7 stand derjenige ist, der im Kampfe unterliegt, weil derjenige, der unter den ungünstigsten Verhältnissen in den Kampf tritt. Es ist natürlicherweise unmöglich genau festzustellen, in wie weit ein jedes Individuum zur Hervorbringung des Gesammt- einkommens heigetragen hat, und ist es daher auch nicht möglich, einem Jeden den ihm gebührenden Antheil an dem selben anzuweisen. Dieser Antheil muss daher durch freie Ver träge zwischen Grundbesitzer und Capitalist, Capitalist und Unternehmer, Unternehmer und Arbeiter bestimmt werden. Duich die Einwirkung der freien Concurrenz muss sich somit der Au- theil ergeben, der einem jeden der bei der Produktion betheiligten Individuen gebührt und zukommen soll. Eine Aufhebung der gesellschaftlichen Stände ist weder möglich, noch wünschenswerth. Die Verschiedenheit derselben weckt in den unteren Classen den Wunsch nach grösserem Wohlstände. Ein Jeder sucht sich in eine höhere Classe hin auf zu schwingen. Damit jedoch dieses Streben nach höherem Wohlstände eine günstige Wirkung habe, muss es einem Jeden möglichst erleichtert werden, durch wirthschaftliche Thätigkeit sich empor zu arbeiten. Die Classen dürfen nicht schroff von einander getrennt sein, sollen vielmehr allmählig in einander übergehen. Sind die Stände schroff von einander getrennt, so dass es für die unteren Classen sehr schwer oder unmöglich ist, sich durch Arbeit hinauf zu schwingen, so entstehen Hass und Umsturzpläne anstatt des wohlthätigen wirthschaftlichen Strebens. Werden die Stände dagegen abgeschafft, so wird die wirth schaftliche Thätigkeit bedeutend abnehmen. Das Streben nach einer höheren gesellschaftlichen Stellung fehlt; ein Jeder braucht sich nur noch in der gegenwärtigen Stellung zu behaupten ; die Sparsamkeit verschwindet; die Gleichgültigkeit und Irägheit greift um sich, bis der wirthschaftliche Geist gänzlich abstirbt, die Wirthschaft allmählig verkommt und schliesslich, wenn sie nicht rechtzeitig umkehrt, zu Grunde geht. Die Verschiedenheit der Stände daher, wenn sie auf ge-