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        <title>Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie</title>
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            <forname>Alberto</forname>
            <surname>García Granados</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>833377191</idno>
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        lieber  die  Möglichkeit

einer
Volkswirthschaftlicheii  Harmonie
von
Alberto  Garcia  ^Granados
M.  R.  A.  C.

MIT  ZUSTIMMUNG
EINER  HOHEN  PHILOSOPHISCHEN  FACüLTÄT
DER  UNIVERSITÄT  LEIPZIG
ALS
INAUGURAL-DISSERTATION

GEDRUCKT.

.  BERLIN.
a.  /  .nUCHDUüCKEUEI  VON  GUSTAV  SCHADE  (OTTO  ERANCKe)
'■  ■  1880.

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        1.  Einleitung.

Die  drei  bei  der  Production  der  wirthschaftlichen  Güter
betheiligten  Classen:  Grundbesitzer,  Capitalbesitzer,  Arbeiter,
tlieilen  sich  den  Ertrag  ihrer  wirthschaftlichen  Thätigkeit  unter
sich  in  der  Form  von  Grundrente,  Capitalgewinn,  Arbeitslohn.
Den  in  der  neueren  deutschen  Wissenschaft  aufgekommenen
Begriff  des  Unternehmergewinnes  wollen  wir  hier,  der  Einfachheit ­
  willen,  nicht  für  sich  berücksichtigen.  Die  Nationaloekonomen
  haben  sich  über  die  Natur  des  Unternehmergewinnes
noch  nicht  einigen  können,  indem  einige  derselben  ihn  als  Capitalgewinn, ­
  andere  als  Arbeitslohn,  andere  wiederum  als  unabhängigen ­
  Einkommenzweig  betrachten.  Als  unserem  Zwecke
am  besten  entsprechend,  wollen  wir  ihn,  mit  der  englischen
Schule,  als  mit  dem  Capitalzins  zusammenhängend,  nur  unter
der  gemeinschaftlichen  Bezeichnung  „Capitalgewinn“  betrachten.
Die  Beziehungen  des  eigentlichen  Capitalzinses  zum  Unternehmergewinn ­
  wollen  wir  hier  nicht  erörtern;  wir  werden  sie  vielmehr
als  Eins  betrachten  in  ihren  gemeinschaftlichen  Beziehungen
zur  Grundrente  und  zum  Arbeitslohn.
In  den  ersten  Stadien  einer  Volkswirthschaft  sind  diese
Gruppen  noch  gänzlich  unbekannt;  erst  nach  und  nach,  und
mit  der  Entwickelung  der  Volkswirthschaft  trennen  sie  sich
von  einander  ab  und  fangen  an  sich  zu  bekämpfen,  ohne  jedoch
voiläufig  ihie  eigene  Natur  zu  erkennen  und  ihre  gegenseitigen
Beziehungen  riehtig  beurtheilen  zu  können.
Der  bewusste  Kampf  der  drei  Einkommenszweige  ist  erst
ein  Ergebniss  der  neueren  Cultur  und  tritt  nur  auf  in  wirtlischaftlich
  hochentwickelten  Ländern.  Er  besteht  darin,  dass
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vciscliicdeiiartigen  Vcrliiiltnisse  aber,  unter  denen  ein
jeder  Stand  zn  kämpfen  hat,  haben  im  wirthachaftliehen  Lehen
giossc  Missstande  in  der  Production  sowolil  wie  in  der  Verleinng
  der  wirthschaftlichen  Guter  hervorgerufcii.  Diesem
Indem  wir  es  unternehmen,  einen  kleinen  Beitrag  zur  Lösung ­
  dieser  Aufgabe  zn  liefern,  heansprnehen  wir  nicht,  neue
hconen  entdeckt  zu  haben,  wollen  aneh  kein  üniversahnittel
1  CI  ung  dieses  socialen  Uebels  Vorschlägen.  Wir  suchen
vielmehr  die  Lösnng  dieser  Frage  ganz  einfach  in  der  Aufrechtei ­
  haltiing  einer  volkswirthschaftlichen  Harmonie.  Wir  werden
es  versuchen,  das  Wesen  dieser  Harmonie  zu  schildern,  und
speciell  die  indirccten  und  directen  Mittel  angehen,  die  der
Maat,  unserer  Ansicht  nach,  anwenden  kann  und  darf  um
einer  ziehen  Harmonie  sich  allmählig  zu  nähern.
Eine  vollständige  Verwirklichung  dieser  Harmonie  halten
11,  wie  wir  heute  die  Menschen  kennen,  für  iinmoglich.  Einen
er  geleisteten  Arbeit  ganz  genau  entsprechenden  Antheil  am
Gesammteinkommen  wird  wohl  schwerlich  jemals  ein  jeder
ei  ei  der  Production  Betheiligten  erhalten;  die  jeweilige
wirt  ischafthche  Lage,  die  persönlichen  Beziehungen,  der  Zufall
wmden  immer  störend  eintreten.  und  wir  können  nur  danach
kl  "T"  möglichst  nahe  zu
schwerT  I  -  Krankheit,
schwe  heb  jemals  ansgerottet  werden,  und  es  kann  nur  unser
‘‘‘  ™  ®«iii,  dieselbe  auf  immer  engere  Grenzen  zu  beschranken.
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        5

2.  Die  wirthscliaftliche  Harmonie.
Die  dauernde  Besserung  der  Lage  aller  wirthscbaftlichen
Classen  muss  gesucht  werden  in  der  Verwirklichung  einer  volkswirthscluiftlichen
  Harmonie,  einer  Harmonie,  welche  die  drei
Einkommenszweige  im  Gleichgewicht  hält  dadurch,  dass  sie
sich  gegenseitig  controliren,  so  dass  kein  Stand  den  anderen
libervortheilt,  und  dass  ein  jedes  Individuum,  indem  es  für  sich
selbst  arbeitet,  zugleich  das  Interesse  der  Gesammtheit  fördert.
Nur  eine  solche  Harmonie  kann  den  grossen  volkswirthschaftlichen
  Gedanken  realisiren,  welcher  darin  besteht  dass
1.  die  Summe  der  hervorgebrachten  Güter  grösser  sei  als
die  Summe  der  dringenden  Bedürfnisse  der  bei  der  Production
betheiligten  Individuen;  und  dass
2.  ein  jeder  der  bei  der  Production  Betheiligten  den  seiner
Mitwirkung  entsprechenden  Antheil  am  Ertrage  der  gemeinschaftlichen ­
  Arbeit  erhält.
1.  Die  erste  dieser  Bedingungen  wird  erfüllt:
a)  Dadurch,  dass  die  drei  Productionsfactoren  in  einem
zweckmässigen  Verhältniss  sich  an  der  Production  betheiligen.
Dieses  Verhältniss  ist  kein  absolutes  ;  es  hängt  vielmehr  dasselbe ­
  ab  von  dem  jeweiligen  Culturzustande  einer  Volkswirthschaft
  und  von  ihrer  besonderen  Produktionsweise.  Die  Factoren
Arbeit  und  Capital  nehmen  in  einer  fortschreitenden  Volkswirthschaft
  meistentheils  in  grossem  Massstahe  zu,  während  es  mit
jedem  Tage  schwieriger  und  kostspieliger  wird,  neue  Naturkräfte
zur  Production  heranzuziehen.  Daraus  entstehen  Missverhältnisse,
welchen  nur  dadurch  abzuhelfen  ist,  dass  man  eine  neue  Productionsweise
  einführt,  bei  welcher  die  Natur  weniger  als  früher
betheiligt  ist,  —  oder  dadurch,  dass  der  in  Missverhältniss  gcrathene
  Factor  aus  wandert,  um  in  der  Fremde  ein  günstigeres
Feld  für  seine  Thätigkeit  aufzusuchen.  Es  existiren  in  der
Welt  noch  vielfach  unbenutzte  Naturkräfte,  und  solange  diese
nicht  in  Anspruch  genommen  sind,  sollte  ein  grelles  Missver-
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        6

liältniss  der  Productionsfactoren  in  keiner  Volkswirthschaft  Vorkommen. ­

h)  Dadurch,  dass  ein  jeder  der  an  der  Production  Betheiligten ­
  in  seiner  Sphäre  mit  gleichem  Eifer  und  Verständniss
Ul  beitet.  Jede  schlecht  verrichtete  Arbeit,  jeder  Zeitverlust,  vermindert ­
  die  Gesammtproduction.  Konnte  man  es  erreichen,  dass
jeder  einzelne  Handarbeiter  mit  gleichem  Eifer  wie  der  Unternehmer ­
  sich  an  dem  Productionsprocesse  betheiligte,  so  würde
der  Gesammtertrag  in  unglaublicher  Weise  sich  vermehren,  und
der  grösste  Schritt  zur  Lösung  der  socialen  Frage  wäre  gethau.
2.  Die  gerechte  Vertheilung  des  Gesammteinkommens
kann  nur  stattfinden:
a)  Wenn  jeder  Einzelne  das  genügende  Verständniss  seiner
wahren  volkswirthschaftlichen  Stellung  hat,  seine  wirklichen
Interessen  vollständig  begreift,  und  seine  individuellen  Rechte,
innerhalb  und  ausserhalb  seines  Standes,  zu  vertreten  versteht.
h)  Wenn  die  Gesammtheit  der  zu  einer  Classe  gehörigen
Individuen  eine  rationelle  Organisation  hat,  um  die  gemeinschaftlichen ­
  Rechte  den  anderen  Classen  gegenüber  zu  wahren,  —
und  es  der  Classe  nicht  an  den  nöthigen  Mitteln  mangelt,  um
ihre  wohlüberlegten  Beschlüsse  zur  Ausführung  bringen  zu
können.

Es  giebt  wirthschaftliche  Gesetze  allgemeinster  Natur,
welchen  alle  drei  Einkommenszweige  in  gleicher  Weise  unterworfen ­
  sind.  Es  giebt  aber  auch  solche  Gesetze,  welche  jedem
dieser  Zweige,  in  Folge  seiner  speciellen  Eigenschaften,  eigen
sind.
Hätten  die  drei  Einkommenszweige  dieselben  Eigenschaften,
und  wären  sie  allen  wirthschaftlichen  Gesetzen  in  gleicher  Weise
unterworfen,  so  würde  sich  diese  Harmonie  von  selbst  ergeben.
Weil  sie  aber  verschiedenartiger  Natur  sind  und  folglich  auch
verschiedenartigen  Gesetzen  gehorchen  müssen,  wird  das  gewünschte ­
  Gleichgewicht  gestört,  indem  meistens  der  Arbeiter-
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        7

stand  derjenige  ist,  der  im  Kampfe  unterliegt,  weil  derjenige,
der  unter  den  ungünstigsten  Verhältnissen  in  den  Kampf  tritt.
Es  ist  natürlicherweise  unmöglich  genau  festzustellen,  in
wie  weit  ein  jedes  Individuum  zur  Hervorbringung  des  Gesammteinkommens
  heigetragen  hat,  und  ist  es  daher  auch  nicht
möglich,  einem  Jeden  den  ihm  gebührenden  Antheil  an  demselben ­
  anzuweisen.  Dieser  Antheil  muss  daher  durch  freie  Verträge ­
  zwischen  Grundbesitzer  und  Capitalist,  Capitalist  und
Unternehmer,  Unternehmer  und  Arbeiter  bestimmt  werden.  Duich
die  Einwirkung  der  freien  Concurrenz  muss  sich  somit  der  Autheil
  ergeben,  der  einem  jeden  der  bei  der  Produktion  betheiligten
Individuen  gebührt  und  zukommen  soll.
Eine  Aufhebung  der  gesellschaftlichen  Stände  ist  weder
möglich,  noch  wünschenswerth.  Die  Verschiedenheit  derselben
weckt  in  den  unteren  Classen  den  Wunsch  nach  grösserem
Wohlstände.  Ein  Jeder  sucht  sich  in  eine  höhere  Classe  hinauf ­
  zu  schwingen.  Damit  jedoch  dieses  Streben  nach  höherem
Wohlstände  eine  günstige  Wirkung  habe,  muss  es  einem  Jeden
möglichst  erleichtert  werden,  durch  wirthschaftliche  Thätigkeit
sich  empor  zu  arbeiten.  Die  Classen  dürfen  nicht  schroff  von
einander  getrennt  sein,  sollen  vielmehr  allmählig  in  einander
übergehen.
Sind  die  Stände  schroff  von  einander  getrennt,  so  dass
es  für  die  unteren  Classen  sehr  schwer  oder  unmöglich  ist,
sich  durch  Arbeit  hinauf  zu  schwingen,  so  entstehen  Hass  und
Umsturzpläne  anstatt  des  wohlthätigen  wirthschaftlichen  Strebens.
Werden  die  Stände  dagegen  abgeschafft,  so  wird  die  wirthschaftliche ­
  Thätigkeit  bedeutend  abnehmen.  Das  Streben  nach
einer  höheren  gesellschaftlichen  Stellung  fehlt;  ein  Jeder  braucht
sich  nur  noch  in  der  gegenwärtigen  Stellung  zu  behaupten  ;  die
Sparsamkeit  verschwindet;  die  Gleichgültigkeit  und  Irägheit
greift  um  sich,  bis  der  wirthschaftliche  Geist  gänzlich  abstirbt,
die  Wirthschaft  allmählig  verkommt  und  schliesslich,  wenn
sie  nicht  rechtzeitig  umkehrt,  zu  Grunde  geht.
Die  Verschiedenheit  der  Stände  daher,  wenn  sie  auf  ge-
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        8

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sunder  Grundlage  ruht,  ist  eine  wesentliche  Bcdiiiguug  zur
Erreicliiing  einer  wirtliscliaftlichen  Harmonie.

