E. Reklamationen. § 19. Reklamationen wegen Zahlungsaufforderungen siud ausschließlich an den Aussteller derselben, den Zcntral- aktuar als Rechnungsführer des Verbandes, zu stellen. Titel XIV. WeröandsKoulrote und Ilntersuchungswesen. A. Die Kontrotargane. § 1. Als Äontrolorgaue funktioniren der Sektivns- vorstaud, die Sektiouskounuission, die Kontrolkommissiou und der V erb a nd s i n s p e k t o r. § 2. Die allgemeine Neberwachung der Handhabung der Kontrole in den Sektionen ist Sache des Zentralkomites. resp. seiner Organe. a) Der Sekti o n s v orst and. § 3. Der Sektionsvorstand vertritt gegenüber den Sek- tionsmitgliedern das Zeutralkomite als oberste Kontrolbehörde; er ordnet den Vollzug aller bezüglichen Weisungen und Ver ordnungen an und ist für denselben gegenüber dem Zentral- komite verantwörtlich. § 4. Er besorgt die Ueberwachnng der Controleure und vergewissert sich durch persönliche Nachschau, ob den Verbands vorschriften wirklich nachgelebt und im Speziellen, ob die Bei träge in die Sektions- und Zentralkasse in richtiger Weise eingezogen und verwendet werden. Er sorgt ferner dafür, daß die Untersuchungen und Strasabwandlungen ihre vorschrifts- gemäße Erledigung finden. b) Die Sektionskoinmission. § 5. Die Sektionskommission unterstützt den Sektions vorstand iil der Ausübung dieser Obliegenheiten lind erläßt die nöthige Instruktion für die Kvntrolkominission.