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meinden  zu  einiger  Selbstständigkeit  zu  erziehen.  Die  Einführung ­
  des  öffentlichen  Gerichtsverfahrens  und  der  Jury
wäre  jedoch  das  allerwirksamste  Mittel,  um  Vertrauen  auf
die  eigene  Thätigkeit  und  das  eigene  Urtheil  zu  erwecken.
Aber  nicht  nur  symmetrisch,  sondern  auch  geschichtlich ­
  soll  die  Entwicklung  sein;  man  will  nur  Institutionen,
die  auf  einer  historischen  Basis  gegründet  sind.  Auf
diese  Bedingung  wird  großes  Gewicht  gelegt;  von  ihrer
Erfüllung  soll  der  ganze  Segen,  von  ihrer  Mißachtung
alles  Unheil  des  Vorschreitens  abhängen.  Wir  müssen  uns
also  vollkommene  Klarheit  über  dieses  als  unsern  Hort  zu
bewahrende  geschichtliche  Prinzip  verschaffen.  Aber  wo  ist
es  zu  suchen,  wie  zu  erfassen?  Gleich  dem  versenkten  Hort
der  Nibelungen  liegt  es  im  Schooße  grauer  Jahrhunderte
verborgen,  auch  datirt  es,  wie  jener,  aus  dem  Reiche  des
Nebels  seinen  Ursprung.  Es  wird  schwer  sein,  diesen  Hort
heraufzubeschwören  und  in  leibhafter  Gestalt  anzuschauen;
denn,  so  wenig  auch  unsere  Zeit  zur  Klarheit  über  die  Statik
und  Dynamik  des  Staatslebenö  überhaupt  gelangt  ist,  so
hat  sie  nirgends  mehr  Unklarheit  der  Vorstellungen,  als
gerade  über  diese  geschichtliche  Entwickelung  und  historische
Basis,  verrathen.  In  Allem,  was  bisher  hierüber  vorgebracht ­
  worden  ist,  erkannten  wir  nur  jenes  Haschen  nach
einer  zufälligen  Aeußerlichkeit,  welches  den  Mangel  cilles
wissenschaftlichen  Grundbegriffs  bekundet.  Diese  Unklarheit
entspringt,  unserer  innigsten  Ueberzeugung  nach,  zunächst
aus  einem  Mangel  an  Offenheit;  man  gesteht  sich  nicht
frei  genug  und  gerade  heraus,  was  man  eigentlich  will;