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        <title>Die Volkswirthschaftslehre</title>
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            <forname>Hugo</forname>
            <surname>Schober</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>833000799</idno>
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        </bibl>
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VolkswirUchastsleHre

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àkllWgrülldrn  der  WjHschàletjre.

Von

Kugo  Schober.

fritte,  imìr

Verlagsbuchhandlung  von  I.  I.  Weber
1882

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Gustav  Diederichsen
Stiftung

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        Vorwort  zur  ersten  Änflogc.

Die  Kenntniß  der  allgemeinen  wirthschaftlichen  Gesetze,
Welche  den  Inhalt  der  Volkswirthschaftslehre  bilden,  ist
geraume  Zeit  hindurch  ausschließlich  nur  für  bestimmte
Berufskreise  als  Bedürfniß  erachtet  worden.  Selbst
angesichts  der  täglich  wachsenden  Theilnahme,  mit  welcher
sich  unsere  Zeit  den  wirthschaftlichen  Tagesfragen  zuwendet, ­
  wird  Vertrautheit  mit  ben  einfachsten  volkswirthschaftlichen
  Wahrheiten  noch  nicht  als  ein  unentbehrlicher
Bestandtheil  allgemeiner  Bildung  anerkannt.  Diese  Thatsache ­
  mag  zum  Theil  durch  den  eigenen,  noch  keineswegs
abgeschlossenen  Entwickelungsgang  dieser  verhaltnißmäßig
  jungen  Wissenschaft  bedingt  erscheinen,  beruht
aber  übrigens  auf  denselben  Gründen,  welche  veranlassen,
  daß  jedes  Wissen  zunächst  ein  Sondereigenthum
  engerer  Kreise  bleibt  nnb  erst  tut  Laufe  der  Zeit,
nachdem  es  selbst  eine  tiefere  Ausbildung  erlangt  hat,
        <pb n="8" />
        VI

Vorwort  zur  ersten  Auflage.

weiteren  Kreisen  zugänglich  und  alsdann  auch  Don
diesen,  insofern  es  überhaupt  entschieden  gemeinnützig
ist,  als  Bedürfniß  empfunden  wird.
Die  Volkswirthschaftslehre  bietet  nun  ohne  Ziveifel
schon  bei  ihrer  gegenwärtigen  Ausbildung  und  als
Ergebniß  dieser  eine  Reihe  von  feststehenden  Wahrheiten
dar,  deren  Verständniß  an  sich  den  weitesten  Kreisen
zugänglich  erscheint.  Ebenso  ist  die  Gemeinnützigkeit
volkswirthschaftlicher  Kenntnisse  unzweifelhaft,  und  mit
den  schnellen  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur,
welche  unser  Jahrhundert  auszeichnen,  wird  das
Bedürfniß  nach  Verallgemeinerung  volkswirthschaftlicher ­
  Einsicht  zunehmend  dringender.  Dafür  aber,  daß
diese  Einsicht  nicht  schon  allein  aus  den  Berührungen,
welche  Jedermann  mit  wirthschaftlichen  Verhältnissen,
hat,  gleichsam  von  selbst  erwächst,  sind  überall  die
überzeugendsten  Beweise  zu  finden.  Wie  bestimmte
Kenntnisse  dazu  erforderlich  sind,  um  an  einem  Steine,
einer  Pflanze  oder  einer  Maschine  alles  das  zu  ersehen,
was  wirklich  daran  zu  sehen  ist,  oder  um  aus  dem
menschlichen  Antlitze  vollständig  herauszulesen,  was  da
geschrieben  steht,  so  sind  auch  bestimmte  Kenntnisse
unentbehrlich,  um  volkswirthschaftliche  Beziehungen
richtig  und  klar  zu  durchsehen.
Unter  diesen  Umstünden  dürfte  cs  vielleicht  nicht
als  überflüssig  erscheinen,  daß  in  der  vorliegenden
Schrift  der  Versuch  gewagt  wurde,  einen  gedrängten
Abriß  der  wichtigsten  Grundlehren  der  Volkswirthschaftslehre ­
  in  einer  Form  zu  geben,  von  welcher  der
Verfasser  hoffte,  daß  sie  dazu  dienen  würde,  den  dar-
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        Vorwort  zur  zweiten  Auslage.

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zustellenden  Stoff  möglichst  übersichtlich  und  verständlich
zu  machen.  Möge  dieser  Versuch  dazu  beitragen,  die
Aneignung  der  unentbehrlichsten  volkswirthschaftlichen
Kenntnisse  der  großen  Anzahl  derjenigen  etwas  zu
erleichtern,  denen  eingehendere  volkswirthschaftliche
Studien  ferner  liegen  und  umfassendere  Hand-  und
Lehrbücher  unzugänglich  sind!
Maraud,  de»  5.  Februar  1859.
Schoöer.

Vorwort  zur  zwritcn  Auflage.

Dei  neuer,  durch  mancherlei  Umstände  lange  verzögerter ­
  Bearbeitung  des  bereits  seit  dem  Jahre  1869
ücrgitffcnen  bet  SBoíf8lottt^f^^o^^8(e^te"
ist  e8  ^oecM^  6:^1016«,  bic  (^#1^  gomi
zugeben  unb  den  gestimmten  Inhalt  sowohl  sorgfältig
&amp;amp;u  Mtcn,  o(8  611^0(111010  ^  96190^01^10^,  Übrt0c,i8
obet  6ie  11^01110(^6  etMtt^^tm10  beö  (Bit#  in  06^0
tini  Nebeneinanderstellung  zusammenfassender  Hauptsätze ­
  und  ausführender  Erläuterungen  beizubehalten.
Ungeachtet  der  durch  Wegfall  der  Fragen  zugleich
erzielten  Raumersparnis;  hat  sich  die  Bogenzahl  der
ersten  Auflage  in  dieser  zweiten  infolge  eingehenderer
Behandlung  einzelner  Lehren  und  vielfacher  Ergänzungen
bei  fast  gänzlicher  Umarbeitung  der  ehemaligen  Fassung
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VIII

Vorbemerkung  zur  dritten  Auflage.

mehr  als  verdoppelt.  Möge  hierdurch  nicht  blos  eine
gegenständliche  Erweiterung,  sondern  außerdem  auch
eine  gründliche  Verbesserung  erreicht  sein!

Warand,  im  Februar  1872.

Schover.

Vorbemerkung  zur  dritten  Austage.

ñie  vorliegende  dritte  Auflage  bis  zu  Ende  neu
zu  bearbeiten,  wie  er  es  vorgehabt,  ist  der  Verfasser
durch  den  Tod  verhindert  worden.  Von  seiner  Hand
rühren  nur  Seite  1—179  in  geänderter  Fassung  her.
Die  unterzeichnete  Verlagshandlung  hat,  da  mit  jedem
Tage  das  Verlangen  nach  dem  schon  längere  Zeit  im
Buchhandel  fehlenden  Buche  sich  mehrte,  nicht  angestanden, ­
  dasselbe  bei  seiner  eigenartigen  Form,  die
nicht  Wohl  fremde  Betheiligung  verträgt,  in  den  weiteren
Bogen  wörtlich  nach  der  zweiten  Auflage  fertig  zu
drucken:  —  möge  man  allenfallsige  kleine  Unebenheiten ­
  in  Vertheilung  und  Behandlung  des  Stoffes
mit  diesem  Umstande  gütig  entschuldigen  und  dem  längst
als  trefflich  bewährten  Buche  auch  ferner  volle  Gunst
bewahren!

Me  Werkagsharrdkurrg.

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Inhaltsverzeichnis.

Erstes  Nucir.
Grundbegriffe  und  Entwickelungsgang  der  Volkswirthfchaststehre.

Seite
Erstes  Kapitel.  Grundbegriffe  3
Bedürfnisse  3
.  Güter  5
Erlangung  der  Güter  9
Verkehr  13
Werth  15
Vermögen  25
Wirthschaft  29
Volkswirthschaft  35
Einwirkung  auf  die  Volkswirthschaft  39
Zweites  Kapitel.  Entwickelungsgang  der  Bollswirthschaftslehre

Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft  45
Merkantilismus  53
Physiokratismus  58
Smithianismus  62
Freihandels-  und  Schutzzollpolitik  66
Communismus  und  Socialismus  69
Eintheilung  der  Volkswirthschaftslehre  83

Zweites  Auch.
Production  der  Güter

85

Erstes  Kapitel.  Produktionsmittel  87
Natur  87
Arbeit  .  99
Kapital  .  ^  116

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        X  Inhaltsverzeichnis;.
ätoeiteê  Kapitel.  Zusammenwirken  der  Prodnetionsniittel  I29
Verfugbarsein  der  Productionsmittel  129
^/Gestaltung  der  Unternehmungen  141
Productivnstheilung  und  Gebrauchsvercinigung  .  .  102

Drittes  Auch.
Circutatiou  -er  Güter  .
Erstes  Kapitel.  Preis
Bestimmgründe  des  Preises  .  .  '
Preisregcln
Nachhaltige  Preisverändcrungcn
Stetigkeit  der  Preise
Zweites  Kapitel.  Eirenlationsmittel  .  .  .  .
Geld
Preismaße
Kredit
Kreditzahlungsmittel  ’
Kreditfördernngsmittel
Communicationsmittel
Umsatzmittel

Viertes  Buch.
Distribution  -er  Güter
Erstes  Kapitel.  Einkommenszweige
Grundrente
Arbeitslohn
Kapitalzins
Zweites  Kapitel.  Einkommensverhältnisse  .  !
Uttternehmcreinkommen....
ber  @h^íon^^c,;öal^'i0c
Bertherlung  des  Volkseinkommens  .  .

172
180
181
185
195
198
202
202
220
223
226
238
250
254

261
270
270
284
304
318
318
323
326

Kultes  Buch.
Consumtion  -er  Güter

Erstes  Kapitel.  Ber«M«IßmGigM  der  E°,,sm»ti°»
Große  der  Consumtion
Geartetheit  der  Consumtion  ....
Zweites  Kapitel.  Coilsnintionsverandernnaen
Schadenabwendnng
Consumtionsverbesserungen

335
335
347
354
354
371

Sachregister

385
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Volkswirtljschaflslehre.

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Schober,  Bolkswirthschaftslehre.  3.  «Ulfl

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        Erstes  Auch.
Grundbegriffe  und  Entwickelungsgang  der
Votkswirtlffchastslehre.

Erstes  Kapitel.
Krundöegrifse.
Zedürknisse.
8  1.
Der  Mensch  hat  zufolge  seiner  leiblichen  und  geistigen
Beschaffenheit,  welche  ihn  auf  gesellschaftliches  Zusammenleben
mit  Anderen  anweist,  mehrerlei  Bedürfnisse  als  jedes,
sonstige  lebende  Wesen,  von  deren  Befriedigung  seine  Lebenserhaltung, ­
  sein  Wohlbefinden  und  selbst  die  Erreichung  seiner
höchsten  Lebenszwecke  abhängt.
Bedürfnisse  bestehen  und  machen  sich  geltend  in  dem  „Gefühl
eines  Mangels  mit  dein  Streben  ihn  zn  beseitigen".  Die  Befriedigung ­
  erfolgt  durch  „Abhilfe  eines  solchen  Mangels".
Diese  menschlichen  Bedürfnisse,  welche  theils  angeborene
Naturbednrfnisse,  theils  angebildete  Kulturbedürfnisse  sind,
lassen  sich  allgemeinhin  in  nothwendige  und  freie  unterscheiden.
Erstere  sind  natürlich  begrenzt,  letztere  dagegen  in  ihrer
mannigfachen  Verbindung  mit  jenen  fast  unbegrenzt  und  nn-
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        4

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

endlich  erweiterungsfähig.  Art  und  Umfang  beider  aber  wird
bedingt  zunächst  durch  die  Verschiedenheit  der  Menschen  selbst,
außerdem  durch  die  Eigenheit  der  sie  umgebenden  Außentvelt.
durch  die  Kulturstufe,  auf  welcher  dieselben  stehen,  und  durch
die  besondere  Lebenslage,  in  welcher  sie  sich  befinden.
Seitens  der  Menschen  werden  schon  einigermaßen  abweichende
Bedürfnisse  mehr  oder  weniger  lebhaft  empfunden  je  nach  natür
licher  Begabung,  je  nach  körperlichen  unb  geistigen  Anlagen,  je
nach  Geschlecht,  Alter,  Gesundheitszustand  rc.
Noch  verschiedenartiger  gestaltet  sich  der  Bedürfnißkreis  infolge ­
  ungleicher  äußerer  Umgebung.  So  hat  z.  B.  der  Bewohner
des  heißen  Erdstrichs  in  Bezug  auf  Nahrung,  Bekleidung  und
Wohnung  andere  Bedürfnisse  als  derjenige  der  gemäßigten  oderkalten
  Erdstriche.
Arrf  den  niedersten  Kulturstufen,  während  der  Zeit,  &amp;gt;vv  die
Kultur,  d.  h.  der  Zustand  fortgeschrittener  Entwickelung,  noch
wenigst  weit  gedieheir  ist,  beschränken  sich  die  Bedürfnisse  auf  das
zur  bloßen  Lebenserhaltung  Nothwendigste.  Mit  den  Fortschritten ­
  der  Kultur  v'ermannigfaltigen  und  verfeinern  sich  selbige
dagegen  fortwährend.  Bei  zunehmender  Gesittung  dehnen  sie  sich
nach  und  nach  immer  mehr  auch  auf  dasjenige  aus,  was  den
Lebensgenuß  zu  erhöhen,  das  Wohlbefinden  zu  steigern,  und  sür
vollendetere  Entwickelung  des  Leibes  und  Geistes  förderlich  zu
sein  vermag.
Wie  ungemein  endlich  noch  die  Bedürfnisse  der  Menschen
nach  ihrer  eigenartigen  Lebenslage,  z.  B.  nach  Beschäftigung,
Gewöhnung  2C.  verschieden  sind,  dafür  bieten  schon  die  im  täglichen
Leben  zu  machenden  Wahrnehmungen  ausreichende  Belege  dar.
§  2.
^Der  Bedarf,  d.  h.  die  Gesammtheit  der  leiblicheit  und
geistigen  Bedürfnisse,  welche  Jemand  zu  befriedigen  hat,  ist
daher  bei  den  einzelnen  Menschheitsgruppen  (Völkern,  Volksklassen ­
  rc.)  rächt  nur  mehrfach  an  sich  verschieden  beschaffen,
sondern  auch  ungleich  ausgedehnt  und  beträchtlich.  Ebenso
schwankt  wieder  um  die  mittlere  Bedarfsgröße,  zu  der  eine
Gruppe  von  unter  dem  Einflüsse  allgemeinhin  gleicher  Lebens-
        <pb n="17" />
        §  2.  3.  Bedürfnisse.  Güter.

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Verhältnisse  stehenden  Personen  durchschnittlich  gelangt  ist,
vielfach  der  Sonderbedarf  der  zugehörigen  Einzelnen.
Unter  Bedarf  pflegt  andererseits  mich  verstanden  zu  werden:
die  Menge  an  Bedürfnißbesriedigungsmitteln,  z.  B.  an  Getreide,
Gvld  .'c.,  welche  „zur  Befriedigung  eines  Bedürfnisses  erforderlich  ist".
bcbin-fügc  Bßcfcit  stub  bic  ober  ^#6^
darauf  angewiesen,  nach  thunlichst  vollständiger  Befriedigung
ihres  Bedarfs  zu  streben,  während  dieser  selbst  durch  die
Möglichkeit,  ihn  befriedigen  zu  können,  in  Schranken  gehalten
lvird.
Die  Meisten  trachten  dabei  mindestens  darnach,  den  eigenen
Bedarf  annähernd  so  weit  ausdehnen  zu  können,  als  es  gleichgestellten ­
  Standesgenvssen  gelungen  ist,  nach  deren  Durchschnittsbedarf ­
  sie  ihre  Lebensansprüche  zu  richten  geneigt  sind.
Guter.
§  3.
Die  so  vielartigen  Bedürfnisse  der  Menschen  nun  lassen
sich  nur  befriedigen  vermittelst  vorhandener  Befriedignugsmittel.
  Letztere  werden  Güter  genannt,  inbem  man  eben  alles
dasjenige  als  ein  Gilt  bezeichnet,  ivas  zur  Befriedigung
menschlicher  Bedürfnisse  dient.
Jedes  Mittel,  welches  sich  zur  Befriedigung  eines  solchen
Bedürfnisses  eignet,  erlangt  erst  dadurch  Gütereigenschaft,
daß  es  zur  Bediirfuißbefriedigung  wirklich  benutzt  wird,  und
verliert  umgekehrt  diese  Eigenschaft  wieder,  wenn  es  entweder
selbst  hierzu  unbenutzbar  geworden  ist,  oder  fernerhin  etwa
deshalb  unbenutzt  bleibt,  weil  das  damit  zu  befriedigende
Bedürfniß  zil  bestehen  aufgehört  hat.
Nichts  vermag  also  ein  Gut  zu  werden  bevor  wahrgenommen
lvordcn,  daß  dasselbe  zu  etwas  „gut",  und  ein  Anlaß  zu  dessen
thatsächlicher  Benutzung  eingetreten  ist.
Dagegen  verliert  z.  B.  ein  zusammengebrochenes  .Haus  rc.
seine  bezügliche  Gütereigeilschaft  wieder;  ebenso  ein  Mittel  gegen
den  „bösen  Blick",  sobald  ent  dergleichen  nicht  mehr  geglaubt  wird.
        <pb n="18" />
        6  Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
Dieses  Mittel  und  das  vom  Bau  übrig  gebliebene  Holzwerk  ?e.
kann  jedoch  alsdann  noch  anderen  Bedürfnissen  gegenüber  ein
Gut  sein,  z.  B.  als  Schmncksache,  Brennmaterial  re.
Bei  fortschreitender  Kultur  dehnt  sich  die  Gütereigenschaft
acts  Mehrerlei  aus,  weil  mit  jener  nicht  nits  die  Bedürfnisse
zunehmen  und  verschiedenartigere  Befriedigungsmittel  begehrt
werden,  sondern  auch  die  Einsicht  der  Menschen  wächst,  welche
die  Verwendbarkeit  der  zur  Bedürfnißbesriedigung  tauglichen
edcimm  bei  seit
und  vervielfältigen  sich  faillit  die  Güter,  alls  deren  Reihe
rnehr  nur  ausnahmsweise  bisweilen  Einzelnes  wieder  gänzlich
ausscheidet.  Hoher  kultivirte  Völker  huben  daher  regelmäßig
eine  größere  und  mannigfachere  Menge  allgemein  anerkannter
Güter,  als  minder  entivickelte.
Uebrigens  bedingt  die  Verschiedenheit  und  der  Wechsel  der
Bedürfnisse  in  Verbindung  mit  ungleich  entwickelter  Einsichtigkeit,
daß  keineswegs  Alles,  was  in  der  einen  Zeit  und  an  dem  eineil
Orte  als  Bedürfnißbefriedigungsmittel  gilt,  unbedingt  in  anderer
Zeit  nnd  an  anderen  Orten  ebenfalls  zu  ben  Gütern  zählt.
§  4.
Jederzeit  aber  bestehen  die  Güter  entweder  in  persönlichen
mib  ba-  fe#  uber  ht
außerdem  Vorhandenem.
s JJcii  Rücksicht  alls  ihr  Verhältniß  z&amp;gt;l  deut  einzelnen
Menschen,  der  ihrer  bedarf,  sind  deshalb  zunächst  zit  unterscheiden ­
  :
I.  Innere  Güter,  welche  der  Bedürfende  in  sich
selbst  findet.  Diese  sind  als  persönliche  Güter  mit  der
Person  verbunden,  die  sie  angeboren  oder  angebildet  erhielt.
Ein  solches  persönliches  Gut  werden  z.  B.  Körperkraft,  handliche ­
  Geschicklichkeit,  geistige  Begabtheit,  Kenntnisse  rc.  bei  entsprechender ­
  Benutzung  zur  Bedürfnißbefriedigung.
li.  A  e  u  ß  e  r  e  Güter,  welche  nur  von  der  Allßeinvelt
empfangen  werden  können.  Zll  letzteren  zählen  dreierlei  verschiedene ­
  Güterarten:
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        §  4.  Güter.

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ļ  1.  Dienstleistungen  ober  sogar,  bei
Leibeigenschaft,  ganze  Personen,  die  alsdi
als  Sache  aufgefaßt  und  behandelt  werden.  Bibliothek  ®
Die  inneren  Gitter  können  also  in  den  Bedürfniß
befriedigung  benutzbareil  persönlichen  LeistmiZaģ^u  denen
Jemand  vermöge  derselben  befähigt  ist,  zu  c
für  Aildere  )verden.  Diese  Leistungen  aber  ,
sächliche,  insofern  sie  zu  sachlichen  Bedürsnißbefriedigungsmitteln
  und  dadurch  mittelbar  zur  Bedürfnißbefriedigung
selbst  durch  deren  Möglichmachung  verhelfen,  oder  bestehen
in  persönlichen  Diensten,  mit  denen  der  Eine  einem
Minderen  Beditrfnisse  unmittelbar  "befriedigt.
Sachlich  ist  dabei  z.  B.  die  persönliche  Leistung  eines  Pflügers,
der  einem  Anderen  zur  Feldbestellung  und  dainit  zu  Brodkorn  w.
vcrhilft.  Persönliche  Dienste  hingegen,  z.  B.  die  Leistungen  eines
Arztes,  Lehrers,  Richters  und  Soldaten,  dienen  Anderen  unmittelbar ­
  persönlich  durch  Verhelfen  zu  persönlichen  Gütern,  z.  B.
Gesundheit,  Kenntnissen,  Sicherheit  re.

in  beweglichen  und  unbeiveglichen

2.  Sachgüter,
Sachen  bestehend.
Zu  den  unbeweglichen  Sachen  gehören  die  Grundstücke,  begrenzte ­
  Theile  des  Erdbodens  nebst  den  darin  wurzelnden  Pflanzen
und  gefesteten  Baulichkeiten;  zu  den  beweglichen  hingegen  alle
anderen  Sachen.
-3.  Verhältnisse  zu  Personen  oder  Sachen,  aus
denen  sich  Beziehungen  ergeben,  die  zur  Bedürfnißbefriedigung
dienlich  sind.
Derartige  Beziehungen  ergeben  sich  -z.  B.  ans  der  erworbenen
oder  örtlich  gesicherten  Kundschaft,  ans  besonderen  ans  Gesetz  oder
Vertrag  beruhenden  Rechten,  aus  der  Staatsangehörigkeit  und
in  den  Vortheilen,  welche  Einrichtungen  und  Anstalten  des  Staats
gewähren.
Zu  äußeren  Gütern  werden  demnach  nicht  etwa  nur
körperliche  (materielle),  d.  h.  sächliche,  sondern  auch  unkörperli
  che  (immaterielle)  Güter,  Dienste  und  Verhältnisse.
        <pb n="20" />
        8

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

#  5.
3c  nocí)  i^rer  BuQmiQÍid^it  in  ber  Sluficmucït  finb  enb
l'ch  ferner  die  Güter  entweder  unbeschränkt  oder  beschränkt
zugänglich.
Unbeschränkt  zugänglich  bleiben  lediglich  die  sogenannten
freien  Güter,  nämlich:
j  l-  Die  nrsreien  Güter,  welche  sich  aus  den  in  der
Jtcititr  selbst  in  unendlicher  Fülle  vorhandenen  Befriedigungs-Mitteln
  ergeben,  über  die  überhaupt  Niemand  ausschließliche
Verfügung  zu  erlangen  vermag.
Derartige  unbedingt  freie,  „allgemeine"  Güter,  z.  B.  Lust,
Tageslicht,  Sonneuwärme  %.,  sind  für  Jeden  zugänglich  und  zur
8cburfn^^bc^^icbiQu^o  beugbar.  Sie  bieten  fid)  nur  nicht  übcrall
  in  gleicher  Zusagenbheit  dar.
\  2.  Die  vorerst  noch  herrenlosen  Güter,  welche  in
rcujemgeu  Befriedigungsmitteln  bestehen,  die  von  der  Natur
bm  ^eitít^^  be^^e^enbcn  Bcbürfiiiffeit  gegenitber  in
überflüssiger  Menge  dargeboten  werden.  Rücksichtlich  derselben ­
  hat  Niemand  Anlaß,  Andere  von  beliebiger  Mit-Gc"#uig
  on§^uf^^íic^cn,  so  íoiigc  bereit  ^efommtn^o^^e  noch
ohne  vorsorgliche  Eintheilung  und  stete  menschliche  Nachhilfe
flir  den  Bedarf  Aller  ausreicht.
(Solere  bebingt  freie  ®ütcr,  &amp;amp;.  &amp;lt;B.  im  Ueberflnß  imrbm.bener
Ärund  und  Boden,  ebenso  Wild  unb  Holz,  Steine,  Wasser  je
bleiben  jeboch  eben  nur  so  lauge  gänzlich  oder  theilwcise  herrenlos, ­
  als  die  davon  vorhandene  Menge  den  Bedarf  übersteigt.
Von  diesen  zeitweilig  und  jenen  dauernd  frei  verfügbar
bleibenden  Gütern,  welche  die  Natur  der  Menschheit  ohne
bereu  mcitcrcê  ##111:  freimUTig  borbietet,  bum  ^oberinomi
so  bici  bcmt&amp;amp;cn,  ofS  cr  beborf  nnb  in  scine  (^000^  ^1  bringen
weiß.
        <pb n="21" />
        9

§  5.  6.  7.  Güter.  Erlangung  derselben.
Grlnngung  der  Güter.
§  6.
3)ic  alienile#»  «er,  wc%,  iniofem  sie  bergniiglid)
sind,  immer  wieder  erneuert  werden  müssen,  lassen  sich  sonach
keineswegs  beliebig  und  noch  weniger  mühelos  erlangen,
während  Jeder  doch  lediglich  diejenigen  zur  Befriedigung
seiner  Bedürfnisse  verwenden  kann,  über  die  er  ausschließlich
oder  wenigstens  gemeinschaftlich  mit  Anderen  zu  verfügen
vermag.
Unter  den  inneren  Gütern  sind  diejenigen,  welche  der  Mensch
angeboren  erhält,  z.  B.  natürliche  Anlagen  re.,  überhaupt  nicht
beliebig,  und  andere,  z.  B.  Kenntnisse,  erlernt  sein  wollende
Leistungsfähigkeiten  re.,  die  unter  Beschwerde  mit  Hilfe  der  Außenwelt ­
  errungen  werden  müssen,  nicht  mühelos  zu  erlangen.
Von  den  äußeren  Gütern  hingegen  Pflegen  neben  denjenigen
freien,  die  sich  nicht  überall  in  der  begehrten  Beschaffenheit  darbieten, ­
  oder  den  Menschen  ipcht  ohne  vorgängige  Bemühung,
z.  B.  Aussuchen,  Einsammeln  re.,  verfügbar  werden,  alle  beschränkt ­
  zugänglichen  gleichfalls  weder  beliebig  noch  mühelos  erlangbar ­
  zu  sein.
Ueber  die  Mehrzahl  der  äußeren  Güter  erlangt  der  sie
Bedürfende  vielmehr  nur  'dadurch  Verfügung,  daß  er  sich
dieselben  entweder  durch  eigene  Anstrengungen  unmittelbar
beschafft  oder  von  Anderen  mittelbar  verschafft,  und  somit
auf  diese  ober  jene  Weise  erwirbt,  d.  h.  mit  Aufopferung
von  Mühe  und  anderen  Gütern  verfügbar  macht.
8  7.
Unmittelbar  nun  sind  äußere  Güter  überhaupt  nur  beschaffbar: ­
  einerseits  durch  Oe  en  pati  on,  Entnehmung  und
Aneignung  freiwilliger  Naturgaben,  d.  h.  in  der  Natur  ohne
menschliches  Zuthun  entstandener  Befriedigungsmittel,  und
andererseits  durch  Produrti  on,  Hervorbringung  neuer
Güter  vermittelst  menschlichen  Zuthuns.
        <pb n="22" />
        10

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

Der  Mensch  kann  nicht  eigentlich  neue  Stoffe  schaffen,  sondern
nur  neue  Güter  dadurch  hervorbringen,  daß  er  z.  B.  die  Natur
mit  Hilfe  gegebener  Stvffmeugcn  zur  Erzeugung  benutzbarer
Stoffe  hinleitet,  die  vecupirteu  oder  producirte»  Stoffe  durch
Zurichtung,  Umbildung  k.  zur  Bedürfnißbefriedigung  tauglicher
bereits  vorhandene  Güter  zugänglicher  „lacht,  oder  selbst  neue
Befriediguugsmittel  auffindet.

Letztere,  deren  Ergebniß  dus  Product  (Erzeugnis;)  ist
biyWt  bcu  ÄKiM  mntW,  '
"cher  Bedürfnisse,  und  tvird  deshalb  nothwendig,  weil
ohnedem,  bei  ausschließlich  occupatorischer  Naturbenutzung,
manche  Bedürfnisse  gar  nicht  inib  andere  wenigstens  nicht
htnlänglich  zu  befriedigeir  wären.

lediglich  etiva  in  der  Weise  wilder  Thiere  lebende  Menschen
konnten  die  Gesammtheit  ihrer  Bedürfnisse  vermittelst  bloßer
Occupation  vollständig  befriedigen.  Um  sich  dabei  jedoch  irgend
welcher  Vorrichtungen,  z.  B.  zum  Einsangen  oder  Erlegen  von
Äschen  ober  Wlld.  bedienen  zu  können,  ist  nebenher  schon  die
Production  von  Netzen,  Schlingen,  Waffen  re.  unentbehrlich.

Diese  und  jene  läßt  sich  aber  nur  betvirken  durch  menschliche ­
  Arbeit,  d.  h.  mit  Mühe  verbundene  und  zum  Zweck
der^  Bedürfnißbefriedigung  anfsichgenommene  persönliche
Anstrengung,  vermittelst  Hilfe  der  äußeren  Natur  unter
Benutzung  von  Kapital,  lvelches  in  bereits  erzielten  und
^vleder  zur  Güterbeschaffung  benutzten  Producá  besteht.
Natllr,  Arbeit^ind  Kapital  sind  also  die  drei  Pro-&amp;gt;
  duct  io  ns  mit  tel,  deren  Zusammenwirken  in  der  Regel
behllss  der  Beschaffung  von  Gütern  und  insbesondere  bei
jeder  Production  erforderlich  ist.

linter  diesen  Product!onsmitteln,  ivelche  auch  als  Prvduetioi,&amp;lt;'-elemeiite,
  Productionsfactoren,  Productivkräfte  (hervorbringende
Kräfte),  oder  als  Güterquellen  bezeichnet  werden,  ivirkt  die  Arbeit
leitend,  Natur  lind  Kapital  dagegen  dienend  bei  der  Güterbeschafsung
  mit.  Keines  derselben  kann  allein  hierzu  verhelfen.
Abgesehen  davon,  daß  Arbeit  sich  nur  unter  Beistand  der  äußeren
tllatur,  in  welcher  die  Menschen  leben,  leisten  läßt,  setzt  jede,  nicht
        <pb n="23" />
        §  8.  Erlangung  bor  Güter.  11
meSi'  Moë  in  rniloimiMi#  eineë  Sebcnêbotgangeâ/
z.  B.  des  Athmens  re.,  bestehende  Benutzung  letzterer  durch
Occupation  oder  zur  Production  mindestens  Anwendung  non
Arbeit,  und  diese  meist  wieder  Verwendung  von  Kapital,  z.  B.
von  Geräthschaften  w.  voraus.

§  8.
Jeder  kann  demnach  unmittelbar  durch  Selbstbeschaffung
(„Eigengewiunung")  nur  solche  Güter  erlangen,  welche  er
selbst,  allein  oder  mit  Hilfe  Anderer,'  vermöge  ihm  verfügbarer
innerer  und  äußerer  Güter  zu  oecnpiren  oder  zu  produciren
vermag.
Ohne  Benutzung  schon  vorhandener  Güter  wäre  namentlich ­
  eine  Production  gar  nicht  möglich.  Jede  solche  ist  vielmehr ­
  deshalb,  weil  jene  beim  Gebrauch  für  menschliche  Zwecke
entweder  sofort  àr  nach  und  nach  verbraucht  werden,  stets
mit  einer  gleichzeitigen  Consumtion,  Verzehrung  von
Gütern,  verbunden.
Der  Mensch,  welcher  keine  neuen  Stoffe  zu  erschaffen  vermag,
kann  vorhandene  auch  nicht  wieder  völlig,  sondern  nur  in  ihrer
bisherigen  Beschaffenheit  und  Tauglichkeit  zur  Bedürfnißbefriedigung ­
  schneller  oder  langsamer  verbrauchen  und  dadurch  rücksichtlich ­
  jener  vernichten.  So  werden  unter  den  Sachgütern  z.  B.
Nahrnngsmittel  und  Brennmaterialien  beim  Gebrauch  zur
Sättigung  und  zum  Heizen  sofort,  Gebäude,  Bekleidungsstücke  hingegen ­
  durch  allmähliche  Abnutzung  bis  zum  Unbrauchbarwerden
aufgebraucht.
Diese  bezweckt  Bedürfnißbefriedigung,  während  die
Production  schließlich  doch  immer  nur  Mittel  zur  Ermöglichung ­
  einer  Cousumtiou  ist.
Eousumtiou  und  Production  bedingen  sich  somit  gegenseitig ­
  und  lverden  daher  beiderseits  mit  Anivachsen  des  Gesamiutbedarfes
  sowohl  in  größerer  Ausdehnung  als  in
gesteigerter  Mannigfaltigkeit  erforderlich.
Erstere  bleibt  eine  unumgängliche  Vorbedingung  letzterer  und
diese  wieder  eine  nothwendige  Voraussetzung  jener,  wonach  zwischen
        <pb n="24" />
        12  Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
Wiedervcrzehrung  und  Wiederhcrvorbringung  eine  unausgesetzte
Wechselwirkung  stattfindet.
8  !&amp;gt;.
Von  Anderen  dagegen  sind  Güter,  die  sich  in  deren  ausschließlicher ­
  Verfügung  befinden,  insofern  sie  nicht  etwa,  frei
willig  oder  zwangsweise,  unentgeltlich  überlassen  werden,  nur
tauschiveise  gegen  eine  Gegenleistung  zu  erhalten.
Die  gegeuleistungslose  Güterüberlassuug  geschieht  freiwillig
z.  B.  bei  Gewährung  von  Geschenken,  Almosen  .'c.,  zwaugsiveist
dagegen  z.  B.  bei  Erpressung,  Beraubung  w.  Um  auf  diese  Weise
Güter  erlangen  zu  können,  müssen  jedoch  eben  Andere  sich  solche
zuvor  unmittelbar  durch  Selbstbeschafstiug  oder  mittelbar  durch
Eintauschen  verfügbar  gemacht  haben.
Beim  Tausch  werden  Güter  gegenseitig  abgetreten  und
also  entgeltlich  überlassen.  Derselbe  ist,  weil  jedes  Gut  stets
nur  gegen  ein  anderes  umgetauscht  werden  kann,  lediglich  unter
bei-  Burnusse#,Q  %##,  baß  bet  (Eine  ettuaS  'ücrfÜQÜnr
imb  übrio  ßnt,  ,un§  bei-  ^^010  ¿11  ßnben  begeht,  „ubbnß
dieser  dafür  wieder  etwas  wegzugeben  und  aufzuopfern  vermag, ­
  was  jenem  zusagt.
Die  Abtretung  erfolgt  dabei  entweder  für  Immer  z  B
beim  Berfnufen,  über  auf  ¿ļeit,  bei  bWßcr  ÜcbcrlaffuuQ  eines
Ģstts  zur  zeitweiligen  Benutzung,  z.  B.  beim  Ausleihen,  Verbiethen ­
  und  Verpachte».  Die  Gegenleistung  hingegen  kaun  entweder ­
  in  die  Gegenwart  oder  auch,  bei  Gewährung  vou  Kredit
in  die  Zukunft  fallen.
Zum  Tauschen  aber  werden  die  Menschen  zunächst  durch
die  Ungleichheit  ihrer  Fähigkeiten  und  Neigungen,  sowie
¡#1-  aut-  beern,inßi,  imb  nisba,,,,
auch  dadurch  genöthigt,  daß  die  unmittelbare  Selbstbeschaffung
aller  zur  Befriedigung  des  eigenen  Bedarfs  erforderlichen
Güter  um  so  unmöglicher  ist,  je  zahlreicher  und  vielartiger
die  Bedürfnisse  bereits  geworden  sind.
Hat  der  Eine  zum  Aufsuchen  oder  Erlegen  von  Wild,  ber
Andere  zur  Verfertigung  von  Waffen  mehr  Geschick  und  Lust,  so
        <pb n="25" />
        §  9.  10.  Erlangung  der  Güter.  Verkehr.  13
kann  sich  jener  Fleisch  und  Felle  leichter  verschaffen  als  Waffen,
und  dieser  umgekehrt  letztere.  Der  für  Beide  vortheilhafte  .  Umtausch ­
  von  Wildpret  und  Bewaffnung  liegt  da  sv  nahe,  daß
unvermeidlich  darauf  verfallen  werden  muß.
Ebenso  natürlich  ist  es,  das;  am  Strande  hausende  Fischer,
im  Waldgebirge  streifende  Jäger,  grasreiche  Ebenen  durchziehen  e
Nomaden  und  in  bebauten  Gefilden  heimische  Ackerbauer,  oder
überhaupt  in  verschiedenartig  begabten  Landstrichen  Sässige,
sobald  sie  sich  räumlich  begegnen,  solche  Befriedigungsmittel  untereinander ­
  vertauschen,  welche  die  Einen  reichlich  haben,  während
cs  den  Anderen  daran  fehlt.
Die  sv  eintretende  Möglichkeit,  durch  Tausch  mancherlei  Güter
erlangen  zu  können,  deren  unmittelbare  Selbstbeschaffung  völlig
unmöglich  oder  doch  höchst  schwierig  wäre,  begünstigt  nachher
wieder,  das;  der  Bedürfnißkreis  sich  weitet.
Mit  Mehrung  jener  Ungleichheiten  und  zunehmender
Erweiterung  des  Bedarfs  wird  daher  das  Tauschen  nicht
nur  immer  unentbehrlicher,  sondern  bei  somit  allgemein
wachsender  Tauschbedürftigkeit  zugleich  auch  möglicher.
Jedermann  ist  weiterhin  darauf  angewiesen,  einen  mindestens
erheblichen  Theil  der  zu  seiner  Bedürfnißbesriedigung  gebrauchten
Güter  tauschweise  zu  erlangen  zu  suchen.  Und  damit,  das;  nun
Alle  das  Tauschen  nöthig  haben,  d.  h.  tauschbcdürftig  sind,  vermehren ­
  sich  gleichzeitig  die  Fälle,  in  denen  ein  gegenseitiges,
einander  entsprechendes  Tauschverlangen  sich  begegnet.
Verkehr.
§  10.
In  dem  Maße  nun,  in  welchen!  das  Tauschen  üblicher
wird,  entwickelt  sich  eine  fortgesetzte  Verbindung  durch
wechselseitigen  Güteraustausch,  der  Verkehr.
Derselbe  entsteht  in  Folge  gegenseitiger  Tauschbedürftigkeit
  der  nebeneinander  Lebenden  von  da  an,  wo  es  aufkommt,
nicht  blos  zufällig  und  ausnahmsweise,  sondern  regelmäßig
selbstbeschaffte  Güter  zu  vertauschen  und  zur  Befriedigung  der
eigenen  Bedürfnisse  begehrte  einzutauschen.  Je  allgemeiner
        <pb n="26" />
        14

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

imd  m-sg-dehi,ter  dies  svrtwöhrend  geschieht,  um  so  vielseitiger
gestaltet  sich  der  Verkehr  und  um  so  abhängiger  werden  gleich-^rbnnbenen
  ^e.#ei,  nirffid)t(ic()  iher
Bedurft,,ßbefnedtgung  von  einander.
«ei  cnWicfcItcm  %c#r  tritt  jeber  @in¿elne  immerrnüürenb
m,t  meWe,  m,boren  bur#  Äuataufei,  ber  beiberjeitigen  Wüter
m  Verbindung.  Er  ist  nun  hinsichtlich  seiner  Bedürfnißbefriedigung
  von  ber  Bebürftigkeit  ber  mit  ihm  Verkehrenden  ab
hangig.  Diese  Abhängigkeit  drückt  jedoch  deshalb  nicht,  weil  sie
Wit%ebentei,berti,erben  beg  ^erfe^rë  ,1x1^11  enbfich  micsi
ebenmasng  ber  Güterumlauf,  ber  Umlauf  oder  die
Um,  nt,un  ber  #tcr,  b.  ber  bures)  nn,tn„fc§  (Hnifnm
bewirkte  Uebergang  ber  Güter  von  Einem  zum  Andern
welcher  seinerseits  wieder  die  Güterverthei  luna.  die  Vertheiliing
  oder  Distribution  ber  Güter,  vermittelt.

8  11.
@e^e^^^mtbbeë%crfe#^^,bbeg^^^ter^^,n(n^jc§^^^bb^e
m  jene,,  geímincnben  3:01^8^^  Die  %crfc^r§gütcr.
,)imt  Tauschgute  können  jedoch  stets  nur  solche  Güter
u,erben,  welche  nicht  mühelos  zu  erlangen  und  an  sich  vertauschbar ­
  sind,  d.h.  sich  entweder  selbst  an  Andere  übertragen
lassen,  oder  bereit  Genuß  wenigstens  Anderen  mitgetheilt
iverden  kann.

Ruhelos  zu  erlangende  Güter  kommen  deshalb  nicht  in  den
Verkehr,  weil  in  der  Regel  Niemand  für  deren  lleberlassuiia  »u
einer  Wegemcistung  geimHt  fein  mirb,  nid)t  bertm,s#nrc
inter  5.  b.  Gesundheitszustände  ?c.,  von  jenem  schon  dadurch
ausgeschlossen  bleiben,  daß  sie  überhaupt  nicht  ausgetauscht  merben
tonnen.  Scibst  m,  Sinbere  nbertrnßbnr  finb  bnß^nen  bic  »,01^,0»
mtb  üon  Alelen  persönlichen  Gütern,  z.  B.  Leistungstayigkeitcu,
  kann  wenigstens  der  Genuß  mitgetheilt  werden.
.  .Jedes  derartige  Gut  wird,  insofern  es  zu»,  Vertauschen
bestimmt  ist,  eine  Waare.  Das  Gebiet  innerhalb  dessen  eine
        <pb n="27" />
        15

.  §  11.  12.  Verkehr.  Werth.
solche  ausgetauscht  werden,  also  Absatz  suchen  und  finden
fmm,  bübct  bcii  ÜKotft  balcïbnt.  3«  bcmSBettcifer  um
Absatz  gleichartiger  Waaren  auf  einem  und  demselben  Markte
aber  besteht  die  Concurrenz,  das  Mitwerben.
Mit  fortschreitender  Kultur  werden  immer  mehrerlei  Güter
vertauschbar  und  mehrt  sich  somit  die  Anzahl  der  Tauschgüter
sowie  der  regelmäßig  in  den  Verkehr  kommenden  Waaren,  endlich
ebenso  anch  die  Concurrenz  der  Tauschbedürftigen  untereinander.

Werth.
#12.
Beim  Vertauschen  der  Güter  ist  ein  Maß  erforderlich,
nach  welchem  sie  ungeachtet  ihrer  sonstigen  Verschiedenheit
mit  einander  verglichen  werden  können.  Ein  solches  bietet
sich  in  dein  Werthe  dar,  der  ihnen  seitens  der  Menschen  beigelegt ­
  wird,  indem  man  unter  Werth  die  Bedeutung  begreift,
welche  ein  Gut  fiir  die  Zwecke  der  Bedürfnißbefriedigung
erstrebenden  Menschen  nach  deren  Dafürhalten  hat.
Der  Werth  ist  demnach  keine  den  Gittern  anhaftende
Eigenschaft,  sondern  eine  Beziehung,  welche  dieselben  gewinnen.
Seine  Beträchtlichkeit,  d.  h.  die  verhältnißmäßige  Bedeutung,
lvelche  einem  Gute  anderen  Gütern  gegenüber  beigelegt  wird,
hängt  deshalb  auch  allgemeinhin  davon  ab,  in  welche  Beziehung ­
  das  betreffende  Gut  zu  der  nach  Befriedigung  trachtenden ­
  Bedürftigkeit  der  Menschen  tritt.
Je  nach  der  Beziehung  aber,  in  welcher  ein  Gilt  als  für
den  Zweck  der  Bedürfnißbefriedigung  dienend  aufgefaßt  wird,
erscheint  der  Werth  desselben  entweder  als  Gebrauchswerth
oder  als  Tanschwerth.  Ersterer  beruht  auf  der  Gebranchsfähigkeit ­
  der  Güter,  der  Brauchbarkeit  für  den  unmittelbaren
Gebrauch,  letzterer  auf  der  Tauschfähigkeit  (Vertauschbarkeit)
dieser,  der  Brauchbarkeit  zum  Eintauschen  anderer  Giiter.
Derjenige,  der  ein  Gut,  z.  B.  Weizen,  Steinkohlen  rc.,  unmittelbar ­
  selbst  gebrauchen  will,  berücksichtigt  bei  dessen  Werth-
        <pb n="28" />
        16  Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
schätzung  zunächst  den  Gebrauchswerth;  derjenige  dagegen,  der
damit  andere  Güter  eintauschen  will,  überwiegend  den  Tauschwerth.
S13.
Unter  Gebrauchswerth  ist  also  die  Bedeutimg  zu
verstehen,  welche  ein  Gut  für  den  Zweck  des  unmittelbaren
Gebrauchs  erlangt.
Jedes  Gut  hat  in  Folge  seiner  Gütereigellschaft  Gebrauchswerth. ­
  Die  Höhe  desselben  hängt  ab:  einerseits  von  dem
Grade  der  Gebrauchsfähigkeit  des  betreffenden  Gutes  zur
unmittelbaren  Befriedigung  von  Bedürfnissen,  lind  andererseits
von  der  Hochgradigkeit  der  Bedürfnisse,  zu  deren  Befriedigung
es  sich  eignet.
Der  Gebrauchswerth  eines  Gutes  ist  um  sa  beträchtlicher,
je  mehrerlei  Bedürfnisse  uud  je  besser  (müheloser,  vollständiger,
zusagender  :c.)  sich  diese  vermittelst  desselben  befriedigen  lassen,
je  bedeutsamer  (allgemciuer,  unentbehrlicher,  dringender  ec.)  die
damit  zu  befriedigenden  Bedürfnisse  selbst  sind.
Der  Gebrauchswerth  eines  und  desselben  Glltes  bleibt
daher  alich  keineswegs  dauernd  und  überall  gleich  groß,
sondern  kann  vielmehr  zeit-  und  ortsweise  sehr  ungleich  sein
je  nach  dem  Gebrauche,  den  man  davoll  zu  machen  versteht,
lind  den  jeweilig  bestehenden  Bediirfnissen.  Er  vermehrt
sich  mit  Auffinden  neuer  Seiten  der  Brauchbarkeit  oder
erfolgreicherer  Benutzung,  imb  vermindert  sich  dagegen  mit
Aufkommen  wirksamerer  oder  wenigstens  zllsagenderer  Befriedigungsmittel,
  welche  das  nämliche  Bedürfniß  ntt
sprechender  befriedigen.
Ersteren  Falls  vermehrt  sich  der  Gebrauchswerth,  weil  das
betreffende  Gut  mm  zur  Befriedigung  noch  anderer  Bedürfnisse
oder  mindestens  besser  als  bisher  gebraucht  lverden  kaun.  Sv
hat  z.  B.  derjenige  des  ehemals  minder  vielseitig  verlvendeteil
Eisens  uud  des  in  Europa  anfänglich  blos  als  Heilmittel  gebrauchten ­
  Tabaks  ivesentlich  zugeuomme»,  seitdem  jenes  ein  ausgedehnt ­
  benutztes  Baumaterial  uud  dieser  ein  allgemeines  Genußmittel ­
  geworden  ist.  Ebenso  erhöht  sich  der  Gebrauchswerth
        <pb n="29" />
        g  13.  Werth.

17

geringhaltiger  oder  schwer  auszunutzender  Erze  durch  techuische
Fortschritte  bei  dereu  Verhüttung.
Letzteren  Falls  vermindert  sich  der  Gebrauchswerth  des  bisher ­
  benutzten  Gutes,  weil  sich  nun  für  dasselbe  ein  vorzuziehendes
Ersatzmittel  darbietet,  zumal  dann,  falls  das  neuere  Befricdignngsmittel
  in  ausreichender  Menge  verhältnißmäßig  nicht  schwieriger
zu  beschaffen,  luid  deshalb  unbehindert  zum  besseren  oder  selbst
nur  gefälligeren  Ersatz  des  früheren  zu  verwenden  ist.  So  verliert ­
  z.  B.  ein  Farbstoff,  Bekleiduugsmnterial,  eine  bestimmte
Art  von  Maschinen  re.  an  Gebrauchswerth,  wenn  inzwischen  geeignetere ­
  Färbemittel,  zweckmäßigere  oder  bequemer  zu  tragende
&amp;gt;!leiderzenge,  andere  Maschiueucoustructioueu  aufkommen,  welche
für  denselben  Zweck  sich  als  leistungsfähiger  erweisen.
Jil  ähnlicher  Weise  vermögen  Bedürfnißveränderungen  abändernd ­
  auf  jenen  zurückzuwirken.  Mit  Eintreten  und  Zunahme
des  Bedürfnisses,  durch  Zufuhr  von  Pflanzennährstoffeu  die
Ernteerträge  zu  steigern,  hat  z.  B.  zunächst  der  Stallmist  und
späterhin  allerlei  Anderes,  lvas  zum  Düngen  brauchbar  ist,  an
Gebrauchswerth  gewonnen.  Unigekehrt  sinkt  derjenige  eines  Gutes,
z.  B.  eines  Modeartikels,  Bewaffnungsstückes  beim  Zurücktreten ­
  der  seither  damit  befriedigten  Bedürfnisse.
Ferner  hat  den  zeitlicheü  und  örtlichen  Bedürfnissen  gegenüber ­
  die  Gesammtheit  einer  bestimmten  Güterart  nicht  immer
gleichmäßig  den  Gebrauchswerth  des  einzelnen  dazu  gehörigen
Grites.  Von  im  Ueberflusse  vorhandenen  Gütern  haben  vielmehr ­
  vorerst  nur  diejenigen  Gebrnnchswerth,  welche  zur
Deckung  des  bestehenden  Bedarfs  ausreichen.  Die  mehrvorhandenen
  sind  für  den  gegenwärtigen  Gebrauch  werthlos,
"sönnen  jedoch  bedingungsweise  später  Gebrauchswerth  erlangen.
Vom  Gesammtbestande  eines  ausgedehnten  Urwaldes,  dessen
Umgegend  noch  wenig  bevölkert  ist,  pflegt  z.  B.  geraume  Zeit
hindurch  nur  ein  Theil  des  schlagbaren  Holzes  Gebrauchswerth
zu  haben,  während  der  andere  ihn  erst  von  der  Zukunft  erwarten ­
  kann.  Ebenso  bleibt  in  früherer  Zeit,  bei  nocí)  wenig
entwickeltem  Verkehr  und  beschränkter  Ausbewahrnngsmöglichkeit,
nach  einer  überreichen  Ernte  bisiveilen  eiir  Theil  des  erbauten
Getreides  unabgeerntet,  »veil  cs  zunächst  nicht  zu  gebrauchen
iväre  lind  deshalb  werthlos  ist.
S  ch  ober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.

2
        <pb n="30" />
        18

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

Endlich  sind  vielseitig  brauchbare  Güter  meist  sehnn
gleichzeitig  für  die  verschiedenen  Gebrauchszwecke,  denen  sie
zu  dienen  vermögen,  ungleich  gebrauchswerthig.
Solche  Güter,  z.  B.  sowohl  zur  Aussaat  als  zur  Oelgewinnung
oder  Fütterung  verwendbarer  Leinsamen,  zn  Brennholz  oder  auch
zn  Werkholz  aufbereitbare  Eichen-  und  Pappelstümine,  eine  ilud
dieselbe  zllr  Kesselfeuerung  und  Stubenheizung  verschieden  gut
geeignete  Kohlensorte  re.,  erlangen  ungleichen  Gcbrauchswerth  je
nach  dem  Gebrauchszwecke,  auf  den  ihre  Brauchbarkeit  bezogen  wird.
8  14.
Je  veränderlicher  und  schlvnnkender  aber  der  Gebrauchswerth ­
  der  einzelnen  Güter  ist,  um  sv  weniger  läßt  sich  schließlich ­
  das  gegenseitige  Gebrauchswerthsverhältniß  verschiedener
Güter  allgemeingiltig  und  dauernd  zutreffend  feststellen.
Dasselbe  kann  überhaupt  nur  mit  Rücksicht  ans  bestimmte
gemeinschaftliche  Gebrauchszwecke  der  mit  einander  zu  vergleichenden ­
  Güter  uub  gegebenen  Falls  für  deren  Gebraitchswerthigkeit
  eingetretene  Vorbedingungen  annähernd  richtig
ermittelt  tverden.
Das  gegenseitige  Gebrauchswerthsverhältniß  von  Gütern,
welche  ausschließlich  für  völlig  ungleichartige  Gebrauchszwecke
brauchbar,  und  demnach  auch  bezüglich  ihrer  besonderen  Brauchbarkeit ­
  für  den  unmittelbaren  Gebrauch  an  sich  unvergleichbar
sind,  ist  nicht  unmittelbar  benutzbar,  sondern  höchstens  nach  der
Bedeutsamkeit  der  damit  zu  befriedigenden  Bedürfnisse  allgeineiuhin
  schätzbar.  Der  Gebrauchswerth  z.  B.  eines  Zugthieres  im
Vergleich  mit  demjenigen  eines  Beleuchtungsmittels,  Buches  k.
kann  nicht  näher  festgestellt,  nur  als  ungleich  hoch  erkannt  und
vergleichsweise  höher  oder  niedriger  geschätzt  werden.  Dagegen
ist  wenigstens  ungefähr  zu  ermitteln,  ivi  e  sich  mehrere  Güter  zu
einander  ihrem  Gebrauchswerthe  »ach  verhalten,  den  sie  für  die
nämlichen  Zwecke  infolge  einer  gewissen  Seite  ihrer  Brauchbarkeit
haben.  Sv  ist  z.  B.  das  Gebrauchswerthsverhältniß  verschiedenartiger
  Futtermittel  bestimmbar,  indem  man  den  jeweiligen  Gebranchswerth ­
  des  einen  Futtermittels  als  Gebranchswerthseiuheit
auffaßt  uub  damit  den  verhältnißiuäßigcu  Gebranchswerth  anderer
        <pb n="31" />
        2'

§  14.  15.  Werth.

19

Futtermittel  vergleicht,  ben  diese  zufolge  ihres  Nährstoffgehaltes  ec.
unter  Voraussetzung  zweckmäßiger  Verwendung  für  einen  bestimmten ­
  Nährzweck  erfahrungsmäßig  haben.
8  15.
Unter  Tausch  werth  hingegen  versteht  mau  die  Bedeutung ­
  ,  welche  ein  Gut  für  den  Zweck  des  Vertauschtwerdens ­
  hat.
Diesen  können  lediglich  solche  Güter  erhalten,  welche  nicht
nur  Gebrauchswerth  haben,  sondern  außerdem  auch  vertaufchbar
  und  nicht  mühelos  zu  erlangen  sind,  sich  deshalb  aber
eben  zum  Tauschgute  eignen.
Tauschwerth  setzt  Gebrauchswert!)  voraus,  weil  Etwas,  was
zil  Nichts  gut  und  deshalb  gar  nicht  zu  gebrauchen  &amp;gt;väre,  für
den  Zweck,  gegen  andere  Güter  vertauscht  zu  werden,  völlig  bedeutungslos ­
  bleiben  müßte.  Es  erlangen  jedoch  keineswegs  alle
Güter,  welche  letzteren  haben,  auch  ersteren.  Urfreie  Güter  z.  B.
können  ungeachtet  ihres  etwa  noch  so  hohen  Gebrauchswerthes
niemals  selbst  Tauschwerth  erhalten,  weil  sie  nicht  ausschließlich
aneignungsfähig,  demnach  auch  nicht  übertragbar,  und  also  iiberhaupt
  nicht  tauschfähig  sind.  Derartige  Güter,  z.  B.  klimatische
Verhältnisse  re.,  vermögen  vielmehr  höchstens  in  den  Gruudstücken,
  denen  gegenüber  sie  sich  besonders  günstig  darbieten,
tauschwerthig  zu  werden.  Die  vorerst  noch  herrenlosen  Güter
erlangen  dagegen,  weil  sie  an  sich  vertauschbar,  nur  so  lange
keinen  Tauschwerth,  als  sie  noch  überfliissig  vorhanden  und
mühelos  zu  haben  sind,  erhalten  denselben  aber,  sobald  und  insofern ­
  dies  nicht  mehr  der  Fall  ist.  So  hat  z.  B.  Triiikwasser
nur  dort  Tauschwerth,  wo  cs  daran  mangelt  und  dessen  Herbeischaffung
  mit  größeren  Schwierigkeiten  verbunden  ist.
Aus  den  Voraussetzungen,  auf  denen  der  Tauschiverth
beruht,  ergeben  sich  zugleich  die  für  die  Höhe  desselben  entscheidenden ­
  Beziehungen.  Letztere  hängt  ab:  zunächst  vom
Gebrauchswerthe  des  Tauschgutes,  und  alsdann  von  der
Erheblichkeit  der  Schwierigkeiten,  mit  denen  dessen  Erlangung
verbunden  ist.  Der  Tauschiverth  der  Güter  wird  deshalb
insbesondere  auch  beeinflußt  durch  deren  Seltenheit  und  die
        <pb n="32" />
        20

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

Verhältnißmäßigkeit,  iu  welcher  sie  den  damit  zu  befriedigenden ­
  Bedürfnissen  gegenüber  vorhanden  stub.
Der  Tauschwerth  eines  Gutes  kann  also  nicht  nur  steigen
und  fallen,  wenn  dessen  Gebrauchswerth  zu  oder  abnimmt,  sondern
auch  daun,  wenn  die  Schwierigkeit  der  Erlangung  sich  vermehrt
oder  vermindert.
Je  bedeutender  dabei  der  Gebrauchswerth  eines  an  und  für
sich  seltenen  Gutes  ist,  um  so  beträchtlicher  vermag  dessen  Tausch
werth  zu  steigen.  Je  spärlicher  ferner  eine  bestimmte  Güterart
sich  int  Verhältniß  zur  Größe  des  gesummten,  ihr  gegenüberstehenden ­
  Bedarfs  darbietet,  um  so  höher  kann  der  Tauschwerth  der
davon  vorhandenen  Gesamnttmenge  und  jedes  einzelnen  dazu
gehörigen  Gutes  werden,  z.  B.  derjenige  voit  Ackerland,  Wiesen  k.
in  einer  Gegend,  wo  es  an  dazu  geeigneten  Grundstücken  besonders ­
  fehlt.  Ebenso  bewirkt  bei  gleichbleibendem  Vedarse  jede
außerordentliche  Verminderung  der,  z.  B.  an  Brodfrucht  und
anderen  Nahrungsmitteln  re.,  sonst  gewöhnlich  vorhandenen  Gütermenge ­
  eine  Tauschwerthserhöhung  des  davon  nocí)  vorhandenen
Vorraths,  während  eine  plötzlich  eintretende  Vermehrung  jener,
z.  B.  der  Getreidemenge  nach  einer  überreichen  Ernte,  der  Holzmenge ­
  nach  starkem  Windbrnch  re.,  leicht  umgekehrt  wirkt.
8  16.
Der  Tauschwerth  ist  demnach  zwar  noch  veränderlicher
und  schwankender  als  der  Gebrauchswerth,  dagegen  aber  tutgleich
  leichter  und  sicherer  als  dieser  zn  ermitteln.  Seine
Höhe  läßt  sich  nach  der  mittelst  des  zu  schätzenden  Gutes
möglicher  Weise  tmd  wahrscheinlich  eintauschbaren  Gütermenge ­
  bemessen,  für  die  sich  ein  Ausdruck  im  Preise  darbietet.
Der  Preis  ist  die  Gegenleistung,  welche  man  (als
Tauschäquivalent,  Gegenwerth)  beim  Vertauschen  eines  Gutes
für  dasselbe  erhält.
Derselbe  wird  auch  bezeichnet  als  „verwirklichter"  Tansch--werth,
  ausgedrückt  in  der  mit  einem  Gute  eintauschbaren  Menge
anderer  Güter.
Der  Preis  eines  solchen  besteht  also  in  der  Merlge  eines
bestimmten  anderen  Gutes,  die  sich  dafür  wirklich  eintauschen
        <pb n="33" />
        §  16.  17.  Werth.

21

läßt.  Derselbe  samt  in  so  vielerlei  verschiedenen,  körperlichen
oder  nnlorperlichen  Gütern  vereinbart  nnd  ausgedrückt
werden,  als  mit  dem  betreffenden  Gute  zn  vergleichen  nnd
auszutauschen  sind.
Solange  nun  Natnraltansch  stattsindet,  d.  h.  zum  uuntittelbaren
  Gebrauch  begehrte  Güter  gegen  einander  umgetauscht ­
  werden,  ergeben  sich  Naturalpreise.
Es  besteht  alsdann  z.  B.  der  Preis  persönlicher  Dienste  in  den
dafür  erhaltenen  Natnralien  (Lebensmitteln,  Kleidungsstücken  re.),
der  dagegen  überlassenen  Landnutznng  oder  gewährten  Natnralverpflegung;
  der  Preis  der  Metalle,  des  Viehs  re.  in  den  damit
eingetauschten  Dienstleistungen,  Sachen  oder  Verhältnissen.
Nach  Auskommen  des  Geldgebranches  werden  dagegen
Geldpreise  üblich,  d.  h.  in  Geld  ausgedrückte  Preise.
§17.
Geld  aber  heißt  die  Waare,  welche  allgemein  als  Tauschmittel ­
  (Tanschwerkzeug,  Zahlmittel),  und  deshalb  auch  zugleich
als  Maßstab  zum  Messen  der  Tauschwerthe  aller  übrigen
Güter  (als  Werthsmaßstab,  Tauschwerthsmesser,  Preismaß)
benutzt  wird.
Außerdem  unterscheidet  sich  das  Geld  von  sonstigen  Waaren
hauptsächlich  nur  dadurch,  daß  es  als  stillschweigend  oder  ausdrücklich ­
  anerkanntes  Tauschmittcl  allgemeiner  und  williger  als
jede  nicht  ebenso  überall  „geltende"  Waare  beim  Tausche  angenvmmen
  wird,  und  beziehentlich  angenommen  werden  muß.
Als  Tanschmittel  macht  es  den  Naturaltausch  entbehrlich
durch  Zertheilnng  des  Tauschvorganges  in  Verkauf  und
Einkauf.  Anstatt  unmittelbaren  Austausches  des  zu  vertauschenden ­
  und  damit  einzutauschen  beabsichtigten  Gutes
wird  nun  letzteres,  nachdem  ersteres  zuvor  gegen  Geld  verkauft
  worden  ist,  wieder  mit  diesem  eingekauft.  Dasselbe
erleichtert  somit  zunächst  den  Umsatz  und  begünstigt  hierdurch
den  Güterumlauf  selbst.
        <pb n="34" />
        22

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
0#c  (Mb  bHebc  btc  mglidifcit  bcS  baüon  ab,
#»9'ß,  bnü  berjcnigc,  meiner  g.  %.  (Mucbc  gegen  GElfcubein
AíuiGen  gegen  Wog,,#  über  ^elgiucr:  gegen  ZĻrmt  unito,#c,i
mod)tc,  Jemanden  findet,  ber  nicht  nur  bei,  angebotenen  Gegen
ftcwb  gcbrnud,en,  fonbern  bafür  gerabc  n„d)  ben  gefudden  geben
samt  und  will.  "
m  hingegen  ermügïi^^t  cg  einen  ein
(jetttidjen  Ausdruck  für  die  ungleichen  Tauschwerthe  aller
anderen  Waaren  und  die  in,  Verkehr  übliche  Höhe  jener,  ans
n,e(d)er  sich  zugleich  bereit  gegenseitiges  Tauschwerths
Verhältnis;  ergiebt.
Um  die  Tausch,vcrthe  verschiedener  Güter  mit  einander  vergleichen
  zu  können,  müssen  sie  gleichsam  auf  eilten  gemeinschafttdjen
  Renner  gebracht  mtb  bc^aib  mit  einem  niib  bemfclben
^agftabe  gemessen  werben,  den  eben  erst  das  Geld  von  da  an
erfltebt,  wo  die  meisten  Tausche  durch  dasselbe  vermittelt,  alle
nbrtgen  Waaren  in  der  Regel  gegen  Geld  verkauft  und  mit  diesem
verglichen  tverden.

§  IS.

'  Biese  .ßö#  unb  fe#ereg  ^#(11,if;  briirft  jcbodi  niât
#011  ber  me#  ansässige  @inácïpreig,  b.  ber  im  cinäcfncn
nnriimiineiibc^rcig,  fonbern  bieíme#  nur  ber
JJcnrftgreig  zutreffend  ans,  b.  h.  ber  mittlere,  in  ber
Mehrzahl  ber  Tauschfälle  gewöhnlich  erlangte  Geldpreis.

anc  net  allen  àtschfcilleu  innerhalb  eines  engeren  oder
weiteren  Marktgebietes  während  einer  bestimmten  Zeitdauer  vor
gekommenen  Geldpreise  dürften  kaum  jemals  vollständig  zu  ermttteln
  sein.  Marktpreise  können  deshalb  auch  nicht  aus  dem
Durchschnitte  dieser,  sondern  lediglich  ans  den  Abschlüssen  einzelner, ­
  mehr  oder  weniger  mastgebender  Marktplätze  abgeleitet
dieselbe,1  ergeben  fid,  am  auberíäffiß^^e,t,  memt  unter
entfWcnber  %erud|,d,t,gung  etioaiger  Ungíeid)^citcu  beiüglid,
ber  Gute  ?c.  die  Gesammtmenge  der  gegebenen  Falls  umgesetzten
Waarengattung  mit  der  Gesammtsumme  der  dafür  gezahlten
(Mbbctrügc  nerg(id,en  mirb;  nid,t  aber  ebenso  and,  auö  ben
Durchschnitte  der  Einzelpreise,  welche  während  einer  gewissen
Marft&amp;amp;cit  in  ben  cin&amp;amp;cincn  Zaufd)fäsien  für  je  ein  Gtüd,  je  eine
        <pb n="35" />
        bestimmte  Maß-  oder  Gewichtseinheit  vereinbart  worden  sind,
&amp;gt;veil  alsdann  jedem  Preisschlussc,  ohne  Rücksicht  auf  das  dabei
umgesetzte  Waarenquantnm,  gleiche  Bedeutung  beigelegt  wird,
ivas  offenbar  unrichtig  ist.  Uebrigens  werden  die  Marktpreise
vielfach,  und  zwar  selbst  noch  in  weit  vorgeschrittener  Zeit,  nicht
wirklich  genau  ermittelt,  sondern  nur  auf  Grund  gemachter
Wahrnehniungcn  geschätzt.
Einen  eigentlichen  Marktpreis  können  auch  überhaupt  nur
die  marktgängigen,  regelmäßig  in  den  Verkehr  kommenden  Güter
haben,  während  diejenigen,  welche  wenigstens  thcilweise  absetzbar
sind,  wie  z.  B.  Stroh,  Stallmist  re.,  ihn  insoweit  erlangen,  als
sie  üblicher  Weise  wirklich  vertauscht  werden.  Der  Preis  blos
bisweilen,  mehr  nur  ausnahmsweise  oder  gelegentlich  zum
Vertausch  kommender  Güter  bleibt  dagegen  ein  vereinzelter,  z.  B.
derjenige  von  Alterthümern,  seltenen  Kunstwerken,  sowie,  der
aller  zeitlich  noch  gar  nicht  allgemeiner  zur  Waare  gewordener,
jedoch  manchmal  in  besonderen  Bedarfsfällen  gesuchter  und  abgetretener ­
  Besriedigungsmittel.
Aendert  sieh  aber  der  Marktpreis  und  somit  das  Tauschwerthsverhältniß ­
  einer  Waare  der  als  Geld  benutzten  gegenüber, ­
  so  ist  entiveder  sie  selbst  oder  letztere  wohlfeiler,
beziehentlich  theurer  geworden,  und  zwar  diejenige  von  beiden,
deren  Tauschwerth  sei»  seitheriges  Verhältniß  zu  demjenigen
jeder  anderen  und  nicht  blos  der  einen  Waare  verändert  hat.
Verändert  sich  z.  B.  das  zwischen  Getreide  und  Gold  bestehende ­
  Tauschwerthsverhältniß,  so  ist  aus  dieser  Thatsache  allein
noch  nicht  bestimmt  zu  erkennen,  ob  dies  durch  eine  Tanschwertysveränderung
  jenes  oder  dieses  verursacht  wurde.  Wäre
jedoch  dasjenige  des  Goldes  gegen  alle  sonstigen  Waaren  und
nur  nicht  gegen  Getreide  unverändert  geblieben,  so  würde  daraus
folgen,  daß  sich  ausschließlich  der  Tanschwerth  des  letzteren  getti,dert ­
  hat.

8  111.
Uebrigens  kann  bei  der  Werthschätzung  von  Gütern  ma
noch  in  Frage  kvmmen:  entweder  der  gemeine  Werth
(Gattungswerth,  abstracter  Werth),  d.  h.  der  Werth,  den  eine
Güterart  allgemeinhin  und  durchschnittlich  nach  gemeinem
        <pb n="36" />
        ,24

Buch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.
Ş
*
■
        <pb n="37" />
        g  20.  21.  Werth.  Vermögen.  25
z.  B.  wenigstens  bedingungsweise  bei  Enteignung  (Expropriation)
von  Grundstücken,  während  der  Affectionswerth  in  allen  vorbezeichneten
  Fällen  unberücksichtigt  bleibt.
G  20.
Im  Ganzen  endlich  pflegt  vorwiegend  berücksichtigt  zu
lverden  während  der  niederen  Kulturstufen  der  Gebrauchs-I
  ver  th  und  bei  Naturaltausch  der  Svnderwerth,  auf  den
höheren  dagegen  der  Tauschwerth  und  bei  Vernlittelnng  des
Tausches  durch  Geld  der  gemeine  Werth,  der  durchschnittlich
in  einem  Verkehrsgebiete  geltende  Marktpreis.
In  früherer  Zeit,  bei  noch  unentwickeltem  Verkehr,  bleibt
für  Jedermann  die  unmittelbare  Gebrauchsfähigkeit  der  ihm  verfügbaren ­
  Güter  am  bedeutsamsten.  Wo  noch  keine  oder  doch
nur  wenig  Gelegenheit  zum  Vertauschen  vorhanden  ist,  kommt
es  in  der  That  am  meisten  daraus  an,  selbst  solche  Güter  zu
haben,  mittelst  deren  sich  die  eigenen  Bedürfnisse  unmittelbar
befriedigen  lassen,  z.  B.  Grundstücke,  Viehheerden,  Vorräthc  an
Nahrungsmitteln,  Bekleidungsstofscn  re.  Später  dagegen,  bei
hochentwickeltem  Verkehr,  wird  die  Vertanschbarkeit  der  zur  Verfügung ­
  gehabten  Güter  zunehmend  beachtungswerther.  Wo  die
allermeisten  Menschen  nun  ohnehin  und  nur  in  ungleicher  Ausdehnung ­
  darauf  angewiesen  sind,  für  ihren  Bedarf  Gebrauchtes
zu  erkaufen,  kommt  es  wesentlich  darauf  an,  über  solche  vertauschbare ­
  Güter  verfügen  zu  können,  mit  denen  oder  mit  deren
Gegenwerth  alles  zur  eigenen  Bedürfnißbefriedigung  Erforderliche
jederzeit  leicht  und  sicher  anzuschaffen  ist.

Vermöge«.
#21.
Die  bereits  erworbenen  und  allgemein  anerkannten  Werth
habeitden  üußereil  Güter  bilden  nun  das  Vermögen  der
Menschen.  Dasselbe  besteht  in  der  Gesammtmenge  äußerer
Guter,  über  welche  Jemand  (eine  Person,  menschliche
Gemeinschaft  oder  ein  ganzes  Volk)  behnfs  der  Bedürfnißbefriedigung ­
  ausschließlich  zu  verfügen  vermag.
        <pb n="38" />
        26

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

iplilli
làî^'şâ  Eich  können  n&amp;gt;  das  Vermögen  nur  aus-ĢMLL-LLW

ŞZWMZ
S  22.
Bei  Beurtheilung  der  Beträchtlichkeit  eines  «er-«LMLS.Şà
  -üb  andererseits
Erstere  ergrebt  sich  unmittelbar  aus  dem  Werthe  der
zugehörigen  àmôgensbestandtheile,  aus  deren  Gebrauchsund ­
  Tanschìverthe.
        <pb n="39" />
        g  22.  Vermögen.

27
,  3)ic  obfoMc  (Mßc  jebeë  ua#r^cbiirftiocrm  Şribntbevmügenê
  ist  bnbci  wenigstens  bon  ba  ait,  wo  bie  meisten
Güter  bereits  verkehrsgängig  geworben  stub,  am  sichersten
burch  Ausrechnung  seines  Tauschwerthes  zu  ermitteln.  Diejenige ­
  bes  gesammten,  ungleich  weniger  ergänzungsbeb  ürftigen
Volksbermögens  aber  läßt  sich  nach  jenem  niemals  vollstänbig,
  saubern  vielmehr  nur  theilweise  schaben,  uub  zwar
aus  fvlgenben  Grüuben.  Zunächst  bleibt  ber  Tauschwerth
mancher  bazu  gehöriger  Bestanbtheile  völlig  unbestimmbar.
Ferner  ist  mit  Zunahme  bes  Tauschwerthes  einzelner  Theile
bes  Volksvermögens  bach  nur  bann  eine  ebenmäßige  Vermehrung ­
  besselben  wirklich  verbunben,  wenn  bie  Tauschwerthserhöhung
  auf  vermehrter  Brauchbarkeit  ber  betreffenbeit
  Güter  beruht,  imb  nicht  etwa  blas  infolge  minber  ausreichenben
  Varhanbenseins  aber  überhaupt  schwierigerer
Erlangung  bieser  eintrat.
Unbestimmbar  ist  z.  B.  der  Tauschwerth  von  Landstraßen,
Hafenanlagen  re.  und  vieler  förderlicher  Verhältnisse.
Erlangt  z.  B.  Holz  re.  lediglich  deshalb,  weil  es  sich  späterhin ­
  weniger  reichlich  darbietet  und  nun  mühsamer  beschafft  werden
muß,  höheren  Tauschwerth,  so  verlieren  ihm  gegenüber  alle  anderen
Waaren  ebensoviel  an  Tauschkraft,  als  cs  selbst  gewann.  Vermehrt ­
  würde  jedoch  das  Volksvermögen  durch  Entdeckung  vielseitigerer ­
  oder  sonstwie  bedeutsamerer  Gebrauchsfähigkeit  schon
vorhandener  Güter,  z.  B.  des  Thonschiefers,  der  Schwefelkiese,
Schlacken  rc.
I  Die  relative  Größe  eines  Vermögens  kann  bagegen  nur
Mittelbar  nach  beni  Verhältnisse  bemessen  werben,  in  welchem
dasselbe  zu  ben  üblichen  Bedürfnissen  bes  Besitzers  und  zu
ben  Vermögensverhältnissen  ähnlicher  Personen  steht.
Der  Reichthum  besteht  bemuach  im  Besitz  eines  verhältnißmäßig
  großen,  überreichlichst  zur  Bebürfnißbefriebignng
  ausreichenden  Vermögens.
Abstufungsweise  arm  ist  umgekehrt,  wer  kaum  oder  sogar
überhaupt  nicht  genug  zur  Befriedigung  seiner  nothwendigen
Bedürfnisse,  und  beziehentlich  noch  weniger  hat,  als  seines  Gleichen
        <pb n="40" />
        28

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
zii  huben  pflegt.  Vergleichsweise  wohlhabend  endlich  erscheint
J^der,  dessen  Vermögen  zur  angemessenen  Befriedigung  seiner  vernnnstigen,
  nothwendigen  und  freien  Bedürfnisse  mindestens  durchsc
  mit  tí  id)  ausreicht,  und  dabei  denn  mittleren  Vernlögensbetrage,
über  den  seine  Standesgenossen  günstigeren  Falls  verfügen,  nicht
nachsteht.
ijb  st  bet  ^emsliib,  eine  einzelne  Person  oder  ein  ganzes
Volk,  reich,  wohlhabend  oder  arm  ist,  das  laßt  sich  in  der'
Regel  schon  nach  äußeren  Merkmalen  annähernd  richtig
beurtheilen.
So  läßt  sich  die  relative  Größe  des  Vermögens  einzelner
Menschen  z.  B.  nach  der  Lebensweise  derselben  und  der  Leichtigkeit, ­
  mit  welcher  sie  Zahlungsverbindlichkeiten  erfüllen,  einigerniaBeii
  WmtOciicn.  9(18  %RcrfmnIc,  mcld,e  einen  6#,%  nu^bic
Vei  haltuis)mÜhigkeit  eines  Aolksvermögens  gestatten,  können  hingegen
  bienen  :  g.  bic  2cbcn8att  unb  bog  9Bü^íbcfinbcu  nerschiedener
  Volksklassen,  namentlich  der  mittleren  und  niederen:
bjc  ers)cMid,kit  nnb  9(rt  bc8  9íui^m,bc8  für  gcmcinnühißc  nnb
öffentliche  Zivecke,  sowie  insbesonbere  die  Leichtigkeit,  mit  welcher
bei:  @(ao(8bebatf  burd)  mc^^cuernnß  mifßcbmdn  iJitb,  o^c  fonber.
in!)  bruckenb  zu  werden;  endlich  auch  der  Umstand,  ob  ein  Volk
an  andere  Völker  vorzugsweise  ausleiht,  oder  von  solchen  borgt  re.
'  3tbc  bmiftiße  Mcibt
iid)  immer  nur  zeitlveilig  und  niemals  auf  längere  Zeit  hinaus
zutreffend,  tucii  ein  bestimmtes  Vermögen  nicht  leicht  anbmentb,
  mebet  jernet  %e^^stmti^,nst^^^fei^  uD^^
imcfj,  ocimii  Q(ci^^c  ^ríific  bc^íf.
@8  iDÄre  bieg  Uie(,ncs)t  nur  bmm  luögiid),  fa((g  ciucrfcit8
"^"'"'^""8  bet  gegen^bet^^c[)enben
  Bedürfniß  e  erfolgte,  und  falls  andererseits  weder  der
(Beimiudß,  unb  %nufd,n,etH)  bei-  æcrm^gcu8bc^^m^b(^cik  fid,  uctänderte,
  nod)  durch  die  Art  der  Vermögcnsbenntzung  eine  Vermögensabnahme ­
  oder  -Zunahme  herbeigeführt  würde.
Bestimmbar  ist  überhaupt  blos  der  gegenwärtige  Werth
«"4  bet  aufünftißc  aBcttO  (auh^,^^8luctM)),
rucksichtlich  desien  lediglich  Vermuthungen  zu  hegen  sind.
        <pb n="41" />
        §  23.  Wirthschaft.

29

Wirthschaft.

#23.
Weil  aber  die  Menschen  fortwährend  Vermögen  brauchen,
um  ihre  Bedürfnisse  genügend  befriedigen  zu  können,  so
müssen  sie  auch  wirthschaften,  d.  h.  andauernd  für  Befriedigung
ihres  Bedarfs  an  äußeren  Gütern  durch  Beschaffung  und
Benutzung  von  Vermögen  sorgen.
Die  Wirthschaft  besteht  also  in  der  fortgesetzten
Thätigkeit  zur  Erwerbung  und  Verwendung  äußerer  Güter
behufs  der  Bedürfnißbefriedigung.
Zn  dieser  auf  letztere  abzielenden  Thätigkeit  werden  die
Menschen  nicht  nur  durch  ihre  eigene  Bedürftigkeit  genöthigt
und  durch  Eigennutz  angetrieben,  sondern  auch  durch  den
mit  fortschreitender  Kulturentwickelung  sich  in  ihnen  zunehmend
  mehr  regenden  Gemeinsinn  bestimmt.
Der  durch  den  Trieb  der  Selbsterhaltung  hervorgerufene
Eigennutz  (die  Selbstliebe,  das  Eigenintercsse)  treibt  zu  Anstrengungen ­
  behufs  der  Bedürfnisbefriedigung,  weil  Ntchtbefriedigung
  der  Bedürfnisse  (Mangel)  wehthut.  Er  erweckt  den  auf
Gewinnung  von  Gütern  gerichteten  Erwcrbseifer  und  die  auf
Festhalten  des  Erworbenen  bedachte  Sparsamkeit.  Derselbe  kann
zivar  ebenso  zu  blinder  Selbstsucht  (zum  Egoismus)  ausarten,
wie  der  Erwerbstrieb  zu  rücksichtsloser  Habsucht  und  die  Sparsamkeit ­
  zu  schmutzigem  Geize,  vermag  sich  jedoch  niemals  unbeschränkt ­
  zu  bethätigen,  weil  alle  Menschen  eigennützig  sind.
Alle  suchen  ihre  Bedürfnisse  mit  möglichst  geringer  Anstrengung
zu  befriedigen,  und  die  Meisten  trachten  späterhin  sogar  darnach,
ihren  Bedarf  zunehmend  vollständiger  und  besser  befriedigen  zu
können.  Der  Eigennutz  jedes  Einzelnen  stößt  daher  überall  auf
entgegenstehend?  Widerstände,  welche  ihn  in  Schranken  halten.
Außerdem  tvird  derselbe  noch.  neben  der  nicht  so  leicht  gänzlich
schweigenden  Mahnung  des  eigenen  Gewissens,  durch  den  aus  der
Nächstenliebe  entspringenden  Gemeinsinn  gemäßigt,  welcher  ebenfalls ­
  keinem  sich  sittlicher  Pflichten  bewußten  Menschen  gänzlich
fehlt.  Dieser  äußert  sich  einerseits  als  Uneigennützigkeit.  andererseits ­
  als  Freigebigkeit,  und  bethätigt  sich  im  opferwilligen  Interesse
        <pb n="42" />
        '&amp;amp;udj  t.  Kap.  ï.  Grundbegrisse.

gr  libere,  g.  %.  bic
Staatsgemeinschaft  rc.

Standesgenossen,

Gemeinde,

8  24.
##;###
am
mmm
--ZMķ-L
        <pb n="43" />
        §  24.  25.  2G.  38#^.

31

G  25.
Wer  seine  Bedürfnisse  selbständig  befriedigen  will,  muß  in
zweifacher  Beziehung  wirthschastlich  thätig  sein.  Derselbe  muß
einerseits  erwerben,  mit  Hilfe  von  Erwerbsmitteln  äußere
Güter  zu  beschaffen  trachten,  um  in  diesen  selbst  oder  durch
deren  Gegenwerth  Verfügung  über  Genußmittel  zu  erlangen;
andererseits  haushalten,  mittelst  des  Erworbenen  uitb  innerhalb ­
  des  dadurch  gewonnenen  Unterhaltsspielraums  durch
demgemäße  Ein-  und  Zutheilung  des  Verbrauchs  seinen
eigenen  Bedarf  auskömntlich  zu  bestreiten  suchen.
Beide,  sich  in  Erwerbswirthschaft  und  Haushalt
spaltende  Seiten  des  Wirthschaftens  sind  gleichmäßig  bedeutsam ­
  für  den  Erfolg  der  Wirthschaftsführung  und  die
%noe  beë  38^^4)0^01.
..  Diejenige  der  einzelnen  Menschen  und  ganzer  Völker  ist
nbernll  nicht  blos  davon  abhängig,  wie  viel  sie  erwerben,  sondern
insbesondere  auch  davon,  wie  sie  mit  dem  Erworbenen  haushalten.
UcücroH  gilt,  bnß  ber  eriDerMeifer  ber  %Bic^^^^#te;Ibell  ^wr
bedingungsweise  den  Erwerb  zu  steigern,  daß  deren  Selbst-#^#^0
  m,b  m&amp;amp;iQw,0  icW)  allein  bic  %er^äst,%i^^äW^fe^t
des  Verbrauchs  zu  sichern  vermag.

G  26.
%  itfWi'OÍi#'  ber  38113^4)0  ist  bte
H  aus  wirthschaft,  in  welcher  für  den  eigenen  Bedarf  gebrauchte ­
  Güter  erzeugt  und  unmittelbar  zur  Bedürfnißbefriedigung
  der  Angehörigen  verlvendet  werden.  Aus  der
anfänglich  möglichst  vielseitigen  Erlverbsseite  dieser,  die  sich
weiterhin  zunehmend  mehr  auf  bloße  Zurichtung  der  im
Haushalte  benutzten  Sachen  und  ans  allerlei  häusliche
Dienstleistungen  einschränkt,  gehen  alsdann  im  Verlaufe  der
Z&amp;gt;eit  besondere,  sich  nach  und  nach  abtrennende  und  vermannigfaltende
  Arten  von  Erwerbswirthschaften  hervor.  '
Letztere  entstehen,  indem  die  eine  oder  andere  Erwerbsthätigkeit ­
  nicht  mehr  allein  für  den  Hausbedarf,  sondern  auch
zunächst  nebenbei  und  nachher  überwiegend  oder  sogar  ansschließ-
        <pb n="44" />
        32

àch  l.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

ļîch'  Zum  Vertauschen  betrieben  und  somit  endlich  zum  Haupt
mucrB  luirb,  ber  fid;  feinerfeitg  luicbcr  amnä^^^^  auf  gleid)artigere
Verrichtungen  beschränkt.  !
giebt  daher  jedesmal  ebenso  vielerlei  Wirten  jener,  als
verschiedene  Zweige  des  Erwerbs  (Eriverbszlveige,  Er
11)^^0111'],,  ficij  bereit  gebiibet  1)01,0,,.  ¿djíiof;
ltd)  aber  können  überall  folgende  vier  Hallptgruppen  unter
schieden  werden,  nämlich  Wirthschaften  welche'erwerben  :
1.  m  den  sogenannten  Urge  werben  durch  Beschaffung
von  .Rohstoffen  verniittelst  occupatorischer  Natnrbenntzuna
oder  eigentlicher  Rohstoffproduction,  welche  von  da  an  hinzukoinnien
  »ins;,  wo  erstere  nicht  mehr  allein  zur  Bedürfniß
befriedignng  ausreicht;
OMtlüffc  lucrben  ingbefonbere  befd;afft  bi#  Sagb  m,b
pi|cí)cu'i  ,  durch  den  Bergbau  sowie  durch  die  Landwirthschaft,
welche  ihrerseits  ben  Landbau,  nämlich  den  Acker-  und  Graslambau,
  den  Garten-  und  Waldbau,  und  außerdem  die  Bieh-0#!#
  bieg  &amp;amp;.  %.  bei  (Erlegung
luilber  ^icrc  ober  G)eii,im,m,0  lullb,member  u,íb  in
ber  We  Uorl)anbcner  Weficinc  2c.,  bind)  wnftönbige  Wbuctiûn
bagegen  z.  B.  schon  anfänglich  beim  Getreidebau  und  späterhin
a#  be,  ber  gifd)gud)t  %.
2.  ut  dell  Verarbeitungsgewerben  durch  Umlvandeuing
  lind  weitere  Verarbeitlmg  von  Stoffen;
Die  so  verschiedenartigen,  entweder  handwerksmäßig  oder  fabrikmnpig
  betriebenen  Verarbeitn»gsgeiverbe  machen  die  'gewonnenen
burci)  %erä„bcrung  ii)rcg  Bufianbeg  i,„b  ¡brer  stoni,
überhaupt  erst  zur  Befriedigung  bestimmter  Bedürfnisse  tauglich
über  wcugßcng  bicrgu  geeigneter,  nig  sie  cg  ob„ebem  fein  füiuiten
durch
Dieser  wird,  neben  den  Transportgeiverbei,  ?c.,  namentlich
burd)  ben  üenuitteit,  lüde#  fid)  ebcnfallg  mebrfad)  ücr=&amp;lt;VDctgt,
  z.  b.  je  nach  den  Gegenständen,  auf  die  er  sich  bezieht
mib  ļc  nad,  ben  been  er  fid)  „„tcr¿id)t,  i,i
(Mre,be=,  ítoíonianoaarc„=,  ßrebitbanbd  ,c.,  aUgemeiubiu  ¡n
        <pb n="45" />
        §  2T.

33

Groß-  und  Kleinhandel  ec.  Je  nach  seinem  Verhältniß  zur  Gcsamnltwirthschaft
  eines  Landes  aber  zertheilt  sich  derselbe  in  inländischen ­
  und  auswärtigen  Handel,  welcher  sich  seinerseits  wieder
in  Aus-  und  Einfuhrhandel  und  in  den  Zwischenhandel  sondert.
4.  in  persönliche  Dienstleistungen  übernehmenden
Berufen  durch  Beschaffung  nicht  nur  persönlicher,  sondern
überhaupt  unkörperlicher  Güter.
Solche  iverden  zumal  beschafft  durch  Kunst  und  Wissenschaft,
z.  B.  berufsmäßig  im  Civil-  und  Militairdienste  des  Staats,
aber  auch  durch  niedere,  hauptsächlich  eben  nur  des  Erwerbs
halber  verrichtete  persönliche  Dienste.
§27.
Uebrigens  bezweckt  jedwede  Erwerbswirthschaft  Vermögenserlverb ­
  durch  Erzielung  von  Ertrag  und  Einkommen
aus  letzterem.
Jener,  der  Ertwag  der  Wirthschaft,  einer  einzelnen
lvirthschaftlichen  Thätigkeit  oder  einer  ebensolchen  Benutzung
ci^lc§%ct^ntiíocllëße^c^^^mìbe§,  best#  in  ben  mittelst  berfclbcn
Wijmtb  cinca  bestimmten  8e.itrnnmc3  belassten  nenen
(Ruteni,  begüg(i^^  in  bereit  (&amp;amp;Qcmucrtl)c.  ^cr  ^csammt
betrag  besseren,  ber  %L#crtmg  gemübrt
inļLiniett,  als  er  bie  Kosten  (Auslagen)  beeft,  d.  h.  die  behufs
Beschaffung  der  neuen  G  liter  verbrauchten  Vermöqensbe^^mtbt^etle
  erseht,  ^,möd)st  ïebi^ït^^  einen  Bicberersnb  für
nnsnelnenbetea  %ermünen.  Sn  bem  bnrüber  bmnna\erbleibenden
  Ueberschusse  ergiebt  er  dagegen  eine  wirkliche  Vermehrung
  des  Vermögens,  und  in  dieser  den  BàLwtra  g
(Dtettoertrng),  ^c(^^er  für  bic  beim  ^irt^s^^nsten  bnrcii
Bethätigung  von  Mühe  oder  Entsagung  gebrachten  persönlichen ­
  Opfer  eittschädigt.
Der  einen  Ersatzposten  abgebende  Theil  des  Rohertrages
muß  seinem  .Werthe  nach  entweder  unmittelbar  sachlich  oder
lucninítcuS  mittelbar,  &amp;amp;.  bnrd)  Bcrwenbimg  ans  (Eteiacrnna
bet-  9(1^,1011(111  ic.,  gm  fortgcfcbtcii  mWcbcrbcnubunq  für  cmcfba,
wirthschaftliche  Zwecke  unverkürzt  zu  erhalten  gesucht  werden
Schober,  VolkSwirthschaftslehre.  3.  Sinfl.  g
        <pb n="46" />
        34

Buch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.
lucii  fid)  sonst  ber  Mm,b  bcr%Bir,i)fd)oft  „nb  ingülgc  ftierbon
berm  fünft,gc  (iroiebißfeit  ocl^^öftnib,nö6ig  ncrfd)Ied)tmi  mürbe.
? cr  md l  Ersatz  der  stattgehabten  Vermögeiisüpfer  übrig  bleibende
Grtragstheil  hingegen,  welcher  einen  Zuwachs  cut  zum  vorigen
vermögen  hmzukommenden  Gütern  gewährt,  ist  für  die  K'vrcke
des  Haushalts  ober  zu  sonstiger  Verwendung  frei  verfügbar
pie  %Birti)fd)nft,  locldje  feinen  fd)Iii#d]en  9(eincrtrog  liefert
ber  freilich  nicht  immer  bezifferbar  ist,  verfehlt  ihren  Kweck'
ivahrend  diejenige,  deren  Ertrag  nicht  einmal  die  Kosten'deckt'
nur  Verlust  bringt.  '
Fur  den  Wirthschaftenden  selbst  aber  bildet  der  Reinertrag
  das  Entkommen,  welches  gleich  jenem  in  erwirthneuen
  OMtcn,,  bic  uic^t  CSrfnt)  bnu  Vermögen  finb
und  beziehentlich  in  dem  dafür  erhaltenen  Preise  besteht'
3)nffemc  ist  Mmd),  fnííê  nmu  nufer  @{,1,1^,110  n&amp;amp;  Ziffer
uerfteijt,  luofcs)e  iunerbnib  einer  gelniffen  ^eit  neu  in  bnä
^enniineu  yscuinubeë  eintreten,  berjenine  Sffeii  ber  in  giifqe
wirthschaftlicher  Thätigkeit  bezogenen  Einnahmen,  welcher
ofpe  @^^^níeruu^  beg  bnr^eri^eu  Bcrutöqeuö  gur  Befric
biqunq  ber  ebenen  ^ebürfniffe  über  fimitiuic  beiiebig  uer;
wendet  luerbcu  kann.
3)ic  Ginnobnie  besteht  osso  tu  ber  gongen  Menge  non  ®ütcrn
loefdic  luöGrcnb  cineß  3eitobfd,uittca,  g.  B.  eincü  ßobreg  je.,  neu
tu  bog  Vermögen  beg  lo^rtbf^^oftcnbcn  (Subfectë  (%8irt#)  über
fetneê,  etwa  gleichsam  als  eine  besondere  Persönlichkeit  aufgefaßten
an  fid;  jedoch  das  bewirthschaftete  Object  abgebenden  Geschäfts
eintreten,  und  jenes  mindestens  jetveilig  vermehren;  die  Ausgabe
dagegen  in  allen  Gütern,  welche  umgekehrt  ans  dem  Vermögen
anstreten  und  dasselbe  somit  vermindern.  Die  Einnahme  umfaßt
bcinnod,  mid)  (Bitter,  iocId,c  íebiglid,  Bcrn1Öqc,^gcrfo^^  finb  mtb
bedingungsweise  selbst  solche,  welche  überhaupt  nicht  vom'  Einnehmenden ­
  erwirthschaftet,  sondern  gegenleistungslos  r  R  als
@efd,e,tf,  (Sattst  je.,  en,Monge,1  lourben.  6ie  ¡ft  'insofern  sie
Aug  eigener  loirtmoftlidjer  $I)ötiofett  Oerborginn  meid)
bem  9(0^1(1000  ber  38irt#oft,  mtb  bilbet  für.  beit  Beluga,
berechtigten  als  Roheinnahme  das  sogenannte  Roheiiikomnien
welches  von  Manchen  noch  besonders  unterschieden  tvird.  Ans
derselben  ergiebt  sich  alsdann,  nach  Ausscheidung  der  darin  ent-
        <pb n="47" />
        g  28.  Volkswirthschaft.

35

haltenen  Ersatzposten  oder,  anders  ausgedrückt,  nach  Abzug  sämmtlicher ­
  behufs  ihrer  Gewinnung  gemachten  Ausgaben,  die  dem
Reinerträge  entsprechende  Reineinnahme,  das  eigentliche  Einkommen
  (Reineinkommen).  Das  Gcsammteinkommen  einer  Person
enthalt  daher  schließlich  sämmtliche  Werthsüberschüsse,  welche  sie
in  erwirthschafteten  nenen  Gütern  über  die  behufs  deren  Beschaffung ­
  aufgewendeten  Vermögenswerthe  hinaus  bezieht.
UolKswirthschnkt.
8  28.
silbern  nun  Jeder,  welcher  darauf  angewiesen  ist,  seine
Bedürfnisse  selbständig  zu  befriedigen,  in  der  einen  oder
anderen  Weise  Wirthschaft  betreiben  muß,  so  stehen  auch  stets
eben  so  viele  einzelne  Wirthschaften  neben  einander»  alswirthschaftlich
  selbständige  Personen  und  Gemeinschaften  vorhanden ­
  sind.  Diese  Einzelwirthschaften  sind  durch  gegenseitigen
  Verkehr  mit  einander  verbunden,  ergänzen  sich
Wechselseitig,  und.  ergeben  in  ihrem  Zusammenwirken  die
Volkswirthschaft.
Die  Sonderwirthschaften  der  verschiedenen  Personen,  Familien, ­
  Gemeinden  rc.,  sowie  des  Staats  selbst,  sind  sämmtlich  mehr
oder  weniger  vcrkehrsbedürftig  und  um  so  abhängiger  von  einander, ­
  je  einseitiger  und  verschiedenartiger  sie  werden.  Dieselben
stehen  daher  keineswegs  etwa  zusammenhangslos  blos  nebeneinander, ­
  sondern  treten  vielmehr  durch  ihr  im  Einzelnen  zwar
getrenntes,  im  Ganzen  jedoch  zu  gegenseitiger  Bedürfnißbefriedigung ­
  zusammenwirkendes  Wirthschaften  mit  einander  in  Verbindung. ­

Unter  Volkswirthschaft  ist  demnach  die  wirthschaftliche
  Gesammtthütigkeit  eines  Volkes  zu  verstehen,  tvelche  sich
zwar  in  Einzelwirthschaften  gliedert,  aber  in  Folge  des  Ineinandergreifens
  dieser  ein  einheitliches,  sich  nach  eigener
Gesetzmäßigkeit  regelndes  Ganzes  bildet.
Als  ein  einheitliches  Ganzes  erscheint  dieselbe  innerhalb
des  Weltverkehrs  zunächst  schon  deshalb,  tveil  jedes  Volk
"nd  dessen  Bevölkerung,  d.  h.  die  Gesammtheit  der  die  Volks-
        <pb n="48" />
        36

Ņuch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

gcmcmfW  imb  bk  enn^cfcIMn^
luíbenbcn  Personen,  selbst  inmitten  anderer  Erdbewohner  ein
snr  sich  bestehendes,  selbständiges  Ganzes  ist.
Ein  solches  ist  wenigstens  jedwedes  durch  gemeinsame  Ab-1^11110
  wib  aßcimrtine  @ni^(crcí^„Q  kerbimbcic  %M,
'^àme  staatlich  organisirt,  aus  einem  bestimmten  Gebiete  unter
einer  höchsten  Gewalt  nach  einer  gewissen  Ordnung  zusammenlebt.
Als  eut  sich  nach  eigener  Gesetzmäßigkeit  regelndes
#1,^  (iW  cnucft  lucii  bip  hmn-Worn
  mb  1141  ^0^,  fm,bcm  irnc^  diic,  besiiilim
Regelmäßigkeit  erfolgen,  die  sich  geltend  macht,  ohne  von  den
Menschen  erst  anerkannt  worden  zu  sein.
Jeder  in  der  Volkswirthschaft  eintretende  Zustand  ist  die
§mm
Ausbildung  gelangten  Vorbedingungen  entstanden.  Die  Ueber-WHWZW

IpB
        <pb n="49" />
        29.  Volkswirthschaft.

37

Die  Volkswirthschaft,  welche  man  deshalb  auch  mit
einem  lebenden  Organismus  verglichen  und  als  ein  organisches
Ganzes  bezeichnet  hat,  ist  also  keine  etwa  von  Menschen  ersonnene ­
  Einrichtung.  Sie  ist  vielmehr  eine  durch  die
Bedürftigkeit,  Anlagen  und  Triebe  der  Menschheit  bedingte,
sich  beim  gesellschaftlichen  Wirthschaften  gleichsam  von  selbst
ausbildende  natürliche  Ordnung,  die  auf  bestimmten,  sich
aris  innerer  Nothwendigkeit  ergebenden  Gesetzen  beruht.
Diese  Gesetze,  nach  denen  sich  das  wirthschaftliche  Leben  der
Völker  entwickelt  und  ordnet,  unterscheiden  sich  von  den  in  der
äußeren  Natur  herrschenden  Naturgesetzen  hauptsächlich  blos
dadurch,  daß  sie  nicht  unbedingt  in  jedem  einzelnen  Falle,  sondern
nur  im  großen  Durchschnitt  der  Fülle  zur  Geltung  gelangen.
Das  Erkennen  derselben  wird  jedoch  dadurch  erschwert,  daß
die  innerhalb  der  Volkswirthschaft  eintretenden  Erscheinungen
meist  durch  mehrerlei  Ursachen  bedingt  sind,  welche  außerdem
einzelnen  Falls  in  sehr  verschiedenem  gegenseitigen  Verhältniß
zusammenzuwirken  vermögen,  -und  daß  jene  sich  deshalb,  weil
eben  die  ursächlichen  Verhältnisse  so  vielfach  abweichend  zusammengefügt ­
  und  gruppirt  bleiben,  im  Einzelnen  ebenfalls  ivieder  ungemein ­
  mannigfaltig  ausbilden.  Es  ist  dies  eine  ganz  ähnliche
Thatsache  wie  die,  daß  das  physische  Leben  der  Pflanzen  und
Thiere  überall  ganz  gleichen,  allgemcingiltigen  Naturgesetzen
unterliegt,  während  doch  der  Verlauf  und  Erfolg  desselben,  je
nach  den  in  jedem  einzelnen  Falle  hinzukommenden  besonderen
Lebensbedingungen,  so  äußerst  ungleich  ausfüllt.
§29.
Die  Volkswirthschaft  entsteht  mit  Eintreten  regelmäßiger
werdender  Verkehrsbeziehungen  zwischen  vereinzelten  und  bis
dahill  in  sich  abgeschlossen  gebliebenen  Wirthschaften,  während
sie  übrigens  als  eine  wesentliche  Seite  des  ganzen  Volkslebens
mit  dem  Volke  erblüht  und  verfällt.  Schließlich  aber  erweitert
sie  sich  zunehmend  mehr  zur  Weltwirthschaft,  zu  bet  in
einzelne  Volkswirthschaften  gegliederten  Gesammtwirthschaft
der  mit  einander  verkehrenden  Völker.
        <pb n="50" />
        38

Ņuch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.

Zur  Gcsammtwirthschaft  der  die  Erde  bewohnenden  Völker
cilDcitcm  fid;  b,c  oa^icbmi'n  BoífgioiitOMoftcn  i„  bein
S»  bet  gemeinsamen  %uit§=  nnb  ^eítmirtüfcbaft  mirti,
fcĶjtm  nnn  Síííe  mit  ,mb  für  einanber,  nnb  gelangen  fu  Uel
ÄirirïÄ'Ä*“"  -
ÄWîfflrasîss  L
sKiÄ'Äxsrs.r-s
2  ücrfd,ícbeaen  @ì,#Amb  Bolsi
ïääsäïs;

MşiLUķLLLW
biéf%^"  ""b  M#t  uifu  in  ber  (%cfammtfLme
msmm:
„  rl'l'î  AU  dessen  Erzielung  Mitwirkenden  aber  vertheilt
^  ber^unn  Dun  @)rnnbrente,  Wrbeitafuljn  nnb
Kapitalzins.
^WÄÄMÄS
        <pb n="51" />
        8  30.  31.  Volkswirtschaft.  Einwirkung  auf  dieselbe.  39
jedoch  nur  entweder  mit  Arbeiten  oder  mit  Vermögen,  Grundstücken ­
  und  Kapitalien,  beziehentlich  mit  diesem  und  jenen  zugleich.
Als  Vergeltung  hierfür  beziehen  dieselben,  je  nach  der  Art  ihrer
Mitwirkung,  theils  Grundrente,  welche  sich  aus  der  Anwendung
von  Grundstücken  ergiebt,  theils  Arbeitslohn  für  .Leistung  von
Arbeiten,  theils  Kapitalzins,  den  die  Verwendung  von  Kapitalien
einbringt.
Aus  einem  oder  mehreren  der  drei  vorgenannten  E  into ­
  in  mens  zw  ei  ge  rührt  daher  schließlich  auch  jedes  einzelne
Einkommen  her.

Einwirkung  rmk  die  Vollwwirthschmkt.
8  31.
Weil  sich  sonach  das  wirthschaftliche  Leben  der  Völker
innerlich  nach  seinen  eigenen  Gesetzen  regelt,  so  läßt  sich
dasselbe  auch  durchaus  nicht  beliebig  beeinflussen.  Hierdurch
wird  jedoch  keineswegs  ausgeschlossen,  daß  menschliche  Einwirkung
  ans  die  Entwickelung  der  Vvlkswirthschaft
möglich  und  beziehentlich  sogar  zu  deren  Gedeihen  nothwendig ­
  ist.  Der  Verlauf  dieser  Entwickelung  und  die  Art
und  Weise,  in  welcher  sich  demzufolge  die  Volkswirthschaften
verschiedener  Völker  äußerlich  abweichend  gestalten,  hängt
vielmehr  in  einem  gewissen  Grade  stets  wesentlich  mit  von
absichtlich  getroffenen  menschlichen  Maßnahmen  (Veranstaltungen, ­
  Bestimmungen)  ab.
So  beruht  z.  B.  das  nach  bestimmter  Gesetzmäßigkeit  erfolgende ­
  Zustandekommen  der  Preise,  das  Aufkommeic  des  Geldgebrauchs,
  getrennter  Erwerbszweige  re.  ans  innerer  wirthschaft
licher  Nothivendigkeit,  deren  Folgen  sich  nicht  beliebig  ändern
lassen;  das  Hinzukommen  von  den  Handel  oder  andere  Gewerbe
begünstigenden  Vorkehrungen,  das  Entstehen  eines  geordneten
Münzwesens  ?c.  dagegen  auf  äußerlich  organisircndem  Zuthun
der  Menschen,  auf  menschlich  gekonnter  Organisation,  welche  ihrerseits ­
  wieder  ans  bestehende  Verhältnisse  folgerichtig,  gut  oder
schlimm,  zurückwirkt.
        <pb n="52" />
        40

Buch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.
Síkbcríid)  aber  (mm  mif  bic  æoíf0m^rt^f^^aft  g,md^^^^
nOevljmipt  nur  eingewirkt  werden  durch  Unterstützung,
Beichleumgung  oder  Mäßigung,  ihres  natürlichen  Eutwickelungsgauges,
  also  namentlich:  allgemeinhin  durch
Begünstigung  des  Eintretens  von  Bedingungen  für  volks-^lr(^^^^nf^^^^c
  imb  il,ëbe^^l,bm''bl,r^^^i,m,e^
räumung  derjenigen  Hindernisse,  ivelche  jenen  etwa  entgegenfmuic
  biaci)  ^Wue^r  ,mb  ^414^4,,m,i  geitineiku
Störungen  des  ebenmäßigen  Fortgedeihens.
Günstigere  Bedingungen  für  Weiterentwickelung  lassen  sich
herbeiführen  durch  Hinwirkung  ans  Eintreten  von  Ursachen,
lucf^c  m  bc,timmtcr  w^rtbfd)afm^^er  ${„#1  fbrbcriid,  gnnidzuwirkeil
  geeignet  sind.
Dem  Fvrtschreitenkönnen  entgegenstehende  Hindernisse  sind
nbiwwmbbar  bnrd,  ^„10^11,^  ans  Sßegfali  adeg  bcgienigen
¡uübmd)  Gegebenen  Baiig  bn0  sonst  gn  gcwärtigcnbe  @id,weites
bdbcn  bcftcbenbcr  guftänbc  ,#001%  bccmtrö#igt  ober  bocb
mmot(),g  ocrïangfawt  wirb.  %n  foid,cn  Meinen  'nnb  großen
Wm#:,  fe^It  cg  fm,m  jcmnig.  U„b  oft  wirb  nerabc  bag
wag  cí,enmíg,  unter  früheren  ^orbebingungen,  ein  entfdiiebener
iyortidjritt  War,  im  Laufe  der  Zeit  zu  einem  derartigen  Hemmniß,
  dessen  Beseitigung  nachher  wieder  zu  erstreben  ist.
Zeitweilig  dazwischenkommenden  Störungen,  welche  durch  ihre
weiteren  Folgen  das  wirthschaftliche  Fortgedeihen  fast  regelmäßig
m  ,„(,#0#  0egicl)nng  fd)dbigcn,  (am,  gu  begegnen  gei'ndW
werben  burd,  oorbengenbeg  %er(),itcn  i^reg  (Sintreteng  nnb
Weiterumsichgreifens,  ober  wenigstens  durch  Linderung  ihres
natürlichen  Verlaufs,  was  freilich  nur  dann  erreichbar  ist,  wenn
die  veranlassenden  Ursachen  richtig  erkannt  worben  sind  und  dem
Hauptgründe  der  sich  einstellenden  Uebelstände  irgendwie  entgegengewirft
  gn  werben  bmnog.  Man  bat  sol#  (Mcmmiaci
and,  a(g  @r(ran(,mgcn  eingeiner  Z^eile  beg  WNuirK,
schaftlichen  Organismus  aufgefaßt  und  mit  wirklichen  Krankheiten
lebendiger  Körper  verglichen.
Ferner  iļt  eine  derartige  Einwirkung  keineswegs  überall
in  gleicher  Weise  möglich.  Welche  Ziele  jeweilig  zu  verfolgen
und  welche  Mittel  hierbei  anzuwenden  sind,  das  hängt  ganz-
        <pb n="53" />
        g  31.  Einwirkung  auf  die  Volkswirthschaft.  41
lich  von  der  eigenartigen  Ausbildung  der  einzelnen  Falls
schon  gewordenen  oder  noch  im  Werden  begriffenen  wirth-Buftaubcobr
  @rmd)1m  bíetbot  iebcgntaí  íebtgíid)
4%  ¿Side,  btc  bmcO  bot  1101(^14)01  @ittiDtcEcímigêbo;í(iuf
jener  gewissermaßen  vorgezeichnet  sind.  Ebenso  erweisen  sich
behufs  deren  Erreichung  nur  diejenigen  Mittel  als  wirksam,
welche  den  Ursachen  begegnen,  die  durch  ihr  Zusammenwirken
den  gegenwärtigen  Zustand  bedingen  und  hierauf  abändernd
zurückzuwirken  vermögen.
Es  läßt  sich  also  mit  Erfolg  ausschließlich  hinwirken  auf  die
Verwirklichung  von  Fortschritten,  für  deren  Eintreten  die  es
herbeiführenden  Vorbedingungen  bereits  einigermaßen  vorhanden
sind  oder  wenigstens  zu  entstehen  anfangen;  und  die  beabsichtigte
Wirkung  nur  erzielen  durch  den  gegebenen  Verhältnissen  angepaßtes,
zweckentsprechend  nachhelfendes  oder  anbahnendes  Eingreifen,  vermittelst ­
  dessen  gleichzeitig  die  sich  darbietenden  Anknüpfungspunkte
zur  Beeinflussung  des  bezüglichen  Wollens  und  Könnens  der
Menschen  ausgiebigst  benutzt  werden.
Deshalb  ist  endlich  auch  überall  wohl  zu  unterscheiden
zwischen  den  Maßnahmen,  welche  überhaupt  zu  Gunsten  einer
bestimmten  wirthschaftlichen  Beziehung  allenfalls  angewendet
werden  können,  und  denjenigen,  die  in  einer  gewissen  Zeit
und  unter  gegebenen  Umständen  angethan  sind,  zumal  verfehlte, ­
  falls  sie  nicht  völlig  wirkungslos  bleiben,  leicht  schädlich ­
  wirken.
Die  zur  Förderung  der  Volkswirthschaft  dienlichen  Maßnahmen ­
  können  meist  je  nach  den  Umständen,  unter  denen  ihre
Anwendung  erfolgt,  sowohl  nutzen  als  schaden,  während  einige
andere  insoweit  jedenfalls  unschädliche  sind,  als  sie  lediglich  dort
wirksam  werden,  &amp;gt;vo  sie  zu  nutzen  vermögen,  &amp;gt;vie  dies  z.  B.  bei
bloßem  Bereithalten  von  irgendwelchen  Veranstaltungen  der  Fall
ist,  die  nicht  benutzt  werden,  sobald  sie  keinem  wirklich  vorhandenen ­
  Bedürfnisse  entsprechen.  Irgendwo  erfolgreich  gewesene
haben  daher  selten  unbedingt  die  Vermuthung  für  sich,  daß  sie
anderwärts  ebenso  anwendbar  sein  würden.  Die  besonderen  Falls
anzuwendenden  müssen  vielmehr  nothwendig  um  so  selbständiger
aus  den  da  eingetretenen  volkswirthschastlichen  Bedürfnissen  her-
        <pb n="54" />
        42

Buch  1.  Kap.  l.  Grundbegriffe.

deren

ZMMà

WS8
"  foW '™  ş  uamentlich  bie  verschiedenen  Organ-  des
selbst  "  und  das  oliaste  betfrilien,  die  Staatsgewalt
■1
        <pb n="55" />
        §  32.  Einwirkung  auf  die  Volkswirthschaft.  43
lange  lebenskräftig,  als  deren  Mitglieder  durch  das  Bindemittel
werkthütigcn  Gemeinsinns  und  regen  persönlichen  Interesses  an
den  gemeinsamen  Bestrebungen  zusammengehalten  werden.
Letztere  beeinflußt  die  Volkswirthschaft  schon  durch
(ücwülmmg  bmi  9###,  bi#  ber
licherr  Sicherheit  nach  Innen  iiub  Außen,  durch  die  zur
Kostendeckung  des  Staats  nothwendige  Besteuerung  re.  sehr
bedeutend.  Das  Maß  dagegen,  in  welchem  dieselbe  Veranlassung ­
  hat,  außerdem  noch  entweder  ganz  unmittelbar
oder  wenigstens  mittelbar  auf  die  volkswirthschaftliche  Enttvickelung
  besonders  einzuwirken,  ist  wesentlich  durch  deren
jeweiligen  Stand  und  durch  die  Ausbildung  bedingt,  welche
einzelne  Seiten  der  privatwirthschaftlichen  Erwerbsthätigkeit
beleits  erreicht  haben.  Mit  den  Fortschritten  jener  und  dieser
vermindert  sich  die  Nothwendigkeit  staatlicher  Nachhilfe,
wahrend  sich  gleichzeitig  doch  die  Bedürfnisse  vermehren,
welche  behufs  ihrer  Befriedigung  staatliches  Eingreifen  erfordern. ­
  Im  Allgemeinen  aber  kann  dem  Staate  lediglich
obliegen,  für  Befriedigung  solcher  Bedürfnisse  der  Volkswirthschast
  zu  sorgen,  welche  ohne  sein  Zuthun  entweder
überhaupt  nicht,  oder  anderweit  mindestens  nicht  ebenso
wirksam  und  wirthschaftlich  zu  befriedigen  wären.
Hierfür  vermag  nun  seitens  des  Staats  beispielsweise
gesorgt  zu  werden:  zunächst  durch  Feststellung  und  Aufrechterhaltung ­
  der  wirthschaftlichen  Rechtsordnung,  z.  B.  vermittelst
Agrargesetzgebung,  Gewerbeordnung  zc.  ;  ferner  durch  Anfsichnahme
  gewisser  allgemeiner,  die  ganze  Volkswirthschaft  angehender
Angelegenheiten,  z.  B.  der  Ordnung  von  Maß  und  Gewicht,  des
Geldwesens  re.,  und  endlich  auch  durch  eigene  erwerbswirthschaftlichc
  Thätigkeit  behufs  gemeinnütziger,  zum  Nutzen  der  Gesammtheit ­
  gereichender  Bedürfnißbefriedigung,  z.  B.  durch  Selbstnbernahme
  der  Münzprägung,  des  Post-  und  Telegraphenbetriebes  re.
Uebrigens  pflegen  freilich  darüber,  &amp;gt;vas  hierbei  einzelnen  Falls
zweckmäßiger  Weise  zu  thun  und  zu  lassen  ist,  zeitweise  schon
deshalb  ziemlich  abweichende  Anschauungen  zu  herrschen,  tveil  in
dieser  Hinsicht  zeitlich  die  Bedürfnisse  wirklich  verschieden,  und  die
Grenzen  der  betreffenden  Staatsthütigkeit  keine  ein  für  allemal
        <pb n="56" />
        44

Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.
feststehende  sind,  sondern  sich  vielmehr  im  Verlaufe  der  Zeit  theils
einschränken  und  theils  erweitern.  Jederzeit  fällt  jedoch  dem  Staate
bei  Pflege  der  Volkswirthschast  unbestritten  die  Aufgabe  zu:  einer
fciiä  biejcnigcu  @inr(d)tungen  3»  treffen  ober  gn  oernnioffeu
ludcljc  zum  volkswirthschaftlichcn  Gedeihenkönncn  sowie  zur  dafür
forderlichen  Entwickelung  der  einzelnen  Erwerbszweigc  im  Ganzen
"ütOin  Serben,  unb  nugfd,iicßlid,  ober  bod,  mn  besten  bon  ber
Gesammtgewalt  zu  beschaffen  sind;  andererseits  in  den  Fällen
fürsorglich  vermittelnd  einzuschreiten,  in  denen  die  Kräfte  und
Befugnisse  Einzelner  nicht  mehr  ausreichen,  einen  entschieden  im
gemeinwirthschaftlicheu  Interesse  liegenden  wichtigeren  llweck  zu
erreichen.  0
Bei  vorwärtsschreitender  Kultur  vervielfältigen  sich
sonnt  nicht,  nur  die  bezüglichen  Obliegenheiten  des  Staats
und  die  an  dessen  Fürsorge  gemachten  Ansprüche,  sondern
nimmt  endlich  auch  das  Streben  der  Menschen  allgemeinhin
  zu,  aus  die  bestehenden  Vvlkswirthschastlichen  Zustände
einzuwirken.
Siefcg  Streben  nimmt  Ģnu^tfn^^Ii^^  beg^fb  gu,  lucil  uns  ben
%uílur^^ufcn,  loo  bic  gegenseitigen  Bcgie^ungen  ber  @imelwirthschaften
  sich  nun  ohnehin  zunehmend  enger  verknüpfen,  lebhafter ­
  empfunden  und  mehr  eingesehen  wird,  wie  sehr  die  wirthschaftliche
  Wohlfahrt  jedes  Einzelne,l  von  der  günstigen  Gestaltung
jener  Zustände  abhängt,  und  weil  alsdann  zugleich  der  Gegensatz
zwischen  scheinbar  oder  ivirklich  einander  entgegenstehenden  wirthschaftlichen
  Interessen  um  so  verschärfter  und  merklicher  hervortritt.
  Dabei  ist  es  weiter  eine  natürliche  Folge  der  ungleichen
wiithschaftlichen  Lage,  Anschannngcn  und  Einsichten  der  zusammen
loirt^f^^o^^eubcn  ^cnfdjcu,  bnf)  biefe  Bestrebungen  jebeneit  tiiciig
confcrontiocr,  tOciig  ^^¡0»  %ntur  finb,  b.  b.  cutiocber  bniiin
ge^cn,  bog  Be^^c^cnbc  gu  crŞnÌtcn  nnb  nur  je  und;  Beborf  gu
ergöngcu,  ober  burnus  bugici«,,  bnffeibe  burd,grcifcnbcr  nbzuändern
  und  nach  Ermessen  zu  verbessern,  und  das;  dabei  neben
oerftnnbigen  unb  förbcrlid,en  ^ieíen  oft  genug  nucí,  unoerftünbige
und  geradezu  schädliche  verfolgt  werden.
        <pb n="57" />
        45

Zweites  Kapitel.
Entwickelungsgang  der  Aolksrvirlhschaflslehre.

Wissenschaft  von  der  Voààthschakt.
§33,
Die  Volks  Wirth  schaftslehre  (Nationalökonomik)  ist
die  Lehre  von  den  -  Grundgesetzen  der  Volkswirthschaft
(Nationalökonomie).
Als  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft  soll  sie  die
Gesetze  erkennen  lehren,  nach  denen  sich  das  wirthschaftliche
Leben  der  Völker  entwickelt  und  ordnet.
Diese  Gesetze  sind  Erfahrungsgcsetze,  d.  h.  Wahrheiten,  »velche
durch  Beobachtung  und  Erfahrung  festgestellt  wurden,  und  als
solche  entweder  Zustands-  und  Entwickelungsgesetze,  insofern  sie
alle  Ursachen  nachweisen,  welche  zusammen  eine  bestimmte  thatsächliche ­
  Erscheinung  und  beziehentlich  deren  Nacheinanderfolge
bedingen,  oder  Cansalitätsgesctze,  insoweit  vermittelst  derselben
nachgewiesen  wird,  daß  zwei  verschiedene  Thatsachen  im  Verhältnis; ­
  von  Ursache  und  Wirkung  zu  einander  stêhen.
Zil  ihren  Lehrsätzen  gelangt  dieselbe  durch  Inbetrachtziehung ­
  des  wirthschaftenden  Menschen  selbst  und  der  üi
Volkswirthschaften  thatsächlich  eingetretenen  Erscheinungen.
Aus  den  in  wirthschaftlicher  Hinsicht  sich  durchschnittlich  geltend
machenden  menschlichen  Neigungen  und  Absichten  kann  gefolgert
werden,  welche  Handlungsweise  seitens  der  meisten  Menschen  (des
mittleren  Menschen)  unter  gewissen  Umständen  zu  gewärtigen  ist.
Aus  durchschnittlich  gleichmäßig  eingetretenen  und  in  ihrem
ursächlichen  Zusammenhange  verstandenen  wirthschaftlichcn  Thatsachen ­
  dagegen  läßt  sich  deshalb,  weil  gleiche  Ursachen  regelmäßig,
auch  gleiche  Wirkungen  haben,  darauf  schließen,  wie  bestimmte
Ursachen  wirke»  und  welche  Erscheinungen  unter  bestimmten
Voraussetzungen  erfolgen  werden.
        <pb n="58" />
        46  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Vvlkswirthschaftslehre,
Uebrigens  ist  jede  derartige  Thatsache  nur  dann  recht  git
^stehen,  wenn  sie  nach  dem  Maßstabe  der  Zeit  und  der  Oertlichke,t
  bemessen  wird,  unter  deren  Einfluß  sie  sich  bildete.  Die
richtige  Auffassung  wirthschaftlicher  Zustände  wird  daher  auch
besonders  häufig  dadurch  getrübt,  daß  man  diejenigen  Verhältnisse,
Einrichtungen  re.,  welche  den  Bedürfnissen  der  Gegenivart  nicht  mehr
oder  noch  nicht  entsprechen,  leicht  als  überhaupt  abwegige  und
verfehlte  ansieht.  An  sich  sind  jedoch  mir  solche  dauernd  möglich,
'velche  vorhandenen  Bedürfnissen  begegnen.  Wohl  aber  vermögen
dieselben  sich  bisweilen  langer  zu  erhalten,  als  die  ursprünglich
sur  sie  maßgebend  gewesenen  Bedingungen  fortbestehen,  mit  deren
Veränderung  sie  aufhören  entsprechend  zu  sein.  Von  der  Vergangenheit ­
  ererbte  und  nun  ungenügend  gewordene  Zustände
haben  sonach  jedenfalls  die  Vermuthung  für  sich,  daß  sie  ehemals
in  ganz  sachgemäßer  Weise  entstanden  und  während  längerer
oder  kürzerer  Dauer  wirklich  zeitgemäß  gewesen  sind.
jpicrmiö  ergebt  fid)  a'##  berm  befnnberë  iiü§c
,yc()m,o  am-  iuir#í)afmd)m  GWiftif,  weiche  am'
stell  ling  mib  Erklärung  bes  thatsächlich  Bestehenben  verhilft.
3)ie  Siaiißif,  ^u^^cmbgfmlbc*),  tumbe  um  bic  SRidc
uongcH  3#^m^bertg,  nlg  etnntëfimbc  („ft^#c^enbc  ©tnaig.
gcschichte"),  als  zur  Nachwcisung  der  „Staatsmerkwürdigkeiten"  d  h
„bnjemnen  S#»,  lucide  bic  beg  Boôtë  in  dnem
merklichen  Grade  angehen",  dienend  aufgefaßt.  Seitdem  hat  sich
ihre  Aufgabe  so  ungemein  erweitert,  daß  diese  nunmehr  allgemeinhm
  in  der  „quantitativen,  nur  durch  Massenbcobachtung'erreichbaren ­
  Erforschung  des  gesellschaftlichen  menschlichen  Lebens"  gesucht
wird.  r^ie  hat  hiernach  auf  Grund  ersterer  (nach  dem  sogenannten
ber  groben  W)  bic  tOn#cí)Iid)cn  %üronnge  nnb  bic
daraus  sich  ergebeuben  Gesetze  des  letzteren  darzulegen.
Die  statistische  oder  „numerische"  Methode  hingegen  ist  ein
weit  über  die  vorangedeuteten  Grenzen  hinaus  verwendbares  Untersuchnngsmittel,
  welches  abgesehen  davon,  daß  vermittelst  desselben
nicht  experimentirt  werden  kann,  für  die  volkswirthschastliche
Forschung  die  nämliche  Bedeutung  hat.  welche  die  chemische
Analyse  und  die  Mikroskopie  für  die  Naturwissenschaft  erlangte.
&amp;gt;  ®o  faun  Me  Statistik  bezeichnet  werden,  obgleich  ihre  Benennung  nicht
non  status  (Stand,  Lage.  Beschaffenheit),  sondern  von  statista,  in  der  Bedeutn»«
von  Staatsknndiger,  herrührt.  "
        <pb n="59" />
        §  33.  34.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft.  47
Die  Beziehung  aber,  in  welcher  Volkswirthschaftslehre  und
Statistik  zu  einander  stehen,  ist  deshalb  eine  wechselseitige,  weil  alle
irgendwie  von  wirthschaftlichen  Verhältnissen  handelnde  Theile  dieser
sich  wieder  bei  Erklärung  des  Beobachteten  ans  jene  zu  stützen  haben.
§34.
Als  Erfahrungswissenschaft  ist  die  Volkswirthschaftslehre
rucksichtlich  ihrer  eigenen  Ausbildung  von  derjenigen  der
Volkswirthschaft  abhängig.  Dieselbe  begann  deshalb  verhältnißmäßig
  spät  in  vorbereitenden  Anfängen  zu  entstehen,  und
kann  zu  keiner  Zeit  als  völlig  abgeschlossen  erscheinen,  weil
stets  nur  die  Gesetze  der  Erscheinungen  erkennbar  sind,  welche
sich  bereits  vollständig  entwickelt  haben.
Eine  besondere,  vom  menschlichen  Wirthschaften  handelnde
Wissenschaft  konnte  nicht  entstehen,  bevor  jenes  gesellschaftlicher
geworden  war,  und  hat  sich  thatsächlich  erst  nach  .  der  volleren
Entwickelung  des  Völker-  und  Weltverkehrs  auszubilden  angefangen, ­
  welche  anfangs  de.r  neueren  Zeit  infolge  verschiedener
Vorgänge  und  namentlich  auch  des  Aufschwungs  eintrat,  den  der
überseeische  Handel  seit  Entdeckung  Amerikas  und  Auffindung
eines  Seeweges  nach  Ostindien  nahm.
Jene  Ansänge  bildeten  sich  an  der  Jnbetrachtnahme
praktischer  Specialfragen  und  regierungsseitiger  Aufgaben
heran,  was  nachher  daraus  hinführte,  die  ans  den  dabei
gewonnenen  Auffassungen  später  hervorgehende  Lehre  als  eine
staatswissenschaftliche  (politische),  als  einen  wirthschaftswissenschaftlichen
  Untertheil  der  Wissenschaft  vom  Staate,  der
Staats  wissen  sch  a  ft  (Politik),  ìmb  beziehentlich  als  den
staatswirthschaftlichenUntertheil  der  sogenannten  Ka  m  er  a  lw
  i  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  aufzufassen.
Einerseits  Specialfragcn  in  Bezug  auf  auswärtigen  Handel,
Kolonien,  Geldumlauf,  Münz-  und  Zollwcscn  rc.,  andererseits
fiskalische*)  Interessen  und  das  damit  wenigstens  theilweise  zu-*)
  Fiscus,  Korb,  Geldkorb,  im  letzteren  Sinne  auch  für  fürstliche  Kasse  und
t  deren  Einkünfte,  im  Gegensatz  zu  aerarium,  Schatzkammer  des  Staats,  Staatskasse, ­
  gebraucht.
        <pb n="60" />
        48  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
lammenhängende  Bestreben,  die  Nahrungsverhaltnisse  zu  heben,
waren  es,  welche  zu  cingänglicherer  Erörterung  wirthschaftlicher
Beziehungen  Veranlassung  gaben,  und  das  Entstehen  der  politischen
Oekonomie  (économie  politique  und  political  economy)  in
Frankreich  und  England,  der  nationalen  Oekonomie  (economia
nazionale)  in  Italien,  sowie  der  Staatswirthschaftslehre  in
Deutschland  vorbereiteten.
Die  von  Politischen  Gesichtspunkten  ausgehende  politische
Ocfimoimc  c#icH  bor#  alë  bcrjcißc  3:^(1  ber  Şomif  (b.  I,.
\l x f '7 c ! jvc  üon  Entwickelungsgesetzen  des  Volkslebens,  insofern
cs  sich  in  unabhängigen,  mit  Physischer  Zwangsgewalt  versehenen
und  ans  unbeschränkte  Dauer  berechneten  Gesellschaften,  Staaten,
Ï-  or  /  ? bcr '  anders  aufgefaßt,  der  „Lehre  von  den  Mitteln,
die  Aufgaben  des  Staats  zu  lösen"),  der  es  hauptsächlich  damit
zu  thun  habe,  wie  erstens  dem  Volke  ein  reichliches  Einkomme

Einkünfte  bedachte  Sorge  um  die  allgemeine  „Landesökonomie'
ob.  Vom  Staubn,,,à  ¡mVW  .  ..

o  s.  ■  Z  ;«  f  l  9  '  uue  «lornngen  Der  äußeren
Ordnung  im  Volke  unmittelbar  zu  verhüten  bestimmt  ist",)  ehe-")

  Kammer  von  camera,  gewölbte  Räumlichkeit,
Schatzkammer  und  endlich  von  Fiskus  genommen.
        <pb n="61" />
        8  35.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft.  49
mats  so  ziemlich  alle  nicht  die  Finanzen  *)  betreffenden  Geschäfte
der  inneren  Verwaltung  begriff.
Die  auf  die  Volkswirthschaft,  sich  beziehenden  Lehren
traten  so  innerhalb  der  Staats  Wirthschaftslehre,
politischen  Oekonomie,  in  Zusammenhang  mit  der  ans  der
Wirthschaftspolizei  (ökonomischen  Polizei,  Gewerbepolizei?c.)
hervorgegangenen  Volk  s  lv  i  r  t  h  s  ch  af  ts  p  fl  e  g  e,  Volkswirthschaftspolitik, ­
  und  der  vont  regiernngswirthschaftlichen
Finanzwesen  handelnden  F  i  n  a  n  z  w  i  s  s  en  s  ch  a  f  t.
,  Dia  öffentliche  Wirthschaftslehre  („die  Wissenschaft  von  der
Wirthschaft  des  Staats  im  Ganzen")  ward  nämlich  später  wieder
weiter  in  einen  begründenden,  sogenannten  theoretischen  Theil,  die
allgemeine  oder  reine  Volkswirthschaftslehre  (die  „Wissenschaft
von  der  Vvlkswirthschast  oder  von  den  wirthschaftlichcn  Thätigkeiten ­
  des  Volkes"),  und  in  zwei  angewandte  oder  praktische  (die
„Wissenschaft  von  den  wirthschaftlichcn  Thätigkeiten  der  Regierung"
ergebende)  Theile,  die  vorerwähnte  Volkswirthschaftspflege  und
Finanzwissenschaft  gesondert.  Dabei  faßte  man  den  allgemeinen
Dheil  nebst  dem  ersten  angewandten  als  ans  das  Volksvermögen,
den  zweiten  angewandten  dagegen  als  ans  das,  jenem  gegenüberstehend ­
  gedachte  Staatsvermögen  bezughabend  ans.
8  35.
Zu  einer  selbständigen  Wissenschaft  erhob  sich  die  Volkswirthschaftslehre ­
  endlich  in  dem  Alaste,  in  welchem  sie  dazu
gelangte,  die  Natur  der  Vvlkswirthschaft  und  die  in  dieser
herrschende,  sich  rmabhängig  von  Regierungsmaßregeln  geltend
machende  Gesetzmäßigkeit  darzulegen.  Als  solche  bildet  dieselbe
in  der  hier  festzuhaltenden  engeren  Begrenzung  die  allst ­
  eure  irle  Wirthschaftslehre,  den  begründenden  Theil
nicht  nur  der  Staatswirthschaftslehre,  sondern  der  Wissenschaft
von  der  menschlichen  Wirthschaft  überhaupt,  die  ihrerseits

*)  Finanz  bou  stnatio,  llnancia  (abstammend  von  finis,  in  der  Bedeutung
von  Zahlungstermin),  worunter  man  im  mittelalterlichen  Latein  eine  schuldige
Geldleistung,  beziehentlich  auch  Steuer  und  Zoll  verstand.  In  Frankreich  bezeichnete
&amp;gt;nan  nachher  mit  finance  die  Dtaalseinnahme  und  mit  les  finances  das  ganze
Staatsvcrmvgc»,  den  Zustand  der  Regie^ungsivirihschaft.
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Anst.

4
        <pb n="62" />
        50  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslchre.
schließlich  in  ebensoviele  besondere  Theile  zerlegt  werden  könnte,
als  verschiedenerlei,  einen  eigenartigen  Entwickelungsgang
zeigende  Hauptzweige  des  menschlichen  Wirthschaftens  zu
unterscheiden  sind.
Die  volkswirthschaftliche  Lehre  hat  so  bei  ihrer  gegen
lvärtigen  Ausbildung,  vermöge  deren  sie  nunmehr  ivohl
befähigt  ist,  die  wirthschaftswissenschaftlichen  Grundlagen
für  sämmtliche  wirthschaftliche  Fachlehren  darzubieten,  eine
wesentlich  verallgemeinerte  Bedeutung  erlangt,  und  zugleich
erheblich  an  Gemeinnützlichkeit  gewonnen.  Letztere  aber
ergiebt  sich  schon  unmittelbar  daraus,  daß  der  Mensch  die
n'irthschastlichen  Gesetze,  gleich  allen  anderen  in  der  Weltordnung ­
  waltenden,  nicht  abzuändern  oder  zu  meistern,
sondern  nur  durch  Befolgen  für  seine  Zwecke  zu  benutzen
vermag,  und  dai;  er  ihnen  lediglich  dann  völlig  gehorchen
kann,  wenn  er  sie  richtig  erkannt  hat.
Die  Volkswirthschaftslehrc  hak  zwar  an  sich  mit  der  Technik
der  menschlichen  Bemühungen  um  Bedürfnißbcfriedigung  nichts
zu  thun.  Sie  steht  jedoch  als  reine  Wirthschaftslehre  zu  den
verschiedenen  praktischen  Fachlehrcn,  z.  B.  der  Land-  und  Forst-Wirthschaftslehre
  ec.,  in  vielfacher  Beziehung,  weil  jeder  besondere
Zweig  der  Volkswirthschaft  in  seiner  Gestaltung  von  derjenigen
dieser  abhängig  ist,  iveil  ferner  jedes  einzelne  Geschäft  wirthschaftlich
  betrieben  werden  muß,  und  weil  sonach  jede  derartige
Fachlehre  neben  ihrer  lediglich  technischen  auch  eine  überwiegend
wirthschaftliche  Seite  hat.  Es  handelt  sich  niemals  blos  darum,
eben  nur  Getreide  und  Futter,  Silber  und  Blei,  StaatswvhO
fahrt  re.  zu  beschaffen  und  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen
zu  verwenden,  sondern  gleichzeitig  darum,  dies  in  der  verhältnißmäßig
  wirthschaftlichsten  Weise  zu  erreichen.  Der.  wirthschaftliche
Erfolg  eines  jeden  gewerblichen  Unternehmens  hängt  auch
keineswegs  ausschließlich  von  der  Vollkommenheit  des  dabei  angewendeten ­
  technischeil  Verfahrens,  sondern  außerdem  hauptsächlich
mit  davon  ab,  daß  jenes  den  gegebenen  Falls  bestehenden  wirthschaftlichen
  Vorbedingungen  entsprechend  gewühlt,  und  der  ganze
Betrieb  diesen  gemäß  eingerichtet  ist.
Ihre  Lehren  führen  nicht  nur  zum  näheren  Verständniß
eingetretener  wirthschaftlichcr  Zustände,  zur  richtigen  Würdigung
        <pb n="63" />
        §  35.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft.  51
derjenigen  Einrichtungen  und  Maßnahmen,  welche  den  wirthschaftlichcn
  Bedürfnissen  einer  bestimmten  Zeit  zu  entsprechen  vermögen,
sondern  eröffnen  ebenso  Gesichtspunkte  für  zutreffende  Beurtheilung
einzclwirthschaftlicher  Aufgaben,  und  ergeben  somit  auch  leitende
Grundsätze  für  die  wirthschaftliche  Thätigkeit  jedes  Einzelnen.
Volkswirthschaftliche  Kenntnisse  sind  daher  nicht  etwa
allein  für  Gesetzgeber,  höhere  Verwaltungsbeamte  und  überhaupt ­
  alle  diejenigen,  deren  Beruf  neben  gewissen  Fachkenntnissen
  administrative  Befähigung  zur  Ordnung  und
Leitung  wirthschaftlicher  Angelegenheiten  erfordert,  sondern
vielmehr  recht  eigentlich  für  Jedermann  nützlich,  der  wirthschnftlich
  thätig  ist  und  zur  Behauptung  seiner  gesellschaftlichen
Lebensstellung  einen  einigermaßen  höheren  Grad  allgemeiner
Bildung  bedarf.
Jeder  wirthschaftlich  Thätige  ist  bezüglich  dieser  seiner  Thätigkeit ­
  der  im  Wirthschaftslcben  geltenden  Ordnung  unterworfen
und  muß  sich  ihr  bewußt  oder  unbewußt  fügen.  Die  Aneignung
der  zum  Begreifen  dieser  verhelfenden  Kenntnisse  sollte  deshalb
auch  als  ein  nothwendiges  Erfordernis;  allgemeiner  wissenschaftlicher ­
  Bildung  erachtet  werden.
Die  früher  vorherrschend  gewesene  Meinung,  daß  derartige
Kenntnisse  eigentlich  blos  für  Staatsmänner  und  Kameralisten
unerläßlich  seien,  erklärt  sich  jedoch  leicht  ans  dem  äußeren  und
inneren  Entwickelungsgänge  der  Wirthschaftslehrc  selbst.  Eine
die  technischen  Fachlehren  der  einzelnen  Erwerbszweige  umfassende
Privatökonomik  tind  eine  sich  vornehmlich  mit  den  wirthschaftlichen
Angelegenheiten  des  Staats  befassende  Staatswirthschaftslehre
konnte  in  der  Regel  nur  für  bestimmte  Berufskreise  besondere
Anziehungskraft  haben,  wogegen  die  inzwischen  selbständig  geivordene
  und  in  ihrem  innerlichen  Ausbaue  vorgeschrittene  Volkswirthschaftslehre,
  welche  ihre  Ausgabe  allgcmeinhin  darin  sucht,
die  Natur  der  Volkswirthschaft  erkennen  zti  lehren,  ein  iveit  allgemeiner ­
  verbreitetes  Wissensbedürfniß  zu  befriedigen  vermag.
Endlich  ist  auch  das  Studium  der  Volkswirthschaftslehre
an  sich  wohlgeeignet,  die  allgemein  menschliche  Ausbildung
zu  fördern,  den  denkenden  Geist  zu  schärfen,  den  Gesichtskreis
zu  weiteil  uiib  vor  sachlicher  Einseitigkeit  511  bewahren.
        <pb n="64" />
        52  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslchre.

#36.
Uebrigens  gleicht  der  Entwickelungsgang  der  Bolts
lvirthschaftslehre  demjenigen  fast  aller  anderen  Erfahrungs
lvissenschaften.  Anfänglich  tvurden  zunächst  ^Anleitungen  zur
förderlichen  Leitung  der  wirthschaftlichen  Angelegenheiten  zu
geben,  rued  Ideale  zweckmäßig  geordneter  volkswirthschaftlicher
Zustände  aufzustellen  gesucht.  Jene  loie  diese  fußten  ans
zeitlich  herrschenden  Anschauungen  und  hieraus  abgeleiteten
Grundgedanken.  Wegen  zu  großer  Verschiedenheit  der  je
wellig  maßgebenden  Verhältnisse  konnten  dieselben  jedoch
niemals  allgemeingiltig  sein,  sondern  allerhöchstens  dem  Entwickelungsstande ­
  mit»  den  damit  verbundenen  Bedürfnissen
einer  bestimmteil  Volkswirthschaft  innerhalb  begrenzter  Zeit
entsprechen.  Hierauf,  nachdem  dies  mehr  oder  weniger  eingesehen ­
  worden,  folgten  alsdann  Widerlegungen  der  bisherigen ­
  Auffassungen,  welche  bei  Begründung  der  gegen  letztere
zu  machenden  Einwendungen  zunächst  theilweise  wieder,  wie
es  beim  Bestreiten  von  Meinungen  durch  ebensolche  zu  geschehen ­
  pflegt,  in  geradezu  entgegengesetzte  Einseitigkeiten
verfielen.  An  näherer  Untersuchmlg  der  sich  widersprechenden
  Ansichten  und  der  nun  ausgiebiger  vorliegenden  Thatsachen, ­
  welche  zu  schrittweiser  Berichtigung  jener  luid  besserem
Verstehen  dieser  hinführte,  aber  zeitigte  schließlich  die  Erkenntniß, ­
  daß  es  darauf  ankomme,  die  Ursachen  und  den  Zusammenhang ­
  der  in  der  Volkswirthschaft  erfolgenden  Vorgänge  ihrer
Regelmäßigkeit  nach  zu  ergründen.
Die  Frage:  „was  soll  sein  und  wie  soll  es  sein?"  ist  über
all  weit  früher  aufgeworfen  worden,  als  die  anscheinend  näher
liegende:  „was  ist,  warum  ist  es,  wie  ist  es  so  geworden?"
Ueber  erstere  kann  sich  Jeder  allerlei  Gedanken  machen,  während  zur
erschöpfenden  Beantwortung  letzterer,  aus  der  dann  allerdings
auch  folgt,  „was  unter  bestimmteil  Voraussetzungen  sein  wird",
insofern  Alles  in  unaufhörlichem  Werden  begriffen,  nur  durch
fortgesetzte  wissenschaftliche  Forschung  zu  gelangen  ist.
        <pb n="65" />
        §  36.  37.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschast.  53
Hervortretenden  Einfluss  haben  dabei  auf  die  so
verlaufene  Entwickelung  der  volkswirthschaftlichen  Lehre
insbesondere  die  Anschauungen  gehabt,  welche  dem  Merkantilsysteme, ­
  dem.  physiokratischem  Systeme  und  dem
Jndustriesysteme  zu  Grunde  liegen.
Der  Inhalt  der  vorerwähnten  Systeme,  deren  Gedankengang
in  den  Vorstellungen  und  Bestrebungen  der  jedesmaligen  Zeit
wurzelt,  ist  als  ein  Ausdruck  solcher  wirthschaftspolitischer  Anschauungen ­
  anzuerkennen,  welche  entweder  zeitweise  wirklich  zur
Geltung  gelangten,  oder  doch  sich  geltend  zu  machen  strebten.
Fur  die  Entwickelung  der  Volkswirthschaftslehre  aber  sind  diese
Systeme  nicht  nur  durch  ihre  Wahrheiten,  sondern  ebenso  auch
durch  ihre  Irrthümer  einflußreich  geworden.  Sowohl  die  nachfolgende ­
  Prüfung  der  anzuzweifelnden,  als  die  weitere  Verfolgung
der  stichhaltig  befundenen  Grundansichten,  von  denen  sie  ausgingen, ­
  hat  wesentlich  zur  Heranbildung  einer  umfassenden,  sich
allmählich  vervollständigenden  volkswirthschaftlichen  Theorie  beigetragen. ­
  Dieselben  bezeichnen  deshalb  zugleich  Ausbildungsstufen
  der  Wissenschaft.

Meàntilànm.
5  37.
Das  Merkantilsystem  (Handels-  oder  kaufmännische
System)  bildete  sich  an  der  in  den  entwickelteren  Stadt-  und
Staatswirthschaften  während  des  10.  und  17.  Jahrhunderts
herrschenden  Praxis  bei  den:  Bestreben  heran,  einerseits  Mittel
zu  finden,  welche  geeignet  wären,  ben  Reichthum  des  eigenen
Landes  zil  mehren  unb  es  vom  Anslande  unabhängig  zu.
machen,  sowie  andererseits  die  zu  diesem  Zwecke  bereits  angewendeten ­
  Maßregeln  zu  begründen.
Colbert'sches  System  (Colbertismus)  ist  es  nach  Joh.  Bapt.
Colbert  (geb.  1619,  gest.  1683),  Finanzminister  unter  Ludwig
XIV.  voir  Frankreich,  genannt  worden,  welcher  dessen  Grundsätze
jedoch  keineswegs  etwa  zuerst  befolgte,  sondern  vielmehr  nur  die
daraus  sich  ergebende  Wirthschaftspolitik  besonders  systematisch
durchführte.
        <pb n="66" />
        54  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Vvlkswirthschastslehre.  I
Dasselbe  ging  von  dem  Grundgedanken  aus:  der  Reich-  3
tijitm  eines  Landes  sei  vornehmlich  zu  heben  durch  Ver-  I
Mehrung  seines  Geldbesißes,  des  vorhandenen  Goldes  und
Silbers,  und  somit  also  namentlich  durch  eigenen  Bergbau
auf  die  beiden  vorgenannten  Edelmetalle  und  durch  den  auswärtigen ­
  Handel  bei  Mehrausfuhr,  deren  Mehrwerth  in  |
Wb  incrbc.
Dieser  Gedaukeugaug  entsprach  landläufigen  Vorstellungen.  Wer  I
viel  Geld  hat,  ist  reich.  Wer  mehr  davon  einnimmt  als  ausgiebt,  j
lutri)  reicher.  Im  Geldhaben  bestehe  der  wahre  Reichthum.
Der  Edelmetallbergbau  sei  selbst  dann  noch  förderlich,  wenn
n  mehr  söffe  als  einbringe.  Das  Land  werde  alsdann  dadurch
tvcder  ärmer  noch  reicher,  &amp;gt;vohl  aber  glückseliger,  weil  viele  Leute
dabei  zu  ihrer  Nahrung  kämen  und  das  Geld,  der  Lohn  der
Arbeiter,  iin  Lande  bleibe.  Mindestens  habe  er  voraus,  das;
Gold  und  Silber  sofort  durch  Ausprägung  Geld  lieferten,
während  alle  anderen  Producte  erst  gegen  Geld  abgesetzt  werden
müßten.  Ein  Volk,  welches  nicht  selcht  Geldstoffe  gewinne,  könne
sich  diese  nur  vermittelst  des  auswärtigen  Handels  verschaffen
#tcrcr  bemu#  bei:  (Mbbcfiü,  fang  aug,  üM
merbc,  ber  ber  Sc^aremmg^^^r  i"  (äclb
beglichen  werden  müsse  und  somit  eine  Mehreinfuhr  an  Geld
eine  sogenannte  „günstige  Handelsbilanz"  eintrete.
,  Die  Maßnahmen  dieses  Systems  waren  daher  baraitf
gerichtet,  durch  staatliches  Eingreifen  und  vorzugsweise  Begünstigung ­
  des  auswärtigen  Handels,  des  Bergbaues  intb
der  Verarbeitungsgewerbe,  welche  sowohl  zur  Deckung  des
inländischen  Bedarfs  als  ailch  zilln  Export  zu  befähigen  seien
um-  aima#  bem  Snímibc  bog  (Mb  git  c^aKci,  ¡mb  meliiiui§
  dem  Auslande  zuzuführen,  sondern  außerdem  zugleich
ba-möüc  Gtcigmmg  bcè  stügememm  3ül^^í^^st^^bcè  imb  ber
Geldcirculation  eine  erwünschte  Vermehrung  der  Bevölkerung,
der  Staatseinkünfte  und  der  Staatsmacht  im  Ganzen  zu
erreichen.
Der  auswärtige  Handel  sei  ein  Mittel,  die  Mißgunst  der
Natur  zu  ersetzen  und  Ueberflus;  au  nicht  im  Lande  gedeihenden
Dingen  zu  schaffen.  Behufs  Belebung  und  vortheilhafter  Ge-
        <pb n="67" />
        §  37.  Merkantilismus.

