einzelne Übertretungen, wie beispielsweise Bettel, kleinere Diebstähle rc. bekanntermaßen zumeist eine Art von Domaine gerade der jüngeren Übelthäter. Rechnen wir noch dazu die vielen strafbaren Hand lungen des Forst- und Feldfrevels, der mannigfachen poli zeilichen Contraventionen, deren Thäter gleichfalls zumeist in den Kreisen der Jugend gesucht werden müssen, so ver vollständigt sich das Bild der Criminalität der Jugendlichen in Österreich zu einem so ungünstigen, daß wenn nicht bald energische und wirksame Maßregeln zur Bekämpfung des drohenden Übels ergriffen werden sollten, die schwersten Besorgnisse bezüglich der Zukunft wohl gerechtfertigt er scheinen müssen. — Den bedenklichen Erscheinungen in der Strafrechtspflege so vieler europäischer Länder ist es von hohem Interesse einzelne Ergebnisse der Strafrechtspflege gegenüberzustellen, weil sich in ihnen der denkbar schärfste Gegensatz zwischen diesem Lande und den meisten übrigen Ländern Europas manifestiert. Auch in England hat man noch in der Mitte dieses Jahrhunderts über einen sehr besorgniserregenden Stand der Criminalität der Jugendlichen Klage geführt. So er klärt Mittermaier im Jahre 1841 wörtlich:*) „Die Zahl der jugendlichen Verbrecher vermehrt sich in England ans eine schauderhafte Weise; im District von London allein befanden sich in den Jahren 1836 und 1837 6449 zu Strafen verurtheilte junge Leute unter 16 Jahren. Im Jahre 1838 befanden sich in den englischen Gefäng nissen 11444 Knaben und 2156 Mädchen unter 17 Jahren." Im Jahre 1856 zählte man in England 13981 Straf- thateu der Jugendlichen, deren Zahl im Jahre 1869 sich noch immer auf der respectablen Hohe von 10314 erhielt. Aber von diesem Jahre angefangen, sinkt die Zahl der *) Mittermaier, Die Zurechnungsfähigkeit jugendlicher Über treter im Archiv des Criminalrechts 1841, S. 195 ff.