfchaststehre. 
Seite 
Erstes Kapitel. Grundbegriffe 3 
Bedürfnisse 3 
. Güter 5 
Erlangung der Güter 9 
Verkehr 13 
Werth 15 
Vermögen 25 
Wirthschaft 29 
Volkswirthschaft 35 
Einwirkung auf die Volkswirthschaft 39 
Zweites Kapitel. Entwickelungsgang der Bollswirthschafts- 
lehre 
Wissenschaft von der Volkswirthschaft 45 
Merkantilismus 53 
Physiokratismus 58 
Smithianismus 62 
Freihandels- und Schutzzollpolitik 66 
Communismus und Socialismus 69 
Eintheilung der Volkswirthschaftslehre 83 
Zweites Auch. 
Production der Güter 
85 
Erstes Kapitel. Produktionsmittel 87 
Natur 87 
Arbeit . 99 
Kapital . ^ 116 
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        X Inhaltsverzeichnis;. 
ätoeiteê Kapitel. Zusammenwirken der Prodnetionsniittel I29 
Verfugbarsein der Productionsmittel 129 
^/Gestaltung der Unternehmungen 141 
Productivnstheilung und Gebrauchsvercinigung . . 102 
Drittes Auch. 
Circutatiou -er Güter . 
Erstes Kapitel. Preis 
Bestimmgründe des Preises . . ' 
Preisregcln 
Nachhaltige Preisverändcrungcn 
Stetigkeit der Preise 
Zweites Kapitel. Eirenlationsmittel . . . . 
Geld 
Preismaße 
Kredit 
Kreditzahlungsmittel ’ 
Kreditfördernngsmittel 
Communicationsmittel 
Umsatzmittel 
Viertes Buch. 
Distribution -er Güter 
Erstes Kapitel. Einkommenszweige 
Grundrente 
Arbeitslohn 
Kapitalzins 
Zweites Kapitel. Einkommensverhältnisse . ! 
Uttternehmcreinkommen.... 
ber @h^íon^^c,;öal^'i0c 
Bertherlung des Volkseinkommens . . 
172 
180 
181 
185 
195 
198 
202 
202 
220 
223 
226 
238 
250 
254 
261 
270 
270 
284 
304 
318 
318 
323 
326 
Kultes Buch. 
Consumtion -er Güter 
Erstes Kapitel. Ber«M«IßmGigM der E°,,sm»ti°» 
Große der Consumtion 
Geartetheit der Consumtion .... 
Zweites Kapitel. Coilsnintionsverandernnaen 
Schadenabwendnng 
Consumtionsverbesserungen 
335 
335 
347 
354 
354 
371 
Sachregister 
385
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Volkswirtljschaflslehre. 
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Schober, Bolkswirthschaftslehre. 3. «Ulfl 
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        Erstes Auch. 
Grundbegriffe und Entwickelungsgang der 
Votkswirtlffchastslehre. 
Erstes Kapitel. 
Krundöegrifse. 
Zedürknisse. 
8 1. 
Der Mensch hat zufolge seiner leiblichen und geistigen 
Beschaffenheit, welche ihn auf gesellschaftliches Zusammenleben 
mit Anderen anweist, mehrerlei Bedürfnisse als jedes, 
sonstige lebende Wesen, von deren Befriedigung seine Lebens 
erhaltung, sein Wohlbefinden und selbst die Erreichung seiner 
höchsten Lebenszwecke abhängt. 
Bedürfnisse bestehen und machen sich geltend in dem „Gefühl 
eines Mangels mit dein Streben ihn zn beseitigen". Die Be 
friedigung erfolgt durch „Abhilfe eines solchen Mangels". 
Diese menschlichen Bedürfnisse, welche theils angeborene 
Naturbednrfnisse, theils angebildete Kulturbedürfnisse sind, 
lassen sich allgemeinhin in nothwendige und freie unterscheiden. 
Erstere sind natürlich begrenzt, letztere dagegen in ihrer 
mannigfachen Verbindung mit jenen fast unbegrenzt und nn-
        <pb n="18" />
        4 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
endlich erweiterungsfähig. Art und Umfang beider aber wird 
bedingt zunächst durch die Verschiedenheit der Menschen selbst, 
außerdem durch die Eigenheit der sie umgebenden Außentvelt. 
durch die Kulturstufe, auf welcher dieselben stehen, und durch 
die besondere Lebenslage, in welcher sie sich befinden. 
Seitens der Menschen werden schon einigermaßen abweichende 
Bedürfnisse mehr oder weniger lebhaft empfunden je nach natür 
licher Begabung, je nach körperlichen unb geistigen Anlagen, je 
nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand rc. 
Noch verschiedenartiger gestaltet sich der Bedürfnißkreis in 
folge ungleicher äußerer Umgebung. So hat z. B. der Bewohner 
des heißen Erdstrichs in Bezug auf Nahrung, Bekleidung und 
Wohnung andere Bedürfnisse als derjenige der gemäßigten oder- 
kalten Erdstriche. 
Arrf den niedersten Kulturstufen, während der Zeit, &gt;vv die 
Kultur, d. h. der Zustand fortgeschrittener Entwickelung, noch 
wenigst weit gedieheir ist, beschränken sich die Bedürfnisse auf das 
zur bloßen Lebenserhaltung Nothwendigste. Mit den Fort 
schritten der Kultur v'ermannigfaltigen und verfeinern sich selbige 
dagegen fortwährend. Bei zunehmender Gesittung dehnen sie sich 
nach und nach immer mehr auch auf dasjenige aus, was den 
Lebensgenuß zu erhöhen, das Wohlbefinden zu steigern, und sür 
vollendetere Entwickelung des Leibes und Geistes förderlich zu 
sein vermag. 
Wie ungemein endlich noch die Bedürfnisse der Menschen 
nach ihrer eigenartigen Lebenslage, z. B. nach Beschäftigung, 
Gewöhnung 2C. verschieden sind, dafür bieten schon die im täglichen 
Leben zu machenden Wahrnehmungen ausreichende Belege dar. 
§ 2. 
^Der Bedarf, d. h. die Gesammtheit der leiblicheit und 
geistigen Bedürfnisse, welche Jemand zu befriedigen hat, ist 
daher bei den einzelnen Menschheitsgruppen (Völkern, Volks 
klassen rc.) rächt nur mehrfach an sich verschieden beschaffen, 
sondern auch ungleich ausgedehnt und beträchtlich. Ebenso 
schwankt wieder um die mittlere Bedarfsgröße, zu der eine 
Gruppe von unter dem Einflüsse allgemeinhin gleicher Lebens-
        <pb n="19" />
        § 2. 3. Bedürfnisse. Güter. 
o 
Verhältnisse stehenden Personen durchschnittlich gelangt ist, 
vielfach der Sonderbedarf der zugehörigen Einzelnen. 
Unter Bedarf pflegt andererseits mich verstanden zu werden: 
die Menge an Bedürfnißbesriedigungsmitteln, z. B. an Getreide, 
Gvld .'c., welche „zur Befriedigung eines Bedürfnisses erforderlich ist". 
bcbin-fügc Bßcfcit stub bic ober ^#6^ 
darauf angewiesen, nach thunlichst vollständiger Befriedigung 
ihres Bedarfs zu streben, während dieser selbst durch die 
Möglichkeit, ihn befriedigen zu können, in Schranken gehalten 
lvird. 
Die Meisten trachten dabei mindestens darnach, den eigenen 
Bedarf annähernd so weit ausdehnen zu können, als es gleich 
gestellten Standesgenvssen gelungen ist, nach deren Durchschnitts 
bedarf sie ihre Lebensansprüche zu richten geneigt sind. 
Guter. 
§ 3. 
Die so vielartigen Bedürfnisse der Menschen nun lassen 
sich nur befriedigen vermittelst vorhandener Befriedignugs- 
mittel. Letztere werden Güter genannt, inbem man eben alles 
dasjenige als ein Gilt bezeichnet, ivas zur Befriedigung 
menschlicher Bedürfnisse dient. 
Jedes Mittel, welches sich zur Befriedigung eines solchen 
Bedürfnisses eignet, erlangt erst dadurch Gütereigenschaft, 
daß es zur Bediirfuißbefriedigung wirklich benutzt wird, und 
verliert umgekehrt diese Eigenschaft wieder, wenn es entweder 
selbst hierzu unbenutzbar geworden ist, oder fernerhin etwa 
deshalb unbenutzt bleibt, weil das damit zu befriedigende 
Bedürfniß zil bestehen aufgehört hat. 
Nichts vermag also ein Gut zu werden bevor wahrgenommen 
lvordcn, daß dasselbe zu etwas „gut", und ein Anlaß zu dessen 
thatsächlicher Benutzung eingetreten ist. 
Dagegen verliert z. B. ein zusammengebrochenes .Haus rc. 
seine bezügliche Gütereigeilschaft wieder; ebenso ein Mittel gegen 
den „bösen Blick", sobald ent dergleichen nicht mehr geglaubt wird.
        <pb n="20" />
        6 Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Dieses Mittel und das vom Bau übrig gebliebene Holzwerk ?e. 
kann jedoch alsdann noch anderen Bedürfnissen gegenüber ein 
Gut sein, z. B. als Schmncksache, Brennmaterial re. 
Bei fortschreitender Kultur dehnt sich die Gütereigenschaft 
acts Mehrerlei aus, weil mit jener nicht nits die Bedürfnisse 
zunehmen und verschiedenartigere Befriedigungsmittel begehrt 
werden, sondern auch die Einsicht der Menschen wächst, welche 
die Verwendbarkeit der zur Bedürfnißbesriedigung tauglichen 
edcimm bei seit 
und vervielfältigen sich faillit die Güter, alls deren Reihe 
rnehr nur ausnahmsweise bisweilen Einzelnes wieder gänzlich 
ausscheidet. Hoher kultivirte Völker huben daher regelmäßig 
eine größere und mannigfachere Menge allgemein anerkannter 
Güter, als minder entivickelte. 
Uebrigens bedingt die Verschiedenheit und der Wechsel der 
Bedürfnisse in Verbindung mit ungleich entwickelter Einsichtigkeit, 
daß keineswegs Alles, was in der einen Zeit und an dem eineil 
Orte als Bedürfnißbefriedigungsmittel gilt, unbedingt in anderer 
Zeit nnd an anderen Orten ebenfalls zu ben Gütern zählt. 
§ 4. 
Jederzeit aber bestehen die Güter entweder in persönlichen 
mib ba- fe# uber ht 
außerdem Vorhandenem. 
s JJcii Rücksicht alls ihr Verhältniß z&gt;l deut einzelnen 
Menschen, der ihrer bedarf, sind deshalb zunächst zit unter 
scheiden : 
I. Innere Güter, welche der Bedürfende in sich 
selbst findet. Diese sind als persönliche Güter mit der 
Person verbunden, die sie angeboren oder angebildet erhielt. 
Ein solches persönliches Gut werden z. B. Körperkraft, hand 
liche Geschicklichkeit, geistige Begabtheit, Kenntnisse rc. bei ent 
sprechender Benutzung zur Bedürfnißbefriedigung. 
li. A e u ß e r e Güter, welche nur von der Allßeinvelt 
empfangen werden können. Zll letzteren zählen dreierlei ver 
schiedene Güterarten:
        <pb n="21" />
        § 4. Güter. 
cP 
co 
CD 
ļ 1. Dienstleistungen ober sogar, bei 
Leibeigenschaft, ganze Personen, die alsdi 
als Sache aufgefaßt und behandelt werden. Bibliothek ® 
Die inneren Gitter können also in den Bedürfniß 
befriedigung benutzbareil persönlichen LeistmiZaģ^u denen 
Jemand vermöge derselben befähigt ist, zu c 
für Aildere )verden. Diese Leistungen aber , 
sächliche, insofern sie zu sachlichen Bedürsnißbefriedigungs- 
mitteln und dadurch mittelbar zur Bedürfnißbefriedigung 
selbst durch deren Möglichmachung verhelfen, oder bestehen 
in persönlichen Diensten, mit denen der Eine einem 
Minderen Beditrfnisse unmittelbar "befriedigt. 
Sachlich ist dabei z. B. die persönliche Leistung eines Pflügers, 
der einem Anderen zur Feldbestellung und dainit zu Brodkorn w. 
vcrhilft. Persönliche Dienste hingegen, z. B. die Leistungen eines 
Arztes, Lehrers, Richters und Soldaten, dienen Anderen un 
mittelbar persönlich durch Verhelfen zu persönlichen Gütern, z. B. 
Gesundheit, Kenntnissen, Sicherheit re. 
in beweglichen und unbeiveglichen 
2. Sachgüter, 
Sachen bestehend. 
Zu den unbeweglichen Sachen gehören die Grundstücke, be 
grenzte Theile des Erdbodens nebst den darin wurzelnden Pflanzen 
und gefesteten Baulichkeiten; zu den beweglichen hingegen alle 
anderen Sachen. 
-3. Verhältnisse zu Personen oder Sachen, aus 
denen sich Beziehungen ergeben, die zur Bedürfnißbefriedigung 
dienlich sind. 
Derartige Beziehungen ergeben sich -z. B. ans der erworbenen 
oder örtlich gesicherten Kundschaft, ans besonderen ans Gesetz oder 
Vertrag beruhenden Rechten, aus der Staatsangehörigkeit und 
in den Vortheilen, welche Einrichtungen und Anstalten des Staats 
gewähren. 
Zu äußeren Gütern werden demnach nicht etwa nur 
körperliche (materielle), d. h. sächliche, sondern auch un- 
körperli che (immaterielle) Güter, Dienste und Verhältnisse.
        <pb n="22" />
        8 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
# 5. 
3c nocí) i^rer BuQmiQÍid^it in ber Sluficmucït finb enb 
l'ch ferner die Güter entweder unbeschränkt oder beschränkt 
zugänglich. 
Unbeschränkt zugänglich bleiben lediglich die sogenannten 
freien Güter, nämlich: 
j l- Die nrsreien Güter, welche sich aus den in der 
Jtcititr selbst in unendlicher Fülle vorhandenen Befriedigungs- 
Mitteln ergeben, über die überhaupt Niemand ausschließliche 
Verfügung zu erlangen vermag. 
Derartige unbedingt freie, „allgemeine" Güter, z. B. Lust, 
Tageslicht, Sonneuwärme %., sind für Jeden zugänglich und zur 
8cburfn^^bc^^icbiQu^o beugbar. Sie bieten fid) nur nicht übcr= 
all in gleicher Zusagenbheit dar. 
\ 2. Die vorerst noch herrenlosen Güter, welche in 
rcujemgeu Befriedigungsmitteln bestehen, die von der Natur 
bm ^eitít^^ be^^e^enbcn Bcbürfiiiffeit gegenitber in 
überflüssiger Menge dargeboten werden. Rücksichtlich der 
selben hat Niemand Anlaß, Andere von beliebiger Mit- 
Gc"#uig on§^uf^^íic^cn, so íoiigc bereit ^efommtn^o^^e noch 
ohne vorsorgliche Eintheilung und stete menschliche Nachhilfe 
flir den Bedarf Aller ausreicht. 
(Solere bebingt freie ®ütcr, &amp;. &lt;B. im Ueberflnß imrbm.bener 
Ärund und Boden, ebenso Wild unb Holz, Steine, Wasser je 
bleiben jeboch eben nur so lauge gänzlich oder theilwcise herren 
los, als die davon vorhandene Menge den Bedarf übersteigt. 
Von diesen zeitweilig und jenen dauernd frei verfügbar 
bleibenden Gütern, welche die Natur der Menschheit ohne 
bereu mcitcrcê ##111: freimUTig borbietet, bum ^oberinomi 
so bici bcmt&amp;cn, ofS cr beborf nnb in scine (^000^ ^1 bringen 
weiß.
        <pb n="23" />
        9 
§ 5. 6. 7. Güter. Erlangung derselben. 
Grlnngung der Güter. 
§ 6. 
3)ic alienile#» «er, wc%, iniofem sie bergniiglid) 
sind, immer wieder erneuert werden müssen, lassen sich sonach 
keineswegs beliebig und noch weniger mühelos erlangen, 
während Jeder doch lediglich diejenigen zur Befriedigung 
seiner Bedürfnisse verwenden kann, über die er ausschließlich 
oder wenigstens gemeinschaftlich mit Anderen zu verfügen 
vermag. 
Unter den inneren Gütern sind diejenigen, welche der Mensch 
angeboren erhält, z. B. natürliche Anlagen re., überhaupt nicht 
beliebig, und andere, z. B. Kenntnisse, erlernt sein wollende 
Leistungsfähigkeiten re., die unter Beschwerde mit Hilfe der Außen 
welt errungen werden müssen, nicht mühelos zu erlangen. 
Von den äußeren Gütern hingegen Pflegen neben denjenigen 
freien, die sich nicht überall in der begehrten Beschaffenheit dar 
bieten, oder den Menschen ipcht ohne vorgängige Bemühung, 
z. B. Aussuchen, Einsammeln re., verfügbar werden, alle be 
schränkt zugänglichen gleichfalls weder beliebig noch mühelos er 
langbar zu sein. 
Ueber die Mehrzahl der äußeren Güter erlangt der sie 
Bedürfende vielmehr nur 'dadurch Verfügung, daß er sich 
dieselben entweder durch eigene Anstrengungen unmittelbar 
beschafft oder von Anderen mittelbar verschafft, und somit 
auf diese ober jene Weise erwirbt, d. h. mit Aufopferung 
von Mühe und anderen Gütern verfügbar macht. 
8 7. 
Unmittelbar nun sind äußere Güter überhaupt nur be 
schaffbar: einerseits durch Oe en pati on, Entnehmung und 
Aneignung freiwilliger Naturgaben, d. h. in der Natur ohne 
menschliches Zuthun entstandener Befriedigungsmittel, und 
andererseits durch Produrti on, Hervorbringung neuer 
Güter vermittelst menschlichen Zuthuns.
        <pb n="24" />
        10 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Der Mensch kann nicht eigentlich neue Stoffe schaffen, sondern 
nur neue Güter dadurch hervorbringen, daß er z. B. die Natur 
mit Hilfe gegebener Stvffmeugcn zur Erzeugung benutzbarer 
Stoffe hinleitet, die vecupirteu oder producirte» Stoffe durch 
Zurichtung, Umbildung k. zur Bedürfnißbefriedigung tauglicher 
bereits vorhandene Güter zugänglicher „lacht, oder selbst neue 
Befriediguugsmittel auffindet. 
Letztere, deren Ergebniß dus Product (Erzeugnis;) ist 
biyWt bcu ÄKiM mntW, ' 
"cher Bedürfnisse, und tvird deshalb nothwendig, weil 
ohnedem, bei ausschließlich occupatorischer Naturbenutzung, 
manche Bedürfnisse gar nicht inib andere wenigstens nicht 
htnlänglich zu befriedigeir wären. 
lediglich etiva in der Weise wilder Thiere lebende Menschen 
konnten die Gesammtheit ihrer Bedürfnisse vermittelst bloßer 
Occupation vollständig befriedigen. Um sich dabei jedoch irgend 
welcher Vorrichtungen, z. B. zum Einsangen oder Erlegen von 
Äschen ober Wlld. bedienen zu können, ist nebenher schon die 
Production von Netzen, Schlingen, Waffen re. unentbehrlich. 
Diese und jene läßt sich aber nur betvirken durch mensch 
liche Arbeit, d. h. mit Mühe verbundene und zum Zweck 
der^ Bedürfnißbefriedigung anfsichgenommene persönliche 
Anstrengung, vermittelst Hilfe der äußeren Natur unter 
Benutzung von Kapital, lvelches in bereits erzielten und 
^vleder zur Güterbeschaffung benutzten Producá besteht. 
Natllr, Arbeit^ind Kapital sind also die drei Pro- 
&gt; duct io ns mit tel, deren Zusammenwirken in der Regel 
behllss der Beschaffung von Gütern und insbesondere bei 
jeder Production erforderlich ist. 
linter diesen Product!onsmitteln, ivelche auch als Prvduetioi,&lt;'- 
elemeiite, Productionsfactoren, Productivkräfte (hervorbringende 
Kräfte), oder als Güterquellen bezeichnet werden, ivirkt die Arbeit 
leitend, Natur lind Kapital dagegen dienend bei der Güter- 
beschafsung mit. Keines derselben kann allein hierzu verhelfen. 
Abgesehen davon, daß Arbeit sich nur unter Beistand der äußeren 
tllatur, in welcher die Menschen leben, leisten läßt, setzt jede, nicht
        <pb n="25" />
        § 8. Erlangung bor Güter. 11 
meSi' Moë in rniloimiMi# eineë Sebcnêbotgangeâ/ 
z. B. des Athmens re., bestehende Benutzung letzterer durch 
Occupation oder zur Production mindestens Anwendung non 
Arbeit, und diese meist wieder Verwendung von Kapital, z. B. 
von Geräthschaften w. voraus. 
§ 8. 
Jeder kann demnach unmittelbar durch Selbstbeschaffung 
(„Eigengewiunung") nur solche Güter erlangen, welche er 
selbst, allein oder mit Hilfe Anderer,' vermöge ihm verfügbarer 
innerer und äußerer Güter zu oecnpiren oder zu produciren 
vermag. 
Ohne Benutzung schon vorhandener Güter wäre nament 
lich eine Production gar nicht möglich. Jede solche ist viel 
mehr deshalb, weil jene beim Gebrauch für menschliche Zwecke 
entweder sofort àr nach und nach verbraucht werden, stets 
mit einer gleichzeitigen Consumtion, Verzehrung von 
Gütern, verbunden. 
Der Mensch, welcher keine neuen Stoffe zu erschaffen vermag, 
kann vorhandene auch nicht wieder völlig, sondern nur in ihrer 
bisherigen Beschaffenheit und Tauglichkeit zur Bedürfnißbe 
friedigung schneller oder langsamer verbrauchen und dadurch rück 
sichtlich jener vernichten. So werden unter den Sachgütern z. B. 
Nahrnngsmittel und Brennmaterialien beim Gebrauch zur 
Sättigung und zum Heizen sofort, Gebäude, Bekleidungsstücke hin 
gegen durch allmähliche Abnutzung bis zum Unbrauchbarwerden 
aufgebraucht. 
Diese bezweckt Bedürfnißbefriedigung, während die 
Production schließlich doch immer nur Mittel zur Ermög 
lichung einer Cousumtiou ist. 
Eousumtiou und Production bedingen sich somit gegen 
seitig und lverden daher beiderseits mit Anivachsen des Ge- 
samiutbedarfes sowohl in größerer Ausdehnung als in 
gesteigerter Mannigfaltigkeit erforderlich. 
Erstere bleibt eine unumgängliche Vorbedingung letzterer und 
diese wieder eine nothwendige Voraussetzung jener, wonach zwischen
        <pb n="26" />
        12 Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Wiedervcrzehrung und Wiederhcrvorbringung eine unausgesetzte 
Wechselwirkung stattfindet. 
8 !&gt;. 
Von Anderen dagegen sind Güter, die sich in deren aus 
schließlicher Verfügung befinden, insofern sie nicht etwa, frei 
willig oder zwangsweise, unentgeltlich überlassen werden, nur 
tauschiveise gegen eine Gegenleistung zu erhalten. 
Die gegeuleistungslose Güterüberlassuug geschieht freiwillig 
z. B. bei Gewährung von Geschenken, Almosen .'c., zwaugsiveist 
dagegen z. B. bei Erpressung, Beraubung w. Um auf diese Weise 
Güter erlangen zu können, müssen jedoch eben Andere sich solche 
zuvor unmittelbar durch Selbstbeschafstiug oder mittelbar durch 
Eintauschen verfügbar gemacht haben. 
Beim Tausch werden Güter gegenseitig abgetreten und 
also entgeltlich überlassen. Derselbe ist, weil jedes Gut stets 
nur gegen ein anderes umgetauscht werden kann, lediglich unter 
bei- Burnusse#,Q %##, baß bet (Eine ettuaS 'ücrfÜQÜnr 
imb übrio ßnt, ,un§ bei- ^^010 ¿11 ßnben begeht, „ubbnß 
dieser dafür wieder etwas wegzugeben und aufzuopfern ver 
mag, was jenem zusagt. 
Die Abtretung erfolgt dabei entweder für Immer z B 
beim Berfnufen, über auf ¿ļeit, bei bWßcr ÜcbcrlaffuuQ eines 
Ģstts zur zeitweiligen Benutzung, z. B. beim Ausleihen, Ver 
biethen und Verpachte». Die Gegenleistung hingegen kaun ent 
weder in die Gegenwart oder auch, bei Gewährung vou Kredit 
in die Zukunft fallen. 
Zum Tauschen aber werden die Menschen zunächst durch 
die Ungleichheit ihrer Fähigkeiten und Neigungen, sowie 
¡#1- aut- beern,inßi, imb nisba,,,, 
auch dadurch genöthigt, daß die unmittelbare Selbstbeschaffung 
aller zur Befriedigung des eigenen Bedarfs erforderlichen 
Güter um so unmöglicher ist, je zahlreicher und vielartiger 
die Bedürfnisse bereits geworden sind. 
Hat der Eine zum Aufsuchen oder Erlegen von Wild, ber 
Andere zur Verfertigung von Waffen mehr Geschick und Lust, so
        <pb n="27" />
        § 9. 10. Erlangung der Güter. Verkehr. 13 
kann sich jener Fleisch und Felle leichter verschaffen als Waffen, 
und dieser umgekehrt letztere. Der für Beide vortheilhafte . Um 
tausch von Wildpret und Bewaffnung liegt da sv nahe, daß 
unvermeidlich darauf verfallen werden muß. 
Ebenso natürlich ist es, das; am Strande hausende Fischer, 
im Waldgebirge streifende Jäger, grasreiche Ebenen durchziehen e 
Nomaden und in bebauten Gefilden heimische Ackerbauer, oder 
überhaupt in verschiedenartig begabten Landstrichen Sässige, 
sobald sie sich räumlich begegnen, solche Befriedigungsmittel unter 
einander vertauschen, welche die Einen reichlich haben, während 
cs den Anderen daran fehlt. 
Die sv eintretende Möglichkeit, durch Tausch mancherlei Güter 
erlangen zu können, deren unmittelbare Selbstbeschaffung völlig 
unmöglich oder doch höchst schwierig wäre, begünstigt nachher 
wieder, das; der Bedürfnißkreis sich weitet. 
Mit Mehrung jener Ungleichheiten und zunehmender 
Erweiterung des Bedarfs wird daher das Tauschen nicht 
nur immer unentbehrlicher, sondern bei somit allgemein 
wachsender Tauschbedürftigkeit zugleich auch möglicher. 
Jedermann ist weiterhin darauf angewiesen, einen mindestens 
erheblichen Theil der zu seiner Bedürfnißbesriedigung gebrauchten 
Güter tauschweise zu erlangen zu suchen. Und damit, das; nun 
Alle das Tauschen nöthig haben, d. h. tauschbcdürftig sind, ver 
mehren sich gleichzeitig die Fälle, in denen ein gegenseitiges, 
einander entsprechendes Tauschverlangen sich begegnet. 
Verkehr. 
§ 10. 
In dem Maße nun, in welchen! das Tauschen üblicher 
wird, entwickelt sich eine fortgesetzte Verbindung durch 
wechselseitigen Güteraustausch, der Verkehr. 
Derselbe entsteht in Folge gegenseitiger Tauschbedürftig- 
keit der nebeneinander Lebenden von da an, wo es aufkommt, 
nicht blos zufällig und ausnahmsweise, sondern regelmäßig 
selbstbeschaffte Güter zu vertauschen und zur Befriedigung der 
eigenen Bedürfnisse begehrte einzutauschen. Je allgemeiner
        <pb n="28" />
        14 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
imd m-sg-dehi,ter dies svrtwöhrend geschieht, um so vielseitiger 
gestaltet sich der Verkehr und um so abhängiger werden gleich- 
^rbnnbenen ^e.#ei, nirffid)t(ic() iher 
Bedurft,,ßbefnedtgung von einander. 
«ei cnWicfcItcm %c#r tritt jeber @in¿elne immerrnüürenb 
m,t meWe, m,boren bur# Äuataufei, ber beiberjeitigen Wüter 
m Verbindung. Er ist nun hinsichtlich seiner Bedürfnißbe- 
friedigung von ber Bebürftigkeit ber mit ihm Verkehrenden ab 
hangig. Diese Abhängigkeit drückt jedoch deshalb nicht, weil sie 
Wit%ebentei,berti,erben beg ^erfe^rë ,1x1^11 enbfich micsi 
ebenmasng ber Güterumlauf, ber Umlauf oder die 
Um, nt,un ber #tcr, b. ber bures) nn,tn„fc§ (Hnifnm 
bewirkte Uebergang ber Güter von Einem zum Andern 
welcher seinerseits wieder die Güterverthei luna. die Ver- 
theiliing oder Distribution ber Güter, vermittelt. 
8 11. 
@e^e^^^mtbbeë%crfe#^^,bbeg^^^ter^^,n(n^jc§^^^bb^e 
m jene,, geímincnben 3:01^8^^ Die %crfc^r§gütcr. 
,)imt Tauschgute können jedoch stets nur solche Güter 
u,erben, welche nicht mühelos zu erlangen und an sich ver 
tauschbar sind, d.h. sich entweder selbst an Andere übertragen 
lassen, oder bereit Genuß wenigstens Anderen mitgetheilt 
iverden kann. 
Ruhelos zu erlangende Güter kommen deshalb nicht in den 
Verkehr, weil in der Regel Niemand für deren lleberlassuiia »u 
einer Wegemcistung geimHt fein mirb, nid)t bertm,s#nrc 
inter 5. b. Gesundheitszustände ?c., von jenem schon dadurch 
ausgeschlossen bleiben, daß sie überhaupt nicht ausgetauscht merben 
tonnen. Scibst m, Sinbere nbertrnßbnr finb bnß^nen bic »,01^,0» 
mtb üon Alelen persönlichen Gütern, z. B. Leistungs- 
tayigkeitcu, kann wenigstens der Genuß mitgetheilt werden. 
. .Jedes derartige Gut wird, insofern es zu», Vertauschen 
bestimmt ist, eine Waare. Das Gebiet innerhalb dessen eine
        <pb n="29" />
        15 
. § 11. 12. Verkehr. Werth. 
solche ausgetauscht werden, also Absatz suchen und finden 
fmm, bübct bcii ÜKotft balcïbnt. 3« bcmSBettcifer um 
Absatz gleichartiger Waaren auf einem und demselben Markte 
aber besteht die Concurrenz, das Mitwerben. 
Mit fortschreitender Kultur werden immer mehrerlei Güter 
vertauschbar und mehrt sich somit die Anzahl der Tauschgüter 
sowie der regelmäßig in den Verkehr kommenden Waaren, endlich 
ebenso anch die Concurrenz der Tauschbedürftigen untereinander. 
Werth. 
#12. 
Beim Vertauschen der Güter ist ein Maß erforderlich, 
nach welchem sie ungeachtet ihrer sonstigen Verschiedenheit 
mit einander verglichen werden können. Ein solches bietet 
sich in dein Werthe dar, der ihnen seitens der Menschen bei 
gelegt wird, indem man unter Werth die Bedeutung begreift, 
welche ein Gut fiir die Zwecke der Bedürfnißbefriedigung 
erstrebenden Menschen nach deren Dafürhalten hat. 
Der Werth ist demnach keine den Gittern anhaftende 
Eigenschaft, sondern eine Beziehung, welche dieselben gewinnen. 
Seine Beträchtlichkeit, d. h. die verhältnißmäßige Bedeutung, 
lvelche einem Gute anderen Gütern gegenüber beigelegt wird, 
hängt deshalb auch allgemeinhin davon ab, in welche Be 
ziehung das betreffende Gut zu der nach Befriedigung trachten 
den Bedürftigkeit der Menschen tritt. 
Je nach der Beziehung aber, in welcher ein Gilt als für 
den Zweck der Bedürfnißbefriedigung dienend aufgefaßt wird, 
erscheint der Werth desselben entweder als Gebrauchswerth 
oder als Tanschwerth. Ersterer beruht auf der Gebranchs 
fähigkeit der Güter, der Brauchbarkeit für den unmittelbaren 
Gebrauch, letzterer auf der Tauschfähigkeit (Vertauschbarkeit) 
dieser, der Brauchbarkeit zum Eintauschen anderer Giiter. 
Derjenige, der ein Gut, z. B. Weizen, Steinkohlen rc., un 
mittelbar selbst gebrauchen will, berücksichtigt bei dessen Werth-
        <pb n="30" />
        16 Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
schätzung zunächst den Gebrauchswerth; derjenige dagegen, der 
damit andere Güter eintauschen will, überwiegend den Tauschwerth. 
S13. 
Unter Gebrauchswerth ist also die Bedeutimg zu 
verstehen, welche ein Gut für den Zweck des unmittelbaren 
Gebrauchs erlangt. 
Jedes Gut hat in Folge seiner Gütereigellschaft Gebrauchs 
werth. Die Höhe desselben hängt ab: einerseits von dem 
Grade der Gebrauchsfähigkeit des betreffenden Gutes zur 
unmittelbaren Befriedigung von Bedürfnissen, lind andererseits 
von der Hochgradigkeit der Bedürfnisse, zu deren Befriedigung 
es sich eignet. 
Der Gebrauchswerth eines Gutes ist um sa beträchtlicher, 
je mehrerlei Bedürfnisse uud je besser (müheloser, vollständiger, 
zusagender :c.) sich diese vermittelst desselben befriedigen lassen, 
je bedeutsamer (allgemciuer, unentbehrlicher, dringender ec.) die 
damit zu befriedigenden Bedürfnisse selbst sind. 
Der Gebrauchswerth eines und desselben Glltes bleibt 
daher alich keineswegs dauernd und überall gleich groß, 
sondern kann vielmehr zeit- und ortsweise sehr ungleich sein 
je nach dem Gebrauche, den man davoll zu machen versteht, 
lind den jeweilig bestehenden Bediirfnissen. Er vermehrt 
sich mit Auffinden neuer Seiten der Brauchbarkeit oder 
erfolgreicherer Benutzung, imb vermindert sich dagegen mit 
Aufkommen wirksamerer oder wenigstens zllsagenderer Be- 
friedigungsmittel, welche das nämliche Bedürfniß ntt 
sprechender befriedigen. 
Ersteren Falls vermehrt sich der Gebrauchswerth, weil das 
betreffende Gut mm zur Befriedigung noch anderer Bedürfnisse 
oder mindestens besser als bisher gebraucht lverden kaun. Sv 
hat z. B. derjenige des ehemals minder vielseitig verlvendeteil 
Eisens uud des in Europa anfänglich blos als Heilmittel ge 
brauchten Tabaks ivesentlich zugeuomme», seitdem jenes ein aus 
gedehnt benutztes Baumaterial uud dieser ein allgemeines Ge 
nußmittel geworden ist. Ebenso erhöht sich der Gebrauchswerth
        <pb n="31" />
        g 13. Werth. 
17 
geringhaltiger oder schwer auszunutzender Erze durch techuische 
Fortschritte bei dereu Verhüttung. 
Letzteren Falls vermindert sich der Gebrauchswerth des bis 
her benutzten Gutes, weil sich nun für dasselbe ein vorzuziehendes 
Ersatzmittel darbietet, zumal dann, falls das neuere Befricdignngs- 
mittel in ausreichender Menge verhältnißmäßig nicht schwieriger 
zu beschaffen, luid deshalb unbehindert zum besseren oder selbst 
nur gefälligeren Ersatz des früheren zu verwenden ist. So ver 
liert z. B. ein Farbstoff, Bekleiduugsmnterial, eine bestimmte 
Art von Maschinen re. an Gebrauchswerth, wenn inzwischen ge 
eignetere Färbemittel, zweckmäßigere oder bequemer zu tragende 
&gt;!leiderzenge, andere Maschiueucoustructioueu aufkommen, welche 
für denselben Zweck sich als leistungsfähiger erweisen. 
Jil ähnlicher Weise vermögen Bedürfnißveränderungen ab 
ändernd auf jenen zurückzuwirken. Mit Eintreten und Zunahme 
des Bedürfnisses, durch Zufuhr von Pflanzennährstoffeu die 
Ernteerträge zu steigern, hat z. B. zunächst der Stallmist und 
späterhin allerlei Anderes, lvas zum Düngen brauchbar ist, an 
Gebrauchswerth gewonnen. Unigekehrt sinkt derjenige eines Gutes, 
z. B. eines Modeartikels, Bewaffnungsstückes beim Zurück 
treten der seither damit befriedigten Bedürfnisse. 
Ferner hat den zeitlicheü und örtlichen Bedürfnissen gegen 
über die Gesammtheit einer bestimmten Güterart nicht immer 
gleichmäßig den Gebrauchswerth des einzelnen dazu gehörigen 
Grites. Von im Ueberflusse vorhandenen Gütern haben viel 
mehr vorerst nur diejenigen Gebrnnchswerth, welche zur 
Deckung des bestehenden Bedarfs ausreichen. Die mehr- 
vorhandenen sind für den gegenwärtigen Gebrauch werthlos, 
"sönnen jedoch bedingungsweise später Gebrauchswerth erlangen. 
Vom Gesammtbestande eines ausgedehnten Urwaldes, dessen 
Umgegend noch wenig bevölkert ist, pflegt z. B. geraume Zeit 
hindurch nur ein Theil des schlagbaren Holzes Gebrauchswerth 
zu haben, während der andere ihn erst von der Zukunft er 
warten kann. Ebenso bleibt in früherer Zeit, bei nocí) wenig 
entwickeltem Verkehr und beschränkter Ausbewahrnngsmöglichkeit, 
nach einer überreichen Ernte bisiveilen eiir Theil des erbauten 
Getreides unabgeerntet, »veil cs zunächst nicht zu gebrauchen 
iväre lind deshalb werthlos ist. 
S ch ober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 
2
        <pb n="32" />
        18 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Endlich sind vielseitig brauchbare Güter meist sehnn 
gleichzeitig für die verschiedenen Gebrauchszwecke, denen sie 
zu dienen vermögen, ungleich gebrauchswerthig. 
Solche Güter, z. B. sowohl zur Aussaat als zur Oelgewinnung 
oder Fütterung verwendbarer Leinsamen, zn Brennholz oder auch 
zn Werkholz aufbereitbare Eichen- und Pappelstümine, eine ilud 
dieselbe zllr Kesselfeuerung und Stubenheizung verschieden gut 
geeignete Kohlensorte re., erlangen ungleichen Gcbrauchswerth je 
nach dem Gebrauchszwecke, auf den ihre Brauchbarkeit bezogen wird. 
8 14. 
Je veränderlicher und schlvnnkender aber der Gebrauchs 
werth der einzelnen Güter ist, um sv weniger läßt sich schließ 
lich das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß verschiedener 
Güter allgemeingiltig und dauernd zutreffend feststellen. 
Dasselbe kann überhaupt nur mit Rücksicht ans bestimmte 
gemeinschaftliche Gebrauchszwecke der mit einander zu ver 
gleichenden Güter uub gegebenen Falls für deren Gebraitchs- 
werthigkeit eingetretene Vorbedingungen annähernd richtig 
ermittelt tverden. 
Das gegenseitige Gebrauchswerthsverhältniß von Gütern, 
welche ausschließlich für völlig ungleichartige Gebrauchszwecke 
brauchbar, und demnach auch bezüglich ihrer besonderen Brauch 
barkeit für den unmittelbaren Gebrauch an sich unvergleichbar 
sind, ist nicht unmittelbar benutzbar, sondern höchstens nach der 
Bedeutsamkeit der damit zu befriedigenden Bedürfnisse allgeineiu- 
hin schätzbar. Der Gebrauchswerth z. B. eines Zugthieres im 
Vergleich mit demjenigen eines Beleuchtungsmittels, Buches k. 
kann nicht näher festgestellt, nur als ungleich hoch erkannt und 
vergleichsweise höher oder niedriger geschätzt werden. Dagegen 
ist wenigstens ungefähr zu ermitteln, ivi e sich mehrere Güter zu 
einander ihrem Gebrauchswerthe »ach verhalten, den sie für die 
nämlichen Zwecke infolge einer gewissen Seite ihrer Brauchbarkeit 
haben. Sv ist z. B. das Gebrauchswerthsverhältniß verschieden- 
artiger Futtermittel bestimmbar, indem man den jeweiligen Ge 
branchswerth des einen Futtermittels als Gebranchswerthseiuheit 
auffaßt uub damit den verhältnißiuäßigcu Gebranchswerth anderer
        <pb n="33" />
        2' 
§ 14. 15. Werth. 
19 
Futtermittel vergleicht, ben diese zufolge ihres Nährstoffgehaltes ec. 
unter Voraussetzung zweckmäßiger Verwendung für einen be 
stimmten Nährzweck erfahrungsmäßig haben. 
8 15. 
Unter Tausch werth hingegen versteht mau die Bedeu 
tung , welche ein Gut für den Zweck des Vertauscht 
werdens hat. 
Diesen können lediglich solche Güter erhalten, welche nicht 
nur Gebrauchswerth haben, sondern außerdem auch vertaufch- 
bar und nicht mühelos zu erlangen sind, sich deshalb aber 
eben zum Tauschgute eignen. 
Tauschwerth setzt Gebrauchswert!) voraus, weil Etwas, was 
zil Nichts gut und deshalb gar nicht zu gebrauchen &gt;väre, für 
den Zweck, gegen andere Güter vertauscht zu werden, völlig be 
deutungslos bleiben müßte. Es erlangen jedoch keineswegs alle 
Güter, welche letzteren haben, auch ersteren. Urfreie Güter z. B. 
können ungeachtet ihres etwa noch so hohen Gebrauchswerthes 
niemals selbst Tauschwerth erhalten, weil sie nicht ausschließlich 
aneignungsfähig, demnach auch nicht übertragbar, und also iiber- 
haupt nicht tauschfähig sind. Derartige Güter, z. B. klimatische 
Verhältnisse re., vermögen vielmehr höchstens in den Gruud- 
stücken, denen gegenüber sie sich besonders günstig darbieten, 
tauschwerthig zu werden. Die vorerst noch herrenlosen Güter 
erlangen dagegen, weil sie an sich vertauschbar, nur so lange 
keinen Tauschwerth, als sie noch überfliissig vorhanden und 
mühelos zu haben sind, erhalten denselben aber, sobald und in 
sofern dies nicht mehr der Fall ist. So hat z. B. Triiikwasser 
nur dort Tauschwerth, wo cs daran mangelt und dessen Herbei- 
schaffung mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist. 
Aus den Voraussetzungen, auf denen der Tauschiverth 
beruht, ergeben sich zugleich die für die Höhe desselben ent 
scheidenden Beziehungen. Letztere hängt ab: zunächst vom 
Gebrauchswerthe des Tauschgutes, und alsdann von der 
Erheblichkeit der Schwierigkeiten, mit denen dessen Erlangung 
verbunden ist. Der Tauschiverth der Güter wird deshalb 
insbesondere auch beeinflußt durch deren Seltenheit und die
        <pb n="34" />
        20 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Verhältnißmäßigkeit, iu welcher sie den damit zu befriedigen 
den Bedürfnissen gegenüber vorhanden stub. 
Der Tauschwerth eines Gutes kann also nicht nur steigen 
und fallen, wenn dessen Gebrauchswerth zu oder abnimmt, sondern 
auch daun, wenn die Schwierigkeit der Erlangung sich vermehrt 
oder vermindert. 
Je bedeutender dabei der Gebrauchswerth eines an und für 
sich seltenen Gutes ist, um so beträchtlicher vermag dessen Tausch 
werth zu steigen. Je spärlicher ferner eine bestimmte Güterart 
sich int Verhältniß zur Größe des gesummten, ihr gegenüberstehen 
den Bedarfs darbietet, um so höher kann der Tauschwerth der 
davon vorhandenen Gesamnttmenge und jedes einzelnen dazu 
gehörigen Gutes werden, z. B. derjenige voit Ackerland, Wiesen k. 
in einer Gegend, wo es an dazu geeigneten Grundstücken beson 
ders fehlt. Ebenso bewirkt bei gleichbleibendem Vedarse jede 
außerordentliche Verminderung der, z. B. an Brodfrucht und 
anderen Nahrungsmitteln re., sonst gewöhnlich vorhandenen Güter 
menge eine Tauschwerthserhöhung des davon nocí) vorhandenen 
Vorraths, während eine plötzlich eintretende Vermehrung jener, 
z. B. der Getreidemenge nach einer überreichen Ernte, der Holz 
menge nach starkem Windbrnch re., leicht umgekehrt wirkt. 
8 16. 
Der Tauschwerth ist demnach zwar noch veränderlicher 
und schwankender als der Gebrauchswerth, dagegen aber tut- 
gleich leichter und sicherer als dieser zn ermitteln. Seine 
Höhe läßt sich nach der mittelst des zu schätzenden Gutes 
möglicher Weise tmd wahrscheinlich eintauschbaren Güter 
menge bemessen, für die sich ein Ausdruck im Preise darbietet. 
Der Preis ist die Gegenleistung, welche man (als 
Tauschäquivalent, Gegenwerth) beim Vertauschen eines Gutes 
für dasselbe erhält. 
Derselbe wird auch bezeichnet als „verwirklichter" Tansch-- 
werth, ausgedrückt in der mit einem Gute eintauschbaren Menge 
anderer Güter. 
Der Preis eines solchen besteht also in der Merlge eines 
bestimmten anderen Gutes, die sich dafür wirklich eintauschen
        <pb n="35" />
        § 16. 17. Werth. 
21 
läßt. Derselbe samt in so vielerlei verschiedenen, körperlichen 
oder nnlorperlichen Gütern vereinbart nnd ausgedrückt 
werden, als mit dem betreffenden Gute zn vergleichen nnd 
auszutauschen sind. 
Solange nun Natnraltansch stattsindet, d. h. zum uu- 
ntittelbaren Gebrauch begehrte Güter gegen einander um 
getauscht werden, ergeben sich Naturalpreise. 
Es besteht alsdann z. B. der Preis persönlicher Dienste in den 
dafür erhaltenen Natnralien (Lebensmitteln, Kleidungsstücken re.), 
der dagegen überlassenen Landnutznng oder gewährten Natnral- 
verpflegung; der Preis der Metalle, des Viehs re. in den damit 
eingetauschten Dienstleistungen, Sachen oder Verhältnissen. 
Nach Auskommen des Geldgebranches werden dagegen 
Geldpreise üblich, d. h. in Geld ausgedrückte Preise. 
§17. 
Geld aber heißt die Waare, welche allgemein als Tausch 
mittel (Tanschwerkzeug, Zahlmittel), und deshalb auch zugleich 
als Maßstab zum Messen der Tauschwerthe aller übrigen 
Güter (als Werthsmaßstab, Tauschwerthsmesser, Preismaß) 
benutzt wird. 
Außerdem unterscheidet sich das Geld von sonstigen Waaren 
hauptsächlich nur dadurch, daß es als stillschweigend oder aus 
drücklich anerkanntes Tauschmittcl allgemeiner und williger als 
jede nicht ebenso überall „geltende" Waare beim Tausche an- 
genvmmen wird, und beziehentlich angenommen werden muß. 
Als Tanschmittel macht es den Naturaltausch entbehrlich 
durch Zertheilnng des Tauschvorganges in Verkauf und 
Einkauf. Anstatt unmittelbaren Austausches des zu ver 
tauschenden und damit einzutauschen beabsichtigten Gutes 
wird nun letzteres, nachdem ersteres zuvor gegen Geld ver- 
kauft worden ist, wieder mit diesem eingekauft. Dasselbe 
erleichtert somit zunächst den Umsatz und begünstigt hierdurch 
den Güterumlauf selbst.
        <pb n="36" />
        22 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
0#c (Mb bHebc btc mglidifcit bcS baüon ab, 
#»9'ß, bnü berjcnigc, meiner g. %. (Mucbc gegen GElfcubein 
AíuiGen gegen Wog,,# über ^elgiucr: gegen ZĻrmt unito,#c,i 
mod)tc, Jemanden findet, ber nicht nur bei, angebotenen Gegen 
ftcwb gcbrnud,en, fonbern bafür gerabc n„d) ben gefudden geben 
samt und will. " 
m hingegen ermügïi^^t cg einen ein 
(jetttidjen Ausdruck für die ungleichen Tauschwerthe aller 
anderen Waaren und die in, Verkehr übliche Höhe jener, ans 
n,e(d)er sich zugleich bereit gegenseitiges Tauschwerths 
Verhältnis; ergiebt. 
Um die Tausch,vcrthe verschiedener Güter mit einander ver- 
gleichen zu können, müssen sie gleichsam auf eilten gemeinschaft- 
tdjen Renner gebracht mtb bc^aib mit einem niib bemfclben 
^agftabe gemessen werben, den eben erst das Geld von da an 
erfltebt, wo die meisten Tausche durch dasselbe vermittelt, alle 
nbrtgen Waaren in der Regel gegen Geld verkauft und mit diesem 
verglichen tverden. 
§ IS. 
' Biese .ßö# unb fe#ereg ^#(11,if; briirft jcbodi niât 
#011 ber me# ansässige @inácïpreig, b. ber im cinäcfncn 
nnriimiineiibc^rcig, fonbern bieíme# nur ber 
JJcnrftgreig zutreffend ans, b. h. ber mittlere, in ber 
Mehrzahl ber Tauschfälle gewöhnlich erlangte Geldpreis. 
anc net allen àtschfcilleu innerhalb eines engeren oder 
weiteren Marktgebietes während einer bestimmten Zeitdauer vor 
gekommenen Geldpreise dürften kaum jemals vollständig zu er- 
mttteln sein. Marktpreise können deshalb auch nicht aus dem 
Durchschnitte dieser, sondern lediglich ans den Abschlüssen ein 
zelner, mehr oder weniger mastgebender Marktplätze abgeleitet 
dieselbe,1 ergeben fid, am auberíäffiß^^e,t, memt unter 
entfWcnber %erud|,d,t,gung etioaiger Ungíeid)^citcu beiüglid, 
ber Gute ?c. die Gesammtmenge der gegebenen Falls umgesetzten 
Waarengattung mit der Gesammtsumme der dafür gezahlten 
(Mbbctrügc nerg(id,en mirb; nid,t aber ebenso and, auö ben 
Durchschnitte der Einzelpreise, welche während einer gewissen 
Marft&amp;cit in ben cin&amp;cincn Zaufd)fäsien für je ein Gtüd, je eine
        <pb n="37" />
        bestimmte Maß- oder Gewichtseinheit vereinbart worden sind, 
&gt;veil alsdann jedem Preisschlussc, ohne Rücksicht auf das dabei 
umgesetzte Waarenquantnm, gleiche Bedeutung beigelegt wird, 
ivas offenbar unrichtig ist. Uebrigens werden die Marktpreise 
vielfach, und zwar selbst noch in weit vorgeschrittener Zeit, nicht 
wirklich genau ermittelt, sondern nur auf Grund gemachter 
Wahrnehniungcn geschätzt. 
Einen eigentlichen Marktpreis können auch überhaupt nur 
die marktgängigen, regelmäßig in den Verkehr kommenden Güter 
haben, während diejenigen, welche wenigstens thcilweise absetzbar 
sind, wie z. B. Stroh, Stallmist re., ihn insoweit erlangen, als 
sie üblicher Weise wirklich vertauscht werden. Der Preis blos 
bisweilen, mehr nur ausnahmsweise oder gelegentlich zum 
Vertausch kommender Güter bleibt dagegen ein vereinzelter, z. B. 
derjenige von Alterthümern, seltenen Kunstwerken, sowie, der 
aller zeitlich noch gar nicht allgemeiner zur Waare gewordener, 
jedoch manchmal in besonderen Bedarfsfällen gesuchter und ab 
getretener Besriedigungsmittel. 
Aendert sieh aber der Marktpreis und somit das Tausch 
werthsverhältniß einer Waare der als Geld benutzten gegen 
über, so ist entiveder sie selbst oder letztere wohlfeiler, 
beziehentlich theurer geworden, und zwar diejenige von beiden, 
deren Tauschwerth sei» seitheriges Verhältniß zu demjenigen 
jeder anderen und nicht blos der einen Waare verändert hat. 
Verändert sich z. B. das zwischen Getreide und Gold be 
stehende Tauschwerthsverhältniß, so ist aus dieser Thatsache allein 
noch nicht bestimmt zu erkennen, ob dies durch eine Tansch- 
wertysveränderung jenes oder dieses verursacht wurde. Wäre 
jedoch dasjenige des Goldes gegen alle sonstigen Waaren und 
nur nicht gegen Getreide unverändert geblieben, so würde daraus 
folgen, daß sich ausschließlich der Tanschwerth des letzteren ge 
tti,dert hat. 
8 111. 
Uebrigens kann bei der Werthschätzung von Gütern ma 
noch in Frage kvmmen: entweder der gemeine Werth 
(Gattungswerth, abstracter Werth), d. h. der Werth, den eine 
Güterart allgemeinhin und durchschnittlich nach gemeinem
        <pb n="38" />
        ,24 
Buch 1. Kap. l. Grundbegriffe. 
Ş 
* 
■
        <pb n="39" />
        g 20. 21. Werth. Vermögen. 25 
z. B. wenigstens bedingungsweise bei Enteignung (Expropriation) 
von Grundstücken, während der Affectionswerth in allen vor- 
bezeichneten Fällen unberücksichtigt bleibt. 
G 20. 
Im Ganzen endlich pflegt vorwiegend berücksichtigt zu 
lverden während der niederen Kulturstufen der Gebrauchs- 
I ver th und bei Naturaltausch der Svnderwerth, auf den 
höheren dagegen der Tauschwerth und bei Vernlittelnng des 
Tausches durch Geld der gemeine Werth, der durchschnittlich 
in einem Verkehrsgebiete geltende Marktpreis. 
In früherer Zeit, bei noch unentwickeltem Verkehr, bleibt 
für Jedermann die unmittelbare Gebrauchsfähigkeit der ihm ver 
fügbaren Güter am bedeutsamsten. Wo noch keine oder doch 
nur wenig Gelegenheit zum Vertauschen vorhanden ist, kommt 
es in der That am meisten daraus an, selbst solche Güter zu 
haben, mittelst deren sich die eigenen Bedürfnisse unmittelbar 
befriedigen lassen, z. B. Grundstücke, Viehheerden, Vorräthc an 
Nahrungsmitteln, Bekleidungsstofscn re. Später dagegen, bei 
hochentwickeltem Verkehr, wird die Vertanschbarkeit der zur Ver 
fügung gehabten Güter zunehmend beachtungswerther. Wo die 
allermeisten Menschen nun ohnehin und nur in ungleicher Aus 
dehnung darauf angewiesen sind, für ihren Bedarf Gebrauchtes 
zu erkaufen, kommt es wesentlich darauf an, über solche ver 
tauschbare Güter verfügen zu können, mit denen oder mit deren 
Gegenwerth alles zur eigenen Bedürfnißbefriedigung Erforderliche 
jederzeit leicht und sicher anzuschaffen ist. 
Vermöge«. 
#21. 
Die bereits erworbenen und allgemein anerkannten Werth 
habeitden üußereil Güter bilden nun das Vermögen der 
Menschen. Dasselbe besteht in der Gesammtmenge äußerer 
Guter, über welche Jemand (eine Person, menschliche 
Gemeinschaft oder ein ganzes Volk) behnfs der Bedürfniß 
befriedigung ausschließlich zu verfügen vermag.
        <pb n="40" />
        26 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
iplilli 
làî^'şâ Eich können n&gt; das Vermögen nur aus- 
ĢMLL-LLW 
ŞZWMZ 
S 22. 
Bei Beurtheilung der Beträchtlichkeit eines «er- 
«LMLS.Şà -üb andererseits 
Erstere ergrebt sich unmittelbar aus dem Werthe der 
zugehörigen àmôgensbestandtheile, aus deren Gebrauchs 
und Tanschìverthe.
        <pb n="41" />
        g 22. Vermögen. 
27 
, 3)ic obfoMc (Mßc jebeë ua#r^cbiirftiocrm Şribnt= 
bevmügenê ist bnbci wenigstens bon ba ait, wo bie meisten 
Güter bereits verkehrsgängig geworben stub, am sichersten 
burch Ausrechnung seines Tauschwerthes zu ermitteln. Die 
jenige bes gesammten, ungleich weniger ergänzungsbeb ürftigen 
Volksbermögens aber läßt sich nach jenem niemals voll- 
stänbig, saubern vielmehr nur theilweise schaben, uub zwar 
aus fvlgenben Grüuben. Zunächst bleibt ber Tauschwerth 
mancher bazu gehöriger Bestanbtheile völlig unbestimmbar. 
Ferner ist mit Zunahme bes Tauschwerthes einzelner Theile 
bes Volksvermögens bach nur bann eine ebenmäßige Ver 
mehrung besselben wirklich verbunben, wenn bie Tausch- 
werthserhöhung auf vermehrter Brauchbarkeit ber betreffen- 
beit Güter beruht, imb nicht etwa blas infolge minber aus- 
reichenben Varhanbenseins aber überhaupt schwierigerer 
Erlangung bieser eintrat. 
Unbestimmbar ist z. B. der Tauschwerth von Landstraßen, 
Hafenanlagen re. und vieler förderlicher Verhältnisse. 
Erlangt z. B. Holz re. lediglich deshalb, weil es sich später 
hin weniger reichlich darbietet und nun mühsamer beschafft werden 
muß, höheren Tauschwerth, so verlieren ihm gegenüber alle anderen 
Waaren ebensoviel an Tauschkraft, als cs selbst gewann. Ver 
mehrt würde jedoch das Volksvermögen durch Entdeckung viel 
seitigerer oder sonstwie bedeutsamerer Gebrauchsfähigkeit schon 
vorhandener Güter, z. B. des Thonschiefers, der Schwefelkiese, 
Schlacken rc. 
I Die relative Größe eines Vermögens kann bagegen nur 
Mittelbar nach beni Verhältnisse bemessen werben, in welchem 
dasselbe zu ben üblichen Bedürfnissen bes Besitzers und zu 
ben Vermögensverhältnissen ähnlicher Personen steht. 
Der Reichthum besteht bemuach im Besitz eines ver- 
hältnißmäßig großen, überreichlichst zur Bebürfnißbefrie- 
bignng ausreichenden Vermögens. 
Abstufungsweise arm ist umgekehrt, wer kaum oder sogar 
überhaupt nicht genug zur Befriedigung seiner nothwendigen 
Bedürfnisse, und beziehentlich noch weniger hat, als seines Gleichen
        <pb n="42" />
        28 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
zii huben pflegt. Vergleichsweise wohlhabend endlich erscheint 
J^der, dessen Vermögen zur angemessenen Befriedigung seiner ver- 
nnnstigen, nothwendigen und freien Bedürfnisse mindestens durch- 
sc mit tí id) ausreicht, und dabei denn mittleren Vernlögensbetrage, 
über den seine Standesgenossen günstigeren Falls verfügen, nicht 
nachsteht. 
ijb st bet ^emsliib, eine einzelne Person oder ein ganzes 
Volk, reich, wohlhabend oder arm ist, das laßt sich in der' 
Regel schon nach äußeren Merkmalen annähernd richtig 
beurtheilen. 
So läßt sich die relative Größe des Vermögens einzelner 
Menschen z. B. nach der Lebensweise derselben und der Leichtig 
keit, mit welcher sie Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen, einiger- 
niaBeii WmtOciicn. 9(18 %RcrfmnIc, mcld,e einen 6#,% nu^bic 
Vei haltuis)mÜhigkeit eines Aolksvermögens gestatten, können hin- 
gegen bienen : g. bic 2cbcn8att unb bog 9Bü^íbcfinbcu ner= 
schiedener Volksklassen, namentlich der mittleren und niederen: 
bjc ers)cMid,kit nnb 9(rt bc8 9íui^m,bc8 für gcmcinnühißc nnb 
öffentliche Zivecke, sowie insbesonbere die Leichtigkeit, mit welcher 
bei: @(ao(8bebatf burd) mc^^cuernnß mifßcbmdn iJitb, o^c fonber. 
in!) bruckenb zu werden; endlich auch der Umstand, ob ein Volk 
an andere Völker vorzugsweise ausleiht, oder von solchen borgt re. 
' 3tbc bmiftiße Mcibt 
iid) immer nur zeitlveilig und niemals auf längere Zeit hinaus 
zutreffend, tucii ein bestimmtes Vermögen nicht leicht an- 
bmentb, mebet jernet %e^^stmti^,nst^^^fei^ uD^^ 
imcfj, ocimii Q(ci^^c ^ríific bc^íf. 
@8 iDÄre bieg Uie(,ncs)t nur bmm luögiid), fa((g ciucrfcit8 
"^"'"'^""8 bet gegen^bet^^c[)en= 
ben Bedürfniß e erfolgte, und falls andererseits weder der 
(Beimiudß, unb %nufd,n,etH) bei- æcrm^gcu8bc^^m^b(^cik fid, uct- 
änderte, nod) durch die Art der Vermögcnsbenntzung eine Ver 
mögensabnahme oder -Zunahme herbeigeführt würde. 
Bestimmbar ist überhaupt blos der gegenwärtige Werth 
«"4 bet aufünftißc aBcttO (auh^,^^8luctM)), 
rucksichtlich desien lediglich Vermuthungen zu hegen sind.
        <pb n="43" />
        § 23. Wirthschaft. 
29 
Wirthschaft. 
#23. 
Weil aber die Menschen fortwährend Vermögen brauchen, 
um ihre Bedürfnisse genügend befriedigen zu können, so 
müssen sie auch wirthschaften, d. h. andauernd für Befriedigung 
ihres Bedarfs an äußeren Gütern durch Beschaffung und 
Benutzung von Vermögen sorgen. 
Die Wirthschaft besteht also in der fortgesetzten 
Thätigkeit zur Erwerbung und Verwendung äußerer Güter 
behufs der Bedürfnißbefriedigung. 
Zn dieser auf letztere abzielenden Thätigkeit werden die 
Menschen nicht nur durch ihre eigene Bedürftigkeit genöthigt 
und durch Eigennutz angetrieben, sondern auch durch den 
mit fortschreitender Kulturentwickelung sich in ihnen zu- 
nehmend mehr regenden Gemeinsinn bestimmt. 
Der durch den Trieb der Selbsterhaltung hervorgerufene 
Eigennutz (die Selbstliebe, das Eigenintercsse) treibt zu An 
strengungen behufs der Bedürfnisbefriedigung, weil Ntchtbefrie- 
digung der Bedürfnisse (Mangel) wehthut. Er erweckt den auf 
Gewinnung von Gütern gerichteten Erwcrbseifer und die auf 
Festhalten des Erworbenen bedachte Sparsamkeit. Derselbe kann 
zivar ebenso zu blinder Selbstsucht (zum Egoismus) ausarten, 
wie der Erwerbstrieb zu rücksichtsloser Habsucht und die Spar 
samkeit zu schmutzigem Geize, vermag sich jedoch niemals un 
beschränkt zu bethätigen, weil alle Menschen eigennützig sind. 
Alle suchen ihre Bedürfnisse mit möglichst geringer Anstrengung 
zu befriedigen, und die Meisten trachten späterhin sogar darnach, 
ihren Bedarf zunehmend vollständiger und besser befriedigen zu 
können. Der Eigennutz jedes Einzelnen stößt daher überall auf 
entgegenstehend? Widerstände, welche ihn in Schranken halten. 
Außerdem tvird derselbe noch. neben der nicht so leicht gänzlich 
schweigenden Mahnung des eigenen Gewissens, durch den aus der 
Nächstenliebe entspringenden Gemeinsinn gemäßigt, welcher eben 
falls keinem sich sittlicher Pflichten bewußten Menschen gänzlich 
fehlt. Dieser äußert sich einerseits als Uneigennützigkeit. anderer 
seits als Freigebigkeit, und bethätigt sich im opferwilligen Interesse
        <pb n="44" />
        '&amp;udj t. Kap. ï. Grundbegrisse. 
gr libere, g. %. bic 
Staatsgemeinschaft rc. 
Standesgenossen, 
Gemeinde, 
8 24. 
##;### 
am 
mmm 
--ZMķ-L
        <pb n="45" />
        § 24. 25. 2G. 38#^. 
31 
G 25. 
Wer seine Bedürfnisse selbständig befriedigen will, muß in 
zweifacher Beziehung wirthschastlich thätig sein. Derselbe muß 
einerseits erwerben, mit Hilfe von Erwerbsmitteln äußere 
Güter zu beschaffen trachten, um in diesen selbst oder durch 
deren Gegenwerth Verfügung über Genußmittel zu erlangen; 
andererseits haushalten, mittelst des Erworbenen uitb inner 
halb des dadurch gewonnenen Unterhaltsspielraums durch 
demgemäße Ein- und Zutheilung des Verbrauchs seinen 
eigenen Bedarf auskömntlich zu bestreiten suchen. 
Beide, sich in Erwerbswirthschaft und Haushalt 
spaltende Seiten des Wirthschaftens sind gleichmäßig be 
deutsam für den Erfolg der Wirthschaftsführung und die 
%noe beë 38^^4)0^01. 
.. Diejenige der einzelnen Menschen und ganzer Völker ist 
nbernll nicht blos davon abhängig, wie viel sie erwerben, sondern 
insbesondere auch davon, wie sie mit dem Erworbenen haushalten. 
UcücroH gilt, bnß ber eriDerMeifer ber %Bic^^^^#te;Ibell ^wr 
bedingungsweise den Erwerb zu steigern, daß deren Selbst- 
#^#^0 m,b m&amp;iQw,0 icW) allein bic %er^äst,%i^^äW^fe^t 
des Verbrauchs zu sichern vermag. 
G 26. 
% itfWi'OÍi#' ber 38113^4)0 ist bte 
H aus wirthschaft, in welcher für den eigenen Bedarf ge 
brauchte Güter erzeugt und unmittelbar zur Bedürfniß- 
befriedigung der Angehörigen verlvendet werden. Aus der 
anfänglich möglichst vielseitigen Erlverbsseite dieser, die sich 
weiterhin zunehmend mehr auf bloße Zurichtung der im 
Haushalte benutzten Sachen und ans allerlei häusliche 
Dienstleistungen einschränkt, gehen alsdann im Verlaufe der 
Z&gt;eit besondere, sich nach und nach abtrennende und vermannig- 
faltende Arten von Erwerbswirthschaften hervor. ' 
Letztere entstehen, indem die eine oder andere Erwerbs 
thätigkeit nicht mehr allein für den Hausbedarf, sondern auch 
zunächst nebenbei und nachher überwiegend oder sogar ansschließ-
        <pb n="46" />
        32 
àch l. Kap. 1. Grundbegriffe. 
ļîch' Zum Vertauschen betrieben und somit endlich zum Haupt 
mucrB luirb, ber fid; feinerfeitg luicbcr amnä^^^^ auf gleid)artigere 
Verrichtungen beschränkt. ! 
giebt daher jedesmal ebenso vielerlei Wirten jener, als 
verschiedene Zweige des Erwerbs (Eriverbszlveige, Er 
11)^^0111'],, ficij bereit gebiibet 1)01,0,,. ¿djíiof; 
ltd) aber können überall folgende vier Hallptgruppen unter 
schieden werden, nämlich Wirthschaften welche'erwerben : 
1. m den sogenannten Urge werben durch Beschaffung 
von .Rohstoffen verniittelst occupatorischer Natnrbenntzuna 
oder eigentlicher Rohstoffproduction, welche von da an hinzu- 
koinnien »ins;, wo erstere nicht mehr allein zur Bedürfniß 
befriedignng ausreicht; 
OMtlüffc lucrben ingbefonbere befd;afft bi# Sagb m,b 
pi|cí)cu'i , durch den Bergbau sowie durch die Landwirthschaft, 
welche ihrerseits ben Landbau, nämlich den Acker- und Gras- 
lambau, den Garten- und Waldbau, und außerdem die Bieh- 
0#!# bieg &amp;. %. bei (Erlegung 
luilber ^icrc ober G)eii,im,m,0 lullb,member u,íb in 
ber We Uorl)anbcner Weficinc 2c., bind) wnftönbige Wbuctiûn 
bagegen z. B. schon anfänglich beim Getreidebau und späterhin 
a# be, ber gifd)gud)t %. 
2. ut dell Verarbeitungsgewerben durch Um- 
lvandeuing lind weitere Verarbeitlmg von Stoffen; 
Die so verschiedenartigen, entweder handwerksmäßig oder fabrik- 
mnpig betriebenen Verarbeitn»gsgeiverbe machen die 'gewonnenen 
burci) %erä„bcrung ii)rcg Bufianbeg i,„b ¡brer stoni, 
überhaupt erst zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse tauglich 
über wcugßcng bicrgu geeigneter, nig sie cg ob„ebem fein füiuiten 
durch 
Dieser wird, neben den Transportgeiverbei, ?c., namentlich 
burd) ben üenuitteit, lüde# fid) ebcnfallg mebrfad) ücr= 
&lt;VDctgt, z. b. je nach den Gegenständen, auf die er sich bezieht 
mib ļc nad, ben been er fid) „„tcr¿id)t, i,i 
(Mre,be=, ítoíonianoaarc„=, ßrebitbanbd ,c., aUgemeiubiu ¡n
        <pb n="47" />
        § 2T. 
33 
Groß- und Kleinhandel ec. Je nach seinem Verhältniß zur Gc- 
samnltwirthschaft eines Landes aber zertheilt sich derselbe in in 
ländischen und auswärtigen Handel, welcher sich seinerseits wieder 
in Aus- und Einfuhrhandel und in den Zwischenhandel sondert. 
4. in persönliche Dienstleistungen übernehmenden 
Berufen durch Beschaffung nicht nur persönlicher, sondern 
überhaupt unkörperlicher Güter. 
Solche iverden zumal beschafft durch Kunst und Wissenschaft, 
z. B. berufsmäßig im Civil- und Militairdienste des Staats, 
aber auch durch niedere, hauptsächlich eben nur des Erwerbs 
halber verrichtete persönliche Dienste. 
§27. 
Uebrigens bezweckt jedwede Erwerbswirthschaft Ver 
mögenserlverb durch Erzielung von Ertrag und Einkommen 
aus letzterem. 
Jener, der Ertwag der Wirthschaft, einer einzelnen 
lvirthschaftlichen Thätigkeit oder einer ebensolchen Benutzung 
ci^lc§%ct^ntiíocllëße^c^^^mìbe§, best# in ben mittelst berfclbcn 
Wijmtb cinca bestimmten 8e.itrnnmc3 belassten nenen 
(Ruteni, begüg(i^^ in bereit (&amp;Qcmucrtl)c. ^cr ^csammt 
betrag besseren, ber %L#crtmg gemübrt 
inļLiniett, als er bie Kosten (Auslagen) beeft, d. h. die behufs 
Beschaffung der neuen G liter verbrauchten Vermöqens- 
be^^mtbt^etle erseht, ^,möd)st ïebi^ït^^ einen Bicberersnb für 
nnsnelnenbetea %ermünen. Sn bem bnrüber bmnna\er= 
bleibenden Ueberschusse ergiebt er dagegen eine wirkliche Ver- 
mehrung des Vermögens, und in dieser den BàLwtra g 
(Dtettoertrng), ^c(^^er für bic beim ^irt^s^^nsten bnrcii 
Bethätigung von Mühe oder Entsagung gebrachten persön 
lichen Opfer eittschädigt. 
Der einen Ersatzposten abgebende Theil des Rohertrages 
muß seinem .Werthe nach entweder unmittelbar sachlich oder 
lucninítcuS mittelbar, &amp;. bnrd) Bcrwenbimg ans (Eteiacrnna 
bet- 9(1^,1011(111 ic., gm fortgcfcbtcii mWcbcrbcnubunq für cmcfba, 
wirthschaftliche Zwecke unverkürzt zu erhalten gesucht werden 
Schober, VolkSwirthschaftslehre. 3. Sinfl. g
        <pb n="48" />
        34 
Buch 1. Kap. l. Grundbegriffe. 
lucii fid) sonst ber Mm,b bcr%Bir,i)fd)oft „nb ingülgc ftierbon 
berm fünft,gc (iroiebißfeit ocl^^öftnib,nö6ig ncrfd)Ied)tmi mürbe. 
? cr md l Ersatz der stattgehabten Vermögeiisüpfer übrig bleibende 
Grtragstheil hingegen, welcher einen Zuwachs cut zum vorigen 
vermögen hmzukommenden Gütern gewährt, ist für die K'vrcke 
des Haushalts ober zu sonstiger Verwendung frei verfügbar 
pie %Birti)fd)nft, locldje feinen fd)Iii#d]en 9(eincrtrog liefert 
ber freilich nicht immer bezifferbar ist, verfehlt ihren Kweck' 
ivahrend diejenige, deren Ertrag nicht einmal die Kosten'deckt' 
nur Verlust bringt. ' 
Fur den Wirthschaftenden selbst aber bildet der Rein- 
ertrag das Entkommen, welches gleich jenem in erwirth- 
neuen OMtcn,, bic uic^t CSrfnt) bnu Vermögen finb 
und beziehentlich in dem dafür erhaltenen Preise besteht' 
3)nffemc ist Mmd), fnííê nmu nufer @{,1,1^,110 n&amp; Ziffer 
uerfteijt, luofcs)e iunerbnib einer gelniffen ^eit neu in bnä 
^enniineu yscuinubeë eintreten, berjenine Sffeii ber in giifqe 
wirthschaftlicher Thätigkeit bezogenen Einnahmen, welcher 
ofpe @^^^níeruu^ beg bnr^eri^eu Bcrutöqeuö gur Befric 
biqunq ber ebenen ^ebürfniffe über fimitiuic beiiebig uer; 
wendet luerbcu kann. 
3)ic Ginnobnie besteht osso tu ber gongen Menge non ®ütcrn 
loefdic luöGrcnb cineß 3eitobfd,uittca, g. B. eincü ßobreg je., neu 
tu bog Vermögen beg lo^rtbf^^oftcnbcn (Subfectë (%8irt#) über 
fetneê, etwa gleichsam als eine besondere Persönlichkeit aufgefaßten 
an fid; jedoch das bewirthschaftete Object abgebenden Geschäfts 
eintreten, und jenes mindestens jetveilig vermehren; die Ausgabe 
dagegen in allen Gütern, welche umgekehrt ans dem Vermögen 
anstreten und dasselbe somit vermindern. Die Einnahme umfaßt 
bcinnod, mid) (Bitter, iocId,c íebiglid, Bcrn1Öqc,^gcrfo^^ finb mtb 
bedingungsweise selbst solche, welche überhaupt nicht vom' Ein 
nehmenden erwirthschaftet, sondern gegenleistungslos r R als 
@efd,e,tf, (Sattst je., en,Monge,1 lourben. 6ie ¡ft 'insofern sie 
Aug eigener loirtmoftlidjer $I)ötiofett Oerborginn meid) 
bem 9(0^1(1000 ber 38irt#oft, mtb bilbet für. beit Beluga, 
berechtigten als Roheinnahme das sogenannte Roheiiikomnien 
welches von Manchen noch besonders unterschieden tvird. Ans 
derselben ergiebt sich alsdann, nach Ausscheidung der darin ent-
        <pb n="49" />
        g 28. Volkswirthschaft. 
35 
haltenen Ersatzposten oder, anders ausgedrückt, nach Abzug sämmt 
licher behufs ihrer Gewinnung gemachten Ausgaben, die dem 
Reinerträge entsprechende Reineinnahme, das eigentliche Ein- 
kommen (Reineinkommen). Das Gcsammteinkommen einer Person 
enthalt daher schließlich sämmtliche Werthsüberschüsse, welche sie 
in erwirthschafteten nenen Gütern über die behufs deren Be 
schaffung aufgewendeten Vermögenswerthe hinaus bezieht. 
UolKswirthschnkt. 
8 28. 
silbern nun Jeder, welcher darauf angewiesen ist, seine 
Bedürfnisse selbständig zu befriedigen, in der einen oder 
anderen Weise Wirthschaft betreiben muß, so stehen auch stets 
eben so viele einzelne Wirthschaften neben einander» alswirth- 
schaftlich selbständige Personen und Gemeinschaften vor 
handen sind. Diese Einzelwirthschaften sind durch gegen- 
seitigen Verkehr mit einander verbunden, ergänzen sich 
Wechselseitig, und. ergeben in ihrem Zusammenwirken die 
Volkswirthschaft. 
Die Sonderwirthschaften der verschiedenen Personen, Fami 
lien, Gemeinden rc., sowie des Staats selbst, sind sämmtlich mehr 
oder weniger vcrkehrsbedürftig und um so abhängiger von ein 
ander, je einseitiger und verschiedenartiger sie werden. Dieselben 
stehen daher keineswegs etwa zusammenhangslos blos neben 
einander, sondern treten vielmehr durch ihr im Einzelnen zwar 
getrenntes, im Ganzen jedoch zu gegenseitiger Bedürfnißbefrie 
digung zusammenwirkendes Wirthschaften mit einander in Ver 
bindung. 
Unter Volkswirthschaft ist demnach die wirthschaft- 
liche Gesammtthütigkeit eines Volkes zu verstehen, tvelche sich 
zwar in Einzelwirthschaften gliedert, aber in Folge des In- 
einandergreifens dieser ein einheitliches, sich nach eigener 
Gesetzmäßigkeit regelndes Ganzes bildet. 
Als ein einheitliches Ganzes erscheint dieselbe innerhalb 
des Weltverkehrs zunächst schon deshalb, tveil jedes Volk 
"nd dessen Bevölkerung, d. h. die Gesammtheit der die Volks-
        <pb n="50" />
        36 
Ņuch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
gcmcmfW imb bk enn^cfcIMn^ 
luíbenbcn Personen, selbst inmitten anderer Erdbewohner ein 
snr sich bestehendes, selbständiges Ganzes ist. 
Ein solches ist wenigstens jedwedes durch gemeinsame Ab- 
1^11110 wib aßcimrtine @ni^(crcí^„Q kerbimbcic %M, 
'^àme staatlich organisirt, aus einem bestimmten Gebiete unter 
einer höchsten Gewalt nach einer gewissen Ordnung zusammenlebt. 
Als eut sich nach eigener Gesetzmäßigkeit regelndes 
#1,^ (iW cnucft lucii bip hmn- 
Worn mb 1141 ^0^, fm,bcm irnc^ diic, besiiilim 
Regelmäßigkeit erfolgen, die sich geltend macht, ohne von den 
Menschen erst anerkannt worden zu sein. 
Jeder in der Volkswirthschaft eintretende Zustand ist die 
§mm 
Ausbildung gelangten Vorbedingungen entstanden. Die Ueber- 
WHWZW 
IpB
        <pb n="51" />
        29. Volkswirthschaft. 
37 
Die Volkswirthschaft, welche man deshalb auch mit 
einem lebenden Organismus verglichen und als ein organisches 
Ganzes bezeichnet hat, ist also keine etwa von Menschen er 
sonnene Einrichtung. Sie ist vielmehr eine durch die 
Bedürftigkeit, Anlagen und Triebe der Menschheit bedingte, 
sich beim gesellschaftlichen Wirthschaften gleichsam von selbst 
ausbildende natürliche Ordnung, die auf bestimmten, sich 
aris innerer Nothwendigkeit ergebenden Gesetzen beruht. 
Diese Gesetze, nach denen sich das wirthschaftliche Leben der 
Völker entwickelt und ordnet, unterscheiden sich von den in der 
äußeren Natur herrschenden Naturgesetzen hauptsächlich blos 
dadurch, daß sie nicht unbedingt in jedem einzelnen Falle, sondern 
nur im großen Durchschnitt der Fülle zur Geltung gelangen. 
Das Erkennen derselben wird jedoch dadurch erschwert, daß 
die innerhalb der Volkswirthschaft eintretenden Erscheinungen 
meist durch mehrerlei Ursachen bedingt sind, welche außerdem 
einzelnen Falls in sehr verschiedenem gegenseitigen Verhältniß 
zusammenzuwirken vermögen, -und daß jene sich deshalb, weil 
eben die ursächlichen Verhältnisse so vielfach abweichend zusammen 
gefügt und gruppirt bleiben, im Einzelnen ebenfalls ivieder un 
gemein mannigfaltig ausbilden. Es ist dies eine ganz ähnliche 
Thatsache wie die, daß das physische Leben der Pflanzen und 
Thiere überall ganz gleichen, allgemcingiltigen Naturgesetzen 
unterliegt, während doch der Verlauf und Erfolg desselben, je 
nach den in jedem einzelnen Falle hinzukommenden besonderen 
Lebensbedingungen, so äußerst ungleich ausfüllt. 
§29. 
Die Volkswirthschaft entsteht mit Eintreten regelmäßiger 
werdender Verkehrsbeziehungen zwischen vereinzelten und bis 
dahill in sich abgeschlossen gebliebenen Wirthschaften, während 
sie übrigens als eine wesentliche Seite des ganzen Volkslebens 
mit dem Volke erblüht und verfällt. Schließlich aber erweitert 
sie sich zunehmend mehr zur Weltwirthschaft, zu bet in 
einzelne Volkswirthschaften gegliederten Gesammtwirthschaft 
der mit einander verkehrenden Völker.
        <pb n="52" />
        38 
Ņuch 1. Kap. l. Grundbegriffe. 
Zur Gcsammtwirthschaft der die Erde bewohnenden Völker 
cilDcitcm fid; b,c oa^icbmi'n BoífgioiitOMoftcn i„ bein 
S» bet gemeinsamen %uit§= nnb ^eítmirtüfcbaft mirti, 
fcĶjtm nnn Síííe mit ,mb für einanber, nnb gelangen fu Uel 
ÄirirïÄ'Ä*“" - 
ÄWîfflrasîss L 
sKiÄ'Äxsrs.r-s 
2 ücrfd,ícbeaen @ì,#Amb Bolsi 
ïääsäïs; 
MşiLUķLLLW 
biéf%^" ""b M#t uifu in ber (%cfammtfLme 
msmm: 
„ rl'l'î AU dessen Erzielung Mitwirkenden aber vertheilt 
^ ber^unn Dun @)rnnbrente, Wrbeitafuljn nnb 
Kapitalzins. 
^WÄÄMÄS
        <pb n="53" />
        8 30. 31. Volkswirtschaft. Einwirkung auf dieselbe. 39 
jedoch nur entweder mit Arbeiten oder mit Vermögen, Grund 
stücken und Kapitalien, beziehentlich mit diesem und jenen zugleich. 
Als Vergeltung hierfür beziehen dieselben, je nach der Art ihrer 
Mitwirkung, theils Grundrente, welche sich aus der Anwendung 
von Grundstücken ergiebt, theils Arbeitslohn für .Leistung von 
Arbeiten, theils Kapitalzins, den die Verwendung von Kapitalien 
einbringt. 
Aus einem oder mehreren der drei vorgenannten E in 
to in mens zw ei ge rührt daher schließlich auch jedes einzelne 
Einkommen her. 
Einwirkung rmk die Vollwwirthschmkt. 
8 31. 
Weil sich sonach das wirthschaftliche Leben der Völker 
innerlich nach seinen eigenen Gesetzen regelt, so läßt sich 
dasselbe auch durchaus nicht beliebig beeinflussen. Hierdurch 
wird jedoch keineswegs ausgeschlossen, daß menschliche Ein- 
wirkung ans die Entwickelung der Vvlkswirthschaft 
möglich und beziehentlich sogar zu deren Gedeihen noth 
wendig ist. Der Verlauf dieser Entwickelung und die Art 
und Weise, in welcher sich demzufolge die Volkswirthschaften 
verschiedener Völker äußerlich abweichend gestalten, hängt 
vielmehr in einem gewissen Grade stets wesentlich mit von 
absichtlich getroffenen menschlichen Maßnahmen (Veranstal 
tungen, Bestimmungen) ab. 
So beruht z. B. das nach bestimmter Gesetzmäßigkeit er 
folgende Zustandekommen der Preise, das Aufkommeic des Geld- 
gebrauchs, getrennter Erwerbszweige re. ans innerer wirthschaft 
licher Nothivendigkeit, deren Folgen sich nicht beliebig ändern 
lassen; das Hinzukommen von den Handel oder andere Gewerbe 
begünstigenden Vorkehrungen, das Entstehen eines geordneten 
Münzwesens ?c. dagegen auf äußerlich organisircndem Zuthun 
der Menschen, auf menschlich gekonnter Organisation, welche ihrer 
seits wieder ans bestehende Verhältnisse folgerichtig, gut oder 
schlimm, zurückwirkt.
        <pb n="54" />
        40 
Buch 1. Kap. l. Grundbegriffe. 
Síkbcríid) aber (mm mif bic æoíf0m^rt^f^^aft g,md^^^^ 
nOevljmipt nur eingewirkt werden durch Unterstützung, 
Beichleumgung oder Mäßigung, ihres natürlichen Eut- 
wickelungsgauges, also namentlich: allgemeinhin durch 
Begünstigung des Eintretens von Bedingungen für volks- 
^lr(^^^^nf^^^^c imb il,ëbe^^l,bm''bl,r^^^i,m,e^ 
räumung derjenigen Hindernisse, ivelche jenen etwa entgegen- 
fmuic biaci) ^Wue^r ,mb ^414^4,,m,i geitineiku 
Störungen des ebenmäßigen Fortgedeihens. 
Günstigere Bedingungen für Weiterentwickelung lassen sich 
herbeiführen durch Hinwirkung ans Eintreten von Ursachen, 
lucf^c m bc,timmtcr w^rtbfd)afm^^er ${„#1 fbrbcriid, gnnid= 
zuwirkeil geeignet sind. 
Dem Fvrtschreitenkönnen entgegenstehende Hindernisse sind 
nbiwwmbbar bnrd, ^„10^11,^ ans Sßegfali adeg bcgienigen 
¡uübmd) Gegebenen Baiig bn0 sonst gn gcwärtigcnbe @id,weites 
bdbcn bcftcbenbcr guftänbc ,#001% bccmtrö#igt ober bocb 
mmot(),g ocrïangfawt wirb. %n foid,cn Meinen 'nnb großen 
Wm#:, fe^It cg fm,m jcmnig. U„b oft wirb nerabc bag 
wag cí,enmíg, unter früheren ^orbebingungen, ein entfdiiebener 
iyortidjritt War, im Laufe der Zeit zu einem derartigen Hemm- 
niß, dessen Beseitigung nachher wieder zu erstreben ist. 
Zeitweilig dazwischenkommenden Störungen, welche durch ihre 
weiteren Folgen das wirthschaftliche Fortgedeihen fast regelmäßig 
m ,„(,#0# 0egicl)nng fd)dbigcn, (am, gu begegnen gei'ndW 
werben burd, oorbengenbeg %er(),itcn i^reg (Sintreteng nnb 
Weiterumsichgreifens, ober wenigstens durch Linderung ihres 
natürlichen Verlaufs, was freilich nur dann erreichbar ist, wenn 
die veranlassenden Ursachen richtig erkannt worben sind und dem 
Hauptgründe der sich einstellenden Uebelstände irgendwie ent- 
gegengewirft gn werben bmnog. Man bat sol# (Mcmmiaci 
and, a(g @r(ran(,mgcn eingeiner Z^eile beg WNuirK, 
schaftlichen Organismus aufgefaßt und mit wirklichen Krankheiten 
lebendiger Körper verglichen. 
Ferner iļt eine derartige Einwirkung keineswegs überall 
in gleicher Weise möglich. Welche Ziele jeweilig zu verfolgen 
und welche Mittel hierbei anzuwenden sind, das hängt ganz-
        <pb n="55" />
        g 31. Einwirkung auf die Volkswirthschaft. 41 
lich von der eigenartigen Ausbildung der einzelnen Falls 
schon gewordenen oder noch im Werden begriffenen wirth- 
Buftaubcobr @rmd)1m bíetbot iebcgntaí íebtgíid) 
4% ¿Side, btc bmcO bot 1101(^14)01 @ittiDtcEcímigêbo;í(iuf 
jener gewissermaßen vorgezeichnet sind. Ebenso erweisen sich 
behufs deren Erreichung nur diejenigen Mittel als wirksam, 
welche den Ursachen begegnen, die durch ihr Zusammenwirken 
den gegenwärtigen Zustand bedingen und hierauf abändernd 
zurückzuwirken vermögen. 
Es läßt sich also mit Erfolg ausschließlich hinwirken auf die 
Verwirklichung von Fortschritten, für deren Eintreten die es 
herbeiführenden Vorbedingungen bereits einigermaßen vorhanden 
sind oder wenigstens zu entstehen anfangen; und die beabsichtigte 
Wirkung nur erzielen durch den gegebenen Verhältnissen angepaßtes, 
zweckentsprechend nachhelfendes oder anbahnendes Eingreifen, ver 
mittelst dessen gleichzeitig die sich darbietenden Anknüpfungspunkte 
zur Beeinflussung des bezüglichen Wollens und Könnens der 
Menschen ausgiebigst benutzt werden. 
Deshalb ist endlich auch überall wohl zu unterscheiden 
zwischen den Maßnahmen, welche überhaupt zu Gunsten einer 
bestimmten wirthschaftlichen Beziehung allenfalls angewendet 
werden können, und denjenigen, die in einer gewissen Zeit 
und unter gegebenen Umständen angethan sind, zumal ver 
fehlte, falls sie nicht völlig wirkungslos bleiben, leicht schäd 
lich wirken. 
Die zur Förderung der Volkswirthschaft dienlichen Maß 
nahmen können meist je nach den Umständen, unter denen ihre 
Anwendung erfolgt, sowohl nutzen als schaden, während einige 
andere insoweit jedenfalls unschädliche sind, als sie lediglich dort 
wirksam werden, &gt;vo sie zu nutzen vermögen, &gt;vie dies z. B. bei 
bloßem Bereithalten von irgendwelchen Veranstaltungen der Fall 
ist, die nicht benutzt werden, sobald sie keinem wirklich vor 
handenen Bedürfnisse entsprechen. Irgendwo erfolgreich gewesene 
haben daher selten unbedingt die Vermuthung für sich, daß sie 
anderwärts ebenso anwendbar sein würden. Die besonderen Falls 
anzuwendenden müssen vielmehr nothwendig um so selbständiger 
aus den da eingetretenen volkswirthschastlichen Bedürfnissen her-
        <pb n="56" />
        42 
Buch 1. Kap. l. Grundbegriffe. 
deren 
ZMMà 
WS8 
" foW '™ ş uamentlich bie verschiedenen Organ- des 
selbst " und das oliaste betfrilien, die Staatsgewalt 
■1
        <pb n="57" />
        § 32. Einwirkung auf die Volkswirthschaft. 43 
lange lebenskräftig, als deren Mitglieder durch das Bindemittel 
werkthütigcn Gemeinsinns und regen persönlichen Interesses an 
den gemeinsamen Bestrebungen zusammengehalten werden. 
Letztere beeinflußt die Volkswirthschaft schon durch 
(ücwülmmg bmi 9###, bi# ber 
licherr Sicherheit nach Innen iiub Außen, durch die zur 
Kostendeckung des Staats nothwendige Besteuerung re. sehr 
bedeutend. Das Maß dagegen, in welchem dieselbe Ver 
anlassung hat, außerdem noch entweder ganz unmittelbar 
oder wenigstens mittelbar auf die volkswirthschaftliche Ent- 
tvickelung besonders einzuwirken, ist wesentlich durch deren 
jeweiligen Stand und durch die Ausbildung bedingt, welche 
einzelne Seiten der privatwirthschaftlichen Erwerbsthätigkeit 
beleits erreicht haben. Mit den Fortschritten jener und dieser 
vermindert sich die Nothwendigkeit staatlicher Nachhilfe, 
wahrend sich gleichzeitig doch die Bedürfnisse vermehren, 
welche behufs ihrer Befriedigung staatliches Eingreifen er 
fordern. Im Allgemeinen aber kann dem Staate lediglich 
obliegen, für Befriedigung solcher Bedürfnisse der Volks- 
wirthschast zu sorgen, welche ohne sein Zuthun entweder 
überhaupt nicht, oder anderweit mindestens nicht ebenso 
wirksam und wirthschaftlich zu befriedigen wären. 
Hierfür vermag nun seitens des Staats beispielsweise 
gesorgt zu werden: zunächst durch Feststellung und Aufrecht 
erhaltung der wirthschaftlichen Rechtsordnung, z. B. vermittelst 
Agrargesetzgebung, Gewerbeordnung zc. ; ferner durch Anfsich- 
nahme gewisser allgemeiner, die ganze Volkswirthschaft angehender 
Angelegenheiten, z. B. der Ordnung von Maß und Gewicht, des 
Geldwesens re., und endlich auch durch eigene erwerbswirthschaft- 
lichc Thätigkeit behufs gemeinnütziger, zum Nutzen der Gesammt 
heit gereichender Bedürfnißbefriedigung, z. B. durch Selbstnber- 
nahme der Münzprägung, des Post- und Telegraphenbetriebes re. 
Uebrigens pflegen freilich darüber, &gt;vas hierbei einzelnen Falls 
zweckmäßiger Weise zu thun und zu lassen ist, zeitweise schon 
deshalb ziemlich abweichende Anschauungen zu herrschen, tveil in 
dieser Hinsicht zeitlich die Bedürfnisse wirklich verschieden, und die 
Grenzen der betreffenden Staatsthütigkeit keine ein für allemal
        <pb n="58" />
        44 
Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
feststehende sind, sondern sich vielmehr im Verlaufe der Zeit theils 
einschränken und theils erweitern. Jederzeit fällt jedoch dem Staate 
bei Pflege der Volkswirthschast unbestritten die Aufgabe zu: einer 
fciiä biejcnigcu @inr(d)tungen 3» treffen ober gn oernnioffeu 
ludcljc zum volkswirthschaftlichcn Gedeihenkönncn sowie zur dafür 
forderlichen Entwickelung der einzelnen Erwerbszweigc im Ganzen 
"ütOin Serben, unb nugfd,iicßlid, ober bod, mn besten bon ber 
Gesammtgewalt zu beschaffen sind; andererseits in den Fällen 
fürsorglich vermittelnd einzuschreiten, in denen die Kräfte und 
Befugnisse Einzelner nicht mehr ausreichen, einen entschieden im 
gemeinwirthschaftlicheu Interesse liegenden wichtigeren llweck zu 
erreichen. 0 
Bei vorwärtsschreitender Kultur vervielfältigen sich 
sonnt nicht, nur die bezüglichen Obliegenheiten des Staats 
und die an dessen Fürsorge gemachten Ansprüche, sondern 
nimmt endlich auch das Streben der Menschen allgemein- 
hin zu, aus die bestehenden Vvlkswirthschastlichen Zustände 
einzuwirken. 
Siefcg Streben nimmt Ģnu^tfn^^Ii^^ beg^fb gu, lucil uns ben 
%uílur^^ufcn, loo bic gegenseitigen Bcgie^ungen ber @imel= 
wirthschaften sich nun ohnehin zunehmend enger verknüpfen, leb 
hafter empfunden und mehr eingesehen wird, wie sehr die wirth- 
schaftliche Wohlfahrt jedes Einzelne,l von der günstigen Gestaltung 
jener Zustände abhängt, und weil alsdann zugleich der Gegensatz 
zwischen scheinbar oder ivirklich einander entgegenstehenden wirth- 
schaftlichen Interessen um so verschärfter und merklicher hervor- 
tritt. Dabei ist es weiter eine natürliche Folge der ungleichen 
wiithschaftlichen Lage, Anschannngcn und Einsichten der zusammen 
loirt^f^^o^^eubcn ^cnfdjcu, bnf) biefe Bestrebungen jebeneit tiiciig 
confcrontiocr, tOciig ^^¡0» %ntur finb, b. b. cutiocber bniiin 
ge^cn, bog Be^^c^cnbc gu crŞnÌtcn nnb nur je und; Beborf gu 
ergöngcu, ober burnus bugici«,, bnffeibe burd,grcifcnbcr nb- 
zuändern und nach Ermessen zu verbessern, und das; dabei neben 
oerftnnbigen unb förbcrlid,en ^ieíen oft genug nucí, unoerftünbige 
und geradezu schädliche verfolgt werden.
        <pb n="59" />
        45 
Zweites Kapitel. 
Entwickelungsgang der Aolksrvirlhschafls- 
lehre. 
Wissenschaft von der Voààthschakt. 
§33, 
Die Volks Wirth schaftslehre (Nationalökonomik) ist 
die Lehre von den - Grundgesetzen der Volkswirthschaft 
(Nationalökonomie). 
Als Wissenschaft von der Volkswirthschaft soll sie die 
Gesetze erkennen lehren, nach denen sich das wirthschaftliche 
Leben der Völker entwickelt und ordnet. 
Diese Gesetze sind Erfahrungsgcsetze, d. h. Wahrheiten, »velche 
durch Beobachtung und Erfahrung festgestellt wurden, und als 
solche entweder Zustands- und Entwickelungsgesetze, insofern sie 
alle Ursachen nachweisen, welche zusammen eine bestimmte that 
sächliche Erscheinung und beziehentlich deren Nacheinanderfolge 
bedingen, oder Cansalitätsgesctze, insoweit vermittelst derselben 
nachgewiesen wird, daß zwei verschiedene Thatsachen im Ver 
hältnis; von Ursache und Wirkung zu einander stêhen. 
Zil ihren Lehrsätzen gelangt dieselbe durch Inbetracht 
ziehung des wirthschaftenden Menschen selbst und der üi 
Volkswirthschaften thatsächlich eingetretenen Erscheinungen. 
Aus den in wirthschaftlicher Hinsicht sich durchschnittlich geltend 
machenden menschlichen Neigungen und Absichten kann gefolgert 
werden, welche Handlungsweise seitens der meisten Menschen (des 
mittleren Menschen) unter gewissen Umständen zu gewärtigen ist. 
Aus durchschnittlich gleichmäßig eingetretenen und in ihrem 
ursächlichen Zusammenhange verstandenen wirthschaftlichcn That 
sachen dagegen läßt sich deshalb, weil gleiche Ursachen regelmäßig, 
auch gleiche Wirkungen haben, darauf schließen, wie bestimmte 
Ursachen wirke» und welche Erscheinungen unter bestimmten 
Voraussetzungen erfolgen werden.
        <pb n="60" />
        46 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Vvlkswirthschaftslehre, 
Uebrigens ist jede derartige Thatsache nur dann recht git 
^stehen, wenn sie nach dem Maßstabe der Zeit und der Oertlich- 
ke,t bemessen wird, unter deren Einfluß sie sich bildete. Die 
richtige Auffassung wirthschaftlicher Zustände wird daher auch 
besonders häufig dadurch getrübt, daß man diejenigen Verhältnisse, 
Einrichtungen re., welche den Bedürfnissen der Gegenivart nicht mehr 
oder noch nicht entsprechen, leicht als überhaupt abwegige und 
verfehlte ansieht. An sich sind jedoch mir solche dauernd möglich, 
'velche vorhandenen Bedürfnissen begegnen. Wohl aber vermögen 
dieselben sich bisweilen langer zu erhalten, als die ursprünglich 
sur sie maßgebend gewesenen Bedingungen fortbestehen, mit deren 
Veränderung sie aufhören entsprechend zu sein. Von der Ver 
gangenheit ererbte und nun ungenügend gewordene Zustände 
haben sonach jedenfalls die Vermuthung für sich, daß sie ehemals 
in ganz sachgemäßer Weise entstanden und während längerer 
oder kürzerer Dauer wirklich zeitgemäß gewesen sind. 
jpicrmiö ergebt fid) a'## berm befnnberë iiü§c 
,yc()m,o am- iuir#í)afmd)m GWiftif, weiche am' 
stell ling mib Erklärung bes thatsächlich Bestehenben verhilft. 
3)ie Siaiißif, ^u^^cmbgfmlbc*), tumbe um bic SRidc 
uongcH 3#^m^bertg, nlg etnntëfimbc („ft^#c^enbc ©tnaig. 
gcschichte"), als zur Nachwcisung der „Staatsmerkwürdigkeiten" d h 
„bnjemnen S#», lucide bic beg Boôtë in dnem 
merklichen Grade angehen", dienend aufgefaßt. Seitdem hat sich 
ihre Aufgabe so ungemein erweitert, daß diese nunmehr allgemein- 
hm in der „quantitativen, nur durch Massenbcobachtung'erreich 
baren Erforschung des gesellschaftlichen menschlichen Lebens" gesucht 
wird. r^ie hat hiernach auf Grund ersterer (nach dem sogenannten 
ber groben W) bic tOn#cí)Iid)cn %üronnge nnb bic 
daraus sich ergebeuben Gesetze des letzteren darzulegen. 
Die statistische oder „numerische" Methode hingegen ist ein 
weit über die vorangedeuteten Grenzen hinaus verwendbares Unter- 
suchnngsmittel, welches abgesehen davon, daß vermittelst desselben 
nicht experimentirt werden kann, für die volkswirthschastliche 
Forschung die nämliche Bedeutung hat. welche die chemische 
Analyse und die Mikroskopie für die Naturwissenschaft erlangte. 
&gt; ®o faun Me Statistik bezeichnet werden, obgleich ihre Benennung nicht 
non status (Stand, Lage. Beschaffenheit), sondern von statista, in der Bedeutn»« 
von Staatsknndiger, herrührt. "
        <pb n="61" />
        § 33. 34. Wissenschaft von der Volkswirthschaft. 47 
Die Beziehung aber, in welcher Volkswirthschaftslehre und 
Statistik zu einander stehen, ist deshalb eine wechselseitige, weil alle 
irgendwie von wirthschaftlichen Verhältnissen handelnde Theile dieser 
sich wieder bei Erklärung des Beobachteten ans jene zu stützen haben. 
§34. 
Als Erfahrungswissenschaft ist die Volkswirthschaftslehre 
rucksichtlich ihrer eigenen Ausbildung von derjenigen der 
Volkswirthschaft abhängig. Dieselbe begann deshalb verhält- 
nißmäßig spät in vorbereitenden Anfängen zu entstehen, und 
kann zu keiner Zeit als völlig abgeschlossen erscheinen, weil 
stets nur die Gesetze der Erscheinungen erkennbar sind, welche 
sich bereits vollständig entwickelt haben. 
Eine besondere, vom menschlichen Wirthschaften handelnde 
Wissenschaft konnte nicht entstehen, bevor jenes gesellschaftlicher 
geworden war, und hat sich thatsächlich erst nach . der volleren 
Entwickelung des Völker- und Weltverkehrs auszubilden an 
gefangen, welche anfangs de.r neueren Zeit infolge verschiedener 
Vorgänge und namentlich auch des Aufschwungs eintrat, den der 
überseeische Handel seit Entdeckung Amerikas und Auffindung 
eines Seeweges nach Ostindien nahm. 
Jene Ansänge bildeten sich an der Jnbetrachtnahme 
praktischer Specialfragen und regierungsseitiger Aufgaben 
heran, was nachher daraus hinführte, die ans den dabei 
gewonnenen Auffassungen später hervorgehende Lehre als eine 
staatswissenschaftliche (politische), als einen wirthschaftswissen- 
schaftlichen Untertheil der Wissenschaft vom Staate, der 
Staats wissen sch a ft (Politik), ìmb beziehentlich als den 
staatswirthschaftlichenUntertheil der sogenannten Ka m er a l- 
w i s s e n s ch a f t aufzufassen. 
Einerseits Specialfragcn in Bezug auf auswärtigen Handel, 
Kolonien, Geldumlauf, Münz- und Zollwcscn rc., andererseits 
fiskalische*) Interessen und das damit wenigstens theilweise zu- 
*) Fiscus, Korb, Geldkorb, im letzteren Sinne auch für fürstliche Kasse und 
t deren Einkünfte, im Gegensatz zu aerarium, Schatzkammer des Staats, Staats 
kasse, gebraucht.
        <pb n="62" />
        48 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
lammenhängende Bestreben, die Nahrungsverhaltnisse zu heben, 
waren es, welche zu cingänglicherer Erörterung wirthschaftlicher 
Beziehungen Veranlassung gaben, und das Entstehen der politischen 
Oekonomie (économie politique und political economy) in 
Frankreich und England, der nationalen Oekonomie (economia 
nazionale) in Italien, sowie der Staatswirthschaftslehre in 
Deutschland vorbereiteten. 
Die von Politischen Gesichtspunkten ausgehende politische 
Ocfimoimc c#icH bor# alë bcrjcißc 3:^(1 ber Şomif (b. I,. 
\l x f '7 c ! jvc üon Entwickelungsgesetzen des Volkslebens, insofern 
cs sich in unabhängigen, mit Physischer Zwangsgewalt versehenen 
und ans unbeschränkte Dauer berechneten Gesellschaften, Staaten, 
Ï- or / ? bcr ' anders aufgefaßt, der „Lehre von den Mitteln, 
die Aufgaben des Staats zu lösen"), der es hauptsächlich damit 
zu thun habe, wie erstens dem Volke ein reichliches Einkomme 
Einkünfte bedachte Sorge um die allgemeine „Landesökonomie' 
ob. Vom Staubn,,,à ¡mVW . .. 
o s. ■ Z ;« f l 9 ' uue «lornngen Der äußeren 
Ordnung im Volke unmittelbar zu verhüten bestimmt ist",) ehe- 
") Kammer von camera, gewölbte Räumlichkeit, 
Schatzkammer und endlich von Fiskus genommen.
        <pb n="63" />
        8 35. Wissenschaft von der Volkswirthschaft. 49 
mats so ziemlich alle nicht die Finanzen *) betreffenden Geschäfte 
der inneren Verwaltung begriff. 
Die auf die Volkswirthschaft, sich beziehenden Lehren 
traten so innerhalb der Staats Wirthschaftslehre, 
politischen Oekonomie, in Zusammenhang mit der ans der 
Wirthschaftspolizei (ökonomischen Polizei, Gewerbepolizei?c.) 
hervorgegangenen Volk s lv i r t h s ch af ts p fl e g e, Volkswirth 
schaftspolitik, und der vont regiernngswirthschaftlichen 
Finanzwesen handelnden F i n a n z w i s s en s ch a f t. 
, Dia öffentliche Wirthschaftslehre („die Wissenschaft von der 
Wirthschaft des Staats im Ganzen") ward nämlich später wieder 
weiter in einen begründenden, sogenannten theoretischen Theil, die 
allgemeine oder reine Volkswirthschaftslehre (die „Wissenschaft 
von der Vvlkswirthschast oder von den wirthschaftlichcn Thätig 
keiten des Volkes"), und in zwei angewandte oder praktische (die 
„Wissenschaft von den wirthschaftlichcn Thätigkeiten der Regierung" 
ergebende) Theile, die vorerwähnte Volkswirthschaftspflege und 
Finanzwissenschaft gesondert. Dabei faßte man den allgemeinen 
Dheil nebst dem ersten angewandten als ans das Volksvermögen, 
den zweiten angewandten dagegen als ans das, jenem gegenüber 
stehend gedachte Staatsvermögen bezughabend ans. 
8 35. 
Zu einer selbständigen Wissenschaft erhob sich die Volks 
wirthschaftslehre endlich in dem Alaste, in welchem sie dazu 
gelangte, die Natur der Vvlkswirthschaft und die in dieser 
herrschende, sich rmabhängig von Regierungsmaßregeln geltend 
machende Gesetzmäßigkeit darzulegen. Als solche bildet dieselbe 
in der hier festzuhaltenden engeren Begrenzung die all 
st eure irle Wirthschaftslehre, den begründenden Theil 
nicht nur der Staatswirthschaftslehre, sondern der Wissenschaft 
von der menschlichen Wirthschaft überhaupt, die ihrerseits 
*) Finanz bou stnatio, llnancia (abstammend von finis, in der Bedeutung 
von Zahlungstermin), worunter man im mittelalterlichen Latein eine schuldige 
Geldleistung, beziehentlich auch Steuer und Zoll verstand. In Frankreich bezeichnete 
&gt;nan nachher mit finance die Dtaalseinnahme und mit les finances das ganze 
Staatsvcrmvgc», den Zustand der Regie^ungsivirihschaft. 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Anst. 
4
        <pb n="64" />
        50 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslchre. 
schließlich in ebensoviele besondere Theile zerlegt werden könnte, 
als verschiedenerlei, einen eigenartigen Entwickelungsgang 
zeigende Hauptzweige des menschlichen Wirthschaftens zu 
unterscheiden sind. 
Die volkswirthschaftliche Lehre hat so bei ihrer gegen 
lvärtigen Ausbildung, vermöge deren sie nunmehr ivohl 
befähigt ist, die wirthschaftswissenschaftlichen Grundlagen 
für sämmtliche wirthschaftliche Fachlehren darzubieten, eine 
wesentlich verallgemeinerte Bedeutung erlangt, und zugleich 
erheblich an Gemeinnützlichkeit gewonnen. Letztere aber 
ergiebt sich schon unmittelbar daraus, daß der Mensch die 
n'irthschastlichen Gesetze, gleich allen anderen in der Welt 
ordnung waltenden, nicht abzuändern oder zu meistern, 
sondern nur durch Befolgen für seine Zwecke zu benutzen 
vermag, und dai; er ihnen lediglich dann völlig gehorchen 
kann, wenn er sie richtig erkannt hat. 
Die Volkswirthschaftslehrc hak zwar an sich mit der Technik 
der menschlichen Bemühungen um Bedürfnißbcfriedigung nichts 
zu thun. Sie steht jedoch als reine Wirthschaftslehre zu den 
verschiedenen praktischen Fachlehrcn, z. B. der Land- und Forst- 
Wirthschaftslehre ec., in vielfacher Beziehung, weil jeder besondere 
Zweig der Volkswirthschaft in seiner Gestaltung von derjenigen 
dieser abhängig ist, iveil ferner jedes einzelne Geschäft wirth- 
schaftlich betrieben werden muß, und weil sonach jede derartige 
Fachlehre neben ihrer lediglich technischen auch eine überwiegend 
wirthschaftliche Seite hat. Es handelt sich niemals blos darum, 
eben nur Getreide und Futter, Silber und Blei, StaatswvhO 
fahrt re. zu beschaffen und zur Befriedigung von Bedürfnissen 
zu verwenden, sondern gleichzeitig darum, dies in der verhältniß- 
mäßig wirthschaftlichsten Weise zu erreichen. Der. wirthschaftliche 
Erfolg eines jeden gewerblichen Unternehmens hängt auch 
keineswegs ausschließlich von der Vollkommenheit des dabei an 
gewendeten technischeil Verfahrens, sondern außerdem hauptsächlich 
mit davon ab, daß jenes den gegebenen Falls bestehenden wirth- 
schaftlichen Vorbedingungen entsprechend gewühlt, und der ganze 
Betrieb diesen gemäß eingerichtet ist. 
Ihre Lehren führen nicht nur zum näheren Verständniß 
eingetretener wirthschaftlichcr Zustände, zur richtigen Würdigung
        <pb n="65" />
        § 35. Wissenschaft von der Volkswirthschaft. 51 
derjenigen Einrichtungen und Maßnahmen, welche den wirthschaft- 
lichcn Bedürfnissen einer bestimmten Zeit zu entsprechen vermögen, 
sondern eröffnen ebenso Gesichtspunkte für zutreffende Beurtheilung 
einzclwirthschaftlicher Aufgaben, und ergeben somit auch leitende 
Grundsätze für die wirthschaftliche Thätigkeit jedes Einzelnen. 
Volkswirthschaftliche Kenntnisse sind daher nicht etwa 
allein für Gesetzgeber, höhere Verwaltungsbeamte und über 
haupt alle diejenigen, deren Beruf neben gewissen Fach- 
kenntnissen administrative Befähigung zur Ordnung und 
Leitung wirthschaftlicher Angelegenheiten erfordert, sondern 
vielmehr recht eigentlich für Jedermann nützlich, der wirth- 
schnftlich thätig ist und zur Behauptung seiner gesellschaftlichen 
Lebensstellung einen einigermaßen höheren Grad allgemeiner 
Bildung bedarf. 
Jeder wirthschaftlich Thätige ist bezüglich dieser seiner Thätig 
keit der im Wirthschaftslcben geltenden Ordnung unterworfen 
und muß sich ihr bewußt oder unbewußt fügen. Die Aneignung 
der zum Begreifen dieser verhelfenden Kenntnisse sollte deshalb 
auch als ein nothwendiges Erfordernis; allgemeiner wissenschaft 
licher Bildung erachtet werden. 
Die früher vorherrschend gewesene Meinung, daß derartige 
Kenntnisse eigentlich blos für Staatsmänner und Kameralisten 
unerläßlich seien, erklärt sich jedoch leicht ans dem äußeren und 
inneren Entwickelungsgänge der Wirthschaftslehrc selbst. Eine 
die technischen Fachlehren der einzelnen Erwerbszweige umfassende 
Privatökonomik tind eine sich vornehmlich mit den wirthschaftlichen 
Angelegenheiten des Staats befassende Staatswirthschaftslehre 
konnte in der Regel nur für bestimmte Berufskreise besondere 
Anziehungskraft haben, wogegen die inzwischen selbständig ge- 
ivordene und in ihrem innerlichen Ausbaue vorgeschrittene Volks- 
wirthschaftslehre, welche ihre Ausgabe allgcmeinhin darin sucht, 
die Natur der Volkswirthschaft erkennen zti lehren, ein iveit all 
gemeiner verbreitetes Wissensbedürfniß zu befriedigen vermag. 
Endlich ist auch das Studium der Volkswirthschaftslehre 
an sich wohlgeeignet, die allgemein menschliche Ausbildung 
zu fördern, den denkenden Geist zu schärfen, den Gesichtskreis 
zu weiteil uiib vor sachlicher Einseitigkeit 511 bewahren.
        <pb n="66" />
        52 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslchre. 
#36. 
Uebrigens gleicht der Entwickelungsgang der Bolts 
lvirthschaftslehre demjenigen fast aller anderen Erfahrungs 
lvissenschaften. Anfänglich tvurden zunächst ^Anleitungen zur 
förderlichen Leitung der wirthschaftlichen Angelegenheiten zu 
geben, rued Ideale zweckmäßig geordneter volkswirthschaftlicher 
Zustände aufzustellen gesucht. Jene loie diese fußten ans 
zeitlich herrschenden Anschauungen und hieraus abgeleiteten 
Grundgedanken. Wegen zu großer Verschiedenheit der je 
wellig maßgebenden Verhältnisse konnten dieselben jedoch 
niemals allgemeingiltig sein, sondern allerhöchstens dem Ent 
wickelungsstande mit» den damit verbundenen Bedürfnissen 
einer bestimmteil Volkswirthschaft innerhalb begrenzter Zeit 
entsprechen. Hierauf, nachdem dies mehr oder weniger ein 
gesehen worden, folgten alsdann Widerlegungen der bis 
herigen Auffassungen, welche bei Begründung der gegen letztere 
zu machenden Einwendungen zunächst theilweise wieder, wie 
es beim Bestreiten von Meinungen durch ebensolche zu ge 
schehen pflegt, in geradezu entgegengesetzte Einseitigkeiten 
verfielen. An näherer Untersuchmlg der sich widersprechen- 
den Ansichten und der nun ausgiebiger vorliegenden That 
sachen, welche zu schrittweiser Berichtigung jener luid besserem 
Verstehen dieser hinführte, aber zeitigte schließlich die Erkennt 
niß, daß es darauf ankomme, die Ursachen und den Zusammen 
hang der in der Volkswirthschaft erfolgenden Vorgänge ihrer 
Regelmäßigkeit nach zu ergründen. 
Die Frage: „was soll sein und wie soll es sein?" ist über 
all weit früher aufgeworfen worden, als die anscheinend näher 
liegende: „was ist, warum ist es, wie ist es so geworden?" 
Ueber erstere kann sich Jeder allerlei Gedanken machen, während zur 
erschöpfenden Beantwortung letzterer, aus der dann allerdings 
auch folgt, „was unter bestimmteil Voraussetzungen sein wird", 
insofern Alles in unaufhörlichem Werden begriffen, nur durch 
fortgesetzte wissenschaftliche Forschung zu gelangen ist.
        <pb n="67" />
        § 36. 37. Wissenschaft von der Volkswirthschast. 53 
Hervortretenden Einfluss haben dabei auf die so 
verlaufene Entwickelung der volkswirthschaftlichen Lehre 
insbesondere die Anschauungen gehabt, welche dem Mer 
kantilsysteme, dem. physiokratischem Systeme und dem 
Jndustriesysteme zu Grunde liegen. 
Der Inhalt der vorerwähnten Systeme, deren Gedankengang 
in den Vorstellungen und Bestrebungen der jedesmaligen Zeit 
wurzelt, ist als ein Ausdruck solcher wirthschaftspolitischer An 
schauungen anzuerkennen, welche entweder zeitweise wirklich zur 
Geltung gelangten, oder doch sich geltend zu machen strebten. 
Fur die Entwickelung der Volkswirthschaftslehre aber sind diese 
Systeme nicht nur durch ihre Wahrheiten, sondern ebenso auch 
durch ihre Irrthümer einflußreich geworden. Sowohl die nach 
folgende Prüfung der anzuzweifelnden, als die weitere Verfolgung 
der stichhaltig befundenen Grundansichten, von denen sie aus 
gingen, hat wesentlich zur Heranbildung einer umfassenden, sich 
allmählich vervollständigenden volkswirthschaftlichen Theorie bei 
getragen. Dieselben bezeichnen deshalb zugleich Ausbildungs- 
stufen der Wissenschaft. 
Meàntilànm. 
5 37. 
Das Merkantilsystem (Handels- oder kaufmännische 
System) bildete sich an der in den entwickelteren Stadt- und 
Staatswirthschaften während des 10. und 17. Jahrhunderts 
herrschenden Praxis bei den: Bestreben heran, einerseits Mittel 
zu finden, welche geeignet wären, ben Reichthum des eigenen 
Landes zil mehren unb es vom Anslande unabhängig zu. 
machen, sowie andererseits die zu diesem Zwecke bereits an 
gewendeten Maßregeln zu begründen. 
Colbert'sches System (Colbertismus) ist es nach Joh. Bapt. 
Colbert (geb. 1619, gest. 1683), Finanzminister unter Ludwig 
XIV. voir Frankreich, genannt worden, welcher dessen Grundsätze 
jedoch keineswegs etwa zuerst befolgte, sondern vielmehr nur die 
daraus sich ergebende Wirthschaftspolitik besonders systematisch 
durchführte.
        <pb n="68" />
        54 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Vvlkswirthschastslehre. I 
Dasselbe ging von dem Grundgedanken aus: der Reich- 3 
tijitm eines Landes sei vornehmlich zu heben durch Ver- I 
Mehrung seines Geldbesißes, des vorhandenen Goldes und 
Silbers, und somit also namentlich durch eigenen Bergbau 
auf die beiden vorgenannten Edelmetalle und durch den aus 
wärtigen Handel bei Mehrausfuhr, deren Mehrwerth in | 
Wb incrbc. 
Dieser Gedaukeugaug entsprach landläufigen Vorstellungen. Wer I 
viel Geld hat, ist reich. Wer mehr davon einnimmt als ausgiebt, j 
lutri) reicher. Im Geldhaben bestehe der wahre Reichthum. 
Der Edelmetallbergbau sei selbst dann noch förderlich, wenn 
n mehr söffe als einbringe. Das Land werde alsdann dadurch 
tvcder ärmer noch reicher, &gt;vohl aber glückseliger, weil viele Leute 
dabei zu ihrer Nahrung kämen und das Geld, der Lohn der 
Arbeiter, iin Lande bleibe. Mindestens habe er voraus, das; 
Gold und Silber sofort durch Ausprägung Geld lieferten, 
während alle anderen Producte erst gegen Geld abgesetzt werden 
müßten. Ein Volk, welches nicht selcht Geldstoffe gewinne, könne 
sich diese nur vermittelst des auswärtigen Handels verschaffen 
#tcrcr bemu# bei: (Mbbcfiü, fang aug, üM 
merbc, ber ber Sc^aremmg^^^r i" (äclb 
beglichen werden müsse und somit eine Mehreinfuhr an Geld 
eine sogenannte „günstige Handelsbilanz" eintrete. 
, Die Maßnahmen dieses Systems waren daher baraitf 
gerichtet, durch staatliches Eingreifen und vorzugsweise Be 
günstigung des auswärtigen Handels, des Bergbaues intb 
der Verarbeitungsgewerbe, welche sowohl zur Deckung des 
inländischen Bedarfs als ailch zilln Export zu befähigen seien 
um- aima# bem Snímibc bog (Mb git c^aKci, ¡mb melii- 
iui§ dem Auslande zuzuführen, sondern außerdem zugleich 
ba-möüc Gtcigmmg bcè stügememm 3ül^^í^^st^^bcè imb ber 
Geldcirculation eine erwünschte Vermehrung der Bevölkerung, 
der Staatseinkünfte und der Staatsmacht im Ganzen zu 
erreichen. 
Der auswärtige Handel sei ein Mittel, die Mißgunst der 
Natur zu ersetzen und Ueberflus; au nicht im Lande gedeihenden 
Dingen zu schaffen. Behufs Belebung und vortheilhafter Ge-
        <pb n="69" />
        § 37. Merkantilismus. 
55 
staltuug desselben trachtete man neben Förderung des Aufkommens 
von Handelsstädten nach dem Besitz von in fremden Welttheilen 
gelegenen Kolonien, um deren Markt durch Eintausch von Edel 
metallen und sonstigen fremdländischen Naturerzeugnissen gegen 
Fabrikate des Mutterlandes ausschließlich zu dessen Gunsten aus 
beuten zu können, ferner darnach, sich durch Abschluß von Handels 
verträgen ausnahinsweise Vortheile zu sichern, während das 
Gedeihen von Handelscompagnien durch Einräumung besonderer 
Vorrechte, und die eigene Handelsschifffahrt durch Behinderung 
der Waarenznfuhr aus fremden Schiffen begünstigt wurde. 
Der Bergbau, dem viele gebirgige Gegenden mit schlechtem 
und unzureichendem Ackerlande ihre meiste Nahrung verdankten, 
erspare viel Geld, indem er so mancherlei im menschlichen Leben 
nöthige Mineralien zu Tage fördere, die sonst im Auslande 
gegen Baar gekauft werden müßten, bringe durch Ausfuhr seiner 
Erzeugnisse fremdes Geld ins Land, und gewähre auch dem 
Landesherru beträchtlichen Nutzen, unmittelbar durch die Ein 
künfte aus dem Bergregal, mittelbar durch Zunahme der Volks 
menge und derjenigen, die herrschaftliche Abgaben zu entrichten 
vermögen. Zur Beförderung desselben sei es neben Freierklärung 
des Negalbergbaues, insoweit er nicht bereits verliehen worden, 
Erlassung von allgemeinen und besonderen Bergordnungen, Auf 
sichtsführung über den Betrieb re. dienlich: Geldbelohnungeu für 
Entdeckung bauwürdiger Mineralien auszusetzen, geeignet er 
scheinenden Falls erfahrene Bergleute aus anderen Gegenden her 
beizuziehen, und den Bergstädten besondere Freiheiten zu gewähren: 
bergbauliche Unternehmungen aufzumuntern und zu unterstützen 
durch Befreiung von Zoll und Accise bezüglich der zum Bergbau 
und Hüttenwesen erforderlichen Dinge, durch forstfreie Ueber- 
lassung des zuin Auszimmern der Gruben und sonst noch 
benöthigten Holzes aus den landesherrlichen Waldungen sowie 
durch Einräumung gewisser Vorkaufsrechte an Bauholz und Holz 
kohlen, durch Treiben von das ganze Gebirge ausschließenden 
Erbstollen, Anlage von Pochwerken, Erzwäschen und Hüttenwerken 
ans landesherrliche Kosten, beziehentlich selbst durch Gewährung 
von Geldunterstützungen; bem Bergvolke, um cs gegen mäßigen 
Lohn bei der gefahrbringenden Arbeit zu erhalten, Vortheile zu 
zuwenden durch Befreiung von persönlichen Abgaben und Diensten, 
von Werbung und Kriegsdienst, durch Einrichtung von Getreide- 
magazinen und Verpflegungskassen; endlich auch das Aufkommen
        <pb n="70" />
        56 Ņuch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirtschaftslehre. 
von Fabriken zur Verarbeitung der gewonnenen Mineralien 
durch ausschließliche Bcrechtigungserthcilung (Privileg,rung), Geld 
Vorschüsse und Absatzvcrschaffung zu begünstigen. 
Der in Manufakturen thätige und der Fruchtbarkeit des 
.noes weit vorzuziehende Gewerbsfleiß verhindere, das; Geld 
ms Ausland gehe. und liefere Waaren, welche leichter dahin ob 
şştzen seien, als die minder versendbaren Erzeugnisse des Land- 
baues. Dieser, den alle mit Klugheit Regierende befördert hatten 
damit die Einwohner davon nicht allein Speise und Trank nehmen 
,o,ibcm a# ctiuag berta,# fönntc, (nffc fid) burd) 
beg &amp;allbl'íggc^ad)gbaucg, bcö ZnW=, ßW)g »»b 
Pflanzenbaues, wozu neben dem Getreidebaue bei Bebauung der 
"„angebaut liegenden Flächen immer noch Raum vorhanden wäre 
mirch Wollschafzncht und Seidenwürmerzucht geldbringender 
machen. Immerhin sei jedoch ersterer im Vergleich mit letzterem 
einträglicher und entwickelungsfähiger, ermögliche einen höhere» 
eldwerth der Ausfuhr lind das Bestehenkönnen einer zahl- 
ceicheren Bevölkerung. Was im Jnlande erzeugt werden könne 
imiffc m biefcnt aud) &amp;u erzeugen gefugt lucibe». Um bieg 
cu ^ cn *® UTbcn allerlei mehr oder weniger künstliche Einwirkungs- 
Mittel angewendet, und das Bedentenderwerden der einheimischen 
Gewerbs- und Fabrikindustrie, ähnlich iute es beim Bergbane 
, burd) ^mlbirhmg auf %ermcĢru»0 ber borWbcim 
^„bWer, bere» #»a^,,,c b»rd) ^»fte mib @cri»gad)tmm 
mbeitgMfie mtgLi Aa%. 