Es  soll  nicht  unsere  Aufgabe  sein,  die  geschichtliche  Entwickelung ­
  der  drei  Einkommenszweige  zu  verfolgen,  auch  nicht
das  gegenw  äitige  Verhältniss  derselben  zu  einander  eingehend
darzustellen.  Wir  wollen  vielmehr  nur  diejenigen  Vorkommnisse
zu  schildern  suchen,  welche  die  wirthschaftliche  Harmonie  stören,
und  solche  Mittel  aussiunen,  welche  uns  als  geeignet  erscheinen,
um  das  Gleichgewicht  zu  schaffen  und  zu  erhalten.  Und  müssen
wir,  um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  zuerst  übergehen  zur  Einzelbetrachtung ­
  der  drei  Productionsfactoren  und  der  Gesetze,  denen
ein  jeder  von  ihnen  als  einzelner  Factor  gehorcht.
Indem  wir  diese  Aufgabe  unternehmen,  werden  wir  es  versuchen, ­
  auf  dem  Felde  der  modernen  Wissenschaft  zu  bleiben,
und  keine  der  mit  so  viel  Mühe  errungenen  wirthschaftlichen
Freiheiten  angreifen.  Es  ist  unsere  innerste  Ueberzeugung,  dass
die  Lösung  der  socialen  Frage  nicht  ausserhalb  der  freien  Concurren ­
  z  und  des  Privateigenthums  zu  suchen  ist.
Die  Theorie  des  laisser  faire  darf  jedoch  nicht  im  absoluten ­
  Sinne  aufgefasst  werden;  die  Weisheit  des  Staates  muss
vielmehr  darin  gesucht  werden,  dass  er,  ohne  die  Freiheit  und
die  Rechte  des  Individuums  zu  beeinträchtigen,  die  gemeinschaftlichen ­
  Interessen  des  Volkes  und  die  speciellen  Interessen
der  wirthschaftenden  Classen  zu  fordern,  den  Missbrauch  des
Starken  dem  Schwachen  gegenüber  zu  verhüten  versteht.
Um  Dieses  zu  erreichen  muss  der  Staat  einen  bestimmten
Wirkungskreis  im  wirthschaftlichen  Leben  haben.  Welchen
Umfang  dieser  Wirkungskreis  haben  darf,  hängt  ab  in  erster
Lime  von  dem  jeweiligen  Culturzustande  eines  Volkes.  Manche
1  hätigkeitcn,  welche  der  Staat  in  einem  unentwickelten  Culturzustande ­
  nicht  verrichten  kann,  muss  er  bei  hochentwickelter  Cultur
Übel  nehmen;  andere  Verrichtungen  wiederum,  welche  der  Staat
bei  niedrigem  Culturzustande  übernehmen  muss,  kann  er  bei
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        entwickelterem  Zustande  mit  Vortheil  der  Privatthätigkeit  überlassen. ­
  Neben  dem  Culturzustande  müssen  der  Volkseharakter
und  die  Volkssitten,  die  gesebichtliebe  Entwickelung  des  Volkes,
die  geographische  Lage  des  Landes  und  andere  ähnliche  Verhältnisse ­
  eingehend  geprüft  werden,  um  in  einem  gegebenen
Falle  entscheiden  zu  können,  welche  Thätigkeiten  der  Staat
zweckmässigerweise  übernehmen  kann,  und  welche  der  Privatinitiative ­
  überlassen  werden  sollten.

3.  Der  Grundeigenthiimer.
Die  Grundrente  hat  zwei  Haupteigenschaften,  welche  dem
Grundbesitzer  in  der  Volkswirthschaft  eine  eigenthümliche
Stellung  sichern  :
1.  Sie  ist  an  Ort  und  Stelle  gebunden  und  kann  nicht
vom  Grund  und  Boden  getrennt  werden.  Der  Grundeigenthiimer
bezieht  seine  Rente  ohne  Mühe  und  Risico;  sie  ist  der  sicherste
und  bequemste  aller  Einkommenszweige,
Ein  Grundbesitzer  kann  wohl  zeitweise  seine  Rente  verlieren, ­
  in  Zeiten  schlechter  Conjuncturen  oder  wenn  er  seinen
Besitz  unzuverlässigen  Händen  anvertrant.  Allein,  der  Grundstock ­
  bleibt  und  kann  nur  durch  unvorhergesehene  Naturkatastrophen, ­
  welche  äusserst  selten  vorzukommen  pflegen  und  mit
der  Volkswirthschaft  nichts  gemein  haben,  gänzlich  zerstört
werden.  Volkswirthschaftlich  kann  die  Grundrente  nur  mit  der
existirenden  Volkswirthschaft  selbst  untergeben  und  darf  sie  daher
als  unverwüstlich  betrachtet  werden.
2.  Die  Grundrente  wächst  immer  mit  der  Vermehrung  der
Bevölkerung  und  mit  dem  Zunehmen  der  Cultur:
•  In  dem  ersteren  Falle  dadurch,  dass  ein  grösserer  Bedarf
an  Lebensmitteln  entsteht  in  Folge  der  Vermehrung  der  Consumenten,
  und  somit  bis  dahin  unbebaute  Flächen  zur  Cultur
herangezogen,  oder  die  schon  bebauten,  bei  relativ  wachsenden
Productionskosten,  zu  grösserer  Production  angehalten  werden.
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        10

Das  Gleiche  geschieht  im  zweiten  Falle  dadurch,  dass  zugleich ­
  mit  der  Cultur  die  Ansprüche  der  Menschen  an  das
Lehen  stets  sich  vermehren:  Genüsse  gestalten  sich  zu  wirklichen ­
  Bedürfnissen;  neue  Genüsse  kommen  auf,  welche  zuerst  nur
die  Reichen  sich  gestatten  können,  aber  allmählig  mit  dem
Fortschreiten  der  Cultur  sich  Bahn  brechen,  bis  sie  schliesslich
auch  zu  allgemeinen  Bedürfnissen  werden.  Die  höchsten  Classen
der  früheren  Gesellschaft  mussten  sich  Genüsse  versagen,
welche  unserer  heutigen  Arbeiterclasse  geradezu  unentbehrlich
zu  sein  scheinen.  Diese  Vermehrung  der  Bedürfnisse  bringt
natürlich  mit  sich  eine  grössere  Nachfrage  nach  wirthschaftlichen
  Gütern,  und  um  diese  zu  befriedigen,  muss  auch  in
diesem  Falle  der  Grund  und  Boden  zu  grösserer  Production
angehalten  werden.
Die  Fortschritte  in  der  Cultur  des  Bodens  wirken  dem
Wachsen  der  Grundrente  soweit  entgegen,  als  sie  bei  sich
gleich  bleibender  Arbeit  einen  höheren,  bei  sich  vermindernder
Arbeit  einen  gleichen  Ertrag  aus  einer  gegebenen  Fläche  Landes
erzielen.  Allein,  das  fortwährende  Wachsen  der  Grundrente
wird  practisch  nicht  verhindert;  die  Nachträge  nach  Bodenproducten
  wächst  in  einem  zu  grossen  Massstabe,  und  die
arbeitsparenden  technischen  Fortschritte  vermögen  nicht  mit
ihr  gleichen  Schritt  zu  halten.

Bei  abnehmender  Cultur  ebensowohl  wie  hei  sich  vermins
dernder  Bevölkerung  pflegt  auch  die  Grundrente,  den  vorhergehenden ­
  Gesetzen  gehorchend,  regelmässig  zu  fallen.
Einen  bedeutenden  Einfluss  übt  auf  die  Grundrente  aus
die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Rohproducten,  indem  jene  sie
zurückhält,  diese  sie  fördert.  Wenn  England  nicht  die  bedeutende ­
  Einfuhr  von  Lebensmitteln  aus  America,  Australien  etc.^
hätte,  so  würde  ihre  Grundrente  heute  eine  unverhältnissmässig
grosse  Quote  des  Volkseinkommens  verschlingen.  Wenn  die
Vereinigten  Staaten  keinen  auswärtigen  Markt  für  ihre  Roh-
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        11

prodiicte  gehabt  hätten,  hätte  ihre  Grundrente  sich  nicht  zu
der  gegenwärtigen  Höhe  hinaufschwingen  können,  denn  die  geringeren ­
  oder  entlegneren  Grundstücke  wären  nicht  zur  Cultur
herangezogen  worden.

Folge  hauptsächlich  dieser  beiden  grossen  Eigenschaften
der  Grundrente  ist,  dass  in  den  geordneten  Culturwirthschaften
die  Grundrente  die  beliebtere  Form  des  Privateinkommens  geworden ­
  ist,  und  dass  der  Kaufpreis  der  angeeigneten  Naturkräfte ­
  nach  einem  niedrigeren  Zinsfusse  als  der  landesübliche
berechnet  wird.
Das  Entgegengesetzte  tritt  wiederum  ein  bei  einem  schlecht
organisirten,  unruhigen  Staatswesen.  Der  Grund  und  Boden
lässt  sich  weder  verbergen,  noch  fortschaffen;  er  bleibt  dem
Steuerdrücke,  den  Ueberschreitungen  der  Kriege  und  Revolutionen, ­
  den  Missbrauchen  einer  schlechten  Rechtspflege  preisgegeben.
  Der  Grundbesitz  wird  deshalb  hier  nach  einem
höheren  Ziusfusse  als  der  landesübliche  capitalisirt,  und  die
flüssigen  Capitalien  werden  vorwiegend  gesucht.  Diese  können
dann  in  den  ruhigeren  Zeiten  im  Lande  selbst  productiv  angelegt ­
  werden,  während  sie  sich  in  schlechten  Zeiten  leicht  verbergen ­
  lassen  oder  ins  Ausland  flüchten  können.

Der  Einfluss,  den  diese  Eigenschaften  der  Grundrente  auf
die  Grundbesitzerclasse  im  Ganzen  ausüben,  ist  folgender  Art:
Die  Grundbesitzerclasse  wird  conservativ;  sie  hat  grosse
Scheu  vor  allen  politischen  und  wirthschaftlichen  Umwälzungen,
und  sucht  daher  die  bestehende  Ordnung  und  die  Stabilität  des
Staates  möglichst  zu  erhalten;  ihre  Geschäftskenntniss  ist
meistentheils  beschränkt;  Ueberspeculationen  und  Schwindelgeschäfte ­
  sind  ihr  gewöhnlich  fremd.
Ihr  specieller  Einfluss  aber  auf  die  Gross-  und  auf  die
Klein-Grundbesitzer  ist  ein  durchaus  verschiedener.
        <pb n="14" />
        12

1.  Der  Grossgrundbesitzer  lebt  in  der  Regel  ausschliesslich ­
  von  dem  Ertrage  seiner  Grundrente;  er  bringt  sein
bewegliches  Capital  nicht  in  Verbindung  mit  seinem  Grundstücke, ­
  sondern  giebt  dieses  in  Pacht,  so  dass  er  mit  seiner
persönlichen  Arbeit  nicht  am  Productionsprocesse  Tiieil  nimmt.
Das  Land  wird  aus  diesem  Grunde  nicht  zweckmässig  bcwirtlischaftet.
  Der  Pächter  sucht  nur  den  augenblicklich  grössten
Nutzen  daraus  zu  ziehen  und  kümmert  sich  nicht  um  die  künftige ­
  Productionsfähigkeit  des  Bodens.  Meliorationen,  welche
den  Ertrag  dauernd  mehren,  aber  die  Anlagekosten  erst  allmählig
  decken,  werden  nicht  eingeführt.  Die  wirthschaftliche
Ausnutzung  des  Bodens  überhaupt  wird  durch  das  Pachtwesen
gehemmt.
Bewirthschaftet  der  Eigenthümer  selber  seine  Güter,  so
thut  er  es  in  einer  mehr  oder  weniger  unwirthschaftlichen
Weise,  indem  seine  Aufsicht  nicht  so  streng,  seine  Verwaltung
nicht  so  sparsam,  sein  persönliches  Eingreifen  nicht  so  dauerhaft, ­
  wie  die  eines  Pächters  oder  Kleingrundbesitzers  zu  sein
pflegen.  Seine  Lebensweise  ist  viel  kostspieliger,  indem  seine
gesellschaftliche  Stellung  einen  gewissen  Luxus  von  ihm
fordert.
Durch  Garten-  und  Parkanlagen,  Jagd-  und  Pischereieinrichtungen
  und  dergleichen  mehr  pflegt  auch  der  Grossgrundbesitzer ­
  einen  grossen  Theil  der  ihm  zur  Verfügung  stehenden
Naturkräfte  unbenutzt  zu  lassen.
Die  Grossgrundbesitzerclasse  bildet  in  allen  Volkswirthschaften
  den  Kern  der  Aristokratie.  Die  Sorglosigkeit,  mit  der
sie  ihren  Einkünften  entgegensieht,  macht  sie  zur  Trägheit  geneigt. ­
  In  Betreff  der  Ausbildung  ihrer  Mitglieder,  legt  sie  viel
mehr  Gewicht  auf  solche  Eigenschaften,  welche  ihnen  in  der
grossen  Gesellschaft  zu  glänzen  erlauben,  als  auf  pr  actis  che
oder  technische  Erziehung  und  wirthschaftliche  Geschäftskenntniss.

2.  Der  Kleingrundbesitzer  ist  gewöhnlich  auch  Kleincapitalist
  und  bewirthschaftet  selbständig  seinen  Grundbesitz,
        <pb n="15" />
        13

sei  es  aiisschliesslieh  mit  Hülfe  seiner  und  seiner  Familie  Handarbeit, ­
  sei  es  mit  Zuhülfenahme  weniger  gemietheter  Arbeiter.
Seine  Verwaltung  ist  die  sparsamste  von  allen,  seine  Aufsicht
constant  5  seine  Arbeit  nützt  er  am  besten  aus  und  auch  die
seiner  etwaigen  Gebülfen,  da  er  sie  den  ganzen  Tag  beaufsichtigen ­
  kann  und  durch  die  eigene  Arbeit  antreibt;  seine
Fläche  Landes  kennt  er  auf  das  Genaueste  und  pflegt  keine
Naturkräfte  müssig  liegen  zu  lassen.
Aus  dieser  grösseren  und  wirthschaftlichcren  Ausnutzung
der  Bodenkräfte  folgt  natürlicherweise  eine  grössere  Gesammtproduction
  und  somit  die  Möglichkeit  der  Ernährung  einer
grösseren  Bevölkerung  in  den  Wirthschaften,  in  die  der
Grundbesitz  parcellirt  ist.
Die  Erziehung  der  Eieingrundbesitzereiasse  ist  heute  in
der  Hegel  sehr  mangelhaft;  seine  beschränkte  Geschäftskenntniss,
  sein  Mangel  an  kaufmännischer  Berechnung  bringen  ihn
leicht  in  pecuniäre  Verlegenheit,  und  gar  zu  oft  fallt  er  dem
Wucher  zum  Opfer.  Seine  unvollständigen  Kenntnisse  machen
ihn  zur  Routine  geneigt  und  erlauben  ihm  nicht,  aus  den  Fortschritten ­
  der  Wissenschaft  und  Technik  den  nöthigen  Nutzen
zu  ziehen.  Die  Natur  des  Kleinbetriebes  an  sich  und  der  gewöhnliche ­
  Mangel  an  Betriebscapitalien  machen  es  auch  dem
Kleingrundbesitzer  meistens  schwer  oder  unmöglich,  aus  den
grossen  Zeit  und  Arbeit  sparenden  Maschinen  in  demselben
Maasse  wie  ein  Grossgrundbesitzer  Nutzen  zu  ziehen,  machen
gar  oft  deren  Anwendung  geradezu  unmöglich,  weil  unwirthschaftlich.


