87 Die Bedeutung dieser Frage wird vielfach überschätzt. Mit einem jährlichen Gesammtaufwande von ca. 6 Millionen Gulden bestritt England im Jahre 1891 die Kosten der Zwangserziehung von nahezu 30000 Kindern*); es ist wohl *) Für die im Jahre 1891 in den Reformatory Schools unter brachten 5581 Kindern betrug der Beitrag der Eltern . 5171 £ 13 sh 1 d der Zuschuss der Lokalbehörden . 22388 „ 14 „ 7 „ aus Subscriptionen und Legaten 3274 „ 0 „ 7 „ der Staatszuschuss betrug . ■ 74423 „ 14 „ 3 „ zusammen 117836 £ 7 sh 5 ci Für die in demselben Jahre in den Industrial Schools unter brachten 23688 Kinder zahlten die Eltern 16764 £ 4 sh 5 d „ „ Lokalbehörden . . 43112 „ 5 „ 1 „ „ „ Schulgemeinden . . 69017 „ 8 „ 11 „ die Subscriptionen ergaben . . 34006 „ 6 „ 7 „ der Staatszuschuss betrug . . 196404 „ 19 „ 5 „ zusammen 386351 £ 10 sh 6 d Lenz, dessen Tabellen XXI und XXII (S. 129 und 130) wir diese Daten entnehmen, führt das Verzeichnis bei den Reformatory Schools vom Jahre 1859, bei den Industrial Schools vom Jahre 1864 bis zu dem Jahre 1891 durch und gewährt uns dadurch einen sehr dankenswerthen Einblick in die Kosten der Zwangserziehung. Der praktische Sinn des englischen Volkes bewahrt sich in dieser sorgsamen Aufzeichnung der Kosten und in der Vertheilung derselben auf alle jene Factoren die theils freiwillig, theils in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht zur Zwangserziehung beizutragen haben. Wir zweifeln nicht daran, dass cs auch in Österreich ganz wohl möglich wäre, ein Einvernehmen zwischen den verschiedenen Beitrags verpflichteten zu erzielen, um die Kosten der Zwangserziehung in einer Weise bestreiten zu können, welche die Lasten für den einzelnen Ver pflichteten auf ein bescheidenes Maß zurückführen würde. Würde nur einmal der Versuch zu einer solchen Vereinigung mit dem Bewusstsein erfolgen, dass jeder Beitragende für seine Mitwirkung reichlich dadurch entschädigt wird, dass ihm die Auslagen erspart wer den, die er für das verwahrloste und verbrecherische Individuum der einst sonst voraussichtlich zu machen hätte! In erster Linie hatte der Staat mit Rücksicht aus die ihm alleiu obliegende Strafrechtspflege seiner Pflicht nachzukommen und sich nach dem ' Vorbilde Englands zur Zahlung eines Beitrages bereit zu er klären; würde dies geschehen, so wäre nicht zu besorgen, dass Land, Bezirk und Gemeinde an Opferwilligkeit hinter dem Staate zurück bleiben würden. Eine genaue Formel für die Hohe der verschiedenen Beiträge zu entwerfen, ist nicht unsere Aufgabe; die Entwicklung der Verhältnisse in den einzelnen Königreichen und Ländern macht ein Abkommen mit