55
staltuug  desselben  trachtete  man  neben  Förderung  des  Aufkommens
von  Handelsstädten  nach  dem  Besitz  von  in  fremden  Welttheilen
gelegenen  Kolonien,  um  deren  Markt  durch  Eintausch  von  Edelmetallen ­
  und  sonstigen  fremdländischen  Naturerzeugnissen  gegen
Fabrikate  des  Mutterlandes  ausschließlich  zu  dessen  Gunsten  ausbeuten ­
  zu  können,  ferner  darnach,  sich  durch  Abschluß  von  Handelsverträgen ­
  ausnahinsweise  Vortheile  zu  sichern,  während  das
Gedeihen  von  Handelscompagnien  durch  Einräumung  besonderer
Vorrechte,  und  die  eigene  Handelsschifffahrt  durch  Behinderung
der  Waarenznfuhr  aus  fremden  Schiffen  begünstigt  wurde.
Der  Bergbau,  dem  viele  gebirgige  Gegenden  mit  schlechtem
und  unzureichendem  Ackerlande  ihre  meiste  Nahrung  verdankten,
erspare  viel  Geld,  indem  er  so  mancherlei  im  menschlichen  Leben
nöthige  Mineralien  zu  Tage  fördere,  die  sonst  im  Auslande
gegen  Baar  gekauft  werden  müßten,  bringe  durch  Ausfuhr  seiner
Erzeugnisse  fremdes  Geld  ins  Land,  und  gewähre  auch  dem
Landesherru  beträchtlichen  Nutzen,  unmittelbar  durch  die  Einkünfte ­
  aus  dem  Bergregal,  mittelbar  durch  Zunahme  der  Volksmenge ­
  und  derjenigen,  die  herrschaftliche  Abgaben  zu  entrichten
vermögen.  Zur  Beförderung  desselben  sei  es  neben  Freierklärung
des  Negalbergbaues,  insoweit  er  nicht  bereits  verliehen  worden,
Erlassung  von  allgemeinen  und  besonderen  Bergordnungen,  Aufsichtsführung ­
  über  den  Betrieb  re.  dienlich:  Geldbelohnungeu  für
Entdeckung  bauwürdiger  Mineralien  auszusetzen,  geeignet  erscheinenden ­
  Falls  erfahrene  Bergleute  aus  anderen  Gegenden  herbeizuziehen, ­
  und  den  Bergstädten  besondere  Freiheiten  zu  gewähren:
bergbauliche  Unternehmungen  aufzumuntern  und  zu  unterstützen
durch  Befreiung  von  Zoll  und  Accise  bezüglich  der  zum  Bergbau
und  Hüttenwesen  erforderlichen  Dinge,  durch  forstfreie  Ueberlassung
  des  zuin  Auszimmern  der  Gruben  und  sonst  noch
benöthigten  Holzes  aus  den  landesherrlichen  Waldungen  sowie
durch  Einräumung  gewisser  Vorkaufsrechte  an  Bauholz  und  Holzkohlen, ­
  durch  Treiben  von  das  ganze  Gebirge  ausschließenden
Erbstollen,  Anlage  von  Pochwerken,  Erzwäschen  und  Hüttenwerken
ans  landesherrliche  Kosten,  beziehentlich  selbst  durch  Gewährung
von  Geldunterstützungen;  bem  Bergvolke,  um  cs  gegen  mäßigen
Lohn  bei  der  gefahrbringenden  Arbeit  zu  erhalten,  Vortheile  zuzuwenden ­
  durch  Befreiung  von  persönlichen  Abgaben  und  Diensten,
von  Werbung  und  Kriegsdienst,  durch  Einrichtung  von  Getreidemagazinen
  und  Verpflegungskassen;  endlich  auch  das  Aufkommen
        <pb n="68" />
        56  Ņuch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirtschaftslehre.
von  Fabriken  zur  Verarbeitung  der  gewonnenen  Mineralien
durch  ausschließliche  Bcrechtigungserthcilung  (Privileg,rung),  Geld
Vorschüsse  und  Absatzvcrschaffung  zu  begünstigen.
Der  in  Manufakturen  thätige  und  der  Fruchtbarkeit  des
.noes  weit  vorzuziehende  Gewerbsfleiß  verhindere,  das;  Geld
ms  Ausland  gehe.  und  liefere  Waaren,  welche  leichter  dahin  ob
şştzen  seien,  als  die  minder  versendbaren  Erzeugnisse  des  Landbaues.
  Dieser,  den  alle  mit  Klugheit  Regierende  befördert  hatten
damit  die  Einwohner  davon  nicht  allein  Speise  und  Trank  nehmen
,o,ibcm  a#  ctiuag  berta,#  fönntc,  (nffc  fid)  burd)
beg  &amp;amp;allbl'íggc^ad)gbaucg,  bcö  ZnW=,  ßW)g  »»b
Pflanzenbaues,  wozu  neben  dem  Getreidebaue  bei  Bebauung  der
"„angebaut  liegenden  Flächen  immer  noch  Raum  vorhanden  wäre
mirch  Wollschafzncht  und  Seidenwürmerzucht  geldbringender
machen.  Immerhin  sei  jedoch  ersterer  im  Vergleich  mit  letzterem
einträglicher  und  entwickelungsfähiger,  ermögliche  einen  höhere»
eldwerth  der  Ausfuhr  lind  das  Bestehenkönnen  einer  zahlceicheren
  Bevölkerung.  Was  im  Jnlande  erzeugt  werden  könne
imiffc  m  biefcnt  aud)  &amp;amp;u  erzeugen  gefugt  lucibe».  Um  bieg
cu ^ cn  *® UTbcn  allerlei  mehr  oder  weniger  künstliche  Einwirkungs-Mittel
  angewendet,  und  das  Bedentenderwerden  der  einheimischen
Gewerbs-  und  Fabrikindustrie,  ähnlich  iute  es  beim  Bergbane
,  burd)  ^mlbirhmg  auf  %ermcĢru»0  ber  borWbcim
^„bWer,  bere»  #»a^,,,c  b»rd)  ^»fte  mib  @cri»gad)tmm
mbeitgMfie  mtgLi  Aa%.
(#„#,«1  mib  9%o,wMc,t),  0c^a^rm,g  »»nu^cibarcr  Hater-)(„#nßcii,
  Äugfcüuno  ba»  ^rä,]^ic»  fär  @rfi„bmmc„  m,b  ber-WrWenbe
  iicHtmigc»,  @r^^c^íu„0  bau  %orfd)nfic„'#cr  bag  berîitctiitiid)
  vortheilhafteste  technische  Verfahren  mittelst  obrigkeitlicher
^»b»^^^crc0#e»tg,  9f»ffid)tg^^is)^mg  über  e»t,^^rcd)c»be  %e-)d)a#bnt
  ber  a»ga»fiis)rc»bc»  marc»  :c.,  (»gbcfa»bcrc  aber
bunkern  ^o%|ic»i  g»  färben,  gef»d)t,  lack#  auf  %cn,ii»bmnm
ber  @mf»0r  frember  »»b  Benne#,,g  ber  9(1^^»^  i„lä»bif^^er
Fabrikate  abzielte.  Diese  suchte  man  demgemtts;  durch  Rückzölle
vermittelst  deren  bei  der  Ausfuhr  die  inländische  Abgabe  oder
der  vorher  etwa  erlegte  Einfuhrzoll  ganz  oder  thcilweise  wieder
zurucker,tattet  wurde,  und  wohlfeileren  Verkauf  einheimischer
Waaren  ermöglichen  sollende  Ausfuhrprämien  .'c.  zu  begünstigen
iene  dagegen  durch  hohe  Eingangszölle  und  gänzliche  Einfuhr'
        <pb n="69" />
        8  37.  Merkantilismus.

57
Verbote  zu  verhindern.  Umgekehrt  erschwerte  man,  run  auf
fremden  Märkten  mit  den  eigenen  Gewerbserzeugnissen  conenrrcnzfähig
  und  womöglich  überlegen  zu  sein,  durch  Ausfuhrverbote
und  Ausfuhrzölle  die  Ausfuhr  von  Rohstoffen,  welche  Nahrungsmittel ­
  oder  Verarbeitungsmaterial  abgeben,  und  erleichterte  die
Einfuhr  solcher  durch  Zollfreiheit.  Wohlfeiles  Essen  und  Trinken,
wohlfeiler  Lohn  der  Arbeit  mache  es  möglich,  die  Waaren  für
geringeren  Preis  zu  verkaufen,  als  Andere  sie  geben  können.
Ebenso  seien  bei  Wohlfeilheit  der  Wolle  die  Tuche  billiger
zu  liefern.
Abgesehen  von  der  doch  nur  bedingungsweisen  Zeitgemäßheit
  jener  Maßnahmen  für  im  Uebergange  zu  vielseitigerer ­
  Erwerbsthätigkeit  begriffenen  und  anderen  Völkern
gegenüber  noch  nicht  ebenmäßig  lveit  vorgeschrittenen  Volkswirthschaften
  sowie  davon,  daß  der  Merkantilismus  zu  viel
von  der  Macht  der  Staatseinwirkung  erwartete,  ist  dessen
theoretische  Begründung  nun  allerdings  verfehlt,  aber  immerhin ­
  erklärlich  zu  einer  Zeit,  wo  die  Bedeutung  der  vorhandenen ­
  Geldmenge  allgemein  überschätzt  wurde,  und  die
Handelsbeziehungen  der  verschiedenen  Länder  zu  einander
noch  nicht  so  wechselseitige  geworden  waren,  loie  es  bei  vielseitiger ­
  entwickeltem  internationalen  Verkehr  späterhin  der
-  Fall  zu  sein  pflegt.
Einzelnheiten  dieses,  auch  als  „System  der  Handelsbilanz
oder  des  Geldzuflusses  durch  Waarcnausfuhr",  und  als  „Sperrsystem" ­
  (Prohibitivsystem)  bezeichneten  Systems  praktischer  Maßregeln ­
  sind  bei  deil  meisten  Völkern  während  der  oben  angedeuteten ­
  Entwickelungszeit  in  Anwendung  gekommen.  Es  fand
bei  steigendem  Geldbcdarfe  im  Staats-  und  Hofhaushalte  um  so
willigeren  Eingang,  je  zusagender  für  die  Bestrebungen  der  sich
gleichzeitig  ausbildenden  absoluten  Staatsgewalt  zumal  ein
Zollsystem  erscheinen  mußte,  welches  im  Vergleich  mit  den  anfänglich ­
  übcrtviegend  aus  finanzwirthschaftlichen  Gründen  erhobenen ­
  Zöllen  größere  Ergiebigkeit  versprach,  und  außerdem
bedeutende  Stärkung  der  eigenen  Machtstellung  durch  Unabhängigkeit ­
  vom  Auslande  und  vermehrte  Leistungsfähigkeit  des  Inlandes
in  Aussicht  stellte.  Die  Wirthschaftspolitik  desselben  ist  in  der
        <pb n="70" />
        58  Buch  l.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
^eftcnro^^ifc^cn  big  tief  in  bag  18.  aoWunbcrt
ijincin  geltend,  und  bis  auf  die  neueste  Zeit  nachwirkend  geblieben.
Die  mit  Zunahme  des  Geldbedarfes  während  des  Ueber
ganges  von  der  mittelalterlichen  Naturalwirthschaft  zur  neuzeitlichen ­
  Geldwirthschaft  entstandene  Voraussetzung,  das;  jede  Geldvermehrung ­
  das  Land  bereichere,  beruhte  schließlich  barauf  daß
Ģs'ldbcsitz  mit  Kapitalbesitz  verwechselt  wurde.  Ebenso  mißverständlich ­
  war  die  Vorstellung,  daß  gleichsam  die  Ausfuhr  als
Einnahme  uitb  die  Einfuhr  als  Ausgabe  anzusehen  sei,  weil  jene
vom  Auslande  und  diese  vviu  Jnlande  bezahlt  werden  muß.
Thatsächlich  verhält  es  sich  umgekehrt.  Die  Ausfuhr  gleicht  der
Ausgabe  und  die  Einfuhr  der  Einnahme,  ivcil  letztere  gegen
erstere  eingetauscht  wird.  Die  nationale  Handelsbilanz  ist,  als
Werthsverhältniß  zwischen  Exporten  und  Importen  aufgefaßt
allgemeinhiu  um  so  günstiger,  je  mehr  der  Tauschwerth  ber  Einfuhren ­
  denjenigen  der  Ausfuhren  überwiegt,  je  größer  also  der
Werth  der  eingeführten  Güter  als  Aequivalent  der  ausgeführten
ist,  ivvbei  es  nur  etwa  noch  darauf  ankommt,  worin  diese  und
jene  bcMe„.  Go  ,uürc  cg  &amp;amp;.  %.  „ffcbnr  w,gii„f%  locm
entbehrliche  und  nothwendig  selbst  gebrauchte  Dinge  ausgeführt
und  dafür  lediglich  gänzlich  entbehrliche  eingeführt  würden  Beai#
  ntnu  b#?ocn  bic  Biíana  ouf  ben  jciucHigm  Gtmi'b  ber
gegenseitigen  Gd)nIbforbcrnngcn  atoi^cn  a'oei  mit  cinmtbcr  ber-  '
^renbcn  Sünbern,  so  becinffi#  bicfeíbc  bo^  mir  ben  jcbcgiimítgen
  Wechselkurs  und  beziehentlich  den  einstweiligen  Ab-  und  ~
Zufluß  von  Gelbmetall.

Das  Physrokratlsche  System  dagegen  bekämpfte  zunächst ­
  dm  Elnsertigkeiten  des  Merkantilismus,  lind  wollte
nachher  auch  die  durch  dessen  Anwendung  gestörte  natürliche
besserter  Staatspraxis  wiederherstellen.
Diese  gegen  die  merkantilistische  Auffassung  reagirende  Lehre
bildete  sich,  iiach  Borangang  vereinzelter  Anläufe  hierzu  in  England, ­
  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  in  Frankreich  aus.
        <pb n="71" />
        §  38.  Physiokrcrtisnnls.  59
3^  0auÿt6cgrünba-  mar  François  ducënai)  (geb.  1694,  goß.
1774),  Leibarzt  Ludwig  XV.
Dasselbe  stifte  fid]  auf  beu  0ruubgcban(en,  baß  uiißt
bag  (äeïb  beu  9teid)t^um  augniate,  saubern  baß  biefer  uielmehr
  in  ben  zur  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse
brauchbaren  Staffen  bestehe.  Letztere  entstammten  ber  Erbe,
ber  stafferzeugenden  Natur,  welche  die  Quelle  alles  Reichthums ­
  fei.  Neuen  falcheu  vermöge  demnach  nur  die  Arbeit
in  und  an  ber  Erde  zu  schaffen,  die  deshalb  auch  ausschließlich ­
  einen  reinen  Ertrag  gewähre.  Stafsverarbeitung  und
Handel  hingegen  fügten  nichts  Neues  hinzu.  Erstere  bringe
die  Rahstaffe  nur  in  eine  veränderte  Gestalt,  letzterer  ben
schau  vorhandenen  Reichthum  nur  aus  einer  Hand  in  die
andere.  Zur  Hebung  des  Valkswahlstandes  aber  sei  völlige
Verkehrsfreiheit  am  förderlichsten.
Die  Physiokraten  meinten:  alle  Dinge,  die  den  Menschen
Unterhalt  und  Vergnügen  geben,  kommen  ans  der  Erde  oder  ans
dem  Wasser,  bei  jener  entweder  ans  der  Oberfläche  (durch  Ackerbau, ­
  Viehzucht,  Waldbau)  oder  aus  dem  Inneren  (durch  Bergwerke, ­
  Steinbrüche  ec.).  Um  diese  Dinge  (Produkte)  in  der
erforderlichen  Menge  hervorzubringen  sei  Arbeit  erforderlich,  hinsichtlich ­
  deren  sich  alle  Menschen  in  zwei  Klassen  theilen.  Die
Einen,  die  Eigenthümer  und  Bearbeiter  des  Landes,  bringen
Productc  hervor  und  bilden  die  productive  Klasse.  Der  reine
Ertrag,  der  von  den  Grundeigenthiimern  in  der  au  sie  entrichteten
Grundrente  bezogen  werde,  erübrige  als  Geschenk  der  Natur  ans
dem  rohen  Ertrage  nach  Abzug  der  den  Landwirthen  (Urproduzenten) ­
  wiedererstatteten  Kultnrkosten,  d.  h.  der  jährlichen  Auslagen ­
  und  der  ursprünglichen  Bestandsauslagcu  für  Betriebscinrichtnngen,
  und  enthalte  zugleich  die  Vergütung  für  die  behufs
der  Urbarmachung  und  Bodenverbesserung  gemachten  Gruudauslageu,
  deren  Wirkung  fortdauere.  Alle  übrigen  Personen  erzeugten
kein  neues  Product,  tauschten  nur  mit  ihrer  Arbeit  einen  Theil
der  überflüssigen  Prodncte  der  ihnen  Unterhalt  und  Lohn  gebenden ­
  productiven  Bevölkerung  ein,  und  gehörten  zur  sterilen  Klasse,
welche  eben  so  viel  verbrauche  als  sie  leiste.  Handwerker  und
Fabrikanten  verarbeiteten  lediglich  die  natürlichen  Produkte  und
vermehrten  deren  Werth  durch  ihre  Arbeit  anscheinend  oft  nn-
        <pb n="72" />
        60  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
gemein.  Diese  Werthszunahme  enthalte  jedoch  blos  den  Werth
der  währenddem  verzehrten  Naturprodukte,  welcher  durch  die
Arbeit  des  Handwerkers  re.  nie  vermehrt,  sondern  nur  erhalten
iverde.  Sein  künstliches  Product  ersetze,  vertrete  alle  die  natürlichen, ­
  welche  während  der  Verfertigung  jenes  vernichtet  wurden.
Was  die  Kaufleute  beim  Handel  gewinnen,  gehe  auf  Kosten  der
Aation.  Verkehrsfreiheit  entspreche  schon  dem  Naturrechte  und
führe  die  möglichste  Wohlfeilheit  aller  Dinge  herbei.  Das  Ausblühen ­
  des  einen  Volks  sei  dem  anderen  nützlich.  Die  Staatsgewalt ­
  beschränke  sich  am  besten  ans  Schutz  von  Freiheit  und
Eigenthum,  llebrigcns  solle  man  die  Naturgesetze  walten  und
ev  gehen  lassen,  wie  cs  lvolle  (laissez  faire  et  laissez  passer).
Hieraus  lourde  nun  weiter  gefolgert:  daß  es  zweckwidrig
sei,  den  Handel  und  die  stoffverarbeitenden  Gewerbe  vorzugsweise ­
  zu  begünstigen  und  deren  Aufschwung  durch  Maßregeln
künstlich  steigern  zn  wollen,  welche  den  Verkehr  beengen  mit*
die  Landwirtschaft  beeinträchtigen;  daß  diese  vielmehr  am
meisten  berücksichtigt  ztt  lverdeit  verdiene  und  am  wirksamsten
biW)  .6w^c^TWllmw^  ber  %cr  WiuicMmig  entgegen;
stehenden  Hindernisse  befördert  werden  könne;  und  daß  es
endlich  am  sachgemäßesten  seht  würde,  anstatt  aller  anderen
Abgaben  eine  einzige  Steuer,  eine  Grundsteuer  zil  erheben.
Den  Handel,  insbesondere  auch  den  Getreidehandel,  solle
înan  sich  unbeschränkt  entwickeln  lassen,  die  Verarbeitungsgewerbe
ebenfalls  von  Beschränkungen,  z.  B.  Zunftrcchten  und  Privilegien,
befreien,  und  beiden  keine  erkünstelte  Richtung  geben.  Die  Landwirthschaft,
  überhaupt  die  Bodenbenutznng,  sei  zu  heben,  neben
Hinwirkung  ans  Vermehrung  der  productiven  Auslagen,  durch
Aufhebung  der  sie  niederdrückenden  Abgaben  uitd  bäuerlichen
Lasten,  insbesondere  der  Frohnden.  sowie  der  den  Absatz  ihrer
Erzeugnisse  beeinträchtigenden  Handelsbeschränkungen.  Eine  einzige
Steuer  (impôt  unique)  sei  in  einer  Grundsteuer  an  die  Stelle
aller  sonstigen  Abgaben  zu  setzen,  weil  letztere  doch  nlir  aus  dem
reinen  Ertrage  bestritten  werden  könnten  und  daher  mittelbar
ohnehin  den  Grundeigenthümern,  welche  allein  einen  solchen  bezögen, ­
  schließlich  zur  Last  sielen.  Die  Staatseinnahme  werde  so
ans  dem  kürzesten  Wege  aufgebracht  und  die  Erhebung  indirecter
        <pb n="73" />
        g  38.  Physiokratismus.  &amp;lt;&amp;gt;&amp;lt;
Abgaben  vermieden,  welche  den  Verkehr  und  die  Consnmtion
erschweren.
Der  Physiokratismus  ging  sonach  zivar  ebenfalls  von
einem  rnlzutreffenden  Grundgedanken  aus,  der  zu  einseitigen
Auffassungen  und  undurchführbaren  Vorschlägen  hinführte,
hat  jedoch,  ohne  jemals  in  der  Staatspraxis  nachhaltig  geltend
zn  werden,  durch  das  Bestreben,  die  Natur  der  Volkswirthschaft ­
  zu  beobachten,  deu  Uebergang  zu  eigentlich  wissensthaftlicher
  Untersuchung  dieser  vermittelt,  und  durch  seine  Folgerungen ­
  zum  Theil  reformirend  eingewirkt.
Das  physiokratische  vdcr  ökonomistische  System,  das  „System
des  von  der  Landwirthschaft  herrührenden  Reinertrages",  unterscheidet ­
  sich  von  dem  vorausgegangenen  Merkantilismus  schon
äußerlich  dadurch,  daß  es  nicht  gleich  diesem  ein  nachträglich
theoretisirtes  System  praktischer  Maßnahmen,  sondern  ein  Idealsystem
  war,  aus  dessen  Grundsätzen  später  ein  Ideal  vollkommenerer
Staatseinrichtnngen  abzuleiten  gesucht  wurde,  mittelst  deren  die
„natürliche  Ordnung  in  der  Verwaltung  des  gemeinen  Wesens"
zìl  verwirklichen  sein  sollte.
Mit  Hilfe  der  Erde  lind  des  Wassers  gewonnene  Stoffe  sind
nicht  das  alleinige  Mittel  zur  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse. ­
  Die  dabei  verwendete  Arbeit  schafft  nicht  wirklich  gänzlich
neue  Stoffe,  sondern  entnimmt  vielmehr  entweder  nur  bereits
vorhandene  oder  leitet  unter  deren  Benutzung  die  Natur  zur
Erzeugung  bestimmter  Stoffe  hin.  Dieselbe  ist  also,  indem  sie
Vorhandenes  zugänglich  macht  oder  verwandelt,  an  sich  nicht
schöpferischer,  als  andere  Arbeitsthätigkeiten  es  sind.  Durch  diese
werden  in  jedem  Erwerbszweige  bei  gleichem  Verbrauch  an  Rohstoffen ­
  thatsächlich  sehr  ungleich  große  Werthe  hervorgebracht,
z.  B.  schoil  infolge  verschiedener  Leistungsfähigkeit  der  Arbeitenden. ­
  Ihre  wirthschaftliche  Ergiebigkeit  hängt  auch  keincstvegs
davon  ab,  ob  und  inwieweit  der  damit  beschaffte  Werth  vom
Arbeiter  selbst  lvieder  verbraucht  tvird.  Der  Handel,  ohne  den
die  Verthcilung  der  Güter,  der  Ausgleich  zwischen  Ucberfluß  lind
Mangel  unendlich  erschwert  wäre,  vermehrt  den  Werth  der  Güter
dadurch,  daß  er  sie  in  veränderte  Beziehungen  bringt,  zugänglicher ­
  macht,  lind  vollendet  die  Production  damit,  daß  er  das
Product  seiner  Endbestimmnng,  der  Consnmtion,  zuführt.  Durch
        <pb n="74" />
        02  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
Erhebung  einer  einzigen  Grundsteuer  aber  könnte,  ganz  abgesehen
von  den  unvermeidlichen  Rücktvirkungen  einer  solchen,  am  aller
wenigstens  der  Abgabenbedarf  größerer  und  entwickelterer  Staaten
ausreichend  gedeckt  werden.
Uebrigens  wirkte  die  physiokratische  Lehre,  welche  der  damals
in  Frankreich  herrschenden  Zeitrichtung  entsprach  und  deshalb
dort  bedeutenden  Anklang  fand,  entschieden  anregend,  veranlaßte
zu  näherer  Prüfung  bisher  ununtersucht  gelassener  Beziehungen,
und  trug  wesentlich  zur  Klärung  der  in  wirthschaftlicher  Hinsicht
vorwaltenden  Anschauungen,  insbesondere  auch  zur  besseren
Würdigung  der  Landwirthschaft  und  der  zeitlichen-Bedürfnisse
dieser  bei.

SrmthàrsMU«.
S3A.
Sas»  Industriosi)  stem  oder  Smith'sehe  System  endlich
euttvickelte  sich  an  eingehenderer  Untersuchung  der  merkantilistischen
  tlud  physi  akratischen  Anschauungen  sowie  der  üblichen
Wirthschafts-  und  Finanzpolitik  als  ein  Ergebnis;  wissenschaftlicher ­
  Forschung.
Smith'sches  System  wird  es  nach  dem  Schotten  Adam  Smith
(geb.  1723  zu  Kirkaldy,  gest.  1790  in  Edinburg)*)  genannt,
welcher  dasselbe,  nachdem  hierauf  hinführende  Lehren  sich  bereits
vereinzelt  herangebildet  hatten,  durch  seine  berühmten  „Untersuchungen ­
  über  die  Natur  und  die  Ursachen  des  Wohlstandes  der
Nationen"  (1776)  in  vervollständigtem  Zusammenhange  aufstellte;
Jndustriesystem  dagegen  ivvhl  deshalb,  weil  es  alle  Zweige  der
Industrie,  im  iveitesten  und  nicht  ettva  im  engeren  Sinne
des  Worts  genommen,  also  der  Betriebsamkeit,  des  Ertverbsfleißes
  überhaupt,  gleichmäßig  berücksichtigt  sehen  wollte.

*)  Derselbe  studirte  in  Glasgow  und.Oxford,  begann  1748  in  Edinbnrg  Vorlesungen ­
  zu  halten,  war  von  1751—1708  Professor  der  Logik  und  nachher  der  Moral
an  der  Glasgowcr  Universität,  begleitete  1704—1766  den  Herzog  von  Bnccleyh  auf
dessen  Reisen,  verbrachte  die  nächsten  zehn  Jahre  in  arbeitsamer  Zurückgezogenheit  an
seinem  Geburtsorte,  hielt  sich  alsdann  in  London  auf,  wurde  1778  zu  einem  der
Königlichen  Kommissarien  für  die  Zolle  in  Schottland  ernannt  und  übersiedelte
deshalb  nach  Edinburg,  wo  er  bis  zu  seinem  Tode  verblieb.
        <pb n="75" />
        §  39.  Smithinnismus.

03
Dasselbe  ging  bakmi  ang,  bajf  bic  innere  Cncííc  be§
Volkswohlstandes  in  ber  Arbeit  zu  suchen  und  jede  solche.
11)0%  einer  6%  einen  nenen  SGer^  &amp;amp;nfcļ)t,  probuctiü  fei  ;
bn%  feine  Ärt  biofer  Weiten  nnim%enbig  nnb  entbe^rfi^,
die  Consumtion  aber  einziger  Zlveck  aller  Probnetion  sei,
nnb  jebe  außerordentliche  Begünstigung  eines  einzelnen  Erwerbszweiges ­
  zu  Ungunsten  eines  anderen  das  Gemeinwohl
beeinträchtige;  daß  es  endlich  Jedem,  solange  er  die  Gesetze
ber  Gerechtigkeit  nicht  Übertritt,  zu  überlassen  sei,  sein
Interesse  ans  seine  eigene  Weise  zu  verfolgen,  seine  Kräfte
und  Mittel  so  anzuwenden,  wie  es  ihm  Vortheilhast  erscheint.
Nach  Adam  Smith  ist  es  die  von  einem  Volke  verrichtete
Arbeit,  welche  dasselbe  ursprünglich  mit  allen  von  ihm  verbrauchten
Nothwendigkeiten  und  Annehmlichkeiten  des  Lebens  versorgt.  Diese
seien  entweder  das  unmittelbare  Erzeugnis;  jener  oder  würden
für  ein  solches  von  anderen  Völkern  erkauft.  Jeder  sei  in  dem
Maße  reich  oder  arm,  in  welchem  er  die  Mittel  hat,  sich  das
für  die  Lebensbedürfnisse  Nöthige  durch  seiner  eigenen  Hände
Arbeit  oder  die  Arbeiten  Anderer  zu  verschaffen,  schließlich  also
je  nach  Verhältniß  der  Menge  von  Arbeit,  welche  ihm  zu  Gebote
steht  oder  die  er  zu  erkaufen  vermag.  Alle  Arbeiten,  welche  in
etwas  Gegenständliches  und  Dauerhaftes  übergehen,  den  Werth
einer  Sache  vermehren,  für  die  nöthigen  Falls  wieder  eine  gleiche
Arbeitsmenge  erkauft  werden  kann,  seien  productiv  (hervorbringend), ­
  alle  anderen,  durch  die  nichts  hervorgebracht  wird,  was
zu  verkaufen  und  womit  eine  neue  gleich  große  Arbeit  zu  bezahlen ­
  wäre,  unproductiv  (nicht  hervorbringend),  z.  B.  die  an
sich  so  ehrenvollen,  nützlichen  und  nothwendigen  Dienste  aller
Militan  ilnd  Civilbeamten,  Prediger,  Sachwalter,  Aerzte  und
überhaupt  aller  Gelehrten,  ebenso  ivie  diejenigen  der  Schauspieler,
Tonknnstler,  Bedienten  rc.  Die  unproductiven  Arbeiter  tviirdcn
durch  einen  Theil  dessen  unterhalten,  was  anderer  Leute  Arbeit
hervorbringt.
Unter  den  hervorbringenden  Arbeitsarten,  dcr  Hervorbringnng
roher  Natnrerzeugnisse  durch  Land-  und  Bergbau  und  Fischereien,
den  Manufakturen  und  dem  Handel  im  Ganzen  und  Einzelnen,
sei  jede  einzelne  zum  Bestehen  und  Gedeihen  der  beiden  anderen
wesentlich  nothwendig  und  zum  allgemeinen  Wohlsein  der  Gesell-
        <pb n="76" />
        04  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslchrc.
schuft  unentbehrlich.  Der  Vortheil  dessen,  der  etwas  hervorbringt,
dürfe  nur  insofern  in  Betracht  gezogen  werden,  als  ohne  ihn
der  Vortheil  dessen,  der  ge-  oder  verbraucht,  nicht  erreicht  werden
kann,  während  merkantilistischerseits  der  Vortheil  des  Consúmente,t
allezeit  dem  Vortheil  des  Producenten  aufgeopfert  worden  sei.
Wenn  die  Oekonomisten,  um  die  Landwirthschaft  zu  befördern
die  Manufakturen  und  den  auswärtigen  Handel  einschränken,  so
Ijkltui  sie  mittelbar  eben  die  Gattung  von  Betriebsamkeit  zurück,
welcher  sie  fortzuhelfen  glauben,  wogegen  die  Merkan'tilisten
wenigstens  die  ihrerseits  bevorzugten  Zweige  wirklich  beförderten.
Selbst  dann  verfehle  jedoch  jedes  so  verfahrende  System  immer
noch  seinen  Endztveck,  indem  es  das  Fortschreiten  der  Gesellschaft
A»  Reichthum  und  Größe  hemme  anstatt  zu  beschleunigen,  und
das  jährliche  Einkommen  der  Einwohner  des  Landes  vermindere
anstatt  zu  vermehren.  Es  sei  am  heilsamsten,  letzteren  selbst  zu
überlassen,  ihre  Erwerbsthätigkeit  den  Uniständen  gemäß  einzuìichten
  und  diejenigen  Beschäftigungen  ausfindig  zu  machen,  mit
denen  sie  ans  dem  einheimischen  oder  auswärtigen  Markte  zu
concurriren  vermögen.  Die  Aufgabe,  seitens  des  Staats  über  die
Betriebsamkeit  der  Privatpersonen  Aufsicht  zu  führen  und  dieselbe
ali,  die  dem  Interesse  der  Gesammtheit  angemessensten  Beschäftigungen ­
  hinzuleiten,  sei  überhaupt  zu  schwer,  um  durch  menici)-liche
  Einsicht  und  Weisheit  gehörig  ausgeübt  werden  zu  können.
Die  Staatsgewalt  könne  sich  darauf  beschränken,  erstens
den  Staat  gegen  Angriffe  anderer  unabhängiger  Staaten  zu
schützen,  ebenso  zlveitens  jedes  einzelne  Glied  der  Gesellschaft
dllrch  gute  Rechtspflege  möglichst  vor  Uebergrisfen  anderer
Mitglieder,  mib  drittens  diejenigen  öffentlichen  Einrichtungen
Zu  treffen,  die  gemeinnützlich  sind  und  doch  von  Privaten  nicht
durchzuführeil  ,vären.  Der  Staatsbedarf  aber  lasse  sich  an,
mindestens  nachtheilig  vermittelst  der  Besteuerung  ans  den.
Privateinkommen  der  Unterthanen  ausbringe».
Das  zur  Erfüllung  jener  Pflichten  benöthigte  Einkommen,
ivelches  doch  nur  entweder  aus  dem  Landesherr,!  und  beziehentlich ­
  dem  Staate  unmittelbar  gehörendem  Eigenthum  oder  aus
den  Einkünften  der  Unterthanen  selbst  erlangt  werden  könne,  sei
juebev  durch  seitens  des  Staats  gewagte  kaufmännische  Unternehmungen, ­
  die  fast  immer  fehlgeschlagen  wären,  noch  durch
        <pb n="77" />
        §  39.  Smithianismus.

65
Ländereien,  die  in  früherer  Zeit  die  Hauptqnelle  öffentlicher  Einnahmen ­
  ausmachten,  sondern  nur  durch  Auflagen  verschiedener
dlrt  in  einem  zur  Bestreitung  der  Regierungsausgabcn  ausreichenden
M'aße  aufzubringen.  Die  Kronländereien,  welche  größtentheils  in
Forsten,  zuweilen  in  wüstem,  sowohl  für  die  Bevölkerung  als  für
den  Ackerbau  verlorenem  Lande  beständen,  als  Privatbesitzungen
jedoch  bald  in  gute  Kultur  kommen  und  einen  wesentlich  höheren
Ertrag  gewähren  rvürden,  könnten  durch  Verkauf  und  Verivenrung
  des  Erlöses  zur  Bezahlung  von  Staatsschulden  ungleich
nutzbarer  gemacht  werden.
Ģ  /Ô^^  Ştrrithianismus  war  svmit,  neben  unvergänglichen
nm  bie  0egrimbimg  ber
BWS*
        <pb n="78" />
        66  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
anderer  Leute  Arbeit  erhalten  werden  müßten,  ivas  thatsächlich
unrichtig  ist,  indem  sie  vielmehr  als  wirthschaftlich  Selbständige
gleich  allen  Anderen  vom  Gegenwcrthe  der  selbst  producirten
Güter  zu  leben  genöthigt  sind.  Ferner  waren  die  bezüglich  der
Grenzen  der  Staatsthätigkeit  und  der  Unpäßlichkeit  eigener  Selbst
Verwaltung  von  Staatslttndereien  ausgesteiften  Grundsätze  mindestens ­
  durchaus  nicht  allgemeingiltig.
Diese  und  ähnliche  Einzelnheiten  sind  nachher  berichtigt,
manche  Begriffe,  insbesondere  zunächst  von  David  Ricardo  (geb.
1772,  gest.  1823)  in  dessen  „Grundgesetzen  der  Bolkswirthschaft
und  Besteuerung"  (1817),  schärfer  bestimmt,  die  ganze  Lehre  ist,
zumal  durch  den  Fleiß  deutscher  Systematiker  (z.  B.  Karl  Heinr.
Ran,  geb.  1702,  gest.  1870)  besser  geordnet  solute  in  ihrem  Inhalte ­
  durch  eine  ganze  Reihe  bedeutender,  hier  nicht  näher  namhaft
  zu  machender  Leistungen  hervortretender  Forscher  vervollständigt ­
  und  vervollkommnet  worden.  Alle  so  bei  Verfolgung
verschiedener  Richtungen  erzielten  Fortschritte  haben  aber  bisher
nicht  gerade  zur  Errichtung  eines  etwa  gänzlich  neuen,  auf  wesentlich ­
  anderen  Grundlageit  beruhenden  Lehrgebäudes,  sondern  mehr
nur  zu  einem  Aus-  und  Weiterbaue  'der  von  Adam  Smith
gegebenen  Gründung  geführt.

und  Schutzzollpolitik.
G  40.
Auf  der  Smith  steh  en  Lehre  fußt  endlich  auch  unmittel-Wr
  btc  grctlfanbeígMitif,  bereit  ícüeiibett  (Bnmb;
sahen  nicht  nur  Handelsfreiheit,  sondern  überhaupt  wirthschaftliche
  Freiheit,  das  unbeschränkte  Waltenlassen  des
natürlichen  Entwickelungsganges  folgert.
Dieselbe  hält  daran  fest,  daß  unbehinderte  Freiheit  des  Erwerbs ­
  und  Verkehrs  die  gedeihliche  Entwickelung  der  sich  alsdann
von  selbst  angemessen  regelnden  wirthschaftlichen  Verhältnisse  am
meisten  begünstige,  weshalb  die  Regierungen  sich  darauf  beschränken ­
  könnten,  die  jener  entgegenstehenden  Hindernisse  hinwegzuräumen. ­
  Letztere,  auf  Vermeidung  überall  beeinflussen  wollenden ­
  Eingreifens  hinauslaufende  Einschränkung  ist  an  sich  aber
keineswegs  gleichbedeutend  mit  reinem  Gehenlassen  und  damit,
        <pb n="79" />
        §  40.  Freihandels-  und  Schutzzollpolitik.  67
wesentliche  Bedürfnisse  der  Volkswirthschaft  unbefriedigt  zu  lassen.
Ebenso  ist  unter  Handelsfreiheit  nur  Befreiung  des  Handels  von
merkantilistischen  Beschränkungen  durch  hohe  Zölle  und  gänzliche
Verbote,  welche  künstliche  Regelung  der  Ein-  und  Ausfuhr  bezwecken, ­
  und  nicht  etwa  völlige  Zollfreiheit  zu  verstehen.  Diese
bleibt  vielmehr,  abgesehen  von  allen  auf  Gegenseitigkeit,  gleichmäßige ­
  Belastung  der  in-  und  ausländischen  Producte  re.  zu
nehmenden  volkswirthschaftlichen  Rücksichten,  mindestens  solange
unmöglich,  als  die  Erhebung  von  sogenannten  Finanzzöllen  (Steuerzöllen)
  unvermeidlich  und  zweckmäßig  ist,  vermittelst  deren  Waaren
beim  Uebcrgangc  über  die  Landesgrenze  lediglich  deshalb  besteuert
werden,  um  die  Einkünfte  des  Staats  zu  vermehren  oder  einen
Theil  des  Staatsbedarfes  in  minder  drückender  Weise  auszubringen, ­
  als  es  vermittelst  directer  Besteuerung  der  Beitragspflichtigen ­
  geschehen  könnte.
Umgekehrt  ergiebt  sich  aus  dem  entgegengesetzten  Grundgedanken ­
  der  theiltveise  wieder  die  merkantilistische  Praxis  in  gemäßigterer ­
  Weise  aufnehmenden  Schutzzollpolitik  nicht  nur
das  Verlangen  nach  Begünstigung  der  inländischen  Production
durch  höhere,  das  Mitwerben  des  Auslandes  erschwerende
Eingangszölle,  Schutzzölle,  sondern  zugleich  das  Streben
nach  eingreifender  Leitung  der  Volkswirthschaft  und  vorwärtstreibender ­
  Einwirkung  auf  die  Gestaltung  der  wirthschaftlicheu
  Zustände.
In  früherer  Zeit  suchte  man  insbesondere  die  Aus-  und
Einfuhr  von  Getreide  durch  Zölle  rc.  zu  regeln,  wogegen  später,
bis  neuerdings  wegen  der  nun  um  so  viel  erleichterten  Zufuhr
landwirthschaftlicher  Producte  aus  weiter  Entfernung  hie  und  da
die  Landwirthschaft  ebenfalls  als  schutzbedürftig  erachtet  wurde,
eigentliche  Schutzzölle  meist  nur  zu  Gunsten  der  inländischen
Fabrikation  erstrebt  worden  sind,  um  dadurch  mittelbar  die
nationale  Arbeit  allseitig  zu  schützen  und  zu  erweitern.  So
meinte  ein  deutscher  Vertreter  der  schutzzöllnerischen  Richtung,
Friedrich  List  (geb.  1789,  gest.  1846)  in  seinem  „nationalen
System  der  politischen  Oekvnomie"  (1841),  daß  der  freie  Verkehr ­
  mit  schon  durch  die  Natur  der  Dinge  zureichend  beschützten
Agrikulturproducten  und  Rohstoffen  allen  Nationen  auf  allen
Stufen  ihrer  Entwickelung  nützlich  sei,  daß  dagegen  bei  ganz
        <pb n="80" />
        68  Bud)  1.  %).  2.  GittioicMimßöQmiß  ber  BomuirH)f#t8íc#.
freier  Coneurrenz  mit  weiter  vorgerückten  Manufakturnationen
eine  minder  vorgerückte,  obwohl  giir  Manufakturproducti  on  befähigte ­
  Nation  ohne  Schutzmaßregeln  nie  zu  einer  eigenen  völlig
ausgebildeten  Manufakturkraft  und  zur  vollständigen'  nationalen
Unabhängigkeit  gelangen  könne.  Es  müßten  zunächst  diejenigen
Manufakturen  emporzubringen  gesucht  werden,  welche  Artikel  des
gemeinen  Verbrauchs  liefern,  und  die  Eingangszölle  sviveit  steigen,
wie  es  der  Zweck,  Erziehung  einer  Manufakturkraft,  erfordere,
nach  dessen  Erreichung  aber  wieder  allmählich  fallen.  Im  Allgemeinen ­
  sei  anzunehmen,  das;  da,  ivo  eine  Gewerbsindustrie  bei
einem  anfänglichen  Schutz  von  40  bis  60  Procent  nicht  aufkommen ­
  und  bei  einem  fortgesetzten  Schutz  von  20  bis  80  Procent ­
  sich  nicht  auf  die  Dauer  erhalten  kann,  die  Grundbedingungen
der  Manufakturkraft  aus  irgend  welchen  leichter  oder  schwerer'zu
hebenden  Ursachen  vorerst  noch  fehlen,  z.  B.  wegen  Mangels  an
einem  tüchtigen  Ackerbau,  ausreichendem  Kapital,  bürgerlicher
Freiheit  und  Rechtssicherheit,  oder  an  inneren  Transportmitteln,
technischen  Kenntnissen,  erfahrenen  Arbeitern  und  industriellem
Unternehmungsgeist  re.
MI8  @t&amp;amp;ie5wt8ëmiWeI  smb  ;eW)  @c#aö%c,  üe%  bures)
nicht  blos  beabsichtigte,  sondern  auch  thatsächlich  eintretende  Bertheuerung
  fremder  Prvduete  das  ausländische  Mitwerben  beschränken ­
  und  um  so  weniger  einbringen,  je  mehr  sie  diesen
nächsten  Zweck  erreichen,  keineswegs  unbedenklich.  Während  zu
niedrig  bemessene  nichts  helfen,  zu  hoch  angesetzte  die  Strebsamkeit ­
  der  Producenten  einschläfern  und  alle  Consumenten  der
geschützten  Waare  unnöthig  bedeutend  belasten,  ist  es  in  der
Wirklichkeit  schwer  erreichbar,  den  Zollsatz  genau  so  festzustellen
daß  er  gerade  nur  die  Ueberlegenheit  des  Auslandes  ausgleicht,
und  denselben,  nachdem  einmal  Unternehmungen  entstanden  sind'
welche  ihn  voraussetzen,  alsdann  wieder  rechtzeitig  in  vorans'
bestimmter,  und  dennoch  nur  in  dafür  günstiger  Zeit  zu  ermäßiaen
oder  gänzlich  aufzuheben.
Solchen  und  anderen,  sich  in  einzelnen  Ausläufern  leicht
zu  offenbaren  Uebertreibungen  versteigenden  Richtungen  gegenüber, ­
  tutíí  nun  diejenige  der  keinen  Parteiftandpunkt  einnehmerrbm
  strengeren  28#^^  bte  Binge
so  nehmen,  wie  sie  wirklich  sind,  rmd  zrr  deren  Verständniß
gelangen.  Dieselbe  ertomi  dabei  an,  daß  ungleiche  Kultur-
        <pb n="81" />
        §  41.  Communismus  und  Socialismus.  69
stufen  und  beziehentlich  selbst  abweichend  geartete  Völker  auch
verschiedene  Bedürfnisse  in  wirthschaftspolitischer  Hinsicht
haben.
Diese  Auffassung  ist  allgemeinhin  diejenige  der  in  der  gesammten
  Voltswirthschaftslehre  nunmehr  und  zumal  in  Deutschland, ­
  nicht  etwa  erst  neuerlich,  sondern  vielmehr  schon  nahezu  feit
einem  halben  Jahrhundert  vorherrschend  gewordenen  realistischen
oder  historischen  Richtung.  Im  Uebrigen  wird  innerhalb  letzterer
einerseits  an  einer  engeren  Begrenzung  der  Wirthschaftslehre
festgehalten,  und  andererseits  deren  Erweiterung  zur  umfänglicheren
Gesellschaftswissenschaft  (Socialwissenschaft)  anzustreben  gesucht.
Communismus  und  KorinILsmus.
S  41.
Änmbctfļmtd)  bm  mifMimioeit  ber  2ßifMc#t
stehen  endlich  diejenigen,  mit  denen  die  communistifchfocialistisch
  en  Parteien  ihre  sonderartigen  socialpolitischen ­
  Bestrebungen  begründen  wollen.
Eommunistisch-socialistische  Bestrebungen  sind  keineswegs  erst
in  neuerer  Zeit  und  bei  einzelnen  Völkern,  sondern  während
mehrerlei  Zeiten  und  inmitten  verschiedener  Nationalitäten  unter
denr  Einflüsse  von  ihre  Entwickelung  begünstigenden  Umständen
lnrvvrgetreten.  Neu  ist  eigentlich  nur  die  besondere  Richtung
und  Weise,  in  welcher  sie  seit  der  ersten  französischen  Revolution
ausgangs  des  vorigen  Jahrhunderts  und  durch  seit  Anfang  der
zweiten  Hälfte  dieses  Jahrhunderts  entstandene  Parteibildungen
verfolgt  wurden.  Dieselben  sind  socialpolitischer  Art,  insofern  sie
sich  auf  die  innere  Einrichtung  der  menschlichen  Gesellschaft  beziehen, ­
  und  berühren  deshalb  mehr  schon  das  Gebiet  der  Politik
überhaupt,  als  dasjenige  der  Wirthschaftslehre  allein,  die  ihrerseits ­
  eine  bestimmte  Gesellschaftsverfassnng  in  Bezug  ans  Familie
Eigenthum  re.  vorauszusetzen  hat.
Diese  erachten  die  bestehenbe  Gesellschafts-  und  Wirthschnstsorbnung
  als  verfehlt,  namentlich  als  unzureichend  um
Allen  ein  menschenwürdiges  Dasein  zu  sichern;  suchen  in  den
»&amp;gt;it  jener  verbundenen  Zuständen  die  Ursache  der  Uebelstaube
        <pb n="82" />
        70  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Bolkswirthschaftslehre.
welche  die  Lage  der  vermögensloseren  Bevölkernngsschichten
zn  einer  minder  glücklichen  machen;  ilnd  vermeinen  die  Wirt
lichkeit  durch  nach  Gutdünken  getroffene  Einrichtmtgen,  durch
erdachte  Organisationen,  verbessern  zu  können.
Derartige  Parteien  pflegen  ziemlich  übercinstiiiunend  den
Gedanken  zu  hegen,  daß  die  neuzeitliche  wissenschaftliche  Wirthschaftslehre ­
  sich  ans  bloßes  Schematisiren  der  durch  eine  falsche
Praxis  herbeigeführten  Wirklichkeit  beschränke.  Mit  dieser  sei
unausbleiblich  das  Uebel  verbunden,  daß  nur  wenige  Bevorzugte ­
  sich  materiellen  Wohlstandes,  der  Grundlage  alles  Glücks,
erfreuten,  während  die  große  besitzlose  Masse  kaum  die  Mittel  zur
Befriedigung  ihrer  nothwendigsten  Bedürfnisse  zu  erarbeiten  vermöge. ­
  Die  bestehenden  politischen  und  socialen  Zustande  seien
im  höchsten  Grade  ungerecht  und  deshalb  nachdrücklichst  zu  bekämpfen. ­
  Die  Hauptursachen  der  zu  beseitigenden  wirthschaftlichen
Uebelstände  werden  in  verschiedenen,  infolge  des  natürlichen  Entwickelungsganges ­
  gewordenen  Umständen  gesucht,  z.  B.  theils  im
Bestehen  des  Privateigeuthums  und  dessen  weiteren  Folgen,  dem
Erbrecht  und  dem  Handel,  theils  im  Gebrauche  des  Geldes  und
der  dadurch  erleichterten  Anhäufung  des  Kapitals,  neuerdings
vorzugsweise  in  der  „jetzigen  Productionsweise",  dem  Lohnsysteme.
  Die  zur  Verbesserung  der  Wirklichkeit  gemachten  Vorschläge ­
  aber  laufen  darauf  hinaus,  daß  durch  das  eine  oder  andere  '
Radikalmittel  die  Lage  der  Besitzlosen  („Enterbten"),  insbesondere
der  auf  ihrer  Hände  Arbeit  angewiesenen  Lohnarbeiter,  günstiger
gestaltet  werden  soll.
Im  Uebrigen  weichen  die  Anschauungen  der  Communisten
und  Socialisten  mehrfach  von  einander  ab.  Es  bestanden
daher  auch,  wenigstens  ursprünglich,  wesentliche  Unterschiede ­
  zwischen  den  Forderungen  und  den  behtffs  deren
praktischer  Verwirklichung  aufgestellten  Organisativnsplaneir
jener  und  dieser.
Der  an  sich  tiefer  stehende  Cominunisinus  faßte  jederzeit
die  Idee  der  Freiheit  und  Gleichheit  im  materiellsten  und  radikalsten ­
  Sinne  auf,  während  der  weit  schwärmerischere  Socialismus
Zunächst  eine  gemäßigtere,  weniger  auf  gänzlichen  Umsturz,  als
mehr  nur  auf  durchgreifende  Reform  des  Bestehenden  ausgehende
Richtung  einschlug.
        <pb n="83" />
        §  42.  Communismus  und  Socialismus.  71
#42.
(Ber  Gomniiiniêmuë  miß,  boit  ber  %i#ffmtg  mt§=geíjcnb,
  baß  alíe  mi#en  gíeicí)  jcieii  mtb  beêŞdi,  gleise
miprü^c  mi  bie  (Bütermcít  #tten,  m4  in  wlrt#c#Üíd)er
^iiiß^t  boKe  ^icicßßeit  Raffen.  %Üë  Mittel  &amp;amp;nr  ßrreicßmig
und  Erhaltung  letzterer  soll  nach  Aufhebung  bes  Privateigenthums ­
  und  Beseitigung  bes  Einzelwirthschaftens  die
Einführung  von  Gütergemeinschaft  unb  einer  durch  bie  oberste
Gewalt  geleiteten  Gemeinwirthschaft,  also  völlige  Gemeinschaft ­
  des  Vermögens  und  Erwerbs  bienen.
Alle  Menschen,  Reiche  und  Arme,  seien  gleich  geboren,  oder
wie  eine  geheime  Gesellschaft  (die  in  Singapore  unter  den  dortigen
Chinesen  bestehende  ,,Brnderschaft  des  Himmels  und  der  Erde")
es  nun  ausdrückt,  unter  denselben  Ceremonien  in  die  Welt  gekommen ­
  und  gehen  auf  dieselbe  Weise  wieder  hinaus.  Nach  dem
Manifest  eines  französischen  Revolutionair  (Babeuf,  gest.  1796)
hat  die  Natur  jedem  Menschen  gleiches  Recht  auf  den  Genuß
aller  Güter  gegeben  und  Niemand  ohne  Verbrechen  sich  ausschließlich ­
  diejenigen  des  Bodens  oder  der  Industrie  aneignen
können.  In  einer  wahren  („richtig  eingerichteten")  Gesellschaft
dürfe  es  weder  Reiche  noch  Arme  geben.  Zweck  der  Revolution
sei  cs,  die  Ungleichheit  zu  vernichten  und  das  gemeinsame  Glück
herzustellen.  Aehnlich  meinte  ein  späterer  deutscher  Communist
(Weitling,  ausgeivicscn  1845),  das  persönliche  Eigenthum  sei  ein
himmelschreiendes  Unrecht,  und  das  um  so  mehr,  als  es  die  Ursache
des  Mangels  und  des  Elendes  Tausender  sei,  jede  Ungleichheit
müsse  ans  der  Welt  re.,  während  Weitergehende  (z.  B.  Proudhon,
gest.  1865)  behaupteten,  Eigenthum  sei  Diebstahl,  d.  h.  eine  scheinbar ­
  gesetzliche  Form  desselben,  durch  welche  der  Eine  sich  etwas
zueignet,  was  nur  der  Gattung  gehört,  und  wodurch  er  Anderen
die  rechtmäßige  Mitbenutzung  entzieht.
Die  Umgestaltung  der  bestehenden  Zustände  soll  theils,  weil
ohnedem  der  angestrebte  Zweck  nicht  zu  erreichen  sei,  durch
gewaltsamen  Umsturz,  theils  durch  nach  und  nach  allgemeiner
werdende  Ueberzeugung  herbeigeführt  werden.  Letzteres  wollten
die  icarischen  Communisten,  deren  Gründer  (Cabet,  gest.  1856)
in  der  Hoffnung,  daß  in  dem  von  ihm  ersonnenen  demokratischen
Musterstaate  Jearie's  Alle  von  selbst  ans  Interesse  für  die
        <pb n="84" />
        .  .....  .

' 2  Ņuch  L  Ķap.  2.  Entwickelungsgang  der  Vvlkswirthschaftslehre
MLķLr-ŅN-&amp;gt;
        <pb n="85" />
        §  42.  Communismus  und  Socialismus.  73
nach  Alter  und  Geschlecht  wechseln,  in  gemeinsamen  Räumen
gearbeitet  werden,  oder  auch  (nach  dem  Cooperationssysteme
Owen's,  gest.  1858)  eine  Klassisication  nach  Altersstufen  eintreten,
und  die  Vcrtheilung  der  Geschäfte  nach  Maßgabe  des  Alters
erfolgen  k.  Einige  wollten  daneben  früher  die  Ehe  und  Familie
bestehen  lassen,  wogegen  diese  und  jene  nach  später  vorherrschend
gewordener  Auffassung  aufhört  und  es  der  Gesellschaft  ol^iegt,
die  Erziehung  der  Kinder  überhaupt  oder  mindestens  von  einem
gewissen  Lebensalter  an  bei  gleichem  Unterricht  für  Alle  zu  übernehmen, ­
  noch  Andere  es  aber  vorzogen,  über  derartig  Zukünftiges ­
  sich  auszuschweigen  und  sich  zunächst  auf  Angriffe  gegen
das  Bestehende  zu  beschränken.
Communistischer  seits  wird  also  gänzlich  verkannt,  daß
thatsächliche  Gleichheit  der  Menschen  schon  durch  deren  natürliche ­
  Ungleichheit  ausgeschlossen,  Bestehen  von  Privateigenthunt
  eine  wirth'schaftliche  Nothwendigkeit,  und  durch  Eigeninteresse ­
  geleitete  priöatwirthschaftliche  Erwerbsthätigkeit
nicht  durch  irgendwie  künstlich  herbeigeführtes  Zusaminenarbeiten
  ersetzbar  ist,  während  Gütergemeinschaft  ein
ungeheurer  Rückschritt  zu  einem  höchst  ursprünglichen
Entwickelungszustande  und  schließlich  demnach  auch  eine
allgemeine  Erwerbs-  und  Genußgemeinschaft  geradezu  unausführbar ­
  wäre.
Die  Menschen  sind  von  Gcbnrt  an  ungleich  in  ihren  Anlagen ­
  ititi)  werden  noch  ungleicher  durch  ihre  weitere  Entwickelung
im  Leben.  Diese  Ungleichheit,  vermöge  deren  sich  dieselben  gegenseitig ­
  ergänzen,  sichert  die  fortschreitende  Gesittung  des  Menschengeschlechts, ­
  welche  durch  allgemeine  Gleichmachung,  insofern  sie
überhaupt  möglich  wäre,  vernichtet  werden  müßte.  Gleichheit
kann  vernünftiger  Weise  nur  angestrebt  iverden  bezüglich  gaitz
allgemeiner  Rechte.  So  ist  z.  B.  das  Verlangen  nach  gleichem
Rechtsschutz,  nach  freiem  Gebrauchenkönnen  der  eigenen  Begabtheit,
um  sich  innerhalb  der  gegebenen  Gesellschaftsordnung  so  weit
hinaufzuarbeiten,  als  es  glücken  will,  sittlich  gerechtfertigt,  der
aus  bodenloser  Begehrlichkeit  hervorgehende  Anspruch  dagegen
völlig  ungerechtfertigt,  es  jedenfalls  nicht  schlechter  haben  zu
wollen,  als  mehr  beglückte  Andere,  was  schließlich  auf  den  von
        <pb n="86" />
        74  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
"à"»  «“«•»«.  »ab
tnirfWh 9  Ģ'-lcuthuitt  Ist  so,  wie  es  sich  nach  Und  nach  in  der
wirklichen  Welt  zum  Privateigenthum  ausgebildet  hat,  keine  will«
W^c,  fonbcnt  cmi'  burcl)  bic  %o^^w^„bi^fcit  bi-r
met8nu»0  ^0cbürf,^if^^cfncbi8„^^  bebi,,8(c
h  6 “ rcS  ^»S-b-ndcs  «ufgcljeit  d-S  Einzelnen
L-M-MLŅ
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-  Ä  L  şa  äää;
Wosframi™  '"“  nachdlirstig  ausreichendem
SZ-LZiMiŗ
  Familie  ratet  bec  natürlichen  Gewalt  des  Faniillenhaupļes.
^ei  «ligimeiner  Gütergemeinschaft  ober  mürben  die  Meisten  mim
mêmrnm
        <pb n="87" />
        §  43.  Communismus  und  Socialismus.  75
Vermehrung  und  damit  allgemeines  Nothleideu  ciutrctcu.  Durch
Erzwingung  jener  könnte  demnach  auch  das  wirthschastliche  Elend,
welches  jetzt  vereinzelt  vorkommt,  nicht  vermindert,  sondern  nur
verallgemeinert  werden.
Endlich  müßte  doch,  abgesehen  davon,  daß  es  unmöglich  ist,
die  wirthschaftlichen  Angelegenheiten  eines  Volkes  gleichsam  von
einer  Centralstelle  ans  bis  ins  Einzelne  hinein  zu  beherrschen,
jedwede  nach  commnnistischen  Grundsätzen  geordnete  und  sich  ans
alle  Production  und  Consumtion  erstrecken  sollende  Gemcimvirthschaft
durch  eine  überall  regelnd  eingreifende,  deshalb  mit  außerordentlich ­
  weit  gehenden  Befugnissen  zu  versehende  Gescllschaftsgemalt
geleitet  und  überwacht  werden.  Eine  derartig  gemaßregelte  Gemeinschaft ­
  würde  nun  zwar  unausbleiblich  zur  unerträglichsten
Unfreiheit  und  Bevormundung  jedes  Einzelnen  führen,  dennoch
aber  die  Leiden  und  Gebrechen  der  menschlicheil  Gesellschaft  nicht
tilgen,  sondern  eben  nur  durch  neue  vermehren  können.  Die
versuchsweise  Verwirklichung  derselben  möchte  deshalb  auch  gewiß
niemals  Allen  verlockend  llnd  am  allerwenigsten  denen,  die  dabei
mehr  zu  verlieren  als  zu  gewinnen  haben,  erwünscht  erscheinen,
während  es  doch  eine  selbstverständliche  Vorbedingung  für  die
Haltbarkeit  jeder  tief  eingreifenden  gesellschaftlichen  Reform  bleibt,
daß  sie  dem  Interesse  der  Gesammtheit  nachhaltig,  und  nicht  blos
demjenigen  einzelner,  obgleich  an  sich  zahlreicher  Bevölkerungsgliedcr
  vorübergehend  während  der  Uebergangsperiode  entspricht.
§43.
Der  Socialismus  hingegen  geht  von  der  Meinung
aus,  daß  ttur  die  Arbeit  ein  Recht  auf  Antheil  an  der
Güterwelt  gebe,  und  daß  daher  die  Verkeilung  der  Güter
nach  Verhältniß  der  zu  deren  Beschaffung  beigetragenen
Arbeit  zu  geschehen  habe.  Derselbe  gedenkt,  um  jedem
Arbeiter  wenigstens  freies  Bethätigeukönnen  seiner  Arbeitskraft, ­
  einen  Mindestbetrag  des  Erwerbs  sowie  unverkürzten
Genltß  des  vollen  Arbeitsertrages  zu  sichern,  durch  Vereinigung
  der  Einzelnen  zu  Arbeitergesellschafteu,  in  denen  sich
Alle  dein  Ganzen  unterordnen,  eine  Gesellschaftseinrichtung
herbeizuführen,  welche  allgemeines  wirthschaftliches  Wohlbefinden ­
  gestattet.
        <pb n="88" />
        76  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
3cr  focioliftifd)c  erunbgebonfc  a#t,  onfn#fc„b  mt  bie
%b.  (smiths#  S^re,  baß  bic  Weit,  inëbefonbcrc  bic  Sod,
aröeit,  Erzeugerin  aller  Werthe  und  Erhalterin  der  Nationen
fei,  jterouë  ^gerungen  bcaügíid)  ber  bet  Weitem  qebübrenben
^ş^Ş.?şîlichen  Stellung.  Die  zu  deren  Verbesserung  gemachten
%oi#Ianc  fommcu  borons  ßiimug,  be»  3nbiuibuaíi8m„a  biird,
Soiibarität  gu  ergoßen,  uitb  bic  ^irflidifeit  bn#  Sdioffuno
von  Vereinigungen  (Associationen)  zu  ersetzen,  in  denen  die  Mit
gltcbcc  amor  m#  ober  meniger  i^c  Sclbftönbigfcit  oufgeben,
bslfitr  ober  an  den  Vortheilen  des  Zusammenwirkens  theilnehmen
3er  Oeioonncnc  Uebei#uß  foü  o,t  bic  %^ciílIc^mcr  „od,  bem
mßc  bereit  merbm,  in  meinem  sie  an  bessen  @raiciu,m  bei.
getragen  haben.  0

a,c  M.cße  ber  ctmo  ouf  blese  mise  a«  ermögii#nbcn
mítbegíudnug  (,ot  cbcnfnHa  in  ßronfreid)  geftonbcn.  ^ur  Ber*
anschaulichung  ber  dabei  zunächst  verfolgten  Richtungen  mögen
foigenbe  bret  «ci^ieic  bienen.  1.  %ad)  bem  St.  Simoniamua  (bem
3nbuftneoIiëmuë  bea  Prosen  ßenri  bon  St.  Simon,  qeft  1825)
meiner  bem  (lommnniëmnë  amor  annöd)ft  ft#,  ober  ouà  ber  notür:
leinen  R^tgfcitcn  cnt,prcAenbc  Steifung  einnimmt  itnb  noA
leinen  Werken,  in  benen  sich  jene  offenbaren,  belohnt  wird  soll
bic  menfAiiAc  (ÜcfcHfAoft  in  einen  herein  bon  Weitern'um.
gewandelt  und  das  Privateigenthum  aus  Lebenszeit  beibehalten
Mutziggangs  zu  ßegrüiibcn.  Es  füllt  deshalb  „ad,  bem  Tode
11»  lenaligm  Besitzers  imebcr  bein  Stante  zu,  bei  es  bem  Besahigt,
  en  zum  Weiterwirthschasten  nbergiebt,  und  überhaupt  Allen
je  nach  ihren  Fähigkeiten  bic  Bedingungen  der  Arbeit,  Boden
rSSHs
»iSÄ  à  Stande  der  Industriellen,  der  Gelehrten  und
W,sfenBa|tllch-n  ober  der  Künstler  zugewiesen.  Au  ber  Suine
SìsäÏS
it#  Macht  in  sich  vereinigt,  und  vermöge  derselben  die  neue
        <pb n="89" />
        §  43.  Communismus  und  Socialismus.  77
sociale  Religion  der  Brüderlichkeit  und  Gleichheit  verwirklicht.
2.  Das  Associationssystem  (begründet  von  Charl.  Fourier,  gest.
1837)  empfahl  dagegen  die  Bildung  von  aus  fünfzehnhundert
bis  zweitausend  Personen  bestehenden  Gemeinden  (Phalangen),
welche  nicht  nur  alle  Industriezweige  einschließlich  des  Landbaues
gemeinsam  im  Großen  betreiben,  sondern  auch  alle  Privatbedürfnisse ­
  durch  gemeinschaftliche  Anstalten  wohlfeiler  und  besser
als  gegenwärtig  befriedigen.  Die  Gemeindeglieder,  deren  Liebesverhältnisse ­
  sehr  freie  sind,  ohne  eine  dauerndere  Geschlechts-Verbindung
  geradezu  auszuschließen,  wohnen  sämmtlich,  um  aller
Vortheile  einer  großen  Wirthschaft  theilhaftig  zu  werden,  in  einer
ausgedehnten,  zweckmäßigst  inmitten  des  dazu  gehörigen  Grundgebietes ­
  angelegten  Gebäulichkeit  (Phalansterium)  zusammen,
innerhalb  deren  sich,  neben  den  für  die  verschiedenen  Thätigkeiten
und  Vorräthe  benöthigten  Räumen,  auch  die  an  die  Einzelnen
zu  vermiethenden,  je  nach  ihren  Mitkeln,  Geschmack  und  Familicnbedürsnissen
  ungleich  eingerichteten  Privatwohnungen  befinden.
Jeder  Eintretende  erhält,  damit  Niemand  durch  Armuth  von  der
Theilnahme  abgehalten  wird,  alle  Bedürfnisse  ans  ein  Jahr
vorgeschossen,  für  sein  der  Gemeinde  zugebrachtes  Vermögen  aber
Aktien  auf  deren  Gesammtgnt.  Die  Arbeit  soll  Genuß  werden,
während  jetzt  dabei  Neigungen  und  Fähigkeiten  wenig  oder  gar
nicht  berücksichtigt  würden.  Um  Theilung  mit  Vereinigung
derselben  in  harmonischster  Weise  zu  verbinden,  jedem  die  freie
Wahl  der  Beschäftigung  und  unbeschränkte  Befriedigung  seiner
Triebe  zurückzugeben,  theilen  sich  alle  Mitglieder,  je  nachdem
natürliche  Anlage  oder  Geneigtheit  sie  zum  Ergreifei:  dieses  oder
jenes  Berufes  veranlassen,  in  ebensoviele  aus  Personen  jedes
Geschlechts  und  Alters  bestehende  Abtheilungen  (Serien)  für  die
verschiedenen  Arten  von  Arbeiten  in  den  einzelnen  Zweigen  der
Hauswirthschaft,  des  Unterrichts,  Ackerbaues  k.,  als  die  Gemeinde
betreiben  kann  und  will.  Jeder  mag,  damit  keine  seiner  Anlagen
nnausgenntzt  bleibt,  häufiger  Wechsel  der  Beschäftigung  seinen
Arbeitseifer  immer  rege  erhält  und  allerlei  Wetteifer  möglich
wird,  verschiedenen  Abtheilungen  zngehören,  von  denen  jede  wieder
nach  den  einzelnen  Theilen,  in  welche  sich  ihre  Arbeit  zerlegen
läßt,  in  mehrere  Gruppen  zerfällt.  Zur  Verrichtung  gemeiner
und  besonders  lästiger  Geschäfte  darf  aber  Niemand  ausschließlich
verwendet  werden.  Zur  abwechselnden  Uebernahme  derselben  sind
vielmehr,  damit  nicht  Einige  zum  dienenden  Werkzeug  herabsinken
        <pb n="90" />
        78  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
und  keinerlei  Arbeiteraristokratie  sich  entwickelt,  verschiedene
Gruppen  durch  höhere  Belohnungen  aufzumuntern.  Jedem
Gemeindemitgliede  wird  ein  Mindestbetrag  des  nach  ungleich  hoch
vergüteten  Arbeitsstunden  zu  vertheilendcn  Einkommens  zur  Bestreitung ­
  der  nothwendigsten  Bedürfnisse  zugesichert,  wahrend  am
Jahresschlüsse  die  Vertheilung  des  erzielten  Ueberschusses  erfolgt,
von  dem,  vorbehaltlich  der  in  dieser  Hinsicht  etwa  nothtvendig
werdenden  Abänderungen,  der  Handarbeit  V12,  dem  Kapital  4/ 12
und  dem  Talent  oder  den  theoretischen  und  praktischen  Kenntnissen ­
  3/12  zukommen.  Das  Rechnungswesen,  die  Buchführung
über  alle  Leistungen  der  Theilnehmer  re.,  und  überhaupt  die
ganze  Verivaltnng  der  Gemeindeangelegcnheiten  besorgt  eine  ans
den  bedeutendsten  Aktionären  und  befähigtsten  Mitgliedern  gewählte
  Regentschaft.  Abtheilungen  und  Gruppen  wählen  ebenfalls ­
  ihre  Oberen,  welche  zusammen  eine  entscheidende,  der
gewerblichen  Organisation  vorstehende  Stelle  (einen  industriellen
Areopag)  bilden.  Diese,  deren  Zusammensetzung  die  Zweckmäßigkeit ­
  und  Vollziehung  ihrer  Beschlüsse  verbürgt,  hat  jedoch,  weil
die  sociale  Harmonie  Zwangsmaßregeln  ausschließt,  ebensowenig
wie  jene  Regentschaft  zu  befehlen,  sondern  nur  vorzuschlagen  und
zu  berathen.  Trotzdem  sollen,  sobald  die  ganze  Erde  eine  große
Einheit  bildet,  die  Phalangen  der  Welt  von  einem  obersten
Mittelpunkte  aus  geleitet  werden  können.  3.  Ein  noch  anderer
Organisationsplan  (1841  aufgestellt  durch  Louis  Blanc)  ivollte
endlich  durch  den  Staat  gegründete  gemeinschaftliche  Werkstätten
für  die  wichtigsten  Zweige  der  nationalen  Industrie.  Die  Concurrenz
  sei  kulturfeindlich,  unterdrücke  die  Mehrzahl  zu  Gunsten
einer  Minderheit,  und  unterjoche  die  Gesellschaft  vermittelst  des
großen  Kapitals.  Dessen  Macht  könne  durch  den  größten  Kapitalisten, ­
  den  Staat,  gebrochen  werden,  wenn  er  sich  die  Vernichtung
der  Concurrenz  durch  Theilnahme  au  derselben  zur  Aufgabe  mache
Um  hierdurch  den  Besitzlosen  zu  helfen,  möge  die  Regierung  ein
Anlehn  zur  Beschaffung  von  mit  den  nöthigen  Arbeitshilfsmitteln
versehenen  Werkstattseinrichtungen  aufnehmen,  und  wenigstens  für's
erste  Jahr  die  Zutheilung  der  zu  übernehmenden  Verrichtungen
sowie  die  Lohnverhältnisse  regeln,  später  aber  dies  den  Arbeitern
selbst  überlassen.  Alljährlich  sei  Rechnung  zu  legen.  Ein  Theil
des  Gewinns  würde  zur  gleichmäßigen  Vertheilung  unter  die
Mitglieder  bestimmt,  während  ein  zweiter  zum  Unterhalt  der
Greise  und  Kranken,  beziehentlich  zur  Unterstützung  anderer
        <pb n="91" />
        §  43.  Communismus  und  Socialismus.  7  9
Industriezweige,  und  ein  dritter  zur  Beschaffung  von  Werkzeugen ­
  für  Neueintreteude  rc.  vorbehalten  bleibe.  Etwa  bei  tretende
Kapitalisten  erhalten  ihr  eingelegtes  Kapital  verzinst,  sind  aber
nur  als  Arbeiter  am  Gewinn  betheiligt.  Es  wird  dabei  jedoch
gehofft,  daß  aus  der  Arbeitsassociation  alsbald  auch  eine  freiwillige ­
  Association  bezüglich  der  Bedürfnisse  und  Vergnügungen
hervorgehen  dürfte.  Nachdem  in  einem  Industriezweige  die  für
ihn  eingerichtete  große  Nativnalwerkstätte  zwangslos  das  Ucbergewicht
  über  die  Privatwerkstätten  erlangt  habe,  müßten  sich  alsdann ­
  sämmtliche  gleichartige  Werkstätten  mit  einander  assoeiiren,
damit  die  unter  den  Individuen  vernichtete  Concnrrenz  nicht
unter  den  Korporationen  fortdauert.  Dadurch  entstehe  nun  in
jedem  unter  die  Meisterschaft  des  Staats  gelangten  Arbeitskreise
eine  große  Centralwerkstatt,  an  welche  sich  alle  übrige  Hilfswcrkstätten
  anlehnen,  und  somit  eine  allgemeine  Vereinigung  aller
verschiedenen  Mittelpunkte  derselben  Production  für  den  gemeinsamen ­
  Nationalzweck.  Dieser  Verlauf  setze  sich  so  lange  fort  bis
schließlich  die  unter  den  Arbeitern  einer  Werkstatt  und  eines
Industriezweiges  herrschende  solidarische  Verbindlichkeit  auf  alle
Gewcrbegnttungen  ausgedehnt,  die  gesammte  Production  der  Herrschaft ­
  des  Staats  unterworfen  und  dieser  zum  obersten  Leiter
jener  geworden  ist.  Nach  den  vorstehend  mitgetheilten  Beispielen ­
  soll  also  die  anzustrebende  Umwandelung  der  bestehenden
Wirtschaftsordnung  theils  voit  obenher,  durch  unmittelbare
Einwirkung  des  Staats,  theils  von  untenher,  durch  eine  Nenconstruction
  der  Gemeinden,  erfolgen.
Später  verschärften  sich  in  Deutschland  und  anderwärts  die
socialistischen  Auffassungen  und  die  hierdurch  zu  begründen  gesuchten ­
  Forderungen  zunehmend  mehr.  Es  wurde  nun  angenommen ­
  (z.  B.  nach  Ferd.  Lassalle,  gest.  1864),  daß  nicht
nur  die  Arbeit  die  Quelle  aller  Reichthümer,  sondern  auch  das
Privateigenthum  ilnrechtmäßig  erworben  sei.  Das  heutige  Eigenthum
  sei  „Fremdthum",  d.  h.  die  bestehende  Ordnung  nöthige
dazu,  die  Arbeiter  weit  unter  dem  wahren  Werthe  der  Arbeitsleistung ­
  abzufinden,  ihnen  also  täglich  einen  Theil  ihres  Arbeitsertrages ­
  „abzuschweißen",  und  so  ans  der  Frucht  fremder  Arbeit
den  Kapitalreichthnm  anzuhäufen.  Weil  ferner  nach  dem  „ehernen
Lvhngesetz"  der  Arbeitslohn  immer  auf  ben  nothwendigen  Lebensunterhalt, ­
  auf  das  Maß  des  Arbeiternothbedarfes  herabgedrückt
bleibe,  müsse  eine  Organisation  geschaffen  werden,  durch  welche
        <pb n="92" />
        80  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Bolkswirthschaftslehre.
an  die  Stelle  des  Arbeitslohnes  der  volle  Arbeitsertrag  tritt.
Nm  diesen  jedem  Arbeiter  zu  sichern  und  die  ökonomische  Abhängigkeit ­
  desselben  vom  Kapitalisten  zu  beseitigen,  soll  die  jetzige
gtobiictionêiucife",  bnS  dg##,  bmd)  neu#''
schaftlrche  Arbeit  ersetzt  werden,  und  der  Staat  durch  Aufbringung
beg  bic  Äi-Mta-  i»  bm  @ionb  feDcii,  fid)  &amp;amp;u
fiffüciircii  und  Productivgenossenschaften  zu  bilden.  Der  Staat
selbst  aber,  der  „freie  Bolksstaat",  solle  eine  Association  von
Arbeitern  sein  und  von  der  Arbeit  regiert  werden.
Die  socialistischen  Zukunftspläne  überschätzen  demnach
bic  Bebcutiwo  bet  Arbeit  wtb  ^mnl  b^
ji’iune  der  Handarbeit,  ebenso  die  durch  Arbeiterverqesettschaftung
  zu  erreichenden  Productionserfolge,  und  unterschätzen
dagegen  sowohl  die  Unvermeidbarkeit  des  jetzigen  Lohnsystemes
als  die  Schwierigkeit,  einen  nach  der  Arbeitsverwendung
bemessenen  Maßstab  für  die  Verkeilung  der  Güter  zu  finden.
Illich  nähern  sich  dieselben  schließlich  um  so  erheblicher  den
je  lucitcr  bie  nus  %crcmigimg  bcnmeitbe
jnctde  mis  aKc  11,1^44^^46  ä^gcíegen^eitclI
erstrecken,  und  je  mehr  die  Leitung  letzterer  unmittelbare
Staatsangelegenheit  werden  soll.
Die  einseitige  Ueberschätzung  der  Arbeit,  rücksichtlich  deren
eigentlich  nur  die  Handarbeit  als  productiv  anerkannt  tvird  ist
ein  in  gewissen  Lebenskreisen  fortdauernd  häufig  vorkommender
Irrthum,  während  in  der  argen  Uebertreibung  der  von  Erwerbsgemeinschaften ­
  zu  erwartenden  Arbeitsleistungen  Socialisten  und
Communisten  mit  einander  »vctteifern.
Die  „jetzige  Produktionsweise"  aber,  das  Lohnsystcm  woà^õen
  Mittellosen  erst  ein  selbständigeres  Bestehenkönnen
möglich  wlirdc,  ist  ebensowenig  abschaffbar,  wie  die  privatwirth-@^03401#%
  iibc4aui)t.  ^C1;  gc^öblOid;c
kann  nicht  unmittelbar  von  dem  auf-  und  abschwankenden  bisiveilen
  erst  nach  geraumer  Zeit  eintretenden  oder  gar  nicht  lohnen  ­
den  Ertrage  der  Production,  bei  der  er  mitwirkt,  abhängig
gemacht,  und  sonach  auch  nicht  auf  den  schließlichcn  Arbeitsertrag
angewiesen  werden.  Keinerlei  besondere,  mit  oder  ohne  Staats-Hilfe
  znstandcgebrachte  Vergesellschaftung  der  Arbeiter  vermag  zu
bewirken,  daß  letzterer  an  sich  gewisser  würde  und  im  Ganzen
        <pb n="93" />
        §  44.  Coninulnismus  Mid  Socialismus.

81

slots  reichlich  genug  ausfiele,  um  alle  Vorauslagen  einschließlich
des  eigenen,  in  zusagendem  Grade  gesteigerten  Lebensbedarfs
ausreichendst  zu  decken.  Außerdem  ist  der  Staat  selbst  kein  unerschöpflicher ­
  Kapitalist,  welcher  die  Einen  mit  Kapital  versorgen
und  deren  etwaige  Verluste  übertragen  könnte,  ohne  von  Anderen
zu  nehmen,  an  denen  es  alsbald  fehlen  müßte,  sobald  Alle  nur
gegeben  haben  wollten.
Endljch  ist  die  Vertheilung  der  erarbeiteten  Güter,  gänzlich
abgesehen  davon,  daß  deren  Beschaffung  ohne  Beihilfe  noch  anderer
Productionsmittel  völlig  unthunlich  gewesen  sein  würde,  nach
der  beigetragenen  Arbeit  schon  deshalb  unausführbar,  weil  die
W  ungleichen  Arbeiten  sich  nicht  irgendwie,  z.  B.  nach  Arbeits-'""cN'
  zutreffend  auf  einen  gemeinsamen  Nenner  bringen  lassen.
\  beë  WicitSertroQeß,  be&amp;amp;ie^cllmd)  bicjeiiige  bcë  9111^01(3
öi’ r  Arbeitenden  ernt  Prodnctionserfolge,  bestimmt  der  im  Verkehr
sur  dw  geleistete  Arbeit  zu  erlangende  Preis.  Sie  läßt  sich  auch
thatsächlich  auf  keine  andere  Weise  feststellen,  als  es  in  der  wirklichen
  Welt  geschieht,  und  mindestens  niemals  nach  mehr  oder
weniger  willkürlichem  Ermessen  irgend  einer  socialistischen  Vorsteherschaft ­
  gerechter.
Dem  Communismns  aber  näherte  sich  der  Socialismus  in
dein  Maße,  in  welchem  dessen  Anforderungen  unbeschränktere  und
schroffere  wurden.  Hiermit  hat  sich  zugleich  die  bessere  Seite
welche  dieser  vor  jenen:  voraus  hatte,  keine  unbedingte  Gleichheit
anstreben,  die  Eigenartigkeit  der  Persönlichkeit  nicht  aufheben
sondern  vielmehr  deren  Entwickelung  erleichtern  zu  wolle»,  einigermaßen ­
  verwischt,  und  ist  allmählich  überhaupt  die  ztvischcu  den
beiderseitigen  Zielen  verbleibende  Verschiedenheit  in  mehrfacher
Hinsicht  eine  ziemlich  verschwindende  geworden.
G  44.
(Sine  wirkliche  Vermischung  von  in  einander  übergegangenem ­
  Socialismus  und  Communismns  zeigen  die
Grundsätze  und  Absichten  der  neuerlichen  Socialdemokratie, ­
  welche  sich  die  Macht  verschaffen  möchte,  diesvgenannte
„faciale  Frage"  ebenfalls  in  anderer  Weise  zu  lösen,  als  es
innerhalb  der  gegenwärtig  bestehenden  Gesellschaftseinrichtung
S  ch  o  bc  r,  Delkswirlhschaftslchre.  3.  A»fl.  6
        <pb n="94" />
        B

82  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslelst

re.

geschehen  kann,  was  jedoch,  selbst  nach  zeitweiliger  Erringung
jener  und  nach  vorübergehender  Vergetvaltignng  dieser,  immer
noch  völlig  unausführbar  wäre.
In  wirthschaftlicher  Rücksicht  sind  die  Auffassungen  und  Ziele  der
socialdemokratischen  Parteien,  welche  in  ihren  nächsten  politischen
Forderungen  die  üblichen  der  fortgeschrittensten  Demokratie  fast  noch
übertreffen,  und  sich  kosmopolitisch  mit  den  ihnen  geistig  verwandten
  Strebern  aller  Länder  verbinden,  lediglich  socialistischcommunistischer
  Art.  Von  dem  Wesen  ihrer  Vorgänger  unterscheiden ­
  sich  alle  neuerlichen  Richtungen  dieser  Art  eigentlich  mir
durch  die  weitverzweigtere  Parteiorganisation  und  die  wirksamereil
Mittel,  vermittelst  deren  ben  aufgestellten  Grundsätzen  Eingang
zu  verschaffeil,  und  die  Erreichung  der  gehegten  Absichten  anzubahnen ­
  gesilcht  wird.
Mit  Hilfe  des  zur  politischen  Partei  zu  erhebenden  Proletariats  *),
dessen  Interesse  die  Socialdeinokraten  zll  vertreten  behaupten,  sollen
die  gegenwärtigenZnständc  bekämpft,  beziehentlich  umgestürzt  werden,
um  die  Welt  von  bereu  Ungerechtigkeit,  der  Herrschaft  bevorzugter
Klassen,  der  Tyrannei  des  Kapitals  ?c.,  zu  befreien  und  die  Hindernisse ­
  zu  beseitigen,  welche  der  Verwirklichung  des  socialdemokratischen ­
  Staatsideals  (des  socialistischen  Zwangsstaates)  entgegenstehen, ­
  ill  dem  sich  alXetu  eine  befriedigende  Lösung  der  socialen
Frage  ermöglichen  lasse.  Darüber  jedoch,  loie  diese  alsdann  zil
lösen  sein  lourde,  nach  Befinden  z.  B.  durch  Bildung  „freier
Communen",  Ueberführung  des  Grund  und  Bodens  und  aller
übrigen  Arbeitsinstrumente  in  das  Eigenthum  des  die  ganze
Gesellschaft  vertretenden  Staates,  planmäßige  Erzeugung  und
gerechte  Vertheiluug  der  Güter  auf  Grund  der  Gleichberechtigung
Aller,  liegen  keine  ausführlicheren  Vorschläge,  sondern  wieder
mehr  nur  allgemeine  Andeutungen  vor.
In  der  Wirklichkeit  giebt  es  nicht  nur  eine,  sondern  jederzeit
mehrerlei  sociale  Fragen,  tvelche  ihrer  Lösung  entgegensehen  und
diese  auch  im  natürlichen  Entwickelnngsverlanfe  der  Dinge  all

*)  Proletarier,  abgeleitet  von  proles,  Nachkommenschaft,  wurden  diejenigen
nnr  durch  diese  dem  Staate  zinsenden  römischen  Bürger  genannt,  welche  nicht  mebr
den  vorausgesetzt  niedrigsten  Vermogcnssatz  besaßen,  während  gegenwärtig  allgemeinhin
  die  niedere  besitzlose  Klasse  der  Gesellschaft  als  Proletariat  bercichnct  »&amp;gt;l
werden  pflegt.
        <pb n="95" />
        §  45.  Einthcilung  der  Volkswirthschaftslehre.  83
mählich  finden,  insofern  ihr  innerer  Kern  in  vernünftiger  Weise
erreichbaren,  sittlich  gerechtfertigten  Zielen  besteht.  Die  vom
socialdemokratischen  Parteistandpunkte  aus  vorwiegend  berücksichtigte ­
  betrifft  die  wirthschaftliche  Lage  und  gesellschaftliche
Stellung  des  „besitzlosen  Arbeiterstandes"  (der  sogenannten
„arbeitenden  Klasse"),  und  bezieht  sich  schließlich  darauf,  wie  für
jede  Arbeitskraft  die  Möglichkeit  herbeizuführen  ist,  in  der  Regel
schon  allein  durch  ihre  Arbeit  zu  einem  verhältnißmäßig  entsprechenden ­
  Besitz  uitö  in  Genuß  eines  „menschenwürdigen
Daseins"  zu  gelangen.  Diese  wird  in  der  jetzigen  Welt  tagtäglich
seitens  Vieler  durch  Arbeitsamkeit  und  Wirthschastlichkeit  gelöst.
Behebbare  Uebelstände  und  Mängel  aber,  an  denen  es  infolge
menschlicher  Schwächen  niemals  gänzlich  fehlen  wird,  zu  beseitigen
odei  doch  zu  lindern,  bleibt  die  Aufgabe  einsichtiger  und  gemein
nütziger  socialer  Bestrebungen,  die  mit  socialistischen  nichts  gemein
haben.
An  sich  verwirklichungsfähig  ist  die  socialdemokratischerseits
als  begehrenswert!)  und  durchführbar  erachtete  wirthschaftliche
Ordnung  schon  deshalb  nicht,  weil  sie  den  nicht  von  Menschen
gegebenen  und  deshalb  auch  nicht  durch  Menschen  abzuändernden
Entwickelungsgesetzen  widerstreitet,  nach  denen  sich  die  Volkswirth«
schaft  regelt.  Es  bleibt  eben  einfach  unmöglich,  daß  der  Commnnismus
  alle  Menschen  gleich,  der  Socialismus  Alle  glücklich,  und
die  Socialdemokratie  in  Verbindung  mit  beiden  die'  in  der  Welt
herrschende  Wirthschaftsordnung  zunichte  machte.  Derartige
Parteibestrebnngen  werden  demnach  auch  weniger  durch  ihren
Plänen  entsprechende  Einrichtungen,  welche  sie  etwa  herbeiführen
könnten,  als  vielmehr  durch  die  verwirrenden  Vorstellungen  und
nicht  zu  befriedigenden  Ansprüche  gemeinschädlich,  welche  sie  bei
Vielen  um  so  sicherer  zu  erwecken  vermögen,  je  willigeren  Ein
gang  zwar  unerfüllbare,  aber  immerhin  verlockende  Verheißungen
zu  finden  pflegen.
Eintheilung  der  Vollmwirthsckmkt-ckehre.
#45.
Durch  den  hier  nur  in  seinen  Haupt-wendepunkten  zu  verfolgen ­
  gewesenen  Entwickelungsgang  und  bei  Widerlegung
entgegenstehender  Auffassungen  hat  die  Volkswirthschaftsc*
        <pb n="96" />
        84  Buch  I.Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
lehre  ihren  gegenwärtigen  Ausbildungszustand  erreicht,  und
ist  dieselbe  endlich  auch,  nach  zusammenhängenderer  Verbindung ­
  und  folgerichtigerer  Ordnung  der  einzelnen  allgemeinen
  Lehren,  rücksichtlich  dieser  zu  einer  ziemlich  allgemein
üblich  gewordenen,  übersichtlichen  und  deshalb  beibehaltenswerthen
  Eiutheilnng  ihres  Inhalts  gelangt.  Derselbe  gliedert
sich  demgemäß  in  die  getrennt  zu  behandelnden  Lehren  von
der  Hervorbringung  oder  Production,  vom  Umlaufe  oder  der
Circulation,  von  der  Vcrtheilung  oder  Distribution,  und  von
der  Verzehrung  oder  Consumtion  der  Güter.
Ungeachtet  mannigfacher  Abweichungen  im  Einzelnen  ist  diese
Einthcilung  doch  wenigstens  als  Grundlage  für  sede  tveitergehende
oder  sonstwie  abgeänderte  Zerlegung  seither  fast  übereinstimmend
festgehalten  worden,  und  mag  deshalb  auch  hier  wieder  gerechtfertigt ­
  erscheinen.
        <pb n="97" />
        Zweites  35nd).
Production  der  Güter.

8  46.
Die  Production  (§  7)  besteht  in  wirtschaftlicher
Werthserzeugung,  während  bei  freier  Werthsentstehung  die
Werthsvermehrnng  ohne  absichtlich  hieraus  gerichtetes  Zuthun ­
  der  Menschen  erfolgt.
Freie  Werthsentstehung  tritt  nicht  nur  beim  Werden  freiwilliger ­
  Naturgaben,  sondern  auch  dann  ein,  wenn  sich  die  Beziehnng,
  in  welcher  daseiende  Güter  zu  menschlichen  Bedürfnissen
stehen,  gelegentlich  vergünstigt,  z.  B.  beim  Steigen  des  Gebrauchswerthes
  eines  Grundstückes  infolge  einer  durchaus  anderer  Zwecke
halber  veränderten  Straßenrichtung  oder  vorgenommenen  Eisenbahnanlage ­
  re.
Dieselbe  geschieht  um  so  wirthschaftlicher,  mit  je  minderem ­
  Aufwande  au  Mühe  und  bereits  vorhandenen  Gütern
das  Product  in  dem  Vedarse  entsprechender  Beschaffenheit
hervorgebracht  wird.

8  47.
Productiv  (fruchtbar)  ist  allgemeinhin  an  sich  jede  Production,
  deren  Product  einem  bestehenden  Bedürfnisse  begegnet,
  zu  dessen  Befriedigung  gebraucht  und  deshalb  begehrt
wird.  Das  Maß  der  Productivität  einer  Production
        <pb n="98" />
        86

Buch  2.  Production  ber  Güter.

(ß#  bnļjet  oud)  Don  ber  befoubereu  9írt  {bred
^bou  ¡wuiciucit  fie  ^ur
j  ^tburfm|6efrtebigitng  dienlich  und  verhältnißmäßig  nothwendig
  ist.  Am  produetiDsteir  ist  jeweilig  stets  diejenige,
bnrd^  lueidfc  bad  gernbe  lui^^tig^^c  uubbringcub^^c%^'bürfui^^
Â  am  iDiiifamfieu  mib  iDÍrt¿
sthastlichsten  befriebtgt  wirb.
bagegut  sehr  tvesentlich  mit  von  ihrer  Verhttltnißmäßigkeit.  Es
ktiiin  sowohl  zu  viel  Eisenwaare,  Arsenik  als  zu  viel  Belehrung, ­
  Seelsorge  re.  prvbueirt  werben.  Ebenso  mag  es  reit
ausdehnen.  Berhaltnißmaßig  am  productivsten  ist  jedoch  r  B
,m  anfgebnmgeueu  ßrieggfaüe  bie  $robuctwn  bcgieuiqeu,  ber  ben
eindringen  wollenden  Feind  am  glücklichsten  besiegt.
darüber  aber,  imúefcm  eine  Şrobnction  sieb  indbefon,
bere  anc^  aid  ergiebig  ober  unergiebig  enueift,  cutfcbeibct  ibr
^^rí§f^^a^^íi^^er(grfoîg.  ^ur^  biefen  sönnen  für  bieSüriW-^ir^^f^^a^^
  bed  ^robuceutcn  fe#  aKc  q3rubuctioncu  uro.
buctiD  luerben,  106^0  in  i()rem  Şrobnct  meljr  BBertbe  ergeben
stfó  beijurs  dessen  Beschaffung  aufgeopfert  wurden,  für  die
im  Ģanzen  hingegen  nur  diejenigen,  welche
bad  VolkdDermögen  wirklich  vermehren.
Für  letztere  bleiben  demnach  solche  Thätigkeiten,  die  für
e,U5eb,e  redü  ergiebig  gn  fein  Dcrmügen,  bei  beueu  feboeb  ber
ÄtSÄÄä
ob«  ’»¡„bcflatä  feil,cu  de,,  gehabten  Answand  au,wiegende»
Lorthenl  bringen,  sogar  hoch,,  pr-dnetl»,  SB.  Versuche  „nd
Entdeckungen,  die  dem  Lersuchsansteller  und  Entdecker  nichts  den
i^r  (Ergebnis;  %cm^^^enbcu  unb  ber  (äefammibeil  bagegeu  uadiber
vielleicht  um  so  mehr  einbringen.
        <pb n="99" />
        Erstes  Kapitel.
Uroduclionsmiltel.
Uatur.
§48.
Die  Natur  wird  für  die  Production  hilfreich  durch  das
wirthschaftlich  Brauchbare,  toas  sie  iu  ihren  Gaben  ecu
Menschen  zur  Benutzung  darbietet.
Dasselbe  besteht  in  Stoffen,  Kräften  und  Verhältnissen.  Die
stofflichen  Naturgaben  sind  theils  wenigstens  nach  erfolgter  Loslösung ­
  beweglich,  theils  mit  bestimmten  Oertlichkeiten  unbeweglich
verbunden,  und  somit  entweder  überall,  wohin  sie  gebracht  werden,
oder  lediglich  dort  benutzbar,  wo  sie  gerade  vorkommen.  Die
Naturkräfte  hingegen  treten  von  selbst  oder  durch  menschliche
Einwirkung  hervor,  wonach  entweder  nur  etwa  ihre  Benutzung
oder  auch  schon  ihr  Hervortretenmachen  Aufwand  zu  verursachen
vermag,  und  können,  je  nach  der  Art  ihrer  Wirkung,  zuin  Ersatz
von  Menschenkraft  oder  zur  Erzielung  voir  für  letztere  unerreichbaren ­
  Wirkungen  benutzt  werden.  Productionsförderliche  Naturverhältnisse
  endlich  pflegen  mit  Theilen  der  Erdoberfläche  in  untrennbarer ­
  Verbindung  zu  stehen.
Diese  so  verschiedenartigen  Gaben  sind,  was  in  wirthschaftlicher
  Hinsicht  am  meisten  in  Betracht  kommt,  entweder
unfähig  oder  fähig,  Tauschwerth  zu  erlangen.
Unfähig  hierzu  bleiben  diejenigen,  welche  allgemein  zugänglich, ­
  nicht  ausschließlich  aueiguungsbar  und  deshalb  auch
an  sich  nicht  vertauschbar  sind.  Dieselben  sind  auf  die  Dauer
unerschöpflich  und  können,  insofern  sie  ohne  menschliches
Zllthun  regelmäßig  fortbestehen  und  sich  fortdauernd  wiederersetzeu,
  oder  doch  Vermittelst  jenes  immer  wieder  verfügbar
machen  lassen,  in  unbeschränkter  Ausdehnung  benutzt  werden.
Derartige  Gaben  ergeben  sich  in  nrfreien  Gütern  und  eben  -
so  auch  in  solchen  Natnrkrciften,  welche,  wie  z.  B.  die  Hebelkraftz
Dampfkraft,  Elektricität  jc.,  mit  Hilfe  gewisser  beweglicher  und
vermehrbarer  Körper  unbeschränkt  benutzbar  sind,  weil  sie  mit
        <pb n="100" />
        num
~  2’0  b ° äU '  bei  nicht  überfCüffigem  Vnrhànsà
U’Süäeä  SL-rxsL
wobei  lx!)i,ení(cí)  ober  mit  ^rimbftücEc»  imbciucgiiA  ücrbmtben
  unb  betberfetté  nur  beschränkt  benutzbar.  Erstere
ersetze»  sich  nach  erfolgter  Occupation  entweber  überhaupt
mcht  imeber  ober  höchstens  bei  schonender  Benutzung  nach-""b
  miitbeftcng  örtí^^^  bimü  BerOroucb
werdell.  Letztere  lassen  sich  entweber  lediglich  in
WSZMZ
fpSSs
mmmm
        <pb n="101" />
        §  48.  49.  Natur.  89
Dehnung  benutzbar.  Bei  Benutzung  von  Grund  und  Boden  zur
Fruchterzeugung  werden  wirklich  Theile  der  Bodcnsubstanz  verbraucht, ­
  und  kann  somit  Erschöpfung  bezüglich  einzelner  Stoffe
eintreten,  falls  nicht  fortschreitende  Verwitterung  von  Bodeuise
  stand  theilen,  Verwesung  oou  Pflanzenabfälleu  und  künstliche
Stoffzufuhr  Ersatz  für  den  stattgehabten  Verbrauch  gewähren,
^urch  Mchrverwendung  von  Arbeit  und  Kapital,  z.  B.  durch
'essere  Bodenbearbeitung,  Düngung  ec.,  vermag  dabei  zwar  der
niteertrag  gesteigert  zu  werden,  aber  über  eine  gewisse  Höhe
(ìli' 11  1} i nau§  ņîĢ  mit  in  gleichem  Verhältnisse  zunehmendem
rfo  ge..  Nach  einem  ziemlich  allgcmeingiltigen  Gesetze  leistet  jede
ige  Verwendung  von  einer  bestimmten,  je  nach  Geeignet-I
  Cü  Fruchtlandes  zur  betreffenden  Benutzung,  Ausbildung
angetvendeten  technischen  Verfahrens  re.  ungleich  nah  oder
uit  licQciibcn  ®rcnac  cm  011^011,9  weniger.  Sirb  biefer  ®rcna=Mt##
  lebe
"'4t  Wog  über^upt  Größeren,
i  rn  au  1  nu  Verhältniß  zu  der  damit  etwa  noch  erreichbaren
beë  %aturaícrüageê  bcbcutcnbcren  9lufwcmb,  bi§
Gtcigcning  ber  ^ur(^^n^ttgerntc  im.

#  49.
-ülgememhm  von  dessen  geographischer  Lage  „nd  änsiercr
fļ  !à°  insbesondere  von  Klima.  Boden  und  V-rtheiluua
der  Gelvasser  ab.  '
Ļa  ge  und  ä  ns;ere  F  arm  (Configuration),  rücksichtlich
íi^tctcn  bic  pege»  imb  er&amp;amp;bmm  #cibag
  mer  (&amp;amp;o«hKfürm  imb  mtefform)  in  SBeWüt  kmmt
^'bmpcnbma%mcmm^s)^roüe^,  8^pïci^^jebo^^mt^^biebcl
innbcrc8llpmlpïi^^fc^tlmb%cm#alieitbc§S(mbc§im¿mt§n,
        <pb n="102" />
        90  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
Die  Oberfläche  der  Grund  und  Boden  gebenden  Erdkruste
scheidet  sich  in  Meeresgrund  und  Land.  Ihrer  Contnrform
nach  sind  die  Länder  entweder  Continente  oder  Inseln,  und  erscheinen ­
  ferner  entweder  als  ungegliedert,  geschlossen,  oder  als
gegliedert,  je  nachdem  die  Küsten  mehr  gleichmäßig  verlaufen  oder
vermöge  verschiedenartiger  Ein-  und  Ausbiegungen,  durch  größere
Meerbusen  iinb  kleinere  Buchten,  Halbinseln,  Landzungen  und
Landspitzen  abgelenkt,  in  beträchtlich  ein-  und  ausspringenden
Winkeln  abwechselnd  ganz  verschiedene  Richtungen  verfolgen.  Der
Oberflächengestaltuug  oder  Reliefbildung  nach  erscheint  das  Land
dagegen,  je  nachdem  seine  mittlere  Höhe  eine  bedeutende  oder
geringe  ist,  als  Hochland  oder  als  Tiefland,  iinb  je  nach  Gleichmäßigkeit ­
  oder  Ungleichmäßigkeit  der  vergleichsweisen  Höhe  seiner
einzelnen  Punkte  (Specialhöhen)  als  ebenes  Flachland  oder  als
unebenes  Bergland.  Tiefländer  sind  meist  zugleich  Flachländer,
enthalten  höchstens  Hügelland  und  welliges  Land,  ziehen  sich
entweder  an  der  Küste  hin,  folgen  deur  Laufe  eines  Stromes
oder  verbreiten  sich  in  größerer  Ausdehnung  über  weite  Landstriche, ­
  während  Hochländer  theils  Hochebenen,  theils  Bergland
haben  und  deshalb,  je  nachdem  ihre  Erhebung  gleichniäßig  oder
sehr  ungleichmäßig  und  beständig  wechselnd  ist,  entweder  einförmiges ­
  Plateauland  oder  mannigfaltig  geformtes  und  in  sehr
verschiedener  Weise  gegliedertes  Gebirgsland  bilden.
Das  Meer  trennt  und  verbindet  die  Länder  zugleich.  Es
begünstigt  die  Seefahrt  in  ungleichem  Maße,  je  nachdem  Wellenschlag, ­
  Meeresströmungen,  herrschende  Windrichtungen,  Tiefenverhältnisse, ­
  Tauglichkeit  der  Häfen,  stete  oder  unterbrochene  Eisfreiheit ­
  dieser,  Ebbe  und  Flut  an  ben  Küsten  re.  jene  überhaupt
nebst  dem  Ein-  und  Auslaufen  von  Schiffen  erleichtern  oder
erschweren.  Für  den  überseeischen  Berkehr  ist  dabei  ein  Land  um
so  zugänglicher,  je  weniger  dessen  Rumpf  die  Ausdehnung  der
vorgestreckten  Glieder  überwiegt,  je  bedeutender  also  die  Küsten
länge  im  Verhältniß  zum  Flächenraum  des  festen  Landes  ist*).
Die  Zugänglichkeit  für  bon  Festlandsverkehr  hängt  dagegen  ab:

*)  Durchschnittlich  soll  z.  B.  Afrika  auf  152,  Asien  auf  105,  Südamerika  aus  94,
Nordamerika  ohne  Grönland  auf  56,  Europa  ohne  die  zugehörigen  Inseln  auf  37,
die  Türkisch-Griechische  Halbinsel  auf  il  und  der  Peloponnes  allein  auf  3  Quadratmeilen
  je  1  Meile  Strand  haben,  wonach  sich  Europa  im  Ganzen  als  das  für
den  überseeischen  Verkehr  zugänglichste  Land  erweist.
        <pb n="103" />
        §  49.  Natur.

91

bei  Flachländern  wesentlich  auch  von  deren  Verbindung  mit  dem
Meere  durch  das  Flnßnetz  der  weiter  unten  noch  besonders  zu
enuä^icubeii  &amp;amp;utbßcw#r;  bei  (Wcbirß8Kwbcrn  auüerbcni  bon
bereu  bon  Sßeitc  ber  ¡pans  9  unb  %cbcnt^icr,  %cißunß  ber
Thalsvhlen,  Berbinbung  der  dies-  und  jenseitigen  Einschnitte  durch
Gebirgspässe  re.,  und  davon,  wie  das  Gebirge  am  Fuße  ansteigt
und  vom  Rücken  ans  abfällt.
Je  nach  geographischer  Lage  und  Configuration  sind  endlich
die  Länder  an  sich  schon  deshalb  ungleich  benutzbar  zur  Bednr  nißbefriedignng,
  tveil  hiernach  ihr  Klima  und  ihr  verhaltnißmaßiger
Reichthum  an  nutzbaren  Grundstücken  verschieden  ist.  So  wechseln
z.  B.  mit  den  Isothermen  (Linien  gleicher  Jahreswärme)  die
qSrDbuctcn&amp;amp;onen.  gur  Iaubibirt#oftlici|en  SBcm#ug  bcmcub,
bare  Grundstücke  können  in  Tiefländern  am  reichlichsten  und  in
Hochländern  nur  um  so  spärlicher  vorhanden  sein,  je  hoher  unb
rauher,  je  bergiger,  zerklüfteter  und  je  ärmer  diese  deshalb  an
ebenen  oder  wenigstens  nicht  gar  zu  stark  geneigten  und  hinlänglich ­
  erdreichen  Flächen  sind.  Umgekehrt  pflegen  unterirdische
Bodenschätze  an  edlen  und  unedlen  Metallen  re.  dort  am  zugänglichsten ­
  zu  sein,  wo  die  Natur  solche  schon  weiter  hinauf  zu  Tage
förderte,  und  sie  sich  deshalb  sowohl  leichter  finden  als  abgewinnen
lassen,  meist  also  in  den  Bergen.
Das  Klima,  von  dessen  Beschaffenheit  unmittelbar  die
Pflanzenvegetation  und  die  Artung  der  Thierwelt  abhängig
ist,  wird  wirthschaftlich  bedeutsam,  indem  es  bestimmte
Productionen  entweder  möglich  oder  unmöglich  macht,  und
in  in##!»  Üc0ü!ifti0t  über
Dos  Klima,  der  Gesammtzustand  der  Atmosphäre  eines
&amp;amp;u,be8  in  We&amp;amp;iiß  wif  mnnc,  ^011^)98(011  unb  2u^^^^röm^„,ßCl,,
ist  zunächst  wesentlich  mitentscheidend  dafür,  was  an  vegetabilischen ­
  und  animalischen  Erzeugnissen  der  Natur  abgewonnen  und
Mit  deren  Hilfe  hervorgebracht  werden  kann.  In  milden  und
warmen  Klimaten  gedeiht  Vieles,  was  in  rauheren  und  kälteren
entweder  gar  nicht,  oder  doch  wenigstens  nicht  in  derselben  Gute
unb  ^^#9  au  craeiißcn  ist,  %.  8.  an  %aun^^rM)ten,  %9ciu,
Getreide,  Seide  und  gewissen  Wollqualitäten  re.
Außerdem  beeinflußt  dasselbe  die  Ausführung  und  das  Gelingen ­
  der  Production  noch  in  vielfacher  Weise.  Je  nach  klima-
        <pb n="104" />
        f

92  Buch  2.  Kap.  l.  Produktionsmittel.
tischen  Verhältnissen  ist  jene  mit  lveniger  oder  inehr  Schmierigkeiten ­
  verbunden  und  dieses  gesicherter  oder  gefährdeter.  Beim
Landbau  wird  durch  derartige  Umstände,  Temperaturverhältnisse,
ungleiche  Dauer  und  Gcartcthcit  der  einzelnen  Jahreszeiten  %  [
z.  B.  bedingt,  ob  alljährlich  nur  einmal  oder  mehrmals  von
demselben  Standorte  geerntet  werden  kann,  ob  die  Feldbestellungsarbeiten ­
  sich  auf  einen  längeren  Zeitraum  vertheilen  oder  auf
wenige  Wochen  im  Frühjahr  und  Herbst  zusammendrängen,  ob
das  Trocknen  der  Ernte  leicht  oder  mühselig  ist,  ob  die  Weidezeit
rind  bezüglich  die  Grünfütterung  im  Stalle  früh  beginnt  und
spät  aufhört  oder  umgekehrt,  Vorräthe  au  Rauhfutter  für  einen
lange  anhaltenden  Winter  angesammelt  lverden  müssen,  oder  nur
etwa  höchstens  für  eine  kürzere  Zeitdauer  bereit  gehalten  zu  werden
brauchen  re.  Auch  bei  der  Stoffverarbeituug  kann  durch  den
Witterungsgang  der  technische  Erfolg  der  Fabrikation  und  die
Anwendung  hierfür  förderlicher  Berfahrnngsweiscu  erleichtert  oder
behindert  werden.  Für  die  Baumwollenindustrie  ist  z.  B.  feuchtes
Klima  ungleich  günstiger  als  trockenes.  Die  Fabrikation  gelingt
schon.bei  Westwind  besser  als  bei  trockenem  Ostlvinde.  Ferner
läßt  sich  behufs  der  Zuckergewinnung  re.  in  den  gemäßigteren
Zonen  ein  ivirksameres  Fabrikationsverfahren  anwenden  als  in
den  heißen,  wo  die  Maschinenbenutzung  schon  dadurch  erschwert
wird,  daß  während  der  Regenzeit  Eisen  rostet  und  Holz  anquillt.
Nicht  minder  bedeutsam  bleibt  seines  ebenfalls  höchst  vielseitigen ­
  Einflusses  halber  der  Boden,  dessen  Erdreich  in
Verbindung  mit  noch  unzersetztem  Felsgrunde  die  feste  Erdrinde, ­
  die  Tragfläche  alles  Irdischen,  die  Werkstätte  der
Vegetation  und  den  Fundort  wirthschaftlich  brauchbarer
Stoffe  bildet.  Auf  der  äußeren  Beschaffenheit  und  inneren
Zusammensetzung  desselben  beruht  sonach  einerseits  die  Wegsamkeit, ­
  Anbaufähigkeit  und  natürliche  Fruchtbarkeit  der
Bodenvberstäche,  andererseits  aller  unterirdischer  Bodenreichthum. ­

Der  Einfluß  des  Bodens  ist  an  sich  keineswegs  unbedentcuder
  als  derjenige  des  Klimas,  macht  sich  vielmehr  nur  lveniger
allgemein  durchgreifend  geltend,  zumal  innerhalb  eines  und  desselben ­
  Landestheiles  die  Bodcnzustände  örtlich  lveit  verschieden-
        <pb n="105" />
        §  49.  Natur.

93

artiger  und  wechselnder  zu  sei»  Pflegen,  als  die  klimatischen
Verhältnisse.
Die  Wegsamkeit  der  Bodcuoberfläche  hangt  neben  deren  allgemeiner ­
  Zugänglichkeit  vom  gesammtcn  Verhalten  des  zu  Tage
liegenden  Bodens,  Vorhandensein  festen  Grundes  -c.  ab,  und  ist
um  so  günstiger,  je  stetiger  sie  sich  jederzeit  erhalt,  ohne  in  einzelnen ­
  Jahreszeiten  regelmäßig  durch  Witterungseiuflüsse  gänzlich
aufgehoben  zu  werden.
'  Ebensolche  Umstände  werden  für  die  Anbaufähigkeit  der
Bodenoberfläche  maßgebend,  deren  Gestaltung  zunächst  schon  die
Form  der  menschlichen  Niederlassungen  beeinflußt  und  hierdurch
iveiter  auf  Grundbesitzverhältnisse  re.  zurückwirkt.  Im  Ganzen
lassen  sich  folgende  drei  ursprüngliche  Anbauformen  unterscheiden:
1.  die  dem  Vierecke  oder  Kreise  nahetretende  Klumpenform  mit
geschlossener  Gruppirung  der  menschlichen  Wohnungen  um  einen
wirtschaftlichen,  kirchlichen  oder  politischen  Mittelpunkt,  welche
regelmäßig  in  der  Ebene  und  anhaltslosen  Fläche  eintritt;  2.  die
vorzugsweise  bei  entschiedener  Thalbildung  und  ausgesprochener
Muldenform  des  Terrains  vorkommende  langgestreckte  Form,  bei
der  sich  die  Anbaue  längs  eines  Wasserlaufes  oder  auch  einer
dllrch  Terrainverhältnisse  bedingten  Wegrichtuug  vertheilen;  3.  der
sich  vorzugsweise  nur  dort  erhaltende  vereinzelte  Anbau,  wo
Hindernisse,  z.  B.  unebenes  und  gebirgiges  Terrain,  Eutwässcrungsgräbell
  in  deit  Marschen,  dichte  tlnd  nur  durch  einzelne
lichtere  Stellen  unterbrochene  Waldung  re.,  den  Zusammenbau
erschweren.  Die  landwirthschaftlich  benutzten  Grundstücke  pflegen
bei  der  ersteren  Fornì  voit  den  Gehöften  gänzlich  getrennt  ztt
sein,  bei  der  zweiten  sich  ait  die  Hinterseite  letzterer  in  langen
Streifen  anzuschließen,  während  bei  der  dritten  jeder  Hof,  beziehentlich ­
  jeder  Weiler,  inmitten  der  zugehörigen  Flur  liegt  und
ein  zusammenhängendes,  voit  Handwerkern,  Tagelöhnern  re.  bewohntes
  Dorf  sich  etwa  nur  daneben  findet.  Deshalb  begünstigt
nun  auch  wieder  die  erstgenannte  Aubausorm  die  Zerstückelung
(Parcellirung)  des  ländlichen  Grundbesitzes  in  getrennt  liegende
Theile  (Parcellen),  und  die  letztgenannte  dagegen  dessen  Zusammenhaltung
  (Geschlossenheit)  am  meisten.
Die  Fruchtbarkeit  der  Bvdcnoberfläche  steht,  insoweit  sie  von
Bodenzuständen  allein  abhängt,  namentlich  mit  Tiefe,  Schichtung
und  Erdgehalt  des  Bodens  in  Zusammenhang.  Die  sich  auf
jener  darbietenden  Grundstücke  aber  sind  für  landbauliche  Zwecke
        <pb n="106" />
        94  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
um  so  geeigneter,  je  nährfähiger  die  Oberkrume  infolge  ihres
Stoffgehalts  und  ihrer  Mischung,  je  verhältnißmäßig  günstiger
zugleich  der  Untergrund  ist,  und  je  mehr  der  Boden  außerdem
vermöge  seiner  physikalischen  Eigenschaften,  Oberflächenform  ?c.
einen  gesicherten  Standort  für  Kulturpflanzen  geivährt  und  die
Ausführung  der  Feldarbeiten  erleichtert.  \
Die  Gewässer  endlich  werden  wirkhschcifklich  einflustreich
  theils  durch  die  Unentbehrlichkeit  des  in  ihnen  befindlichen ­
  Wassers  selbst,  theils  durch  die  sonstigen  nutzbaren
Stosse,  welche  sich  innerhalb  ihres  Bereichs  darbieten,  theils
noch  dadurch,  das;  sie  sich  bedingungsweise  zur  Fortbewegung ­
  von  Lasten  salvie  als  Triebkraft  benutzen  lassen.
Je  nach  ihrer  besonderen  Beschaffenheit  und  Vertheilung  sind
dieselben  daher  gleichfalls  wieder  ungleich  dienlich  zur  »nmittelbaren
  Befriedigung  von  Bedürfnissen  und  zur  Bewirkung
von  Produrti  anen.
Das  Reich  der  Gewässer,  das  dritte  an  der  Erdoberfläche
neben  der  Atmosphäre  und  der  festen  Erdrinde  zu  unterscheidende
Glied,  umfaßt  den  Ocean  und  sämmtliche  Landgewässer  von
den  zwischen  den  Poren  des  Bodens  sich  bewegenden  Wassertheilchen
  an  bis  zuin  mächtigsten  Strome.
Vom  Maße  des  Vorhandenseins  oder  Fehlens  von  Wasser  im
Boden  hängt  dessen  Feuchtigkeits-  und  Trockenheitszustand,  somit
wesentlich  auch  dessen  Brauchbarkeit  als  Standort  für  Pflanzen,
Baugrund  re.,  von  der  Beschaffenheit  des  über  Tage  hervortretenden ­
  Wassers  aber  dessen  eigene  Verwendbarkeit  ab.  Zufolge
seiner  Beimischungen  erweist  es  sich  dabei  entlveder  als  genießbar
oder  ungenießbar,  gedeihlich  oder  ungcdeihlich,  zur  Benutzung
behufs  der  Fischzucht,  zum  Waschen,  Brauen  ?c.  in  verschiedenen:
Grade  geeignet  oder  ungeeignet.  Dasselbe  bleibt  überhaupt  für
allerlei  Zwecke  so  gänzlich  unentbehrlich,  daß  ständige  menschliche
Ansiedelungen  nur  dort  möglich  sind,  wo  es  in  genügender  Menge
und  Güte  vorhanden  oder  tvenigstens  beschaffbar  ist.
Nutzbare  Stoffe  ergeben  die  Gewässer  vermöge  ihres  eigenen
Stofsgehalts,  z.  B.  in  den  darin  enthaltenen  Salzen  re.,  sowie
ferner  durch  in  und  auf  dem  Wasser  lebendes  Gethier  und  einige
Wasserpflanzen,  z.  B.  Schilfrohr,  Seetang  rc.  Sie  bieten  sich
jedoch  innerhalb  der  verschiedenen  Wasserbereiche  nicht  nur  tu
        <pb n="107" />
        §  49.  Natur.

95

abweichender  Art  und  Reichlichkeit  dar,  sondern  sind  auch  in  jenen
nicht  gleichmäßig  leicht  habhaft  zu  werden.  So  ist  z.  B.  der
Fischfang  sowohl  je  tiach  den  zu  fangenden  Fischen  als  den  zu
befischenden  Wässern  ungleich  schwierig  und  ergiebig.  Reichen
Fischgrnnd  haben  zumal  die  Küsten,  Meerengen.  Meerbusen,  Untiefen ­
  und  Sandbänke,  die  Flußmündungen,  Verengungen,  Verbreiterungen ­
  und  Verflachungen  der  Flüsse,  wogegen  den  Fischen
in  offener  See  und  deren  größeren  Tiefen  mindestens  tveit  weniger
gut  beizukommen  ist.
Flüsse  und  Ströme  wirken  ztvar  in  der  Richtung  ihrer  Breite
trennend,  bilden  aber,  falls  sie  schiffbar  sind,  der  Längenrichtnng
nach  die  natürlichen  Verkehrsadern  des  Binnenlandes  und  erleichtern ­
  insbesondere  die  Verfrachtung  voluminöser  Güter.  Ihre
Schiffbarkeit  hängt  dabei  von  der  Regelmäßigkeit  des  Flnßlaufes,
Tiefe,  Breite  und  Schlängelung  des  Flußbettes,  von  der  wechselnden ­
  Höhe  des  Wasserstandes,  von  der  Wasscrströmnng  und  deren
Einfluß  alls  die  Thal-  und  Bergfahrt,  von  der  Art  der  Einund ­
  Ausmündung  re.  ab.  Wasserkraft  hat,  zumal  bei  aushaltendem ­
  Wasserzufluß,  vor  der  Windkraft  den  Vorzug  besserer  Gleichmäßigkeit ­
  und  Stetigkeit,  vor  der  Dampfkraft  hingegen,  insofern
nicht  die  Ansammlung  und  Zuleitung  des  Wassers  sehr  bedeutende ­
  lind  deshalb  kostspielige  Anlagen  erfordert,  den  weit  größerer
Billigkeit  voraus.
Alle  diese  Naturverhältnisse  werden  also  gemeinschaftlich
entscheidend  für  die  Besiedelnngsfähigkeit  eines  Landes  und
die  sich  daselbst  für  Menschen  findenden  Existenzbedingungen;
beeinflussett  außerdenr  sowohl  Art  und  Ausdehnung  der
menschlichen  Bedürfnisse  selbst,  als  die  größere  oder  geringere
Leichtigkeit,  mit  welcher  letztere  zu  befriedigen  sind;  wirten
übrigens  aber  auch  mittelbar  auf  die  Eigenartigkeit  der  Betn ­
  ohner,  nameiltlich  deren  Körperzustände  imt&amp;gt;  Sinnesweise,
und  somit  zugleich  alls  deren  wirtschaftliche  Thatkraft  uub
Strebsamkeit  zurück.
Eine  Ocrtlichkeit  erscheint  an  sich  als  um  so  besiedelnngssähiger,
  je  zugänglicher  und  wegsamer  sie  ist,  und  je  ausgiebiger
innerhalb  derselben  sonstige  natürliche  Vorbedingungen  für  das
Dasein  voll  Menscheil  vorhanden  sind.
        <pb n="108" />
        96  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
Je  günstiger  ferner  z.  B.  das  Klima  ist,  uin  so  geringerpflegen ­
  die  leiblichen  Bedürfnisse  sein,  während  manche  der
selben,  z.  B.  der  Bedarf  an  vegetabilischen  Nahrungsmitteln,.
Schutzmitteln  vor  Witterungseinflüssen  re.,  sich  alsdann  auch  bedingungsweise ­
  um  so  leichter  befriedigen  lassen.
Ans  den  Volkscharakter  ivirkt  die  Naturbeschaffenheit  zurück,,
indem*  sie  die  Lebensart,  Ernährungsweise  und  Thätigkeit  der
Eingeborenen,  dadurch  deren  körperliche  Zustande,  z.  B.  den
Körperbau,  die  Ausbildung  der  Muskulatur  und  der  Lungen,
die  Gesundheitsverhältnisse  k.,  vielfach  beeinflußt,  während  hiervon ­
  und  selbst  von  den  Eindrücken,  welche  die  landschaftliche  Umgebung ­
  auf  das  Gemüth  macht,  wiederum  die  besondere  Stimmung
der  vorherrschenden  Sinuesweisc  mitabhnngt.  Dazu  kommt,  daß
dieselbe  den  Kampf  ums  Dasein,  in  welchem  die  Menschen  nicht
nur  gu  erstarken,  sondern  auch  zu  erschlaffen  und  zu  erlahmen
vermögen,  eben  sehr  ungleich  schwer  macht.  Wo  sie,  wie  z.  B.
in  zugleich  mit  günstigen  Bodenverhältnissen  ausgestatteten  Trvpenländern,
  freiwillig  unmittelbare  Genußmittel  reichlich  darbietet  oder
doch  wenigstens  deren  Gewinnung  ungemein  erleichtert,  fehlt  c&amp;amp;
weit  mehr  an  überwindenden  Beweggründen,  welche  zu  gesteigerten
Bemühungen  behufs  der  Naturbenutznng  antreiben  könnten,
als  dort,  wo  schon  die  unentbehrlichsten  Mittel  zur  Befriedigung
der  nächsten  Lebensbedürfnisse  nicht  ohne  weitergehende  Anstrengungen ­
  zu  beschaffen  sind.  Umgekehrt  mangelt  es  dagegen  an
Spielraum  zur  Bethätigung  solcher,  wo  die  Natur  selbst  Erwerbsmittel ­
  nur  sparsamst  gewährt  und  zur  äußersten  Genügsamkeit
nöthigt.  In  der  heißen  und  kalten  Zone  ist  bei  glühender  Hitze
und  eisiger  Kälte  sogar  die  bloße  Arbeitsmöglichkeit  weit  behinderter, ­
  als  bei  den  milderen  Temperaturverhältnissen  der  gemäßigten
  Zonen.  In  letzteren  pflegt  deshalb  die  Leistungsfähigkeit
der  Menschen  am  geübtesten  und  entwickeltsten  zu  sein.
Am  förderlichsten  ist  schließlich  die  Landesbeschaffenheit
jedoch  dann,  lvenn  sie  günstige  natürliche  Vorbedingungen
für  eine  gewisse  Mannigfaltigkeit  der  Production  darbietet.
Solche  Vorbedingungen  ergeben  sich  nun  keineswegs  etwa
vorzugsweise  bei  blos  großer,  zunächst  lediglich  den  Landban
begünstigender  Fruchtbarkeit  des  Bodens,  sondern  vielmehr  dort,  wo
eine  für  Ansiedelung  und  Verkehr  besonders  vortheilhafte  Lage,
unterirdischer  Bodenreichthum,  ausgiebige  Wasserkraft  k.  Anlaß
        <pb n="109" />
        ,§  50.  '.'iatur.

97

zur  Aufnahme  verschiedenartiger  Erwerbszweige  und  zu  in  Entstehen ­
  einer  dichteren  Bevölkernngsanhäufung  giebt.  Natürliche
Bedingungen,  welche  das  Sichentfalten  einer  vielseitigeren  Erwerbsthätigkeit ­
  herbeizuführen  vermögen,  sind  daher  ursprünglich  in
für  die  Schifffahrt  sicheren  Küstenlagen  tind  sich  längs  schiffbarer
Ströme  oder  anderer  nutzbarer  Wasserläufe  ausbreitenden  Landstrichen, ­
  in  ränmigen  Thälern  des  Gebirgslandes,  gut  gelegenen
Gebirgsabdachnngen  salvie  im  fruchtbaren  Berg  lind  Hügellande
verhältnißmäßig  am  meisten,  in  einförmigen  wasserarmen  Ebenen
und  schwer  zugänglichen  Hochgebirge»,  ivelche  selbst  der  Bodenbenutzung
  zahlreiche  Hindernisse  entgegenstellen,  hingegen  am
wenigsten  vorhanden.
r?  50.
Die  Natur  beeinflusst  sonach  jedenfalls  die  wirthschaftiiche
Elltwickeüntg  in  vielverzweigtester  Weise.  Dieselbe  ist,  insofern ­
  sie  einem  Lande  entweder  günstigere  oder  nugünstigere
Productionsbedingungen  gewährt,  für  stiichtung  und  Große
der  Production  in  erster  Reihe  maßgebend,  ohne  deren  Ausdehnung ­
  etwa  lmabünderlich  zu  begrenzen.
Unter  übrigens  gleichen  Umständen  beginnen  die  wirthskhaftlichen
  Fortschritte  jedesmal  in  den  für  ihr  Eintreten  förderlichsten
Lagen  und  verbreiten  sich  erst  von  da  aus  weiter.  Ebenso  sind
überall  diejenigen  Prvductiouen  am  angewiesensten,  am  frühesten
aufnehmbar  und  am  dauerndsten  gesichert,  tvelche  zugleich  durch
seitens  der  Natur  örtlich  dargebotene  Vorbedingungen  hervor-,
tretend  begünstigt  werden,  und  deshalb  als  bodenständige  erscheinen.
Für  die  schließlich,:  Ausdehnung  der  Production,  ihre  Vielartigkeil ­
  und  Beträchtlichkeit,  ist  die  Naturbeschaffenheit  jedoch
weder  allein  noch  unbedingt  entscheidend.  Zunächst  nämlich  vermag ­
  dieselbe  selbst  bei  grösster  Günstigkeil  doch  überhaupt  nur
dann  recht  hilfreich  zu  sein,  wenn  sie  entsprechend  belmtzt  wird.
Ferner  lässt  sich  die  Ungunst  der  Natur  durch  menschliche  Arbeit
mittelst  Zuhilfenahme  von  Kapital  mehr  oder  weniger  und  mindestens ­
  einigermaßen  ausgleichen,  z.  B.  durch  Einheimischmachung
nutzbarer  Thiere  und  Pflanzen,  Eilt-  oder  Bewässerung  des
Bodens,  künstliche  Wegvahnung  rc.  Endlich  bleiben  in  kärgliches
Schober,  Volkswirt!,schaftslehre.  3.  A»f&amp;gt;.  "
        <pb n="110" />
        98  Buch  2.  Kap.  1.  Productionsmittêl.
ausgestatteten  Gegenden  bei  hinlänglich  ausgebildetem  Verkehr
immerhin  nach  solche  Hervorbringnngen  möglich,  die  weniger  von
allgemeinhin  günstigen  und  bestimmten  örtlichen  Naturverhältnissen ­
  abhängig  sind.  So  kommen  z.  B.  oft  in  Gebirgsgegenden,
wo  wegen  beschränkten  Vorhandenseins  zum  Feldbau  vertuend
barer  Grundstücke  und  langandauernder  Winter  die  Bevölkerung
nicht  während  des  ganzen  Jahres  volle  Beschäftigung  in  der
Landtvirthschast  finden  kann,  vorerst  Nebenarbeiten  in  Ausnahme,
z.  B.  Spinnen  und  Weben,  Holzschnitzerei,  Spitzenklöppeln  und
Strohflechten  re.,  die  nach  mtb  nach  für  Viele,  oder  doch  für
Mehrere  innerhalb  eines  gewissen  Lebensalters,  zur  Hauptarbeit
werden,  und  alls  denen  alsdann  im  Verlaufe  der  Zeit  besondere
Jndllstri'eztvcige  hervorgehen.
Mit  fortschreitender  Kultur,  welche  ihrerseits  darauf  hinfuhrt, ­
  alle  natürlichen  Brauchlichkeiten  zunehmend  vollständiger ­
  und  vielseitiger  zu  benutzen,  lvird  dieser  Einfluß
der  lllaturveschaffenheit  auch  keineswegs  etwa  schwächer  imd
unbedeutender,  sondern  vielmehr  nur  tveuiger  einseitig  überwiegend. ­

*  Bei  weitergediehencr  Kultur  treten  immer  mehr  lediglich
mit  Hilfe  der  Natur  zu  befriedigende  Bedürfnisse  ein,  ivährend
dieselbe  uni  so  ausgiebiger  zur  Bedürfnißbefriedigung  verwendet
lverden  kann,  je  besser  die  Menschen  deren  Gaben  zu  gebrauchen,
und  die  Wirkung  der  in  ihr  waltenden  Kräfte  nicht  nur
durch  Erfahrung  kennen  gelernt,  sondern  in  ihrer  Gesetzmäßigkeit
erkannt  haben.  „Der  Mensch  bewältigt  die  Natur,  indem  er  ihr
willfahrt."
Gleichzeitig  werden  Arbeit  und  Kapital  um  so  viel  verfügbarer, ­
  daß  jene  und  dieses  nunmehr  ebenfalls  in  gesteigertem
Maße  behufs  der  Production  verivendet  lverden  kann.  Artung
und  Größe  letzterer  beruht  daher  bei  Kulturvölkern  ans  der  verhältnißmäßigen
  Benutzung  aller  drei  Productionsmittel,  wogegeil
sie  z.  B.  bei  Jäger-  und  Hirtenvölkern  noch  hauptsächlich  davon
abhängt,  was  die  Natur  darbietet.  Achnlich  verhält  es  sich  schon
bei  jeder  besonderen  Art  der  Natnrbenutzung,  deren  Erfolg  mit
so  weniger  einseitig  durch  Bvdenbeschaffenheit  ?c.  bedingt  zu  sein
pflegt,  je  erheblichere  Arbeits-  und  Kapitalverwendnngen  dabei
wirthschaftlich  zulässig  geworden  sind.
        <pb n="111" />
        §  51.  52.  Arbeit.

99

Arbeit.

S5L
Arbeit  ohne  welche  nichts  beschafft  werben  kann,  ist
wcr##e„be,  auf  äußere  ui##  8%We  nm#ele  uub
des  wirthschaftlichen  Erfolges  halber  geschehende  Bemühung./
Als  Arbeit  erscheint  eine  menschliche  Thätigkeit  also  nur  dann,
wenn  sic  mit  Anstrengung  verbunden  ist  und  einen  außerhalb
ihrer  selbst  liegenden  nützlichen  Zweck  verfolgt,  einen  autzeren
Erfolg  bezweckt,  während  Mühe  machende  Thätigkeit  bn-weilei,
schon  beim  bloßen  Genießen  stattfindet  wib  wirkliche  Anstrengung
vielen  Erholungen  anhaftet.

S52.
Die  wirthschaftlichen  Arbeiten  zerfallen  in  ebensoviel
Aauptarbciténrteu,  aíS  Grwerb^me#  &amp;amp;u  miter
scheiden  sind,  und  erfordern  theils  vorwiegend
theils  hauptsächlich  geistige  Anstrengung.
Dieselben  beztvecken  entweder  Occupation  freiwilliger  -bàtnrmmm

«rbeit  geschehenden  'Jìamtbenuļuuig  (mb.
3cbc  »beit  erheischt  geistige  und  ko,Mich-  «-muh,mg
zugleich,  weil  erstere  der  letzteren  stets  vornnSgehen  !  „nd
WZMWW
teil  in  Anspruch  genommen  wird.  Beide  werden  ,e  noch  Arde,tr.
or,  in  „ngleichein  gegenseitigen  Motze  gebrancht  und  sind  belderseits
        <pb n="112" />
        100

Buch  2.  Knp.  1.  Produktionsmittel.

unentbehrlich.  Rein  körperliche  Leistungsfähigkeit  läßt  sich  dabei
wenigstens  theilweise  durch  Thierkrast,  beziehentlich  durch  mechanisch
wirkende  Hilfsmittel  ersetzen,  die  geistige  Befähigung,  auf  welcher
recht  eigentlich  die  Neberlegenhcit  des  Menschen  beruht,  jedoch
überhaupt  nicht.  Seiner  natürlichen  Veranlagung  nach  erscheint
dieser  dazu  bestimmt,  niemals  blos  durch  seine  äußeren  Glied
maßen,  sondern  immer  zugleich  mit  dem  in  ihm  regen  Geiste
thätig  zu  sein.
llebrigens  haben  alle  an  sich  so  verschiedenartige  Arbeiten
schließlich  das  miteinander  gemein,  daß  sie  ursprünglich  als
eine  Last  erachtet  werden.  der  sich  das  Menschengeschlecht
im  Allgemeinen  tmgerri  und  nur  deshalb  liuterzieht,  mir
dadurch  noch  größere  llnaniielnulichteiten  zn  vermeiden  oder
auftviegende  Annehmlichkeiten  zu  erlange».
Für  die  Mehrzahl  der  Menschen  ist  die  Arbeit  im  Ganzen
eben  eine  Last,  welche  als  solche  wohlthätig  wirkt,  die  sittliche
Kraft  stählt,  und  niemals  für  Alle  zur  Lust  iverden  kann.  Hierzu
wird  sie  lediglich  ausnahmsweise,  z.  B.  bei  den  Geist  angenehm
beschäftigender  Arbeitsthätigkeit,  entschiedener  Arbeitsgelvöhnung,
vorzüglichem  Gelingen  der  Arbeitsverrichtung  ?e.

Die  zum  Arbeiten  veranlassenden  Beweggründe
ergeben  sich  aus  der  menschlichen  Bediirftigkeit  inid  altS  der
Möglichkeit,  durch  de»  Erfolg  der  Arbeit  zur  Bedürfniß
befriedigung  zu  gelangen.  Dieselben  iverden  daher  ungleich
ivirksam  einerseits  je  nach  Umfang  der  Bedürfnisse,  und
andererseits  je  nach  der  Sicherheit,  «lit  welcher  der  Arbeitende
daraus  rechiteli  darf,  die  Mittel  zur  Befriedigung  seines  Be
darfS  durch  die  Arbeit  itub  zwar  in  mit  deren  Menge  imb
Güte  Ivachsendenl  Maße  zll  erlange».
Jene  Beweggründe  gleichen  sonach  denjenigen,  welche  zum
Wirthschaften  nöthigen.  Die  Furcht  vor  Entbehrungen,  beziehentlich ­
  vor  Verschlechterung  der  eigenen  wirthschaftlichen  Lage  zwingt
zum  Arbeiten,  während  die  Hoffnung  auf  Erringung  ausgedehn
terer  Bedürfnißbefriedigmig  dazcc  anreizt,  sich  den  lästigsten
Mühen  der  Arbeit  zu  uilterziehen,  falls  der  Erfolg  dieser  einen
        <pb n="113" />
        101

§  53.  54.  Arbeit.
vergeltenden  Ersatz  für  jene  erwarten  läßt.  Letzterer  muß  in
der  Regel  ein  materieller  sein,  weil  die  Meisten  sich  doch  nur
höchst  bedingungsweise  mit  einem  immateriellen  ganz  oder  theilweise
  begnügen  können,  z.  B.  mit  dem  Genusse,  den  die  Arbeit
an  sich  selbst  gewährt,  oder  mit  der  Ehre,  die  sie  einbringt.
Ihre  die  Arbeitsscheu  überwindende  Wirkung  bleibt  schwach
bei  beschränkten  Bedürfnissen  oder  noch  bestehender  Unsicherheit
des  erarbeiteten  Besitzes,  verstärkt  sich  dagegen  mit  Erweiterung
des  Bediirfnißkreises  sowie  mit  zunehmender  Sicherheit,  das  durch
eigenen  Fleiß  Erworbene  auch  selbst  genießen,  und  vermittelst
quantitativ  oder  auch  qualitativ  gesteigerter  Arbeitsleistung  entsprechend ­
  mehr  verdienen  zn  können.
§  54.
Der  eigene  Antrieb  zum  Arbeiten  pflegt  deshalb  bei
unfreier  Arbeit  am  schwächsten,  und  bei  ans  fremde  Rechnung
geschehender  freier  Arbeit  ungleich  stark  zn  sein,  je  nach  der
angewendeten  L  ö  h  nu  n  g  s  &amp;gt;v  e  i  s  e.
Wer  auf  eigene  Rechnung  und  Gefahr  hin  arbeitet,  erwirbt
in  der  Regel  um  so  mehr,  je  fleißiger  und  besser  er  schafft,  nicht
aber  immer  auch  derjenige,  welcher  genöthigt  ist,  seine  Arbeitskraft
Anderen  zur  Verwendung  und  Benutzung  zn  überlassen.
Unfreie  Arbeiter  (Zwangsarbeiter),  die  durch  Mehraustrengung
bei  Ausführung  der  ihnen  aufgegebenen  Verrichtungen  keine
wesentlich  verbesserte  Befriedigung  ihrer  Bediirfnisse  zn  erreichen
vermögen,  arbeiten  regelmäßig  lässiger,  träger  und  schlechter,  als
ime*).  Den  Sclaven  treibt,  abgesehen  von  ausnahmsweiser  Anhänglichkeit ­
  an  den  Herrn,  hauptsächlich  die  Furcht,  nebenbei
höchstens  die  Hoffnung  auf  Erlangung  besserer  Behandlung  zur
Arbeit.  Aehnlich  wirkt  bei  Frohnarbeit  nur  der  Zwang  der
Verpflichtung.  *
Zeit!  o  hn  veranlaßt  nicht  schon  an  sich  allein  zu  besonders ­
  emsigeil  unì*  sorgfältigen  Arbeiten,  sondern  lediglich
zum  Fortarbeiteu  während  einer  bestimmten  Zeitdauer  und
*)  Nach  Angabe  südamerikanischer  Sklavenhalter  soll  der  Erfolg  von  i  Tag
freier  Arbeit  demjenigen  von  bis  5  Tagen  Sklavenarbeit  gleichkommen,  während
in  Deutschland  früher  :i  freie  Handarbeitstage  gleich  4  Frohntagen,  und  2  Hofgespanne
  gleich  3  Frohngespanncn  gerechnet  wurden.
        <pb n="114" />
        102

Buch  2.  Kap.  1.  Productionsmittcl.

bezüglich  zur  vorwurfsfreien  Erfüllung  der  Arbeitsaufgabe.
Es  ist  jedoch  allgemeiuhiu  am  amoeudbarsten  und  fortdauernd
unvermeidlich,  sobald  es  auf  volle  Hingebung  im  Berufe,
wechselnde  Ausführung  verschiedenartiger  Berrichtuuge»  oder
stete  Dienstbereitheit  ankommt.
So  wirkt  dasselbe  wenigstens  bei  sonstiger  Beweggründe  baren
Arbeiten,  falls  infolge  starker  Nachfrage  nach  Arbeit  andauernderes
Arbeitsloswerden  nicht  leicht  zu  befürchten  ist,  und  die  Hoffnung
hinwegsällt,  sich  durch  tüchtige  Leistungen  zu  höherem.  Lvhnbezuge,
gesicherterer  oder  geachteterer  Lebensstellung  hinaufarbeiten  zu.
können.  Als  unvollkommen  erweist  sich  Jahres-  und  Tagelohn
also  vornehmlich  bei  gewöhnlicher  Handarbeit,  insofern  es  sich
bei  dieser  nicht  immer  Den  ungleichen  Leistungen  der  nebeneinander ­
  Beschäftigten,  z.  B.  durch  Bildung  von  die  individuelle
Leistungsfähigkeit  berücksichtigenden  Lohnklassen  n\,  sondern  nur
etwa  der  Dauer  der  wirklichen  Arbeitszeit  und  der  währenddem
zu  ertragenden  Anstrengung  genauer  anpassen  läßt,  lvas  durch
abweichende  Bemessung  des  Lohnsatzes  in  den  verschiedenen
Jahreszeiten  und  durch  Uebergang  zum  Stnndenlohn  zìi  erreichen
gesucht  ivird.
G  ed  i  n  g  e  l  o  h  li,  Stücklohil  bei  Natural-  oder  Geld  a  eeo  rd,
eröffnet  dagegen  die  Möglichkeit,  iurierhalb  gleicher  Zeit  durch
geschickteres  lind  fleißigeres  Arbeiten  ebenmäßig  mehr  zu
erwerben,  regt  deshalb  zur  Beschaffllug  von  möglichst  viel
Arbeit  au,  und  bestimmt  nur  nicht  ebenso  zu  anfeuthältigen
Bemühungen  um  ganz  besondere  Güte  der  Arbeitsleistung.
Dasselbe  ist  aber  ausschließlich  anwendbar  bei  solchen  Arbeits
Verrichtungen,  welche  sich  gleichmäßig  fortsetzen  lasse»,  rück
sichtlich  der  dabei  zu  übertvindenden  Schwierigkeiten  im
BorĢ  zti  übersehen  sind,  und  deren  Arbeitsergebnis;  sowohl
äußerlich  feiltet'  Menge  nach  sicher  zu  bemessen,  als  beziiglieh
seiner  Güte  unschtver  zu  beurtheilen  ist.
Bei  Accordarbeit  sind  zunächst  Einzelaccorde  und  Gruppenaccorde
  z&amp;gt;c  unterscheiden,  je  nachdem  sie  mit  Einzelnen  oder  einer
Gruppe  von  Arbeitern  (Kameradschaft)  gegen  eine  Vergütung
für  die  Leistung  der  Einzelnen  oder  für  die  Gesammtleistung
Mehrerer  abgeschlossen  werden.  Letztere  sind  angethan,  ivo  nicht
        <pb n="115" />
        54.  Arbeit.

j  03

blos  sich  ergänzendes  Nebeneinanderarbeiten,  sondern  unmittelbar
incinmtbcrareifenbeë  3#ntmci,arbeiten  erforbcrli#  ist.  MuĶj
dem  kommen  insbesondere  noch  Generataccorde  in  betracht,
mittelst  bereit  umfänglichere  Arbeitsausführnngen  einem  Einzelnen
über  einer  ßanicrab)d)aft  übertragen  werben,  nnb  bic  bannt  bi^
weilen,  z.  B.  bei  möglichst  zu  beschleunigenden  Bergarberten,  verbundenen ­
  Prümiengedinge,  bei  denen  für  die  innerhalb  eines
bestimmten  Zeitraumes  über  ein  gewisses  Arbeitsquautum  hinaus
geleisteten  Arbeiten  eine  erhöhte  Bezahlung  gewährt  wird.
Accordlohn  veranlaßt,  um  möglichst  viel  leisten  zu  können,
zur  Aneignung  fördersamer  Verfahrungsweiseii,  Benutzung  wirksamer ­
  Werkzeuge  und  guter  Instandhaltung  dieser,  gewohnt  an
flotteres  Arbeiten,  verhilft  daher  auch  zu  besserer  Ausnutzung  der
Zeit,  der  Arbeitshilfsmittel  sowie  des  Arbeitsranmes,  vermindert
die  Nothwendigkeit  steter  Beaufsichtigung,  und  nutzt  hierbmch
nicht  nur  den  Lohnarbeitern,  sondern  den  Lohngebern  selb,t  Ate
^cfi^rd)tu,^g,  ba);  babei  innige  bon  liebes
aidtrengung  um  |b  iin^citigere  Bemusing  ber  911^0^^1800
eintrete  ist  im  Ganzen  eine  übertriebene.  Jeder  erfahrenere
m-beiter  kirnt  bie  Mad^eOc  riic#taMe„  eid)nberne^,nel^,  nnb
lernt  bicë  bcrincibcn.  %id,t  befreiten  lägt  hingegen,  bat;
Stücklohn  nur  für  Fleißige  und  Geschickte  Vortheilhaft  ist,  und  das;
Accordsätze,  welche  für  diese  noch  recht  annehmbar  sind,  sur  Fante
und  Ungeschickte  sehr  drückende  zu  werden  vermögen.
llnànibciibbai  bleibt  baffelbc  bei  9114,60611,  bereu  Ergebnis;
ein  mehr  immaterielles  und  unbeziffcrbares  ist,  ferner  in  denfenigen
  Fällen,  in  denen  Mehrerlei  durch-  und  nebeneinander  zu
tbiui  nnacftôrtcë  S)abeib(cibcntömiei,  bei  einer  unb  bcrfclbeii
Berrichtnng  unmöglich,  oder  der  behufs  Beivältigung  der  9lrbeiwaufgabe
  erforderliche  Zeitverbrauch  nicht  bestimmter  vorauszusehen
ist,  und  überhaupt  dann.  wenn  es  weit  mehr  auf  Gute,  als  ans
Menge  der  Arbeitsleistung  ankommt.  Vorherrschend  kann  demnach ­
  Gedingelohn  niemals  in  allen,  sondern  vielmehr  stets  nur
in  manchen'  Arbeitszweigen  bei  gewissen  Arten  der  Handarbeit
werden.
N  theilslo  h  n  (Tantiemenlohn),  Bezahlung  mit  einem
in  Naturalien  ober  (Mb  5ngeftanbenen  ^00,1110011^0110
(Zmitienie),  01^00)  1%#!%  ben  üdjoarbeiter  md)!'  ober
weniger  am  Gelingen  ber  Production,  behufs  welcher  die
        <pb n="116" />
        Euch  2.  Klip.  I.  Produktionsmittel.