(#„#,«1 mib 9%o,wMc,t), 0c^a^rm,g »»nu^cibarcr Hater- 
)(„#nßcii, Äugfcüuno ba» ^rä,]^ic» fär @rfi„bmmc„ m,b ber- 
WrWenbe iicHtmigc», @r^^c^íu„0 bau %orfd)nfic„'#cr bag ber- 
îitctiitiid) vortheilhafteste technische Verfahren mittelst obrigkeitlicher 
^»b»^^^crc0#e»tg, 9f»ffid)tg^^is)^mg über e»t,^^rcd)c»be %e- 
)d)a#bnt ber a»ga»fiis)rc»bc» marc» :c., (»gbcfa»bcrc aber 
bunkern ^o%|ic»i g» färben, gef»d)t, lack# auf %cn,ii»bmnm 
ber @mf»0r frember »»b Benne#,,g ber 9(1^^»^ i„lä»bif^^er 
Fabrikate abzielte. Diese suchte man demgemtts; durch Rückzölle 
vermittelst deren bei der Ausfuhr die inländische Abgabe oder 
der vorher etwa erlegte Einfuhrzoll ganz oder thcilweise wieder 
zurucker,tattet wurde, und wohlfeileren Verkauf einheimischer 
Waaren ermöglichen sollende Ausfuhrprämien .'c. zu begünstigen 
iene dagegen durch hohe Eingangszölle und gänzliche Einfuhr'
        <pb n="71" />
        8 37. Merkantilismus. 
57 
Verbote zu verhindern. Umgekehrt erschwerte man, run auf 
fremden Märkten mit den eigenen Gewerbserzeugnissen conenrrcnz- 
fähig und womöglich überlegen zu sein, durch Ausfuhrverbote 
und Ausfuhrzölle die Ausfuhr von Rohstoffen, welche Nahrungs 
mittel oder Verarbeitungsmaterial abgeben, und erleichterte die 
Einfuhr solcher durch Zollfreiheit. Wohlfeiles Essen und Trinken, 
wohlfeiler Lohn der Arbeit mache es möglich, die Waaren für 
geringeren Preis zu verkaufen, als Andere sie geben können. 
Ebenso seien bei Wohlfeilheit der Wolle die Tuche billiger 
zu liefern. 
Abgesehen von der doch nur bedingungsweisen Zeit- 
gemäßheit jener Maßnahmen für im Uebergange zu viel 
seitigerer Erwerbsthätigkeit begriffenen und anderen Völkern 
gegenüber noch nicht ebenmäßig lveit vorgeschrittenen Volks- 
wirthschaften sowie davon, daß der Merkantilismus zu viel 
von der Macht der Staatseinwirkung erwartete, ist dessen 
theoretische Begründung nun allerdings verfehlt, aber immer 
hin erklärlich zu einer Zeit, wo die Bedeutung der vor 
handenen Geldmenge allgemein überschätzt wurde, und die 
Handelsbeziehungen der verschiedenen Länder zu einander 
noch nicht so wechselseitige geworden waren, loie es bei viel 
seitiger entwickeltem internationalen Verkehr späterhin der 
- Fall zu sein pflegt. 
Einzelnheiten dieses, auch als „System der Handelsbilanz 
oder des Geldzuflusses durch Waarcnausfuhr", und als „Sperr 
system" (Prohibitivsystem) bezeichneten Systems praktischer Maß 
regeln sind bei deil meisten Völkern während der oben an 
gedeuteten Entwickelungszeit in Anwendung gekommen. Es fand 
bei steigendem Geldbcdarfe im Staats- und Hofhaushalte um so 
willigeren Eingang, je zusagender für die Bestrebungen der sich 
gleichzeitig ausbildenden absoluten Staatsgewalt zumal ein 
Zollsystem erscheinen mußte, welches im Vergleich mit den an 
fänglich übcrtviegend aus finanzwirthschaftlichen Gründen er 
hobenen Zöllen größere Ergiebigkeit versprach, und außerdem 
bedeutende Stärkung der eigenen Machtstellung durch Unabhängig 
keit vom Auslande und vermehrte Leistungsfähigkeit des Inlandes 
in Aussicht stellte. Die Wirthschaftspolitik desselben ist in der
        <pb n="72" />
        58 Buch l. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
^eftcnro^^ifc^cn big tief in bag 18. aoWunbcrt 
ijincin geltend, und bis auf die neueste Zeit nachwirkend geblieben. 
Die mit Zunahme des Geldbedarfes während des Ueber 
ganges von der mittelalterlichen Naturalwirthschaft zur neuzeit 
lichen Geldwirthschaft entstandene Voraussetzung, das; jede Geld 
vermehrung das Land bereichere, beruhte schließlich barauf daß 
Ģs'ldbcsitz mit Kapitalbesitz verwechselt wurde. Ebenso mißver 
ständlich war die Vorstellung, daß gleichsam die Ausfuhr als 
Einnahme uitb die Einfuhr als Ausgabe anzusehen sei, weil jene 
vom Auslande und diese vviu Jnlande bezahlt werden muß. 
Thatsächlich verhält es sich umgekehrt. Die Ausfuhr gleicht der 
Ausgabe und die Einfuhr der Einnahme, ivcil letztere gegen 
erstere eingetauscht wird. Die nationale Handelsbilanz ist, als 
Werthsverhältniß zwischen Exporten und Importen aufgefaßt 
allgemeinhiu um so günstiger, je mehr der Tauschwerth ber Ein 
fuhren denjenigen der Ausfuhren überwiegt, je größer also der 
Werth der eingeführten Güter als Aequivalent der ausgeführten 
ist, ivvbei es nur etwa noch darauf ankommt, worin diese und 
jene bcMe„. Go ,uürc cg &amp;. %. „ffcbnr w,gii„f% locm 
entbehrliche und nothwendig selbst gebrauchte Dinge ausgeführt 
und dafür lediglich gänzlich entbehrliche eingeführt würden Be- 
ai# ntnu b#?ocn bic Biíana ouf ben jciucHigm Gtmi'b ber 
gegenseitigen Gd)nIbforbcrnngcn atoi^cn a'oei mit cinmtbcr ber- ' 
^renbcn Sünbern, so becinffi# bicfeíbc bo^ mir ben jcbcg= 
iimítgen Wechselkurs und beziehentlich den einstweiligen Ab- und ~ 
Zufluß von Gelbmetall. 
Das Physrokratlsche System dagegen bekämpfte zu 
nächst dm Elnsertigkeiten des Merkantilismus, lind wollte 
nachher auch die durch dessen Anwendung gestörte natürliche 
besserter Staatspraxis wiederherstellen. 
Diese gegen die merkantilistische Auffassung reagirende Lehre 
bildete sich, iiach Borangang vereinzelter Anläufe hierzu in Eng 
land, um die Mitte des 18. Jahrhunderts in Frankreich aus.
        <pb n="73" />
        § 38. Physiokrcrtisnnls. 59 
3^ 0auÿt6cgrünba- mar François ducënai) (geb. 1694, goß. 
1774), Leibarzt Ludwig XV. 
Dasselbe stifte fid] auf beu 0ruubgcban(en, baß uiißt 
bag (äeïb beu 9teid)t^um augniate, saubern baß biefer uiel= 
mehr in ben zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse 
brauchbaren Staffen bestehe. Letztere entstammten ber Erbe, 
ber stafferzeugenden Natur, welche die Quelle alles Reich 
thums fei. Neuen falcheu vermöge demnach nur die Arbeit 
in und an ber Erde zu schaffen, die deshalb auch ausschließ 
lich einen reinen Ertrag gewähre. Stafsverarbeitung und 
Handel hingegen fügten nichts Neues hinzu. Erstere bringe 
die Rahstaffe nur in eine veränderte Gestalt, letzterer ben 
schau vorhandenen Reichthum nur aus einer Hand in die 
andere. Zur Hebung des Valkswahlstandes aber sei völlige 
Verkehrsfreiheit am förderlichsten. 
Die Physiokraten meinten: alle Dinge, die den Menschen 
Unterhalt und Vergnügen geben, kommen ans der Erde oder ans 
dem Wasser, bei jener entweder ans der Oberfläche (durch Acker 
bau, Viehzucht, Waldbau) oder aus dem Inneren (durch Berg 
werke, Steinbrüche ec.). Um diese Dinge (Produkte) in der 
erforderlichen Menge hervorzubringen sei Arbeit erforderlich, hin 
sichtlich deren sich alle Menschen in zwei Klassen theilen. Die 
Einen, die Eigenthümer und Bearbeiter des Landes, bringen 
Productc hervor und bilden die productive Klasse. Der reine 
Ertrag, der von den Grundeigenthiimern in der au sie entrichteten 
Grundrente bezogen werde, erübrige als Geschenk der Natur ans 
dem rohen Ertrage nach Abzug der den Landwirthen (Urprodu 
zenten) wiedererstatteten Kultnrkosten, d. h. der jährlichen Aus 
lagen und der ursprünglichen Bestandsauslagcu für Betriebs- 
cinrichtnngen, und enthalte zugleich die Vergütung für die behufs 
der Urbarmachung und Bodenverbesserung gemachten Gruudaus- 
lageu, deren Wirkung fortdauere. Alle übrigen Personen erzeugten 
kein neues Product, tauschten nur mit ihrer Arbeit einen Theil 
der überflüssigen Prodncte der ihnen Unterhalt und Lohn geben 
den productiven Bevölkerung ein, und gehörten zur sterilen Klasse, 
welche eben so viel verbrauche als sie leiste. Handwerker und 
Fabrikanten verarbeiteten lediglich die natürlichen Produkte und 
vermehrten deren Werth durch ihre Arbeit anscheinend oft nn-
        <pb n="74" />
        60 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
gemein. Diese Werthszunahme enthalte jedoch blos den Werth 
der währenddem verzehrten Naturprodukte, welcher durch die 
Arbeit des Handwerkers re. nie vermehrt, sondern nur erhalten 
iverde. Sein künstliches Product ersetze, vertrete alle die natür 
lichen, welche während der Verfertigung jenes vernichtet wurden. 
Was die Kaufleute beim Handel gewinnen, gehe auf Kosten der 
Aation. Verkehrsfreiheit entspreche schon dem Naturrechte und 
führe die möglichste Wohlfeilheit aller Dinge herbei. Das Aus 
blühen des einen Volks sei dem anderen nützlich. Die Staats 
gewalt beschränke sich am besten ans Schutz von Freiheit und 
Eigenthum, llebrigcns solle man die Naturgesetze walten und 
ev gehen lassen, wie cs lvolle (laissez faire et laissez passer). 
Hieraus lourde nun weiter gefolgert: daß es zweckwidrig 
sei, den Handel und die stoffverarbeitenden Gewerbe vorzugs 
weise zu begünstigen und deren Aufschwung durch Maßregeln 
künstlich steigern zn wollen, welche den Verkehr beengen mit* 
die Landwirtschaft beeinträchtigen; daß diese vielmehr am 
meisten berücksichtigt ztt lverdeit verdiene und am wirksamsten 
biW) .6w^c^TWllmw^ ber %cr WiuicMmig entgegen; 
stehenden Hindernisse befördert werden könne; und daß es 
endlich am sachgemäßesten seht würde, anstatt aller anderen 
Abgaben eine einzige Steuer, eine Grundsteuer zil erheben. 
Den Handel, insbesondere auch den Getreidehandel, solle 
înan sich unbeschränkt entwickeln lassen, die Verarbeitungsgewerbe 
ebenfalls von Beschränkungen, z. B. Zunftrcchten und Privilegien, 
befreien, und beiden keine erkünstelte Richtung geben. Die Land- 
wirthschaft, überhaupt die Bodenbenutznng, sei zu heben, neben 
Hinwirkung ans Vermehrung der productiven Auslagen, durch 
Aufhebung der sie niederdrückenden Abgaben uitd bäuerlichen 
Lasten, insbesondere der Frohnden. sowie der den Absatz ihrer 
Erzeugnisse beeinträchtigenden Handelsbeschränkungen. Eine einzige 
Steuer (impôt unique) sei in einer Grundsteuer an die Stelle 
aller sonstigen Abgaben zu setzen, weil letztere doch nlir aus dem 
reinen Ertrage bestritten werden könnten und daher mittelbar 
ohnehin den Grundeigenthümern, welche allein einen solchen be 
zögen, schließlich zur Last sielen. Die Staatseinnahme werde so 
ans dem kürzesten Wege aufgebracht und die Erhebung indirecter
        <pb n="75" />
        g 38. Physiokratismus. &lt;&gt;&lt; 
Abgaben vermieden, welche den Verkehr und die Consnmtion 
erschweren. 
Der Physiokratismus ging sonach zivar ebenfalls von 
einem rnlzutreffenden Grundgedanken aus, der zu einseitigen 
Auffassungen und undurchführbaren Vorschlägen hinführte, 
hat jedoch, ohne jemals in der Staatspraxis nachhaltig geltend 
zn werden, durch das Bestreben, die Natur der Volkswirth 
schaft zu beobachten, deu Uebergang zu eigentlich wissensthaft- 
licher Untersuchung dieser vermittelt, und durch seine Folge 
rungen zum Theil reformirend eingewirkt. 
Das physiokratische vdcr ökonomistische System, das „System 
des von der Landwirthschaft herrührenden Reinertrages", unter 
scheidet sich von dem vorausgegangenen Merkantilismus schon 
äußerlich dadurch, daß es nicht gleich diesem ein nachträglich 
theoretisirtes System praktischer Maßnahmen, sondern ein Ideal- 
system war, aus dessen Grundsätzen später ein Ideal vollkommenerer 
Staatseinrichtnngen abzuleiten gesucht wurde, mittelst deren die 
„natürliche Ordnung in der Verwaltung des gemeinen Wesens" 
zìl verwirklichen sein sollte. 
Mit Hilfe der Erde lind des Wassers gewonnene Stoffe sind 
nicht das alleinige Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürf 
nisse. Die dabei verwendete Arbeit schafft nicht wirklich gänzlich 
neue Stoffe, sondern entnimmt vielmehr entweder nur bereits 
vorhandene oder leitet unter deren Benutzung die Natur zur 
Erzeugung bestimmter Stoffe hin. Dieselbe ist also, indem sie 
Vorhandenes zugänglich macht oder verwandelt, an sich nicht 
schöpferischer, als andere Arbeitsthätigkeiten es sind. Durch diese 
werden in jedem Erwerbszweige bei gleichem Verbrauch an Roh 
stoffen thatsächlich sehr ungleich große Werthe hervorgebracht, 
z. B. schoil infolge verschiedener Leistungsfähigkeit der Arbeiten 
den. Ihre wirthschaftliche Ergiebigkeit hängt auch keincstvegs 
davon ab, ob und inwieweit der damit beschaffte Werth vom 
Arbeiter selbst lvieder verbraucht tvird. Der Handel, ohne den 
die Verthcilung der Güter, der Ausgleich zwischen Ucberfluß lind 
Mangel unendlich erschwert wäre, vermehrt den Werth der Güter 
dadurch, daß er sie in veränderte Beziehungen bringt, zugäng 
licher macht, lind vollendet die Production damit, daß er das 
Product seiner Endbestimmnng, der Consnmtion, zuführt. Durch
        <pb n="76" />
        02 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
Erhebung einer einzigen Grundsteuer aber könnte, ganz abgesehen 
von den unvermeidlichen Rücktvirkungen einer solchen, am aller 
wenigstens der Abgabenbedarf größerer und entwickelterer Staaten 
ausreichend gedeckt werden. 
Uebrigens wirkte die physiokratische Lehre, welche der damals 
in Frankreich herrschenden Zeitrichtung entsprach und deshalb 
dort bedeutenden Anklang fand, entschieden anregend, veranlaßte 
zu näherer Prüfung bisher ununtersucht gelassener Beziehungen, 
und trug wesentlich zur Klärung der in wirthschaftlicher Hinsicht 
vorwaltenden Anschauungen, insbesondere auch zur besseren 
Würdigung der Landwirthschaft und der zeitlichen-Bedürfnisse 
dieser bei. 
SrmthàrsMU«. 
S3A. 
Sas» Industriosi) stem oder Smith'sehe System endlich 
euttvickelte sich an eingehenderer Untersuchung der merkanti- 
listischen tlud physi akratischen Anschauungen sowie der üblichen 
Wirthschafts- und Finanzpolitik als ein Ergebnis; wissen 
schaftlicher Forschung. 
Smith'sches System wird es nach dem Schotten Adam Smith 
(geb. 1723 zu Kirkaldy, gest. 1790 in Edinburg)*) genannt, 
welcher dasselbe, nachdem hierauf hinführende Lehren sich bereits 
vereinzelt herangebildet hatten, durch seine berühmten „Unter 
suchungen über die Natur und die Ursachen des Wohlstandes der 
Nationen" (1776) in vervollständigtem Zusammenhange aufstellte; 
Jndustriesystem dagegen ivvhl deshalb, weil es alle Zweige der 
Industrie, im iveitesten und nicht ettva im engeren Sinne 
des Worts genommen, also der Betriebsamkeit, des Ertverbs- 
fleißes überhaupt, gleichmäßig berücksichtigt sehen wollte. 
*) Derselbe studirte in Glasgow und.Oxford, begann 1748 in Edinbnrg Vor 
lesungen zu halten, war von 1751—1708 Professor der Logik und nachher der Moral 
an der Glasgowcr Universität, begleitete 1704—1766 den Herzog von Bnccleyh auf 
dessen Reisen, verbrachte die nächsten zehn Jahre in arbeitsamer Zurückgezogenheit an 
seinem Geburtsorte, hielt sich alsdann in London auf, wurde 1778 zu einem der 
Königlichen Kommissarien für die Zolle in Schottland ernannt und übersiedelte 
deshalb nach Edinburg, wo er bis zu seinem Tode verblieb.
        <pb n="77" />
        § 39. Smithinnismus. 
03 
Dasselbe ging bakmi ang, bajf bic innere Cncííc be§ 
Volkswohlstandes in ber Arbeit zu suchen und jede solche. 
11)0% einer 6% einen nenen SGer^ &amp;nfcļ)t, probuctiü fei ; 
bn% feine Ärt biofer Weiten nnim%enbig nnb entbe^rfi^, 
die Consumtion aber einziger Zlveck aller Probnetion sei, 
nnb jebe außerordentliche Begünstigung eines einzelnen Er 
werbszweiges zu Ungunsten eines anderen das Gemeinwohl 
beeinträchtige; daß es endlich Jedem, solange er die Gesetze 
ber Gerechtigkeit nicht Übertritt, zu überlassen sei, sein 
Interesse ans seine eigene Weise zu verfolgen, seine Kräfte 
und Mittel so anzuwenden, wie es ihm Vortheilhast erscheint. 
Nach Adam Smith ist es die von einem Volke verrichtete 
Arbeit, welche dasselbe ursprünglich mit allen von ihm verbrauchten 
Nothwendigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens versorgt. Diese 
seien entweder das unmittelbare Erzeugnis; jener oder würden 
für ein solches von anderen Völkern erkauft. Jeder sei in dem 
Maße reich oder arm, in welchem er die Mittel hat, sich das 
für die Lebensbedürfnisse Nöthige durch seiner eigenen Hände 
Arbeit oder die Arbeiten Anderer zu verschaffen, schließlich also 
je nach Verhältniß der Menge von Arbeit, welche ihm zu Gebote 
steht oder die er zu erkaufen vermag. Alle Arbeiten, welche in 
etwas Gegenständliches und Dauerhaftes übergehen, den Werth 
einer Sache vermehren, für die nöthigen Falls wieder eine gleiche 
Arbeitsmenge erkauft werden kann, seien productiv (hervor 
bringend), alle anderen, durch die nichts hervorgebracht wird, was 
zu verkaufen und womit eine neue gleich große Arbeit zu be 
zahlen wäre, unproductiv (nicht hervorbringend), z. B. die an 
sich so ehrenvollen, nützlichen und nothwendigen Dienste aller 
Militan ilnd Civilbeamten, Prediger, Sachwalter, Aerzte und 
überhaupt aller Gelehrten, ebenso ivie diejenigen der Schauspieler, 
Tonknnstler, Bedienten rc. Die unproductiven Arbeiter tviirdcn 
durch einen Theil dessen unterhalten, was anderer Leute Arbeit 
hervorbringt. 
Unter den hervorbringenden Arbeitsarten, dcr Hervorbringnng 
roher Natnrerzeugnisse durch Land- und Bergbau und Fischereien, 
den Manufakturen und dem Handel im Ganzen und Einzelnen, 
sei jede einzelne zum Bestehen und Gedeihen der beiden anderen 
wesentlich nothwendig und zum allgemeinen Wohlsein der Gesell-
        <pb n="78" />
        04 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslchrc. 
schuft unentbehrlich. Der Vortheil dessen, der etwas hervorbringt, 
dürfe nur insofern in Betracht gezogen werden, als ohne ihn 
der Vortheil dessen, der ge- oder verbraucht, nicht erreicht werden 
kann, während merkantilistischerseits der Vortheil des Consúmente,t 
allezeit dem Vortheil des Producenten aufgeopfert worden sei. 
Wenn die Oekonomisten, um die Landwirthschaft zu befördern 
die Manufakturen und den auswärtigen Handel einschränken, so 
Ijkltui sie mittelbar eben die Gattung von Betriebsamkeit zurück, 
welcher sie fortzuhelfen glauben, wogegen die Merkan'tilisten 
wenigstens die ihrerseits bevorzugten Zweige wirklich beförderten. 
Selbst dann verfehle jedoch jedes so verfahrende System immer 
noch seinen Endztveck, indem es das Fortschreiten der Gesellschaft 
A» Reichthum und Größe hemme anstatt zu beschleunigen, und 
das jährliche Einkommen der Einwohner des Landes vermindere 
anstatt zu vermehren. Es sei am heilsamsten, letzteren selbst zu 
überlassen, ihre Erwerbsthätigkeit den Uniständen gemäß einzu- 
ìichten und diejenigen Beschäftigungen ausfindig zu machen, mit 
denen sie ans dem einheimischen oder auswärtigen Markte zu 
concurriren vermögen. Die Aufgabe, seitens des Staats über die 
Betriebsamkeit der Privatpersonen Aufsicht zu führen und dieselbe 
ali, die dem Interesse der Gesammtheit angemessensten Beschäf 
tigungen hinzuleiten, sei überhaupt zu schwer, um durch menici)- 
liche Einsicht und Weisheit gehörig ausgeübt werden zu können. 
Die Staatsgewalt könne sich darauf beschränken, erstens 
den Staat gegen Angriffe anderer unabhängiger Staaten zu 
schützen, ebenso zlveitens jedes einzelne Glied der Gesellschaft 
dllrch gute Rechtspflege möglichst vor Uebergrisfen anderer 
Mitglieder, mib drittens diejenigen öffentlichen Einrichtungen 
Zu treffen, die gemeinnützlich sind und doch von Privaten nicht 
durchzuführeil ,vären. Der Staatsbedarf aber lasse sich an, 
mindestens nachtheilig vermittelst der Besteuerung ans den. 
Privateinkommen der Unterthanen ausbringe». 
Das zur Erfüllung jener Pflichten benöthigte Einkommen, 
ivelches doch nur entweder aus dem Landesherr,! und beziehent 
lich dem Staate unmittelbar gehörendem Eigenthum oder aus 
den Einkünften der Unterthanen selbst erlangt werden könne, sei 
juebev durch seitens des Staats gewagte kaufmännische Unter 
nehmungen, die fast immer fehlgeschlagen wären, noch durch
        <pb n="79" />
        § 39. Smithianismus. 
65 
Ländereien, die in früherer Zeit die Hauptqnelle öffentlicher Ein 
nahmen ausmachten, sondern nur durch Auflagen verschiedener 
dlrt in einem zur Bestreitung der Regierungsausgabcn ausreichenden 
M'aße aufzubringen. Die Kronländereien, welche größtentheils in 
Forsten, zuweilen in wüstem, sowohl für die Bevölkerung als für 
den Ackerbau verlorenem Lande beständen, als Privatbesitzungen 
jedoch bald in gute Kultur kommen und einen wesentlich höheren 
Ertrag gewähren rvürden, könnten durch Verkauf und Veriven- 
rung des Erlöses zur Bezahlung von Staatsschulden ungleich 
nutzbarer gemacht werden. 
Ģ /Ô^^ Ştrrithianismus war svmit, neben unvergänglichen 
nm bie 0egrimbimg ber 
BWS*
        <pb n="80" />
        66 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
anderer Leute Arbeit erhalten werden müßten, ivas thatsächlich 
unrichtig ist, indem sie vielmehr als wirthschaftlich Selbständige 
gleich allen Anderen vom Gegenwcrthe der selbst producirten 
Güter zu leben genöthigt sind. Ferner waren die bezüglich der 
Grenzen der Staatsthätigkeit und der Unpäßlichkeit eigener Selbst 
Verwaltung von Staatslttndereien ausgesteiften Grundsätze min 
destens durchaus nicht allgemeingiltig. 
Diese und ähnliche Einzelnheiten sind nachher berichtigt, 
manche Begriffe, insbesondere zunächst von David Ricardo (geb. 
1772, gest. 1823) in dessen „Grundgesetzen der Bolkswirthschaft 
und Besteuerung" (1817), schärfer bestimmt, die ganze Lehre ist, 
zumal durch den Fleiß deutscher Systematiker (z. B. Karl Heinr. 
Ran, geb. 1702, gest. 1870) besser geordnet solute in ihrem In 
halte durch eine ganze Reihe bedeutender, hier nicht näher nam- 
haft zu machender Leistungen hervortretender Forscher vervoll 
ständigt und vervollkommnet worden. Alle so bei Verfolgung 
verschiedener Richtungen erzielten Fortschritte haben aber bisher 
nicht gerade zur Errichtung eines etwa gänzlich neuen, auf wesent 
lich anderen Grundlageit beruhenden Lehrgebäudes, sondern mehr 
nur zu einem Aus- und Weiterbaue 'der von Adam Smith 
gegebenen Gründung geführt. 
und Schutzzollpolitik. 
G 40. 
Auf der Smith steh en Lehre fußt endlich auch unmittel- 
Wr btc grctlfanbeígMitif, bereit ícüeiibett (Bnmb; 
sahen nicht nur Handelsfreiheit, sondern überhaupt wirth- 
schaftliche Freiheit, das unbeschränkte Waltenlassen des 
natürlichen Entwickelungsganges folgert. 
Dieselbe hält daran fest, daß unbehinderte Freiheit des Er 
werbs und Verkehrs die gedeihliche Entwickelung der sich alsdann 
von selbst angemessen regelnden wirthschaftlichen Verhältnisse am 
meisten begünstige, weshalb die Regierungen sich darauf be 
schränken könnten, die jener entgegenstehenden Hindernisse hinweg 
zuräumen. Letztere, auf Vermeidung überall beeinflussen wollen 
den Eingreifens hinauslaufende Einschränkung ist an sich aber 
keineswegs gleichbedeutend mit reinem Gehenlassen und damit,
        <pb n="81" />
        § 40. Freihandels- und Schutzzollpolitik. 67 
wesentliche Bedürfnisse der Volkswirthschaft unbefriedigt zu lassen. 
Ebenso ist unter Handelsfreiheit nur Befreiung des Handels von 
merkantilistischen Beschränkungen durch hohe Zölle und gänzliche 
Verbote, welche künstliche Regelung der Ein- und Ausfuhr be 
zwecken, und nicht etwa völlige Zollfreiheit zu verstehen. Diese 
bleibt vielmehr, abgesehen von allen auf Gegenseitigkeit, gleich 
mäßige Belastung der in- und ausländischen Producte re. zu 
nehmenden volkswirthschaftlichen Rücksichten, mindestens solange 
unmöglich, als die Erhebung von sogenannten Finanzzöllen (Steuer- 
zöllen) unvermeidlich und zweckmäßig ist, vermittelst deren Waaren 
beim Uebcrgangc über die Landesgrenze lediglich deshalb besteuert 
werden, um die Einkünfte des Staats zu vermehren oder einen 
Theil des Staatsbedarfes in minder drückender Weise auszu 
bringen, als es vermittelst directer Besteuerung der Beitrags 
pflichtigen geschehen könnte. 
Umgekehrt ergiebt sich aus dem entgegengesetzten Grund 
gedanken der theiltveise wieder die merkantilistische Praxis in ge 
mäßigterer Weise aufnehmenden Schutzzollpolitik nicht nur 
das Verlangen nach Begünstigung der inländischen Production 
durch höhere, das Mitwerben des Auslandes erschwerende 
Eingangszölle, Schutzzölle, sondern zugleich das Streben 
nach eingreifender Leitung der Volkswirthschaft und vor 
wärtstreibender Einwirkung auf die Gestaltung der wirth- 
schaftlicheu Zustände. 
In früherer Zeit suchte man insbesondere die Aus- und 
Einfuhr von Getreide durch Zölle rc. zu regeln, wogegen später, 
bis neuerdings wegen der nun um so viel erleichterten Zufuhr 
landwirthschaftlicher Producte aus weiter Entfernung hie und da 
die Landwirthschaft ebenfalls als schutzbedürftig erachtet wurde, 
eigentliche Schutzzölle meist nur zu Gunsten der inländischen 
Fabrikation erstrebt worden sind, um dadurch mittelbar die 
nationale Arbeit allseitig zu schützen und zu erweitern. So 
meinte ein deutscher Vertreter der schutzzöllnerischen Richtung, 
Friedrich List (geb. 1789, gest. 1846) in seinem „nationalen 
System der politischen Oekvnomie" (1841), daß der freie Ver 
kehr mit schon durch die Natur der Dinge zureichend beschützten 
Agrikulturproducten und Rohstoffen allen Nationen auf allen 
Stufen ihrer Entwickelung nützlich sei, daß dagegen bei ganz
        <pb n="82" />
        68 Bud) 1. %). 2. GittioicMimßöQmiß ber BomuirH)f#t8íc#. 
freier Coneurrenz mit weiter vorgerückten Manufakturnationen 
eine minder vorgerückte, obwohl giir Manufakturproducti on be 
fähigte Nation ohne Schutzmaßregeln nie zu einer eigenen völlig 
ausgebildeten Manufakturkraft und zur vollständigen' nationalen 
Unabhängigkeit gelangen könne. Es müßten zunächst diejenigen 
Manufakturen emporzubringen gesucht werden, welche Artikel des 
gemeinen Verbrauchs liefern, und die Eingangszölle sviveit steigen, 
wie es der Zweck, Erziehung einer Manufakturkraft, erfordere, 
nach dessen Erreichung aber wieder allmählich fallen. Im All 
gemeinen sei anzunehmen, das; da, ivo eine Gewerbsindustrie bei 
einem anfänglichen Schutz von 40 bis 60 Procent nicht auf 
kommen und bei einem fortgesetzten Schutz von 20 bis 80 Pro 
cent sich nicht auf die Dauer erhalten kann, die Grundbedingungen 
der Manufakturkraft aus irgend welchen leichter oder schwerer'zu 
hebenden Ursachen vorerst noch fehlen, z. B. wegen Mangels an 
einem tüchtigen Ackerbau, ausreichendem Kapital, bürgerlicher 
Freiheit und Rechtssicherheit, oder an inneren Transportmitteln, 
technischen Kenntnissen, erfahrenen Arbeitern und industriellem 
Unternehmungsgeist re. 
MI8 @t&amp;ie5wt8ëmiWeI smb ;eW) @c#aö%c, üe% bures) 
nicht blos beabsichtigte, sondern auch thatsächlich eintretende Ber- 
theuerung fremder Prvduete das ausländische Mitwerben be 
schränken und um so weniger einbringen, je mehr sie diesen 
nächsten Zweck erreichen, keineswegs unbedenklich. Während zu 
niedrig bemessene nichts helfen, zu hoch angesetzte die Strebsam 
keit der Producenten einschläfern und alle Consumenten der 
geschützten Waare unnöthig bedeutend belasten, ist es in der 
Wirklichkeit schwer erreichbar, den Zollsatz genau so festzustellen 
daß er gerade nur die Ueberlegenheit des Auslandes ausgleicht, 
und denselben, nachdem einmal Unternehmungen entstanden sind' 
welche ihn voraussetzen, alsdann wieder rechtzeitig in vorans' 
bestimmter, und dennoch nur in dafür günstiger Zeit zu ermäßiaen 
oder gänzlich aufzuheben. 
Solchen und anderen, sich in einzelnen Ausläufern leicht 
zu offenbaren Uebertreibungen versteigenden Richtungen gegen 
über, tutíí nun diejenige der keinen Parteiftandpunkt einnehmerr- 
bm strengeren 28#^^ bte Binge 
so nehmen, wie sie wirklich sind, rmd zrr deren Verständniß 
gelangen. Dieselbe ertomi dabei an, daß ungleiche Kultur-
        <pb n="83" />
        § 41. Communismus und Socialismus. 69 
stufen und beziehentlich selbst abweichend geartete Völker auch 
verschiedene Bedürfnisse in wirthschaftspolitischer Hinsicht 
haben. 
Diese Auffassung ist allgemeinhin diejenige der in der ge- 
sammten Voltswirthschaftslehre nunmehr und zumal in Deutsch 
land, nicht etwa erst neuerlich, sondern vielmehr schon nahezu feit 
einem halben Jahrhundert vorherrschend gewordenen realistischen 
oder historischen Richtung. Im Uebrigen wird innerhalb letzterer 
einerseits an einer engeren Begrenzung der Wirthschaftslehre 
festgehalten, und andererseits deren Erweiterung zur umfänglicheren 
Gesellschaftswissenschaft (Socialwissenschaft) anzustreben gesucht. 
Communismus und KorinILsmus. 
S 41. 
Änmbctfļmtd) bm mifMimioeit ber 2ßifMc#t 
stehen endlich diejenigen, mit denen die communistifch- 
focialistisch en Parteien ihre sonderartigen social 
politischen Bestrebungen begründen wollen. 
Eommunistisch-socialistische Bestrebungen sind keineswegs erst 
in neuerer Zeit und bei einzelnen Völkern, sondern während 
mehrerlei Zeiten und inmitten verschiedener Nationalitäten unter 
denr Einflüsse von ihre Entwickelung begünstigenden Umständen 
lnrvvrgetreten. Neu ist eigentlich nur die besondere Richtung 
und Weise, in welcher sie seit der ersten französischen Revolution 
ausgangs des vorigen Jahrhunderts und durch seit Anfang der 
zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts entstandene Parteibildungen 
verfolgt wurden. Dieselben sind socialpolitischer Art, insofern sie 
sich auf die innere Einrichtung der menschlichen Gesellschaft be 
ziehen, und berühren deshalb mehr schon das Gebiet der Politik 
überhaupt, als dasjenige der Wirthschaftslehre allein, die ihrer 
seits eine bestimmte Gesellschaftsverfassnng in Bezug ans Familie 
Eigenthum re. vorauszusetzen hat. 
Diese erachten die bestehenbe Gesellschafts- und Wirth- 
schnstsorbnung als verfehlt, namentlich als unzureichend um 
Allen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern; suchen in den 
»&gt;it jener verbundenen Zuständen die Ursache der Uebelstaube
        <pb n="84" />
        70 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Bolkswirthschaftslehre. 
welche die Lage der vermögensloseren Bevölkernngsschichten 
zn einer minder glücklichen machen; ilnd vermeinen die Wirt 
lichkeit durch nach Gutdünken getroffene Einrichtmtgen, durch 
erdachte Organisationen, verbessern zu können. 
Derartige Parteien pflegen ziemlich übercinstiiiunend den 
Gedanken zu hegen, daß die neuzeitliche wissenschaftliche Wirth 
schaftslehre sich ans bloßes Schematisiren der durch eine falsche 
Praxis herbeigeführten Wirklichkeit beschränke. Mit dieser sei 
unausbleiblich das Uebel verbunden, daß nur wenige Bevor 
zugte sich materiellen Wohlstandes, der Grundlage alles Glücks, 
erfreuten, während die große besitzlose Masse kaum die Mittel zur 
Befriedigung ihrer nothwendigsten Bedürfnisse zu erarbeiten ver 
möge. Die bestehenden politischen und socialen Zustande seien 
im höchsten Grade ungerecht und deshalb nachdrücklichst zu be 
kämpfen. Die Hauptursachen der zu beseitigenden wirthschaftlichen 
Uebelstände werden in verschiedenen, infolge des natürlichen Ent 
wickelungsganges gewordenen Umständen gesucht, z. B. theils im 
Bestehen des Privateigeuthums und dessen weiteren Folgen, dem 
Erbrecht und dem Handel, theils im Gebrauche des Geldes und 
der dadurch erleichterten Anhäufung des Kapitals, neuerdings 
vorzugsweise in der „jetzigen Productionsweise", dem Lohn- 
systeme. Die zur Verbesserung der Wirklichkeit gemachten Vor 
schläge aber laufen darauf hinaus, daß durch das eine oder andere ' 
Radikalmittel die Lage der Besitzlosen („Enterbten"), insbesondere 
der auf ihrer Hände Arbeit angewiesenen Lohnarbeiter, günstiger 
gestaltet werden soll. 
Im Uebrigen weichen die Anschauungen der Communisten 
und Socialisten mehrfach von einander ab. Es bestanden 
daher auch, wenigstens ursprünglich, wesentliche Unter 
schiede zwischen den Forderungen und den behtffs deren 
praktischer Verwirklichung aufgestellten Organisativnsplaneir 
jener und dieser. 
Der an sich tiefer stehende Cominunisinus faßte jederzeit 
die Idee der Freiheit und Gleichheit im materiellsten und radi 
kalsten Sinne auf, während der weit schwärmerischere Socialismus 
Zunächst eine gemäßigtere, weniger auf gänzlichen Umsturz, als 
mehr nur auf durchgreifende Reform des Bestehenden ausgehende 
Richtung einschlug.
        <pb n="85" />
        § 42. Communismus und Socialismus. 71 
#42. 
(Ber Gomniiiniêmuë miß, boit ber %i#ffmtg mt§= 
geíjcnb, baß alíe mi#en gíeicí) jcieii mtb beêŞdi, gleise 
miprü^c mi bie (Bütermcít #tten, m4 in wlrt#c#Üíd)er 
^iiiß^t boKe ^icicßßeit Raffen. %Üë Mittel &amp;nr ßrreicßmig 
und Erhaltung letzterer soll nach Aufhebung bes Privat 
eigenthums und Beseitigung bes Einzelwirthschaftens die 
Einführung von Gütergemeinschaft unb einer durch bie oberste 
Gewalt geleiteten Gemeinwirthschaft, also völlige Gemein 
schaft des Vermögens und Erwerbs bienen. 
Alle Menschen, Reiche und Arme, seien gleich geboren, oder 
wie eine geheime Gesellschaft (die in Singapore unter den dortigen 
Chinesen bestehende ,,Brnderschaft des Himmels und der Erde") 
es nun ausdrückt, unter denselben Ceremonien in die Welt ge 
kommen und gehen auf dieselbe Weise wieder hinaus. Nach dem 
Manifest eines französischen Revolutionair (Babeuf, gest. 1796) 
hat die Natur jedem Menschen gleiches Recht auf den Genuß 
aller Güter gegeben und Niemand ohne Verbrechen sich aus 
schließlich diejenigen des Bodens oder der Industrie aneignen 
können. In einer wahren („richtig eingerichteten") Gesellschaft 
dürfe es weder Reiche noch Arme geben. Zweck der Revolution 
sei cs, die Ungleichheit zu vernichten und das gemeinsame Glück 
herzustellen. Aehnlich meinte ein späterer deutscher Communist 
(Weitling, ausgeivicscn 1845), das persönliche Eigenthum sei ein 
himmelschreiendes Unrecht, und das um so mehr, als es die Ursache 
des Mangels und des Elendes Tausender sei, jede Ungleichheit 
müsse ans der Welt re., während Weitergehende (z. B. Proudhon, 
gest. 1865) behaupteten, Eigenthum sei Diebstahl, d. h. eine schein 
bar gesetzliche Form desselben, durch welche der Eine sich etwas 
zueignet, was nur der Gattung gehört, und wodurch er Anderen 
die rechtmäßige Mitbenutzung entzieht. 
Die Umgestaltung der bestehenden Zustände soll theils, weil 
ohnedem der angestrebte Zweck nicht zu erreichen sei, durch 
gewaltsamen Umsturz, theils durch nach und nach allgemeiner 
werdende Ueberzeugung herbeigeführt werden. Letzteres wollten 
die icarischen Communisten, deren Gründer (Cabet, gest. 1856) 
in der Hoffnung, daß in dem von ihm ersonnenen demokratischen 
Musterstaate Jearie's Alle von selbst ans Interesse für die
        <pb n="86" />
        . ..... . 
' 2 Ņuch L Ķap. 2. Entwickelungsgang der Vvlkswirthschaftslehre 
MLķLr-ŅN- 
&gt;
        <pb n="87" />
        § 42. Communismus und Socialismus. 73 
nach Alter und Geschlecht wechseln, in gemeinsamen Räumen 
gearbeitet werden, oder auch (nach dem Cooperationssysteme 
Owen's, gest. 1858) eine Klassisication nach Altersstufen eintreten, 
und die Vcrtheilung der Geschäfte nach Maßgabe des Alters 
erfolgen k. Einige wollten daneben früher die Ehe und Familie 
bestehen lassen, wogegen diese und jene nach später vorherrschend 
gewordener Auffassung aufhört und es der Gesellschaft ol^iegt, 
die Erziehung der Kinder überhaupt oder mindestens von einem 
gewissen Lebensalter an bei gleichem Unterricht für Alle zu über 
nehmen, noch Andere es aber vorzogen, über derartig Zu 
künftiges sich auszuschweigen und sich zunächst auf Angriffe gegen 
das Bestehende zu beschränken. 
Communistischer seits wird also gänzlich verkannt, daß 
thatsächliche Gleichheit der Menschen schon durch deren natür 
liche Ungleichheit ausgeschlossen, Bestehen von Privateigen- 
thunt eine wirth'schaftliche Nothwendigkeit, und durch Eigen 
interesse geleitete priöatwirthschaftliche Erwerbsthätigkeit 
nicht durch irgendwie künstlich herbeigeführtes Zusaminen- 
arbeiten ersetzbar ist, während Gütergemeinschaft ein 
ungeheurer Rückschritt zu einem höchst ursprünglichen 
Entwickelungszustande und schließlich demnach auch eine 
allgemeine Erwerbs- und Genußgemeinschaft geradezu unaus 
führbar wäre. 
Die Menschen sind von Gcbnrt an ungleich in ihren An 
lagen ititi) werden noch ungleicher durch ihre weitere Entwickelung 
im Leben. Diese Ungleichheit, vermöge deren sich dieselben gegen 
seitig ergänzen, sichert die fortschreitende Gesittung des Menschen 
geschlechts, welche durch allgemeine Gleichmachung, insofern sie 
überhaupt möglich wäre, vernichtet werden müßte. Gleichheit 
kann vernünftiger Weise nur angestrebt iverden bezüglich gaitz 
allgemeiner Rechte. So ist z. B. das Verlangen nach gleichem 
Rechtsschutz, nach freiem Gebrauchenkönnen der eigenen Begabtheit, 
um sich innerhalb der gegebenen Gesellschaftsordnung so weit 
hinaufzuarbeiten, als es glücken will, sittlich gerechtfertigt, der 
aus bodenloser Begehrlichkeit hervorgehende Anspruch dagegen 
völlig ungerechtfertigt, es jedenfalls nicht schlechter haben zu 
wollen, als mehr beglückte Andere, was schließlich auf den von
        <pb n="88" />
        74 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
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tnirfWh 9 Ģ'-lcuthuitt Ist so, wie es sich nach Und nach in der 
wirklichen Welt zum Privateigenthum ausgebildet hat, keine will« 
W^c, fonbcnt cmi' burcl) bic %o^^w^„bi^fcit bi-r 
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mêmrnm
        <pb n="89" />
        § 43. Communismus und Socialismus. 75 
Vermehrung und damit allgemeines Nothleideu ciutrctcu. Durch 
Erzwingung jener könnte demnach auch das wirthschastliche Elend, 
welches jetzt vereinzelt vorkommt, nicht vermindert, sondern nur 
verallgemeinert werden. 
Endlich müßte doch, abgesehen davon, daß es unmöglich ist, 
die wirthschaftlichen Angelegenheiten eines Volkes gleichsam von 
einer Centralstelle ans bis ins Einzelne hinein zu beherrschen, 
jedwede nach commnnistischen Grundsätzen geordnete und sich ans 
alle Production und Consumtion erstrecken sollende Gemcimvirthschaft 
durch eine überall regelnd eingreifende, deshalb mit außerordent 
lich weit gehenden Befugnissen zu versehende Gescllschaftsgemalt 
geleitet und überwacht werden. Eine derartig gemaßregelte Ge 
meinschaft würde nun zwar unausbleiblich zur unerträglichsten 
Unfreiheit und Bevormundung jedes Einzelnen führen, dennoch 
aber die Leiden und Gebrechen der menschlicheil Gesellschaft nicht 
tilgen, sondern eben nur durch neue vermehren können. Die 
versuchsweise Verwirklichung derselben möchte deshalb auch gewiß 
niemals Allen verlockend llnd am allerwenigsten denen, die dabei 
mehr zu verlieren als zu gewinnen haben, erwünscht erscheinen, 
während es doch eine selbstverständliche Vorbedingung für die 
Haltbarkeit jeder tief eingreifenden gesellschaftlichen Reform bleibt, 
daß sie dem Interesse der Gesammtheit nachhaltig, und nicht blos 
demjenigen einzelner, obgleich an sich zahlreicher Bevölkerungs- 
gliedcr vorübergehend während der Uebergangsperiode entspricht. 
§43. 
Der Socialismus hingegen geht von der Meinung 
aus, daß ttur die Arbeit ein Recht auf Antheil an der 
Güterwelt gebe, und daß daher die Verkeilung der Güter 
nach Verhältniß der zu deren Beschaffung beigetragenen 
Arbeit zu geschehen habe. Derselbe gedenkt, um jedem 
Arbeiter wenigstens freies Bethätigeukönnen seiner Arbeits 
kraft, einen Mindestbetrag des Erwerbs sowie unverkürzten 
Genltß des vollen Arbeitsertrages zu sichern, durch Ver- 
einigung der Einzelnen zu Arbeitergesellschafteu, in denen sich 
Alle dein Ganzen unterordnen, eine Gesellschaftseinrichtung 
herbeizuführen, welche allgemeines wirthschaftliches Wohl 
befinden gestattet.
        <pb n="90" />
        76 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
3cr focioliftifd)c erunbgebonfc a#t, onfn#fc„b mt bie 
%b. (smiths# S^re, baß bic Weit, inëbefonbcrc bic Sod, 
aröeit, Erzeugerin aller Werthe und Erhalterin der Nationen 
fei, jterouë ^gerungen bcaügíid) ber bet Weitem qebübrenben 
^ş^Ş.?şîlichen Stellung. Die zu deren Verbesserung gemachten 
%oi#Ianc fommcu borons ßiimug, be» 3nbiuibuaíi8m„a biird, 
Soiibarität gu ergoßen, uitb bic ^irflidifeit bn# Sdioffuno 
von Vereinigungen (Associationen) zu ersetzen, in denen die Mit 
gltcbcc amor m# ober meniger i^c Sclbftönbigfcit oufgeben, 
bslfitr ober an den Vortheilen des Zusammenwirkens theilnehmen 
3er Oeioonncnc Uebei#uß foü o,t bic %^ciílIc^mcr „od, bem 
mßc bereit merbm, in meinem sie an bessen @raiciu,m bei. 
getragen haben. 0 
a,c M.cße ber ctmo ouf blese mise a« ermögii#nbcn 
mítbegíudnug (,ot cbcnfnHa in ßronfreid) geftonbcn. ^ur Ber* 
anschaulichung ber dabei zunächst verfolgten Richtungen mögen 
foigenbe bret «ci^ieic bienen. 1. %ad) bem St. Simoniamua (bem 
3nbuftneoIiëmuë bea Prosen ßenri bon St. Simon, qeft 1825) 
meiner bem (lommnniëmnë amor annöd)ft ft#, ober ouà ber notür: 
leinen R^tgfcitcn cnt,prcAenbc Steifung einnimmt itnb noA 
leinen Werken, in benen sich jene offenbaren, belohnt wird soll 
bic menfAiiAc (ÜcfcHfAoft in einen herein bon Weitern'um. 
gewandelt und das Privateigenthum aus Lebenszeit beibehalten 
Mutziggangs zu ßegrüiibcn. Es füllt deshalb „ad, bem Tode 
11» lenaligm Besitzers imebcr bein Stante zu, bei es bem Be- 
sahigt, en zum Weiterwirthschasten nbergiebt, und überhaupt Allen 
je nach ihren Fähigkeiten bic Bedingungen der Arbeit, Boden 
rSSHs 
»iSÄ à Stande der Industriellen, der Gelehrten und 
W,sfenBa|tllch-n ober der Künstler zugewiesen. Au ber Suine 
SìsäÏS 
it# Macht in sich vereinigt, und vermöge derselben die neue
        <pb n="91" />
        § 43. Communismus und Socialismus. 77 
sociale Religion der Brüderlichkeit und Gleichheit verwirklicht. 
2. Das Associationssystem (begründet von Charl. Fourier, gest. 
1837) empfahl dagegen die Bildung von aus fünfzehnhundert 
bis zweitausend Personen bestehenden Gemeinden (Phalangen), 
welche nicht nur alle Industriezweige einschließlich des Landbaues 
gemeinsam im Großen betreiben, sondern auch alle Privat 
bedürfnisse durch gemeinschaftliche Anstalten wohlfeiler und besser 
als gegenwärtig befriedigen. Die Gemeindeglieder, deren Liebes 
verhältnisse sehr freie sind, ohne eine dauerndere Geschlechts- 
Verbindung geradezu auszuschließen, wohnen sämmtlich, um aller 
Vortheile einer großen Wirthschaft theilhaftig zu werden, in einer 
ausgedehnten, zweckmäßigst inmitten des dazu gehörigen Grund 
gebietes angelegten Gebäulichkeit (Phalansterium) zusammen, 
innerhalb deren sich, neben den für die verschiedenen Thätigkeiten 
und Vorräthe benöthigten Räumen, auch die an die Einzelnen 
zu vermiethenden, je nach ihren Mitkeln, Geschmack und Familicn- 
bedürsnissen ungleich eingerichteten Privatwohnungen befinden. 
Jeder Eintretende erhält, damit Niemand durch Armuth von der 
Theilnahme abgehalten wird, alle Bedürfnisse ans ein Jahr 
vorgeschossen, für sein der Gemeinde zugebrachtes Vermögen aber 
Aktien auf deren Gesammtgnt. Die Arbeit soll Genuß werden, 
während jetzt dabei Neigungen und Fähigkeiten wenig oder gar 
nicht berücksichtigt würden. Um Theilung mit Vereinigung 
derselben in harmonischster Weise zu verbinden, jedem die freie 
Wahl der Beschäftigung und unbeschränkte Befriedigung seiner 
Triebe zurückzugeben, theilen sich alle Mitglieder, je nachdem 
natürliche Anlage oder Geneigtheit sie zum Ergreifei: dieses oder 
jenes Berufes veranlassen, in ebensoviele aus Personen jedes 
Geschlechts und Alters bestehende Abtheilungen (Serien) für die 
verschiedenen Arten von Arbeiten in den einzelnen Zweigen der 
Hauswirthschaft, des Unterrichts, Ackerbaues k., als die Gemeinde 
betreiben kann und will. Jeder mag, damit keine seiner Anlagen 
nnausgenntzt bleibt, häufiger Wechsel der Beschäftigung seinen 
Arbeitseifer immer rege erhält und allerlei Wetteifer möglich 
wird, verschiedenen Abtheilungen zngehören, von denen jede wieder 
nach den einzelnen Theilen, in welche sich ihre Arbeit zerlegen 
läßt, in mehrere Gruppen zerfällt. Zur Verrichtung gemeiner 
und besonders lästiger Geschäfte darf aber Niemand ausschließlich 
verwendet werden. Zur abwechselnden Uebernahme derselben sind 
vielmehr, damit nicht Einige zum dienenden Werkzeug herabsinken
        <pb n="92" />
        78 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
und keinerlei Arbeiteraristokratie sich entwickelt, verschiedene 
Gruppen durch höhere Belohnungen aufzumuntern. Jedem 
Gemeindemitgliede wird ein Mindestbetrag des nach ungleich hoch 
vergüteten Arbeitsstunden zu vertheilendcn Einkommens zur Be 
streitung der nothwendigsten Bedürfnisse zugesichert, wahrend am 
Jahresschlüsse die Vertheilung des erzielten Ueberschusses erfolgt, 
von dem, vorbehaltlich der in dieser Hinsicht etwa nothtvendig 
werdenden Abänderungen, der Handarbeit V12, dem Kapital 4/ 12 
und dem Talent oder den theoretischen und praktischen Kennt 
nissen 3/12 zukommen. Das Rechnungswesen, die Buchführung 
über alle Leistungen der Theilnehmer re., und überhaupt die 
ganze Verivaltnng der Gemeindeangelegcnheiten besorgt eine ans 
den bedeutendsten Aktionären und befähigtsten Mitgliedern ge- 
wählte Regentschaft. Abtheilungen und Gruppen wählen eben 
falls ihre Oberen, welche zusammen eine entscheidende, der 
gewerblichen Organisation vorstehende Stelle (einen industriellen 
Areopag) bilden. Diese, deren Zusammensetzung die Zweckmäßig 
keit und Vollziehung ihrer Beschlüsse verbürgt, hat jedoch, weil 
die sociale Harmonie Zwangsmaßregeln ausschließt, ebensowenig 
wie jene Regentschaft zu befehlen, sondern nur vorzuschlagen und 
zu berathen. Trotzdem sollen, sobald die ganze Erde eine große 
Einheit bildet, die Phalangen der Welt von einem obersten 
Mittelpunkte aus geleitet werden können. 3. Ein noch anderer 
Organisationsplan (1841 aufgestellt durch Louis Blanc) ivollte 
endlich durch den Staat gegründete gemeinschaftliche Werkstätten 
für die wichtigsten Zweige der nationalen Industrie. Die Con- 
currenz sei kulturfeindlich, unterdrücke die Mehrzahl zu Gunsten 
einer Minderheit, und unterjoche die Gesellschaft vermittelst des 
großen Kapitals. Dessen Macht könne durch den größten Kapita 
listen, den Staat, gebrochen werden, wenn er sich die Vernichtung 
der Concurrenz durch Theilnahme au derselben zur Aufgabe mache 
Um hierdurch den Besitzlosen zu helfen, möge die Regierung ein 
Anlehn zur Beschaffung von mit den nöthigen Arbeitshilfsmitteln 
versehenen Werkstattseinrichtungen aufnehmen, und wenigstens für's 
erste Jahr die Zutheilung der zu übernehmenden Verrichtungen 
sowie die Lohnverhältnisse regeln, später aber dies den Arbeitern 
selbst überlassen. Alljährlich sei Rechnung zu legen. Ein Theil 
des Gewinns würde zur gleichmäßigen Vertheilung unter die 
Mitglieder bestimmt, während ein zweiter zum Unterhalt der 
Greise und Kranken, beziehentlich zur Unterstützung anderer
        <pb n="93" />
        § 43. Communismus und Socialismus. 7 9 
Industriezweige, und ein dritter zur Beschaffung von Werk 
zeugen für Neueintreteude rc. vorbehalten bleibe. Etwa bei tretende 
Kapitalisten erhalten ihr eingelegtes Kapital verzinst, sind aber 
nur als Arbeiter am Gewinn betheiligt. Es wird dabei jedoch 
gehofft, daß aus der Arbeitsassociation alsbald auch eine frei 
willige Association bezüglich der Bedürfnisse und Vergnügungen 
hervorgehen dürfte. Nachdem in einem Industriezweige die für 
ihn eingerichtete große Nativnalwerkstätte zwangslos das Ucber- 
gewicht über die Privatwerkstätten erlangt habe, müßten sich als 
dann sämmtliche gleichartige Werkstätten mit einander assoeiiren, 
damit die unter den Individuen vernichtete Concnrrenz nicht 
unter den Korporationen fortdauert. Dadurch entstehe nun in 
jedem unter die Meisterschaft des Staats gelangten Arbeitskreise 
eine große Centralwerkstatt, an welche sich alle übrige Hilfswcrk- 
stätten anlehnen, und somit eine allgemeine Vereinigung aller 
verschiedenen Mittelpunkte derselben Production für den gemein 
samen Nationalzweck. Dieser Verlauf setze sich so lange fort bis 
schließlich die unter den Arbeitern einer Werkstatt und eines 
Industriezweiges herrschende solidarische Verbindlichkeit auf alle 
Gewcrbegnttungen ausgedehnt, die gesammte Production der Herr 
schaft des Staats unterworfen und dieser zum obersten Leiter 
jener geworden ist. Nach den vorstehend mitgetheilten Bei 
spielen soll also die anzustrebende Umwandelung der bestehenden 
Wirtschaftsordnung theils voit obenher, durch unmittelbare 
Einwirkung des Staats, theils von untenher, durch eine Nen- 
construction der Gemeinden, erfolgen. 
Später verschärften sich in Deutschland und anderwärts die 
socialistischen Auffassungen und die hierdurch zu begründen ge 
suchten Forderungen zunehmend mehr. Es wurde nun an 
genommen (z. B. nach Ferd. Lassalle, gest. 1864), daß nicht 
nur die Arbeit die Quelle aller Reichthümer, sondern auch das 
Privateigenthum ilnrechtmäßig erworben sei. Das heutige Eigen- 
thum sei „Fremdthum", d. h. die bestehende Ordnung nöthige 
dazu, die Arbeiter weit unter dem wahren Werthe der Arbeits 
leistung abzufinden, ihnen also täglich einen Theil ihres Arbeits 
ertrages „abzuschweißen", und so ans der Frucht fremder Arbeit 
den Kapitalreichthnm anzuhäufen. Weil ferner nach dem „ehernen 
Lvhngesetz" der Arbeitslohn immer auf ben nothwendigen Lebens 
unterhalt, auf das Maß des Arbeiternothbedarfes herabgedrückt 
bleibe, müsse eine Organisation geschaffen werden, durch welche
        <pb n="94" />
        80 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Bolkswirthschaftslehre. 
an die Stelle des Arbeitslohnes der volle Arbeitsertrag tritt. 
Nm diesen jedem Arbeiter zu sichern und die ökonomische Ab 
hängigkeit desselben vom Kapitalisten zu beseitigen, soll die jetzige 
gtobiictionêiucife", bnS dg##, bmd) neu#'' 
schaftlrche Arbeit ersetzt werden, und der Staat durch Aufbringung 
beg bic Äi-Mta- i» bm @ionb feDcii, fid) &amp;u 
fiffüciircii und Productivgenossenschaften zu bilden. Der Staat 
selbst aber, der „freie Bolksstaat", solle eine Association von 
Arbeitern sein und von der Arbeit regiert werden. 
Die socialistischen Zukunftspläne überschätzen demnach 
bic Bebcutiwo bet Arbeit wtb ^mnl b^ 
ji’iune der Handarbeit, ebenso die durch Arbeiterverqesett- 
schaftung zu erreichenden Productionserfolge, und unterschätzen 
dagegen sowohl die Unvermeidbarkeit des jetzigen Lohnsystemes 
als die Schwierigkeit, einen nach der Arbeitsverwendung 
bemessenen Maßstab für die Verkeilung der Güter zu finden. 
Illich nähern sich dieselben schließlich um so erheblicher den 
je lucitcr bie nus %crcmigimg bcnmeitbe 
jnctde mis aKc 11,1^44^^46 ä^gcíegen^eitclI 
erstrecken, und je mehr die Leitung letzterer unmittelbare 
Staatsangelegenheit werden soll. 
Die einseitige Ueberschätzung der Arbeit, rücksichtlich deren 
eigentlich nur die Handarbeit als productiv anerkannt tvird ist 
ein in gewissen Lebenskreisen fortdauernd häufig vorkommender 
Irrthum, während in der argen Uebertreibung der von Erwerbs 
gemeinschaften zu erwartenden Arbeitsleistungen Socialisten und 
Communisten mit einander »vctteifern. 
Die „jetzige Produktionsweise" aber, das Lohnsystcm wo- 
à^õen Mittellosen erst ein selbständigeres Bestehenkönnen 
möglich wlirdc, ist ebensowenig abschaffbar, wie die privatwirth- 
@^03401#% iibc4aui)t. ^C1; gc^öblOid;c 
kann nicht unmittelbar von dem auf- und abschwankenden bis- 
iveilen erst nach geraumer Zeit eintretenden oder gar nicht lohnen 
den Ertrage der Production, bei der er mitwirkt, abhängig 
gemacht, und sonach auch nicht auf den schließlichcn Arbeitsertrag 
angewiesen werden. Keinerlei besondere, mit oder ohne Staats- 
Hilfe znstandcgebrachte Vergesellschaftung der Arbeiter vermag zu 
bewirken, daß letzterer an sich gewisser würde und im Ganzen
        <pb n="95" />
        § 44. Coninulnismus Mid Socialismus. 
81 
slots reichlich genug ausfiele, um alle Vorauslagen einschließlich 
des eigenen, in zusagendem Grade gesteigerten Lebensbedarfs 
ausreichendst zu decken. Außerdem ist der Staat selbst kein un 
erschöpflicher Kapitalist, welcher die Einen mit Kapital versorgen 
und deren etwaige Verluste übertragen könnte, ohne von Anderen 
zu nehmen, an denen es alsbald fehlen müßte, sobald Alle nur 
gegeben haben wollten. 
Endljch ist die Vertheilung der erarbeiteten Güter, gänzlich 
abgesehen davon, daß deren Beschaffung ohne Beihilfe noch anderer 
Productionsmittel völlig unthunlich gewesen sein würde, nach 
der beigetragenen Arbeit schon deshalb unausführbar, weil die 
W ungleichen Arbeiten sich nicht irgendwie, z. B. nach Arbeits- 
'""cN' zutreffend auf einen gemeinsamen Nenner bringen lassen. 
\ beë WicitSertroQeß, be&amp;ie^cllmd) bicjeiiige bcë 9111^01(3 
öi’ r Arbeitenden ernt Prodnctionserfolge, bestimmt der im Verkehr 
sur dw geleistete Arbeit zu erlangende Preis. Sie läßt sich auch 
thatsächlich auf keine andere Weise feststellen, als es in der wirk- 
lichen Welt geschieht, und mindestens niemals nach mehr oder 
weniger willkürlichem Ermessen irgend einer socialistischen Vor 
steherschaft gerechter. 
Dem Communismns aber näherte sich der Socialismus in 
dein Maße, in welchem dessen Anforderungen unbeschränktere und 
schroffere wurden. Hiermit hat sich zugleich die bessere Seite 
welche dieser vor jenen: voraus hatte, keine unbedingte Gleichheit 
anstreben, die Eigenartigkeit der Persönlichkeit nicht aufheben 
sondern vielmehr deren Entwickelung erleichtern zu wolle», einiger 
maßen verwischt, und ist allmählich überhaupt die ztvischcu den 
beiderseitigen Zielen verbleibende Verschiedenheit in mehrfacher 
Hinsicht eine ziemlich verschwindende geworden. 
G 44. 
(Sine wirkliche Vermischung von in einander über 
gegangenem Socialismus und Communismns zeigen die 
Grundsätze und Absichten der neuerlichen Socialdemo 
kratie, welche sich die Macht verschaffen möchte, diesvgenannte 
„faciale Frage" ebenfalls in anderer Weise zu lösen, als es 
innerhalb der gegenwärtig bestehenden Gesellschaftseinrichtung 
S ch o bc r, Delkswirlhschaftslchre. 3. A»fl. 6
        <pb n="96" />
        B 
82 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslelst 
re. 
geschehen kann, was jedoch, selbst nach zeitweiliger Erringung 
jener und nach vorübergehender Vergetvaltignng dieser, immer 
noch völlig unausführbar wäre. 
In wirthschaftlicher Rücksicht sind die Auffassungen und Ziele der 
socialdemokratischen Parteien, welche in ihren nächsten politischen 
Forderungen die üblichen der fortgeschrittensten Demokratie fast noch 
übertreffen, und sich kosmopolitisch mit den ihnen geistig ver- 
wandten Strebern aller Länder verbinden, lediglich socialistisch- 
communistischer Art. Von dem Wesen ihrer Vorgänger unter 
scheiden sich alle neuerlichen Richtungen dieser Art eigentlich mir 
durch die weitverzweigtere Parteiorganisation und die wirksamereil 
Mittel, vermittelst deren ben aufgestellten Grundsätzen Eingang 
zu verschaffeil, und die Erreichung der gehegten Absichten anzu 
bahnen gesilcht wird. 
Mit Hilfe des zur politischen Partei zu erhebenden Proletariats *), 
dessen Interesse die Socialdeinokraten zll vertreten behaupten, sollen 
die gegenwärtigenZnständc bekämpft, beziehentlich umgestürzt werden, 
um die Welt von bereu Ungerechtigkeit, der Herrschaft bevorzugter 
Klassen, der Tyrannei des Kapitals ?c., zu befreien und die Hinder 
nisse zu beseitigen, welche der Verwirklichung des socialdemokra 
tischen Staatsideals (des socialistischen Zwangsstaates) entgegen 
stehen, ill dem sich alXetu eine befriedigende Lösung der socialen 
Frage ermöglichen lasse. Darüber jedoch, loie diese alsdann zil 
lösen sein lourde, nach Befinden z. B. durch Bildung „freier 
Communen", Ueberführung des Grund und Bodens und aller 
übrigen Arbeitsinstrumente in das Eigenthum des die ganze 
Gesellschaft vertretenden Staates, planmäßige Erzeugung und 
gerechte Vertheiluug der Güter auf Grund der Gleichberechtigung 
Aller, liegen keine ausführlicheren Vorschläge, sondern wieder 
mehr nur allgemeine Andeutungen vor. 
In der Wirklichkeit giebt es nicht nur eine, sondern jederzeit 
mehrerlei sociale Fragen, tvelche ihrer Lösung entgegensehen und 
diese auch im natürlichen Entwickelnngsverlanfe der Dinge all 
*) Proletarier, abgeleitet von proles, Nachkommenschaft, wurden diejenigen 
nnr durch diese dem Staate zinsenden römischen Bürger genannt, welche nicht mebr 
den vorausgesetzt niedrigsten Vermogcnssatz besaßen, während gegenwärtig all- 
gemeinhin die niedere besitzlose Klasse der Gesellschaft als Proletariat bercichnct »&gt;l 
werden pflegt.
        <pb n="97" />
        § 45. Einthcilung der Volkswirthschaftslehre. 83 
mählich finden, insofern ihr innerer Kern in vernünftiger Weise 
erreichbaren, sittlich gerechtfertigten Zielen besteht. Die vom 
socialdemokratischen Parteistandpunkte aus vorwiegend berück 
sichtigte betrifft die wirthschaftliche Lage und gesellschaftliche 
Stellung des „besitzlosen Arbeiterstandes" (der sogenannten 
„arbeitenden Klasse"), und bezieht sich schließlich darauf, wie für 
jede Arbeitskraft die Möglichkeit herbeizuführen ist, in der Regel 
schon allein durch ihre Arbeit zu einem verhältnißmäßig ent 
sprechenden Besitz uitö in Genuß eines „menschenwürdigen 
Daseins" zu gelangen. Diese wird in der jetzigen Welt tagtäglich 
seitens Vieler durch Arbeitsamkeit und Wirthschastlichkeit gelöst. 
Behebbare Uebelstände und Mängel aber, an denen es infolge 
menschlicher Schwächen niemals gänzlich fehlen wird, zu beseitigen 
odei doch zu lindern, bleibt die Aufgabe einsichtiger und gemein 
nütziger socialer Bestrebungen, die mit socialistischen nichts gemein 
haben. 
An sich verwirklichungsfähig ist die socialdemokratischerseits 
als begehrenswert!) und durchführbar erachtete wirthschaftliche 
Ordnung schon deshalb nicht, weil sie den nicht von Menschen 
gegebenen und deshalb auch nicht durch Menschen abzuändernden 
Entwickelungsgesetzen widerstreitet, nach denen sich die Volkswirth« 
schaft regelt. Es bleibt eben einfach unmöglich, daß der Commnnis- 
mus alle Menschen gleich, der Socialismus Alle glücklich, und 
die Socialdemokratie in Verbindung mit beiden die' in der Welt 
herrschende Wirthschaftsordnung zunichte machte. Derartige 
Parteibestrebnngen werden demnach auch weniger durch ihren 
Plänen entsprechende Einrichtungen, welche sie etwa herbeiführen 
könnten, als vielmehr durch die verwirrenden Vorstellungen und 
nicht zu befriedigenden Ansprüche gemeinschädlich, welche sie bei 
Vielen um so sicherer zu erwecken vermögen, je willigeren Ein 
gang zwar unerfüllbare, aber immerhin verlockende Verheißungen 
zu finden pflegen. 
Eintheilung der Vollmwirthsckmkt-ckehre. 
#45. 
Durch den hier nur in seinen Haupt-wendepunkten zu ver 
folgen gewesenen Entwickelungsgang und bei Widerlegung 
entgegenstehender Auffassungen hat die Volkswirthschafts- 
c*
        <pb n="98" />
        84 Buch I.Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
lehre ihren gegenwärtigen Ausbildungszustand erreicht, und 
ist dieselbe endlich auch, nach zusammenhängenderer Ver 
bindung und folgerichtigerer Ordnung der einzelnen all- 
gemeinen Lehren, rücksichtlich dieser zu einer ziemlich allgemein 
üblich gewordenen, übersichtlichen und deshalb beibehaltens- 
werthen Eiutheilnng ihres Inhalts gelangt. Derselbe gliedert 
sich demgemäß in die getrennt zu behandelnden Lehren von 
der Hervorbringung oder Production, vom Umlaufe oder der 
Circulation, von der Vcrtheilung oder Distribution, und von 
der Verzehrung oder Consumtion der Güter. 
Ungeachtet mannigfacher Abweichungen im Einzelnen ist diese 
Einthcilung doch wenigstens als Grundlage für sede tveitergehende 
oder sonstwie abgeänderte Zerlegung seither fast übereinstimmend 
festgehalten worden, und mag deshalb auch hier wieder gerecht 
fertigt erscheinen.
        <pb n="99" />
        Zweites 35nd). 
Production der Güter. 
8 46. 
Die Production (§ 7) besteht in wirtschaftlicher 
Werthserzeugung, während bei freier Werthsentstehung die 
Werthsvermehrnng ohne absichtlich hieraus gerichtetes Zu 
thun der Menschen erfolgt. 
Freie Werthsentstehung tritt nicht nur beim Werden frei 
williger Naturgaben, sondern auch dann ein, wenn sich die Be- 
ziehnng, in welcher daseiende Güter zu menschlichen Bedürfnissen 
stehen, gelegentlich vergünstigt, z. B. beim Steigen des Gebrauchs- 
werthes eines Grundstückes infolge einer durchaus anderer Zwecke 
halber veränderten Straßenrichtung oder vorgenommenen Eisen 
bahnanlage re. 
Dieselbe geschieht um so wirthschaftlicher, mit je min 
derem Aufwande au Mühe und bereits vorhandenen Gütern 
das Product in dem Vedarse entsprechender Beschaffenheit 
hervorgebracht wird. 
8 47. 
Productiv (fruchtbar) ist allgemeinhin an sich jede Pro- 
duction, deren Product einem bestehenden Bedürfnisse be- 
gegnet, zu dessen Befriedigung gebraucht und deshalb begehrt 
wird. Das Maß der Productivität einer Production
        <pb n="100" />
        86 
Buch 2. Production ber Güter. 
(ß# bnļjet oud) Don ber befoubereu 9írt {bred 
^bou ¡wuiciucit fie ^ur 
j ^tburfm|6efrtebigitng dienlich und verhältnißmäßig noth- 
wendig ist. Am produetiDsteir ist jeweilig stets diejenige, 
bnrd^ lueidfc bad gernbe lui^^tig^^c uubbringcub^^c%^'bürfui^^ 
Â am iDiiifamfieu mib iDÍrt¿ 
sthastlichsten befriebtgt wirb. 
bagegut sehr tvesentlich mit von ihrer Verhttltnißmäßigkeit. Es 
ktiiin sowohl zu viel Eisenwaare, Arsenik als zu viel Be 
lehrung, Seelsorge re. prvbueirt werben. Ebenso mag es reit 
ausdehnen. Berhaltnißmaßig am productivsten ist jedoch r B 
,m anfgebnmgeueu ßrieggfaüe bie $robuctwn bcgieuiqeu, ber ben 
eindringen wollenden Feind am glücklichsten besiegt. 
darüber aber, imúefcm eine Şrobnction sieb indbefon, 
bere anc^ aid ergiebig ober unergiebig enueift, cutfcbeibct ibr 
^^rí§f^^a^^íi^^er(grfoîg. ^ur^ biefen sönnen für bieSüriW- 
^ir^^f^^a^^ bed ^robuceutcn fe# aKc q3rubuctioncu uro. 
buctiD luerben, 106^0 in i()rem Şrobnct meljr BBertbe ergeben 
stfó beijurs dessen Beschaffung aufgeopfert wurden, für die 
im Ģanzen hingegen nur diejenigen, welche 
bad VolkdDermögen wirklich vermehren. 
Für letztere bleiben demnach solche Thätigkeiten, die für 
e,U5eb,e redü ergiebig gn fein Dcrmügen, bei beueu feboeb ber 
ÄtSÄÄä 
ob« ’»¡„bcflatä feil,cu de,, gehabten Answand au,wiegende» 
Lorthenl bringen, sogar hoch,, pr-dnetl», SB. Versuche „nd 
Entdeckungen, die dem Lersuchsansteller und Entdecker nichts den 
i^r (Ergebnis; %cm^^^enbcu unb ber (äefammibeil bagegeu uadiber 
vielleicht um so mehr einbringen.
        <pb n="101" />
        Erstes Kapitel. 
Uroduclionsmiltel. 
Uatur. 
§48. 
Die Natur wird für die Production hilfreich durch das 
wirthschaftlich Brauchbare, toas sie iu ihren Gaben ecu 
Menschen zur Benutzung darbietet. 
Dasselbe besteht in Stoffen, Kräften und Verhältnissen. Die 
stofflichen Naturgaben sind theils wenigstens nach erfolgter Los 
lösung beweglich, theils mit bestimmten Oertlichkeiten unbeweglich 
verbunden, und somit entweder überall, wohin sie gebracht werden, 
oder lediglich dort benutzbar, wo sie gerade vorkommen. Die 
Naturkräfte hingegen treten von selbst oder durch menschliche 
Einwirkung hervor, wonach entweder nur etwa ihre Benutzung 
oder auch schon ihr Hervortretenmachen Aufwand zu verursachen 
vermag, und können, je nach der Art ihrer Wirkung, zuin Ersatz 
von Menschenkraft oder zur Erzielung voir für letztere unerreich 
baren Wirkungen benutzt werden. Productionsförderliche Natur- 
verhältnisse endlich pflegen mit Theilen der Erdoberfläche in un 
trennbarer Verbindung zu stehen. 
Diese so verschiedenartigen Gaben sind, was in wirth- 
schaftlicher Hinsicht am meisten in Betracht kommt, entweder 
unfähig oder fähig, Tauschwerth zu erlangen. 
Unfähig hierzu bleiben diejenigen, welche allgemein zu 
gänglich, nicht ausschließlich aueiguungsbar und deshalb auch 
an sich nicht vertauschbar sind. Dieselben sind auf die Dauer 
unerschöpflich und können, insofern sie ohne menschliches 
Zllthun regelmäßig fortbestehen und sich fortdauernd wieder- 
ersetzeu, oder doch Vermittelst jenes immer wieder verfügbar 
machen lassen, in unbeschränkter Ausdehnung benutzt werden. 
Derartige Gaben ergeben sich in nrfreien Gütern und eben - 
so auch in solchen Natnrkrciften, welche, wie z. B. die Hebelkraftz 
Dampfkraft, Elektricität jc., mit Hilfe gewisser beweglicher und 
vermehrbarer Körper unbeschränkt benutzbar sind, weil sie mit
        <pb n="102" />
        num 
~ 2’0 b ° äU ' bei nicht überfCüffigem Vnrhànsà 
U’Süäeä SL-rxsL 
wobei lx!)i,ení(cí) ober mit ^rimbftücEc» imbciucgiiA ücr= 
bmtben unb betberfetté nur beschränkt benutzbar. Erstere 
ersetze» sich nach erfolgter Occupation entweber überhaupt 
mcht imeber ober höchstens bei schonender Benutzung nach- 
""b miitbeftcng örtí^^^ bimü BerOroucb 
werdell. Letztere lassen sich entweber lediglich in 
WSZMZ 
fpSSs 
mmmm
        <pb n="103" />
        § 48. 49. Natur. 89 
Dehnung benutzbar. Bei Benutzung von Grund und Boden zur 
Fruchterzeugung werden wirklich Theile der Bodcnsubstanz ver 
braucht, und kann somit Erschöpfung bezüglich einzelner Stoffe 
eintreten, falls nicht fortschreitende Verwitterung von Bodeu- 
ise stand theilen, Verwesung oou Pflanzenabfälleu und künstliche 
Stoffzufuhr Ersatz für den stattgehabten Verbrauch gewähren, 
^urch Mchrverwendung von Arbeit und Kapital, z. B. durch 
'essere Bodenbearbeitung, Düngung ec., vermag dabei zwar der 
niteertrag gesteigert zu werden, aber über eine gewisse Höhe 
(ìli' 11 1} i nau§ ņîĢ mit in gleichem Verhältnisse zunehmendem 
rfo ge.. Nach einem ziemlich allgcmeingiltigen Gesetze leistet jede 
ige Verwendung von einer bestimmten, je nach Geeignet- 
I Cü Fruchtlandes zur betreffenden Benutzung, Ausbildung 
angetvendeten technischen Verfahrens re. ungleich nah oder 
uit licQciibcn ®rcnac cm 011^011,9 weniger. Sirb biefer ®rcna= 
Mt## lebe 
"'4t Wog über^upt Größeren, 
i rn au 1 nu Verhältniß zu der damit etwa noch erreichbaren 
beë %aturaícrüageê bcbcutcnbcren 9lufwcmb, bi§ 
Gtcigcning ber ^ur(^^n^ttgerntc im. 
# 49. 
-ülgememhm von dessen geographischer Lage „nd änsiercr 
fļ !à° insbesondere von Klima. Boden und V-rtheiluua 
der Gelvasser ab. ' 
Ļa ge und ä ns;ere F arm (Configuration), rücksichtlich 
íi^tctcn bic pege» imb er&amp;bmm #ci- 
bag mer (&amp;o«hKfürm imb mtefform) in SBeWüt kmmt 
^'bmpcnbma%mcmm^s)^roüe^, 8^pïci^^jebo^^mt^^biebcl 
innbcrc8llpmlpïi^^fc^tlmb%cm#alieitbc§S(mbc§im¿mt§n,
        <pb n="104" />
        90 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
Die Oberfläche der Grund und Boden gebenden Erdkruste 
scheidet sich in Meeresgrund und Land. Ihrer Contnrform 
nach sind die Länder entweder Continente oder Inseln, und er 
scheinen ferner entweder als ungegliedert, geschlossen, oder als 
gegliedert, je nachdem die Küsten mehr gleichmäßig verlaufen oder 
vermöge verschiedenartiger Ein- und Ausbiegungen, durch größere 
Meerbusen iinb kleinere Buchten, Halbinseln, Landzungen und 
Landspitzen abgelenkt, in beträchtlich ein- und ausspringenden 
Winkeln abwechselnd ganz verschiedene Richtungen verfolgen. Der 
Oberflächengestaltuug oder Reliefbildung nach erscheint das Land 
dagegen, je nachdem seine mittlere Höhe eine bedeutende oder 
geringe ist, als Hochland oder als Tiefland, iinb je nach Gleich 
mäßigkeit oder Ungleichmäßigkeit der vergleichsweisen Höhe seiner 
einzelnen Punkte (Specialhöhen) als ebenes Flachland oder als 
unebenes Bergland. Tiefländer sind meist zugleich Flachländer, 
enthalten höchstens Hügelland und welliges Land, ziehen sich 
entweder an der Küste hin, folgen deur Laufe eines Stromes 
oder verbreiten sich in größerer Ausdehnung über weite Land 
striche, während Hochländer theils Hochebenen, theils Bergland 
haben und deshalb, je nachdem ihre Erhebung gleichniäßig oder 
sehr ungleichmäßig und beständig wechselnd ist, entweder ein 
förmiges Plateauland oder mannigfaltig geformtes und in sehr 
verschiedener Weise gegliedertes Gebirgsland bilden. 
Das Meer trennt und verbindet die Länder zugleich. Es 
begünstigt die Seefahrt in ungleichem Maße, je nachdem Wellen 
schlag, Meeresströmungen, herrschende Windrichtungen, Tiefen 
verhältnisse, Tauglichkeit der Häfen, stete oder unterbrochene Eis 
freiheit dieser, Ebbe und Flut an ben Küsten re. jene überhaupt 
nebst dem Ein- und Auslaufen von Schiffen erleichtern oder 
erschweren. Für den überseeischen Berkehr ist dabei ein Land um 
so zugänglicher, je weniger dessen Rumpf die Ausdehnung der 
vorgestreckten Glieder überwiegt, je bedeutender also die Küsten 
länge im Verhältniß zum Flächenraum des festen Landes ist*). 
Die Zugänglichkeit für bon Festlandsverkehr hängt dagegen ab: 
*) Durchschnittlich soll z. B. Afrika auf 152, Asien auf 105, Südamerika aus 94, 
Nordamerika ohne Grönland auf 56, Europa ohne die zugehörigen Inseln auf 37, 
die Türkisch-Griechische Halbinsel auf il und der Peloponnes allein auf 3 Quadrat- 
meilen je 1 Meile Strand haben, wonach sich Europa im Ganzen als das für 
den überseeischen Verkehr zugänglichste Land erweist.
        <pb n="105" />
        § 49. Natur. 
91 
bei Flachländern wesentlich auch von deren Verbindung mit dem 
Meere durch das Flnßnetz der weiter unten noch besonders zu 
enuä^icubeii &amp;utbßcw#r; bei (Wcbirß8Kwbcrn auüerbcni bon 
bereu bon Sßeitc ber ¡pans 9 unb %cbcnt^icr, %cißunß ber 
Thalsvhlen, Berbinbung der dies- und jenseitigen Einschnitte durch 
Gebirgspässe re., und davon, wie das Gebirge am Fuße ansteigt 
und vom Rücken ans abfällt. 
Je nach geographischer Lage und Configuration sind endlich 
die Länder an sich schon deshalb ungleich benutzbar zur Bednr niß- 
befriedignng, tveil hiernach ihr Klima und ihr verhaltnißmaßiger 
Reichthum an nutzbaren Grundstücken verschieden ist. So wechseln 
z. B. mit den Isothermen (Linien gleicher Jahreswärme) die 
qSrDbuctcn&amp;onen. gur Iaubibirt#oftlici|en SBcm#ug bcmcub, 
bare Grundstücke können in Tiefländern am reichlichsten und in 
Hochländern nur um so spärlicher vorhanden sein, je hoher unb 
rauher, je bergiger, zerklüfteter und je ärmer diese deshalb an 
ebenen oder wenigstens nicht gar zu stark geneigten und hin 
länglich erdreichen Flächen sind. Umgekehrt pflegen unterirdische 
Bodenschätze an edlen und unedlen Metallen re. dort am zugäng 
lichsten zu sein, wo die Natur solche schon weiter hinauf zu Tage 
förderte, und sie sich deshalb sowohl leichter finden als abgewinnen 
lassen, meist also in den Bergen. 
Das Klima, von dessen Beschaffenheit unmittelbar die 
Pflanzenvegetation und die Artung der Thierwelt abhängig 
ist, wird wirthschaftlich bedeutsam, indem es bestimmte 
Productionen entweder möglich oder unmöglich macht, und 
in in##!» Üc0ü!ifti0t über 
Dos Klima, der Gesammtzustand der Atmosphäre eines 
&amp;u,be8 in We&amp;iiß wif mnnc, ^011^)98(011 unb 2u^^^^röm^„,ßCl,, 
ist zunächst wesentlich mitentscheidend dafür, was an vegetabi 
lischen und animalischen Erzeugnissen der Natur abgewonnen und 
Mit deren Hilfe hervorgebracht werden kann. In milden und 
warmen Klimaten gedeiht Vieles, was in rauheren und kälteren 
entweder gar nicht, oder doch wenigstens nicht in derselben Gute 
unb ^^#9 au craeiißcn ist, %. 8. an %aun^^rM)ten, %9ciu, 
Getreide, Seide und gewissen Wollqualitäten re. 
Außerdem beeinflußt dasselbe die Ausführung und das Ge 
lingen der Production noch in vielfacher Weise. Je nach klima-
        <pb n="106" />
        f 
92 Buch 2. Kap. l. Produktionsmittel. 
tischen Verhältnissen ist jene mit lveniger oder inehr Schmierig 
keiten verbunden und dieses gesicherter oder gefährdeter. Beim 
Landbau wird durch derartige Umstände, Temperaturverhältnisse, 
ungleiche Dauer und Gcartcthcit der einzelnen Jahreszeiten % [ 
z. B. bedingt, ob alljährlich nur einmal oder mehrmals von 
demselben Standorte geerntet werden kann, ob die Feldbestellungs 
arbeiten sich auf einen längeren Zeitraum vertheilen oder auf 
wenige Wochen im Frühjahr und Herbst zusammendrängen, ob 
das Trocknen der Ernte leicht oder mühselig ist, ob die Weidezeit 
rind bezüglich die Grünfütterung im Stalle früh beginnt und 
spät aufhört oder umgekehrt, Vorräthe au Rauhfutter für einen 
lange anhaltenden Winter angesammelt lverden müssen, oder nur 
etwa höchstens für eine kürzere Zeitdauer bereit gehalten zu werden 
brauchen re. Auch bei der Stoffverarbeituug kann durch den 
Witterungsgang der technische Erfolg der Fabrikation und die 
Anwendung hierfür förderlicher Berfahrnngsweiscu erleichtert oder 
behindert werden. Für die Baumwollenindustrie ist z. B. feuchtes 
Klima ungleich günstiger als trockenes. Die Fabrikation gelingt 
schon.bei Westwind besser als bei trockenem Ostlvinde. Ferner 
läßt sich behufs der Zuckergewinnung re. in den gemäßigteren 
Zonen ein ivirksameres Fabrikationsverfahren anwenden als in 
den heißen, wo die Maschinenbenutzung schon dadurch erschwert 
wird, daß während der Regenzeit Eisen rostet und Holz anquillt. 
Nicht minder bedeutsam bleibt seines ebenfalls höchst viel 
seitigen Einflusses halber der Boden, dessen Erdreich in 
Verbindung mit noch unzersetztem Felsgrunde die feste Erd 
rinde, die Tragfläche alles Irdischen, die Werkstätte der 
Vegetation und den Fundort wirthschaftlich brauchbarer 
Stoffe bildet. Auf der äußeren Beschaffenheit und inneren 
Zusammensetzung desselben beruht sonach einerseits die Weg 
samkeit, Anbaufähigkeit und natürliche Fruchtbarkeit der 
Bodenvberstäche, andererseits aller unterirdischer Boden 
reichthum. 
Der Einfluß des Bodens ist an sich keineswegs unbedentcu- 
der als derjenige des Klimas, macht sich vielmehr nur lveniger 
allgemein durchgreifend geltend, zumal innerhalb eines und des 
selben Landestheiles die Bodcnzustände örtlich lveit verschieden-
        <pb n="107" />
        § 49. Natur. 
93 
artiger und wechselnder zu sei» Pflegen, als die klimatischen 
Verhältnisse. 
Die Wegsamkeit der Bodcuoberfläche hangt neben deren all 
gemeiner Zugänglichkeit vom gesammtcn Verhalten des zu Tage 
liegenden Bodens, Vorhandensein festen Grundes -c. ab, und ist 
um so günstiger, je stetiger sie sich jederzeit erhalt, ohne in ein 
zelnen Jahreszeiten regelmäßig durch Witterungseiuflüsse gänzlich 
aufgehoben zu werden. 
' Ebensolche Umstände werden für die Anbaufähigkeit der 
Bodenoberfläche maßgebend, deren Gestaltung zunächst schon die 
Form der menschlichen Niederlassungen beeinflußt und hierdurch 
iveiter auf Grundbesitzverhältnisse re. zurückwirkt. Im Ganzen 
lassen sich folgende drei ursprüngliche Anbauformen unterscheiden: 
1. die dem Vierecke oder Kreise nahetretende Klumpenform mit 
geschlossener Gruppirung der menschlichen Wohnungen um einen 
wirtschaftlichen, kirchlichen oder politischen Mittelpunkt, welche 
regelmäßig in der Ebene und anhaltslosen Fläche eintritt; 2. die 
vorzugsweise bei entschiedener Thalbildung und ausgesprochener 
Muldenform des Terrains vorkommende langgestreckte Form, bei 
der sich die Anbaue längs eines Wasserlaufes oder auch einer 
dllrch Terrainverhältnisse bedingten Wegrichtuug vertheilen; 3. der 
sich vorzugsweise nur dort erhaltende vereinzelte Anbau, wo 
Hindernisse, z. B. unebenes und gebirgiges Terrain, Eutwässc- 
rungsgräbell in deit Marschen, dichte tlnd nur durch einzelne 
lichtere Stellen unterbrochene Waldung re., den Zusammenbau 
erschweren. Die landwirthschaftlich benutzten Grundstücke pflegen 
bei der ersteren Fornì voit den Gehöften gänzlich getrennt ztt 
sein, bei der zweiten sich ait die Hinterseite letzterer in langen 
Streifen anzuschließen, während bei der dritten jeder Hof, be 
ziehentlich jeder Weiler, inmitten der zugehörigen Flur liegt und 
ein zusammenhängendes, voit Handwerkern, Tagelöhnern re. be- 
wohntes Dorf sich etwa nur daneben findet. Deshalb begünstigt 
nun auch wieder die erstgenannte Aubausorm die Zerstückelung 
(Parcellirung) des ländlichen Grundbesitzes in getrennt liegende 
Theile (Parcellen), und die letztgenannte dagegen dessen Zusammen- 
haltung (Geschlossenheit) am meisten. 
Die Fruchtbarkeit der Bvdcnoberfläche steht, insoweit sie von 
Bodenzuständen allein abhängt, namentlich mit Tiefe, Schichtung 
und Erdgehalt des Bodens in Zusammenhang. Die sich auf 
jener darbietenden Grundstücke aber sind für landbauliche Zwecke
        <pb n="108" />
        94 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
um so geeigneter, je nährfähiger die Oberkrume infolge ihres 
Stoffgehalts und ihrer Mischung, je verhältnißmäßig günstiger 
zugleich der Untergrund ist, und je mehr der Boden außerdem 
vermöge seiner physikalischen Eigenschaften, Oberflächenform ?c. 
einen gesicherten Standort für Kulturpflanzen geivährt und die 
Ausführung der Feldarbeiten erleichtert. \ 
Die Gewässer endlich werden wirkhschcifklich einflust- 
reich theils durch die Unentbehrlichkeit des in ihnen befind 
lichen Wassers selbst, theils durch die sonstigen nutzbaren 
Stosse, welche sich innerhalb ihres Bereichs darbieten, theils 
noch dadurch, das; sie sich bedingungsweise zur Fort 
bewegung von Lasten salvie als Triebkraft benutzen lassen. 
Je nach ihrer besonderen Beschaffenheit und Vertheilung sind 
dieselben daher gleichfalls wieder ungleich dienlich zur »n- 
mittelbaren Befriedigung von Bedürfnissen und zur Bewirkung 
von Produrti anen. 
Das Reich der Gewässer, das dritte an der Erdoberfläche 
neben der Atmosphäre und der festen Erdrinde zu unterscheidende 
Glied, umfaßt den Ocean und sämmtliche Landgewässer von 
den zwischen den Poren des Bodens sich bewegenden Wasser- 
theilchen an bis zuin mächtigsten Strome. 
Vom Maße des Vorhandenseins oder Fehlens von Wasser im 
Boden hängt dessen Feuchtigkeits- und Trockenheitszustand, somit 
wesentlich auch dessen Brauchbarkeit als Standort für Pflanzen, 
Baugrund re., von der Beschaffenheit des über Tage hervor 
tretenden Wassers aber dessen eigene Verwendbarkeit ab. Zufolge 
seiner Beimischungen erweist es sich dabei entlveder als genießbar 
oder ungenießbar, gedeihlich oder ungcdeihlich, zur Benutzung 
behufs der Fischzucht, zum Waschen, Brauen ?c. in verschiedenen: 
Grade geeignet oder ungeeignet. Dasselbe bleibt überhaupt für 
allerlei Zwecke so gänzlich unentbehrlich, daß ständige menschliche 
Ansiedelungen nur dort möglich sind, wo es in genügender Menge 
und Güte vorhanden oder tvenigstens beschaffbar ist. 
Nutzbare Stoffe ergeben die Gewässer vermöge ihres eigenen 
Stofsgehalts, z. B. in den darin enthaltenen Salzen re., sowie 
ferner durch in und auf dem Wasser lebendes Gethier und einige 
Wasserpflanzen, z. B. Schilfrohr, Seetang rc. Sie bieten sich 
jedoch innerhalb der verschiedenen Wasserbereiche nicht nur tu
        <pb n="109" />
        § 49. Natur. 
95 
abweichender Art und Reichlichkeit dar, sondern sind auch in jenen 
nicht gleichmäßig leicht habhaft zu werden. So ist z. B. der 
Fischfang sowohl je tiach den zu fangenden Fischen als den zu 
befischenden Wässern ungleich schwierig und ergiebig. Reichen 
Fischgrnnd haben zumal die Küsten, Meerengen. Meerbusen, Un 
tiefen und Sandbänke, die Flußmündungen, Verengungen, Ver 
breiterungen und Verflachungen der Flüsse, wogegen den Fischen 
in offener See und deren größeren Tiefen mindestens tveit weniger 
gut beizukommen ist. 
Flüsse und Ströme wirken ztvar in der Richtung ihrer Breite 
trennend, bilden aber, falls sie schiffbar sind, der Längenrichtnng 
nach die natürlichen Verkehrsadern des Binnenlandes und er 
leichtern insbesondere die Verfrachtung voluminöser Güter. Ihre 
Schiffbarkeit hängt dabei von der Regelmäßigkeit des Flnßlaufes, 
Tiefe, Breite und Schlängelung des Flußbettes, von der wechseln 
den Höhe des Wasserstandes, von der Wasscrströmnng und deren 
Einfluß alls die Thal- und Bergfahrt, von der Art der Ein 
und Ausmündung re. ab. Wasserkraft hat, zumal bei aushalten 
dem Wasserzufluß, vor der Windkraft den Vorzug besserer Gleich 
mäßigkeit und Stetigkeit, vor der Dampfkraft hingegen, insofern 
nicht die Ansammlung und Zuleitung des Wassers sehr bedeu 
tende lind deshalb kostspielige Anlagen erfordert, den weit größerer 
Billigkeit voraus. 
Alle diese Naturverhältnisse werden also gemeinschaftlich 
entscheidend für die Besiedelnngsfähigkeit eines Landes und 
die sich daselbst für Menschen findenden Existenzbedingungen; 
beeinflussett außerdenr sowohl Art und Ausdehnung der 
menschlichen Bedürfnisse selbst, als die größere oder geringere 
Leichtigkeit, mit welcher letztere zu befriedigen sind; wirten 
übrigens aber auch mittelbar auf die Eigenartigkeit der Be 
tn ohner, nameiltlich deren Körperzustände imt&gt; Sinnesweise, 
und somit zugleich alls deren wirtschaftliche Thatkraft uub 
Strebsamkeit zurück. 
Eine Ocrtlichkeit erscheint an sich als um so besiedelnngs- 
sähiger, je zugänglicher und wegsamer sie ist, und je ausgiebiger 
innerhalb derselben sonstige natürliche Vorbedingungen für das 
Dasein voll Menscheil vorhanden sind.
        <pb n="110" />
        96 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
Je günstiger ferner z. B. das Klima ist, uin so geringer 
pflegen die leiblichen Bedürfnisse sein, während manche der 
selben, z. B. der Bedarf an vegetabilischen Nahrungsmitteln,. 
Schutzmitteln vor Witterungseinflüssen re., sich alsdann auch be 
dingungsweise um so leichter befriedigen lassen. 
Ans den Volkscharakter ivirkt die Naturbeschaffenheit zurück,, 
indem* sie die Lebensart, Ernährungsweise und Thätigkeit der 
Eingeborenen, dadurch deren körperliche Zustande, z. B. den 
Körperbau, die Ausbildung der Muskulatur und der Lungen, 
die Gesundheitsverhältnisse k., vielfach beeinflußt, während hier 
von und selbst von den Eindrücken, welche die landschaftliche Um 
gebung auf das Gemüth macht, wiederum die besondere Stimmung 
der vorherrschenden Sinuesweisc mitabhnngt. Dazu kommt, daß 
dieselbe den Kampf ums Dasein, in welchem die Menschen nicht 
nur gu erstarken, sondern auch zu erschlaffen und zu erlahmen 
vermögen, eben sehr ungleich schwer macht. Wo sie, wie z. B. 
in zugleich mit günstigen Bodenverhältnissen ausgestatteten Trvpen- 
ländern, freiwillig unmittelbare Genußmittel reichlich darbietet oder 
doch wenigstens deren Gewinnung ungemein erleichtert, fehlt c&amp; 
weit mehr an überwindenden Beweggründen, welche zu gesteigerten 
Bemühungen behufs der Naturbenutznng antreiben könnten, 
als dort, wo schon die unentbehrlichsten Mittel zur Befriedigung 
der nächsten Lebensbedürfnisse nicht ohne weitergehende An 
strengungen zu beschaffen sind. Umgekehrt mangelt es dagegen an 
Spielraum zur Bethätigung solcher, wo die Natur selbst Erwerbs 
mittel nur sparsamst gewährt und zur äußersten Genügsamkeit 
nöthigt. In der heißen und kalten Zone ist bei glühender Hitze 
und eisiger Kälte sogar die bloße Arbeitsmöglichkeit weit behin 
derter, als bei den milderen Temperaturverhältnissen der ge- 
mäßigten Zonen. In letzteren pflegt deshalb die Leistungsfähigkeit 
der Menschen am geübtesten und entwickeltsten zu sein. 
Am förderlichsten ist schließlich die Landesbeschaffenheit 
jedoch dann, lvenn sie günstige natürliche Vorbedingungen 
für eine gewisse Mannigfaltigkeit der Production darbietet. 
Solche Vorbedingungen ergeben sich nun keineswegs etwa 
vorzugsweise bei blos großer, zunächst lediglich den Landban 
begünstigender Fruchtbarkeit des Bodens, sondern vielmehr dort, wo 
eine für Ansiedelung und Verkehr besonders vortheilhafte Lage, 
unterirdischer Bodenreichthum, ausgiebige Wasserkraft k. Anlaß
        <pb n="111" />
        ,§ 50. '.'iatur. 
97 
zur Aufnahme verschiedenartiger Erwerbszweige und zu in Ent 
stehen einer dichteren Bevölkernngsanhäufung giebt. Natürliche 
Bedingungen, welche das Sichentfalten einer vielseitigeren Erwerbs 
thätigkeit herbeizuführen vermögen, sind daher ursprünglich in 
für die Schifffahrt sicheren Küstenlagen tind sich längs schiffbarer 
Ströme oder anderer nutzbarer Wasserläufe ausbreitenden Land 
strichen, in ränmigen Thälern des Gebirgslandes, gut gelegenen 
Gebirgsabdachnngen salvie im fruchtbaren Berg lind Hügellande 
verhältnißmäßig am meisten, in einförmigen wasserarmen Ebenen 
und schwer zugänglichen Hochgebirge», ivelche selbst der Boden- 
benutzung zahlreiche Hindernisse entgegenstellen, hingegen am 
wenigsten vorhanden. 
r? 50. 
Die Natur beeinflusst sonach jedenfalls die wirthschaftiiche 
Elltwickeüntg in vielverzweigtester Weise. Dieselbe ist, inso 
fern sie einem Lande entweder günstigere oder nugünstigere 
Productionsbedingungen gewährt, für stiichtung und Große 
der Production in erster Reihe maßgebend, ohne deren Aus 
dehnung etwa lmabünderlich zu begrenzen. 
Unter übrigens gleichen Umständen beginnen die wirthskhaft- 
lichen Fortschritte jedesmal in den für ihr Eintreten förderlichsten 
Lagen und verbreiten sich erst von da aus weiter. Ebenso sind 
überall diejenigen Prvductiouen am angewiesensten, am frühesten 
aufnehmbar und am dauerndsten gesichert, tvelche zugleich durch 
seitens der Natur örtlich dargebotene Vorbedingungen hervor-, 
tretend begünstigt werden, und deshalb als bodenständige erscheinen. 
Für die schließlich,: Ausdehnung der Production, ihre Viel 
artigkeil und Beträchtlichkeit, ist die Naturbeschaffenheit jedoch 
weder allein noch unbedingt entscheidend. Zunächst nämlich ver 
mag dieselbe selbst bei grösster Günstigkeil doch überhaupt nur 
dann recht hilfreich zu sein, wenn sie entsprechend belmtzt wird. 
Ferner lässt sich die Ungunst der Natur durch menschliche Arbeit 
mittelst Zuhilfenahme von Kapital mehr oder weniger und min 
destens einigermaßen ausgleichen, z. B. durch Einheimischmachung 
nutzbarer Thiere und Pflanzen, Eilt- oder Bewässerung des 
Bodens, künstliche Wegvahnung rc. Endlich bleiben in kärgliches 
Schober, Volkswirt!,schaftslehre. 3. A»f&gt;. "
        <pb n="112" />
        98 Buch 2. Kap. 1. Productionsmittêl. 
ausgestatteten Gegenden bei hinlänglich ausgebildetem Verkehr 
immerhin nach solche Hervorbringnngen möglich, die weniger von 
allgemeinhin günstigen und bestimmten örtlichen Naturverhält 
nissen abhängig sind. So kommen z. B. oft in Gebirgsgegenden, 
wo wegen beschränkten Vorhandenseins zum Feldbau vertuend 
barer Grundstücke und langandauernder Winter die Bevölkerung 
nicht während des ganzen Jahres volle Beschäftigung in der 
Landtvirthschast finden kann, vorerst Nebenarbeiten in Ausnahme, 
z. B. Spinnen und Weben, Holzschnitzerei, Spitzenklöppeln und 
Strohflechten re., die nach mtb nach für Viele, oder doch für 
Mehrere innerhalb eines gewissen Lebensalters, zur Hauptarbeit 
werden, und alls denen alsdann im Verlaufe der Zeit besondere 
Jndllstri'eztvcige hervorgehen. 
Mit fortschreitender Kultur, welche ihrerseits darauf hin 
fuhrt, alle natürlichen Brauchlichkeiten zunehmend voll 
ständiger und vielseitiger zu benutzen, lvird dieser Einfluß 
der lllaturveschaffenheit auch keineswegs etwa schwächer imd 
unbedeutender, sondern vielmehr nur tveuiger einseitig über 
wiegend. 
* Bei weitergediehencr Kultur treten immer mehr lediglich 
mit Hilfe der Natur zu befriedigende Bedürfnisse ein, ivährend 
dieselbe uni so ausgiebiger zur Bedürfnißbefriedigung verwendet 
lverden kann, je besser die Menschen deren Gaben zu gebrauchen, 
und die Wirkung der in ihr waltenden Kräfte nicht nur 
durch Erfahrung kennen gelernt, sondern in ihrer Gesetzmäßigkeit 
erkannt haben. „Der Mensch bewältigt die Natur, indem er ihr 
willfahrt." 
Gleichzeitig werden Arbeit und Kapital um so viel verfüg 
barer, daß jene und dieses nunmehr ebenfalls in gesteigertem 
Maße behufs der Production verivendet lverden kann. Artung 
und Größe letzterer beruht daher bei Kulturvölkern ans der ver- 
hältnißmäßigen Benutzung aller drei Productionsmittel, wogegeil 
sie z. B. bei Jäger- und Hirtenvölkern noch hauptsächlich davon 
abhängt, was die Natur darbietet. Achnlich verhält es sich schon 
bei jeder besonderen Art der Natnrbenutzung, deren Erfolg mit 
so weniger einseitig durch Bvdenbeschaffenheit ?c. bedingt zu sein 
pflegt, je erheblichere Arbeits- und Kapitalverwendnngen dabei 
wirthschaftlich zulässig geworden sind.
        <pb n="113" />
        § 51. 52. Arbeit. 
99 
Arbeit. 
S5L 
Arbeit ohne welche nichts beschafft werben kann, ist 
wcr##e„be, auf äußere ui## 8%We nm#ele uub 
des wirthschaftlichen Erfolges halber geschehende Bemühung./ 
Als Arbeit erscheint eine menschliche Thätigkeit also nur dann, 
wenn sic mit Anstrengung verbunden ist und einen außerhalb 
ihrer selbst liegenden nützlichen Zweck verfolgt, einen autzeren 
Erfolg bezweckt, während Mühe machende Thätigkeit bn-weilei, 
schon beim bloßen Genießen stattfindet wib wirkliche Anstrengung 
vielen Erholungen anhaftet. 
S52. 
Die wirthschaftlichen Arbeiten zerfallen in ebensoviel 
Aauptarbciténrteu, aíS Grwerb^me# &amp;u miter 
scheiden sind, und erfordern theils vorwiegend 
theils hauptsächlich geistige Anstrengung. 
Dieselben beztvecken entweder Occupation freiwilliger -bàtnr- 
mmm 
«rbeit geschehenden 'Jìamtbenuļuuig (mb. 
3cbc »beit erheischt geistige und ko,Mich- «-muh,mg 
zugleich, weil erstere der letzteren stets vornnSgehen ! „nd 
WZMWW 
teil in Anspruch genommen wird. Beide werden ,e noch Arde,tr. 
or, in „ngleichein gegenseitigen Motze gebrancht und sind belderseits
        <pb n="114" />
        100 
Buch 2. Knp. 1. Produktionsmittel. 
unentbehrlich. Rein körperliche Leistungsfähigkeit läßt sich dabei 
wenigstens theilweise durch Thierkrast, beziehentlich durch mechanisch 
wirkende Hilfsmittel ersetzen, die geistige Befähigung, auf welcher 
recht eigentlich die Neberlegenhcit des Menschen beruht, jedoch 
überhaupt nicht. Seiner natürlichen Veranlagung nach erscheint 
dieser dazu bestimmt, niemals blos durch seine äußeren Glied 
maßen, sondern immer zugleich mit dem in ihm regen Geiste 
thätig zu sein. 
llebrigens haben alle an sich so verschiedenartige Arbeiten 
schließlich das miteinander gemein, daß sie ursprünglich als 
eine Last erachtet werden. der sich das Menschengeschlecht 
im Allgemeinen tmgerri und nur deshalb liuterzieht, mir 
dadurch noch größere llnaniielnulichteiten zn vermeiden oder 
auftviegende Annehmlichkeiten zu erlange». 
Für die Mehrzahl der Menschen ist die Arbeit im Ganzen 
eben eine Last, welche als solche wohlthätig wirkt, die sittliche 
Kraft stählt, und niemals für Alle zur Lust iverden kann. Hierzu 
wird sie lediglich ausnahmsweise, z. B. bei den Geist angenehm 
beschäftigender Arbeitsthätigkeit, entschiedener Arbeitsgelvöhnung, 
vorzüglichem Gelingen der Arbeitsverrichtung ?e. 
Die zum Arbeiten veranlassenden Beweggründe 
ergeben sich aus der menschlichen Bediirftigkeit inid altS der 
Möglichkeit, durch de» Erfolg der Arbeit zur Bedürfniß 
befriedigung zu gelangen. Dieselben iverden daher ungleich 
ivirksam einerseits je nach Umfang der Bedürfnisse, und 
andererseits je nach der Sicherheit, «lit welcher der Arbeitende 
daraus rechiteli darf, die Mittel zur Befriedigung seines Be 
darfS durch die Arbeit itub zwar in mit deren Menge imb 
Güte Ivachsendenl Maße zll erlange». 
Jene Beweggründe gleichen sonach denjenigen, welche zum 
Wirthschaften nöthigen. Die Furcht vor Entbehrungen, beziehent 
lich vor Verschlechterung der eigenen wirthschaftlichen Lage zwingt 
zum Arbeiten, während die Hoffnung auf Erringung ausgedehn 
terer Bedürfnißbefriedigmig dazcc anreizt, sich den lästigsten 
Mühen der Arbeit zu uilterziehen, falls der Erfolg dieser einen
        <pb n="115" />
        101 
§ 53. 54. Arbeit. 
vergeltenden Ersatz für jene erwarten läßt. Letzterer muß in 
der Regel ein materieller sein, weil die Meisten sich doch nur 
höchst bedingungsweise mit einem immateriellen ganz oder theil- 
weise begnügen können, z. B. mit dem Genusse, den die Arbeit 
an sich selbst gewährt, oder mit der Ehre, die sie einbringt. 
Ihre die Arbeitsscheu überwindende Wirkung bleibt schwach 
bei beschränkten Bedürfnissen oder noch bestehender Unsicherheit 
des erarbeiteten Besitzes, verstärkt sich dagegen mit Erweiterung 
des Bediirfnißkreises sowie mit zunehmender Sicherheit, das durch 
eigenen Fleiß Erworbene auch selbst genießen, und vermittelst 
quantitativ oder auch qualitativ gesteigerter Arbeitsleistung ent 
sprechend mehr verdienen zn können. 
§ 54. 
Der eigene Antrieb zum Arbeiten pflegt deshalb bei 
unfreier Arbeit am schwächsten, und bei ans fremde Rechnung 
geschehender freier Arbeit ungleich stark zn sein, je nach der 
angewendeten L ö h nu n g s &gt;v e i s e. 
Wer auf eigene Rechnung und Gefahr hin arbeitet, erwirbt 
in der Regel um so mehr, je fleißiger und besser er schafft, nicht 
aber immer auch derjenige, welcher genöthigt ist, seine Arbeitskraft 
Anderen zur Verwendung und Benutzung zn überlassen. 
Unfreie Arbeiter (Zwangsarbeiter), die durch Mehraustrengung 
bei Ausführung der ihnen aufgegebenen Verrichtungen keine 
wesentlich verbesserte Befriedigung ihrer Bediirfnisse zn erreichen 
vermögen, arbeiten regelmäßig lässiger, träger und schlechter, als 
ime*). Den Sclaven treibt, abgesehen von ausnahmsweiser An 
hänglichkeit an den Herrn, hauptsächlich die Furcht, nebenbei 
höchstens die Hoffnung auf Erlangung besserer Behandlung zur 
Arbeit. Aehnlich wirkt bei Frohnarbeit nur der Zwang der 
Verpflichtung. * 
Zeit! o hn veranlaßt nicht schon an sich allein zu be 
sonders emsigeil unì* sorgfältigen Arbeiten, sondern lediglich 
zum Fortarbeiteu während einer bestimmten Zeitdauer und 
*) Nach Angabe südamerikanischer Sklavenhalter soll der Erfolg von i Tag 
freier Arbeit demjenigen von bis 5 Tagen Sklavenarbeit gleichkommen, während 
in Deutschland früher :i freie Handarbeitstage gleich 4 Frohntagen, und 2 Hof- 
gespanne gleich 3 Frohngespanncn gerechnet wurden.
        <pb n="116" />
        102 
Buch 2. Kap. 1. Productionsmittcl. 
bezüglich zur vorwurfsfreien Erfüllung der Arbeitsaufgabe. 
Es ist jedoch allgemeiuhiu am amoeudbarsten und fortdauernd 
unvermeidlich, sobald es auf volle Hingebung im Berufe, 
wechselnde Ausführung verschiedenartiger Berrichtuuge» oder 
stete Dienstbereitheit ankommt. 
So wirkt dasselbe wenigstens bei sonstiger Beweggründe baren 
Arbeiten, falls infolge starker Nachfrage nach Arbeit andauernderes 
Arbeitsloswerden nicht leicht zu befürchten ist, und die Hoffnung 
hinwegsällt, sich durch tüchtige Leistungen zu höherem. Lvhnbezuge, 
gesicherterer oder geachteterer Lebensstellung hinaufarbeiten zu. 
können. Als unvollkommen erweist sich Jahres- und Tagelohn 
also vornehmlich bei gewöhnlicher Handarbeit, insofern es sich 
bei dieser nicht immer Den ungleichen Leistungen der neben 
einander Beschäftigten, z. B. durch Bildung von die individuelle 
Leistungsfähigkeit berücksichtigenden Lohnklassen n\, sondern nur 
etwa der Dauer der wirklichen Arbeitszeit und der währenddem 
zu ertragenden Anstrengung genauer anpassen läßt, lvas durch 
abweichende Bemessung des Lohnsatzes in den verschiedenen 
Jahreszeiten und durch Uebergang zum Stnndenlohn zìi erreichen 
gesucht ivird. 
G ed i n g e l o h li, Stücklohil bei Natural- oder Geld a eeo rd, 
eröffnet dagegen die Möglichkeit, iurierhalb gleicher Zeit durch 
geschickteres lind fleißigeres Arbeiten ebenmäßig mehr zu 
erwerben, regt deshalb zur Beschaffllug von möglichst viel 
Arbeit au, und bestimmt nur nicht ebenso zu anfeuthältigen 
Bemühungen um ganz besondere Güte der Arbeitsleistung. 
Dasselbe ist aber ausschließlich anwendbar bei solchen Arbeits 
Verrichtungen, welche sich gleichmäßig fortsetzen lasse», rück 
sichtlich der dabei zu übertvindenden Schwierigkeiten im 
BorĢ zti übersehen sind, und deren Arbeitsergebnis; sowohl 
äußerlich feiltet' Menge nach sicher zu bemessen, als beziiglieh 
seiner Güte unschtver zu beurtheilen ist. 
Bei Accordarbeit sind zunächst Einzelaccorde und Gruppen- 
accorde z&gt;c unterscheiden, je nachdem sie mit Einzelnen oder einer 
Gruppe von Arbeitern (Kameradschaft) gegen eine Vergütung 
für die Leistung der Einzelnen oder für die Gesammtleistung 
Mehrerer abgeschlossen werden. Letztere sind angethan, ivo nicht
        <pb n="117" />
        54. Arbeit. 
j 03 
blos sich ergänzendes Nebeneinanderarbeiten, sondern unmittelbar 
incinmtbcrareifenbeë 3#ntmci,arbeiten erforbcrli# ist. MuĶj 
dem kommen insbesondere noch Generataccorde in betracht, 
mittelst bereit umfänglichere Arbeitsausführnngen einem Einzelnen 
über einer ßanicrab)d)aft übertragen werben, nnb bic bannt bi^ 
weilen, z. B. bei möglichst zu beschleunigenden Bergarberten, ver 
bundenen Prümiengedinge, bei denen für die innerhalb eines 
bestimmten Zeitraumes über ein gewisses Arbeitsquautum hinaus 
geleisteten Arbeiten eine erhöhte Bezahlung gewährt wird. 
Accordlohn veranlaßt, um möglichst viel leisten zu können, 
zur Aneignung fördersamer Verfahrungsweiseii, Benutzung wirk 
samer Werkzeuge und guter Instandhaltung dieser, gewohnt an 
flotteres Arbeiten, verhilft daher auch zu besserer Ausnutzung der 
Zeit, der Arbeitshilfsmittel sowie des Arbeitsranmes, vermindert 
die Nothwendigkeit steter Beaufsichtigung, und nutzt hierbmch 
nicht nur den Lohnarbeitern, sondern den Lohngebern selb,t Ate 
^cfi^rd)tu,^g, ba); babei innige bon liebes 
aidtrengung um |b iin^citigere Bemusing ber 911^0^^1800 
eintrete ist im Ganzen eine übertriebene. Jeder erfahrenere 
m-beiter kirnt bie Mad^eOc riic#taMe„ eid)nberne^,nel^, nnb 
lernt bicë bcrincibcn. %id,t befreiten lägt hingegen, bat; 
Stücklohn nur für Fleißige und Geschickte Vortheilhaft ist, und das; 
Accordsätze, welche für diese noch recht annehmbar sind, sur Fante 
und Ungeschickte sehr drückende zu werden vermögen. 
llnànibciibbai bleibt baffelbc bei 9114,60611, bereu Ergebnis; 
ein mehr immaterielles und unbeziffcrbares ist, ferner in den- 
fenigen Fällen, in denen Mehrerlei durch- und nebeneinander zu 
tbiui nnacftôrtcë S)abeib(cibcntömiei, bei einer unb bcrfclbeii 
Berrichtnng unmöglich, oder der behufs Beivältigung der 9lrbeiw- 
aufgabe erforderliche Zeitverbrauch nicht bestimmter vorauszusehen 
ist, und überhaupt dann. wenn es weit mehr auf Gute, als ans 
Menge der Arbeitsleistung ankommt. Vorherrschend kann dem 
nach Gedingelohn niemals in allen, sondern vielmehr stets nur 
in manchen' Arbeitszweigen bei gewissen Arten der Handarbeit 
werden. 
N theilslo h n (Tantiemenlohn), Bezahlung mit einem 
in Naturalien ober (Mb 5ngeftanbenen ^00,1110011^0110 
(Zmitienie), 01^00) 1%#!% ben üdjoarbeiter md)!' ober 
weniger am Gelingen ber Production, behufs welcher die
        <pb n="118" />
        Euch 2. Klip. I. Produktionsmittel. 
104 
Arbeit geschieht, unb samt ihn dazu ermuntern, Menge mtb 
Güte seiner Arbeitsleistung gleichmäßig zu steigern/ Jede 
derartige, dies erreichende Löhnnngsweise läßt sich jedoch 
wiederum nur in beschränkter Ausdehnung anwenden, lediglich 
bei bereits in der Gegenwart einträglichen Produktionen, 
Kleist sogar blos ergänzuugslveise, neben festem Zeitlohn, und 
am ehesten zur besseren Vergütung der Dienste solcher An 
gestellten, von deren gutem Willen'und Umsicht die Erzielung 
eines günstigeren Prodnctionserfolges unmittelbarer mit 
abhängt. 
Löhnung mit einem Antheil am Naturalertrage, die eine 
Betheiligung am Roherträge einschließt, ist in früherer Zeit bei 
noch vorherrschendem Naturaltausch, unb auch später noch bei 
Natnralaccord, B. beim Beschaffen der Heu- und Getreideernte 
um einen Theil des Einschnitts, des Handdrusches am den 12. 
b'S 1H. Scheffel ?c., vielfach üblich gewesen. Ebenso hat nach 
Anfgekoinmensein voit Geldpreisen irgend eine Art von Gewinn 
betheiligung dev verwendeten Personals am Reinerträge von jeher 
in hierzu besonders angethanen Fällen stattgefunden. 
Abwegig erscheint Dagegen das neuerlich aufgetauchte Begehren, 
in Landwirthschaften, Bergtverken, Fabriken re. massenhaft be 
schäftigten Arbeitern einen ausdrücklichen Anspruch auf einen 
bestimmten Antheil am Gesammtgewinn des mit ihrer Beihilfe 
betriebenen Geschäfts ohne Antheilhaberschaft an diesem ein 
geräumt zu sehen, was sowohl unberechtigt als störend und nutz 
los wäre. Wer einem Anderen die Verwerthung seiner Arbeits 
leistung gegen eine feste Vergütung überläßt, kann nicht außerdenc 
noch einen Theil vom Verdienste desjenigeil beanspruchen, der 
ihm die Ergiebigkeit jener verbürgt. Der wirthschaftliche Erfolg 
der Prodnetion hängt wesentlich von Tüchtigkeit der Geschäfts 
leitung, Hinlänglichkeit der Kapitalverwendung, Gunst oder Un 
gunst der CvnjnneturZ re., und somit von Umständen ab, auf 
welche die Thätigkeit des einzelnen Handarbeiters gar keineit Ein- 
flnß hat. Das verhältnismäßige Maß, in welchem er zu dessen 
») Unter ßonjunctur «Vereinigung) begreift man zunächst die auf die Preise 
zurückwirkenden Schwankungen zwischen Nachfrage und Angebot im Handel, alsdann 
jedoch auch überhaupt die für Herstellung und Verwerthung der Produkte, jeweilig 
eintretenden äußerlichen Bedingungen, deren zeitweise Veränderungen nicht sicher 
vorauszusehen sind.
        <pb n="119" />
        § 54. Arbeit. 105 
Erzielung etwa mittelbar beitrug, ist völlig unbestimmbar und 
wenigstens nicht nach äußerlichen Anhaltspunkten, z. B. dem 
verdienten Zeit- oder Aceordlohn, genauer zn bemessen. Der 
schließliche Reinertrag ist eine wechselnde Größe, die sich meist 
« nicht ohne Benutzung voraussetzungsweiser und deshalb auch an 
fechtbarer Annahmen feststellen läßt. Jeder ungünstigere Abschluß, 
welcher eine irgendwie bedeutendere Abminderung der Antheils 
bezüge bedingt, muß um so leichter Mißtrauen und Unzufrieden 
heit erregeil, je weniger die den Allsfall veranlassenden Ursachen 
von allen dadurch Mitbetroffenen vollständig zn übersehen sind. 
Endlich vermögen gewöhnlich die der Arbeitergesammtheit zn- 
gebilligtcn Reinertragsquoten sogar günstigeren Falls doch ilicht 
beträchtlich genug zu sein, um bei sofortiger Bertheilung unter 
Biele die wirthschaftliche Lage der Betheiligten merklich zn ver 
bessern, und auf letztere selbst sorlderlich anspornend zn wirken. 
Thatsächlich haben auch alle neuerlichen Versuche, welche mit einer 
so verallgemeinerten Antheilsgewährung gemacht wurden, ben 
damit beabsichtigten Zweck mehr oder weniger verfehlt, und 
höchstens ebensoviel erreicht, als weit unbedenklicher und sicherer 
schon dllrch Zusicherung voll außerordentlichen Bewilligungen 
(Gratificationen und Prämien) zn erzielen ist, die unter gewissen 
Voraussetzungen eintreten, sollen, z. B. bei regelmäßiger Pflicht 
erfüllung, sparsamer Materialverwendung, längerer Dienstdaner re. 
Erfahrungsgemäß hat sich Tantiemenlvyn überall nur nach- 
• haltig bewährt bei Löhnung des den Geschäftsinhaber vertreten 
den, oder unter ihm bei Leitung und Ueberwachung der Production 
mitwickenden Berwaltungs- und Aufsichtspersonals, svlvie solcher 
ebenfalls qnalificirterer Arbeiter, deren Geschicklichkeit unb Sorg 
falt die Ausführung sich durchschnittlich sofort bezahlt machender 
Arbeitsaufträge ohnehin zllr fast gänzlich selbständigen Bewerk- 
stelligung überlassen werden m&gt;lß. Alleinige Vergeltung mit einem 
direct oder indirect am Erfolge betheiligenden Antheile bleibt dabei 
nur unter der Voraussetzung thunlich, daß die Uebernehmer der 
betreffenden Arbeitsleistung den in einem Falle eintretenden Miß-, 
erfolg durch Mehrverdienen in einem anderen auszugleichen ver 
mögen. unb möglichen Lohnverlusten gegenüber übertragnngsfähig 
genug sind. In der Regel kann deshalb die etwa zuzubilligende 
Tantieme eben blos zur Ergänzung und Ausbesserung des Zeit 
lohns dienen, oder in irgend einer Weise mit Accordsatzen ver 
mischt werden. Letzteres geschieht z. B. beim Commissionshandel,
        <pb n="120" />
        100 
Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
der gelverbsmäßigen Besorgurig von Ein und Verkäufen für 
Rechnung Dritter, dnrch Geivähnlng der Vergütung (Provision) 
iil Procenten vom Werthbetrage des stattgehabten Umsatzes. 
Weit nltbeschrünkter anwendbar sind Znwertdtlngen für 
Wohlfahrtseinrichtungen, welche nicht nur der, Lohn 
arbeitern nachhaltiger zugutekonlmeu, sondern auch ivo hl 
geeignet erscheinen, diese zu bewegen, ans erhöhte Brauch 
barkeit ihrer Arbeiten mehr Bedacht zu nehnien, &gt;lnd in der 
erlangten Stellung dauernder ansznhalten. 
Derartige Einrichtungen beztveñell die Förderung des leib 
lichen und geistigen Wohls der ständigeren Arbeiter z. B.: burd) 
Ermöglichung von Kranken-, Invaliden-, Wittwen- und Waisen- 
versorgung salvie regelmäßiger Unterstützungen ill außerordent 
lichen Bedarfsfällen; durch Verhelfen zur Ansammlung eines 
kleinen Kapitals für spätere Lebensjahre; dnrch Erleichterung der 
Erwerbung eines eigenen Daheims, des Ankaufs eines zur Ueber- 
lassung an geeignete Arbeiterfamilien fertiggestellten Hauses, oder 
der Selbsterbauung eines solchen vermittelst Gewährung der be- 
nöthigten Baustelle, besonderer Bauprämien, allmählich zu tilgender 
Geldvorschüsse bedingungsweise auch durch Bereithaltung von 
Miethwohnungen, Arbeiterküchen, Schlaf- und Krankenhäusern, 
Beschaffung von Gelegenheit zu Kleinkinderbewahrung, Schnl- 
uuterricht re. Verwendungen für dergleichen Zlvecke, ivelche ent- 
lveder in einem bestimmten Verhältniß zu durch Lohnabzüge 
beigesteuerten Beiträgen der betreffenden Arbeiter, deren Lohn 
verdienst, Dieustdauer re., oder allgcmeinhin gemacht lvcrden, 
betheiligen ebenfalls, insofern hierzu eine statutarisch festgesetzte 
Reinertragsquote benutzt wird, die Gesammtheit oder wenigstens 
eine Mehrzahl der nicht blos vorübergehend Beschäftigten am 
Gewinn, bilden, insofern sie ohne Riicksicht auf letzteren erfolgen, 
einen Bestandtheil der Geschäftsunkosten, und in beiden Fällen 
einen seiner Höhe nach entlveder gewissen oder ungewissen Zusatz 
zum Zeit- oder Stücklohn mit gegebener Zweckbestimmung. 
