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aussagen  und  bloß  mit  Ja  und  Nein  auf  engbestimmte
Fragen  antworten  zu  sehen,  ist  für  die  Stände  eine  Erniedrigung, ­
  die  sie  durch  nichts  verdient  haben.  Wir  wollen
nur  an  die  eine  Thatsache  erinnern,  daß  nämlich,  als  die
Ausschüsse  eine  Dankadresse  für  das  in  sie  gesetzte  Vertrauen
votiren  wollten,  sie  innewerden  mußten,  wie  das  gegen  sie
gehegte  Mißtrauen  ihnen  alles  Adressiren  überhaupt  abgeschnitten ­
  hatte.  Diese  Geschäftsordnung  hat  sich  als  der
bedauerlichste  Mißgriff,  welcher  jemals  von  unserer  Regierung ­
  begangen  worden  ist,  erwiesen,  und  dürfte  auch  selbst
von  ihren  Urhebern  schon  als  solcher  angesehen  werden.
Sie  konnte  nur  aus  völliger  Unbekanntschaft  mit  dem  Charakter ­
  derartiger  Versammlungen  und  den  Mitteln,  solche
zu  leiten,  hervorgehen;  aber  jetzt  hoffentlich  ist  man  mit
dem  populären  Elemente  des  Staatslebens  vertrauter  und
wird  sich  mit  mehr  Fassung  demselben  gegenüber  zu  verhalten ­
  wissen.
Die  fragliche  Geschäftsordnung  hat  den  Ausschüssen  nicht
nur  alles  ständische  Aeußere  genommen,  sondern  sie  vernichtet ­
  auch  innerlich  das  Prinzip  des  ständischen  Wesens.
Um  dies  deutlich  zu  machen,  müssen  wir  erklären,  was  wir
für  das  innere  Prinzip  des  Ständewesens,  abgesehen  von
allen  äußern  Formen,  ansehen.  -Die  Abgeordneten  der
Stände  sind  die  Vertreter  bestimmter  Interessen;  ihre  Einberufung ­
  bezweckt,  die  Jnteressirten,  als  solche,  anzuhören;
man  will  also  durch  sie  erkennen,  welches  Interesse  gewisse
Klassen  der  Staatömitglieder  bei  gewissen  Maßregeln  haben,
—  mit  welcher  Lebhaftigkeit  des  Willens  sie  ein  Vorhaben