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rechts.  Diejenigen,  welche  als  Stand  zusammenhielten,
genossen  nämlich  auf  Kosten  Anderer;  sie  hatten  ein  aus
Uebermacht  gegründetes,  den  gerechten  Ansprüchen  der  Gesammtheit ­
  zuwiderlaufendes  Interesse.  Aber  die  Natur  äußert
in  ihrem  ganzen  Lebensprozesse,  bis  in  die  geringsten  Einzelheiten ­
  der  physischen,  moralischen  und  intellektuellen  Welt,
ein  stetes  Bestreben  zur  Ausgleichung.  Im  Staatsleben  äußert
sich  dieses  allgemeine  Naturgesetz  in  der  unablässigen  Tendenz ­
  zur  Beseitigung  der  Ungleichheiten  in  der  Rechtsvertheilung.
  Die  sich  mehrende  und  mehr  verbreitende  Intelligenz, ­
  die  Heranbildung  zur  Humanität,  sind  es,  welche  die
Rechte  der  Gesammtheit  gegen  die  Usurpationen  der  Sonderinteressen ­
  allmälig  vindiziren.  Gegen  diese  Tendenz  sträuben
sich,  natürlich,  die  durch  das  Bestehende  Bevorzugten.  Sie
wollen  Zustände  aufrecht  erhalten,  unter  welchen  sie  auf
Kosten  Anderer  genießen.  Sie  äußern  ein  hartnäckiges
konservatives  Bestreben  und  bilden  ein  schwer  zu  überwindendes ­
  konservatives  Element.  Da  sie  aber  die  Minderzahl
ausmachen,  dürfte  es  nöthig  sein,  das  Prinzip  ihrer  Macht
näher  zu  beleuchten,  um  uns  ihre  auffallende  Wirksamkeit,
dem  Interesse  der  Mehrzahl  und  dem  Streben  der  Zivilisation ­
  gegenüber,  erklären  zu  können.
Die  Furcht,  das  Besessene  zu  verlieren,  dessen  Werth
man  kennt  und  von  dessen  Vertheidigung  die  Selbsterhaltung
abhängt,  spornt  den  Willen  ungleich  stärker  an,  als  die
Hoffnung,  ein  vorenthaltenes  Gut,  wodurch  man  seine  Lage
verbessern  möchte,  zu  erlangen.  Der  Besitz  ist  etwas  Faktisches, ­
  Bestimmtes,  Gegenwärtiges,  und  äußert  eine  direkte