104
Arbeit  geschieht,  unb  samt  ihn  dazu  ermuntern,  Menge  mtb
Güte  seiner  Arbeitsleistung  gleichmäßig  zu  steigern/  Jede
derartige,  dies  erreichende  Löhnnngsweise  läßt  sich  jedoch
wiederum  nur  in  beschränkter  Ausdehnung  anwenden,  lediglich
bei  bereits  in  der  Gegenwart  einträglichen  Produktionen,
Kleist  sogar  blos  ergänzuugslveise,  neben  festem  Zeitlohn,  und
am  ehesten  zur  besseren  Vergütung  der  Dienste  solcher  Angestellten, ­
  von  deren  gutem  Willen'und  Umsicht  die  Erzielung
eines  günstigeren  Prodnctionserfolges  unmittelbarer  mit
abhängt.
Löhnung  mit  einem  Antheil  am  Naturalertrage,  die  eine
Betheiligung  am  Roherträge  einschließt,  ist  in  früherer  Zeit  bei
noch  vorherrschendem  Naturaltausch,  unb  auch  später  noch  bei
Natnralaccord,  B.  beim  Beschaffen  der  Heu-  und  Getreideernte
um  einen  Theil  des  Einschnitts,  des  Handdrusches  am  den  12.
b'S  1H.  Scheffel  ?c.,  vielfach  üblich  gewesen.  Ebenso  hat  nach
Anfgekoinmensein  voit  Geldpreisen  irgend  eine  Art  von  Gewinn
betheiligung  dev  verwendeten  Personals  am  Reinerträge  von  jeher
in  hierzu  besonders  angethanen  Fällen  stattgefunden.
Abwegig  erscheint  Dagegen  das  neuerlich  aufgetauchte  Begehren,
in  Landwirthschaften,  Bergtverken,  Fabriken  re.  massenhaft  beschäftigten ­
  Arbeitern  einen  ausdrücklichen  Anspruch  auf  einen
bestimmten  Antheil  am  Gesammtgewinn  des  mit  ihrer  Beihilfe
betriebenen  Geschäfts  ohne  Antheilhaberschaft  an  diesem  ein
geräumt  zu  sehen,  was  sowohl  unberechtigt  als  störend  und  nutzlos ­
  wäre.  Wer  einem  Anderen  die  Verwerthung  seiner  Arbeitsleistung ­
  gegen  eine  feste  Vergütung  überläßt,  kann  nicht  außerdenc
noch  einen  Theil  vom  Verdienste  desjenigeil  beanspruchen,  der
ihm  die  Ergiebigkeit  jener  verbürgt.  Der  wirthschaftliche  Erfolg
der  Prodnetion  hängt  wesentlich  von  Tüchtigkeit  der  Geschäfts
leitung,  Hinlänglichkeit  der  Kapitalverwendung,  Gunst  oder  Un
gunst  der  CvnjnneturZ  re.,  und  somit  von  Umständen  ab,  auf
welche  die  Thätigkeit  des  einzelnen  Handarbeiters  gar  keineit  Einflnß
  hat.  Das  verhältnismäßige  Maß,  in  welchem  er  zu  dessen
»)  Unter  ßonjunctur  «Vereinigung)  begreift  man  zunächst  die  auf  die  Preise
zurückwirkenden  Schwankungen  zwischen  Nachfrage  und  Angebot  im  Handel,  alsdann
jedoch  auch  überhaupt  die  für  Herstellung  und  Verwerthung  der  Produkte,  jeweilig
eintretenden  äußerlichen  Bedingungen,  deren  zeitweise  Veränderungen  nicht  sicher
vorauszusehen  sind.
        <pb n="117" />
        §  54.  Arbeit.  105
Erzielung  etwa  mittelbar  beitrug,  ist  völlig  unbestimmbar  und
wenigstens  nicht  nach  äußerlichen  Anhaltspunkten,  z.  B.  dem
verdienten  Zeit-  oder  Aceordlohn,  genauer  zn  bemessen.  Der
schließliche  Reinertrag  ist  eine  wechselnde  Größe,  die  sich  meist
«  nicht  ohne  Benutzung  voraussetzungsweiser  und  deshalb  auch  anfechtbarer ­
  Annahmen  feststellen  läßt.  Jeder  ungünstigere  Abschluß,
welcher  eine  irgendwie  bedeutendere  Abminderung  der  Antheilsbezüge ­
  bedingt,  muß  um  so  leichter  Mißtrauen  und  Unzufriedenheit ­
  erregeil,  je  weniger  die  den  Allsfall  veranlassenden  Ursachen
von  allen  dadurch  Mitbetroffenen  vollständig  zn  übersehen  sind.
Endlich  vermögen  gewöhnlich  die  der  Arbeitergesammtheit  zngebilligtcn
  Reinertragsquoten  sogar  günstigeren  Falls  doch  ilicht
beträchtlich  genug  zu  sein,  um  bei  sofortiger  Bertheilung  unter
Biele  die  wirthschaftliche  Lage  der  Betheiligten  merklich  zn  verbessern, ­
  und  auf  letztere  selbst  sorlderlich  anspornend  zn  wirken.
Thatsächlich  haben  auch  alle  neuerlichen  Versuche,  welche  mit  einer
so  verallgemeinerten  Antheilsgewährung  gemacht  wurden,  ben
damit  beabsichtigten  Zweck  mehr  oder  weniger  verfehlt,  und
höchstens  ebensoviel  erreicht,  als  weit  unbedenklicher  und  sicherer
schon  dllrch  Zusicherung  voll  außerordentlichen  Bewilligungen
(Gratificationen  und  Prämien)  zn  erzielen  ist,  die  unter  gewissen
Voraussetzungen  eintreten,  sollen,  z.  B.  bei  regelmäßiger  Pflichterfüllung, ­
  sparsamer  Materialverwendung,  längerer  Dienstdaner  re.
Erfahrungsgemäß  hat  sich  Tantiemenlvyn  überall  nur  nach-•
  haltig  bewährt  bei  Löhnung  des  den  Geschäftsinhaber  vertretenden, ­
  oder  unter  ihm  bei  Leitung  und  Ueberwachung  der  Production
mitwickenden  Berwaltungs-  und  Aufsichtspersonals,  svlvie  solcher
ebenfalls  qnalificirterer  Arbeiter,  deren  Geschicklichkeit  unb  Sorgfalt ­
  die  Ausführung  sich  durchschnittlich  sofort  bezahlt  machender
Arbeitsaufträge  ohnehin  zllr  fast  gänzlich  selbständigen  Bewerkstelligung
  überlassen  werden  m&amp;gt;lß.  Alleinige  Vergeltung  mit  einem
direct  oder  indirect  am  Erfolge  betheiligenden  Antheile  bleibt  dabei
nur  unter  der  Voraussetzung  thunlich,  daß  die  Uebernehmer  der
betreffenden  Arbeitsleistung  den  in  einem  Falle  eintretenden  Miß-,
erfolg  durch  Mehrverdienen  in  einem  anderen  auszugleichen  vermögen. ­
  unb  möglichen  Lohnverlusten  gegenüber  übertragnngsfähig
genug  sind.  In  der  Regel  kann  deshalb  die  etwa  zuzubilligende
Tantieme  eben  blos  zur  Ergänzung  und  Ausbesserung  des  Zeitlohns ­
  dienen,  oder  in  irgend  einer  Weise  mit  Accordsatzen  vermischt ­
  werden.  Letzteres  geschieht  z.  B.  beim  Commissionshandel,
        <pb n="118" />
        100

Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.

der  gelverbsmäßigen  Besorgurig  von  Ein  und  Verkäufen  für
Rechnung  Dritter,  dnrch  Geivähnlng  der  Vergütung  (Provision)
iil  Procenten  vom  Werthbetrage  des  stattgehabten  Umsatzes.
Weit  nltbeschrünkter  anwendbar  sind  Znwertdtlngen  für
Wohlfahrtseinrichtungen,  welche  nicht  nur  der,  Lohn
arbeitern  nachhaltiger  zugutekonlmeu,  sondern  auch  ivo  hl
geeignet  erscheinen,  diese  zu  bewegen,  ans  erhöhte  Brauch
barkeit  ihrer  Arbeiten  mehr  Bedacht  zu  nehnien,  &amp;gt;lnd  in  der
erlangten  Stellung  dauernder  ansznhalten.
Derartige  Einrichtungen  beztveñell  die  Förderung  des  leiblichen ­
  und  geistigen  Wohls  der  ständigeren  Arbeiter  z.  B.:  burd)
Ermöglichung  von  Kranken-,  Invaliden-,  Wittwen-  und  Waisenversorgung
  salvie  regelmäßiger  Unterstützungen  ill  außerordentlichen ­
  Bedarfsfällen;  durch  Verhelfen  zur  Ansammlung  eines
kleinen  Kapitals  für  spätere  Lebensjahre;  dnrch  Erleichterung  der
Erwerbung  eines  eigenen  Daheims,  des  Ankaufs  eines  zur  Ueberlassung
  an  geeignete  Arbeiterfamilien  fertiggestellten  Hauses,  oder
der  Selbsterbauung  eines  solchen  vermittelst  Gewährung  der  benöthigten
  Baustelle,  besonderer  Bauprämien,  allmählich  zu  tilgender
Geldvorschüsse  bedingungsweise  auch  durch  Bereithaltung  von
Miethwohnungen,  Arbeiterküchen,  Schlaf-  und  Krankenhäusern,
Beschaffung  von  Gelegenheit  zu  Kleinkinderbewahrung,  Schnluuterricht
  re.  Verwendungen  für  dergleichen  Zlvecke,  ivelche  entlveder
  in  einem  bestimmten  Verhältniß  zu  durch  Lohnabzüge
beigesteuerten  Beiträgen  der  betreffenden  Arbeiter,  deren  Lohnverdienst, ­
  Dieustdauer  re.,  oder  allgcmeinhin  gemacht  lvcrden,
betheiligen  ebenfalls,  insofern  hierzu  eine  statutarisch  festgesetzte
Reinertragsquote  benutzt  wird,  die  Gesammtheit  oder  wenigstens
eine  Mehrzahl  der  nicht  blos  vorübergehend  Beschäftigten  am
Gewinn,  bilden,  insofern  sie  ohne  Riicksicht  auf  letzteren  erfolgen,
einen  Bestandtheil  der  Geschäftsunkosten,  und  in  beiden  Fällen
einen  seiner  Höhe  nach  entlveder  gewissen  oder  ungewissen  Zusatz
zum  Zeit-  oder  Stücklohn  mit  gegebener  Zweckbestimmung.
S  55.
Im  Ganzen  nimmt  die  Geneigtheit  zmn  Arbeiten,  der
Arbeitstrieb,  bei  fortschreitender  Kultllr  zu.
        <pb n="119" />
        §  55.  Arbeit.

107

cP'
co

Diese  verstärkt  infolge  Anwachsens  der  Bedürfnisse  und  vermln-tei-
  (hiuciMfiWcit  bic  aum  ^1^000,  üermi#cubcit  %etpeg«  .
qritnbc  mcH)e  mm  %crfcit§  Bei  genHßei-  gcmmbeueíLmneígu#  '
nenen  bic  Wrbcit  um  fu  üiel  Ieid|iei-  bie  ZTan^eit  tbermmbeu.
SBenin  Wltiühle  ^eí,cite^ínffen  imb  3nbimbuc%ernd,tcu  J
die  Arbeit  als  sclavisch  und  plagend,  Nichtsthun  alv  gemi  gleich.^  ^
hochknltivirte  dagegen  freiwillig  sich  auferlegtes  faules
als  schmachvoll.
Mt  letzterer  hebt  sich  zugleich  die  ben  Völkern  eigene
Arbeitskraft,  auf  deren  vollere  Bethätigung  schon  die
erhöhte  Ausbildung  jenes  Triebes  mittelbar  wieder  günstig

zurückwirkt,  aus  folgenden  Gründen.
Stärkere  Ausbildung  des  Arbeitstriebes  kann  höchstens  ausnahmsweise ­
  die  Arbeitskraft  etlva  burnt  beeinträchtigen,  wenn
übertriebenes  Ueberhandnehmen  der  Neigung  zum  Arbeiten  ein
Ueberarbeiten  herbeiführt,  durch  dessen  Rückwirkungen  auf  den
menschlichen  Organismus  anderweite  Bedingungen  für  die  Erhaltung ­
  der  Arbeitsfähigkeit,  z.  B.  Gesundheit,  geistige  Frische  re.,

abgemindert  werden.
Tie  Arbeitsfähigkeit  der  einzelnen  Bevölkernngsglieder
wird  bedeutender,  weil  sich  die  physische  Beschaffenheit,
geistige  Befähigung  mtb  sittliche  Bildung  der  Menschete  doch
allmählich  verbessert,  und  die  ittdividnellen  Anlagen  derselben
sich  späterhin  unbehinderter  zu  bethätigen  vermögen.
Die  physische  Beschaffenheit,  je  nach  tvelcher  die  Menschen
ungleich  tauglich  zum  Arbeiten  siitd,  wird  int  Allgemetneu
günstiger  bei  verbesserter  Lebensart,  mit  Aufkommen  gesnnderer
Wohnttngen,  angemessenerer  Erntthrnng  und  sorgfältigerer.Körperpflege. ­
  Es  vermindert  sich  alsdann  die  Anzahl  der  Ärankentage
und  verlängert  sich  die  Zeitdauer  des  arbeitskräftigen  Lebens
alters,  indem  Bollkräftlgwcrdeu  früher  und  Unfähigwerden  zur
Arbeit  später  eintritt.  Eine  gegentheilige  Verschlechternng  der
letzterwähnten  Verhältnisse  erfolgt  bei  hochentwickelter  Kultur
mehr  nur  nebenbei  in  den  Fällen,  in  denen  der  von  den  mensch  -
lichett  Organen  gemachte  Gebrauch  ein  gcn  zu  einseitiger  und
aufreibender,  die  Lebensweise  eine  ungedeihliche  gewordeit  ist,
oder  die  Art'  des  Anfenthaltsratimes  und  der  Arbeit  selbst  schädlich ­

  einwirkt.
        <pb n="120" />
        108

Buch  2.  Kap.  I.  Produktionsmittel.

Geistige  Befähigung,  welche  sich  im  Verlaufe  der  Kultur
entwickeluug  verallgemeinert  und  zunehmend  Mehreren  zutheil  wird,
beeinflußt  die  Leistungsfähigkeit  der  Arbeitenden,  iveil  es  eben
tanni  irgend  eine  Arbeit  giebt,  die  nicht  durch  findige  Gewecktheit,
Helles  Denkvermögen,  gesundes  Urtheil,  und  beziehentlich  durch
eiir  gewisses  Mas;  von  Kenntnissen  gefördert  werden  könnte.
Selbstverständlich  ist  aber  freilich  der'  zu  tüchtigen  Leistungen
erforderliche  Grad  dieser  Befähigung  ein  äußerst  ungleicher.
Ebenso  bessert  sich,  ungeachtet  theil  und  zeitwciser  Rückschritte,
iin  Allgemeinen  die  sittliche  Bildung,  mit  welcher  und  infolge  der
durch  sie  bedingten  Selbstbeherrschung  die  Zuverlässigkeit  und
Rechtlichkeit  bei  der  Arbeitsausführung  zunimmt.
Die  individuellen  Anlagen  hingegen  machen  den  -Menschen
nicht  nur  mehr  oder  weniger  zur  Arbeit  überhaupt,  sondern  insbesondere ­
  auch  zu  bestimmten  Arten  derselben  ungleich  geschickt.
Jene  vermögen  sich  jedoch  erst  dann  recht  zu  bethätigen,  wenn  sie
bei  der  Berufswahl  entsprechend  berücksichtigt  werden,  diese  in
vorgeschrittenerer  Zeit  freier  geworden,  weniger  an  die  Kaste
gebunden  und  durch  Standesvorurtheile  rc.  beengt  ist.
Die  Bevölkerung  selbst  wird  beträchtlicher,  womit  sich  die
Menge  der  vorhandenen  Arbeitskräfte  und  auch  die  Größe
ihrer  Leistungell  deshalb  vermehrt,  weil  die  Einzelnen  sich
ttun  beim  Arbeiten  imi  so  eher  gegenseitig  zu  helfen  und  zu
ergänzen  vermögen.
Jeder  kann  im  Zusammenwirken  mit  Anderen,  welches  tun
st  leichter  zustandekommt,  je  weniger  die  Menschen  räumlich  von
einander  getrennt  sind,  meist  mehr  leisten  als  vereinzelt.
Außerdem  gestaltet  sich  die  Zusammensetzung  der  Gesammtbevüllerung
  günstiger,  indem  innerhalb  derselbe,;  die
verhältnismäßige  Anzahl  der  nürthschaftlich  Arbeitenden  i;nd
der  Arbeitsfähigeren  zunimmt,  welche  letztere  einerseits  von
dem  gegenseitigen  Zahlenverhaltniß  der  Geschlechter,  und
andererseits  bon  denijenigen  der  verschiedenen  Altersklassen
abhängig  ist.
Die  wirthschaftlich  Arbeitenden  bilden  weiterhin  einen  großer
werdenden  Bruchtheil  der  Bevölkerung,  weil  die  Menge  der  ohne
gleichzeitige  Gegenleistung  vom  Bolksvcrmögen  Zehrenden  sich
        <pb n="121" />
        §  55.  Arbeit.

109

«

immer  mehr  auf  die  noch  nicht  oder  nicht  mehr  Arbeitsfähigen
einschränkt,  dei  denen  jette  entweder  in  der  Zukunft  nachfolgen
kaun  oder  in  der  Vergangenheit  vorausgegangen  ist.  Gewerbsmäßig ­
  Armuth,  Leben  vom  bloßen  Raube  ?c.  wird  nach  und  nach
unmöglicher.
In  civilisirten  Ländern  werden  durchschnittlich  etwas  mehr
Knaben  als  Mädchen  geboren,  tvas  sich  jedoch  bis  zu  den  Reifejahren
  durch  größere  Sterblichkeit  ersterer  nahezu  ausgleicht.  Das
schwächere  weibliche  Geschlecht  überwiegt  daher  nur  dann  beträchtlicher, ­
  wenn  die  Anzahl  der  Männer  fortwährend  durch
Berufsgeführlichkeitcn  und  Auswanderung  erheblich  vermindert
wird.  Ferner  Pflegt  die.  arbeitsfähigste  Altersklasse  den  minder
arbeitsfähigen  Altersklassen  gegenüber  um  so  stärker  vertreten  zu
sein,  je  weniger  später  noch  die  Reihen  der  völlig  Erwachsenen
zufolge  das  Leben  gefährdender  allgemeiner  Unsicherheit  oder  der
Gesundheitswidrigkeit  ihrer  eigenen  Lebensweise  gerade  während
der  rüstigsten  Lebensjahre  vorzeitig  gelichtet  werden,  und  je  mehr
schließlich  deren  Anzahl  diejenige  der  erst  Heranwachsenden  übertrifft.
Uebrigens  bleibt  die  Arbeitstüchtigkeit  dauernd  nicht  blos
bei  in  verschiedenen  Arbeitsztveigen  Beschäftigten  je  nach  den
sich  dabei  für  die  Heranbildung  jener  ergebenden  Bedingungelt,
sondern  auch  nationenweise  je  nach  nationalen  Eigenartigkeiten ­
  mannigfach  ungleich.
In  einigen  Arbeitszweigen  herrscht  regelmäßig  mehr  Arbeitstüchtigkeit ­
  als  in  anderen,  zumal  schon  die  Art  der  Arbeit  selbst,
z.  B.  die  in  einer  Maschinenbauwerkstätte  und  die  seitens  eines
SchariverksmaurerS  zu  leistende,  die  Aneignung  hierzu  hinführender ­
  Gewohnheiten  theils  besonders  begünstigt,  theils  ungemein ­
  erschwert,  und  manchen  Arbeiten  sich  ohnehin  nur  begabtere
Persönlichkeiten  mit  Erfolg  zuwenden  können.
Natioueinveise  ist  die  Arbeitsamkeit  verschiedenartig  entwickelt,
&amp;gt;veil  die  eigenartige  Veranlagung  der  Völker  sich  in  deren  Arbeitsweise, ­
  eigenthümlichen  Geschicklichkeitsrichtung  ?c.  wiederspiegelt,
und  den  zeitigeren  Aufschwrmg  zu  hervorragenden  Arbeitsleistungen
entweder  fördert  oder  beeinträchtigt.
Die  verhültnißmnßige  Größe  der  einem  Volke  zueigen
gewordenen  Arbeitskraft  läßt  sich  aber  freilich  nie  unmittelbar
        <pb n="122" />
        no

Buch  2.  Kap.  1,  Prodnctionsmittel.

bemessen,  sondern  vielniehr  nur  vergleichsweise  nach  den  damit
erzielten  Erfolgen  beurtheilen.
Sogar  für  die  rein  körperliche  Arbeitskraftigkeit  ist  z.  B.  das
Verhältniß,  in  welchem  die  Anzahl  der  für  den  Militärdienst
Tauglichen  zur  Gesammtheit  der  Gestellungspflichtigeil  steht,  nicht
bezeichnend  genug.  Volle  Feldtiichtigkeit  kann  Vielen  abgehen,
deren  körperliche  Kräfte  trotzdeul  zu  vielerlei  anderen  Anstrengungen
sehr  wohl  ausreichen.  Einen  guten  Anhalt  zur  Größenbeurtheilnng
der  nationalen  Arbeitskraft  würde  dagegen  die  Beträchtlichkeit
der  Production  im  Verhältniß  zu  derjenigen  der  arbeitsfähigen
Bevölkerung  abgeben.  Um  letzteres  Verhältniß  richtig  zu  deuten,
müßte  jedoch  bei  ben  in  dieser  Hinsicht  mit  einander  zu  vergleichenden ­
  Nationen  noch  die  etwa  ungleiche  Günstigkeit  der
gegebenen  Naturbeschaffenheit  und  des  vorhandenen  Kapitalreichthumes
  mitberücksichtigt  werden.
saw.
Wirksamer  endlich  wird  die  Arbeit  durch  Alles,  wodurch
sich  irgendwie  die  Menge  oder  Güte  der  seitens  einer  Arbeitskraft ­
  zil  beschaffenden  Arbeitsleistung  erhöht,  ohne  diese  selbst
zu  verntiihsamen,  insbesondere  also  auch  durch  Arbeitst
  Heilung,  deren  ergänzende  Seite  die  Arbeitsvereinigung
ist.  Erstere  besteht  in  Trennung  der  Arbeiten  je  nach  ihrer
Verschiedenheit  behufs  Beschränkung  jedes  Mitarbeitenden  auf
möglichst  gleichartige  Arbeitsverrichtungeil,  letztere  dagegen
in  dem  znsammeinvirkenden  'Arbeiten  Mehrerer  behufs  geli, ­
  eilischaftticher  Lösung  einer  verschiedenerlei  Arbeitsvorgänge
erfordernden  Arbeitsaufgabe.
Arbeitstyeilnng,  welche  von  der  lveiter  unten  zu  erwähnenden
Prodnctionsthcilnng  zweckmäßiger  gänzlich  zu  unterscheiden  ist,
setzt  voraus,  daß  Mehrere  nicht  blos  mit-  und  nebeneinander,
sondern  zusammenlvirkend  sich  in  die  Hände  arbeiten,  und  wäre
deshalb  ohne  Arbeitsvereiiligung  unmöglich.  Wo  jedoch  überhaupt
ein  solches  sich  gegenseitig  ergänzendes  Zusammenarbeiten  stattfindet,
pflegt  Arbeitstheilnng  gleichsam  von  selbst  und  zwar  um  so  eher
einzutreten,  je  verschiedener  die  zur  Bewältigung  einer  Gesamml
arbeit  erforderlichen  Verrichtungen,  rind  je  ungleicher  die  Kräfte,
        <pb n="123" />
        §  56.  Arbeit.

Ill
Geschicklichkeiten  und  Neigungen  derjenigen  sind,  die  bei  der
Arbeitsausführnng  einander  helfen.  So  entwickelt  sich  z.  B.
schon  innerhalb  der  Familie  und  des  Hausstandes  eine  gewisse
Arbeitstheilung  rücksichtlich  der  hauswirthschaftlichen  Thätigkeit
der  einzelnen  Familienglieder,  der  früheren  Haussclaven  und  des
späteren  Hausgesindes.
Arbeitstheilung  ist  jedoch  an  sich  lveder  unbedingt  noch
unbegrenzt  anlvendbar.  Die  Ausdehnung,  in  welcher  dieselbe
unter  der  Voraussetzung  möglich  wird,  daß  eine  entsprechende
Arbeitsvereinigung  zustandekomnlt,  hängt  vielmehr  einerseits
von  Art  der  Arbeiten  selbst,  andererseits  von  deren  Umsänglichkeit,
  und  somit  davon  ab,  inwieweit  diese  sich  in  gleichmäßig ­
  beschäftigende  Arbeitstheile  zerlegen  und  in  dem
Umfange  betreiben  lassen,  bei  ivelchem  es  sich  th  nul  ich  macht,
zur  Aussiihritng  der  einzelnen  gleichartigen  Arbeitsverrichtungen ­
  besondere  Arbeitskräfte  zu  vertuenden.
Dieselbe  kann  jedenfalls  nur  soweit  ausgedehnt  werden,  als
es  die  Anzahl  der  Theile  gestattet,  in  welche  die  Arbeit  höchstens
zu  zertheilen  ist,  andauernd  blos  bei  solchen  Arbeiten  stattfinden,
deren  gleichartige  Arbcitstheile  in  immcrtvährend  sich  wesentlich
gleichbleibendem  Umfange  auszuführen  und  deshalb  geeignet  sind,
bestimmte  Arbeiter  ausschließlich  zu  beschäftigen.  Bei  landbaulichcn
Verrichtungen,  welche  mit  den  Jahreszeiten  und  dem  Witternngsgange
  tvechseln,  bleibt  sie  daher  viel  beschränkter  anwendbar,  als  bei
anderen  voir  dergleichen  Verhältnissen  unabhängigen  und  das  ganze
Jahr  hindurch  fortsetzbaren.  Jngleichcn  läßt  sie  sich  schon  wegen  des
oft  so  ungleichen  Zeitaufwandes,  den  die  Beschaffung  der  verschiedenen
Theile  einer  getheilten  Arbeit  verursacht,  bei  im  Großen  betriebenen ­
  Arbeitsanssührungen  meist  weit  vollständiger  durchführen,
als  bei  im  Kleinen  geschehenden.  Bei  jenen  sind  die  weniger
Zeit  in  Anspruch  nehmenden  Arbeitsvorgänge  eher  bedeutend
genug,  um  dafür  allein  noch  besondere  Leute  gebrauchen  zu  können.
Eine  derartige  Theilung  vermag  sonach  am  ausgebildetsten
einzutreten  bei  sehr  theilnngsfähigen,  unbehindert  an  Mehrere
bertheilbarcn,  stetig  fortzusetzenden  und  umfangreichen  Handarbeiten ­
  behufs  Erzeugung  von  massenhaft  in  gleicher  Beschaffenheit ­
  verbrauchten  uub  weithin  versendbaren  Waaren,  z.  B.  bei
der  Fabrikation  von  Nadeln,  Spielkarten,  Uhren  k.  Umgekehrt
        <pb n="124" />
        Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.

112
ist  dieselbe  in  allen  Fallen,  in  denen  ihrer  durchgängigeren  Anwendung ­
  Hindernisse  entgegenstehen,  entweder  nur  theilweise  für
manche  Zwecke  oder  zeitweise  bei  eitlzelncn  Vorgängen  durch
zuführen,  insofern  nicht  auch  bei  diesen  etwa  Nebenumstünde,
z.  B.  Raumvcrhältnisse,  verfügbare  Arbeiterzahl  n\,  die  Ein
Haltung  eines  demgemäß«?»  Arbeitsverfahrens  erschweren.
Die  Vortheile  aber,  welche  eine  zweckmäßig  gegliederte
Arbeitstheilung  zu  gelvähren  vermag,  ergeben  sich  aus  de»
Wirtnugen,  die  zufolge  ihrer  Amvendung  in  der  Regel  eintreten.
Arbeitstheiluug  nicht  demnach  zunächst  durch  Erleichte
rung  der  Erlangung  von  Arbeitskenntnis',  und  Arbeitsfertig
feit.  Jede  Arbeit  läßt  sich  nin  so  eher  gründlich  erlernen
und  auskennen,  je  »veniger  vielseitig  sie.  selbst  ist,  tvährend
fortwährende  Beschäftigung  mit  einer  bestimmten  Art  von
Arbeit  durch  deren  stete  Uebung  für  diese  besonders  geschickt
macht.
Wer  nicht  so  stetig  die  hierbei  gebrauchten  Muskeln,  Sinne
und  Geistesthätigkeiten  zu  üben  Gelegenheit  hat,  z.  B.  nur  selten
schreibt,  bisweilen  rechnet,  ausnahmsweise  einmal  wissenschaftliche
Beobachtungen  und  Untersuchungen  anstellt  oder  öffentlich  redet,
1mm  hierzu  mindestens  nicht  ebenso  eingeübt,  arbeitskundig  und
arbeitsfertig  sein,  als  der  berufsmäßige  und  sich  überdies  auf  ein
enger  begrenztes  Arbeitsfeld  beschränkende  Schreiber,  Rechner,
Forscher,  Prediger  re.  Wer  ferner  z.  B.  eine  ganze  Uhr  allein
anfertigen  will,  muß  alle  dabei  vorkommenden  Arbeiten  gelernt
haben,  erlangt  aber  kantn  jemals  rücksichtlich  jeder  einzelnen  die
nämliche  Meisterschaft,  welche  dem  Arbeiter  i»  der  Uhrenfabrik,
der  ununterbrochen  eine  an  sich  viel  leichter  zu  erlernende  Ver
richtnng  ausübt,  hinsichtlich  dieser  eigen  geworden  zu  sein  pflegt.
Zugleich  verhilft  dieselbe  zu  vollständigerer  Ausnutzung
der  besoudereri  Leistnugssühigkeit  jeder  Arbeitskraft,  indem
Theilmtg  der  Arbeiten  es  möglicher  macht,  verschiedenartig
Leistungsfähige  gleichmäßiger  zu  den  ihrer  persönlichen  Be
fähignng  entsprechendsten  Verrichtungen  zu  belintzen.
Hierdurch  tverden  ungleiche  Arbeitsfähigkeiten  tvirthschaftlich
nutzbarer.  Wer  zu  schwierigeren  Arbeiten  befähigt  ist,  nutzt
tvährend  Vollbringung  der  von  ihm  etwa  nebenher  mit  zu  be
        <pb n="125" />
        §  50.  Arbeit.

113

sorgenden  leichteren  seine  Arbeitskraft  wenigstens  nicht  möglichst
vorthcilhaft  aus.  Schwächere  Kräfte  könnten  dagegen  ohne
Arbeitstheilung  entweder  gar  nicht,  oder  doch  nur  viel  weniger
gut  bei  Ausführung  von  Arbeiten  mithelfen,  deren  einzelne  Theile
unterschiedlich  schwer  sind.
genier  werben  bei  %  bie  3%%;  nnb  öeitberiufte
erspart,  welche  mit  Arbeitswechsel  und  dem  Uebergange  von
einer  Arbeitsverrichtung  zur  anderen  stets  mehr  ober  weniger
verbunden  sind.
Diese  Verluste  sind  um  so  bedeutender,  je  häufiger  wiederholt
solche  Unterbrechungen  eintreten,  und  je  gänzlicher  mit  Veränderung ­
  der  zeitweiligen  Beschäftigung  gleichzeitig  der  Arbeitsort,
die  Art  der  benutzten  Arbeilshilfsmittel  und  anzuwendenden
Handgriffe,  oder  die  Richtung  des  Denkens  gewechselt  »verden
muß..  Jedwede  Arbeit  fördert  erst  recht,  nachdem  sie  in  Gang
gekommen  und  der  Arbeitende  in  sie  hineingekommen  ist,  weshalb
auch  das  Maß  des  Dabeibleibenkönnens  immer  so  wesentlich
mitentscheidend  für  die  Größe  der  zu  beschaffenden  Arbeitsleistung
wird
Außerdem  begünstigt  sie  insbesonbere  noch  die  Auffindung ­
  förderlicher  Verfahrungsweisen  und  Arbeitshilfsmittel, ­
  sowie  insofern  auch  die  ausgiebigste  Benutzung  letzterer,
als  jeder  Arbeiter  alsdann  weniger  vielerlei  verschiedene
braucht,  nub  die  wirklich  benöthigten  ununterbrochener  wirksamst ­
  anwendet.
Stetes  Beschäftigtsein  mit  einerlei  gleichartiger  Arbeit  läßt
am  sichersten  lvahrnchmen  und  daraus  kommen,  loie  selbige  mit
möglichst  wenig  Aufwand  an  Mühe  und  Zeit  am  zweckmäßigsten
auszuführen  ist,  welche  Hilfsmittel  dabei  am  besten  zu  gebrauchen,
und  in  welcher  Weise  diese  wieder  am  erfolgreichsten  zu  handhaben ­
  sind.
Im  Ganzen  wird  somit  bei  Arbeitstheilung,  weil  sie  nicht
nur  btc  persönliche  Leistungsfähigkeit  aller  dabei  zusammen
wirkenden  Arbeitskräfte  und  die  verhaltnißmäßige  Betracht
lichkeit  des  gesummten  Arbeitserfolges  steigert,  sondern  auch
wesentliche  Kostenersparnisse  herbeiführt,  mehr  geleistet  und
Schaber,  BeUSwitthschaftslehrc.  3.  Anfl.  8
        <pb n="126" />
        114  Buch  2.  Kap.  1.  Prvductionsmittel.
wohlfeiler  gearbeitet,  als  ohnedem  möglich  nuire,  wahrend
übrigens  deren  Nützlichkeit  natürlich  mit  bedeutendsten  bei
solchen  Productionen  hervortritt,  welche  die  Arbeit  als  über
wiegendes  Productionsmittel  benutzen.
Ihre  Anwendung  ist  schließlich  im  Bereiche  der  -Geistesarbeit ­
  keineswegs  weniger  nutzbringend,  als  in  demjenigen  der
sonderarìige  Muskelkraft,  Fingerfertigkeit  re.  erfordernden  Hand
arbeit.  Um  Bedeutendes  bei  geistigen  Arbeiten  leisten  zu  können,
muß  sich  jede  Arbeitskraft  ebenfalls  auf  ein  besonderes  und
möglichst  gleichartiges  Arbeitsgebiet  zu  beschränken  suchen.  Nicht
der  begrenzte  Gebrauch,  den  der  geistig  Arbcitsthätige  von  seiner
Arbeitsfähigkeit  macht,  wirkt  nachtheilig  auf  dessen  Leistungen
zurück,  sondern  nur  die  zu  geringe  Gründlichkeit  der  allgemeinen
Durchbildung  und  die  zu  weit  gehende  Einseitigkeit  des  Kenntnißreichthums, ­
  welche  die  nöthige  Uebersicht  über  den  Zusammenhang
der  Dinge  verdüstert.
Nachtheile  dagegen  sind  mit  der  Arbeitstheilung  lediglich
bedingungsweise  insofern  verbunden,  als  bei  sehr  iveit  gediehener ­
  Ausbildung  derselben  die  Arbeitenden  einerseits  durch
die  übergroße  Einförmigkeit  der  Arbeit  körperlich  und  geistig
mehr  leiden,  andererseits  infolge  ihrer  äußerst  einseitigen
Leistungsfähigkeit  noch  abhängiger  und  zeitweise  auch  wohl
hilfsloser  werden  können,  als  es  sonst  der  Fall  sein  würde.
Besteht  die  Arbeitsverrichtung  des  Einzelnen  nur  noch  in
ewig  gleichmäßiger  Wiederholung  gewisser  Körperbewegungen,
Handgriffe  re.,  welche  gedankenloses  Hinarbeiten  gestattet,  so
können  allerdings  die  in  solcher  Weise  Beschäftigten  um  so  leichter
körperlich  und  geistig  verkümmern,  verkrüppeln  und  verdummen,
je  ausbildnngsbedürftigcr  sie  selbst  in  jeder  Hinsicht  ihrer  Jugend
halber  noch  sind,  je  ungesunder  die  Arbeit  an  und  für  sich  oder
der  Arbeitsraum  wegen  mangelhafter  Lüftung,  ungleicher  Wärme,
schädlichen  Staubes  re.,  und  je  länger  die  tägliche  Arbeitszeit  ist.
In  solchen  Fällen  vermag  jedoch  nunmehr  die  Maschine  alsbald
den  Menschen  zu  ersetzen.  Je  mehr  sich  eine  Arbeit  bereits  in
ganz  einfache  und  gleichförmige,  rein  mechanische  Vorgänge  zertheilt ­
  hat,  um  so  eher  kann  sie  durch  den  eisernen  Arm  der
Maschinerie  übernommen  werden.  Arbeitstheilung  vermittelt  eben
        <pb n="127" />
        §  56.  Arbeit.  115
be^alb  and)  wd)t  feiten  ben  Uebergang  gu  übertniegenber
Maschinenbenntznng.
Wer  ein  ganzes  Produet  anfertigen  sann,  bent  steht  ber
Bedarf  Aller,  die  jenes  gebrauchen,  demjenigen  hingegen,  welcher
blos  gewisse  Theile  eines  solchen  herzustellen  vermag,  lediglich  die
Nachfrage  der  betreffenden  Arbeitsgeber  gegenüber.  Ersterer  ist
von  der  Masse  der  etwaigen  Konsumenten  feiner  fertigen  Waare,
letzterer  von  der  verhältnißmäßig  geringeren  Anzahl  der  Benutzer
seiner  einseitigen  Leistungsfähigkeit  und  baoon  abhängig,  wie
Andere  bei  Ausführung  der  Arbeit  mithelfen.  Im  Nothfalle  ist
auch  der  gänzliche  oder  zeitweise  liebergang  zu  einer  anderweiten ­
  Arbeitsart  um  so  mißlicher,  je  weniger  leicht  ausschließlich ­
  an  eine  einzelne  Arbeitsverrichtung  bei  getheilter  Arbeit
Gewöhnte  sich  in  eine  wesentlich  andere  Arbeitsthätigkeit  zu  schicken
vermögen,  und  je  schwieriger  es  bleibt,  in  einer  ungewöhnten
Beschäftigung  innerhalb  kürzerer  Zeit  die  nämliche  Arbeitsfertigkeit
zu  erlangen,  welche  die  darin  bereits  Eingeübteren  vollauf
besitzen.  Alles  dies  tritt  jedoch  bei  Arbeitstheilung  nur  in  verschärftem ­
  Maße  ein,  während  eine  gewißliche  Abhängigkeit  mit
schein  Arbeitsverhältniß  verbunben  ist,  und  Schwierigkeiten  jedem
Berufswechsel  anhaften,  insofern  nicht  die  Arbeit  so  überaus  einfach ­
  ist,  daß  sie  gar  keine  sonderliche  Geübtheit  erfordert.
Diese  möglichen  ltnb  oft  genug  wirklich  erfolgenden  Uebelstände
  vermögen  aber  keineswegs  die  ungleich  größeren  und
Allen  zugutekommenden  Vortheile  aufzuwiegen,  welche  die
stetig  zunehmende  Arbeitstheilung  darbietet,  zumal  jene  doch
erst'111110^0%  weit  fi#arcr  werben,  wo
mm  gleichzeitig  mancherlei  Umstände  hinzutreten,  die  wieder
zu  ihrer  Abschwächung  beitragen.
Zu  der  Zeit,  in  welcher  sich  die  Arbeitstheilung  so  scharf
ausgebildet  haben  kann,  daß  neben  den  vielen  guten  nunmehr
auch  einige  übele  Folgen  derselben  stärker  hervortreten,  ist  der
Wrbcitömam  fixerer,  bie  Mrbcit  selbst  ücrre#ben,eglid)er  uņb
die  Gefahr  geringer  geworden,  daß  berufliche  Arbeitseinseitigkeit
allgemein  menschliche  Lebenseinseitigkeit  herbeiführt.
        <pb n="128" />
        Buch  2.  àp.  1.  Produktionsmittel.

116

Mxàl.
S  57.
Kapital  ist  jedes  Product,  welches  wieder  zur  Pro
ditclion  bestimmt  und  behufs  dieser  benutzt  wird.
Physiokratischer  scits  bezeichnete  man,  vom  gewöhnlichen
Sprachgebrauche  abweichend*),  als  Kapital  jeden  aus  ztvar  ein
gekommenen  aber  nicht  verbrauchten  Gütern  zurückgelegten  und
angehäuften  Vorrath  an  solchen.  Nach  überwiegender  Berück
sichtigung  der  Verwendung,  welche  von  dem  so  für  die  Zukunft
aus  den  Ueberschüssen  der  Vergangenheit  angesammelten  Productenvorrathe
  gemacht  wird,  gelangte  man  später  zu  der  Annahme,
das;  die  Kapitaleigenschaft  sich  aus  der  „productiven  Zweck-'
beziehuug"  ergebe.  Dies  führte  aldauir  daraus  hin,  bisweilen  auch
Grundstücke,  welche  jene  Beziehung  gewinnen,  zum  Kapital  zu
rechnen.  Von  den  in  vergänglichen  Producten  bestehenden
Kapitalien  unterscheiden  sich  jedoch  die  in  begrenzter  Ausdehnung
gegebenen  und  fortdauernd  in  ihrem  bisherigen  Bestände  benutzbaren ­
  Grundstücke  so  wesentlich,  das;  diese  doch  immer  wieder  neben
jenen  als  eine  ganz  besondere  Kapitalart  unterschieden  werden
müßten.  Es  bleibt  deshalb  gerechtfertigter,  nur  solche  wiederum
zur  Production  verwendete  wirthschaftliche  Güter  als  Kapital  aufzufassen, ­
  welche  Ergebniß  einer  Production  sind.

im  Verbrauchtwerden.  Beim  Gebrauche  wird  es  ztvar  in
seiner  bisherigen  Form  schneller  oder  langsamer  verbraucht,
erscheint  aber  wirthschastlich  dann  als  erhalten,  wenn  dessen
Werth  in  demjenigen  des  Productionsergebnisses  entsprechet,
deir  Wiederersatz  findet.

§  5W.
Hauptbestandtheile  des  Kapitals,  welches
wirthschastlich  vorgeschrittenere  Völker  benutzen,  sind:

*)  Unter  capitale  (von  caput,  Haupt)  verstand  man  im  mittelalterlichen
Latein  die  in  einem  Darlehn  hingegebene  Geldsumme  (Hanptgeld,  Hanptstamm).
        <pb n="129" />
        117

§  57.  58.  Kapital.
1  ®  ï  un  í&amp;gt;  ft  ü  ä  8  »  e  ï  &amp;amp;  e  ff  e  r  u  n  g  en.  Diese  ergeben
sich  cms  in  Grundstücke  Übergegangenen  Verwendungen,  welche
an  gewendet  wurden,  um  ein  solches  für  bestimmte  Gebrauchszwecke ­
  entweder  Überhaupt  erst  benutzbar  oder  noch  brauchbarer
  za  machen.
Sie  bestehen  in  Bodenmeliorationen,  Beurbarungs-  und
Eorrectionsmeliorationen,  oder  in  künstlich  angelegten  ständigen
Pflanzenkulturen  und  bilden  sämmtlich  ein  Kapital,  welches  mit
dem  durch  die  Natur  dargebotenen  Grund  und  Boden  auf  kürzere
vder  längere  Zeitdauer  untrennbar  verbunden  wurde,  ärq
Kultivirung  umgebildetes  Kulturland  ist  deshalb  allerdings  )ei
¡weise  ^0011(1,  mib  insoweit  mlcid)  »nem  ¡reilid)  n#t  immer
naditMoiici,  nod)  beltiinmt  &amp;amp;ii  imierMcibenbcn  W#  AaÿiW,
während  unverbessert  und  unangebaut  gelassenes  Wildland  ausschließlich ­
  Natnrgabe  bleibt.
2.  Baulich  leiten,  welche  Grundstücken  oberirdisch
oder  unterirdisch  hinzugefügt  wurden.
%i  biefen  gd^cn  &amp;amp;mid#  bie  ueiidiiebenaitißen  ®ebdubc,
welche  entweder  zur  Wohnung  für  Menschenhais  Werkstätte  oder
sonstiges  Bauwerk  zur  Erleichterung  der  Ausführung  von  Arbeits-Verrichtungen,
  oder  zur  Bergung  von  allerlei  Borräthen  und  zur
UnterbriußiniQ  umi  bienen,  nußerbem  ober  nu4  ^
friedigungen  mittelst  todter  Zäune  und  Mauern,  bauliche  Einrichtungen ­
  zur  Wasserversorgung  _  und  Wasserbenutzung  sowie
behufs  Wasserlaufsregulirung,  künstlich  hergestellte  Wegeanlagen,
ßwidlc  nnb  .Rlm^^^rn^ell  cinMIiemid)  ber  eifenMnen  n#
lleberbrildniioen  :c.  9(ia  imtcrirbiMc  ^eomnlngen  cnbW  erscheinen
  manche  Grubenbauten,  die  durch  Zimmerung  und  Auswölbung
  zu  Baulichkeiten  geworden  sind.

f  8.  asten,
und  Maschinen,  welche  sämmtlich  nur  dann  vortheühaft  sind,
wenn  sie  mehr  Mühe  ersparen,  als  ihre  Herstellung  verursacht
  hat.
Geräthe  dienen  den  sie  Gebrauchenden  theils,  z.  B.  Stuhl.
Bettgestell  re  als  Hilfsmittel  zur  unmittelbaren  Befriedigung  von
8ebürfi#n'  tíjciia,  3.%.  @4%,  Gdirdnfe,  nía
        <pb n="130" />
        118  Buch  2.  Kap.  1.  Productionsmittel.
M-ttel  zur  Aufnahme,  Verwahrung  und  Fortschaffung  von  Sachgütern. ­

Werkzeuge,  z.  B  Hammer,  Aieißel,  Messer,  Säge,  Zange,
Schaufel  re,  bilden  gleichsam  eine  Beivaffnuiig  der  menschlichen
Gliedmaßen,  wodurch  diese  für  bestimmte  Verrichtungen  verstärkt
und  bezüglich  wirksamer  vertreten  werden.  Mit  denselben  läßt  sich
unl  so  mehr  leisten,  je  zweckmäßiger  sie  für  besondere  Gebrauchszwecke ­
  eingerichtet  sind  und  je  geschickter  sie  gehandhabt  werden.
Maschinen,  welche  die  Menschenkraft  nicht  blos  unterstützen,
sondern  durch  unbeschränkter  benutzbare  und  zuverlässigere  Natur'
freiste  ersetzen,  unterscheiden  sich  als  Arbeitshilfsmittel  vom  Werkzeuge,
  z.  B.  Pflüge  vom  Spaten,  Geschütze  von  Handschlendern,
Spinnmaschinen  von  der  Spindel  re..  namentlich  dadurch,  daß  sie
selbstthätiger  sind,  vom  Menschen  nur  geleitet,  eingestellt  'und  beziehentlich ­
  bedient  zil  werden  brauchen.  Dieselben  vermögen  jedoch
nur  solche  Verrichtungen  zu  übernehmen,  deren  Ausführung  durch
eine  ineinandergreifende  Masse  gleichartiger,  nicht  zu  mannigfaltig
tvechselnder  oder  fortwährend  ihre  Richtung  verändernder  Beivegnnge»
  bewirkbar  ist.  Sie  sind  dabei  um  so  leistungsfähiger
je  vollkommener  einerseits  ihr  Mechanismus  ausgebildet  und
mibcmlcitg  bic  3:^#,
kraft,  Windkraft,  Dampfkraft)  ist,  durch  welche  sic  in  Bewegung
gesetzt  werden.  Ihre  Leistungen  selbst  aber  beschränken  sich  keineswegs ­
  darauf,  den  Menschen  schwere  unb  unzusagende  Handarbeiten
abzunehmen,  sondern  machen  auch  Manches  möglich,'  was  durch
Arbeit  mit  Handwerkzcngen  entweder  in  derselben  massenhaften
Menge  und  gleichmäßigen  Güte  überhaupt  nicht,  oder  doch  nur
vermittelst  tveit  größerer  Anstrengung,  Geschicklichkeit  und  beziehentlich ­
  sogar  stärkeren  Materialverbrauchs  zustandeznbringen  wäre,
als  bei  Maschinenbenutzung  erforderlich  ist.  Letztere  erleichtert
und  verwohlfeilert  demnach  die  Production,  und  ermöglicht  somit
zugleich  erweiterten  Gütergcnnß,  iveil  der  Verbrauch  'um  so  be
trächtlicher  sein  und  sich  auf  um  so  Mehrerlei  erstrecken  kann,  je
wohlfeiler  die  Productc  geworden  sind.  Durch  den  Uebergang'  zu
ihr  wird  eben  deshalb  wieder  die  Arbeitsgelegenheit  allgemein
hin  vermehrt,  der  Bedarf  an  menschlicher  Arbeit  durchaus  nicht
dauernd  im  Ganzen,  sondern  vielmehr  lediglich  für  einzelne  Zwecke
vermindert,  und  vorerst  ausschließlich  der  Erwerb  derjenigen  geschmälert, ­
  deren  seitheriges  Arbeitsverfahren  durch  Jnaufnahme
kommen  von  es  besser  ersetzenden  Maschinen  an  Werth  verliert.
        <pb n="131" />
        §  58.  Kapital.

119

^  4  nub  alle§
'«s,sLMs«Lrsr
einer  solchen  wieder  benutzt  wird.
WWWUM
an  Müßen  0cìud)tc  %übMnb,  ßiMbcftcmb  ?c.
B  B-rwaud-lnugsstosfe.  nämlich  H°upt-  und
"  1—Ä4
»hm  in  jene  selbst  sichtlich  überzugehen,
m#:0
^ïJsìì'ä'-ä-ä::
Dünger  beim  Anbau  von  Feldfrüchten.
«  Unt-rhaltsmitt-l,  welche  für  die  Pr°ducenten  ge»
braucht,  »der  zur  Sicherung  zukünftiger  Bedurssbesrredtguug
vorräthig  gehalten  werden.
WZ8M
        <pb n="132" />
        120

Ņuch  2.  àp.  1.  Produktionsmittel.

t  o  t  §  e  (%aarnmuw^e),  .ßnubciäUünü^c  m,b  (Mb
PS
îEASL'A««r
sSasssÄSKü:
«
SHsiáÌIÌHÌ
        <pb n="133" />
        §  59.  Kapital.

12  t

S  SW-Eingetheilt
  aber  werden  die  Kapitalien  zunächst  je  nach
den  Zwecken,  zu  denen  ihre  Nutzung  zu  dienen  bestimmt  ist,
in  behufs  unmittelbarer  Befriedigung  van  Bedürfnissen  angewendete ­
  Gebrauchskapitalien,  Nutzkapitalien,  und  in
bei  Erwerbung  neuer  wirthfchaftlicher  Güter  verwendete
Erwerbskapitalien,  Productivkapitalien.
Die  Nutzungen  ersterer  dienen  zur  Beschaffung  persönlicher
Güter  oder  auch  nützlicher  Verhältnisse,  diejenigen  letzterer  dagegen
insbesondere  zur  Erlangung  sachlicher  Güter.
Gebranchskapital  können  nur  solche  in  Producten  bestehende
Gebrauchsgegenstände  werden,  welche  sich  mehr  oder  weniger  andauernd ­
  zur  unmittelbaren  Befriedigung  von  Bedürfnissen  gebrauchen
lassen,  z.  B.  Wohngebäude,  Parkanlagen,  Hausgeräthe,  Kleider  re.
Diese  unterscheiden  sich  von  den  zum  sogenannten  „Verbrauchs-Vermögen"
  gehörigen  Verbrauchsgüteru  dadurch,  daß  sie  eben  nur
infolge  des  Gebrauchs  schneller  oder  langsamer  verbraucht  werden,
wogegen  jene,  z.  B.  Nahrungsmittel  re.,  schließlich  doch  nur  durch
gleichzeitigen  gänzlichen  Verbrauch  unmittelbare  Bedürsnißbefriediguug
  zu  gewähren  vermögen,  und  deshalb  auch  bei  Benutzung
hierzu  sofort  selbst  verbraucht  werden.
Manche  endlich,  welche  annehmen,  daß  die  Güter  ihre  Kapitaleigenschaft
  verlieren,  sobald  sie  in  die  Hand  des  Consumenten
übergehen,  in  welcher  sie  nun  „Genußvermögen"  würden,  erkennen ­
  überhaupt  nur  das  zum  „Erwerbsvermögen"  gehörige
Erwerbskapital  als  eigentliches  Kapital  an.
Während  die  meisten  Kapitalien  sich  ebensowohl  für  den
einen  als  dell  anderen  Zlveck  benutzen  lassen,  ist  die  Menge
der  vorhandenen  Gebrauchskapitalien  doch  stets  von  derjenigen
der  verwendeten  Erwerbskapitalien  abhängig,  lveil  jene  nur
mit  Hilfe  dieser  erzeugt  werden  können.  Erstere  vermögen
daher  um  so  bedeutender  zu  sein,  je  beträchtlicher  letztere
bereits  gelo  orden  sind.
Ein  und  derselbe  Kapitalbestandtheil  kann  je  nach  dem  Zwecke
seiner  Benutzung  als  Gebrauchskapital  oder  als  Erwerbskapital
erscheinen.  Möbel,  Equipagen  re.  z.  B.  dienen  demjenigen,  der
        <pb n="134" />
        122  Buch  2.  Kap.  1.  Produetionsmittel.
sie  durch  Vermietheu  nutzt,  zum  Erwerbe»,  und  demjenigen,  der
sie  zu  seiner  eigenen  Bequemlichkeit  gebraucht,  sowie  vom  Standpunkte ­
  der  Volkswirthschaft  aus  zur  unmittelbaren  Bedürfnißbefriedigung.
  Leihkapitalien,  welche  vom  Eigenthümer  einem
Anderen  zur  entgeltlichen  Benutzung  überlassen  wurden,  deren
Nutzung  er  also  nicht  durch  Selbstanwendung  bezieht,  sind  offenbar ­
  für  den  Ansleihenden  Erwerbskapital  und  bleiben  für  den
Entleiher,  insofern  sie  überhaupt  noch  fortbestehen,  entweder  ebensolches ­
  oder  iverdeu  Gebrauchskapital.  Ferner  sind  alle  vorsorglich ­
  zu  bestimmter  oder  unbestimmter  Verwendung  bereit  gehaltene
Kapitalien,  um  daran  einen  Rückhalt  bei  plötzlich  eintretendem
Bedarf  zu  haben,  zur  Zeit  ihrer  Aufbewahrung  mindestens  als
Gebranchskapital  aufzufassen,  können  nachher  jedoch  auch  wieder
für  erwerbswirthschaftliche  Zwecke  benutzt  werde».  Jedenfalls  sind
solche  Borräthc,  z.  B.  ein  in  Gold  oder  Silber  hinterlegter  Staatsschatz, ­
  nicht  ungenutzt  und  somit  kein  sogenanntes  „todtes  Kapital",
welches  in  zur  Production  zwar  verfügbaren,  aber  nicht  verwendeten ­
  Producten  besteht,  und  demnach  eigentlich  nur  unbenutzt
gelassener  Vermögensvorrath  ist.
Das  gegenseitige  Verhältniß,  in  welchem  die  innerhalb  einer
Volkswirthschaft  angesammelten  Kapitalmengen  für  die  beiderseitigen ­
  ungleichen  Zwecke  wirklich  verwendet  werden,  ist  jelveilig,
je  nach  der  erreichten  wirthschaftlichen  Entwickelung  salvie  namentlich ­
  bei  noch  armen  und  längst  reichen  Völkern,  nun  allerdings  an  sich
schon  ein  wesentlich  verschiedenes.  So  pflegen  z.  B.  im  Vergleich
mit  nachher  und  vorher  in  früherer  Zeit  die  Gebranchskapitalien,
und  in  vorgeschrittenerer  die  Erwerbskapitalien  einen  verhältnißmäßig
  größeren  Theil  des  Gcsammtkapitals  auszumachen.  Dies
beruht,  insoweit  es  thatsächlich  zutrifft,  alsdann  lediglich  darauf,
daß  anfänglich  die  erwerbswirthschaftliche  Nutzbarmachung  unverbrauchten ­
  Einkommens  noch  weniger  vielfach  möglich,  sicher  und
anlockend  ist,  wogegen  es  späterhin  an  Gelegenheit  und  Anreiz
dazu  nicht  mehr  fehlt.  Die  nämlichen  Beziehungen  bedingen  auch,
daß  mit  fortschreitender  Kultur  das  Müßigliegenlassen  von  als
Kapital  benutzbarem  Vermögen  seltener  wird,  und  die  ehemalige
Vorliebe  für  dessen  Anlegung  in  Kostbarkeiten,  z.  B.  in  zu
Schmucksachen  brauchbaren  Muscheln.  Perlen,  edclen  Steinen  und
Metallen,  abnimmt.
        <pb n="135" />
        §  60.  Kapital.

123

8  W.
Je  nach  der  Art  ihrer  Benutzung,dagegen  sind  die  Kapitalien ­
  zu  unterscheiden  in  stehendes  Kapital,  Anlagskapital, ­
  welches  mehrmals,  und  in  umlaufendes  Kapital,
Betriebskapital,  welches  nur  einmal  seitens  seines  Besitzers
in  dem  jeweiligen  Bestände  zur  Production  verwendet  werden
kann.  Bei  der  Anwendung  geht  von  ersterem  lediglich  der
Werth  der  jedesmaligen  Nutzung,  von  letzterem  jedoch  dessen
ganzer  Werth  in  denjenigen  des  neuen  Products  über.
Stehendes  Kapital  braucht,  um  productiv  zu  werden,  weder
seine  Gestalt  zu  verändern  noch  den  Besitzer  zu  wechseln,  und
wird  durch  fortgesetzten  Gebrauch  nur  abgenutzt;  während  umlaufendes ­
  Kapital  bei  eintretender  Verwendung  in  seiner  bisherigen ­
  Form  zu  Grunde  oder  wenigstens  für  den  seitherigen
Besitzer  verloren  geht  und  sich  demnach  sofortiger  verbraucht.
Unter  den  zur  Bewirthschaftnng  eines  Landgutes  benutzten  Er-,
  werbskapitalien  gehören  also  zum  Anlagskapital  z.  B.  Gebäude,
Gcräthschaften,  Arbeitsvieh  re.,  und  zum  Betriebskapital  z.  B.
eingestelltes  Mastvieh,  Vichfutter,  Saatgut,  Dünger  je.,  ebenso
auch,  vom  Standpunkte  des  Wirthschaftenden  aus,  die  sich  gleichfalls ­
  erst  mit  Vollendung  der  Production  wiedcrersetzenden  Vorauslagen, ­
  welche  in  Naturalien  oder  Geld  behufs  Vergütung  von
Arbeitsleistungen  durch  Naturalverpflegung  der  Arbeiter  und
Lohnzahlungen  zu  machen  sind.  Gebrauchskapitalien  hingegen
sind,  insofern  von  diesen  die  zum  unmittelbaren  Verbrauch  bestimmten ­
  Verbrauchsgegenstände  ausgeschlossen  bleiben,  ausschließlich ­
  stehendes  Kapital.
Ob  ein  Kapital  als  stehendes  oder  umlaufendes  erscheint,  das
hängt  sonach  lediglich  wieder  von  der  Beziehung  ab,  in  welcher
cs  infolge  seiner  Benutzung  steht.  Ein  Haus,  Pferd  rc.  ist  z.  B.
ersteres  für  denjenigen,  der  es  zum  Bewohnen  und  Veiten  benutzt, ­
  und  letzteres  für  den  damit  Handel  Treibenden.  Angleichen
ist  Geld  für  jeden  Einzelnen,  der  es  als  Zahlungsmittel  verwendet, ­
  umlaufendes,  und  die  Gesammtmasse  der  circulirenden
Geldstücke  für  die  Volkswirthschaft  im  Ganzen  stehendes  Kapital.
Das  gegenseitige  Verhältniß  aber,  in  welchem  stehende
imb  umlaufende  Kapitalien  nebeneinander  verwendet  werden,
        <pb n="136" />
        124  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
ist  keilt  willkürliches.  Jene  gehen  aus  diesen  hervor,  vermittelst ­
  deren  sie  sich  auch  nur  erhalten  survie  nutzbar  machen
lassen,  und  können  um  su  bedeutender  gewvrden  sein,  je  weiter
die  wirthschaftliche  Entwickelung  bereits  gediehen  ist.  Außerdem ­
  werden  dieselben  beiderseits  bei  ben  verschiedenartigen
Produktionen  und  je  nach  dem  angewendeteil  Prvdnctivnsverfahren
  in  ungleichem  Maße  und  svmit  in  abweichender
Verhältnißmäßigkeit  gebraucht.
Hochentwickelte  und  deshalb  schon  kapitalreichere  Völker  pflegen
regelmäßig  mehr  während  der  Vergangenheit  angehäuftes  stehendes
Kapital  zu  haben,  als  minder  entwickelte.
Behufs  der  verschiedenen  Prvductivnen  ist,  je  nach  Art  derselben, ­
  dem  stehenden  Kapital  gegenüber  an  und  für  sich  schon
ungleich  viel  umlaufendes  erforderlich.  Der  Handel  z.  B.  bedarf
iln  Allgemeinen  verhältnißmäßig  weit  weniger  Anlagskapital  und
erheblich  mehr  Betriebskapital  als  der  Landbau.  Ebenso  ist  der
Pedals  an  jenem  lind  diesem  bei  einer  uiib  derselben  Production
je  nach  dein  zeitlich  nothwendig  geivordenen  Productionsverfahren
verschieden  groß.  Ackerbauproducte  z.  B.  werden  mit  sehr  ungleich ­
  beträchtlichem  Aufwande  sowohl  an  Anlags-  als  an  Betriebskapital ­
  erzeugt,  je  nachdem  dabei  eine  geringe  Anzahl  einfacher
Werkzeuge  oder  eine  vielartige  Menge  von  Maschinen  benutzt,  die
Ernte  im  Freien  oder  in  Trockenhäusern  getrocknet,  in  Mieten
oder  Scheunen  aufbewahrt,  schwach  oder  stark  gedüngt  wird  re.
es  wirthschaftlich  geworden,  besser  zu  füttern,  um  mittels  der
nämliche»  Nutzviehzahl  reichlicher  Viehproducte  zu  gewinnen,  so
wird  mehr  umlaufendes  Kapital  verbraucht,  als  vorher  bei
knapperer  Haltung,  ohne  den  Bedarf  an  stehendem  Kapital  ebenmäßig
  zn  steigern.  Mit  liebergang  zu  verstärkter  Kapital
verlvendung  steigt  überhaupt  die  nun  eintretende  Mehrbenntznna
von  stehendem  und  umlaufendem  Kapital  kaum  jemals  ganz  gleichmäßig ­
  betlüchtlich,  häufig  sogar  diejenige  des  letzteren  besonders
bedeutend.  Hierzu  trügt  der  Umstand  mit  bei,  daß  bei  Anwendung
  von  Anlagskapital,  welches  dauernder  gebunden  bleibt,
sich  nicht  beliebig  ivieder  herausziehen,  vermindern  oder  umwandeln ­
  und  anderweit  benutzen  läßt,  um  so  mehr  Einschränkung
^forderlich  ist,  je  leichter  es  lange  vor  erfolgter  Vcrnntznng  i„-solge
  Eintretens  veränderter  Bedürfnisse  oder  Auskommens  besserer
        <pb n="137" />
        §  61.  Kapital.

'  12%

Befriedigul,gsmitlcl  an  Brauchbarkeit  verlieren  kann,  und  daß
hingegen  die  Ausnutzung  des  Betriebskapitals,  welches  sich  schneller
umsetzt  und  seinem  Werthe  nach  weit  eher  wieder  für  eine  neue
Bertvendung  flüssig  wird,  um  so  minder  gefährdet  ist,  je  sicherer
das  technische  und  wirthschaftliche  Gelingen  der  Production  wurde.
So  sind  z.  B.  höchst  ausdauernde  Gebäude  nicht  unbedingt  am
wirthschaftlichsten,  und  namentlich  noch  in  der  Entwickelung
begriffene  Maschinen  nur  recht  anwendbar,  falls  sie  sich  alsbald
bezahlt  machen,  wogegen  ausgedehnte  Verwendung  von  Handelsdünger ­
  erst  thunlicher  ivird,  nachdem  die  Grundstücke  durch
Trockenlegung  verläßlicher  und  die  Fruchtpreise  weniger  schwankend
geworden  sind.
Die  vergleichsweise  Beträchtlichkeit,  in  welcher  das  innerhalb ­
  einer  Volkswirthschaft  vorhandene  Kapital  theils  als
stehendes  und  theils  als  umlaufendes  benutzt  wird,  hängt
demnach  schließlich  allgemeinhin  von  der  Entwickeltheit  jener,
und  insbesondere  von  der  vorherrschend  gewordenen  Art  und
Weise  der  Production  ab.

8  61.
Vermehrt  wird  das  Kapital  zwar  bedingungsweise
auch  durch  Kulturfortschritte,  welche  den  Werth  bereits  vorhandener ­
  Kapitalien  erhöhen,  hauptsächlich  jedoch  durch  Ersparnisse ­
  und  Kapitalisirung  dieser.
Kulturfortschritte  vermögen  den  Werth  von  Kapitalien  in
allen  Fällen  zu  erhöhen,  in  denen  letztere  infolge  ersterer  neue
oder  überhaupt  günstigere  Beziehungen  zur  Production  gewinnen.
Der  Werth  des  Holzkapitals  eines  entlegenen  Waldes  steigt  z.  B..
wenn  innerhalb  und  nächst  desselben  entstehende  Ansiedelungen
ihn  vermittelst  des  sich  nun  entwickelnden  Verkehrs  zugänglicher
machen,  oder  durch  irgend  welche  technische  Fortschritte  eine  bessere
Ausnutzung  seiner  Holzvorräthe  möglich  geworden  ist.
Ans  Ersparnissen  gehen  neue  Kapitalien  hervor,  falls  neue
Produkte  nicht  zum  unmittelbaren  Befriedigen  gegenwärtiger
Bedürfnisse  ihres  Besitzers  verbraucht,  sondern  wenigstens  in
ihrem  Gegenwerthe  zu  künftiger  Bedürfnißbefriedigung  zurückbehalten ­
  und  als  Grundlage  einer  fortdauernden  Nutzung  erhalten,
d-  h.  kapitalisirt  werden.
        <pb n="138" />
        126  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
Für  Aufsparung  neuer  Kapitalien  treten  aber  bei
weitergedeihender  wirthschaftlicher  Entwickelung  zunehmend
günstigere  Vorbedingungen  ein,  indem  mit  jener  das  Sparen
selbst  möglicher,  die  Geneigtheit  hierzu  verbreiteter  imb  das
Kapitalist  reu  des  Ersparten  unbehinderter  wird.
Ersparnisse  lassen  sich  nur  unter  der  Voraussetzung  machen,
daß  einerseits  Genüßenthaltung  stattfinden  kann,  also  inehr
producirt  wird,  als  in  der  Gegenwart  zur  Befriedigung  der
unumgänglichsten  Lebensbedürfnisse  erforderlich  ist,  und  daß
andererseits  die  zu  erübrigenden  Produkte  entweder  selbst  oder
doch  ihrem  Werthe  nach  ausbewahrungsfähig  sind.  Sparen  wird
deshalb  um  so  thunlicher,  je  eher  sich  späterhin,  bei  beträchtlicher
gewordener  Production  und  nach  allgemeiner  Erweiterung  der
Bedürfnisse,  ein  freierer  Spielraum  für  weniger  lästig  fallende
Einschränkungen  eröffnet,  und  je  leichter  alsdann  zugleich  bei
ausgebildetercm  Verkehr  alle  Produkte  durch  Vertauschen  gegen
Geld  in  eine  zur  Aufsparung  geeignete  Form  gebracht  werden
können.
Neigung  zum  Sparei:  pflegt  nur  bei  die  Zukunft  bedenkender
Vorsorglichkeit  und  dann  vorhanden  zu  sein,  wenn  die  Sicherheit
hinzukommt,  durch  vorübergehende  Entsagungen  künftighin  wirklich
  eine'  nachhaltige  Verbesserung  des  eigenen  Wohlstandes  zu
erreichen.  Dieselbe  verstärkt  und  verallgemeinert  sich  deshalb
schon  mit  heranreifender  wirthschaftlicher  Einsicht,  welche  bedachtsamer ­
  macht,  sowie  mit  zunehmender  Gewißheit,  bei  nun
besserer  Vcrwahrnugsmvglichkeit  und  größerer  Rechtssicherheit  auf
Behaltenkönnen  des  Zurückgelegten  rechnen  zu  dürfen,  während
dessen  Kapitalisirung  um  so  unerschwerter  ist,  je  vielfachere  Gelegenheit ­
  sich  bereits  zu  nutzbarer  Anlegung  jedes  aufgesparten
Betrages  darbietet.
Vermindert  hingegen  werden  die  Kapitalien  durch  Kulturriickschritte
  und  durch  nnproductiven  Verbrauch.
Erstere  können  den  Werth  früher  angelegten  Kapitals  durch
Verungünstigung  seiner  Beziehungen  zeitweise  oder  sogar  nachhaltig ­
  vermindern.  So  sinkt  z.  B.  der  Werth  des  Gebäudekapitals ­
  eines  Orts  dann  bedeutend,  wenn  derselbe  in  Verfall
geräth.
        <pb n="139" />
        §  62.  Kapital.

127

Letzterer  vernichtet  Kapitalien  unmittelbarer.  Jedes  ohne
nufmiegenden  Wicderersatz  zum  überflüssigen  Genuß,  bei  wirthschaftlich
  erfolgloser  oder  auch  nur  zu  reichlicher  Verwendung
unnöthig  verbrauchte  Kapital  ist  fernerhin  weder  selbst  noch  in
einem  Gegenwerthe  vorhanden.  Solche  unwirthschaftliche  Verwendungen
  kommen  um  so  häufiger  vor,  je  weniger  einsichtsvoll,
sachkundig  2C.  die  Wirthschaftenden  noch  sind,  und  werden  gegcntheilig
  nnt  weiterer  Vervollkommnung  der  Gesittung,  des  technischen
Verfahrens  re.  seltener.
Bei  fortschreitenden  Völkern  lvächst  daher  der  Kapitalvorrath,
  zumal  dessen  Anwachsen  noch  durch  die  eigenen  Erfolge ­
  zunehmender  Kapitalverwendung  besonders  beschleunigt
wird,  im  Ganzen  fortwährend  an,  und  zwar  um  so  stetiger,
je  weniger  Störungen  dazwischentreten,  lvelche  Kapitalverluste
herbeiführen,  und  je  mehr  sich  gleichzeitig  immer  wieder
neue  ergiebige  Anlagsgelegenheitelt  darbieten.  Umgekehrt
nimmt  derselbe  bei  sinkenden  Völkern  wiederum  ab.
Die  Zunahme  der  Kapitalmenge  kann  z.  B.  aufgehalten  und
sogar  unterbrochen  werden  durch  eintretende  Nothzustände  allerlei
Art,  Kapital  verzehrende  Kriege,  Ueberschwemmungen  rc.,  während
ohne  Hinzukommen  neuer  Vcrwendungsgclegcnheiten  die  Kapitalvermehrung
  deshalb  langsamer  und,  zuletzt  überflüssig  werden
müßte,  weil  alle  Kapitalien  bei  überreichlicher  Verwendung  über
eine  gewisse  Grenze  hinaus  abnehmend  weniger  leisten.
8  0%
Endlich  erhöht  sich  weiterhin  ebenfalls  die  Wirksamkeit
des  Kapitals,  insofern  in  vorgeschrittenerer  Zeit  sich  die
Güte  und  Leistungsfähigkeit  der  einzelnen  Kapitalien  verbesscrn
  läßt,  und  sich  zugleich  günstigere  Bedingungen  für
bereu  zweckmäßigste  Benutzung  ergeben.  An  und  für  sich  ant
wirksamsten  aber  sind  jederzeit  diejenigen,  welche  für  die
durch  sie  am  besten  zu  erreichenden  Zwecke  nicht  nur  in  der
entsprechendsten  Beschaffenheit,  sondern  auch  in  der  geeignetsten
  Verhältnißmäßigkeit  angewendet  werden.
Wie  verschieden  die  Wirksamkeit  der  Kapitalien  je  nach  ihrer
besonderen  Geeignetheit  für  bestimmte  Gebrauchszwecke  und  je  nach
        <pb n="140" />
        128  Buch  2.  Kap.  1.  Produktionsmittel.
Art  ihrer  Anwendung  ist,  dafür  bieten  sich  zahllose  Belege  dar.
Eine  gute  Milchkuh  z.  B.  bedarf  im  Vergleich  mit  einer  schlechteren
Milcherin  gleichen  lebenden  Gewichts  nur  ebensoviel  Stallraum,
Futter  K.  wahrend  der  Aufzucht  und  späteren  Benutzung,
liefert  jedoch  erheblich  mehr  Milchertrag,  bethätigt  auch  ihre
Leistungsfähigkeit  um  so  vollständiger,  je  gedeihlicher  sie  mit
Rücksicht  auf  den  bei  ihrer  Haltung  vorliegenden  Nährzweck  er
nährt  ivird.  Ebenso  ivirkt  eine  und  dieselbe  Düngermenge  durch
aris  ungleich  je  nach  ben  Früchten,  zu  welchen,  lind  je  nach  der
Weise,  in  welcher  sie  verwendet  ivird.  Wie  sehr  es  dabei  ferner
ans  die  verhältnißmäßige  Zulänglichkeit  ankommt,  in  der  eine
Kapitalart  oder  ein  einzelner  Kapitalbestandtheil  selbst  uub  anderen
Produktionsmitteln  gegenüber  angewendet  wird,  das  zeigen  alle
Fälle,  in  denen  in  dieser  Hinsicht  Mißverhältnisse  bestehen.  Sv
verursacht  z.  B.  bei  überflüssiger  Ausdehnung  der  Gebrauchskapitalien ­
  deren  Erhaltung  mir  unnützen  Aufwand,  wogegen  nach
übermäßiger  Anlegung  von  stehendem  Kapital  leicht  zu  wenig
Betriebskapital  erübrigt,  um  jenes  gehörig  auszunutzen.  Vermittelst ­
  des  Kapitals  ist  sonach  immer  um  so  mehr  zu  bewirken,
je  tauglicher  es  später  hergestellt  oder  ausgewählt,  und  je  verständnißvoller
  bereits  bei  dessen  Benutzung  verfahren  werden  kann.
        <pb n="141" />
        12N

Zweites  Kapitel.
Zusammenwirken  der  H'roduclionsmittet.
Verkügb»rftm  der  Productionsmittel.
§63.
Das  gegenseitige  Verhältniß,  in  welchem  die
Productionsmittel  für  die  Zwecke  der  Production
verfügbar  sind,  verändert  sich  mit  den  Fortschritten  der
wirthschaftlichen  Kultur.  Anfänglich,  in  frühester  Zeit,  wo
aneignungsbare  Naturgaben  den  bnmit  zu  befriedigenden  Bedürfnissen ­
  gegenüber  noch  am  reichlichsten  vorhanden  sein
können,  herrscht  die  Natur  vor.  Später,  in  mittlerer  Entwickelungszeit,
  wird  die  Arbeit  nach  und  nach  zunehmend
hervortretender.  Schließlich,  in  höchst  vorgeschrittener  Zeit,
ist  das  Kapital  am  verfügbarsten.
Zeitlich  ist  jenes  Verhältniß  demnach  ungleich  je  nach  der
erreichten  Kulturstufe,  örtlich  dagegen  gleichzeitig  je  nach  der
besonderen  Landesbeschaffenheit  und  je  nach  den  in  Bezug  auf
Arbeit  und  Kapital  eingetretenen  Enttvickelnngszuständen.
§64.
Die  verhältnißmäßige  Menge  und  Güte  aber,  in  welcher
sich  die  einteilten  Productionsmittel  jeweilig  darbieten,  wird
maßgebend  dafür,  ans  welche  Zweige  der  Production  eine
bestimmte  Entwickelungszeit  und  Oertlichkeit  vorzugsweise
angewiesen  ist,  und  welche  Prodnctionsweisen  dabei  anzuwenden ­
  sind.
Jede  besondere  Art  und  Weise  der  Production  ist  überall
lediglich  unter  der  Voraussetzung  möglich,  daß  die  dazu  erforderlichen ­
  Productionsmittel  sich  in  entsprechendem  Quantitäts-  und
Llualitätsverhciltniß  verfügbar  machen  lassen.
Schober,  Vvlkswirtbschaftslebre.  3.  Aufl.  9
        <pb n="142" />
        130  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
Am  angewiesensten  sind  jedesmal,  &amp;gt;veil  Naturgaben,
Arbeiten  und  Kapitalien  bei  den  verschiedenartigen  Productionen
  in  ungleichem  gegenseitigen  Maße  benutzt,  beznglich
  in  abweichender  Beschaffenheit  gebraucht  werden,  diejenigen ­
  Productionszweige,  für  welche  das  gegebenen  Falls
verfügbarste  Productionsmittel  gerade  auch  das  wichtigste  ist.
Bei  Viehhaltung  auf  natürlichen  Weiden  wird  z.  B.  die
Natur,  bei  handwerksmäßigem  Betriebe  der  Stoffverarbeituug
gewöhnlich  die  Arbeit,  und  beim  Handel  das  Kapital  vorwiegend
benutzt.  Erstere  Art  der  occupatorischen  Bodenbenutznng  kaun
nur  da  bedeutend  werden,  lvo  nahrhaftes  Graswildland  noch  in
größerer  Ausdehnung  vorkommt,  wogegen  letztere  Erwcrbszweige
sich  erst  dann  recht  zu  entwickeln  vermögen,  wenn  es  nicht  mehr
an  dazu  geeigneten  Arbeitskräften  und  beziehentlich  au  hinlänglichem ­
  Kapitale  fehlt.  Im  Ganzen  überwiegt  überhaupt  anfänglich ­
  einseitig  die  Bodenbenutzung,  während  neben  dieser  zunächst
die  hauptsächlich  Arbeit  erfordernden  und  nachher  auch  die  vornehmlich ­
  Kapital  beansprucheirden  Erwerbsarten  zrr  erblühen
beginnen.
Ebenso  sind,  insofern  die  Production  mit  geringerem
oder  größerem  Aufwande  an  Arbeit  mb  Kapital,  extensiver
oder  intensiver  bewirkt  werden  kann,  allemal  diejenigeir
Productionsweisen  anr  angethansten,  mittelst  bereu  das  bereiteste ­
  Productionsmittel  anr  gesteigertsten  benutzt  wird.
Bei  einer  und  derselben  Production  können,  innerhalb  gewisser ­
  sich  aus  der  eigenen  Geartethcit  derselben  ergebenden  Grenzen,
die  dazu  benöthigten  Productionsmittel  in  verschiedener  gegenseitiger ­
  Verhältnißmäßigkeit  angewendet  werden.  Bei  der  Bodenbenutzung
  z.  B.  ist  je  nach  dem  üblichen  Productionsverfahren
der  Arbeits-  und  Kapitalbedarf  wechselseitig  und  im  Vergleich  zur
Ausdehnung  des  genutzten  Bodenraumes,  Ackerlandes  oder  Grnbenfeldes
  re.,  ein  äußerst  ungleich  beträchtlicher.  So  lange  nutzbares
Land  noch  im  Ueberslnsse  vorhanden  ist  und  es  dagegen  an  Arbeitern ­
  und  Kapitalmitteln  fehlt,  wird  Grund  und  Boden  mit
möglichst  geringem  Aufwande  an  Arbeiten  und  Kapitalien  nutzbar ­
  zu  machen  gesucht.  Späterhin,  ivo  es  nun  umgekehrt  nicht
mehr  an  solchen  mangelt,  müssen  den  sich  darbietenden  Grund-
        <pb n="143" />
        §  64.  65.  Verfügbarsein  der  Produktionsmittel.  1Z1
stücken,  um  damit  bei  zunehmender  Bevölkerung  auszureichen,
mehr  Bodenproducte  abgewonnen  werden,  was  nur  durch  verstärkte ­
  Anwendung  von  Arbeit  und  Mehrverwendung  von  Kapital
zu  erreichen  ist.  Weil  sich  jedoch  im  Allgemeinen  jene  frühzeitiger
als  diese  steigern  läßt,  so  erfolgt  die  allmähliche  Verintensiverung
vorzugsweise  zunächst  in  ersterer  und  nachher  erst  auch  in  letzterer
9Bcife.
Die  hiernach  arts-  und  zeitweise  angezeigtesten  Productionszweige
  und  Productionsweisen  werden  thatsächlich  am
vorherrschendsten,  bezüglich  möglichst  weit  ausgedehnt,  weil
sie  nicht  nur  am  unbehindertsten  aufzunehmen  und  durchzuführen, ­
  sondern  schließlich  auch  ani  ergiebigsten  sind.
§65.
Bei  zunehmender  Kultur  werden  ferner  mit  vollerer
Ausbildung  des  Eigenthums  und  der  persönlichen
Freiheit  die  vorhandenenProductionsmittel  überall  für  die
Verwendung  zur  Production  verfügbarer,  lveil  es  alsdann
nicht  mehr  an  Anreiz  dazu  fehlt,  sie  möglichst  nutzbar  zu
machen,  und  dieselbctl  nun  zugleich  auch  unbehinderter  in  das
für  ihre  Benutzung  günstigste  Verhältniß  zu  gelangen  vermögen. ­

Ist  das  Eigenthum  sicherer  und  freier,  d.  h.  gegen  Eingriffe
Dritter  geschützter,  und  die  Befugniß,  innerhalb  rechtlicher  Grenzen
darüber  zu  verfügen,  unbeengter  geworden,  so  treibt  gewöhnlich
schon  der  Eigennutz  genügend  dazu  an,  es  in  entsprechendster
Weise  zu  nutzen.  Außerdem  wird  alsdann  das  Vertauschen  von
Grundstücken  oder  Kapitalien  unverwehrter  und  deren  Ueberlassnng
an  Andere  zur  zeitweiligen  Benutzung  weniger  mißlich.  Jene
kommen  nunmehr  leichter  in  die  Verfügung  derjenigen,  welche  sie
mn  besten  gebrauchen  und  deshalb  auch  am  höchsten  bezahlen
können.  Ebenso  wird  infolge  allgemeinerer  Anerkennung  der  persönlichen ­
  Freiheit,  welche  Jeden  zu  eigennütziger  Bethätigung
seiner  Arbeitskraft  berechtigt,  die  Arbeit  selbst  unbeschränkter
verwerthbar,  verkehrsbeweglicher  und  für  die  geeignetsten  Benutzer
zugänglicher.
        <pb n="144" />
        132  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmittel.

9  66.
Sondereigenthum  bildet  sich  in  dem  Maße  alls,  in
welchem  es  behufs  Erreichung  der  Bednrfnißbesriedigung
unentbehrlich  wird,  zunächst  an  selbstbeschafften  nub  für  den
persönlichen  Gebrauch  benutzten  Gegenständen,  alsdann  am
beweglichen  Vermögen  überhaupt,  mit  spätesten  und  langsamsten ­
  an  Grund  und  Boden.
Im  Besitz  der  fahrenden  Habe  vermag  sich  der  Stärkere  und
Mächtigere  am  frühzeitigsten  durch  seine  Stärke  und  Macht  zu
schützen.
Privates  Grundeigenthum  ist  von  da  an  Bedürfniß,
wo  zur  Befriedigtlng  des  Bedarfs  an  Bodenerzeugnissen
occupatorisch  und  gemeinschaftlich  geschehende  Bodenbenutzung
nicht  mehr  allein  ausreicht,  sondern  Arbeits-  und  Kapitalverwendungen ­
  erforderlich  werden,  welche  dauernder  in  den  benutzten ­
  Grundstücken  fortwirken,  sich  erst  im  Verlaufe  der  Zeit
wiedervergüten,  und  die  demnach  Niemand  zu  machen  Veranlassung ­
  hätte,  wenn  er  nicht  ihres  Genusses  sicher  wäre.
In  dasselbe  geht  daher  auch  der  Boden  um  so  vollständiger
über,  je  intensiver  er  im  Gesammtinteresse  vermittelst  im
Privatinteresse  geschehender  Verwendungen  benutzt  werden
muß.
Sonderanrechte  auf  Grund  und  Boden  werden  ursprünglich
lediglich  durch  dessen  Benutzung  erworben,  und  gehen  mit  Aufgeben ­
  dieser  wieder  verloren.  Ihre  Entstehung  beginnt  daniit,
daß  derselbe  zunächst  gemeinsam  genutztes  Gemeingut  gleichberechtigter ­
  Gcnosseil  wird  und  solange  bleibt,  als  sich  auf  diese  Weise
der  Uuterhaltsbedarf  zureichend  beschaffen  läßt.  Jeder  Volksstamm,
  welcher  sich  auf  einer  herrenlosen  oder  eroberten  Landstrecke
  einnistet,  muß,  um  für  sich  selbst  hinlängliche  Nahrung  zu
haben,  Fremde  von  gleichzeitiger  Mitbenutzung  auszuschließen
suchen.  Gelingt  dies  während  fortgesetzter  Benutzung,  so  befindet
sich  das  occupirte  Gebiet  nun  thatsächlich  im  Alleinbesitz  der
Gesammtheit  und  ihrer  auf  besonderen  Theilen  jenes  zusammenlebenden ­
  kleineren  Gemeinschaften,  Geschlechter?c.  Diese  beuten
anfänglich  nicht  nur  Jagd  und  Fischgruud,  Weide  und  Hvlzland
        <pb n="145" />
        §  66.  Verfügbarsein  der  Productionsmittel.  133
gemeinschaftlich  aus,  sondern  bestellen  und  ernten  ebenso  auch  die
vorübergehend  zum  Nährfruchtbaue  erwählten  Grundstücke,  deren
Ernteertrag  sie  unter  einander  vertheilen.
Später,  nach  Entstehen  ständigerer  Niederlassungen,  welche
meist  in  Dorfschaften,  ausnahmsweiser  in  Hofanlagen  erfolgen,
verbleibt  zwar  der  Boden  fernerhin  noch  Gemeingut  der  weiteren
Volks-  und  bezüglich  der  engeren  Siedelungsgemeinschaft,  werden
aber  die  intensivst  betvirthschafteten  Grundstücke  seitens  der  Einzelnen ­
  und  deren  Familien  getrennt  benutzt.  Diese  Sonderbenntznng
  vermittelt  den  allmählichen  Uebergang  zum  Sondereigen.
In  letzteres  gelangt  am  frühesten  der  Platz,  auf  welchem  das
eigene  Haus  mit  seinen  etwaigen  Nebengebäuden  steht,  demnächst
die  ganze  Hofstätte,  welche  ihrerseits  die  nächstgelegenen  und  durch
den  Dorf-  oder  Hofzaun  miteingehegten  Grundstücke  (Hofplatz  und
Gärten  re.)  umfaßt,  weiterhin  auch  Acker  und  Wiese.  So  hatte
z.  B.  bei  den  ältesten  Dorfanlagen  der  einzelne  Dorfgenosse,  beziehentlich ­
  dessen  Stelle,  vorerst  nur  einen  Anspruch  auf  verhältnismäßige ­
  Mitbenutzung  des  außerhalb  vom  Dorfe  befindlichen
Gemcinlandes,  auf  private  Benutzung  der  ihm  jeweilig  in  der
Feldmark  zukommenden  Acker-  oder  Wiesentheile,  und  auf  Theilnahme ­
  an  den  Nutzungen,  welche  das  übrige  Land  gestattet.  Die
Zutheilnng  der  Landantheile  in  den  nun  zwischen  Bestellung  und
Ernte  der  gemeinsamen  Benutzung  entzogenen  Feldern  geschah
ehemals,  um  allen  Berechtigten  gleichmäßig  gerecht  zu  werden,
durch  von  Zeit  zu  Zeit  wiederholte  Verloosung,  bis  endlich  das
Bedürfniß,  mittelst  intensiverer  Bewirthschaftung  höhere  Naturalerträge ­
  zu  erreichen,  dazu  nöthigte,  jene  gänzlich  aufzugeben  und
die  bestehende  Vcrtheilung  zu  einer  dauernderen  werden  zu  lassen.
Das  Nutzungsrecht  erstreckte  sich  nunmehr  auf  bestimmte,  cinfür
  allemal  überlassene  Feldstücke,  die  nach  und  nach  in  das
Privateigenthum  der  Nutzungsberechtigten  übergingen,  welches
jedoch  durch  Weiderechte,  Flurzwang  und  Vorkaufsrechte  re.  noch
mannigfach  beschränkt  war.  Alles  andere  Land,  die  neben  Unland ­
  und  Wasserstücken  rc.  namentlich  in  Weide  und  Wald  bestehende ­
  „gemeine  Mark",  blieb  ungleich  länger  unvertheilt  der
gemeinschaftlichen  Benutzung  vorbehalten,  mittelst  deren  der
Hutnngs-  und  Holzbedarf  noch  gcraunre  Zeit  hindurch  ohne  Hinzutreten ­
  eigentlicher  Production  befriedigt  werden  konnte.  Ebensowenig
  lag  bei  dünner  Bevölkerung  ein  Anlaß  dazu  vor,  jeden
sich  darbietenden  Bodenraum  unmittelbar  für  die  Gesammtheit
        <pb n="146" />
        134  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
möglichst  nutzbar  zu  machen.  Auf  unbenutzt  gebliebenem  Wildlande
  ivar  es  deshalb  auch  wenigstens  Mitberechtigten  unverwehrt
zu  roden  und  durch  fortgesetzte  Benutzung  sich  und  ihren  Nachkommen ­
  ein  besonderes  Eigen  zu  erwerben.  Bei  ursprünglichen
Hofanlagen  und  bei  nachträglich  durch  Außenlandsrodungen  hinzu
geknimeiieii  @m&amp;amp;e1#eii  Mbcle  ^  bogcgcii,  lucii  bo'bie  gelb,
gemeinschaft  unb  die  mit  ihr  verbunbene  Gemengelage  von  selbst
hiutvegfiel,  schon  frühzeitiger  Privateigenthum  am  angebauten
^.nube  aus  und  ztvar  weit  unbeschränkteres,  während  die  insoweit
abgesonderten  Höfe  daneben  au  ungetheilten  Wiesen,  sowie  an
Weide  und  Wald  gleichfalls  nur  Nutznießnngsrechte  hatten.
Schließlich  jedoch  wird  infolge  der  Unentbehrlichkeit  fernertveiter
  Verintensiverung  der  gesammten  Bodenkultur  Beseitigung
aller  derjenigen  Beschränkungen,  welche  die-  jeweilig  höchst  mögliche ­
  Nutzbarmachung  des  Bodens  verhindern  oder  auch  nur  nachhaltig ­
  erschweren,  Befreiung  des  Grundeigenthums  und  vollere
Verselbständigung  des  Jndividualeigenthums  an  Grundstücken
nothwendig.  Letzteres  tritt  alsdann  an  die  Stelle  des  bisher
vorwiegender  gewesenen  Familieneigenthums.  Die  frühere  ständige
SBeibc  imb  bet  mib  selbst  borni,  wenn  biefet  fid;  iìn
i  bet  ®cmcinbcit  cr^cíl  ober  ht  baëicmge  bcë  Gtaatë
überging,  hören  auf  gemeinschaftlich  benutztes  Gemeingut  zu  sein
werden  in  getrennter  Benutzung  stehendes  Sondereigenthum  und
gleich  älterem  Kulturlande  frei  von  aus  der  Vergangenheit  herrührenden ­
  Dienstbarkeiten.  Alles  dies  gereicht  offenbar  auch  zum
Nutzen  der  Grundbesitzlosen,  weil  unbeschränkte,  durch  Anrechte
Anderer  nicht  gehemmte  Verfügung  über  den  eigenen  Grundbesitz
erst  diejenige  Befruchtung  des  Bodens  mit  Arbeit  und  Kapital,
ivelche  jeweilig  behufs  ausreichender  Deckung  des  steigenden  Bedarfs ­
  unerläßlich  ist,  dem  Eigeninteresse  der  einzelnen  Grundeigenthümer
  recht  entsprechend  macht  und  dadurch  zugleich  am
meisten  sichert.
Ungleich  früher  entsteht  privates  Kapitaleigenthum,
dessen  Nothwendigkeit  ebenfalls  darauf  beruht,  das;  es  ohnedem ­
  an  hinreichend  starken  Beweggründen  zur  Ansammlung
und  Anwendung  von  Kapital  fehlen  lvürdc.
Letzteres  kann  in  dem  volkswirthschastlichen  Gesanimtinteresse
genügender  Menge  und  Beschaffenheit  nur  gebildet,  vermehrt  und
        <pb n="147" />
        §  66.  Verfügbarseilt  der  Productionsmittel.  136
verwendet  werden,  wenn  sonderwirthschaftliche  Einzelinteressen
hierzu  antreiben.  In  einer  allgemeinen  Gemeinwirthschaft  wäre
schon  dessen  Aufsparen  weit  weniger  ansgedehnt  möglich.
Im  weiteten  Verlaufe  der  Entwickelung  des  Privateigeuthums
  dehnt  sich  endlich  der  durch  Eigenthumsrechte  zu
gewährende  Rechtsschutz  überhaupt  arsi  Mehrerlei  und  namentlich ­
  auch  arrf  das  in  Urheberrechten  bestehende,  fälschlich  sogenannte
  geistige  Eigenthum  ans.
Ein  Eigenthum  an  Ideen  kann  es  an  sich  nicht  geben,  sondern ­
  nur  an  der  äußeren  Verkörperung  solcher  in  litterarischen
und  artistischen  Erzeugnissen,  gewerblichen  Erfindungen  re.,  welches
durch  zeitlich  begrenzte  Autorenrechte,  Erfindungspatente  re.  gewahrt
  zu  werden  vermag.  Allgemeinhin  aber  ist  das  Recht  des
Urhebers  an  bent  durch  Nachdruck  und  Nachbildung  vervielfältigungsfähigen
  Erzeugniß  seiner  geistigen  Arbeit  volkswirthschaftlich
  wieder  deshalb  gerechtfertigt,  »veil  es  die  Erlangung  einer
gerechten  Vergeltung  dafür  ermöglicht,  d.  h.  einer  solchen,  »velche
sich  tnit  zunehmender  Verbrcituttg  des  betreffenden  Products  erhöht, ­
  und  dadurch  zugleich  zu  derartigen  Productionen  wirksamst
anregt.  Im  besondern  hingegen  ist  freilich,  gänzlich  abgesehen  von
dem  Markenschutze,  dessen  Zweck  sich  doch  mehr  darauf  beschränkt,
die  Erkennbarkeit  des  Ursprungs  einer  Waare  durch  anerkannte
Waarenzeichen  sicherzustellen,  nebenbei  nicht  zu  verkennen,  daß  der
Patent-  und  ebenso  der  leicht  sehr  belästigende  Musterschutz  immerhin ­
  weniger  frei  von  Unzulänglichkeiten  bleibt,  als  z.  B.  der  dem
Urheber  eines  Schriftwerkes  gewährte  Schutz.  Namentlich  läßt
sich  gegen  die  unbedingte  Zweckmäßigkeit  des  Patentschutzes  ein-»venden,
  daß  verbessernde  Fortschritte  durch  ihn  wesentlich  erschwert
werden'können,  daß  Erfindungen  gegenwärtig  oft  einfache  und
daher  von  Mehreren  gleichmäßig  zu  ziehende  Folgerungen  aus
wissenschaftlichen  Entdeckungen  sited,  und  daß  er  seltener  betn
ursprünglichen  Erfinder,  meist  lediglich  dem  späteren  Patentkäufer
  zugutkommt.  Ferner  erscheint  bei  Anwendung  des  Voruntersnchnngsverfahrens
  eine  verläßliche  Prüfung  der  Neuheit
oder  sogar  der  Nützlichkeit  einer  Erfindung  durch  die  Patentbehörde
kaum  ausführbar,  und  beim  bloßen,  zur  allenfallsigen  Entscheidllng
  über  die  Priorität  nöthigenden  Anmeldeverfahren  die  Erhebung ­
  höherer  Patenttaxen  fast  unvermeidlich,  die  nun  wieder
für  den  minder  bemittelten  Erfinder  drückend  werden.
        <pb n="148" />
        136  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produclionsmittel.
Gleichzeitig  erweitern  sich  einerseits  die  Eigenthumsrechte
selbst,  während  andererseits  Beschränkungen  derselben  mehr
nur  noch  insofern  eintreten,  als  solche  insbesondere  beim
Grundeigenthum  mittelbar  oder  unmittelbar  im  Interesse
der  Gesammtheit  nothwendig  werden.
Die  Verfiigung  über  den  vom  Sondereigenthum  lebzeitlich  zu
machenden  Gebrauch  wird  im  Ganzen  zunehmend  unbeschränkter
ebenso  dessen  Fortvererbung  über  die  Lebenszeit  hinaus.  Selbst
Grundstücke  dürfen  schließlich  seitens  ihres  Eigenthümers  in  beliebigerer ­
  Weise  bei  eigener  Bewirthschaftung  benutzt  oder  unbenutzt ­
  gelassen,  an  Andere  abgetreten,  zur  Nutzung  überlassen,
verpfändet,  in  einer  Hand  angehäuft  oder  gegentheilig  zerstückelt
werden.  Die  sich  aus  dem  Eigenthume  ergebende  und  nlit  diesem
sich  weiter  ausbildende  Erblichkeit  des  Vermögens  sichert  aber  zunächst ­
  der  Familie  dessen  Erhaltung  und  nachher,  bei  lediglich
durch  Pflichttheilsbestimmungen  in  Schranken  gehaltener  Testirfreiheit,
  auch  dem  Erblasser  die  Möglichkeit,  nach  bestem  Ermessen
über  ¡einen  bcrcinßigcn  IcßlwiHig  &amp;amp;u  üerfÜQcn.  ÄHc
derartige  Wandelungen  begünstigen,  indem  sie  dem  ivirthschaftlich
bcre^gien  @igcmwße  ber  8igen#mer  einen  mit,  ¿citlich
  unbeengteren  Spielraum  eröffnen,  in  der  Mehrzahl  der  Fälle
zugleich  die  zweckmäßige  Benutzung  der  Eigenthumsobjecte.
Beschränkungen  des  Privateigenthums  werdeit  in  den  Fällen
nothwendig,  in  beiten  ohne  Eingriffe  in  die  Dispositionsbefugniß
Einzelner  überwiegend  bedeutsame  Bedürfnisse  Anderer  und  der
beren  8cfricbiomig  im  öffcntiid)cn  anten#  Ment
unbefriedigt  bleiben  müßten.  Solche  Eingriffe  bleiben  demnach
hauptsächlich  dem  Grundeigenthnme  gegenüber  unvermeidlich  weil
die  besonderen  Falls  eintretende  Gruiidstücksbenntzung  nicht  mir
auf  die  Nutzbarkeit  benachbarter  Ländereien,  sondern  sogar  ans
die  natürlichen  Existenzbedingungen,  welche  sich  für  die  Bevölkerung ­
  darbieten,  sowohl  förderlich  als  störend  zurückzuwirken
vermag,  und  weil  Grundstücke  mit  den  an  ihnen  haftenden  Kapitalien ­
  in  einer  bestimmten  örtlichen  Lage  unvertretbar  durch
Ihresgleichen  unersetzbar  sind.  Selbige  erfolgen  z.  B.  aus
sanitäts-  und  baupolizeilichen  Gründen,  ferner  behnfs  Erreichung
besserer  Zusammenlegung  zersplitterten  Grundbesitzes,  erfolgreicherer
  Durchführung  von  Ent-  oder  Bewässerungsanlagen  am
jeb#  bei  %froÿri«MDn  (aimngacntcignmig)
        <pb n="149" />
        §  67.  Berfügbarscin  der  Productionsmittel.  137
bcë  etwa  9Bcgcbauc,  für  Mtuugëbautcn,  bergmännische  %uleigen
  ic.  unbedingt  erforderlichen  Bodens.  Letztere  ist  auch  in
ölten  f}üacn,  in  benen  ber  sum  aügemeinen  gercicbeube
Zweck  durch  freie  Verträge  entweder  gar  nicht  oder  wenigstens
nicht  ohne  unverhältnißrnäßige  Opfer  zu  erreichen  wäre,.  volkswirthschastlich
  nützlich  und  dann  gerechtfertigt,  wenn  dabei  durch
Gewährung  vollständiger  Entschädigung  die  freie  Verfügung  über
den  Gegenwerth  aufrechterhalten  und  somit  eine  Schmälerung  des
gegenwärtigen  Vermögensbetrages  selbst  vermieden  wird.
SG7.
Auch  die  von  der  Entwickeltheit  des  Eigenthums  mitab-#10#
  gm#  bcraGocmeinert  #  erst  auf  ben
höheren  Kulturstufen.
Diese  Freiheit  kann  deshalb  nicht  schon  frühseitiger  allgemeines
  Recht  werden,  weil  sie  neben  wirthschastlicher  Selbständigfeit
  s"ß(eid)  bie  gäbigfeit  s»:  Grfüüung  ber  ihr  gegenüberstehen,
den  Pflichten  ber  Selbstbeherrschung,  Achtung  ber  Gleichberechtigung
Anderer  re.  voraussetzt.  Dieselbe  ist  auch  an  sich  so  weit  von
zügelloser  Willkühr  entfernt,  daß  sie  vielmehr  eben  nur  innerhalb
einer  gefesteten  gesellschaftlichen  Ordnung  recht  zu  bestehen  vermag.
Bei  allen  Völkern  hat  in  früherer  Zeit  Unfreiheit
(Sclaverei,  Leibeigenschaft  re.)  bestanden,  deren  Entstehung
zwar  ursprünglich  theils  durch  Vergewaltigung  nach  Besiegung ­
  und  Unterlverfung,  theils  durch  wirthschaftliche  Abhängigkeit ­
  infolge  bon  Erwerbslosigkeit,  Verschuldung  und
Schutzbedürftigkeit  verursacht  lvorden  ist,  deren  vermittelst
Vererbung  aufrechterhaltener  Fortbestand  jedoch  zuletzt  darauf
beruhte,  daß  es  dadurch  möglich  wurde,  Verfügung  über  mehr
Arbeitskräfte  zu  erlangen,  als  die  eigene  Familie  darbietet,
was  bei  noch  vorherrschendem  Naturaltaufche  in  anderer  Weise
kaum  zu  erreichen  gewesen  lväre.  Dieselbe  mildert  sich  später,
luu  brr  (Britnb,  lucí#  &amp;amp;nr  00111^11110  oesluwigoicr  Arbeit
nöthigte,  mit  Ueblichwerden  des  Geldverkehrs  hiuwegzufalleu,
und  leistungs-  sowie  verwendungsfähigere  Arbeit  zunehmend
unentbehrlicher  zu  werden  beginnt,  durch  allmähliche  Umge-^^uUungbc0fRc^^t§ber^öUlt^ffc§
  ber  Unfreien,  biß  ciibUcí,  gün^
        <pb n="150" />
        138  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
liche  Befreiung  (Emancipation)  zum  entschiedenen  Bedürfniß
der  Volkswirthschaft  wird,  um  damit  ein  ihrer  Weiterentwickelung ­
  entgegenstehendes  Hinderniß  zu  beseitigen.
Auf  niederer  Kulturstufe  ist  der  Uebergang  zur  Unfreiheit
eines  unteren  Bevölkerungstheiles  nicht  nur  eine  wirthschastliche
Unvermeidlichkeit,  sondern  gewissermaßen  sogar  ein  Fortschritt.
Ein  solcher  ist  es  vorerst,  abgesehen  von  Menschenraub,  wenn  der
Kriegsgefangene  nicht  mehr  getötet  zu  werden  braucht,  sondern
zum  Sclaven  gemacht  werden  kann,  und  damit,  das;  der  Mächtigere ­
  den  Schwächeren  zur  Dienstbarkeit  nöthigt,  beginnt  die
Füglichkeit  einer  weitergehenden  Theilung  der  Beschäftigungen,
welche  ihrerseits  das  Entstehen  einer  durch  Bildung  und  Gesittung
hervorragenden  Bevölkerungsschicht  zuläßt.  Ferner  bleibt  solange,
als  Existenzmittel  ausschließlich  durch  Selbstbenntzung  eines  Grundstücks ­
  zu  erwerben  sind,  und  Jeder  sich  nur  durch  eigene  Wehrhaftigkeit ­
  zu  schützen  vermag,  es  unvermeidlich,  daß  in  wirthschast-Ii(#
  über  rcd)tli4er  filisi#  ßiifgbebürftigc  Hon  Vermöge,iberen
und  Gewaltigeren  abhängig,  thatsächlich  unfrei  werden.  Jnsbefonbere
  forni  ba  ber  OßCig  8#íofe  locbcr  9Murah,erļ)f(cgung
noch  den  ihm  zur  Selbstversorgung  unentbehrlichen  Boden,  und,
falls  dieser  ihm  frei  verfügbar  wäre,  das  zu  dessen  Benutzung
erforderliche  Kapital  mit  etwas  Anderem  eintauschen,  als  gegen  Hingabe ­
  seiner  und  der  Scinigen  Arbeitskraft  oder  wenigstens  Aufsichnahme ­
  der  Verpflichtung  zu  gewissen  Arbeitsleistungen  und  zur
9íbcl^^r^c^tung  eineg  (Srtragët^cifcë.  Ser  ^ngegen  m^r  Arbeiten
braucht,  als  er  mit  seiner  Familie  allein  zu  verrichten  im  Stande
ist,  vermag  sich  solche  ebenfalls  wieder  nur  dadurch  zu  verschaffen,
daß  er  ivirthschaftlich  Unselbständige,  Unfreie  oder  unfrei  Werdendes
entweder  unmittelbar  ernährt,  oder  ihnen  durch  Ueberlassung  voir
Landnutzuug  nebst  dem  zur  Belvirthschaftung  Nöthigsten  die
Mittel  gewährt,  sich  selbst  zu  erhalten.
Die  Lage  der  Unfreien  ist  überdies  anfangs  doch  nur  in  der
rohesten  Form  eigentlicher  Sclaverei,  die  sich  in  der  neuzeitlichen
Negcrsclaverei  in  gemäßigter  Weise  wiederholt,  eine  unbedingt
drückende.  Sie  verbessert  sich  in  dem  Maße,  in  welchem  sich  die
Ansprüche  an  die  Leistungsfähigkeit  der  Eigenen  erhöhen.  Diese
müssen  alsdann  schon  weniger  als  Sache,  mehr  als  Mensch  aufgefaßt
werden,  dem  gewisse  Rechte  zustehen.  Bei  Verwendung  zum  Erdbaue ­
  gestaltet  sich  deren  Abhttngigkeitsverhältniß  zum  Boden  all-
        <pb n="151" />
        §  67.  68.  Verfügbarsein  der  Productionsmittel.  139
mählich  fester  und  löst  sich  dagegen  von  der  Person  des  Herrn
mehr  ab,  der  sie  nur  noch  mit  jenem  veräußern  kann.  Aus  der
(äcbnnbenheit  an  bic  GWe  ß#  etbïicbcë  Wme&amp;amp;wioën#  nnb
endlich  sogar  beschränktes  Eigenthum  hervor,  während  sich  gleichacitiß
  bic'  nnbeM)ränTtc  %erp;tci,tmig  &amp;amp;u  9írbeitêíeütmigen  nnb
Einlieferung  aller  gewonnenen,  nicht  selbst  für  den  nothdürftigen
Lebensunterhalt  gebrauchten  Bodenerzengnisse  in  diejenige  zur
Ableistung  bemessener  Frohndienste  und  Entrichtung  bestimmter,
in  Geld  ablösbar  werdender  Naturalabgaben  umwandelt.  Wirklich ­
  beschwerend  und  hinderlich  wird  die  Unfreiheit,  nachdem  die
inneren  Gründe  ihres  Bestehens  bei  eingetretenem  Geldverkehr
mit  der  Möglichkeit,  auch  ohne  eigene  Landnutznng  Nahrung
gewinnen  und  ohne  Zwang  über  die  Arbeitskräfte  Unabhängiger
verfügen  &amp;amp;n  können,  gänzlich  hinweggefallen  stub,  erst  von  da  an.
wo  sie  nun  gleichmäßig  unvortheilhaft  sowohl  für  Berechtigte  als
Pflichtige  und  die  unfreie  Arbeit  überhaupt  unzulänglich  geworden ­
  ist,  um  innerhalb  einer  entwickelteren  Volkswirthschast  die
Production  aus  die  ohnedem  erreichbare  Höhe  zu  bringen.
Nachdem  die  Berechtigtheit  der  individuellen  Freiheit ­
  allgemein  anerkannt  worden  ist,  fallen  schließlich  die  sie
etwa  noch  beengenden  Beschränkungen  wirthschastvpolitischer
Art  mit  Eintreten  von  Gewerbefreiheit  und  Freizügigkeit
ebenfoüä  ^1111)00.  #  bleibt  aíêbonn  gebeut  büKig  freigebt,
seine  Arbeitskraft  unbeschränkt  zu  bethätigen  und  beliebig  zu
verwenden,  insoweit  dies  geschehen  kann,  ohne  gleiche  Rechte
Anderer  zu  verletzen  rurd  das  Gemeinwohl  zrt  schädigen.
(Mewcrbcfrcii)cit  nnb  grciangißteit  haben  cë  mit  allen  übrigen
sogenannten  „Freiheitsrechten"  gemein,  daß  sie  bei  guter  Benutzung
förderlich  sind,  bei  mißbräuchlicher  dagegen  aufhören  gemeinnutzlich
  zu  sei»,  rend  daß  letzterer  ohne  Störung  ersterer  meist  nicht
unmittelbar,  sondern  lediglich  mittelbar  entgegengewirkt  werden
kann.
§  G8.
Weiterhin  wird  demnach  zugleich  das  wirthschaftliche
Zusammenwirken  solcher  Produetionsmittel  unbehinderter,
%%%  M  in  ^-#10)010:  mien,
i#!  befinben.  3)ie  SSeteinignng  ^6^  etfoígt  5nnä^^^^  bl^^^
        <pb n="152" />
        140  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
Vergesellschaftung  letzterer,  nachher  aber,  nachdem  Grundstücke, ­
  Arbeitskräfte  und  Kapitalien  verfügbarer  geworden
sind,  vornehmlich  auch  durch  Vermittelung  von  Unternehmern.
Vergesellschaftung,  Association,  behufs  gemeinschaftlicher ­
  Anwendung  eigener  Prodnctionsmittel  ist  namentlich
dann  nöthig,  wenn  die  seitens  Einzelner  verfügbar  zu  machenden ­
  zttln  Erreichenkönnen  eines  bestimmten  Productionszweckes
  nicht  allein  ausreichen.  Dieselbe  ermöglicht  nnmittelbar
  vereintes  Zusammeinvirken  und  bessere  Nutzbarmachung
Vvn  Productivusmitteln,  welche  vereinzelt  unzulänglich  wären,
ohne  Verstärkung  durch  noch  andere  überhaupt  oder  wenigstens
  in  wirthschaftlichster  Weise  ztlr  Befriedigung  eines
Mehreren  gerneinsamen  Bedürfnisses  zu  verhelfen.
Derartige,  auf  einer  Gemeinschaft  der  wirthschaftlichen  Interessen ­
  beruhende  Associationen  sind  tu  früherer  Zeit  noch  &amp;gt;veit
unentbehrlicher  als  in  späterer,  wo  sie  allerdings  ungleich  vielartiger ­
  werden,  und  haben  sich  jederzeit  vorzugsweise  auf  Anwendung ­
  des  gerade  überwiegender  tu  Anspruch  genommenen  Produetionsmittels
  bezogen,  z.  B.  bei  den  ehemaligen  Feld-  und
Weidegenossenschaften  ans  Nutzbarmachung  der  Natur,  bei  den
mittelalterlichen  Gilden  und  Zünften  auf  Sicherung  der  Arbeit,
bei  den  neuzeitlichen  Kapitalvereinigungen  auf  Benutzuna  des
@0^018.
Unternehmer  hingegen  ergänzen  die  eigenen  Prodnctionsmittel
  durch  Zuziehung  fremder  gegen  vorausbedungene
Vergütung,  um  mittelst  der  so  vereinigten  des  eigenen  Nutzens
halber  ein  Erwerbsgeschäst  auf  eigene  Gefahr  hin  zu  betreiben, ­
  oder  tu  uneigennütziger  Weise  den  Bedürfnissen  Anderer
Befriedigung  zu  verschaffen.  Sie  bewirken  also  mit  Hilfe
des  Verkehrs,  daß  ein  einheitliches  Zusammenwirken  jener
Mittel  in  dent  behufs  der  Production  erforderlichen  Umfange
und  gegenseitigen  Verhältnisse  zustandekommt.
Zum  Unternehmer  erhebt  sich  der  Producent,  wenn  er  nicht
blos  für  den  Selbstbcdarf,  sondern  hauptsächlich  für  Andere  und
zum  Vertauschen  ait  diese  bestimmte  Prodncte  unter  Zuhilfenahme
fremder  Arbeitskräfte,  beziehentlich  auch  ebensolcher  Kapitalien  oder
        <pb n="153" />
        §  69.  Gestaltung  der  Unternehmungen.

141

Grundstücke  hervorbringt.  Dies  wird  um  so  möglicher,  je  weniger
nod,  bag  Wangen  bon  âwd#aft  born  Malen  Bebaue  unb
gclegcntMcn  84^6  ab^iigig,  je  augäi!g(id,ei,  meiM  nnb  oerläßlicher
  der  allgemeine  Markt  geworden  ist,  und  je  ausgedehnter
deshalb  nun  für  diesen  sogar  im  Voraus  auf  Vorrath  producili
werden  kann,  ohne  erst  vorherige  Bestellung  abwarten  zu  brauchen.

(Wallung  iwr  8ktl6nw%mimgfK,
§  69.
Bei  unternehmungsweiser  Production  haben  die  sie
Unternehmenden  sich  der  Begründung,  Forterhaltung  und
ßeitiing  ^(84##  &amp;amp;u  unteqie#,  Wie  bic  llebertrngimg
der  damit  verbundenen  Verlustgefahr  auf  sich  zu  nehmen.
%&amp;amp;§  bie§  ist  lit  ,111^^11#  bo:geì^^ntte^crer  Seit  weniger
schwierig  als  vorher.
Das  Zusammenbringen  und  Zusammenerhalten  der  neben
eigenen  Productionsmitteln  noch  benöthigten  fremden  wird  verhältnißmäßig
  leichter,  je  geneigter  Arbeiter  und  Eigenthümer  geworden ­
  sind,  Arbeitsleistungen  und  Eigenthumstheile,  welche  ste
nicht  durch  Selbstanwenduug  am  besten  zu  nutzen  vermögen,  an
ginbere  &amp;amp;ur  cnlgcltíid)cn  ^em^ung  &amp;amp;n  nbcilallcH.  Die  (Waft^
leitung  welche  im  Allgemeinen  bei  vorwiegender  Benutzung
von  Arbeit  mühseliger  bleibt  als  bei  ebensolcher  von  Kapital,
bclicn  %niucnbnnq  ¡id)  loibcr^^anböío!ct  Tcgcln  läßt,  loteb  um
so  im6#ioei-ter,'  ¡c  qnalilicktcTC,  fik  bie  beteeffenben  ^110=tlonszwecke
  besonbers  geeignete  Productionsrnittel  sich  darbieten,
ļe  cilangbam-  bic|e  |d,on  finb  niib  je  Itetcf  bie  mi^cn  ^obnete
Absatz  finden.  Gleichzeitig  vermindert  sich  die  Bcrlustgefahi,
das  mit  jedem  Geschäft  in  nur  sehr  ungleichem  Maße  verbnnbene
  Mag#  (Milito),  le  ^erec  ba8  #mld,e  imb  lo,iti,=schaftliche
  Gelingen  der  Production  infolge  Beschaffenheit  der
benutzten  Prodnctionsmittel,  Ausbildung  des  angewendeten  Probnctiim*oci-|a()mt8,
  @nt!u,dcItWt  bc8  %crfcbrë  ic.  getooibcn  %
Immerhin  sind  jedoch  mit  unternehmungsweiser  Production  mehr
@d)mimgfcitcn  mib  aumal  @eiäb6bimgc,i  bnrd,  ^611106(168  ober
OümgcS  3^114100^  bc8  6^0^(011  ^rob^^ct^Dn8cl1oIge8  Ocrfmnben,
        <pb n="154" />
        142  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
als  mit  ausschließlicher  Anwendung  eigener  Productionsmittel,
wobei  der  Producent  etwaiges  Mißglücken  bedingungsweise  schon
eher  durch  persönliches  Ertragen  von  Entbehrungen  zu  überwinden ­
  vermag.
Wirthschaftliche  Unternehmungen,  welche  sich  allgemeinhin
  in  privatwirthschaftlich  speculative  und  gemei,lwirthschaftliche
  unterscheiden  lassen,  werden  daher  im  Verlaufe
der  Zeit  nicht  nur  überhaupt  mannigfaltiger  thunlich,  sondern
gestalten  sich  auch  in  Bezug  auf  Größe  und  Form  verschiedenartiger. ­

Erstere  Art  der  Unternehmungen,  die  selbstverständlich  immer
vorherrschend  bleiben  muß,  bezweckt  eigennützigen  Erwerb,  letztere
hingegen,  die  mehr  nur  ergänzend  hinzutreten  kann,  gemeinnützige,
zum  Nutzen  Anderer  und  bezüglich  der  Gesammtheit  gereichende
Bedürfnißbefriedigung.  Uebergänge  zwischen  dieser  und  jener
entstehen,  wenn  z.  B.  eine  öffentliche  Einrichtung  zwar  des  gemeinen
Nutzens  halber  getroffen,  vermittelst  derselben  aber  seitens  der
Unternehmer,  des  Staats,  der  Gemeinde  re.,  zugleich  auch  Erwerb
oder  wenigstens  Kostendeckung  erstrebt  wird.  Die  Anwendung
solcher  Zwischenarten  erscheint  vorzugsweise  in  denjenigen  Fällen
angethan,  in  denen  ohnedem  eine  für  das  Gedeihen  der  Volkswirthschaft ­
  wesentliche  Bedürfnißbefriedigung  entweder  nicht  hinlänglich ­
  gesichert  oder  doch  nicht  ebenso  vollkommen  und  wirthschaftlichst
zu  erreichen  wäre.
#70.
Die  Größe  der  Unternehmungen  ist  ungleich  je  nach
Beträchtlichkeit  der  dabei  benutzten  Productionsmittel  und  je
nach  Massenhaftigkeit  der  vermittelst  letzterer  beschafften  Gesammtproduction.
  Uebrigens  kommt  rücksichtlich  derselben
insbesondere  die  Ausdehnbarkeit  der  einzelnen  Unternehmungen
und  die  wirthschaftliche  Verschiedenheit  kleiner  und  großer
Unternehmungen  in  Betracht.
Jene,  die  allgemeine  Ausdehnungsfähigkeit,  ist
keineswegs  unbegrenzt.  Jedes  Unternehmen  kann  vielmehr
nur  bis  zu  dem  Umfange  ausgedehnt  werden,  bei  welchem
es  noch  sicher  zu  leiten  und  zu  überwachen  ist.
        <pb n="155" />
        §  70.  71.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  143
Bei  übergroßer  Ausdehnung  treten  infolge  steigender  Schwierigkeit
  der  Geschäftsleitnng  und  Geschäftsüberwachung  Nachtheile
ein,  durch  tvelche  die  mit  Geschäftserweiterung  etwa  verbundenen
sonstigen  Vortheile  mehr  oder  weniger  wieder  ausgewogen  werden.
Zertrennung  eines  Unternehmens  in  mehrerlei  nebeneinander
betriebene  Geschäftszweige  erweitert  nur  die  Grenze  der  Ausdehnungsmöglichkeit, ­
  ohne  diese  zu  einer  unendlichen  zu  machen.
Je  nach  ihrer  Eigenartigkeit  sind  jedoch  die  Unternehmungen ­
  in  verschiedenem  Grade  erweiterungsfähig..  Verhältnißmäßig
  am  bedeutendsten  lassen  sich  jederzeit  diejenigen
ausdehnen,  deren  Betrieb  wenig  verwickelt,  räumlich  concentrirt
  oder  einer  festen,  gleichmäßig  einzuhaltenden  Regel  zu
unterwerfen  ist,  anr  mindesten  lveit  hingegen  solche,  welche
stetig  unmiMüareë  eingreifen  bcë  erfordern.

Wie  ausdehnungsfähig  ein  Unternehmen  ist,  das  hängt  also
von  dessen  besonderer  Geartetheit  und  von  der  hierdurch  bedingten
äußerlichen  Schwierigkeit  seiner  Durchführung  ab.  Je  geringer
diese  ans  dem  einen  oder  anderen  Grunde  bleibt,  um  so  ferner
liegt  die  Grenze,  von  welcher  an  zunehmende  Geschäftserweiterung
die  Leitung  und  Ueberwachung  des  Betriebes  in  nachtheilig  zurückwirkender ­
  Weise  unsicher  macht,  und  umgekehrt  um  so  näher.
So  sind  z.  B.  bei  Forstwirthschaft  und  Wollschafhaltung  wegen
unvcrwickelterer  Einfachheit  der  Betriebsverhältnisse  die  Unternehmungeil ­
  ausdehnbarer  als  bei  Garteilban  uild  Milchviehhaltung,
während  räumliche  Concentration  des  Geschäftsbetriebes,  welche
es  erleichtert,  dieseir  von  einem  Staildpnnkte  aus  zu  übersehen
und  zu  beherrschen,  namentlich  bei  manchen  Zweigen  des  Handels
stattfindet.  Geschäfte  endlich,  die  nach  einer  sich  gleichbleibenden
Regel  zii  betreiben  sind,  gestatten  eher,  einzelne  Geschaftstheile
der  Fürsorge  Anderer  nach  Maßgabe  ertheilter  Instructionen  unter
Vorbehalt  der  Oberleitung  zu  überlassen,  und  somit  weit  erheblichere ­
  Ausdehnung,  als  entgegengesetzten  Falls  zulässig  ware.
§71.
Kleine  und  große  Unternehmungen  aber  verhalten ­
  sich  in  wirthschaftlicher  Hinsicht  schon  deshalb  ver-
        <pb n="156" />
        144  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productiousmittel.
schieden,  weil  jene  und  diese  nicht  gleichmäßig  leicht  51t  bewerkstelligen ­
  und  wenigstens  bedingungsweise  nicht  ebenmäßig
erfolgreich  sind.
Production  im  Großen  ist  überall  nur  unter  der  Voraussetzung ­
  möglich,  daß  die  behufs  derselben  erforderlichen  Productionsmittel
  nicht  nur  in  entsprechender  Reichlichkeit  vorhanden,
  sondern  auch  zum  Zusammenwirken  verfügbar  zu
machen  sind,  und  daß  sich  fiir  die  in  beträchtlicheren  Massen
erzielten  Prodncte  hinlänglich  ausgedehnte  Absatzgelegenheit
darbietet.  Sie  tvird  deshalb  mit  Versügbarerwerden  jener
Mittel  und  mit  zunehmender  Erweiterung  dieser  Gelegenheit
bei  fortschreitender  Kultur  thunlicher.  Dennoch  überwiegt
selbst  noch  ailf  dell  höchsten  Kulturstufen  in  dell  allermeisten
Erwerbszweigen  die  Anzahl  der  Kleinbetriebe  diejenige  der
Großbetriebe,  weil  erstere  umso  viel  leichter  znstandezubringen
sind,  als  letztere.
Die  lnit  derselben  unbedingter  verbundenen  Vortheile
beschränken  sich  darauf,  daß  dabei  sich  in  der  Regel  günstigere
Vorbedingungen  für  Anwendung  von  Arbeitstheilung,  ebenso
für  Kapitalbenutzung,  und  hierdurch  zugleich  fiir  mancherlei
Kostenersparnisse  ergeben,  als  bei  Production  im  Kleinen.
Bei  Production  im  Großen  läßt  sich  Arbeitstheilung  weiter
treiben  und  vollständiger  durchführen.  Namentlich  können  die
Unternehmer  selbst  vermöge  allgemeinerer  Bildung,  tieferer  Fachkenntniß, ­
  vielseitigerer  Erfahrung  re.  hervorragender  befähigt  sein,
und  eher  nicht  nur  besondere,  sondern  auch  eingeübtere  und  deshalb ­
  leistungsfähigere  Arbeitskräfte  für  die  verschiedenen  Verrichtungen ­
  verwendet  lverden,  im  Landbane  z.  B.  zum  Mithelfen
bei  der  Verwaltung  des  ländlichen  Grundbesitzes,  zur  Rechnungsund ­
  Aufsichtsführung,  Viehwartung  zc.
Das  stehende  Kapital  kann  sonderartigeren  Gebrauchszwecken,
z.  B.  durch  Benutzung  dafür  ausschließlich  eingerichteter  Baulichkeiten, ­
  einseitig  leistungsfähiger  Maschinen,  Zuchten  re.  genauer
angepaßt,  und  umlaufendes  Kapital  ebenfalls  seiner  unterschiedlichen ­
  Beschaffenheit  nach  in  entsprechenderer  Weise  genutzt  lverden,
z.  B.  Futter,  je  nach  seiner  vorzngsweisen  Geeignetheit  für  Rinder
        <pb n="157" />
        §  71.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  145
oder  Schafe  und  gewisse  Nährzwecke,  durch  Verfütterung  an  verschiedenerlei ­
  Vichgattungen.
Kostenersparungcn  endlich  ergeben  sich  bei  besserer  Arbeitstheilung ­
  aus  deren  bereits  weiter  oben  erwähnten  Wirkungen,
und  bei  umfänglicherer  Kapitalverwendung  durch  alsdann  meist
möglich  werdende  vortheilhaftere  Beschaffung  der  benöthigten
Kapitalien  und  stärkere  Benutzung  dieser.  So  sind  gewöhnlich
z.  B.:  Viehstücke,  Düngemittel,  Sämereien  re.  mittelst  Bezugs
in  größeren  Mengen  billiger  zu  erlangen;  die  für  eine  bestimmte
Gewichtseinheit  an  Vieh,  Erntcvorräthen  re.  gebrauchten  Räume
bei  gleicher  Güte  der  baulichen  Einrichtung  und  Ausführung
innerhalb  großer  Stallungen,  Scheunen  rc.  mit  geringerem  Aufwande
  herzustellen;  die  antheiligen  Kosten  der  Bodenbearbeitung
mit  dem  Dampfpfluge,  des  Mähens  mit  der  Erntemaschine  rc.
bei  Gebrauch  dieser  Apparate  für  größere  Flüchen  während
mehrerer  Arbeitstage  verhältnißmäßig  niedriger.  Aehnliche  Ersparungen ­
  entstehen  bei  Verwerthung  der  Products,  z.  B.  infolge
der  Füglichkeit,  diese  auf  einmal  in  beträchtlicheren  Massen  und
deshalb  mit  minderen  Versendungskosten  auf  den  näheren  oder
entfernteren  Markt  zu  bringen,  wogegen  freilich  die  Annahme,
daß  jene  überhaupt  im  Großen  lohnender,  d.  h.  zu  besseren  Preisen
bewirkbar  sei,  als  im  Kleinen,  keineswegs  durchgängig  und  wenigstens ­
  nicht  auch  bei  allen  schwieriger  versendbaren  und  solchen
Waaren  zutrifft,  die  zum  unmittelbaren  Uebergang  au  den  schlicßlichen
  Consumenten  bestgeeignet  erscheinen.
Große  Unternehmungen  vermögen  daher  kleinen  dadurch
überlegen  zu  werden,  das;  sie  ausgiebiger  und  wohlfeiler  zu
produciren  imstande  sind,  insofern  bei  ihnen  jene  Vortheile
voll  und  unverkürzt'eintreten.  Inwieweit  dies  der  Fall  sein
kaun,  das  hängt  jedoch  von  Art  der  betreffenden  Production
ab,  nämlich  zunächst  davon,  ob  zufolge  derselben  beim  Großbetriebe ­
  zugleich  Erschwerungen  hinzukommen,  welche  ben
Produrtionserfolg  wieder  beeinträchtigen,  und  außerdem  von
dem  Maße,  in  welchem  die  vorwiegend  gebrauchten  Produetionsmittel
  bei  Anwendung  im  Großen  wirksamer  sind.
An  Wirksamkeit  aber  gewinnen  bei  großartigerer  Benutzung
vornehmlich  die  unerschöpflichen  Naturkräfte,  die  Arbeit
Schober,  Volkswirtbschaftslebre.  8.  Aufl.  10
        <pb n="158" />
        146  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmittel.
durch  Arbeitstheilung  und  das  Kapital  durch  stetigere  und
vollere  Ausnutzung.
Erschwerungen  erwachsen  z.  B.  im  Landbane  der  Großwirthschüft
  infolge  mit  weiterer  Ausdehnung  des  zugehörigen  Areals
zunehmender  Entfernung  der  zu  bewirthschaftenden  Grundstücke.
Deren  Bcwirthschaftungskosten  erhöhen  sich  von  einer  bestimmten
Entfernungsgrenze  an  um  so  beträchtlicher,  je  mehr  durch  Abgelegenheit' ­
  erschwerte  Arbeitsgänge  und  Transporte  behufs  der
Benutzung  erforderlich  werden.  Anderen  Unternehmungen,  bei
denen  derartige  Erschwernisse  wegfallen,  kommen  die  Vortheile
des  Großbetriebes  ungeschmälerter  zu  gute.
Ferner  werben  Grundstücke,  z.  B.  Grnbenfelder,  Aecker  re.
durch  die  Großwirthschaft  an  sich  nicht  ergiebiger.  Sie  lassen  sich
höchstens  durch  die  vollkommeneren  Hilfsmittel  jener  in  einen
für  die  Benutzung  günstigeren  Zustand  versetzen  und  besser  ausnutzen. ­
  Bei  Anwendung  von  Dampfkraft  im  Großen  bagegen
vergrößert  sich  auch  deren  Hervortreten,  indem  eine  große  Dampfmaschine
  zur  Erzeugung  je  einer  Pferdekraft  jedenfalls  weniger
Kohlen  verbraucht,  als  eine  kleinere.  Desgleichen  kann  die  Ueberlegenheit
  großer  Unternehmungen  bei  Productionen,  welche  strenge
Durchführung  weitgetriebener  Arbeitstheilung  und  fortdauernd
ununterbrochene  Nutzung  des  aufgewendeten  Kapitals  gestatten,
am  bedeutendsten  sein,  z.  B.  also  in  der  Textilindustrie  bedeutender ­
  als  beim  Feldban.
Hierdurch  erklärt  es  sich  mm  auch,  weshalb  bei  einem
und  demselben  Erwerbszweige,  je  nach  der  zeitlich  angethan
gewordenen  Productionsweise,  zu  der  einen  Zeit  Großbetrieb
überlegen  ist,  und  zu  der  anderen  nicht.
Mit  dem  gegenseitigen  Verhältniß,  in  welchem  die  verschiedenen ­
  Productionsmittel  benutzt  werden,  ändern  sich  die  maßgebenden ­
  Bedingungen  für  zweckmäßige  Ausdehnung  der  Unternehmungen. ­
  Bei  der  Bodenbenutzung  z.  B.  ist  solange  und
insoweit,  als  dabei  die  Natur  mittelst  möglichst  geringer  Arbeitsund ­
  Kapitalaufwendung  vccupatorisch  ausgebeutet  wirb,_  weite
Ausdehnung  der  zu  nutzenden  Flächen  erforderlich,  Großwirthschaft ­
  durch  gemeinschaftliche  Weideausübung  und  Waldbcnutzung.
Mit  gesteigerterer  Anwendung  von  Arbeit  bei  gleichzeitiger  Unthunlichkeit
  durchgreifenderer  Arbeitstheilung  wird  Kleiinvirthschaft
        <pb n="159" />
        *  §  71.  72.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  147
gcbvteuer  uiib  macht  es  sich  deshalb  nothwendig,  große  Grundbesitzungen
  in  kleinere  Bewirthschaftungseinheiten  (Landstellen)
zu  zerlegen.  Zuletzt,  nach  vorwiegend  beträchtlicher  gewordener
Kapitalverwendung,  entstehen  umgekehrt  wieder,  zumal  bei  denjenigen ­
  Verzweigungen  der  Bodenwirthschaft,  in  denen  jene  vorherrschend ­
  den  Productionserfolg  zn  beeinflussen  vermag,  günstigere
Vorbedingungen  für  Großbetrieb,  während  letzterer  mit  allgemeiner
Verintensiverung  des  Produktionsverfahrens  zugleich  räumlich  einschrumpft. ­
  Zu  einem  verhältnißmäßig  groß  erscheinenden  landwirthschaftlichen
  Unternehmen  reicht  alsdann  schon  eine  weit
geringere  Ausdehnung  des  zie  bewirthschaftenden  Landes  aus,  als
ehemals.
Ini  Großen  wird  demnach  schließlich  keineswegs  imnier,
nicht  in  jeden:  Productionszweige  und  bei  jeglicher  Productionsweise,
  sondern  vielmehr  lediglich  unter  gewissen
Voraussetzungen  erfolgreicher  als  in:  Kleinen  producirt.  Noch
weniger  lverden  alle  Unternehmungen  durch  Vergrößerung
etwa  stets  ergiebiger.
Uebrigens  macht  sich  die  bedingungsweise  Ueberlegenheit  großer
Unternehmungen  am  hervortretendsten  bei  denjenigen  geltend,  welche
durch  einen  sachverständigen  und  geschäftstüchtigen  Unternehmer
unmittelbar  selbst  geleitet  werden.  Der  mit  Führung  eines  fremden ­
  Geschäfts  Betraute  ist  in  seiner  Thätigkeit  schon  durch  die
nothwendige  Rücksichtnahme  auf  vorsichtige  Wahrung  seiner  eigenen
Verantwortlichkeit  ungleich  beengter,  und  hat  meist  doch  nicht  in
gleichen:  Grade  ebenso  allseitiges  und  nachhaltiges  Interesse  an:
Erfolge.  Kleine  Producenten  vermögen  daher  auch  durch  Association ­
  unter  einander  nur  theilweise  die  Vortheile  zu  erreichen,
welche  Großunternehmern  ausgedehnter  zu  theil  werden.
9  72.
Die  Fvrm  der  Unternehmungen  hingegen  gestaltet
sich  abweichend,  je  nachdem  dieselben  als  Einzelunternehmen
(einfaches  Privatgeschäft)  durch  einen  Einzelnen  oder  als
Gesellschaftsunternehmen  durch  eine  Unternehmergesellschaft
unternommen  lverden.
Das  Einzelunternehmen  geht  von  einem  einzigen
Unternehmer  aus,  ist  von  diesem  allein  abhängig,  der  neben
10*
        <pb n="160" />
        148  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmtttel.
freier  und  unbeschränkter  Verfügung  über  dell  gcilizell  Betrieb
das  stärkste  eigene  Interesse  am  Erfolge  hat,  lmd  bildet  die
allgemein  anwendbarste.  zugleich  gemeinhin  erfolgreichste
Unternehmungsform,  welche  deshalb  auch  im  Ganzen  die
vorherrschendste  bleibt.
Es  reicht  für  alle  Falle  aus,  in  denen  Leistungsfähigkeit  und
Eigenthum  Eines  genügen,  um  das  für  einen  bestimmten  Unternehmungszweck ­
  erforderliche  Kapital  aufzlibringen  und  ein  jenem
gewachsenes  Unternehmen  mit  Hilfe  bezahlter  Arbeitskräfte  suivie
etwa  sonst  noch  überlassen  erhaltener  Produktionsmittel  durchzuführen.

Am  Gesellschaftsunternehmen  sind  mehrere  Gesellschafter ­
  mit  Arbeit  und  Vermögen  oder  ausschließlich  mit
letzterem  betheiligt.  Je  nach  Art  dieser  Betheiligung  haben
sich  die  Formen  desselben  verschiedenartig  ausgebildet,  deren
jede,  lvelche  zahlreichere  Theilnehmer  zllläßt,  zwar  verhältnißlnäßig
  schwerfälliger,  aber  allch  zur  Ermöglichung  größerer
Unternehmungen,  als  von  einem  Einzigen  alleili  zustande  zu
bringen  wären,  in  nur  lmgleichem  Grade  wohlgeeignet  ist,
und  deshalb,  ohne  allgemein  allweildbar  zu  sein,  ihr  bestimmtes,
  mehr  oder  weniger  eingeschränktes  Anwendungsgebiet ­
  findet.
Vereinigung  zu  derartigen  Unternehmungen  wird,  wie  Vergesellschaftung ­
  überhaupt,  in  allen  Fällen  nothwendig,  in  denen
der  Anwendung  einer  nächst  einfacheren  Unternehmungsform
Hindernisse  entgegenstehen;  also  einerseits  dann,  wenn  die  Arbeitskraft ­
  und  bezüglich  das  Vermögen  Wenigerer  nicht  zulangt,  einem
Unternehmen'diejenige  beträchtlichere  Ausdehnung  zu  geben,  lvelche
sich  nach  dessen  Zweckbestimmung  erforderlich  macht  oder  doch  überwiegende ­
  Vortheile  in  Aussicht  stellt,  unb  andererseits  insbesondere
auch  dann,  wenn  damit  wenigstens  mehr  Wagnis;  verbunden  ist,  als
allein  ohne  Mitbetheiligung  noch  Anderer  übertragen  werden  möchte.
8  73.
Den  bei  Gesellschaftsunternehmen  entstandenen  Uuternehmungsformen
  nach  lassen  sich  hauptsächlich  folgende
        <pb n="161" />
        §  Vi.  Gestaltung  der  Unternehmungen.

149

Unterarten  gesellschaftlicher  Unternehmungen
unterscheiden.
1.  Die  offene  Gesellschaft,  bei  welcher  die  Gesellbetreiben
  imb  fut  beffen
Verbindlichkeiten  solidarisch  haften.  ^
Bei  dieser  einfachsten  und  ursprünglichsten  Form  der  Gesellschaft ­
  (Societät),  der  gewöhnlichen  Compagnie  (Kollectivgescllschaft),
sind  die  zwei  oder  mehreren  Geschäftsinhaber  mit  Arbeiten  und
Vermögenseinlagen  betheiligt,  und  haften  nicht  blos  mit  letzteren,
sondern  mit  ihrem  gesammten  Vermögen.  Ist  die  Geschäftsleitung ­
  nicht  ausdrücklich  Einem  oder  Einigen  derselben  übertragen ­
  worden,  so  sind  alle  zum  Geschäftsbetriebe  gleichberechtigt
und  muß  jede  Handlung  unterbleiben,  gegen  deren  Vornahme
ein  Berechtigter  Widerspruch  erhebt.  Etwa  eintretender  Verlust
und  ebenso  der  nach  Verzinsung  des  Gescllschaftsvermögens  erübrigende ­
  Gewinn  wird,  falls  keine  andere  Vertheilung  vereinbart
worden  ist,  nach  Köpfen  vertheilt.
Sie  ermöglicht  größere  Geschäftsausdehnung  und  Selbstleitung
  vielverzweigter,  in  mehrerlei  Geschäftsabtheilungen
zerfallender  oder  an  verschiedenen  Orten  betriebener  Unternehmungen
  mittelst  Verstärkung  des  dabei  zu  benutzenden
mpitaíê  imb  ÄctbidfüMomtg  berltiiknic5mcrMönK#it-3)ic
  lederei  ^
Geschäftsführung,  während  durch  Aufkonlmen  von  Meinungsverschiedenheiten' ­
  ttud  auseinandergehenden  Interessen  unter
den  Betheiligten  oder  Ausscheiden  solcher  das  gleichmäßige
Fortgedeihen  und  sogar  das  längere  Fortbestehen  der  Geschäftsgemeinschaft
  leicht  gestört  werden  kann.
Ilm  dies  zu  vermeiden  werden  zu  Associes  vorzugsweise
gern  Familienangehörige  und  im  Geschäft  Herangezogene  gewählt.
Der  Familienzusammenhang  lockert  sich  aber  in  den  nachfolgenden
Generationen,  und  die  Anhänglichkeit  der  begünstigten  Helfer  oft
noch  früher.
2.  Die  aus  der  stillen  Gesellschaft  hervorgegangene
Kommanditgesellschaft,  bei  welcher  Einer  oder  Mehrere
sich  am  Geschäft  der  Gesellschaft  nur  mit  Vermögenseinlagen
        <pb n="162" />
        150  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
betheiligen  und  lediglich  mit  diesen  haftbar  sind  (Kommanditisten), ­
  während  die  Betheiligung  Anderer  (der  persönlich
hastenden  Gesellschafter)  nicht  in  dieser  Weise  beschränkt  ist.
Dieselbe  erweitert  sich  zur  Kommanditaktiengesellschaft,
falls  das  Kapital  der  Kommanditisten  in  gleich  große  Bethelligungsantheile,
  Aktien,  zerlegt  wird.
Eine  stille  Gesellschaft  besteht,  wenn  Jemand  sich  am  Geschäft
eines  Anderen  mit  einer  Bermögenseinlage  gegen  Antheil  an
Gewinn  und  Verlust  bctheiligt.  Der  Inhaber  des  Geschäfts  betreibt ­
  dasselbe  auf  eigene  Rechnung,  bleibt  Dritten  gegenüber
allein  berechtigt  und  verpflichtet,  wird  Eigenthümer  der  Einlage
des  stillen  Gesellschafters,  der  seinerseits  am  Verlust  nur  bis  zu
deren  Betrage  Antheil  nimmt,  den  ihm  zufallenden  Gewinn,  insofern ­
  er  nicht  etwa  zunächst  zur  Wiederergünznng  jener  zu  verwenden ­
  ist,  und  nach  Auflösung  des  Geschäftsverhältnisses  die
ihm  aus  diesem  noch  zustehende  Forderung  ansgezahlt  erhält.
Die  Kommanditgesellschaft  dagegen  betreibt  vermittelst  des
Gesellschaftsvermögcns  ihr  Geschäft  auf  gemeinschaftliche  Rechnung.
Die  persönlich  und  demnach  mit  ihrem  ganzen  Vermögen  haftenden
Gesellschafter  (Komplementäre),  rücksichtlich  deren,  wenn  cs  mehrere
sind,  zugleich  eine  offene  Gesellschaft  stattfindet,  vertreten  die  gesammte
  Gesellschaft,  tvelche  durch  sie  berechtigt  und  verpflichtet
wird,  und  besorgen  die  Geschäftsführung  derselben.  Der
Kommanditist  hat  auf  diese  keinerlei  Einfluß,  ist  vielmehr  nur
berechtigt,  die  Mittheilung  der  jährlichen  Bilanz  zu  verlangen
und  sich  von  deren  Richtigkeit  zu  überzeugen.
Bei  der  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien*)  endlich  sind  die
nicht  in  solche  zerlegbaren  gesellschaftlichen  Kapitalantheile,  welche
auf  die  Einlagen  der  persönlich  haftenden  Gesellschafter  entfallen,
solange  deren  Rechtsverhältnis;  zur  Gesellschaft  andauert,  unveräußerlich, ­
  während,  solange  letztere  besteht,  die  Antheile  der
Kommanditisten  zwar  ebenfalls  nicht  zurückgezahlt,  jedoch  in  den
dafür  ausgegebenen  Aktien,  insofern  der  Gesellschaftsvertrag  nicht
Anderes  bestimmt,  ohne  Einwilligung  der  übrigen  Gesellschafter
an  andere  Personen  übertragen  werden  können.  Die  Rechte  der

*)  Diese  müssen  nach  dem  allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuche  auf  Namen
lauten,  auf  einen  gesetzlich  bestimmten  Minimalbetrag  gestellt,  und  mit  genauer
Bezeichnung  des  Inhabers  in  das  Aktienbuch  dêì  Gesellschaft  eingetragen  werden.
        <pb n="163" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.

