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es  Hilst  ihm  nichts,  Richtungen  vorschreiben,  wenn  es  nicht
den  Gang  der  Bewegung  selbst  zu  lenken  im  Stand  ist.
Aber  eine  geschlossene  Bureaukratie  vermag  es  jederzeit,
durch  ihren  Widerstand  den  Geist  einer  populären  gesetz-  .
gebenden  Versammlung  ju  annullile»;  auch  läßt  sie  sich
durch  nichts  aus  ihrem  mechanischen  Gange  herausbringen.
Die  Beispiele  Englands  und  Frankreichs  bieten  einen  auffallenden ­
  Beleg  für  diese  Behauptung.  In  England  giebt
es  fast  keine  Zentralisation  der  Verwaltung.  Die  Gemeinden
sind  selbstständig  in  Betreff  ihrer  lokalen  und  ausschließlichen
Interessen.  Das  oberste  VerwaltungSgeschäst  des  Staats
wird  dadurch  so  sehr  vereinfacht,  daß  es  vom  Parlamente
völlig  kontrolirt  werden  kann.  Das  Parlament  ist  in  der
That  nicht  nur  gesetzgebende,  sondern  auch  zugleich  die
oberste  verwaltende  Behörde.  Und  so  muß  cs  auch  sein,
wenn  die  Sachen  gut  gehen  sollen.  Denn  die  Idee  eines
Gleichgewichts  zwischen  zwei  solchen  Haupttheilen  der
Staatsmaschine--  als  es  die  Gesetzgebung  und  die  Verwaltung ­
  sind,  ist  ein  Unding;  Gleichgewicht  ist  ein  Aufheben
der  gegenseitigen  Bewegungskraft,  Stocken  Tod;  beim
Bewegen  muß  ein  Unterliegen  des  einen  oder  des  andern
Theils,  oder  völlige  Hemmung,  oder  ein  schroffes  Auöeinandergehen
  sich  einstellen.  Alle  Balancirtheorien  für  ein
lebendiges  Staatöwesen  sind  Hirngespinnste,  und  haben  sich
niemals  anderwärtig  als  in  den  Köpfen  der  Phantasten
realisirt.  Nur  weil  das  Parlament  beide  Funktionen,  nämlich ­
  die  der  obersten  Gesetzgebung  und  der  obersten  Verwaltung,
in  sich  vereinigt,  hat  es  die  Macht,  mit  seinen  Prinzipien