91 halts in ber Colonie Sorge tragen und bezüglich ihrer Ueberfahrt mit Schifffahrtsgesellschaften unter möglichst günstigen Bedingungen Transportverträge abschließen, und die vorgeschossenen Kosten von den Auswanderern in der neuen Heimath burcf) dort von ihr be stellte Behörden nach und nach wieder einziehen lassen. Zum Schutze der Passagiere und damit alle Vertragsbestinunungen von den Schiffseignern genau erfüllt werden, sollte jedem Auswanderungs convoi ein staatsseitig bestellter Commissar und Schiffsarzt bei gegeben werden. Zur Beförderung von jährlich etwa 30000 unbemittelten Personen, sowie zu deren Unterhalt in der nächsten Zeit nach ihrer Ankunft im neuen Heimathslande dürfte eine in das Reichsbudget als Vorschuß aufzunehmende Summe von 20 Mill. Mark jährlich vollkommen genügen. Außer zur allmähligen Rückerstattung dieser aus Reichsmitteln geleisteten Vorschüsse dürften dergleichen Aus wanderer noch dazu zu verpflichten und anzuhalten sein, für die zu ihrer Aufnahme bereit zu haltenden Blockhäuser oder Baracken gegen Ueberweisung der erforderlichen Baumaterialien eine gleiche Anzahl für nachfolgende Einwanderer unter staatlicher Leitung und Aufsicht herzurichten. Die Anlegung von Handelscolonien würde lediglich dem deutschen Handelsstande, resp. Actien-Gesellschaften zu überlassen sein und die Reichsregierung nur für deren staatlichen Schutz, sowie für die Anstellung tüchtiger Berufsconsuln unb für eine gute Consular- gerichtsbarkeit Sorge zu tragen iiiib erforderlichenfalls die Her stellung von regelmäßigen Dampfschifffahrtsverbindungen zwischen Deutschland und den gegründeten Handelscolonien durch Subvention zu fördern haben. Es ist deshalb sehr erfreulich, daß die Ueberzeugung von der volkswirthschaftlichen Nothwendigkeit der Gründung von Ackerbau- und Handelscolonien im Deutschen Reiche immer mehr Boden ge winnt, und daß sich bereits einsichtige und patriotisch gesinnte Männer zu dem Zwecke vereinigt haben, die hochwichtige Colonial-