151

au  #cmc#n  uub  bic  3aWrc4uun9eu,  %iiauaeu  jotme  bie
Vorschläge  zur  Gewinnvertheilung  zu  prüfen  re.
.Beide  Unternehmungsformen  geben  Kapitalisten  Gelegenheit, ­
  an  dem  Gewinn,  den  ein  vielversprechendes  Unternehmen
¿^L^#mKm^^^eío§t^c^^almc^melt,  uub  96^01^^01
^cf^^ä^^ëm^abcnt,  #  mit  für
betrieb  vollgenügendem  Kapital  zu  versehen,  welches  rhnen
obenein  für  bestimmte  Unternehmungszwecke  zu  nahezu  veuegestern
  iit.  0^1#^  1600^^4
bebmgt,  baß  W
ist,  und  durch  das  Verfahren  der  persönlich  haftenden  Gesell-¡d^teT
  n#üd)  gefäßibet  au  merbeu  bermag.
Dasselbe  kann  gefährdet  werden  durch  die  Art  der  Geschäfts'
führunq  selbst,  z.  B.  durch  Vornahme  allzusehr  gewagter  Geschäfte
mit  frembem  :c.,  sowie  aud|  bmd)  ^cberUo^^c^^uug,  ^  ^
durch  Ueberschätzung  des  eigenen  Beibringens  der  persönlich  Hastenbe»,
  %u0bcbiu9uug  be^nbrnt  Boccile  au  bereu
MM-ZŞ
am  verschärftesten  eintreten.
3.  Die  9micllgeM^^^aft,  M  ^6:  ^#6
mir  mit  S#Mem(ogm  bet^c^^^9t  ^^ub,  4ue
persönlich  für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  zu  haften.
Das  einem  bestimmten  Unternehmungszwecke  auf  begrenzte
ober  unbegrenzte  Zeitdauer  zuzuweisende  Gesellschastskapital  wird
in  ails  Inhaber  oder  Namen  lautende  Aktien  zerlegt  dw  auf
Andere  übertragbar  sind.  Der  Aktionär  ist  nicht  verpflichtet,  zu
deii  Zwecken  der  Gesellschaft  und  zur  Erfüllung  ihrer  Verbindlichkeiten ­
  mehr  beizutragen,  als  den  fà  Aktie  zu  leistenden
Bcitmn,  fami  btefeu,  foiauge  bie  (Mefeil#^  m#  aumd,
mtbent  uub  t#rcnbbcm  uur  uad)  %ccbaimm  femeä  %nam
  @^4^^^61^09011  910^1114  auf  üM4i'#en,  a^
        <pb n="164" />
        i52  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Prvductionsmittel.
Vertheilung  gelangenden  Gewinn  (Dividende).  Die  Rechte,  ivelche
in  Gesellschaftsangelegenheiten  den  Aktionären  zustehen,  werden  von
deren  Gesammtheit  in  der  Generalversammlung  ausgeübt,  an  welche
der  etiva  bestellte  und  mit  Überwachung  der  Geschäftsführung  betraute ­
  Aufsichtsrath  hierüber  alljährlich  Bericht  erstattet.  Uebrigens
wird  die  Aktiengesellschaft  durch  ihren  Borstand  vertreten,  berechtigt
und  verpflichtet,  während  der  Betrieb  von  Geschäften  der  Gesellschaft
sowie  die  Vertretung  dieser  bei  der  bezüglichen  Geschäftsführung
auch  sonstigen  Bevollmächtigten  oder  Gesellschaftsbeamten  überwiesen ­
  tverden  kann,  deren  Befugnisse  sich  alsdann  ans  der  ihnen
ertheilten  Vollmacht  ergeben.  Bei  beschlossener  Zurückzahlung
eines  Theils  des  Grlindkapitals  der  Gesellschaft  wird  dieser,  und
bei  deren  gänzlicher  Auflösung  das  nach  Tilgung  der  Schulden
übrigbleibende  Vermögen  unter  die  Aktionäre  nach  Verhältniß
ihrer  Aktien  vertheilt.
Ihre  Form  macht  es  thunlich,  durch  Vereinigung  vereinzelter ­
  Kapitalien  ein  hinlänglich  großes  Unternehmungskapital ­
  zusammenzubringen,  welches  überdies,  obgleich  es
nicht  aus  deni  Erfolge  des  Unternehmens  selbst  anwächst,
ätlßerst  ausdehnungsfähig  ist.
Das  für  den  beabsichtigteil  Unternehmungszweck  erforderliche
Kapital  läßt  sich  demnach,  falls  dessen  Höhe  im  Voraus  sicher
zu  übersehen  ist,  alle  Aktien  unterzubringen  sind  und  voll  eingezahlt ­
  werden,  sogleich  anfänglich  ausreichendst  aufbringen,  und
später  auch,  wenigstens  bei  gedeihenden  uild  Vertrauen  genießenden ­
  Aktienunternehmungen,  je  nach  Bedarf  durch  Ausgabe  neuer
Aktien  und  Aufnahme  von  Anleihen  vermehren,  während  freilich
der  erzielte  Reinertrag  nicht  einmal  theilwcise  wieder  in  das
Geschäft  zu  desseir  allmählicher  Erweiterung  verwendet,  sondern
eben,  insoiveit  er  nicht  dem  anzusammelnden  Reservekapitale  rufließt, ­
  vertheilt  wird.
Dieselbe  gestattet  ferner  dauerndes  Fortbestehen  des
Unternehmens,  weil  dieses  vom  persönlicheil  Schicksal  seiner
Unternehmer  unabhängig  bleibt,  und  erscheint  endlich  besonders ­
  wohlgeeignet,  das  Vermögensrisiko  durch  Theilung  zu
vermindern,  indem  etwaige  Verluste  sich  alls  eine  größere
Anzahl  von  Theilnehmern  vertheilen  und  dadurch  übertragbarer ­
  iverden.
        <pb n="165" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  153
Eine  Aktiengesellschaft  stirbt  nicht  mit  den  jeweiligen  Aktionären ­
  und  Beamten,  ihr  Bestehen  und  Vorwärtskommen  ist
vielmehr  lediglich  vom  Schicksal  des  Unternehmens  selbst  abhängig.
3)ic  S^eiíimo  beë  Bttfifoë  edei#d  bic  Don
Unternehmungen,  welche  der  damit  verbundenen  Verlnstgefahr
halber  von  eineni  Einzelnen  oder  einer  weniger  zahlreichen  Gesellschaft ­
  entweder  gar  nicht  oder  wenigstens  nicht  in  der  nämlichen ­
  Ausdehnung  unternommen  werden  könnten,  verleitet  jedoch
nebenher  auch  leicht  zu  Schwindel  und  waghalsigem  Geschäftsbetriebe, ­
  der  selbst  durch  unbeschränktere  Haftbarmachnng  der
Aktionäre  kaum  zu  verhüten  wäre,  weil  nicht  diese  in  ihrer  Gesammtheit, ­
  sondern  nur  deren  Vertreter  geschickte  und  vorsichtige
Geschäftsführung  zu  verbürgen  vermögen.
(Dagegen  ist  e§,  Abgeben  bim  ber  babei  #r  er#Wcrtcn
Abänderung  des  ursprünglichen  Unternehmungszweckes,  allerdings ­
  weniger  förderlich,  daß  die  Selbsteinwirkung  der  Unternehmer ­
  sich  darauf  beschränkt,  die  Gesellschaftsinteressen  in
der  Generalversammlung  zu  wahren,  und  daß  die  Betriebsleitung ­
  gänzlich  den  hiermit  Beauftragten  überlassen  werden
muß.
Geht  das  im  Gesellschastsvcrtrage  ausschließlich  vorgesehene
Geschäft  nicht  mehr  in  erwünschter  Weise,  so  kann  seitens  der
Aktiengesellschaft  ohne  völlige  llmgestaltung  derselben  kein  abgeändertes ­
  und  besseren  Erfolg  verheißendes  durch  thunlichste  Ueber  -
führung  des  Aktienkapitals  auf  anderwcite  Unternehmungszwecke
aufgenommen  werden.  In  solchen  Fällen  wird  deshalb  meist
theilweise  Heimzahlung  des  seither  benutzten  Kapitals  (Reduction), ­
  beziehentlich  sogar  gänzliche  Auslösung  (Liquidation)  der
schwer  zu  bewirkenden  Abänderung  des  Unternchmungsgegenstandes
  vorgezogen.
Wirksame  Wahrung  der  Gesellschaftsintcressen  ist  von  einer
Generalversammlung  um  so  weniger  zu  erwarten,  je  zahlreicher
und  wechselnder  die  Menge  der  Aktieninhaber  ist,  je  kleiner  also
die  einzelnen  Antheile  und  je  seltener  diese  in  festen  Händen  sind.
Vielen  Aktionären  verlohnt  es  sich  alsdann  kaum,  bei  weiterer
Entfernung  vom  Sitz  der  Gesellschaft  an  deren  Berathungen  und
Beschlüssen  persönlich  theilznnehmen.  Außerdem  fehlt  vielfach  der
Mehrzahl  derselben  überhaupt  jede  sachverständige  Einsicht  in  die
        <pb n="166" />
        154  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
näheren  Verhältnisse  des  Gesellschaftsunternehineus,  die  ihnen
ziemlich  unbekannt  sind.  Ihr  dafür  gehegtes  Interesse  beschränkt
sich  oft  genug,  zumal  bei  vorübergehender  Betheiligung,  auf  den
augenblicklich  aus  der  Aktie  durch  Divideude  und  Kurserhöhung
zu  ziehenden  Nutzen.
Das  Gedeihen  eines  jeden  Aktienunternehmens  hängt  immer
wesentlich  von  jedesmal  glücklicher  Wahl  der  leitenden  Vorstände
und  der  sonst  noch  mit  der  Geschäftsführung  Betrauten  ab.  Diese
können  nun  zwar  durch  den  ihnen  zugestandenen  Gewinnantheil
und  durch  die  Verpflichtung,  eine  gewisse  Anzahl  von  Aktien  zu
übernehmen,  mit  Geschäftserfolge  betheiligt,  hierdurch  zu  betriebsamer ­
  Thätigkeit  und  insbesondere  zum  Erwirthschaften  möglichst
großer  Ueberschnssc  während  der  Dauer  ihrer  widerruflichen  Bestellung ­
  angeregt,  aber  nicht  zugleich  zu  der  nämlichen,  die  Zukunft
bedenkenden  Vorsicht  und  umsichtigen  Sparsamkeit  genöthigt  werden, ­
  zu  welcher  volle  Selbstverantwortlichkeit  im  eigenen  Geschäft
antreibt.  Die  mancherlei  Unzuträglichkeiten,  welche  mit  dem
Verwaltenlassen  speculativer  Unternehmungen  stets  einigermaßen
verbunden  zu  sein  Pflegen,  treten  bei  den  von  Aktiengesellschaften
unternommenen  sogar  in  vermehrtem  Maße  ein,  weil  weder  eine
Generalversammlung  noch  ein  Aufsichtsrath  die  Geschästsführenden
ebenso  wirksam  anzuleiten  und  zu  überwachen  vermag,  wie  es
einem  fachkundigen  Einzelnen,  der  aus  irgend  einem  Grunde
die  besondere  Verwaltung  seiner  Besitznngen  Angestellten  überlassen ­
  muß,  oder  auch  einer  Staatsregierung  möglich  ist,  der  gut
geschultes  und  je  nach  der  individuellen  Befähigung  ständig  für
den  einen  oder  anderen  Zweck  verwendbares  Verwaltungspersonal
in  reicherer  Auswahl  zur  Verfügung  steht.
Zur  Uebernahme  durch  Aktiengesellschaften  eignen  sich
demnach  allgemeinhin  nur  an  sich  nicht  allzu  schwierige  Geschäfte, ­
  für  deren  zweckmäßigste  Durchführung  das  seitens
eines  Einzigen  oder  weniger  Gesellschafter  daran  zu  wagende
Vermögen  nicht  ausreicht;  vorzugsweise  aber  solche  in  ihrem
Betriebe  verhältnißmäßig  einfache  und  leicht  zu  regelnde
Unternehmungen,  welche  bei  bedeutenderem  Großbetriebe
ohnehin  am  erfolgreichsten  sein  können,  einem  gleichmäßig
fortbestehenden  Bedürfnisse  entsprechen,  deshalb  dauernder
den  nämlichen  Zweck  zu  verfolgen  vermögen,  und  dabei  sehr
        <pb n="167" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  155
bici  Capitai  erforbcm,  bnë  eben  W%eub  längerer  Beit  teine
onbcre  Verwendung  zu  suchen  braucht.
So  eignet  sich  die  Aktienform  z.  B.  zur  Herstellung  von
Unternehmungen,  welche  den  Betrieb  von  Eisenbahnen  und
Dampfschifffahrten,  oder  von  Kredit-  und  Versichernngsgeschäften
bezwecken.  Derartige  Geschäfte  benutzen  entweder  vorwiegend
stehendes,  nach  erfolgter  Abnutzung  nur  wieder  zu  ersetzendes
Kapital,  oder  sind  bei  überwiegender  Verwendung  umlaufenden
Kapitals  doch  nach  im  Voraus  feststellbaren  und  regelmäßig  einzuhaltenden ­
  Grundsätzen  mittelst  eines  sich  gleichbleibenden  Ansführungsverfahrens ­
  zu  betreiben.  Außerdem  können  diejenigen,
denen  dessen  Bewirkung  überlassen  wird,  mit  ihrem  eigenen
Interesse  am  Erfolge  ihrer  bezüglichen  Thätigkeit  unschwer  betheiligt ­
  werden.  Ebenso  paßt  diese  Unternehmungsform  bedingungsweise ­
  auch  für  den  Bergbau  in  denjenigen  Fällen,  m
denen  es,  wie  z.  B.  beim  Kohlenbergbau  in  unzweifelhaften
Kohlenrevieren,  behufs  sicherer  Erzielung  alsbaldigen  guten  Erfolges ­
  wesentlich  ist,  sofort  hinlängliches  Kapital  zur  Beschaffung
der  nothwendigen  Betriebseinrichtungen,  zum  Treiben  von
Schächten  ic.  verfügbar  zu  haben.  Dieselbe  läßt  sich  dagegen
auf  industrielle  Unternehmungen,  und  zumal  auf  solche,  welche
ihr  Fabrikat,  um  damit  dem  gegenüberstehenden  Vedarse  zu  entsprechen, ­
  in  oft  wechselnder  Beschaffenheit  zu  prodnciren  genötbigt
  smb,  ober  bereu  mtcrwlbeang  itnb  Şrobnctcnbertrieb
schon  schwierigere  Handelsgeschäfte  unvermeidlich  macht,  nur
ungleich  beschränkter,  und  auf  den  gewöhnlichen  Waarenhandel
endlich  am  wenigsten  anwenden.  Der  Landban  aber  gewährt,
obocfcíicn  ron  feiner  sonstigen  Ungceigncteit  aum  Betriebe  burd,
^ttie„Qcscm^^tcn,  mt  fid)  selbst  itn  (Wüdëfallc  bici  a"  wenig
Aussicht  auf  schnelle  Erzielung  außerordentlich  ergiebiger  Dividenden, ­
  um  für  Aktienspeculationen  sonderlich  verlockend  zu  sein.
4.  Die  bei  bergbaulichen  Unternehmungen  fonbernrtig
entftembene  Gewerkschaft,  bereit  Mitglieder  sich  nicht  mit
einer  einmaligen,  bestimmt  bemessenen  Kapitaleinlage,  sondern ­
  mit  Zubußen  beteiligen,  zu  denen  sie  nach  Verhältniß
ihrer  Gewerkenantheile  verpflichtet  sind.
Selbige  hat  sich  im  Verlaufe  der  Zeit  aus  der  dann  bestehenden ­
  „Gesellenschaft"  entwickelt,  wenn  sich  ein  Berggebäude  im
        <pb n="168" />
        156  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmittel.
Besitz  mehrerer  Personen  (Gesellen)  befindet,  die  für  dessen  Verbindlichkeiten ­
  zu  ihren  Theilen  haften,  und  ähnelt  einigermaßen
der  Aktiengesellschaft,  insofern  die  Mitbetheiligten  eines  Bergwerks ­
  die  Gewerken,  ebenfalls  nur  Einzahlungen  leisten,  ihre
Beschlüsse  in  Gemerkenversammlungen  fassen  und  einen  Repräsentanten ­
  oder  einen  aus  mehreren  Personen  bestehenden  Grnbenvorstand
  bestellen,  welcher  die  Gewerkschaft  in  allen  ihren  Angelegenheiten ­
  vertritt.  Im  klebrigen  bestehen  jedoch  zwischen  dieser
und  jener  wesentliche  Unterschiede.  Die  Gewerken  haben  nach
Verhältniß  ihrer  gewerkschaftlichen  Antheile  am  Bergwerkscigenthnme
  (Kuxe),  Theil  am  Gewinn  uitb  Verlust,  dagegen  nach  dem
nämlichen  Verhältnisse  zu  der  Zubuße  beizutragen,  die  zum  Betriebc
  und  zur  Erfüllung  der  Schuldverbindlichkeiteil  der  Gewerkschast
  erforderlich  ist.  Sie  erhalten  günstigeren  Falls,  wenn  keine
weiteren  Kvstenzuschüsse  erforderlich  sinbweil  der  Ertrag  des
Werks  die  Betriebskosten  deckt,  nach  allmählicher  Tilgung  der
inzwischen  etwa  entstandenen  Grubenschuld  den  Betrag  der  ihrerseits ­
  eingeschossenen  Zubußen  (die  Receßschuld,  Gewerkenforderung)
lviedererstattet,  und  beziehen  alsdann  erst,  nachdem  dieser  Verlag" ­
  restitnirt  lvorden  ist,  den  reinen  Ueberschuß,  welcher"  nach
Abzug  der  zum  demnächstigen  Fortbetrieb  und  beziehentlich  für
m^0T^e^gcfe^cne  SäHc  giiriid&amp;amp;iibebaltenbcn  selber  nod;  g»r
theilung  verbleibt,  als  „Ausbeute".  '  Die  Kuxe,  über  welche  und
i#  Sn#»  du  ba8  gcf^^ü  n,irb,
sönnen  ohne  Einwilligung  der  Mitgewerken  auf  andere  Personen
übertragen  iverden,  während  es  zugleich  jedem  Gewerken  jeder  Zeit
freistes,  fid;  unter  %crluft  «lieg  bi%r  bon  ber
Gewerkschaft  loszusagen  und  somit  ans  seine  fernere  Betheiligung
unter  gewissen  Voraussetzungen  freiivillig  zu  verzichten.
Dieselbe  bleibt  also  barauf  angewiesen,  das  in  ihr  Unternehmen ­
  zu  verwendende  Kapital  durch  je  nach  Bedarf  bemiüiOte
  Beiträge  ber  mfgubnngcn,  luoburd,
bagu  06110^(01  lucrbcn,  11,11^^0^16
ñu  verfahren,  und  eignet  sich  daher  vornehmlich  für  alle
Wen  beë  Bergbaues,  bei  benen  ber  ^cfantmibctrag  beS
bis  zur  Erreichung  entsprechenden  Erfolges  erforderlichen
Aufwandes  nicht  zuverlässig  vorauszubestimmen,  die  auszubringenden ­
  Erträge  minder  sicher  oder  wenigstens  nicht
gleichmäßig  ergiebig  sind.
        <pb n="169" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  157
Der  voraugedeutetcn  Rücksichten  halber  ist  jedenfalls  die
Unternehmungsform  der  Gewerkschaft,  obgleich  sie  des  Vortheils
entbehrt,  alsbald  ein  größeres  Unternehmungskapital  verfügbar
haben  zu  können,  für  bergbauliche  Zwecke  und  namentlich  für  den
Gangbergbau,  den  Silberbergbau  re.  weit  unbeschrankter  anwendbar,'nlg
  bie  gornt  bcrmtcngcfenfW.  Bei  jener  Wo  cë  nid)t
so  leicht  vorkommen,  daß  ein  an  sich  zu  den  besten  Hoffnungen
berechtigendes  Bcrggebäude  wegen  Unzulänglichkeit  des  dafür
zusammengebrachten  Kapitals,  zu  raschen  Verbrauchs  desselben,
anfänglichen  Daraufloswirthschaftens  re.  nicht  weiter  zu  betreiben
ist,  und  seitens  der  bisherigen  Unternehmergesellschaft  aufgegeben
werden  muß.  Grubenvorstand  und  Betriebsbeamte  sind  vielmehr
gezwungen,  sich  mühsamer  Sparsamkeit  zu  befleißigen,  um  nicht.
zu  hohe  und  deshalb  abschreckend  wirkende  Zublißen  unvermeidlich
&amp;amp;U  madjen,  aber  (stetigfett  beë  Bctrtebëerfoigcë
dadurch  zu  erstreben,  daß  die  Erschöpfung  an  einer  Stelle  bis
dahin  hinausgeschoben  wird,  wo  an  einer  anderen  wieder  ein
Ersatz  gewährender  Vorrath  zugängig  geworden  ist.
5.  SDie  befouberen  Srmerbê'  iinb
genoHenfd)afteit  mü  M^rönftcr  übet  imbe#rönfter
Şof#ici)t,  mcídjc  bie  görbermtg  bc§  ^rmerbë  ober  ber
SBebürfmßbcfriebigung  t^cr  miitgficbcr  mittelst  gcmcm#nft;
lichen  Geschäftsbetriebes  bezwecken,  und  unter  denen  hier
insbesondere  die  Produetivgenofsenschaften,  die  den  Uebergmig
  zu  diesen  bildenden  Partnerschaften  iati»  die  Consumvereine
  in  Betracht  kommen.
Diese  neuzeitlich  entstandenen  oder  wenigstens  versuchten,  an
sich  sehr  verschiedenartigen  Gesellschaften  von  nicht  geschlossener
Mitgliederzahl  theilen,  bisweilen  in  Anlehnung  au  eine  der  im
Vorhergehenden  erwähnten  gesellschaftlichen  Unternehmungsformen,
Gewinn  und  Verlust  des  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  betriebenen ­
  Geschäfts,  und  haften  als  „eingetragene  Genossenschaft"*)
für  deren  Verbindlichkeiten,  insoweit  diese  nicht  aus  dem  Genoffenschaftsvermögeu
  befriedigt  werden  können,  solidarisch  mit  ihrem
*)  d.  h.  als  eine  unter  dem  deutschen  Genossenschaftsgesetz  vom  4.  Juli  1868
stehende,  aus  vielen  solidarisch  hastenden  Personen  zusammengesetzte  rechtsfähige
Gesellschaft.
        <pb n="170" />
        158  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
ganzen  Vermögen,  wogegen  in  anderen  Fällen  Theilhaft  anstatt
Solidarhaft  stattfindet,  die  persönliche  Garantiehaft  der  Mitglieder
auf  einen  gewissen  Betrag,  beziehentlich  auf  Geschäftsantheile
beschränkt  ist,  oder  beim  Vorhandensein  eines  festen  unkündbaren
Haftkapitals  gänzlich  hinwegfällt.
Bei  der  Productivgenossenschaft  sind  die  behufs
Production  für  ben  allgemeinen  Verkehr  zu  einem  geineinschaftlichen
  Unternehmen  zusammengetretenen  Genossenschafter
an  diesem  hauptsächlich  mit  Arbeiteil  betheiligt,  indem  sie  die
Ausführung  der  dabei  nöthigen  Arbeitsverrichtungen  weuigstens
  grvßtentheils  selbst  übernehmen,  uiib  nur  insoweit  zugleich
mit  Gaitai  fie  ben  fíir  ^ef^^äft
Kapitalbedarf  theilweise  durch  Ansammlung  eigener  Ersparnisse ­
  und  daraus  sich  ergebender  Geschäftsantheile,  übrigens
aber  durch  Aufnahme  gegen  Gesammtverbürgung  aufzubringen ­
  suchen.
D,e^  sonach  eine  Unternehmergesellschaft  bildenden  Arbeiter
vergesellschaften  sich  zum  Beginn  eines  auf  gemeinschaftliche  RechnuiiQ
  betriebenen  (##[8,  nni  felbfümbigcr  gu  unb  neben
dem  gewöhnlichen  Arbeitslöhne  zugleich  ben  sonst  dem  Arbeitsgeber ­
  zufallenden  Gewinn  mitzuverdienen,  überlassen  die  Geschäftsleitung ­
  und  -Vertretung  einem  aus  ihrer  Mitte  gewählten  Vorstande, ­
  und  nehmen  zumal  dann  aushilfsweise'auch  Nichtmitglieder ­
  in  Lohn,  ivenn  die  Anzahl  der  Beschäftigten  nicht  immer
eine  gleiche  sein  kann.  Die  Arbeitsleistung  der  Mitglieder  dagegen ­
  soll  zunächst  nach  üblichen  Lohnsätzen  gelohnt  werden,
obgleich  kein  Unternehmer  auf  festen  Lohn  rechnen  kann,  und  der
schließlich  nach  Bestreitung  aller  Vvranslagen  verbleibeilde  Ueberschuß,
  der  ebenfalls  gern  als  gewiß  vorausgesetzt  wird,  zur  Vertheilung
  kommen.
Dem  Gedeihen  derartiger  Genossenschaftsunternehmimgen
stehen  jedoch  allerlei  Hindernisse  entgegen.  Solche  ergeben
M  W  bei;  blefcKcn  mit
ķd  zur  Uebertragung  von  eintretenden  Verlusten  be-M^Igcnbem
  .^abitai  mi^nftattcn;  mi3  ben  %Rißíi^^Mten,  mit
benen  bte  geschäftliche  Leitung  eines  Betriebes  unausbleiblich
        <pb n="171" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  159
Verbunden  ist,  bei  dem  die  ausführenden  Arbeitskräfte  in
Gires  &amp;amp;#n#eren  ®efammtGeü  W#  Unternehmer
gan&amp;amp;  immittcíímr  am  Erfolge  betheiíigt  smb;  fmuie  au§  ber
Unersindlichkeit  eines  sowohl  gerechten  als  allen  Betheiligten
^ufagenben  äRaMtabeg  für  bie  ÄertGeümto  etmaiger  Uebcrfchüffe.
  Ein  dauernderes  Gelingen  ist  daher  nur  ausnahmsweise ­
  zu  erwarten,  und  am  ehesten  noch  bei  sehr  einfachen
und  ziemlich  sicheren  Geschäften  denkbar,  die  ohnehin  wenlg
Anlagskapital  und  dagegen  vorwiegend  Arbeit  erfordern.
Das  Gelingen  hängt  hierbei  davon  ab,  daß  die  Genossenschafter ­
  genug  Kapital  zusammenzubringen  und  etwaige  Verluste
zu  übertragen  vermögen,  Unternehmereigenschaften  bethätigen  und
sich  mindestens  der  Leitung  eines  sachkundigen  Geschästsvorstandes
willig  unterwerfen.  Die  Größe  des  aus  eigenen  Mitteln  durch
Sparzwang  aufzubringenden  Genossenschaftskapitals  verändert  sich
mit  Neubetheiligung  und  Wiederausscheiden  von  Genossen.  Solange ­
  es  und  das  etwa  zur  Bildung  eines  Reservefonds  zurückgelegte ­
  Gesammtvermögen  noch  unbedeutend  ist,  bleibt  die
Uebertragung  irgendwie  namhafter  Verluste  unmöglich.  J&amp;amp;ic
socialdemokratischer  seits  verlangte  Staatshilfe  durch  Beschaffung
und  Verbürgung  der  Kapitalien,  welche  von  zur  Bildung  etwaiger
Productivgcuosseuschaften  bereiten  Arbeitergesellschaften  gebraucht
werden,  vermöchte  aber  sogar  daun,  wenn  sie  überhaupt  in  unbegrenztem ­
  Maße  ausführbar  wäre,  was  durchaus  nicht  der  Fall
ist  das  wirthschaftliche  Gedeihen  der  betreffenden  Unternehmungen
keineswegs  allein  zu  sichern.  Letzteres  hängt  nicht  blos  vom
Vcrfügbarhabcn  ausreichenden  Kapitals,  sondern  vielmehr  m
erster  Reihe  von  der  persönlichen  Thatkraft,  Selbstbeherrschung
und  geschäftlichen  Eilisicht  der  Unternehmenden  ab.  Dazu  kommt,
daß  es  diesen  nur  feiten  glücken  kann,  unter  ihres  Gleichen  einen
zur  Geschäftsführung  wohlgceigncten  Vorsteher  aufzufinden,  daß
eö  ferner  für  den  hierzu  Erwählten  wieder  immer  ungemein  schwer
erreichbar  fein  dürfte,  nachhaltig  unter  gleichberechtigten  Genossen,
welche  sich  gegenseitig  zu  überwachen  Anlaß  haben,  ein  einträchtiges ­
  Zusammenwirken  aufrecht  zu  erhalten,  und  sich  selbst  genügende ­
  Autorität  zu  verschaffen,  insofern  er  nicht  als  Arbeiterführer ­
  eine  fast  unbeschränkte  Gewalt  erlangt.  Meist  wird  derselbe
thatsächlich  in  seiner  Thätigkeit  ungleich  beengter  und  weniger
        <pb n="172" />
        160  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmittel.
zu  leisten  imstande  sein,  als  ein  selbständiger,  sich  ausschließlich
selbst  verantwortlicher  Unternehmer.
Die  Vertheilung  allenfallsiger  Ueberschüsse  wurde  schließlich,
neben  landüblicher  Verzinsung  des  eingelegten  Kapitals,  offenbar
am  gerechtesten  nach  Bedeutsamkeit  der  gethanen  Arbeit  oder,
weil  diese  in  der  dazu  verwendeten  Zeit  keinen  vergleichsweise
zutreffenden  Ausdruck  findet,  nach  dem  erreichten  Lohnbezuge  zu
bewirken  sein,  da  zu  vermuthen  ist,  daß  der  mehr  Lohn  Beziehende ­
  auch  beträchtlicher  zum  Geschäftserfolge  beigetragen  hat.
Sie  geschieht  'jedoch  gewöhnlich  nach  Kapitalbeiträgen,  indem  man
es  vorzieht,  um  Zwiespalt  zu  vermeiden,  die  sich  Betheiligenden
zu  gleichen  Theilen  gleichsam  Aktionäre  sein  zu  lassen,  wonach
nun  freilich  der  wenig  Leistende  genau  ebensoviel  erhält,  als  der
Tüchtigere  und  für  das  Geschäft  Nützlichere.
Die  demnach  mit  dieser  Unternehmnngsform  unausbleiblich
verbundenen  Hinderlichkeiten  verursachen  es  nun  auch,  daß  dieselbe ­
  trotz  vielfach  geradezu  entgegenstehender  Behauptungen  sehr
weit  davon  entfernt  ist,  allgemeiner  nicht  nur  auf  Handwerke
fonbmi  nmnentM)  micid,  ans  2a,%b,  unb  Bergbau  amoenbbnr
¿u  sein.  In  der  Wirklichkeit  haben  Prodnctivgenossenschaften
seither  nur  ausnahmsweise  in  vereinzelten  Fällen,  bei  besonderer
Geschäftstüchtigkeit  der  hierzu  Zusammengetretenen  und  nach
erreichter  Ansammlung  eines  erheblicheren  Geschäftsvermögens,
auf  einigermaßen  längere  Dauer  mit  gutem  Erfolge  bestanden'
maß  1^0^  bctuciß,  baß  seitens  jener  ^  ein  foid,cr  nntcr  berhältnißmäßig
  günstigen  Vorbedingungen,  welche  zur  Ueberwinbimg
  cnt8C0en#cnbcr  (5(#icngfeitcn  befaren,  bcbinmmqëmeiie
erreichen  läßt.
@ine  Şartncrfdjaft,  ber  MrOeiter,
hingegen  entsteht,  wenn  die  in  einem  bereits  bestehenden
UntcrncŞmen  beriuenbctcn  So^orbcitcr  on  biefem  bitrcü
ßopitoieMogen  oí§  ^^6:1^66:  mi  ®elutm:  mtb  %eríu^^
mitbetheiligt  werden,  um  hierdurch  eine  völlige  Jnteressen-^luij^^en
  Wcitêgcbcr  mtb  %rücit§uc^mer  Iier^
zustellen.
Um  letztere  umfassender,  als  es  durch  bloße  Gewährung  von
8e)#en  (önnte,  ant  ®#ö^^gerMoe  )u  bctbciíi8cn,
nimmt  der  seitherige  alleinige  Unternehmer  eine  z.  B.  aus  seinen
        <pb n="173" />
        §  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  161
bewährtesten  ständigen  Arbeitern  gebildete  Arbeitergemeinschaft
als  stillen  Theilnehmer,  bezüglich  als  Kommanditisten  auf,  oder
zerlegt  den  anschlagsmäßigen  Zcitiverth  seines  Geschäfts,  der  allerdings ­
  leicht  überschätzt  wird,  in  kleine  Aktien,  von  denen  er  zunächst ­
  einen  größeren  Theil  selbst  behält,  den  anderen  dagegen
den  „Angestellten  und  Arbeitsgehilfen"  zur  sofortigen  oder  allmählichen ­
  Volleinzahlung  überläßt.  Das  Geschäft  geht  alsdann
auf  die  so  zusammengefügte  Gesellschaft  in  der  Weise  über,  daß
der  bisherige  Inhaber  desselben  sich  bestimmte  Rechte  in  Bezug
auf  die  Geschäftslei^lug  und  ebenfalls  eine  feste  Vergütung  für
seine  mindestens  einstweilen  fortgesetzte  Thätigkeit  als  Dirigent
vorbehält,  während  die  mitbetheiligten  Arbeiter  den  hergebrachten
Lohn  als  Miuimalbezug  forterhalten.  Der  erzielte  Uebcrschuß
aber  wird  gemäß  getroffener  Vereinbarung,  manchmal  z.  B.  nach
vorheriger  Verzinsung  des  Gesellschaftskapitals  an  die  Direction
der  Gesellschaft  in  den  ihr  zugesicherten  Antheilen  und  an  die
übrigen  Mitglieder  im  Verhältniß  zu  dem  verdienten  Lohne,
oder  an  sämmtliche  Betheiligte  nach  Verhältniß  ihres  Aktienguthabens ­
  als  Dividende  vertheilt.
Diese  Uebergangsform  mindert  die  Erschwernisse,  welche
sich  bei  der  Productivgenossenschaft  aus  der  Schwierigkeit
der  anfänglichen  Kapitalbeschaffung  und  aus  dem  Fehlen
einer  an  Einfluß  uub  Geschästserfahrung  überlegenen  Betriebsleitung ­
  ergeben,  wogegen  ihr  übrigens  gleiche  oder  wenigstens
ähnliche  Unzuträglich  leiten  anhaften,  weshalb  dieselbe  auch
keineswegs  ausgedehnter  anwendbar  ist,  und  höchstens  nur
etlva  für  Unternehmungen  geeignet  erscheint,  in  denen  die
Arbeitsausführung  ohnehin  gänzlich  dem  Eifer  und  der
Fürsorglichkeit  der  damit  beauftragten  Arbeiter  anvertraut
tverden  muß.
Sie  verkümmert  dem  eigentlichen  Unternehmer  seine  ehemalige
Selbständigkeit,  bietet  mancherlei  Anknüpfungspunkte  zu  Zer
würfnissen  dar,  und  verfehlt  schon  deswegen  den  damit  beabsichtigten ­
  Zweck  auf  die  Dauer  meist  vollständig.  Ihr  Bestehen
pflegt  daher  in  der  Regel,  nachdem  selten  ausbleibende  Enttäuschungen
  bezüglich  der  ansäliglich  hoffnungsvollst  vorausgesetzten ­
  guten  Folgen  eingetreten  sind,  kein  sehr  langwährendes
zu  sein,  außer  in  besonderen  Fällen,  in  denen  die  Vollziehung  der
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Musi.  11
        <pb n="174" />
        162  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Productionsmittel.
Arbeit,  weil  sie  zerstreut  geschieht,  ilicht  fortwährend  überwacht
werden  kann,  und  in  denen  es  deshalb  nur  nützlich  und  nicht
zugleich  störend  ist,  wenn  sich  die  benutzten  Arbeiter  als  Mitunternehmer ­
  fühlen.
Cons  ir  m  vereine  endlich  erstreben  Erleichterung  der
eigenen  Bedürfnißbefriedigung  durch  gemeinschaftlichen  Einkauf ­
  von  Befriedigungsmitteln  im  Großen  und  Ablaß  in
kleineren  Mengen  an  die  Mitglieder,  und  sind,  insoweit  sie
diesen  Zweck  zu  erreichen  vermögen,  unzweifelhaft  förderlich.
Solche  Vereinigungen  haben  es  mit  anderen  sogenannten
„Ergänzungswirthschaften",  z.  B.  den  Rohstoff-  und  Magazinvereinen, ­
  den  Vereinen  zur  Herstellung  von  Wohnungen  für  ihre
Mitglieder,  sowie  mit  den  weiter  unten  näher  zu  erwähnenden
Vorschuß-  und  Kreditvereinen  zc.  gemein,  daß  sie  ein  mehreren
Einzelivirthschafteu  gemeinsames  Bedürfniß  vermittelst  eines
gemeinschaftlichen,  und  wenigstens  hauptsächlich  nur  zu  den
Privatwirthschaften  der  Genossen  in  Beziehung  stehenden  Unternehmens ­
  wirthschaftlicher  zu  befriedigen  bestrebt  sind,  als  es  ohnedem ­
  unter  den  zeitweilig  gegebenen  Umständen  geschehen  könnte.
Dieselben  dienen  also  zunächst  Haushaltszwecken  und  lediglich
mittelbar  zugleich  zur  Förderung  erwerbswirthschaftlicher  Zwecke,
indem  sie  der  Unwirthschaftlichkeit  des  im  Kleinen  geschehenden
Einkaufs  gewisser  Gegenstände  des  alltäglichen  Bedarfs  an  Genußoder ­
  auch  Erwerbsmitteln,  z.  B.  Nährfrüchten,  Kolonialwaaren,
Saatgut,  Handelsdünger  zc.,  zu  begegnen,  und  diese  ihren  Mitgliedern ­
  in  wirthschastlichster  Weise,  zu  niedrigeren  Preisen  oder
in  besseren  Qualitäten  zu  verschaffen  suchen,  überschreiten  jedoch
die  Grenzen  ihrer  Leistungsfähigkeit,  sobald  sic  nebenbei  durch
nicht  blos  ganz  ausnahmsweises  Verkaufen  an  Nichtmitglieder
mit  dem  Detailhandel  überhaupt  in  Concurrenz  treten  wollen,
dessen  speculativer  Betrieb  sich  für  Genossenschaften  gar  zu  wenig
eignet.
MàctiMthMuug  und  Gebrauchn  Vereinigung.
8  74.
Infolge  fortschreitender  wirthschaftlicher  Kultur  wird
aber  nicht  nur  das  Zusammenlvirken  der  vorhandenen  Pro-
        <pb n="175" />
        ii*

8  74.  75.  Productionstheilung  und  Gebrauchsvercinignng.  163
ductionsmittel  vermöge  ihres  Verfügbarerwerdens  unbehinderter, ­
  die  unternehmungsweise  Production  mannigfaltiger
thunlich  und  die  Gestaltung  der  Unternehmungen  selbst  verschiedenartiger, ­
  sonders  treten  auch  zunehmend  günstigere
Bedingungen  fiir  den  Erfolg  dieses  Zusammenwirkens  ein.
Hierzu  trägt  insbesondere  noch,  obgleich  keineswegs  allein
und  ausschließlich,  der  Umstand  bei,  daß  mit  jener  ebensowohl
die  Productionstheilung  als  die  damit  einigermaßen  in  Zusammenhang ­
  stehende  Gebrauchsvereinigung  zunimmt.
9  75.
Unter  Productionstheilung,  Erwerbstheilung,
welche  im  Großer!  und  Ganzen  sich  ebenso  entwickelt  und
wirkt,  wie  Arbeitstheilung  im  Einzelnen,  ist  Trennung  der
Productivnen  je  nach  ihrer  Verschiedenartigkeit  behufs  Beschränkung ­
  jeder  Einzelwirthschaft  auf  Selbstbeschaffung
gleichartigerer  Producte  zu  verstehen;  wogegen  ihre  nothwendige ­
  Ergänzung,  die  Pro  du  étions  Vereinigung,
in  dem  Ineinandergreifen  zwar  gesondert  betriebener,  sich
jedoch  gegenseitig  voraussetzender  Productivnen  besteht.
Das  Gegentheil  der  Productionstheilung,  welches  Productionscumulation
  genannt  werden  kann,  findet  statt,  falls  in  einer
und  derselben  Wirthschaft  gänzlich  verschiedenartige  und  nicht  unverineidlich
  mit  einander  verbundene  Productivnen  durcheinander
betrieben,  z.  B.  in  einer  Eisenhütte  allerlei  sehr  unterschiedliche
Eisenwaaren  oder  in  einer  Maschinenfabrik  nicht  blos  bestimmte
Arten  von  Maschinen  hervorgebracht  werden.
Productionsvereinigung  hingegen  entsteht,  »venu  sich  auf  eine
einseitige  Production  beschränkende  Wirthschaften  entsprechende
Ergänzung  durch  diejenige  anderer  Wirthschaftsbetriebe  bedürfen
und  finden.  Ohnedem  wäre  Productionstheilung  überhaupt
nicht  möglich.  Wer  sich  auf  Gerberei,  Rübenzuckerfabrikation
oder  Milchviehhaltung  beschränken  will,  muß  darauf  rechnen
können,  daß  Andere  für  ihn  nicht  nur  Brot  rc.  beschaffen,  sondern ­
  auch  Häute  gewinnen,  Zuckerrüben  bauen  und  Milchvieh
aufziehen.
        <pb n="176" />
        164  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
Der  mögliche  Grad  ihrer  jeweiligen  Ausbildung  hängt
ab:  zunächst  allgemeinhin  von  der  Eutwickeltheit  des  Verkehrs ­
  und  davon,  in  welchem  Maße  dieser  den  Einzelnen  der
Nothwendigkeit  überhebt,  gerade  dasjenige  auch  selbst  zu
produciren,  dessen  er  unmittelbar  bedarf;  ferner  insbesondere
von  der  Ausdehnung  des  bent  Producte  gegenüberstehenden
Bedarfs,  sowie  außerdem  von  Sicherheit  und  stetiger  Fort
setzbarkeit  der  Production.  Sehr  weit  gehende  Theilung
dieser  vermag  deshalb  überall  erst  auf  den  höheren  Kulturstufen ­
  einzutreten,  wird  jedoch  mit  Anwachsen  des  Verkehrs, ­
  auf  den  sie  zugleich  wieder  mehrend  zurückwirkt,  und
mit  zunehmender  Erweiterung  des  Marktes  fortwährend  unbehinderter. ­

Auf  den  niederen  Kulturstufen  ist  jede  vereinzelte  Wirthschaft
noch  darauf  angewiesen,  möglichst  alle  Gegenstände  ihres  Bedarfs
selbst  zu  erzeugen.  Die  Entwickelung  der  Productiousthcilung
beginnt  da  mit  Entstehen  des  Verkehrs  und  damit,  daß  solche
Güter,  deren  Beschaffung  mehr  Kunstfertigkeit  erfordert,  oder
welche  nicht  überall  gewinnbar  sind,  einzutauschen  gesucht  werden.
Erst  in  vorgeschrittenerer  Zeit,  bei  vielseitiger  gewordenen  Verkehrsbezichungcn,
  welche  Eintauschcnkönneu  alles  Benöthigten
gestatten,  tritt  nach  und  nach  die  Füglichkeit  ein,  die  eigene
Production  auf  dasjenige  einzuschränken,  wozu  gegebenen  Falls
die  verfügbar  gehabten  Productionsmittel  am  erfolgreichsten  zu
benutzen  sind.
Auch  kann  eine  Production  um  so  weniger  überwiegend  oder
sogar  ausschließlich  betrieben  werden,  je  kleiner  der  ihr  gegenüberstehende ­
  Bedarf  an  sich  oder  infolge  örtlich  beschränkter  Äbsatzgelegenheit
  ist.  Erweitert  sich  der  Verbrauch  durch  Zugänglicherwerdcn
  des  Products  für  Mehrere,  stärkere  Bcvölkerungsanhäusung
rc.,  oder  der  Markt  durch  Besserwerden  der  Transportmittel,
Wegfall  von  Zollschranken  re.,  so  wird  die  Productionstheilung
durchführbarer.  In  kleinen  Landstädtchen  muß  z.  B.  derselbe
Krämer,  tvelcher  vielleicht  außerdem  noch  Fcldbesitzer,  Gastwirth
und  Schlachter  ist,  mit  Kolonial-,  Schnitt-  und  Nadlerwaareu  re.
handeln,  während  sich  der  Kaufmann  in  der  Großstadt  auf  eine
besondere  Waarengattung  zu  beschränken  vermag.  Am  spätesten
aber  wird  die  Productionstheilung  bei  Erzeugung  solcher  Produkte
        <pb n="177" />
        §  75.  Productionstheilung  und  Gebrauchsvereinigung.  165
thuulich,  welche  zunächst  geraume  Zeit  hindurch  von  vielen  Wirthschaften ­
  nebenbei  in  ausreichender  Menge  abzugeben  sind.  Vorzugsweise ­
  Beschränkung  auf  unmittelbaren  Milchvcrkauf  bei  der
Rindvichhaltung  z.  B.  ist  erst  möglich,  nachdem  der  lokale  Milchbedarf
  so  gestiegen,  daß  er  sich  nicht  mehr  nebenher,  neben  Butterfabrikation ­
  rc.,  befriedigen  läßt.  Ebenso  bleibt  es  verwehrt,  einer
Waldwirthschaft  etwa  die  Erziehung  von  Nutzholz  oder  gar  von
Stangen  und  Christbäumen  rc.  zur  Hauptaufgabe  zu  machen,
solange  noch  die  neben  Masscnerzeugung  von  Brennholz  zu
gewinnenden  Nutzhölzer  und  gelegentlich  herauszunehmenden
Junghölzer  den  bezüglichen  Bedarf  überreichlich  decken.
Jngleichcn  können  unsichere,  zeitweise  sehr  leicht  fehlschlagende
Productionen,  z.  B.  Erzbergbau  im  Kleinen  durch  Eigenlöhner,
Wein-  und  Hopfenban  in  zumal  dafür  ungünstigeren  Lagen  rc.,
nicht  füglich  allein  betrieben  werden,  und  ebensowenig  solche,
welche  nicht  stetig  fortsetzbar  sind.  Das  Nebeneinanderbetreiben
verschiedenartiger  Eriverbsthätigkeiten  ist  alsdann  sogar  förderlich,
um  die  Sicherheit  des  Erwerbs  zu  erhöhen  und  die  eigene  Arbeitskraft ­
  vollständiger  auszunutzen.
Je  ausgebildeter  die  Productionstheilung  wird,  um  so
mamiigsacher  und  verschlungener  gliedert  sich  nun  die  gesammte
  Production,  während  zugleich  manche  Verzweigungen
dieser  sich  infolge  ihrer  besonderen  Abhängigkeit  von  bestehenden ­
  Productionsbedingungen  und  Consumtionsverhältnissen
vornehmlich  in  bestimmten  Oertlichkeiten  landstrichsweise
oder  sogar  straßenweise  lokalisiren.
Alle  bei  Kulturvölkern  zu  unterscheidende  Haupterwerbszweige
und  deren  Abzweigungen,  so  z.  B.  selbst  die  Sonderung  der
urgewerblichen  Bodeubewirthschaftung  in  Berg-,  Feld-  und  Waldbau ­
  rc.,  der  höheren  Dienstleistungen  in  zahlreiche  Berufsarteu,
sind  ein  langsam  eingetretenes  Ergebniß  vorgeschrittenerer  Produetionstheilung.
  Dessen  Werden  läßt  sich  am  anschaulichsten  in
den  Berarbeitungsgcwerbcn  verfolgen,  die  im  Verlaufe  der  Zeit
aus  ursprünglich  hauswirthschaftlichen  Verrichtungen,  z.  B.  dem
Schlachten,  Mahlen,  Backen,  Brauen  rc.,  oder  auch  aus  ehemaligen
Neben-  und  Ausfüllungsarbeiten  hervorgehen,  sich  allmählich
immer  weiter  zerspalten  und  auf  die  Hervorbringung  gleichartigerer ­
  Erzeugnisse  einschränken.  Aehulich  ist  der  Hergang  bei
        <pb n="178" />
        166  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
minder  vielfach  zertrennbaren  und  nicht  so  leicht  auf  Gleichartiges
beschränkbaren  Erwerbsarten,  too  bei  den  Unternehmungen,  welche
fortdauernd  verschiedenartige  Producte  gleichzeitig  hervorbringen,
doch  wenigstens  die  eine  oder  andere,  durch  verfügbare  Produc
tionsmittel  und  eingetretene  Marktverhältnisse  begünstigste  Pro
duction  schließlich  zur  Hauptsache  wird,  z.  B.  in  der  Landwirthschaft,
deren  Hauptzweige  sich  unmittelbarst  gegenseitig  ergänzen  und  in
engster  Wechselbeziehung  zu  einander  stehen,  dort  und  da  entweder ­
  Ackerbau  oder  Viehhaltung,  Getreide-  oder  Futterbau,
Woll-  oder  Milchproduckion,  Aufzucht  oder  Mästung  k.
Landstrichweises  Lokalisiren  der  gänzlich  von  Bodenverhältnissen, ­
  klimatischer  Lage  rc.  abhängigen  Productionszweige,  z.  B.
des  Berg-  und  Weinbaues  rc.  in  für  ihre  Productionszwecke
geeigneten  Oertlichkeiten  ist  unumgänglich.  Bei  an  sich  in  mehreren
Gegenden  nicht  unmöglichen,  dabei  zugleich  von  Ausdehnung  der
lokalen  Comsumtion  ziemlich  unabhängigen,  und  demnach  rücksichtlich ­
  der  Wahl  ihres  Standortes  minder  beengten  Richtungen  und
Arten  der  Production,  z.  B.  dem  Handelsgewächsbaue,  der
Runkelrübenzuckerfabrikation,  Baumwollenspinnerei  rc.,  wird  dasselbe ­
  durch  die  Gleichartigkeit  der  geschäftlichen  Bedürfnisse  herbeigeführt. ­
  Diese  futbcii  dort  am  ehesten  Befriedigung,  wo  viele
Erwerbswirthschaften  das  Nämliche  bedürfen  und  beziehentlich
gleicher  Ergänzung  durch  andere  Erwerbsgeschäfte  bedürftig  sind,
sich  daher  bereits  eine  der  betreffenden  Productionsthcilung
entsprechende  Productionsvereinigung  heranzubilden  vermochte,
Hopfen-  und  Tabaksbau  z.  B.  lokalisiren  sich  schon  deshalb,  weil
der  Handel  mit  deren  Rohproduct  sich  nur  dort  recht  entwickeln
kann,  wo  es  allgemeiner  geivonneu  wird,  und  weil  solche  umständlichere ­
  Pflanzenknlturen  da  an:  leichtesten  aufzunehmen  sind,
lvo  sich  dafür  eingeübte  oder  durch  ähnliche  Pflanzungen  an  sorgfältigere ­
  Bodenbearbeitung  rc.  gewöhnte  Arbeitskräfte  darbieten.
Ebenso  lassen  sich  Zuckerfabriken,  Flachsspinnereien  rc.  da  am
leichtesten  einrichten  und  betreiben,  wo  bereits  dergleichen  Unternehmungen ­
  vorhanden,  Handelsbeziehungen  für  Bezug  und  Absatz
angeknüpft,  und  taugliche  Fabrikarbeiter  herangezogen  sind,
Straßenweise  dagegen  lokalisiren  sich  in  größeren  Städten  gewisse.
Geschäfte  zwar  aus  verschiedenen  Gründen,  hauptsächlich  aber
wohl  vorerst  des  leichteren  Erlangenkönnens  von  Kundschaft
halber.  Wo  eine  Waare  infolge  schon  bestehender  Läden  gesucht
zu  werden  pflegt,  da  kann  am  ehesten  ein  neu  hinzugekommener
        <pb n="179" />
        §  75.  Productionsthellung  und  Gebranchsvereinigung.  167
ebenfalls  Kunden  finden.  Auch  scheint  sich  eine  derartige  lokale
Concentration  am  längsten  hinsichtlich  derjenigen  Handwerke  und
Handelsbetriebe,  z.  B.  von  Klempnern  und  Trödlern  rc.,  zu
erhalten,  deren  Hilfe  die  einzelnen  Consúmenle«  nicht  gerade  alltäglich ­
  bedürfen  und  ans  deren  räumliches  Nahegerücktsein  es
diesen  daher  weniger  ankommt,  als  auf  die  rücksichtlich  der  begehrten ­
  Waarenart  vorhandene  Auswahl.
Sie  begünstigt  alsdann  bei  gedeihlicher  Entwickelung  die
ergiebigere  Verwendung  der  verfügbaren  Prodnctionsmittel,
verallgemeinert  nebenbei  die  mit  der  Production  im  Großen
bedingungsweise  verbundenen  Vortheile,  und  trägt  durch
allseitige  Hebung  des  Productionserfolges  somit  wieder
wesentlich  dazu  bei,  die  Bedürfnißbefriedigung  zu  erleichtern,
wogegen  die  wirthschaftliche  Lage  der  Producenten  selbst  doch
etwa  nur  durch  übertriebene  Zertheilung  ohnehin  marktunsicherer
  Gewerbe  sonderlich  mehr  gefährdet  werden  kann.
Prvdnctionstheilung  macht  es  möglich,  die  Prodnetionsmittel
ausschließlicher  denjenigen  Productionszwecken  zuzuwenden,  für
welche  sie  ihrer  Beschaffenheit  nach  am  geeignetsten,  beziehentlich
im  entsprechendsten  gegenseitigen  Verhältniß  vorhanden,  und  die
Marktverhältnisse  am  vortheilhaftcsten  sind.
Jedem  Unternehmen,  welches  sich  auf  eine  gleichartigere
Production  beschränkt,  werden  die  Vortheile  des  Großbetriebes
mindestens  ausgedehnter  zu  theil,  als  dies  bei  Zersplitterung  in
vielerlei  verschiedenartige  Productionen  der  Fall  sein  würde.
Bei  Verbindung  solcher  miteinander  bleiben  jene  nur  an  sich
schon  sehr  großen  Unternehmungen  rücksichtlich  jedweden  einzelnen
Geschäftszweiges  noch  ungeschmälert  erhalten.  Deshalb  kann  z.  B.
eine  sehr  bedeutende  Verlagsbuchhandlung,  Grube,  Fabrik  re.
weit  eher,  als  eine  kleinere,  sich  ihre  eigene  Druckerei,  Hütte,
Reparaturwerkstätte  re.  mit  Nutzen  halten,  unb  ein  recht  großes
Landgut  länger  mehrerlei  Zweige  der  Nutzviehhaltung  nebeneinander ­
  sortbetreiben,  z.  B.  Schafzucht  re.  neben  Rindviehzucht,
als  eilt  winzigeres,  welches  sich  ungleich  früher  auf  einen  lohnendsten ­
  Hauptzlveig  der  Viehzucht  einschränken  muß.
Ferner  nutzt  jede  wirklich  förderliche  Theilung  der  Production,
indem  sie  bewirkt,  daß  die  benöthigten  Befriedigungsmittel  in
thuttlichstcr  Ausdehnung  gerade  dort  und  so  gewonnen  werden,
        <pb n="180" />
        168  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
wo  und  wie  dieselben  am  wirthschaftlichsten  zu  beschaffen  sind,
sowohl  allen  Consumenten  der  betreffenden  Guter,  als  auch  den
Producenten.  Letztere  gerathen  jedoch,  nach  sehr  beträchtlicher
Verengung  ihrer  Erwerbsthätigkeit  und  nachdem  diese  von  weiteren
Geschäften  gänzlich  abhängig  geworden  ist,  allerdings  um  so
leichter  in  die  Gefahr,  durch  nachhaltige  Consumtionsveränderungen
oder  vorübergehende  Absatzstockungen  re.  besonders  schwer  betroffen
zu  iverden,  je  weniger  unentbehrlich  ihr  Product  und  je  schwankender
  dessen  Absatz  ist,  z.  B.  derjenige  mancher  Mode-  und
Exportartikel,  deren  nächste  Abnehmer  sogenannte  „Verleger"  sind,
welche  die  letzte  Vollendung  und  den  nachherigen  Vertrieb  der
in  Auftrag  gegebenen  oder  freihändig  aufgekauften  Waare  übernehmen. ­

#76.
In  ähnlicher  Weise  nutzt  endlich  auch  die  internationale ­
  Productionstheilung,  welche  zwischen  verschiedenen
Volkswirthschaften  infolge  starker  gegenseitiger  Verkehrsbedürftigkeit ­
  dieser  eintritt,  und  deren  nationale  Selbständigkeit
lediglich  dann  in  bedenklichem  Grade  beeinträchtigen  könnte,
wenn  dadurch  das  eine  Volk  in  Bezug  auf  Erlangung  völlig
unentbehrlicher  Güter  von  einem  anderen  einseitig  abhängig
würde.
Jede  Vvlkswirthschaft  muß,  solange  der  Verkehr  von  Volk
zu  Volk  schwierig  und  unsicher  ist,  ihre  sämmtlichen  Bedürfnisse
mit  unmittelbar  durch  Eigengewinnung  erlangten  Producten  zu
befriedigen  bemüht  sein.  Erst  von  da  an,  wo  zwischen  räumlich
getrennten  Völkern  sich  wechselseitige  Verkehrsbeziehnngcn  zu  entwickeln ­
  anfangen,  luid,  es  möglich,  nebenher  durch  Tausch  erlangte
fremdländische  Erzeugnisse  zur  eigenen  Bedürfnißbefriedigung  mitzuverwenden.
  Getauscht  aber  werden  zunächst  solche  zubringbarere
Naturcrzeugnisse,  welche  das  eine  Volk  zufolge  der  Naturbeschaffenheit ­
  des  von  ihm  bewohnten  Landes  reichlich  besitzt,  während  es
dem  anderen  daran  fehlt,  z.  B.  Salz,  Metalle,  Elfenbein  re.,  und
demnächst  zugleich  solche  Fabrikate,  z.  B.  Waffen,  Gewebe
welche  das  eine  vermöge  seines  Knlturzustandes  bereits  massenhaft, ­
  das  andere  hingegen  noch  gar  nicht  oder  doch  noch  nicht
ebenso  leicht  hervorzubringen  vermag.  Schließlich,  nachdem  der
internationale  Verkehr  unbehinderter,  vielseitiger  und  lebhafter
        <pb n="181" />
        §  7O.  Productionstheilung  und  Gebrauchsvereinigung.  169
geworden,  ergänzen  sich  ungleich  begabte  und  entwickelte  Volkswirthschaften
  umfänglicher  durch  beiderseitigen  Austausch  derjenigen ­
  Products,  welche  jede  gerade  am  wirthschaftlichsten  und
zusagendsten  zu  liefern  in  der  Lage  ist.  Bei  soweit  gediehener
Productionstheilung  kann  nun  jedwedes  im  Weltverkehr  stehende
Volk  diejenigen  Produktionen  weiter  ausdehnen,  für  welche  die
heimischen  Productionsmittel  am  anwendbarsten  sind.
Uebrigens  bleiben  die  meisten  Güter,  rücksichtlich  bereu  Erzeugung ­
  sich  nachhaltig  eine  internationale  Productionstheilung
heranbildet,  einerseits  nicht  blos  aus  einem  einzigen  Ursprnngslande,
  sondern  von  ganzen,  hinsichtlich  ihrer  Naturbeschaffenheit
imb  Kulturcntwickelung  einander  ähnelnden  Volkswirthschaftsgruppen
  zu  beziehen,  und  andererseits  seitens  mehrerer  Läudergebiete
  gesucht.  Es  kann  also  nicht  füglich  eine  ergäuzungsbedürftige
  Volkswirthschaft  in  einseitige  Abhängigkeit  zu  eineralleinigen
  anderen  gerathen,  zumal  bei  hochentwickeltem  Verkehr
sich  alle  leicht  versendbaren  Güter  zunehmend  mehr  aus  sehr  verschiedenen, ­
  und  schwerer  zuzuführende  aus  weiter  entfernten
Bezugsquellen  erlangen  lassen.  Dazu  kommt,  daß  der  inländische
Producent  vor  dem  ausländischen  immer  den  Vortheil  größerer
Marktnähe  voraus  hat,  der  sich  um  so  gewichtiger  geltend  macht,
je  schwieriger  es  wegen  der  Eigenschaften  des  betreffenden  Gegenstandes ­
  ist,  diesen  ans  beträchtlicherer  Entfernung  herbeizuschaffen.
Die  allcrunentbehrlichsten  und  daher  in  besonder?  geivaltigen
Massen  verbrauchten  Güter,  z.  B.  die  landüblichen  Hauptnahrungsmittel, ­
  Getreide  re.,  werden  deshalb  fortdauernd  zu
einem  thnnlichst  bedeutenden  Theile  im  eigenen  Lande  erzeugt.
Plötzliche  Unterbrechungen  der  einmal  eingewöhnten  Zu-  und
Ausfuhren  durch  Kriege,  Zollveränderungen  re.  tvirken  jedoch
allerdings  auf  die  Versorgung  der  betheiligten  Ein-  und  Ausfuhrländer ­
  stets  ungemein  störend  zurück,  und  sind  lediglich  deshalb ­
  weniger  511  fürchten,  weil  sie  doch  nicht  leicht  gleichzeitig
nach  allen  Richtungen  hin  im  Verkehr  mit  allen  übrigen  Völkern
erfolgen.

8  77.
Gebrauchsvereinigung  dagegen  ist  wenigstens  bisweilen ­
  eine  Folge  der  Productionstheilung,  welche  zugleich
bereu  weitere  Entwickelung  fördert,  und  in  Verbindimg  mit
        <pb n="182" />
        170  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Prodnctivusmittel.
Gebrauchstheilung  den  Produc  tionserfolg  für  die  Bedürfnis;
befriedigung  wirkungsvoller  macht.
Erstere  erfolgt  bei  gemeinsamer  Benutzung  eines  und
desselben  Gutes,  kann  in  aller;  Fällen  eintreten,  in  denen  sich
jenes  entweder  gleichzeitig  oder  nacheinander  ebenso  füglich
von  Mehreren  als  einem  Einzigen  benutzen  läßt,  und
ermöglicht  wirthschaftlichere  Erreichung  vollständigerer
Befriedigung  der  bestehenden  Bedürfnisse.
Dieselbe  findet  z.  B.  statt  bei  gemeinsamer  Benutzung  von
Stoben,  Maschinen,  öffentlichen  und  Leih-Bibliotheken,  gewisser
Dienstleistungen,  Trausportanstalten  re.  seitens  Mehrerer,  welche
der  Grubenentlvässeruug,  Maschinenarbeit,  Belehrung  oder  Unterhaltung ­
  durch  Lesen,  bestimmter  Dienste,  der  Beförderung  von
einem  Ort  zum  anderen  re.  in  gleicher  Weise  bedürfen.  Sie  setzt
also  voraus,  das;  ein  so  zu  befriedigendes,  gleichartiges  und
bezüglich  gleichgradigcs  Bedürfniß  allgemein  genug  vorhanden  ist,
um  Hinlänglich  viele  zum  gemeinschaftlichen  Gebrauch  des  betreffenden ­
  Gutes  zu  veranlassen.
Jedwede  derartige,  durch  Association  der  Benutzungsbedllrftigen
  oder  verkehrsmäßig  vermittelte  Bereinigung  verhilft  nicht
nur  zu  wohlfeilerer,  sondern  auch  zu  ausgedehnterer  und  qualificirtercr
  Bcdürfnißbcfriedigung,  insofern  die  benutzten  Güter  mit
vermehrter  Benutzung  nicht  in  gleichem  Maße  gemehrt  zu  werden
brauchen,  und  vermittelst  letzterer  dem  desfallsigen  Vedarse  jedes
einzelnen  Benutzers  mit  geringerem  Aufwande  verhältnißmäßig
vollkommener  genügt  wird,  als  dies  ohnedem  geschehen  könnte.  '
Gebrauchstheilung  aber,  die  Theilung  des  Gebrauchs ­
  der  Güter  nach  der  besonderen  Verschiedenheit  ihrer
näheren  Eigenschaften  und  der  menschlichen  Bedürfnisse,
welche  sonach  abweichende  Beschaffenheit  dieser  und  jener
voraussetzt,  gestattet  entsprechendere  Benutzung  und  vollkommenere ­
  Ausnutzung  der  gewonnenen  Producte.
Eine  solche  tritt  ein,  falls  eine  bestimmte  Gütcrart,  z.  B.
Hölzer,  Wolle,  Fleisch,  Thceblätter  rc.,  je  nach  Qualität  sowie
mit  Rücksicht  auf  eigenthümliche  Gebrauchszwecke  und  Bedürfnisse
der  Consumentcn  in  verschiedene  Sorten  gesondert,  und  in  diesen
getrennt  verwendet  wird,  ferner  in  nur  anderer  Weise  auch  dann,
        <pb n="183" />
        §  77.  Productioilstheilmig  und  Gebrauchsvepeinigung.  J  71
wenn  ein  und  dasselbe  Gut,  z.  B.  ein  Kleidungsstück,  Personenfuhrwerk ­
  re.,  nacheinander  zur  Befriedigung  ungleichgradiger  oder
an  und  für  sich  ungleichartiger  Bedürfnisse  dient.  So  kann  z.  B.
der  nämliche  Rock,  indem  er  während  des  Vorrückens  seiner  Abnutzung ­
  mehrfach  den  Besitzer  wechselt,  unterschiedlich  wählerischen
Bekleidungsbedürfnissen,  und  schließlich  als  immer  noch  zur
Wiederverarbeitnng  oder  wenigstens  zur  Düngung  brauchbarer
Lumpen  gänzlich  andersartigen  Bedürfnissen  genügen.
Infolge  ihrer  Anwendung,  die  sich  mit  Bermannigfaltung
des  Bedarfs  bei  entwickelterer  Ausbildung  des  Verkehrs  fortwährend ­
  erweitert,  wird  es  zunehmend  möglicher,  einerseits  abweichend ­
  gesteigerte  Bedürfnisse  mittelst  thnnlichst  anpassend  hergestellter ­
  Güterspeeialitäten  und  somit  zusagender  zu  befriedigen,
andererseits  diese  selbst  derjenigen  Verwendung  zuzuführen,  für
welche  sie  gerade  am  eigenartigsten  geeignet  sind,  und  jeden  einzelnen ­
  Gütertheil,  z.  B.  sogar  Abfälle,  noch  irgendwie  bestens
nutzbar  zu  machen.
        <pb n="184" />
        Drilles  Wuch.
Circulation  der  Güter.

G  78.
Die  Circulation  der  Güter  (§  10)  wird  vermittelt
durch  wechselseitigen  Austausch  dieser,  wobei  deren  gegenseitiges ­
  Tauschwerthsverhältniß  sich  im  Preise  ausdrückt,
und  befördert  durch  die  Circnlativnsmittel.  Zu  letzterein
den  Umlaufsmitteln,  zählen  einerseits  Geld  und  Kredit,  sowie
andererseits  alle  sonstigen,  den  Verkehr  unmittelbar  begünstigende ­
  Einrichtungen,  insbesondere  die  theils  Raum  überwindenden, ­
  theils  räumliche  Vereinigung  bewirkenden  Hilfsmittel ­
  jenes,  die  Communications-  oder  Verbindungsmittel.
Der  Güterumlauf  bewirkt  den  Uebergang  der  Güter  von  den
Producenten  an  die  Consumenten,  der  anfänglich  in  der  Regel
unmittelbar  ohne  Zwischenvermittelung  erfolgt,  'später  jedoch,  nach
Erweiternng  des  allgemeinen  Marktes  und  nachdem  eine  genaue
Kenntniß  desselben,  sicheres  Zurechtfinden  in  dessen  Schwankungen
re.  schwieriger  geworden  ist,  zunehmend  mehr  durch  Händler  vermittelt ­
  wird,  welche  gewerbsmäßig  Handelsgeschäfte  betreiben.
§79.
Die  Circulationsfähigkeit,  Umlaufsfähigkeit,  der
in  den  Verkehr  kommenden  Güter,  die  Leichtigkeit,  mit  welcher
sie  Abnehmer  aufsuchen,  und  die  Sicherheit,  mit  lvelcher  sie
Abnehmer  finden  können,  hängt  hauptsächlich  ab:  zunächst
        <pb n="185" />
        §  78.  79.  Güterumlauf  im  Allgemeinen.  173
von  dem  Maße  ihrer  Versendbarkeit  (Transportabilität),
namentlich  also  von  Bewegbarkeit,  Haltbarkeit  sowie  von
Umfang  und  Gewicht  int  Verhältniß  zum  Werthe;  und  außerdem ­
  noch  von  dem  Grade  ihrer  Brauchbarkeit,  Unentbehrlichkeit, ­
  Zusagendheit  und  Zugänglichkeit.
Für  die  Umlaufsfähigkeit  der  betreffenden  Güter  sind  somit
schließlich  deren  natürliche  Eigenschaften  und  wirthschaftliche  Beziehungen ­
  maßgebend.  Unbewegliche  Waaren  (Immobilien)  bleiben
stets  am  mindesten  umlaufsfähig,  bewegliche  hingegen  können  um
so  leichter  dahin  gebracht  und  dort  bereit  gehalten  werden,  wo  sich
dafür  ein  Abnehmer  anfsuchen  läßt,  je  verscndbarer  sie  infolge
von  Dauerhaftigkeit,  d.  h.  Widerstandsfähigkeit  gegen  äußere
Einflüsse,  z.  B.  Stoß,  Fall,  Nässe,  Wärme  re.,  und  höheren
Werths  bei  geringerer  Umfänglichkeit  oder  Schwere  sind,  weil  alsdann ­
  der  Transport  selbst  und  die  gute  Erhaltung  während  dieses
oder  der  nachherigen  Aufbewahrung  weniger  Arbeitsmühe  und
Kapitalaufwand  verursacht.  Ebenso  finden  solche  um  so  eher  einen
Abnehmer,  je  allgemeiner  sie  gebraucht  werden  und  je  unentbehrlicher ­
  sie  zugleich  sind,  je  zusagender  sie  wegen  guter  Erkennbarkeit ­
  ihrer  Güte,  marktgercchter  Herstellung  oder  deshalb
erscheinen,  weil  sie  sich  den  gegenüberstehenden  Bedürfnissen  zufolge ­
  beliebiger  Theilbarkeit  rc.  bequem  anpassen  lassen,  und  je
mehr  Menschen  genug  Vermögensmittel  haben,  sie  einzutauschen.
So  sind  z.  B.  Edelmetalle  am  versendbarsten,  und  Fabrikate
meist  versendbarcr  als  Rohstoffe,  gewöhnlich  gebrauchte,  allbekannte
und  überall  begehrte  Gegenstände  absehbarer,  als  Kunstwerke  und
andere  Kostbarkeiten.
Verschiedenartige  Waaren  pflegen  daher  dauernd,  gleichartige ­
  aber  zeitlich  und  örtlich  ungleich  circulationsfähig
zu  sein,  während  jede  verseitdbare  Waarenart  mit  Verbesserung ­
  der  benutzten  Transportmittel,  bedingungsweise  auch
mit  Erhöhung  ihres  eigenen  Werths,  und  im  Verlaufe  der
Zeit  das  gesammte  Vermögen  der  Völker  verhältnißmäßig
circulationsfähiger  wird.
Verbesserungen  der  Transportmittel  steigern  zumal  die  Umlaufsfähigkeit ­
  aller  bisher  schwer  versendbar  gewesenen  Güter.
Werthserhöhungen  hingegen  hewirken  Aehnlichcs  vornehmlich  dann,
        <pb n="186" />
        174  Buch.  3.  Circulation  der  Güter.
wenn  sie  eine  Folge  vermehrter  Brauchbarkeit  stub,  z.  B.  durch
sorgfältigere  Sonderung,  genauere  Zurichtung  oder  weitere  Verarbeitung ­
  2c.  herbeigeführt  wurden,  welche  das  Product  minder
voluminös,  wesentlich  dauerhafter,  verwendbarer,  entsprechender  re.
macht.  Am  spätesten  werden  Grundstücke  umlaussfähiger,  deren
Uebergang  von  einem  Eigenthümer  oder  Benutzer  zum  anderen
zeitlich  schon  durch  die  langsame  Entwickelung  des  Grundeigenthums ­
  und  nachhaltig  durch  ihre  eigene  Unbeweglichkeit  erschwert
ist,  insofern  diese  das  Sichbcgegnenköunen  übereintreffender  Tauschbedürfnisse
  einengt.
G  8k
Das  Umlaufssähigerwerden  des  Vermögens  begünstigt
nun  wieder  die  Entwickelung  des  Güterumlaufes
selbst,  welche  übrigens  von  derjenigen  der  Production  abhängig
bleibt.  Jener  kann  erst  bedeutend  werden,  nachdem  diese  beträchtlicher ­
  und  die  Productionstheilung  ausgebildeter  geworden ­
  ist,  nimmt  jedoch  mit  fortschreitender  Wirth  sch  östlich  er
Kultur  nicht  nur  im  Ganzen  fortwährend  zu,  sondern  wird
zugleich  auch  schneller,  regelmäßiger  und  unbeengter.
Je  wenigere,  an  sich  vertauschbare  Güter  noch  dem  Umlaufe
mehr  oder  weniger  entzogen  sind,  um  so  erheblicher  kann  letzterer
unter  sonst  gleichen  Umständen  sein.  Ferner  vermag  Niemand
mehr  Waaren  und  Werthe  in  diesen  einzutauschen,  als  er  selber
zu  vertauschen  hat.  Die  Menge  der  zum  Vertauschen  vorhandenen
Güter  ergiebt  sich  schließlich  also  aus  derjenigen,  welche  producirt
wurde.  Jngleichen  muß  Jeder  um  so  vielfacher  tauschen,  je
einseitiger  er  producirt.  Die  Häufigkeit  der  vorkommenden  Tauschfälle ­
  ist  deshalb  durch  den  Umfang  mitbediugt,  in  welchem  die
bedurften  Befriedigungsmittcl  nicht  eigenst  in  der  nämlichen
Wirthschaft  gewonnen  werden,  die  sie  ge-  und  verbraucht.
Mit  weiteren  Kulturfortschrittcn  hebt  sich  der  Güterumlauf
überhaupt,  und  zivar  aus  folgenden  Gründen.  Er  wird  zunehmend ­
  bedeutender,  weil  dessen  vorerwähnte  Vorbedingungen
sich  vergünstigen,  die  Umlaufsfähigkeit  der  Güter,  die  Production,
die  Productionstheilung  und  hiermit  die  Tauschmöglichkeit,  Tauschbedürftigkeit ­
  und  Tauschkräftigkeit  sich  vermehrt;  gleichzeitig  schneller,
weil  technische  Fortschritte  die  Dauer  der  Production,  Verbesserun-
        <pb n="187" />
        §  80.  81.  Güterumlauf  im  Allgemeinen.  175
gen  der  Communicationsmittel  den  Ucbergang  der  Producte  an
den  schließlichen  Verbraucher  abkürzen,  und  bei  dichterer  Bevölkerung ­
  die  sich  gegenseitig  ergänzenden  Wirthschaften  einander
näher  rücken;  dabei  regelmäßiger,  weil  der  Umsatz  überwiegender
durch  besondere,  nur  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs  kaufende
Kaufleute  vermittelt  wird,  sich  nicht  mehr  hauptsächlich  aus  bestimmte ­
  Marktzeiten  beschränkt,  ununterbrochener  stattfindet,  und
Umlaufsstockungen  seltener  eintreten;  endlich  auch  unbeengter,  weil
viele  in  früherer  Zeit  den  Verkehr  hemmende  Hindernisse  mit
steigender  Rechtssicherheit,  völligerer  Ausbildung  des  Privateigcuthums
  und  allgemeinerer  Anerkennung  der  persönlichen  Freiheit ­
  hinwegfallen.  Dieser  innerhalb  der  Volkswirthschaft  jedes
einzelnen  Landes  rücksichtlich  des  Güterumlaufes  wahrzunehmende
Entwickelungsgang  tritt  übrigens  auch  bei  der  Weltwirthschaft
in  ganz  gleicher  Weise  ein  und  verläuft  da  lediglich  langsamer,
indem  der  internationale  Verkehr  zwischen  verschiedenen  Völkern
sich  doch  erst  weit  später  allseitig  hebt,  als  der  nationale.
9  81.
Infolge  hiervon  wächst  schließlich  auch  ebenmäßig  die
Concurrenz  (§  11).  Diese  ist  unbeschränkt,  insofern  es  den
Privatwirthschaften  unbenommen  bleibt,  ihr  wirthschaftliches
Eigeninteresse,  dessen  sittlich  berechtigte  Bethätigung  zugleich
das  Gemeinwohl  fördern  kann,  im  Verkehr  beliebig  zu  wahren
und  soweit  ausschließlich  zu  verfolgen,  als  gleiche  Rechte
Anderer  dies  zulassen.
Gänzlich  schrankenlose  Concurrenz  hat  es  niemals  gegeben,
sondern  immer  nur  eine  solche,  welche  sich  innerhalb  der  durch
die  bestehende  Rechtsordnung  gezogenen  Grenzen  mehr  oder
weniger  frei  zu  bewegen  vermag.  Dieselbe  erscheint  daher  unbeschränkt, ­
  falls  sic  nicht  durch  besondere  Vorrechte  Einzelner  und
bevormundende  Einwirkungen  seitens  des  Staats  re.  beengt,
sondern  lediglich  durch  die  Gleichberechtigung  Anderer  und  die
herrschende  Sitte  in  Schranken  gehalten  wird.
Dabei  hängt  ihre  wahre  Stärke  keineswegs  ettva  allein
von  der  Anzahl  der  miteinander  um  Absatz  Wetteifernden,
sondern  vielmehr  von  Menge  und  Güte  der  mitwerbenden
Leistungen,  und  somit  voit  deren  Verschiedengrndigke.it  ab.
        <pb n="188" />
        176  Buch  3.  Circulation  der  Güter.
Sind  die  Leistungen  der  miteinander  concurrirenden  Producenten ­
  ziemlich  gleichmäßig,  übertrifft  keiner  den  anderen  durch
bessere  Qualität,  verhältnißmäßige  Wohlfeilheit  der  dargebotenen
Producte,  so  ist  und  bleibt  die  Concurreuz  schwach.  In  einem
kleinen  Orte  können  z.  B.  im  Verhältniß  zum  lokalen  Vedarse
ungemein  viele  Schuster,  Schneider,  Fleischer  re.  vorhanden  sein,
ivelche  sich  gegenseitig  das  Erlangen  von  Kundschaft  erschweren
und  deshalb  nicht  recht  aufkommen  lassen,  während  dennoch  ein
irgendwie  starkes  Mittverben  nicht  stattfindet,  weil  die  Leistungen
alter  gleich  mittelmäßig  sind,  keiner  genug  Geschicklichkeit  und
Kapital  besitzt,  um  tu  hervorragender  Weise  zu  producircn.
Aehnlich  verhält  es  sich  rücksichtlich  des  Concurrirens  seitens  der
Consúmente»  um  Erlangitng  bestimmter  Producte,  welches  ebenfalls
  nur  bei  nicht  gleichmäßig  geringer  Gegenleistungsfähigkeit
stark  ist.
Die  Zunahme  derselben  zwingt  Jedweden,  den  eigenen
Eigennutz  zu  mäßigen,  nutzt  außerdem,  solange  sie  selbst  noch
schwach  ist,  vorerst  wenigstens  dadurch,  daß  Jeder  gegen
seine  Waare  um  so  sicherer  die  ihm  erwünschte  erlangen  kann,
in  je  größerer  Menge  letztere  seitens  Mehrerer  abzusetzen
gesucht  wird,  nöthigt  dagegen  später,  nach  hinlänglicher  Erstarkung, ­
  zugleich  zu  vermehrter  Rührigkeit  und  allgemeiner
Wirthschaftlichkeit.  Um  concurrenzfähig  zu  bleiben  müssen
alsdann  Alle  bemüht  sein,  ihre  Leistungen  zu  steigern  und
mittelst  der  ihnen  verfügbaren  Productionsmittel  diejenigen
Güter  in  der  Weise  hervorzubringen,  tvelche  ltitb  wie  sie
solche  Anderen  gegenüber  am  wirthschaftlichsten  zu  beschaffen
vermögen.  Von  da  cm  aber  bewirkt  die  Freiheit  des  Mitwerbens
  thunlichste  Vervollkommnung  und  Verbilligung  der
Production.
Die  Concurreuz  erleichtert  sonach  bett  Consnmcnte»  die
Bedarfsdeckung,  während  sie  dieselben  als  Producenten  zu  rastloser ­
  Strebsamkeit  und  fortschreitender  Verbesserung  der  eigenen
Leistungen  anregt.  Die  allgemeine  Nützlichkeit  jener  läßt  sich  ain
unzweifelhaftesten  erkennen,  wenn  deren  Wirkungen  hinweggedacht
Iverden  und  erwogen  wird,  wie  es  sein  müßte,  wenn  die  Käufer
nur  auf  einen  oder  wenige  nicht  um  Absatz  gleichartiger  Waaren
        <pb n="189" />
        §  81.  Güterumlauf  im  Allgemeinen.  177
wetteifernde  Verkäufer  angewiesen  wären,  und  letzteren  umgekehrt
kein  Wettstreit  ersterer  gegenüberstünde,  oder  wenn  sie  nicht  das
fortschrittslose  Stehenbleiben  der  Production  ans  dem  einmal
erreichten  Standpunkte  so  gründlich  vermehrte.
Diese  Freiheit  ist  also  für  die  Gesammtheit  int  Ganzen
zuletzt  jedenfalls  Vortheilhaft,  für  die  davon  betroffenen  Concurrenten
  hingegen  zunächst  in  vielen  Fällen  entschieden  nachtheilig, ­
  woraus  sich  nun  auch  erklärt,  weshalb  dieselbe  in
früherer  Zeit  zu  beschränken  und  in  vorgeschrittenerer  gegentheilig
  51t  befördern  gesucht  wird,  bis  endlich  wieder  deren
überhandnehmende  Ausdehnung  Besorgnisse  zu  erregen
anfängt.
Anfänglich  pflegt  das  Bestreben  vorzuherrschen,  durch  Erwerbung ­
  außerordentlicher  Vorrechte  in  Bezug  auf  Erzeugung,
Ver-  und  Einkauf  von  Waaren  das  hinzukommende  Mitwerben
Anderer  entweder  gänzlich  auszuschließen  oder  doch  möglichst  zu
erschweren.  Derartige  Beschränkungen  jenes  durch  Privilegien
und  ausschließliche  Privilegiruug  verbürgende  Monopole  entstehen
daher  namentlich  während  der  Zeit,  in  welcher  nun  zwar  die
Menge  der  Mittverbenden  merklicher  zunimmt,  die  Concurrenz
au  sich  trotzdem  jedoch  noch  schwach  ist,  lind  können  da  das  Eintreten
  zweckmäßiger  Productionsthcilung  begünstigen,  oder  bedingungsweise ­
  sogar  nothwendig  werden,  um  z.  B.  das  Gedeihen
eines  neuen  Prodnctionszwciges,  das  Verfügbarsein  bestimmter
Dienstleistungen  re.  311  sichern.
Weiterhin,  nachdem  die  Concurrenz  stärker  und  unabtvehrbarcr
geworden  ist,  bleibt  dagegen  nichts  übrig,  als  darnach  zu  trachten,
lästig  fallende  Mitwerber  durch  überlegene  Leistungen,  vortheilhaftercs
  Productiousverfahren,  zusagendere  Beschaffenheit  der
Produkte  ?c.  31t  überflügeln  oder,  falls  dies  nicht  angeht,  hinter  ihnen
mindestens  nur  in  unvermeidlichem  Maße  zurückzubleiben.  Die
jener  ehemals  entgegengestellten  Hindernisse  werden  hinwegzuräumen ­
  gesucht,  tvcil  bereit  ferneres  Fortbestehen  nunmehr  eine
ziemlich  nutzlose  und  deshalb  ungerechtfertigte  Begünstigung
Einiger  zum  Nachtheil  Mehrerer  herbeiführt,  die  Entwickelung
der  Erwerbsthätigkeit  hemmt  und  dem  gemeinschaftlichen  Interesse
Aller  widerstreitet,  die  Bedürfnisse  unter  den  denkbar  günstigsten
Bedingungen  befriedigt  zu  erhalten.
Schober,  VoMwirtbschaMehre.  ñ.  A„fl.

12
        <pb n="190" />
        178  Buch  3.  Circulation  der  Giiter.
Nachher,  nach  durch  Verwirklichung  von  Handelsfreiheit,
Gewerbefreiheit.&amp;gt;c.  erreichter  Befreiung  der  Cvncurrenz,  vermag
sich  der  Wetteifer  um  Erreichung  gleicher  Ziele  auf  wirthschaftlichcm
  Gebiete  um  so  viel  ausgedehnter  zu  bethätigen,  während
die  miteinander  Wetteifernden  fortdauernd  ungleich  concurrenzfähig
  bleiben.  Es  ist  alsdann  nach  &amp;gt;vie  vor  und  nur  in  verschärftem, ­
  fühlbarer  werdendem  Maße  möglich,  das;  bisweilen  die
natürliche  Ueberlcgenheit  durch  Geschick  und  Glück  Bevorzugter
übermächtig  wird,  Einzelne  vorübergehend  ein  zwar  nicht  öffentlich
anerkanntes,  aber  thatsächlich  sich  geltend  machendes  Monopol
erlangen,  welches  die  Ausbeutung  Anderer  gestattet,  oder  daß  die
Selbstsucht  gewissenloser  Spekulanten  das  Bestehenkönnen  Redlicherer ­
  gefährdet  und  durch  Niederdrücknng  wirthschaftlich
Schwächerer  das  genleine  Wohl  schädigt.  Ebenso  können  durch
allerlei  Nebenumstünde  die  guten  Folgen  entwickelterer  Concurrenz
vereitelt  werden.  So  würde  zufolge  dieser  z.  B.  der  für  eine
vortheilhafte  landwirthschaftliche  Benutzung  zu  klein  gewordene
ländliche  Grundbesitz  sich  stets  alsbald  ivieder  durch  Aus-  und
Zusammenkaufen  zu  größeren  Bewirthschaftungsflächen  zusammenfügen, ­
  wenn  nicht  die  eigenartige  Lage  des  Schollensplitter  besitzenden ­
  Ackerbauproletariats,  welches  die  einzige  ihm  zugängliche
Erwerbsgelegenheit  im  Verfügbarhaben  eines  Bodenstückchens
findet,  dies  meist  verhinderte.  Derartige  Fälle,  in  denen  die
rechtlich  bestehende  Freiheit  des  Mitwerbens  für  Biele  durch  die
Nebermacht  Weniger  hinfällig  wird,  oder  sich  nicht  nach  allen
Seiten  hin  stark  genug  erweist,  um  noch  allerwegen  überwiegend
günstig  zurückzuwirken,  erwecken  nun  ivieder  das  Verlangen  nach
staatlichem  Eingreifen  behufs  Mäßigung  des  anscheinend  zu  heftig
gewordenen  Wettkampfes  und  Verhütung  von  durch  letzteren  nicht
allein  schon  zil  überwindenden  Mißständen.
§8%
Im  internationalen  Verkehr  endlich  tritt  imbeschränktere
Concurrenz  entsprechend  später  ein,  weil  der  Güterunllauf
in  der  Weltwirthschaft  und  die  Productionstheilung  zwischen
verschiedenen  Völkern  eben  ungleich  langsamer  znniinmt,  als
innerhalb  einer  und  derselben  Volkswirthschaft.
Sie  kann  sich  nur  bei  nicht  durch  allgemeine  Unsicherheit,
Ein-  oder  Ausfuhrverbote  und  eigentliche  Schutzzölle  beengtem
        <pb n="191" />
        12  *

§  82.  83.  Güterumlauf  im  Allgemeinen.  179
Handelsverkehr,  bei  unverkümmertem  Freihandel,  welcher  eine  spät
reifende  Frucht  tveit  vorgeschrittener  Kulturentwickelung  ist,  ungehemmt ­
  geltend  machen.
Ihre  Folgen  sind  ebenfalls  wieder  ungleich  bedeutsam
fe  nach  Ungleichheit  der  nationalen  Leistungen,  imb  können
für  ein  Land  hauptsächlich  etwa  nur  dann  vorwiegend  nachtheilig ­
  werden,  ivenn  der  ausländische  Producent  dem  inländischen ­
  gegenüber  nicht  blos  natürlich  durch  die  Ueberlegenheit
seiner  Productionsmittel  und  des  angewendeten  Prodnctionsversahrens,
  sondern  auch  künstlich  durch  wirthschaftspolitische
Maßnahmen  imb  ihm  eingeräumte  Vortheile  besonders
begünstigt  ist.
Ersteren  Falls  kommt  die  Ueberlegenheit  des  Auslandes  in
Beschaffung  bestimmter  Güter  allen  inländischen  Consumenten
dieser  nachhaltig  zu  gute.  Letzteren  Falls  hingegen  verhilft  die
5-  B.  durch  in  Steuerbonificativnen  und  Rückzöllen  thatsächlich
enthaltene  Exportprämien,  ausnahmsweise  ermäßigte  Frachtsätze  rc.
erleichterte  Einfuhr  von  noch  oder  schon  im  Jnlande  selbst  ausreichend
  erzeugten  Gegenständen  keineswegs  dauernd  zu  besserer
und  bezüglich  wohlfeilerer  Befriedigung  der  Bedürfnisse.  Hierdurch ­
  kann  vielmehr  bedingungsweise  die  inländische  Production
wirklich  nur  nutzlos  geschädigt  und  infolge  hiervon  zugleich  die
Eonsumtionsfähigkeit  geschwächt  werden.
9  83.
Vermittelt  aber  wird  der  Güterumlauf  durch  den  Tausch,
bei  welchem  das  Taitschverhältniß  der  Güter  im  Preise
einen  Ausdruck  findet,  und  befördert  durch  die  Circulations
  mittel.
Die  Lehre  von  der  Circulation  der  Güter  zerfällt  demnach
in  die  Lehre  vom  Preise  und  von  den  Circulationsmittelu.
        <pb n="192" />
        A  ~  :

Bä

..  M

180

Erstes  Kapitel.
Ureis.

8  84.

Der  Preis  ist  die  Gegenleistung,  welche  man  (als
Tauschäquivalent,  als  Gegenwerth)  beim  Vertauschen  eines
Gutes  für  dasselbe  erhalt.  Der  Preis  eines  solchen  besteht
also  in  der  Menge  eines  bestimmten  anderen  Grites,  die  sich
dafür  eintauschen  läßt.

Man  bezeichnet  auch  den  Preis  als  „verwirklichten"  oder  in
der  Gegengabe  „verkörperten"  Tauschwerth,  und  begreift  dann
unter  dem  Preise  eines  Gutes  den  in  einer  bestimmten  Menge
eines  anderen,  dafür  einzutauschenden  Gutes  ausgedrückten
Tauschwerth  desselben.
Vertauscht  man  z.  B.  10  Schafe  gegen  1  Rind  vder  gegen
1  Pfund  Silber,  so  ist  der  Preis  eines  Schafes  gleich  i/io  Rinde
oder  i/io  Pfd.  Silber,  und  der  Preis  von  1  Pfd.  Silber  gleich
10  Schafen  oder  1  Rinde,  je  nachdem  man  ein  Schaf  oder  ein
Pfund  Silber  gegen  dieses  vder  feiles  Gut  abwägt  und  vertauscht
denkt.  Gewöhnlich  aber  vergleicht  man  ein  zu  vertauschendes
Gut,  um  den  Preis  desselben  auszudrücken,  mit  der  örtlich  und
zeitlich  umlaufsfähigsten  und  allgemein  beliebtesten  Waare,  dem
weiter  unten  näher  zu  erwähnenden  Gelde.
Unter  Marktpreis  ist  daher  der  in  der  Mehrzahl  der  Tauschfälle ­
  gewöhnlich  erlangte  Geldpreis  zu  verstehen.  Einen  solchen
können  nur  diejenigen  Güter  haben,  welche  regelmäßig  producirt
und  vertauscht  werden.  Demselben  steht  der  vereinzelte  Preis
solcher  Güter  gegenüber,  welche  nur  selten  zum  Vertausch  kommen. ­
  Unter  Durchschnittspreisen  dagegen  versteht  man  die  aus
mehreren  Einzelpreisen,  welche  in  den  einzelnen  Tauschfällen
erzielt  wurden,  abgeleiteten  mittleren  Preise.  Letztere  ergeben
sich  am  zuverlässigsten,  wenn  man  die  Gesammtmasse  der  vorliegenden ­
  Falls  umgesetzten  Waare,  unter  entsprechender  Berück-
        <pb n="193" />
        g  85.  86.  Bestimmgründe  des  Preises.

181

sichtigttng  etwaiger  Ungleichheiten  in  Bezug  auf  Güte  k.,  mit
dem  Gesammtbetragc  der  dafür  gelösten  Preise,  und  nicht  blos
die  Summe  der  Einzelpreise  mit  der  Anzahl  der  Tauschfällc
vergleicht.

Scstlmmgrunde  de»  Meistñ.
5  85.
Der  Preis  wird  bestimmt  durch  die  beim  Tausche  seitens
der  Nachfrage  und  des  Angebotes  sich  geltend  machenden
Rücksichten  und  Bestrebungen,  und  durch  das  gegenseitige
Verhältniß  von  Angebot  und  Nachfrage,  durch  die  Concurrenzverhältnisse.

Die  Preisbildung  ist  das  Ergebniß  entgegengesetzter  Bestrebungen, ­
  indem  beim  Tausche  in  der  Regel  Jeder  eine  möglichst
hohe  Gegengabe  zu  erlangen,  und  möglichst  wenig  für  das  Einzutauschende ­
  hinzugeben  wünscht.  In  diesem  Widerstreite  bleibt
nun  offenbar  die  Stellung  dessen  am  ungünstigsten,  der  am
dringendsten  des  fremden  Gutes  bedarf,  und  dagegen  die  Stellung
desjenigen  am  überlegensten,  dem  am  wenigsten  an  der  Waare
des  Anderen  liegt.  Meist  stehen  jedoch  nicht  nur  zwei  Tauschlustige,
  sondern  mehrere  einander  gegenüber,  welche  die  nämliche
Waare  anbieten  und  begehren,  wodurch  herbeigeführt  wird,  daß
sowohl  unter  den  Anbietenden  als  unter  den  Nachfragenden  selbst
wieder  Concurrenz  eintritt,  die  ihrerseits  deshalb  ausgleichend
zurückwirkt,  »veil  jeder  zu  viel  Fordernde  und  zu  wenig  Bietende
befürchten  muß  von  seinen  Concurrenten  mit  besserem  Erfolge
unterfordert  und  bezüglich  überboten  zu  werden.
Uebrigens  ist  Jeder  beim  Tausche  vorerst  Anbietender  und
Nachfragender  oder  nachher,  bei  Abschluß  des  Tauschgeschäfts,  Verkäufer ­
  und  Käufer  zugleich.  Der  sein  Tauschgut  Anbietende  ist
Nachfragender  nach  demjenigen  eines  Anderen,  sowie  derjenige,
welcher  nach  einem  fremden  Gute  nachfrägt,  dafür  auch  sein
eigenes  Gut  anbietet.  Der  Käufer  kaust  die  Waare  des  Verkäufers ­
  und  verkauft  gleichzeitig  seine  Waare  an  diesen.  Ebenso
verkauft  zwar  der  Verkäufer  seine  Waare  an  den  Käufer,  kauft
aber  auch  wieder  dessen  Waare  von  diesem.
        <pb n="194" />
        182

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

8  8G.
Seitens  der  Nachfrage  wird  besonders  berücksichtigt
der  Gebrauchswerth  des  einzutauschenden  Gutes  und  die
eigene  Zahlungsfähigkeit,  außerdem  aber  auch  die  Aufopferung, ­
  welche  mit  der  anderweiteu  Beschaffung  desselben  oder
eines  zu  dessen  Vertretung  geeigneten  Ersatzmittels  verbunden ­
  sein  würde.
Der  nachfragende  Käufer  berücksichtigt  zunächst  den  Gebrauchs«
werth  des  einzutauschenden  Gutes.  Je  größer  dieser  für  ihn  ist,
zu  um  so  beträchtlicheren  Aufopferungen  entschließt  er  sich,  um
jenes  zu  erlangen.  Außerdem  muß  derselbe  noch  seine  eigene
Zahlungsfähigkeit  beachten,  denn  er  kann  selbst  für  die  ihm  unentbehrlichsten ­
  Güter  nicht  mehr  Werthe  aufopfern,  als  ihm  zum
Eintauschen  derselben  verfügbar  bleiben.  Jeder  in  wirthschaftlichcr
  Beziehung  Besonnene  flicht  außerdem  stets  zunächst  die
nothwendigen  und  hiernach  erst  die  freien  Bedürfnisse  zu  befriedigen. ­
  Die  Kauffähigkeit  des  Einzelnen  oder  einer  ganzen
Menschengruppe  den  verschiedenen  Güterklassen  gegenüber  ist  daher
jedesmal  von  dem  Bruchtheile  abhängig,  ben  jener  oder  diese
aus  dem  Erwerbe  für  bestimmte  Zwecke  verfügbar  hat.  Endlich
ist  aber  auch  der  Käufer  in  der  Regel  nur  zu  so  viel  Aufopferungen ­
  behufs  Erlangung  eines  Gutes  bereit,  als  er  bringen
müßte,  um  dasselbe  anderlveit  oder  um  einen  ihm  genügenden
Ersatz  für  dasselbe  zu  erlangen.  Diese  Rücksicht  auf  die  „anderweitigen ­
  Anschaffungskosten"  kommt  blos  dann  nicht  in  Betracht,
falls  keine  Concurrenz  unter  den  Verkäufern  stattfindet,  also  ausschließlich ­
  von  Einem  oder  von  Solchen  gekauft  werden  kann,
ivelche  nicht  mit  einander  im  Anbieten  wetteifern,  oder  falls  sich
überhaupt  fein  Ersatzmittel  darbietet.
S87.
Seitens  des  Angebot  wird  dagegen  überwiegend
berücksichtigt  zunächst  zwar  ebenfalls  der  Gebrauchswerth,
ans  den  höheren  Kulturstufen  jedoch  besonders  der  Tauschwerth, ­
  bezüglich  der  übliche  Marktpreis  des  zu  vertauschenden
Gutes,  itnb  außerdem  namentlich  die  Kosten,  welche  behufs
Beschaffung  desselben  aufgewendet  werdeit  mußten  oder  bei
        <pb n="195" />
        §  ST.  Bestimmgründe  des  Preises.  183
dessen  etwaiger  Wiederbeschaffung  aufzuwenden  wären,  die
Productionskosten  und  bedingungsweise  die  allenfallsigen
Reproductiouskosten.
Der  anbietende  Verkäufer  würde  beim  Tausche,  bei  welchem
Jedermann  zu  geivinncn  und  nicht  zu  verlieren  wünscht,  verlieren, ­
  wenn  er  im  Preise  nicht  den  Gebrauchswerth,  den  das
zu  vertauschende  Gut  für  ihn  selbst  hat,  oder  falls  er  jenes  nicht
zur  Befriedigung  eigener  Bedürfnisse  braucht,  den  allgemein
anerkannten  Tanschwerth  desselben  vergütet,  oder  wenigstens  die
gesammten  Kosten  ersetzt  erhielte,  welche  er  aufzuwenden  hatte,
um  das  betreffende  Gut  zu  erlangen.
In  allen  Fällen,  wo  letzteres  entweder  selbst  gebraucht  oder
vertauscht  werden  kann,  und  zumal  bei  vereinzelten  Tauschgeschäften, ­
  z.  B.  beim  Tauschhandel  mit  Wilden,  oder  bei  ausnahmsweiser ­
  Ablassung  eines  feilgemachten  Gegenstandes,  z.  B.
eines  Zuchtthieres  k.,  pflegt  der  Verkäufer  den  Gcbrauchswcrth
vorzugsweise  zu  beachten.  Mit  zunehmender  Ausbildung  der
Productionstheilnng  und  des  Güterumlaufes  hingegen  werden  die
Tauschfülle  immer  vorherrschender,  in  denen  der  Anbietende
deshalb,  tveil  er  nunmehr  auf  regelmäßiges  Vertauschen  seiner
Erzeugnisse  angctviesen  ist  und  Biele  mit  ihm  um  ^Absatz  concurriren, ­
  sich  dazu  geztvnngcn  sicht,  weit  mehr  den  Tauschwerth
seiner  Waare  und  deren  marktgängigen  Preis  zu  berück,ichtigen.
Die  Productionskosten  endlich  umfassen  den  bei  und  behufs
der  Beschaffung  eines  Gutes  durch  Benutzung  und  Verbrauch
üon  WmnOocHêMtm,beeilen,  cWüiicfm  ber  müWbbew
tmmw»  M#,  Mme  bur*  fc#iM)c  Offer  mi  %rbcitët^ätigfeit
  erwachsenen  Gcsammtaufwand.  Erhielte  der  Producent  nicht
einmal  alle  seinerseits  aufgewendeten  Vermögenswerthe  oder
lediglich  diese  ersetzt,  so  hätte  er  mit  Verlust  oder  wenigstens  ohne
Nutzen  produciert,  indem  sich  ein  solcher  nicht  schon  auv  dem
bloßen  Wiederersatze  der  gehabten  Auslagen,  sondern  erst  aus
dem  hierüber  erzielten  Werthsübcrschusse  crgiebt  (vergl.  §  13S
und  139).
Die  Feststellung  der  Productionskosten  ist  überdies  nicht
selten  schon  deshalb  schwierig,  weil  einzelne  Bestandtheile  derselben
sich  bisweilen  keineswegs  vollständig  sicher  beziffern  lassen,  während
bei  solchen  Productionen,  welche  verschiedene  Producto  zugleich
liefern,  z.  B.  neben  Körnern  noch  Stroh,  neben  Silber  auch
        <pb n="196" />
        184

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.
Blei  2C.,  die  autheiligen  Productivaskosten  jeder  cinzelueu  Productenart
  fast  niemals  ganz  genau  ausgesondert  und  getrennt
bemessen  werden  können.  Es  genügt  da  jedoch  dem  Verkäufer,
lvenn  nur  überhaupt  durch  die  Preise  der  verschiedenen  Produkte
zusammen  die  gemeinschaftlichen  Productivnskostcn  dieser  und
'mm  sonad)  b.#  ben  ißreig  beg  9tcbenmobuctg  bic  nicht'  fd,on
utïdj  denjenigen  des  Hanptproduets  vergüteten  Kostcntheile
entsprechend  gedeckt  werden.
§88.
3)në  icbegnmligc  gegenseitige  %cil)ciitniß  gwifdieu
.(noe  Out  und  Nachfrage  hängt  aber  schließlich  nicht  allein
von  der  Anzahl  der  Anbietenden  und  Nachfragenden,  sondern
i)icimc0r  cincr^('^t§  bon  ber  Piaffe  nnb  miberer^
setts  von  der  Dringlichkeit  ab.  in  und  mit  welcher  eine  Waare
nußcMen  imb  gefixt  wirb.  %ft  bog  «Ingcbot  größer  nnb
u'uiŗiuer  als  die  Nachfrage,  so  nimmt  letztere,  umgekehrten
H-alls  hingegen  ersteres  eine  günstigere  und  für  die  Preisic
  tunnumg  maßgebenbere  ©telimiq  ein.
Glelchgewlcht  zwischen  jenem  und  dieser  findet  lediglich  dann
¡W  Wenn  eine  more  in  glcidjer  SRcngc  miêgeìwten  nnb
begehrt  wird,  und  wenn  das  Tauschverlangen  sich  aus  beiden
(Seiten  ui  gle^cr  Storse  geítenb  nu^t.
3)ic  $^^^„1,1101,9  erfolgt,  je  uad)bcni  bag  Mot  ober
U Vs std, ÍÍÍ* flC -  cn l c  6"nstigerc  Stellung  einnimmt,  entweder  mehr
no4  ber  aRnŗuno  -  ober  und)  ber  Miniinaígrenge  bin,  big  gn  loeid,  r
MZMW
•  à  bei  Gleichgewicht  zivischen  Angebot  und  Nachfrage  tritt
«ne_  imitiere«ßretgftcllung  ein,  welche  weder  Verkäufer  noch
Kanser  einsettlg  begünstigt  und  dennoch  deshalb  für  beide  Theile
ßWnining  üort%cii#t  ist,  locii  babei  %eber  für  feine  %Lre
        <pb n="197" />
        §  88.  89.  Preisregeln.

185

immerhin  eine  andere  erhält,  die  ihm  selbst,  ungeachtet  der
allgemeinhin  anzunehmenden  Gleichwertigkeit  des  Hingegebenen
und  dafür  Empfangenen,  für  seine  Zwecke  als  brauchbarer
erscheint.
Prersregeln.
§89.
Durch  die  Bestiinmgründe  des  Preises  erklärt  sich
zunächst  allgemeinhin  die  Veränderlichkeit  der  Preise,
welche  sich  in  den  nachhaltigen  Veränderungen  und  vorübergehenden ­
  Schwankungen  derselben  zu  erkennen  giebt.
Es  folgt  nämlich  einerseits  aus  den  seitens  der  Nachfrage ­
  rind  des  Angebots  sich  geltend  machenden  Rücksichten,
das;  der  Preis  eines  Gutes  mit  dessen  Gebrauchswerth
steigen  und  fallen  kann,  daß  bei  großer  Zahlungsfähigkeit
der  Begehrer  die  Preise  höher  hinaufgehen  können,  als  bei
geringer  Zahlungsfähigkeit  jener,  daß  aber  nicht  nur  jede
Veränderung  des  Tauschwerthes  eine  entsprechende  Aenderung
des  Preises,  sondern  namentlich  auch  jedes  dauernde  Steigen
und  Sinken  der  Prodnctionskosten  eine  verhältnißmäßige
Preiserhöhung  oder  Preisernipdrignug  nach  und  nach  veranlassen ­
  muß,  während  andererseits  durch  das  wechselnde
gegenseitige  Verhältniß  zwischen  Angebot  und  Nachfrage
bedingt  wird,  daß,  je  nachdem  die  Stellung  jenes  oder  dieser
günstiger  ist,  die  Preise  ebenfalls  abwechselnd  anziehen  und
Weichen.
Die  nachhaltigen  Preisveräuderungen  beruhen  also  hauptsächlich ­
  auf  rücksichtlich  der  Prodnctionskosten  eingetretenen
Wandelungen,  die  vorübergehenden  Preisschwankungen
dagegen  auf  der  Belveglichkeit  des  jeweiligen  Verhältnisses
zwischen  Angebot  und  Nachfrage.
Der  Preis  des  Bodens  &amp;amp;.  B.  steigt,  wenn  sonst  alle  übrigen
Umstände  gleich  bleiben,  mit  zunehmendem,  und  fällt  dagegen
umgekehrt  mit  abnehmendem  Gebrauchswerthe.
Ferner  können  bei  einem  wohlhabenden  und  deshalb  zahlungsfähigeren ­
  Volke  z.  B.  die  Getreidepreise  zur  Zeit  des  Mangels
        <pb n="198" />
        18G

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

weit  höher  hinaufgehen,  als  bei  einem  armen  Volke,  dessen
Zahlungsfähigkeit  ungleich  früher  erschöpft  ist.
Steigen  endlich  z.  B.  die  bei  der  landwirthschastlichen  Production ­
  aufzuwendenden  Kosten,  so  müssen  sich  ebenfalls,  insofern
alle  übrigen  Verhältnisse  unverändert  bleiben,  die  Preise  der
landwirthschastlichen  Producto  erhöhen.  Es  genügt  jedoch  dem
Landwirthe  gewöhnlich,  wenigstens  dem  minder  scharf  rechnenden,
wenn  er  durch  den  reis  des  Getreides,  der  Wolle,  des  Schlachtviehes, ­
  der  Milch  rc.  zusammengenommen  seine  im  Ganzen
aufgewendeten  Productionskvsten  vergütet  erhält.  Es  ist  deshalb
zeitweise  wohl  möglich,  daß  der  Preis  mancher  Viehproducte  rc.
deren  anteilige  Prodnctionskosten  nicht  vollständig  deckt,  falls
nur  gleichzeitig  die  Preise  des  Getreides,  der  Oelfrüchtc  rc.  so
hoch  stehen,  daß  dadurch  der  bei  der  Viehhaltung  eintretende
Verlust  noch  mit  übertragen  wird.  Füllt  dagegen  z.  V.  der
Preis  der  Wolle,  so  muß  bei  Gleichbleiben  aller  übrigen  Umstände ­
  derjenige  des  Schaffleischcs  steigen,  falls  dessen  Fortproduction
  in  demselben  Umfange  und  in  der  nämlichen  Weise
thnnlich  sein  soll,  indem  alsdann  ein  größerer  Antheil  der  bei
der  Schafhaltung  erwachsenden  Prodnctionskosten  durch  den  Preis
des  Fleisches  zu  decken  ist.  Auch  suchen  die  Producenten,  je
genauer  sie  die  antheiligen  Kosten  jedes  einzelnen  Products  zu
berechnen  anfangen,  solche  Productioncn  möglichst  einzuschränken,
welche  weniger  ergiebig  und  dabei  überhaupt  vermeidbar  sind.
Vermindern  sich  die  Prodnctionskosten  und  sinken  in  Folge
hiervon  die  Preise,  so  ist  dies  in  der  Regel  für  die  Producenten
des  betreffenden  Gutes  und  dessen  Verbraucher  gleich  vortheilhaft.
Diese  können  ihren  Gütcrgcnuß  ausdehnen  und  jene  sehen  ihren
Absaß  erweitert.  Abgemindert  aber  werden  die  Productionskosten
entweder  durch  Fortschritte  in  dein  Prodnctionsverfahrcn  oder
durch  Billigerwerdcn  eines  Productionsmittels.  Ersteren  Falls
gewinnt  zunächst  lediglich  der  einzelne  Producent,  welcher  vorthcilhafter
  als  seine  Coneurrenten  producirt,  während  die  Preiserniedrigung
  erst  eintritt,  nachdem  späterhin  das  bessere  Verfahren
allgemein  geworden  ist.  Letzteren  Falls  hingegen  erfolgt  das
Zurückgehen  des  Preises  schneller,  weil  die  Verbilligung  eines
Hanptstoffes,  z.  B.  der  Baumwolle,  oder  eines  Hilfsstoffes,  z.  V.
der  Kohlen  re.,  allen  Producenten  alsbald  ebenmäßiger  zugntckommt.
  Häufig  freilich  verwirklicht  sich,  zumal  bei  unentbehrlichen
Gütern,  jede  Preiserniedrigung  überhaupt  verhältnißmäßig  lang-
        <pb n="199" />
        sanier  als  eine  etwaige  Preiserhöhung.  Die  Bäcker  z.  B.,  deren
Anzahl  ohnehin  geringer  ist  als  diejenige  der  Brodkäufer,  pflegen
beim  Sinken  der  Getreidcpreise  den  seitherigen  Brodpreis  mit
Rücksicht  auf  die  früheren  Einkaufspreise  des  Rohstoffes  noch
möglichst  lange  aufrecht  zu  halten,  und  umgekehrt  beim  Steigen
der  Gctreidepreise  die  neue  Prcisconjunctur  sogleich  auszunutzen.
§90.
Uebrigens  ergeben  sich  insbesondere  folgende  Preisregeln.
Die  Preise  schwanken  um  die  h  ö  ch  st  e  n  s
u  vthwendig  e  n  Productionsk  o  st  e  n,  denen  sie  bei
unbehinderter  Concurrenz  möglichst  nahe  51t  rücken  suchen.
Dieselben  steigen,  wenn  die  Nachfrage  größer  intb  dringender
ist,  als  das  Angebot,  und  sinken  dagegen,  wenn  das  Angebot ­
  größer  und  dringender  ist,  als  die  Nachfrage.  Bei
Gleichgewicht  zwischen  beiden  tritt  der  natürliche  Normalpreis ­
  ein,  welcher  nöthig  ist,  um  die  Production  einer
Waare  in  ausreichendem  Maße  möglich  51t  machen.
Letzterer  richtet  sich  deshalb  nur  dann  nach  den  niedrigsten ­
  Prodnctionskvsten,  wenn  der  Bedarf  schon  allein  durch
die  unter  den  günstigsten  Umständen  geschehene  und
demnach  wohlfeilste  Production  gedeckt  werden  kann,  sonst
jedoch  nach  denjenigen  Productionskosteu,  welche  in  dem
zwar  unvorteilhaftesten,  aber  zur  vollen  Befriedigung  des
Bedarfs  noch  unentbehrlichen  Productionsfalle  aufgewendet
lverden  müssen.
Bei  unbehindertem  Mitwerbcn  erscheint  das  Naherücken  der
Preise  au  die  uothwcndigcu  Productionskosteu  dadurch  gesichert,
das;  im  Ganzen  durch  Steigen  der  Marktpreise  über  den  Kostensatz ­
  ein  Anreiz  zu  beträchtlicherem  Angebot  und  deshalb  auch
zur  Erweiterung  und  Vermehrung  der  Production  gegeben,  durch
Fallen  der  Marktpreise  unter  den  Kostensatz  aber  Verminderung
des  Angebots  und  thunlichste  Beschränkung  der  Production  veranlaßt ­
  wird.  Letztere  kann  alsdann,  je  nach  der  Uebertragungsfühigkeit
  des  Producenten,  doch  höchstens  noch  so  lange  im  bisherigen ­
  Umfange  fortgesetzt  werden,  als  der  durch  zu  niedrigen
Preisstand  des  Products  bedingte  Verlust  im  Vergleich  mit  dem-
        <pb n="200" />
        188

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

jenigeil  geringer  ist,  welcher  durch  sofortige  Einschränkung  oder
gänzliches  Ruhenlassen  des  betreffenden  Geschäftszweiges  entstehen
würde.  Solchen  Unternehmungen,  welche  in  Folge  eines  für
sic  günstigen  Preisstandes  außergewöhnlichen  Gewinn  bringen,
pflegen  dagegen  chcbaldigst  mehr  Productionsmittel  zugewendet
zu  werden.
Die  meisten  Güter  werden  nun  gleichzeitig  in  den  verschiedenen ­
  Productionsfällen  mit  sehr  ungleich  großen  Kosten  erzeugt,
je  nachdem  die  Verhältnisse,  unter  deren  Einfluß  producici  &amp;gt;vird,
günstigere  oder  ungünstigere  sind.  Kann  der  vorhandene  Bedarf,
z.  B.  an  metallnen  Schreibfedern,  schon  durch  die  unter  den
günstigsten  Bedingungen  geschehende  Production  gedeckt  iverden,
so  wird  dadurch  die  Concurrenz  derjenigen  Producenten,  welche
weniger  Vortheilhaft  produciren,  für  die  Dauer  unmöglich.  Kann
hingegen,  was  in  der  Regel  der  Fall  ist,  der  Bedarf  nicht  allein
durch  die  wohlfeilste  Production  vollständig  befriedigt  werden,
so  muß  der  Preis  in  Folge  der  ihn  hinauftreibenden  Nachfrage
so  hoch  steigen,  daß  auch  noch  seitens  der  unter  ungünstigeren
Umständen  Producirenden  ein  entsprechendes  Angebot  gemacht  zu
werden  vermag.  Der  mit  geringeren  Productionskosten  Schaffende ­
  bezieht  sonach  im  Marktpreise  einen  besonderen  Gewinnüberschuß,
  während  der  Unterschied  zwischen  dem  günstigsten  und
ungünstigsten  Productionsfalle  um  so  beträchtlicher  wird,  je  größer
der  betreffende  Bedarf  überhaupt  ist,  und  je  ungleicher  die  zu
dessen  Befriedigung  benutzten  Productionsmittel  sind.
9  DL
Das  Verhältniß,  in  welchem  die  Preise
schwanken,  mit  Abnahme  des  Angebots  oder  Zunahme
der  Nachfrage  steigen  und  umgekehrt  bei  Zunahme  des
ersteren  oder  Abnahme  der  letzteren  fallen,  ist  aber  ein
wesentlich  verschiedenes  je  nach  der  unterschiedenen  Leich
tigkeit  unb  Sicherheit,  mit  welcher  sich  Nachfrage  und
Angebot  in  Bezug  ans  ein  bestimmtes  Gilt  zufolge  dessen
Entbehrlichkeit  oder  Unentbehrlichkeit,  Beschafsbarkeit  und
Verbranchbarkeit  ins  Gleichgewicht  zu  setzen  vcrnlögen.
Die  Nachfrage  bleibt  am  beständigsten  den  nnentbehrlichen
  tlnd  mit  beweglichsten  den  entbehrlichen  Gütern
        <pb n="201" />
        §  91.  Preisregeln.

189

gegenüber,  während  das  Angebot  am  ìvenigsten  leicht  der
Nachfrage  rücksichtlich  solcher  Güter  zu  folgen  vermag,  welche
überhaupt  nur  in  einer  beschränkten  Menge  verfügbar  imb
jedenfalls  nicht  beliebig  beschaffbar  oder  endlich  selbst  wenig
aufbewahrungsfähig  und  transportfähig  sind.
Am  stärksten  steigen  sowie  fallen  können  daher  verhültnißmäßig
  die  Preise  derjenigen  unentbehrlichen  Giiter,
bezüglich  welcher  einerseits  die  Nachfrage  sich  am  wenigsten
leicht  weder  mit  abnehmendem  noch  bei  zunehmendem
Angebote  ebenmäßig  abmindert  oder  vermehrt,  und
andererseits  das  Angebot  sich  am  wenigsten  schnell  und
sicher  weder  mit  dringender  noch  bei  matter  werdender  Nachfrage ­
  entsprechend  vergrößern  oder  verringern  läßt.  Am
mindesten  beträchtlich  schwanken  dagegen  die  Preise  der  nicht
ebenso  unentbehrlichen  oder  allenfalls  auch  durch  geeignete
Ersatzmittel  vertretbaren  Güter,  hinsichtlich  deren  die  Nachfrage ­
  den  Bewegungen  des  Angebots  und  letzteres  den  Schwankungen ­
  ersterer  am  ehesten  und  gleichmäßigsten  nachfolgt.
Die  Nachfrage  kann  sich  nie  weiter  ausdehnen,  als  die  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Begehrer  dies  gestattet.  Je  höher  der  Preis
einer  Waare  steht,  um  so  weniger  Menschen  vermögen  dieselbe
zu  bezahlen,  und  umgekehrt  um  so  mehre.  Waaren,  welche
für  Viele  zugänglich  sind,  pflegt  deshalb  stets,  z.  B.  einem
kleinen  Grundstücke,  Staatsschuldscheine  x.,  eine  größere,  den
Preis  steigernde  Concurrenz  der  Nachfragenden  gegenüberzustehen,
als  besonders  theueren  oder  an  und  für  sich  kostbaren  Waaren.
Die  Nachfrage  nach  unbedingt  unentbehrlichen  oder  durch  Gewöhnung
  unentbehrlich  gewordenen  Gütern  vermindert  sich  jedoch,
weil  Jeder  zunächst  lieber  anderen  und  leichter  zu  missenden
Gütern  entsagt,  nur  mit  abnehmender  Zahlungsfähigkeit  der
Begehrenden.  Hierdurch  wird  es  endlich  auch  bedingt,  das;  dann,
wenn  die  Preise  unentbehrlicher  Güter  steigen,  die  Nachfrage
nach  entbehrlicheren  Gütern  sinkt  und  gegenthciligcn  Falls  sich
tvieder  hebt.
Das  Angebot  hingegen  kann  nie  größer  sein,  als  die  gegebenen
Productionsverhältnisse  dies  gestatten.  Dasselbe  vermag  aber
am  leichtesten  der  Nachfrage  rücksichtlich  solcher  dauerhafter  und
        <pb n="202" />
        190

Blich  3.  Kap.  1.  Preis.

unschwer  vcrsendbarer  Güter  zll  folgen,  deren  Production  in  Bezug
auf  Zeit  re.  möglichst  wenig  beschränkt  ist,  weder  eine  bestimmte
längere  und  unabkürzbare  Zeitdauer  zur  technischen  Vollendung,
noch  dabei  die  Mitwirkung  nicht  sicher  zil  regelnder  Natureinflüsse
oder  seltener  zu  findender  Geschicklichkeit  erfordert,  und  welche
demnach  nicht  nur  ohnehin  umlaufsfähiger,  sondern  außerdem
zugleich  beliebiger  beschaffbar  sind.
Während  also  das  Angebot  durch  die  Productionsverhältnisse
und  die  Nachfrage  durch  die  Zahlungsfähigkeit  der  Käufer,
beziehentlich  durch  deren  Kauflust  begrenzt  ivird,  können  jedenfalls
die  stärksten  Preisschwankungen  bei  denjenigen  Gütern  eintreten,
rücksichtlich  Ivelchcr  das  Gleichgewicht  zwischen  Nachfrage  und
Angebot  am  leichtesten  beträchtlichere  und  andauerndere  Störungen
erleidet.
Die  Nachfrage  nach  Getreide  z.  B.  vermindert  sich  bei  in
Folge  einer  geringen  Ernte  abnehmendem  Angebote  an  Brodfrucht
nur  in  dem  Grade,  in  welchem  die  Zahlungsfähigkeit  der  Bevölkerung ­
  den  steigenden  Getreidepreisen  gegenüber  unzulänglicher
wird.  Das  Angebot  an  Getreide  dagegen  kann  nach  einer  Fehlernte, ­
  insoweit  es  nicht  durch  Zufuhr  ans  anderen  Gegenden  zu
heben  ist,  durch  neuen  oder  vermehrten  Anbau  nur  langsam  und
keineswegs  um  einen  schon  im  Voraus  sicher  zu  übersehenden
Betrag  entsprechend  vergrößert  werden.  Die  Getreidcpreise  steigen
deshalb  nach  einer  schlechten  Ernte  nicht  blos  im  Größcnverhältnisse
  des  Ernteausfalls,  sondern  stärker  und  zwar  um  so  stärker,
je  geringer  die  alten  Vorräthe  sind,  je  mehr  von  dem  Ernteertrage
selbst  in  den  Händen  der  Producenten  zurückbleibt,  je  weniger
leicht  Getreidezufuhr  möglich  ist,  je  ungünstiger  die  Aussichten
für  die  nächste  Ernte  sind  und  je  größer  die  Zahlungsfähigkeit
des  gesanlmten  Volkes  ist.  Es  ist  sogar  am  günstigsten,  wenn
die  Getreideprcise  möglichst  bald  so  hoch  steigen,  daß  dadurch  der
Getreideverbrauch  auf  dasjenige  Maß  eingeschränkt  wird,  welches
eingehalten  iverden  muß,  um  überhaupt  mit  dem  noch  verfügbaren
oder  durch  weitere  Zufuhren  verfügbar  zu  machenden  Vorräthe
bis  zur  neuen  Ernte  durchzukommen.  Nach  einer  reichen  Ernte
aber  steigt  die  Nachfrage  nach  Getreide  nicht  ebenmäßig,  während
dennoch  gleichzeitig  der  größte  Theil  der  Getreideproducenten  zum
Verkauf  genöthigt  ist.  Die  Getreidepreise  fallen  deshalb  nach  einer
überreichen  Ernte  nicht  blos  im  Größenverhältnisse  des  Ernteüberschusses, ­
  sondern  stärker  und  zwar  um.  so  stärker,  je  lveniger
        <pb n="203" />
        §  91.  Preisregeln.

191

letzterer  durch  Getreideausfuhr,  Verfütterung  ec.  vermindert  oder
seitens  seiner  Besitzer  bis  zu  einer  für  den  Verkauf  günstigeren
Conjunctur  aufgespart  werden  kann,  je  beträchtlicher  zugleich
die  ans  dem  Vorjahre  übriggebliebenen  Borräthe  sind  und  je
ergiebiger  die  nächste  Ernte  zu  werden  verspricht.
Die  Nachfrage  nach  einem  leicht  entbehrlichen  Gennßmittel,
z.  B.  nach  Apfelsinen,  vermindert  sich  sogleich  bei  Abnahme  des
Angebots  in  Folge  der  dann  steigenden  Preise,  und  erweitert
sich  eben  so  schnell,  wenn  die  Apfelsinenpreise  zufolge  starken  und
tvcgcn  der  Gefahr  des  Verderbens  vielleicht  dringenden  Angebots
fallen.  Obgleich  also  die  Production  der  Apfelsinen  keineswegs
weder  sicherer  noch  schneller  ist,  als  die  des  Getreides,  so  können
doch  dauernd  die  Preise  jener  weder  verhältnißmäßig  so  hoch
steigen,  noch  so  stark  fallen,  als  die  Getreidepreise,  iveil  der
Verbrauch  von  Apfelsinen  einerseits  leicht  zu  entbehren  und
andererseits  einer  großen  Steigerung  fähig  ist.
Im  Vergleich  mit  den  Getreidepreisen  steigen  und  fallen
ferner  z.  B.  selbst  die  Preise  der  meisten  Viehproducte  gewöhnlich
schon  weniger  bedeutend,  weil  die  Nachfrage  nach  letzteren  sich
beim  Sinken  des  Marktpreises  leichter  erweitert  und  bein:  Steigen
desselben  sich  eher  einschränkt,  während  das  betreffende  Angebot
sich  immerhin,  zumal  nach  erfolgtem  Uebergange  zur  Anwendung
intensiverer  Productionswcisen,  etwas  sicherer  und  thcilweise  auch
schneller  vermehren  soivie  abmindern  läßt,  obgleich  dasselbe  ebenfalls ­
  von  nicht  willkürlich  zu  beherrschenden  Umstünden,  von
der  jeweiligen  Stärke  der  Viehbestände,  dem  Ausfalle  des  Futterertrages,
  von  der  Jahreszeit  re.  abhängig  ist.
Noch  weniger  schwanken  die  Holzpreise.  Die  Nachfrage  nach
den  verschiedenen  Holzsortimentcn  ist  im  Ganzen  ziemlich  gleichmäßig ­
  und  dennoch  durch  sparsamere  Verwendung  sowie  durch
Benutzung  von  Ersatzmitteln  beschränkbar.  Dieser  Nachfrage
gegenüber  samt  das  ohnehin  nicht  vom  jeweiligen  Witternngsgnnge,
  sondern  von  langsamer  wirkenden  Verhältnissen  abhängige
Angebot  an  Hölzern,  insofern  noch  hinlängliche  Vorräthe  an
schlagbaren  Holzbestttnden  vorhanden  sind,  nöthigen  Falls  durch
stärkere  oder  schwächere  Hiebsführung  erheblich  vermehrt  und  vermindert ­
  werden.  Eine  plötzliche  Steigerung  der  Nachfrage  nach
Holz  oder  des  Angebotes  an  solchem  tritt  dagegen  nur  etwa  ausnahmsweise,
  immer  nur  mehr  örtlich  und  vorübergehend  ein,
        <pb n="204" />
        z.  B.  nach  größeren  Feuersbrünsten  vder  nach  starkem  Raupen
fräße,  Windbruche  zc.
Uebcrhaupt  weit  weniger  stark  schwanken  endlich  die  Preise
der  Gewerbscrzeugnisse,  insbesondere  derjenigen,  welche  zwar
allgemein  gesucht,  aber  auch  nicht  gerade  in  einem  ganz  bestimmten,
mehr  oder  minder  reichlich  bemessenen  Verbrauchsmaße  unentbehrlich, ­
  überdies  durch  anderweite  Fabrikate  vertretbar  und  dabei
jederzeit,  je  nach  Bedarf,  entweder  in  größerer  oder  geringerer
und  jedenfalls  so  lange  in  genügender  Menge  beschaffbar  sind,
als  es  nicht  an  dem  dazu  erforderlichen  Rohstoffe  zu  fehlen  anfängt. ­
  Bei  solchen  Waaren  können  wenigstens  die  nicht  auf  einerandauernderen
  Veränderung  der  Productionskostcn  beruhenden
Preisschwankungen,  welche  durch  zeitweise  Zu-  oder  Abnahme  der
Nachfrage  oder  des  Angebots  herbeigeführt  werden,  immer  nur
schnell  vorübergehende  sein.
In  allen  Fällen,  in  denen  das  Gleichgewicht  zwischen  Angebot ­
  und  Nachfrage  durch  verhältuißmäßiges  Voraneilen  oder
Zurückbleiben  entweder  des  ersteren  oder  der  letzteren  gestört
erscheint,  mäßigt  sich  übrigens  stets,  nur  freilich  bei  den  verschiedenen ­
  Gütern  eben  in  durchaus  ungleichem  Maße,  schneller
oder  langsamer  das  Steigen  der  Preise  von  selbst  durch  die  in
Folge  desselben  eintretende  Abnahme  der  Nachfrage,  und  das
Sinken  der  Preise  durch  die  dadurch  begünstigte  Zunahme  der
Nachfrage.
Gleichzeitig  und  auf  einem  und  demselben
Markte  haben  gleichartige  Güter  gleichen  Preis.
Die  Preise  ungleichartiger  Güter  dagegen
streben  nach  Gleichmäßigkeit  im  Verhältniß  zu
den  gegenseitigen  höchstens  nothwendigen  Prvductionskosten,
  während  die  Preise  zwar  verschiedenartiger
aber  für  gleiche  Gebrauchszwecke  brauchbarer  Güter  sich
zugleich  nach  dem  verhältnißmäßigen  Gebrauchswerthe
abzustufen  suchen.
Innerhalb  eines  und  desselben  Verkehrsgebietes  gleichen
sich  schließlich  auch  die  örtlichen  Preisunterschiede  mit
zunehmender  Ausbildung  des  Güterumlaufes  immer  mehr  aus.
        <pb n="205" />
        §  92.  Preisregeln.

193

Diese  Preisregeln  ergeben  sich  unmittelbar  aus  dem  Vorhergehenden. ­

Die  Preisgleichheit  gleichartiger  Güter  auf  einem  und  demselben ­
  Markte  wird  bedingt  durch  die  Rücksicht  auf  die  anderweitigen ­
  Anschaffungskosten,  wogegen  die  Preisverschiedenheit
ebensolcher  Güter  auf  verschiedenen  Märkten  bctrouf  beruht,  das;
die  hinlängliche  Versorgung  letzterer  ungleich  großen  Aufwand
an  höchstens  nothwendigen  Productionskosten  erfordert.
Die  Preisgleichmäßigkeit  ungleichartiger  Güter  ist  eine  Folge
des  Naherückens  der  Preise  au  jene  nothwendigen  Prcàctionskosten.
  Ihrer  Art  und  Güte  nach  verschiedene  Güter  müssen
deshalb,  falls  deren  bezügliche  Productionskosten  gleich  sind,  bei
völlig  unbehinderter  Concurrenz  auch  gleichen  Preis  erlangen.
Durch  die  Abhängigkeit  des  Preises  vom  Gebrauchswerthe
und  durch  die  seitens  der  Nachfrage  überhaupt  genommenen
Rücksichten  wird  es  endlich  verursacht,  daß  die  Preise  solcher  verschiedenartigen ­
  Güter,  ivelche  einander  gegenseitig  ganz  oder  theillveise
  zu  ersetzen  vermögen,  sich  nach  dein  verhältnißmäßigen
Gebrauchswerthe  für  die  gemeiuschastlicheu  Gebrauchszwecke  abzustufen ­
  suchen,  und  daß  demnach  auch  die  Preisschwankungen
jedes  aushilfsweise  benutzten  Ersatzmittels  von  denjenigen  des
damit  zu  ersetzenden  Gutes  beeinflußt  werden.  So  stufen  sich
z.  B.  die  Preise  von  Brennholz-  und  Steinkvhlcn-Sortimenten,
gleiche  Stoffe  enthaltenden  Dungmitteln,  für  gleiche  Nährzwecke
geeigneten  Futtermitteln  re.,  insoweit  dies  nicht  durch  uoch
mangelhafte  Würdigung  des  wirklichen  gegenseitigen  Gcbrauchswerthsverhältnisses
  oder  durch  sonstige  Umstände  verhindert  wird,
nach  dein  verhältnißmäßigen  Gebrauchswerthe  zur  Feuerung,
Düngung,  Fütterung  ec.  ab.  Am  genauesten  kann  dies  bei  als
Nebenprodnct  oder  Abfall  gewonnenen  Gütern  geschehen,  z.  B.
bei  Kleie  und  Oelkncheu  ec.,  iveil  deren  antheilige  Productionskosten ­
  am  mindesten  selbständig  in  Betracht  kommen.  Ferner
können  z.  B.  die  Oelknchenpreise  dann  am  höchsten  steigen,  wenn
wenig  Kraftfutter  geerntet  worden,  Heu  ec.  sehr  theuer  ist,  und
umgekehrten  Falls  besonders  tief  sinken.
Die  fortschreitende  Ausgleichung  der  örtlichen  Preisunterschiede
endlich  lvird  dadurch  herbeigeführt,  daß  die  einzelnen  Märkte  sich
nicht  nur  um  so  beträchtlicher  erweitern,  sondern  auch  um  so
wechselseitiger  beeinflussen,  je  leichter  und  unbehinderter  der
Güterumlauf  geworden  ist.  Die  localen  Preise  richten  sich  als-Schober,
  BolkswirthschaftSlelm.  8.  Nu  fl.  ig
        <pb n="206" />
        194

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

dann  zunehmend  mehr  nach  den  innerhalb  des  gesammtcn  Vcrkehrsgcbietes
  behufs  ausreichender  Production  einer  bestimmten
Waare  nothwendigen  Productionskostcn,  bleiben  schließlich  nur
um  den  ungleichen  Betrag  der  Transportkosten  verschieden,  und
gleichen  sich  also  um  so  vollständiger  aus,  je  versendbarer  die
betreffende  Waare  an  sich  ist  und  je  geringer  deren  Transportkosten ­
  werden.  Dort,  tvo  Eisenbahnen  die  Zu-  und  Abfuhr
erleichtern,  sind  deshalb  die  Preise  örtlich  weit  weniger  unterschieden, ­
  als  dort,  wo  gute  Communicationsmittel  fehlen.  Die
Preise  von  wollenen  Zeugen  re.  gleichen  sich  jedoch  noch  weit
besser  aus,  als  diejenigen  der  gewöhnlichen  Nahrungsmittel,
obgleich  die  ehemalige  Preisverschicdenheit  letzterer  in  kleinen  und
großen  Städten,  im  Niederlande  und  Gebirge  ec.  ebenfalls  sehr
wesentlich  abzunehmen  pflegt.
§93.
Ausnahmen  von  diesen  Preisregeln  aber  vermögen ­
  dann  einzutreten,  wenn  keine  wahrhaft  freie  Concurrenz
stattfindet,  indem  alle  Umstände,  welche  das  Wirksamwerden
einer  solchen  ausschließen,  das  Zustandekommen  von  hoch
über  oder  weit  unter  den  nothwendigen  Productionskosten
stehenden  Preisen,  Monopol-  luib  Nothpreisen,  Wucherund
  Schleuderpreisen,  möglich  machen.
Das  gleichmäßigere  Zusammentreffen  der  Preise  mit  den  nothwendigen ­
  Productionskosten  und  der  Einzelpreise  mit  Marktpreisen ­
  ist  um  so  weniger  gesichert,  je  mehr  bei  beschränktem
Angebote  die  Höhe  des  Preises  hauptsächlich  durch  die  Bedürftigkeit, ­
  Kauflust  und  Zahlungsfähigkeit  der  Käufer  bestimmt,  und
je  dringender  bei  den  Bedarf  überschreitendem  Angebote  oder
überhaupt  schwacher  Nachfrage  die  Tauschbcdürftigkeit  der  Verkäufer ­
  wird.
Hoch  über  den  Productionskosten  stehende  Preise  können  also
namentlich  bei  solchen  Gütern  eintreten,  deren  Angebot  natürlich
beschränkt  ist,  z.  B.  in  Bezug  auf  ungewöhnliche  Leistungen,
seltene  Naturobjecte,  nicht  überall,  sondern  nur  an  einzelnen
Oertlichkeiten  hervorbringbarc  Bodenerzeugnisse,  ebenso  rücksichtlich
der  Producte  von  gewerblichen  Unternehmungen,  tvelche  wegen
Größe  oder  besonderer  Beschaffenheit  der  dazu  erforderlichen
        <pb n="207" />
        §  93.  94.  Nachhaltige  Preisveränderungcn.  195
Kapitalien  k.  eine  ebenmäßige  Concurrenz  nicht  finden,  und  ferner
in  den  Fällen,  wo  der  Producent  durch  Privilegien,  Erfindungspatente ­
  re.  künstlich  geschützt  oder  selbst  auch  nur  durch  Gewohnheiten ­
  und  Vorurtheile  ausnahmsweise  begünstigt  ist.
Weit  unter  den  Prodnctionskostcn  stehende  Preise  können
dagegen  insbesondere  dann  eintreten,  wenn  der  Producent  seine
Production  selbst  unter  für  dieselbe  äußerst  ungünstigen  Verhältnissen ­
  fortsetzen  muß,  um  z.  B.  nur  wenigstens  die  unentbehrlichsten
llnterhaltsmittel  zu  erwerben  und  seine  Arbeitskraft  nothdürstig
zu  verwerthen,  um  die  Nutzungen  der  einmal  gemachten  Kapitalauslagen ­
  nicht  ganz  zu  verlieren,  oder  um  sein  Unternehmen  bis
zum  Eintritte  einer  günstigeren  Conjunctur  Hinzufristen,  sowie
ferner  dann,  wenn  sein  augenblickliches  Tauschbedürfniß  ungleich
stärker  als  dasjenige  der  etwaigen  Abnehmer  seiner  Waare  ist.
Die  sogenannten  Wucherpreise  sind  zwar  ebenfalls  Preise,
ivclchc  zu  Guusten  des  einen  und  zum  Nachtheil  des  anderen
Tauschenden  von  den  nothwendigen  Productionskosten  und  dem
gewöhnlichen  Marktpreise  außerordentlich  abweichen,  unterscheiden
sich  jedoch  von  den  Seltcnheitspreisen,  den  Monopol-  und  Noth-Preisen
  stets  dadurch,  daß  sie  absichtlich  oder  sogar  betrügerischer
Weise  herbeigeführt  sind.

Nachhaltige  Prer^veräuderungen.
§94.
_  JR.gdi  fi  attine.^xeižvera  nderunyen  endlich  erfolgen
mit  den  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  insofern,
als  sich  „nt  letzteren  im  Allgemeinen  die  Preise  der  Güter
erhöhen,  bei  deren  Production  in  beschränktem  Maße  vorhandene ­
  natürliche  Productionsmittcl  überwiegend  mitwirken,
und  dagegeil  die  Preise  derjenigen  Güter  erniedrigen,  bei
deren  Production  Arbeit  und  Kapital  vorwiegend  in  Anspruch
genommen  lverden.
Alls  dem  Gange  dieser  Preisveränderungen  beruht  es
zugleich,  daß  ungleich  weit  vorgeschrittene  Volkswirthschaften
sich  im  gegenseitigen  Tauschverkehre  besonders  Vortheilhaft
Ztl  ergänzen  vermögen.
        <pb n="208" />
        19G

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.

Die  Preise  solcher  Güter,  bei  bereit  Hervorbringnng  die  Natur
mittels  in  beschränktem  Maße  vorhandener  Productionsmittel,
inittels  tauschwerthsfähiger  Naturgaben  und  an  letzteren  haftender
Natnrkräfte,  überwiegend  mitwirkt,  steigen  mit  den  einen  größeren
Bedarf  und  zunehmende  Zahlungsfähigkeit  bedingenden  Kulturfortschritten
  deshalb,  weil  die  Production  dieser  Güter  durch  die
Ausdehnung,  in  welcher  sich  jene  nicht  willkürlich  zu  vermehrenden ­
  natürlichen  Prvdnctionsmittel  darbieten,  beschränkt  ist  und
günstigsten  Falls  nicht  über  eine  gewisse  Grenze  hinaus  ohne
gleichzeitige  Steigerung  der  Productionskostcn  erhöht  werden  kann.
Berhältnißmäßig  am  stärksten  können  dabei  die  Preise  der  Güter
steigen,  welche,  wie  z.  B.  Wild,  Fische,  Holz,  Prodncte  der
Nutzviehhaltung  rc.,  während  früherer  Zeit  in  ausreichender
Menge  durch  bloße  OccupationSarbeit  zu  gewinnen  und  bezüglich
vermöge  Benutzung  occupatorisch  gewonnener  Stoffe  leicht  zu
beschaffen  sind,  späterhin  aber  behufs  vollständiger  Deckung  des
gestiegenen  Bedarfs  mit  zunehmendem  Aufwande  producirt  werden
müssen  oder,  falls  dies  unthunlich  wäre,  fortwährend  seltener
werden.  Die  durch  zunehmende  Nachfrage  herbeigeführte  Preissteigerung ­
  ist  iibrigens  bei  sich  als  eine  mehr  oder  weniger  freiwillige
Naturgabe  darbietenden  und  nun  seltener  werdenden  Rohstoffen
zunächst  lediglich  durch  deren  Gebrauchswerth  sowie  durch  die
Zahlungsfähigkeit  der  Begehrenden  begrenzt.  Dieselbe  setzt  sich,
insofern  sich  das  Angebot  durch  Uebergang  zu  vollständigerer
Production  vermehren,  läßt,  bis  dahin  fort,  wo  letztere'nun
regelmäßiger  in  Aufnahme  kommt,  und  bleibt  alsdann  in  ihrem
weiteren  Verlaufe  von  dem  Maße  abhängig,  in  welchem  sich  die
nothwendigen  Productionskostcn  erhöhen.  Sie  tritt  jedoch  jedenfalls ­
  am  zeitigsten  bei  den  versendbarsten,  und  am  langsamsten
bei  den  minder  versendbaren  Theilen  der  betreffenden  Gegenstände
ein,  weshalb  sich  z.  B.  Häute,  Vließe  k.  ungleich  eher  als  Fleisch
und  Milch  im  Preise  heben.  Weniger  stark  steigen  dagegen  die
Preise  der  Rohproducte,  welche,  iute  z.  B.  Getreide,  immer  nur
durch  eigentliche  Production  zu  erlangen  sind.  Diese  Prodncte
werden  selbst  dann,  wenn  die  dazu  erforderlichen  natürlichen
Productionsmittel  noch  so  überreichlich  vorhanden  sind,  niemals
dauernd,  sondern  höchstens  zeitivcise  in  überflüssiger  Menge  gewonnen,
  während  von  da  an,  wo  der  desfallsigc  Bedarf  linr
vermittelst  verintensiverter  Production  zu  beschaffen  ist,  die  hierfür ­
  benöthigten  Arbeiten  und  Kapitalien  zugleich  um  so  viel
        <pb n="209" />
        §  94.  Nachhaltige  Preisveräriderungen.  197
verfügbarer  und  außerdem  auch  leistungsfähiger  geworden  zu
sein  pflegen.  Am  wenigsten  endlich  verändern  sich  mit  fortschreitender ­
  Kultur  die  Preise  derjenigen  Rohstoffe,  welche,  wie
z.  B.  Mineralien,  stets  nur  durch  Occupationsarbeit  abgewonnen
werden  können  und  fortdauernd  noch  reichlich  genug  vorhanden
sind.  Müssen  selbst  zur  Deckling  des  Bedarfs  an  solchen  Stoffen
in  vorgeschrittenerer  Zeit,  obgleich  in  dieser  die  glückliche  Auffindung ­
  nutzbarer  Naturvorräthe  weit  weniger  als  früher  von
bloßen  Zufälligkeiten  abhängt,  minder  ausgiebige  und  schwieriger
zu  benutzende  Fundorte  ausgebeutet  werden,  so  wird  dies  in
der  Regel  wieder  dadurch  ausgeglichen,  daß  die  Gewinnung  alsdann
in  technisch  vervollkommneter  Weise  mittels  nun  ebenfalls  ungleich
wirksamerer  Arbeit  und  wirksameren  Kapitals  zu  geschehen  vermag.
Die  Preise  der  Güter,  bei  deren  Production  Arbeit  und
Kapital  überwiegend  in  Anspruch  genommen  werden,  erniedrigen
sich  mit  den  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  deshalb,
weil  mit  selbigen  jene  beiden  Productionsmittel  sich  nachhaltig
vermehren  und  steigern,  also  nicht  nur  reichlicher  verfügbar,  sondern
eben  auch  wirksamer,  und  überdies  beschränkt  vorhandenen  natürlichen ­
  Productionsmitteln  gegenüber  verhältnißmäßig  wohlfeiler
werden.  Am  größten  aber  kann  die  Preiserniedrigung  bei  denjenigen ­
  Gcwcrbserzeugnissen  sein,  bei  denen  Rohstoff  nur  einen
geringen  Theil  der  Prodnctionskosten  ausmacht,  und  bei  denen
letztere  sich  mu  beträchtlichsten  durch  Production  im  Großen,  durch
Arbeitstheilung  oder  Anwendung  von  Maschinen  re.  abmindern
lassen.  Feine  und  in  großen  Massen  verbrauchte  Fabrikate
ermäßigen  demnach  ihren  Preis  mehr,  als  z.  B.  grobe  oder
ausschließlich  im  Kleinen  und  nicht  gleichmäßig  fortgesetzt  zu
producirende  Waaren  ähnlicher  Art.  Ferner  vermindern  sich,
indem  bei  Vermittelung  des  Verkehrs  gleichfalls  vorwiegend  mit
Hilfe  voir  Arbeit  und  Kapital  producici  wird,  die  Handels-  und
Transportkosten  bedeutend,  und  damit  zumal  die  Preise  der
ausschließlich  aus  tvciter  Entfernung  beziehbaren,  in  früherer
Zeit  hauptsächlich  durch  die  Kostspieligkeit  ihres  Bezugs  verthenerten
  Waaren,  z.  B.  der  Kolonialwaaren  und  anderer  Einfuhrartikel. ­
  Aehnliche  Beziehungen  bedingen  es  schließlich  auch,
daß  die  persönlichen  Dienstleistungen  verhältnißmäßig  billiger
werden,  insofern  dieselben  nicht  etwa  in  selten  zu  findenden
Leistungen  bestehen,  welche  nur  vermöge  ungewöhnlich  großer
Begabung  beschaffbar  und  keineswegs  beliebig  vermehrbar  sind.
        <pb n="210" />
        198

Buch  3.  Kap.  1.  Preis.
§95.
H
§96.
-?Äi«r?ÄS«ass
        <pb n="211" />
        §  96.  Stetigkeit  der  Preise.

199

fach  förderlich  zurück,  indem  in  wirtschaftlicher  Beziehung
offenbar  derjenige  Staild  der  Preise  am  günstigsten  ist,  bei
ivelchem  dieselben  den  nothwendigen  Productionskosten  am
nächsten  rücken,  also  möglichst  gleichmäßig  mit  den  natürlichen ­
  Normalpreisen  zusammentreffen,  und  dabei  keinen
sehr  starken  Schwankungen  mib  plötzlichen  Veränderungen
unterliegen.
Beständiger  Preiswechsel  ist  zwar  an  sich  unvermeidlich  und
sogar  zur  Sicherung  der  Bedürfnißbefriedigung  nothwendig,
vermag  aber  auch  um  so  störender  zu  wirken,  je  unregelmäßiger
und  bedeutender  die  zeitweiligen  Preisschwankungen  sind,  je
häufiger  dieselben  in  entgegengesetzter  Richtung  wechseln,  oder
je  plötzlicher  und  unvermittelter  die  durch  sie  bedingten  Preisveränderungen ­
  erfolgen.
Bei  jedem  nicht  durch  eine  wirkliche  Veränderung  der  nothwendigen ­
  Productionskosten  herbeigeführten  Steigen  und  Sinken
der  Preise  gewinnt  nur  der  Eine  das,  was  der  Andere  verliert.
Steht  der  Preis  weit  über  den  desfallsigen  Productionskosten,
so  gewinnen  die  Verkäufer  auf  Kosten  der  Käufer.  Steht  der
Preis  unter  den  Productionskosten.  so  gewinnen  die  Käufer  auf
Kosten  der  Verkäufer.  Im  ersteren  Falle  vermindert  sich  verhültnißmäßig
  die  Kaufkraft  der  Käufer,  im  letzteren  Falle  diejenige
der  Verkäufer,  und  damit,  da  jeder  Mensch  in  der  Regel  Käufer
vieler  und  Verkäufer  gewisser  Güter  zugleich  ist,  mehr  oderweniger
  die  Nachfrage  nicht  blos  nach  dem  einen  Gute,  welches
feilten  Preis  änderte,  sondern  nach  mehreren  Gütern.
Starke  Preisschwankungen  und  plötzliche  Prcisverändernngen
aber  stören  jedesmal  das  bisherige  gegenseitige  Verhältniß  der
Preise  in  empfindlicher  Weise,  veranlassen  ebensolche  Schwankungen
und  Veränderungen  in  den  Productionskosten  derjenigen  Güter,
bei  deren  Hervorbringung  das  Gut  gebraucht  wird,  dessen  Preis
unstet  schwankt  oder  sich  wesentlich  geändert  hat,  erschüttern
dadurch,  falls  das  Gut,  von  welchem  die  Aenderung  ausgeht,
ettva  ein  unentbehrliches  Lebensbedürfniß  ist,  die  gesammtc
Preisordnung,  und  machen  endlich  auch  die  Production,  welche
stets  von  bestimmten  Voraussetzungen  in  Bezug  auf  den  Preis
ihres  Products  ausgehen  muß,  wirthschaftlich  unsicher.
        <pb n="212" />
        200

Bud)  3.  ßnp.  1.  Şrci8.

8  97.
ŗ ,Ä2~K’Ä:3t5er
fonbcvii  nur  durch  Hiuwirkuug  nus  Abmiuderung  bevimi,,™
Hindermffe  begünstigen,  welche  dem  Wirksamwerden  der
LSl-LS.-uU'LSr^L:
herzustellen  vermag.  ^
Insbesondere  sann  durch  obrigkeitlich  festgestellte  Taren
»ÏÎÔSftS
pimeuteu  fdjon  beêlûïb  zweckwidrig,  weil  es  kaum  möglich
ist,  dieselben  überhaupt  und  zumal  mit  Rücksicht  auf  die
ZŞŞMZ-s
####
«SSV
        <pb n="213" />
        '  .  '  -  '  .T: ; V.!..  ' : v  .  V

§  97.  Stetigkeit  der  Preise.  201
werden,  nur  drei  Fälle  möglich.  Entweder  trifft  die  Taxe  mit
jenen  maßgebenden  Kosten  zusammen  und  bestimmt  alsdann
oben  etwas,  &amp;gt;vas  bei  völlig  unbehinderter  und  hinlänglich  starker
Concurrenz  auch  ohne  sie  erreicht  werden  würde,  oder  sie  ist  zu
hoch  und  wirkt  demnach  vertheuernd,  oder  sie  ist  zu  niedrig  und
beeinträchtigt  nun  umgekehrt  die  Producenten,  beziehentlich  anch
die  Qualität  der  Production.  Außerdem  kommt  hinzu,  daß  die
meisten  Taxen,  z.  B.  Brod-  und  Fleischtaxen  re.,  seitens  der
Verkäufer  durch  ausschließliches  Feilbieten  geringer  Waare,  je
nach  der  äußerlichen  Erkennbarkeit  der  bei  dieser  möglichen  Güteunterschiede,
  mehr  oder  weniger  leicht  szu  umgehen  sind,  und
wenigstens  die  feinere  Abstufung  der  Preise  nach  der  verschiedenen
Waarengüte  verhindern.,
In  weniger  weit  vorgeschrittener  Zeit  sind  endlich  die  Tauschfälle ­
  ,  bei  denen  keine  rechte  Freiheit  der  Concurrenz  stattfindet,
weit  häufiger  als  auf  den  höhereil  Kulturstufen,  woraus  es  sich
von  selbst  erklärt,  weshalb  während  letzterer  die  obrigkeitliche
Feststellung  taxirter  Preise  zunehmend  entbehrlicher  wird  und
nur  noch  für  die  selteneren  Fälle  nothwendig  bleibt,  in  denen
die  Concurrenz  unter  den  Ausbietenden  durch  Privilegien  ec.
thatsächlich  ausgeschlossen  ist,  oder  im  gemeinwirthschaftlichen
Interesse  nicht  unbeschränkt  gelassen  werden  kann.  Uebrigens  sind
anfänglich  Preisbeschränkungen  durch  Taxen  namentlich  in  durch
Mißernten  verursachten  Theuernngszeiten  zur  Verhinderung
ferneren  Stcigens  der  „freien"  Preise  und  nachher  überhaupt
zur  Bekämpfung  unvermeidlicher  Monopol-  und  Nothpreise,  sowie
zur  Verhütung  beginnender  Preisvcründernngen  versucht  lvorden,
wogegen  später  Taxpreise,  z.  B.  in  Gebührentaxen  für  Amtshandlungen,
  in  Post-,  Fiaker-  und  Packträgertaxen,  in  Tarifen
für  Eisenbahnen,  Fährstellen  %.,  schließlich  nur  noch  behufs
Erleichterung  des  allgemeinen  Verkehrs  und  zum  Ersatz  für  sich
nicht  von  selbst  bildende  feste  Preise  festgestellt  zu  werden  pflegen.
        <pb n="214" />
        #88

202

Zweites  Kapitel.
ßirculationsmitlet.
§98.
Zu  den  Circulationsmitteln,  den  Umlaufsmitteln,
zahlen  einerseits  Geld  und  Kredit,  sowie  andererseits
alle  sonstigen,  den  Verkehr  unmittelbar  begünstigende  Einrichtungen, ­
  insbesondere  die  sogenannten  Verbindungs-  und
Umsatzmittel.
Geld.
§99.
Geld  ist  die  Waare,  welche  allgemein  als  Tauschmittel
und  als  Maßstab  zum  Messen  der  Tauschwerthe  allerübrigen
Giiter  benutzt  wird.
Man  hat  das  Geld  oft  theils  für  mehr,  theils  für  weniger
als  eine  Waare  gehalten.  Vor  jeder  anderen  Waare  zeichnet  sich
dasselbe  aber  vorzüglich  nur  dadurch  aus,  daß  es  eben  allgemein
als  Werthsmaßstab  und  Tauschwerkzeug  benutzt,  und  deshalb  auch
wieder  allgemeiner  und  williger  als  jede  andere,  nicht  ebenso
überall  „geltende"  Waare  beim  Tausche  angenommen  wird.
§  100.
2^  bermittekibc  #61-0^  M  ß^etbea  ist  Hüt^^cl1big,
weil  ohnedem  das  Vertauschen  der  Giiter  mit  großen
Schwierigkeiten  berbtmden  sein  lviirde,  und  ein  die  Vergleichung ­
  so  sehr  erleichternder  einheitlicher  Ausdruck  für  die
ungleichen  Tauschwerthe  sowie  für  die  marktüblichen  Preise
der  verschiedenen  Giiter  ganz  unmöglich  wäre.
SBerfeibe  ^#6^  b^er  mia  einem  Wcbürfwffc  bea
Verkehrs,  bleibt  nur  auf  den  niedrigsten  Stufen  der  lvirth-
        <pb n="215" />
        §  98.  99.  100.  101.  Geld.

