8 •SS? sunder Grundlage ruht, ist eine wesentliche Bcdiiiguug zur Erreicliiing einer wirtliscliaftlichen Harmonie. Es soll nicht unsere Aufgabe sein, die geschichtliche Ent wickelung der drei Einkommenszweige zu verfolgen, auch nicht das gegenw äitige Verhältniss derselben zu einander eingehend darzustellen. Wir wollen vielmehr nur diejenigen Vorkommnisse zu schildern suchen, welche die wirthschaftliche Harmonie stören, und solche Mittel aussiunen, welche uns als geeignet erscheinen, um das Gleichgewicht zu schaffen und zu erhalten. Und müssen wir, um dieses Ziel zu erreichen, zuerst übergehen zur Einzel betrachtung der drei Productionsfactoren und der Gesetze, denen ein jeder von ihnen als einzelner Factor gehorcht. Indem wir diese Aufgabe unternehmen, werden wir es ver suchen, auf dem Felde der modernen Wissenschaft zu bleiben, und keine der mit so viel Mühe errungenen wirthschaftlichen Freiheiten angreifen. Es ist unsere innerste Ueberzeugung, dass die Lösung der socialen Frage nicht ausserhalb der freien Con curren z und des Privateigenthums zu suchen ist. Die Theorie des laisser faire darf jedoch nicht im abso luten Sinne aufgefasst werden; die Weisheit des Staates muss vielmehr darin gesucht werden, dass er, ohne die Freiheit und die Rechte des Individuums zu beeinträchtigen, die gemein schaftlichen Interessen des Volkes und die speciellen Interessen der wirthschaftenden Classen zu fordern, den Missbrauch des Starken dem Schwachen gegenüber zu verhüten versteht. Um Dieses zu erreichen muss der Staat einen bestimmten Wirkungskreis im wirthschaftlichen Leben haben. Welchen Umfang dieser Wirkungskreis haben darf, hängt ab in erster Lime von dem jeweiligen Culturzustande eines Volkes. Manche 1 hätigkeitcn, welche der Staat in einem unentwickelten Culturzu stande nicht verrichten kann, muss er bei hochentwickelter Cultur Übel nehmen; andere Verrichtungen wiederum, welche der Staat bei niedrigem Culturzustande übernehmen muss, kann er bei