2 hat doch dieselben auf ein sehr bescheidenes Maß ver ringert; dass dagegen die geeignete Strafe den Jugendlichen bessern könne, dass sie an ihm nicht verloren sei, darüber festigt sich zusehends die allgemeine Überzeugung. Die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit dieser Besse rung vorausgesetzt, verliert die Criminalitat der Jugend lichen ihren sonst so schreckhaften Charakter, wenn nur um die Anwendung der geeigneten Strafmittel ausreichend Sorge getragen ist. Ob dies in Österreich der Fall sei, soll die folgende Untersuchung lehren, die sich zunächst auf die Feststellung der Criminalitat der jugendlichen Personen in einzelnen wich tigen europäischen Ländern erstrecken soll. Wir beginnen mit /Frankreich, , das eine mäßige Zunahme der Delicie der Minderjährigen (bis zum 21. Jahre) ausweist. Dieselbe wird durch folgende Tabelle veranschaulicht*). Zuchtpolizeigerichte. 1886 1887 1888 1889 1890 Verurtheilte unter 16 Jahren Knaben Mädchen Verurtheilte zwischen 16 und 21 Jahren Männer • • Frauen 2894 360 3405 616 23471 i 21520 2543 2311 34581 3463 3378 558 596 558 22628 24092 24158 2536 2761 2740 *) Das Verzeichnis beschränkt sich ans das Quinquennium 1886 bis 1890 und ans die von dem Zuchtpolizeigerichte verurtheilten mj. Personen. Die Zähl der von den cours d’assises verurtheilten Minderjährigen ist zu unbedeutend, um aus den von Jahr zu Jahr unerheblich schwankenden Ziffern einen sichern Rückschluss auf die steigende oder abnehmende Intensität des Verbrecherthums der Jugendlichen zu gestatten, wir glaubten darum von der Publication der betreffenden Tabelle absehen zu können. Nach einer freundlichen Mittheilung des Herrn Uv er nés reichen die letzten statistischen Publicationen auf dem Gebiete der Rechtspflege nur bis zuin Jahre 1890.