15 Wegen Verbrechen und Vergehen wurden von den Ge richtshöfen vernrtheilt: In den Jahren Unter 16 Jahren Zwischen 16 und 20 Jahren 1885 846 7819 1886 869 8023 1887 930 8806 1888 1139 9355 1889 1378 9616 Wie wir sehen, ist die Criminalität in beiden Alters gruppen eine stetig wachsende und nicht unbedeutende. Sie beträgt, wenn man die Jahre 1885 und 1889 einander gegenüberstellt, bei der älteren Altersgruppe 23%, bei der jüngeren 63 %. Es sind also auch hier die Verhältnisse betreffs der Kriminalität der Jugendlichen als sehr unbefriedigende zu bezeichnen. Die statistischen Feststellungen der Theilnahme der Jugendlichen mt den criminell-strafbaren Handlungen wird bezüglich Österreichs dadurch erschwert, dass Aufzeichnungen über die persönlichen Verhältnisse der verurtheilten Personen nur betreffs der Verbrechen und Vergehen, nicht aber betreffs der Über tretungen geführt werden.*) Nun spielen aber diese Übertretungen ihrer Zahl und ihrer criminalistischen Bedeutung nach in Österreich eine sehr bedeutende Rolle, es ist daher um so bedauerlicher, bass wir gerade bezüglich der Theilnahme der Jugendlichen au diesen Thathandlungen, auf bloße, wenn auch durch Ziemlich allgemeine Erfahrungen fundierte Vermuthungen angewiesen sind. Übrigens genügen die Feststellungen bezüglich der Theilnahme der jugendlichen Personen an den Verbrechen _ *) An solchen Feststellungen fehlt es zwar auch im Deutschen Reiche, aber daselbst kömmt den Übertretungen in social-krimina listischer Beziehung eine weit geringere Bedeutung zu, als in Österreich; so zählen beispeilsweise kleinere Diebstähle, Betrügereien, Sachbeschädi gungen in Deutschland zu Vergehen, in Österreich zu den Über tretungen.