4.  Der  Capitalhesitzer.
Das  Capital  besitzt,  den  anderen  Productionsfactoren  gegenüber, ­
  folgende  Eigenthümlichkeiten  :
1.  Die  Beweglichkeit  ist  die  charakteristischste  Eigenschaft ­
  des  Capitals;  es  ist  dasselbe  nicht  wie  das  Grundstück
ein  Unvergängliches,  sondern  es  erhält  sich  durch  Repioduction.
        <pb n="16" />
        14

Selbst  das  stehende  Capital  besitzt  diese  Eigenschaft  und
unterscheidet  sich  nur  vom  umlaufenden  Capital  dadurch,  dass
seine  Reproduction  in  einer  viel  längeren  Zeitperiode  vor
sich  geht.
Wenn  das  Capital  derart  mit  dem  Grund  und  Boden
dauernd  verschmolzen  wird,  dass  es  weder  davon  getrennt,
noch  einem  neuen  Zwecke  zugewandt  werden  kann,  so  wird
dasselbe  zum  Bestandtheile  des  Bodens;  der  Capitalzins  wird
factisch  zur  Grundrente,  indem  die  aus  der  Melioration  erzielte
Einkunft  fortan  denselben  Gesetzen  gehorcht,  denen  die  Grundrente ­
  unterworfen  ist.
Es  lässt  sich  selbstverständlich’  keine  feste  Grenze  ziehen,
wo  das  umlaufende  zum  festen  Capital,  und  wo  dieses  zum
Bestandtheile  des  Grundstückes  wird.  Es  giebt  vielmehr  eine
unzählige  Menge  von  Abstufungen  in  der  Scala  der  Beweglichkeit ­
  der  Capitalien,  von  den  raschverwüstlichen  Lebensmitteln ­
  herab  bis  zu  den  dauerhaftesten  Ent-  und  Bewässerungsarbeiten ­
  hinunter.
Dennoch  bleibt  die  Beweglichkeit  das  Hauptmerkmal  des
Capitals,  und  in  dem  einzelnen  Falle  kann  nur  noch  der  Grad
dieser  Beweglichkeit  in  Frage  kommen:  Der  Bankherr  kann
in  einem  Tage  grosse  Capitalien  aus  einem  Geschäfte  in  ein
anderes,  sei  es  im  In-  oder  im  Auslande,  übertragen.  Der
Kaufmann  kann  auch  in  mehr  oder  weniger  kurzer  Zeit  von
einem  Handelszweig  zum  anderen,  oder  zur  Industrie,  zur
Landwirthschaft  übergehen.  Der  Pächter  kann  in  wenigen
Jahren  von  Weide-  zu  Ackerbau-Wirthschaft  übergehen,  oder
von  Ost  nach  West  ziehen,  wenn  ihm  hier  die  Pacht-,  Absätzen ­
  d  andere  Verhältnisse  besser  dünken.  —  Der  Grundbesitzer
dagegen  nimmt  in  der  Volks  wirthschaft  eine  vollkommen  abwartende ­
  Stellung  ein;  er  hat  keinen  persönlichen  Willen;  er
darf  die  Initiative  nicht  ergreifen;  er  kann  sein  Einkommen
nur  in  der  Form  der  Grundrente  beziehen,  und  die  Höhe  dieser
hängt  ausschliesslich  ab  von  der  jeweiligen  Lage  der  Volkswirthschaft.
        <pb n="17" />
        15

2.  Die  intelligente  Thätigkeit.  Der  Capitalistenstand
  ist,  durch  seine  Erziehung,  durch  seinen  Wirkungski  eis
in  der  Volkswirthschaft,  derjenige,  dessen  intellectuellen  und
practischen  Eigenschaften  sich  am  stärksten  aushilden.  Er  entwickelt ­
  geschäftlich  die  grösste  Thätigkeit  und  versteht  es  am
besten,  die  Vorzüge  seiner  Stellung  im  wirthschaftlichen  Kampfe
auszunutzen.
3.  Die  Einigkeit.  Die  Capitalisten,  trotzdem  sie  sich
untereinander  die  schärfste  Concurrenz  machen,  treten  doch  im
wirthschaftlichen  Kampfe  mit  grosser  Einheitlichkeit  auf.  Diese
Einheitlichkeit  besteht  in  den  zahlreichen  Mitteln  aller  Art,  die
ihnen  gemeinschaftlich  zur  Verfügung  stehen  :  Genaue  Statistik
und  geschäftliche  Berichte  aller  Länder  und  aller  Art,  Banken
und  gegenseitiges  Creditwesen,  ausgehildete  Verkehi  sanstalten,
verschiedenartige  Vereinigungen  etc.  etc.
Alle  diese  Einrichtungen  mit  der  Geschäftskenntniss  verbunden ­
  sind  die  Ursache,  dass  der  Capitalist  die  geschäftliche
Gesammtlage  einer  Volkswirthschaft  am  klarsten  überblickt,
dass  er  die  günstigsten  Conjuncturen  am  ehesten  und  am  besten
ausnutzt,  dass  er  sein  Capital  rasch  von  einer  Volkswirthschaft
in  eine  andere  verlegen  kann,  in  welcher  er  einen  günstigeren
Erfolg  zu  erzielen  hofft.
4.  Der  Capitalzins  und  Unternehmergewinn  pflegt,
im  Gegensatz  zur  Grundrente,  mit  dem  Fortschreiten  der  Cultur
immer  mehr  zu  fallen.  Es  hängt  jedoch  diese  Erscheinung
hauptsächlich  davon  ab,  dass  in  Folge  der  geordneteren  Zustände
das  Risiko  immer  kleiner  wird.

Diese  Eigenschaften  des  Capitals  verschaffen  dem  Capitalisten ­
  -  und  Unternehmerstande  eine  freie  unabhängige  Stellung
in  der  Volkswirthschaft,  welche  von  grosser  Bedeutung  auf  die
Vertheilung  der  wirthschaftlichen  Güter  sein  muss.  Dieser
Stand  ist  jedem  Fortschritt  geneigt,  die  Routine  ist  ihm  meistens
verhasst,  alle  neuen  Ideen  und  Erfindungen  dagegen  finden
        <pb n="18" />
        16

leicht  durch  seine  Vermittelung  practische  Anwendung;  er  ist
thatsächlich  der  Träger  der  modernen  Cultur.
Auswüchse  dieser  an  sich  vorzüglichen  Eigenschaften  des
Capitals  sind  die  Ueberspeculation,  die  Schwindelgeschäfte,  der
Wucher  etc.;  Folge  dieser  Erscheinungen  die  wirthschaftlichen
Krisen  aller  Art.
Es  ist  vielfach  behauptet  worden,  dass  die  grossen  Capitalien ­
  die  Tendenz  hätten,  die  kleineren  zu  verschlingen.  Allein,
die  Praxis  hat  cs  nicht  bewiesen;  wenn  aueh  einzelne  grosse
Capitalvermögen  sich  mit  dem  Fortschreiten  der  Cultur  zu
früher  ungeahnter  Höhe  hinaufschwingen,  so  nimmt  zu  gleicher
Zeit  die  Zahl  der  kleinen  Capitalien  in  einem  vielleicht  grösseren
Maassstabe  zu.

5.  Der  Arbeiter.
Aus  dem  Vorhergehenden  geht  hervor,  dass  ebensogut  der
Grundbesitzer-  wie  der  Capitalistenclasse  wichtige  Gesetze  zur
Seite  stehen,  welche  sie  befähigen,  ihre  Interessen  im  wirthschaftlichen ­
  Kampfe  zu  wahren.  Nicht  so  der  Arbeiterclasse.
Schwerlich  finden  wir  einen  Umstand,  der  dieser  Classe  zu
Hilfe  käme,  und  die  Geschichte  lehrt  uns,  dass  sie  stets  durch
ihre  mächtigen  Kivalen  besiegt  und  mehr  oder  weniger  ausgebeutet ­
  worden  ist:  früher  in  der  Form  der  Sclaverei,  der
Hörigkeit,  der  Arbeitsbeschränkungen  aller  Art;  heute  in  Folge
der  facti  sehen  Abhängigkeit  und  trotz  der  gesetzlichen  freien
Concurrenz.
Arbeiter  sind  eigentlich  alle  bei  der  volkswirthschaftlichen
Production  betheiligten  Personen.  Aber,  als  zur  Arbeiterclasse
im  engeren  Sinne  gehörend,  betrachten  wir  diejenigen  Individuen, ­
  welche  die  vorwiegend  mechanische  Arbeit,  gegen  einen
vertragsmässig  festgesetzten  Lohn,  leisten.
Die  Umstände  nun,  welche  dieser  Arbeiterclasse  eine  volkswirthschaftlich
  ungünstige  Stellung  bereiten,  sind  sehr  zahlreich
        <pb n="19" />
        2

17

und  verschiedenartiger  Natur;  die  wesentlichsten  von  ihnen
jedoch  sind  folgende:
1.  Die  mangelhafte  Erziehung  der  arbeitenden  Classen
gestattet  ihnen  nicht,  ihre  Rechte  zu  kennen  und  die  ihnen  gebührende ­
  Stellung  in  der  Volkswirthschaft  sich  zu  erklären.
In  einer  niedrigen  Culturstufe  lassen  sie  sich  in  der  Regel  geduldig ­
  ausheuten  ;  wird  aber  ihre  Lage  unerträglich,  so  nehmen
sie  zu  Excessen  ihre  Zuflucht.  Mit  dem  Fortschritt  der  Cultur,
mit  dem  Zunehmen  der  Bevölkerung  und  besonders  durch  das
Zusammenleben  in  grossen  Städten  bekommen  sie  eine  Ahnung
ihrer  verletzten  Rechte,  lassen  sich  dann  willig  durch  anmassende
  Utopisten  oder  durch  niedrige  Schmeichler,  welche
ihre  schlechten  Leidenschaften  zu  erregen  und  auszubeuten  verstehen, ­
  verleiten  und  verlangen  dann  Unmögliches.  Die  Mittel,
deren  sie  sich  zur  Erreichung  ihres  Zieles  bedienen,  sind  in
der  Regel  nicht  minder  verwerflich  als  dieses  selbst,  da  sie
sich  nicht  durch  die  Vernunft,  sondern  durch  die  Leidenschaft
leiten  lassen.  Und  wenn  sie  auch  wirklich  eine  vernünftige
Umgestaltung  der  bestehenden  Verhältnisse  im  Sinne  haben,
SO  läuft  doch  ihre  Handlungsweise  auf  den  Umsturz  des  Bestehenden ­
  hinaus.
2.  Die  Mittellosigkeit.  Der  Arbeiter  lebt  mit  dem
Tage.  Die  Lohnverhältnisse  erlauben  ihm  kaum,  seine  unentbehrlichsten ­
  Lebensbedürfnisse  zu  befriedigen.  Seine  Nahrung
ist  daher  schlecht  und  muss  auch  die  dafür  geleistete  Arbeit
schlecht  sein,  denn  ohne  eine  kräftige  Nahrung  ist  auch  keine
kräftige  Arbeit  möglich.  Fehlt  dem  Arbeiter  der  tägliche  Erwerb, ­
  so  muss  er  die  öffentliche  Wohlthätigkeit  in  Anspruch
nehmen  oder  er  verhungert.
Der  Arbeiter  hat  einen  sehr  beschränkten  Wirkungskreis
für  seine  Thätigkeit;  cs  wird  ihm  sehr  erschwert,  von  einem
Gewerbe  oder  Arbeitszweige  zum  anderen  überzugehen  ;  er  ist
aber  auch  gewöhnlich  nicht  in  der  Lage,  dahin  auszuwandern,
wo  er  seine  Kräfte  oder  seine  Kenntnisse  besser  verwerthen
könnte.
        <pb n="20" />
        18

Folgen  dieser  Verhältnisse  sind:  a)  Die  völlige  Abhängigkeit ­
  des  Arbeiters  von  seinem  Arbeitsherrn,  h)  Die  oft  in  bestimmten ­
  Landestheilen  oder  Arbeitszweigen  auftretende,  durch
zu  starkes  Angebot  hervorgerufene  Arbeitsnoth.  c)  Die  Schwierigkeit, ­
  alle  eine  Verbesserung  der  Lage  der  arbeitenden  Classen
bezweckenden  Reformprojecte,  mögen  sie  auch  noch  so  wohlbedacht
  sein,  wirksam  durchzuführen.
3.  Die  Uneinigkeit.  Die  Arbeiterclasse,  als  die  zahlreichste ­
  in  jeder  Volkswirthschaft,  ist  auch  diejenige,  die  am
meisten  der  Einigkeit  entbehrt,  und  ist  sie  folglich  am  wenigsten
dazu  geeignet,  die  Classeninteressen  einheitlich  zu  fördern  und
zu  vertreten.  Dieses  Uebel  aber  wird  ganz  besonders  verschlimmert ­
  durch  die  beiden  vorhergehenden  Umstände  der
Unwissenheit  und  der  Mittellosigkeit.
4.  Die  Uebervölkerung  pflegt,  in  Folge  des  gegenwärtigen ­
  Zustandes  der  Arbeiterclasse,  oft  sociale  Uebelstände
hervorzurufen.  Diese  Uebelstände  aber  sind  nicht  eine  Folge
der  Vermehrung  der  Bevölkerung  selbst,  sondern  der  Eigenthümlichkeiten
  der  heutigen  Arbeiterclasse,  und  sie  würden
verschwinden  mit  der  Hebung  der  wirthschaftlichen  Lage  dieser
Classe,  wie  wir  weiter  unten  zu  beweisen  versuchen  werden.

Alle  diese  Verhältnisse  haben  die  moderne  Arbeiterclasse
zu  einer  intellectuel!  beschränkten  Masse  gestaltet,  welche  dem
Culturfortschritte  gegenüber  kein  Interesse  zeigt.  Die  beiden
anderen  Classen  betrachtet  der  Lohnarbeiter  als  Feinde  und
Unterdrücker,  und  am  Gesammtproductionsprocesse  wirkt  er
thätig  mit,  nur  um  dem  Hungertode  entgehen  zu  können.  Seine
Arbeit  ist  nicht  genügend  wirksam,  weil  er  sie  nicht  mit  gutem
Willen  verrichtet;  und  nur  zu  oft  verschwendet  er  seine  Zeit
und  seine  Kraft  zum  Nachtheil  der  Volks  wirthschaft.  Capitallos,
grundbesitzlos,  auf  seinen  täglichen  Erwerb  angewiesen,  hat
der  Arbeiter  keine  Ursache,  den  Fortbestand  des  Bestehenden
zu  wünschen.  Seine  verletzten  Rechte  wohl  ahnend,  ist  er
        <pb n="21" />
        nicht  in  der  Lage,  seine  wirkliehe  Stellung  in  der  Volkswirthschaft
  zu  hegreifen-,  er  hat  einen  einzigen  festen  Glaubenssatz:
Dass  das  Bestehende  ahgeschafft  werden  müsse.“  Wirthschaftliehe
  und  politische  Umsturzpläne  finden  daher  leicht  bei
ihm  Sympathie  und  Unterstützung,  da  er  durch  dieselben  sieh
keinen  Schaden  zuziehen  zu  können  vermeint,  wohl  aber  hofft
seine  Lage  dauernd  zu  verbessern.
Diese  Erscheinungen  treten  bei  der  Landbevölkerung  in
derselben  Weise  nicht  auf;  die  Einfachheit  der  ländlichen
Sitten,  der  vertrautere  Umgang  zwischen  Arbeiter  und  Arbeitsgeber ­
  sind  mildernde  Umstände.  Der  ländliche  Arbeiter  lebt
nicht  wie  der  städtische  in  constantem  Verkehr  mit  seinen  Berufsgenossen, ­
  er  bleibt  dem  Club-  und  Vereinswesen  fern,  er
hat  nicht  fortwährend  das  Schauspiel  des  Luxus  der  höheren
Classen  vor  sich.  Auf  dem  platten  Lande  ist  auch  noch  zum
Theil  in  dem  Bauernstände  ein  vermittelndes  kräftiges  Glied
erhalten  worden,  welches  zugleich  Grundbesitzer,  Capitalist  und
Arbeiter  ist.  Alle  diese  Umstände  bewirken,  dass  die  geschilderten ­
  Erscheinungen  auf  dem  platten  Lande  in  einer  solch
crassen  Form  wie  in  der  Stadt  nicht  auftieten.

