784 nisses und unter Berücksichtigung etwaniger Vorschläge des Stifters verliehen werden sollen. Wilhelm- und Angusten-Stiftung zu Potsdam. Sie ist am 11. Juni 1855 errichtet, und besaß 1859 einen Fonds von 3800 Thlr. Es wurden 324 Thlr. zu Unterstützungen an arme Einwohner vertheilt. Wilbelminen-Stiftung zu Hamm, eine Erziehungs-Anstalt, 1858 aus einem Vermächtniß der Julie Barster von ca. 30,000 Thlr. für arme Mädchen ohne Unterschied der Konfession zum Andenken an die am 8. Januar 1844 gestorbene Wilhelmine v. R apparì) gestiftet. Die Mädchen erhalten Schul unterricht in den betreffenden Schulen und, bei sittlich guter Aufführung, zur Verheirathung 100 Thlr. Aussteuer. Die Stiftung, von evang. Glaubensgenoffen gegründet, steht unter Verwaltung der konfessionell gemischten Gemeinde-Behörden der Stadt. Die Stifts-Vorsteherin muß nach den Statuten evangelisch und unverheirathet sein. Aufge nommen werden arme Mädchen ohne Unterschied des religiösen Be kenntnisses, zunächst aus der Stadt Hamm, darnach aus deren Feld marken, sodann aus der Graffchaft Mark, endlich aus der Provinz Westphalen überhaupt. Vermächtniß der Wittwe Heinrichs geb. Buffe (1864) von 4000 Thlr. Wilhelmineu Amalien.Ltiftung zu Berlin. 1832 von dem Stadtrath Hollmann (t 1858) und dessen Gattin Wilhelmine Amalie, geb. Zander, im St. Georgen-Hospitale er richtet, von dem letzteren aber 1837 getrennt und in das für die Stif tung neu erbaute Haus Linienstraße 163—165 unter der jetzigen Be nennung verlegt. Sie hat nach dem vom Ober-Präsidenten unterm 4. September 1843 bestätigten Statut den.Zweck, Wittwen und Töch tern von t Königlichen und städtischen Beamten der höheren Kategorie wie auch Wittwen und vaterlosen Töchtern aus dem höheren und mitt leren Bürgerstande, wohin Kaufleute, Fabrikanten, Künstler und ihnen gleich stehende Gewerbetreibende anderer Art zu rechnen sind, für den Abend ihres Lebens einen ruhigen und heitern Aufenthalt zu gewähren. Die Verwaltung führt ein Kuratorium (Vorsitzender Stadtrath Har necker), die Aufsicht der Magistrat, die Ober-Aufsicht die Regierung zu Potsdam. Das Gebäude ist am 9. Mai 1841 eingeweiht und war zur Aufnahme von 60 Personen geeignet * gegenwärtig hat es 100 Stellen. Die Aufnahme ist bedingt durch ein Alter von 55 Jahren, einen ununterbrochenen 15 jährigen Aufenthalt in Berlin (von beiden Bedingungen kann der Magistrat in besonderen Fällen und wenn da durch der Stiftung Vortheile erwachsen/in soweit dispensiren, daß 50 resp. 10 Jahre genügen), die Zahlung eines Eintrittsgeldes, welches nach Maßgabe des Alters von 50 — 90 Jahren zwischen 340 und 60 Thlr. differirt, Zahlung eines Begräbnißgeldes von 20 Thlr., den Nachweis sittlichen Wandels, die ev. Konfession und die Anerken-