S 55. 
Im Ganzen nimmt die Geneigtheit zmn Arbeiten, der 
Arbeitstrieb, bei fortschreitender Kultllr zu.
        <pb n="121" />
        § 55. Arbeit. 
107 
cP' 
co 
Diese verstärkt infolge Anwachsens der Bedürfnisse und ver- 
mln-tei- (hiuciMfiWcit bic aum ^1^000, üermi#cubcit %etpeg« . 
qritnbc mcH)e mm %crfcit§ Bei genHßei- gcmmbeueíLmneígu# ' 
nenen bic Wrbcit um fu üiel Ieid|iei- bie ZTan^eit tbermmbeu. 
SBenin Wltiühle ^eí,cite^ínffen imb 3nbimbuc%ernd,tcu J 
die Arbeit als sclavisch und plagend, Nichtsthun alv gemi gleich.^ ^ 
hochknltivirte dagegen freiwillig sich auferlegtes faules 
als schmachvoll. 
Mt letzterer hebt sich zugleich die ben Völkern eigene 
Arbeitskraft, auf deren vollere Bethätigung schon die 
erhöhte Ausbildung jenes Triebes mittelbar wieder günstig 
zurückwirkt, aus folgenden Gründen. 
Stärkere Ausbildung des Arbeitstriebes kann höchstens aus 
nahmsweise die Arbeitskraft etlva burnt beeinträchtigen, wenn 
übertriebenes Ueberhandnehmen der Neigung zum Arbeiten ein 
Ueberarbeiten herbeiführt, durch dessen Rückwirkungen auf den 
menschlichen Organismus anderweite Bedingungen für die Er 
haltung der Arbeitsfähigkeit, z. B. Gesundheit, geistige Frische re., 
abgemindert werden. 
Tie Arbeitsfähigkeit der einzelnen Bevölkernngsglieder 
wird bedeutender, weil sich die physische Beschaffenheit, 
geistige Befähigung mtb sittliche Bildung der Menschete doch 
allmählich verbessert, und die ittdividnellen Anlagen derselben 
sich späterhin unbehinderter zu bethätigen vermögen. 
Die physische Beschaffenheit, je nach tvelcher die Menschen 
ungleich tauglich zum Arbeiten siitd, wird int Allgemetneu 
günstiger bei verbesserter Lebensart, mit Aufkommen gesnnderer 
Wohnttngen, angemessenerer Erntthrnng und sorgfältigerer.Körper 
pflege. Es vermindert sich alsdann die Anzahl der Ärankentage 
und verlängert sich die Zeitdauer des arbeitskräftigen Lebens 
alters, indem Bollkräftlgwcrdeu früher und Unfähigwerden zur 
Arbeit später eintritt. Eine gegentheilige Verschlechternng der 
letzterwähnten Verhältnisse erfolgt bei hochentwickelter Kultur 
mehr nur nebenbei in den Fällen, in denen der von den mensch - 
lichett Organen gemachte Gebrauch ein gcn zu einseitiger und 
aufreibender, die Lebensweise eine ungedeihliche gewordeit ist, 
oder die Art' des Anfenthaltsratimes und der Arbeit selbst schäd 
lich einwirkt.
        <pb n="122" />
        108 
Buch 2. Kap. I. Produktionsmittel. 
Geistige Befähigung, welche sich im Verlaufe der Kultur 
entwickeluug verallgemeinert und zunehmend Mehreren zutheil wird, 
beeinflußt die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden, iveil es eben 
tanni irgend eine Arbeit giebt, die nicht durch findige Gewecktheit, 
Helles Denkvermögen, gesundes Urtheil, und beziehentlich durch 
eiir gewisses Mas; von Kenntnissen gefördert werden könnte. 
Selbstverständlich ist aber freilich der' zu tüchtigen Leistungen 
erforderliche Grad dieser Befähigung ein äußerst ungleicher. 
Ebenso bessert sich, ungeachtet theil und zeitwciser Rückschritte, 
iin Allgemeinen die sittliche Bildung, mit welcher und infolge der 
durch sie bedingten Selbstbeherrschung die Zuverlässigkeit und 
Rechtlichkeit bei der Arbeitsausführung zunimmt. 
Die individuellen Anlagen hingegen machen den -Menschen 
nicht nur mehr oder weniger zur Arbeit überhaupt, sondern ins 
besondere auch zu bestimmten Arten derselben ungleich geschickt. 
Jene vermögen sich jedoch erst dann recht zu bethätigen, wenn sie 
bei der Berufswahl entsprechend berücksichtigt werden, diese in 
vorgeschrittenerer Zeit freier geworden, weniger an die Kaste 
gebunden und durch Standesvorurtheile rc. beengt ist. 
Die Bevölkerung selbst wird beträchtlicher, womit sich die 
Menge der vorhandenen Arbeitskräfte und auch die Größe 
ihrer Leistungell deshalb vermehrt, weil die Einzelnen sich 
ttun beim Arbeiten imi so eher gegenseitig zu helfen und zu 
ergänzen vermögen. 
Jeder kann im Zusammenwirken mit Anderen, welches tun 
st leichter zustandekommt, je weniger die Menschen räumlich von 
einander getrennt sind, meist mehr leisten als vereinzelt. 
Außerdem gestaltet sich die Zusammensetzung der Ge- 
sammtbevüllerung günstiger, indem innerhalb derselbe,; die 
verhältnismäßige Anzahl der nürthschaftlich Arbeitenden i;nd 
der Arbeitsfähigeren zunimmt, welche letztere einerseits von 
dem gegenseitigen Zahlenverhaltniß der Geschlechter, und 
andererseits bon denijenigen der verschiedenen Altersklassen 
abhängig ist. 
Die wirthschaftlich Arbeitenden bilden weiterhin einen großer 
werdenden Bruchtheil der Bevölkerung, weil die Menge der ohne 
gleichzeitige Gegenleistung vom Bolksvcrmögen Zehrenden sich
        <pb n="123" />
        § 55. Arbeit. 
109 
« 
immer mehr auf die noch nicht oder nicht mehr Arbeitsfähigen 
einschränkt, dei denen jette entweder in der Zukunft nachfolgen 
kaun oder in der Vergangenheit vorausgegangen ist. Gewerbs 
mäßig Armuth, Leben vom bloßen Raube ?c. wird nach und nach 
unmöglicher. 
In civilisirten Ländern werden durchschnittlich etwas mehr 
Knaben als Mädchen geboren, tvas sich jedoch bis zu den Reife- 
jahren durch größere Sterblichkeit ersterer nahezu ausgleicht. Das 
schwächere weibliche Geschlecht überwiegt daher nur dann be 
trächtlicher, wenn die Anzahl der Männer fortwährend durch 
Berufsgeführlichkeitcn und Auswanderung erheblich vermindert 
wird. Ferner Pflegt die. arbeitsfähigste Altersklasse den minder 
arbeitsfähigen Altersklassen gegenüber um so stärker vertreten zu 
sein, je weniger später noch die Reihen der völlig Erwachsenen 
zufolge das Leben gefährdender allgemeiner Unsicherheit oder der 
Gesundheitswidrigkeit ihrer eigenen Lebensweise gerade während 
der rüstigsten Lebensjahre vorzeitig gelichtet werden, und je mehr 
schließlich deren Anzahl diejenige der erst Heranwachsenden übertrifft. 
Uebrigens bleibt die Arbeitstüchtigkeit dauernd nicht blos 
bei in verschiedenen Arbeitsztveigen Beschäftigten je nach den 
sich dabei für die Heranbildung jener ergebenden Bedingungelt, 
sondern auch nationenweise je nach nationalen Eigenartig 
keiten mannigfach ungleich. 
In einigen Arbeitszweigen herrscht regelmäßig mehr Arbeits 
tüchtigkeit als in anderen, zumal schon die Art der Arbeit selbst, 
z. B. die in einer Maschinenbauwerkstätte und die seitens eines 
SchariverksmaurerS zu leistende, die Aneignung hierzu hin 
führender Gewohnheiten theils besonders begünstigt, theils un 
gemein erschwert, und manchen Arbeiten sich ohnehin nur begabtere 
Persönlichkeiten mit Erfolg zuwenden können. 
Natioueinveise ist die Arbeitsamkeit verschiedenartig entwickelt, 
&gt;veil die eigenartige Veranlagung der Völker sich in deren Arbeits 
weise, eigenthümlichen Geschicklichkeitsrichtung ?c. wiederspiegelt, 
und den zeitigeren Aufschwrmg zu hervorragenden Arbeitsleistungen 
entweder fördert oder beeinträchtigt. 
Die verhültnißmnßige Größe der einem Volke zueigen 
gewordenen Arbeitskraft läßt sich aber freilich nie unmittelbar
        <pb n="124" />
        no 
Buch 2. Kap. 1, Prodnctionsmittel. 
bemessen, sondern vielniehr nur vergleichsweise nach den damit 
erzielten Erfolgen beurtheilen. 
Sogar für die rein körperliche Arbeitskraftigkeit ist z. B. das 
Verhältniß, in welchem die Anzahl der für den Militärdienst 
Tauglichen zur Gesammtheit der Gestellungspflichtigeil steht, nicht 
bezeichnend genug. Volle Feldtiichtigkeit kann Vielen abgehen, 
deren körperliche Kräfte trotzdeul zu vielerlei anderen Anstrengungen 
sehr wohl ausreichen. Einen guten Anhalt zur Größenbeurtheilnng 
der nationalen Arbeitskraft würde dagegen die Beträchtlichkeit 
der Production im Verhältniß zu derjenigen der arbeitsfähigen 
Bevölkerung abgeben. Um letzteres Verhältniß richtig zu deuten, 
müßte jedoch bei ben in dieser Hinsicht mit einander zu ver 
gleichenden Nationen noch die etwa ungleiche Günstigkeit der 
gegebenen Naturbeschaffenheit und des vorhandenen Kapital- 
reichthumes mitberücksichtigt werden. 
saw. 
Wirksamer endlich wird die Arbeit durch Alles, wodurch 
sich irgendwie die Menge oder Güte der seitens einer Arbeits 
kraft zil beschaffenden Arbeitsleistung erhöht, ohne diese selbst 
zu verntiihsamen, insbesondere also auch durch Arbeits- 
t Heilung, deren ergänzende Seite die Arbeitsvereinigung 
ist. Erstere besteht in Trennung der Arbeiten je nach ihrer 
Verschiedenheit behufs Beschränkung jedes Mitarbeitenden auf 
möglichst gleichartige Arbeitsverrichtungeil, letztere dagegen 
in dem znsammeinvirkenden 'Arbeiten Mehrerer behufs ge 
li, eilischaftticher Lösung einer verschiedenerlei Arbeitsvorgänge 
erfordernden Arbeitsaufgabe. 
Arbeitstyeilnng, welche von der lveiter unten zu erwähnenden 
Prodnctionsthcilnng zweckmäßiger gänzlich zu unterscheiden ist, 
setzt voraus, daß Mehrere nicht blos mit- und nebeneinander, 
sondern zusammenlvirkend sich in die Hände arbeiten, und wäre 
deshalb ohne Arbeitsvereiiligung unmöglich. Wo jedoch überhaupt 
ein solches sich gegenseitig ergänzendes Zusammenarbeiten stattfindet, 
pflegt Arbeitstheilnng gleichsam von selbst und zwar um so eher 
einzutreten, je verschiedener die zur Bewältigung einer Gesamml 
arbeit erforderlichen Verrichtungen, rind je ungleicher die Kräfte,
        <pb n="125" />
        § 56. Arbeit. 
Ill 
Geschicklichkeiten und Neigungen derjenigen sind, die bei der 
Arbeitsausführnng einander helfen. So entwickelt sich z. B. 
schon innerhalb der Familie und des Hausstandes eine gewisse 
Arbeitstheilung rücksichtlich der hauswirthschaftlichen Thätigkeit 
der einzelnen Familienglieder, der früheren Haussclaven und des 
späteren Hausgesindes. 
Arbeitstheilung ist jedoch an sich lveder unbedingt noch 
unbegrenzt anlvendbar. Die Ausdehnung, in welcher dieselbe 
unter der Voraussetzung möglich wird, daß eine entsprechende 
Arbeitsvereinigung zustandekomnlt, hängt vielmehr einerseits 
von Art der Arbeiten selbst, andererseits von deren Umsäng- 
lichkeit, und somit davon ab, inwieweit diese sich in gleich 
mäßig beschäftigende Arbeitstheile zerlegen und in dem 
Umfange betreiben lassen, bei ivelchem es sich th nul ich macht, 
zur Aussiihritng der einzelnen gleichartigen Arbeits 
verrichtungen besondere Arbeitskräfte zu vertuenden. 
Dieselbe kann jedenfalls nur soweit ausgedehnt werden, als 
es die Anzahl der Theile gestattet, in welche die Arbeit höchstens 
zu zertheilen ist, andauernd blos bei solchen Arbeiten stattfinden, 
deren gleichartige Arbcitstheile in immcrtvährend sich wesentlich 
gleichbleibendem Umfange auszuführen und deshalb geeignet sind, 
bestimmte Arbeiter ausschließlich zu beschäftigen. Bei landbaulichcn 
Verrichtungen, welche mit den Jahreszeiten und dem Witternngs- 
gange tvechseln, bleibt sie daher viel beschränkter anwendbar, als bei 
anderen voir dergleichen Verhältnissen unabhängigen und das ganze 
Jahr hindurch fortsetzbaren. Jngleichcn läßt sie sich schon wegen des 
oft so ungleichen Zeitaufwandes, den die Beschaffung der verschiedenen 
Theile einer getheilten Arbeit verursacht, bei im Großen be 
triebenen Arbeitsanssührungen meist weit vollständiger durchführen, 
als bei im Kleinen geschehenden. Bei jenen sind die weniger 
Zeit in Anspruch nehmenden Arbeitsvorgänge eher bedeutend 
genug, um dafür allein noch besondere Leute gebrauchen zu können. 
Eine derartige Theilung vermag sonach am ausgebildetsten 
einzutreten bei sehr theilnngsfähigen, unbehindert an Mehrere 
bertheilbarcn, stetig fortzusetzenden und umfangreichen Hand 
arbeiten behufs Erzeugung von massenhaft in gleicher Beschaffen 
heit verbrauchten uub weithin versendbaren Waaren, z. B. bei 
der Fabrikation von Nadeln, Spielkarten, Uhren k. Umgekehrt
        <pb n="126" />
        Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
112 
ist dieselbe in allen Fallen, in denen ihrer durchgängigeren An 
wendung Hindernisse entgegenstehen, entweder nur theilweise für 
manche Zwecke oder zeitweise bei eitlzelncn Vorgängen durch 
zuführen, insofern nicht auch bei diesen etwa Nebenumstünde, 
z. B. Raumvcrhältnisse, verfügbare Arbeiterzahl n\, die Ein 
Haltung eines demgemäß«?» Arbeitsverfahrens erschweren. 
Die Vortheile aber, welche eine zweckmäßig gegliederte 
Arbeitstheilung zu gelvähren vermag, ergeben sich aus de» 
Wirtnugen, die zufolge ihrer Amvendung in der Regel eintreten. 
Arbeitstheiluug nicht demnach zunächst durch Erleichte 
rung der Erlangung von Arbeitskenntnis', und Arbeitsfertig 
feit. Jede Arbeit läßt sich nin so eher gründlich erlernen 
und auskennen, je »veniger vielseitig sie. selbst ist, tvährend 
fortwährende Beschäftigung mit einer bestimmten Art von 
Arbeit durch deren stete Uebung für diese besonders geschickt 
macht. 
Wer nicht so stetig die hierbei gebrauchten Muskeln, Sinne 
und Geistesthätigkeiten zu üben Gelegenheit hat, z. B. nur selten 
schreibt, bisweilen rechnet, ausnahmsweise einmal wissenschaftliche 
Beobachtungen und Untersuchungen anstellt oder öffentlich redet, 
1mm hierzu mindestens nicht ebenso eingeübt, arbeitskundig und 
arbeitsfertig sein, als der berufsmäßige und sich überdies auf ein 
enger begrenztes Arbeitsfeld beschränkende Schreiber, Rechner, 
Forscher, Prediger re. Wer ferner z. B. eine ganze Uhr allein 
anfertigen will, muß alle dabei vorkommenden Arbeiten gelernt 
haben, erlangt aber kantn jemals rücksichtlich jeder einzelnen die 
nämliche Meisterschaft, welche dem Arbeiter i» der Uhrenfabrik, 
der ununterbrochen eine an sich viel leichter zu erlernende Ver 
richtnng ausübt, hinsichtlich dieser eigen geworden zu sein pflegt. 
Zugleich verhilft dieselbe zu vollständigerer Ausnutzung 
der besoudereri Leistnugssühigkeit jeder Arbeitskraft, indem 
Theilmtg der Arbeiten es möglicher macht, verschiedenartig 
Leistungsfähige gleichmäßiger zu den ihrer persönlichen Be 
fähignng entsprechendsten Verrichtungen zu belintzen. 
Hierdurch tverden ungleiche Arbeitsfähigkeiten tvirthschaftlich 
nutzbarer. Wer zu schwierigeren Arbeiten befähigt ist, nutzt 
tvährend Vollbringung der von ihm etwa nebenher mit zu be
        <pb n="127" />
        § 50. Arbeit. 
113 
sorgenden leichteren seine Arbeitskraft wenigstens nicht möglichst 
vorthcilhaft aus. Schwächere Kräfte könnten dagegen ohne 
Arbeitstheilung entweder gar nicht, oder doch nur viel weniger 
gut bei Ausführung von Arbeiten mithelfen, deren einzelne Theile 
unterschiedlich schwer sind. 
genier werben bei % bie 3%%; nnb öeitberiufte 
erspart, welche mit Arbeitswechsel und dem Uebergange von 
einer Arbeitsverrichtung zur anderen stets mehr ober weniger 
verbunden sind. 
Diese Verluste sind um so bedeutender, je häufiger wiederholt 
solche Unterbrechungen eintreten, und je gänzlicher mit Ver 
änderung der zeitweiligen Beschäftigung gleichzeitig der Arbeitsort, 
die Art der benutzten Arbeilshilfsmittel und anzuwendenden 
Handgriffe, oder die Richtung des Denkens gewechselt »verden 
muß.. Jedwede Arbeit fördert erst recht, nachdem sie in Gang 
gekommen und der Arbeitende in sie hineingekommen ist, weshalb 
auch das Maß des Dabeibleibenkönnens immer so wesentlich 
mitentscheidend für die Größe der zu beschaffenden Arbeitsleistung 
wird 
Außerdem begünstigt sie insbesonbere noch die Auf 
findung förderlicher Verfahrungsweisen und Arbeitshilfs 
mittel, sowie insofern auch die ausgiebigste Benutzung letzterer, 
als jeder Arbeiter alsdann weniger vielerlei verschiedene 
braucht, nub die wirklich benöthigten ununterbrochener wirk 
samst anwendet. 
Stetes Beschäftigtsein mit einerlei gleichartiger Arbeit läßt 
am sichersten lvahrnchmen und daraus kommen, loie selbige mit 
möglichst wenig Aufwand an Mühe und Zeit am zweckmäßigsten 
auszuführen ist, welche Hilfsmittel dabei am besten zu gebrauchen, 
und in welcher Weise diese wieder am erfolgreichsten zu hand 
haben sind. 
Im Ganzen wird somit bei Arbeitstheilung, weil sie nicht 
nur btc persönliche Leistungsfähigkeit aller dabei zusammen 
wirkenden Arbeitskräfte und die verhaltnißmäßige Betracht 
lichkeit des gesummten Arbeitserfolges steigert, sondern auch 
wesentliche Kostenersparnisse herbeiführt, mehr geleistet und 
Schaber, BeUSwitthschaftslehrc. 3. Anfl. 8
        <pb n="128" />
        114 Buch 2. Kap. 1. Prvductionsmittel. 
wohlfeiler gearbeitet, als ohnedem möglich nuire, wahrend 
übrigens deren Nützlichkeit natürlich mit bedeutendsten bei 
solchen Productionen hervortritt, welche die Arbeit als über 
wiegendes Productionsmittel benutzen. 
Ihre Anwendung ist schließlich im Bereiche der -Geistes 
arbeit keineswegs weniger nutzbringend, als in demjenigen der 
sonderarìige Muskelkraft, Fingerfertigkeit re. erfordernden Hand 
arbeit. Um Bedeutendes bei geistigen Arbeiten leisten zu können, 
muß sich jede Arbeitskraft ebenfalls auf ein besonderes und 
möglichst gleichartiges Arbeitsgebiet zu beschränken suchen. Nicht 
der begrenzte Gebrauch, den der geistig Arbcitsthätige von seiner 
Arbeitsfähigkeit macht, wirkt nachtheilig auf dessen Leistungen 
zurück, sondern nur die zu geringe Gründlichkeit der allgemeinen 
Durchbildung und die zu weit gehende Einseitigkeit des Kenntniß 
reichthums, welche die nöthige Uebersicht über den Zusammenhang 
der Dinge verdüstert. 
Nachtheile dagegen sind mit der Arbeitstheilung lediglich 
bedingungsweise insofern verbunden, als bei sehr iveit ge 
diehener Ausbildung derselben die Arbeitenden einerseits durch 
die übergroße Einförmigkeit der Arbeit körperlich und geistig 
mehr leiden, andererseits infolge ihrer äußerst einseitigen 
Leistungsfähigkeit noch abhängiger und zeitweise auch wohl 
hilfsloser werden können, als es sonst der Fall sein würde. 
Besteht die Arbeitsverrichtung des Einzelnen nur noch in 
ewig gleichmäßiger Wiederholung gewisser Körperbewegungen, 
Handgriffe re., welche gedankenloses Hinarbeiten gestattet, so 
können allerdings die in solcher Weise Beschäftigten um so leichter 
körperlich und geistig verkümmern, verkrüppeln und verdummen, 
je ausbildnngsbedürftigcr sie selbst in jeder Hinsicht ihrer Jugend 
halber noch sind, je ungesunder die Arbeit an und für sich oder 
der Arbeitsraum wegen mangelhafter Lüftung, ungleicher Wärme, 
schädlichen Staubes re., und je länger die tägliche Arbeitszeit ist. 
In solchen Fällen vermag jedoch nunmehr die Maschine alsbald 
den Menschen zu ersetzen. Je mehr sich eine Arbeit bereits in 
ganz einfache und gleichförmige, rein mechanische Vorgänge zer 
theilt hat, um so eher kann sie durch den eisernen Arm der 
Maschinerie übernommen werden. Arbeitstheilung vermittelt eben
        <pb n="129" />
        § 56. Arbeit. 115 
be^alb and) wd)t feiten ben Uebergang gu übertniegenber 
Maschinenbenntznng. 
Wer ein ganzes Produet anfertigen sann, bent steht ber 
Bedarf Aller, die jenes gebrauchen, demjenigen hingegen, welcher 
blos gewisse Theile eines solchen herzustellen vermag, lediglich die 
Nachfrage der betreffenden Arbeitsgeber gegenüber. Ersterer ist 
von der Masse der etwaigen Konsumenten feiner fertigen Waare, 
letzterer von der verhältnißmäßig geringeren Anzahl der Benutzer 
seiner einseitigen Leistungsfähigkeit und baoon abhängig, wie 
Andere bei Ausführung der Arbeit mithelfen. Im Nothfalle ist 
auch der gänzliche oder zeitweise liebergang zu einer ander 
weiten Arbeitsart um so mißlicher, je weniger leicht aus 
schließlich an eine einzelne Arbeitsverrichtung bei getheilter Arbeit 
Gewöhnte sich in eine wesentlich andere Arbeitsthätigkeit zu schicken 
vermögen, und je schwieriger es bleibt, in einer ungewöhnten 
Beschäftigung innerhalb kürzerer Zeit die nämliche Arbeitsfertigkeit 
zu erlangen, welche die darin bereits Eingeübteren vollauf 
besitzen. Alles dies tritt jedoch bei Arbeitstheilung nur in ver 
schärftem Maße ein, während eine gewißliche Abhängigkeit mit 
schein Arbeitsverhältniß verbunben ist, und Schwierigkeiten jedem 
Berufswechsel anhaften, insofern nicht die Arbeit so überaus ein 
fach ist, daß sie gar keine sonderliche Geübtheit erfordert. 
Diese möglichen ltnb oft genug wirklich erfolgenden Uebel- 
stände vermögen aber keineswegs die ungleich größeren und 
Allen zugutekommenden Vortheile aufzuwiegen, welche die 
stetig zunehmende Arbeitstheilung darbietet, zumal jene doch 
erst'111110^0% weit fi#arcr werben, wo 
mm gleichzeitig mancherlei Umstände hinzutreten, die wieder 
zu ihrer Abschwächung beitragen. 
Zu der Zeit, in welcher sich die Arbeitstheilung so scharf 
ausgebildet haben kann, daß neben den vielen guten nunmehr 
auch einige übele Folgen derselben stärker hervortreten, ist der 
Wrbcitömam fixerer, bie Mrbcit selbst ücrre#ben,eglid)er uņb 
die Gefahr geringer geworden, daß berufliche Arbeitseinseitigkeit 
allgemein menschliche Lebenseinseitigkeit herbeiführt.
        <pb n="130" />
        Buch 2. àp. 1. Produktionsmittel. 
116 
Mxàl. 
S 57. 
Kapital ist jedes Product, welches wieder zur Pro 
ditclion bestimmt und behufs dieser benutzt wird. 
Physiokratischer scits bezeichnete man, vom gewöhnlichen 
Sprachgebrauche abweichend*), als Kapital jeden aus ztvar ein 
gekommenen aber nicht verbrauchten Gütern zurückgelegten und 
angehäuften Vorrath an solchen. Nach überwiegender Berück 
sichtigung der Verwendung, welche von dem so für die Zukunft 
aus den Ueberschüssen der Vergangenheit angesammelten Pro- 
ductenvorrathe gemacht wird, gelangte man später zu der Annahme, 
das; die Kapitaleigenschaft sich aus der „productiven Zweck-' 
beziehuug" ergebe. Dies führte aldauir daraus hin, bisweilen auch 
Grundstücke, welche jene Beziehung gewinnen, zum Kapital zu 
rechnen. Von den in vergänglichen Producten bestehenden 
Kapitalien unterscheiden sich jedoch die in begrenzter Ausdehnung 
gegebenen und fortdauernd in ihrem bisherigen Bestände benutz 
baren Grundstücke so wesentlich, das; diese doch immer wieder neben 
jenen als eine ganz besondere Kapitalart unterschieden werden 
müßten. Es bleibt deshalb gerechtfertigter, nur solche wiederum 
zur Production verwendete wirthschaftliche Güter als Kapital auf 
zufassen, welche Ergebniß einer Production sind. 
im Verbrauchtwerden. Beim Gebrauche wird es ztvar in 
seiner bisherigen Form schneller oder langsamer verbraucht, 
erscheint aber wirthschastlich dann als erhalten, wenn dessen 
Werth in demjenigen des Productionsergebnisses entsprechet, 
deir Wiederersatz findet. 
§ 5W. 
Hauptbestandtheile des Kapitals, welches 
wirthschastlich vorgeschrittenere Völker benutzen, sind: 
*) Unter capitale (von caput, Haupt) verstand man im mittelalterlichen 
Latein die in einem Darlehn hingegebene Geldsumme (Hanptgeld, Hanptstamm).
        <pb n="131" />
        117 
§ 57. 58. Kapital. 
1 ® ï un í&gt; ft ü ä 8 » e ï &amp; e ff e r u n g en. Diese ergeben 
sich cms in Grundstücke Übergegangenen Verwendungen, welche 
an gewendet wurden, um ein solches für bestimmte Gebrauchs 
zwecke entweder Überhaupt erst benutzbar oder noch brauch- 
barer za machen. 
Sie bestehen in Bodenmeliorationen, Beurbarungs- und 
Eorrectionsmeliorationen, oder in künstlich angelegten ständigen 
Pflanzenkulturen und bilden sämmtlich ein Kapital, welches mit 
dem durch die Natur dargebotenen Grund und Boden auf kürzere 
vder längere Zeitdauer untrennbar verbunden wurde, ärq 
Kultivirung umgebildetes Kulturland ist deshalb allerdings )ei 
¡weise ^0011(1, mib insoweit mlcid) »nem ¡reilid) n#t immer 
naditMoiici, nod) beltiinmt &amp;ii imierMcibenbcn W# AaÿiW, 
während unverbessert und unangebaut gelassenes Wildland aus 
schließlich Natnrgabe bleibt. 
2. Baulich leiten, welche Grundstücken oberirdisch 
oder unterirdisch hinzugefügt wurden. 
%i biefen gd^cn &amp;mid# bie ueiidiiebenaitißen ®ebdubc, 
welche entweder zur Wohnung für Menschenhais Werkstätte oder 
sonstiges Bauwerk zur Erleichterung der Ausführung von Arbeits- 
Verrichtungen, oder zur Bergung von allerlei Borräthen und zur 
UnterbriußiniQ umi bienen, nußerbem ober nu4 ^ 
friedigungen mittelst todter Zäune und Mauern, bauliche Ein 
richtungen zur Wasserversorgung _ und Wasserbenutzung sowie 
behufs Wasserlaufsregulirung, künstlich hergestellte Wegeanlagen, 
ßwidlc nnb .Rlm^^^rn^ell cinMIiemid) ber eifenMnen n# 
lleberbrildniioen :c. 9(ia imtcrirbiMc ^eomnlngen cnbW er- 
scheinen manche Grubenbauten, die durch Zimmerung und Aus- 
wölbung zu Baulichkeiten geworden sind. 
f 8. asten, 
und Maschinen, welche sämmtlich nur dann vortheühaft sind, 
wenn sie mehr Mühe ersparen, als ihre Herstellung verur- 
sacht hat. 
Geräthe dienen den sie Gebrauchenden theils, z. B. Stuhl. 
Bettgestell re als Hilfsmittel zur unmittelbaren Befriedigung von 
8ebürfi#n' tíjciia, 3.%. @4%, Gdirdnfe, nía
        <pb n="132" />
        118 Buch 2. Kap. 1. Productionsmittel. 
M-ttel zur Aufnahme, Verwahrung und Fortschaffung von Sach 
gütern. 
Werkzeuge, z. B Hammer, Aieißel, Messer, Säge, Zange, 
Schaufel re, bilden gleichsam eine Beivaffnuiig der menschlichen 
Gliedmaßen, wodurch diese für bestimmte Verrichtungen verstärkt 
und bezüglich wirksamer vertreten werden. Mit denselben läßt sich 
unl so mehr leisten, je zweckmäßiger sie für besondere Gebrauchs 
zwecke eingerichtet sind und je geschickter sie gehandhabt werden. 
Maschinen, welche die Menschenkraft nicht blos unterstützen, 
sondern durch unbeschränkter benutzbare und zuverlässigere Natur' 
freiste ersetzen, unterscheiden sich als Arbeitshilfsmittel vom Werk- 
zeuge, z. B. Pflüge vom Spaten, Geschütze von Handschlendern, 
Spinnmaschinen von der Spindel re.. namentlich dadurch, daß sie 
selbstthätiger sind, vom Menschen nur geleitet, eingestellt 'und be 
ziehentlich bedient zil werden brauchen. Dieselben vermögen jedoch 
nur solche Verrichtungen zu übernehmen, deren Ausführung durch 
eine ineinandergreifende Masse gleichartiger, nicht zu mannigfaltig 
tvechselnder oder fortwährend ihre Richtung verändernder Be- 
ivegnnge» bewirkbar ist. Sie sind dabei um so leistungsfähiger 
je vollkommener einerseits ihr Mechanismus ausgebildet und 
mibcmlcitg bic 3:^#, 
kraft, Windkraft, Dampfkraft) ist, durch welche sic in Bewegung 
gesetzt werden. Ihre Leistungen selbst aber beschränken sich keines 
wegs darauf, den Menschen schwere unb unzusagende Handarbeiten 
abzunehmen, sondern machen auch Manches möglich,' was durch 
Arbeit mit Handwerkzcngen entweder in derselben massenhaften 
Menge und gleichmäßigen Güte überhaupt nicht, oder doch nur 
vermittelst tveit größerer Anstrengung, Geschicklichkeit und beziehent 
lich sogar stärkeren Materialverbrauchs zustandeznbringen wäre, 
als bei Maschinenbenutzung erforderlich ist. Letztere erleichtert 
und verwohlfeilert demnach die Production, und ermöglicht somit 
zugleich erweiterten Gütergcnnß, iveil der Verbrauch 'um so be 
trächtlicher sein und sich auf um so Mehrerlei erstrecken kann, je 
wohlfeiler die Productc geworden sind. Durch den Uebergang' zu 
ihr wird eben deshalb wieder die Arbeitsgelegenheit allgemein 
hin vermehrt, der Bedarf an menschlicher Arbeit durchaus nicht 
dauernd im Ganzen, sondern vielmehr lediglich für einzelne Zwecke 
vermindert, und vorerst ausschließlich der Erwerb derjenigen ge 
schmälert, deren seitheriges Arbeitsverfahren durch Jnaufnahme 
kommen von es besser ersetzenden Maschinen an Werth verliert.
        <pb n="133" />
        § 58. Kapital. 
119 
^ 4 nub alle§ 
'«s,sLMs«Lrsr 
einer solchen wieder benutzt wird. 
WWWUM 
an Müßen 0cìud)tc %übMnb, ßiMbcftcmb ?c. 
B B-rwaud-lnugsstosfe. nämlich H°upt- und 
" 1—Ä4 
»hm in jene selbst sichtlich überzugehen, 
m#:0 
^ïJsìì'ä'-ä-ä:: 
Dünger beim Anbau von Feldfrüchten. 
« Unt-rhaltsmitt-l, welche für die Pr°ducenten ge» 
braucht, »der zur Sicherung zukünftiger Bedurssbesrredtguug 
vorräthig gehalten werden. 
WZ8M
        <pb n="134" />
        120 
Ņuch 2. àp. 1. Produktionsmittel. 
t o t § e (%aarnmuw^e), .ßnubciäUünü^c m,b (Mb 
PS 
îEASL'A««r 
sSasssÄSKü: 
« 
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        <pb n="135" />
        § 59. Kapital. 
12 t 
S SW- 
Eingetheilt aber werden die Kapitalien zunächst je nach 
den Zwecken, zu denen ihre Nutzung zu dienen bestimmt ist, 
in behufs unmittelbarer Befriedigung van Bedürfnissen an 
gewendete Gebrauchskapitalien, Nutzkapitalien, und in 
bei Erwerbung neuer wirthfchaftlicher Güter verwendete 
Erwerbskapitalien, Productivkapitalien. 
Die Nutzungen ersterer dienen zur Beschaffung persönlicher 
Güter oder auch nützlicher Verhältnisse, diejenigen letzterer dagegen 
insbesondere zur Erlangung sachlicher Güter. 
Gebranchskapital können nur solche in Producten bestehende 
Gebrauchsgegenstände werden, welche sich mehr oder weniger an 
dauernd zur unmittelbaren Befriedigung von Bedürfnissen gebrauchen 
lassen, z. B. Wohngebäude, Parkanlagen, Hausgeräthe, Kleider re. 
Diese unterscheiden sich von den zum sogenannten „Verbrauchs- 
Vermögen" gehörigen Verbrauchsgüteru dadurch, daß sie eben nur 
infolge des Gebrauchs schneller oder langsamer verbraucht werden, 
wogegen jene, z. B. Nahrungsmittel re., schließlich doch nur durch 
gleichzeitigen gänzlichen Verbrauch unmittelbare Bedürsnißbefrie- 
diguug zu gewähren vermögen, und deshalb auch bei Benutzung 
hierzu sofort selbst verbraucht werden. 
Manche endlich, welche annehmen, daß die Güter ihre Kapital- 
eigenschaft verlieren, sobald sie in die Hand des Consumenten 
übergehen, in welcher sie nun „Genußvermögen" würden, er 
kennen überhaupt nur das zum „Erwerbsvermögen" gehörige 
Erwerbskapital als eigentliches Kapital an. 
Während die meisten Kapitalien sich ebensowohl für den 
einen als dell anderen Zlveck benutzen lassen, ist die Menge 
der vorhandenen Gebrauchskapitalien doch stets von derjenigen 
der verwendeten Erwerbskapitalien abhängig, lveil jene nur 
mit Hilfe dieser erzeugt werden können. Erstere vermögen 
daher um so bedeutender zu sein, je beträchtlicher letztere 
bereits gelo orden sind. 
Ein und derselbe Kapitalbestandtheil kann je nach dem Zwecke 
seiner Benutzung als Gebrauchskapital oder als Erwerbskapital 
erscheinen. Möbel, Equipagen re. z. B. dienen demjenigen, der
        <pb n="136" />
        122 Buch 2. Kap. 1. Produetionsmittel. 
sie durch Vermietheu nutzt, zum Erwerbe», und demjenigen, der 
sie zu seiner eigenen Bequemlichkeit gebraucht, sowie vom Stand 
punkte der Volkswirthschaft aus zur unmittelbaren Bedürfniß- 
befriedigung. Leihkapitalien, welche vom Eigenthümer einem 
Anderen zur entgeltlichen Benutzung überlassen wurden, deren 
Nutzung er also nicht durch Selbstanwendung bezieht, sind offen 
bar für den Ansleihenden Erwerbskapital und bleiben für den 
Entleiher, insofern sie überhaupt noch fortbestehen, entweder eben 
solches oder iverdeu Gebrauchskapital. Ferner sind alle vorsorg 
lich zu bestimmter oder unbestimmter Verwendung bereit gehaltene 
Kapitalien, um daran einen Rückhalt bei plötzlich eintretendem 
Bedarf zu haben, zur Zeit ihrer Aufbewahrung mindestens als 
Gebranchskapital aufzufassen, können nachher jedoch auch wieder 
für erwerbswirthschaftliche Zwecke benutzt werde». Jedenfalls sind 
solche Borräthc, z. B. ein in Gold oder Silber hinterlegter Staats 
schatz, nicht ungenutzt und somit kein sogenanntes „todtes Kapital", 
welches in zur Production zwar verfügbaren, aber nicht ver 
wendeten Producten besteht, und demnach eigentlich nur unbenutzt 
gelassener Vermögensvorrath ist. 
Das gegenseitige Verhältniß, in welchem die innerhalb einer 
Volkswirthschaft angesammelten Kapitalmengen für die beider 
seitigen ungleichen Zwecke wirklich verwendet werden, ist jelveilig, 
je nach der erreichten wirthschaftlichen Entwickelung salvie nament 
lich bei noch armen und längst reichen Völkern, nun allerdings an sich 
schon ein wesentlich verschiedenes. So pflegen z. B. im Vergleich 
mit nachher und vorher in früherer Zeit die Gebranchskapitalien, 
und in vorgeschrittenerer die Erwerbskapitalien einen verhältniß- 
mäßig größeren Theil des Gcsammtkapitals auszumachen. Dies 
beruht, insoweit es thatsächlich zutrifft, alsdann lediglich darauf, 
daß anfänglich die erwerbswirthschaftliche Nutzbarmachung unver 
brauchten Einkommens noch weniger vielfach möglich, sicher und 
anlockend ist, wogegen es späterhin an Gelegenheit und Anreiz 
dazu nicht mehr fehlt. Die nämlichen Beziehungen bedingen auch, 
daß mit fortschreitender Kultur das Müßigliegenlassen von als 
Kapital benutzbarem Vermögen seltener wird, und die ehemalige 
Vorliebe für dessen Anlegung in Kostbarkeiten, z. B. in zu 
Schmucksachen brauchbaren Muscheln. Perlen, edclen Steinen und 
Metallen, abnimmt.
        <pb n="137" />
        § 60. Kapital. 
123 
8 W. 
Je nach der Art ihrer Benutzung,dagegen sind die Kapi 
talien zu unterscheiden in stehendes Kapital, Anlags 
kapital, welches mehrmals, und in umlaufendes Kapital, 
Betriebskapital, welches nur einmal seitens seines Besitzers 
in dem jeweiligen Bestände zur Production verwendet werden 
kann. Bei der Anwendung geht von ersterem lediglich der 
Werth der jedesmaligen Nutzung, von letzterem jedoch dessen 
ganzer Werth in denjenigen des neuen Products über. 
Stehendes Kapital braucht, um productiv zu werden, weder 
seine Gestalt zu verändern noch den Besitzer zu wechseln, und 
wird durch fortgesetzten Gebrauch nur abgenutzt; während um 
laufendes Kapital bei eintretender Verwendung in seiner bis 
herigen Form zu Grunde oder wenigstens für den seitherigen 
Besitzer verloren geht und sich demnach sofortiger verbraucht. 
Unter den zur Bewirthschaftnng eines Landgutes benutzten Er- 
, werbskapitalien gehören also zum Anlagskapital z. B. Gebäude, 
Gcräthschaften, Arbeitsvieh re., und zum Betriebskapital z. B. 
eingestelltes Mastvieh, Vichfutter, Saatgut, Dünger je., ebenso 
auch, vom Standpunkte des Wirthschaftenden aus, die sich gleich 
falls erst mit Vollendung der Production wiedcrersetzenden Vor 
auslagen, welche in Naturalien oder Geld behufs Vergütung von 
Arbeitsleistungen durch Naturalverpflegung der Arbeiter und 
Lohnzahlungen zu machen sind. Gebrauchskapitalien hingegen 
sind, insofern von diesen die zum unmittelbaren Verbrauch be 
stimmten Verbrauchsgegenstände ausgeschlossen bleiben, ausschließ 
lich stehendes Kapital. 
Ob ein Kapital als stehendes oder umlaufendes erscheint, das 
hängt sonach lediglich wieder von der Beziehung ab, in welcher 
cs infolge seiner Benutzung steht. Ein Haus, Pferd rc. ist z. B. 
ersteres für denjenigen, der es zum Bewohnen und Veiten be 
nutzt, und letzteres für den damit Handel Treibenden. Angleichen 
ist Geld für jeden Einzelnen, der es als Zahlungsmittel ver 
wendet, umlaufendes, und die Gesammtmasse der circulirenden 
Geldstücke für die Volkswirthschaft im Ganzen stehendes Kapital. 
Das gegenseitige Verhältniß aber, in welchem stehende 
imb umlaufende Kapitalien nebeneinander verwendet werden,
        <pb n="138" />
        124 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
ist keilt willkürliches. Jene gehen aus diesen hervor, ver 
mittelst deren sie sich auch nur erhalten survie nutzbar machen 
lassen, und können um su bedeutender gewvrden sein, je weiter 
die wirthschaftliche Entwickelung bereits gediehen ist. Außer 
dem werden dieselben beiderseits bei ben verschiedenartigen 
Produktionen und je nach dem angewendeteil Prvdnctivns- 
verfahren in ungleichem Maße und svmit in abweichender 
Verhältnißmäßigkeit gebraucht. 
Hochentwickelte und deshalb schon kapitalreichere Völker pflegen 
regelmäßig mehr während der Vergangenheit angehäuftes stehendes 
Kapital zu haben, als minder entwickelte. 
Behufs der verschiedenen Prvductivnen ist, je nach Art der 
selben, dem stehenden Kapital gegenüber an und für sich schon 
ungleich viel umlaufendes erforderlich. Der Handel z. B. bedarf 
iln Allgemeinen verhältnißmäßig weit weniger Anlagskapital und 
erheblich mehr Betriebskapital als der Landbau. Ebenso ist der 
Pedals an jenem lind diesem bei einer uiib derselben Production 
je nach dein zeitlich nothwendig geivordenen Productionsverfahren 
verschieden groß. Ackerbauproducte z. B. werden mit sehr un 
gleich beträchtlichem Aufwande sowohl an Anlags- als an Betriebs 
kapital erzeugt, je nachdem dabei eine geringe Anzahl einfacher 
Werkzeuge oder eine vielartige Menge von Maschinen benutzt, die 
Ernte im Freien oder in Trockenhäusern getrocknet, in Mieten 
oder Scheunen aufbewahrt, schwach oder stark gedüngt wird re. 
es wirthschaftlich geworden, besser zu füttern, um mittels der 
nämliche» Nutzviehzahl reichlicher Viehproducte zu gewinnen, so 
wird mehr umlaufendes Kapital verbraucht, als vorher bei 
knapperer Haltung, ohne den Bedarf an stehendem Kapital eben- 
mäßig zn steigern. Mit liebergang zu verstärkter Kapital 
verlvendung steigt überhaupt die nun eintretende Mehrbenntznna 
von stehendem und umlaufendem Kapital kaum jemals ganz gleich 
mäßig betlüchtlich, häufig sogar diejenige des letzteren besonders 
bedeutend. Hierzu trügt der Umstand mit bei, daß bei An- 
wendung von Anlagskapital, welches dauernder gebunden bleibt, 
sich nicht beliebig ivieder herausziehen, vermindern oder um 
wandeln und anderweit benutzen läßt, um so mehr Einschränkung 
^forderlich ist, je leichter es lange vor erfolgter Vcrnntznng i„- 
solge Eintretens veränderter Bedürfnisse oder Auskommens besserer
        <pb n="139" />
        § 61. Kapital. 
' 12% 
Befriedigul,gsmitlcl an Brauchbarkeit verlieren kann, und daß 
hingegen die Ausnutzung des Betriebskapitals, welches sich schneller 
umsetzt und seinem Werthe nach weit eher wieder für eine neue 
Bertvendung flüssig wird, um so minder gefährdet ist, je sicherer 
das technische und wirthschaftliche Gelingen der Production wurde. 
So sind z. B. höchst ausdauernde Gebäude nicht unbedingt am 
wirthschaftlichsten, und namentlich noch in der Entwickelung 
begriffene Maschinen nur recht anwendbar, falls sie sich alsbald 
bezahlt machen, wogegen ausgedehnte Verwendung von Handels 
dünger erst thunlicher ivird, nachdem die Grundstücke durch 
Trockenlegung verläßlicher und die Fruchtpreise weniger schwankend 
geworden sind. 
Die vergleichsweise Beträchtlichkeit, in welcher das inner 
halb einer Volkswirthschaft vorhandene Kapital theils als 
stehendes und theils als umlaufendes benutzt wird, hängt 
demnach schließlich allgemeinhin von der Entwickeltheit jener, 
und insbesondere von der vorherrschend gewordenen Art und 
Weise der Production ab. 
8 61. 
Vermehrt wird das Kapital zwar bedingungsweise 
auch durch Kulturfortschritte, welche den Werth bereits vor 
handener Kapitalien erhöhen, hauptsächlich jedoch durch Er 
sparnisse und Kapitalisirung dieser. 
Kulturfortschritte vermögen den Werth von Kapitalien in 
allen Fällen zu erhöhen, in denen letztere infolge ersterer neue 
oder überhaupt günstigere Beziehungen zur Production gewinnen. 
Der Werth des Holzkapitals eines entlegenen Waldes steigt z. B.. 
wenn innerhalb und nächst desselben entstehende Ansiedelungen 
ihn vermittelst des sich nun entwickelnden Verkehrs zugänglicher 
machen, oder durch irgend welche technische Fortschritte eine bessere 
Ausnutzung seiner Holzvorräthe möglich geworden ist. 
Ans Ersparnissen gehen neue Kapitalien hervor, falls neue 
Produkte nicht zum unmittelbaren Befriedigen gegenwärtiger 
Bedürfnisse ihres Besitzers verbraucht, sondern wenigstens in 
ihrem Gegenwerthe zu künftiger Bedürfnißbefriedigung zurück 
behalten und als Grundlage einer fortdauernden Nutzung erhalten, 
d- h. kapitalisirt werden.
        <pb n="140" />
        126 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
Für Aufsparung neuer Kapitalien treten aber bei 
weitergedeihender wirthschaftlicher Entwickelung zunehmend 
günstigere Vorbedingungen ein, indem mit jener das Sparen 
selbst möglicher, die Geneigtheit hierzu verbreiteter imb das 
Kapitalist reu des Ersparten unbehinderter wird. 
Ersparnisse lassen sich nur unter der Voraussetzung machen, 
daß einerseits Genüßenthaltung stattfinden kann, also inehr 
producirt wird, als in der Gegenwart zur Befriedigung der 
unumgänglichsten Lebensbedürfnisse erforderlich ist, und daß 
andererseits die zu erübrigenden Produkte entweder selbst oder 
doch ihrem Werthe nach ausbewahrungsfähig sind. Sparen wird 
deshalb um so thunlicher, je eher sich späterhin, bei beträchtlicher 
gewordener Production und nach allgemeiner Erweiterung der 
Bedürfnisse, ein freierer Spielraum für weniger lästig fallende 
Einschränkungen eröffnet, und je leichter alsdann zugleich bei 
ausgebildetercm Verkehr alle Produkte durch Vertauschen gegen 
Geld in eine zur Aufsparung geeignete Form gebracht werden 
können. 
Neigung zum Sparei: pflegt nur bei die Zukunft bedenkender 
Vorsorglichkeit und dann vorhanden zu sein, wenn die Sicherheit 
hinzukommt, durch vorübergehende Entsagungen künftighin wirk- 
lich eine' nachhaltige Verbesserung des eigenen Wohlstandes zu 
erreichen. Dieselbe verstärkt und verallgemeinert sich deshalb 
schon mit heranreifender wirthschaftlicher Einsicht, welche be 
dachtsamer macht, sowie mit zunehmender Gewißheit, bei nun 
besserer Vcrwahrnugsmvglichkeit und größerer Rechtssicherheit auf 
Behaltenkönnen des Zurückgelegten rechnen zu dürfen, während 
dessen Kapitalisirung um so unerschwerter ist, je vielfachere Ge 
legenheit sich bereits zu nutzbarer Anlegung jedes aufgesparten 
Betrages darbietet. 
Vermindert hingegen werden die Kapitalien durch Kultur- 
riickschritte und durch nnproductiven Verbrauch. 
Erstere können den Werth früher angelegten Kapitals durch 
Verungünstigung seiner Beziehungen zeitweise oder sogar nach 
haltig vermindern. So sinkt z. B. der Werth des Gebäude 
kapitals eines Orts dann bedeutend, wenn derselbe in Verfall 
geräth.
        <pb n="141" />
        § 62. Kapital. 
127 
Letzterer vernichtet Kapitalien unmittelbarer. Jedes ohne 
nufmiegenden Wicderersatz zum überflüssigen Genuß, bei wirth- 
schaftlich erfolgloser oder auch nur zu reichlicher Verwendung 
unnöthig verbrauchte Kapital ist fernerhin weder selbst noch in 
einem Gegenwerthe vorhanden. Solche unwirthschaftliche Ver- 
wendungen kommen um so häufiger vor, je weniger einsichtsvoll, 
sachkundig 2C. die Wirthschaftenden noch sind, und werden gegcn- 
theilig nnt weiterer Vervollkommnung der Gesittung, des technischen 
Verfahrens re. seltener. 
Bei fortschreitenden Völkern lvächst daher der Kapital- 
vorrath, zumal dessen Anwachsen noch durch die eigenen Er 
folge zunehmender Kapitalverwendung besonders beschleunigt 
wird, im Ganzen fortwährend an, und zwar um so stetiger, 
je weniger Störungen dazwischentreten, lvelche Kapitalverluste 
herbeiführen, und je mehr sich gleichzeitig immer wieder 
neue ergiebige Anlagsgelegenheitelt darbieten. Umgekehrt 
nimmt derselbe bei sinkenden Völkern wiederum ab. 
Die Zunahme der Kapitalmenge kann z. B. aufgehalten und 
sogar unterbrochen werden durch eintretende Nothzustände allerlei 
Art, Kapital verzehrende Kriege, Ueberschwemmungen rc., während 
ohne Hinzukommen neuer Vcrwendungsgclegcnheiten die Kapital- 
vermehrung deshalb langsamer und, zuletzt überflüssig werden 
müßte, weil alle Kapitalien bei überreichlicher Verwendung über 
eine gewisse Grenze hinaus abnehmend weniger leisten. 
8 0% 
Endlich erhöht sich weiterhin ebenfalls die Wirksamkeit 
des Kapitals, insofern in vorgeschrittenerer Zeit sich die 
Güte und Leistungsfähigkeit der einzelnen Kapitalien ver- 
besscrn läßt, und sich zugleich günstigere Bedingungen für 
bereu zweckmäßigste Benutzung ergeben. An und für sich ant 
wirksamsten aber sind jederzeit diejenigen, welche für die 
durch sie am besten zu erreichenden Zwecke nicht nur in der 
entsprechendsten Beschaffenheit, sondern auch in der geeig- 
netsten Verhältnißmäßigkeit angewendet werden. 
Wie verschieden die Wirksamkeit der Kapitalien je nach ihrer 
besonderen Geeignetheit für bestimmte Gebrauchszwecke und je nach
        <pb n="142" />
        128 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
Art ihrer Anwendung ist, dafür bieten sich zahllose Belege dar. 
Eine gute Milchkuh z. B. bedarf im Vergleich mit einer schlechteren 
Milcherin gleichen lebenden Gewichts nur ebensoviel Stallraum, 
Futter K. wahrend der Aufzucht und späteren Benutzung, 
liefert jedoch erheblich mehr Milchertrag, bethätigt auch ihre 
Leistungsfähigkeit um so vollständiger, je gedeihlicher sie mit 
Rücksicht auf den bei ihrer Haltung vorliegenden Nährzweck er 
nährt ivird. Ebenso ivirkt eine und dieselbe Düngermenge durch 
aris ungleich je nach ben Früchten, zu welchen, lind je nach der 
Weise, in welcher sie verwendet ivird. Wie sehr es dabei ferner 
ans die verhältnißmäßige Zulänglichkeit ankommt, in der eine 
Kapitalart oder ein einzelner Kapitalbestandtheil selbst uub anderen 
Produktionsmitteln gegenüber angewendet wird, das zeigen alle 
Fälle, in denen in dieser Hinsicht Mißverhältnisse bestehen. Sv 
verursacht z. B. bei überflüssiger Ausdehnung der Gebrauchs 
kapitalien deren Erhaltung mir unnützen Aufwand, wogegen nach 
übermäßiger Anlegung von stehendem Kapital leicht zu wenig 
Betriebskapital erübrigt, um jenes gehörig auszunutzen. Ver 
mittelst des Kapitals ist sonach immer um so mehr zu bewirken, 
je tauglicher es später hergestellt oder ausgewählt, und je ver- 
ständnißvoller bereits bei dessen Benutzung verfahren werden kann.
        <pb n="143" />
        12N 
Zweites Kapitel. 
Zusammenwirken der H'roduclionsmittet. 
Verkügb»rftm der Productionsmittel. 
§63. 
Das gegenseitige Verhältniß, in welchem die 
Productionsmittel für die Zwecke der Production 
verfügbar sind, verändert sich mit den Fortschritten der 
wirthschaftlichen Kultur. Anfänglich, in frühester Zeit, wo 
aneignungsbare Naturgaben den bnmit zu befriedigenden Be 
dürfnissen gegenüber noch am reichlichsten vorhanden sein 
können, herrscht die Natur vor. Später, in mittlerer Ent- 
wickelungszeit, wird die Arbeit nach und nach zunehmend 
hervortretender. Schließlich, in höchst vorgeschrittener Zeit, 
ist das Kapital am verfügbarsten. 
Zeitlich ist jenes Verhältniß demnach ungleich je nach der 
erreichten Kulturstufe, örtlich dagegen gleichzeitig je nach der 
besonderen Landesbeschaffenheit und je nach den in Bezug auf 
Arbeit und Kapital eingetretenen Enttvickelnngszuständen. 
§64. 
Die verhältnißmäßige Menge und Güte aber, in welcher 
sich die einteilten Productionsmittel jeweilig darbieten, wird 
maßgebend dafür, ans welche Zweige der Production eine 
bestimmte Entwickelungszeit und Oertlichkeit vorzugsweise 
angewiesen ist, und welche Prodnctionsweisen dabei anzu 
wenden sind. 
Jede besondere Art und Weise der Production ist überall 
lediglich unter der Voraussetzung möglich, daß die dazu erforder 
lichen Productionsmittel sich in entsprechendem Quantitäts- und 
Llualitätsverhciltniß verfügbar machen lassen. 
Schober, Vvlkswirtbschaftslebre. 3. Aufl. 9
        <pb n="144" />
        130 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
Am angewiesensten sind jedesmal, &gt;veil Naturgaben, 
Arbeiten und Kapitalien bei den verschiedenartigen Pro- 
ductionen in ungleichem gegenseitigen Maße benutzt, bezng- 
lich in abweichender Beschaffenheit gebraucht werden, die 
jenigen Productionszweige, für welche das gegebenen Falls 
verfügbarste Productionsmittel gerade auch das wichtigste ist. 
Bei Viehhaltung auf natürlichen Weiden wird z. B. die 
Natur, bei handwerksmäßigem Betriebe der Stoffverarbeituug 
gewöhnlich die Arbeit, und beim Handel das Kapital vorwiegend 
benutzt. Erstere Art der occupatorischen Bodenbenutznng kaun 
nur da bedeutend werden, lvo nahrhaftes Graswildland noch in 
größerer Ausdehnung vorkommt, wogegen letztere Erwcrbszweige 
sich erst dann recht zu entwickeln vermögen, wenn es nicht mehr 
an dazu geeigneten Arbeitskräften und beziehentlich au hinläng 
lichem Kapitale fehlt. Im Ganzen überwiegt überhaupt anfäng 
lich einseitig die Bodenbenutzung, während neben dieser zunächst 
die hauptsächlich Arbeit erfordernden und nachher auch die vor 
nehmlich Kapital beansprucheirden Erwerbsarten zrr erblühen 
beginnen. 
Ebenso sind, insofern die Production mit geringerem 
oder größerem Aufwande an Arbeit mb Kapital, extensiver 
oder intensiver bewirkt werden kann, allemal diejenigeir 
Productionsweisen anr angethansten, mittelst bereu das be 
reiteste Productionsmittel anr gesteigertsten benutzt wird. 
Bei einer und derselben Production können, innerhalb ge 
wisser sich aus der eigenen Geartethcit derselben ergebenden Grenzen, 
die dazu benöthigten Productionsmittel in verschiedener gegen 
seitiger Verhältnißmäßigkeit angewendet werden. Bei der Boden- 
benutzung z. B. ist je nach dem üblichen Productionsverfahren 
der Arbeits- und Kapitalbedarf wechselseitig und im Vergleich zur 
Ausdehnung des genutzten Bodenraumes, Ackerlandes oder Grnben- 
feldes re., ein äußerst ungleich beträchtlicher. So lange nutzbares 
Land noch im Ueberslnsse vorhanden ist und es dagegen an Ar 
beitern und Kapitalmitteln fehlt, wird Grund und Boden mit 
möglichst geringem Aufwande an Arbeiten und Kapitalien nutz 
bar zu machen gesucht. Späterhin, ivo es nun umgekehrt nicht 
mehr an solchen mangelt, müssen den sich darbietenden Grund-
        <pb n="145" />
        § 64. 65. Verfügbarsein der Produktionsmittel. 1Z1 
stücken, um damit bei zunehmender Bevölkerung auszureichen, 
mehr Bodenproducte abgewonnen werden, was nur durch ver 
stärkte Anwendung von Arbeit und Mehrverwendung von Kapital 
zu erreichen ist. Weil sich jedoch im Allgemeinen jene frühzeitiger 
als diese steigern läßt, so erfolgt die allmähliche Verintensiverung 
vorzugsweise zunächst in ersterer und nachher erst auch in letzterer 
9Bcife. 
Die hiernach arts- und zeitweise angezeigtesten Produc- 
tionszweige und Productionsweisen werden thatsächlich am 
vorherrschendsten, bezüglich möglichst weit ausgedehnt, weil 
sie nicht nur am unbehindertsten aufzunehmen und durch 
zuführen, sondern schließlich auch ani ergiebigsten sind. 
§65. 
Bei zunehmender Kultur werden ferner mit vollerer 
Ausbildung des Eigenthums und der persönlichen 
Freiheit die vorhandenenProductionsmittel überall für die 
Verwendung zur Production verfügbarer, lveil es alsdann 
nicht mehr an Anreiz dazu fehlt, sie möglichst nutzbar zu 
machen, und dieselbctl nun zugleich auch unbehinderter in das 
für ihre Benutzung günstigste Verhältniß zu gelangen ver 
mögen. 
Ist das Eigenthum sicherer und freier, d. h. gegen Eingriffe 
Dritter geschützter, und die Befugniß, innerhalb rechtlicher Grenzen 
darüber zu verfügen, unbeengter geworden, so treibt gewöhnlich 
schon der Eigennutz genügend dazu an, es in entsprechendster 
Weise zu nutzen. Außerdem wird alsdann das Vertauschen von 
Grundstücken oder Kapitalien unverwehrter und deren Ueberlassnng 
an Andere zur zeitweiligen Benutzung weniger mißlich. Jene 
kommen nunmehr leichter in die Verfügung derjenigen, welche sie 
mn besten gebrauchen und deshalb auch am höchsten bezahlen 
können. Ebenso wird infolge allgemeinerer Anerkennung der per 
sönlichen Freiheit, welche Jeden zu eigennütziger Bethätigung 
seiner Arbeitskraft berechtigt, die Arbeit selbst unbeschränkter 
verwerthbar, verkehrsbeweglicher und für die geeignetsten Benutzer 
zugänglicher.
        <pb n="146" />
        132 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
9 66. 
Sondereigenthum bildet sich in dem Maße alls, in 
welchem es behufs Erreichung der Bednrfnißbesriedigung 
unentbehrlich wird, zunächst an selbstbeschafften nub für den 
persönlichen Gebrauch benutzten Gegenständen, alsdann am 
beweglichen Vermögen überhaupt, mit spätesten und langsam 
sten an Grund und Boden. 
Im Besitz der fahrenden Habe vermag sich der Stärkere und 
Mächtigere am frühzeitigsten durch seine Stärke und Macht zu 
schützen. 
Privates Grundeigenthum ist von da an Bedürfniß, 
wo zur Befriedigtlng des Bedarfs an Bodenerzeugnissen 
occupatorisch und gemeinschaftlich geschehende Bodenbenutzung 
nicht mehr allein ausreicht, sondern Arbeits- und Kapitalver 
wendungen erforderlich werden, welche dauernder in den be 
nutzten Grundstücken fortwirken, sich erst im Verlaufe der Zeit 
wiedervergüten, und die demnach Niemand zu machen Ver 
anlassung hätte, wenn er nicht ihres Genusses sicher wäre. 
In dasselbe geht daher auch der Boden um so vollständiger 
über, je intensiver er im Gesammtinteresse vermittelst im 
Privatinteresse geschehender Verwendungen benutzt werden 
muß. 
Sonderanrechte auf Grund und Boden werden ursprünglich 
lediglich durch dessen Benutzung erworben, und gehen mit Auf 
geben dieser wieder verloren. Ihre Entstehung beginnt daniit, 
daß derselbe zunächst gemeinsam genutztes Gemeingut gleichberech 
tigter Gcnosseil wird und solange bleibt, als sich auf diese Weise 
der Uuterhaltsbedarf zureichend beschaffen läßt. Jeder Volks- 
stamm, welcher sich auf einer herrenlosen oder eroberten Land- 
strecke einnistet, muß, um für sich selbst hinlängliche Nahrung zu 
haben, Fremde von gleichzeitiger Mitbenutzung auszuschließen 
suchen. Gelingt dies während fortgesetzter Benutzung, so befindet 
sich das occupirte Gebiet nun thatsächlich im Alleinbesitz der 
Gesammtheit und ihrer auf besonderen Theilen jenes zusammen 
lebenden kleineren Gemeinschaften, Geschlechter?c. Diese beuten 
anfänglich nicht nur Jagd und Fischgruud, Weide und Hvlzland
        <pb n="147" />
        § 66. Verfügbarsein der Productionsmittel. 133 
gemeinschaftlich aus, sondern bestellen und ernten ebenso auch die 
vorübergehend zum Nährfruchtbaue erwählten Grundstücke, deren 
Ernteertrag sie unter einander vertheilen. 
Später, nach Entstehen ständigerer Niederlassungen, welche 
meist in Dorfschaften, ausnahmsweiser in Hofanlagen erfolgen, 
verbleibt zwar der Boden fernerhin noch Gemeingut der weiteren 
Volks- und bezüglich der engeren Siedelungsgemeinschaft, werden 
aber die intensivst betvirthschafteten Grundstücke seitens der Ein 
zelnen und deren Familien getrennt benutzt. Diese Sonder- 
benntznng vermittelt den allmählichen Uebergang zum Sondereigen. 
In letzteres gelangt am frühesten der Platz, auf welchem das 
eigene Haus mit seinen etwaigen Nebengebäuden steht, demnächst 
die ganze Hofstätte, welche ihrerseits die nächstgelegenen und durch 
den Dorf- oder Hofzaun miteingehegten Grundstücke (Hofplatz und 
Gärten re.) umfaßt, weiterhin auch Acker und Wiese. So hatte 
z. B. bei den ältesten Dorfanlagen der einzelne Dorfgenosse, be 
ziehentlich dessen Stelle, vorerst nur einen Anspruch auf verhältnis 
mäßige Mitbenutzung des außerhalb vom Dorfe befindlichen 
Gemcinlandes, auf private Benutzung der ihm jeweilig in der 
Feldmark zukommenden Acker- oder Wiesentheile, und auf Theil 
nahme an den Nutzungen, welche das übrige Land gestattet. Die 
Zutheilnng der Landantheile in den nun zwischen Bestellung und 
Ernte der gemeinsamen Benutzung entzogenen Feldern geschah 
ehemals, um allen Berechtigten gleichmäßig gerecht zu werden, 
durch von Zeit zu Zeit wiederholte Verloosung, bis endlich das 
Bedürfniß, mittelst intensiverer Bewirthschaftung höhere Natural 
erträge zu erreichen, dazu nöthigte, jene gänzlich aufzugeben und 
die bestehende Vcrtheilung zu einer dauernderen werden zu lassen. 
Das Nutzungsrecht erstreckte sich nunmehr auf bestimmte, cin- 
für allemal überlassene Feldstücke, die nach und nach in das 
Privateigenthum der Nutzungsberechtigten übergingen, welches 
jedoch durch Weiderechte, Flurzwang und Vorkaufsrechte re. noch 
mannigfach beschränkt war. Alles andere Land, die neben Un 
land und Wasserstücken rc. namentlich in Weide und Wald be 
stehende „gemeine Mark", blieb ungleich länger unvertheilt der 
gemeinschaftlichen Benutzung vorbehalten, mittelst deren der 
Hutnngs- und Holzbedarf noch gcraunre Zeit hindurch ohne Hinzu 
treten eigentlicher Production befriedigt werden konnte. Ebenso- 
wenig lag bei dünner Bevölkerung ein Anlaß dazu vor, jeden 
sich darbietenden Bodenraum unmittelbar für die Gesammtheit
        <pb n="148" />
        134 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
möglichst nutzbar zu machen. Auf unbenutzt gebliebenem Wild- 
lande ivar es deshalb auch wenigstens Mitberechtigten unverwehrt 
zu roden und durch fortgesetzte Benutzung sich und ihren Nach 
kommen ein besonderes Eigen zu erwerben. Bei ursprünglichen 
Hofanlagen und bei nachträglich durch Außenlandsrodungen hinzu 
geknimeiieii @m&amp;e1#eii Mbcle ^ bogcgcii, lucii bo'bie gelb, 
gemeinschaft unb die mit ihr verbunbene Gemengelage von selbst 
hiutvegfiel, schon frühzeitiger Privateigenthum am angebauten 
^.nube aus und ztvar weit unbeschränkteres, während die insoweit 
abgesonderten Höfe daneben au ungetheilten Wiesen, sowie an 
Weide und Wald gleichfalls nur Nutznießnngsrechte hatten. 
Schließlich jedoch wird infolge der Unentbehrlichkeit ferner- 
tveiter Verintensiverung der gesammten Bodenkultur Beseitigung 
aller derjenigen Beschränkungen, welche die- jeweilig höchst mög 
liche Nutzbarmachung des Bodens verhindern oder auch nur nach 
haltig erschweren, Befreiung des Grundeigenthums und vollere 
Verselbständigung des Jndividualeigenthums an Grundstücken 
nothwendig. Letzteres tritt alsdann an die Stelle des bisher 
vorwiegender gewesenen Familieneigenthums. Die frühere ständige 
SBeibc imb bet mib selbst borni, wenn biefet fid; iìn 
i bet ®cmcinbcit cr^cíl ober ht baëicmge bcë Gtaatë 
überging, hören auf gemeinschaftlich benutztes Gemeingut zu sein 
werden in getrennter Benutzung stehendes Sondereigenthum und 
gleich älterem Kulturlande frei von aus der Vergangenheit her 
rührenden Dienstbarkeiten. Alles dies gereicht offenbar auch zum 
Nutzen der Grundbesitzlosen, weil unbeschränkte, durch Anrechte 
Anderer nicht gehemmte Verfügung über den eigenen Grundbesitz 
erst diejenige Befruchtung des Bodens mit Arbeit und Kapital, 
ivelche jeweilig behufs ausreichender Deckung des steigenden Be 
darfs unerläßlich ist, dem Eigeninteresse der einzelnen Grund- 
eigenthümer recht entsprechend macht und dadurch zugleich am 
meisten sichert. 
Ungleich früher entsteht privates Kapitaleigenthum, 
dessen Nothwendigkeit ebenfalls darauf beruht, das; es ohne 
dem an hinreichend starken Beweggründen zur Ansammlung 
und Anwendung von Kapital fehlen lvürdc. 
Letzteres kann in dem volkswirthschastlichen Gesanimtinteresse 
genügender Menge und Beschaffenheit nur gebildet, vermehrt und
        <pb n="149" />
        § 66. Verfügbarseilt der Productionsmittel. 136 
verwendet werden, wenn sonderwirthschaftliche Einzelinteressen 
hierzu antreiben. In einer allgemeinen Gemeinwirthschaft wäre 
schon dessen Aufsparen weit weniger ansgedehnt möglich. 
Im weiteten Verlaufe der Entwickelung des Privat- 
eigeuthums dehnt sich endlich der durch Eigenthumsrechte zu 
gewährende Rechtsschutz überhaupt arsi Mehrerlei und nament 
lich auch arrf das in Urheberrechten bestehende, fälschlich so- 
genannte geistige Eigenthum ans. 
Ein Eigenthum an Ideen kann es an sich nicht geben, son 
dern nur an der äußeren Verkörperung solcher in litterarischen 
und artistischen Erzeugnissen, gewerblichen Erfindungen re., welches 
durch zeitlich begrenzte Autorenrechte, Erfindungspatente re. ge- 
wahrt zu werden vermag. Allgemeinhin aber ist das Recht des 
Urhebers an bent durch Nachdruck und Nachbildung verviel- 
fältigungsfähigen Erzeugniß seiner geistigen Arbeit volkswirth- 
schaftlich wieder deshalb gerechtfertigt, »veil es die Erlangung einer 
gerechten Vergeltung dafür ermöglicht, d. h. einer solchen, »velche 
sich tnit zunehmender Verbrcituttg des betreffenden Products er 
höht, und dadurch zugleich zu derartigen Productionen wirksamst 
anregt. Im besondern hingegen ist freilich, gänzlich abgesehen von 
dem Markenschutze, dessen Zweck sich doch mehr darauf beschränkt, 
die Erkennbarkeit des Ursprungs einer Waare durch anerkannte 
Waarenzeichen sicherzustellen, nebenbei nicht zu verkennen, daß der 
Patent- und ebenso der leicht sehr belästigende Musterschutz immer 
hin weniger frei von Unzulänglichkeiten bleibt, als z. B. der dem 
Urheber eines Schriftwerkes gewährte Schutz. Namentlich läßt 
sich gegen die unbedingte Zweckmäßigkeit des Patentschutzes ein- 
»venden, daß verbessernde Fortschritte durch ihn wesentlich erschwert 
werden'können, daß Erfindungen gegenwärtig oft einfache und 
daher von Mehreren gleichmäßig zu ziehende Folgerungen aus 
wissenschaftlichen Entdeckungen sited, und daß er seltener betn 
ursprünglichen Erfinder, meist lediglich dem späteren Patent- 
käufer zugutkommt. Ferner erscheint bei Anwendung des Vor- 
untersnchnngsverfahrens eine verläßliche Prüfung der Neuheit 
oder sogar der Nützlichkeit einer Erfindung durch die Patentbehörde 
kaum ausführbar, und beim bloßen, zur allenfallsigen Entschei- 
dllng über die Priorität nöthigenden Anmeldeverfahren die Er 
hebung höherer Patenttaxen fast unvermeidlich, die nun wieder 
für den minder bemittelten Erfinder drückend werden.
        <pb n="150" />
        136 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produclionsmittel. 
Gleichzeitig erweitern sich einerseits die Eigenthumsrechte 
selbst, während andererseits Beschränkungen derselben mehr 
nur noch insofern eintreten, als solche insbesondere beim 
Grundeigenthum mittelbar oder unmittelbar im Interesse 
der Gesammtheit nothwendig werden. 
Die Verfiigung über den vom Sondereigenthum lebzeitlich zu 
machenden Gebrauch wird im Ganzen zunehmend unbeschränkter 
ebenso dessen Fortvererbung über die Lebenszeit hinaus. Selbst 
Grundstücke dürfen schließlich seitens ihres Eigenthümers in be 
liebigerer Weise bei eigener Bewirthschaftung benutzt oder unbe 
nutzt gelassen, an Andere abgetreten, zur Nutzung überlassen, 
verpfändet, in einer Hand angehäuft oder gegentheilig zerstückelt 
werden. Die sich aus dem Eigenthume ergebende und nlit diesem 
sich weiter ausbildende Erblichkeit des Vermögens sichert aber zu 
nächst der Familie dessen Erhaltung und nachher, bei lediglich 
durch Pflichttheilsbestimmungen in Schranken gehaltener Testir- 
freiheit, auch dem Erblasser die Möglichkeit, nach bestem Ermessen 
über ¡einen bcrcinßigcn IcßlwiHig &amp;u üerfÜQcn. ÄHc 
derartige Wandelungen begünstigen, indem sie dem ivirthschaftlich 
bcre^gien @igcmwße ber 8igen#mer einen mit, ¿cit- 
lich unbeengteren Spielraum eröffnen, in der Mehrzahl der Fälle 
zugleich die zweckmäßige Benutzung der Eigenthumsobjecte. 
Beschränkungen des Privateigenthums werdeit in den Fällen 
nothwendig, in beiten ohne Eingriffe in die Dispositionsbefugniß 
Einzelner überwiegend bedeutsame Bedürfnisse Anderer und der 
beren 8cfricbiomig im öffcntiid)cn anten# Ment 
unbefriedigt bleiben müßten. Solche Eingriffe bleiben demnach 
hauptsächlich dem Grundeigenthnme gegenüber unvermeidlich weil 
die besonderen Falls eintretende Gruiidstücksbenntzung nicht mir 
auf die Nutzbarkeit benachbarter Ländereien, sondern sogar ans 
die natürlichen Existenzbedingungen, welche sich für die Bevöl 
kerung darbieten, sowohl förderlich als störend zurückzuwirken 
vermag, und weil Grundstücke mit den an ihnen haftenden Kapi 
talien in einer bestimmten örtlichen Lage unvertretbar durch 
Ihresgleichen unersetzbar sind. Selbige erfolgen z. B. aus 
sanitäts- und baupolizeilichen Gründen, ferner behnfs Erreichung 
besserer Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes, erfolg- 
reicherer Durchführung von Ent- oder Bewässerungsanlagen am 
jeb# bei %froÿri«MDn (aimngacntcignmig)
        <pb n="151" />
        § 67. Berfügbarscin der Productionsmittel. 137 
bcë etwa 9Bcgcbauc, für Mtuugëbautcn, bergmännische %u- 
leigen ic. unbedingt erforderlichen Bodens. Letztere ist auch in 
ölten f}üacn, in benen ber sum aügemeinen gercicbeube 
Zweck durch freie Verträge entweder gar nicht oder wenigstens 
nicht ohne unverhältnißrnäßige Opfer zu erreichen wäre,. volks- 
wirthschastlich nützlich und dann gerechtfertigt, wenn dabei durch 
Gewährung vollständiger Entschädigung die freie Verfügung über 
den Gegenwerth aufrechterhalten und somit eine Schmälerung des 
gegenwärtigen Vermögensbetrages selbst vermieden wird. 
SG7. 
Auch die von der Entwickeltheit des Eigenthums mitab- 
#10# gm# bcraGocmeinert # erst auf ben 
höheren Kulturstufen. 
Diese Freiheit kann deshalb nicht schon frühseitiger allge- 
meines Recht werden, weil sie neben wirthschastlicher Selbständig- 
feit s"ß(eid) bie gäbigfeit s»: Grfüüung ber ihr gegenüberstehen, 
den Pflichten ber Selbstbeherrschung, Achtung ber Gleichberechtigung 
Anderer re. voraussetzt. Dieselbe ist auch an sich so weit von 
zügelloser Willkühr entfernt, daß sie vielmehr eben nur innerhalb 
einer gefesteten gesellschaftlichen Ordnung recht zu bestehen vermag. 
Bei allen Völkern hat in früherer Zeit Unfreiheit 
(Sclaverei, Leibeigenschaft re.) bestanden, deren Entstehung 
zwar ursprünglich theils durch Vergewaltigung nach Besie 
gung und Unterlverfung, theils durch wirthschaftliche Ab 
hängigkeit infolge bon Erwerbslosigkeit, Verschuldung und 
Schutzbedürftigkeit verursacht lvorden ist, deren vermittelst 
Vererbung aufrechterhaltener Fortbestand jedoch zuletzt darauf 
beruhte, daß es dadurch möglich wurde, Verfügung über mehr 
Arbeitskräfte zu erlangen, als die eigene Familie darbietet, 
was bei noch vorherrschendem Naturaltaufche in anderer Weise 
kaum zu erreichen gewesen lväre. Dieselbe mildert sich später, 
luu brr (Britnb, lucí# &amp;nr 00111^11110 oesluwigoicr Arbeit 
nöthigte, mit Ueblichwerden des Geldverkehrs hiuwegzufalleu, 
und leistungs- sowie verwendungsfähigere Arbeit zunehmend 
unentbehrlicher zu werden beginnt, durch allmähliche Umge- 
^^uUungbc0fRc^^t§ber^öUlt^ffc§ ber Unfreien, biß ciibUcí, gün^
        <pb n="152" />
        138 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
liche Befreiung (Emancipation) zum entschiedenen Bedürfniß 
der Volkswirthschaft wird, um damit ein ihrer Weiterent 
wickelung entgegenstehendes Hinderniß zu beseitigen. 
Auf niederer Kulturstufe ist der Uebergang zur Unfreiheit 
eines unteren Bevölkerungstheiles nicht nur eine wirthschastliche 
Unvermeidlichkeit, sondern gewissermaßen sogar ein Fortschritt. 
Ein solcher ist es vorerst, abgesehen von Menschenraub, wenn der 
Kriegsgefangene nicht mehr getötet zu werden braucht, sondern 
zum Sclaven gemacht werden kann, und damit, das; der Mäch 
tigere den Schwächeren zur Dienstbarkeit nöthigt, beginnt die 
Füglichkeit einer weitergehenden Theilung der Beschäftigungen, 
welche ihrerseits das Entstehen einer durch Bildung und Gesittung 
hervorragenden Bevölkerungsschicht zuläßt. Ferner bleibt solange, 
als Existenzmittel ausschließlich durch Selbstbenntzung eines Grund 
stücks zu erwerben sind, und Jeder sich nur durch eigene Wehr 
haftigkeit zu schützen vermag, es unvermeidlich, daß in wirthschast- 
Ii(# über rcd)tli4er filisi# ßiifgbebürftigc Hon Vermöge,iberen 
und Gewaltigeren abhängig, thatsächlich unfrei werden. Jns- 
befonbere forni ba ber OßCig 8#íofe locbcr 9Murah,erļ)f(cgung 
noch den ihm zur Selbstversorgung unentbehrlichen Boden, und, 
falls dieser ihm frei verfügbar wäre, das zu dessen Benutzung 
erforderliche Kapital mit etwas Anderem eintauschen, als gegen Hin 
gabe seiner und der Scinigen Arbeitskraft oder wenigstens Aufsich 
nahme der Verpflichtung zu gewissen Arbeitsleistungen und zur 
9íbcl^^r^c^tung eineg (Srtragët^cifcë. Ser ^ngegen m^r Arbeiten 
braucht, als er mit seiner Familie allein zu verrichten im Stande 
ist, vermag sich solche ebenfalls wieder nur dadurch zu verschaffen, 
daß er ivirthschaftlich Unselbständige, Unfreie oder unfrei Werdendes 
entweder unmittelbar ernährt, oder ihnen durch Ueberlassung voir 
Landnutzuug nebst dem zur Belvirthschaftung Nöthigsten die 
Mittel gewährt, sich selbst zu erhalten. 
Die Lage der Unfreien ist überdies anfangs doch nur in der 
rohesten Form eigentlicher Sclaverei, die sich in der neuzeitlichen 
Negcrsclaverei in gemäßigter Weise wiederholt, eine unbedingt 
drückende. Sie verbessert sich in dem Maße, in welchem sich die 
Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Eigenen erhöhen. Diese 
müssen alsdann schon weniger als Sache, mehr als Mensch aufgefaßt 
werden, dem gewisse Rechte zustehen. Bei Verwendung zum Erd 
baue gestaltet sich deren Abhttngigkeitsverhältniß zum Boden all-
        <pb n="153" />
        § 67. 68. Verfügbarsein der Productionsmittel. 139 
mählich fester und löst sich dagegen von der Person des Herrn 
mehr ab, der sie nur noch mit jenem veräußern kann. Aus der 
(äcbnnbenheit an bic GWe ß# etbïicbcë Wme&amp;wioën# nnb 
endlich sogar beschränktes Eigenthum hervor, während sich gleich- 
acitiß bic' nnbeM)ränTtc %erp;tci,tmig &amp;u 9írbeitêíeütmigen nnb 
Einlieferung aller gewonnenen, nicht selbst für den nothdürftigen 
Lebensunterhalt gebrauchten Bodenerzengnisse in diejenige zur 
Ableistung bemessener Frohndienste und Entrichtung bestimmter, 
in Geld ablösbar werdender Naturalabgaben umwandelt. Wirk 
lich beschwerend und hinderlich wird die Unfreiheit, nachdem die 
inneren Gründe ihres Bestehens bei eingetretenem Geldverkehr 
mit der Möglichkeit, auch ohne eigene Landnutznng Nahrung 
gewinnen und ohne Zwang über die Arbeitskräfte Unabhängiger 
verfügen &amp;n können, gänzlich hinweggefallen stub, erst von da an. 
wo sie nun gleichmäßig unvortheilhaft sowohl für Berechtigte als 
Pflichtige und die unfreie Arbeit überhaupt unzulänglich gewor 
den ist, um innerhalb einer entwickelteren Volkswirthschast die 
Production aus die ohnedem erreichbare Höhe zu bringen. 
Nachdem die Berechtigtheit der individuellen Frei 
heit allgemein anerkannt worden ist, fallen schließlich die sie 
etwa noch beengenden Beschränkungen wirthschastvpolitischer 
Art mit Eintreten von Gewerbefreiheit und Freizügigkeit 
ebenfoüä ^1111)00. # bleibt aíêbonn gebeut büKig freigebt, 
seine Arbeitskraft unbeschränkt zu bethätigen und beliebig zu 
verwenden, insoweit dies geschehen kann, ohne gleiche Rechte 
Anderer zu verletzen rurd das Gemeinwohl zrt schädigen. 
(Mewcrbcfrcii)cit nnb grciangißteit haben cë mit allen übrigen 
sogenannten „Freiheitsrechten" gemein, daß sie bei guter Benutzung 
förderlich sind, bei mißbräuchlicher dagegen aufhören gemeinnutz- 
lich zu sei», rend daß letzterer ohne Störung ersterer meist nicht 
unmittelbar, sondern lediglich mittelbar entgegengewirkt werden 
kann. 
§ G8. 
Weiterhin wird demnach zugleich das wirthschaftliche 
Zusammenwirken solcher Produetionsmittel unbehinderter, 
%%% M in ^-#10)010: mien, 
i#! befinben. 3)ie SSeteinignng ^6^ etfoígt 5nnä^^^^ bl^^^
        <pb n="154" />
        140 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
Vergesellschaftung letzterer, nachher aber, nachdem Grund 
stücke, Arbeitskräfte und Kapitalien verfügbarer geworden 
sind, vornehmlich auch durch Vermittelung von Unternehmern. 
Vergesellschaftung, Association, behufs gemeinschaft 
licher Anwendung eigener Prodnctionsmittel ist namentlich 
dann nöthig, wenn die seitens Einzelner verfügbar zu machen 
den zttln Erreichenkönnen eines bestimmten Productions- 
zweckes nicht allein ausreichen. Dieselbe ermöglicht nnmittel- 
bar vereintes Zusammeinvirken und bessere Nutzbarmachung 
Vvn Productivusmitteln, welche vereinzelt unzulänglich wären, 
ohne Verstärkung durch noch andere überhaupt oder wenig- 
stens in wirthschaftlichster Weise ztlr Befriedigung eines 
Mehreren gerneinsamen Bedürfnisses zu verhelfen. 
Derartige, auf einer Gemeinschaft der wirthschaftlichen Inter 
essen beruhende Associationen sind tu früherer Zeit noch &gt;veit 
unentbehrlicher als in späterer, wo sie allerdings ungleich viel 
artiger werden, und haben sich jederzeit vorzugsweise auf An 
wendung des gerade überwiegender tu Anspruch genommenen Pro- 
duetionsmittels bezogen, z. B. bei den ehemaligen Feld- und 
Weidegenossenschaften ans Nutzbarmachung der Natur, bei den 
mittelalterlichen Gilden und Zünften auf Sicherung der Arbeit, 
bei den neuzeitlichen Kapitalvereinigungen auf Benutzuna des 
@0^018. 
Unternehmer hingegen ergänzen die eigenen Prodnc- 
tionsmittel durch Zuziehung fremder gegen vorausbedungene 
Vergütung, um mittelst der so vereinigten des eigenen Nutzens 
halber ein Erwerbsgeschäst auf eigene Gefahr hin zu betrei 
ben, oder tu uneigennütziger Weise den Bedürfnissen Anderer 
Befriedigung zu verschaffen. Sie bewirken also mit Hilfe 
des Verkehrs, daß ein einheitliches Zusammenwirken jener 
Mittel in dent behufs der Production erforderlichen Umfange 
und gegenseitigen Verhältnisse zustandekommt. 
Zum Unternehmer erhebt sich der Producent, wenn er nicht 
blos für den Selbstbcdarf, sondern hauptsächlich für Andere und 
zum Vertauschen ait diese bestimmte Prodncte unter Zuhilfenahme 
fremder Arbeitskräfte, beziehentlich auch ebensolcher Kapitalien oder
        <pb n="155" />
        § 69. Gestaltung der Unternehmungen. 
141 
Grundstücke hervorbringt. Dies wird um so möglicher, je weniger 
nod, bag Wangen bon âwd#aft born Malen Bebaue unb 
gclegcntMcn 84^6 ab^iigig, je augäi!g(id,ei, meiM nnb oer= 
läßlicher der allgemeine Markt geworden ist, und je ausgedehnter 
deshalb nun für diesen sogar im Voraus auf Vorrath producili 
werden kann, ohne erst vorherige Bestellung abwarten zu brauchen. 
(Wallung iwr 8ktl6nw%mimgfK, 
§ 69. 
Bei unternehmungsweiser Production haben die sie 
Unternehmenden sich der Begründung, Forterhaltung und 
ßeitiing ^(84## &amp;u unteqie#, Wie bic llebertrngimg 
der damit verbundenen Verlustgefahr auf sich zu nehmen. 
%&amp;§ bie§ ist lit ,111^^11# bo:geì^^ntte^crer Seit weniger 
schwierig als vorher. 
Das Zusammenbringen und Zusammenerhalten der neben 
eigenen Productionsmitteln noch benöthigten fremden wird ver- 
hältnißmäßig leichter, je geneigter Arbeiter und Eigenthümer ge 
worden sind, Arbeitsleistungen und Eigenthumstheile, welche ste 
nicht durch Selbstanwenduug am besten zu nutzen vermögen, an 
ginbere &amp;ur cnlgcltíid)cn ^em^ung &amp;n nbcilallcH. Die (Waft^ 
leitung welche im Allgemeinen bei vorwiegender Benutzung 
von Arbeit mühseliger bleibt als bei ebensolcher von Kapital, 
bclicn %niucnbnnq ¡id) loibcr^^anböío!ct Tcgcln läßt, loteb um 
so im6#ioei-ter,' ¡c qnalilicktcTC, fik bie beteeffenben ^110= 
tlonszwecke besonbers geeignete Productionsrnittel sich darbieten, 
ļe cilangbam- bic|e |d,on finb niib je Itetcf bie mi^cn ^obnete 
Absatz finden. Gleichzeitig vermindert sich die Bcrlustgefahi, 
das mit jedem Geschäft in nur sehr ungleichem Maße ver- 
bnnbene Mag# (Milito), le ^erec ba8 #mld,e imb lo,iti,= 
schaftliche Gelingen der Production infolge Beschaffenheit der 
benutzten Prodnctionsmittel, Ausbildung des angewendeten Pro- 
bnctiim*oci-|a()mt8, @nt!u,dcItWt bc8 %crfcbrë ic. getooibcn % 
Immerhin sind jedoch mit unternehmungsweiser Production mehr 
@d)mimgfcitcn mib aumal @eiäb6bimgc,i bnrd, ^611106(168 ober 
OümgcS 3^114100^ bc8 6^0^(011 ^rob^^ct^Dn8cl1oIge8 Ocrfmnben,
        <pb n="156" />
        142 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
als mit ausschließlicher Anwendung eigener Productionsmittel, 
wobei der Producent etwaiges Mißglücken bedingungsweise schon 
eher durch persönliches Ertragen von Entbehrungen zu überwin 
den vermag. 
Wirthschaftliche Unternehmungen, welche sich allge- 
meinhin in privatwirthschaftlich speculative und gemei,l- 
wirthschaftliche unterscheiden lassen, werden daher im Verlaufe 
der Zeit nicht nur überhaupt mannigfaltiger thunlich, sondern 
gestalten sich auch in Bezug auf Größe und Form verschieden 
artiger. 
Erstere Art der Unternehmungen, die selbstverständlich immer 
vorherrschend bleiben muß, bezweckt eigennützigen Erwerb, letztere 
hingegen, die mehr nur ergänzend hinzutreten kann, gemeinnützige, 
zum Nutzen Anderer und bezüglich der Gesammtheit gereichende 
Bedürfnißbefriedigung. Uebergänge zwischen dieser und jener 
entstehen, wenn z. B. eine öffentliche Einrichtung zwar des gemeinen 
Nutzens halber getroffen, vermittelst derselben aber seitens der 
Unternehmer, des Staats, der Gemeinde re., zugleich auch Erwerb 
oder wenigstens Kostendeckung erstrebt wird. Die Anwendung 
solcher Zwischenarten erscheint vorzugsweise in denjenigen Fällen 
angethan, in denen ohnedem eine für das Gedeihen der Volks 
wirthschaft wesentliche Bedürfnißbefriedigung entweder nicht hinläng 
lich gesichert oder doch nicht ebenso vollkommen und wirthschaftlichst 
zu erreichen wäre. 
#70. 
Die Größe der Unternehmungen ist ungleich je nach 
Beträchtlichkeit der dabei benutzten Productionsmittel und je 
nach Massenhaftigkeit der vermittelst letzterer beschafften Ge- 
sammtproduction. Uebrigens kommt rücksichtlich derselben 
insbesondere die Ausdehnbarkeit der einzelnen Unternehmungen 
und die wirthschaftliche Verschiedenheit kleiner und großer 
Unternehmungen in Betracht. 
Jene, die allgemeine Ausdehnungsfähigkeit, ist 
keineswegs unbegrenzt. Jedes Unternehmen kann vielmehr 
nur bis zu dem Umfange ausgedehnt werden, bei welchem 
es noch sicher zu leiten und zu überwachen ist.
        <pb n="157" />
        § 70. 71. Gestaltung der Unternehmungen. 143 
Bei übergroßer Ausdehnung treten infolge steigender Schwierig- 
keit der Geschäftsleitnng und Geschäftsüberwachung Nachtheile 
ein, durch tvelche die mit Geschäftserweiterung etwa verbundenen 
sonstigen Vortheile mehr oder weniger wieder ausgewogen werden. 
Zertrennung eines Unternehmens in mehrerlei nebeneinander 
betriebene Geschäftszweige erweitert nur die Grenze der Aus 
dehnungsmöglichkeit, ohne diese zu einer unendlichen zu machen. 
Je nach ihrer Eigenartigkeit sind jedoch die Unterneh 
mungen in verschiedenem Grade erweiterungsfähig.. Ver- 
hältnißmäßig am bedeutendsten lassen sich jederzeit diejenigen 
ausdehnen, deren Betrieb wenig verwickelt, räumlich concen- 
trirt oder einer festen, gleichmäßig einzuhaltenden Regel zu 
unterwerfen ist, anr mindesten lveit hingegen solche, welche 
stetig unmiMüareë eingreifen bcë er- 
fordern. 
Wie ausdehnungsfähig ein Unternehmen ist, das hängt also 
von dessen besonderer Geartetheit und von der hierdurch bedingten 
äußerlichen Schwierigkeit seiner Durchführung ab. Je geringer 
diese ans dem einen oder anderen Grunde bleibt, um so ferner 
liegt die Grenze, von welcher an zunehmende Geschäftserweiterung 
die Leitung und Ueberwachung des Betriebes in nachtheilig zurück 
wirkender Weise unsicher macht, und umgekehrt um so näher. 
So sind z. B. bei Forstwirthschaft und Wollschafhaltung wegen 
unvcrwickelterer Einfachheit der Betriebsverhältnisse die Unter 
nehmungeil ausdehnbarer als bei Garteilban uild Milchviehhaltung, 
während räumliche Concentration des Geschäftsbetriebes, welche 
es erleichtert, dieseir von einem Staildpnnkte aus zu übersehen 
und zu beherrschen, namentlich bei manchen Zweigen des Handels 
stattfindet. Geschäfte endlich, die nach einer sich gleichbleibenden 
Regel zii betreiben sind, gestatten eher, einzelne Geschaftstheile 
der Fürsorge Anderer nach Maßgabe ertheilter Instructionen unter 
Vorbehalt der Oberleitung zu überlassen, und somit weit erheb 
lichere Ausdehnung, als entgegengesetzten Falls zulässig ware. 
§71. 
Kleine und große Unternehmungen aber ver 
halten sich in wirthschaftlicher Hinsicht schon deshalb ver-
        <pb n="158" />
        144 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productiousmittel. 
schieden, weil jene und diese nicht gleichmäßig leicht 51t bewerk 
stelligen und wenigstens bedingungsweise nicht ebenmäßig 
erfolgreich sind. 
Production im Großen ist überall nur unter der Voraus 
setzung möglich, daß die behufs derselben erforderlichen Pro- 
ductionsmittel nicht nur in entsprechender Reichlichkeit vor- 
handen, sondern auch zum Zusammenwirken verfügbar zu 
machen sind, und daß sich fiir die in beträchtlicheren Massen 
erzielten Prodncte hinlänglich ausgedehnte Absatzgelegenheit 
darbietet. Sie tvird deshalb mit Versügbarerwerden jener 
Mittel und mit zunehmender Erweiterung dieser Gelegenheit 
bei fortschreitender Kultur thunlicher. Dennoch überwiegt 
selbst noch ailf dell höchsten Kulturstufen in dell allermeisten 
Erwerbszweigen die Anzahl der Kleinbetriebe diejenige der 
Großbetriebe, weil erstere umso viel leichter znstandezubringen 
sind, als letztere. 
Die lnit derselben unbedingter verbundenen Vortheile 
beschränken sich darauf, daß dabei sich in der Regel günstigere 
Vorbedingungen für Anwendung von Arbeitstheilung, ebenso 
für Kapitalbenutzung, und hierdurch zugleich fiir mancherlei 
Kostenersparnisse ergeben, als bei Production im Kleinen. 
Bei Production im Großen läßt sich Arbeitstheilung weiter 
treiben und vollständiger durchführen. Namentlich können die 
Unternehmer selbst vermöge allgemeinerer Bildung, tieferer Fach 
kenntniß, vielseitigerer Erfahrung re. hervorragender befähigt sein, 
und eher nicht nur besondere, sondern auch eingeübtere und des 
halb leistungsfähigere Arbeitskräfte für die verschiedenen Ver 
richtungen verwendet lverden, im Landbane z. B. zum Mithelfen 
bei der Verwaltung des ländlichen Grundbesitzes, zur Rechnungs 
und Aufsichtsführung, Viehwartung zc. 
Das stehende Kapital kann sonderartigeren Gebrauchszwecken, 
z. B. durch Benutzung dafür ausschließlich eingerichteter Baulich 
keiten, einseitig leistungsfähiger Maschinen, Zuchten re. genauer 
angepaßt, und umlaufendes Kapital ebenfalls seiner unterschied 
lichen Beschaffenheit nach in entsprechenderer Weise genutzt lverden, 
z. B. Futter, je nach seiner vorzngsweisen Geeignetheit für Rinder
        <pb n="159" />
        § 71. Gestaltung der Unternehmungen. 145 
oder Schafe und gewisse Nährzwecke, durch Verfütterung an ver 
schiedenerlei Vichgattungen. 
Kostenersparungcn endlich ergeben sich bei besserer Arbeits 
theilung aus deren bereits weiter oben erwähnten Wirkungen, 
und bei umfänglicherer Kapitalverwendung durch alsdann meist 
möglich werdende vortheilhaftere Beschaffung der benöthigten 
Kapitalien und stärkere Benutzung dieser. So sind gewöhnlich 
z. B.: Viehstücke, Düngemittel, Sämereien re. mittelst Bezugs 
in größeren Mengen billiger zu erlangen; die für eine bestimmte 
Gewichtseinheit an Vieh, Erntcvorräthen re. gebrauchten Räume 
bei gleicher Güte der baulichen Einrichtung und Ausführung 
innerhalb großer Stallungen, Scheunen rc. mit geringerem Auf- 
wande herzustellen; die antheiligen Kosten der Bodenbearbeitung 
mit dem Dampfpfluge, des Mähens mit der Erntemaschine rc. 
bei Gebrauch dieser Apparate für größere Flüchen während 
mehrerer Arbeitstage verhältnißmäßig niedriger. Aehnliche Er 
sparungen entstehen bei Verwerthung der Products, z. B. infolge 
der Füglichkeit, diese auf einmal in beträchtlicheren Massen und 
deshalb mit minderen Versendungskosten auf den näheren oder 
entfernteren Markt zu bringen, wogegen freilich die Annahme, 
daß jene überhaupt im Großen lohnender, d. h. zu besseren Preisen 
bewirkbar sei, als im Kleinen, keineswegs durchgängig und wenig 
stens nicht auch bei allen schwieriger versendbaren und solchen 
Waaren zutrifft, die zum unmittelbaren Uebergang au den schlicß- 
lichen Consumenten bestgeeignet erscheinen. 
Große Unternehmungen vermögen daher kleinen dadurch 
überlegen zu werden, das; sie ausgiebiger und wohlfeiler zu 
produciren imstande sind, insofern bei ihnen jene Vortheile 
voll und unverkürzt'eintreten. Inwieweit dies der Fall sein 
kaun, das hängt jedoch von Art der betreffenden Production 
ab, nämlich zunächst davon, ob zufolge derselben beim Groß 
betriebe zugleich Erschwerungen hinzukommen, welche ben 
Produrtionserfolg wieder beeinträchtigen, und außerdem von 
dem Maße, in welchem die vorwiegend gebrauchten Pro- 
duetionsmittel bei Anwendung im Großen wirksamer sind. 
An Wirksamkeit aber gewinnen bei großartigerer Benutzung 
vornehmlich die unerschöpflichen Naturkräfte, die Arbeit 
Schober, Volkswirtbschaftslebre. 8. Aufl. 10
        <pb n="160" />
        146 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
durch Arbeitstheilung und das Kapital durch stetigere und 
vollere Ausnutzung. 
Erschwerungen erwachsen z. B. im Landbane der Großwirth- 
schüft infolge mit weiterer Ausdehnung des zugehörigen Areals 
zunehmender Entfernung der zu bewirthschaftenden Grundstücke. 
Deren Bcwirthschaftungskosten erhöhen sich von einer bestimmten 
Entfernungsgrenze an um so beträchtlicher, je mehr durch Ab 
gelegenheit' erschwerte Arbeitsgänge und Transporte behufs der 
Benutzung erforderlich werden. Anderen Unternehmungen, bei 
denen derartige Erschwernisse wegfallen, kommen die Vortheile 
des Großbetriebes ungeschmälerter zu gute. 
Ferner werben Grundstücke, z. B. Grnbenfelder, Aecker re. 
durch die Großwirthschaft an sich nicht ergiebiger. Sie lassen sich 
höchstens durch die vollkommeneren Hilfsmittel jener in einen 
für die Benutzung günstigeren Zustand versetzen und besser aus 
nutzen. Bei Anwendung von Dampfkraft im Großen bagegen 
vergrößert sich auch deren Hervortreten, indem eine große Dampf- 
maschine zur Erzeugung je einer Pferdekraft jedenfalls weniger 
Kohlen verbraucht, als eine kleinere. Desgleichen kann die Ueber- 
legenheit großer Unternehmungen bei Productionen, welche strenge 
Durchführung weitgetriebener Arbeitstheilung und fortdauernd 
ununterbrochene Nutzung des aufgewendeten Kapitals gestatten, 
am bedeutendsten sein, z. B. also in der Textilindustrie bedeuten 
der als beim Feldban. 
Hierdurch erklärt es sich mm auch, weshalb bei einem 
und demselben Erwerbszweige, je nach der zeitlich angethan 
gewordenen Productionsweise, zu der einen Zeit Großbetrieb 
überlegen ist, und zu der anderen nicht. 
Mit dem gegenseitigen Verhältniß, in welchem die verschie 
denen Productionsmittel benutzt werden, ändern sich die maß 
gebenden Bedingungen für zweckmäßige Ausdehnung der Unter 
nehmungen. Bei der Bodenbenutzung z. B. ist solange und 
insoweit, als dabei die Natur mittelst möglichst geringer Arbeits 
und Kapitalaufwendung vccupatorisch ausgebeutet wirb,_ weite 
Ausdehnung der zu nutzenden Flächen erforderlich, Großwirth 
schaft durch gemeinschaftliche Weideausübung und Waldbcnutzung. 
Mit gesteigerterer Anwendung von Arbeit bei gleichzeitiger Un- 
thunlichkeit durchgreifenderer Arbeitstheilung wird Kleiinvirthschaft
        <pb n="161" />
        * § 71. 72. Gestaltung der Unternehmungen. 147 
gcbvteuer uiib macht es sich deshalb nothwendig, große Grund- 
besitzungen in kleinere Bewirthschaftungseinheiten (Landstellen) 
zu zerlegen. Zuletzt, nach vorwiegend beträchtlicher gewordener 
Kapitalverwendung, entstehen umgekehrt wieder, zumal bei den 
jenigen Verzweigungen der Bodenwirthschaft, in denen jene vor 
herrschend den Productionserfolg zn beeinflussen vermag, günstigere 
Vorbedingungen für Großbetrieb, während letzterer mit allgemeiner 
Verintensiverung des Produktionsverfahrens zugleich räumlich ein 
schrumpft. Zu einem verhältnißmäßig groß erscheinenden land- 
wirthschaftlichen Unternehmen reicht alsdann schon eine weit 
geringere Ausdehnung des zie bewirthschaftenden Landes aus, als 
ehemals. 
Ini Großen wird demnach schließlich keineswegs imnier, 
nicht in jeden: Productionszweige und bei jeglicher Pro- 
ductionsweise, sondern vielmehr lediglich unter gewissen 
Voraussetzungen erfolgreicher als in: Kleinen producirt. Noch 
weniger lverden alle Unternehmungen durch Vergrößerung 
etwa stets ergiebiger. 
Uebrigens macht sich die bedingungsweise Ueberlegenheit großer 
Unternehmungen am hervortretendsten bei denjenigen geltend, welche 
durch einen sachverständigen und geschäftstüchtigen Unternehmer 
unmittelbar selbst geleitet werden. Der mit Führung eines frem 
den Geschäfts Betraute ist in seiner Thätigkeit schon durch die 
nothwendige Rücksichtnahme auf vorsichtige Wahrung seiner eigenen 
Verantwortlichkeit ungleich beengter, und hat meist doch nicht in 
gleichen: Grade ebenso allseitiges und nachhaltiges Interesse an: 
Erfolge. Kleine Producenten vermögen daher auch durch Associa 
tion unter einander nur theilweise die Vortheile zu erreichen, 
welche Großunternehmern ausgedehnter zu theil werden. 
9 72. 
Die Fvrm der Unternehmungen hingegen gestaltet 
sich abweichend, je nachdem dieselben als Einzelunternehmen 
(einfaches Privatgeschäft) durch einen Einzelnen oder als 
Gesellschaftsunternehmen durch eine Unternehmergesellschaft 
unternommen lverden. 
Das Einzelunternehmen geht von einem einzigen 
Unternehmer aus, ist von diesem allein abhängig, der neben 
10*
        <pb n="162" />
        148 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmtttel. 
freier und unbeschränkter Verfügung über dell gcilizell Betrieb 
das stärkste eigene Interesse am Erfolge hat, lmd bildet die 
allgemein anwendbarste. zugleich gemeinhin erfolgreichste 
Unternehmungsform, welche deshalb auch im Ganzen die 
vorherrschendste bleibt. 
Es reicht für alle Falle aus, in denen Leistungsfähigkeit und 
Eigenthum Eines genügen, um das für einen bestimmten Unter 
nehmungszweck erforderliche Kapital aufzlibringen und ein jenem 
gewachsenes Unternehmen mit Hilfe bezahlter Arbeitskräfte suivie 
etwa sonst noch überlassen erhaltener Produktionsmittel durch- 
zuführen. 
Am Gesellschaftsunternehmen sind mehrere Gesell 
schafter mit Arbeit und Vermögen oder ausschließlich mit 
letzterem betheiligt. Je nach Art dieser Betheiligung haben 
sich die Formen desselben verschiedenartig ausgebildet, deren 
jede, lvelche zahlreichere Theilnehmer zllläßt, zwar verhältniß- 
lnäßig schwerfälliger, aber allch zur Ermöglichung größerer 
Unternehmungen, als von einem Einzigen alleili zustande zu 
bringen wären, in nur lmgleichem Grade wohlgeeignet ist, 
und deshalb, ohne allgemein allweildbar zu sein, ihr be- 
stimmtes, mehr oder weniger eingeschränktes Anwendungs 
gebiet findet. 
Vereinigung zu derartigen Unternehmungen wird, wie Ver 
gesellschaftung überhaupt, in allen Fällen nothwendig, in denen 
der Anwendung einer nächst einfacheren Unternehmungsform 
Hindernisse entgegenstehen; also einerseits dann, wenn die Arbeits 
kraft und bezüglich das Vermögen Wenigerer nicht zulangt, einem 
Unternehmen'diejenige beträchtlichere Ausdehnung zu geben, lvelche 
sich nach dessen Zweckbestimmung erforderlich macht oder doch über 
wiegende Vortheile in Aussicht stellt, unb andererseits insbesondere 
auch dann, wenn damit wenigstens mehr Wagnis; verbunden ist, als 
allein ohne Mitbetheiligung noch Anderer übertragen werden möchte. 
8 73. 
Den bei Gesellschaftsunternehmen entstandenen Uuter- 
nehmungsformen nach lassen sich hauptsächlich folgende
        <pb n="163" />
        § Vi. Gestaltung der Unternehmungen. 
149 
Unterarten gesellschaftlicher Unternehmungen 
unterscheiden. 
1. Die offene Gesellschaft, bei welcher die Gesell- 
betreiben imb fut beffen 
Verbindlichkeiten solidarisch haften. ^ 
Bei dieser einfachsten und ursprünglichsten Form der Gesell 
schaft (Societät), der gewöhnlichen Compagnie (Kollectivgescllschaft), 
sind die zwei oder mehreren Geschäftsinhaber mit Arbeiten und 
Vermögenseinlagen betheiligt, und haften nicht blos mit letzteren, 
sondern mit ihrem gesammten Vermögen. Ist die Geschäfts 
leitung nicht ausdrücklich Einem oder Einigen derselben über 
tragen worden, so sind alle zum Geschäftsbetriebe gleichberechtigt 
und muß jede Handlung unterbleiben, gegen deren Vornahme 
ein Berechtigter Widerspruch erhebt. Etwa eintretender Verlust 
und ebenso der nach Verzinsung des Gescllschaftsvermögens er 
übrigende Gewinn wird, falls keine andere Vertheilung vereinbart 
worden ist, nach Köpfen vertheilt. 
Sie ermöglicht größere Geschäftsausdehnung und Selbst- 
leitung vielverzweigter, in mehrerlei Geschäftsabtheilungen 
zerfallender oder an verschiedenen Orten betriebener Unter- 
nehmungen mittelst Verstärkung des dabei zu benutzenden 
mpitaíê imb ÄctbidfüMomtg berltiiknic5mcrMönK#it- 
3)ic lederei ^ 
Geschäftsführung, während durch Aufkonlmen von Meinungs 
verschiedenheiten' ttud auseinandergehenden Interessen unter 
den Betheiligten oder Ausscheiden solcher das gleichmäßige 
Fortgedeihen und sogar das längere Fortbestehen der Geschäfts- 
gemeinschaft leicht gestört werden kann. 
Ilm dies zu vermeiden werden zu Associes vorzugsweise 
gern Familienangehörige und im Geschäft Herangezogene gewählt. 
Der Familienzusammenhang lockert sich aber in den nachfolgenden 
Generationen, und die Anhänglichkeit der begünstigten Helfer oft 
noch früher. 
2. Die aus der stillen Gesellschaft hervorgegangene 
Kommanditgesellschaft, bei welcher Einer oder Mehrere 
sich am Geschäft der Gesellschaft nur mit Vermögenseinlagen
        <pb n="164" />
        150 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
betheiligen und lediglich mit diesen haftbar sind (Kommandi 
tisten), während die Betheiligung Anderer (der persönlich 
hastenden Gesellschafter) nicht in dieser Weise beschränkt ist. 
Dieselbe erweitert sich zur Kommanditaktiengesellschaft, 
falls das Kapital der Kommanditisten in gleich große Be- 
thelligungsantheile, Aktien, zerlegt wird. 
Eine stille Gesellschaft besteht, wenn Jemand sich am Geschäft 
eines Anderen mit einer Bermögenseinlage gegen Antheil an 
Gewinn und Verlust bctheiligt. Der Inhaber des Geschäfts be 
treibt dasselbe auf eigene Rechnung, bleibt Dritten gegenüber 
allein berechtigt und verpflichtet, wird Eigenthümer der Einlage 
des stillen Gesellschafters, der seinerseits am Verlust nur bis zu 
deren Betrage Antheil nimmt, den ihm zufallenden Gewinn, in 
sofern er nicht etwa zunächst zur Wiederergünznng jener zu ver 
wenden ist, und nach Auflösung des Geschäftsverhältnisses die 
ihm aus diesem noch zustehende Forderung ansgezahlt erhält. 
Die Kommanditgesellschaft dagegen betreibt vermittelst des 
Gesellschaftsvermögcns ihr Geschäft auf gemeinschaftliche Rechnung. 
Die persönlich und demnach mit ihrem ganzen Vermögen haftenden 
Gesellschafter (Komplementäre), rücksichtlich deren, wenn cs mehrere 
sind, zugleich eine offene Gesellschaft stattfindet, vertreten die ge- 
sammte Gesellschaft, tvelche durch sie berechtigt und verpflichtet 
wird, und besorgen die Geschäftsführung derselben. Der 
Kommanditist hat auf diese keinerlei Einfluß, ist vielmehr nur 
berechtigt, die Mittheilung der jährlichen Bilanz zu verlangen 
und sich von deren Richtigkeit zu überzeugen. 
Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien*) endlich sind die 
nicht in solche zerlegbaren gesellschaftlichen Kapitalantheile, welche 
auf die Einlagen der persönlich haftenden Gesellschafter entfallen, 
solange deren Rechtsverhältnis; zur Gesellschaft andauert, unver 
äußerlich, während, solange letztere besteht, die Antheile der 
Kommanditisten zwar ebenfalls nicht zurückgezahlt, jedoch in den 
dafür ausgegebenen Aktien, insofern der Gesellschaftsvertrag nicht 
Anderes bestimmt, ohne Einwilligung der übrigen Gesellschafter 
an andere Personen übertragen werden können. Die Rechte der 
*) Diese müssen nach dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuche auf Namen 
lauten, auf einen gesetzlich bestimmten Minimalbetrag gestellt, und mit genauer 
Bezeichnung des Inhabers in das Aktienbuch dêì Gesellschaft eingetragen werden.
        <pb n="165" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 
151 
au #cmc#n uub bic 3aWrc4uun9eu, %iiauaeu jotme bie 
Vorschläge zur Gewinnvertheilung zu prüfen re. 
.Beide Unternehmungsformen geben Kapitalisten Gelegen 
heit, an dem Gewinn, den ein vielversprechendes Unternehmen 
¿^L^#mKm^^^eío§t^c^^almc^melt, uub 96^01^^01 
^cf^^ä^^ëm^abcnt, # mit für 
betrieb vollgenügendem Kapital zu versehen, welches rhnen 
obenein für bestimmte Unternehmungszwecke zu nahezu veue- 
gestern iit. 0^1#^ 1600^^4 
bebmgt, baß W 
ist, und durch das Verfahren der persönlich haftenden Gesell- 
¡d^teT n#üd) gefäßibet au merbeu bermag. 
Dasselbe kann gefährdet werden durch die Art der Geschäfts' 
führunq selbst, z. B. durch Vornahme allzusehr gewagter Geschäfte 
mit frembem :c., sowie aud| bmd) ^cberUo^^c^^uug, ^ ^ 
durch Ueberschätzung des eigenen Beibringens der persönlich Has- 
tenbe», %u0bcbiu9uug be^nbrnt Boccile au bereu 
MM-ZŞ 
am verschärftesten eintreten. 
3. Die 9micllgeM^^^aft, M ^6: ^#6 
mir mit S#Mem(ogm bet^c^^^9t ^^ub, 4ue 
persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. 
Das einem bestimmten Unternehmungszwecke auf begrenzte 
ober unbegrenzte Zeitdauer zuzuweisende Gesellschastskapital wird 
in ails Inhaber oder Namen lautende Aktien zerlegt dw auf 
Andere übertragbar sind. Der Aktionär ist nicht verpflichtet, zu 
deii Zwecken der Gesellschaft und zur Erfüllung ihrer Verbindlich 
keiten mehr beizutragen, als den fà Aktie zu leistenden 
Bcitmn, fami btefeu, foiauge bie (Mefeil#^ m# aumd, 
mtbent uub t#rcnbbcm uur uad) %ccbaimm femeä %n= 
am @^4^^^61^09011 910^1114 auf üM4i'#en, a^
        <pb n="166" />
        i52 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Prvductionsmittel. 
Vertheilung gelangenden Gewinn (Dividende). Die Rechte, ivelche 
in Gesellschaftsangelegenheiten den Aktionären zustehen, werden von 
deren Gesammtheit in der Generalversammlung ausgeübt, an welche 
der etiva bestellte und mit Überwachung der Geschäftsführung be 
traute Aufsichtsrath hierüber alljährlich Bericht erstattet. Uebrigens 
wird die Aktiengesellschaft durch ihren Borstand vertreten, berechtigt 
und verpflichtet, während der Betrieb von Geschäften der Gesellschaft 
sowie die Vertretung dieser bei der bezüglichen Geschäftsführung 
auch sonstigen Bevollmächtigten oder Gesellschaftsbeamten über 
wiesen tverden kann, deren Befugnisse sich alsdann ans der ihnen 
ertheilten Vollmacht ergeben. Bei beschlossener Zurückzahlung 
eines Theils des Grlindkapitals der Gesellschaft wird dieser, und 
bei deren gänzlicher Auflösung das nach Tilgung der Schulden 
übrigbleibende Vermögen unter die Aktionäre nach Verhältniß 
ihrer Aktien vertheilt. 
Ihre Form macht es thunlich, durch Vereinigung ver 
einzelter Kapitalien ein hinlänglich großes Unternehmungs 
kapital zusammenzubringen, welches überdies, obgleich es 
nicht aus deni Erfolge des Unternehmens selbst anwächst, 
ätlßerst ausdehnungsfähig ist. 
Das für den beabsichtigteil Unternehmungszweck erforderliche 
Kapital läßt sich demnach, falls dessen Höhe im Voraus sicher 
zu übersehen ist, alle Aktien unterzubringen sind und voll ein 
gezahlt werden, sogleich anfänglich ausreichendst aufbringen, und 
später auch, wenigstens bei gedeihenden uild Vertrauen genießen 
den Aktienunternehmungen, je nach Bedarf durch Ausgabe neuer 
Aktien und Aufnahme von Anleihen vermehren, während freilich 
der erzielte Reinertrag nicht einmal theilwcise wieder in das 
Geschäft zu desseir allmählicher Erweiterung verwendet, sondern 
eben, insoiveit er nicht dem anzusammelnden Reservekapitale ru 
fließt, vertheilt wird. 
Dieselbe gestattet ferner dauerndes Fortbestehen des 
Unternehmens, weil dieses vom persönlicheil Schicksal seiner 
Unternehmer unabhängig bleibt, und erscheint endlich beson 
ders wohlgeeignet, das Vermögensrisiko durch Theilung zu 
vermindern, indem etwaige Verluste sich alls eine größere 
Anzahl von Theilnehmern vertheilen und dadurch übertrag 
barer iverden.
        <pb n="167" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 153 
Eine Aktiengesellschaft stirbt nicht mit den jeweiligen Aktio 
nären und Beamten, ihr Bestehen und Vorwärtskommen ist 
vielmehr lediglich vom Schicksal des Unternehmens selbst abhängig. 
3)ic S^eiíimo beë Bttfifoë edei#d bic Don 
Unternehmungen, welche der damit verbundenen Verlnstgefahr 
halber von eineni Einzelnen oder einer weniger zahlreichen Ge 
sellschaft entweder gar nicht oder wenigstens nicht in der näm 
lichen Ausdehnung unternommen werden könnten, verleitet jedoch 
nebenher auch leicht zu Schwindel und waghalsigem Geschäfts 
betriebe, der selbst durch unbeschränktere Haftbarmachnng der 
Aktionäre kaum zu verhüten wäre, weil nicht diese in ihrer Ge 
sammtheit, sondern nur deren Vertreter geschickte und vorsichtige 
Geschäftsführung zu verbürgen vermögen. 
(Dagegen ist e§, Abgeben bim ber babei #r er#Wcrtcn 
Abänderung des ursprünglichen Unternehmungszweckes, aller 
dings weniger förderlich, daß die Selbsteinwirkung der Unter 
nehmer sich darauf beschränkt, die Gesellschaftsinteressen in 
der Generalversammlung zu wahren, und daß die Betriebs 
leitung gänzlich den hiermit Beauftragten überlassen werden 
muß. 
Geht das im Gesellschastsvcrtrage ausschließlich vorgesehene 
Geschäft nicht mehr in erwünschter Weise, so kann seitens der 
Aktiengesellschaft ohne völlige llmgestaltung derselben kein abge 
ändertes und besseren Erfolg verheißendes durch thunlichste Ueber - 
führung des Aktienkapitals auf anderwcite Unternehmungszwecke 
aufgenommen werden. In solchen Fällen wird deshalb meist 
theilweise Heimzahlung des seither benutzten Kapitals (Reduc 
tion), beziehentlich sogar gänzliche Auslösung (Liquidation) der 
schwer zu bewirkenden Abänderung des Unternchmungsgegen- 
standes vorgezogen. 
Wirksame Wahrung der Gesellschaftsintcressen ist von einer 
Generalversammlung um so weniger zu erwarten, je zahlreicher 
und wechselnder die Menge der Aktieninhaber ist, je kleiner also 
die einzelnen Antheile und je seltener diese in festen Händen sind. 
Vielen Aktionären verlohnt es sich alsdann kaum, bei weiterer 
Entfernung vom Sitz der Gesellschaft an deren Berathungen und 
Beschlüssen persönlich theilznnehmen. Außerdem fehlt vielfach der 
Mehrzahl derselben überhaupt jede sachverständige Einsicht in die
        <pb n="168" />
        154 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
näheren Verhältnisse des Gesellschaftsunternehineus, die ihnen 
ziemlich unbekannt sind. Ihr dafür gehegtes Interesse beschränkt 
sich oft genug, zumal bei vorübergehender Betheiligung, auf den 
augenblicklich aus der Aktie durch Divideude und Kurserhöhung 
zu ziehenden Nutzen. 
Das Gedeihen eines jeden Aktienunternehmens hängt immer 
wesentlich von jedesmal glücklicher Wahl der leitenden Vorstände 
und der sonst noch mit der Geschäftsführung Betrauten ab. Diese 
können nun zwar durch den ihnen zugestandenen Gewinnantheil 
und durch die Verpflichtung, eine gewisse Anzahl von Aktien zu 
übernehmen, mit Geschäftserfolge betheiligt, hierdurch zu betrieb 
samer Thätigkeit und insbesondere zum Erwirthschaften möglichst 
großer Ueberschnssc während der Dauer ihrer widerruflichen Be 
stellung angeregt, aber nicht zugleich zu der nämlichen, die Zukunft 
bedenkenden Vorsicht und umsichtigen Sparsamkeit genöthigt wer 
den, zu welcher volle Selbstverantwortlichkeit im eigenen Geschäft 
antreibt. Die mancherlei Unzuträglichkeiten, welche mit dem 
Verwaltenlassen speculativer Unternehmungen stets einigermaßen 
verbunden zu sein Pflegen, treten bei den von Aktiengesellschaften 
unternommenen sogar in vermehrtem Maße ein, weil weder eine 
Generalversammlung noch ein Aufsichtsrath die Geschästsführenden 
ebenso wirksam anzuleiten und zu überwachen vermag, wie es 
einem fachkundigen Einzelnen, der aus irgend einem Grunde 
die besondere Verwaltung seiner Besitznngen Angestellten über 
lassen muß, oder auch einer Staatsregierung möglich ist, der gut 
geschultes und je nach der individuellen Befähigung ständig für 
den einen oder anderen Zweck verwendbares Verwaltungspersonal 
in reicherer Auswahl zur Verfügung steht. 
Zur Uebernahme durch Aktiengesellschaften eignen sich 
demnach allgemeinhin nur an sich nicht allzu schwierige Ge 
schäfte, für deren zweckmäßigste Durchführung das seitens 
eines Einzigen oder weniger Gesellschafter daran zu wagende 
Vermögen nicht ausreicht; vorzugsweise aber solche in ihrem 
Betriebe verhältnißmäßig einfache und leicht zu regelnde 
Unternehmungen, welche bei bedeutenderem Großbetriebe 
ohnehin am erfolgreichsten sein können, einem gleichmäßig 
fortbestehenden Bedürfnisse entsprechen, deshalb dauernder 
den nämlichen Zweck zu verfolgen vermögen, und dabei sehr
        <pb n="169" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 155 
bici Capitai erforbcm, bnë eben W%eub längerer Beit teine 
onbcre Verwendung zu suchen braucht. 
So eignet sich die Aktienform z. B. zur Herstellung von 
Unternehmungen, welche den Betrieb von Eisenbahnen und 
Dampfschifffahrten, oder von Kredit- und Versichernngsgeschäften 
bezwecken. Derartige Geschäfte benutzen entweder vorwiegend 
stehendes, nach erfolgter Abnutzung nur wieder zu ersetzendes 
Kapital, oder sind bei überwiegender Verwendung umlaufenden 
Kapitals doch nach im Voraus feststellbaren und regelmäßig ein 
zuhaltenden Grundsätzen mittelst eines sich gleichbleibenden Ans 
führungsverfahrens zu betreiben. Außerdem können diejenigen, 
denen dessen Bewirkung überlassen wird, mit ihrem eigenen 
Interesse am Erfolge ihrer bezüglichen Thätigkeit unschwer be 
theiligt werden. Ebenso paßt diese Unternehmungsform be 
dingungsweise auch für den Bergbau in denjenigen Fällen, m 
denen es, wie z. B. beim Kohlenbergbau in unzweifelhaften 
Kohlenrevieren, behufs sicherer Erzielung alsbaldigen guten Er 
folges wesentlich ist, sofort hinlängliches Kapital zur Beschaffung 
der nothwendigen Betriebseinrichtungen, zum Treiben von 
Schächten ic. verfügbar zu haben. Dieselbe läßt sich dagegen 
auf industrielle Unternehmungen, und zumal auf solche, welche 
ihr Fabrikat, um damit dem gegenüberstehenden Vedarse zu ent 
sprechen, in oft wechselnder Beschaffenheit zu prodnciren ge- 
nötbigt smb, ober bereu mtcrwlbeang itnb Şrobnctcnbertrieb 
schon schwierigere Handelsgeschäfte unvermeidlich macht, nur 
ungleich beschränkter, und auf den gewöhnlichen Waarenhandel 
endlich am wenigsten anwenden. Der Landban aber gewährt, 
obocfcíicn ron feiner sonstigen Ungceigncteit aum Betriebe burd, 
^ttie„Qcscm^^tcn, mt fid) selbst itn (Wüdëfallc bici a" wenig 
Aussicht auf schnelle Erzielung außerordentlich ergiebiger Dividen 
den, um für Aktienspeculationen sonderlich verlockend zu sein. 