203

sch  östlichen  Kultur  entbehrlich  und  nimmt  dagegen  mit  den
Fortschritten  dieser  immer  mehr  zu.
Der  Gebrauch  von  Geld  vermittelt  den  Tausch  durch  dessen
Zerlegung  in  Verkauf  und  Einkauf,  indem  nun,  anstatt  unmittelbaren ­
  Austausches  des  angebotenen  und  des  damit  schließlich
nachgefragten  Gutes,  jedes  solches  zunächst  gegen  Geld  vertauscht
und  nachher  erst  wieder  mit  diesem  das  andere  eingetauscht  wird.
Ohne  Geld  bliebe  die  Möglichkeit  des  Tausches  davon  abhängig,
daß  z.  B.  der,  welcher  Nahrungsmittel  oder  Schmucksachen  im
Ueberflusse  hat  und  gegen  Kleidungsstücke  eintauschen  möchte,
gerade  auch  Jemanden  findet,  welcher  letztere  abgeben  und
dagegen  erstere  brauchen  kann.  Die  Preise  müßten  alsdann
überdies  in  den  einzelnen  Tauschfällen,  je  nach  der  gegenseitigen
Tauschbediirftigkeit  in  Bezug  auf  die  zu  tauschenden  Güter,  äußerst
schwankend  sein.
Der  Gebrauch  des  Geldes  ist  demnach  ein  im  Verkehre  von
selbst  eintretendes  und  dabei  so  dringendes  Bedürfniß,  daß
derselbe  ohne  absichtliches  Zuthun  in  Aufnahme  kommt.  Bei
unmittelbarem  Tauschhandel  tauscht  nämlich  Jeder  doch  gewiß  am
willigsten  solche  Güter  ein,  welche  er  entweder  zur  unmittelbaren
Befriedigung  eigener  Bedürfnisse  braucht,  oder  welche  er  wiederum
am  leichtesten  je  nach  Bedarf  vertauschen  kann,  also  namentlich
die  marktgängigste  und  umlaufsfähigste  Waare  des  Orts  und  der
Zeit.  Ebenso  natürlich  ist  es  dann  ferner,  daß  diese  letztere,  am
häufigsten  vertauschte  und  mit  allen  übrigen  Gütern  verglichene
Waare  allmählich  als  allgemeines  Tauschmittel  und  Werthsmaß
bei  der  Preismessung,  kurzum  als  Geld  benutzt  wird.
Mit  den  Kulturfortschritten  wird  das  Tauschbedürfniß  und
mit  diesem  der  Gebrauch  des  Geldes  zunehmend  allgemeiner  und
unentbehrlicher.  Die  Geldwirthschaft  tritt,  nachdem  einmal  eine
vollständig  gut  geeignete  Geldwaare  in  Aufnahme  gekommen  ist,
immer  mehr  an  die  Stelle  der  ursprünglichen  Naturalwirthschast,
und  iu  dem  Maße,  in  Ivelchem  dies  geschieht,  wird  der  Tauschverkehr ­
  leichter,  sicherer  und  freier,  die  Productionstheilnng
Nlöglicher,  die  Ansammlung  und  Ausleihung  von  Kapital  thunlicher.
8  101.
Als  Geld  können  jedoch  stets  nur  solche  Waaren  benutzt
werden,  lvelche  in  ihrem  Werthe  allgemein  anerkannt,  all-
        <pb n="216" />
        204

Buch  3.  Kap.  2.  Circulatronsmittel.

gemein  beliebt  nnb  ocfuci)t,  anßerbcm  in  bc^nani^mn^ncu
Weichlichkeit  vorhanben  iinb  buch  nicht  beliebig  permehrbar
smb.  Ferner  erweisen  sich  die  überhaupt  hierzu  benutzbaren
Waaren  als  uni  so  geeigneter  zum  Gelbbienste,  je  umlaufs-M^O^r,
  baucr^a^^er,  ßíci^^^äf^^9cr  nnb  tki(bni;eiiieãi(9Íeicíj
şlud,  je  weniger  schwankenb  ihr  eigener  Tauschwerth  ist  unb
ic  mc^^  bic^er  in  günstigen  æcr^äítni^^e  )n  bei'  (^lüße  bei"
gewöhnlich  umgesetzten  Werthe  steht.
Dic  Anzahl  der  möglicher  Weise  als  Geld  benutzbaren  Waaren
ist  also  ebenso  mannigfaltig,  als  die  Berschicdenartigkeit  der
leweilig  d,e  „allgemeinste  Werthsanerkennung"  findenden  Güter
wogegen  allerdings  nur  äußerst  ivcnige  Werthsgegenstände  diclenlgen
  Eigenschaften  in  sich  vereinigen,  ivclche  ein  Geldaut
besonders  geeignet  zum  Gelddienste  machen.  Die  Anwendung
emcs  möglichst  günstig  gceigenschafteten  Geldgutes  wird  aber
jedenfalls  um  so  unentbehrlicher,  je  mehr  der  Gebrauch  des  Geldes
ei"  asigcmcincg  unb  wraugêm#  bnngenbcß
Bedürfniß  geworden  ist.  d
8  102.
Thatsächlich  ftnb  nun  a  rich  seitens  der  einzelnen  Völker
mib  in  nngíei^^  weit  Darge^nttcncn  feiten  üe#icbcne
^crt^§gegcn^^änbe  a(3  ^cibgiiter  bcnn^^t  worben  reneí.
mnßtg  aber  ^titfürt^^^rcitenber^mrt^f^^aftíi^^er^ntlui&amp;amp;I¡mg
kostbarere  sowie  zürn  Gebrauche  als  Gelb  geeignetere:  währenb
ber  niebcrcu  nä,níi^^  ^^e  9000#%  %ebnrsnlßgegenstänbe,
  welche  orts-  nrib  zeitweise  gerade  die
wichtigste  und  am  häufigste»  umgesetzte  Waare  abgeben
ferner  al  gen,ein  beliebte  und  zugleich  zur  Aufbewahrung
von  Werthen  wohl  gmgnetc  Schmucksachen;  ,nährend  der
höheren  Kulturstufen  dagegen  ausschließlich  Metalle  und
namentlich  edle  Metalle,  Gold  mtb  Silber.
2)te  meisten  Völker  enblich  gebrauchen  mehrerlei  Gelbßätcr
  neben  einanber,  obgieicl)  natürli^^  ftetë  mir  ein  WebeS
^anpt^ä^^í^^^^^er  nnb  nberftcr  ^crt^ë,naß^^ab  fein  sann.
wcn ‘Ş  , fuítitjirte  Ņôlker  benutzen  zunächst  unentbehrliche
Bcdurfnitzgegenstande,  die  aufbewahrungsfähigeren  und  absetz-
        <pb n="217" />
        §  102.  103.  @clb.

205

barsten  Hauptproducte  der  inländischen  Production,  und  bei
lebhafter  werdendem  Tauschverkehr  mit  anderen  Völkern  die
wichtigsten  Gegenstände  der  Ein-  und  Ausfuhr  als  Geld,  z.  B.
also  haltbarere  Früchte  wie  Datteln  sc.,  Thicrfelle,  Vieh,  Bretter
(in  Chili),  Theeziegel  (in  Hochasien),  Elfenbein,  Salz  (im  inneren
Afrika),  Eisenstreifen  (im  Pango-Lande  an  der  Westküste  von
Afrika)  ec.  Daneben  entsteht  schon  frühzeitig  aus  dem  auf  den
niederen  Kulturstufen  gleichförmigeren  und  äußerst  beliebten
Schmucke  das  Metallgeld  und  das  Muschelgeld.  Als  letzteres
werden  namentlich  die  Kauris  oder  Kurdi  (Cypraea  moneta)  in
Asien  und  Afrika  gebraucht.
Die  gleichzeitige  Benutzung  von  mehrerlei  Geldgütern  neben
einander  wird  theils  durch  den  Verkehr  zwischen  Völkern,  welche
verschiedene  Giitcr  als  Geld  gebrauchen,  theils  durch  das  Bedürfniß ­
  herbeigeführt,  für  ungleich  große  Zahlungen  auch  ungleich
werthige  Tauschmittel  zu  verwenden,  z.  B.  neben  Silber  für
kleine  Zahlungen  Muscheln  oder  Kupfer,  für  große  Zahlungen
Gold.  Zum  hauptsächlichsten  und  endlichen  Werthsmaßstabe  kann
jedoch  deshalb  stets  nur  eine  einzige  Geldart  dienen,  weil  das
gegenseitige  Werthsverhältniß  zweier  verschiedener  Geldwaaren
niemals  dauernd  ein  ganz  gleiches  bleibt.
§  103.
Die  beiden  edlen  Metalle,  Gold  und  Silber,  sind  zum
Gebrauche  als  Geld  am  geeignetsten  wegen  ihrer  natürlichen
Eigenschaften,  ihrer  gleichmäßigen  Beschaffenheit,  großen
Dauerhaftigkeit  und  leichten  Formbarkeit,  sowie  wegen  der
Höhe  und  Gleichmäßigkeit  ihres  Tauschwerthes.
Gold  aber  ist  ein  kostbarerer  und  noch  umlaufsfühigerer
Gcldstoff  als  Silber.  Ersteres  entspricht  deshalb  dem
Bedürfnisse  der  allerhöchsten  Kulturstufen,  wo  größere
Zahlungen  zu  leisten  sind,  und  letzteres  dagegen  demjenigen
der  vorhergehenden  Zeit  besonders  gut.
Reines  Gold  und  Silber  sind  durchaus  gleichmäßig  beschaffene
Substanzen.  Beide  leiden  weder  durch  atmosphärische  Einflüsse
noch  im  Wasser,  und  werden  nicht  durch  Feuer  vernichtet.  Sie
eignen  sich  daher  besonders  gut  zur  Hinterlegung  von  Werthen
und  verlieren  beim  Umlaufe  wenig  an  Werth,  zumal  ihre  Ab-
        <pb n="218" />
        206

feues)  3.  Kap.  2.  Circulationsmittcl.

Nutzung  durch  Beimischung  unedler  Metalle  sehr  vermindert
mcrbc»  sann.  3):c  ^ormbarfcit  berfclbcn  crïci(i,tcrt  iibcrbicg  Wrc
^eiliutg  tn  bein  Bedarf  entsprechende  Werthsstücke  und  macht
deren  Herstellung  zugleich  wohlfeil.
Der  Tauschiverth  der  betreffenden  Edelmetalle  ist  hoch,  weil
sie  selten  und  nicht  beliebig  vermehrbar  sind,  und  weil  sie  wegen
ihrer  Schönheit  und  sonstigen  Eigenschaften  einen  großen  und
allgemein  anerkannten  Gebrauchswerth  haben.  Der  Tauschiverth
derselben  ist  aber  auch  örtlich  und  zeitlich  wenigstens  innerhalb
\mb  weil  ihre  Menge  einerseits  nicht  leicht  durch  auderwcite  Beuutzuug
  m  uachtheiliger  Weise  vermindert,  und  andererseits  auch
nicht  plötzlich  durch  neue  Gewinnung  sehr  beträchtlich  vermehrt
werden  kann.  Die  leichte  Vcrscndbarkeit  des  Goldes  und  Silbers
bedingt,  daß  sich  Angebot  und  Nachfrage  rücksichtlich  desselben
m  bei!  lOMtcßcii  Greifen  auga^fe#«!  Vermag.  ®(c
Mn:  Metalle  @crätbf4aftcn,
ŞÄÎSÄï'S;'-schmelzen
  zu  entziehen  sind,  sondern  tragt  vielmehr  noch  wesentlich
®mgen  angelegt  nnb  bei  Mebtbebarf  an  (Mb  luicbcr  in  Mebeg
Wrbanbenen  Menge  an  GbeimetaU  bleibt  cnblid,  minbefteng
tnttner  noch  un  Vergleich  mit  der  unberechenbaren  Größe  des
Alle  diese  Beziehungen  sichern  zusammengenommen  den  vorerwähnten ­
  Edelmetallen  dauernd  vor  allen  anderen  Metallen  r.  B.
der  minder  schönen,  weniger  leicht  formbaren  und  zu  seltenen
^^ñsten  und  zum  Gebrauche  als  Geld  geeignetsten  Weltivaare.
        <pb n="219" />
        als  Geld,  mit  welchem  sie  sich  durch  eigene  Ger
mittels  des  Handels  am  leichtesten  versorgen  könnet
dasjenige,  welches  ihrem  Tauschbedürfnisse  am  meist
Auf  ersterer  Beziehung  beruht  es,  daß  hier  und  da
als  Silber,  oder  Kupfer  zeitiger  als  Eiseu  zum  Gelddie,
wurde.  Gold  namentlich  kann  durch  bloßes  Auswa
Goldsand  meist  sehr  viel  kunstloser  gewonnen  werden  als
aus  Erzen,  und  ist  demnach  dort,  wo  es  lose  im  aufgeschwemmten
Lande,  in  sogenannten  Seifengebirgen,  in  Flüssen  und  Bächen
reichlicher  vorkommt,  ungleich  zugänglicher  als  dieses,  während
Kupfer  sich  jedenfalls  leichter  als  Eisen  verarbeiten  läßt  und  zumal ­
  dort,  wo  es  gediegen  vorkommt,  ebenfalls  nicht  besonders
schwer  auszubeuten  ist.
9  104.
Als  Geld  sind  die  Edelmetalle  endlich  weitaus  am  besten
in  der  Form  von  geprägten  Stücken,  M  ünzen,  zu  gebrauchen,
deren  Gepräge  ein  bestimmtes  Gewicht  an  rauher  Metallmasse ­
  (Schrot)  von  einem  bestimmten  Feinheitsgrade  (Korn)
und  somit  eine  bestimmte  Gewichtsmenge  mi  feinem  Gold
oder  Silber  (Feingehalt)  verbürgt,  wodurch  die  Mühe  des
jedesmaligen  Prüfens  imd  Zuwägens  erspart  und  ein  zuverlässig ­
  in  gewisse  Maßgrößen  abgetheiltes  Zahlungsmittel
gewonnen  wird.
Ungemünzte  imfc&amp;gt;  blos  behufs  Gewährleistung  ihres
Feinheitsgrades  gestempelte  Gold-  oder  Silberstangen,
Barren,  werden  daher  auch  schließlich  nur  noch  im  Großhandel ­
  und  in  den  Fällen,  lvo  Münzen  ebenfalls  lediglich
als  nngepragtes  Metall  anzunehmen  wären,  zu  Zahlungen
benutzt.
Jedes  Metall  kann  nur  in  bestimmten  Werthseinheiten  als
Geld  benutzt  werden,  und  ist  zum  Gelddicnste  in  der  Form  von
bereits  nach  einem  allgemein  angenommenen  Maße  abgemessenen
Maßtheilen,  also  in  der  Münzform  am  brauchbarsten,  in  welcher
dessen  Güte  unb  Menge  deshalb  nicht  erst  bemessen  zu  werden
braucht,  weil  jene  und  diese  eben  schon  bei  dem  Ausmünzen
bemessen  und  glaubwürdig  bezeichnet  worden  ist.
        <pb n="220" />
        208

Ņuch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

Jiì  früherer  Zeit  wurden  die  Edelmetalle  so  rein  als  möalich
gemünzt  später  aber  führte  ihre  Weichheit  darauf  hin,  sie  mit
anderen  Metallen,  Silber  mit  Kupfer,  Gold  mit  Silber  oder
Au^cr,  &amp;amp;u  au  Icßimt  (Scßiruuß,  BcfcWmiß),  um
baburcr)  mehr  Harte  und  größere  Widerstandsfähigkeit  gegen  AbmlmuQ
  a»  oc&amp;amp;m.  %ic  Scßinmß  iu,b  bic  mnc4nu,,ß  ber
Mt  nicíMHid)  b«  Natur  bc«  Gelbes  itiiebre  bic  »ottimenbintcit
enter  gewtffeuhasten  Ausprägung  Immer  allgentei.ter  anànt
üsas
ï^4wsrrîSSîSS
imb  nach  durch  Abnutzung  an  Metallwerth  lind  müssen  deshalb
von  Zeit  zu  Zeit  umgeprägt  tverdeu.
mm#
WWW
SiHi
        <pb n="221" />
        §  104,  Geld.

209

mehr  berührt  wird,  und  selbst  noch  bei  dem  höchsten  Stande  des
betreffenden  Metallpreises  das  Einschmelzen  behufs  anderweiter
Benutzung  unvorthcilhaft  macht.  In  Kupfer  ausgeprägte  Scheidemünzen
  z.  B.  würden  sonst  dem  silbernen  Kurantgelde  gegenüber
ein  Zahlungsmittel  von  schwankendem  Werthe  sein,  was  äußerst
belästigend  wäre,  und  je  nach  den  Schwankungen  des  Kupferpreises
  bedingungsweise  sogar  das  billigste  Kupfermaterial  zur
Verarbeitung  abgeben.
Jedenfalls  ist  es  endlich  ein  sehr  dringendes  gemeinwirthschaftliches
  Bedürfniß,  daß  nicht  nur  Gewicht  und  Feingehalt  der
bestimmte  Gewichtstheile  Metalls  darstellenden  Münzen  durch  eine
anerkannte  Autorität  beglaubigt,  sondern  daß  das  gesammte  Münzivescn
  eines  Landes  durch  gesetzliche  Vorschriften  in  Bezug  auf
die  dein  Müuzsysteme  zu  Grunde  zu  legende  Gewichtseinheit
Goldes  oder  Silbers  (Münzgrundgewicht),  die  Wahl  des  hieraus
in  bestimmter  Stückzahl  zu  schlagenden  und  zugleich  als  Rechnungs-Anheit
  dienenden  Hauptmüuzstückes,  dessen  fernere  Stückelung  in
Theilungsmünzen,  Gestalt  und  Bezeichnung  der  verschiedenen
Münzsorten  k.  zweckmäßig  geordnet  wird.  Mit  zunehmender
Ausdehnung  des  Verkehrs  macht  sich  aber  außerdem  noch  das
weitergehende  Bedürfniß  geltend,  das  Münzwesen  der  nunmehr
mit  einander  näher  verkehrenden  Länder  durch  Anpassung  der
gegenseitigen  Münzsysteme  au  einander  und  beziehentlich  durch
vertragsweise  Annahme  gleichartiger  Münzverwaltungsgrundsätze
möglichst  übereinstimmend  zu  ordnen.
Insbesondere  gilt  dies  auch  rücksichtlich  der  Wahl  des  Edelmetalls, ­
  aus  welchem  die  nach  der  angenommenen  Währung  zum
gesetzlichen  Zahlungsmittel  (zur  Valuta)  erhobenen  Münzen
bestehen  sollen.  Die  Währung  selbst  erscheint  entweder  als  eine
einfache  oder  als  eine  doppelte,  je  nachdem  nur  die  Münzen  aus
einem  einzigen  der  beiden  Edelmetalle  oder  aus  beiden  als  gesetzliches ­
  Zahlungsmittel  seitens  des  Staats  anerkannt  sind.  Bei
Silberwährung  giebt  Silber,  bei  Goldwährung  Gold  allein  das
gesetzliche  Zahlungsmittel  ab.  Bei  ersterer  bleibt  alsdann  der
Silberwerth  der  nebenbei  benutzten  Goldmünzen  schwankend,
insofern  nicht  etwa  wenigstens  die  öffentlichen  Kassen  dieselben
ivieder  zu  einem  bestimmten,  festen  oder  von  Zeit  zu  Zeit  festzusetzenden ­
  Kassenkurse  annehmen,  während  bei  letzterer  die  aushilfsweise ­
  benutzten  Silbermünzen  eben  lediglich  als  Hilfsmittel
zur  Ausgleichung  von  nicht  mehr  vermittelst  eines  Goldstückes
Schober,  VvlkswirthschaftSlehre.  3.  Slufl.  14
        <pb n="222" />
        210

Ņuch  3.  Kap.  2.  Cirenlatiousmittel.

gn  Dckiirfcnbcit  S^ímioen  BIß  )u  einem  gelo#,  tirage  ga^unag,
Mitteleigenschaft  beigelegt  erhalten.  Bei  der  Doppelwährung
werden  dagegen  Gold-  und  Silbermiinzen  nebeneinander,  nach
ewem  gcf#cb  fcßgcfiellten  aBcr^bcrGm#  gimfd)cii  @olb  unb
SiIBer  ofg  gïci#cre^^tigte  g4ïu"n0miiteï  (Eine  bei-,
strtige  Gold-  und  Silberwährung  ist  jedoch  deshalb  unzweckmäßig
loci!  gum  cnbM)cn  28ert^gma6^^abc,  mie  bereit  früher  ang.
cmm,bcr0cfeOi  murbc,  steig  mir  eine  einzige  Wbioaarc  bienen
î a " n '  Ķô  weil  keine  gesetzliche  Festsetzung  andauernd  das  gegen«
Mw  @Dlb  nnb  Silber,  ,oe#cg  in  ber
Wirklichkeit  wandelbar  ist,  ganz  genau  zutreffend  auszildriieken
vermag.  Dieselbe  erhält  sich  auch  nur  vorübergehend,  so  lange
boß  imrfinbc  SBerthgoerhöHniß  beiber  SRctoHc  mit  bem  leqnkn
Werthsverhältnisse  übereinstimmt,  und  verwandelt  sich  sobald
Meeres  ni#  mehr  ber  W  ist,  thatsächlich  in  einc'einfa#
yning,  mbem  nur  bagfenige  mina  in  Umlauf  bicibi  beffen
Berth  )citlociiig  unter  baß  gefeßi#  SBcrthgocrhältnifj  nefnnfen
'ş  '  ^sļches  demnach  im  Welthandel  im  Vergleich  mit  dem  dafür
%  Ä  Ä
nnb  e,nfd)mcÏ3cn  immer  mehr  aug  bem  Wbumiaufe,  loie  über«
bem  gcfc&amp;amp;hd)  angenommenen  Serthgbcrhäitniffe  beg  Wbcg  ;um
ŞHSSSS
mmfte  nur  etwa  151/3  Gewichtstheile  Silber  haben  konnte.
Barren,  in  deren  Form  die  Edelmetalle  vor  ihrer  Ver-M«mcnilid)
  au^  in  ben  ßäaen  benu^t,  in  benen  eg
5ÎsSSrSH=Š:S
        <pb n="223" />
        §105.  Wb.

211

kahnförmige  Barren  (Saisis),  die  jeder  größere  Kaufmann  selbst
gießen  läßt  und  zur  Gewähr  für  die  Richtigkeit  ihres  Nominalwerthes
  mit  seinem  Namenszuge  stempelt,  als  Silbergeld.
§  105.
Der  jedesmalige  Bedarf  an  gemünztem  Metallgelde ­
  hängt  von  der  Menge  und  Größe  derjenigen  Geschäfte,
welche  durch  dasselbe  vermittelt  werden,  und  von  der
Schnelligkeit  ab,  mit  welcher  es  umläuft.  Die  zu  dessen
Befriedigung  jeweilig  erforderliche  Münzmenge  läßt  sich  daher
auch  nicht  unmittelbar  bemessen,  stellt  sich  aber,  falls  keine
besonderen  Hindernisse  entgegenstehen,  durch  Steigen  und
Fallen  des  Geldwerthes  sowie  durch  Zu-  und  Abfluß  des
Geldes  von  selbst  dem  Bedürfnisse  entsprechend  fest.
Auf  den  niederen  Kulturstufen  und  bei  der  da  noch  ganz
überwiegenden  Naturalwirthschaft  werden  überhaupt  &amp;gt;veit  weniger
Geschäfte  durch  irgend  welches  Geld  vermittelt,  als  auf  den
höheren  Kulturstufen  und  bei  der  nun  vorherrschenden  Edelmetallgcldwirthschaft.
  Mit  dem  Uebergange  von  jener  zu  dieser
steigt  daher  zunächst  die  Größe  des  Metallgeldbedarfcs  beträchtlich.
Auf  den  höchsten  Kulturstufen  dagegen  vermindert  sich  letzterer  wieder
verhältnißmäßig,  weil  da  die  zunehmende  Benutzung  des  Kredits
und  der  weiter  unten  zu  erwähnenden  Gcldsurrogate  vielfach  den
Gebrauch  des  Metallgeldes  entbehrlich  macht  und  auch  der  Geldumlauf ­
  selbst  schneller  wird.  Die  Schnelligkeit  desselben  nimmt
mit  den  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  fortwährend
zu,  »veil  mit  diesen  der  gesummte  Tauschverkehr  lebhafter  und  die
Möglichkeit  größer  wird,  eingenommenes  Geld  sogleich  wieder
nutzbar  anzulegen  und  je  nach  Bedarf  wiederum  verfügbar  zu
machen.  Je  schneller  aber  der  Geldumlauf  wird,  um  so  weiter
reicht  ein  bestimmter  Geldvorrath  im  Ganzen  aus  und  um  so
geringer  wird  verhältnißmäßig  die  Größe  des  betreffenden  Geldbedarfes. ­
  Bei  ivenig  iveit  und  bei  höchst  vorgeschrittener  Kulturentwickelung
  pflegt  demnach  im  Allgemeinen  der  Bedarf  an
baarem  Gelde  im  Verhältniß  zur  Bevölkerungszahl  und  zum
Gesammtwerthe  der  umgesetzten  Güter  geringer  zu  sein  als
während  der  Zwischenzeit.
        <pb n="224" />
        212

23itd)  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

ŞLZHM
WWWMM
S  106.
*”S%  ftÄ
bestimmte
        <pb n="225" />
        §  106.  (Mb.

213

ausgeprägt,  jederzeit  in  den  Münzstätten  gegen  Barren  re.  zu
erlangen  und  auch  beliebig  wieder  anderweit,  znr  Ausfuhr  oder
zum  Einschmelzen,  zu  verwenden  ist,  von  dem  Werthe  des  darin
enthaltenen  Gewichts  an  Edelmetall  regelmäßig  nur  um  die
Kosten  abweichen,  die  mit  der  Ausmünzung  oder  Wiedereiuschmelzung
  der  Münzen  verbunden  sind.  Uebrigens  hängt  der
Werth  eines  jeden  Miìnzgcldcs  vou  den  nämlichen  Beziehungen
ab,  welche  für  die  Höhe  des  Gebrauchs-  und  Tauschwerthes
der  Güter  überhaupt  entscheidend  sind.  Die  verhältnißmäßige
Beträchtlichkeit  des  Geldwerthes  kann  deshalb  sich  sowohl  vorübergehend ­
  als  dauernd  verändern  und  an  verschiedenen  Orten  sowie
in  verschiedenen  Zeiten  mehr  oder  weniger  ungleich  sein.
Das  Angebot  an  Geld,  auf  welches  vorübergehend  mancherlei
Umstünde  einwirken,  z.  B.  der  Gang  der  Geschäfte  rc.,  richtet
sich  auf  die  Dauer  nach  dessen  Productionskosteu  und  zwar  schließlich
hauptsächlich  nach  den  höchstens  nothwendigen  Productionskosten
der  Edelmetalle.  Die  Nachfrage  nach  Geld  dagegen,  welche
ebenfalls  sowohl  andauernden  Veränderungen  als  zeitweiligen
Schwanknngen  unterliegt,  hängt  ab  von  der  Zahlungsfähigkeit
der  Geldkäuser  und  dem  Grade,  in  welchem  das  Geld  für  diese
zur  Aufbewahrung  und  Ucbertraguug  von  Werthen  Bedürfniß
ist.  Steigt  der  Tauschiverth  des  Geldes  in  Folge  dringenderer
Nachfrage  oder  zurückhaltenderen  Angebots,  so  sinken  die  Geldpreise ­
  der  übrigen  Waaren,  während  dieselben  steigen,  wenn  der
Tauschwerth  des  Geldes  in  Folge  lebhaftereil  Angebots  oder
matterer  Nachfrage  sinkt.  Jede  Gcldwerthsteigerung  und  Geldentwerthung
  mäßigt  sich  jedoch  selbst  einigermaßen  wieder  dadurch,
daß  zugleich  mit  ersterer  eine  Abnahme  und  mit  letzterer  eine
Zunahme  des  Geldbedarfes  deshalb  verbanden  ist,  weil  für  die
nämlichen  Zivecke  um  so  weniger  Geld  gebraucht  wird,  je  höher
dessen  Werth  gestiegen  ist,  und  umgekehrt  um  so  mehr  Geld
gebraucht  wird,  je  tiefer  es  gesunken  ist.
Die  Höhe  des  Geldwerthcs  drückt  sich  in  den  Geldpreisen
der  anderen  Waaren  aus.  Es  läßt  sich  daher  auch  lediglich
aus  den  Veränderungen  dieser  Geldpreise  erkennen,  ob  und  in
welchem  Maße  eine  Geldiverthsveränderung  wirklich  eingetreten
ist.  Eine  solche  würde  unzweifelhaft  erfolgt  und  leicht  bemeßbar
sein,  weiln  sich  die  Geldpreise  aller  übrigen  Waaren  geändert
hätten,  während  gleichzeitig  deren  eigener  Werth  unverändert
geblieben  wäre.  In  der  Wirklichkeit  bleibt  aber  die  zuverlässige
        <pb n="226" />
        214

Ņuch  3.  Kap.  2.  Cireulationsmittel.

Feststellung  und  Bemessung  einer  beginnenden  oder  bereits  volleMbeten
  0^10^08^0,^^110  bcgOalb  so  unoemctit  fcOiotcno,
tuet!  tue  stattgehabten  Geldpreisveränderungen  in  wiederum  sehr
MWctcm  m(je  babnrcO  mitbcbinot  fein  M,u,e,t  „,1b
şiil-ch  mitbedingt  zu  sein  pflegen,  daß  die  gegen  Geld  vertauschten
labels"  ^zwischen  gleichfalls  ihren  eigenen  Werth  verändert

8107.
peti  ber  (Mbwet#  also  in  nü#er  mcOfeibegieOnug
tmtbem  pe#  ber  betreffeubeu  staile  #t,  so  Ucröubert
şiá)  berfeibe  auch  ebenmäßig  mit  tenterem.
3)er  Bert!)  ber  @beí,uetalíe  aber  finit  int
mpcnictnen  „tit  ben  ßniturfori^ritten,  wirb  andeidi
stetiger  unb  gleicht  sich  örtlich  zunehmenb  mehr  ans,  bleibt
^2,  bort  mn  „übrigsten,  ino  bie
ebieu  Metalle  ant  leichtesten,  unb  bort  am  höchsten,  wo  sie
am  schwierigsten  bnrch  eigene  Gewinnung  ober  mittels  bes
Handels  zu  erlangen  sind.
»  =:%%%  sssben
  geeignetsten  Geldstoff  abzugeben,  und  andererseits
ks'ESî®
wiederum  hauptsächlich  nach  den  Productionskosten  derselben  bei
W  %cfrtcbiou,i8  be8
Gesammtbedarfes  an  Gold  oder  Silber  betrieben  werden  müssen
3er  Scrtb  ber  GbehitetalTe  geigt  be0Onib  mit  ben  gort,
şĢ'tten  zu  einer  höheren  wirthschaftlichen  Kultur  in  der  Regel
eine  Neigung  zum  Sinken,  weil  mit  denselben  der  Metallvvrrath
nn  Ganzen  fortwährend  amvächst,  und  iveil  ferner  gleichzeitig
die  Productionskosten  der  edlen  Metalle  sich  sogar  theilweise
abzumindern  vermögen.  Mit  fortschreitender  Kultur  werden  neue
oun  orte  zugänglich  solute  bessere  Ausbeutungsmethvden  mittels
        <pb n="227" />
        §  107.  Geld.

215

wirksamerer  Arbeit  und  ebensolchen  Kapitals  möglich.  Ebenso
können  die  Edelmetalle  dann  selbst  aus  größter  Entfernung  um
so  viel  leichter  durch  den  Handel  beschafft  werden.  Der  Werth
derselben  sinkt  aber  auch  keineswegs  etwa  in  ähnlichem  Maße,
in  welchem  sich  der  Metallvorrath  durch  eigene  neue  Gewinnung
oder  durch  Bezug  aus  anderen  Ländern  vermehrt,  denn  letzterer
erleidet  nicht  nur  im  Laufe  der  Zeit  durch  Abnutzung  und  Verlorengehen ­
  wieder  mancherlei  Abminderungen,  sondern  es  steigt
ja  auch  der  Geldbedarf  zwar  nicht  in  gleichem  Verhältnisse  mit
der  zunehmenden  Beträchtlichkeit  der  Bevölkerung  und  ^  des
Verkehrs,  aber  doch  überhaupt,  während  mit  wachsendem  Reichthume
  zugleich  die  sonstige  Benutzung  des  Goldes  und  Silbers
zunimmt.
Gewöhnlich  wird  angenommen,  daß  der  Werth  der  Edelmetalle ­
  während  der  blühendsten  Zeit  des  Alterthums  im  Sinken
gewesen  und  während  sdes  Mittelalters  wiederum  gestiegen  sei,
nach  der  Entdeckung  Amerikas  (1492)  sich  auf  den  dritten  bis
vierten  Theil  seiner  vorherigen  Höhe  vermindert  habe,  von  der
letzten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  an  bis  gegen  Mitte  des
19.  Jahrhunderts  aber  ziemlich  unverändert  geblieben  wäre.
Darüber  dagegen,  ob  und  um  wie  viel  seitdem  die  Edelmetalle
im  Werthe  gesunken  und  demnach  die  Geldpreise  aller  anderen
Waaren  gestiegen  sind,  herrschen  zur  Zeit  noch  getheilte
Meinungen.
Mit  zunehmender  wirthschaftlicher  Kultur  schwankt  überdies
der  Werth  der  Edelmetalle  weniger  häufig  und  plötzlich  in  so
beträchtlichem  Maße,  als  es  in  früherer  Zeit,  z.  B.  nach  Erbeutung
  und  Entleerung  aufgehäufter  Schätze  ec.,  zeitweise  hie
und  da  der  Fall  gewesen  zu  sein  scheint,  und  werden  die  Preise
der  betreffenden  Metalle  schon  deshalb  stetiger,  weil  sich  mit
jener  der  Geldmarkt  ungemein  erweitert,  \  die  Eoncurrenz  auf
diesem  unbehinderter,  uitb  somit  die  Ausgleichung  zwischen  Angebot
und  Nachfrage  sehr  viel  leichter  wird.
Die  nämlichen  Beziehungen  bedingen  ferner,  daß  sich  die
örtlich  rücksichtlich  der  Edelmetalle  bestehenden  Werthsunterschiede
zunehmend  mehr  ausgleichen.  Gold  und  Silber  suchen,  insoweit
'dies  unbehindert  zu  geschehen  vermag,  gleich  jeder  anderen  Waare
den  Markt  auf,  wo  sie  am  stärksten  begehrt  werden  und  den
höchsten  Tauschwerth  haben,  können  jedoch  selbstverständlich  immer
nur  dorthin  übergeführt  werden,  von  woher  dagegen  andere
        <pb n="228" />
        216

feues)  3.  Kap.  2.  Circulatioiismittel.

WZM----5L--WWZUWW

WM
mmm

UröngcHä  verändert  sich  der  Werth  deê  Goldes  und
MWZMZ-
        <pb n="229" />
        217

§  108.  Geld.

nia  Silber  mei#  mir  milicia  größerer  Bcriocnbnng  bon
9Irbeitanefd)idli#it  nnb  Slnlngalnfilnl  nna&amp;amp;nbringen  ist.  S)ie
Prvdnctionskosten  des  Silbers  können  daher  mit  ben  Kulturfortschritten ­
  sich  im  Allgemeinen  leichter  abmindern,  alv  diejenigen
des  Goldes.  Die  Produetionskosten  des  Goldes  dagegen  konnten
sich  lediglich  etwa  dann  im  Vergleich  mit  denen  des  Silbers
überwiegend  vermindern,  wenn  sich  nachhaltig  neue,  ganz  eson  cr~&amp;gt;
ausgiebige  und  leicht  benutzbare  Goldquellen  eröffneten.  Selbst
bie  ¿umní  ¡eit  Wille  biefea  ÄaMmbcrta  in  golge  ber  cMoin#cn
und  australischen  Entdeckungen  eingetretene  große  Bermeyning
ber  @oIbnicngc  hat  thntfnchlid)  bna  SBcrthbcrhöIlniß  bon  @olb
und  Silber  noch  wenig  berührt.  Sollte  jedoch  in  der  Zukunft
wirklich  ein  Sinken  des  Goldwerthes  eintreten,  so  würde  dadurch
zugleich  der  Werth  des  Silbers  mehr  oder  weniger  mit  betroffen
werden,  weil  beide  Metalle  einander  im  Gelddienste  zu  vertreten

vermögen.
Außerdem  kommt  hinzu,  daß  auf  den  höheren  Kulturstufen
ber  Wbbcbarf  überhaupt  steigt,  looburd)  ca  fid)  ungleich  ertinrl,
weshalb  Gold  sogar  gleichzeitig  bei  hochkultivirten  Völkern  meist
höher  Mt,  Oía  bei  solchen  Böllern,  100%  nod;  leine  so  großen
gelungen  &amp;amp;n  leisten  haben.  ^  ^  snf
ÑU  der  vielfach  verbreiteten  Meinung,  daß  der  Werth  dc^
Goldes  stärker  schwanke  als  derjenige  des  Silbers,  hat  wesentlich
mit  der  Umstand  beigetragen,  daß  Silber  bisher  (d.  h.  bis  18  i  2)
im  Welthandel  als  allgemeinster  und  oberster  Werthsmesser  benutzt
wurde.  In  Ländern  mit  reiner  Silberwährung,  m  denen  Silber
ļu 1 “(“ÎÌTpÄ  »,«£''
anßcrorbcntlid)  steigt.  Bercditiglcr  bürste  bie  seitherige  Xnnnhmc
fein,  daß  Silber  zufolge  seiner  Productwnsverhaltmsse  zwar  auf
kürzere,  Gold  aber,  dessen  einmal  vorhandener  Vorrath  sich
vollständiger  erhalte  und  wegen  günstigster  Versendbarkeit  sich  so
besonders  leicht  dem  Vedarse  entsprechend  vertheile,  auf  längere
Reit  hin  allen  anderen  Gütern  gegenüber  größere  Werthsgleichmäßigkeit ­
  (Tauschwerthsstabilität)  behaupte.
Manche  hegen  endlich  neuerdings  bereits  die  Befürchtung,
daß  die  gesteigerte  Masscnproduction  an  Gold  in  Verbindung
mit  zu  erwartender  günstigerer  Gestaltung  der  betreffenden
        <pb n="230" />
        218

Ņ"ch  3.  Knp.  2.  Circulatioiismittel.

*
§  109.
ŞNMI-Z
UW
g####
        <pb n="231" />
        §  109.  110.  Geld.

219

Balie  eme  i"  ftürenberer  BBeife  einbringenbe  ŅreiêreWution
etfoígt,  bie  imn  i^crfeilg  eine  mc^r  ober  meniger  uerünberte
Vermögensvertheilung  herbeiführt.
%cim  Sinsen  beg  @610106^60  werlieren  also  &amp;amp;.  B.  bieget
Molbeten  unb  bie  Besitzer  von  Gelbkapitalien  ben  Unterschied  des
bisherigen  unb  nunmehrigen  Werths  der  Zahlungsmittel,  wahrend
z.  B.  die  Pächter  von  Grundstücken  unb  die  Schuldner  von
Geldkapitalieir  um  ebensoviel  gewinnen.  Nachhaltige  Geldwerthswcrünberungeu
  berüliren  baber  bie  ßnge  galtet
Vvlksklassen.  Die  Klassen,  für  welche  eine  solche  Veränderung
Vortheilhaft  ansfiel,  werden  dadurch  gestärkt,  unb  bieļemgcn
dagegen  geschwächt,  deren  angesammeltes  Vermögen  unb  laufender
Erwerb  eine  Schmälerung  erlitt.  Gegen  Geldentwerthung  aber
kann  der  für  die  Zukunft  zn  erhaltende  Reichthum  von  Familien  re.
noch  am  ehesten  durch  Anlage  in  Grnndbesitzungen  bewahrt
werden.  .
Ganz  ähnlich,  nur  weniger  nachdrücklich,  wirken  die  vorüber  -
gebcnben  G#anfungen  bcë  Mmcrt#,  iweldie  bei  gettmetager
Geldentwerthung  oder  Geldwerthssteigernng  gleichfalls  den  Emen
gewinnen  lassen,  was  der  Andere  unter  der  Hand  verloren  hat.
§  HO.
Die  Folgen  einer  nachhaltigen  örtlichen  Verschiedenheit
  des  Geldwerthes  aber  geben  sich  tu  der
wnigstens  theilweisen  wirthschastlichen  Ueb-rl-genh-.t  zu
erkennen,  welche  die  Lander,  in  denen  d,è  Edelmetallreichlich
  vorhanden  nnd  wohlfeil  sind.  im  Verkehr  mit  solchen
Ländern,  bei  denen  das  Gegentheil  stattfindet,  »nzweefelhaft
erlangen.
Ili  mit  einander  verkehrenden  Ländern  kann  der  Geldwerth
nur  dann  nachhaltig  verschieden  sein,  wenn  der  Ausgleichung
desselben  dauernde  Hindernisse  entgegenstehen,  und  iene  sich  fortbancmb
  isnen  Bcbarf  mt  Reibstoff  mit  uuglei4cn  ^r^obuct^ongsosten
  werfe#«'.  %aë  Smib,  in  iMd)cm  bie  marftgängigfte
Weltwaare  am  reichlichsten  vorhanden  und  am  wohlfeilsten  ist,
bat  aiöbaun  im  38cítbcrfel)re  minbeftenë  ben  %ortl)cil  worauë,
auf  bem  ausländischen  Markte  am  kaufkräftigsten  zu  sein.
        <pb n="232" />
        220

33nef)  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

Preiñmrl^e.
8  111.

şi-  Dasselbe

Şê-ÄWT

verhält

Maßstab  dar

MWWM
ill
        <pb n="233" />
        221

§  111.  112.  Preismaße.
Tauschgeschäfte  abwickeln,  verhältuißmäßig  gleichbleibt,  vorübergehend ­
  nicht  bedeutend  und  langdauernd  schwankt,  und  gleichzeitig
an  räumlich  getrennten  Orten  weniger  verschieden  ist,  alv  der
irgend  einer  anderen  Waare.  Die  Unvollkommenhelten  welche
bcm  mtaÜQdbe  als  IßreiSmaß  anoten,  ersteren
mir.  einerseits  bie  bestimmte  ^Bemessung  ber  ^1%#%^#
früherer  Zeiten  und  andererseits  die  Möglichkeit,  Leistungen,  auf
lauge  Beh  hinaus  fa  fe^iiftellen,  baß  fie  für  be»  (Empfänger
wie  für  den  Leistenden  genau  gleich  groß  bleiben.
8  112.
Sin  gan&amp;amp;  uoKfomnicne§%ßerth§=  unbSßreßtna#  läßt  fid)
überhaupt  nießt  miffinbeu,  benn  e§  giebt  eben  fein  (Mut,  beffen
eigener  BBertf)  nnb  Şrei§  bnrc%an§  beftänbig  (constant)
Wäre  nnb  nid)t  seihst  Weber  ber  (Me|ammt^eit  ber  übrigen
Güter  gegenüber  mancherlei  Veränderungen  unterläge.
Einen  vollkommeneren  Maßstab,  als  das  Geld  darbietet,
giaubte  man  früher  in  ber  Weit,  als  bem  &amp;amp;auptbeftanbtheik
ber  fßrabuctionSkftcn,  gefunben  @u  haben,  unb  amar  theils  (na^
91.  Smith)  in  ber  bu#  ein  (But  gu  erfaufeuben,  th«k  (naa)
und  selbst  durch  Rullin  und  Zeit  getrennter  Guter  gl-lch  fei,
empfahï  ai#  beu  burd)fchuittli4en  %ahrungSbeba#i  neS
munies  (%agclbhncrë),  auf  (Betreibe  ^  ^
zurückgeführt,  unb  bezüglich  sogar  das  Getreide  schlechthin  zum
WrciSmaßc.  Mbcr  bic  Arbeit,  bereu  %aufd)merth  uberbieS  fo
schlvankend  ist,  wirkt  bei  ber  Production  verschiedenartiger  Guter
in  sehr  ungleichem  Verhältnisse  mit,  erheischt  nicht  überall  gleich
viel  persönliche  Ueberlvindung  und  kann  bei  gleichem  Auswande  an
Mnftrcuqung  unb  geit  sehr  ungi#  crfoïgretd)  fein.  S)ic  bcßufS
Probuetion  eines  Gutes  erforderliche  Arbeitsmenge  ist  hiernach
sowie  nach  dem  jeweiligen  Stande  der  Technik  wechselnd,  und
der  Werth  eines  solchen  nicht  blos  von  der  darauf  verwendeten
Weit  abhängig.  Gnb#  önbert  sich  ber  ßcbcnSbcbars  beS  &amp;amp;anb=
        <pb n="234" />
        222

Ņuch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

WW
W
        <pb n="235" />
        223

§  113.  114.  Kredit.
gŖrfbii.
§  113.
Ber  (Bütcrundauf  Wirb  ferner,  außer  burtß  benWraud)
bc§  (Mbcë,  nameutiieß  aueß  crieicßtcrt  burdß  (Wüßrung
bou  ßrebü,  b.  ß.  ber  meßtgniß,  über  frembe  ^üter  gegen
Zusicherung  bes  Gegenwerthes  zu  verfiigen.
Bei  entgeltlicher  Güterübertragung  wird  entweder  Leistung
und  Gegenleistung  gleichzeitig  in  der  Gegenwart  übergeben  (Baargeschäft, ­
  Baarkauf),  oder  es  wird  vereinbart,  sowohl  Leistung  als
Gegenleistung  in  der  Zukunft  eintreten  (Lieferungsgeschäft,  Zeitgeschäft,
  Zeitkauf,  —  feste  Zeitgeschäfte  und  bedingte,  d.  h.  gegen
eine  Prämie  reubare,  sog.  Prämiengeschäfte),  oder  die  Leistung
des  Einen  in  die  Gegenwart  und  die  Gegenleistung  des  Anderen
in  die  Zukunft  fallen  zu  lassen  (Kreditgeschäft).  Letzteres  ist
namentlich  beim  eigentlichen  Darlehn  der  Fall,  durch  welches
bewegliche  und  zugleich  vertretbare  Sachen,  z.  B.  Geld  oder  sonstige
Waarenvorräthe,  unter  Uebertragung  des  Eigenthumsrechtes  und
unter  der  Bedingung  überlassen  werden,  daß  die  Zurückerstattnng
des  Gegenwerthes  derselben  später,  nach  bestimmter  oder  nicht
fest  vorausbcstimmter  Frist,  in  einem  Aequivalent  erfolgt.  Die
Befugniß,  über  fremde  Güter  gegen  Zusicherung  des  Gegenwerths
zu  verfügen,  wird  aber  außerdem  noch  gewährt  nichts  nur  ber
ausdrücklicher  Zahlungsgestundung,  sondern  ebenso  bes-  bloßem
Zahlungsaufschub  und  bei  jeder  Vorausbezahlung,  z.  B.  also  bei
Bezug  fremder  Arbeitsleistungen,  bei  Miethe  oder  Pacht  re.,  falls
die  Bezahlung  terminweise  erfolgt.  In  diesen  Fällen  ist  jedoch
die  Kreditgewährung  nur  nebensächliche  Folge  eines  anderweiten
Tauschgeschäfts,  eines  Verkaufs,  einer  Vermicthung  oder  Verpachtung ­
  re.,  während  übrigens  durch  Vermiethen  und  Verpachten
lediglich  die  zeitweise  Nutzung  einer  Sache  ohne  Uebertragung
des  Eigenthumsrechts  an  dieser  selbst  überlassen  wird,  z.  B.  der
Gebrauch  einer  Wohnung,  eines  Fuhrwerks  rc.  zur  Bedürfnißbefriedigung,
  oder  die  Beiuitzung  eines  Grundstücks,  einer  Vieh-Heerde
  re.  zur  Fruchterzengung.
8  114.
Jebe  Kreditgewährung  setzt  einerseits  voraus,  baß
der  Krebitgeber  (Gläubiger)  in  ber  Lage  ist,  nicht  nur
        <pb n="236" />
        224  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
Güter  an  Andere  abtreten,  sondern  and)  deren  Gegenwerth
bis  znr  Wiedererstattnng  oder  Vergeltììng  missen  zn  können,
nnd  stützt  sich  andererseits  ans  das  Vertrauen,  das;  der
Kreditnehmer  (Schuldner)  sowohl  den  Willen  als  auch  die
Fähigkeit  haben  werde,  die  seinerseits  bei  Eingehen  ans  das
Sck)nldberhältnis;  übernommene  Verbindlichkeit  imb  gegebene
Zusicherung  zn  erfüllen.
Die  Kreditfähigkeit  der  einzelnen  Menschen  bemißt  sich  also
theils  nach  den  persönlichen  Eigenschaften,  theils  nach  den  Vermögens- ­
  nnd  Erwerbsverhältnissen  derselben,  theils  endlich  zugleich ­
  darnach,  inwieweit  die  znr  Dccknng  der  Schnld  erforderlichen
Werthe  leicht,  sicher  und  jedenfalls  rechtzeitig  von  denselben  verfügbar ­
  gemacht  werden  können.
8  115.
Je  nad)  der  Grundlage,  auf  welcher  die  Sicherheit  der
Gegenleistung  beruht,  unterscheidet  man  Personal-  und
Realkredit.  Ersterer  stützt  sich  überwiegend  auf  die
Perso;:,  letzterer  auf  das  Vermögen  des  Schuldners  und  auf
das  an  jenem  dem  Gläubiger  eingeräumte  Pfandrecht.
Der  Personalkredit  ist,  insofern  er  als  rein  persönlicher
Kredit  sich  überwiegend  auf  die  persönlichen  Eigenschaften  und
Verhältnisse,  beziehentlich  ans  die  gewonnene  Ansicht  über  die
geschäftliche  Zuverlässigkeit  und  anzunehmende  Zahlungsfähigkeit
des  Schuldners  selbst  oder  des  für  ihn  Bürgschaft  Leistenden
stützt,  diejenige  Form,  in  welcher  der  Kredit  zuerst  auftritt,  insofern
er  aber  als  sogen.  Geschäfts-  oder  Zahlungskrcdit  hauptsächlich
auf  dem  Vertrauen  zu  dem  Erfolge  des  Geschäftsbetriebes  des
Kreditnehmers  beruht,  erst  die  Frucht  der  höheren  Kulturstufen.
Die  Dauer  des  Kreditverhältnisses  kann  dabei  in  der  Regel  nur
eine  so  kurz  bemessene  sein,  daß  inzwischen  nicht  so  leicht  eine
ungünstige  Veränderung  in  Bezug  auf  die  wirthschaftliche  Lage
und  die  Geschäftsverhältnisse  des  Schuldners  zu  befürchten  ist.
Und  weil  nun  aus  kürzere  Frist  gewährte  Kredite  nur  zu  sich
bald  wieder  abtvickclnden  Geschäften  verwendbar  sind,  so  ergiebt
sich  hieraus  zugleich,  für  welche  Zwecke  ein  derartiger  Kredit  auszureichen ­
  vermag,  und  weshalb  derselbe  vorzugsweise  im  Handel
benutzt  wird.
        <pb n="237" />
        §  115.  116.  Kredit.

225

Der  Realkredit  hingegen  stützt  sich  entweder  auf  bewegliches
oder  unbewegliches  Vermögen,  welches  zur  Sicherung  der  Forderung
dem  Gläubiger  übergeben  oder  verschrieben  wird,  um  diesem  durch
die  Verschreibung  wenigstens  ein  Recht  auf  jenes  zu  geben  rend
dadurch  ebenfalls  die  Befugniß  einzuräumen,  sich  nöthigen  &amp;lt;z-alls
aus  den  betreffendeil  Vermögenstheilen  bezahlt  zu  machen.  Derselbe ­
  erscheint  hiernach,  je  nachdem  der  zu  verpfändende  Vermögenstheil ­
  in  die  Hand  des  Gläubigers  übergeht  oder  in
derjenigen  des  Schuldners  verbleibt,  als  Faustpfandkredit^  oder
als  Hypothekarkredit.  Letzterer  bleibt  andauernd  in  den  Fällen
vorherrschend,  in  denen,  wie  z.  B.  in  der  Landwirthschaft,  längere
Kreditfristen  Bedürfniß  sind.

§116.
3)ie  %Bkfuiigen  be§  ßrebitS  lassen  M  ballin
zusammenfassen,  baß  derselbe  allgemeinhin  den  Güterumsatz,
die  Production  sowie  rückwirkend  die  Kapitalbilduug  befördert,
insbesondere  aber  die  wirthschaftlichste  Anwendung  des  Vermögens ­
  begünstigt,  indem  er  die  Uebertragung  von  Kapitalien
erleichtert  und  außerdem  einen  Ersatz  für  kostspieligere  Tausch-Werkzeuge
  zu  gewähren  gestattet.
Der  Kredit  vermehrt  keineswegs  unmittelbar  das  vorhandene
Vermögen,  sondern  begünstigt  nur  dessen  productive  Verwendung.
Derselbe  macht  den  Tanschverkehr  von  sofortiger  Baarzahlung
unabhängiger,  und  die  bereits  verfügbaren  Kapitalien  für  diejenigcn,
  welche  letztere  am  besten  anzuwenden  vermögen,  zugänglicher,
  als  es  ohnedem  der  Fall  sein  würde;  erleichtert
somit  überhaupt  den  Güterumsatz  und  die  Versorgung  der  Production ­
  mit  den  für  sie  erforderlichen  Kapitalien,  ermöglicht
namentlich  auch  deren  Concentration  zum  Zusammenwirken  im
Großen;  fördert  endlich  zugleich  deshalb  die  Neuansammlung  von
Kapital,  weil  die  Möglichkeit,  solches  jederzeit,  falls  es  nicht  durch
'Selbstaitwendung  nutzbar  zu  machen  wäre,  mindestens  durch
Ausleihen  nutzen  zu  können,  zum  Aufsparen  anreizt.
Uebrigens  ist  in  volkswirthschaftlicher  Beziehung  Kreditgeben
und  Kreditnehmen  lediglich  dann  Vortheilhaft,  wenn  der  Schuldner
den  kreditirten  Werth,  beziehentlich  das  entliehene  Kapital,  productiver ­
  anwendet,  als  der  Gläubiger  es  gethan  hätte,  was  auch
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  15
        <pb n="238" />
        226  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
in  der  Regel  der  Fall  sein  muß,  um  jenes  und  dieses  überhaupt
möglich  zu  machen,  und  dagegen  dann  nachtheilig,  »nenn  das
Umgekehrte  stattfindet.  Als  schon  an  sich  unwirthschaftlich  aber
erscheint  jede  Kreditbenutzung  behufs  unproductive»  Verbrauchs,
aus  welcher  nicht  selbst  wieder  die  „künftige  ljpegenleistnngsfähigkeit"
  irgendwie  hervorgeht.
Hiermit  steht  es  schließlich  im  Zusammenhange,  daß  der
Kredit  im  Ganzen  erst  bei  hochentwickelter  Kultur  recht  an
Bedeutung  gewinnt,  Ivo  es  zunehmend  mehr  Bedürfniß  und
gleichzeitig  möglicher  wird,  denselben  nicht  etwa  blos  zur  Ueberwindung ­
  vorübergehender  Noth,  sondern  vielmehr  überwiegend
des  damit  zu  erzielenden  Gewinnes  halber  und  sonach  behufs
Förderung  der  Production  zu  benutzen.
Areditsshlungsmrttel.
G  117.
Kostspieligere  Tauschwerkzeuge  (Metallgeld)  vermag  der
Kredit  insofern  zu  ersetzen,  als  er  einerseits  Abrechnen  und
Ueberweisen,  die  Anwendung  von  Anweisungen  und  Wechseln, ­
  und  andererseits  den  Gebrauch  von  Papiergeld  möglich
macht.
Die  Zahlung  durch  Kredit  geschieht  in  verschiedener  Weise,
je  nachdem  derselbe  entweder  zur  Vermittelung  einer  möglichst
geldlosen  zeitweisen  Ausgleichung  gegenseitiger  Forderungen  oder
zu  stetigerer  Stellvertretung  des  Metallgeldes  benutzt  wird,  vermindert ­
  jedoch  in  beiden  Fallen  den  Bedarf  au  letzterem.
G  118.
Unter  Abrechnen  versteht  man  das  Ausgleichen  der
im  Laufe  der  Zeit  entstandenen  gegenseitigen  Forderungen
zwischen  zwei  mit  einander  in  Geschäftsverkehr  stehenden
Personen,  unter  Ueberweisen  dagegen  das  Ausgleichen
der  gegenseitigen  Forderungen  zwischen  Mehreren.
Beim  Abrechnen  (Compensiren)  braucht  nur  der  Betrag,
welchen  der  Eine  mehr  als  der  Andere  zu  fordern  hat,  in  Gelb
ausgezahlt  zu  werden.
        <pb n="239" />
        §  117.  118.  119.  Kreditzahlungsmittel.  227
Beim  Ueberweiseu  (Scontriren)  hingegen  braucht,  indem
Jeder  seinen  Schuldner  anweist,  nicht  ihm  selbst,  sondern  seinem
Gläubiger  zu  zahlen,  für  Jeden  nur  der  Unterschied  seiner
sämmtlichen  in  Frage  kommenden  Forderungen  und  Schuldigkeiten
ausgeglichen  zu  werden.  Da  jedoch  behufs  dieses  Abgleichens
Persönliches  Zusammenkommen  erforderlich  ist,  so  kann  cs  nur
bei  Messen  und  an  größeren  Handelsplätzen,  bezüglich  vermittelst
der  Einrichtung  von  sogenannten  „Zahlungshäuscrn"  (Clearing-Häusern)
  geschehen,  in  denen  die  dabei  betheiligten  Bankhäuser
täglich  zum  Ausgleichen  ihrer  wechselseitigen  Forderungen  durch
Beauftragte  zusammentreten.

#  119.
Eine  Anweis  u  n  g  besteht  in  dem  schriftlichen  Aufträge ­
  des  Einen  an  den  Anderen,  einem  Dritten  eine  gewisse
Geldsumme  auszubezahlen;  ein  Wechsel  hingegen  ist  eine
besondere  Art  von  Anweisung,  welche  von  demjenigen,  zu
dessen  Gunsten  sie  ausgestellt  wurde,  an  einen  Anderen  und
von  diesem  wieder  weiter  übertragen  werden  kann,  und
mittels  welcher  sich  der  Aussteller  gegen  deren  rechtmäßigen
Inhaber  in  einer  strengen  Rechtsschutz  sichernden  Form  verpflichtet, ­
  die  dariil  versprochene  Summe  zur  bestimmten
Zeit,  und  zwar  in  der  Regel  an  einem  von  dem  der
Ausstellung  verschiedenen  Orte,  zahlen  zu  lassen.
Mittels  Anweisung  (Assignation)  können  ebenfalls  Baarzahlungen
  und  namentlich  Geldversendungen  erspart  werden.
Der  Wechsel  (Wechselbrief)  aber  ist  ein  weit  leistungsfähigeres
Zahlungsausgleichungsmittel.  Bei  demselben  kommen  in  Betracht: ­
  der  für  dessen  Annahme  und  Zahlung  wechselmäßig
haftende  Aussteller  (der  Trassant);  derjenige,  an  den  oder  an
dessen  Order  gezahlt  werden  soll  (der  Remittent);  bezüglich  derjenige, ­
  auf  den  seitens  des  Vorgenannten  (des  nunmehrigen
Indossanten)  der  Wechsel  (durch  Indossament,  Giro)  übertragen
(indossirt)  worden  ist  (der  Indossatar),  welcher  selbigen  mm
gleichfalls  wieder  weiter  übertragen  kann;  endlich  derjenige,  welcher
die  Zahlung  leisten  soll  (der  Bezogene  oder  Trassat).  Der
„eigene  oder  trockene  Wechsel"  freilich,  in  welchem  der  Aussteller
verspricht,  die  Zahlung  selbst  zu  leisten,  ist  eigentlich  nur  ein
15*
        <pb n="240" />
        228

Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

wechselmäßiger  Schuldschein,  mittels  dessen  sich  der  zur  Zahlung
Verpflichtete  dem  einen  strengeren  Rechtsschutz  gewährenden
Wechselrechte  unterwirft.  Eine  durchaus  andere  und  weitergehende
Bedeutung  erlangt  jedoch  der  „gezogene  Wechsel"  (trassirter
Wechsel,  Tratte),  in  welchem  der  Aussteller  entweder  verspricht,
durch  einen  Dritten  zahlen  zu  lassen,  oder  selbst  (beim  „trassirtcigenen
  Wechsel")  wenigstens  an  einem  anderen  Orte  als  dein
der  Ausstellung  zahlen  zu  wollen.  Letzterer  erspart  Gefahr  und
Kosten  der  Geldsendung  nach  einem  andereil  Orte,  und  vermag,
indem  er  ail  Zahlungsstatt  durch  mehrere  Hände  und  Orte  geht,
vielfache  Verbindlichkeiten  in  ähnlicher  Weise  auszugleichen,  wie
dies  bei  persönlichem  Zusammenkommen  durch  Ueberweisen
geschehen  könnte.  Mittels  solcher  Wechsel  können  also  auch  die
gegenseitigen  Forderungen  zwischen  zwei  verschiedenen  Orten  so
ausgeglichen  werden,  das;  nur  noch  die  Mehrschuldigkeit  des
einen  Ortes  drlrch  Baarsendung  gedeckt  51t  werden  braucht.  Der
Preis  der  Wechsel,  der  Wechselkurs,  giebt  die  Summe  an,  welche
nlail  an  eiilem  bestimmten  Orte  aufwenden  muß,  um  sich  da  die
Verfügung  über  eine  an  einem  bestimmten  anderen  Orte  auszuzahlende ­
  Geldsumme  zu  verschaffen,  und  in  der  Regel  wird
natürlich  hierfür  Niemand  mehr  auftvenden  wollen,  als  die
unnlittclbare  Baarsendung  einschließlich  alles  Nebenaufwandes
kosten  würde.  Innerhalb  dieser  durch  die  Transportkosten  der
Geldsendung  gezogenen  Grenze  kairn  nun  jener  Preis  um  so
höher  über  den  Nenniverthsbetrag  des  Wechsels  steigen,  je  gesuchter
letzterer  ist,  und  zwischen  zwei  Wechselplätzen  pflegen  jedesmal  die
Wechsel  auf  denjenigen  am  gesuchtesten  zu  sein,  welcher  weniger
zu  zahlen  hat.  Der  Wechselkurs  schwankt  hiernach,  je  nachdem  die
Wechsel  auf  den  in  Frage  kommenden  Platz  mehr  oder  weniger
gesucht  sind,  fortwährend  um  das  Wechselpari,  welches  dann
eintritt,  wenn  zufolge  des  laufenden  Marktpreises  der  Wechsel
der  Ankaufspreis  eines  solchen  mit  der  Summe  übereinstimmt,
über  die  man  am  anderen  Platze  mittels  desselben  verfügt,  und
erscheint  seinerseits  als  ungünstig,  wenn  jener  Marktpreis  so
steht,  daß  die  gesuchteren  Wechsel  mit  Aufgeld  (Wechselagio)
bezahlt  werden  müssen.  Uebrigens  erklärt  es  sich  hierdurch
schließlich  auch,  inwiefern  aus  dem  jeweiligen  Staude  des  Wechselkurses ­
  zwischen  zwei  Orten  oder  Ländern  zugleich  das  gegenseitige
Meugenvcrhältniß  der  Zahlungen  zu  erkennen  ist,  welche  beide
einander  zu  leisten  haben.
        <pb n="241" />
        §  120.  Kreditzahlungsmittel.

229

§  120.
Unter  Papiergeld,  im  weitesten  Sinne  des
Worts,  begreift  man  dem  gewöhnlichen  Sprachgebrauche
nach  zweierlei  durchaus  verschiedenartiges,  uneigentliches  und
eigentliches  Papiergeld.
Un  eigentlich  es  Papiergeld  ist  ein  in  Geldscheinen ­
  bestehendes  Geldsurrogat,  d.  h.  ein  Ersatzmittel  für
Geld  in  der  Forni  von  auf  einen  bestimmten  Geldbetrag
lautenden  und  auf  den  Inhaber  gefteltten  unverzinslichen
Schuldverschreibungen,  welche  deshalb,  weil  deren  Aussteller
verspricht,  dieselben  entweder  stets  sofort  zu  vollem  Betrage
in  baarem  Gelde  einzulösen  oder  doch  wenigstens  selbst  bei
Zahlungen  vollgiltig  anzunehmen,  als  äußerst  umlaufsfähige
Anweisungen  auf  Geld  das  Metallgeld  in  seiner  Bedeutung
als  Tauschmittel  zu  vertreten  vermögen.
Eigentliches  Papiergeld  hingegen  ist  ein  selbständiges ­
  Scheingeld,  welches  in  zwar  ebenfalls  auf  den
Inhaber  gestellten  und  unverzinslichen,  dabei  aber  wenigstens ­
  zunächst  nicht  in  Geld  einlösbaren  und  dafür  durch
staatliche  Anordnung  zum  allgemeinen  gesetzlichen  Zahlungsmittel ­
  erhobenen  Schuldverschreibungen  besteht,  demnach  als
jenes  neben  dem  Münzgelde  oder  bezüglich  anstatt  desselben
bemltzt  werden  muß,  und  somit  schließlich  auch  zugleich  zum
Werthsmesser  wird.
Das  so  verschiedenartige  Papiergeld  wird  entweder  vom  Staate
oder  von  Privaten  (Gemeinden  und  sonstigen  Korporationen),
namentlich  von  den  weiter  unten  zu  erwähnenden  Banken  ausgegeben, ­
  erscheint  sonach,  je  nach  der  Person  des  Ausstellers,
als  Staatspapiergeld  (Kasseilanweisung,  Kassenbillet  re.)  oder  als
Privatpapiergeld  (Stadtkämmereischein  re.)  und  bezüglich  als
Banknote  (Bankschcin,  Bankzettel).  Dasselbe  ist  allgemeinhin
entweder  cinlösbar  oder  uneinlösbar,  und  ferner,  je  nachdem  es
nur  nach  freier  Uebereinkunft  angenommen  zu  werden  braucht
oder  in  Folge  gesetzlicher  Bestimmung  angenommen  werden  muß,
entweder  frei  umlaufend  (freies  Papiergeld)  oder  mit  Zwangsknrs
  ausgestattet,  d.  h.  zum  gesetzlichen  Zahlungsmittel  erklärt.
(Zwangspapiergeld).
        <pb n="242" />
        230  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
Jedes  in  Geld  einlösbare  und  zwangskurslose,  oder  zwar
mit  Zwangskurs  ausgestattete  aber  dabei  fortdauernd  in  Miinzgeld
  einlösungspflichtige,  oder  endlich  zwar  uuciulösbare  aber
gleichzeitig  zwangskurslose  Papiergeld  ist  ein  bloßes  Kreditumlaufsmittel
  und  vertritt  das  Metallgeld  nur  im  Dienste  als
Tauschwerkzeug.
Jedes  Papiergeld  dagegen,  lvelches  nicht  ans  Verlangen  des
Inhabers  in  Münzgeld  eingelöst  werden  muß,  und  außerdem
durch  den  Staat  die  Eigenschaft  eines  gesetzlichen  Zahlungsmittels
beigelegt  erhielt,  ist  kein  Metallgeldsurrogat,  sondern  lvirkliches
Kreditgeld,  welches  zufolge  des  ihm  ertheilten  Zwangsknrses  eine
anderweite  selbständige  Wahrung  (Papiervaluta)  und  zufolge
seiner  Uneinlösbarkeit  einen  ebenfalls  selbständigen  Werthsmesser
neben  dem  Metallgelde  bildet,  also  alle  Dienste  des  letzteren
mitübernimmt.  Derartiges  eigentliches  Papiergeld  ging  meist
aus  ursprünglich  uneigentlichem,  ans  zwangskurslosem  Staatspapiergelde ­
  oder  ails  Noten  solcher  Banken  hervor,  die  seitens
des  Staats  ihrer  Verpflichtung  zur  regelmäßigen  Noteneinlösung
entbunden  wilrden.
S  121.
Der  Werth  des  Papiergeldes  hängt  von  der
Sicherheit  der  mittels  desselben  verbrieften  Forderung,
bezüglich  von  der  Sicherung  letzterer  durch  hinlänglich
verfügbares  Vermögen  oder  voil  dem  Vertrauen  zu  der
künftigen  Zahlungsfähigkeit  des  Schuldners  ab,  und  beruht
somit  allgemeinhin  auf  beni  Kredite  des  Ausstellers.  Wankt
letzterer,  so  tritt  bei  uueigentlichem  Papiergelde  nur  eine
Entwerthung  gegen  Münzgeld,  bei  eigentlichem  Papiergelde
aber  eine  besondere  Werthsverminderung  des  papiernen
Zahlungsmittels  ein.
Der  dem  Papiergelde  jeweilig  beigelegte  Werth  drückt  sich
aus:  bei  uneigentlichem  Papiergelde  unmittelbar  in  dessen  dem
Nennwerthe  entsprechenden  oder  nicht  entsprechenden  Kurse,  d.  h.
in  dem  Preise,  zu  dem  cs  gegen  Münzgeld  angenommen  &amp;gt;vird;
bei  eigentlichem  Papiergelde  aber,  falls  die  gesetzliche  Gleichwerthigkeit
  von  Papier-  und  Münzgeld  nicht  zugleich  thatsächlich
besteht,  keineswegs  schon  allein  in  dem  Grade  der  zwischen  jenem
        <pb n="243" />
        231

§  121.  Kreditzahlungsmittel.
und  diesem  eingetretenen  Ungleichwerthigkeit,  in  dem  Papiergeldpreise ­
  des  Metallgeldes  (dem  Agio  der  Rlünze  und  Disagia  dev
papiers),  fonbern  ^6^6^  in  ben  Qeiammtcn  @d)Wanf  ungen
ber  a%cmeincn  Rauffraft  beS  Şa^tcrB,  we#c  #  iŞrerfettê
mit  zunehmendem  Mißtrauen  vermindert  und  umgekehrt  mit
zunehmendem  Vertrauen  wieder  hebt.  _  .
Die  freiwillige  und  zugleich  vollgiltige,  mit  Munzgell  glcrchwerthige
  Annahme  des  Papiergeldes  stützt  sich  auf  du  Voraussetzung, ­
  daß  der  Ausgeber  (Emittent)  sowohl  den  Willen  als  die
Büfett  #en  werbe,  ble  @miöfung  gegen  Wün&amp;amp;c  (ßmWcrürung),
falls  eine  solche  zugesagt  würbe,  versprochenermaßen  zu  erfüllen,
ober,  fa%8  in  Be&amp;amp;ug  auf  @inlöfung  feine  Mtcperung  gegeben
würbe,  doch  wenigstens  die  Entwerthung  (Deprecation)  desselben
gegen  Münze  zu  verhindern.
Einlösbares  Papiergeld  pflegt  daher  nur  dann  zum  vollen
Werthe  der  Münzmenge,  auf  die  es  lautet,  angenommen  zu
werden,  d.  h.  behauptet  nur  dann  einen  dem  Nennwerthe  genau
«entsprechenden  Kurswerth  (Pari),  wenn  die  Einlösung  auch  wirklich
auf  Verlangen  stets  erfolgt  und  ohne  besondere  Schivierigkeit  zu
erwirkeil  ist.  Volle  Fähigkeit  zur  steten  sofortigen  Einlösung,  von
deren  unbeanstandeter  Bewirkung  das  Vertrauen  zur  Sicherheit
der  jedesmal  umlaufenden  Scheine  also  schließlich  ganz  überwiegend
  abhängt,  ist  aber  thatsächlich  lediglich  dann  für  alle  Fülle
vorhanden,  wenn  das  ausgegebene  Papiergeld  eine  Deckimg
(Fundation)  in  sicher  verfügbaren  Vermögensbestandtheilen  hat,
uild  ein  zur  laufenden  Einlösung  ausreichender  Metallgeldbetrag
(Einlösungsfond)  in  Vorrath  gehalten  wirb.  Letzterer  muß  so
bemessen  fein,  daß  mittels  desselben  noch  zuverlässig  diejenige
Papiergeldsliinme  eingelöst  zu  Werben  vermag,  welche  menschlicher
Voraussicht  nach  höchstens,  selbst  unter  den  ungünstigsten  Umständen, ­
  vor  Beschaffung  weiterer  Baarmittel  zur  Einlösungskasse
zurückströmen  kann,  und  braucht  um  so  weniger  groß  zu  sein,
in  je  günstigerem  Verhältnisse  die  ausgegebene  Papiergeldmenge
einerseits  zu  dem  im  Verkehre  sich  geltend  machenden  Bedürfe
nach  einem  derartigen  Zahlungsmittel  und  andererseits  zu  dem
behufs  der  Einlösung  leicht  flüssig  zu  machenden  Vermögen  des
Ausstellers  steht,  unb  je  festgewurzelter  das  Zutrauen  zu  dessen
Zahlungsfähigkeit,  Geschäftsführung  und  Redlichkeit  ist.
Die  Aufrechterhaltung  steter  Einlösbarkeit  (Konvertibilität)
bleibt  übrigens  bei  Banknoten  deshalb  am  möglichsten,  weil  durch
        <pb n="244" />
        282  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
bcmi  msgabc  als  S)at#n  ani^ïi^  seitens  bet  Bans  gemalter
Geschäfte  gleichzeitig  Forderungen  erworben  werden,  mit  deren
mcberein&amp;amp;ieSung  bic  %otcnfcí)uíb  selbst  cbenfaßS  micber  in  anriietkehrenden
  Noten  eingezogen  oder  baar  gedeckt  wird.  Denselben
kann  daher  neben  dem  bereitzuhaltenden  Baarvorrathe,  welcher
einer  zwar  gewöhnlichen,  aber  keineswegs  allgemeingiltigen
Annahme  nach  mindestens  etwa  ein  Viertel  bis  ein  Drittel  der
umlaufenden  Notensnmmc  betragen  soll,  durch  leicht  realisirbare
Werthe  in  jenen  mittels  der  Notenausgabe  erworbenen  Forderungen ­
  eine  vollständige  Deckung  (bankmäßige  Fundation)  gegeben
werden.  Staatspapiergeld  hingegen  tvird  in  der  Regel  nicht  ausgegeben, ­
  um  den  damit  aufgenommenen  Kredit  wiederum  weiter
p  begeben,  sondern  um  ein  zur  Bestreitung  des  Staatsbedarfes
^forderlich  gewordenes  An  leihen  uiiverzinslich  aufzunehmen.
Fur  dieses  Papier  bieten  sich  ausschließlich  in  dem  zur  Sicherung
der  Einlösbarkeit  (als  Metallfnndation)  hinterlegten  Edelmetallschatze
  stets  bereite  Decknngsmittcl  dar,  während,  falls  letztere  sich
einmal  in  besonders  bewegten  oder  sogar  den  geordneten  Fortbestand ­
  des  Staats  bedrohenden  Zeiten  als  unzureichend  erweisen
sotten,  es  immer#  111,1^8#  faßen  sann,  bie  barüber  hinaus
0#^%^  Wittel  sancii  genug  pt  ^a^iereinIöfung  ffüffig
«u  machen,  oder  auch  nur  die  alsdanii  in  Steuerzahlungen  re
an  bie  Staatskassen  um  so  stärker  prüdflrömcnbcn  Steine
emzubehalten  und  dadurch  aus  dem  Verkehre  zu  ziehen.
Uneinlösbares  Papiergeld  ist  dagegen  eine  Anlveifung  aus
die  Einnahmen  der  Zukunft.  Solches  wird  nur  in  dem  Maße
vollgiltig  angenommen,  in  welchem  jene  gesichert  erscheinen  und
m  welchem  eS  selbst  wieder  zu  Zahlungen  an  den  Ausgeber
verwendbar  ist.  Der  Staat  kann  deshalb  leicht,  so  lange  das
vertrauen  zur  Gewissenhaftigkeit  und  Vorsicht  seiner  Verwaltniig
der  Sicherheit  seiner  Einkünfte  re.  unerschüttert  ist,  eine  zu  den
an  #  p  entriditenben  Steuerungen  in  günstigem  %erMItnlssc
  stehende  Menge  entweder  überhaupt  iiicht  oder  doch  nur
mittels  ber  feloeiiig  üerfügbaren  Snffcnbcftünbc  cinlöSbarcu
Papiergeldes  dadurch  im  Umlaufe  und  gleichwerthig  mit  Münze
erhalten,  daß  er  zusichert,  dasselbe  jederzeit  an  Zahluiigsstatt.
anstatt  des  Münzgeldes,  bei  den  öffentlichen  Kassen  und  zumal
in  (Lteuerzahlungen  (Stcuerfnndation)  anzunehnien.  In  unsicheren
feiten,  unb  über  eine  bu^  bic  0cträc^tIic^kcit  beS  Staatskassen^
ncrfe#  beschränkte  Menge  hinaus,  kann  jedoch  uneinlösbares
        <pb n="245" />
        §  122.  Krcditzahlungsmittel.

233

oder  wenigstens  nicht  stets  sofort  einlösbares  Papiergeld  nur
dadurch  im  Umlaufe  erhalten  werden,  daß  der  Staat  die  Pflicht
auferlegt,  dasselbe  unbedingt  oder  mindestens  bis  zu  einem
gewissen  Zahlnngsbetrage  anzunehmen.  Dadurch  kann  nun  zwar
der  Umlauf  von  den  wirklichen  Bedarf  an  derartigen  Zahlungsmitteln ­
  weit  übersteigenden  Massen  Papiergeldes,  nicht  aber  auch
das  erzwungen  werden,  daß  diesem  mit  theilweisem  oder  vollständigem ­
  Zwangskurse  versehenen  Papiergelde  ein  dem  Nennwerthe,
dem  gesetzlichen  Kurse,  entsprechender  Werth  beigelegt  wird.
§  122.
Papiergeld  erhält  sich  daher,  insofern  nicht  ein  gesetzlicher ­
  Zwang  zu  dessen  Benutzung  nöthigt,  dauernd  nur  in
der  Menge  im  Verkehr,  in  lvelcher  es  durch  den  Kredit  des
Ausstellers  hinreichend  verbürgt  erscheint  und  jeweilig  zur
Befriedigung  des  Bedarfs  an  Zahlungsmitteln  erforderlich
ist.  Der  zeitlich  je  nach  letzterem  Bedarfe  wirklich  vorhandene
Papiergeldbedarf  läßt  sich  aber  niemals  im  Voraus  ganz
sicher  bemessen.
Papiergeld  wird  jederzeit  um  so  williger  angenommen,  je
größer  und  dringender  der  Bedarf  nach  solchem  ist,  und  um  so
schwieriger,  je  geringer  der  bezügliche  Bedarf  ist.  Mit  dem
Sinken  des  letzteren  steigern  sich  die  Ansprüche  an  die  Qualität
des  Papiers.
Der  Bedarf  an  Papiergeld  hängt  von  der  schwankenden  Größe
des  tvechselnden  Geldbedarfes  und  außerdem  von  dem  Umfange
ab,  in  welchem  sonstige  Kreditzahlungsmittel  benutzt  werden.  Bei
jederzeit  einlösbarem  Papiergelde  regelt  sich  die  dem  Bedarfe  entsprechende ­
  Menge  dadurch  von  selbst,  daß  bei  abnehmendem
Bedarfe  die  nicht  mehr  zu  dessen  Befriedigung  erforderlichen
Papiergeldscheine  an  die  Kasse  des  Ausgebers  behufs  der  Auswechselung ­
  zurückströmen,  und  daß  bei  zunehmendem  Bedarfe  der
Ausgeber  Gelegenheit  gewinnt,  seinen  Kredit  durch  Wiederausgabe
der  inzwischen  zurückgehaltenen  Scheine  wiederum  in  größerer
Ausdehnung  zu  benutzen.
Jedenfalls  endlich  ist  das  Anwendungsgebiet  des  Papiergeldes
um  so  weiter,  in  je  kleineren  Stücken  es  ausgegeben  wird.
        <pb n="246" />
        234

Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

9  123.
Die  wirtschaftliche  Nützlichkeit  des  uneigentlichen
Papiergeldes,  welches  so  lange,  als  es  unentwerthet
bleibt,  Niemandem  Verlust  bringt,  ergiebt  sich  übrigens
daraus,  das;  dasselbe,  während  cs  dem  Ausgeber  die  mit
einem  unverzinslichen  Darlehn  verbundenen  Vortheile  verschafft, ­
  dem  Lande  den  kostspieligeren  Gebrauch  von  Metallgeld ­
  teilweise  erspart,  und  einen  verhältnißmäßigen  Theil
des  sonst  ans  letzteres  zu  verwendenden  Kapitals  für  anderweite
  Zwecke  verfügbar  macht,  nicht  nur  die  Auszahlung  und
Versendung  größerer  Geldsummen  wesentlich  erleichtert,
sondern  auch  die  zeitweisen  Schwankungen  des  Geldwerthes
bmmnbcrt,  tubeiit  eg  bog  aU)tfd)m  bem
jeweiligen  Vedarse  an  Zahlungsmitteln  und  beut  Vorrathe
an  solchen  erhalten  hilft.  Letzteren  Dierist  leistet  jedoch  eben
nur  frei  umlaufendes,  je  nach  dem  wirklichen  Vedarse  des
Verkehrs  in  größerer  oder  geringerer  Menge  in  Umlauf
kommendes  Papiergeld.
Uneigentliches  Papiergeld  gewährt  dem  Ausgeber,  insofern
es  jederzeit  einlösbar  ist,  nur  einen  stets  fälligen  und,  insofern
cs  uneinlösbar  ist,  einen  seitens  des  Kreditgebers  (Papiergeldinhabers) ­
  durch  Verwendung  bei  an  die  Kassen  des  Entittenten
zu  leistenden  Zahlungen  wenigstens  gelegentlich  znriickziehbaren,
deshalb  aber  um  so  weniger  werthvollen  Kredit,  je  schwankender
die  Menge  ist,  welche  davvit  im  Umlaufe  bleibt.  Der  mit  der
Aufnahme  einer  unverzinslichen  Schuld  durch  Ausgabe  (Emission)
von  Papiergeld  verbundene  Vortheil,  welcher  bei'Staatspapiergeld ­
  der  gesammten  Staatsgemeinschaft  und  bei  Banknoten  den
Unternehmern  der  Bank  zugntekommt,  mindert  sich  auch  unbedingt
um  so  mehr  ab,  je  beträchtlicher  der  behufs  der  Einlösung  bereit
zu  haltende  Baarvorrath  oder  je  größer  die  Zurückhaltung  bezüglich ­
  der  Wiederausgabe  von  an  Zahlungsstatt  zurückempfangenen
Papiergeldsummen  zeitweise  sein  muß,  falls  überhaupt  gehörige
Rücksicht  auf  stete  Erhaltung  des  Paristandes  genommen  werden
will.  ^  Hieraus  ergiebt  sich  zugleich,  daß  der  Ausgeber  in  feinem
cißcttften  Interesse  immer  darauf  bedacht  bleiben  muß,  seinem
Papiergelde  einen  möglichst  festen  Umlauf  zu  erhalten,  lvelcher
        <pb n="247" />
        §  123.  Kreditzahlungsmittel.  235
inëbefonbere  buri)  b#n  gu  stark  SBermcSrung  gcfö^bct  werben
würbe.
Ferner  erspart  derartiges  Papiergeld  den  Gebrauch  von
SMctaKgcIb  nur  ebenso,  Wie  bieë  buri)  icbeë  anbere  (Mbfurrogat
innerhalb  seines  besonderen  Anwendungsgebietes  geschieht.  Dasselbe
erlangt  in  dieser  Beziehung  lediglich  deshalb  eine  hervortretende
Bedeutung,  weil  es  sich  im  Vergleich  mit  gewöhnlichen  Anweisungen ­
  und  Wechseln  dadurch  auszeichnet,  das;  ew  auf  runde
Beträge  lautet,  ungleich  leichter  au  Andere  übertragbar  und
demnach  für  die  Zwecke  des  allgemeinen  Verkehrs  am  veuvendbarsten
  ist.  Ungeachtet  seiner  allgemeineren  Verwendbarkeit  vermag ­
  es  jedoch  wieder  ebensowenig,  wie  irgend  ein  anderes
Kreditzahlungsmittel,  das  Metallgeld  etwa  gänzlich  als  Tauschmittel
  entbehrlich  zu  machen,  sondern  vielmehr  nur  einen  so
beschränkten  Theil  desselben  zweckmäßig  zu  ersetzen,  daß  daneben
immerhin  noch  hinreichend  viel  Metall  zu  Zahlungen  an  dav
Ausland,  für  etwa  eintretende  Krisen  und  die  Bedürfnisse  des
kleinen  Verkehrs  vorhanden  bleibt.
Ueberhanpt  eignet  sich  Papiergeld,  welches  ohnehin  immer
der  Gefahr  der  Verfälschung  unterliegt,  leichter  beschädigt  und
Verloren  Wirb,  alë  ^Mangclb,  ^a#tfü^^íicb  nur  guc  Vertretung
größerer  Summen,  während  im  Kleinverkehr  der  Gebrauch  von
Münzen  entschieden  bequemer  und  sicherer  ist.
Den  wichtigen  Dienst,  die  Werthsschwankungen  des  MetallgcIbcB
  au0guglcii)cn,  lei#  cubiti)  baë  #0#^%  eben  nur  bann,
wenn  dasselbe  bei  gesteigertem  Geldbedarfe  entsprechend  vermehrt,
in  größerer  Menge  angeboten,  und  bei  abnehmendem  Geldbedarfe
bcrMItwMig^erminbert  wirb.  Beibeë  ist  int  Mgcmcincn
bei  Bans,wtcu'ber  %aH,  weil  bic  (Belaste  ber  Vaut  sii)  ¡e  na#
der  im  Geschäftsleben  herrschenden  Rührigkeit  oder  Flauheit  ausdehnen ­
  und  zusammenziehen,  während  Staatspapiergeld  bis  zu
seiner  Wiedereinziehung  durch  besondere  Einberufung  eine  weit
stetigere  Vermehrung  der  Umlaufsmittel  bedingt.
Andauernd  hingegen  kann  der  Geldwerth  nur  etwa  bedingungsweise ­
  durch  diejenige  Papiergeldmenge  niedergedrückt  werden,
welche  fortdauernd  im  Umlaufe  verbleibt,  nachhaltig  das  Angebot
au  Geldsurrogaten  vermehrt  und  dadurch  ganz  ähnlich  zn
wirken  vermag  Wie  eine  wirkliche  Geldvermehrung  von  gleichem
Betrage.
        <pb n="248" />
        236

Ņuch  3.  Kap.  2.  Circnlationsmittel.

§124.
%  @c0äbiic^fcit  bcë  eiocHtíicScn  Ropier,
gcíbcê,  rnel^eg  ber  steten  (&amp;amp;#r  ber  Bcrt^bcrmiubcrung
unterliegt,  ergiebt  sich  bagegen  barans,  das;  dasselbe  nach
getretener  entmertĢnng  n^t  nnr  bog  %e#nunben  ber
JJtuit^e  ans  bem  Umlaufe,  saubern  burch  seine  eigenen  Werths-Mlimnfungen
  angles  ulte  übeïen  goígen  Ģcrbcifûbrt,  bie  mit
einer  fürtmü^renb  unsteten  0elbmert#bertinberuug  u,mu&amp;amp;=ôļàh
  vàndeu  sein  müssen,  unb  somit  ben  Verkehr  höchst
Eigentliches  Papiergeld  ist  eine  seitens  des  Schuldners  zwangs-MMZM-Z


issisi
■1
        <pb n="249" />
        §  124.  Kreditzahlungsmittel.

237

Uebrigens  beruhen  die  schädlichen  Wirkungen  des  eigentlichen
Papiergeldes,  welches  nach  eingetretener  Entwerthung  das  Münzgeld ­
  nicht  blos  als  Tauschmittel,  sondern  zugleich  als  allgemeines
Preismaß  zu  verdrängen  vermag,  hauptsächlich  darauf,  daß  mittels
desselben  neben  dem  Metallgelde  eben  ein  zweiter  Werthsmesser
geschaffen  wird,  der  seinerseits  in  einem  schwankenden,  je  nach
dem  augenblicklichen  Vertrauen  zur  künftigen  Zahlungsfähigkeit
des  Ausgebers  ungleich  werthgeschätzten  Zuknnftswerthe  besteht.
Indem  der  papierne  Werthsmesser  in  seinem  eigenen  Werthe
schwankt,  bei  wachsendem  Mißtrauen  plötzlich  einschwindet  und
bei  hoffnungsvollerem  Zutrauen  sich  ebenso  wieder  ausdehnt,
treten  in  oft  jähem  Wechsel  die  bereits  weiter  oben  erwähnten
Folgen  einer  Geldentwerthung  oder  Geldwerthssteigerung  mit
ihren  Rückwirkungen  auf  die  Vermögensvertheilung  ein,  entwerthen
  oder  erhöhen  sich  also  die  schwebenden  Schuldverbindlichkeiten, ­
  während  die  Papiergeldpreise  aller  Güter  sich  ebenfalls
verändern,  und  zwar  am  schnellsten  diejenigen  des  Metallgeldes,
langsamer  diejenigen  der  übrigen  Waaren.  Wegen  letzterer
Beziehung  schützt  bei  Abschluß  von  Geschäften  nun  selbst  die  ausdrückliche ­
  Vereinbarung  auf  Zahlung  in  Münzgeld  deshalb  nicht
mehr  vor  Verlusten,  weil  der  Kurswerth  der  Münze  wenigstens
innerhalb  kürzerer  Zeit  leicht  noch  schneller  und  ungleichmäßigcr
schwankt  als  die  allgemeine  Kaufkraft  des  Papiers.  Ebensowenig
läßt  sich  alsdann,  iveil  diese  allgemeine  Kaufkraft  des  entwcrtheten
Papiers  durchaus  nicht  in  demselben  beschleunigten  Maße  abnimmt,
in  welchem  das  Agio  der  Münze  steigt,  durch  Umrechnung  der
älteren,  vor  Aufkommen  der  Papiervalnta  entstandenen  Geldschulden ­
  nach  jenem  Kurswerthe  sicher  erreichen,  daß  der  Gläubiger
gerade  so  viel,  nicht  mehr  und  nicht  weniger,  wiedererhält,  als
er  hingegeben  hat.
Entwerthetes  Papiergeld  macht  sonach  als  gesetzliches  Zahlungsmittel ­
  durch  seine  fortwährenden  Werthsschwankungen  den  Verkehr
allgemcinhin  lind  zumal  mit  dem  Auslande  unsicher,  erschwert
insbesondere  auch  die  Kreditgewährung  auf  längere  Fristen,  und
verursacht  in  weiterer  Folge  der  eingetretenen  Gcschäftsunsicherheit
  eine  nach  und  nach  von  einem  Artikel  zum  andern  fortschreitende
und  schließlich  durchgängig  werdende  wirkliche  Vertheuerung  aller
Waaren.  Außerdem  verschlimmert  es  auf  die  Dauer  selbst  wieder
die  Finanzlage  schon  deshalb,  weil  der  Werth  des  Steuerertrages,
insofern  nicht  etwa  z.  B.  Zölle  re.  in  Münze  entrichtet  werden
        <pb n="250" />
        238  Buch  3.  Kcip.  2.  Circulationsmittel.
müssen,  mit  der  Entwerthung  des  Papiers  abnimmt,  die  Beträchtlichkeit ­
  der  Staatsausgabe  dagegen  mit  dem  Steigen  der
Papiergeldpreise  zunimmt,  und  schädigt  zugleich  fortdauernd  den
Staatskredit,  der  so  lange,  als  die  Verzinsung  der  Staatsschuld
in  entwerthetem  Papier  erfolgt,  ein  mißlicher  bleibt.

KreditkL'rdernngñnüttel.
8  1%.
Befördert  aber  wird  der  Kredit  durch  Alles,  wodurch
Kreditnehmen  nub  Kreditgeben  leichter  und  gleichzeitig  sicherer
gemacht  wird,  also  außer  durch  Einrichtungen,  welche  die
Benutzung  des  Kredits  vermitteln,  durch  eigentliche  Banken
und  besondere  Kreditanstalten,  namentlich  aneli  durch  wirksame
Kreditgesetze.
Nebenbei  können  zu  bcu  Kreditförderungsmitteln  außerdem
noch  solche  Einrichtungen  gerechnet  werden,  welche  die  Beurtheilung
der  vorhandenen  Kreditfähigkeit  erleichtern.  So  wird  z.  B.  rücksichtlich ­
  des  auf  Grundbesitz  zu  gewährenden  Kredits  die  Beurtheilung ­
  der  Kreditfähigkeit  erleichtert  durch  das  Vorhandensein
einigermaßen  zuverlässiger  Anschlüge  von  Grundstücken  und
Gebäuden,  durch  die  Steueranschläge  der  Grundsteuer-Kataster
und  durch  den  Betrag,  zu  welchem  Gebäude  gegen  Feuersgefahr
versichert  sind.

8  126.
Unter  Banken  verstand  man  ursprünglich  Anstalten,
welche  ein  von  den  Unternehmern  zusammengeschossenes
Kapital  zur  Vermittelung  von  Zahlungen  und  zur  Betreibung
von  Geldgeschäften  benutzen.
Im  Laufe  der  Zeit  aber  haben  sich  die  Banken  zil
allgemeinen  mit  Kredit  handelnden  Uriternehmungen
erweitert,  als  welche  dieselben  nunmehr,  indem  ihr  eigenes
Kapital  den  Garantiefvnd  abgiebt,  Kreditgeschäfte  machen.
,  Schon  frühzeitig  war  an  solchen  Marktplätzen,  &amp;gt;vv  verschiedene
Völker  mit  einander  verkehrten,  das  Abschätzen  der  Münzen
        <pb n="251" />
        §  125.  126.  Kreditförderungsmittel.  239
und  der  Metalle,  das  Wägen  derselben  und  das  Ermitteln  ihres
Gehalts,  sowie  der  damit  in  Verbindung  stehende  Geldwechsel
und  Handel  mit  Edelmetallen  ein  besonderer,  nicht  leicht  zu
entbehrender  Geschäftszweig  geworden.  Im  Mittelalter  wurde
dann  die  italienische  Benennung  Banco  für  den  Tisch,  welchen
der  Schätzer  und  Wechsler  aufschlug,  um  daran  seine  Geschäfte
zu  betreiben,  die  Bezeichnung  für  das  Gewerbe  selbst,  das  sich
nach  und  nach  über  den  Kreis  des  Geldwechslcrgeschäfts  auf  die
Uebernahme  fremder  Gelder  zur  Aufbewahrung,  auf  die  Leistung
von  Zahlungen  nach  erhaltener  Anweisung,  auf  Gewährung  von
Vorschüssen  rc.  ausdehnte,  und  sich  dadurch  zum  Bankiergeschäfte
erhob,  aus  welchen:  nachher  das  nicht  mehr  von  Einzelnen
sondern  von  mehreren  Gesellschaftern  (Einlegern,  Theilnehmern,
Aktionären)  betriebene  Bankgeschäft  hervorging.
Ebenso  waren  die  ersten  Banken  lediglich  Anstalten,  bei
denen  größere  Geschäftsleute  Geldsummen  zur  Bestreitung  ihrer
gegenseitigen  Zahlungen  einlegten,  um  diese  durch  bloßes  Abund
  Zuschreiben  von  dem  Conto  des  die  Zahlung  Leistenden
auf  das  Conto  des  Empfängers  der  Zahlung  in  einem  der
Gefahr  der  Verfälschung  re.  nicht  unterworfenen  Bancogelde
ausgleichen  zu  können.  In  der  That  konnte  auch,  da  in  früherer
Zeit  die  Münzen  oft  schlecht  warei:  und  häufig  ein  sehr
beschränktes  Umlaufsgcbiet  hatten,  Münzverlusten  und  anderen
aus  der  Verschiedenheit  der  Münzen  hervorgehenden  Unzulänglichkeiten ­
  an:  einfachsten  dadurch  vorgebeugt  werden,  daß  man  bei
den  Banken  die  Münzen  nur  nach  ihrem  Metallgehalte  annahm
und  diesen  ans  ein  bestimmtes  Bankgeld,  auf  Metall-Einheiten,
entweder  das  Gewicht  selbst  oder  ein  in  Münze  gar  nicht  ausgeprägtes ­
  Rcchnuugsgeld,  reducirte.  Späterhin  wurden  die  in
der  Bank  genlachten  Einlagen  ebenfalls  zu  Leihgeschäften  auf
kurze  Fristen  benutzt,  und  im  Verlaufe  der  Zeit  verband  man,,
um  dei:  Bankkredit  möglichst  vielseitig  auszunützen,  mit  den
ursprünglichen  Geldgeschäften  überhaupt  die  verschiedenartigsten
Kreditgeschäfte.  Die  früheren  „Geldbanken",  welche  ihre  Geschäfte
mit  eigenem  Kapital  machten  und  nur  nebenbei  hierzu  gleichfalls
den  ihnen  durch  anvertraute  Gelder  oder  durch  Annahme  auf
sich  selbst  ausgestellter  Anweisungen  (Bankiwten)  gewährten  Kredit
mitbenutzten,  erweiterten  sich  so  nach  und  nach  zu  „Kreditbanken",,
zu  Kredit  vermittelnden  Unternehmungen,  welche  Kredit  aufnehmen, ­
  um  denselben  weiter  zu  begeben,  und  die  Sicherheit
        <pb n="252" />
        240

Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

ihrer  Geschäftsführung  durch  das  zur  zeitweiligen  Uebertraguug
von  Ausfällen  sowie  zur  schließlichen  Deckung  wirklicher  Verluste
verfügbare  Stammkapital  verbürgen,  den  erstrebten  Gewinn  aber
&amp;gt;vie  jedes  andere  Handelsgeschäft  dadurch  erlangen,  daß  sie  ihre
Waare,  den  Kredit,  sich  möglichst  wohlfeil  zu  verschaffen  und
thunlichst  vorthcilhaft  wieder  zu  verkaufen  suchen.
Uebrigens  sind  die  Banken  entweder  Privat-  oder  Staatsbanken. ­
  Letztere  werden  unmittelbar  vom  Staate  oder  wenigstens
unter  dessen  Betheiligung  errichtet  und  vermitteln,  neben  dem
Betriebe  sonstiger  Bankgeschäfte,  Geldgeschäfte  des  Staats,  die  Uebernahme ­
  und  den  Absatz  von  Staatsanleihen  re.  Die  hiermit  für  den
Staaatshaushalt  verbundenen  Vortheile  lassen  sich  jedoch  beim
Vorhandensein  hinlänglich  großer  und  zuverlässiger  Privatbanken
in  ähnlicher  Weise  schon  dadurch  erreichen,  daß  die  Finanzverlvaltung
in  regelmäßige  Geschäftsverbindung  mit  einer  solchen  tritt.
8  127.
S)ie  Widrigsten  0anfgefd)äfte  finb  neben  bem
Raubet  in  geprägten  nnb  »»geprägten  ebeíen  ÄRetaKen:  baë
BeMitengefdßft,  ba§  ®iroge#äft,  ba§  3ettelge#äft,  ba§
ßontükrrentge^öft,  ba§  3)i§conto=  ober  SZBcdrcfgefdßft,
baê  Lombard-  nnb  Hypothekengeschäft,  nnb  endlich  das
Effectengeschäft.
Der  Münzcnhandel  ist  nothwendig  mit  dem  Handel  in  Edelmetall ­
  verbunden,  da  fremde  Geldsorten  häufig  eben  nur  als
Metall  zu  verwerthen  sind.  Uebrigens  wird  der  Geldwechsel
gegenwärtig  weniger  von  den  großen  Bankinstituten,  welche  sich
höchstens  etwa  mit  dem  Ankauf  beträchtlicherer  Summen  zu
befassen  pflegen,  als  von  den  Privatbanken  oder  als  besonderes
@6^1^48(^96^0^  betriebe».  '
Ņàr  Depositcngeschäft  erfolgt  die  Hinterlegung  entweder
zur  Aufbewahrung,  zur  Verwaltung  oder  zur  Benutzung.  Ein
Deposit  zur  Aufbewahrung  ist  es,  wenn  ein  Werthsgegenstand ­
  behufs  zeitweiser  Aufbewahrung  hinterlegt  wird,  um
ihn  dadurch  irgend  welchen  Gefahren  zu  entziehen.  Ein  Deposit
zur  Verwaltung  dagegen  ist  dasjenige,  welches  der  Bank,
die  dabei  nicht  allein  Aufbewahrerin,  sondern  auch  Beauftragte
wird,  mit  dem  Aufträge  übergeben  wird,  die  auf  dasselbe  Bezug
        <pb n="253" />
        §  I'll.  Kreditförderungsmittel.

241

Abenden  Geschäfte  zu  besorgen.  Ein  Deposit  zur  Benutzung
endlich  besteht  darin,  daß  die  Bank  Geldbeträge  unter  bestimmten
Bedingungen  über  Verzinsung  und  Rückzahlung  annimmt,  um
dieselben  entweder  auf  Verlangen  jederzeit  oder  nach  Ablauf
einer  bestimmten  Frist  ihrem  Werthe  nach  zurückzugeben.  Derm-tioc
  ^Mitc  sin!)  Baric#,  bereu  %8ertb  für  bic  Baus  non
bei  Dauer  und  Sicherheit  des  ihr  dadurch  gewährten  Kredits
abhängig  ist.  Sie  sind  in  demjenigen  Betrage  ihrer  Gesammtsuinme,
  tvelcher  nicht  zur  Bestreitung  der  laufend  verlangten
Rückzahlungen  gebraucht  wird,  in  der  Bäukkasse  entbehrlich  für
oitbcre  ^mecfe  verfügbar  unb  sönnen  ba^er  ingmifeben  luiebcr
ßroßicH  Z^eiie  cms  enifpreebenb  surge  Fristen  auggefiebeii

Ba§  0iro  =  @eMäft,  burd,  me%e8  urfprüngiiebnament,
M)  auch  eine  feste  Valuta  geschaffen  werden  sollte,  besteht  in
ber  &amp;amp;erm,Mmig  ^twigm  burcf)  einsame
Uin,cbreibung  ((Minrung)  burcf,  uub  Smicbrciben  auf  beit
Äontog,  welche  die  betreffenden  Geschäftsleute  mittels  Einzahlung
bet  ber  ^aiif  auf  igren  920111611  eröffnet  babcu.  Später  fain
.ÄlÄîïÄïSŗ,!
^  A' 111  Silberbarren  gemachten  Einlagen  theiliveise  zu
-Vorschüssen  auf  Gold  ec.  zu  benutzen.  Eigentlich  sind  und
bleiben  jcW)  bie  einsagen  auf  @inWbnW  nur  Depositen  ;ur
&amp;amp;criuaitung,  benen  gegenüber  bie  Bans  alö  gemciIIfcbaftíi^^e
Kapenfuhrerin  der  Einleger  erscheint,  weshalb  sie  solchen  Falls
für  die  Aufbewahrung  und  Zahlungsvermittelnng  gewisse  Bergútungcn
  (^robifiauen)  gur  Bccfuug  i^cr  ®cfd)äftgfoficit
beansprucht.
Das  Zettel-  oder  Banknoten-Geschäft  besteht  in
der  Ausgabe  von  Bankpapiergeld  (Zettel  oder  Noten),  d.  h.
von  ^"Weisungen  der  Bank  auf  sich  selbst,  welche  auf  Sicht  an
den  Ueberbrlnger  zahlbar  sind.  Dasselbe  hat  sich  aus  dem
Bepüfilcngcfcbaft  burcf)  ^^Ig^^ca^mg  bon  Bepofikipcbeiiieii  für
obgcrimbctc  Bbeiibcträgc  bc&amp;amp;  bintcriegtcn  @cíbcg  gu  ben  uueiL
Haupthilfsniittel  entwickelt,  mittels  dessen  die  Banken  gegen
wärtig  Kredit  aufnehmen,  aber  schließlich  doch  lediglich  i„  öcm
Maße  aufzunehmen  vermögen,  in  ivelchem  gleichzeitig  ein  hi,
lioteiiauggabe  erinögiicbeiiber  debars  nach  SWe^cu  uorbmibeu
Ml-  Die  bereits  weiter  oben  bei  Erörterung  des  Papiergeldes
Schober,  Loikswirthschaftslehre.  3.  Sliifl.  ^  J
        <pb n="254" />
        242  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittcl.
näher  erwähnten  Banknoten  gleichen,  als  in  Anweisungen  auf
Sicht  gegebene  Zahlungsversprechungeu,  einem  stets  fälligen
Deposit,  wodurch  wenigstens  theilweisc  auch  nur  ein  stets  fälliger
Kredit  zur  Verfügung  gestellt  wird.  Dieser  darf  seitens  der
Bank  ausschließlich  so  benutzt  werden,  daß  die  Einlösung  der
eingehenden  Noten  gegen  baarcs  Geld  stets  möglich  ist,  und  daß
durch  pünktliche  Bewirkung  letzterer  der  Bankkredit  selbst  unverletzt
aufrecht  erhalten  werden  kann.  Die  Guthaben  der  Banknoten-Jnhaber
  können  daher,  insoweit  sie  nicht  behufs  hinlänglicher
Anfüllung  des  als  Einlösungsfond  jeweilig  in  ungleicher  Höhe
benöthigtcn  Baarvorrathes  ohnehin  wirklich  in  Metall  vorräthig
gehalten  werden  müssen,  nur  zu  solchen  Geschäften  benutzt
werden,  aus  welchen  sie  stets  wieder,  wie  z.  B.  insbesondere
aus  dem  Diskonto-  und  Lombardgeschäft,  in  verhältnißmäßigem
Betrage  und  innerhalb  kurzer  Frist  zurückzuziehen  sind.  Grundeigenthum,
  Hypotheken  re.  würden  hingegen  zwar  eine  bedingungsweise ­
  sichere,  jedoch  im  Einzelnen  und  zumal  im  Ganzen  zu
schwer  realisirbare  Notendcckung  abgeben,  welche  allerhöchstens
für  denjenigen  Notentheil  als  ausreichend  zu  erachten  wäre,
von  welchem  man  etwa  annehmen  wollte,  daß  er  sich  selbst  noch
während  der  allerschlimmsten  Krisen  zwangslos  im  Umlaufe
erhalten  ließe  und  deshalb  überhaupt  keine  bankmäßige  Deckung
bedürfe.
Das  aus  dem  älteren  Girogeschäft  hervorgegangene  und
mit  dem  Incasso-Geschäft,  der  Einziehung  fremder  Forderungen, ­
  welche  an  die  Bank  durch  Anweisungen  oder  Wechsel
übertragen  worden  sind,  in  nächstem  Zusammenhang  stehende
Kontokorrent-Geschäft  besteht  in  der  Gewährung  einer
laufenden  Rechnung,  welche  in  Bezug  auf  das  gegenseitige
Soll  und  Haben  der  Bank  und  des  Rechnungshabenden  unter
beiderseitiger  Anrechnung  von  Zinsen  nur  von  Zeit  zu  Zeit
abgeschlossen  wird.  Eine  solche  wird  entweder  als  Depositenrechnung
durch  Einzahlungen  oder  als  Kassenrechnung  gegen  verbürgten
Kredit  und  nur  ausnahmsweise  auf  Blanco-Kredit,  d.  h.  auf
einen  Kredit,  für  welchen  lediglich  der  Kontokorrent-Inhaber
haftet,  eröffnet.  Ueber  die  durch  Uebertragung  von  Baargeld  oder
Geldforderungen  entstandenen  Depots  und  den  ihnen  sonstwie
eingeräumten  Kredit  verfügen  die  Kunden,  für  welche  die  Bank
zum  Einnehmer,  Kassenhalter  und  Zahlmeister  tvird,  durch
Zahlungsanweisungen,  sogenannte  Checks.  Die  Checkzahlung
        <pb n="255" />
        16»

§  127.  Kreditförderungsmittel.

243

erspart  dabei  nicht  nur  dem  Einzelnen  die  Nothwendigkeit  einer
großem  Kassenhaltung,  sondern  erleichtert  zugleich  die  Ausgleichung ­
  der  gegenseitig  zu  leistenden  Zahlungen  durch  bloße
Umschreibung  in  den  Bankbüchern  oder  durch  Kompensation  der
wechselseitigen  Forderungen  unter  den  verschiedenen  Bankhäusern.
Unter  Diskonto-Geschäft  versteht  man  die  Uebernahme
und  Auszahlung  von  Platzwechseln  vor  deren  Verfall  unter
Abzug  der  Zinsen  für  die  Zeit  vom  Tage  der  Auszahlung  bis
zuni  Verfalltage  als  des  Preises  für  den  gewährten  Kredit.
Unter  Wechsel-Geschäft  dagegen  begreift  man  den  Ein-  und
Verkauf  nicht  am  Sitze  der  Bank  zahlbarer  Wechsel,  wobei  neben
dem  Preise  des  dadurch  gewährten  Kredits,  dem  Diskonto
(dem  Zinsfüße  für  frühere  Zahlung),  noch  der  Preis  der  Wechsel
selbst,  der  Kurs  derselben,  in  Betracht  kommt.  Durch  die
Diskontirung  erlangt  der  forderungsberechtigte  Geschäftsmann
die  Möglichkeit,  sein  Kapital  schon  vor  dem  Fälligkeitstermine
wieder  zu  neuer  Verwendung  flüssig  git  machen.
Das  Lcih-Geschüft,  Pfand-  oder  Lombard-Geschäft
(deshalb  so  genannt,  weil  man  nach  der  Entstehung  von  Leihhäusern ­
  in  der  Lombardei  die  Einrichtung  solcher  durch  Lombarden
auch  in  andere  Länder  übertragen  wurde)  besteht  in  der  Gewährung
von  Darlehen  gegen  Verpfändung  beweglicher  Werthgegenstände.
Als  Unterpfand  werden  dabei  namentlich  Edelmetalle  und
Werthpapicre  angenommen,  außerdem  jedoch  nur  solche  Waaren,
welche  der  Gefahr  des  Verderbens  oder  der  Entwerthung  nicht
leicht  unterworfen  sind  und  ohne  Schwierigkeit  bei  der  Bank
selbst  oder  in  Lagerhäusern  in  Verwahrung  genommen  werden
können.  Die  Beleihung  selbst  kann  hierbei  immer  nur  auf
kürzere  Zeit  geschehen,  während  die  Höhe  derselben  durch  das
Maß  der  möglichen  Entwerthung  des  Unterpfandes  beschränkt  ist.
Sie  ermöglicht  für  den  Eigenthümer  des  Pfandes  die  einstweilige
Benutzung  des  Werths  eines  nicht  gern  gänzlich  wegzugebenden
Gegenstandes  oder  auch  das  bessere  Abwartenkönnen  einer  für
die  Verwerthung  geeigneteren  Zeit.
Das  Hypotheke  «-Geschäft  besteht  in  der  Beleihung  von
unbeweglichen  Unterpfändern,  von  Ländereien  und  Gebäuden.
Solche  Darlehen,  welche  nicht  auf  kurze  Zeit  bemessen  werden
können,  vermag  aber  eine  Bank  nur  dann  zu  machen,  wenn  sie
selbst  entweder  in  ihrem  eigenen  Kapitale  oder  in  sonstiaen
Mitteln  genügend  lange  Kredit  besitzt.
        <pb n="256" />
        244  Buch  3.  Kap.  2.  Eirculationsmittel.
Das  Effecten-Ges  cha  ft  oder  Geschäft  in  Börsenpapieren
besteht  in  dein  An-  und  Verkauf  kurshabender  Werthpapiere
(Effecten),  Schuldverschreibungen  der  Staaten,  Aktiengesellschaften ­
  ac.,  um  entweder  nur  den  Verkehr  mit  diesen  Papieren
gegen  Provision  zu  vermitteln  oder  in  denselben  selbst  zu  speknliren.
Diese  verschiedenen  Bankgeschäfte  habeil  sich  nach  lind  nach
aus  dem  Geldwechsel  und  dem  Depositen-  nebst  Giro-Geschäft
eben  so  entwickelt,  wie  seinerzeit  ans  beut  Wechsler  der  Bankier
und  aus  dein  Theiluehmer  ait  der  Girobank  der  das  Bankknpital
aufbringende  Aktionär  hervorging.  Je  nach  dem  Vorherrschen
des  einen  oder  anderen  Geschäfts  unterscheidet  man  die  Banken
in  Depositen-,  Giro-,  Zettel-,  Kontokorrent-,  Diskonto-,  Lombard-,
Hypotheken-,  Effecten-Banken  ;c.  Jede  derselben  muß  jedoch
mindestens  zwei  Hauptgeschäfte  betreiben,  ein  Passivgeschüft,  durch
welches  neben  dem  eigenen  Kapital  die  Mittel  zur  Zahlungs-Vermittelung
  oder  zuiit  Kreditgeben  beschafft,  lind  ein  Aktivgeschaft,
durch  welches  die  eigenen  und  fremden  Kapitalien  mittels
Ausleihens  re.  nutzbar  gemacht  werden.
Die  Gefahren  endlich,  denen  die  Banken  so  oft  beim  Betriebe
ihrer  Geschäfte  erlagen,  sind  meist  dadurch  herbeigeführt  worden,
das;  diese  Anstalten  einen  Kredit  verkauften,  den  sie  selbst  zwar
in  gleichem  Betrage,  aber  nicht  auch  in  gleicher  Qualität  hatten.
Namentlich  ist  häufig  der  Kredit,  welchen  die  Banken  den  Staaten
und  deren  Regierungen  gewährten,  sehr  verschieden  von  demjenigen
gewesen,  der  ihnen  selbst  zur  Verfügung  stand.  Es  ist  deshalb
z.  B.  jedenfalls  zweckmäßiger,  das  sogenannte  „Notenmonopol"
nicht  durch  ein  seitens  der  Bank  dem  Staate  gegebenes  Darlehen,
sondern  durch  einen  Antheil  ant  Reingewinn  oder  durch  eine
sonstige  Gegenleistung  bezahlen  zu  lassen.
S  128.
9H9  üefünberc  ßrebitniiftaltcn  cecinen  ade
diejenigen  Anstalten,  welche  nicht  allgemeinhin,  sondern
vielmehr  ausschließlich  oder  doch  wenigstens  ganz  überwiegend ­
  für  bestimmte  einzelne  Bedürfnisse  ititb  Zwecke  die
Vermittelung  zwischen  den  Kreditsuchenden  imb  den  Kreditanbietenden
  entweder  auf  Grund  einer  Gemeinschaft  des
Kredits  seitens  der  Kreditbedürftigen  oder  mittels  eines
        <pb n="257" />
        §  128.  129.  Kreditförderungsmittcl.  245
durch  die  ausleihenden  Unternehmer  aufgebrachten  Kapitals
übernehmen.
Das  gleichzeitige  Betreiben  ganz  verschiedenartiger  Kreditgeschäfte ­
  durch  eine  und  dieselbe  allgemeinere  Kreditanstalt  ist
theils  geboten,  falls  jene  sich  gegenseitig  bedingen  oder  wenigstens
angemessen  ergänzen,  theils  unumgänglich,  wenn  sich  für  den
Betrieb  gleichartiger  Kreditgeschäfte  noch  kein  hinreichend  großer
Wirkungskreis  darbietet,  oder  kann  auch  durch  die  beträchtliche
Größe  eines  derartigen  Unternehmens,  welche  zur  Verbindung
unterschiedlicher  Geschäfte  befähigt,  gerechtfertigt  sein.  Die  Nothwendigkeit ­
  und  zunehmende  Unentbehrlichkeit  besonderer,  für
bestimmte  einzelne  Bedürfnisse  und  Zwecke  berechneter  Kreditanstalten ­
  aber  beruht  darauf,  daß  die  Qualität  des  Kreditbedürfnisses
je  nach  den  Zwecken,  für  welche  Kredit  gesucht  wird,  äußerst
verschieden  ist,  und  daß  diese  Verschiedenheit  bei  gesteigerter
Kreditbenutzung  immer  schärfer  hervortritt.
Letztere  Anstalten  vermögen  übrigens  durch  ihr  vermittelndes
Dazwischentreten  zwischen  Schuldner  und  Gläubiger  ebenfalls
nicht  mehr  zu  leisten,  als  für  solche  Unternehmungen  und  wirthschaftlichc
  Zwecke,  welche  mit  größter  Wahrscheinlichkeit  dann
einen  günstigen  Erfolg  erwarten  lassen,  wenn  sie  mit  ansrcichcndein
  Kapital  unternommen  und  bezüglich  verfolgt  werden,  dieses
Kapital  unter  möglichst  Vortheilhaften,  sowie  insbesondere  dem
eigenartigen  Krcditbcdürfnisse  der  Schuldner  entsprechenden
Bedingungen  zu  verschaffen,  und  zugleich  für  die  Besitzer  von
zum  Ausleihen  bestimmten  Geldkapitalien  das  Kreditgcbcn  durch
Uebernahme  des  damit  verbundenen  Wagnisses,  Beseitigung  der
beim  unmittelbaren  Ausleihen  an  Einzelne  zu  befürchtenden
Unznträglichkcitcn,  Erleichterung  der  Zurückforderung  oder  Forderungsübertragung
  ?c.  thunlichst  sicher  und  zusagend  zu  machen.
#  129.
Unter  diesen  besonderen  Kreditanstalten  sind  hauptsächlich ­
  zu  unterscheiden  neben  den  älteren,  zur  Uebertragung
vorübergehender  Noth  bestimmten  L  ei  h  an  sta  l  ten,  den  Leihhäusern ­
  und  Hilfskassen,  zunächst  Grundkreditanstalten
(Jmmobiliar-Kreditanstalten),  lvelche  für  den  Grundbesitz
den  ans  Grundstücke  und  Gebäude  zu  nehmenden  langfristigen
        <pb n="258" />
        246

Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

Kredit  vermitteln,  und  alsdann  Betriebskreditanstaltcn
(Mobiliar-Kreditanstalten),  welche  den  Unternehmungen  des
einen  oder  anderen  Erlverbszweiges  kurzfristigeren  Kredit
für  die  Zwecke  des  laufenden  Betriebs  gewähren,  wogegen
die  Begründungs-Kreditanstalten  (Kredit-Mobiliers)
die  Beschaffung  des  behrsts  Gründung  und  Erweiterung
größerer  gewerblicher  Unternehmungen  erforderlichen  Kredits
übernehmen  wollen.
Die  älteren  Lei  Hanstal  ten  haben  gegenwärtig  ihre
ursprüngliche  Bedeutung  als  halbe  Wohlthätigkeitsanstalten  nur
noch  für  diejenigen  Fälle  behalten,  in  denen  zur  Bestreitung  des
Lebensunterhaltes  in  Nothfällen  Kredit  gesucht  wird.  Dieselben
können  in  Leih-  oder  Pfandhäuser  und  in  Hilfskassen
unterschieden  lverden.  Erstere  leihen  nur  gegen  Faustpfänder,
letztere  auch  ohne  Unterpfand  auf  die  Hoffnung  hin,  das;  die
angenblickliche  Bedrängnis;  des  Borgenden  eine  nur  vorübergehende
sein  werde.
Grundkreditanstalten  sind  theils  als  Landes-K
  re  dit  an  stalten  unmittelbar  von  den  Regierungen,  theils
als  besondere  Hypothekenbanken  von  Privatunternehmern
auf  Grund  eines  eingeschossenen  Actienkapitales  oder  von  Korporationen ­
  mittels  im  Vermögen  derselben  befindlicher  Kapitalien
gegründet,  am  häufigsten  aber  als  Kreditvereine  (landschaftliche ­
  Kreditanstalten,  Landschaften)  dadurch  gebildet  worden,
daß  sich  Grundeigenthümer  zu  einem  Kreditverbande  vereinigten.
Solche  Anstalten  sichern  und  erleichtern  den  gegen  Verpfändung
von  Grundeigenthum  zu  gebenden  und  zu  nehmenden  Kredit
dadurch,  das;  eine  Gesammtheit  für  die  Schuld,  deren  Verzinsung
und  Rückzahlung  haftet,  welche  letztere  seitens  des  einzelnen
Schuldners  in  der  Regel  auch  durch  Tilgung  mittels  eines  dem
gewöhnlichen  Zinse  zugeschlagenen  Tilgungsprocentes  oder  in
Theilzahlungen  bewirkt  werden  kann,  und  das;  ferner  Pfandbriefe
(Obligationen)  kurshabende  und  deshalb  leicht  umzusetzende
Papiere  sind,  während  die  Übertragung  gewöhnlicher  Hypothekarschuldverschreibungen
  an  Andere  mit  Weitläufigkeiten  und
Schwierigkeiten  verbunden  bleibt.  Ihre  nähere,  hier  nicht  weiter
zu  verfolgende  Einrichtung  ist  zwar  im  Einzelnen  lvieder  eine
vielfach  verschiedenartige,  im  Allgemeinen  aber  um  so  entwickeltere,
je  mehr  die  solidarische  Haftung  der  Schuldner  und  das  KüudigungS-
        <pb n="259" />
        §  129.  Kreditförderungsmittel.

247

recht  der  Gläubiger  hinwegfällt,  auf  die  Inanspruchnahme  außerordentlicher ­
  Vorrechte  zu  verzichten  und  die  mögliche  Höhe  der
Beleihung  dem  vollen  Werthe  des  Unterpfandes  anzupassen  gesucht
wird.  Jedenfalls  haben  die  Hypothekenbanken  den^  vorwiegend
landwirthschaftlichcn  Kreditvereinen  gegenüber  den  Vorzug  einer
mehr  bankmäßigen  Organisation  voraus,  zufolge  deren  sie  nebenbei ­
  zugleich  dem  Mobiliarkreditbedürfnisse  des  Landwirths  zu
dienen  und  bedingungsweise  sogar  insoweit  Papiergeld  auszugeben
vermögen,  als  dieses  nicht  etwa  nur  in  hierzu  ungeeigneten
hypothekarischen  Forderungen  eine  unzulängliche,  sondern  in  jeder
Zeit  verfügbaren  Baarbeständeu  und  sonstigen  durch  anderweite
Geschäfte  erlangten  leicht  realisirbaren  Werthen  die  wirklich
erforderliche  Deckung  findet.
Eine  besondere  Art  von  Jmmobiliar-Kreditanstalten  bilden
endlich  die  gewöhnlich  als  sogenannte  Rentenbanken  eingerichteten ­
  Ablösungs-  und  Melioratiouskassen.  Erstere
vermitteln  die  Beschaffung  und  Tilgung  von  zur  Ablösung  auf
Grundstücken  ruhender  Lasten  benöthigteu  Ablösungskapitalien,
letztere  diejenige  von  Anlagskapitalien  zur  Ausführung  solcher
Grundstücksverbesserungen,  z.  B.  Ent-  und  Bewässerungsanlagen,
welche  durch  iïļrc  Wirkungen  die  Leistungsfähigkeit  des  Grundbesitzers ­
  nicht  nur  sicher,  sondern  ebenfalls  alsbald  und  nicht  erst
in  ferner  Zukunft  verhältnißmäßig  erhöhen.  Beide  gewähren
jene  Bermittelung,  indem  sie  die  betreffenden  Kapitalbetrüge
durch  Ausgabe  von  Schuldscheinen  (Rentenbriefen)  aufbringen
und  von  den  Verpflichteten  in  Zeitrenten,  mittels  deren  die
ganze  Schuldigkeit  innerhalb  einer  bestimmten  Reihe  von  Jahren
getilgt  wird,  wiedereinziehen,  bezüglich  auch  die  schnellere,  volle
oder  theilweise  Tilgung  durch  Kapitalzahlungen  freistellen.
Zu  den  gleichfalls  entweder  durch  Bereinigung  der  Kreditbedürftigen
  oder  durch  besondere  Unternehmer  unternommenen
Betriebskreditanstalten  zählen  neben  den  überwiegend  dem
Handel  und  der  Großindustrie  dienstbaren  Bankeinrichtungen
insbesondere  auch  alle  diejenigen  Ges  chäftskreditau  st  alten,
welche  au  Solche,  die  bei  Banken  keinen  Kredit  finden,  dennoch
aber  sowohl  kreditbedürftig  als  kreditfähig  sind,  mit  Rücksicht  auf
deren  Erwerbsverhältnisse  und  ans  deren  noch  nicht  vollendete
oder  wenigstens  noch  nicht  verwerthete  Hervorbringungen  hin
Vorschüsse  gewähren,  z.  B.  also  die  durch  Vergesellschaftung  von
kleineren  Gewerbtreibenden  re.  gebildeten  Vorschuß-Vereine
        <pb n="260" />
        248  23nd)  3.  Kap.  1.  Circulationsmittcl.
(Volksbanken),  bei  denen  recht  eigentlich  eine  Gemeinschaft  des
Geschaftskredits  zur  Grundlage  für  den  gewerblichen  Kredit  des
Einzelnen  gemacht  wird,  und  verschiedene  andere  Vorschuß-Kassen.
  Derartige  Einrichtungen  dienen  sämmtlich  dazu,  das
während  der  Production  bis  zum  Verkaufe  des  Products  in
jener  angelegte  Kapital  vor  der  Zeit,  zu  welcher  es  durch  Eingang ­
  des  Verkaufspreises  wieder  flüssig  wird,  verfügbar  m
machen.
Die  Begründungs-Kreditanstalten  (Industrie-Kreditanstalten), ­
  welche  sonst  vereinzelt  bleibende  Kapitalien  zu  einer
überlegenen  Kapitalmacht  vereinigen  wollen  und  fid/  weitere
Mittel  zur  Gewährung  langlänfiger  Vorschüsse  durch  Ausgabe
verzinslicher,  auf  den  Namen  oder  Inhaber  lautender  Sch'nldvcrschicibungen
  zu  verschaffen  suchen,  sind  erst  in  neuerer  ffcit
durch  das  Kreditbedürfniß  der  großen  und  namentlich  der  durch
Aktiengesellschaften  unternommenen  Unternehmungen  hcrvorßcrufcii
  worben.  Gofdjc  grHMtm  bcrmögcn  mm  alTcrbmqa  für
mbuftricHc  ober  ßrcbit^anbcIë41ntcrne#mn8cn,  5.  93  Don  @ifen-#:!«,,
  93crgwerfcn  ?c.,  inbem  fie  fid)  anfänqiidi  an
biefeii  bunt)  bon  ^fticn  ober  in  sberci:  98eife
betheiligen,  die  Bildung  eines  ausreichenden  Kapitals  zu  vermitteln. ­
  Sie  konnten  auch,  wenn  sie  an  den  vermittelst  ihrer
#fc  begränbeten  ober  erweiterten  @cfd)öftcn  geraumere  #cit
hindurch  in  nach  und  nad)  vermindertem  Maße  einstweilen
bethciligt  blieben,  deren  Fortgedeihen  wesentlid)  fordern,  und
ferner  überhaupt  durch  die  selbst  betriebenen  Bankgeschäfte  solchen
am  mienfopitaî  borbengen,  weid,c  nid,t  bard)
beit  Betrag  des  zu  erwartenden  Reinertrages,  sondern  durch
sonstige  Umstände,  z.  B.  durch  ein  in  Folge  anderweit  großen
Kapitalbedarfs  starkes  Angebot  von  derartigen  Effecten,  bedingt
sind  Um  möglichst  hohe  Gewinnste  zu  erzielen,  trachten  dieselben
ledoch  meist  nur  danach,  die  gezeichneten  Aktien  thunlichst  bald
Wteber,  nähern  cg  gelungen  ist,  Zutrauen  gu  bem  nenen  Wer«
gît  erweden,  gu  günstigem  ^Turfc  bortI}ciiqaft  gu  ber.
kaufen,  und  ihr  Kapital  in  so  gearteten  Spccnlationcn  durdi
neue  Emissionen  bon  mien  ,mb  ^rioritätg.
obligationcn  schnell  umzuschlagen.  Außerdem  stehen  diesen  Allerlei
unternehmenden  Kreditanstalten  die  beiden  nicht  zu  untersdiäücnben
  Sd^Wierigfeitcn  entgegen,  baff  cincrfcitg  ilfre  Scitung  m,gemein
lchwierig,  die  Art  ihres  Geschttftcmachens  für  eine  Äktiengescll-
        <pb n="261" />
        §  129.  130.  Kreditförderungsmittel.  249
schaft  gar  zu  verwickelt,  und  andererseits  das  Bedürfniß,  welches
sie  befriedigen  wollen,  je  nach  dem  jctvciligeu  Erwachen  oder
Ruhen  der  Lust  zur  Neubildung  von  Gesellschaftsuutcrnehmungeu
ein  nngícidjmKigg  cintrctcnbcë  ist.  cë  il)nm  nnn  ^citmcilig
im  ^angtgeMaft,  bem  (Brimbimgë#d#,  an  geeigneter  @c^(í)ä^^ëgcIcģcn^cit,
  so  müssen  i^rc  Mittel  mc^r  aíê  bi^cr  in  5ië
dahin  nebenbei  betriebenen  gewöhnlichen  Bankgeschäften  nutzbar
zu  machen  suchen,  was  alsdann  mit  dazu  beiträgt,  daß  die
als  „Universalunternehmungsanstalten"  gescheiterten  besonderen
„Gründungsbanken"  sich  schließlich  zu  allgemeinen  Industrie-  und
Handels-Banken  umbilden,  welche  allgemeinhin  den  von  größeren
industriellen  und  Handels-Unternehmungen  gebrauchten  Kredit
vermitteln.
§  130.
Kreditgesetze  befördern  die  Kreditbenutzung,  indem
biefeiben  burd)  ®cmöl)nm0  üon  W  ßrebitgeben
sicherer  und  das  Kreditnehmen  leichter  machen.  Vollständig
wirksam  sind  aber  freilich  Schuldgesetze  nur  dann,  wenn  sie
dem  Gläubiger  rasch  und  ohne  nnverhältnißmäßige  Weitläufigkeiten ­
  zu  seinem  Rechte  verhelfen.
'  Krcditgesctze  ergänzen  die  privatwirthschaftlichcn  Grundlagen
des  Kredits.  Dadurch,  daß  der  etwa  fehlende  oder  saumselige
Wille  des  seiner  Verbindlichkeit  nicht  nachkommenden  Schuldners
sofort  bnrd)  o5rigfcitM)cn  ¿mang  erseht  merken  sann,  frönst
sich  die  mit  dem  Kreditgeben  verbundene  Verlustgefahr  ans  die
Fälle  ein,  in  denen  die  Vermögenslage  des  Schuldners  und
bezüglich  der  Werth  des  Unterpfandes  bei  der  Kreditgewährung
überschätzt  wurde  oder  inzwischen  eine  unvorhergesehene  Verschlechterung ­
  erlitten  hat,  während  mit  der  Verminderung  jener
Gefahr  zugleich  das  Kreditnehmen  unbehinderter  und  der  Preis
des  zu  erlangenden  Kredits  selbst  niedriger  wird.
Die  Strenge  der  Schuldgcsctze,  die  in  früherer  Zeit  zufolge
der  da  noch  rücksichtlich  der  Krcditbenntzung  vorherrschenden  Zustande ­
  am  härtesten  zu  sein  und  dagegen  in  späterer  Zeit  dadurch
abgeschwächt  zu  werden  pflegt,  daß  bei  zunehmender  Kreditbedürftigkeit
  zunächst  mildere  Bestimmungen  Eingang  finden,
welche  den  Schuldner  vor  Bedrückungen  durch  den  Gläubiger
schützen  wollen,  nimmt  daher  auf  den  höheren  Kulturstufen,  wo
der  Kredit  ein  allgemeines  und  unentbehrliches  Bedürfniß
        <pb n="262" />
        250

Sud)  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

geworden  ist,  regelmäßig  tvieder  zu.  Eben  deshalb  fallen  schließ.
'A.  a r ud)  bl f  vordem  nicht  seltenen  Eingriffe  in  die  Rechte  der
f  buri)  uorüberge^eube  Siußcrfrafsfe^mn  (GuSpcnfion)
bestehender  schuldgesetzlicher  Vorschriften,  z.  B.  durch  General,
"nd  Specialinoratorien  rc.,  insoweit  hinweg,  als  nicht  etwa  aus-«4»^^
  cm  bcmrtigeg  Ginfiirciteu,  g.  %.  surge  ^crkugeruug
ber  luoßrenb  einer  m^gcnb^i(ic^  in  Stoke  Müh.
Itcíjcr  Störung  der  öffentlichen  Ordnung  eingetretenen  Geschäfts.
fWung,  lucgen  ber  baburi)  mbgiicbcu  %cr^iitung  bon  fonfi  noi
größeren  %crh^^icn  mit  %üe#t  ouf  bog  @cínmmtiutcrc^^e  ber
Gläubiger  und  Schuldner  tvirklich  gerechtfertigt  erscheint.
î'Şbesondcre  aber  wird  der  Geschäftskredit  durch  strengere
-Ausbildung  des  Wechselrechts  und  der  Grundkredit  durch  voll-^™!'!
 e !’ cl ' c  Entwickelung  des  Hypothekenrechts  gefördert.  Die
Wechselstrenge  ermöglicht  es,  den  Gläubiger  in  Bezug  auf  seine
Forderung  zu  sichern  ohne  bem  Schuldner  die  freie  Verfügung
über  den  in  seinem  Geschäftsbetriebe  umlaufenden  Gegcnwerth
8»  nc^men  ebenso  giebt  ein  wo%ígcorbnctcê  01)^0^0^11106^
mit  öffentlicher  Führung  von  Grund-  und  Hypvthekenbüchern
o#  bem  Scßulbner  bic  %eriügimg  über  ba§  ll^ter^fnnb  gú
entren  bcmmnb,gerbie@#erMhboßmcberMnBo^^
recht  selbst  irgendwie  angezweifelt,  noch  die  ihm  mittels  Verpfandung ­
  eines  bestimmten  Grundstückes  für  die  bestimmte
gorbenmgiumme  eingeröumic  GiMteKung  buri)  glei4bcrei)tigk
gn^n^c  Sínbcrcr  bcreiMt  loerbcn  knn.  OOncbem  sonnten  nùcb
gmrnobmen  1160^01^1  nur  bann  ein  ^#^0%  gemäßreubcg
#anbob)cct  obgeben  menu  ber  eiöubigcr  bicfclbcu  cntiocbcr
lme  j  43.  bei  der  früher  üblich  gewesenen  „Satzung",  vermöge
UeWnftung  mit  SBorbcMt  ber  SBicbcrcinlöfung  bu#
rnckzahlung  vollständig  iibcrgcben,  oder  mindestens  an  deiiselben
cm  gutg^crr^^^cg  %nreit  c^icít,  wie  bieg  g.  0.  noeß  bei  bem
cuiem  durch  Rückzahlung  des  Kapitals  ivieder  ablösbaren  Rinse
der  Fall  loar.  ^  1  '
CommurràtLorrsrnLttel.
§  131.
ş'bņr  Förderung  des  Güterumlaufes  gereichen  endlich
"od)  nísgemeiI^^m  bie  ^nmn  übmoiubenben,  %iW
        <pb n="263" />
        251

§  131.  132.  Communicationsmittel.

Tüumüd)e  Bereinigung  Oemirfenben^iífêmitteí  be§  Beríe^g,
ble  Verbinbnngsmittel  uttb  bie  Umsatzmittel.
Unter  ersteren,  ben  als  Communicationsmittel
in  bcAeidinenben  Berbinbungsmitteln,  finb  alle  btcjentgen
nriwt.  ober  gemeinlnirt^diaftíi^en  Borfe^rnngen  nnb  @inrichtungen
  zu  verstehen,  welche,  indem  sie  znr  Bersenbnng
von  Sachgütern  sowie  znr  Beförderung  von  Personen  und
Nachrichten  von  einem  Ort  zum  anderen,  oder  znr  wetteren
Berbreitung  von  Anzeigen  und  sonstigen  Mittheilungen
dienen,  theils  ben  Güter-,  Personen-  unb  Nachrichtentransport, ­
  theils  ben  Anzeigeverkehr  vermitteln.

Zu  den  Communicatiousmitteln,  den  Transport-  und  Beröffentlichnngsmitteln,
  zählen  daher:  erstens  Wegeanlagen  und
Transportanstalten,  also  z.  B.  einerseits  die  durch  Meere  Seen
und  Flüsse  zwar  freiwillig  dargebotenen,  jedoch  erst  durch  die
Anlage  von  Häfen,  Leuchtthürmen,  Leinpfaden,  durch  Correction
des  Fahrwassers  rc.  recht  benutzbar  werdenden,  oder  durch  Eaualbauteu
  künstlich  geschaffenen  Wasserwege,  die  durch  Pfadbahnung,
Straßcnaulegung,  Erbauung  von  Chausseen  und  Eisenbahnen
hergestellten  Festlandswege  mit  den  sie  ergänzenden  Ueberbrückungen
  rc.,  die  Telegraphcnleituitgeu  und  die  den  Luftweg
benutzenden  optischen  oder  akustischen  Telegraphen;  andererseits
alle  Transport  schaffeltde  Unternehmungen  (Transportgewerbe),
ivelche  unter  Anwendung  von  Arbeit  (Transportarbeit)  vermittelst
Benutzung  von  Wegen  und  der  Eigenart  dieser  angepaßten  Transportvehikeln, ­
  vou  Trag-  oder  Fahrzeugen  (Traggestellen,  Satteln,
6ÜIWcn,  Müßen,  @d#n,  BuftWonB  x.)  unb  fortbcinegenben
Kräften  (der  Menschen  und  Thiere,  des  Windes  und  Dampfes
ober  ber  GkUricität  ;c.),  $ranBÿortkt^^un0cn  ÿrobuctrcn  nnb
bezüglich  verkaufen,  insbesondere  die  Posten,  Telegraphen-  und
Eiseitbahnbetriebsanstalten;  zweitens  Zeitungen  nnb  Unzetgebliittcr
  rc.,  ivelche  ihrerseits  ebenso,  wie  überhanpt  bte  gesummte
Ņresse,  zu  besserer  Befriedigung  riicht  nur  materieller,  sondern
auch  geistiger  Verkehrsbedürfnisse  verhelfen.

§  132.
Welche  Communicationsmittel  aber  örtlich  uttb  zeitlich
überhaupt  möglich  finb,  bas  hängt  von  ber  jebesmaligen
        <pb n="264" />
        252

Ņuch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittcl.

■
WNS
        <pb n="265" />
        §  133.  Commuuicationsmittcl.

253

minder  ungleichartige  Zwecke  getroffene  Einrichtungen  sondern
und  deshalb  im  Ganzen  mannigfaltiger  gestalten,  zu  erhöhter
Leistungsfähigkeit.
#  133.
Je  leistungsfähiger,  leichter  mib  sicherer  benutzbar  die
Cmnmunicationsmittel  werden,  um  so  mehr  bewirken  dieselben ­
  durch  Erleichterung  der  Communication  eine  verhältnißmäßige
  Vergrößerung  der  Circulationsfähigkeit  der
wirthschastlichen  Güter,  dadurch  aber  eine  entsprechende
Erweiterung  des  Marktes,  der  freien  Concurrenz  und  der
Productionstheilung,  eine  zunehmende  Ausgleichung  der
örtlichen  Preisunterschiede  nnb  Preisschwankungen,  in  der
Regel  endlich  auch  eine  fortwachsende  Vermehrung  des
Güterumlaufes  selbst  und  des  Verkehres  überhaupt.
Leistungsfähiger  werden  die  Communicationsmittel  durch  jede
solche  Verbesserung  ihrer  eigenen  Qualität  oder  der  Art  und
Weise  ihrer  Benutzung,  welche  zu  Ersparnissen  in  Bezug  auf
Mühe,  Zeit  und  Kosten  zu  führen  vermag.  Die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Transportmittel  wird  also  z.  B.  gesteigert  durch
bessere  Herstellung  und  Sicherung  der  Fahrbahnen,  vortheilhaftere
  Construction  und  Ausnutzung  der  Fahrzeuge,  Wirksamermachupg
  der  fortbewegenden  Kraft  re.,  und  schließlich  durch
jede  Vervollkommnung,  welche  die  zuverlässige  Bewirkung  des
Transports  müheloser,  weniger  aufcnthältig  und  zugleich  gefahrloser ­
  macht  oder  die  antheiligen  Kosten  der  einzelnen  Transportleistung
  verhältnißmäßig  erniedrigt.  Leichter  und  sicherer  benutzbar ­
  werden  ferner  z.  B.  die  Eisenbahnen  durch  niedrige,  nach
den  Selbstkosten  bemessene  Tarife  (Differentialtarife  für  den
großen  ununterbrochen  durchgehenden  Verkehr  neben  ebenfalls
möglichst  erniedrigten  Normaltarifen  für  den  unterbrochenen
Localverkehr)  bei  sachgemäßer  Frachtklassification  der  Güter,
durch  Bereinigungen  der  Bahnverbände  über  durchgehende  Beförderung ­
  von  Personen  und  Waaren,  durch  eine  dem  im
einzelnen  Falle  überwiegenden  Bedürfnisse  entsprechende  Wahl
der  Stationen  und  Haltepunkte,  der  fahrplanmäßigen  Züge  und
der  Fahrzeiten,  durch  pünktliche  Einhaltung  dieser  und  der
Lieferfristen,  durch  Haftbarkeit  für  Beschädigungen  :c.  Ebenso
werden  die  Wasserstraßen  durch  alle  Vorkehrungen,  welche  den
        <pb n="266" />
        254  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittcl.
Betrieb  der  Schifffahrt  erleichtern,  durch  Befreiung  von  Zöllen  rc.
benutzbarer.
Die  oben  erwähnten  Wirkungen  der  Communicationsmittel
aber  beruhen  darauf,  daß  jede  Erleichterung  der  Communication
den  trennenden  Einfluß  der  Entfernungen  vermindert,  und  daß
jede  Ersparung  an  Communicationskosten  zugleich  die  Productionskosten
  derjenigen  Güter  ermäßigt,  behufs  deren  Beschaffung
eine  Ortsveränderung  oder  Anzeige  rc.  erforderlich  ist.  Uebrigens
trügt  das  gesummte  Transportwesen  in  Verbindung  mit  Zeitungen
  rc.  auch  unverkennbar  dazu  bei,  den  Gesichtskreis'  der
Menschen  zu  erweitern  und  die  Regsamkeit  derselben  zu  steigern,
wodurch  wieder  das  Eintreten  weiterer  Fortschritte  nicht  wenig
begünstigt  wird.
Aimàmittrl.
8  134.
Als  Umsatzmittel  hingegen  erscheinen  alle  diejenigen
Veranstaltungen,  welche  den  Kauf  und  Verkauf  von  Waaren,
das  Zustandekommen  des  Waarenumsatzes,  durch  räumliche
imi)  ^¡#^0  %creiuÌQwio  bon  personen  mib  (S^en  ober
sonstwie  unmittelbar  begünstigen,  insbesondere  also  die
Einrichtungen  des  Marktwesens.
Einrichtungen  dieser  Art  sind  die  Märkte  und  Messen,
Waarcn-Auctionen  und  Börsen  nebst  ihren  verschiedenartigen
Hilfseinrichtungen,  ferner  auch  die  Ausstellungen  rc.
§135.
Die  allgemeine  Möglichkeit  und  besondere  Anwendbarkeit
derartiger  Einrichtungen,  die  sich  ebenfalls  wieder  mit
zunehmender  Tauschbedürftigkeit  vermannigfaltigen  und
vervollkommnen,  ist  aber  durchaus  davon  abhängig,  daß
bereit  %ebmgmißcn  für  chim  16%^^  2800^1101^
vorhanden,  und  daß  bei  letzterem  Bedürfnisse  entstanden
sind,  welche  gerade  durch  das  eine  oder  andere  Umsatzmittel
passend  befriedigt  werden  können.
Die  einzelnen  Umsatzmittel  haben  es  mit  den  Commuuicatiousmittelu
  gemein,  daß  jedwedes  nur  unter  ganz  bestimmten  Vorbedingungen ­
  überhaupt  möglich  ist  und  sich  um  so  vollkommener
auszubilden  vermag,  je  lebhafter  es  benutzt  wird.
        <pb n="267" />
        §  134.  135.  Umsatzmittel.

255

Die  Entwickelung  des  Marktwesens  beginnt  bei  zunächst
durch  anderweite  Anlässe  herbeigeführten  Zusammenkünften  einergrößeren
  Menschenzahl,  deren  zeitweilige  Anhäufung  nebenbei
günstige  Gelegenheit  zum  Feilbieten  von  Waaren  giebt,  während
bei  den  sich  hieraus  entwickelnden  Märkten,  welche  regelmäßig
zu  im  Voraus  bestimmter  Zeit  abgehalten  werden  und  sich
späterhin  zunehmend  mehr  specialisircn,  das  Befriedigen  von
Tauschbedürfnissen  Hauptzweck  des  Zusammenkommens  geworden
ist.  Schließlich  sind  jedoch  nur  periodisch  wiederkehrende  Vereinigungen ­
  unzureichend,  weshalb  sich  alsdann  manche  große
Marktorte  nach  und  nach  zu  noch  größeren  Stapel-  und  Handelsplätzen ­
  erheben,  an  denen  sich  der  Handelsverkehr  immer  stetiger
concentrirt,  dessen  ortsständige  Beträchtlichkeit  nun  das  Entstehen
des  Börsenverkehrs  sowie  das  Aufkommen  von  Waaren-Auctionen
veranlaßt.
Unter  den  eigentlichen  Märkten  nehmen  die  großen  Messen
ursprünglich  die  hervorragendste  Stellung  ein.  Diese  bleiben
lediglich  während  der  Zeit,  in  welcher  die  Communicationsmittel
noch  wenig  ausgebildet  sind,  ein  entschiedenes  Bedürfniß  des
Großhandels  und  verlieren  nachher  wieder  um  so  mehr  an
Bedeutung,  je  thunlicher  die  Verschickung  von  Mustern  oder
Proben  und  je  unbehinderter  der  Bezug  fremder  Waaren  vom
Ursprungs-  und  Erzcugungsortc  wird.  Die  gewöhnlichen,  nach
wcitergediehener  Entwickelung  des  Verkehrs  entbehrlicheren  Kramund
  Jahrmärkte  dagegen,  ebenso  manche  dauernder  benöthigte
Märkte  für  besondere  Waarengattnngen,  z.  B.  die  Wochenmürkte
für  Lebensmittel,  dienen  überwiegend  den  Zwecken  des  örtlichen
Kleinhandels,  erleichtern  die  Versorgung  mit  denjenigen  Artikeln,
in  Bezug  auf  welche  am  Orte  selbst  die  Nachfrage  nicht  groß
genug  ist,  um  fortwährend  ein  genügende  Auswahl  darbietendes
Angebot  hervorzurufen,  und  bewirken,  daß  auch  dort  wenigstens
zu  bestimmten  Marktzeitcn  eine  stärkere  Coneurrenz  eintritt,  wo
diese  sonst  fehlt.  Die  meisten  Märkte  für  besondere
Waarengattnngen  endlich,  z.  B.  Getreide-,  Vieh-,  Woll-,
Flachs-,  Hopfen-,  Maschinen-Märkte  x.,  sind  ein  Ergebniß  vorgeschrittener ­
  Prodnctionstheilnng  beim  Handel,  und  theiliveise  erst
im  Laufe  der  Zeit  an  die  Stelle  des  unmittelbar  örtlichen  Aufkaufs ­
  der  betreffenden  Erzeugnisse  bei  den  einzelnen  Producenten
getreten.  Derartige  Spccialmärkte  bleiben  am  andauerndsten  für
den  Kauf  und  Verkauf  solcher  Waaren  Bedürfniß,  welche  ent-
        <pb n="268" />
        256  Buch  3.  Kap.  2.  Cireulationsmittel.
weder  nicht  leicht  aufbewahruugsfähig  und  deshalb  schwer  in
Vorrath  zu  halten  sind,  oder  welche  nicht  gleichmäßig,  sondern
vorzüglich  nur  zu  einer  gewissen  Zeit  angeboten  und  gesucht  sind,
oder  rücksichtlich  welcher  nur  durch  das  gleichmäßige  Angebot
seitens  vieler  Producenten  eine  größere  Concurrenz  der  Käufer
hervorgerufen  werden  kann,  drängen  sich  aber  bei  rascherer  Abwickelung ­
  der  Geschäfte  vorerst  auf  kürzere  Marktdauer  zusammen
und  concentriren  sich  zuletzt,  insofern  sie  nicht  etwa  ausschließlich
den  Zwecken  des  Detailhandels  dienen,  durch  Eingehen  der  kleineren
zu  einer  geringeren  Anzahl  größerer  au  einigen  Hauptmarktorten,
zumal  daneben  die  nunmehr  um  so  viel  leichter  gewordene  Communication
  auch  Abschlüsse  mit  bedeutenderen  Producenten  außerhalb ­
  des  Marktes  möglicher  macht.
Regelmäßige  Waaren-Auetionen  werden  neben  den  in
Bezug  auf  Immobilien  k.  altüblichen  Versteigerungen  erst  während
der  höheren  Kulturstufen  bei  seitens  der  Nachfrage  hinlänglich
starker  Concurrenz  möglich  und  begegnen  da  hauptsächlich,  obgleich
keineswegs  ausschließlich,  einem  Bedürfnisse  des  Großhandels.
Dieselben  kommen  zunächst  im  Einfuhrhandel  bei  großen
Importen  in  Aufnahme,  gehen  von  jenem  auf  den  Binnenhandel
über  und  bilden  sonach  später  eine  allgemeiner  angewendete
Verkaufsweise,  welche  namentlich  in  solchen  Füllen  (z.  B.  beim
Verkaufe  von  Schlacht-  und  Zuchtvieh,  Wolle,  Holz  k.)  benutzt
wird,  wo  seitens  eines  Verkäufers  oder  mehrerer  gemeinschaftlich
verkaufenden  Verkäufer  ans  einmal  ein  größeres,  in  einzelnen
Posten  abzunehmendes  Massenangebot  gemacht  zu  werden  vermag.
Ebenso  wird  das  regelmäßige  Zusammenkommen  von
Geschäftsleuten  behufs  des.  Geschäftemachens  in  bestimmten
Lokalen,  Börsen,  zu  feststehenden  Zeiten  (Börsenzeiten)  erst
dann  Bedürfniß,  nachdem  sich  bereits  örtlich  ein  sehr  lebhafter
Handelsverkehr  überhaupt  oder  in  Bezug  ans  gewisse  Waarengattnngen
  entwickelt  hat,  und  der  Börsenverkehr,  der  Kauf-  und
Verkauf  auf  Lieferung  und  bezüglich  nach  Probe,  erst  dann
möglich,  nachdem  den  Geschttftemachenden  selbst  ein  höherer  Grad
von  Zuverlässigkeit  und  Geschüftsgewandtheit  eigen  geworden  ist.
Uebrigens  ist  die  Börse,  an  welcher  der  Geschäftsverkehr  durch
die  Börsenordnung  geregelt  und  die  strenge  Einhaltung  dieser
durch  die  Börscncommissiou  überwacht  wird,  entweder  eine  allgemeine ­
  oder  besondere,  je  nachdem  dieselbe  zur  Bermittelung
ganz  verschiedenartiger  oder  mehr  gleichartiger  Geschäfte  dient.
        <pb n="269" />
        §  136.  Umsatzmittel.