6.  Yerhältniss  der  Einkommenszweige  zu  einander.
Bevor  wir  zu  den  Mitteln  übergehen,  die  der  Staat  anwenden ­
  sollte,  um  die  Lage  der  wirthschaftlichen  Classen  zu
heben,  müssen  wir  eine  kurze,  vergleichende  Betrachtung  anstellen ­
  über  das  heutige  Verhalten  der  Einkommenszweige  der
Production  und  der  Vertheilung  der  wirthschaftlichen  Güter
gegenüber.  Aus  einem  solchen  Vergleiche  nur  können  wir  ersehen, ­
  in  welcher  Weise  die  wirthschaftliche  Harmonie  gestöit
worden  ist.
Dieses  Verhalten  nun  gestaltet  sich  folgendermaassen:
1.  In  Beziehung  zur  Production,  wovon  die  Höhe
•  des  Gesammteinkommens  abhängt:

2*
        <pb n="22" />
        20

a)  Der  Grundbesitzer  stellt  der  Volkswirthscbaft  seine  Gesamratmittel
  zur  Verfügung.  Er  selber  verhält  sich  bei  dem
Productionsprocesse  passiv,  und  die  Höhe  des  Ertrages  seiner
Grundstücke  hängt  wesentlich  ab  von  der  Menge  der  in  Thätigkeit
  gesetzten  Capitalien  und  Arbeitskräfte.
h)  Der  Capitalist  widmet  sich  gänzlich  der  Production  ;  er
arbeitet  mit  Verständniss  und  sucht  seine  Mittel  in  möglichst
wirksamer  Weise  zur  Anwendung  zu  bringen.  Er  fördert  am
mächtigsten  die  Zunahme  des  Gesammteinkommens.
c)  Der  Arbeiter  sucht,  als  Gegenleistung  für  den  erhaltenen
Lohn,  ein  möglichst  kleines  Quantum  seiner  Arbeitskraft  zu
geben.  Er  glaubt  kein  Interesse  am  Gesammtresultate  der
Wirthschaft  zu  haben  und  legt  daher  kein  Gewicht  auf  Quantität ­
  und  Qualität  der  geleisteten  Arbeit;  er  verschwendet  seine
Zeit  und  seine  Geschicklichkeit.  Wenn  auch  der  Accord-  und
Stück-Lohn  in  Betreff  der  Quantität  der  Arbeit  ein  Fortschritt
bedeutet,  so  pflegt  doch  die  Qualität  derselben  desto  schwerer
darunter  zu  leiden.
Die  Vermehrung  des  Gesammteinkommens  wird  somit
durch  die  Grundbesitzer-  und  Capitalisten-Classen  nach  Kräften
gefördert,  durch  die  Arbeiterclasse  dagegen  meistentheils  möglichst ­
  gehemmt.
2.  In  Beziehung  zur  Vertheilung,  wovon  die  Höhe
des  Einzcleinkommens  abhängt:
a)  Der  Grundbesitzer  verhält  sich  auch  hier  passiv.  Er
darf  eine  Erhöhung  seiner  Einkünfte  nur  von  einer  grösseren
Nachfrage  nach  Bodennutzungen  erwarten.  Um  eine  solche  zu
erreichen,  ist  er  bestrebt,  die  Ruhe  und  Ordnung  aufrecht  zu
erhalten  und  leistet  hierdurch  schon  der  Volkswirthscbaft  einen
sehr  wichtigen  Dienst.
h)  Der  Capitalist  hat  in  dieser  Beziehung,  durch  die  grosse
Beweglichkeit  seiner  Mittel,  eine  bevorzugte  Stellung,  indem  er
dieselben  mit  der  grössten  Leichtigkeit  dahin  versetzen  kann
wo  die  Harmonieverhältnisse  ihm  am  günstigsten  sind,  wo  er
den  verhältnissmässig  grössten  Antheil  am  Gesammtertrage  er-
        <pb n="23" />
        i

21
zielen  kann.  Durch  seine  geschäftliche  Bildung  und  Unabhängigkeit ­
  wird  der  Capitalist  in  die  Lage  gesetzt,  seine  Interessen ­
  innerhalb  einer  Wirthschaft  am  wirksamsten  vertreten
zu  können.
c)  Der  Arbeiter  dagegen  ist  nicht  in  der  Lage,  innerhalb
einer  Wirthschaft  seine  Rechte  gebührend  zur  Geltung  zu
bringen;  er  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vom  Capitalisten
abhängig.  Er  kann  auch  nicht  so  rasch  einen  für  ihn  ungünstigen ­
  Markt  verlassen,  sei  es  um  in  eine  andere  Wirthschaftsbranche
  überzugehen,  sei  es  um  einen  fremden  Markt  aufzusuchen. ­
  Mittel  und  Kenntnisse  dazu  fehlen  ihm.  In  Folge
dieser  Verhältnisse  wird  natürlicherweise  der  Arbeitslohn  gedrückt; ­
  der  Arbeiter  erhält  nicht  den  ihm  gebührenden  Antheil
am  Gesammteinkommen.

Die  wirthschaftliche  Harmonie  wird  somit  auf  zwiefache
Weise  gestört,  und  zwar  in  beiden  Fällen  durch  die  Arbeiterclasse:
  Erstens  dadurch,  dass  sie  nicht  in  dem  wünschenswerthen
  Maasse  bei  der  Gesammtproduction  sich  betheiligt;
zweitens  dadurch,  dass  sie  bei  dem  Vertheilungsprocesse  ihre
Rechte  wirksam  zu  vertreten  nicht  im  Stande  ist.
Es  ist  Nichts  natürlicher,  als  dass  diejenige  Classe,  welche
die  Production  am  meisten  hemmt,  auch  diejenige  sei,  welche  '
bei  der  Vertheilung  am  wenigsten  berlleksiehtigt  wird.  Ja,
man  könnte  aus  diesem  Grunde  die  heutige  Gütervertheilung
für  eine  gerechte  halten.  Die  dauernde  Besserung  der  Lage
des  Arbeiterstandes  liegt  in  der  Hand  aller  seiner  Mitglieder
selbst,  und  könnte  man  diese  daher  ruhig  ihrem  Schicksale
überlassen.  Allein,  es  sprechen  dagegen  zwei  Hauptgründe:
1.  Die  Handlungsweise  der  Arbeiterclassc  bei  der  Production ­
  ist  nicht  eine  bewusste,  sondern  die  ganz  natürliche
Folge  einer  vernachlässigten  Erziehung  Diese  Vernachlässigung
aber  fällt  der  Gesamratheit  zur  Last;  der  Einzelne  hat  nicht
die  Macht,  seine  Kinder  zu  unterrichten,  und  muss  es  daher

~  -
        <pb n="24" />
        22

die  Aufgabe  der  Gesammtheit  sein,  den  Einzelnen  so  auszubilden, ­
  dass  er  ihr  später  nützlich  sein  könne.  Vernachlässigt
die  Gesammtheit  diese  Aufgabe,  so  darf  sie  sich  über  die  Folgen ­
  nicht  beklagen-,  sie  muss  vielmehr  das  entstandene  Uebel
zu  heilen  suchen.
2.  Es  liegt  nicht  allein  im  Interesse  der  arbeitenden  Classe,
sondern  in  dem  der  Gesammtvolkswirthschaft  und  allei  einzelnen ­
  Classen  als  solche,  dass  eine  wirthschaftliche  Harmonie
hergestellt  werde.  Nur  bei  gesunder  Entwickelung  aller  ihrer
einzelnen  Glieder  kann  eine  Volkswirthschaft  zu  grosser  dauernder ­
  Blüthe  gelangen.  Der  krankhafte  verkommene  Zustand
einer  einzelnen  Classe  pflegt  auf  das  gesammte  Volk  den  verderblichsten ­
  Einfluss  auszuüben,  und  führt  oft  schliesslich  zum
Untergange  der  Gesammtvolkswirthschaft.
Zur  Wiederherstellung  der  wirthschaftlichen  Harmonie
stehen  dem  Staate  vielfache  Mittel  zur  Verfügung,  und  er  sollte
es  nicht  unterlassen,  alle  solche  Massregeln  zur  Ausführung
zu  bringen,  welche,  wohlbedacht,  diesem  Ziele  zufühien.

7.  Politik  im  Allgemeinen.
Die  Volkswirthschaftspolitik  im  Allgemeinen  muss  sich  auf
der  Basis  eines  möglichst  absoluten  Privateigenthumsrechtes
gründen.  Das  Privateigenthum  ist  der  mächtigste  Hebel  der
Cultur,  die  stärkste  und  gesundeste  Triebkraft  zur  Gütererzeugung. ­
  Jede  Beschränkung  dieses  Rechtes  beschränkt  auch  die
Wirksamkeit  der  Arbeit  und  folglich  die  Vermehrung  der  Gesammtgütererzeugung
  und  des  Gesammtwohlstandes.
Das  Eigenthumsrecht  muss  sich  jedoch  einzelne  Einschränkungen ­
  gefallen  lassen,  welche  zur  Erhaltung  der  Gesellschaft
nothwendig  sind.  Dieses  Einschränkungsrecht  der  Gesammtheit ­
  dem  Privaten  gegenüber  muss  jedoch  durch  die  Gesetzgebung ­
  derart  geregelt  werden,  dass  es  nur  da  zur  Anwendung ­
  kommt,  wo  es  das  Gesammtwohl  dringend  erfordert.
        <pb n="25" />
        23

Ein  Jeder  muss  das  freie  Vermgungsrecht  líber  sein  Privateigentlram
  haben.  Er  darf  dasselbe  durch  alle  erdenklichen
Mittel  vergrössern  oder  zerstören,  sobald  er  seine  gesetzlichen
Pflichten  der  Gesammtheit  gegenüber  erfüllt  und  nicht  die
liechte  Anderer  angreift  oder  verletzt.
Auf  einer  solchen  Basis  muss  der  Staat  versuchen  die
volkswirthschaftliche  Harmonie  zu  gründen.
Diese  Harmonie  jedoeh  muss  dadurch  erreicht  werden,  dass
der  Staat  den  wirthschaftlich  Schwachen  stärkt,  und  nicht  dadurch, ­
  dass  er  den  Starken  in  seinen  wirthschaftlichen  Handlungen ­
  hemmt.  Der  Staat  darf  daher  weder  an  die  Herstellung
der  alten  Beschränkungen  denken,  noch  neue  erfinden.  Alle
solche  Hemmnisse  hindern  die  Gesammtentwickelung  einer
Volkswirthschaft  und  bewirken  folglich  einen  Rückschritt  in  der
wirthschaftlichen  Lage  aller  Classen.
Es  lässt  sich  auch  wohl  eine  Harmonie  denken,  welche
dadurch  herheigeführt  wird,  dass  man  den  mächtigen  Classen
nicht  gestattet,  ihre  volle  Kraft  zu  entwickeln,  aber  mit  einer
solchen  Harmonie  wird  nur  der  eine  Zweck  erreicht:  die  gerechte ­
  Vertheilung  der  Güter.
Das  grosse  volkswirthschaftliche  Doppelziel  der  Veimehriing
  und  der  gerechten  Vertheilung  des  Volkseinkommens  kann
nur  dadurch  erreicht  werden,  dass  ein  jedes  wirthschaftende
Subject  seine  Kräfte  ohne  Schranken  zur  Geltung  bringt,  und
dass  dem  von  Natur  Schwachen  Mittel  zur  Verfügung  stehen,
um  seine  Kräfte  entsprechend  zu  vermehren,  damit  er  in  die
Lage  komme,  mit  seinen  von  Natur  hegünstigteren  Rivalen  in
jeder  Beziehung  Schritt  halten  zu  können.
Nur  ein  solches  Verfahren  ermöglicht  es,  dass  ein  fortwährend ­
  wachsendes  Gesammteinkommen  erzielt  werde.  Nur
ein  solches  Verfahren  ermöglicht  es,  dass  eine  immer  wachsende ­
  Betheiligung  aller  Classen  an  den  Culturgenüssen  stattfinde. ­
  Die  Bedürfnisse  aller  Gesellschaftsclassen  wachsen  mit
jedem  Tage,  und  damit  diese  befriedigt  werden,  muss  zuerst
das  Gesammteinkommen  grösser  werden.
        <pb n="26" />
        24

So  wie  sich  die  wirthschaftlichen  Classen  organisiren,  um
den  Kampf  um  einen  möglichst  grossen  Classenantheil  am
Volkseinkommen  für  sich  zu  erzielen,  so  muss  der  Staat  daher
auch  die  Gesammtvolkswirthschaft  zu  organisiren  suchen;  der
Kampf  der  Stände  mit  einander  muss  möglichst  beseitigt  werden, ­
  um  den  gemeinschaftlichen  Kampf  um  ein  grösseres  Gesammteinkommen
  desto  wirksamer  führen  zu  können.

