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unterstützen  oder  sich  ihm  widersetzen  werden.  Es  ist  rathsam
  für  die  Regierung,  dies  zum  voraus  bei  ihren  Maßnahmen ­
  genau  zu  wissen,  um  Kollisionen  mit  dem  Willen
derer,  die  doch  nicht  im  Staatsleben  ganz  ignorirt  werden
können,  zu  vermeiden;  aber  noch  mehr,  als  die  Richtung
und  Intensität  des  Willens  der  betheiligten  Klassen,  ist  es
wichtig,  den  Grad  ihrer  Macht  zur  Unterstützung  dieses
Willens  kennen  zu  lernen.  Sollen  diese  Zwecke  erreicht
werden,  —  soll  der  Monarch  von  der  Anhörung  der  Stande,
als  solcher,  irgend  einen  besondern  Nutzen  haben,  —  so
muß  denselben  vollkommene  Freiheit  der  Diskussion  ertheilt
werden,  ohne  welche  sie  nicht  ihr  Interesse,  das  heißt:
ihren  Willen  und  ihre  Macht,  an  den  Tag  legen  können.
Um  eine  bloße  Meinung  von  ihnen  zu  hören,  kann  es  der
Regierung  nicht  zu  thun  sein.  Zum  ledigen  Beirath  bedarf ­
  es  keiner  ständischen  Erwählung.  Zur  bloßen  Begutachtung ­
  kann  man  sich  die  ersten  besten  Sachverständigen,
gleichviel  woher,  nehmen;  man  müßte  dabei  die  Stände  sogar ­
  gerade  vermeiden  und  Unbetheiligte  suchen,  deren  Urtheil ­
  durch  kein  eigenes  Interesse  getrübt  würde.  Beirathende
haben  ihre  unbefangene  Ansicht,  Stände  das  Interesse  besonderer ­
  Klassen,  Volksvertreter  das  allgemeine  Interesse
zu  äußern.  Stände  sind  zum  Beirath,  wegen  ihres  Jnteresies
  an  den  vorgelegten  Fragen,  am  wenigsten  geeignet;
auch  verlieren  sie,  als  Beirathende  gebraucht,  das  Wesentliche
des  ständischen  Charakters.
Durch  strenges  redliches  Erfüllen  dieser  beiden  Pflichten,
—  durch  das  Nichthindern  dessen,  was  sich  machen  will,