120 : ’h A». it.* M' I Don Mitteln wie der Boykott erfordert, — und das ist der Fall — wird es Aufgabe des Staates sein, Sorge zu tragen, daß nicht Mißbranch mit ihnen getrieben wird. Der Boykott ist die moderne wirthschaftliche „Acht und Bann"; beide sollen im Rechtsstaate sowohl als int Staatswesen, das wirth- schaftlich und sozial den Anforderungen der Gegenwart ent spricht, nur von einer in den Staatsorganismns inkorporirten Genossenschaft unter Aufsicht des Staates verhängt werden dürfen. Der Boykott von 1890 hat denn auch die Ueber zeugung wesentlich gekräftiget, daß die Umwandlung des Stickereiverbandes in eine staatliche Bernfsgenvssenschast so bald wie möglich zu erfolgen hat. * -i- * ^Bewegung" Im Oktober 1887 erregten gewisse Bewegungen in den Vorarlbergischen Sticker kreisen Verbandsauf sehen. Vorarlberg war von den Tagen der Verbands- gründnng an ein wenig Sorgenkind des Verbandes. Die dortigen Leute sind fleißig, niichtern, und im ganzen anspruchs loser als der ostfchweizerische Arbeiter. All industrieller Intelligenz und Fertigkeit reichen sie aber nicht an den letzteren heran, was seine Erklärung vielleicht darin findet, daß die Industrie in der Ostschweiz sehr alten Datums und der industrielle Geist und Trieb längst in Fleisch und Blut iiber- gegangen ist, was im Vorarlberg nicht zutrifft. Schon dadurch besitzt der schweizerische Produzent eine gewisse Vor- zngsstellnng gegenüber dem vorarlbergischen. Dieselbe wird wesentlich dadurch erhöht, daß das Vorarlberg int Durch schnitt das bedeutend schlechtere Maschinenmaterial besitzt, als die Schweiz. Ein nicht sehr sauberer Maschinenhandel über- schwemmte jenes Ländchen mit ausrangirten Schweizer maschinen, nachdem sie vorher mehr oder weniger genügend renovirt worden waren. Daß unter solchen Verhältnissen nach Vorarlberg durchschnittlich viel geringe Waare aus gegeben wird und daß man dort zuerst an die Reihe kommt,