Der  Gebrauch  der  Mittel,  welche  der  Staat  den  schwächeren
Classen  zur  Verfügung  stellt,  darf  nur  in  wenigen  Fällen  obligatorisch ­
  gemacht  werden.  Die  meisten  Einrichtungen,  mögen
sie  auch  an  sich  so  nützlich  sein,  wirken,  wenn  sie  einen  obligatorischen ­
  Charakter  annehmen,  hindernd  auf  die  gesunde
Entwickelung  der  Volkswirthschaft  und  verletzen  das  individuelle ­
  Bewusstsein  des  Einzelnen.  Es  sollte  daher  nur  dann
zur  Durchführung  einer  Zwangsmassregel  geschritten  werden
wenn  es  das  Gesammtwohl  dringend  und  unbedingt  erfordert.
Wird  aber  eine  wohlgemeinte,  jedoch  schlecht  berechnete  Massregel
  zwangsweise  durchgeführt,  so  kann  sie  die  unheilvollsten
Folgen  nach  sich  ziehen.  Aus  diesen  Gründen  ist  z.  B.  jeder
Zwang  im  Versieherungs-  und  Cassenwesen  entschieden  zu  verwerten. ­

Diese  Mittel  müssen  auch  derart  berechnet  sein  und  gewährt ­
  werden,  dass  sie  zur  Thätigkeit  und  zur  Selbsthülfe  anspornen ­
  und  nicht  zur  Trägheit  verleiten.  Sie  müssen  ferner
derart  sein,  dass  sie,  wenn  sie  auch  jedem  Einzelnen  zur  Verfügung ­
  stehen,  doch  der  gesummten  Classe  zu  Gute  kommen,
und  dürfen  sie  niemals  den  Charakter  einer  persönlichen  Unterstützung ­
  annehmen.  Man  muss  überhaupt  die  Menschen  nicht
daran  gewöhnen,  dass  sie  für  ihre  Privatunternehmungen  die
Hülfe  des  Staates  in  Anspruch  nehmen.  Jeder  Mensch  als
wirthschaftendes  Subject  muss  selbständig  dastehen,  ohne  Hülfe
seiner  Mitbürger,  damit  die  gemeinschädliche  unwirthschaftliche
Arbeitsweise  vermieden  werde.
        <pb n="27" />
        25

Niemals  darf  man  die  Idee  des  „Rechts  auf  Arbeit“  aufkommen
  lassen.  Der  Arbeiter  hat  in  dieser  Beziehung  der  Gesammtheit
  gegenüber  weiter  kein  Recht  als  das  auf  einen
freien  Spielraum  für  seine  Thätigkeit;  dieses  Recht  ist  aber
auch  unverletzlich,  solange  die  Rechte  Dritter  unangetastet
bleiben.  Der  gewöhnliche  Lohnarbeiter  hat  meistens  kein  anderes ­
  Eigenthum  als  das  seiner  Handarbeit,  und  jede  Beschränkung ­
  dieser  kommt  einer  Beschränkung  des  Privateigenthums
gleich.
In  Betreff  der  Ausartungen  der  freien  Concurrenz  kann
der  Staat  nur  in  seltenen  Fällen  mit  Erfolg  direct  und  zwangsweise ­
  eingreifen  und  sollte  in  dieser  Beziehung  mit  der  höchsten
Vorsicht  verfahren.  Die  Wuchergesetze,  Lohnsätze,  Marktbeschränkungen ­
  etc.  haben  meistens  die  der  beabsichtigten  entgegengesetzte ­
  Wirkung  hervorgebracht.  Börsen-,  Wechselfähigkeits-,
  Gewerbebeschränkungs-Gesetze  werden  niemals  ihren
Zweck  erreichen.
Von  gleicher  Wichtigkeit  für  alle  wirthschaftlichen  Classen
ist  die  Aufrechterhaltung  der  Ruhe  und  Ordnung  im  ganzen
Staatsgebiet,  die  rasche  und  unparteiische  Rechtspflege,  die
billigen  Verkehrs-  und  Transport-Anstalten.  Nur  solche  Staaten,
welche  diese  Wohlthaten  bieten,  können  sich  im  lunern  entwickeln ­
  und  aus  dem  internationalen  Verkehr  zugleich  Nutzen
ziehen.  Nur  solche  Staaten  können  erwarten,  ihre  wirthschaftliche
  Harmonie  dadurch  zu  schaffen,  dass  sie  aus  dem  Auslande ­
  je  nach  Bedürfniss  Capitalien  oder  Arbeitskräfte  herbeiziehen. ­
  Es  sollte  daher  jeder  Staat  alle  seine  Kräfte  zur  Anwendung ­
  bringen,  um  jene  drei  Vorbedingungen  der  Cultur  zu
verwirklichen.
Ferner  ist  von  grösstem  Interesse  für  jeden  Einzelnen  und
für  die  gesammte  Volkswirthschaft  eine  freihändlerische  Politik.
Nur  durch  den  Freihandel  wird  es  möglich,  dass  wir  aus  den
Fortschritten  fremder  Volkswirth  sch  affen  Nutzen  ziehen.  Nur
durch  den  Freihandel  wird  es  möglich,  dass  sich  unsere  Ar-
        <pb n="28" />
        26

beitskräfte  ausschliesslich  productiven  Zwecken  widmen.  Nur
durch  den  Freihandel  wird  es  möglich,  dass  eine  jede  Volkswirthschaft
  am  gesunden  Gedeihen  aller  fremden  Volkswirthschaften
  mitinteressirt  sei.  Nur  durch  den  Freihandel  kann
ein  solcher  Zustand  verwirklicht  werden,  in  welchem  alle  Nationen ­
  sich  gegenseitig  in  ihren  Culturbestrehungen  unterstützen,
anstatt  sich  fortwährend  zu  bekriegen:  Ein  dauernder  Weltfrieden. ­


8.  Politik  in  Beziehung  zur  Grundrente.
Um  eine  möglichst  nützliche  Entwickelung  der  Grundrente
zu  erzielen,  muss  der  Staat  besonders  folgende  zwei  Punkte
berücksichtigen  :
1.  Das  Eigenthumsrecht  an  Grund  und  Boden
muss  möglichst  absolut  ausgebildet  sein,  denn  so  wie
das  Privateigenthum  überhaupt  die  grösste  Triebkraft  zur  Arbeitsamkeit ­
  ist,  so  ist  das.  Privateigenthum  an  Grund  und  Boden
die  grösste  Bürgschaft  der  Buhe  und  Ordnung  im  ganzen
Staatsgebiet.  Jede  Beschränkung  aber  des  Grundeigenthumsrechtes ­
  vermindert  zugleich  die  Leistungsfähigkeit  der  Grundbesitzerclasse
  und  damit  die  Stabilität  der  Volkswirthschaft.
Zugleich  bewirkt  das  Grundeigenthumsrecht  einen  grösseren
Gesammtertrag  in  der  Volks  wirthschaft,  denn  es  ermöglicht
dasselbe  die  Ausführung  kostspieliger  und  dauernder  Meliorationen ­
  des  Bodens,  welche  sonst  niemals  zur  Ausführung
kommen  würden.
Das  Grundeigenthumsrecht  sollte  daher  keine  anderen  Beschränkungen ­
  erleiden  als  diejenigen,  denen  jedes  Capital,  aus
allgemeinen  Rücksichten,  nothwendigerweise  unterworfen  werden ­
  muss.
2.  Der  Grundbesitz  muss  vorwiegend  in  kleinere
Güter  zerfallen  und  zwar  aus  folgenden  Gründen:
a)  Der  gesundeste  Nationalreichthum  ist  derjenige,  der
hauptsächlich  auf  allgemeinem  Wohlstände  beruht;  und  die
        <pb n="29" />
        27

Parcellirung  des  Bodens  ist  ein  grosser  Schritt  in  dieser
Richtung.
b)  Je  grösser  die  Zahl  der  Grundbesitzer  ist,  desto  grösser
ist  auch  die  Zahl  Derer,  die  an  den  Woblthaten  des  Grundbesitzes ­
  theilnehmen,  desto  grösser  ist  folglich  auch  die  Zahl
Derer,  die  an  der  Aufrechterhaltung  von  Ruhe  und  Ordnung
Interesse  haben.  _
c)  Der  Kleingrundbesitz  ist  productiver  als  der  Grossgrundbesitz, ­
  und  ein  Land  muss  daher  eine  grössere  Zahl
Menschen  ernähren  können,  wenn  es  seine  Ländereien  parcellirt.
  Sein  Gesammtvermögen  und  sein  Gesammteinkommen
werden  damit  wachsen.
d)  Die  drei  Productionsfactoren  lassen  sich  am  besten  in
der  Person  eines  kleinen  Grundbesitzers  vereinigen,  und  muss
folglich  in  einer  gutgeordneten  Kleinwirthschaft  der  Classenkampf
  und  der  Classenhass  vollständig  verschwinden.  Keine
Classe  ist  daher.wie  die  der  Kleingrundbesitzer  geeignet,  die
wirthschaftlichen  Vorzüge  des  Capitals  mit  denen  der  Grundrente ­
  vereinigt  zur  Geltung  zu  bringen.  Keine  Classe  wie  diese
geeignet,  die  wirthschaftlichen  Tugenden  aller  Classen  in  sich
aufzunehmen.  Keine  Classe  wie  diese  geeignet,  eine  auf  Arbeit
und  Sorgenfreiheit  begründete  Glückseligkeit  zu  verwirklichen.
Es  liegt  somit  im  Interesse  einer  Volkswirthschaft,  den  ländlichen ­
  Mittelstand,  als  dem  gesundesten  Theil  der  Bevölkerung,
möglichst  zu  vermehren.
Das  beste  Mittel,  um  eine  Parcellirung  des  Bodens  zu  erreichen, ­
  ist  eine  progressive,  mit  der  Ausdehnung  des  Einzelbesitzes ­
  wachsende  Extrabesteuerung  der  Grundstücke.  Diese
Besteuerung  muss  den  Kleingrundbesitz  garnicht  oder  nur  unbedeutend ­
  treifen,  denn  sonst  würde  sie  ungerecht  vertheilt
sein,  da  sie  nur  die  Fläche  und  nicht  die  Qualität  des  Bodens
berücksichtigt.
Ist  eine  genügende  Parcellirung  erreicht  worden,  so  kann
diese  Extrabesteuerung  aufgehoben  werden.  Das  spatere  Aufkommen ­
  oder  das  Bestehenbleiben  einzelner  grosser  Güter  kann
        <pb n="30" />
        28

der  Volkswirthschaft  von  Nutzen  sein,  indem  es  die  allgemeine
Arbeitsamkeit  anspornt,  zugleich  aber  auch  dem  kleineren  Besitzer ­
  Gelegenheit  bietet,  wenn  er  keine  eigene  Arbeit  zu  verrichten ­
  hat,  gegen  Lohn  zu  arbeiten.  Das  Bestehen  einiger
grösserer  Güter  ist  auch  wUnschenswerth  zur  zweckmässigeren
Betreibung  einzelner  Branchen  der  Landwirthschaft,  besonders
der  Viehzucht.
Wo  der  Staat  grössere  Flächen  Landes  besitzt,  sollte  er
dieselben  parcelliren  und  zum  Marktpreise  veräusseru.  Der
Staat  eignet  sich  nicht  zur  privatwirthschaftlichen  Verwaltung
der  Grundstücke  ;  es  ist  eine  erwiesene  Thatsache,  dass  er  niemals ­
  aus  denselben  einen  gleichen  Nutzen  zieht  wie  der  Privateigenthümer,
  und  gilt  dieses  zwar  sowohl  von  der  Pacht,  wie
von  der  selbständigen  Bewirthschaftung.  Durch  Parcellirung
und  Veräusserung  seines  Grundbesitzes  kann  der  Staat  daher
den  Nationalreichthum  vergrössern.
Die  Betreibung  der  kleinen  Hausindustrie  neben  der  Landwirthschaft ­
  kann  von  grossem  Nutzen  sein.  Sie  giebt  dem
Kleingrundbesitzer  Gelegenheit,  sich  in  der  Zeit,  wo  die  Feldarbeiten ­
  ruhen,  einen  Nebenverdienst  zu  erwerben.  Sie  ermöglicht ­
  es,  dass  derjenige,  der  ein  zur  Ernährung  seiner  Familie ­
  zu  kleines  Stück  Land  besitzt,  durch  selbständige  Arbeit
sich  ein  grösseres  Einkommen  verschaffe.  Der  Staat  sollte  daher ­
  durch  möglichst  zahlreiche,  unentgeltliche  Gewerbeschulen
die  Massen  zur  Erlernung  verschiedenartiger  Gewerbe  anh
  alten.

Um  die  heutigen  Uebelstände  des  Kleingrundbesitzes  zu
beseitigen,  sind  vor  allen  Dingen  nöthig:
a)  Eine  genügende  technische  und  volkswirthschaftliche
Erziehung,  Diese  würde  erreicht  werden  durch  kleinere  practische
  Ackerbauschulen,  deren  Benutzung  dem  Kleingrundhesitzer
  und  seinen  Angehörigen  möglichst  erleichtert  werden
sollte.  In  diesen  Anstalten  wäre  besonderes  Gewicht  zu  legen:
auf  die  practische  Handhabung  neuer  Maschinen  und  Geräthe;
        <pb n="31" />
        29

auf  das  landwirthschaftliche  Rechnungswesen  ;  auf  die  practische
Kenntniss  der  Marktverhältnisse  und  der  Creditanstalten  und
dergleichen  mehr.  Das  tiefere  Studium  der  Wissenschaft  dagegen ­
  sollte  den  höheren  landwirthschaftlichen  Schulen  vorhebehalten
  bleiben.
h)  Vereinigungen  der  Grundbesitzer  untereinander  zum  Ankauf ­
  grösserer  Maschinen  zum  gemeinschaftlichen  Gebrauch.
Solche  Vereinigungen  müssen  ganz  frei  bestehen;  der  Staat
darf  sie  nur  durch  indirecte  Mittel  ins  Lehen  rufen.
c)  Landwirthschaftliche  Genossenschaften  zum  gemeinschaftlichen ­
  Betriebe  grösserer  Güter.  Solche  Genossenschaften
können  beruhen  auf  gemeinschaftlichem  Besitz  oder  Pacht,  oder
auf  der  Zusammenlegung  mehrerer  kleiner  Güter  zum  gemeinschaftlichen ­
  Betriebe  auf  Grund  eines  Contractes.  Sie  haben
den  Vortheil,  dass  sie  aus  allen  technischen  Erfindungen  einen
Nutzen  ziehen  können,  dass  sie  überhaupt  den  Grossbetrieb
durch  Kleincapitalisten  ermöglichen.  —  Das  Bestehen  grösserer
Güter  neben  den  kleinen  ist  von  wohlthätiger  Wirkung,  mögen
sie  in  Händen  von  Genossenschaften  oder  in  denen  einzelner
arbeitsamer  Landwirthe  sein.  Sie  dienen  den  kleineren  Wirthschaften
  zum  Vorbild  und  sind  auch  besser  dazu  geeignet,  mit
den  neuen  Erfindungen  Versuche  anzustellen.  Kleinere  Besitzer
entscheiden  sich  in  der  Regel  zur  Annahme  von  Neuerungen,
erst  wenn  diese  in  der  Praxis  sich  bewährt  haben.
d)  Creditanstalten.  Wo  diese  nicht  frei  entstehen,  kann
der  Staat  sie  durch  indirecte  Massregeln  (zeitweilige  Steuerfreiheiten ­
  u.  dergl.)  ins  Leben  rufen,  denn  sie  sind  von  zu
grosser  Wichtigkeit  für  die  Landwirthschaft.  So  wie  der  Staat
aber  einer  solchen  Anstalt  eine  Bevorzugung  gewährt,  muss
er  auch  von  ihr  verlangen,  dass  sie  sich  ihrem  Zweck  ausschliesslich ­
  widmet,  denn  nur  auf  diese  Weise  kann  das  Ziel
vollständig  erreicht  werden.  —  Solche  Banken  können  durch
Privatunternehmer  ins  Leben  gerufen  werden,  oder  sie  können
genossenschaftlicher  Natur  sein;  beide  Formen  haben  ihre  Vorzüge, ­
  und  es  ist  wünschenswerth,  dass  sie  nebeneinander  be-
        <pb n="32" />
        30

stehen.  Es  ist  auch  zweckmässig,  dass  Real-  und  Personal-Creditbanken
  getrennt  von  einander  sind.  —  Um  die  Schwierigkeiten ­
  der  Abzahlung  einer  Schuld,  besonders  nach  einer
Erhtheilung,  möglichst  zu  beseitigen,  ist  auch  wünschenswerth
die  Errichtung  solcher  Banken,  welche  unkündbare  Hypotheken
gewähren,  die  einer  allmähligen  Amortisation  unterworfen
sind.
e)  Landwirthschaftliche  Vereine  und  Ausstellungen,  Musterwirthschaften,
  Versuchsstationen,  landwirthschaftliche  Zeitschriften, ­
  höhere  Lehranstalten  etc.  sind  von  grosser  Wichtigkeit ­
  für  den  Fortschritt  der  Cultur.  Sie  müssen,  je  nach  dem
Culturzustande,  durch  den  Staat  erhalten  oder  nach  Bedürfniss
direct  unterstützt  werden.  Nur  in  hochentwickelten  Ländern
können  solche  Anstalten  ganz  der  Privatthätigkeit  überlassen
werden.  Bei  niedrigem  Culturzustande  sind  diese  Anstalten,
nebst  dem  Volksunterricht,  die  mächtigsten  Werkzeuge,  welche
der  Staat  in  Bewegung  setzen  sollte,  um  die  Landwirthschaft
zu  heben.
Die  Ausrottung  der  Wälder  müsste  vermieden  werden
durch  Ankauf  derjenigen  Waldungen,  welche  erhalten  werden
sollen,  von  Seiten  der  Gemeinden.  Diese  sind  von  allen  öffentlichen ­
  Körperschaften  diejenigen,  die  sich  am  besten  zur  Verwaltung ­
  des  Privatgrundbesitzes  eignen.

