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Dahingeschiedenen,  vor  den  Nachkommenden,  vor  der  Geschichte, ­
  vor  sich  selbst,  wenn  sie  ein  Vierteljahrhundert  aus
purer  Gleichgültigkeit  pausirt  und  eine  gänzliche  Leere  in
ihrem  moralischen  Dasein  läßt?  Und  zwischen  1840  und
1843  sind  freilich  nur  drei  Jahre;  aber  ist  diese  eine  kurze
Zeit?  Wievielmal  drei  Jahre  sind  dem  Menschen  in  Kraft
uní»  Bewußtsein  zugemessen?  Nicht  um  Jahre,  sondern  um
Tage  muß  es  sich  für  uns  handeln,  wenn  wir  im  Fluge
unseres  jämmerlich  beschränkten  Daseins  noch  des  Lebens
froh  feilt  wollen;  und  selbst  über  jede  Stunde  müssen  wir
von  uns  selbst  und  der  Mitwelt  Rechenschaft  fordern.
Bei  dem  erfreulichen  Entwickelungstrieb,  der  sich  jetzt
in  den  bestehenden  Verfassungsgrundlagen  äußert,  giebt  es
dennoch  eine  Seite  des  Staatslebens,  welche  so  sehr  vom
todten  Beharrungsprinzipe  behaftet  ist,  daß  sie  jeder  symmetrischen ­
  Entfaltung  noch  ein  großes  Hinderniß  entgegenstellt, ­
  und  energisches  Eingreifen  einer  reformirenden  Hand
bedarf,  um  lähmenden  Mißverhältnissen,  vielleicht  einem
verderblichen  Stocken  des  Fortschritts  vorzubeugen.  Wir
meinen  die  schwerfällige  verwickelte  Verwaltungsmaschine.
Es  gehört  nur  geringe  Bekanntschaft.mit  dem  Wesen  und
Wirken  einer  volksthümlichen  Regierung  dazu,  um  einzusehen, ­
  daß  eine  freiere  Gesetzgebung  nicht  einer  geschlossenen
Verwaltungszunft  gegenüber  stehen  könne,  ohne  beständigen
Widerstreit  zu  erzeugen  und  den  Geschäftsgang  in  einen
fruchtlosen,  verderblichen  Kampf  zu  verwickeln.  Dem  Volke
hilft  es  nichts,  daß  es  die  Gesetzgebung  bestimme,  wenn  es
nicht  für  den  Geist  der  Ausführung  eine  Bürgschaft  besitzt  ;

VSC/7

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