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        <title>Preußisches Landbuch</title>
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            <forname>Karl Friedrich</forname>
            <surname>Rauer</surname>
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      <div>446 
tugendhafte Brautpaare, ein jedes mit 100 Thlr. ausgestattet und mit 
einer Hausbibel versehen; die Braut muß aus der dienenden Klasse 
sein, durch Unschuld, Reinheit der Sitten und häuslichen Sinn sich 
auszeichnen und wenigstens drei Jahre bei einer Herrschaft gedient 
haben. Die Traunng geschieht in der Hof- und Garnison-Kirche zu 
Potsdam in jedem Jahre am 19. Juli, dem Todestage der Königin. 
Ein Familien-Rath, aus dem Hosprediger bei jener Kirche und 16 
Mitgliedern bestehend, verwaltet das Stiftnngs-Bermögen und wählt 
die Brautpaare. Bon den Mitgliedern des Borstandes stub 8 perma 
nent, die andern 8, und zwar 4 Damen und 4 Herren, werden von 
den hiesigen Stadtverordneten nach Ablauf einer dreijährigen Wirksam- 
keit gewählt. 
Loniseustädtische Real-Schule zu Berlin, 
gegründet 1836, jetzt Real-Schule Ister Ordnung, mit 27 Lehrern und 
7—800 Schülern. Schulgeld und Freistellen wie bei der Königsstädti 
schen Real-Schule (s. d.). Zu Prämien und Unterstützungen für Schü 
ler werden 100 Thlr. verwendet. (Wiese S. 106.) 
Louiseiistädtisches Gymnasium zu Berlin, 
1864 mit 10 Oktober als fünftes städtisches Institut dieser Art er 
öffnet. Schulgeld und Freistellen wie bei den anderen Gymnasien. 
Louisen Stift zu Berlin. 
Architekt Catel und Propst Haustein gründeten dasselbe im Mai 
1807. Es hat den Zweck, solchen Kindern männlichen Geschlechts, zu 
deren Erhaltung und Erziehung ihre Eltern nnvermögend sind, Unter 
richt in der Religion, im Lesen, Rechnen, Schreiben, Zeichnen, in der 
Geometrie, Naturgeschichte, Geographie, Geschichte und in dein ^Noth 
wendigsten ans der mathematischen Geographie und Physik ertheilen 
zu lassen, und sie zur Pünktlichkeit, Ordnung, Reinlichkeit, Thätigkeit, 
Abhärtung, zu strengem Gehorsam und guten Sitten zu gewöhnen. 
Sic werden in dem Älter von 7 bis 10 Jahren, ohne Unterschied der 
Geburt, aufgenommen. Da für Waisen durch andere Anstalten gesorgt 
wird, so sind diese ausgeschlossen. Jeder Knabe muß wenigstens bis 
zu seinem 14ten Jahre in der Anstalt verbleiben, die ihn alsdann dem 
jenigen Gewerbe zuführt, zu dem er sich nach freier Wahl bestimmt. 
Stadtrath H ollmann wendete ihr das jetzige Grundstück (Hollmanns 
straße 15), im Werthe von 14,000 Thlr. zu. Das Kapital-Bermögen 
der Anstalt, welche unter Aufsicht des Provinzial-Schnlkollcgii steht, 
beträgt etwa 50,000 Thlr. Bgl. Röbeschc Stiftung. 
Lonisen-Stift zu Biitow. 
Ein im Jahre 1855 zusammengetretener Bercin, welcher durch milde 
Beiträge 6000 Thlr. ansammeln und damit ein Hospital für 12 ver 
armte Bürger gründen will. Zur Zeit sind erst 500 Thlr. vorhanden. 
Louiskn-Stiftimg zu Berlin. 
Eine höhere weibliche Erziehungs-Anstalt, 1810 zum Andenken an die</div>
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