„Politischer  Fortschritt"  bedeutet  in  Preußens  Gegenwart ­
  den  Uebergang  von  einer  ausschließlich  durch  Beamte
besorgten  Regierung  zur  Einwirkung  des  Bolks  auf  die
Führung  der  Staatsgeschäfte.
Insofern  die  Ausschließung  des  Volks  von  der  Berathung ­
  seines  eigenen  Wohls  eine  Folge  seiner  politischen
Unfähigkeit,  und  das  Gelangen  zum  Rechte  der  Selbstleitung
  eine  Folge  seiner  bürgerlichen  Ausbildung  ist,  macht
jener  Uebergang  unbestreitbar  einen  Fortschritt  aus.
Der  politische  Fortschritt  wird  vom  preußischen  Volke,
in  allerl  seinen  Lebensäußerungen,  als  ein  unabweisbares
Bedürfniß  gefühlt,  und  als  ein  unverweigerlicheö  Recht  gefordert; ­
  —  nicht  etwa  wegen  Mißbrauchs  der  Beamtenmacht ­
  oder  unerträglicher  Gebrechen  der  jetzigen  Verwaltung
—  denn  es  erkennt  die  Beamten  für  pflichttreu  und  human,
die  Verwaltung,  als  solche,  für  vorzüglich  an  —  sondern,
weil  es  einem  geistig  aufgeklärten  Volke  zum  LebenSbedürfniß
  wird,  für  sich  selbst  zu  handeln  und  zu  denken,  für
sich  selbst  zu  sorgen,  selbstständig  sich  zu  fühlen.