19 2. Das Maschinenfieber sei einzudämmen, indem Fergger und Kaufleute sich verpflichten, nur den dato bestehenden Maschinen Arbeit zu geben. 3. Der Normalarbeitstag des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 11 Stunden sei auch aus die Einzelsticker, beziehungs weise die Hausindustrie, auszudehnen. 4. Es sei ein zentrales Kontrolbnrean zu errichten, das tadelnswerthe Waare, Liefcrungsverspätnngen ?c. zli prüfen und überhaupt bei allen Anständen in Bezug ans Abzüge, Retonrwaaren und Entschädigungsforderungcn endgültig zu entscheiden habe. 5. Wer tut Verband sei, solle nur für Verbandsmitglieder arbeiten und nur von solchen Arbeit nehmen. Mit diesen Forderungen war der eigentliche Minimal lohn postulirt, zugleich eine durchgreifende Kontrole, wie sie wahrscheinlich der Stickereiverband von allen Berufsgenossen schaften allein besitzt, und endlich auch jene Verpflichtung der Verbandsmitglieder, nur unter sich zu arbeiten, welche später der eigentliche Rückgrat des Verbandes wurde. Die Ergänzungs- postnlate überwies man an die Kommission, deren Wahl nach Maßgabe einer gerechten Betheiligung der verschiedenen Landes theile vorgenommen wurde. Ihr wurde der Auftrag ertheilt, einen Statutenentwurf zu Handen einer zweiten Delegirten- versammlnng vorzubereiten, eine solche in thunlichster Bälde einzuberufen und inzwischen für den Anschluß der weiteren Elemente und ganz besonders der Kaufmannschaft thätig zu sein. Nicht ohne schwere Kämpfe im Schoße der Kommission cinigie man sich auf einen Statutencntwurf, der im Wesentlichen jetzt noch in den zur Zeit bestehenden Statuten (siehe Gesetzes sammlung im Anhang) enthalten ist. Die Ansichten der Kom mission gingen darin auseinander, ob die Ergänzungspostnlate in die Statuten aufzunehmen und in der Konstitution des Verbandes niederzulegen oder ob sie nur ans dem Verord- unngswege zu verwirklichen seien. Schließlich entschloß man