102 [teuer von einem Procent der Kauf- resp. Werthsumme und zwar ohne Berücksichtigung der etwa aufhaftenden Hypothekenschulden zu entrich ten gewesen. Schon der ausgleichenden Gerechtigkeit nnilcit ist eine Be steuerung der Zinsen, Renten und aller Kaufsgeschäfte an der Börse geboten und bei sog. Differenz- oder richtiger Wettgeschäften sogar eine doppelte Steuer durchaus gerechtfertigt, weil dadurch einer künstlichen Steigerung der Preise für Getreide, Petroleum, Häute, Colonial- waaren und überhaupt für alle diejenigen Gegenstände, welche in den Geschäftskreis der Börse fallen, kräftig entgegengewirkt wird. Damit jedoch keine von Kapitalien unmittelbar herrührenden Einnahmen un- besteuert bleiben, würden diese sämmtlich, also auch alle Arten von Geldanleihen für stempelpflichtig zu erklären sein. Die Befürchtung, daß eine Besteuerung der Renten- und Börsengeschäfte den Geldverkehr ins Ausland dränge, ist un begründet, denn ttotzdem, daß z. B. in Oesterreich von Zins coupons eine sehr hohe Steuer erhoben wird, übt dieselbe doch nur geringen Einfluß auf den Jnnenvcrkehr mit österreichischen Werthpapieren ans und von diesen cursirt sogar ein erheblicher Theil im Auslande. Uebrigens kann einem Abflusse an Kapitalien ins Ausland behufs Ankauf von dortigen Werthpapieren dadurch wirksam entgegengetreten werden, daß von ausländischen Zins- eoupons künftig doppelt so hohe Steuern erhoben werden, als von inländischen. Anderweite Auslagen von Kapitalien im Auslande sind aber wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten und Un- bequemlichkeiten und da dort zumeist höhere Steuern zu zahlen sind, als im Jnlande, weniger zu besorgen. Auch der Einwurf, daß den sogen. Differenz- oder Wett- geschäften sehr leicht die Form von Zeitgeschäften gegeben werden könne, ist unzutreffend, denn ganz abgesehen davon, daß dies ohne Gefährdung des Interesses eines der Contrahenten doch sehr schwierig sein dürfte, kann eine solche Täuschlmg dadurch unwirffam gemacht werden, daß die wirllich erfolgt sein sollende Lieferung glaubhaft nachgewiesen werden muß, worauf dann nur der einfache atener-