257

Die  aus  den  Universalbörsen  hervorgegangenen  Specialbörsen
aber  sind  entweder  sogenannte  Fondsbörsen,  welche  den  Hauptmarkt
  für  den  Handel  mit  Werthpapieren  und  Kredit  abgeben,
oder  sogenannte  Waarenbörsen,  die  sich  ihrerseits  wieder  in
gewöhnliche  Kaufmannsbörsen  und  in  getrennte  Börsen  für  Kornhandel ­
  rc.  sonderten.  An  allen  diesen  Börsen  werden  neben  den
baaren  Tagesgeschäften  Speculationen  in  Lieferungsgeschäften
(Speculationsgeschäfte)  gemacht,  di?  nicht  selten  zum  Börsenspiel
(zur  ,,Wette  auf  die  Conjunclur")  ausarten,  welches  sich  hauptsächlich ­
  auf  solche  Objecte  (z.  B.  manche  Staatspapiere  und
Aktien,  Getreide  rc.)  wirft,  deren  Werth  häufigen  und  starken
Schwankungen  unterliegt.
§  136.
Diese  Umsatzmittel,  deren  Wirksamkeit  durch  Alles
gesteigert  wird,  ivas  die  Benutzung  derselben  freier,  leichter
oder  sicherer  macht,  erleichtern  den  Güterninlauf  sowie  insbesondere ­
  das  Mitwerben,  indem  sie  das  Angebot  und  die
diesen!  gegenüberstehende  Nachfrage  concentriren,  dadurch
zugleich  das  jedesmal  zwischen  ersteren!  und  letzterer  stattfindende ­
  Verhältniß  zuverlässiger  erkennen  lassen,  und  somit
einerseits  das  Sichbegegnen  der  einander  entsprechenden
Tauschbedürfnisse,  andererseits  die  regelrechte  Bildung  von
Marktpreisen,  beziehentlich  die  Feststellung  von  weithin
maßgebenden  Weltinarktspreisen  begünstigen.
Jede  Concentration  des  Angebots  und  der  Nachfrage,  welche
an  sich  durch  die  Börseneinrichtungen  mit  vollkommensten  erzielt
wird,  erleichtert  schon  deshalb  den  Güterumlauf,  weil  dann  jeder
Verkäufer  leichter  Abnehmer  und  jeder  Käufer  leichter  die  von
ihm  gesuchte  Waare  aufzufinden  vermag.
Freier  wird  die  Benutzung  der  Umsatzmittel  namentlich
durch  Hinwegräumung  solcher  Hindernisse,  welche  das  Mitwerben
beengen.  Beschränkungen  des  letzteren  waren  in  den  älteren
Marktordnungen  gewöhnlich,  konnten  aber  etwa  nur  so  lange
einem  zeitlichen  Bedürfnisse  entsprechen,  als  thatsächlich  noch
keine  Bedingungen  für  das  Eintreten  einer  hinlänglich  starken
Concurrenz  bestanden.  Leichter  wird  ferner  die  Benutzung  der
Umsatzmittel  überhaupt  durch  alle  Maßnahmen,  welche  geeignet
sind,  Zeitverluste  und  Störungen  bei  Bewirkung  des  Waaren-Schober,
  VvlkS  Wirthschaftslehre.  3.  Aufl.  17
        <pb n="270" />
        ’

258  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.
Umsatzes  zu  verhüten  und  den  hierauf  gerichteten  Geschäftsverkehr
selbst  bequemer  sowie  zusagender  zu  machen.  So  wird  z.  B.  die
Benutzung  der  Märkte  erleichtert:  durch  die  Wahl  passender
Zeiten  und  Orte  für  deren  Abhaltung;  durch  die  pünktliche  Aufrechterhaltung ­
  einer  bestimmten  Marktordnung;  durch  den  Marktverkehr ­
  noch  überdies  besonders  begünstigende  Vorkehrungen,
z.  B.  durch  Beschaffung  entsprechender  Räumlichkeiten  zur  übersichtlichen ­
  Aufstellung  der  Waaren,  zur  Lagerung  derselben
(Lagerhäuser,  Niederlagen,  Packhöfe),  durch  Einrichtungen  zum
Messen  und  Wägen  der  Waaren,  durch  Verfügbarmachen  des
erforderlichen  Personals  zur  Verrichtung  der  beim  Auf-  und  Abladen ­
  nothwendigen  Dienstleistungen,  durch  Veranstaltungen  behufs
ungefährdeter  Abmachung  von  größeren  Zahlungen  oder  billiger
Erlangung  von  Vorschüssen  auf  unverkauft  gebliebene  Producte  rc.
Sicherer  endlich  wird  die  Benutzung  der  Umsatzmittel  theilweise
schon  gleichzeitig  durch  diejenigen  Vorkehrungen,  welche  den
Waarenumsatz  erleichtern,  außerdem  aber  insbesondere:  durch
Annahme  zweckmäßiger  Usanzen  (Platzgebräuche);  durch  Beiziehung ­
  zuverlässiger  und  geschäftskundiger  Mittelspersonen,  verpflichteter ­
  Mäkler,  deren  Thätigkeit  durch  die  Mäklerordnung
geregelt  ist,  beim  Abschluß  von  Handelsgeschäften;  durch  genaue
Ermittelung  und  wahrheitsgetreue  Bekanntmachung  der  durchschnittlichen ­
  Marktpreise,  der  höchsten  und  niedrigsten  Preise  mit
Rücksicht  auf  Menge  und  Güte  der  zu  diesen  umgesetzten  Waaren,
behufs  richtiger  Beurtheilung  des  jeweiligen  Preisstandes  re.
8  137.
Neben  den  Umsatzmitteln  erweisen  sich  schließlich  auch
noch  die  das  Maßwesen  betreffenden  Einrichtungen  deshalb
als  äußerst  forderlich  für  den  Güterumlauf,  weil  ohnedem
keine  sichere  quantitative  und  qualitative  Bemessung  der  umzusetzenden ­
  Waarenmassen  möglich  wäre.
Dieselben  erleichtern  aber  um  so  mehr  den  Waarenumsatz,
je  unzweifelhafter  feststehend  die  dem  angenommenen  Maßund
  Gewichtssysteme  zu  Grunde  liegenden  Maßeinheiten,
und  je  bequemer  die  hieraus  abgeleiteten  Maße  und  Gelvichte
für  den  Gebrauch  eingetheilt  sind,  je  gleichmäßiger  übereinstimmend ­
  die  hierüber  bestehenden  Bestimmungen  in
weiteren  Verkehrskreisen  sind,  und  je  mehr  durch  sie  zugleich
        <pb n="271" />
        §  137.  Umsatzmittel.

259

die  Anwendung  richtiger  Maßgeräthe  und  zuverlässiger
Messungsweisen  verbürgt  wird.
Das  Maßwesen  ist  ein  durchaus  selbständiges,  nicht  etwa
blos  für  den  Güterumlauf,  sondern  für  vielerlei  wirthschaftliche
Zwecke  allgemeinhin  höchst  förderliches  und  zunehmend  unentbehrlicher ­
  werdendes  Hilfsmittel,  welches  jedoch  mit  den  Umsatzmitteln
  deshalb  in  allernächster  Beziehung  steht,  weil  es  beim
Umsätze  ein  so  ganz  besonders  dringendes  Bedürfniß  bleibt,  die
räumliche  Ausdehnung  oder  Schtvere  der  zu  vertauschenden  Güter
behufs  sicherer  Beurtheilung  ihrer  Menge  und  Güte  bestimmt  feststellen ­
  zu  können.
Zur  volleren  Ausbildung  desselben  ist  zunächst  genaueste  Feststellung ­
  der  Grundeinheiten  für  Maß  und  Gewicht  erforderlich,
welche  auf  die  Dauer  nur  in  unveränderlichen  Urmaßcn  sicher
festgehalten  zu  werden  vermögen,  weil  es  wenigstens  bisher  noch
nicht  gelungen  ist,  ein  ewig  gleichbleibendes  und  jederzeit  ebenmäßig ­
  zu  ermittelndes  Naturmaß  aufzufinden;  während  die
praktische  Brauchbarkeit  eines  Maß-  und  Gewichtssystemes  außerdem ­
  davon  mitabhüngt,  daß  die  Maße  für  die  verschiedenen
Arten  des  Messens  auf  einer  möglichst  einheitlichen  Grundlage
beruhen  und  in  einer  Weise  eingetheilt  sind,  welche  das  zuverlässige ­
  Abmessen  oder  Abwiegen  sowohl  geringfügiger  als  beträchtlicher, ­
  bezüglich  dem  vorhandenen  Vedarse  gerade  entsprechender
Größen  und  überdies  die  Vornahme  von  Berechnungen  thunlichst
erleichtert.
Die  zum  Messen  benutzten,  ursprünglich  voir  Dimensionen
menschlicher  Körpertheile,  des  mit  diesen  zu  überschreitenden  oder
zu  umspannenden  Raumes,  beziehentlich  von  der  üblichen  Größe
gewisser  Geräthe  rc.  entnommenen  Maßstäbe  Pflegen  übrigens
örtlich  um  so  verschiedener  zu  sein,  je  enger  und  abgeschlossener
in  früheren  Zeiten  die  einzelnen  Verkehrskreise  sind,  in  denen  nun
selbst  tvieder  für  besondere  Gegenstände  sowie  für  den  Sondergebrauch ­
  bei  eigenartigeir  Arbeitsverrichtungen  durchaus  ungleiche
Maße  aufkommen,  »vvgegen  späterhin  vorerst  das  Bedürfniß  nach
Gleichmäßigkeit  der  Maße  innerhalb  eines  und  desselben  Landes,
und  zuletzt  ein  viel  weiter  gehendes  nach  Einheitlichkeit  derselben
im  Weltverkehre  eintritt.
Je  fühlbarer  es  sich  ferner  macht,  daß  zumal  die  Sicherheit
des  Tauschverkehres  zu  einem  nicht  geringen  Theile  von  der
17'
        <pb n="272" />
        260  Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.  §  137.  Umsatzmittel.
Anwendung  richtiger  Meßgcräthe  und  zuverlässiger  Messungsweisen
  abhängig  ist,  um  so  nothwendiger  wird  es,  das;  die
gemeinwirthschaftliche,  von  der  öffentlichen  Gewalt  ausgehende
Fürsorge  um  das  Maßwesen  sich  darauf  erstreckt,  durch  Aichen
der  int  Verkehre  zu  benutzenden  Maße  und  Gewichte  deren
Uebereinstimmung  mit  aufbewahrten  Normalmaßen  zu  gewährleisten, ­
  durch  zweckmäßige  Vorschriften  über  die  Form  lind
Beschaffenheit  der  zulässigen  Maße  und  Waagen  sowie  über  die
Art  und  Weise  des  Messens  selbst  die  rechtliche  Ausführung
desselben  zu  wahren  zu  suchen,  und  die  Einhaltung  der  gesammten
desfallsigen  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  überwachen.
        <pb n="273" />
        Viertes  Buch.
Distribution  der  Güter.

§  138.'
Unter  Distribution  oder  Verkeilung  der  Güter,
Gütervertheilung,  ist  die  Vertheilung  der  producirterl  und
circulirenden  Güter  an  die  Einzelnen  zu  verstehen.
Dieselbe  erfolgt  vermittelst  des  Güterumlaufes  durch
das  Einkommen,  welches  die  bei  der  Production  Mitwirkenden
aus  dem  Ertrage  letzterer  neben  dem  Wiederersatze  der
behufs  dessen  Erzielung  aufgewendeten  Vermvgenswerthe
antheilig  beziehen.
Der  Gesammtertrag  oder  Rohertrag  (Bruttoertrag)  der
Production  besteht  in  sämmtlichen  mittels  derselben  erzielten
Producten,  bezüglich  in  deren  Gegentverthe,  dem  dafür  erhaltenen
Preise  oder  den  wiederum  damit  eingetauschten  Gütern.  Dieser
soll  die  Produetionskosten  decken,  d.  h.  zunächst  die  behufs  der
Production  verbrauchten  Vermögensbestandtheile  ersetzen  und
außerdem  für  die  bei  jener  durch  Bethätigung  von  Mühe  oder
Entsagung  gebrachten  persönlichen  Opfer  entschädigen.  Selbiger
läßt  sich  also  in  zwei  verschiedene  Ertragstheile  zerlegen,  von
denen  der  eine  nur  einen  Wiederersatz  für  aufgewendetes  Vermögen. ­
  der  andere  aber  einen  Zuwachs  an  zum  vorigen  Vermögen ­
  hinzukommenden  Gütern  gewährt.  Ersterer  Theil  des
Ertrages  muß  seinem  Werthe  nach  entweder  unmittelbar  sachlich
oder  wenigstens  mittelbar,  z.  B.  durch  Verwendung  auf  Steigerung
        <pb n="274" />
        262  Buch  4.  Distribution  der  Güter.
der  Arbeitskraft  re.,  zur  fortgesetzten  Wiederbenutzung  für  erwerbswirthschaftliche
  Zwecke  unverkürzt  zu  erhalten  gesucht  »verden,
weil  sich  sonst  der  Zustand  der  Wirthschaft  und  tu  Folge  hiervon
deren  künftige  Ergiebigkeit  verhältnißmäßig  verschlechtern  würde.
Der  letztere  Theil  des  Ertrages  hingegen,  derjenige  Ertragstheil
also,  welcher  nach  Ersatz  der  stattgehabten  Vermögens-Opfer
übrig  bleibt,  ergiebt  den  schließlichen  Reinertrag  (Nettoertrag)  der
Production  und  ist  als  solcher  für  den  Producenten  frei  verfügbar. ­

Der^Ertrag  der  Production  ist  endlich  schon  deshalb  in  der
Regel  unter  Mehrere  zu  vertheilen,  weil  zur  gänzlichen  Vollendung
des  Products  meist  vielerlei  Producenten,  sowohl  Unternehmer
als  Lohnarbeiter,  stufenweise  zusammengewirkt  haben,  z.  B.  behufs
Beschaffung  eines  Messers  Alle,  welche  in  der  Eisengrube,  im
Eisenhammer,  in  der  Messerschmiede,  bei  Gewinnung  und  Vorrichtung ­
  des  Materials  für  die  Messerschale  oder  sonstwie  durch
persönliche  und  Vermögens-Opfer  dafür  mitwirkten.
9  139.
Einkommen  samt  also  nur  aus  Wirth  sch  astlich  er
Thätigkeit  hervorgehen  mib  sich  aus  der  Summe  der  jeweilig
neu  producirten  Güter  ergeben,  welche  nicht  Ersatz  von
Vermögen  sind,  wogegen  die  Einnahme  sämmtliche  Güter
umfaßt,  welche  während  eines  bestimmten  Zeitraumes  neu
in  das  Vermögen  treten.
Das  Einkommen  ist  sonach  derjenige  Theil  der  innerhalb
einer  gewissen  Zeit  in  Folge  wirthschaftlicher  Thätigkeit
bezogenen  Einnahmen,  welcher  seitens  des  Wirthschaftendett
ohne  Schmälerung  des  Stammvermögens  zur  Befriediguttg
der  eigetten  Bedürfnisse  oder  sonsttvie  beliebig  verlvendet
werden  kann.
Die  Einnahme  besteht  in  der  Gesammtheit  der  Güter,  welche
während  eines  Zeitabschnittes,  z.  B.  eines  Jahres  rc.,  in  einer
Wirthschaft  überhaupt  eingehen,  entlveder  producirt  oder  ohne
besondere  Gegenleistung,  z.  B.  als  Geschenk  rc.,  empfangeit  lverdert.
Selbige  enthält  somit  auch  solche  Güter,  welche  lediglich  Berrnögensersatz
  oder  wenigstens  vom  Standpunkte  der  Bolkswirthschaft
  aus  keine  neuen  Werthe  sind,  und  bildet,  insoweit  sie  der
betreffenden  Wirthschaft  selbst  entstammt,  den  Rohertrag  dieser,
        <pb n="275" />
        §  139.  140.  Einkommen  im  Allgemeinen.  263
der  für  den  zu  dessen  Bezug  Berechtigten  als  Roheinnahme
(Roheinkommen)  erscheint.  Das  eigentliche  Einkommen  (Reineinkommen) ­
  hingegen  besteht  in  dem  Werthsüberschusse,  den  ein
wirthschaftendes  Subject  in  crwirthschasteten  neuen  Gütern  über
die  behufs  deren  Beschaffung  seinerseits  aufgewendeten  Vermögenswerthe ­
  hinaus  bezieht.
Einzelnen  Falls  läßt  sich  übrigens  das  in  der  Gesammteinnahme
  wirklich  enthaltene  reine  Einkommen  sehr  oft  nur  mit
Hilfe  einer  sorgfältigen  Buchführung  und  mittels  aus  den  Ergebnissen ­
  dieser  abgeleiteter  Berechnungen  zuverlässig  ausscheiden.
Genaue  Buchführung  wird  daher  auch  bei  weiter  vorgeschrittener
Kultur  nicht  nur  wegen  zunehmender  Ausbildung  der  Geldwirthschaft ­
  möglicher,  sondern  zugleich  um  so  unentbehrlicher,  je
mannigfaltiger  und  wechselnder  sich  nun  in  Folge  entwickelteren
Güterumlaufes  die  Productionsbedingungen  gestalten.  Auf  den
niederen  Kulturstufen  dagegen  ist  eine  umständlichere  Rechnungsführung ­
  ohnehin  der  vorherrschenden  Naturalwirthschaft  halber
ungleich  weniger  thunlich  und  überdies  schon  deshalb  minder
nothwendig,  weil  da  die  für  die  Art  und  Weise  der  Production
maßgebenden  Verhältnisse  andauernder  unverändert  bleiben  und
das  durch  lange  Erfahrung  als  zweckmäßig  bewährte  landübliche
Verfahren  vorerst  noch  einen  ausreichenden  Anhalt  für  die  Wahl
des  örtlich  anzuwendenden  Productionsverfahrens  darzubieten
vermag.  Jedenfalls  aber  tritt  das  Bedürfniß  nach  Haltung  eines
erschöpfenden  Rechnungswesens  in  einigen  Erwerbszweigen  verhältnißmäßig
  früher  und  in  anderen  erst  weit  später  hervor.
Dasselbe  kann  ferner  um  so  eher  vollständig  befriedigt  werden,
je  geringer  die  Schwierigkeiten  sind,  welche  der  zutreffenden  Nachwcisung
  des  Ab-  und  Zuganges  an  Vermögenstheilen  vermöge
deren  äußerlicher  Bemeßbarkeit  und  gegenseitiger  Vergleichbarkeit
entgegenstehen.  So^macht  sich  z.  B.  jenes  Bedürfniß  im  Handel
frühzeitiger  geltend  als  in  der  Landwirthschaft,  und  ist  außerdem
bei  ersterem  weit  unbehinderter  in  qualificirter  Weise  zu  befriedigen
als  bei  letzterer.
8  140.
Jedes  Einkommen  besteht  in  Producten.  wird  als
ursprüngliches  oder  auch  als  abgeleitetes  bezogen,  und  ist.
insofern  es  den  nothwendigen  Unterhaltsbedarf  übersteigt,
theils  Bedarfseinkommen,  theils  freies  Einkommen.
        <pb n="276" />
        264  Buch  4.  Distribution  der  Güter.
Jedes  Einkommen  besteht  ursprünglich  in  Arbeitserfolgen  oder
SBermögcnannbungen,  beaügíi#  in  ben  bmnit  611186^11^)^11
Gegenwerthen  und  der  ebenfalls  tauschivcise  erlangten  Vergeltung
fur  Anderen  geleistete  Arbeit  oder  abgetretene  Nutzungen.  '  Jeder
welcher  fortdauernd  seine  Bedürfnisse  selbständig  befriedigen  will!
ohne  das  etwa  bereits  besessene  Vermögen  nach  und  nach  gänzlich ­
  aufzuzehren,  muß  sich  durch  Betheiligung  an  der  Production
durch  eigene  productive  Thätigkeit  oder  wenigstens  durch  Ueberlassuug
  seines  Vermögens  au  Andere  zur  productiven  Benutzung,
Einkommen  zu  verschaffen  suchen,  und  bezieht  alsdann  letzteres
alv  ursprüngliches  Einkommen  in  selbst  producirten
Werthen,  entweder  als  „unmittelbar  ursprüngliches"  in  selbst
producirten  Gütern  oder  als  „mittelbar  ursprüngliches"  in  durch
Tausch  erworbenen  Gütern.  Es  besteht  also  das  unmittelbar
ursprüngliche  Einkommen  z.  B.  des  Landwirths  in  Getreide,
Wolle  re.,  des  Berg-  und  Hüttenmannes  in  Silber,  Blei  zc.!
des  Künstlers  in  Kunstleistungen;  das  mittelbar  ursprüngliche
Einkommen  aber  schließlich  in  denjenigen  BedürfnißbefriedigungsntitWn,
  w#c  mit  n#  selbst  gebrau#!!  @igc#robuctcii
beziehentlich  mittels  der  von  einem  Unternehmer  für  geleistete
Arbeit  oder  überlassene  Vermögensnutzung  erhaltenen  Bezahlung
cmocto#  werben,  nnb  %erfcitë  bag  @racugni&amp;amp;  einer  Kinns!
vorausgegangenen  Zeit  sein  können.
Sogcnnnntea  nbgclcitetea  6  infam  men  ist  boqegen
ausschließlich  solches,  welches  unentgeltlich  oder  wenigstens  ohne
vollkommen  aufwiegende,  vorausgegangene  oder  nachfolgende
Gegenleistung  aus  dem  Eiiikvmmcn  eines  Anderen  bezogen  wird,
z.  B.  der  von  einem  Familiengliedc  aus  dem  Einkommen  des
Familienhauptes  bezogene  Unterhalt,  insoweit  derselbe  nicht
irgendwie,  durch  Mithelfen  beim  Erlverb  oder  durch  häusliche
Dienstleistungen  re.,  Vergeltung  findet.  Ebenso  ergeben  geschenkt
oder  vermacht  erhaltene,  im  Spiel  gewonnene  oder  durch  Diebstahl ­
  zc.  erlangte  fremde  Einkommenstheile  abgeleitetes  Einkommen,
während  in  gleicher  Weise  eingenommene  Bestandtheile  eines
fremden  Stammvermögcns  wenigstens  nicht  vom  Standpunkte
der  Vvlkswirthschaft,  sondern  höchstens  von  demjenigen  des
Empfängers  und  feiner  Einzclwirthschaft  aus  als  Einkommen
anzusehen  wären.  Nur  diejenigen  also,  welche  ihre  Bedürfnisse
nicht  mit  selbsterworbenem  Einkommen  oder  im  Nothfalle  etwa
dnich  Verbrauch  rechtmäßig  besessenen  Kapitaleigenthnms  bcfrie-
        <pb n="277" />
        §  141.  Einkommen  im  Allgemeinen.  265
digen,  die  Mittel  hierzu  vielmehr  ans  der  Wirthschaft  Anderer
nnvergolten  empfangen  oder  entnehmen,  zehren  von  dem  Ein-,
kommen  oder  überhaupt  von  dem  Vermögen  Anderer.  Der  für  \
Andere  Arbeitende  aber  lebt  ebensowenig  von  dem  Einkommen
oder  Kapital  des  Arbeitgebers  und  Käufers  der  erarbeiteten
Producte  wie  der  ausleihende  Kapitalist  von  den  Arbeitserfolgcn  !
und  Vermögensnntzungcn  seines  Schuldners.  Beide  beziehen  ì
gleich  jedem  anderen  Producenten  ihr  Einkommen  als  ursprüng-  '
liches  und  leben,  indem  sie  dasselbe  für  persönliche  Zwecke  j
verwenden,  von  ihren  eigenen  Producten.
Als  Bedarfseinlmmmen  oder  nothwendiges  Einkommen
erscheint  der  Theil  eines  Einkommens,  welcher  zum  angemessenen
Unterhalt  des  Empfängers  unbedingt,  nicht  blos  vermeintlich
sondern  thatsächlich,  erforderlich  ist  und  deshalb  jedenfalls  zur
Deckung  des  persönlichen  Bedarfs  ge-  und  verbraucht  werden
muß;  als  freies  Einkommen  derjenige,  welcher  nach  Befriedigung ­
  der  unentbehrlichen  Lebensbedürfnisse  noch  übrig  und
unbeschränkt  verfügbar  bleibt,  demnach  beliebig  entweder  zur
Erweiterung  des  eigenen  und  fremden  Lebensgenusses  oder  zur
nachhaltigen  Vermehrung  des  Vermögens  verwendet  werden  kann.
Wo  das  Einkommen  einen  solchen  freien  Werthsüberschuß  selbst
bei  sparsamster  Einschränkung  nicht  darbietet,  ist  nur  nothdürftigcs
Auskommen,  aber  keine  fortschreitende  und  auf  die  Hebung
des  Kultur-zustandes  günstig  zurückwirkende  Verbesserung  der
wirthschaftlichen  Lage  möglich.
Außerdem  unterscheidet  man  endlich  auch  ordentliches
und  außerordentliches  Einkommen,  je  nachdem  dasselbe
in  sich  regelmäßig  wiederholenden  Einnahmen  fortdauernder,  oder
iil  lediglich  vereinzelt  eintretenden  und  keineswegs  regelmäßig
wiederkehrenden  Einnahmen  gelegentlich  zufließt.  Auf  ersteres
kann  bei  Bemessung  des  geivöhnlichen  Verbrauchs  gerechnet
werden,  auf  letzteres  nicht.
8  141.
Die  Größe  des  Volkseinkommens  ergiebt  sich,
insoweit  es  der  nationalen  Production  entstalnmt,  ails  der
Gesammtmenge  der  neuen  Werthe  in  den  durch  die  Volkswirthschaft ­
  alljährlich  neu  producirten  Gütern,  und  ist  gleich
der  Gesammtsumme  aller  ursprünglichen  Einzeleinkommen
der  im  Volke  vorhandenen  Producenten.
        <pb n="278" />
        266  Buch  4.  Distribution  der  Güter.
Der  weitaus  wesentlichste  Theil  des  Volkseinkommens  läßt
sich  ermitteln,  je  nachdem  dabei  von  den  vereinnahmten  Gütern
oder  von  den  einnehmenden  Personen  ausgegangen  wird,  entiveder
  durch  Aufrechnung  der  erwirthschafteten  und  neu  in  das
Bolksvermögen  eingetretenen  Güter,  sowie  der  behufs  Beschaffung
letzterer  gebrachten  und  daher  vorweg  in  Abzug  zu  bringenden
Vermögensopfer,  also  eigentlich  durch  Berechnung  des  in  dem
Roherträge  der  nationalen  Production  enthaltenen  Reinertrages,
oder  durch  Aufsummirung  des  ursprünglichen  Einkommens
sämmtlicher  Volksangehöriger  Producenten,  sowohl  der  einzelnen
Privatpersonen,  als  des  Staats,  der  Gemeinden,  Korporationen  rc.
Bei  Anwendung  des  ersteren  Verfahrens  bleibt  nur  noch  zu
berücksichtigen,  ob  und  ein  wie  großer  Theil  jenes  endlichen
Reinertrages  etwa  an  das  Ausland  unentgeltlich,  z.  B.  als
Tribut  rc.,  oder  als  Vergeltung  für  &amp;gt;rt  dorther  überlassen
erhaltene  Vermögensnutzungen  abzugeben  ist.  Bei  Wahl  des
zweiterwähnteu  Verfahrens  aber  müssen  alle  Einnahmen  eingerechnet ­
  werden,  welche  für  die  einzelnen,  dem  Volke  zugehörigen
und  selbständig  wirthschaftenden  Subjecte  wirklich  reines,  in
Folge  eigener  wirthschaftlicher  Thätigkeit  bezogenes  Einkommen
sind,  also  namentlich  auch  möglichst  das  unmittelbar  ursprüngliche
an  selbst  erzeugten,  jedoch  nicht  vertauschten,  sondern  unmittelbar
zur  Befriedigung  der  eigenen  Bedürfnisse  verwendeten  Producten,
überhaupt  au  nicht  in  den  Verkehr  gekommenen  Arbeitserfolgen
oder  Vermögensnutzungen,  und  außerdem  ebenfalls  dasjenige,
welches  an  der  Production  einer  anderen  jBolkswirthschaft
bctheiligte  Einheimische  aus  dem  Auslande  beziehen,  insofern
z.  B.  bei  Betheiligung  mit  Kapital  letzteres  fortdauernd  als  ein
nur  ausgeliehener  Bestandtheil  des  inländischen  Volksvermögens
erscheint.  Uebrigens  ist  es  selbstverständlich,  daß  behufs  Feststellung ­
  der  Einzeleinkommen  die  aus  der  Einnahme  zu  deckenden
Schuldverbindlichkeiten  in  Abzug  zu  bringen  sind,  daß  aus
Schuldzinsen  lediglich  der  Gläubiger  Einkommen  bezieht,  daß
abgeleitetes  Einkommen  nicht  doppelt,  sondern  nur  entweder  bei
dem  es  Gewährenden  oder  dem  es  Beziehenden  in  Anrechnung
gebracht  werden  kann,  und  daß  endlich  die  von  Privaten  an  den
Staat,  die  Gemeinde  rc.  in  der  Form  von  Steuern  rc.  zwangsweise ­
  geleisteten  Beiträge  lediglich  dann  von  dem  Einkommen
des  Leistungspflichtigen  abgerechnet  und  demjenigen  des  Empfangsberechtigten ­
  zugerechnet  zu  werden  brauchen,  wenn  ersterer  dafür
        <pb n="279" />
        §  141.  Einkommen  im  Allgemeinen.  267
von  letzterem  keine  aufwiegende  Gegenleistung  empfängt.  In  -
der  Regel  aber  werden  solche  Beiträge  keineswegs  unentgeltlich
als  abgeleitetes  Einkommen,  sondern  vielmehr  als  Kostendeckung
für  gemeinwirthschaftlich  beschaffte  Bedürfnißbefriedigung  bezogen.
Steuern  z.  B.,  die  nicht  mehr  einbringen  als  zur  Bestreitung
tvirklich  nothwendiger,  dem  Volksbedürfnisse  entsprechender  Staatsausgaben ­
  und  bezüglich  zur  Ansammlung  eines  zureichenden
Staatsschatzes  erforderlich  ist,  sind  als  der  Preis  für  die  vom  ¡
Staate  zu  Gunsten  der  Staatsgemeinschaft  neu  producirten  Güter
aufzufassen,  deren  Productionskosten  eben  von  der  Gesammtheit
der  Einzelnen,  welche  durch  die  Staatsleistungen  gemeinschaftlich
Bedürfnisse  befriedigt  erhalten,  gemeinsam  gedeckt  werden  müssen,
woraus  sich  zugleich  ergiebt,  daß  das  bei  Aufsummirung  des
Volkseinkommens  zu  berücksichtigende  Einkommen  entwickelterer
Staaten  weit  weniger  aus  durch  Besteuerung  erzielten  Einnahmen,
als  aus  mehr  oder  weniger  privatwirthschaftlich  speculativen
Staatsunternehmungen,  insbesondere  aus  Nutzungen  des  eigenthümlich ­
  besessenen  und  für  er&amp;gt;verbswirthschaftliche  Zwecke  benutzten
Staatsvermögens  (Staatsactivvermögens)  hervorgeht.  Vom
Standpunkte  der  Privatwirthschaft  aus  sind  dagegen  freilich
mindestens  alle  diejenigen  Staats-  und  Gemcindeabgaben,  welche
auf  als  Productionsmittel  benutzte  Grundstücke  und  Kapitalien
oder  auf  das  Ganze  eines  Unternehmens  entfallen  und  deshalb
als  eine  behufs  der  Production  gemachte  Vorauslage  erscheinen,
zu  den  Productionskosten  zu  rechnen.
Neben  dem  aus  der  nationalen  Production  sich  ergebenden
Einkommen  muß  endlich,  um  das  Gesammteinkommen  eines
Volkes  zu  finden,  genau  genommen  noch  das  abgeleitete  Einkommen ­
  zu  ermitteln  gesucht  tverden,  tvelches  einzelnen  Volksangehörigen ­
  etwa  von  auswärts  zufließt.  Letzterer  Theil  des
Vvlkseinkommeus  pflegt  jedoch  so  unbedeutend  zu  sein,  daß  er
füglich  unbeachtet  bleiben  darf.
Die  Größe  des  Bolkseinkonnnens  läßt  sich  hiernach  schließlich
überhaupt  niemals  ganz  zuverlässig  beziffern,  sondern  stets  nur
ungefähr  schätzen.  Ferner  muß,  um  die  Verhältnißmäßigkeit
derselben  beurtheilen  zu  können,  eine  damit  vergleichbare  Schätzung
des  Volksbedarfes  hinzutreten,  welcher  sich  seinerseits  aus  dem
Vedarse  der  einzelnen  Bevölkerungsgliederjzusammensetzt,  dessen  fast
allein  abschätzbares  Minimum  aber  aus  der  Volksmenge  und  den
durchschnittlich  unentbehrlichen  Bedürfnissen  der  verschiedenen
        <pb n="280" />
        268  Buch  4.  Distribution  der  Güter.
Bcvölkerungsklassen  ebenfalls  wieder  nur  annähernd  richtig
abgeleitet  zu  werden  vermag.
8  142.
Das  Volkseinkommen  zerspaltet,  indem  es  sich  unter
die  an  der  Production  betheiligten  Einzelnen  nicht  willkürlich ­
  sondern  nach  bestimmten  Regeln  vertheilt,  in  drei
Einkommenszweige,  in  Grundrente,  Arbeitslohn  und
Kapitalzins,  ìvelche  freilich  in  der  Wirklichkeit  selten  ganz
rein  ltnb  unvermischt  Vorkommen.
Die  Vertheilung  des  Volkseinkommens  erfolgt  nach  den  im
Nachfolgenden  zu  erweisenden  Regeln,  geschieht  aber  offenbar
dann  am  gerechtesten,  wenn  Jeder  davon  in  dem  Maße  erhält,
in  welchem  er  zum  Entstehen  desselben  durch  seine  Betheiligung
an  der  Production  beigetragen  hat,  was  auch  mittels  Tausches,
bei  freier  Vereinbarung  über  die  für  jede  productive  Mitwirkung
zu  beanspruchende  Vergeltung,  und  unter  regelnder  Einwirkung
der  Concurrenz  im  Großen  und  Ganzen  mindestens  besser  erreicht
wird,  als  es  durch  den  Machtspruch  irgend  einer  die  Austheilung
übernehmenden  äußeren  Gewalt  zu  erreichen  tväre.
Die  Einzelnen  vermögen  sich  ferner  an  der  Production  zwar
in  sehr  verschiedener  Weise  zu  bethciligen,  stets  jedoch  nur  entweder ­
  mit  Vermögen,  Grundstücken  und  Kapitalien,  oder  mit
Arbeit  und  bezüglich  mit  dieser  und  jenem  zugleich.  Sie  werden
sich  auch  gewöhnlich  überhaupt  nur  dann  an  der  Production
dauernder  betheiligen  können  und  sich,  zumal  zu  Gunsten
Anderer,  einer  persönlichen  Mühewaltung,  Genußenthaltung  rc.
unterziehen  wollen,  wenn  sie  hierfür  eine  über  den  bloßen
Vermögcnsersatz  hinausgehende  Entschädigung  als  aufwiegende
Vergeltung  erhalten  und  dadurch  also  zu  Einkommen  gelangen.
Letzteres  erscheint  demgemäß,  mit  Rücksicht  auf  die  Art  ‘  der
Betheiligung  der  bei  der  Production  gemeinschaftlich  Zusammenwirkenden, ­
  je  nachdem  es  als  Vergeltung  für  Mitwirkung  mit
Grundstücken,  Arbeitsleistungen  oder  Kapitalien  bezogen  wird,
entweder  als  Grundrente,  welche  aus  der  Anwendung  von
Grundstücken  hervorgeht,  oder  als  Arbeitslohn,  welcher  die
geleistete  Arbeit  vergütet,  oder  als  Kapitalzins,  welcher  sich  aus
der  Verwendung  von  Kapitalien  ergiebt.
        <pb n="281" />
        §  142.  Einkommen  im  Allgemeinen.  269
In  der  Wirklichkeit  komnit  endlich  jeder  einzelne  Einkommenszweig ­
  deshalb  selten  ganz  rein,  d.  h.  vollständig  getrennt  von
Theilen  eines  anderen  Einkommenszweiges  vor,  weil  die  Producenten ­
  meist  in  mehrfacher  Art  bei  der  Production  betheiligt
sind  und  somit  thatsächlich  ein  mehr  oder  weniger  vermischtes
(combinâtes)  Einkommen  beziehen,  welches  aus  der  gleichzeitigen
Anwendung  verschiedener  Productionsmittel  herrührt.  So  wird
z.  B.  Grundrente  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  mit  Kapitalzins,
dieser  mit  Arbeitslohn,  und  letzterer  wieder  wenigstens  sehr
häufig  mit  jenem  vermengt  bezogen.
Minder  feststehend  und  unbeugsam  sind  dagegen  die  hier
nicht  weiter  in  Betracht  zu  ziehenden  Regeln,  nach  denen  sich
diejenige  Quote  des  Volkseinkommens  vertheilt,  welche  von  den
zunächst  daran  Antheilhabenden  entweder  freiwillig  oder  zwangsweise ­
  an  Andere  unentgeltlich  tveiter  begeben  und  seitens  dieser
als  abgeleitetes  Einkommen  bezogen  wird,  während  übrigens
jedes  solches,  insofern  es  seinem  ursprünglichen  Empfänger  doch
lediglich  als  Grundrente,  Arbeitslohn  oder  Kapitalzins  zugefallen
sein  kann,  ebenfalls  entweder  in  abgeleiteter  Grundrente  oder  in
abgeleitetem  Arbeitslöhne  und  Capitalzinse  besteht.
Die  Lehre  von  der  Distribution  der  Güter  aber  zerfällt  demnach ­
  ausschließlich  in  die  Lehre  von  den  einzelnen  Einkommenszweigen ­
  und  in  diejenige  von  deren  Verbindung  und  Verhältniß
zu  einander.
        <pb n="282" />
        270

Erstes  Kapitel.

Kinkomrnenszweige.
8  143.
Die  Einkommenszweige  werden  sämmtlich,  je
nachdem  der  Einzelne  die  ihm  verfügbaren  Productionsmittel
  arts  eigene  Rechnung  und  Gefahr  hin  anwendet  oder
dieselben  gegen  eine  Vergütung  an  Andere  zur  Benutzung
überläßt,  entweder  in  ihrem  natürlichen  Betrage  oder  in
einem  ausbedungenen  Betrage  bezeigen  ,  deren  beiderseitige
Höhe  sich  schließlich  nach  den  Bestimmgründen  des  Preises
regelt.
Der  natürliche  Betrag  besteht  in  den  unmittelbaren  Ergebnissen,
welche  bei  auf  eigene  Rechnung  hin  geschehender  Selbstairwendung
eines  Productionsmittcls  erzielt  werden;  der  ansbedungene
Betrag  hingegen,  mittels  dessen  sich  sonst  ungewisses  Einkommen
in  fester  verbürgtes  verwandelt,  in  der  Gegenleistung,  welche  der
Besitzer  eines  Productionsmittels  dafür  erhält,  daß  er  dasselbe
einem  Anderen  zur  Benutzung  überläßt.
Die  Höhe  beider  Beträge  richtet  sich,  weil  in  der  Regel  jeder
derselben  vermittelst  behufs  der  Production  gebrachter  Opfer
erkauft  wird  und  somit  deren  Preis  abgiebt,  im  Allgemeinen
gänzlich  nach  den  Bestimmgründen  des  letzteren.  Insbesondere
aber  hängt  überwiegend  ab  die  Höhe  des  natürlichen  Betrages
von  den  Produktionskosten,  dem  Gebrauchswerthe  und  der
Zahlungsfähigkeit  der  Käufer,  die  Höhe  des  ausbedungenen
Betrages  dagegen  zunächst  von  derjenigen  des  natürlichen'  und
ferner  von  dem  jedesmaligen  Verhältnisse  zwischen  Angebot  und
Nachfrage.
Grundrente.
8  144.
        <pb n="283" />
        §  144.  145.  Grundrente.

271

und  Vergütung  sämmtlicher  behufs  der  Erzielung  dieses
Ertrages  gemachter  Kapital-  und  Arbeitsverwendungen  noch
erübrigt,  und  bezüglich  in  dem  Preise  jenes  Ueberschusses.
Die  Grundrente  ist  also  der  im  Grundstücksertrage  gewonnene
Werthsüberschuß  über  die  aufgewendeten  Productionskosten  oder,
anders  aufgefaßt,  derjenige  Theil  des  in  Folge  fortgesetzter
wirthschaftlicher  Benutzung  eines  Grundstückes  bezogenen  Gesammteinkommens,
  welcher  nach  Abzug  der  darin  noch  enthaltenen
Arbeitslöhne  und  Kapitalzinse  übrig  bleibt.  Dieselbe  wird  seitens
des  Grundeigenthümers  dann  im  ausbedungenen  Betrage  bezogen,
wenn  dieser  sein  Grundstück  gegen  eine  bestimmte,  den  davon  zu
erwartenden  Ueberschuß  aufwiegende  Gegenleistung  einem  Anderen
zur  Benutzung  überläßt.
Uebrigens  kann  sich  Grundrente  nicht  etwa  blos  bei  Bauplätzen ­
  und  landwirthschaftlich  als  Garten-,  Acker-,  Wiesen-,
Weide-  oder  Waldland  benutzten  Flächen,  sondern  vielmehr  bei
jeder  nachhaltig  productiven  Benutzung  von  Grund  und  Boden
ergeben,  z.  B.  auch  bei  Wasserkräften,  Bleich-  und  Trockenplätzen,
bedingungsweise  selbst  bei  Grubenfeldern  rc.
8  145.
Dieselbe  entsteht  dadurch,  daß  die  Erzielung  gleichwerthiger
  Ertragsmassen  an  gleichartigen  Gütern  vermittelst
der  verschiedellen  Grundstücke  sehr  ungleich  große  Verwendungen ­
  an  Kapital  und  Arbeit  erfordert,  lvährend  der
Preis  der  ntittels  Benutzung  von  Grundstücken  producirá
Güter  sich  nach  den  Productionskosten  richtet,  welche  in  dem
zwar  ungünstigsten  aber  zur  Befriedigung  des  Bedarfs  noch
nothwendigen  Prvductionsfalle  aufgewendet  werden  müssen.
Ihr  Eintreten  ist  also  an  sich  unvermeidlich  mtb  unabweisbar ­
  dadurch  bedingt,  daß  die  Grundstücke  nicht  gleichmäßig
brauchbar  und  keineswegs  beliebig  vermehrbar,  sondern  in
beschränktem  Maße  vorhanden,  die  Bodenerzeugnisse  dagegen
allgemein  unentbehrlich  sind.
Gleich  gutes  Getreide  z.  B.  erlangt  auf  einem  und  demselben ­
  Markte  gleichen  Preis,  mag  es  auf  dem  nutzbarsten  oder
auf  dem  mindest  nutzbaren  Ackerlande,  dessen  Bebauung  sich
        <pb n="284" />
        272  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
jedoch  noch  behufs  vollständiger  Deckung  des  Gesaunutbedarfes
nothlvendig  macht,  mit  geringerem  oder  größerem  antheiligen
Aufivan  de  an  Arbeit  und  Kapital  gewonnen  tvorden  sein.  Wer
die  für  Getreideprodnctioil  zeitlich  günstigsten  Grundstücke  benutzt,
gewinnt  im  Preise  seiner  Körnercrnte  unter  übrigens  gleichen
Umständen  einen  Ueberschuß,  der  gleich  ist  dem  Unterschiede
zwischen  den  Productionskosten  einer  solchen  Getreidemasse  in
dem  günstigsten  und  dem  ungünstigsten  Productionsfalle,  oder
auch  dem  Unterschiede  zwischen  den  Getreidewerthen,  ivelche  mit
gleich  großem  Arbeits-  und  Kapitalaufivande  in  jenem  und
diesem  Falle  erzielt  werden.  Wer  dagegen  die  für  die  Getreide-Production
  zeitlich  ungünstigsten  Grundstücke  benutzt,  bezieht
keinen  derartigen  Ueberschuß,  tveil  die  Getreidepreise  sich  eben  nach
den  Prodnctionskvsten  richten,  ivelche  in  diesen!  zwar  ungünstigsten
aber  noch  nothwendigen  Productionsfalle  aufgewendet  werden
müssen.  Ebenso  verhält  es  sich  in  Bezug  ans  Holz,  Metalle  rc.
Das  Entstehen  von  Grundrente  ist  sonach  durchaus  nicht
etwa  eine  Folge  des  Grundeigenthums,  sondern  beruht  auf  den
in  §  90  und  92  angegebenen  Preisregeln.  Selbiges  tritt  ein,
sobald  Grundstücke,  welche  zufolge  der  Verschiedenheit  ihrer
eigenen  Beschaffenheit  und  der  bei  ihrer  Benutzung  hinzutretenden ­
  Beziehungen  nicht  gleichmäßig  brauchbar  sind,  mit
ungleichem  wirthschaftlichen  Erfolge  benutzt  werden  müssen,  und
kann  überhaupt  nicht  vermieden  werden,  wenn  der  Bedarf  an
nur  mit  Hilfe  von  Grund  und  Boden  gewinnbaren  Gütern
vollständig  gedeckt  werden  soll.  Die  Grundrente  selbst  ist  endlich
auch  kein  unmittelbares  Geschenk  des  Bodens,  sondern  vielmehr
ein  Ergebniß  der  productiven  Benutzung  desselben.  Sie  sichert
aber  zugleich,  als  Vergeltung  für  wirthschaftlichste  Aneignung  und
Benutzung  des  Bodens,  dessen  erfolgreichste  Nutzbarmachung,
und  nützt  dadurch  rückwirkend  sogar  den  Nichtgrundbesitzern,
welche  ohnedem  weniger  ausreichend  mit  in  möglichst  wohlfeiler
Weise  erzeugten  Bodenprvductcn  versorgt  sein  kännten.
Uebrigens  wird  die  Grundrente,  obgleich  der  Boden  in  seiner
ursprünglichen  Substanz  von  der  Menschheit  im  Ganzen  ohne
vorherigen  Productionskostenanfwand  als  Naturgeschenk  empfangen
worden  ist,  am  allerwenigsten  von  denjenigen  Grundbesitzern
wirklich  unentgeltlich  bezogen,  welche  die  rentebringenden  Grundstücke ­
  durch  Kauf  re.  erworben  haben.  Ihnen  vermag  ausschließlich ­
  deren  ferneres  Steigen  einen  außerordentlichen  Vortheil
        <pb n="285" />
        §  146.  Grundrente.

273

zu  gewähren,  dem  gleichzeitig  die  Gefahr  gegenübersteht,  durch
zeitiveises  Sinken  der  Rente  wiederum  „Einbuße"  zu  erleiden.
Aehnliche  Geiviunste  fließen  solchen  Kapitalisten  und  Arbeitern
zu,  welche  in  Folge  besonders  günstiger  Umstände,  z.  B.  seltener
persönlicher  Begabung,  überlegener  Wirksamkeit  der  besessenen
Kapitalien  rc„  für  ihr  Product  regelmäßig  einen,  die  vom  Standpunkte ­
  der  betreffenden  Privatwirtschaft  aus  aufzurechnen  gewesenen
Productionskosten  übersteigenden  Preis  erhalten,  und  deshalb
ebenfalls  in  letzterem  einen  freien  Ueberschuß  beziehen.  Diese
ans  vorzugsweise  erfolgreichen  Arbeits-  und  Kapitalverwendungen
hervorgehenden  rentenartigen  Ueberschüsse  erscheinen  jedoch  nicht
als  ein  eigenartig  selbständiges  Einkommen,  sondern  als  eine
bloße  Erhöhung  anderer  Einkommensarten,  des  üblichen  Arbeitslohnes ­
  oder  Kapitalzinses.  Selbige  unterscheiden  sich  auch  von
der  Grundrente  schon  wesentlich  dadurch,  daß  sie,  ungeachtet
mancher  Aehnlichkeit  mit  jener  in  Bezug  auf  Entstehung  und
wirthschaftliche  Nützlichkeit,  weniger  stetig  eintreten  und  minder
andauernd  fortbestehen  bleiben,  sich  entweder  gar  nicht  oder  doch
nicht  eben  so  sicher  an  Andere  übertragen  lassen.
§  146.
Auf  die  Bildung  und  den  Betrag  der  Grundrente
können  vornehmlich  Einfluß  haben:  die  eigene  Beschaffenheit
der  Grundstücke  und  die  Lage  derselben  in  wirthschaftlicher
Beziehung;  die  Größe  des  Bedarfs  an  aus  der  Benutzung
von  Grundstücken  hervorgehenden  Erzeugnissen  und  der  Preis
dieser;  sowie  außerdem  die  ganze  Art  und  Weise  der  Bodenbenutzung
  selbst.
Alle  Verhältnisse  beeinflussen  die  Bildung  und  den  Betrag
der  Grundrente,  welche  verursachen,  daß  gleiche  Kapital-  und
Arbeitsverwendungen  bei  Benutzung  von  Grundstücken  ungleiche
wirthschaftliche  Erfolge  ergeben.  Die  oben  angedeuteten  Umstände
aber,  Welche  bei  den  verschiedenen  Grundstücken  an  sich  ungleich
sind  und  in  mannigfach  abweichender  Weise  zusammentreffen,
werden  allgemeinhin  maßgebend  für  das  in  den  einzelnen  Fällen
der  Bodenbeuutzung  zwischen  demGesammtbetrage  derProductivnskosten
  und  dem  Gesammtwerthe  des  Ertrages  durchschnittlich  stattfindende ­
  Verhältniß.
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  18
        <pb n="286" />
        274  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Von  der  eigenen  Beschaffenheit  der  Grundstücke  tu
Bezug  auf  Boden  und  natürliche  Lage  hangt  zunächst
deren  natürliche  Geeignetheit  für  bestimmte  Gebrauchszwecke,
z.  B.  deren  bauliche  Bebaubarkeit,  landtvi'rthschaftliche  Fruchtbarkeit, ­
  bergbaulicher  Reichthum  re.,  und  die  Schwierigkeit  ihrer
technischen  Benutzung,  somit  auch  die  mögliche  Ergiebigkeit  der
behufs  jener  auf  sie  zu  machenden  Verwendungen  ab.  Letztere
pflegt  um  so  größer  zu  sein,  je  geeigneter  die  Grundstücke  vermöge ­
  ihrer  Naturbeschaffenheit  für  bestimmte  Zwecke  der  Production ­
  sind,  und  umgekehrt  um  so  geringer,  während  in  der
Regel  die  Kosten  einen  um  so  beträchtlicheren  Antheil  des  Ertrages
in  Anspruch  nehmen,  je  ungünstiger  die  Grundstücksbeschaffenheit
enttveder  wegen  an  sich  geringer  Fruchtbarkeit  re.  oder  wegen
solcher  Eigenschaften  ist,  welche  die  Bebauung,  Ausbeutung  re.
besonders  erschweren.  Unter  sonst  gleichen  Umständen  vermögen
daher  die  verhältnißmäßig  günstigst  beschaffenen  Grundstücke  im
Vergleich  mit  jeden:  ztvar  für  die  nämlichen  Zwecke  gebrauchten
aber  minder  gut  beeigcnschaftcten  Grundstücke  eilten  größeren
Werthsüberschuß  über  die  Prvductionskosten  und  somit  eine  höhere
Grundrente  zu  ergeben.  Man  vergleiche  z.  B.  eine  tiefgründige,
erdrciche,  leicht  zu  bearbeitende  Ackerlandsflache  mit  einem  flachgründigen
  und  steinigen  Ackerstücke  in  entweder  milder  oder  rauher
klimatischer  Lage,  oder  ein  reiches,  sicheres  und  wenig  Schwierigkeiten ­
  beim  Abbau  darbietendes  Bergwerk  mit  einem  wenig  ausgiebigen, ­
  unsicheren  und  schwer  zu  betreibenden,  oder  einen  guten
mit  einem  schlechten  Baugrunde  in  entweder  geschützter  oder  ausgesetzter ­
  Lage  K.
Ungleiche  räumliche  Lage  der  Grundstücke  in  wir  thschastlicher
  Beziehung,  rücksichtlich  welcher  einerseits  die
allgemeine  Bcrkehrslage  (Absatz-  und  Bezugslagc)  nnb  andererseits ­
  die  besondere  Bcwirthschaftungslage  (Benutzuugslage)  in
Betracht  kommt,  beeinflußt  theils  den  Werth  des  Ertrages,  theils
die  Höhe  der  Productionskosten  und  wirkt  deshalb  ganz  ähnlich
wie  die  ungleiche  eigene  Beschaffenheit  der  Grundstücke.  Je
weiter  entfernt  z.  B.  landtvirthschaftlich  benutzte  Grundstücke
vermöge  ihrer  Verkehrslage  vom  Markte  (Absatzorte)  sind,  um
so  beträchtlichere  Versendungskosten  entfallen  auf  die  erzeugtet:
Verkaufsproducte  und  um  so  mehr  geht  von:  Marktpreise  dieser
für  Deckung  jener  verloren  Je  weiter  entfernt  oder  je  unzugänglicher ­
  aber  solche  Grundstücke  vermöge  ihrer  Bewirth-
        <pb n="287" />
        §  146.  Grundrente.

275

schaftungslage  von  dein  Punkte  liegen,  von  welchem  aus  deren
Bewirthschastung  erfolgt,  um  so  mehr  kosten  die  für  dieselben  zu
beschaffenden  Verrichtungen  wegen  des  mit  der  Entfernung  und
erschwerter  Zugänglichkeit  zunehmenden  Zeit-,  Kraft-  und
Materialverbrauchs  beim  Hin-  und  Herverkehren  der  Arbeiter
und  Gespanne.  Unter  sonst  gleichen  Umständen  muß  daher  in
dein  Ertrage  der  für  den  Markt  uild  die  Bewirthschastung
günstiger  gelegenen  Grundstücke  ein  größerer  Ueberschuß  iiach
Abzug  der  Productionskosten  frei  bleiben,  als  in  demjenigen  der
weniger  günstig  belegenen.  Ebenso  verhält  es  sich  bei  den  Verbrauchsorten ­
  nah  gelegenen  Kohlengruben  im  Vergleich  mit
entfernteren,  deren  Lieferungen  jedoch  behufs  Deckung  des  Kohlenbcdarfs
  ebenfalls  nothwendig  gebraucht  werden,  und  zumal  bei
mit  gleichem  Aufwande  bebauten  Hausgrundstücken,  von  denen
das  eine  sehr  günstig,  das  andere  dagegen  schon  ungünstiger  liegt,
während  die  tieferliegenden  Flötze  jener  und  die  sehr  hoch  gelegenen
Stockwerke  dieser  wieder  Manches  mit  den  minder  leicht  zugänglichen ­
  Nutzlandsflächen  gemein  haben.  In  allen  diesen  Fällen
wird  der  Einfluß  der  räumlichen  Lage  um  so  fühlbarer,  je  weniger
transportabel  das  mittels  der  Grundstücksbenutzung  gewonnene
Product  oder  das  behufs  derselben  zu  Beziehende  an  sich  ist  und
je  unvollkommener  noch  die  Communicationsmittel  sind.
Vermehrt  sich  der  Bedarf  an  aus  der  Benutzung  von
Grundstücken  hervorgehenden  Producten,  so  müssen
die  Preise  dieser  so  hoch  steigen,  daß  es  möglich  wird,  die
Production  entweder  durch  Zuhilfenahme  minder  nutzbarer,
an  und  für  sich  geringerer,  der  Benutzung  mehr  Schwierigkeiten
entgegensetzender  und  entfernterer  Grundstücke,  oder  durch  verstärkte ­
  Arbeits-  und  Kapitalvertvendungen  auf  die  seither  benutzten
Grundstücke  entsprechend  zu  vergrößern.  Steigt  z.  B.  der  Gcsammtbedarf
  an  Getreide,  so  kann  der  hinzugetretene  Mehrbedarf
nur  dadurch  befriedigt  werden,  daß  entweder  unfruchtbarere,
schwieriger  zu  benrbarcnde  oder  zu  bestellende  und  weiter  abliegende ­
  Grundstücke  zur  Getreideproduction  herangezogen  werden,
oder  daß  ails  den  schon  bisher  für  den  Getreidebau  benutzten
Grundstücken  mittels  vermehrten  Kapital-  und  Arbeitsaufwandes
mehr  Getreide  erzeugt  wird.  Steigt  der  Bedarf  an  Wohnungen,
so  können  entweder  noch  entlegenere  Lagen  und  mißlichere  Bauplätze ­
  benutzt,  oder  die  bisherigen  Hansgrundstücke  vollständiger
bebaut  mtb  mit  höheren  Häusern  versehen  tverden.  Ueberall
        <pb n="288" />
        276  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
haben  hierbei  erhöhte  Verwendungen  zunächst  sa  lange  einen  sehr
beträchtlichen  und  mit  der  Größe  derselben  zunehmenden  Erfolg,
als  dadurch  die  Befähigung  der  Grundstücke,  zur  Werthserzcugung
zu  dienen,  vielseitiger  und  vollständiger  zur  Wirkung  gebracht
wird,  wogegen  sie  weiterhin,  bei  noch  stärkerer,  letztere  Grenze
überschreitender  Anwendung,  deshalb  abnehmend  weniger  leisten,
weil  mit  der  Steigerung  der  Production  über  ein  gewisses  Maß
hinaus  die  jener  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  zunehmen.
Je  nach  Geartethcit  der  Grundstücke  und  der  rücksichtlich  ihrer
Benutzung  eingetretenen  Vorbedingungen  liegt  jedoch  allerdings
der  Punkt,  bis  zu  welchem  vermehrte  Verwendungen  einen  in
zunehmendem  Verhältnisse  steigenden,  und  von  welchem  an  diese
einen  abnehmend  geringer  werdenden  Erfolg  ergeben,  sehr  ungleich
nah  und  weit.  Immer  aber  wird  sowohl  durch  Berintensiverung
der  Production  als  durch  deren  Ausdehnung  auf  weniger  nutzbare ­
  Grundstücke  der  Unterschied  zwischen  dem  günstigsten  und
ungünstigsten  Productionsfalle  erweitert,  indem  Kapital-  und
Arbeitsverwendungen  nicht  nur  je  nach  der  verschiedenen  Tauglichkeit ­
  der  Grundstücke,  behufs  deren  Benutzung  sie  angewendet
werden,  sondern  auch  je  nach  dem  Reichlichkeitsgrade,  in  ivelchem
sie  bei  Benutzung  gleicher  Grundstücke  aufgewendet  werden,  ungleich ­
  ergiebig  sind.  Bei  aus  irgend  einem  Grunde  abnehmendem
Vedarse  an  Bodenprodncten  und  Grundstücksnutzungen  müßte
dagegen  das  Umgekehrte  eintreten.  Der  unbedeutender  gewordene
Bedarf  würde  alsdann  schon  allein  durch  die  günstiger  beschaffenen
und  besser  gelegenen  Grundstücke  sowie  bezüglich  mittels  schwächerer
Verwendungen,  und  sonach  im  Ganzen  mit  geringeren  Productionskosten
  befriedigt  werden  können.
Nachhaltig  erhöhte  Preise  der  Bodenprodncte  können
also  die  Grundrente  der  nutzbareren  Grundstücke  steigern,  während
übrigens  eine  hohe  Grundrente  niemals  etwa  die  schließlich,:
Ursache,  sondern  eben  stets  nur  eine  Folge  verhältnißmäßig
hoher  Rohprvdnctenpreise  zu  sein  vermag.  Umgekehrt  vermindert
das  Sinken  dieser  Preise,  z.  B.  dann,  wenn  die  inländischen
Getreidepreise  in  Folge  leichter  gewordenen  Bezugs  wohlfeileren
Getreides  aus  dem  fernen  Allslande  sinken,  ben  als  Grundrente
frei  bleibenden  Ueberschuß  über  die  Productivnskosten.
Die  landesüblich  gewordene  Art  und  Weise  der  Bodenbenutzung
  kann  endlich  deshalb,  weil  von  derselben  die  Wirksamkeit ­
  der  gemachten  Verwendungen  wesentlich  initabhängt,  gleichfalls
        <pb n="289" />
        §  146.  Grundrente.  277
einigen  Einfluß  aus  den  Betrag  der  Grundrente  äußern.  Unter
sonst  gleichen  Umstanden  muß  dort  eine  höhere  Grundrente
erübrigen,  wo  der  Boden  mittels  der  im  Verhältniß  zu  ihrem
Kostensätze  wirksamsten  Arbeits-  und  Kapitaloerwendungen  benutzt
wird.  Ferner  vermögen  erhebliche  Verbesserungen  des  bei  der
Bodenbenutzuiig  angewendeten  Productionsverfahrens,  nachdem
sie  allgemein  üblich  geworden  sind  und  nicht  mehr  ausschließlich
einzelnen  Producenten  zugutekommen,  durch  Abminderung  der
Prodnctionskosten  und  bezüglich  durch  Vermehrung  der  Bodenprodncte
  ans  den  Stand  der  Grundrente  zurückzuwirken.  Vermehrt
sich  gleichzeitig  die  Nachfrage  nach  Bodenproductcn  ebenmäßig,
was  um  so  eher  möglich  ist,  je  allmählicher  sich  solche,  doch  in
der  Regel  aus  einer  Mehrzahl  von  Vorbedingungen  beruhende
Verbesserungen  verallgemeinern,  so  kann  alsdann  in  Folge  der
vcrhältnißmäßigen  Erniedrigung  der  Prodnctionskosten  ein  Steigen
der  Grundrente  eintreten,  wogegen  letztere  entgegengesetzten  Falls
in  Folge  des  sehr  vermehrten  Angebots  an  mit  Hilfe  des  Bodens
gewonnenen  Productcn  und  des  dadurch  bedingten  Weichens  der
Preise  unvermeidlich,  langsamer  oder  schneller,  sinken  müßte.
Insbesondere  kann  aber  auch  durch  in  Bezug  auf  die  Art  und
Weise  der  Bodenbenutzuiig  gemachte  Fortschritte  der  verhältnißmäßige
  Betrag  der  Grundrente  auf  verschiedenen  Bodenqualitäten ­
  abgeändert  werden.  Macht  die  Technik  der  Landwirthschaft
z.  B.  solche  Fortschritte,  daß  nunmehr  der  Sandboden  ungleich
erfolgreicher  benutzt  zu  werden  vermag,  als  es  vorher  der  Fall
war,  so  verändert  sich  dadurch  die  bei  Beivirthschaftung  von
Sandboden  zu  gewinnende  Grundrente  im  Vergleich  mit  der
ans  andere  Bodenarten  entfallenden.  Die  hierbei  eintretende
Wirkung  ist  ähnlich  derjenigen,  welche  dann  stattfindet,  wenn
Grundstücke  durch  Bodenmelivrationen  dauernd  verbessert  wurden.
Ist  ein  Grundstück  durch  irgend  eine  fortwirkende  Melioration
nachhaltig  brauchbarer  geworden,  so  tritt  es  gleichsam  in  die
Reihe  der  schon  vermöge  ihrer  ursprünglichen  Naturbcschaffenheit
nutzbarer  gewesenen  ein.  Durch  die  nutzbareren  Grundstücke,
welche  mittels  Auftvands  von  Meliorationskapital  vermehrt
wurden,  läßt  sich  nun  ein  größerer  Theil  des  Bedarfs  allein
befriedigen.
Im  Verlaufe  der  Zeit  verändern  sich  meist  mehrere  der  vorerwähnten, ­
  ihrer  Mehrzahl  nach  durchaus  veränderlichen  und
sich  vielfach  wieder  wechselseitig  bedingenden  Umstände  gleichzeitig.
        <pb n="290" />
        278  Buch  4.  Kap.  l.  Einkommenszweige.
Auch  wird  jeder  derselben  nicht  etwa  stets  in  gleichem  Maße,
sondern  je  nach  der  vcrhältnißmäßigen  Bedeutung,  welche  er
jeweilig  und  einzelnen  Falls  erlangt,  in  ungleicher  Stärke
wirksam,  während  außerdem  die  Wirkung  des  einen  durch  die
Gegenwirkung  des  anderen  mehr  oder  weniger  ausgewogen  zu
werden  vermag.  So  kann  z.  B.  eben  bei  Zunahme  des  Bedarfs
das  Steigen  der  Grundrente  durch  gleichzeitige  Fortschritte  in
der  Art  der  Bodenbenutzung  solute  durch  die  Wirkung  von
Bodcnmeliorationeu  aufgehalten,  und  das  sonst  zufolge  allgemeiner
Fortschritte  in  der  Art  der  Bodennutzung  mögliche  Sinken
der  Grundrente  durch  gleichzeitiges  Größerwerden  des  Bedarfs
ausgeschlossen  werden.
8  147.
Die  Höhe  der  Grundrente  ist  demnach  sowohl
örtlich  als  zeitlich  ungleich  groß  und  fortwährenden  Veränderungen ­
  unterworfen.  Dieselbe  kann  jedoch  bei  solchen
Grundstücken  am  beträchtlichsten  werden,  welche  nicht  auch
anderwärts  zu  gewinnende  Producte  liefern,  und  bei  denjenigen ­
  Grundstiicken  am  verschiedensten  bleiben,  deren
Producte  schwer  transportabel  und  äußerst  unentbehrlich
zugleich  find.
Die  mannigfaltige  Verschiedenheit,  in  welcher  die  im  vorhergehenden ­
  Paragraphen  erwähnten  Umstände  örtlich  und  zeitlich
wirksam  werden  und  zusammenwirken,  verursacht,  daß  gleichartige ­
  Grundstücke  an  verschiedenen  Orten  und  zu  verschiedenen
Zeiten  eine  ungleich  hohe  Grundrente  ergeben,  während  die  eigene
Veränderlichkeit  jener  Umstände  bedingt,  daß  die  Gruudreutenhöhe
  überhaupt  nachhaltig  veränderlich  und  vorübergehend  sogar
vielfach  schwankend  ist.  Gleichzeitig  können  dagegen  gänzlich
verschiedenartige  Grundstücke  dann  eine  gleich  hohe  Grundrente
erlangen,  wenn  die  wirthschaftliche  Productivität  derselben  eine
gleiche  geworden  ist.
Jedenfalls  wird  die  Grundrente  im  Ganzen  um  so  beträchtlicher, ­
  je  mehr  sich  der  Unterschied  zwischen  dem  Erfolge  der
unergiebigsten  und  ergiebigeren  Kapital-  und  Arbeitsverwendungen
erweitert,  welche  bei  der  Bodenbenutzung  noch  nothwendig  und
bezüglich  noch  möglich  sind.  Am  allerhöchsten  kann  dabei  im
Einzelnen  die  Grundrente  solcher  Grundstücke  steigen,  deren
        <pb n="291" />
        §  147.  148.  Grundrente.

279

Produkte  uud  Nutzungen  nach  §  93  einen  die  nothwendigen
Productionskosten  weit  übersteigenden  Preis  erzielen,  z.  B.  diejenige ­
  von  Hausgrundstücken,  die  sich  in  besonders  günstiger
Verkehrslage  nur  in  einer  räumlich  beschränkten  Ausdehnung
darbieten,  oder  von  Weinbergen,  deren  Gewächs  sich  durch  eine
vorzügliche  und  mit  noch  so  großem  Anfwande  nicht  anderwärts
beschaffbare  Qualität  auszeichnet.  Abgesehen  von  derartigen
Seltenheitsfällen  pflegt  bei  Grundstücken,  welche  zur  Gewinnung
schwer  transportabler  und  zugleich  unentbehrlicher  Products
benutzt  werden,  die  Höhe  der  einzelnen  Falls  eintretenden  Grundrente ­
  deshalb  am  verschiedensten  zu  sein,  weil  da  jeder  rücksichtlich ­
  der  wirthschaftlichcn  Lage  bestehende  Unterschied  um  so
fühlbarer  zurückwirkt,  während  außerdem  der  Marktpreis  des
Products  noch  am  ehesten  ein  örtlich  ungleich  gesteigerter  sein
kann.  So  ist  z.  B.  selbst  bei  ihrer  eigenen  Beschaffenheit  nach
gleichen  Grundstücken  die  Waldrente  noch  weit  verschiedener  als
die  Ackerlandsrente.  Je  transportabler  dagegen  das  mittels
der  Bodenbenutzung  gewonnene  Product  ist,  um  so  weniger
vermag  die  günstigere  oder  ungünstigere  Lage  des  einzelnen
Grundstücks  dessen  Grundrente  erheblich  zu  erhöhen  oder  zu
erniedrigen,  was  neben  anderen  Umständen  mit  dazu  beitrügt,
daß  z.  B.  die  gesammte  Bergrente  durchschnittlich,  zumal  beim
Ban  auf  edle  Metalle,  verhältnißmäßig  niedrig  und  zwar  um
so  niedriger  bleibt,  je  extensiver  der  Bergbau  betrieben  wird,
obgleich  übrigens  bei  den  einzelnen  Gruben  gleiche  Werthe  an
Silber  ?c.  mit  sehr  ungleich  großen  mittleren  Productionskosten
erbeutet  werden  und  in  den  günstigsten  Einzelfällen  sehr  beträchtliche ­
  Werthsüberschüsse  erzielbar  sind.
9  148.
Die  Grundrente  steigt  im  Allgemeinen  mit  zunehmender  !
Entwickelung  der  wirtschaftlichen  Kultur,  bildet  aber  gleich-  I
zeitig  eineil  verhältnißmäßig  kleiner  werdenden  Bruchtheil
des  gesammten  Volkseinkommens,  während  dagegen  bei
Kulturrückschritten  wieder  das  Umgekehrte  eintritt.
Auf  den  niederen  Kulturstufen  bleibt  die  Grundrente  niedrig.
Der  Bedarf  an  Bodennutzungen  und  mit  Hilfe  des  Bodens
hervorzubringenden  Produkten  ist  da  bei  dünner  Bevölkerung
noch  gering.  Derselbe  läßt  sich  deshalb  schon  mittels  der  am
        <pb n="292" />
        280  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
leichtesten  zu  benutzendeu  Grundstücke  und  einer  ganz  extensiven
Benutzungsweise  befriedigen.  Später  hingegen  steigt  die  Grundrente, ­
  weil  sich  mit  zunehmender  Bevölkerung,  wachsender
Zahlungsfähigkeit  dieser  re.,  der  desfallsige  Bedarf  vermehrt,
und  nun  die  Bodenbenutzung  auf  an  sich  weniger  gut  geeignetes
schwieriger  benutzbare  oder  entferntere  Grundstücke  ausgedehnt
sowie  verintensivert  werden  muß,  tvvzu  noch  kommt,  daß  örtlich
starke  Bevölkcrungsanhäufung,  z.  B.  in  großen  Städten  und
Fabrikdistricten,  Zufuhren  an  Bodcnprodueten  aus  um  so  weiterer
Entfernung  nothwendig  macht,  je  großartiger  der  locale  Verbrauch ­
  geworden  ist.  Mit  etwa  eintretenden  Kulturrückschritten
sinkt  dagegen  umgekehrt  wieder  die  Grundreutc,  weil  sich  alsdann
der  Bedarf  an  Bodenproducten  wiederum  vermindert,  womit
sowohl  die  Nothwendigkeit  als  die  Möglichkeit  hinwegfällt,  jene
auch  fernerhin  in  ebenso  gesteigerter  Weise  zu  produciren.
Die  Grundrente  steigt  jedoch  bei  zunehmender  Kulturentwickelung
  keineswegs  etlva  gleichmäßig  mit  dieser  und  in
gleichem  Maße  mit  der  Zunahme  des  Bedarfs.  Einerseits  nämlich
wird  in  vorgeschrittener  Zeit  oft  eine  vollkommenere  Ausnutzung
und  wirksamere  Benutzung  der  Bodencrzcugnisse  möglich.  Dieselben ­
  reichen  alsdann  weiter,  als  es  vorher  der  Fall  war.  So
wird  z.  B.  der  Gehalt  des  Getreides  mittels  verbesserter  Mahleinrichtungen
  besser  ausgenutzt  und  das  Mehl  bei  sorgfältigerer
Brodbcreitung  ausgiebiger  benutzt.  Die  Nahrungsmittel  werden
überhaupt  sowohl  gedeihlicher  zubereitet  als  zweckmäßiger  mit
Rücksicht  auf  ihren  Nährstoffgehalt  verwendet  und  leisten  deshalb
mehr.  Die  Erze  können  vollständiger  ausgebeutet  werden.  Bei
der  Verarbeitung  von  Metallen  treten  Ersparnisse  an  Rohmaterial ­
  ein.  Die  Hausplätze  werden  voller  ausgebaut,  während
durch  zweckmäßigere  Einrichtung  der  Gebäude  mehr  Raum
gewonnen  wird  re.  Ferner  kommen  wohl  auch  leichter  zu  beschaffende ­
  oder  wenigstens  aushaltcndcre  Ersatzmittel  (z  B  für
Wö  zc.)  wib  fe#  mt  fid)  ergiebigere  m^fínuam  (&amp;amp;.  &amp;amp;
Kartoffeln,  Mais  re.)  in  Aufnahme.  Andererseits  vermindern
sich  späterhin  nicht  selten  die  antheiligen  Produktionskosten  oder
fieigen  ücn(gßen3  n#  im  Waiting  &amp;amp;ur  Wc^craciigung.
geschieht  dies  namentlich  in  Folge  erhöhter  Wirksamkeit  von
Arbeit  und  Kapital,  tieferer  Naturerkenntniß  und  dadurch  ermöglichter ­
  technischer  Fortschritte,  welche  sich  nach  und  nach  verallgemeinern. ­
  Endlich  tvird  der  Boden  selbst  in:  Verlaufe  der
        <pb n="293" />
        .§  148.  Grundrente.

281

Zeit  durch  Bodenverbesserungen  und  bisweilen  schon  durch  die
9(tt  unb  SB#  feiner  Bcni^iing  an  fid)  benu^unggfä^iger.  So
%.  ber  IanbiDirlMd)aftIid)  bcnu&amp;amp;tc  %oben  burd)  fortbanernb
gute  Bewirtschaftung,  durch  Trockenlegung  rc.  Ebenso  ist  es
meist  erst  bei  weit  gediehener  Wirthschastsentwickelung  thunlich,
die  Bodenbcnutzung  auf  solck)e  Grundstücke  auszudehnen,  welche
zwar  sck)wcr  nutzbar  zu  machen,  aber  nackcher  vielleicht,  nach
Beseitigung  der  ursprünglich  einer  erfolgreicheren  Ausnutzung
entgegenstehenden  Hindernisse  und  nach  Ueberwindung  der  hiermit
verbundenen  Schwierigkeiten,  wegen  ihrer  eigenen  Beschaffenheit
oder  ihrer  Verkehrslage  besonders  hervortretend  nutzbar  sind.
Anfänglich  ist  z.  B.  für  die  Zwecke  des  Ackerbaus  überall  nicht
gerade  der  vorwiegend  fruchtbare,  sondern  vielmehr  der  für  den
Anbau  zugänglichste,  am  leichtesten  zu  bearbeitende  und  zu
bestellende  Boden  zuerst  benutzt  worden.  Höchst  fruchtbare
Landstrecken  sind  ja  häufig  am  allerschwerstcn  urbar  zu  machen,
erfordern,  um  Pfluggäugig  zu  werden  und  einen  zusagenden
Standort  für  Ackcrbaupflanzcn  abzugeben,  z.  B.  mühsamere
Rodung,  vorherige  ş  Ausführung  kostspieliger  Entwässerungsanlagen, ­
  Deichbauten  rc.,  und  eignen  sich  deshalb  am  allerwenigsten ­
  bei  noch  vorhandenem  Ucberflussc  an  Grundstücken  und
gegenteiligem  Mangel  an  Kapitalien  zur  ackerbaulichen  Benutzung.
Aus  ähnlichen  Gründen  können  bisweilen  die  an  sich  reichsten
Minen  erst  ungleich  später  mit  überlegenerem  Erfolge  ausgebeutet
werden,  als  die  weniger  ergiebigen  aber  leichter  abzubauenden
Fundorte.  Die  für  bestimmte  Productionszwecke  vermöge  der
eigenen  Beschaffenheit  gleichsam  an  und  für  sich  leistungsfähigsten
Grundstücke  sind  überhaupt  uicht  jederzeit  auch  wirklich  die  dafür
bestgeeignetsten,  werden  es  vielmehr  in  der  Regel  nur  schließlich.
Hierdurch  fami  nun  zwar  das  Steigen  der  Grundrente
bedeutend  verlangsamt,  niemals  jedoch  dauernd  ganz  ausgeschlossen
werden,  da  jede  den  Unterhaltsspielraum  der  Bevölkerung  nachhaltig
  erweiternde  Vermehrung  der  Bodenproduction  fast  stets
wieder  vermehrten  Verbrauck)  an  Bodenproducteu  zur  Folge
hat,  und  mit  fortschreitender  Kultur  zugleid)  die  Füglichkeit
sowie  die  Nothwendigkeit  zunimmt,  den  Boden  selbst  und  seine
Erzeugnisse  für  mehrerlei  Zwecke  mannigfaltiger  zu  benutzen.
Die  Grundrente  wird  also  bei  stetig  zunehmender  Entwickelung ­
  der  Volkswirthschaft  an  sich  und  im  Ganzen  jedenfalls
größer.  Dennoch  bildet  sie  auf  den  höheren  Kulturstufen  deshalb
        <pb n="294" />
        282

E&amp;gt;uch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.

§  149.
P s  w.rrKr.,»,.rsr  «r
ĢŞ8
MD
SSíjas'iícá
§  150.
ber  ß(ntf=iuib  ^adjt^rcifc  Do«
stuck  en  haben  außerdem  noch  überhaupt  alle  Nin-1
  ande  Eu,floß,  welche  beim  Vertauschen  von  Grundstücken
        <pb n="295" />
        §  149.  150.  Grundrente.

283

und  Grundstücksnutzungen  als  Bestimmgründe  des  Preises
Wirksam  zu  werden  vermögen.
Die  Kaufpreise  der  Grundstiicke  richten  sich  daher  iusbefonbere
  mid)  i#  beni  Gtanbe  be§  8in§fnße§  nub  bie
Pachtpreise  mit  nach  dem  Stande  der  Kaufpreise.
Die  Kaufpreise  der  Grundstücke  richten  sich  deshalb  nach
bcm  Gtanbc  beS  8inSfußca,  weil,  insofern  ®runbftüde  in  ber
Regel  gegen  ein  Geldkapital  vertauscht  werden,  das  mittels  des
Badens  zu  gewinnende  Einkommen  mit  dem  Zinse  des  dafür
ßimugcbcnben  mattala  berglieli  &amp;amp;u  werben  pflegt.  Merbmgë
ober  'werden  Grundstücke  nicht  selten  theurer  bezahlt,  als  Geldkapitalien ­
  von  gleichem  Ertrage.  Am  häufigsten  wird  dies  durch
bic  BorauSfeßung  bebingt,  bob  bie  Qrunbrcnte  steigen,  ber
Ainë#  bogegen  Men  locrbc,  foloie  baburd,,  baß  bei  feßr
qroAem  ßaßitaircid,tßumc  (Brunbbcfißungcn  wieberum  befonberë
Ifudit  finb,  um  bcmegiicße3  Vermögen  auf  bie  S)aucr  oerßaitmß,
mäßig  Mer  onsulcgcn  ober  um  Wommen  eine  sufageube
Sebcùëftellung  unb  @rmerb3gclcßcnßeit  gu  #em,  nnb  basi  bie
Grnndstückspreise  überhaupt  um  so  höher  hinaufgetrieben  werden
sönnen,  ic  größer  bic  gabiung3fäßigfeit  ber  naeß  eigenem  @runb,
besitz  Strebenden  geworden  ist.  Außerdem  ivird  dastclbe  in
vielen  Fällen  namentlich  bei  kleinem  Grundeigenthum,  dadurch
veranlaßt,  baß  bic  Macßfrage  naeß  æobennu#ngcn  in  Ķolge
ber  Soge  ber  Mad)fragcnben  be3ßas6  äußerst
dringend  ist  weil  Grund  Mid  Boden  einen  überwiegenden
®cbrau#ocrtß  für  sene  ßat,  weieße  g.  0.  in  biefem  eine  ißnen
sonst  fehlende  Arbeitsgelegenheit,  oder  die  Möglichkeit  zur  Veriverthung
  von  Nebenarbeit  und  zur  Versorgung  mit  gewissen
Bedürsnißgegenständen  mittels  nach  und  nach  durch  Arbeit  (in
der  Form  von  Arbeitswerthen)  gemachter  Ersparnisse  finden.
Die  Pachtpreise  hingegen  richten  sich  deshalb  mit  nach  den
Kaufpreisen,  weil  letztere  für  den  Verpachter  die  Bedeutung  von
Productionskosten  haben.  Die  Thatsache  aber,  daß  die  Pachtvreise
  meist  eine  um  so  niedrigere  Verzinsung  der  Kaufpreise
ciewäbren  ic  höher  der  Grundwerth  bei  hochentwickelter  Kultur
aeftieaen  ist  wird  hauptsächlich  dadurch  bedingt,  daß  letztere
beu  SWfuß  crnicbrigl  unb  baß  ber  Şad,tcr  minbeftenë  nießt
ebenso  fortbauernb  mie  ber  (Sißcntßümer  bom  Steigen  ber  (Brunb,
rente  Mu#  aießt.  gemer  sönnen  auc%,  nad)  weit  gehießener
        <pb n="296" />
        284

Ņuch  4.  Kap.  \.  Einkommenszweige.

Verintensiverung  der  Bobenbenutznng,  die  nämlichen  Grundstücke
bcnen  im»  m#  ßo^itotien  onauboftcn  ^cgen,  bei  mir
pachtweiser  und  deshalb  stets  mehr  oder  weniger  beengter  Bcņ^^ung
  bedingungsweise  wirklich  weniger  nutzbar  sein,'  als  bei
6cIbftbclDlrt^f^^oftung  burd)  bc»  unbefdnöiiflcrcu  nnb  in  %eiuo
GÌLS2"  0cr^enbuugcn  gcfic^cr^crcn
§  151.
S  ä m  î^en  müssen  hiernach  die  Kauf-  und  Pachtpreise
der  Grundstücke  nnt  Zunahme  der  Grundrente  salvie  mit
Snifcii  beg  Singfußeg  steigen,  nnb  bogegen  mit  MimMc
ber  ^ninbrente  som,c  mit  Steigen  beg  #ingfnßeg  folien,
^rotb  die  vorübergehenden  Veränderungen  derselben  vornehmlich ­
  buref;  die  zeitweiseu  Schwankungen  des  Zinsfußes
nnb  beg  5^1^01  Singcbnt  on  nnb  %o#ooc
"ach  Grundstücken  bedingt  sind.  J
tpobcrloerbcn  @Librelitc"  ftdge^uZ
&amp;amp;  A
""b  ber  3mëfuB  nicbngcr  loirb,  unb  som  umgcfc#
mit  bem  eintreten  bon  ßultnrrn#ritten,  meiImitbiefcu^icbcr
bic  (Brunbrente  niebriger  nnb  ber  ^ingfuß  I)ö^cr  mirb.
s  l  Uê .  M  ^erhältnißmäßigen  Hohe  ber  Grundstiickspreise  kann
ŗnckioarts  auf  bic  örtlich  erreichte  Wirthschaftsentwickclnng
9cfyo|)cn  merben  unb  ebenso  oug  ben  Steigen  jener  ouf  ferner.
;f’Ä*ÄS,Zä»
»  «SiSwÄ“  SST“
Arbeitslohn.
§  152.
SDcr  Arbeitslohn  besteht  in  dem  Einkommensantheile
solcher  aus  dem  Ertrage  der  Production  dem  Arbeitenden'
        <pb n="297" />
        §  152.  153.  Arbeitslohn.

285

für  sciite  Arbeit  verbleibt,  und  bezüglich  in  dem  Preise  für
die  geleistete  Arbeit.
Derselbe  richtet  sich  nach  den  Produetionskosten  der
Arbeit,  nach  dem  Gebrauchswerthe  der  Arbeit  und  der
Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer,  sowie  ferner  nach  dem
zwischen  Nachfrage  nach  und  Angebot  an  Arbeit  stattsindenbcn
  Verhältnisse.
Der  Arbeitslohn  ist  die  Vergeltung  der  durch  Arbeitsleistung
gebrachten  persönlichen  Opfer.  Wer  seine  Arbeitskraft  einem
Anderen  zur  Benutzung  überläßt,  bezieht  den  entweder  fest  vorausbestimmten
  oder  vom  technischen  und  beziehentlich  wirthschaftlichen
  Erfolge  der  Arbeit  abhängig  gelassenen  Lohn  (Natural-  und
Geldlohn,  Zeit-,  Stück-  und  Antheilslohn)  in  dem  für  die  überlassene ­
  Arbeit  ausbedungenen  Preise.  Von  diesem  letzteren  bleibt,
um  den  reinen  Lohn  auszuscheiden,  vorweg  in  Abzug  zu  bringen
der  darin  allenfalls  noch  enthaltene  Kapitalersatz  und  Kapitalzins,
z.  B.  die  Vergütung  für  seitens  des  Arbeiters  gestellte  Werkzeuge
oder  gelieferte  Hilssstoffc  re.,  sowie  die  etwa,  z.  B.  bei  autheilig
übernommener  Uebertragung  des  wirthschaftlicheu  Mißlingens  der
Production  oder  langfristiger  Kreditirung  des  Lohns  bis  zu
bestimmten  Auszahlungsterminen  rc.,  hinzugetretene  Entschädigung
für  besondere  Verlustgefahr  oder  in  Betracht  kommende  Verzögerung ­
  der  Gegenleistung.
§  153.
Die  Produetionskosten  der  Arbeit  ergeben  sich
aus  dem  standesgemäß  nothwendigen  Unterhaltsbedarfe  der
Arbeiter  und  der  von  ihnen  zu  ernährenden  Familien.
Ihre  Beträchtlichkeit  ist  von  den  durch  Deckung  jenes
Bedarfes  erwachsenden  Unterhaltskosten  abhängig,  also
namentlich  von  der  üblichen  Lebensweise  und  der  durchschnittlichen ­
  Kopfzahlstärke  der  Arbeiterfamilien,  ferner  von  dem
Maße,  in  welchem  die  einzelnen  Familienglieder  durch  eigene
Arbeitsleistung  miterwerben  können,  und  endlich  von  dem
Preise  der  benöthigten  Unterhaltsmittel.
Dieselben  bestimmen  zusammengenommen  den  niedrigsten
Betrag  des  Arbeitslohnes,  unter  welchen  letzterer  dauernd
        <pb n="298" />
        286

Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
deshalb  nicht  zu  sinken  vermag,  weil  ein  nachhaltig  fortdauerndes ­
  Angebot  an  Arbeit  eben  nur  dann  stattfinden
kann,  wenn  der  Arbeitslohn  wenigstens  so  groß  ist,  daß  mit
ihm  die  durch  den  herkömmlich  gewordenen  Unterhaltsbedarf
der  Arbeiter  bedingten  Unterhaltskosten  durchschnittlich  m
bestreiten  sind.
Die  llttterhaltskvsten  umfassen  den  Gesammtaufwand,  welcher
mit  dem  herkömmlichen  Unterhalte  des  Arbeiters  und  dessen
Familie  sowohl  zu  der  Zeit,  während  welcher  er  arbeitsfähig  ist,
als  auch  zu  der  Zeit,  während  welcher  er  noch  nicht  oder  nicht
mehr  arbeitsfähig  ist,  verbunden  bleibt.
Der  Betrag  dieser  Kosten  ist  zunächst  abhängig  von  der
üblichen  Lebensweise  der  Arbeiter  und  den  dadurch  bedingten
Lebensbedürfnissen,  welche  je  nach  Klima,  herrschenden  Gewohnheiten, ­
  Bildungszuständen  re.  und  zumal  je  nach  Arbeitsart  sehr
ungleich  groß  und  vielfach  verschieden  sind.  In  warmen  Ländern
z.  B.  sind  neanche  Bedürfnisse  in  Bezug  auf  Wohnung,  Bekleidung
und  Nahrung  an  sich  geringer  als  in  kälteren  Ländern,  während
die  Arbeit  selbst  freilich  um  so  mehr  Ueberwindung  kostet,  je
heißer  es  ist.  Herrschende  Gewohnheiten  rücksichtlich  der  Befriedigung ­
  entbehrlicherer  Lebensgenüsse  oder  der  Genügsamkeit  im
@enicjšcn,  ber  Ärt  ber  BeHcibwiQ,  ber  ber  9#rmtQ8=mittel
  re.  vermögen  die  Unterhaltskosten  theils  zu  erhöhen,  theils
niedriger  zu  erhalten.  Besonders  abweichend  endlich  sind  die
Bedürfnisse  des  Arbeiters  je  nach  der  Arbeitsart.  Geistige
Arbeiten  z.  B.  machen  eine  gänzlich  andere  Lebensweise  nothwendig, ­
  als  diejenige  ist,  welche  bei  hauptsächlich  Muskelkraft  in
Anspruch  nehmenden  Arbeitsverrichtungen  entsprechend  sein  kann
Ebenso  muß  der  Arbeiter  bei  Ausführung  von  Arbeiten,  welche
die  Körperkräfte  ungemein  anstrengen,  sich  überhaupt  weit  reichlicher ­
  imb  besser  ernähren  um  arbeitskräftig  zu  bleiben,  als  bei
Beschäftigung  mit  nur  leichteren  Handarbeiten.
Jene  Kosten  sind  aber  auch  in  Bezug  auf  diejenigen  Arbeiten,
welche  nicht  gewöhnlich  und  überwiegend  durch  jüngere  und  unverheirathete
  Arbeiter  oder  durch  solche  Arbeitskräfte  verrichtet
werden,  die  sich  begnügen  dürfen,  mittels  ihrer  Arbeit  nebenbei
lediglich  einen  Theil  ihres  Unterhaltsbedarfes  zu  verdienen,
noch  ^  abhängig  von  der  durchschnittlichen  Kvpfzahlstärke  der
betreffenden  Familien,  indem  der  Arbeiter,  nur  dauernd  bestehen
        <pb n="299" />
        §  153.  Arbeitslohn.

287

und  in  beit  Kindern  einen  Wiedcrersatz  für  seine  mit  dem  Tode
vollständig  erlöschende  Arbeitskraft  nachziehen  zu  können,  durch
seine  Arbeit  nicht  nur  die  Mittel  für  seinen  persönlichen  Unterhalt, ­
  sondern  zugleich  für  den  seiner  Familie  ganz  oder  mindestens
theilweise  erwerben  muß.  Letzteres  ist  dann  ausreichend,  wenn
cs  üblich  und  durchschnittlich  möglich  wird,  daß  einzelne  Familienglieder, ­
  die  Frau  und  erwachsenere  Kinder,  neben  ihren  hauswirthschaftlichenLeistungcn
  einen  weiteren  Theil  des  Gesammtbedarfes
der  Familie  durch  eigene  Arbeit  mitverdienen  helfen.
Die  Kosten  des  herkömmlichen  Unterhalts  sind  außerdem
wesentlich  verschieden  je  nach  den  durchschnittlichen  Preisen  der
benöthigten  Unterhaltsmittel,  der  Lebensmittel  und  anderer  zur
Befriedigung  körperlicher  oder  geistiger  Bedürfnisse  gebrauchten
Güter.  Am  entscheidendsten  wirken  hierbei  jedesntal  die  Preise
derjenigen  Bedürfnißbefriedigungsmittel  ein,  für  deren  Beschaffung
der  verhältnißmäßig  größte  Theil  des  Einkommens  verwendet
werden  muß.  Es  muß  z.  B.  schon,  je  geringer  der  Verdienst
ist,  ein  verhältnißmäßig  um  so  größerer  Bruchtheil  desselben  für
Nahrung  verwendet  werden.  In  demselben  Maße  werden  alsdann ­
  die  Preise  der  Nahrungsmittel  und  zumal  diejenigen  der
besonderen  Falls  gerade  am  massenhaftesten  verbrauchten  Hauptnahrungsmittel, ­
  z.  B.  des  Brotes,  der  Kartoffeln  re.,  vorwiegender ­
  entscheidend  für  den  Betrag  jener  Unterhaltskosten.
Der  Arbeitslohn  muß  demnach  steigen,  falls  sich  die  Productionskosten
  der  Arbeit  nachhaltig  erhöhen,  und  kann  dagegen
fallen,  falls  jene  sich  etwa  im  Gegentheile  nachhaltig  erniedrigten,
wogegen  vorübergehende  Schwankungen  der  betreffenden  Kosten
im  Großen  und  Ganzen  keine  derartige  Veränderung  zu  bewirken
vermögen,  sonderit  vielmehr  die  Lohnhöhe  unberührt  lassen.
Derselbe  muß  also  z.  B.  dann  steigen,  wenn  in  Folge  irgend
eines  Umstandes  die  Lebensweise  der  Arbeiter  sich  nach  und  nach
allgemein  verbessert  und  die  standesgemäßen  Lebensansprüche  sich
demgemäß  dauernd  erweitern,  oder  wenn  die  Lebensmittel  2c.
theurer  werden.  Int  ersteren  Falle  würde  ohne  ebenmäßige
Lvhnsteigerung  eine  Abnahme  der  Arbeitervermehrung  und  des
zukünftigen  Angebots  an  Arbeit  eintreten,  weil  unter  solchen
Ständen,  welche  zur  Annahme  gesteigerter  Lebensansprüche  gelangt
sind,  doch  in  der  Regel  die  Meisten  nicht  früher  eine  Familie
begründen,  bevor  sie  hoffen  dürfen,  diese  nach  Standessitte  ernähren
zu  können,  und  Viele  es  sogar  vorziehen,  lieber  zeitlebens  ledig
        <pb n="300" />
        288  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
zu  bleiben  als  der  angenommenen  Lebensart  zu  entsagen.  Im
letzteren  Falle  hingegen  könnte  der  Arbeitslohn  nur  dann  unverändert ­
  bleiben,  wenn  gleichzeitig  durch  unschädliche  Einschränkungen
in  der  bisher  gewöhnten  Lebensweise  oder  sonstwie  entsprechende
Ersparungen  an  den  Prvductivnskosten  der  Arbeit  gemacht  würden,
weil  ohnedem  das  Angebot  an  dieser  alsbald  in  Folge  vermehrter
Sterblichkeit  re.  abnehmen  müßte.  Nur  vorübergehende,  z.  B.
durch  geringe  Ernten  bedingte  Erhöhungen  der  Lcbeusmittclpreise
nöthigen  jedenfalls  vorerst  zu  solchen  unschädlichen,  bediugungstveise
  aber  selbst  zu  die  Existenzmöglichkeit  gefährdenden  und
deshalb  nicht  flange  fortzusetzenden  Einschränkungen,  zumal
während  einer  Theuerung  fast  immer  zugleich  die  Nachfrage  nach
Arbeit  schwächer  und  das  Angebot  an  Arbeit  dringender  &amp;gt;vird.
Umgekehrt  kann  der  Arbeitslohn  fallen,  wenn  die  Unterhaltsmittel
auf  die  Dauer  Wohlfeiler  werden  oder  z.  B.  an  sich  wohlfeilere
Lebensmittel  in  Gebrauch  kommen,  insofern  nicht  etwa  gleichzeitig
die  Nachfrage  nach  Arbeit  steigt  und  die  Arbeiter  in  die  angenehme
Lage  bringt,  eine  bleibende  Erweiterung  ihres  Lebensgenusses
durchzusetzen.  Bei  einer  nur  vorübergehenden,  z.  B.  durch
besonders  reiche  Ernten  verursachten  Wohlfeilheit  der  Lebensinittel ­
  vermindert  sich  jedoch  wiederum  der  Arbeitslohn  nicht,
zumal  in  wohlfeilen  Jahren  die  Nachfrage  nach  Arbeit  dringender
und  das  Angebot  an  dieser  schwächer  zu  werden  pflegt.  Eine
Ausnahme  hiervon  möchte  lediglich  dann  eintreten,  wenn
besonders  niedrige  Preise  des  Getreides  -c.  zu  Nothpreiscn  für
die  betreffenden  Producenten  würden  und  selbige  dadurch  zu
einer  fühlbaren  Beschränkung  ihrer  sonstigen  Nachfrage  nach
Arbeit  genöthigt  wären.
8  154.
Der  Gebrauchswerth  der  Arbeit  hängt  ab  von
dem  Maße,  in  welchem  selbige  für  bestimmte  Zwecke  der
Productivn  erforderlich  und  ergiebig  ist,  also  namentlich  auch
vou  der  Tüchtigkeit  der  Arbeiter  selbst.  Die  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Arbeitskäufer  dagegen  hängt  ab  im
Einzelnen  von  der  Große  ihres  Einkommens,  im  Ganzen  also
von  der  Große  des  Volkseinkommens  und  den  verschiedenen
Zweigen  der  Arbeit  gegenüber  von  beffeit  Verkeilung  und
der  dadurch  bedingten  Richtung  des  Arbeitsverbrauches.
        <pb n="301" />
        §  154.  Arbeitslohn.

289

Diese  Beziehungen  bestimmen  den  überhaupt  noch  möglichen ­
  höchsten  Betrag  des  Arbeitslohnes,  denn  Niemand  kann
eine  Arbeit  höher  lohnen,  als  sie  ihm  selbst  werth  ist,  und
mehr  für  sie  hingeben,  als  seine  Zahlungsfähigkeit  gestattet.
Behufs  jeder  Production  läßt  sich  die  Arbeitsverwendung
höchstens  soweit  steigern,  „bis  der  durch  den  zuletzt  angestellten
Arbeiter  erlangte  Mehrertrag  im  Werth  gleich  dem  Lohne  ist,
den  der  Arbeiter  erhält".  Da  nun  „für  gleiche  Leistungen  nicht
ungleicher  Lohn  gezahlt  werden"  kann,  so  muß  das  „Mehrerzeugniß,
  was  durch  den  zuletzt  angestellten  Arbeiter  hervorgebracht ­
  wird",  maßgebend  für  den  Lohn  aller  mitverwendeten
„Arbeiter  von  gleicher  Geschicklichkeit  und  Tüchtigkeit  sein".  „Der
Werth  der  Arbeit  des  zuletzt  angestellten  Arbeiters"  bezeichnet
sonach  zugleich  die  äußerste  Lohnhöhe,  welche  mit  Rücksicht  auf
den  Gebrauchswerth  einer  bestimmten  Art  von  Arbeit  zulässig  ist.
Je  ergiebiger  aber  die  Arbeit  oder  je  mehr  dieselbe  zur
Befriedigung  dringender  Bedürfnisse  erforderlich  ist,  um  so  höher,
und  umgekehrten  Falls  um  so  geringer  wird  ihr  Gebrauchswerth.
Während  besonders  günstiger  Conjuncturen  und  ebenso  beim
Zusammendrängen  unaufschiebbarer,  für  das  Gelingen  der  Production ­
  besonders  entscheidender  Arbeiten  ist  der  Gebranchswerth
der  Arbeit  nicht  selten  ungleich  größer,  als  gewöhnlich.  So  kann
z.  B.  in  der  Landwirthschaft  während  der  Ernte  der  Gebrauchswerth ­
  der  Arbeit  besonders  groß  sein  und  bei  hohen  Fruchtpreisen ­
  es  lohnend  werden,  die  Aberntung  mittels  gesteigerten
Arbeitsaufwandes  sorgfältiger  zu  bewirken,  um  das  Erbaute
möglichst  vollständig  auszunutzen.  Die  Mehrverwendung  von
Arbeit  läßt  sich  jedoch  dabei  immer  wieder  nur  bis  dahin  steigern,
wo  der  durch  vermehrten  Arbeitsaufwand  bedingte  Mehraufwand
an  Kosten  noch  nicht  die  damit  erzielte  bessere  Ernteausnutznng
an  Werth  übersteigt.  Dagegen  verliert  eine  Arbeit  an  Gebranchswerth, ­
  wenn  sie  durch  Kapital,  z.  B.  durch  überlegen  leistungsfähige ­
  Maschinen  re.,  leicht  ersetzbar  wird.  Der  Gebrauchswerth
der  Arbeit  steigt  ferner  mit  der  in  Folge  größerer  Arbeitstüchtigkeit ­
  zunehmenden  Wirksamkeit  der  Arbeit,  und  demnach
insbesondere  dann,  wenn  die  Arbeiter  geschickter  und  zuverlässiger
tverden.
Je  größer  endlich  das  Einkommen  ist,  um  so  mehr  Kapital
kann  zurückgelegt  und  als  umlaufendes  Kapital  seitens  der  Unter-Schober,
  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  19
        <pb n="302" />
        290  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
nehmcr  zur  Beschäftigung  von  Arbeitern  verwendet  werden,  um
so  beträchtlicher  vermag  auch  der  Verbrauch  an  Arbeitsproducten
und  der  zunl  unmittelbaren  Ankauf  von  Arbeit  verfügbar
bleibende  Einkommenstheil  zu  sein.
Allgemeinhin  wird  daher  vou  dem  Gebrauchstverthe  der
Arbeit  und  der  Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer  der  Höchstbetrag ­
  des  Arbeitslohnes  ebenso  begrenzt,  tvie  vou  den  Productionskosten
  der  Arbeit  der  Mindestbetrag  desselben.  Uebrigens
kann  und  wird  der  Arbeitslohn  mit  zunehmendem  Gebrauchswerthe ­
  der  Arbeit  und  erhöhter  Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäuser
  um  so  eher  steigen,  je  mehr  gleichzeitig  die  Nachfrage
nach  Arbeit  im  Vergleich  mit  dem  Angebote  an  solcher  zunimmt.
Selbiger  muß  dagegen  bei  abnehmendem  Gebrauchstverthe  und
verminderter  Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer  fallen,  uub
wird  um  so  sicherer  fallen,  je  mehr  gleichzeitig  die  Nachfrage
nach  Arbeit  abnimmt.
8  155.
Das  Verhältniß  zwischen  Nachfrage  nach  und
Angebot  an  Arbeit  hängt  zuletzt  aber  wieder  wesentlich
mit  von  dem  Gebrmtchswerthe  der  Arbeit  und  der  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Arbeitskäufer,  sowie  außerdem  von  der  verfügbaren ­
  mb  Arbeitsgelegenheit  suchenden  Arbeiterzahl  ab.
Durch  dasselbe  wird  der  Arbeitslohn  zwischen  seinem
überhaupt  noch  dauernd  möglichen  niedrigsten  mb  höchsten
Betrage  festgestellt.
Das  gegenseitige  Verhältniß  zwischen  Arbeitsnachfrage  und
Arbeitsangebot  hängt  im  Allgemeinen  voir  der  Masse  und
Dringlichkeit  ab,  in  und  mit  welcher  Arbeit  gesucht  und  angeboten ­
  tvird.  Die  jeweilige  Stärke  der  Nachfrage  ist  dabei
insbesondere  von  dem  Gebrauchswerthe  der  Arbeit  unb  der
Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer  abhängig.  Je  größer  jener
und  diese  gegebenen  Falls  ist,  um  so  stärker  und  dringender
wird  die  zahlungsfähige  Arbeitsnachfrage  und  umgekehrt  um  so
schwächer.  Die  jedesmalige  Stärke  des  Arbeitsangebotes  hingegen ­
  ist  von  der  verhältnißmäßigen  Menge  der  sich  für  eine
bestimmte  Arbeitsart  darbietenden  Arbeitskräfte  abhängig,  und
kann  dort  am  beträchtlichsten  werden,  wo  geeignete  Arbeiter
massenhaft  vorhanden  sind.  Die  Arbeitermcnge  vermehrt  sich
        <pb n="303" />
        §  155.  Arbeitslohn.

291

ouch  auf  die  Dauer  bei  gleichmäßig  starker  und  deshalb  wirksamer
Nachfrage  dieser  entsprechend,  insofern  nur  der  ebenmäßigen
Vermehrung  keine  absonderlichen  Hindernisse,  z.  B.  durch
Beschränkung  der  Freizügigkeit,  der  Niederlassung,  der  Verheirathungsbefngniß
  re.,  entgegenstehen.  Es  wird  dies  neben
anderweitherkommendem  Zuzug  namentlich  dadurch  vermittelt,
daß,  wenn  in  Folge  unzureichenden  Angebots  der  Arbeitslohn
über  die  bisher  als  nothwendig  erachteten  Productionskosten
gestiegen  ist,  die  Arbeiter  entweder  ihre  seitherige  Lebensweise
verbessern  oder  früher  heirathen  und  mehr  Kinder  aufziehen
können.  Im  ersteren  Falle  wird  das  Arbeitsangebot  dadurch
gesteigert,  daß  mit  der  verbesserten  Lebensweise  die  Leistungsfähigkeit ­
  und  die  arbeitskräftige  Lebenszeit  der  Arbeitenden
zunimmt,  während  gleichzeitig  die  Sterblichkeit  der  Kinder,  des
künftigen  Arbeitergeschlechts,  abnimmt;  im  letzteren  Falle  dagegen
dadurch,  daß  die  Arbeiterbevölkerung  sich  unmittelbar  rascher
vermehrt.  Zeitweise  vermag  jedoch  das  Gleichgewicht  zwischen
Arbeitsnachfrage  und  Arbeitsangebot  insbesondere  durch  jede
plötzlicher  eintretende  einseitige  Verminderung  iinb  Vermehrung
der  ersteren  oder  des  letzteren  gestört  zu  werden.
Der  Arbeitslohn  muß  sich,  wenn  die  Nachfrage  nach  Arbeit
stärker  ist  als  das  Angebot  an  Arbeit,  seiner  Maximalgrenze,
im  umgekehrten  Falle  hingegen  seiner  Minimalgrenze  nähern.
Falls  übrigens  alle  andern  Umstände  unverändert  bleiben,  steigt
derselbe  also  mit  zunehmender  Arbeitsnachfrage  sowie  mit
abnehmendem  Arbeitsangebote,  und  sinkt  mit  Abnahme  jener
sowie  mit  Zunahme  dieses.  So  ist  z.  B.  die  sich  späterhin
wieder  mehr  ausgleichende  ungleiche  Höhe  des  landwirthschaftlichen
Tagelohns  in  den  verschiedenen  Jahreszeiten  wesentlich  mit  aber
keineswegs  ausschließlich  dadurch  bedingt,  daß  zeitweise  der
Arbeitsbedarf  und  demnach  die  Nachfrage  nach  Arbeit  weit
größer  ist,  als  zu  anderen  Zeiten.  Der  Lohn  steigt  da  zumal
in  der  Ernteperiode,  wo  ohnehin  die  Arbeitszeit  länger  und  die
Arbeit  selbst  zum  Theil  anstrengender  ist,  um  so  höher,  je
beträchtlicher  während  der  Ernte  der  Gebrauchswerth  der  Arbeit
und  außerdem  allgemeinhin  die  Zahlungsfähigkeit  der  landwirthschaftlichen
  Unternehmer  ist,  wogegen  er  im  Winter  um  so
tiefer  hinuntergeht,  je  geringer  zu  dieser  Zeit  der  Arbeitsbedarf
ist  und  je  weniger  etwa  zugleich  das  Arbeitsangebot  abnimmt.
Ebenso  wird  z.  B.  ferner  überhaupt  jedwede  in  Folge  starker
19*
        <pb n="304" />
        292  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Auswanderung,  verheerender  Krankheiten,  vollständiger  Mobilmachung ­
  der  Truppen  x.  eingetretene  außerordentliche  Verminderung ­
  des  Angebots  an  Arbeit  eine  Lohnerhöhung,  und
jegliche  ungewöhnlich  rasche  Vermehrung  jenes  nach  erfolgter
Wiedcrcntlassung  der  einberufen  gewesenen  Mannschaften,  ill
Nothstandszeiten  re.  eine  Lohncrniedrigung  herbeiführen,  insofern
keine  entgegenwirkenden  Einflüsse  hinzukommen.
8  156.
Durch  die  wechselnde  Ungleichheit  dieser  für  die  Lohnhöhe ­
  maßgebenden  Verhältnisse  ivird  es  nun  bedingt,  daß
der  Arbeitslohn,  dessen  wirklich  reiner  Betrag  sich  im  Allgemeinen ­
  nací)  dem  Maße  der  durch  die  Arbeit  gebrachten
persönlichen  Opfer  abzustufen  sucht,  nicht  nur  je  nach  der
Arbeitsart,  sondern  auch  örtlich  und  zeitlich  nothwendig
ungleich  beträchtlich  sein  muß.
Die  mannigfache  Verschiedenheit  der  Lohnbeträge  beruht  also
vorerst  darauf,  daß  sowohl  überhaupt  in  verschiedenen  Orten
und  Zeiten,  als  insbesondere  rücksichtlich  der  verschiedenartigen
Arbeiten  gleichzeitig  diejenigen  Verhältnisse,  welche  den  jederzeitigen ­
  Stand  des  Arbeitslohnes  bestimmen,  nicht  nur  an  sich
ungleich  beschaffen  sind,  sondern  auch  in  ungleichem  gegenseitigen
Verhältnisse  zusammenwirken.
Der  reine,  von  fremdartigen  Beimischungen  freie  Betrag  des
Arbeitslohnes  stuft  sich  nach  dem  Maße  der  durch  die  Arbeit
gebrachten  persönlichen  Opfer  ab,  weil  hiernach  alle  noch  so
verschiedenartige  Arbeiten  mindestens  annähernd  mit  einander
vergleichbar  sind,  und  weil  einer  im  Verhältniß  zu  diesen  Opfern
besonders  gut  gelohnten  Arbeit  sich  jederzeit,  insolveit  dies
unbehindert  geschehen  kann,  alsbald  mehr  Arbeitskräfte  zuwenden
deren  Mitwerben  nachher  bett  Arbeitspreis  niederdrückt,  wogegen
umgekehrt  der  fernere  Zudrang  zu  einer  hiernach  verhältnißmttßig
schlecht  gelohnten  Arbeit  früher  oder  später  abnimmt,  was
schließlich  wieder  zu  einer  Preiserhöhung  nöthigt.
Je  nach  der  Arbeitsart  sind  zunächst  schon  diese  Opfer  an
Zeit,  Mühe  und  Wohlbehagen  und  somit  ebenfalls  die  Productionskosten
  der  Arbeit  außerordentlich  abweichend  groß,  indem
der  Unterhaltsbedarf  mit  stärkerer  Inanspruchnahme  der  körperlichen ­
  und  geistigen  Arbeitskraft  beträchtlicher  &amp;gt;vird.  Wie  gewaltige
        <pb n="305" />
        §  156.  157.  ShGcitêlo#.

293

Muskelkraft  sich  nur  da  findet,  wo  die  Ernährung  entsprechend
reichlich  und  zusagend  ist,  so  darf  auch  hoch  gesteigerte  und
ungetrübte  geistige  Thätigkeit  nur  da  erwartet  werden,  wo  der
Lohn  die  Mittel  zu  einer  in  geistiger  Beziehung  förderlichen
und  von  Sorgen  um  die  tägliche  Nothdurst  befreiten  Lebensweise
gewährt.
Oertlich  können  ferner  nicht  nur  die  Productionskosten  der
Arbeit  äußerst  unterschieden  groß,  sondern  außerdem  noch  der
Gebranchswerth  letzterer  und  die  Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer
  erheblich  ungleich  sein.  Jene  Kosten  sind  z.  B.  in  den
großen  Städteil  meist  bedeutender,  als  auf  dem  platten  Lande.
Für  einen  Ort  mit  reicher  und  feingebildeter  Bevölkerung  mag
die  Arbeit  eines  Künstlers,  Dichters  oder  Gelehrten  ungemeinen
Gebrauchswerth  haben  und  demgemäß  in  Folge  der  weitreichenden
Zahlungsfähigkeit  hoch  gelohnt  werden,  während  vielleicht  die
nämliche  Leistung  für  die  ärmeren  Bewohner  eines  entlegenen
Walddorfes  ziemlich  werthlvs  wäre,  oder  dort  doch  mindestens
einer  sehr  viel  beschränkteren  Zahlungsfähigkeit  gegenüberstünde.
In  gleicher  Weise  ist  an  verschiedenen  Orten  das  zwischen
Arbeitsangebot  und  Arbeitsnachfrage  stattfindende  Verhältniß  ein
vielfach  anderes.  Weiberarbcit  z.  B.  wird  je  nach  dem  geringeren
oder  besseren  Wohlstände  der  Arbeiterfamilien  re.  reichlich  oder
kärglich  angeboten,  und  je  nach  den  vorherrschenden  Productionszweigen,
  dem  angewendeten  Productionsverfahren  re.  sehr  oder
wenig  gesucht.
Zeitlich  endlich  ist  der  Arbeitslohn  wiederum  ebenso,  wie  jeder
andere  Preis,  sowohl  nachhaltigen  Veränderungen  als  vorübergehenden ­
  Schwankungen  unterworfen.  Erstere  werden  vornehmlich
durch  langsam  im  Verlaufe  der  Zeit  in  Bezug  auf  die  Productionskosten
  der  Arbeit,  den  Gebrauchswerth  dieser  und  die
Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer  sich  nach  und  nach  verwirklichende ­
  Aenderungen,  letztere  dagegen  zumeist  durch  zeitweise
plötzlich  rücksichtlich  des  gegenseitigen  Verhältnisses  von  Nachfrage
nach  und  Angebot  an  Arbeit  eintretende  Abweichungen  herbeigeführt.
8  157.
Insofern  aber  die  verhältnißmäßige  Höhe  des
Arbeitslohns  in  verschiedenen  Erwerbszweigen
eine  ungleiche  ist,  so  beruht  dies  darauf,  daß  die  Gesammt-
        <pb n="306" />
        294  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszwcige.
beträchtlichkeit  der  aus  eine  bestimmte  Arbeitsleistung  antheilig
entfallenden  Productionskosten  insbesondere  noch  neben  den
Erwerbungskosten  der  Arbeitsbefähigung  von  der  Menge  der
Zwischenzeiten,  in  denen  nicht  gearbeitet  werden  ïamt  oder
bars,  und  von  der  einer  Arbeit  anhaftenden  Gefahr  des  I
wirthschaftlichen  Mißlingens  mitabhängt;  daß  überall  das
Arbeitsangebot  je  nach  der  Schwierigkeit  der  Arbeit  itub  den
mit  dieser  verbundenen  persönlichen  Annehmlichkeiten  oder
Unannehmlichkeiten,  je  nach  der  Gleichmäßigkeit  und  Sicherheit ­
  der  Arbeitsgelegenheit  selbst,  sowie  auch  je  nach  herrschenden ­
  Gewohnheiten  ungleich  stark  ist,  sich  riicksichtlich  der
einzelnen  Arbeitszweige  nicht  ebenmäßig  leicht  mit  Zu-  oder
Abnahme  der  Arbeitsnachfrage  vermehren  und  bezüglich  vermindern ­
  läßt;  und  daß  außerdem  das  Eintreten  einer  vollständigeren ­
  Ausgleichung  der  unter  einander  abweichenden
Lohnhöhen  vielfach  schon  durch  Vorurtheile  und  sonstige
äußerliche  Hindernisse  ausgeschlossen  wird.
Die  verhältnißmäßige  Höhe  des  Arbeitslohnes  ergiebt  sich
aus  dem  Verhältnisse,  in  welchem  dessen  Werthsbctrag  einerseits ­
  zu  den  durch  die  Arbeit  zu  bringenden  persönlichen  Opfern
sowie  zum  damit  zusammenhängenden  Vedarse  der  Arbeiter,  und
andererseits  zu  der  Größe  der  Arbeitsleistung  steht.  Der  innerhalb ­
  einer  bestimmten  Zeitdauer  verdiente  Lohn  erscheint  vom
Standpunkte  der  Empfänger  aus  als  („Empfängerlohn")  hoch
oder  niedrig,  je  nachdem  er  die  dererseits  zu  bringenden  Opfer
und  zu  befriedigenden  Bedürfnisse  entweder  reichlich  oder  spärlich
aufwiegt  und  vollauf  oder  kümmerlich  deckt,  während  der  für  eine
bestimmte  Arbcitsthätigkeit  hingegebene  Lohn  sich  vom  Standpunkte ­
  der  Lohngeber  aus  als  („Geberlohn")  niedrig  oder  hoch
erweist,  je  nachdem  mittels  desselben  eine  vergleichsweise  große
oder  geringe  Arbeitsleistung  eingetauscht  wird.
Die  Erwerbungskosten  der  Arbeitsbefähigung  bilden  einen
eigenartigen  und  je  nach  der  Arbeitsart  äußerst  ungleich  beträchtlichen ­
  Theil  der  vorgängig  aufzuwendenden  Productionskosten  der
Arbeit.  Dieselben  sind  wie  alle  übrigen  Aufzichungskosten  gleichsam ­
  als  ein  in  die  Arbeitskraft  iibergegaugenes  Kapital  anzusehen,
lvelches  innerhalb  der  durchschnittlichen  Dauer  der  Arbeitsfähigkeit
durch  den  Verdienst  aus  der  Arbeit  getilgt  werden  muß.  Die
        <pb n="307" />
        295

WWWWWWWWWWWWWWW

§  157.  Arbeitslohn.
wahrscheinliche  mittlere  Dauer  dieser  Arbeitsfähigkeit  ist  jedoch
selbst  wieder  je  nach  dein  Einflüsse  der  Arbeit  auf  die  körperliche
und  geistige  Gesundheit,  je  nach  der  Größe  der  mit  der  Arbeits-Verrichtung
  verbundenen  körperlichen  Gefährdungen  re.  eine  sehr
ungleich  lange.  Mögen  nun  noch  so  vielerlei  Ncbenumstände
dazu  beitragen,  daß  gerade  diese  Verhältnisse  gewöhnlich  nicht
absonderlich  scharf  berücksichtigt  werden,  so  muß  doch  immerhin
schließlich  auch  der  Lohn  steigen,  wenn  sich,  z.  B.  in  Folge
gesteigerter  Anforderungen  an  Ausbildung  und  Tüchtigkeit  der
Arbeiter  oder  späteren  Znbrotekommens  die  behufs  Vorbereitung
für  einen  bestimmten  Beruf  aufzuwendenden  Kosten  wesentlich
erhöhen,  da  sonst  unausbleiblich  das  bisherige  Arbeitsangebot
nach  und  nach  und  zwar  um  so  eher  abnehmen  müßte,  je  wirthschaftlich
  einsichtiger  die  Menschen  in  Bezug  auf  die  Berufswahl
geworden  sind.
Die  Ausdehnung  der  Zwischenzeiten,  innerhalb  derer  der
Arbeiter  nichts  verdienen  kann,  ist  abhängig  von  der  Anzahl  der
üblichen  Feiertage  (der  kirchlichen  Festtage  re.)  und  der  Dauer
der  täglichen  Arbeitszeit,  ferner  von  der  Art  der  Arbeit  selbst
und  der  Beschaffenheit  der  Arbeitsgelegenheit.  Für  die  Tage,  an
denen  mit  der  Arbeit  gefeiert  wird,  muß  der  Unterhaltsbedarf
und  die  Vergütung  für  die  Erwerbungskosten  der  Leistungsfähigkeit ­
  während  der  Arbeitstage  mitverdient  werden.  Je  kürzer
die  tägliche  Arbeitszeit  ist,  um  so  größer  werden  die  antheiligen
Productionskosten  jeder  stündlichen  Arbeitsleistung,  insofern  nicht,
was  bis  einem  gewissen  Grade  der  Fall  ist,  bei  Verkürzung  dieser
Zeitdauer  eine  Verminderung  der  Tagesleistung'  deshalb  nicht
eintritt,  weil  alsdann  emsiger,  flotter  und  unausgesetzter  fortgearbeitet ­
  zu  werden  vermag,  als  es  bei  längerer  Fortsetzung  des
Tagwerks  thunlich  wäre.  Manche  Arbeiten,  z.  B.  gewisse  geistige
Arbeiten,  künstlerische  Leistungen  re.,  können  nur  bei  dafür  günstiger
Stimmung  oder  wenigstens  nicht  in  beliebiger  Dauer  und  Häufigkeit ­
  seitens  des  Arbeitenden  verrichtet  werden.  Andere  Arbeiten,
z.  B.  diejenigen  der  Baugewerke,  sind  auf  gewisse  Jahreszeiten
beschränkt.  Noch  andere,  an  sich  ganz  unentbehrliche  Arbeiten
werden  sehr  ungleichmäßig  gebraucht.  So  sind  z.  B.  die  Produktionskosten ­
  jeder  einzelnen  Verrichtung  eines  Kofferträgers,
Fremdenführers,  Droschkenfuhrwerks  re.  unter  übrigens  gleichen
Umständen  sehr  ungleich  groß,  je  nachdem  die  betreffenden  Dienstleistungen ­
  häufiger  oder  seltener  in  Anspruch  genommen  werden.
        <pb n="308" />
        296

Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.

In  Folge  ähnlicher  Beziehungen  muß  in  Gegenden,  Ivo  fast  nur
während  der  Ernte  oder  beim  Dreschen  ein  stärkerer  Arbeitsbedarf
stattfindet,  der  Ernte-  oder  Drescherlvhn  der  zeitweise  zur  Aushilfe ­
  angenommenen  Arbeitskräfte  verhältnißmäßig  beträchtlicher
sein  als  dort,  &amp;gt;vo  der  Bedarf  an  Handarbeit  gleichmäßiger  ist
da  im  ersteren  Falle  der  Verdienst  während  der  Ernte  und  beim
Dreschen  auch  den  Unterhaltsbedarf  für  diejenigen  Tage  in
anderen  Jahreszeiten  mit  decken  helfen  muß,  an  beimi  sich  keine
Arbeitsgelegenheit  darbietet.  Je  bedeutender  die  Unterbrechungen
sind,  welche  bei  einer  Arbeit  nothwendig  und  regelmäßig  eintreten, ­
  um  so  größer  werden  also  verhältnißmäßig  die  antheiligen
Produktionskosten  jeder  einzelnen  Arbeitsverrichtung,  insofern
^«-Wirkung  sich  nicht  etwa  ohnehin,  z.  B.  bezüglich  einer  tvirklich
  forderlichen  Menge  von  kirchlichen  Feiertagen,  durch  wohltätige ­
  Rückwirkungen  der  Sonn-  und  Festtagsruhe  auf  die
Arbeitstüchtigkeit  ausgleicht,  oder  sich  durch  Vornahme  von  Ausfullungs-
  und  Nebenarbeiten  in  den  durch  die  Hauptarbeit  freigelassenen ­
  Zwischenzeiten  mehr  oder  weniger  aufwiegen  läßt.
Regellose,  nicht  durch  herrschende  Gewohnheiten  oder  durch  die
%rt  ber  Arbeit  fc#  Gebinde  U»tcrbre#»gc»  gestatte»  baqcac»
lieber  Toteres,  no#  #c»  biefclbe»  eine»  bestimmt  %»  bemeffL
beit  Einfluß  auf  die  antheiligen  Productionskvsten  der  Arbeitsleistung, ­
  und  erscheinen  daher  stets  als  eine  dem  Arbeiter  drohende
wirthschaftliche  Gefahr.
...  „.fr  ^lche  aber  erfordert  wie  jede  andere  wirthschaftliche
Gefährdung  besondere  Vergütung  durch  den  im  günstigeren  Falle
thatsächlich  erreichbaren  und  alsdann  aufwiegende  Vortheile  in
mmt  ftcncitbc»  @rMo.  8üne,  i»  bene»  bie  Weit  imrü,
gastlich  gelingt,  müssen  daher  für  diejenigen,  in  denen  sic  wirthschaftlich
  mißlingt,  entsprechend  entschädigen.  Bei  Arbeiten,  welche
regelmäßig  stärkeren  Gefährdungen,  z.  B.  durch  leichtes  Mißlingen
ber  mitteig  ber  Weit  %#(%%%»  Sßrobuctio»,  %id,tcrrcicbc»
beg  erstrebte»  %cr»fg)icie8,  bor&amp;amp;citißcg  Wcit0»l1fä^igmerbe»  3c
ausgesetzt  sind,  ist  eine  derartige  Vergütung  durch  eine  im  glückenden ­
  Verdienste  zu  erwartende  und  wirklich  enthaltene  Entschädigung
logar  ein  nothwendiger  Bestandtheil  der  Productionskvsten,  der
um  so  eher  wieder  einen  mittleren  Ersatz  im  Arbeitslöhne  findet,
&amp;lt;!?"Nener  und  vorsichtiger  die  Arbeiter  rücksichtlich  der  Wahl
des  Berufes  verfahren.
        <pb n="309" />
        §  157.  Arbeitslohn.

297

Das  Angebot  an  Arbeit  kann  um  so  stärker  sein  und  sich
bei  zunehmender  Nachfrage  à  so  eher  ebenmäßig  steigern,  je
einfacher  die  betreffende  Arbeit  selbst  ist,  je  weniger  besondere  und
seltenere  natürliche  Anlagen,  größere  Vorauslagen  für  vorgängige
Ausbildung,  langwierige  Vorübung,  kostspieligere  Arbeitshilfsmittel ­
  re.  behufs  derselben  erforderlich  sind,  zumal  auch  der
Uebergang  zu  solchen  Arbeiten  aus  anderen  Beschäftigungen
weniger  schwierig  ist.  Dasselbe  vermag  hingegen  bei  abnehmender ­
  Nachfrage  sich  um  so  weniger  leicht  alsbald  abzumindern,
je  qualificirtcr  eine  Arbeit  an  und  für  sich  ist  und  je  schwerer
den  nun  einmal  vorhandenen,  bereits  zu  deren  Verrichtung  herangezogenen ­
  und  in  Folge  vieljähriger  Einübung  vornehmlich
geschickt  gewordenen  Arbeitskräften  ein  gänzlicher  Beschäftigungswechsel ­
  bei  ausgebildeter  Arbeitstheilung  fallen  muß.
Mit  einer  Arbeit  verbundene  persönliche  Annehmlichkeiten
reizen  zu  starkem  Angebote,  rvogegen  mit  einer  solchen  etwa  verknüpfte ­
  Unannehmlichkeiten  abschreckend  wirken  und  somit  ein
schwaches  Angebot  bedingen.  Erstere  kann  eine  Arbeit  darbieten
durch  Gewährung  persönlicher  Unabhängigkeit,  ununterbrochenen
Zusammenlebens  mit  der  Familie,  besonders  geachteter  Lebensstellung, ­
  hohen  persönlichen  Genusses  an  der  Arbeitsthätigkeit
selbst  re.  Letztere  dagegen  vermögen  zu  erwachsen  aus  der  Anrüchigkeit ­
  oder  besonderen  Lästigkeit  einer  Arbeit  re.
Je  gleichmäßiger  sich  endlich  die  Arbeitsgelegenheit  darbietet
und  je  sicherer  diese  zugleich  ist,  um  so  eher  mag  ein  der  Nachfrage ­
  entsprechendes  Angebot  eintreten,  und  umgekehrt  um  so
weniger  leicht.  So  pflegt  z.  B.  das  Arbeitsangebot  um  so  reichlicher ­
  zu  sein,  je  zuverlässiger  der  Arbeiter  aus  stete  Gelegenheit
zur  angemessenen  Verwerthung  seiner  Arbeitskraft  und  auf  Fortkommen ­
  in  dem  erwählten  Berufe  rechnen,  oder  je  gewisser  er
dabei  Hilfe  in  Bezug  ans  Uebertragung  von  Unglücksfällen,
Altersversorgung  re.  erwarten  darf.  Einrichtungen,  welche  den
Arbeiter  in  letzterer  Beziehung  sicherstellen,  erleichtern  demselben
die  Uebertragung  der  ihm  drohenden  wirthschaftlichen  Gefahr  und
vermindern  somit,  gleich  jeder  anderen  ihm  regelmäßig  zugutekommenden
  Unterstützung,  zum  Theil  auch  wirklich  die  seinerseits
aufzuwendenden  Produktionskosten  der  Arbeit.
Herrschellde  Gewohnheiten  können  schließlich  sogar  noch  in
weit  vorgeschrittener  Zeit  einen  merklichen  Einfluß  auf  das  Angebot ­
  an  Arbeit  behaupten,  insofern  dieselben  fortdauernd  für
        <pb n="310" />
        298  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
bie  Berufswahl  und  das  Verchleibcn  in  einem  bestimmten
Berufe  maßgebend  iverdcu.  ķ
Die  fragliche  Ungleichheit  der  verhältnismäßigen  Lohnhöhe
ist  also  einerseits,  inso&amp;gt;veit  sie  von  abweichender  Erheblichkeit  der
aufgewendeten  Erwerbungskosten,  der  arbeitslosen  Zwischenzeiten
und  der  zu  übertragenden  Gefahr  herrührt,  eigentlich  nur  eine
scheinbare,  und  wird  übrigens  andererseits  hauptsächlich  dadurch
bedingt,  daß  sich  Arbeitsnachfrage  und  Arbeitsangebot  in  den
verschiedenen  Erwerbszwcigen  nicht  ebenmäßig  leicht  in  Gleichgcivicht
  zu  setzen  vermögen.  Bei  den  Arbeitszweigcn  nun,
rücksichtlich  deren  das  Angebot  aus  denl  einen  oder  anderen
Grunde  überhaupt  sehr  groß  zu  sein  Pflegt  oder  wenigstens
leichtlich  der  Nachfrage  entsprechend  zunimmt,  was  z.  B.  bei
der  gewöhnlichsten,  ohne  sonderliche  Vorübung  bewirkbaren
Handarbeit  am  unbeschränktesten  möglich  ist,  kann  der  Lohn  ans
die  Dauer  nicht  weit  über  seine  durch  den  äußerst  nothwendigen
Untcrhaltsbcdarf  gezogene  Minimalgrenze  hinaufgehen,  sondern
vielmehr  nur  dicht  um  letztere  schwanken.  Bei  denjenigen
Arbeiten  dagegen,  bezüglich  deren  das  Angebot  jederzeit  weit
beschränkter  bleibt  und  sich  weniger  leicht  vermehren  läßt,  für
welche  z,  B.  seltenere,  entweder  gar  nicht  beliebig  anzueignende
oder  mindestens  schwer  zu  erlangende  persönliche  Eigenschaften
und  Leistungsfähigkeiten,  besondere  natürliche  Begabung,  ausnahmsweise ­
  Geschicklichkeiten  ec.,  erforderlich  sind',  vermag  der
Lohn  dauernd  seiner  Maximalgrenze  mehr  oder  weniger  nahezutreten
  und  um  so  höher  zu  steigen,  je  größer  der  Gebrauchswert!) ­
  der  betreffenden  Arbeit  und  die  Zahlungsfähigkeit  der
Arbeitskäufer  ist.  Bei  solchen  Arbeiten  jedoch,  deren'Angebot
überreichlich  ist  und  nicht  leicht  der  Nachfrage  entsprechend
abnimmt,  oder  tvelche  von  Vielen  nebenbei  behufs  Erzielung  eines
kleinen  Nebenverdienstes,  von  Manchen  des  Vergnügens  oder
Ehren  halber  unentgeltlich,  oder  überwiegend  von'Solchen  verrichtet ­
  werden,  die  durchschnittlich  einen  nicht  unbedeutenden
Theil  ihres  Unterhaltsbedarfes  mittels  ans  eigenem  Privatvermögen ­
  bezogener  Einkünfte  zu  decken  gewillt  und  dazu  in
der  Lage  sind,  sinkt  die  Lohnhöhe  regelmäßig  ain  tiefsten,  geht
ersteren  Falls  bislveilcn  geraume  Zeit  hindurch,  bis  zum  Eintreten ­
  einer  durch  Noth  und  Elend  erzwungenen  Arbeiterverminderung,
  auf  das  unentbehrlichste  Existenzminimum  hinunter,
und  wird  letzteren  Falls  nicht  selten  nachhaltig  unter  das  zur
        <pb n="311" />
        299

WWWWWWWW

§  158.  Arbeitslohn.
Bestreitung  des  standesgemäß  nothwendigen  Unterhaltsbedarfes
erforderliche  Maß  niedergedrückt.
Anderweite  Hemmnisse  einer  vollständigeren  Ausgleichung
der  verhältnißmäßigen  Lohnhöhen  in  den  einzelnen  Ertverbszweiaen
  ergeben  sich  insbesondere  noch  theils  aus  bloßen  Borurtheilen,
  z.  B.  betreffs  der  vergleichsweiscir  Mühseligkeit  und
Ergiebigkeit,  Bedeutsamkeit  re.  einer  Arbeit,  theils  aus  thatsächlich
*  entgegenstehenden  Hindernissen,  z.  B.  rechtlichen  Beschränkungen
und  anderen  zwingenden  Verhältnissen  re.  Selbige  mindern  sich
zwar  mit  fortschreitender  Kultnrentwickelung  wesentlich  ab,  fallen
aber  niemals  gänzlich  hinweg.
§  158*
Im  Allgemeinen  endlich  steigt  der  Arbeitslohn  mit  den
Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  überhaupt  und
mar  um  jo  slürler,  se  m#  ba§  Angebot  mi  ßapitaiim
rascher  zunimmt,  als  das  an  Arbeiten,  während  er  gleichzeitig
zunehmend  regelmäßiger  und  die  Arbeit  selbst  Verhältnißmäßig
  iuo#iiermlrb.  derselbe  faßt  bagcgeii  mit  bcn%ü&amp;amp;
schritten  jener,  indenr  ein  dauernd  hoher  Stand  des  Lohnes
überaü  nnr  bei  ^a^^^aít^g  günstigen  bDÍf§m^t^^^^a^^íi^^en
gustönben  m^gíi^^  nnb  bwrcß  me^onnen^ett  nnb  mciitigkit
ber  Arbeiter  aufrecht  zu  erhalten  ist.
Innerhalb  der  niederen  Kulturstufen  entfällt,  weil  da  noch
wenig  Kapital  vorhanden  und  die  Grundrente  nur  sehr
unbedeutend  sein  kann,  der  größte  Theil  des  Volkseinkommens
auf  den  Arbeitslohn,  obgleich  dieser  an  sich  unbeträchtlich  ist.
Mit  weiteren  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  steigt
alsdann,  während  der  Unterhaltsbcdarf  der  Arbeiter  größer
wird,  der  Arbeitslohn  vorzüglich  auch  deshalb,  weil  mit  jenen
der  Gebrauchsiverth  der  Arbeit  und  die  Zahlungsfähigkeit  der
Arbeitskäufer,  und  somit  die  Nachfrage  nach  Arbeit  zunimmt.
Letztere  muß  dabei  im  Ganzen  um  so  stärker  und  dringender
werden,  je  mehr  die  Kapitalien  sich  rascher  vermehren,  als  die
Bevölkerung  anwächst,  indem  solchen  Falls  das  Angebot  an
Kapitalnutzungen  dasjenige  an  Arbeiten  zu  überholen  vermag,
lummen  umgcfc#cu  Saüö  ba8  Angebot  an  Ärbeü  grüßet  ¡ein
würde  als  'die  gegenüberstehende  Nachfrage  nach  Arbeit.,  Der
        <pb n="312" />
        300

Ņuch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.

Wctgíobn  fficgt  &amp;amp;.  0.  in  w#  mifblühcnbcn  ßolonial,
ļàŗn,  welche  ihrerseits  natürliche  Productivnsmittel  in  überflüssiger
  Fülle  zu  ausgiebiger  Benutzung  darbieten  und  durch
den  Kapitalreichthum  älterer  Kulturländer  befruchtet  werden
hoch  %n  stehen.  3c  mehr  f#  ferner  mit  bei  Wtur^
orniteli  bie  0cbürfniffe  ber  Arbeiter  erweitern,  je  mehr  bie
Gesittung,  Einsicht  und  Vorsicht  derselben  zunimmt,  um  so
""g'en  boraeiiig  She»  gcMío^eu  nnb  un,  so  eher
SWwÄiÄ*  “•  “““
¡ÄÄÄïSSt
àbelt  beweglicher,  die  Nachfrage  nach  Arbeit  stetiger,  die  Wahl
der  Arbeitsart  und  der  Uebergang  von  einer  Arbeitsgelegenheit
gnr  onberen  nnbehinberier  wirb,  ebenso  gleichen  fici/mcqcu
zunehmender  Umlaufsfähigkeit  der  Arbeit  die  örtlichen  Verschiedenheiten ­
  des  Lvhnbetragcs  verhältnißmäßig  immer  mehr  aus.  Rur
%cĶleumgung  einer  solchen  Wuggkichung  sännen  ingbefonbere
»U  Bestimmten  Zeiten  stattfindende  Wanderungen  und  noch  mehr
zeitiveise  ober  gänzliche  Uebersiedelungen  der  Arbeiter  nach
benjemgen  ®egenbcn,  in  beneu  bie  Nachfrage  nach  Weit  ftörfer
und  der  Arbeitslohn  höher  ist,  wesentlich  beitragen.
%erhmnißmü|3ig  too#ikr  wirb  bie  Weit,  b.  b.  qieiche
^^6/,"nd  Güte  derselben.  und  demnach  eigentlich  der  Preis
der  Arbeitsproducte  mit  steigender  Kultur  deshalb,  weil  sich  mit
Mer  bie  Wcitgluft  unb  Wcitgfraft,  bie  Gmfigfcit,  &amp;amp;#ici.
Ud|fcit  und  Zuverlässigkeit  der  Arbeiter  hebt.  Die  Wahrheit
daß  in.  Ganzen  bei  vorschreitendcr  Kultilrentwickelimg  der
Verhältniß  zu  der  lederzeitigen  Größe  einerseits  der  Arbeitsleistuna
»-d  t  %%%  %
        <pb n="313" />
        §  159.  Arbeitslohn.

301

Produktionskosten  jeder  einzelnen  Leistung  mindestens  nicht  gerade
ebenmäßig  beträchtlicher  werden.
Beim  Eintreten  von  Kulturrückschritten  sinkt  hingegen  der
Arbeitslohn,  weil  mit  diesen  das  Gesammteinkommen  und  die
zahlungsfähige  Nachfrage  nach  Arbeit  abnimmt,  wahrend  gleichzeitig ­
  die  Arbeiter  zu  Einschränkungen  und  zu  einer  geringeren
Lebensart  hingedrängt  werden,  insofern  es  denselben  nicht  ausnahmsweise ­
  gelingt,  dem  Einschwinden  ihres  Verdienstes  durch
vermehrte  Anstrengungen,  durch  fleißigeres  oder  andauernderes
Arbeiten  ec.,  einigermaßen  erfolgreich  zu  begegnen.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  ist  deshalb
nur  bei  nachhaltig  günstigen  volkstvirthschaftlichen  Zuständen
möglich,  weil  eben  nur  unter  dem  Einflüsse  dieser  das  Volkseinkommen ­
  rascher  zunehmen  kann,  als  die  Anzahl  der  Arbeiter.
Ferner  enthält  hoher  Lohn,  indem  er  bei  der  gewaltigen  Mächtigkeit ­
  des  Fortpflanzungstriebes  entschieden  die  Vermehrung  des
künftigen  Angebots  an  Arbeit  begünstigt,  schon  an  sich  wieder
eine  Ursache  zur  Erniedrigung  des  Lohnsatzes,  die  ihrerseits
mehr  oder  weniger  nachwirken  müßte,  falls  nicht  durch  die
eigene  Besonnenheit  der  Arbeiter  im  geschlechtlichen  Leben  die
Vermehrung  des  Arbeitergeschlechts  in  angemessenen  Schranken
erhalten  wird.
§  159.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  ist
auch  wieder  rückwirkend  schon  deshalb  in  volkswirthschaftlicher
  Beziehung  forderlich,  weil  in  Folge  eines  solchen  Lohnstandes ­
  sich  nicht  nur  die  wirthschaftliche  Lage,  mit  dieser  die
körperliche  und  geistige  Beschaffenheit  und  damit  die  Leistungsfähigkeit ­
  und  Zuverlässigkeit  der  Arbeiter  nachhaltig  verbessert,
sondern  sich  gleichzeitig  mancherlei  Uebel  und  Gefahren  mindern, ­
  welche  sonst  ans  einer  gedrückten  Lage  der  Arbeitenden
hervorgehen.
Plötzlich  eintretende  oder  nur  vorübergehende  Lohnerhöhungen ­
  wirken  jedoch  keineswegs  ebenso  günstig.
Ein  dauernd  hoher  Stand  des  Arbeitslohnes  entspricht  schließlich ­
  dem  gemeinschaftlichen  Interesse  Aller,  insbesondere  auch  dem
der  Unternehmer  nicht  weniger  als  demjenigen  der  auf  fremde
Rechnung  und  Gefahr  hin  Arbeitsthätigen.  Für  erstere  hat  die
        <pb n="314" />
        302  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Arbeit  eines  tüchtigen,  zuverlässigen  und  deshalb  gut  bezahlten
Arbeiters  jedenfalls  mehr  Werth,  als  diejenige  einer  zwar  geringer
gelohnten  aber  verhältnißmäßig  minder  leistnugsfähigeil  und  mehr
Ueberwachung  bedürfenden  Arbeitskraft.  Letztere  hingegen  vermögen ­
  sich  nebst  ihren  Familien  angemessener  zu  erhalten  und
sind  dabei  weniger  ans  den  ohnehin  unsteteren  Mitverdienst  von
Frau  und  Kindern  durch  deren  auswärtiges  Arbeiteil  angewiesen,
durch  welches  so  leicht  das  Familienleben,  die  hauswirthschaftliche
Ordnung  und  die  „familienwirthschaftliche"  Bedürfnißbefriediguug,
die  Kindererziehung  und  die  sittliche  Entwickelung  der  '  noci)
unreifen  Jugend  leidet.  Ein  solcher  Lohirstand  macht  ferner  Ergänzungen ­
  durch  Unterstützungen  unnöthiger,  welche  ohnedem
meist  unvermeidlich  sind,  gestattet  ben  Unternehmern,  sich  mehr  auf
leitende  Fürsorge  („freie  Patronage")  zu  beschränken,  erleichtert
die  öffentliche  Last  der  Armenpflege  und  versetzt  überhaupt  erst
die  Arbeiter  in  die  Lage,  ein  eintretendes  Mißgeschick,  eine
Theuerung  re.  selbst  zu  übertragen,  während  dies  dann  unmöglich ­
  ist,  wenn  bei  einer  bereits  auf  das  geringste  Maß  des  äußerst
Nothwendigen  beschränkten  Lebensweise  weitergehende  Entsagungen
fast  unthunlich  geworden  sind.
Plötzlich  eintretende  oder  nur  vorübergehende  Lohnerhöhungen
wirken  nicht  in  derselben  Weise  wohlthätig,  denn  jene  können
nicht  sogleich  und  diese  mindestens  nicht  nachhaltig  auf  die  wirthschaftliche
  Lebensart  und  Lage  der  Arbeiter  Einfluß  gewinnen.
War  selbige  bisher  eine  sehr  beschränkte,  so  kommt  es  wohl  sogar
vor,  daß  die  Arbeiter  zunächst  und  bis  sie  ihren  Lebensgenuß  zu
erweitern  gelernt  haben,  iveniger  und  nur  so  viel  arbeiten,  als
gerade  nothwendig  ist,  um  die  seither  gewohnten  Bedürfnisse
befriedigen  zu  können.  Anderen  Falls  wird  der  zeitweilige  Mehrverdienst
  häufig  genug  durchaus  nicht  etwa  zur  Aufbesserung  des
Wohlstandes,  sondern  int  Nichtbedenken  der  Zukunft  vielmehr
lediglich  dazu  benutzt,  einstweilen  flotter  zu  leben  und  materiellen
Genüssen  in  ausgedehnterem  Umfange  zu  fröhneu,  wonach  alsdann, ­
  nach  Wiederaufhören  der  guten  Zeit,  nichts  weiter  erübrigt,
als  Unzufriedenheit  über  Verschlechterung  des  Erwerbs  und  in
Folge  hiervon  Mißstimmung  gegen  die  Arbeitsgeber.
8  160.
Es  erscheint  hiernach  schließlich  ebensowohl  zweckwidrig,
den  Arbeitslohn  durch  beschränkende  Lohntaxen  niedrig
        <pb n="315" />
        §  160.  Arbeitslohn.  303
zu  erhalten  zu  suchen,  als  es  unthunlich  ist,  denselben  etìva
durch  Lohnverabredungen  künstlich  zu  regeln  und  durch
Arbeitseinstellungen  willkürlich  zu  erhöhen  oder  gar  ein
gewisses  Lohnminimum  durch  staatliche  Lohnverbürgung
irgendwie  zu  gewährleisten.
Obrigkeitliche  Lohntaxen,  welche  behufs  Verhütung  ferneren
Lohnsteigens  ein  Lohnmaximum  feststellen,  beeinträchtigen  die
Güte  der  Arbeitsleistung,  weil  sie  verhindern,  daß  der  Arbeiter
dieser  entsprechend  gelohnt  werden  kann,  und  vermindern  das
Angebot  all  Arbeit,  weil  sie  die  Beschaffenheit  der  Arbeitsgelegenheit ­
  verschlechtern.  Letzterer  Wirkung  mußte  daher  auch
in  früherer  Zeit,  wo  man  derartige  Eingriffe  theils  zu  Gunsten
einzelner  Stande,  theils  aus  merkantilistischen  Gründen  als
geboten  erachtete,  durch  Beschränkung  des  freien  Uebertritts  in
andere  Arbeitszweige,  z.  B.  der  landwirthschaftlichen  Arbeiterin ­
  städtische  Gewerbe  re.,  zu  begegnen  gesucht  werden.  Auf  den
höheren  Kulturstufen  aber  schädigen  jedenfalls  alle  Lohntaxen,
welche  die  Lohnhöhe  künstlich  ändern  wollen,  die  Arbeiter  und
Arbeitskäufer  beiderseits.  Taxpreise  für  Arbeitsleistungen  bleiben
ausschließlich  in  den  sich  aus  §  97  ergebenden  Ausnahmefällen
erforderlich.
Lohnverabredungen  bezwecken,  je  nachdem  sie  sertens  der
Lohnempfänger  oder  der  Lohngeber  getroffen  werden,  entweder
Erhöhung  oder  Erniedrigung  des  Lohns.  Vereinigungen
(Koalitionen)  von  Arbeitern,  um  unter  Androhung  oder  Durchführung ­
  massenhafter  Arbeitseinstellung  (Strike)  gewisse  Vortheile
zu  erringen  oder  irgend  welchen  Beeinträchtigungen  entgegenzutreten, ­
  können  nun  zwar  die  an  und  für  sich  mögliche  Aufbesserung ­
  eines  niedergehaltenen  Lohnsatzes  durchsetzen,  niemals
aber  auch  auf  die  Dauer  eine  unverhältnißmäßige  Lohnsteigerung
erzwingen,  gefährden  vielmehr,  falls  dies  versucht  wird,  «urdas ­
  Fortgcdeihen  der  Unternehmungen  und  die  Zukunft  der
Feierndeu  selbst.  Deilnoch  sind  Lohnkoalitionen  den  im  Stillen
geschehenden  und  deshalb  nicht  zu  verhütenden  Verabredungen
der  Lohnherreil  gegenüber  eigentlich  blos  eine  an  die  Oeffentlichkeit
  tretende  Gcgenmaßregel  der  Selbsthilfe,  deren  Anwendung
sich  ungeachtet  aller  hiermit  verbundenen  Uebelstände  kaum  unbedingt' ­
  verbieten  und  lediglich  dann  als  wirklich  strafbar  erachten
läßt,  wenn  Ausschreitungen  oder  sogar  Gewaltthätigkeiten,  z.  B.
        <pb n="316" />
        304  Buch  4.  Kap.  1.  EinkommenSzweige.
Vertragsbrüche,  Zwangsausübung  gegen  nicht  zur  Betheiligung
geneigte  Mitarbeiter  zc.,  hinzukommen  wollen,  wogegen  alsdann
im  gemeinwirthschaftlichen  Gesammtinteresse  freilich  um  so  entschiedener ­
  eingeschritten  werden  muß,  je  unbeschränkter  die  im
Vertrauen  zu  allseitiger  Rechtsachtung  eingeräumte  Koalitionsfreiheit ­
  ihrerseits  ist.  Einem  in  plötzlicher  Erregung  der  Gemüther
übereilten  Mißbrauche  dieser  bei  hinreichend  entwickelter  Einsicht
und  genügend  gereifter  Selbständigkeit  der  betreffenden  Lohnarbeiter ­
  jedenfalls  Ivohlbercchtigten,  immerhin  jedoch  zweischneidigen
Freiheit  vermögen  überdies  noch  am  ehesten  auf  längere  Dauer
abgeschlossene  Arbeitsverträge  einigermaßen  vorzubeugen,  insofern
nicht  schon  das  Bindemittel  persönlicher  Zuneigung  und  Anhänglichkeit ­
  in  wirksamerer  Weise  vor  dem  Eintreten  solcher  meist
nur  verlustbringender  Störungen  schützt.
Das  zu  Gunsten  einiger  Arbeiterklassen,  zumal  der  Fabrikarbeiter, ­
  seitens  der  Socialisten  ausgesprochene  Verlangen  nach
staatlicher  Verbürgung  eines  Lohnminimnm  und  nach  gleichzeitiger ­
  Gewährleistung  des  sogenannten  „Rechts  ans  Arbeit"  ist
endlich,  abgesehen  von  anderen  naheliegenden  Gründen,  deshalb
völlig  unerfüllbar,  weil  der  Staat  die  Mittel  zur  Bestreitung
des  außerordentlich  bedeutenden  Aufwandes,  welcher  durch  Ergänzung ­
  niedrigerer  Lohnsätze  sowie  durch  Bezahlung  von  freirvillig
  keinen  Absatz  findenden  und  demnach  nicht  gebrauchten
Arbeiten  erwachsen  müßte,  nimmermehr  ohne  zwangsweise  Inanspruchnahme ­
  des  in  der  Vvlkswirthschaft  vorhandenen  Kapitals
aufbringen  könnte,  und  weil  letzteres  bei  fortgesetzter  Vermehrung
der  somit  mehr  oder  weniger  auf  Kosten  aller  Nebligen  erhaltenen
Bevölkernngsklasse  bald  genug  aufgezehrt,  damit  aber  zugleich
die  Arbeitsgelegenheit  vernichtet  sein  würde.  Es  giebt  eben
keinerlei  äußerliche  Maßregel,  mittels  welcher  diesen  oder  jenen
Lohnempfängern  die  Vortheile  eines  hohen  Loynbeznges  beliebig
zu  sichern  wären,  und  am  allerwenigsten  ein  gemeinwirthschaftliches
Mittel,  durch  dessen  Benutzung  es  sich  erwirken  ließe,  ohne  Fleiß
und  Sparsamkeit  zu  verhältnißmäßigem  Wohlstände  zu  gelangen.
MMaláñ.
8  161.
Der  Kapitalzins  besteht  in  dem  Reinertragsanteile,
tvelcher  ans  km  Ertrage  der  Production  für  die  Anwendung
        <pb n="317" />
        §  161.  Kapitalzins.  305
von  Kapital  entfällt,  und  bezüglich  in  dem  Preise  der  Kapitalnutzung.