4. Die bei bergbaulichen Unternehmungen fonbernrtig 
entftembene Gewerkschaft, bereit Mitglieder sich nicht mit 
einer einmaligen, bestimmt bemessenen Kapitaleinlage, son 
dern mit Zubußen beteiligen, zu denen sie nach Verhältniß 
ihrer Gewerkenantheile verpflichtet sind. 
Selbige hat sich im Verlaufe der Zeit aus der dann be 
stehenden „Gesellenschaft" entwickelt, wenn sich ein Berggebäude im
        <pb n="170" />
        156 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
Besitz mehrerer Personen (Gesellen) befindet, die für dessen Ver 
bindlichkeiten zu ihren Theilen haften, und ähnelt einigermaßen 
der Aktiengesellschaft, insofern die Mitbetheiligten eines Berg 
werks die Gewerken, ebenfalls nur Einzahlungen leisten, ihre 
Beschlüsse in Gemerkenversammlungen fassen und einen Repräsen 
tanten oder einen aus mehreren Personen bestehenden Grnben- 
vorstand bestellen, welcher die Gewerkschaft in allen ihren Ange 
legenheiten vertritt. Im klebrigen bestehen jedoch zwischen dieser 
und jener wesentliche Unterschiede. Die Gewerken haben nach 
Verhältniß ihrer gewerkschaftlichen Antheile am Bergwerkscigen- 
thnme (Kuxe), Theil am Gewinn uitb Verlust, dagegen nach dem 
nämlichen Verhältnisse zu der Zubuße beizutragen, die zum Be- 
triebc und zur Erfüllung der Schuldverbindlichkeiteil der Gewerk- 
schast erforderlich ist. Sie erhalten günstigeren Falls, wenn keine 
weiteren Kvstenzuschüsse erforderlich sinbweil der Ertrag des 
Werks die Betriebskosten deckt, nach allmählicher Tilgung der 
inzwischen etwa entstandenen Grubenschuld den Betrag der ihrer 
seits eingeschossenen Zubußen (die Receßschuld, Gewerkenforderung) 
lviedererstattet, und beziehen alsdann erst, nachdem dieser Ver 
lag" restitnirt lvorden ist, den reinen Ueberschuß, welcher" nach 
Abzug der zum demnächstigen Fortbetrieb und beziehentlich für 
m^0T^e^gcfe^cne SäHc giiriid&amp;iibebaltenbcn selber nod; g»r 
theilung verbleibt, als „Ausbeute". ' Die Kuxe, über welche und 
i# Sn#» du ba8 gcf^^ü n,irb, 
sönnen ohne Einwilligung der Mitgewerken auf andere Personen 
übertragen iverden, während es zugleich jedem Gewerken jeder Zeit 
freistes, fid; unter %crluft «lieg bi%r bon ber 
Gewerkschaft loszusagen und somit ans seine fernere Betheiligung 
unter gewissen Voraussetzungen freiivillig zu verzichten. 
Dieselbe bleibt also barauf angewiesen, das in ihr Unter 
nehmen zu verwendende Kapital durch je nach Bedarf be- 
miüiOte Beiträge ber mfgubnngcn, luoburd, 
bagu 06110^(01 lucrbcn, 11,11^^0^16 
ñu verfahren, und eignet sich daher vornehmlich für alle 
Wen beë Bergbaues, bei benen ber ^cfantmibctrag beS 
bis zur Erreichung entsprechenden Erfolges erforderlichen 
Aufwandes nicht zuverlässig vorauszubestimmen, die aus 
zubringenden Erträge minder sicher oder wenigstens nicht 
gleichmäßig ergiebig sind.
        <pb n="171" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 157 
Der voraugedeutetcn Rücksichten halber ist jedenfalls die 
Unternehmungsform der Gewerkschaft, obgleich sie des Vortheils 
entbehrt, alsbald ein größeres Unternehmungskapital verfügbar 
haben zu können, für bergbauliche Zwecke und namentlich für den 
Gangbergbau, den Silberbergbau re. weit unbeschrankter anwend- 
bar,'nlg bie gornt bcrmtcngcfenfW. Bei jener Wo cë nid)t 
so leicht vorkommen, daß ein an sich zu den besten Hoffnungen 
berechtigendes Bcrggebäude wegen Unzulänglichkeit des dafür 
zusammengebrachten Kapitals, zu raschen Verbrauchs desselben, 
anfänglichen Daraufloswirthschaftens re. nicht weiter zu betreiben 
ist, und seitens der bisherigen Unternehmergesellschaft aufgegeben 
werden muß. Grubenvorstand und Betriebsbeamte sind vielmehr 
gezwungen, sich mühsamer Sparsamkeit zu befleißigen, um nicht. 
zu hohe und deshalb abschreckend wirkende Zublißen unvermeidlich 
&amp;U madjen, aber (stetigfett beë Bctrtebëerfoigcë 
dadurch zu erstreben, daß die Erschöpfung an einer Stelle bis 
dahin hinausgeschoben wird, wo an einer anderen wieder ein 
Ersatz gewährender Vorrath zugängig geworden ist. 
5. SDie befouberen Srmerbê' iinb 
genoHenfd)afteit mü M^rönftcr übet imbe#rönfter 
Şof#ici)t, mcídjc bie görbermtg bc§ ^rmerbë ober ber 
SBebürfmßbcfriebigung t^cr miitgficbcr mittelst gcmcm#nft; 
lichen Geschäftsbetriebes bezwecken, und unter denen hier 
insbesondere die Produetivgenofsenschaften, die den Ueber- 
gmig zu diesen bildenden Partnerschaften iati» die Consum- 
vereine in Betracht kommen. 
Diese neuzeitlich entstandenen oder wenigstens versuchten, an 
sich sehr verschiedenartigen Gesellschaften von nicht geschlossener 
Mitgliederzahl theilen, bisweilen in Anlehnung au eine der im 
Vorhergehenden erwähnten gesellschaftlichen Unternehmungsformen, 
Gewinn und Verlust des auf gemeinschaftliche Rechnung betrie 
benen Geschäfts, und haften als „eingetragene Genossenschaft"*) 
für deren Verbindlichkeiten, insoweit diese nicht aus dem Genoffen- 
schaftsvermögeu befriedigt werden können, solidarisch mit ihrem 
*) d. h. als eine unter dem deutschen Genossenschaftsgesetz vom 4. Juli 1868 
stehende, aus vielen solidarisch hastenden Personen zusammengesetzte rechtsfähige 
Gesellschaft.
        <pb n="172" />
        158 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
ganzen Vermögen, wogegen in anderen Fällen Theilhaft anstatt 
Solidarhaft stattfindet, die persönliche Garantiehaft der Mitglieder 
auf einen gewissen Betrag, beziehentlich auf Geschäftsantheile 
beschränkt ist, oder beim Vorhandensein eines festen unkündbaren 
Haftkapitals gänzlich hinwegfällt. 
Bei der Productivgenossenschaft sind die behufs 
Production für ben allgemeinen Verkehr zu einem geinein- 
schaftlichen Unternehmen zusammengetretenen Genossenschafter 
an diesem hauptsächlich mit Arbeiteil betheiligt, indem sie die 
Ausführung der dabei nöthigen Arbeitsverrichtungen weuig- 
stens grvßtentheils selbst übernehmen, uiib nur insoweit zugleich 
mit Gaitai fie ben fíir ^ef^^äft 
Kapitalbedarf theilweise durch Ansammlung eigener Erspar 
nisse und daraus sich ergebender Geschäftsantheile, übrigens 
aber durch Aufnahme gegen Gesammtverbürgung aufzu 
bringen suchen. 
D,e^ sonach eine Unternehmergesellschaft bildenden Arbeiter 
vergesellschaften sich zum Beginn eines auf gemeinschaftliche Rech- 
nuiiQ betriebenen (##[8, nni felbfümbigcr gu unb neben 
dem gewöhnlichen Arbeitslöhne zugleich ben sonst dem Arbeits 
geber zufallenden Gewinn mitzuverdienen, überlassen die Geschäfts 
leitung und -Vertretung einem aus ihrer Mitte gewählten Vor 
stande, und nehmen zumal dann aushilfsweise'auch Nichtmit 
glieder in Lohn, ivenn die Anzahl der Beschäftigten nicht immer 
eine gleiche sein kann. Die Arbeitsleistung der Mitglieder da 
gegen soll zunächst nach üblichen Lohnsätzen gelohnt werden, 
obgleich kein Unternehmer auf festen Lohn rechnen kann, und der 
schließlich nach Bestreitung aller Vvranslagen verbleibeilde Ueber- 
schuß, der ebenfalls gern als gewiß vorausgesetzt wird, zur Ver- 
theilung kommen. 
Dem Gedeihen derartiger Genossenschaftsunternehmimgen 
stehen jedoch allerlei Hindernisse entgegen. Solche ergeben 
M W bei; blefcKcn mit 
ķd zur Uebertragung von eintretenden Verlusten be- 
M^Igcnbem .^abitai mi^nftattcn; mi3 ben %Rißíi^^Mten, mit 
benen bte geschäftliche Leitung eines Betriebes unausbleiblich
        <pb n="173" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 159 
Verbunden ist, bei dem die ausführenden Arbeitskräfte in 
Gires &amp;#n#eren ®efammtGeü W# Unternehmer 
gan&amp; immittcíímr am Erfolge betheiíigt smb; fmuie au§ ber 
Unersindlichkeit eines sowohl gerechten als allen Betheiligten 
^ufagenben äRaMtabeg für bie ÄertGeümto etmaiger Uebcr= 
fchüffe. Ein dauernderes Gelingen ist daher nur ausnahms 
weise zu erwarten, und am ehesten noch bei sehr einfachen 
und ziemlich sicheren Geschäften denkbar, die ohnehin wenlg 
Anlagskapital und dagegen vorwiegend Arbeit erfordern. 
Das Gelingen hängt hierbei davon ab, daß die Genossen 
schafter genug Kapital zusammenzubringen und etwaige Verluste 
zu übertragen vermögen, Unternehmereigenschaften bethätigen und 
sich mindestens der Leitung eines sachkundigen Geschästsvorstandes 
willig unterwerfen. Die Größe des aus eigenen Mitteln durch 
Sparzwang aufzubringenden Genossenschaftskapitals verändert sich 
mit Neubetheiligung und Wiederausscheiden von Genossen. So 
lange es und das etwa zur Bildung eines Reservefonds zurück 
gelegte Gesammtvermögen noch unbedeutend ist, bleibt die 
Uebertragung irgendwie namhafter Verluste unmöglich. J&amp;ic 
socialdemokratischer seits verlangte Staatshilfe durch Beschaffung 
und Verbürgung der Kapitalien, welche von zur Bildung etwaiger 
Productivgcuosseuschaften bereiten Arbeitergesellschaften gebraucht 
werden, vermöchte aber sogar daun, wenn sie überhaupt in unbe 
grenztem Maße ausführbar wäre, was durchaus nicht der Fall 
ist das wirthschaftliche Gedeihen der betreffenden Unternehmungen 
keineswegs allein zu sichern. Letzteres hängt nicht blos vom 
Vcrfügbarhabcn ausreichenden Kapitals, sondern vielmehr m 
erster Reihe von der persönlichen Thatkraft, Selbstbeherrschung 
und geschäftlichen Eilisicht der Unternehmenden ab. Dazu kommt, 
daß es diesen nur feiten glücken kann, unter ihres Gleichen einen 
zur Geschäftsführung wohlgceigncten Vorsteher aufzufinden, daß 
eö ferner für den hierzu Erwählten wieder immer ungemein schwer 
erreichbar fein dürfte, nachhaltig unter gleichberechtigten Genossen, 
welche sich gegenseitig zu überwachen Anlaß haben, ein einträch 
tiges Zusammenwirken aufrecht zu erhalten, und sich selbst genü 
gende Autorität zu verschaffen, insofern er nicht als Arbeiter 
führer eine fast unbeschränkte Gewalt erlangt. Meist wird derselbe 
thatsächlich in seiner Thätigkeit ungleich beengter und weniger
        <pb n="174" />
        160 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
zu leisten imstande sein, als ein selbständiger, sich ausschließlich 
selbst verantwortlicher Unternehmer. 
Die Vertheilung allenfallsiger Ueberschüsse wurde schließlich, 
neben landüblicher Verzinsung des eingelegten Kapitals, offenbar 
am gerechtesten nach Bedeutsamkeit der gethanen Arbeit oder, 
weil diese in der dazu verwendeten Zeit keinen vergleichsweise 
zutreffenden Ausdruck findet, nach dem erreichten Lohnbezuge zu 
bewirken sein, da zu vermuthen ist, daß der mehr Lohn Be 
ziehende auch beträchtlicher zum Geschäftserfolge beigetragen hat. 
Sie geschieht 'jedoch gewöhnlich nach Kapitalbeiträgen, indem man 
es vorzieht, um Zwiespalt zu vermeiden, die sich Betheiligenden 
zu gleichen Theilen gleichsam Aktionäre sein zu lassen, wonach 
nun freilich der wenig Leistende genau ebensoviel erhält, als der 
Tüchtigere und für das Geschäft Nützlichere. 
Die demnach mit dieser Unternehmnngsform unausbleiblich 
verbundenen Hinderlichkeiten verursachen es nun auch, daß die 
selbe trotz vielfach geradezu entgegenstehender Behauptungen sehr 
weit davon entfernt ist, allgemeiner nicht nur auf Handwerke 
fonbmi nmnentM) micid, ans 2a,%b, unb Bergbau amoenbbnr 
¿u sein. In der Wirklichkeit haben Prodnctivgenossenschaften 
seither nur ausnahmsweise in vereinzelten Fällen, bei besonderer 
Geschäftstüchtigkeit der hierzu Zusammengetretenen und nach 
erreichter Ansammlung eines erheblicheren Geschäftsvermögens, 
auf einigermaßen längere Dauer mit gutem Erfolge bestanden' 
maß 1^0^ bctuciß, baß seitens jener ^ ein foid,cr nntcr ber= 
hältnißmäßig günstigen Vorbedingungen, welche zur Ueberwin- 
bimg cnt8C0en#cnbcr (5(#icngfeitcn befaren, bcbinmmqëmeiie 
erreichen läßt. 
@ine Şartncrfdjaft, ber MrOeiter, 
hingegen entsteht, wenn die in einem bereits bestehenden 
UntcrncŞmen beriuenbctcn So^orbcitcr on biefem bitrcü 
ßopitoieMogen oí§ ^^6:1^66: mi ®elutm: mtb %eríu^^ 
mitbetheiligt werden, um hierdurch eine völlige Jnteressen- 
^luij^^en Wcitêgcbcr mtb %rücit§uc^mer Iier^ 
zustellen. 
Um letztere umfassender, als es durch bloße Gewährung von 
8e)#en (önnte, ant ®#ö^^gerMoe )u bctbciíi8cn, 
nimmt der seitherige alleinige Unternehmer eine z. B. aus seinen
        <pb n="175" />
        § 73. Gestaltung der Unternehmungen. 161 
bewährtesten ständigen Arbeitern gebildete Arbeitergemeinschaft 
als stillen Theilnehmer, bezüglich als Kommanditisten auf, oder 
zerlegt den anschlagsmäßigen Zcitiverth seines Geschäfts, der aller 
dings leicht überschätzt wird, in kleine Aktien, von denen er zu 
nächst einen größeren Theil selbst behält, den anderen dagegen 
den „Angestellten und Arbeitsgehilfen" zur sofortigen oder all 
mählichen Volleinzahlung überläßt. Das Geschäft geht alsdann 
auf die so zusammengefügte Gesellschaft in der Weise über, daß 
der bisherige Inhaber desselben sich bestimmte Rechte in Bezug 
auf die Geschäftslei^lug und ebenfalls eine feste Vergütung für 
seine mindestens einstweilen fortgesetzte Thätigkeit als Dirigent 
vorbehält, während die mitbetheiligten Arbeiter den hergebrachten 
Lohn als Miuimalbezug forterhalten. Der erzielte Uebcrschuß 
aber wird gemäß getroffener Vereinbarung, manchmal z. B. nach 
vorheriger Verzinsung des Gesellschaftskapitals an die Direction 
der Gesellschaft in den ihr zugesicherten Antheilen und an die 
übrigen Mitglieder im Verhältniß zu dem verdienten Lohne, 
oder an sämmtliche Betheiligte nach Verhältniß ihres Aktien 
guthabens als Dividende vertheilt. 
Diese Uebergangsform mindert die Erschwernisse, welche 
sich bei der Productivgenossenschaft aus der Schwierigkeit 
der anfänglichen Kapitalbeschaffung und aus dem Fehlen 
einer an Einfluß uub Geschästserfahrung überlegenen Betriebs 
leitung ergeben, wogegen ihr übrigens gleiche oder wenigstens 
ähnliche Unzuträglich leiten anhaften, weshalb dieselbe auch 
keineswegs ausgedehnter anwendbar ist, und höchstens nur 
etlva für Unternehmungen geeignet erscheint, in denen die 
Arbeitsausführung ohnehin gänzlich dem Eifer und der 
Fürsorglichkeit der damit beauftragten Arbeiter anvertraut 
tverden muß. 
Sie verkümmert dem eigentlichen Unternehmer seine ehemalige 
Selbständigkeit, bietet mancherlei Anknüpfungspunkte zu Zer 
würfnissen dar, und verfehlt schon deswegen den damit beabsich 
tigten Zweck auf die Dauer meist vollständig. Ihr Bestehen 
pflegt daher in der Regel, nachdem selten ausbleibende Ent- 
täuschungen bezüglich der ansäliglich hoffnungsvollst vorausge 
setzten guten Folgen eingetreten sind, kein sehr langwährendes 
zu sein, außer in besonderen Fällen, in denen die Vollziehung der 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Musi. 11
        <pb n="176" />
        162 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Productionsmittel. 
Arbeit, weil sie zerstreut geschieht, ilicht fortwährend überwacht 
werden kann, und in denen es deshalb nur nützlich und nicht 
zugleich störend ist, wenn sich die benutzten Arbeiter als Mit 
unternehmer fühlen. 
Cons ir m vereine endlich erstreben Erleichterung der 
eigenen Bedürfnißbefriedigung durch gemeinschaftlichen Ein 
kauf von Befriedigungsmitteln im Großen und Ablaß in 
kleineren Mengen an die Mitglieder, und sind, insoweit sie 
diesen Zweck zu erreichen vermögen, unzweifelhaft förderlich. 
Solche Vereinigungen haben es mit anderen sogenannten 
„Ergänzungswirthschaften", z. B. den Rohstoff- und Magazin 
vereinen, den Vereinen zur Herstellung von Wohnungen für ihre 
Mitglieder, sowie mit den weiter unten näher zu erwähnenden 
Vorschuß- und Kreditvereinen zc. gemein, daß sie ein mehreren 
Einzelivirthschafteu gemeinsames Bedürfniß vermittelst eines 
gemeinschaftlichen, und wenigstens hauptsächlich nur zu den 
Privatwirthschaften der Genossen in Beziehung stehenden Unter 
nehmens wirthschaftlicher zu befriedigen bestrebt sind, als es ohne 
dem unter den zeitweilig gegebenen Umständen geschehen könnte. 
Dieselben dienen also zunächst Haushaltszwecken und lediglich 
mittelbar zugleich zur Förderung erwerbswirthschaftlicher Zwecke, 
indem sie der Unwirthschaftlichkeit des im Kleinen geschehenden 
Einkaufs gewisser Gegenstände des alltäglichen Bedarfs an Genuß 
oder auch Erwerbsmitteln, z. B. Nährfrüchten, Kolonialwaaren, 
Saatgut, Handelsdünger zc., zu begegnen, und diese ihren Mit 
gliedern in wirthschastlichster Weise, zu niedrigeren Preisen oder 
in besseren Qualitäten zu verschaffen suchen, überschreiten jedoch 
die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, sobald sic nebenbei durch 
nicht blos ganz ausnahmsweises Verkaufen an Nichtmitglieder 
mit dem Detailhandel überhaupt in Concurrenz treten wollen, 
dessen speculativer Betrieb sich für Genossenschaften gar zu wenig 
eignet. 
MàctiMthMuug und Gebrauchn Vereinigung. 
8 74. 
Infolge fortschreitender wirthschaftlicher Kultur wird 
aber nicht nur das Zusammenlvirken der vorhandenen Pro-
        <pb n="177" />
        ii* 
8 74. 75. Productionstheilung und Gebrauchsvercinignng. 163 
ductionsmittel vermöge ihres Verfügbarerwerdens unbehin 
derter, die unternehmungsweise Production mannigfaltiger 
thunlich und die Gestaltung der Unternehmungen selbst ver 
schiedenartiger, sonders treten auch zunehmend günstigere 
Bedingungen fiir den Erfolg dieses Zusammenwirkens ein. 
Hierzu trägt insbesondere noch, obgleich keineswegs allein 
und ausschließlich, der Umstand bei, daß mit jener ebensowohl 
die Productionstheilung als die damit einigermaßen in Zu 
sammenhang stehende Gebrauchsvereinigung zunimmt. 
9 75. 
Unter Productionstheilung, Erwerbstheilung, 
welche im Großer! und Ganzen sich ebenso entwickelt und 
wirkt, wie Arbeitstheilung im Einzelnen, ist Trennung der 
Productivnen je nach ihrer Verschiedenartigkeit behufs Be 
schränkung jeder Einzelwirthschaft auf Selbstbeschaffung 
gleichartigerer Producte zu verstehen; wogegen ihre noth 
wendige Ergänzung, die Pro du étions Vereinigung, 
in dem Ineinandergreifen zwar gesondert betriebener, sich 
jedoch gegenseitig voraussetzender Productivnen besteht. 
Das Gegentheil der Productionstheilung, welches Produc- 
tionscumulation genannt werden kann, findet statt, falls in einer 
und derselben Wirthschaft gänzlich verschiedenartige und nicht un- 
verineidlich mit einander verbundene Productivnen durcheinander 
betrieben, z. B. in einer Eisenhütte allerlei sehr unterschiedliche 
Eisenwaaren oder in einer Maschinenfabrik nicht blos bestimmte 
Arten von Maschinen hervorgebracht werden. 
Productionsvereinigung hingegen entsteht, »venu sich auf eine 
einseitige Production beschränkende Wirthschaften entsprechende 
Ergänzung durch diejenige anderer Wirthschaftsbetriebe bedürfen 
und finden. Ohnedem wäre Productionstheilung überhaupt 
nicht möglich. Wer sich auf Gerberei, Rübenzuckerfabrikation 
oder Milchviehhaltung beschränken will, muß darauf rechnen 
können, daß Andere für ihn nicht nur Brot rc. beschaffen, son 
dern auch Häute gewinnen, Zuckerrüben bauen und Milchvieh 
aufziehen.
        <pb n="178" />
        164 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
Der mögliche Grad ihrer jeweiligen Ausbildung hängt 
ab: zunächst allgemeinhin von der Eutwickeltheit des Ver 
kehrs und davon, in welchem Maße dieser den Einzelnen der 
Nothwendigkeit überhebt, gerade dasjenige auch selbst zu 
produciren, dessen er unmittelbar bedarf; ferner insbesondere 
von der Ausdehnung des bent Producte gegenüberstehenden 
Bedarfs, sowie außerdem von Sicherheit und stetiger Fort 
setzbarkeit der Production. Sehr weit gehende Theilung 
dieser vermag deshalb überall erst auf den höheren Kultur 
stufen einzutreten, wird jedoch mit Anwachsen des Ver 
kehrs, auf den sie zugleich wieder mehrend zurückwirkt, und 
mit zunehmender Erweiterung des Marktes fortwährend un 
behinderter. 
Auf den niederen Kulturstufen ist jede vereinzelte Wirthschaft 
noch darauf angewiesen, möglichst alle Gegenstände ihres Bedarfs 
selbst zu erzeugen. Die Entwickelung der Productiousthcilung 
beginnt da mit Entstehen des Verkehrs und damit, daß solche 
Güter, deren Beschaffung mehr Kunstfertigkeit erfordert, oder 
welche nicht überall gewinnbar sind, einzutauschen gesucht werden. 
Erst in vorgeschrittenerer Zeit, bei vielseitiger gewordenen Ver- 
kehrsbezichungcn, welche Eintauschcnkönneu alles Benöthigten 
gestatten, tritt nach und nach die Füglichkeit ein, die eigene 
Production auf dasjenige einzuschränken, wozu gegebenen Falls 
die verfügbar gehabten Productionsmittel am erfolgreichsten zu 
benutzen sind. 
Auch kann eine Production um so weniger überwiegend oder 
sogar ausschließlich betrieben werden, je kleiner der ihr gegen 
überstehende Bedarf an sich oder infolge örtlich beschränkter Äbsatz- 
gelegenheit ist. Erweitert sich der Verbrauch durch Zugänglicher- 
werdcn des Products für Mehrere, stärkere Bcvölkerungsanhäusung 
rc., oder der Markt durch Besserwerden der Transportmittel, 
Wegfall von Zollschranken re., so wird die Productionstheilung 
durchführbarer. In kleinen Landstädtchen muß z. B. derselbe 
Krämer, tvelcher vielleicht außerdem noch Fcldbesitzer, Gastwirth 
und Schlachter ist, mit Kolonial-, Schnitt- und Nadlerwaareu re. 
handeln, während sich der Kaufmann in der Großstadt auf eine 
besondere Waarengattung zu beschränken vermag. Am spätesten 
aber wird die Productionstheilung bei Erzeugung solcher Produkte
        <pb n="179" />
        § 75. Productionstheilung und Gebrauchsvereinigung. 165 
thuulich, welche zunächst geraume Zeit hindurch von vielen Wirth 
schaften nebenbei in ausreichender Menge abzugeben sind. Vor 
zugsweise Beschränkung auf unmittelbaren Milchvcrkauf bei der 
Rindvichhaltung z. B. ist erst möglich, nachdem der lokale Milch- 
bedarf so gestiegen, daß er sich nicht mehr nebenher, neben Butter 
fabrikation rc., befriedigen läßt. Ebenso bleibt es verwehrt, einer 
Waldwirthschaft etwa die Erziehung von Nutzholz oder gar von 
Stangen und Christbäumen rc. zur Hauptaufgabe zu machen, 
solange noch die neben Masscnerzeugung von Brennholz zu 
gewinnenden Nutzhölzer und gelegentlich herauszunehmenden 
Junghölzer den bezüglichen Bedarf überreichlich decken. 
Jngleichcn können unsichere, zeitweise sehr leicht fehlschlagende 
Productionen, z. B. Erzbergbau im Kleinen durch Eigenlöhner, 
Wein- und Hopfenban in zumal dafür ungünstigeren Lagen rc., 
nicht füglich allein betrieben werden, und ebensowenig solche, 
welche nicht stetig fortsetzbar sind. Das Nebeneinanderbetreiben 
verschiedenartiger Eriverbsthätigkeiten ist alsdann sogar förderlich, 
um die Sicherheit des Erwerbs zu erhöhen und die eigene Arbeits 
kraft vollständiger auszunutzen. 
Je ausgebildeter die Productionstheilung wird, um so 
mamiigsacher und verschlungener gliedert sich nun die ge- 
sammte Production, während zugleich manche Verzweigungen 
dieser sich infolge ihrer besonderen Abhängigkeit von bestehen 
den Productionsbedingungen und Consumtionsverhältnissen 
vornehmlich in bestimmten Oertlichkeiten landstrichsweise 
oder sogar straßenweise lokalisiren. 
Alle bei Kulturvölkern zu unterscheidende Haupterwerbszweige 
und deren Abzweigungen, so z. B. selbst die Sonderung der 
urgewerblichen Bodeubewirthschaftung in Berg-, Feld- und Wald 
bau rc., der höheren Dienstleistungen in zahlreiche Berufsarteu, 
sind ein langsam eingetretenes Ergebniß vorgeschrittenerer Pro- 
duetionstheilung. Dessen Werden läßt sich am anschaulichsten in 
den Berarbeitungsgcwerbcn verfolgen, die im Verlaufe der Zeit 
aus ursprünglich hauswirthschaftlichen Verrichtungen, z. B. dem 
Schlachten, Mahlen, Backen, Brauen rc., oder auch aus ehemaligen 
Neben- und Ausfüllungsarbeiten hervorgehen, sich allmählich 
immer weiter zerspalten und auf die Hervorbringung gleich 
artigerer Erzeugnisse einschränken. Aehulich ist der Hergang bei
        <pb n="180" />
        166 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
minder vielfach zertrennbaren und nicht so leicht auf Gleichartiges 
beschränkbaren Erwerbsarten, too bei den Unternehmungen, welche 
fortdauernd verschiedenartige Producte gleichzeitig hervorbringen, 
doch wenigstens die eine oder andere, durch verfügbare Produc 
tionsmittel und eingetretene Marktverhältnisse begünstigste Pro 
duction schließlich zur Hauptsache wird, z. B. in der Landwirthschaft, 
deren Hauptzweige sich unmittelbarst gegenseitig ergänzen und in 
engster Wechselbeziehung zu einander stehen, dort und da ent 
weder Ackerbau oder Viehhaltung, Getreide- oder Futterbau, 
Woll- oder Milchproduckion, Aufzucht oder Mästung k. 
Landstrichweises Lokalisiren der gänzlich von Bodenverhält 
nissen, klimatischer Lage rc. abhängigen Productionszweige, z. B. 
des Berg- und Weinbaues rc. in für ihre Productionszwecke 
geeigneten Oertlichkeiten ist unumgänglich. Bei an sich in mehreren 
Gegenden nicht unmöglichen, dabei zugleich von Ausdehnung der 
lokalen Comsumtion ziemlich unabhängigen, und demnach rücksicht 
lich der Wahl ihres Standortes minder beengten Richtungen und 
Arten der Production, z. B. dem Handelsgewächsbaue, der 
Runkelrübenzuckerfabrikation, Baumwollenspinnerei rc., wird das 
selbe durch die Gleichartigkeit der geschäftlichen Bedürfnisse herbei 
geführt. Diese futbcii dort am ehesten Befriedigung, wo viele 
Erwerbswirthschaften das Nämliche bedürfen und beziehentlich 
gleicher Ergänzung durch andere Erwerbsgeschäfte bedürftig sind, 
sich daher bereits eine der betreffenden Productionsthcilung 
entsprechende Productionsvereinigung heranzubilden vermochte, 
Hopfen- und Tabaksbau z. B. lokalisiren sich schon deshalb, weil 
der Handel mit deren Rohproduct sich nur dort recht entwickeln 
kann, wo es allgemeiner geivonneu wird, und weil solche um 
ständlichere Pflanzenknlturen da an: leichtesten aufzunehmen sind, 
lvo sich dafür eingeübte oder durch ähnliche Pflanzungen an sorg 
fältigere Bodenbearbeitung rc. gewöhnte Arbeitskräfte darbieten. 
Ebenso lassen sich Zuckerfabriken, Flachsspinnereien rc. da am 
leichtesten einrichten und betreiben, wo bereits dergleichen Unter 
nehmungen vorhanden, Handelsbeziehungen für Bezug und Absatz 
angeknüpft, und taugliche Fabrikarbeiter herangezogen sind, 
Straßenweise dagegen lokalisiren sich in größeren Städten gewisse. 
Geschäfte zwar aus verschiedenen Gründen, hauptsächlich aber 
wohl vorerst des leichteren Erlangenkönnens von Kundschaft 
halber. Wo eine Waare infolge schon bestehender Läden gesucht 
zu werden pflegt, da kann am ehesten ein neu hinzugekommener
        <pb n="181" />
        § 75. Productionsthellung und Gebranchsvereinigung. 167 
ebenfalls Kunden finden. Auch scheint sich eine derartige lokale 
Concentration am längsten hinsichtlich derjenigen Handwerke und 
Handelsbetriebe, z. B. von Klempnern und Trödlern rc., zu 
erhalten, deren Hilfe die einzelnen Consúmenle« nicht gerade all 
täglich bedürfen und ans deren räumliches Nahegerücktsein es 
diesen daher weniger ankommt, als auf die rücksichtlich der be 
gehrten Waarenart vorhandene Auswahl. 
Sie begünstigt alsdann bei gedeihlicher Entwickelung die 
ergiebigere Verwendung der verfügbaren Prodnctionsmittel, 
verallgemeinert nebenbei die mit der Production im Großen 
bedingungsweise verbundenen Vortheile, und trägt durch 
allseitige Hebung des Productionserfolges somit wieder 
wesentlich dazu bei, die Bedürfnißbefriedigung zu erleichtern, 
wogegen die wirthschaftliche Lage der Producenten selbst doch 
etwa nur durch übertriebene Zertheilung ohnehin markt- 
unsicherer Gewerbe sonderlich mehr gefährdet werden kann. 
Prvdnctionstheilung macht es möglich, die Prodnetionsmittel 
ausschließlicher denjenigen Productionszwecken zuzuwenden, für 
welche sie ihrer Beschaffenheit nach am geeignetsten, beziehentlich 
im entsprechendsten gegenseitigen Verhältniß vorhanden, und die 
Marktverhältnisse am vortheilhaftcsten sind. 
Jedem Unternehmen, welches sich auf eine gleichartigere 
Production beschränkt, werden die Vortheile des Großbetriebes 
mindestens ausgedehnter zu theil, als dies bei Zersplitterung in 
vielerlei verschiedenartige Productionen der Fall sein würde. 
Bei Verbindung solcher miteinander bleiben jene nur an sich 
schon sehr großen Unternehmungen rücksichtlich jedweden einzelnen 
Geschäftszweiges noch ungeschmälert erhalten. Deshalb kann z. B. 
eine sehr bedeutende Verlagsbuchhandlung, Grube, Fabrik re. 
weit eher, als eine kleinere, sich ihre eigene Druckerei, Hütte, 
Reparaturwerkstätte re. mit Nutzen halten, unb ein recht großes 
Landgut länger mehrerlei Zweige der Nutzviehhaltung neben 
einander sortbetreiben, z. B. Schafzucht re. neben Rindviehzucht, 
als eilt winzigeres, welches sich ungleich früher auf einen lohnend 
sten Hauptzlveig der Viehzucht einschränken muß. 
Ferner nutzt jede wirklich förderliche Theilung der Production, 
indem sie bewirkt, daß die benöthigten Befriedigungsmittel in 
thuttlichstcr Ausdehnung gerade dort und so gewonnen werden,
        <pb n="182" />
        168 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel. 
wo und wie dieselben am wirthschaftlichsten zu beschaffen sind, 
sowohl allen Consumenten der betreffenden Guter, als auch den 
Producenten. Letztere gerathen jedoch, nach sehr beträchtlicher 
Verengung ihrer Erwerbsthätigkeit und nachdem diese von weiteren 
Geschäften gänzlich abhängig geworden ist, allerdings um so 
leichter in die Gefahr, durch nachhaltige Consumtionsveränderungen 
oder vorübergehende Absatzstockungen re. besonders schwer betroffen 
zu iverden, je weniger unentbehrlich ihr Product und je schwan- 
kender dessen Absatz ist, z. B. derjenige mancher Mode- und 
Exportartikel, deren nächste Abnehmer sogenannte „Verleger" sind, 
welche die letzte Vollendung und den nachherigen Vertrieb der 
in Auftrag gegebenen oder freihändig aufgekauften Waare über 
nehmen. 
#76. 
In ähnlicher Weise nutzt endlich auch die internatio 
nale Productionstheilung, welche zwischen verschiedenen 
Volkswirthschaften infolge starker gegenseitiger Verkehrsbe 
dürftigkeit dieser eintritt, und deren nationale Selbständigkeit 
lediglich dann in bedenklichem Grade beeinträchtigen könnte, 
wenn dadurch das eine Volk in Bezug auf Erlangung völlig 
unentbehrlicher Güter von einem anderen einseitig abhängig 
würde. 
Jede Vvlkswirthschaft muß, solange der Verkehr von Volk 
zu Volk schwierig und unsicher ist, ihre sämmtlichen Bedürfnisse 
mit unmittelbar durch Eigengewinnung erlangten Producten zu 
befriedigen bemüht sein. Erst von da an, wo zwischen räumlich 
getrennten Völkern sich wechselseitige Verkehrsbeziehnngcn zu ent 
wickeln anfangen, luid, es möglich, nebenher durch Tausch erlangte 
fremdländische Erzeugnisse zur eigenen Bedürfnißbefriedigung mit- 
zuverwenden. Getauscht aber werden zunächst solche zubringbarere 
Naturcrzeugnisse, welche das eine Volk zufolge der Naturbeschaffen 
heit des von ihm bewohnten Landes reichlich besitzt, während es 
dem anderen daran fehlt, z. B. Salz, Metalle, Elfenbein re., und 
demnächst zugleich solche Fabrikate, z. B. Waffen, Gewebe 
welche das eine vermöge seines Knlturzustandes bereits massen 
haft, das andere hingegen noch gar nicht oder doch noch nicht 
ebenso leicht hervorzubringen vermag. Schließlich, nachdem der 
internationale Verkehr unbehinderter, vielseitiger und lebhafter
        <pb n="183" />
        § 7O. Productionstheilung und Gebrauchsvereinigung. 169 
geworden, ergänzen sich ungleich begabte und entwickelte Volks- 
wirthschaften umfänglicher durch beiderseitigen Austausch der 
jenigen Products, welche jede gerade am wirthschaftlichsten und 
zusagendsten zu liefern in der Lage ist. Bei soweit gediehener 
Productionstheilung kann nun jedwedes im Weltverkehr stehende 
Volk diejenigen Produktionen weiter ausdehnen, für welche die 
heimischen Productionsmittel am anwendbarsten sind. 
Uebrigens bleiben die meisten Güter, rücksichtlich bereu Er 
zeugung sich nachhaltig eine internationale Productionstheilung 
heranbildet, einerseits nicht blos aus einem einzigen Ursprnngs- 
lande, sondern von ganzen, hinsichtlich ihrer Naturbeschaffenheit 
imb Kulturcntwickelung einander ähnelnden Volkswirthschafts- 
gruppen zu beziehen, und andererseits seitens mehrerer Läuder- 
gebiete gesucht. Es kann also nicht füglich eine ergäuzungsbe- 
dürftige Volkswirthschaft in einseitige Abhängigkeit zu einer- 
alleinigen anderen gerathen, zumal bei hochentwickeltem Verkehr 
sich alle leicht versendbaren Güter zunehmend mehr aus sehr ver 
schiedenen, und schwerer zuzuführende aus weiter entfernten 
Bezugsquellen erlangen lassen. Dazu kommt, daß der inländische 
Producent vor dem ausländischen immer den Vortheil größerer 
Marktnähe voraus hat, der sich um so gewichtiger geltend macht, 
je schwieriger es wegen der Eigenschaften des betreffenden Gegen 
standes ist, diesen ans beträchtlicherer Entfernung herbeizuschaffen. 
Die allcrunentbehrlichsten und daher in besonder? geivaltigen 
Massen verbrauchten Güter, z. B. die landüblichen Haupt 
nahrungsmittel, Getreide re., werden deshalb fortdauernd zu 
einem thnnlichst bedeutenden Theile im eigenen Lande erzeugt. 
Plötzliche Unterbrechungen der einmal eingewöhnten Zu- und 
Ausfuhren durch Kriege, Zollveränderungen re. tvirken jedoch 
allerdings auf die Versorgung der betheiligten Ein- und Aus 
fuhrländer stets ungemein störend zurück, und sind lediglich des 
halb weniger 511 fürchten, weil sie doch nicht leicht gleichzeitig 
nach allen Richtungen hin im Verkehr mit allen übrigen Völkern 
erfolgen. 
8 77. 
Gebrauchsvereinigung dagegen ist wenigstens bis 
weilen eine Folge der Productionstheilung, welche zugleich 
bereu weitere Entwickelung fördert, und in Verbindimg mit
        <pb n="184" />
        170 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Prodnctivusmittel. 
Gebrauchstheilung den Produc tionserfolg für die Bedürfnis; 
befriedigung wirkungsvoller macht. 
Erstere erfolgt bei gemeinsamer Benutzung eines und 
desselben Gutes, kann in aller; Fällen eintreten, in denen sich 
jenes entweder gleichzeitig oder nacheinander ebenso füglich 
von Mehreren als einem Einzigen benutzen läßt, und 
ermöglicht wirthschaftlichere Erreichung vollständigerer 
Befriedigung der bestehenden Bedürfnisse. 
Dieselbe findet z. B. statt bei gemeinsamer Benutzung von 
Stoben, Maschinen, öffentlichen und Leih-Bibliotheken, gewisser 
Dienstleistungen, Trausportanstalten re. seitens Mehrerer, welche 
der Grubenentlvässeruug, Maschinenarbeit, Belehrung oder Unter 
haltung durch Lesen, bestimmter Dienste, der Beförderung von 
einem Ort zum anderen re. in gleicher Weise bedürfen. Sie setzt 
also voraus, das; ein so zu befriedigendes, gleichartiges und 
bezüglich gleichgradigcs Bedürfniß allgemein genug vorhanden ist, 
um Hinlänglich viele zum gemeinschaftlichen Gebrauch des be 
treffenden Gutes zu veranlassen. 
Jedwede derartige, durch Association der Benutzungsbedllrf- 
tigen oder verkehrsmäßig vermittelte Bereinigung verhilft nicht 
nur zu wohlfeilerer, sondern auch zu ausgedehnterer und quali- 
ficirtercr Bcdürfnißbcfriedigung, insofern die benutzten Güter mit 
vermehrter Benutzung nicht in gleichem Maße gemehrt zu werden 
brauchen, und vermittelst letzterer dem desfallsigen Vedarse jedes 
einzelnen Benutzers mit geringerem Aufwande verhältnißmäßig 
vollkommener genügt wird, als dies ohnedem geschehen könnte. ' 
Gebrauchstheilung aber, die Theilung des Ge 
brauchs der Güter nach der besonderen Verschiedenheit ihrer 
näheren Eigenschaften und der menschlichen Bedürfnisse, 
welche sonach abweichende Beschaffenheit dieser und jener 
voraussetzt, gestattet entsprechendere Benutzung und voll 
kommenere Ausnutzung der gewonnenen Producte. 
Eine solche tritt ein, falls eine bestimmte Gütcrart, z. B. 
Hölzer, Wolle, Fleisch, Thceblätter rc., je nach Qualität sowie 
mit Rücksicht auf eigenthümliche Gebrauchszwecke und Bedürfnisse 
der Consumentcn in verschiedene Sorten gesondert, und in diesen 
getrennt verwendet wird, ferner in nur anderer Weise auch dann,
        <pb n="185" />
        § 77. Productioilstheilmig und Gebrauchsvepeinigung. J 71 
wenn ein und dasselbe Gut, z. B. ein Kleidungsstück, Personen 
fuhrwerk re., nacheinander zur Befriedigung ungleichgradiger oder 
an und für sich ungleichartiger Bedürfnisse dient. So kann z. B. 
der nämliche Rock, indem er während des Vorrückens seiner Ab 
nutzung mehrfach den Besitzer wechselt, unterschiedlich wählerischen 
Bekleidungsbedürfnissen, und schließlich als immer noch zur 
Wiederverarbeitnng oder wenigstens zur Düngung brauchbarer 
Lumpen gänzlich andersartigen Bedürfnissen genügen. 
Infolge ihrer Anwendung, die sich mit Bermannigfaltung 
des Bedarfs bei entwickelterer Ausbildung des Verkehrs fort 
während erweitert, wird es zunehmend möglicher, einerseits ab 
weichend gesteigerte Bedürfnisse mittelst thnnlichst anpassend her 
gestellter Güterspeeialitäten und somit zusagender zu befriedigen, 
andererseits diese selbst derjenigen Verwendung zuzuführen, für 
welche sie gerade am eigenartigsten geeignet sind, und jeden ein 
zelnen Gütertheil, z. B. sogar Abfälle, noch irgendwie bestens 
nutzbar zu machen.
        <pb n="186" />
        Drilles Wuch. 
Circulation der Güter. 
G 78. 
Die Circulation der Güter (§ 10) wird vermittelt 
durch wechselseitigen Austausch dieser, wobei deren gegen 
seitiges Tauschwerthsverhältniß sich im Preise ausdrückt, 
und befördert durch die Circnlativnsmittel. Zu letzterein 
den Umlaufsmitteln, zählen einerseits Geld und Kredit, sowie 
andererseits alle sonstigen, den Verkehr unmittelbar begün 
stigende Einrichtungen, insbesondere die theils Raum über 
windenden, theils räumliche Vereinigung bewirkenden Hilfs 
mittel jenes, die Communications- oder Verbindungsmittel. 
Der Güterumlauf bewirkt den Uebergang der Güter von den 
Producenten an die Consumenten, der anfänglich in der Regel 
unmittelbar ohne Zwischenvermittelung erfolgt, 'später jedoch, nach 
Erweiternng des allgemeinen Marktes und nachdem eine genaue 
Kenntniß desselben, sicheres Zurechtfinden in dessen Schwankungen 
re. schwieriger geworden ist, zunehmend mehr durch Händler ver 
mittelt wird, welche gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreiben. 
§79. 
Die Circulationsfähigkeit, Umlaufsfähigkeit, der 
in den Verkehr kommenden Güter, die Leichtigkeit, mit welcher 
sie Abnehmer aufsuchen, und die Sicherheit, mit lvelcher sie 
Abnehmer finden können, hängt hauptsächlich ab: zunächst
        <pb n="187" />
        § 78. 79. Güterumlauf im Allgemeinen. 173 
von dem Maße ihrer Versendbarkeit (Transportabilität), 
namentlich also von Bewegbarkeit, Haltbarkeit sowie von 
Umfang und Gewicht int Verhältniß zum Werthe; und außer 
dem noch von dem Grade ihrer Brauchbarkeit, Unentbehrlich 
keit, Zusagendheit und Zugänglichkeit. 
Für die Umlaufsfähigkeit der betreffenden Güter sind somit 
schließlich deren natürliche Eigenschaften und wirthschaftliche Be 
ziehungen maßgebend. Unbewegliche Waaren (Immobilien) bleiben 
stets am mindesten umlaufsfähig, bewegliche hingegen können um 
so leichter dahin gebracht und dort bereit gehalten werden, wo sich 
dafür ein Abnehmer anfsuchen läßt, je verscndbarer sie infolge 
von Dauerhaftigkeit, d. h. Widerstandsfähigkeit gegen äußere 
Einflüsse, z. B. Stoß, Fall, Nässe, Wärme re., und höheren 
Werths bei geringerer Umfänglichkeit oder Schwere sind, weil als 
dann der Transport selbst und die gute Erhaltung während dieses 
oder der nachherigen Aufbewahrung weniger Arbeitsmühe und 
Kapitalaufwand verursacht. Ebenso finden solche um so eher einen 
Abnehmer, je allgemeiner sie gebraucht werden und je unent 
behrlicher sie zugleich sind, je zusagender sie wegen guter Erkenn 
barkeit ihrer Güte, marktgercchter Herstellung oder deshalb 
erscheinen, weil sie sich den gegenüberstehenden Bedürfnissen zu 
folge beliebiger Theilbarkeit rc. bequem anpassen lassen, und je 
mehr Menschen genug Vermögensmittel haben, sie einzutauschen. 
So sind z. B. Edelmetalle am versendbarsten, und Fabrikate 
meist versendbarcr als Rohstoffe, gewöhnlich gebrauchte, allbekannte 
und überall begehrte Gegenstände absehbarer, als Kunstwerke und 
andere Kostbarkeiten. 
Verschiedenartige Waaren pflegen daher dauernd, gleich 
artige aber zeitlich und örtlich ungleich circulationsfähig 
zu sein, während jede verseitdbare Waarenart mit Verbesse 
rung der benutzten Transportmittel, bedingungsweise auch 
mit Erhöhung ihres eigenen Werths, und im Verlaufe der 
Zeit das gesammte Vermögen der Völker verhältnißmäßig 
circulationsfähiger wird. 
Verbesserungen der Transportmittel steigern zumal die Um 
laufsfähigkeit aller bisher schwer versendbar gewesenen Güter. 
Werthserhöhungen hingegen hewirken Aehnlichcs vornehmlich dann,
        <pb n="188" />
        174 Buch. 3. Circulation der Güter. 
wenn sie eine Folge vermehrter Brauchbarkeit stub, z. B. durch 
sorgfältigere Sonderung, genauere Zurichtung oder weitere Ver 
arbeitung 2c. herbeigeführt wurden, welche das Product minder 
voluminös, wesentlich dauerhafter, verwendbarer, entsprechender re. 
macht. Am spätesten werden Grundstücke umlaussfähiger, deren 
Uebergang von einem Eigenthümer oder Benutzer zum anderen 
zeitlich schon durch die langsame Entwickelung des Grundeigen 
thums und nachhaltig durch ihre eigene Unbeweglichkeit erschwert 
ist, insofern diese das Sichbcgegnenköunen übereintreffender Tausch- 
bedürfnisse einengt. 
G 8k 
Das Umlaufssähigerwerden des Vermögens begünstigt 
nun wieder die Entwickelung des Güterumlaufes 
selbst, welche übrigens von derjenigen der Production abhängig 
bleibt. Jener kann erst bedeutend werden, nachdem diese be 
trächtlicher und die Productionstheilung ausgebildeter ge 
worden ist, nimmt jedoch mit fortschreitender Wirth sch östlich er 
Kultur nicht nur im Ganzen fortwährend zu, sondern wird 
zugleich auch schneller, regelmäßiger und unbeengter. 
Je wenigere, an sich vertauschbare Güter noch dem Umlaufe 
mehr oder weniger entzogen sind, um so erheblicher kann letzterer 
unter sonst gleichen Umständen sein. Ferner vermag Niemand 
mehr Waaren und Werthe in diesen einzutauschen, als er selber 
zu vertauschen hat. Die Menge der zum Vertauschen vorhandenen 
Güter ergiebt sich schließlich also aus derjenigen, welche producirt 
wurde. Jngleichen muß Jeder um so vielfacher tauschen, je 
einseitiger er producirt. Die Häufigkeit der vorkommenden Tausch 
fälle ist deshalb durch den Umfang mitbediugt, in welchem die 
bedurften Befriedigungsmittcl nicht eigenst in der nämlichen 
Wirthschaft gewonnen werden, die sie ge- und verbraucht. 
Mit weiteren Kulturfortschrittcn hebt sich der Güterumlauf 
überhaupt, und zivar aus folgenden Gründen. Er wird zu 
nehmend bedeutender, weil dessen vorerwähnte Vorbedingungen 
sich vergünstigen, die Umlaufsfähigkeit der Güter, die Production, 
die Productionstheilung und hiermit die Tauschmöglichkeit, Tausch 
bedürftigkeit und Tauschkräftigkeit sich vermehrt; gleichzeitig schneller, 
weil technische Fortschritte die Dauer der Production, Verbesserun-
        <pb n="189" />
        § 80. 81. Güterumlauf im Allgemeinen. 175 
gen der Communicationsmittel den Ucbergang der Producte an 
den schließlichen Verbraucher abkürzen, und bei dichterer Bevöl 
kerung die sich gegenseitig ergänzenden Wirthschaften einander 
näher rücken; dabei regelmäßiger, weil der Umsatz überwiegender 
durch besondere, nur zum Zweck des Wiederverkaufs kaufende 
Kaufleute vermittelt wird, sich nicht mehr hauptsächlich aus be 
stimmte Marktzeiten beschränkt, ununterbrochener stattfindet, und 
Umlaufsstockungen seltener eintreten; endlich auch unbeengter, weil 
viele in früherer Zeit den Verkehr hemmende Hindernisse mit 
steigender Rechtssicherheit, völligerer Ausbildung des Privateigcu- 
thums und allgemeinerer Anerkennung der persönlichen Frei 
heit hinwegfallen. Dieser innerhalb der Volkswirthschaft jedes 
einzelnen Landes rücksichtlich des Güterumlaufes wahrzunehmende 
Entwickelungsgang tritt übrigens auch bei der Weltwirthschaft 
in ganz gleicher Weise ein und verläuft da lediglich langsamer, 
indem der internationale Verkehr zwischen verschiedenen Völkern 
sich doch erst weit später allseitig hebt, als der nationale. 
9 81. 
Infolge hiervon wächst schließlich auch ebenmäßig die 
Concurrenz (§ 11). Diese ist unbeschränkt, insofern es den 
Privatwirthschaften unbenommen bleibt, ihr wirthschaftliches 
Eigeninteresse, dessen sittlich berechtigte Bethätigung zugleich 
das Gemeinwohl fördern kann, im Verkehr beliebig zu wahren 
und soweit ausschließlich zu verfolgen, als gleiche Rechte 
Anderer dies zulassen. 
Gänzlich schrankenlose Concurrenz hat es niemals gegeben, 
sondern immer nur eine solche, welche sich innerhalb der durch 
die bestehende Rechtsordnung gezogenen Grenzen mehr oder 
weniger frei zu bewegen vermag. Dieselbe erscheint daher unbe 
schränkt, falls sic nicht durch besondere Vorrechte Einzelner und 
bevormundende Einwirkungen seitens des Staats re. beengt, 
sondern lediglich durch die Gleichberechtigung Anderer und die 
herrschende Sitte in Schranken gehalten wird. 
Dabei hängt ihre wahre Stärke keineswegs ettva allein 
von der Anzahl der miteinander um Absatz Wetteifernden, 
sondern vielmehr von Menge und Güte der mitwerbenden 
Leistungen, und somit voit deren Verschiedengrndigke.it ab.
        <pb n="190" />
        176 Buch 3. Circulation der Güter. 
Sind die Leistungen der miteinander concurrirenden Pro 
ducenten ziemlich gleichmäßig, übertrifft keiner den anderen durch 
bessere Qualität, verhältnißmäßige Wohlfeilheit der dargebotenen 
Producte, so ist und bleibt die Concurreuz schwach. In einem 
kleinen Orte können z. B. im Verhältniß zum lokalen Vedarse 
ungemein viele Schuster, Schneider, Fleischer re. vorhanden sein, 
ivelche sich gegenseitig das Erlangen von Kundschaft erschweren 
und deshalb nicht recht aufkommen lassen, während dennoch ein 
irgendwie starkes Mittverben nicht stattfindet, weil die Leistungen 
alter gleich mittelmäßig sind, keiner genug Geschicklichkeit und 
Kapital besitzt, um tu hervorragender Weise zu producircn. 
Aehnlich verhält es sich rücksichtlich des Concurrirens seitens der 
Consúmente» um Erlangitng bestimmter Producte, welches eben- 
falls nur bei nicht gleichmäßig geringer Gegenleistungsfähigkeit 
stark ist. 
Die Zunahme derselben zwingt Jedweden, den eigenen 
Eigennutz zu mäßigen, nutzt außerdem, solange sie selbst noch 
schwach ist, vorerst wenigstens dadurch, daß Jeder gegen 
seine Waare um so sicherer die ihm erwünschte erlangen kann, 
in je größerer Menge letztere seitens Mehrerer abzusetzen 
gesucht wird, nöthigt dagegen später, nach hinlänglicher Er 
starkung, zugleich zu vermehrter Rührigkeit und allgemeiner 
Wirthschaftlichkeit. Um concurrenzfähig zu bleiben müssen 
alsdann Alle bemüht sein, ihre Leistungen zu steigern und 
mittelst der ihnen verfügbaren Productionsmittel diejenigen 
Güter in der Weise hervorzubringen, tvelche ltitb wie sie 
solche Anderen gegenüber am wirthschaftlichsten zu beschaffen 
vermögen. Von da cm aber bewirkt die Freiheit des Mit- 
werbens thunlichste Vervollkommnung und Verbilligung der 
Production. 
Die Concurreuz erleichtert sonach bett Consnmcnte» die 
Bedarfsdeckung, während sie dieselben als Producenten zu rast 
loser Strebsamkeit und fortschreitender Verbesserung der eigenen 
Leistungen anregt. Die allgemeine Nützlichkeit jener läßt sich ain 
unzweifelhaftesten erkennen, wenn deren Wirkungen hinweggedacht 
Iverden und erwogen wird, wie es sein müßte, wenn die Käufer 
nur auf einen oder wenige nicht um Absatz gleichartiger Waaren
        <pb n="191" />
        § 81. Güterumlauf im Allgemeinen. 177 
wetteifernde Verkäufer angewiesen wären, und letzteren umgekehrt 
kein Wettstreit ersterer gegenüberstünde, oder wenn sie nicht das 
fortschrittslose Stehenbleiben der Production ans dem einmal 
erreichten Standpunkte so gründlich vermehrte. 
Diese Freiheit ist also für die Gesammtheit int Ganzen 
zuletzt jedenfalls Vortheilhaft, für die davon betroffenen Con- 
currenten hingegen zunächst in vielen Fällen entschieden nach 
theilig, woraus sich nun auch erklärt, weshalb dieselbe in 
früherer Zeit zu beschränken und in vorgeschrittenerer gegen- 
theilig 51t befördern gesucht wird, bis endlich wieder deren 
überhandnehmende Ausdehnung Besorgnisse zu erregen 
anfängt. 
Anfänglich pflegt das Bestreben vorzuherrschen, durch Er 
werbung außerordentlicher Vorrechte in Bezug auf Erzeugung, 
Ver- und Einkauf von Waaren das hinzukommende Mitwerben 
Anderer entweder gänzlich auszuschließen oder doch möglichst zu 
erschweren. Derartige Beschränkungen jenes durch Privilegien 
und ausschließliche Privilegiruug verbürgende Monopole entstehen 
daher namentlich während der Zeit, in welcher nun zwar die 
Menge der Mittverbenden merklicher zunimmt, die Concurrenz 
au sich trotzdem jedoch noch schwach ist, lind können da das Ein- 
treten zweckmäßiger Productionsthcilung begünstigen, oder be 
dingungsweise sogar nothwendig werden, um z. B. das Gedeihen 
eines neuen Prodnctionszwciges, das Verfügbarsein bestimmter 
Dienstleistungen re. 311 sichern. 
Weiterhin, nachdem die Concurrenz stärker und unabtvehrbarcr 
geworden ist, bleibt dagegen nichts übrig, als darnach zu trachten, 
lästig fallende Mitwerber durch überlegene Leistungen, vortheil- 
haftercs Productiousverfahren, zusagendere Beschaffenheit der 
Produkte ?c. 31t überflügeln oder, falls dies nicht angeht, hinter ihnen 
mindestens nur in unvermeidlichem Maße zurückzubleiben. Die 
jener ehemals entgegengestellten Hindernisse werden hinwegzu 
räumen gesucht, tvcil bereit ferneres Fortbestehen nunmehr eine 
ziemlich nutzlose und deshalb ungerechtfertigte Begünstigung 
Einiger zum Nachtheil Mehrerer herbeiführt, die Entwickelung 
der Erwerbsthätigkeit hemmt und dem gemeinschaftlichen Interesse 
Aller widerstreitet, die Bedürfnisse unter den denkbar günstigsten 
Bedingungen befriedigt zu erhalten. 
Schober, VoMwirtbschaMehre. ñ. A„fl. 
12
        <pb n="192" />
        178 Buch 3. Circulation der Giiter. 
Nachher, nach durch Verwirklichung von Handelsfreiheit, 
Gewerbefreiheit.&gt;c. erreichter Befreiung der Cvncurrenz, vermag 
sich der Wetteifer um Erreichung gleicher Ziele auf wirthschaft- 
lichcm Gebiete um so viel ausgedehnter zu bethätigen, während 
die miteinander Wetteifernden fortdauernd ungleich concurrenz- 
fähig bleiben. Es ist alsdann nach &gt;vie vor und nur in ver 
schärftem, fühlbarer werdendem Maße möglich, das; bisweilen die 
natürliche Ueberlcgenheit durch Geschick und Glück Bevorzugter 
übermächtig wird, Einzelne vorübergehend ein zwar nicht öffentlich 
anerkanntes, aber thatsächlich sich geltend machendes Monopol 
erlangen, welches die Ausbeutung Anderer gestattet, oder daß die 
Selbstsucht gewissenloser Spekulanten das Bestehenkönnen Red 
licherer gefährdet und durch Niederdrücknng wirthschaftlich 
Schwächerer das genleine Wohl schädigt. Ebenso können durch 
allerlei Nebenumstünde die guten Folgen entwickelterer Concurrenz 
vereitelt werden. So würde zufolge dieser z. B. der für eine 
vortheilhafte landwirthschaftliche Benutzung zu klein gewordene 
ländliche Grundbesitz sich stets alsbald ivieder durch Aus- und 
Zusammenkaufen zu größeren Bewirthschaftungsflächen zusammen 
fügen, wenn nicht die eigenartige Lage des Schollensplitter be 
sitzenden Ackerbauproletariats, welches die einzige ihm zugängliche 
Erwerbsgelegenheit im Verfügbarhaben eines Bodenstückchens 
findet, dies meist verhinderte. Derartige Fälle, in denen die 
rechtlich bestehende Freiheit des Mitwerbens für Biele durch die 
Nebermacht Weniger hinfällig wird, oder sich nicht nach allen 
Seiten hin stark genug erweist, um noch allerwegen überwiegend 
günstig zurückzuwirken, erwecken nun ivieder das Verlangen nach 
staatlichem Eingreifen behufs Mäßigung des anscheinend zu heftig 
gewordenen Wettkampfes und Verhütung von durch letzteren nicht 
allein schon zil überwindenden Mißständen. 
§8% 
Im internationalen Verkehr endlich tritt imbeschränktere 
Concurrenz entsprechend später ein, weil der Güterunllauf 
in der Weltwirthschaft und die Productionstheilung zwischen 
verschiedenen Völkern eben ungleich langsamer znniinmt, als 
innerhalb einer und derselben Volkswirthschaft. 
Sie kann sich nur bei nicht durch allgemeine Unsicherheit, 
Ein- oder Ausfuhrverbote und eigentliche Schutzzölle beengtem
        <pb n="193" />
        12 * 
§ 82. 83. Güterumlauf im Allgemeinen. 179 
Handelsverkehr, bei unverkümmertem Freihandel, welcher eine spät 
reifende Frucht tveit vorgeschrittener Kulturentwickelung ist, unge 
hemmt geltend machen. 
Ihre Folgen sind ebenfalls wieder ungleich bedeutsam 
fe nach Ungleichheit der nationalen Leistungen, imb können 
für ein Land hauptsächlich etwa nur dann vorwiegend nach 
theilig werden, ivenn der ausländische Producent dem inlän 
dischen gegenüber nicht blos natürlich durch die Ueberlegenheit 
seiner Productionsmittel und des angewendeten Prodnctions- 
versahrens, sondern auch künstlich durch wirthschaftspolitische 
Maßnahmen imb ihm eingeräumte Vortheile besonders 
begünstigt ist. 
Ersteren Falls kommt die Ueberlegenheit des Auslandes in 
Beschaffung bestimmter Güter allen inländischen Consumenten 
dieser nachhaltig zu gute. Letzteren Falls hingegen verhilft die 
5- B. durch in Steuerbonificativnen und Rückzöllen thatsächlich 
enthaltene Exportprämien, ausnahmsweise ermäßigte Frachtsätze rc. 
erleichterte Einfuhr von noch oder schon im Jnlande selbst aus- 
reichend erzeugten Gegenständen keineswegs dauernd zu besserer 
und bezüglich wohlfeilerer Befriedigung der Bedürfnisse. Hier 
durch kann vielmehr bedingungsweise die inländische Production 
wirklich nur nutzlos geschädigt und infolge hiervon zugleich die 
Eonsumtionsfähigkeit geschwächt werden. 
9 83. 
Vermittelt aber wird der Güterumlauf durch den Tausch, 
bei welchem das Taitschverhältniß der Güter im Preise 
einen Ausdruck findet, und befördert durch die Circula- 
tions mittel. 
Die Lehre von der Circulation der Güter zerfällt demnach 
in die Lehre vom Preise und von den Circulationsmittelu.
        <pb n="194" />
        A ~ : 
Bä 
.. M 
180 
Erstes Kapitel. 
Ureis. 
8 84. 
Der Preis ist die Gegenleistung, welche man (als 
Tauschäquivalent, als Gegenwerth) beim Vertauschen eines 
Gutes für dasselbe erhalt. Der Preis eines solchen besteht 
also in der Menge eines bestimmten anderen Grites, die sich 
dafür eintauschen läßt. 
Man bezeichnet auch den Preis als „verwirklichten" oder in 
der Gegengabe „verkörperten" Tauschwerth, und begreift dann 
unter dem Preise eines Gutes den in einer bestimmten Menge 
eines anderen, dafür einzutauschenden Gutes ausgedrückten 
Tauschwerth desselben. 
Vertauscht man z. B. 10 Schafe gegen 1 Rind vder gegen 
1 Pfund Silber, so ist der Preis eines Schafes gleich i/io Rinde 
oder i/io Pfd. Silber, und der Preis von 1 Pfd. Silber gleich 
10 Schafen oder 1 Rinde, je nachdem man ein Schaf oder ein 
Pfund Silber gegen dieses vder feiles Gut abwägt und vertauscht 
denkt. Gewöhnlich aber vergleicht man ein zu vertauschendes 
Gut, um den Preis desselben auszudrücken, mit der örtlich und 
zeitlich umlaufsfähigsten und allgemein beliebtesten Waare, dem 
weiter unten näher zu erwähnenden Gelde. 
Unter Marktpreis ist daher der in der Mehrzahl der Tausch 
fälle gewöhnlich erlangte Geldpreis zu verstehen. Einen solchen 
können nur diejenigen Güter haben, welche regelmäßig producirt 
und vertauscht werden. Demselben steht der vereinzelte Preis 
solcher Güter gegenüber, welche nur selten zum Vertausch kom 
men. Unter Durchschnittspreisen dagegen versteht man die aus 
mehreren Einzelpreisen, welche in den einzelnen Tauschfällen 
erzielt wurden, abgeleiteten mittleren Preise. Letztere ergeben 
sich am zuverlässigsten, wenn man die Gesammtmasse der vor 
liegenden Falls umgesetzten Waare, unter entsprechender Berück-
        <pb n="195" />
        g 85. 86. Bestimmgründe des Preises. 
181 
sichtigttng etwaiger Ungleichheiten in Bezug auf Güte k., mit 
dem Gesammtbetragc der dafür gelösten Preise, und nicht blos 
die Summe der Einzelpreise mit der Anzahl der Tauschfällc 
vergleicht. 
Scstlmmgrunde de» Meistñ. 
5 85. 
Der Preis wird bestimmt durch die beim Tausche seitens 
der Nachfrage und des Angebotes sich geltend machenden 
Rücksichten und Bestrebungen, und durch das gegenseitige 
Verhältniß von Angebot und Nachfrage, durch die Con- 
currenzverhältnisse. 
Die Preisbildung ist das Ergebniß entgegengesetzter Bestre 
bungen, indem beim Tausche in der Regel Jeder eine möglichst 
hohe Gegengabe zu erlangen, und möglichst wenig für das Ein 
zutauschende hinzugeben wünscht. In diesem Widerstreite bleibt 
nun offenbar die Stellung dessen am ungünstigsten, der am 
dringendsten des fremden Gutes bedarf, und dagegen die Stellung 
desjenigen am überlegensten, dem am wenigsten an der Waare 
des Anderen liegt. Meist stehen jedoch nicht nur zwei Tausch- 
lustige, sondern mehrere einander gegenüber, welche die nämliche 
Waare anbieten und begehren, wodurch herbeigeführt wird, daß 
sowohl unter den Anbietenden als unter den Nachfragenden selbst 
wieder Concurrenz eintritt, die ihrerseits deshalb ausgleichend 
zurückwirkt, »veil jeder zu viel Fordernde und zu wenig Bietende 
befürchten muß von seinen Concurrenten mit besserem Erfolge 
unterfordert und bezüglich überboten zu werden. 
Uebrigens ist Jeder beim Tausche vorerst Anbietender und 
Nachfragender oder nachher, bei Abschluß des Tauschgeschäfts, Ver 
käufer und Käufer zugleich. Der sein Tauschgut Anbietende ist 
Nachfragender nach demjenigen eines Anderen, sowie derjenige, 
welcher nach einem fremden Gute nachfrägt, dafür auch sein 
eigenes Gut anbietet. Der Käufer kaust die Waare des Ver 
käufers und verkauft gleichzeitig seine Waare an diesen. Ebenso 
verkauft zwar der Verkäufer seine Waare an den Käufer, kauft 
aber auch wieder dessen Waare von diesem.
        <pb n="196" />
        182 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
8 8G. 
Seitens der Nachfrage wird besonders berücksichtigt 
der Gebrauchswerth des einzutauschenden Gutes und die 
eigene Zahlungsfähigkeit, außerdem aber auch die Aufopfe 
rung, welche mit der anderweiteu Beschaffung desselben oder 
eines zu dessen Vertretung geeigneten Ersatzmittels verbun 
den sein würde. 
Der nachfragende Käufer berücksichtigt zunächst den Gebrauchs« 
werth des einzutauschenden Gutes. Je größer dieser für ihn ist, 
zu um so beträchtlicheren Aufopferungen entschließt er sich, um 
jenes zu erlangen. Außerdem muß derselbe noch seine eigene 
Zahlungsfähigkeit beachten, denn er kann selbst für die ihm un 
entbehrlichsten Güter nicht mehr Werthe aufopfern, als ihm zum 
Eintauschen derselben verfügbar bleiben. Jeder in wirthschaft- 
lichcr Beziehung Besonnene flicht außerdem stets zunächst die 
nothwendigen und hiernach erst die freien Bedürfnisse zu befrie 
digen. Die Kauffähigkeit des Einzelnen oder einer ganzen 
Menschengruppe den verschiedenen Güterklassen gegenüber ist daher 
jedesmal von dem Bruchtheile abhängig, ben jener oder diese 
aus dem Erwerbe für bestimmte Zwecke verfügbar hat. Endlich 
ist aber auch der Käufer in der Regel nur zu so viel Aufopfe 
rungen behufs Erlangung eines Gutes bereit, als er bringen 
müßte, um dasselbe anderlveit oder um einen ihm genügenden 
Ersatz für dasselbe zu erlangen. Diese Rücksicht auf die „ander 
weitigen Anschaffungskosten" kommt blos dann nicht in Betracht, 
falls keine Concurrenz unter den Verkäufern stattfindet, also aus 
schließlich von Einem oder von Solchen gekauft werden kann, 
ivelche nicht mit einander im Anbieten wetteifern, oder falls sich 
überhaupt fein Ersatzmittel darbietet. 
S87. 
Seitens des Angebot wird dagegen überwiegend 
berücksichtigt zunächst zwar ebenfalls der Gebrauchswerth, 
ans den höheren Kulturstufen jedoch besonders der Tausch 
werth, bezüglich der übliche Marktpreis des zu vertauschenden 
Gutes, itnb außerdem namentlich die Kosten, welche behufs 
Beschaffung desselben aufgewendet werdeit mußten oder bei
        <pb n="197" />
        § ST. Bestimmgründe des Preises. 183 
dessen etwaiger Wiederbeschaffung aufzuwenden wären, die 
Productionskosten und bedingungsweise die allenfallsigen 
Reproductiouskosten. 
Der anbietende Verkäufer würde beim Tausche, bei welchem 
Jedermann zu geivinncn und nicht zu verlieren wünscht, ver 
lieren, wenn er im Preise nicht den Gebrauchswerth, den das 
zu vertauschende Gut für ihn selbst hat, oder falls er jenes nicht 
zur Befriedigung eigener Bedürfnisse braucht, den allgemein 
anerkannten Tanschwerth desselben vergütet, oder wenigstens die 
gesammten Kosten ersetzt erhielte, welche er aufzuwenden hatte, 
um das betreffende Gut zu erlangen. 
In allen Fällen, wo letzteres entweder selbst gebraucht oder 
vertauscht werden kann, und zumal bei vereinzelten Tausch 
geschäften, z. B. beim Tauschhandel mit Wilden, oder bei aus 
nahmsweiser Ablassung eines feilgemachten Gegenstandes, z. B. 
eines Zuchtthieres k., pflegt der Verkäufer den Gcbrauchswcrth 
vorzugsweise zu beachten. Mit zunehmender Ausbildung der 
Productionstheilnng und des Güterumlaufes hingegen werden die 
Tauschfülle immer vorherrschender, in denen der Anbietende 
deshalb, tveil er nunmehr auf regelmäßiges Vertauschen seiner 
Erzeugnisse angctviesen ist und Biele mit ihm um ^Absatz con 
curriren, sich dazu geztvnngcn sicht, weit mehr den Tauschwerth 
seiner Waare und deren marktgängigen Preis zu berück,ichtigen. 
Die Productionskosten endlich umfassen den bei und behufs 
der Beschaffung eines Gutes durch Benutzung und Verbrauch 
üon WmnOocHêMtm,beeilen, cWüiicfm ber müWbbew 
tmmw» M#, Mme bur* fc#iM)c Offer mi %rbcitët^ätig= 
feit erwachsenen Gcsammtaufwand. Erhielte der Producent nicht 
einmal alle seinerseits aufgewendeten Vermögenswerthe oder 
lediglich diese ersetzt, so hätte er mit Verlust oder wenigstens ohne 
Nutzen produciert, indem sich ein solcher nicht schon auv dem 
bloßen Wiederersatze der gehabten Auslagen, sondern erst aus 
dem hierüber erzielten Werthsübcrschusse crgiebt (vergl. § 13S 
und 139). 
Die Feststellung der Productionskosten ist überdies nicht 
selten schon deshalb schwierig, weil einzelne Bestandtheile derselben 
sich bisweilen keineswegs vollständig sicher beziffern lassen, während 
bei solchen Productionen, welche verschiedene Producto zugleich 
liefern, z. B. neben Körnern noch Stroh, neben Silber auch
        <pb n="198" />
        184 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
Blei 2C., die autheiligen Productivaskosten jeder cinzelueu Pro- 
ductenart fast niemals ganz genau ausgesondert und getrennt 
bemessen werden können. Es genügt da jedoch dem Verkäufer, 
lvenn nur überhaupt durch die Preise der verschiedenen Produkte 
zusammen die gemeinschaftlichen Productivnskostcn dieser und 
'mm sonad) b.# ben ißreig beg 9tcbenmobuctg bic nicht' fd,on 
utïdj denjenigen des Hanptproduets vergüteten Kostcntheile 
entsprechend gedeckt werden. 
§88. 
3)në icbegnmligc gegenseitige %cil)ciitniß gwifdieu 
.(noe Out und Nachfrage hängt aber schließlich nicht allein 
von der Anzahl der Anbietenden und Nachfragenden, sondern 
i)icimc0r cincr^('^t§ bon ber Piaffe nnb miberer^ 
setts von der Dringlichkeit ab. in und mit welcher eine Waare 
nußcMen imb gefixt wirb. %ft bog «Ingcbot größer nnb 
u'uiŗiuer als die Nachfrage, so nimmt letztere, umgekehrten 
H-alls hingegen ersteres eine günstigere und für die Preis- 
ic tunnumg maßgebenbere ©telimiq ein. 
Glelchgewlcht zwischen jenem und dieser findet lediglich dann 
¡W Wenn eine more in glcidjer SRcngc miêgeìwten nnb 
begehrt wird, und wenn das Tauschverlangen sich aus beiden 
(Seiten ui gle^cr Storse geítenb nu^t. 
3)ic $^^^„1,1101,9 erfolgt, je uad)bcni bag Mot ober 
U Vs std, ÍÍÍ* flC - cn l c 6"nstigerc Stellung einnimmt, entweder mehr 
no4 ber aRnŗuno - ober und) ber Miniinaígrenge bin, big gn loeid, r 
MZMW 
• à bei Gleichgewicht zivischen Angebot und Nachfrage tritt 
«ne_ imitiere«ßretgftcllung ein, welche weder Verkäufer noch 
Kanser einsettlg begünstigt und dennoch deshalb für beide Theile 
ßWnining üort%cii#t ist, locii babei %eber für feine %Lre
        <pb n="199" />
        § 88. 89. Preisregeln. 
185 
immerhin eine andere erhält, die ihm selbst, ungeachtet der 
allgemeinhin anzunehmenden Gleichwertigkeit des Hingegebenen 
und dafür Empfangenen, für seine Zwecke als brauchbarer 
erscheint. 
Prersregeln. 
§89. 
Durch die Bestiinmgründe des Preises erklärt sich 
zunächst allgemeinhin die Veränderlichkeit der Preise, 
welche sich in den nachhaltigen Veränderungen und vorüber 
gehenden Schwankungen derselben zu erkennen giebt. 
Es folgt nämlich einerseits aus den seitens der Nach 
frage rind des Angebots sich geltend machenden Rücksichten, 
das; der Preis eines Gutes mit dessen Gebrauchswerth 
steigen und fallen kann, daß bei großer Zahlungsfähigkeit 
der Begehrer die Preise höher hinaufgehen können, als bei 
geringer Zahlungsfähigkeit jener, daß aber nicht nur jede 
Veränderung des Tauschwerthes eine entsprechende Aenderung 
des Preises, sondern namentlich auch jedes dauernde Steigen 
und Sinken der Prodnctionskosten eine verhältnißmäßige 
Preiserhöhung oder Preisernipdrignug nach und nach ver 
anlassen muß, während andererseits durch das wechselnde 
gegenseitige Verhältniß zwischen Angebot und Nachfrage 
bedingt wird, daß, je nachdem die Stellung jenes oder dieser 
günstiger ist, die Preise ebenfalls abwechselnd anziehen und 
Weichen. 
Die nachhaltigen Preisveräuderungen beruhen also haupt 
sächlich auf rücksichtlich der Prodnctionskosten eingetretenen 
Wandelungen, die vorübergehenden Preisschwankungen 
dagegen auf der Belveglichkeit des jeweiligen Verhältnisses 
zwischen Angebot und Nachfrage. 
Der Preis des Bodens &amp;. B. steigt, wenn sonst alle übrigen 
Umstände gleich bleiben, mit zunehmendem, und fällt dagegen 
umgekehrt mit abnehmendem Gebrauchswerthe. 
Ferner können bei einem wohlhabenden und deshalb zahl 
ungsfähigeren Volke z. B. die Getreidepreise zur Zeit des Mangels
        <pb n="200" />
        18G 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
weit höher hinaufgehen, als bei einem armen Volke, dessen 
Zahlungsfähigkeit ungleich früher erschöpft ist. 
Steigen endlich z. B. die bei der landwirthschastlichen Pro 
duction aufzuwendenden Kosten, so müssen sich ebenfalls, insofern 
alle übrigen Verhältnisse unverändert bleiben, die Preise der 
landwirthschastlichen Producto erhöhen. Es genügt jedoch dem 
Landwirthe gewöhnlich, wenigstens dem minder scharf rechnenden, 
wenn er durch den reis des Getreides, der Wolle, des Schlacht 
viehes, der Milch rc. zusammengenommen seine im Ganzen 
aufgewendeten Productionskvsten vergütet erhält. Es ist deshalb 
zeitweise wohl möglich, daß der Preis mancher Viehproducte rc. 
deren anteilige Prodnctionskosten nicht vollständig deckt, falls 
nur gleichzeitig die Preise des Getreides, der Oelfrüchtc rc. so 
hoch stehen, daß dadurch der bei der Viehhaltung eintretende 
Verlust noch mit übertragen wird. Füllt dagegen z. V. der 
Preis der Wolle, so muß bei Gleichbleiben aller übrigen Um 
stände derjenige des Schaffleischcs steigen, falls dessen Fort- 
production in demselben Umfange und in der nämlichen Weise 
thnnlich sein soll, indem alsdann ein größerer Antheil der bei 
der Schafhaltung erwachsenden Prodnctionskosten durch den Preis 
des Fleisches zu decken ist. Auch suchen die Producenten, je 
genauer sie die antheiligen Kosten jedes einzelnen Products zu 
berechnen anfangen, solche Productioncn möglichst einzuschränken, 
welche weniger ergiebig und dabei überhaupt vermeidbar sind. 
Vermindern sich die Prodnctionskosten und sinken in Folge 
hiervon die Preise, so ist dies in der Regel für die Producenten 
des betreffenden Gutes und dessen Verbraucher gleich vortheilhaft. 
Diese können ihren Gütcrgcnuß ausdehnen und jene sehen ihren 
Absaß erweitert. Abgemindert aber werden die Productionskosten 
entweder durch Fortschritte in dein Prodnctionsverfahrcn oder 
durch Billigerwerdcn eines Productionsmittels. Ersteren Falls 
gewinnt zunächst lediglich der einzelne Producent, welcher vorthcil- 
hafter als seine Coneurrenten producirt, während die Preis- 
erniedrigung erst eintritt, nachdem späterhin das bessere Verfahren 
allgemein geworden ist. Letzteren Falls hingegen erfolgt das 
Zurückgehen des Preises schneller, weil die Verbilligung eines 
Hanptstoffes, z. B. der Baumwolle, oder eines Hilfsstoffes, z. V. 
der Kohlen re., allen Producenten alsbald ebenmäßiger zugntc- 
kommt. Häufig freilich verwirklicht sich, zumal bei unentbehrlichen 
Gütern, jede Preiserniedrigung überhaupt verhältnißmäßig lang-
        <pb n="201" />
        sanier als eine etwaige Preiserhöhung. Die Bäcker z. B., deren 
Anzahl ohnehin geringer ist als diejenige der Brodkäufer, pflegen 
beim Sinken der Getreidcpreise den seitherigen Brodpreis mit 
Rücksicht auf die früheren Einkaufspreise des Rohstoffes noch 
möglichst lange aufrecht zu halten, und umgekehrt beim Steigen 
der Gctreidepreise die neue Prcisconjunctur sogleich auszunutzen. 
§90. 
Uebrigens ergeben sich insbesondere folgende Preisregeln. 
Die Preise schwanken um die h ö ch st e n s 
u vthwendig e n Productionsk o st e n, denen sie bei 
unbehinderter Concurrenz möglichst nahe 51t rücken suchen. 
Dieselben steigen, wenn die Nachfrage größer intb dringender 
ist, als das Angebot, und sinken dagegen, wenn das An 
gebot größer und dringender ist, als die Nachfrage. Bei 
Gleichgewicht zwischen beiden tritt der natürliche Normal 
preis ein, welcher nöthig ist, um die Production einer 
Waare in ausreichendem Maße möglich 51t machen. 
Letzterer richtet sich deshalb nur dann nach den niedrig 
sten Prodnctionskvsten, wenn der Bedarf schon allein durch 
die unter den günstigsten Umständen geschehene und 
demnach wohlfeilste Production gedeckt werden kann, sonst 
jedoch nach denjenigen Productionskosteu, welche in dem 
zwar unvorteilhaftesten, aber zur vollen Befriedigung des 
Bedarfs noch unentbehrlichen Productionsfalle aufgewendet 
lverden müssen. 
Bei unbehindertem Mitwerbcn erscheint das Naherücken der 
Preise au die uothwcndigcu Productionskosteu dadurch gesichert, 
das; im Ganzen durch Steigen der Marktpreise über den Kosten 
satz ein Anreiz zu beträchtlicherem Angebot und deshalb auch 
zur Erweiterung und Vermehrung der Production gegeben, durch 
Fallen der Marktpreise unter den Kostensatz aber Verminderung 
des Angebots und thunlichste Beschränkung der Production ver 
anlaßt wird. Letztere kann alsdann, je nach der Uebertragungs- 
fühigkeit des Producenten, doch höchstens noch so lange im bis 
herigen Umfange fortgesetzt werden, als der durch zu niedrigen 
Preisstand des Products bedingte Verlust im Vergleich mit dem-
        <pb n="202" />
        188 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
jenigeil geringer ist, welcher durch sofortige Einschränkung oder 
gänzliches Ruhenlassen des betreffenden Geschäftszweiges entstehen 
würde. Solchen Unternehmungen, welche in Folge eines für 
sic günstigen Preisstandes außergewöhnlichen Gewinn bringen, 
pflegen dagegen chcbaldigst mehr Productionsmittel zugewendet 
zu werden. 
Die meisten Güter werden nun gleichzeitig in den verschie 
denen Productionsfällen mit sehr ungleich großen Kosten erzeugt, 
je nachdem die Verhältnisse, unter deren Einfluß producici &gt;vird, 
günstigere oder ungünstigere sind. Kann der vorhandene Bedarf, 
z. B. an metallnen Schreibfedern, schon durch die unter den 
günstigsten Bedingungen geschehende Production gedeckt iverden, 
so wird dadurch die Concurrenz derjenigen Producenten, welche 
weniger Vortheilhaft produciren, für die Dauer unmöglich. Kann 
hingegen, was in der Regel der Fall ist, der Bedarf nicht allein 
durch die wohlfeilste Production vollständig befriedigt werden, 
so muß der Preis in Folge der ihn hinauftreibenden Nachfrage 
so hoch steigen, daß auch noch seitens der unter ungünstigeren 
Umständen Producirenden ein entsprechendes Angebot gemacht zu 
werden vermag. Der mit geringeren Productionskosten Schaf 
fende bezieht sonach im Marktpreise einen besonderen Gewinn- 
überschuß, während der Unterschied zwischen dem günstigsten und 
ungünstigsten Productionsfalle um so beträchtlicher wird, je größer 
der betreffende Bedarf überhaupt ist, und je ungleicher die zu 
dessen Befriedigung benutzten Productionsmittel sind. 
9 DL 
Das Verhältniß, in welchem die Preise 
schwanken, mit Abnahme des Angebots oder Zunahme 
der Nachfrage steigen und umgekehrt bei Zunahme des 
ersteren oder Abnahme der letzteren fallen, ist aber ein 
wesentlich verschiedenes je nach der unterschiedenen Leich 
tigkeit unb Sicherheit, mit welcher sich Nachfrage und 
Angebot in Bezug ans ein bestimmtes Gilt zufolge dessen 
Entbehrlichkeit oder Unentbehrlichkeit, Beschafsbarkeit und 
Verbranchbarkeit ins Gleichgewicht zu setzen vcrnlögen. 
Die Nachfrage bleibt am beständigsten den nnentbehr- 
lichen tlnd mit beweglichsten den entbehrlichen Gütern
        <pb n="203" />
        § 91. Preisregeln. 
189 
gegenüber, während das Angebot am ìvenigsten leicht der 
Nachfrage rücksichtlich solcher Güter zu folgen vermag, welche 
überhaupt nur in einer beschränkten Menge verfügbar imb 
jedenfalls nicht beliebig beschaffbar oder endlich selbst wenig 
aufbewahrungsfähig und transportfähig sind. 
Am stärksten steigen sowie fallen können daher verhült- 
nißmäßig die Preise derjenigen unentbehrlichen Giiter, 
bezüglich welcher einerseits die Nachfrage sich am wenigsten 
leicht weder mit abnehmendem noch bei zunehmendem 
Angebote ebenmäßig abmindert oder vermehrt, und 
andererseits das Angebot sich am wenigsten schnell und 
sicher weder mit dringender noch bei matter werdender Nach 
frage entsprechend vergrößern oder verringern läßt. Am 
mindesten beträchtlich schwanken dagegen die Preise der nicht 
ebenso unentbehrlichen oder allenfalls auch durch geeignete 
Ersatzmittel vertretbaren Güter, hinsichtlich deren die Nach 
frage den Bewegungen des Angebots und letzteres den Schwan 
kungen ersterer am ehesten und gleichmäßigsten nachfolgt. 
Die Nachfrage kann sich nie weiter ausdehnen, als die Zah 
lungsfähigkeit der Begehrer dies gestattet. Je höher der Preis 
einer Waare steht, um so weniger Menschen vermögen dieselbe 
zu bezahlen, und umgekehrt um so mehre. Waaren, welche 
für Viele zugänglich sind, pflegt deshalb stets, z. B. einem 
kleinen Grundstücke, Staatsschuldscheine x., eine größere, den 
Preis steigernde Concurrenz der Nachfragenden gegenüberzustehen, 
als besonders theueren oder an und für sich kostbaren Waaren. 
Die Nachfrage nach unbedingt unentbehrlichen oder durch Ge- 
wöhnung unentbehrlich gewordenen Gütern vermindert sich jedoch, 
weil Jeder zunächst lieber anderen und leichter zu missenden 
Gütern entsagt, nur mit abnehmender Zahlungsfähigkeit der 
Begehrenden. Hierdurch wird es endlich auch bedingt, das; dann, 
wenn die Preise unentbehrlicher Güter steigen, die Nachfrage 
nach entbehrlicheren Gütern sinkt und gegenthciligcn Falls sich 
tvieder hebt. 
Das Angebot hingegen kann nie größer sein, als die gegebenen 
Productionsverhältnisse dies gestatten. Dasselbe vermag aber 
am leichtesten der Nachfrage rücksichtlich solcher dauerhafter und
        <pb n="204" />
        190 
Blich 3. Kap. 1. Preis. 
unschwer vcrsendbarer Güter zll folgen, deren Production in Bezug 
auf Zeit re. möglichst wenig beschränkt ist, weder eine bestimmte 
längere und unabkürzbare Zeitdauer zur technischen Vollendung, 
noch dabei die Mitwirkung nicht sicher zil regelnder Natureinflüsse 
oder seltener zu findender Geschicklichkeit erfordert, und welche 
demnach nicht nur ohnehin umlaufsfähiger, sondern außerdem 
zugleich beliebiger beschaffbar sind. 
Während also das Angebot durch die Productionsverhältnisse 
und die Nachfrage durch die Zahlungsfähigkeit der Käufer, 
beziehentlich durch deren Kauflust begrenzt ivird, können jedenfalls 
die stärksten Preisschwankungen bei denjenigen Gütern eintreten, 
rücksichtlich Ivelchcr das Gleichgewicht zwischen Nachfrage und 
Angebot am leichtesten beträchtlichere und andauerndere Störungen 
erleidet. 
Die Nachfrage nach Getreide z. B. vermindert sich bei in 
Folge einer geringen Ernte abnehmendem Angebote an Brodfrucht 
nur in dem Grade, in welchem die Zahlungsfähigkeit der Bevölke 
rung den steigenden Getreidepreisen gegenüber unzulänglicher 
wird. Das Angebot an Getreide dagegen kann nach einer Fehl 
ernte, insoweit es nicht durch Zufuhr ans anderen Gegenden zu 
heben ist, durch neuen oder vermehrten Anbau nur langsam und 
keineswegs um einen schon im Voraus sicher zu übersehenden 
Betrag entsprechend vergrößert werden. Die Getreidcpreise steigen 
deshalb nach einer schlechten Ernte nicht blos im Größcnverhält- 
nisse des Ernteausfalls, sondern stärker und zwar um so stärker, 
je geringer die alten Vorräthe sind, je mehr von dem Ernteertrage 
selbst in den Händen der Producenten zurückbleibt, je weniger 
leicht Getreidezufuhr möglich ist, je ungünstiger die Aussichten 
für die nächste Ernte sind und je größer die Zahlungsfähigkeit 
des gesanlmten Volkes ist. Es ist sogar am günstigsten, wenn 
die Getreideprcise möglichst bald so hoch steigen, daß dadurch der 
Getreideverbrauch auf dasjenige Maß eingeschränkt wird, welches 
eingehalten iverden muß, um überhaupt mit dem noch verfügbaren 
oder durch weitere Zufuhren verfügbar zu machenden Vorräthe 
bis zur neuen Ernte durchzukommen. Nach einer reichen Ernte 
aber steigt die Nachfrage nach Getreide nicht ebenmäßig, während 
dennoch gleichzeitig der größte Theil der Getreideproducenten zum 
Verkauf genöthigt ist. Die Getreidepreise fallen deshalb nach einer 
überreichen Ernte nicht blos im Größenverhältnisse des Ernte 
überschusses, sondern stärker und zwar um. so stärker, je lveniger
        <pb n="205" />
        § 91. Preisregeln. 
191 
letzterer durch Getreideausfuhr, Verfütterung ec. vermindert oder 
seitens seiner Besitzer bis zu einer für den Verkauf günstigeren 
Conjunctur aufgespart werden kann, je beträchtlicher zugleich 
die ans dem Vorjahre übriggebliebenen Borräthe sind und je 
ergiebiger die nächste Ernte zu werden verspricht. 
Die Nachfrage nach einem leicht entbehrlichen Gennßmittel, 
z. B. nach Apfelsinen, vermindert sich sogleich bei Abnahme des 
Angebots in Folge der dann steigenden Preise, und erweitert 
sich eben so schnell, wenn die Apfelsinenpreise zufolge starken und 
tvcgcn der Gefahr des Verderbens vielleicht dringenden Angebots 
fallen. Obgleich also die Production der Apfelsinen keineswegs 
weder sicherer noch schneller ist, als die des Getreides, so können 
doch dauernd die Preise jener weder verhältnißmäßig so hoch 
steigen, noch so stark fallen, als die Getreidepreise, iveil der 
Verbrauch von Apfelsinen einerseits leicht zu entbehren und 
andererseits einer großen Steigerung fähig ist. 
Im Vergleich mit den Getreidepreisen steigen und fallen 
ferner z. B. selbst die Preise der meisten Viehproducte gewöhnlich 
schon weniger bedeutend, weil die Nachfrage nach letzteren sich 
beim Sinken des Marktpreises leichter erweitert und bein: Steigen 
desselben sich eher einschränkt, während das betreffende Angebot 
sich immerhin, zumal nach erfolgtem Uebergange zur Anwendung 
intensiverer Productionswcisen, etwas sicherer und thcilweise auch 
schneller vermehren soivie abmindern läßt, obgleich dasselbe eben 
falls von nicht willkürlich zu beherrschenden Umstünden, von 
der jeweiligen Stärke der Viehbestände, dem Ausfalle des Futter- 
ertrages, von der Jahreszeit re. abhängig ist. 
Noch weniger schwanken die Holzpreise. Die Nachfrage nach 
den verschiedenen Holzsortimentcn ist im Ganzen ziemlich gleich 
mäßig und dennoch durch sparsamere Verwendung sowie durch 
Benutzung von Ersatzmitteln beschränkbar. Dieser Nachfrage 
gegenüber samt das ohnehin nicht vom jeweiligen Witternngs- 
gnnge, sondern von langsamer wirkenden Verhältnissen abhängige 
Angebot an Hölzern, insofern noch hinlängliche Vorräthe an 
schlagbaren Holzbestttnden vorhanden sind, nöthigen Falls durch 
stärkere oder schwächere Hiebsführung erheblich vermehrt und ver 
mindert werden. Eine plötzliche Steigerung der Nachfrage nach 
Holz oder des Angebotes an solchem tritt dagegen nur etwa aus- 
nahmsweise, immer nur mehr örtlich und vorübergehend ein,
        <pb n="206" />
        z. B. nach größeren Feuersbrünsten vder nach starkem Raupen 
fräße, Windbruche zc. 
Uebcrhaupt weit weniger stark schwanken endlich die Preise 
der Gewerbscrzeugnisse, insbesondere derjenigen, welche zwar 
allgemein gesucht, aber auch nicht gerade in einem ganz bestimmten, 
mehr oder minder reichlich bemessenen Verbrauchsmaße unent 
behrlich, überdies durch anderweite Fabrikate vertretbar und dabei 
jederzeit, je nach Bedarf, entweder in größerer oder geringerer 
und jedenfalls so lange in genügender Menge beschaffbar sind, 
als es nicht an dem dazu erforderlichen Rohstoffe zu fehlen an 
fängt. Bei solchen Waaren können wenigstens die nicht auf einer- 
andauernderen Veränderung der Productionskostcn beruhenden 
Preisschwankungen, welche durch zeitweise Zu- oder Abnahme der 
Nachfrage oder des Angebots herbeigeführt werden, immer nur 
schnell vorübergehende sein. 
In allen Fällen, in denen das Gleichgewicht zwischen An 
gebot und Nachfrage durch verhältuißmäßiges Voraneilen oder 
Zurückbleiben entweder des ersteren oder der letzteren gestört 
erscheint, mäßigt sich übrigens stets, nur freilich bei den ver 
schiedenen Gütern eben in durchaus ungleichem Maße, schneller 
oder langsamer das Steigen der Preise von selbst durch die in 
Folge desselben eintretende Abnahme der Nachfrage, und das 
Sinken der Preise durch die dadurch begünstigte Zunahme der 
Nachfrage. 
Gleichzeitig und auf einem und demselben 
Markte haben gleichartige Güter gleichen Preis. 
Die Preise ungleichartiger Güter dagegen 
streben nach Gleichmäßigkeit im Verhältniß zu 
den gegenseitigen höchstens nothwendigen Prvduc- 
tionskosten, während die Preise zwar verschiedenartiger 
aber für gleiche Gebrauchszwecke brauchbarer Güter sich 
zugleich nach dem verhältnißmäßigen Gebrauchswerthe 
abzustufen suchen. 
Innerhalb eines und desselben Verkehrsgebietes gleichen 
sich schließlich auch die örtlichen Preisunterschiede mit 
zunehmender Ausbildung des Güterumlaufes immer mehr aus.
        <pb n="207" />
        § 92. Preisregeln. 
193 
Diese Preisregeln ergeben sich unmittelbar aus dem Vorher 
gehenden. 
Die Preisgleichheit gleichartiger Güter auf einem und dem 
selben Markte wird bedingt durch die Rücksicht auf die ander 
weitigen Anschaffungskosten, wogegen die Preisverschiedenheit 
ebensolcher Güter auf verschiedenen Märkten bctrouf beruht, das; 
die hinlängliche Versorgung letzterer ungleich großen Aufwand 
an höchstens nothwendigen Productionskosten erfordert. 
Die Preisgleichmäßigkeit ungleichartiger Güter ist eine Folge 
des Naherückens der Preise au jene nothwendigen Prcàctions- 
kosten. Ihrer Art und Güte nach verschiedene Güter müssen 
deshalb, falls deren bezügliche Productionskosten gleich sind, bei 
völlig unbehinderter Concurrenz auch gleichen Preis erlangen. 
Durch die Abhängigkeit des Preises vom Gebrauchswerthe 
und durch die seitens der Nachfrage überhaupt genommenen 
Rücksichten wird es endlich verursacht, daß die Preise solcher ver 
schiedenartigen Güter, ivelche einander gegenseitig ganz oder theil- 
lveise zu ersetzen vermögen, sich nach dein verhältnißmäßigen 
Gebrauchswerthe für die gemeiuschastlicheu Gebrauchszwecke ab 
zustufen suchen, und daß demnach auch die Preisschwankungen 
jedes aushilfsweise benutzten Ersatzmittels von denjenigen des 
damit zu ersetzenden Gutes beeinflußt werden. So stufen sich 
z. B. die Preise von Brennholz- und Steinkvhlcn-Sortimenten, 
gleiche Stoffe enthaltenden Dungmitteln, für gleiche Nährzwecke 
geeigneten Futtermitteln re., insoweit dies nicht durch uoch 
mangelhafte Würdigung des wirklichen gegenseitigen Gcbrauchs- 
werthsverhältnisses oder durch sonstige Umstände verhindert wird, 
nach dein verhältnißmäßigen Gebrauchswerthe zur Feuerung, 
Düngung, Fütterung ec. ab. Am genauesten kann dies bei als 
Nebenprodnct oder Abfall gewonnenen Gütern geschehen, z. B. 
bei Kleie und Oelkncheu ec., iveil deren antheilige Productions 
kosten am mindesten selbständig in Betracht kommen. Ferner 
können z. B. die Oelknchenpreise dann am höchsten steigen, wenn 
wenig Kraftfutter geerntet worden, Heu ec. sehr theuer ist, und 
umgekehrten Falls besonders tief sinken. 
Die fortschreitende Ausgleichung der örtlichen Preisunterschiede 
endlich lvird dadurch herbeigeführt, daß die einzelnen Märkte sich 
nicht nur um so beträchtlicher erweitern, sondern auch um so 
wechselseitiger beeinflussen, je leichter und unbehinderter der 
Güterumlauf geworden ist. Die localen Preise richten sich als- 
Schober, BolkswirthschaftSlelm. 8. Nu fl. ig
        <pb n="208" />
        194 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
dann zunehmend mehr nach den innerhalb des gesammtcn Vcr- 
kehrsgcbietes behufs ausreichender Production einer bestimmten 
Waare nothwendigen Productionskostcn, bleiben schließlich nur 
um den ungleichen Betrag der Transportkosten verschieden, und 
gleichen sich also um so vollständiger aus, je versendbarer die 
betreffende Waare an sich ist und je geringer deren Transport 
kosten werden. Dort, tvo Eisenbahnen die Zu- und Abfuhr 
erleichtern, sind deshalb die Preise örtlich weit weniger unter 
schieden, als dort, wo gute Communicationsmittel fehlen. Die 
Preise von wollenen Zeugen re. gleichen sich jedoch noch weit 
besser aus, als diejenigen der gewöhnlichen Nahrungsmittel, 
obgleich die ehemalige Preisverschicdenheit letzterer in kleinen und 
großen Städten, im Niederlande und Gebirge ec. ebenfalls sehr 
wesentlich abzunehmen pflegt. 
§93. 
Ausnahmen von diesen Preisregeln aber ver 
mögen dann einzutreten, wenn keine wahrhaft freie Concurrenz 
stattfindet, indem alle Umstände, welche das Wirksamwerden 
einer solchen ausschließen, das Zustandekommen von hoch 
über oder weit unter den nothwendigen Productionskosten 
stehenden Preisen, Monopol- luib Nothpreisen, Wucher- 
und Schleuderpreisen, möglich machen. 
Das gleichmäßigere Zusammentreffen der Preise mit den noth 
wendigen Productionskosten und der Einzelpreise mit Markt 
preisen ist um so weniger gesichert, je mehr bei beschränktem 
Angebote die Höhe des Preises hauptsächlich durch die Bedürf 
tigkeit, Kauflust und Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt, und 
je dringender bei den Bedarf überschreitendem Angebote oder 
überhaupt schwacher Nachfrage die Tauschbcdürftigkeit der Ver 
käufer wird. 
Hoch über den Productionskosten stehende Preise können also 
namentlich bei solchen Gütern eintreten, deren Angebot natürlich 
beschränkt ist, z. B. in Bezug auf ungewöhnliche Leistungen, 
seltene Naturobjecte, nicht überall, sondern nur an einzelnen 
Oertlichkeiten hervorbringbarc Bodenerzeugnisse, ebenso rücksichtlich 
der Producte von gewerblichen Unternehmungen, tvelche wegen 
Größe oder besonderer Beschaffenheit der dazu erforderlichen
        <pb n="209" />
        § 93. 94. Nachhaltige Preisveränderungcn. 195 
Kapitalien k. eine ebenmäßige Concurrenz nicht finden, und ferner 
in den Fällen, wo der Producent durch Privilegien, Erfindungs 
patente re. künstlich geschützt oder selbst auch nur durch Gewohn 
heiten und Vorurtheile ausnahmsweise begünstigt ist. 
Weit unter den Prodnctionskostcn stehende Preise können 
dagegen insbesondere dann eintreten, wenn der Producent seine 
Production selbst unter für dieselbe äußerst ungünstigen Verhält 
nissen fortsetzen muß, um z. B. nur wenigstens die unentbehrlichsten 
llnterhaltsmittel zu erwerben und seine Arbeitskraft nothdürstig 
zu verwerthen, um die Nutzungen der einmal gemachten Kapital 
auslagen nicht ganz zu verlieren, oder um sein Unternehmen bis 
zum Eintritte einer günstigeren Conjunctur Hinzufristen, sowie 
ferner dann, wenn sein augenblickliches Tauschbedürfniß ungleich 
stärker als dasjenige der etwaigen Abnehmer seiner Waare ist. 
Die sogenannten Wucherpreise sind zwar ebenfalls Preise, 
ivclchc zu Guusten des einen und zum Nachtheil des anderen 
Tauschenden von den nothwendigen Productionskosten und dem 
gewöhnlichen Marktpreise außerordentlich abweichen, unterscheiden 
sich jedoch von den Seltcnheitspreisen, den Monopol- und Noth- 
Preisen stets dadurch, daß sie absichtlich oder sogar betrügerischer 
Weise herbeigeführt sind. 
Nachhaltige Prer^veräuderungen. 
§94. 
_ JR.gdi fi attine.^xeižvera nderunyen endlich erfolgen 
mit den Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur insofern, 
als sich „nt letzteren im Allgemeinen die Preise der Güter 
erhöhen, bei deren Production in beschränktem Maße vor 
handene natürliche Productionsmittcl überwiegend mitwirken, 
und dagegeil die Preise derjenigen Güter erniedrigen, bei 
deren Production Arbeit und Kapital vorwiegend in Anspruch 
genommen lverden. 
Alls dem Gange dieser Preisveränderungen beruht es 
zugleich, daß ungleich weit vorgeschrittene Volkswirthschaften 
sich im gegenseitigen Tauschverkehre besonders Vortheilhaft 
Ztl ergänzen vermögen.
        <pb n="210" />
        19G 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
Die Preise solcher Güter, bei bereit Hervorbringnng die Natur 
mittels in beschränktem Maße vorhandener Productionsmittel, 
inittels tauschwerthsfähiger Naturgaben und an letzteren haftender 
Natnrkräfte, überwiegend mitwirkt, steigen mit den einen größeren 
Bedarf und zunehmende Zahlungsfähigkeit bedingenden Kultur- 
fortschritten deshalb, weil die Production dieser Güter durch die 
Ausdehnung, in welcher sich jene nicht willkürlich zu vermehren 
den natürlichen Prvdnctionsmittel darbieten, beschränkt ist und 
günstigsten Falls nicht über eine gewisse Grenze hinaus ohne 
gleichzeitige Steigerung der Productionskostcn erhöht werden kann. 
Berhältnißmäßig am stärksten können dabei die Preise der Güter 
steigen, welche, wie z. B. Wild, Fische, Holz, Prodncte der 
Nutzviehhaltung rc., während früherer Zeit in ausreichender 
Menge durch bloße OccupationSarbeit zu gewinnen und bezüglich 
vermöge Benutzung occupatorisch gewonnener Stoffe leicht zu 
beschaffen sind, späterhin aber behufs vollständiger Deckung des 
gestiegenen Bedarfs mit zunehmendem Aufwande producirt werden 
müssen oder, falls dies unthunlich wäre, fortwährend seltener 
werden. Die durch zunehmende Nachfrage herbeigeführte Preis 
steigerung ist iibrigens bei sich als eine mehr oder weniger freiwillige 
Naturgabe darbietenden und nun seltener werdenden Rohstoffen 
zunächst lediglich durch deren Gebrauchswerth sowie durch die 
Zahlungsfähigkeit der Begehrenden begrenzt. Dieselbe setzt sich, 
insofern sich das Angebot durch Uebergang zu vollständigerer 
Production vermehren, läßt, bis dahin fort, wo letztere'nun 
regelmäßiger in Aufnahme kommt, und bleibt alsdann in ihrem 
weiteren Verlaufe von dem Maße abhängig, in welchem sich die 
nothwendigen Productionskostcn erhöhen. Sie tritt jedoch jeden 
falls am zeitigsten bei den versendbarsten, und am langsamsten 
bei den minder versendbaren Theilen der betreffenden Gegenstände 
ein, weshalb sich z. B. Häute, Vließe k. ungleich eher als Fleisch 
und Milch im Preise heben. Weniger stark steigen dagegen die 
Preise der Rohproducte, welche, iute z. B. Getreide, immer nur 
durch eigentliche Production zu erlangen sind. Diese Prodncte 
werden selbst dann, wenn die dazu erforderlichen natürlichen 
Productionsmittel noch so überreichlich vorhanden sind, niemals 
dauernd, sondern höchstens zeitivcise in überflüssiger Menge ge- 
wonnen, während von da an, wo der desfallsigc Bedarf linr 
vermittelst verintensiverter Production zu beschaffen ist, die hier 
für benöthigten Arbeiten und Kapitalien zugleich um so viel
        <pb n="211" />
        § 94. Nachhaltige Preisveräriderungen. 197 
verfügbarer und außerdem auch leistungsfähiger geworden zu 
sein pflegen. Am wenigsten endlich verändern sich mit fort 
schreitender Kultur die Preise derjenigen Rohstoffe, welche, wie 
z. B. Mineralien, stets nur durch Occupationsarbeit abgewonnen 
werden können und fortdauernd noch reichlich genug vorhanden 
sind. Müssen selbst zur Deckling des Bedarfs an solchen Stoffen 
in vorgeschrittenerer Zeit, obgleich in dieser die glückliche Auf 
findung nutzbarer Naturvorräthe weit weniger als früher von 
bloßen Zufälligkeiten abhängt, minder ausgiebige und schwieriger 
zu benutzende Fundorte ausgebeutet werden, so wird dies in 
der Regel wieder dadurch ausgeglichen, daß die Gewinnung alsdann 
in technisch vervollkommneter Weise mittels nun ebenfalls ungleich 
wirksamerer Arbeit und wirksameren Kapitals zu geschehen vermag. 
Die Preise der Güter, bei deren Production Arbeit und 
Kapital überwiegend in Anspruch genommen werden, erniedrigen 
sich mit den Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur deshalb, 
weil mit selbigen jene beiden Productionsmittel sich nachhaltig 
vermehren und steigern, also nicht nur reichlicher verfügbar, sondern 
eben auch wirksamer, und überdies beschränkt vorhandenen natür 
lichen Productionsmitteln gegenüber verhältnißmäßig wohlfeiler 
werden. Am größten aber kann die Preiserniedrigung bei den 
jenigen Gcwcrbserzeugnissen sein, bei denen Rohstoff nur einen 
geringen Theil der Prodnctionskosten ausmacht, und bei denen 
letztere sich mu beträchtlichsten durch Production im Großen, durch 
Arbeitstheilung oder Anwendung von Maschinen re. abmindern 
lassen. Feine und in großen Massen verbrauchte Fabrikate 
ermäßigen demnach ihren Preis mehr, als z. B. grobe oder 
ausschließlich im Kleinen und nicht gleichmäßig fortgesetzt zu 
producirende Waaren ähnlicher Art. Ferner vermindern sich, 
indem bei Vermittelung des Verkehrs gleichfalls vorwiegend mit 
Hilfe voir Arbeit und Kapital producici wird, die Handels- und 
Transportkosten bedeutend, und damit zumal die Preise der 
ausschließlich aus tvciter Entfernung beziehbaren, in früherer 
Zeit hauptsächlich durch die Kostspieligkeit ihres Bezugs ver- 
thenerten Waaren, z. B. der Kolonialwaaren und anderer Ein 
fuhrartikel. Aehnliche Beziehungen bedingen es schließlich auch, 
daß die persönlichen Dienstleistungen verhältnißmäßig billiger 
werden, insofern dieselben nicht etwa in selten zu findenden 
Leistungen bestehen, welche nur vermöge ungewöhnlich großer 
Begabung beschaffbar und keineswegs beliebig vermehrbar sind.
        <pb n="212" />
        198 
Buch 3. Kap. 1. Preis. 
§95. 
H 
§96. 
-?Äi«r?ÄS«ass
        <pb n="213" />
        § 96. Stetigkeit der Preise. 
199 
fach förderlich zurück, indem in wirtschaftlicher Beziehung 
offenbar derjenige Staild der Preise am günstigsten ist, bei 
ivelchem dieselben den nothwendigen Productionskosten am 
nächsten rücken, also möglichst gleichmäßig mit den natür 
lichen Normalpreisen zusammentreffen, und dabei keinen 
sehr starken Schwankungen mib plötzlichen Veränderungen 
unterliegen. 
Beständiger Preiswechsel ist zwar an sich unvermeidlich und 
sogar zur Sicherung der Bedürfnißbefriedigung nothwendig, 
vermag aber auch um so störender zu wirken, je unregelmäßiger 
und bedeutender die zeitweiligen Preisschwankungen sind, je 
häufiger dieselben in entgegengesetzter Richtung wechseln, oder 
je plötzlicher und unvermittelter die durch sie bedingten Preis 
veränderungen erfolgen. 
Bei jedem nicht durch eine wirkliche Veränderung der noth 
wendigen Productionskosten herbeigeführten Steigen und Sinken 
der Preise gewinnt nur der Eine das, was der Andere verliert. 
Steht der Preis weit über den desfallsigen Productionskosten, 
so gewinnen die Verkäufer auf Kosten der Käufer. Steht der 
Preis unter den Productionskosten. so gewinnen die Käufer auf 
Kosten der Verkäufer. Im ersteren Falle vermindert sich ver- 
hültnißmäßig die Kaufkraft der Käufer, im letzteren Falle diejenige 
der Verkäufer, und damit, da jeder Mensch in der Regel Käufer 
vieler und Verkäufer gewisser Güter zugleich ist, mehr oder- 
weniger die Nachfrage nicht blos nach dem einen Gute, welches 
feilten Preis änderte, sondern nach mehreren Gütern. 
Starke Preisschwankungen und plötzliche Prcisverändernngen 
aber stören jedesmal das bisherige gegenseitige Verhältniß der 
Preise in empfindlicher Weise, veranlassen ebensolche Schwankungen 
und Veränderungen in den Productionskosten derjenigen Güter, 
bei deren Hervorbringung das Gut gebraucht wird, dessen Preis 
unstet schwankt oder sich wesentlich geändert hat, erschüttern 
dadurch, falls das Gut, von welchem die Aenderung ausgeht, 
ettva ein unentbehrliches Lebensbedürfniß ist, die gesammtc 
Preisordnung, und machen endlich auch die Production, welche 
stets von bestimmten Voraussetzungen in Bezug auf den Preis 
ihres Products ausgehen muß, wirthschaftlich unsicher.
        <pb n="214" />
        200 
Bud) 3. ßnp. 1. Şrci8. 
8 97. 
ŗ ,Ä2~K’Ä:3t5er 
fonbcvii nur durch Hiuwirkuug nus Abmiuderung bevimi,,™ 
Hindermffe begünstigen, welche dem Wirksamwerden der 
LSl-LS.-uU'LSr^L: 
herzustellen vermag. ^ 
Insbesondere sann durch obrigkeitlich festgestellte Taren 
»ÏÎÔSftS 
pimeuteu fdjon beêlûïb zweckwidrig, weil es kaum möglich 
ist, dieselben überhaupt und zumal mit Rücksicht auf die 
ZŞŞMZ-s 
#### 
«SSV
        <pb n="215" />
        ' . ' - ' .T: ; V.!.. ' : v . V 
§ 97. Stetigkeit der Preise. 201 
werden, nur drei Fälle möglich. Entweder trifft die Taxe mit 
jenen maßgebenden Kosten zusammen und bestimmt alsdann 
oben etwas, &gt;vas bei völlig unbehinderter und hinlänglich starker 
Concurrenz auch ohne sie erreicht werden würde, oder sie ist zu 
hoch und wirkt demnach vertheuernd, oder sie ist zu niedrig und 
beeinträchtigt nun umgekehrt die Producenten, beziehentlich anch 
die Qualität der Production. Außerdem kommt hinzu, daß die 
meisten Taxen, z. B. Brod- und Fleischtaxen re., seitens der 
Verkäufer durch ausschließliches Feilbieten geringer Waare, je 
nach der äußerlichen Erkennbarkeit der bei dieser möglichen Güte- 
unterschiede, mehr oder weniger leicht szu umgehen sind, und 
wenigstens die feinere Abstufung der Preise nach der verschiedenen 
Waarengüte verhindern., 
In weniger weit vorgeschrittener Zeit sind endlich die Tausch 
fälle , bei denen keine rechte Freiheit der Concurrenz stattfindet, 
weit häufiger als auf den höhereil Kulturstufen, woraus es sich 
von selbst erklärt, weshalb während letzterer die obrigkeitliche 
Feststellung taxirter Preise zunehmend entbehrlicher wird und 
nur noch für die selteneren Fälle nothwendig bleibt, in denen 
die Concurrenz unter den Ausbietenden durch Privilegien ec. 
thatsächlich ausgeschlossen ist, oder im gemeinwirthschaftlichen 
Interesse nicht unbeschränkt gelassen werden kann. Uebrigens sind 
anfänglich Preisbeschränkungen durch Taxen namentlich in durch 
Mißernten verursachten Theuernngszeiten zur Verhinderung 
ferneren Stcigens der „freien" Preise und nachher überhaupt 
zur Bekämpfung unvermeidlicher Monopol- und Nothpreise, sowie 
zur Verhütung beginnender Preisvcründernngen versucht lvorden, 
wogegen später Taxpreise, z. B. in Gebührentaxen für Amts- 
handlungen, in Post-, Fiaker- und Packträgertaxen, in Tarifen 
für Eisenbahnen, Fährstellen %., schließlich nur noch behufs 
Erleichterung des allgemeinen Verkehrs und zum Ersatz für sich 
nicht von selbst bildende feste Preise festgestellt zu werden pflegen.
        <pb n="216" />
        #88 
202 
Zweites Kapitel. 
ßirculationsmitlet. 
§98. 
Zu den Circulationsmitteln, den Umlaufsmitteln, 
zahlen einerseits Geld und Kredit, sowie andererseits 
alle sonstigen, den Verkehr unmittelbar begünstigende Ein 
richtungen, insbesondere die sogenannten Verbindungs- und 
Umsatzmittel. 
Geld. 
§99. 
Geld ist die Waare, welche allgemein als Tauschmittel 
und als Maßstab zum Messen der Tauschwerthe allerübrigen 
Giiter benutzt wird. 
Man hat das Geld oft theils für mehr, theils für weniger 
als eine Waare gehalten. Vor jeder anderen Waare zeichnet sich 
dasselbe aber vorzüglich nur dadurch aus, daß es eben allgemein 
als Werthsmaßstab und Tauschwerkzeug benutzt, und deshalb auch 
wieder allgemeiner und williger als jede andere, nicht ebenso 
überall „geltende" Waare beim Tausche angenommen wird. 
§ 100. 
2^ bermittekibc #61-0^ M ß^etbea ist Hüt^^cl1big, 
weil ohnedem das Vertauschen der Giiter mit großen 
Schwierigkeiten berbtmden sein lviirde, und ein die Ver 
gleichung so sehr erleichternder einheitlicher Ausdruck für die 
ungleichen Tauschwerthe sowie für die marktüblichen Preise 
der verschiedenen Giiter ganz unmöglich wäre. 
SBerfeibe ^#6^ b^er mia einem Wcbürfwffc bea 
Verkehrs, bleibt nur auf den niedrigsten Stufen der lvirth-
        <pb n="217" />
        § 98. 99. 100. 101. Geld. 
203 
sch östlichen Kultur entbehrlich und nimmt dagegen mit den 
Fortschritten dieser immer mehr zu. 
Der Gebrauch von Geld vermittelt den Tausch durch dessen 
Zerlegung in Verkauf und Einkauf, indem nun, anstatt unmittel 
baren Austausches des angebotenen und des damit schließlich 
nachgefragten Gutes, jedes solches zunächst gegen Geld vertauscht 
und nachher erst wieder mit diesem das andere eingetauscht wird. 
Ohne Geld bliebe die Möglichkeit des Tausches davon abhängig, 
daß z. B. der, welcher Nahrungsmittel oder Schmucksachen im 
Ueberflusse hat und gegen Kleidungsstücke eintauschen möchte, 
gerade auch Jemanden findet, welcher letztere abgeben und 
dagegen erstere brauchen kann. Die Preise müßten alsdann 
überdies in den einzelnen Tauschfällen, je nach der gegenseitigen 
Tauschbediirftigkeit in Bezug auf die zu tauschenden Güter, äußerst 
schwankend sein. 
Der Gebrauch des Geldes ist demnach ein im Verkehre von 
selbst eintretendes und dabei so dringendes Bedürfniß, daß 
derselbe ohne absichtliches Zuthun in Aufnahme kommt. Bei 
unmittelbarem Tauschhandel tauscht nämlich Jeder doch gewiß am 
willigsten solche Güter ein, welche er entweder zur unmittelbaren 
Befriedigung eigener Bedürfnisse braucht, oder welche er wiederum 
am leichtesten je nach Bedarf vertauschen kann, also namentlich 
die marktgängigste und umlaufsfähigste Waare des Orts und der 
Zeit. Ebenso natürlich ist es dann ferner, daß diese letztere, am 
häufigsten vertauschte und mit allen übrigen Gütern verglichene 
Waare allmählich als allgemeines Tauschmittel und Werthsmaß 
bei der Preismessung, kurzum als Geld benutzt wird. 
Mit den Kulturfortschritten wird das Tauschbedürfniß und 
mit diesem der Gebrauch des Geldes zunehmend allgemeiner und 
unentbehrlicher. Die Geldwirthschaft tritt, nachdem einmal eine 
vollständig gut geeignete Geldwaare in Aufnahme gekommen ist, 
immer mehr an die Stelle der ursprünglichen Naturalwirthschast, 
und iu dem Maße, in Ivelchem dies geschieht, wird der Tausch 
verkehr leichter, sicherer und freier, die Productionstheilnng 
Nlöglicher, die Ansammlung und Ausleihung von Kapital thunlicher. 
8 101. 
Als Geld können jedoch stets nur solche Waaren benutzt 
werden, lvelche in ihrem Werthe allgemein anerkannt, all-
        <pb n="218" />
        204 
Buch 3. Kap. 2. Circulatronsmittel. 
gemein beliebt nnb ocfuci)t, anßerbcm in bc^nani^mn^ncu 
Weichlichkeit vorhanben iinb buch nicht beliebig permehrbar 
smb. Ferner erweisen sich die überhaupt hierzu benutzbaren 
Waaren als uni so geeigneter zum Gelbbienste, je umlaufs- 
M^O^r, baucr^a^^er, ßíci^^^äf^^9cr nnb tki(bni;eiiieãi(9Íeicíj 
şlud, je weniger schwankenb ihr eigener Tauschwerth ist unb 
ic mc^^ bic^er in günstigen æcr^äítni^^e )n bei' (^lüße bei" 
gewöhnlich umgesetzten Werthe steht. 
Dic Anzahl der möglicher Weise als Geld benutzbaren Waaren 
ist also ebenso mannigfaltig, als die Berschicdenartigkeit der 
leweilig d,e „allgemeinste Werthsanerkennung" findenden Güter 
wogegen allerdings nur äußerst ivcnige Werthsgegenstände dic- 
lenlgen Eigenschaften in sich vereinigen, ivclche ein Geldaut 
besonders geeignet zum Gelddienste machen. Die Anwendung 
emcs möglichst günstig gceigenschafteten Geldgutes wird aber 
jedenfalls um so unentbehrlicher, je mehr der Gebrauch des Geldes 
ei" asigcmcincg unb wraugêm# bnngenbcß 
Bedürfniß geworden ist. d 
8 102. 
Thatsächlich ftnb nun a rich seitens der einzelnen Völker 
mib in nngíei^^ weit Darge^nttcncn feiten üe#icbcne 
^crt^§gegcn^^änbe a(3 ^cibgiiter bcnn^^t worben reneí. 
mnßtg aber ^titfürt^^^rcitenber^mrt^f^^aftíi^^er^ntlui&amp;I¡mg 
kostbarere sowie zürn Gebrauche als Gelb geeignetere: währenb 
ber niebcrcu nä,níi^^ ^^e 9000#% %e= 
bnrsnlßgegenstänbe, welche orts- nrib zeitweise gerade die 
wichtigste und am häufigste» umgesetzte Waare abgeben 
ferner al gen,ein beliebte und zugleich zur Aufbewahrung 
von Werthen wohl gmgnetc Schmucksachen; ,nährend der 
höheren Kulturstufen dagegen ausschließlich Metalle und 
namentlich edle Metalle, Gold mtb Silber. 
2)te meisten Völker enblich gebrauchen mehrerlei Gelb- 
ßätcr neben einanber, obgieicl) natürli^^ ftetë mir ein WebeS 
^anpt^ä^^í^^^^^er nnb nberftcr ^crt^ë,naß^^ab fein sann. 
wcn ‘Ş , fuítitjirte Ņôlker benutzen zunächst unentbehrliche 
Bcdurfnitzgegenstande, die aufbewahrungsfähigeren und absetz-
        <pb n="219" />
        § 102. 103. @clb. 
205 
barsten Hauptproducte der inländischen Production, und bei 
lebhafter werdendem Tauschverkehr mit anderen Völkern die 
wichtigsten Gegenstände der Ein- und Ausfuhr als Geld, z. B. 
also haltbarere Früchte wie Datteln sc., Thicrfelle, Vieh, Bretter 
(in Chili), Theeziegel (in Hochasien), Elfenbein, Salz (im inneren 
Afrika), Eisenstreifen (im Pango-Lande an der Westküste von 
Afrika) ec. Daneben entsteht schon frühzeitig aus dem auf den 
niederen Kulturstufen gleichförmigeren und äußerst beliebten 
Schmucke das Metallgeld und das Muschelgeld. Als letzteres 
werden namentlich die Kauris oder Kurdi (Cypraea moneta) in 
Asien und Afrika gebraucht. 
Die gleichzeitige Benutzung von mehrerlei Geldgütern neben 
einander wird theils durch den Verkehr zwischen Völkern, welche 
verschiedene Giitcr als Geld gebrauchen, theils durch das Be 
dürfniß herbeigeführt, für ungleich große Zahlungen auch ungleich 
werthige Tauschmittel zu verwenden, z. B. neben Silber für 
kleine Zahlungen Muscheln oder Kupfer, für große Zahlungen 
Gold. Zum hauptsächlichsten und endlichen Werthsmaßstabe kann 
jedoch deshalb stets nur eine einzige Geldart dienen, weil das 
gegenseitige Werthsverhältniß zweier verschiedener Geldwaaren 
niemals dauernd ein ganz gleiches bleibt. 
§ 103. 
Die beiden edlen Metalle, Gold und Silber, sind zum 
Gebrauche als Geld am geeignetsten wegen ihrer natürlichen 
Eigenschaften, ihrer gleichmäßigen Beschaffenheit, großen 
Dauerhaftigkeit und leichten Formbarkeit, sowie wegen der 
Höhe und Gleichmäßigkeit ihres Tauschwerthes. 
Gold aber ist ein kostbarerer und noch umlaufsfühigerer 
Gcldstoff als Silber. Ersteres entspricht deshalb dem 
Bedürfnisse der allerhöchsten Kulturstufen, wo größere 
Zahlungen zu leisten sind, und letzteres dagegen demjenigen 
der vorhergehenden Zeit besonders gut. 
