14 Selbst das stehende Capital besitzt diese Eigenschaft und unterscheidet sich nur vom umlaufenden Capital dadurch, dass seine Reproduction in einer viel längeren Zeitperiode vor sich geht. Wenn das Capital derart mit dem Grund und Boden dauernd verschmolzen wird, dass es weder davon getrennt, noch einem neuen Zwecke zugewandt werden kann, so wird dasselbe zum Bestandtheile des Bodens; der Capitalzins wird factisch zur Grundrente, indem die aus der Melioration erzielte Einkunft fortan denselben Gesetzen gehorcht, denen die Grund rente unterworfen ist. Es lässt sich selbstverständlich’ keine feste Grenze ziehen, wo das umlaufende zum festen Capital, und wo dieses zum Bestandtheile des Grundstückes wird. Es giebt vielmehr eine unzählige Menge von Abstufungen in der Scala der Beweg lichkeit der Capitalien, von den raschverwüstlichen Lebens mitteln herab bis zu den dauerhaftesten Ent- und Bewässerungs arbeiten hinunter. Dennoch bleibt die Beweglichkeit das Hauptmerkmal des Capitals, und in dem einzelnen Falle kann nur noch der Grad dieser Beweglichkeit in Frage kommen: Der Bankherr kann in einem Tage grosse Capitalien aus einem Geschäfte in ein anderes, sei es im In- oder im Auslande, übertragen. Der Kaufmann kann auch in mehr oder weniger kurzer Zeit von einem Handelszweig zum anderen, oder zur Industrie, zur Landwirthschaft übergehen. Der Pächter kann in wenigen Jahren von Weide- zu Ackerbau-Wirthschaft übergehen, oder von Ost nach West ziehen, wenn ihm hier die Pacht-, Absätz en d andere Verhältnisse besser dünken. — Der Grundbesitzer dagegen nimmt in der Volks wirthschaft eine vollkommen ab wartende Stellung ein; er hat keinen persönlichen Willen; er darf die Initiative nicht ergreifen; er kann sein Einkommen nur in der Form der Grundrente beziehen, und die Höhe dieser hängt ausschliesslich ab von der jeweiligen Lage der Volks- wirthschaft.