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sammlungen  zur  Entwerfung  oder  Annahme  von  Petitionen
beschränken  gleichfalls  daS  Aufleben  einer  regeren  Theil-  ,
nähme  an  den  vorhandenen  Grundlagen.  —  Alle  diese
erwähnten  Hindernisse  sind  aufgestellt  worden  und  werden
noch  beibehalten,  aus  Besorgniß,  daß  die  vorhandenen
Grundlagen  sich  entwickeln  könnten.  Erst  nachdem  eine
solche  Aussicht  aufhört,  Besorgniß  einzuflößen,  kann  der
Wille,  jene  Entwickelung  zu  befördern,  überhaupt  gehegt
werden,  und  von  dem  wirklichen  Vorhandensein  eines
solchen  Willens  kann  nichts,  als  das  Wegräumen  aller
genannten  Hindernisse,  das  erste  Zeugniß  liefern.
Wenden  wir  uns  jetzt  zu  der  positiven  Pflicht  deS
Entwickelnd,  nämlich  der  Anerkennung  dessen,  was  sich
entwickelt  hat.  —  Die  Landtage  haben  bei  ihren  jüngst
beendeten  Sitzungen  in  mehreren  Provinzen  eine  so  gereifte
legislative  Einsicht,  so  ausgebildeten  parlamentarischen  Takt
und  einen  so  loyalen  und  patriotischen  Geist  erwiesen,  daß
wir  nicht  nur  das  Vorhandensein  tüchtiger  Elemente  zu
einer  volköthümlicheren  Regierung  in  Preußen,  sondern
auch  eine  schon  erreichte  bedeutende  Durchbildung  dieser
Elemente  daraus  erkennen  müssen.  In  Betreff  der  Masse
der  durch  sie  erledigten  Geschäfte  bei  geringer  Vorbereitung
und  sehr  kurz  zugemessener  Zeit  dürften  die  Landtage  den
Beamtenkollegien  wohlbegründetes  Erstaunen  einflößen,  während ­
  sie  auch  hinsichtlich  der  Gediegenheit  ihrer  Diskussionen ­
  und  der  Intelligenz  ihrer  Entscheidungen  mit  den
mehr  hervorragenden  parlamentarischen  Versammlungen  in
die  Schranken  treten  dürsten.  Ihre  Fähigkeit  zur  Lösung
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