Reines Gold und Silber sind durchaus gleichmäßig beschaffene 
Substanzen. Beide leiden weder durch atmosphärische Einflüsse 
noch im Wasser, und werden nicht durch Feuer vernichtet. Sie 
eignen sich daher besonders gut zur Hinterlegung von Werthen 
und verlieren beim Umlaufe wenig an Werth, zumal ihre Ab-
        <pb n="220" />
        206 
feues) 3. Kap. 2. Circulationsmittcl. 
Nutzung durch Beimischung unedler Metalle sehr vermindert 
mcrbc» sann. 3):c ^ormbarfcit berfclbcn crïci(i,tcrt iibcrbicg Wrc 
^eiliutg tn bein Bedarf entsprechende Werthsstücke und macht 
deren Herstellung zugleich wohlfeil. 
Der Tauschiverth der betreffenden Edelmetalle ist hoch, weil 
sie selten und nicht beliebig vermehrbar sind, und weil sie wegen 
ihrer Schönheit und sonstigen Eigenschaften einen großen und 
allgemein anerkannten Gebrauchswerth haben. Der Tauschiverth 
derselben ist aber auch örtlich und zeitlich wenigstens innerhalb 
\mb weil ihre Menge einerseits nicht leicht durch auderwcite Be- 
uutzuug m uachtheiliger Weise vermindert, und andererseits auch 
nicht plötzlich durch neue Gewinnung sehr beträchtlich vermehrt 
werden kann. Die leichte Vcrscndbarkeit des Goldes und Silbers 
bedingt, daß sich Angebot und Nachfrage rücksichtlich desselben 
m bei! lOMtcßcii Greifen auga^fe#«! Vermag. ®(c 
Mn: Metalle @crätbf4aftcn, 
ŞÄÎSÄï'S;'- 
schmelzen zu entziehen sind, sondern tragt vielmehr noch wesentlich 
®mgen angelegt nnb bei Mebtbebarf an (Mb luicbcr in Mebeg 
Wrbanbenen Menge an GbeimetaU bleibt cnblid, minbefteng 
tnttner noch un Vergleich mit der unberechenbaren Größe des 
Alle diese Beziehungen sichern zusammengenommen den vor 
erwähnten Edelmetallen dauernd vor allen anderen Metallen r. B. 
der minder schönen, weniger leicht formbaren und zu seltenen 
^^ñsten und zum Gebrauche als Geld geeignetsten Weltivaare.
        <pb n="221" />
        als Geld, mit welchem sie sich durch eigene Ger 
mittels des Handels am leichtesten versorgen könnet 
dasjenige, welches ihrem Tauschbedürfnisse am meist 
Auf ersterer Beziehung beruht es, daß hier und da 
als Silber, oder Kupfer zeitiger als Eiseu zum Gelddie, 
wurde. Gold namentlich kann durch bloßes Auswa 
Goldsand meist sehr viel kunstloser gewonnen werden als 
aus Erzen, und ist demnach dort, wo es lose im aufgeschwemmten 
Lande, in sogenannten Seifengebirgen, in Flüssen und Bächen 
reichlicher vorkommt, ungleich zugänglicher als dieses, während 
Kupfer sich jedenfalls leichter als Eisen verarbeiten läßt und zu 
mal dort, wo es gediegen vorkommt, ebenfalls nicht besonders 
schwer auszubeuten ist. 
9 104. 
Als Geld sind die Edelmetalle endlich weitaus am besten 
in der Form von geprägten Stücken, M ünzen, zu gebrauchen, 
deren Gepräge ein bestimmtes Gewicht an rauher Metall 
masse (Schrot) von einem bestimmten Feinheitsgrade (Korn) 
und somit eine bestimmte Gewichtsmenge mi feinem Gold 
oder Silber (Feingehalt) verbürgt, wodurch die Mühe des 
jedesmaligen Prüfens imd Zuwägens erspart und ein zuver 
lässig in gewisse Maßgrößen abgetheiltes Zahlungsmittel 
gewonnen wird. 
Ungemünzte imfc&gt; blos behufs Gewährleistung ihres 
Feinheitsgrades gestempelte Gold- oder Silberstangen, 
Barren, werden daher auch schließlich nur noch im Groß 
handel und in den Fällen, lvo Münzen ebenfalls lediglich 
als nngepragtes Metall anzunehmen wären, zu Zahlungen 
benutzt. 
Jedes Metall kann nur in bestimmten Werthseinheiten als 
Geld benutzt werden, und ist zum Gelddicnste in der Form von 
bereits nach einem allgemein angenommenen Maße abgemessenen 
Maßtheilen, also in der Münzform am brauchbarsten, in welcher 
dessen Güte unb Menge deshalb nicht erst bemessen zu werden 
braucht, weil jene und diese eben schon bei dem Ausmünzen 
bemessen und glaubwürdig bezeichnet worden ist.
        <pb n="222" />
        208 
Ņuch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Jiì früherer Zeit wurden die Edelmetalle so rein als möalich 
gemünzt später aber führte ihre Weichheit darauf hin, sie mit 
anderen Metallen, Silber mit Kupfer, Gold mit Silber oder 
Au^cr, &amp;u au Icßimt (Scßiruuß, BcfcWmiß), um 
baburcr) mehr Harte und größere Widerstandsfähigkeit gegen Ab- 
mlmuQ a» oc&amp;m. %ic Scßinmß iu,b bic mnc4nu,,ß ber 
Mt nicíMHid) b« Natur bc« Gelbes itiiebre bic »ottimenbintcit 
enter gewtffeuhasten Ausprägung Immer allgentei.ter anànt 
üsas 
ï^4wsrrîSSîSS 
imb nach durch Abnutzung an Metallwerth lind müssen deshalb 
von Zeit zu Zeit umgeprägt tverdeu. 
mm# 
WWW 
SiHi
        <pb n="223" />
        § 104, Geld. 
209 
mehr berührt wird, und selbst noch bei dem höchsten Stande des 
betreffenden Metallpreises das Einschmelzen behufs anderweiter 
Benutzung unvorthcilhaft macht. In Kupfer ausgeprägte Scheide- 
münzen z. B. würden sonst dem silbernen Kurantgelde gegenüber 
ein Zahlungsmittel von schwankendem Werthe sein, was äußerst 
belästigend wäre, und je nach den Schwankungen des Kupfer- 
preises bedingungsweise sogar das billigste Kupfermaterial zur 
Verarbeitung abgeben. 
Jedenfalls ist es endlich ein sehr dringendes gemeinwirth- 
schaftliches Bedürfniß, daß nicht nur Gewicht und Feingehalt der 
bestimmte Gewichtstheile Metalls darstellenden Münzen durch eine 
anerkannte Autorität beglaubigt, sondern daß das gesammte Münz- 
ivescn eines Landes durch gesetzliche Vorschriften in Bezug auf 
die dein Müuzsysteme zu Grunde zu legende Gewichtseinheit 
Goldes oder Silbers (Münzgrundgewicht), die Wahl des hieraus 
in bestimmter Stückzahl zu schlagenden und zugleich als Rechnungs- 
Anheit dienenden Hauptmüuzstückes, dessen fernere Stückelung in 
Theilungsmünzen, Gestalt und Bezeichnung der verschiedenen 
Münzsorten k. zweckmäßig geordnet wird. Mit zunehmender 
Ausdehnung des Verkehrs macht sich aber außerdem noch das 
weitergehende Bedürfniß geltend, das Münzwesen der nunmehr 
mit einander näher verkehrenden Länder durch Anpassung der 
gegenseitigen Münzsysteme au einander und beziehentlich durch 
vertragsweise Annahme gleichartiger Münzverwaltungsgrundsätze 
möglichst übereinstimmend zu ordnen. 
Insbesondere gilt dies auch rücksichtlich der Wahl des Edel 
metalls, aus welchem die nach der angenommenen Währung zum 
gesetzlichen Zahlungsmittel (zur Valuta) erhobenen Münzen 
bestehen sollen. Die Währung selbst erscheint entweder als eine 
einfache oder als eine doppelte, je nachdem nur die Münzen aus 
einem einzigen der beiden Edelmetalle oder aus beiden als gesetz 
liches Zahlungsmittel seitens des Staats anerkannt sind. Bei 
Silberwährung giebt Silber, bei Goldwährung Gold allein das 
gesetzliche Zahlungsmittel ab. Bei ersterer bleibt alsdann der 
Silberwerth der nebenbei benutzten Goldmünzen schwankend, 
insofern nicht etwa wenigstens die öffentlichen Kassen dieselben 
ivieder zu einem bestimmten, festen oder von Zeit zu Zeit fest 
zusetzenden Kassenkurse annehmen, während bei letzterer die aus 
hilfsweise benutzten Silbermünzen eben lediglich als Hilfsmittel 
zur Ausgleichung von nicht mehr vermittelst eines Goldstückes 
Schober, VvlkswirthschaftSlehre. 3. Slufl. 14
        <pb n="224" />
        210 
Ņuch 3. Kap. 2. Cirenlatiousmittel. 
gn Dckiirfcnbcit S^ímioen BIß )u einem gelo#, tirage ga^unag, 
Mitteleigenschaft beigelegt erhalten. Bei der Doppelwährung 
werden dagegen Gold- und Silbermiinzen nebeneinander, nach 
ewem gcf#cb fcßgcfiellten aBcr^bcrGm# gimfd)cii @olb unb 
SiIBer ofg gïci#cre^^tigte g4ïu"n0miiteï (Eine bei-, 
strtige Gold- und Silberwährung ist jedoch deshalb unzweckmäßig 
loci! gum cnbM)cn 28ert^gma6^^abc, mie bereit früher ang. 
cmm,bcr0cfeOi murbc, steig mir eine einzige Wbioaarc bienen 
î a " n ' Ķô weil keine gesetzliche Festsetzung andauernd das gegen« 
Mw @Dlb nnb Silber, ,oe#cg in ber 
Wirklichkeit wandelbar ist, ganz genau zutreffend auszildriieken 
vermag. Dieselbe erhält sich auch nur vorübergehend, so lange 
boß imrfinbc SBerthgoerhöHniß beiber SRctoHc mit bem leqnkn 
Werthsverhältnisse übereinstimmt, und verwandelt sich sobald 
Meeres ni# mehr ber W ist, thatsächlich in einc'einfa# 
yning, mbem nur bagfenige mina in Umlauf bicibi beffen 
Berth )citlociiig unter baß gefeßi# SBcrthgocrhältnifj nefnnfen 
'ş ' ^sļches demnach im Welthandel im Vergleich mit dem dafür 
% Ä Ä 
nnb e,nfd)mcÏ3cn immer mehr aug bem Wbumiaufe, loie über« 
bem gcfc&amp;hd) angenommenen Serthgbcrhäitniffe beg Wbcg ;um 
ŞHSSSS 
mmfte nur etwa 151/3 Gewichtstheile Silber haben konnte. 
Barren, in deren Form die Edelmetalle vor ihrer Ver- 
M«mcnilid) au^ in ben ßäaen benu^t, in benen eg 
5ÎsSSrSH=Š:S
        <pb n="225" />
        §105. Wb. 
211 
kahnförmige Barren (Saisis), die jeder größere Kaufmann selbst 
gießen läßt und zur Gewähr für die Richtigkeit ihres Nominal- 
werthes mit seinem Namenszuge stempelt, als Silbergeld. 
§ 105. 
Der jedesmalige Bedarf an gemünztem Metall 
gelde hängt von der Menge und Größe derjenigen Geschäfte, 
welche durch dasselbe vermittelt werden, und von der 
Schnelligkeit ab, mit welcher es umläuft. Die zu dessen 
Befriedigung jeweilig erforderliche Münzmenge läßt sich daher 
auch nicht unmittelbar bemessen, stellt sich aber, falls keine 
besonderen Hindernisse entgegenstehen, durch Steigen und 
Fallen des Geldwerthes sowie durch Zu- und Abfluß des 
Geldes von selbst dem Bedürfnisse entsprechend fest. 
Auf den niederen Kulturstufen und bei der da noch ganz 
überwiegenden Naturalwirthschaft werden überhaupt &gt;veit weniger 
Geschäfte durch irgend welches Geld vermittelt, als auf den 
höheren Kulturstufen und bei der nun vorherrschenden Edel- 
metallgcldwirthschaft. Mit dem Uebergange von jener zu dieser 
steigt daher zunächst die Größe des Metallgeldbedarfcs beträchtlich. 
Auf den höchsten Kulturstufen dagegen vermindert sich letzterer wieder 
verhältnißmäßig, weil da die zunehmende Benutzung des Kredits 
und der weiter unten zu erwähnenden Gcldsurrogate vielfach den 
Gebrauch des Metallgeldes entbehrlich macht und auch der Geld 
umlauf selbst schneller wird. Die Schnelligkeit desselben nimmt 
mit den Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur fortwährend 
zu, »veil mit diesen der gesummte Tauschverkehr lebhafter und die 
Möglichkeit größer wird, eingenommenes Geld sogleich wieder 
nutzbar anzulegen und je nach Bedarf wiederum verfügbar zu 
machen. Je schneller aber der Geldumlauf wird, um so weiter 
reicht ein bestimmter Geldvorrath im Ganzen aus und um so 
geringer wird verhältnißmäßig die Größe des betreffenden Geld 
bedarfes. Bei ivenig iveit und bei höchst vorgeschrittener Kultur- 
entwickelung pflegt demnach im Allgemeinen der Bedarf an 
baarem Gelde im Verhältniß zur Bevölkerungszahl und zum 
Gesammtwerthe der umgesetzten Güter geringer zu sein als 
während der Zwischenzeit.
        <pb n="226" />
        212 
23itd) 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
ŞLZHM 
WWWMM 
S 106. 
*”S% ftÄ 
bestimmte
        <pb n="227" />
        § 106. (Mb. 
213 
ausgeprägt, jederzeit in den Münzstätten gegen Barren re. zu 
erlangen und auch beliebig wieder anderweit, znr Ausfuhr oder 
zum Einschmelzen, zu verwenden ist, von dem Werthe des darin 
enthaltenen Gewichts an Edelmetall regelmäßig nur um die 
Kosten abweichen, die mit der Ausmünzung oder Wiedereiu- 
schmelzung der Münzen verbunden sind. Uebrigens hängt der 
Werth eines jeden Miìnzgcldcs vou den nämlichen Beziehungen 
ab, welche für die Höhe des Gebrauchs- und Tauschwerthes 
der Güter überhaupt entscheidend sind. Die verhältnißmäßige 
Beträchtlichkeit des Geldwerthes kann deshalb sich sowohl vorüber 
gehend als dauernd verändern und an verschiedenen Orten sowie 
in verschiedenen Zeiten mehr oder weniger ungleich sein. 
Das Angebot an Geld, auf welches vorübergehend mancherlei 
Umstünde einwirken, z. B. der Gang der Geschäfte rc., richtet 
sich auf die Dauer nach dessen Productionskosteu und zwar schließlich 
hauptsächlich nach den höchstens nothwendigen Productionskosten 
der Edelmetalle. Die Nachfrage nach Geld dagegen, welche 
ebenfalls sowohl andauernden Veränderungen als zeitweiligen 
Schwanknngen unterliegt, hängt ab von der Zahlungsfähigkeit 
der Geldkäuser und dem Grade, in welchem das Geld für diese 
zur Aufbewahrung und Ucbertraguug von Werthen Bedürfniß 
ist. Steigt der Tauschiverth des Geldes in Folge dringenderer 
Nachfrage oder zurückhaltenderen Angebots, so sinken die Geld 
preise der übrigen Waaren, während dieselben steigen, wenn der 
Tauschwerth des Geldes in Folge lebhaftereil Angebots oder 
matterer Nachfrage sinkt. Jede Gcldwerthsteigerung und Geld- 
entwerthung mäßigt sich jedoch selbst einigermaßen wieder dadurch, 
daß zugleich mit ersterer eine Abnahme und mit letzterer eine 
Zunahme des Geldbedarfes deshalb verbanden ist, weil für die 
nämlichen Zivecke um so weniger Geld gebraucht wird, je höher 
dessen Werth gestiegen ist, und umgekehrt um so mehr Geld 
gebraucht wird, je tiefer es gesunken ist. 
Die Höhe des Geldwerthcs drückt sich in den Geldpreisen 
der anderen Waaren aus. Es läßt sich daher auch lediglich 
aus den Veränderungen dieser Geldpreise erkennen, ob und in 
welchem Maße eine Geldiverthsveränderung wirklich eingetreten 
ist. Eine solche würde unzweifelhaft erfolgt und leicht bemeßbar 
sein, weiln sich die Geldpreise aller übrigen Waaren geändert 
hätten, während gleichzeitig deren eigener Werth unverändert 
geblieben wäre. In der Wirklichkeit bleibt aber die zuverlässige
        <pb n="228" />
        214 
Ņuch 3. Kap. 2. Cireulationsmittel. 
Feststellung und Bemessung einer beginnenden oder bereits voll- 
eMbeten 0^10^08^0,^^110 bcgOalb so unoemctit fcOiotcno, 
tuet! tue stattgehabten Geldpreisveränderungen in wiederum sehr 
MWctcm m(je babnrcO mitbcbinot fein M,u,e,t „,1b 
şiil-ch mitbedingt zu sein pflegen, daß die gegen Geld vertauschten 
labels" ^zwischen gleichfalls ihren eigenen Werth verändert 
8107. 
peti ber (Mbwet# also in nü#er mcOfeibegieOnug 
tmtbem pe# ber betreffeubeu staile #t, so Ucröubert 
şiá) berfeibe auch ebenmäßig mit tenterem. 
3)er Bert!) ber @beí,uetalíe aber finit int 
mpcnictnen „tit ben ßniturfori^ritten, wirb andeidi 
stetiger unb gleicht sich örtlich zunehmenb mehr ans, bleibt 
^2, bort mn „übrigsten, ino bie 
ebieu Metalle ant leichtesten, unb bort am höchsten, wo sie 
am schwierigsten bnrch eigene Gewinnung ober mittels bes 
Handels zu erlangen sind. 
» =:%%% sss= 
ben geeignetsten Geldstoff abzugeben, und andererseits 
ks'ESî® 
wiederum hauptsächlich nach den Productionskosten derselben bei 
W %cfrtcbiou,i8 be8 
Gesammtbedarfes an Gold oder Silber betrieben werden müssen 
3er Scrtb ber GbehitetalTe geigt be0Onib mit ben gort, 
şĢ'tten zu einer höheren wirthschaftlichen Kultur in der Regel 
eine Neigung zum Sinken, weil mit denselben der Metallvvrrath 
nn Ganzen fortwährend amvächst, und iveil ferner gleichzeitig 
die Productionskosten der edlen Metalle sich sogar theilweise 
abzumindern vermögen. Mit fortschreitender Kultur werden neue 
oun orte zugänglich solute bessere Ausbeutungsmethvden mittels
        <pb n="229" />
        § 107. Geld. 
215 
wirksamerer Arbeit und ebensolchen Kapitals möglich. Ebenso 
können die Edelmetalle dann selbst aus größter Entfernung um 
so viel leichter durch den Handel beschafft werden. Der Werth 
derselben sinkt aber auch keineswegs etwa in ähnlichem Maße, 
in welchem sich der Metallvorrath durch eigene neue Gewinnung 
oder durch Bezug aus anderen Ländern vermehrt, denn letzterer 
erleidet nicht nur im Laufe der Zeit durch Abnutzung und Ver 
lorengehen wieder mancherlei Abminderungen, sondern es steigt 
ja auch der Geldbedarf zwar nicht in gleichem Verhältnisse mit 
der zunehmenden Beträchtlichkeit der Bevölkerung und ^ des 
Verkehrs, aber doch überhaupt, während mit wachsendem Reich- 
thume zugleich die sonstige Benutzung des Goldes und Silbers 
zunimmt. 
Gewöhnlich wird angenommen, daß der Werth der Edel 
metalle während der blühendsten Zeit des Alterthums im Sinken 
gewesen und während sdes Mittelalters wiederum gestiegen sei, 
nach der Entdeckung Amerikas (1492) sich auf den dritten bis 
vierten Theil seiner vorherigen Höhe vermindert habe, von der 
letzten Hälfte des 17. Jahrhunderts an bis gegen Mitte des 
19. Jahrhunderts aber ziemlich unverändert geblieben wäre. 
Darüber dagegen, ob und um wie viel seitdem die Edelmetalle 
im Werthe gesunken und demnach die Geldpreise aller anderen 
Waaren gestiegen sind, herrschen zur Zeit noch getheilte 
Meinungen. 
Mit zunehmender wirthschaftlicher Kultur schwankt überdies 
der Werth der Edelmetalle weniger häufig und plötzlich in so 
beträchtlichem Maße, als es in früherer Zeit, z. B. nach Er- 
beutung und Entleerung aufgehäufter Schätze ec., zeitweise hie 
und da der Fall gewesen zu sein scheint, und werden die Preise 
der betreffenden Metalle schon deshalb stetiger, weil sich mit 
jener der Geldmarkt ungemein erweitert, \ die Eoncurrenz auf 
diesem unbehinderter, uitb somit die Ausgleichung zwischen Angebot 
und Nachfrage sehr viel leichter wird. 
Die nämlichen Beziehungen bedingen ferner, daß sich die 
örtlich rücksichtlich der Edelmetalle bestehenden Werthsunterschiede 
zunehmend mehr ausgleichen. Gold und Silber suchen, insoweit 
'dies unbehindert zu geschehen vermag, gleich jeder anderen Waare 
den Markt auf, wo sie am stärksten begehrt werden und den 
höchsten Tauschwerth haben, können jedoch selbstverständlich immer 
nur dorthin übergeführt werden, von woher dagegen andere
        <pb n="230" />
        216 
feues) 3. Kap. 2. Circulatioiismittel. 
WZM----5L- 
-WWZUWW 
WM 
mmm 
UröngcHä verändert sich der Werth deê Goldes und 
MWZMZ-
        <pb n="231" />
        217 
§ 108. Geld. 
nia Silber mei# mir milicia größerer Bcriocnbnng bon 
9Irbeitanefd)idli#it nnb Slnlngalnfilnl nna&amp;nbringen ist. S)ie 
Prvdnctionskosten des Silbers können daher mit ben Kultur 
fortschritten sich im Allgemeinen leichter abmindern, alv diejenigen 
des Goldes. Die Produetionskosten des Goldes dagegen konnten 
sich lediglich etwa dann im Vergleich mit denen des Silbers 
überwiegend vermindern, wenn sich nachhaltig neue, ganz eson cr~&gt; 
ausgiebige und leicht benutzbare Goldquellen eröffneten. Selbst 
bie ¿umní ¡eit Wille biefea ÄaMmbcrta in golge ber cMoin#cn 
und australischen Entdeckungen eingetretene große Bermeyning 
ber @oIbnicngc hat thntfnchlid) bna SBcrthbcrhöIlniß bon @olb 
und Silber noch wenig berührt. Sollte jedoch in der Zukunft 
wirklich ein Sinken des Goldwerthes eintreten, so würde dadurch 
zugleich der Werth des Silbers mehr oder weniger mit betroffen 
werden, weil beide Metalle einander im Gelddienste zu vertreten 
vermögen. 
Außerdem kommt hinzu, daß auf den höheren Kulturstufen 
ber Wbbcbarf überhaupt steigt, looburd) ca fid) ungleich ertinrl, 
weshalb Gold sogar gleichzeitig bei hochkultivirten Völkern meist 
höher Mt, Oía bei solchen Böllern, 100% nod; leine so großen 
gelungen &amp;n leisten haben. ^ ^ snf 
ÑU der vielfach verbreiteten Meinung, daß der Werth dc^ 
Goldes stärker schwanke als derjenige des Silbers, hat wesentlich 
mit der Umstand beigetragen, daß Silber bisher (d. h. bis 18 i 2) 
im Welthandel als allgemeinster und oberster Werthsmesser benutzt 
wurde. In Ländern mit reiner Silberwährung, m denen Silber 
ļu 1 “(“ÎÌTpÄ »,«£'' 
anßcrorbcntlid) steigt. Bercditiglcr bürste bie seitherige Xnnnhmc 
fein, daß Silber zufolge seiner Productwnsverhaltmsse zwar auf 
kürzere, Gold aber, dessen einmal vorhandener Vorrath sich 
vollständiger erhalte und wegen günstigster Versendbarkeit sich so 
besonders leicht dem Vedarse entsprechend vertheile, auf längere 
Reit hin allen anderen Gütern gegenüber größere Werthsgleich 
mäßigkeit (Tauschwerthsstabilität) behaupte. 
Manche hegen endlich neuerdings bereits die Befürchtung, 
daß die gesteigerte Masscnproduction an Gold in Verbindung 
mit zu erwartender günstigerer Gestaltung der betreffenden
        <pb n="232" />
        218 
Ņ"ch 3. Knp. 2. Circulatioiismittel. 
* 
§ 109. 
ŞNMI-Z 
UW 
g####
        <pb n="233" />
        § 109. 110. Geld. 
219 
Balie eme i" ftürenberer BBeife einbringenbe ŅreiêreWution 
etfoígt, bie imn i^crfeilg eine mc^r ober meniger uerünberte 
Vermögensvertheilung herbeiführt. 
%cim Sinsen beg @610106^60 werlieren also &amp;. B. bieget 
Molbeten unb bie Besitzer von Gelbkapitalien ben Unterschied des 
bisherigen unb nunmehrigen Werths der Zahlungsmittel, wahrend 
z. B. die Pächter von Grundstücken unb die Schuldner von 
Geldkapitalieir um ebensoviel gewinnen. Nachhaltige Geldwerths- 
wcrünberungeu berüliren baber bie ßnge galtet 
Vvlksklassen. Die Klassen, für welche eine solche Veränderung 
Vortheilhaft ansfiel, werden dadurch gestärkt, unb bieļemgcn 
dagegen geschwächt, deren angesammeltes Vermögen unb laufender 
Erwerb eine Schmälerung erlitt. Gegen Geldentwerthung aber 
kann der für die Zukunft zn erhaltende Reichthum von Familien re. 
noch am ehesten durch Anlage in Grnndbesitzungen bewahrt 
werden. . 
Ganz ähnlich, nur weniger nachdrücklich, wirken die vorüber - 
gebcnben G#anfungen bcë Mmcrt#, iweldie bei gettmetager 
Geldentwerthung oder Geldwerthssteigernng gleichfalls den Emen 
gewinnen lassen, was der Andere unter der Hand verloren hat. 
§ HO. 
Die Folgen einer nachhaltigen örtlichen Ver- 
schiedenheit des Geldwerthes aber geben sich tu der 
wnigstens theilweisen wirthschastlichen Ueb-rl-genh-.t zu 
erkennen, welche die Lander, in denen d,è Edelmetall- 
reichlich vorhanden nnd wohlfeil sind. im Verkehr mit solchen 
Ländern, bei denen das Gegentheil stattfindet, »nzweefelhaft 
erlangen. 
Ili mit einander verkehrenden Ländern kann der Geldwerth 
nur dann nachhaltig verschieden sein, wenn der Ausgleichung 
desselben dauernde Hindernisse entgegenstehen, und iene sich fort- 
bancmb isnen Bcbarf mt Reibstoff mit uuglei4cn ^r^obuct^ong= 
sosten werfe#«'. %aë Smib, in iMd)cm bie marftgängigfte 
Weltwaare am reichlichsten vorhanden und am wohlfeilsten ist, 
bat aiöbaun im 38cítbcrfel)re minbeftenë ben %ortl)cil worauë, 
auf bem ausländischen Markte am kaufkräftigsten zu sein.
        <pb n="234" />
        220 
33nef) 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Preiñmrl^e. 
8 111. 
şi- Dasselbe 
Şê-ÄWT 
verhält 
Maßstab dar 
MWWM 
ill
        <pb n="235" />
        221 
§ 111. 112. Preismaße. 
Tauschgeschäfte abwickeln, verhältuißmäßig gleichbleibt, vorüber 
gehend nicht bedeutend und langdauernd schwankt, und gleichzeitig 
an räumlich getrennten Orten weniger verschieden ist, alv der 
irgend einer anderen Waare. Die Unvollkommenhelten welche 
bcm mtaÜQdbe als IßreiSmaß anoten, ersteren 
mir. einerseits bie bestimmte ^Bemessung ber ^1%#%^# 
früherer Zeiten und andererseits die Möglichkeit, Leistungen, auf 
lauge Beh hinaus fa fe^iiftellen, baß fie für be» (Empfänger 
wie für den Leistenden genau gleich groß bleiben. 
8 112. 
Sin gan&amp; uoKfomnicne§%ßerth§= unbSßreßtna# läßt fid) 
überhaupt nießt miffinbeu, benn e§ giebt eben fein (Mut, beffen 
eigener BBertf) nnb Şrei§ bnrc%an§ beftänbig (constant) 
Wäre nnb nid)t seihst Weber ber (Me|ammt^eit ber übrigen 
Güter gegenüber mancherlei Veränderungen unterläge. 
Einen vollkommeneren Maßstab, als das Geld darbietet, 
giaubte man früher in ber Weit, als bem &amp;auptbeftanbtheik 
ber fßrabuctionSkftcn, gefunben @u haben, unb amar theils (na^ 
91. Smith) in ber bu# ein (But gu erfaufeuben, th«k (naa) 
und selbst durch Rullin und Zeit getrennter Guter gl-lch fei, 
empfahï ai# beu burd)fchuittli4en %ahrungSbeba#i neS 
munies (%agclbhncrë), auf (Betreibe ^ ^ 
zurückgeführt, unb bezüglich sogar das Getreide schlechthin zum 
WrciSmaßc. Mbcr bic Arbeit, bereu %aufd)merth uberbieS fo 
schlvankend ist, wirkt bei ber Production verschiedenartiger Guter 
in sehr ungleichem Verhältnisse mit, erheischt nicht überall gleich 
viel persönliche Ueberlvindung und kann bei gleichem Auswande an 
Mnftrcuqung unb geit sehr ungi# crfoïgretd) fein. S)ic bcßufS 
Probuetion eines Gutes erforderliche Arbeitsmenge ist hiernach 
sowie nach dem jeweiligen Stande der Technik wechselnd, und 
der Werth eines solchen nicht blos von der darauf verwendeten 
Weit abhängig. Gnb# önbert sich ber ßcbcnSbcbars beS &amp;anb=
        <pb n="236" />
        222 
Ņuch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
WW 
W
        <pb n="237" />
        223 
§ 113. 114. Kredit. 
gŖrfbii. 
§ 113. 
Ber (Bütcrundauf Wirb ferner, außer burtß benWraud) 
bc§ (Mbcë, nameutiieß aueß crieicßtcrt burdß (Wüßrung 
bou ßrebü, b. ß. ber meßtgniß, über frembe ^üter gegen 
Zusicherung bes Gegenwerthes zu verfiigen. 
Bei entgeltlicher Güterübertragung wird entweder Leistung 
und Gegenleistung gleichzeitig in der Gegenwart übergeben (Baar 
geschäft, Baarkauf), oder es wird vereinbart, sowohl Leistung als 
Gegenleistung in der Zukunft eintreten (Lieferungsgeschäft, Zeit- 
geschäft, Zeitkauf, — feste Zeitgeschäfte und bedingte, d. h. gegen 
eine Prämie reubare, sog. Prämiengeschäfte), oder die Leistung 
des Einen in die Gegenwart und die Gegenleistung des Anderen 
in die Zukunft fallen zu lassen (Kreditgeschäft). Letzteres ist 
namentlich beim eigentlichen Darlehn der Fall, durch welches 
bewegliche und zugleich vertretbare Sachen, z. B. Geld oder sonstige 
Waarenvorräthe, unter Uebertragung des Eigenthumsrechtes und 
unter der Bedingung überlassen werden, daß die Zurückerstattnng 
des Gegenwerthes derselben später, nach bestimmter oder nicht 
fest vorausbcstimmter Frist, in einem Aequivalent erfolgt. Die 
Befugniß, über fremde Güter gegen Zusicherung des Gegenwerths 
zu verfügen, wird aber außerdem noch gewährt nichts nur ber 
ausdrücklicher Zahlungsgestundung, sondern ebenso bes- bloßem 
Zahlungsaufschub und bei jeder Vorausbezahlung, z. B. also bei 
Bezug fremder Arbeitsleistungen, bei Miethe oder Pacht re., falls 
die Bezahlung terminweise erfolgt. In diesen Fällen ist jedoch 
die Kreditgewährung nur nebensächliche Folge eines anderweiten 
Tauschgeschäfts, eines Verkaufs, einer Vermicthung oder Ver 
pachtung re., während übrigens durch Vermiethen und Verpachten 
lediglich die zeitweise Nutzung einer Sache ohne Uebertragung 
des Eigenthumsrechts an dieser selbst überlassen wird, z. B. der 
Gebrauch einer Wohnung, eines Fuhrwerks rc. zur Bedürfniß- 
befriedigung, oder die Beiuitzung eines Grundstücks, einer Vieh- 
Heerde re. zur Fruchterzengung. 
8 114. 
Jebe Kreditgewährung setzt einerseits voraus, baß 
der Krebitgeber (Gläubiger) in ber Lage ist, nicht nur
        <pb n="238" />
        224 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Güter an Andere abtreten, sondern and) deren Gegenwerth 
bis znr Wiedererstattnng oder Vergeltììng missen zn können, 
nnd stützt sich andererseits ans das Vertrauen, das; der 
Kreditnehmer (Schuldner) sowohl den Willen als auch die 
Fähigkeit haben werde, die seinerseits bei Eingehen ans das 
Sck)nldberhältnis; übernommene Verbindlichkeit imb gegebene 
Zusicherung zn erfüllen. 
Die Kreditfähigkeit der einzelnen Menschen bemißt sich also 
theils nach den persönlichen Eigenschaften, theils nach den Ver 
mögens- nnd Erwerbsverhältnissen derselben, theils endlich zu 
gleich darnach, inwieweit die znr Dccknng der Schnld erforderlichen 
Werthe leicht, sicher und jedenfalls rechtzeitig von denselben ver 
fügbar gemacht werden können. 
8 115. 
Je nad) der Grundlage, auf welcher die Sicherheit der 
Gegenleistung beruht, unterscheidet man Personal- und 
Realkredit. Ersterer stützt sich überwiegend auf die 
Perso;:, letzterer auf das Vermögen des Schuldners und auf 
das an jenem dem Gläubiger eingeräumte Pfandrecht. 
Der Personalkredit ist, insofern er als rein persönlicher 
Kredit sich überwiegend auf die persönlichen Eigenschaften und 
Verhältnisse, beziehentlich ans die gewonnene Ansicht über die 
geschäftliche Zuverlässigkeit und anzunehmende Zahlungsfähigkeit 
des Schuldners selbst oder des für ihn Bürgschaft Leistenden 
stützt, diejenige Form, in welcher der Kredit zuerst auftritt, insofern 
er aber als sogen. Geschäfts- oder Zahlungskrcdit hauptsächlich 
auf dem Vertrauen zu dem Erfolge des Geschäftsbetriebes des 
Kreditnehmers beruht, erst die Frucht der höheren Kulturstufen. 
Die Dauer des Kreditverhältnisses kann dabei in der Regel nur 
eine so kurz bemessene sein, daß inzwischen nicht so leicht eine 
ungünstige Veränderung in Bezug auf die wirthschaftliche Lage 
und die Geschäftsverhältnisse des Schuldners zu befürchten ist. 
Und weil nun aus kürzere Frist gewährte Kredite nur zu sich 
bald wieder abtvickclnden Geschäften verwendbar sind, so ergiebt 
sich hieraus zugleich, für welche Zwecke ein derartiger Kredit aus 
zureichen vermag, und weshalb derselbe vorzugsweise im Handel 
benutzt wird.
        <pb n="239" />
        § 115. 116. Kredit. 
225 
Der Realkredit hingegen stützt sich entweder auf bewegliches 
oder unbewegliches Vermögen, welches zur Sicherung der Forderung 
dem Gläubiger übergeben oder verschrieben wird, um diesem durch 
die Verschreibung wenigstens ein Recht auf jenes zu geben rend 
dadurch ebenfalls die Befugniß einzuräumen, sich nöthigen &lt;z-alls 
aus den betreffendeil Vermögenstheilen bezahlt zu machen. Der 
selbe erscheint hiernach, je nachdem der zu verpfändende Ver 
mögenstheil in die Hand des Gläubigers übergeht oder in 
derjenigen des Schuldners verbleibt, als Faustpfandkredit^ oder 
als Hypothekarkredit. Letzterer bleibt andauernd in den Fällen 
vorherrschend, in denen, wie z. B. in der Landwirthschaft, längere 
Kreditfristen Bedürfniß sind. 
§116. 
3)ie %Bkfuiigen be§ ßrebitS lassen M ballin 
zusammenfassen, baß derselbe allgemeinhin den Güterumsatz, 
die Production sowie rückwirkend die Kapitalbilduug befördert, 
insbesondere aber die wirthschaftlichste Anwendung des Ver 
mögens begünstigt, indem er die Uebertragung von Kapitalien 
erleichtert und außerdem einen Ersatz für kostspieligere Tausch- 
Werkzeuge zu gewähren gestattet. 
Der Kredit vermehrt keineswegs unmittelbar das vorhandene 
Vermögen, sondern begünstigt nur dessen productive Verwendung. 
Derselbe macht den Tanschverkehr von sofortiger Baarzahlung 
unabhängiger, und die bereits verfügbaren Kapitalien für die- 
jenigcn, welche letztere am besten anzuwenden vermögen, zu- 
gänglicher, als es ohnedem der Fall sein würde; erleichtert 
somit überhaupt den Güterumsatz und die Versorgung der Pro 
duction mit den für sie erforderlichen Kapitalien, ermöglicht 
namentlich auch deren Concentration zum Zusammenwirken im 
Großen; fördert endlich zugleich deshalb die Neuansammlung von 
Kapital, weil die Möglichkeit, solches jederzeit, falls es nicht durch 
'Selbstaitwendung nutzbar zu machen wäre, mindestens durch 
Ausleihen nutzen zu können, zum Aufsparen anreizt. 
Uebrigens ist in volkswirthschaftlicher Beziehung Kreditgeben 
und Kreditnehmen lediglich dann Vortheilhaft, wenn der Schuldner 
den kreditirten Werth, beziehentlich das entliehene Kapital, pro 
ductiver anwendet, als der Gläubiger es gethan hätte, was auch 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 15
        <pb n="240" />
        226 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
in der Regel der Fall sein muß, um jenes und dieses überhaupt 
möglich zu machen, und dagegen dann nachtheilig, »nenn das 
Umgekehrte stattfindet. Als schon an sich unwirthschaftlich aber 
erscheint jede Kreditbenutzung behufs unproductive» Verbrauchs, 
aus welcher nicht selbst wieder die „künftige ljpegenleistnngs- 
fähigkeit" irgendwie hervorgeht. 
Hiermit steht es schließlich im Zusammenhange, daß der 
Kredit im Ganzen erst bei hochentwickelter Kultur recht an 
Bedeutung gewinnt, Ivo es zunehmend mehr Bedürfniß und 
gleichzeitig möglicher wird, denselben nicht etwa blos zur Ueber 
windung vorübergehender Noth, sondern vielmehr überwiegend 
des damit zu erzielenden Gewinnes halber und sonach behufs 
Förderung der Production zu benutzen. 
Areditsshlungsmrttel. 
G 117. 
Kostspieligere Tauschwerkzeuge (Metallgeld) vermag der 
Kredit insofern zu ersetzen, als er einerseits Abrechnen und 
Ueberweisen, die Anwendung von Anweisungen und Wech 
seln, und andererseits den Gebrauch von Papiergeld möglich 
macht. 
Die Zahlung durch Kredit geschieht in verschiedener Weise, 
je nachdem derselbe entweder zur Vermittelung einer möglichst 
geldlosen zeitweisen Ausgleichung gegenseitiger Forderungen oder 
zu stetigerer Stellvertretung des Metallgeldes benutzt wird, ver 
mindert jedoch in beiden Fallen den Bedarf au letzterem. 
G 118. 
Unter Abrechnen versteht man das Ausgleichen der 
im Laufe der Zeit entstandenen gegenseitigen Forderungen 
zwischen zwei mit einander in Geschäftsverkehr stehenden 
Personen, unter Ueberweisen dagegen das Ausgleichen 
der gegenseitigen Forderungen zwischen Mehreren. 
Beim Abrechnen (Compensiren) braucht nur der Betrag, 
welchen der Eine mehr als der Andere zu fordern hat, in Gelb 
ausgezahlt zu werden.
        <pb n="241" />
        § 117. 118. 119. Kreditzahlungsmittel. 227 
Beim Ueberweiseu (Scontriren) hingegen braucht, indem 
Jeder seinen Schuldner anweist, nicht ihm selbst, sondern seinem 
Gläubiger zu zahlen, für Jeden nur der Unterschied seiner 
sämmtlichen in Frage kommenden Forderungen und Schuldigkeiten 
ausgeglichen zu werden. Da jedoch behufs dieses Abgleichens 
Persönliches Zusammenkommen erforderlich ist, so kann cs nur 
bei Messen und an größeren Handelsplätzen, bezüglich vermittelst 
der Einrichtung von sogenannten „Zahlungshäuscrn" (Clearing- 
Häusern) geschehen, in denen die dabei betheiligten Bankhäuser 
täglich zum Ausgleichen ihrer wechselseitigen Forderungen durch 
Beauftragte zusammentreten. 
# 119. 
Eine Anweis u n g besteht in dem schriftlichen Auf 
träge des Einen an den Anderen, einem Dritten eine gewisse 
Geldsumme auszubezahlen; ein Wechsel hingegen ist eine 
besondere Art von Anweisung, welche von demjenigen, zu 
dessen Gunsten sie ausgestellt wurde, an einen Anderen und 
von diesem wieder weiter übertragen werden kann, und 
mittels welcher sich der Aussteller gegen deren rechtmäßigen 
Inhaber in einer strengen Rechtsschutz sichernden Form ver 
pflichtet, die dariil versprochene Summe zur bestimmten 
Zeit, und zwar in der Regel an einem von dem der 
Ausstellung verschiedenen Orte, zahlen zu lassen. 
Mittels Anweisung (Assignation) können ebenfalls Baar- 
zahlungen und namentlich Geldversendungen erspart werden. 
Der Wechsel (Wechselbrief) aber ist ein weit leistungsfähigeres 
Zahlungsausgleichungsmittel. Bei demselben kommen in Be 
tracht: der für dessen Annahme und Zahlung wechselmäßig 
haftende Aussteller (der Trassant); derjenige, an den oder an 
dessen Order gezahlt werden soll (der Remittent); bezüglich der 
jenige, auf den seitens des Vorgenannten (des nunmehrigen 
Indossanten) der Wechsel (durch Indossament, Giro) übertragen 
(indossirt) worden ist (der Indossatar), welcher selbigen mm 
gleichfalls wieder weiter übertragen kann; endlich derjenige, welcher 
die Zahlung leisten soll (der Bezogene oder Trassat). Der 
„eigene oder trockene Wechsel" freilich, in welchem der Aussteller 
verspricht, die Zahlung selbst zu leisten, ist eigentlich nur ein 
15*
        <pb n="242" />
        228 
Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
wechselmäßiger Schuldschein, mittels dessen sich der zur Zahlung 
Verpflichtete dem einen strengeren Rechtsschutz gewährenden 
Wechselrechte unterwirft. Eine durchaus andere und weitergehende 
Bedeutung erlangt jedoch der „gezogene Wechsel" (trassirter 
Wechsel, Tratte), in welchem der Aussteller entweder verspricht, 
durch einen Dritten zahlen zu lassen, oder selbst (beim „trassirt- 
cigenen Wechsel") wenigstens an einem anderen Orte als dein 
der Ausstellung zahlen zu wollen. Letzterer erspart Gefahr und 
Kosten der Geldsendung nach einem andereil Orte, und vermag, 
indem er ail Zahlungsstatt durch mehrere Hände und Orte geht, 
vielfache Verbindlichkeiten in ähnlicher Weise auszugleichen, wie 
dies bei persönlichem Zusammenkommen durch Ueberweisen 
geschehen könnte. Mittels solcher Wechsel können also auch die 
gegenseitigen Forderungen zwischen zwei verschiedenen Orten so 
ausgeglichen werden, das; nur noch die Mehrschuldigkeit des 
einen Ortes drlrch Baarsendung gedeckt 51t werden braucht. Der 
Preis der Wechsel, der Wechselkurs, giebt die Summe an, welche 
nlail an eiilem bestimmten Orte aufwenden muß, um sich da die 
Verfügung über eine an einem bestimmten anderen Orte aus 
zuzahlende Geldsumme zu verschaffen, und in der Regel wird 
natürlich hierfür Niemand mehr auftvenden wollen, als die 
unnlittclbare Baarsendung einschließlich alles Nebenaufwandes 
kosten würde. Innerhalb dieser durch die Transportkosten der 
Geldsendung gezogenen Grenze kairn nun jener Preis um so 
höher über den Nenniverthsbetrag des Wechsels steigen, je gesuchter 
letzterer ist, und zwischen zwei Wechselplätzen pflegen jedesmal die 
Wechsel auf denjenigen am gesuchtesten zu sein, welcher weniger 
zu zahlen hat. Der Wechselkurs schwankt hiernach, je nachdem die 
Wechsel auf den in Frage kommenden Platz mehr oder weniger 
gesucht sind, fortwährend um das Wechselpari, welches dann 
eintritt, wenn zufolge des laufenden Marktpreises der Wechsel 
der Ankaufspreis eines solchen mit der Summe übereinstimmt, 
über die man am anderen Platze mittels desselben verfügt, und 
erscheint seinerseits als ungünstig, wenn jener Marktpreis so 
steht, daß die gesuchteren Wechsel mit Aufgeld (Wechselagio) 
bezahlt werden müssen. Uebrigens erklärt es sich hierdurch 
schließlich auch, inwiefern aus dem jeweiligen Staude des Wechsel 
kurses zwischen zwei Orten oder Ländern zugleich das gegenseitige 
Meugenvcrhältniß der Zahlungen zu erkennen ist, welche beide 
einander zu leisten haben.
        <pb n="243" />
        § 120. Kreditzahlungsmittel. 
229 
§ 120. 
Unter Papiergeld, im weitesten Sinne des 
Worts, begreift man dem gewöhnlichen Sprachgebrauche 
nach zweierlei durchaus verschiedenartiges, uneigentliches und 
eigentliches Papiergeld. 
Un eigentlich es Papiergeld ist ein in Geld 
scheinen bestehendes Geldsurrogat, d. h. ein Ersatzmittel für 
Geld in der Forni von auf einen bestimmten Geldbetrag 
lautenden und auf den Inhaber gefteltten unverzinslichen 
Schuldverschreibungen, welche deshalb, weil deren Aussteller 
verspricht, dieselben entweder stets sofort zu vollem Betrage 
in baarem Gelde einzulösen oder doch wenigstens selbst bei 
Zahlungen vollgiltig anzunehmen, als äußerst umlaufsfähige 
Anweisungen auf Geld das Metallgeld in seiner Bedeutung 
als Tauschmittel zu vertreten vermögen. 
Eigentliches Papiergeld hingegen ist ein selb 
ständiges Scheingeld, welches in zwar ebenfalls auf den 
Inhaber gestellten und unverzinslichen, dabei aber wenig 
stens zunächst nicht in Geld einlösbaren und dafür durch 
staatliche Anordnung zum allgemeinen gesetzlichen Zahlungs 
mittel erhobenen Schuldverschreibungen besteht, demnach als 
jenes neben dem Münzgelde oder bezüglich anstatt desselben 
bemltzt werden muß, und somit schließlich auch zugleich zum 
Werthsmesser wird. 
Das so verschiedenartige Papiergeld wird entweder vom Staate 
oder von Privaten (Gemeinden und sonstigen Korporationen), 
namentlich von den weiter unten zu erwähnenden Banken aus 
gegeben, erscheint sonach, je nach der Person des Ausstellers, 
als Staatspapiergeld (Kasseilanweisung, Kassenbillet re.) oder als 
Privatpapiergeld (Stadtkämmereischein re.) und bezüglich als 
Banknote (Bankschcin, Bankzettel). Dasselbe ist allgemeinhin 
entweder cinlösbar oder uneinlösbar, und ferner, je nachdem es 
nur nach freier Uebereinkunft angenommen zu werden braucht 
oder in Folge gesetzlicher Bestimmung angenommen werden muß, 
entweder frei umlaufend (freies Papiergeld) oder mit Zwangs- 
knrs ausgestattet, d. h. zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. 
(Zwangspapiergeld).
        <pb n="244" />
        230 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Jedes in Geld einlösbare und zwangskurslose, oder zwar 
mit Zwangskurs ausgestattete aber dabei fortdauernd in Miinz- 
geld einlösungspflichtige, oder endlich zwar uuciulösbare aber 
gleichzeitig zwangskurslose Papiergeld ist ein bloßes Kredit- 
umlaufsmittel und vertritt das Metallgeld nur im Dienste als 
Tauschwerkzeug. 
Jedes Papiergeld dagegen, lvelches nicht ans Verlangen des 
Inhabers in Münzgeld eingelöst werden muß, und außerdem 
durch den Staat die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels 
beigelegt erhielt, ist kein Metallgeldsurrogat, sondern lvirkliches 
Kreditgeld, welches zufolge des ihm ertheilten Zwangsknrses eine 
anderweite selbständige Wahrung (Papiervaluta) und zufolge 
seiner Uneinlösbarkeit einen ebenfalls selbständigen Werthsmesser 
neben dem Metallgelde bildet, also alle Dienste des letzteren 
mitübernimmt. Derartiges eigentliches Papiergeld ging meist 
aus ursprünglich uneigentlichem, ans zwangskurslosem Staats 
papiergelde oder ails Noten solcher Banken hervor, die seitens 
des Staats ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Noteneinlösung 
entbunden wilrden. 
S 121. 
Der Werth des Papiergeldes hängt von der 
Sicherheit der mittels desselben verbrieften Forderung, 
bezüglich von der Sicherung letzterer durch hinlänglich 
verfügbares Vermögen oder voil dem Vertrauen zu der 
künftigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab, und beruht 
somit allgemeinhin auf beni Kredite des Ausstellers. Wankt 
letzterer, so tritt bei uueigentlichem Papiergelde nur eine 
Entwerthung gegen Münzgeld, bei eigentlichem Papiergelde 
aber eine besondere Werthsverminderung des papiernen 
Zahlungsmittels ein. 
Der dem Papiergelde jeweilig beigelegte Werth drückt sich 
aus: bei uneigentlichem Papiergelde unmittelbar in dessen dem 
Nennwerthe entsprechenden oder nicht entsprechenden Kurse, d. h. 
in dem Preise, zu dem cs gegen Münzgeld angenommen &gt;vird; 
bei eigentlichem Papiergelde aber, falls die gesetzliche Gleich- 
werthigkeit von Papier- und Münzgeld nicht zugleich thatsächlich 
besteht, keineswegs schon allein in dem Grade der zwischen jenem
        <pb n="245" />
        231 
§ 121. Kreditzahlungsmittel. 
und diesem eingetretenen Ungleichwerthigkeit, in dem Papiergeld 
preise des Metallgeldes (dem Agio der Rlünze und Disagia dev 
papiers), fonbern ^6^6^ in ben Qeiammtcn @d)Wanf ungen 
ber a%cmeincn Rauffraft beS Şa^tcrB, we#c # iŞrerfettê 
mit zunehmendem Mißtrauen vermindert und umgekehrt mit 
zunehmendem Vertrauen wieder hebt. _ . 
Die freiwillige und zugleich vollgiltige, mit Munzgell glcrch- 
werthige Annahme des Papiergeldes stützt sich auf du Voraus 
setzung, daß der Ausgeber (Emittent) sowohl den Willen als die 
Büfett #en werbe, ble @miöfung gegen Wün&amp;c (ßmWcrürung), 
falls eine solche zugesagt würbe, versprochenermaßen zu erfüllen, 
ober, fa%8 in Be&amp;ug auf @inlöfung feine Mtcperung gegeben 
würbe, doch wenigstens die Entwerthung (Deprecation) desselben 
gegen Münze zu verhindern. 
Einlösbares Papiergeld pflegt daher nur dann zum vollen 
Werthe der Münzmenge, auf die es lautet, angenommen zu 
werden, d. h. behauptet nur dann einen dem Nennwerthe genau 
«entsprechenden Kurswerth (Pari), wenn die Einlösung auch wirklich 
auf Verlangen stets erfolgt und ohne besondere Schivierigkeit zu 
erwirkeil ist. Volle Fähigkeit zur steten sofortigen Einlösung, von 
deren unbeanstandeter Bewirkung das Vertrauen zur Sicherheit 
der jedesmal umlaufenden Scheine also schließlich ganz über- 
wiegend abhängt, ist aber thatsächlich lediglich dann für alle Fülle 
vorhanden, wenn das ausgegebene Papiergeld eine Deckimg 
(Fundation) in sicher verfügbaren Vermögensbestandtheilen hat, 
uild ein zur laufenden Einlösung ausreichender Metallgeldbetrag 
(Einlösungsfond) in Vorrath gehalten wirb. Letzterer muß so 
bemessen fein, daß mittels desselben noch zuverlässig diejenige 
Papiergeldsliinme eingelöst zu Werben vermag, welche menschlicher 
Voraussicht nach höchstens, selbst unter den ungünstigsten Um 
ständen, vor Beschaffung weiterer Baarmittel zur Einlösungskasse 
zurückströmen kann, und braucht um so weniger groß zu sein, 
in je günstigerem Verhältnisse die ausgegebene Papiergeldmenge 
einerseits zu dem im Verkehre sich geltend machenden Bedürfe 
nach einem derartigen Zahlungsmittel und andererseits zu dem 
behufs der Einlösung leicht flüssig zu machenden Vermögen des 
Ausstellers steht, unb je festgewurzelter das Zutrauen zu dessen 
Zahlungsfähigkeit, Geschäftsführung und Redlichkeit ist. 
Die Aufrechterhaltung steter Einlösbarkeit (Konvertibilität) 
bleibt übrigens bei Banknoten deshalb am möglichsten, weil durch
        <pb n="246" />
        282 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
bcmi msgabc als S)at#n ani^ïi^ seitens bet Bans gemalter 
Geschäfte gleichzeitig Forderungen erworben werden, mit deren 
mcberein&amp;ieSung bic %otcnfcí)uíb selbst cbenfaßS micber in anriiet- 
kehrenden Noten eingezogen oder baar gedeckt wird. Denselben 
kann daher neben dem bereitzuhaltenden Baarvorrathe, welcher 
einer zwar gewöhnlichen, aber keineswegs allgemeingiltigen 
Annahme nach mindestens etwa ein Viertel bis ein Drittel der 
umlaufenden Notensnmmc betragen soll, durch leicht realisirbare 
Werthe in jenen mittels der Notenausgabe erworbenen Forde 
rungen eine vollständige Deckung (bankmäßige Fundation) gegeben 
werden. Staatspapiergeld hingegen tvird in der Regel nicht aus 
gegeben, um den damit aufgenommenen Kredit wiederum weiter 
p begeben, sondern um ein zur Bestreitung des Staatsbedarfes 
^forderlich gewordenes An leihen uiiverzinslich aufzunehmen. 
Fur dieses Papier bieten sich ausschließlich in dem zur Sicherung 
der Einlösbarkeit (als Metallfnndation) hinterlegten Edelmetall- 
schatze stets bereite Decknngsmittcl dar, während, falls letztere sich 
einmal in besonders bewegten oder sogar den geordneten Fort 
bestand des Staats bedrohenden Zeiten als unzureichend erweisen 
sotten, es immer# 111,1^8# faßen sann, bie barüber hinaus 
0#^%^ Wittel sancii genug pt ^a^iereinIöfung ffüffig 
«u machen, oder auch nur die alsdanii in Steuerzahlungen re 
an bie Staatskassen um so stärker prüdflrömcnbcn Steine 
emzubehalten und dadurch aus dem Verkehre zu ziehen. 
Uneinlösbares Papiergeld ist dagegen eine Anlveifung aus 
die Einnahmen der Zukunft. Solches wird nur in dem Maße 
vollgiltig angenommen, in welchem jene gesichert erscheinen und 
m welchem eS selbst wieder zu Zahlungen an den Ausgeber 
verwendbar ist. Der Staat kann deshalb leicht, so lange das 
vertrauen zur Gewissenhaftigkeit und Vorsicht seiner Verwaltniig 
der Sicherheit seiner Einkünfte re. unerschüttert ist, eine zu den 
an # p entriditenben Steuerungen in günstigem %erMIt= 
nlssc stehende Menge entweder überhaupt iiicht oder doch nur 
mittels ber feloeiiig üerfügbaren Snffcnbcftünbc cinlöSbarcu 
Papiergeldes dadurch im Umlaufe und gleichwerthig mit Münze 
erhalten, daß er zusichert, dasselbe jederzeit an Zahluiigsstatt. 
anstatt des Münzgeldes, bei den öffentlichen Kassen und zumal 
in (Lteuerzahlungen (Stcuerfnndation) anzunehnien. In unsicheren 
feiten, unb über eine bu^ bic 0cträc^tIic^kcit beS Staatskassen^ 
ncrfe# beschränkte Menge hinaus, kann jedoch uneinlösbares
        <pb n="247" />
        § 122. Krcditzahlungsmittel. 
233 
oder wenigstens nicht stets sofort einlösbares Papiergeld nur 
dadurch im Umlaufe erhalten werden, daß der Staat die Pflicht 
auferlegt, dasselbe unbedingt oder mindestens bis zu einem 
gewissen Zahlnngsbetrage anzunehmen. Dadurch kann nun zwar 
der Umlauf von den wirklichen Bedarf an derartigen Zahlungs 
mitteln weit übersteigenden Massen Papiergeldes, nicht aber auch 
das erzwungen werden, daß diesem mit theilweisem oder voll 
ständigem Zwangskurse versehenen Papiergelde ein dem Nennwerthe, 
dem gesetzlichen Kurse, entsprechender Werth beigelegt wird. 
§ 122. 
Papiergeld erhält sich daher, insofern nicht ein gesetz 
licher Zwang zu dessen Benutzung nöthigt, dauernd nur in 
der Menge im Verkehr, in lvelcher es durch den Kredit des 
Ausstellers hinreichend verbürgt erscheint und jeweilig zur 
Befriedigung des Bedarfs an Zahlungsmitteln erforderlich 
ist. Der zeitlich je nach letzterem Bedarfe wirklich vorhandene 
Papiergeldbedarf läßt sich aber niemals im Voraus ganz 
sicher bemessen. 
Papiergeld wird jederzeit um so williger angenommen, je 
größer und dringender der Bedarf nach solchem ist, und um so 
schwieriger, je geringer der bezügliche Bedarf ist. Mit dem 
Sinken des letzteren steigern sich die Ansprüche an die Qualität 
des Papiers. 
Der Bedarf an Papiergeld hängt von der schwankenden Größe 
des tvechselnden Geldbedarfes und außerdem von dem Umfange 
ab, in welchem sonstige Kreditzahlungsmittel benutzt werden. Bei 
jederzeit einlösbarem Papiergelde regelt sich die dem Bedarfe ent 
sprechende Menge dadurch von selbst, daß bei abnehmendem 
Bedarfe die nicht mehr zu dessen Befriedigung erforderlichen 
Papiergeldscheine an die Kasse des Ausgebers behufs der Aus 
wechselung zurückströmen, und daß bei zunehmendem Bedarfe der 
Ausgeber Gelegenheit gewinnt, seinen Kredit durch Wiederausgabe 
der inzwischen zurückgehaltenen Scheine wiederum in größerer 
Ausdehnung zu benutzen. 
Jedenfalls endlich ist das Anwendungsgebiet des Papiergeldes 
um so weiter, in je kleineren Stücken es ausgegeben wird.
        <pb n="248" />
        234 
Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
9 123. 
Die wirtschaftliche Nützlichkeit des uneigentlichen 
Papiergeldes, welches so lange, als es unentwerthet 
bleibt, Niemandem Verlust bringt, ergiebt sich übrigens 
daraus, das; dasselbe, während cs dem Ausgeber die mit 
einem unverzinslichen Darlehn verbundenen Vortheile ver 
schafft, dem Lande den kostspieligeren Gebrauch von Metall 
geld teilweise erspart, und einen verhältnißmäßigen Theil 
des sonst ans letzteres zu verwendenden Kapitals für ander- 
weite Zwecke verfügbar macht, nicht nur die Auszahlung und 
Versendung größerer Geldsummen wesentlich erleichtert, 
sondern auch die zeitweisen Schwankungen des Geldwerthes 
bmmnbcrt, tubeiit eg bog aU)tfd)m bem 
jeweiligen Vedarse an Zahlungsmitteln und beut Vorrathe 
an solchen erhalten hilft. Letzteren Dierist leistet jedoch eben 
nur frei umlaufendes, je nach dem wirklichen Vedarse des 
Verkehrs in größerer oder geringerer Menge in Umlauf 
kommendes Papiergeld. 
Uneigentliches Papiergeld gewährt dem Ausgeber, insofern 
es jederzeit einlösbar ist, nur einen stets fälligen und, insofern 
cs uneinlösbar ist, einen seitens des Kreditgebers (Papiergeld 
inhabers) durch Verwendung bei an die Kassen des Entittenten 
zu leistenden Zahlungen wenigstens gelegentlich znriickziehbaren, 
deshalb aber um so weniger werthvollen Kredit, je schwankender 
die Menge ist, welche davvit im Umlaufe bleibt. Der mit der 
Aufnahme einer unverzinslichen Schuld durch Ausgabe (Emission) 
von Papiergeld verbundene Vortheil, welcher bei'Staatspapier 
geld der gesammten Staatsgemeinschaft und bei Banknoten den 
Unternehmern der Bank zugntekommt, mindert sich auch unbedingt 
um so mehr ab, je beträchtlicher der behufs der Einlösung bereit 
zu haltende Baarvorrath oder je größer die Zurückhaltung bezüg 
lich der Wiederausgabe von an Zahlungsstatt zurückempfangenen 
Papiergeldsummen zeitweise sein muß, falls überhaupt gehörige 
Rücksicht auf stete Erhaltung des Paristandes genommen werden 
will. ^ Hieraus ergiebt sich zugleich, daß der Ausgeber in feinem 
cißcttften Interesse immer darauf bedacht bleiben muß, seinem 
Papiergelde einen möglichst festen Umlauf zu erhalten, lvelcher
        <pb n="249" />
        § 123. Kreditzahlungsmittel. 235 
inëbefonbere buri) b#n gu stark SBermcSrung gcfö^bct werben 
würbe. 
Ferner erspart derartiges Papiergeld den Gebrauch von 
SMctaKgcIb nur ebenso, Wie bieë buri) icbeë anbere (Mbfurrogat 
innerhalb seines besonderen Anwendungsgebietes geschieht. Dasselbe 
erlangt in dieser Beziehung lediglich deshalb eine hervortretende 
Bedeutung, weil es sich im Vergleich mit gewöhnlichen An 
weisungen und Wechseln dadurch auszeichnet, das; ew auf runde 
Beträge lautet, ungleich leichter au Andere übertragbar und 
demnach für die Zwecke des allgemeinen Verkehrs am veuvend- 
barsten ist. Ungeachtet seiner allgemeineren Verwendbarkeit ver 
mag es jedoch wieder ebensowenig, wie irgend ein anderes 
Kreditzahlungsmittel, das Metallgeld etwa gänzlich als Tausch- 
mittel entbehrlich zu machen, sondern vielmehr nur einen so 
beschränkten Theil desselben zweckmäßig zu ersetzen, daß daneben 
immerhin noch hinreichend viel Metall zu Zahlungen an dav 
Ausland, für etwa eintretende Krisen und die Bedürfnisse des 
kleinen Verkehrs vorhanden bleibt. 
Ueberhanpt eignet sich Papiergeld, welches ohnehin immer 
der Gefahr der Verfälschung unterliegt, leichter beschädigt und 
Verloren Wirb, alë ^Mangclb, ^a#tfü^^íicb nur guc Vertretung 
größerer Summen, während im Kleinverkehr der Gebrauch von 
Münzen entschieden bequemer und sicherer ist. 
Den wichtigen Dienst, die Werthsschwankungen des Metall- 
gcIbcB au0guglcii)cn, lei# cubiti) baë #0#^% eben nur bann, 
wenn dasselbe bei gesteigertem Geldbedarfe entsprechend vermehrt, 
in größerer Menge angeboten, und bei abnehmendem Geldbedarfe 
bcrMItwMig^erminbert wirb. Beibeë ist int Mgcmcincn 
bei Bans,wtcu'ber %aH, weil bic (Belaste ber Vaut sii) ¡e na# 
der im Geschäftsleben herrschenden Rührigkeit oder Flauheit aus 
dehnen und zusammenziehen, während Staatspapiergeld bis zu 
seiner Wiedereinziehung durch besondere Einberufung eine weit 
stetigere Vermehrung der Umlaufsmittel bedingt. 
Andauernd hingegen kann der Geldwerth nur etwa bedingungs 
weise durch diejenige Papiergeldmenge niedergedrückt werden, 
welche fortdauernd im Umlaufe verbleibt, nachhaltig das Angebot 
au Geldsurrogaten vermehrt und dadurch ganz ähnlich zn 
wirken vermag Wie eine wirkliche Geldvermehrung von gleichem 
Betrage.
        <pb n="250" />
        236 
Ņuch 3. Kap. 2. Circnlationsmittel. 
§124. 
% @c0äbiic^fcit bcë eiocHtíicScn Ropier, 
gcíbcê, rnel^eg ber steten (&amp;#r ber Bcrt^bcrmiubcrung 
unterliegt, ergiebt sich bagegen barans, das; dasselbe nach 
getretener entmertĢnng n^t nnr bog %e#nunben ber 
JJtuit^e ans bem Umlaufe, saubern burch seine eigenen Werths- 
Mlimnfungen angles ulte übeïen goígen Ģcrbcifûbrt, bie mit 
einer fürtmü^renb unsteten 0elbmert#bertinberuug u,mu&amp;= 
ôļàh vàndeu sein müssen, unb somit ben Verkehr höchst 
Eigentliches Papiergeld ist eine seitens des Schuldners zwangs- 
MMZM-Z 
issisi 
■1
        <pb n="251" />
        § 124. Kreditzahlungsmittel. 
237 
Uebrigens beruhen die schädlichen Wirkungen des eigentlichen 
Papiergeldes, welches nach eingetretener Entwerthung das Münz 
geld nicht blos als Tauschmittel, sondern zugleich als allgemeines 
Preismaß zu verdrängen vermag, hauptsächlich darauf, daß mittels 
desselben neben dem Metallgelde eben ein zweiter Werthsmesser 
geschaffen wird, der seinerseits in einem schwankenden, je nach 
dem augenblicklichen Vertrauen zur künftigen Zahlungsfähigkeit 
des Ausgebers ungleich werthgeschätzten Zuknnftswerthe besteht. 
Indem der papierne Werthsmesser in seinem eigenen Werthe 
schwankt, bei wachsendem Mißtrauen plötzlich einschwindet und 
bei hoffnungsvollerem Zutrauen sich ebenso wieder ausdehnt, 
treten in oft jähem Wechsel die bereits weiter oben erwähnten 
Folgen einer Geldentwerthung oder Geldwerthssteigerung mit 
ihren Rückwirkungen auf die Vermögensvertheilung ein, ent- 
werthen oder erhöhen sich also die schwebenden Schuldverbindlich 
keiten, während die Papiergeldpreise aller Güter sich ebenfalls 
verändern, und zwar am schnellsten diejenigen des Metallgeldes, 
langsamer diejenigen der übrigen Waaren. Wegen letzterer 
Beziehung schützt bei Abschluß von Geschäften nun selbst die aus 
drückliche Vereinbarung auf Zahlung in Münzgeld deshalb nicht 
mehr vor Verlusten, weil der Kurswerth der Münze wenigstens 
innerhalb kürzerer Zeit leicht noch schneller und ungleichmäßigcr 
schwankt als die allgemeine Kaufkraft des Papiers. Ebensowenig 
läßt sich alsdann, iveil diese allgemeine Kaufkraft des entwcrtheten 
Papiers durchaus nicht in demselben beschleunigten Maße abnimmt, 
in welchem das Agio der Münze steigt, durch Umrechnung der 
älteren, vor Aufkommen der Papiervalnta entstandenen Geld 
schulden nach jenem Kurswerthe sicher erreichen, daß der Gläubiger 
gerade so viel, nicht mehr und nicht weniger, wiedererhält, als 
er hingegeben hat. 
Entwerthetes Papiergeld macht sonach als gesetzliches Zahlungs 
mittel durch seine fortwährenden Werthsschwankungen den Verkehr 
allgemcinhin lind zumal mit dem Auslande unsicher, erschwert 
insbesondere auch die Kreditgewährung auf längere Fristen, und 
verursacht in weiterer Folge der eingetretenen Gcschäftsunsicher- 
heit eine nach und nach von einem Artikel zum andern fortschreitende 
und schließlich durchgängig werdende wirkliche Vertheuerung aller 
Waaren. Außerdem verschlimmert es auf die Dauer selbst wieder 
die Finanzlage schon deshalb, weil der Werth des Steuerertrages, 
insofern nicht etwa z. B. Zölle re. in Münze entrichtet werden
        <pb n="252" />
        238 Buch 3. Kcip. 2. Circulationsmittel. 
müssen, mit der Entwerthung des Papiers abnimmt, die Beträcht 
lichkeit der Staatsausgabe dagegen mit dem Steigen der 
Papiergeldpreise zunimmt, und schädigt zugleich fortdauernd den 
Staatskredit, der so lange, als die Verzinsung der Staatsschuld 
in entwerthetem Papier erfolgt, ein mißlicher bleibt. 
KreditkL'rdernngñnüttel. 
8 1%. 
Befördert aber wird der Kredit durch Alles, wodurch 
Kreditnehmen nub Kreditgeben leichter und gleichzeitig sicherer 
gemacht wird, also außer durch Einrichtungen, welche die 
Benutzung des Kredits vermitteln, durch eigentliche Banken 
und besondere Kreditanstalten, namentlich aneli durch wirksame 
Kreditgesetze. 
Nebenbei können zu bcu Kreditförderungsmitteln außerdem 
noch solche Einrichtungen gerechnet werden, welche die Beurtheilung 
der vorhandenen Kreditfähigkeit erleichtern. So wird z. B. rück 
sichtlich des auf Grundbesitz zu gewährenden Kredits die Beur 
theilung der Kreditfähigkeit erleichtert durch das Vorhandensein 
einigermaßen zuverlässiger Anschlüge von Grundstücken und 
Gebäuden, durch die Steueranschläge der Grundsteuer-Kataster 
und durch den Betrag, zu welchem Gebäude gegen Feuersgefahr 
versichert sind. 
8 126. 
Unter Banken verstand man ursprünglich Anstalten, 
welche ein von den Unternehmern zusammengeschossenes 
Kapital zur Vermittelung von Zahlungen und zur Betreibung 
von Geldgeschäften benutzen. 
Im Laufe der Zeit aber haben sich die Banken zil 
allgemeinen mit Kredit handelnden Uriternehmungen 
erweitert, als welche dieselben nunmehr, indem ihr eigenes 
Kapital den Garantiefvnd abgiebt, Kreditgeschäfte machen. 
, Schon frühzeitig war an solchen Marktplätzen, &gt;vv verschiedene 
Völker mit einander verkehrten, das Abschätzen der Münzen
        <pb n="253" />
        § 125. 126. Kreditförderungsmittel. 239 
und der Metalle, das Wägen derselben und das Ermitteln ihres 
Gehalts, sowie der damit in Verbindung stehende Geldwechsel 
und Handel mit Edelmetallen ein besonderer, nicht leicht zu 
entbehrender Geschäftszweig geworden. Im Mittelalter wurde 
dann die italienische Benennung Banco für den Tisch, welchen 
der Schätzer und Wechsler aufschlug, um daran seine Geschäfte 
zu betreiben, die Bezeichnung für das Gewerbe selbst, das sich 
nach und nach über den Kreis des Geldwechslcrgeschäfts auf die 
Uebernahme fremder Gelder zur Aufbewahrung, auf die Leistung 
von Zahlungen nach erhaltener Anweisung, auf Gewährung von 
Vorschüssen rc. ausdehnte, und sich dadurch zum Bankiergeschäfte 
erhob, aus welchen: nachher das nicht mehr von Einzelnen 
sondern von mehreren Gesellschaftern (Einlegern, Theilnehmern, 
Aktionären) betriebene Bankgeschäft hervorging. 
Ebenso waren die ersten Banken lediglich Anstalten, bei 
denen größere Geschäftsleute Geldsummen zur Bestreitung ihrer 
gegenseitigen Zahlungen einlegten, um diese durch bloßes Ab- 
und Zuschreiben von dem Conto des die Zahlung Leistenden 
auf das Conto des Empfängers der Zahlung in einem der 
Gefahr der Verfälschung re. nicht unterworfenen Bancogelde 
ausgleichen zu können. In der That konnte auch, da in früherer 
Zeit die Münzen oft schlecht warei: und häufig ein sehr 
beschränktes Umlaufsgcbiet hatten, Münzverlusten und anderen 
aus der Verschiedenheit der Münzen hervorgehenden Unzulänglich 
keiten an: einfachsten dadurch vorgebeugt werden, daß man bei 
den Banken die Münzen nur nach ihrem Metallgehalte annahm 
und diesen ans ein bestimmtes Bankgeld, auf Metall-Einheiten, 
entweder das Gewicht selbst oder ein in Münze gar nicht aus 
geprägtes Rcchnuugsgeld, reducirte. Späterhin wurden die in 
der Bank genlachten Einlagen ebenfalls zu Leihgeschäften auf 
kurze Fristen benutzt, und im Verlaufe der Zeit verband man,, 
um dei: Bankkredit möglichst vielseitig auszunützen, mit den 
ursprünglichen Geldgeschäften überhaupt die verschiedenartigsten 
Kreditgeschäfte. Die früheren „Geldbanken", welche ihre Geschäfte 
mit eigenem Kapital machten und nur nebenbei hierzu gleichfalls 
den ihnen durch anvertraute Gelder oder durch Annahme auf 
sich selbst ausgestellter Anweisungen (Bankiwten) gewährten Kredit 
mitbenutzten, erweiterten sich so nach und nach zu „Kreditbanken",, 
zu Kredit vermittelnden Unternehmungen, welche Kredit auf 
nehmen, um denselben weiter zu begeben, und die Sicherheit
        <pb n="254" />
        240 
Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
ihrer Geschäftsführung durch das zur zeitweiligen Uebertraguug 
von Ausfällen sowie zur schließlichen Deckung wirklicher Verluste 
verfügbare Stammkapital verbürgen, den erstrebten Gewinn aber 
&gt;vie jedes andere Handelsgeschäft dadurch erlangen, daß sie ihre 
Waare, den Kredit, sich möglichst wohlfeil zu verschaffen und 
thunlichst vorthcilhaft wieder zu verkaufen suchen. 
Uebrigens sind die Banken entweder Privat- oder Staats 
banken. Letztere werden unmittelbar vom Staate oder wenigstens 
unter dessen Betheiligung errichtet und vermitteln, neben dem 
Betriebe sonstiger Bankgeschäfte, Geldgeschäfte des Staats, die Ueber 
nahme und den Absatz von Staatsanleihen re. Die hiermit für den 
Staaatshaushalt verbundenen Vortheile lassen sich jedoch beim 
Vorhandensein hinlänglich großer und zuverlässiger Privatbanken 
in ähnlicher Weise schon dadurch erreichen, daß die Finanzverlvaltung 
in regelmäßige Geschäftsverbindung mit einer solchen tritt. 
8 127. 
S)ie Widrigsten 0anfgefd)äfte finb neben bem 
Raubet in geprägten nnb »»geprägten ebeíen ÄRetaKen: baë 
BeMitengefdßft, ba§ ®iroge#äft, ba§ 3ettelge#äft, ba§ 
ßontükrrentge^öft, ba§ 3)i§conto= ober SZBcdrcfgefdßft, 
baê Lombard- nnb Hypothekengeschäft, nnb endlich das 
Effectengeschäft. 
Der Münzcnhandel ist nothwendig mit dem Handel in Edel 
metall verbunden, da fremde Geldsorten häufig eben nur als 
Metall zu verwerthen sind. Uebrigens wird der Geldwechsel 
gegenwärtig weniger von den großen Bankinstituten, welche sich 
höchstens etwa mit dem Ankauf beträchtlicherer Summen zu 
befassen pflegen, als von den Privatbanken oder als besonderes 
@6^1^48(^96^0^ betriebe». ' 
Ņàr Depositcngeschäft erfolgt die Hinterlegung entweder 
zur Aufbewahrung, zur Verwaltung oder zur Benutzung. Ein 
Deposit zur Aufbewahrung ist es, wenn ein Werths 
gegenstand behufs zeitweiser Aufbewahrung hinterlegt wird, um 
ihn dadurch irgend welchen Gefahren zu entziehen. Ein Deposit 
zur Verwaltung dagegen ist dasjenige, welches der Bank, 
die dabei nicht allein Aufbewahrerin, sondern auch Beauftragte 
wird, mit dem Aufträge übergeben wird, die auf dasselbe Bezug
        <pb n="255" />
        § I'll. Kreditförderungsmittel. 
241 
Abenden Geschäfte zu besorgen. Ein Deposit zur Benutzung 
endlich besteht darin, daß die Bank Geldbeträge unter bestimmten 
Bedingungen über Verzinsung und Rückzahlung annimmt, um 
dieselben entweder auf Verlangen jederzeit oder nach Ablauf 
einer bestimmten Frist ihrem Werthe nach zurückzugeben. Der- 
m-tioc ^Mitc sin!) Baric#, bereu %8ertb für bic Baus non 
bei Dauer und Sicherheit des ihr dadurch gewährten Kredits 
abhängig ist. Sie sind in demjenigen Betrage ihrer Gesammt- 
suinme, tvelcher nicht zur Bestreitung der laufend verlangten 
Rückzahlungen gebraucht wird, in der Bäukkasse entbehrlich für 
oitbcre ^mecfe verfügbar unb sönnen ba^er ingmifeben luiebcr 
ßroßicH Z^eiie cms enifpreebenb surge Fristen auggefiebeii 
Ba§ 0iro = @eMäft, burd, me%e8 urfprüngiiebnament, 
M) auch eine feste Valuta geschaffen werden sollte, besteht in 
ber &amp;erm,Mmig ^twigm burcf) einsame 
Uin,cbreibung ((Minrung) burcf, uub Smicbrciben auf beit 
Äontog, welche die betreffenden Geschäftsleute mittels Einzahlung 
bet ber ^aiif auf igren 920111611 eröffnet babcu. Später fain 
.ÄlÄîïÄïSŗ,! 
^ A' 111 Silberbarren gemachten Einlagen theiliveise zu 
-Vorschüssen auf Gold ec. zu benutzen. Eigentlich sind und 
bleiben jcW) bie einsagen auf @inWbnW nur Depositen ;ur 
&amp;criuaitung, benen gegenüber bie Bans alö gemciIIfcbaftíi^^e 
Kapenfuhrerin der Einleger erscheint, weshalb sie solchen Falls 
für die Aufbewahrung und Zahlungsvermittelnng gewisse Ber- 
gútungcn (^robifiauen) gur Bccfuug i^cr ®cfd)äftgfoficit 
beansprucht. 
Das Zettel- oder Banknoten-Geschäft besteht in 
der Ausgabe von Bankpapiergeld (Zettel oder Noten), d. h. 
von ^"Weisungen der Bank auf sich selbst, welche auf Sicht an 
den Ueberbrlnger zahlbar sind. Dasselbe hat sich aus dem 
Bepüfilcngcfcbaft burcf) ^^Ig^^ca^mg bon Bepofikipcbeiiieii für 
obgcrimbctc Bbeiibcträgc bc&amp; bintcriegtcn @cíbcg gu ben uueiL 
Haupthilfsniittel entwickelt, mittels dessen die Banken gegen 
wärtig Kredit aufnehmen, aber schließlich doch lediglich i„ öcm 
Maße aufzunehmen vermögen, in ivelchem gleichzeitig ein hi, 
lioteiiauggabe erinögiicbeiiber debars nach SWe^cu uorbmibeu 
Ml- Die bereits weiter oben bei Erörterung des Papiergeldes 
Schober, Loikswirthschaftslehre. 3. Sliifl. ^ J
        <pb n="256" />
        242 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittcl. 
näher erwähnten Banknoten gleichen, als in Anweisungen auf 
Sicht gegebene Zahlungsversprechungeu, einem stets fälligen 
Deposit, wodurch wenigstens theilweisc auch nur ein stets fälliger 
Kredit zur Verfügung gestellt wird. Dieser darf seitens der 
Bank ausschließlich so benutzt werden, daß die Einlösung der 
eingehenden Noten gegen baarcs Geld stets möglich ist, und daß 
durch pünktliche Bewirkung letzterer der Bankkredit selbst unverletzt 
aufrecht erhalten werden kann. Die Guthaben der Banknoten- 
Jnhaber können daher, insoweit sie nicht behufs hinlänglicher 
Anfüllung des als Einlösungsfond jeweilig in ungleicher Höhe 
benöthigtcn Baarvorrathes ohnehin wirklich in Metall vorräthig 
gehalten werden müssen, nur zu solchen Geschäften benutzt 
werden, aus welchen sie stets wieder, wie z. B. insbesondere 
aus dem Diskonto- und Lombardgeschäft, in verhältnißmäßigem 
Betrage und innerhalb kurzer Frist zurückzuziehen sind. Grund- 
eigenthum, Hypotheken re. würden hingegen zwar eine bedingungs 
weise sichere, jedoch im Einzelnen und zumal im Ganzen zu 
schwer realisirbare Notendcckung abgeben, welche allerhöchstens 
für denjenigen Notentheil als ausreichend zu erachten wäre, 
von welchem man etwa annehmen wollte, daß er sich selbst noch 
während der allerschlimmsten Krisen zwangslos im Umlaufe 
erhalten ließe und deshalb überhaupt keine bankmäßige Deckung 
bedürfe. 
Das aus dem älteren Girogeschäft hervorgegangene und 
mit dem Incasso-Geschäft, der Einziehung fremder Forde 
rungen, welche an die Bank durch Anweisungen oder Wechsel 
übertragen worden sind, in nächstem Zusammenhang stehende 
Kontokorrent-Geschäft besteht in der Gewährung einer 
laufenden Rechnung, welche in Bezug auf das gegenseitige 
Soll und Haben der Bank und des Rechnungshabenden unter 
beiderseitiger Anrechnung von Zinsen nur von Zeit zu Zeit 
abgeschlossen wird. Eine solche wird entweder als Depositenrechnung 
durch Einzahlungen oder als Kassenrechnung gegen verbürgten 
Kredit und nur ausnahmsweise auf Blanco-Kredit, d. h. auf 
einen Kredit, für welchen lediglich der Kontokorrent-Inhaber 
haftet, eröffnet. Ueber die durch Uebertragung von Baargeld oder 
Geldforderungen entstandenen Depots und den ihnen sonstwie 
eingeräumten Kredit verfügen die Kunden, für welche die Bank 
zum Einnehmer, Kassenhalter und Zahlmeister tvird, durch 
Zahlungsanweisungen, sogenannte Checks. Die Checkzahlung
        <pb n="257" />
        16» 
§ 127. Kreditförderungsmittel. 
243 
erspart dabei nicht nur dem Einzelnen die Nothwendigkeit einer 
großem Kassenhaltung, sondern erleichtert zugleich die Aus 
gleichung der gegenseitig zu leistenden Zahlungen durch bloße 
Umschreibung in den Bankbüchern oder durch Kompensation der 
wechselseitigen Forderungen unter den verschiedenen Bankhäusern. 
Unter Diskonto-Geschäft versteht man die Uebernahme 
und Auszahlung von Platzwechseln vor deren Verfall unter 
Abzug der Zinsen für die Zeit vom Tage der Auszahlung bis 
zuni Verfalltage als des Preises für den gewährten Kredit. 
Unter Wechsel-Geschäft dagegen begreift man den Ein- und 
Verkauf nicht am Sitze der Bank zahlbarer Wechsel, wobei neben 
dem Preise des dadurch gewährten Kredits, dem Diskonto 
(dem Zinsfüße für frühere Zahlung), noch der Preis der Wechsel 
selbst, der Kurs derselben, in Betracht kommt. Durch die 
Diskontirung erlangt der forderungsberechtigte Geschäftsmann 
die Möglichkeit, sein Kapital schon vor dem Fälligkeitstermine 
wieder zu neuer Verwendung flüssig git machen. 
Das Lcih-Geschüft, Pfand- oder Lombard-Geschäft 
(deshalb so genannt, weil man nach der Entstehung von Leih 
häusern in der Lombardei die Einrichtung solcher durch Lombarden 
auch in andere Länder übertragen wurde) besteht in der Gewährung 
von Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Werthgegenstände. 
Als Unterpfand werden dabei namentlich Edelmetalle und 
Werthpapicre angenommen, außerdem jedoch nur solche Waaren, 
welche der Gefahr des Verderbens oder der Entwerthung nicht 
leicht unterworfen sind und ohne Schwierigkeit bei der Bank 
selbst oder in Lagerhäusern in Verwahrung genommen werden 
können. Die Beleihung selbst kann hierbei immer nur auf 
kürzere Zeit geschehen, während die Höhe derselben durch das 
Maß der möglichen Entwerthung des Unterpfandes beschränkt ist. 
Sie ermöglicht für den Eigenthümer des Pfandes die einstweilige 
Benutzung des Werths eines nicht gern gänzlich wegzugebenden 
Gegenstandes oder auch das bessere Abwartenkönnen einer für 
die Verwerthung geeigneteren Zeit. 
Das Hypotheke «-Geschäft besteht in der Beleihung von 
unbeweglichen Unterpfändern, von Ländereien und Gebäuden. 
Solche Darlehen, welche nicht auf kurze Zeit bemessen werden 
können, vermag aber eine Bank nur dann zu machen, wenn sie 
selbst entweder in ihrem eigenen Kapitale oder in sonstiaen 
Mitteln genügend lange Kredit besitzt.
        <pb n="258" />
        244 Buch 3. Kap. 2. Eirculationsmittel. 
Das Effecten-Ges cha ft oder Geschäft in Börsenpapieren 
besteht in dein An- und Verkauf kurshabender Werthpapiere 
(Effecten), Schuldverschreibungen der Staaten, Aktiengesell 
schaften ac., um entweder nur den Verkehr mit diesen Papieren 
gegen Provision zu vermitteln oder in denselben selbst zu speknliren. 
Diese verschiedenen Bankgeschäfte habeil sich nach lind nach 
aus dem Geldwechsel und dem Depositen- nebst Giro-Geschäft 
eben so entwickelt, wie seinerzeit ans beut Wechsler der Bankier 
und aus dein Theiluehmer ait der Girobank der das Bankknpital 
aufbringende Aktionär hervorging. Je nach dem Vorherrschen 
des einen oder anderen Geschäfts unterscheidet man die Banken 
in Depositen-, Giro-, Zettel-, Kontokorrent-, Diskonto-, Lombard-, 
Hypotheken-, Effecten-Banken ;c. Jede derselben muß jedoch 
mindestens zwei Hauptgeschäfte betreiben, ein Passivgeschüft, durch 
welches neben dem eigenen Kapital die Mittel zur Zahlungs- 
Vermittelung oder zuiit Kreditgeben beschafft, lind ein Aktivgeschaft, 
durch welches die eigenen und fremden Kapitalien mittels 
Ausleihens re. nutzbar gemacht werden. 
Die Gefahren endlich, denen die Banken so oft beim Betriebe 
ihrer Geschäfte erlagen, sind meist dadurch herbeigeführt worden, 
das; diese Anstalten einen Kredit verkauften, den sie selbst zwar 
in gleichem Betrage, aber nicht auch in gleicher Qualität hatten. 
Namentlich ist häufig der Kredit, welchen die Banken den Staaten 
und deren Regierungen gewährten, sehr verschieden von demjenigen 
gewesen, der ihnen selbst zur Verfügung stand. Es ist deshalb 
z. B. jedenfalls zweckmäßiger, das sogenannte „Notenmonopol" 
nicht durch ein seitens der Bank dem Staate gegebenes Darlehen, 
sondern durch einen Antheil ant Reingewinn oder durch eine 
sonstige Gegenleistung bezahlen zu lassen. 
S 128. 
9H9 üefünberc ßrebitniiftaltcn cecinen ade 
diejenigen Anstalten, welche nicht allgemeinhin, sondern 
vielmehr ausschließlich oder doch wenigstens ganz über 
wiegend für bestimmte einzelne Bedürfnisse ititb Zwecke die 
Vermittelung zwischen den Kreditsuchenden imb den Kredit- 
anbietenden entweder auf Grund einer Gemeinschaft des 
Kredits seitens der Kreditbedürftigen oder mittels eines
        <pb n="259" />
        § 128. 129. Kreditförderungsmittcl. 245 
durch die ausleihenden Unternehmer aufgebrachten Kapitals 
übernehmen. 
Das gleichzeitige Betreiben ganz verschiedenartiger Kredit 
geschäfte durch eine und dieselbe allgemeinere Kreditanstalt ist 
theils geboten, falls jene sich gegenseitig bedingen oder wenigstens 
angemessen ergänzen, theils unumgänglich, wenn sich für den 
Betrieb gleichartiger Kreditgeschäfte noch kein hinreichend großer 
Wirkungskreis darbietet, oder kann auch durch die beträchtliche 
Größe eines derartigen Unternehmens, welche zur Verbindung 
unterschiedlicher Geschäfte befähigt, gerechtfertigt sein. Die Noth 
wendigkeit und zunehmende Unentbehrlichkeit besonderer, für 
bestimmte einzelne Bedürfnisse und Zwecke berechneter Kredit 
anstalten aber beruht darauf, daß die Qualität des Kreditbedürfnisses 
je nach den Zwecken, für welche Kredit gesucht wird, äußerst 
verschieden ist, und daß diese Verschiedenheit bei gesteigerter 
Kreditbenutzung immer schärfer hervortritt. 
Letztere Anstalten vermögen übrigens durch ihr vermittelndes 
Dazwischentreten zwischen Schuldner und Gläubiger ebenfalls 
nicht mehr zu leisten, als für solche Unternehmungen und wirth- 
schaftlichc Zwecke, welche mit größter Wahrscheinlichkeit dann 
einen günstigen Erfolg erwarten lassen, wenn sie mit ansrcichcn- 
dein Kapital unternommen und bezüglich verfolgt werden, dieses 
Kapital unter möglichst Vortheilhaften, sowie insbesondere dem 
eigenartigen Krcditbcdürfnisse der Schuldner entsprechenden 
Bedingungen zu verschaffen, und zugleich für die Besitzer von 
zum Ausleihen bestimmten Geldkapitalien das Kreditgcbcn durch 
Uebernahme des damit verbundenen Wagnisses, Beseitigung der 
beim unmittelbaren Ausleihen an Einzelne zu befürchtenden 
Unznträglichkcitcn, Erleichterung der Zurückforderung oder For- 
derungsübertragung ?c. thunlichst sicher und zusagend zu machen. 
# 129. 
Unter diesen besonderen Kreditanstalten sind hauptsäch 
lich zu unterscheiden neben den älteren, zur Uebertragung 
vorübergehender Noth bestimmten L ei h an sta l ten, den Leih 
häusern und Hilfskassen, zunächst Grundkreditanstalten 
(Jmmobiliar-Kreditanstalten), lvelche für den Grundbesitz 
den ans Grundstücke und Gebäude zu nehmenden langfristigen
        <pb n="260" />
        246 
Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Kredit vermitteln, und alsdann Betriebskreditanstaltcn 
(Mobiliar-Kreditanstalten), welche den Unternehmungen des 
einen oder anderen Erlverbszweiges kurzfristigeren Kredit 
für die Zwecke des laufenden Betriebs gewähren, wogegen 
die Begründungs-Kreditanstalten (Kredit-Mobiliers) 
die Beschaffung des behrsts Gründung und Erweiterung 
größerer gewerblicher Unternehmungen erforderlichen Kredits 
übernehmen wollen. 
Die älteren Lei Hanstal ten haben gegenwärtig ihre 
ursprüngliche Bedeutung als halbe Wohlthätigkeitsanstalten nur 
noch für diejenigen Fälle behalten, in denen zur Bestreitung des 
Lebensunterhaltes in Nothfällen Kredit gesucht wird. Dieselben 
können in Leih- oder Pfandhäuser und in Hilfskassen 
unterschieden lverden. Erstere leihen nur gegen Faustpfänder, 
letztere auch ohne Unterpfand auf die Hoffnung hin, das; die 
angenblickliche Bedrängnis; des Borgenden eine nur vorübergehende 
sein werde. 
Grundkreditanstalten sind theils als Landes- 
K re dit an stalten unmittelbar von den Regierungen, theils 
als besondere Hypothekenbanken von Privatunternehmern 
auf Grund eines eingeschossenen Actienkapitales oder von Kor 
porationen mittels im Vermögen derselben befindlicher Kapitalien 
gegründet, am häufigsten aber als Kreditvereine (land 
schaftliche Kreditanstalten, Landschaften) dadurch gebildet worden, 
daß sich Grundeigenthümer zu einem Kreditverbande vereinigten. 
Solche Anstalten sichern und erleichtern den gegen Verpfändung 
von Grundeigenthum zu gebenden und zu nehmenden Kredit 
dadurch, das; eine Gesammtheit für die Schuld, deren Verzinsung 
und Rückzahlung haftet, welche letztere seitens des einzelnen 
Schuldners in der Regel auch durch Tilgung mittels eines dem 
gewöhnlichen Zinse zugeschlagenen Tilgungsprocentes oder in 
Theilzahlungen bewirkt werden kann, und das; ferner Pfandbriefe 
(Obligationen) kurshabende und deshalb leicht umzusetzende 
Papiere sind, während die Übertragung gewöhnlicher Hypothekar- 
schuldverschreibungen an Andere mit Weitläufigkeiten und 
Schwierigkeiten verbunden bleibt. Ihre nähere, hier nicht weiter 
zu verfolgende Einrichtung ist zwar im Einzelnen lvieder eine 
vielfach verschiedenartige, im Allgemeinen aber um so entwickeltere, 
je mehr die solidarische Haftung der Schuldner und das KüudigungS-
        <pb n="261" />
        § 129. Kreditförderungsmittel. 
247 
recht der Gläubiger hinwegfällt, auf die Inanspruchnahme außer 
ordentlicher Vorrechte zu verzichten und die mögliche Höhe der 
Beleihung dem vollen Werthe des Unterpfandes anzupassen gesucht 
wird. Jedenfalls haben die Hypothekenbanken den^ vorwiegend 
landwirthschaftlichcn Kreditvereinen gegenüber den Vorzug einer 
mehr bankmäßigen Organisation voraus, zufolge deren sie neben 
bei zugleich dem Mobiliarkreditbedürfnisse des Landwirths zu 
dienen und bedingungsweise sogar insoweit Papiergeld auszugeben 
vermögen, als dieses nicht etwa nur in hierzu ungeeigneten 
hypothekarischen Forderungen eine unzulängliche, sondern in jeder 
Zeit verfügbaren Baarbeständeu und sonstigen durch anderweite 
Geschäfte erlangten leicht realisirbaren Werthen die wirklich 
erforderliche Deckung findet. 
Eine besondere Art von Jmmobiliar-Kreditanstalten bilden 
endlich die gewöhnlich als sogenannte Rentenbanken ein 
gerichteten Ablösungs- und Melioratiouskassen. Erstere 
vermitteln die Beschaffung und Tilgung von zur Ablösung auf 
Grundstücken ruhender Lasten benöthigteu Ablösungskapitalien, 
letztere diejenige von Anlagskapitalien zur Ausführung solcher 
Grundstücksverbesserungen, z. B. Ent- und Bewässerungsanlagen, 
welche durch iïļrc Wirkungen die Leistungsfähigkeit des Grund 
besitzers nicht nur sicher, sondern ebenfalls alsbald und nicht erst 
in ferner Zukunft verhältnißmäßig erhöhen. Beide gewähren 
jene Bermittelung, indem sie die betreffenden Kapitalbetrüge 
durch Ausgabe von Schuldscheinen (Rentenbriefen) aufbringen 
und von den Verpflichteten in Zeitrenten, mittels deren die 
ganze Schuldigkeit innerhalb einer bestimmten Reihe von Jahren 
getilgt wird, wiedereinziehen, bezüglich auch die schnellere, volle 
oder theilweise Tilgung durch Kapitalzahlungen freistellen. 
Zu den gleichfalls entweder durch Bereinigung der Kredit- 
bedürftigen oder durch besondere Unternehmer unternommenen 
Betriebskreditanstalten zählen neben den überwiegend dem 
Handel und der Großindustrie dienstbaren Bankeinrichtungen 
insbesondere auch alle diejenigen Ges chäftskreditau st alten, 
welche au Solche, die bei Banken keinen Kredit finden, dennoch 
aber sowohl kreditbedürftig als kreditfähig sind, mit Rücksicht auf 
deren Erwerbsverhältnisse und ans deren noch nicht vollendete 
oder wenigstens noch nicht verwerthete Hervorbringungen hin 
Vorschüsse gewähren, z. B. also die durch Vergesellschaftung von 
kleineren Gewerbtreibenden re. gebildeten Vorschuß-Vereine
        <pb n="262" />
        248 23nd) 3. Kap. 1. Circulationsmittcl. 
(Volksbanken), bei denen recht eigentlich eine Gemeinschaft des 
Geschaftskredits zur Grundlage für den gewerblichen Kredit des 
Einzelnen gemacht wird, und verschiedene andere Vorschuß- 
Kassen. Derartige Einrichtungen dienen sämmtlich dazu, das 
während der Production bis zum Verkaufe des Products in 
jener angelegte Kapital vor der Zeit, zu welcher es durch Ein 
gang des Verkaufspreises wieder flüssig wird, verfügbar m 
machen. 
Die Begründungs-Kreditanstalten (Industrie-Kredit 
anstalten), welche sonst vereinzelt bleibende Kapitalien zu einer 
überlegenen Kapitalmacht vereinigen wollen und fid/ weitere 
Mittel zur Gewährung langlänfiger Vorschüsse durch Ausgabe 
verzinslicher, auf den Namen oder Inhaber lautender Sch'nld- 
vcrschicibungen zu verschaffen suchen, sind erst in neuerer ffcit 
durch das Kreditbedürfniß der großen und namentlich der durch 
Aktiengesellschaften unternommenen Unternehmungen hcrvor- 
ßcrufcii worben. Gofdjc grHMtm bcrmögcn mm alTcrbmqa für 
mbuftricHc ober ßrcbit^anbcIë41ntcrne#mn8cn, 5. 93 Don @ifen- 
#:!«,, 93crgwerfcn ?c., inbem fie fid) anfänqiidi an 
biefeii bunt) bon ^fticn ober in sberci: 98eife 
betheiligen, die Bildung eines ausreichenden Kapitals zu ver 
mitteln. Sie konnten auch, wenn sie an den vermittelst ihrer 
#fc begränbeten ober erweiterten @cfd)öftcn geraumere #cit 
hindurch in nach und nad) vermindertem Maße einstweilen 
bethciligt blieben, deren Fortgedeihen wesentlid) fordern, und 
ferner überhaupt durch die selbst betriebenen Bankgeschäfte solchen 
am mienfopitaî borbengen, weid,c nid,t bard) 
beit Betrag des zu erwartenden Reinertrages, sondern durch 
sonstige Umstände, z. B. durch ein in Folge anderweit großen 
Kapitalbedarfs starkes Angebot von derartigen Effecten, bedingt 
sind Um möglichst hohe Gewinnste zu erzielen, trachten dieselben 
ledoch meist nur danach, die gezeichneten Aktien thunlichst bald 
Wteber, nähern cg gelungen ist, Zutrauen gu bem nenen Wer« 
gît erweden, gu günstigem ^Turfc bortI}ciiqaft gu ber. 
kaufen, und ihr Kapital in so gearteten Spccnlationcn durdi 
neue Emissionen bon mien ,mb ^rioritätg. 
obligationcn schnell umzuschlagen. Außerdem stehen diesen Allerlei 
unternehmenden Kreditanstalten die beiden nicht zu untersdiäücn- 
ben Sd^Wierigfeitcn entgegen, baff cincrfcitg ilfre Scitung m,gemein 
lchwierig, die Art ihres Geschttftcmachens für eine Äktiengescll-
        <pb n="263" />
        § 129. 130. Kreditförderungsmittel. 249 
schaft gar zu verwickelt, und andererseits das Bedürfniß, welches 
sie befriedigen wollen, je nach dem jctvciligeu Erwachen oder 
Ruhen der Lust zur Neubildung von Gesellschaftsuutcrnehmungeu 
ein nngícidjmKigg cintrctcnbcë ist. cë il)nm nnn ^citmcilig 
im ^angtgeMaft, bem (Brimbimgë#d#, an geeigneter @c^(í)ä^^ë= 
gcIcģcn^cit, so müssen i^rc Mittel mc^r aíê bi^cr in 5ië 
dahin nebenbei betriebenen gewöhnlichen Bankgeschäften nutzbar 
zu machen suchen, was alsdann mit dazu beiträgt, daß die 
als „Universalunternehmungsanstalten" gescheiterten besonderen 
„Gründungsbanken" sich schließlich zu allgemeinen Industrie- und 
Handels-Banken umbilden, welche allgemeinhin den von größeren 
industriellen und Handels-Unternehmungen gebrauchten Kredit 
vermitteln. 
§ 130. 
Kreditgesetze befördern die Kreditbenutzung, indem 
biefeiben burd) ®cmöl)nm0 üon W ßrebitgeben 
sicherer und das Kreditnehmen leichter machen. Vollständig 
wirksam sind aber freilich Schuldgesetze nur dann, wenn sie 
dem Gläubiger rasch und ohne nnverhältnißmäßige Weit 
läufigkeiten zu seinem Rechte verhelfen. 
' Krcditgesctze ergänzen die privatwirthschaftlichcn Grundlagen 
des Kredits. Dadurch, daß der etwa fehlende oder saumselige 
Wille des seiner Verbindlichkeit nicht nachkommenden Schuldners 
sofort bnrd) o5rigfcitM)cn ¿mang erseht merken sann, frönst 
sich die mit dem Kreditgeben verbundene Verlustgefahr ans die 
Fälle ein, in denen die Vermögenslage des Schuldners und 
bezüglich der Werth des Unterpfandes bei der Kreditgewährung 
überschätzt wurde oder inzwischen eine unvorhergesehene Ver 
schlechterung erlitten hat, während mit der Verminderung jener 
Gefahr zugleich das Kreditnehmen unbehinderter und der Preis 
des zu erlangenden Kredits selbst niedriger wird. 
Die Strenge der Schuldgcsctze, die in früherer Zeit zufolge 
der da noch rücksichtlich der Krcditbenntzung vorherrschenden Zu 
stande am härtesten zu sein und dagegen in späterer Zeit dadurch 
abgeschwächt zu werden pflegt, daß bei zunehmender Kredit- 
bedürftigkeit zunächst mildere Bestimmungen Eingang finden, 
welche den Schuldner vor Bedrückungen durch den Gläubiger 
schützen wollen, nimmt daher auf den höheren Kulturstufen, wo 
der Kredit ein allgemeines und unentbehrliches Bedürfniß
        <pb n="264" />
        250 
Sud) 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
geworden ist, regelmäßig tvieder zu. Eben deshalb fallen schließ. 
'A. a r ud) bl f vordem nicht seltenen Eingriffe in die Rechte der 
f buri) uorüberge^eube Siußcrfrafsfe^mn (GuSpcnfion) 
bestehender schuldgesetzlicher Vorschriften, z. B. durch General, 
"nd Specialinoratorien rc., insoweit hinweg, als nicht etwa aus- 
«4»^^ cm bcmrtigeg Ginfiirciteu, g. %. surge ^crkugeruug 
ber luoßrenb einer m^gcnb^i(ic^ in Stoke Müh. 
Itcíjcr Störung der öffentlichen Ordnung eingetretenen Geschäfts. 
fWung, lucgen ber baburi) mbgiicbcu %cr^iitung bon fonfi noi 
größeren %crh^^icn mit %üe#t ouf bog @cínmmtiutcrc^^e ber 
Gläubiger und Schuldner tvirklich gerechtfertigt erscheint. 
î'Şbesondcre aber wird der Geschäftskredit durch strengere 
-Ausbildung des Wechselrechts und der Grundkredit durch voll- 
^™!'! e !’ cl ' c Entwickelung des Hypothekenrechts gefördert. Die 
Wechselstrenge ermöglicht es, den Gläubiger in Bezug auf seine 
Forderung zu sichern ohne bem Schuldner die freie Verfügung 
über den in seinem Geschäftsbetriebe umlaufenden Gegcnwerth 
8» nc^men ebenso giebt ein wo%ígcorbnctcê 01)^0^0^11106^ 
mit öffentlicher Führung von Grund- und Hypvthekenbüchern 
o# bem Scßulbner bic %eriügimg über ba§ ll^ter^fnnb gú 
entren bcmmnb,gerbie@#erMhboßmcberMnBo^^ 
recht selbst irgendwie angezweifelt, noch die ihm mittels Ver 
pfandung eines bestimmten Grundstückes für die bestimmte 
gorbenmgiumme eingeröumic GiMteKung buri) glei4bcrei)tigk 
gn^n^c Sínbcrcr bcreiMt loerbcn knn. OOncbem sonnten nùcb 
gmrnobmen 1160^01^1 nur bann ein ^#^0% gemäßreubcg 
#anbob)cct obgeben menu ber eiöubigcr bicfclbcu cntiocbcr 
lme j 43. bei der früher üblich gewesenen „Satzung", vermöge 
UeWnftung mit SBorbcMt ber SBicbcrcinlöfung bu# 
rnckzahlung vollständig iibcrgcben, oder mindestens an deiiselben 
cm gutg^crr^^^cg %nreit c^icít, wie bieg g. 0. noeß bei bem 
cuiem durch Rückzahlung des Kapitals ivieder ablösbaren Rinse 
der Fall loar. ^ 1 ' 
CommurràtLorrsrnLttel. 
§ 131. 
ş'bņr Förderung des Güterumlaufes gereichen endlich 
"od) nísgemeiI^^m bie ^nmn übmoiubenben, %iW
        <pb n="265" />
        251 
§ 131. 132. Communicationsmittel. 
Tüumüd)e Bereinigung Oemirfenben^iífêmitteí be§ Beríe^g, 
ble Verbinbnngsmittel uttb bie Umsatzmittel. 
Unter ersteren, ben als Communicationsmittel 
in bcAeidinenben Berbinbungsmitteln, finb alle btcjentgen 
nriwt. ober gemeinlnirt^diaftíi^en Borfe^rnngen nnb @in= 
richtungen zu verstehen, welche, indem sie znr Bersenbnng 
von Sachgütern sowie znr Beförderung von Personen und 
Nachrichten von einem Ort zum anderen, oder znr wetteren 
Berbreitung von Anzeigen und sonstigen Mittheilungen 
dienen, theils ben Güter-, Personen- unb Nachrichtentrans 
port, theils ben Anzeigeverkehr vermitteln. 
Zu den Communicatiousmitteln, den Transport- und Ber- 
öffentlichnngsmitteln, zählen daher: erstens Wegeanlagen und 
Transportanstalten, also z. B. einerseits die durch Meere Seen 
und Flüsse zwar freiwillig dargebotenen, jedoch erst durch die 
Anlage von Häfen, Leuchtthürmen, Leinpfaden, durch Correction 
des Fahrwassers rc. recht benutzbar werdenden, oder durch Eaual- 
bauteu künstlich geschaffenen Wasserwege, die durch Pfadbahnung, 
Straßcnaulegung, Erbauung von Chausseen und Eisenbahnen 
hergestellten Festlandswege mit den sie ergänzenden Ueber- 
brückungen rc., die Telegraphcnleituitgeu und die den Luftweg 
benutzenden optischen oder akustischen Telegraphen; andererseits 
alle Transport schaffeltde Unternehmungen (Transportgewerbe), 
ivelche unter Anwendung von Arbeit (Transportarbeit) vermittelst 
Benutzung von Wegen und der Eigenart dieser angepaßten Trans 
portvehikeln, vou Trag- oder Fahrzeugen (Traggestellen, Satteln, 
6ÜIWcn, Müßen, @d#n, BuftWonB x.) unb fortbcinegenben 
Kräften (der Menschen und Thiere, des Windes und Dampfes 
ober ber GkUricität ;c.), $ranBÿortkt^^un0cn ÿrobuctrcn nnb 
bezüglich verkaufen, insbesondere die Posten, Telegraphen- und 
Eiseitbahnbetriebsanstalten; zweitens Zeitungen nnb Unzetge- 
bliittcr rc., ivelche ihrerseits ebenso, wie überhanpt bte gesummte 
Ņresse, zu besserer Befriedigung riicht nur materieller, sondern 
auch geistiger Verkehrsbedürfnisse verhelfen. 
§ 132. 
Welche Communicationsmittel aber örtlich uttb zeitlich 
überhaupt möglich finb, bas hängt von ber jebesmaligen
        <pb n="266" />
        252 
Ņuch 3. Kap. 2. Circulationsmittcl. 
■ 
WNS
        <pb n="267" />
        § 133. Commuuicationsmittcl. 
253 
minder ungleichartige Zwecke getroffene Einrichtungen sondern 
und deshalb im Ganzen mannigfaltiger gestalten, zu erhöhter 
Leistungsfähigkeit. 
# 133. 
Je leistungsfähiger, leichter mib sicherer benutzbar die 
Cmnmunicationsmittel werden, um so mehr bewirken die 
selben durch Erleichterung der Communication eine ver- 
hältnißmäßige Vergrößerung der Circulationsfähigkeit der 
wirthschastlichen Güter, dadurch aber eine entsprechende 
Erweiterung des Marktes, der freien Concurrenz und der 
Productionstheilung, eine zunehmende Ausgleichung der 
örtlichen Preisunterschiede nnb Preisschwankungen, in der 
Regel endlich auch eine fortwachsende Vermehrung des 
Güterumlaufes selbst und des Verkehres überhaupt. 
Leistungsfähiger werden die Communicationsmittel durch jede 
solche Verbesserung ihrer eigenen Qualität oder der Art und 
Weise ihrer Benutzung, welche zu Ersparnissen in Bezug auf 
Mühe, Zeit und Kosten zu führen vermag. Die Leistungs 
fähigkeit der Transportmittel wird also z. B. gesteigert durch 
bessere Herstellung und Sicherung der Fahrbahnen, vortheil- 
haftere Construction und Ausnutzung der Fahrzeuge, Wirksamer- 
machupg der fortbewegenden Kraft re., und schließlich durch 
jede Vervollkommnung, welche die zuverlässige Bewirkung des 
Transports müheloser, weniger aufcnthältig und zugleich gefahr 
loser macht oder die antheiligen Kosten der einzelnen Transport- 
leistung verhältnißmäßig erniedrigt. Leichter und sicherer benutz 
bar werden ferner z. B. die Eisenbahnen durch niedrige, nach 
den Selbstkosten bemessene Tarife (Differentialtarife für den 
großen ununterbrochen durchgehenden Verkehr neben ebenfalls 
möglichst erniedrigten Normaltarifen für den unterbrochenen 
Localverkehr) bei sachgemäßer Frachtklassification der Güter, 
durch Bereinigungen der Bahnverbände über durchgehende Be 
förderung von Personen und Waaren, durch eine dem im 
einzelnen Falle überwiegenden Bedürfnisse entsprechende Wahl 
der Stationen und Haltepunkte, der fahrplanmäßigen Züge und 
der Fahrzeiten, durch pünktliche Einhaltung dieser und der 
Lieferfristen, durch Haftbarkeit für Beschädigungen :c. Ebenso 
werden die Wasserstraßen durch alle Vorkehrungen, welche den
        <pb n="268" />
        254 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittcl. 
Betrieb der Schifffahrt erleichtern, durch Befreiung von Zöllen rc. 
benutzbarer. 
Die oben erwähnten Wirkungen der Communicationsmittel 
aber beruhen darauf, daß jede Erleichterung der Communication 
den trennenden Einfluß der Entfernungen vermindert, und daß 
jede Ersparung an Communicationskosten zugleich die Productions- 
kosten derjenigen Güter ermäßigt, behufs deren Beschaffung 
eine Ortsveränderung oder Anzeige rc. erforderlich ist. Uebrigens 
trügt das gesummte Transportwesen in Verbindung mit Zeit- 
ungen rc. auch unverkennbar dazu bei, den Gesichtskreis' der 
Menschen zu erweitern und die Regsamkeit derselben zu steigern, 
wodurch wieder das Eintreten weiterer Fortschritte nicht wenig 
begünstigt wird. 
Aimàmittrl. 
8 134. 
Als Umsatzmittel hingegen erscheinen alle diejenigen 
Veranstaltungen, welche den Kauf und Verkauf von Waaren, 
das Zustandekommen des Waarenumsatzes, durch räumliche 
imi) ^¡#^0 %creiuÌQwio bon personen mib (S^en ober 
sonstwie unmittelbar begünstigen, insbesondere also die 
Einrichtungen des Marktwesens. 
Einrichtungen dieser Art sind die Märkte und Messen, 
Waarcn-Auctionen und Börsen nebst ihren verschiedenartigen 
Hilfseinrichtungen, ferner auch die Ausstellungen rc. 
§135. 
Die allgemeine Möglichkeit und besondere Anwendbarkeit 
derartiger Einrichtungen, die sich ebenfalls wieder mit 
zunehmender Tauschbedürftigkeit vermannigfaltigen und 
vervollkommnen, ist aber durchaus davon abhängig, daß 
bereit %ebmgmißcn für chim 16%^^ 2800^1101^ 
vorhanden, und daß bei letzterem Bedürfnisse entstanden 
sind, welche gerade durch das eine oder andere Umsatzmittel 
passend befriedigt werden können. 
Die einzelnen Umsatzmittel haben es mit den Commuuicatious- 
mittelu gemein, daß jedwedes nur unter ganz bestimmten Vor 
bedingungen überhaupt möglich ist und sich um so vollkommener 
auszubilden vermag, je lebhafter es benutzt wird.
        <pb n="269" />
        § 134. 135. Umsatzmittel. 
255 
Die Entwickelung des Marktwesens beginnt bei zunächst 
durch anderweite Anlässe herbeigeführten Zusammenkünften einer- 
größeren Menschenzahl, deren zeitweilige Anhäufung nebenbei 
günstige Gelegenheit zum Feilbieten von Waaren giebt, während 
bei den sich hieraus entwickelnden Märkten, welche regelmäßig 
zu im Voraus bestimmter Zeit abgehalten werden und sich 
späterhin zunehmend mehr specialisircn, das Befriedigen von 
Tauschbedürfnissen Hauptzweck des Zusammenkommens geworden 
ist. Schließlich sind jedoch nur periodisch wiederkehrende Ver 
einigungen unzureichend, weshalb sich alsdann manche große 
Marktorte nach und nach zu noch größeren Stapel- und Handels 
plätzen erheben, an denen sich der Handelsverkehr immer stetiger 
concentrirt, dessen ortsständige Beträchtlichkeit nun das Entstehen 
des Börsenverkehrs sowie das Aufkommen von Waaren-Auctionen 
veranlaßt. 
Unter den eigentlichen Märkten nehmen die großen Messen 
ursprünglich die hervorragendste Stellung ein. Diese bleiben 
lediglich während der Zeit, in welcher die Communicationsmittel 
noch wenig ausgebildet sind, ein entschiedenes Bedürfniß des 
Großhandels und verlieren nachher wieder um so mehr an 
Bedeutung, je thunlicher die Verschickung von Mustern oder 
Proben und je unbehinderter der Bezug fremder Waaren vom 
Ursprungs- und Erzcugungsortc wird. Die gewöhnlichen, nach 
wcitergediehener Entwickelung des Verkehrs entbehrlicheren Kram- 
und Jahrmärkte dagegen, ebenso manche dauernder benöthigte 
Märkte für besondere Waarengattnngen, z. B. die Wochenmürkte 
für Lebensmittel, dienen überwiegend den Zwecken des örtlichen 
Kleinhandels, erleichtern die Versorgung mit denjenigen Artikeln, 
in Bezug auf welche am Orte selbst die Nachfrage nicht groß 
genug ist, um fortwährend ein genügende Auswahl darbietendes 
Angebot hervorzurufen, und bewirken, daß auch dort wenigstens 
zu bestimmten Marktzeitcn eine stärkere Coneurrenz eintritt, wo 
diese sonst fehlt. Die meisten Märkte für besondere 
Waarengattnngen endlich, z. B. Getreide-, Vieh-, Woll-, 
Flachs-, Hopfen-, Maschinen-Märkte x., sind ein Ergebniß vor 
geschrittener Prodnctionstheilnng beim Handel, und theiliveise erst 
im Laufe der Zeit an die Stelle des unmittelbar örtlichen Auf 
kaufs der betreffenden Erzeugnisse bei den einzelnen Producenten 
getreten. Derartige Spccialmärkte bleiben am andauerndsten für 
den Kauf und Verkauf solcher Waaren Bedürfniß, welche ent-
        <pb n="270" />
        256 Buch 3. Kap. 2. Cireulationsmittel. 
weder nicht leicht aufbewahruugsfähig und deshalb schwer in 
Vorrath zu halten sind, oder welche nicht gleichmäßig, sondern 
vorzüglich nur zu einer gewissen Zeit angeboten und gesucht sind, 
oder rücksichtlich welcher nur durch das gleichmäßige Angebot 
seitens vieler Producenten eine größere Concurrenz der Käufer 
hervorgerufen werden kann, drängen sich aber bei rascherer Ab 
wickelung der Geschäfte vorerst auf kürzere Marktdauer zusammen 
und concentriren sich zuletzt, insofern sie nicht etwa ausschließlich 
den Zwecken des Detailhandels dienen, durch Eingehen der kleineren 
zu einer geringeren Anzahl größerer au einigen Hauptmarktorten, 
zumal daneben die nunmehr um so viel leichter gewordene Com- 
munication auch Abschlüsse mit bedeutenderen Producenten außer 
halb des Marktes möglicher macht. 
Regelmäßige Waaren-Auetionen werden neben den in 
Bezug auf Immobilien k. altüblichen Versteigerungen erst während 
der höheren Kulturstufen bei seitens der Nachfrage hinlänglich 
starker Concurrenz möglich und begegnen da hauptsächlich, obgleich 
keineswegs ausschließlich, einem Bedürfnisse des Großhandels. 
Dieselben kommen zunächst im Einfuhrhandel bei großen 
Importen in Aufnahme, gehen von jenem auf den Binnenhandel 
über und bilden sonach später eine allgemeiner angewendete 
Verkaufsweise, welche namentlich in solchen Füllen (z. B. beim 
Verkaufe von Schlacht- und Zuchtvieh, Wolle, Holz k.) benutzt 
wird, wo seitens eines Verkäufers oder mehrerer gemeinschaftlich 
verkaufenden Verkäufer ans einmal ein größeres, in einzelnen 
Posten abzunehmendes Massenangebot gemacht zu werden vermag. 
Ebenso wird das regelmäßige Zusammenkommen von 
Geschäftsleuten behufs des. Geschäftemachens in bestimmten 
Lokalen, Börsen, zu feststehenden Zeiten (Börsenzeiten) erst 
dann Bedürfniß, nachdem sich bereits örtlich ein sehr lebhafter 
Handelsverkehr überhaupt oder in Bezug ans gewisse Waaren- 
gattnngen entwickelt hat, und der Börsenverkehr, der Kauf- und 
Verkauf auf Lieferung und bezüglich nach Probe, erst dann 
möglich, nachdem den Geschttftemachenden selbst ein höherer Grad 
von Zuverlässigkeit und Geschüftsgewandtheit eigen geworden ist. 
Uebrigens ist die Börse, an welcher der Geschäftsverkehr durch 
die Börsenordnung geregelt und die strenge Einhaltung dieser 
durch die Börscncommissiou überwacht wird, entweder eine all 
gemeine oder besondere, je nachdem dieselbe zur Bermittelung 
ganz verschiedenartiger oder mehr gleichartiger Geschäfte dient.
        <pb n="271" />
        § 136. Umsatzmittel. 
257 
Die aus den Universalbörsen hervorgegangenen Specialbörsen 
aber sind entweder sogenannte Fondsbörsen, welche den Haupt- 
markt für den Handel mit Werthpapieren und Kredit abgeben, 
oder sogenannte Waarenbörsen, die sich ihrerseits wieder in 
gewöhnliche Kaufmannsbörsen und in getrennte Börsen für Korn 
handel rc. sonderten. An allen diesen Börsen werden neben den 
baaren Tagesgeschäften Speculationen in Lieferungsgeschäften 
(Speculationsgeschäfte) gemacht, di? nicht selten zum Börsenspiel 
(zur ,,Wette auf die Conjunclur") ausarten, welches sich haupt 
sächlich auf solche Objecte (z. B. manche Staatspapiere und 
Aktien, Getreide rc.) wirft, deren Werth häufigen und starken 
Schwankungen unterliegt. 
§ 136. 
Diese Umsatzmittel, deren Wirksamkeit durch Alles 
gesteigert wird, ivas die Benutzung derselben freier, leichter 
oder sicherer macht, erleichtern den Güterninlauf sowie ins 
besondere das Mitwerben, indem sie das Angebot und die 
diesen! gegenüberstehende Nachfrage concentriren, dadurch 
zugleich das jedesmal zwischen ersteren! und letzterer statt 
findende Verhältniß zuverlässiger erkennen lassen, und somit 
einerseits das Sichbegegnen der einander entsprechenden 
Tauschbedürfnisse, andererseits die regelrechte Bildung von 
Marktpreisen, beziehentlich die Feststellung von weithin 
maßgebenden Weltinarktspreisen begünstigen. 
Jede Concentration des Angebots und der Nachfrage, welche 
an sich durch die Börseneinrichtungen mit vollkommensten erzielt 
wird, erleichtert schon deshalb den Güterumlauf, weil dann jeder 
Verkäufer leichter Abnehmer und jeder Käufer leichter die von 
ihm gesuchte Waare aufzufinden vermag. 
Freier wird die Benutzung der Umsatzmittel namentlich 
durch Hinwegräumung solcher Hindernisse, welche das Mitwerben 
beengen. Beschränkungen des letzteren waren in den älteren 
Marktordnungen gewöhnlich, konnten aber etwa nur so lange 
einem zeitlichen Bedürfnisse entsprechen, als thatsächlich noch 
keine Bedingungen für das Eintreten einer hinlänglich starken 
Concurrenz bestanden. Leichter wird ferner die Benutzung der 
Umsatzmittel überhaupt durch alle Maßnahmen, welche geeignet 
sind, Zeitverluste und Störungen bei Bewirkung des Waaren- 
Schober, VvlkS Wirthschaftslehre. 3. Aufl. 17
        <pb n="272" />
        ’ 
258 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Umsatzes zu verhüten und den hierauf gerichteten Geschäftsverkehr 
selbst bequemer sowie zusagender zu machen. So wird z. B. die 
Benutzung der Märkte erleichtert: durch die Wahl passender 
Zeiten und Orte für deren Abhaltung; durch die pünktliche Auf 
rechterhaltung einer bestimmten Marktordnung; durch den Markt 
verkehr noch überdies besonders begünstigende Vorkehrungen, 
z. B. durch Beschaffung entsprechender Räumlichkeiten zur über 
sichtlichen Aufstellung der Waaren, zur Lagerung derselben 
(Lagerhäuser, Niederlagen, Packhöfe), durch Einrichtungen zum 
Messen und Wägen der Waaren, durch Verfügbarmachen des 
erforderlichen Personals zur Verrichtung der beim Auf- und Ab 
laden nothwendigen Dienstleistungen, durch Veranstaltungen behufs 
ungefährdeter Abmachung von größeren Zahlungen oder billiger 
Erlangung von Vorschüssen auf unverkauft gebliebene Producte rc. 
Sicherer endlich wird die Benutzung der Umsatzmittel theilweise 
schon gleichzeitig durch diejenigen Vorkehrungen, welche den 
Waarenumsatz erleichtern, außerdem aber insbesondere: durch 
Annahme zweckmäßiger Usanzen (Platzgebräuche); durch Bei 
ziehung zuverlässiger und geschäftskundiger Mittelspersonen, ver 
pflichteter Mäkler, deren Thätigkeit durch die Mäklerordnung 
geregelt ist, beim Abschluß von Handelsgeschäften; durch genaue 
Ermittelung und wahrheitsgetreue Bekanntmachung der durch 
schnittlichen Marktpreise, der höchsten und niedrigsten Preise mit 
Rücksicht auf Menge und Güte der zu diesen umgesetzten Waaren, 
behufs richtiger Beurtheilung des jeweiligen Preisstandes re. 
8 137. 
Neben den Umsatzmitteln erweisen sich schließlich auch 
noch die das Maßwesen betreffenden Einrichtungen deshalb 
als äußerst forderlich für den Güterumlauf, weil ohnedem 
keine sichere quantitative und qualitative Bemessung der um 
zusetzenden Waarenmassen möglich wäre. 
Dieselben erleichtern aber um so mehr den Waarenumsatz, 
je unzweifelhafter feststehend die dem angenommenen Maß- 
und Gewichtssysteme zu Grunde liegenden Maßeinheiten, 
und je bequemer die hieraus abgeleiteten Maße und Gelvichte 
für den Gebrauch eingetheilt sind, je gleichmäßiger über 
einstimmend die hierüber bestehenden Bestimmungen in 
weiteren Verkehrskreisen sind, und je mehr durch sie zugleich
        <pb n="273" />
        § 137. Umsatzmittel. 
259 
die Anwendung richtiger Maßgeräthe und zuverlässiger 
Messungsweisen verbürgt wird. 
