31 ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsverträge dem Verklagten gegenüber frei, während dieser ihr bis zum Ende der Vcrsicherungs- zeit, bis 30. September 1874 verpflichtet blieb. Weitere Ansprüche stehen der Versicherungsgesellschaft nicht zu. Die Direktion kaun jederzeit und besonders bei stillschweigenden Prolongationsversicherungen vor Aushändigung der betreffenden Police die versicherten Viehbestände revidiren. d WcrstcherimgsIrkaWlratton und Merechnung der Prämie. Prämie ist das Aequivalent, welches der Versicherte dem Ver sicherer für die Uebernahme der Gefahr gibt. Das Wort*) Prämie stammt aus der Praxis des Dnrlchnswescns. weil man darin gewöhnt war. im Darlehnszins neben dem regulären Geldmicthszins eine Extravergütung (praemium) für das Risiko des Gläubigers zu unterscheiden. In solcher Weise ist aus der Risiko- prämie im Kreditwesen die Assekuranzprämie hervorgewachsen. Die Prämie muß im richtigen Verhältnisse zur Gefahr stehen. Ist die Prämie zu niedrig. so kann die Gesellschaft ihren Verpflich tungen nicht nachkommen; ist sie zu hoch, so wird sich Niemand an der Versicherung bctheiligen. Die Momente, welche das Risiko in einem Vichstande und mit diesem die Versicherungsprämie beeinflussen, sind der mannigfachsten Art: 1) Die einzelnen Thiergattungen der landwirthschastlichen Haus thiere sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt. 2) Dasselbe ist der Fall bei den verschiedenen Rassen einer und derselben Thiergattuug. Landvieh wird z. B. geringerem Risiko unterworfen sein, als nicht acclimatisirtes holländisches Vieh oder Shorthorns. 3) Die Art der Benutzung kommt namentlich bei Pferden in Betracht, ob sie Luxus-, Jagd-, Renn-, Reit-, Militär-, Wagen-, Lohnfuhrpfcrde, ob landwirthschaftliche Arbeitspferde, Deckhengste rc. sind. 4) Die Lage des Wirthschaftshofes und zwar: a) zu großen Verkehrsstraßen, aus denen viel Vieh getrieben wird und somit die Möglichkeit einer Ansteckung größer ist, als auf anderen ziemlich isolirt liegenden Gehöften; b) zur Grenze, von der aus leicht Seuchen eingeführt werden können; o) zu einer größeren Stadt, dem Wohnorte eines guten Thierarztcs und der Möglichkeit schneller Hülfe; d) Lage des Wirthschaftshoses in Gegenden, wo erfahrungs mäßig leicht Krankheiten epidemisch auftreten. 5) Der Wirthschaftsbetrieb, ob: a) der Betrieb ein rein landwirthschaftlicher oder verbunden mit technischen Gewerben ist. Wenn zum Betriebe der letzteren *) Deutsche Versicherungs-Zeitung 1875 Nr. 13.