III. Der Cinstnls des Alters auf Schuld- und Strchnmeffung nach den Kestimmungen des «tuesten österreichischen Ztras- geststeutwurfks *). Eine noch weit wichtigere Rolle als bisher, wird den „Jugendabtheilungen und Besserungsanstalten" in den Be stimmungen des neuen Strafgesetzentwnrfes zugewiesen. *) Die legislatorischen Vorarbeiten zu einem neuen österreichischen Strafgesetze nehmen einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren in An spruch. — Der erste (Hye'sche) Entwurf, dessen erste Ausarbeitung m das Jahr 1863 zurückreicht, wurde im österreichischen Abgeordneten hause bereits im Jahre 1867 vorgelegt. Der über diese Vorlage ab- nefasste Commissionsbericht vom 21. Februar 1870 gelangte wegen der Vertagung und später erfolgenden Auflösung des Abgeordnetenhauses nicht zur'Berathung und Beschlussfassung in demselben. Am 7. November 1874 wurde, nachdem in der Zwischenzeit das deutsche Strafgesetz in Wirksamkeit getreten war, von dem damaligen Justizminister'Glaser ein neuer, an das deutsche Strafgesetz sich an lehnender Entwurf eingebracht, den wir als die Grundlage aller späteren Entwürfe anzusehen haben. Der über diesen Glaserichen Ent wurf erstattete Bericht vom 10. April 1874 theilte das Schicksal des ersten Hye'schen Entwurfes; das Abgeordnetenhaus, dessen Ochhrige Legislationsperiode im Jahre 1879 zu Ende ging, gelangte nicht dazu diesen Bericht zu berathen und zu genehmigen. Am 14. November 1881 erfolgte eine neuerliche Vorlage des s. g. Glaser'schen Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der von der Commission des aufgelösten Ab geordnetenhauses vorgenommenen Änderungen. Dieser Regieruiigsentwurf erfreute sich nicht einmal einer commissionellen Durchberathung und ;o wurde einem neuen Hause am 11. April 1889 seitens des jetzigen Justizministers Grafen Schönborn ein vierter Entwurf vorgelegt, der sich gleichfalls an die Arbeit Glasers aus dem Jahre 1874 auschloss. Der Bericht über diesen Entwurf wurde dem Hanse vorgelegt, aber wegen Auslösung desselben zu Beginn des Jahres 1891 gleichfalls weder berathen noch genehmigt, und so erfolgte im Jahre 1891^ eme neuer liche Vorlage durch denselben Justizminister und ein neuerlicher Bericht liegt nunmehr abermals dem Hause vor. — Optimisten hoffen brel-