Das Maßwesen ist ein durchaus selbständiges, nicht etwa 
blos für den Güterumlauf, sondern für vielerlei wirthschaftliche 
Zwecke allgemeinhin höchst förderliches und zunehmend unent 
behrlicher werdendes Hilfsmittel, welches jedoch mit den Umsatz- 
mitteln deshalb in allernächster Beziehung steht, weil es beim 
Umsätze ein so ganz besonders dringendes Bedürfniß bleibt, die 
räumliche Ausdehnung oder Schtvere der zu vertauschenden Güter 
behufs sicherer Beurtheilung ihrer Menge und Güte bestimmt fest 
stellen zu können. 
Zur volleren Ausbildung desselben ist zunächst genaueste Fest 
stellung der Grundeinheiten für Maß und Gewicht erforderlich, 
welche auf die Dauer nur in unveränderlichen Urmaßcn sicher 
festgehalten zu werden vermögen, weil es wenigstens bisher noch 
nicht gelungen ist, ein ewig gleichbleibendes und jederzeit eben 
mäßig zu ermittelndes Naturmaß aufzufinden; während die 
praktische Brauchbarkeit eines Maß- und Gewichtssystemes außer 
dem davon mitabhüngt, daß die Maße für die verschiedenen 
Arten des Messens auf einer möglichst einheitlichen Grundlage 
beruhen und in einer Weise eingetheilt sind, welche das zuver 
lässige Abmessen oder Abwiegen sowohl geringfügiger als beträcht 
licher, bezüglich dem vorhandenen Vedarse gerade entsprechender 
Größen und überdies die Vornahme von Berechnungen thunlichst 
erleichtert. 
Die zum Messen benutzten, ursprünglich voir Dimensionen 
menschlicher Körpertheile, des mit diesen zu überschreitenden oder 
zu umspannenden Raumes, beziehentlich von der üblichen Größe 
gewisser Geräthe rc. entnommenen Maßstäbe Pflegen übrigens 
örtlich um so verschiedener zu sein, je enger und abgeschlossener 
in früheren Zeiten die einzelnen Verkehrskreise sind, in denen nun 
selbst tvieder für besondere Gegenstände sowie für den Sonder 
gebrauch bei eigenartigeir Arbeitsverrichtungen durchaus ungleiche 
Maße aufkommen, »vvgegen späterhin vorerst das Bedürfniß nach 
Gleichmäßigkeit der Maße innerhalb eines und desselben Landes, 
und zuletzt ein viel weiter gehendes nach Einheitlichkeit derselben 
im Weltverkehre eintritt. 
Je fühlbarer es sich ferner macht, daß zumal die Sicherheit 
des Tauschverkehres zu einem nicht geringen Theile von der 
17'
        <pb n="274" />
        260 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. § 137. Umsatzmittel. 
Anwendung richtiger Meßgcräthe und zuverlässiger Messungs- 
weisen abhängig ist, um so nothwendiger wird es, das; die 
gemeinwirthschaftliche, von der öffentlichen Gewalt ausgehende 
Fürsorge um das Maßwesen sich darauf erstreckt, durch Aichen 
der int Verkehre zu benutzenden Maße und Gewichte deren 
Uebereinstimmung mit aufbewahrten Normalmaßen zu gewähr 
leisten, durch zweckmäßige Vorschriften über die Form lind 
Beschaffenheit der zulässigen Maße und Waagen sowie über die 
Art und Weise des Messens selbst die rechtliche Ausführung 
desselben zu wahren zu suchen, und die Einhaltung der gesammten 
desfallsigen gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.
        <pb n="275" />
        Viertes Buch. 
Distribution der Güter. 
§ 138.' 
Unter Distribution oder Verkeilung der Güter, 
Gütervertheilung, ist die Vertheilung der producirterl und 
circulirenden Güter an die Einzelnen zu verstehen. 
Dieselbe erfolgt vermittelst des Güterumlaufes durch 
das Einkommen, welches die bei der Production Mitwirkenden 
aus dem Ertrage letzterer neben dem Wiederersatze der 
behufs dessen Erzielung aufgewendeten Vermvgenswerthe 
antheilig beziehen. 
Der Gesammtertrag oder Rohertrag (Bruttoertrag) der 
Production besteht in sämmtlichen mittels derselben erzielten 
Producten, bezüglich in deren Gegentverthe, dem dafür erhaltenen 
Preise oder den wiederum damit eingetauschten Gütern. Dieser 
soll die Produetionskosten decken, d. h. zunächst die behufs der 
Production verbrauchten Vermögensbestandtheile ersetzen und 
außerdem für die bei jener durch Bethätigung von Mühe oder 
Entsagung gebrachten persönlichen Opfer entschädigen. Selbiger 
läßt sich also in zwei verschiedene Ertragstheile zerlegen, von 
denen der eine nur einen Wiederersatz für aufgewendetes Ver 
mögen. der andere aber einen Zuwachs an zum vorigen Ver 
mögen hinzukommenden Gütern gewährt. Ersterer Theil des 
Ertrages muß seinem Werthe nach entweder unmittelbar sachlich 
oder wenigstens mittelbar, z. B. durch Verwendung auf Steigerung
        <pb n="276" />
        262 Buch 4. Distribution der Güter. 
der Arbeitskraft re., zur fortgesetzten Wiederbenutzung für erwerbs- 
wirthschaftliche Zwecke unverkürzt zu erhalten gesucht »verden, 
weil sich sonst der Zustand der Wirthschaft und tu Folge hiervon 
deren künftige Ergiebigkeit verhältnißmäßig verschlechtern würde. 
Der letztere Theil des Ertrages hingegen, derjenige Ertragstheil 
also, welcher nach Ersatz der stattgehabten Vermögens-Opfer 
übrig bleibt, ergiebt den schließlichen Reinertrag (Nettoertrag) der 
Production und ist als solcher für den Producenten frei ver 
fügbar. 
Der^Ertrag der Production ist endlich schon deshalb in der 
Regel unter Mehrere zu vertheilen, weil zur gänzlichen Vollendung 
des Products meist vielerlei Producenten, sowohl Unternehmer 
als Lohnarbeiter, stufenweise zusammengewirkt haben, z. B. behufs 
Beschaffung eines Messers Alle, welche in der Eisengrube, im 
Eisenhammer, in der Messerschmiede, bei Gewinnung und Vor 
richtung des Materials für die Messerschale oder sonstwie durch 
persönliche und Vermögens-Opfer dafür mitwirkten. 
9 139. 
Einkommen samt also nur aus Wirth sch astlich er 
Thätigkeit hervorgehen mib sich aus der Summe der jeweilig 
neu producirten Güter ergeben, welche nicht Ersatz von 
Vermögen sind, wogegen die Einnahme sämmtliche Güter 
umfaßt, welche während eines bestimmten Zeitraumes neu 
in das Vermögen treten. 
Das Einkommen ist sonach derjenige Theil der innerhalb 
einer gewissen Zeit in Folge wirthschaftlicher Thätigkeit 
bezogenen Einnahmen, welcher seitens des Wirthschaftendett 
ohne Schmälerung des Stammvermögens zur Befriediguttg 
der eigetten Bedürfnisse oder sonsttvie beliebig verlvendet 
werden kann. 
Die Einnahme besteht in der Gesammtheit der Güter, welche 
während eines Zeitabschnittes, z. B. eines Jahres rc., in einer 
Wirthschaft überhaupt eingehen, entlveder producirt oder ohne 
besondere Gegenleistung, z. B. als Geschenk rc., empfangeit lverdert. 
Selbige enthält somit auch solche Güter, welche lediglich Ber- 
rnögensersatz oder wenigstens vom Standpunkte der Bolkswirth- 
schaft aus keine neuen Werthe sind, und bildet, insoweit sie der 
betreffenden Wirthschaft selbst entstammt, den Rohertrag dieser,
        <pb n="277" />
        § 139. 140. Einkommen im Allgemeinen. 263 
der für den zu dessen Bezug Berechtigten als Roheinnahme 
(Roheinkommen) erscheint. Das eigentliche Einkommen (Rein 
einkommen) hingegen besteht in dem Werthsüberschusse, den ein 
wirthschaftendes Subject in crwirthschasteten neuen Gütern über 
die behufs deren Beschaffung seinerseits aufgewendeten Vermögens 
werthe hinaus bezieht. 
Einzelnen Falls läßt sich übrigens das in der Gesammt- 
einnahme wirklich enthaltene reine Einkommen sehr oft nur mit 
Hilfe einer sorgfältigen Buchführung und mittels aus den Ergeb 
nissen dieser abgeleiteter Berechnungen zuverlässig ausscheiden. 
Genaue Buchführung wird daher auch bei weiter vorgeschrittener 
Kultur nicht nur wegen zunehmender Ausbildung der Geldwirth 
schaft möglicher, sondern zugleich um so unentbehrlicher, je 
mannigfaltiger und wechselnder sich nun in Folge entwickelteren 
Güterumlaufes die Productionsbedingungen gestalten. Auf den 
niederen Kulturstufen dagegen ist eine umständlichere Rechnungs 
führung ohnehin der vorherrschenden Naturalwirthschaft halber 
ungleich weniger thunlich und überdies schon deshalb minder 
nothwendig, weil da die für die Art und Weise der Production 
maßgebenden Verhältnisse andauernder unverändert bleiben und 
das durch lange Erfahrung als zweckmäßig bewährte landübliche 
Verfahren vorerst noch einen ausreichenden Anhalt für die Wahl 
des örtlich anzuwendenden Productionsverfahrens darzubieten 
vermag. Jedenfalls aber tritt das Bedürfniß nach Haltung eines 
erschöpfenden Rechnungswesens in einigen Erwerbszweigen ver- 
hältnißmäßig früher und in anderen erst weit später hervor. 
Dasselbe kann ferner um so eher vollständig befriedigt werden, 
je geringer die Schwierigkeiten sind, welche der zutreffenden Nach- 
wcisung des Ab- und Zuganges an Vermögenstheilen vermöge 
deren äußerlicher Bemeßbarkeit und gegenseitiger Vergleichbarkeit 
entgegenstehen. So^macht sich z. B. jenes Bedürfniß im Handel 
frühzeitiger geltend als in der Landwirthschaft, und ist außerdem 
bei ersterem weit unbehinderter in qualificirter Weise zu befriedigen 
als bei letzterer. 
8 140. 
Jedes Einkommen besteht in Producten. wird als 
ursprüngliches oder auch als abgeleitetes bezogen, und ist. 
insofern es den nothwendigen Unterhaltsbedarf übersteigt, 
theils Bedarfseinkommen, theils freies Einkommen.
        <pb n="278" />
        264 Buch 4. Distribution der Güter. 
Jedes Einkommen besteht ursprünglich in Arbeitserfolgen oder 
SBermögcnannbungen, beaügíi# in ben bmnit 611186^11^)^11 
Gegenwerthen und der ebenfalls tauschivcise erlangten Vergeltung 
fur Anderen geleistete Arbeit oder abgetretene Nutzungen. ' Jeder 
welcher fortdauernd seine Bedürfnisse selbständig befriedigen will! 
ohne das etwa bereits besessene Vermögen nach und nach gänz 
lich aufzuzehren, muß sich durch Betheiligung an der Production 
durch eigene productive Thätigkeit oder wenigstens durch Ueber- 
lassuug seines Vermögens au Andere zur productiven Benutzung, 
Einkommen zu verschaffen suchen, und bezieht alsdann letzteres 
alv ursprüngliches Einkommen in selbst producirten 
Werthen, entweder als „unmittelbar ursprüngliches" in selbst 
producirten Gütern oder als „mittelbar ursprüngliches" in durch 
Tausch erworbenen Gütern. Es besteht also das unmittelbar 
ursprüngliche Einkommen z. B. des Landwirths in Getreide, 
Wolle re., des Berg- und Hüttenmannes in Silber, Blei zc.! 
des Künstlers in Kunstleistungen; das mittelbar ursprüngliche 
Einkommen aber schließlich in denjenigen Bedürfnißbefriedigungs- 
ntitWn, w#c mit n# selbst gebrau#!! @igc#robuctcii 
beziehentlich mittels der von einem Unternehmer für geleistete 
Arbeit oder überlassene Vermögensnutzung erhaltenen Bezahlung 
cmocto# werben, nnb %erfcitë bag @racugni&amp; einer Kinns! 
vorausgegangenen Zeit sein können. 
Sogcnnnntea nbgclcitetea 6 infam men ist boqegen 
ausschließlich solches, welches unentgeltlich oder wenigstens ohne 
vollkommen aufwiegende, vorausgegangene oder nachfolgende 
Gegenleistung aus dem Eiiikvmmcn eines Anderen bezogen wird, 
z. B. der von einem Familiengliedc aus dem Einkommen des 
Familienhauptes bezogene Unterhalt, insoweit derselbe nicht 
irgendwie, durch Mithelfen beim Erlverb oder durch häusliche 
Dienstleistungen re., Vergeltung findet. Ebenso ergeben geschenkt 
oder vermacht erhaltene, im Spiel gewonnene oder durch Dieb 
stahl zc. erlangte fremde Einkommenstheile abgeleitetes Einkommen, 
während in gleicher Weise eingenommene Bestandtheile eines 
fremden Stammvermögcns wenigstens nicht vom Standpunkte 
der Vvlkswirthschaft, sondern höchstens von demjenigen des 
Empfängers und feiner Einzclwirthschaft aus als Einkommen 
anzusehen wären. Nur diejenigen also, welche ihre Bedürfnisse 
nicht mit selbsterworbenem Einkommen oder im Nothfalle etwa 
dnich Verbrauch rechtmäßig besessenen Kapitaleigenthnms bcfrie-
        <pb n="279" />
        § 141. Einkommen im Allgemeinen. 265 
digen, die Mittel hierzu vielmehr ans der Wirthschaft Anderer 
nnvergolten empfangen oder entnehmen, zehren von dem Ein-, 
kommen oder überhaupt von dem Vermögen Anderer. Der für \ 
Andere Arbeitende aber lebt ebensowenig von dem Einkommen 
oder Kapital des Arbeitgebers und Käufers der erarbeiteten 
Producte wie der ausleihende Kapitalist von den Arbeitserfolgcn ! 
und Vermögensnntzungcn seines Schuldners. Beide beziehen ì 
gleich jedem anderen Producenten ihr Einkommen als ursprüng- ' 
liches und leben, indem sie dasselbe für persönliche Zwecke j 
verwenden, von ihren eigenen Producten. 
Als Bedarfseinlmmmen oder nothwendiges Einkommen 
erscheint der Theil eines Einkommens, welcher zum angemessenen 
Unterhalt des Empfängers unbedingt, nicht blos vermeintlich 
sondern thatsächlich, erforderlich ist und deshalb jedenfalls zur 
Deckung des persönlichen Bedarfs ge- und verbraucht werden 
muß; als freies Einkommen derjenige, welcher nach Be 
friedigung der unentbehrlichen Lebensbedürfnisse noch übrig und 
unbeschränkt verfügbar bleibt, demnach beliebig entweder zur 
Erweiterung des eigenen und fremden Lebensgenusses oder zur 
nachhaltigen Vermehrung des Vermögens verwendet werden kann. 
Wo das Einkommen einen solchen freien Werthsüberschuß selbst 
bei sparsamster Einschränkung nicht darbietet, ist nur nothdürftigcs 
Auskommen, aber keine fortschreitende und auf die Hebung 
des Kultur-zustandes günstig zurückwirkende Verbesserung der 
wirthschaftlichen Lage möglich. 
Außerdem unterscheidet man endlich auch ordentliches 
und außerordentliches Einkommen, je nachdem dasselbe 
in sich regelmäßig wiederholenden Einnahmen fortdauernder, oder 
iil lediglich vereinzelt eintretenden und keineswegs regelmäßig 
wiederkehrenden Einnahmen gelegentlich zufließt. Auf ersteres 
kann bei Bemessung des geivöhnlichen Verbrauchs gerechnet 
werden, auf letzteres nicht. 
8 141. 
Die Größe des Volkseinkommens ergiebt sich, 
insoweit es der nationalen Production entstalnmt, ails der 
Gesammtmenge der neuen Werthe in den durch die Volks 
wirthschaft alljährlich neu producirten Gütern, und ist gleich 
der Gesammtsumme aller ursprünglichen Einzeleinkommen 
der im Volke vorhandenen Producenten.
        <pb n="280" />
        266 Buch 4. Distribution der Güter. 
Der weitaus wesentlichste Theil des Volkseinkommens läßt 
sich ermitteln, je nachdem dabei von den vereinnahmten Gütern 
oder von den einnehmenden Personen ausgegangen wird, ent- 
iveder durch Aufrechnung der erwirthschafteten und neu in das 
Bolksvermögen eingetretenen Güter, sowie der behufs Beschaffung 
letzterer gebrachten und daher vorweg in Abzug zu bringenden 
Vermögensopfer, also eigentlich durch Berechnung des in dem 
Roherträge der nationalen Production enthaltenen Reinertrages, 
oder durch Aufsummirung des ursprünglichen Einkommens 
sämmtlicher Volksangehöriger Producenten, sowohl der einzelnen 
Privatpersonen, als des Staats, der Gemeinden, Korporationen rc. 
Bei Anwendung des ersteren Verfahrens bleibt nur noch zu 
berücksichtigen, ob und ein wie großer Theil jenes endlichen 
Reinertrages etwa an das Ausland unentgeltlich, z. B. als 
Tribut rc., oder als Vergeltung für &gt;rt dorther überlassen 
erhaltene Vermögensnutzungen abzugeben ist. Bei Wahl des 
zweiterwähnteu Verfahrens aber müssen alle Einnahmen ein 
gerechnet werden, welche für die einzelnen, dem Volke zugehörigen 
und selbständig wirthschaftenden Subjecte wirklich reines, in 
Folge eigener wirthschaftlicher Thätigkeit bezogenes Einkommen 
sind, also namentlich auch möglichst das unmittelbar ursprüngliche 
an selbst erzeugten, jedoch nicht vertauschten, sondern unmittelbar 
zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse verwendeten Producten, 
überhaupt au nicht in den Verkehr gekommenen Arbeitserfolgen 
oder Vermögensnutzungen, und außerdem ebenfalls dasjenige, 
welches an der Production einer anderen jBolkswirthschaft 
bctheiligte Einheimische aus dem Auslande beziehen, insofern 
z. B. bei Betheiligung mit Kapital letzteres fortdauernd als ein 
nur ausgeliehener Bestandtheil des inländischen Volksvermögens 
erscheint. Uebrigens ist es selbstverständlich, daß behufs Fest 
stellung der Einzeleinkommen die aus der Einnahme zu deckenden 
Schuldverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind, daß aus 
Schuldzinsen lediglich der Gläubiger Einkommen bezieht, daß 
abgeleitetes Einkommen nicht doppelt, sondern nur entweder bei 
dem es Gewährenden oder dem es Beziehenden in Anrechnung 
gebracht werden kann, und daß endlich die von Privaten an den 
Staat, die Gemeinde rc. in der Form von Steuern rc. zwangs 
weise geleisteten Beiträge lediglich dann von dem Einkommen 
des Leistungspflichtigen abgerechnet und demjenigen des Empfangs 
berechtigten zugerechnet zu werden brauchen, wenn ersterer dafür
        <pb n="281" />
        § 141. Einkommen im Allgemeinen. 267 
von letzterem keine aufwiegende Gegenleistung empfängt. In - 
der Regel aber werden solche Beiträge keineswegs unentgeltlich 
als abgeleitetes Einkommen, sondern vielmehr als Kostendeckung 
für gemeinwirthschaftlich beschaffte Bedürfnißbefriedigung bezogen. 
Steuern z. B., die nicht mehr einbringen als zur Bestreitung 
tvirklich nothwendiger, dem Volksbedürfnisse entsprechender Staats 
ausgaben und bezüglich zur Ansammlung eines zureichenden 
Staatsschatzes erforderlich ist, sind als der Preis für die vom ¡ 
Staate zu Gunsten der Staatsgemeinschaft neu producirten Güter 
aufzufassen, deren Productionskosten eben von der Gesammtheit 
der Einzelnen, welche durch die Staatsleistungen gemeinschaftlich 
Bedürfnisse befriedigt erhalten, gemeinsam gedeckt werden müssen, 
woraus sich zugleich ergiebt, daß das bei Aufsummirung des 
Volkseinkommens zu berücksichtigende Einkommen entwickelterer 
Staaten weit weniger aus durch Besteuerung erzielten Einnahmen, 
als aus mehr oder weniger privatwirthschaftlich speculativen 
Staatsunternehmungen, insbesondere aus Nutzungen des eigen 
thümlich besessenen und für er&gt;verbswirthschaftliche Zwecke benutzten 
Staatsvermögens (Staatsactivvermögens) hervorgeht. Vom 
Standpunkte der Privatwirthschaft aus sind dagegen freilich 
mindestens alle diejenigen Staats- und Gemcindeabgaben, welche 
auf als Productionsmittel benutzte Grundstücke und Kapitalien 
oder auf das Ganze eines Unternehmens entfallen und deshalb 
als eine behufs der Production gemachte Vorauslage erscheinen, 
zu den Productionskosten zu rechnen. 
Neben dem aus der nationalen Production sich ergebenden 
Einkommen muß endlich, um das Gesammteinkommen eines 
Volkes zu finden, genau genommen noch das abgeleitete Ein 
kommen zu ermitteln gesucht tverden, tvelches einzelnen Volks 
angehörigen etwa von auswärts zufließt. Letzterer Theil des 
Vvlkseinkommeus pflegt jedoch so unbedeutend zu sein, daß er 
füglich unbeachtet bleiben darf. 
Die Größe des Bolkseinkonnnens läßt sich hiernach schließlich 
überhaupt niemals ganz zuverlässig beziffern, sondern stets nur 
ungefähr schätzen. Ferner muß, um die Verhältnißmäßigkeit 
derselben beurtheilen zu können, eine damit vergleichbare Schätzung 
des Volksbedarfes hinzutreten, welcher sich seinerseits aus dem 
Vedarse der einzelnen Bevölkerungsgliederjzusammensetzt, dessen fast 
allein abschätzbares Minimum aber aus der Volksmenge und den 
durchschnittlich unentbehrlichen Bedürfnissen der verschiedenen
        <pb n="282" />
        268 Buch 4. Distribution der Güter. 
Bcvölkerungsklassen ebenfalls wieder nur annähernd richtig 
abgeleitet zu werden vermag. 
8 142. 
Das Volkseinkommen zerspaltet, indem es sich unter 
die an der Production betheiligten Einzelnen nicht will 
kürlich sondern nach bestimmten Regeln vertheilt, in drei 
Einkommenszweige, in Grundrente, Arbeitslohn und 
Kapitalzins, ìvelche freilich in der Wirklichkeit selten ganz 
rein ltnb unvermischt Vorkommen. 
Die Vertheilung des Volkseinkommens erfolgt nach den im 
Nachfolgenden zu erweisenden Regeln, geschieht aber offenbar 
dann am gerechtesten, wenn Jeder davon in dem Maße erhält, 
in welchem er zum Entstehen desselben durch seine Betheiligung 
an der Production beigetragen hat, was auch mittels Tausches, 
bei freier Vereinbarung über die für jede productive Mitwirkung 
zu beanspruchende Vergeltung, und unter regelnder Einwirkung 
der Concurrenz im Großen und Ganzen mindestens besser erreicht 
wird, als es durch den Machtspruch irgend einer die Austheilung 
übernehmenden äußeren Gewalt zu erreichen tväre. 
Die Einzelnen vermögen sich ferner an der Production zwar 
in sehr verschiedener Weise zu bethciligen, stets jedoch nur ent 
weder mit Vermögen, Grundstücken und Kapitalien, oder mit 
Arbeit und bezüglich mit dieser und jenem zugleich. Sie werden 
sich auch gewöhnlich überhaupt nur dann an der Production 
dauernder betheiligen können und sich, zumal zu Gunsten 
Anderer, einer persönlichen Mühewaltung, Genußenthaltung rc. 
unterziehen wollen, wenn sie hierfür eine über den bloßen 
Vermögcnsersatz hinausgehende Entschädigung als aufwiegende 
Vergeltung erhalten und dadurch also zu Einkommen gelangen. 
Letzteres erscheint demgemäß, mit Rücksicht auf die Art ‘ der 
Betheiligung der bei der Production gemeinschaftlich Zusammen 
wirkenden, je nachdem es als Vergeltung für Mitwirkung mit 
Grundstücken, Arbeitsleistungen oder Kapitalien bezogen wird, 
entweder als Grundrente, welche aus der Anwendung von 
Grundstücken hervorgeht, oder als Arbeitslohn, welcher die 
geleistete Arbeit vergütet, oder als Kapitalzins, welcher sich aus 
der Verwendung von Kapitalien ergiebt.
        <pb n="283" />
        § 142. Einkommen im Allgemeinen. 269 
In der Wirklichkeit komnit endlich jeder einzelne Einkommens 
zweig deshalb selten ganz rein, d. h. vollständig getrennt von 
Theilen eines anderen Einkommenszweiges vor, weil die Pro 
ducenten meist in mehrfacher Art bei der Production betheiligt 
sind und somit thatsächlich ein mehr oder weniger vermischtes 
(combinâtes) Einkommen beziehen, welches aus der gleichzeitigen 
Anwendung verschiedener Productionsmittel herrührt. So wird 
z. B. Grundrente in der Mehrzahl der Fälle mit Kapitalzins, 
dieser mit Arbeitslohn, und letzterer wieder wenigstens sehr 
häufig mit jenem vermengt bezogen. 
Minder feststehend und unbeugsam sind dagegen die hier 
nicht weiter in Betracht zu ziehenden Regeln, nach denen sich 
diejenige Quote des Volkseinkommens vertheilt, welche von den 
zunächst daran Antheilhabenden entweder freiwillig oder zwangs 
weise an Andere unentgeltlich tveiter begeben und seitens dieser 
als abgeleitetes Einkommen bezogen wird, während übrigens 
jedes solches, insofern es seinem ursprünglichen Empfänger doch 
lediglich als Grundrente, Arbeitslohn oder Kapitalzins zugefallen 
sein kann, ebenfalls entweder in abgeleiteter Grundrente oder in 
abgeleitetem Arbeitslöhne und Capitalzinse besteht. 
Die Lehre von der Distribution der Güter aber zerfällt dem 
nach ausschließlich in die Lehre von den einzelnen Einkommens 
zweigen und in diejenige von deren Verbindung und Verhältniß 
zu einander.
        <pb n="284" />
        270 
Erstes Kapitel. 
Kinkomrnenszweige. 
8 143. 
Die Einkommenszweige werden sämmtlich, je 
nachdem der Einzelne die ihm verfügbaren Productions- 
mittel arts eigene Rechnung und Gefahr hin anwendet oder 
dieselben gegen eine Vergütung an Andere zur Benutzung 
überläßt, entweder in ihrem natürlichen Betrage oder in 
einem ausbedungenen Betrage bezeigen , deren beiderseitige 
Höhe sich schließlich nach den Bestimmgründen des Preises 
regelt. 
Der natürliche Betrag besteht in den unmittelbaren Ergebnissen, 
welche bei auf eigene Rechnung hin geschehender Selbstairwendung 
eines Productionsmittcls erzielt werden; der ansbedungene 
Betrag hingegen, mittels dessen sich sonst ungewisses Einkommen 
in fester verbürgtes verwandelt, in der Gegenleistung, welche der 
Besitzer eines Productionsmittels dafür erhält, daß er dasselbe 
einem Anderen zur Benutzung überläßt. 
Die Höhe beider Beträge richtet sich, weil in der Regel jeder 
derselben vermittelst behufs der Production gebrachter Opfer 
erkauft wird und somit deren Preis abgiebt, im Allgemeinen 
gänzlich nach den Bestimmgründen des letzteren. Insbesondere 
aber hängt überwiegend ab die Höhe des natürlichen Betrages 
von den Produktionskosten, dem Gebrauchswerthe und der 
Zahlungsfähigkeit der Käufer, die Höhe des ausbedungenen 
Betrages dagegen zunächst von derjenigen des natürlichen' und 
ferner von dem jedesmaligen Verhältnisse zwischen Angebot und 
Nachfrage. 
Grundrente. 
8 144.
        <pb n="285" />
        § 144. 145. Grundrente. 
271 
und Vergütung sämmtlicher behufs der Erzielung dieses 
Ertrages gemachter Kapital- und Arbeitsverwendungen noch 
erübrigt, und bezüglich in dem Preise jenes Ueberschusses. 
Die Grundrente ist also der im Grundstücksertrage gewonnene 
Werthsüberschuß über die aufgewendeten Productionskosten oder, 
anders aufgefaßt, derjenige Theil des in Folge fortgesetzter 
wirthschaftlicher Benutzung eines Grundstückes bezogenen Gesammt- 
einkommens, welcher nach Abzug der darin noch enthaltenen 
Arbeitslöhne und Kapitalzinse übrig bleibt. Dieselbe wird seitens 
des Grundeigenthümers dann im ausbedungenen Betrage bezogen, 
wenn dieser sein Grundstück gegen eine bestimmte, den davon zu 
erwartenden Ueberschuß aufwiegende Gegenleistung einem Anderen 
zur Benutzung überläßt. 
Uebrigens kann sich Grundrente nicht etwa blos bei Bau 
plätzen und landwirthschaftlich als Garten-, Acker-, Wiesen-, 
Weide- oder Waldland benutzten Flächen, sondern vielmehr bei 
jeder nachhaltig productiven Benutzung von Grund und Boden 
ergeben, z. B. auch bei Wasserkräften, Bleich- und Trockenplätzen, 
bedingungsweise selbst bei Grubenfeldern rc. 
8 145. 
Dieselbe entsteht dadurch, daß die Erzielung gleich- 
werthiger Ertragsmassen an gleichartigen Gütern vermittelst 
der verschiedellen Grundstücke sehr ungleich große Ver 
wendungen an Kapital und Arbeit erfordert, lvährend der 
Preis der ntittels Benutzung von Grundstücken producirá 
Güter sich nach den Productionskosten richtet, welche in dem 
zwar ungünstigsten aber zur Befriedigung des Bedarfs noch 
nothwendigen Prvductionsfalle aufgewendet werden müssen. 
Ihr Eintreten ist also an sich unvermeidlich mtb unabweis 
bar dadurch bedingt, daß die Grundstücke nicht gleichmäßig 
brauchbar und keineswegs beliebig vermehrbar, sondern in 
beschränktem Maße vorhanden, die Bodenerzeugnisse dagegen 
allgemein unentbehrlich sind. 
Gleich gutes Getreide z. B. erlangt auf einem und dem 
selben Markte gleichen Preis, mag es auf dem nutzbarsten oder 
auf dem mindest nutzbaren Ackerlande, dessen Bebauung sich
        <pb n="286" />
        272 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
jedoch noch behufs vollständiger Deckung des Gesaunutbedarfes 
nothlvendig macht, mit geringerem oder größerem antheiligen 
Aufivan de an Arbeit und Kapital gewonnen tvorden sein. Wer 
die für Getreideprodnctioil zeitlich günstigsten Grundstücke benutzt, 
gewinnt im Preise seiner Körnercrnte unter übrigens gleichen 
Umständen einen Ueberschuß, der gleich ist dem Unterschiede 
zwischen den Productionskosten einer solchen Getreidemasse in 
dem günstigsten und dem ungünstigsten Productionsfalle, oder 
auch dem Unterschiede zwischen den Getreidewerthen, ivelche mit 
gleich großem Arbeits- und Kapitalaufivande in jenem und 
diesem Falle erzielt werden. Wer dagegen die für die Getreide- 
Production zeitlich ungünstigsten Grundstücke benutzt, bezieht 
keinen derartigen Ueberschuß, tveil die Getreidepreise sich eben nach 
den Prodnctionskvsten richten, ivelche in diesen! zwar ungünstigsten 
aber noch nothwendigen Productionsfalle aufgewendet werden 
müssen. Ebenso verhält es sich in Bezug ans Holz, Metalle rc. 
Das Entstehen von Grundrente ist sonach durchaus nicht 
etwa eine Folge des Grundeigenthums, sondern beruht auf den 
in § 90 und 92 angegebenen Preisregeln. Selbiges tritt ein, 
sobald Grundstücke, welche zufolge der Verschiedenheit ihrer 
eigenen Beschaffenheit und der bei ihrer Benutzung hinzu 
tretenden Beziehungen nicht gleichmäßig brauchbar sind, mit 
ungleichem wirthschaftlichen Erfolge benutzt werden müssen, und 
kann überhaupt nicht vermieden werden, wenn der Bedarf an 
nur mit Hilfe von Grund und Boden gewinnbaren Gütern 
vollständig gedeckt werden soll. Die Grundrente selbst ist endlich 
auch kein unmittelbares Geschenk des Bodens, sondern vielmehr 
ein Ergebniß der productiven Benutzung desselben. Sie sichert 
aber zugleich, als Vergeltung für wirthschaftlichste Aneignung und 
Benutzung des Bodens, dessen erfolgreichste Nutzbarmachung, 
und nützt dadurch rückwirkend sogar den Nichtgrundbesitzern, 
welche ohnedem weniger ausreichend mit in möglichst wohlfeiler 
Weise erzeugten Bodenprvductcn versorgt sein kännten. 
Uebrigens wird die Grundrente, obgleich der Boden in seiner 
ursprünglichen Substanz von der Menschheit im Ganzen ohne 
vorherigen Productionskostenanfwand als Naturgeschenk empfangen 
worden ist, am allerwenigsten von denjenigen Grundbesitzern 
wirklich unentgeltlich bezogen, welche die rentebringenden Grund 
stücke durch Kauf re. erworben haben. Ihnen vermag aus 
schließlich deren ferneres Steigen einen außerordentlichen Vortheil
        <pb n="287" />
        § 146. Grundrente. 
273 
zu gewähren, dem gleichzeitig die Gefahr gegenübersteht, durch 
zeitiveises Sinken der Rente wiederum „Einbuße" zu erleiden. 
Aehnliche Geiviunste fließen solchen Kapitalisten und Arbeitern 
zu, welche in Folge besonders günstiger Umstände, z. B. seltener 
persönlicher Begabung, überlegener Wirksamkeit der besessenen 
Kapitalien rc„ für ihr Product regelmäßig einen, die vom Stand 
punkte der betreffenden Privatwirtschaft aus aufzurechnen gewesenen 
Productionskosten übersteigenden Preis erhalten, und deshalb 
ebenfalls in letzterem einen freien Ueberschuß beziehen. Diese 
ans vorzugsweise erfolgreichen Arbeits- und Kapitalverwendungen 
hervorgehenden rentenartigen Ueberschüsse erscheinen jedoch nicht 
als ein eigenartig selbständiges Einkommen, sondern als eine 
bloße Erhöhung anderer Einkommensarten, des üblichen Arbeits 
lohnes oder Kapitalzinses. Selbige unterscheiden sich auch von 
der Grundrente schon wesentlich dadurch, daß sie, ungeachtet 
mancher Aehnlichkeit mit jener in Bezug auf Entstehung und 
wirthschaftliche Nützlichkeit, weniger stetig eintreten und minder 
andauernd fortbestehen bleiben, sich entweder gar nicht oder doch 
nicht eben so sicher an Andere übertragen lassen. 
§ 146. 
Auf die Bildung und den Betrag der Grundrente 
können vornehmlich Einfluß haben: die eigene Beschaffenheit 
der Grundstücke und die Lage derselben in wirthschaftlicher 
Beziehung; die Größe des Bedarfs an aus der Benutzung 
von Grundstücken hervorgehenden Erzeugnissen und der Preis 
dieser; sowie außerdem die ganze Art und Weise der Boden- 
benutzung selbst. 
Alle Verhältnisse beeinflussen die Bildung und den Betrag 
der Grundrente, welche verursachen, daß gleiche Kapital- und 
Arbeitsverwendungen bei Benutzung von Grundstücken ungleiche 
wirthschaftliche Erfolge ergeben. Die oben angedeuteten Umstände 
aber, Welche bei den verschiedenen Grundstücken an sich ungleich 
sind und in mannigfach abweichender Weise zusammentreffen, 
werden allgemeinhin maßgebend für das in den einzelnen Fällen 
der Bodenbeuutzung zwischen demGesammtbetrage derProductivns- 
kosten und dem Gesammtwerthe des Ertrages durchschnittlich statt 
findende Verhältniß. 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 18
        <pb n="288" />
        274 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Von der eigenen Beschaffenheit der Grundstücke tu 
Bezug auf Boden und natürliche Lage hangt zunächst 
deren natürliche Geeignetheit für bestimmte Gebrauchszwecke, 
z. B. deren bauliche Bebaubarkeit, landtvi'rthschaftliche Frucht 
barkeit, bergbaulicher Reichthum re., und die Schwierigkeit ihrer 
technischen Benutzung, somit auch die mögliche Ergiebigkeit der 
behufs jener auf sie zu machenden Verwendungen ab. Letztere 
pflegt um so größer zu sein, je geeigneter die Grundstücke ver 
möge ihrer Naturbeschaffenheit für bestimmte Zwecke der Pro 
duction sind, und umgekehrt um so geringer, während in der 
Regel die Kosten einen um so beträchtlicheren Antheil des Ertrages 
in Anspruch nehmen, je ungünstiger die Grundstücksbeschaffenheit 
enttveder wegen an sich geringer Fruchtbarkeit re. oder wegen 
solcher Eigenschaften ist, welche die Bebauung, Ausbeutung re. 
besonders erschweren. Unter sonst gleichen Umständen vermögen 
daher die verhältnißmäßig günstigst beschaffenen Grundstücke im 
Vergleich mit jeden: ztvar für die nämlichen Zwecke gebrauchten 
aber minder gut beeigcnschaftcten Grundstücke eilten größeren 
Werthsüberschuß über die Prvductionskosten und somit eine höhere 
Grundrente zu ergeben. Man vergleiche z. B. eine tiefgründige, 
erdrciche, leicht zu bearbeitende Ackerlandsflache mit einem flach- 
gründigen und steinigen Ackerstücke in entweder milder oder rauher 
klimatischer Lage, oder ein reiches, sicheres und wenig Schwierig 
keiten beim Abbau darbietendes Bergwerk mit einem wenig aus 
giebigen, unsicheren und schwer zu betreibenden, oder einen guten 
mit einem schlechten Baugrunde in entweder geschützter oder aus 
gesetzter Lage K. 
Ungleiche räumliche Lage der Grundstücke in wir th- 
schastlicher Beziehung, rücksichtlich welcher einerseits die 
allgemeine Bcrkehrslage (Absatz- und Bezugslagc) nnb anderer 
seits die besondere Bcwirthschaftungslage (Benutzuugslage) in 
Betracht kommt, beeinflußt theils den Werth des Ertrages, theils 
die Höhe der Productionskosten und wirkt deshalb ganz ähnlich 
wie die ungleiche eigene Beschaffenheit der Grundstücke. Je 
weiter entfernt z. B. landtvirthschaftlich benutzte Grundstücke 
vermöge ihrer Verkehrslage vom Markte (Absatzorte) sind, um 
so beträchtlichere Versendungskosten entfallen auf die erzeugtet: 
Verkaufsproducte und um so mehr geht von: Marktpreise dieser 
für Deckung jener verloren Je weiter entfernt oder je unzu 
gänglicher aber solche Grundstücke vermöge ihrer Bewirth-
        <pb n="289" />
        § 146. Grundrente. 
275 
schaftungslage von dein Punkte liegen, von welchem aus deren 
Bewirthschastung erfolgt, um so mehr kosten die für dieselben zu 
beschaffenden Verrichtungen wegen des mit der Entfernung und 
erschwerter Zugänglichkeit zunehmenden Zeit-, Kraft- und 
Materialverbrauchs beim Hin- und Herverkehren der Arbeiter 
und Gespanne. Unter sonst gleichen Umständen muß daher in 
dein Ertrage der für den Markt uild die Bewirthschastung 
günstiger gelegenen Grundstücke ein größerer Ueberschuß iiach 
Abzug der Productionskosten frei bleiben, als in demjenigen der 
weniger günstig belegenen. Ebenso verhält es sich bei den Ver 
brauchsorten nah gelegenen Kohlengruben im Vergleich mit 
entfernteren, deren Lieferungen jedoch behufs Deckung des Kohlen- 
bcdarfs ebenfalls nothwendig gebraucht werden, und zumal bei 
mit gleichem Aufwande bebauten Hausgrundstücken, von denen 
das eine sehr günstig, das andere dagegen schon ungünstiger liegt, 
während die tieferliegenden Flötze jener und die sehr hoch gelegenen 
Stockwerke dieser wieder Manches mit den minder leicht zugäng 
lichen Nutzlandsflächen gemein haben. In allen diesen Fällen 
wird der Einfluß der räumlichen Lage um so fühlbarer, je weniger 
transportabel das mittels der Grundstücksbenutzung gewonnene 
Product oder das behufs derselben zu Beziehende an sich ist und 
je unvollkommener noch die Communicationsmittel sind. 
Vermehrt sich der Bedarf an aus der Benutzung von 
Grundstücken hervorgehenden Producten, so müssen 
die Preise dieser so hoch steigen, daß es möglich wird, die 
Production entweder durch Zuhilfenahme minder nutzbarer, 
an und für sich geringerer, der Benutzung mehr Schwierigkeiten 
entgegensetzender und entfernterer Grundstücke, oder durch ver 
stärkte Arbeits- und Kapitalvertvendungen auf die seither benutzten 
Grundstücke entsprechend zu vergrößern. Steigt z. B. der Gc- 
sammtbedarf an Getreide, so kann der hinzugetretene Mehrbedarf 
nur dadurch befriedigt werden, daß entweder unfruchtbarere, 
schwieriger zu benrbarcnde oder zu bestellende und weiter ab 
liegende Grundstücke zur Getreideproduction herangezogen werden, 
oder daß ails den schon bisher für den Getreidebau benutzten 
Grundstücken mittels vermehrten Kapital- und Arbeitsaufwandes 
mehr Getreide erzeugt wird. Steigt der Bedarf an Wohnungen, 
so können entweder noch entlegenere Lagen und mißlichere Bau 
plätze benutzt, oder die bisherigen Hansgrundstücke vollständiger 
bebaut mtb mit höheren Häusern versehen tverden. Ueberall
        <pb n="290" />
        276 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
haben hierbei erhöhte Verwendungen zunächst sa lange einen sehr 
beträchtlichen und mit der Größe derselben zunehmenden Erfolg, 
als dadurch die Befähigung der Grundstücke, zur Werthserzcugung 
zu dienen, vielseitiger und vollständiger zur Wirkung gebracht 
wird, wogegen sie weiterhin, bei noch stärkerer, letztere Grenze 
überschreitender Anwendung, deshalb abnehmend weniger leisten, 
weil mit der Steigerung der Production über ein gewisses Maß 
hinaus die jener entgegenstehenden Schwierigkeiten zunehmen. 
Je nach Geartethcit der Grundstücke und der rücksichtlich ihrer 
Benutzung eingetretenen Vorbedingungen liegt jedoch allerdings 
der Punkt, bis zu welchem vermehrte Verwendungen einen in 
zunehmendem Verhältnisse steigenden, und von welchem an diese 
einen abnehmend geringer werdenden Erfolg ergeben, sehr ungleich 
nah und weit. Immer aber wird sowohl durch Berintensiverung 
der Production als durch deren Ausdehnung auf weniger nutz 
bare Grundstücke der Unterschied zwischen dem günstigsten und 
ungünstigsten Productionsfalle erweitert, indem Kapital- und 
Arbeitsverwendungen nicht nur je nach der verschiedenen Taug 
lichkeit der Grundstücke, behufs deren Benutzung sie angewendet 
werden, sondern auch je nach dem Reichlichkeitsgrade, in ivelchem 
sie bei Benutzung gleicher Grundstücke aufgewendet werden, un 
gleich ergiebig sind. Bei aus irgend einem Grunde abnehmendem 
Vedarse an Bodenprodncten und Grundstücksnutzungen müßte 
dagegen das Umgekehrte eintreten. Der unbedeutender gewordene 
Bedarf würde alsdann schon allein durch die günstiger beschaffenen 
und besser gelegenen Grundstücke sowie bezüglich mittels schwächerer 
Verwendungen, und sonach im Ganzen mit geringeren Pro- 
ductionskosten befriedigt werden können. 
Nachhaltig erhöhte Preise der Bodenprodncte können 
also die Grundrente der nutzbareren Grundstücke steigern, während 
übrigens eine hohe Grundrente niemals etwa die schließlich,: 
Ursache, sondern eben stets nur eine Folge verhältnißmäßig 
hoher Rohprvdnctenpreise zu sein vermag. Umgekehrt vermindert 
das Sinken dieser Preise, z. B. dann, wenn die inländischen 
Getreidepreise in Folge leichter gewordenen Bezugs wohlfeileren 
Getreides aus dem fernen Allslande sinken, ben als Grundrente 
frei bleibenden Ueberschuß über die Productivnskosten. 
Die landesüblich gewordene Art und Weise der Boden- 
benutzung kann endlich deshalb, weil von derselben die Wirksam 
keit der gemachten Verwendungen wesentlich initabhängt, gleichfalls
        <pb n="291" />
        § 146. Grundrente. 277 
einigen Einfluß aus den Betrag der Grundrente äußern. Unter 
sonst gleichen Umstanden muß dort eine höhere Grundrente 
erübrigen, wo der Boden mittels der im Verhältniß zu ihrem 
Kostensätze wirksamsten Arbeits- und Kapitaloerwendungen benutzt 
wird. Ferner vermögen erhebliche Verbesserungen des bei der 
Bodenbenutzuiig angewendeten Productionsverfahrens, nachdem 
sie allgemein üblich geworden sind und nicht mehr ausschließlich 
einzelnen Producenten zugutekommen, durch Abminderung der 
Prodnctionskosten und bezüglich durch Vermehrung der Boden- 
prodncte ans den Stand der Grundrente zurückzuwirken. Vermehrt 
sich gleichzeitig die Nachfrage nach Bodenproductcn ebenmäßig, 
was um so eher möglich ist, je allmählicher sich solche, doch in 
der Regel aus einer Mehrzahl von Vorbedingungen beruhende 
Verbesserungen verallgemeinern, so kann alsdann in Folge der 
vcrhältnißmäßigen Erniedrigung der Prodnctionskosten ein Steigen 
der Grundrente eintreten, wogegen letztere entgegengesetzten Falls 
in Folge des sehr vermehrten Angebots an mit Hilfe des Bodens 
gewonnenen Productcn und des dadurch bedingten Weichens der 
Preise unvermeidlich, langsamer oder schneller, sinken müßte. 
Insbesondere kann aber auch durch in Bezug auf die Art und 
Weise der Bodenbenutzuiig gemachte Fortschritte der verhältniß- 
mäßige Betrag der Grundrente auf verschiedenen Bodenquali 
täten abgeändert werden. Macht die Technik der Landwirthschaft 
z. B. solche Fortschritte, daß nunmehr der Sandboden ungleich 
erfolgreicher benutzt zu werden vermag, als es vorher der Fall 
war, so verändert sich dadurch die bei Beivirthschaftung von 
Sandboden zu gewinnende Grundrente im Vergleich mit der 
ans andere Bodenarten entfallenden. Die hierbei eintretende 
Wirkung ist ähnlich derjenigen, welche dann stattfindet, wenn 
Grundstücke durch Bodenmelivrationen dauernd verbessert wurden. 
Ist ein Grundstück durch irgend eine fortwirkende Melioration 
nachhaltig brauchbarer geworden, so tritt es gleichsam in die 
Reihe der schon vermöge ihrer ursprünglichen Naturbcschaffenheit 
nutzbarer gewesenen ein. Durch die nutzbareren Grundstücke, 
welche mittels Auftvands von Meliorationskapital vermehrt 
wurden, läßt sich nun ein größerer Theil des Bedarfs allein 
befriedigen. 
Im Verlaufe der Zeit verändern sich meist mehrere der vor 
erwähnten, ihrer Mehrzahl nach durchaus veränderlichen und 
sich vielfach wieder wechselseitig bedingenden Umstände gleichzeitig.
        <pb n="292" />
        278 Buch 4. Kap. l. Einkommenszweige. 
Auch wird jeder derselben nicht etwa stets in gleichem Maße, 
sondern je nach der vcrhältnißmäßigen Bedeutung, welche er 
jeweilig und einzelnen Falls erlangt, in ungleicher Stärke 
wirksam, während außerdem die Wirkung des einen durch die 
Gegenwirkung des anderen mehr oder weniger ausgewogen zu 
werden vermag. So kann z. B. eben bei Zunahme des Bedarfs 
das Steigen der Grundrente durch gleichzeitige Fortschritte in 
der Art der Bodenbenutzung solute durch die Wirkung von 
Bodcnmeliorationeu aufgehalten, und das sonst zufolge allgemeiner 
Fortschritte in der Art der Bodennutzung mögliche Sinken 
der Grundrente durch gleichzeitiges Größerwerden des Bedarfs 
ausgeschlossen werden. 
8 147. 
Die Höhe der Grundrente ist demnach sowohl 
örtlich als zeitlich ungleich groß und fortwährenden Ver 
änderungen unterworfen. Dieselbe kann jedoch bei solchen 
Grundstücken am beträchtlichsten werden, welche nicht auch 
anderwärts zu gewinnende Producte liefern, und bei den 
jenigen Grundstiicken am verschiedensten bleiben, deren 
Producte schwer transportabel und äußerst unentbehrlich 
zugleich find. 
Die mannigfaltige Verschiedenheit, in welcher die im vorher 
gehenden Paragraphen erwähnten Umstände örtlich und zeitlich 
wirksam werden und zusammenwirken, verursacht, daß gleich 
artige Grundstücke an verschiedenen Orten und zu verschiedenen 
Zeiten eine ungleich hohe Grundrente ergeben, während die eigene 
Veränderlichkeit jener Umstände bedingt, daß die Gruudreuten- 
höhe überhaupt nachhaltig veränderlich und vorübergehend sogar 
vielfach schwankend ist. Gleichzeitig können dagegen gänzlich 
verschiedenartige Grundstücke dann eine gleich hohe Grundrente 
erlangen, wenn die wirthschaftliche Productivität derselben eine 
gleiche geworden ist. 
Jedenfalls wird die Grundrente im Ganzen um so beträcht 
licher, je mehr sich der Unterschied zwischen dem Erfolge der 
unergiebigsten und ergiebigeren Kapital- und Arbeitsverwendungen 
erweitert, welche bei der Bodenbenutzung noch nothwendig und 
bezüglich noch möglich sind. Am allerhöchsten kann dabei im 
Einzelnen die Grundrente solcher Grundstücke steigen, deren
        <pb n="293" />
        § 147. 148. Grundrente. 
279 
Produkte uud Nutzungen nach § 93 einen die nothwendigen 
Productionskosten weit übersteigenden Preis erzielen, z. B. die 
jenige von Hausgrundstücken, die sich in besonders günstiger 
Verkehrslage nur in einer räumlich beschränkten Ausdehnung 
darbieten, oder von Weinbergen, deren Gewächs sich durch eine 
vorzügliche und mit noch so großem Anfwande nicht anderwärts 
beschaffbare Qualität auszeichnet. Abgesehen von derartigen 
Seltenheitsfällen pflegt bei Grundstücken, welche zur Gewinnung 
schwer transportabler und zugleich unentbehrlicher Products 
benutzt werden, die Höhe der einzelnen Falls eintretenden Grund 
rente deshalb am verschiedensten zu sein, weil da jeder rück 
sichtlich der wirthschaftlichcn Lage bestehende Unterschied um so 
fühlbarer zurückwirkt, während außerdem der Marktpreis des 
Products noch am ehesten ein örtlich ungleich gesteigerter sein 
kann. So ist z. B. selbst bei ihrer eigenen Beschaffenheit nach 
gleichen Grundstücken die Waldrente noch weit verschiedener als 
die Ackerlandsrente. Je transportabler dagegen das mittels 
der Bodenbenutzung gewonnene Product ist, um so weniger 
vermag die günstigere oder ungünstigere Lage des einzelnen 
Grundstücks dessen Grundrente erheblich zu erhöhen oder zu 
erniedrigen, was neben anderen Umständen mit dazu beitrügt, 
daß z. B. die gesammte Bergrente durchschnittlich, zumal beim 
Ban auf edle Metalle, verhältnißmäßig niedrig und zwar um 
so niedriger bleibt, je extensiver der Bergbau betrieben wird, 
obgleich übrigens bei den einzelnen Gruben gleiche Werthe an 
Silber ?c. mit sehr ungleich großen mittleren Productionskosten 
erbeutet werden und in den günstigsten Einzelfällen sehr beträcht 
liche Werthsüberschüsse erzielbar sind. 
9 148. 
Die Grundrente steigt im Allgemeinen mit zunehmender ! 
Entwickelung der wirtschaftlichen Kultur, bildet aber gleich- I 
zeitig eineil verhältnißmäßig kleiner werdenden Bruchtheil 
des gesammten Volkseinkommens, während dagegen bei 
Kulturrückschritten wieder das Umgekehrte eintritt. 
Auf den niederen Kulturstufen bleibt die Grundrente niedrig. 
Der Bedarf an Bodennutzungen und mit Hilfe des Bodens 
hervorzubringenden Produkten ist da bei dünner Bevölkerung 
noch gering. Derselbe läßt sich deshalb schon mittels der am
        <pb n="294" />
        280 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
leichtesten zu benutzendeu Grundstücke und einer ganz extensiven 
Benutzungsweise befriedigen. Später hingegen steigt die Grund 
rente, weil sich mit zunehmender Bevölkerung, wachsender 
Zahlungsfähigkeit dieser re., der desfallsige Bedarf vermehrt, 
und nun die Bodenbenutzung auf an sich weniger gut geeignetes 
schwieriger benutzbare oder entferntere Grundstücke ausgedehnt 
sowie verintensivert werden muß, tvvzu noch kommt, daß örtlich 
starke Bevölkcrungsanhäufung, z. B. in großen Städten und 
Fabrikdistricten, Zufuhren an Bodcnprodueten aus um so weiterer 
Entfernung nothwendig macht, je großartiger der locale Ver 
brauch geworden ist. Mit etwa eintretenden Kulturrückschritten 
sinkt dagegen umgekehrt wieder die Grundreutc, weil sich alsdann 
der Bedarf an Bodenproducten wiederum vermindert, womit 
sowohl die Nothwendigkeit als die Möglichkeit hinwegfällt, jene 
auch fernerhin in ebenso gesteigerter Weise zu produciren. 
Die Grundrente steigt jedoch bei zunehmender Kultur- 
entwickelung keineswegs etlva gleichmäßig mit dieser und in 
gleichem Maße mit der Zunahme des Bedarfs. Einerseits nämlich 
wird in vorgeschrittener Zeit oft eine vollkommenere Ausnutzung 
und wirksamere Benutzung der Bodencrzcugnisse möglich. Die 
selben reichen alsdann weiter, als es vorher der Fall war. So 
wird z. B. der Gehalt des Getreides mittels verbesserter Mahl- 
einrichtungen besser ausgenutzt und das Mehl bei sorgfältigerer 
Brodbcreitung ausgiebiger benutzt. Die Nahrungsmittel werden 
überhaupt sowohl gedeihlicher zubereitet als zweckmäßiger mit 
Rücksicht auf ihren Nährstoffgehalt verwendet und leisten deshalb 
mehr. Die Erze können vollständiger ausgebeutet werden. Bei 
der Verarbeitung von Metallen treten Ersparnisse an Roh 
material ein. Die Hausplätze werden voller ausgebaut, während 
durch zweckmäßigere Einrichtung der Gebäude mehr Raum 
gewonnen wird re. Ferner kommen wohl auch leichter zu beschaf 
fende oder wenigstens aushaltcndcre Ersatzmittel (z B für 
Wö zc.) wib fe# mt fid) ergiebigere m^fínuam (&amp;. &amp; 
Kartoffeln, Mais re.) in Aufnahme. Andererseits vermindern 
sich späterhin nicht selten die antheiligen Produktionskosten oder 
fieigen ücn(gßen3 n# im Waiting &amp;ur Wc^craciigung. 
geschieht dies namentlich in Folge erhöhter Wirksamkeit von 
Arbeit und Kapital, tieferer Naturerkenntniß und dadurch ermög 
lichter technischer Fortschritte, welche sich nach und nach verall 
gemeinern. Endlich tvird der Boden selbst in: Verlaufe der
        <pb n="295" />
        .§ 148. Grundrente. 
281 
Zeit durch Bodenverbesserungen und bisweilen schon durch die 
9(tt unb SB# feiner Bcni^iing an fid) benu^unggfä^iger. So 
%. ber IanbiDirlMd)aftIid) bcnu&amp;tc %oben burd) fortbanernb 
gute Bewirtschaftung, durch Trockenlegung rc. Ebenso ist es 
meist erst bei weit gediehener Wirthschastsentwickelung thunlich, 
die Bodenbcnutzung auf solck)e Grundstücke auszudehnen, welche 
zwar sck)wcr nutzbar zu machen, aber nackcher vielleicht, nach 
Beseitigung der ursprünglich einer erfolgreicheren Ausnutzung 
entgegenstehenden Hindernisse und nach Ueberwindung der hiermit 
verbundenen Schwierigkeiten, wegen ihrer eigenen Beschaffenheit 
oder ihrer Verkehrslage besonders hervortretend nutzbar sind. 
Anfänglich ist z. B. für die Zwecke des Ackerbaus überall nicht 
gerade der vorwiegend fruchtbare, sondern vielmehr der für den 
Anbau zugänglichste, am leichtesten zu bearbeitende und zu 
bestellende Boden zuerst benutzt worden. Höchst fruchtbare 
Landstrecken sind ja häufig am allerschwerstcn urbar zu machen, 
erfordern, um Pfluggäugig zu werden und einen zusagenden 
Standort für Ackcrbaupflanzcn abzugeben, z. B. mühsamere 
Rodung, vorherige ş Ausführung kostspieliger Entwässerungs 
anlagen, Deichbauten rc., und eignen sich deshalb am aller 
wenigsten bei noch vorhandenem Ucberflussc an Grundstücken und 
gegenteiligem Mangel an Kapitalien zur ackerbaulichen Benutzung. 
Aus ähnlichen Gründen können bisweilen die an sich reichsten 
Minen erst ungleich später mit überlegenerem Erfolge ausgebeutet 
werden, als die weniger ergiebigen aber leichter abzubauenden 
Fundorte. Die für bestimmte Productionszwecke vermöge der 
eigenen Beschaffenheit gleichsam an und für sich leistungsfähigsten 
Grundstücke sind überhaupt uicht jederzeit auch wirklich die dafür 
bestgeeignetsten, werden es vielmehr in der Regel nur schließlich. 
Hierdurch fami nun zwar das Steigen der Grundrente 
bedeutend verlangsamt, niemals jedoch dauernd ganz ausgeschlossen 
werden, da jede den Unterhaltsspielraum der Bevölkerung nach- 
haltig erweiternde Vermehrung der Bodenproduction fast stets 
wieder vermehrten Verbrauck) an Bodenproducteu zur Folge 
hat, und mit fortschreitender Kultur zugleid) die Füglichkeit 
sowie die Nothwendigkeit zunimmt, den Boden selbst und seine 
Erzeugnisse für mehrerlei Zwecke mannigfaltiger zu benutzen. 
Die Grundrente wird also bei stetig zunehmender Ent 
wickelung der Volkswirthschaft an sich und im Ganzen jedenfalls 
größer. Dennoch bildet sie auf den höheren Kulturstufen deshalb
        <pb n="296" />
        282 
E&gt;uch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
§ 149. 
P s w.rrKr.,»,.rsr «r 
ĢŞ8 
MD 
SSíjas'iícá 
§ 150. 
ber ß(ntf=iuib ^adjt^rcifc Do« 
stuck en haben außerdem noch überhaupt alle Nin- 
1 ande Eu,floß, welche beim Vertauschen von Grundstücken
        <pb n="297" />
        § 149. 150. Grundrente. 
283 
und Grundstücksnutzungen als Bestimmgründe des Preises 
Wirksam zu werden vermögen. 
Die Kaufpreise der Grundstiicke richten sich daher ius- 
befonbere mid) i# beni Gtanbe be§ 8in§fnße§ nub bie 
Pachtpreise mit nach dem Stande der Kaufpreise. 
Die Kaufpreise der Grundstücke richten sich deshalb nach 
bcm Gtanbc beS 8inSfußca, weil, insofern ®runbftüde in ber 
Regel gegen ein Geldkapital vertauscht werden, das mittels des 
Badens zu gewinnende Einkommen mit dem Zinse des dafür 
ßimugcbcnben mattala berglieli &amp;u werben pflegt. Merbmgë 
ober 'werden Grundstücke nicht selten theurer bezahlt, als Geld 
kapitalien von gleichem Ertrage. Am häufigsten wird dies durch 
bic BorauSfeßung bebingt, bob bie Qrunbrcnte steigen, ber 
Ainë# bogegen Men locrbc, foloie baburd,, baß bei feßr 
qroAem ßaßitaircid,tßumc (Brunbbcfißungcn wieberum befonberë 
Ifudit finb, um bcmegiicße3 Vermögen auf bie S)aucr oerßaitmß, 
mäßig Mer onsulcgcn ober um Wommen eine sufageube 
Sebcùëftellung unb @rmerb3gclcßcnßeit gu #em, nnb basi bie 
Grnndstückspreise überhaupt um so höher hinaufgetrieben werden 
sönnen, ic größer bic gabiung3fäßigfeit ber naeß eigenem @runb, 
besitz Strebenden geworden ist. Außerdem ivird dastclbe in 
vielen Fällen namentlich bei kleinem Grundeigenthum, dadurch 
veranlaßt, baß bic Macßfrage naeß æobennu#ngcn in Ķolge 
ber Soge ber Mad)fragcnben be3ßas6 äußerst 
dringend ist weil Grund Mid Boden einen überwiegenden 
®cbrau#ocrtß für sene ßat, weieße g. 0. in biefem eine ißnen 
sonst fehlende Arbeitsgelegenheit, oder die Möglichkeit zur Ver- 
iverthung von Nebenarbeit und zur Versorgung mit gewissen 
Bedürsnißgegenständen mittels nach und nach durch Arbeit (in 
der Form von Arbeitswerthen) gemachter Ersparnisse finden. 
Die Pachtpreise hingegen richten sich deshalb mit nach den 
Kaufpreisen, weil letztere für den Verpachter die Bedeutung von 
Productionskosten haben. Die Thatsache aber, daß die Pacht- 
vreise meist eine um so niedrigere Verzinsung der Kaufpreise 
ciewäbren ic höher der Grundwerth bei hochentwickelter Kultur 
aeftieaen ist wird hauptsächlich dadurch bedingt, daß letztere 
beu SWfuß crnicbrigl unb baß ber Şad,tcr minbeftenë nießt 
ebenso fortbauernb mie ber (Sißcntßümer bom Steigen ber (Brunb, 
rente Mu# aießt. gemer sönnen auc%, nad) weit gehießener
        <pb n="298" />
        284 
Ņuch 4. Kap. \. Einkommenszweige. 
Verintensiverung der Bobenbenutznng, die nämlichen Grundstücke 
bcnen im» m# ßo^itotien onauboftcn ^cgen, bei mir 
pachtweiser und deshalb stets mehr oder weniger beengter Bc- 
ņ^^ung bedingungsweise wirklich weniger nutzbar sein,' als bei 
6cIbftbclDlrt^f^^oftung burd) bc» unbefdnöiiflcrcu nnb in %eiuo 
GÌLS2" 0cr^enbuugcn gcfic^cr^crcn 
§ 151. 
S ä m î^en müssen hiernach die Kauf- und Pachtpreise 
der Grundstücke nnt Zunahme der Grundrente salvie mit 
Snifcii beg Singfußeg steigen, nnb bogegen mit MimMc 
ber ^ninbrente som,c mit Steigen beg #ingfnßeg folien, 
^rotb die vorübergehenden Veränderungen derselben vor 
nehmlich buref; die zeitweiseu Schwankungen des Zinsfußes 
nnb beg 5^1^01 Singcbnt on nnb %o#ooc 
"ach Grundstücken bedingt sind. J 
tpobcrloerbcn @Librelitc" ftdge^uZ 
&amp; A 
""b ber 3mëfuB nicbngcr loirb, unb som umgcfc# 
mit bem eintreten bon ßultnrrn#ritten, meiImitbiefcu^icbcr 
bic (Brunbrente niebriger nnb ber ^ingfuß I)ö^cr mirb. 
s l Uê . M ^erhältnißmäßigen Hohe ber Grundstiickspreise kann 
ŗnckioarts auf bic örtlich erreichte Wirthschaftsentwickclnng 
9cfyo|)cn merben unb ebenso oug ben Steigen jener ouf ferner. 
;f’Ä*ÄS,Zä» 
» «SiSwÄ“ SST“ 
Arbeitslohn. 
§ 152. 
SDcr Arbeitslohn besteht in dem Einkommensantheile 
solcher aus dem Ertrage der Production dem Arbeitenden'
        <pb n="299" />
        § 152. 153. Arbeitslohn. 
285 
für sciite Arbeit verbleibt, und bezüglich in dem Preise für 
die geleistete Arbeit. 
Derselbe richtet sich nach den Produetionskosten der 
Arbeit, nach dem Gebrauchswerthe der Arbeit und der 
Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer, sowie ferner nach dem 
zwischen Nachfrage nach und Angebot an Arbeit stattsinden- 
bcn Verhältnisse. 
Der Arbeitslohn ist die Vergeltung der durch Arbeitsleistung 
gebrachten persönlichen Opfer. Wer seine Arbeitskraft einem 
Anderen zur Benutzung überläßt, bezieht den entweder fest vor- 
ausbestimmten oder vom technischen und beziehentlich wirthschaft- 
lichen Erfolge der Arbeit abhängig gelassenen Lohn (Natural- und 
Geldlohn, Zeit-, Stück- und Antheilslohn) in dem für die über 
lassene Arbeit ausbedungenen Preise. Von diesem letzteren bleibt, 
um den reinen Lohn auszuscheiden, vorweg in Abzug zu bringen 
der darin allenfalls noch enthaltene Kapitalersatz und Kapitalzins, 
z. B. die Vergütung für seitens des Arbeiters gestellte Werkzeuge 
oder gelieferte Hilssstoffc re., sowie die etwa, z. B. bei autheilig 
übernommener Uebertragung des wirthschaftlicheu Mißlingens der 
Production oder langfristiger Kreditirung des Lohns bis zu 
bestimmten Auszahlungsterminen rc., hinzugetretene Entschädigung 
für besondere Verlustgefahr oder in Betracht kommende Ver 
zögerung der Gegenleistung. 
§ 153. 
Die Produetionskosten der Arbeit ergeben sich 
aus dem standesgemäß nothwendigen Unterhaltsbedarfe der 
Arbeiter und der von ihnen zu ernährenden Familien. 
Ihre Beträchtlichkeit ist von den durch Deckung jenes 
Bedarfes erwachsenden Unterhaltskosten abhängig, also 
namentlich von der üblichen Lebensweise und der durchschnitt 
lichen Kopfzahlstärke der Arbeiterfamilien, ferner von dem 
Maße, in welchem die einzelnen Familienglieder durch eigene 
Arbeitsleistung miterwerben können, und endlich von dem 
Preise der benöthigten Unterhaltsmittel. 
Dieselben bestimmen zusammengenommen den niedrigsten 
Betrag des Arbeitslohnes, unter welchen letzterer dauernd
        <pb n="300" />
        286 
Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
deshalb nicht zu sinken vermag, weil ein nachhaltig fort 
dauerndes Angebot an Arbeit eben nur dann stattfinden 
kann, wenn der Arbeitslohn wenigstens so groß ist, daß mit 
ihm die durch den herkömmlich gewordenen Unterhaltsbedarf 
der Arbeiter bedingten Unterhaltskosten durchschnittlich m 
bestreiten sind. 
Die llttterhaltskvsten umfassen den Gesammtaufwand, welcher 
mit dem herkömmlichen Unterhalte des Arbeiters und dessen 
Familie sowohl zu der Zeit, während welcher er arbeitsfähig ist, 
als auch zu der Zeit, während welcher er noch nicht oder nicht 
mehr arbeitsfähig ist, verbunden bleibt. 
Der Betrag dieser Kosten ist zunächst abhängig von der 
üblichen Lebensweise der Arbeiter und den dadurch bedingten 
Lebensbedürfnissen, welche je nach Klima, herrschenden Gewohn 
heiten, Bildungszuständen re. und zumal je nach Arbeitsart sehr 
ungleich groß und vielfach verschieden sind. In warmen Ländern 
z. B. sind neanche Bedürfnisse in Bezug auf Wohnung, Bekleidung 
und Nahrung an sich geringer als in kälteren Ländern, während 
die Arbeit selbst freilich um so mehr Ueberwindung kostet, je 
heißer es ist. Herrschende Gewohnheiten rücksichtlich der Befrie 
digung entbehrlicherer Lebensgenüsse oder der Genügsamkeit im 
@enicjšcn, ber Ärt ber BeHcibwiQ, ber ber 9#rmtQ8= 
mittel re. vermögen die Unterhaltskosten theils zu erhöhen, theils 
niedriger zu erhalten. Besonders abweichend endlich sind die 
Bedürfnisse des Arbeiters je nach der Arbeitsart. Geistige 
Arbeiten z. B. machen eine gänzlich andere Lebensweise noth 
wendig, als diejenige ist, welche bei hauptsächlich Muskelkraft in 
Anspruch nehmenden Arbeitsverrichtungen entsprechend sein kann 
Ebenso muß der Arbeiter bei Ausführung von Arbeiten, welche 
die Körperkräfte ungemein anstrengen, sich überhaupt weit reich 
licher imb besser ernähren um arbeitskräftig zu bleiben, als bei 
Beschäftigung mit nur leichteren Handarbeiten. 
Jene Kosten sind aber auch in Bezug auf diejenigen Arbeiten, 
welche nicht gewöhnlich und überwiegend durch jüngere und un- 
verheirathete Arbeiter oder durch solche Arbeitskräfte verrichtet 
werden, die sich begnügen dürfen, mittels ihrer Arbeit nebenbei 
lediglich einen Theil ihres Unterhaltsbedarfes zu verdienen, 
noch ^ abhängig von der durchschnittlichen Kvpfzahlstärke der 
betreffenden Familien, indem der Arbeiter, nur dauernd bestehen
        <pb n="301" />
        § 153. Arbeitslohn. 
287 
und in beit Kindern einen Wiedcrersatz für seine mit dem Tode 
vollständig erlöschende Arbeitskraft nachziehen zu können, durch 
seine Arbeit nicht nur die Mittel für seinen persönlichen Unter 
halt, sondern zugleich für den seiner Familie ganz oder mindestens 
theilweise erwerben muß. Letzteres ist dann ausreichend, wenn 
cs üblich und durchschnittlich möglich wird, daß einzelne Familien 
glieder, die Frau und erwachsenere Kinder, neben ihren haus- 
wirthschaftlichenLeistungcn einen weiteren Theil des Gesammtbedarfes 
der Familie durch eigene Arbeit mitverdienen helfen. 
Die Kosten des herkömmlichen Unterhalts sind außerdem 
wesentlich verschieden je nach den durchschnittlichen Preisen der 
benöthigten Unterhaltsmittel, der Lebensmittel und anderer zur 
Befriedigung körperlicher oder geistiger Bedürfnisse gebrauchten 
Güter. Am entscheidendsten wirken hierbei jedesntal die Preise 
derjenigen Bedürfnißbefriedigungsmittel ein, für deren Beschaffung 
der verhältnißmäßig größte Theil des Einkommens verwendet 
werden muß. Es muß z. B. schon, je geringer der Verdienst 
ist, ein verhältnißmäßig um so größerer Bruchtheil desselben für 
Nahrung verwendet werden. In demselben Maße werden als 
dann die Preise der Nahrungsmittel und zumal diejenigen der 
besonderen Falls gerade am massenhaftesten verbrauchten Haupt 
nahrungsmittel, z. B. des Brotes, der Kartoffeln re., vor 
wiegender entscheidend für den Betrag jener Unterhaltskosten. 
Der Arbeitslohn muß demnach steigen, falls sich die Pro- 
ductionskosten der Arbeit nachhaltig erhöhen, und kann dagegen 
fallen, falls jene sich etwa im Gegentheile nachhaltig erniedrigten, 
wogegen vorübergehende Schwankungen der betreffenden Kosten 
im Großen und Ganzen keine derartige Veränderung zu bewirken 
vermögen, sonderit vielmehr die Lohnhöhe unberührt lassen. 
Derselbe muß also z. B. dann steigen, wenn in Folge irgend 
eines Umstandes die Lebensweise der Arbeiter sich nach und nach 
allgemein verbessert und die standesgemäßen Lebensansprüche sich 
demgemäß dauernd erweitern, oder wenn die Lebensmittel 2c. 
theurer werden. Int ersteren Falle würde ohne ebenmäßige 
Lvhnsteigerung eine Abnahme der Arbeitervermehrung und des 
zukünftigen Angebots an Arbeit eintreten, weil unter solchen 
Ständen, welche zur Annahme gesteigerter Lebensansprüche gelangt 
sind, doch in der Regel die Meisten nicht früher eine Familie 
begründen, bevor sie hoffen dürfen, diese nach Standessitte ernähren 
zu können, und Viele es sogar vorziehen, lieber zeitlebens ledig
        <pb n="302" />
        288 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
zu bleiben als der angenommenen Lebensart zu entsagen. Im 
letzteren Falle hingegen könnte der Arbeitslohn nur dann unver 
ändert bleiben, wenn gleichzeitig durch unschädliche Einschränkungen 
in der bisher gewöhnten Lebensweise oder sonstwie entsprechende 
Ersparungen an den Prvductivnskosten der Arbeit gemacht würden, 
weil ohnedem das Angebot an dieser alsbald in Folge vermehrter 
Sterblichkeit re. abnehmen müßte. Nur vorübergehende, z. B. 
durch geringe Ernten bedingte Erhöhungen der Lcbeusmittclpreise 
nöthigen jedenfalls vorerst zu solchen unschädlichen, bediugungs- 
tveise aber selbst zu die Existenzmöglichkeit gefährdenden und 
deshalb nicht flange fortzusetzenden Einschränkungen, zumal 
während einer Theuerung fast immer zugleich die Nachfrage nach 
Arbeit schwächer und das Angebot an Arbeit dringender &gt;vird. 
Umgekehrt kann der Arbeitslohn fallen, wenn die Unterhaltsmittel 
auf die Dauer Wohlfeiler werden oder z. B. an sich wohlfeilere 
Lebensmittel in Gebrauch kommen, insofern nicht etwa gleichzeitig 
die Nachfrage nach Arbeit steigt und die Arbeiter in die angenehme 
Lage bringt, eine bleibende Erweiterung ihres Lebensgenusses 
durchzusetzen. Bei einer nur vorübergehenden, z. B. durch 
besonders reiche Ernten verursachten Wohlfeilheit der Lebens 
inittel vermindert sich jedoch wiederum der Arbeitslohn nicht, 
zumal in wohlfeilen Jahren die Nachfrage nach Arbeit dringender 
und das Angebot an dieser schwächer zu werden pflegt. Eine 
Ausnahme hiervon möchte lediglich dann eintreten, wenn 
besonders niedrige Preise des Getreides -c. zu Nothpreiscn für 
die betreffenden Producenten würden und selbige dadurch zu 
einer fühlbaren Beschränkung ihrer sonstigen Nachfrage nach 
Arbeit genöthigt wären. 
8 154. 
Der Gebrauchswerth der Arbeit hängt ab von 
dem Maße, in welchem selbige für bestimmte Zwecke der 
Productivn erforderlich und ergiebig ist, also namentlich auch 
vou der Tüchtigkeit der Arbeiter selbst. Die Zahlungs 
fähigkeit der Arbeitskäufer dagegen hängt ab im 
Einzelnen von der Große ihres Einkommens, im Ganzen also 
von der Große des Volkseinkommens und den verschiedenen 
Zweigen der Arbeit gegenüber von beffeit Verkeilung und 
der dadurch bedingten Richtung des Arbeitsverbrauches.
        <pb n="303" />
        § 154. Arbeitslohn. 
289 
Diese Beziehungen bestimmen den überhaupt noch mög 
lichen höchsten Betrag des Arbeitslohnes, denn Niemand kann 
eine Arbeit höher lohnen, als sie ihm selbst werth ist, und 
mehr für sie hingeben, als seine Zahlungsfähigkeit gestattet. 
Behufs jeder Production läßt sich die Arbeitsverwendung 
höchstens soweit steigern, „bis der durch den zuletzt angestellten 
Arbeiter erlangte Mehrertrag im Werth gleich dem Lohne ist, 
den der Arbeiter erhält". Da nun „für gleiche Leistungen nicht 
ungleicher Lohn gezahlt werden" kann, so muß das „Mehr- 
erzeugniß, was durch den zuletzt angestellten Arbeiter hervor 
gebracht wird", maßgebend für den Lohn aller mitverwendeten 
„Arbeiter von gleicher Geschicklichkeit und Tüchtigkeit sein". „Der 
Werth der Arbeit des zuletzt angestellten Arbeiters" bezeichnet 
sonach zugleich die äußerste Lohnhöhe, welche mit Rücksicht auf 
den Gebrauchswerth einer bestimmten Art von Arbeit zulässig ist. 
Je ergiebiger aber die Arbeit oder je mehr dieselbe zur 
Befriedigung dringender Bedürfnisse erforderlich ist, um so höher, 
und umgekehrten Falls um so geringer wird ihr Gebrauchswerth. 
Während besonders günstiger Conjuncturen und ebenso beim 
Zusammendrängen unaufschiebbarer, für das Gelingen der Pro 
duction besonders entscheidender Arbeiten ist der Gebranchswerth 
der Arbeit nicht selten ungleich größer, als gewöhnlich. So kann 
z. B. in der Landwirthschaft während der Ernte der Gebrauchs 
werth der Arbeit besonders groß sein und bei hohen Frucht 
preisen es lohnend werden, die Aberntung mittels gesteigerten 
Arbeitsaufwandes sorgfältiger zu bewirken, um das Erbaute 
möglichst vollständig auszunutzen. Die Mehrverwendung von 
Arbeit läßt sich jedoch dabei immer wieder nur bis dahin steigern, 
wo der durch vermehrten Arbeitsaufwand bedingte Mehraufwand 
an Kosten noch nicht die damit erzielte bessere Ernteausnutznng 
an Werth übersteigt. Dagegen verliert eine Arbeit an Gebranchs 
werth, wenn sie durch Kapital, z. B. durch überlegen leistungs 
fähige Maschinen re., leicht ersetzbar wird. Der Gebrauchswerth 
der Arbeit steigt ferner mit der in Folge größerer Arbeits 
tüchtigkeit zunehmenden Wirksamkeit der Arbeit, und demnach 
insbesondere dann, wenn die Arbeiter geschickter und zuverlässiger 
tverden. 
Je größer endlich das Einkommen ist, um so mehr Kapital 
kann zurückgelegt und als umlaufendes Kapital seitens der Unter- 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 19
        <pb n="304" />
        290 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
nehmcr zur Beschäftigung von Arbeitern verwendet werden, um 
so beträchtlicher vermag auch der Verbrauch an Arbeitsproducten 
und der zunl unmittelbaren Ankauf von Arbeit verfügbar 
bleibende Einkommenstheil zu sein. 
Allgemeinhin wird daher vou dem Gebrauchstverthe der 
Arbeit und der Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer der Höchst 
betrag des Arbeitslohnes ebenso begrenzt, tvie vou den Pro- 
ductionskosten der Arbeit der Mindestbetrag desselben. Uebrigens 
kann und wird der Arbeitslohn mit zunehmendem Gebrauchs 
werthe der Arbeit und erhöhter Zahlungsfähigkeit der Arbeits- 
käuser um so eher steigen, je mehr gleichzeitig die Nachfrage 
nach Arbeit im Vergleich mit dem Angebote an solcher zunimmt. 
Selbiger muß dagegen bei abnehmendem Gebrauchstverthe und 
verminderter Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer fallen, uub 
wird um so sicherer fallen, je mehr gleichzeitig die Nachfrage 
nach Arbeit abnimmt. 
8 155. 
Das Verhältniß zwischen Nachfrage nach und 
Angebot an Arbeit hängt zuletzt aber wieder wesentlich 
mit von dem Gebrmtchswerthe der Arbeit und der Zahlungs 
fähigkeit der Arbeitskäufer, sowie außerdem von der verfüg 
baren mb Arbeitsgelegenheit suchenden Arbeiterzahl ab. 
Durch dasselbe wird der Arbeitslohn zwischen seinem 
überhaupt noch dauernd möglichen niedrigsten mb höchsten 
Betrage festgestellt. 
Das gegenseitige Verhältniß zwischen Arbeitsnachfrage und 
Arbeitsangebot hängt im Allgemeinen voir der Masse und 
Dringlichkeit ab, in und mit welcher Arbeit gesucht und an 
geboten tvird. Die jeweilige Stärke der Nachfrage ist dabei 
insbesondere von dem Gebrauchswerthe der Arbeit unb der 
Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer abhängig. Je größer jener 
und diese gegebenen Falls ist, um so stärker und dringender 
wird die zahlungsfähige Arbeitsnachfrage und umgekehrt um so 
schwächer. Die jedesmalige Stärke des Arbeitsangebotes hin 
gegen ist von der verhältnißmäßigen Menge der sich für eine 
bestimmte Arbeitsart darbietenden Arbeitskräfte abhängig, und 
kann dort am beträchtlichsten werden, wo geeignete Arbeiter 
massenhaft vorhanden sind. Die Arbeitermcnge vermehrt sich
        <pb n="305" />
        § 155. Arbeitslohn. 
291 
ouch auf die Dauer bei gleichmäßig starker und deshalb wirksamer 
Nachfrage dieser entsprechend, insofern nur der ebenmäßigen 
Vermehrung keine absonderlichen Hindernisse, z. B. durch 
Beschränkung der Freizügigkeit, der Niederlassung, der Ver- 
heirathungsbefngniß re., entgegenstehen. Es wird dies neben 
anderweitherkommendem Zuzug namentlich dadurch vermittelt, 
daß, wenn in Folge unzureichenden Angebots der Arbeitslohn 
über die bisher als nothwendig erachteten Productionskosten 
gestiegen ist, die Arbeiter entweder ihre seitherige Lebensweise 
verbessern oder früher heirathen und mehr Kinder aufziehen 
können. Im ersteren Falle wird das Arbeitsangebot dadurch 
gesteigert, daß mit der verbesserten Lebensweise die Leistungs 
fähigkeit und die arbeitskräftige Lebenszeit der Arbeitenden 
zunimmt, während gleichzeitig die Sterblichkeit der Kinder, des 
künftigen Arbeitergeschlechts, abnimmt; im letzteren Falle dagegen 
dadurch, daß die Arbeiterbevölkerung sich unmittelbar rascher 
vermehrt. Zeitweise vermag jedoch das Gleichgewicht zwischen 
Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot insbesondere durch jede 
plötzlicher eintretende einseitige Verminderung iinb Vermehrung 
der ersteren oder des letzteren gestört zu werden. 
Der Arbeitslohn muß sich, wenn die Nachfrage nach Arbeit 
stärker ist als das Angebot an Arbeit, seiner Maximalgrenze, 
im umgekehrten Falle hingegen seiner Minimalgrenze nähern. 
Falls übrigens alle andern Umstände unverändert bleiben, steigt 
derselbe also mit zunehmender Arbeitsnachfrage sowie mit 
abnehmendem Arbeitsangebote, und sinkt mit Abnahme jener 
sowie mit Zunahme dieses. So ist z. B. die sich späterhin 
wieder mehr ausgleichende ungleiche Höhe des landwirthschaftlichen 
Tagelohns in den verschiedenen Jahreszeiten wesentlich mit aber 
keineswegs ausschließlich dadurch bedingt, daß zeitweise der 
Arbeitsbedarf und demnach die Nachfrage nach Arbeit weit 
größer ist, als zu anderen Zeiten. Der Lohn steigt da zumal 
in der Ernteperiode, wo ohnehin die Arbeitszeit länger und die 
Arbeit selbst zum Theil anstrengender ist, um so höher, je 
beträchtlicher während der Ernte der Gebrauchswerth der Arbeit 
und außerdem allgemeinhin die Zahlungsfähigkeit der land- 
wirthschaftlichen Unternehmer ist, wogegen er im Winter um so 
tiefer hinuntergeht, je geringer zu dieser Zeit der Arbeitsbedarf 
ist und je weniger etwa zugleich das Arbeitsangebot abnimmt. 
Ebenso wird z. B. ferner überhaupt jedwede in Folge starker 
19*
        <pb n="306" />
        292 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Auswanderung, verheerender Krankheiten, vollständiger Mobil 
machung der Truppen x. eingetretene außerordentliche Ver 
minderung des Angebots an Arbeit eine Lohnerhöhung, und 
jegliche ungewöhnlich rasche Vermehrung jenes nach erfolgter 
Wiedcrcntlassung der einberufen gewesenen Mannschaften, ill 
Nothstandszeiten re. eine Lohncrniedrigung herbeiführen, insofern 
keine entgegenwirkenden Einflüsse hinzukommen. 
8 156. 
Durch die wechselnde Ungleichheit dieser für die Lohn 
höhe maßgebenden Verhältnisse ivird es nun bedingt, daß 
der Arbeitslohn, dessen wirklich reiner Betrag sich im All 
gemeinen nací) dem Maße der durch die Arbeit gebrachten 
persönlichen Opfer abzustufen sucht, nicht nur je nach der 
Arbeitsart, sondern auch örtlich und zeitlich nothwendig 
ungleich beträchtlich sein muß. 
Die mannigfache Verschiedenheit der Lohnbeträge beruht also 
vorerst darauf, daß sowohl überhaupt in verschiedenen Orten 
und Zeiten, als insbesondere rücksichtlich der verschiedenartigen 
Arbeiten gleichzeitig diejenigen Verhältnisse, welche den jeder 
zeitigen Stand des Arbeitslohnes bestimmen, nicht nur an sich 
ungleich beschaffen sind, sondern auch in ungleichem gegenseitigen 
Verhältnisse zusammenwirken. 
Der reine, von fremdartigen Beimischungen freie Betrag des 
Arbeitslohnes stuft sich nach dem Maße der durch die Arbeit 
gebrachten persönlichen Opfer ab, weil hiernach alle noch so 
verschiedenartige Arbeiten mindestens annähernd mit einander 
vergleichbar sind, und weil einer im Verhältniß zu diesen Opfern 
besonders gut gelohnten Arbeit sich jederzeit, insolveit dies 
unbehindert geschehen kann, alsbald mehr Arbeitskräfte zuwenden 
deren Mitwerben nachher bett Arbeitspreis niederdrückt, wogegen 
umgekehrt der fernere Zudrang zu einer hiernach verhältnißmttßig 
schlecht gelohnten Arbeit früher oder später abnimmt, was 
schließlich wieder zu einer Preiserhöhung nöthigt. 
Je nach der Arbeitsart sind zunächst schon diese Opfer an 
Zeit, Mühe und Wohlbehagen und somit ebenfalls die Pro- 
ductionskosten der Arbeit außerordentlich abweichend groß, indem 
der Unterhaltsbedarf mit stärkerer Inanspruchnahme der körper 
lichen und geistigen Arbeitskraft beträchtlicher &gt;vird. Wie gewaltige
        <pb n="307" />
        § 156. 157. ShGcitêlo#. 
293 
Muskelkraft sich nur da findet, wo die Ernährung entsprechend 
reichlich und zusagend ist, so darf auch hoch gesteigerte und 
ungetrübte geistige Thätigkeit nur da erwartet werden, wo der 
Lohn die Mittel zu einer in geistiger Beziehung förderlichen 
und von Sorgen um die tägliche Nothdurst befreiten Lebensweise 
gewährt. 
Oertlich können ferner nicht nur die Productionskosten der 
Arbeit äußerst unterschieden groß, sondern außerdem noch der 
Gebranchswerth letzterer und die Zahlungsfähigkeit der Arbeits- 
käufer erheblich ungleich sein. Jene Kosten sind z. B. in den 
großen Städteil meist bedeutender, als auf dem platten Lande. 
Für einen Ort mit reicher und feingebildeter Bevölkerung mag 
die Arbeit eines Künstlers, Dichters oder Gelehrten ungemeinen 
Gebrauchswerth haben und demgemäß in Folge der weitreichenden 
Zahlungsfähigkeit hoch gelohnt werden, während vielleicht die 
nämliche Leistung für die ärmeren Bewohner eines entlegenen 
Walddorfes ziemlich werthlvs wäre, oder dort doch mindestens 
einer sehr viel beschränkteren Zahlungsfähigkeit gegenüberstünde. 
In gleicher Weise ist an verschiedenen Orten das zwischen 
Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage stattfindende Verhältniß ein 
vielfach anderes. Weiberarbcit z. B. wird je nach dem geringeren 
oder besseren Wohlstände der Arbeiterfamilien re. reichlich oder 
kärglich angeboten, und je nach den vorherrschenden Productions- 
zweigen, dem angewendeten Productionsverfahren re. sehr oder 
wenig gesucht. 
Zeitlich endlich ist der Arbeitslohn wiederum ebenso, wie jeder 
andere Preis, sowohl nachhaltigen Veränderungen als vorüber 
gehenden Schwankungen unterworfen. Erstere werden vornehmlich 
durch langsam im Verlaufe der Zeit in Bezug auf die Pro- 
ductionskosten der Arbeit, den Gebrauchswerth dieser und die 
Zahlungsfähigkeit der Arbeitskäufer sich nach und nach ver 
wirklichende Aenderungen, letztere dagegen zumeist durch zeitweise 
plötzlich rücksichtlich des gegenseitigen Verhältnisses von Nachfrage 
nach und Angebot an Arbeit eintretende Abweichungen herbeigeführt. 
8 157. 
Insofern aber die verhältnißmäßige Höhe des 
Arbeitslohns in verschiedenen Erwerbszweigen 
eine ungleiche ist, so beruht dies darauf, daß die Gesammt-
        <pb n="308" />
        294 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszwcige. 
beträchtlichkeit der aus eine bestimmte Arbeitsleistung antheilig 
entfallenden Productionskosten insbesondere noch neben den 
Erwerbungskosten der Arbeitsbefähigung von der Menge der 
Zwischenzeiten, in denen nicht gearbeitet werden ïamt oder 
bars, und von der einer Arbeit anhaftenden Gefahr des I 
wirthschaftlichen Mißlingens mitabhängt; daß überall das 
Arbeitsangebot je nach der Schwierigkeit der Arbeit itub den 
mit dieser verbundenen persönlichen Annehmlichkeiten oder 
Unannehmlichkeiten, je nach der Gleichmäßigkeit und Sicher 
heit der Arbeitsgelegenheit selbst, sowie auch je nach herrschen 
den Gewohnheiten ungleich stark ist, sich riicksichtlich der 
einzelnen Arbeitszweige nicht ebenmäßig leicht mit Zu- oder 
Abnahme der Arbeitsnachfrage vermehren und bezüglich ver 
mindern läßt; und daß außerdem das Eintreten einer voll 
ständigeren Ausgleichung der unter einander abweichenden 
Lohnhöhen vielfach schon durch Vorurtheile und sonstige 
äußerliche Hindernisse ausgeschlossen wird. 
Die verhältnißmäßige Höhe des Arbeitslohnes ergiebt sich 
aus dem Verhältnisse, in welchem dessen Werthsbctrag einer 
seits zu den durch die Arbeit zu bringenden persönlichen Opfern 
sowie zum damit zusammenhängenden Vedarse der Arbeiter, und 
andererseits zu der Größe der Arbeitsleistung steht. Der inner 
halb einer bestimmten Zeitdauer verdiente Lohn erscheint vom 
Standpunkte der Empfänger aus als („Empfängerlohn") hoch 
oder niedrig, je nachdem er die dererseits zu bringenden Opfer 
und zu befriedigenden Bedürfnisse entweder reichlich oder spärlich 
aufwiegt und vollauf oder kümmerlich deckt, während der für eine 
bestimmte Arbcitsthätigkeit hingegebene Lohn sich vom Stand 
punkte der Lohngeber aus als („Geberlohn") niedrig oder hoch 
erweist, je nachdem mittels desselben eine vergleichsweise große 
oder geringe Arbeitsleistung eingetauscht wird. 
Die Erwerbungskosten der Arbeitsbefähigung bilden einen 
eigenartigen und je nach der Arbeitsart äußerst ungleich beträcht 
lichen Theil der vorgängig aufzuwendenden Productionskosten der 
Arbeit. Dieselben sind wie alle übrigen Aufzichungskosten gleich 
sam als ein in die Arbeitskraft iibergegaugenes Kapital anzusehen, 
lvelches innerhalb der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsfähigkeit 
durch den Verdienst aus der Arbeit getilgt werden muß. Die
        <pb n="309" />
        295 
WWWWWWWWWWWWWWW 
§ 157. Arbeitslohn. 
wahrscheinliche mittlere Dauer dieser Arbeitsfähigkeit ist jedoch 
selbst wieder je nach dein Einflüsse der Arbeit auf die körperliche 
und geistige Gesundheit, je nach der Größe der mit der Arbeits- 
Verrichtung verbundenen körperlichen Gefährdungen re. eine sehr 
ungleich lange. Mögen nun noch so vielerlei Ncbenumstände 
dazu beitragen, daß gerade diese Verhältnisse gewöhnlich nicht 
absonderlich scharf berücksichtigt werden, so muß doch immerhin 
schließlich auch der Lohn steigen, wenn sich, z. B. in Folge 
gesteigerter Anforderungen an Ausbildung und Tüchtigkeit der 
Arbeiter oder späteren Znbrotekommens die behufs Vorbereitung 
für einen bestimmten Beruf aufzuwendenden Kosten wesentlich 
erhöhen, da sonst unausbleiblich das bisherige Arbeitsangebot 
nach und nach und zwar um so eher abnehmen müßte, je wirth- 
schaftlich einsichtiger die Menschen in Bezug auf die Berufswahl 
geworden sind. 
Die Ausdehnung der Zwischenzeiten, innerhalb derer der 
Arbeiter nichts verdienen kann, ist abhängig von der Anzahl der 
üblichen Feiertage (der kirchlichen Festtage re.) und der Dauer 
der täglichen Arbeitszeit, ferner von der Art der Arbeit selbst 
und der Beschaffenheit der Arbeitsgelegenheit. Für die Tage, an 
denen mit der Arbeit gefeiert wird, muß der Unterhaltsbedarf 
und die Vergütung für die Erwerbungskosten der Leistungs 
fähigkeit während der Arbeitstage mitverdient werden. Je kürzer 
die tägliche Arbeitszeit ist, um so größer werden die antheiligen 
Productionskosten jeder stündlichen Arbeitsleistung, insofern nicht, 
was bis einem gewissen Grade der Fall ist, bei Verkürzung dieser 
Zeitdauer eine Verminderung der Tagesleistung' deshalb nicht 
eintritt, weil alsdann emsiger, flotter und unausgesetzter fort 
gearbeitet zu werden vermag, als es bei längerer Fortsetzung des 
Tagwerks thunlich wäre. Manche Arbeiten, z. B. gewisse geistige 
Arbeiten, künstlerische Leistungen re., können nur bei dafür günstiger 
Stimmung oder wenigstens nicht in beliebiger Dauer und Häufig 
keit seitens des Arbeitenden verrichtet werden. Andere Arbeiten, 
z. B. diejenigen der Baugewerke, sind auf gewisse Jahreszeiten 
beschränkt. Noch andere, an sich ganz unentbehrliche Arbeiten 
werden sehr ungleichmäßig gebraucht. So sind z. B. die Pro 
duktionskosten jeder einzelnen Verrichtung eines Kofferträgers, 
Fremdenführers, Droschkenfuhrwerks re. unter übrigens gleichen 
Umständen sehr ungleich groß, je nachdem die betreffenden Dienst 
leistungen häufiger oder seltener in Anspruch genommen werden.
        <pb n="310" />
        296 
Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
In Folge ähnlicher Beziehungen muß in Gegenden, Ivo fast nur 
während der Ernte oder beim Dreschen ein stärkerer Arbeitsbedarf 
stattfindet, der Ernte- oder Drescherlvhn der zeitweise zur Aus 
hilfe angenommenen Arbeitskräfte verhältnißmäßig beträchtlicher 
sein als dort, &gt;vo der Bedarf an Handarbeit gleichmäßiger ist 
da im ersteren Falle der Verdienst während der Ernte und beim 
Dreschen auch den Unterhaltsbedarf für diejenigen Tage in 
anderen Jahreszeiten mit decken helfen muß, an beimi sich keine 
Arbeitsgelegenheit darbietet. Je bedeutender die Unterbrechungen 
sind, welche bei einer Arbeit nothwendig und regelmäßig ein 
treten, um so größer werden also verhältnißmäßig die antheiligen 
Produktionskosten jeder einzelnen Arbeitsverrichtung, insofern 
^«-Wirkung sich nicht etwa ohnehin, z. B. bezüglich einer tvirk- 
lich forderlichen Menge von kirchlichen Feiertagen, durch wohl 
tätige Rückwirkungen der Sonn- und Festtagsruhe auf die 
Arbeitstüchtigkeit ausgleicht, oder sich durch Vornahme von Aus- 
fullungs- und Nebenarbeiten in den durch die Hauptarbeit frei 
gelassenen Zwischenzeiten mehr oder weniger aufwiegen läßt. 
Regellose, nicht durch herrschende Gewohnheiten oder durch die 
%rt ber Arbeit fc# Gebinde U»tcrbre#»gc» gestatte» baqcac» 
lieber Toteres, no# #c» biefclbe» eine» bestimmt %» bemeffL 
beit Einfluß auf die antheiligen Productionskvsten der Arbeits 
leistung, und erscheinen daher stets als eine dem Arbeiter drohende 
wirthschaftliche Gefahr. 
... „.fr ^lche aber erfordert wie jede andere wirthschaftliche 
Gefährdung besondere Vergütung durch den im günstigeren Falle 
thatsächlich erreichbaren und alsdann aufwiegende Vortheile in 
mmt ftcncitbc» @rMo. 8üne, i» bene» bie Weit imrü, 
gastlich gelingt, müssen daher für diejenigen, in denen sic wirth- 
schaftlich mißlingt, entsprechend entschädigen. Bei Arbeiten, welche 
regelmäßig stärkeren Gefährdungen, z. B. durch leichtes Mißlingen 
ber mitteig ber Weit %#(%%%» Sßrobuctio», %id,tcrrcicbc» 
beg erstrebte» %cr»fg)icie8, bor&amp;citißcg Wcit0»l1fä^igmerbe» 3c 
ausgesetzt sind, ist eine derartige Vergütung durch eine im glücken 
den Verdienste zu erwartende und wirklich enthaltene Entschädigung 
logar ein nothwendiger Bestandtheil der Productionskvsten, der 
um so eher wieder einen mittleren Ersatz im Arbeitslöhne findet, 
&lt;!?"Nener und vorsichtiger die Arbeiter rücksichtlich der Wahl 
des Berufes verfahren.
        <pb n="311" />
        § 157. Arbeitslohn. 
297 
Das Angebot an Arbeit kann um so stärker sein und sich 
bei zunehmender Nachfrage à so eher ebenmäßig steigern, je 
einfacher die betreffende Arbeit selbst ist, je weniger besondere und 
seltenere natürliche Anlagen, größere Vorauslagen für vorgängige 
Ausbildung, langwierige Vorübung, kostspieligere Arbeitshilfs 
mittel re. behufs derselben erforderlich sind, zumal auch der 
Uebergang zu solchen Arbeiten aus anderen Beschäftigungen 
weniger schwierig ist. Dasselbe vermag hingegen bei abnehmen 
der Nachfrage sich um so weniger leicht alsbald abzumindern, 
je qualificirtcr eine Arbeit an und für sich ist und je schwerer 
den nun einmal vorhandenen, bereits zu deren Verrichtung her 
angezogenen und in Folge vieljähriger Einübung vornehmlich 
geschickt gewordenen Arbeitskräften ein gänzlicher Beschäftigungs 
wechsel bei ausgebildeter Arbeitstheilung fallen muß. 
Mit einer Arbeit verbundene persönliche Annehmlichkeiten 
reizen zu starkem Angebote, rvogegen mit einer solchen etwa ver 
knüpfte Unannehmlichkeiten abschreckend wirken und somit ein 
schwaches Angebot bedingen. Erstere kann eine Arbeit darbieten 
durch Gewährung persönlicher Unabhängigkeit, ununterbrochenen 
Zusammenlebens mit der Familie, besonders geachteter Lebens 
stellung, hohen persönlichen Genusses an der Arbeitsthätigkeit 
selbst re. Letztere dagegen vermögen zu erwachsen aus der An 
rüchigkeit oder besonderen Lästigkeit einer Arbeit re. 
Je gleichmäßiger sich endlich die Arbeitsgelegenheit darbietet 
und je sicherer diese zugleich ist, um so eher mag ein der Nach 
frage entsprechendes Angebot eintreten, und umgekehrt um so 
weniger leicht. So pflegt z. B. das Arbeitsangebot um so reich 
licher zu sein, je zuverlässiger der Arbeiter aus stete Gelegenheit 
zur angemessenen Verwerthung seiner Arbeitskraft und auf Fort 
kommen in dem erwählten Berufe rechnen, oder je gewisser er 
dabei Hilfe in Bezug ans Uebertragung von Unglücksfällen, 
Altersversorgung re. erwarten darf. Einrichtungen, welche den 
Arbeiter in letzterer Beziehung sicherstellen, erleichtern demselben 
die Uebertragung der ihm drohenden wirthschaftlichen Gefahr und 
vermindern somit, gleich jeder anderen ihm regelmäßig zugute- 
kommenden Unterstützung, zum Theil auch wirklich die seinerseits 
aufzuwendenden Produktionskosten der Arbeit. 
Herrschellde Gewohnheiten können schließlich sogar noch in 
weit vorgeschrittener Zeit einen merklichen Einfluß auf das An 
gebot an Arbeit behaupten, insofern dieselben fortdauernd für
        <pb n="312" />
        298 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
bie Berufswahl und das Verchleibcn in einem bestimmten 
Berufe maßgebend iverdcu. ķ 
Die fragliche Ungleichheit der verhältnismäßigen Lohnhöhe 
ist also einerseits, inso&gt;veit sie von abweichender Erheblichkeit der 
aufgewendeten Erwerbungskosten, der arbeitslosen Zwischenzeiten 
und der zu übertragenden Gefahr herrührt, eigentlich nur eine 
scheinbare, und wird übrigens andererseits hauptsächlich dadurch 
bedingt, daß sich Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot in den 
verschiedenen Erwerbszwcigen nicht ebenmäßig leicht in Gleich- 
gcivicht zu setzen vermögen. Bei den Arbeitszweigcn nun, 
rücksichtlich deren das Angebot aus denl einen oder anderen 
Grunde überhaupt sehr groß zu sein Pflegt oder wenigstens 
leichtlich der Nachfrage entsprechend zunimmt, was z. B. bei 
der gewöhnlichsten, ohne sonderliche Vorübung bewirkbaren 
Handarbeit am unbeschränktesten möglich ist, kann der Lohn ans 
die Dauer nicht weit über seine durch den äußerst nothwendigen 
Untcrhaltsbcdarf gezogene Minimalgrenze hinaufgehen, sondern 
vielmehr nur dicht um letztere schwanken. Bei denjenigen 
Arbeiten dagegen, bezüglich deren das Angebot jederzeit weit 
beschränkter bleibt und sich weniger leicht vermehren läßt, für 
welche z, B. seltenere, entweder gar nicht beliebig anzueignende 
oder mindestens schwer zu erlangende persönliche Eigenschaften 
und Leistungsfähigkeiten, besondere natürliche Begabung, aus 
nahmsweise Geschicklichkeiten ec., erforderlich sind', vermag der 
Lohn dauernd seiner Maximalgrenze mehr oder weniger nahezu- 
treten und um so höher zu steigen, je größer der Gebrauchs 
wert!) der betreffenden Arbeit und die Zahlungsfähigkeit der 
Arbeitskäufer ist. Bei solchen Arbeiten jedoch, deren'Angebot 
überreichlich ist und nicht leicht der Nachfrage entsprechend 
abnimmt, oder tvelche von Vielen nebenbei behufs Erzielung eines 
kleinen Nebenverdienstes, von Manchen des Vergnügens oder 
Ehren halber unentgeltlich, oder überwiegend von'Solchen ver 
richtet werden, die durchschnittlich einen nicht unbedeutenden 
Theil ihres Unterhaltsbedarfes mittels ans eigenem Privat 
vermögen bezogener Einkünfte zu decken gewillt und dazu in 
der Lage sind, sinkt die Lohnhöhe regelmäßig ain tiefsten, geht 
ersteren Falls bislveilcn geraume Zeit hindurch, bis zum Ein 
treten einer durch Noth und Elend erzwungenen Arbeiter- 
verminderung, auf das unentbehrlichste Existenzminimum hinunter, 
und wird letzteren Falls nicht selten nachhaltig unter das zur
        <pb n="313" />
        299 
WWWWWWWW 
§ 158. Arbeitslohn. 
Bestreitung des standesgemäß nothwendigen Unterhaltsbedarfes 
erforderliche Maß niedergedrückt. 
Anderweite Hemmnisse einer vollständigeren Ausgleichung 
der verhältnißmäßigen Lohnhöhen in den einzelnen Ertverbs- 
zweiaen ergeben sich insbesondere noch theils aus bloßen Bor- 
urtheilen, z. B. betreffs der vergleichsweiscir Mühseligkeit und 
Ergiebigkeit, Bedeutsamkeit re. einer Arbeit, theils aus thatsächlich 
* entgegenstehenden Hindernissen, z. B. rechtlichen Beschränkungen 
und anderen zwingenden Verhältnissen re. Selbige mindern sich 
zwar mit fortschreitender Kultnrentwickelung wesentlich ab, fallen 
aber niemals gänzlich hinweg. 
§ 158* 
Im Allgemeinen endlich steigt der Arbeitslohn mit den 
Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur überhaupt und 
mar um jo slürler, se m# ba§ Angebot mi ßapitaiim 
rascher zunimmt, als das an Arbeiten, während er gleichzeitig 
zunehmend regelmäßiger und die Arbeit selbst Verhältniß- 
mäßig iuo#iiermlrb. derselbe faßt bagcgeii mit bcn%ü&amp; 
schritten jener, indenr ein dauernd hoher Stand des Lohnes 
überaü nnr bei ^a^^^aít^g günstigen bDÍf§m^t^^^^a^^íi^^en 
gustönben m^gíi^^ nnb bwrcß me^onnen^ett nnb mciitigkit 
ber Arbeiter aufrecht zu erhalten ist. 
Innerhalb der niederen Kulturstufen entfällt, weil da noch 
wenig Kapital vorhanden und die Grundrente nur sehr 
unbedeutend sein kann, der größte Theil des Volkseinkommens 
auf den Arbeitslohn, obgleich dieser an sich unbeträchtlich ist. 
Mit weiteren Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur steigt 
alsdann, während der Unterhaltsbcdarf der Arbeiter größer 
wird, der Arbeitslohn vorzüglich auch deshalb, weil mit jenen 
der Gebrauchsiverth der Arbeit und die Zahlungsfähigkeit der 
Arbeitskäufer, und somit die Nachfrage nach Arbeit zunimmt. 
Letztere muß dabei im Ganzen um so stärker und dringender 
werden, je mehr die Kapitalien sich rascher vermehren, als die 
Bevölkerung anwächst, indem solchen Falls das Angebot an 
Kapitalnutzungen dasjenige an Arbeiten zu überholen vermag, 
lummen umgcfc#cu Saüö ba8 Angebot an Ärbeü grüßet ¡ein 
würde als 'die gegenüberstehende Nachfrage nach Arbeit., Der
        <pb n="314" />
        300 
Ņuch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Wctgíobn fficgt &amp;. 0. in w# mifblühcnbcn ßolonial, 
ļàŗn, welche ihrerseits natürliche Productivnsmittel in über- 
flüssiger Fülle zu ausgiebiger Benutzung darbieten und durch 
den Kapitalreichthum älterer Kulturländer befruchtet werden 
hoch %n stehen. 3c mehr f# ferner mit bei Wtur^ 
orniteli bie 0cbürfniffe ber Arbeiter erweitern, je mehr bie 
Gesittung, Einsicht und Vorsicht derselben zunimmt, um so 
""g'en boraeiiig She» gcMío^eu nnb un, so eher 
SWwÄiÄ* “• “““ 
¡ÄÄÄïSSt 
àbelt beweglicher, die Nachfrage nach Arbeit stetiger, die Wahl 
der Arbeitsart und der Uebergang von einer Arbeitsgelegenheit 
gnr onberen nnbehinberier wirb, ebenso gleichen fici/mcqcu 
zunehmender Umlaufsfähigkeit der Arbeit die örtlichen Verschieden 
heiten des Lvhnbetragcs verhältnißmäßig immer mehr aus. Rur 
%cĶleumgung einer solchen Wuggkichung sännen ingbefonbere 
»U Bestimmten Zeiten stattfindende Wanderungen und noch mehr 
zeitiveise ober gänzliche Uebersiedelungen der Arbeiter nach 
benjemgen ®egenbcn, in beneu bie Nachfrage nach Weit ftörfer 
und der Arbeitslohn höher ist, wesentlich beitragen. 
%erhmnißmü|3ig too#ikr wirb bie Weit, b. b. qieiche 
^^6/,"nd Güte derselben. und demnach eigentlich der Preis 
der Arbeitsproducte mit steigender Kultur deshalb, weil sich mit 
Mer bie Wcitgluft unb Wcitgfraft, bie Gmfigfcit, &amp;#ici. 
Ud|fcit und Zuverlässigkeit der Arbeiter hebt. Die Wahrheit 
daß in. Ganzen bei vorschreitendcr Kultilrentwickelimg der 
Verhältniß zu der lederzeitigen Größe einerseits der Arbeitsleistuna 
»-d t %%% %
        <pb n="315" />
        § 159. Arbeitslohn. 
301 
Produktionskosten jeder einzelnen Leistung mindestens nicht gerade 
ebenmäßig beträchtlicher werden. 
Beim Eintreten von Kulturrückschritten sinkt hingegen der 
Arbeitslohn, weil mit diesen das Gesammteinkommen und die 
zahlungsfähige Nachfrage nach Arbeit abnimmt, wahrend gleich 
zeitig die Arbeiter zu Einschränkungen und zu einer geringeren 
Lebensart hingedrängt werden, insofern es denselben nicht aus 
nahmsweise gelingt, dem Einschwinden ihres Verdienstes durch 
vermehrte Anstrengungen, durch fleißigeres oder andauernderes 
Arbeiten ec., einigermaßen erfolgreich zu begegnen. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist deshalb 
nur bei nachhaltig günstigen volkstvirthschaftlichen Zuständen 
möglich, weil eben nur unter dem Einflüsse dieser das Volks 
einkommen rascher zunehmen kann, als die Anzahl der Arbeiter. 
Ferner enthält hoher Lohn, indem er bei der gewaltigen Mächtig 
keit des Fortpflanzungstriebes entschieden die Vermehrung des 
künftigen Angebots an Arbeit begünstigt, schon an sich wieder 
eine Ursache zur Erniedrigung des Lohnsatzes, die ihrerseits 
mehr oder weniger nachwirken müßte, falls nicht durch die 
eigene Besonnenheit der Arbeiter im geschlechtlichen Leben die 
Vermehrung des Arbeitergeschlechts in angemessenen Schranken 
erhalten wird. 
§ 159. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist 
auch wieder rückwirkend schon deshalb in volkswirthschaft- 
licher Beziehung forderlich, weil in Folge eines solchen Lohn 
standes sich nicht nur die wirthschaftliche Lage, mit dieser die 
körperliche und geistige Beschaffenheit und damit die Leistungs 
fähigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeiter nachhaltig verbessert, 
sondern sich gleichzeitig mancherlei Uebel und Gefahren min 
dern, welche sonst ans einer gedrückten Lage der Arbeitenden 
hervorgehen. 
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohn 
erhöhungen wirken jedoch keineswegs ebenso günstig. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes entspricht schließ 
lich dem gemeinschaftlichen Interesse Aller, insbesondere auch dem 
der Unternehmer nicht weniger als demjenigen der auf fremde 
Rechnung und Gefahr hin Arbeitsthätigen. Für erstere hat die
        <pb n="316" />
        302 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Arbeit eines tüchtigen, zuverlässigen und deshalb gut bezahlten 
Arbeiters jedenfalls mehr Werth, als diejenige einer zwar geringer 
gelohnten aber verhältnißmäßig minder leistnugsfähigeil und mehr 
Ueberwachung bedürfenden Arbeitskraft. Letztere hingegen ver 
mögen sich nebst ihren Familien angemessener zu erhalten und 
sind dabei weniger ans den ohnehin unsteteren Mitverdienst von 
Frau und Kindern durch deren auswärtiges Arbeiteil angewiesen, 
durch welches so leicht das Familienleben, die hauswirthschaftliche 
Ordnung und die „familienwirthschaftliche" Bedürfnißbefriediguug, 
die Kindererziehung und die sittliche Entwickelung der ' noci) 
unreifen Jugend leidet. Ein solcher Lohirstand macht ferner Er 
gänzungen durch Unterstützungen unnöthiger, welche ohnedem 
meist unvermeidlich sind, gestattet ben Unternehmern, sich mehr auf 
leitende Fürsorge („freie Patronage") zu beschränken, erleichtert 
die öffentliche Last der Armenpflege und versetzt überhaupt erst 
die Arbeiter in die Lage, ein eintretendes Mißgeschick, eine 
Theuerung re. selbst zu übertragen, während dies dann unmög 
lich ist, wenn bei einer bereits auf das geringste Maß des äußerst 
Nothwendigen beschränkten Lebensweise weitergehende Entsagungen 
fast unthunlich geworden sind. 
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohnerhöhungen 
wirken nicht in derselben Weise wohlthätig, denn jene können 
nicht sogleich und diese mindestens nicht nachhaltig auf die wirth- 
schaftliche Lebensart und Lage der Arbeiter Einfluß gewinnen. 
War selbige bisher eine sehr beschränkte, so kommt es wohl sogar 
vor, daß die Arbeiter zunächst und bis sie ihren Lebensgenuß zu 
erweitern gelernt haben, iveniger und nur so viel arbeiten, als 
gerade nothwendig ist, um die seither gewohnten Bedürfnisse 
befriedigen zu können. Anderen Falls wird der zeitweilige Mehr- 
verdienst häufig genug durchaus nicht etwa zur Aufbesserung des 
Wohlstandes, sondern int Nichtbedenken der Zukunft vielmehr 
lediglich dazu benutzt, einstweilen flotter zu leben und materiellen 
Genüssen in ausgedehnterem Umfange zu fröhneu, wonach als 
dann, nach Wiederaufhören der guten Zeit, nichts weiter erübrigt, 
als Unzufriedenheit über Verschlechterung des Erwerbs und in 
Folge hiervon Mißstimmung gegen die Arbeitsgeber. 
8 160. 
Es erscheint hiernach schließlich ebensowohl zweckwidrig, 
den Arbeitslohn durch beschränkende Lohntaxen niedrig
        <pb n="317" />
        § 160. Arbeitslohn. 303 
zu erhalten zu suchen, als es unthunlich ist, denselben etìva 
durch Lohnverabredungen künstlich zu regeln und durch 
Arbeitseinstellungen willkürlich zu erhöhen oder gar ein 
gewisses Lohnminimum durch staatliche Lohnverbürgung 
irgendwie zu gewährleisten. 
Obrigkeitliche Lohntaxen, welche behufs Verhütung ferneren 
Lohnsteigens ein Lohnmaximum feststellen, beeinträchtigen die 
Güte der Arbeitsleistung, weil sie verhindern, daß der Arbeiter 
dieser entsprechend gelohnt werden kann, und vermindern das 
Angebot all Arbeit, weil sie die Beschaffenheit der Arbeits 
gelegenheit verschlechtern. Letzterer Wirkung mußte daher auch 
in früherer Zeit, wo man derartige Eingriffe theils zu Gunsten 
einzelner Stande, theils aus merkantilistischen Gründen als 
geboten erachtete, durch Beschränkung des freien Uebertritts in 
andere Arbeitszweige, z. B. der landwirthschaftlichen Arbeiter 
in städtische Gewerbe re., zu begegnen gesucht werden. Auf den 
höheren Kulturstufen aber schädigen jedenfalls alle Lohntaxen, 
welche die Lohnhöhe künstlich ändern wollen, die Arbeiter und 
Arbeitskäufer beiderseits. Taxpreise für Arbeitsleistungen bleiben 
ausschließlich in den sich aus § 97 ergebenden Ausnahmefällen 
erforderlich. 
Lohnverabredungen bezwecken, je nachdem sie sertens der 
Lohnempfänger oder der Lohngeber getroffen werden, entweder 
Erhöhung oder Erniedrigung des Lohns. Vereinigungen 
(Koalitionen) von Arbeitern, um unter Androhung oder Durch 
führung massenhafter Arbeitseinstellung (Strike) gewisse Vortheile 
zu erringen oder irgend welchen Beeinträchtigungen entgegen 
zutreten, können nun zwar die an und für sich mögliche Auf 
besserung eines niedergehaltenen Lohnsatzes durchsetzen, niemals 
aber auch auf die Dauer eine unverhältnißmäßige Lohnsteigerung 
erzwingen, gefährden vielmehr, falls dies versucht wird, «ur 
das Fortgcdeihen der Unternehmungen und die Zukunft der 
Feierndeu selbst. Deilnoch sind Lohnkoalitionen den im Stillen 
geschehenden und deshalb nicht zu verhütenden Verabredungen 
der Lohnherreil gegenüber eigentlich blos eine an die Oeffentlich- 
keit tretende Gcgenmaßregel der Selbsthilfe, deren Anwendung 
sich ungeachtet aller hiermit verbundenen Uebelstände kaum un 
bedingt' verbieten und lediglich dann als wirklich strafbar erachten 
läßt, wenn Ausschreitungen oder sogar Gewaltthätigkeiten, z. B.
        <pb n="318" />
        304 Buch 4. Kap. 1. EinkommenSzweige. 
Vertragsbrüche, Zwangsausübung gegen nicht zur Betheiligung 
geneigte Mitarbeiter zc., hinzukommen wollen, wogegen alsdann 
im gemeinwirthschaftlichen Gesammtinteresse freilich um so ent 
schiedener eingeschritten werden muß, je unbeschränkter die im 
Vertrauen zu allseitiger Rechtsachtung eingeräumte Koalitions 
freiheit ihrerseits ist. Einem in plötzlicher Erregung der Gemüther 
übereilten Mißbrauche dieser bei hinreichend entwickelter Einsicht 
und genügend gereifter Selbständigkeit der betreffenden Lohn 
arbeiter jedenfalls Ivohlbercchtigten, immerhin jedoch zweischneidigen 
Freiheit vermögen überdies noch am ehesten auf längere Dauer 
abgeschlossene Arbeitsverträge einigermaßen vorzubeugen, insofern 
nicht schon das Bindemittel persönlicher Zuneigung und An 
hänglichkeit in wirksamerer Weise vor dem Eintreten solcher meist 
nur verlustbringender Störungen schützt. 
Das zu Gunsten einiger Arbeiterklassen, zumal der Fabrik 
arbeiter, seitens der Socialisten ausgesprochene Verlangen nach 
staatlicher Verbürgung eines Lohnminimnm und nach gleich 
zeitiger Gewährleistung des sogenannten „Rechts ans Arbeit" ist 
endlich, abgesehen von anderen naheliegenden Gründen, deshalb 
völlig unerfüllbar, weil der Staat die Mittel zur Bestreitung 
des außerordentlich bedeutenden Aufwandes, welcher durch Er 
gänzung niedrigerer Lohnsätze sowie durch Bezahlung von frei- 
rvillig keinen Absatz findenden und demnach nicht gebrauchten 
Arbeiten erwachsen müßte, nimmermehr ohne zwangsweise In 
anspruchnahme des in der Vvlkswirthschaft vorhandenen Kapitals 
aufbringen könnte, und weil letzteres bei fortgesetzter Vermehrung 
der somit mehr oder weniger auf Kosten aller Nebligen erhaltenen 
Bevölkernngsklasse bald genug aufgezehrt, damit aber zugleich 
die Arbeitsgelegenheit vernichtet sein würde. Es giebt eben 
keinerlei äußerliche Maßregel, mittels welcher diesen oder jenen 
Lohnempfängern die Vortheile eines hohen Loynbeznges beliebig 
zu sichern wären, und am allerwenigsten ein gemeinwirthschaftliches 
Mittel, durch dessen Benutzung es sich erwirken ließe, ohne Fleiß 
und Sparsamkeit zu verhältnißmäßigem Wohlstände zu gelangen. 
MMaláñ. 
8 161. 
Der Kapitalzins besteht in dem Reinertragsanteile, 
tvelcher ans km Ertrage der Production für die Anwendung
        <pb n="319" />
        § 161. Kapitalzins. 305 
von Kapital entfällt, und bezüglich in dem Preise der Kapital- 
nutzung. 
Derselbe ist bedingt durch die Productivitüt des Kapitals 
sowie durch die bei der Kapitalbildung zu bringenden persön 
lichen Opfer, und richtet sich nach der Größe letzterer, nach 
den: Gebrauchswerthe der Kapitalnutzungen, der Zahlungs 
fähigkeit der darnach Begehrenden, sowie nach dem zwischen 
Angebot und Nachfrage stattfindenden Verhältnisse. 
Ertrag und einen darin enthaltenen Werthsüberschnß können 
Kapitalien nur in Folge productiver Anwendung bringen. Eine 
scheinbare Ausnahme hiervon bilden diejenigen Leihkapitalien, 
welche seitens des Entleihers für gänzlich unproductive Zwecke 
benutzt werden, und dennoch ihrem Eigenthümer Zins (Inter 
essen von umlaufenden und Miethzinse voir stehenden Kapitalien) 
eintragen, weil sie an und für sich auch einer erfolgreicheren 
Verwendung zuzuführen wären. 
Das Entstehen des Kapitalzinses beruht also darauf, daß 
der Ertrag der Production sich durch Anwendung von Kapital 
vermehren läßt, und daß die Kapitalbildung ebenso wie die 
Ueberlassung der Kapitalnutzung an Andere mit durch Genuß 
entbehrung und Ueberwindung zur Genußenthaltung gebrachten 
Opfern verbunden ist. 
Uebrigens hat der Zins es wiederum insbesondere mit der 
Grundrente gemein, daß er ebenfalls äußerst selten ganz rein 
bezogen wird. Mittels ihres Kapitals auf eigene Rechnung und 
Gefahr hin Producircndc beziehen ihn im Reinerträge der 
Production jedenfalls mit anderweitem Einkommen vermischt, 
ausleihende Kapitalbesitzer aber in dem für die Ueberlassung der 
Kapitalnutzung erhaltenen Preise oft noch wenigstens mit Ver- 
mogenscrsatz vermengt. Der wirklich reine Zins ergiebt sich 
erst nach völliger Ausscheidung jedes anderartigen Einkommens, 
und aus dem Gesammtertrage („Rohzinse'h eines Kapitals nach 
Abzug der darin etwa enthaltenen Ersatzposten, namentlich des 
Ersatzes für geschehende Abnutzung oder aufzuwendende Jnstand- 
erhaltung, sowie der hinzugekommenen Vergütung (Risikoprämie) 
für die mit der Selbstanwendung, dem Vermiethen oder Aus 
leihen fast stets verbundene Gefahr möglicher Verluste. Diese 
letzterwähnten, im Rohzinse steckenden Beimengungen sind je 
nach Art und Benutzung der Kapitalien sehr ungleich beträchtlich. 
Schober, Bolkswirthschaftslehre. 3. Stufi. 20
        <pb n="320" />
        306 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
So bildet z. B. die Entschädigung für Abnutzung, welche zur 
Wiederansammlnng des nach und nach vernutzten Kapitalwcrthes 
erforderlich ist, und für fortwährende Jnstanderhaltung im 
Miethzinse von Wohnungen, Geräthschaften re. einen wesentlichen 
Bestandtheil, welcher dagegen in der Verzinsung des in einem 
Aequivalent zurückzuerstattenden Darlehns gänzlich hinwegfällt. 
Ebenso ist die durchschnittliche, durch mögliches Mißlingen der 
Kapitalverwendung oder durch Verlusterlciden beim Ausleihen 
von Geldkapitalien und Vermiethen von stehenden Kapitalien 
entstehende Verlustgefahr außerordentlich ungleich groß je nach 
der Sicherheit oder Unsicherheit eines Geschäftszweiges und der 
allgemeinen Verhältnisse, unter deren Einfluß producirt wird, 
je nach der Persönlichkeit des Entleihers oder Abmiethers rc. 
Einen besonders bequemen, die Vergleichung verschiedener 
Zinshöhen erleichternden Ausdruck findet endlich der Kapitalzins, 
wenn er als ein Bruchtheil des Kapitalwerthes und einer als 
Werthseinheit angenoinmcnen runden Werthssumme aufgefaßt 
wird, im dieses gegenseitige Verhältniß ausdrückenden Zinsfüße, 
welcher gewöhnlich in Procentcn je für ein Jahr angegeben zu 
werden pflegt. Unter landesüblichem Zinsfüße versteht man 
alsdann die mittlere Zinshöhe bei ausgeliehenen Geldkapitalien, 
den allgemeinen „Durchschnittszinsfuß". 
§ 162. 
Jedenfalls muß der Kapitalzins dauernd hoch genug 
sein, um noch einen wirksamen Antrieb zur Kapitalbildung 
und Kapitalverwendung zu geben, toas eben nur dann der 
Fall ist, lvenn derselbe die hiermit verbundenen persönlichen 
Opfer vergütet. Selbige lassen sich deshalb gleichsam als 
! Productionskosten der Kapitalnutzung auffassen. 
Die Größe dieser höchstens nothwendigen Productions 
kosten hängt demnach hauptsächlich neben den Schwierigkeiten, 
welche der Kapitalvermehrung und der Nutzbarmachung der 
Kapitalien entgegenstehen, von der verhältnißmäßigcn Be 
deutung ab, die jenen Opfern beigelegt wird. 