9.  Zinspolitik.
Die  Thätigkeit  des  Staates  in  diesem  Gebiete  muss  beschränkter ­
  Natur  sein.  Die  Capitalisten-  und  Unternehmerclasse,
  als  die  intelligenteste  und  rührigste  von  allen,  versteht
es  am  besten,  selbst  ihre  Rechte  und  Interessen  zu  vertreten,
und  der  Staat  wird  wohl  schwerlich  in  die  Lage  kommen,  dieselbe ­
  zu  belehren.
Die  Leistungen  des  Capitals  sind  da  am  grössten,  wo  die
wirthschaftliche  Freiheit  unbeschränkt  ist.  Jede  Beschränkung
        <pb n="33" />
        31

dieser  Freiheit  gereicht  direct  zum  Nachtheil  der  Capitalistenclasse
  durch  Verminderung  ihrer  Thätigkeitssphäre,  indirect
aber  auch  zum  Nachtheil  der  beiden  anderen  Classen,  und
zwar:  der  Arbeiterclasse  durch  Verminderung  der  Nachfrage
nach  Arbeit,  der  Grundbesitzerclasse  durch  Verminderung  der
Nachfrage  nach  Bodenproducten.  —  Die  Höhe  des  Einkommens
eines  Einzelnen  hängt  ab  von  seiner  wirthschaftlichen  Thätigkeit;
  diese  Thätigkeit  ist  aber  verschiedenartig  in  einer  jeden
WirthSchaft,  und  es  lassen  sich  keine  Formen  derselben  vorschreiben, ­
  die  auf  alle  Wirthschaften  passen.  Selbst  ganz
gleichartige  Wirthschaften  sind  mannigfaltigen,  unvorhersehbaren ­
  Einflüssen  ausgesetzt,  welche  ihre  Bewirthschaftungsform
modificiren  müssen,  und  nur  der  unmittelbar  an  dem  Erfolge
Interessirte  ist  in  der  Lage,  das  augenblicklich  Nothwendige
zu  erkennen  ;  alle  Schranken  müssen  hierbei  die  Wirksamkeit
seiner  Arbeit  hemmen  und  können  sein  Privateinkommen  verringern. ­
  Da  aber  das  Gesammteinkommen  sich  aus  den  vielen
Privateinkommen  zusammensetzt,  so  liegt  es  im  Interesse  der
Gesammtheit  wie  jedes  Einzelnen,  dass  ein  jedes  wirthschaftende
Subject  in  seinem  Wirkungskreise  sich  der  weitgehendsten  Freiheit ­
  erfreue.

Folgende  Punkte  sollten  dem  Staate  in  seiner  Politik  in
dieser  Beziehung  als  Norm  dienen:
1.  In  Betreff  der  Uebermacht  der  Grosscapitalisten  den
Kleincapitalisten  gegenüber  kann  der  Staat  sehr  wenig  thun,
um  sie  zu  mildern.  Es  ist  ganz  natürlich,  dass  derjenige,  der
ein  grosses  Capital  hat,  mehr  Credit  erlangen  kann  als  derjenige, ­
  der  nur  ein  kleines  Capital  besitzt.  Der  Credit  des
Grosscapitalisten  lässt  sich  nicht  auf  den  Kleincapitalisten  übertragen. ­
  Jeder  Versuch  in  dieser  Riehtung  würde  nur  den
Grosscapitalisten,  zum  Nachtheil  Aller,  in  seinen  Handlungen
hemmen,  den  Credit  des  Kleincapitalisten  aber  in  keiner  Weise
heben.  Die  Kleincapitalisten  können  durch  Vereinigungen  unter
sich  ihren  Credit  heben,  aber  der  Staat  kann  für  sie  nichts  thun.
        <pb n="34" />
        32

Eine  Massregel,  die  sich  zu  Gunsten  der  Kleincapitalien
unter  gewissen  Umständen  ohne  Gefahr  einführen  und  auch
wohl  rechtfertigen  lässt,  ist  eine  sehr  mässig  progressive  Einkommensteuer. ­
  Sobald  aber  eine  solche  Steuer  eine  enge  Grenze
überschreitet,  fängt  der  Arbeitseifer  der  besitzenden  Classen  an
nachzulassen:  die  Sparsamkeit  nimmt  ab,  die  unproductive  Consumtion
  zu,  die  Vermehrung  des  Capitals  wird  gehemmt.  Die
Anhäufung  grosser  Privatcapitalien  darf  aber  nicht  gehemmt
werden,  denn  es  giebt  viele  volkswirthschaftlich  wichtige  Unternehmungen, ­
  die  nur  durch  sie  gefördert  werden.  Es  sollte
daher  Abstand  genommen  werden  von  einer  progressiven  Einkommensteuer ­
  in  Ländern,  in  denen  die  Capitalien  in  einer
wünschenswerthen  Weise  vertheilt  sind,  d.  h.  da,  wo  die  mittleren ­
  Capitalien  vorherrschen.
2.  Die  Nachtheile  der  Ueberspcculation,  der  Differenzgeschäfte ­
  etc.  können  nicht  obrigkeitlich  beseitigt  werden.  Jede
Massregel,  die  dahin  zielte,  würde  die  freie  Beweglichkeit  des
Capitals  hemmen.  Die  Gesellschaft  nur  kann  in  der  weiteren
Entwickelung  der  Volkswirthschaft  durch  die  Macht  der  Gewohnheit ­
  und  der  öffentlichen  Meinung  und  durch  allgemeinere
Aufklärung  diese  Uebel,  wenn  auch  nicht  ganz  beseitigen,  so
doch  auf  ein  Minimum  rcJuciren.
3.  Die  Actienfreiheit  darf  auch  nicht  beschränkt  werden.
Die  Actiengesellschaft,  trotzdem  schon  drei  Jahrhunderte  alt,
ist  erst  in  neuerer  Zeit  und  in  Folge  unserer  gegenwärtigen
wirthschaftlichen  Verhältnisse  eine  allgemein  verbreitete  Form
der  Unternehmung  geworden;  sie  stüsst  jedoch  noch  in  der
Praxis  auf  mannigfaltige  Schwierigkeiten  und  hat  ihre  definitive
Form  noch  nicht  gefunden.  Die  Gesellschaft  hat  noch  nicht
die  gehörige  Kenntniss  ihres  Wesens,  und  ist  aus  diesem  Grunde
mit  dem  Actienwesen  mancher  Missbrauch  getrieben  worden.
Darum  jedoch  darf  man  die  Actiengesellschaften  nicht  verwerfen
oder  in  ihrer  Entwickelung  beschränken.  Es  giebt  manchen
Unfähigen,  manchen  Schwindler,  manchen  Betrüger,  die  Credit
suchen  und  auch  finden,  ohne  dass  der  Staat  sich  dazwischen
        <pb n="35" />
        3

33

mengt;  er  beschränkt  sich  darauf,  den  Schuldigen  zu  bestrafen,
sowie  sich  ein  Missbrauch  oder  Betrug  ’  herausstellt.  Warum
denn  sollte  eine  Ausnahme  mit  der  Actiengesellschaft  gemacht
werden,  die  doch  schon  der  Gesammtvolkswirthschaft  so  wichtige ­
  Dienste  geleistet  hat?  —  Die  Actiengesellschaft  bedarf
der  weitgehendsten  Freiheit  gerade  jetzt  in  der  Zeit  ihrer  Entwickelung, ­
  um  mit  ihrer  Hülfe  die  gesunde,  allgemeinnützliche
Form  zu  finden,  in  der  sie  weiter  bestehen  soll.  Der  Privatmann ­
  wird  auch  schon  selber  wissen,  wie  er  mit  solchen  Unternehmungen ­
  umzugehen  hat;  er  wird  schon  ohne  obrigkeitlichen
Beistand  berechnen  können,  ob  er  einer  gegebenen  Gesellschaft
oder  Persönlichkeit  seine  Capitalien  anvertrauen  darf  oder  nicht.
4.  Die  geschäftlichen  Krisen  aller  Art  sind  nicht  zu  vermeiden. ­
  Trotzdem  sie  der  Volkswirthschaft  grossen  Schaden
verursachen,  sind  sie  jedoch  manchmal  nöthig,  um  die  geschäftliche ­
  Thätigkeit  in  die  gesunde  Bahn  zurückzutreiben,  die  sie
nicht  hätte  verlassen  sollen.
5.  In  Betreff  der  thatsächlichen  Monopole  kann  oft  ein
Einschreiten  des  Staates  nöthig  sein  zum  Schutze  der  Gesammtheit
  gegen  Ausbeutung;  besonders  da,  wo  es  sich  um
Verkehrs-  und  Transport-Anstalten  handelt.  Der  Staat  sollte
hier,  die  Interessen  beider  Theile  unparteiisch  berücksichtigend,
den  Betrieb  regeln  und  ein  Verhältniss  zwischen  Leistung  und
Gegenleistung  hersteilen.
6.  Del  Staat  sollte  alle  solche  Unternehmungen  direct
unterstützen,  welche  eine  allgemeine  volkswirthschaftliche  Bedeutung ­
  haben  und  ohne  eine  solche  Unterstützung  nicht  zu
Staude  kommen.  Solches  ist  der  Fall  mit  den  Transport-  und
Verkehrsanstalten  bei  niedrigem  Culturzustande.  .  •
7.  Schliesslich  ist  dringend  nöthig,  um  die  Missbräuche
des  Credits  möglichst  einzuschränken,  eine  Verschärfung  der
heute  allgemein  üblichen  Schuldgesetze  in  dem  Sinne,  dass  nicht
nur  die  Unredlichkeit  des  Schuldners,  sondern  auch  der  Leichtsinn ­
  bestraft  werde.
        <pb n="36" />
        34

10.  Lohnpolitik.
Die  Arbeiterclasse  ist  bisher  durch  die  Staatsgewalt  immer
vernachlässigt  worden,  und  mag  diese  Vernachlässigung  mit
daran  Schuld  sein,  dass  diese,  obgleich  die  zahlreichste,  zugleich ­
  die  schwächste  und  unbehiilflichste  der  gesellschaftlichen
Classen  ist.
Eine  der  wichtigsten  Aufgaben  des  modernen  Staates  ist
es,  diesen  Fehler  wieder  gut  zu  machen,  und  steht  seiner  Thätigkeit
  in  dieser  Beziehung  ein  weiter  Wirkungskreis  offen.
Es  kann  natürlicherweise  die  Rede  nicht  davon  sein,  die
Lage  der  Arbeiterclasse  bis  zur  Abschaffung  der  Stände  hinauf
zu  verbessern.  Es  sollte  nur  die  Möglichkeit  für  den  Einzelnen
geschaffen  werden,  sich  durch  eigene  Thätigkeit  und  Geschicklichkeit ­
  empor  zu  arbeiten.  Die  Arbeiterclasse  aber  als  solche
muss  bestehen  und  muss  fortwährend  um  eine  Besserung  ihrer
Lage  kämpfen,  wenn  die  Cultur  nicht  rückwärts  gehen  soll.
Eine  wirkliche  und  dauernde  Besserung  in  der  Lage  der
Arbeiterclasse  muss  in  erster  Linie  gesucht  werden  in  einer
gesteigerten  Gesammtproduction,  in  zweiter  Linie  erst  in  einer
für  die  Arbeiterclassen  günstigeren  Vertheilung.  Wo  nur  diese
letztere  erreicht  würde,  da  würden  auch  weniger  Capitalien  erspart ­
  werden  können,  und  der  Lohn  würde  folglich  wiederum
sinken.
Diese  beiden  Bedingungen  nun  können  nicht  auf  eine  andere ­
  Weise  erfüllt  werden,  als  durch  eine  bessere  Erziehung
und  Organisation  der  Arbeiterclasse,  und  stehen  dem  Staate
mancherlei  Mittel  zur  Verfügung,  um  diese  Erziehung  und
diese  Organisation  zu  verwirklichen.
1.  In  Betreff  der  Volkserziehung  sollte  der  Staat  es
nicht  unterlassen,  zu  Zwangsmassregeln  zu  greifen,  wenn  nicht
auf  andere  Weise  zum  Ziel  zu  kommen  ist.  Die  Nothwendigkeit
  des  obligatorischen  Unterrichts  wird  wohl  heute  schwerlich
bestritten  werden  können,  und  sie  schliesst  durchaus  keine  Bemk