Derselbe  ist  bedingt  durch  die  Productivitüt  des  Kapitals
sowie  durch  die  bei  der  Kapitalbildung  zu  bringenden  persönlichen ­
  Opfer,  und  richtet  sich  nach  der  Größe  letzterer,  nach
den:  Gebrauchswerthe  der  Kapitalnutzungen,  der  Zahlungsfähigkeit ­
  der  darnach  Begehrenden,  sowie  nach  dem  zwischen
Angebot  und  Nachfrage  stattfindenden  Verhältnisse.
Ertrag  und  einen  darin  enthaltenen  Werthsüberschnß  können
Kapitalien  nur  in  Folge  productiver  Anwendung  bringen.  Eine
scheinbare  Ausnahme  hiervon  bilden  diejenigen  Leihkapitalien,
welche  seitens  des  Entleihers  für  gänzlich  unproductive  Zwecke
benutzt  werden,  und  dennoch  ihrem  Eigenthümer  Zins  (Interessen ­
  von  umlaufenden  und  Miethzinse  voir  stehenden  Kapitalien)
eintragen,  weil  sie  an  und  für  sich  auch  einer  erfolgreicheren
Verwendung  zuzuführen  wären.
Das  Entstehen  des  Kapitalzinses  beruht  also  darauf,  daß
der  Ertrag  der  Production  sich  durch  Anwendung  von  Kapital
vermehren  läßt,  und  daß  die  Kapitalbildung  ebenso  wie  die
Ueberlassung  der  Kapitalnutzung  an  Andere  mit  durch  Genußentbehrung ­
  und  Ueberwindung  zur  Genußenthaltung  gebrachten
Opfern  verbunden  ist.
Uebrigens  hat  der  Zins  es  wiederum  insbesondere  mit  der
Grundrente  gemein,  daß  er  ebenfalls  äußerst  selten  ganz  rein
bezogen  wird.  Mittels  ihres  Kapitals  auf  eigene  Rechnung  und
Gefahr  hin  Producircndc  beziehen  ihn  im  Reinerträge  der
Production  jedenfalls  mit  anderweitem  Einkommen  vermischt,
ausleihende  Kapitalbesitzer  aber  in  dem  für  die  Ueberlassung  der
Kapitalnutzung  erhaltenen  Preise  oft  noch  wenigstens  mit  Vermogenscrsatz
  vermengt.  Der  wirklich  reine  Zins  ergiebt  sich
erst  nach  völliger  Ausscheidung  jedes  anderartigen  Einkommens,
und  aus  dem  Gesammtertrage  („Rohzinse'h  eines  Kapitals  nach
Abzug  der  darin  etwa  enthaltenen  Ersatzposten,  namentlich  des
Ersatzes  für  geschehende  Abnutzung  oder  aufzuwendende  Jnstanderhaltung,
  sowie  der  hinzugekommenen  Vergütung  (Risikoprämie)
für  die  mit  der  Selbstanwendung,  dem  Vermiethen  oder  Ausleihen ­
  fast  stets  verbundene  Gefahr  möglicher  Verluste.  Diese
letzterwähnten,  im  Rohzinse  steckenden  Beimengungen  sind  je
nach  Art  und  Benutzung  der  Kapitalien  sehr  ungleich  beträchtlich.
Schober,  Bolkswirthschaftslehre.  3.  Stufi.  20
        <pb n="318" />
        306  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
So  bildet  z.  B.  die  Entschädigung  für  Abnutzung,  welche  zur
Wiederansammlnng  des  nach  und  nach  vernutzten  Kapitalwcrthes
erforderlich  ist,  und  für  fortwährende  Jnstanderhaltung  im
Miethzinse  von  Wohnungen,  Geräthschaften  re.  einen  wesentlichen
Bestandtheil,  welcher  dagegen  in  der  Verzinsung  des  in  einem
Aequivalent  zurückzuerstattenden  Darlehns  gänzlich  hinwegfällt.
Ebenso  ist  die  durchschnittliche,  durch  mögliches  Mißlingen  der
Kapitalverwendung  oder  durch  Verlusterlciden  beim  Ausleihen
von  Geldkapitalien  und  Vermiethen  von  stehenden  Kapitalien
entstehende  Verlustgefahr  außerordentlich  ungleich  groß  je  nach
der  Sicherheit  oder  Unsicherheit  eines  Geschäftszweiges  und  der
allgemeinen  Verhältnisse,  unter  deren  Einfluß  producirt  wird,
je  nach  der  Persönlichkeit  des  Entleihers  oder  Abmiethers  rc.
Einen  besonders  bequemen,  die  Vergleichung  verschiedener
Zinshöhen  erleichternden  Ausdruck  findet  endlich  der  Kapitalzins,
wenn  er  als  ein  Bruchtheil  des  Kapitalwerthes  und  einer  als
Werthseinheit  angenoinmcnen  runden  Werthssumme  aufgefaßt
wird,  im  dieses  gegenseitige  Verhältniß  ausdrückenden  Zinsfüße,
welcher  gewöhnlich  in  Procentcn  je  für  ein  Jahr  angegeben  zu
werden  pflegt.  Unter  landesüblichem  Zinsfüße  versteht  man
alsdann  die  mittlere  Zinshöhe  bei  ausgeliehenen  Geldkapitalien,
den  allgemeinen  „Durchschnittszinsfuß".
§  162.
Jedenfalls  muß  der  Kapitalzins  dauernd  hoch  genug
sein,  um  noch  einen  wirksamen  Antrieb  zur  Kapitalbildung
und  Kapitalverwendung  zu  geben,  toas  eben  nur  dann  der
Fall  ist,  lvenn  derselbe  die  hiermit  verbundenen  persönlichen
Opfer  vergütet.  Selbige  lassen  sich  deshalb  gleichsam  als
!  Productionskosten  der  Kapitalnutzung  auffassen.
Die  Größe  dieser  höchstens  nothwendigen  Productionskosten ­
  hängt  demnach  hauptsächlich  neben  den  Schwierigkeiten,
welche  der  Kapitalvermehrung  und  der  Nutzbarmachung  der
Kapitalien  entgegenstehen,  von  der  verhältnißmäßigcn  Bedeutung ­
  ab,  die  jenen  Opfern  beigelegt  wird.
Diese  Quasiproductionskosten  bestimmen  die  Minimalgrenze
des  Kapitalzinses.
Die  Größe  derselben,  d.  h.  die  Bedeutung,  welche  jenen
,  durch  Entbehrung  und  Ueberwindung  zu  bringenden  Opfern  im
        <pb n="319" />
        §  162.  163.  Kapitalzins.
Vergleich  mit  dem  dadurch  künftighin  zu  erlangenden  Einkommen
beigelegt  wird,  hängt  schließlich  von  der  LeichtigW  ^&amp;gt;ab,  mit
welcher  neue  Kapitalien  zu  bilden  und  nutzbar  zu  machen  sind.
Je  beträchtlicher  der  Volksreichthnm  und  das  Volkseinkommen
bereits  geworden  ist,  um  so  weniger  Genügsamkeit  und  Selbstüberwindung ­
  gehört  dazu,  Ersparnisse  zu  machà  àd  je
reichlicher  sich  sichere  und  ergiebige  Verwendungsgelegenhäst  für
das  Ersparte  darbieten,  um  so  anlockender  ist  es,  in  der"Mtzgentvart
  genügsam  zu  sein,  und  sich  der  in  Zukunft  zu  erhoffenden
Annehmlichkeit  des  Bezugs  von  Zinseinkommen  halber  zu
überwinden.
Die  Zinshöhe  kann  also  sinken,  wenn  der  aus  der  Production
einem  Volke  nach  Befriedigung  der  nothwendigen  Bedürfnisse
verbleibende  Ueberschuß  größer,  und  die  Sicherheit,  durch  dessen
Kapitalisirung  zu  besserem  Wohlstände  zu  gelangen,  gewisser
oder  der  Kapitalisirungstrieb  selbst  ausgebildeter  wird,  indem
alsdann  schon  ein  niedrigerer  Zinsfuß  wirksamen  Antrieb  zur
Kapitalansammlung  und  Kapitalanwendung  zu  geben  vermag.
Sie  muß  dagegen  umgekehrt  unter  dem  Einflüsse  gegentheiliger
Verhältnisse  steigen,  weil  solchenfalls  die  der  Bildung  und
Nutzbarmachung  von  Kapitalien  entgegenstehenden  Schwierigkeiten
beträchtlicher  und  nur  durch  eine  höhere  Vergütung  für  Genußenthaltung ­
  re.  auszuwiegen  sind.
§  103.
Ferner  kann  der  Kapitalzins  auf  die  Dauer  auch  wieder
nicht  höher  steigen,  alsderGebrauchswerth  derKapitalnutzungen
  und  die  Zahlungsfähigkeit  der  darnach
Begehrenden  es  gestattet.
Jener  Gebranchswerth  aber  hängt  ab  von  der  Ergiebigkeit ­
  der  Kapitalverwendung  und  diese  Zahlungsfähigkeit  von
bcm  Erfolge,  mit  welchem  die  Kapitalbemcher  produciré«.
Ersterer  Gebrauchswerth  und  letztere  Zahlungsfähigkeit
bestimmen  die  Maximalgrenze  des  Kapitalzinses.
Der  Gebrauchswerth  der  Kapitalnutzungen  ist  sowohl  zeitlich
als  örtlich  und  innerhalb  der  verschiedenen  Ertverbszweige  je
nach  den  jeweilig  eingetretenen  Productionsbediugungen  ungleich
groß.  Im  Handel  können  z.  B.  augenblicklich  verfügbare  Geldkapitalien ­
  je  nach  dem  Gange  der  Geschäfte  bisweilen  einen
20*
        <pb n="320" />
        308  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
ganz  außergewöhnlich  großen  und  zu  anderen  Zeiten  einen  ver
hältnißmäßig  weit  geringeren  Gebrauchswerth  haben.  Die  Größe
desselben  beruht  schließlich  immer  auf  der  Beträchtlichkeit  der
durch  Kapitalanwendung  erzielbaren  Ueberschüsse  und  somit  ans
dem  Maße,  in  ivelchem  sich  der  Prodnctionserfolg  vermittelst
Kapitalbenutzung  steigern  läßt.  Diese  seine  Größe  wird  um
so  bedeutender,  je  ergiebiger,  und  um  so  geringer,  je  weniger
ergiebig  die  Anwendung  weiterer  und  neuer  Kapitalien  ist,
weshalb  auch  der  landesübliche  Zinsfuß  sich  schließlich  wiederum
nach  dem  Reinerträge  der  noch  vermöge  der  sich  darbietenden
Kapitalmenge  letztmöglichen  und  dabei  unergiebigsten  Kapitalverwendung
  richtet.  Der  Kapitalzins  pflegt  deshalb  z.  B.  ill
llcu  kolonisirten  Ländern,  welche  mit  ihrer  Fülle  an  unausgenutzten
  Naturkräften  und  Natnrgaben  besonders  ausgiebige
Anlagsgelegenheiten  eröffnen,  höher  zu  sein,  als  in  älteren
Kulturländern,  wo  sich  nicht  mehr  durch  vernlchrte  Anwendung
von  Kapital  so  beträchtliche  Werthsüberschüssc  erzielen  lassen.
Achnlichcs  gilt  rücksichtlich  der  Zahlungsfähigkeit  der  nach
Kapitalnutzungen  Begehrenden.  Diese  ist  ihrerseits  um  so  größer,
je  einträglicher  die  kapitalbednrftigen  Unternehmungen  sind,  je
erfolgreicher  überhaupt  und  insbesondere  seitens  der  Nichtkapitalisten, ­
  der  Grundbesitzer  und  Arbeiter,  mittels  der  anderweiten ­
  Productionsmittel  in  Folge  der  quantitativen  und
qualitativen  Leistungsfähigkeit  dieser  sowie  der  Ausbildung  des
techilischen  Verfahrens  producirt  lvird.
Die  Zinshöhe  kann  also  mit  zunehmendem  Gebrauchslverthe
der  Kapital,lutzungen  und  erhöhter  Zahlungsfähigkeit  der  darnach
Begehrenden  steigen,  und  muß  umgekehrt  im  gcgentheiligen
Falle  sinken.

8  164.
Die  jedesmalige  Höhe  des  Kapitalzinses  endlich  lvird
regelmäßig  durch  das  jeweilige  Verhältniß  zwischen
Nachfrage  nach  und  Angebot  an  Kapitalnutzungen
bestilllmt.
Letzteres  Verhältniß  hängt  nun  zunächst  voll  der  Masse
der  verfügbaren  Kapitalien  und  der  Emsigkeit,  mit  welcher
iHefc  eine  Verwendung  suchen,  im  Vergleich  mit  der  Menge
        <pb n="321" />
        §  164.  Kapitalzins.

309

der  nach  Kapitalnutzung  Begehrenden  sowie  der  Größe  und
Dringlichkeit  ihres  Kapitalbegehrs,  und  somit  zugleich  von
deni  Maße  ab,  in  welchem  die  Kapitalien  mit  der  Zunahme
der  Bevölkerung  anwachsen.
Durch  das  zeitlich  und  örtlich  gegebene  Verhältniß  von
Angebot  und  Nachfrage  und  dessen  zeitweise  Veränderungen  wird
der  Kapitalzins  zwischen  seinem  dauernd  möglichen  niedrigsten
und  höchsten  Betrage  festgestellt  und  tverden  außerdem  insbesondere ­
  die  vorübergehenden  Schwankungen  des  Zinsfußes
veranlaßt.
Das  Angebot  an  Kapitalnutzungen  hängt  schließlich  hauptsächlich ­
  von  der  Leichtigkeit  und  Reichlichkeit  ab,  mit  welcher
Kapitalien  erzeugt  werden.  Es  kann  um  so  größer  sein,  je
beträchtlicher  das  Volkseinkommen,  je  ungestörter  das  Vertrauen
der  Kapitalisirenden  in  Bezug  auf  den  durch  Anwendung  von
Kapital  nachhaltig  zu  erlangenden  Nutzen  ist,  und  wird  um  so
dringender  sein,  je  emsiger  sich  die  Kapitalisten  bemühen,  Kapitalien
nutzbar  anzuwenden.  Die  Nachfrage  nach  Kapitalnutzungen  hängt
dagegen  ebenfalls  wieder  von  dem  Gebrauchswerthe  jener  und
von  der  Zahlungsfähigkeit  der  darnach  Begehrenden  ab.  Sie
kann  um  so  größer  sein,  je  beträchtlicher  der  durch  Kapitalverwendung ­
  erzielbare  Ueberschuß,  je  günstiger  der  Erfolg  der
Unternehmungen  oder  je  stärker  die  Unternehmungslust  ist,  und
wird  um  so  dringender  sein,  je  eifriger  die  Nichtkapitalisten
bemüht  sind,  Kapitalien  zur  Nutzung  zu  erlangen.
Der  Kapitalzins  muß  sich,  falls  die  Nachfrage  nach  Kapitalien
stärker  ist,  als  das  Angebot  an  solchen,  seiner  Maximalgrenze,
und  umgekehrten  Falls  seiner  Minimalgrenze  nähern,  während
blos  vermehrtes  Kapitalangebot  allerdings  nur  dann  den  Zmsfnß
  niederdrückt,  wenn  es  an  noch  ebenmäßig  ergiebiger  Verwendungsgclegenheit
  für  die  mehrangebotcne  Kapitalmenge  fehlt.
Im  Ganzen  und  für  die  Dauer  aber  bleibt  die  Größe  des
Antheils,  welcher  vom  Volkseinkommen  nach  Vorwegnähme  der
Grundrente  den  Kapitalisten  und  welcher  den  Arbeitern  zufällt,
wesentlich  davon  abhängig,  ob  die  Kapitalisten  dringender  um
Arbeiten  oder  die  Arbeiter  um  Kapitalnutzungen  concurriren.
Vermehren  sich  die  Kapitalien  rascher  als  die  Bevölkerung  und
damit  die  Arbeiterzahl,  so  wird  der  Arbeitslohn  und  gegentheiligensalls
  der  Kapitalzins  verhältnißmäßig  steigen.  Ersteren
        <pb n="322" />
        310  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Falls  nimmt  das  Angebot  an  Kapitalnutzungen,  letzteren  Falls
dasjenige  an  Arbeiten  stärker  zu  als  die  gegenübersteheude  Nachfrage. ­

8  165.
Uebrigens  tritt  in  Folge  des  unausbleiblichen  Ab-  und
Zuflusses  der  Kapitalien  aus  den  minder  ergiebigen  Anwendungsgelegenheiten ­
  in  die  ergiebigeren  eine  möglichste
Ausgleichung  der  Zinshöhe  bei  den  verschiedenen
Kapitalverwendungen  ein.  Diese  Ausgleichung  sucht  sich  vorerst ­
  innerhalb  einer  unb  derselben  Volkswirthschaft  und  nachher ­
  auch  zwischen  zwar  äußerlich  getrennten,  aber  dennoch
in  mancher  Beziehung  ein  gemeinsames  Wirthschaftsgebiet
bildenden  Volkswirthschaften  zu  vollziehen.  Schließlich  trifft
deshalb  der  reine  Zins  durchschnittlich  überall,  wo  dem  ausgleichenden
  Ab-  unb  Zufließen  der  Kapitalien  keine  besonderen
Hindernisse  entgegenstehen,  mit  dem  gleichzeitig  bei  sicher  und
mü^eíoa  üu§ßdicOmcn  (MbfoWMien
fuße  ziemlich  annähernd  zusammen.
Bei  den  verschiedenartigen  Kapitalverwendungcn  muß  der
rohe  Zins  je  nach  der  Beträchtlichkeit  des  darin  enthaltenen
Ersatzpostens  sowie  der  hinzugekonlmenen  Risikoprämie  fortdauernd ­
  sehr  ungleich  hoch  sein.  Diese  und  jener  kann  sich  zwar
verhältnißmäßig  abmindern,  wenn  die  mit  der  Kapitalverwendung
verbundene  Gefahr  irgendwie  geringer,  oder  z.  B.  bei  stehenden
Kapitalien  in  Folge  verbesserter  Qualität  die  Dauerhaftigkeit  re.
größer  und  ein  zweckmäßigeres  Benutznngsversahren  allgemeiner
wird,  niemals  aber  sich  auch  bei  gänzlich  ungleichartigen  und
verschieden  verwendeten  Kapitalien  völlig  gleichstellen.
Der  reine  Zins  hingegen  gleicht  sich  rücksichtlich  seiner  Höhe
deshalb  weit  vollständiger  aus,  iveil  die  Kapitalien  gleich  jedem
anderen  Productionsmittel  derjenigen  Anwendung  zustreben,
»velche  die  größten  Werthsüberschiisse  in  Aussicht  stellt.  Ani  unbehindertsten ­
  vermöge,:  nun  umlaufende  Kapitalien  von  den
ungünstigeren  zu  den  gewinnbringenderen  Anwcndnngsgclegenheiten
aus-  und  einzuströmen.  Die  hierdurch  schließlich  herbeigeführte
Ausgleichung  des  Zinsfußes  erfolgt  daher  am  ehesten  bei  diesen,
während  bei  stehenden  Kapitalien,  wo  dem  ausgleichend  wirken-
        <pb n="323" />
        §  165.  Kapitalzins.

311

den  Aus-  und  Einströmen  aus  einer  Anlagsgelegenheit  in  die
andere  stärkere  Hindernisse  entgegenstehen,  der  Zins  leichtlich  sowchl
  ungewöhnlich  hoch  steigt  als  außergewöhnlich  tief  sinkt,  je
nachdem  der  vom  Preise  der  mittels  des  angelegten  Kapitals
erzielten  Producte  abhängige  Kapitalertrag  besonders  hoch  oder
niedrig  ist.  Ersteres  kann  zumal  eintreten  bei  nicht  leicht  zu
vermehrenden  Anlagskapitalicn,  z.  B.  Brücken,  Eisenbahnen  re.,
letzteres  bei  allen  ebensolchen  zwar  theilweise  leichter  vermehrbaren
jedock  lediglich  einseitig  zu  benutzenden,  langdauernd  gebundenen
und  'ich  nur  äußerst  langsam  vernutzenden  Kapitalien,  z.  B.
HLusem  in  einer  nunmehr  weniger  gesuchten  Lage  oder  in  einer
Stadt,  wo  die  Bevölkerung  abnimmt,  durch  wirksamere  Constructionen
  überfliigelten  Maschinen  re.
Daneben  schwankt  freilich  der  Zinsfuß  bei  kurzfristig  ausgeliehenen ­
  Kapitalien  im  Allgemeinen  bedeutender,  als  bei  langfristigen ­
  Darlehen,  was  hauptsächlich  wieder  darauf  beruht,  daß
erstere  zu  sich  schnell  abwickelnden  Geschäften  und  letztere  zu  sich
langsamer  vollendenden  Productionen  benutzt  werden,  in  denen
die  Ergiebigkeit  der  Kapitalverwendung  weniger  plötzlich  und
beträchtlich  wechselt.  Der  Diskontosatz  verändert  sich  also  nur
deshalb  weit  häufiger,  schneller  und  stärker  als  der  hypothekarische
Zinsfuß,  weil  im  Handel  die  Umsätze  rascher  geschehen  und  der
Gebrauchswerth  der  Kapitalnutzungen  je  nach  der  augenblicklichen
Conjunctur  ungleich  wechselnder  ist,  als  z.  B.  in  der  Landwirthschaft. ­
  Der  Umstand  aber,  daß  der  Zinsfuß  im  Mobiliarkredit
entschieden  unsteter  zu  sein  pflegt  als  im  Immobiliarkredit,
schließt  selbstverständlich  keineswegs  aus,  daß  der  reine  Durchschnittszins
  in  jenem  und  diesem  dennoch  in  der  Regel  fast  gleich
hoch  steht,  bezüglich  auf  die  Dauer  nach  gleicher  Höhe  trachtet.
In  ähnlicher  Weise  lute  innerhalb  einer  und  derselben  Volkswirthschaft ­
  kann  sich  zwischen  getrennten  Bolkswirthschaften  eine
allmählich  zunehmende  Zinsfußansglcichung  dadurch  vollziehen,
daß  niedrigeren  Zinsfuß  habende  Völker  von  ihrem  Kapitalreichthnme
  nach  solchen  Ländern  überströmen  lassen,  wo  der  Zinsfuß
höher  ist  und  in  denen  demnach  Kapitalien  noch  vortheilhaftere
Verwendung  finden.  Ein  derartiges  Ueberströmen  wird  vermittelt
theils  durch  unmittelbare  Auswanderung  oder  zeitweilige  Uebersiedelung
  einzelner  Kapitalisten  und  durch  Gründung  von  Zweiggeschäften ­
  (Commauditen)  ?c.,  theils  durch  lange  Kreditgewährung
im  Handel  und  überhaupt  durch  Ausleihen  an  das  Ausland,
        <pb n="324" />
        312

Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.

mdbcfonbcrc  a"  beffe»  eher  rechtlich  ihrer  ßrebitmürbigfeit
a»g  ber  gerne  g»  benrtheiícnbe  Regierungen,  Untcrnc^mm^g.
gesellschaften  re.  Dein  ausgleichenben  Ab-  unb  Zufließen  der
Kapitalien  von  Land  zu  Land  stehen  jedoch  stets  um  so  größere
Hindernisse  und  Schwierigkeiten  entgegen,  je  weiter  die  räuml  che
Entfernung  und  je  fremdartiger  die  ausländischen  Verhältnisse
smb.  @0  bermöge»  bcëhaib  »ur  beträchtlichere  3illgfußbcrf^^ic)e^^.
Jetten  zur  Ueberwindung  jener  Hemmnisse  anzureizen,  und  verwirklicht ­
  sich  auch  die  durch  den  internationalen  Verkehr  angebahnte
Ausgleichung  immerhin  um  so  unvollkommener,  je  ungleicher
crttmidelt  bic  mit  einanber  oerkhrenben  Räuber  gïei#it(g  fi,,b.
pjel  unbehmberter  ist  ber  bcöfalifige  %uëgieichungëuorgai%  iebcnşâ
  ^îsckM  nicht  ebenmäßig  vorgeschrittenen  Landesth-ilen  des
nämlichen  Territoriums.
Bie  burchfchniltlichc  Binëhôhe  tritt  cnbíich  bem  bei  sicher
unb  mühelos  ausgeliehenen  Geldkapitalien  landesüblichen  Ziussuße
  deshalb  ziemlich  nahe,  weil  in  der  Verzinsung  so  untergebrachter ­
  Gelddarlehen  eben  äußerst  wenig  an  fremdartigen
fei»  erfaßen,  saubern  hô#e»ë  Mnc  geringe
Rififoframie  »eben  emer  noch  geringere»  Vergütung  für  bic  nüt
ber  ßahitakcrmaltung  üerbunbene  ßRühe  enthalten  (ft  »nb  also
begfaafiger  3)arie#awfe»  i»  reinem
Z'use  besteht.  Das  (Eintreten  dieser  annähernden  Uebereinstimmung
Sonn  von  Geldkapitalien  verliehen  und  mittels  solcher  umgesetzt
rnerben,  mährenb  angicich  ber  fßreig  febeë  in  einem  geraumere
Seit  hindurch  benutzbaren  Gegenstände  fixirten  Kapitals  sich  auf
bic  S)aucr  nach  beffe»  Grgiebigfcit  rietet,  inbem  man  bic  no»
bemfclben  au  ermartenbe  %j)ung  nach  bem  icbeëmaligen  ÍDurch,
schmttszlnsfuße-  kapitalisirt.  ’
8  166.
f  ^âchhaltig  aber  verändert  sich  der  Kapitalzins  insofern,
als  dessen  Hohe  bei  fortschreitender  Kultur  im  Allgemeinen
steigt  Unb  b ° 9e9en  M  Zutretenden  Kulturrückschritten  wieder
%Rit  meiterem  gortfehreiten  ber  Whir
erniedrigt  sich  nämlich  die  Zinshöhe  schon  deshalb,  lveil  es
        <pb n="325" />
        §  166.  Kapitalzins.

313

wegen  gleichzeitigen  Stechens  des  Gesammtbedarfes  nun  nothwendig ­
  wird,  zu  minder  ergiebigen  Kapitalverwendungen  überzugehen. ­
  Das  hierdurch  bedingte  Sinken  des  Zinsfußes
kann  alsdann  zwar  abermals  durch  mancherlei  Hindernisse,
durch  neues  Hinzukommen  gewinnbringenderer  Anwendungsgelegenheiten
  sowie  durch  Dazwischentreten  von  Störungen,
welche  eine  Wiederabnahme  des  verfügbaren  Kapitalvorrathes
herbeiführen,  zeitweise  rückgängig  gemacht  und  vorübergehend
aufgehalten,  jedoch  weder  auf  die  Daller  gänzlich  ausgeschlossen
werden,  noch  so  weit  gehen,  daß  jeder  Antrieb  zu  fernerer
Kapitalbildung  hinwegfiele.
Auf  den  niedern  Kulturstufen  ist  der  Kapitalisirungslricb
schwach  und  noch  wenig  Kapital  verfügbar.  Das  Ausleihen  von
nicht  durch  Selbstanwenduug  nutzbar  zu  machenden  Kapitalien
ist  durch  Rechtsunsicherheit  und  geringe  Entwickelung  des
Kredits  erschwert,  wahrend  eine  noch  vorhandene  Fülle  an
unerschöpften  Anwendungsgelegenheiten  die  Kapitalverwendung
verhältnißmäßig  sehr  ausgiebig  macht.  Der  Zins  muß  daher
gemäß  der  Größe  der  Productiouskosten  und  des  Gebrauchswerthes ­
  der  Kapitalnutzuugen  hoch  sein,  zumal  die  gleichzeitig
bestehende  Unfreiheit  der  Arbeit  verhindert,  daß  der  Arbeitslohn
einen  beträchtlicheren  Antheil  des  Volkseinkommens  in  Anspruch
nähme.
Beim  Weitergedeihen  der  Kultur  ändert  sich  alles  dies
zunehmend  mehr.  Es  macht  sich  nunmehr  nicht  nur  nothwendig,
die  Kapitalverwendung  auch  auf  minder  ergiebige  Anwendungsgclegenheiten
  zu  erstrecken,  sondern  es  wird  zugleich  die  Kapitalbildung
  leichter  und  die  Nutzbarmachung  angesammelter  Kapitalien
unbehinderter.  Späterhin  neigt  deshalb  der  Zinsfuß  zum
Sinken  und  zwar  zuerst  in  den  am  meisten  vorgeschrittenen
Orten  und  Gegenden,  von  wo  aus  sich  nachher  die  allmähliche
Zinsfußerniedriguug  weiter  verbreitet.  Diese  erhält  sich  um
so  stetiger,  je  weniger  ihr  fernerer  Verlauf  durch  die  oben
angedeuteten  Hindernisse  gehemmt,  also  einerseits  durch  Sicheröffnen
  günstigerer  Gelegenheiten  zur  Kapitalverwendung,  z.  B.
in  Folge  technischer  Fortschritte,  Erweiterung  des  nutzbaren
Areals,  Ermöglichung  ergiebigerer  Anlegung  im  Auslande  rc.,
und  Wiederaufgebenkönuen  unergiebigst  gewesener  Verwendungen
        <pb n="326" />
        314  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
unterbrochen,  oder  andererseits  durch  irgendwie,  z.  B.  zufolge
kapitalverzehrender  Kriege,  unglücksfälliger  Verluste,  unproductiver
Aufzehrung  re.  dazivischenkominende  Abminderung  des  verfügbaren ­
  Kapitalvorrathes  und  des  einstweiligen  Kapitalangebots
verlangsamt  wird.  Sie  kann  ferner  um  so  bedeutender  werden,
je  andauernder  die  Kapitalien  rascher  zunehmen  als  die  Bevölkerung ­
  und  das  Angebot  an  Arbeit,  oder  je  voraussichtiger,
genügsamer  und  strebsamer  die  Menschen  bereits  geworden  sind.
Dennoch  ist  dabei  ein  wirkliches  Ueberschreiten  der  Minimalgrenze ­
  des  Zinses  und  ein  Hinabgehen  desselben  bis  dahin,  wo
er  nicht  mehr  eine  genügend  erscheinende  Entschädigung  für  die
mit  der  Kapitalverwendung  verbundenen  persönlichen  Opfer
gewährte,  auf  die  Dauer  deshalb  völlig  unmöglich,  weil  der  zu
niedrig  gewordene  Zinsfuß  neben  starker  Vermehrung  der
Gebrauchskapitalien  das  Entstehen  schwindelhafter  Geschäfte,
thunlichste  Auswanderung  der  Kapitalien  re.  veranlassen  und
dadurch  wiederum  alsbald  gehoben  werden  müßte.
Nicht  minder  und  fast  noch  erehblicher  ermäßigt  sich  mit
fortschreitender  Kulturentwickelung  gleichzeitig  der  Rohzins,  weil
nicht  blos  der  darin  enthaltene  reine  Zins  inzwischen  herabgeht,
sondern  weil  außerdem  die  anderweiten  Bestandtheile  desselben
meist  ebenfalls  und  zum  Theil  sogar  weit  beträchtlicher  abnehmen.
Mit  eintretenden  Kulturrückschritten  erhöht  sich  dagegen  wieder
der  Zinsfuß  und  mit  ihm  der  Rohzins,  weil  mit  jenen  mehr
oder  weniger  in  nur  äußerlich  abweichend  gestalteten  Formen  die
thatsächlichen  Zustände  früherer  Entwickelungsstufen  zurückkehren.
Am  sichtlichsten  endlich  sind  alle  diese  nachhaltigeren  Veränderungen ­
  der  Zinshöhe  ebenso  wie  deren  vorübergehende
Schwankungen  am  landesüblichen  Zinsfüße  der  Geldkapitalien
deshalb  wahrzunehmen,  weil  letztere  eben  das  umlaufsfähigste
und  demnach  beweglichste  Kapital  abgeben.
§  167.
Ein  gleichmäßig  niedriger  Stand  der  Zinshöhe  ist
also  nachhaltig  jedenfalls  nur  bei  schon  weit  gediehener,  fortwährend ­
  noch  im  Fortschreiten  begriffener  övlkswirthschaftļ
  sch  er  Entwickelung  möglich,  imd  begünstigt  letztere  wieder
rückwirkend,  indem  ein  solcher  die  Kapitalbenutzung  erleichtert
und  die  Production  allgemeinhin  fördert.
        <pb n="327" />
        §  167.  168.  Kapitalzins.

315

Unter  sonst  gleichen  Umständen  können  die  Kapitalien  dann,
wenn  die  Zinshöhe  gleichmäßig  niedrig  ist,  in  verstärkterem
Maße  zur  Giitererzeugung  benutzt  werden,  als  dann,  wenn  jene
hoch  ist.  Außerdem  vermindern  sich  ersteren  Falls  verhältnißmäßig
  die  antheiligen  Produetionskosten  der  Güter.  Dazu
konlmt,  daß  die  Kapitalbesitzer  alsdann  emsiger  um  möglichste
Nutzbarmachung  ihrer  Kapitalien  bemüht  zu  sein  pflegen,  weniger
leicht  und  früh  sich  zum  miihelosen  Leben  von  bloßen  Zinsen
entschließen,  wogegen  allerdings  ein  hoher  Zinsstand  an  und
für  sich  stärker  zur  anfänglichen  Aufsparung  von  Kapitalien
anreizt.

§  168.
Das  Eintreten  eines  in  volkswirthschaftlicher  Beziehung
günstigen  Zinsstandes  kann  nun  durch  Hinwirkung  auf  Entlvickelung
  der  ihn  bedingenden  Verhältnisse  und  insbesondere
durch  Hinwegräumung  entgegenstehender  Hindernisse  zwar
einigermaßen  befördert,  nicht  aber  auch  durch  solche  Bestimmungen, ­
  welche  die  Höhe  des  Zinsfußes  regeln  wollen,
durch  Zinstaxen  und  Wuchergesetze,  künstlich  herbeigeführt ­
  werden.
Diese  verfehlen  vielmehr  ihren  Zweck  gänzlich,  sind  leicht
zu  umgehen,  verhindern  weder  leichtsinniges  Aufborgen  noch
den  wirklichen  Wucher,  erschweren  bedingungsweise  selbst  die
wirthschaftlich  Vortheilhafte  Kreditbenutzung  und  vertheuern
zugleich  den  Darlehnszins.
Als  förderlich  erweist  sich  hierbei  namentlich  Alles,  was
mittelbar  die  Zunahme  des  allgemeinen  Wohlstandes  und
unmittelbarer  die  Aufsparung,  Conccntrirung  und  Flüssigmachung
von  Kapitalien  zu  begünstigen  vermag,  z.  B.  bessere  Ausbildung
der  Kreditförderungsmittel  k.
Gegenteilig  wirken  gesetzliche  Zinsbeschränkungen  durch  Zinstaxen
  und  Wuchergesctze  zumal  in  sehr  vorgeschrittener  Zeit.
Diese  sind  auf  den  mittleren  und  niederen  Kulturstufen  entstanden,
haben  sich  lange  erhalten  und  währenddem  den  Uebergang  von
gänzlichen  Zinsverboten  zur  schließlichen  Zinsfreiheit  vermittelt.
In  früherer  Zeit,  wo  Darlehen  meist  nur  in  Nothfällen
gesucht  werden,  mißbilligten  viele  Religionen  schon  um  der  Barm-
        <pb n="328" />
        316  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Herzigkeit  gegen  die  Armen  willen  jedes  Zinsennehmen  wenigstens
von  Glaubensgenossen  und  verpönten  es  als  Wucher.  Die  spätere
Zlnsgesetzgebung  ging  hiernach,  um  die  Kapitalbediirftigen  vor
rücksichtsloser  Ausbeutung  durch  die  Kapitalisten  zu  schützen,
dazu  über,  Zinsmaxima  aufzustellen  und  mindestens  das  Nehmen
„übermäßiger"  Zinsen  als  Wucher  zu  bestrafeil,  bis  endlich  bei
gesteigertem  Kreditverkehr  die  unabweisliche  Nothwendigkeit,  in
zunehmend  zahlreicher  werdenden  Ausnahmefällen  eine  Ue'berschreitung
  der  Zinstaxen  zu  gestatten,  mehr  oder  tveniger  zu
un5cMrMtcr  ###6,  bic  iWeitg  am  aller*
spätesten  bei  HhPothekardarlchcn  zum  völligen  Durchbruche  xu
kommen  pflegt.  ö
Mittels  Zinstaxen  kann,  abgesehen  von  der  nothwendig
bsetbenben  und  hier  nicht  tveiter  in  Betracht  kommenden  Feststellung ­
  eines  bestimmten  Zinsfußes  für  gerichtliche  Anrechnungen,
doch  nur  beabsichtigt  werden,  entlveder  den  Zins  zu  erniedrigen
oder  ein  Ueberschreiten  des  landesüblichen  Zinsstandes  zu
verhüten,  oder  mißbräuchlich  gesteigerten  Nothpreisen  für  Darlehnsgewährung ­
  durch  Ziehung  einer,  die  durchschnittliche  Zinshöhe
mcit  üWeioei'ben,  W#e,t  9Ra%imaÏQren)e  bonuüeuqen
Dieselben  verfehlen  jedoch  in  allen  diesen  Fällen  ihren  Zweck
weil  überhaupt  keine  Taxe  die  Preise,  am  allerwenigsten  die
6#a,tfm,gm  be3  so  cm^fi^bíic^elt  ginfeö  reßeln  bermaq,
lüctl  die  mit  dem  Ausleihen  verbundene  Verlustgefahr  in  den
einzelnen  Fällen  der  Kreditgewährung  zu  verschieden  ist,  und  weil
selbst  die  weitest  gezogene  Schranke  noch  oft  genug  beengend
wirken  muß,  z.  B.  dann,  wenn  die  drängende  Bedürftigkeit  des
Kapitalsuchenden,  für  welchen  vielleicht  ein  augenblicklich  verfügbarev
  Geldkapital  außergewöhnlich  großen  Gebrauchswerth  haben
wurde,  dem  ungleich  geringeren  Drange  der  Kapitalisten,  ihre
Kapitalien  in  gewagter  Weise  unterzubringen,  gegenübersteht.
Außerdem  macht  sich,  wie  oben  angedeutet  wurde  gegen
3inêfaŗen  wtb  38u^^cr8efe^^e  Boigcnbcg  geltenb.  Sic  }mb\n
umgehen  durch  Ausbedingung  von  Provisionen,  Verpflichtung
auf  Ehrenwort  re.  ;  verhindern  eben  deshalb  auch  nicht  leichtsinniges
  Aufborgen,  sondern  überliefern  Gelvogtes  Unternehmende
und  unwirthschaftliche  Schuldenmacher  erst  recht  den  Netzen
durchtriebener  Wucherer,  deren  Schlauheit  sich  vor  Straffälligkeit
äu  schützen  weiß;  machen  nicht  den  verderblichen  und  gewerbsmäßig ­
  betriebenen  Wucher  unmöglich,  svnderu  begünstigen  dessen
        <pb n="329" />
        §  168.  Kapitalzins.

317

Eintreten  durch  Nöthigung  zur  Gcsetzumgehung;  erschweren,
falls  keine  den  Voraussetzungen  der  Taxe  entsprechende  Sicherstellung ­
  dargeboten  werden  kann,  durch  Verwehrung  des  Verlangens ­
  und  Gewährens  eines  je  nach  den  maßgebenden
Umständen  ungleich  hohen  Zinsmaßes  selbst  die  wirthschaftlich
vortheilhafte  und  deshalb  gerechtfertigte  Krcditbenutzung,  indem
Viele  es  vorziehen,  unter  mißlichen  Verhältnissen  lieber  gar  nicht,
als  gegen  eine  unzulängliche  Verzinsung  oder  heimlich  zu  wuchergesetzlich
  gebrandmarkten  Zinsen  auszuleihen;  beschränken  somit
das  Angebot  an  zum  Ausleihen  bereiten  Kapitalien  und  die
möglichst  ergiebige  Nutzbarmachung  dieser,  wirken  durch  Aufhalten
der  Angebotsvermehrung  einer  Erniedrigung  des  Zinsfußes
entgegen,  und  vertheuern  in  solchen  Fällen,  in  denen  ohne
mittelbare  Umgehung  oder  unmittelbare  Ueberschreitnng  der  Zinstaxe ­
  überhaupt  kein  Darlehn  zu  erhalten  wäre,  den  Darlehnszins
durch  Hinzufügung  der  aus  einer  gesetzwidrigen  Handlung
entspringenden  Gefahr,  welche  nun  mittels  einer  weiteren
Risikoprämie  vergütet  iverden  muß.
Zinsbeschränknngen  beengen  also  den  Verkehr  in  bedenklicher
Weise,  schädigen  wesentliche  Interessen  der  Kapitalbedürftigen
statt  selbige  zu  wahren,  hemmen  mindestens  die  Zinsausgleichung
und  bei  vereinzeltem  Fortbestehen  den  Kapitalzufluß  zu  den
noch  an  Zinsschranken  gebundenen  Unternehmungen,  und  sind
daher  im  Ganzen  jedenfalls  um  so  nachtheiligcr,  je  unentbehrlicher ­
  die  Kreditbenutzung  und  je  ausgedehnter  der  Kapitalmarkt
geworden  ist.  Bei  gleichzeitiger  Fürsorge  um  Beschaffung  von
Einrichtungen,  welche  die  billigere  Erlangung  des  in  besonderen
Nothfällen  gebrauchten  Kredits  thunlichst  zu  erleichtern  geeignet
sind,  lassen  sich  dieselben  auch  schließlich,  nebst  den  behufs  ihrer
Durchführung  getroffenen  Strafvorschriften,  recht  füglich  durch
strenge  gesetzliche  Bestimmungen  gegen  die  wahre  Höhe  des
Zinsfußes  verschleiernde  und  letztere  für  den  geschäftsnnknndigen
Schuldner  schwer  erkennbar  machende  Contraetsbedingungcn  sowie
durch  einfache  Anwendung  der  Betrugsstrafen  wirksamer  ersetzen.
        <pb n="330" />
        318

Zweites  Kapitel.
Kinkommensverhättnisse.
§  169.
Rücksichtlich  der  Verbindung  der  verschiedenen  Einkommenszweige
  und  des  Verhältnisses  derselben  zu  einander
kommt  hauptsächlich  nach  einerseits  deren  eigentümliche  Verschmelzung ­
  jim  Unternehmereinkommen,  andererseits  deren
gegenseitiges  Verhältniß  und  die  besondere  Art  der  jeweiligen
Vertheilnng  des  Volkseinkommens  in  Betracht.
Unternehmers  inkommen.
8  170.
Die  verschiedenen  Einkommenszweige  gehen  aus  dem
Ertrage  der  Unternehmungen  nur  insoweit  getrennt  und
von  einander  gesonderter  hervor,  als  aus  demselben  je  nach
dem  Maße,  in  welchem  behufs  der  Ertragserzielung  fremde
Grundstiicke,  Arbeiten  mb  Kapitalien  mitbenutzt  wurden,
zunächst  Grundrente,  Arbeitslohn  und  Kapitalzins  in  ausbedungenem ­
  Betrage  entrichtet  werden  müssen;  und  verbleiben
dagegen  jedenfalls  in  dem  Gesammteinkvmmen,  welches  einem
Unternehmer  ans  dein  Ertrage  seiner  Unternehmung  zufließt,
engstens  mit  einander  verbunden,  indem  in  diesem  Unternehm ­
  e  r  e  i  n  k  o  m  m  e  n  dasjenige  Einkommen  vermengt  enthalten ­
  ist,  welches  der  Unternehmer  im  natürlichen  Betrage
aus  der  Anwendung  eigener  Grundstücke,  eigener  Arbeit  und
eigenen  Kapitals  bezieht.

8  171.
Das  Unternehmereiukommen  läßt  sich  demnach  auch
nicht  wieder  unmittelbar  in  die  einzelnen  Einkommenszweige
        <pb n="331" />
        §  170.  171.  Unternehmereinkommen.  319
zerlegen,  aus  denen  es  zusammengesetzt  ist.  Wohl  aber  kann
es  mittelbar  je  nach  seinem  Ursprünge  annähernd  gesondert
und  aus  demselben  der  darin  enthaltene  Unternehmergewinn ­
  ausgeschieden  werden,  der  seinerseits  in  sämmtlichen ­
  Ueberschüssen  besteht,  welche  der  Ertrag  einer  Unternehmung ­
  über  die  im  ausbedungenen  Betrage  zu  entrichten
gewesenen  und  bezüglich  nach  landesüblicher  Höhe  in  Anrechnung ­
  zu  bringenden  Grundrenten,  Kapitalzinse  und
gewöhnlichen  Arbeitslöhne  gewährt.
Selbiger  bildet  als  ein  untrennbares  Ergebniß  der
Unternehmerthätigkeit  und  des  Unternehmervermögens  die
Vergeltung  fiir  das  Zusammenwirken  ersterer  mit  letzterem,
richtet  sich  rücksichtlich  seiner  durchschnittlichen  Höhe  schließlich ­
  nach  der  Größe  der  mit  diesem  Zusammenwirkenlassen
verbundenen  Opfer,  und  gleicht  sich  mit  den  Fortschritten
der  wirtschaftlichen  Kultur  nicht  nur  verhältnißmäßig  bei
den  verschiedenartigen  Unternehmungen  zunehmend  mehr  aus,
sondern  neigt  außerdem  auf  den  höheren  Stufen  jener  zum
Sinken.
Das  Unternehmereinkommen  kann  nur  dadurch  annähernd
in  die  einzelnen  Einkommenszweige,  ans  denen  es  zusammengesetzt ­
  ist,  zerlegt  werden,  daß  man  diese  theils  vergleichsweise
nach  ihrem  landüblichen  und  ausbedungenen  Betrage,  theils
durch  Zurückgehen  auf  die  betreffenden  Productionskosten  auszumessen ­
  sucht.  Am  wenigsten  leicht  aber  läßt  sich  dabei  der
durch  Unternehmerthätigkeit  verdiente  Arbeitslohn  aussondern,
weil  Arbeit  und  Vermögen  des  Unternehmers  bei  Gründling
und  Aufrechterhaltung  des  Unternehmens  einheitlich  zusammenwirken ­
  sowie  gemeinschaftlich  in  ununterscheidbarem  Maße  zur
Erfolgscrziclttng  beitragen,  und  weil  dieser  Theil  des  Unternehmcreinkonnnens
  doch  kaum  auch  nur  leidlich  zutreffend  nach
dem  ausbednngcncn  Lohne  eines  angenommenen  Geschäftsführers
zu  bemessen  ist,  der  ohnehin  seinem  Auftraggeber  nicht  alle
geschäftliche  Sorge  und  Mühe  abzunehmen  vermag  und  nur  die
Verantwortlichkeit  für  einsichtsvolle  Gewissenhaftigkeit  seiner
Geschäftsführung,  nicht  aber  die  ungleich  größere  für  das  Erhalten
des  ganzen  Geschäfts  zu  tragen  hat.
        <pb n="332" />
        320  Buch  4.  Kap.  2.  Einkommensverhältnisse.
Denkt  man  sich  nun  den  Unternehmer  als  Pächter  seiner
eigenen  Grundstücke  und  als  Entleiher  oder  Abmiether  seiner
eigenen  Kapitalien,  zieht  also  von  dem  ihm  zufallenden  Gesammteinkommen
  noch  Grundrente  und  Kapitalzins  im  landüblichen
Betrage  für  die  selbst  besessenen  Grundstücke  und  Kapitalien,
sowie  außerdem  denjenigen  Arbeitslohn  ab,  den  er  durch  etwaiges
Mithandanlegen  bei  der  Arbeitsausführung  verdient,  und  den  er
sich  z.  B.  als  Rechnungsführer,  Vorarbeiter  re.  anrechnen  darf,
so  erhält  man  einen  Einkommensrest,  der  bisweilen  als  Unternehmerverdienst ­
  bezeichnet  tvird.  Letzterer,  welcher  niemals
seinen:  ganzen  Umfange  nach  ausbedungen  werden  kam:  und
oft  als  ein  vierter  selbständiger  Einkommcnszweig  angesehen
worden  ist,  enthält  aber  keineswegs  nur  die  Vergeltung  für  die
Unternehmerarbeit,  den  sogenannten  Unternehmerlohn,  sondern
außerden:  noch  ungleich  beträchtliche  Beimengungen  an  aus  Vermögensnutzungen
  herrührenden  Einkommen,  richtet  und  verändert
sich  daher  auch  lediglich  insoweit,  als  er  aus  reinen:  Lohne
besteht,  nach  den  Gesetzen  des  Arbeitslohnes,  und  in:  Ganzen
jedesmal  an:  überwiegendsten  nach  den  Gesetzen  des  darin
vorherrschenden  Einkommenszweiges.
Bringt  man  hiernach  weiter  eine  besondere  Vergütung  für
die  Unternehmerarbeit,  entweder  nach  deren  unmittelbaren  Productionskosten,
  die  ihrerseits  in  den  durch  Bestreitung  des
standesgemäßen  Unterhaltsbedarfs  nothwendig  verursachten  Kosten
bestehen,  oder  nach  einem  erfahrungsmäßigen  Durchschnittsbetrage
in  Abzug,  so  ergiebt  sich  der  Unternehmergewinn,  welcher  den:
Unternehmer  schließlich  als  völlig  freier  Werthsüberschuß  erübrigt.
Derselbe  stellt  sich  deshalb  an:  übersichtlichsten  z.  B.  bei  denjenigen
Unternehmungen  heraus,  welche  nicht  durch  die  Unternehmer
selbst  betrieben,  sondern  ans  derer:  Gefahr  hin  von  fest  besoldeten
und  zun:  Theil  mit  einen:  Gewinnantheil  belohnten  Directoren,
Geschäftsführern  re.  geleitet  werden,  wo  dann  der  Gewinn,'
den  das  Geschäft  nach  vollständiger  Aufrechnung  und  Deckung
aller  behufs  der  Production  gehabten  Vorarrslagen  und  Unkosten
innerhalb  eines  bestimmten  Zeitraumes  thatsächlich  abtvarf,  sich
an  die  Unternehmer  in  der  den  Durchschnittsziirs  übersteigenden
und  als  Superdividende  zu  erachtenden  Quote  der  Dividende,
und  an  die  Geschäftsleiter  mittels  der  ihnen  zugebilligten
Tantiemeprocente  vertheilt.
        <pb n="333" />
        §  171.  Unternehmereinkoinmen.

321

Der  so  ausgesonderte  Unternehmergewinn  ist  ebenfalls  kein
einfaches,  sondern  ein  aus  überschüssigen  Bestandtheilen  mehrerer
Einkonnnenszweige  zusammengesetztes  freies  Einkommen,  dessen
nähere  Zusammensetzung  sich  nicht  mehr  unterscheiden  läßt,  weil
es  unerkennbar  bleibt,  wie  viel  einerseits  die  Person  und
andererseits  das  Vermögen  des  Unternehmers  zur  Gewinnerzielung
beigetragen  hat,  dessen  Größe  aber  von  dem  Betrage  abhängt,
um  welchen  der  für  die  erzeugten  Products  gelöste  Preis  die  bei
der  Production  aufgewendeten  und  vom  privatwirthschaftlichen
Standpunkte  aus  berechneten  Productionskostcn  gegebenen  Falls
übertrifft.  Ein  solcher  Ueberschuß  muß  im  Preise  gewährt
werden,  weil  ohnedem  offenbar  Niemand  Anlaß  hätte  als  Unternehmer ­
  Arbeit  und  Vermögen  daranzusetzen,  um  unter  mehr
oder  weniger  ungewissen  Verhältnissen  hinsichtlich  der  Beträchtlichkeit ­
  der  erforderlichen  Auslagen  und  des  zu  erhoffenden
Erlöses  das  Zusammenwirken  verschiedener  Productivnsmittel  für
bestimmte  Prvductionszwecke  auf  eigene  Rechnung  und  Gefahr  hin
zu  vermitteln.  Je  erheblicher  die  hiermit  verbundenen  Opfer
sind  und  je  mehr  Schwierigkeiten  ihrer  Darbringung  entgegenstehen, ­
  um  so  bedeutender  muß  auch,  falls  sich  genug  Unternehmer ­
  finden  sollen,  die  dafür  durchschnittlich  zu  erlangende
Vergeltung  sein.  Ferner  kann  letztere  um  so  reichlicher  ausfallen,
je  dringender  die  unternehmungsweise  Production  Bedürfniß
ist.  Der  Gewinnsatz  wird  also  um  so  höher  stehen,  je  weniger
Menschen  zufolge  ihrer  persönlichen  Eigenschaften  (z.  B.  allgemeiner
und  technischer  Ausbildung,  Organisationstalents,  Vertrauen
erweckender  Zuverlässigkeit  re.)  und  ihrer  Vcrmögensverhältnisse
zur  Unternehmerthätigkeit  überhaupt  und  zum  Unternehmen
gewisser  Geschäftsarten  insbesondere  intellectuell,  moralisch  und
materiell  vollauf  befähigt,  je  riskirter  die  Unternehmungen  selbst
oder  je  erheblichere  Mühen  und  Unannehmlichkeiten  mit  dem
Uuternehmergeschäft  verknüpft  sind,  je  schwerwiegender  letztere
den  Unternehmungslustigen  erscheineil  und  je  stärker  zugleich  die
Nachfrage  nach  den  betreffenden  Produkten  ist.  Derselbe  mag
dagegen  um  so  lliedriger  sein,  je  unbeschränkter  und  entgegenkommender ­
  das  Angebot  an  Unternehmerthätigkeit  geworden,
oder  je  ungefährdeter  das  Gelingen  einer  Unternehmung  und  je
leichter  deren  gedeihliche  Fortcrhaltung  ohnehin  ist.  Wie  weit
diese  Erniedrigung  gehen  kann,  das  hängt  wesentlich  mit  von
der  maßhaltenden  Genügsamkeit  und  beharrlichen  Strebsamkeit
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  21
        <pb n="334" />
        322  Buch  4.  Kap.  2.  Einkommcnsverhältnisse.
der  Unternehmenden  ab.  Jedenfalls  hat  jedoch  der  Gewinn  den
jeweilig  möglich  niedrigsten  Stand  erreicht,  wenn  die  Concurrenzverhältnisse
  seine  Höhe  so  tief  niederdrückten,  daß  deren  Geringfügigkeit ­
  eben  nur  noch  die  Geschäftsaufgabe  verhindert.
Mit  den  Fortschritten  der  wirthschaftlichen  Kultur  wird
zunächst  der  in  den  verschiedenen  Zweigen  der  Production  erzielte
Durchschnittsgewinn,  um  den  die  in  den  einzelnen  gleichartigen
Unternehmungen  gemachten  Gewinne  auf  und  ab  schwanken,
verhältnißmäßig  gleichmäßiger,  weil  mit  jenen  die  Productionsmittel
  unbehinderter  ans  den  weniger  ergiebigen  Unternehmnngsgebieten
  in  die  ergiebigeren  überzuströmen  vermögen,  und  auch
die  Gewinnstchancen,  welche  ein  Geschäftszweig  darbietet,  unr
so  eher  richtig  erkannt  und  gewürdigt  werden,  je  einsichtiger  und
rühriger  ein  Volk  geworden  ist.  Sind  die  Aussichten  auf  Gewinn
bei  einem  Geschäftszweige  besonders  günstig,  so  pflegen  nicht  nur
diejenigen,  welche  in  demselben  bisher  einen  die  Productionskosten
  ihrer  Unternehmerarbeit  weit  übersteigenden  Arbeitslohn
verdienten  oder  ihr  Kapital  erheblich  über  die  landübliche  Zinshöhe
nutzten,  ihre  Unternehmungen  nach  Möglichkeit  zu  erweitern,
sondern  es  wenden  sich  außerdem  Andere  einer  so  verlockenden
Unternehmungsgelegenheit  durch  Neubegründung  ebensolcher
Geschäfte  thunlichst  zu,  ivvdurch  die  ausgleichend  wirkende  Concurrenz
  vermehrt  wird.  Umgekehrt  nimmt  der  Zudrang  zu  den
nur  geringen  Gewinn  bringenden  Unternehmungen  ab,  aus
denen  sich  überdies,  insoweit  nicht  die  Schwierigkeit,  die  einmal
darin  angelegten  Vermögensbestandtheile  anderweit  zu  verwerthen
oder  für  sonstige  Productionszwecke  verwendbar  zu  machen,
hindernd  entgegentritt,  Viele  baldigst  wieder  herauszuziehen
suchen,  um  ein  besser  lohnendes  Geschäft  ergreifen  zu  können.
Ucbrigens  erfolgt  die  Gewinnausgleichung  deshalb,  weil  sie
eben  durch  Erweiterung  und  Vermehrung  sowie  bei  Einschlagen
einer  veränderten  Productionsrichtung  durch  Einschränkung  und
Verminderung  der  betrcffenbeu  Unternehmungen  vor  sich  geht,
überhaupt  schon  je  nach  der  Art  und  den  Erfordernissen  letzterer
ungleich  rasch  und  vollständig.  Dieselbe  verivirklicht  sich  im
Allgemeinen  am  ehesten  bei  den  Productionen,  rücksichtlich  deren
eine  Ab-  und  Zunahme  des  Umfanges,  in  welchem  sie  betrieben
werden,  am  leichtesten  stattfinden  kann,  und  am  spätesten  bei
denjenigen,  die  aus  irgend  einem  Grunde  keine  ebenmächtige
Concurrenz  zu  befürchten  haben  oder  wegen  überwiegender
        <pb n="335" />
        §  172.  Gegenseitiges  Verhältniß  der  Einkommenszweige.  323
Benutzung  unwiderruflich  verwendeter  Anlagskapitalien  schwer
verlaßbar  sind.
Auf  den  höheren  Kulturstufen  neigt  endlich  der  Unternehmergewinn
  deshalb  zum  Sinken,  weil  da  Befähigung  und  Geneigtheit ­
  zum  Unternehmen  ausgedehnter  vorhanden,  die  Lust  zum
Wagen  entwickelter,  das  Gelingen  der  Unternehmungen  minder
mißlich,  bei  berechneterem  Vorgehen  weniger  vom  glücklichen
Zufall  als  von  der  Zutreffendheit  der  in  wirthschaftlicher  Beziehung ­
  gehegten  Voraussetzungen  und  der  Zweckgemäßheit  des
gewählten  technischen  Verfahrens  abhängig,  das  Eintreten  von
Monopolpreisen  überall  seltener  möglich  und  die  Concurrenz  der
Unternehmer  untereinander  entschieden  stärker  ist,  wozu  noch
kommt,  daß  während  jener  verhältnißmäßig  mehr  Kapitalien
benutzt  werden,  und  daß  sonach  wegen  dieser  gesteigerten  Kapitalverwendung ­
  dem  Unternehmereinkommen  ohnedies  zum  Sinken
hinneigende  Kapitalzinse  in  vermehrtem  Verhältnisse  beigemengt
sind.  Hohe  Gewinne  ergeben  sich  alsdann,  außer  in  den  Fällen,
wo  sie  vereinzelt  durch  das  Fortbestehen  großer  Verlustchancen
bedingt  sind,  unter  deren  Schlägen  viele  Unternehmungen  verunglücken ­
  und  nur  wenige  glücken,  schließlich  weit  mehr  aus
der  Gesammtmasse  der  seitens  eines  Geschäfts  erzielten  kleinen
Einzelgewinne,  als  aus  der  Beträchtlichkeit  des  Gewinnstsatzes
selbst.  Insofern  es  aber  wahr  ist,  daß  im  Ganzen  bei  großen
Unternehmungen  und  namentlich  bei  großen  einheitlich  geleiteten
Privatunternehmungen  die  an  sich  höchsten  Gewinne  gemacht
werden,  so  kann  dies  der  Hauptsache  nach  lediglich  auf  den  mit
der  Production  im  Großen  allgemeinhin  verbundenen  Vortheilen
beruhen.
Gegemritigen  VerhMmss  der  GjnkommrnWweigr.
S  172.
Mit  bent  Vorherrschenderwerben  ber  unternehmungsweisen ­
  Probuction  tritt,  htbent  sich  nunmehr  bie  einzelnen
Einkommenszweige  unterscheibbarer  aussonbern,  bas  wechselseitige ­
  Verhältniß  tmb  bie  Verschiedenheit  ber  betreffenden
Einkommenssätze  zunehmenb  schärfer  hervor,  während  dennoch ­
  bie  gegenseitigen  Interessen  ber  verschiedenartigen ­
  Einkommens  bezieher  deshalb  keineswegs
21*
        <pb n="336" />
        324  Buch  4.  Kap.  2.  Einkommensverhältnisse.
entgegengesetztere  werden,  weil  für  die  Dauer  die  nachhaltige
Ergiebigkeit  jedes  besonderen  Einkvnlmenszweiges  von  dent
Gedeihen  der  gesammten  Vvlkswirthschaft  abhängig  ist  unb
mit  der  Zunahme  des  Volkseinkommens  jeder  Zweig  desselben
ohne  gleichzeitige  Schmälerung  eines  allderen  int  Ganzen
wachsen  kann.
Während  der  höheren  Kulturstufen  ivird  in  Folge  ausgebildeterer
  Prvductionsthcilung,  entwickelteren  Güterumlaufes  re.
immer  seltener  ausschließlich  für  den  eigenen  Bedarf  oder  nur
auf  Bestellung,  sondern  zunehmend  mehr  unternehmungsweise
producirt.  Mit  dem  Vorherrschcuderwerden  der  unternehmungsweisen ­
  Production  werden  nun  größere  Mengen  von  Arbeitskräften, ­
  Grundstücken  und  Kapitalien  an  Andere  gegen  einen  frei
vereinbarten  Preis  zur  Benutzung  überlassen,  und  bilden  sich  für
diese  Ueberlassung  feststehendere  Marktpreise  aus,  welche  eben
iviederum  die  vergleichsweise  Ausmessung  des  zufolge  Selbstanwendung ­
  eigener  Productionsmittel  bezogenen  Einkommens
möglicher  machen.  Zugleich  scheiden  sich  auch  die  bei  größeren
Unternehmungen  zusammenwirkenden  Privatwirthschaften  der
Einzelnen  fortwährend  mehr  in  solche,  welche  vorzugsweise  durch
Beibringung  der  einen  oder  anderen  Einkommensquelle  betheiligt
und  deshalb  zwar  nicht  lediglich  aber  doch  überwiegend  entweder
auf  den  Bezug  von  Arbeitslohn,  oder  von  Grundrente,  oder  von
Kapitalzins  angewiesen  sind.  Alles  dies  trägt  wesentlich  mit
dazu  bei,  das  klarere  Auseinandertreten  der  verschiedenen  Einkommenszweige ­
  zu  begünstigen,  deren  Bezieher  sich  gemeinschaftlich
in  den  Ertrag  der  Production  zn  theilen  haben  und  demnach
insofern  entgegengesetzte  Interessen  zu  vertreten  scheinen,  als  der
verhältnißmäßige  Antheil  der  einen  (z.  B.  der  Kapitalisten)  offenbar ­
  um  so  geringer  ausfallen  muß,  je  größer  derjenige  der
anderen  (z.  B.  der  Arbeiter  und  Grundbesitzer)  ist.
Abgesehen  jedoch  davon,  daß  kein  Einkommenssatz  durch  das
Steigen  eines  anderen  unter  seine  Minimalgrenze  niedergedrückt
zu  werden  vermag,  kommt  es  Jedermann  thatsächlich  noch  weit
mehr  auf  den  Gesammtbetrag  seines  jetoeiligen  Einkommens,  als
auf  dessen  Verhältniß  zum  Gesammtwerthe  des  zu  theilenden
Productionsertrages  an.  Steigt  letzterer  überhaupt  und  beständig
genug,  um  aus  einer  abnehmenden  Quote  eine  zunehmende
Quantität  an  Gütern  zu  ergeben,  so  kann  sich  der  Verhältniß-
        <pb n="337" />
        §  173.  Gegenseitiges  Verhältniß  der  Einkommenszweige.  325
mäßige  Antheil  einer  Volksklnsse  erhöhen,  ohne  daß  dadurch  der
Einkommensbezug  der  übrigen  Klassen  irgendwie  vermindert
würde.  Bei  fortschreitender  Kultur  und  unverkümmertem  Weitergedeihen ­
  der  Bolkswirthschast  pflegen  sogar  regelmäßig  alle  drei
Einkommenszweige  ergiebiger  zu  werden  und  ihren  Empfängern
einen  reichlicheren  Bezug  zu  gewähren,  tveil  alsdann  mit
gesteigerterer  Wirksamkeit  der  angewendeten  Produetionsmittel  die
Beträchtlichkeit  des  gesammten  Volkseinkommens  zunimmt,  und
weil  selbst  das  Einkommen  der  Kapitalisten  durch  Sinken  des
Zinsfußes  nur  dann  tvirklich  im  Ganzen  verringert  wird,  wenn
sich  die  Kapitalien  jener  nicht  nebenher  in  aufwiegendem  Maße
vermehren.  Smnmtliche  Bezieher  verschiedener  Einkommenszweige ­
  haben  daher  schließlich  ebenso,  wie  jeder  einzelne  Berufsstand ­
  an  dem  Gedeihen  aller  anderen  Stände  interessirt  ist,  ein
durchaus  gemeinschaftliches  und  übereinstimmendes  Interesse  am
Gedeihen  der  ganzen  Volkswirthschaft.
§1%.
Wie  folgenreich  aber  die  R  ü  ck  w  i  r  k  u  n  g  e  n  d  e  r  z  e  i  t  w  e  i  s  e
in  Bezug  auf  das  wechselseitige  Höhenverhältniß
der  Einkommenszweige  eintretenden  Aenderungen
nicht  blos  etwa  insbesondere  für  die  wirtschaftliche  Lage
der  dadurch  betroffenen  Einkommensempsänger,  sondern  auch
allgemeinhin  zu  sein  vermögen,  das  ergiebt  sich  schon  daraus,
daß  das  Steigen  und  Sinken  der  verhältnißmäßigen  Höhe
eines  Einkommenssatzes,  insofern  es  auf  die  Productionskosteuverhaltuisse
  der  Güter  abändernd  zurückwirkt,  einerseits
entsprechende  Veränderungen  der  Waarenpreise  und  andererseits ­
  das  Bestreben  veranlassen  muß,  theurer  getvordene
Produetionsmittel  möglichst  durch  wohlfeilere  zu  ersetzen.
Es  erhöhen  und  erniedrigen  sich  demnach  die  Preise  der
Güter  je  nachdem  bei  der  Production  derselben  entweder  verhältnißmäßig
  theurer  oder  wohlfeiler  gewordene  Productionsmittel
  mitwirken,  während  letztere  nun  zugleich  stärker  angewendet
werden,  um  erstere  thunlichst  zu  ersetzen  oder  wenigstens  deren
Wirksamkeit  steigern.  Ist  z.  B.  die  verhältnißmäßige  Höhe
des  Arbeitslohnes  dadurch  gestiegen,  daß  dieser  auf  Kosten  anderer
Zweige  einen  größeren  Bruchtheil  des  Volkseinkommens  für  sich
        <pb n="338" />
        326  Buch  4.  Kap.  2.  Einkommensverhältnisse.
in  Anspruch  nimmt,  und  ist  die  Arbeit  deshalb  vergleichsweise
theurer  geworden,  so  müssen  sich  die  Preise  derjenigen  Waaren,
bei  deren  Production  jene  überwiegend  mitwirkt,  solchen  Waaren
gegenüber  erhöhen,  behufs  deren  Production  vorwiegend  anderweite ­
  Productionsmittel  verwendet  werden.  Beansprucht  dagegen
der  Kapitalzins  zu  Gunsten  des  Arbeitslohnes  oder  der  Grundrente ­
  eine  kleiner  gewordene  Quote  des  Volkseinkommens,  so
erniedrigen  sich  mit  dem  Sinken  des  Zinsfllßcs  die  Preise  der
hauptsächlich  mit  Hilfe  von  Kapital  beschafften  Products  entsprechend. ­
  Es  ivird  alsdann  Vortheilhast,  botin  Theurerwerden
ber  Arbeit  cut  dieser  zu  sparett  und  beim  Wohlfeilertverden  der
Kapitalnutzungen  das  Kapital  in  ausgedehnterem  Mähe  zunt
Ersatz  von  Arbeit  oder  zur  vollkommeneren  Ausnutzung  von
Grundstücken  zu  benutzen.
Außerdem  geben  die  hier  in  Frage  stehenden  Aenderungen
zumal  dann,  weitn  sie  tticht  lediglich  vorübergehend,  sondern
nachhaltiger  eintreten,  bedingungsweise  auch  Anlaß  zur  Verpflanzung ­
  von  Productionsmitteln,  z.  B.  zum  Heranziehen
geeigneter  Arbeitskräfte  von  daher,  wo  der  Arbeitslohn  niedriger
ist,  uttb  zum  Überträgen  mancher  Kapitalien  nach  dorthin  tuo
der  Zins  itoci)  hoch  steht.  Uebrigens  aber  wirken  dieselben  auf
die  Gestaltung  der  Production  und  die  Entwickelung  der  Productionstheilung
  fotuto  des  internationalen  Handelsverkehrs  ganz
ähnlich  und  bezüglich  ebenso  zurück,  wie  das  gegenseitige  Verhältniß, ­
  in  welchem  örtlich  und  zeitlich  die  Productionsmittel
überhaupt  verfügbar  sind,  und  loie  die  bereits  §  94  erwähnten
nachhaltigen  Preisveränderungen.
Vertheilung  de«  Volltseiukommrn«.
8  174.
Für  das  wirthschaftliche  Wohlbefinden  eines  Volkes  wird
schließlich  nicht  allein  die  Größe,  sondern  vornehmlich  auch
bie  Ärt  bet  %ett^eUlUlg  beë  %oífêeiitfommeii8  eut;
scheidend,  welche  nun  zlvar  unter  abweichenden  Vorbedingungen
durchaus  verschiedenartig  ausfallen,  jedoch  im  Allgemeinen
jedenfalls  als  um  so  günstiger  erscheinen  muß,  je  mehr  dieselbe
geeignet  ist,  gegebenen  Falls  die  gedeihliche  Fortentwickelung
der  gesammten  Volkswirthschaft  zu  fördern.
        <pb n="339" />
        §  174.  Vertheilung  des  Volkseinkommens.  327
Die  Art  der  Vertheilung  des  Volkseinkommens  ist  deshalb
für  das  wirthschaftliche  Wohlbefinden  eines  Volkes  mitentscheidend,
weil  je  nach  dem  Verhältnisse,  in  welchem  sich  das  Gesammtcinkommen
  auf  Grund  der  weiter  oben  dargelegten  Gesetze  zufolge ­
  der  Concurrenz  an  die  bei  der  Production  betheiligten
Klassen  und  deren  Glieder  vertheilt,  eben  der  Antheil  der  Einzelnen ­
  ungleich  beträchtlich  ausfällt,  und  weil  der  Wohlstand
selbst  nur  dann  wirklich  allgemeiner  verbreitet  sein  kann,  wenn
die  Mehrzahl  der  Menschen  und  nicht  etwa  blos  die  eine  oder
andere  Volksklasse  ein  über  das  nothdürftige  Auskommen  hinausgehendes ­
  Einkommen  bezieht.
Weil  nun  aber  ferner  die  Verallgemeinerung  und  Zunahme
des  wirthschaftlichen  Wohlbefindens  zuletzt  vom  gleichmäßigen
Weitergedeihen  der  ganzen  Volkswirthschaft  abhängt,  auf  deren
Fortentwickelung  die  Vertheilungsart  des  Einkommens  in  mannigfacher ­
  Weise  und  zwar  im  Ganzen  um  so  förderlicher  zurückzuwirken ­
  vermag,  je  mehr  durch  dieselbe  insbesondere  die
Vermehrung  der  Kapitalien  und  die  Entwickelung  der  persönlichen
Leistungsfähigkeiten  begünstigt  wird,  so  ist  in  wirthschaftlicher
Beziehung  offenbar  diejenige  Einkommensvertheilung  am  günstigsten, ­
  bei  welcher  die  Geneigtheit  zur  Kapitalbildung  und  das
Streben  nach  qualitativ  gesteigerter  Ausbildung  der  Arbeitskräfte
am  allseitigsten  solvie  entschiedensten  hervortritt.  Am  ungünstigsten
wäre  es  daher  sicherlich,  wenn  Alle  gleichviel  Einkommen  zugetheilt ­
  erhielten.  Das  Eintreten  einer  erfolgreichen  Arbeitsthcilung
  wäre  alsdann  unmöglich,  da  unter  solchen  Umständen
Niemand  geneigt  sein  möchte,  die  minder  angenehmen  oder  sogar
besonders  lästigen  Arbeiten  zu  übernehmen.  Ebensowenig  würden
Kapitalersparungen  gemacht  werden,  da  bei  Gleichheit  aller  Einzeleinkonlmen,
  zumal  Jeder  sein  Bedarfsmaß  nach  bent  durchschnittlichen ­
  Anfwande  Gleichgestellter  zu  richten  pflegt,  die  Lebensweise
Aller  eine  nahezu  gleiche  sein  müßte,  und  Znrücklegung  von
Ersparnissen  doch  meist  erst  stattfiitdet,  falls  mehr  eingenommen
wird,  als  zur  Bestreitung  des  durch  die  übliche  Lebensart
bedingten  Unterhaltsbedarfes  erforderlich  ist.  Bei  ungleicher  Austheilung
  des  Volkseinkommens  dagegen  eröffnet  sich  Jedwedem
die  Möglichkeit,  durch  ausgedehntere  oder  wirksamere  Betheiligung
an  der  Prodtlction  mehr  zu  erwerben,  und  fehlt  es  sonach  nicht
an  Anregung  zum  Vorwärtsstrcben.  Abweichende  Beträchtlichkeit
der  Einzeleinkommen  ist  auch,  insofern  die  einzelnen  Producenten
        <pb n="340" />
        ÖZÖ

"0"ch  4 -  Kap.  2.  Einkommensverhältnisse.

§  175.
KZWUW
nlÎQcmciiie  rniihimitmicfeiung  förbcrí^c^elI  SSerŞäitniffe  bor,
ün
bZ-  ^rborrugenbe  Sebengfklimig  errungen  Wen  unb
fbeugbaren  Ueberaus,'eg  nn  Gütern  3%
tfipiiLff  Ģenusten  gelangt  sind,  deren  nun  Andere  gleichfalls
-&amp;gt;  !  ig  zu  werden  wünschen.  Ist  dagegen  die  Ungleichheit
        <pb n="341" />
        §  175.  Vertheilung  des  Volkseinkommens.  329
der  Vermögensverhältnisse  in  Folge  persönlicher  Unfreiheit  ganzer
Volksklassen,  zu  lange  andauernder  Gebundenheit  des  Grundbesitzes ­
  und  Anhäufung  desselben  in  wenigen  Händen  rc.  so  groß
geworden,  daß  neben  einer  geringen  Anzahl  Ueberreicher  die
besitzlose  Masse  von  nur  Nachkommenschaft  hinterlassenden  Proletariern ­
  den  der  Kopfzahl  nach  überwiegenden  Bevölkerungsbestandtheil ­
  bildet,  so  verliert  die  nothdürftig  dahinlebende
Mehrzahl  der  tveiten  und  unüberbrückten  Kluft  gegenüber,  die  ihr
Dasein  von  demjenigen  der  wesentlich  günstiger  Gestellten  trennt,
alsbald  jede  Hoffnung,  es  jemals  zu  einer  erheblichen  Verbesserung
der  eigenen  wirtschaftlichen  Lage  zu  bringen,  und  damit  zugleich
die  ausdauernde  Kraft  zum  rüstigen  Vorwärtsstreben,  welche  bei
der  reichen  Minderzahl  wieder  so  leicht  entweder  in  der  Ueppigkeit ­
  des  Reichthums  erlahmt  oder  in  der  Gierde  nach  dessen
Vergrößerung  entartet.  Weit  günstiger  gestaltet  sich  die  Vermögensvertheiluiig,
  wenn  neben  vielen  kleinen  und  mittleren  auch  manche
besonders  große  Vermögen  in  auf-  und  absteigender  Mannigfaltigkeit ­
  vorhanden  sind,  vermöge  welcher  die  Vermögensverschiedenheit ­
  in  zahlreichen,  nicht  zu  weit  von  einander
abstehenden  Uebergängen  verläuft.  Es  fehlt  dann  weder  an
ausnahmsweise  beträchtlichen  Vermögensgrößeu,  die  zum  unabhängigen ­
  und  bahnbrechenden  Vorangehen  vvllausreichende
Mittel  gewähren,  noch  an  solchen,  welche  ungeachtet  ihrer  Kleinheit ­
  das  Bestehen-  und  Fortschreitenkönnen  erleichtern,  während
dazwischenliegende  Bermögensabstufungen  die  Fühlung  nach  oben
und  unten  hin  erhaltende  Uebergangsglieder  abgeben.  Am
günstigsten  aber  ist  es,  wenn  innerhalb  der  sich  möglichst  gleichmäßig ­
  abstufenden  Vermögensnnterschiede  die  mittleren  Vermögen
vorherrschen,  deren  Ertrag  den  dadurch  Vermögenden,  ohne  denselben ­
  vorzeitig  ein  müßiges  Leben  zu  gestatten,  bei  standesgemäßen ­
  Lebensansprüchen  einen  nach  allen  Seiten  hin  förderlich
zurückwirkenden  Grad  des  Wohlstandes  sichert.
Uebrigens  bleibt  endlich  selbst  bei  im  Großen  und  Ganzen
günstigster  Gestaltung  der  Einkommens  -  und  Vermögensvertheilung
  deshalb,  weil  damit  eben  keineswegs  alle  und  am
allerwenigsten  die  selbstverschuldeten  Verarmungsursachen  hinwegsallen, ­
  nicht  das  vereinzelte  Eintreten  von  Armuth  und  der
dadurch  entstehenden  Wohlstandsstörungen,  sondern  lediglich  das
allgemeinere  Aufkommen  von  Masscnverarmung  (Pauperismus)
ausgeschlossen.
        <pb n="342" />
        Fünftes  Auch.
Consumilo»  der  Güter.

8  176.
Unter  Consumtion  oder  Verzehrung  versteht  man
das  Wiederverbrauchtwerden  der  gewonnenen  Güter  für
menschliche  Zwecke  und  bezüglich  die  damit  verbundene  Vernichtung ­
  vorhandener  Werthe.
Dieselbe  bezweckt  Bediirfnißbefriedigung  und  geschieht
um  so  wirtschaftlicher,  je  vollkommener  letztere  mittels
geringster  Werthsaufopferung  erreicht  wird.
Die  Consumtion  ist  also  die  wirtschaftliche,  d.  h.  wirthschaftlicher
  Zwecke  halber  geschehende  Werthsvernichtung  („Nutzverzehrung"), ­
  welche  durch  den  Gebrauch  der  Güter  zur  mittelbaren
oder  unmittelbaren  Befriedigung  von  Bedürfnissen,  insofern
damit  voraussichtlich  und  unvermeidlich  ein  sofortiger  oder  nach
und  nach  erfolgender  Werthsverbrauch  verbunden  bleibt,  „absichtlich"
herbeigeführt  wird.  Dieselbe  vollendet  sich  bei  Sachgütern,  da  der
Mensch  vorhandene  Stoffe  nicht  wieder  völlig  vernichten  kann,  mit
gänzlichem  Aufhören  von  deren  seitheriger  Brauchbarkeit,  z.  B.  bei  den
nur  einmal  zum  nämlichen  Zwecke  verwendbaren  Brennmaterialien
mit  der  Verbrennung,  bei  einem  Hanse  durch  allmähliche  Abnutzung
und  dadurch  bedingte  Werthsverminderung  mit  endlichem  Unbrauchbarwerden ­
  zum  Bewohnen;  bei  persönlichen  Dienstleistungen
hingegen  gleichzeitig  mit  der  Einwirkung  auf  den  Cousumeuten.
Bedürfnißbefriediguug  aber  bezweckt  die  Consumtion  entweder
mittelbar  oder  unmittelbar,  je  nachdem  sie  behufs  des  Erwerbs
        <pb n="343" />
        §  176.  177.  Güterverzehrung  int  Allgemeinen.  331
ober  des  Genusses  erfolgt.  Ersteren  Falls  (bei  „Erwerbsverzehrung", ­
  uneigentlicher  oder  „einstweiliger"  Consumtion)  ist
sie,  zur  Beschaffung  vermehrter  oder  werthvollerer  Bedürfnißbefriedigungsmittcl
  dienend,  Mittel  zum  Zweck  des  ausgiebigeren
Erreichenkönnens  persönlicher  Befriedigung,  während  sie  letzteren
Falls  (bei  „Genußverzehrung",  eigentlicher  oder  „definitiver"
Consumtion)  durch  Gewährung  dieser  Befriedigung  den  Endzweck
des  Wirthschafteus  erfüllt.
Mittels  geringster  Werthsaufopferuug  endlich  wird  die
Bedürfnißbefriedigung  erreicht  bei  Anwendung  der  geeignetsten
Befriedigungsmittel  und  mindester  Vernichtung  dieser.
Uebrigens  kann  natürlich  jedes  Gut  und  dessen  Werth  nicht
mehrmals,  sondern  nur  einmal  aufconsnmirt  werden.  Der
Werth  eines  Nahrungsmittels  z.  B.  ist  jedenfalls  vernichtet,
nachdem  es  genossen  worden.  Deshalb  bleibt  auch  nicht  etwa
der  Werth  inländischer  Erzeugnisse,  welche  ein  Verschwender
vergeudete,  „im  Laude",  sondern  lediglich  der  Werth  des  Gutes,
z.  B.  des  Geldes,  mit  welchem  jene  eingetauscht  wurden.
§  177.
Anderweite,  nicht  durch  Consumtion  herbeigeführte
Werthszerstörungen  entziehen  dagegen  vorhanden
gewesene  Werthe  der  Beitiltzung  zur  Bedürfnißbefriedigung
und  ergeben  Werthsverluste.
Solche  aber  können  namentlich  in  Folge  veränderter
Beziehungen  eines  wirthschaftlichen  Gutes  oder  zerstörender
Einwirkungen  der  Natur  selbst  eintreten.
In  tticht  durch  Gebrauch  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen
herbeigeführten  Werthszerstörungen  dieser  Art,  welche  „unabsichtliche" ­
  sind,  falls  sie  entweder  überhaupt  ohne  menschliches
Zuthun  oder  wenigstens  gegen  Absicht  des  Eigenthümers
erfolgen,  besteht  die  nichtwirthschaftliche  Werthsvernichtung
(„Verlnstverzehrung").
Letztere  tritt  in  Folge  veränderter  Beziehungen  eines  Gutes
insbesondere  dann  ein,  wenn  die  Bedürfnisse,  welche  mittels
jenes  bisher  befriedigt  wurden,  oder  auch  nur  die  Meinungen
über  die  verhältnißmäßige  Geeignetheit  von  Befriediguugsmitteln
sich  verändern.  So  vernichtet  z.  B.  ein  Modenwechsel  stets
wenigstens  einen  Theil  des  Werthes  der  bisher  modern  gewesenen
        <pb n="344" />
        332

Buch  5.  Konsumtion  der  Güter.

Artikel.  Die  Natur  selbst  hingegen  veranlaßt  zahlreiche  Werthsverluste ­
  z.  B.  durch  die  Gewalt  des  Sturmes,  durch  Blitz-  und
Hagelschlag,  Erderschütterungen.  Ueberfluthungen,  Fäulniß  rc.,
zumal  in  den  Trvpenländern,  wo  z.  B.  Eisen  ungemein  schnell  rostet,
manche  Gegenstände  kaum  vor  Beschädigung  durch  Jnsecten  und
während  der  Regenzeit  noch  weniger  vor  Fäulniß  zu  schützen  sind.
Werthsverluste  katin  außerdem  der  Eigenthiimer  eines  Gutes
erleiden  vermöge  eigenen  unabsichtlichen  Verschuldens,  z.  B.
durch  Verlieren  beweglicher  Gegenstände,  sowie  zufolge  böswilliger, ­
  muthwilliger  oder  fahrlässiger  Handlungen  Anderer,
z.  B.  durch  Zerbrechen  von  Sachen,  Brandstiftung  rc.,  während
bei  Diebstahl  der  Werth  des  nicht  wiederzuerlangenden  Gestohlenen,
insotveit  derselbe  dabei  nicht  an  und  für  sich  schon  vermindert
worden  ist,  doch  mindestens  für  den  Bestohlenen  verloren  geht.
9  178.
In  wirtschaftlicher  Beziehung  sind  letztere  Werthszerstörungen ­
  offenbar  ein  Uebel,  Wogegen  die  Consumtion,
ohne  welche  keine  Production  und  insbesondere  auch  keinerlei
Fortentwickelung  der  menschlichen  Persönlichkeit  möglich  wäre,
eine  Nothwendigkeit  ist,  ihren  Zweck  jedoch  sowohl  erreichen
als  verfehlen,  au  und  für  sich  entweder  reproductiv  oder  irreproductiv, ­
  und  ihrer  Wirkung  nach  entweder  wirthschaftlich
Vortheilhaft,  unschädlich  oder  schädlich  sein  kann.
Reproductivität  der  Consumtion  tritt  in  Folge
bei:  Sorüwrfmtg  berfeíüen  ein.  %ebe  %8e^^3bcnli^^tw,g
erweist  sich  demnach  als  reproductiv,  welche  zur  Befriedigung
lvirklicher  Bedürfnisse  nothwendig  solvie  förderlich  ist  und
aus  der  schließlich  lvieder  neue  Werthe  hervorgehen;  als
irreproductiv  dagegen  dann,  wenn  sie  nicht  zu  solcher
%ebürfn#efnebigung  gcmc^t,  entloeber  Ge^iß
Zwecke  oder  in  überflüssiger  und  unwirksamer  Weise  behnfs
nützlicher  Ztvecke  geschieht.
Wirthschaftlich  Vortheilhaft,  unschädlich  oder  schädlich
aber  wirkt  die  Consumtion,  je  nachdem  sie  das  künftig  verzehrbare ­
  Einkommen  durch  ihre  mittelbaren  oder  unmittelbaren ­
  Erfolge  vermehrt,  dasselbe  ungeschmälert  läßt  oder
vermindert,  und  somit  den  Wirth  sch  östlich  en  Zustand  einer
        <pb n="345" />
        §  178.  Güterverzehrung  im  Allgemeinen.  333
Person,  beziehentlich  denjenigen  eines  ganzen  Volkes  verbessert, ­
  wenigstens  nicht  in  nachtheiliger  Weise  verändert,
oder  geradezu  verschlechtert.
Neue  äußere  Befriedignngsmittel,  deren  der  Mensch  fortwährend ­
  bedarf,  lassen  sich  nicht  ohne  gleichzeitigen  Verbrauch
vorhandener  Güter  beschaffen,  welche  dabei  zwar  in  ihrer  bisherigen ­
  Form  vernichtet  werden,  mit  ihrem  Werthe  aber  in  das
neue  Product  übergehen.  Ferner  kann  Niemand  fortbestehen
und  arbeitskräftig  sein,  ohne  zur  Befriedigung  persönlicher
Bedürfnisse  solche  äußere  Mittel  zu  verwenden,  die  ihrerseits  zwar
in  der  Persönlichkeit  untergehen,  jedoch  in  der  Entwickelung  dieser,
je  nachdem  sie  auf  deren  körperliche  und  geistige  Beschaffenheit  einwirken, ­
  fortzuwirken  und  daher  auch  mindestens  mittelbar  wieder,
bei  nachherigcr  Bethätigung  der  Arbeitskraft,  selbst  zur  Wiederhervorbringung
  äußerer  Befriedigungsmittel  zu  führen  vermögen.
Reproduktiv  erscheint  die  Consumtion,  obgleich  dieselbe  das
Gegentheil  der  Production  ist,  insofern  aus  den  vergehenden
Gütern  andere  unmittelbar,  oder  durch  die  Bedeutung,  welche  die
Bedürfnißbcfricdigung  für  die  Entwickelung  des  Consumenten
erlangt,  mittelbar  wiederentstehen.  Sogenannte  Erwerbsverzehrung
ist  also  unmittelbar  reproductiv,  falls  der  Werth  der  mittels  derselben ­
  neu  erzielten  Productc  denjenigen  der  behufs  der  Production
verbrauchten  Güter  mehr  oder  weniger  aufwiegt,  während  die
sogenannte,  im  Gegensatz  zur  Production  oft  allgemeinhin  als
unproductiv  bezeichnete  Genußverzehrung,  deren  Ergebniß  vorerst
in  einer  persönlichen  Befriedigung  besteht,  allerdings  nur
mittelbar  reproductiv  werden  kann,  falls  die  Wirkungen  derselben ­
  wiederum  in  mehr  oder  weniger  aufwiegendem  Maße
productionsförderlich  sind.  Jeder  vermöge  seines  Einflusses  auf
die  Entwickelung  der  consumirenden  Persönlichkeit  in  dieser
Weise  nachwirkende  Genuß  wird  aber  thatsächlich  reproductiv.
So  kann  z.  B.  die  auf  Erlangung  geistiger  Erweckung  oder
körperlicher  Erfrischung  abzielende  Consumtion  ebensogut  reproductiv ­
  sein,  als  die  Verzehrung  der  zur  Lebenserhaltung  nothwendigen ­
  Lebensmittel.  Der  Grad  endlich,  in  welchem  eine
Consumtion  reproduktiv  wirkt,  ergiebt  sich  bei  der  Erwerbsverzehrung, ­
  die  wirthschaftlich  um  so  gelungener  ist,  je  reichlicher
die  neuerzeugten  Werthe  die  vernichteten  überwiegen,  aus
der  vergleichsweisen  Beträchtlichkeit  jener,  und  bei  der  Genuß-
        <pb n="346" />
        334  Buch  5.  (Konsumtion  der  Güter.
Verzehrung,  deren  weitergehende  Nachwirkung  weniger  leicht
bemcßbar  ist,  znnächst  eben  aus  der  verhältuißmäßigeu  Bedeutung,
welche  das  befriedigte  Bedürfniß  für  die  persönliche  und  wirthschaftliche ­
  Fortentwickelung  des  Consumireuden  nach  dessen
jeweiligem  Znstande  hat.
Jrreproductiv  (unreproductiv)  hingegen  bleiben  hiernach  alle
(Konsumtionen,  welche  nicht  irgendwie  reproductiv  werden,  weder
unmittelbar  noch  mittelbar  zur  Wiederhervorbringung  beitragen,
sondern  vielmehr  gleich  den  anderweiteu  Werthszcrstörnngeu
lediglich  Verluste  verursachen,  z.  B.  durch  vergeblich  gemachte
Vvrauslagen,  oder  durch  übermäßiges,  Gesundheit  und  Wohlbefiudeu
  beeinträchtigendes  Genießen  re.
Inwieweit  hierneben  eine  (Konsumtion  tvirthschaftlich  günstig
ober  ungünstig  einwirkt,  das  erhellt  aus  dem  fortdauernderen
Einflüsse  derselben  auf  die  wirthschaftliche  Lage.  Wirthschaftlich
Vortheilhaft  können  sonach  z.  B.  solche  Verwendungen,  welche
für  Melioration  der  Arbeitskraft  mit  gutem  Erfolge  gemacht
wurden,  selbst  dann  werden,  wenn  sie  nicht  aus  dem  laufenden
Einkommen,  sondern  nur  mittels  Aufzehrung  von  Kapital  zu
bestreiten  waren.  Unbedingt  wirthschaftlich  schädlich  ist  lediglich
jeder  nnuöthige  Verbrauch,  durch  den  der  wirthschaftliche  Zustand
des  Verbrauchers  ohne  Ersatz  nachhaltig  verringert  wird.
8  179.
(Konsumtion  und  Production  bedingen  sich  sonach  gegenseitig, ­
  da  erstere  eine  natürliche  Vorbedingullg  letzterer  und
diese  wieder  eine  nothwendige  Voraussetzung  jener  ist.
Der  wirthschaftliche  Erfolg  der  (Konsumtion  hängt  deshalb ­
  allgemeinhin  auch  wesentlich  von  deren  Verhältnißmäßigkeit
  und  Richtung  ab,  während  übrigens  insbesondere
noch  die  Veränderungen  in  Betracht  kommen,  welche  rücksichtlich ­
  der  Gestaltung  derselben  im  Verlaufe  der  Kulturentwickelung
  eintreten.
Keine  Production  ist  möglich  ohne  gleichzeitige  (Konsumtion
und  jede  Production  ist  schließlich  immer  nur  Mittel  zur
Ermöglichung  irgend  einer  Consumtiou,  ivouach  zwischen  Wiederverzehrung ­
  unb  Wiederhervorbriugung  eine  unausgesetzte  Wechselwirkung ­
  stattfindet.  Ebenso  ist  jeder  wirthschaftlich  Selbständige
Consument  und  Producent  zugleich.
        <pb n="347" />
        335

Erstes  Kapitel.
WerlMnißrnäßigkeit  der  Konsumtion.
§  180.
Rücksichtlich  der  Verhältnißmäßigkeit  der  Consumtion
  kommt  namentlich  das  Verhältniß,  in  welchen:
die  Große  derselben  zu  derjenigen  der  Production  steht,
unb  außerdem  deren  besondere,  durch  die  vergleichsweise
Ausdehnung  der  verschiedenartig  wirkenden  Consumtionen
bedingte  Geartetheit  in  Betracht.
Grösse  der  Lonsnmtion.
§  181.
Die  Größe  der  Eonsumtivn  kann  im  Ganzen
nicht  beträchtlicher  sein,  als  die  Production  und  das  mittels
dieser  erzielte  Einkommen  es  gestattet,  während  lviederum
die  Production  selbst  nur  dann  zuzunehmen  vermag,  wenn
sich  die  Bedürfnisse  mehren.
Ein  Mißverhältniß  zwischen  Consumtivn  und  Production
ist  sonach  aus  die  Dauer  überhaupt  unmöglich,  da  beide  sich
eben  wechselseitig  bedingen  und  sich  deshalb  auch  in:  Allgemeinen ­
  gleichmäßig  entwickeln  müssen.
Zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen  können  offenbar  ilicht
mehr  Güter  verwendet  werden,  als  vorhanden  sind,  und  zur  unmittelbaren ­
  Befriedigung  persönlicher  Bedürfnisse  dauernd  nicht
mehr,  als  hierfür  aus  dem  Prvductionsertrage  frei  verfügbar
bleiben.  Die  Genußverzehrnng  kann  selbst  vorübergehend  nur
dann  größer  als  das  Einkommen  sein,  wenn  sie  sich  auf  Aufzehrung ­
  von  Kapital  ausdehnt.  Wird  nun  letzteres  nicht  demnächst ­
  wieder  aus  späterem  Einkommen  ersetzt,  so  vermindert  sich,
in  Folge  der  vorherigen  Verringerung  des  zur  Wiederbenutzung
für  erwerbswirthschaftliche  Zwecke  bereiten  Vermögens,  der  künftige
        <pb n="348" />
        336  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmüßigkeit  der  Consumtion.
Einkommensbezug  nachhaltig,  wodurch  jedenfalls  schließlich  eine
entsprechende  Einschränkung  des  Aufwandes  erzwungen  werden
müßte.
Die  Production  hingegen  ist  einerseits  durch  die  thunliche
Größe  der  Erwerbsverzehrung  und  andererseits  durch  den  ihr
gegenüberstehenden  Bedarf  beschränkt,  zumal  die  einzelnen  Menschen
ebensowenig  wie  ganze  Völker  ihre  Consumtion  unbedingt  soweit
ausdehnen,  als  dies  überhaupt  möglich  wäre.  Zu  dieser  Möglichkeit ­
  muß  vielmehr  stets  noch  erst  der  Anreiz,  es  tvirklich  zu  thun,
hinzutreten,  welcher  da  gänzlich  fehlt,  wo  kein  strebsames  Verlangen ­
  nach  Erweiterung  des  Gütergenusses  vorhanden  ist.  Insbesondere ­
  aber  kann  immer  die  Erzeugung  der  einzelnen  Güter
lediglich  soweit  ausgedehnt  werden,  als  diese  Absatz  um  einen  die
Productionskosten  vergütenden  Preis  zu  finden  vermögen.
Nachhaltig  ist  also  die  Gesamnrtgröße  der  Consumtion  von
derjenigen  der  Production  und  die  Beträchtlichkeit  letzterer  von
derjenigen  ersterer,  von  Art  und  Umfang  des  bestehenden  Bedarfes
abhängig.
S  182.
Vorübergehende  Störungen  des  Gleichgewichts
zwischen  Consumtion  und  Production  können
aber  zeitweise  allerdings  erfolgen,  sowohl  dadurch  entstehen,
daß  der  augenblickliche  Verbrauch  das  gleichzeitige  Einkommen
überschreitet  und  sich  auf  Kapitalverzehrung  ausdehnt,  als
dadurch,  daß  theilweise  die  Verzehrung  hinter  der  Hervorbringung
  zurückbleibt  oder  daß  letztere  jener  voraneilt,  wonach ­
  alsdann  eine  Absatzstockung  imd  damit  eine  Absatzkrisis
(Productions-  oder  Handelskrisis)  eintritt.
Ein  mittels  des  laufenden  Einkommens  nicht  zu  bestreitender
außerordentlicher  Mehraufwand  ist  zwar  nur  bedingungsweise
sowie  in  beschränkter  Ausdehnung  möglich,  wird  jedoch  bisweilen
in  dazu  überhaupt  befähigten  Wirthschaften  nicht  blos  vereinzelt,
sondern  verallgemeinerter  nothwendig,  z.  B.  bei  Mißernten,
Kriegen  re.  In  Folge  der  hiermit  unvermeidlich  verbundenen
Aufzehrung  von  Kapital  vermindert  sich  solchen  Falls  innerhalb
der  dadurch  ärmer  gewordenen  Bolkswirthschast  nun  zugleich  mehr
oder  weniger  die  fernerweite  Befähigung  zur  Production  ivenigstens
einstweilen,  was  wiederum  um  so  drückender  zurückwirkt,  je  länger
        <pb n="349" />
        §  182.  Größe  der  Conjunction.

337

daneben  die  Ursachen  fortbestehen,  welche  ihrerseits  den  Verbrauch
ungewöhnlich  steigerten.
Veranlassung  zum  Zurückbleiben  der  Consumtion  und
Voraneilen  der  Production  kann  irgend  ein  äußeres  Ereigniß
(z.  B.  allgemeiner  Nothzustand,  öffentliche  Unsicherheit  re.),
welches  die  Kaufkraft  und  bezüglich  die  Kauflust  in  Bezug  auf
bestimmte  Produkte  plötzlich  vermindert,  oder  auch  der  Umstand
geben,  daß  seitens  der  Producenten  der  vorhandene  Bedarf  und
die  Beschaffenheit  des  Marktes  überschätzt  wird.  Ist  dadurch  nun
das  Gleichgewicht  zwischen  Nachfrage  und  Angebot  gestört  worden,
so  finden  die  verhältnißmäßig  zu  reichlich  angebotenen  Products
weiterhin  keinen  Absatz  zu  angemessenen  Preisen,  häufen  sich
vielmehr  in  den  Händen  der  Producenten  an,  welche  inzwischen
möglichst  in  bisheriger  Weise  fortzuproduciren  suchen,  wodurch
die  ohnehin  schon  eingetretene  Ueberproduction  noch  vermehrt
wird.  Eine  derartige  Absatzstockung  macht  sich  niemals  sofort
allgemeiner  fühlbar,  sondern  trifft  zunächst  lediglich  die  einzelnen
Productionszweige,  bei  denen  sie  zuerst  aufkam,  schwächt  aber
stets  die  Zahlungsfähigkeit  derjenigen,  deren  Waare  entwerthet
und  deren  Einkommen  durch  Absatzmangel  und  Verkauf  zu  übermäßig ­
  gedrückten  Preisen  geschmälert  worden  ist.  Hierdurch  entstehen ­
  nunmehr,  indem  somit  eine  Verbranchsabnahme  bezüglich
noch  anderer  Waarengattungen  hinzukommt  und  das  Zahlungsunfähigwerden ­
  des  einen  Unternehmens  sich  durch  Ausbleiben
der  seinerseitigen  Zahlungen  auf  sonstige  Geschäfte  überträgt,
wieder  in  anderweiten  Geschäftskreisen  Stockungen,  durch  deren
fernere  Rückwirkungen  endlich  die  Krisis,  je  nach  der  Bedeutung
des  ursprünglich  betroffenen  Zweiges,  zu  einer  sehr  verbreiteten
werden  kann.  Natürlich  ist  es  ferner,  daß  eine  solche  Krisis,  welche
innerhalb  jeder  Erwerbsgruppe,  in  der  Landwirthschaft,  der
Industrie,  dem  Kolonialwaarenhandel,  Kredithandel  rc.  auszubrechen ­
  vermag,  um  so  heftiger  auftritt,  je  mehr  die  Unternehmungen ­
  schon  vorher  auf  die  Benutzung  fremden  Kapitals
angewiesen  waren,  sich  um  so  rascher  fortpflanzt  und  um  so
leichter  verallgemeinert,  je  enger  und  wechselseitiger  in  Folge  ausgebildeten ­
  Verkehrs  die  gegenseitigen  wirthschastlichen  Beziehungen
bereits  geworden  sind,  jedoch  zugleich  um  so  schneller  verläuft,
je  weniger  Hindernisse  bei  hochentwickelter  wirthschaftlichcr  Kultur
der  Wiederausgleichung  entgegenstehen.
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  22
        <pb n="350" />
        338  8#  5.  ßap.  1.  ber  Konsumtion.
.  ®^49ck)i4tgfmrunßm  biefer  ïc^tcrc»  9irt,  mc#c  unaug.
ļàouch  bon  Zeit  zu  Zeit  wieberkehren  unb  jedesmal  mehr  ober
weniger  tief  eingreifen,  sinb  überbies  niemals  burch  irgenb  eine
vorbeugende  Maßregel,  burch  gemeinwirthschaftliche  Fürsorge
nlckslchtllch  des  Kreditwesens  re.,  gänzlich  zu  verhüten.  Ihr
Verlauf  läßt  sich,  wie  dies  bei  jeder  durch  plötzlich  starke  Preisveränderungen ­
  verursachten  Geschäftsgefährdung  der  Fall  ist,
höchstens  einigermaßen  lindern  und  zwar  am  wirksamsten  mittels
re#eitißcr  8^0^111,ß  ßcf#tücScr  Borf^t.  Bic  Aciíuna
aber  erfoißt  babi#,  ba&amp;amp;  M,  je  nad)  ben  heran,
lassenden  Ursachen  entweder  durch  allmähliche  Aufzehrung  der  im
Ueberflusse  vorhanden  gewesenen  Güter,  durch  entsprechende  Einschränkung ­
  der  betreffenden  Produetion  oder  durch  Wiederzunahme
des  Verbrauchs  und  neue  Ausdehnung  des  Absatzes,  nach  und
nach  wieder  das  Gleichgewicht  zwischen  Angebot  und  Nachfrage,
zwischen  Produetion  und  Consumtion  von  selbst  herstellt.
9  183.
9W  ber  %b#ngigfcit  ber  (Brößc  ber  Konsumtion  bou
beteiligen  ber  Şrobuction  ergiebt  fid)  übrigens  &amp;amp;ugíeid),
ba^  bie  Bevölkerung  im  Ganzen  nicht  zahlreicher  sein
kann,  als  bie  burch  bereu  wirthschastliche  Thätigkeit  berfügbnr
  gemalten  lluter^aítSmitteí  eS  gestatten,  unb  baß
dieselbe  bauernb  nicht  stärker  zuzunehmen  vermag,  als  in
bem  in  Webern  ber  gu  i^er  (Maltung  noti),
wenbige  Güterborrath  anwächst.
Gewöhnlich  bezeichnet  man  die  Bevölkerung,  d.  h.  die
Gesammtheit  der  die  Volksgemeinschaft  und  bezüglich  die  Staatsgesellschaft ­
  bildenden  Personen,  im  Verhältniß  zstm  Raume,  auf
dem  sie  wohnt,  als  relativ  gering  oder  dünn,  wenn  noch  leicht
eine  größere  Menschenmenge  vom  Ertrage  des  Bodens  ernährt
werden  könnte;  als  relativ  groß,  loenn  sie  bereits  so  angewachsen
ist,  daß  für  dieselbe  nur  mittels  intensiverer  Bvdenbenutznng
ausreichende  Nahrungsmittel  zu  beschaffen  sind;  und  endlich
als  außerordentlich  dicht,  wenn  sie  so  zahlreich  geworden  ist,
daß  die  Bodenerzeugnisse  des  von  ihr  bewohnten  Landes  nicht
wehr  allein  zur  Deckung  des  Nahrungsbedarfes  zulangen.  Im
letzteren  Falle  findet  nun  allerdings  den  selbst  erzeugten
        <pb n="351" />
        §  183.  Größe  der  Konsumtion.  339
Nahrungsmitteln  gegenüber  eine  sogenannte  Uebervölkerung  statt.
Eine  so  dichte  Bevölkerung,  deren  absolute  Beträchtlichkeit  dabei
je  nach  Landesbeschaffcnheit  sowie  je  nach  Höhe  der  erreichten
wirthschaftlichen  Entwickelung  eine  sehr  ungleich  große  sein  mag,
ist  jedoch  noch  keineswegs  eine  übermäßige,  falls  genug  andere
Prodncte  zu  Gebote  stehen,  mittels  deren  sich  die  fehlenden
Nahrungsmittel  sicher  und  in  hinlänglicher  Menge  eintauschen
lassen.  Eigentliche  Uebervölkcrnng,  d.  h.  eine  Bevölkernngsanhäufung,
  bei  welcher  die  gesammte  Volksmenge  sich  nicht  mehr
durch  die  ihr  verfügbaren  Unterhaltsmittel,  wozu  selbstverständlich ­
  nicht  blos  die  unentbehrlichen  Nahrungsmittel  zu  zählen
sind,  selbst  entsprechend  zu  erhalten  vermöchte,  ist  im  Ganzen
unmöglich,  da  dort,  wo  z.  B.  eben  nur  Unterhaltsmittel  für
tausend  Menschen  vorhanden  sind,  deren  nicht  in  stärkerer
Anzahl  leben  können.  Es  wäre  dies  lediglich  daun  möglich,
wenn  gleichzeitig  der  bisherige  Unterhaltsbedarf  jedes  Einzelnen
oder  wenigstens  Vieler  durch  widerwillige  Einschränkung  des
Lebensgenusses  auf  ein  geringeres  Maß  erniedrigt  würde.  Der
etwaige  Ueberschnß  an  Bevölkerung  wird  jedesmal  in  den  Unterhaltsmangel ­
  erleidenden  Gliedern  dieser  durch  die  natürlichen
Folgen  wirthschaftlicher  Noth,  durch  Krankheiten  und  vermehrte
Sterblichkeit  unabweislich  ausgeschieden.
Das  „physiologische  Fortpflanzungsvermögen"  der  Menschen
vermag  sich  daher  nicht  unbeschränkt  zu  bethätigen.  Die  Volksvermehrung
  ist  vielmehr  beschränkt  durch  die  Zunahme  der
Unterhaltsmittel,  deren  Menge  ztvar  in  Folge  des  wechselseitigen
Abhängigkeitsverhältnisses,  welches  zwischen  der  Größe  der  Consnmtion
  und  derjenigen  der  Production  besteht,  beim  Zahlreicherwerden ­
  der  Bevölkerung  bedingungsweise  und  solange
verhältnißmäßig  zunehmen  kann,  als  neben  ber  nun  massenhafter
vorhandenen  Arbeitskraft  es  weder  an  hinlänglichen  Kapitalien
noch  an  ausgiebigen  Grundstücken  fehlt,  sich  aber  wenigstens
nicht  cwighin  ebenmäßig  und  jedenfalls  niemals  unbegrenzt  vermehren ­
  läßt.  Dem  Uebcrschreitenwollen  der  durch  den  gegebenen
Unterhaltsspielraum  gezogenen  Grenze  stehen  zunächst  positive
Hindernisse  („repressive  Gegentendenzen")  entgegen,  welche  zwingend
einwirken,  indem  das  mit  dem  Nichtbestehenkönnen  verbundene
Elend  unmittelbar  die  Sterblichkeit  der  Aermeren  nebst  derjenigen
ihrer  Kinder  gewaltig  vergrößert,  und  mittelbar  durch  leichteres
Aufkommenlassen  verheerender  Massenkrankheiten  sowie  durch  die
22*
        <pb n="352" />
        340  SM  5.  Gap.  1.  8c#(ím%niü&amp;amp;igkit  ber  Gonfwutiou.
beim  Unterliegen  im  Kampfe  ums  kümmerliche  Dasein  so  oft
erwachende  Neigung  zur  Verübung  von  Gewaltthätigkeiten
zugleich  auch  das  Leben  Anderer  vielfach  gefährdet.  Außerdem
kommen  zuvorkommend  wirkende,  vorbeugende  Hindernisse  („präventive ­
  Gegentendenzen")  hinzu,  welche  die  menschliche  Fortpflanzung
  zurückhalten  und  dadurch  das  Eintretenkönnen  einer
nachhaltig  zu  starken  Volkszunahme  verhüten  helfen,  die  bei  der
natürlichen  Fruchtbarkeit  der  Menschen  an  sich  keineswegs
unmöglich  wäre.  Solche  entspringen  theils  der  Sinnlichkeit,  theils
der  Sorglichkeit  der  Menschen,  und  ergeben  sich  einerseits  aus
den  die  Fruchtbarkeit  zerstörenden  Folgen  geschlechtlicher  Ausschweifungen, ­
  andererseits  aus  der  Besorgnis;,  Nachkommen
entweder  überhaupt  nicht  oder  doch  nur  in  beschränkter  Anzahl
und  bezüglich  nicht  ohne  Einschränkung  des  eigenen  Bedürfniß
inaßes  standesgemäß  ernähren  zu  können,  die  ihrerseits  nun
freilich  soivvhl  zu  sittlich  achtbarer  Enthaltsamkeit  bestimmen  als
zu  verwerflichen  Naturwidrigkeiten  verleiten  kann.  Dagegen
veranlaßt  bei  der  Stärke,  in  welcher  die  Geschlechtsliebe  und  die
Kinderliebe  überall  wirksam  sind,  im  Allgemeinen  jede  zufolqe
Gnoeitcrung  ber  emerbageícgcnSeitcn,  befonberë  reifer
Grnten  zc.  eingetretene  861^01118  ber  UnterMtëmittel  ein
entMenbcë  %8a#n  ber  #0%#  bur#  ^un^rne  ber
Trauungen  unb  Geburten,  während  umgekehrt  Geschäftsmangel
Mißernten  ,c.  bie  Gtcrb(i#it  bergrößern.  Gbcn  be^aib  werben
"uch  stets  die  durch  Epidemien,  Kriege,  Auswanderung  re.
entftanbenen  Üüden  in  ber  Bcboífcrung,  insofern  babur#  bie
zugänglichen  Unterhaltsquellen  nicht  etwa  unwiederbringlich
geschwächt  morden  sind,  bald  wiederausgefüllt.  DieBevölkerungs
dichte  kann  sonach  zwar  mittels  natürlichen  Zuivachses  oder
Zuzugs  von  Außen  niemals  dauernd  die  sich  aus  der  Menge
der  verfügbar  zu  machenden  Unterhaltsmittel  ergebende  Schranke
übersteigen,  rüñt  dieser  jedoch  im  Ganzen  stets  inöglichst  nahe
m  iutürü#en  beffen  8ctrö#i#it  non  bem
pcrWtmß  ber  Geburten  gu  ben  @tcrbcfällen  unb  bou  bem
Maße  abhängt,  in  welchem  erstere  während  eines  bestimmten
Zeitraumes  letztere  überwiegen,  vermehrt  sich  demgemäß  die
Bevölkerung  jederzeit  weit  langsamer,  als  es  iiach  der  physischen
Natur  des  Menschen  ivohl  möglich  wäre.  Gewöhnlich  ivird  sogar
angenommen,  daß  innerhalb  längerer  Perioden  eine  durchschnitt--li#e
  Äermebrung  bon  3  Ißrocent  jüßrii#  bie  ßö#e  fei,  wel#e
        <pb n="353" />
        §  183.  Größe  der  Consumtion.

341

in  civilisirten  Ländern  von  mächtigerer  Ausdehnung  durch  Geburts-Überschüsse
  thatsächlich  erreicht  werde.  Das  Geburtenverhältniß,
d.  h.  das  Verhältniß  der  Geburten  zur  Gesammtbevölkerung,
könnte  an  sich,  falls  die  im  gebährensfähigen  Alter  stehenden
weiblichen  Individuen  ein  Fünftheil  der  Bevölkerung  ausmachen,
so  beträchtlich  werden,  daß  jährlich  1  Neugeborener  auf  je  10
gleichzeitig  Lebende  käme.  In  der  Wirklichkeit  bleibt  aber  dieses
Verhältniß  hinter  seiner  physiologisch  möglichen  Höhe  erheblich
zurück,  indem  es  in  den  meisten  Ländern,  in  denen  obige  Voraussetzung ­
  rücksichtlich  der  Frauenzahl  zutrifft,  neuerlich  nicht  einmal
halb  so  groß  und  in  den  bedeutenderen  Staaten  Europas  durchschnittlich ­
  nur  etwa  wie  1  :  29  gewesen  sein  soll.  Auf  die
jeweilige  örtliche  Höhe  desselben  wirkt  namentlich  auch  die  Leichtigkeit ­
  zurück,  mit  welcher  sich  gegebenen  Falls  die  Gründung  einer
neuen  Familie  ermöglichen  läßt,  woraus  sich  zugleich  erklärt,
weshalb  selbiges  je  nach  der  bereits  erreichten  Dichtheit  der
Bevölkerung  sowie  je  nach  Art  der  vorherrschend  betriebenen
Erwerbszweige  ein  einigermaßen  verschiedenes  ist,  und  inwieweit
die  Anzahl  der  Geburten  durch  diejenige  der  wieder  Anderen  die
Verehelichung  gestattenden  Todesfälle  bedingt  ivird.  Das  Sterblichkeitsverhältniß, ­
  d.  h.  das  Verhältniß  der  Todesfälle  zu  den
gleichzeitig  Lebenden,  würde  hingegen,  wenn  alle  Menschen  das
natürliche,  zwischen  dem  70.  und  80.  Lebensjahre  liegende  Ziel
des  menschlichen  Lebens  erreichten,  was  völlig  unmöglich  ist,
wie  1  :  75  sein.  Es  könnte  nach  den  hierüber  angestellten
Berechnungen  unter  den  denkbar  günstigsten  Voraussetzungen,
falls  nämlich  möglichst  Wenige  in  ihrem  ersten  Lebensjahre
abstürben  und  alle  die  Schwäche  der  Kindheit  Ueberstehenden  keiner
anderen  Todesursache  als  der  Altersschwäche  unterlägen,  sich
selbst  bei  jährlich  einer  Geburt  auf  schon  25  Lebende  so  gestalten,
daß  alljährlich  erst  auf  57  bis  58  Lebende  ein  Todesfall  käme.
Wie  weit  jedoch  die  wirkliche  Sterblichkeit  diese  möglich  niedrigste
übertrifft,  zeigt  der  Umstand,  daß  in  Folge  des  Hinzutretens
anderweiter  Todesursachen  sich  das  Sterblichkeitsverhältniß  jetzt
z.  B.  in  einer  Mehrzahl  europäischer  Staaten  ungefähr  auf
1  :  86  stellt.  Dasselbe  ist  in  verschiedenen  Ländern  sehr  viel
abweichender  und  überhaupt  schwankender  als  das  Geburtenverhältniß, ­
  wird  vorerst  wiederum  überwiegend  durch  letzteres
beeinflußt,  weil  die  Kindersterblichkeit  selbst  günstigsten  Falls
ungemein  beträchtlich  bleibt  (indem  z.  B.  bei  hochkultivirten
        <pb n="354" />
        342  0#  5.  ao),,  i.  %c#Wßwüßi8rcit  ber  GonfumHo».
Völkern  im  Durchschnitt  noch  immerhin  über  3  Procent  aller
Neugeborenen  todt  zur  Welt  kommen  und  bon  den  lebend
Geborenen  gegen  19  Procent  im  ersten  Lebensjahre  eingehen)  und
hängt  außerdem  hauptsächlich  bou  dem  unter  der  Bevölkerung
herrschenden  Grade  des  auskömmlichen  Wohlstandes  solute  von
demjenigen  der  sittlichen  Kultur  ab,  dessen  Erhöhung  regelmäßig
bewirkt,  daß  etlvas  mehr  Kinder  ant  Leben  erhalten  werden,  und
daß  die  frühzeitigen,  nicht  naturgemäß  nothwendigen  Todesfälle
unter  den  Erwachsenen  verhältnißmüßig  abnehmen.
Was  endlich  den  Verlauf  der  Bewegung  der  Bevölkerung ­
  anlangt,  so  wird  deren  Zunahme  auf  den  niederen
Kulturstufen,  wo  ohnehin  die  Volkszahl  bei  fortdauernd  occupatorischcr
  Bodenbenutzung  nur  sehr  gering  sein  kann  und  die
Rohheit  der  herrschenden  Sitten  keine  zu  starke  Vermehrung
aufkommen  läßt,  durch  häufiges  Dazwischenkominen  von  eine
Wiederabnahme  verursachenden  Umständen,  durch  stete  gegenseitige
Befehdung  und  allgemeine  Unsicherheit  der  öffentlichen  Zustünde,
nicht  seltene  Wiederkehr  von  Hungersnöthcn,  zeitweises  Eintreten
verheerender  Seuchen  re.  aufgehalten.  Diese  Hemmnisse  einer
reichlicheren  Volksvermehrung,  welche  unter  Jäger-  und  Hirtenvölkern ­
  am  fühlbarsten  sind  und  erst  durch  den  nachherigen
Uebergang  zum  Añerbaue  sowie  zum  städtischen  Gelverbfleiße
abgeschwächt  werden,  vermindern  sich  nach  und  nach  bei  fortschreitender ­
  Kultur,  mit  der  sich  die  Bevölkerung  gleichmäßiger
über  das  gesammte  Territorium  vertheilt  und  sich  immer  mehr
neue  Unterhaltsquellen  eröffnen.  Die  Bevölkerungsverhältnisse
gestalten  sich  sonach  späterhin  fortwährend  günstiger.  Die  Sterblichkeit ­
  wird  geringer,  die  mittlere  Lebensdauer,  d.  h.  die  Anzahl
der  Jahre,  welche  durchschnittlich  jeder  der  innerhalb  eines
bestimmten  Zeitraumes  Verstorbenen  durchlebt  hat,  verhältnißmäßig
  größer,  lvomit  wenigstens  bedingungsweise  eine  wirkliche
Verlängerung  des  mittleren  Lebens  und  eine  Vergünstigerung
der  unter  den  Lebenden  bestehenden  Altersverhältnisse,  d.  h.  der
Verkeilung  der  Bevölkerung  nach  dem  Alter,  verbunden  ist.
Die  mögliche  Schnelligkeit  der  weiteren  Bevölkerungszunahme
hängt  nun  wesentlich  mit  davon  ab,  inwieweit  sich  die  Unterhaltsmittel ­
  in  stärkerem  Verhältnisse  vermehren,  als  die  Sterb-Uchkeit
  abnimmt.  Nachher,  aus  den  höchsten  Kulturstufen,  tuo
feie  Bevölkerung  mindestens  in  altbesiedelten  Kulturländern  überall
sehr  dicht  zu  sein  und  sich  zumal  an  einzelnen  Verkehrspunkten
        <pb n="355" />
        §  183.  Größe  der  Consumtion.

348

ungemein  zusammenzudrängen  pflegt,  verlangsamt  sich  schließlich
wieder  die  Zunahme  derselben  in  Folge  erheblichen  Anwachsens
der  Bedürfnisse,  gesteigerter  wirthschaftlicher  Vorsorglichkeit  und
deshalb  verschärfter  Vorsicht  beim  Eingehen  von  Ehebündnissen,
erst  späterer  Verheirathung,  minderer  Fruchtbarkeit  der  Ehen  re.
Umgekehrt  tritt  mit  etwaigen  Kulturrückschritten  eine  entsprechende
Bevölkerungsabnahme  ein,  da  bei  verfallenden  Völkern  einerseits
die  unter  den  Reicheren  waltende  und  deren  Leben  verkürzende
Ueppigkeit  in  Verbindung  mit  der  aus  ihr  entspringenden
Abneigung  gegen  die  Gebundenheit  eines  streng  geregelten
Familienlebens  deir  lebenskräftigen  Nachwuchs  verringert,  während
andererseits  das  sich  unter  den  Massen  verallgemeinernde
moralische  und  materielle  Elend  neben  proletarischer  Vermehrung
der  Nachkommenschaft  das  Sterblichkeitsverhältniß  bedeutend  verschlechtert. ­
  Unverhältnißmäßigem  Heranwachsen  und  dauerndem
Zugroßbleiben  der  Volksmenge  wirken  im  Ganzen  also  anfänglich
überwiegend  positive  Hindernisse,  in  weit  vorgeschrittener  Zeit
hauptsächlich  vorbeugende  Hindernisse,  und  in  sinkenden  Zeiten  diese
wie  jene  mittels  ihrer  in  sittlicher  Beziehung  beklagenswerthesten
Einflüsse  entgegen.
Eine  größere  Volksdichtigkeit  ist  demnach  die  sich
langsamer  oder  schneller  heranbildende  Folge  vorgeschrittenerer
wirthschaftlicher  Entwickelung,  begünstigt  zugleich,  insofern  die
Gesammtmasse  der  Menschen  dabei  zu  vollerer  Bedürfnißbefriedigung ­
  gelangt,  das  Weitergedeihen  der  Kultur,  und  erhöht
jedenfalls  solange,  als  dieselbe  sich  nicht  irgendwie  dem  Zustande
der  Ucbcrvölkernng  nähert,  die  Kraft  und  Macht  der  Völker,
obgleich  zugegeben  werden  muß,  daß  bei  schon  dichter  gewordener
Bevölkerung  jede  fernere  Bevölkerungszunahme  nicht  mehr  ebenso
förderlich  wirkt,  wie  in  noch  wenig  bevölkerten  Ländern,  und  daß
ohne  entferntes  Vorhandensein  allgemeiner  Uebervölkerung  örtlich
eine  gleichsam  theilweise  (partielle)  rücksichtlich  einzelner  Erwerbszweige ­
  zu  entstehen  vermag.  Es  wird  deshalb  auch  meist
während  der  Zeiten,  in  denen  leichtlich  noch  mehr  arbeitskräftige
Menschen  Unterhalt  finden  könnten,  die  Erlangung  einer  höheren
Einwohnerzahl  als  besonders  wünschenswerth  erachtet  und  demgemäß ­
  die  Zunahme  der  Bevölkerung  durch  Nöthigung  zum
Heirathen,  Belohnung  reichen  Kindersegens,  Herbeiziehung  von
Einwanderern  und  Verhinderung  der  Auswanderung  rc.  zu
beschleunigen  gesucht,  wogegen  in  späterer  Zeit  der  hier  und  da
        <pb n="356" />
        344  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmäßigkeit  der  Consumtion.
n#  WcnMcnfüIie  gegenüber  bic  ßntd)t  bor
Uebervolkerung  das  entgegengesetzte  Bestreben  erweckt,  die  Volks-G#metung
  beä  9Scr%cirotW,  %cMtünInna
bet  %nfaf^8mac^u^8,  @tíci(bíctun8  bcS  Srnëibanbenig  !C.  an,
zuhalten,  und  nachmals  bisweilen  wieder  gegentheilig  die  Besaraniß
  erwacht,  daß  durch  Abnahme  des  natürlichen  Zuwachses
rnib  ^au^8ct  borfommenbcn  Œegang  0^#»^  eine  n,crflid,c
Entvölkerung  herbeigeführt  werden  könnte.
%Birffan,ct  als  butcb  fünfHic^e  maßregeln  lägt  M  bic  %ct,
ķ'^uug  der  Bevölkerung  neben  einsichtiger  Fürsorge  für  die
bntcb  ^in^egtämnnng  berjenigen
^mbetmffe  begünstigen,  melcßc  ctlba  einet  gebeißiieben  ^unabÍne
lener  entgcgenstehen  namentlich  also  durch  Hinwirkung  ans
Beseitigung  überflüssig  gewordener  Erwerbsbeschränkungen  sowie
auf  Hebung  des  die  Leistungsfähigkeit  der  Arbeitskräfte  erhöhenden ­
  Wissens  und  Könnens,  um  somit  durch  bessere  Erschließung
Zugänglicher-  und  Ergicbigermachung  der  Nahrungsquellen  ben
ş'â&amp;gt;  darbietenden  Unterhaltsspielraum  zu  erweitern.  Ferner  kann
durch  Beförderung  der  Einwauderung  zwar  sicher  die  Rabí
ber  Bcgenmärtigen  Ginn^ner  gesteigert,  abet  nnt  bann  ani
miennigt  mcrben,  wenn  bernutteifi
  W  aufin^eë  ban  9inßen  glc^ei^g  eine  0erei4ernng
nn  noch  fehlenden  oder  wenigstens  nicht  schon  im  Ueberflusse  vorhandenen ­
  Prodnctiousmittelu  erzielt,  und  eine  nachhaltige
Mehrung  der  Unterhaltsmittcl  erwirkt  wurde.
Ebenso  wird  durch  Auswanderung  zwar  zunächst  die
Einwohnerzahl  vermindert,  jedoch  keineswegs  auch  unbedingt  die
SBeWfctnnggannaSmc  im  ®an&amp;amp;cn  beriangfamt.  meinqOcn
Ģ  letzteres  auf  den  höheren  Kulturstufen  bei  regelmäßig  erfolqenbet
  9Wmanbctun8  6"  "marten.  m^cnb  jener,  mo  sid)  nnn
he  mit  der  Ablösung  von  eingewöhnten  Lcbcnsverhältnissen  und
der  Ueber,ledelung  in  die  unbekanntere  Fremde  verbundenen
@#ierigfcitcn  bermöge  cntibidcitcren  %erfc^rg,  crieiditcrter
Eommunication,  besseren  Unterrichtctseins  re.  verhttltnißmäßig
abmindern,  wird  allerdings  das  Auswandern  einzelner  Bevölkcrungstheile,
  welches  jederzeit  gleich  den  früheren  Wanderungen
ganzer  Volksstämme  an  die  Hoffnung  anknüpft,  anderwärts
^ņşiîgere  Existenzbedingungen  zu  finden,  zunehmend  möglicher
su  sich  aber  zugleich  jede  durch  Wegzug  wirklich  entstandene
blicke  ebenfalls  um  so  schneller  wieder  aus.  Falls  dann  bei
        <pb n="357" />
        345

§  183.  Größe  der  Consumtion.
irgendwvdurch  besonders  in  Aufschwung  gekommener  Auswanderung ­
  ein  stetigerer  Bevölkerungsabfluß  nach  entweder  weit
entfernten  oder  benachbarten  Ländern  hin  stattfindet,  so  ist  dies
da  in  der  Hauptsache  theils  eine  natürliche  Folge  der  nunmehrigen ­
  Dichtheit  der  inländischen  Bevölkerung  überhaupt  oder
der  in  Bezug  auf  bestimmte  Erwerbszweige  zeit-  und  ortsweise
eingetretenen  Uebersüllung,  theils  nur  das  folgerichtige  und  durch
sich  darbietende  Auswanderungsgelcgenheit  begünstigte  Ergebniß
solcher  äußerlicher,  z.  B.  der  Erwerbung  von  Grundeigenthum
oder  dem  Ausblühen  des  Gewerbfleißes  ?c.  entgegenstehender
Hindernisse,  welche  die  ohnedem  erreichbare  wirthschaftliche
Entwickelung  hemmen.  So  groß,  daß  dadurch  der  jährliche
Geburtenüberschuß  gänzlich  ausgewogen  würde,  kann  der  Auswanderungsstrom ­
  bei  noch  fortgedeihenden  Kulturvölkern  nicht
füglich  werden.  Bei  diesen  gewinnt  vielmehr  selbst  ein  fortdauernderes ­
  Ueberwiegen  der  Auswanderung  über  die  Einwanderung  in
der  Regel  keinen  so  sehr  erheblichen  und  wenigstens  keineswegs
einen  so  bedeutenden  Einfluß  auf  die  Bewegung  der  Bevölkerung,
d.  h.  auf  das  Verhältniß  der  Zu-  oder  Abnahme  der  Volkszahl,
als  nach  der  Anzahl  der  Wegziehenden  wohl  zu  vermuthen  wäre.
Die  Rückwirkung  der  Auswanderung  auf  die  Volkswirthschaft,
von  welcher  sie  ausgeht,  ist  endlich  eine  wesentlich  verschiedene,
je  nachdem  die  Ausgewanderten  aus  jeglicher  Verbindung  mit
letzterer  treten  oder  mit  derselben  wirthschaftlich  verbunden  bleiben.
Im  ersteren  Falle  scheidet  eben  ein  Theil  der  Bevölkerung  einfach ­
  aus,  durch  dessen  Ausscheiden  sicherlich  nicht  ausschließlich,
wahrscheinlich  sogar  nicht  einmal  iibcrwiegend  blos  überstüssige
und  schädliche  Austvüchse  am  Bevölkerungsstamme  entfernt
werden.  Bedingungsweise  kann  also  hierdurch  die  heimische
Vvlkswirthschaft  wirklich  nur  einen  Verlust  an  nutzbaren  Arbeitskräften ­
  und  Kapitalien  erleiden,  ohne  dafür  gleichzeitig  einer  Last
ledig  zu  werden  oder  zukünftig  etwa  mittelbar  einen  Ersatz  zu,
erhalten.  Im  letzteren  Falle  dagegen,  welcher  außer  bei  lediglich
zeitweiliger  („temporärer")  Auswanderung  namentlich  bei  dauernder ­
  Uebersiedclung  in  eigene  Kolonien  („kolonisatorischer  Auswanderung") ­
  eintritt,  wird  nicht  nur  der  jeweilig  vorhandene
Bevölkerungsübcrschuß  gleichmäßiger  abgeleitet,  sondern  auch  am
ehesten  erreicht,  daß  die  Auswanderung,  anstatt  Nachtheile  zu
bringen,  wirthschaftlich  Vortheilhaft  zurückwirkt.  Zeitweilige
Auswanderung  entzieht  der  Gesammtheit  immer  nur  auf  eine
        <pb n="358" />
        346  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmäßigkeit  der  Konsumtion.
gewisseJeitbauer  und  dann  überdies  nur  scheinbar  die  Arbeits-(raft
  Km^eíner,  Wenn  bereu  %#tigkit  im  fremben  ßanbe  ber
şimalh  zugutekommt.  Außerdem  bringen  vorübergehend  ausgetreten
  Gewesene  bei  ihrer  #íiemichcn  ^cimfchr  lueit  häufiger
iteben  ungeschwächter  Thatkraft  inzwischen  gemachte  Ersparnisse
Zuruck,  als  die  Wenigen,  welche  von  den  auf  Nimnierwiederkehr
Ausgezogenen  wiederkommen.  Eigentlich  kolonisatorische  Aus-Wuberuuß
  aber  finbet  bauu  statt,  meuu  ZŞclic  eines  höher
fuit  mir  ten  Volkes  sich  m  einem  minder  kultivirtcn  fremden  Lande
meberiaffen  unb  in  ben  'non  ihnen  befeßten  @cgcnbcn  cntiuebcr
miter  ber  (Staatsgewalt  bcS  9Rutterfanbc3  (als  „GtaatSfoIouic")
ober  allem  gufolge  geistiger  Ueberlegcnheit  über  bic  llrbenötkruua
(aüi  unabhängige  „Volkskolonie")  thatsächlich  das  herrschende,
keiner  fremden  Herrschaft  unterstehendes  Bevölkerungselemeut
loerbcn  berfeiben  wirb  einerseits  für  bie  önrüdbbibenbE
mctji-  maum  geivonnen,  während  andererseits  deren  Erwerbsguellen
  durch  die  ivirthschaftlichen  Beziehungen  erweitert  und
vermehrt  werben,  welche  sich  zwischen  bem  Stammlanbe  und  den
von  da  aus  gegründeten  Kolonien  zufolge  fortgesetzt  wechselseitigen ­
  Verkehrs  und  insbesondere  vermöge  entstehenden  Austa#eS
  non  uaterlünb#cn  0eiocrbSer¿eugniffcn  gegen  foimtiab
Rohstoffe  bilden,  wodurch  nun  ebenfalls  das  Nachtheilige  verschwindet, ­
  was  jeder  solchen  Auswanderungsweise,  die  eine  bloße
MuSf#  non  Menschen  unb  Bermögen  ¿ur  ^oïge  bat,  "ni#
ober  weniger  anhaftet.  3)ie  Erwerbung  unb  Wegung  aus.
wärtiger  Kolonien  mag  daher  immerhin,  obgleich  deren  Besitz
nach  allgemein  weit  vorgeschrittener  Entwickelung  des  internationalen ­
  Verkehrs  in  anderer  Hinsicht  einigermaßen  an  seiner
ehemaligen  wirthschaftlichen  Bedeutung  verliert,  als  recht
Wünschenswerth  erscheineirx-um  die  unmittelbar  nicht  zu  verhindernde ­
  Auswanderung  dahin  leiten  zu  können,-  ist  jedoch  selbst
abgesehen  non  bem  ba&amp;amp;u  crforbcrlichcn  Wufwanbe,  Weber  bbeneit
noch  abe#,#  toiMürlid)  möglich.  Böifer,  beneu  feine  berartige
%,eber#ungcn  eigener  (Rationalität  bereits  gur  Bcrfügunq  stehen,
Hoben  sich  deshalb  meist  darauf  zu  beschränken,  die  Koncentration
i  per  zersplittert  ausziehenden  Auswandererschaaren  an  bestimmten
unkten,  nach  denen  hin  der  Auswanderungszug  doch  einmal
lauptsachlich  gerichtet  ist,  thunlichst  zu  begünstigen,  um  dadurch
l^enl  völligen  Aufgehen  der  Auswanderer  in  einer  fremden
Nationalität  entgegenzuwirken.  Unzweifelhaft  zweckwidrig  wäre
        <pb n="359" />
        §  184.  Geartetheit  der  Consumtion.  347
cs  hingegen,  der  Gesammtheit  zu  Gunsten  planloser  und  ungeregelter ­
  Auswanderung  weitergehende  Opfer  anzusinnen,  als
diejenigen,  welche  die  Menschlichkeit  zum  Schuhe  der  Auswandernden ­
  vor  betrügerischer  Ausbeutung  durch  „Menscheufracht" ­
  suchende  Agenten  rc.  erfordert.  Ausdrückliche  und  auf
öffentliche  Kosten  geschehende  Beförderung  des  Auswanderns  kann
höchstens  ausnahmsweise  in  solchen  Fällen  am  Platze  sein,  in
denen  die  Einleitung  einer  Massenauswanderung,  z.  B.  des  local
angehäuften  Ackerbanproletariats  oder  der  durch  überlegene  Concurrenz
  re.  in  einem  Gewerbszweige  überflüssig  gewordenen
Arbeiter,  als  letztes  Hilfsmittel  gegen  vereinzelt  cingerissene  und
ohne  gänzliches  Herausreißen  aus  den  bisherigen  Verhältnissen
unheilbare  Massenverarmung  erübrigt,  oder  in  denen  gemeinwirthschaftliche
  Rücksichten  es  räthlich  machen,  die  Einzelauswanderung
  von  Arbeitstüchtigen,  deren  Lebensstellung  daheim
aus  irgend  einem  Grunde  unhaltbar  geworden  ist,  zu  unterstützen,
um  denselben  unter  veränderten  Umgebungen  zum  Beginnenkönnen ­
  eines  neuen  Lebens  zu  verhelfen.
Geartetheit  der  Gonsnmtion,
§  184.
r ~  Ebensowenig,  wie  rücksichtlich  der  Größe  der  Consumtion,
können  in  Bezug  auf  die  Art  und  Richtung  derselben  dauernd
9R#er#tniffe  eintreten,  bst  W  (fortbestehen
solcher  stets  wieder  durch  deren  eigene  Folgen  schneller  oder
langsamer  unmöglich  gemacht  wird.
Die  vergleichsweise  Ausdehnung  der  verschiedenartig ­
  wirkenden  Co  usuin  timt  eu  ist  aber  allgemeinhin
offenbar  um  so  günstiger,  je  entschiedener  der  in  wirthschaftlichster
  Weise  geschehende,  zu  förderlicher  Bedürfmßbefriedigung
  gereichende  und  in  wirthschaftlicher  Beziehung
nicht  nachtheilig  zurückwirkende  Verbrauch  über  den  gegentheilig
  gearteten  durchgängig  ltitb  selbst  beim  entbehrlichen
Gütergenusse,  der  sog.  Lnxnseonsumtion,  vorherrscht.
Die  wechselseitige  Ausdehnung,  welche  die  verschiedenartig
wirkenden  Consumtiouen  innerhalb  des  für  die  Größe  der
Consumtion  gegebenen  Spielraumes  jeweilig  einander  gegenüber
        <pb n="360" />
        848  Buch  5.  Kàp.  I.  Verhältnißmäßigkeit  der  Consumtion.
erlangt  haben,  ergicbt  sich  aus  dem  gegenseitigen  Umfange,  in
welchem  neben  reproduktiven  und  wirthschaftlich  vortheilhaften
ober  hoch  wcnigsteng  unfchäbiichcn  ^ergchrungen  glcichicitig  and,
irreprobuctwe  unb  wirthschaftlich  schädliche  stattfinden.
§  185.
2)  cr  Sn;u§  ingbesonbere,  Weicher  stetg  (n  einem  mehr
ober  weniger  entbehrlichen  ®ütergenusse  besteht,  mitte#  beffen
nicht  nnnmgcinglichc  %cbiirsnisfe  befriebigt  Werben,  ist  ohne
hm  m  wirtschaftlicher  Beziehung  keineswegs  nnbebingt
verwerflich.  d
3)  erscibc  bermehrt  bicímchr  bnreh  ^ermibiibung  ge,
stet  gerì  er  Beburfmsse  ben  Antrieb  zur  Produetion,  läßt  einen
Spielraum  für  etwa  nothwendig  werdende  Entsagungen
frei,  kann  mittelbar,  insofern  er  ebeïe  Gesittung  fördert,  das
Leben  vergeistigt  sowie  verschönert  und  dadurch  einen  die
Befähigung  der  Menschen  erhöhenden  Kulturzustand  herbeiführt, ­
  entschieden  reproductiv  sein,  und  wirb  lediglich  dann
nnchtheiíig,  Wenn  er  in  ÄcrfchWenbung,  b.  h-  in  nuü,  nnb
^«%?Ķ"^rth3berbrmich  angartet,  in  goíge  seiner  fRichtnng
entfitthchenb  nnb  ers#ffcnb  wirft,  ober  überhangt  unUer,
Wtnißmaßig  überhaubnimmt,  beghaib  bag  Vermögen  ohne
Wlederersatz  nachhaltig  abmindert  und  bezüglich  das  freie
pnfommen  so  erschöpft,  baß  feine  (Ersparnisse  behnfg  ent,
sprechender  Kapitalvermehrung  übrigbleiben.
S)aß,  mag  gemeinhin  unter  Sugug  berstanben  unb  befonberen
gallë  a#  entbehrlicher  ober  sogar  WKig  überfiüffigcr  ®ütcr="k.ņ"^âugesehen
  wird,  ist  je  nach  den  herrschenden  Vorstellungen
über  die  Bedeutung  zunehmender  Bedarfserweiterung  sowie  je
nach  ben  miter  bestimmten  Verhältnissen  maitenben  Beben!
geiDohnheiten  Mloanfenb.  @g  sann  recht  füg#  baffelbe,  mag
U 5  vT  e iü, CU  ° be f r .  äU  cutcr  gewissen  Zeit  als  durchaus  entbehrlich ­
  erscheint,  fur  den  Anderen  oder  in  einer  späteren  Zeit
¡¡T  unentbehrlich  erachtet  werden.  So  mag  z.  B.  sehr  feine
e  eidung,  vorzüglich  geschmackvolle  Wohnungseinrichtmig  re.  für
-mele  e,*  ziemlich  unnöthiger  Luxus,  für  Manche  dagegen  in
Anbetracht  ihrer  Lebensstellung  ein  äußerst  nöthiger  Aufwand
        <pb n="361" />
        §  185.  Geartetheit  der  Consumtion.  349
sein.  Zucker,  Seife  k.  waren  früher  Luxusartikel,  sind  es  aber
in  gleichem  Maße  gegenwärtig  nicht  mehr.  Ebenso  kann  derselbe
entbehrliche,  z.  B.  durch  Halten  von  Luxuspfcrdcn,  Sammeln
von  Kunstgegenständen  rc.  beschaffbare  Lebensgenuß,  welcher  für
den  minder  Begüterten  wirthschaftlich  schädlich  und  deshalb
tadelnswerth  wäre,  für  den  Reicheren  gänzlich  unschädlich  und
deshalb  vollständig  gerechtfertigt  sein.  Jede  nicht  schon  ihrer
eigenen  Geartetheit  nach  gegen  Sittlichkeit  und  Wirthschaftlichkeit
verstoßende,  sondern  an  und  für  sich  unbedenkliche  Luxusconsnmtion
  vermag  daher,  während  sie  bedingungsweise  bei  maßhaltender ­
  Ausdehnung  höchst  unnachtheilig  und  sogar  förderlich
ist,  auch  gegcntheilig  sowohl  unwirthschaftlich  als  unsittlich  zu
werden,  sobald  selbige  das  gut'  Bestreitung  entbehrlicherer  Genüsse
verfügbare  Einkommen  übersteigt,  die  gehörige  Befriedigung  nothwendigerer ­
  Bedürfnisse  verkümmert  oder  sonstwie  die  Verfolgung
der  wahren  Lebenszwecke  beeinträchtigt.
Ferner  ist  die  Art  und  Weise,  in  welcher  der  Luxusverbrauch
auftritt,  und  die  Richtung,  welche  er  verfolgt,  während  der  verschiedenen ­
  Entwickelungsstufen  der  wirtschaftlichen  Kultur  und
je  nach  Beschaffenheit  der  zum  Luxustreiben  befähigenden  Einkommensüberschüssc
  eine  vielfach  abweichende.  Auf  den  niederen
Kulturstufen  vermag  der  hauptsächlich  durch  Bezug  von  Grundrente ­
  ermöglichte  Luxus  noch  nicht  das  ganze  Leben  zu  durchdringen, ­
  sondern  ist  überwiegend  auf  vereinzelte  grob  sinnliche
Genüsse,  z.  B.  auf  zeitweises  unmäßiges  Essen  und  Trinken,
und  darauf  hin  gerichtet,  durch  Zuvorthun  in  der  äußeren  persönlichen ­
  Erscheinung,  in  der  Freigebigkeit  zc.  bei  anderen
Menschen  Eindruck  zu  machen.  Derselbe  erstreckt  sich  da  neben
Haltung  einzelner  Prachtstücke  vornehmlich  auf  Aufzehrung  großer
Massen  von  Bodenerzeugnissen  vermittelst  Unterhaltung  starker
Gefolge  und  zahlreicher  Dienerschaft,  jederzeitiger  Bethätigung
großer  Gastfreiheit  und  gelegentlicher  Ausrüstung  ungeheurer
Festgelage,  die  sich  freilich  weniger  durch  die  Qualität  des  Dargebotenen, ­
  als  durch  die  Quantität  der  überreichlich  verabreichten
Speisen  und  Getränke,  durch  lange  Dauer  und  große  Anzahl
der  Bewirtheten  auszeichnen.  Der  Luxus  der  höheren  Kulturstufen, ­
  welcher  nun  nach  Erblühen  von  Gcwerbfleiß  und  Handel
auf  um  so  viel  mannigfaltiger  gewordenen  freien  Ueberschüssen
beruht,  strebt  dagegen  vorwiegend  darnach,  die  ganze  Lebensweise« ­
  genußreicher  zu  machen,  und  dehnt  sich  immer  mehr  auf
        <pb n="362" />
        350  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmäßigkeit  der  Konsumtion.
feinere  und  zugleich  geistigere  Genüsse  aus,  die  ihrerseits  durch
weitere,  von  Oben  nach  Unten  vordringende  Verbreitung  nicht
an  Reiz  verlieren.  An  die  Stelle  des  oft  so  unbequemen  Prunks,
dessen  Anziehungskraft  sich  mit  dem  Nachthun  Gleichenwollender
verringert,  tritt  behaglicher  Comfort  in  Wohnung,  Geräthschaften,
Kleidung  re.,  der  sich  alsdann  mit  seiner  gleichhcitlicheren  Einfachheit ­
  und  wohlthuenden  Sauberkeit  vermöge  allseitiger  steigenden ­
  Wohlstandes  und  verwohlfeilernder  Technik  abstufungsweise
verallgemeinert.  Die  früher  zwar  seltenen,  daun  aber  auch
gewaltigen  und  mit  mancherlei  kraftprüfeudcr  Kurzweil  verbundenen ­
  Schmausereien  werden  mit  einer  gleichmäßig  besseren
Alltagsuahrung  und  mit  den  Erquickungen  vertauscht,  welche
Kunst  und  Wissenschaft  in  nie  versiegender  Fülle  den  hiernach
Verlangenden  zu  gewähren  vermögen.  Auf  den  allerhöchsten
Kulturstufen  endlich  steigert  sich  nachher  der  Luxus  zu  einer
Hohe,  bei  welcher  sowohl  seine  Licht-  als  feine  Schattenseiten
am  schärfsten  hervortreten.  Je  raffinirter  derselbe  dabei  wird,
um  so  eher  führt  er  zu  verbildeter  Unsitte,  unnatürlicher  Verweichlichung ­
  und  zu  einer  starke  Anreizungen  bedürfenden  Uebersättigung.
  Nach  Kulturrückschritten  kehren  schließlich  in  mancher
Beziehung  auch  rücksichtlich  des  Luxus  wieder  die  Zustände
früherer  Kulturstufen  in  eben  nur  äußerlich  umgewandelter  Form
zurück,  indem  die  gierige  Genußsucht  verfallender  Völker  zumeist
in  eitle  Prunksucht,  in  Glänzentvvllen  durch  kostspieligen,  Anderen
nicht  in  gleicher  Weise  möglichen  Aufwand,  und  in  schwelgerische
Ueppigkeit  bei  materiellen  Genüssen  ausartet.

