39 §. 21. Als Minimalprämie gegen alle Verluste wird jährlich erhoben. Nat.- Vieh. Vers.- Gcs. °/o Nord-. Vich- Vcrs.- Bk. °lo Luxuspferde Militärpferdc Andere Pferde desgl. über 12 Jahr . . . Lohnfuhrpserde. Lastpferde . desgl. über 12 Jahr . . . Pferde zu landw. und eigenen Geschäftsgebrauch . . . Maulthiere und Esel für Last und Lohnfuhren . . . Andere Maulthiere und Esel Rindvieh desgl. bis z. Höhe v. 900 Mk. ine „ v. 900 Mk.— 1800Mk. ine „ v. 1800 aufwärts . . Schweine Ziegen, Schafe .... Größere Viehbestände . . 0 4 3*/a 3 1 /, 37a 4 7 3 47a »7a 7 10 3 Nhnn. Vieh. hammonra Vers. 2 7- 4—0 3—4 3 3 27-—3 5-8 27 2 -37' 2 4 3 %7, 2 i7* 8 8 In der Abtheilung der Norddeutschen Viehversicherungsbank gegen Verluste nur durch Seuchen muß für Pferde 2°/ 0 „ Rindvieh (Rinderpest excl.) 2 „ Schweine 5 ,. als Minimalprämie gezahlt werden. — Bei dieser Gesellschaft unter liegen ferner alle auf kürzer als 1 Jahr abgeschlossenen Versicherungen einem Zuschlage von 7z 7o- Größere Viehbestände, welche gegen außergewöhnliche Verluste oxel. Rinderpest in der Nationalviehversickerungsgesellschaft versichert sind, zahlen, wenn der Versicherte seinen im Versicherungsjahr eintre tenden Verlust bis zu 4°/ 0 der Versicherungssumme selbst trägt, 2%; wenn bis zu 8 °/ 0 d. Vers. Summe 17e 7o '» ,, ,, ,, 10 ,, „ h h /4 h . Die Braunschweigische Viehversicherungsgesellschaft erhebt die von vornherein zur Deckung der Verbindlichkeit der • Gesellschaft nöthig erscheinenden Beiträge als „provisorische Prämie." Sie beträgt bei „ordentlicher Versicherung" (d. h. bei solcher, welche eine einjährige Dauer hat und sich stillschweigend auf einen gleich langen Zeitraum verlängert) für 100 Mk. Viehwerth pr. Jahr: