292 und es werden daraus etwa 200 arme Personen mit Brennholz unterstützt. Horn sches Stipendium, von dem Studiosus Simon Horn zunächst für seine Verwandten, in deren Ermangelung für Königsberger Löbenichtsche Stadtkinder, die stndiren, gestiftet. Die Verwaltung hat der Magistrat. H ornsches Stipendium, eine Quedlinburger Stiftung, Betrag jährlich 17j Thlr. Die Ver leihung steht abwechselnd den Magistraten zu Quedlinburg und Aschers leben zu. Franz Hornsche Stiftung, begründet von der Wittwe des Doktors der Philosophie Horn, geb. Ged icke, welche im Jahre 1858 nach dem Willen ihres verstorbenen Ehegatten ein Kapital von 5000 Thlr. der Universität zu Berlin über wies. Es soll einen Fonds zur Unterstützung und Pflege armer und kranker Studirender bilden, und zu diesem Zweck sicher zinsbar be legt und verwaltet, und unverkürzt für alle Zukunft erhalten werden. Hornsche Stiftung zu Düsseldorf, von der Wittwe Horn (1784) begründet. Von den Zinsen des Ka pitals, welches 1831 sich auf 1740 Thlr. belief, und bis 1842 durch die davon aufgelaufenen Zinsen vermehrt worden ist, sollen theils den nächsten Verwandten der Stifterin, theils den Lehrern armer jüdischer Kinder Unterstützungen zu Theil werden. Die Verwaltung steht den Vorstehern der jüdischen Gemeinde, unter Zuziehung der Anverwandten der «Stiften» zu. H o rn ösches Bcrmächtniß. Von der Wittwe Horns, geb. Riegels herrührend. Sic überwies (1862) letztwillig der ev. Kirchengemeinde zu Heiligcnhaus (Mettmana) 1000 Thlr., deren Zinsen zur Verthciluttg an Hausarllle der Gemeinde bestimmt sind. Horn st edtschcS Legat. Ein in Erfurt bestehendes Vermächtniß, Kapital 1051 Thlr.; die Zin sen werden einem der Familie angehörenden armen Sohne re. zugewendet. H orti g sches Familien-Stipendinm, 1609 für studircndc Familianten und .in deren Ermangelung für stu- dirende Bürgersöhnc der Stadt Aken a. E. gestiftet. Das ursprünglich kleine Stiftungs-Kapital ist durch gute Verwaltung so angewachsen, daß im Jahre 1818 an Stipendien 290 Thlr. gezahlt werden konnten (Hermes II. 45.) Stiftung Ho sins zu Münster. Ein von dem bischöflichen General - Vikariat-Amt verwalteter kirch licher Fonds, dessen Einnahme den katholischen Pfarrern der Stadt zur Zahlung von Hausmicthe für die Armen überwiesen wird.