#  186.
Uebrigens  hängt  die  Richtung,  welche  die  Consume
tionsverhältnisse  jeweilig  im  Ganzen  gewinnen,
überall  sehr  wesentlich  mit  einerseits  von  der  bestehenden
Vertheilung  des  Vermögens  imb  Einkommens  sowie  von
der  Leichtigkeit  und  Sicherheit,  mit  welcher  Einkommens-Überschüsse
  nutzbringend  angewendet  werden  können,  andererseits ­
  von  den  eigenartigen  Neigungen  der  verschiedenen
Volksklassen  oder  ganzer  Volksstämme,  und  außerdem  auch
von  der  näheren  Beschaffenheit  der  Staatsconsnmtion  ab.
        <pb n="363" />
        §  18V.  Geartctheit  der  Consumtion.  351
Diese  Umstände  beeinflussen  die  verhältnißmäßige  Ausdehnung
der  verschiedenartig  wirkenden  Consumtionen  und  somit  die
gesammte  Consumtionsrichtung.
Je  schroffer  die  Vermögensungleichheit  isst  um  so  mehr  Einkommen ­
  wird  im  Allgemeinen  irreproductiv  oder  in  überhaupt
unwirthschaftlicher  Weise  verwendet,  und  umgekehrt  um  so  weniger.
Wie  abweichend  gestaltet  sich  die  Art  und  Richtung  der  Consumtion
z.  B.  bei  einer  Bevölkerung  mit  nur  wenigen  Ueberreichen
(Nabobs)  neben  vielen  Armen  und  dagegen  bei  einer  solchen,  deren
Wohlhabenheit  sich  mannigfaltiger  abstuft!  Uebergroßer  Reichthum ­
  führt  fast  eben  so  leicht  zu  unersättlicher  und  mit  unnöthigem
Giiterverbrauch  verknüpfter  Ueppigkeit,  als  mittlerer  Wohlstand
zu  echter,  von  sittenloser  Verschwendung  gleich  weit  tvie  von
knauserigem  Geiz  entfernter  Wirthschaftlichkeit,  während  Armuth
wiederum  einer  möglichst  haushälterischen  Einrichtung  der
Consumtion  vielfache  Hindernisse  entgegenstellt.
Je  leichter  und  sicherer  erübrigte  Einkommenstheile  sich  so
anlegen  lassen,  daß  sie  nachhaltig  nutzbringend  werden,  je  günstiger
und  anlockender  die  sich  darbietenden  Anlagsgelegenheiten  sind,
um  so  mehr  wird  im  Ganzen  die  irreprodnctive  Consumtion
einzuschränken  gesucht.  Entgegengesetzten  Falls  bleibt  der  Antrieb
zur  reproductiven  Anwendung  des  Ersparten  und  zum  Sparen
selbst  schwächer,  welches  lediglich  ausnahmsweise,  insofern  es
auf  Kosten  nöthiger  und  unzweifelhaft  fördersamer  Bedürfnißbefriedigung ­
  geschieht,  unwirthschaftlich  erscheint.  Jener  ist  deshalb,
falls  z.  B.  die  Verhältnisse  noch  zum  müßigen  Anhäufen  oder
gar  zum  heimlichen  Verbergen  ermöglichter  Ersparnisse,  zum
Vergraben  der  angesammelten  Schütze  re.  nöthigen,  entschieden
geringer  als  nachmals  und  dann,  wenn  nun  alle  Ueberschüsse
behufs  späterer  Verwendung  ungefährdet  aufbewahrt  und  jederzeit
sofort  nutzbar  gemacht  werden  können.
Die  verschiedenen  Volksklassen  und  Völker  erweisen  sich  in
Folge  klassenhafter  und  nationaler  Eigenthümlichkeiten  sowie  der
Neigungen,  die  sie  unter  dem  Einflüsse  bestimmter  wirthschaftlicher
  Verhältnisse  und  besonderer  Kulturzustände  angenommen
haben,  rncksichtlich  des  Consumirens  zwar  nicht  ebenso,  aber
doch  ähnlich  ungleich  wie  die  einzelnen  Menschen,  welche  sich  in
der  nämlichen  Beziehung  zufolge  ihres  individuellen  Charakters,
ihrer  Bildnngszustände  und  Lebensbeziehungen  abweichend  verhalten. ­
  theils  sparsam,  theils  verschwenderisch,  und  der  Einhaltung
        <pb n="364" />
        352  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmäßigkeit  der  Consumtton.
strenger  Ordnung  beim  Verbrauchen  theils  zugethan,  theils
abgeneigt  sind.  In  der  Regel  wird  jedoch  jedenfalls  die  Ausdehnung
der  irreproductiven  und  wirthschaftlich  schädlichen  Consnmtionen
sowohl  bei  einer  einzelnen  Volksklasse  als  bei  einem  ganzen
Volke  verhältnißmäßig  um  so  geringer  sein,  je  weiter  erstere
oder  letzteres  in  gediegener  Entwickelung  ;u  vorsorglicher  Bedachtsamst, ­
  wirthschaftlicher  Vernünftigkeit  und  Selbstbeherrschung
vorgeschritten  ist.  Hinsichtlich  eines  äußerst  bedeutenden  Theils
der  Consumtion,  der  im  inneren  Haushalte  der  Familien
erfolgenden  Genußverzehrung,  kommt  es  überdies  vornehmlich
ans  die  Gesittung  und  Tüchtigkeit  der  Frauen  au,  denen  so
überwiegend  neben  Leitung  der  Production  hauswirthschaftlicher
Dienstleistungen  die  Sorge  um  angemessene  Bewirkung  der
häuslichen  Bedürfnißbefriedigung  zufällt,  wogegen  die  Ordnung
der  Erwerbsverzchrung  in  Verbindung  mit  der  Aufgabe,  die
Mittel  zum  Haushaltenkönnen  zu  beschaffen,  hauptsächlich  den
Männern  obliegt.
Selbstverständlich  ist  endlich  für  die  jedesmalige  Gestaltung
der  Consumtionsverhältnisse  nicht  allein  die  Art  und  Richtung
der  Privatconsumtion,  sondern  auch  diejenige  der  Staatsconsumtion
entscheidend.  Je  wirthschaftlicher  diese  geschieht,  je  vollkommener
vermittelst  derselben  für  die  entweder  überhaupt  niemals  oder
wenigstens  zur  Zeit  nicht  durch  Privatwirthschaften  und  bezüglich
durch  niedrigere  gemeinwirthschaftliche  Organe  am  wirksamsten
zu  befriedigende  Bedürfnisse  des  Volkslebens  gesorgt  wird,  um
so  reproduktiver  erweist  sic  sich  selbst  zu  Gunsten  der  gesammten
Volkswirthschaft,  und  um  so  mehr  Einkommen  bleibt  gleichzeitig
den  Privaten  zu  beliebiger  Verwendung  frei.  Nur  ist  freilich
das  Maß  der  Neproductivität  der  Staatsconsumtion  nicht  immer
schon  nach  den  unmittelbarsten  und  nächsten  Erfolgen,  sondern
häufig  erst  nach  den  mittelbaren  und  zukünftigen  Wirkungen
richtig  zu  bemessen.  Ein  im  wahren  und  echten  Nativnalinteresse
geführter  Krieg  kann  z.  B.  zwar  zunächst  entsetzlich  störend  und
verlustbringend  in  die  Wirthschaftsverhältnisse  eines  Landes
eingreifen,  dennoch  aber  in  seinen  späteren  Folgen  höchst
reproductiv  wirken  und  durch  errungene  Sicherheit  re.  die  wirthschaftliche
  Lage  eines  Volkes  sogar  nachhaltig  verbessern.  Ebensowenig ­
  erscheint  es  etwa  unbedingt  als  unwirtschaftlich,  den
Staatskredit  in  wachsendem  Umfange  zur  Beschaffung  der  Mittel
auszunutzen,  welche  zu  dauernd  fortwirkenden  und  durch  erhöhte
        <pb n="365" />
        §  186.  Geartetheit  der  Consumtion.  353
Leistungsfähigkeit  re.  wieder  zugutekommenden  Verwendungen
in  den  Staat  und  seine  Anstalten  (zu  „staatswirthschaftlichen
Kapitalaillagen")  oder  zu  Bestreitung  unvermeidlicher  „außerordentlicher" ­
  Ausgaben  erforderlich  sind.  Staatsanleihen  verdienen
vielmehr  bedingungsweise  den  Vorzug  vor  Mehrbesteuerung,  falls
z.  B.,  während  eine  Erhöhung  der  Besteuerung  bedenklich  wäre,
disponible  Kapitalien  ausreichend  vorhanden  sind  und  demnach
nicht  zu  befürchten  ist,  daß  nichtdisponibles  Kapital  in  nachtheiliger
Weise  den  Privatwirthschaften  entzogen  oder  durch  vermehrte
Nachfrage  nach  Kapital  eine  störende  Steigerung  des  Zinsfußes
herbeigeführt  werden  würde.  Unbedingt  ungünstig  muß  es
hingegen  allerdings  zurückwirken,  wenn  die  gewöhnlichen  und
regelmäßig  wiederkehrenden  Staatsausgaben  (die  „Normalerfordernisse")
  andauernder  nicht  durch  „ordentliche"  Einnahmen
(Steuern  re.),  sondern  nur  mittels  Zuhilfenahme  des  Kredits
vollständig  gedeckt  werden  können.

Schober,  Volkswirthschaftslehre,  ñ.  Aufl.

23
        <pb n="366" />
        354

Zweites  Kapitel.
ßonsumtionsveränderrr  rigen.
9  187.
Mit  fortschreitender  Kultur  vermindern  sich  verhältnißmasiig
  die  verlustbringenden  Werthszerstörungen  und  deren
empfindliche  Nachwirkungen,  während  die  nun  um  so  beträchtlicher ­
  gewordene  eigentliche  Consumtion  sich  zugleich  im  Allgemeinen
  zunehmend  günstiger  gestaltet.
Es  geschieht  dies  deshalb,  weil  nach  weitergediehener
Entwickelung  die  Abwendung  des  Schadens,  den  jede  nichtwirthschaftliche
  Werthsvernich  tung  am  Vermögen  verursacht,
möglicher  wird,  und  weil  außerdem  förderlichere  Vorbedingungeil ­
  für  Consumtionsverbessernngen  hinzukommen.
Bei  etwaigen  Kultnrrückschritten  hingegen  treten  wiederum
gegentheilige  Veränderungen  ein.
Beträchtlicher  muß  die  Consumtion  bei  fortschreitender  Kulturentwickelung ­
  schon  deshalb  werden,  weil  mit  dieser  die  Bedürfnisse
wachsen  und  die  Bevölkerung  in  Folge  steigender  Production
zunimmt.
Schàullbwendung.
9  138.
Schadenabwendung  ist  lediglich  insoweit  thnnlich,
#  enhucbcr  W  (EwWcu  Dirn  ^ert^§bcdnftelt
Haupt  verhüten  oder  deren  wirthschaftliche  Schädlichkeit
wenigstens  vermindern  läßt.
Ersteres  wird  durch  schützende  Vorkehrungen,  letzteres
am  vollkommensten  durch  die  Einrichtungen  des  Schadenersatz
  verbürgenden  Versicherungswesens  erreicht.
Die  Werthszerstörungen,  welche  nicht  durch  den  Gebrauch
selbst,  sondern  durch  zerstörende  Einwirkungen  der  Natur,  z.  B.
        <pb n="367" />
        §  188.  189.  Schadenabwendung.  355
durch  Feuer-  und  Wasserschaden,  Jnsectenfraß,  Pflanzen-  und
Thierkrankheiten  zc.,  oder  durch  beeinträchtigende  Handlungen
der  Menschen,  z.  B.  durch  Eigenthumsverletzungen  -e.,  herbeigeführt ­
  werden,  sind  je  nach  Umständen  theils  vermeidbar,  theils
unvermeidlich.  Jenen  Falls  ist  es  bei  Anwendung  gehöriger
Sorgfalt  nicht  unmöglich,  dem  Eintreten  oder  bezüglich  dem
weiteren  Umsichgreifen  derselben  vorzubeugen  und  dadurch  das
Entstehen  von  Beschädigungen  verhüten  oder  deren  Stärke
doch  mindestens  ungemein  abzuschwächen,  wogegen  anderen  Falls
höchstens  nur  den  schädlichen  Folgen  des  wirklich  eingetretenen
Werthsverlustes  begegnet  und  darnach  gestrebt  werden  kann,
selbigen  für  den  Betroffenen  weniger  fühlbar,  leichter  übertragbar
zu  machen.
G  1W9.
Schadenverhütung  durch  schützende  Vorkehrungen ­
  wird  bei  steigender  Kultur  deshalb  möglicher,
weil  mit  deren  Fortschritten  die  Füglichkeit  zunimmt,  die
äußere  Natur  durch  Beachtung  der  m  ihr  waltenden  Ordnung ­
  zu  beherrschen  und  die  wachsende  Vorsicht  der  Einzelnen ­
  durch  Vereinigung  zu  gemeinsamer  Schutzergreifung  zu
ergänzetl.
Die  desfallsigen  Vorkehrungen  aber,  welche  theils  in
privatwirthschaftlich  angewendeten  Schutzmitteln,  theils  in
gemeinwirthschaftlich  getroffenen  Schutzeinrichtungen  bestehen,
erweisen  sich  ihrerseits  als  um  so  wirksamer,  je  leistungsfähiger ­
  dieselben  vermöge  der  Zlveckgemäßheit  ihrer  eigenen
Beschaffenheit  geworden  sind  und  je  zweckentsprechender  sie
benutzt  werden.
Die  Menschen  vermögen  sich  um  so  besser  vor  Schaden  zu
schützen,  je  vollständiger  sie  die  Naturgesetze  der  Dinge  erkannt
haben  und  je  sicherer  sie  demnach  den  Ursachen  entgegenzuwirken
wissen,  aus  bcncu  Beschädigungen  hervorgehen  können.  Letzteren
wird  ferner  um  so  häufiger  wirklich  vorgebeugt,  je  sorgsamer
»lud  umsichtiger  zugleich  sich  überall  die  Vorsicht  der  Einzelnen
bethätigt.  Diese  bedarf  jedoch,  da  sie  keineswegs  immer  allein
ausreicht,  noch  vielfach  der  Ergänzung  durch  gemeinsame  Schutzergreifung
  (gemeinwirthschaftliche  „Schutzorganisation"),  zumal
23*
        <pb n="368" />
        356  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
in  denjenigen  Fällen,  in  denen  die  Verlustgefahr  Mehrere  gleichzeitig ­
  bedroht,  sich  wenigstens  von  Einem  zum  Anderen'  fortpflanzen ­
  kann,  oder  beim  thatsächlichen  Eintreten  nicht  mehr  durch
die  vereinzelten  Kräfte  der  zunächst  Betroffenen  zu  bannen  ist.
Manche  Gefahren  lassen  sich  überhaupt  um  so  eher  abwehren,
je  mehr  die  Gefährdeten  sich  bei  ihrer  auf  Gütererhaltung
gerichteten  Thätigkeit  in  die  Hände  arbeiten,  während  anders
Gefährdungen  ausschließlich  durch  rechtzeitig  hinzukommende
persönliche  Hilfe  Unbetroffener  zu  bewältigen  sind.  Jenes  Zusammenwirken ­
  und  diese  Hilfeleistung  ist  nun  oft  genug  nur  durch
ausdrückliche  Vereinigung  zu  gemeinschaftlichen  Vorkehrungen,
z.  B.  behufs  übereinstimmender  Anwendung  geeigneter  Verhütungsmaßregeln, ­
  Beschaffung  hilfsbereiter  Arbeitskräfte  rc.,
und  bezüglich  durch  fürsorgendes  Eingreifen  des  Staats,  der
Gemeinden  rc.  erreichbar.  Selbiges  endlich  hat  sich  dabei  einerseits
auf  Ertheilung  und  Aufrechterhaltung  bestimmter  Anordnungen
zu  beschränken,  und  andererseits,  insofern  der  erforderliche  Schutz
anderswie  nicht  ebenso  ausreichend  und  wirthschaftlich  zu  schaffen
wäre,  alls  die  unmittelbare  Selbstübernahme  von  Schutzeinrichtungen
zu  erstrecken.
Uebrigens  iverden  die  seitens  der  einzelnen  Privatwirthschaften
angewendeten  Schutzmittel  („erhaltende  Arbeiten"  und  Sachen)  um
so  mannigfaltiger,  je  verschiedenartiger  die  Vermögensbestandtheile
und  damit  die  zu  befürchtenden  Gefährdungen  geworden  sind,
je  in  Betracht  kommender  wegen  höheren  Werths  der  Sachen
jede  an  diesen  geschehende  Schädigung  und  je  erkannter  deren
Vermeidbarkeit  bereits  ist.  Aehnlich  verhält  es  sich  rücksichtlich
der  gemeinwirthschaftlichen  Schutzeinrichtungen,  z.  B.  der  mannigfachen ­
  polizeilichen  Veranstaltungen  und  Leistungen  behufs  des
Vermögensschutzes  rc.,  welche  ebenfalls  späterhin  bei  vermehrter
Schntzbedürftigkeit,  dichterer  Bevölkerungsanhäufung  und  regerem
Verkehr  sich  in  um  so  vielseitigerer  Weise  nothwendig  machen.
G  190.
Das  sehr  Weit  vorgeschrittene  Kulturentwicklung  voraussetzende ­
  Versicherungswesen  erleichtert  die  Schadenübertragung,
  indem  es  Schadenersatz  gewährende  Versicherungsanstalten ­
  (Assecuranzanstalten)  möglich  macht,
lvelche  die  Entschädigung  erlittener  Verluste  gegen  einen
        <pb n="369" />
        357

§  190.  Schadenabwendung.
nndj  be:  (Wßc  be:  %e:Wío4o^:  bcmeHeneit  SBcitmo  (%e:=şicherungsprämie)
  übelnehmen,  unb  durch  Veitheilung  be:
(Sd)abeuiaft  aus  Bieíe  bcu  3Biebe:e:¡a^  be:ío:euge^eubeu
Vermögens  mittels  nach  und  nach  erfolgender  verhältmßmäßiger
  Zurücklegungen  vermitteln.
Das  jetzige,  aus  den  alteren  korporativen  Vereinigungen  zu
wc#ifcitioc:  m  llngm^fäüen
Versicherungswesen,  welches  neben  gesteigerter  wirtschaftlicher
Einsicht  und  Vorsorglichkeit  bedingungsweise  sogar  em  ziemlich
hohes  Maß  sittlicher  Zuverlässigkeit  voraussetzt,  ist  ebenfalls  em
Ergebniß  gesellschaftlicher  geivordcnen  Wirthschaftens,  und  als
solches  erst  ist  neuerer  Zeit  zu  vollerer  Ausbildung  gelangt.
Dasselbe  ermöglicht  den  Ersatz  entstandener,  au  und  für  sich
nicht  mehr  ungeschehen  zu  machender  Vermögeitsverluste  in  wenigst
störender  unb  ungleich  sichererer  Weise,  als  es  ohnedem  durch
Zurückgreifen  auf  eigenes  oder  fremdes  Kapital,  oder  im  Nothfalle
durch  Inanspruchnahme  freiwillig  gewährter  Unterstützungen
thuulich  wäre,  und  beseitigt  dadurch  zugleich  neben  cbcitfcxiXftgcv
Erhöhung  der  Kreditfähigkeit  eine  wesentliche  Verarmungsursache.
Die  Füglichkeit  der  Schadenversicherung  aber  ergiebt  sich
barauë,  W,  10#«^  bie  mittlere  einen  Bestaubtheil
  ber  Productionskosten  bildet  und  demnach  durchschnittlich
im  Preise  der  Producte  eine  Vergütung  finden  muß,  die  wirklichen ­
  Verluste  je  nach  dem  Vorhandensein  veranlassender  mid
begünstigender  Ursachen  bei  den  eiiizelnen  Wirthschafteii  unregelmäßig, ­
  in  der  Gesammtheit  der  damit  bedrohten  Wirthschaften
dagegen  regelmäßiger  eintreten.  Dieselben  können  daher  von
dem  ungleichmäßig  betroffenen  Einzelnen  weit  weniger  leicht
allein,  als  durch  eine  größere  Anzahl  gleichartig  Gefährdeter
gemeinschaftlich  übertragen  werden,  von  benen  jeder  einen  dem
Umfange  uiid  Grade  der  eigenen  Gefährdung  entsprechenden
Alitheil  ail  der  gemeinsamen  Schadenlast  übernimmt  und  dadurch,
daß  er  demgemäß  zur  Entschädigung  der  jeweilig  stattgehabten
Verluste  vermittelst  unschwer  zu  erübrigender  Einzahlungen  beiträgt, ­
  seinerseits  ebenfalls  einen  Anspruch  auf  Schadenersatz  in
deii  ihn  etiva  selbst  treffenden  Verlustfällen  gewinnt.  Insoweit
lvirkeil  nun  auch  die  Schadenversicherungsanstalten  ähnlich  lote
die  weiter  unten  zu  erwähnenden  Sparanstalten  für  bestimmte
Zwecke,  indem  der,  welcher  z.  B.  behufs  der  Feuerversicherung
        <pb n="370" />
        ^68  Ņuch  5.  Kap.  2.  Consumtionßveränberungen.
jährliche  Prämienzahlungen  leistet,  mittels  dieser  denjenigen  Theil
semer  Einnahmen  zurücklegt,  den  er  alljährlich  gleichsam  durch
Verbrennung  wiederverzehrt.
Ņnderweite  Bestandtheile  sind  der  einzuzahlenden  Versicherungsprämie ­
  nur  insofern  beigemengt,  als  deren  Höhe,  welche  in
^"[61^6»  beß  berfi^ertcu  Bert#  außgcbrüdt  gu  lucrbcu  osteal
nebe»  ber  8ctr#tl(#it  beß  %ntbc((ß,  ber  feite,iß  ber  Gi»#íeú
büH  den  eingetretenen  oder  vorausgesetzten  Schäden  Aller  zu
übernehmen  ist,  noch  von  derjenigen  des  entstehenden  Verloaitmißßaufioaiibcß,
  bcaiigí(4  ber  au  bedeubei,  Qiiife»  ,c
mitabhängt.
8  191.
Eine  derartige  Vermittelung  der  Schadenversicherung  ist
nun  zwar  keineswegs  unbedingt,  jedoch  an  sich  rücksichtlich
aller  Gefährdungen  thuulich,  die  aus  bekannten  Ursachen
hervorgehend  sicher  zu  berechnende  Verluste  herbeiführen  so-%ie
  Qici4mößio  nid)t  bloß  Wenige  empeine,  ¡01106^^6^616
1)601:0^11,  o^e  biefe  ond)  101^14  gíei4geitig  git  betreffen
und  wird  jedenfalls  weiterhin  zunehmend  möglicher.
Baß  Bersi#»,,gßucrfabreit  ist  b,trd)auß  »i^t  etioa  auf
leblocbe  Bermößcnßbcrluftgefabr  auloeiibbar.  @4äbc»,  bereu
Urfa4c»  unbeümiit  fiub,  bc)ügii4  locker  also  ber  be#iebc»eu
galiß  imßiei4e  (Brab  ber  (Bef#  imcrrcmibar  bleibt,  bereu
WerthSbetrüchtlichkeit  sich  nicht  wenigstens  annähernd  zutreffend
feststellen  läßt,  und  deren  Auftreten  kein  oertheiltes  ist  welche
bcnma4  cutiocbcr  ademal  fe^r  Biete  ßlei^citiß,  ober  nur  @i,iaclue
  #uftß  itnb  Pubere  ßar  uid)l  betreffen,  mie  g.  B.  bie  bind)
Grieße,  Ucbcrfd)mcmmu»gcu,  (Brbbcbcn,  ^ufccteufrof;,  9Rif;crnteu  ic
berbeigcfübrte»  Bcríufte,  eißueu  fid)  11#  &amp;amp;»r  Bcrfi4cru„a.
Lecere  mtrb  bügcgcn  um  so  imbecil,berter,  je  auberlöffißcr  fid)
bereits  Wahrschemlichkeitsberechnnngen  über  das  mnthmaßliche
GiWreten  bou  Bcriuftfädeu  aiifftedcu,  je  f^ürfer  fid)  bie  (Befa#
Haffen  unterscheiden,  und  je  genauer  sich  zumal  bei  durch  den
Befähigten  selbst  obfftlf  #bcifiibrbarcm  6d)abc,t  foioo^t
beffe»  toabre  @»tfte#ug§urfa4e  atß  (Bröße  ermiitcbi  taffe».
Die  Möglichkeit  der  Schadenversicherung  nimmt  endlich  weiter-W
  a»,  inbcni  ua4  itnb  na4  eiuerfeitß  baß  Bcbiirfnifi,  fid)  bitrd)
Versicherungsnahme  sicher  zu  stellen,  allgemeiner  und  bringender,
        <pb n="371" />
        1!

§  192.  Schadenabwendung.

359

anbetctfcitS  bie  not^cubige  douttoie  übet  etwa
Gebühren  der  Versicherten  bei  Verlustfällen  _  verhaltmßmaßig
leistet,  bic  gefmnmtc  Äuöbilbung  beß
selbst  entwickelter,  die  weitere  Ausdehnung  des  betreffenden
Geschäftsbetriebs  somit  unbehinderter,  und  außerdem  schließlich
die  zwischen  den  gegenseitigen  Interessen  der  Versicherer  und
Versicherten  bestehende  Uebereinstimmung  doch  immer  richtiger
gewürdigt  wird.  Letztere  giebt  sich  schon  darin  zu  erkennen,  daß
bic  8effl4cruit83pfüinien  eben  mit  bann  mebno  äu
wöqcit,  mcim  ber  8etfi4crer  Dicíe  meit  auägcbteitete  Measte
machen  unb  babutd,  eine  gíeicbmübigetc  Äcrthcilnng  ber  jn
ctfcj)cnbcn  8etiufte  etaiclen  Imm,  nnb  wenn  fernet  bet  861^6^1
sich  selbst  möglichst  sorgsam  vor  Schaden  zu  schützen  sucht.  Hwrzr
kann  aber  derselbe  wieder  einen  Antrieb  darin  finden,  daß  die
von  ihm  zu  entrichtende  Prämie  um  so  mehr  steigt,  je  weniger
ct  selbst  aut  Äctnicibung  bet  @ef#tbmig  beitfügt,  fomie  butd)
bic  nnb  Seife,  mie  bei  mitflidj  eingettetenem  Staben  btefet
e#t  mitb,  inbem  ).  8.  bie  Äctgütung  nach  bent  wbm  8etrage
bet  8ct^^^^ernng8fņnlme  nnt  ctfoigt,  faüö  lenct  ben  ^etth  be^
nachweisbaren  Verlustes  nicht  übertrifft,  rmd  in  ben  Fallen,
wo  gtobe  gahdaffigícit  obet  foga:  üblct  Side  bc8  8etficbcrtcn
das  Eintreten  voti  Schäden  sehr  leicht  zu  begünstigen  vermag,
nicht  Versicherung  zum  vollen  Werthe  stattfindet,  damit  ict
Betroffene  so  jedenfalls  in  Mitleidenschaft  gezogen  bleibt.

§  192.
Uebrigens  kann  die  Versicherungsbeschaffung  in  mehr-M
  ücl:f^^iebcltc^  Seife,  entmebet  aí§  nid)tfi)ecHlatW  ober
als  spéculatives  Unternehmen,  und  beiden  Falls  entweder
bi#  beu  Staat,  b#  püíitif^^c  5M)otatioiten  :c.,  übet
durch  Private  zur  Ausführung  gelangen.
Die  Versicherungsanstalten  lassen  sich  sonach  emerfettv
je  nach  ihrer  Form  in  auf  reiner  Gegenseitigkeit  der  ^beilnehmer
  beruhende  Gegen  seitigkeitsan  st  alten  l^ersicherungsvcreine),
  und  in  von  besonderen  Unternehmern
meist  ans  ®tnnb  eines  mWa^ttaí§  gebiibete  Ştaniien  =
nnstalten  (#ctfi#itnoMticn##aftcii),  anbctetfeit§
je  nach  #111  Waíti#  5"r  Staat%mait  in  ^tibat,
        <pb n="372" />
        o60  Ņuch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen
ÌMlpKH—
■
g#
íá)  ihrerseits  aus  den  zufolge  Eintretens  von  Verlustfcillen
        <pb n="373" />
        301

§  192.  Schadenabwendung.
nuöausaSiciibcli  W#übioimGöiummcn,  bcm  %erwaltungscmfwandc
  sowie  der  üblichen  Verzinsung  des  baar
erlegten  Garantiefonds  zusammensetzen.
Auf  die  erstgenannte,  zwar  einfachste,  aber  namentlich  bei
nur  geringer  Geschäftsausdehnung  und  örtlich  angehäufter  Gefahrsübernahme, ­
  sowie  beim  zufälligen  Zusammentreffen  außerordentlicher ­
  Unglücksfälle  die  Theilnehmer  leicht  schwer  belastende  und
unter  Umständen  alsdann  sogar  beträchtlich  gefährdende  Form
sind  die  Versicherungsbedürftigen  vorzugsweise  während  der  Zelt
angewiesen,  wo  überhaupt  oder  rücksichtlich  eines  eişşlneil
SBci#cnmo8&amp;amp;wcioc8  nod)  feine  mi8reid)citbcit  nnb
scheinlichkeitsannahmen  berechtigende  Erfahrungen  über  das  muthmaßliche
  Eintreten  von  Schäden  erlangt  worden  sind.  Dm
leNtgenanntc  Form,  welche  insofern  das  Versicherungsbedürfniß
der  Gefährdeten  entschieden  am  vollkommensten  befriedigt,  als
sie  ihnen  die  Gefahr  gegen  feste  Bezahlung  gänzlich.  abnimmt
und  sonach  die  Verlustübertragung  vermittelst  völlig  gleichmäßiger
jährlicher  Znrücklegungen  ermöglicht,  wird  überall  erst  dann
recht  anlvendbar,  wenn  sich  bereits  einigermaßen  sichere  Anhaltspunkte ­
  für  zutreffende  Bemessung  der  Gefahrsgröße  darbieten,
und  nachdem  sich  im  Gebiete  des  Versicherungslvesens  insbesondere
auch  ein  hinreichend  weiter  Wirkungskreis  für  größere  Unter-#1^110611
  eröffnet  ^at,  bie  in  goißc  Umfang8
t^c8  (^¡#1856^568  nnb  an8gcbreitcterer  936^^60^8  ber
übernommenen  Risicos  am  ehesten  dazu  befähigt  stub,  das  mit
festen  qkömien  üerfnüpftc  3Bagni&amp;amp;  gegen  eine  ber^Mtnt^mä^g
billige  Vergütung  auf  sich  zu  nehmen.  Ob  nach  dieser  oder  jener
Form  eingerichtete  Anstalten  gegebenen  Falls  vorgezogen  zu
werden  verdienen,  das  hängt  hauptsächlich  von  der  vergleichvweisen
  Sicherheit,  die  sie  gewähren,  und  von  der  Wohlfeilheit
ihrer  Leistnngeir  ab.  Prämienanstalten  stehen  in  beider  Beziehung
selbst  hinlänglichst  umfangreichen  und  gewissenhaftest  verwalteten
Gegenseitigkeitsanstalten  keineswegs  unbedingt  nach,  können  vielmehr ­
  thatsächlich,  falls  die  Größe  des  Garantiefonds  in  günstigem
Verhältnisse  zu  derjenigen  der  übernommenen  Verbindlichkeiten
verbleibt  und  bei  Annahme  von  Versicherungen  mit  Vorsicht  verfahren ­
  wird,  reichlich  die  nämliche  Sicherheit  in  Bezug  auf
Erlangung  voller  Schadenvergütung  darbieten,  und,  obgleich  sie
die  Erzielung  eines  möglichst  hohen  Unternchmungsgewinns  anstreben', ­
  bedingungsweise,  bei  bedeutender  Geschäftsausdehnung
        <pb n="374" />
        ■HI

ņņņņņņņņņ»

862  E&amp;gt;uch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
sowie  sowohl  vereinfachter  lind  sparsamer  als  betriebsamer  und
umsichtiger  Verwaltung,  eben  so  billig  versichern.  Zur  Stellung
bou  annc^ntïi^^en,  ben  Interessen  ber  SBcr^^d)crtcn
Versicherungsbedingungen  lverdeu  dieselben  auch  weiterhin  durch
i  ie.  unter  ihnen  starker  eintretende  Concurrenz  und  zumal  durch
diejenige  der  daneben  fortbestehenden  Gegenseitigkeitsversichertlnaen
zunehmend  mehr  genöthigt.
Das  Ucberhandnehmen  einer  mehrseitigen  Concurrenz  hat
miBcrbem  neben  bon  an  ber  gewb^n^d)cn
Şronuc  bei  SBcr^^^^crungSna^me  ans  ntclsrcrc  S^rc  zc.  gur  ber.
einleiten  Anwendung  einer  nicht  immer  ganz  unbebenklichen
„gemischten  Form,  nämlich  dazu  Veranlassung  gegeben,  daß
Gegensettigkeitsanstalten  auch  bisweilen  Versicherungen  zu  festen
chuiinien  übernehmen,  indem  die  gegenseitig  Versicherten  an  die
Stelle  der  Aktionäre  treten  und  unter  sich  Gewinn  und  Verlust
aus  dem  neu  hinzugekommenen  besonderen  Versicherungsgeschäft
theilen;  sotvie  daß  ferner  manche  Prämienanstalten  die  auf
längere  Dauer  Versicherten  einigermaßen  an  dem  Erfolge  des
Unternehmens  bethciligen,  indem  sie  ihnen  einen  Theil  des
(&amp;amp;#öftSgciutnnS  SufKeßm  lassen,  beSwegen  g.  SB.  unter  ben.
selben  besonbere  %Wünbe  gu  gegenseitiger  SBcrf(^^crung  gegen
b,e  sonst  ubí,^^en  festen  Sßrömienfäße  biibcn  unb  M  babei  gur
Ucbcrtragung  der  die  Prämieneinnahmen  etwa  übersteigenden
Verluste  gegen  einen  Antheil  am  Gewinn,  der  im  Uebrigen  den
Verbaudsmitglicdern  zufällt,  verbindlich  machen.
Landesversicherungsanstalten  endlich,  worunter  man  für  ein
ganzes  Land  oder  einzelne  Landestheile  bestimmte,  voir  StaatstDcgen
  eingcridjtcte  unb  geleitete  SBcr^^d)crungSau^^aïien  berstet,
şi"d  tit  der  Regel  gegenseitige  und  meist  mit  Zivang  zur  Theilnahme ­
  ausgerüstet.  Die  Gründung  und  förderliche  Erhaltung
solcher  bleibt  offenbar  so  lange  geboten,  als  die  Privatthätigkeit
zur  Beschaffung  großer  gemeinnütziger  Unternehmungen  noch  zu
wenig  erftarft,  baS  SBebürfniß  nací)  Bcr^eriing  gioar  bo^anben,
jebod)  noch  nicht  allgemein  genug  erkannt  ist,  um  ohne
regierungsseitiges  Ginscbrcitcn  in  fixerer  unb  gugTcid,  in  aus.
uahmloser  Weise  Befriedigung  finden  zu  können,  während  das
Fortbestehen  derartiger,  mehr  oder  weniger  vor  Concurrenz
geschützter  Staatsuuternehmen  späterhin,  wo  es  nunmehr  nach
weiter  vorgeschrittener  Entwickelung  des  Versicherungswesens  in
dessen  Gebiete  nicht  mehr  au  vollauf  leistungsfähigen  Privat-
        <pb n="375" />
        §  193.  Schadenabwendung.

3G3

MZNW
Geschäftsniederlassung  sowie  von  Unterwerfung  unter  icn  tn
ländischen  Gerichtsstand  abhängig  zu  machen.

§  m.
Je  nach  Art  der  Gegenstände  itnd  Gefährdungen  aber,
rücksichtlich  welcher  Versicherung  stattfindet,  ergeben  sich
betriebene  3weine  bet  @4^011110:^46:11110'
unter  denen  gegenwärtig  neben  der  Feuerversicherung,
#oociüetfid)entno,  %ic^bct^^^^wtno,  3:1911^01^0:146111110,
mtb  011^0:  bet  ncitctbiiioß  bc:fn4teii
bei14e:m,o,  mit  nod)  btc  ^11^0:^)0:11110  ^m#c^c^(l^^  111
Betracht  kommt.
Die  Feuerversicherung  (Brandversicherung)  verzweigt
sich  in  Immobiliarversicherung  für  Geb  ande  und  M  0  -
wL:bei14eiui!0  sin  Bc^e8^4%^l^lDoenëge0ell1tallbe
(  r C-aImüii'').  Erstere  ist  vielfach  zunächst  von  Lande.'brandlassen
  übernommen  worden,  deren  Einrichtung  zwar  einen  sehr
        <pb n="376" />
        364  Sbiics)  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränberungen.
bici  besseren  (Srfa^  für  bic  f,aibfrc(n,imQc  %t^iifc  mir  Bau.
Materialien,  Hand-  und  Spanndiensten  re.  nach  Bränden  gewährte
bei  Beitrittszwang  die  ehemals  übliche  Ertheilung  von  Brandbettelbriefen,
  Verstattung  von  Brandeolleeten  re.  entbehrlicher
machte,  und  bei  gleichzeitiger  Nöthigung  dazu,  die  Entschüdiguugssuinme
  zum  Wiederaufbau  der  niedergebrannten  Häuser  zu  verwenden, ­
  wohl  geeignet  erschien,  eine  Verminderung  der  Hausstellen
zN  verhüten  und  bezüglich  die  Ansprüche  der  Realgläubiger  re.
zu  sichern,  jedoch  meist  keine  gehörige  Unterscheidung'der  Gefährlichkeitsgrade ­
  gestattete.  Letztere  hingegen,  die  verhältnißmttßig
MimeriQcrc  unb  be^aíb  erst  später  ^inaugcfon^lnenc
i)ci-Mcru,,8'%  ist  überall  (alg  „frehoinige"  Bcrfi#rung)  gioangg.
j**™  şŗeien  Willen  der  Eigenthümer  anheimgestellt  und  dem
Geschäftskreise  der.Privatversicherungsanstalten  überlassen  geblieben ­
  welche  im  Allgemeinen  iind  zumal  bei  gewerbsmäßigen:
Betriebe  unbehinderter  sind,  die  so  ungleiche  Geführdetheit  der
einzelnen  Versicherungsobjecte  schärfer  zu  berücksichtigen.  Das
Maß  der  Feuergefährlichkeit  aber  hängt  bei  Gebändeir  außer
üoii  ber  öuücrlüffiofcit  wib  Borst#  i^er  Beiner  $auļ)tß^^=lief)
  ab  von  der  Bauart,  vom  Benutzungszwecke  und  demnach
vo::  der  Art  der  darin  getriebenen  Geschäfte  oder  aufbewahrten
#acnļtanbc,  bon  Bauauftaub  nnb  BeribcnbuiiQ  bena#arter
Baulichkeiten,  von  der  Lage  in  Bezug  auf  Entfernung  jener
und  bezüglich  der  nächstbewohnten  Umgegend,  ivoher  beim  Ausbruch ­
  eines  Schadenfeuers  entweder  sehr  bald  oder  nur  spät
Hilfe  kommen  kann,  sowie  insbesondere  auch  von  dem  Zustande
Ì CÏ  und  demjenigen  der  Lvscheinrichtungen,  während
die  Größe  der  Gefahr  bei  beweglichem  Eigenthum  neben  dessen
eigener  ^^0#%  loieber  bnres)  bic  größere  ober  geringere
ber  ^(0:^0  initbcbingt  ist,  in  benen  cg  M  befinbet.
Uebrigenv  würde  die  zu  übernehmende  Gefahr  durch  die  Versicherung ­
  selbst  bedingungsweise  noch  vermehrt  iverden  falls  diese
^  ""b  Wci#fcn  ouf  eine,  ben
erlittenen  Graben  nber^^ei0cnbc  @ntWäbignng  ben  Ber-¡icíicrten
  bic  SfugMt  eröffnete,  bnrd;  Branb#abcn  gcluinncn  an
sönnen,  nnb  dadurch  gewistermaßen  zur  Anstiftung  von  „Specuationvbräuden
  anreizte.  Bei  jeder  Art  von  Feuerversicherung
wacht  es  sich  daher  nothwendig,  einerseits  die  Ueberschützuug  ber
versicherten  Gegenstände  sowie  die  doppelte  Versicherung  eines
und  desselben  Werths  bei  verschiedenen  Anstalten,  und  anderer-
        <pb n="377" />
        §  193.  Schadenabwendung.

365

scita  die  Gewährung  irgendwie  unrechtmäßig  gewinnbringender
Gn#übi8mtQen  &amp;amp;u  behüten  511  Mm.  3eneë  unb  bieieë  k#
sich  nun,  insoweit  es  überhaupt  thunlich  ist,  erreichen:  durch
Rücksichtnahme  bei  Annahme  von  Versicherungsanträgen  darauf,
daß  die  Veranschlagung  der  Gebäude  höchstens  nach  dem  zur
cbmmä%iQm  9Biebm^e#mm8  im  We  gW'#  Bctļtotuns
erforderlichen  Kostenanfwandc  unter  Berücksichtigung  der  etwa
bereits  durch  Abnutzung  entstaiidcnen  Werthsvcrminderung  erfolgt,
und  daß  die  Schätzung  des  beweglichen  Vermögens,  deß  en  Menge
lind  Werth  sich  ohnehin  rveit  häufiger  verändert,  nicht  den
gemeinen  Werth  der  zugehörigen  Sachen  übersteigt,  den  diese  rn
i^ent  iemciiiam  niittleten  guBonbc  aBamtcinbin  unb  W*
schnittlich  haben;  durch  Verbot  der  heimlichen  Doppelversicherung
und  Entziehung  jedweden  Entschädigungsanspruchs.  lm^alle
derselben;  durch  ebensolche  Ausschließung  der  Ersatzpflicht  fur  die
RöBe  in  bmm  bet  %tanb  feitmä  beë  %etM)ettcn
^1-56180^^1  mntbc;  butd,  %ic^tinbctMetun8ën^^me
Îcuet8dü^^ic^et,  #on  bu#  Qeïinbe  nnb  Wtïa^ig'
feit  zu  verwahrlosender  Gebäude,  z.  B.  der  Pnlvermuhlen  re.,
ober  leicht  bei  bet  settima  &amp;amp;u  üe^eiuin^cubet  ®c8cnitanbc,
2  B.  Juwelen,  Werthpapicre  re.;  und  endlich  durch  sorgfältige
Erhebung  sowohl  der  Entstehungsursache  als  der  Grotze  eniactretener
  Feuerschäden,  um  hiernach  das  Vorhandensein  einer
WMbrng  5Ut  etiaMhmg  feWelim,  nnb  ben  %ettag  bet
bcm  %cfc^äbi8ten  bon  ^cc^lß^begen  )nïommcnben  @nt#bigun8
bemessen  zu  können.
%ci  bet  GagelbettMcrung,  bet  æet^i(í)etnn8  betreib,
Mi#  zé.  gegen  me^öbignng  butd)  0o8e#i«8  #"beít  e§
sich  um  einen  Schaden,  welcher  zwar  ein  „reines  Naturgeschick
ist  und  niemals  durch  menschliche  Böswilligkeit  oder  Fahrlässigkeit ­
  herbeigeführt  werden  kann,  aber  solvohl  in  den  einzelnen
Jahrgängen,  als  in  den  verschiedenen  Gegenden  ungemein
ungleich  anftrifft  und  rücksichtlich  seiner  wirklichen  Werthsbetrachtlichkeit
  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  schwer  abzuschätzen  ist  Ler
Grad  der  Hagelschlagsgefahr  läßt  sich  lediglich  insoweit,  alo
abiveicheiid  beschaffene  Fruchtarten  erfahrungsgemäß  durch  Hagel
nicht  ebenmäßig  leiden  und  dem  Eintreten  desselben  nicht  gleichmäßig ­
  lange  ausgesetzt  sind,  übrigens  dagegen,  in  Bezug  auf
Häufigkeit  und  Stärke  der  zeitlich  und  örtlich  zu  befürchtenden
Hagelwetter,  noch  keineswegs  sicher  beurtheilen.  Hierdurch  wird
        <pb n="378" />
        366  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
nun  bedingt:  daß  vorzugsweise  die  in  Folge  der  Lage  ihrer
Grundstücke  öfters  durch  Hagelschaden  betroffenen  Grundbesitzer
sich  an  der  desfallsigen  Versicherung  betheiligen;  daß  deshalb,
um  auch  in  ungünstigeren  Jahren  vollere  Entschädigung  gewähren
zu  können,  die  Beitrage  der  Versicherten  verhältnißmäßig
hochgestellt  werden  müssen;  daß  Hagelversichernngsanstalten
ausschließlich  bei  großer  räumlicher  Ausdehnung  über  weit  voir
einander  entfernt  liegende  Landschaften  eine  leichter  zu  ertragende
Vertheilung  der  jährlichen  Verluste  zu  vermitteln  vermögen;
daß  in  diesem  Versichcrnngszweige  Prämienanstalten  bisher
weniger  Bestand  gewonnen  haben,  als  die  vorherrschend  gebliebenen
Gegenseitigkeitsanstalten;  und  daß  selbst  letztere  sich  meist  vorbehielten, ­
  in  denjenigen  Fällen,  in  denen  die  Jahresbeiträge
einschließlich  eines  seiner  Höhe  nach  begrenzten  Nachschusses  oder
eines  ebensolchen  Zuschusses  aus  dein  angesammelten  Reservefond
  zur  Deckung  des  vollen  Jahresbedarfes  nicht  ausreichen
sollten,  die  zur  Auszahlung  gelangenden  Schädenquoten  zu
repartiren,  d.  h.  nicht  vollständigen,  sondern  blos  theilweisen
Ersatz  zu  leisten.  Die  Schadenerhebung  und  bezüglich  die
wünschcnswerthe  Verständigung  über  deren  Ergebniß  zwischen
Versicherer  und  Versicherten  bleibt  endlich  immerhin  schwierig,
weil  schon  die  versicherte  Summe  auf  einer  bloßen  Annahme  des
Versicherten  über  den  muthmaßlichen  Naturalertrag  seiner  bebauten
Flachen  beruht,  und  demnach,  da  eine  gleichzeitige  Versicherung
gegen  Mißwachs  unmöglich  wäre,  bei  Ermittelung  der  Schadensgröße ­
  doch  nur  dann  unverkürzt  zu  Grunde  gelegt  werden  kann,
wenn  die  Ernteaussichten  nicht  bereits  zur  Zeit  der  Berhagelung
geringer  geworden  sind;  weil  nun  der  nach  dem  Frnchtstande
zu  erwarten  gewesene  Ertrag  und  dessen  verhagelte  Quote  ebenfalls ­
  nicht  unmittelbar  bemcßbar,  sondern  lediglich  mit  Hilfe
von  Wahrscheinlichkeitsannahmen  nach  sachverständigem  Dafürhalten ­
  abschätzbar  ist;  weil  ferner  die  Besichtigung  des  Schadens
jedesmal  möglichst  bald  nach  dessen  Eintritt  erfolgen  und  dabei
festgestellt  werden  muß,  ob  die  schließliche  Abschätzung  sogleich
vorzunehmen  oder  mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  Früchte  sich
inzwischen  vielleicht  ganz  oder  theilweise  wieder  erholten,  bis
kurz  vor  der  Ernte  auszusetzen,  oder  inwieweit  etwa  durch  Anbau
einer  Ersatzfrucht,  in  Anbetracht  der  dabei  aufzuwendenden
Bestellungskosten  und  des  davon  zu  erwartenden  Ertrages,  eine
theilweise  Wiederausgleichung  des  Verlustes  zu  erreichen  sein
        <pb n="379" />
        367

§  193.  Schadenabweàlng.
bürste;  unb  weit  außerbcm  gerbet  311  Zaŗatorcn  unb  @d)icbg'
richtern  nur  solche  Persönlichkeiten  recht  geeignet  sind,  welche
neben  einfittiger  llnbartem#it  auë  eigener  @##ng  genaue
Kenntniß  von  den  localen  Ertragsverhältnissen  haben  und  zugleich
ba8  boüc  Bebauen  ber  Beteiligten  genießen.
Noch  mißlicher  ist  die  Viehversicherung.  Derselben  sicht
zunächst  hinderlich  entgegen,  daß  es  seither  fast  gänzlich  an  hmreichenden
  statistischen  Unterlagen  zur  Vorausberechnung  der  unter
dem  Vieh  je  nach  Haltnngs-  und  Benntznngsverhültnisien  zu
erwartenden  Krankhcits-  und  Sterbefälle  fehlte,  sowie  daß  das
Eintreten  von  Viehverlust,  abgesehen  von  der  Möglichkeit  sonstiger
Untcrschleife  durch  Unterschieben  minder  gesunder  und  unverdächtiger ­
  Exemplare  re.,  sehr  leicht  durch  den  Besitzer  selbst  gröblich
verschuldet  oder  sogar  in  gewinnsüchtiger  Absicht  herbeigeführt
werben  sann.  ma^t  fid)  beë^aíb  neben  befonberer  Borsiti
bei  Einschätzung  der  zu  versichernden  Viehbestände,  deren  Stückzahl ­
  und  Werth  überdies  vielfach  wechselt,  eine  genaue,  im
Großen  säum  orbcntlid)  bur%ufü1jrcnbe  Gontroïe  über  baë
gesummte  Gebühren  mit  jenen  nothwendig,  zumal  die  Ueblichkeit,
nur  2/g  oder  3/4  desjenigen  Werths  zu  vergüten,  den  die  gefallenen
Stücke  unmittelbar  vor  Eintritt  der  Todesursache  hatten,  nicht
allein  wirksam  genug  vor  allenfallsigcm  Betrug  zu  schützen
bcrmag.  &amp;amp;ier&amp;amp;u  fommt,  baß  größere  Bießbefi#  weniger  ber
Bcrßterung  gegen  bic  gewößnliten  unb  unter  einer  gan&amp;amp;en
Heerde  vereinzelt  vorkommenden  Unglücksfalle,  als  einer  solchen
gegen  verheerendere  und  plötzlich  massenhafte  Verluste  verursachende
Viehseuchen  bedürfen,  denen  gegenüber  bei  weitverbreitetem  Auftreten ­
  wieder  nur  ausnehmend  ausgedehnte  Versicherungsanstalten
leistungsfähig  sein  könnten.  Die  Schaffung  derartiger  Unternehmungen ­
  ist  nun  auch  wiederholt  von  Gegeuseitigkeitsvereinen
und  sogar  von  Aktiengesellschaften,  meist  jedoch  in  Folge  der
entgegenstehenden  Schwierigkeiten,  beträchtlichen  Verwaltungsaufwaudes,
  geringer  Betheiligung  seitens  minder  Gefährdeter  re.,
ohne  Erzielung  eines  irgendwie  befriedigenden  Erfolges  versucht
worden.  Besser  haben  sich  kleinere,  auf  einzelne  Ortschaften  oder
Ortsverbände  beschränkte  Versicherungsvereiue  (Kuhgilden,  Kuhladen ­
  2C.)  behauptet,  bei  denen  die  Theiluehmer  sich  wechselseitig
zu  überwachen  vermögen.  Diese,  in  ihren  einfachsten  Formen
altüblichen,  unzweifelhaft  zu  vollkommenerer  Ausbildung  befähigten
und  neuerdings  bisweilen  mit  Viehleihkassen  in  Verbindung
        <pb n="380" />
        368  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
gebrachten  Einrichtungen  sind  zwar  gegen  Seuchen  unzureichend,
entsprechen  aber  dem  Bedürfnisse  des  kleinen  Viehbesitzers,
indem  sie  demselben  in  gewöhnlichen,  vereinzelt  auftreffenden
Verlustfällen  einen  wenigstens  theilweisen  Wiederersatz  verbürgen
und  somit  die  Mittel  zur  Wiederanschaffung  eines  Ersatzstückes
ausbringen  helfen.  Zwangsversicherungen  behufs  gegenseitiger
Entschädigungsleistnng  für  veterinärpolizeilicher  Rücksichten  halber
getödtetes  Vieh  sind  hierneben  ausschließlich  etwa  dort  nöthig
und  möglich,  Ivo  häufiger  eine  Einschleppung  gefährlicherer
Ansteckungsseuchen  („contagiöser"  Seuchen)  stattfindet,  deren
weiteres  Umsichgreifen  lediglich  durch  rechtzeitiges  Beseitigen  der
erkrankten  oder  als  inficirt  zu  erachtenden  Thiere  wirksam  zu
tilgen  ist,  und  vermögen  in  der  Regel  blos  eine  nach  fest
vorausbestimmten  Durchschnittssätzen  bemessene,  je  nach  der
verschiedenen  Beschaffenheit  der  betroffenen  Viehhaltung  also
höchst  ungleich  ausfallende  Entschädigung  zu  gewähren.  In
solchen  Fällen  aber,  in  denen  noch  gesundes  oder  an  einer
fremden  (nicht  einheimischen)  Seuche,'z.  B.  der  Rinderpest
bereits  erkranktes  Vieh,  dessen  Verheimlichung  für  Andere  äußerst
gefährdend  wäre,  auf  behördliche  Anordnung  getödtet  werden
muß,  ist  die  unmittelbarere  Staatshilfe  durch  Uebernahme  der
betreffenden  Entschädigungen  auf  öffentliche  Kassen  ohnedies  um
so  gerechtfertigter,  je  mehr  die  Verhütung  der  bei  Weiterverbreitung ­
  der  Verseuchung  entstehenden  Calamität  im  Interesse
des  allgemeinen  Wohls  liegt.
Die  T  r  a  n  s  p  v  r  t  v  e  r  s  i  ch  e  r  u  n  g  zerfällt  in  Seeversicherung,
Fluß-  und  Landtransportversicherung.  Die  Seeversicherung
gegen  Unfälle,  denen  Schiff  und  Ladung  während  der  Fahrt
durch  Wind  und  Wasser  (Seegefahr)  oder  vermöge  Kriegszustandes, ­
  Seeranbs,  nicht  durch  Selbstentzündung  oder  eigenes
Verschulden  entstandener  Brände  re.  und  bezüglich  bei  großer
Haverei  (die  sich  ans  den  in  Seenoth  zur  Verhütung  größeren
Unglücks  absichtlich  zugefügten  Schaden  bezieht)  ausgesetzt  sind,
bildet  einen  älteren,  für  Handel  und  Schifffahrt  unentbehrlich
gewordenen  Zweig  des  Versicherungswesens.  Die  Gefahr,  daß
solche  Unfälle  eintreten  könnten,  ist  ungleich  groß  je  nach  der
Beschaffenheit  des  Schiffes  und  der  Tüchtigkeit  der  Schiffsmannschaft, ­
  je  nach  Länge  des  zurückzulegenden  Weges,  dessen
Gefährlichkeit,  der  Dauer  der  Reise  und  der  Jahreszeit,  in
welcher  diese  stattfindet,  je  nach  der  Sicherheit  vor  Kaperei  re.
        <pb n="381" />
        369

§  193.  Schadenàbwendung.
Die  Versicherungssumme  setzt  sich  dabei  zusammen,  insofern  das
Schiff  selbst  mitversichert  wird,  aus  dessen  Werth  nebst  dem
behufs  der  Ausrüstung  gemachten  Aufwande,  und  rücksichtlich
bet  Sabung  ouë  bem  @infaufBptcife  Met,  ben  W^often  biB
an  ben  93cŗiiminnngêott  cin^Hc^icí)  bet  SBetMctunggfoßen,
wozu  außerdem  beziehentlich  noch  die  etwaigen  Bodmereigelder
(gegen  Verpfändung  des  Schiffs  oder  auch  der  Ladung  aufgenommene ­
  Darlehen)  treten,  während  die  seitens  des  Versicherers
zur  Haverei  zu  leistenden  Beiträge  sich  aus  der  über  die  Vertheilung
eines  derartigen  Schadens  aufgestellten  Berechnung  (Dispache)
ergeben.  Die  der  Seeversicherung  später  nachgebildete  und  den
Transport  auf  Landseeu  mitumfassende  Fluß  trans  portver
  si  che  rung  hingegen  erstreckt  sich  auf  die  geringere  Anzahl
von  Unfällen,  'die  beim  Beschissen  von  Laudgcwässeru  zu  befürchten
und,  und  vornehmlich  auf  diejenigen,  welche  die  Ladung  betreffen
können;  wogegen  die  Landtransportversicherung  hauptsächlich ­
  beim  Eisenbahnverkehr  neben  der  durch  die  Bahuverwaltungen
gewährten  Garantie  für  Verlorengehen  re.  vorkommt,  und  sich
auf  alle  Beschädigungen  und  Verluste  bezicht,  die  während  des
Transports  den  Frachtgütern  sowie  dem  Reisegepäck  durch
Eisenbahnunfällc  drohen.
Neueren  Ursprungs  ist  die  durch  Aktiengesellschaften  versuchte
Hypothekenversichcrung,  vermittelst  welcher  gegen  eine
feste  Prämie,  die  der  sonst  im  Zinssätze  erforderlichen  Assekuranzprämie ­
  entspricht,  das  rechtzeitige  Eingehen  von  Zinsen  sowie
ebensolche  dereinstige  Rückzahlung  des  Kapitals  garantiti  und
somit  insbesondere  auch  den  bei  gefährdetcren  Nachhypotheken
zu  besorgenden  Snbhastationsvcrlnsten  begegnet  werden  will,
um  hierdurch  den  Hypothekarkredit  überhaupt  zu  erleichtern  und
Hypothekenscheine  umsetzbarer  zu  machen.  Die  Hypothekenversicherungsaustalten
  übernehmen  sonach  die  Einziehung  und
Auszahlung  von  Zinsen,  nöthigen  Falls  diejenige  des  fällig
gewordenen  Kapitals  gegen  Cession  der  Forderung  des  Gläubigers,
überheben  diesen  der  Nothwendigkeit,  seine  Ansprüche  allenfalls
gerichtlich  geltend  zu  machen,  vermögen  gleichzeitig  den  Schuldner
vor  zu  ungelegener  Zeit  erfolgenden  Kündigungen  durch  Vermittelung ­
  anderweitcr  Kapitalaufuahme  zu  schützen  und  diejenigen
Verluste  zu  ersparen,  welche  ohnedem  bei  etwa  unzeitiger  Zwangs-Veräußerung
  eintreten  würden.  Ein  wesentliches  Hinderniß
aber  steht,'  abgesehen  von  den  bei  hoch  hinaufgehen  sollender
Schober,  Volkswirthschafttlehre.  3.  Aufl.  24
        <pb n="382" />
        370  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
Werthsverbürgung  schon  mit  der  genaueren  Abschätzung  des
Unterpfandes  verbundenen  Schwierigkeiten,  diesen  Unternehmungen
allerdings  in  dem  Umstande  entgegen,  daß  gut  gedeckte  Hypotheken
keiner  Versicherung  bedürfen,  daß  letztere  bei  Mitaufnahme  sehr
gefährdeter  Forderungen  nur  gegen  eine  äußerst  hohe  Prämie
möglich  wäre,  und  daß  die  Masse  der  gegen  eine  mäßige  Prämie
versicherbaren  und  zugleich  versicherungsbedürftigen  Hypothekenschulden ­
  vielleicht  nicht  bedeutend  genug  ist,  um  für  derartige
Anstalten  einen  hinlänglich  weiten  unb  Vortheilhafte  Gelegenheit
zu  großartigerer  Gcschäftsausdehnuug  darbietenden  Wirkungskreis
offen  zu  lassen.  Außerdem  bleibt  noch  fraglich,  wie  sich  dieselben ­
  in  Zeiten  allgemeinen  Mißkredits  oder  während  des
zeitweisen  Eintretens  einer  beträchtlicheren  Werthsverminderung
der  bcliehencn  Grundstücke  bewähren  dürften.
Einen  ferneren  Beleg  dafür,  wie  sich  das  Gebiet  der  Schadenversicherung ­
  durch  weitere  Erstreckung  auf  neue  Versicherungsgegenstände ­
  im  Verlaufe  der  Zeit  zunehmend  mehr  zu  erweitern
vermag,  liefert  die  G  las  Versicherung,  welche  vorerst  durch
den  großstädtischen  Gebrauch,  Schaufenster  re.  mit  mächtigen
Spiegelscheiben  zu  versehen,  in  Aufnahme  gekommen  ist,  und
sich  alsbald  auf  die  Jnversicherungsuahme  anderen  Glases  und
selbst  der  gewöhnlichen  Fensterscheiben  ausgedehnt  hat.
Die  Rückversicherung  endlich,  die  theils  von  besonderen
Aktiengesellschaften  als  ausschließliches  Hauptgeschäft,  theils  von
für  andere  Versicherungsztveige  bestimmten  Anstalten  nebenbei
betrieben  wird,  dient  dazu,  die  Sicherheit  von  Versicherungsgcschäften
  durch  weitere  Bertheilung  der  damit  verbundenen
Gefahr  zu  erhöhen.  Bei  derselben  bildet  die  von  einer  Versicherungsanstalt ­
  eingegangene  Versicherung  den  abermaligen
Gegenstand  der  Wiederversicherung,  indem  der  erste  Versicherer,
welcher  dem  ursprünglich  Versicherten  gegenüber  allein  haftet,
die  übernommene  Gefahr,  falls  diese  aus  irgend  einem  Grunde,
z.  B.  wegen  Beträchtlichkeit  des  zu  versichernden  Werths  oder
der  am  nämlichen  Orte  bereits  getragenen  Gefahrsumme  rc.,
zur  alleinigen  Aufsichnahme  zu  groß  erscheint,  ganz  oder  theilweise
  auf  einen  oder  mehrere  ztveite  Versicherer,  Rückversicherer,
überträgt  und  dadurch  zum  Rückversicherten  wird.  Das  durch
ein  derartiges  Verfahren  zu  befriedigende  Bedürfniß  macht  sich
jedoch  erst  nach  sehr  weit  vorgeschrittener  Ausbildung  und  Verbreitung ­
  des  Versicherungswesens  allgemeiner  geltend,  woraus
        <pb n="383" />
        371

§  194.  Consumtionsverbesserungen.
ÍÍ4  augi#  crfíürt,  wc^alb  %üdbctMeningëna#e  Dome##
bei  ber  See-  und  Feuerversicherung  sowie  bei  der  später  noch  zu
erwähnenden  Lebensversicherung  üblich  geworden  ist.

ComnmtiomverbeMrungen.
§  194.
Consumtionsverbesserungen  ergeben  sich  in
Folge  Günstigerlverdens  derjenigen  Verhältnisse,  die  für  Art
und  Richtung  der  wirthschaftlicher  Zwecke  halber  geschehenden ­
  Verzehrmlg  eickscheidend  sind,  und  treten  deshalb  zumal
auf  den  höheren  Kulturstufen  ein,  während  deren  neben  ausgebübeterer
  (MMU(^§t^etlmg  mb  (Mtm#bereimgmt0
ioíd^e  @im4tmgeu  sune^menb  #10914^
maben,  me4e  ®t)urm4íten  bie  00:^:911^6  Stu^
fpanmg  bon  einionmen  für  Rötere  Beiten  e:ieic%tenr.
Mit  wetteren  Kulturfortschritten  verbessern  sich  die  Consumtionsverhältnisse
  schon  deshalb,  weil  mit  jenen  sich  diejenigen
Umstände  vergünstigen,  welche  die  verhältnißmäßige  Ausdehnung
der  verschiedenartig  wirkenden  Consumtionen  beeinflussen.  Erhöhte ­
  sowie  allgemeiner  verbreitete  wirthschaftliche  Einsicht  mb
BorauSWigleit  berminbert  alöbann  in  SBerbiubung  mit  nun
ebenfalls  allntählich  vorherrschender  werdender  Reinlichkeit  und
GrbnmgSliebc  bei  glei#itiger  Sinwenbung  berbomornrnneter
technischer  Verfahrungsweisen  zahllose,  eben  so  unlvirthschaftliche
wie  genußlose  Bergeuduirgen,  lvelche  sonst  aus  Unwissenheit  und
%ad,mmgtcit,  ).  SB.  bei  mtb  Zubereitung  ber  men^Itcbcn
Nahrung,  Verwendung  von  Brettttmaterial  re.,  oder  durch  schlechte
Aufbewahrung,  unnöthig  große  Abnutzung  beim  Gebrauch  von
Bcklcidungsstückeit  und  Geräthschaften  rc.  entstehen.  Außerdem
wird  die  Consumtion  überhaupt  um  so  wirthschaftücher,  je  gesellschaftlicher ­
  sich  dieselbe  im  Verlaufe  der  Zeit  zufolge  entwickelteren
Verkehrs  oder  vermöge  ausdrücklicher  Vereinigung  zu  gemeinsamer ­
  Bedürfnißbcfriedigung  gestaltet.  ,  .  s
Ģìne  solche  aber  bezwecken  nicht  nur  viele  seitens  beo  Staats,
der  Gemeinden  rc.  getroffene  Veranstaltungen,  sondern  erstreben
auch  manche  hierfür  besonders  gebildete  Genossenschaften,  z.  B.
die  neuerlichen  Consumvereine,  sowie  andere  namentlich  unter
24»
        <pb n="384" />
        372  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
Standesgenossen  nicht  selten  entstehende  Consumvereinigungen
für  Beschaffung  von  Nahrungsmitteln,  Kleidern  rc.,  welche  ihrerseits ­
  der  Unwirthschaftlichkeit  des  ganz  im  Kleinen  geschehenden
Einkaufs  durch  gemeinschaftliches  Jnvorrathhalten  gewisser  Gegenstände ­
  des  täglichen  Bedarfs  begegnen,  und  durch  selbständigen
Bezug  im  Großen  mit  dein  kleinen  Detailhandel  in  Concurrenz
treten  wollen,  wogegen  die  Absicht  mancher  früheren  Vorrathsoder ­
  Sparvereine  sich  darauf  beschränkte,  durch  in  günstigerer
Erwerbszeit,  im  Sommer  rc.  gemachte  Zurücklegungen  die  Mittel
zur  Bestreitung  bestimmter  größerer  Ausgaben,  z.  B.  für  Versorgung ­
  mit  durch  Ankauf  im  Großeil  billiger  erlangten  Winter
vorräthen,  für  Wohnungsmiethe  re.  anzusammeln.
8  195.
Die  Gebrauchstheilung  besteht  iu  der  Theilung
des  Gebrauchs  der  Güter  nach  der  besonderen  Verschiedeuheit
  ihrer  näheren  Eigenschaften  und  der  persönlichen
Bedürfnisse,  die  Gebrauchs  Vereinigung  dagegen  in
der  gemeinschaftlichen  Benutzung  eines  und  desselben  Gutes.
Erstere  sichert  entsprechendste  Benutzung  imb  vollständigste ­
  Ausnutzung  der  Giiter,  lvährend  letztere  zu  möglichst ­
  billiger  rmd  dabei  wirksanlster  Befriedigung  der
Bedürfnisse  verhilft.
Gebrauchstheilung  findet  statt,  wenn  eine  bestimmte  Güterart, ­
  z.  B.  Thee,  Kaffee,  Tabak,  Wein,  Fleisch  rc.,  je  nach  Qualität
sowie  mit  Rücksicht  auf  das  sich  unterschiedlich  abstufende  Bedürfniß ­
  der  Consumenten  in  verschiedene  Sorten  gesondert  und  in
diesen  getrennt  verwendet  wird,  ferner  in  nur  anderer  Weise
auch  dann,  tvenn  ein  und  dasselbe  Gut,  z.  B.  ein  Kleidungsstück,
Möbel  rc.,  nacheinander  zur  Befriedigung  ungleichgradiger  oderan ­
  und  für  sich  ungleichartiger  Bedürfnisse  dient.  Der  nämliche
Rock  z.  B.  kann  leichtlich,  indem  er  während  der  verschiedenen
Stadien  seiner  Abnutzung  mehrfach  aus  dem  Besitze  des  Einen
in  denjenigen  eines  Anderen  übergeht,  sehr  ungleichgradige
Bekleidungsbedürfnisse,  rmd  schließlich  als  immer  noch  zur  Wiederverarbeitung ­
  oder  wenigstens  zur  Düngung  verwendbarer  Lumpen
ganz  andersartige  Bedürfnisse  befriedigen.
Ucbrigens  hat  die  Gebrauchstheilung,  welche  in  vorgeschrittener
Zeit  zunehmend  bedeutenderen  Einfluß  auf  die  Ordnung  der
        <pb n="385" />
        §  195.  Consumtionsverbesserungen.  373
Konsumtion  gewinnt,  es  mit  der  Prodnctionstheilung  gemein,
daß  sie  ebenfalls  erst  bei  entwickelterer  Ausbildung  des  Tauschverkehrs ­
  und  nachdem  der  Bedarf  sowohl  größer  als  verschiedenartiger ­
  geworden  ist,  allgemeiner  eintreten  kann.  Mit  deren
fernerweiter  Ausdehnung  aber  wird  es  jedenfalls  fortwährend
möglicher,  einerseits  abweichend  gesteigerte  Bedürfnisse  mittels
thunlichst  anpassend  hergestellter  Güter  und  somit  zusagender  zu
befriedigen,  andererseits  letztere  selbst  bei  nun  um  so  viel  mannigfaltiger ­
  gestaltetem  Bedürfe  der  ihrer  Beschaffenheit  nach  entsprechendsten ­
  Benutzung  zuzuführen,  und  für  jeden  besonderen
Gütertheil,  z.  B.  sogar  für  Abfälle,  eine  Gelegenheit  zu  geeigneter
Verwendung  aufzufinden,  vermöge  welcher  sich  die  Ausnutzung
noch  mehr  oder  weniger  wesentlich  vervollständigen  läßt.
Gebrauchsvereinigung  endlich  ist  in  allen  Fällen  möglich,  in
denen  ein  Gut  entweder  gleichzeitig  oder  nacheinander  ebenso
füglich  mehreren  es  gemeinschaftlich  Benutzenden,  als  einem  ausschließlichen ­
  Benutzer  zu  dienen  vermag.  Dieselbe  kann  jedoch
nur  daun  umfänglicher  eintreten,  wenn  das  durch  ein  derartiges
Gut  zu  befriedigende  gleichartige  und  bezüglich  gleichgradige
Bedürfniß  bereits  allgemein  und  stark  genug  empfunden  wird,
um  hinlänglich  Viele  zu  gemeinschaftlicher  Benutzung  gewisser,
entweder  von  Genossen  für  den  eigenen  Bedarf  gemeinsam
beschaffter  oder  von  selbständigen  Unternehmungen  dargebotener
Befriedigungsmittel  bereit  zu  machen.
Auf  Gebrauchsvereinigung  beruhende  Veranstaltungen,  die
sonach  entweder  von  den  sich  dazu  vereinigenden  Benutznngslustigen
  selbst  getroffen  oder  als  selbständiges  Erwerbsgcschäft
voir  Dritten  unternommen  werden  können,  und  rücksichtlich  deren
jede  bedürfilißreicher  gewordene  Zeit  eigenartige  Beispiele  auszuweisen ­
  hat,  stub  z.  B.,  abgesehen  von  Maschinenhaltnngs-Genossenschaften
  re.,  auch  die  öffentlichen  und  Leih-Bibliotheken,
die  Eisenbahnen  re.  Solche  Einrichtungen  befriedigen,  insofern
bei  Vermehrung  der  Benutzung  die  benutzten  Güter  nicht  in
gleichem  Verhältnisse  vermehrt  und  beziehentlich  verstärkt  zu
werden  brauchen,  das  Bedürfniß  jedes  Einzcliien  vielfach  besser
rind  vermittelst  geringeren  Aufwandes,  als  dies  ohnedem  möglich
wäre.  Dieselben  entstehen  deshalb  am  mannigfachsten  auf  den
höheren  Kulturstufen,  weil  sich  da  ohnehin  das  Streben  nach
qualifieirterer  Bedürfnißbefriedigniig  reger  geltend  macht,  unb  cs
        <pb n="386" />
        374  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
unbehinderter  wird,  letztere  in  Gemeinschaft  mit  Gleichbcdiirftigcn
zu  erreichen  zu  suchen.
G  196.
Unter  Sparan  st  alten  aber  sind  solche  Anstalten  zu
verstehen,  welche  entweder  nur  überhaupt  die  Ansammlung
von  Ersparnissen,  oder  die  Aufsparung  und  Bereithaltilng
von  Kapitalien  für  ein  später  gewiß  oder  wahrscheinlich,  in
bestimmter  oder  unbestimmter  Zeit  eintretendes  Bediirstlis;
vermitteln,  und  dadurch  die  Kapitalbildung  sowie  die  vorsorgliche ­
  Eintheilung  des  Einkommens  begünstigen.
Dieselben  lassen  sich  demnach  in  allgemeine  Sparanstalteil
und  ill  besolldere  Sparaustalten  für  bestimmte  Zwecke  unterscheiden. ­

G  197.
Die  allgemeinen  Sparanstalten,  Sparkassen,  welche
die  Einlagen  der  Theilnehmer  bis  zu  sehr  geringfügigen
Geldbeträgen  hinab  behufs  gemeinsamer  Nutzbarmachung
annehmen,  demgenläs;  verzinsen  und  zur  beliebigen  Verfügung ­
  der  Berechtigten  bereithalten,  erleichtern  lediglich  die
Ansammlung  kleiner  Überschüsse  zu  einem  frei  verfügbaren
Kapital,  erwecken  hierdurch  jedoch  die  Lust  zum  Sparen  im
Kleinen  und  wirken  mittelbar  schon  durch  ben  Halt,  den  der
Besitz  von  Ersparnissen  giebt,  auf  die  wirtschaftliche  Lebensweise ­
  und  Gesinnung  der  Sparer  förderlich  zurück.
Hauptztveck  der  gewöhnlich  durch  lokale  Verbände,  durch
Bezirke,  Gemeinden  oder  Gemeindeverbände  re.,  errichteten  und
verbürgten,  bisweilen  auch  auf  Gefahr  der  Einleger  verwalteten
Sparkassen  (Sparbanken)  ist  die  Sammlung  und  sichere  Aufbewahrung ­
  kleiner  Einlagen,  welche  ohndem  nicht  vor  gelegentlichem
Verlust  oder  vorzeitiger  Wiederverausgabung  gesichert  wären,  und
ihrer  Kleinheit  halber  keine  zinstragende  Anlage  fänden.  Sie
sind  somit  geeignet,  insbesondere  denjenigen  Volksklassen,  die
jeweilig  aus  dem  laufenden  Einkommen  nur  geringfügige  Betrüge
zu  erübrigen  und  diese  nicht  selbst  wieder  nutzbringend  zu  machen
vermögen,  die  Aufsparung  von  Kapital  zu  erleichtern.  Dem
        <pb n="387" />
        §  196.  197.  Consumtionsverbesserungen.  375
¡■¡¡¡¡s
laasaelegenheiten  darbieten,  der  Sparkassen  weniger.
Dieselben  erfüllen  ihren  Zweck  um  so  vollkommener,  ie
■am
begeben,  theils  zum  Ankauf  von  Staatsschuldscheinen  und  anderen
ungefährdeten  Werthpapieren  benutzt,  theils  gegen  Faustpfand
cs  geschehen  kann,  wogegen  die  Annahme  großer  und  etwa  behufv
vorübergehender  Unterbringung  gemachter  Einlagen  außerhalb  der
Aufgabe  der  Sparkassen  liegt  und  deshalb  meist  durch  Feststellung
eines  dessallsigen  Maximums  oder  durch  Vorbehalt  einer  längeren
äs  rÄ
ÄfÄÄSÄ
RA  nid)t  &amp;amp;mgtmgenb  Wegen  Wen,  üermag  abet  nm  so
&amp;amp;n  M",  je  meniget  lange  lene  Wen#  liegen  nnb  ie
        <pb n="388" />
        RHHMnHHHHHHHHHI

376

Ņuch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
geringer  die  zur  Last  fallenden  Verwaltungsunkosten  sind.  Um
endlich  die  Wiederherausziehung  von  Sparkasscngnthabcn  thunlichst
wenig  zn  erschweren,  genügt  es,  wenn  die  Kasse,  ohne  sich  nach
nicht  vorausgegangener  Kündigung  zu  augenblicklicher  Rückzahlung
zu  verpflichten,  diese  dennoch  bei  kleineren  Summen  ohne  Weiteres
und  bei  größeren  Summen  gegen  Zinsenabzug  für  verfrühte  Auszahlung ­
  vor  Ablauf  der  Kündigungsfrist  insoweit  leistet,  als  es
der  Kassenbestand  und  die  Rücksicht  auf  den  gesammten  Geschäftsgang ­
  gestattet.
§  198.
Die  auf  Gemeinschaft  der  Theilnehmer  beruhenden
besonderen  Spar  an  st  al  ten  vermitteln  dagegen  die
Aufsparung  von  Vermögen  zur  Deckung  des  nach  Eintritt
eures  unausbleiblichen  oder  nur  möglichen  Lebensereignisses
entstehenden  Bedarfs,  unb  sichern  dadurch  den  Bezug  des
fiir  einen  bestimmten  Lebensfall  erwünschten  Kapitals'  oder
Giufommcna,  iubcm  sie  gegen  Beiträge  ober  eine
einmalige  Kapitaleinlage  die  Ansammlung  der  behufs  obigen
Zweckes  begehrten  und  aufzubringen  beabsichtigten  Geldüeträge
  #60%^,  nnb  ba&amp;amp;u  berbinbIi^^  m^en,  biefe
beim  0,1%%%^  Eintreten  beë  borgefeĢenen  3eiiļmnfteê  alë
"i  3%iíen  (^a^eêrenten  ?c.)  an^maMen.
Dieselben  find,  insoweit  das  Fälligwerden  letzterer  Gegenleistung ­
  entweder  überhaupt  oder  lvenigstens  der  Zeit  nach
ungewiß  ist,  zugleich  Versicherungsanstalten,  wirken  also
bo^elfcitig  mib  #01  somit  ebenfaüë  mmbeftenë  bor
Jnnothgerathen  bewahren.
Zu  den  Sparanstalten  dieser  Art  zahlen  neben  den
Renten-  und  Lebensversicherungsanstalten  mancherlei  eigenartige ­
  Hilfskassen.
Die  besonderen  Sparanstalten  sind  zwar  älter  als  die  allgemeinen,
  haben  sich  aber  erst  in  neuerer  Zeit  mit  zunehmender
Ausblldung  des  Versicherungswesens  zu  derjenigen  Mannigaltigkelt
  entwickelt,  in  welcher  sie  gegenwärtig  vorkommen.  Dielewen
  sind  als  Spareinrichtungen  mit  Assekuranz  für  Erreichung
oe^  Sparzieles  aufzufassen  und  unterscheiden  sich  demnach  von
        <pb n="389" />
        §  198.  Consumüonsverbesserungen.  377
den  gewöhnlichen  Sparkassen  nicht  blos  durch  den  begrenzteren
Sparzweck,  sondern  auch  durch  die  Art  der  Rückzahlung,  mittels
deren  einzelnen  Falls,  je  nachdem  das  Ereigniß,  für  welches
gespart  wird,  früher,  später  oder  gar  nicht  eintritt,  die  sich
betheiligenden  Sparer  theils  mehr,  theils  weniger  zurückerhalten,
als  ihrerseits  eingezahlt  wurde.  Uebrigens  bilden  derartige  Anstalten ­
  deshalb,  weil  sie  die  Auszahlung  eines  Kapitals  zu  einem
Zeitpunkte,  dessen  zeitliches  Eintreten  nicht  ganz  bestimmt,  sondern
nur  nach  Wahrscheinlichkeitsannahmen  annähernd  bemessen  werden
kann,  oder  die  Zahlung  einer  Rente  von  einem  solchen  Zeitpunkte ­
  an  bis  zu  dem  gleichfalls  nur  nach  durchschnittlichen  Annahmen ­
  zu  vermuthenden  Erlöschen  der  Berechtigung,  bezüglich
eine  Beihilfe  in  ungleich  häufig  und  andauernd  eintretenden
Krankheitsfällen  -c.  zusichern,  gewissermaßen  als  Sparversicherungsanstalteil
  einen  zweiten  Hauptzweig  des  Versicherungswesens,  in
Bezug  auf  welchen  das  oben  §  190—192  zunächst  mit  besonderer
Rücksichtnahme  auf  Schadenversicherungsanstalten  Bemerkte  in
durchaus  ähnlicher  Weise  Anwendung  findet,  da  schließlich  die
zwischen  diesen  beiden  Versicherungszweigcn  bestehende  und  allerdings ­
  wesentlich  genug  bleibende  Verschiedenheit  sich  hauptsächlich
darauf  beschränkt,  daß  es  sich  bei  dem  einen  um  Wiederersatz  von
Vermögensverlusten  und  bei  dein  anderen  um  Sicherung  künftigen
Einkommens  oder  Kapitals  handelt.  Insbesondere  können  die  hier
fraglichen  und  letztere  Sicherung  gewährenden  Sparanstalten
wieder  entweder  als  nicht  spéculatives  oder,  was  verhältnißmäßig
seltener  geschieht,  als  spéculatives  Unternehmen,  durch  Private
oder  durch  den  Staat  rc.  zur  Ausführung  gelangen.  Ferner  sind
selbige  im  Allgemeinen,  insoweit  ihnen  nicht  nebenbei  etwas
vom  Charakter  einer  Wohlthätigkcitsanstalt  anhaftet,  um  so  sicherer
und  vortheilhafter,  je  größer  die  Anzahl  der  Theilnehmer  ist.
Die  Rentenversicherungsanstalten  sichern  gegen  ein
sogleich  volleingczahltes  oder  nach  und  nach  durch  Theilzahlungen
aufgebrachtes  Kapital  (Kapitaleinlage),  bezüglich  auch  gegen  jährliche ­
  Beiträge  (Prämieneinlage)  dem  Versicherten,  der  sich  selbst
,  einkaufte  oder  zu  dessen  Gunsten  Andere  einlegten,  von  einem
entweder  sofort  oder  erst  später  eintretenden  Zeitpunkte  an  einen
gewissen  Rentenbezug,  indem  sie  die  Ansammlung  der  gemachten
Einlagen  und  deren  nachherige  Auflösung  in  Jahresrenten  sowie
gleichzeitig  die  Ucbertragung  des  Wagnisses  übernehmen,  welches
mit  Bemessung  der  voraussichtlichen  Dauer  des  Rentengenusses
        <pb n="390" />
        378  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungeu.
verbunden  ist.  Dieselben  entsprechen  hierdurch  einem  sehr  allgemein ­
  verbreiteten  Bedürfnisse,  befördern  zwar  keineswegs  die
nachhaltige  Vermehrung  der  zur  Production  verfügbaren  Kapitalien,
begünstigen  jedoch  selbst  noch  in  den  Fällen,  wo  bisheriger  Kapitalbesitz
  ohnehin  zur  Bestreitung  des  Lebensunterhaltes  angegriffen
werden  müßte,  durch  Ermöglichung  geordneterer  Aufzehrung  die
vorsorgliche  Zutheilung  des  Einkommens,  während  ihre  Nützlichkeit ­
  freilich  dann  am  unbestreitbarsten  ist,  lueitit  der  Rentenanspruch
durch  allmählich  zusammengebrachte  Ersparnisse  erworben  wird.
Die  Zurückzahlungen  aber,  welche  derartige  Sparanstalten  gewähren,
bestehen  entweder  in  einfachen  Leibrenten  oder  in  durch  Vererbung
steigenden  Renten  (Tontinen).  Jene  ersteren  Leibrenten  kommen,
insoweit  deren  Erwerbung  nicht  blos  deshalb  erfolgt,  um  von
bereits  vorhandenem  Kapital  gegen  dessen  Preisgebung  lebenslänglich ­
  ein  die  Zinsen  iibersteigendes  Einkommen  zu  beziehen,
vvrnehnüich  bei  den  verschiedenen  P  e  n  s  i  o  n  s  k  a  s  s  e  n,  Wittwenund
  Waisen  lassen  re.  in  Anwendung;  sind  „aufgeschobene",
wenn  sie  erst  in  späterer  Zeit,  z.  B.  nach  Erreichung  eines
bestimmten  Lebensalters  oder  bei  schwindender  Arbeitsfähigkeit
als  Altersrente,  Invalidenrente  re.  fällig  werden;  erscheinen  dann,
falls  die  Versicherung  für  Zwei  oder  mehr  abgeschlossen  wurde,
als  „Ueberlebungsrenten",  wenn  sie  z.  B.  erst  nach  beiderseitigem
Ableben  Verbundener,  eines  Ehepaares  rc.,  aufhören  oder  umgekehrt ­
  nach  Vorsterben  der  einen  Person  für  die  überlebende
als  Wittwen-  oder  Waisenpension  beginnen;  und  erlöschen  jedenfalls ­
  mit  dem  Tode  des  Bezugsberechtigten,  beziehentlich  mit  dem
Aufgeben  des  Wittwenstandes  durch  Wiederverheirathung  und  dem
Eintreten  der  Verwaisten  in  ein  gewisses,  als  minder  versorgungsbedürftig
  erachtetes  Lebensalter.  Der  dabei  durch  bestimmte
Einlage»  zu  erlangende  Rentcubetrag  hängt  bei  sofort  zu  beziehenden ­
  Renten  von  der  Höhe  des  Zinsfußes  und  der  nach  Sterblichkeitsgesetzen ­
  wahrscheinlichen  Dauer  des  Rentenbezugs,  bei
aufgeschobenen  Renten  außerdem  von  der  Länge  der  zwischen
Abschluß  der  Versicherung  und  dem  Beginn  der  Rentenauszahlung
liegenden  Zeit  ab,  wogegen  bei  Ueberlebungsrenten,  durch  welche
Hinterlassenen  eine  bestimmte  Pension  gesichert  werden  soll,  ganz
besonders  noch  das  gegenseitige  Altcrsverhältniß  der  Ehegatten,
die  Durchschnittszahl  der  auf  eine  Ehe  kommenden  Kinder  und
deren  vermuthliches  Alter  beim  Tode  des  Vaters  für  die  Höhe
der  zu  leistenden  Einzahlungen  maßgebend  bleibt.  Durch  Ver
        <pb n="391" />
        §  198.  ConsUlntionsverbesserungen.

379

erbung  steigende  Renten  hingegen,  welche  neuerdings  bei  den
meisten  aQgemeincn  Dienten,  iinb  ^genannten  %etiotgung§'
anftalten  Eingang  gefunden  haben,  unterscheiden  sich  von
SŞÄ  ÄÄÄÄ
şich
3S5  rSSS&amp;amp;Sgñz
daher,  um  solche  gewähren  zu  können,  fur  die  im  Verlaufe  eme
Jahres  Eintretenden  eigene  Jahresgesellschaften  mit  mehrereil
mtetëMaMcn  gebiibet,  in  benen  bie
die  Ucberlebenden  wenigstens  bis  zu  einem  Höchstbetrage  forterbt,
während  das  nach  Aussterben  einer  Klasse  nicht  durch  Rentenmögensrest
  an  die  nächste  Jahresgesellschast  übergeht,  wodurch
nun  allerdings  denjenigen,  die  ein  hohes  Alter  erreichen,  für  die
letzte  Lebenszeit  ein  unverhältnißmäßig  hoher  Bezug  und  die
9Rôgïi#it  eines  günstigen  ßaB  ®emmnë  in  ÄuS«
sicht  gestellt  wird.
S)nrá  bie  ßcbcn@be^i4erung  inkb  gegent^elí^g  bie  Bilbung
nene,  ^italien  bennittelt,  inbembic  ßebenëbet^i(^e,nngë,
anst  alten  die  Erwerbung  eines  bestimmten,  nach  dem  -rode
des  Versicherten  an  die  Erben  oder  eine  besonders  benannte
Person  auszuzahlenden  Kapitals  zusichern,  und  dessen  Ansammlung
in  der  Regel  gegen  Prämieneinzahlungen,  ausnahmsweise  auch
aegen  Kapitalcinzahlung  übernehmen.  Die  Versicherung  kann
hierbei  gWW  %n  jebem  abgenu,beten  strage  bm  em
festgesetztes  Minimum  und  Maximum  nicht  übersteigt,  sowohl
für  das  eigene  Leben,  als  für  das  Leben  Dritter,  insofern  er
Versicherungsnehmer  an  diesem  ein  nachweislich  gerechtfertigte»
Interesse  hat,  genommen  werden;  sich  auf  ein  einzelnes  oder  bei
Neberlebensversichcrung"  auf  zwei  verbundene  Leben  beziehen,
mid  ersteren  Falls  eine  bleibende  oder  vorübergehende  sein,  je
SjTaS  ÄS  ÄÄÄSS-ÄŞSS
        <pb n="392" />
        380  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsverändcrungen.
Höhe  der  jährlichen  Prämien  richtet  sich  bei  lebenslänglicher
Versicherung  selbstverständlich  wesentlich  mit  nach  der  vom  Bersicherungsabschlusse
  an  bis  zur  Auszahlung  der  Versicherungssumme ­
  verbleibenden  Zeit,  deren  muthmaßliche  Dauer  wieder
von  der  Anzahl  der  Jahre  abhängt,  welche  der  Versicherte
wahrscheinlich  nvch  bei  seinem  dermaligen  Alter,  gemäß  der  über
die  menschliche  Lebensdauer  ans  den  verschiedenen  Altersstufen
vorliegenden  Erfahrungen,  sowie  zufolge  seines  Gesundheitszustandes, ­
  seiner  Lebensweise  und  Beschäftigung  zu  durchleben
haben  dürfte.  Da  diese  Prämien  nun  meist  behufs  Ausgleichung
der  jährlichen  Gefahrsunterschiede  als  Durchschnittsbctrag  der  auf
ein  Jahr  entfallenden  Gegenleistung  des  Versicherungsnehmers
während  der  ganzen  Versichcrnngsdauer  nach  einem  sich  gleichbleibenden ­
  und  keineswegs  alljährlich  steigendem  Satze  erhoben
werden,  obgleich  die  Todeswahrscheinlichkeit  in  den  früheren
Jahren  der  Versicherung  geringer  ist,  als  in  den  späteren,  eigentlich
also  anfänglich  zu  viel  und  nachher  bei  steigendem  Risico  zu  wenig
eingezahlt  wird,  so  muß  jede  versichernde  Anstalt  die  überschüssigen
Mehreinnahmen  aus  den  vorhergehenden  Jahren  zur  Deckung  der
Mindereinnahmen  in  den  nachfolgenden  Jahren  als  Prämienreserve
(„reservirte  Prämie")  zurücklegen  und  kann  jene  nicht  etwa  sogleich
als  Dividende  ausgeben.  Der  bei  vorübergehender  Versicherung
zu  leistende  Prämiensatz  wird  dagegen  hauptsächlich  durch  die
Erheblichkeit  der  währenddem,  z.  B.  während  einer  Seereise  re.,
zu  bestehenden  Lebensgefahr  mitbedingt.  Mittels  der  in  rechtzeitig ­
  geleisteten  Prämienzahlungen  gemachten  Ersparnisse  aber
erlangt  der  Versicherte  die  Gewißheit,  daß  er  sicherlich,  mag
sein  Leben  noch  so  frühzeitig  enden,  den  Seinigen  oder  sonst
Jemandem,  dem  er  verpflichtet  ist,  das  versicherte  Kapital
unverkürzt  zu  hinterlassen  vermag,  falls  er  nicht  den  Anspruch
auf  dasselbe  durch  eigenes  Verschulden,  durch  vorsätzliche  oder
mutwilligste  Herbeiführung  seines  Todes  re.  verwirkt.  Das
Lebensversicherungswesen  eröffnet  somit  nicht  nur  allen  denjenigen,
welche  bei  Lebzeiten  ein  ausreichendes  Einkommen  beziehen,  ohne
gleichzeitig  ein  die  Zukunft  der  Angehörigen  sicherndes  Vermögen
zu  besitzen,  die  Möglichkeit,  den  einstigen  Hinterlassenen  ein
aushelfendes  Kapital  oder  mindestens  die  Mittel  zur  Deckung
einer  Schuld  re.  zu  verschaffen,  sondern  erleichtert  es  auch  Vermögenderen, ­
  die  einen  Grundbesitz  rc.  an  einen  Einzelnen  zu
vererben  wünschen,  anderweit  für  entsprechende  Ausstattung  der
        <pb n="393" />
        i

381

§  198.  Consumtionsverbesserungen.
%i)Ater  ober  iüugcreu  Sö^ne  gu  forgcit,  imb  eiiblicß  für  peber«
mann  den  mindestens  theilweisen  Wiederersatz  des  sonst  mit  dem
Tode  verlorengehenden  „persönlichen  Kapitals".  ^  ^  „
Andere,  der  gewöhnlichen  Versicherung  für  den  Todesfall
iw4qcbilbctc  2cbcnëD#d)eriW9ëemnd)tmi8eii  m#cn  eS  außer.
bein'  Ißmincß,  ß(i)  fc#  ober  drillen  bie  icbgcttige  erlangmß
eines  bestimmten  Kapitals  nach  Erreichung  eines  gewiß  en  Alters
oder  nach  Eintritt  eines  nur  möglichen  Ereignisses  zu  sichern.
Derartiges  vermittelnde  Einrichtungen  sind  z.  B.  die  Kindervcrsorguiigsanstalten
  und  die  Anssteucrkassen.  Ersteie
sichern  Kindern  gegen  zu  deren  Gunsten  geleistete  Einzahlungen
für  den  Fall  der  Erreichung  eines  bestimniten  Alters,  z.  B.  der
Volljährigkeit,  den  baarcn  Empfang  einer  vorausbedungenen
Kapitalsumme,  wogegen  letztere  in  gleicher  Weise  die  Aufbringung
einer  solchen  Summe  übernehmen,  die  an  sich  Verehelichende
zum  Zeitpunkte  der  Verheirathung  oder  an  Ledigbleibende  zur
Zeit  des  Uebertrittes  in  ein  gewisses  Lebensalter  auszuzahlen
ist.  Ebenso  wird  bei  Benutzung  verschiedener  noch  in  der  Ausbildung ­
  begriffener  Arten  der  Unfallsversicherung.  d.  h.  der
aus  bestimnlte  Lebensgefahren  beschränkten  Lebensversicherung,
ein  Anspruch  ans  während  Lebzeiten  erfolgcude  Auszahlung  der
vollen  oder  eines  verhältnisjmäszigen  Theils  der  Versicherungssumme, ­
  bezüglich  einer  angemessenen  Entschädigung  für  Kurkosten
und  inzwischen  entgangenen  Erwerb  erlangt,  je  nachdem  der
Unfall,  z.  B.  ein  Eisenbahnunfall  %.,  zwar  nicht  den  Tod,  aber
bleibende  Arbeitsunfähigkeit  des  Versicherten,  oder  eine  dessen
Erwerbsfähigkeit  schwächende  Verstümmelung  au  einzelnen  mehr
oder  weniger  wichtigen  Körpcrgliedern,  oder  nur  leichtere
Verletzungen  zur  Folge  hatte.
Besondere  Hilfskassen,  welche  nach  Weise  der  Rentenversicherungsanstalten,
  theilweise  auch  nach  derjenigen  der  Lebensversicherungsanstalten, ­
  gegen  Beibringung  von  zur  Zeit  des
Erlverbs  alls  den:  lausenden  Verdienste  leicht  zu  erübrigen  en
Ersparnissen  für  die  Zeit  der  Hilfsbedürftigkeit  bestimmte
stützungen  zusichern,  demnach  mit  den  §  129  erwähnten  Hufsleihkassen ­
  (Rettungskassen)  durchaus  nichts  gemein  haben,  gewähren
einen  vollkommeneren  Ersatz  für  die  immerhin  ungeregelter
gebliebenen  Leistungen  der  ursprünglicheren  Vereinigungen  von
Berufs-  und  Standesgenossen  zu  wechselseitiger  Unterstützung,
und  können  entweder  durch  die  dabei  zunächst  Betheiligten  selbst,
        <pb n="394" />
        382  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
die  alsdann  unter  sich  einen  Hilfsverein  bilden,  durch  Gemeinden ­
  je.,  oder  durch  sich  zur  Leistung  von  Zuschüssen  verpflichtende
Großunternehmer  zu  Gunsten  ihrer  Arbeiter  gegründet  werden.
Kassen  dieser  Art  sind  z.  B.,  neben  den  vielfach  durch  Lebensversicherungen ­
  besser  zu  ersetzenden  Grabkassen,  die  Krankenkassen, ­
  die  gegen  regelmäßige  Beiträge  in  Krankheitsfällen
entweder  die  Kosten  der  ärztlichen  Hilfe  und  der  Verpflegung
übertrageil  oder  während  der  Dauer  der  Krankheit  ein  bestimmtes
Krankengeld  auszahlen,  insbesondere  aber  die  vielseitiger  vorsorgenden
  Arbeiterunterstützungskassen,  wie  z.  B.  die
Hilfskassen  größerer  Fabriken  für  die  Fabrikarbeiter,  die  Holzhauerhilfskassen ­
  für  Waldarbeiter,  und  zumal  die  am  frühsten
entstandenen  Knappschaftskassen  für  Bergleute.  Letztere,  die
Bergknappschaftskassen,  gewähren  ihren  vorübergehend
oder  bleibend  anfahrsunfähig  gewordenen  Mitgliedern  (Bergknappschaftsverlvandten)
  und  dereil  Nachgelassenen  theils  ordentliche
Unterstützungen  (Bergknappschaftsgeld)  anstatt  Krankenlohns  oder
als  Invaliden-,  Wittwen-  und  Waisenpension,  theils  außerordentliche
Unterstützungen  in  besonderen  Unglücks-  und  Krankheitsfällen
sowie  durch  Beiträge  zum  Schulunterricht  der  Bergmannskinder,
zur  Unterhaltung  der  Kuranstalten  (Bergstiftsanstalten)  für  schwer
verunglückte  Bergarbeiter  re.,  und  gewinnen  die  Mittel  hierzu
neben  etwaigen  Vermögensnutzungen  aus  als  Eintrittsgeld
innegelassenem  Wochenlohn,  lohntäglich  abgezogenen  wöchentlichen
Beiträgen  (Büchsengeld)  und  diesen  gleichkommenden  Beiträgen
der  Grubenbesitzer  (Supplemcntgelder),  ferner  aus  zufälligeren
Einnahmen  von  Strafgeldern  und  eines  gewissen,  bei  gewerkschaftlichen ­
  Gruben  durch  Zugewährung  eines  Freikuxes  (eines
blos  an  der  Ausbeute  und  nicht  an  der  Zubuße  teilnehmenden
Gewerkcnantheils)  eingeräumten  Antheils  an  den  bei  Berggebäuden
zur  Vertheilung  und  Verrechnung  kommenden  Reinerträgen.
#  199.
Aus  alledem  erhellt  nun  schließlich  noch,  inwiefern
es  ii  b  e  r  h  a  u  p  t  möglich  ist,  auf  die  Gestaltung
der  Consumtionsverhältnisse  förderlich  einzuwirken, ­
  und  daß  dies  weit  lveniger  unmittelbar  dilrch
Luxusverbote  und  Entziehung  der  Gelegenheit  zu  unwirthschaftlichem
  Aufwande,  als  vielmehr  mittelbar  durch  Beförderung ­
  einer  günstigen  Entwickelung  derjenigen  Verhältnisse
        <pb n="395" />
        §  199.  Consumtionsverbesserungen.

383

rnmm

eniļieijeii»  ,  "r  1  '  '
der  Menschen-  und  Völkerentwickelung  zu  dienen.
&amp;gt;
weniger  erreichen  konnten,  je  mehr  sie  wirklich  den  Gebrauch
W  bekcffcnben  0ute3  be^mbcrten,  mb  W  bc^albig«
Erniedrigung  allmählich  ihre  ursprüngliche  Bedeutung  gänzlich
        <pb n="396" />
        384  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
verloren.  Im  Ganzen  leisten  überhaupt  alle  luxuspolizeilichen
Maßregeln  weniger,  als  von  ihnen  erwartet  zu  werden  pflegt,
weil  sie  keineswegs  der  Neigung  zur  Genußsucht,  sondern  lediglich
deren  äußerer  Bethätigung  entgegentreten.  Sehr  viel  mehr
erzielen  ferner  selbst  die  länger  bestehen  gebliebenen  und  in  das
Gebiet  der  Sittenpolizei  eingreifenden  Anordnungen  nicht,  welche
durch  Untersagung  gewisser  Glücksspiele,  Vorbehalt  der  Ertheilung
von  Schankconcessionen,  Beschränkung  der  Abhaltung  von  Tanzvergnügnngen
  re.  die  Gelegenheit  und  damit  die  Versuchung
zu  nnwirthschaftlicher  Verzehrung  zu  vermindern  suchen,  obgleich
deren  äußerliche  Einhaltung  eher  durchzusetzen  ist.  Dieselben
entsprechen  zeitlich  in  Folge  bestimmter  Entwickelungszustände
vorhandenen  Bedürfnissen,  werden  aber  ebenfalls  mit  weiteren
Fortschritten  der  sittlichen  Kultur  vcrhältnißmäßig  entbehrlicher.
Ein  Beispiel  dafür,  wie  dergleichen  Ziele  sich  alsdann  in  besonderen ­
  Fällen,  in  denen  Abhilfe  recht  noth  thut,  auch  auf  dem  Wege
der  Selbsthilfe  verfolgen  lassen,  bieten  die  Mäßigkeitsvereine  dar.
Mit  ungleich  größerem  Erfolge  kann  dagegen  mittelbar  in
der  oben  angedeuteten  Weise  ans  Art  und  Richtung  der  Consumtion
  eingewirkt  werden,  namentlich  also  vermittelst  Herbeiführung ­
  förderlicher  Vorbedingungen  für  das  Eintreten  von
Consumtionsverbesserungen,  die  ihrerseits  theils  durch  Begünstigung ­
  einer  gedeihlichen  Entwickelung  mancher  bereits  im
Vorhergehenden  erwähnter  Verhältnisse  und  Einrichtungen,  theils
durch  Hinwegräumung  derjenigen  Hindernisse  zu  ermöglichen
ist,  welche  dem  Zumdurchbruchkommen  einer  angemesseneren
Gestaltung  der  Bedürsnißbefriedigung  etwa  noch  entgegenstehen.
Die  Beseitigung  desfallsiger  Hindernisse  aber  wird  erreicht  z.  B.
durch  zweckmäßige  Handhabung  der  Armenpflege,  durch  echte
Wirthschaftlichkeit  bei  der  Verarmung  vorbeugen  wollender  Hilfeleistung, ­
  bei  mildthätiger  Unterstützung  arbeitsunfähiger  und
aufhelfender  Rettung  erwerbsfähiger  Armen  re.,  und  insbesondere
endlich  auch  durch  alle  Bestrebungen  und  Maßnahmen,  welche
geeignet  sind,  mittels  vernünftiger  Volksbildung,  geläuterter
religiöser  Erziehung  der  Jugend  re.  die  mit  verblendetem  Sichgehenlassen
  verbundene  sinnliche  Rohheit  zu  bannen,  die  Befähigung
zur  Selbstbeherrschung  sowie  zum  Einhalten  kluger  Mäßigkeit  zu
verallgemeinern,  und  vermöge  sittlich  veredelnder  Einflüsse  die
wirthschaftliche  Gesittung  zu  heben,  deren  Urquelle  auf  einem
nicht  mehr  der  Wirthschastslehre  zugehörigen  Gebiete  entspringt.
        <pb n="397" />
        Sachregister.
[Sic  Ziffern  verweisen  auf  die  Seiten.]

Ablösungskassen  247
Abrechnen  226
Absatz  172
Absatzstockung  336
Accordarbeit  102
Ackerbauproletariat  136.  347
Affectionswerth  24
Aktiengesellschaft  151
Altersrente  378
Altersverhältnisse  342
Angebot  182  f.  188.  257
Antheilslohn  103
Anweisung  227
Anzeigeverkehr  251
Arbeit  10.  09  ff.
—  deren  Beweggründe  100
_  Emancipation  137
—  „  Gebrauchswerth  288.
290.  293
—  „  Productionskosten  285.
293  f.
Arbeiterunterstützungskassen  382.
Arbeitsangebot  und  -Nachfrage
290.  294.  299  f.

Arbeitseinstellungen  303
Arbeitskraft  107  ff.
SkMtSli#  38.  284,1
—  dessen  Bestimmgrunde  285  ff.
_  ",  $ö5e  292  M.
Schober,  VolkswirihschaMehre.

Arbeitsproductenpreis  197.  300
Arbeitstheilung  110  ff.
Arbeitstrieb  106
Arbeitsvereinigung  HO
Arbeitszweige  99
Armenpflege  302.  384
Armuth  27.  109.  329.  351
Association  69  ff.  140
Associöschaft  149
Aufwandsordnungen  383
Aussteuerkassen  381
Auswanderung  344

aargeschäft  223
anken  238  ff.  244
ankgeschäste  240
anknoten  229.  231  s.  241  f.
arren  207
aulichkeiten  117
edarf  4
ledürfnisse  3.  100  ,
iegründungs  -  Kreditanstalten
246
iergbau  32.  55
Zergknappschastskassen  382
Zergrente  279
Zerussarten  32
Zetriebskreditanstalten  246
Zevölkerung  338

25
        <pb n="398" />
        386

Sachregister.

Bevölkerung,  deren  Bewegung
342.  345
—  deren  Größe  338
Boden  92  ff.
Bodenbenutzung  276
Bodenmeliorationen  117
Bodenproductenbedarf  275
Bodenproductenpreise  276
Börsen  256
Buchführung  263
Circulation  172
Circulationsmittel  202
Commandite  311
Communicationsmittel  250  ff.
CommuniSmus  69  ff.  104  f.
Concurren;  15.  175  ff.  200
Concurrenzverhältnisse  181
Consumtion  11.  330
—  deren  Förderung  382
—  „  Geartetheit  347  ff.
—  „  Größe  335  ff.
—  „  Reproductivität  332
—  „  Richtung  350
—  „  Verhältnißmäßigkeit
335
Consumtionsveränderungen  354
Consumtionsverbesserung  371  ff.
Consumvereine  162.  371  s.
Depositengeschäft  240
Dienstleistungen  99
—  deren  Preis  197
—  persönliche  33
Differentialtarife  253
Diskontogeschäft  243
Doppelwährung  209.  236
Durchschnittspreise  180
(Edelmetalle  205
—  deren  Gebrauchs-  und  Tauschwerth ­
  206.  214
—  „  ProductionSkosten  214.
216

Effectengeschäft  244
Eigennutz  29
Eigenthum  131
Einkommen  261  ff.
—  abgeleitetes  und  ttrspriing-Ü#
  263
—  freies  und  nothwendiges  265
—  ordentliches  und  außerordentliches ­
  265
Einkommenszweige  39.  268
—  deren  Bezug  im  natürlichen
und  ausbedtlttgenen
Betrage  270
—  „  gegenseitiges  Berhält-#
  323  ff.
Einlösungsfond  231.  242
Einnahme  262
Einwanderung  344
Einzelunternehmungen  147
Eisenbahnen  251.  253
Empfängerlohn  294
Entdeckungen  und  Erfindungen
99.
Ertrag  261
Erwerb  29
Erwerbsfähigkeit  145  ff.
Erwerbskapital  121
Erwerbsmittel  30.  88  f.
Erwerbsgenossenschaft  157
Erwerbsverzehrung  331.  333
Erwerbswirthschaft  31
Erlverbszweige  32
Expropriation  25.  136

Feuerversicherung  363
Finanzwissenschaft  49
Fischerei  32.  95
Flußtransportversicherung  369
Fossilien  (Mineralien)  88
—  deren  Preis  197
Freihandelspolitik  66  ff.
Freiheit,  persönliche  131.  139
Freizügigkeit  137
Frohnarbeit  101
        <pb n="399" />
        «  25*

Sachregister.

387

Garantiefond  238.  361
Gattungswerth  23
Geberlohn  294
Gebrauchskapital  121
Gebrauchstheilung  und  -Bereinigung ­
  169  ff.  372
Gebrauchswerth  16  ff.
Geburtenoerhältniß  341
Gedingelohn  102
Gefahr  141.  183.  296  ff.
Gefahrklaffen  358  f.
Geld  21.  202  ff.
Geldangebot  und  -Nachfrage  212
Geldgebrauch  202
Geldgüter  204
Geldmangel  212
Geldpreise  21
Geldwechslergeschäft  240
Geldwerth  219
Geldwerthsveränderungen  218.
236
Gemeinsinn  29
Gemeinwirthschaft  69
Genußmittel  30.  87  ff.
Genußverzehrung  331.  333.  335
@610^  117
®#äftgkebit  223  f.
Geschästskreditanstalten  247
Gesellschaft,  offene  149
süüe  150
Gesellschaftswissenschaft  69
Getreidepreise  190.  196.  222
Getreideernte  222
Gewässer  94
Gewerbe  (Gewerbssleiß)  32.  55.
59.  61.  130
Gewerbefrciheit  137
Gewerbserzeugnisse,  deren  Preis
192.  197
Gewerkschaft  155
Gewinnanteil  103.  150  ff.  320
Giro  227
Girogeschäft  241
Glasoersicherung  370
Gold  205.  216

Goldwährung  209
Grabkassen  382
Grundeigenthum  132.  137
Grundkreditanstalten  245
Grundrente  38.  270  ff.
—  deren  Entstehen  271
—  „  Bestimmgründe  273
—  „  278
—  „  nachhaltige  Veränderungen ­
  279
Grundstücke  88  ff.
Grundstücksbeschaffenheit  274
Grundstücksertrag  270  f.
Grundstückslage  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  274
Grundstückspreis  282  ff.
Grundstücksverbefferungen  117.
281
(SRmteW)  250
Güter  5  ff.
—  äußere  und  innere  6
—  freie  8
—  körperliche  und  unkörperliche  7
—  persönliche  und  sachliche  6
—  wirtschaftliche  30
Gütereigenschast  5
Gütererlangung  9
Gütergemeinschaft  71.  133
Gütertransport  251
Güterumlauf  14.  172
—  dessen  Entwickelung  174
Güterubertragung  99
Gütervertheilung  14.  261
Hagelversicherung  365
Handarbeiten  99
ßanbel  32.  54  ff.  124
Handelsbilanz  57
Handelscompagnien  55
Handelsfreiheit  66
Handelskrisis  336
Handelsleute  172  ff.  198
Handelsverträge  57
Hauptstoffe  117
Hauswirtschaft  31
        <pb n="400" />
        388

Sachregister.

ßüfglaffm  381
246
##ftoffe  119
Holzpreise  191.  196
Hypothekenbanken  246
Hypothekengeschäft  243
Hypothekenversicherung  369
Hypothekenwesen  250
3agb  32.  98
Jahrmärkte  255
Jmmobiliar-Kreditanstalten  245
Jmmobiliar-Versicherung  363
Jncassogeschäst  242
Invalidenrente  378
Ķameralwissenschaft  47
Kapital  116  ff.
—  stehendes  123
—  todtes  122
—  umlaufendes  123
—  unkörperliches  120
Kapitalbestandtheile  116
Kapitalbildung  124.  305
Kapitaleigenthum  134
Kapitaleintheilung  121
Kapitalnntzung  305
—  deren  Angebot  und  Nachfrage
308
—  „  Gebrauchswerth  307
—  „  Productionskosten  306
Kapitalvermehrung  und  -Verminderung ­
  125
Kapitalwirksamkeit  127
Kapitalzins  38.  304  ff.
—  dessen  Bestimmgründe  306  ff.
—  „  310  ff.
Kinderversorgungsanstalten  381
Klima  91
Kolonien  55.  345  f.
Kommanditaktiengesellschaft  150
Konnnanditges  ells  chaft  149
Kontokorrentgeschäft  242
Kopfarbeiten  99
Krankenkassen  382

Kredit  223  ff.
—  dessen  Wirkungen  225
Kreditanstalten  238.  244  ff.  248
Kreditförderungsinittel  238  ff.
Kreditfristen  224
Kreditgesetze  249
Kreditgewährung  223  f.
Kreditvereine  246
Kreditzahlungsmittel  226  ff.
Kulturland  117
!  Kupfer  205.  208
i  Kurantiminze  208
Bandes-Kreditanstalten  246
I  Landes  -  Versicherungsanstalten
362
I  Landtransportversicherung  369
I  Landwirthschaft  32.  65  f.  132  f.
144  f.
Lebensdauer  342
Lebensversicherungsanstalten  379
Legirung  208
Leibrenten  378
Leihanstalten  246
Leih-  (oder  Lonibard-sGeschäft  243
Liebhaberwerth  24
Lieferungsgeschäft  223.  257
Lohnerhöhungen  301
Löhnungsweise  101
Lohntaxen  302
Lohnverabredungen  303
Lohnverbürgung  304
Luxus  348
Luxusgesetzgebung  383
Luxussteuern  383
Luxusverbote  382
Markt  15
Marktpreis  22.  180  ff.  257
Marktwesen  255
Maschinen  117
Maßwesen  258
Mäkler  175.  258
Meliorationskassen  247
Merkantilsystem  53
        <pb n="401" />
        Sachregister.

389

255
Metallfundation  232
SMetaUgelb  205
Metallgeldbedarf  211
Metallgeldwerth  212.  220
Mobiliar-Kreditanstalten  246
Mobiliarversicherung  363
Monopol  56.  175
Monopolpreise  194
205
Münzen  207
mnafuG  208
Münzsystem  209
9Wtdße  181  ff.  187.  256
Nachrichtentransport  251
Natur  87  ff.
Naturalpreise  21
Naturbeschaffenheit  89
Naturgaben  87
Naturkräfte  87
Normalpreis  187.  199  f.
Nothpreise  194
Nutzverzehrung  330
Occupation  9
Occupationsarbeit  99.  196
Oekonomie  48
Ņû#mfe  282  ff.
Papiergeld  229  ff.
—  dessen  Nützlichkeit  234
—  „  236
—  „  SBertŞ  230
Papiergeldbedarf  233
Papiergcldpreise  237
Papiervaluta  230
Partnerschaft  160
Patronage  302
Pauperismus  329
Pensionskassen  378
Personalkredit  224
Personentransport  251
Physiokratisches  System  58
Politik  49

Prämie  360
ŞreiS  20.  180  ff.  .
—  dessen  Bestimmgrunde  180  ff.
Preisgleichheit  und  -Gleichmäßigkeit ­
  192
Preismaße  220  ff.
Preisregeln  185  ff.
Preisrevolntion  219
Preisschwankungen  187  ff.
Preisstetigkeit  198
Preistaxen  200
Preisunterschiede  192
Preisveränderungen  185.  195  ff.
Privatpapiergeld  229
Privatunternehmung  147
Privilegien  56.  175
Product  10
Production  9.  85
—  im  Großen  144  ff.
Productionskosten  182.184.187.
200.  261.  267
Productionsmittel  10.  87
—  deren  gegenseitiges  Verhält-#
  129  ff.
—  Zusammenwirken  129.
139  ff.
Productionstheilung  und  -Vereinigung ­
  163  ff.
Productionsverfahren  131.  186
Produktionsweise  131.  147  ff.
Productivgenoffenschasten  158  f.
Productivité  88
Proletarier  329
Ouantitätswerth  24

Nealkredit  224
27.  53  ff.  329.  351
Reinertrag  262
Nemedium  208
Nentenbanken  247
Rentenversicherungsanstalten  377
Reproduktionskosten  183
tifico  (Bagn#  141  ff.  153
Risicoprämie  305
        <pb n="402" />
        390

Sachregister.

Rohertrag  261
Rohstoffe  32
Rohstoffproduction  98
Rückversicherung  370
Sachgüter  7
Sachpreis  220
Satzung  250
Schadenabwendung  354  ff.
Schadenverhütung  355
Schadenversicherung  356  fs.
Scheidemünze  208
Scheidepapiergeld  236
Schlagschatz  208
Schuldgesetze  249
Schutzsollsystem  67  ff.
Sclaven  137
Sclavenarbeit  101
Seeversicherung  368
Silber  205.  216  f.
Silberwährung  210
Smithianismus  62  ff.
Socialdemokratie  81  ff.
Socialismus  69  ff.  75  ff.
Sonderwerth  24
Sparanstalten  374  ff.
Sparkassen  374
Sparvereine  372
Sparversicherungsanstalten  37  6  f.
Specialmärkte  255
Sperrsystem  57
Staat  35.  43.  266
Staatsactivvermögen  267
Staatsanleihen  353
Staatsbanken  240
Staatsconsumtion  352
Staatseinwirkung  41.  57
©taatSkebü  238.  352
Staatspapiergeld  229.  232.  234
Staatsschatz  267
Staatsunternehmungen  66.  267
Staatswirthschaftslehre  49
Staatswiffenschaft  47
Statistik  46
Sterblichkeitsverhältniß  341

Steuern  266
Steuerfnndation  232
Stoffe  87
Stoffverarbeitung  99
Stücklohn  102
Tantième  103
Tausch  12
Tauschgütcr  14
Tauschhandel  183.  203
Tauschmittel  202
Tauschverkehr  14.  20.  164
Tauschvorräthe  120
Tauschwerkzeug  202.  220.  225
Tauschwerth  19  f.
Tontinen  378
Transportgewerbe  251
Transportmittel  251
Transportversicherung  368
Ileberproduction  337
Uebervölkerung  339.  343
Ueberweisen  226
Umsatz  172
Umsatzmittel  254  ff.
Unsallsversicherung  381
Unfreiheit  137  ff.
llnte#Itgbebarf  285.  292
Unterhaltskosten  286.
Unterhaltsmittel  119.  339
Unternehmer  140
Unternehmereinkommen  318  ff.
Unternehmergewinn  319
Unternehmungen  141  ff.
—  gemeinwirthschaftüche  148
—  gesellschaftliche  148
—  speculative  147
Untcrnehmungsform  147
Urgewerbe  32
Usanzen  258
Verarbeitungsgewerbe  32
Verarmungsursachen  329.  356,
383
Verbrauchsvorräthe  121
        <pb n="403" />
        Sachregister.

391

Vergesellschaftung  138
Verhältnisse  zu  Personen  oder
Sachen  7
Verkehr  13
Verkehrsgewerbe  32
Verkehrsgüter  14
Verlustgefahr  357  ff.
Verlustverzehrung  331
Vermögen  25  ff.
—  dessen  Größe  26  f.
Vermögensschatzung  28
Vermögensvertheilung  328
Veröffentlichungsmittel  251
Verschwendung  348
Versendbarkeit  173
Versicherungswesen  356
Versicherungsprämie  357.  359
Versorgungsanstalten  379
Verwandelungsstoffe  119
Vieh  119.  205
Viehpreise  191.  196
Viehversicherung  367
#oHSbi#ßkü  338.  343
Volkseinkommen  265
—  dessen  Verkeilung  268.326  ff.
Volksvermehrung  339
Bolksvermögen  25
Volkswirthschaft  35  ff.
—  deren  Förderung  39  ff.
—  »  ®efe%e37
Volkswirthschaftslehre  45
—  deren  Eintheilnng  83
—  „  Entwickelungsgang  52  f.
Borschußkassen  248.  375
Vorschußvereine  247
Waaren  14.  172
—  deren  Circulationsfähigkeit  173
Waareuauetionen  256
Währung  209
Waisenkaffen  378
Waldrente  279
9Bc#l  227

I  Wechselgeschäft  243
Wechselkurs  228
I  228.  250
!  Wegeanlagen  251
!  %Beibemrbeit287.  293.  302.  352
Weltwirthschaft  37
Werkzeuge  117
Be#  15  ff.
—  abstracter  23
—  concreter  24
—  gemeiner  23
Werthsmaßstab  202.  220
Werthszerstörung  331
%Büb  8.  88
29  ff.
Wirtschaftlichkeit  85.  330
Wirthschastsgenossenschast  157
Wirthschaftslehre  49
Wirthschaftspolitik  57  f.
j  Wittwenkassen  378
Wochenmärkte  255
.  Wohlfahrtseinrichtungen  106
%Bo#Anb  329.  351
Wuchergesetze  315
Wucherpreise  195
Zahlungsfähigkeit  182.  185
—  der  Arbeitskäufer  288  •
—  „  Grundstücksbegehrer  283
—  „  Kapitalbenutzer  308
Zahlungshäuser  227
,  ¿#1iia0mittel  207.  229
!  Zeitlohn  101
Zinsfuß  306
—  dessen  Ausgleichung  310
—  „  Schwankungen  311
—  „  Sinken  313
Zinstaxen  315
Zollsystem  56
Zwangskurs  229
Zwangspapiergeld  229
Zwangsversicherung  363.
        <pb n="404" />
        Druck  von  I.  I.  Weber  in  Leipzig.
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        November  1883

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Btbliothekenlehre.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Bibliothekenlehre.
Anleitung  zur  Einrichtung  und  Verwaltung  von  Bibliotheken.  Von  Dr.  I  u  l.
P  e  tz  h  o  l  d  t.  Dritte,  verbesserte  Auflage.  Mit  17  tn  den  Text  gedruckten
Abbildungen  und  15  Schrifttafcln.  M.  2
Bienenkunde.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Bienenkunde  und
Bienenzucht.  Von  G.  Kirsten.  Zweite,  verbesserte  Auflage.  Mit  47  in  den
Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1
"Bleicherei,  Färberei  und  Zeugdruck.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus
der  Bleicherei,  Färberei  und  des  Zeugdrucks,  oder  Lehre  von  der  chemischen
Bearbeitung  der  Gespinstfasern.  Von  Herrn.  Grothe.  Zweite,  umgearbeitete
Auflage.  Mit  vielen  in  den  Text  gedmcktcn  Abbildungen  und  mehreren  Tafeln
Zeugproben.  (Unter  der  Presse.
Börsengeschäft.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  Börsengeschäfts,
des  Fonds-  und  Aktienhandels.  Von  Hermann  Hirsch  bach.  Zweite,
gänzlich  umgearbeitete  Auflage.  M.  i.  50
Botanik.  —  Katechismus  der  Allgemeine»  Botanik.  Bon  Prof.  Dr.
Ernst  Hallier.  Mit  95  in  den  Text  gedmcktcn  Abbildungen.  M.  2
Botanik,  landwirtschaftliche.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  landwirtschaftlichen ­
  Botanik.  Von  Karl  Müller.  Zweite,  vollständig  umgearbeitete ­
  Auflage  von  R.  Herrmann.  Mit  4  Tafeln  und  48  in  den
Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  50
"Buchdruckerkunst.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Buchdruckerkunst
  und  der  verwandten  Geschäftszweige.  Von  C.  A.  Franke.  Vierte,
vermehrte  und  verbesserte  Auflage,  bearbeitet  von  Alexander  Waldow.
Mit  42  in  den  Text  gedmcktcn  Abbildungen  und  Tafeln.  M.  2.  50
"Buchführung.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  kaufmännischen  Buchführung. ­
  Von  Oskar  Klemich.  Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.
Mit  7  in  den  Text  gedmckten  Abbildungen  und  3  Wechselformularen.  M.  2
"Buchführuug,  landwirtschaftliche.  —  Katechismus  der  landwirtschaftlichen ­
  Buchführung.  Von  Prof.  K.  Birnbaum.  M.  2
"Chemie.  Fünfte  Auflage.  —  Katechismus  der  Chemie.  Von  Prof.  Dr.  H.
Hirzel.  Fünfte,  vermehrte  Auflage.  Mit  vielen  in  den  Text  gedruckten
Abbildungen.  (Unter  der  Presse.
"Chemikalienkunde.  —  Katechismus  der  Chemikalienkunde.  Cine  kurze
Beschreibung  der  wichtigsten  Chemikalien  des  Handels.  Von  Dr.®.  Heppe.  M.  2
"Chronologie.  Dritte  Auflage.  —  Kalenderbnchlein.  Katechismus  der
Chronologie  mit  Beschreibung  von  33  Kalendern  verschiedener  Völker  und
Zeiten.  Von  Dr.  Adolph  Drechsler.  Dritte,  verbesserte  und  sehr  vermehrte ­
  Auflage.  M.  i.  60
"Dampfmaschinen.  —  Katechismus  der  stationären  Dampfkessel  und
Dampfmaschinen.  Ein  Lehr-  und  Nachschlagcbüchlcin  für  Praktiker,  Techniker
und  Industrielle.  Von  Ingenieur  Th.  Schwartze.  Mit  165  in  den  Text
gedruckter  und  8  Tafeln  Abbildungen.  M.  2.  50

tWä"  Gebunden  sind  zurzeit  nur  dte  mit  *  versehenen  Bändchen  zu  haben.
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        Illustrierte  Katechismen.

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den  Text  gedruckten  Abbildungen.  _  .  %V.'
«Ethik.  —  Katechismus  der  Sitteulehre.  Bon  Llo.  Dr.  Ņr^edrich
«Karbwärenkunde.  -  Katechismus  der  Karbwarenkunde.  Bon  0^S.
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v.  Rida.  Mit  124  in  ben  Text  gedruckten  Abbildungen.  _  2
-  Ka,-«mnS  d»  »k-»!U«&amp;gt;.  «»"  «-  ķ'„"-àļ,-r-itu»».
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und  40  in  ben  Text  gedruckten  Abbildungen.  ,J"  ö “
sehr  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  ,  ..  "  '  ;  °
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        4

Illustrierte  Katechismen,

»Geographie,  mathematische.  —  Katechismus  der  mathemat.  Geographie.
Von  Dr.  Ad.  Dre  chSler.  Mit  113  in  den  Text  gcdr.  Abbildungen.  M.  2.  go
Geologie.  Dritte  Anflöge.  —  Katechismus  der  Geologie,  oder  Lehre  vom
innen:  Bau  der  festen  Erdkruste  und  von  deren  Bildungsweise.  Von  Prof.
Bernhard  v.  Cotta.  Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  DO
in  den  Text  gednickten  Abbildungen.  M.  1.  DO
»Geometrie,  analytische.  —  Katechismus  der  analytischen  Geometrie.
Von  Dr.  Max  Friedrich.  Mit  G6  in  den  Text  gedr.  Abbild.  M.  2.  40
Geometrie.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  ebenen  und  räumlichen
Geometrie.  Von  Prof.  Dr.  K.  Ed.  Zehs  ch  c.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte ­
  Auflage.  Mit  209  in  dm  Text  gedruckten  Figuren  und  2  Tabellen
zur  Maßverwandlung.  M.  2
Gesangskunst.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Gesangskunst.  Voi»
F.  Sieber.  Dritte,  verbesserte  Auflage.  Mit  vielen  in  den  Text  gedruckten
Notenbeispielen.  M.  1.  DO
Geschichte  s.  Weltgeschichte.
Geschichte,  deutsche.  —  Katechismus  der  deutschen  Geschichte.  Bon
Dr.  Wilh.  Kentzler.  M.  2.  DO
Gesundheitslehre  s.  Makrobiotik.
»Girowesen.  —  Katechismus  des  GirowesenS.  Bon  Karl  Berger.
Mit  21  Geschäfts-Formularen.  '  M.  2
»Handelskorrespondenz.  —  Katechismus  der  kanfm.  Korrespondenz  in
deutscher  Sprache.  Von  C.  F.  Fi  nd  ei  sen.  M.  2
»Handelsrecht.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  deutschen  Handelsrechts, ­
  nach  dem  Allgem,  Deutschen  Handelsgesetzbuche.  Von  Rcg.-Rat  Robert
Fischer.  Zweite,  umgearbeitete  Auflage.  M.  1.  DO
Handclswissenschaft.  Fünfte  Auflage.  —  Katechismus  der  Handelswissenschaft. ­
  Von  K.  Arcnz.  Fünfte,  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  M.  i.  50
»Heizung,  Beleuchtung  und  Ventilation.  —  Katechismus  der  Heizung,
Beleuchtung  und  Ventilation.  Von  Ingenieur  Th.  Schwartz  e.  Mit  159
in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  3
»Heraldik.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Heraldik.  Grundzüge
der  Wappenkunde.  Von  Dr.  Ed.  Frcih.  ».  Sacken.  Dritte,  verbesserte
Auflage.  Mit  202  in  den  Text  gednickten  Abbildungen.  M.  2
Hufbeschlag.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  Hufbeschlages.  Zum
Selbstunterricht  für  jedermann.  Von  E.  Th.  Walther.  Zweite,  vermehrte ­
  und  verbesserte  Auflage.  Mit  67  in  den  Text  gcdr.  Ilbbild.  M.  1.  20
Hüttenkunde.  —  Katechismus  der  allgemeinen  Hüttenkunde.  Bon  Dr.
E.  F.  Dürre.  Mit  209  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  4
Kalenderbüchlein  s.  Chronologie.
Kalendcrklnlde.  —  Katechismus  der  Kalenderknnde.  Belehrungen  über
Zeitrechnung,  Kalenderwesen  und  Feste.  Von  O.  Freih.  v.  R  eins  ber  g  -
Düringsfeld.  Mit  2  in  den  Text  gednickten  Tafeln.  M.  i
Kindcrgartnerei.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  praktischen  Kinder
gärtneret.  Von  Fr.  Seidel.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.
Mit  85  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  i.  20
»Kirchengeschichte.  —  Katechismus  der  Kirchengeschichte.  Bon  Llo.  Dr.
Friedrich  Kirchner.  •  M.  2.  50

¿*25*  Gebunden  sind  zurzeit  nur  die  mit  *  versehenen  Bändchen  zu  haben.
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        Illustrierte  Katechismen.

»Klavierspiel.  —  Katechismus  des  Klavicrspiels.  Von  Franklin
Taylor,  deutsch  von  Mathilde  Stegmayer.  Mit  vielen  in  den  Text
gedruckten  Notcnbeispielen.  }•  50
»Kompositionslehre.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Kompos,trouskW.
  %oit  «gros.  g.  G.  So  Be.  %tcrtc,  bctB#ttc  m#oe.  Mit  Bielen  ln
den  Text  gedruckten  Musikbeispicleu.  M.  2
Korrespondenz  s.  Handelskorrespondenz.
*  Kriegsmarine,  Deutsche.  —  Katechismus  der  Deutschen  Kriegsmarnrc.
Von  Prem.-Lient.  G  g.  Pavel.  Mit  3  Abbildungen.  M.  1.  50
»Kulturgeschichte.  —  Katechismus  der  Kulturgeschichte.  Don  S.  3.
»Kunstgeschichte.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Kunstgeschichte.
Von  Bruno  Bucher.  Zweite,  verbesserte  Auflage.  Mit  vielen  in  den  Text
gedruckten  Abbildungen.  sUnter  der  Presse.
Litteraturgeschichte.  ZtveiteAuflage.  —  Katechismus  der  allgemeinen
Litteraturgeschichte.  Von  Dr.  Ad.  Stern.  Zweite,  durchgesehene
»Litteraturgeschichte,  deutsche.  Sechste  Auflage.  —  Katechismus  der
deutschen  Litteraturgeschichte.  Von  Obcrschulrat  Dr.  P  a  n  l  M  ö  b  i  u  §.  Sechste,
vervollständigte  Auflage.  _  ^  ^
»Logaritlnnen.  —  Katechismus  der  Logarithmen.  Don  M  a  r  M  e  y  e  r.
Mit  3  Tafeln  Logarithmen  und  trigonometrischen  Zahlen  und  7  in  den  Text
I  gedruckten  Slbbildungen.  M.  2
»Logik.  —  Katechismus  der  Logik.  Bon  Llo.  Dr.  Fricdr.  Kirchner.
Mit  36  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2.  50
«  Lustfeuerwerkerei  s.  Feuerwerkerei.
Makrobiotik.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Makrobiotik,  oder  der
Lehre,  gesund  und  lange  zu  leben.  Von  Dr.  med.  H.  Kleuck  c.  Dritte,  durchgearbeitete ­
  und  vcrm.  Auflage.  Mit  63  in  den  Text  gedr.  Abbildungen.  M.  2
Marine  s.  Kriegsmarine.
»Mechanik.  Zweite  Auflage.—  Katechismus  der  Mechanik.  Don  P  h.  H  u  b  e  r.
Zweite,  verbesserte  Auflage.  Mit  152  in  den  Text  gedruckten  Figuren.  M.  2
Meteorologie.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Meteorologie.  Don
Hetnr.  Gretschel.  Zweite,  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  Mit  53
in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.^l.  50
»Milchwirtschaft.  —  Katechismus  der  Milchwirtschaft.  Don  Dr.  Gugen
Werner.  Mit  28  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  sllutcr  der  Presse.
Mineralogie.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Mineralogie.  Don
Prof.  Dr.  G.  Leonhard.  Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit
150  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  20
Mnemotechnik  s.  Gedächtniskunst.
»Musik.  Zweiundzwanzigste  Auflage.  —  Katechismus  der  Musik.  Erläuterung ­
  der  Begriffe  und  Grundsätze  der  allgemeinen  Musiklehre.  Von  Prof.
I.  C.  Lobe.  Zwetundzwanzigste  Auflage.  M.  1.  50
Musikgeschichte.  —  Katechismus  der  Musikgeschichte.  Bon  R.  M  u  si  0  l.
Mit  14  tu  den  Text  gedruckten  Abbildungen  und  34  Notenveispielen.  M.  2
»Musikinstrumente.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Musikinstrumente.
Von  F.  L.  Schubert.  Vierte,  yerbesserte  und  vermehrte  Auflage,  bearbeitet
von  Rob.  Musiol.  Mit  62  in  den  Text  gedr.  Slbbildungen.  M.  1.  50

''V.

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        Illustrierte  Katechismen.

6

»Mythologie.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Mythologie  aller
Kulturvölker.  Von  Prof.  Dr.  I  o  h  a  u  n  e  S  M  i  n  ck  w  i  tz.  Vierte  Auflage.  Mit
72  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2.  50
Naturlehre.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Naturlehre,  oder
Erklärung  der  wichtigsten  physikalischen  und  chemischen  Erscheinungen  des  täglichen
  Lebens.  Nach  dem  Englischen  des  Dr.  C.  E.  Brewer.  Dritte,  von
Heinrich  G  r  et  s  ch  e  l  umgearbeitete  Auflage.  Mit  55  in  den  Text  gedruckten
Abbildungen.  M.  2
Nivcllierkunst.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Nivellterkunst.  Mit
besonderer  Rücksicht  auf  praktische  Anwendung  bei  Erdarbeiten,  Bewässerungen,
Trainieren,  Wiesen-  und  Wegebau  ec.  Bon  Fr.  Herrmann.  Zweite,
vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  56  in  den  Text  gedruckten  Figuren.
M.  1.  20
»Nntzgärtncrci.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Nutzgärtnerei,  oder
Grundzüge  des  Gemiise-  und  Obstbaues.  Von  Hermann  Jäger.  Vierte,
vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  54  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen. ­
  M.  2
Orgel.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Orgel.  Erklärung  ihrer
Struktur,  besonders  in  Beziehung  auf  technische  Behandlung  beim  Spiel.  Von
Prof.  E.  F.  Richter.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  25
in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  l.  20
»Ornamentik.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Ornamentik,  oder
Leitfaden  über  die  Geschichte,  Entwickelung  und  die  charakteristischen  Formen
der  bedeutendsten  Verzierungsstile  aller  Zeiten.  Von  F.  Kanitz.  Dritte,
I  verbesserte  Auflage.  Mit  13l  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.
sUnter  der  Presse.
I  Orthographie.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  deutschen  Orthographie.
Von  Dr.  D.  Sanders.  Vierte,  verbesserte  Auflage.  M.  1.  50
»Petrographie.  —  Katechismus  der  Petrographie.  Lehre  von  der
Beschaffenheit.  Lagerung  und  Bildn,,gswcise  der  Gesteine.  Von  Dr.  I.  B  l  a  a  s.
Mit  40  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2
»Philosophie.  Zweite  Auflage.  —  KatechisinuS  der  Philosophie.  Von
I.  H.  v.  Kirch  mann.  Zweite,  verbesserte  Auflage.  M.  2.  50
Katechismus  der  Geschichte  der  Philosophie  von  Thales  bis
zur  Gegenwart.  Von  Lie.  Dr.  Fr.  Kirchner.  M.  2.  50
Photographie.  Dritte  Auflage.  —  KatechiSinnS  der  Photographie,  oder
!  Anleitung  zur  Erzeugung  photographischer  Bilder.  Von  Dr.  I.  S  ch  n  a  u  şi.
Dritte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  30  in  den  Text  gedruckten
Abbildungen.  M.  1.  50
i  Phrenologie.  Sechste  Auflage.  —  Katechismus  der  Phrenologie.  Von
Dr.  G.  S  ch  eve.  Sechste,  verbesserte  Auflage.  Mit  einem  Titelbild  und  18
in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  20
»Physik.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Physik.  Von  Heinrich
Gretschel.  Dritte,  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  Mit  157  in  den
Text  gedmckten  Abbildungen.  î  2.  50
Poetik.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  deutschen  Poetik.  Voil  Prof.
Dr.  I.  Minckwitz.'  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  M.  l.  50

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        Illustrierte  Katechismen

7

»Psychologie.  —  Katechismus  der  Psychologie.  Von  Lie.  Dr.  Fr.  |
Kirchner.  2)1.  3  ]
Naumberechnung.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Naumberechnung,
oder  Anleitung  zur  Größenbestimmung  von  Flächen  und  Körpern  jeder  Art.
Von  Fr.  Herrmann.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  |
&amp;amp;9  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  i.  20
»Redekunst.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Redekunst.  Anleitung  i
zum  mündlichen  Vortrage.  Von  Dr.  Roderick)  Benedix.  Dritte,  durchgesehene ­
  Auflage.  M.  i.  50
»Registratur-  und  Archivkunde.  —  Katechismus  der  Registratur-  und  j
Archtvkunde.  Handbuch  für  das  Registratur-  und  Archivwesen  bei  den  Reichs-,
Staats-,  Hof-,  Kirchen-,  Schul-  und  Gemeindebehörden,  den  Rechtsanwälten  re.,
sowie  bei  den  Staatsarchiven.  Von  Georg  Holtzinger.  Mit  Beiträgen  von
Dr.  Friedr.  Leist.  M.  s  ■
»ReichSpost.  —  Katechismus  der  Deutschen  Reichspost.  Bon  Will).
Lenz.  Mit  io  in  den  Text  gedruckten  Formularen.  M.  2.  50  j
»Reichsverfassung.  Zweite  Sluflage.  —  Katechismus  deS  Deutschen  Reiches.
Ein  Unterrichtsbuch  in  den  Grundsätzen  des  deutschen  Staatsrechts,  der  Verfassung ­
  und  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches.  Von  Dr.  Wilh.  Zeller.
Zwerte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  M.  3
»Rosenzucht.  —  Katechismus  der  Rosenzucht.  Bon  Herrn.  Jäger.
Mit  52  in  den  Text  geknickten  Abbildungen.  M.  2
»Schachspielkunst.  Neunte  Auflage.  —  Katechismus  der  Schachspielkunst.
Von  K.  I.  S.  Port  ins.  Neunte,  vermehrte  und  verbesserte  Aufl.  M.  2
Schreibunterricht.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  Schreibunterrichts.
Zweite,  neubearbeitete  Auflage.  Von  Herrn.  Kaplan.  Mit  147  irr  den
Text  gedruckten  Figuren.  M.  l
»Schwimmkunst.  —r  Katechismus  der  Schwimmkunst.  Bon  Martin
Schwägerl.  Mit  113  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2
Spinnerei  und  Weberei.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  Spinnerei,
Weberei  und  Appretur,  oder  Lehre  von  der  mechanischen  Verarbeitung  der
Gespinstfasern.  Von  Herrn.  Grò  the.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte
Auflage.  Mit  loi  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  50
Sprachlehre.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  deutschen  Sprachlehre.
Von  Dr.  Konrad  Michel  sen.  Dritte,  verbesserte  Auflage,  herausgegeben
von  Ed.  Mich  els  en.  M.  2
Stenographie.  —  Katechismus  der  deutschen  Stenographie.  Ein  Leitfaden ­
  für  Lehrer  und  Lernende  der  Sterrographie  im  allgemeinen  und  des
Systems  von  Gabelsberger  im  besondern.  Von  Heinrich  Krieg.  Mit
Dielen  in  den  Text  gedruckten  stenographischen  Vorlagen.  M.  2
»Stilistik.  —  Katechismus  der  Stilistik.  Ein  Leitfaden  zur  Ausarbeitung
schriftlicher  Aufsätze.  Von  Dr.  Konrad  Mich  e  lsen.  M.  2
»Tanzkunst.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Tanzkunst.  Ein  Leitfaden
für  Lehrer  und  Lernende.  Von  Bernhard  K  l  e  m  m.  Vierte,  verbesserte  und  I
verinchrte  Auflage.  Mit  vielen  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2.  50
»Telegraphie.  Sechste  Auflage.  —  Katechismus  der  elektrischen  Telegraphie.
Bon  Prof.  Dr.  K.  E  d.  Z  e  tz  s  ch  e.  Sechste,  völlig  umgearbeitete  Auflage.  Mit
815  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  4

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        8

Illustrierte  Katechismen.

-Tierzucht,  landwirtschaftliche.  —  Katechismus  der  landwirtschaftlicheil
Tierzucht.  Von  Dr.  Eugen  Werner.  Mit  20  in  den  Text  gedruckten
Abbildungen.  M.  2.  50
-Trigonometrie.  —  Katechismus  der  ebenen  und  sphärischen  Trigonometrie. ­
  Von  Franz  Ben  dt.  Mit  86  in  deu  Text  gedr.  Abbild.  M.  1.  oo
-Turnkunst.  Fünfte  Auflage.  —  Katechismus  der  Turnkunst.  Bon  Dr.
M.  Kl  off.  Fünfte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  104  in  den  Text
gedruckten  Abbildungen.  M.  2.  50
-Uhrmacherkunst.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Uhrmacherkunst.
Anleitung  zur  Kenntnis,  Berechnung,  Konstruktion  und  Behandlung  der  Uhrwerke ­
  jeder  Art.  Von  Friedrich  Herrmann.  Dritte,  vermehrte  nub
verbesserte  Auflage.  Mit  57  in  den  Text  gedruckten  Abbild.  [Unter  der  Presse.
Unterricht.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  Unterrichts  und  der
Erziehung.  Von  Dr.  C.  F.  Lauckhard.  Zweite,  verbesserte  und  vermehrte
Auflage.  Mit  40  in  ben  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  2o
-Urkuttdenlehre.  —Katechismus  der  Diplomatik,  Paläographie,  Chronologie ­
  uicd  Sphragistik.  Von  Dr.  Fr.  L  c  ist.  Mit  5  Tafeln  Abbild.  M.  4
Versicherungswesen.  —  Katechismus  des  Versicherungswesens.  Voll
Oskar  Le  mcke.  M.  l.  50
-Bersknnst.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  der  deutsche»  VerSkunst.
Von  Dr.  8i  ob  er  ics)  Bcnedix.  Zweite  Auflage.  M.  1.  20
Völkerrecht.  —  Katechismus  des  Völkerrechts.  Mit  Rücksicht  auf  die
Zeit-  uicd  Streitfragen  des  internationalen  Rechtes.  Von  A.  V  i  s  ch  o  f.  M.  l.  20
-Volkswirtschaftslehre.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  der  Volkswirtschaftslehre. ­
  Katechismus  in  den  Anfnngsgrüuden  der  Wirtschaftslehre.  Von
Dr.  Hugo  Schober.  Dritte,  umgearbeitete  Auflage.  M.  3
Warenkunde.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Warenkunde.  Von
E.  Schick.  Vierte,  von  Dr.  G.  Heppe  neu  bearbeitete  Auflage.  M.  2.  40
-Wechselrecht.  Dritte  Auflage.  —  Katechismus  des  allgemeinen  deutschen
Wechselrechts.  Mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Abweichungen  und  Zusätze
der  österreichischen  und  ungarischen  Wechselordnung  und  des  eidgenössischen
Wechsel-  und  Chüque-Gesctzes.  Von  Karl  Areuz.  Dritte,  ganz  umgearbeitete
und  vermehrte  Auflage.  [Unter  der  Presse.
Weinbau.  Zweite  Auflage.  —  Katechismus  des  Weinbaues.  Von  Kr.
J  a  c.  Dochnahl.  Zweite,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.  Mit  38  in
den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  1.  20
Weltgeschichte.  —  Katechismus  der  Allgemeinen  Weltgeschichte.  Von
Theodor  Flathe.  Mit  0  Stammtafeln  und  einer  tabellarischen  Übersicht.
M.  2.  40
Ziergärtnerei.  Vierte  Auflage.  —  Katechismus  der  Ziergärtncrei,  oder
Belehrung  über  Anlage,  Ausschmückung  und  Unterhaltung  der  Gärten,  so  wie
über  Blumenzucht.  Von  H.  I  ä  g  e  r.  Vierte,  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.
Mit  69  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2
Zoologie.  —  Katechismus  der  Zoologie.  Von  Prof.  C.  G.  Giebel.
Mit  125  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.  M.  2
Iertag  von  I.  I.  Meöer  in  Leipzig.

Druck  von  2.3-  Weber  in  Leipzig.
JfcS"  Gebunden  sind  zurzeit  nur  die  mit  *  versehenen  Bändchen  zu  haben.
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