» 95 zu werden pflegen *), aus der sie binnen zwei — längstens drei Jahren ihre Entlassung finden müssen, können während eines solchen Zeitraumes in den seltensten Fällen gebessert, werden, ja manche Anzeichen sprechen sogar dafür, dass die Verderbnis der Angehaltenen, eher zu- als abnimmt. Es sind die Zwangsarbeitsanstalten in der letzten Zeit vielfach der Schauplatz von Widersetzlichkeit, ja selbst von *) In unserer Abhandlung „Die Polizeiaufsicht nach österreichischem Rechte" S. 96 ff. haben wir nach einem, uns von der Direction der königlich böhmischen Laudeszwangsarbeitsanstalt zu Prag zur Verfügung gestellten statistischen Ausweise, zu constatieren vermocht, dass unter 228 Zwänglingen, die zu Anfang des Monats Juli 1893 daselbst detiniert waren, vorbestraft waren: Nunmehr liegt uns ein Verzeichnis der zweiten (größeren) könig lich böhmischen Landeszwangsarbeitsanstalt in Pardubic vor, welches die Annahme, dass eine Besserung der an solche Anstalten überstellten Personen möglich wäre, noch zweifelhafter erscheinen lässt. Von 543 im Jahre 1893 in der genannten Anstalt detinierten Zwänglingen waren vorbestraft: Durchschnittlich entfallen ans einen Zwängling nicht weniger als Hier vermag wohl eine Besserung durch eine 2—3jührige Anhaltung in Zwangsarbeitshause nicht erzielt werden. 48 Zwänglinge 1—10 mal, 69 45 25 17 9 3 5 3 3 1 91-100 sogar 108 21—30 31—40 41—50 51—60 61-70 71-80 142 Zwänglinge 1—10 mal, 130 „ 11—20 86 „ 21—30 67 „ 31—40 12 " 81—90 2 „ 91—100 8 „ über 100 28 Vorbestrafungen!