3^
        <pb n="37" />
        85

Schränkung  der  Freiheit  in  sich,  denn  ein  Mensch  kann  nicht
fiel  sein  im  Culturlande,  so  lange  er  unwissend  ist.
Allem,  der  Elementarunterricht,  wie  er  heute  besteht,  ist
nicht  hinreichend,  um  den  Menschen  zu  befähigen,  sich  in  der
Freiheit  weiter  auszubilden  und  gebührend  zu  erhalten.
Der  Elementarunterricht  soll  nicht  die  Menschen  vollständig
ansbilden,  er  soll  ihnen  nur  eine  Grundlage  sein,  auf  der  sie
weiter  bauen  sollen  im  praetischen  Leben,  im  Verkehr  mit
Ihren  M.tmensehen.  Er  soll  in  ihnen  das  Verlangen  wecken
nach  höheren  geistigen  Genüssen,  sie  befähigen  zu  denken,  um
aus  allen  Vorfällen  im  Leben  eine  Lehre  zu  ziehen.  Nur  durch
eine  solche  Vorbildung  wird  der  Mensch  in  die  Lage  gesetzt,
den  Kampf  ums  Dasein  selbständig  aufnehmen  zu  können
Der  Elementarunterricht  in  der  Volksschule  sollte  somit
bedeutend  erweitert  werden,  nicht  jedoch  nur  in  den  Fächern,
weise  gewerbliche  Au^ildung  tu  tetetVeSrande“";
fl  ien  Concurrenz  Theil  zu  nehmen  und  ohne  fremde  Unter-Stützung
  seine  Kräfte  zu  voller  Wirksamkeit  zu  entfalten.
a)  Ein  gebildeter  und  geschickter  Arbeiter  ist  in  der  Lage
kann  somit  sparen  und  sich  einen  Reservefonds  bilden,
3*
        <pb n="38" />
        36

welcher  ihm  eine,  wenigstens  zeitliche’  Unabhängigkeit  von
seinem  Lohnherrn  sichert.  Durch  anhaltende  Sparsamkeit  aber
kann  er  sich  zu  einer  dauernden  Unabhängigkeit  emporarbeiten,
indem  er  selber  Unternehmer  wird.
Um  die  Frage  der  Lohnhöhe  und  Lohnform  darf  sich  der
Staat  nicht  kümmern,  alle  darauf  bezüglichen  Bestimmungen
muss  er  dem  freien  Vertrage  überlassen.  Nur  muss  er  sorgen
für  rasche  und  wohlfeile  Rechtspflege  und  für  die  Bestrafung
des  Vertragsbruchs.
Gute,  unentgeltliche  Gewerbeschulen  sind  auch  erforderlich,
um  durchgehend  technisch  tüchtige  Arbeiter  zu  schaffen,  welche
in  der  Lage  sind,  ihre  wirthschaftliche  Lage  dauernd  zu  bessern.
Da,  wo  sich  das  Unwesen  der  Kinder-  und  Frauenarbeit ­
  eingebürgert  hat,  sollte  der  Staat  auch  ernste  Massregeln
dagegen  ergreifen,  denn  es  schädigt  dasselbe  die  heranwachsende
Generation,  zerstört  das  Familienleben  und  verschlechtert  die
Lohnverhältnisse  durch  Vermehrung  des  Angebotes.
Die  Kinderarbeit  sollte  überhaupt  verboten  sein.  Die  junge
Generation  sollte  sich  ausschliesslich  ihrer  physischen  und
geistigen  Ausbildung  widmen  und  erst,  wenn  diese  vollendet
ist,  zur  Arbeit  herangezogen  werden.
'  In  Betreff  der  Frauen  sollte  nur  solchen  Personen  die
Lohnarbeit  gestattet  sein,  welche  keine  Familie  haben  oder  eine
solche  selbst  ernähren  müssen.  Die  Frau  als  Gattin  und  als
Mutter  hat  am  häuslichen  Herd  ihren  natürlichen  Wirkungskreis
und  darf  nicht  aus  falsch  berechneter  Gewinnsucht,  zum  eigenen
und  zu  ihrer  Standesgenossen  Nachtheil,  das  Familienlelien  zerstören ­
  und  die  Erziehung  der  Kinder  vernachlässigen.
Eine  solche  Massregel  kann  nicht  dem  freien  Willen  der
Arbeiter  überlassen  werden,  und  lässt  sich  aus  diesem  Grunde
der  Zwang  rechtfertigen.  Ausserdem  dürfen  die  Frauen,  in
Volkswirthschsftlicher  und  politischer  Beziehung,  als  unmündig
betrachtet  werden  und  müssen  daher,  ähnlich  wie  die  Kinder,
gegen  Missbrauch  von  Seiten  des  Familienhauptes  in  Schutz
genommen  werden.
        <pb n="39" />
        37

h)  In  Betreff  des  Genossenschaftswesens  darf  der  Staat
keine  directen  Massregeln  ergreifen;  er  kann  aber  durch  volkswirthschaftliche
  Aufklärung  die  arbeitenden  Classen  zur  Vereinigung ­
  anhalten.
Der  Staat  darf  die  Form  und  Verfahrungsweise  solcher
Vereinigungen  durchaus  nicht  beeinflussen.  Er  muss  sie  entstehen ­
  lassen  in  ihren  mannigfachsten  Formen:  Gewerk-,  Vorschuss-, ­
  Credit-,  Bau-,  Consum-,  Rohstoff-,  Magazin-Vereine,
gegenseitige  Versicherungsanstalten,  Spar-  und  Krankenunterstützungs-Cassen
  etc.
Alle  solche  Vereinigungen,  besonders  aber  die  zu  productiven ­
  Zwecken  angelegten  darf  der  Staat  nicht  direct  unterstützen, ­
  er  muss  sie  vielmehr  der  Selbsthülfe  ihrer  Mitglieder
überlassen,  denn  die  unterstützte  Arbeit  ist  meistens  eine  unwirthschaftliche
  Arbeit,  welche  mehr  Güter  consumirt  als  sie
hervorbringt.  Der  Staat  darf  solchen  Vereinigungen  zu  Hülfe
-kommen  nur  durch  Sicherung  der  allgemeinsten  wirthschaftlichen
  Freiheit,  durch  billige  Transportanstalten,  durch  unentgeltliche ­
  Rechtspflege,  durch  Veröffentlichung  technischer  Zeitschriften, ­
  exacter  Marktberichte,  durch  volkswirthschaftliche  und
geschäftliche  Aufklärung  überhaupt.
Niemals  daif  der  Staat  solchen  Vereinigungen  Hemmnisse
in  den  Weg  legen,  weder  bei  ihrer  Entstehung  noch  während
'  ihrer  wirthschaftlichen  Thätigkeit.  Die  menschliche  Kraft  kann
nur  zur  vollen  und  gesunden  Blüthe  sich  entwickeln,  wo  sie
ein  weites  'freies  Feld  für  ihre  Thätigkeit  offen  findet.  Sie
kann  aber  auch  nur  auf  der  Basis  der  Selbsthülfe  wirthschaftliche
  Güter  wirthschaftlich  hervorbringen.
Der  genossenschaftliche  Betrieb  hat  sich  bisher  in  der
Praxis  nur  in  wenigen  Zweigen  bewährt;  je  mehr  jedoch  die
wirthschaftliche  Bildung  der  Arbeiter  zunimmt,  desto  grössere
Vortheite  werden  sie  aus  der  freien  Vereinigung  ziehen,  und
nach  und  nach  wird  es  ihnen  möglich  werden,  ihre  Thätigkeit
über  sämmtliche  Industriezweige  auszudehnen.
c)  Der  Staat  darf  dem  Einzelnen  weder  Arbeit  noch  Unter
        <pb n="40" />
        38

halt  sichern;  aber  er  muss  fíír  die  Aufrechterhaltung  der  freien
Concurrenz  sorgen,  und  mit  Hülfe  dieser  wird  es  keinem  wirklich ­
  Thätigen  und  ordentlichen  Menschen  schwer  sein,  sich  und
seine  Familie  zu  ernähren.  Individuen  aber,  welche  diese  Eigenschaften ­
  nicht  besitzen,  darf  der  Staat  nicht  unterstützen.  Die
Gesammteultur  würde  rückwärts  und  schliesslich  zu  Grunde
gehen,  sobald  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse  unabhängig  gemacht ­
  würde  von  der  geleisteten  Arbeit.
Der  Arbeiter  kann  nur  verlangen,  dass  seiner  Thätigkeit
keine  Schranken  gesetzt  werden.  Der  Staat  aber  kann  ihm
gewisse  Mittel  zur  Verfügung  stellen,  welche  ihn  befähigen,
sich  vermöge  seiner  Arbeit  und  Sparsamkeit  eine  dauernd
bessere  Lage  zu  sichern.  Besonders  sollte  es  dem  Arbeiter  erleichtert ­
  werden,  Grundeigenthum,  sei  es  in  der  Stadt  oder  auf
dem  Lande,  zu  erwerben.  Verschiedene  Gesellschaften  und  Genossenschaften, ­
  die  zu  diesem  Zwecke  sich  gebildet  haben,
bewähren  sich  schon  in  der  Praxis  und  werden  unzweifelhaft
von  giossem  Einfluss  auf  die  Hebung  der  arbeitenden  Classen
sein.
3.  Die  Einigkeit  der  Arbeiterclasse  als  solche  muss
erreicht  werden  durch  eine  rationelle  Organisation,  welche  zum
Ziel  hat:  Das  genaue  Studium  der  Lage  und  der  Interessen  der
Al  beiter  durch  diese  selbst,  und  das  Znsammenhalten  und  gemeinschaftliche ­
  Vorgehen  der  gesummten  Classe  in  allen  wichtigen ­
  wirthschaftlichen  Fragen.
Dieses  Ziel  wird,  unserer  Ansicht  nach,  am  besten  erreicht
durch  ein  ausgebildetes  und  durch  das  ganze  Staatsgebiet  verzweigtes ­
  Clubwesen.  An  jedem  Ort,  wo  eine  genügende  Anzahl ­
  Arbeiter  Zusammenkommen  kann,  sollte  ein  solcher  Club
gegründet  werden,  zu  welchem  alle  arbeitsfähigen  Männer  zu
gehören  das  Recht  haben  müssten.
Hauptaufgabe  dieser  Clubs  wäre:  1.  Alle  ftir  die  Arbeiterclasse ­
  wichtigen  volkswirthschaftlichen  Fragen  eingehend  und
practisch  zu  studiren  und  die  Mittel  zu  besprechen,  welche
dazu  geeignet  erscheinen,  die  Classeninteressen  zu  wahren.
        <pb n="41" />
        39

damit  die  wirthschaftliche  Harmonie  in  keiner  Weise  gestört
werde.  2.  Die  einzelnen  Beobachtungen  und  das  gesammelte
Material  zur  allgemeinen  Kenntniss  zu  bringen.  3.  Die  gefassten ­
  Beschlüsse  unter  Leitung  des  Centralcluhs  zur  Ausführung ­
  zu  bringen.
Solehe  Clubs  könnte  der  Staat  direct  ins  Leben  rufen  und
ihnen  die  erste  Organisation  geben;  dann  müsste  er  aber  die
Leitung  den  frei  gewählten  Vorständen  überlassen  und  keinen
Antheil  daran  beanspruchen,  sich  überhaupt  nur  das  Recht  Vorbehalten, ­
  die  polizeiliche  Ordnung  in  den  Versammlungen  aufrecht ­
  zu  erhalten.
Die  billigen  Forderungen  der  Clubs  sollte  der  Staat  jedoch
berücksichtigen  und  sollte  zu  diesem  Zwecke  die  nöthige  Zahl
Bureaus  einrichten,  welche  mit  den  Clubs  in  beständiger  Beziehung ­
  wären,  um  denselben  ihre  Aufgabe  möglichst  zu  erleichtern. ­

Die  Arbeiten  der  Clubs  könnten  gefördert  werden  durch
Lieferung  von  politischen  und  technischen  Zeitschriften.  An
jedem  Ort,  wo  ein  Club  besteht,  sollte  den  Arbeitern  ein  Versammlungslocal ­
  zu  jeder  Zeit  offen  stehen,  in  welchem  sie  Zusammenkommen ­
  könnten  zur  Berathung  wirthschaftlieher  und
politischer  Tagesfragen,  zur  Anhörung  öffentlicher  Vorträge  etc.
In  demselben  Locale  sollten  auch  zum  allgemeinen  Gebrauche
alle  eingegangenen  Tages-  und  Zeitschriften  offen  liegen  und
eine  kleine  Bibliothek  vorhanden  sein.
Der  Staat  sollte  ferner  die  wirthschaftliche  Lage  seiner
verschiedenen  Landestheile  durch  seine  Beamten,  die  der  fremden ­
  Volkswirthschaften  durch  seine  Consularagenten  einer  genauen ­
  Prüfung  unterziehen.  Die  Ergebnisse  müssten  dann  zur
Kenntniss  der  Arbeiterclubs  gebracht  werden,  damit  ein  jeder
eine  Einsicht  in  fremde  Verhältnisse  bekomme  und  seine
jeweilige  Lage  mit  der  seiner  Standesgenossen  in  anderen
Landes-  oder  Welttheilen  vergleiche.  Auf  diese  Weise  entsteht
die  Lust  zur  Auswanderung  nur  da,  wo  die  Arbeiter  ihre  Lage
wirklich  verbessern  können,  und  die  Auswanderung  richtet  sich
        <pb n="42" />
        40

