90 deckung auch auf die fremdeu Gelder wäre also das Gegeuteil dessen,, was die Entwickelung des Notenweseus erfordert. 3. Die Reform des Systems der Notensteuer. Verwickelter als hinsichtlich der „Drittelsdeckung" liegen die Verhältnisse hinsichtlich der zweiten Bestimmung des Vankgesetzes, welche die Einschränkung des ungedeckten Notenumlaufs bezweckt, hinsichtlich der indirekten Kontingentierung des durch den Barvorrat nicht gedeckten Notenumlaufs vermittelst der 5prozentigen Notensteuer. a ) Die bisherige Wirksam keit der indirekten Kontin gentierung des ungedeckten Notenumlaufs. Wenn wir die bisherigen Wirkungen dieses Systems ins Auge fassen, müssen mir unterscheiden zwischen seinen Wirkungen ans die Reichsbank und seinen Wirkungen ans die Privatnotenbanken. Wir erinnern uns, daß die thatsächliche Centralisation des deut schen Notenwesens um den Preis erkauft worden ist, daß die Neichs- bank allein die Ansprüche, welche der Geldverkehr an die Elasticität der Banknote stellt, zu befriedigen hat, während die Privatnoten- banken diese wichtige Funktion nicht erfüllen, sodaß ihr ungedeckter Notenumlauf für das deutsche Geldwesen eine Belastung ohne Vor teil ist, welche außerdem eine gewisse Erschwerung der Diskont politik der Neichsbank bedeutet*. Die heilsamste Folge des Kontingentiernngssystems war nun, daß der ungedeckte Notenumlauf der Privatnotenbanken auf den Um fang ihrer Kontingente beschränkt blieb. Dagegen hat sich das System hinsichtlich der Reichsbank weniger bewährt. Die Gründe habe ich bereits entwickelt 2 : es kommt für die Sicherheit des Noten umlaufs weniger der absolute Umfang der ungedeckten Noten als das Decknngsverhältnis in Betracht, und die Diskontpolitik, welche durch die Notensteuer mechanisch beeinflußt werden sollte, ist so viel mehr voll qualitativen als von quantitativen Faktoren abhängig, daß sie einer automatischen Regulierung nicht unterworfen werden kann. Der Wert des Systems für eine Centralnotenbank läßt sich dahin bestimmen, daß es weder zu einer vernünftigen Diskontpolitik zwingt, noch eine unvernünftige Diskontpolitik verhindern kann. ' Siehe obeil S. 26. 2 Siehe oben S. 85-37.