Diese Quasiproductionskosten bestimmen die Minimalgrenze 
des Kapitalzinses. 
Die Größe derselben, d. h. die Bedeutung, welche jenen 
, durch Entbehrung und Ueberwindung zu bringenden Opfern im
        <pb n="321" />
        § 162. 163. Kapitalzins. 
Vergleich mit dem dadurch künftighin zu erlangenden Einkommen 
beigelegt wird, hängt schließlich von der LeichtigW ^&gt;ab, mit 
welcher neue Kapitalien zu bilden und nutzbar zu machen sind. 
Je beträchtlicher der Volksreichthnm und das Volkseinkommen 
bereits geworden ist, um so weniger Genügsamkeit und Selbst 
überwindung gehört dazu, Ersparnisse zu machà àd je 
reichlicher sich sichere und ergiebige Verwendungsgelegenhäst für 
das Ersparte darbieten, um so anlockender ist es, in der"Mtzgen- 
tvart genügsam zu sein, und sich der in Zukunft zu erhoffenden 
Annehmlichkeit des Bezugs von Zinseinkommen halber zu 
überwinden. 
Die Zinshöhe kann also sinken, wenn der aus der Production 
einem Volke nach Befriedigung der nothwendigen Bedürfnisse 
verbleibende Ueberschuß größer, und die Sicherheit, durch dessen 
Kapitalisirung zu besserem Wohlstände zu gelangen, gewisser 
oder der Kapitalisirungstrieb selbst ausgebildeter wird, indem 
alsdann schon ein niedrigerer Zinsfuß wirksamen Antrieb zur 
Kapitalansammlung und Kapitalanwendung zu geben vermag. 
Sie muß dagegen umgekehrt unter dem Einflüsse gegentheiliger 
Verhältnisse steigen, weil solchenfalls die der Bildung und 
Nutzbarmachung von Kapitalien entgegenstehenden Schwierigkeiten 
beträchtlicher und nur durch eine höhere Vergütung für Genuß 
enthaltung re. auszuwiegen sind. 
§ 103. 
Ferner kann der Kapitalzins auf die Dauer auch wieder 
nicht höher steigen, alsderGebrauchswerth derKapital- 
nutzungen und die Zahlungsfähigkeit der darnach 
Begehrenden es gestattet. 
Jener Gebranchswerth aber hängt ab von der Ergiebig 
keit der Kapitalverwendung und diese Zahlungsfähigkeit von 
bcm Erfolge, mit welchem die Kapitalbemcher produciré«. 
Ersterer Gebrauchswerth und letztere Zahlungsfähigkeit 
bestimmen die Maximalgrenze des Kapitalzinses. 
Der Gebrauchswerth der Kapitalnutzungen ist sowohl zeitlich 
als örtlich und innerhalb der verschiedenen Ertverbszweige je 
nach den jeweilig eingetretenen Productionsbediugungen ungleich 
groß. Im Handel können z. B. augenblicklich verfügbare Geld 
kapitalien je nach dem Gange der Geschäfte bisweilen einen 
20*
        <pb n="322" />
        308 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
ganz außergewöhnlich großen und zu anderen Zeiten einen ver 
hältnißmäßig weit geringeren Gebrauchswerth haben. Die Größe 
desselben beruht schließlich immer auf der Beträchtlichkeit der 
durch Kapitalanwendung erzielbaren Ueberschüsse und somit ans 
dem Maße, in ivelchem sich der Prodnctionserfolg vermittelst 
Kapitalbenutzung steigern läßt. Diese seine Größe wird um 
so bedeutender, je ergiebiger, und um so geringer, je weniger 
ergiebig die Anwendung weiterer und neuer Kapitalien ist, 
weshalb auch der landesübliche Zinsfuß sich schließlich wiederum 
nach dem Reinerträge der noch vermöge der sich darbietenden 
Kapitalmenge letztmöglichen und dabei unergiebigsten Kapital- 
verwendung richtet. Der Kapitalzins pflegt deshalb z. B. ill 
llcu kolonisirten Ländern, welche mit ihrer Fülle an unaus- 
genutzten Naturkräften und Natnrgaben besonders ausgiebige 
Anlagsgelegenheiten eröffnen, höher zu sein, als in älteren 
Kulturländern, wo sich nicht mehr durch vernlchrte Anwendung 
von Kapital so beträchtliche Werthsüberschüssc erzielen lassen. 
Achnlichcs gilt rücksichtlich der Zahlungsfähigkeit der nach 
Kapitalnutzungen Begehrenden. Diese ist ihrerseits um so größer, 
je einträglicher die kapitalbednrftigen Unternehmungen sind, je 
erfolgreicher überhaupt und insbesondere seitens der Nicht 
kapitalisten, der Grundbesitzer und Arbeiter, mittels der ander 
weiten Productionsmittel in Folge der quantitativen und 
qualitativen Leistungsfähigkeit dieser sowie der Ausbildung des 
techilischen Verfahrens producirt lvird. 
Die Zinshöhe kann also mit zunehmendem Gebrauchslverthe 
der Kapital,lutzungen und erhöhter Zahlungsfähigkeit der darnach 
Begehrenden steigen, und muß umgekehrt im gcgentheiligen 
Falle sinken. 
8 164. 
Die jedesmalige Höhe des Kapitalzinses endlich lvird 
regelmäßig durch das jeweilige Verhältniß zwischen 
Nachfrage nach und Angebot an Kapitalnutzungen 
bestilllmt. 
Letzteres Verhältniß hängt nun zunächst voll der Masse 
der verfügbaren Kapitalien und der Emsigkeit, mit welcher 
iHefc eine Verwendung suchen, im Vergleich mit der Menge
        <pb n="323" />
        § 164. Kapitalzins. 
309 
der nach Kapitalnutzung Begehrenden sowie der Größe und 
Dringlichkeit ihres Kapitalbegehrs, und somit zugleich von 
deni Maße ab, in welchem die Kapitalien mit der Zunahme 
der Bevölkerung anwachsen. 
Durch das zeitlich und örtlich gegebene Verhältniß von 
Angebot und Nachfrage und dessen zeitweise Veränderungen wird 
der Kapitalzins zwischen seinem dauernd möglichen niedrigsten 
und höchsten Betrage festgestellt und tverden außerdem ins 
besondere die vorübergehenden Schwankungen des Zinsfußes 
veranlaßt. 
Das Angebot an Kapitalnutzungen hängt schließlich haupt 
sächlich von der Leichtigkeit und Reichlichkeit ab, mit welcher 
Kapitalien erzeugt werden. Es kann um so größer sein, je 
beträchtlicher das Volkseinkommen, je ungestörter das Vertrauen 
der Kapitalisirenden in Bezug auf den durch Anwendung von 
Kapital nachhaltig zu erlangenden Nutzen ist, und wird um so 
dringender sein, je emsiger sich die Kapitalisten bemühen, Kapitalien 
nutzbar anzuwenden. Die Nachfrage nach Kapitalnutzungen hängt 
dagegen ebenfalls wieder von dem Gebrauchswerthe jener und 
von der Zahlungsfähigkeit der darnach Begehrenden ab. Sie 
kann um so größer sein, je beträchtlicher der durch Kapital 
verwendung erzielbare Ueberschuß, je günstiger der Erfolg der 
Unternehmungen oder je stärker die Unternehmungslust ist, und 
wird um so dringender sein, je eifriger die Nichtkapitalisten 
bemüht sind, Kapitalien zur Nutzung zu erlangen. 
Der Kapitalzins muß sich, falls die Nachfrage nach Kapitalien 
stärker ist, als das Angebot an solchen, seiner Maximalgrenze, 
und umgekehrten Falls seiner Minimalgrenze nähern, während 
blos vermehrtes Kapitalangebot allerdings nur dann den Zms- 
fnß niederdrückt, wenn es an noch ebenmäßig ergiebiger Ver- 
wendungsgclegenheit für die mehrangebotcne Kapitalmenge fehlt. 
Im Ganzen und für die Dauer aber bleibt die Größe des 
Antheils, welcher vom Volkseinkommen nach Vorwegnähme der 
Grundrente den Kapitalisten und welcher den Arbeitern zufällt, 
wesentlich davon abhängig, ob die Kapitalisten dringender um 
Arbeiten oder die Arbeiter um Kapitalnutzungen concurriren. 
Vermehren sich die Kapitalien rascher als die Bevölkerung und 
damit die Arbeiterzahl, so wird der Arbeitslohn und gegen- 
theiligensalls der Kapitalzins verhältnißmäßig steigen. Ersteren
        <pb n="324" />
        310 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Falls nimmt das Angebot an Kapitalnutzungen, letzteren Falls 
dasjenige an Arbeiten stärker zu als die gegenübersteheude Nach 
frage. 
8 165. 
Uebrigens tritt in Folge des unausbleiblichen Ab- und 
Zuflusses der Kapitalien aus den minder ergiebigen An 
wendungsgelegenheiten in die ergiebigeren eine möglichste 
Ausgleichung der Zinshöhe bei den verschiedenen 
Kapitalverwendungen ein. Diese Ausgleichung sucht sich vor 
erst innerhalb einer unb derselben Volkswirthschaft und nach 
her auch zwischen zwar äußerlich getrennten, aber dennoch 
in mancher Beziehung ein gemeinsames Wirthschaftsgebiet 
bildenden Volkswirthschaften zu vollziehen. Schließlich trifft 
deshalb der reine Zins durchschnittlich überall, wo dem aus- 
gleichenden Ab- unb Zufließen der Kapitalien keine besonderen 
Hindernisse entgegenstehen, mit dem gleichzeitig bei sicher und 
mü^eíoa üu§ßdicOmcn (MbfoWMien 
fuße ziemlich annähernd zusammen. 
Bei den verschiedenartigen Kapitalverwendungcn muß der 
rohe Zins je nach der Beträchtlichkeit des darin enthaltenen 
Ersatzpostens sowie der hinzugekonlmenen Risikoprämie fort 
dauernd sehr ungleich hoch sein. Diese und jener kann sich zwar 
verhältnißmäßig abmindern, wenn die mit der Kapitalverwendung 
verbundene Gefahr irgendwie geringer, oder z. B. bei stehenden 
Kapitalien in Folge verbesserter Qualität die Dauerhaftigkeit re. 
größer und ein zweckmäßigeres Benutznngsversahren allgemeiner 
wird, niemals aber sich auch bei gänzlich ungleichartigen und 
verschieden verwendeten Kapitalien völlig gleichstellen. 
Der reine Zins hingegen gleicht sich rücksichtlich seiner Höhe 
deshalb weit vollständiger aus, iveil die Kapitalien gleich jedem 
anderen Productionsmittel derjenigen Anwendung zustreben, 
»velche die größten Werthsüberschiisse in Aussicht stellt. Ani un 
behindertsten vermöge,: nun umlaufende Kapitalien von den 
ungünstigeren zu den gewinnbringenderen Anwcndnngsgclegenheiten 
aus- und einzuströmen. Die hierdurch schließlich herbeigeführte 
Ausgleichung des Zinsfußes erfolgt daher am ehesten bei diesen, 
während bei stehenden Kapitalien, wo dem ausgleichend wirken-
        <pb n="325" />
        § 165. Kapitalzins. 
311 
den Aus- und Einströmen aus einer Anlagsgelegenheit in die 
andere stärkere Hindernisse entgegenstehen, der Zins leichtlich so- 
wchl ungewöhnlich hoch steigt als außergewöhnlich tief sinkt, je 
nachdem der vom Preise der mittels des angelegten Kapitals 
erzielten Producte abhängige Kapitalertrag besonders hoch oder 
niedrig ist. Ersteres kann zumal eintreten bei nicht leicht zu 
vermehrenden Anlagskapitalicn, z. B. Brücken, Eisenbahnen re., 
letzteres bei allen ebensolchen zwar theilweise leichter vermehrbaren 
jedock lediglich einseitig zu benutzenden, langdauernd gebundenen 
und 'ich nur äußerst langsam vernutzenden Kapitalien, z. B. 
HLusem in einer nunmehr weniger gesuchten Lage oder in einer 
Stadt, wo die Bevölkerung abnimmt, durch wirksamere Con- 
structionen überfliigelten Maschinen re. 
Daneben schwankt freilich der Zinsfuß bei kurzfristig aus 
geliehenen Kapitalien im Allgemeinen bedeutender, als bei lang 
fristigen Darlehen, was hauptsächlich wieder darauf beruht, daß 
erstere zu sich schnell abwickelnden Geschäften und letztere zu sich 
langsamer vollendenden Productionen benutzt werden, in denen 
die Ergiebigkeit der Kapitalverwendung weniger plötzlich und 
beträchtlich wechselt. Der Diskontosatz verändert sich also nur 
deshalb weit häufiger, schneller und stärker als der hypothekarische 
Zinsfuß, weil im Handel die Umsätze rascher geschehen und der 
Gebrauchswerth der Kapitalnutzungen je nach der augenblicklichen 
Conjunctur ungleich wechselnder ist, als z. B. in der Landwirth 
schaft. Der Umstand aber, daß der Zinsfuß im Mobiliarkredit 
entschieden unsteter zu sein pflegt als im Immobiliarkredit, 
schließt selbstverständlich keineswegs aus, daß der reine Durch- 
schnittszins in jenem und diesem dennoch in der Regel fast gleich 
hoch steht, bezüglich auf die Dauer nach gleicher Höhe trachtet. 
In ähnlicher Weise lute innerhalb einer und derselben Volks 
wirthschaft kann sich zwischen getrennten Bolkswirthschaften eine 
allmählich zunehmende Zinsfußansglcichung dadurch vollziehen, 
daß niedrigeren Zinsfuß habende Völker von ihrem Kapitalreich- 
thnme nach solchen Ländern überströmen lassen, wo der Zinsfuß 
höher ist und in denen demnach Kapitalien noch vortheilhaftere 
Verwendung finden. Ein derartiges Ueberströmen wird vermittelt 
theils durch unmittelbare Auswanderung oder zeitweilige Ueber- 
siedelung einzelner Kapitalisten und durch Gründung von Zweig 
geschäften (Commauditen) ?c., theils durch lange Kreditgewährung 
im Handel und überhaupt durch Ausleihen an das Ausland,
        <pb n="326" />
        312 
Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
mdbcfonbcrc a" beffe» eher rechtlich ihrer ßrebitmürbigfeit 
a»g ber gerne g» benrtheiícnbe Regierungen, Untcrnc^mm^g. 
gesellschaften re. Dein ausgleichenben Ab- unb Zufließen der 
Kapitalien von Land zu Land stehen jedoch stets um so größere 
Hindernisse und Schwierigkeiten entgegen, je weiter die räuml che 
Entfernung und je fremdartiger die ausländischen Verhältnisse 
smb. @0 bermöge» bcëhaib »ur beträchtlichere 3illgfußbcrf^^ic)e^^. 
Jetten zur Ueberwindung jener Hemmnisse anzureizen, und ver 
wirklicht sich auch die durch den internationalen Verkehr angebahnte 
Ausgleichung immerhin um so unvollkommener, je ungleicher 
crttmidelt bic mit einanber oerkhrenben Räuber gïei#it(g fi,,b. 
pjel unbehmberter ist ber bcöfalifige %uëgieichungëuorgai% iebcn= 
şâ ^îsckM nicht ebenmäßig vorgeschrittenen Landesth-ilen des 
nämlichen Territoriums. 
Bie burchfchniltlichc Binëhôhe tritt cnbíich bem bei sicher 
unb mühelos ausgeliehenen Geldkapitalien landesüblichen Zius- 
suße deshalb ziemlich nahe, weil in der Verzinsung so unter 
gebrachter Gelddarlehen eben äußerst wenig an fremdartigen 
fei» erfaßen, saubern hô#e»ë Mnc geringe 
Rififoframie »eben emer noch geringere» Vergütung für bic nüt 
ber ßahitakcrmaltung üerbunbene ßRühe enthalten (ft »nb also 
begfaafiger 3)arie#awfe» i» reinem 
Z'use besteht. Das (Eintreten dieser annähernden Uebereinstimmung 
Sonn von Geldkapitalien verliehen und mittels solcher umgesetzt 
rnerben, mährenb angicich ber fßreig febeë in einem geraumere 
Seit hindurch benutzbaren Gegenstände fixirten Kapitals sich auf 
bic S)aucr nach beffe» Grgiebigfcit rietet, inbem man bic no» 
bemfclben au ermartenbe %j)ung nach bem icbeëmaligen ÍDurch, 
schmttszlnsfuße- kapitalisirt. ’ 
8 166. 
f ^âchhaltig aber verändert sich der Kapitalzins insofern, 
als dessen Hohe bei fortschreitender Kultur im Allgemeinen 
steigt Unb b ° 9e9en M Zutretenden Kulturrückschritten wieder 
%Rit meiterem gortfehreiten ber Whir 
erniedrigt sich nämlich die Zinshöhe schon deshalb, lveil es
        <pb n="327" />
        § 166. Kapitalzins. 
313 
wegen gleichzeitigen Stechens des Gesammtbedarfes nun noth 
wendig wird, zu minder ergiebigen Kapitalverwendungen über 
zugehen. Das hierdurch bedingte Sinken des Zinsfußes 
kann alsdann zwar abermals durch mancherlei Hindernisse, 
durch neues Hinzukommen gewinnbringenderer Anwendungs- 
gelegenheiten sowie durch Dazwischentreten von Störungen, 
welche eine Wiederabnahme des verfügbaren Kapitalvorrathes 
herbeiführen, zeitweise rückgängig gemacht und vorübergehend 
aufgehalten, jedoch weder auf die Daller gänzlich ausgeschlossen 
werden, noch so weit gehen, daß jeder Antrieb zu fernerer 
Kapitalbildung hinwegfiele. 
Auf den niedern Kulturstufen ist der Kapitalisirungslricb 
schwach und noch wenig Kapital verfügbar. Das Ausleihen von 
nicht durch Selbstanwenduug nutzbar zu machenden Kapitalien 
ist durch Rechtsunsicherheit und geringe Entwickelung des 
Kredits erschwert, wahrend eine noch vorhandene Fülle an 
unerschöpften Anwendungsgelegenheiten die Kapitalverwendung 
verhältnißmäßig sehr ausgiebig macht. Der Zins muß daher 
gemäß der Größe der Productiouskosten und des Gebrauchs 
werthes der Kapitalnutzuugen hoch sein, zumal die gleichzeitig 
bestehende Unfreiheit der Arbeit verhindert, daß der Arbeitslohn 
einen beträchtlicheren Antheil des Volkseinkommens in Anspruch 
nähme. 
Beim Weitergedeihen der Kultur ändert sich alles dies 
zunehmend mehr. Es macht sich nunmehr nicht nur nothwendig, 
die Kapitalverwendung auch auf minder ergiebige Anwendungs- 
gclegenheiten zu erstrecken, sondern es wird zugleich die Kapital- 
bildung leichter und die Nutzbarmachung angesammelter Kapitalien 
unbehinderter. Späterhin neigt deshalb der Zinsfuß zum 
Sinken und zwar zuerst in den am meisten vorgeschrittenen 
Orten und Gegenden, von wo aus sich nachher die allmähliche 
Zinsfußerniedriguug weiter verbreitet. Diese erhält sich um 
so stetiger, je weniger ihr fernerer Verlauf durch die oben 
angedeuteten Hindernisse gehemmt, also einerseits durch Sich- 
eröffnen günstigerer Gelegenheiten zur Kapitalverwendung, z. B. 
in Folge technischer Fortschritte, Erweiterung des nutzbaren 
Areals, Ermöglichung ergiebigerer Anlegung im Auslande rc., 
und Wiederaufgebenkönuen unergiebigst gewesener Verwendungen
        <pb n="328" />
        314 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
unterbrochen, oder andererseits durch irgendwie, z. B. zufolge 
kapitalverzehrender Kriege, unglücksfälliger Verluste, unproductiver 
Aufzehrung re. dazivischenkominende Abminderung des verfüg 
baren Kapitalvorrathes und des einstweiligen Kapitalangebots 
verlangsamt wird. Sie kann ferner um so bedeutender werden, 
je andauernder die Kapitalien rascher zunehmen als die Be 
völkerung und das Angebot an Arbeit, oder je voraussichtiger, 
genügsamer und strebsamer die Menschen bereits geworden sind. 
Dennoch ist dabei ein wirkliches Ueberschreiten der Minimal 
grenze des Zinses und ein Hinabgehen desselben bis dahin, wo 
er nicht mehr eine genügend erscheinende Entschädigung für die 
mit der Kapitalverwendung verbundenen persönlichen Opfer 
gewährte, auf die Dauer deshalb völlig unmöglich, weil der zu 
niedrig gewordene Zinsfuß neben starker Vermehrung der 
Gebrauchskapitalien das Entstehen schwindelhafter Geschäfte, 
thunlichste Auswanderung der Kapitalien re. veranlassen und 
dadurch wiederum alsbald gehoben werden müßte. 
Nicht minder und fast noch erehblicher ermäßigt sich mit 
fortschreitender Kulturentwickelung gleichzeitig der Rohzins, weil 
nicht blos der darin enthaltene reine Zins inzwischen herabgeht, 
sondern weil außerdem die anderweiten Bestandtheile desselben 
meist ebenfalls und zum Theil sogar weit beträchtlicher abnehmen. 
Mit eintretenden Kulturrückschritten erhöht sich dagegen wieder 
der Zinsfuß und mit ihm der Rohzins, weil mit jenen mehr 
oder weniger in nur äußerlich abweichend gestalteten Formen die 
thatsächlichen Zustände früherer Entwickelungsstufen zurückkehren. 
Am sichtlichsten endlich sind alle diese nachhaltigeren Ver 
änderungen der Zinshöhe ebenso wie deren vorübergehende 
Schwankungen am landesüblichen Zinsfüße der Geldkapitalien 
deshalb wahrzunehmen, weil letztere eben das umlaufsfähigste 
und demnach beweglichste Kapital abgeben. 
§ 167. 
Ein gleichmäßig niedriger Stand der Zinshöhe ist 
also nachhaltig jedenfalls nur bei schon weit gediehener, fort 
während noch im Fortschreiten begriffener övlkswirthschaft- 
ļ sch er Entwickelung möglich, imd begünstigt letztere wieder 
rückwirkend, indem ein solcher die Kapitalbenutzung erleichtert 
und die Production allgemeinhin fördert.
        <pb n="329" />
        § 167. 168. Kapitalzins. 
315 
Unter sonst gleichen Umständen können die Kapitalien dann, 
wenn die Zinshöhe gleichmäßig niedrig ist, in verstärkterem 
Maße zur Giitererzeugung benutzt werden, als dann, wenn jene 
hoch ist. Außerdem vermindern sich ersteren Falls verhältniß- 
mäßig die antheiligen Produetionskosten der Güter. Dazu 
konlmt, daß die Kapitalbesitzer alsdann emsiger um möglichste 
Nutzbarmachung ihrer Kapitalien bemüht zu sein pflegen, weniger 
leicht und früh sich zum miihelosen Leben von bloßen Zinsen 
entschließen, wogegen allerdings ein hoher Zinsstand an und 
für sich stärker zur anfänglichen Aufsparung von Kapitalien 
anreizt. 
§ 168. 
Das Eintreten eines in volkswirthschaftlicher Beziehung 
günstigen Zinsstandes kann nun durch Hinwirkung auf Ent- 
lvickelung der ihn bedingenden Verhältnisse und insbesondere 
durch Hinwegräumung entgegenstehender Hindernisse zwar 
einigermaßen befördert, nicht aber auch durch solche Be 
stimmungen, welche die Höhe des Zinsfußes regeln wollen, 
durch Zinstaxen und Wuchergesetze, künstlich herbei 
geführt werden. 
Diese verfehlen vielmehr ihren Zweck gänzlich, sind leicht 
zu umgehen, verhindern weder leichtsinniges Aufborgen noch 
den wirklichen Wucher, erschweren bedingungsweise selbst die 
wirthschaftlich Vortheilhafte Kreditbenutzung und vertheuern 
zugleich den Darlehnszins. 
Als förderlich erweist sich hierbei namentlich Alles, was 
mittelbar die Zunahme des allgemeinen Wohlstandes und 
unmittelbarer die Aufsparung, Conccntrirung und Flüssigmachung 
von Kapitalien zu begünstigen vermag, z. B. bessere Ausbildung 
der Kreditförderungsmittel k. 
Gegenteilig wirken gesetzliche Zinsbeschränkungen durch Zins- 
taxen und Wuchergesctze zumal in sehr vorgeschrittener Zeit. 
Diese sind auf den mittleren und niederen Kulturstufen entstanden, 
haben sich lange erhalten und währenddem den Uebergang von 
gänzlichen Zinsverboten zur schließlichen Zinsfreiheit vermittelt. 
In früherer Zeit, wo Darlehen meist nur in Nothfällen 
gesucht werden, mißbilligten viele Religionen schon um der Barm-
        <pb n="330" />
        316 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Herzigkeit gegen die Armen willen jedes Zinsennehmen wenigstens 
von Glaubensgenossen und verpönten es als Wucher. Die spätere 
Zlnsgesetzgebung ging hiernach, um die Kapitalbediirftigen vor 
rücksichtsloser Ausbeutung durch die Kapitalisten zu schützen, 
dazu über, Zinsmaxima aufzustellen und mindestens das Nehmen 
„übermäßiger" Zinsen als Wucher zu bestrafeil, bis endlich bei 
gesteigertem Kreditverkehr die unabweisliche Nothwendigkeit, in 
zunehmend zahlreicher werdenden Ausnahmefällen eine Ue'ber- 
schreitung der Zinstaxen zu gestatten, mehr oder tveniger zu 
un5cMrMtcr ###6, bic iWeitg am aller* 
spätesten bei HhPothekardarlchcn zum völligen Durchbruche xu 
kommen pflegt. ö 
Mittels Zinstaxen kann, abgesehen von der nothwendig 
bsetbenben und hier nicht tveiter in Betracht kommenden Fest 
stellung eines bestimmten Zinsfußes für gerichtliche Anrechnungen, 
doch nur beabsichtigt werden, entlveder den Zins zu erniedrigen 
oder ein Ueberschreiten des landesüblichen Zinsstandes zu 
verhüten, oder mißbräuchlich gesteigerten Nothpreisen für Darlehns 
gewährung durch Ziehung einer, die durchschnittliche Zinshöhe 
mcit üWeioei'ben, W#e,t 9Ra%imaÏQren)e bonuüeuqen 
Dieselben verfehlen jedoch in allen diesen Fällen ihren Zweck 
weil überhaupt keine Taxe die Preise, am allerwenigsten die 
6#a,tfm,gm be3 so cm^fi^bíic^elt ginfeö reßeln bermaq, 
lüctl die mit dem Ausleihen verbundene Verlustgefahr in den 
einzelnen Fällen der Kreditgewährung zu verschieden ist, und weil 
selbst die weitest gezogene Schranke noch oft genug beengend 
wirken muß, z. B. dann, wenn die drängende Bedürftigkeit des 
Kapitalsuchenden, für welchen vielleicht ein augenblicklich verfüg- 
barev Geldkapital außergewöhnlich großen Gebrauchswerth haben 
wurde, dem ungleich geringeren Drange der Kapitalisten, ihre 
Kapitalien in gewagter Weise unterzubringen, gegenübersteht. 
Außerdem macht sich, wie oben angedeutet wurde gegen 
3inêfaŗen wtb 38u^^cr8efe^^e Boigcnbcg geltenb. Sic }mb\n 
umgehen durch Ausbedingung von Provisionen, Verpflichtung 
auf Ehrenwort re. ; verhindern eben deshalb auch nicht leicht- 
sinniges Aufborgen, sondern überliefern Gelvogtes Unternehmende 
und unwirthschaftliche Schuldenmacher erst recht den Netzen 
durchtriebener Wucherer, deren Schlauheit sich vor Straffälligkeit 
äu schützen weiß; machen nicht den verderblichen und gewerbs 
mäßig betriebenen Wucher unmöglich, svnderu begünstigen dessen
        <pb n="331" />
        § 168. Kapitalzins. 
317 
Eintreten durch Nöthigung zur Gcsetzumgehung; erschweren, 
falls keine den Voraussetzungen der Taxe entsprechende Sicher 
stellung dargeboten werden kann, durch Verwehrung des Ver 
langens und Gewährens eines je nach den maßgebenden 
Umständen ungleich hohen Zinsmaßes selbst die wirthschaftlich 
vortheilhafte und deshalb gerechtfertigte Krcditbenutzung, indem 
Viele es vorziehen, unter mißlichen Verhältnissen lieber gar nicht, 
als gegen eine unzulängliche Verzinsung oder heimlich zu wucher- 
gesetzlich gebrandmarkten Zinsen auszuleihen; beschränken somit 
das Angebot an zum Ausleihen bereiten Kapitalien und die 
möglichst ergiebige Nutzbarmachung dieser, wirken durch Aufhalten 
der Angebotsvermehrung einer Erniedrigung des Zinsfußes 
entgegen, und vertheuern in solchen Fällen, in denen ohne 
mittelbare Umgehung oder unmittelbare Ueberschreitnng der Zins 
taxe überhaupt kein Darlehn zu erhalten wäre, den Darlehnszins 
durch Hinzufügung der aus einer gesetzwidrigen Handlung 
entspringenden Gefahr, welche nun mittels einer weiteren 
Risikoprämie vergütet iverden muß. 
Zinsbeschränknngen beengen also den Verkehr in bedenklicher 
Weise, schädigen wesentliche Interessen der Kapitalbedürftigen 
statt selbige zu wahren, hemmen mindestens die Zinsausgleichung 
und bei vereinzeltem Fortbestehen den Kapitalzufluß zu den 
noch an Zinsschranken gebundenen Unternehmungen, und sind 
daher im Ganzen jedenfalls um so nachtheiligcr, je unentbehr 
licher die Kreditbenutzung und je ausgedehnter der Kapitalmarkt 
geworden ist. Bei gleichzeitiger Fürsorge um Beschaffung von 
Einrichtungen, welche die billigere Erlangung des in besonderen 
Nothfällen gebrauchten Kredits thunlichst zu erleichtern geeignet 
sind, lassen sich dieselben auch schließlich, nebst den behufs ihrer 
Durchführung getroffenen Strafvorschriften, recht füglich durch 
strenge gesetzliche Bestimmungen gegen die wahre Höhe des 
Zinsfußes verschleiernde und letztere für den geschäftsnnknndigen 
Schuldner schwer erkennbar machende Contraetsbedingungcn sowie 
durch einfache Anwendung der Betrugsstrafen wirksamer ersetzen.
        <pb n="332" />
        318 
Zweites Kapitel. 
Kinkommensverhättnisse. 
§ 169. 
Rücksichtlich der Verbindung der verschiedenen Ein- 
kommenszweige und des Verhältnisses derselben zu einander 
kommt hauptsächlich nach einerseits deren eigentümliche Ver 
schmelzung jim Unternehmereinkommen, andererseits deren 
gegenseitiges Verhältniß und die besondere Art der jeweiligen 
Vertheilnng des Volkseinkommens in Betracht. 
Unternehmers inkommen. 
8 170. 
Die verschiedenen Einkommenszweige gehen aus dem 
Ertrage der Unternehmungen nur insoweit getrennt und 
von einander gesonderter hervor, als aus demselben je nach 
dem Maße, in welchem behufs der Ertragserzielung fremde 
Grundstiicke, Arbeiten mb Kapitalien mitbenutzt wurden, 
zunächst Grundrente, Arbeitslohn und Kapitalzins in aus 
bedungenem Betrage entrichtet werden müssen; und verbleiben 
dagegen jedenfalls in dem Gesammteinkvmmen, welches einem 
Unternehmer ans dein Ertrage seiner Unternehmung zufließt, 
engstens mit einander verbunden, indem in diesem Unter 
nehm e r e i n k o m m e n dasjenige Einkommen vermengt ent 
halten ist, welches der Unternehmer im natürlichen Betrage 
aus der Anwendung eigener Grundstücke, eigener Arbeit und 
eigenen Kapitals bezieht. 
8 171. 
Das Unternehmereiukommen läßt sich demnach auch 
nicht wieder unmittelbar in die einzelnen Einkommenszweige
        <pb n="333" />
        § 170. 171. Unternehmereinkommen. 319 
zerlegen, aus denen es zusammengesetzt ist. Wohl aber kann 
es mittelbar je nach seinem Ursprünge annähernd gesondert 
und aus demselben der darin enthaltene Unternehmer 
gewinn ausgeschieden werden, der seinerseits in sämmt 
lichen Ueberschüssen besteht, welche der Ertrag einer Unter 
nehmung über die im ausbedungenen Betrage zu entrichten 
gewesenen und bezüglich nach landesüblicher Höhe in An 
rechnung zu bringenden Grundrenten, Kapitalzinse und 
gewöhnlichen Arbeitslöhne gewährt. 
Selbiger bildet als ein untrennbares Ergebniß der 
Unternehmerthätigkeit und des Unternehmervermögens die 
Vergeltung fiir das Zusammenwirken ersterer mit letzterem, 
richtet sich rücksichtlich seiner durchschnittlichen Höhe schließ 
lich nach der Größe der mit diesem Zusammenwirkenlassen 
verbundenen Opfer, und gleicht sich mit den Fortschritten 
der wirtschaftlichen Kultur nicht nur verhältnißmäßig bei 
den verschiedenartigen Unternehmungen zunehmend mehr aus, 
sondern neigt außerdem auf den höheren Stufen jener zum 
Sinken. 
Das Unternehmereinkommen kann nur dadurch annähernd 
in die einzelnen Einkommenszweige, ans denen es zusammen 
gesetzt ist, zerlegt werden, daß man diese theils vergleichsweise 
nach ihrem landüblichen und ausbedungenen Betrage, theils 
durch Zurückgehen auf die betreffenden Productionskosten aus 
zumessen sucht. Am wenigsten leicht aber läßt sich dabei der 
durch Unternehmerthätigkeit verdiente Arbeitslohn aussondern, 
weil Arbeit und Vermögen des Unternehmers bei Gründling 
und Aufrechterhaltung des Unternehmens einheitlich zusammen 
wirken sowie gemeinschaftlich in ununterscheidbarem Maße zur 
Erfolgscrziclttng beitragen, und weil dieser Theil des Unter- 
nehmcreinkonnnens doch kaum auch nur leidlich zutreffend nach 
dem ausbednngcncn Lohne eines angenommenen Geschäftsführers 
zu bemessen ist, der ohnehin seinem Auftraggeber nicht alle 
geschäftliche Sorge und Mühe abzunehmen vermag und nur die 
Verantwortlichkeit für einsichtsvolle Gewissenhaftigkeit seiner 
Geschäftsführung, nicht aber die ungleich größere für das Erhalten 
des ganzen Geschäfts zu tragen hat.
        <pb n="334" />
        320 Buch 4. Kap. 2. Einkommensverhältnisse. 
Denkt man sich nun den Unternehmer als Pächter seiner 
eigenen Grundstücke und als Entleiher oder Abmiether seiner 
eigenen Kapitalien, zieht also von dem ihm zufallenden Gesammt- 
einkommen noch Grundrente und Kapitalzins im landüblichen 
Betrage für die selbst besessenen Grundstücke und Kapitalien, 
sowie außerdem denjenigen Arbeitslohn ab, den er durch etwaiges 
Mithandanlegen bei der Arbeitsausführung verdient, und den er 
sich z. B. als Rechnungsführer, Vorarbeiter re. anrechnen darf, 
so erhält man einen Einkommensrest, der bisweilen als Unter 
nehmerverdienst bezeichnet tvird. Letzterer, welcher niemals 
seinen: ganzen Umfange nach ausbedungen werden kam: und 
oft als ein vierter selbständiger Einkommcnszweig angesehen 
worden ist, enthält aber keineswegs nur die Vergeltung für die 
Unternehmerarbeit, den sogenannten Unternehmerlohn, sondern 
außerden: noch ungleich beträchtliche Beimengungen an aus Ver- 
mögensnutzungen herrührenden Einkommen, richtet und verändert 
sich daher auch lediglich insoweit, als er aus reinen: Lohne 
besteht, nach den Gesetzen des Arbeitslohnes, und in: Ganzen 
jedesmal an: überwiegendsten nach den Gesetzen des darin 
vorherrschenden Einkommenszweiges. 
Bringt man hiernach weiter eine besondere Vergütung für 
die Unternehmerarbeit, entweder nach deren unmittelbaren Pro- 
ductionskosten, die ihrerseits in den durch Bestreitung des 
standesgemäßen Unterhaltsbedarfs nothwendig verursachten Kosten 
bestehen, oder nach einem erfahrungsmäßigen Durchschnittsbetrage 
in Abzug, so ergiebt sich der Unternehmergewinn, welcher den: 
Unternehmer schließlich als völlig freier Werthsüberschuß erübrigt. 
Derselbe stellt sich deshalb an: übersichtlichsten z. B. bei denjenigen 
Unternehmungen heraus, welche nicht durch die Unternehmer 
selbst betrieben, sondern ans derer: Gefahr hin von fest besoldeten 
und zun: Theil mit einen: Gewinnantheil belohnten Directoren, 
Geschäftsführern re. geleitet werden, wo dann der Gewinn,' 
den das Geschäft nach vollständiger Aufrechnung und Deckung 
aller behufs der Production gehabten Vorarrslagen und Unkosten 
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes thatsächlich abtvarf, sich 
an die Unternehmer in der den Durchschnittsziirs übersteigenden 
und als Superdividende zu erachtenden Quote der Dividende, 
und an die Geschäftsleiter mittels der ihnen zugebilligten 
Tantiemeprocente vertheilt.
        <pb n="335" />
        § 171. Unternehmereinkoinmen. 
321 
Der so ausgesonderte Unternehmergewinn ist ebenfalls kein 
einfaches, sondern ein aus überschüssigen Bestandtheilen mehrerer 
Einkonnnenszweige zusammengesetztes freies Einkommen, dessen 
nähere Zusammensetzung sich nicht mehr unterscheiden läßt, weil 
es unerkennbar bleibt, wie viel einerseits die Person und 
andererseits das Vermögen des Unternehmers zur Gewinnerzielung 
beigetragen hat, dessen Größe aber von dem Betrage abhängt, 
um welchen der für die erzeugten Products gelöste Preis die bei 
der Production aufgewendeten und vom privatwirthschaftlichen 
Standpunkte aus berechneten Productionskostcn gegebenen Falls 
übertrifft. Ein solcher Ueberschuß muß im Preise gewährt 
werden, weil ohnedem offenbar Niemand Anlaß hätte als Unter 
nehmer Arbeit und Vermögen daranzusetzen, um unter mehr 
oder weniger ungewissen Verhältnissen hinsichtlich der Beträcht 
lichkeit der erforderlichen Auslagen und des zu erhoffenden 
Erlöses das Zusammenwirken verschiedener Productivnsmittel für 
bestimmte Prvductionszwecke auf eigene Rechnung und Gefahr hin 
zu vermitteln. Je erheblicher die hiermit verbundenen Opfer 
sind und je mehr Schwierigkeiten ihrer Darbringung entgegen 
stehen, um so bedeutender muß auch, falls sich genug Unter 
nehmer finden sollen, die dafür durchschnittlich zu erlangende 
Vergeltung sein. Ferner kann letztere um so reichlicher ausfallen, 
je dringender die unternehmungsweise Production Bedürfniß 
ist. Der Gewinnsatz wird also um so höher stehen, je weniger 
Menschen zufolge ihrer persönlichen Eigenschaften (z. B. allgemeiner 
und technischer Ausbildung, Organisationstalents, Vertrauen 
erweckender Zuverlässigkeit re.) und ihrer Vcrmögensverhältnisse 
zur Unternehmerthätigkeit überhaupt und zum Unternehmen 
gewisser Geschäftsarten insbesondere intellectuell, moralisch und 
materiell vollauf befähigt, je riskirter die Unternehmungen selbst 
oder je erheblichere Mühen und Unannehmlichkeiten mit dem 
Uuternehmergeschäft verknüpft sind, je schwerwiegender letztere 
den Unternehmungslustigen erscheineil und je stärker zugleich die 
Nachfrage nach den betreffenden Produkten ist. Derselbe mag 
dagegen um so lliedriger sein, je unbeschränkter und entgegen 
kommender das Angebot an Unternehmerthätigkeit geworden, 
oder je ungefährdeter das Gelingen einer Unternehmung und je 
leichter deren gedeihliche Fortcrhaltung ohnehin ist. Wie weit 
diese Erniedrigung gehen kann, das hängt wesentlich mit von 
der maßhaltenden Genügsamkeit und beharrlichen Strebsamkeit 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 21
        <pb n="336" />
        322 Buch 4. Kap. 2. Einkommcnsverhältnisse. 
der Unternehmenden ab. Jedenfalls hat jedoch der Gewinn den 
jeweilig möglich niedrigsten Stand erreicht, wenn die Concurrenz- 
verhältnisse seine Höhe so tief niederdrückten, daß deren Gering 
fügigkeit eben nur noch die Geschäftsaufgabe verhindert. 
Mit den Fortschritten der wirthschaftlichen Kultur wird 
zunächst der in den verschiedenen Zweigen der Production erzielte 
Durchschnittsgewinn, um den die in den einzelnen gleichartigen 
Unternehmungen gemachten Gewinne auf und ab schwanken, 
verhältnißmäßig gleichmäßiger, weil mit jenen die Productions- 
mittel unbehinderter ans den weniger ergiebigen Unternehmnngs- 
gebieten in die ergiebigeren überzuströmen vermögen, und auch 
die Gewinnstchancen, welche ein Geschäftszweig darbietet, unr 
so eher richtig erkannt und gewürdigt werden, je einsichtiger und 
rühriger ein Volk geworden ist. Sind die Aussichten auf Gewinn 
bei einem Geschäftszweige besonders günstig, so pflegen nicht nur 
diejenigen, welche in demselben bisher einen die Productions- 
kosten ihrer Unternehmerarbeit weit übersteigenden Arbeitslohn 
verdienten oder ihr Kapital erheblich über die landübliche Zinshöhe 
nutzten, ihre Unternehmungen nach Möglichkeit zu erweitern, 
sondern es wenden sich außerdem Andere einer so verlockenden 
Unternehmungsgelegenheit durch Neubegründung ebensolcher 
Geschäfte thunlichst zu, ivvdurch die ausgleichend wirkende Con- 
currenz vermehrt wird. Umgekehrt nimmt der Zudrang zu den 
nur geringen Gewinn bringenden Unternehmungen ab, aus 
denen sich überdies, insoweit nicht die Schwierigkeit, die einmal 
darin angelegten Vermögensbestandtheile anderweit zu verwerthen 
oder für sonstige Productionszwecke verwendbar zu machen, 
hindernd entgegentritt, Viele baldigst wieder herauszuziehen 
suchen, um ein besser lohnendes Geschäft ergreifen zu können. 
Ucbrigens erfolgt die Gewinnausgleichung deshalb, weil sie 
eben durch Erweiterung und Vermehrung sowie bei Einschlagen 
einer veränderten Productionsrichtung durch Einschränkung und 
Verminderung der betrcffenbeu Unternehmungen vor sich geht, 
überhaupt schon je nach der Art und den Erfordernissen letzterer 
ungleich rasch und vollständig. Dieselbe verivirklicht sich im 
Allgemeinen am ehesten bei den Productionen, rücksichtlich deren 
eine Ab- und Zunahme des Umfanges, in welchem sie betrieben 
werden, am leichtesten stattfinden kann, und am spätesten bei 
denjenigen, die aus irgend einem Grunde keine ebenmächtige 
Concurrenz zu befürchten haben oder wegen überwiegender
        <pb n="337" />
        § 172. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 323 
Benutzung unwiderruflich verwendeter Anlagskapitalien schwer 
verlaßbar sind. 
Auf den höheren Kulturstufen neigt endlich der Unternehmer- 
gewinn deshalb zum Sinken, weil da Befähigung und Geneigt 
heit zum Unternehmen ausgedehnter vorhanden, die Lust zum 
Wagen entwickelter, das Gelingen der Unternehmungen minder 
mißlich, bei berechneterem Vorgehen weniger vom glücklichen 
Zufall als von der Zutreffendheit der in wirthschaftlicher Be 
ziehung gehegten Voraussetzungen und der Zweckgemäßheit des 
gewählten technischen Verfahrens abhängig, das Eintreten von 
Monopolpreisen überall seltener möglich und die Concurrenz der 
Unternehmer untereinander entschieden stärker ist, wozu noch 
kommt, daß während jener verhältnißmäßig mehr Kapitalien 
benutzt werden, und daß sonach wegen dieser gesteigerten Kapital 
verwendung dem Unternehmereinkommen ohnedies zum Sinken 
hinneigende Kapitalzinse in vermehrtem Verhältnisse beigemengt 
sind. Hohe Gewinne ergeben sich alsdann, außer in den Fällen, 
wo sie vereinzelt durch das Fortbestehen großer Verlustchancen 
bedingt sind, unter deren Schlägen viele Unternehmungen ver 
unglücken und nur wenige glücken, schließlich weit mehr aus 
der Gesammtmasse der seitens eines Geschäfts erzielten kleinen 
Einzelgewinne, als aus der Beträchtlichkeit des Gewinnstsatzes 
selbst. Insofern es aber wahr ist, daß im Ganzen bei großen 
Unternehmungen und namentlich bei großen einheitlich geleiteten 
Privatunternehmungen die an sich höchsten Gewinne gemacht 
werden, so kann dies der Hauptsache nach lediglich auf den mit 
der Production im Großen allgemeinhin verbundenen Vortheilen 
beruhen. 
Gegemritigen VerhMmss der GjnkommrnWweigr. 
S 172. 
Mit bent Vorherrschenderwerben ber unternehmungs 
weisen Probuction tritt, htbent sich nunmehr bie einzelnen 
Einkommenszweige unterscheibbarer aussonbern, bas wechsel 
seitige Verhältniß tmb bie Verschiedenheit ber betreffenden 
Einkommenssätze zunehmenb schärfer hervor, während den 
noch bie gegenseitigen Interessen ber verschieden 
artigen Einkommens bezieher deshalb keineswegs 
21*
        <pb n="338" />
        324 Buch 4. Kap. 2. Einkommensverhältnisse. 
entgegengesetztere werden, weil für die Dauer die nachhaltige 
Ergiebigkeit jedes besonderen Einkvnlmenszweiges von dent 
Gedeihen der gesammten Vvlkswirthschaft abhängig ist unb 
mit der Zunahme des Volkseinkommens jeder Zweig desselben 
ohne gleichzeitige Schmälerung eines allderen int Ganzen 
wachsen kann. 
Während der höheren Kulturstufen ivird in Folge aus- 
gebildeterer Prvductionsthcilung, entwickelteren Güterumlaufes re. 
immer seltener ausschließlich für den eigenen Bedarf oder nur 
auf Bestellung, sondern zunehmend mehr unternehmungsweise 
producirt. Mit dem Vorherrschcuderwerden der unternehmungs 
weisen Production werden nun größere Mengen von Arbeits 
kräften, Grundstücken und Kapitalien an Andere gegen einen frei 
vereinbarten Preis zur Benutzung überlassen, und bilden sich für 
diese Ueberlassung feststehendere Marktpreise aus, welche eben 
iviederum die vergleichsweise Ausmessung des zufolge Selbst 
anwendung eigener Productionsmittel bezogenen Einkommens 
möglicher machen. Zugleich scheiden sich auch die bei größeren 
Unternehmungen zusammenwirkenden Privatwirthschaften der 
Einzelnen fortwährend mehr in solche, welche vorzugsweise durch 
Beibringung der einen oder anderen Einkommensquelle betheiligt 
und deshalb zwar nicht lediglich aber doch überwiegend entweder 
auf den Bezug von Arbeitslohn, oder von Grundrente, oder von 
Kapitalzins angewiesen sind. Alles dies trägt wesentlich mit 
dazu bei, das klarere Auseinandertreten der verschiedenen Ein 
kommenszweige zu begünstigen, deren Bezieher sich gemeinschaftlich 
in den Ertrag der Production zn theilen haben und demnach 
insofern entgegengesetzte Interessen zu vertreten scheinen, als der 
verhältnißmäßige Antheil der einen (z. B. der Kapitalisten) offen 
bar um so geringer ausfallen muß, je größer derjenige der 
anderen (z. B. der Arbeiter und Grundbesitzer) ist. 
Abgesehen jedoch davon, daß kein Einkommenssatz durch das 
Steigen eines anderen unter seine Minimalgrenze niedergedrückt 
zu werden vermag, kommt es Jedermann thatsächlich noch weit 
mehr auf den Gesammtbetrag seines jetoeiligen Einkommens, als 
auf dessen Verhältniß zum Gesammtwerthe des zu theilenden 
Productionsertrages an. Steigt letzterer überhaupt und beständig 
genug, um aus einer abnehmenden Quote eine zunehmende 
Quantität an Gütern zu ergeben, so kann sich der Verhältniß-
        <pb n="339" />
        § 173. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 325 
mäßige Antheil einer Volksklnsse erhöhen, ohne daß dadurch der 
Einkommensbezug der übrigen Klassen irgendwie vermindert 
würde. Bei fortschreitender Kultur und unverkümmertem Weiter 
gedeihen der Bolkswirthschast pflegen sogar regelmäßig alle drei 
Einkommenszweige ergiebiger zu werden und ihren Empfängern 
einen reichlicheren Bezug zu gewähren, tveil alsdann mit 
gesteigerterer Wirksamkeit der angewendeten Produetionsmittel die 
Beträchtlichkeit des gesammten Volkseinkommens zunimmt, und 
weil selbst das Einkommen der Kapitalisten durch Sinken des 
Zinsfußes nur dann tvirklich im Ganzen verringert wird, wenn 
sich die Kapitalien jener nicht nebenher in aufwiegendem Maße 
vermehren. Smnmtliche Bezieher verschiedener Einkommens 
zweige haben daher schließlich ebenso, wie jeder einzelne Berufs 
stand an dem Gedeihen aller anderen Stände interessirt ist, ein 
durchaus gemeinschaftliches und übereinstimmendes Interesse am 
Gedeihen der ganzen Volkswirthschaft. 
§1%. 
Wie folgenreich aber die R ü ck w i r k u n g e n d e r z e i t w e i s e 
in Bezug auf das wechselseitige Höhenverhältniß 
der Einkommenszweige eintretenden Aenderungen 
nicht blos etwa insbesondere für die wirtschaftliche Lage 
der dadurch betroffenen Einkommensempsänger, sondern auch 
allgemeinhin zu sein vermögen, das ergiebt sich schon daraus, 
daß das Steigen und Sinken der verhältnißmäßigen Höhe 
eines Einkommenssatzes, insofern es auf die Productions- 
kosteuverhaltuisse der Güter abändernd zurückwirkt, einerseits 
entsprechende Veränderungen der Waarenpreise und anderer 
seits das Bestreben veranlassen muß, theurer getvordene 
Produetionsmittel möglichst durch wohlfeilere zu ersetzen. 
Es erhöhen und erniedrigen sich demnach die Preise der 
Güter je nachdem bei der Production derselben entweder ver- 
hältnißmäßig theurer oder wohlfeiler gewordene Productions- 
mittel mitwirken, während letztere nun zugleich stärker angewendet 
werden, um erstere thunlichst zu ersetzen oder wenigstens deren 
Wirksamkeit steigern. Ist z. B. die verhältnißmäßige Höhe 
des Arbeitslohnes dadurch gestiegen, daß dieser auf Kosten anderer 
Zweige einen größeren Bruchtheil des Volkseinkommens für sich
        <pb n="340" />
        326 Buch 4. Kap. 2. Einkommensverhältnisse. 
in Anspruch nimmt, und ist die Arbeit deshalb vergleichsweise 
theurer geworden, so müssen sich die Preise derjenigen Waaren, 
bei deren Production jene überwiegend mitwirkt, solchen Waaren 
gegenüber erhöhen, behufs deren Production vorwiegend ander 
weite Productionsmittel verwendet werden. Beansprucht dagegen 
der Kapitalzins zu Gunsten des Arbeitslohnes oder der Grund 
rente eine kleiner gewordene Quote des Volkseinkommens, so 
erniedrigen sich mit dem Sinken des Zinsfllßcs die Preise der 
hauptsächlich mit Hilfe von Kapital beschafften Products ent 
sprechend. Es ivird alsdann Vortheilhast, botin Theurerwerden 
ber Arbeit cut dieser zu sparett und beim Wohlfeilertverden der 
Kapitalnutzungen das Kapital in ausgedehnterem Mähe zunt 
Ersatz von Arbeit oder zur vollkommeneren Ausnutzung von 
Grundstücken zu benutzen. 
Außerdem geben die hier in Frage stehenden Aenderungen 
zumal dann, weitn sie tticht lediglich vorübergehend, sondern 
nachhaltiger eintreten, bedingungsweise auch Anlaß zur Ver 
pflanzung von Productionsmitteln, z. B. zum Heranziehen 
geeigneter Arbeitskräfte von daher, wo der Arbeitslohn niedriger 
ist, uttb zum Überträgen mancher Kapitalien nach dorthin tuo 
der Zins itoci) hoch steht. Uebrigens aber wirken dieselben auf 
die Gestaltung der Production und die Entwickelung der Pro- 
ductionstheilung fotuto des internationalen Handelsverkehrs ganz 
ähnlich und bezüglich ebenso zurück, wie das gegenseitige Ver 
hältniß, in welchem örtlich und zeitlich die Productionsmittel 
überhaupt verfügbar sind, und loie die bereits § 94 erwähnten 
nachhaltigen Preisveränderungen. 
Vertheilung de« Volltseiukommrn«. 
8 174. 
Für das wirthschaftliche Wohlbefinden eines Volkes wird 
schließlich nicht allein die Größe, sondern vornehmlich auch 
bie Ärt bet %ett^eUlUlg beë %oífêeiitfommeii8 eut; 
scheidend, welche nun zlvar unter abweichenden Vorbedingungen 
durchaus verschiedenartig ausfallen, jedoch im Allgemeinen 
jedenfalls als um so günstiger erscheinen muß, je mehr dieselbe 
geeignet ist, gegebenen Falls die gedeihliche Fortentwickelung 
der gesammten Volkswirthschaft zu fördern.
        <pb n="341" />
        § 174. Vertheilung des Volkseinkommens. 327 
Die Art der Vertheilung des Volkseinkommens ist deshalb 
für das wirthschaftliche Wohlbefinden eines Volkes mitentscheidend, 
weil je nach dem Verhältnisse, in welchem sich das Gesammt- 
cinkommen auf Grund der weiter oben dargelegten Gesetze zu 
folge der Concurrenz an die bei der Production betheiligten 
Klassen und deren Glieder vertheilt, eben der Antheil der Ein 
zelnen ungleich beträchtlich ausfällt, und weil der Wohlstand 
selbst nur dann wirklich allgemeiner verbreitet sein kann, wenn 
die Mehrzahl der Menschen und nicht etwa blos die eine oder 
andere Volksklasse ein über das nothdürftige Auskommen hinaus 
gehendes Einkommen bezieht. 
Weil nun aber ferner die Verallgemeinerung und Zunahme 
des wirthschaftlichen Wohlbefindens zuletzt vom gleichmäßigen 
Weitergedeihen der ganzen Volkswirthschaft abhängt, auf deren 
Fortentwickelung die Vertheilungsart des Einkommens in mannig 
facher Weise und zwar im Ganzen um so förderlicher zurück 
zuwirken vermag, je mehr durch dieselbe insbesondere die 
Vermehrung der Kapitalien und die Entwickelung der persönlichen 
Leistungsfähigkeiten begünstigt wird, so ist in wirthschaftlicher 
Beziehung offenbar diejenige Einkommensvertheilung am gün 
stigsten, bei welcher die Geneigtheit zur Kapitalbildung und das 
Streben nach qualitativ gesteigerter Ausbildung der Arbeitskräfte 
am allseitigsten solvie entschiedensten hervortritt. Am ungünstigsten 
wäre es daher sicherlich, wenn Alle gleichviel Einkommen zu 
getheilt erhielten. Das Eintreten einer erfolgreichen Arbeits- 
thcilung wäre alsdann unmöglich, da unter solchen Umständen 
Niemand geneigt sein möchte, die minder angenehmen oder sogar 
besonders lästigen Arbeiten zu übernehmen. Ebensowenig würden 
Kapitalersparungen gemacht werden, da bei Gleichheit aller Einzel- 
einkonlmen, zumal Jeder sein Bedarfsmaß nach bent durchschnitt 
lichen Anfwande Gleichgestellter zu richten pflegt, die Lebensweise 
Aller eine nahezu gleiche sein müßte, und Znrücklegung von 
Ersparnissen doch meist erst stattfiitdet, falls mehr eingenommen 
wird, als zur Bestreitung des durch die übliche Lebensart 
bedingten Unterhaltsbedarfes erforderlich ist. Bei ungleicher Aus- 
theilung des Volkseinkommens dagegen eröffnet sich Jedwedem 
die Möglichkeit, durch ausgedehntere oder wirksamere Betheiligung 
an der Prodtlction mehr zu erwerben, und fehlt es sonach nicht 
an Anregung zum Vorwärtsstrcben. Abweichende Beträchtlichkeit 
der Einzeleinkommen ist auch, insofern die einzelnen Producenten
        <pb n="342" />
        ÖZÖ 
"0"ch 4 - Kap. 2. Einkommensverhältnisse. 
§ 175. 
KZWUW 
nlÎQcmciiie rniihimitmicfeiung förbcrí^c^elI SSerŞäitniffe bor, 
ün 
bZ- ^rborrugenbe Sebengfklimig errungen Wen unb 
fbeugbaren Ueberaus,'eg nn Gütern 3% 
tfipiiLff Ģenusten gelangt sind, deren nun Andere gleichfalls 
-&gt; ! ig zu werden wünschen. Ist dagegen die Ungleichheit
        <pb n="343" />
        § 175. Vertheilung des Volkseinkommens. 329 
der Vermögensverhältnisse in Folge persönlicher Unfreiheit ganzer 
Volksklassen, zu lange andauernder Gebundenheit des Grund 
besitzes und Anhäufung desselben in wenigen Händen rc. so groß 
geworden, daß neben einer geringen Anzahl Ueberreicher die 
besitzlose Masse von nur Nachkommenschaft hinterlassenden Pro 
letariern den der Kopfzahl nach überwiegenden Bevölkerungs 
bestandtheil bildet, so verliert die nothdürftig dahinlebende 
Mehrzahl der tveiten und unüberbrückten Kluft gegenüber, die ihr 
Dasein von demjenigen der wesentlich günstiger Gestellten trennt, 
alsbald jede Hoffnung, es jemals zu einer erheblichen Verbesserung 
der eigenen wirtschaftlichen Lage zu bringen, und damit zugleich 
die ausdauernde Kraft zum rüstigen Vorwärtsstreben, welche bei 
der reichen Minderzahl wieder so leicht entweder in der Ueppig 
keit des Reichthums erlahmt oder in der Gierde nach dessen 
Vergrößerung entartet. Weit günstiger gestaltet sich die Vermögens- 
vertheiluiig, wenn neben vielen kleinen und mittleren auch manche 
besonders große Vermögen in auf- und absteigender Mannig 
faltigkeit vorhanden sind, vermöge welcher die Vermögens 
verschiedenheit in zahlreichen, nicht zu weit von einander 
abstehenden Uebergängen verläuft. Es fehlt dann weder an 
ausnahmsweise beträchtlichen Vermögensgrößeu, die zum un 
abhängigen und bahnbrechenden Vorangehen vvllausreichende 
Mittel gewähren, noch an solchen, welche ungeachtet ihrer Klein 
heit das Bestehen- und Fortschreitenkönnen erleichtern, während 
dazwischenliegende Bermögensabstufungen die Fühlung nach oben 
und unten hin erhaltende Uebergangsglieder abgeben. Am 
günstigsten aber ist es, wenn innerhalb der sich möglichst gleich 
mäßig abstufenden Vermögensnnterschiede die mittleren Vermögen 
vorherrschen, deren Ertrag den dadurch Vermögenden, ohne den 
selben vorzeitig ein müßiges Leben zu gestatten, bei standes 
gemäßen Lebensansprüchen einen nach allen Seiten hin förderlich 
zurückwirkenden Grad des Wohlstandes sichert. 
Uebrigens bleibt endlich selbst bei im Großen und Ganzen 
günstigster Gestaltung der Einkommens - und Vermögens- 
vertheilung deshalb, weil damit eben keineswegs alle und am 
allerwenigsten die selbstverschuldeten Verarmungsursachen hinweg 
sallen, nicht das vereinzelte Eintreten von Armuth und der 
dadurch entstehenden Wohlstandsstörungen, sondern lediglich das 
allgemeinere Aufkommen von Masscnverarmung (Pauperismus) 
ausgeschlossen.
        <pb n="344" />
        Fünftes Auch. 
Consumilo» der Güter. 
8 176. 
Unter Consumtion oder Verzehrung versteht man 
das Wiederverbrauchtwerden der gewonnenen Güter für 
menschliche Zwecke und bezüglich die damit verbundene Ver 
nichtung vorhandener Werthe. 
Dieselbe bezweckt Bediirfnißbefriedigung und geschieht 
um so wirtschaftlicher, je vollkommener letztere mittels 
geringster Werthsaufopferung erreicht wird. 
Die Consumtion ist also die wirtschaftliche, d. h. wirth- 
schaftlicher Zwecke halber geschehende Werthsvernichtung („Nutz 
verzehrung"), welche durch den Gebrauch der Güter zur mittelbaren 
oder unmittelbaren Befriedigung von Bedürfnissen, insofern 
damit voraussichtlich und unvermeidlich ein sofortiger oder nach 
und nach erfolgender Werthsverbrauch verbunden bleibt, „absichtlich" 
herbeigeführt wird. Dieselbe vollendet sich bei Sachgütern, da der 
Mensch vorhandene Stoffe nicht wieder völlig vernichten kann, mit 
gänzlichem Aufhören von deren seitheriger Brauchbarkeit, z. B. bei den 
nur einmal zum nämlichen Zwecke verwendbaren Brennmaterialien 
mit der Verbrennung, bei einem Hanse durch allmähliche Abnutzung 
und dadurch bedingte Werthsverminderung mit endlichem Unbrauch 
barwerden zum Bewohnen; bei persönlichen Dienstleistungen 
hingegen gleichzeitig mit der Einwirkung auf den Cousumeuten. 
Bedürfnißbefriediguug aber bezweckt die Consumtion entweder 
mittelbar oder unmittelbar, je nachdem sie behufs des Erwerbs
        <pb n="345" />
        § 176. 177. Güterverzehrung int Allgemeinen. 331 
ober des Genusses erfolgt. Ersteren Falls (bei „Erwerbs 
verzehrung", uneigentlicher oder „einstweiliger" Consumtion) ist 
sie, zur Beschaffung vermehrter oder werthvollerer Bedürfniß- 
befriedigungsmittcl dienend, Mittel zum Zweck des ausgiebigeren 
Erreichenkönnens persönlicher Befriedigung, während sie letzteren 
Falls (bei „Genußverzehrung", eigentlicher oder „definitiver" 
Consumtion) durch Gewährung dieser Befriedigung den Endzweck 
des Wirthschafteus erfüllt. 
Mittels geringster Werthsaufopferuug endlich wird die 
Bedürfnißbefriedigung erreicht bei Anwendung der geeignetsten 
Befriedigungsmittel und mindester Vernichtung dieser. 
Uebrigens kann natürlich jedes Gut und dessen Werth nicht 
mehrmals, sondern nur einmal aufconsnmirt werden. Der 
Werth eines Nahrungsmittels z. B. ist jedenfalls vernichtet, 
nachdem es genossen worden. Deshalb bleibt auch nicht etwa 
der Werth inländischer Erzeugnisse, welche ein Verschwender 
vergeudete, „im Laude", sondern lediglich der Werth des Gutes, 
z. B. des Geldes, mit welchem jene eingetauscht wurden. 
§ 177. 
Anderweite, nicht durch Consumtion herbeigeführte 
Werthszerstörungen entziehen dagegen vorhanden 
gewesene Werthe der Beitiltzung zur Bedürfnißbefriedigung 
und ergeben Werthsverluste. 
Solche aber können namentlich in Folge veränderter 
Beziehungen eines wirthschaftlichen Gutes oder zerstörender 
Einwirkungen der Natur selbst eintreten. 
In tticht durch Gebrauch zur Befriedigung von Bedürfnissen 
herbeigeführten Werthszerstörungen dieser Art, welche „unab 
sichtliche" sind, falls sie entweder überhaupt ohne menschliches 
Zuthun oder wenigstens gegen Absicht des Eigenthümers 
erfolgen, besteht die nichtwirthschaftliche Werthsvernichtung 
(„Verlnstverzehrung"). 
Letztere tritt in Folge veränderter Beziehungen eines Gutes 
insbesondere dann ein, wenn die Bedürfnisse, welche mittels 
jenes bisher befriedigt wurden, oder auch nur die Meinungen 
über die verhältnißmäßige Geeignetheit von Befriediguugsmitteln 
sich verändern. So vernichtet z. B. ein Modenwechsel stets 
wenigstens einen Theil des Werthes der bisher modern gewesenen
        <pb n="346" />
        332 
Buch 5. Konsumtion der Güter. 
Artikel. Die Natur selbst hingegen veranlaßt zahlreiche Werths 
verluste z. B. durch die Gewalt des Sturmes, durch Blitz- und 
Hagelschlag, Erderschütterungen. Ueberfluthungen, Fäulniß rc., 
zumal in den Trvpenländern, wo z. B. Eisen ungemein schnell rostet, 
manche Gegenstände kaum vor Beschädigung durch Jnsecten und 
während der Regenzeit noch weniger vor Fäulniß zu schützen sind. 
Werthsverluste katin außerdem der Eigenthiimer eines Gutes 
erleiden vermöge eigenen unabsichtlichen Verschuldens, z. B. 
durch Verlieren beweglicher Gegenstände, sowie zufolge bös 
williger, muthwilliger oder fahrlässiger Handlungen Anderer, 
z. B. durch Zerbrechen von Sachen, Brandstiftung rc., während 
bei Diebstahl der Werth des nicht wiederzuerlangenden Gestohlenen, 
insotveit derselbe dabei nicht an und für sich schon vermindert 
worden ist, doch mindestens für den Bestohlenen verloren geht. 
9 178. 
In wirtschaftlicher Beziehung sind letztere Werths 
zerstörungen offenbar ein Uebel, Wogegen die Consumtion, 
ohne welche keine Production und insbesondere auch keinerlei 
Fortentwickelung der menschlichen Persönlichkeit möglich wäre, 
eine Nothwendigkeit ist, ihren Zweck jedoch sowohl erreichen 
als verfehlen, au und für sich entweder reproductiv oder ir 
reproductiv, und ihrer Wirkung nach entweder wirthschaftlich 
Vortheilhaft, unschädlich oder schädlich sein kann. 
Reproductivität der Consumtion tritt in Folge 
bei: Sorüwrfmtg berfeíüen ein. %ebe %8e^^3bcnli^^tw,g 
erweist sich demnach als reproductiv, welche zur Befriedigung 
lvirklicher Bedürfnisse nothwendig solvie förderlich ist und 
aus der schließlich lvieder neue Werthe hervorgehen; als 
irreproductiv dagegen dann, wenn sie nicht zu solcher 
%ebürfn#efnebigung gcmc^t, entloeber Ge^iß 
Zwecke oder in überflüssiger und unwirksamer Weise behnfs 
nützlicher Ztvecke geschieht. 
Wirthschaftlich Vortheilhaft, unschädlich oder schädlich 
aber wirkt die Consumtion, je nachdem sie das künftig ver 
zehrbare Einkommen durch ihre mittelbaren oder unmittel 
baren Erfolge vermehrt, dasselbe ungeschmälert läßt oder 
vermindert, und somit den Wirth sch östlich en Zustand einer
        <pb n="347" />
        § 178. Güterverzehrung im Allgemeinen. 333 
Person, beziehentlich denjenigen eines ganzen Volkes ver 
bessert, wenigstens nicht in nachtheiliger Weise verändert, 
oder geradezu verschlechtert. 
Neue äußere Befriedignngsmittel, deren der Mensch fort 
während bedarf, lassen sich nicht ohne gleichzeitigen Verbrauch 
vorhandener Güter beschaffen, welche dabei zwar in ihrer bis 
herigen Form vernichtet werden, mit ihrem Werthe aber in das 
neue Product übergehen. Ferner kann Niemand fortbestehen 
und arbeitskräftig sein, ohne zur Befriedigung persönlicher 
Bedürfnisse solche äußere Mittel zu verwenden, die ihrerseits zwar 
in der Persönlichkeit untergehen, jedoch in der Entwickelung dieser, 
je nachdem sie auf deren körperliche und geistige Beschaffenheit ein 
wirken, fortzuwirken und daher auch mindestens mittelbar wieder, 
bei nachherigcr Bethätigung der Arbeitskraft, selbst zur Wieder- 
hervorbringung äußerer Befriedigungsmittel zu führen vermögen. 
Reproduktiv erscheint die Consumtion, obgleich dieselbe das 
Gegentheil der Production ist, insofern aus den vergehenden 
Gütern andere unmittelbar, oder durch die Bedeutung, welche die 
Bedürfnißbcfricdigung für die Entwickelung des Consumenten 
erlangt, mittelbar wiederentstehen. Sogenannte Erwerbsverzehrung 
ist also unmittelbar reproductiv, falls der Werth der mittels der 
selben neu erzielten Productc denjenigen der behufs der Production 
verbrauchten Güter mehr oder weniger aufwiegt, während die 
sogenannte, im Gegensatz zur Production oft allgemeinhin als 
unproductiv bezeichnete Genußverzehrung, deren Ergebniß vorerst 
in einer persönlichen Befriedigung besteht, allerdings nur 
mittelbar reproductiv werden kann, falls die Wirkungen der 
selben wiederum in mehr oder weniger aufwiegendem Maße 
productionsförderlich sind. Jeder vermöge seines Einflusses auf 
die Entwickelung der consumirenden Persönlichkeit in dieser 
Weise nachwirkende Genuß wird aber thatsächlich reproductiv. 
So kann z. B. die auf Erlangung geistiger Erweckung oder 
körperlicher Erfrischung abzielende Consumtion ebensogut repro 
ductiv sein, als die Verzehrung der zur Lebenserhaltung noth 
wendigen Lebensmittel. Der Grad endlich, in welchem eine 
Consumtion reproduktiv wirkt, ergiebt sich bei der Erwerbs 
verzehrung, die wirthschaftlich um so gelungener ist, je reichlicher 
die neuerzeugten Werthe die vernichteten überwiegen, aus 
der vergleichsweisen Beträchtlichkeit jener, und bei der Genuß-
        <pb n="348" />
        334 Buch 5. (Konsumtion der Güter. 
Verzehrung, deren weitergehende Nachwirkung weniger leicht 
bemcßbar ist, znnächst eben aus der verhältuißmäßigeu Bedeutung, 
welche das befriedigte Bedürfniß für die persönliche und wirth 
schaftliche Fortentwickelung des Consumireuden nach dessen 
jeweiligem Znstande hat. 
Jrreproductiv (unreproductiv) hingegen bleiben hiernach alle 
(Konsumtionen, welche nicht irgendwie reproductiv werden, weder 
unmittelbar noch mittelbar zur Wiederhervorbringung beitragen, 
sondern vielmehr gleich den anderweiteu Werthszcrstörnngeu 
lediglich Verluste verursachen, z. B. durch vergeblich gemachte 
Vvrauslagen, oder durch übermäßiges, Gesundheit und Wohl- 
befiudeu beeinträchtigendes Genießen re. 
Inwieweit hierneben eine (Konsumtion tvirthschaftlich günstig 
ober ungünstig einwirkt, das erhellt aus dem fortdauernderen 
Einflüsse derselben auf die wirthschaftliche Lage. Wirthschaftlich 
Vortheilhaft können sonach z. B. solche Verwendungen, welche 
für Melioration der Arbeitskraft mit gutem Erfolge gemacht 
wurden, selbst dann werden, wenn sie nicht aus dem laufenden 
Einkommen, sondern nur mittels Aufzehrung von Kapital zu 
bestreiten waren. Unbedingt wirthschaftlich schädlich ist lediglich 
jeder nnuöthige Verbrauch, durch den der wirthschaftliche Zustand 
des Verbrauchers ohne Ersatz nachhaltig verringert wird. 
8 179. 
(Konsumtion und Production bedingen sich sonach gegen 
seitig, da erstere eine natürliche Vorbedingullg letzterer und 
diese wieder eine nothwendige Voraussetzung jener ist. 
Der wirthschaftliche Erfolg der (Konsumtion hängt des 
halb allgemeinhin auch wesentlich von deren Verhältniß- 
mäßigkeit und Richtung ab, während übrigens insbesondere 
noch die Veränderungen in Betracht kommen, welche rück 
sichtlich der Gestaltung derselben im Verlaufe der Kultur- 
entwickelung eintreten. 
Keine Production ist möglich ohne gleichzeitige (Konsumtion 
und jede Production ist schließlich immer nur Mittel zur 
Ermöglichung irgend einer Consumtiou, ivouach zwischen Wieder 
verzehrung unb Wiederhervorbriugung eine unausgesetzte Wechsel 
wirkung stattfindet. Ebenso ist jeder wirthschaftlich Selbständige 
Consument und Producent zugleich.
        <pb n="349" />
        335 
Erstes Kapitel. 
WerlMnißrnäßigkeit der Konsumtion. 
§ 180. 
Rücksichtlich der Verhältnißmäßigkeit der Con- 
sumtion kommt namentlich das Verhältniß, in welchen: 
die Große derselben zu derjenigen der Production steht, 
unb außerdem deren besondere, durch die vergleichsweise 
Ausdehnung der verschiedenartig wirkenden Consumtionen 
bedingte Geartetheit in Betracht. 
Grösse der Lonsnmtion. 
§ 181. 
Die Größe der Eonsumtivn kann im Ganzen 
nicht beträchtlicher sein, als die Production und das mittels 
dieser erzielte Einkommen es gestattet, während lviederum 
die Production selbst nur dann zuzunehmen vermag, wenn 
sich die Bedürfnisse mehren. 
Ein Mißverhältniß zwischen Consumtivn und Production 
ist sonach aus die Dauer überhaupt unmöglich, da beide sich 
eben wechselseitig bedingen und sich deshalb auch in: All 
gemeinen gleichmäßig entwickeln müssen. 
Zur Befriedigung von Bedürfnissen können offenbar ilicht 
mehr Güter verwendet werden, als vorhanden sind, und zur un 
mittelbaren Befriedigung persönlicher Bedürfnisse dauernd nicht 
mehr, als hierfür aus dem Prvductionsertrage frei verfügbar 
bleiben. Die Genußverzehrnng kann selbst vorübergehend nur 
dann größer als das Einkommen sein, wenn sie sich auf Auf 
zehrung von Kapital ausdehnt. Wird nun letzteres nicht dem 
nächst wieder aus späterem Einkommen ersetzt, so vermindert sich, 
in Folge der vorherigen Verringerung des zur Wiederbenutzung 
für erwerbswirthschaftliche Zwecke bereiten Vermögens, der künftige
        <pb n="350" />
        336 Buch 5. Kap. 1. Verhältnißmüßigkeit der Consumtion. 
Einkommensbezug nachhaltig, wodurch jedenfalls schließlich eine 
entsprechende Einschränkung des Aufwandes erzwungen werden 
müßte. 
Die Production hingegen ist einerseits durch die thunliche 
Größe der Erwerbsverzehrung und andererseits durch den ihr 
gegenüberstehenden Bedarf beschränkt, zumal die einzelnen Menschen 
ebensowenig wie ganze Völker ihre Consumtion unbedingt soweit 
ausdehnen, als dies überhaupt möglich wäre. Zu dieser Möglich 
keit muß vielmehr stets noch erst der Anreiz, es tvirklich zu thun, 
hinzutreten, welcher da gänzlich fehlt, wo kein strebsames Ver 
langen nach Erweiterung des Gütergenusses vorhanden ist. Ins 
besondere aber kann immer die Erzeugung der einzelnen Güter 
lediglich soweit ausgedehnt werden, als diese Absatz um einen die 
Productionskosten vergütenden Preis zu finden vermögen. 
Nachhaltig ist also die Gesamnrtgröße der Consumtion von 
derjenigen der Production und die Beträchtlichkeit letzterer von 
derjenigen ersterer, von Art und Umfang des bestehenden Bedarfes 
abhängig. 
S 182. 
Vorübergehende Störungen des Gleichgewichts 
zwischen Consumtion und Production können 
aber zeitweise allerdings erfolgen, sowohl dadurch entstehen, 
daß der augenblickliche Verbrauch das gleichzeitige Einkommen 
überschreitet und sich auf Kapitalverzehrung ausdehnt, als 
dadurch, daß theilweise die Verzehrung hinter der Hervor- 
bringung zurückbleibt oder daß letztere jener voraneilt, wo 
nach alsdann eine Absatzstockung imd damit eine Absatzkrisis 
(Productions- oder Handelskrisis) eintritt. 
Ein mittels des laufenden Einkommens nicht zu bestreitender 
außerordentlicher Mehraufwand ist zwar nur bedingungsweise 
sowie in beschränkter Ausdehnung möglich, wird jedoch bisweilen 
in dazu überhaupt befähigten Wirthschaften nicht blos vereinzelt, 
sondern verallgemeinerter nothwendig, z. B. bei Mißernten, 
Kriegen re. In Folge der hiermit unvermeidlich verbundenen 
Aufzehrung von Kapital vermindert sich solchen Falls innerhalb 
der dadurch ärmer gewordenen Bolkswirthschast nun zugleich mehr 
oder weniger die fernerweite Befähigung zur Production ivenigstens 
einstweilen, was wiederum um so drückender zurückwirkt, je länger
        <pb n="351" />
        § 182. Größe der Conjunction. 
337 
daneben die Ursachen fortbestehen, welche ihrerseits den Verbrauch 
ungewöhnlich steigerten. 
Veranlassung zum Zurückbleiben der Consumtion und 
Voraneilen der Production kann irgend ein äußeres Ereigniß 
(z. B. allgemeiner Nothzustand, öffentliche Unsicherheit re.), 
welches die Kaufkraft und bezüglich die Kauflust in Bezug auf 
bestimmte Produkte plötzlich vermindert, oder auch der Umstand 
geben, daß seitens der Producenten der vorhandene Bedarf und 
die Beschaffenheit des Marktes überschätzt wird. Ist dadurch nun 
das Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot gestört worden, 
so finden die verhältnißmäßig zu reichlich angebotenen Products 
weiterhin keinen Absatz zu angemessenen Preisen, häufen sich 
vielmehr in den Händen der Producenten an, welche inzwischen 
möglichst in bisheriger Weise fortzuproduciren suchen, wodurch 
die ohnehin schon eingetretene Ueberproduction noch vermehrt 
wird. Eine derartige Absatzstockung macht sich niemals sofort 
allgemeiner fühlbar, sondern trifft zunächst lediglich die einzelnen 
Productionszweige, bei denen sie zuerst aufkam, schwächt aber 
stets die Zahlungsfähigkeit derjenigen, deren Waare entwerthet 
und deren Einkommen durch Absatzmangel und Verkauf zu über 
mäßig gedrückten Preisen geschmälert worden ist. Hierdurch ent 
stehen nunmehr, indem somit eine Verbranchsabnahme bezüglich 
noch anderer Waarengattungen hinzukommt und das Zahlungs 
unfähigwerden des einen Unternehmens sich durch Ausbleiben 
der seinerseitigen Zahlungen auf sonstige Geschäfte überträgt, 
wieder in anderweiten Geschäftskreisen Stockungen, durch deren 
fernere Rückwirkungen endlich die Krisis, je nach der Bedeutung 
des ursprünglich betroffenen Zweiges, zu einer sehr verbreiteten 
werden kann. Natürlich ist es ferner, daß eine solche Krisis, welche 
innerhalb jeder Erwerbsgruppe, in der Landwirthschaft, der 
Industrie, dem Kolonialwaarenhandel, Kredithandel rc. aus 
zubrechen vermag, um so heftiger auftritt, je mehr die Unter 
nehmungen schon vorher auf die Benutzung fremden Kapitals 
angewiesen waren, sich um so rascher fortpflanzt und um so 
leichter verallgemeinert, je enger und wechselseitiger in Folge aus 
gebildeten Verkehrs die gegenseitigen wirthschastlichen Beziehungen 
bereits geworden sind, jedoch zugleich um so schneller verläuft, 
je weniger Hindernisse bei hochentwickelter wirthschaftlichcr Kultur 
der Wiederausgleichung entgegenstehen. 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 22
        <pb n="352" />
        338 8# 5. ßap. 1. ber Konsumtion. 
. ®^49ck)i4tgfmrunßm biefer ïc^tcrc» 9irt, mc#c unaug. 
ļàouch bon Zeit zu Zeit wieberkehren unb jedesmal mehr ober 
weniger tief eingreifen, sinb überbies niemals burch irgenb eine 
vorbeugende Maßregel, burch gemeinwirthschaftliche Fürsorge 
nlckslchtllch des Kreditwesens re., gänzlich zu verhüten. Ihr 
Verlauf läßt sich, wie dies bei jeder durch plötzlich starke Preis 
veränderungen verursachten Geschäftsgefährdung der Fall ist, 
höchstens einigermaßen lindern und zwar am wirksamsten mittels 
re#eitißcr 8^0^111,ß ßcf#tücScr Borf^t. Bic Aciíuna 
aber erfoißt babi#, ba&amp; M, je nad) ben heran, 
lassenden Ursachen entweder durch allmähliche Aufzehrung der im 
Ueberflusse vorhanden gewesenen Güter, durch entsprechende Ein 
schränkung der betreffenden Produetion oder durch Wiederzunahme 
des Verbrauchs und neue Ausdehnung des Absatzes, nach und 
nach wieder das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, 
zwischen Produetion und Consumtion von selbst herstellt. 
9 183. 
9W ber %b#ngigfcit ber (Brößc ber Konsumtion bou 
beteiligen ber Şrobuction ergiebt fid) übrigens &amp;ugíeid), 
ba^ bie Bevölkerung im Ganzen nicht zahlreicher sein 
kann, als bie burch bereu wirthschastliche Thätigkeit ber- 
fügbnr gemalten lluter^aítSmitteí eS gestatten, unb baß 
dieselbe bauernb nicht stärker zuzunehmen vermag, als in 
bem in Webern ber gu i^er (Maltung noti), 
wenbige Güterborrath anwächst. 
Gewöhnlich bezeichnet man die Bevölkerung, d. h. die 
Gesammtheit der die Volksgemeinschaft und bezüglich die Staats 
gesellschaft bildenden Personen, im Verhältniß zstm Raume, auf 
dem sie wohnt, als relativ gering oder dünn, wenn noch leicht 
eine größere Menschenmenge vom Ertrage des Bodens ernährt 
werden könnte; als relativ groß, loenn sie bereits so angewachsen 
ist, daß für dieselbe nur mittels intensiverer Bvdenbenutznng 
ausreichende Nahrungsmittel zu beschaffen sind; und endlich 
als außerordentlich dicht, wenn sie so zahlreich geworden ist, 
daß die Bodenerzeugnisse des von ihr bewohnten Landes nicht 
wehr allein zur Deckung des Nahrungsbedarfes zulangen. Im 
letzteren Falle findet nun allerdings den selbst erzeugten
        <pb n="353" />
        § 183. Größe der Konsumtion. 339 
Nahrungsmitteln gegenüber eine sogenannte Uebervölkerung statt. 
Eine so dichte Bevölkerung, deren absolute Beträchtlichkeit dabei 
je nach Landesbeschaffcnheit sowie je nach Höhe der erreichten 
wirthschaftlichen Entwickelung eine sehr ungleich große sein mag, 
ist jedoch noch keineswegs eine übermäßige, falls genug andere 
Prodncte zu Gebote stehen, mittels deren sich die fehlenden 
Nahrungsmittel sicher und in hinlänglicher Menge eintauschen 
lassen. Eigentliche Uebervölkcrnng, d. h. eine Bevölkernngs- 
anhäufung, bei welcher die gesammte Volksmenge sich nicht mehr 
durch die ihr verfügbaren Unterhaltsmittel, wozu selbstverständ 
lich nicht blos die unentbehrlichen Nahrungsmittel zu zählen 
sind, selbst entsprechend zu erhalten vermöchte, ist im Ganzen 
unmöglich, da dort, wo z. B. eben nur Unterhaltsmittel für 
tausend Menschen vorhanden sind, deren nicht in stärkerer 
Anzahl leben können. Es wäre dies lediglich daun möglich, 
wenn gleichzeitig der bisherige Unterhaltsbedarf jedes Einzelnen 
oder wenigstens Vieler durch widerwillige Einschränkung des 
Lebensgenusses auf ein geringeres Maß erniedrigt würde. Der 
etwaige Ueberschnß an Bevölkerung wird jedesmal in den Unter 
haltsmangel erleidenden Gliedern dieser durch die natürlichen 
Folgen wirthschaftlicher Noth, durch Krankheiten und vermehrte 
Sterblichkeit unabweislich ausgeschieden. 
Das „physiologische Fortpflanzungsvermögen" der Menschen 
vermag sich daher nicht unbeschränkt zu bethätigen. Die Volks- 
vermehrung ist vielmehr beschränkt durch die Zunahme der 
Unterhaltsmittel, deren Menge ztvar in Folge des wechselseitigen 
Abhängigkeitsverhältnisses, welches zwischen der Größe der Con- 
snmtion und derjenigen der Production besteht, beim Zahl 
reicherwerden der Bevölkerung bedingungsweise und solange 
verhältnißmäßig zunehmen kann, als neben ber nun massenhafter 
vorhandenen Arbeitskraft es weder an hinlänglichen Kapitalien 
noch an ausgiebigen Grundstücken fehlt, sich aber wenigstens 
nicht cwighin ebenmäßig und jedenfalls niemals unbegrenzt ver 
mehren läßt. Dem Uebcrschreitenwollen der durch den gegebenen 
Unterhaltsspielraum gezogenen Grenze stehen zunächst positive 
Hindernisse („repressive Gegentendenzen") entgegen, welche zwingend 
einwirken, indem das mit dem Nichtbestehenkönnen verbundene 
Elend unmittelbar die Sterblichkeit der Aermeren nebst derjenigen 
ihrer Kinder gewaltig vergrößert, und mittelbar durch leichteres 
Aufkommenlassen verheerender Massenkrankheiten sowie durch die 
22*
        <pb n="354" />
        340 SM 5. Gap. 1. 8c#(ím%niü&amp;igkit ber Gonfwutiou. 
beim Unterliegen im Kampfe ums kümmerliche Dasein so oft 
erwachende Neigung zur Verübung von Gewaltthätigkeiten 
zugleich auch das Leben Anderer vielfach gefährdet. Außerdem 
kommen zuvorkommend wirkende, vorbeugende Hindernisse („prä 
ventive Gegentendenzen") hinzu, welche die menschliche Fort- 
pflanzung zurückhalten und dadurch das Eintretenkönnen einer 
nachhaltig zu starken Volkszunahme verhüten helfen, die bei der 
natürlichen Fruchtbarkeit der Menschen an sich keineswegs 
unmöglich wäre. Solche entspringen theils der Sinnlichkeit, theils 
der Sorglichkeit der Menschen, und ergeben sich einerseits aus 
den die Fruchtbarkeit zerstörenden Folgen geschlechtlicher Aus 
schweifungen, andererseits aus der Besorgnis;, Nachkommen 
entweder überhaupt nicht oder doch nur in beschränkter Anzahl 
und bezüglich nicht ohne Einschränkung des eigenen Bedürfniß 
inaßes standesgemäß ernähren zu können, die ihrerseits nun 
freilich soivvhl zu sittlich achtbarer Enthaltsamkeit bestimmen als 
zu verwerflichen Naturwidrigkeiten verleiten kann. Dagegen 
veranlaßt bei der Stärke, in welcher die Geschlechtsliebe und die 
Kinderliebe überall wirksam sind, im Allgemeinen jede zufolqe 
Gnoeitcrung ber emerbageícgcnSeitcn, befonberë reifer 
Grnten zc. eingetretene 861^01118 ber UnterMtëmittel ein 
entMenbcë %8a#n ber #0%# bur# ^un^rne ber 
Trauungen unb Geburten, während umgekehrt Geschäftsmangel 
Mißernten ,c. bie Gtcrb(i#it bergrößern. Gbcn be^aib werben 
"uch stets die durch Epidemien, Kriege, Auswanderung re. 
entftanbenen Üüden in ber Bcboífcrung, insofern babur# bie 
zugänglichen Unterhaltsquellen nicht etwa unwiederbringlich 
geschwächt morden sind, bald wiederausgefüllt. DieBevölkerungs 
dichte kann sonach zwar mittels natürlichen Zuivachses oder 
Zuzugs von Außen niemals dauernd die sich aus der Menge 
der verfügbar zu machenden Unterhaltsmittel ergebende Schranke 
übersteigen, rüñt dieser jedoch im Ganzen stets inöglichst nahe 
m iutürü#en beffen 8ctrö#i#it non bem 
pcrWtmß ber Geburten gu ben @tcrbcfällen unb bou bem 
Maße abhängt, in welchem erstere während eines bestimmten 
Zeitraumes letztere überwiegen, vermehrt sich demgemäß die 
Bevölkerung jederzeit weit langsamer, als es iiach der physischen 
Natur des Menschen ivohl möglich wäre. Gewöhnlich ivird sogar 
angenommen, daß innerhalb längerer Perioden eine durchschnitt-- 
li#e Äermebrung bon 3 Ißrocent jüßrii# bie ßö#e fei, wel#e
        <pb n="355" />
        § 183. Größe der Consumtion. 
341 
in civilisirten Ländern von mächtigerer Ausdehnung durch Geburts- 
Überschüsse thatsächlich erreicht werde. Das Geburtenverhältniß, 
d. h. das Verhältniß der Geburten zur Gesammtbevölkerung, 
könnte an sich, falls die im gebährensfähigen Alter stehenden 
weiblichen Individuen ein Fünftheil der Bevölkerung ausmachen, 
so beträchtlich werden, daß jährlich 1 Neugeborener auf je 10 
gleichzeitig Lebende käme. In der Wirklichkeit bleibt aber dieses 
Verhältniß hinter seiner physiologisch möglichen Höhe erheblich 
zurück, indem es in den meisten Ländern, in denen obige Voraus 
setzung rücksichtlich der Frauenzahl zutrifft, neuerlich nicht einmal 
halb so groß und in den bedeutenderen Staaten Europas durch 
schnittlich nur etwa wie 1 : 29 gewesen sein soll. Auf die 
jeweilige örtliche Höhe desselben wirkt namentlich auch die Leichtig 
keit zurück, mit welcher sich gegebenen Falls die Gründung einer 
neuen Familie ermöglichen läßt, woraus sich zugleich erklärt, 
weshalb selbiges je nach der bereits erreichten Dichtheit der 
Bevölkerung sowie je nach Art der vorherrschend betriebenen 
Erwerbszweige ein einigermaßen verschiedenes ist, und inwieweit 
die Anzahl der Geburten durch diejenige der wieder Anderen die 
Verehelichung gestattenden Todesfälle bedingt ivird. Das Sterb 
lichkeitsverhältniß, d. h. das Verhältniß der Todesfälle zu den 
gleichzeitig Lebenden, würde hingegen, wenn alle Menschen das 
natürliche, zwischen dem 70. und 80. Lebensjahre liegende Ziel 
des menschlichen Lebens erreichten, was völlig unmöglich ist, 
wie 1 : 75 sein. Es könnte nach den hierüber angestellten 
Berechnungen unter den denkbar günstigsten Voraussetzungen, 
falls nämlich möglichst Wenige in ihrem ersten Lebensjahre 
abstürben und alle die Schwäche der Kindheit Ueberstehenden keiner 
anderen Todesursache als der Altersschwäche unterlägen, sich 
selbst bei jährlich einer Geburt auf schon 25 Lebende so gestalten, 
daß alljährlich erst auf 57 bis 58 Lebende ein Todesfall käme. 
Wie weit jedoch die wirkliche Sterblichkeit diese möglich niedrigste 
übertrifft, zeigt der Umstand, daß in Folge des Hinzutretens 
anderweiter Todesursachen sich das Sterblichkeitsverhältniß jetzt 
z. B. in einer Mehrzahl europäischer Staaten ungefähr auf 
1 : 86 stellt. Dasselbe ist in verschiedenen Ländern sehr viel 
abweichender und überhaupt schwankender als das Geburten 
verhältniß, wird vorerst wiederum überwiegend durch letzteres 
beeinflußt, weil die Kindersterblichkeit selbst günstigsten Falls 
ungemein beträchtlich bleibt (indem z. B. bei hochkultivirten
        <pb n="356" />
        342 0# 5. ao),, i. %c#Wßwüßi8rcit ber GonfumHo». 
Völkern im Durchschnitt noch immerhin über 3 Procent aller 
Neugeborenen todt zur Welt kommen und bon den lebend 
Geborenen gegen 19 Procent im ersten Lebensjahre eingehen) und 
hängt außerdem hauptsächlich bou dem unter der Bevölkerung 
herrschenden Grade des auskömmlichen Wohlstandes solute von 
demjenigen der sittlichen Kultur ab, dessen Erhöhung regelmäßig 
bewirkt, daß etlvas mehr Kinder ant Leben erhalten werden, und 
daß die frühzeitigen, nicht naturgemäß nothwendigen Todesfälle 
unter den Erwachsenen verhältnißmüßig abnehmen. 
Was endlich den Verlauf der Bewegung der Be 
völkerung anlangt, so wird deren Zunahme auf den niederen 
Kulturstufen, wo ohnehin die Volkszahl bei fortdauernd occupa- 
torischcr Bodenbenutzung nur sehr gering sein kann und die 
Rohheit der herrschenden Sitten keine zu starke Vermehrung 
aufkommen läßt, durch häufiges Dazwischenkominen von eine 
Wiederabnahme verursachenden Umständen, durch stete gegenseitige 
Befehdung und allgemeine Unsicherheit der öffentlichen Zustünde, 
nicht seltene Wiederkehr von Hungersnöthcn, zeitweises Eintreten 
verheerender Seuchen re. aufgehalten. Diese Hemmnisse einer 
reichlicheren Volksvermehrung, welche unter Jäger- und Hirten 
völkern am fühlbarsten sind und erst durch den nachherigen 
Uebergang zum Añerbaue sowie zum städtischen Gelverbfleiße 
abgeschwächt werden, vermindern sich nach und nach bei fort 
schreitender Kultur, mit der sich die Bevölkerung gleichmäßiger 
über das gesammte Territorium vertheilt und sich immer mehr 
neue Unterhaltsquellen eröffnen. Die Bevölkerungsverhältnisse 
gestalten sich sonach späterhin fortwährend günstiger. Die Sterb 
lichkeit wird geringer, die mittlere Lebensdauer, d. h. die Anzahl 
der Jahre, welche durchschnittlich jeder der innerhalb eines 
bestimmten Zeitraumes Verstorbenen durchlebt hat, verhältniß- 
mäßig größer, lvomit wenigstens bedingungsweise eine wirkliche 
Verlängerung des mittleren Lebens und eine Vergünstigerung 
der unter den Lebenden bestehenden Altersverhältnisse, d. h. der 
Verkeilung der Bevölkerung nach dem Alter, verbunden ist. 
Die mögliche Schnelligkeit der weiteren Bevölkerungszunahme 
hängt nun wesentlich mit davon ab, inwieweit sich die Unter 
haltsmittel in stärkerem Verhältnisse vermehren, als die Sterb- 
Uchkeit abnimmt. Nachher, aus den höchsten Kulturstufen, tuo 
feie Bevölkerung mindestens in altbesiedelten Kulturländern überall 
sehr dicht zu sein und sich zumal an einzelnen Verkehrspunkten
        <pb n="357" />
        § 183. Größe der Consumtion. 
348 
ungemein zusammenzudrängen pflegt, verlangsamt sich schließlich 
wieder die Zunahme derselben in Folge erheblichen Anwachsens 
der Bedürfnisse, gesteigerter wirthschaftlicher Vorsorglichkeit und 
deshalb verschärfter Vorsicht beim Eingehen von Ehebündnissen, 
erst späterer Verheirathung, minderer Fruchtbarkeit der Ehen re. 
Umgekehrt tritt mit etwaigen Kulturrückschritten eine entsprechende 
Bevölkerungsabnahme ein, da bei verfallenden Völkern einerseits 
die unter den Reicheren waltende und deren Leben verkürzende 
Ueppigkeit in Verbindung mit der aus ihr entspringenden 
Abneigung gegen die Gebundenheit eines streng geregelten 
Familienlebens deir lebenskräftigen Nachwuchs verringert, während 
andererseits das sich unter den Massen verallgemeinernde 
moralische und materielle Elend neben proletarischer Vermehrung 
der Nachkommenschaft das Sterblichkeitsverhältniß bedeutend ver 
schlechtert. Unverhältnißmäßigem Heranwachsen und dauerndem 
Zugroßbleiben der Volksmenge wirken im Ganzen also anfänglich 
überwiegend positive Hindernisse, in weit vorgeschrittener Zeit 
hauptsächlich vorbeugende Hindernisse, und in sinkenden Zeiten diese 
wie jene mittels ihrer in sittlicher Beziehung beklagenswerthesten 
Einflüsse entgegen. 
Eine größere Volksdichtigkeit ist demnach die sich 
langsamer oder schneller heranbildende Folge vorgeschrittenerer 
wirthschaftlicher Entwickelung, begünstigt zugleich, insofern die 
Gesammtmasse der Menschen dabei zu vollerer Bedürfniß 
befriedigung gelangt, das Weitergedeihen der Kultur, und erhöht 
jedenfalls solange, als dieselbe sich nicht irgendwie dem Zustande 
der Ucbcrvölkernng nähert, die Kraft und Macht der Völker, 
obgleich zugegeben werden muß, daß bei schon dichter gewordener 
Bevölkerung jede fernere Bevölkerungszunahme nicht mehr ebenso 
förderlich wirkt, wie in noch wenig bevölkerten Ländern, und daß 
ohne entferntes Vorhandensein allgemeiner Uebervölkerung örtlich 
eine gleichsam theilweise (partielle) rücksichtlich einzelner Erwerbs 
zweige zu entstehen vermag. Es wird deshalb auch meist 
während der Zeiten, in denen leichtlich noch mehr arbeitskräftige 
Menschen Unterhalt finden könnten, die Erlangung einer höheren 
Einwohnerzahl als besonders wünschenswerth erachtet und dem 
gemäß die Zunahme der Bevölkerung durch Nöthigung zum 
Heirathen, Belohnung reichen Kindersegens, Herbeiziehung von 
Einwanderern und Verhinderung der Auswanderung rc. zu 
beschleunigen gesucht, wogegen in späterer Zeit der hier und da
        <pb n="358" />
        344 Buch 5. Kap. 1. Verhältnißmäßigkeit der Consumtion. 
n# WcnMcnfüIie gegenüber bic ßntd)t bor 
Uebervolkerung das entgegengesetzte Bestreben erweckt, die Volks- 
G#metung beä 9Scr%cirotW, %cMtünInna 
bet %nfaf^8mac^u^8, @tíci(bíctun8 bcS Srnëibanbenig !C. an, 
zuhalten, und nachmals bisweilen wieder gegentheilig die Besara- 
niß erwacht, daß durch Abnahme des natürlichen Zuwachses 
rnib ^au^8ct borfommenbcn Œegang 0^#»^ eine n,crflid,c 
Entvölkerung herbeigeführt werden könnte. 
%Birffan,ct als butcb fünfHic^e maßregeln lägt M bic %ct, 
ķ'^uug der Bevölkerung neben einsichtiger Fürsorge für die 
bntcb ^in^egtämnnng berjenigen 
^mbetmffe begünstigen, melcßc ctlba einet gebeißiieben ^unabÍne 
lener entgcgenstehen namentlich also durch Hinwirkung ans 
Beseitigung überflüssig gewordener Erwerbsbeschränkungen sowie 
auf Hebung des die Leistungsfähigkeit der Arbeitskräfte erhöhen 
den Wissens und Könnens, um somit durch bessere Erschließung 
Zugänglicher- und Ergicbigermachung der Nahrungsquellen ben 
ş'â&gt; darbietenden Unterhaltsspielraum zu erweitern. Ferner kann 
durch Beförderung der Einwauderung zwar sicher die Rabí 
ber Bcgenmärtigen Ginn^ner gesteigert, abet nnt bann ani 
miennigt mcrben, wenn ber- 
nutteifi W aufin^eë ban 9inßen glc^ei^g eine 0erei4ernng 
nn noch fehlenden oder wenigstens nicht schon im Ueberflusse vor 
handenen Prodnctiousmittelu erzielt, und eine nachhaltige 
Mehrung der Unterhaltsmittcl erwirkt wurde. 
Ebenso wird durch Auswanderung zwar zunächst die 
Einwohnerzahl vermindert, jedoch keineswegs auch unbedingt die 
SBeWfctnnggannaSmc im ®an&amp;cn beriangfamt. meinqOcn 
Ģ letzteres auf den höheren Kulturstufen bei regelmäßig erfolqen- 
bet 9Wmanbctun8 6" "marten. m^cnb jener, mo sid) nnn 
he mit der Ablösung von eingewöhnten Lcbcnsverhältnissen und 
der Ueber,ledelung in die unbekanntere Fremde verbundenen 
@#ierigfcitcn bermöge cntibidcitcren %erfc^rg, crieiditcrter 
Eommunication, besseren Unterrichtctseins re. verhttltnißmäßig 
abmindern, wird allerdings das Auswandern einzelner Bevölkc- 
rungstheile, welches jederzeit gleich den früheren Wanderungen 
ganzer Volksstämme an die Hoffnung anknüpft, anderwärts 
^ņşiîgere Existenzbedingungen zu finden, zunehmend möglicher 
su sich aber zugleich jede durch Wegzug wirklich entstandene 
blicke ebenfalls um so schneller wieder aus. Falls dann bei
        <pb n="359" />
        345 
§ 183. Größe der Consumtion. 
irgendwvdurch besonders in Aufschwung gekommener Aus 
wanderung ein stetigerer Bevölkerungsabfluß nach entweder weit 
entfernten oder benachbarten Ländern hin stattfindet, so ist dies 
da in der Hauptsache theils eine natürliche Folge der nun 
mehrigen Dichtheit der inländischen Bevölkerung überhaupt oder 
der in Bezug auf bestimmte Erwerbszweige zeit- und ortsweise 
eingetretenen Uebersüllung, theils nur das folgerichtige und durch 
sich darbietende Auswanderungsgelcgenheit begünstigte Ergebniß 
solcher äußerlicher, z. B. der Erwerbung von Grundeigenthum 
oder dem Ausblühen des Gewerbfleißes ?c. entgegenstehender 
Hindernisse, welche die ohnedem erreichbare wirthschaftliche 
Entwickelung hemmen. So groß, daß dadurch der jährliche 
Geburtenüberschuß gänzlich ausgewogen würde, kann der Aus 
wanderungsstrom bei noch fortgedeihenden Kulturvölkern nicht 
füglich werden. Bei diesen gewinnt vielmehr selbst ein fortdauern 
deres Ueberwiegen der Auswanderung über die Einwanderung in 
der Regel keinen so sehr erheblichen und wenigstens keineswegs 
einen so bedeutenden Einfluß auf die Bewegung der Bevölkerung, 
d. h. auf das Verhältniß der Zu- oder Abnahme der Volkszahl, 
als nach der Anzahl der Wegziehenden wohl zu vermuthen wäre. 
Die Rückwirkung der Auswanderung auf die Volkswirthschaft, 
von welcher sie ausgeht, ist endlich eine wesentlich verschiedene, 
je nachdem die Ausgewanderten aus jeglicher Verbindung mit 
letzterer treten oder mit derselben wirthschaftlich verbunden bleiben. 
Im ersteren Falle scheidet eben ein Theil der Bevölkerung ein 
fach aus, durch dessen Ausscheiden sicherlich nicht ausschließlich, 
wahrscheinlich sogar nicht einmal iibcrwiegend blos überstüssige 
und schädliche Austvüchse am Bevölkerungsstamme entfernt 
werden. Bedingungsweise kann also hierdurch die heimische 
Vvlkswirthschaft wirklich nur einen Verlust an nutzbaren Arbeits 
kräften und Kapitalien erleiden, ohne dafür gleichzeitig einer Last 
ledig zu werden oder zukünftig etwa mittelbar einen Ersatz zu, 
erhalten. Im letzteren Falle dagegen, welcher außer bei lediglich 
zeitweiliger („temporärer") Auswanderung namentlich bei dauern 
der Uebersiedclung in eigene Kolonien („kolonisatorischer Aus 
wanderung") eintritt, wird nicht nur der jeweilig vorhandene 
Bevölkerungsübcrschuß gleichmäßiger abgeleitet, sondern auch am 
ehesten erreicht, daß die Auswanderung, anstatt Nachtheile zu 
bringen, wirthschaftlich Vortheilhaft zurückwirkt. Zeitweilige 
Auswanderung entzieht der Gesammtheit immer nur auf eine
        <pb n="360" />
        346 Buch 5. Kap. 1. Verhältnißmäßigkeit der Konsumtion. 
gewisseJeitbauer und dann überdies nur scheinbar die Arbeits- 
(raft Km^eíner, Wenn bereu %#tigkit im fremben ßanbe ber 
şimalh zugutekommt. Außerdem bringen vorübergehend aus- 
getreten Gewesene bei ihrer #íiemichcn ^cimfchr lueit häufiger 
iteben ungeschwächter Thatkraft inzwischen gemachte Ersparnisse 
Zuruck, als die Wenigen, welche von den auf Nimnierwiederkehr 
Ausgezogenen wiederkommen. Eigentlich kolonisatorische Aus- 
Wuberuuß aber finbet bauu statt, meuu ZŞclic eines höher 
fuit mir ten Volkes sich m einem minder kultivirtcn fremden Lande 
meberiaffen unb in ben 'non ihnen befeßten @cgcnbcn cntiuebcr 
miter ber (Staatsgewalt bcS 9Rutterfanbc3 (als „GtaatSfoIouic") 
ober allem gufolge geistiger Ueberlegcnheit über bic llrbenötkruua 
(aüi unabhängige „Volkskolonie") thatsächlich das herrschende, 
keiner fremden Herrschaft unterstehendes Bevölkerungselemeut 
loerbcn berfeiben wirb einerseits für bie önrüdbbibenbE 
mctji- maum geivonnen, während andererseits deren Erwerbs- 
guellen durch die ivirthschaftlichen Beziehungen erweitert und 
vermehrt werben, welche sich zwischen bem Stammlanbe und den 
von da aus gegründeten Kolonien zufolge fortgesetzt wechsel 
seitigen Verkehrs und insbesondere vermöge entstehenden Aus- 
ta#eS non uaterlünb#cn 0eiocrbSer¿eugniffcn gegen foimtiab 
Rohstoffe bilden, wodurch nun ebenfalls das Nachtheilige ver 
schwindet, was jeder solchen Auswanderungsweise, die eine bloße 
MuSf# non Menschen unb Bermögen ¿ur ^oïge bat, "ni# 
ober weniger anhaftet. 3)ie Erwerbung unb Wegung aus. 
wärtiger Kolonien mag daher immerhin, obgleich deren Besitz 
nach allgemein weit vorgeschrittener Entwickelung des inter 
nationalen Verkehrs in anderer Hinsicht einigermaßen an seiner 
ehemaligen wirthschaftlichen Bedeutung verliert, als recht 
Wünschenswerth erscheineirx-um die unmittelbar nicht zu ver 
hindernde Auswanderung dahin leiten zu können,- ist jedoch selbst 
abgesehen non bem ba&amp;u crforbcrlichcn Wufwanbe, Weber bbeneit 
noch abe#,# toiMürlid) möglich. Böifer, beneu feine berartige 
%,eber#ungcn eigener (Rationalität bereits gur Bcrfügunq stehen, 
Hoben sich deshalb meist darauf zu beschränken, die Koncentration 
i per zersplittert ausziehenden Auswandererschaaren an bestimmten 
unkten, nach denen hin der Auswanderungszug doch einmal 
lauptsachlich gerichtet ist, thunlichst zu begünstigen, um dadurch 
l^enl völligen Aufgehen der Auswanderer in einer fremden 
Nationalität entgegenzuwirken. Unzweifelhaft zweckwidrig wäre
        <pb n="361" />
        § 184. Geartetheit der Consumtion. 347 
cs hingegen, der Gesammtheit zu Gunsten planloser und un 
geregelter Auswanderung weitergehende Opfer anzusinnen, als 
diejenigen, welche die Menschlichkeit zum Schuhe der Aus 
wandernden vor betrügerischer Ausbeutung durch „Menscheu 
fracht" suchende Agenten rc. erfordert. Ausdrückliche und auf 
öffentliche Kosten geschehende Beförderung des Auswanderns kann 
höchstens ausnahmsweise in solchen Fällen am Platze sein, in 
denen die Einleitung einer Massenauswanderung, z. B. des local 
angehäuften Ackerbanproletariats oder der durch überlegene Con- 
currenz re. in einem Gewerbszweige überflüssig gewordenen 
Arbeiter, als letztes Hilfsmittel gegen vereinzelt cingerissene und 
ohne gänzliches Herausreißen aus den bisherigen Verhältnissen 
unheilbare Massenverarmung erübrigt, oder in denen gemein- 
wirthschaftliche Rücksichten es räthlich machen, die Einzelaus- 
wanderung von Arbeitstüchtigen, deren Lebensstellung daheim 
aus irgend einem Grunde unhaltbar geworden ist, zu unterstützen, 
um denselben unter veränderten Umgebungen zum Beginnen 
können eines neuen Lebens zu verhelfen. 
Geartetheit der Gonsnmtion, 
§ 184. 
r ~ Ebensowenig, wie rücksichtlich der Größe der Consumtion, 
können in Bezug auf die Art und Richtung derselben dauernd 
9R#er#tniffe eintreten, bst W (fortbestehen 
solcher stets wieder durch deren eigene Folgen schneller oder 
langsamer unmöglich gemacht wird. 
Die vergleichsweise Ausdehnung der verschieden 
artig wirkenden Co usuin timt eu ist aber allgemeinhin 
offenbar um so günstiger, je entschiedener der in wirth- 
schaftlichster Weise geschehende, zu förderlicher Bedürfmß- 
befriedigung gereichende und in wirthschaftlicher Beziehung 
nicht nachtheilig zurückwirkende Verbrauch über den gegen- 
theilig gearteten durchgängig ltitb selbst beim entbehrlichen 
Gütergenusse, der sog. Lnxnseonsumtion, vorherrscht. 
Die wechselseitige Ausdehnung, welche die verschiedenartig 
wirkenden Consumtiouen innerhalb des für die Größe der 
Consumtion gegebenen Spielraumes jeweilig einander gegenüber
        <pb n="362" />
        848 Buch 5. Kàp. I. Verhältnißmäßigkeit der Consumtion. 
erlangt haben, ergicbt sich aus dem gegenseitigen Umfange, in 
welchem neben reproduktiven und wirthschaftlich vortheilhaften 
ober hoch wcnigsteng unfchäbiichcn ^ergchrungen glcichicitig and, 
irreprobuctwe unb wirthschaftlich schädliche stattfinden. 
§ 185. 
2) cr Sn;u§ ingbesonbere, Weicher stetg (n einem mehr 
ober weniger entbehrlichen ®ütergenusse besteht, mitte# beffen 
nicht nnnmgcinglichc %cbiirsnisfe befriebigt Werben, ist ohne 
hm m wirtschaftlicher Beziehung keineswegs nnbebingt 
verwerflich. d 
3) erscibc bermehrt bicímchr bnreh ^ermibiibung ge, 
stet gerì er Beburfmsse ben Antrieb zur Produetion, läßt einen 
Spielraum für etwa nothwendig werdende Entsagungen 
frei, kann mittelbar, insofern er ebeïe Gesittung fördert, das 
Leben vergeistigt sowie verschönert und dadurch einen die 
Befähigung der Menschen erhöhenden Kulturzustand herbei 
führt, entschieden reproductiv sein, und wirb lediglich dann 
nnchtheiíig, Wenn er in ÄcrfchWenbung, b. h- in nuü, nnb 
^«%?Ķ"^rth3berbrmich angartet, in goíge seiner fRichtnng 
entfitthchenb nnb ers#ffcnb wirft, ober überhangt unUer, 
Wtnißmaßig überhaubnimmt, beghaib bag Vermögen ohne 
Wlederersatz nachhaltig abmindert und bezüglich das freie 
pnfommen so erschöpft, baß feine (Ersparnisse behnfg ent, 
sprechender Kapitalvermehrung übrigbleiben. 
S)aß, mag gemeinhin unter Sugug berstanben unb befonberen 
gallë a# entbehrlicher ober sogar WKig überfiüffigcr ®ütcr= 
"k.ņ"^âugesehen wird, ist je nach den herrschenden Vorstellungen 
über die Bedeutung zunehmender Bedarfserweiterung sowie je 
nach ben miter bestimmten Verhältnissen maitenben Beben! 
geiDohnheiten Mloanfenb. @g sann recht füg# baffelbe, mag 
U 5 vT e iü, CU ° be f r . äU cutcr gewissen Zeit als durchaus ent 
behrlich erscheint, fur den Anderen oder in einer späteren Zeit 
¡¡T unentbehrlich erachtet werden. So mag z. B. sehr feine 
e eidung, vorzüglich geschmackvolle Wohnungseinrichtmig re. für 
-mele e,* ziemlich unnöthiger Luxus, für Manche dagegen in 
Anbetracht ihrer Lebensstellung ein äußerst nöthiger Aufwand
        <pb n="363" />
        § 185. Geartetheit der Consumtion. 349 
sein. Zucker, Seife k. waren früher Luxusartikel, sind es aber 
in gleichem Maße gegenwärtig nicht mehr. Ebenso kann derselbe 
entbehrliche, z. B. durch Halten von Luxuspfcrdcn, Sammeln 
von Kunstgegenständen rc. beschaffbare Lebensgenuß, welcher für 
den minder Begüterten wirthschaftlich schädlich und deshalb 
tadelnswerth wäre, für den Reicheren gänzlich unschädlich und 
deshalb vollständig gerechtfertigt sein. Jede nicht schon ihrer 
eigenen Geartetheit nach gegen Sittlichkeit und Wirthschaftlichkeit 
verstoßende, sondern an und für sich unbedenkliche Luxuscon- 
snmtion vermag daher, während sie bedingungsweise bei maß 
haltender Ausdehnung höchst unnachtheilig und sogar förderlich 
ist, auch gegcntheilig sowohl unwirthschaftlich als unsittlich zu 
werden, sobald selbige das gut' Bestreitung entbehrlicherer Genüsse 
verfügbare Einkommen übersteigt, die gehörige Befriedigung noth 
wendigerer Bedürfnisse verkümmert oder sonstwie die Verfolgung 
der wahren Lebenszwecke beeinträchtigt. 
Ferner ist die Art und Weise, in welcher der Luxusverbrauch 
auftritt, und die Richtung, welche er verfolgt, während der ver 
schiedenen Entwickelungsstufen der wirtschaftlichen Kultur und 
je nach Beschaffenheit der zum Luxustreiben befähigenden Ein- 
kommensüberschüssc eine vielfach abweichende. Auf den niederen 
Kulturstufen vermag der hauptsächlich durch Bezug von Grund 
rente ermöglichte Luxus noch nicht das ganze Leben zu durch 
dringen, sondern ist überwiegend auf vereinzelte grob sinnliche 
Genüsse, z. B. auf zeitweises unmäßiges Essen und Trinken, 
und darauf hin gerichtet, durch Zuvorthun in der äußeren per 
sönlichen Erscheinung, in der Freigebigkeit zc. bei anderen 
Menschen Eindruck zu machen. Derselbe erstreckt sich da neben 
Haltung einzelner Prachtstücke vornehmlich auf Aufzehrung großer 
Massen von Bodenerzeugnissen vermittelst Unterhaltung starker 
Gefolge und zahlreicher Dienerschaft, jederzeitiger Bethätigung 
großer Gastfreiheit und gelegentlicher Ausrüstung ungeheurer 
Festgelage, die sich freilich weniger durch die Qualität des Dar 
gebotenen, als durch die Quantität der überreichlich verabreichten 
Speisen und Getränke, durch lange Dauer und große Anzahl 
der Bewirtheten auszeichnen. Der Luxus der höheren Kultur 
stufen, welcher nun nach Erblühen von Gcwerbfleiß und Handel 
auf um so viel mannigfaltiger gewordenen freien Ueberschüssen 
beruht, strebt dagegen vorwiegend darnach, die ganze Lebens 
weise« genußreicher zu machen, und dehnt sich immer mehr auf
        <pb n="364" />
        350 Buch 5. Kap. 1. Verhältnißmäßigkeit der Konsumtion. 
feinere und zugleich geistigere Genüsse aus, die ihrerseits durch 
weitere, von Oben nach Unten vordringende Verbreitung nicht 
an Reiz verlieren. An die Stelle des oft so unbequemen Prunks, 
dessen Anziehungskraft sich mit dem Nachthun Gleichenwollender 
verringert, tritt behaglicher Comfort in Wohnung, Geräthschaften, 
Kleidung re., der sich alsdann mit seiner gleichhcitlicheren Ein 
fachheit und wohlthuenden Sauberkeit vermöge allseitiger steigen 
den Wohlstandes und verwohlfeilernder Technik abstufungsweise 
verallgemeinert. Die früher zwar seltenen, daun aber auch 
gewaltigen und mit mancherlei kraftprüfeudcr Kurzweil ver 
bundenen Schmausereien werden mit einer gleichmäßig besseren 
Alltagsuahrung und mit den Erquickungen vertauscht, welche 
Kunst und Wissenschaft in nie versiegender Fülle den hiernach 
Verlangenden zu gewähren vermögen. Auf den allerhöchsten 
Kulturstufen endlich steigert sich nachher der Luxus zu einer 
Hohe, bei welcher sowohl seine Licht- als feine Schattenseiten 
am schärfsten hervortreten. Je raffinirter derselbe dabei wird, 
um so eher führt er zu verbildeter Unsitte, unnatürlicher Ver 
weichlichung und zu einer starke Anreizungen bedürfenden Ueber- 
sättigung. Nach Kulturrückschritten kehren schließlich in mancher 
Beziehung auch rücksichtlich des Luxus wieder die Zustände 
früherer Kulturstufen in eben nur äußerlich umgewandelter Form 
zurück, indem die gierige Genußsucht verfallender Völker zumeist 
in eitle Prunksucht, in Glänzentvvllen durch kostspieligen, Anderen 
nicht in gleicher Weise möglichen Aufwand, und in schwelgerische 
Ueppigkeit bei materiellen Genüssen ausartet. 
# 186. 
Uebrigens hängt die Richtung, welche die Consume 
tionsverhältnisse jeweilig im Ganzen gewinnen, 
überall sehr wesentlich mit einerseits von der bestehenden 
Vertheilung des Vermögens imb Einkommens sowie von 
der Leichtigkeit und Sicherheit, mit welcher Einkommens- 
Überschüsse nutzbringend angewendet werden können, anderer 
seits von den eigenartigen Neigungen der verschiedenen 
Volksklassen oder ganzer Volksstämme, und außerdem auch 
von der näheren Beschaffenheit der Staatsconsnmtion ab.
        <pb n="365" />
        § 18V. Geartctheit der Consumtion. 351 
Diese Umstände beeinflussen die verhältnißmäßige Ausdehnung 
der verschiedenartig wirkenden Consumtionen und somit die 
gesammte Consumtionsrichtung. 
Je schroffer die Vermögensungleichheit isst um so mehr Ein 
kommen wird im Allgemeinen irreproductiv oder in überhaupt 
unwirthschaftlicher Weise verwendet, und umgekehrt um so weniger. 
Wie abweichend gestaltet sich die Art und Richtung der Consumtion 
z. B. bei einer Bevölkerung mit nur wenigen Ueberreichen 
(Nabobs) neben vielen Armen und dagegen bei einer solchen, deren 
Wohlhabenheit sich mannigfaltiger abstuft! Uebergroßer Reich 
thum führt fast eben so leicht zu unersättlicher und mit unnöthigem 
Giiterverbrauch verknüpfter Ueppigkeit, als mittlerer Wohlstand 
zu echter, von sittenloser Verschwendung gleich weit tvie von 
knauserigem Geiz entfernter Wirthschaftlichkeit, während Armuth 
wiederum einer möglichst haushälterischen Einrichtung der 
Consumtion vielfache Hindernisse entgegenstellt. 
Je leichter und sicherer erübrigte Einkommenstheile sich so 
anlegen lassen, daß sie nachhaltig nutzbringend werden, je günstiger 
und anlockender die sich darbietenden Anlagsgelegenheiten sind, 
um so mehr wird im Ganzen die irreprodnctive Consumtion 
einzuschränken gesucht. Entgegengesetzten Falls bleibt der Antrieb 
zur reproductiven Anwendung des Ersparten und zum Sparen 
selbst schwächer, welches lediglich ausnahmsweise, insofern es 
auf Kosten nöthiger und unzweifelhaft fördersamer Bedürfniß 
befriedigung geschieht, unwirthschaftlich erscheint. Jener ist deshalb, 
falls z. B. die Verhältnisse noch zum müßigen Anhäufen oder 
gar zum heimlichen Verbergen ermöglichter Ersparnisse, zum 
Vergraben der angesammelten Schütze re. nöthigen, entschieden 
geringer als nachmals und dann, wenn nun alle Ueberschüsse 
behufs späterer Verwendung ungefährdet aufbewahrt und jederzeit 
sofort nutzbar gemacht werden können. 
Die verschiedenen Volksklassen und Völker erweisen sich in 
Folge klassenhafter und nationaler Eigenthümlichkeiten sowie der 
Neigungen, die sie unter dem Einflüsse bestimmter wirthschaft- 
licher Verhältnisse und besonderer Kulturzustände angenommen 
haben, rncksichtlich des Consumirens zwar nicht ebenso, aber 
doch ähnlich ungleich wie die einzelnen Menschen, welche sich in 
der nämlichen Beziehung zufolge ihres individuellen Charakters, 
ihrer Bildnngszustände und Lebensbeziehungen abweichend ver 
halten. theils sparsam, theils verschwenderisch, und der Einhaltung
        <pb n="366" />
        352 Buch 5. Kap. 1. Verhältnißmäßigkeit der Consumtton. 
strenger Ordnung beim Verbrauchen theils zugethan, theils 
abgeneigt sind. In der Regel wird jedoch jedenfalls die Ausdehnung 
der irreproductiven und wirthschaftlich schädlichen Consnmtionen 
sowohl bei einer einzelnen Volksklasse als bei einem ganzen 
Volke verhältnißmäßig um so geringer sein, je weiter erstere 
oder letzteres in gediegener Entwickelung ;u vorsorglicher Bedacht 
samst, wirthschaftlicher Vernünftigkeit und Selbstbeherrschung 
vorgeschritten ist. Hinsichtlich eines äußerst bedeutenden Theils 
der Consumtion, der im inneren Haushalte der Familien 
erfolgenden Genußverzehrung, kommt es überdies vornehmlich 
ans die Gesittung und Tüchtigkeit der Frauen au, denen so 
überwiegend neben Leitung der Production hauswirthschaftlicher 
Dienstleistungen die Sorge um angemessene Bewirkung der 
häuslichen Bedürfnißbefriedigung zufällt, wogegen die Ordnung 
der Erwerbsverzchrung in Verbindung mit der Aufgabe, die 
Mittel zum Haushaltenkönnen zu beschaffen, hauptsächlich den 
Männern obliegt. 
Selbstverständlich ist endlich für die jedesmalige Gestaltung 
der Consumtionsverhältnisse nicht allein die Art und Richtung 
der Privatconsumtion, sondern auch diejenige der Staatsconsumtion 
entscheidend. Je wirthschaftlicher diese geschieht, je vollkommener 
vermittelst derselben für die entweder überhaupt niemals oder 
wenigstens zur Zeit nicht durch Privatwirthschaften und bezüglich 
durch niedrigere gemeinwirthschaftliche Organe am wirksamsten 
zu befriedigende Bedürfnisse des Volkslebens gesorgt wird, um 
so reproduktiver erweist sic sich selbst zu Gunsten der gesammten 
Volkswirthschaft, und um so mehr Einkommen bleibt gleichzeitig 
den Privaten zu beliebiger Verwendung frei. Nur ist freilich 
das Maß der Neproductivität der Staatsconsumtion nicht immer 
schon nach den unmittelbarsten und nächsten Erfolgen, sondern 
häufig erst nach den mittelbaren und zukünftigen Wirkungen 
richtig zu bemessen. Ein im wahren und echten Nativnalinteresse 
geführter Krieg kann z. B. zwar zunächst entsetzlich störend und 
verlustbringend in die Wirthschaftsverhältnisse eines Landes 
eingreifen, dennoch aber in seinen späteren Folgen höchst 
reproductiv wirken und durch errungene Sicherheit re. die wirth- 
schaftliche Lage eines Volkes sogar nachhaltig verbessern. Ebenso 
wenig erscheint es etwa unbedingt als unwirtschaftlich, den 
Staatskredit in wachsendem Umfange zur Beschaffung der Mittel 
auszunutzen, welche zu dauernd fortwirkenden und durch erhöhte
        <pb n="367" />
        § 186. Geartetheit der Consumtion. 353 
Leistungsfähigkeit re. wieder zugutekommenden Verwendungen 
in den Staat und seine Anstalten (zu „staatswirthschaftlichen 
Kapitalaillagen") oder zu Bestreitung unvermeidlicher „außer 
ordentlicher" Ausgaben erforderlich sind. Staatsanleihen verdienen 
vielmehr bedingungsweise den Vorzug vor Mehrbesteuerung, falls 
z. B., während eine Erhöhung der Besteuerung bedenklich wäre, 
disponible Kapitalien ausreichend vorhanden sind und demnach 
nicht zu befürchten ist, daß nichtdisponibles Kapital in nachtheiliger 
Weise den Privatwirthschaften entzogen oder durch vermehrte 
Nachfrage nach Kapital eine störende Steigerung des Zinsfußes 
herbeigeführt werden würde. Unbedingt ungünstig muß es 
hingegen allerdings zurückwirken, wenn die gewöhnlichen und 
regelmäßig wiederkehrenden Staatsausgaben (die „Normalerforder- 
nisse") andauernder nicht durch „ordentliche" Einnahmen 
(Steuern re.), sondern nur mittels Zuhilfenahme des Kredits 
vollständig gedeckt werden können. 