dahin,  wo  sie  wirklich  findet,  was  sie  sucht.  Derjenige,  der
nui  einen  guten  Lohn  für  seine  Handarbeit  beansprucht,  wird
eine  andere  Volkswirthschaft  aufsuchen,  als  derjenige,  der  mit
einem  kleinen  Capital  selbständig  arbeiten  will.  Der  Bergmann, ­
  der  Landmann  werden  sich  dahin  begeben,  wo  ihre  Arbeit ­
  begehrt  wird.  Der  Tischler,  der  Schuster,  der  Schlosser
weiden  ihre  Schritte  dahin  lenken,  wo  die  Marktverhältnisse
ihren  speciellen  Producten  am  günstigsten  sind.
Von  grosser  Bedeutung  für  die  Zukunft  wäre  zuerst  die
Lösung  der  Frage;  Welcher  Mittel  sich  der  Arbeiterstand  bedienen ­
  soll,  um  seine  Rechte  wirksam  geltend  machen  zu
können?  Das  bisher  üblichste  Mittel  der  Arbeitseinstellungen
hat  sich  in  der  Praxis  wenig  bewährt,  da  es  meistentheils  zum
Nachtheil  der  Arbeiter  selbst  ausgeschlagen  ist,  und  es  ist
nöthig,  ein  anderes,  wirksameres  Mittel  ausfindig  zu  machen.
Wir  wollen  nicht  versuchen,  diese  Frage  hier  zu  lösen;  jede
Theorie  müsste  notwendigerweise  rein  subjectiver  Natur  sein
und  dürfte  sich  schwerlich  in  der  Praxis  bewähren.  Erst  der
.freie  Meinungsaustausch,  die  angestellten  Versuche  würden  allmählig
  eine  practische  Lösung  dieser  Frage  bewirken  können.
Es  ist  überhaupt  nicht  möglich,  alle  Fragen  im  Voraus
angeben  zu  können,  mit  denen  sich  diese  Clubs  zu  beschäftigen ­
  haben  würden,  und  wollen  wir  auch  daher  nicht  darzustellen ­
  versuchen,  wie  ihre  Statuten  beschaifen  sein  sollten.
Erst  eine  lange  Praxis  würde  die  Arbeiten  solcher  Vereinigungen ­
  deiait  zu  regeln  verstehen,  dass  sie  allgemein  nutzbringend ­
  wären.  In  der  ersten  Zeit  würde  wohl  eine  solche  Vereinigungsfreiheit ­
  zu  abenteuerlichen  Kundgebungen  missbraucht
werden  ;  nach  und  nach  würde  jedoch  der  practische  Sinn  der
Bevölkerung  die  Oberhand  über  ihre  niedrigen  Leidenschaften
gewinnen  und  ihre  Bestrebungen  in  gesunde  Bahnen  lenken.
Der  Arbeiter  würde  bald  mit  Hülfe  der  durch  die  Freiheit
eirungenen  Weltkenntniss  seine  wahren  Interessen,  seine  wirklichen ­
  Rechte  anerkennen  und  er  würde  nicht  mehr  den  Rathschlägen ­
  der  professionellen  Aufwiegler  Folge  leisten.
        <pb n="43" />
        41
Die  Erhaltnngskosten  der  Clublokale  sollten  durch  freiwillig ­
  gezeichnete  Beiträge  gedeckt  werden.  Wo  diese  nicht
hinreichen,  sollte  die  Gemeinde  einen  Tlieil  derselben  tragen.
4.  Die  U  eher  Völkern  ng  ist  immer  ein  durch  nationale
Ahschliessung  gegen  die  Aussenwelt  künstlich  hervorgerufenes
Uehel.  Was  für  das  eine  Land  heute  eine  Last  ist,  wäre  für
manches  andere  ein  Segen.  Das  eine  sieht  mit  Schrecken
seine  Arheitermassen  anwachsen,  das  andere  kann  aus  Mangel
an  Arbeitskräften  nicht  mit  den  Culturvölkern  gleichen  Schritt
halten.  Während  dort  der  Grund  und  Boden  durch  übermässig
grosse  Anstrengung  zu  grösserer  Ergiebigkeit  angehalten  wird,
liegen  hier  die  Naturkräfte  unbenutzt  da.  Beide  Länder  würden ­
  aus  einer  einfachen  Uebersiedelung  grossen  Nutzen  ziehen,
und  dennoch  findet  sie  nicht  statt.  Damit  solche  Uebersiedelungen
  in  grossem  Massstabe  vor  sich  gehen  können,  müssen
die  internationalen  Verkehrsanstalten  den  Massen  zugänglicher
werden,  müssen  die  wirthschaftlichen  Schranken  fallen,  müssen
die  nationalen  Vorurtheile  verschwinden.
Wenn  im  internationalen  Verkehr  diese  Hemmnisse  alle
gefallen  sein  werden,  wird  nicht  eher  die  Bede  von  Uehervölkerung
  sein  können,  bis  die  ganze  Welt  übervölkert  ist.
Wie  dann  die  wirthschaftliche  Harmonie  am  zweckmässigsten
zu  erhalten  sei,  das  ist  eine  Aufgabe,  welche  die  dereinstigen
Nationalökonomen  zu  lösen  haben  werden;  unsere  Sache  ist  es
nicht;  und  ehe  eine  solche  Uebervölkerung  eintritt,  sollten  alle
Staaten,  im  Interesse  aller  Völker,  den  internationalen  Verkehr
möglichst  erleichtern,  damit  sie  alle  aus  den  vorhandenen  Natu ­
  rgaben  den  grösstmöglichen  Nutzen  ziehen,  damit  die  Menschheit ­
  sich  frei  entwickeln  und  vermehren  könne.
Die  Auswanderung  sollte  daher  in  keiner  Weise  gehemmt
werden,  und  alle  Gesellschaften,  welche  den  Zweck  haben,
diese  zu  befördern,  sollte  der  Staat  in  keiner  Weise  belästigen.
Die  Auswanderung  findet  in  grösserem  Massstabe  nur  da
statt,  wo  die  Productionsfactoren  in  Missverhältniss  zu  einander
gerathen,  wo  Arbeits-  oder  CapitalUberschuss  eintritt.  Ein
        <pb n="44" />
        42

Jeder  sucht  sich  möglichst  im  eigenen  Lande  zu  erhalten  und
entschliesst  sich  zur  Auswanderung  nur  dann,  wenn  er  die  Unmöglichkeit ­
  sieht,  hier  vorwärts  zu  kommen.  Die  Auswanderung ­
  kann  daher  bei  gesunden  Verhältnissen  niemals  schädlich
sein;  sie  ist  vielmehr  unumgänglich  nothwendig  zur  Erhaltung
der  wirthschaftlichen  Harmonie.
Um  jedoch  Missbräuchen  vorzubeugen,  sollte  der  Staat
eine  Controle  über  das  Auswanderungswesen  ausüben,  besonders
da,  wo  es  sich  um  eine  überseeische  Beförderung  handelt.

Wenn  ein  Land  eigene  Colonien  besitzt  und  seine  Auswanderung ­
  dahin  leitet,  so  erreicht  es  einen  doppelten  Vortheil: ­
  Erstens  belästigen  seine  überflüssigen  Capitalien  und
Arbeitskräfte  nicht  mehr  den  einheimischen  Markt,  zweitens
schafft  es  sich  in  der  Colonie  ein  neues  Absatzgebiet  für  seine
Industrie  und  eine  neue  Zufuhrquelle  von  ßohproducten  für
seinen  Markt.
Wenn  ein  Land  keine  Colonien  besitzt,  sollte  es  seine
Auswanderung  nach  solchen  Ländern  zu  leiten  suchen,  welche
sich  auf  einer  niedrigeren  Culturstufe  als  es  selbst  befinden.
Auf  solche  Weise  werden  die  Einwanderer  die  Träger  der
Cultur  des  Mutterlandes  und  bleiben  mit  demselben  in  wirthschaftlichen ­
  Beziehungen,  ähnlich  wie  eine  eigene  Colonie.
Finden  die  Einwanderer  dagegen  im  aufnehmenden  Lande
eine  der  vaterländischen  gleiche  oder  höhere  Cultur,  so  nehmen
sie  diese  gleich  an,  verlieren  ihre  nationalen  Eigenthümlichkeiten
  und  brechen  vollständig  mit  dem  Mutterlande.  Diese
Art  der  Auswanderung  sollte  daher  nur  da  begünstigt  werden,
wo  keine  andere  möglich  ist.

Der  Mangel  an  Bevölkerung  muss  auch  bekämpft
werden  durch  Abschaffung  der  internationalen  Schranken,  und
besonders  dadurch,  dass  die  einheimischen  Naturkräfte  mög-
        <pb n="45" />
        43

liehst  zugänglich  gemacht  werden:  durch  Entwickelung  des
Transport-  und  Verkehrswesens  und  Sicherung  des  Kechtszustandes.
  Wo  diese  Bedingungen  nicht  erfüllt  werden,  kann
wohl  mittelst  kostspieliger  Unternehmungen  eine  Einwanderung
erzielt  werden,  aber  diese  wird  niemals  erfolgreich  sein.
Die  Niederlassung  neuer  Colonisten  muss  der  Staat  möglichst ­
  frei  vor  sich  gehen  lassen.  Er  darf  sie  nur  unterstützen
durch  Gewährung  von  Ländereien  und  zeitweiligen  Steuerfreiheiten, ­
  so  dass  nur  solche  Colonisten  sich  niederlassen  können,
welche  die  Arbeit  nicht  scheuen  und  wenigstens  ein  kleines
Capital  besitzen.  Jede  Begünstigung,  welche  darüber  hinausgeht, ­
  pflegt  eine  Einwanderung  von  Proletariern  und  Abenteurern ­
  anzulocken,  welche  für  kein  Land  wünschenswerth
sein  kann.
Die  Einwanderung  ganz  mittelloser  Arbeiter  ist  nur  da
wünschenswerth,  wo  Capitalien  und  Naturkräfte  im  Ueberfluss,
Arbeitskräfte  dagegen  spärlich  vorhanden  sind.  Der  Staat
sollte  jedoch  in  einem  solchen  Falle  gar  nicht  einschreiten,  es
vielmehr  den  Capitalisten  überlassen  durch  Heranziehung  neuer
Arbeitskräfte  aus  der  Fremde  das  Gleichgewicht  herzustellen.
Der  Erfolg  der  Colonisation  hängt  hauptsächlich  davon
ah,  dass  ein  Jeder  dahin  geht,  wo  ihm  die  jeweiligen  wirthschaftlichen
  Verhältnisse  günstig  sind:  Grosscapitalist,  Kleincapitalist,
  Tagelöhner,  werden  eine  ganz  verschiedene  Gegend
aufsuchen  müssen,  um  ihre  Thätigkeit  wirthschaftlich  zur
Geltung  bringen  zu  können.  Ausser  den  wirthschaftlichen
Verhältnissen  wird  auch  ein  Jeder,  bevor  er  sich  zur  Auswanderung ­
  entscheidet,  zu  berücksichtigen  haben:  die  klimatischen ­
  Verhältnisse,  die  Landessitten,  die  gesellschaftlichen  und
politischen  Zustände,  die  örtliche  Lage,  die  Entwickelung  der
Verkehrsanstalten  der  in  Aussicht  genommenen  Oertlichkeit.
Eine  solch  eingehende  Prüfung  ist  bei  vielen  Colonisationsunternehmungen
  unterblieben,  und  nur  zu  oft  sind  diese  daher,
zahlreiche  Opfer  ins  Elend  stürzend,  missglückt.
Einem  solchen  Uebel  muss  ein  Staat,  wie  schon  bemerkt.
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        44

durch  möglichst  genaue  Belehrung  der  Massen  vorzubeugen
suchen.  Eine  staatliche  Controlirung  der  zwischen  Unternehmer
und  Auswanderer  geschlossenen  Verträge  wäre  auch  erwünscht,
um  einen  Betrug  von  Seiten  des  Unternehmers  zu  vermeiden.
Die  Vertragsfreiheit  sollte  jedoch  nicht  beeinträchtigt  werden.
Jeder  Staat  sollte  ferner  durch  allgemeine  Aufklärung  der
wirthschaftlichen  Lage  seiner  verschiedenen  Landestheile  dahin
wirken,  dass  die  eingewanderten  sowohl  wie  die  einheimischen
Capitalien  und  Arbeitskräfte  sich  zweckmässig  vertheilen;  denn,
mögen  die  Naturanlagen  einer  gegebenen  Gegend  auch  noch
so  glänzend  sein,  sie  werden  nie  zur  vollen  Geltung  kommen,
so  lange  einer  jener  Factoren  bei  dem  Productionsprocesse  nur
spärlich  vertreten  ist.

Schluss.
Kurz  gefasst  machen  wir  also  die  Erhaltung  eine  wirrthschaftlichen
  Harmonie  von  folgenden  Hauptbedingungen  abhängig: ­

1.  Möglichst  absolutes  Privateigenthumsrecht.
2.  Vollständige  Handels-  und  Gewerbefreiheit.
3.  Verbesserung  der  nationalen  und  internationalen  Verkehrs- ­
  und  Transport-Anstalten.
4.  Aufrechterhaltung  der  öffentlichen  Ordnung  und  Sicherung ­
  des  Kechtszustandes.
5.  Parcellirung  des  Grundbesitzes.
6.  Zweckmässige  Erziehung  und  Organisation  der  unvermögenden ­
  Classen.
7.  Allgemeine  volkswirthschaftliche  Aufklärung.
8.  Abschaffung  aller  internationalen  Schranken.
Je  mehr  wir  diese  Gedanken  verwirklichen,  desto  näher
werden  wir  einer  wirthschaftlichen  Harmonie  sein,  desto  seltener ­
  wird  ein  socialer  Uebelstand  auftreten.  Es  wird  jedoch
einer  consequenten  Durchführung  dieser  Principien  während
einer  langen  Reihe  von  Jahren  bedürfen,  um  einen  wirklich
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        45

grossen  Erfolg  zu  erzielen.  Geht  ein  Staat  jedoch  energisch
ans  Werk,  so  kann  diese  Periode  um  ein  Bedeutendes  abgekürzt ­
  werden.
Es  ist  dieses  ein  Werk  von  so  grosser  Bedeutung,  welches
mit  solchen  Kosten  verknüpft  ist,  dass  kein  Staat  dasselbe
unter  den  gegenwärtigen  internationalen  Verhältnissen  vollends
durchführen  kann.  Eine  solche  Aufgabe  erfordert  die  volle
Thätigkeit  des  Staates  und  die  eifrige  Unterstützung  aller
Staatsangehörigen.  Um  sie  zu  unternehmen,  muss  ein  Volk
frei  und  gefahrlos  sich  wissen.  So  lange  daher  die  Staaten
sich  gegenseitig  uöthigen,  den  grössten  Theil  ihrer  Einkünfte,
die  besten  Jahre  ihrer  männlichen  Bevölkerung  zum  Zwecke
der  eventuellen  Landesvertheidigung  zu  verzehren,  werden  sie
alle  in  der  wahren  Cultur  nur  verhältnissmässig  unbedeutende
Fortschritte  machen.
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        Lebenslauf.

Der  Verfasser,  Alberto  Garcia  Granados,  am  29.  Juli  1848  zu  Durango
in  der  mexikanischen  Republik  geboren,  erhielt  seinen  ersten  Unterricht
durch  Hauslehrer  und  besuchte  später  das  Liceo  franco-mexicano  zu  Mexico.
Nach  Europa  gekommen  um  die  Landwirthschaft  zu  studiren,  besuchte  er
während  3  Jahren  verschiedene  Güter  in  Norddeutschland  und  verfolgte
dann  den  ganzen  vorgeschriebenen  Gang  der  landwirthschaftlichen  Studien
in  dem  Royal  Agriculturae  College  zu  Cirencester  in  England,  wo  er  nach
bestandenem  Examen  das  Diplom  als  M.  R.  A.  C.  erhielt.  Nach  seiner
Heimath  im  Jahre  1871  zurückgekehrt,  widmete  er  sich  der  Bewirthschafttung
  seiner  väterlichen  Güter  bis  1877,  in  welchem  Jahre  er  durch  seine
Mitbürger  als  Abgeordneter  zum  Bundescongress  in  der  Hauptstadt  Mexico
geschickt  wurde.  Im  folgenden  Jahre  kam  er  wiederum  nach  Deutschland
und  studirte  an  der  Universität  zu  Berlin  bis  zum  Jahre  1880,  zugleich
als  Secretar  der  Mexicanischen  Gesandtschaft  daselbst  fungirend.  Seine
Professoren  waren:  In  England  die  Herren  Constable,  Church,  Wrigthson,
Dyer,  M’Bride,  Miller  and  Grospan;  in  Deutschland  die  Herren  Wagner,
Held,  Dambach,  Zeller,  Paulsen,  Lassen,  Harms  und  Müller.  Allen  diesen
Herren,  seinen  verehrten  Lehrern,  spricht  der  Verfasser  seinen  aufrichtigen
Dank  aus.
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