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        <title>Preußisches Landbuch</title>
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            <forname>Karl Friedrich</forname>
            <surname>Rauer</surname>
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            <idno>834285843</idno>
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durch das aus fünf Mitgliedern bestehende Kuratorium der Schule 
verwaltet. 
Provinzial-Hülfskasse zu Breslau. 
Ein Schlesisches Provinzial-Darlehns-Jnstitut, 1852 für die Provinz 
Schlesien ausschließlich der Ober-Lausitz (s. Hülfskasie zu Görlitz) ge 
gründet und von den Ständen nach dem Statut vom 24. Mai 1853 
(àuer, Neuere ständische Gesetzgebung S. 576) verwaltet. Der 
42ü,000 Thlr. betragende Dotations « Fonds hat sich bis 1864 auf 
450, 000 Thlr. vermehrt. Ein Theil der Zinsen wird zum Kapital ge 
schlagen, der Rest für öffentliche Zwecke verwendet: die Verwendungen 
emes Theils für Sparkaffen-Jntereffenten und zu Gesinde-Prämien sind 
emgeftellt. 
Provinzial-Hülfskasse zu Königsberg. 
Ein von den Ständen unter staatlicher Aufsicht verwaltetes, von König 
àdrich Wilhelm IV. im Jahre 1852 mit 400,000 Thlr. dotirtes 
^arlehns-Jnstitut, nach dem Statut vom 27. Dezember 1852 und 
dessen Ergänzungen (Rauer, Neuere ständische Gesetzgebung S. 327) 
verwaltet. Ein Theil der Zinsen wächst dem Stamm-Vermögen zu, 
r'" AE wird zu öffentlichen Zwecken in der Provinz verwendet; die 
tb^'s. àwiirung von Sparkaffen-Jntereffenten bestimmt gewesenen An 
leite sind den Regierungen zur Unterstützung der in der Provinz vor- 
-andencn hülfsbedürftigen Veteranen der Jahre 18°° überwiesen. Ende 
¡7 hatte sich der Fonds bereits auf 572,000 Thlr. vermehrt. Val. 
&amp;lt;andwchr-Pferdegelder-Fonds. 
Provinzial-Hülfskaffe zu Magdeburg, 
ş^s^!^Ņrovittz Sachsen, ausschließlich der Altmark (s. Altmärkische 
Hülfskaffe zu Stendal). Von den Provinzial-Ständcn nach dem Statut 
vom 11. Oktober 1852 (Rauer, Neuere ständische Gesetzgebung S 411) 
verwaltet. Der Stamm-Fonds beträgt 270,000 Thlr. und hat sich 
bis Ende 1863 aus 363,370 Thlr. vermehrt. Ein Theil des Zins 
gewinnes wird zur Vermehrung des Stamm-Kapitals, der größere Theil 
von den Ständen zu provinziellen Zwecken verausgabt. Die früher 
Itattgefundene Prämiirung von Sparkaffen-Jntereffenten hat aufgehört. 
Provinzial-Hülfskaffe zu Posen. 
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vLî!^' "U anderer zur Prämiirung von Sparkaffen-Jntereffenten, ein 
er zu öffentlichen Zwecken verwendet. J,n Jahre 1864 betrugen die 
an Sparkaffen-Jntereffenten vertheilten Prämien 3340 Thlr.; der 
lTtamm-Fonds war auf 254,460 Thlr. herangewachsen. 
Provinzial-Hülfskasse zu Stettin. 
^ î" begründetes, für die Alt-Pommerschen Landestheile bestimm- 
^ ständisches Darlehns-Institut, aus Staats-Fonds mit 161,000 
Preuß. Landbuch.</div>
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