Schober, Volkswirthschaftslehre, ñ. Aufl. 
23
        <pb n="368" />
        354 
Zweites Kapitel. 
ßonsumtionsveränderrr rigen. 
9 187. 
Mit fortschreitender Kultur vermindern sich verhältniß- 
masiig die verlustbringenden Werthszerstörungen und deren 
empfindliche Nachwirkungen, während die nun um so beträcht 
licher gewordene eigentliche Consumtion sich zugleich im All- 
gemeinen zunehmend günstiger gestaltet. 
Es geschieht dies deshalb, weil nach weitergediehener 
Entwickelung die Abwendung des Schadens, den jede nicht- 
wirthschaftliche Werthsvernich tung am Vermögen verursacht, 
möglicher wird, und weil außerdem förderlichere Vor 
bedingungeil für Consumtionsverbessernngen hinzukommen. 
Bei etwaigen Kultnrrückschritten hingegen treten wiederum 
gegentheilige Veränderungen ein. 
Beträchtlicher muß die Consumtion bei fortschreitender Kultur 
entwickelung schon deshalb werden, weil mit dieser die Bedürfnisse 
wachsen und die Bevölkerung in Folge steigender Production 
zunimmt. 
Schàullbwendung. 
9 138. 
Schadenabwendung ist lediglich insoweit thnnlich, 
# enhucbcr W (EwWcu Dirn ^ert^§bcdnftelt 
Haupt verhüten oder deren wirthschaftliche Schädlichkeit 
wenigstens vermindern läßt. 
Ersteres wird durch schützende Vorkehrungen, letzteres 
am vollkommensten durch die Einrichtungen des Schaden- 
ersatz verbürgenden Versicherungswesens erreicht. 
Die Werthszerstörungen, welche nicht durch den Gebrauch 
selbst, sondern durch zerstörende Einwirkungen der Natur, z. B.
        <pb n="369" />
        § 188. 189. Schadenabwendung. 355 
durch Feuer- und Wasserschaden, Jnsectenfraß, Pflanzen- und 
Thierkrankheiten zc., oder durch beeinträchtigende Handlungen 
der Menschen, z. B. durch Eigenthumsverletzungen -e., herbei 
geführt werden, sind je nach Umständen theils vermeidbar, theils 
unvermeidlich. Jenen Falls ist es bei Anwendung gehöriger 
Sorgfalt nicht unmöglich, dem Eintreten oder bezüglich dem 
weiteren Umsichgreifen derselben vorzubeugen und dadurch das 
Entstehen von Beschädigungen verhüten oder deren Stärke 
doch mindestens ungemein abzuschwächen, wogegen anderen Falls 
höchstens nur den schädlichen Folgen des wirklich eingetretenen 
Werthsverlustes begegnet und darnach gestrebt werden kann, 
selbigen für den Betroffenen weniger fühlbar, leichter übertragbar 
zu machen. 
G 1W9. 
Schadenverhütung durch schützende Vor 
kehrungen wird bei steigender Kultur deshalb möglicher, 
weil mit deren Fortschritten die Füglichkeit zunimmt, die 
äußere Natur durch Beachtung der m ihr waltenden Ord 
nung zu beherrschen und die wachsende Vorsicht der Einzel 
nen durch Vereinigung zu gemeinsamer Schutzergreifung zu 
ergänzetl. 
Die desfallsigen Vorkehrungen aber, welche theils in 
privatwirthschaftlich angewendeten Schutzmitteln, theils in 
gemeinwirthschaftlich getroffenen Schutzeinrichtungen bestehen, 
erweisen sich ihrerseits als um so wirksamer, je leistungs 
fähiger dieselben vermöge der Zlveckgemäßheit ihrer eigenen 
Beschaffenheit geworden sind und je zweckentsprechender sie 
benutzt werden. 
Die Menschen vermögen sich um so besser vor Schaden zu 
schützen, je vollständiger sie die Naturgesetze der Dinge erkannt 
haben und je sicherer sie demnach den Ursachen entgegenzuwirken 
wissen, aus bcncu Beschädigungen hervorgehen können. Letzteren 
wird ferner um so häufiger wirklich vorgebeugt, je sorgsamer 
»lud umsichtiger zugleich sich überall die Vorsicht der Einzelnen 
bethätigt. Diese bedarf jedoch, da sie keineswegs immer allein 
ausreicht, noch vielfach der Ergänzung durch gemeinsame Schutz- 
ergreifung (gemeinwirthschaftliche „Schutzorganisation"), zumal 
23*
        <pb n="370" />
        356 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
in denjenigen Fällen, in denen die Verlustgefahr Mehrere gleich 
zeitig bedroht, sich wenigstens von Einem zum Anderen' fort 
pflanzen kann, oder beim thatsächlichen Eintreten nicht mehr durch 
die vereinzelten Kräfte der zunächst Betroffenen zu bannen ist. 
Manche Gefahren lassen sich überhaupt um so eher abwehren, 
je mehr die Gefährdeten sich bei ihrer auf Gütererhaltung 
gerichteten Thätigkeit in die Hände arbeiten, während anders 
Gefährdungen ausschließlich durch rechtzeitig hinzukommende 
persönliche Hilfe Unbetroffener zu bewältigen sind. Jenes Zu 
sammenwirken und diese Hilfeleistung ist nun oft genug nur durch 
ausdrückliche Vereinigung zu gemeinschaftlichen Vorkehrungen, 
z. B. behufs übereinstimmender Anwendung geeigneter Ver 
hütungsmaßregeln, Beschaffung hilfsbereiter Arbeitskräfte rc., 
und bezüglich durch fürsorgendes Eingreifen des Staats, der 
Gemeinden rc. erreichbar. Selbiges endlich hat sich dabei einerseits 
auf Ertheilung und Aufrechterhaltung bestimmter Anordnungen 
zu beschränken, und andererseits, insofern der erforderliche Schutz 
anderswie nicht ebenso ausreichend und wirthschaftlich zu schaffen 
wäre, alls die unmittelbare Selbstübernahme von Schutzeinrichtungen 
zu erstrecken. 
Uebrigens iverden die seitens der einzelnen Privatwirthschaften 
angewendeten Schutzmittel („erhaltende Arbeiten" und Sachen) um 
so mannigfaltiger, je verschiedenartiger die Vermögensbestandtheile 
und damit die zu befürchtenden Gefährdungen geworden sind, 
je in Betracht kommender wegen höheren Werths der Sachen 
jede an diesen geschehende Schädigung und je erkannter deren 
Vermeidbarkeit bereits ist. Aehnlich verhält es sich rücksichtlich 
der gemeinwirthschaftlichen Schutzeinrichtungen, z. B. der mannig 
fachen polizeilichen Veranstaltungen und Leistungen behufs des 
Vermögensschutzes rc., welche ebenfalls späterhin bei vermehrter 
Schntzbedürftigkeit, dichterer Bevölkerungsanhäufung und regerem 
Verkehr sich in um so vielseitigerer Weise nothwendig machen. 
G 190. 
Das sehr Weit vorgeschrittene Kulturentwicklung voraus 
setzende Versicherungswesen erleichtert die Schadenüber- 
tragung, indem es Schadenersatz gewährende Ver 
sicherungsanstalten (Assecuranzanstalten) möglich macht, 
lvelche die Entschädigung erlittener Verluste gegen einen
        <pb n="371" />
        357 
§ 190. Schadenabwendung. 
nndj be: (Wßc be: %e:Wío4o^: bcmeHeneit SBcitmo (%e:= 
şicherungsprämie) übelnehmen, unb durch Veitheilung be: 
(Sd)abeuiaft aus Bieíe bcu 3Biebe:e:¡a^ be:ío:euge^eubeu 
Vermögens mittels nach und nach erfolgender verhältmß- 
mäßiger Zurücklegungen vermitteln. 
Das jetzige, aus den alteren korporativen Vereinigungen zu 
wc#ifcitioc: m llngm^fäüen 
Versicherungswesen, welches neben gesteigerter wirtschaftlicher 
Einsicht und Vorsorglichkeit bedingungsweise sogar em ziemlich 
hohes Maß sittlicher Zuverlässigkeit voraussetzt, ist ebenfalls em 
Ergebniß gesellschaftlicher geivordcnen Wirthschaftens, und als 
solches erst ist neuerer Zeit zu vollerer Ausbildung gelangt. 
Dasselbe ermöglicht den Ersatz entstandener, au und für sich 
nicht mehr ungeschehen zu machender Vermögeitsverluste in wenigst 
störender unb ungleich sichererer Weise, als es ohnedem durch 
Zurückgreifen auf eigenes oder fremdes Kapital, oder im Nothfalle 
durch Inanspruchnahme freiwillig gewährter Unterstützungen 
thuulich wäre, und beseitigt dadurch zugleich neben cbcitfcxiXftgcv 
Erhöhung der Kreditfähigkeit eine wesentliche Verarmungsursache. 
Die Füglichkeit der Schadenversicherung aber ergiebt sich 
barauë, W, 10#«^ bie mittlere einen Bestaub- 
theil ber Productionskosten bildet und demnach durchschnittlich 
im Preise der Producte eine Vergütung finden muß, die wirk 
lichen Verluste je nach dem Vorhandensein veranlassender mid 
begünstigender Ursachen bei den eiiizelnen Wirthschafteii unregel 
mäßig, in der Gesammtheit der damit bedrohten Wirthschaften 
dagegen regelmäßiger eintreten. Dieselben können daher von 
dem ungleichmäßig betroffenen Einzelnen weit weniger leicht 
allein, als durch eine größere Anzahl gleichartig Gefährdeter 
gemeinschaftlich übertragen werden, von benen jeder einen dem 
Umfange uiid Grade der eigenen Gefährdung entsprechenden 
Alitheil ail der gemeinsamen Schadenlast übernimmt und dadurch, 
daß er demgemäß zur Entschädigung der jeweilig stattgehabten 
Verluste vermittelst unschwer zu erübrigender Einzahlungen bei 
trägt, seinerseits ebenfalls einen Anspruch auf Schadenersatz in 
deii ihn etiva selbst treffenden Verlustfällen gewinnt. Insoweit 
lvirkeil nun auch die Schadenversicherungsanstalten ähnlich lote 
die weiter unten zu erwähnenden Sparanstalten für bestimmte 
Zwecke, indem der, welcher z. B. behufs der Feuerversicherung
        <pb n="372" />
        ^68 Ņuch 5. Kap. 2. Consumtionßveränberungen. 
jährliche Prämienzahlungen leistet, mittels dieser denjenigen Theil 
semer Einnahmen zurücklegt, den er alljährlich gleichsam durch 
Verbrennung wiederverzehrt. 
Ņnderweite Bestandtheile sind der einzuzahlenden Versicherungs 
prämie nur insofern beigemengt, als deren Höhe, welche in 
^"[61^6» beß berfi^ertcu Bert# außgcbrüdt gu lucrbcu osteal 
nebe» ber 8ctr#tl(#it beß %ntbc((ß, ber feite,iß ber Gi»#íeú 
büH den eingetretenen oder vorausgesetzten Schäden Aller zu 
übernehmen ist, noch von derjenigen des entstehenden Ver- 
loaitmißßaufioaiibcß, bcaiigí(4 ber au bedeubei, Qiiife» ,c 
mitabhängt. 
8 191. 
Eine derartige Vermittelung der Schadenversicherung ist 
nun zwar keineswegs unbedingt, jedoch an sich rücksichtlich 
aller Gefährdungen thuulich, die aus bekannten Ursachen 
hervorgehend sicher zu berechnende Verluste herbeiführen so- 
%ie Qici4mößio nid)t bloß Wenige empeine, ¡01106^^6^616 
1)601:0^11, o^e biefe ond) 101^14 gíei4geitig git betreffen 
und wird jedenfalls weiterhin zunehmend möglicher. 
Baß Bersi#»,,gßucrfabreit ist b,trd)auß »i^t etioa auf 
leblocbe Bermößcnßbcrluftgefabr auloeiibbar. @4äbc», bereu 
Urfa4c» unbeümiit fiub, bc)ügii4 locker also ber be#iebc»eu 
galiß imßiei4e (Brab ber (Bef# imcrrcmibar bleibt, bereu 
WerthSbetrüchtlichkeit sich nicht wenigstens annähernd zutreffend 
feststellen läßt, und deren Auftreten kein oertheiltes ist welche 
bcnma4 cutiocbcr ademal fe^r Biete ßlei^citiß, ober nur @i,i= 
aclue #uftß itnb Pubere ßar uid)l betreffen, mie g. B. bie bind) 
Grieße, Ucbcrfd)mcmmu»gcu, (Brbbcbcn, ^ufccteufrof;, 9Rif;crnteu ic 
berbeigcfübrte» Bcríufte, eißueu fid) 11# &amp;»r Bcrfi4cru„a. 
Lecere mtrb bügcgcn um so imbecil,berter, je auberlöffißcr fid) 
bereits Wahrschemlichkeitsberechnnngen über das mnthmaßliche 
GiWreten bou Bcriuftfädeu aiifftedcu, je f^ürfer fid) bie (Befa# 
Haffen unterscheiden, und je genauer sich zumal bei durch den 
Befähigten selbst obfftlf #bcifiibrbarcm 6d)abc,t foioo^t 
beffe» toabre @»tfte#ug§urfa4e atß (Bröße ermiitcbi taffe». 
Die Möglichkeit der Schadenversicherung nimmt endlich weiter- 
W a», inbcni ua4 itnb na4 eiuerfeitß baß Bcbiirfnifi, fid) bitrd) 
Versicherungsnahme sicher zu stellen, allgemeiner und bringender,
        <pb n="373" />
        1! 
§ 192. Schadenabwendung. 
359 
anbetctfcitS bie not^cubige douttoie übet etwa 
Gebühren der Versicherten bei Verlustfällen _ verhaltmßmaßig 
leistet, bic gefmnmtc Äuöbilbung beß 
selbst entwickelter, die weitere Ausdehnung des betreffenden 
Geschäftsbetriebs somit unbehinderter, und außerdem schließlich 
die zwischen den gegenseitigen Interessen der Versicherer und 
Versicherten bestehende Uebereinstimmung doch immer richtiger 
gewürdigt wird. Letztere giebt sich schon darin zu erkennen, daß 
bic 8effl4cruit83pfüinien eben mit bann mebno äu 
wöqcit, mcim ber 8etfi4crer Dicíe meit auägcbteitete Measte 
machen unb babutd, eine gíeicbmübigetc Äcrthcilnng ber jn 
ctfcj)cnbcn 8etiufte etaiclen Imm, nnb wenn fernet bet 861^6^1 
sich selbst möglichst sorgsam vor Schaden zu schützen sucht. Hwrzr 
kann aber derselbe wieder einen Antrieb darin finden, daß die 
von ihm zu entrichtende Prämie um so mehr steigt, je weniger 
ct selbst aut Äctnicibung bet @ef#tbmig beitfügt, fomie butd) 
bic nnb Seife, mie bei mitflidj eingettetenem Staben btefet 
e#t mitb, inbem ). 8. bie Äctgütung nach bent wbm 8etrage 
bet 8ct^^^^ernng8fņnlme nnt ctfoigt, faüö lenct ben ^etth be^ 
nachweisbaren Verlustes nicht übertrifft, rmd in ben Fallen, 
wo gtobe gahdaffigícit obet foga: üblct Side bc8 8etficbcrtcn 
das Eintreten voti Schäden sehr leicht zu begünstigen vermag, 
nicht Versicherung zum vollen Werthe stattfindet, damit ict 
Betroffene so jedenfalls in Mitleidenschaft gezogen bleibt. 
§ 192. 
Uebrigens kann die Versicherungsbeschaffung in mehr- 
M ücl:f^^iebcltc^ Seife, entmebet aí§ nid)tfi)ecHlatW ober 
als spéculatives Unternehmen, und beiden Falls entweder 
bi# beu Staat, b# püíitif^^c 5M)otatioiten :c., übet 
durch Private zur Ausführung gelangen. 
Die Versicherungsanstalten lassen sich sonach emerfettv 
je nach ihrer Form in auf reiner Gegenseitigkeit der ^beil- 
nehmer beruhende Gegen seitigkeitsan st alten l^er- 
sicherungsvcreine), und in von besonderen Unternehmern 
meist ans ®tnnb eines mWa^ttaí§ gebiibete Ştaniien = 
nnstalten (#ctfi#itnoMticn##aftcii), anbctetfeit§ 
je nach #111 Waíti# 5"r Staat%mait in ^tibat,
        <pb n="374" />
        o60 Ņuch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen 
ÌMlpKH— 
■ 
g# 
íá) ihrerseits aus den zufolge Eintretens von Verlustfcillen
        <pb n="375" />
        301 
§ 192. Schadenabwendung. 
nuöausaSiciibcli W#übioimGöiummcn, bcm %er= 
waltungscmfwandc sowie der üblichen Verzinsung des baar 
erlegten Garantiefonds zusammensetzen. 
Auf die erstgenannte, zwar einfachste, aber namentlich bei 
nur geringer Geschäftsausdehnung und örtlich angehäufter Gefahrs 
übernahme, sowie beim zufälligen Zusammentreffen außerordent 
licher Unglücksfälle die Theilnehmer leicht schwer belastende und 
unter Umständen alsdann sogar beträchtlich gefährdende Form 
sind die Versicherungsbedürftigen vorzugsweise während der Zelt 
angewiesen, wo überhaupt oder rücksichtlich eines eişşlneil 
SBci#cnmo8&amp;wcioc8 nod) feine mi8reid)citbcit nnb 
scheinlichkeitsannahmen berechtigende Erfahrungen über das muth- 
maßliche Eintreten von Schäden erlangt worden sind. Dm 
leNtgenanntc Form, welche insofern das Versicherungsbedürfniß 
der Gefährdeten entschieden am vollkommensten befriedigt, als 
sie ihnen die Gefahr gegen feste Bezahlung gänzlich. abnimmt 
und sonach die Verlustübertragung vermittelst völlig gleichmäßiger 
jährlicher Znrücklegungen ermöglicht, wird überall erst dann 
recht anlvendbar, wenn sich bereits einigermaßen sichere Anhalts 
punkte für zutreffende Bemessung der Gefahrsgröße darbieten, 
und nachdem sich im Gebiete des Versicherungslvesens insbesondere 
auch ein hinreichend weiter Wirkungskreis für größere Unter- 
#1^110611 eröffnet ^at, bie in goißc Umfang8 
t^c8 (^¡#1856^568 nnb an8gcbreitcterer 936^^60^8 ber 
übernommenen Risicos am ehesten dazu befähigt stub, das mit 
festen qkömien üerfnüpftc 3Bagni&amp; gegen eine ber^Mtnt^mä^g 
billige Vergütung auf sich zu nehmen. Ob nach dieser oder jener 
Form eingerichtete Anstalten gegebenen Falls vorgezogen zu 
werden verdienen, das hängt hauptsächlich von der vergleichv- 
weisen Sicherheit, die sie gewähren, und von der Wohlfeilheit 
ihrer Leistnngeir ab. Prämienanstalten stehen in beider Beziehung 
selbst hinlänglichst umfangreichen und gewissenhaftest verwalteten 
Gegenseitigkeitsanstalten keineswegs unbedingt nach, können viel 
mehr thatsächlich, falls die Größe des Garantiefonds in günstigem 
Verhältnisse zu derjenigen der übernommenen Verbindlichkeiten 
verbleibt und bei Annahme von Versicherungen mit Vorsicht ver 
fahren wird, reichlich die nämliche Sicherheit in Bezug auf 
Erlangung voller Schadenvergütung darbieten, und, obgleich sie 
die Erzielung eines möglichst hohen Unternchmungsgewinns an 
streben', bedingungsweise, bei bedeutender Geschäftsausdehnung
        <pb n="376" />
        ■HI 
ņņņņņņņņņ» 
862 E&gt;uch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
sowie sowohl vereinfachter lind sparsamer als betriebsamer und 
umsichtiger Verwaltung, eben so billig versichern. Zur Stellung 
bou annc^ntïi^^en, ben Interessen ber SBcr^^d)crtcn 
Versicherungsbedingungen lverdeu dieselben auch weiterhin durch 
i ie. unter ihnen starker eintretende Concurrenz und zumal durch 
diejenige der daneben fortbestehenden Gegenseitigkeitsversichertlnaen 
zunehmend mehr genöthigt. 
Das Ucberhandnehmen einer mehrseitigen Concurrenz hat 
miBcrbem neben bon an ber gewb^n^d)cn 
Şronuc bei SBcr^^^^crungSna^me ans ntclsrcrc S^rc zc. gur ber. 
einleiten Anwendung einer nicht immer ganz unbebenklichen 
„gemischten Form, nämlich dazu Veranlassung gegeben, daß 
Gegensettigkeitsanstalten auch bisweilen Versicherungen zu festen 
chuiinien übernehmen, indem die gegenseitig Versicherten an die 
Stelle der Aktionäre treten und unter sich Gewinn und Verlust 
aus dem neu hinzugekommenen besonderen Versicherungsgeschäft 
theilen; sotvie daß ferner manche Prämienanstalten die auf 
längere Dauer Versicherten einigermaßen an dem Erfolge des 
Unternehmens bethciligen, indem sie ihnen einen Theil des 
(&amp;#öftSgciutnnS SufKeßm lassen, beSwegen g. SB. unter ben. 
selben besonbere %Wünbe gu gegenseitiger SBcrf(^^crung gegen 
b,e sonst ubí,^^en festen Sßrömienfäße biibcn unb M babei gur 
Ucbcrtragung der die Prämieneinnahmen etwa übersteigenden 
Verluste gegen einen Antheil am Gewinn, der im Uebrigen den 
Verbaudsmitglicdern zufällt, verbindlich machen. 
Landesversicherungsanstalten endlich, worunter man für ein 
ganzes Land oder einzelne Landestheile bestimmte, voir Staats- 
tDcgen eingcridjtcte unb geleitete SBcr^^d)crungSau^^aïien berstet, 
şi"d tit der Regel gegenseitige und meist mit Zivang zur Theil 
nahme ausgerüstet. Die Gründung und förderliche Erhaltung 
solcher bleibt offenbar so lange geboten, als die Privatthätigkeit 
zur Beschaffung großer gemeinnütziger Unternehmungen noch zu 
wenig erftarft, baS SBebürfniß nací) Bcr^eriing gioar bo^anben, 
jebod) noch nicht allgemein genug erkannt ist, um ohne 
regierungsseitiges Ginscbrcitcn in fixerer unb gugTcid, in aus. 
uahmloser Weise Befriedigung finden zu können, während das 
Fortbestehen derartiger, mehr oder weniger vor Concurrenz 
geschützter Staatsuuternehmen späterhin, wo es nunmehr nach 
weiter vorgeschrittener Entwickelung des Versicherungswesens in 
dessen Gebiete nicht mehr au vollauf leistungsfähigen Privat-
        <pb n="377" />
        § 193. Schadenabwendung. 
3G3 
MZNW 
Geschäftsniederlassung sowie von Unterwerfung unter icn tn 
ländischen Gerichtsstand abhängig zu machen. 
§ m. 
Je nach Art der Gegenstände itnd Gefährdungen aber, 
rücksichtlich welcher Versicherung stattfindet, ergeben sich 
betriebene 3weine bet @4^011110:^46:11110' 
unter denen gegenwärtig neben der Feuerversicherung, 
#oociüetfid)entno, %ic^bct^^^^wtno, 3:1911^01^0:146111110, 
mtb 011^0: bet ncitctbiiioß bc:fn4teii 
bei14e:m,o, mit nod) btc ^11^0:^)0:11110 ^m#c^c^(l^^ 111 
Betracht kommt. 
Die Feuerversicherung (Brandversicherung) verzweigt 
sich in Immobiliarversicherung für Geb ande und M 0 - 
wL:bei14eiui!0 sin Bc^e8^4%^l^lDoenëge0ell1tallbe 
( r C-aImüii''). Erstere ist vielfach zunächst von Lande.'brand- 
lassen übernommen worden, deren Einrichtung zwar einen sehr
        <pb n="378" />
        364 Sbiics) 5. Kap. 2. Consumtionsveränberungen. 
bici besseren (Srfa^ für bic f,aibfrc(n,imQc %t^iifc mir Bau. 
Materialien, Hand- und Spanndiensten re. nach Bränden gewährte 
bei Beitrittszwang die ehemals übliche Ertheilung von Brand- 
bettelbriefen, Verstattung von Brandeolleeten re. entbehrlicher 
machte, und bei gleichzeitiger Nöthigung dazu, die Entschüdiguugs- 
suinme zum Wiederaufbau der niedergebrannten Häuser zu ver 
wenden, wohl geeignet erschien, eine Verminderung der Hausstellen 
zN verhüten und bezüglich die Ansprüche der Realgläubiger re. 
zu sichern, jedoch meist keine gehörige Unterscheidung'der Gefähr 
lichkeitsgrade gestattete. Letztere hingegen, die verhältnißmttßig 
MimeriQcrc unb be^aíb erst später ^inaugcfon^lnenc 
i)ci-Mcru,,8'% ist überall (alg „frehoinige" Bcrfi#rung) gioangg. 
j**™ şŗeien Willen der Eigenthümer anheimgestellt und dem 
Geschäftskreise der.Privatversicherungsanstalten überlassen ge 
blieben welche im Allgemeinen iind zumal bei gewerbsmäßigen: 
Betriebe unbehinderter sind, die so ungleiche Geführdetheit der 
einzelnen Versicherungsobjecte schärfer zu berücksichtigen. Das 
Maß der Feuergefährlichkeit aber hängt bei Gebändeir außer 
üoii ber öuücrlüffiofcit wib Borst# i^er Beiner $auļ)tß^^= 
lief) ab von der Bauart, vom Benutzungszwecke und demnach 
vo:: der Art der darin getriebenen Geschäfte oder aufbewahrten 
#acnļtanbc, bon Bauauftaub nnb BeribcnbuiiQ bena#arter 
Baulichkeiten, von der Lage in Bezug auf Entfernung jener 
und bezüglich der nächstbewohnten Umgegend, ivoher beim Aus 
bruch eines Schadenfeuers entweder sehr bald oder nur spät 
Hilfe kommen kann, sowie insbesondere auch von dem Zustande 
Ì CÏ und demjenigen der Lvscheinrichtungen, während 
die Größe der Gefahr bei beweglichem Eigenthum neben dessen 
eigener ^^0#% loieber bnres) bic größere ober geringere 
ber ^(0:^0 initbcbingt ist, in benen cg M befinbet. 
Uebrigenv würde die zu übernehmende Gefahr durch die Ver 
sicherung selbst bedingungsweise noch vermehrt iverden falls diese 
^ ""b Wci#fcn ouf eine, ben 
erlittenen Graben nber^^ei0cnbc @ntWäbignng ben Ber- 
¡icíicrten bic SfugMt eröffnete, bnrd; Branb#abcn gcluinncn an 
sönnen, nnb dadurch gewistermaßen zur Anstiftung von „Specu- 
ationvbräuden anreizte. Bei jeder Art von Feuerversicherung 
wacht es sich daher nothwendig, einerseits die Ueberschützuug ber 
versicherten Gegenstände sowie die doppelte Versicherung eines 
und desselben Werths bei verschiedenen Anstalten, und anderer-
        <pb n="379" />
        § 193. Schadenabwendung. 
365 
scita die Gewährung irgendwie unrechtmäßig gewinnbringender 
Gn#übi8mtQen &amp;u behüten 511 Mm. 3eneë unb bieieë k# 
sich nun, insoweit es überhaupt thunlich ist, erreichen: durch 
Rücksichtnahme bei Annahme von Versicherungsanträgen darauf, 
daß die Veranschlagung der Gebäude höchstens nach dem zur 
cbmmä%iQm 9Biebm^e#mm8 im We gW'# Bctļtotuns 
erforderlichen Kostenanfwandc unter Berücksichtigung der etwa 
bereits durch Abnutzung entstaiidcnen Werthsvcrminderung erfolgt, 
und daß die Schätzung des beweglichen Vermögens, deß en Menge 
lind Werth sich ohnehin rveit häufiger verändert, nicht den 
gemeinen Werth der zugehörigen Sachen übersteigt, den diese rn 
i^ent iemciiiam niittleten guBonbc aBamtcinbin unb W* 
schnittlich haben; durch Verbot der heimlichen Doppelversicherung 
und Entziehung jedweden Entschädigungsanspruchs. lm^alle 
derselben; durch ebensolche Ausschließung der Ersatzpflicht fur die 
RöBe in bmm bet %tanb feitmä beë %etM)ettcn 
^1-56180^^1 mntbc; butd, %ic^tinbctMetun8ën^^me 
Îcuet8dü^^ic^et, #on bu# Qeïinbe nnb Wtïa^ig' 
feit zu verwahrlosender Gebäude, z. B. der Pnlvermuhlen re., 
ober leicht bei bet settima &amp;u üe^eiuin^cubet ®c8cnitanbc, 
2 B. Juwelen, Werthpapicre re.; und endlich durch sorgfältige 
Erhebung sowohl der Entstehungsursache als der Grotze eni- 
actretener Feuerschäden, um hiernach das Vorhandensein einer 
WMbrng 5Ut etiaMhmg feWelim, nnb ben %ettag bet 
bcm %cfc^äbi8ten bon ^cc^lß^begen )nïommcnben @nt#bigun8 
bemessen zu können. 
%ci bet GagelbettMcrung, bet æet^i(í)etnn8 betreib, 
Mi# zé. gegen me^öbignng butd) 0o8e#i«8 #"beít e§ 
sich um einen Schaden, welcher zwar ein „reines Naturgeschick 
ist und niemals durch menschliche Böswilligkeit oder Fahrlässig 
keit herbeigeführt werden kann, aber solvohl in den einzelnen 
Jahrgängen, als in den verschiedenen Gegenden ungemein 
ungleich anftrifft und rücksichtlich seiner wirklichen Werthsbetracht- 
lichkeit in der Mehrzahl der Fälle schwer abzuschätzen ist Ler 
Grad der Hagelschlagsgefahr läßt sich lediglich insoweit, alo 
abiveicheiid beschaffene Fruchtarten erfahrungsgemäß durch Hagel 
nicht ebenmäßig leiden und dem Eintreten desselben nicht gleich 
mäßig lange ausgesetzt sind, übrigens dagegen, in Bezug auf 
Häufigkeit und Stärke der zeitlich und örtlich zu befürchtenden 
Hagelwetter, noch keineswegs sicher beurtheilen. Hierdurch wird
        <pb n="380" />
        366 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
nun bedingt: daß vorzugsweise die in Folge der Lage ihrer 
Grundstücke öfters durch Hagelschaden betroffenen Grundbesitzer 
sich an der desfallsigen Versicherung betheiligen; daß deshalb, 
um auch in ungünstigeren Jahren vollere Entschädigung gewähren 
zu können, die Beitrage der Versicherten verhältnißmäßig 
hochgestellt werden müssen; daß Hagelversichernngsanstalten 
ausschließlich bei großer räumlicher Ausdehnung über weit voir 
einander entfernt liegende Landschaften eine leichter zu ertragende 
Vertheilung der jährlichen Verluste zu vermitteln vermögen; 
daß in diesem Versichcrnngszweige Prämienanstalten bisher 
weniger Bestand gewonnen haben, als die vorherrschend gebliebenen 
Gegenseitigkeitsanstalten; und daß selbst letztere sich meist vor 
behielten, in denjenigen Fällen, in denen die Jahresbeiträge 
einschließlich eines seiner Höhe nach begrenzten Nachschusses oder 
eines ebensolchen Zuschusses aus dein angesammelten Reserve- 
fond zur Deckung des vollen Jahresbedarfes nicht ausreichen 
sollten, die zur Auszahlung gelangenden Schädenquoten zu 
repartiren, d. h. nicht vollständigen, sondern blos theilweisen 
Ersatz zu leisten. Die Schadenerhebung und bezüglich die 
wünschcnswerthe Verständigung über deren Ergebniß zwischen 
Versicherer und Versicherten bleibt endlich immerhin schwierig, 
weil schon die versicherte Summe auf einer bloßen Annahme des 
Versicherten über den muthmaßlichen Naturalertrag seiner bebauten 
Flachen beruht, und demnach, da eine gleichzeitige Versicherung 
gegen Mißwachs unmöglich wäre, bei Ermittelung der Schadens 
größe doch nur dann unverkürzt zu Grunde gelegt werden kann, 
wenn die Ernteaussichten nicht bereits zur Zeit der Berhagelung 
geringer geworden sind; weil nun der nach dem Frnchtstande 
zu erwarten gewesene Ertrag und dessen verhagelte Quote eben 
falls nicht unmittelbar bemcßbar, sondern lediglich mit Hilfe 
von Wahrscheinlichkeitsannahmen nach sachverständigem Dafür 
halten abschätzbar ist; weil ferner die Besichtigung des Schadens 
jedesmal möglichst bald nach dessen Eintritt erfolgen und dabei 
festgestellt werden muß, ob die schließliche Abschätzung sogleich 
vorzunehmen oder mit Rücksicht darauf, daß die Früchte sich 
inzwischen vielleicht ganz oder theilweise wieder erholten, bis 
kurz vor der Ernte auszusetzen, oder inwieweit etwa durch Anbau 
einer Ersatzfrucht, in Anbetracht der dabei aufzuwendenden 
Bestellungskosten und des davon zu erwartenden Ertrages, eine 
theilweise Wiederausgleichung des Verlustes zu erreichen sein
        <pb n="381" />
        367 
§ 193. Schadenabweàlng. 
bürste; unb weit außerbcm gerbet 311 Zaŗatorcn unb @d)icbg' 
richtern nur solche Persönlichkeiten recht geeignet sind, welche 
neben einfittiger llnbartem#it auë eigener @##ng genaue 
Kenntniß von den localen Ertragsverhältnissen haben und zugleich 
ba8 boüc Bebauen ber Beteiligten genießen. 
Noch mißlicher ist die Viehversicherung. Derselben sicht 
zunächst hinderlich entgegen, daß es seither fast gänzlich an hm- 
reichenden statistischen Unterlagen zur Vorausberechnung der unter 
dem Vieh je nach Haltnngs- und Benntznngsverhültnisien zu 
erwartenden Krankhcits- und Sterbefälle fehlte, sowie daß das 
Eintreten von Viehverlust, abgesehen von der Möglichkeit sonstiger 
Untcrschleife durch Unterschieben minder gesunder und unver 
dächtiger Exemplare re., sehr leicht durch den Besitzer selbst gröblich 
verschuldet oder sogar in gewinnsüchtiger Absicht herbeigeführt 
werben sann. ma^t fid) beë^aíb neben befonberer Borsiti 
bei Einschätzung der zu versichernden Viehbestände, deren Stück 
zahl und Werth überdies vielfach wechselt, eine genaue, im 
Großen säum orbcntlid) bur%ufü1jrcnbe Gontroïe über baë 
gesummte Gebühren mit jenen nothwendig, zumal die Ueblichkeit, 
nur 2/g oder 3/4 desjenigen Werths zu vergüten, den die gefallenen 
Stücke unmittelbar vor Eintritt der Todesursache hatten, nicht 
allein wirksam genug vor allenfallsigcm Betrug zu schützen 
bcrmag. &amp;ier&amp;u fommt, baß größere Bießbefi# weniger ber 
Bcrßterung gegen bic gewößnliten unb unter einer gan&amp;en 
Heerde vereinzelt vorkommenden Unglücksfalle, als einer solchen 
gegen verheerendere und plötzlich massenhafte Verluste verursachende 
Viehseuchen bedürfen, denen gegenüber bei weitverbreitetem Auf 
treten wieder nur ausnehmend ausgedehnte Versicherungsanstalten 
leistungsfähig sein könnten. Die Schaffung derartiger Unter 
nehmungen ist nun auch wiederholt von Gegeuseitigkeitsvereinen 
und sogar von Aktiengesellschaften, meist jedoch in Folge der 
entgegenstehenden Schwierigkeiten, beträchtlichen Verwaltungs- 
aufwaudes, geringer Betheiligung seitens minder Gefährdeter re., 
ohne Erzielung eines irgendwie befriedigenden Erfolges versucht 
worden. Besser haben sich kleinere, auf einzelne Ortschaften oder 
Ortsverbände beschränkte Versicherungsvereiue (Kuhgilden, Kuh 
laden 2C.) behauptet, bei denen die Theiluehmer sich wechselseitig 
zu überwachen vermögen. Diese, in ihren einfachsten Formen 
altüblichen, unzweifelhaft zu vollkommenerer Ausbildung befähigten 
und neuerdings bisweilen mit Viehleihkassen in Verbindung
        <pb n="382" />
        368 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
gebrachten Einrichtungen sind zwar gegen Seuchen unzureichend, 
entsprechen aber dem Bedürfnisse des kleinen Viehbesitzers, 
indem sie demselben in gewöhnlichen, vereinzelt auftreffenden 
Verlustfällen einen wenigstens theilweisen Wiederersatz verbürgen 
und somit die Mittel zur Wiederanschaffung eines Ersatzstückes 
ausbringen helfen. Zwangsversicherungen behufs gegenseitiger 
Entschädigungsleistnng für veterinärpolizeilicher Rücksichten halber 
getödtetes Vieh sind hierneben ausschließlich etwa dort nöthig 
und möglich, Ivo häufiger eine Einschleppung gefährlicherer 
Ansteckungsseuchen („contagiöser" Seuchen) stattfindet, deren 
weiteres Umsichgreifen lediglich durch rechtzeitiges Beseitigen der 
erkrankten oder als inficirt zu erachtenden Thiere wirksam zu 
tilgen ist, und vermögen in der Regel blos eine nach fest 
vorausbestimmten Durchschnittssätzen bemessene, je nach der 
verschiedenen Beschaffenheit der betroffenen Viehhaltung also 
höchst ungleich ausfallende Entschädigung zu gewähren. In 
solchen Fällen aber, in denen noch gesundes oder an einer 
fremden (nicht einheimischen) Seuche,'z. B. der Rinderpest 
bereits erkranktes Vieh, dessen Verheimlichung für Andere äußerst 
gefährdend wäre, auf behördliche Anordnung getödtet werden 
muß, ist die unmittelbarere Staatshilfe durch Uebernahme der 
betreffenden Entschädigungen auf öffentliche Kassen ohnedies um 
so gerechtfertigter, je mehr die Verhütung der bei Weiter 
verbreitung der Verseuchung entstehenden Calamität im Interesse 
des allgemeinen Wohls liegt. 
Die T r a n s p v r t v e r s i ch e r u n g zerfällt in Seeversicherung, 
Fluß- und Landtransportversicherung. Die Seeversicherung 
gegen Unfälle, denen Schiff und Ladung während der Fahrt 
durch Wind und Wasser (Seegefahr) oder vermöge Kriegs 
zustandes, Seeranbs, nicht durch Selbstentzündung oder eigenes 
Verschulden entstandener Brände re. und bezüglich bei großer 
Haverei (die sich ans den in Seenoth zur Verhütung größeren 
Unglücks absichtlich zugefügten Schaden bezieht) ausgesetzt sind, 
bildet einen älteren, für Handel und Schifffahrt unentbehrlich 
gewordenen Zweig des Versicherungswesens. Die Gefahr, daß 
solche Unfälle eintreten könnten, ist ungleich groß je nach der 
Beschaffenheit des Schiffes und der Tüchtigkeit der Schiffs 
mannschaft, je nach Länge des zurückzulegenden Weges, dessen 
Gefährlichkeit, der Dauer der Reise und der Jahreszeit, in 
welcher diese stattfindet, je nach der Sicherheit vor Kaperei re.
        <pb n="383" />
        369 
§ 193. Schadenàbwendung. 
Die Versicherungssumme setzt sich dabei zusammen, insofern das 
Schiff selbst mitversichert wird, aus dessen Werth nebst dem 
behufs der Ausrüstung gemachten Aufwande, und rücksichtlich 
bet Sabung ouë bem @infaufBptcife Met, ben W^often biB 
an ben 93cŗiiminnngêott cin^Hc^icí) bet SBetMctunggfoßen, 
wozu außerdem beziehentlich noch die etwaigen Bodmereigelder 
(gegen Verpfändung des Schiffs oder auch der Ladung auf 
genommene Darlehen) treten, während die seitens des Versicherers 
zur Haverei zu leistenden Beiträge sich aus der über die Vertheilung 
eines derartigen Schadens aufgestellten Berechnung (Dispache) 
ergeben. Die der Seeversicherung später nachgebildete und den 
Transport auf Landseeu mitumfassende Fluß trans port- 
ver si che rung hingegen erstreckt sich auf die geringere Anzahl 
von Unfällen, 'die beim Beschissen von Laudgcwässeru zu befürchten 
und, und vornehmlich auf diejenigen, welche die Ladung betreffen 
können; wogegen die Landtransportversicherung haupt 
sächlich beim Eisenbahnverkehr neben der durch die Bahuverwaltungen 
gewährten Garantie für Verlorengehen re. vorkommt, und sich 
auf alle Beschädigungen und Verluste bezicht, die während des 
Transports den Frachtgütern sowie dem Reisegepäck durch 
Eisenbahnunfällc drohen. 
Neueren Ursprungs ist die durch Aktiengesellschaften versuchte 
Hypothekenversichcrung, vermittelst welcher gegen eine 
feste Prämie, die der sonst im Zinssätze erforderlichen Assekuranz 
prämie entspricht, das rechtzeitige Eingehen von Zinsen sowie 
ebensolche dereinstige Rückzahlung des Kapitals garantiti und 
somit insbesondere auch den bei gefährdetcren Nachhypotheken 
zu besorgenden Snbhastationsvcrlnsten begegnet werden will, 
um hierdurch den Hypothekarkredit überhaupt zu erleichtern und 
Hypothekenscheine umsetzbarer zu machen. Die Hypotheken- 
versicherungsaustalten übernehmen sonach die Einziehung und 
Auszahlung von Zinsen, nöthigen Falls diejenige des fällig 
gewordenen Kapitals gegen Cession der Forderung des Gläubigers, 
überheben diesen der Nothwendigkeit, seine Ansprüche allenfalls 
gerichtlich geltend zu machen, vermögen gleichzeitig den Schuldner 
vor zu ungelegener Zeit erfolgenden Kündigungen durch Ver 
mittelung anderweitcr Kapitalaufuahme zu schützen und diejenigen 
Verluste zu ersparen, welche ohnedem bei etwa unzeitiger Zwangs- 
Veräußerung eintreten würden. Ein wesentliches Hinderniß 
aber steht,' abgesehen von den bei hoch hinaufgehen sollender 
Schober, Volkswirthschafttlehre. 3. Aufl. 24
        <pb n="384" />
        370 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
Werthsverbürgung schon mit der genaueren Abschätzung des 
Unterpfandes verbundenen Schwierigkeiten, diesen Unternehmungen 
allerdings in dem Umstande entgegen, daß gut gedeckte Hypotheken 
keiner Versicherung bedürfen, daß letztere bei Mitaufnahme sehr 
gefährdeter Forderungen nur gegen eine äußerst hohe Prämie 
möglich wäre, und daß die Masse der gegen eine mäßige Prämie 
versicherbaren und zugleich versicherungsbedürftigen Hypotheken 
schulden vielleicht nicht bedeutend genug ist, um für derartige 
Anstalten einen hinlänglich weiten unb Vortheilhafte Gelegenheit 
zu großartigerer Gcschäftsausdehnuug darbietenden Wirkungskreis 
offen zu lassen. Außerdem bleibt noch fraglich, wie sich die 
selben in Zeiten allgemeinen Mißkredits oder während des 
zeitweisen Eintretens einer beträchtlicheren Werthsverminderung 
der bcliehencn Grundstücke bewähren dürften. 
Einen ferneren Beleg dafür, wie sich das Gebiet der Schaden 
versicherung durch weitere Erstreckung auf neue Versicherungs 
gegenstände im Verlaufe der Zeit zunehmend mehr zu erweitern 
vermag, liefert die G las Versicherung, welche vorerst durch 
den großstädtischen Gebrauch, Schaufenster re. mit mächtigen 
Spiegelscheiben zu versehen, in Aufnahme gekommen ist, und 
sich alsbald auf die Jnversicherungsuahme anderen Glases und 
selbst der gewöhnlichen Fensterscheiben ausgedehnt hat. 
Die Rückversicherung endlich, die theils von besonderen 
Aktiengesellschaften als ausschließliches Hauptgeschäft, theils von 
für andere Versicherungsztveige bestimmten Anstalten nebenbei 
betrieben wird, dient dazu, die Sicherheit von Versicherungs- 
gcschäften durch weitere Bertheilung der damit verbundenen 
Gefahr zu erhöhen. Bei derselben bildet die von einer Ver 
sicherungsanstalt eingegangene Versicherung den abermaligen 
Gegenstand der Wiederversicherung, indem der erste Versicherer, 
welcher dem ursprünglich Versicherten gegenüber allein haftet, 
die übernommene Gefahr, falls diese aus irgend einem Grunde, 
z. B. wegen Beträchtlichkeit des zu versichernden Werths oder 
der am nämlichen Orte bereits getragenen Gefahrsumme rc., 
zur alleinigen Aufsichnahme zu groß erscheint, ganz oder theil- 
weise auf einen oder mehrere ztveite Versicherer, Rückversicherer, 
überträgt und dadurch zum Rückversicherten wird. Das durch 
ein derartiges Verfahren zu befriedigende Bedürfniß macht sich 
jedoch erst nach sehr weit vorgeschrittener Ausbildung und Ver 
breitung des Versicherungswesens allgemeiner geltend, woraus
        <pb n="385" />
        371 
§ 194. Consumtionsverbesserungen. 
ÍÍ4 augi# crfíürt, wc^alb %üdbctMeningëna#e Dome## 
bei ber See- und Feuerversicherung sowie bei der später noch zu 
erwähnenden Lebensversicherung üblich geworden ist. 
ComnmtiomverbeMrungen. 
§ 194. 
Consumtionsverbesserungen ergeben sich in 
Folge Günstigerlverdens derjenigen Verhältnisse, die für Art 
und Richtung der wirthschaftlicher Zwecke halber geschehen 
den Verzehrmlg eickscheidend sind, und treten deshalb zumal 
auf den höheren Kulturstufen ein, während deren neben aus- 
gebübeterer (MMU(^§t^etlmg mb (Mtm#bereimgmt0 
ioíd^e @im4tmgeu sune^menb #10914^ 
maben, me4e ®t)urm4íten bie 00:^:911^6 Stu^ 
fpanmg bon einionmen für Rötere Beiten e:ieic%tenr. 
Mit wetteren Kulturfortschritten verbessern sich die Con- 
sumtionsverhältnisse schon deshalb, weil mit jenen sich diejenigen 
Umstände vergünstigen, welche die verhältnißmäßige Ausdehnung 
der verschiedenartig wirkenden Consumtionen beeinflussen. Er 
höhte sowie allgemeiner verbreitete wirthschaftliche Einsicht mb 
BorauSWigleit berminbert alöbann in SBerbiubung mit nun 
ebenfalls allntählich vorherrschender werdender Reinlichkeit und 
GrbnmgSliebc bei glei#itiger Sinwenbung berbomornrnneter 
technischer Verfahrungsweisen zahllose, eben so unlvirthschaftliche 
wie genußlose Bergeuduirgen, lvelche sonst aus Unwissenheit und 
%ad,mmgtcit, ). SB. bei mtb Zubereitung ber men^Itcbcn 
Nahrung, Verwendung von Brettttmaterial re., oder durch schlechte 
Aufbewahrung, unnöthig große Abnutzung beim Gebrauch von 
Bcklcidungsstückeit und Geräthschaften rc. entstehen. Außerdem 
wird die Consumtion überhaupt um so wirthschaftücher, je gesell 
schaftlicher sich dieselbe im Verlaufe der Zeit zufolge entwickelteren 
Verkehrs oder vermöge ausdrücklicher Vereinigung zu gemein 
samer Bedürfnißbcfriedigung gestaltet. , . s 
Ģìne solche aber bezwecken nicht nur viele seitens beo Staats, 
der Gemeinden rc. getroffene Veranstaltungen, sondern erstreben 
auch manche hierfür besonders gebildete Genossenschaften, z. B. 
die neuerlichen Consumvereine, sowie andere namentlich unter 
24»
        <pb n="386" />
        372 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
Standesgenossen nicht selten entstehende Consumvereinigungen 
für Beschaffung von Nahrungsmitteln, Kleidern rc., welche ihrer 
seits der Unwirthschaftlichkeit des ganz im Kleinen geschehenden 
Einkaufs durch gemeinschaftliches Jnvorrathhalten gewisser Gegen 
stände des täglichen Bedarfs begegnen, und durch selbständigen 
Bezug im Großen mit dein kleinen Detailhandel in Concurrenz 
treten wollen, wogegen die Absicht mancher früheren Vorraths 
oder Sparvereine sich darauf beschränkte, durch in günstigerer 
Erwerbszeit, im Sommer rc. gemachte Zurücklegungen die Mittel 
zur Bestreitung bestimmter größerer Ausgaben, z. B. für Ver 
sorgung mit durch Ankauf im Großeil billiger erlangten Winter 
vorräthen, für Wohnungsmiethe re. anzusammeln. 
8 195. 
Die Gebrauchstheilung besteht iu der Theilung 
des Gebrauchs der Güter nach der besonderen Verschiedeu- 
heit ihrer näheren Eigenschaften und der persönlichen 
Bedürfnisse, die Gebrauchs Vereinigung dagegen in 
der gemeinschaftlichen Benutzung eines und desselben Gutes. 
Erstere sichert entsprechendste Benutzung imb voll 
ständigste Ausnutzung der Giiter, lvährend letztere zu mög 
lichst billiger rmd dabei wirksanlster Befriedigung der 
Bedürfnisse verhilft. 
Gebrauchstheilung findet statt, wenn eine bestimmte Güter 
art, z. B. Thee, Kaffee, Tabak, Wein, Fleisch rc., je nach Qualität 
sowie mit Rücksicht auf das sich unterschiedlich abstufende Bedürf 
niß der Consumenten in verschiedene Sorten gesondert und in 
diesen getrennt verwendet wird, ferner in nur anderer Weise 
auch dann, tvenn ein und dasselbe Gut, z. B. ein Kleidungsstück, 
Möbel rc., nacheinander zur Befriedigung ungleichgradiger oder 
an und für sich ungleichartiger Bedürfnisse dient. Der nämliche 
Rock z. B. kann leichtlich, indem er während der verschiedenen 
Stadien seiner Abnutzung mehrfach aus dem Besitze des Einen 
in denjenigen eines Anderen übergeht, sehr ungleichgradige 
Bekleidungsbedürfnisse, rmd schließlich als immer noch zur Wieder 
verarbeitung oder wenigstens zur Düngung verwendbarer Lumpen 
ganz andersartige Bedürfnisse befriedigen. 
Ucbrigens hat die Gebrauchstheilung, welche in vorgeschrittener 
Zeit zunehmend bedeutenderen Einfluß auf die Ordnung der
        <pb n="387" />
        § 195. Consumtionsverbesserungen. 373 
Konsumtion gewinnt, es mit der Prodnctionstheilung gemein, 
daß sie ebenfalls erst bei entwickelterer Ausbildung des Tausch 
verkehrs und nachdem der Bedarf sowohl größer als verschieden 
artiger geworden ist, allgemeiner eintreten kann. Mit deren 
fernerweiter Ausdehnung aber wird es jedenfalls fortwährend 
möglicher, einerseits abweichend gesteigerte Bedürfnisse mittels 
thunlichst anpassend hergestellter Güter und somit zusagender zu 
befriedigen, andererseits letztere selbst bei nun um so viel mannig 
faltiger gestaltetem Bedürfe der ihrer Beschaffenheit nach ent 
sprechendsten Benutzung zuzuführen, und für jeden besonderen 
Gütertheil, z. B. sogar für Abfälle, eine Gelegenheit zu geeigneter 
Verwendung aufzufinden, vermöge welcher sich die Ausnutzung 
noch mehr oder weniger wesentlich vervollständigen läßt. 
Gebrauchsvereinigung endlich ist in allen Fällen möglich, in 
denen ein Gut entweder gleichzeitig oder nacheinander ebenso 
füglich mehreren es gemeinschaftlich Benutzenden, als einem aus 
schließlichen Benutzer zu dienen vermag. Dieselbe kann jedoch 
nur daun umfänglicher eintreten, wenn das durch ein derartiges 
Gut zu befriedigende gleichartige und bezüglich gleichgradige 
Bedürfniß bereits allgemein und stark genug empfunden wird, 
um hinlänglich Viele zu gemeinschaftlicher Benutzung gewisser, 
entweder von Genossen für den eigenen Bedarf gemeinsam 
beschaffter oder von selbständigen Unternehmungen dargebotener 
Befriedigungsmittel bereit zu machen. 
Auf Gebrauchsvereinigung beruhende Veranstaltungen, die 
sonach entweder von den sich dazu vereinigenden Benutznngs- 
lustigen selbst getroffen oder als selbständiges Erwerbsgcschäft 
voir Dritten unternommen werden können, und rücksichtlich deren 
jede bedürfilißreicher gewordene Zeit eigenartige Beispiele aus 
zuweisen hat, stub z. B., abgesehen von Maschinenhaltnngs- 
Genossenschaften re., auch die öffentlichen und Leih-Bibliotheken, 
die Eisenbahnen re. Solche Einrichtungen befriedigen, insofern 
bei Vermehrung der Benutzung die benutzten Güter nicht in 
gleichem Verhältnisse vermehrt und beziehentlich verstärkt zu 
werden brauchen, das Bedürfniß jedes Einzcliien vielfach besser 
rind vermittelst geringeren Aufwandes, als dies ohnedem möglich 
wäre. Dieselben entstehen deshalb am mannigfachsten auf den 
höheren Kulturstufen, weil sich da ohnehin das Streben nach 
qualifieirterer Bedürfnißbefriedigniig reger geltend macht, unb cs
        <pb n="388" />
        374 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
unbehinderter wird, letztere in Gemeinschaft mit Gleichbcdiirftigcn 
zu erreichen zu suchen. 
G 196. 
Unter Sparan st alten aber sind solche Anstalten zu 
verstehen, welche entweder nur überhaupt die Ansammlung 
von Ersparnissen, oder die Aufsparung und Bereithaltilng 
von Kapitalien für ein später gewiß oder wahrscheinlich, in 
bestimmter oder unbestimmter Zeit eintretendes Bediirstlis; 
vermitteln, und dadurch die Kapitalbildung sowie die vor 
sorgliche Eintheilung des Einkommens begünstigen. 
Dieselben lassen sich demnach in allgemeine Sparanstalteil 
und ill besolldere Sparaustalten für bestimmte Zwecke unter 
scheiden. 
G 197. 
Die allgemeinen Sparanstalten, Sparkassen, welche 
die Einlagen der Theilnehmer bis zu sehr geringfügigen 
Geldbeträgen hinab behufs gemeinsamer Nutzbarmachung 
annehmen, demgenläs; verzinsen und zur beliebigen Ver 
fügung der Berechtigten bereithalten, erleichtern lediglich die 
Ansammlung kleiner Überschüsse zu einem frei verfügbaren 
Kapital, erwecken hierdurch jedoch die Lust zum Sparen im 
Kleinen und wirken mittelbar schon durch ben Halt, den der 
Besitz von Ersparnissen giebt, auf die wirtschaftliche Lebens 
weise und Gesinnung der Sparer förderlich zurück. 
Hauptztveck der gewöhnlich durch lokale Verbände, durch 
Bezirke, Gemeinden oder Gemeindeverbände re., errichteten und 
verbürgten, bisweilen auch auf Gefahr der Einleger verwalteten 
Sparkassen (Sparbanken) ist die Sammlung und sichere Auf 
bewahrung kleiner Einlagen, welche ohndem nicht vor gelegentlichem 
Verlust oder vorzeitiger Wiederverausgabung gesichert wären, und 
ihrer Kleinheit halber keine zinstragende Anlage fänden. Sie 
sind somit geeignet, insbesondere denjenigen Volksklassen, die 
jeweilig aus dem laufenden Einkommen nur geringfügige Betrüge 
zu erübrigen und diese nicht selbst wieder nutzbringend zu machen 
vermögen, die Aufsparung von Kapital zu erleichtern. Dem
        <pb n="389" />
        § 196. 197. Consumtionsverbesserungen. 375 
¡■¡¡¡¡s 
laasaelegenheiten darbieten, der Sparkassen weniger. 
Dieselben erfüllen ihren Zweck um so vollkommener, ie 
■am 
begeben, theils zum Ankauf von Staatsschuldscheinen und anderen 
ungefährdeten Werthpapieren benutzt, theils gegen Faustpfand 
cs geschehen kann, wogegen die Annahme großer und etwa behufv 
vorübergehender Unterbringung gemachter Einlagen außerhalb der 
Aufgabe der Sparkassen liegt und deshalb meist durch Feststellung 
eines dessallsigen Maximums oder durch Vorbehalt einer längeren 
äs rÄ 
ÄfÄÄSÄ 
RA nid)t &amp;mgtmgenb Wegen Wen, üermag abet nm so 
&amp;n M", je meniget lange lene Wen# liegen nnb ie
        <pb n="390" />
        RHHMnHHHHHHHHHI 
376 
Ņuch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
geringer die zur Last fallenden Verwaltungsunkosten sind. Um 
endlich die Wiederherausziehung von Sparkasscngnthabcn thunlichst 
wenig zn erschweren, genügt es, wenn die Kasse, ohne sich nach 
nicht vorausgegangener Kündigung zu augenblicklicher Rückzahlung 
zu verpflichten, diese dennoch bei kleineren Summen ohne Weiteres 
und bei größeren Summen gegen Zinsenabzug für verfrühte Aus 
zahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist insoweit leistet, als es 
der Kassenbestand und die Rücksicht auf den gesammten Geschäfts 
gang gestattet. 
§ 198. 
Die auf Gemeinschaft der Theilnehmer beruhenden 
besonderen Spar an st al ten vermitteln dagegen die 
Aufsparung von Vermögen zur Deckung des nach Eintritt 
eures unausbleiblichen oder nur möglichen Lebensereignisses 
entstehenden Bedarfs, unb sichern dadurch den Bezug des 
fiir einen bestimmten Lebensfall erwünschten Kapitals' oder 
Giufommcna, iubcm sie gegen Beiträge ober eine 
einmalige Kapitaleinlage die Ansammlung der behufs obigen 
Zweckes begehrten und aufzubringen beabsichtigten Geld- 
üeträge #60%^, nnb ba&amp;u berbinbIi^^ m^en, biefe 
beim 0,1%%%^ Eintreten beë borgefeĢenen 3eiiļmnfteê alë 
"i 3%iíen (^a^eêrenten ?c.) an^maMen. 
Dieselben find, insoweit das Fälligwerden letzterer Gegen 
leistung entweder überhaupt oder lvenigstens der Zeit nach 
ungewiß ist, zugleich Versicherungsanstalten, wirken also 
bo^elfcitig mib #01 somit ebenfaüë mmbeftenë bor 
Jnnothgerathen bewahren. 
Zu den Sparanstalten dieser Art zahlen neben den 
Renten- und Lebensversicherungsanstalten mancherlei eigen 
artige Hilfskassen. 
Die besonderen Sparanstalten sind zwar älter als die all- 
gemeinen, haben sich aber erst in neuerer Zeit mit zunehmender 
Ausblldung des Versicherungswesens zu derjenigen Mannig- 
altigkelt entwickelt, in welcher sie gegenwärtig vorkommen. Die- 
lewen sind als Spareinrichtungen mit Assekuranz für Erreichung 
oe^ Sparzieles aufzufassen und unterscheiden sich demnach von
        <pb n="391" />
        § 198. Consumüonsverbesserungen. 377 
den gewöhnlichen Sparkassen nicht blos durch den begrenzteren 
Sparzweck, sondern auch durch die Art der Rückzahlung, mittels 
deren einzelnen Falls, je nachdem das Ereigniß, für welches 
gespart wird, früher, später oder gar nicht eintritt, die sich 
betheiligenden Sparer theils mehr, theils weniger zurückerhalten, 
als ihrerseits eingezahlt wurde. Uebrigens bilden derartige An 
stalten deshalb, weil sie die Auszahlung eines Kapitals zu einem 
Zeitpunkte, dessen zeitliches Eintreten nicht ganz bestimmt, sondern 
nur nach Wahrscheinlichkeitsannahmen annähernd bemessen werden 
kann, oder die Zahlung einer Rente von einem solchen Zeit 
punkte an bis zu dem gleichfalls nur nach durchschnittlichen An 
nahmen zu vermuthenden Erlöschen der Berechtigung, bezüglich 
eine Beihilfe in ungleich häufig und andauernd eintretenden 
Krankheitsfällen -c. zusichern, gewissermaßen als Sparversicherungs- 
anstalteil einen zweiten Hauptzweig des Versicherungswesens, in 
Bezug auf welchen das oben § 190—192 zunächst mit besonderer 
Rücksichtnahme auf Schadenversicherungsanstalten Bemerkte in 
durchaus ähnlicher Weise Anwendung findet, da schließlich die 
zwischen diesen beiden Versicherungszweigcn bestehende und aller 
dings wesentlich genug bleibende Verschiedenheit sich hauptsächlich 
darauf beschränkt, daß es sich bei dem einen um Wiederersatz von 
Vermögensverlusten und bei dein anderen um Sicherung künftigen 
Einkommens oder Kapitals handelt. Insbesondere können die hier 
fraglichen und letztere Sicherung gewährenden Sparanstalten 
wieder entweder als nicht spéculatives oder, was verhältnißmäßig 
seltener geschieht, als spéculatives Unternehmen, durch Private 
oder durch den Staat rc. zur Ausführung gelangen. Ferner sind 
selbige im Allgemeinen, insoweit ihnen nicht nebenbei etwas 
vom Charakter einer Wohlthätigkcitsanstalt anhaftet, um so sicherer 
und vortheilhafter, je größer die Anzahl der Theilnehmer ist. 
Die Rentenversicherungsanstalten sichern gegen ein 
sogleich volleingczahltes oder nach und nach durch Theilzahlungen 
aufgebrachtes Kapital (Kapitaleinlage), bezüglich auch gegen jähr 
liche Beiträge (Prämieneinlage) dem Versicherten, der sich selbst 
, einkaufte oder zu dessen Gunsten Andere einlegten, von einem 
entweder sofort oder erst später eintretenden Zeitpunkte an einen 
gewissen Rentenbezug, indem sie die Ansammlung der gemachten 
Einlagen und deren nachherige Auflösung in Jahresrenten sowie 
gleichzeitig die Ucbertragung des Wagnisses übernehmen, welches 
mit Bemessung der voraussichtlichen Dauer des Rentengenusses
        <pb n="392" />
        378 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungeu. 
verbunden ist. Dieselben entsprechen hierdurch einem sehr all 
gemein verbreiteten Bedürfnisse, befördern zwar keineswegs die 
nachhaltige Vermehrung der zur Production verfügbaren Kapitalien, 
begünstigen jedoch selbst noch in den Fällen, wo bisheriger Kapital- 
besitz ohnehin zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angegriffen 
werden müßte, durch Ermöglichung geordneterer Aufzehrung die 
vorsorgliche Zutheilung des Einkommens, während ihre Nützlich 
keit freilich dann am unbestreitbarsten ist, lueitit der Rentenanspruch 
durch allmählich zusammengebrachte Ersparnisse erworben wird. 
Die Zurückzahlungen aber, welche derartige Sparanstalten gewähren, 
bestehen entweder in einfachen Leibrenten oder in durch Vererbung 
steigenden Renten (Tontinen). Jene ersteren Leibrenten kommen, 
insoweit deren Erwerbung nicht blos deshalb erfolgt, um von 
bereits vorhandenem Kapital gegen dessen Preisgebung lebens 
länglich ein die Zinsen iibersteigendes Einkommen zu beziehen, 
vvrnehnüich bei den verschiedenen P e n s i o n s k a s s e n, Wittwen- 
und Waisen lassen re. in Anwendung; sind „aufgeschobene", 
wenn sie erst in späterer Zeit, z. B. nach Erreichung eines 
bestimmten Lebensalters oder bei schwindender Arbeitsfähigkeit 
als Altersrente, Invalidenrente re. fällig werden; erscheinen dann, 
falls die Versicherung für Zwei oder mehr abgeschlossen wurde, 
als „Ueberlebungsrenten", wenn sie z. B. erst nach beiderseitigem 
Ableben Verbundener, eines Ehepaares rc., aufhören oder um 
gekehrt nach Vorsterben der einen Person für die überlebende 
als Wittwen- oder Waisenpension beginnen; und erlöschen jeden 
falls mit dem Tode des Bezugsberechtigten, beziehentlich mit dem 
Aufgeben des Wittwenstandes durch Wiederverheirathung und dem 
Eintreten der Verwaisten in ein gewisses, als minder versorgungs- 
bedürftig erachtetes Lebensalter. Der dabei durch bestimmte 
Einlage» zu erlangende Rentcubetrag hängt bei sofort zu beziehen 
den Renten von der Höhe des Zinsfußes und der nach Sterblich 
keitsgesetzen wahrscheinlichen Dauer des Rentenbezugs, bei 
aufgeschobenen Renten außerdem von der Länge der zwischen 
Abschluß der Versicherung und dem Beginn der Rentenauszahlung 
liegenden Zeit ab, wogegen bei Ueberlebungsrenten, durch welche 
Hinterlassenen eine bestimmte Pension gesichert werden soll, ganz 
besonders noch das gegenseitige Altcrsverhältniß der Ehegatten, 
die Durchschnittszahl der auf eine Ehe kommenden Kinder und 
deren vermuthliches Alter beim Tode des Vaters für die Höhe 
der zu leistenden Einzahlungen maßgebend bleibt. Durch Ver
        <pb n="393" />
        § 198. ConsUlntionsverbesserungen. 
379 
erbung steigende Renten hingegen, welche neuerdings bei den 
meisten aQgemeincn Dienten, iinb ^genannten %etiotgung§' 
anftalten Eingang gefunden haben, unterscheiden sich von 
SŞÄ ÄÄÄÄ 
şich 
3S5 rSSS&amp;Sgñz 
daher, um solche gewähren zu können, fur die im Verlaufe eme 
Jahres Eintretenden eigene Jahresgesellschaften mit mehrereil 
mtetëMaMcn gebiibet, in benen bie 
die Ucberlebenden wenigstens bis zu einem Höchstbetrage forterbt, 
während das nach Aussterben einer Klasse nicht durch Renten- 
mögensrest an die nächste Jahresgesellschast übergeht, wodurch 
nun allerdings denjenigen, die ein hohes Alter erreichen, für die 
letzte Lebenszeit ein unverhältnißmäßig hoher Bezug und die 
9Rôgïi#it eines günstigen ßaB ®emmnë in ÄuS« 
sicht gestellt wird. 
S)nrá bie ßcbcn@be^i4erung inkb gegent^elí^g bie Bilbung 
nene, ^italien bennittelt, inbembic ßebenëbet^i(^e,nngë, 
anst alten die Erwerbung eines bestimmten, nach dem -rode 
des Versicherten an die Erben oder eine besonders benannte 
Person auszuzahlenden Kapitals zusichern, und dessen Ansammlung 
in der Regel gegen Prämieneinzahlungen, ausnahmsweise auch 
aegen Kapitalcinzahlung übernehmen. Die Versicherung kann 
hierbei gWW %n jebem abgenu,beten strage bm em 
festgesetztes Minimum und Maximum nicht übersteigt, sowohl 
für das eigene Leben, als für das Leben Dritter, insofern er 
Versicherungsnehmer an diesem ein nachweislich gerechtfertigte» 
Interesse hat, genommen werden; sich auf ein einzelnes oder bei 
Neberlebensversichcrung" auf zwei verbundene Leben beziehen, 
mid ersteren Falls eine bleibende oder vorübergehende sein, je 
SjTaS ÄS ÄÄÄSS-ÄŞSS
        <pb n="394" />
        380 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsverändcrungen. 
Höhe der jährlichen Prämien richtet sich bei lebenslänglicher 
Versicherung selbstverständlich wesentlich mit nach der vom Ber- 
sicherungsabschlusse an bis zur Auszahlung der Versicherungs 
summe verbleibenden Zeit, deren muthmaßliche Dauer wieder 
von der Anzahl der Jahre abhängt, welche der Versicherte 
wahrscheinlich nvch bei seinem dermaligen Alter, gemäß der über 
die menschliche Lebensdauer ans den verschiedenen Altersstufen 
vorliegenden Erfahrungen, sowie zufolge seines Gesundheits 
zustandes, seiner Lebensweise und Beschäftigung zu durchleben 
haben dürfte. Da diese Prämien nun meist behufs Ausgleichung 
der jährlichen Gefahrsunterschiede als Durchschnittsbctrag der auf 
ein Jahr entfallenden Gegenleistung des Versicherungsnehmers 
während der ganzen Versichcrnngsdauer nach einem sich gleich 
bleibenden und keineswegs alljährlich steigendem Satze erhoben 
werden, obgleich die Todeswahrscheinlichkeit in den früheren 
Jahren der Versicherung geringer ist, als in den späteren, eigentlich 
also anfänglich zu viel und nachher bei steigendem Risico zu wenig 
eingezahlt wird, so muß jede versichernde Anstalt die überschüssigen 
Mehreinnahmen aus den vorhergehenden Jahren zur Deckung der 
Mindereinnahmen in den nachfolgenden Jahren als Prämienreserve 
(„reservirte Prämie") zurücklegen und kann jene nicht etwa sogleich 
als Dividende ausgeben. Der bei vorübergehender Versicherung 
zu leistende Prämiensatz wird dagegen hauptsächlich durch die 
Erheblichkeit der währenddem, z. B. während einer Seereise re., 
zu bestehenden Lebensgefahr mitbedingt. Mittels der in recht 
zeitig geleisteten Prämienzahlungen gemachten Ersparnisse aber 
erlangt der Versicherte die Gewißheit, daß er sicherlich, mag 
sein Leben noch so frühzeitig enden, den Seinigen oder sonst 
Jemandem, dem er verpflichtet ist, das versicherte Kapital 
unverkürzt zu hinterlassen vermag, falls er nicht den Anspruch 
auf dasselbe durch eigenes Verschulden, durch vorsätzliche oder 
mutwilligste Herbeiführung seines Todes re. verwirkt. Das 
Lebensversicherungswesen eröffnet somit nicht nur allen denjenigen, 
welche bei Lebzeiten ein ausreichendes Einkommen beziehen, ohne 
gleichzeitig ein die Zukunft der Angehörigen sicherndes Vermögen 
zu besitzen, die Möglichkeit, den einstigen Hinterlassenen ein 
aushelfendes Kapital oder mindestens die Mittel zur Deckung 
einer Schuld re. zu verschaffen, sondern erleichtert es auch Ver 
mögenderen, die einen Grundbesitz rc. an einen Einzelnen zu 
vererben wünschen, anderweit für entsprechende Ausstattung der
        <pb n="395" />
        i 
381 
§ 198. Consumtionsverbesserungen. 
%i)Ater ober iüugcreu Sö^ne gu forgcit, imb eiiblicß für peber« 
mann den mindestens theilweisen Wiederersatz des sonst mit dem 
Tode verlorengehenden „persönlichen Kapitals". ^ ^ „ 
Andere, der gewöhnlichen Versicherung für den Todesfall 
iw4qcbilbctc 2cbcnëD#d)eriW9ëemnd)tmi8eii m#cn eS außer. 
bein' Ißmincß, ß(i) fc# ober drillen bie icbgcttige erlangmß 
eines bestimmten Kapitals nach Erreichung eines gewiß en Alters 
oder nach Eintritt eines nur möglichen Ereignisses zu sichern. 
Derartiges vermittelnde Einrichtungen sind z. B. die Kinder- 
vcrsorguiigsanstalten und die Anssteucrkassen. Ersteie 
sichern Kindern gegen zu deren Gunsten geleistete Einzahlungen 
für den Fall der Erreichung eines bestimniten Alters, z. B. der 
Volljährigkeit, den baarcn Empfang einer vorausbedungenen 
Kapitalsumme, wogegen letztere in gleicher Weise die Aufbringung 
einer solchen Summe übernehmen, die an sich Verehelichende 
zum Zeitpunkte der Verheirathung oder an Ledigbleibende zur 
Zeit des Uebertrittes in ein gewisses Lebensalter auszuzahlen 
ist. Ebenso wird bei Benutzung verschiedener noch in der Aus 
bildung begriffener Arten der Unfallsversicherung. d. h. der 
aus bestimnlte Lebensgefahren beschränkten Lebensversicherung, 
ein Anspruch ans während Lebzeiten erfolgcude Auszahlung der 
vollen oder eines verhältnisjmäszigen Theils der Versicherungs 
summe, bezüglich einer angemessenen Entschädigung für Kurkosten 
und inzwischen entgangenen Erwerb erlangt, je nachdem der 
Unfall, z. B. ein Eisenbahnunfall %., zwar nicht den Tod, aber 
bleibende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, oder eine dessen 
Erwerbsfähigkeit schwächende Verstümmelung au einzelnen mehr 
oder weniger wichtigen Körpcrgliedern, oder nur leichtere 
Verletzungen zur Folge hatte. 
Besondere Hilfskassen, welche nach Weise der Renten- 
versicherungsanstalten, theilweise auch nach derjenigen der Lebens 
versicherungsanstalten, gegen Beibringung von zur Zeit des 
Erlverbs alls den: lausenden Verdienste leicht zu erübrigen en 
Ersparnissen für die Zeit der Hilfsbedürftigkeit bestimmte 
stützungen zusichern, demnach mit den § 129 erwähnten Hufs 
leihkassen (Rettungskassen) durchaus nichts gemein haben, gewähren 
einen vollkommeneren Ersatz für die immerhin ungeregelter 
gebliebenen Leistungen der ursprünglicheren Vereinigungen von 
Berufs- und Standesgenossen zu wechselseitiger Unterstützung, 
und können entweder durch die dabei zunächst Betheiligten selbst,
        <pb n="396" />
        382 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
die alsdann unter sich einen Hilfsverein bilden, durch Gemein 
den je., oder durch sich zur Leistung von Zuschüssen verpflichtende 
Großunternehmer zu Gunsten ihrer Arbeiter gegründet werden. 
Kassen dieser Art sind z. B., neben den vielfach durch Lebens 
versicherungen besser zu ersetzenden Grabkassen, die Kranken 
kassen, die gegen regelmäßige Beiträge in Krankheitsfällen 
entweder die Kosten der ärztlichen Hilfe und der Verpflegung 
übertrageil oder während der Dauer der Krankheit ein bestimmtes 
Krankengeld auszahlen, insbesondere aber die vielseitiger vor- 
sorgenden Arbeiterunterstützungskassen, wie z. B. die 
Hilfskassen größerer Fabriken für die Fabrikarbeiter, die Holz 
hauerhilfskassen für Waldarbeiter, und zumal die am frühsten 
entstandenen Knappschaftskassen für Bergleute. Letztere, die 
Bergknappschaftskassen, gewähren ihren vorübergehend 
oder bleibend anfahrsunfähig gewordenen Mitgliedern (Berg- 
knappschaftsverlvandten) und dereil Nachgelassenen theils ordentliche 
Unterstützungen (Bergknappschaftsgeld) anstatt Krankenlohns oder 
als Invaliden-, Wittwen- und Waisenpension, theils außerordentliche 
Unterstützungen in besonderen Unglücks- und Krankheitsfällen 
sowie durch Beiträge zum Schulunterricht der Bergmannskinder, 
zur Unterhaltung der Kuranstalten (Bergstiftsanstalten) für schwer 
verunglückte Bergarbeiter re., und gewinnen die Mittel hierzu 
neben etwaigen Vermögensnutzungen aus als Eintrittsgeld 
innegelassenem Wochenlohn, lohntäglich abgezogenen wöchentlichen 
Beiträgen (Büchsengeld) und diesen gleichkommenden Beiträgen 
der Grubenbesitzer (Supplemcntgelder), ferner aus zufälligeren 
Einnahmen von Strafgeldern und eines gewissen, bei gewerk 
schaftlichen Gruben durch Zugewährung eines Freikuxes (eines 
blos an der Ausbeute und nicht an der Zubuße teilnehmenden 
Gewerkcnantheils) eingeräumten Antheils an den bei Berggebäuden 
zur Vertheilung und Verrechnung kommenden Reinerträgen. 
# 199. 
Aus alledem erhellt nun schließlich noch, inwiefern 
es ii b e r h a u p t möglich ist, auf die Gestaltung 
der Consumtionsverhältnisse förderlich ein 
zuwirken, und daß dies weit lveniger unmittelbar dilrch 
Luxusverbote und Entziehung der Gelegenheit zu unwirth- 
schaftlichem Aufwande, als vielmehr mittelbar durch Beför 
derung einer günstigen Entwickelung derjenigen Verhältnisse
        <pb n="397" />
        § 199. Consumtionsverbesserungen. 
383 
rnmm 
eniļieijeii» , "r 1 ' ' 
der Menschen- und Völkerentwickelung zu dienen. 
&gt; 
weniger erreichen konnten, je mehr sie wirklich den Gebrauch 
W bekcffcnben 0ute3 be^mbcrten, mb W bc^albig« 
Erniedrigung allmählich ihre ursprüngliche Bedeutung gänzlich
        <pb n="398" />
        384 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
verloren. Im Ganzen leisten überhaupt alle luxuspolizeilichen 
Maßregeln weniger, als von ihnen erwartet zu werden pflegt, 
weil sie keineswegs der Neigung zur Genußsucht, sondern lediglich 
deren äußerer Bethätigung entgegentreten. Sehr viel mehr 
erzielen ferner selbst die länger bestehen gebliebenen und in das 
Gebiet der Sittenpolizei eingreifenden Anordnungen nicht, welche 
durch Untersagung gewisser Glücksspiele, Vorbehalt der Ertheilung 
von Schankconcessionen, Beschränkung der Abhaltung von Tanz- 
vergnügnngen re. die Gelegenheit und damit die Versuchung 
zu nnwirthschaftlicher Verzehrung zu vermindern suchen, obgleich 
deren äußerliche Einhaltung eher durchzusetzen ist. Dieselben 
entsprechen zeitlich in Folge bestimmter Entwickelungszustände 
vorhandenen Bedürfnissen, werden aber ebenfalls mit weiteren 
Fortschritten der sittlichen Kultur vcrhältnißmäßig entbehrlicher. 
Ein Beispiel dafür, wie dergleichen Ziele sich alsdann in beson 
deren Fällen, in denen Abhilfe recht noth thut, auch auf dem Wege 
der Selbsthilfe verfolgen lassen, bieten die Mäßigkeitsvereine dar. 
Mit ungleich größerem Erfolge kann dagegen mittelbar in 
der oben angedeuteten Weise ans Art und Richtung der Con- 
sumtion eingewirkt werden, namentlich also vermittelst Herbei 
führung förderlicher Vorbedingungen für das Eintreten von 
Consumtionsverbesserungen, die ihrerseits theils durch Be 
günstigung einer gedeihlichen Entwickelung mancher bereits im 
Vorhergehenden erwähnter Verhältnisse und Einrichtungen, theils 
durch Hinwegräumung derjenigen Hindernisse zu ermöglichen 
ist, welche dem Zumdurchbruchkommen einer angemesseneren 
Gestaltung der Bedürsnißbefriedigung etwa noch entgegenstehen. 
Die Beseitigung desfallsiger Hindernisse aber wird erreicht z. B. 
durch zweckmäßige Handhabung der Armenpflege, durch echte 
Wirthschaftlichkeit bei der Verarmung vorbeugen wollender Hilfe 
leistung, bei mildthätiger Unterstützung arbeitsunfähiger und 
aufhelfender Rettung erwerbsfähiger Armen re., und insbesondere 
endlich auch durch alle Bestrebungen und Maßnahmen, welche 
geeignet sind, mittels vernünftiger Volksbildung, geläuterter 
religiöser Erziehung der Jugend re. die mit verblendetem Sich- 
gehenlassen verbundene sinnliche Rohheit zu bannen, die Befähigung 
zur Selbstbeherrschung sowie zum Einhalten kluger Mäßigkeit zu 
verallgemeinern, und vermöge sittlich veredelnder Einflüsse die 
wirthschaftliche Gesittung zu heben, deren Urquelle auf einem 
nicht mehr der Wirthschastslehre zugehörigen Gebiete entspringt.
        <pb n="399" />
        Sachregister. 
[Sic Ziffern verweisen auf die Seiten.] 
Ablösungskassen 247 
Abrechnen 226 
Absatz 172 
Absatzstockung 336 
Accordarbeit 102 
Ackerbauproletariat 136. 347 
Affectionswerth 24 
Aktiengesellschaft 151 
Altersrente 378 
Altersverhältnisse 342 
Angebot 182 f. 188. 257 
Antheilslohn 103 
Anweisung 227 
Anzeigeverkehr 251 
Arbeit 10. 09 ff. 
— deren Beweggründe 100 
_ Emancipation 137 
— „ Gebrauchswerth 288. 
290. 293 
— „ Productionskosten 285. 
293 f. 
Arbeiterunterstützungskassen 382. 
Arbeitsangebot und -Nachfrage 
290. 294. 299 f. 
Arbeitseinstellungen 303 
Arbeitskraft 107 ff. 
SkMtSli# 38. 284,1 
— dessen Bestimmgrunde 285 ff. 
_ ", $ö5e 292 M. 
Schober, VolkswirihschaMehre. 
Arbeitsproductenpreis 197. 300 
Arbeitstheilung 110 ff. 
Arbeitstrieb 106 
Arbeitsvereinigung HO 
Arbeitszweige 99 
Armenpflege 302. 384 
Armuth 27. 109. 329. 351 
Association 69 ff. 140 
Associöschaft 149 
Aufwandsordnungen 383 
Aussteuerkassen 381 
Auswanderung 344 
aargeschäft 223 
anken 238 ff. 244 
ankgeschäste 240 
anknoten 229. 231 s. 241 f. 
arren 207 
aulichkeiten 117 
edarf 4 
ledürfnisse 3. 100 , 
iegründungs - Kreditanstalten 
246 
iergbau 32. 55 
Zergknappschastskassen 382 
Zergrente 279 
Zerussarten 32 
Zetriebskreditanstalten 246 
Zevölkerung 338 
25
        <pb n="400" />
        386 
Sachregister. 
Bevölkerung, deren Bewegung 
342. 345 
— deren Größe 338 
Boden 92 ff. 
Bodenbenutzung 276 
Bodenmeliorationen 117 
Bodenproductenbedarf 275 
Bodenproductenpreise 276 
Börsen 256 
Buchführung 263 
Circulation 172 
Circulationsmittel 202 
Commandite 311 
Communicationsmittel 250 ff. 
CommuniSmus 69 ff. 104 f. 
Concurren; 15. 175 ff. 200 
Concurrenzverhältnisse 181 
Consumtion 11. 330 
— deren Förderung 382 
— „ Geartetheit 347 ff. 
— „ Größe 335 ff. 
— „ Reproductivität 332 
— „ Richtung 350 
— „ Verhältnißmäßigkeit 
335 
Consumtionsveränderungen 354 
Consumtionsverbesserung 371 ff. 
Consumvereine 162. 371 s. 
Depositengeschäft 240 
Dienstleistungen 99 
— deren Preis 197 
— persönliche 33 
Differentialtarife 253 
Diskontogeschäft 243 
Doppelwährung 209. 236 
Durchschnittspreise 180 
(Edelmetalle 205 
— deren Gebrauchs- und Tausch 
werth 206. 214 
— „ ProductionSkosten 214. 
216 
Effectengeschäft 244 
Eigennutz 29 
Eigenthum 131 
Einkommen 261 ff. 
— abgeleitetes und ttrspriing- 
Ü# 263 
— freies und nothwendiges 265 
— ordentliches und außerordent 
liches 265 
Einkommenszweige 39. 268 
— deren Bezug im natürlichen 
und ausbedtlttgenen 
Betrage 270 
— „ gegenseitiges Berhält- 
# 323 ff. 
Einlösungsfond 231. 242 
Einnahme 262 
Einwanderung 344 
Einzelunternehmungen 147 
Eisenbahnen 251. 253 
Empfängerlohn 294 
Entdeckungen und Erfindungen 
99. 
Ertrag 261 
Erwerb 29 
Erwerbsfähigkeit 145 ff. 
Erwerbskapital 121 
Erwerbsmittel 30. 88 f. 
Erwerbsgenossenschaft 157 
Erwerbsverzehrung 331. 333 
Erwerbswirthschaft 31 
Erlverbszweige 32 
Expropriation 25. 136 
Feuerversicherung 363 
Finanzwissenschaft 49 
Fischerei 32. 95 
Flußtransportversicherung 369 
Fossilien (Mineralien) 88 
— deren Preis 197 
Freihandelspolitik 66 ff. 
Freiheit, persönliche 131. 139 
Freizügigkeit 137 
Frohnarbeit 101
        <pb n="401" />
        « 25* 
Sachregister. 
387 
Garantiefond 238. 361 
Gattungswerth 23 
Geberlohn 294 
Gebrauchskapital 121 
Gebrauchstheilung und -Ber 
einigung 169 ff. 372 
Gebrauchswerth 16 ff. 
Geburtenoerhältniß 341 
Gedingelohn 102 
Gefahr 141. 183. 296 ff. 
Gefahrklaffen 358 f. 
Geld 21. 202 ff. 
Geldangebot und -Nachfrage 212 
Geldgebrauch 202 
Geldgüter 204 
Geldmangel 212 
Geldpreise 21 
Geldwechslergeschäft 240 
Geldwerth 219 
Geldwerthsveränderungen 218. 
236 
Gemeinsinn 29 
Gemeinwirthschaft 69 
Genußmittel 30. 87 ff. 
Genußverzehrung 331. 333. 335 
@610^ 117 
®#äftgkebit 223 f. 
Geschästskreditanstalten 247 
Gesellschaft, offene 149 
süüe 150 
Gesellschaftswissenschaft 69 
Getreidepreise 190. 196. 222 
Getreideernte 222 
Gewässer 94 
Gewerbe (Gewerbssleiß) 32. 55. 
59. 61. 130 
Gewerbefrciheit 137 
Gewerbserzeugnisse, deren Preis 
192. 197 
Gewerkschaft 155 
Gewinnanteil 103. 150 ff. 320 
Giro 227 
Girogeschäft 241 
Glasoersicherung 370 
Gold 205. 216 
Goldwährung 209 
Grabkassen 382 
Grundeigenthum 132. 137 
Grundkreditanstalten 245 
Grundrente 38. 270 ff. 
— deren Entstehen 271 
— „ Bestimmgründe 273 
— „ 278 
— „ nachhaltige Verände 
rungen 279 
Grundstücke 88 ff. 
Grundstücksbeschaffenheit 274 
Grundstücksertrag 270 f. 
Grundstückslage in wirtschaft 
licher Beziehung 274 
Grundstückspreis 282 ff. 
Grundstücksverbefferungen 117. 
281 
(SRmteW) 250 
Güter 5 ff. 
— äußere und innere 6 
— freie 8 
— körperliche und unkörperliche 7 
— persönliche und sachliche 6 
— wirtschaftliche 30 
Gütereigenschast 5 
Gütererlangung 9 
Gütergemeinschaft 71. 133 
Gütertransport 251 
Güterumlauf 14. 172 
— dessen Entwickelung 174 
Güterubertragung 99 
Gütervertheilung 14. 261 
Hagelversicherung 365 
Handarbeiten 99 
ßanbel 32. 54 ff. 124 
Handelsbilanz 57 
Handelscompagnien 55 
Handelsfreiheit 66 
Handelskrisis 336 
Handelsleute 172 ff. 198 
Handelsverträge 57 
Hauptstoffe 117 
Hauswirtschaft 31
        <pb n="402" />
        388 
Sachregister. 
ßüfglaffm 381 
246 
##ftoffe 119 
Holzpreise 191. 196 
Hypothekenbanken 246 
Hypothekengeschäft 243 
Hypothekenversicherung 369 
Hypothekenwesen 250 
3agb 32. 98 
Jahrmärkte 255 
Jmmobiliar-Kreditanstalten 245 
Jmmobiliar-Versicherung 363 
Jncassogeschäst 242 
Invalidenrente 378 
Ķameralwissenschaft 47 
Kapital 116 ff. 
— stehendes 123 
— todtes 122 
— umlaufendes 123 
— unkörperliches 120 
Kapitalbestandtheile 116 
Kapitalbildung 124. 305 
Kapitaleigenthum 134 
Kapitaleintheilung 121 
Kapitalnntzung 305 
— deren Angebot und Nachfrage 
308 
— „ Gebrauchswerth 307 
— „ Productionskosten 306 
Kapitalvermehrung und -Ver 
minderung 125 
Kapitalwirksamkeit 127 
Kapitalzins 38. 304 ff. 
— dessen Bestimmgründe 306 ff. 
— „ 310 ff. 
Kinderversorgungsanstalten 381 
Klima 91 
Kolonien 55. 345 f. 
Kommanditaktiengesellschaft 150 
Konnnanditges ells chaft 149 
Kontokorrentgeschäft 242 
Kopfarbeiten 99 
Krankenkassen 382 
Kredit 223 ff. 
— dessen Wirkungen 225 
Kreditanstalten 238. 244 ff. 248 
Kreditförderungsinittel 238 ff. 
Kreditfristen 224 
Kreditgesetze 249 
Kreditgewährung 223 f. 
Kreditvereine 246 
Kreditzahlungsmittel 226 ff. 
Kulturland 117 
! Kupfer 205. 208 
i Kurantiminze 208 
Bandes-Kreditanstalten 246 
I Landes - Versicherungsanstalten 
362 
I Landtransportversicherung 369 
I Landwirthschaft 32. 65 f. 132 f. 
144 f. 
Lebensdauer 342 
Lebensversicherungsanstalten 379 
Legirung 208 
Leibrenten 378 
Leihanstalten 246 
Leih- (oder Lonibard-sGeschäft 243 
Liebhaberwerth 24 
Lieferungsgeschäft 223. 257 
Lohnerhöhungen 301 
Löhnungsweise 101 
Lohntaxen 302 
Lohnverabredungen 303 
Lohnverbürgung 304 
Luxus 348 
Luxusgesetzgebung 383 
Luxussteuern 383 
Luxusverbote 382 
Markt 15 
Marktpreis 22. 180 ff. 257 
Marktwesen 255 
Maschinen 117 
Maßwesen 258 
Mäkler 175. 258 
Meliorationskassen 247 
Merkantilsystem 53
        <pb n="403" />
        Sachregister. 
389 
255 
Metallfundation 232 
SMetaUgelb 205 
Metallgeldbedarf 211 
Metallgeldwerth 212. 220 
Mobiliar-Kreditanstalten 246 
Mobiliarversicherung 363 
Monopol 56. 175 
Monopolpreise 194 
205 
Münzen 207 
mnafuG 208 
Münzsystem 209 
9Wtdße 181 ff. 187. 256 
Nachrichtentransport 251 
Natur 87 ff. 
Naturalpreise 21 
Naturbeschaffenheit 89 
Naturgaben 87 
Naturkräfte 87 
Normalpreis 187. 199 f. 
Nothpreise 194 
Nutzverzehrung 330 
Occupation 9 
Occupationsarbeit 99. 196 
Oekonomie 48 
Ņû#mfe 282 ff. 
Papiergeld 229 ff. 
— dessen Nützlichkeit 234 
— „ 236 
— „ SBertŞ 230 
Papiergeldbedarf 233 
Papiergcldpreise 237 
Papiervaluta 230 
Partnerschaft 160 
Patronage 302 
Pauperismus 329 
Pensionskassen 378 
Personalkredit 224 
Personentransport 251 
Physiokratisches System 58 
Politik 49 
Prämie 360 
ŞreiS 20. 180 ff. . 
— dessen Bestimmgrunde 180 ff. 
Preisgleichheit und -Gleichmäßig 
keit 192 
Preismaße 220 ff. 
Preisregeln 185 ff. 
Preisrevolntion 219 
Preisschwankungen 187 ff. 
Preisstetigkeit 198 
Preistaxen 200 
Preisunterschiede 192 
Preisveränderungen 185. 195 ff. 
Privatpapiergeld 229 
Privatunternehmung 147 
Privilegien 56. 175 
Product 10 
Production 9. 85 
— im Großen 144 ff. 
Productionskosten 182.184.187. 
200. 261. 267 
Productionsmittel 10. 87 
— deren gegenseitiges Verhält- 
# 129 ff. 
— Zusammenwirken 129. 
139 ff. 
Productionstheilung und -Ver 
einigung 163 ff. 
Productionsverfahren 131. 186 
Produktionsweise 131. 147 ff. 
Productivgenoffenschasten 158 f. 
Productivité 88 
Proletarier 329 
Ouantitätswerth 24 
Nealkredit 224 
27. 53 ff. 329. 351 
Reinertrag 262 
Nemedium 208 
Nentenbanken 247 
Rentenversicherungsanstalten 377 
Reproduktionskosten 183 
tifico (Bagn# 141 ff. 153 
Risicoprämie 305
        <pb n="404" />
        390 
Sachregister. 
Rohertrag 261 
Rohstoffe 32 
Rohstoffproduction 98 
Rückversicherung 370 
Sachgüter 7 
Sachpreis 220 
Satzung 250 
Schadenabwendung 354 ff. 
Schadenverhütung 355 
Schadenversicherung 356 fs. 
Scheidemünze 208 
Scheidepapiergeld 236 
Schlagschatz 208 
Schuldgesetze 249 
Schutzsollsystem 67 ff. 
Sclaven 137 
Sclavenarbeit 101 
Seeversicherung 368 
Silber 205. 216 f. 
Silberwährung 210 
Smithianismus 62 ff. 
Socialdemokratie 81 ff. 
Socialismus 69 ff. 75 ff. 
Sonderwerth 24 
Sparanstalten 374 ff. 
Sparkassen 374 
Sparvereine 372 
Sparversicherungsanstalten 37 6 f. 
Specialmärkte 255 
Sperrsystem 57 
Staat 35. 43. 266 
Staatsactivvermögen 267 
Staatsanleihen 353 
Staatsbanken 240 
Staatsconsumtion 352 
Staatseinwirkung 41. 57 
©taatSkebü 238. 352 
Staatspapiergeld 229. 232. 234 
Staatsschatz 267 
Staatsunternehmungen 66. 267 
Staatswirthschaftslehre 49 
Staatswiffenschaft 47 
Statistik 46 
Sterblichkeitsverhältniß 341 
Steuern 266 
Steuerfnndation 232 
Stoffe 87 
Stoffverarbeitung 99 
Stücklohn 102 
Tantième 103 
Tausch 12 
Tauschgütcr 14 
Tauschhandel 183. 203 
Tauschmittel 202 
Tauschverkehr 14. 20. 164 
Tauschvorräthe 120 
Tauschwerkzeug 202. 220. 225 
Tauschwerth 19 f. 
Tontinen 378 
Transportgewerbe 251 
Transportmittel 251 
Transportversicherung 368 
Ileberproduction 337 
Uebervölkerung 339. 343 
Ueberweisen 226 
Umsatz 172 
Umsatzmittel 254 ff. 
Unsallsversicherung 381 
Unfreiheit 137 ff. 
llnte#Itgbebarf 285. 292 
Unterhaltskosten 286. 
Unterhaltsmittel 119. 339 
Unternehmer 140 
Unternehmereinkommen 318 ff. 
Unternehmergewinn 319 
Unternehmungen 141 ff. 
— gemeinwirthschaftüche 148 
— gesellschaftliche 148 
— speculative 147 
Untcrnehmungsform 147 
Urgewerbe 32 
Usanzen 258 
Verarbeitungsgewerbe 32 
Verarmungsursachen 329. 356, 
383 
Verbrauchsvorräthe 121
        <pb n="405" />
        Sachregister. 
391 
Vergesellschaftung 138 
Verhältnisse zu Personen oder 
Sachen 7 
Verkehr 13 
Verkehrsgewerbe 32 
Verkehrsgüter 14 
Verlustgefahr 357 ff. 
Verlustverzehrung 331 
Vermögen 25 ff. 
— dessen Größe 26 f. 
Vermögensschatzung 28 
Vermögensvertheilung 328 
Veröffentlichungsmittel 251 
Verschwendung 348 
Versendbarkeit 173 
Versicherungswesen 356 
Versicherungsprämie 357. 359 
Versorgungsanstalten 379 
Verwandelungsstoffe 119 
Vieh 119. 205 
Viehpreise 191. 196 
Viehversicherung 367 
#oHSbi#ßkü 338. 343 
Volkseinkommen 265 
— dessen Verkeilung 268.326 ff. 
Volksvermehrung 339 
Bolksvermögen 25 
Volkswirthschaft 35 ff. 
— deren Förderung 39 ff. 
— » ®efe%e37 
Volkswirthschaftslehre 45 
— deren Eintheilnng 83 
— „ Entwickelungsgang 52 f. 
Borschußkassen 248. 375 
Vorschußvereine 247 
Waaren 14. 172 
— deren Circulationsfähigkeit 173 
Waareuauetionen 256 
Währung 209 
Waisenkaffen 378 
Waldrente 279 
9Bc#l 227 
I Wechselgeschäft 243 
Wechselkurs 228 
I 228. 250 
! Wegeanlagen 251 
! %Beibemrbeit287. 293. 302. 352 
Weltwirthschaft 37 
Werkzeuge 117 
Be# 15 ff. 
— abstracter 23 
— concreter 24 
— gemeiner 23 
Werthsmaßstab 202. 220 
Werthszerstörung 331 
%Büb 8. 88 
29 ff. 
Wirtschaftlichkeit 85. 330 
Wirthschastsgenossenschast 157 
Wirthschaftslehre 49 
Wirthschaftspolitik 57 f. 
j Wittwenkassen 378 
Wochenmärkte 255 
. Wohlfahrtseinrichtungen 106 
%Bo#Anb 329. 351 
Wuchergesetze 315 
Wucherpreise 195 
Zahlungsfähigkeit 182. 185 
— der Arbeitskäufer 288 • 
— „ Grundstücksbegehrer 283 
— „ Kapitalbenutzer 308 
Zahlungshäuser 227 
, ¿#1iia0mittel 207. 229 
! Zeitlohn 101 
Zinsfuß 306 
— dessen Ausgleichung 310 
— „ Schwankungen 311 
— „ Sinken 313 
Zinstaxen 315 
Zollsystem 56 
Zwangskurs 229 
Zwangspapiergeld 229 
Zwangsversicherung 363.
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        Druck von I. I. Weber in Leipzig.
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        November 1883 
Jnr Verlage des Unterzeichneten sind erschienen und durch alle 
Buchhandlungen zu beziehen: 
Austrikrtc Katechismen.! 
Belehrungen ans dem Gebiete 
dcr 
Wissenschän, Künste und Gewerbe. 
Ackerbau. Zweite Auflage. — Katechismus des praktischen Ackerbaues. 
Von Dr. Wilh. Hamm. Zweite, gänzlich umgearbeitete, bedeutend vermehrte 
Auflage. Mit 100 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 50 
«Ackerbauchemie. Sechste Auflage. — Katechismus dcr Ackerbauchemie, 
dcr Bodenkunde und Diingerlchre. Sechste, gänzlich umgearbeitete, bedeutend 
vermehrte Ailflage. Mit vielen in den Text gcdnlcktclt Abbildungen. 
' [Unter der Presse. 
Ästhetik. — Katechismus der Ästhetik. Belehrungen über die Wissen 
schaft vom Schönen und dcr ànsi. Von Robert Prölß. M. 2. 50 
Algebra. Zweite Auflage. — Katechismus der Algebra, oder die Grund- 
(eW ber aKgcntelncn %r#netK. Bon grtcbr. Herrmann. »oettc 
Auflage, vermehrt und verbessert von K. F. Heym. Mit 8 in den Text 
gedruckten Figuren und vielen Übungsbeispielen. M. l. 50 
Arithmetik. Zweite Auflage. — Katechismus der praktischen Arithmetik. 
NiirageMte* Be## ber MecSenapft für Beerebbe nnb Bemcnbe. Bon 
E. Schick. Zweite, umgearbeitete imb vermehrte Auflage, bearbeitet von 
Ma; Meyer. 3". 2 
«Astronomie. Sechste Auflage. - Katechismus dcr Astronomie. Be 
lehrungen über den gestirnten Himmel, die Erde und den Kalender. Von Dr. 
Ģ. A. Fay n. Sechste, verbesserte und vermehrte Auflage, bearbeitet von Dr. 
Ad olph Drechsler. Mit einer Sternkarte und 145 in den Text gedruckten 
Abbildungen. 2 ' 50 
«Auswanderung. Sechste Auflage. — Kompaß siir Auswanderer nach 
Ungarn, Rumänien, Serbien, Bosnien, Polen, Rußland, Algerien, der Kap- 
Colonic, nach Australien, bett Samoa-Inseln, ben sÜb- und ntittelamertkamscheu 
Staaten, ben MefUnblWen 3n(eln, Meiüo, ben Bcrctnlgtcn Staaten bon 
Nordamerika und Canada. Von EduardPelz. Sechste, völlig umgearbeitete 
Auflage. Mit 4 Karten und einer Abbildung. 1 - 50 
«Baukonstruktiouslehre. — Katechismus dcr Baukonstruktionslehrc. 
Mit besonderer Berücksichtigung von Reparaturen und Umbauten. Von 
Walter Bange. Mit 208 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2. 50 
jBT Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenen Bändchen zu haben.
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        2 Illustrierte Katechismen. 
"Baustile. Siebente Auflage. — Katechismus der Baustile, oder Lehre der 
architektonischen Stilarten von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. 
Von Dr. Ed. Freiherrn von Sacken. Siebente, verbesserte Auflage. Mit 
einem Verzeichnis von Kunstausdrticken und 108 in den Text gedruckten Ab 
bildungen. Ai. 2 
Btbliothekenlehre. Dritte Auflage. — Katechismus der Bibliothekenlehre. 
Anleitung zur Einrichtung und Verwaltung von Bibliotheken. Von Dr. I u l. 
P e tz h o l d t. Dritte, verbesserte Auflage. Mit 17 tn den Text gedruckten 
Abbildungen und 15 Schrifttafcln. M. 2 
Bienenkunde. Zweite Auflage. — Katechismus der Bienenkunde und 
Bienenzucht. Von G. Kirsten. Zweite, verbesserte Auflage. Mit 47 in den 
Text gedruckten Abbildungen. M. 1 
"Bleicherei, Färberei und Zeugdruck. Zweite Auflage. — Katechismus 
der Bleicherei, Färberei und des Zeugdrucks, oder Lehre von der chemischen 
Bearbeitung der Gespinstfasern. Von Herrn. Grothe. Zweite, umgearbeitete 
Auflage. Mit vielen in den Text gedmcktcn Abbildungen und mehreren Tafeln 
Zeugproben. (Unter der Presse. 
Börsengeschäft. Zweite Auflage. — Katechismus des Börsengeschäfts, 
des Fonds- und Aktienhandels. Von Hermann Hirsch bach. Zweite, 
gänzlich umgearbeitete Auflage. M. i. 50 
Botanik. — Katechismus der Allgemeine» Botanik. Bon Prof. Dr. 
Ernst Hallier. Mit 95 in den Text gedmcktcn Abbildungen. M. 2 
Botanik, landwirtschaftliche. Zweite Auflage. — Katechismus der land 
wirtschaftlichen Botanik. Von Karl Müller. Zweite, vollständig um 
gearbeitete Auflage von R. Herrmann. Mit 4 Tafeln und 48 in den 
Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 50 
"Buchdruckerkunst. Vierte Auflage. — Katechismus der Buchdrucker- 
kunst und der verwandten Geschäftszweige. Von C. A. Franke. Vierte, 
vermehrte und verbesserte Auflage, bearbeitet von Alexander Waldow. 
Mit 42 in den Text gedmcktcn Abbildungen und Tafeln. M. 2. 50 
"Buchführung. Dritte Auflage. — Katechismus der kaufmännischen Buch 
führung. Von Oskar Klemich. Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. 
Mit 7 in den Text gedmckten Abbildungen und 3 Wechselformularen. M. 2 
"Buchführuug, landwirtschaftliche. — Katechismus der landwirtschaft 
lichen Buchführung. Von Prof. K. Birnbaum. M. 2 
"Chemie. Fünfte Auflage. — Katechismus der Chemie. Von Prof. Dr. H. 
Hirzel. Fünfte, vermehrte Auflage. Mit vielen in den Text gedruckten 
Abbildungen. (Unter der Presse. 
"Chemikalienkunde. — Katechismus der Chemikalienkunde. Cine kurze 
Beschreibung der wichtigsten Chemikalien des Handels. Von Dr.®. Heppe. M. 2 
"Chronologie. Dritte Auflage. — Kalenderbnchlein. Katechismus der 
Chronologie mit Beschreibung von 33 Kalendern verschiedener Völker und 
Zeiten. Von Dr. Adolph Drechsler. Dritte, verbesserte und sehr ver 
mehrte Auflage. M. i. 60 
"Dampfmaschinen. — Katechismus der stationären Dampfkessel und 
Dampfmaschinen. Ein Lehr- und Nachschlagcbüchlcin für Praktiker, Techniker 
und Industrielle. Von Ingenieur Th. Schwartze. Mit 165 in den Text 
gedruckter und 8 Tafeln Abbildungen. M. 2. 50 
tWä" Gebunden sind zurzeit nur dte mit * versehenen Bändchen zu haben.
        <pb n="409" />
        Illustrierte Katechismen. 
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-ssoæasss&amp;sgst 
den Text gedruckten Abbildungen. _ . %V.' 
«Ethik. — Katechismus der Sitteulehre. Bon Llo. Dr. Ņr^edrich 
«Karbwärenkunde. - Katechismus der Karbwarenkunde. Bon 0^S. 
SÄT 9 “ . »«-»«¿5 
v. Rida. Mit 124 in ben Text gedruckten Abbildungen. _ 2 
- Ka,-«mnS d» »k-»!U«&gt;. «»" «- ķ'„"-àļ,-r-itu»». 
■srst ä“ Ä »zr'p 
und 40 in ben Text gedruckten Abbildungen. ,J" ö “ 
sehr verbesserte und vermehrte Auflage. , .. " ' ; ° 
’Sas 1 sTvB'a sssr &gt;m “ 
at** Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenen Bändchen zu haben.
        <pb n="410" />
        4 
Illustrierte Katechismen, 
»Geographie, mathematische. — Katechismus der mathemat. Geographie. 
Von Dr. Ad. Dre chSler. Mit 113 in den Text gcdr. Abbildungen. M. 2. go 
Geologie. Dritte Anflöge. — Katechismus der Geologie, oder Lehre vom 
innen: Bau der festen Erdkruste und von deren Bildungsweise. Von Prof. 
Bernhard v. Cotta. Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit DO 
in den Text gednickten Abbildungen. M. 1. DO 
»Geometrie, analytische. — Katechismus der analytischen Geometrie. 
Von Dr. Max Friedrich. Mit G6 in den Text gedr. Abbild. M. 2. 40 
Geometrie. Zweite Auflage. — Katechismus der ebenen und räumlichen 
Geometrie. Von Prof. Dr. K. Ed. Zehs ch c. Zweite, vermehrte und ver 
besserte Auflage. Mit 209 in dm Text gedruckten Figuren und 2 Tabellen 
zur Maßverwandlung. M. 2 
Gesangskunst. Dritte Auflage. — Katechismus der Gesangskunst. Voi» 
F. Sieber. Dritte, verbesserte Auflage. Mit vielen in den Text gedruckten 
Notenbeispielen. M. 1. DO 
Geschichte s. Weltgeschichte. 
Geschichte, deutsche. — Katechismus der deutschen Geschichte. Bon 
Dr. Wilh. Kentzler. M. 2. DO 
Gesundheitslehre s. Makrobiotik. 
»Girowesen. — Katechismus des GirowesenS. Bon Karl Berger. 
Mit 21 Geschäfts-Formularen. ' M. 2 
»Handelskorrespondenz. — Katechismus der kanfm. Korrespondenz in 
deutscher Sprache. Von C. F. Fi nd ei sen. M. 2 
»Handelsrecht. Zweite Auflage. — Katechismus des deutschen Handels 
rechts, nach dem Allgem, Deutschen Handelsgesetzbuche. Von Rcg.-Rat Robert 
Fischer. Zweite, umgearbeitete Auflage. M. 1. DO 
Handclswissenschaft. Fünfte Auflage. — Katechismus der Handelswissen 
schaft. Von K. Arcnz. Fünfte, verbesserte und vermehrte Auflage. M. i. 50 
»Heizung, Beleuchtung und Ventilation. — Katechismus der Heizung, 
Beleuchtung und Ventilation. Von Ingenieur Th. Schwartz e. Mit 159 
in den Text gedruckten Abbildungen. M. 3 
»Heraldik. Dritte Auflage. — Katechismus der Heraldik. Grundzüge 
der Wappenkunde. Von Dr. Ed. Frcih. ». Sacken. Dritte, verbesserte 
Auflage. Mit 202 in den Text gednickten Abbildungen. M. 2 
Hufbeschlag. Zweite Auflage. — Katechismus des Hufbeschlages. Zum 
Selbstunterricht für jedermann. Von E. Th. Walther. Zweite, ver 
mehrte und verbesserte Auflage. Mit 67 in den Text gcdr. Ilbbild. M. 1. 20 
Hüttenkunde. — Katechismus der allgemeinen Hüttenkunde. Bon Dr. 
E. F. Dürre. Mit 209 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 4 
Kalenderbüchlein s. Chronologie. 
Kalendcrklnlde. — Katechismus der Kalenderknnde. Belehrungen über 
Zeitrechnung, Kalenderwesen und Feste. Von O. Freih. v. R eins ber g - 
Düringsfeld. Mit 2 in den Text gednickten Tafeln. M. i 
Kindcrgartnerei. Zweite Auflage. — Katechismus der praktischen Kinder 
gärtneret. Von Fr. Seidel. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. 
Mit 85 in den Text gedruckten Abbildungen. M. i. 20 
»Kirchengeschichte. — Katechismus der Kirchengeschichte. Bon Llo. Dr. 
Friedrich Kirchner. • M. 2. 50 
¿*25* Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenen Bändchen zu haben.
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        Illustrierte Katechismen. 
»Klavierspiel. — Katechismus des Klavicrspiels. Von Franklin 
Taylor, deutsch von Mathilde Stegmayer. Mit vielen in den Text 
gedruckten Notcnbeispielen. }• 50 
»Kompositionslehre. Vierte Auflage. — Katechismus der Kompos,trous- 
kW. %oit «gros. g. G. So Be. %tcrtc, bctB#ttc m#oe. Mit Bielen ln 
den Text gedruckten Musikbeispicleu. M. 2 
Korrespondenz s. Handelskorrespondenz. 
* Kriegsmarine, Deutsche. — Katechismus der Deutschen Kriegsmarnrc. 
Von Prem.-Lient. G g. Pavel. Mit 3 Abbildungen. M. 1. 50 
»Kulturgeschichte. — Katechismus der Kulturgeschichte. Don S. 3. 
»Kunstgeschichte. Zweite Auflage. — Katechismus der Kunstgeschichte. 
Von Bruno Bucher. Zweite, verbesserte Auflage. Mit vielen in den Text 
gedruckten Abbildungen. sUnter der Presse. 
Litteraturgeschichte. ZtveiteAuflage. — Katechismus der allgemeinen 
Litteraturgeschichte. Von Dr. Ad. Stern. Zweite, durchgesehene 
»Litteraturgeschichte, deutsche. Sechste Auflage. — Katechismus der 
deutschen Litteraturgeschichte. Von Obcrschulrat Dr. P a n l M ö b i u §. Sechste, 
vervollständigte Auflage. _ ^ ^ 
»Logaritlnnen. — Katechismus der Logarithmen. Don M a r M e y e r. 
Mit 3 Tafeln Logarithmen und trigonometrischen Zahlen und 7 in den Text 
I gedruckten Slbbildungen. M. 2 
»Logik. — Katechismus der Logik. Bon Llo. Dr. Fricdr. Kirchner. 
Mit 36 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2. 50 
« Lustfeuerwerkerei s. Feuerwerkerei. 
Makrobiotik. Dritte Auflage. — Katechismus der Makrobiotik, oder der 
Lehre, gesund und lange zu leben. Von Dr. med. H. Kleuck c. Dritte, durch 
gearbeitete und vcrm. Auflage. Mit 63 in den Text gedr. Abbildungen. M. 2 
Marine s. Kriegsmarine. 
»Mechanik. Zweite Auflage.— Katechismus der Mechanik. Don P h. H u b e r. 
Zweite, verbesserte Auflage. Mit 152 in den Text gedruckten Figuren. M. 2 
Meteorologie. Zweite Auflage. — Katechismus der Meteorologie. Don 
Hetnr. Gretschel. Zweite, verbesserte und vermehrte Auflage. Mit 53 
in den Text gedruckten Abbildungen. M.^l. 50 
»Milchwirtschaft. — Katechismus der Milchwirtschaft. Don Dr. Gugen 
Werner. Mit 28 in den Text gedruckten Abbildungen. sllutcr der Presse. 
Mineralogie. Dritte Auflage. — Katechismus der Mineralogie. Don 
Prof. Dr. G. Leonhard. Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 
150 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 20 
Mnemotechnik s. Gedächtniskunst. 
»Musik. Zweiundzwanzigste Auflage. — Katechismus der Musik. Erläute 
rung der Begriffe und Grundsätze der allgemeinen Musiklehre. Von Prof. 
I. C. Lobe. Zwetundzwanzigste Auflage. M. 1. 50 
Musikgeschichte. — Katechismus der Musikgeschichte. Bon R. M u si 0 l. 
Mit 14 tu den Text gedruckten Abbildungen und 34 Notenveispielen. M. 2 
»Musikinstrumente. Vierte Auflage. — Katechismus der Musikinstrumente. 
Von F. L. Schubert. Vierte, yerbesserte und vermehrte Auflage, bearbeitet 
von Rob. Musiol. Mit 62 in den Text gedr. Slbbildungen. M. 1. 50 
''V. 
JtS“ Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenciKVändchen zu haben.
        <pb n="412" />
        Illustrierte Katechismen. 
6 
»Mythologie. Vierte Auflage. — Katechismus der Mythologie aller 
Kulturvölker. Von Prof. Dr. I o h a u n e S M i n ck w i tz. Vierte Auflage. Mit 
72 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2. 50 
Naturlehre. Dritte Auflage. — Katechismus der Naturlehre, oder 
Erklärung der wichtigsten physikalischen und chemischen Erscheinungen des täg- 
lichen Lebens. Nach dem Englischen des Dr. C. E. Brewer. Dritte, von 
Heinrich G r et s ch e l umgearbeitete Auflage. Mit 55 in den Text gedruckten 
Abbildungen. M. 2 
Nivcllierkunst. Zweite Auflage. — Katechismus der Nivellterkunst. Mit 
besonderer Rücksicht auf praktische Anwendung bei Erdarbeiten, Bewässerungen, 
Trainieren, Wiesen- und Wegebau ec. Bon Fr. Herrmann. Zweite, 
vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 56 in den Text gedruckten Figuren. 
M. 1. 20 
»Nntzgärtncrci. Vierte Auflage. — Katechismus der Nutzgärtnerei, oder 
Grundzüge des Gemiise- und Obstbaues. Von Hermann Jäger. Vierte, 
vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 54 in den Text gedruckten Ab 
bildungen. M. 2 
Orgel. Zweite Auflage. — Katechismus der Orgel. Erklärung ihrer 
Struktur, besonders in Beziehung auf technische Behandlung beim Spiel. Von 
Prof. E. F. Richter. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 25 
in den Text gedruckten Abbildungen. M. l. 20 
»Ornamentik. Dritte Auflage. — Katechismus der Ornamentik, oder 
Leitfaden über die Geschichte, Entwickelung und die charakteristischen Formen 
der bedeutendsten Verzierungsstile aller Zeiten. Von F. Kanitz. Dritte, 
I verbesserte Auflage. Mit 13l in den Text gedruckten Abbildungen. 
sUnter der Presse. 
I Orthographie. Vierte Auflage. — Katechismus der deutschen Orthographie. 
Von Dr. D. Sanders. Vierte, verbesserte Auflage. M. 1. 50 
»Petrographie. — Katechismus der Petrographie. Lehre von der 
Beschaffenheit. Lagerung und Bildn,,gswcise der Gesteine. Von Dr. I. B l a a s. 
Mit 40 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2 
»Philosophie. Zweite Auflage. — KatechisinuS der Philosophie. Von 
I. H. v. Kirch mann. Zweite, verbesserte Auflage. M. 2. 50 
Katechismus der Geschichte der Philosophie von Thales bis 
zur Gegenwart. Von Lie. Dr. Fr. Kirchner. M. 2. 50 
Photographie. Dritte Auflage. — KatechiSinnS der Photographie, oder 
! Anleitung zur Erzeugung photographischer Bilder. Von Dr. I. S ch n a u şi. 
Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 30 in den Text gedruckten 
Abbildungen. M. 1. 50 
i Phrenologie. Sechste Auflage. — Katechismus der Phrenologie. Von 
Dr. G. S ch eve. Sechste, verbesserte Auflage. Mit einem Titelbild und 18 
in den Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 20 
»Physik. Dritte Auflage. — Katechismus der Physik. Von Heinrich 
Gretschel. Dritte, verbesserte und vermehrte Auflage. Mit 157 in den 
Text gedmckten Abbildungen. î 2. 50 
Poetik. Zweite Auflage. — Katechismus der deutschen Poetik. Voil Prof. 
Dr. I. Minckwitz.' Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. M. l. 50 
jr*- Gebunden sind zurzeit nur die mit » versehenen Bändchen zu haben.
        <pb n="413" />
        Illustrierte Katechismen 
7 
»Psychologie. — Katechismus der Psychologie. Von Lie. Dr. Fr. | 
Kirchner. 2)1. 3 ] 
Naumberechnung. Zweite Auflage. — Katechismus der Naumberechnung, 
oder Anleitung zur Größenbestimmung von Flächen und Körpern jeder Art. 
Von Fr. Herrmann. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit | 
&amp;9 in den Text gedruckten Abbildungen. M. i. 20 
»Redekunst. Dritte Auflage. — Katechismus der Redekunst. Anleitung i 
zum mündlichen Vortrage. Von Dr. Roderick) Benedix. Dritte, durch 
gesehene Auflage. M. i. 50 
»Registratur- und Archivkunde. — Katechismus der Registratur- und j 
Archtvkunde. Handbuch für das Registratur- und Archivwesen bei den Reichs-, 
Staats-, Hof-, Kirchen-, Schul- und Gemeindebehörden, den Rechtsanwälten re., 
sowie bei den Staatsarchiven. Von Georg Holtzinger. Mit Beiträgen von 
Dr. Friedr. Leist. M. s ■ 
»ReichSpost. — Katechismus der Deutschen Reichspost. Bon Will). 
Lenz. Mit io in den Text gedruckten Formularen. M. 2. 50 j 
»Reichsverfassung. Zweite Sluflage. — Katechismus deS Deutschen Reiches. 
Ein Unterrichtsbuch in den Grundsätzen des deutschen Staatsrechts, der Ver 
fassung und Gesetzgebung des Deutschen Reiches. Von Dr. Wilh. Zeller. 
Zwerte, vermehrte und verbesserte Auflage. M. 3 
»Rosenzucht. — Katechismus der Rosenzucht. Bon Herrn. Jäger. 
Mit 52 in den Text geknickten Abbildungen. M. 2 
»Schachspielkunst. Neunte Auflage. — Katechismus der Schachspielkunst. 
Von K. I. S. Port ins. Neunte, vermehrte und verbesserte Aufl. M. 2 
Schreibunterricht. Zweite Auflage. — Katechismus des Schreibunterrichts. 
Zweite, neubearbeitete Auflage. Von Herrn. Kaplan. Mit 147 irr den 
Text gedruckten Figuren. M. l 
»Schwimmkunst. —r Katechismus der Schwimmkunst. Bon Martin 
Schwägerl. Mit 113 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2 
Spinnerei und Weberei. Zweite Auflage. — Katechismus der Spinnerei, 
Weberei und Appretur, oder Lehre von der mechanischen Verarbeitung der 
Gespinstfasern. Von Herrn. Grò the. Zweite, vermehrte und verbesserte 
Auflage. Mit loi in den Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 50 
Sprachlehre. Dritte Auflage. — Katechismus der deutschen Sprachlehre. 
Von Dr. Konrad Michel sen. Dritte, verbesserte Auflage, herausgegeben 
von Ed. Mich els en. M. 2 
Stenographie. — Katechismus der deutschen Stenographie. Ein Leit 
faden für Lehrer und Lernende der Sterrographie im allgemeinen und des 
Systems von Gabelsberger im besondern. Von Heinrich Krieg. Mit 
Dielen in den Text gedruckten stenographischen Vorlagen. M. 2 
»Stilistik. — Katechismus der Stilistik. Ein Leitfaden zur Ausarbeitung 
schriftlicher Aufsätze. Von Dr. Konrad Mich e lsen. M. 2 
»Tanzkunst. Vierte Auflage. — Katechismus der Tanzkunst. Ein Leitfaden 
für Lehrer und Lernende. Von Bernhard K l e m m. Vierte, verbesserte und I 
verinchrte Auflage. Mit vielen in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2. 50 
»Telegraphie. Sechste Auflage. — Katechismus der elektrischen Telegraphie. 
Bon Prof. Dr. K. E d. Z e tz s ch e. Sechste, völlig umgearbeitete Auflage. Mit 
815 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 4 
Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenen Bändchen zu haben.
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        8 
Illustrierte Katechismen. 
-Tierzucht, landwirtschaftliche. — Katechismus der landwirtschaftlicheil 
Tierzucht. Von Dr. Eugen Werner. Mit 20 in den Text gedruckten 
Abbildungen. M. 2. 50 
-Trigonometrie. — Katechismus der ebenen und sphärischen Trigono 
metrie. Von Franz Ben dt. Mit 86 in deu Text gedr. Abbild. M. 1. oo 
-Turnkunst. Fünfte Auflage. — Katechismus der Turnkunst. Bon Dr. 
M. Kl off. Fünfte, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 104 in den Text 
gedruckten Abbildungen. M. 2. 50 
-Uhrmacherkunst. Dritte Auflage. — Katechismus der Uhrmacherkunst. 
Anleitung zur Kenntnis, Berechnung, Konstruktion und Behandlung der Uhr 
werke jeder Art. Von Friedrich Herrmann. Dritte, vermehrte nub 
verbesserte Auflage. Mit 57 in den Text gedruckten Abbild. [Unter der Presse. 
Unterricht. Zweite Auflage. — Katechismus des Unterrichts und der 
Erziehung. Von Dr. C. F. Lauckhard. Zweite, verbesserte und vermehrte 
Auflage. Mit 40 in ben Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 2o 
-Urkuttdenlehre. —Katechismus der Diplomatik, Paläographie, Chrono 
logie uicd Sphragistik. Von Dr. Fr. L c ist. Mit 5 Tafeln Abbild. M. 4 
Versicherungswesen. — Katechismus des Versicherungswesens. Voll 
Oskar Le mcke. M. l. 50 
-Bersknnst. Zweite Auflage. — Katechismus der deutsche» VerSkunst. 
Von Dr. 8i ob er ics) Bcnedix. Zweite Auflage. M. 1. 20 
Völkerrecht. — Katechismus des Völkerrechts. Mit Rücksicht auf die 
Zeit- uicd Streitfragen des internationalen Rechtes. Von A. V i s ch o f. M. l. 20 
-Volkswirtschaftslehre. Dritte Auflage. — Katechismus der Volkswirt 
schaftslehre. Katechismus in den Anfnngsgrüuden der Wirtschaftslehre. Von 
Dr. Hugo Schober. Dritte, umgearbeitete Auflage. M. 3 
Warenkunde. Vierte Auflage. — Katechismus der Warenkunde. Von 
E. Schick. Vierte, von Dr. G. Heppe neu bearbeitete Auflage. M. 2. 40 
-Wechselrecht. Dritte Auflage. — Katechismus des allgemeinen deutschen 
Wechselrechts. Mit besonderer Berücksichtigung der Abweichungen und Zusätze 
der österreichischen und ungarischen Wechselordnung und des eidgenössischen 
Wechsel- und Chüque-Gesctzes. Von Karl Areuz. Dritte, ganz umgearbeitete 
und vermehrte Auflage. [Unter der Presse. 
Weinbau. Zweite Auflage. — Katechismus des Weinbaues. Von Kr. 
J a c. Dochnahl. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 38 in 
den Text gedruckten Abbildungen. M. 1. 20 
Weltgeschichte. — Katechismus der Allgemeinen Weltgeschichte. Von 
Theodor Flathe. Mit 0 Stammtafeln und einer tabellarischen Übersicht. 
M. 2. 40 
Ziergärtnerei. Vierte Auflage. — Katechismus der Ziergärtncrei, oder 
Belehrung über Anlage, Ausschmückung und Unterhaltung der Gärten, so wie 
über Blumenzucht. Von H. I ä g e r. Vierte, vermehrte und verbesserte Auflage. 
Mit 69 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2 
Zoologie. — Katechismus der Zoologie. Von Prof. C. G. Giebel. 
Mit 125 in den Text gedruckten Abbildungen. M. 2 
Iertag von I. I. Meöer in Leipzig. 
Druck von 2.3- Weber in Leipzig. 
JfcS" Gebunden sind zurzeit nur die mit * versehenen Bändchen zu haben.
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