680 jährlich erhielten; 4 Soldaten-Wittwen je 20 Thlr. — 80 Thlr. Die Stiftung wird bei dem Kriegs-Ministerium verwaltet. Stiftung für Wittwen und Waisen von der Königlichen Kapelle. Nach dem von König Friedrich Wilhelm III. unterm 1. Septbr. 1800 vollzogenen Reglement wird der Unterstützungs-Fonds durch Konzerte und Zuweisung eines Theils der Einnahme von allen zum Besten milder Stiftungen, unter Zuziehung des ganzen Königl. Orchesters oder eines Theils desselben zu gebenden Konzerten, sowie durch eine Abgabe für jedes von einenl Wtgliede des Orchesters oder einem fremden Künstler für Geld zu gebende Konzert gebildet. Unterstützungsberechtigt sind die Wittwen und Waisen der t Mitglieder des Orchesters. Die Anstalt genießt Gebühren- und Stempelfreihcit sowie fiskalische Vor rechte. Die Verwaltung leitet ein Komitá, an dessen Spitze der Ge neral-Intendant der Königl. Schauspiele steht. Die Wittwen erhalten ihre Pension lebenslänglich, wenn sie sich nicht anderweitig verheirathen. Den Töchtern wird die Unterstützung bis Ende des 16. Jahres, den Knaben bis zum 18. Jahre verabreicht. An Vermächtnissen erhielt die Stiftung 1829 von dem Musikus Ritter 2000 Thlr. Stiftung vom 17. November 1822 zu Berlin. Sie verdankt ihre Entstehung der Feier des 25 jährigen Negierungs- Jubiläums Königs Friedrich Wilhelm III. am 7. Novbr. 1822. Der Fonds wurde mit 2000 Thlr. aus mehreren an diescnl Tage einge sammelten Beiträgen, hauptsächlich aber aus dem Ertrage der Oper „Titus" gebildet. Mit diesem Fonds sind 1827 und 1829 die bei Gelegenheit der Vermählung der Prinzessin Karl und der Prinzessin von Preußen zu je 2 Prämien à 50 Thlr. von der Stadtverordnetcn- Versammlung ausgesetzten Kapitalien vereinigt worden. Zweck der Stiftung ist: aus den Zinsen besonders ausgezeichneten Zöglingen des großen Friedrichs-Waisenhauses, männlichen und weiblichen Geschlechts, bei ihrem Ausscheiden ans dieser Anstalt eine Exspcktanz auf ein Ka pital von 50, Thlr. zu verleihen, zu dessen Genuffe sic, bei fortgesetzter guter Aufführung, resp. bei ihren: Etabliffemcnt, oder ihrer Verhei- rathung, sonst aber nach zurückgelegtem 30. Lebensjahre gelangen. Das Kapital wird für die Exspcktivirtcn bei der Sparkaffe zinsbar belegt, und erhalten dieselben gleichzeitig mit dem Kapital auch die davon auf gelaufenen Zinsen. Im Jahre 1864 erhielten sechs Zöglinge Exspek- tanzen von je 50 Thlr. An der Spitze dcS Kuratoriums der Stiftung steht der Ober-Bürgermeister. Stiftung zur Unterstützung der in den Kreisen Herford, Bielefeld und Halle vor handenen, in Preußischen Kriegsdiensten invalide gewordenen Krieger. Sic ist 1859 zur Gedächtnisfeier der Vereinigung der Grafschaft Ravensberg mit den Preußischen Landen von den Ständen jener Kreise gegründet. Die Stiftungskaffc befindet sich (1861) in Bielefeld. Stiftung für Bürger-Jubilare zu Breslau. 1858 von der neuen städtischen Ressource zur Erinnerung an die