96 offenem Aufruhr und anderen Verbrechen geworden*) und das Ausbrechen von Gefangeneil und kühne Fluchtversuche sind jetzt weit häufiger, als sie es je gewesen. ^ Nicht selten wird in derlei Anstalten der Grund zu gefährlichen Vereinigungeir für die spätere ÜVrübung von Diebstahl, Raub und Brandstiftung gelegt; und so wird der einzige Vortheil, welcher der Anhaltung llachgerühmt zu werden pflegt, dass gefährliche,Individuen für eine kurze Zeit an der Begehung einzelner Ubelthaten verhindert wer den, durch andere offenkundige Nachtheile gewiss weit aus gewogen. ,;ii Gegenüber diesen unbefriedigenden Résulta,en der An haltung ' Erwachsener in den Zwangsarbeitsansicckten stehen die unbestritten günstigen Ergebnisse der Besserungsanstalten**) und drängt sich wohl von selbst die Frage^anf, ob es nicht weit zweckmäßiger wäre, die letzteren all die Stelle der ersteren treten zu lassen. In den Räumen, in welchen die Erwachsenen verwahrt werden, würde bei geringern Kosten eine bedeutend größere Zahl Jugendlicher bequem Aufnahme fillden können*) und so könnte wenigstens dem dringendsten Bedürfnisse einigermaßen Rechnung getrageil werden. *) Nach dein oben citierten Ausweise wurden im Jahre 1896 wegen'ber in ber Änftalt begnnßenen %etbre4en bem Straf, o er idi te übergeben 28 Zwänglinge. Aus der Anstalt sind m demselben Jahre entwichen 18 Zwänglinge — allerdings wurden dieselben brs auf Einen wieder eingebracht. , 4 . , , ... Erscheinungen dieser Art, die trotz einer treulichen, energischen Leitung der Anstalt nicht vermieden werden konnten, sprechen gewiss nicht zu Gunsten des Fortbestandes der Zwangsarbeitshäuser in ihrer heutigen Gestaltung. Dieselben müssten, wenn sie einen wirklichen Vortheil bringen sollten, auf eine andere Basis gestellt werden, als biâ^cr^ Ļandesbesserungsanstalt in Opatovic bei Pardubic in Böhmen veransd,lagt das Procentverhältnis der Gebesserten ans mehr als 60%; andere öffentliche Besserungsanstalten weisen auf noch günstigere Resultate hin; die Berichte der Privatbesserungsanstalteii, von denen weiter unten die Rede sein soll, geben Zeugnis davon, dass der ärgste Stand der sittlichen Verwahrlosung bei rechtzeitig, d. h. im frühjugendlichen Alter eintretender Erziehung die berechtigte Hoff nung auf eine Besserung nickst ausschließt. Die Besserungswahrschein- lichkeit steigt und fällt mit dem Alter, in welchem die Zwangserziehung ihr Werk beginnt.